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Full text of "Geschichte der Universität Basel, 1532-1632"

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if/^B 



(i) 



Geschichte 



DER 



• • 



UNIVERSITÄT BASEL 



1533—1633 



VON 



DR. RUDOLF THOMMEN. 



— *-*-4~ 



Basel. 
C. Detloffs Buchhandlung. 

1889. 



*^«^ ^f J s-, II 




A^cu\^^\ (9-/HL<^^ 




MEINEN ELTERN 



ZUGEEIGNET. 



\ \ 



VORWORT. 



T*\ie vorliegende Arbeit ist als Preis- Arbeit entstan- 
^^ den. Als solche wurde sie von drei Professoren der 
hiesigen Universität geprüft und hat sich des aner- 
kennenden Urteils derselben zu erfreuen gehabt *). — 
Indem ich sie jetzt der Öffentlichkeit übergebe, befinde 
ich mich Dank der vorerwähnten Umstände in der für 
einen modernen Geschichtschreiber ebenso seltenen 
als angenehmen Lage, von der üblichen Darlegung der 
Beweggründe und der Berechtigung zur Abfassung 
dieser Schrift absehen zu können. 

Andererseits erwuchs mir aber aus jener Aner- 
kennung die doppelt strenge Verpflichtung, nach Mög- 
lichkeit die Mängel zu beseitigen, welche dem ersten 
Entwürfe der Arbeit noch anhafteten. In wie weit mir 
dies gelungen ist, muss ich dahin gestellt sein lassen 
und kann nur wünschen, dass eine auch in alle Einzel- 
heiten eindringende Kritik zu keinem anderen Ergeb- 
nis führe, als zu einer abweichenden Ansicht über die 
allgemeinen Gesichtspunkte, nach welchen die Arbeit 
angelegt ist Eine vollständige Übereinstimmung nach 



^) Vgl. Anzeiger f. Schwdz. Gesck. 1888, S. 231. 



VI 

dieser Seite hin ist nicht zu erwarten, überhaupt kaum 
zu erzielen. Denn das Buch bietet nur eine Lösung 
eines Problems, welches vermöge der Vielgestaltigkeit 
und des Reichtums des Stoffes deren mehrere zulässt 

In der Anordnung desselben habe ich mich an die 
Einteilung gehalten, die Vischer seiner Geschichte der 
Universität Basel zu Grunde gelegt hat. Da mein Buch 
als eine Fortsetzung der Schrift Vischers anzusehen ist, 
schien es mir unpassend, von seiner Einteilung abzu- 
gehen. 

Ausgeschlossen blieben von meiner Darstellung 
die Buchdrucker. Auch von Oporin wird nur insofeme 
er als Lehrer des Griechischen tätig gewesen ist, ge- 
sprochen. Ich glaube der Bedeutung von Männern, wie 
Amerbach und Proben keinen Abbruch zu tun, wenn 
ich sage, dass eine Schilderung ihrer Wirksamkeit 
mehr in den Rahmen einer Geschichte der Stadt als der 
Universität Basel gehört. Zur Polemik fehlte mir glück- 
licherweise jeder Anlass. Die Berichtigungen, die ich 
zumal an den Angaben der Athenae Rauricae vor- 
nehmen konnte, sind einfach der leichte Sieg des besser 
Unterrichteten über den schlechter Unterrichteten. Mit 
Citaten bin ich nicht karg gewesen. Man mag darüber 
streiten, ob es zweckmässig sei, blosse Verweise auf 
ungedrucktes Material anzubringen. Meine Ansicht ist 
die, dass dem Leser unter allen Umständen die Mög- 
lichkeit einer Kontrolle dessen, was er liest, offen ge- 
halten sein soll. 

Und so erübrigt mir nichts mehr als derer noch 
zu erwähnen, welche mir während dieser mehrjährigen 
Arbeit ihre Unterstützung in verdankenswerter Weise 
haben zu teil werden lassen. Es sind dies mein Freund 



VII 

Dr. R. Wackernagel Staatsarchivar, Dr. Fr. LaRoche 
Vorstand der Vaterländischen Bibliothek, Dr. Z. Sieber 
Vorstand der Universitätsbibliothek, die beiden Vor- 
stände des Universitätsarchivs die Professoren J. 
Wackernagel und E. Hagenöach, der Leiter des Frey- 
Grynäischen Institutes Professor R. Stäheliny und Pro- 
fessor R. Smend. 

Basel, 14. Januar 1889. 



Der Verfasser. 



INHALTS- VERZEICHNIS. 



Seite 

Erstes Kapitel. Die Wiedereröffnung der Universität .... l-^-^l 
Zweites Kapitel. Die Organisation und äussere Geschichte der 

Universität , . . . . 32-94 

(Nebenanstalten S. 89). 

Drittes Kapitel. Die theologische Fakultät 95—142 

Viertes Kapitel. Die Juridische Faicultät 143—206 

Fünftes Kapitel. Die medizinische Faicuität 207—257 

Sechstes Kapitel. Die philosophische Faicuität 258—298 

Beilagen: 

I. Oecolampadii iudicium de schola 301 — ^311 

II. Statuten der Universität vom 12. Sept. 1532 . . 312—316 

III. Einladungsschreiben des Rektors 0. Bär .... 317 — 318 

IV. Die Gutachten der drei oberen Fakultäten über 

die Verbesserung ihrer Lehr plane 319 — 324 

V. Statuten der Universität vom 26. Juli 1539 . . . 325—332 

VI. Revers des Bonifacius Amerbach 333 — 335 

VII. Revers des Johannes Jeuchdenhammer .... 336 — 338 
VIII. Ordnungen und Statuten der Artistenfakultät . . 339—348 
IX. Übersichtstabelle über die an der Artistenfakul- 
tät in den Jahren 1544—1546 beschäftigten Pro- 
fessoren und deren Bezüge 349 — 350 

X. Verzeichnis deijenigen an der Artistenfakultät be- 
schäftigten Professoren, deren im Text gar nicht 
oder nur beiläufig Erwähnung geschieht . . . 351 — 365 
XI. Über den Zeitpunkt der Gründung des Pädago- 
giums 366 — 368 

XII. Einige Bemerkungen über das benützte hand- 
schriftliche Material 369-371 

Nachträge und Berichtigungen 372 

Register 373—383 



Erstes Kapitel. 
Die Wiedereröffnung der Universität. 




[er die Geschichte der Stadt Basel von einem all- 
gemeinen Gesichtspunkte aus betrachtet, muss 
überrascht sein von dem gleichmässig ruhigen 
Verlauf, den die politische Entwicklung dieses 
Gemeinwesens genommen hat. Vielleicht kann keine zweite 
Stadt des Kontinents bei einer gleich bedeutungsreichen Ver- 
gangenheit auf einen ähnlichen stetigen Fortschritt, auf eine 
80 still sich vollziehende, von bürgerlichen Unruhen freie Ent- 
wicklung hinweisen wie Basel. Seine Geschichte, voll von 
Beweisen für die nimmermüde politische Regsamkeit seiner 
Einwohner, ist arm an Begebenheiten, welche episodenartig 
den natürlichen Fluss der Ereignisse unterbrechen. Gewalt- 
same Katastrophen, wie sie anderswo durch eine überragende 
Persönlichkeit von innen oder durch fremde Einflüsse von 
aussen hervorgerufen wurden, fehlen fast gänzlich und der 
historische Bildungsprozess dieses kleinen Staatswesens scheint 
sich fast nur unter den Impulsen jener elementaren Kräfte zu 
vollziehen, welche im Schosse jeder Gesellschaft schlummernd^ 
die zwar kaum wahrnehmbaren und doch stets wirksamen 
Bildner des einzelnen wie der grossen Gesamtheit sind. Bis 
zum Jahre 1833 wurde diese ruhige Entwicklung nur einmal 
ernstlich in Frage gestellt und das geschah durch dieBeformation. 
Luthers Ideen hatten frühzeitig den Weg in die Gegen- 
den am Oberrhein gefunden. In Basel werden seine Schriften 

Thommen, Universität Basel. i 



schon 1519 gedruckt und verlegt. ^) 1522 erkühnte sich be- 
reits W. Wissenburger, Prediger an der Spitalkirche^ die Messe 
in deutscher Sprache zu lesen. . Da sein Vater Ratsherr war, 
liess man es ihm wohl ode^ übel hingehen. >) Ihren wirk- 
samsten Vertreter haben die neuen Ideen in ökolampad ge- 
funden j der im Kovember 1522 zuerst als Stellvertreter für 
den kranken Pfarrer von St. Martin zu predigen begann.') 
Inzwischen hatte die Reformation grosse Fortschritte gemacht. 
Der Reichstag von Worms endete mit der wirkungslosen Ächt- 
ung Luthers, Zwingli lehrte ungeachtet aller Mahnungen des 
Konstanzer Bischofs frei nach der neuen Art. 1523 erfocht 
er in der ersten Zürcher Disputation den entscheidenden Sieg 
über seine Gegner^ Luther liess seine Übersetzung des neuen 
Testamentes erscheinen und ökolampad seinen Traktat über 
das Abendmahl. 1525 fing er an die Kinder deutsch zu taufen, 
griff die wirkende Kraft der Messe in seinen Predigten an 
und stellte manchen Brauch der katholischen Kirche wie z. B. 
das Weihen der Palmzweige, die Umgänge u. a. ab. *) Der 
Zulauf des Volkes aber war so gross, dass man sich nichts 
dawider zu tun getraute. Sieben andere G-eistliche, darunter 
Wissenburger, standen ihm in seinem Reformationswerk zur 
Seite. Die neue Lehre zog unaufhaltsam immer weitere 
Kreise und 1528 galt sie unbestritten in der ganzen Stadt, 
Spalenquartier und Kleinbasel ausgenommen, in welchen die 
Mehrheit der Bevölkerung treu am alten Glauben hing. ") Die 
Gegensätze machten sich in kleinen Reibungen zwischen den 
verschiedenen Parteien der Einwohnerschaft, in heftigen Aus- 
fallen der Kanzelredner Luft. Der Rat verhielt sich den Er- 
eignissen gegenüber zuwartend passiv. Es war sein Unglück, 
dass er aus dieser Stellung nie herausgetreten, über ein ängst- 
liches Zaudern und halbe Massregeln nie hinausgekommen ist. 
Auch die Säkularisation des Kirchen- und Klostergutes, eine 
für Basel sehr peinliche Frage, weil ein Teil der Guter im 



^) Baur, Geschichte der christlichen Kirche. 4, 81. 
«) Ochs 5, 436. 

') Herzog, Leben Ökolampads. 1, 84. Wirklich angestellt wurde 
«r erst 1525. — Ebend. 1, 291, Anm. 1. 

^) Ochs 5, 490. ^) Ebend. 5, 619. 



Machtgebiet der der Beformation gründlich abgeneigten öster- 
reichischen Segierung lag, hat er bloss notgedrungen aus 
finanz-politiachen G-ründen vorgenommen; ^) nicht aber war es 
seine Absicht., mit diesem Akt, dem einzigen, mit dem er in 
jener Übergangsperiode selbsthandelnd auftritt, sich als Pro- 
tektor der neuen Lehre hinzustellen. Er gedachte vielmehr in 
schöner Unparteilichkeit einen Zustand der Gleichberechtigung 
für beide Konfessionen aufrecht zu erhalten, was sich bei der 
herrschenden Bewegung als undurchführbar erwies. So wurden 
seine Beschlüsse unbestimmt, seine Haltung schwankend. Er 
lässt es zu, dass das Wort Gottes nach der neuen Art ver- 
kündet werde, aber er erlässt gleichzeitig ein Verbot Fleisch 
während der Fasttage zu verkaufen;^) er gestattet trotz grossen 
Geschreis der Herren von der Universität, dass Farel eine 
Disputation über die Piiesterehe abhält, bestätigt jedoch seinen 
Sieg nicht, sondern duldet dieselbe bloss stillschweigend ; *) 
er gestattet den Nonnen das Lesen der Bibel, aber andere 
Bücher, sie mögen von Luther herriLhren oder anderen Doktoren, 
sind ihnen verwehrt;*) er entzieht im Sommersemester 1523 
vier Professoren der theologischen Fakultät, welche durch 
masslose Angriffe gegen die Beformierten Ärgernis erregt hatten, 
die Besoldung, nachdem er am 23. März einen Brief vom Papst 
Hadrian erhalten, in dem er dem Bäte dankt, dass er den 
Ketzern nicht zustimme;") er unterstützte die reformatorische 
Bewegung auf der Landschaft, um die Macht des Bibchofs zu 
verringern, obwohl die Leute sich schon 1525 bis zur Be- 
seitigung aller Bilder und Ceremonien verstiegen«), und be- 
strafte doch die gleichen Versuche einiger Bürger der Stadt 
im Jahre 1528 mit Gefängnis, aber nur, um vor der allge- 
meinen Entrüstung, welche sein Vorgehen erregte, wieder zu- 
rückzuweichen — er gab die Gefangenen sofort frei. '') Dieses 
widerspruchsvolle Benehmen der Begierung, welches die Ka- 
tholiken kränkte und die Protestanten reizte, muss man teil- 
weise mit der Macht der Tradition entschuldigen. Li den 

^ A. Heusler, Verfassungsgesch. der Stadt Basel 435. 438 ff. 
^ Ochs 5, 472. ») Ebend. 5, 461. *) Ebend. 5, 489. 

') Ebend. 5, 447. -~ Vis eher, Geschichte der Univ. Basel. 230. 
«) Heusler a. a. 0. 440 f. ') Ochs 5, 606 f. 



Angen der Ratsherren hatte kluge Zarückhaltung und bedach- 
tiges Vorgehen bis dahin von Basel alle schweren Konflikte 
fem gehalten und ihm aus mancher verwickelten Lage heraus- 
geholfen. Es war noch kein Menschenalter verflossen, seit die 
Grrundsätze einer schielenden Neutralitätspolitik im Schwaben- 
krieg sich aufs beste bewährt zu haben schienen, i) Begreif- 
licherweise war man nicht gesonnen^ dieselben jetzt aufzugeben 
uiid sich entschieden zur Beformation zu bekennen, da es, von 
allem abgesehen, noch zweifelhaft war ob die Ketzerei sich 
werde behaupten können. Man wollte warten, wie sich die 
Dinge auf der grossen Bühne des europäischen Theaters ge- 
stalteten, bevor man selbst einen entscheidenden Schritt tat* 
Auf die Gutachten, welche der Bat über den Wert des Mess- 
opfers überhaupt abverlangt hatte, gab er lang gar keinen, 
endlich gedrängt den ausweichenden Bescheid, er könne in 
dieser Sache kein eigenes Urteil fällen, man wolle warten, 
bis dieselbe durch ein allgemeines Konzil in einer für die ganze 
Christenheit verbindlichen Weise geregelt sein werde. *) 

Aber eben warten wollte die protestantische Partei nicht. 
Der Bat hatte die Kirchen unter beiden Parteien geteilt, ka- 
tholischen und reformierten Pfarrern das wechselseitige Ver- 
ketzern untersagt. ') Dies Verbot wurde wenig beachtet und 
die Protestanten waren 'des halben Zustandes müde. Ein 
politisches Moment kam dazu, die Verstimmung zu steigern. 

Die Verfassung von 1521 hatte einen oligarchischen 
Charakter, der in dem Ausschluss der Zunftleute von der Wahl 
des Bates ausgesprochen lag. Die Bürgerschaft war ent- 
schlossen, die vorwaltende Herrschaft desselben zu brechen. 
Ihr politisches und religiöses Interesse forderten sie gleich- 
massig dazu auf; dieses letztere aber erscheint als das treibende 
Moment in den Ereignissen, die bald Schlag auf Schlag folgten. 

Schon im Sommer 1528 war die Lage im allgemeinen 
eine sehr gespannte. *) Ende Dezember entstanden so emst- 



*) Vergl. K. Vischer-Merian, Die Glasgemälde in Meltingen 
und ihr Stifter Hans Ymer von Gilgenberg. (In den Beitr. zur vaterländ. 
Gesch., herg. v. d. histor. u. antiquar. Gesellsch. zu Basel N. F. 2, 260 ff.) 

«) Heusler a. a. 0. 440 f. ») Ochs 5, 609. 

*) »Es stat treffen tlich ouch zuo Basel, der gwalt ist ganz un- 



liafte Unruhen in der Stadt; dass der Bat freundeidgenössische 
Vermittlang nicht ungern gesehen hätte, ^) Vergeblich lässt 
er jetzt im Januar 1529 ein Mandat ausgehen^ in dem er sich 
endlich entschieden zu gunsten der Protestanten für eine y,ein- 
hellige Predigt" ausspricht. Die Katholiken weigern sich, das 
Mandat anzuerkennen; die Protestanten, misstrauisch und durch 
mancherlei, freilich unbegründete, Grerüchte von einer drohenden 
Intervention Österreichs aufgeschreckt, sammeln sich in Waffen. 
Ihre Abgeordneten begehren ausschliessliche Anerkennung der 
neuen Lehre, Austritt der katholischen Eatsmitglieder, Umge- 
staltung der Verfassung in mehr demokratischem Sinne. Der 
Bat zögert mit der Antwort. Aber eine gewaltige Demon- 
stration der ungeduldigen Protestanten liess ihn die Frucht- 
losigkeit weiteren Widerstandes einsehen. Bürgermeister 
Meltinger entfloh rheinabwärts in der Nacht vom 8. auf den 
9. Februar. Die katholischen Batsherren schieden aus und 
der Bildersturm vom 10. Februar versinnbildlichte in roher 
Form den vollkommenen Sieg der protestantischen Partei. >) 
Das Besultat der Bewegung fasste diese dann zusammen in 
dem Beligionsmandat vom 1. April 1529.*) Die Altgläubigen 
verliessen in grosser Zahl die Stadt. 

In diese Katastrophe wurde die Universität unmittel- 
bar mit hineingezogen. Wie fast alle anderen deutschen Hoch- 
schulen hatte auch sie von Anfang an dem Vordringen der 
Beformation Widerstand entgegengesetzt. Sie hatte sich gegen 
die Ankündigung von Farels Disputation und noch mehr 
gegen die 1523 erfolgte Anstellung von Pellikan und ökolam- 
pad ablehnend verhalten. Der Widerstand im letzteren Falle 
ist wohl ebenso sehr aus dem Zorn über den widerrechtlichen 
Eingriff des Bates, welcher der Universität diese beiden Lehrer 
aufdrang, als aus der Abneigung gegen diese selbst als Haupt- 
forderer der neuen Bichtung zu erklären. 



ruewig,« schreibt J. Vogler aus Zürich an Vadian am 13. Juli 1528. 
Strickler, Aktensammlung z. schweizer. Reiormationsgesch. 1, 640, 
:Nr. 2044. 

*) Ebend. 1, 708, Nr. 2220 und 709, Nr. 2225. 

«) Ochs 5,627—645.— Wurstisen, Chronik 3. Aufl. 893—407. 

') Abgedruckt bei Ochs 5, 685—739. 



Es war ein Missgeschick, dass dieselbe erst spät einen be- 
harrlichen und dauernden Vertreter gefunden hatte — ökolam- 
päd. Alle anderen, die im gleichen Sinne vor oder mit ihm 
tätig gewesen sind, waren immer nur kurze Zeit geblieben, so 
Thomas Wyttenbach, Oapito, Fellikan, C. Hedio, Phrygio. *) 
Nicht unterschätzen darf man femer den Umstand, dass Erasmus^ 
mit dem die bedeutendsten Männer der Hochschule, wie Boni- 
facius Amerbach, in näherem Verkehr standen, sich von der 
reformatorischen Bewegung mehr und mehr lossagte. So 
erklärt es sich, dass an der Universität eine protestantische 
Partei sich noch nicht hatte bilden können und dass, als der 
Sturm der Bevolution einherbrauste, die Hochschule fast in 
ihrer Totalität davon betroffen wurde« — Den Auswanderern 
aus der Bürgerschaft schloss sich der grösste Teil der Lehrer 
und Studenten an. Sie zogen nach dem benachbarten Freiburg^ 
unter ihnen auch Erasmus, der Basel nur ungerne mied. >) 

Für die Universität war die Preisgebung durch ihre eigenen 
Angehörigen ein Ereignis von weittragender Bedeutung. Es 
bildet einen Wendepunkt in ihrer 6-eschichte, welche seitdem 
in eine von der bisherigen ziemlich verschiedene Bahn ablenkt. 
Schon die unmittelbaren Fo^en waren fühlbar genug. 

Wenn die Zurückgebliebenen glaubten, über die voll- 
zogenen Tatsachen sich kurz hinwegsetzen zu können und es 
ÜBkktisch versuchten, den dünnen Faden, an dem das Leben der 
Anstalt hing, weiterzuspinnen, indem sie sogar noch zur Wahl 
eines Bektors schritten, so fasste der Bat dieses Vorgehen ganz 
richtig als eine bedeutungslose Komödie auf und liess sich von 
seinem geplanten Eingreifen nicht abhalten. Am 14. Juni 1529 
liess er durch seine Mittelspersonen, die Deputaten, alle die 
Gegenstände, auf welche sich symbolisch oder faktisch der 
normale Bestand der Hochsdiule und die Ausübung der 
Funktionen seitens ihrer Würdenträger stützte, mit Beschlag 
belegen. Er nahm Scepter, Siegel, Statutenbücher, Urkun- 
den und das geringe vorhandene Barvermögen — es beläuft 
sich nach einem vom letzten Rektor angelegten Inventar auf 



>) Vis oh er, Oesch. der Univers. Basel. 226--230. 
^ Wurstiseu a. a. 0. 406 f. 



etwa 37 Fr., ungereohnet Schuldbriefe und 2iin8e ^) — in seine 
Verwahrung und überliess im übrigen die Univeraität vor* 
läufig ihrem Schicksale« Das Vorgehen der Begierung war 
gewaltsam, aber es war gerechtfertigt. Sie konnte auf halbem 
Wege nicht stehen bleiben und doch hätte sie sich dieses 
schlimmsten Fehlers, den eine Begierung begehen kann, schuldig 
gemacht, wenn sie die Universität geschont hätte. Die Aus- 
wanderung der Professoren und Studenten hatte deutlich ge* 
zeigt, welche feste Stütze die katholische Partei an ihr gehabt 
hatte. Aber auch die G-esinnung der Zurückgebliebenen war, 
wenn man von ökolampad und dem Mediziner Oswald Bär 
absieht, nicht über allen Zweifel erhaben. Bonifacius Amer^ 
bach hatte sich schon früher unverhohlen gegen die von der 



^) Der Ausweis befindet sich im hiesigen Staatsarchiv R. II. A 
Nr. 2 und lautet: 

Gmeiner Überantwortung des Fiscums eim Ersamen Rad durch 
die Herrn Deputaten Endschluss. Die gälten so ein üniversitet Basel 
hat 1529. Item 5 ff gelts uff der Milien zn Leymen gibt Felix Stägman. 
» 5 galdin gelts gibt Hans Thüring Hag von Sulz. 
» 5 > » » Caspar Davit, Simonis und Jndä. 
» 6 > ff » Facultas Artium. 
thut zusammen 20 (!) Fl. gelts. 
Die schulden so man der Universität Basel soll 

Meister Heinrich Glarean soll 20 ff 7 /9 8 ^. 
Facultas Artium soll 27 ff. — 

Ü^tändige Zins der (Jniversitet 

Fridlin Mälner. An syner statt gibt yetzt Peter RöUinger 5 ff^ 
der cost drob verloffen dryzehendhalb Schilling zwen pfennig. 

Barschafft im gemeinen seckel der Üniversitet ist 19 Goldkronen 
und ein Doppelducat. — Item das gross silbern sigel der Üniversitet. 
— Item der silbern Zepter oder stab gemeiner üniversitet. 

Üff Erforderung und ernstlich meynung unser Herrn beyd R&d 
ist obgesetzter schätz sambt statutbüchem briefen und alles, so ein 
Üniversitet ghabt, Überantwort durch gmeynen Rector und Regentz beym 
eid darzu beruofft. Actum 1529 1. Juni. 

Auf der Rückseite steht: 

Verzeichnet Inventarium facult. Theol. 

Zween guldin gelts jerlichs. — In Barschaft 40 guldin. — Ein 
halb fuder weins. — Das sigill. 

Hat der alt Rector Meister Gregorius noch hinder Im bhaltea 
4 goltkronen mer zwey pfund uff witterbschaid. 



8 

Beformation herbeigeführten Neuerungen ausgesprochen <) und 
die jüngsten Ereignisse waren sicherlich nicht dazu angetan, 
seinen allen Gewaltsamkeiten abholden Sinn umzustimmen. 
Wenn aber ein Mann von solchem Einflüsse, der zu den 
Häuptern der Emigrierten wie Grlarean und Erasmus im freund- 
schaftlichsten Verhältnis blieb, der bestehenden Ordnung der 
Dinee im Herzen c^ram war — wessen hatte man sich dann 
von ihm und seinen aesinnungsgenossan zu versehen, wenn 
sie im Besitze jener Machtzeichen der Universität blieben? 
Der Bat folgte einfach nur dem Gebote der Selbsterhaltung, 
wenn er Scepter und Privilegien wegnahm, sei es, dass er den 
Gegnern den letzten Weg verlegen wollte, auf dem sie ihre 
verlorene Stellung allmählich wieder zu gewinnen hätten ver- 
suchen können, sei es, dass er verhüten wollte, dass nichts 
entwendet werde, wie Wurstisen sich bezeichnend ausdrückt; 
denn dies wäre einer Auflösung der Hochschule in Basel und 
ihrer Verlegung in eine andere Stadt gleichgekommen. 

Die Lage, in welche die Anstalt durch diesen Gewalts- 
streich versetzt worden war, war eigentümlich genug und es 
ist sehr bedauerlich, dass eine ungemein lückenhafte Über- 
lieferung es unmöglich macht, ein ganz klares Bild von der- 
selben zu entwerfen. 

Massgebend wird für die Folgezeit das Verhältnis der 
Hochschule zum Bäte, der sich durch die gewaltsame Aneig- 
nung aller der Bechtstitel, auf die der Bestand der Universität 
sich gründete, zum Herren der Situation gemacht hatte. Becht- 
lich hörte zwar deshalb die Universität nicht auf zu exi- 
stieren, denn der Bat hatte mit keiner SUbe die Aufhebung 
der Hochschule verfügt, wie das doch hätte geschehen müssen. 
Andererseits hatte er aber durch die erwähnte Massregel vom 
14. Juni deutlich genug die Absicht zu erkennen gegeben bis zu 
einer endgültigen Begelung der Sachlage irgendwelche amtliche 
Funktionen nicht zuzulassen. Die Universität ihrerseits war 
dadurch sowie durch den Mangel an Lehrkräften und Hörern 
des Charakters einer Hochschule entkleidet, und doch ist es 
ebenso unzweifelhaft sicher, dass trotz alledem Vorlesungen 



») Heusler a. a. 0. 432. 



gehalten und besucht wurden, dass diese Vorlesungen als regel- 
recht öffentliche und nicht als , gelehrte Kundgebungen rein 
privater Natur galten und auch später so angesehen wurden 
und dass demgemäss die Universität tatsächlich, wenn auch 
in kaum merklicher Weise fortbestand. 

Das Verdienst, die neue Periode mit der abgelaufenen 
durch dieses schmale Glied zu einer ununterbrochenen Kette 
historischer Entwicklung verbunden zu haben, gebührt in erster 
Linie Ökolampad, „Her ausgezeichnete Mann, Jobannes Öko- 
lampad, hat, während die Universität durch einige Jahre so- 
zusagen dahindämmerte (quiescente fere per aliquot annos uni- 
versitate), die theologische Fakultät fast durch drei Jahre 
vertreten und nichts unterlassen, wodurch die Akademie neu 
eingerichtet und in ihrem früheren Glänze wieder hergestellt 
werden möchte^ ^ — ^^^ Pantaleon von ihm und alle anderen 
Tatsachen, welche uns sonst von ökolampads Tätigkeit be- 
kannt sind, sind geeignet, dieses Urteil eines wohlunterrichteten 
Mannes glaubwürdig zu machen. 

Ob von den Zurückgebliebenen sonst noch einer ökolam- 
päd in seinem Vorhaben unterstützte, ist nicht bekannt. ') Er- 
heblich können diese Versuche nicht gewesen sein, wie man 
aus dem Schweigen aller Quellen wird schliessen dürfen. Der 
&at aber, von dem allein die Entscheidung abhing, war von 
einer solchen durch eine Reihe dringender Angelegenheiten der 
inneren und äusseren Politik abgehalten, die, wie zurück- 
haltend man sich auch zeigen mochte, doch dringend zur Teil- 
nahme an gemeineidgenössischen Dingen nötigten. Die Befor- 
mation war es in erster Linie, welche das partikulare Literesse 
in Basel abgeschwächt, den politischen Horizont auf einmal 
erweitert hat. 

Wenige Monate nach der Durchführung der kirchlichen 
Neuerungen entbrannte der erste Beligionskrieg auf schwei- 
zerischem Boden. — Basel, das noch im Mai 1529 ein war- 



^) Matricula theolog. fol. 40' Basler Universitätsbibliothek. 

') Herzog, Leben ökolampads, 2, 178, sagt zwar: »Es scheint, 
dass um dieselbe Zeit (Sommer 1529) andere alte Herren der Univer- 
sität ihre Vorlesungen wieder begannen, c Belege für die Annahme 
giebt er aber keine. 



10 

nendes Schreiben an Zürich hatte abgehen lassen^ ^) schickte, 
als der Krieg doch losbrach; sein Kontingent aus, welches 
mit Zazügen von Bem^ Biel und Mülhausen bei Bremgarten 
lagerte. >) In demselben Jahre hatte der Hat mit der Ord- 
nung der Bechtsverhältnisse zwischen der Stadt und den Aus- 
gewanderten zu tun ') und im Winter fanden in Basel die 
Verhandlungen zwischen den Abgesandten von Biel, Bern, 
Zürich; Schaffhausen; St. Gralleu; Strassburg und Mülhausen 
statt; die mit dem Eintritt der Städte Biel; Schaffhausen und 
Strassburg ins christliche Burgrecht endeten.^) Auch im 
Jahre 1530 gab yomehmlich die hohe Politik zu tun. Im 
März beherbergte Basel die Abgeordneten der evangelischen 
Orte der Schweiz; es handelte sich um Stellungnahme zu dem 
von Elarl Y. nach Augsburg ausgeschriebenen Reichstag und 
ebenso fanden hier Verhandlungen mit dem Landgrafen von 
Hessen und Herzog von Sachsen statt wegen des Beitrittes 
zum schmalkaldischen Bund. ^) Im Innern beschäftigten den 
Bat Unruhen auf der Landschaft und besonders die Wieder- 
täufer; die sich vor ihrem völligen Verschwinden gerade auf 
baselischem Gebiet nochmals sehr bemerklich machten. *) End- 
lich wurde Basel nicht wenig durch die für die Beformierten so 
unheilvollen Ereignisse des Jahres 1531 in Mitleidenschaft ge- 
zogen. Es büsste im Müsserkrieg fast seinen ganzen Auszug 
ein und betrauerte den Tod von 140 Bürgern; die in dem Treffen 
am G-ubel gefallen waren (24. Oktober). Eine ziemlich hohe 
SummC; welche es beim zweiten Kappelerfrieden den V Orten 
bezahlen musstC; nötigte den Bat zur Ausschreibung einer 
neuen; wenn auch nur temporären Umlage. ^) Der Tod öko- 
lampads am 23. November 1531 giebt dem düstem Bilde der 
damaligen Lage der Stadt seinen Abschluss. 

Unter solchen Umständen gereicht es dem Rate zur 

') Hottinger, Schweizergeschichte. 2, 240. 

•) Henne-AmRhyn, Schweiz ergeschichte. 3. Aiiü. 2, 132. 

») Ochs 6, 7 ff. *) Ebend. 6, 13. 

*) Ebend. 6, 18 und 20. Vergl. auch H. Escher, die Glaubens- 
parteien in der Eidgenossenschaft und ihre Beziehungen zum Ausland. 
Frauenfeld 1882. 183 ff. 
I •) Vergl. R. Kitsche, G-eschichte der Wiedertäufer in der 

Schweiz. 103 ff. ') Ochs 6, 53 f. 



11 

fihre^ dass er auch in diesen schwierigen Zeitläufen um die 
Hochschule sich wieder zu kümmern anfing. Er wandte sich 
an ökolampad mit dem Ansuchen , sich über die Wiederher- 
Stellung der Hochschule zu äussern. Mit unverkennbarer 
Lust und Liebe entledigte sich derselbe seines Auftrages in 
einem längeren Gutachten. ^) Bezeichnend genug unterlässt 
es der Verfasser, Mittel und Wege anzugeben, wie der Uni- 
rersität aus ihrer Scheinexistenz geholfen werden könnte. 
Für ihn ist sie yoUkommen da und es genügt ihm, in grossen 
Umrissen die Grundsätze anzugeben, nach welchen die Hoch- 
schule eingerichtet, und die Ziele, die mit dem Studiengange 
an den einzelnen Fakultäten erreicht werden sollen. Er 
b^innt mit einer schwungvollen Einleitung, in der er zu- 
nächst auf die praktischen Vorteile hinweist, welche dem 
Staate aus einer sorgsam geleiteten hohen Schule erwachsen, 
die ihm gleichsam wie ein ertragreicher Weinberg be- 
deutende tätige und kenntnisreiche Männer zur Besorgung 
seiner Angelegenheiten in Kirche und Schule, geschickte Ärzte 
und kluge Schreiber und Redner fürs Gericht und für die 
fiatsstube gebe. „Darum ist es nicht zu verwundem, wenn 
unsere Voreltern mit der grössten Mühe und nicht geringen 
Kosten es sich angelegen sein liessen, dieses Kleinod zu hüten 
und als ein ausgezeichnetes Erbteil uns zu hinterlassen, wohl 
wissend, wie viel ehrenvoller und um wie viel beglückender 
ein solcher Schatz ist als einer von Gold und Silber.^ Leider 
habe sich gleich dem Unkraut im Felde auch in den öffent- 
lichen Lehranstalten manches eingeschlichen, was dem Wunsche 
der Stifter ganz und gar nicht entspräche; „denn ein unge- 
bildeter Hochmut, gleissnerische Sophistik und Titelsucht 
herrschen an Stelle der Pfl^e gründlicher Forschung und 
wahren Erkenntisdranges.^ — Diesen Übelständen müsse man 
auf jede Weise zu begegnen trachten, bevor das Geschrei 
Uinder Eiferer, weiche die Lehranstalten als ein verderbliches 
Gift für die heranwachsende Jugend bezeichnen, die Existenz 
derselben in Frage stelle. „Und darum wollen wir mit Hilfe 
des Bates einsichtiger Männer alles, was dem frommen Sinn 
ttikd dem Kutzen der Studierenden abträglich ist, aus dem 

>) S. Beilage I. 



12 

Wege räumen; was aber förderlich ist; daraof werden wir 
um so angelegentlicher achten. Soweit sind wir entfernt auf 
die Ausrottung der Wissenschaften zu sinnen, wie einige uns 
zu verleumden sich erkühnen.^ Hieran schliessen sich nun 
positive Vorschläge, von denen manche ganz vortreffliche G-e- 
danken enthalten , die nicht unverwirklicht geblieben sind. 
Ökolampad begehrte : Unenigeltlichen Unterricht, Abschaffung 
der Taxen und kostspieligen Gebräuche bei Verleihung der 
akademischen G-rade, Herabsetzung der Grebühren bei der 
Immatrikulation (§ 1 — 4). Die folgenden Paragraphen han- 
deln dann speciell von den einzelnen Fakultäten. Nach- 
drücklich dringt er beim Studium des Bechtes auf ein tieferes 
Eindringen in die Quellen mit Zurückdrängung der vielen 
Kommentare, beim Studium der Medizin auf stärkere Be- 
rücksichtigung der praktischen Übungen (§ 6), was freilich 
mitunter in einer etwas naiven Weise zum Ausdruck kommt. 
Wie dieses Grutachten, welches von dem einen grossen G-e- 
danken: Förderung wahren wissenschaftlichen Strebens, ge- 
tragen ist, vom Bat aufgenommen wurde, wissen wir leider 
nicht. Es wird sich aber zeigen, dass es nicht wie so viele 
andere gleichartige Stücke unbeachtet im Archiv verschwand, 
sondern in der Folge einen unverkennbaren Einfluss auf die- 
jenigen Personen ausgeübt hat, welche später bei der Wieder- 
herstellung der Universität tätig gewesen sind. 

Aus diesem Halbdunkel, in welches die Vorgänge wäh- 
rend jener Übergangsperiode, die schon von den Zeitgenossen 
mit dem recht zutreffenden Namen „Interregnum^ bezeichnet 
worden ist, gehüllt sind, treten wir erst mit dem Jahre 1532 
in das Tageslicht schärferer historischer Erkenntnis. In der 
Zeit der allgemeinen Beaktion, welche natui^emäss der Sturm- 
flut der politischen Erregung, wie sie die oben erwähnten Be- 
gebenheiten erzeugt hatten, folgte und die jeden Kanton mehr 
oder minder wieder auf sich selbst zurückwies, fand der Bat 
von Basel die nötige Buhe, um die so wichtige Frage der 
Wiederherstellung der Universität einer endlichen Lösung zur 
zuführen. Leider sind wir auch über die Verhandlungen, die 
dem entscheidenden Votum vorangegangen sein müssen, nicht 
unterrichtet; wir haben nur das glücklicherweise positive Be- 



13 

sultat derselben vor Augen* Donnerstag am 20. September 
1532 1) wurden die neuen Statuten vom neugewählten Sektor 
Oswald Bär und einigen Mitgliedern der Universität beschworen. 
Vom 1. November datiert dann das Sendschreiben, mit welchem 
der Sektor zum Besuche des neu erstandenen Heims fcLr Wissen. 
Schaft und Geistesbildung einlud. >) Bemerkenswert ist, dass 
dieses mit vielem Takt und kluger Berücksichtigung der augen- 
blicklichen Lage abgefasste Programm wesentlich den Gedanken 
ausfuhrt; dass die Universität nie zu existieren au%ehört habe, 
dass der Protestantismus durchaus keine der Wissenschaft feind- 
liche Tendenz in sich berge, dass mithin auch die guten Tra- 
ditionen an der Basler Hochschule keineswegs erloschen seien. 

Ein viel weitergehendes Interesse beanspruchen die neuen 
Statuten, welche der Rat der Universität erteilt hatte. 

Auf den ersten Blick muss auffallen, dass in denselben 
aller früheren Rechte und Privilegien mit keiner Silbe gedacht 
wird. Das erklärt sich aus der vollständigen Verschiebung, 
welche in dem Verhältnis zwischen Rat und Universität durch 
die Reformation herbeigeführt worden war. Dieses Verhältnis 
ist in der Tat ein so durchaus anderes geworden und erscheint 
zugleich so sehr als ein Hauptmoment der weiteren Entwick- 
lung der Hochschule, dass es nicht scharf genug ins Auge ge- 
fasst werden kann. 

Die Universität vor 1532 war die Schöpfung einer über 
Rat und Regenz stehenden Gewalt — des Papstes. Vor diesem 
höhern Richterstuhl waren also Rat und Hochschule nur zwei 
gleichberechtigte und gleichstehende Parteien. In diesem Sinne 
war das Verhältnis zwischen der Bürgerschaft und den Aka- 
demikern auch von den damaligen Leitern des Gemeinwesens 
aufgefasst worden und sie haben dieser Anschauung an einigen 
Stellen in den alten Statuten von 1460 Ausdruck verliehen. *) 

Die Universität nach 1532 sollte sein und war eine 
Schöpfung der neuen Staatsgewalt, deren Träger der Rat war. 
Damit erhob sich derselbe aus der Stellung einer gleichbe- 
rechtigten Partei zu der eines bevorrechteten Herren. Aus 
dem Verhältnis der Gleichordnung war das der Ober- und 

») S. Beilage II. «) S. Beilage III. 

') Vischer a. a. 0. Beilage IX. 300 unten, 303 oben. 



14 

Unterordnung entstanden und der Bat sorgte daftr^ dass dies 
mit voller Deutliohkeit in den neuen Statuten zum Ausdruck 
'kam, ^) Im Jahre 1460 versprach er der Universität^ dass 
wenn sie untereinander misshellig würden, oder „wenn sona^ 
naoh Lauf und G-estalt der Zeit eine Änderung^ Besserung, 
Mehrung oder Minderung zu tun notwendig werden sollte, 
beide Parteien sich gütlich und freundlich vereinbaren sollten 
und wollten." *) Im Jahre 1532 ist von einer solchen Über- 
einkunft keine Hede mehr, sondern kategorisch erklären Bürger^ 
meister und Hat: sie haben diese Ordnung gesetzt und wollen 
ernstlich gebieten, dass dieselbe also vollzogen weide^ *) und 
1539 behielt er sich ebenso unbedingt vor „diese Ordnung 
jederzeit mehren, mindern oder abtun zu können, wie sie 
(die gnädigen Herren) es am besserlichsten befinden wür- 
den." *) — Der angegebene Unterschied tritt in diesen Sätzen 
klar hervor. Eine wechselseitige Verpflichtung wird einseitiges 
Eecht, Duldung wird Herrschaft. Der Universität gegenüber 
befand sich der Bat in der Stellung eines Usurpators und er 
tat folgerichtig, was alle Usurpatoren zu tun pflegen, er 
suchte die Vergangenheit auszulöschen. Diese Au%abe wurde 
ihm zweifellos dadurch erleichtert, dass zwischen Schliessung 
und Wiedereröffnung der Hochschule jener leere Zeitraum von 
drei Jahren lag, der die inzwischen eingetretenen Veränderung^ 
ein wenig verschleierte. 

Diese Veränderungen waren in der Tat ziemlich tief- 
greifender Art und bedeuteten für die Universität eine be- 
trächtliche Einbusse an früher genossener Freiheit. 

Wenn in den alten Statuten Schutz und Schirm nicht 
bloss den Studenten und Lehrern für sich und ihre Diener 
zugesagt ist, sondern auch diejenigen, welche ein Mitglied d^ 
Akademie mit Wort oder Tat verunglimpften, mit einer 
schweren Geldstrafe bedroht werden, <^) wenn femer den Uni- 

*) Selbst äusserlich geschah dies, indem durch Erkanntnis vom 
5. März 1543 angeordnet wurde, dass die Professoren, wenn sie vor 
dem Rate zu erscheinen hätten, ihre Vorträge stehend und nicht sitzend 
halten sollten. Ochs 6, 414. 

«) Vis eher a. a. 0. Beilage IX. 303 oben. 

») Vergl. Beil. II. Einleitung. 

*) Vergl. Beil. IV, § 20. *) Vischer a. a. 0. 294 f. 



15 

yersitätsangehörigen in gesonderten Verfügangen Befreiung 
von Ungelt und Steuern i) jeder Art , Sicherheit des Eigen- 
tums 3) und Schutz gegen Übervorteilung bei Kauf, Zinsr 
zahlung oder in Geldangelegenheiten*) gewährleistet ist, so 
heisst es in den neuen Statuten kurz (§ 15), dass alle, die 
des Studiums wegen, sei es lehrend oder lernend in der Stadt 
verweilen, „des Hütens, Wachens und Dienens wie ander 
Gast frei sein sollen.^ Dass es mit der alten vollen Steuer- 
freiheit auch wirklich zu Ende war, ersieht man deutlich aus 
den Streitigkeiten, die sich zwischen der Universität und dem 
Stadtgericht über das Becht der Inventarisierung der Verlas- 
senschaft verstorbener Akademiker entspannen. Die Stadt 
erhob nämlich von Ausländern eine ausserordentlich hohe Erb- 
schaftssteuer — 10 Vo ^^^ vorhandenen Bealvermögen *) — 
deren Zahlung die Regenz im gegebenen Falle verweigerte. — 
Es kann nicht zweifelhaft sein, dass sie sich hiebei auf eine 
frühere Gepflogenheit berief. 1555 entschied der Rat, dem die 
Sache vorgelegt wurde, gegen die Universität'); 1564, beim Tode 
des Sebastian Castellio, Professors der griechischen Sprache, 
für sie. ^) — Allein der Amtmann kehrte sich an diese Ent- 
scheidung nicht und seine Versuche, die Güterbeschreibung 
dauernd in seiner Hand zu behalten, wiederholten sich noch 
mehrmals.^) Endlich beschloss der Bat, diesen Streitigkeiten 
durch ein Eompromiss ein Ende zu machen, indem er am 
16. Juni 1624 erkannte, dass bei Todesfall eines Universitäts- 
angehörigen, gleichgültig ob eines einheimischen oder fremden, 
die Verfügung über die hinterlassenen beweglichen Güter 
der Begenz, über die hinterlassenen unbeweglichen Güter hin- 
gegen dem Stadtgericht zustehen sollte *) mit dem Zusatz, 

>) Vis eher a. a. 0. 296. 

«) Ebend. 301. ») Ebend. 297 f., 301. 

^) OchB 6, 365. Als beim Tode eines gewissen Eugenius von 
Köln aas Mecklenburg a preetore urbis bona eins conscripta essent, 
wird den Eltern auf ihre Gegenvorstellungen hin und über Verwendung 
der Regenz der Beseheid gegeben, dass sie das Eigentum des Verstorbe- 
nen sine detractione decim» partis erhalten werden. Lib. concl. fol. 73 '. 

'^) Ochs 6, 4:17. •) Lib. concl. fol. 45. 

^ Ebend. fol. 54' zum Jahre 1576, fol. 58' zu 1678, fol. 72' zu 1587. 

^) Ebend. fol. 153. A senatu politico controversia quse inter 



16 

dass Streitigkeiten zwischen Kreditoren oder den erbberechtigten 
Personen vor dem TJniversitäts-Konsistorium zum Austrag kom- 
men sollten. 1) Bei dieser Entscheidung ist es dann auch geblieben. 
Wenn ferner früher bei Streitigkeiten zwischen Studenten 
und Bürgern die richterliche Kompetenz der üniyersität an- 
erkannt worden war, für den FaU, dass der Bürger als Kläger 
auftritt;') und nur im umgekehrten Falle die Akademiker 
vor dem Stadtgericht zu erscheinen haben , so ist jetzt die 
Gerichtsbarkeit der Universität statutenmässig (§ 6 — 9) nur 
auf Klagen wegen G-eldschulden eingeschränkt und auch da 
nur in erster Instanz — in allen andern Fällen greift das ordent- 
liche Stadtgericht ein — und wenn anschliessend daran früher 
kein Student ohne Wissen und Willen des Bektors gefangen 
gesetzt werden durfte '), so wurde diese Freiheit wenigstens 
nicht mehr verbrieft, und wenn in den früheren Statuten das 
Becht der freien Selbstverwaltung unbedingt eingeräumt ist 
(s. o.) so finden sich in den neuen nicht wenige Bestimmungen, 
durch welche der Bat im Bewusstsein seiner Machtvollkommen- 
heit auch dieses G-ebiet betritt. Dahin gehört es, wenn er 
Anordnungen tri£Pt über die Dauer der Ferien, Wahl des 
Bektors, Immatrikulation neu eintretender Mitglieder, Ver- 
teilung der Vorlesungen, Gewährung von Urlaub*) — allea 



iadicium civitatis et illius advocatos ex una parte et Academicos ex 
altera de heereditatibus Academicorum vacantibus daravit, ita fuit com- 
posita, ut si defuncti Academici vel nostrates vel peregrini reliquerint 
bona inobilia, de illis arbitrio Rectoris et assessorum disponatur, sin 
inmobilia vel sedes vel fundos dicasterio civili illud negotium trac- 
tandum permittatur vigore senatus consulti magistratus sigillo muniti 
et in arca Rectoris reservati. 

*) Privilegia et statuta üniversitatis p. 495 (Vergl. über dieselben. 
Beil. XII, Nr. 3) und Schwarzes Buch fol. 270 f. 

») Vischer a. a. 0. 299 f. *) Ebend. 298 f. 

*) Vergl. Beilage II. § 1, 2, 11, 12 und la. Die Gewährung von 
Urlaub wurde durch die Statuten von 1539 als »innere Angelegenheit« 
der Regenz resp. dem Rektor überlassen. Nur die Professoren der 
Medizin mussten einer Erkanntnis vom 10. Mai 1543 zufolge mit ihrem 
Ansuchen um Urlaub sich wieder beim Rat melden, weil dieser mit 
Missfallen bemerkte, dass die mit schweren Besoldungen angestellten 
Doktoren der Arzney zu vielen Malen von der Stadt reisen, wodurch 
diese von Ärzten entblösst wird. Ochs 6, 414. 



17 

Dinge y welche in den Bahmen der eigentlichen Universitäts- 
verwaltong fallen nnd zu welchen sich auch in den älteren 
Privilegien keine Parallelstellen finden. Gkinz offenbar hatte 
es der Bat darauf angelegt, das Becht der Selbstverwaltung 
nach M(^lichkeit herabzudrücken, ein festes Abhängigkeits- 
verhältnis herzustellen, welches ihm jederzeit gestattete, in 
die Angelegenheiten der Hochschule nach Gutdünken einzu- 
greifen. 

Das war die zweite Folge der Beformation. Hier wie 
überall hatte sie vorläufig nur dazu gedient, die landesherr- 
liche Gewalt zu stärken. Wenn die Protestanten den Si^ 
von 1529 mit einer Verfassungsänderung krönten, welche die 
verwaltende Stellung des Bates einzuschränken bestimmt war, 
so hielt diese Freude nicht lange vor. Der demokratische An- 
strich fiel schon nach wenigen Jahren weg wie schlechte 
Tünche von der Wand. Schon 1533 war der Bat wieder im 
Besitz seiner YoUgewalt und das Privileg, das er ein Jahr 
früher der Universität gegeben, ist ein unzweideutiges Symptom 
des sich vollziehenden Umschwungs. ^) 

Was sonst der Bat für die Erhaltung der Universität 
und ihrer Mitglieder angeordnet haben mag, wissen wir nicht. 
Bezeichnend genug erfahrt man auch nichts von einer Eröff- 
nungsfeier — still und geräuschlos hielt die Wissenschaft 
ihren Einzug in die verödeten Hallen. Unter ungünstigen 
Aspekten trat sonach die neue Anstalt wieder ins Leben. 
Zwar war der Zulauf nicht eben schwach >), aber die alten 
Freiheiten waren geschmälert, das Lehrpersonal gering, die 
Universität nicht einmal vollständig. Denn entgegen den An- 
gaben, welche Bär in seinem Einladungsschreiben macht, ist 
es als unzweifelhaft anzunehmen, dass die philosophische 

*) Heusler a. a. 0. 445. 

*) Die grosse Matrikel weist für den ersten Jahrgang 18, für 
den zweiten schon 33 neu Immatrikulierte auf; nach einem Rückgang 
im Jahre 1534/5 auf 12 stieg die Summe im nächsten wieder auf 33 
und hielt sich dann im ganzen auf dieser Höhe bis in die Yierziger- 
jahre. Die Bedeutiing dieser Ziffern veranschaulicht die Tatsache, dass 
in den Dreissigerjahren unseres Jahrhunderts nach Erledigung der 
Teilungsfrage die Zahl aller Hörer das Doppelte jener Summe nicht 
erreichte. Vergl. Teichmann, die Universität Basel. Basel 1885. S. 62. 

Thommen, Universität Basel. 2 



18 

Fakultät als solche noch mehrere Jahre überhaupt nicht be^ 
standen hat. Es mögen einzelne Vorlesungen gehalten worden 
sein; aber als eine iexk drei andern ebenbürtige Abteilung 
erscheint sie erst im Jahre 1536.-^) 

Im ganssen konnte man sich also nicht darüber tärusohen, 
dass die Erwartungen, welche man an die Wiedererö&ung der 
Hochschule geknüpft hatte, zunadist nicht in Erfüllung gingen. 
Indessen, weit entfernt davon sich durch den schlechten An- 
fang irgendwie einschüchtern zu lassen, ging man vielmehr 
mit lobenswertem Eifer von beiden Seiten daran, den Gründen 
nachzuforschen, die das Gedeihen der Anstalt verhinderten. 

Es war ganz natüiüdi, dass man die verborgenen Sehä- 
dea, welche den Aufschwung der Universität hemmten, zuerst 
in ihr selbst suchte. Man glaubte, dass es vor allen Dingen 
sich darum handeln müsste. Umfang und Ziele des Lehrplans 
in den rinzelnen Disciplinen zu prüfen und festzustellen, und 
es entsprach nur der früher gekennzeichneten Stellung des 
Sates, wenn er sich berufen fühlte, auch diese Beform an die 
ELand zu nehmen. Bei den Herren von der Universität fand 
er nun bereitwilliges Entgegenkommen. Jede der drei be- 
stehenden Fakultäten lieferte ein G-utachten ab, in dem ihre 
Yertreter sich über Ausdehnung und Anordnung des zu rer- 
arbeitenden Lehrstoffes verbreiteten. ^) Natui^emäss handelt 
es sich in diesen Batschlägen nur zum kleinsten Teil um eine 
quantitative Erweiterung des Lehrstoffes, sondern in erster 
Linie um eine qualitative Vertiefung der Lehrmethode. Der 

') Matric. fac. art. p. 87. Anno salutis 1536 disciplinis bonis 
qnasi postliminio reducibns cam iam plus insta temporum portione non 
sine multorum iactura incomparabili eznlaviesent decanatus fnnetionem 
M. Wol%ango Wissenburg ministrante in ordinem . . magistrorum re- 
ceptus atque 10 febr. . . . peractione publica liuius ordinis insignibus de- 
coratus est Xistus Birkius Augustanus. Auf dieser Notiz begibt Pan- 
taleons Eintragung im Lib. decretor. fac. art. p. 84. Vergl. femer 
Rationar. fac. art.: Anno 1536 die Mali 16 cum iam in illum usque diem 
omnls totius ordinis philosopbici facultas cessasset non modo authori- 
tate sed aerario publico plane dissipatis decanatus officium W. Wissen- 
burg domino magistro Simoni Grineo v. cl. restituit una cum ff 2 ß 10 
quasi fisci novi primitium quod receperat a magisterii insignibus de- 
corato; tum proventus alii buic professioni nulli erant. 

*) Die drei Gutachten sind abgedruckt in Beilage TV, 



19 

Geist ökolampads weht dnrdi diese Blätter und der Grand- 
gedanke seines G-utachtenSy Studium der Quellen selbst und 
Bevoniugung der empirisehen Forschung, lebt mit manchem 
praktischen Vorschlag; den er getan, hier wieder auf. 

Eine Bereicherung des Lehrstoffes lässt nur das Gut- 
achten der Mediziner erkennen durch die Aufiaahme der Ana- 
tomie und der Botanik. Der YerCasser betont die Notwendig- 
keit, „dass man von Jahr su Jahr oder je in zweien Jahren 
einest ein Anathomie halte, dadurch man erkennen lerne die 
yarletzten Grlider von in- und auswendig des Menschen^ und 
befürwortet wie ökolampad ^) „botanische Ausflüge im Sommer* 
Semester in Wald und Wiese, auf dasa (die Jungen) der Kräuter 
Samen- und Wurzel- Yermischung geleben (d. h. befolgen) und 
den Kranken helfen könnten.^ >) Im übrigen will Sinkeier 
das Schwergewicht des Studiums in eine genaue Kenntnis der 
Schriften des Galen und Hippokrates gelegt wissen. 

In ähnlicher Weise verbreitet sich nun auch das G-ut- 
aditen der theologischen Fakultät, welches von keinem Ge- 
ringeren als Karlstadt, Luthers bekanntem G^ner, entworfen 
wurde, über Methode und Ausdehnung des Studiums „in hei- 
liger Schrift^. Es werden diejenigen Bücher und Kapitel der 
Bibel ao%ezsühlt, welche Gegenstand besonders eindringender 
Forschung sein sollten, wenn es auch selbstverständlich im 
Eingang heisst „die heilige Bibel sol man durchaus alt und 
neu Testament lesen^. Dann folgen Batschläge, wie bei der 
Bibelerklärung^ „ob die Schrift mit einfältigen Worten reden 
tat oder mit den Tropis soheinbarlioh ihre Bede mache ^ und 
hei Yergleichung der Schrift mit anderen „Geschriften upd 
schriftlichen Ezempeln'' zu verfahren sei. Alle Donnerstag 
soll eine Disputation „ohristiicherweise d. i. ohne 24ank und 
ohne G^uch eitler Ehre^ abgehalten werden. Ein schönes 
Zeugnier aber für Karlstadts freie Gesinnung ist es, dass er 
denkenden Köpfen auch in theologischen Dingen leichte Be- 
wegung gewahrt wissen wollte, indem er mit den Worten 
schliesst: „Alle, die nach gehabter Lektion zweifeln oder nicht 
ihres Gefallens Bericht empfangen, sollten Fug haben, ihre 



>) Beilage I, § 6. <) Beüage lY, letzter Absatz. 



20 

Mängel freundlicher Weise an den Lehrer zu bringen, Be* 
scheid von ihm zu nehmen.^ 

Das G-utachten der juridischen Fakultät , welches von 
Peter Pitrellius herrührt und von Bon. Amerbach bloss mit* 
unterzeichnet ist, ist kürzer gefasst. Im ersten Jahre sollen 
drei Tage in der Woche Institutionen grammatice, d. h. ohne 
G^lossen und an zwei Tagen Expositiones titulorum gelesen 
und wiederholt und in gleicher Weise mit etwas erweiter- 
tem Programm im zweiten Jahr die Institutionen mit Glos- 
sen durchgenommen werden. Zwei Jahre eifrigen Studiums 
der Institutionen befähigen nach der Ansicht des Ver&ssers den 
jungen Juristen ,jeden Professor in deutschen oder wälschen 
Landen mit Frucht zu hören« Die Professoren, welche Pan- 
dekten und Godicem lesen, sollen vor allem diejenigen Titel 
und Traktate vornehmen, welche in deutscher Nation am 
meisten gebraucht und der Praktik dienstiich sind.^ Auch 
dieses G-utachten schliesst mit der Mahnung an die Professoren, 
den Studenten nach Wunsch Bechenschaft zu geben über das 
was sie vorgetragen haben. 

Doch heben gerade die Juristen das treibende Motiv in 
diesem ganzen Handel am besten hervor, indem sie einleitungs- 
weise bemerken: „so aber durch das Lesen, wie bisher ge- 
braucht, diese Disciplin nicht allein etwas verdunkelt, son- 
dern auch die anhebenden Studiosen erschreckt, beschwert 
und hintersteilig gemacht (werden) solches zu bessern be- 
dunkt uns geraten.^ Hier ist, wenn auch in etwas trockener 
Form wiedergegeben, was die Zeitgenossen bewegte und was 
ökolampad, diese Bewegung offenen Auges überschauend, im 
engeren Kreise angestrebt hatte. 

Wie der Bat diese Vorschläge aufgenommen hat, ist nicht 
bekannt. Über sie hinaus hört alle Überlieferung auf. Zu 
einer endgültigen Zusammenfassung der in den drei G-utachten 
niedergelegten Ansichten und einer staatlich autorisierten Ko- 
difikation, wie man vielleicht erwarten dürfte, ist es nicht 
gekommen. Sie ist von den weiteren Ereignissen überholt 
worden. Notwendig war sie so wie so nicht. Genug an dem, 
dass das Bedürfnis, an den Studienbetrieb die bessernde Hand 
anzulegen, in Universitätskreisen lebhaft empfunden wurde. 



21 

Die Besserang herbeizofähren war die Hochschule selbst stark 
genugy sobald nur einmal die Yorbedingong groben war, dass 
sie die hiefiir erforderliche Freiheit erhielt 

Erweiterung ihrer Bechte und Freiheiten, das war das 
Ziel, dem ihre Leiter in nächster Zeit mit Eifer und glück- 
lichem Erfolge zustrebten. 

In dem Vorgehen der Begierung wird man die Anregung 
suchen dtlrfen dafür, dass die Universität ihre Kräfte energisch 
zu entfalten begann, der Korporationsgeist unter den Profes- 
soren wieder erstarkte. Gerade im Jahre 1636 hatte sich 
endlich auch die philosophische Fakultät neu gebildet und 
damit die Hochschule ihren früheren vollen Bestand erreicht. 
£s kann doch kein blosser Zufall sein, dass dieses Ereignis 
in die Zeit jener gesteigerten Lebenstätigkeit der Hoch- 
schule fällt. L*gend welcher Znsammenhang muss hier be- 
standen haben; ihn zu erkennen, ist freilich mangels jeder 
einlässlicheren Überlieferung nicht mehr möglich. Immerhin 
war mit der Umbildung der Artistenabteilung, mag sie mit 
oder ohne Zutun der Begierung vor sich gegangen sein, der 
Bahmen der bisherigen Verhandlungen nicht überschritten. 

Allein bald hernach trat die Universität mit Anträgen 
und Wünschen hervor, welche freilich dazu angetan waren, 
der vom Bäte eingeleiteten Beformbewegung eine ganz andere 
Bichtung zu geben. 

Was die Universität wollte, war nichts anderes als die 
Wiedergewinnung ihrer ehemaligen bevorrechteten Stellung. 
Man darf in diesem Bemühen nicht bloss eitle Herrschafts- 
gelüsie sehen, für sie war — was der Bat nicht bemerkte, 
vielleicht nicht bemerken wollte — eine weitreichende Frei- 
heit tatsächlich eine Hauptbedingung einer segensreichen 
Existenz. Mit Erfolg konnte die Hochschule in den Wett- 
streit mit den zaUreichen Schwesteranstalten nur treten, wenn 
sie nicht bloss berühmte Lehrer aufzuweisen hatte, sondern 
zugleich von jenem Gefiihl der Selbstherrlichkeit durchdrungen 
war, welches eine Folge der bevorrechteten Stellung war, 
deren die Universitäten sich damals erfreuten und das be- 
sonders stark auf die Studenten einwirkte. Dieses Moment 
ist auch später noch mehr als einmal von der Begenz mit 



22 

Haohdruok herrotgehoben worden, wenn es galt beim Bäte 
etwas fttr die Studenten darchzasetzen. 

Die Aktion, deren Ausgang zweifelhaft war, weil es doch 
fraglich blieb, ob der Bat in eine Abänderung des Privilegs 
von 1582, die auf eine Sohmälerung seiner eigenen Bechte 
hinzielte, willigen würde, wurde von d'er Hochschule am 28» 
Juli 1&38 aufgenommen. Eine Deputation erschien vor dem 
Bäte, um die Wünsche der Universität vorzutragen. Bei der 
Wichtigkeit des G-egenstandes konnte man auf ein bloss münd- 
Uohes Beferat hin keinen Beschluss fassen. Der Bat verlangte 
eine schriftliche Eingabe. Dem entsprechend fasste die Begens 
ihre Forderungen in ein^n Memoriale zusammen, das in der 
Sitzung vom 1. März 1539 verlesen, mit allen g^gen die Stimme 
des Simon Grynäus genehmigt und noch am gleichen Tage 
der Begierung vorgelegt worden ist. i) Der erste Artikel 
lautete: „Da die Universität eine Versammlung gelehrter 
Männer ist und solche ohne gute Ordnung keineswegs be- 
ständig sein mag, ist von Nöten, dass ihre Begenten Q-ewalt 
haben alles Anliegen, der hohen Schule und Künsten anhängige 
zu verwalten. Deshalb auch die so einer Begierung sein 
müssen hiefur billig von einer Universität angenommen sollen 
werden.'' Die Sprache war deutlich. Auf das Becht der freien 
Selbstverwaltung, welches hier uneingeschränkt begehrt wurde^ 
kam den Professoren alles an. Femer wurde verlangt: fixe 
Besoldung für den einzelnen, Ausschluss aller Lehrer in heiliger 
Schrift wie der freien Künste, die der Universität nicht ge- 
horsam sein wollen; Beschränkung der Anstellung in Kirche 
und Schule auf solche Personen, welche die akademischen Grade 
entweder schon haben oder doch baldigst anzunehmen sich 
verbindlich machen, Massregeln gegen Missbranch der G-rade^ 
Errichtung eines Pädagogiums als Mittelglied zwischen den 
niederen Schulen und der Universität, endlich das Aufsichts- 
recht über die ersteren. 

Man konnte gespannt sein, ob und inwieweit der Bat 
auf die Vorschläge eingehen würde. Die Verhandlungen wur- 
den — soviel lässt sich aus einer sehr sprunghaften Über- 
lieferung erkennen — mit Eifer und Nadidruck geführt. Auf 

*) R. II. A. (St. A.) Privil. et statuta univers. p. 152. 



23 



Eingabe erhielt die Univemtät sunäohst einen zwar in 
allgemeinen Ausdrücken gehaltenen , im ganzen aber zu- 
atimnienden Bescheid der Deputaten. ^) Herbst 1538 schickte 
die Begenz einen ausführlichen Entwurf der Statuten an Capito 
und Buoer nach Strassburg, um ihre Meinung über dieselben 
zu vernehmen. Gapito antwortete in seinem und seines 
Kollegen Namen ziemlich oberflächlich. >) Er beschränkte 
sich auf einige Glossen rein formaler Art. Nur den Paragraph, 
der von der Berufung neuer Lehrkräfte handelt, greift er auch 
inhaltlich an und befürwortet Mitwirkung der Deputaten an 
der Wahlhandlung und Bestätigung der Gewählten durch 
den Sat. 

Am 12. April 1539 legten nun die Deputaten ihren 
Statuten-Entwurf dem Bat vor. Die Eingabe der Universität 
war in demselben im vollen Umfemge berücksichtigt worden 
und er konnte sehr gut als Basis der weiteren Unterhandlungen 
dienen. *) Da muss es überraschen , dass die Begenz ihn in 
dieser Form nicht annehmen wollte, sondern ihn an die Depu- 
taten zurückwies.^) Ein Hauptgrund dürfte wahrscheinlich 
gewesen sein, dass das freie Emennungsrecht der neu anzn* 

*) Privil. et statuta univ. Beiblatt zu p. 154. 

^ Brief Gapitos an die Regenz von 14. Oktober 1538. Regenz- 
Akten Fase. 1683--1600. (ü. A.) 

>) Ochs 6, 130 ff. und die Publikation »Die Urkunden der 
üniTersität zu Basel. Basel 1801c geben dieses Aktenstück als beson- 
dere Erkanntnis resp. als besonderen Freiheitsbrief. Diese Auffassung 
ist, y^ie sich aus dem einleitenden Abschnitt und aus der Yergleichung 
dieses Aktenstückes mit den Statuten vom 26. Juli zur Genüge ergiebt^ 
ganz unstatthaft. Es ist ein blosser Entwurf, der dann vollinhaltlich 
und mit verhältnismässig wenigen textlichen Abweichungen in die Er- 
kanntnis vom 26. Juli überging. Ochs selbst hat die Empfindung ge- 
habt, dass zwischen den beiden Aktenstücken ein anderes als das von 
ihm angenommene Verhältnis bestehe, sich aber nach seiner Art über 
diese Schwierigkeit hinweggeholfen. Vergl. seine einleitende Bemerkung, 
6, 130. Übrigens hätte ihn schon der Umstand, dass der Entwurf in 
den officiellen Amtsbüchem (Schwarzes Buch, Erkanntnisbuch) nicht ent-^ 
halten ist, davon abhalten sollen, von einer besondem Erkanntnis zu 
sprechen. Ich gebe die textlichen Abweichungen desselben in den 
Noten zu Beilage V. 

^ Copia aetorum 12 April 1539. Hsec per deputatos universi- 
tatis non sunt approbata in articulis guibusdam. Fase. R. U. A. (St. A. ) 



24 

stellenden Professoren von den Deputaten im Sinne Capitos 
beschränkt worden war. Die Begenz aber mag wohl gehofft 
haben, es durchzusetzen, dass ihr auch dieses Berufungsrecht 
uneingeschränkt überlassen werde. Allein offenbar ist der 
Hat über die im Entwurf gemachten Zugeständnisse nidit hin- 
ausgegangen und so blieb der Begenz nichts übrig als in die 
endgültige Kodifikation, welche an dem Entwürfe wenig 
mehr änderte, zu willigen, wenn sie nicht alles aufs Spiel 
setzen wollte. 

Indessen, trotz dieser kleinen Niederlage, hatte die Uni- 
versität Ursache mit dem erreichten Besultat zufrieden zu sein. 
Ein Ziel war doch erreicht worden. In einem wichtigen Satz 
des dritten Paragraphen dieser Ergänzungsstatuten vom 26. Juli 
1539, 9 welcher lautete: „(Es) sollen Bektor und Begenten 
der Universität volle G-ewalt haben all ander Anliegen der 
Schulen und Kunst halben zu verwalten^ war der Hochschule 
das heiss begehrte freie Verwaltungsrecht wieder gegeben, 
welches ihr sieben Jahre früher noch vorenthalten worden war. 
Freiwillig verzichtete der Bat auf seine unumschränkte Herr- 
schaft über die Universität, welche unvereinbar war mit den 
Traditionen dieser Anstalt. Wenn er in der stürmischen Zeit 
der Einführung der Beformation „mit der vollen kirchlichen 
Gewalt bekleidet auch noch diejenige der Universität absor- 
biert^ 3) und auf diese ihm durch die Umstände zuteil gewordene 
Allgewalt nicht gleich nach der Neugründung der Hochschule 
wieder verzichtet hatte, so erklärt sich das hinlänglich aus 
dem natürlichen Hang der Menschen, erworbene Macht zu 
behaupten. Allein es war kein Grund vorhanden, diese Macht, 
deren ungewöhnliche Steigerung auf ungewöhnlichen Verhält- 
nissen beruhte, auch dann noch festzuhalten, als die Verhält- 
nisse ihre gewöhnliche Gestalt wieder angenommen hatten. 
Auch war der Bat einsichtig genug, die Anzeichen der er- 
wachenden Lebenskraft der Hochschule nicht kurzweg unbe- 
achtet zu lassen. Sein freiwilliger Verzicht auf einen Teil 
der Herrschaft, welche in ihrer vorwaltenden Art schon als 
eine Last empfunden wurde, war für die Universität ein Ge- 
winn, ohne doch für ihn zu einem nachteiligen Präjudiz zu 

*) Abgedruckt in Beilage Y. ^ Herzog a. a. O. 2, 146. 



25 

werden. Immer blieb er noch Quelle alles Bechts und was 
er gab, war lediglich eigenes Zugeständnis. Deshalb dauerte 
auch sein Einfluss auf die äusseren Angelegenheiten der Hoch- 
schule unvermindert fort und hat sich ihren Mitgliedern noch 
<)fter fühlbar gemacht. 

Ausser diesem ersten für die Universität freilich wesent- 
lichsten Artikel ihres Memorials waren aber auch alle anderen 
si^reich in die neuen Statuten eingedrungen. Nur bezüglich 
der Anstellung neuer Professoren wurde die Forderung der 
Regenz nicht ganz erfbUt, sondern die Statuten bestimmten, 
dass Hat und Begenz hiebei gemeinsam vorgehen sollten. (§ 2.) 
Wohl aber machte der Bat von selbst einen sehr kühnen Zu- 
satz durch die Bestimmung, „dass niemand angestellt werden 
dürfe, er sei denn unserer Beligion und habe Gemeinschaft mit 
uns im Nachtmahl unseres Herren Jesu Christi^ (§ 1). — 
Aufs schärfste war damit der Hochschule der Charakter einer 
im Dienste der neuen Lehre stehenden Anstalt au%edrückt. 
1532 hatte man wohl mit Absicht dies unterlassen, um nicht 
durch eine solche gehamischte Erklärung die Existenz der 
Hochschule zu erschweren, wenn nicht geradezu unmöglich zn 
machen. In diesen Jahren hatte man aber gelernt sich als 
Partei zu fühlen, ja man wusste sich stark genug, um einen 
Sammelplatz wissenschaftlicher Arbeiter ausschliesslich für 
Vertreter der neuen Lehre offen zu halten. 

Die weitere Bestimmung, dass niemand angestellt werden 
darf, der nicht schon die akademischen G-rade habe oder die- 
selben beförderlichst anzunehmen bedacht sei (§ 17), ist wieder 
auf Wunsch der Begenz angenommen worden. Li gleicher 
Weise sind auch die Yerfägungen über das Aufsichtsrecht der 
Begenz über die niederen Schulen (§ 19) und über das zu 
errichtende Pädagogium (§ 18), femer die Verfügung über die 
Verleihung der akademischen Grade (§ 15) in Anlehnung an 
das von der B^^nz entwickelte Programm entstanden und 
haben die Genehmigung des Bates erhalten. 

Das aufidchtigste Entgegenkommen hat die Begenz aber 
jedenfalls für ihre Forderung gefunden, der Bat möge das Ver- 
hältnis zwischen Universität und Geistlichkeit regeln. In der 
7at hat er es sich angelegen sein lassen, diese Frage, die 



26 

von einschneidender Bedentung ist, in gründlicher Weise ztt 
lösen. Die bezügltdien Verfugangen machen den Kern der 
Statuten von 1539 aus. 

Der Gedanke, die baslerische Geistlichkeit mit der theo- 
logischen Fakultät in unmittelbare Verbindung zu bringen, 
war bei den Verhandlungen des Jahres 1639 nicht zum ersten- 
mal ausgesprochen worden» Schon in der Beformationsordnung' 
von 1529 hatte der Bat verfügt, dass alle Priester und Ordens- 
geistlichen die Vorlesungen an der theologischen Fakultät be- 
suchen sollten. ^) Jetzt verlangte die Begenz, dass alle Lehrer 
der heiligen Schrift von Basel ausgeschlossen bleiben sollten, 
welche der Universität nicht gehorsam sein wollten« — Bat 
und Begenz begegneten sieh da auf halbem Wege. Ihr» 
Forderung aber entsprach durchaus den Bedürfiiissen des G-e-- 
meinwesens. Man darf nicht übersehen, dass in der Zeit, in 
der diese Vorgänge sich abspielten, es wohl schon Protestanten 
aber noch keine protestantische Tradition gab, dass alle die- 
jenigen, welche sich zur neuen Lehre bekannten, ihre Über* 
Zeugung mit einem Abfall von einem alten, die abendländische 
Christenheit bis dahin beherrschenden Sjstem erkauften. Allein 
offenbar musste eine Generation kommen, welche das neue 
Bekenntnis nicht als die mehr oder weniger gewaltsame Lösung 
eines Widerstreites von Grundsätzen, sondern als die Frucht 
einer positiven in sich beruhenden Lehre aufnahm. An Stelle 
der den einzelnen ergreifenden spontanen Bewegung musste die 
die G-esamtbeit beherrschende historiscdie Entwicklung treten^ 
wenn nicht das Werk mit seinen Urhebern faJilen sollte. Und 
dazu war es allerdii^s nötig, dass die Fortpflanzung der Lehre 
Vjon einzelnen Persönlichkeiten an eine Schule überging. Dieses 
Moment hatte der Bat schon 1539 im Auge gehabt ; es konnte 
seitdem nur an Gewicht gewonnen haben* Unverhohlen sprachffl:^ 
es seine Deputaten in ihrem Entwurf aus, dass die Pfarrer in 
ihren Predigten nachdrücklich den Wert einer Wissenschaft^ 
liehen Schulung der heranwa^senden Jugend hervorheben 
sollten, „damil die Kirche jederz^t ihre Diener, die in den 
Schulen erzogen w^den müssen und an denen jetzt grosser 
Mangel ist, desto besser bekommen möchte.^ ') 

') Och8 5, 696, Nr. lü. «) S. Beüage V, § 14 mit Anmerkung. 



27 

Zu der getroffenen Massregel bewog den Kat aber anch 
eine £rwägang politischer Natur. Ihm^ dem es um die Festigung 
der bestehenden Verhältnisse in der Stadt zu tun war, welche 
wesentUoh auf der Erhaltung der gewonnenen kirohliohen Ein- 
heit beruhte^ die in dem G-laubensbekenntnis von 1534 ihren 
lebendigen Ausdruck gefunden hatte, konnte es deshalb auch 
nicht gleichgültig sein, wo seine Geistlichen ihre religiösen 
Anschauungen sich holten. Eben damals war unter den Pro- 
testanten wieder eine lebhaftere Bewegung spürbar. Calvin 
hatte 1538 Qenf verlassen müssen und hielt sich zu Strass- 
bürg auf, der schmalkaldische Bund war im Wachsen, Sachsen 
nach dem Ableben des Herzogs Qeorg (1539) lutherisch ge- 
worden. Die Strassbui^er Beformatoren bemühten sich eifrig 
die Vermittlungsformel zu finden, welche die theologisch und 
politisch gleich lebhaft gewünschte Einheit zwischen den Be- 
formierten und Lutheranern herstellen sollte^ und bahnten das 
1540 in Worms freilich erfolglos abgehaltene Beligionsgespräoh 
an. unter solchen Umständen durfte der Bat von Basel es 
wohl für zweckmässig halten, Vorkehrungen zu treffen, welche 
verhindern sollten, dass Stadt und Land nicht auch von der 
allgemeinen Unruhe mitergriffen würden. Zusammengehalten 
mit dem Gang der gleichzeitigen Begebenheiten ist über die 
Tendenz der Verfügungen in dem Akt von 1539 kein Zweifel 
möglich, auch wenn der Bat sie nicht selbst schon klar und 
unzweideutig bezeichnet hätte mit den Worten: „Dieweil die 
Theologie in der Universität die oberste und vornehmste Pro- 
fession ist, darumb denn diese Profession den Kirchendienern 
am höchsten von Nöten, dass da alle Kirchendiener in dieser 
Fakultät sein sollen, damit desto weniger Missverstand und 
Spaltung unter ihnen entstände, auch die Fakultät desto 
stärker sei^ alles das zu fördern, was unserer Beligion dienst- 
lich und dem zuvorzukommen, was derselben schädlich sein 
möchte.« ^ 

Sehr klug handelte nun der Bat, indem er auch noch 
einige Verordnungen über die Form dieses Anschlusses folgen 
liess. Er streifte zwar damit wieder das Gebiet der inneren 
Verwaltung und verwickelte sich eigentlich dadurch in einen 

*) Beilage Y, § 8. Vergl. auch die bezeichnenden Sätze in § 7. 



28 

leisen Widerspruch mit dem übrigen Inhalt der Urkunde — 
allein er wollte unzweifelhaft vermeiden, dass die Universität, 
wenn sie auf eine allgemeine Verordnung hin die Modalitäten 
des Anschlusses mit den G-eistlichen hätte vereinbaren müssen, 
bei der gereizten Stimmung derselben mit ihnen gleich in 
Streit geraten wäre. — Er verfügte deshalb: Alle Kirchen- 
diener sollen fortan der theologischen Fakultät Untertan sein 
(§ 8). Wenn es im Bat der Fakultät an graduierten Herren 
mangelt, soll der Dekan befugt sein, auch die übrigen selbst 
ungraduierten Pfarrherren zur Sitzung einzuberufen (§ 10). 
Ebenso muss er die vier PCarrer, ohne Eücksicht ob graduiert 
oder ungraduiert, ein- oder zweimal zu den Prüfungen bei- 
ziehen (§ 11). Die Kirchendiener sind gehalten, an allen 
theologischen Dispatationen teilzunehmen, soweit sie das mit 
ihren dienstlichen Obliegenheiten vereinigen können — denn 
„es ist keiner so hoch gelehrt, er mag sich in denselben noch 
hoch verbessern^ heisst es in der beherzigenswerten Begründung. 
Ebenso sollen sie an den allgemeinen vom Bektor einberufenen 
Universitäts -Versammlungen teilnehmen; nur Eärchendienst 
kann Fembleiben entschuldigen (§ 12 und 13). 

Die aeistlichkeit widerstrebte dieser Vereinigung mit 
der Universität heftig. Der Antistes Myconius verteidigte in 
einem schriftlichen Protest diesen Widerstand mit Gründen, 
welche einem späteren Geschichtsforscher „erbärmlich" vor- 
kamen. 1) Myconius erklärte, der Diener der Kirche und der 
Diener der Wissenschaft hätten jeder ganz andere Au%aben 
zu erfüllen, der Kreis ihrer Tätigkeiten sei ein verschiedener; 
die Wissenschaft verhalte sich zur Kirche wie Homer zu 
Jesaias, Aristoteles zu Paulus; dort käme es auf Beförderung 
der Wissenschaft als solcher, hier auf Heiligung des Geistes 
und Verherrlichung des Wortes Gottes an. Eine Vereinigung 
dieser Funktionen sei unstatthaft. Die Geistlichen sollten nach 
Analogie der Eechtsgelehrten und Ärzte eine besondere und 
unabhängige Körperschaft bilden. Wie man sieht, wird in 
diesem Protest diejenige Frage, welche allein dem Widerstand 
der Pfarrherren einen realen Boden gegeben hätte, gar nicht 
berührt. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bleibt 

*) Ochs 6, 143 f. 



29 

nnbesprochen. Es musste auch nnbesproohen bleiben; denn 
68 war sohon daroh die Beformationsordnang vom 1. April 1529 
mit aller wünschenswerten Deutliohkeit gesegelt worden. In 
eben dieser Yeroidnung wahrt sich der Staat ein Prüfungs* 
nnd Au&ichtsrecht über die anzustellenden Q-eistlichen, welches 
sich in folgerichtiger Entwicklang dieses Prinzips aach auf den 
dogmatischen Inhalt der Lehre bezogt besonders wenn der- 
selbe streitig werden sollte. ^) 1529 hatte der Bat die Mög- 
lichkeit einer solchen Erörterung noch ins Auge fassen müssen^ 
seitdem war dieses Moment hinfällig geworden, da durch die 
Glaubensordnung von 1534 eine für alle Staatsangehörigen 
bindende Bekenntnisformel geschaffen worden war. 

Wenn also die Greistlichen den durch die Beformations- 
ordnung begründeten Zustand anerkannt hatten, so lässt ihr 
widerspenstiges Benehmen gegenüber einer Massregel, welche 
im Grunde keine wesentliche Neuerung bedeutete, kaum eine 
stichhaltige Erklärung zu. Denn die ganze Neuerung bestand 
darin^ dass der Bat die Obsorge über die jungen Geistlichen 
von sich auf die neu gegründete Universität übertrug, indem 
er ganz richtig voraussetzte, dass sie, oder enger gefasst die 
theologische Fakultät in erster Linie verpflichtet wäre, die an* 
genommene Lehre vor jeder Trübung zu schützen und dadurch 
die Einheit des Bekenntnisses zu bewahren. Ja man muss sich 
eigentlich wundem, dass Myconius, der in seiner Verteidigungs- 
schrift ganz den Standpunkt des amtierenden Priesters ein- 
nimmt, darauf verfiel, den Pfarrer wieder mit der Glorie be- 
sonderer Heiligkeit zu umgeben und ihn deshalb von dem 
Theologen überhaupt zu sondern. Diese Anschauung ist dem 
Protestantismus ganz und gar fremd und ihr plötzliches Auf- 
tauchen hier mutet uns an wie ein Nachhall einer sonst über- 
wundenen scholastischen Yorstellungsweise. 

Wenn sich Myconius ferner auf die Analogie mit den 
Medizinern und Juristen beruft, so war auch dieses Beispiel 
unglücklich gewählt; denn gerade gegenüber der Universität 
waren diese Kollegien nicht unabhängig, sondern nahmen, wie 
sie sich beständig aus ihr ergänzten, auch die Methoden der 
Forschung und die Technik an, welche jeweilen an der Hoch- 

») Ochs 5, 692 ff. 



30 

schale die herrschenden waren« Das gleiche sollte in Zukunft 
auch bei den Theologen statt haben. Deshalb bestimmte der 
Bat, dass der Dekan der Theologen bu den strengen Prüfungen 
anch die Pfarrherren beiziehe, damit ^dem so promoviert werden 
solle, der Lehre und des Lebeos halber der Kirche und Schale 
desto stattlichere Kundschaft gegeben werde.^ ^) 

Ln übrigen lassen sich leider auch hier die einseinen 
Stadien des so interessanten Zmespaltes nicht genauer ver- 
folgen. Das endliche Besultat war, dass sich die G-eistlioh- 
keity wenn auch grollend den Geboten des Bates fügte. 

Der Baty der augenscheinlich dem Vorwarf eines despo- 
tischen Vorgehens vorbeugen wollte, hatte nicht bloss vorher 
den eingereichten Protest durch Bonifaoius Amerbach beant- 
worten lassen, sondern gestattete auch, dass Universität und 
Grristlichkeit nochmals über diese Angelegenheit disputier- 
ten. >) Vielleicht erwartete er, dass diese Erörterung nodi 
neue für die Behandlung der Frage wichtige O-esiditspunkte 
zu Tage fördern könnte. — Das war nicht der Fall und so 
blieb es bei der einmal getroffenen Entscheidung. Der Bat 
resümierte das Ergebnis der Verhandlungen in seiner Erkannt- 
nis vom 7. Oktober 1539, *) in welche er folgende bezeichnende 
Sätze einfliessen liess: „dieweil ein Ehrsamer Bat vermerkt 
hat, dass sie (Universität und Q-eistlichk^t) etwas Widerwillen 
g^en einander tragen, da sei eines E. B. ernstlicher Befehl: 
da sie als unsere Vorgesetzten und Vorsteher uns täglich 
predigen, dass wir allen Neid und Hass unter einander ab- 
stellen und einander lieben sollen, so sollen sie sehen, dass 
sie auch allen Unwillen unter ihnen abstellen. Denn sollte 
dies nicht geschehen, so werde ein E. B. gegen den, der Schuld 
daran trüge, dermassen eia Einsehen tun, dass er wollte, er 
hätte es unterlassen und wäre gehorsam gewesen.^ 

Jetzt erst nach Austragung dieser Angelegenheit war 
eigentlich die Neugründung der Basler Hochschule vollendet 



») S. Beilage V, § 11. 

^ Ochs 6, 144. Ferner K. R. Hagenbach in: Leben und Schrif- 
ten der Yäter der reformierten Kirche. 2, 344. Wie Hagenbach zu 
der Ausserang kommt, der Streit sei zu Gansten von Myconius Ansicht 
erledigt worden, ist mir unerfindlich. ") Ochs 6, 145 ff. 



31 

Wie man sieht, war dies kein spontaner Akt, kein Werk einer 
hochgehenden patriotischen B^eistemng, die an der wohl- 
wollenden Haitang eines geistvollen und kenntnisreichen Mannes 
ihre sympathische Stütze findet, — alles Umstände, die der 
ersten Gründung einen so lebensvollen Hintergrund geben — 
sondern Jahre haben an der Wiedererweckung der Hochschule 
gearbeitet, die mehrere Phasen bis zum endlichen Abschluss 
durchlaufen hat. Von einer Teilnahme weiterer Kreise erfährt 
man nichts und ein gewisser praktisch-kühler Ton, der den 
ganzen Prozess der Wiederherstellung durchdringt, ist nicht zu 
verkennen. Er vollzog sich in einer Periode allgemeiner politi- 
scher Erregung und dies muss uns die gewiss auffällige Tatsache 
erklären, dass das Ereignis, an welches der ununterbrochene 
Bestand unserer Hochschule geknüpft ist, an den Zeitgenossen 
vorüberging, ohne einem derselben nur soviel Interesse abzu- 
locken, dass eine, wenn auch kurzgefasste Bemerkung hier- 
über neben andern Au&eichnungen ihren Platz gefunden hätte. 



Zweites Kapitel. 

Die Organisation und äussere Geschichte 

der Universität. 



So bedeutungsvoll die Jahre 1Ö29 — 1532 für die Hooh- 
schule auch gewesen sind, so haben sie doch die Organisation 
derselben im ganzen und grossen wenig beeinflusst; der Zu- 
sammenhang mit den Formen der ersten Periode erscheint 
ziemlich überall gewahrt. Immerhin fand in dem nun folgen- 
den Zeitraum doch manche Veränderung und Umgestaltung 
statt und es ist leicht einzusehen, dass diese mit der äusseren 
Geschichte der Universität im wesentlichen zusammenfallen. 
Das Verhältnis zwischen Rat und Universität giebt dieser 
hinwiederum ihr specifisches G-epräge. 

Die Universität, gewöhnlich Akademie, manchmal auch 
Universität genannt, hat die vier Fakultäten, aus welchen sie 
von Anfang an bestand, in die neue Zeit herübergerettet. 
Auch die Bangordnung derselben ist unverändert geblieben. 
Zuerst kommen immer noch die Theologen, dann der ßeihe 
nach die Juristen, die Mediziner, endlich die Philosophen oder 
wie sie besser genannt werden, Artisten (facultas artium). 
An der Spitze der Universität stand der Kanzler und Kanzler 
war der jeweilige Bischof von Basel. Mit der Einführung 
der Reformation musste die Frage entstehen, wie sich das 
Verhältnis zwischen dem katholischen Kanzler und der pro- 
testantischen Universität gestalten werde. Zwar war der wirk- 
liche Einfluss, den der Kanzler auf die Angel^enheiten der 



33 

Hochschule ausgeübt hat, schon in der ersten Periode gleich 
Null gewesen; er erschien höchstens bei Promotionen theo* 
logischer Kandidaten und liess sich sonst bei solchen Anlässen 
durch seinen Vicekanzler, welcher gewöhnlich der Dekan der 
juridischen Fakultät war^ vertreten.^) Allein seine Bechte 
bestanden auch nach der Einführung der Beformation unzweifel- 
haft fort und der Bat selbst hat keinen Moment gezögert^ 
sie anzuerkennen. Kicht bloss der Umstand, dass er die 
Gültigkeit der DoktorsdiplomC; welche im Namen des Kanzlers 
ausgefertigt wurden, durch einen G-e waltstreich in Frage zu 
stellen fürchtete 3), sondern mehr noch politische Erwägungen, 
die es ihm nahelegten, Bischof Philipp von Gundelsheim nicht 
unnötigerweise zu verstimmen — man stand eben in Unter- 
handlung wegen Erneuerung der Handveste ^) — haben den Bat 
bestimmt gleich nach der Wiedereröffnung der Universität 
eine Botschaft an den Bischof abzusenden, durch die er um 
Ernennung eines Vicekanzlers bat und ihm zugleich die neuen 
Statuten vorlegte. Es steht mit diesem Vorgehen in Zu- 
sammenhang, dass das Privileg von 1Ö32 den protestantischen 
Charakter der Hochschule verschweigt und sie von der voll- 
zogenen Umwälzung gänzlich unberührt sein lässt. Dennoch 
kann man es nicht überraschend finden, dass der Bischof die 
Boten zwar mit einigen freundlichen Worten empfing und sich 
über das Privileg zu äussern versprach, tatsächlich aber keine 
Lust bezeugte, sich mit seiner Antwort*) zu beeilen. Erst 
auf eine zweite dringende briefliche Mahnung hin antwortete 
Bischof Philipp, versprach in einigen Tagen seinen Kanzler zu 
schicken, der die Angelegenheit zum Abschluss bringen werde, 
unterliess es aber auch nicht, sein Befremden darüber auszu- 
drücken, dass in den Statuten der ersten Fundation mit keiner 
Silbe gedacht sei.'') Übrigens wurde aus diesem Umstand kein 
Kontroverspunkt gemacht, sondern die Verhandlungen endigten 



») Vischer a. a. 0. 90. 

^ So Ochs a. a. 0. 6, 410, der in diesem Abschnitt übrigens 
alles durcheinanderwirft. *) Vergl. Heusler a. a. O. 446 f. 

*) Schreiben des Rates vom 18. Oktober 1532. Bischöfl. Archiv 
(früher Maldoner Akten) LXXVII> 2. (St. A.) 

*) Brief Bischofs Philipp vom 27. Oktober. Deputaten- Akten. (St.-A.) 

Thommen, Universität Basel. 3 



34 

friedlich damit , dass Bischof Philipp durch Urkunde vom 
31. Oktober 1532 das Yicekanzleramt den Dekanen der vier 
Fakultäten auf zehn Jahre und nur mit dem Vorbehalt übertrug; 
dass dieses Becht jederzeit von ihm oder seinen Nachfolgern 
könne zurückgenommen werden, i) 

Dieser Ausgleich entsprach den Interessen der beteiligten 
Parteien so gut und verschleierte das berührte abnorme Ver- 
hältnis so geschickt) dass niemals und von keiner Seite der 
Versuch gemacht worden ist; das Vicekanzleramt der Dekane 
aufzuheben; sondern regelmässig von zehn zu zehn Jahren*) 
begab sich eine Deputation von zwei oder drei Professoren; 
unter diesen gewöhnlich der Rektor; nach Pruntrut und Hess 
sich gegen Erlag einer Taxe von zehn Groldgulden das Pri- 
vileg Philipps bestätigen; was immer geschehen ist; bis die 
französische Revolution der Herrschaft des Bischofs selbst ein 
Ende machte.^) 

An der Stellung der eigentlich akademischen Behörden 
hat sich im wesentlichen nichts geändert und es kann daher 
nur darauf ankommen; die neuen unterscheidenden Momente 
hier hervorzuheben. Wiederholungen werden sich beim Ver- 
gleich mit der abgelaufenen Periode nicht ganz vermeiden lassen. 

Oberhaupt der Universität ist der Rektor. Der Kreis 
seiner' Befugnisse; der im Verhältnis zu der hochangesehenen 
Stellung immer ein kleiner war; ist der gleiche geblieben: 
Einschreibung der neu eintretenden Studenten; Vereidigung 

*) Orig. im U. A. In der Begründung heisst es : Cum ad praesens 
multis arduis ecclesie nostre negotiis praepediti officium cancellariatus 
eins dicte universitatift personaliter providere non valeamus . . idcirco 
. . ad gradus promovendos decanis prsesentibus et futuris . . vices nostras 
hac in re iuxta fundationis supradictse universitatis tenorem duximus 
committendos et prsesentibus committendos. — Die Fabel von den arduis 
ecclesie negotiis kehrt mit dieser Arenga in allen folgenden Urkunden 
wieder. 

^ Darnach ist die etwas zu bestimmte Behauptung von Ochs 
6, 411 zu verbessern. 

') Die darauf bezügliche zwischen Universität und Bischof ge- 
wechselte Korrespondenz und die Bestätigungsbriefe befinden sich im 
Staatsarchiv zu Basel. Bischöfl. Arch. LXXVII, 4 — 9. — Vergl. auch 
Lib. concl. fol. 59, 74', 93', 111, 142. — Vautrey in seiner »Histoire 
des 6vSques de BiLle« 3. Band lässt dieses Verhältnis ganz unberührt. 



35 

auf die Gesetze, Verwaltung des Universitätsyermögens oder 
Fiscus rectoris; ferner ist er das vornehmste Organ, dessen 
sich die Begenz zur Durchführung ihrer Beschlüsse bedient. 
Kraft seiner Stellung ist er ihr Vorsitzender, besorgt als 
solcher den Verkehr mit den städtischen Behörden, prüft ge- 
meinsam mit seinem Vorgänger, dem Prorektor, die Bechnungs- 
bücher der einzelnen Fakultäten *) und ein Begenzbeschluss 
vom Jahre 1562 beauftragt ihn, unter Beiziehung eines Mit- 
gliedes der Begenz hie und da der Beihe nach alle Vorles- 
ungen zu besuchen, um durch sein Erscheinen Lehrer und 
Lernende anzuspornen, allfalligen Mängeln durch sofortige 
Mahnung entgegenzutreten oder in wichtigeren Fällen sie zum 
Gregenstand öffentlicher Besprechung zu machen.') Er beruft 
femer die Begenzialen zu den Sitzungen ein und besorgt die 
Eintragung der wichtigsten während seiner Amtsdauer er- 
lassenen Verfügungen in das Beschlüssebuch. *) Nach Ablauf 
seiner Amtszeit erstattet er der Begenz seinen Bechenschafts- 
bericht. Scepter und Kassa, welche ausser den Wertpapieren 
und dem Bargeld auch die wichtigsten Dokumente und Bücher 
der Universität enthält, die er in seinem Hause verwahrt und 
die ihm Studenten ins Sitzungslokal tragen *), übergiebt er an 
diesem Tage seinem Nachfolger. 

Grewählt wird der Bektor wie alle Würdenträger der 
Hochschule, abweichend vom früheren Brauch, auf ein Jahr. 
Die Wahl findet in der ersten Woche des Mai statt.*) Wähl- 
bar sind nur Mitglieder der Begenz und die Wahl wird auch 
bloss von diesen vollzogen. Für die Ernennung zum Bektor 
kam lediglich persönliche Qualifikation in Betracht, die Beihen- 



*) Regenzbeschluss von 1566 Lib. concl. fol. 45'. — Laut Regenz- 
beschluss vom 20. Mal 1584 soll dies an einem Tage der zwischen der 
Wahl und dem Bankett liegenden Woche geschehen, ebend. fol. 69'. 

*) Lib. conclus. fol. 44'. 

») Vergl. Beil. XII, Nr. 1. 

*) Ein stehender Ausgabeposten ist: studiosis (hie und da auch 
pedello) qui arcam domum tulerunt post acceptas rationes itemque libros 
4 (auch 5) /?. — fisc. Rect. 

^) Statutarisch ist zwar der 1. Mai festgesetzt, (Privil. et Statut. 
Univ. 133), faktisch aber gestaltete sich die Sache doch meistens in der 
oben bemerkten Art. 



56 

folge der Fakultäten wurde nicht mehr berücksichtigt. ^ Doch 
Termied man es, sofortige Wiederwahl eintreten zu lassen. 
Die sonderbare Verfügung im Privileg von 1532, die dann auch 
in die TJniyersitätsstatuten überging, dass nämlich der Gre- 
wählte, wenn er nicht mit 2 U gebüsst werden wollte >), die 
Wahl anweigerlich annehmen müsse, war schwerlich jemals 
wirksam geworden. Bis 1570 hat man kein Beispiel dafür 
und in diesem Jahre wurde sie durch Begenzbeschluss auf- 
gehoben.*) 

So wie die Wahl des Rektors jetzt auf einen kleinen 
Kreis von Teilnehmern eingeschränkt war und nur mehr einen 
Pankt in der betreffenden Begenzsitzung ausmachte, hat sie 
auch im Verhältnis zur früheren Periode am äusseren Glanz *) 
verloren. Doch war es immer noch ein festlicher Augenblick 
— Blumen schmückten die Aula <^) und dem neuen Bektor 
zu Ehren veranstaltete die Begenz ein grosses Bankett, an 
dem ausser den Begenzialen eine Anzahl Bäte, die Deputaten 
und auch die in Basel wohnhaften Lehrer der niederen Schulen 
teilnahmen. 1566 wurden aber plötzlich in den Teilnehmern 
Skrupel rege über ihr üppiges Treiben und man beschloss, 
fortan das Abendessen wegfallen zu lassen und die Feier mit 
einem einfachen Mittagsmahl (prandium) zu schliessen.^ Allein 
diese Mässigung blieb mehr oder weniger ein edler Vorsatz ^) 
und wir lesen, dass auch dieses frugale Mahl immer noch 
in Zeiten der Teuerung mit 15 U abgelöst wurde.*) Das Geld 

*) Vergl. dagegen Vi seh er a. a. 0. 100 und 103. 

») Beilage II, § 1. 

*) Laut Marginalnote in Privil. et Statut. Univ. a. a. 0. In tota 
Regentia lieec lex abrogata est 1570. 

*) Vischer a. a. 0. 101 ff. 109 ff. 115. 

') Seit 1598 ein regelmässiger Ausgabeposten: Pro floribus in 
noTi Rectoris electione 5 ß. 

•) Lib. concl. fol. 45'. 

'') Gegen den herrschenden Aufwand schritt die Regenz öfters 
offenbar immer mit gleich geringem Erfolg ein: Beschluss vom 24. Juli 
1585, Lib. concl. fol. 71; Beschluss vom 31. Mai 1588, ebend. foL 73'. 

') Lib. concl. f. 71' Beschluss vom 20. Mai 1586: Propter annonee 
earitatem rectorale convivium ad tempus sit suspendum Ita tamen ut 
12 fl. <» 15 U) pauperibus distribuantur. Ebend. fol. 146' zu 1622^ 
Februar 7. 



37 

wurde unter die Armen verteilt. Im 16. Jahrhundert gaben 
die Studenten zu Ehren des neugewählten Bektors auch dra- 
matische Vorstellungen. ^Man hat oft Spiel gehalten zu 
Augustinern in der Kirche unten, da jetzt es verendert (ist). 
Allzeit wann der neu Bector das Mal gegeben, haben die 
Studenten mit Pfeifen und Trommeln in der Herberg ihn sampt 
der Begenz geladen und ist man in der Procession in die Comödie 
gezogen,^ schreibt Felix Platter; er erinnert sich, die Aufer- 
stehung Christi, Zachäus und Haman gesehen zu haben. Be- 
dauerlicherweise fehlen anderweitige Notizen, welche seine 
Angaben ergänzen würden.^) 

Die Bezüge, welche der Bektor neben seinem Gehalt 
als Professor erhielt, waren dieselben geblieben — ein Dritt- 
teil aller dem Fiscus Bectoris zufallenden Einnahmen und 
festgesetzte Grebühren von den Graduierten. 

Der wichtigste Faktor in der Verwaltung der allge- 
meinen Üniversitäts-Angelegenheiten ist die Begenz. Sie ist 
ein Ausschuss der *an der Universität tätigen Lehrer. Doch 
können nur ordentliche Professoren ihr angehören. Laut Ge- 
setz des Jahres 1500 soll sie fünfzehn Mitglieder zählen.*) 
Diese Zahl hat sie aber wohl nur selten erreicht und nie lang 
behauptet.^) Der Bektor und die Dekane gehören der Begenz 
schon kraft ihrer Stellung an *), die übrigen Beisitzer gelangen 
in den üniversitätsrat durch Kooptation. Die Begenz ist die 
oberste Verwaltungsbehörde und der oberste Gerichtshof.») 

^) Thomas und Felix Platter, herausgeg. von H. Boos. 144 f. 
l^or im fiscus Rectoris steht einmal: autoribus historiae Susannse (1570) 
und 1580 wurde auf Wunsch der Dekane der Thyestes des Seneca 
«lufgeführt. 

«) Vischer a. a. 0. 123. 

') Überliefert ist die Tatsache bloss zweimal, Lib. concl. fol. 72 
2um Jahre 1587 und fol. 79' zum Jahre 1592, und der Umstand, dass 
Jedesmal mit den Worten: sie numerus senatorum Academiee completns 
(erat) ausdrücklich darauf aufmerkam gemacht wird, rechtfertigt meine 
Behauptung. 

*) Erst später 1615 wurde dann umgekehrt der Grundsatz auf« 
gestellt, dass die Wahl zum Dekan nur auf ein ordentliches Mitglied 
der Regenz fallen dürfe. Lib. concl. fol. 133. 

*) Vergl. Beilage V, § 3. — Ihre richterliche Kompetenz wird 
deutlich umschrieben in einer Entscheidung des Rates von 1580, De- 



38 

Die richterlichen Funktionen hatte die Begenz von dem ehe- 
maligen Konsistorium übernommen.^) Das letztere bestand 
zwar auch jetzt noch fort, allein sein Wirkungskreis ist be- 
schränkt auf Streitfalle in Geldsachen^ sei es unter üniversitäts- 
angehörigeu; sei es zwischen Akademikern und Bürgern. 3} 
Über die Form der Verhandlungen, sowie über die Zusammen- 
setzung dieses Partikulargerichtshofes sind wir leider nicht 
näher unterrichtet , nur das ist sicher , dass mit Beginn des 
17. Jahrhunderts unter den Beisitzern desselben im Namen 
der Studenten ein studiosus juris erscheint '), der so gut wie 
die andern vereidigt wurde und sich folglich an der Becht- 
sprechung beteiligte. Nach Ablauf eines Jahres ging dieses 
Ehrenamt, die Studentenschaft in einer akademischen Behörde 
zu vertreten, auf einen andern über. Es ist das der letzte 



zember, Libr. concl. fol. 62': Academicum senatum communes atque 
civiles verborum atque certaminum iniurias punire debere; maiores 
maleficia attingentes sicut hactenus ipsis (consulibus) relinqnere. 

*) Über dieses vergl. Viscber a. a. 0. 118. 

*) Der im Lib. concl. fol. 55 bemerkte Fall aus dem Jahre 157& 
»In consistorio cum sententia esset ferenda in negotio Balthsari Wirst 
necdum an ex vulnere membri aliqua esset resolutio aut eontractio^ 
constaret, ad chirurgos fuit relegatus, qui sententiam (consistorio) postea 
ezponerent« spricht nur scheinbar dagegen; denn die Ursache der Ver- 
wundung ist nicht angegeben. Die Verhandlungen über diese haben 
daher nur zufällige Bedeutung. Als Gerichtshof für Schuldklagen wird 
das Konsistorium ausdrücklich bezeichnet. Lib. concl. fol. 71 (1585): 
Si creditor debitorem in ius vocet et delictum . . . non sit liquidum^ 
ad consistorium veniant, ut causa diiudicetur. Auch darf man nicht 
übersehen, dass das laut Regenzbeschluss vom 3. Januar 1598 (Lib. 
concl. fol. 91) angelegte » Urteilbuch c nur Entscheidungen über Schuld- 
klagen und in Erbschaftsstreitigkeiten enthält. 

') Die erste Eintragung der Art finde ich im Lib. concl. fol. 99 
zum Jahre 1602: W. Sattler stud. iur. prsstitit iuramentum assessorum 
consistorii Juli 28. Da das Beschlüssebuch schon etwa zwei Jahrzehnte 
▼orher mit ziemlicher Genauigkeit geführt zu werden beginnt, ist diese 
Ketterung unzweifelhaft Ende des 16. oder Anfang des 17. Jahrhunderts 
eingeführt worden. Der jährliche Wechsel der jungen Assessoren durfte 
mit einiger Sicherheit aus dem Wechsel ihrer Namen in den drei auf- 
einanderfolgenden Jahrgängen 1603 bis 1606 — später werden die Be* 
richte wieder lückenhafter — zu folgern sein. Beim letzten heisst es- 
(Lib. concl. fol. 103): In consistorii assessorum nomine Studiosi accitua 
(est) Joh. Briswerch BasUiensis. 



39 

Sest der Machtherrlichkeit, welche die Stadenten in der frühem 
Periode rücksichtlich ihrer Teilnahme an der Leitung der 
Uniyersitätsangelegenheiten genossen hatten.^) 

Ein sehr wichtiges Becht wurde der Kegenz im Jahre 
1558 vom Bäte erteilt — nämlich die Aufsicht über den 
Büchermarkt* Bis dahin war die Zensur vom Bäte geübt 
worden, der mit derselben durch Beschluss vom 12. Dezember 
1524 eine Dreier-Kommission betraute. 3) Jetzt war jeder 
Buchhändler gehalten^ ein Exemplar von jedem neu gedruckten 
oder in erweiterter Auflage erscheinenden Buch der Begenz 
einzuliefern, widrigenfalls er vom Bektor beim Bäte eingeklagt 
würde. ^) Je nach dem Inhalt wird das Buch einem der De- 
kane zur Prüfung übergeben *), wofür ihm der Verleger resp. 
Druckereibesitzer — denn das war damals identisch *) — 6 ^ 
per Bogen zu bezahlen und das Becensionsexemplar zu über- 
lassen hatte.«) Behufs schärferer Eontrolle wurde ferner be- 
stimmt, dass die Korrektoren durch den Buchdrucker dem 
Bektor vorgestellt und von ihm in Eid genommen werden 
sollen; sie verpflichten sich ihm gleich den übrigen üniver- 
sitätsangehörigen zum Gehorsam und versprechen alles, was 
ihnen verdächtig oder als der Stadt Basel abträglich vorkäme, 
zur Anzeige zu bringen. Der Bat seinerseits verspricht Bektor 
und Dekane gegen alle ihnen etwa erwachsenden Beschwer- 
den geziemend in Schutz zu nehmen. Schuldig befundene 
Drucker verfallen in eine Busse von 100 fl. Bh. Trotzdem 
sah sich die Begenz schon 1571 veranlasst, weil in der 



*) Vischer a. a. O. 107 ff. 111. 

*) Strickler, Aktensamml. zur Schweiz erischen Reformations- 
gesch. 1, 325. Nr. 946. ^ ») Ochs 6, 362. 

*) Köstlich ist, wie an der Artistenfakultät die weitere Manipu- 
lation geregelt wird, nämlich : ita ut uni alicui quantocumque volumini 
tres ex ordine nostro deputentur qui id diviaia inier ae aequia partibua 
legant atque recognoscant ita tarnen, ut quantum fieri potest eins ma- 
terise professor nnus ex tribus sit nendni etiam prcßterito et ut labores 
ita pecunia quoque communia sint. Geld und Bücher sind dem Dekan 
abzuliefern und beides wird am Schluss des Jahres unter die Fakul- 
tätsmitglieder zu gleichen Teilen aufgeteilt. Lib. Decr. fac. art. p. 108. 

*) Vergl. Geering, Handel und Industrie von Basel. 328 ff. 391 ff. 

•) Privil. et stat. univers. p. 225. 



40 

Zwischenzeit viele Bücher ohne vorhergegangene Zensur ge- 
druckt worden wären, auch viele neue Druckereien entstanden 
seien, das Zensurmandat drucken zu lassen und an die Ver- 
leger zu verteilen«^) Diese 2iensur erstreckte sich seit 1578 
auch auf die von Professoren der Hochschule selbst verfassten 
Bücher, die den Dekanen im Manuskript zur Begutachtung 
vorgelegt werden mussten.') 

Der Begenz lag femer ob die Begelung der Ferien. — 
Der Bat hatte sie in seinem Privileg von 1532 mit 3 — 4 
Wochen angesetzt für Weihnachten, Ostern, Pfingsten und die 
Hundstage zusammen. >) — An dieses Aasmass hat man sich 
natürlich damals so wenig wie heute gehalten. Zwinger be* 
richtet,^) dass Donnerstag immer Ferialtag sei, der Samstag 
für Deklamationen und Disputationen verwendet werde, zu 
Weihnachten und Ostern je vierzehn Tage, zu Fastnacht, 
Pfingsten und Messe je acht Tage Ferien gehalten werden 
und die Hundstagsferien l^/, Monate, bei den Philosophen einen 
Monat dauern.^) Schon 1552 mussten aber die Professoren 
der Artistenfakultät gemahnt werden, dieselben in den Hunds- 
tagen nicht über vier Wochen hinaus auszudehnen.^) Das ist 
dann doch wieder geschehen und 1598 erklärt die Fakultät, 
sie würde von sechs Wochen gerne zwei abgeben, wenn 
man ihnen statt dessen acht Tage Weinleseferien bewilligte. ^) 
Dies schien so ausserordentlich einleuchtend und zweckmässig, 
dass die Begenz diese Ferien noch im gleichen Jahre nicht 
bloss an der philosophischen Fakultät, sondern an der ganzen 
Hochschule einführte. ») Diese Ferien unterscheiden sich 
übrigens von den unsrigen dadurch, dass in ihnen kein voll- 
kommener Abbruch alles Unterrichts stattfand, denn an der 



') Lib. concl. fol. 47 '. Privil. et stat. univ. 259. Regenabcschluss 
vom 25. Juli 1571. 

«) Privil. et stat. univ. 259. Regenzbeschluss vom 28. April, 
nachdem Peter Perna, welcher wegen Drucklegung der Dialoge des 
Castellio gefänglich eingezogen worden war, sich damit zu schirmen 
vermeinte, dass Castellio sei. Professor gewesen sei, welche ihre Bücher 
nicht zum Censieren geben. 

») Vergl. Beilage U, § 12. •) Lib. ooncl. fol. 42. 

*) Methodus apodem. 212. ') Lib. decr. fac. art. foL 142. 

*) Vergl. Beilage VIII, Nn 4. *) Lib. concl. fol. 93. 



41 

Artistenfakaltät pflegten in den Hundstagferien besonders tüch- 
tige Laureatiy also die erst Graduierten, Vorlesungen übungs« 
weise zu halten. Ob sie sehr besucht waren , steht dahin , 
wenn man liest, dass später beschlossen wurde, der Dekan 
sollte denselben, um ihnen mehr Ansehen zu geben, beiwoh- 
nen.-^) Auch an der medizinischen Fakultät sind solche Sommer- 
kurse abgehalten worden.') 

Zu manchen unangenehmen Verwicklungen hat die Be- 
fugnis der Begenz geführt, Studiengang und Lehrplan auch an 
den niederen Schulen zu beaufsichtigen. >) Es gab deren in 
Basel damals vier, nämlich auf dem Münsterplatz (Schule auf 
Burg), bei St Peter, Barfüsser und St. Theodor in Kleinbasel. 
Das Niveau, auf wdchem sie standen, wslt jedoch gerade in 
jener Zeit ein sehr niedriges und der Bat bemühte sich ernst- 
lich um ihre Verbesserung. Auf seine Mahnung legte die 
Begenz noch im Jahre 1540 einen Beorganisationsentwurf vor, 
in welchem sie vorschlug, die Schule auf Burg in eine vier- 
klassige Vorbildungsschule für die Universität umzuwandeln, 
während die drei anderen Anstalten nur aus einer Klasse be« 
stehen sollten, die der ersten Klasse der Schule auf Burg ent- 
sprach. ^) Der Entwurf kam aus unbekannten Gründen nicht 
zur Ausführung. Doch wurde der Gedanke, die Schule auf 
Burg in erster Linie zu berücksichtigen, auch später noch bei- 
behalten. Dieselbe erhielt endlich im Jahre 1542 in Thomas 
Plater, dem genialen Autodidakten, der zumal durch G. Frey- 
tag (^) in mancher Hinsicht zu einem Charaktertjpus seiner 
Zeit gemacht worden ist, einen zwar nicht methodisch ge- 
schulten, aber unzweifelhaft fähigen und energischen Leiter. 



*) Lib. decr. fac. art. fol. 164 zu 1622: ut lectionibus eaniculari- 
bus, qui per electos laureatos studiosos haberi solent, maior accedat 
authoritas et amplior ipsarum frequentatio, Decanus aat omnibus aut 
plerisque interesto. 

^ In diebus canlcularibus pro inveterata consaetudine per sep- 
ümanos sex ezistentibus feriis docuit. A. P. Ryff, Histor. colleg. me- 
dicor. 40. 

«) Beilage V, § 17. Vergl. für das folgende A. Fechter, Gesch. 
des Schulwesens in Basel. Zwei Teile. Basel 1837 u. 1839. 

*) Entwurf gedruckt bei Fechter a. a. 0. 51 ff. 

^) Bilder aus der deutschen Yergangeaheit. 2^. 2. Teil. 13 ff. 



42 

Da seine Anstellung über die Köpfe der Herren von der üni- 
versität hinweg erfolgt war^ geriet et von vornherein in eine 
feindliche Stellung zur Begenz. Die G-egensätze verschärften 
sich noch; als die Artistenfakultät mit Plater wegen seinea 
ünterrichtsplanes direkt in Kampf geriet. Sie gab nämlich dem 
zwei Jahre später gegründeten Pädagogium, beziehungsweise 
ihrer ersten Klasse, einen Lehrplan, der fast ganz mit dem der 
vierten Klasse von Platers Schule zusammenfiel. Die Folge 
war, dass, da Plater sich grosser Beliebtheit erfreute, da» 
Pädagogium wenig besucht wurde. Die jungen Leute zogen 
es vor mit Übergehung desselben direkt in die zweite Ab- 
teilung der Artistenfakultät überzutreten. Die Begenz stellte 
1546 das Verlangen, Plater solle seinen Schulplan herabsetzen,. 
Dialektik,^ die er in denselben aufgenommen, fallen lassen,, 
überhaupt nicht so viel und nicht so schnell mit seinen Schulen^ 
lesen. Wir bemerken, dass also damals schon jene zwei 
Prinzipien einander schroff gegenübergestellt wurden, zwischen 
welchen auch heute noch keine richtige Vermittlung gefunden 
worden ist. Plater will seinen Schülern möglichst grosses 
positives Wissen beibringen, die Universität dringt mehr auf 
formale Schulung. Auch in betreff der Prüfungen bei Über- 
tritt auf die Hochschule entspannen sich Streitigkeiten, bi» 
endlich im Jahre 1549 zwischen beiden Parteien ein Vertrag^ 
zustande kam, der dieselben in einem der Universität im 
ganzen günstigen Sinne beendigte. In demselben gewann 
die Universität auch ihr Oberaufsichtsrecht wieder, welches 
ihr durch Mandat vom Jahre 1542 entzogen und den vier 
Pfarrherren übertragen worden war — sie hatte dasselbe, weil 
es ihr nicht zugestellt worden war, allerdings auch nie an- 
erkannt. >) Eine bessere Gliederung von hoher und niederer 
Sfchule wurde endlich durch Errichtung des Gymnasiums 1589 
enielt, mit welchem auch das vorhin erwähnte Pädagogium 
vem^molzen wurde. 

Bieses Pädagogium hat seine eigene, ziemlich bewegte- 
Geschichte^ Seine Entstehung fallt in das Jahr 1544") und 

*) Fechtes a. a. 0. 76. 
*) Privil. et stali. univ. 369. 
^ Vergl. Beilage XL 



43 

nimmt ihren Ursprang in jenen Verhandlungen, welche zwischen 
Bat und Begenz in betrefiF der Reorganisation der Hochschule 
geführt wurden und mit der Abfassung der Ergänzungs- 
statuten vom 26. Juli endigten. Die B^enz war es, die 
zuerst den Gedanken der Errichtung eines Pädagogiums in 
ihrem Memoriale vom 1. März 1539 aussprach. Sie bezeich- 
nete dasselbe deutlich als ein Zwischenglied zwischen Hoch- 
schule und den niederen Schalen und begründete die Notwen- 
digkeit einer solchen Anstalt mit dem Hinweis darauf, „dass 
die jungen Burschen gar frühe den hohen Schulen zugesendet 
werden.'^ — Im übrigen sprach sie sich über Einrichtung, 
Dauer und Umfang dieses Vorbereitungskurses nicht näher aus. 
Doch erkennt man, dass die Herren von der Begenz sich diese 
Anstalt losgelöst von der Hochschule und von einem eigens 
für sie bestellten Präceptor oder Begenten geleitet dachten.^) 
Der Gedanke fand Anklang in den Ereilen der Begier- 
ung. — Nur lehnte man es aus finanziellen Bücksichten ab^ 
aus demselben eine eigene Anstalt zu bilden. Schon der Ent- 
warf der Deputaten vom 12. April zielte darauf hin, das Pä- 
dagogium mit den vorhandenen Lehrkräften zu besetzen und 
in gleichem Sinne entschied sich auch der Bat. ^) Indem er 
in den Ergänzungs-Statuten vom 26. Juli verfügte, dass Bektor 
und Begenz das Pädagogium „auf das allemutzlichste von den 



Memoriale von 1539 März 1, § 5 (St. A. R. II. A.). — Domitt 
nun iiff satte fundament gebnwen (werde) ouch ze fürkummen der 
jungen törichte meynung, als so sy on federen understond ze fliegen, 
und ze unseren ziten gar jung den hohen schulen zugesendet werden, 
wirt nüzlich und von nöten sin ein Pedagogium ze verordnen, welche» 
dann die mittelschul zwischen den minderen und der Universitet sin 
wirt. In dises Pedagogium soll keiner uss den minderen schulen ange- 
nommen werden, er habe dann zuvor verstand und gnugsame funda- 
ment der lateinischen Grammatik, domit man nit leer strow trösch. 
Uff das ouch die frömbd und heimsche jugent ir zit und wil, cost und 
arbeit wol anlege, sollen die jungen bevor examiniert und verhört 
werden. In disem Pedagogio soll ein oberster preceptor oder regent 
verordnet (werden), welchem alle handlung bevolhen werde. Derselbe 
soll gwallt haben sine mithelffer ze heissen und derselbigen ein jeden 
ze ordnen zu demjenigen, so den jungen allernützlichst und ze vörderist 
von nöten ist. 

«) Vergl. Beilage V, § 18, Anm. 3. 



44 

jetzt Besoldeten anrichten sollen^ darzu ihnen seine Deputaten 
mit angespartem Fleiss beholfen sein werden^^ war deutlich 
ausgesprochen, dass dasselbe durchaus als eine Abteilung der 
Hochschule zu gelten habe. Wirklich wurde dann das Päda- 
gogium als erste Klasse den schon vorhandenen zwei Klassen 
der Artistenfakultät angeschlossen, mit der es dann bis 1589 
vereinigt blieb. In diesem Jahre wurde es von der Artisten- 
fakultät abgelöst und mit dem neu errichteten G-ymnasium auf 
Burg verbunden. In den Verhandlungen, welche dieser Um- 
bildung der Schule auf Burg zu einem eigentlichen Grymnasium 
vorangingen, machte zwar die Universität einen schwachen 
Yersuch, das Pädagogium zu halten. Allein der Bat, der den 
von der Begenz schon im Jahre 1583 ausgearbeiteten Entwurf, 
in dem nur ein fünfklassiges G-ymnasium vorgesehen war, sonst 
vollinhaltlich angenommen hatte, bestand darauf, dass das 
Pädagogium aufgelassen oder genauer als sechste Klasse zum 
Gymnasium gezogen werden solle. ') 

Mit diesem G-ymnasium hat für den hier behandelten 
Zeitraum die Begenz nur einmal noch zu tun bekommen, als 
sie nämlich im Jahre 1618 sich an eine Bevision seines Lehr- 
plans machte. In der revidierten Form blieb derselbe dann 
bis zum Jahre 1666 gültig. >) 

Äussere Gründe werden es gewesen sein, vor allem der 
Vorteil einer einfacheren und billigeren Geschäftsführung - — 
denn die Teilnahme an einer Sitzung wurde ebenso bezahlt 
mit 1 ß 8 5^ bis 1609, dann mit 2 ß, wie unentschuldigte Ab- 
wesenheit oder auch nur das Zuspätkommen gebüsst wurde — 
welche bald zu einer Einschränkung der Tätigkeit der B^enz 
gefuhrt haben. 30. November 1539 wurde nämlich beschlossen, 
die Besorgung der allgemeinen Universitätsangelegenheiten und 
zwar in demselben Umfang, in welchem sie die Begenz geübt 
hatte, dem Bektor allein mit den vier Dekanen zu überlassen 
und nur, wenn dieser Ausschuss im Zweifel über den in einem 
bestimmten Falle einzuschlagenden Weg wäre, sollte grosse 
Begenzsitzung stattfinden. ') Indes, so praktisch diese Neuerung 

1) Fechter a. a. 0. 86. 

^ Fechter a. a. 0. Abteil. II. 13 f. Er hat für ihn nur Worte 
des Tadels. •) Lib. concl. fol. 33'. 



45 

aach war^ so hat sie doch erst za Anfang des 17. Jahrhunderts 
recht durchgegriffen. ^) 

Den Verkehr zwischen Begenz und Rat vermittelten die 
Deputaten. Auch ihre Stellung war durch die früher ge- 
schilderten Ereignisse stark beeinflusst worden. Von der un- 
beschränkten G-ewalt; die sie vordem der Hochschule gegen- 
über besessen hatten ^)y ist jetzt keine Spur mehr vorhanden. 
Der seinerzeit unabhängige Unterrichtsrat ist zu einem Aus- 
schuss des !ßates von drei '), seit dem Anfang des 17. Jahr* 
hunderts von vier Mitgliedern herabgesunken, welcher durch- 
aus nicht mehr befugt ist, selbständig vorzugehen. Ihr Amts- 
kreis hatte sich zwar erweitert, denn es unterstand ihnen jetzt 
alles, was unter dem Titel „Angelegenheiten der hohen und 
niedem Schulen und der Kirchen^ vor dem !ßate zur Verhand- 
lung kommen sollte. Allein eben der Rat behielt sich auch 
hier das entscheidende Wort jetzt vor — sie hatten bloss die 
notwendigen Vorarbeiten zu liefern. Für die Universität war 
ihre Wirksamkeit hauptsächlich in zwei Fällen wichtig, ein- 
mal bei der Anstellung neuer Lehrkräfte und bei der Inan- 
spruchnahme des Staatssäckels für die Besoldungen. 

Wenn es sich um Neubesetzung einer Lehrkanzel handelte, 
ergriff die Universität die Initiative, indem sie diese Frage anf 
die Tagesordnung einer Regenzsitzung setzte. Zu derselben muss- 
ten aber die Deputaten als Vertreter des Rates zugezogen wer- 



^) Seit 1607 werden die Dekanssitzungen so häufig, dass in den 
Reehnungsbüchern der Rektoren die für Diäten verausgabten Summen 
in zwei Rubriken »Ausgaben für Conventus Decanorum« und für »Gon* 
ventus Academicos seu Regentisc gebucht werden. 
• 2) Vischer a. a. 0. 46 ff. 

') Das, was Ochs 6, 76 über die Anzahl der Deputaten bemerkt, 
scheint mir ganz richtig, wie folgende Stellen beweisen dürften: Lib. 
concl. fol. 73' zu 1587 . . . convocatis amplissimis civitatis Basiliensis 
quatuor capitibus ettribua depuUUU etc.; ebenda fol. 95 zu 1599 cum in 
regentia nomine vacantis professionis iuridicee indicta (Nov. 22) compa* 
missent pro more domini deputati cum proto-scriba; ebenda fol. 148 zu 
1623: Scolarchse Luc. Iselin, Heinr. Hoffmann, Heinr. Werenfels, Friedr. 
Ryhiner, der 1614 ausdrücklich als reipublic« eancellarius bezeichnet 
wird ohne Zusatz, und ebenda fol. 152 zu 1624 schon bloss »prtesenti- 
bus dominis deputatis ^uo/uor«. Dadurch wird auch die Zeitangabe bei 
Ochs a. a. 0. berichtigt. 



46 

• 

den. 1) Vor und mit ihnen wurden dann die jeweiligen Vorschläge 
erörtert. Bei der Abstimmung entschied das absolute Mehr^ 
doch durfte in demselben das Votum der Deputaten nicht 
fehlen. Von ihnen wurde dann der Vorschlag dem Bäte zur 
definitiven Entscheidung vorgelegt, die übrigens , wie leicht 
erklärlich, niemals im negativen Sinne erfolgt ist. War die 
Bestätigung seitens des Bates, gewöhnlich schon am nächsten 
Tag eingelaufen und nahm der Kandidat die Wahl an, dann 
leistete er vor der Begenz den Frofessoreneid und wurde da- 
durch Mitglied der Fakultät. 

Die gewöhnliche Form der Besetzung eines freien Lehr- 
stuhles war übrigens die, dass man von den Doktoren und 
Magistern, welche ohne dem Lehrkörper anzugehören Vorträge 
an der Universität hielten, wozu sie ihr Titel berechtigte und 
die man insoweit mit den jetzigen Privatdozenten vergleichen 
kann, einen zum Ordinarius beförderte. Bedingnis war, dass 
er schon einige Semester Vorlesungen an der Basler Hochschule 
gehalten haben musste') — aber auch davon hat man hie 
und da Umgang genommen, z. B. bei Basilius Amerbach. 
Auf diese Weise hatte man sich schon von der Lehrfahigkeit 
und den Kenntnissen des Aufzunehmenden überzeugt, doch 
musste er überdies durch einen Probevortrag noch vor der 
Aufiiahme einen förmlichen Befähigungsnachweis erbringen 



*) Beilage V, § 2. In der Erkanntnis vom 19. Nov. 1544 (Ochs 
€, 415 f.) ist wieder nachdrücklieh von dem alleinigen Ernennungsrecht 
des Rates die Rede, während E.E. Regenz nur vergönnt sein soll »wenn 
ordentliche Leser mangeln, eine oder mehrere Personen, die solche 
Lektionen zu versehen geschickt, anzuzeigen und zu präsentieren c. 
Allein diese Verordnung ist, soviel man sieht, nie zum Vollzug gekom- 
men, sondern die Wahl neuer Professoren hat doch immer die Form 
beibehalten , die sich aus den Statuten von 1539 herleiten Hess und die 
oben beschrieben wird. 

^ So beschlossen die Mediziner am 26. Oktober 1571, dass keiner 
in die Fakultät aufgenommen werden solle, der nicht wenigstens drei 
Jahre an der Fakultät beständig tätig gewesen sei. 1584 wurde dieser 
Beschluss erneuert, aber zugleich beigefügt: sed quod gratiee denegatur, 
id virtuti eruditioni et merito singuli interdum tribui posset coUegse 
censuerunt. Histor. coli, inedicor. I. 44. Die Juristen verlangten zwei, 
für auswärts -Promovierte vier Semester. Statuta fac. jurid. p. 5; für die 
Theologen und Artisten fehlen mir allerdings die Belege. 



47 

^specimen dexteritatis dare); den Probevortrag mussten auch 
von auswärts berufene G-elehrte halten. Solche Berufungen 
waren jedoch überaus selten. Unter den vielen Namen, welche 
uns im Laufe dieser Greschichte begegnen werden, sind es etwa 
nur ein halbes Dutzend, deren Träger in die eben bezeichnete 
Kubrik gehören. Ein kleiner Teil gehört Männern an, welche 
2war aus der Fremde stammen, aber hier in Basel zum Teile 
wenigstens ihre Studien absolviert haben. Die weitaus grösste 
2ahl von Kamen ist in den Stammbäumen alter heimischer 
<xeschlechter zu finden und ihre Inhaber begannen entweder 
oder beendeten ihre Lernzeit an der Basler Hochschule, um 
dann Schritt für Schritt die erwählte akademische Laufbahn 
zurückzulegen, gewiss ein Umstand, der unsere Beachtung ver- 
verdient und unsere Teilnahme erregt. Denn er ist ein deut- 
licher Beweis dafür, welch grosses geistiges Kapital damals 
in diesem kleinen Gemeinwesen sich angesammelt hatte, so 
dass die Hochschule, die doch in erster Linie über dasselbe 
verfügte, imstande war, mit ihm fast allein die ungeheuren 
Kosten wissenschaftlicher Arbeit zu bestreiten. Eine Schar 
ausgezeichneter G-elehrter, die fast alle diesem engeren Kreise 
der Heimat durch G-eburt und Erziehung angehörten — man 
denke an Amerbach, Zwinger, Pantaleon, Plater, Wurstisen, 
Boxtorf — hob den Buhm der Anstalt auf eine Höhe, die 
sie nicht mehr oft erreicht und in gleicher Dauer nie mehr 
behauptet hat. 

Die Professoren wurden vom Staate besoldet. Dies ist 
auch ein Punkt, in dem sich der Umschwung der Zeiten 
bemerklich macht. Eine systematisch durchgeführte staat- 
liche Besoldung war der ersten Periode der Universitätsge- 
schichte vollkommen fremd. Die Universität war ihrer An- 
lage nach eine geistliche Stiftung, die Lehrer gehörten dem 
geistlichen Stande an und so wurde auch ihr Unterhalt aus 
geistlichen Mitteln bestritten. Pius II. hatte in einer eigenen 
Bulle die Besoldungsfrage durch Überlassung der Einkünfte 
mehrerer Präbenden erledigt *) und es war nicht seine Schuld, 
wenn die bisherigen Inhaber derselben ihr Wohlbefinden nicht 
einem abstrakten Idealismus opfern wollten. Daher kam es, 

*) Vis eher a. a. 0. Beilage IV, "J?!; vergl. auch S. 48. 



48 

dass die Universität mit Ausnahme des ihr 1463 einverleibten 
Peterstiftes niemals in den Besitz jener Pfründen gekommen 
ist.^) Wenn also die Stiftung überhaupt Leben und Bestand 
gewinnen sollte , so war es notwendig , dass der auf diese 
Weise verursachte materielle Ausfall durch den Rat gedeckt 
wurde. Das zu tun, hat er allerdings auch nidit unterlassen, 
allein den Charakter eines Kotbehelfs haben diese Subsidien 
nie ganz verloren. Zwar wurden die Besoldungen der Pro* 
fessoren zu Anfang des 16. Jahrhunderts fast ganz aus dem 
Staatssäckel bestritten^ weil auch die Kanonikate von St. Peter 
missbräuchlich der Hochschule entfremdet worden waren — 
aber auch dann hat man nicht daran gedacht, von dem all- 
gemein üblichen Vorgang, mit jedem Professor einzeln einen 
Vertrag zu schliessen, abzugehen. Eben das ist aber in der 
Periode nach der Wiedereröffnung g^eschehen« Zwar nicht von 
Anfang an, wie denn in dem Memoriale von 1539 die Begenz 
sich noch folgendermassen vernehmen lässt: „Nachdem in 
allen Universitäten den Professoribus je nach ihrem Fleiss 
oder Unfleiss, auch je nachdem ihre Zuhörer an Lehre, an 
Kunst, an der Menge und Zahl zu- oder abnehmen, also auch 
denselben ihre Besoldung gebessert oder gemindert wird, wäre 
es gut, dass der Universität ein jährliches Einkommen ge- 
schöpft würde, je nach dem Verdienst der Lehrer, wie oben 
gemeldet ist, auch nach Gelegenheit der Profession, Zeit, Per- 
son zu Nutz und Frommen einer Universität auszuteilen.^ — 
Der Bat hat auf diese Forderung direkt keine Antwort ge- 
geben, aber doch in ihrem Sinne gehandelt, was einer Bei- 
behaltung des bisherigen Gebrauches gleichkam. Erst all- 
mählich macht sich das Bestreben geltend, die Honorare un- 
abänderlich von der Lehrkanzel und nicht mehr von den 
wechselnden Inhabern abhängen zu lassen.*) Am frühesten er- 
scheint dieses System in der philosophischen Fakultät durchge- 
führt. Pantaleons Zusammenstellungen zeigen schon vom Jahre 



») Viecher a. a. 0. 50 f. 

') Die einzige Quelle, aus welcher wir (von einigen Urkunden 
abgesehen) die Kenntnis dieser Verhältnisse schöpfen können, sind die 
Ausgaben- und Einnahmenbücher der Deputaten (St. A. Bischofshof). 
Vergl. über diese Beilage XII, Nr. 4. 



49 

1544 an eine ziemliche Gleiohmässigkeit in der Höhe der Be- 
züge.^) Mit Bewusstsein erfasst und vollständig durchgedrungen 
ist das System der gleichen Besoldung jedoch erst in den sech- 
ziger Jahren des 16. Jahrhunderts. Die unmittelbare Veran- 
lassung zur Einführung der neuen Ordnnng wird in der Not- 
lage zu suchen sein^ in welche die Professoren geraten waren, 
indem bei der damals stetig fortschreitenden Geldentwertung 
der sich gleichbleibende Gehalt zur Deckung der Lebens- 
bedürfnisse nicht mehr hinreichte. Schon 1561 machten die 
Professoren eine Eingabe an den Bat, in der sie das Princip 
der regelmässigen Besoldung ziemlich eingehend behandelten. 3) 
Sie stellten es als wünschenswert hin, dass jedem Professor 
der drei oberen Fakultäten — zwei Theologen, drei Juristen, 
zwei Medizinern — je ein Eanonikat bei St. Peter zuge- 
wiesen werde. Eine solche Pfründe wurde gleichgesetzt einer 
Besoldung von 80 fl. und 20 Viernzel Getreide. Die drei 
noch übrigen Kanonikate sollten solchen Männern vorbehalten 
bleiben, welche E. E. Stadt Basel und ihren Schulen so lange 
gedient, dass sie ^ billig ihrer getanen Arbeit geniessen mögen." 
Es war da also ein Anfang zur Einführung von Pensionen. 
Dafür sollten die Pensionäre die Haushaltung bei St. Peter 
versehen, auf die Schaffner achten, von denselben sich jährlich 
am St. Johannestag Rechnung legen lassen, wie sie selbst 
auf Verlangen den von der Begierung gesetzten Pflegern des 
Ellosters über ihre Haushaltung Bericht zu erstatten verpflichtet 
sein sollen. Ferner wurden für die Professoren der Artisten- 
fakultät, „damit sie bleiben täten", fixe Bezüge empfohlen, 
und zwar wurde beantragt, für die vier Professoren der obersten 
oder dritten Klasse je 70 fl. und 14 Yrzl. Korn, für die vier 
der zweiten Klasse 60 fl. und 12 Vrzl. Korn und für die 
zwei der ersten Klasse beziehungsweise des Pädagogiums, deren 
jeder alle Tage zwei Lektionen versehen musste, ebenfalls je 
60 fl. Endlich wurde beantragt, für den Lehrer des Hebräi- 
schen 60 fl., der Musik 16 fl., des Gesanges 6 fl., für den 
Pedell 16 ff. 

La diesem Gesuche sind drei verschiedene Momente zu 



») Vergl. Beilage IX. 

^ St. A. Fascikel Deputatenakten X. 

Thommen^ Uulyersität Basel. 



50 

unterscheiden. Erstens die Regelung der Pfründenverleihung. 
Bisher waren die Kanonikate in jedem einzelnen Fall vertrags- 
weise vom Bäte verliehen worden^), gewöhnlich zwar an 
aktive Professoren, allein rechtlich bestand in dieser Hinsicht 
kein Zwang für ihn, wie denn wirklich noch 1549 und 1550 
Pfründen an andere Personen, die nicht Professoren waren, ver- 
geben wurden.') Nunmehr sollte aber grundsätzlich jeder 
Inhaber einer der Lehrkanzeln der oberen Fakultäten an und 
für sich Anspruch auf eine Ghorherrenpfründe, sonst aber auf 
keine weitere Bezahlung aus Staatsmitteln haben. Zweitens 
wurde durch diese Vorlage die Besoldung sämtlicher Profes- 
soren in eine feste Ordnung gebracht. Unzweifelhaft be- 
deuteten beide Momente, wenn der Rat die Supplikation be- 
willigte, eine Schmälerung seines Einflusses. Indes die Ein- 
sicht in die Notwendigkeit einer Reform überwog jede andere 
Rücksicht. 

Die Universität hatte, nachdem das von Wolfgang Wis- 
senburg verfasste Schriftstück'), in welchem einleitungs weise die 
Rechtsfrage über die Verwendung des angesammelten Kirchen- 
guts zur Erhaltung der Schulen behandelt wird, in der Regenz- 
sitzung vom 12. August 1561 allgemeine Billigung gefunden 
hatte, am nächsten Tage eine Deputation bestehend aus den 
Herren Bonifacius und Basilius Amerbach, Johann Haber, Simon 
Sulzer und C. Secundus Curio an den Rat abgeschickt. Das 
Gesuch wurde verlesen und von Amerbach und Sulzer noch 
in besonderen Reden warm befürwortet. Der Rat behandelte 
die Sache als dringlich und schon Tags darauf brachten die Depu- 
taten die Antwort, das Gesuch sei im wesentlichen zustimmend 
jedoch mit Abstrich der Naturallieferungen erledigt worden. 
Das Korn kann nicht bewilligt werden in dieser Zeit*), 
hiess es kurz. Aber eben an diesen Lieferungen war den 



») S. Beilage VI und VII. 

*) Abscheidbuch zu den angegebenen Jahren. 

') Die Original-Ausfertigung mit Amerbachs Glossen in den An- 
tiquit. Gern l er. 1, 187. 

*) Erkanntnus E. E. Rats auf die Supplication so ein Erwürdige 
Universität eingeleitet hat. — Deputatenakten X. (St. A.) Koncept und 
Reinschrift. 



51 

Professoren viel gelegen. Denn in ihnen kommt das dritte 
und eigentlich wichtigste Moment zur Erscheinung — die 
Gehaltserhöhung. Sie war, verglichen mit den Ausweisen 
aus den vierziger Jahren, unbedeutend. Indem man sie ver- 
sagte, war die Besoldangsfrage mehr angeregt als erledig^. 
Die Lage der Professoren wurde bald wieder eine schwierige. 
Verstimmung, selbst Nachlässigkeit im Dienst die unaus- 
bleibliche Folge. Bezeichnend ist es, dass es den Professoren 
gelang, die Deputaten selbst, die inmitten dieser verlangenden 
und verweigernden Parteien keine beneidenswerte Stelle hatten, 
für sich zu gewinnen. Auch waren die Lehrer der Hochschule 
nicht die einzigen, welche mit Gesuchen um Gehaltsaufbesserung 
zu ihnen kamen. Von verschiedenen Seiten wurden sie beson- 
ders in den Jahren 1575 und 1577, in welcher die allgemeine 
ökonomische Notlage allerdings einen bedeutenden Grad erreicht 
haben muss vnd zu der sich im Jahre 1577 noch die Pest 
gesellte *), mit Bittschriften gleichen Inhalts bestürmt. Die 
Pfarrherren und Diakonen, die Schullehrer auf Burg und der 
Schulmeister bei St. Theodor, der Propst des oberen Kollegs «) 
erklärten nacheinander übereinstimmend, dass sie mit dem 
bisherigen Gehalt nicht mehr auskommen könnten. Die De- 
putaten nahmen sich ihrer Schützlinge nach Kräften an und 
ihre Bemühungen, beim Rate eine Erhöhung ihres Einkommens 
durchzusetzen, waren in der Tat von Erfolg begleitet. Dass 
die Professoren der Hochschule wenigstens zum Teil der 
gleichen Wohltat teilhaftig wurden, ist zwar merkwürdiger- 
weise nicht direkt überliefert, lässt sich aber mit Sicherheit 
erschliessen. *) Es wurde nun den Professoren der dritten 
Klasse der Artistenfakultät sowie dem Hebräisten der Gehalt 



*) Vergl. Ochs 6, 522. 

") Die betreffenden Akten befinden sich unter den Deputatenakten 
Fascik. X. St. A. Im Deputaten-Ausgabenbuch von 1589 — 1605 finden 
sich die Abschriften folgender Supplikationen: 1) der vier Pfarrherren 
vom 22. Dez. 1574. 2) Derselben und der Diakone vom 5. Febr. 1582. 

•) Direkt überliefert ist es nur vom Lehrer für Musik, der durch 
Ratserkanntnis vom 11. Februar 1577 zu seinen früheren 16 fl. noch 
8 Vrzl. Dinkel und 8 Saum Wein erhält »Wenn nun diese Frucht zu 
gelt und nemblich jedes Stukh zu 2 fl. angeschlagen wird , macht das 
in Summa — 48 fl. Für das übrige vergl. Anm. 3 auf S. 51. 



52 

von 70 fl. auf 90 fl.^ denen der zweiten Klasse von 60 fl. 
auf 80 fl. erhöht. Allein auch diese Aufbesserung hat, ab- 
gesehen davon, dass sie nur einem Teile des Lehrkörpers zu 
gute kam, schon in kurzer Zeit nicht mehr genügt. Wie 
bedenklich die Stellung manches Mitgliedes desselben immer 
noch gewesen sein muss, zeigt die Eingabe, mit der die De- 
putaten schon im Jahre 1686 das erneuerte Ansuchen der 
Begenz^) um Grehaltserhöhung eindringlich beim Rate befür- 
worteten. Der Bat möge sich der hohen Schule annehmen, 
heisst es da, damit sie nicht in Abgang komme. Man müsse 
gute Professoren haben, aber um solche zu bekommen, müsse 
man sie auch gut bezahlen, damit sie nicht davon gehen, wie 
solches schmählich genug geschehen 3), oder aber mit andern 
Sachen ausserhalb der Schule, als mit Fredigen und in den 
Druckereien korrigieren, umgehen. Die jetzige Besoldung sei 
zu klein, „denn wenn man vor 40 Jaren, wie vielen bewusst, 
ein Gulden für ein Stuckh angeschlagen, da diesmal fünf und 
sechs kümmerlich gelangen, zu geschweigen anderer Sachen, 
so dem Menschen notwendig, welche alle in sehr hohem Wert 
sind und, wie zu vermuten, also bleiben oder wohl so bald 
aufsteigen werden.^ Sie vermeinen jedoch, dass, wenn die 
Besserung in den obersten Fakultäten alle Eronfasten einem 
jeden auf 17Va fl* beschehe, so würde ihnen das genügen. In 
der Artistenfakultät könnte man den Lehrern in der zweiten 
und dritten Klasse TVa fl» und 3 Vrzl. Korn zu dem frühern 
Gehalt geben'); ebenso könnte man es mit des Frofessoris 
Hebraici Addition auch halten. Indem sie endlich noch die 
Errichtung und angemessene Dotierung einer dritten medizini- 
schen Lehrkanzel in Anregung bringen, schliessen sie mit 



^) In demselben Aasgabcnbuch Nr. 5: Bitte um Gebaltsaufbesse- 
rnng von Rektor und Regenz vom 2. Mai 1586. 

^ In der Supplikation der Regenz wird direkt erinnert an FrauB 
Hottomann, Job. Jac. Grynäus, Dr. Hippolyt v. GoUibus und Philipp 
Scherb. 

*) Da die Deputaten die Summe dieser früheren Gehälter nicht 
wie in der Eingabe von 1561 (s. o. S. 50) steht mit 70 resp. 60 fl., son- 
dern mit 90 resp. 80 fl. angeben, so folgt daraus unzweifelhaft, dass 
inzwischen eine » Addition c stattgefunden haben muss. Deputaten- 
Akten X. (St. A.) 



53 

dem Hinweis darauf, dass diese Addition ^nicht den Fremden ^ 
sondern Bürgern und Bürgerskindern , wenn sie fleissig stu- 
dieren, zum besten dienen wurde. Sonst ist es gewiss, dass 
in anderen Städten, wo alles viel wolfeiler ist, als zu Wit- 
tenberg, Tübingen imd Heidelberg die Professoren mehr als 
nochmals so stattlich besoldet werden.^ 

Die Vorschläge wurden nun wirklich yom Rate im Jahre 
1589 genehmigt^) und die vermehrten Ansätze blieben in 
dieser Höhe ziemlich alle in Geltung bis in die Mitte des 17. 
Jahrhunderts. Die Klagen verstummen. Doch soll nicht ver- 
schwiegen werden, dass 1601 der Bat sich darüber beschwert, 
dass viele Professoren ihre Lektion schlecht versehen und oft 
das ganze Jahr nicht lesen. Er erteilt deshalb dem Bektor 
Grewalt, einen solchen im Wiederholungsfall sofort abzusetzen 
und einen anderen zum Nachfolger vorzuschlagen.') Indessen 
dazu ist es nie gekommen. 

Die Mittel zur Bestreitung der namhaften Auslagen ^ 
nahm der Bat aus dem Vermögen der im Jahre 1525 säkulari- 
sierten Stifter und Klöster *), das er grossherzig und praktisch 

') Deputaten- Ausgab enbncli a. a. 0. 

«) Erkanntnisbuch V, fol. 78. 

') Vergl. Lichtenhahn, Die Säkularisation der Stifter und 
Klöster Basels, in den Beiträgen zur vaterländ. Geschichte, 1,94 ff. — In 
welcher Weise die Beiträge, die die einzelnen geistlichen Stiftungen zu 
leisten hatten, verteilt wurden und wie weit man allmählich in den 
Ansprüchen an ihre Zahlungsfähigkeit gegangen war, zeigt folgende 
Zusammenstellung : 

Einnahmen der Deputaten — Fronf asten Ginerum 1541. 



ff ß 

Fresentz auf Burg. . . 35 — 

•Schaffner auf Burg . . 11 14 

Oottidian ...... 15 — 

St. Peter 69 — 

Dreierherren vom elendei 

Kreatz .... 11 10 

St. Alban 10 — 

Steinen 10 — 

162 4 



ff P 

Gnadental 12 10 

Augustiner 26 — 

St. Martin 18 10 

St. Leonhardt .... 10 — 

Klingental 37 — 

St. Clara 24 10 

St. Theodor 4 — 

Garthause 10 — 

142 10 



Summa 304 ff 14 /9. 
Das macht im Jahr eine runde Summe von 1200 ff. Dazu kamen 



54 



von Anfang an Unterrichts- und Eultaszwecken zuzuwenden 

dann in den ersten Jahren Zinsen von vorübergehend angelegten Ka- 
pitalien, welche für die genannten Fronfasten eine Höhe erreichten von 
WS Ib ß ß ^, 

Die Gesamtsumme der Einnahmen für Fronfasten Cinernm be- 
trägt daher 319 ff 9 /S 6 *. 

Diesen Einnahmen stehen folgende Ausgaben gegenüber: 



D. Grynäo . . 
D. Amerbachio 
D. Albano . 
D. Sebastiano 
D. Oswaldo 
D. Jemuseo 
Retho . . . 
Vito . . . 
Münstero 



ff 


ß 


50 


— 


31 


5 


31 


5 


25 


— 


18 


15 


17 


10 


17 


10 



15 12,8 
18 15 

225 12,5 



ff ß 

Aninio 25 — 

Wildio 12 10 

und als Probst im 

GoUegio 4 7,» 

Hugwaldo 12 10 

Medero Präposito Au- 

gustiniano .... 7 10 

Wicken 4 — 

Nicola bei St. Martin . 4 — 



69 17,» 



Snmma 295 ff 10 ß. 

Vor der 1589 vorgenommenen Erhöhung betrug das Jahresein- 
kommen 962 ff 10 ß. Der Rückgang erklärt sich daraus, das ein Teil 
der Stifter keine Beisteuern zur Unterhaltung der Universität mehr 
leistete. Die übrig bleibenden wurden dafür um so stärker belastet 
und zwar erhielten einen fronfastenlichen Zuschlag: 



ß 



ff 
Schaffnerei auf Burg . 156 

Quottidian 31 

Klingental 31 

St. Alban 12 10 

Gnadental 6 5 



5 

5 
5 



ff 

Karthause 18 

Steinen 12 

Augustiner 3 

St. Clara 3 



ß 
15 

10 

2^ 

2,» 



Summa 275 ff. 

Das macht per Jahr eine Mehreinnahme von 1100 ff und mit dea 
früher ausgewiesenen 962 ff 10 /? eine Totaleiunahme von 2062 ff 10 ßy 
was bei der damals üblichen Verzinsung von 5**/o einem Kapital von 
41,250 ff entspricht. 

Ausserdem waren einige Klöster noch zu Kornlieferungen ver- 
pflichtet. Vor 1589 betrugen dieselben zusammen 40 Vrzl. 1589 wurden 
dieselben erhöht bei Qnottidian fronfastenlich um 5,5 Vrzl. 

Dompropstei > » 7,5 » 

Klingental » » 5 » 

Gnadental » » 2 » 

zusammen fronfastenlich 20 Vrzl. 



55 
besohlossen hatte.^ Die Professoren wurden ^^ab dem Brett^, 



mithin jälurlich 80 Vrzl.; macht mit den früherbezogenen 40 Vrzl. zu- 
sammen 120 Vrzl. 

Die Einnahmen wurden nun folgend ermassen verteilt: 
J. J. Gtynäns / ^^^^^^ ^ 



Joh. Brandmüller j 

Saml. Grynäus 

Joh. Gut \ Jur. 

Lud. Iselin 



Medic. 



Jeder derselben hat ein Kanonikat 

bei St. Peter, dessen Ertrag fronfa- 

stenlich geschätzt wurde auf 25 U 

3 Vrzl. 12 Kl. Korn, 1 Vrzl. 4 Kl. Hafer. 
Felix Plater / 

Nicl. Stupa ) 

Dazu erhielt nun jeder eine Aufbesserung in Geld von 17V« A- 

fronfastenlieh «21 S^ 17 jS 6 ^, macht für die 7 Professoren per Jahr 

4 X 7 X 21 ff 17,6 ^ = 612,6 ff 

Professori Hebräo } giebt man fortan 

Casp.Bauhin,AnatJProf. j 37,6 ff und 3 Vrzl. Korn «300 ff 24 Vrzl. 

Den Professoren der III. Klasse: 

H. Pantaleon Physik | 

P. Ryfif Math. / fortan 37 ff 10 /9 und 

Th. Coccius Ethik l 3 Vrzl. Korn — 600 ff 48 Vrzl. 

H.Justus Organ ' 

Den Professoren der II. Classe: 

M. Ghmieleck Dial. j 

S. Holzach Rhet. f fortan 34 ff 7 ^9 6 ^ und 

V. Prall Eleq. l 3 Vrzl. Korn = 550 ff 48 Vrzl. 

C. Utenhoven Griech. 1 

Summa der Ausgaben 2062 ff 10 /f 120 Vrzl. 
*) In welcher Weise die Verwaltung dieses Kirchen- und Schul- 
gutes geregelt war, darüber haben sich, scheint es, keine bestimmten 
"Nachrichten erhalten. Mir ist nur die »Haushaltungsordnung« des Stiftes 
St. Peter bekannt geworden. Allein dieselbe wird wegen der geson- 
derten Stellung, welche dieses Stift gegenüber der Universität einnahm, 
kaum als Regel für die Verwaltung der übrigen Kirchengüter gelten 
dürfen. Laut Protokoll von St. Peter 1594 Jan. 1--1618 St. Peter K IV 
(St. A.) haben die Haushaltung des Stifts »von Alteraher zwene Schaffner 
und ein Buchhalter versehen. Die Schaffner haben alle gfell und zinss 
an gelt und. fruchten eingezogen und dem Buchhalter überliffert. Der 
Buchhalter hat solchen den Amtspersonen (d. h. Professoren) ussge- 
theilt. "Was Vorrhat gewesen uff die Kästen und in die Keller getan^ 
das abgelöst in Wechsel gelegt. Neben diesem ist einem Herren der 
Bauw vertrauwet worden, dem andern die Schul! und haben alle rech- 
nung järlichs ihres empfahens und aussgebens gethon. Und ward also 
bey dieser Ordnung wol Hauss gehalten und kam die Stift in gross 
Reichthumb.« 



56 

d. i. der Zahltisch der Dreierherren, *) bezahlt und zwar viertel- 
jährlich an jeder Quatember. Anfangs kassierten sie ihre Bei- 
träge selbst oder durch ihre Frauen ein; seit 1547 überliess 
man das yornehmerweise dem Pedell. 

Es dürfte wohl mit den eben geschilderten Verhältnissen 
zusammenhängen, dass die Universität selbst den Versuch 
machte, die Stellung ihrer Lehrer in finanzieller Beziehung zu 
bessern. Sie tat das in der seltsam berührenden Form von 
Prämien oder sogenannten Fleissgeldern. 

Die Einführung derselben wurde principiell von der Begenz 
am 26. Februar 1589 beschlossen und dabei bestimmt, dass zu 
den vier Fronfasten, d. i. am Aschermittwoch, Johannis Baptistä, 
Kreuzerhöhung und Lucia, den ordentlichen Professoren aus den 
Einkünften der Akademie — ausgenommen war der Lehrer des 
Hebräischen und der Musik — 2 'S ausgezahlt werden sollen. 
Nachlässigkeiten im Dienste sollten durch Schmälerung, even- 
tuell gänzlichen Entzug dieser Zalage bestraft werden. Eine 
Erhöhung wurde in Aussicht genommen, sobald die Mittel des 
Fiscus Eectoris es erlaubten und zugleich ausdrücklich betont, 
dass dieses Fleissgeld nur an solche Mitglieder der Lehrer- 
schaft abgegeben werden könnte, welche schon einige Zeit eine 
Professur bekleideten. ^) Dieser Fleisspreis bildete einen nicht 
zu verachtenden Zuschuss zum eigentlichen G-ehalt, da er in 
ziemlich schnell folgenden Intervallen stetig erhöht wurde ; ') 
1620 betrug er bereits 7 ff 10 ß per Quartal, also 30 ff jähr- 
lich, bei welcher Summe man dann längere Zeit stehen blieb. 
Diese Nebeneinnahme steigerte sich nun beträchtlich, als auch 
die Fakultäten die klingende Anerkennung geleisteter Ver- 
dienste bei sich einführten (s. unten S. 64). Mit dem Ent- 
zug dieser Grelder hatte man zugleich ein kräftiges Strafmittel 
für nachlässige Professoren in der Hand. Klagen über mangel- 
hafte Disciplin waren übrigens schon sehr früh laut geworden. 
Bereits 1540 sah sich die Regenz auf eindringliche Mahnung 



') Derselbe ist noch erhalten und ziert gegenwärtig das Arbeits- 
zimmer im Staatsarchiv. 

«) Lib. concl. fol. 74' und fol 87'. 

') 1604 auf 4 ff, 1609 auf 6 tfS. Fiscus Rector. zu den ange- 
gebenen Jahren. 



57 

der Deputaten genötigt zu beschliessen, dasis jedem Professor, 
der Stundenversäumnisse nicht durch Krankheit, einen Trauer- 
fall in der Familie oder Staatsgeschäfbe entschuldigte und sich 
nicht anheischig machte, die versäumten Stunden nachzuholen, 
strafweise von seinem Gehalt die auf einen Tag entfallende 
Quote so yielmal sollte abgezogen werden, als er Stunden ver- 
säumt habe.i) Das Geld fiel dem üniversitätsfiskus zu. Vor- 
her noch hatte die Begenz von sich aus einen Versuch gemacht, 
der Pflichtversäumnis zu steuern, indem sie bestimmte, dass 
jeder Professor fronfastenlich die Zahl der versäumten Lehr- 
stunden vor der Begenz anzugeben habe (examen negligentise), 
um zum warnenden Beispiel für die anderen die verdiente 
Strafe zu empfangen. ') Man war in dieser Beziehung strenger 
bei uns, als an irgend einer anderen deutschen Universität. 
— Die Bestimmung über das Examen negligentisB wurde später 
in einer noch viel wunderlicheren Weise abgeändert. — Es 
sollte nämlich der Pedell jeden zweiten Samstag b) bei den 
einzelnen Herren vorsprechen und sie fragen, ob sie fleissig 
gewesen seien. Sie sollten ihm die Zahl der versäumten 
Lektionen wahrheitsgetreu angeben und er händigte die ge- 
sammelten Notizen dem Bektor ein^ der mit der Begenz dann 
alle Vierteljahr das Strafgericht ergehen liess.*) In diesem 
nachlässigen Benehmen der Professoren wird man auch den 
Grund der Verleihung des dem Bektor 1562 übertragenen Auf- 
sichtsrechtes (s. oben S. 35) erblicken dürfen. Aber trotzdem 
hörten die Beschwerden wegen Nachlässigkeiten im Dienste und 
die Verordnungen, die dagegen erlassen wurden, ») erst auf, als 



'j Lib. concl. fol. 84': Decretum, ut professori extra ferias statatis 
comprehensas non legenti tantum de salario decedat, quantum pro rata 
portione eo die faerat habitarus. 

^) Lib. concl. fol. 34. Item decretum (1540) ut singulis angariis 
professores singuli saas negligentias in legendo indicent, que pro mo- 
deramine aliorum multande veniant 

') Seit 1573 postrema cuiuicumque hebdomadce lectione ea qua 
profitentar bora. — Lib. concl. fol. 52. 

^) Regenzbescbluss vom 19. Dezember 1547. Lib. concl. fol. 38. 

^) 1571 wurde eine neue ausführliche Verordnung von der Re- 
genz publiziert, die u. a. zuerst fixe Geldstrafen einführte. Darnach 
zahlt ein Professor der oberen Fakultäten für eine versäumte Lektion 



58 

die Erhöhung des Gehaltes und die Einführung der Fleiss- 
prämien den Professoren die Erfüllung ihrer Pflichten nicht 
mehr durch die Sorge um ihre Existenz erschwerte. 

Man erkennt übrigens aus alledem, wie streng die Auf- 
gäbe der Professoren den Studenten gegenüber gefasst wurde 
und wie sehr man darauf bedacht war, einen ununterbrochenen 
Portgang der Studien zu ermöglichen. Dahin gehört die Yer- 
fügung; dass jeder Professor, der zu lesen verhindert sei, für 
einen Ersatzmann zu sorgen habe, ^ dahin ferner die drakonische 
Bestimmung, dass jeder verpflichtet sei, auch nur vor einem 
einzigen Hörer zu lesen, 3) was später noch soweit verschärft 
wurde, dass man jedem Professor unterss^e, wegen Mangels 
an Hörern zu Hause zu bleiben; vielmehr müsse er sich zu 
der für die Vorlesung gewählten Stunde im Hörsaal einfinden 
und dort bis zu einer halben Stunde warten, ob nicht viel- 
leicht ein Hörer sich hereinbegeben würde. >) Ebenso suchte 
man Vorsorge zu treffen, dass auch durch Todesfall die Studien 
eine möglichst geringe Unterbrechung erführen. Nur über die 
Dauer jenes Trimesters, in welchem der Professor gestorbea 
war, sollte sein Platz als Zeichen der allgemeinen Trauer un- 
besetzt bleiben. Im nächsten sollten dann aber entweder die 
Kollegen die Stellvertretung übernehmen oder die Fakultät 
sollte einen Bewerber um die erledigte Lehrkanzel mit dem 
Vikariat betrauen, jedoch nur mit Einwilligung der Begenz. *} 
Im Laufe des vierten Trimesters sollte der Nachfolger ge- 
wählt werden. *) 

Den Witwen und Waisen eines verstorbenen Professors 
wurde seit dem Ende des 16. Jahrhunderts eine obgleich be- 
schränkte Pensionsberechtigung zuerkannt. Ein am 19. Juli 
1Ö94 von der Eegenz gefasster und vom Bäte genehmigter 
Beschluss lautete dahin, dass die Witwe mit ihren Kindern 

Vs fl., einer der III. Kl. der Artisten-Fakultät ö Batzen, der II. 4 Btz.^ 
der I. 3 Btz. Lib. concl. fol. 47'. — Neuerlich eingeschärft 1573 Mai 1,, 
ebend. fol. 53'; 1576 Dezbr. 10, ebend. fol. 55'; 1578 Juli 21, ebend. 
fol. 60. — Wer zum Examen negligentiee nicht erschien, zahlte bß 
Lib. concl. fol. 35. 

') Beilage II, § 13. «) Lib. concl. fol. 34. 

^ Ebend. fol. 67'. Beschluss der Regenz vom 11. März 1583. 

*) Ebend. fol. 83' und 113'. ") Ebend. fol. 157'. 



f 



59 

den Gehalt ihres Mannes durch ein Jahr beziehen sollte, wo- 
bei aber das Trimester, in dem er starb, schon mitgerechnet 
wnrde, und dass es in ihrem Belieben stehe, im letzten 
Semester den stellvertretenden Professor zu honorieren oder 
nicht. 1) In gleicher Weise wurde ihnen auch das Fleissgeld 
anfangs auf ein Trimester >) seit 1610 ebenfalls für die Dauer 
eines Jahres ausbezahlt.^) 

Es wurde im vorstehenden teilweise schon das Ver- 
waltungsgebiet der Begenz verlassen und das der Fakultäten 
gestreift. Die Geschäftsführung derselben steht in vollkommener 
Parallele zu der von Bektor und ßegenz. Dieselbe lag haupt- 
sachlich in den Händen des Dekans, der an der Spitze eines 
Fakultätsrates (consilium facultatis) stand, aus dessen Mitte 
er von den Mitgliedern desselben gewählt wurde. Durch diese 
Fakultätsräte waren die Fakultäten in administrativer Be- 
ziehung sehr unabhängig gestellt. Sie konnten Bestimmungen 
treffen über Annahme der akademischen Grade, Eintritt in 
die Fakultät, Wahl und Obliegenheiten des Dekans, über Höhe 
der Bussen, mit welchen auch sie säumige Professoren straften, 
sowie der Gebühren, welche die Studenten bei der Inskription 
und sogar bei der Promotion zu bezahlen hatten. *) Ihr Votum 
wurde respektiert bei der Neubesetzung einer erledigten Lehr- 
kanzel'^) und sie selbst konnte den Neugewählten nach Gut- 
dünken in den Fakultätsrat aufnehmen oder nicht; denn zwischen 
Fakultätsrat (consilium fac.) und Fakultätsverband (coUegium 
fac.) wird ein scharfer Unterschied gemacht. Diesem gehörten 
nicht bloss diejenigen an, welche Talent und Neigung der 
akademischen Laufbahn zuführte, sondern überhaupt alle Gra- 



') Lib. concl. fol. 83'. 

^ Regenzbescliluss vom 15. März 1595. — Ebend. fol. 83'. 

*) Regenzbeschluss vom 6. Dezbr. 1610. — Ebend. fol. 113. 

*) So erhöhte die medizinische Fakultät ohne weiteres die Promo- 
tionstaxe von 20 fl. 15 ß auf 21 fl. mit der Begründung »quo Fiscus sump* 
tibus magni theatri (anatomici) causa habitis aliquo modo sublevetu]:€ 
der dann zu dem gewöhnlichen 12V« ß noch weitere 10 ß erhielt. 
Histor. coUeg. Medicor. p. 56. Beschluss vom 23. Okt. 1589. 

*) Lib. concl. fol. 70. 1584 Okt. 16 erhielt in academico senatu 
Hyppolytus a Collibus ordinia iuridici conaensu die Professur für Insti- 
tutionen. Ähnlich öfter. 



60 

daierten, die an der Hochschule selbst oder sonst in der Stadt 
tätig waren. Dem Verbände der medizinischen Fakultät ge- 
hörten also sämtliche in Basel praktizierenden Ärzte an^ ob- 
wohl nur ein Bruchteil derselben theoretische Studien trieb, 
Vorlesungen an der Universität hielt und den Fakultätsrat 
bildete. 1) Für die Aufnahme in den Fakultätsrat war eine 
nicht näher bestimmbare Taxe zu bezahlen, was gewöhnlich 
wenigstens bei den Juristen nachgesehen wurde, wofür sich 
der Eintretende hinwiederum durch eine bedeutende freiwillige 
Spende erkenntlich zeigte.*) 

Die Zahl der Mitglieder eines Fakultätsrates war auf 
zehn festgesetzt.') Die Zahl ist sehr hoch gegrijffen; wurde 



*) Collegiam medicoram i. e. societas medicorum in hac arbe 
medicinam facientiam heisst es in Leges ordin. Medicor. von 1570 p. 4. 
(U. A.). — Histor. colleg. Medicor. heisst es zum Jahr 1537 Hieronymus 
Gemusseus artium et Med. Dr. ord. prof. Physices inter medicos Basile» 
floruit; is tarnen semper facultatis artium consilio permansit. Est enim 
aliud esse in facultaii aliud in consilio facidtcUis, Dieser Satz gilt jeden- 
falls für alle Fakultäten, obwohl die Mediziner die einzigen sind, welche 
auch Namen solcher bloss dem Fakultätsverband angehöriger Doktoren 
in ihrer Histor. colleg. medicor. aufgezeichnet haben. — Mir sind fol- 
gende begegnet: 1575 Pascarius Jacob p. 30. — 1578 Monfetus Thomas 
aus England p. 36. Derselbe Hess seine Thesen, in denen er sehr heftig 
gegeu Thomas Erastus und auch Galen loszog, ohne Wissen des Dekans 
drucken. Der Faknltätsrat liess hierauf sämtliche sowohl unter den 
Professoren ausgeteilte als auch noch beim Drucker befindliche Exem- 
plare durch den Pedell konfiszieren. Dem Dekan wurden so 136 Exem- 
larfe zugestellt. — 1596 Cherler Heinich p. 72. — 1600 Pantaleon Max 
und Lucas Justus p. 79; letzterer, später Helfer bei St. Martin, erklärt 
sich gegen Snlzer (vergl. Hagenbach, Gesch. der Basler Konfession. 
106.) — 1601 Ryhiner Heinrich und Kraft Konrad, 1602 nach Keuburg 
berufen p. 80 f. — 1605 Doinavius Kaspar und Fleisser Johann p. 86. — 
1607 Gavirel Thimotheus und Hummel Johann Beat p. 87. — 1625 Sereta 
Johann p. 111. 

*) Vergl. z. B. Matric. Fac. Jnrid. p. 67 zum Jahre 1571. Basilius 
Amerbach una cum collegis recepit in consilinm J. G. seu collegiam Dr. 
Sam. Gryneeum gratis ob demandatam institntionum profeseionem; hie 
tamen dedit fisco facultatis aureum Belgicum duplacem. Und so öfter. 

') Histor. colleg. Medicor. p. 10 zum Jahre 1560. Sub hoc decanatu 
(Pantaleonis) fac. Medic. tandem integrum numerum deeem doctorum 
adepta atque hae ratione prima completa fuit. Matric. fac. art. p. 91 
zu 1548 nach der Aufnahme des Th. Gryneeus: post multos aonos . . . 



61 

auch von der juridischen und theologischen Fakultät nie er- 
reicht, yon der medizinischen und philosophischen zwar er- 
reicht aber nie lang behauptet.^) 

Wie der Bektor das exekutive Organ der Begenz, so 
war der Dekan das des Fakultätsrates. Auch sein Geschäfts- 
kreis ist derselbe. Die Wahlen fanden um die gleiche Zeit 
statt ; 2) der Ehrenschmaus durfte auch nicht fehlen. Nach 
Ablauf seines Amtsjahres musste er ebenfalls vor dem Fakul- 
tätsrat Srcchnung legen; die Bücher wurden vom Bektor und 
Prorektor überprüft, wenn Unregelmässigkeiten sich ergaben, 
auch den anderen Dekanen zur Kontrolle vorgelegt. Sofortige 
Wiederwahl war nichts seltenes. Bücher und Kassa, die zwei 
Fakultätssiegel '), verwahrt der Dekan in seinem Hause. — 
Für seine Mühewaltung wurde er durch Nebeneinnahmen, die 
sich ähnlich wie beim Bektor, hauptsächlich aus Anteilen an 
Früfungsgeldern, Bussen und sonstigen Sportein zusammen- 

denarius magistrorum numerus perfectus est. — 10 consiliarii werden 
genannt in den Statuten der juridischen Fakultät fol. 4 (Gopie von 1787 
(ü. A.). Nur fiir die theologische Fakultät kann ich diese Zahl nicht 
direkt nachweisen. Doch scheint mir ein indirekter Beweis darin zu 
liegen, dass es in den Dekreten dieser Fakultät vom Jahre 1540 (Matric. 
facult. Theolog. fol. 61 in dem Abschnitt Decani electio et officium) heisst: 
er soll consilium cogere, sententias rogare, quidquid vel omnibus vel 
pluribus Visum est concludere: Pastores etiam urbis quatuor, si id doc- 
forum paucitas exigtUf in consensu vocare. 

*) Bei den Medizinern nur 1*560 — 1664, Histor. colleg. Medic. p. 10. 
Bei den Philosophen nur von lö48 — 1550, Lib. decret. fac. art. fol. 103. 

^ Die Zeit ihres Amtsantrittes war aber verschieden in verschie- 
denen Perioden und den verschiedenen Fakultäten. Den frühesten und 
ziemlich konstant festgehaltenen Termin hatten die Artisten (5. — ^23. 
Mai). — Derselbe galt einige Zeit auch bei Juristen und Medizinern, 
etwa bis Anfang der siebziger Jahre ; dann wurde er auf den Juni ver- 
schoben (12. — 23. d. M.), bis endlich kurzweg die Bezeichnung Tag- 
und Nachtgleiche herrschend wird; diese Daten ergeben sich aus den 
Rechnungsbüchem. (U. A.) 

') Jede Fakultät hatte ein grösseres, das nur bei wichtigen Ur- 
kunden z. B. Dektordiplomen gebraucht wurde, und ein kleineres. Lib. 
decr. fac. art. p. 110 zu 1562. Hoc tempore restituitur facultati sigillum 
argenteum super annos 88 in Academiee fisco retentum und ebenda der 
Beschluss über Verwendung dieses grösseren silbernen Siegels. Seit 1582 
durfte sich der Dekan überhaupt nur mehr des kleineren Siegels be- 
dienen. — Ebend. fol. 121. 



62 

setzen, entschädigt, i) die Theologen gaben ihm ausserdem 
eine Vergütung von 1 fl. jährlich, die Artisten ein Kanzlei- 
pauschale von 4 fl. per Jahr,') die Mediziner überliessen ihm 
seit 1620 ein Dritteil der Imraatrikulationsgebühren. >) 

Jede Fakultät besass ferner ihr eigenes Vermögen (fiscus 
facultatis), das sie selbständig verwalten konnte. Die vor- 
züglichsten Einnahmsquellen, auch für diese fisci bildeten die 
Anteile an den Promotionsgebühren, die Taxen, welche die 
Professoren bei der Aufnahme in den Fakultätsrat zahlten, 
Bussgelder, Beiträge aus dem Universitätsfiskus und endlich 
die Zinsen der angelegten Kapitalien, welche in 5 •/o ver- 
zinslichen Schuldscheinen an einheimische und fremde Privat- 
personen sowohl, wie auch an Korporationen und Gemeinden 
abgegeben wurden. *) Natürlicherweise standen die Fakultäten 



*) Über die Taxen der Rigorosanden vergleiche unten. Von 
anderen Sportein führe ich beispielsweise an: nomine sigilli von einem 
Studierenden der Artisten-Fakultät 2 /?, von einem Bacc. 3 ^, Magister 
4 ß und seit 1622 ohne Unterschied 6 ß (Lib. decr. fac. art fol. 165), 
für eine ausserordentliche Disputation 5 ß (ebend. fol. 159), für ein con- 
ventus examinis negligentiee 2 ß (ebend. fol. 149), für die Aufsicht in 
den Hundstagsferien 1 ß (ebend. fol. 164) für eine Dekanssitzung IV* ß 
45eit 1623 (ebend. fol. 165). — Bei den Medizinern erhielt er von jedem 
neuen Fakultätsmitglied 772 ß und für jedes von ihm geleitete Rigoro- 
sum y* ü. '^ Q ß 3 & von jedem Rigorosanden. Lib. decr. fac. med. fol. 15. 

■) Lib. decr. fac. art. fol. 160. 

•) Histor. colleg. Medicor p. 105. 

*) Als ein in mancher Hinsicht bezeichnendes Beispiel will ich 
folgendes anführen. Herzog Ulrich von Würtemberg hatte ein Anlehen 
von 4200 fl. bei der Universität aufgenommen — es war dies das Eras- 
mische Stipendium — hielt aber die Zinsen durch dreizehn Jahre zu- 
rück; sie waren zu einer Summe von 2730 fl. aufgelaufen. Die Uni- 
versität war durch dieses Hinhalten nicht wenig in Verlegenheit ge- 
raten. Schon 1599 wurde beschlossen die einzelnen Stipendien , in 
Vielehe Erasmus die Hauptsumme behufs Aufteilung unter die einzelnen 
Fakultäten hatte zerfallen lassen — wenn eines frei werden sollte — 
so lange nicht auszugeben, bis der Herzog die rückständige Summe be- 
zahlt hätte. (Lib. concl. fol. 95.) Das geschah erst 1608 und bis dahin 
hatte der Stipendienfonds schon 1200 'S vom Universitätsfiskus geborgt 
gebend, fol. 111')» die er nun in kleinen Raten von 60 ff wieder zu- 
rückbezahlen musste. Dem Herzog gegenüber half man sich damit, 
dass die Summe der Zinsen zum Kapital geschlagen und ein neuer 
Schuldschein, der auf 7140 fl. » 8975 ff lautete, ausgefertigt wurde 



68 



auch hinsiohtlich ihres Yermögens nicht auf gleicher Höhe. 
Die Mediziner waren die reichsten. Obwohl erst im Jahre 1571 
ins Leben gerufen^ wuchs der Fiskus bei der gegen Ende des 
Jahrhunderts rasch sich mehrenden Frequenz doch sehr schnell.^) 
Das kleinste Vermögen besass die Artistenfakultät, die ja als 
die idealste unter den vier Schwestern aufs Geld verdienen von 
jeher sich am wenigsten verstanden hat. Die Theologen und 
Juristen standen ungefähr in der Mitte.') 

Aus diesen fiscis mussten laufende Kosten bestritten 
werden, als: kleinere Reparaturen an den Hörsälen, für welche 
die Fakultäten selbst aufzukommen hatten, Honorar für den 
Pedell, Diäten für die Professoren, Ausgaben für die von den 
Medizinern veranstalteten botanischen Ausflüge, das anatomische 
Theater und den botanischen Garten, endlich hauptsächlich die 
auch von den Fakultäten nach dem Beispiel der Begenz ange- 
nommenen Fleissgelder. Am frühesten folgten die Mediziner, 



Aber auch dann wurden die Zinsen nur unregelmässig bezahlt. (Rat. 
fisc. legator. zum Jahre 1602 und 1608.) — Vergl. ferner folgende Bei- 
spiele: 1591 schuldet Nie. Stupa der Universität 250 ff. (Rationar. fac. 
Medic.) 1595 erscheint Bern mit einem Schldbrief von 1000 fl. (Rationar. 
iac. jnrid.) Basel durch längere Zeit mit einem solchen von 4000 ff. 
(Rationar. fisci legator.) 1620 wurden von der juridischen Fakultät auf 
der Zunft zu Weinleuten angelegt 250 ff. (Rationar. fac. iurid.) u. s. f. 

*)Histor. colleg. Medicor p. 23. 1577« HI® decanatu Theod. Zwingen. 
Qui superiore anno leges ex antiquis tabulis novas fecerat, utine legi- 
bus sua deessent Organa, ad nervös coUegii animum adjecit propi- 
tioque adeo Mercurio Fiscum Medicum, qui per centum et plus annos 
nihil proprii ostendere potuit quatuor librarum Basiliensium anno reditu 
adauxit. 

^ Die Vermögensverhälinisse der vier Fakultäten möge folgende 
Tabelle veranschaulichen: 



Jahr 


Medizin 


Jas 


Theologie 


Philosophie 


1571 


80ff 




80 ff 




Jahr 1535 = 


1581 


651» 13/9 8^ 




600 » 




2 ff 10 jJ. 


1592 
1602 
1612 


1541 »15» 6» 
2280 »14» 9» 
3713 »16» 10» 




1280 » 
2340 » 
2760 » 


800 ff 


Jahr 1576 noch 
nicht 250 ff. 


Bei den Theologen 


ist wegen ei 


ner überaus verworrenen Buch- 


führun 


^ leider keine a 


ndere Summe mi 


it Bestimmtheit 


zu ermitteln. 



6i 

welche durch Fakultätsbeschluss vom 8. März 1589 — also 
nur vierzehn Tage später — die Auszahlung einer Fleiss- 
prämie von einer Krone alle Vierteljahr festsetzten ; *) sie ver- 
doppelten diese Summe acht Jahre später und fügten dann fast 
jährlich ein Pfund hinzu^ so dass anno 1632 jeder Professor 
mit 20 S pro Quartal beteilt wurde. Er erhielt also aus 
seinem Fakultäts- und dem TJniversitätsfiskus eine Zulage, 
welche mit der Summe von 130 U seinem ganzen Gehalt fast 
gleich kam. ^) Den Medizinern zunächst standen, entsprechend 
dem, was von den einzelnen fiscis bemerkt wurde, die Juristen,«) 
dann die Theologen,^) endlich die Artisten.'^) 

Die übrigen aus den Sportein herfliessenden Nebenein- 
künfte können nicht bedeutend gewesen sein — höchstens die 
Gebühren für Anwesenheit bei den Prüfungen, Depositionen 
und Promotionen warfen noch ein kleines Erträgnis ab. 
Kollegiengelder wurden nicht behoben. Als Ersatz kann man 
die relativ sehr hohen Prüfungstaxen ansehen. 

Sehr zu bedauern ist es, dass uns nur spärliche Nach- 
richten über die von den Professoren eingehaltene Lehrweise 
vorliegen. Ein klarer Einblick in das Tun und Treiben 
während eines Arbeitstages ist aus ihnen nicht zu gewinnen. 
Ganz vereinzelt ist die Mitteilung, dass Bauhin einmal auf 
Bitten seiner Hörer einen ausserordentlichen Cyklus von Vor- 
lesungen über Anatomie gehalten hat, der vom 16. Januar bis 
22. April währte. «) Basilius Amerbach wundert sich, als er 

') Histor. eoUeg. Medicor p. 53. 

^ Ebend. p. 73. 90 und 126. 

') Von diesen wurde die Fleissprämie eingeführt durch Beschluss 
vom 7. August 1591 mit 2 ü. fronfastenlich. Zehn Jahre später betrug 
es 8 M^ 15 /9, 1620 endlich 15 u- (Rationar. fae. zu den angegebenen 
Jahren.) 

*) Die Theologen erlaubten sich bloss eine jährliche Remnne- 
ration zu Weihnachten von 2 ^ 10 j9, bis 1630 erhöhten sie diese 
Summe langsam auf 12 u» (Matr. fac. theol. fol. 60' und Rationar. fac. 
theol. zu 1601, 1610 1625 und 1630.) 

^) Die Artisten bezogen erst 1597 eine vierteljährliche Fleiss- 
prämie von 1 fl. SB 1 /A 5 /9 aus ihrem Fiskus^ stiegen damit 1603 auf 
2 U und dann weiter im Laufe der nächsten zwei Decennien bis zu 5 ff. 
Lib. decret. fac. art. fol. 139, 147 und 163. 

') Histor. coUeg, medicor. 55 zum Jahre 1589 : in auditorio Medico 



65 

in Tübingen studiert^ dass die Professoren ihren Zuhörern die 
Vorlesungen förmlich diktieren ; wir können daraus abnehmen, 
dass die Vorlesungen in Basel sich mehr unseren Begriffen 
gemäss müssen gestaltet haben. Allein über Art, Umfang 
und Dauer der Vorlesungen erfährt man doch weiter nichts. 
Hier mag nur noch bemerkt werden, dass Rektor und Re- 
genz zu Beginn des Schuljahrs berieten, welche Bücher in 
allen Fakultäten „zum Nützlichsten gelesen werden möchten^ i) 
und dass sie darauf zu achten hatten, dass die Professoren 
nicht immer die gleichen Autoren und Gregenstände behandeln, 
sondern gebührend fortschreiten. ') 

Eine Vereinigung geselliger Natur war die von den Pro- 
fessoren im Jahre 1571 gestiftete „Neue Gesellschaft^ (societas 
noya). ') Man wollte „einen bestimmten Platz haben, um dort 
in Zukunft die feierlichen Akte und Gelage abhalten, Massig- 
keit walten und den öffentlichen Lokalen Valet sagen zu 
können." Mitglieder der Gesellschaft konnten alle Professoren, 
Docenten, Lehrer und litterarisch tätigen Personen werden. 
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte jährlich den Vorsitzen- 
den — Prytanen — der die Aufnahmen besorgt, das Silber- 
geschirr verwahrt und auch ein wenig den Sittenrichter spielen 
musste.*) Er hatte nach Ablauf des Amtsjahres, das mit dem 
der übrigen akademischen Würdenträger zusammenfiel, dem 
alten und neuen Rektor und den Dekanen Rechnung zu legen. ^) 
Hierauf wurde natürlich gemeinsam getafelt. Für seine Mühe- 
waltung erhielt der Prytane seit 1605 eine Remuneration von 
4 fl. jährlich. •) — Die Mitgliedsbeiträge wurden einmal ge- 



ad horam primam totumque anatomen methodo anatomica tradidit ad 
tabnlas Vesalii instituit et sectlonibus publicis privatisque comprobavit. 

*) Vergl. Beilage II, § 11. 

*) Lib. concl. fol. 34'. 

") Das Kachstehende ist dem Statutenbnch (Matricula novse so- 
cietatis Acad. Basil. institute 17. Febr. 1571) und dem Rechnungsbuch 
der Gesellschaft Fiscus Prytanei (beide im ü. A.) entnommen. 

*) Uli (Prytanes) vero rite omnia per administros disponant atque 
eo respiciant, ut frugalitas atque temperantia conservetur ac tria circiter 
fereula proponautur. Matric. nov. soc. 1. 

*) Lib. concl. fol. 46'. 

*) Ebend. fol. 105'. Regenzbeschluss vom 25 März. 

Thommen, UniverBltät Basel. 5 



66 

leistet und waren derart abgestuft, dass die Professoren der 
drei oberen Fakultäten 8 fl., die der philosophischen Fakultät 
4 resp. 2 und 1 fl. bezahlten. Als Versammlungsort diente 
der grosse Speisesaal im Augustinerkloster, das Befektorium, 
auch Hypocaustum genannt, weil es im Winter geheizt wer- 
den konnte. Hier wurden fortan alle akademischen Gelage 
abgehalten, welche dem neugewählten Rektor und Dekanen 
zu Ehren oder nach einer Promotion oder anlässlich des 
feierlichen Empfanges berühmter Persönlichkeiten yon der 
Universität veranstaltet wurden. Die Graduierten durften 
sogar ihren Ehrenschmaus nirgendwo anders als im Prytaneum 
geben, ^) weil man die Erfahrung gemacht hatte, dass es in 
Gasthäusern zwischen den erhitzten Studenten und den übrigen 
Gästen öfters zu unangenehmen Auftritten gekommen war. 
Die Graduierten zahlten für die Benützung des Saales und 
Tischgerätes eine Gebühr an den Fiskus des Prytaneums. >) 
Es war vorhin vom Augustinerkloster die Sede. Dasselbe, 
an dessen Stelle sich jetzt das Museum erhebt, diente seit 1538') 
als Wohnung fär Studenten und man unterschied es als 
GoUegium Augustinianum oder superius vom alten Universitäts- 
gebäude, coUegium inferius oder kurz coUegium genannt. 
Während dieses noch immer Lehr- «) und Wohngebäude in 



^) Regenzbeschluss von 1571 Febr. 17. Matr. nov. soc. 2. 

') Der erste Ansatz war: Ein Doktor 1 fl., jeder weiter dazu- 
kommende V ^M ^ii^ oder zwei Magister 1 fl., jeder weitere 10 ß; die 
Baccalaorii (einer oder mehrere) 1 fl. 

*) Vergl. Beilage X, Nr. 13. Nicht später, wie Fechter a. a. O. 
47 annimmt. Die ebenda Anm. 42 angezogenen Stellen sind nicht be- 
weisend, denn die Ernennung des Lepusculus fallt noch auf den 8. Febr. 
1538 — der Umzug muss also zwischen Februar und Mai stattgefunden 
haben — die Klage der Deputaten kann ebensogut in die beiden ersten 
Monate dieses Jahres fallen und Erzberger wird 1541 allerdings Kollege 
des Lepusculus, aber nirgends coUega Lepusculi apud DonUnicanos ge- 
nannt. Vergl. dagegen Lib. concl. fol. 34 ' zu 1540 Joh. Meder acceptus 
fuit in preposituram coUegii sancti Augustiniani. 

*) y ischer a. a. 0. 83 giebt gestützt auf eine nicht amtliche Quelle 
(vergl. Anm. 60) die Zahl der Hörsäle auf 4 — 5 für die Artisten und 
Theologen, 2 für die Juristen und 1 für die Mediziner an. Das mag 
für die erste Periode vielleicht richtig sein, für die hier behandelte hat 
man für die drei höheren Fakultäten je einen Hörsaal (Aula oder lec- 



67 

einem war^ diente jenes hauptsächlich nur als Wohnhaus. 
Ausser den Stuben für die Studenten und einer Wohnung des 
Abwarts (prsepositus) — ein solcher wohnte auch im Kolleg 
— befand sich noch der Karzer ^) und sonderbarerweise auch 

torium), für die Artisten wohl schon seit 1551 (vergL Beilage Vni, 
2, letzter Absatz) jedenfalls seit 1599 zwei Hörsäle, einen im untern und 
einen im obern Kollegium, anzunehmen. Man vergl. folgende Stellen: 
Lib. concl. fol. 144' zu 1620 Cum in audxtorio philoäophieo iuferioris 
coUegii subsellia fracta essent et ab aliquot annis nuUee in eo habitee 
lectiones sicut ineertis Jocis philosophi docerent, wird auf Reparatur ge- 
drungen. Auch der Hörsaal im oberen Kolleg wurde repariert. Hiemit 
ist der im Jahre 1599 unter dem Hypocaustum (dem grossen Speisesaal) 
hergestellte Hörsaal gemeint; er wurde für Vorlesungen über Rhetorik 
benützt (Lib. concl. fol. 93')- (lU- maii audltorium philosophicum no- 
vum pro lectiones Rhetorices paratum, in quo IX iunii prima fuit habita 
lectio.) — Lib. concl. fol. 49. Regen zbeschluss vom 19. August 1572 ut 
cum propter freqaenter promotiones aule a civibus non sine difficul- 
tate impetrari possent, . . . aula artium ezornaretur omatu decente 
quee semper clausa esset, Philosophis vero, uH locum profitendi haherent, 
aula a triumviris (Deputaten) parala ctula suhiecta Juris consultorum. 
Also hatten auch die Juristen nur einen Hörsaal. 1592 August 14 Be- 
schluss der 4 Dekane, dass die Fenster der Aula medica auf Kosten 
des akademischen Fiskus gemacht werden sollen, da die Theologen auch 
ihre Disputationen und der Professor für Physik dort seine Vorlesung 
halte. Endlich Lib. concl. fol. 91 zum 3. Jan. 1598. Abschlägige Ant- 
wort der Theologen auf die Petition der Mediziner, ihnen die Aula 
Theologica zu überlassen, in welcher sie (die Mediziner) schon mehrere 
Jahre Vorträge hielten, nachdem die Theologen einen neuen Hörsaal 
in Cathedrali templo hätten. Diese antworteten, ohne Zustimmung der 
Deputaten dürften sie das nicht tun und würden den Saal auch nicht 
gerne geben wegen der Unsicherheit ihres neuen Besitztums. Doch ge- 
währen sie ihnen gerne die fortdauernde Benützung ihres Auditoriums 
bis auf Widerruf. Vergl. auch Zwinger, methodus apodem. 212. 
Über die Lage dieser Lehrzimmer orientiert uns ungefähr folgende 
Kotiz: Lib. concl. fol. 123 zu 1613. Cum audltorium philosophicum 
et consequenter iuridicum et medicum prope fundamentum ab aquis 
prsßterfluentibus plurimum vitiatum esse deprehensum esset, Ideo in 
senatu conclusum, ut hac de re dominos deputatos serio monerem 
(Rector Chmieleck). 

*) Zu Anfang des 17. Jahrhunderts wurde der Schuldturm an 
der Rheinbrücke als Klarzer verwendet (Lib. concl. fol. 116). Da er nicht 
stark genug erschien, wurde der Karzer durch Regenzbeschluss von 
1612 Juni 5 (ebend.) wieder in das Augustinerkolleg verlegt (cum iam 
prius carcer sit in collegio superiori). Er befand sich also niemals, wie 



6a 

^arch einige Zeit das Ehegericlit'^), auf dessen Entfernang die 
Kegenz erst im Jahre 1626, ich weiss nicht mit welchem Er- 
folge^ antrug und seit 1589 das anatomische Theater darin. 
Über die Einteilung des G-ebäudes sind wir sonst nicht näher 
unterrichtet. Der Hof enthielt einen Garten, in dem ein 
laufender Brunnen sein Plätschern hören Hess. 

Von den drei Yerwaltungsbeamten der Universität aus 
der ersten Zeit haben sich bloss zwei erhalten, der Notar und 
der Pedell. Ein Syndikus kommt in der neuen Periode nicht 
mehr vor. Seine Obliegenheiten') sind ganz an den Pedellen 
übergegangen, der sehr in Anspruch genommen wurde. Er 
musste bei den Promotionen und Disputationen zugegen sein^ 
bei den akademischen Gelagen aufwarten, die Zinsen der an 
Basler Parteien ausgeliehenen Gelder und die Bussen von 
den Professoren einkassieren, den Bektor in seinen sitten- 
richterlichen Funktionen unterstützen u. s. f. Er bezog den 
verhältnismässig ansehnlichen Gehalt von 20 fl. und seit 1625 
hatte er auch freie Wohnung im unteren Kolleg. — Seine 
Haupteinnahme bildeten die Sportein, die ihm seine ver- 
schiedenen dienstlichen Verrichtungen eintrugen , und die 
Taxen, welche ihm die Graduierten bezahlen mussten. Seit 
1620 hatte er z. B. einen ^/^ ^Jo Anteil an allen von ihm 
einkassierten Zinsen. *) Es gab Jahre, in welchen er das 
Doppelte seines Gehaltes verdiente. In Zeiten grosser Teuerung 
fanden seine Bitten um Zuschuss auch immer williges Gehör 
bei den Oberen, die es nicht versäumten, für erprobte Diener, 
welche ihre Entlassung nahmen, durch Pensionen Sorge zu 
tragen. *) 



Buxtorf (Basler Stadt- und Landgesch. 4, 117) angiebt, im unteren 
Kolleg. — Das städtische Gefängnis, die sogenannte Bärenhaut, drohte 
nur mehr denjenigen Studenten, welche dem Urteil der Regenz sich 
nicht fügten und gegen die dann die städtische Polizei einschritt. (Lib. 
concl. fol. 141'.) 

^) Regenzbeschluss vom 5. Mai 1626. Lib. concl. fol. 158. Ehe- 
und nicht Obergericht, wie es im Basler Jahrbuch 1886 S. 131 heisst. 

2) Vischer a. a. 0. 126. 

') Regenzbeschluss vom 16. Mai. Lib. concl. fol. 144'. 

*) Ebend. fol. 150 und 87. 



69 

Pur die Ausfertigung amtlicher Schriftstücke urkundlichen 
Charakters bediente sich die Universität eines Notars. Bis 1609 
hatte sie ihren eigenen Notar. In diesem Jahre wurde diese 
Stelle mit der des städtischen Notars vereinigt. *) — Für seine 
Geschäfte erhielt er eine Abfertigungssumme von 6, seit 1623 
von 15 ff *) und dazu Nebengebühren, die sich durch eine in 
solchen Dingen seltene Konstanz auszeichnen. Für die Unter - 
fertigung und Besiegelung eines Diploms musste ihm jeder 
Graduierte der drei oberen Fakultäten »/i fl»> ^^^ Magister 
3 ß, ein Baccalaureus 1 ß 8 ^ zahlen, für die Verlesung des 
Eides vor der Promotion */, fl. Wenn er auch den ganzen 
Text des Diploms selbst schrieb — meistens wurde das von 
einem geschickten Schreiber, z. B. einige Zeit hindurch vom 
Musiklehrer der Hochschule besorgt — so bekam er für das 
Pergament und seine Mühe noch 1 fl. Wollte der neue Doktor 
ein schön in Gold und Farben ausgeführtes Zeugnis seiner 
Kenntnisse, so musste er sich mit dem Notar über den Preis 
selbst einigen. ») 

Damit kommen wir nunmehr zu dem eigentlich Leben 
spendenden Element der Hochschule — den Studenten. Unter 
ihnen muss man diejenigen, die schon an einer Universität 
gehört hatten, scheiden von den neu Eintretenden. Für die 
ersteren waren die Formalitäten der Aufnahme sehr einfach. 
Sie zahlten fttr die Einschreibung in die Matrikel die Gebühr 
von 6, seit 1613 von 10 ß *) und leisteten dem Eektor den 
Eid. Altere Herren und Yomehme kauften das akademische 
Bürgerrecht wohl auch um einen freiwillig erhöhten Preis. 
Dann meldeten sie sich noch beim Dekan der Fakultät, die 
sie besuchen wollten, der ihre Namen in die Fakultätsmatrikel 
eintrug, wofür auch eine Gebühr zu entrichten war») und 

*) RatserkanDtnis vom 1. März. — Brückners Fortführung der 
Chronik Wurstisens. 3. Aufl. 560. «- Öffnungsbuch VIII. fol 176. 

•) Lib. concl. fol. 148. 

*) Regenzbeschluss vom 11. März 1550. Lib. concl. fol. 63'. — 
1609, ebend. fol. 109% wird diese Summe auf 8 S" und wenn mit Er- 
laubnis des Dekans Goldbuchstaben und Farben verwendet wurden, 
auf 4 j% festgesetzt 

*) Lib. concl. fol. 118'. Regenzbeschluss vom 6. Mai 1613. 

^) Dieselbe muss bei verschiedenen Fakultäten verschieden gewesen 
Bein. Bei den lÜedizinern betrug sie V« Ü. Histor. colleg. Medicor. p. 14. 



70 

hatten alle Formalitäten erfüllt. Die Immatrikulation fand das 
ganze Jahr hindurch statt und war nicht wie heutzutage 
wenigstens vorzugsweise auf einen bestimmten Termin zu Be- 
ginn eines Semesters beschränkt. Bezeichnend für die ver- 
waltende Stellung des Rates ist es, dass er noch im Jahre 1583 
den Versuch machte, eine von ihm aufgesetzte Eidesformel^ 
nach der die Studenten schwören sollten, in Aufnahme zu 
bringen und nicht minder bezeichnend ist es, dass die Regenz 
nicht aus principiellen Gründen und unter Berufung auf die 
Urkunde von 1539, sondern erst nach längerer Debatte die 
Formel wegen ihres Inhalts zurückwies. >) 

Diejenigen, welche aus den Mittelschulen an die Hoch- 
schule erst übertraten^ hatten sich vor der eigentlichen Im- 
matrikulation noch der sogenannten Depositio rudimentorum 
zu unterwerfen, *) Einheimische ^) so gut wie Fremde. Da die 
jungen Burschen zuerst in die philosophische Fakultät ein- 
treten mussten, bevor sie ihre Studien an einer der drei oberen 
Abteilungen beginnen konnten, lag die Leitung dieser wun- 
derlichen Geremonie in den Händen des Dekans der Artisten 
und des Verwalters eines der beiden Kollegien, welche sich 
auch davon überzeugen mussten, ob der Knabe die ent- 
sprechende Vorbildung besitze, d. h. ob er des Lateinischen 
in Wort und Schrift mächtig war und einen nicht zu schwierigen 
griechischen Autor lesen konnte. ^) Die Depositionen waren 



^) Lib. concl. fol. 68. Consaltatio, utram clausula nova, quam 
magistratusstudioBorumiuramentoamiectendamcensuerat . . accipi posset. 

') Die Geremonie habe ich gestützt auf ein seltenes Büchlein^ 
das den Titel fuhrt: Ritus depositionis , Strassburg Peter Aubry, 1666^ 
8®, mit 20 Kupfern von H. Rapp, und sich im Besitze meines Freundes 
Dr. Rud. Wackemagel befindet, ausführlich beschrieben im Basler Jahr- 
buch 1886 S. 94 ff. 

") Durch Regenzbeschluss wurde die Deposition in Bezug auf die 
fremden Studenten derart erweitert, ita ut auditores philosophicarum lec* 
tionum in quibuscumque academiis, in quibus ritus depositionis non 
est in usu, qui ad nos concedant, rudimentorum depositioni obstrictiL 
omnino esse debeant. Lib. concL fol. 134. Die Deposition war tat 
französischen und italienischen Hochschulen nicht üblich, wohl aber an 
deutschen. Im Lib. decr. fac. art. p. 120 wird sie eine consuetudo anti* 
qua omnibusque Germanice gymnasiis recepta genannt. 

*) Lib. decr. fac. art. fol. 105. 135. 137. Die Schüler des Basler 



71 

öffentlich, konnten auf Wunsch aber aach privatim abgehalten 
werden gegen Erlag der doppelten Taxe (1 ^ statt 10 ß). *) 
Über die Deposition wurden mit dem Dekanatssiegel ver- 
sehene Zeugnisse ausgestellt , >) auf Grund deren erst die 
Immatrikulation vorgenommen werden konnte. *) Befremden 
muss, dass die jungen Leute die Immatrikulation vernach- 
lässigten, denn die Freiheiten der Hochschule waren damals 
ein begehrtes Gut und wurden missbräuchlich auch von Leuten 
in Anspruch genommen, die ans Studieren nicht im ent- 
ferntesten dachten 1544 mahnt deshalb der Bat die Begenz 
auf die Vaganten acht zu geben, die sich unter „dem Schein 
der Studiosen einschleichen möchten," dieselben „in Pflicht zu 
nelimen oder wenn sie sich ihrem Gehorsam sperren" dem 
Bat zu verzeigen. «) — Ebenso beschwerte sich der Bat später 
durch die Deputaten, dass Leute mit ihrer Familie herkämen 
und in die Matrikel eingeschrieben würden, obwohl sie im 
Verdachte stünden, nicht der Studien wegen sich hier aufzu- 
halten. <^) Die Begenz aber, welche wusste, wie behutsam 

Gymnasiums resp. der Schule auf Burg hatten sich so wie so vor dem 
Übertritt einer Elassenprüfung zu unterziehen. Vergl. Fechter, Schul- 
wesen. 1, 77. 

*) Ärmere brauchten bloss 6 j9 zu bezahlen, ganz Arme waren 
überhaupt befreit. Lib. decr. fac. art. fol. 93. Die Verteilung der 10 ß 
resp. 20 ß war folgende: 

Fisco facult. ...2/98^ bezw. 4 ß 

> Alumnorum . 2 » 4 » 

Depositori .... 1 » 2 » 

Decano 2 » 4 » 

PrsBposito .... 1 > 2 > 

Corregenti. . . . 1 » 3 » 

Pedello 4 ^ 1 » 

10 ij 1 s: 

1622 wurde diese Taxe doppelt so hoch angesetzt. — Ebend. fol. 165. 

*) Ein auf Papier geschriebenes kostete 10 ß, ein pergamentenes 
14 ß. Lib. decr. fac. art. fol. 133. 

») Ebend. fol. 129. 

*) Ochs 6, 417. 

*) Lib. concl. fol. 43 zum Jahre 1559. Bezeichnend für das Über- 
gewicht des Rates ist es, dass auf diese Beschwerde die Regenz mit 
dem Beschlasse antwortete, dass kein solcher mehr ohne Zustimmung 
des Rates aufgenommen werden sollte. 



72 

sie in der Wahrung ihrer Freiheiten dem Bäte gegenüW sain 
müsste und welche deshalb ein lebhaftes Interesse daran hatte, 
dass die Liste der akademischen Bürger möglichst genau und 
vollständig sei, suchte durch strenge Verordnungen dem törichten 
Benehmen der Studenten entgegenzutreten. Schon 1541 wurde 
ein Beschluss bekannt gemacht,^) dass jeder Student binnen 
Monatsfrist sich ordnungsmässig inskribiert haben müsse, 
widrigenfalls er vom Besuch der Kollegien ausgeschlossen 
würde, und dieser Beschluss wurde des öftern aufgefrischt» Im 
Jahre 1613 verfiel man sogar darauf, durch den Pedell einen 
Katalog der Hörer anlegen zu lassen, der als Kontrolmittel 
dienen sollte ') und fronfastenUch dem Bektor eingehändigt 
werden musste. Im Genuss der akademischen Rechte blieb 
jeder, so lange er mit der Universität in direkter Verbindung 
stand und, wenn er Basel verliess, noch weitere sieben Jahre, 
wie dies an andern Hochschulen auch geb alten wurde. 

Über die Lebensweise der Studenten sind wir im ganzen 
wenig unterrichtet. Diejenigen, welche auf eigene Kosten 
wirtschafteten, wohnten zerstreut in der Stadt. Es war ein 
grosser Vorzug und nur durch persönliche Empfehlung miß- 
lich, dass ein Student bei einem Professor Unterkunft fand. ») 
Die freie Vereinigung mehrerer Studenten unter einem selbst 
gewählten Leit^ zu einer Burse*) war nicht mehr gestattet. 
Als 1581 einige französische Studenten beim akademischen 
Senat ein Gresuch einreichten, man möge ihnen die Bildung 
einer nationalen Burse gestatten, deren Mitglieder vorkommende 
Streitigkeiten untereinander entscheiden und Beiträge an eine 
gemeinsame Kasse zahlen sollten, welche vor allem zur Unter- 
stützung armer und kranker Studierender ihrer Nation dienen 
würde, wurde dasselbe abschlägig beschieden. Man begründete 
dies damit, dass zwischen den einzelnen Stämmen Eifersüchte- 

^) Llb. concl. fol. 35. Beschluss vom 8. Aug. 1541. 

^ Ebend. fol. 119. 

') Die in der Universitäts-Bibliothek aufbewahrte Briefsammlung 
enthält unzählige solcher Empfehlungsschreiben, die an die verschie- 
densten Gelehrten gerichtet sind. 

*) Wenn daneben auch das CoUeglum Augustinianum zeitweise 
Burse genannt wird, so beweist dies nichts gegen diese Behauptung, 
sondern spricht nur für einen freieren Gebrauch des Wortes Burse. 



73 

leieoi und Zwistigkeiten entstehen würden. In einem freien 
Staate sollten auoh die Privil^en frei sein nnd die Gesell- 
sdiaft nioht darch private Verbindungen zerrissen werden. 
Sie sollten sich mit den Vorrechten der übrigen Studenten 
begnügen, ausbrechende Streitigkeiten würden unparteiischer 
Ton akademischen Richtern geschlichtet werden. Wenn sie 
einen Fiskus für den angegebenen Zweck einrichten wollten, 
könne sie daran niemand hindern, aber vernünftiger sei es, 
das Geld bei den Eirchenältesten der gallikanischen Kirche 
2a deponieren als bei jungen Leuten, die nie zu Hause sind. ^) 
Die Verordnungen, welche bestimmt waren, den Stadt- 
frieden gegen den tollen Übermut der Studenten zu schirmen, 
und die übrigen Sittenmandate bewegen sich in dem gewöhn- 
lichen Geleise. Das Herumschwärmen des Nachts mit oder 
ohne Licht, das Tragen von ,,zerhauenen^ Elleidem, das 
Waffentragen des Nachts, noch mehr aber das Trs^en der 
Schwerter unter dem Arm oder auf der Achsel — eine Un- 
sitte, die in den Siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts auf- 
kam — war streng verboten, nicht eben mit besonderem Er- 
folg.^) Unzählbar sind die Regenzsitzungen, welche wegen 
nächtlicher Buhestörung abgehalten worden waren, auch an 
blutigen Zusammenstössen mit Bürgern hat es nicht gefehlt, 
allein im ganzen scheinen sich die Basler Studenten von 
wilden Excessen, wie sie an anderen Universersitäten häufig 
genug vorkamen*), freigehalten zu haben.«) 

^) Lib. concl. fol. 65. Beschluss vom 24. Oktober 1581. 

*) Diejenigen, welche dem letztgenannten Verbote zuwider han- 
delten, sollten 5 ß Busse zahlen, ja man verstand sich sogar dazu, die 
«onst so sorgsam gehüteten Privilegien preiszugeben durch die Ver- 
fügung, dass die Universität solche von den Stadtwächtern erwischte 
Schwertträger nicht weiter schützen werde. Regen zbeschluss 30. Juli 
1582 Lib. concl. fol. 66' und vom 5. August 1586; ebend. fol. 71. 

*) Für Tübingen z. B. hat Robert von Mohl in seiner Broschüre 
^Sitten und Betragen der T.-Studirenden während des 16. Jahrhun- 
derts € eine grosse Anzahl solcher Fälle zusammengestellt, welche die 
dortige Studentenschaft in einem entschieden ungünstigeren Licht er- 
scheinen lassen. 

*) Hier ist ein Schluss ex silentio gestattet. Im ganzen sind 
ea zwei oder drei Fälle, in welchen von groben Excessen der Studie- 
renden gehandelt wird. 



74 

unangenehmer waren die zwischen Bürgern und Sta* 
denten entstehenden Verwicklungen wegen Geldsachen. Unter 
den Studenten befanden sich damals eine stattliche Zahl vor- 
nehmer^ zum Teil der höchsten Aristokratie des Auslandes 
und selbst Fürstenhäusern enstammender junger Männer. ^ 
Man kann sich denken, dass diese Edelleute mit Geld nicht 
gespart haben , und unzweifelhaft hat dies manchen andern 
verlockt, ihr Beispiel zu seinem finanziellen Verderben nach- 
zuahmen. Das führte zum alt-üblichen Schuldenmachen, end- 
lich aber auch zu unwürdigen Prellereien, indem die Betref- 
fenden davongingen, ohne ihre Gläubiger befriedigt zu haben. 
Dieses einfache Verfahren scheint endlich Dimensionen ange- 
nommen zu haben, die den Senat bewogen, ernstlich dem 
Unfug zu steuern. Er glaubte das am besten zu erreichen, 
indem er in die Eidesformel, nach der die Studenten in Pflicht 
genommen wurden und welche einige allgemeine Wendungen 
enthielt, die sie gegen Stadt, Lehrer und Schule verbinden 
sollten, die specielle Bestimmung einschaltete: ^wenn hier 
Schulden gemacht worden seien, nicht ohne Einwilligung de» 
Bektors und der Gläubiger aus Basel fortzuziehen.^ Als 
notwendige Ergänzung wurden auch die Strafen festgesetzt, 
welche den Eidbrüchigen treffen sollten: Anstreichen aus der 
Matrikel, Verlust der Grade, öffentlicher Anschlag des Ur- 
teils, durch das der Flüchtling für meineidig erklärt wird, 
Namensnennung durch den Universitätsnotar am Tage da die 
Statuten in grosser Versammlung verlesen werden.») 



*) Vergl. die lange aber bei weitem nicht vollständige Liste ^ 
welche Boxtorf in den »Baslerischen Stadt- und Landgeschichten c XVI^ 
3, 64 und XVII, 1, HS if. giebt. 

') Regenzbeschluss vom 26. Juli 1612: Academise et reipublic8& 
Basiliensis commoda per omnia curare contra nihil moliri, non solum 
hie agens sed et in posterum officium suum diligenter exequi, prsecep- 
toribus obedire ac eere alieno hie contracto absque Rectoris et credi- 
torum consensu hinc non abire. Lib. concl. fol. 117. Mit einem ähn- 
lichen Eide war übrigens die Artistenfakultät schon im Jahre 154& 
(Lib. decr. fac. art. fol. 48) vorangegangen. Mit diesem Verfahren stand 
die Basler Hochschule nicht allein. Auch in Heidelberg war eine 
solche Bestimmung in den Eid aufgenommen ; vergl. Thorbecke, Ge-^ 
schichte der H.-Univertität. 1, 53. 



75 

Dies scheint gefruchtet zu haben; wenigstens wird nichts 
von einer in die erwähnten Formen gekleideten Yerurteilang 
gemeldet. 

Im übrigen war der Strafkodex ein sehr einfacher — 
es hiess schlechtweg: Zahlen bei jeder Gelegenheit. In dieser 
Beziehung war man musterhaft praktisch. Vom Schwänzen 
der Kollegien angefangen bis herauf zu grober Tätlichkeit 
war alles mit meist ganz willkürlich von Fall zu Fall be- 
stimmten Geldbussen belegt. 

Was bisher von der Basler Studentenschaft erzählt 
wurde, sind bloss mehr oder weniger differenzierte Formen 
des studentischen Lebens, wie es an allen deutschen Univer- 
sitäten sich in jener Zeit beobachten lässt« Eine für Basel 
ganz specifische Erscheinung bilden jedoch die sogenannten 
Alumnen (Stipendiaten oder Bursanten). Unter diesem Namen 
begreift man eine Gruppe von Studenten, die ihre Studien 
auf Staatskosten machten. Der Gedanke, mittellose junge 
Leute von Staatswegen ausbilden zu lassen, um sie dann 
auch von Staatswegen zu gebrauchen, also die Einrichtung 
einer Art Konyikt, ist neu in jener Zeit und für lange hin- 
aus ohne Beispiel. In grossem Stil und mit nachhaltigerem 
Erfolg haben ihn einige Jahrzehnte später die Jesuiten für 
ihre Zwecke zur Ausführung gebracht. 

Bald nach der Wiedereröffnung der Hochschule wurde 
ein dahin abzielender Plan im Bäte erörtert und in seinen 
allgemeinen Grundzügen genehmigt, indem den Deputaten 
überlassen wurde, eine Anzahl armer Knaben mit samt einem 
Pädagogen anzunehmen. *) Zur Bestreitung der Kosten sollten 



*) Beschluss vom 1. April 1533. Erkanntnisbuch IV. fol. U6. 
Ochs 6, 77 Anm. 2 erhebt eine meines Erachtens ganz überflüssige 
Schwierigkeit, wenn er für das Jahr 1532 sechs Deputaten namhaft 
macht und nun verwundert fragt, wie diese doppelte Namenreihe er- 
klärt werden könne. Soviel ich sehe, nimmt er die erste Liste (S. 75) 
— Kudolf Frey, Fridolin Ryf und Heinrich Ryhiner — aus Wurstisens 
Chronik, 3. Aufl., S. 430. Bei aller Achtung vor Wurstisens Leistung 
wird man ihn aber doch korrigieren dürfen, wenn er mit offiziellen 
Quellen in Widerspruch gerät wie das hier der Fall ist. Das schwarze 
Buch (p. 28) nennt ausdrücklich als Deputaten für den 1. April 1533, 
mithin für das Amtsjahr Johann! 1532 bis Johanni 1533: Theodor Brand 



76 

die aus dem Kirchengut bezogenen Pensionen dienen, welche 
daroh Absterben ihrer bisherigen Inhaber frei wurden. Auf 
diese Weise hoffte man mit der Zeit eine Anzahl von vier- 
undzwanzig Knaben verpflegen und unterrichten lassen zu 
können. Die Deputaten vollzogen ihren Auftrag und brachten 
acht Alumnen im Predig^rkloster unter. So trat das Collegium 
alumnorum, fölschlich Erasmianum genannt, ins Leben. Doch 
scheint das Institut anfangs nicht recht geblüht zu haben — 
es war ein tastender Versuch. Genauere Nachrichten über 
die Organisation und Leitung des Instituts fehlen ganz. Im 
Jahre 1538 wurde den Stipendiaten das Augustinerkloster 
eingeräumt; welches sich durch seine vorteilhaftere Lage in 
der Kähe der Universität und des Münsters empfahl, i) Im 
Jahre 1545 endlich reifte der Plan vollkommen aus. Ein 
vom Bektor und Begenz ausgearbeiteter Entwurf wurde dem 
Bäte vorgelegt und genehmigt.*) Zur Erhaltung des Kirchen- 
und Schuldienstes sollen zwölf Knaben^ die im Kanton Basel 
geboren und so weit ausgebildet sind, dass sie die Vorles- 
ungen an der Hochschule mit Nutzen hören können, ange- 
nommen werden. Dieselben erhalten ihre Wohnung im Augu- 
stinerkolleg und von den jüngeren jeder einen ihn beaufsich- 
tigenden Präceptor von Bektor und Begenz zugewiesen. Sie 
8ind verpflichtet, „die weil man der Theologen insonders zu 



Konrad Schmitt und Kaspar Schallet. Ochs, der die Anthentizität dieser 
Quelle vollkommen zu würdigen weiss, hätte also einfach Wurstlsen 
darnach korrigieren sollen. Er hätte dies um so mehr tun können, 
nachdem er auf S. 75 Anm. 1 seine Angabe über den Kamen des Basler 
Ratschreibers für das Jahr 1532 berichtigt, wobei er die Quelle von 
Wurstlsens Irrtum geschickt aufdeckt. Er hätte diese Berichtigung 
verallgemeinem und auch die von Wurstlsen genannten Deputaten ins 
Jahr 1539 stellen können, wohin sie gemäss dem von Ochs selbst ci- 
tierten Aktenstück gehören (vergl. Beil. V, Anm; Ochs 6, 131). Dass 
Wurstlsen solche ergänzende Kontrolle hie und da ertragen kann, zeigt 
unter anderm die a. a. 0. gegebene Liste von Rektorennamen, welche 
hinsichtlich der angeführten Namen zwar richtig, aber unvollständig 
ist. Man sieht daraus, dass er die beste Quelle, die grosse Matrikel 
nicht benützt hat. 

*) Vergl. oben S. 66. 

■) März 18. Privil. et stat. univers. p. 297. Lib. stipendiatorum 
fol. 85, 89 f. 



77 

Stadt und Land mehr notdürftig (hat)^ für und für die Lek- 
tionen der heiligen Schrift fleissig zu hören. Wenn einer in 
einer andern Fakultät bass zu gebrauchen wäre, so soll 
ihm die Möglichkeit des Übertrittes nicht genommen sein,^ 
doch muss das mit Wissen und Willen von Bektor und Be- 
genz und der Deputaten geschehen und i^soU sich niemand 
durch sein eigen Gutbedünken der Theologie entfremden.^ 
Jeder Stipendiat ist gehalten, in erster Linie seinem Vater-- 
lande zu dienen und ,,keiner fremden Oberkeit, sei es in der 
Eorche oder in der Schule, sich zu verdingen.^ Es ist den 
Eltern oder Anverwandten nicht gestattet, die Knaben, die sie 
in die Anstalt getan haben, ohne Einwilligang der Obrigkeit 
wieder herauszimehmen, bei Strafe der Ersetzung aller bia 
zu dem Zeitpunkt angelaufenen Kosten. 

In Ergänzung dieses Planes wurde femer dem Bäte 
noch ein anderes Projekt einer Au&ahme von Stipendiaten, 
welche nicht Einheimische sind, voigelegt. „Weil unser 
Kirchengut — heisst es in der Begründung — auch zum 
guten Teil von den Fremden und Ausländischen herfliesst, 
wollen wir auch etlichen der Fremden — bis in die acht — 
an einem geringen Tisch, so man nennt das Bursal, erhalten, 
damit die Frucht des Evangeliums von uns durch sie auch 
in die Fremde verbreitet wird.'' Diese Stipendiaten fremder 
Abkunft wurden im unteren Kollegium untergebracht. 

Dass sich unter den Stipendiaten nicht bloss unreife 
Knaben, sondern auch herangewachsene junge Männer be- 
fanden, ersieht man aus den vielen nachdrücklichen Verord- 
nungen, die sich, etwas überraschend für den Leser, gegen 
die Heiratsgelüste der Kandidaten richteten. Wer ohne Ge- 
nehmigung der Begenz den Lockungen der Liebe nachgab, 
wurde seines Stipendiums beraubt und zahlte die bisherigen 
Kosten. Wenn einer vor dem 24. Jahre heiratet, soll diese 
Ehe nach den Bestimmungen des Ehegerichts ungültig sein. 
Wer mit ehrbarer Leute Kind seinen Mutwillen treibt, hat 
schwere Strafen an Leib und Gut zu gewärtigen.^) Dessen- 
ungeachtet hat Amor auch diese Schrecknisse mehr als ein- 
mal überwinden helfen und die Wiederholungen dieses Ge- 

^) Privil. et Statut, uniyers. p. 311 f. 



78 

setzes sind, wie es scheint, ohne wesentliche Wirkung ge- 
blieben.*) 

Beim Eintritt mnssten die Stipendiaten einen Revers 
unterschreiben, in dem sie versprachen, sich den vorstehenden 
Verordnungen zu fügen, gegen die Entscheidungen der Begenz 
sich nicht aufzulehnen, sich stets an die Basler-Eonfession zu 
halten und des zur Sicherung alle ihre liegende und fahrende 
Habe zum Pfände einzusetzen.*) Während ihrer Studienzeit 
bezogen sie von den Deputaten ein Stipendium, dessen Höhe 
sich in der ersten Zeit nach dem G-rade des Belehnten richtete 
— ein Magister erhielt 20 fl., ein Baccalaureus 18 fl., ein Stu- 
dent 16 fl.«) im Jahr — und welches 1694, als infolge der früher 
erwähnten Preissteigerung eine grosse Not unter den Stipen- 
diaten einriss, die Lockerungen der Disciplin herbeiführte und 
„die jungen Leuten zwang, sich mit Schreiben, Eindererziehep, 
Saitenspiel und selbst Feldarbeit den nötigen Lebensunterhalt 
zu beschaffen," •) auf 20 fl. für alle gleichmässig festgesetzt, 
und 1624 nochmals auf 36 «? (28 fl. 20 ß.) gesteigert worden ist.») 

Bücksichtlich der Zucht und Hausordnung unterstanden 
die Stipendiaten denselben Vorschriften wie die Studenten, 
welche in den beiden Kollegien wohnten. Die Aufsicht führte 
hier wie dort ein Präpositus (Propst, Präfekt, Corregens) und 
ein Oeconomus (Haushalter). Die beiden Stellen wurden zeit- 
weilig nur von einer einzigen Person versehen. Der öko- 
nomus hat das Kollegium im Winter um 6 Uhr, im Sommer 
um 5 Uhr zu öffnen und um 9 Uhr resp. um 10 Uhr abends 

') Die Bestimmungen gegen Stipendiaten, welche »zu früh in 
den Ehestand treten «, finden sich schon im Statuten-Entwurf von 1548 
(Privil. et stat. univers. p. 294); sie wurden erneuert 1554 (a. a. O.). 
Vergl. Ochs, 6, 429. 

«) Privil. et stat. üniv. p. 299. 

^) Festgesetzt durch Ratserkanntnis von 1561 Aug. 13. Antiq. 
Oernler 1, 195 flf. 

*) Aus einem Outachten der Regenz, in dem sie gegen den vom 
Rat erhobenen Vorwurf mangelhafter Disciplin die Stipendiaten in Schutz 
nimmt. Privil. et stat. univers. p. 319, nicht datiert. Die Einreihung 
«rgiebt sich aus den notierten Preisen. 

^) Deputaten-Ausgabenbücher und -Akten (St. A.) zu den ange- 
gebenen Jahren. Die wöchentliche Quote beträgt nach dem letzten 
Ansatz 14 ß per Kopf. Derselbe ist in Geltung geblieben bis 1647. 



79 

zu schliessen. Die Schlüssel muss er bei sich behalten oder 
darf sie höchstens einem geschworenen Diener (iurato famnlo) 
anvertrauen. Aasserhalb dieser Zeit soll er keinen Studenten 
ohne schwerwiegende Gründe weder hinein noch herauslassen. 
Er sorgt für die Beinhaltung der Gänge, Stuben und des Tisch- 
gerätes, für gute Küche und Keller. Mit einer Glocke giebt 
er das Zeichen zum Mittagessen, das um 10 Uhr, zum Nacht- 
essen, dass um 6 ühr eingenommen werden soll. Er darf 
keinen Wein ausserhalb der zwei Mahlzeiten den Studiosen oder 
andern in die grosse Stube bringen, auch keinem fremden Ge- 
seilen zu trinken setzen, damit der Bat nichts am Ungeld ver- 
liere, ebensowenig Studenten, die nicht im Kolleg wohnen, 
in Kost nehmen, noch den eingelagerten Wein hinausverkaufen. 
Er soll den Studenten ein g^tes Beispiel geben, sich nicht 
übertrinken od^r sonst mit schwerem Übel beladen. Wenn er 
etwas Unzucht unter den Studenten bemerkt, soll er es ihnen 
wehren, und wenn sie nicht folgen, es dem Propst oder dem 
Dekan verzeigen. Der Propst, welcher gewöhnlich aus der 
Beihe der Professoren der Artistenfakultät gewählt wurde, 
hatte über Fleiss und Betragen der Schüler zu wachen. — 
unziemliche Spiele, z. B. mit Würfeln und Karten sind ver- 
boten, ebenso lautes Gespräch bei Tisch. Vom Morgengebet 
soll niemand wegbleiben und das Gebet vor und nach dem 
Essen nicht vergessen werden. Unter seiner Leitung be- 
gaben sie sich in die Kirche, Sonntags zwei-, jeden Wochen- 
tag einmal. 9 D^i^ Erwachsenen liess man mehr Freiheit; 
man erwartete, dass sie dieselbe nicht missbrauchen würden. 
Für ihre Mühewaltung erhielten der Präfekt und Corregens 
eine Zulage von 24 fl. welche 1594 auf 40 fl. erhöht wurde. 
Später noch einen Beitrag von 4 'tb zum Ankauf von Brenn- 
holz und von 2 U zum Ankauf von Kerzen für die Erleuch- 



^) Das Vorstehende ist entnommen der Matricula infer. coUeg. 
{Univers.-Bibl.) von 1547 — 1626. Auch diese Statuten sind mehrfaehen 
Ändemngen unterworfen worden, woraus sich erklärt, dass diese Dar- 
stellung mit jener im Basler Jahrbuch 1887 S. 126 ff. gegebenen nicht 
genau übereinstimmt. Diese ruht hauptsächlich auf den Statuten des 
Jahres 1571, Privil. et stat. univers. p. 389 f., Regenzakten zum Jahre 
1594, Lib. concl. fol. 41 u. 120, Sammelband von 1732 zu 1555 (ü. A.) 
Vergl. auch Beilage X, Nr. 14 u. 21. 



80 

tung des Hypocaustums, damit die Studenten auch abends 
arbeiten könnten.^) 

Der Präpositos hat auch denjenigen^ welche im Kollegium 
zu wohnen wünschten, ihre Zimmer anzuweisen. — Für ein heiz- 
bares Gemach waren 2 fl., für ein unheizbares 1 fl. fron&sten- 
lich zu bezahlen« Die Stipendiaten und armen Bursanten, welche 
frei gehalten wurden, mussten es sich gefallen lassen, zu zwei 
und drei in ein Zimmer zusammengelegt zu werden. Der Dekan 
der Artistenfiaikultät inspizierte mit zwei Magistern vierteljähr- 
lich die Wohnungen, ') sammelte den Zins ein, der an die Depu- 
taten abgeliefert wurde, und liess etwaige Schäden auf Rechnung 
der Bewohner herstellen. 

Im Laufe der Zeit ist ohne eine näher angebbare Ver- 
anlassung im akademischen Senat der Plan gereift, beim Bäte 
eine Vereinigung der beiden Kollegien zu beantragen. NiCüh 
einem vergeblichen Versuch im Jahr 1594 drang er damit im 
Jahre 1624 durch. Die Bnrsanten wurden alle ins Augustiner- 
kolleg gebracht. Der eine sie beaufsichtigende Präpositus 
erhielt fortan 50 fl. Gehalt, vier Wagenladungen Tannen- und 
Eichenholz und 400 Rollen (fasciculi) Kleinholz. Das Hypo- 
caustum wurde zu einem theologischen Hörsaal umgewandelt, 
den jedoch auch andere Professoren benutzen durften. Der 
Pedell, der infolge der Übersiedlung eine Naturalwohnung im 
untern Kolleg erhielt, hatte für Reinigung und Beheizung des- 
selben zu sorgen. Zur Aufrechterhaltung einer guten Disciplin 
unter den Bursanten wurde später beschlossen, dass zwei 
Professoren im Laufe eines Halbjahrs mehrmals unangemeldet 
Inspektion halten und eventuell an die Artistenfakultät oder 
in wichtigeren Fällen an die Regenz Bericht machen sollten.*) 



^) Lib. concl. fol. 84 zum 21. August 1594 und Privil. et stat.. 
univers. p. 319. Lib. stipend. fol. 11' zu 1612. — 2 'S pro 12 libria 
candelarum emendis quo hibemo tempore singulis septlmanis apparitorl 
praeter debitam candelam libram mediam det ad studia coutinuanda. 

') Ratiouar. habitationnm utriusque collegii 1547 — 1624. (ü. A.^ 
§ 2. Ex siugulis hypocaustis duos florenoB ex cubiculis vero unum. 
florauum exigunto — Ex eedibus collegio adiectis per anum 5 U^ ex 
8edib,us Augustinianis adiectis 6 S expetunto., — Vergl. Lib. decr. fac. 
art. p. 135. 

*) VergL Lib. concL fol. 155. Regeuzbeschluss vom 14. Sept 1624.. 



81 

Zam Präpositas wurde Beinhard Byff; Sohn des Peter Kyff, 
bestimmt; die Hausordnung sollte nicht mehr bloss verlesen 
werden^ sondern sie wurde aufgeschrieben und im Ess-Saal an- 
geschlagen, Ende Dezember 1624 war die Vereinigung voll- 
zogen. 

Neben diesen Staats- Alumnen gab es aber auch noch 
eine Anzahl armer Stipendisten^ welche nicht aus öffentlichen 
Geldern unterstützt wurden^ sondern die Besserung ihrer Lage 
der langsam erwachenden Teilnahme der Bürger für die Hoch- 
schule verdankten. Diese Teilnahme drückte sich aus in der 
Stiftung von Legaten und den ersten Anstoss dazu gab die 
zehnmonatliche Pest von 1564. — Das Beispiel des Erasmus, 
der die Summe von 4200 fl. für Studienzwecke und Ange- 
hörige verschiedener Fakultäten legiert hatte^ war vorher ganz 
vereinzelt. Aber noch in demselben Jahr 1564 hatte das 
Stiftungskapital die Höhe von 1600 fl. erreicht und war gegen 
Ende unserer Periode im Jahre 1624 bis auf 19,360 fl. ge- 
stiegen. Den Löwenanteil von diesen Stiftungen (15 von 33) 
haben natürlich die Theologen davongetragen, auf die Medi- 
ziner entfielen drei, auf die Artisten vier, auf die Juristen 
bloss eine, zehn waren unbestimmt gehalten und die Aus- 
teilung hing von der Entscheidung der Eegenz ab. ^) Die 



^) Vergl. das im Jahre 1564 angelegte Legatarium. Als Euriosum 
verdient bemerkt zu werden, dass die Zinsen des im Jahre 1565 durch 
Kaspar Hellet gestifteten Stipendiums von 1000 S* noch immer ausbe- 
zahlt werden. Auffallenderweise ist das im Lib. concl. fol. 74 erwähnte 
Losische Stipendium mit 2400 U nicht eingetragen. Im Lib. concl. 
a. a. O heist es: Eodem conventu (25. Sept. 1588) Losii stipendii exe- 
cutio sie est definita. Stipendiatorum duorum Losii electio sit penes 
Rectorem Decanum Theologiee et summi templi parochum, quorum suf- 
fragiis hi decernantur quibus angariatim Rector Stipendium sexaginta 
librarum persolvat. Pauperibus civibus sexaginta alias libras et leprosis 
pannum distribuant duo a Regentia quotannis, cum alia officia con- 
ferontur, electi, qui angariatim a Rectore quindecim libras in usus 
paupemm distribuendas accipiant, pannum pecunia a rectore petita pro 
leprosis coemant dividant, rationes sigillatim expensarum annuatim 
reddant et quotannis iuxta senatus Academici decretum vel mutentur 
ambo vel unus. Quorum salarium in singnlos florenorum sit duorum. 
— In das Legatar sind auch alle jene Stiftungen aufgenommen, deren 
Zinsen nicht Studenten, sondern Schülern und Schullehrern der mindern 

Thommen, Universität Basel. g 



82 

Bewerber wurden auf Empfehlang der Präpositi; welche am 
ehesten G-elegenheit hatten die Würdigkeit eines solchen be- 
urteilen zu können y gewöhnlich von der Fakultät vorge- 
schlagen;^) bei gleicher Tüchtigkeit sollte das Los entschei- 
den. >) Man sah darauf, dass die Inhaber solcher Stipendien 
sich durch tadelloses Betragen und durch Fleiss aussseichneten 
und schuf sogar ein eigenes Aufseheramt , dessen Träger 
(episcopus stipendiatorum) alle Vierteljahr den Dekanen und 
dem Bektor über diese Punkte Bericht erstatten sollte. Ulrich 
Goccius war der erste, der diese Stelle erhielt. *) Die Stipen- 
disten waren ihrerseits zu nichts anderem verpflichtet, als 
ihre Studien in einem gewissen Zeitraum — gewöhnlich 6 bis 
8 Jahre zu Ende zu bringen. Einem Missbrauch der Stipen- 
dien suchte die Begenz auch durch fleissige Mahnungen und 
durch die Art der Verleihung — immer nur auf ein Jahr — 
vorzubeugen. 

Es war ein guter G-edanke mehrerer Erblasser, ihre 
Stipendisten zu verpflichten, dass sie, sobald sie in Amt und 
Stellung gekommen seien, einen Teil der empfangenen Summe 
in kleinen Baten zurückzuzahlen verbunden sein sollten. Der 
Betrag war freilich äusserst gering *) — allein er deckte doch 
die Kosten der Verwaltung und barg zugleich ein ethisches 
Moment in sich, indem er der Spende den Charakter eines 
Almosens nahm und den Empfanger noch über die üniversi- 
tätsjahre hinaus mahnte, wie viel er der Anstalt dankte, die 
er verlassen hatte. Bei manchen theologischen Stiftungen 
bestand endlich noch die Verpflichtung, dass, wenn der be- 
trefiende Inhaber sich einem andern Studium zuwendete, er 
gehalten sein sollte, die bis dahin genossenen Zinsen wieder 
zurückzuzahlen. 



Schulen und städtischen Armen und Kirchen zu Oute kommen sollten, 
wofern die Regenz die Austeilung durch Testamentsbestimmung über- 
nehmen musste. 

^) Lib. concl. fol. 52'. 

^ Lib. stipend. fol. 3'. 

'J Regenz-Beschluss vom 4. Mai 1575. Lib. concl. fol. 53'. 

*) Das Sulzer*sche Stipendium betrug 1030 fl. — die 5*/o Zinsen 
also 52 fl. — die Rückzahluugsquote 2 fl. und nur für so viel Jahre 
als das Stipendium benutzt worden war. 



88 

Die Verwaltung der Fands besoi^te bis 1600 der Bektar. 
Dann wurde der fiscus legatorum yom fiscus Bectoris abgelöst 
und von einem eigens bestellten und jedes Jahr aus einer 
andern Fakultät gewählten Kurator besorgt. Auch er hatte 
dem Bektor und den Dekanen Bechnung zu legen am Schlüsse 
seiner Amtsperiode. Für seine Mühewaltung erhält er eine 
Entschädigung von 12 fl. >) 

Der Studiengang aller Universitätshörer endigte mit der 
Ablegung der strengen Prüfungen, welche zur Annahme des 
Magistertitels bei den Artisten, des Doktortitels bei den drei 
oberen Fakultäten führte. >) 

Wie jetzt; so war^auch damals jedem zur Bedingung ge- 
macht; eine gewisse Anzahl von Semestern^ die für die einzelnen 
Fakultäten verschieden bemessen waren, ^) gehört zu haben. — 
Der Kandidat meldet sich beim Dekan seiner Fakultät, welcher 
eine Fakultätssitzung einberuft. Vor dem Fakultätsrat musste 
der Kandidat eidlich versichern, dass er ehelicher Abkunft *) 
und unbescholten sei und musste sich mit Zeugnissen über 



*) Lib. concl. fol. 96'. Regenzbeschluss vom 14. Juli. 

') Das Baccalaureat wurde an den drei oberen Fakultäten fast 
gar nicht mehr verliehen — »quorum Baccalaureorum creatio a ma- 
ioribus usitata nostro seculo inter medicos plerosque evanuit** heisst es 
geradezu in den Leg. medic. von 1570 p. 7 — und selbst die Artisten 
konnten seit 1603 mit Erlaubnis des Fakultätsrates ohne Prüfung gleich 
in die oberste Abteilung (III. Kl.) aufsteigen gegen Erlag einer Taxe 
von 2 ff (Lib. decr. fac. art. fol. 147.) 

') Die Theologen verlangten den Magistertitel oder jene Kennt- 
nisse, welche zur Annahme desselben in jedem Augenblick befähigten 
und ein fünQähriges Studium der Theologie (Matric. Theol. fac. fol. 42 
und 62'), die Artisten vier Semester bis zum Baccalaureat, sechs bis zum 
Magisterium (nach 1589 je 372 Sem.), die Mediziner ein 5 — 6j ähriges 
Studium, je nachdem einer Magister artium war oder nicht. Merk- 
würdigerweise liegen für die juridische Fakultät für diese Periode gar 
keine Aufzeichnungen vor. Ich kann nicht einmal sagen, ob die alten 
Bestimmungen in Kraft geblieben sind oder nicht. Vgl. Vischera. a. 
O. 234 ff. 

*) Als im Jahre 1576 ein unehelich Geborener sich zum Examen 
meldete, wurde der Fall sogar in einer Dekanssitzung behandelt. Man 
Hess den Bewerber endlich zu, weil er eine Legitimation des Kaisers 
beibrachte, auch sonst empfohlen war und besonders cum doctrina 
naturee defectum suppleret. — Lib. concl. fol. 55'. 



84 

seinen bisherigen Studiengang ausweisen. Naoh dieser „censura^ 
entschied der Fakultätsrat^ ob der Kandidat zur Prüfung zu- 
zulassen sei oder nicht. Wurde im bejahenden Sinne ent- 
schieden, dann entrichtete der Kandidat die Prüfungstaxe ^) 
und gelobte Gehorsam gegen jede von der Fakultät ausgehende 
Erkanntnis, Die Prüfung selbst setzte sich aus vier Teilen 



^) Die Prüf angst axen und deren Verteilung stellen sich für die 
einzelnen Fakultäten f olgendermassen : 

Kosten des Doktorats in heyliger geschrifft (1533 Matr. Fac. Theol. fol. 66)^ 
Erstlich diewyl jetz zumal die coUegia der Doktoren nit so viel sind 

sol man under die Doctores ussteilen 5fl. 

Item darnach dem fisco üniversitatis . .' 2 » 

Nemlich den einen für den Gancellarium, diewyl jetz ein 
jeder Decan Vicecanzellarias siner Facultet ist, damit man 
hemoch die Losung des Yicecancellariats der Universitet 
uss dem üsco widerumb erholen möchte, wann die zeit 
daz widerumb erforderet. — Wo aber widerumb ein gmeiner 
Cancellarius wurdt, so soll man dem Yicecancellarius von 
disen zweyen guldin ein halb guldin volgen lan, das ander 
dem fisco. 

Dem fisco facultatis, darin einer doctoriert 2 :^ 

Dem Rectori V* * 

Dem Decano seiner facultet Y2 > 

Notario V* * 

Pedello V«» 

Einem yetwederen Promotori, deren gewonlich zwen sind . . 2 > 

Summa 13 fl, 
Darnoch daz imbissmal mit sinen gesten tut ungeverlich ... 7 » 

Also wirt der gantz costen ein Doctorats thun nit mehr dann . 20 fl, 
Diewyl aber ettlich actus und andere disputationes uff die theologos 
witer dann uff andere gond, so soll ein yeder über die vorge- 
schriebene summ 
einem yeden patri, der ihm die regiert und präsidiert, geben . 3fl, 

der facultät theologiä 1» 

dem fisco üniversitatis V2 * 

dem Pedello V^ * 

Also thut das Doctorat der heilgens gchrifft in summa 25 fl. 
Beim Imbissmal und bei der Totalsumme steht noch die Bemerkung 
Was einer über dise costen haben wolte, möcht man im nit weren. 

Ganz analog ist die Einteilung bei den Medizinern, Juristen und 
Artisten, die am wenigsten bezahlen (Arch. Academ. 1, 86): 



85 



zosammen, dem Tentamen ^) — eine zweistündige mündliche 
Prüfung aus den leichteren Anfangsgründen der Disciplin, dem 
Examen — eine dreistündige Prüfung mit gesteigerten An- 
forderungen. — Hieran reihte sich die öffentliche Disputation') 
über die Thesen, welche der Kandidat am Sonntag vor dem 
Tag der Disputation an den Eirchtüren und der Universität 
hatte anschlagen lassen. Sie begann nach dem Gottesdienst 
um 9 Uhr und sollte nicht über zwei Stunden in Anspruch 
nehmen. Befreit war derjenige, der sich ausweisen konnte, 
dass er schon während seiner Studienzeit mit Erfolg disputiert 
hätte. Die Thesen mussten vorher vom Dekan durchgesehen 
und genehmigt worden sein *) und wurden im Fakultätsfiskus 



Mediziner und Juristen. 

Den Consiliariis . . . 5 fl. 

(seit 14. Mai 1563 10 fl.) 

Dem Universitätsfiskus 2 > 
» Fakultätsfiskns . 2 » 
» Rektor . . . . V« » 
» Dekan . . . . */• » 

> Notar V* * 

» Pedell .... 72 > 

Jedem Promotor 1 fl. . 2 » 



13 beiw. 18 a. 

Der Doktorschmaus 7 » 

Summa 20 beiw. 25 11. 



Artisten. 

Magiitiirium 

Den Magistris vom fl. 

Concilio .... 1 — 

Den Examinatoribus V' — 

Dem Üniv.-Fiskus . 1 — 

» Fakult-Fiskus. 2 — 

Rektor ... — 4 

Dekan ... — 2 

Notar. ... — 3 

Pedell ... — 6 

Promotor . . 



» 



Baccaiaureat 
ß ü, ß d^ 

- V« 

- V« 

2 — 
1 — 
1 8 

3 — 
8 — 



'/. 



57« — 3 ■im 3 
5 - 2 



Das Mahl ungefähr 

Summa lOV« — 5 

^) Bei den Theologen konnte das Tentamen übrigens durch 3 — 4 
zwischen dem Examen und der Disputation eingeschobene Probevor- 
lesungen ersetzt werden. 

^ Die Disputation wurde wieder von den Medizinern im gleichen 
Sinne wie von den Theologen öfters übergangen. Histor. coli. med. 
p. 49 und 58. 

*) Die Regenz regulierte auch den Preis für den Druck solcher 
Thesen: Nach einem Beschluss vom 12. Januar 1580 sollten die Drucker 
nicht mehr als 12 Batzen = 18^ pro pagina verlangen (Lib. concl. fol. 
63). Später wurde auf Klage über hohe und ungleiche Preise der Druck 
der Thesen dem Buchdrucker J. J. Genath in Accord vergeben. — Er 
erhielt den Titel Typographus Academicns und damit Zutritt zu den 
convivia doctoralia. Lib. concl. fol. 133'. Regen zbeschluss vom 9. 
Juni 1615. Vgl. auch S. 60, Anm. 1. 



86 

aufgehoben, i) Bei der Disputation orasste der Dekan zugegen 
sein und wenigstens einer der ordentlichen Professoren, femer 
die Stipendiaten« Nach der Disputation erfolgte dann die 
öffentliche Ernennung zum Doktor oder die Promotion. >) Als 
ein typisches Beispiel kann die des Felix Plater gelten, die er 
in seiner Selbstbiographie ausführlich beschreibt. ') Bezeichnend 
fär den leeren Formalismus, in welchen diese Dinge schon 
damals ausgeartet waren, ist es, da«s die Studenten nach- 
drücklichst dazu verhalten wurden, ihre Promotionsrede aus- 
wendig herzusagen und nicht herabzulesen. Dieses Verbot galt 
übrigens auch für die Bedeübungen (declamationes), welche 
während des Jahres stattfanden. Übertreter desselben wurden 
streng gebüsst, ein Doktor mit 2 fl., ein Magister mit 1 fl.; 
ein Baccalaureus mit Va ^* Trotzdem sah sich die Begenz ge- 
nötigt, mehr als einmal darauf zurückzukommen.*) Bezeichnend 
aber auch für das zwischen Professoren und Studenten be- 
stehende patriarchalische Verhältnis ist es, dass die Mediziner 
und Artisten, um die Gefahr des Durchfallens möglichst zu ver- 
ringern, beschlossen, jeder Kandidat sollte sich vor der Censur vom 
Dekan privatim prüfen lassen, damit dieser unter Umständen 
ihm freundschaftlich abrate, sich zum Examen zu melden. ^) 

Unter den Promovierten hatte einer an jeder Fakultät, 
der seine Studien mit besonderem Erfolg zurückgelegt hatte 
oder mittellos war, über Vorschlag der Dekane Anwartschaft 
auf eine Prämie, welche die Deputaten aus eigenen Mitteln 
ausgesetzt hatten. ') 

Den Beschluss des Ganzen bildete der Doktorschmaus. 
Derselbe war obligatorisch und für die ärmeren Studenten eine 
schwere Last. Allein er wurde auch solchen, welche um 

*) Die vaterländische Bibliothek in Basel besitzt uoch einen ganzen 
Stoss solcher Thesen. 

^ Zwinger in der Methodus apod. p. 212 erwähnt aula promo- 
tionibus nova 1573 data darin die beiden von Vesal und Plater ge- 
schenkten menschlichen Skelette, sowie das eines Affen. 

*) Thomas und Felix Plater, herg. von Boos, 308 ff. 

^) Beschluss vom 29. Dezember 1572, Lib. concl. fol. 51, erneuert 
am 28. Mai 1576 ebend. fol. 55', am 9. Januar 1578 ebend. fol. 57', ami 
5. August 1585 fol. 71 und 12. November 1592 ebend, fol. 81. 

^) Histor. coli, medic. p. 27 zu 1572, wiederholt 1591 und 1613 
p. 61 und 97; und Lib. decret. fac. art. p. 142. 

«) Lib. concl. fol. 51' zu 1572. 



87 



Nachlass baten^ nie ganz geschenkt, sondern dieselben konnten 
höchstens mit einem einfachen Mittagsmahl (prandiam) statt 
der grossen Hauptmahlzeit durchkommen, i) Nur in Zeiten 
grosser Teuerung konnte auch der Doktorschmaus wie die 
anderen akademischen Gelage mit einem Betrag zu gunsten 
der Armen al^elöst werden. ^) 

Umsomehr bot das Gonvivium den reichen Studenten 
Grelegenheit zu prunken und zu glänzen. Gegen den über- 
hand nehmenden Luxus erhob sich nicht bloss eine starke 
Opposition unter den minder bemittelten Studenten, die sich 
nicht gerne in den Schatten gestellt sahen, *) sondern die 
Regenz selbst fand sich veranlasst einzuschreiten, aber auch 
hier mit keinem durchschlagenden Erfolg. *) 

Was die Freqeuz der Hochschule anbetrüSt, so sind in 
dem hier zu behandelnden hundertjährigen Zeitraum im ganzen 
8806 Hörer immatrikuliert worden. Am stärksten war der 
Besuch in dem letzten Jahrzehnt des 1 6. und dem ersten des 
17. Jahrhunderts, — er erreichte das Maximum von 175 Im- 
matrikulationen im Jahre 1580, das Minimum fällt in das 
Jahr 1541 mit 10 Einschreibungen« ^) 



^) Histor. colleg. medicor. p. 26. 

*) Lib. concl. fol. 71 zu 1586 mit 3 fl. von einem Doktor, mit 
2 fl. von einem Magister und 1 fl. von einem Laureaten, ebenso zu 
1622 fol. 146' und 1624 fol. 154. ») Lib. concL foL 104'. 

*) Ebend. fol. 46', 49, 105, 123' dienen zugleich als Belegstellen 
für die genaueren Ausführungen im Basler Jahrbuch 1887, 120 ff. 

^) Eine genauere Specialisierung dürfte nicht ohne Interesse sein: 



Jahre 


Gesamt- 
Frequenz 


Mazimum 


im Jahre 


mnimam 


im Jahre 


1532-1542 


332 


68 


1542 


10 


1541 


1543-1552 


457 


76 


1548 


32 


1543 0.45 


1553 1562 


778 


109 


1562 


66 


1555 


1563—1572 


831 


174 


1568 


39 


1564 


1573-1582 


1044 


175 


1580 


53 


1573 


1583—1592 


1004 


137 


1591 


75 


1588 


1593^1602 


1255 


156 


1599 


83 


1593 


1603-1612 


1136 


146 


1606 


52 


1610 


1613—1622 


1085 


130 


1618 


88 


1622 


1623—1632 


884 


110 


1626 


64 


1624 


8806 


175 


1580 


10 


1541 



88 

Der Bahm der Lehrer und die politischen Begebenheiten, 
die gegen Ende des Jahrhunderts ausbrechende reaktionäre 
Bewegung und der aus ihr sich entwickelnde dreissigjährige 
Krieg; welcher der Schweiz viele Flüchtlinge aus dem Auslande 
zuführte, erklären den vermehrten Besuch ebenso, wie die 
schrecklichen Wirkungen des Krieges sich im langsamen aber 
stetigen Sinken des Besuchs ausdrücken. ^) 

Der dreissigjährige Krieg war es auch, welcher den 
ruhigen Gang der äusseren Geschichte der Universität sowohl 
als der Stadt, der seit der Reformation niemals merklich 
erschüttert worden war, rauh zu unterbrechen drohte. Die 
enge Verbindung des Elsass als östreichisches Vorland mit 
der durch den Ausbruch des Krieges zunächst gefährdeten 
Dynastie, die Anwesenheit eines so tatkräftigen und ent- 
schlossenen Verwalters dieser Gebiete wie Herzog Leopold, 
die natürliche Gegnerschaft des Bischofs von Basel, die un- 
selbständige Haltung der befreundeten und durch Beligions- 
gemeinschaft verbündeten Nachbarstadt Mülhausen — alles 
das schärfte die Gegensätze in den oberrheinischen Gebieten 
und machte Basels Lage von Beginn des Krieges an schwierig. >) 
Als es nun schon im Jahre 1621 im Elsass zum Schlagen 
kam, ^) trug der Bat Sorge, sein Gebiet gegen den Einfall 
fremder Truppen zu beschützen. Er entfaltete eine lobens- 
werte Energie. Die Stadt wurde mit neuen Befestigungs- 
werken umgeben, Schanzen aufgeworfen, die alten Mauern 
gebessert. Durch Verordnung vom 21. Juni 1621 wurde die 
ganze Bevölkerung zum Frondienst herangezogen. *) Die 
Herren von der Akademie glaubten anfangs, ihre Bequemlich- 
keit mit ihren Privilegien schützen zu können. Der Bat ver- 
sprach ihre Teilnahme an der Arbeit nie als Präjudiz geltend 
machen zu wollen, bestand im übrigen allen Ernstes auf Er- 

*) Dies zeigt schon die vorstehende Tabelle. Die Abnahme setzt 
sich fort in dem nächsten Jahrzehnt und die Frequenz erreicht den 
tiefsten Stand mit 42 Immatrikulationen im Jahre 1640, — dann hebt 
sie sich wieder, erreicht aber bis zum Schlüsse des Jahrhunderts nur 
dreimal Zahlen über 100. 

') Vgl. Alb. Burckhardt, Basel zur Zeit des 30jährigen Krieges. 
Basler Neujahrsblatt von 1880. S. 6 f. 

») Ochs 6, 586. *) Ebend. 6, 589. 



89 

fallang seines Mandats, dem die Begenz sich endlioh auch 
weislich fügte. *) — Opferwilliger zeigte sie sich, als der Rat 
ZOT Deckung der bedeutenden Unkosten ein Zwangsanleihen 
von den Bürgern erhob. ') Allerdings muss man berücksichtigen, 
dass der Bat für die ihm verabfolgten Gelder 5<^/o verzins- 
liche Schuldscheine ausgab. Dem einzelnen war also, wenn 
er halbwegs Vertrauen in die Zukunft hegte, eine Gelegenheit 
zu vorteilhafter Kapitals- Anlage geboten.*) Demgemäss er- 
hielt der Bat von den Professoren allein nachweislich eine 
Summe von 31,630 fl. und am 19. August desselben Jahres 
wurden ihm noch 2470 fl. 10 ß *) als Erträgnis einer Samm- 
lung von ausserordentlichen Beisteuern der Universitäts-Ange- 
hörigen eingehändigt, an der sich nur diejenigen nicht beteiligt 
hatten, welche durch Errichtung der Befestigungswerke auf 
ihrem Grund und Boden zu Schaden gekommen waren und 
durch freiwillige Abtretung desselben ihren Beitrag geleistet 
hatten. '^ Wie vorsichtig man auch immer in diesen Kreisen 
auf die Wahrung der Gerechtsame dem Bäte gegenüber Be- 
dacht nahm, im Momente der Gefahr überwog das Interesse 
für das aUgemeine Wohl doch jedes Gefühl strenger Selbst- 
herrlichkeit. 



Nebenanstalten. 



In der Organisation einer Hochschule nehmen heutzutage 
die Nebenanstalten einen breiten Baum ein. Die Ausweitung 



^) Lib. concl. fol. 147. Regenzbeschluss vom 21. Oktober 1622. 

*) Ochs a. a. 0. 6, 588. 

') Die Originale der Schuldbriefe befinden sich im St. A. — Es 
ist ein Zeichen der sorgfältigen Finanz Wirtschaft des Rates, dass er 
schon im Jahre 1636 imstande war, den meisten Gläubigern V« des ge- 
liehenen Kapitals zurückzuzahlen (das erhellt aus den Dorsual-Kotizen 
auf jenen Schuldscheinen). Die letzte Abzahlung an einen Akademiker 
erfolgte 1661 — 750 fl. an Johann Gut. 

*) Laut Regenzbeschluss vom 30. Juni 1623 sollte das Geld ein- 
gesammelt werden nach den sex urbis societates, in welche die Burger- 
schaft eingeteilt war. Lib. concl. fol. 149. 

») Lib. concl. fol. 149'. 



90 

der naturwissensohaftlichen Disoiplinen hat die Herstellung 
von Instituten und Sammlungen der verschiedensten Art not^ 
wendig gemacht; die Mediziner benötigen grosse Seciersllle 
und Eliniken und ein für die gesamte Hochschule unentbehr- 
licher Faktor ist der Bestand einer grossen Bibliothek ge- 
worden. Mit Ausnahme dieser letzteren, sowie des anatomischen 
Theaters und des botanischen G-artens sind diese Institute 
jedoch durchaus neueren Ursprungs; nur diese drei reichen-mit 
ihren Ansätzen bis in unsere Periode zurück. 

Das anatomische Theater und der botanische Garten wur- 
den beide auf Anregung Th. Zwingers ^) im gleichen Jahre 
(1688) gegründet. Die Deputaten und Begenz überliessen der 
medizinischen Fakultät über ihr Ansuchen einen kleinen Trakt 
im unteren Eolleg, gegen den Bhein zu gel^^n, zur Herstellung 
der genannten Institute. 3) — Der Platz wäre gut gewählt 
gewesen ; allein^ da die Kosten des Umbaus, zu welchem der 
Bat, die Universität und die Fakultät zusammensteuerten, 
ziemlich beträchtlich gewesen wären, gab man der Bitte der 
Mediziner, diesen Platz mit dem damals durch die Errichtung 
des Gymnasiums leer gewordenen Pädagogium tauschen zu 
dürfen gerne nach. Bis November 1589 war dann wirklich 
die neue Anlage im Augustinerkolleg fertig gestellt. ') Dort 
ist sie während des hier behandelten Zeitraums auch geblieben. 

Beichhaltiger sind die Nachrichten über die Bibliothek. 
Als die Universität wieder eröffnet wurde, fand sie einen 
Bücherschatz von nur etwa zweihundert Bänden vor. *) Immer- 
hin war damit ein Grundstock gegeben, an den sich Neu- 
anschaffungen zweckmässig anschliessen konnten. Indem man 
darauf Bedacht nahm, die Vermehrang dieses Bücherbestande» 
nicht mehr von bloss zufälligen Schenknngs-Akten abhängen 
zu lassen, sondern ihr regelmässige Bezugsquellen zu eröffnen, 
tat man den notwendigen Schritt, um aus dieser Sammlung 



^) Histor. coUeg. Medicor. p. 50. 

*) Ebend. p. 53. 1588 Dezember 17. A Regentia et scholarehia 
domnncala posterior eoUegii inferioris coneessa est faeultati Medicinee, 
ttt fsdificent pro Anatomia habenda et horto Medico. Vgl. auch Lib. 
coacl. fol. 73' und 74. ') Histor. colleg. Medicor. p. 56 v. 

*) Vis eher a. a. 0. 137. 



91 

eine Bibliothek zu machen. Bat und Begenz bemühten sich 
um dieselbe. Bereits 1549 wiesen die Deputaten der Bibliothek 
einen Jahresbeitrag von 12 & 10 ß zn, der in den üblichen 
Qnatemberraten ausbezahlt und auf das Einbinden von Büchern 
verwendet werden sollte, i) 1Ö93 wurde der Betrag um 1 ff 
erhöht und 1616 beschloss die Begenz ihn durch einen ent- 
sprechenden Zuschuss aus dem fiscus legatorum auf 40 ff ab- 
zurunden. >) Diese Summe ist bis 1730 beibehalten worden. 
1659 wurde der Bücherbestand ansehnlich vermehrt durch die 
Einverleibung der Bibliothek des Dominikanerklosters, die auf 
den Antrag des Deputaten Heinrich Petri hin vom Bäte ver- 
fügt wurde. Im gleichen Jahre wurden auch aus der Bibliothek 
des Domkapitels 180 Bände, darunter viele wertvolle Hand- 
schriften, der Universitätsbibliothek übergeben, die zugleich 
auch ein eigenes Lokal im unteren Kollegium erhielt. ') Die 
Bibliothek war schon so ansehnlich geworden, *) dass die 
B^^nz zwei Bibliothekare mit der Aufsicht zu betrauen für 
notwendig erachtete. ^) Am meisten kam ihr zu statten, dass 
die Buchhändler verpflichtet wurden, ein Exemplar eines jeden 
in Basel neu gedruckten Buches an die Bibliothek abzuliefern. 
Sie erhielten dafür später auch die Vergünstigung Bücher aus 
der Bibliothek entlehnen zu dürfen. >) 

') Lib. coDcl. fol. 40. Vgl. auch die Festschrift zar Einweihung 
des Museums zu Basel, 26. November 1849, p. 7. 

') Fiscus Bibliotheecß zu den angegebenen Jahren (U. A.) und 
Lib. concl. fol. 135. Beschluss vom 14. Mai. 

*j Festschrift 7. Ochs 6, 419. 

*) In der Festschrift a. a. 0. wird ihr damaliger Bestand auf ca. 
830 Bände angeschlagen. 

*) Ein Verzeichnis der Regenzialen von 1585 Lib. concl. fol. 70* 
nennt als Bibliothekare Christian Wurstisen und Beatus Hftlius. Das 
geschieht so beiläufig, dass die Annahme, die Wahl zweier Bibliothekare 
sei schon längere Zeit üblich gewesen, kaum von der Hand zu weisen 
sein dürfte. 

*) In der Bibliotheksordnung von 1591 (s. unten) heisst es: et 
quorumlibet novorum hie excusorum librorum exemplarium typo- 
graphi more contueto Bibliothecse inferant, operam danlo {biöUotheearii). 
Daraus geht doc^ hervor, dass die Bücherzustellungen der Buchdrucker 
wohl mehr den Charakter einer vielleicht durch ein Übereinkommen 
geregelten Verpflichtung als einer ganz freiwilligen Spende (Festschrift 
a. a. O.) tragen. 



92 

Gleiohwohl brachte erst das Jahr 1590 ^) ein Ereignis, 
welches für die weitere Entwicklung der (Jniversitätsbibliothek 
Yon grundlegender Bedeutung wurde. Damals fassten nämlich 
die Deputaten den BeschlnsS; die bis dahin in den verschiedenen 
Klöstern zerstreuten Bücherschätze in der Universitätsbibliothek 
zu vereinigen. Demgemäss wurden im Juni dieses Jahres die 
in der Earthause vorhandenen Bücher (ca. 2100 Bände); im 
August die dem Domkapitel gehörige Sammlung, etwa 300 
Bände, und im September die Sammlung von St. Leonhard, 
auch etwa 300 Bände, mit den Wandkästen und Arbeitspulten 
abgeliefert. — Auf Wunsch der Verweser von St. Leonhard 
wurden die theologischen Werke ausgeschieden und dem Kloster 
gelassen. Mit einem Schlage war durch diese Massregel >) die 
Universitätsbibliothek um 2700 Bände bereichert worden. Eine 
grosse Anzahl Ketten, mit denen die Bücher in den Kloster- 
bibliotheken an ihre Unterlage angeschmiedet waren, wurden 
später verkauft und aus dem Erlös neue Werke angeschafft.') 
Ebenso verfuhr man mit einer Menge überschüssiger Missale, 
von welchen man nur einige zurückbehielt. *) Das für die 
übrigen eingelöste Geld wurde der theologischen Fakultät zu 
Büchereinkäufen übermittelt. 

Die Verwaltung dieser so vergrösserten Sammlung wurde 
vorläufig auf dem alten Fusse belassen. Kur musste einer der 
beiden Bibliothekare — in diesem Jahre waren es Nicolaus 
Stupa und Peter Ryff — auch die Verwaltung des zur selben 
Zeit gebildeten Fiscus BibliothecsB übernehmen, b) In ihm 
kommt der selbständige Charakter, den das Institut gewonnen 
hatte, recht eigentlich zum Ausdruck. Als es sich zeigte, 
dass zwei Bibliothekare den vermehrten Anforderungen nicht 
mehr genügten, beschloss die Regenz am 1. September 1592 
versuchsweise eine viergliedrige Kommission einzusetzen^ in 
welche jede Fakultät einen Vertreter wählte, der dann die 

>) Ochs 6, 419 unrichtig zu 1592. 

^ Dieselbe war durch Ratsbeschluss vom 11. Juni genehmigt wor- 
den mit dem Bemerken, dass jedem Kloster ein Verzeichnis der von 
ihm empfangenen Bücher zugestellt werde. Erkanntnisb. V. tbl. 162. 

') Lib. concl. fol. 107. Regenzbeschluss vom 1. Mai 1607. 

*') Ebend. fol. 96' und 97. Regenzbeschluss vom 25. August 1600. 

*) Darnach zu beri^chtigen. Festschrift S. 10. 





I 



93 

Au&icht über die seiner Fakultät zugehörige Bücherabteilung 
übernahm. 1) Dieses Provisorium hat sich lange behauptet 
und war jedenfalls ganz zweckmässig, bis die notwendige Ord- 
nung in den plötzlich massenhaft angewachsenen Bücher- 
schatz gebracht war. Dann jedoch war ein solches viel- 
köpfiges Aufisichtsorgan überflüssig, wenn nicht geradezu hin- 
derlich. In der zweiten Bibliotheksordnung von 1622 wurde 
es deshalb auch beseitigt. Der akademische Senat ernannte 
fortan jährlich ^) einen Bibliothekar aas seiner Mitte, die 
Wahl fiel bis zum Schlüsse dieser Periode immer auf den 
Dekan der juridischen Fakultät. Er allein mit dem Bektor 
erhält die Schlüssel zur Bibliothek; den anderen Dekanen 
bleibt aber noch ein Au&ichtsrecht und die Verrechnung der 
Büchereinkäufe, die jeder für seine Abteilung besorgt. Die 
Bechnungen werden konform den übrigen auf Mitte Juni fertig 
gestellt und ebenfalls von Bektor und Prorektor überprüft. 
Vor Schluss des Schuljahrs hat eine Bevision der Bibliothek 
stattzufinden durch den Bektor und die Dekane. Etwaige 
Abgänge muss der Bibliothekar ersetzen. Für seine Mühe- 
waltung bezieht er einen Q-ehalt von 12 ff. — Für die Be- 
nützung der Bibliothek war im gleichen Jahre 1594 von der 
Begenz ein Begulativ ') entworfen und genehmigt worden mit 
folgenden wesentlichen Bestimmungen: die Schlüssel zur 
Bibliothek dürfen nur in der Hand des Bektors und der 
Dekane sein. Das Ausleihrecht wird auf Professoren, Pfarrer, 
Batsherren und Buchdrucker beschränkt. Der Entlehner haftet 
für den Schaden, der durch schlechte Behandlung oder Ver- 
last des Buches entsteht. Deshalb muss er auf dem Leih- 



^) Lib. concl. fol. 80 v. Zum Schlüsse heisst es: quod si tarnen 
minimme commodum fuerit, rursus ad binarium redeundem. Die Schei- 
dung der Bücher nach den einzelnen an den Fakultäten vertretenen 
Fächern ergiebt sich aus folgenden zwei Stelleu : Fiscus bibl. zu 1594/5 
Coccius pro studioso cuius opera usus fuit in disponendis et registrandis 
libris medicis 10 ß und ebend. zu 1625/6: An Müller so zwen Catalogos 
Bibliothecse Juridicä geschrieben, bezahlt 8 8^. 

*) Vorher blieben die Bibliothekare, wenigstens der, der auch 
den Fiskus besorgte, längere Zeit im Amt, so Peter Ryflf von 1590 — 93, 
sein Nachfolger Iselin bis 1601. 

') Basler Mandate I./8, § 1 b, Nr. 1. (St. A.) 



94 

schein den Preis des geliehenen Baches bemerken, den ihm 
der Bibliothekar angiebt und der wenigstens das Doppelte einer 
entsprechenden Schätzungssumme betragen soll. Manuskripte 
und seltene Werke dürfen nur an gut bekannte Personen und 
nur mit Bewilligung des Bektors abgegeben werden. Wenn 
ein Buch über die Bannmeile der Stadt hinaus verlangt wird, 
so muss der Petent ein Gesuch bei der Begenz einreichen, 
geeignete Bürgen stellen oder Pfänder geben. Länger als ein 
Vierteljahr darf niemand ein Buch behalten oder er muss um 
Fristverlängerung bei der Begenz einkommen. Aus diesen 
Bestimmungen spricht die ängstliche Besorgnis, welche man 
für die Erhaltung der neugewonnenen Schätze hegte. Die 
Engherzigkeit, mit der man das Benützungsrecht und den 
Leserkreis einschränkte, wich jedoch bald einer freieren Auf- 
fassung. 1622 wurde von der Begenz über Abänderung dieser 
Statuten beraten und eine neue Bibliotheksordnung entworfen 
und gutgeheissen. i) Bezüglich der Benützung der Bibliothek 
wird jetzt verfügt: Anlage eines Ausleihbuches, Wertbe- 
stimmung eines verlorenen oder beschädigten Buches durch 
die Begenz, wenn Schadenersatz gefordert werden muss, Er- 
laubnis für die Professoren ein Buch auch über ein viertel Jahr 
behalten zu dürfen, Erweiterung des Ausleihrechtes auch auf 
die Doktoranden und die fremden Studenten, doch müssen sie 
eine Empfehlung des Dekans beibringen und Bürgen stellen. 
Diese Statuten wurden in Druck gelegt 3) und sind bis Ende 
des 17. Jahrhunderts in Kraft geblieben. Da der Bibliothekar 
jetzt einen regelmässigen Grehalt bezieht, wird man annehmen 
dürfen, dass er auch regelmässig Amtsstunden gehalten hat. 
Bedauerlicherweise sind wir hierüber, sowie über die Benützung 
der Bücher an Ort und Stelle nicht näher unterrichtet, s) 

*) Lib. concl. fol. 146 zum 24. April 1622. 

') Ein Exemplar in der Sammlung der Basler Mandate L/8, 
§ Ib, Nr. 2. (St. A.) 

') Der in Privil. et stat. univ. p. 87 stehende von den Beduchei*n 
der Bibliothek zu leistende Eid gehört, wie aus der Fassung desselben 
und spec. ans dem Ausdruck »birredates« , der nach der Reformation 
nicht mehr gebraucht worden ist, hervorgeht, in die frühere Periode, 



Drittes Kapitel. 
Die theologische Fakultät 



Die Geschichte dieser Fakultät ^) knüpft an den Namen 
eines Mannes an, welchen, obgleich er bloss den kleinsten Teil 
seines Lebens in Basel verbracht hat, diese Stadt jetzt doch 
zn ihren grössten Bürgern rechnet — ökolampad.^) ökolam- 
pad hatte Basel zum erstenmale im Jahre 1514 betreten'), 
als ihn Bischof Christoph von Utenheim als Prediger an die 
Kathedrale berief. Der Bischof war ein Freund der neuen 
Bichtung in den Wissenschaften, Gönner des Erasmus und 
ehrlich bemüht, dem tie%efählten Bedürfnis einer Eirchen- 
reform nach Kräften entgegenzukommen. In beiden Sicht- 
ungen fand er an Ökolampad, der schon als Prediger in seiner 

^) Für die Geschichte der theologischen Fakultät im allgemeinen 
ist auch zu vergleichen: K. R. Hagenbach, Die theologische Schule 
Basels und ihre Lehrer. Basel 1860. 

') Ökolampads Leben ist mit aller wünschenswerten Sorgfalt und 
Berücksichtigung der älteren Litteratur beschrieben von Herzog, Das 
Leben Johannes Ökolampads, Basel 1843, und K. R. Hagenbach im 
2. Band der Sammlung: Leben und ausgewählte Schriften der Väter 
und Begründer der reformierten Kirche, herausg. von J. W. Baum etc. 
Elberfeld 1857—62, S. 1 -188. Hier sind auch auf S. 191—806 ausge- 
wählte Schriften veröffentlicht. Sollte man es jedoch für möglich hal- 
ten, dass es uns bis jetzt an einer kritischen Gesamtausgabe seiner 
Werke gebricht? 

») Vergl. Mähly in der Alsatia herausg. von Stöber, Bd. 1856/57, 
S. 285, Anm. 1, in der das von Herzog a. a. O. 1, 118 gegebene Datum 
(1515) berichtigt wird. 



96 

Vaterstadt Weinsberg seine Stimme gegen einzelne Entart* 
ungen des religiösen Kult erhoben hatte^ einen bereitwilligen 
und verständnisvollen Förderer seiner Absichten, ökolampad 
verliess aber Basel schon im nächsten Jahre , um in ein 
Augsburger Kloster zu treten , wozu ihn der Mangel innerer 
Buhe und Zufriedenheit antrieb, ähnlich wie Luthern. — 
Da er die gesuchte Befriedigung in den stillen KlosterzeUen 
nicht fand, vielmehr durch die Selbständigkeit seiner An- 
sichten bald in heftige Opposition zu den übrigen Brüdern 
geriet, entwich er. 1518 finden wir ihn wieder auf einige 
Wochen in Basel. Damals half er Erasmus bei der Ausgabe 
des Neuen Testamentes und machte seine griechische Gram« 
matik druckfertig, die 1Ö20 bei Kratander erschien. ^ Aber 
erst 1522 kehrte er zu dauerndem Aufenthalte hieher zurück. 
Es ist hier nicht der Ort darzustellen, was er als Re- 
formator geleistet hat, zu dem ihn die Verhältnisse mehr als 
eigene Neigung gemacht haben. Denn, ohne seine grossen 
Verdienste um die Ausbreitung der Beformation in Basel 
schmälern zu wollen, wird man sagen dürfen, dass unter allen 
Beformatoren Ökolampad diejenigen Eigenschaften am wenigsten 
besass, welche zusammen den Beformator erst ausmachen. An 
den Männern, welche an der Spitze der neuen Partei stehen, 
bemerken wir Energie, Kühnheit, Temperament, Kampfesmut 
— ökolampad war friedliebend, bedächtig, kühl, nachdenklich. 
Die Führung seiner Partei hat er nie angestrebt, sie fiel ihm 
zu, weil er der talentvollste, edelste und vor allem kenntnis- 
reichste Vertreter des neuen Princips innerhalb der Mauern 
Basels gewesen ist. Er hat von diesem halb unbewusst über- 
nommenen Principat stets den massvollsten Gebrauch gemacht. 
Gewiss wünschte er so lebhaft als irgend einer die Verwirk- 
lichung des Ideals, das er im Herzen trug. Allein wenn 
Zwingli dieselbe auf jede Weise erstrebte , die sich ihm als 
Theologe, Bürger und Staatsmann darbot, so hoffte ökolampad 
alles von der selbstwirkenden Kraft des Wortes Gottes.*) Er 
hat die Zauderpolitik des Bates oft und laut beklagt, er war 

') Hagenbach a. a. 0. 186. 

^) Bezeichnende Stellen aus Briefen und Reden giebt Hagenbach 
im Basler Neujahrsblatt von 1868, S. 16 und 22. 



97 

über die Stimmung der Bürgerschaft wohl unterrichtet — aber 
er hätte seiner Natur untreu werden müssen, wenn er diese 
Stimmung mit Energie zu gunsten der von ihm vertretenen 
Lehre hätte ausbeuten wollen. Die Ereigpusse vollzogen sich 
ohne sein Zutun und in den Tagen der Krisis trat er fast 
gar nicht hervor.*) 

Sein Verdienst aber ist es, dass er, sobald einmal die 
Reformation obgesiegt hatte, seine ganze Kraft einsetzte, um 
den schwankenden Zuständen des Überganges möglichst rasch 
ein Ende zu bereiten. Ebenso war es für die äussere Ge« 
schichte der Stadt von Wichtigkeit, dass ökolampad auf die 
Form des Bekenntnisses der Bürger einen dauernden Einfluss 
ausgeübt hat. Er hatte sich selbst, dogmatisch betrachtet, 
zu einer Auffassung der neuen Lehre durchgearbeitet, welche 
besonders in der so entscheidend gewordenen Frage über die 
Bedeutung des Abendmahles der Zwinglischen Ansicht näher 
kam, als der Luthers, und dieses sein Bekenntnis ist, wenn auch 
in etwas veränderter Form, durch die erste Basler Konfession 
Gemeingut aller Bürger geworden. Dadurch war der spätere 
Anschluss Basels an die reformierte Partei vorbereitet, ein Um- 
stand, der für die Stärkung der politischen Beziehungen der 
Stadt zur Eidgenossenschaft, welche in dem Bündnis von 1501 
eine neue staatsrechtliche Grundlage gewonnen hatten, nicht 
ohne Bedeutung war. 

Ökolampads Tod (23. November 1531) war ein schwerer 
Verlust für die Stadt, aber ein noch ungleich schwererer für 
die Universität. Denn unzweifelhaft wäre sie der Schauplatz 
gewesen, auf dem ökolampad seine Fähigkeiten am besten 
hätte entfalten können. Er besass alle Eigenschaften eines 
guten akademischen Lehrers, reiches Wissen, unparteiisches 
Urteil, Bednergabe. Er hätte jedenfalls, wenn ihm beschieden 



^) Zwingli in dem an die Basler Geistlichen gerichteten Brief vom 
5. April 1525 sagt: Habetis Öcolampadium virum eruditione incompa- 
rabili circumspicientia vero tali, ut si altera parte peccet cunctatione 
potiuB quam precipitatione istud faciat. Schaler u. Schulthess, Zwingli 
Opera 7, 392. Janssens unwürdige Darstellung (Gesch. des deutschen 
Volkes 3, 91 ff.) im einzelnen zu widerlegen, muss ich mir hier ver- 
sagen. 

Thommen, Universität Basel. 7 



98 

gewesen wäre , länger zu leben , Schale gemacht. ^) Seine 
ersten Vorlesungen über den Propheten Jesaias waren , wie 
ein Zeitgenosse berichtet^ von gegen dreihundert Zuhörern 
besucht^ Studenten, Greistlichen und Bürgern. ') Es war 
schon davon die Bede, welchen regen Anteil er an dem Schick- 
sal der Hochschule genommen hat. Seit dem Jahre 1523 
war er an ihr tätig gewesen.») Vor der Katastrophe hatte er 
ausser über Jesaias auch über den Bömerbrief Pauli gelesen; 
nach der Beformation hören wir von einem Vorlesungsprogramm 
zum Propheten Daniel.*) In nachhaltiger Weise sich dem Lehr- 
amt zu widmen, verhinderten ihn die vielen Geschäfte, in die 
er durch die Neuordnung des Gemeinwesens verwickelt wurde. 
Er kann vor Juni lö31 überhaupt kaum zum Abhalten von 
Vorlesungen gekommen sein.') 

Die Wiederaufrichtung der Hochschule betrachtete er als 
eine Ehrensache für die reformierte Partei. Das Gutachten, 
das er dem Bat übergab, ist nicht nur ein Zeichen von tiefer 
Einsicht in das Wesen des Studiums^ das nach seiner Meinung, 
die von seinen Nachfolgern vollinhaltlich angenommen wurde, 
überall unvermittelt aus den Quellen schöpfen soll, sondern auch 
ein lauter Protest gegen die Zumutung der Katholiken, als sei 
der neue Glaube den Wissenschaften feind. Es basiert auf dem 
Grundgedanken, dem er an einer andern Stelle Ausdruck ver- 
liehen hat mit den Worten: „Wir leben der Überzeugung, dass 
die Wissenschaften Gaben Gottes seien, die die Guten auch 
zum Guten gebrauchen können.^ «) Er soUte die Freude nicht 
mehr erleben, die Hochschule verjüngt wieder erstehen zu 
sehen; aber die Zukunft hat seine Worte erfüllt und ihnen Be- 
deutung und Wert verliehen. 

ökolampads nächste Sorge war, für die Universität 
tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen. Auch in dieser Beziehung 



*) Vergl. auch Hagenbach, theolog. Schule Basels. 13. 
*) Brief Ceporins an F. Brennwald vom 13. April 1523. Strick- 
ler, Aktensammlung z. Schweiz. Reformationsgesch. 1, 208 u. 590. 

•) Vis eher a. a. 0. 230; darnach zu verbessern Ochs 5, 463. 

*) Hagenbach im Neujahrsblatt S. 14 u. 36. 

*) Herzog a. a. 0. 2, 176. 

•) Hagenbach in: Leben und Scliriften etc. 2, 129. 



99 

galten seioe Anstrengungen nicht bloss seiner Fakultät, son- 
dern der Hochschule im ganzen. Es gelang ihm auch in der 
Tat die Berufung von drei Gelehrten, von welchen zwei zu 
den bedeutendsten litterarischen Grrössen ihrer Zeit zählen, 
durchzusetzen — Simon Sulzer, Sebastian Münster, Faul 
Konstantin Phrygio (Seidenstioker). Unter diesen war Phry- 
gio am besten mit den Basler Verhältnissen bekannt. Er war 
geboren in Schlettstadt^), hatte in Basel studiert und 1510 
bereits einen biblischen Kurs eröffnet. 1513 wurde er zum 
Dootor theologiae promoviert.*) Mit Wyttenbach gehört er 
zu denjenigen, welche einer freieren Richtung in der Schrift- 
auslegung Bahn brachen. Er wurde später ») Pfarrer in seinem 
Geburtsort. Hier trat er auch der von Wimpheling ge- 
bildeten litterarischen Gesellschaft bei, zu deren geachtet- 
sten Mitgliedern er zählte. „Beim ersten Anblick hielt ich 
ihn für einen gewöhnlichen Pfaffen,^ schreibt Brunfels an 
Beatus Rhenanus, ,,und empfing ihn nicht sehr höflich; allein 

*) Sein Gebartsdatum konnte ich nicht ausfindig machen, wie 
überhaupt seine Biographie noch viele Lücken aufweist, die nur die 
lokale Forschung schliessen kann. Ich stelle hier zusammen, was mir 
von gedrucktem Material bekannt geworden ist: Iselin, Lexikon. Basel 
1726. 3, 929 und Splt. 2, 662 (hier ist die ältere Litteratur angegeben). 

— Jöcher, Allgem. Gelehrten-Lex. 3, 1538. — J. Fr. Roos, Reform.- 
Gesch. Auszug der Histor. Lutheranismi von Seckeudorf. Anm. zu § 71. 

— Röhrich in Illgens Zeitschr. f. histor. Theologie 1834; 4, 199 ff. 
erwähnt bloss, dass Phrygio Mitglied der gelehrten Gesellschaft in 
Schlettstadt gewesen sei (S. 211) und dass seine Reformationsversuche 
unterdrückt worden seien (S. 216). — Böcking, opera Hutteni. Splt. 2, 
477. — Ath. Raur. 18. — Hagenbach, theol. Schule Basels. 9. — Her- 
zogs Realencykl. f. prot. Theologie. 18», 177 u. 285; 4, 436 u. 595 
bloss vorübergehend erwähnt. — Röhrich, Gesch. der Reformat. im 
Elsass 1, 400. — K. Hartfelder, Zur Gesch. des Bauernkrieges in 
Südwestdeutschland. 111 — 115. — Die hier erwähnte Schrift von Dorlan 
war mir nicht zugänglich und in dem Aufsatz desselben in der Revue 
d^Alsace 1855, Bd. 6, wird Phrygio nicht genannt. — Horawitz und 
Hartfelder, Briefwechsel des Beatus Rhenanus. 414, Nr. 289 (Brief 
Phr. an Rh.) und sonst. 

*) Vischer a. a. 0. 226. 

•) Den genaueren Zeitpunkt vermag ich nach den mir zu Gebote 
stehenden Quellen nicht anzugeben. Jedenfalls ist dies vor 1520 ge- 
schehen, wie aus dem in der folgenden Anmerkung citierten Brief her- 
vorgeht. 



100 

wie beredt, wie fein, wie gebildet zeigte er sich im Verlaufe 
unserer Unterredung.^ ^ ^^ Blienanus, Wimpheling, Zasius 
stand er in nahen persönlichen Beziehungen. Als der Johanniter- 
Komtur in Strassburg Wimpheling einladet, theologische Vor- 
lesungen zu halten, lehnt dieser ab und empfiehlt Phrygio 
als einen charakterfesten und kenntnisreichen Theologen.^) 

Über die bloss humanistischen Tendenzen seiner Freunde 
hinausgehend, schloss sich Phrygio dann mehr und mehr der 
reformatorischen Bewegung an. 1521, also in der Zeit, da 
der Wormser Beichstag die Gemüter in eine gewaltige Auf- 
regung versetzte, erschien eine jener damals so zahlreichen 
Flugschriften voll heftiger Ausfalle gegen Bom, den Papst 
und die herrschenden Misstände auf geistlichem und weltlichem 
Gebiete. Als ihr Verfasser wurde Phrygio vom Humanisten 
Spiegel beim Kardinal Aleander namhaft gemacht. ») 

Auch in seiner priesterlichen Tätigkeit ist Phrygio von 
da ab für die neue Lehre mit grösserem Nachdruck einge- 
treten. Sie gewann trotz der ablehnenden Haltung der Be« 
hörden zusehends an Boden in Schlettstadt. Aber der unglück- 
liche Ausgang des Bauernkrieges gab hier der reaktionären 
Strömung wieder die Oberhand.*) Der Bat liess die vertriebe- 
nen Mönche zurückkehren und stellte den katholischen Gottes- 
dienst möglichst wieder her. „Deshalb will Sapidus nicht länger 
mehr dort bleiben,^ schreibt ein Schlettstadter an Bhenanus ^), 
„und ebensowenig Phrygio, wie es heisst, nachdem der Bat 
seine Kollegen gezwungen hat die Stadt zu verlassen.^ 

Die Berufung nach Basel enthob Phrygio einer unhalt- 
baren oder gab ihm vielleicht überhaupt erst wieder eine 
Stellung. 8) — Zunächst wurde er Pfarrherr bei St. Peter.') 

>) Briefwechsel des B. Rh. 199, Nr. 145. 

«) Schmidt, Hist. Iitt6raire de TAlsace 1, 86. 

*) Vergl. hierüber Geigers Vierteljahrschrift 1, 396. 

*) Vergl. hierüber Hartfelder a. a. 0. 

^) Brief des Kilian Clemens an Beatus Rhenanus vom 21. Aug. 
1525. — Briefwechsel des B. R. 231, Nr. 239. 

®) Auch für die Jahre 1525 — 1529 fehlen mir bezügliche Nach- 
richten über Tun und Aufenthalt Phrygios. 

'^) Brief Okolampads an Zwingli vom 28. März 1529, gedruckt 
bei Schuler u. Schulthess, opera Zwinglii 8, 273, Nr. XXV. 



101 

Nach der Wiedereröffnung der Universität erhielt er die Pro- 
fessur für Altes Testament, die er bis 153Ö versah. 1533 
wurde er zum Rektor gewählt und ausnahmsweise auch fttr 
das folgende Schuljahr in dieser Würde bestätigt. 1535 folgte 
er einem Kufe des Herzogs Ulrich von Württemberg an die 
Hochschule Tübingen ^) und hier ist er als Professor und 
erster Stadtgeistlicher am 1. August 1543 gestorben. Als eifriger 
JZwinglianer hatte er übrigens keine ganz leichte Stellung 
nnd manchen Yerdruss, wie denn z. B. sein Kollege Forster, 
ein ebenso eifriger Lutheraner^ das Abendmahl nicht von 
ihm gereicht haben wollte. Als Schriftsteller ist Phrygio 
nicht in hervorragender Weise tätig gewesen. Interessant ist 
die von ihm verfasste Chronik. Dieser Titel ist eigentlich für das 
Buch nicht zutreffend, weil es seiner Anlage nach eine blosse 
Zeittafel und in erster Linie zu Studienzwecken bestimmt ist.*) 
Aus der Vorrede erhellt, dass der Plan zu diesem Werke ur- 
sprünglich von Simon Grrynäus gefasst worden war. Er scheint 
dann der Arbeit müde geworden zu sein und trat seine Ma- 
terialien an Phrygio ab. Offenbar hielt er ihn dazu für be- 
fähigter als Bhenanus, der mit unverkennbarem Hohn von 
dem Vorhaben Phrygios spricht; er meint: Phrygio sei zwar 
kein übler Mensch, aber doch nicht mit der für ein solches 
Werk nötigen Urteilsfähigkeit ausgerüstet, um von anderen 
Erfordernissen gar nicht zu reden. Erwähnung verdient 
noch, dass Phrygio aus eigenem Antrieb, wie es scheint, in 
die Verhandlungen über die Beoi^anisation der Hochschule 
einzugreifen versucht hat. Wenigstens ist von ihm ein „Bat- 
sohlag^ überliefert, welchen er im Juli 1535, also kurz vor 
seinem Abgang verfasst hat.') Dieses Gutachten ist übrigens 
sehr unbedeutend, beschäftigt sich vornehmlich nur mit der 

^) Urkunden zur Gesch. d. Universität Tübingen. 660. Sept. 1535. 

*) Chronicon regum regnorumque omnium catalognm et reper- 
torium ab exordio mundi temporum seculorumque seriem complectens 
, . . P« C. Phrygione autore Basilee apud Job. Herwag 1634. In der Vor- 
rede heisst es p. III: Deinde singulis regnis suas adscripsi quee in eo 
factee fuerse bistorias, ut quid in siQgulis regnis eodem tempore qualis 
reipublicee facies fuerit cernere possis et quee ab diversis autoribus scripta 
quasi tabula una ob oculos depicta babeas. 

') Aufbewahrt in der Universitätsbibliothek. 



102 

ökonomischen Seite der Frage, wobei Phrygio sonderbarerweise 
auch auf die alten der Hochschule seit jeher bestrittenen 
Pfründen in Zürich, St. Ursanne und Zofingen zu sprechen 
kommt. Bei genauer Überlegung hätte er sich sagen müssen, 
dass unter den vollkommen veränderten Verhältnissen an eine 
Geltendmachung jener Ansprüche füglich nicht mehr gedacht 
werden konnte. 

Phrygio war der erste ordentliche Professor für Altes 
Testament in Basel. Neben ihm nennt als Professor für 
Neues Testament das Programm von Bär den Oswald Mykonius. 
Die Verteilung des theologischen Lehrstoffes auf zwei Lehr- 
kanzeln, die der älteren Periode der Glaubenseinheit natür- 
lich fremd ist, war frühe, schon in der Beformationsordnung 
von 1529 geplant worden.*) Ob Okolampad damit einver- 
standen war, ist zweifelhaft. Es muss auffallen, dass er in 
seinem Gutachten von einer solchen Scheidung nicht direkt 
spricht und er selbst hat sich jedenfalls, wie aus früher 
Gesagtem erhellt, nicht daran gehalten. Sie war übrigens 
immer ziemlich formeller Natur, da die Theologen des Griechi- 
schen und Hebräischen hinlänglich mächtig sein mussten, um 
ihre exegetischen Übungen über alle Teile der Bibel ausdehnen 
zu können. Später behauptete der Professor für Altes Testa- 
ment einen gewissen Vorrang vor dem für Neues Testament, 
wie man daraus ersieht, dass im Falle des Ablebens des 
ersteren der Professor N. T. nachrückte und erst dessen Platz 
mit einer frischen Kraft besetzt wurde. 

Oswald Mykonius *) — ins ehrliche Deutsch übertragen 
heisst der Mann Geisshüsler — war geboren 1488 in Luzern, 
besuchte die Schule in Bottweil, kam 1510 an die Basler 
Universität, wurde 1514 Baccalaureus artium, hierauf Schul- 
lehrer bei St. Theodor in Klein-Basel und später bei St. Peter. 
Er verkehrt mit den bedeutendsten Männern der Stadt, Amer- 
bach, Erasmus, Holbein. In seinem Hause fand Holbein jenes 
Exemplar des Lobes der Narrheit von Erasmus, das er in 



*) Ochs 5, 696, Abschnitt III. 

') Auch über ihn hat mit Herzuziehung alles bekannten Materials 
gehandelt K. R. Hagenbach in: Leben und Schriften der Väter der 
reformierten Kirche 2, 308 ff. 



1C3 

kongenialer Weise mit den Produkten seiner geistreichen Ein« 
fälle schmückte. 1) 1516 geht er als Lehrer nach Zürich und 
dann in gleicher Eigenschaft nach Luzem. Hier aber hat er als 
ein Mann, der notorisch mit den Ideen der religiösen Neuerer 
sich befreundet hatte, von Anfang an einen schweren Stand. 
Die Anfechtungen mehrten sich und schliesslich sah er sich 
trotz einer erfolgreichen Tätigkeit in der Schule genötigt, mit 
einigen gleichgesinnten Freunden Luzern zu verlassen. Merk- 
würdigerweise fand der wegen seines Glaubens vertriebene Mann 
eine Zufluchtstätte im Kloster Einsiedeln, dessen damaliger Ad- 
ministrator Diebold von Geroldseck teils aus eigenem Interesse 
an der reformatorischen Bewegung teils aus persönlicher Zu- 
neigung zu Geisshüsler ihn einlud, den Mönchen in der Schule 
Vorlesungen zu halten. Der etwas schiefen und auf die 
Dauer unhaltbaren Stellung machte glücklicherweise ein Ruf 
an die Fraumünsterschule in Zürich ein Ende, welchen My- 
konius der Vermittlung seines von ihm so hochverehrten 
Zwingli verdankte (1522). Jetzt fing er auch an^ für die 
neue Lehre, der er selbst schon lange anhing, durch sogenannte 
Bibelstunden öfiPentlich tätig zu sein. Nach dem Tode Zwingiis 
verliess er Zürich und ging nach Basel zurück, wo er zunächst 
die erledigte Pfarrstelle bei St. Alban erhielt (Dez. 1531). 
Durch seine bisherige Wirksamkeit und durch jene Bibel- 
stnnden, in welchen er den Text der Schrift in einfacher Weise 
zu erklären wusste, hatte er sich eine natürliche Beredsam- 
keit angeeignet, die ihm jetzt sehr zu statten kam. Seine 
Antrittspredigt wirkte selbst auf Männer wie Sulzer und 
Grynäus mit erstaunlicher Gewalt und so mag es sich wohl 
erklären, dass er nach einem kurzen, nur wenige Monate 
umfassenden Aufenthalt zum obersten Seelsorger und Ffarr- 
herren in Basel erwählt wurde (August 1532), nachdem Simon 
Grynäus die Wahl abgelehnt und erklärt hatte, sich ledig- 
lich seiner Professur widmen zu wollen. So hatte die Kraft 
einer festwurzelnden Überzeugung den armen Schullehrer zu 
einer der angesehensten Stellen in Basel emporgehoben. 

Als die Universität eröffnet wurde, übernahm er die Pro- 

*) Dieses Exemplar bildet noch heute eine Zierde der im hiesigen 
Jliuseum befindlichen Holbeinsammlung. 



104 

fessur für Neues Testament. Sein Verhältnis zur Anstalt war 
übrigens nicht das beste. Zuerst weigerte er sich den Doktortitel 
anzunehmen. Er wusste eine persönliche theologische Schrulle 
hinter einigen allgemeinen Hedensarten geschickt zu verbergen. 
Er meinte^ dass das Christentum, welches ein Graduierter 
predige, doch nicht um ein Haar besser sei als das welches 
ein nicht Graduierter verkündige, wobei er und wie es scheint 
auch seine in ihre Theologie vertieften Gegner ganz über* 
sahen, dass mit dieser Behauptung das eigentliche Objekt des 
Streites wegeskamotiert war. Denn nicht um das Christentum 
handelte es sich in diesem Falle, das von keiner Seite her 
bezweifelt wurde, sondern um die Beobachtung eines alten 
zweckmässigen Herkommens, und Mykonius rückt mit der Er* 
klärung, er wolle lieber die Professur niederlegen, als den Grad 
annehmen, sein Verhalten in kein besseres Licht. Es war kon* 
sequent, aber trotzig. Der jungen Begierung, die ihn doch nur 
ungern hätte zurücktreten sehen, bereitete er sichtlich Ver* 
legenheiten. Man einigte sich endlich dahin, dass für My- 
konius in dem theologischen Hörsaal ein besonderer Katheder 
au^eschlagen werde, da er den der Graduierten nicht betreten 
durfte. Unzweifelhaft sind aber diese Zwistigkeiten die Ver- 
anlassung geworden, dass bei der Reorganisation der Hoch- 
schule auch die Frage über die Annahme der Gradus ins 
Programm aufgenommen wurde. Die Begenz stellte in ihrem 
Memoriale die Forderung auf, dass die Lectores ,,jeder in 
seiner Fakultät den Gradum hab oder zum fürderlichsten 
empfahe", und die Begierung gab dieser Forderung gerne ge- 
setzlichen Boden. In der Fassung dieses Abschnittes der Er- 
gänzungsstatuten von 1539 1) klingt die Erregung noch nach, 
welche der Streitfall erzeugt hatte. 

Von dem schlimmeren Konflikte, den er durch seine 
Weigerung, in die Union der Geistlichkeit mit der Universität 
zu willigen, die doch weder eine Unterordnung noch eine 
Preisgebung specieller Interessen an den Staat bedeutete — 
war schon früher die Bede. Seine Wirksamkeit als Professor 
fällt in eine für die Geschichte bedeutungsvolle Zeit. Bald 
nach seiner Wahl zum Antistes dürfte er die (erste) Basler 

») S. Beil. V, § 17. 



^ 



105 

Konfession aasgearbeitet haben^ in Anlehnung an jene Grund- 
sätze betreffend Auffassung des Abendmahles, welche Ökolam- 
pad in seiner letzten Bede vor der Synode des Jahres 1531 
entwickelt hatte. In diesem Glaubensbekenntnisse hat Oko- 
lampad seine frühere Ansicht, wonach das Abendmahl als 
«ine lediglich symbolische Handlung ohne alle sakramentliche 
Bedeutung aufzufassen sei, dahin abgeschwächt ^), dass er eine 
gewisse göttliche Gnadenwirkung für die Gläubigen zuliess, 
während natürlich mit Zwingli an der leiblichen Abwesenheit 
Christi im Gegensatz zu Luther festgehalten wurde. Die Eon- 
fession ist jedoch erst 1534 im Druck erschienen. An den, be- 
sonders Yon dem unermüdlichen Strassburger Prädikanten Bucer 
geleiteten Versuchen, eine Verständigung über eine alle Pro- 
testanten einigende Glaubensformel herbeizuführen, hat Myko- 
nius lebhaften Anteil genommen und die Art, wie er sich zum 
neuen Glauben durchgearbeitet hatte, der auch für ihn eine 
J'rucht eigener Studien unter Zwingiis Anregung und teil weiser 
Leitung war, befähigte ihn einigermassen dazu. Ein erstes 
Resultat dieser Einigungsbestrebungen ist die sogenannte zweite 
Basler oder erste helvetische Eonfession (10. Januar 1Ö36). 
Der Anteil des Mykonius an dieser Arbeit lässt sich im ein- 
zelnen nicht mehr feststellen. >) 

Nach dem Zustandekommen der Wittenberger Eonkordie 
wurde er und Simon Grynäus von den Strassburgem aufge- 
fordert, Gutachten über dieselbe abzugeben und dann auch 
gebeten, die Verhandlungen mit den Führern der Reformierten 
in Zürich zu beginnen, um diese zur Annahme der Formel 
zu bewegen. Dieses wünschenswerte Ziel wurde nicht er- 
reicht, weil die Reformierten, aufgebracht über Bucers Nach- 
giebigkeit, infolge deren die entscheidende Stelle über das 
Abendmahl eine ziemlich starke lutherische Färbung ange- 
nommen hatte, diese Wittenberger Eonkordie zu unterschreiben 
sich weigerten. Vielmehr stellten sie in dem zwischen Bul- 
linger und Calvin vereinbarten Consensus Tigurinus vom 
Jahre 1549 Dogma wider Dogma, indem hier nochmals jede 

») Herzog a. a. 0. 1, 322 ff. 

*) Vgl. K. R. Hagenbach. Gesch. d. Basler Konfession. Basel 
1827, S. 66 ff. 



106 

räumliche und leibliche Gregenwart Christi im Abendmahl 
entschieden von der Hand gewiesen wurde. ^) Die Trennung 
der lutherischen und reformierten Kirche war damit kanonisch, 
bis auf unser Jahrhundert herab festgestellt. 

Auch schriftstellerisch ist Mykonius tätig gewesen. Wir 
besitzen ausser einer Anzahl von Briefen mehrere Traktate und 
Kommentare theologischen Inhalts, vor allem aber eine treffliche^ 
vom kräftigen Eindruck des unmittelbar Erlebten und von einem 
Tone warmer Freundschaft durchzogene Darstellung des Lebens 
Zwingiis. ^) Ein schönes Zeichen seiner vorurteilslosen Ge- 
sinnung war es, dass er den Druck des Koran, welchen Ce*- 
porin bei Kratander verlegen wollte und der bei Rat, Geist-^ 
lichkeit und Universität alle möglichen Befürchtungen erregt 
hatte, mit wenigen Gleichgesinnten lebhaft befürwortete. ») 
Der Rat entschied endlich in Mykonius Sinne. 

Dem Charakter nach war Mykonius das gerade Gegenteil 
zu seinem Vorgänger ökolampad — energisch, lebhaft, auf- 
brausend, starrsinnig, im Genüsse der Gegenwart lebend und 
grübelnder Spekulation abgeneigt. Als eine dazumal seltene 
Eigenschaft wird an ihm sein Hang zur Wohltätigkeit und 
seine Hilfsbereitschaft gerühmt. Er bewies sie Leuten gegen- 
über, vor welchen unduldsamere Zeitgenossen ihn warnen zu 
müssen glaubten, so vor David Joris und Lälius Socin, dem 
Stifter der unitarischen Sekte. Mykonius starb am 1.5. Okt. 
1552*) an der Pest, nachdem ihn schon anderthalb Jahre 
vorher, während er predigte, ein Schlaganfall getroffen, von 
dem er sich nicht mehr vollständig erholte. 

Nach dem Abgange des Phrygio wurde des Mykoniu» 



') Hagenbach, Basler Konfession. 77. 

^ Mykonius Schriften sind vollständig aufgezählt in AtheneeRauricss 
p. 68 f. Was dort p. 69 von der angeblichen Übergabe der Basler 
Konfession am Augsburger Reichstag erzählt wird, hat schon Hagen-^ 
bach a. a. 0. 26 ff. als unhistorisch nachgewiesen. . . . Ein bisher un- 
edierter Brief Zwingiis an Mykonius ist publiziert in der theologischen 
Ztschrft. aus d. Schweiz 1885, S. 216. Desgleichen drei Briefe an Beatu£^ 
Rhenanus im Briefwechsel des B. Rh. , herg. von Horawitz und Hart- 
felder, Nr. 87. ICO. 115. 

') Hagenbach in: Leben und Schriften der Väter der reform, 
Kirche 2, 373. *) Vgl. Basler Chroniken 1, 167. 



107 

Amtsgenosse der als Urheber des Abendmahlstreites und Luthers 
erster Gegner bekannte Andreas Bodenstein von Earlstadt, ein 
origineller Denker, aber ein fahriger Mensch ohne Einheit in 
Wesen und Lehre. Als er 1534 an der Basler Hochschule 
immatrikuliert und Frediger bei St. Peter wurde, hatte er 
seine Rolle bereits ausgespielt. Januar 1535 wurde er in 
die theologische Fakultät aufgenommen. 1536 übernahm er 
an Phrygios Stelle das Dekanat, das er durch vier Jahre be- 
kleidete und 1537 wurde er sogar zum Rektor gewählt. Er 
starb 24. Dez. 1541^). Mit seinem Kollegen Mykonius stand 
er nicht auf bestem Fuss. In dem zwischen Rat und Geist- 
lichkeit entbrennenden Streit im Jahre 1539 trat er zwar 
auf die Seite des Antistes, aber doch wird hauptsächlich auf 
ihn die Aufhebung des im Jahre 1532 eingesetzten Eirchen- 
rates und die Zuweisung seiner Gerechtsame an die weltliche 
Behörde zurückgeführt.') An den Ausgleichsverhandlungen 
im Jahre 1536 hat er auf direkte Einladung der Strassburger 
Prediger, von denen Capito lieber mit ihm als mit dem „starr- 
köpfigen" Mykonius zu tun haben wollte, teilgenommen. Es 
ist merkwürdig, dass es Bucer gelang, Karlstadt und Grynäus 
halb und halb für die Wittenbergerformel zu gewinnen.') An 
den weiteren Ereignissen hat Karlstadt keinen, wenigstens 
keinen für uns erkennbaren Anteil mehr genommen. Lit* 
terarisch ist er auch nicht mehr bedeutend hervorgetreten*), 
und so hat in^ Grunde Luther recht behalten, als er zu Bucer 
sagte: Wenn man ihn (Karlstadt) gebrauchen will, so lasse 
man ihn an der Universität zu Basel lesen und disputieren; 
da schadet er dem gemeinen Mann nicht und findet wohl, die 
ihm antworten werden.*) 



*) Vgl. Chronik des Fridolin Ryff in Bd. 1 der Basler Chroniken, 
S. 163, deren bestimmte Angabeo allen Zweifeln ein Ende machen. 
Merkwürdigerweise enthält auch Tonjola Basilea sepulta p. 118 die un- 
richtige Jahreszahl 1543. — Jäger, C. F. Andreas Bodenstein von 
Karlstadt, Stuttgart 1856, S. 503, hat das richtige Jahr, jedoch kein 
Tagesdata m. 

') Hagenbach in Leben und Schriften etc. 2, 349. 

') Derselbe. Gesch. d. Basler Konfession. 70. 

*) In Basel publizierte er nur noch zwei Schriften (s. Ath. Raur. 
22) und seine Disputationsthesen. ^) Jäger a. a. 0. 504. 



108 

Noch ein anderer Gegner Luthers fand ziemlich gleich- 
zeitig mit Karlstadt nach wechselnden Schicksalen einen letzten 
Buhepunkt in Basel, Martin Borrhaus oder Cellarius, wie er 
sich vorher genannt hatte. Zwischen beiden Männern stellt 
sich ungesucht ein gewisser Paralellismus her. Beide gaben 
im Laufe der Zeit ihre extremen Ansichten, welchen sie im 
Beginne ihrer Laufbahn gehuldigt hatten , auf — und das 
gilt von Borrhaus fast noch mehr als von Karlstadt — und 
beide schliessen ihren inhaltsreicheren Lebensabschnitt mit dem 
Beginne ihrer akademischen Tätigkeit in Basel. 

Borrhaus^) war geboren in Stuttgart 1499, studierte 
in Tübingen'), bildete sich unter Beuchlin hauptsächlich in 
Sprachen aus, zog dann Melanchthon, den er hier kennen ge- 
lernt hatte, nach Wittenberg nach, geriet jedoch dort in die 
radikale Strömung, wie sie von den Zwickauer Propheten 
ausging, denen er sich anschloss. Dies hatte seine Entfernung 
aus Wittenberg und selbst eine vorübergehende Haft zur Folge, 
die der Kurfürst von Brandenburg über ihn wegen seiner Um- 
triebe verhängte. 

1536 kommt er nach Basel, muss sich anfangs kümmer- 
lich mit Glashandwerk fortbringen; lö38 wird er aber in- 
skribiert und erhält 12. Dez. 1541 die Professur für Bhetorik 
und Oratorik, in die er sich mit Oporin teilt.*) Frühjahr 
1542 wird er in den Fakultätsrat der Artisten aufgenommen.*) 
Herbst 1544 wird er zum Professor für Altes Testament er- 
nannt, promoviert aber erst 9. Juli 1549 zum Doctor theologisB. 
Er starb an der Pest 1564 Okt. 11. 

Seine wissenschaftliche Stärke liegt auf philologischem 
Gebiete *) , wie er sich denn auch vornehmlich mit der Er- 
kl{ik*ung alter Klassiker, besonders des Aristoteles beschäftigte. 

Unter seinen Kollegen standen ihm Sulzer und die 
Amerbachs nahe. An Basilius Amerbach hat er, während 

') Vgl. Hagenbacliin Herzogs Realencyklop. f. protest. Theologie 
wo auch die ältere Litteratur verzeichnet ist, 3*, 166. 

") Urkunden z. Gesch. d. Univ. Tübingen, 558 Nr. 115. 

*) Deputatenrechnnngsbuch I. Darnach sind die Ath. Raur. p. 24 
und 283, welche 1536 haben, und die ihnen folgenden Autoren zu ver- 
bessern. Vgl. Beil. X, Nr. 11. *) Lib. decr. fac. art. p. 91. 

^) So Hagenbach, theolog. Schule Basels. 1860, 11. 



109 

dieser in Padua stadierte, zwei recht nichtssagende Briefe ge- 
richtet^ in welchen er ihn zum fleissigen Studium ermuntert, i) 
Der Universität erwies er sich dankbar , indem er ihr bei 
seinem Tode seine Bücher vermachte.') 

ungleich bedeutendem tritt uns Simon Orynäus*) ent- 
gegen, geboren in Vehringen (HohenzoUern-Sigmaringen) 1493. 
Seine Eltern waren unbemitttelte Bauersleute. Vierzehnjährig 
kam er an die Stadtschule nach Pforzheim, wo er unter Greorg 
Simler eifrig dem Studium des Griechischen oblag. Zu seinen 
Studiengenossen zählte Melanchthon und Berthold Haller, der 
Beformator von Bern. 1512 ging er nach Wien, wo er durch 
die Kenntnis der drei alten Sprachen Aufsehen erregte.*) Hier 
muss er auch jene Verbindungen angeknüpft haben, die ihn 
nach Ofen in Ungarn führten, wo der Impuls zu wissenschaft- 
licher Tätigheit, den Eorvinus gegeben hatte, noch fortwirkte. 
Grrynäus erhielt das Bektorat einer Schule, das er mehrere 
Jahre bekleidete. Endlich vertrieben ihn von dort die Ver- 
folgungen der Dominikaner, die er sich als Anhänger der 
humanistischen Bichtung, in welche auch er ausgehend von 
rein philologischen Studien geraten war, zuzog. Sie brachten 
ihn sogar ins Gefängnis. Vor weiteren Gefahren schützte ihn 
der Einfluss höherer ungarischer Magnaten , deren Gunst er 



») Cod. Bas. G. I, 18. Brief vom 1. Oktober 1553 und April 1554. 

^ Ochs 6, 419. 

^) Seine Biographie hat mit Benutzung aller ihm zugänglichen 
Hilfsmittel Th. Streuber geschrieben, Basler Taschenbuch von 1853, 
1 — 44. — Derselbe hat auch den Artikel in Herzogs Realencyklop. f. 
Protest. Theologie 5', 452 f. geliefert. — Ihm folgt Bursian i. d. AUg. 
deutsch. Biogr. 10, 72. — Dsslb. Gesch. der klassischen Philologie in 
Dtschld. 1, 159 fif. Streuber hat auch in zweckmässiger Auswahl Briefe 
des Gr. herausgegeben. S. Gryneei epistolee Basilese 1847. 

*) Aschbach, Gesch. der Wiener Univ. 2, 63. In Anm. 3 heisst 
es: 1512 Baccalaureus Simon Griner ex Feringen peritus in lingua 
latina grseca et hebraica. Dass er in Wien auch den Magistergrad er- 
worben und sogar Vorlesungen über die griechische Sprache gehalten 
haben soll, berichten zwar schon die Athen. Rauric. p. 69 und darnach 
wohl alle anderen — ich habe aber für beide Nachrichten keine un- 
zweifelhaften Belege gefunden und die Stelle bei Aschbach scheint mir 
sogar ausdrücklich gegen die Richtigkeit wenigstens der letzteren Be- 
hauptung zu sprechen. 



110 

sich erfreute. Grynäus begab sich hierauf nach Wittenberg, 
wo er das freundschaftliche Verhältnis zu Melanchthon er- 
neuerte und im Verkehr mit ihm und Luther ganz für die 
Reformation gewonnen wurde. 1624 erhielt er die Berufung 
als Professor für griechische Sprache nach Heidelberg. Hier 
wurde er mit Ökolampad bekannt und dieser vermittelte seine 
Berufung in gleicher Eigenschaft nach Basels) (1529), welche 
Grynäus hauptsächlich deshalb annahm, weil er mit seiner 
Familie in Heidelberg von einer kleinen Besoldung nur küm- 
lich lebte. Er hatte 1526 zu seiner griechischen Professur 
auch noch die der lateinischen Sprache übernommen, wozu 
ihn, wie er selbst sagt, nicht bloss das Interesse an der 
Sache, sondern vornehmlich seine Notlage und die Höhe der 
Schulden zwang, und erhielt für beide Lektüren bloss 80 fl.') 
Als er von Heidelberg schied, übernahm es der Bat von Basel, 
die inzwischen angewachsenen Schulden im Betrage von 50 fl. 
zu bezahlen. Grynäus siedelte sehr wahrscheinlich noch im 
Sommer desselben Jahres an seinen Bestimmungsort über. 
Da jedoch die Verhältnisse der Universität zur sofortigen Er- 
öffnung einer akademischen Tätigkeit nicht einladend waren, 
benützte er die freie Zeit und unternahm 1531 eine Beise nach 
England, von Erasmus warm empfohlen, vom berühmten 
Kanzler Heinrich VIII. Thomas Morus zuvorkommend auf- 
genommen, überall ein gefeierter Gelehrter. Vom Könige er- 
hielt er den Auftrag, die Gutachten der schweizerischen Theo- 
logen über die beabsichtigte Scheidung von Katharina von 
Aragonien ihm mitzuteilen. Diesem Auftrage ist er mit Hin- 



*) Ath. Raur. 392 sagen: S. Gr. suscepit a. 1541 professionem 
organi Arlst. et legit in eins topica lib. 8. Das letztere ist richtig, 
das erstere nicht. Denn Lepusculus sagt in seiner Vorrede zu der von 
Gryneens veranstalteten Ausgabe jenes 8. Buches, Basel 1545, p. 2 nur: S. 
Gr. hunc 8. librum ... in academia Basiliensi diligentissime enarravit. 
Der Schluss, welchen die Ath. Ranr. daraus ziehen, dass Grynäys Pro- 
fessor für Organon geworden sei — eine andere Nachricht hierüber 
liegt, soviel ich sehe, nicht vor — ist mithin als übereilt zurückzu- 
weisen. Die Sache wird die sein, dass Gr. sich freiwillig erboten 
haben wird, über Organon zu lesen, da die Professur hiefür erledigt war. 

*) Winkelmann, Urkundenbuch der ünivers. Heidelberg 1, 222 
Kr. 167 und 2, 83 Nr. 761. 



111 

2ufügang seines eigenen Votups nachgekommen. Die Auf- 
gabe war dankbar, da die frommen Zweifel der Prediger mit 
der wollüstigen Laune des Königs glücklich übereinstimmten. 
Anfang Juli 1531 kehrte Grynäus nach Basel zurück. Nach 
dem Tode Ökolampads, mit dessen Biographie er dem Freund- 
schaftsverhältnis; das beide Männer verbunden hatte , ein 
daaemdes Denkmal setzte , erhielt er zu seiner griechischen 
Professur noch die Professur für Neues Testament, nachdem 
er die Wahl zum Antistes bescheiden abgelehnt hatte. 

Der rasche und unvermittelte Übergang vom Linguisten 
zum Theologen darf nicht befremden in einer Zeit, in der der 
dogmatische Inhalt der neuen Lehre noch keinen festen Nieder- 
schlag bildete, sondern alles noch in lebendigem Fluss und die 
exegetische Behandlung freigegeben war. Grynäus selbst war 
sich der Tragweite dieses Schrittes vollkommen bewusst und 
die Zweifel, die ihn beunruhigten , wünscht er von einem 
seiner Freunde beschwichtigt zu sehen. >) Nach kurzer Tätig- 
keit erhielt er 1534 vom Herzog Ulrich von Württemberg, 
der in der Verbannung zum Protestantismus übergetreten war 
und in der Anerkennung der in seinen Landen schon weit ver- 
breiteten neuen Lehre das wirksamste Moment zur Sicherung 
seiner Herrschaft erblickte, den Auftrag, ihm bei der Durch- 
führung der Reformation und der damit verbundenen Reor- 
ganisation der Universität Tübingen behilflich zu sein.*) Er 
war jedoch nach beiden Richtungen nicht besonders glücklich. 
Von der Reformation der Landeskirchen hielt er sich bald 
ferne, da er mit seinem Mitarbeiter Schnepf in einen Streit 
über die dogmatische Bedeutung des Abendmahls geriet, dieser 
aber das volle Vertrauen des Herzogs genoss. Ebenso stiess 
die Reformation der Hochschule auf grössere Schwierigkeiten, 
als man geglaubt hatte, indem fast sämtliche noch anwesende 
Professoren von einer Umgestaltung der Universität nichts 
wissen wollten. Seiner Arbeit müde, kehrte Grynäus Juli 1535 
nach Basel zurück.') Ungern liess ihn der Fürst ziehen, der 

*) Epistolee Gryn. ed. Streuber 10, Nr. 7. 
«) Stalin, Württemb. Gesch. lV/1, 389 und 400. Vgl. auch ür- 
künden z. Gesch. d. ünivers. Tübingen. 157 flf. und 170 f. 

') Die Korrespondenz unter den Rats-Akten (St. A. 73 B) be- 



112 

vergeblich am eine Verlängerjing des Urlaubs für Grrynäus 
naohsuchte, worin ihn die Strassburger unterstützten. Aber 
man hegte in Basel die gegründete Besorgnis, es sei darauf 
abgesehen, Grynäus für immer in Tübingen zu behalten. Der 
Herzog war über den negativen Bescheid sehr erbost, man 
machte die Regierung in Basel für die Stockung der Beer* 
ganisation der Tübinger Hochschule verantwortlich, Bucer 
konnte den Herzog mit Mühe beruhigen. Er selbst hätte die 
Anwesenheit des G-rynäus bei den Verhandlungen gewünscht, 
die später zur Wittenberger Konkordie führten, von denen 
sich jedoch Grynäus, zumal nach dem Besuche, den er mit 
Bucer Luthern gemacht hatte, nicht allzuviel versprach. Er 
hat übrigens an dem Tübinger Beligionsgespräch über die 
Schwenkfeldische Lehre und an den Verhandlungen, die der 
Abfassung der ersten helvetischen Konfession (Jan. 1536) 
vorangingen, teilgenommen, ebenso an den in Worms 1540 ^) 

ginnend mit einem Brief des Herzogs vom 30. Jan. 1535 und schliessend 
mit einem Schreiben der XIU von Strassburg an Basel vom 28. Ok- 
tober 1535. Vgl. auch Missiven Bd. 31, 307 ff. 

*) Buxtorf, Baslerische Stadt- und Landgeschichten 1, 75 giebt 
eine Erzählung: Wie der spätere Basler Prof. S. Grinäus durch einen 
Schutzengel aus den Händen seiner Verfolger befreit ward 1529, mit 
dem Zusatz: Aus Gast nach Melanchthon. Tatsächlich findet sich der 
lateinische Urtext bei Gast Sermones convivales tom. II, 158 ff., allein 
ohne jede Andeutung, das G. diese Geschichte, sei es mündlich, sei 
es schriftlich, von Melanchthon habe. Buxtorfs Angabe wird nun um 
so zweifelhafter, als sich auch in den bis jetzt bekannten Schriften und 
Werken des Melanchthon, so viel ich sehe, kein einziges Wort findet, 
das auf jenes wunderbare Ereignis bezogen werden könnte. Auffallend 
ist, dass Gast die Geschichte als etwas selbst Erlebtes erzählt. Relicto 
Fabro ad reo» (Grynäus) venit . . Vix assederat mensse . . cum ego . . evocor 
etc. Darnach hätte er selbst mit dem warnenden Boten in Melanchthon s 
Haus gesprochen. — Schon dieser Umstand verdächtigt aber die Er- 
zählung, da man nicht recht begreift, wie der unbedeutende Basler 
Pfan-er zu einem offiziellen Colloquium nach Speier und in Melanch- 
thons Haus kommt. Vollends bedenklich wird die Sache aber dadurch, 
dass Grynäus selbst nirgends mit einer Silbe auf dieses sein Abenteuer 
zu sprechen kommt. Ich habe allerdings nicht alles, was Grynäus ge- 
schrieben hat, gelesen, aber das ist für die obige Annahme belanglos, 
weil das Gegenteil derselben unzweifelhaft schon vor mir konstatiert 
worden wäre. Das Stillschweigen zweier wesentlich beteiligter Personen 
bestimmt mich daher, die ganze Geschichte ins Reich der Fabel zu 



113 

gemachten ünionsversuchen zwischen Katholiken und Pro- 
testanten. Die protestantischen Stände rühmten in einem 
Danksehreiben an den Rat die Begabung des Vertreters von 
Basels der übrigens den Auftrag hatte^ an den Debatten nur 
mit beratender, nicht mit beschliessender Stimme teilzunehmen, 
weil Basel nicht ordentlich eingeladen worden sei und des- 
halb sich nur vertreten lasse, um die Einigkeit der eidge- 
nössischen Kirche zu bezeugen. In Basel hatte er noch einen 
erregten Auftritt mit Karlstadt , der mit Grund darauf hin- 
wies, dass Grrynäus den Doktortitel annehmen sollte, wenn er 
Theologie vortragen wolle. Es ist unentschuldbar, dass Gry- 
näus, dem Beispiele des Mykonius folgend, dem klaren Wort- 
laut des Gesetzes entgegen den Titel anzunehmen sich be- 
harrlich weigerte. Wir hören aber nicht, dass irgend welche 
Massnahmen gegen ihn ergriffen wurden.^) Er starb an der 
Fest am 1. August 1541. Seine wissenschaftlichen Leistungen 
bestehen in Ausgaben und Erkärungen griechischer Schrift- 
steUer mit einer auch für jene Zeit nicht gewöhnlichen Viel- 
seitigkeit philosophische, medizinische, geographische, astro- 
nomische und lexikographische Werke umfassend. >) Ein 
bleibendes Andenken auf philologischem Gebiete hat er sich 
aber dadurch gesichert, dass ihn ein günstiger Zufall die 
ersten fünf Bücher der fünften Dekade des Livius in einem 
Kodex des Klosters Lorsch finden liess.*) 



verweisen. Als Erklärung dafür, wie denn Buztorf dazu gekommen 
sei, die Erzählung dem Melanchthon zuzuschreiben, wird man viel- 
leicht den umstand geltend machen können, dass in dieser Geschichte 
die Ath. Raur. p. 70, die, wie eine Vergleichung der Texte zeigt, aus 
Gast geschöpft haben, den Melanchthon handelnd einführen. 

') Streuber a. a. 0. 37 meint, dass Grynäus teils aus Beschei- 
denheit, teils, weil die Bestätigung damals noch vom Bischof ausging 
und Gr. der römischen Kirche keine Autorität in Religionssachen zuge- 
stehen wollte, dies getan habe. Über die Richtigkeit des ersteren 
Motives lässt sich streiten, das zweite hingegen entbehrt nach dem, was 
oben S. 42 auseinandergesetzt ist, jeder Grundlage. 

^ Das Verzeichnis derselben in den Ath. Raur. p. 72, dazu noch 
Streuber im Anhang zu den epistoles, s. oben Anm. 47. Vgl. auch 
Bursian, Gesch. der klassisch. Philologie 1, 156 ff. 

') Der Kodex seec. V befindet sich jetzt in der Hofbibliothek zu 
Wien. — Grynäus zeigte den glücklicken Fund dem Melanchthon in 

Thommen, Universität Basel. g 



114 

An Grynäus Stelle wurde Wolfgang Wissenburg be- 
rufen. Über die Lebensverhältnisse dieses Mannes sind wir 
schlecht unterrichtet. Greboren in Basel 1496 studiert er unter 
Grlarean hauptsächlich Mathematik und wird auch als Lehrer 
für diesen G-egenstand -1520 an der Universität angestellt.^) 
Er wendet sich dann theologischen Studien zu, wird 1522 
Priester, 1524 Pfarrer am Spital und trat sehr bald als ent- 
schiedener Anhänger der von ökolampad eingeleiteten refor- 
matorischen Bewegung auf. Er war der erste, der die Messe 
deutsch zu lesen anfing.^) In der Auffassung unterschied er 
sich von ökolampad, indem er mehr zur lutherischen Ansicht 
hinneigte. Doch kam es trotz eines ziemlich ablehnenden 
Urteils, welches er über ökolampads Traktat vom Abend- 
mahl abgab, zu keinem ernsthafteren Konflikt zwischen beiden 
Männern. Einträchtigen Sinnes traten sie vielmehr 1525 
den Wiedertäufern und 1526 den Katholiken in Baden ent- 
gegen.*) Nach der Einführung der Beformation erhielt Wissen- 
burg die Pfarre Klein-Basel und nach der Wiedereröffnung 
der Universität wieder die Lehrkanzel für Mathematik, und 
als sich 1536 die philosophische Fakultät als solche konsti- 
tuierte, war er ihr erster Dekan.*) Ihr hat er auch einen 
grossen Teil seiner Bücher &) geschenkt. Währenddem setzte 
er seine theologischen Studien unentwegt fort, wurde 1540 
zum Doctor theologisß promoviert — der erste an der prote- 
stantisch gewordenen Fakultät — und zugleich in die Fa- 
kultät aufgenommen.«) Nach dem Tode Karlstadts wird er 
Pfarrer bei St. Peter, giebt jedoch nach zehnjähriger Wirk- 
samkeit das Predigeramt wegen Gedächtnisschwäche und 
Heiserkeit auf imd beschränkte sich auf seine Tätigkeit als 
akademischer Lehrer. 1554 zieht er sich auch von dieser 
zurück, wird aber, obwohl er jener Gebrechen wegen ablehnte, 

einem Widmungsschreiben vom 8. September 1527 an. Haupt, opuscula 
2, 117 ff. 

^ Vischer a. a. 0. 200. ») Herzog a. a. 0. 1, 309. 

«) Herzog a. a. 0. 1, 96. *) Vgl. S. 18 Anm. 1. 

') Item 15 ^ geben Petren Kistlen von allerlei Büchern ze bin- 
den, so in des GoUegio library kommen, welche Dr. W. von seinem 
Stipendium dahin verehrt hat. Deputatenrechnung zu 1549. 

•) Matric. fac. theol. p. 42. 



115 

1557 zam drittenmale zum Bektor gewählt. Hochbetagt starb 
er am 9. März 1575. Als Schriftsteller ist Wissenburg nach 
keiner Richtung hin bedeutend hervorgetreten i); er war mehr 
ein Mann der Tat und praktischen Wirkens. Uns wird er 
hier wichtig dadurch, dass er die Keihe derjenigen Theologen 
schliesst, welche man die Dogmatiker im engeren Sinne 
nennen könnte. Durch seine kleine Schrift über das Abend- 
mahl hat er teilgenommen an dem Ausbau der Fundamente, 
auf welchen die neue Kirche ruhte. In dieser Beziehung hat 
er keinen Nachfolger mehr in Basel gefunden. Die Periode 
der Dogmenbildung war für die baslerische Kirche abge- 
schlossen und die Lehrer, die ihr fortan angehörten, wandten 
sich ausschliesslich der Exegese und Bibelerklärung zu. 

Die von Wissenburg niedergelegte Professur übernahm 
Simon Sulzer. >) Er war der uneheliche Sohn des Propstes 
Beatus Sulzer von Interlacken (geb. 22. Sept. 1508), verlebte 
eine entsagungsvolle Jugend zuerst auf den Alpen seines Hei- 
mattales (Oberes Haslital) später als Student in Basel, Luzern 
und Bern. Hier musste er sich sogar nach dem Tode seines 
Vaters als Barbiergeselle verdingen, weil ihm die Mittel fehlten, 
um weiter zu studieren. Aus seiner bedrängten Lage befreite 
ihn der Reformator Berns, Haller, der ihm ein Staatsstipen- 
dium verschaffte. In Strassburg und Basel setzte er hierauf 
seine humanistischen und theologischen Studien fort. 1537 ^) 
wird er in Basel zum Magister promoviert, dann in Bern 

^) Zu den in den Ath. Rauric. 73 f. und bei Leu Supl. 6, 349 an- 
geführten Schriften kommt noch hinzu die Ausgabe der von ihm mit 
Vorwort versehenen Antilogia Pap«, Basel 1555, und die Ausgabe des 
Traktates: Matthäus de Cracovia de squaloribus Romanse curießf Basel 
1551, zugleich mit den canonibus de emendatione ecclesie von Petrus 
de Alliaco. Diese letztere Schrift kenne ich jedoch nur aus dem Gitat 
in der Vorrede zur Antilogia p. 1 und ausWalch Monum. med. sevi I 
prsefat. p. XXX. 

«) Athen. Rauric. p. 26 flf., 74, 332. 443 f. — Hagenbach in der 
Real-Encyklop. f. protest. Theologie, 15' 61, wo auch die ältere Litteratur 
angegeben ist. 

») Matric. facult. art. fol. 87, 1. Jan. 1537 nicht 1538 wie Ath. 
Raur. p. 26 haben. Übrigens führt ihn schon das Einladungsschreiben 
des Rektors Bär von 1532 als Professor für Dialektik (Athen. Raur. 
p. 332 für Logik) an und gleichzeitig war er Propst des unteren Kollegs. 



116 

ab Lehrer der alten Sprachen angestellt. Nach dem Tode 
Hallers soll er im Auftrage des Bates mit den Strassburger 
Theologen wegen der Wahl eines Kachfolgers unterhandeln. 
Er nimmt aber zugleich audi an den Ausgleichsverhandlungen 
lebhaften Anteil. Entsch^dend wurde seine Reise zu Luther 
(1538). Sie befestigte seine theologische Lehrmeinung, weldie 
in der Anerkennung der protestantischen Dogmen in luther* 
ischer Fassung wurzelte. In der Beharrlichkeit ^ mit der er 
darnach strebte ^ das augsburgische G-laubensbekenntnis zum 
allein herrschenden zu machen, soweit dies seine Macht und 
sein Einfluss^) erlaubten, liegt die eigentümliche Bedeutung 
Sulzers. Man kann nicht sagen, dass sein Versuch in Basel, 
wo er seit 1548 verweilte, 1553 Antistes, 1554 Professor 
des Neuen Testaments geworden war , >) aussichtslos gewesen 
wäre. Die anderen Pfarrherren hatte er bald auf seiner Seite, 
der heftige Widerstand, welchen ihm einzig und allein der 
Diakon von St. Peter, Heinrich Erzberger, leistete*), wurde 



') Es kam ihm dabei zu statten, dass ihm der Markgraf von 
Baden-D arlach Karl II. im Jahre 1556 die Oberaufsicht über die 
vier oberländischen Diöcesen Röteln, Schopf heim, Mülheim und Hoch- 
berg übertrug. Vierordt, Gesch. der Reform, in Baden 1, 423 und 
Hagenbach, theolog. Schule Basels. 15. 

") 1563 Febr. 28 promoviert er zum Dr. theol. Er hatte gewisse 
Schwierigkeiten zu überwinden, weil das Gesetz bestimmte »ut nemo 
in profesBorum theologiee coUegium nisi legitime natus cooptetur.c Er 
half sich aus der Verlegenheit mit der Erklärung: patrem suum ut 
ccBpisset divina benevolentia evangeÜi luce coUustrari confessum, coeli- 
batum ab adversario Christi mandatum, et testatum se Margaretham 
Bärthli ex qua natos aliquot sustulisset oxoris loco habere proximioque 
tempore quoque coniugium se cum illa eontraxisse declaraturum, quod 
suum propositum, nisi morte preventus e vivis excessisset, executus 
fuisset. Matric. fac. theol. fol. 46. Laut Regenzbeschluss vom 18. Febr. 
1578 wurde ihm seines Alters und seiner Verdienste wegen, obwohl er 
schon ein Eanonikat bei St. Peter inne hatte, doch auf sein Ansuchen 
die Professur für hebräische Sprache auch noch übertragen, an Stelle 
des verstorbenen Lepusculus, für den er vikariert hatte. Lib. concl. 
fol. 58, darnach zu korrig. Ath. Raur. p. 443, Nr. 6. 

*) Sohn des Severin Erzberger (s. Beil. X, Nr. 19), welcher Pro- 
fessor der griechischen Sprache am Pädegogium war. — Heinrich £. ist 
geboren 1547 Februar 5 in Basel, gestorben ebenda 1576 November 21. 
— Vgl. Ath. Raur. p. 281 ff. 



117 

nicht ohne Gewaltsamk^t unterdrückt, in der Bürgerschaft 
und im Bäte scheint er sich eines ansehnlichen Anhangs er^ 
freut zu haben; denn noch 1697 konnte Amandas Polanus 
schreiben, dass 9, einige Batsherren und Kirchendiener von dem 
Snlzerischen Giftstoff noch nicht ganz frei seien^.^) Unzweifel- 
haft bedeutete es schon einen Erfolg fiir diese lutherisierende 
Partei, dass es ihr gelang, die Annahme der helvetischen 
Eonfession zu verhindern (1566).') Sie tat das geschickter 
Weise, indem sie vorgab, dass ihr alles an der Erhaltung der 
Basler Konfession gelegen sei. Schliesslich scheiterten aber 
Salzers Bemühungen an der Überzeugungstreue eines Mannas, 
der, indem er mutvoll fiir die bekämpfte Konfession in die 
Schranken trat, die unterdrückte Tradition wieder weckte 
und dadurch rasch die Anhänger der alten Ordnung, die immer 
in der Mehrzahl sind, um sich scharte. Dieser Mann war 
Johann Jakob Grynäus. Als Sulzer 1578 dem Bürgermeister 
Brun sein Glaubensbekenntnis überreichte '), stand er auf dem 
Höhepunkte seiner Laufbahn. 1575 war Grynäus als Pro- 
fessor für Altes Testament an die Hochschule berufen worden. 
Als Sulzer am 24. Juni 1585 ^ starb, musste er die Augen 
mit dem niederdrückenden Gefühl sohliessen, seinen eigent* 
liehen Lebenszweck nicht erreicht zu haben. 

Sein triumphierender Gegner J. J. Grynäus *) war ge- 

') Quidam ex Senatoribus et ministris in qaibas fermentum 
Sulzerianum adhuc hseret. Cod. Bas. G* I 28, fol. 7. 
») Ochs 6, 257. 

*) Hagenbach, Basier Konfeasion. 119 ff. 
*) Chronik Peter Ryffs in den Basler Chroniken 1, 188. 
') Stammtafel der Familie Grynäus: 

Thomas Grüner und Anna? 



/^ 



Jakob Johann Simon Grynftus 

1493—1641 



Thomas Gr. 
Adelheid Steuber 

I 



I 

Samuel Gr. 



/^ 



Simon Joh. Jak. Theophil 
1540-1617. 
Über Joh. Jak. Grynäas vg^l. J. J. Grynaei vita et mors ex varii s 



118 

boren am 1. Oktober 1540 in Bern. Seine Eltern waren 
Thomas Grynäus, Prediger daselbst, und Adelheid Steuber aus 
Zürich. Nach ihrer Übersiedelung nach Basel (1546) besuchte 
er die Schule auf Burg und trat 1551 zugleich mit seinem 
Bruder Simon, seinem Vetter Samuel und Felix Platter in 
die Artistenfakultät ein-O 1558 beginnt er seine theologischen 
Studien unter Borrhaus und Sulzer. Seine Biographen wissen 
es nicht laut genug zu beklagen, dass er durch die von diesen 
beiden Männern empfangene Anleitung, „welche die Lehre 
vom heiligen Abendmahl mit mehr Sicherheit und Beifall als 
mit Wahrheitsliebe (sinceritate) vortrugen, in ein Labyrinth 
von Irrtümern geraten sei, aus welchem er sich erst zehn 
Jahre später herausgefunden habe.^ Dieser Satz ist ein deut- 
licher Beflex der Stimmung, welche die beiden protestantischen 
Parteien seit Ende des 16. Jahrhunderts beherrschte und die 
nach den erfolglosen ünionsbestrebungen feindseliger war 
als jemals zuvor. Neunzehnjährig wurde Jakob Grrynäus Dia- 
kon in Bötein, wo sein Vater schon drei Jahre vorher als 
Pfarrer vom Markgrafen von Baden war angestellt worden. 
Bei einem im Jahre 1561 stattfindenden Beligionsgespräch 
im Schlosse Bötein gewann der junge Grrynäus die Zuneigung 
des Fürsten in solchem Masse, dass er ihm ein Stipendium 
von 1(K) fl. zur Fortsetzung seiner Studien anbot, von welchem 
dieser jedoch aus unbekannten Gründen keinen Grebrauch 
machte. Zu seiner weiteren Ausbildung begab er sich dann 
nach Tübingen. 20. Januar 1563 kam er, von seinem Vater 
und seinem ehemaligen Lehrer Sulzer an Jakob Heerbrand 
und Jakob Andrea sorglich empfohlen, in dieser Hauptburg 
des Luthertums an. Er wurde ein eifriger Schüler von Heer- 
brand und Schnepf, welchen er unstreitig viel Anregung ver- 
dankte und die er auch später, nachdem er schon lange von 
der von ihnen vertretenen Bichtung sich abgewandt hatte, 



eins scriptis collecta et edita a duobus nepotibus Job. Jacobo et Hieronymo 
a Brunn, Dr. Med. & LL.G. Basilee 1618. — Atb. Raur. p. 27 (mit den 
biographischen Angaben) und p. 75. — W. Th. Streubers Artikel in 
der Real-Encyklop. f. protest. Theologie 5', 454 1. — Hagenbach^ 
theol. Schule Basels. 16 ff. 

*) Felix Platters Selbstbiographie, herg. von Boos S. 170. 



119 

als Lehrer rahmte, i) Ausserdem hörte er noch Ethik bei 
Heiland und Physik bei Gr. Liebler. Am 31. Oktober 1564 
wurde er zum Doktor promoviert. In demselben Jahre verlor 
er seinen Yater durch die Pest, welche damals die Bevölker- 
ung von Basel besonders schwer heimsuchte. Er wartete da- 
her in Tübingen, bis die Seuche nachgelassen, und trat dann 
die durch den Hinschied seines Vaters erledigte und ihm 
vom Markgrafen Karl übertragene Pfarrei Bötein an. 1569 
vermählte er sich mit Lavinia Oatalani, der Tochter eines 
Bürgers von Bologna, welche Pflegekind des Erastus in Heidel- 
berg war und deren treffliche Eigenschaften sein Bruder Simon 
ihm gerühmt hatte.*) Er lebte mit dieser Frau in vierzig- 
jähriger glücklicher Ehe, welche aber durch den Verlust aller 
Kinder bis auf zwei Töchter, ') Maria und Anna Polybia, ge- 
trübt wurde. — Für uns ist seine Amtsperiode in Röteln da- 
durch wichtig, dass sich während derselben der grosse üm- 
wandlungsprozess in seinen dogmatischen Anschauungen voll- 
zieht^ der seinen endlichen Abfall vom Luthertum herbeiführt 
— ein schönes Beispiel ehrlichen Forschungseifers. Seine 
Zweifel galten der Lehre von der übiquität Christi. Er selbst 

^) Exomologesis von 1590 p. 274 sagt er: Heerbrandum . . magni 
faciebam, qaod is Melanchthonis . . . vestigiis insistens assidue et 
dialeetice doceret et Mosis . . libros fideliter iiobis explicaret nee in- 
sectaretur ex prescripto verbi dei reformatarum ecclesiarum doctores et 
pastores. Snepfium diligebam propter acumen iudicii, üoridum dicendi 
genus et qaod Augustini pias quasdam cogitationes diseentibas praeter 
alia ineulcaret essetque alienus a fanatica bomolochia et a studio car- 
pendi conservos. Von dieser Gelassenheit ist viel auf Grynäus über- 
gegangen. 

*) J. J. Gryn., vita et mors p. 18, hört von seinem Bruder de 
pietate et industria Laviniee a Ganonicis Bononiensis civis Gatalani et 
Lucreti» Florentin« filiee quam D. Erastus per octennium alnerat. Wenn 
G. Frank, Gesch. d. protest. Theologie 1, 805 sagt, dass »Sulzer, so 
notieren die Lutheraner, dem Gryn&us seine hOckerichte Tochter ver- 
lobte», so beruht das auf einer Verwechslung mit dem V erwandtschafts- 
yerhältnis zwischen Grynäus und Polanus. Denn dieser heiratete eine 
der beiden Töchter des Grynäus, die allerdings als ausgewachsen 
(gibberosam) bezeichnet wird. Vgl. Apinus Epistolee LXVI J. J. Gryn. 
ad Christ. A. Julium Norimberg 1720, p. 165. 

') Irrig exceptam unam in Ath. Raur. 90. Vgl. dagegen eben« 
dort 37 und 158. 



120 

bekennt, dass ihm Gott die Augen geöffiiet habe, da er in 
erster Linie die heilige Schrift, dann die Aufzeichnungen 
einiger älterer und neuerer Schriftsteller gelesen und mit ge* 
lehrten und wahrheitsliebenden Männern sich besprochen 
habe. ^) 1573 lenkt er offenbar schon ein, da er Sulzem zu 
bewegen weiss, den Ton einer Streitschrift gegen die Befor- 
mierten, die er ihm zur Durchsicht eingesandt hatte, zu 
mildern. ') — Es lassen sich leider die einzelnen Stadien dieses 
Gesinnungswechsels nicht weiter verfolgen — genug an dem, 
dass der Bruch mit den bisher von ihm adoptierten Anschau- 
ungen vollzogen war, als er 1575 s) den Buf an die Basler 
Hochschule erhielt. 1577 weigert er sich, die Konkordien-f 
formel zu unterzeichnen und es wird auf seinen Einfluss 
zurückgeführt, dass der Bat ein allgemeines Verbot in 
gleicher Bichtung ausgehen liess, und 1578 erklärt er öffent- 
lich auf der Synode in Liestal, er habe sich mit seiner 
früheren Auffassung vom Abendmahl geirrt. 

Grynäus ganzes Streben war überhaupt jetzt darauf ge- 
richtet, die Spuren von Sulzers lutheranisierender Tätigkeit 
zu verwischen und den reformierten Glauben in aller Beinheit 
wieder herzustellen. Das Verbot, die Konkordienformel zu 
nnterzeichnen, wird besonders den Stipendiaten gegenüber 
streng aufrecht erhalten. In ihrem Bevers erscheint die Be- 
stimmung, dass sie versprechen müssen, sich niemals mit 
den sächsischen Theologen etwas zu schaffen zu machen. 
Grynäus gab femer die Basler Eonfession von 1534, die sein 



*) Exomologesis von 1590, p. 278. Benignus Dens oculos menfeis 
mihi aperuisti legenti maiore cum atteatione Biblica imprimis scripta 
deinde et veterum et neotericorum quorundam hjpomnemata et con- 
ferenti cum viris doctis veritatem inquirentibus. Unter diesen kann sich 
«ehr wohl sein Schwiegervater Erastus befunden haben, den Hot tinger 
^helvet Kirch.-Gesch. 3, 908) ausschliesslich die Gesinnungsänderung 
des Qrynäus bewirken lässt; wie andererseits die Vita p. 19 dieselbe 
lediglich der Wirkung der Bibellektiire beimisst. Vgl. Yierordt 2, 15. 

') Indicium tuum magni facio et proinde qu» requirebas mitigavi 
in scripto, ut vides. Zwinglii solius semel facio mentionem in re om? 
nibus nota, sectse nomen taceo, schreibt ihm Sulzer am 22. Oktober 157B 
<(Cod. Basil. G. I 33, foL 8). 

»j 23. Okt. Matr. fac. Theol. p. 45. 



121 

Vorgänger langsam hatte beseitigen wollen, neu und mit 
allen Glossen heraus. ^) Gemeinsam mit seinem Kollegen 
Folanas verteidigte er ihren Glauben gegen die Angriffe des 
Superintendenten von Röteln, Weininger, der sonderbarer 
Weise eine Trauungsrede, die er bei der Hochzeit eines 
Badensers mit einer Baslerin in Weil hielt, mit polemischen 
Auslassungen gegen die reformierte Kirche würzte. ^) — Aus 
dieser Stimmung heraus lässt es sich auch erklären, weshalb 
Grynäus anlässlich der 1592 geplanten und 1597 auch durch- 
geführten Bestaurierung des Münsters mit einem bei ihm 
nicht gewöhnlichen Ungestüm darauf drang, dass nicht bloss 
die neu angebrachten Malereien, die er anstössig fand, sondern 
auch die alten Statuen des Martin und Georg abgetan 
würden. <) Er musste sich eine ziemliche Zurechtweisung 
seitens des Hates gefallen lassen und drang mit seinem Be« 
gehren nicht durch. Doch erreichte er soviel, dass durch 
einige nicht näher bezeichnete Veränderungen der Charakter 
der beiden Figuren verwischt und der heilige Martin in einen 
unbekannten König verwandelt wurde — eine halbe Mass- 
regely über die Folanus *) weidlich spottete. Von Seite der 

^) Hagenbach, Gesch. d. Basler Konfession, S. 142 ff. 

^ Diese Predigt Hess Weininger drucken und schickte Exemplare 
derselben nach Basel. Darauf antworteten Grynäus und Polanus mit 
der Schrift: Christliche und trewhertzige Warnung der Pfarherren und 
Theologen zu Basel an die Gemeine Gottes daselbst . . von einer Schmach- 
predigt, so zu Weil 1598 gehalten ist worden, Basel 1599, und diesen 
wieder Weininger mit: Gründlicher Bericht der 14 Columnien, welche 
Dr. J. G. und A. P. M. Weiningem ungebürlich angedichtet. Da dann 
sonderlieh drey Articul erklärt werden : 1) Von der ewigen Wahl Gottes. 
2) Von unseres Herrn Jesu Christi Herrlichkeit. 3) Vom Abendmal 
Tübingen. Die Schrift ist dem Fürsten G. Friedrich von Baden zuge- 
eignet. (Vaterl. Bibl. 42,1.) Vgl. auch R. Linder, der Weininger'sche 
Handel i. d. J. 1598—1600 in d. Ztschr. f. histor. Theologie 39, 404 
bis 432, wo die Trauungsrede grösstenteils abgedruckt ist. 

^ Vgl. R. Wackernagel in den Beitr. z. Gesch. des Basler 
Münsters I. — Die Eingabe des Grynäus ist da abgedruckt, S. 11 — 16, 
vgl. auch S. 31. 

*) Polanus schreibt an den Fürsten Johann von Radziwill am 
7. September 1597: monuitque (Grynseus) destruenda potius idola esse 
quam renovanda et ornanda, quam falsi dii sint quos Papani coluerint 
atque etiamnum urbem transeuntes venerentur. Ut destruerentur ob- 



122 

Lutheraner wurde der Konfessionswechsel dem Grynäas natür- 
lich sehr verübelt und er war der Gegenstand mancher ge> 
hässiger Angriffe^ die er geduldig hinnahm. Diese Wider- 
sacher sind nicht bloss ausserhalb^ sondern auch innerhalb 
Basels Mauern zu suchen ; zeitweise scheinen sie auch im 
Bäte die Oberhand gehabt zu haben. 

Unter solchen Umständen kam Grynäus die vom Pfalz- 
grafen bei Bhein Johann Casimir ausgehende Berufung an die 
Heidelderger Universität sehr gelegen (1584) ^). Bei dieser 
Berufung handelte es sich vor allem um seine Mitwirkung 
bei der Wiedereinführung des reformierten Glaubensbekennt- 
nisses. Der Fürst stiess da auf grosse Schwierigkeiten. 
Kein Wunder! Binnen dreissig Jahren war dies die vierte 
Glaubensänderungy welche den Pfälzern von oben herab 
dekretiert wurde. Der Kurfürst, der nichts unterlassen wollte, 
um die öffentliche Meinung zu gewinnen, hatte eine Dispu- 
tation angeordnet, *) bei welcher Grynäus als Verteidiger der 
zwinglianischen Auffassung vom Abendmahl auftrat. Die 
Antipathien gegen die Reformierten entluden sich bei dieser 
Gelegenheit in heftigster Weise. ') Als das Schiedsgericht 
nach achttägiger Bedeschlacht Grynäus als Sieger ausrief, 
brachen die Studenten in ein lautes Gelächter aus. An dieser 
spontanen Gesinnungsäusserung nicht' genug, liessen sie auch 
noch eine schrifkliche Erklärung gegen Grynäus ausgehen, die 
sehr charakteristisch ist. *) Seine Ansicht über die Eucharistie, 
heisst es da, habe ihr Missfallen von Anfang an erregt und 
sie hätten demselben durch Kopfschütteln und Stampfen mit 
den Füssen schon während der Disputation Ausdruck ver- 



tinere non potuit, mutatum est dumtaxat eorum Schema et ex Martino 
episcopo rex nescio qualis factas. ineptias! — Cod.Basil. G* I 28, fol. 7. 

^) Durch Schreiben vom 26. Febr. 1584 zeigt der Rat von Basel 
dem Pfalzgrafen an, dass er den erbetenen (Jrlaub dem Grynäus bewilligt 
habe. Missiven ßd. 60. 

^ Sie fand am 4, 6.— 11. und 13. April statt. 

') Grynäus selbst schreibt an J. Camararius: Non vidi per onmem 
meai^ vitam usque adeo bhtex^yovs et intractabiles, addam etiam indocto» 
theologos. Bezold, Briefwechsel d. Kurf. Joh. Casimir 2, 204, Kr. 271. 

*) Abgedruckt in Winkelmann, Urkundenbuch der üniv. Heidel- 
berg 1, 819 Hr. 210. 



123 

liehen. Sie fänden sich jedoch yeranlasst, ihre Kritik anch 
schriftlich dahin abzugeben, dass Grynäus nicht die Bolle 
eines Disputators, sondern die eines Yerlenmders, nicht die 
eines Theologen, sondern eines Sophisten gespielt, nicht sach- 
lich geantwortet habe und mit seiner stammelnden Beredsam- 
keit nur Schwachköpfe für seine Ansicht habe gewinnen 
können. Weit entfernt davon, sie von ihrem heiligen Grlauben 
durch seine unschmackhaften Phrasen abwendig gemacht zu 
haben, habe er sie vielmehr in der Behauptung der Wahrheit ge- 
festigt. Sie schlössen mit dem Ausdrucke des Bedauerns, dass 
ungewöhnliche Talente und Kenntnisse sich in den Dienst 
einer schlechten Sache gestellt hätten. — Ein Exemplar 
dieses zierlichen Schriftstücks wurde ihm zugeschickt; er be- 
gnügte sich, darunter zu schreiben : „uss diesem stjlo erkennt 
man den Autoren, wie den Vogel uss den Fädern. ^ Übrigens 
hat er direkt in die die Pfalz bewegenden kirchenpolitischen 
Angelegenheiten nicht mehr eingegriffen. — Einen Angriff des 
Jacob Andrea, *) der dabei an die vorhin erwähnte Disputation 
anknüpfte, wies er in einer Apologie *) zurück. Bezeichnend 
für ihn ist, dass er auf dem weitläufigen Titel auch anführt, 
„die schwerwiegenden Gründe, wegen welcher weder er noch 
andere ehrenwerte Männer dem J. Andrea auf seine unge- 
heuerlichen Beschuldigungen künftighin mehr antworten 
werden^ und dass er sich bei dem Leser entschuldigt fär den 
Fall, dass dieser die Erwiderung zu scharf finde; er möge 
aber bedenken, „dass anch eine Ameise Galle besitze.^ 

Durch eigene Verfügung des Pfalzgrafen war ihm die 
erste Professur in Theologie übertragen worden ; ») er begann 
mit Vorlesungen über Neues Testament. Ein glücklicher Griff 
von ihm war es auch, Vorlesungen über Geschichte anzu- 
kündigen. Mit historischen Studien hatte er sich schon als 



') Die Regenz der Basler Hochschule hatte vergeblich den aka- 
demischen Senat in Tübingen ersucht, ne liber ille dentatus, quem An- 
drea in Gryneeum moliri fama ferebat, vulgaretur. Besehluss vom 
26. Juni 1584. Lib. concl. fol. 70. 

*) Die Apologia brevis J. J. Gryncei etc. befindet sich in dem 
Sammelband Disputationes Theologicce pars II, 54 if. 

») Winkelmann a. a. 0. 2, 150 Nr. 1280. 



124 

Pfarrer in Köteln abgegeben, wie sich aus der von ihm 1569 
yeranstalteten Ausgabe der Chronik des Klosters Hersfeld 
von Lambert ei^ebt. ^) Die Ankündigung begegnete jetzt in 
Heidelberg einer lebhaften Teilnahme nicht bloss unter den 
Studenten, sondern auch in bürgerlichen Kreisen und selbst 
bei Hofe, so dass der kurfürstliche Administrator der Begenz 
befahl, Grynäus einen eigenen geräumigen Hörsaal zur Ver- 
fügung zu stellen. >) Er hat dieses historische Kolleg in 
Heidelberg eingeführt und es fand solchen Anklang^ dass 
einige Jahre später die Studenten mit Berufung auf das von 
Grynäus in so „glücklicher und förderlicher Weise^ gegebene 
Beispiel die Wiederherstellung der seit seinem Abgang unbe* 
setzt gebliebenen Professur für Geschichte erlangten. >) 

Zugleich hatte sich Grynäus des grössten Wohlwollens 
seitens des Kurfürsten zu Erfreuen. Er wurde neben andern 
Männern mit der Erziehung seines Mündels, des späteren 
Kurfürsten Friedrich IV. betraut, dem er Vorträge über Ge- 
schichte hielt und in der Treue zum reformierten Glauben 
festigen sollte. *) Der Kurfürst hatte ihm femer ein kleines 
Haus mit Garten eingeräumt*) und wünschte nichts mehr, 
als Grynäus dauernd an Heidelberg zu fesseln und Grynäus, 
dem es erklärlicher Weise in Heidelberg wohl war, liess sich 
gerne halten. Der Fürst weiss, schreibt er, dass ich Basel 
zu nichts verpflichtet bin. ') In Basel, wo sein Abgang merk- 
lich empfunden wurde, ^) wusste man wohl, warum Grynäus 
der Stadt nicht freundlich gesinnt war. Es erwachte nun die 
Befürchtui^, er könnte der Hochschule dauernd entfremdet 



^) Brief des Grynäus an Henric Petri vom 28. Jan. 1569. (Cod. 
Basil. I, 20 b.) Seine Ausgabe des Lambert war schon die fünfte. 

") Winkelmann a. a. 0. 2, 151 Nr. 1288. 

•) Ebendort 1, 324 Nr. 215. 

*) Hagen, Briefe von Heidelberger Professoren und Studenten vor 
300 Jahren S. 37, Nr. 15. 

') Vgl. Epistolee J. J. Gr. edid. Apinus 99 f. 

') Ebend. p. 107 quam sciant me non obligatum urbi. 

'') So schreibt Heinr. Justus an Ludwig Iselin nach Bourges 26. Hai 
1584. Quantum enim huins viri discessus Aeademi» et ecclesi» nostrse 
allaturus esset, non prolixa eget explicatione. Cod. Bas. G. L 12, foL 40. 
VgL Apinus 1. c. 107 und 118. 



125 

werden und sein ferneres Verhalten liess diese Befürchtungen 
Yollanf gerechtfertigt erscheinen. Im Mai 1584 hatte anf 
Ansndbien des Kurfürsten der Bat, wenn auch widerwillig, in 
eine Verlängerung des Urlaubs auf ein weiteres halbes Jahr 
gewilligty ,,doch mit der Bescheidenheit^ dass, sobald die 
selbige Zeit vorüber, (Grynäus) sich unfehlbar wiederum all- 
hier stelle. ^) Allein der Termin verstrich und G-rynäus kam 
nicht, sondern bloss zwei Briefe, welchen er, wie um einen 
Zomausbruch zu verhüten, auch ein Exemplar des von ihm 
mit so glänzendem Erfolg abgehaltenen und in Druck ge- 
legten Kollegiums beilegte. Da schrieb ihm der Bürger* 
meister Bonaventura von Brunn ärgerlich: „obwohl wir gerne 
gehört, dass ein solches Werk durch euch ausgerichtet worden, 
haben wir doch mit sonderem Bedauern vernommen, dass ihr 
euch bei S. f. Gnaden wider euer gegebene Bewilligung 
länger zu halten eingelassen.^ >) Gleichwohl musste der Bat 
es durchgehen lassen, dass Grynäus noch in Heidelberg blieb. 
— Inzwischen geriet aber die theologische Fakultät in Basel 
durch den Abgang vieler Studenten, welche Grynäus nach- 
zogen, die Erkrankung von Grynäus Kollegen Coccius und 
Sulzers Tod (22. Juni) in die übelste Verfassung. Aber eben 
Sulzers Tod eröffnete die willkommene Möglichkeit, Grynäus 
die Rückkehr nac^ Basel zu erleichtern. Der Bat gab ihm 
zu verstehen, man werde ihn zum Antistes ernennen, wenn 
er sich entschliessen würde, seine Stellung aufzugeben. Jedoch 
selbst dieses ehrenvolle Anerbieten machte auf Grynäus nicht 
den erwarteten Eindruck. Er antwortete ausweichend, *) ja. 



MiBsiven 60. Brief vom 30. Hai 1584. (St. A.) 

*) Ebend. Brief vom 5. Oktbr. 1584. 

') Brief vom 29. Juli 1585 an die Deputaten als Antwort auf ein 
Schreiben vom 13. Jnli. (Cod. Basil. 3 I 26 lol. 83.) Hier heisst es 
u. a.: »Wiewohl ich aber darfür halt, das ich zu spat Euer Ehrenvest 
berichte — dieweil ich glaub, das nunmer iemandts von euern Kirchen- 
dienern KU Seelsorger im Münster geordnet sey — das ich von meinet- 
wegen nichts beger oder hoffe, dan ich nicht gern mich zu schwer be- 
lade,« und fol. 83^ kommt er nochmals darauf zurück: »So vil aber 
meinen IMenfit und sonderlich das Predigamt belangen thut, hab ich 
mich in meiner Antwort an einen Ehrsamen Rhat resolviert, als nemlich, 
das ich für meine Person keins Diensts in den Kirchen begere.4^ Doch 



126 

er war unaufrichtig genug, sich dem Kurfürsten schriftlich zu 
verpflichten, gegen eine entsprechende Erhöhung seines Ge- 
haltes in Heidelberg zu bleiben. ^) Das geschah am 25. August 
und noch im November schreibt Heinrich Justus an Ludwig 
Iselin ganz entrüstet von den Winkelzügen, durch welche 
Grynäus seine Bückkehr nach Basel hinauszuschieben suche. >) 
Endlich scheint aber die am 14. Dezember erfolgte Wahl ^) 
zum Antistes auch bei Grjmäus alle anderen Bücksichten 
überwogen und den Entschluss in ihm gereift zu .haben, seine 
glänzende Stelle in Heidelberg aufzugeben. Selbst die Aus- 
flucht, welche der Pfalzgraf noch anwendete, indem er Grynäus 
zuerst bloss zur Abhaltung einer Frobepredigt entliess, damit 
man sähe, ob des neuen Antistes Stimme in dem neuen Hause 
auch vernehmlich sei, und indem er die Besorgnis äusserte, 
dass der neue Beruf ihm „wegen Schwäche und Blödigkeit 
der Person^ zu schwer ankomme, *) verfing nicht mehr. Der 
Bat schrieb dem Pfalzgrafen, „dass Dr. Jacob in Beisein einer 
grossen Menge Volkes mit genugsam heiterer und klarer 
Stimme und mit aller zuhörender Personen Wohlgefallen ge- 
predigt habe^, '^) er möge ihm also endgültig seine Entlassung 
geben. Am 14. März 1Ö86 verliess Grynäus endlich Heidel- 
berg — schweren Herzens. Gerne hätte ich meine Tage dort 
beschlossen, sagte er selbst später, ^) doch musste ihm der 
überaus ehrenvolle Empfang, der ihm bereitet wurde, sein 
Los bald in freundlicherem Lichte erscheinen lassen. „Du 
würdest kaum glauben^, schreibt er einem Freunde, „welchen 
Umschwung der Gesinnung ich hier wahrnehme. Der Bat 



stelle er die Sache anheim »Gott dem Herrn und £• £. Rhat den Com- 
munien und andern die dazu reden sollenc foL. 84. 

<) Winkel mann a. a. 0. 2, 153 Nr. 1304. Die Zulage sollte be- 
tragen 50 ü,. ein Fuder Wein und zehn Malter Korn. 

«) Cod. Basil. G. I 12, fol. 43. 

^ Basler Chroniken 1, 188. 

*) Missiven 63. Undatiertes Concept Es gehört aber in den 
Zeitraum zwischen 23. Jan. (Datum der Probepredigt, Basl. Chroniken 

1, 189) und 26. März 1586, Datum der Abmeldung des Grynaus durch 
Johann Kasimir bei der Universität in Heidelberg. Winkelmann &. a. 0. 

2, 155 Nr, 1314. 

^) Missiven 63 ebendort. ^ Apinus L c 111. 



127 

verkehrt mit mir in liebenswürdigster und zuvorkommendster 
Weise. Selbst diejenigen, die mir feindlich gesinnt waren, 
vertrauen ihr Seelenheil jetzt mir gerne an.'^ ^) 

Das gute Einvernehmen zwischen dem Eirchenvorstand 
und seiner G-emeinde ist denn auch durch nichts mehr getrübt 
worden. G-rynäus hat späterhin Basel nur zweimal — von 
einem flüchtigen Besuche Heidelbergs (1602) abgesehen — 
verlassen. Im April 1587 beteiligte er sich an dem Beligions- 
gespräch in Bern, auf welchem die Lehre des Pfarrers Samuel 
Huber von Burgdorf, der an dem grausamen Dogma der calvini- 
schen Prädestination Anstoss nahm und demselben den Satz 
von Grottes allerbarmender Gerechtigkeit entgegenstellte, indem 
er erklärte, „Gott habe von Ewigkeit her alle Menschen 
erwählt und verordnet zu Leben und Seligkeit^ von dem 
Zürcher Stuki, Grynäus, dem Berner Musculus und besonders 
von Beza bekämpft und verworfen wurde. ') — Im Juni des« 
selben Jahres ging er als Abgesandter des Bats nach Mül- 
hausen. Hier waren Unruhen ausgebrochen, die ihren Grund 
in der Aufkündigung des Bündnisses der Stadt mit den Eid- 
genossen seitens der katholischen Kantone hatten. ') Man 
bezichtigte die Stadthäupter des Verrats, kerkerte den Bürger* 
meister ein; die Bürgerschaft spaltete sich in zwei Parteien, 
von denen die eine deutlich den Anschluss an Österreich betrieb, 
die andere die Verbindung mit den Eidgenossen aufrecht er- 
halten wollte. Mehrfache Gesandtschaften, die sowohl von 
der Tagsatzung als auch von der österreichischen Begierung 
zur Vermittlung entsendet wurden, blieben erfolglos, eine 
vollständige Anarchie riss ein. Da beschlossen die protestan- 
tischen Kantone Bern, Basel, Zürich und SchaShausen, um 
dem Vorort sich und in ihm die protestantische Beligion zu 
erhalten, die bewaffnete Einmischung. Am 10. Juni 1587 
wurde Mülhausen von ihren vereinigten Kontingenten nach 



») Apinus 1. c. 118 und 124. 

") Vgl. Frank, Gesch. d. protest. Theol. 1,272. 

•) Vgl. Kraus in den Beitr. z. vaterl. Gesch. Basels, herg. von 
der histor. Ges. 1, 246 ff. speoiell 295. — Der Stadt Mülhansen Gesch. 
von Jakob Heinrich Petri, herg. v. Graf 1888, S. 390—454. — Metzger 
A., La r^pablique de Mulhonse. B&le 1884, S. 36 ff. 



128 

schwerem Kampf erstärmt, die Empörer zur Buhe gebracht^ 
das alte Regiment wiederhergestellt. Grynäiis aber sachte „in 
einer schönen Vermahnnng^ des Alten zu vergessen, aas dem 
andern Kapitel Pauli an die Philipper^ die aufgeregten Ge- 
müter zu beruhigen. 

Viel stärker wurde Basel und sein Antistes berührt 
durch die ziemlich gleichzeitigen g^enreformatorischen Be- 
strebungen des Bischofs Christoph Blarer. Als dieser tat- 
kräftige KirchenfÜrst; dessen Absichten durch die damals be- 
sonders energischen Lebensäusserungen des Katholicismus 
wesentlich gefordert wurden, begann einige Gemeinden im 
Birs- und Leimental, welche im Jahre 1529 zui^ protestanti- 
schen Kirche übergetreten waren, zur Annahme des katho- 
lischen Kultus zu zwingen, da begegnete er einem lebhaften 
Widerstände, der von Basel aus, mit welchem diese Gemeinden 
verburgrechtet waren, genährt wurde. Wie überall, so war 
auch hier die Frage, welche von den beiden Konfessionen die 
herrschende sein sollte, keine Hechts-, sondern lediglich eine 
Machtfrage. Sache der Politik blieb es, ihre gewöhnliche 
Aufgabe zu erfüllen, d. h. ein fehlendes Becht zu substi- 
tuieren. Dieses fand der Bischof in seinen Hoheitsrechten, 
Basel in dem mit den Gemeinden abgeschlossenen Burgrecht. 
Allein die Stadt fand sich in ihrem Vorgehen dadurch be- 
hindert, dass der Bischof die Zahlung derjenigen Pfandsummen 
anbot, durch deren Ablösung er in den ungeteilten Besitz des 
ganzen seiner Zeit den Bischöfen gehörigen Territoriums und 
längst verjährter Herrschaftsrechte über die Büi^erschaft selbst 
gelangt wäre. Die Lage war kritisch; die Eventualität eines 
Krieges wurde von ^ den Basel befreundeten Kantonen noch 
stärker empfunden als in Bae(el selbst. Aber die politische 
Ermattung, in welche die protestantischen Parteien damals 
verfallen waren, widerriet auch in diesem Falle jeden enei^chen 
Schritt. Bischof und Stadt kompromittierten auf ein aus den 
katholischen und protestantischen Kantonen zu gleichen Teilen 
besetztes Schiedsgericht, durch welches vor allem die Pfand- 
schaftsangelegenheiten geregelt wurden. In demselben Badener 
Vertrag vom 11. April 1585 wurde unter Aufhebung des 
Burgrechts den erwähnten Gemeinden Glaubensfreiheit gewähr- 



129 

leistet. Allein in einer Zeit^ die das Princip der Doldmig 
nur vereinzelt hatte aussprechen hören, war der geschaffene 
Zastand in Praxi unhaltbar. Ohne sich um den fiadener 
Vertrag weiter zu bekümmern, zwang Bischof Blarer die Ge- 
meinden Therwyl und Ettingen den protestantischen Kultus 
abzutun. ^) Eben damals kehrte Grynäus von Heidelberg 
zurück. Durch ihren Pfarrer wandten sich die Gemeinden 
hilfeflehend an ihn. Allein die Zeiten, da die Prediger auch 
Politiker waren, waren vorüber. Grynäus gab gute Worte, 
mahnte zur Ausdauer und treuem Zusammenhalten und ver- 
tröstete auf die Unterstützung des Bates. Bas an diesen ge- 
richtete Schreiben ist nüchtern und trocken *) Die Unter- 
werfung der bedrohten Gemeinden unter die römische Kirche 
hat denn auch nicht mehr lange auf sich warten lassen. 

Glücklicher war (Srynäus in seinen Bemühungen um die 
Verbesserung der Baslerischen Mittelschulen. Er war ein 
eifriges Mitglied jener Kommission, welche im Auftrage des 
Bates mit der Reorganisation der Schule auf Burg sich befasste, 
die in der Erweiterung derselben zu einem sechsklassigen 
Gymnasium mit Einverleibung des Pädagogiums gipfelte. ') 
Ihm wird auch die Einführung von Fleissprämien in den nie- 
deren Schulen zugeschrieben. Am 10. März 1593 hat er zum 
erstenmale Geld und zwar aus seinem Eigenen unter die Kna- 
ben bei der Schlussprüfang ausgeteilt und das hat dann die 
Obrigkeit zu einem feststehenden Brauch erhoben. 

Grynäus starb am 30. August 1617 nach kurzer Krank- 
heit. Die ganze Bürgerschaft trauerte über seinen Hiuscheid, 
und er wurde mit den grössten Ehren, wie der Stadthäupter 
einer, beerdig^. — Grynäus war einer der berühmtesten 
Männer, die Basel jemals gehabt hat, bemerkt der Chronist. *) 



') Die Verhältnisse sind an der Hand der Urkunden eingehend 
dargestellt worden von Antistes J. Burkhardt: Die Gegenreformation 
in den ehemaligen Vogteien Zwingen etc. Basel 1855. 

*) Burckhardt a. a. 0. 133 und 155, Brief des Grynäus vom 
17. Juni 1588 und 25. Juli 1595. 

') Fechter, Gesch. des Schulwesens in Basel 1, 85 und 98. 

*) Brückner in d. Fortsetzung von Wurstisens Chronik. S.Auf- 
lage 586. 

Thommen, Universität Basel. 9 



130 

Dem entsprioht es, dass wir ihn z, B. auch mit dem Astronomen 
Tycho Brahe im Briefwechsel stehen sehen. ^) Die Universi- 
tät verlor in ihm jedenfalls einen ihrer besten Lehrer. Seine 
Biographen rühmen an ihm Greist, Scharfsinn und ein vor- 
treffliches Gedächtnis 9 das ihn in den Stand setzte seine 
Predigten und Vorlesungen; von welchen besonders die histo- 
rischen Kollegien über alte Geschichte u. z. Kirchen- und 
Profangeschichte sehr zahlreich besucht wurden, >) bis wenige 
Wochen vor seinem Tode abzuhalten, obwohl ihm in den 
letzten fünf Jahren seine von Jugend auf schwachen Augen 
den Dienst zum Lesen ganz versagten. Dem Buhme, den er 
bei seinen Zeitgenossen erntete , entspricht jedoch die Nach- 
Wirkung nicht, die er auf die folgenden Generationen ausübte. 
Er war kein origineller Denker und seine zahlreichen exege- 
tischen und kommentierenden Schriften <) finden heute wohl 
kaum mehr einen geduldigen Leser. Sein Verdienst ist es 
die heimische Tradition unter widrigen Verhältnissen behauptet 
und fortgeführt zu haben, wodurch er Verwicklungen vor- 
beugte, die sonst schwerlich zwischen Basel und den andern 
reformierten Ständen ausgeblieben wären. Seine Bedeutung 
beruht also auf seinem persönlichen Einfluss, den er in beson- 
dern Verhältnissen wirksam geltend zu machen wusste. 

Eine eigentümliche Fügung war es, dass des Grynäus 
berühmtester Schüler Jakob Arminius wurde, der wie kein 
anderer den Kampf gegen die Prädestinationstheorie noch 

*) Ein Brief T. Br. an ihn vom 8. Okt. 1597 in d. Beil. z. Jahres- 
bericht des Basler Gymnasiums 1886/7 (Fr. Burckhardt : aus T. B. Brief- 
wechsel); da heisst es S. 11 Constitueram olim Basileee A3tronomiae 
restitutionem mobiri vor der Berufung nach Dänemark 1576. 

*) Vgl. Apinus 1. c. 21 und 34. 

') Zu den in Ath. Raur. p. 33 genannten Schriften will ich hier 
noch hinzufügen: Aphoristica epistolee beati apostoli Pauli ad Colossenses 
explanatio anno 1585. — Da sagt er von sich selbst: Non gigno nova 
dogmata nee etiam amplector prodigiosas quorumdam hominum inquie- 
torum opiniones, pro quibus . . quidam nunc certant, quorum ut vulnera 
ipse quoque sentis (womit wohl Arminius gemeint ist). — Explanatio 
Danielis prophetse quinque primorum capitum 1583. Synopsis histori» 
hominis seu de prima hominis origine eiusque corruptione etc. Basel 
Oporin 1579. Auch hinterliess er eine grosse Anzahl Predigten. Basel, 
Sebastian Henricpetri 1587. 



131 

einmal mit grossem Nachdruck und nachhaltigem Erfolge auf- 
nahm. ^) Arminius verweilte vom August 1582 bis Ende 
November 1583 in Basel >) und Grynäus ist entzückt von den 
bedeutenden Anlagen des Jünglings. ') — Wie bitter musste 
es ihn daher kränken ^ als er zehn Jahre später schon die 
ersten missbilligenden Äusserungen über ihn vernehmen und 
die Besorgnis aussprechen hören muss, dass des Arminius 
Lehren Zwietracht erwecken werden. ^) Auch diese hat er 
noch selbst erlebt. Nicht unerwähnt darf endlich gelassen 
werden, dass Grrjnäus es war, der den jungen Buxtorf, den 
nachmals berühmt gewordenen Hebräisten; in Basel zu bleiben 
bewog. Die Darstellung des Lebens und der Tätigkeit dieses 
ausgezeichneten Gelehrten gehört der Geschichte der philo- 
sophischen Fakultät an, obgleich der Endzweck seiner Ar- 
beiten ein theologischer war. Denn er setzte seine ganze 
ungeheure Gelehrsamkeit ein, um die Ursprünglichkeit des 
Textes der heiligen Schrift und damit ihre unbedingte Glaub- 
würdigkeit zu erweisen. 

unter den Nachfolgern ^) des Grynäus ragt zunächst 

») Frank a. a. 0. 1, 403. 

') In der Matrikel ist er sonderbarerweise nicht eingetragen. 
Aber der angegebene Zeitraum ist bestimmt nach dem Datum der 
Disputationen, die er an der Basler Hochschule gehalten hat und deren 
Programme noch vorhanden sind. (Basl. Vaterl. Bibl. M 63 a.) Die 
erste: de vetustate doctrinee papisticse 1582 Kai. Sept. Die letzte: de 
hostibus diligendis vom 21. Kov. 1583. — Die Biographie des Arminius 
von Petrus Bertius (opera Arminii praef.) enthält keine Daten über dessen 
Aufenthalt in Basel. 

*) Arm . . mire ingeniosus iuvenis sie respondit, ut omnibus fuerit 
et voluptati et admirationi eins in disputatione subtilitas schreibt Ory- 
näus. Apinus 1. c. p. 67. 

*) Martin Lydius aus Frankero Frisiorum (Franekeva) an Gr. 
1592, Fehr. »Arminius quidem nostris displicet coUegis. Videtur enim 
de quibusdam proecipue religionis capitibus nobiscum non sentire de 
prsedestinatione et quse his adheerent . . . Metuo hinc extitura dissidia. 
Cod. Basil. G. I 33, fol. 65. 

*) Gleichzeitig mit Grynäus war Professor für N. T. Ulrich Coccius 
(vgl. über denselben Beil. X, Nr. 7), dessen Nachfolger war Christian 
Wurstisen, von welchem in dem letzten Kapitel, das von den Professoren 
der Artistenfakaltät handelt, zu sprechen sein wird. Als Wurstisen 
seine Professur mit dem Amte eines Stadtschreibers vertauschte, rückte 
Johann Brandmüller an seine Stelle. Vgl. über diesen Beil. X, Nr. 10. 



132 

Amandas Polanas von Polansdorf hervor. Polanas war ge- 
boren am 16. Dezember 1561 in Troppau >). Er studierte in 
Breslaa und Tübingen. In seinen theologischen Anschau- 
ungen machte er einen ähnlichen Wandlungsprozess durch wie 
Grrynäus. Grossgeworden in einem Lande , in welchem die 
lutherische Doktrin herrschte^ hat er doch schon in Breslau 
durch seine Lehrer angeregt und durch eigenes weiteres Nach- 
denken sich zu einem entschiedenen Calvinisten herange- 
bildet. >) Ausgangspunkt und Ziel seiner Entwicklung waren 
also dieselben wie bei G-rynäus, aber das treibende Moment 
ihres Gesinnungswechsels war ein verschiedenes und entspricht 
der Verschiebung des dogmatischen Schwerpunktes in der Ge- 
schichte des Protestantismus überhaupt. Die Zweifel des Gry- 
näus hatten der lutherischen Auffassung vom Abendmahl ge- 
golten; die des Polanus galten der lutherischen Auffassung 
von der Gnadenwahl. Gegen Andrea verteidigte er schon 
als junger Mann die calvinische Lehre von der Partikularität 
der Gnade mit aller Entschiedenheit. Er machte sich dadurch 
in Tübingen sehr unbeliebt , verliess es auf den Bat einiger 

') Arnos Amandas Polanus Oppaviensis Silesins. Grosse 
Univ.-Matr. 2 zum J. 1583. — Matr. fac. Theolog. fol. 44 zum J. 1590 
Oktbr. 16, nomen snum dedit vir nobilis A. P. a P. Oppaviensis. 
Jo. Brandmillero decano dedit 3 testones. Vgl. ferner den Brief des P. 
an Zacheus Goltsch meinem stieffattem nach Troppau 1603 Mai 6 
(Cod. Basil. 0' I, 20 b). In demselben tröstet er ihn wegen den An- 
feindungen, die er seitens der Katholiken erfährt und meldet ihm die 
Zusendung von vier Neuen Testamenten, deren eines ihm, eines der 
Mutter, das dritte seinem Schwager Hans Richter und seiner Schwester 
Rosine, das vierte seiner »Schwester Martha Kyatzinc bestimmt ist. Die 
Commentarii in Danielem habe der Bote jetzt nicht tragen können. 
Den gewünschten caseum Engadinum müsse er erst kommen lassen. 
Pol. stammte also aus Troppau und nicht aus Oppeln; denn dann müsste 
es Oppoliensis (Oppolia) heissen und es ist demgemäss die Angabe bei 
Hagenbach d. theol. Schule Basels S. 20 (Anm. 1) zu Gunsten der 
Ath. Raur. richtig zu stellen. — Über Polanus vgl. auch Dorner, Ge- 
schichte d. protest. Theolog. S. 439. — Herzogs Realencyklop. für 
protest. Theolog. 11 \ 786, wo auch irrig Oppeln angegeben ist. — 
Iselin, Lex. 3, 971 und Splt 2, 686 mit Angabe mehrerer Schrif- 
ten, die in den Ath. Raur. fehlen. — Brückner in d. Forts, von 
Wurstisens Chronik S. 546. — 

^ Hagenbach, d. theolog. Schule B. 20 f. 



133 

wohlgesinnter Freunde und zog nach Basel (Herbst 1583); 
an Joh. J« GrynäuB empfohlen , dessen Schwiegersohn er 
später wurde. Doch verweilte er nicht lange hier, sondern 
lebte abwechselnd in Genf, Heidelberg und Basel als Instruk- 
tor für Söhne aus vornehmen Familien. In Genf lernte er 
Beza kennen, vor dem er eine ausserordentliche Hochachtung 
hat. Er nennt ihn einmal den Irenäus seines Jahrhunderts. 

1590 kehrt er zu bleibendem Aufenthalt nach Basel zu- 
rück, wird hier am 29. Oktober ^ zum Doktor promoviert und 
am 13. April 1596 Nachfolger Brandmüllers, Professor für 
Altes Testament. 1606 berief ihn der Landgraf von Hessen 
Moritz , ^) der mit Polanus bei dem grossen Schiessen von 
1605 bekannt geworden war, an die Hochschule in Marburg. 
Der Rat aber „betrachtete Polanus als eine Blume der hiesi- 
gen Fakultät und hielt deshalb diese Yokation für die Stadt 
bedenklich". — Er ersuchte Grynäus, dass er seinen Schwie- 
gersohn bewegen möchte, den Buf auszuschlagen, wozu sich 
dieser auch ohne irgend eine Gegenleistung bereit erklärte. 
Er starb am 18. Juli 1610 an der Pest. 

Polanus war erfällt von der furchtbaren Grösse des cal- 
vinischen Princips sowohl in Hinsicht auf die in ihm ent- 
haltene Grundanschauung als auch wegen seiner formalen 
Durchbildung. Seinem Schüler Daniel Socin, der in Leyden 
studierte und dem er Batschläge erteilte, wie er seine Studien 
einrichten soll, empfiehlt er in erster Linie die heilige Schrift 
in beiden Sprachen zu lesen und dem zunächst die genaue 
Lektüre der Institutionen Calvins. „In diesen findest du nicht 
bloss eine scharMnnige Behandlung der dogmatischen Sätze, 
sondern auch Würde des Ausdrucks und Sprachgewandtheit, 
die du dir aneignen sollst." ») Der Eifer, mit dem er die 
strenge calvinische Lehre vertrat, brachte ihn sogar in Kon- 
flikt mit der Bürgerschaft in Basel, welche milderen Anschau- 



') Matr. fac. Theol. p. 48. 

*) Nicht Ludwig V., wie es bei Brückner a. a. 0. 545 heisst. 
— Die Korrespondenz hierüber im St. A. 

») Brief vom 3. März 1600. Cod. Basil. G» I, 20b. In insti- 
tationibus non solum loeorum comunninm accuratam tractationem habes 
seä etiam eloquentiam et eloquentiee formam quam imiteris. 



1B4 

ungen huldigte, so dass sich Folanas veranlasst fand in einer 
eigenen kleinen Schrift sich nnd die theologische Fakoltät 
gegen das in der Stadt verbreitete Gerücht zu verteidigen^ 
dass man an der Universität in religiösen Dingen Ansichten 
hege und lehre, die man öffentlich nicht predigen dürfe. £r 
verficht in dieser Schrift nicht bloss lebhaft die Freiheit der 
Forschung, die durch Berücksichtigung der öffentlichen Mei- 
nung Schaden leide, sondern entkräftet auch das G-erücht, in- 
dem er positiv seine Glaubenssätze entwickelt, dabei auf den 
engen Anschluss an die erste Basler Eonfession bedacht. ^) 

Die Lehrtätigkeit des Polanns fiel überhaupt in eine 
Zeit aufregender konfessioneller Streitigkeiten. Dieselben 
unterscheiden sich jedoch von den theologischen Kämpfen 'der 
früheren Periode dadurch, dass sie einen gelehrten Charakter 
angenommen haben und die grosse Masse des Volkes unbe- 
rührt lassen. Es ist eine vereinzelte Erscheinung, dass der 
Markgraf von Baden Ernst Friedrich selbst den theologischen 
Kampfplatz gegen Hunnius betritt. Mit eben diesem Fürsten 
stand Polanus in Verbindung, sendet ihm seine Schriften und 
erhält von ihm als Gegengeschenk einen silbervergoldeten 
Pokal. *) — Polanus passte in diese bewegte Zeit hinein; er 
führte eine scharfe Feder. Doch machte er einen massigen 
Gebranch von ihr, wie er denn selbst sagt, dass er, wenn 
nicht geradezu gereizt, auf öffentliche Kritiken nicht zu ant- 
worten pflege. — Polanus gilt als der erste bedeutende Dog- 
matiker. ^) Doch wird er in dieser Hinsicht von seinem 
Schüler und Kollegen WoDeb noch weit übertroffen. 

Bedeutender ist die Stellung, die Polanus in der Ge- 
schichte der Ethik zugesprochen werden muss. Wenn die 
Beformatoren, besonders Zwingli, den Glaubensprincipien, wel- 
che sie aufstellten, eine so unmittelbare Wirkung auch auf die 



') Hagenbach a. a. 0. S. 21. — Dort sind auch die dogmatisch 
wichtigen Sätze jener Schrift angeführt. Sie ist betitelt: Karzer Inhalt 
der ganzen Lehr, welche in der theologischen Schule der loblichen 
Universität zu Basel, belangend die jetziger Zeit streitige Religions- 
punkten, geführt wird. Basel 1610. 

«) Brief vom 1. März 1600. Cod. Basil. G* I, 28. 

8) Hagenbach a. a. 0. 22. 



185 

moralische Haltung der Menschen zuschrieben, dass für sie 
die Aafrichtung eines besondern Lehrsystems der Moral un- 
denkbar werden musste, wenn dann im G-egensatz zu ihnen 
in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein Versuch ge- 
macht worden ist, das Gebiet der Ethik fär die profane Phi- 
losophie, der es zugehört, zurückzuerobern und die Grund- 
sätze des Glaubens unabhängig neben die des sittlichen Ver- 
haltens hinzustellen, so ging Polanus, angeregt durch Petrus 
Bamus, als einer der ersten darauf aus, eine Vermittlung da- 
durch herbeizuführen, dass er das christliche Lehrsystem in 
einen theoretischen und praktischen Teil, d. h. in eine Glau- 
bens- und Sittenlehre zerfallen liess. ^) Diese christliche Sitten- 
lehre entstand ihm durch Zerlegung des Begriffes der bona 
opera und er behandelte in derselben eine Anzahl Begriffe — 
wie Treue, Massigkeit, Ehrliebe, Sparsamkeit — welche sonst 
Gegenstand der profanen Ethik sind, die er zwar auch in 
begrenzterem Umfang fortbestehen liess und nicht gänzlich 
verneinen wollte. ') 

Auch nach einer andern Seite nimmt Polanus eine ver- 
mittelnde Stellung ein, indem er die bis dahin fast gänzlich 
vernachlässigten Beziehungen zu den Protestanten in England 
einleitet. Die wenigen noch erhaltenen Briefe geben Zeugnis 
von den mannigfachen Verbindungen, die er zu den G-laubens- 
genossen des Inselreichs hatte. Jeremias BadcUff in Cambridge 
erbittet sich eine Darlegung der an der Basler theologischen 
Schule geltenden Auffassung vom Abendmahl ') ; an Broughton 

*) Hierüber ist besonders zu vergleichen: A. Schweizers Auf- 
satz: Die Entwicklung des Moralsystems in der reformierten Kirche in 
theolog. Studien und Kritiken 1850 S. 53 ff. 

^ In diesem Sinne arbeitete er seine Partitiones Theologie» libri 
duo Basel 1599 aus, ein kurzgefasstes Handbuch der Dogmatik und 
£thik. Es erlebte rasch nach einander drei Auflagen. Das Syntagma 
Theolog. Christ, ist in erster Auflage 1609 erschienen. — Nicht erwähnt 
ist in den Ath. Raur. p. 18 De ratione legendi cum fructu autores in- 
primis sacros . . . tractatus Basel 1604, mit den angehängten Erklär- 
ungen der XIII ersten Psalmen. 

') Brief vom 16. Dezember 1599. Cod. Basil. 6< I, 28. Dissidia 
de religione in Germanicis eclesiis magis magisque angentur. Von dem 
Abendmal sagt er: Corpus Christi in sancta coena adest sacramentaliter 
id est spiritualiter und spricht weiter von errores Lutheri. 



186 

in Oxford schreibt er über die Taufe Christi ») ; Thomas Playt 
in Cambridge dankt er für eine günstige Becension seiner 
Quaestiones und berichtet ihm ausführlich über die Zwistig- 
keiten mit den Wittenbergem und die Keformationsstreitig- 
keiten in der Pfalz '). Unter letzteren meint er die du)-ch 
Piscator >) erzeugte Bewegung, welche er um so aufmerksamer 
verfolgte, als er selbst einige Jahre früher an seiner Lehre Ge- 
schmack gefunden hatte ; später freilich habe er erkannt, dass 
nichts an ihr sei. *) Doch ermahnt er in einem späteren Send- 
schreiben an seine Genfer Kollegen diese in dem Handel mit Pis- 
cator sachlich vorzugehen und fügt hinzu: dass eine Verein- 
barung mit den Lutheranern zu erzielen sein werde, dafür ist 
keine Hoffnung vorhanden, da ihre Wut (rabies) gegen uns 
von Tag zu Tag steigt. '^) 

Die Beziehungen zu England hielten auch die beiden 
Nachfolger des Polanus aufrecht : Sebastian Beck und Johann 
Wolleb. 

Beck«), geboren 1. Oktober 1583, gehörte durch seine 
Abstammung mütterlicherseits zu den angesehensten Gelehrten- 
familien Basels. Seine Mutter Martha Iselin war eine Tochter 
des Juristen Ulrich Iselin, der die Schwester des Basilius 
Amerbach, Faustina zur Frau hatte. Aber von den bedeu- 
tenden Eigenschaften seiner Vorfahren scheint auf den Knaben 
wenig mehr übergegangen zu sein als ein eiserner Fleiss und 
ein gutes Gedächtnis. In dem spätem akademischen Lehrer 

*) Brief vom 7. September 1599 ebend. 

2) Brief vom 28. Februar 1600 ebend. 

') Vgl. über diesen Frank, Gesch. d. protest. Theolog. 1, 305 ff. 

*) Brief vom 27. März 1598 an Johann Johnston in Oxford. Ante 
complures annos sententia Piscatoris non plane mihi displicebat, sed 
postea diligentius eam perpendens et argumenta nihili esse deprehendens 
censui non esse a publica ecclesiarum reformatarum confessione disce- 
dendum. Putabam disiunctionem esse: lex obligat vel ad obedientiam 
vel ad poBnam. Doch das sei eben irrig. 

*) Commercium litterarum eccles. Basil. Kirchenarchiv c. IV 9. 

•) Über Beck vgl. Hagenbach, theolog. Schule Basels S. 23. — 
Athen. Raur. p. 38 — 40. — Oratio panegyrica memori» Seb. Beckii 
dicta a Luca Gernlero XIV kl. martias 1655, Basil. 1655. — In die 
Realencyklopädie für protest. Theolog. ist Beck sonderbarerweise nicht 
aufgenommen. Allg. deutsch. Biogr. 1, 219. 



137 

vennisste man spekulatives Vermögen und selbst sein Bio- 
graph kann nicht umhin zu bemerken, dass er mit der Zeit 
zu einem eigensinnigen Pedanten wurde. ^) So erscheint er 
als der richtige Bepräsentant der im 17. Jahrhundert ver- 
knöchernden protestantischen Theologie. — Beck besuchte das 
Gymnasium seiner Vaterstadt, trat Oktober 1599 an die 
philosophische Fakultät über, wurde 1604 Magister, widmete 
sich dann dem Studium der Theologie und zwar mit solchem 
Eifer, dass man nach dem 1610 erfolgten Tode des Polanus 
ihn, obwohl er seine Studien noch nicht abgeschlossen hatte, 
zugleich mit Johann Gross und Wolfgang Meyer stellver- 
tretend lesen liess. Am 21. Mai 1611 wijd er Dr. theol. und 
schon im nächsten Jahr (8. Juni) wird ihm die Professur für 
Altes, am 24. Februar 1618 die für Neues Testament über- 
tragen. Der gleichmässig stille Verlauf seines weiteren Lebens 
wird nur einmal durch ein Ereignis unterbrochen, das ihm 
zugleich auch ein lebendigeres Andenken in der Geschichte 
der theologischen Schule sichert, nämlich durch seine Anteil- 
nahme an der Dortrechter Synode, wohin er sich am 16. Ok- 
tober 1618 in Begleitung des stud. theol. Reinhard Byff, 
später Pfarrer in Sissach, auf den Weg machte. In der 78. 
Sitzung sprach er sich über Gnadenwahl und Erbsünde aus: 
für die, die ausserhalb der kirchlichen Gemeinschaft stehen, sei 
kein Heil zu erwarten. Nach Schluss der Synode (29. April 
1619) machte er eine Beise durch die Generalstaaten, besuchte 
Delft, Haag, Leyden, Harlem, Amsterdam, überall den hohen 
Wohlstand bewundernd, den bürgerlicher Gewerbfleiss und 
der gewinnreiche überseeische Handel hier geschaffen hatten, 
besucht dann auch London und kehrt über Paris am 1. Juli 
nach Basel zurück. Am 9. März 1654 ist er an einem Schlag- 
fluss gestorben. Er hat Schriften exegetischen und dogma- 
tischen Inhalts in geringer Anzahl und wie es scheint ohne 
nachhaltigen Wert ^) hinterlasEfen. 

Weit bedeutender als Beck ist dessen Zeitgenosse und 



^) In sententia sexnel concepta invictus perstare poterat (Oernler). 
Ebenda heisst es, dass er nichts mehr hasste als luxarianteni et desul^' 
toiiam multorum levitatem. 

') Sie sind verzeichnet Ath. Raur. p. 40. 



188 

Kollege WoUeb *). Johann Wolleb war geboren am 30. 
November 1588 in Basel , als Sohn des Batsherren Oswald 
Wolleb. 

Es ist zweifelhaft; ob die Basler Wollebs von dem durch 
den Helden von Frastenz berühmt gewordenen Greschlecht in 
Uri abstammen oder nicht *). J. Wolleb absolvierte die 
Schulen seiner Vaterstadt. 1607 wird er schon Diakon, 1611 
Pfarrer bei St. Elisabeth. Nach dem Tode des Grynäus wird 
er am 21. Juli 1617 zum Antistes gewählt und am 30. Ok- 
tober *) desselben Jahres ihm die Professur für Altes Testament 
übertragen. Am 30. November 1619 machte er, gemahnt vom 
akademischen Senat, und einigen guten Freunden das Doktor- 
examen. Er hielt eine Promotionsrede de divina praedestina- 
tione — ein Thema, das damals alle Köpfe ' erhitzte. 1626 
erschien nun sein einziges grösseres Werk das Oompendium 
theologiae christianae. Ihm verdankt er seinen Buhm. Es 
war das erste brauchbare Handbuch der Dogmatik, an welchem 
Kenner die klare Disposition des Stoffes, die logische Grlieder- 
ung der einzelnen Teile, die Knappheit des Ausdrucks und 
die Übersichtlichkeit, erzielt durch Ausscheidung aller weit- 
schweifigen Erklärungen und Glossen, rühmend hervorheben. 
Es erlebte binnen zwölf Jahren drei Auflagen und wurde auch 
ins Englische übersetzt. Der Autor selbst war nicht mehr 
lange Zeuge der zunehmenden Beliebtheit, deren sich sein Buch 
zu erfreuen hatte. Er starb vorzeitig am 24. November 1629. 
Schliesslich sind hier noch zwei Männer, deren Auftreten eine 
gewisse Etappe in dem Entwicklungsgange der protestantischen 



*) über Wolleb vergl. Ath. Raur. p. 40. — Hagenbaeh a. a. O 
23. — Frank, Gesch. d. protest Theol. 1, 393. — Leu, Lex. 19, 573, wo 
auch seine Thesen und Dissertationen aufgezählt sind. — Über seine 
Familienverbindung mit Ryff vgl, die Basler Chroniken 1, 196. — Her- 
zogs Kealencykl. f. protest. Theologie 17, 288. 

*) Schon Leu a. a. 0. sagt »sollenc abstammen. Ich habe nichts 
in dieser Beziehung ermitteln können. Auch der Geschichtsfreund 
bleibt der Frage gegenüber stumm. Die Angabe in Lutz, Bürgerbuch 
1819 S. 380, nach welcher ein Heinrich Oswald Wolleb 1444 das Bürger- 
recht in Basel erhalten habe, stammt, wie mir mein Freund Wacker- 
nagel sagte, nicht aus dem Roten Buch. Ihr Wert ist daher sehr 
zweifelhaft. •) Lib. concl. fol. 142. 



139 

Theologie in Basel bezeiohnety za erwähnen: Johann Georg 
Gross >) und Wol%ang Heyer ^), Beide haben zusammen mit 
Beck am 21. Mai 1611 in der theologischen Fakultät promo- 
viert und mit ihm die Stellvertretung für Polanus übernom- 
men. Beide wurden am 3. Juni 1612 in die theologische Fa- 
kultät angenommen und hielten als ausserordentliche Pro- 
fessoren Vorlesungen über Dogmatik (loci communes et con- 
troversiae theologiae). Gross starb am 8. Februar 1630, ohne 
als Lehrer deutlicher hervorgetreten zu sein. Meyer war der 
bedeutendere von beiden. Der Bat sandte auch ihn als Ab- 
geordneten der Basler Kirche an die Dortrechter Synode. Das 



^) Johann Georg Gross war geboren in Basel am 28. März 1581, 
studierte hier, wurde 1604 Pfarrer in St. Margarethen and 7. Juni 1607 
Pfarrer bei St. Elisabeth, 1611 Juli Pfarrer bei St. Peter. — Ath. Rauc. 
p. 83. Hagenbach a. a. 0. 23. 

*) Wolfgang Meyer war geboren in Basel 1577, März 27. Sein 
Vater Jakob war Pfarrer bei St. Alban und war Schüler der Refor- 
matoren aus erster Zeit in Strassburg und Wittenberg und starb 1604 
achtzigjährig. Sein Grossvater Johann Rudolf Meyer war Ratsherr und 
Deputat (gest. 1565 Sept. 7), sein Urgrossvater Jakob Meyer, Bürger- 
meister von Basel, Freund des Ökolampad, über den Petrus Ramus die 
schönen Worte schrieb: J. M. Basiliensis consul Öcolampadii clypeus 
et hasta fuit in asserenda Evangelii veritate. — Seine Mutter war Agnes 
Capito, Tochter des Strassburger Reformators, seine Grossmutter 
Wibranda von Rosenblatt die Frau von vier Reformatoren. Wolfgang 
wird 1593 immatrikuliert, 5. August 1596 promoviert er zum Magister, 
wendet sich dann der Theologie zu und Amandus Polanus wird 
sein Lehrer. — 12. März 1597 macht er sich auf nach England. Er, 
der durch seine Grossmutter Wibranda Mitglied der Bucerschen Familie 
wurde, hatte Anspruch auf ein Stipendium, welches Eduard VI. den 
Angehörigen dieser Familie an der Cambridger Universität gestiftet 
hatte, ülicht ohne Fährlichkeit legt er die Reise zurück; denn von 
spanischen Marodeuren wird ihm in der Nähe von Wesel übel mitge- 
spielt. — In Cambridge wurde er von Radciiff freundlich aufgenommen. 
11. Juli 1601 wird er Licentiat und kehrt dann über Paris nach Basel 
zurück. — Hier heiratet er die Tochter des Deputaten Bernhard Brand 
Maria und als dieselbe früh verstarb, Valeria Rudin, Tochter des Kauf- 
manns Emanuel Rudin und der Gertrud Beck, die seihst eine Tochter 
des Prof. Sebastian Beck war. Von ihr hatte er acht Kinder. — Über 
Meyer vgl. W. Meyeri Delineatio vitee et mortis . . . proposit^ a Samuele 
Kesslero Basilee22. Mai 1655. — Ath. Raur. p.85. — Hagen bach a.a. 0. 
S. 23 und Graf a. u. a. 0. 193—196. 



140 

Tagebuch, das er über die Beise dahin und den Aufenthalt 
dort geführt hat; ist noch erhalten und knlturhisorisch be- 
merkenswert ^). In der 83. Sitzung sprach er über die perse- 
verantia sanctorum. Am 15. Mai verliess er Dortrecht und 
reiste nach England. Am 22. kommt er in Greenwich an. 
Er erhält Audienz beim König Jakob I., dessen Vorliebe für 
alles ; was mit Theologie zusammenhing >), ihm nicht unbe- 
kannt sein konnte und überreichte ihm Bucers Buch de de- 
fensione reformationis ecclesiarum Evangelicarum. Der König 
erwies sich sehr huldvoll, reichte ihm die Hand zum Hand- 
kuss und fing sogleich einen theologischen Diskurs mit ihm 
an. Er beklagte sich, dass der Führer der antitrinitarischen 
Sekte in Polen den Katechismus derselben ihm gewidmet und 
erkundigte sich dann, ob Meyer die Werke des Vorstius, — 
ebenfalls eines Gegners der Prädestinationslehre und nicht 
ganz frei von spcinianischen Anschauungen, — einer Über- 
setzung für wert halte. Dieser antwortete unverzüglich : sie 
seien eher wert verbrannt, als übersetzt zu werden.') Dieses 
Schicksal ist ihnen auf Befehl des Königs auch zu teil ge- 
worden. Über Paris kehrte Meyer dann nach Basel zurück. 
Hier ist er am 5. September 1653 einem Schlagfluss erlegen. 
In litteraturgeschichtlicher Beziehung hat er sich verdient ge- 
macht durch eine neue Auflage der Münster'schen Kosmo- 
graphie, die er bis 1628 fortsetzte. 

Wir haben die Geschichte der theologischen Fakultät 
bis zu dem Zeitpunkt heraufgeführt, in welchem sie die letzte 
Phase ihrer historischen Entwicklung abschliesst. 1647 wurde 
für Johann Buxtorf, den Sohn des gleichnamigen berühmten 
Hebräisten eine dritte ordentliche Professur, die professio lo- 
corum communium atque controversiarum, d. h. für Dogmatik, 
errichtet.*) Damit war, wenn man von der spätem Durch- 
bildung einiger Teile der drei Hauptdisciplinen absieht, der 
Kreis der neuen Beligionswissenschaft geschlossen. 



^) Abgedruckt bei Graf, Beiträge zur Geschichte der Dortrechter 
Synode. Basel 1825, S. 29—67. 

«) V. Ranke, Engl. Gesch. 2, 105 f. (G. W. 15.) 

') Delineatio p. 36. 

^) Hagenbach, Theolog. Schale, S. 29. 



141 

An der Ausbildung derselben hat Basel einen nicht zu 
unterschätzenden Anteil gehabt. Volkstttmlich wie überall 
sind ihre Anfänge. Mitten in der Bürgerschaft stehen die 
ersten Lehrer des verjüngten G-laubens, getragen von der 
allgemeinen Bewegung der Geister. Die Grundsätze einer 
neuen freien Kritik wenden sie auf die Lektüre der heiligen 
Schrift an und bemühen sich um eine unmittelbare Ausl^- 
ung des Wortes Gottes. Es zeigt sich, dass mancherlei Deut- 
ungen gleich möglich sind und selbst in principiellen Fragen 
ist keine Einigung zu erzielen. Das Meer der öffentUohen 
Meinung ist in brausender Aufregung und die Reformatoren 
erscheinen uns wie einzelne Felsen, die die tosende Brandung 
nicht zu erschüttern vermag. Die mehr spiritualistische 
Auslegung der Einsetzungsworte des Abendmahls, wie sie 
ökolampad denselben giebt, bleibt trotz mancherlei Anfecht- 
ungen bindender Glaubenssatz der evangelischen Kirche in 
Basel. Vor der grossen Bedeutung, welche die Behandlung 
derartiger wichtiger Fragen ftlr die Allgemeinheit hatte, tritt 
seine und seiner Zeitgenossen Wirksamkeit als akademische 
Lehrer ziemlich in den Hintergrund. 

Eine zweite Generation kommt herauf Sie trat be- 
reits eine historische Erbschaft an, eine Tradition hat sich 
ausgebildet, auf der sie weiterbaut, die Ansichten haben sich 
konsolidiert, die Gegensätze verschärft. An den Yermittlungs- 
versuchen zwischen lutherischem und zwinglischem Bekenntnis 
nimmt Basel den regsten Anteil, nicht ohne die Bückwirkung 
zu erfahren, welche in dem Versuch Sulzers, die Basler Kon- 
fession abzutun, gipfelt. Augenscheinlich ist, wie sehr die 
Haltung der theologischen Schule in Basel durch den Gang 
der allgemeinen Begebenheiten beeinflusst wird. Aber nicht 
bloss passiv wird sie durch dieselben bestimmt, sondern auch 
aktiv greift sie in dieselben und zwar über ihre engern 
Landesmarken hinaus ein. Grynäus geht Sulzer gegenüber 
auf die von ökolampad und Mykonius au%estellten Grund- 
sätze zurück und er belebt den Widerstand gegen die von 
seinem Vorgänger eingeschlagene Bichtung durch die Auf- 
nahme der calvinischen Prädestinationslehre. Dies führt zu 
einer Verbindung mit dem Pfalzgrafen Johann Kasimir, der 



142 

von grossen politischen Gesichtspunkten aus der exklusiv 
lutherischen Sichtung, wenn auch vergeblich, entg^entritt^), 
aber wenigstens eine engere Vereinigung der calvinisch Ge- 
sinnten anbahnt. Zu der durch ihn in seinen Erbstaaten her- 
beigeführten Wendung hat auch Grynäus beigetragen. Die 
theologische Schule Heidelbergs steht ganz unter seinem 
Einflüsse. 

Grynäns war der letzte und unzweifelhaft auch be- 
deutendste Theologe, der der rein exegetischen Schule ange- 
hört. Aber schon erscheint neben ihm Amandus Polanus, 
der zum erstenmal den Versuch macht, die Lehrsätze der 
neuen Kirche systematisch zusammenzuüeussen und auch die 
christliche Moral wissenschaftlich bearbeitet. Der Kreis der 
Beziehungen ist bereits wissenschaftlich verengt, die Fühlung 
mit dem Volke geht unter seinem Nachfolger gänzlich ver- 
loren — bezeichnend genug ist Polanus der letzte Theologe, 
der in Basel auf lange Zeit mit einem deutsch geschriebenen 
Traktat vor das grosse Publikum tritt. Hingegen hatte Becks 
Dogmatik sich eines nachhaltigen Einflusses in gelehrten 
Kreisen zu erfreuen. 

Man hat die Wahrnehmung gemacht, dass die Basler 
theologische Schule gerade zu Beginn der Reformation keinen 
sehr bedeutenden Bang neben den andern Metropolen der 
neuen Lehre einnahm >) und man hat dies dem Mangel eines 
dogmatischen Schwerpunktes zugeschrieben. Diesen Mangel 
wird man in Zusammenhang bringen dürfen mit dem früh- 
zeitigen Tode des Ökolampad. An der steigenden Bedeutung 
der Fakultät, welche gegen das Ende des 16.. Jahrhunderts 
ihren Höhepunkt erreicht, ist nicht zu zweifeln. 



^) Vgl. Pfalzgraf J. K. und sein Kampf gegen die Konkordien- 
formel in Illgens Ztschr. f. histor. Theologie. 31, 419 ff. 
^ Hagenbach, Theolog. Schule. S. 13. 



Viertes Kapitel. 
Die juridische Fakultät 



Als die Universität im Jahre 1532 offiziell wieder er- 
öfibet wurde, musste der Bektor in seinem Einladungsschrei- 
ben darauf hinweisen, dass an der juridischen Abteilung nur 
ein Professor vorläufig vortragen werde — Bonifacius Amer- 
bach — allerdings sei dieser eine befähigt in jeglichem Zweige 
der Eechtskunde Unterricht zu erteilend) 

Das Geschlecht der Amerbaohe hat drei Generationen 
nicht überdauert, aber in jeder derselben war es durch einen 
Mann von nicht gewöhnlichen Anlagen und dauerndem Bufe 
vertreten. Bonifacius war als der jüngste Sohn des Buch- 
druckers Johann Amerbach, der ums Jahr 1460 in Basel ein- 
gewandert ist, geboren am 15. Oktober 1496.^ ^^ genoss 

*) S. Beil. UI. 

^ 1554, y. eid. octobr. natftli die meo schreibt Bonifacius seinem 
Sohne Basllius einen Brief nach Padua (Cod.,Basil. G. 116, fol. 27), 
ebenso 1557 natali meo hoc est XI die octobr. (Cod. Basil. G. II, 14 fol. 
198 y.) und in dem ersterwähnten Briefe heisst es weiter — iam enim 
qmnq«agesimum octavum annum attigi (Germanismus »> Ich bin 58 
Jahre alt). Damach sind die Angaben aller anderer Biographen zu 
verbessern. Adam M. Vitse iurisconsult. Germ. I hat bloss 1495. — 
Ihm folgen wohl die Ath. Raur., welche auch bloss das Jahr 1495 geben, 
ebenso Iselin, Lex. 1, 152. — Leu, Lex. 1, 187. — Jöcher, Gelehrten- 
lex. 1, 341 und Forts. 1, 721. Fechter in den Beiträgen z. vaterl. Gesch. 2, 
174 giebt den 3. April 1495 an, ich weiss nicht auf Grund welcher 
Angabe und ihm sind die anderen Forscher gefolgt: Stintzing, Gesch. 
d. deutschen Rechtswissenschaft S. 209 ff. mit Berufung auf die Allg. 



144 

frühzeitig einen guten Unterricht durch Eonrad Leontorius, 
den gelehrten Beichtvater des Beginenklosters im Engental, der 
sich durch die Kenntnis der drei alten Sprachen auszeichnete 
und auch ein vortrefflicher Erzieher war. Von 1507 — 1509 be- 
suchte Bonifacius die Schule in Schlettstadt, wo er von Hiero- 
nymus Gebwyler und Johann Sapidus mannigfache Anregung 
empfing. Von 1509 — 1513 hörte er Vorlesungen an der Artisten- 
fakultät, die aber eben in diesen Jahren nach dem Abgange 
Sebastian Brandts keinen angesehenem Vertreter aufwies und 
in einem wenig anziehenden Übergangsstadium sich befand.^) 
Doch promovierte Bonifacius am 13. Januar 1513 hier zum 
Magister. Bildender für ihn wird aber jedenfalls der Verkehr 
im elterlichen Hause gewesen sein. Sein Vater war damals 
mit der Ausgabe des Hieronymus beschäftigt, wobei ihm be- 
sonders ein Grieche Konon behilflich war. Von diesem, der 
seit Eeuchlin zum erstenmale wieder die Kenntnis des Griechi- 
schen in Basel verbreitete, erhielten Bonifacius und sein Bru- 
der Bruno, ebenso Beatus Bhenanus, mit dem Bonifacius sich 
damals befreundete, Unterricht in jener Sprache. Sogar in 
der hebräischen Sprache, deren Studium damals erst lebhafter 
betrieben zu werden anfing, erhielten die Brüder Unterricht von 
einem spanischen getauften Juden Matthäus Adrianus, der 
mit Empfehlungen von Beucblin und Fellikan versehen, einige 
Monate in Amerbachs Hause verweilte. Tief eingedrungen 
kann wenigstens bei Bonifacius der Unterricht nicht sein, da 
Adrianus nicht vor dem Februar nach Basel kam ') und 
Bonifacius noch im selben Jahre sich nach Freiburg verfügte. 
Bonifacius versenkte sich mit Eifer in diese linguistischen 
und quellenkritischen Arbeiten und die Impulse, die er durch 
sie empfing, haben durch sein ganzes Leben fortgewirkt. Nicht 
eben gerne vertauschte er diese rein humanistische Tätigkeit 
mit einem Berufsstudium; auch als er nach Freiburg gpng, 



d. B. 1, 397 f. and Probst im Basler Neujahrsblatt 18S4 (unbedeutend). 
— Fechters Biographie umfasst jedoch nur den Zeitraum bis zu Amer- 
bachs Anstellung als Professor 1524. 

Vischer a. a. 0. 192. 

>) Vgl. Geiger in den Jahrbüchern f. deutsche Theologie 21, 193 ff. 

») Ebend. S. 195. 



145 

blieb er unter Zasius Leitung den klassischen Studien noch zu- 
getan und fing erst 1514 an mit der Beohts Wissenschaft sich 
zu befassen. Hier in Freibni^ von 1513 bis Frühjahr 1519, 
später in Avignon vom 11. Mai 1520 bis 3. Mai 1524 unter 
Aloiat und Bipa bildete er sich zum Juristen aus. Nicht 
ohne bedeutende Unterbrechungen waren diese Studien fort- 
geschritten. Zweimal, 1519 von Freiburg^ 1520 von Avignon, 
war er vor der Fest nach Basel geflohen und jedesmal hatte 
er seinen vorübergehenden Aufenthalt hier benützt, um von 
seinem Corpus juris weg zu seinen Lieblingen, den alten 
Klassikern zurückzukehren. Unzweifelhaft muss man hierin 
auch den mitbestimmenden Einfluss des Erasmus erkennen. 
Mit diesem berühmten G-elehrten war er noch vor seinem 
Abgang nach Freiburg bekannt geworden und hatte schnell 
das Wohlwollen des so viel älteren Mannes gewonnen, das 
er seinerseits mit einer gewissen sentimentalen Schwärmerei 
erwiderte, welche ebenso sehr aus einer unter den Huma- 
nisten eingerissenen Unsitte, als aus einer weichen Gemütsan- 
lage Amerbachs erklärt werden muss. Durch ihn wurde 
übrigens die Verbindung Aldats und des Bischofs von Car- 
pentras, Jakob Sadolet, in dessen Hause Bonifacius viel in 
Avignon verkehrte, mit Erasmus vermittelt. 

Als 1524 Claudius Catiuncula seine Professur nieder- 
legte, empfahl er Amerbach als seinen Nachfolger. Nach 
einigem Zögern und nachdem sich Unterhandlungen wegen 
Übernahme einer Lektion in Freiburg zerschlagen hatten O9 
ging Amerbach auf den Antrag ein. Im Laufe des Winters 
holte er sich in Avignon den Doktorhut und trat Februar 1525 
die Professur an.») 

Die akademische Wirksamkeit Amerbachs fällt in die 
Periode, in welcher die Früchte der von den Humanisten 
ausgehenden Bewegung auch für die Rechtswissenschaft zu 
reifen begannen. Die Humanisten hatten nicht bloss eine 
veraltete Art der Erklärung klassischer Schriftwerke ange- 
griffen und durch eine geläutertere zu ersetzen versucht, son- 

*) Woher die bei Stintzing a. a. 0. 1, 210 gegebene positive 
Kaehriclit von der akademischen Tätigkeit A. in Freibarg stammt, 
weiss idi nicht. *) Vis eher a. a. 0. 246. 

Thommen, Universität Basel. iq 



dem ihre Bemühungen waren mit gleichem Eifer auf die Ver* 
mehrnng der vorhandenen Quellen selbst gerichtet. Und diese 
beiden Grundströmungen, welche in formaler und inhaltlicher 
Beziehung zu tie%reifenden Veränderungen fuhren mussten, 
kehren auf dem Gebiete der Jurisprudenz wieder. Ausge- 
zeichnete Bechtslehrer wie Zasius und Alciat huldigten der 
neuen Anschauungsweise, hatten sie zum Teil herbeiführen 
helfen und ermüdeten nicht, sie zu verbreiten. Eben bei ihnen 
hat Amerbach seine Schule gemacht, er, der schon durch die 
Ausbildung, die er im elterlichen Hause bekommen hatte, 
zur Aufnahme der neuen Ideen aufs beste vorbereitet war. 
Indem er sich vollständig dieselben zu eigen machte, erwuchs 
ihm nicht bloss persönlicher grosser Gewinn daraus, sondern 
sie wurden ein Quell bedeutender Anregung auch für andere. 
Bekanntlich hat Amerbach kein grösseres Werk hinterlassen, 
nichtsdestoweniger nimmt er in der Geschichte der deutschen 
Rechtswissenschaft einen hervorragenden Platz ein.^) Diese 
seine Bedeutung ruht ganz auf persönlichen Momenten, nicht 
zuletzt auf dem Eindruck, den seine Erscheinung, sein mildes 
und ruhiges Wesen und seine geselligen Gaben auf die, welche 
mit ihm verkehrten, machten. 2) 

Die erste Gelegenheit, seine wissenschaftlichen Grund* 
Sätze wirkungsvoll zu vertreten, bot sich ihm zur Zeit der 
Reorganisation der Hochschule im Jahre 1536. Nachdrücklich 
betont er in dem für seine Fakultät ausgearbeiteten Reform- 
entwurf *) die Notwendigkeit, das juridische Studium mit Über- 
gehung der Glossatoren auf seine ursprünglichen Quellen zu- 
rückzuführen. In dem bescheidenen Rahmen eines Gutachtens 
werden da dieselben Grundsätze in knapper Form entwickelt, 
deren ausführlichere Darlegung einer Rede seines Zeitgenossen 
Hegendorf in Rostock zu wissenschaftlicher Bedeutung ver- 
helfen hat.*) 

*) Für diesen Abschnitt ist zu vergleichen Stintzing, Gesch. der 
deatschen Rechtswissenschaft 1, 211 ff. 

*) ^Is Beleg kann die von Beatus Rhenanus in einem seiner Briefe 
an Bonifacius geschilderte anmutige Episode dienen. — Briefwechsel 
des B. Rhenanus hrg. von Horawitz und Hartfelder, S. 504 u. 372. 

») S. oben S. 20. 

*) Stintzing ebend. 1, 252. De rationibus restaurandi collapsas 
Academias pubUcas. Rostock 1540. 



147 

Auf dem Gebiete seiner Wissenschaft hat sieh Bonifacius 
dadurch verdient gemacht , dass er die Herausgabe Yorjusti- 
nianischer Sechtsquellen anregte, die Kestitution des griechi- 
schen Novellentextes und die Bearbeitung byzantinischer Becbts- 
quellen befürwortete und unterstützte.^) So erhielt der Genfer 
Jurist Bonefidius für eine Publikation^ welche byzantinisches 
Becht zum Gegenstand hatte, ein Manuskript aus seiner Bi- 
bliothek.») 

Bonifacius war einer der ersten, der sich mit nationalem 
Becht beschäftigte, indem er eine Abschrift der in einem, 
jetzt verlorenen, Murbacher Kodex überlieferten und unter 
dem Namen Breviarium Alaricianum bekannten Gesetzes- 
Sammlung des Westgoten-Königs Alarich II. anfertigte >), 
welche Johann Schardt zum erstenmal 1528 edierte, und 
Amerbaoh war es wieder im Verein mit Zasius, der Schardt 
kurz vorher bewogen hatte, seine in langjähriger Schulung 
gesammelten philologischen und historischen Kenntnisse in 
die Dienste der Bechtswissenschaft zu stellen.^) Dem Juristen 
Yiglius steht er mit Bat und Tat. bei der Veröffentlichung 
der von ihm in Venedig gefundenen griechischen Novellen 
zur Seite ^) und veranlasst ihn, seine Vorlesungen über eine 
Partie der Institutionen in Druck zu geben, ein Buch das 
heute noch den Beifall kompetenter Beurteiler findet. <^) Neben 
diesen philologisch-kritischen Fragen beschäftigten aber auch 
Amerbach die grössten Probleme spekulativer Natur. In einem 
an Viglius gerichteten Briefe von 1532 verfocht er die An- 
sicht, dass auch eine Beform der systematischen Darstellung 
der Bechtssätze notwendig sei. Er hielt mit vielen seiner 
Zeitgenossen die Anordnung der Bechtssätze, wie sie in ju- 
stinianischen Gesetzbüchern vorlag, für willkürlich und unge- 
nügend und deshalb eine neue Einteilung dieser und des 
geltenden Bechts überhaupt für wünschenswert. Aus einem 
blossen Konglomerat sollte ein auf wenigen Principien ruhen- 
des System entstehen. Viglius widersprach ihm und erwartete 

») Stintzing a. a. 0. 1, 212. 

*) Ebend. 1, 212 Anm. 2. 

») Ebend. 1, 218 und dazu Anm. 2. ») Ebend. 1, 222. 

*) Ebend. 1, 213. «) Ebend. 1, 223 f. 



148 

alles von zweckmässigen Kommentaren.^) Die Geschichte 
hat Amerbach recht gegeben. 

Gerade nm die Zeit, da Amerbach seine Professor in 
Basel angetreten hatte, wurde die Bürgerschaft darch die 
ersten deutlichen Symptome der in ihrer Mitte sidi vorbe- 
reitenden Kirchenreformation in Spannung gehalten. Auch er 
gehörte zu den vielen, welche Luthers Auftreten mit Freude 
begrüssten, sich dann aber von ihm zurückzogen, weil die 
Unordnung, von der die Verbreitung der neuen Lehre be- 
gleitet und die teils die Folge einer misaverständlichen Auf- 
fassung, teils eine naturgemässe Reaktion gegen das herrschende 
System war, ihn anwiderte. Diese Unordnung berührte Amer- 
bach ebenso sehr als feinfühlenden Menschen wie auch als 
positiven Juristen peinlich. Er fürchtete, ein Zustand allge- 
meiner Gesetzlosigkeit könnte einreissen. ^ Das Gutachten 
über die Abschaffung der Messe, welches der Bat von ihm 
und Erasmus begehrte, kann kaum anders als ablehnend ge- 
halten gewesen sein. Unter solchen Umstönden bleibt es eine 
bemerkenswerte Tatsache, dass Amerbach sich nach der Ein- 
führung der Beformation doch nicht entschliessen konnte, seine 
Vaterstadt zu verlassen, wie die meisten seiner Kollegen und 
Erasmus, sein geliebter Meister, es taten. Sein Patriotismus 
muss da über persönliche Empfindlichkeit den Sieg davon ge- 
tragen haben. Er hat sidi in die veränderten Verhältnisse 
geschickt, so gut es ihm möglich war. Doch muss er sich 
vor dem Bat im September 1531 verteidigen, dem hinter- 
bracht worden war, dass er nicht zum Abendmahl ginge.') 
Als echter Humanist bleibt er auch fortan den religiösen An- 
gelegenheiten vollständig ferne. In seinem ganzen Brief- 
wechsel, sowohl mit Freunden und Fachgenossen, als auch 
mit seinem Sohne Basilius findet sich kein Ausdruck, der, 
sei es tadelnd oder billig^d, ein Interesse an der neuen oder 
alten Kirche verriete. Sein Freund Bhenanus jschrieb ihm. 



^) Stintzing a. a. 0. 1, 141. 

') Vgl. A. Heusler, Yerfassungsgesch. y. Basel, 482 f. 

') Herzog, Ökolampad 2, 209. — Gast in seinem Tagebuch 
(herg. von Bnxtorf, Basel 1859) S. 30 begleitet das Ereignis mit einigen 
bissigen Bemerkungen. 



149 

als er bei Froben eine Aasgabe des TertulUan erscheinen 
liess, einmal geradezu: doch das wird dioh blatwenig inte- 
ressieren, da ja (die Bücher) theologischen Inhalten sind.^) 
Damit ist natürlich ganz vereinbar, dass Amerbach eine inner- 
liche und ernstfromme Natur war. Sie drückt sich in den. 
wiederholten und zärtlichen Ermahnungen aus, in denen er 
seinem Sohne Basilius die Einhaltung des Sittengesetzes ans 
Herz legte, dessen allgemeine Wahrheiten auf dem Boden 
jeder religiösen Überzeugung gedeihen. >) 

Diese halb oppositionelle Stellung Amerbachs hielt den 
Bat jedoch nicht ab, ihn in gerechter Anerkennung seiner 
Kenntnisse zum Bechtsanwalt der Stadt zu ernennen (8. Febr. 
1535).') Der Kat bezahlte ihm dafür zu seinem Professoren- 
gehalt mit 125 ^ noch weitere 75 ff und verpflichtete sich für 
den Fall, dass er ihn ausserhalb der Stadt in eigenen Angelegen- 
heiten verwenden würde, ihn „beritten zu machen und dazu 
mit Futter und Mahl, Nagel und Eisen, wie einen andern 
Batsfreund in der Stadt Kosten zu underhalten,^ sonst aber 
soll er „kein Beitgeld noch Belohnung zu geben verbunden 
sein". 

Der Vertrag war auf zehn Jahre ohne und von da ab 
mit halbjähriger Kündigung gestellt. — In dieser doppelten 
Eigenschaft als Syndikus und Lehrer wirkte nun Amerbach 
als ein weit über die G-renzen seiner engeren Heimat hinaus 
bekannter und angesehener Mann ohne Unterbrechung bis 
1548«*) In diesem Jahre legte er, durch Augenschwäche und 
Kopfleiden gezwungen, seine Professur nieder, bleibt jedoch 
in der Begenz und wird sogar trotz seines Sträubens 1551 
und 1556 nochmals zum Rektor gewählt ^)f eine Würde, die 

*) Brief vom 8. Nov. 1520 in Briefwechsel des B. Rlieaanus S. 253 
nud 181. Non facient ad stomachum tuum magnopere, quiqui sunt 
theologici. 

^ Sehr hübsch drückt er sich einmal hierüber folgendermassen 
dus: Fallantar mi fili, quotquot sine pietate et morum integritate literarum 
stndia suam dignitatem retineri aut tneri posse credunt. Si alter utrum 
eligendum sit, preestat pium esse quam literatum (Cod. Bas. G. I 16. 
fol. 10). 

») Vgl. Beil. Nr. VI. *) Ath. Raur. p. 112. 

^) Grosse Matrikel zu den angegebenen Jahren. 



150 

er viermal bekleidet hatte. Er alterte frühzeitig; in den 
Briefen, die er seinem Sohne Basilius schreibt, spiegelt sich 
oft; die Schwermut eines von körperlichen Leiden heimge- 
sachten Mannes wieder, der sein nahes Ende voranssieht. 
Schon 1554, als Basilius erst seit zwei Jahren seinen juri- 
dischen Studien oblag, schrieb er ihm nach Padua: denke 
daran, dass du der einzige Sohn und die Stütze deiner Fa- 
milie bist, und dass du einen Vater hast, der, wenn auch 
noch kein Greis (damals war er 58jährig!), doch von schwacher 
Gesundheit ist, und der nur einen Wunsch hat: sich deiner 
Gegenwart noch einige Zeit erfreuen zu können.^ Er erfleht 
es als eine Gnade des Himmels, noch seine Enkel sehen zu 
können und drängt Basilius zum beschleunigten Abschluss 
seiner Studien J) Oft kommt er auf den Punkt zurück; doch 
sind noch sechs Jahre vorübergegangen, ehe Basilius seinen 
Wunsch erfällte. Kurz nach der Anstellung seines Sohnes 
als Professor starb er am 24. April 1562.*) Merkwürdig ist, 
dass Amerbach immerfort gegen das Jus als solches und be- 
sonders in seiner praktischen Verwertung eine innere Abneig- 
ung gehegt hat. Als er nach sechsjährigem Studium noch 
schwankt, ob er doktorieren soll oder nicht, schreibt er: da- 
zu treibt mich die darauf verwendete Zeit. Diese Zeit reut 
mich oft sehr, je mehr ich finde, dass ich sie bei gescheidteren 
Studien fruchtbarer und besser hätte verwenden können. Viel 
wieder mahnt mich davon ab, wenn ich daran denke, dass 
ich vor Gericht treten müsste oder einem Fürsten dienen.') 
Und nachdem er 33 Jahre als Jurist tätig gewesen, empfiehlt 
er seinem Sohne ein tieferes Eindringen in seinen Gegenstand 
mit folgenden Worten : „Halte dir gegenwärtig, dass der künf- 
tige Rechtskundige alle Werke des Aristoteles und Plato 
über Moralphilosophie durchgearbeitet haben muss; halte dir 
femer gegenwärtig, dass, wie die Dinge liegen, derjenige, der 
im Gerichtssaal sprechen oder in Rechtsfragen ein Urteil ab- 



«) Cod. Basil. G. I 16, fol. 27 v. und 28. — Vgl. auch Teich- 
mann, Festschrift S. 32 unten. 

') Pantaleon in der grossen Matrikel schreibt April 5. Doch muss 
das ein Irrtum sein. Vgl. die Matric. fae. iurid. fol. 65.^ 

') Probst, Neujahrsbl. von 1884. S. 21. 



161 

geben soll, die Kommentare des Bartolns, Baldus and der 
übrigen Ausleger keineswegs aasser acht lassen darf. Denn 
dahin ist es mit uns gekommen ^ dass es nicht genug ist, 
mit mehreren Aussprüchen alter Juristen oder mit Vemunft- 
gründen einen Satz auf Grund des vorliegenden Materials be- 
wiesen zu haben^ sondern es müssen noch ganze Wagenlad* 
ttngen voll von den vom Interpreten zusammengestoppelten 
Namenreihen herbeigeschleppt werden für die^ die sich ihre 
Buhmeskränzlein billig verdienen wollen.^ ^) 

Vielleicht hängt es mit dieser seiner Grandstimmung 
zusammen ; dass er auch gleichgültig war gegen äussere Er- 
folge, insofern sie seine Tätigkeit als akademischer Lehrer 
betreffen, gegen die Schicksale seiner Fakultät und der Hoch- 
schule überhaupt. Eine gewisse Lauheit der Empfindung 
und ein Mangel an Teilnahme ist unverkennbar; in Hinsicht 
auf die äussere Geschichte der Universität bieten die unzäh- 
ligen Briefe dieses schreibseligen Gelehrten fast keine Aus- 
beute und selbst in den an Basilius gerichteten, wo er doch 
am ehesten Veranlassung hatte, sich über heimische Zustände 
zu verbreiten, kommt er über einige Notizen persönlicher Art 
nicht hinaus. — Man darf vielleicht mit diesem Mangel an 
Initiative von seiner Seite die eigentümliche Tatsache in 
Zusammenhang bringen, dass die juridische Fakultät auf Jahre 
hinaus, man kann nicht sagen, am schwächsten besucht, denn 
dafür fehlen uns alle Angaben, wohl aber am wenigsten ge- 
achtet war. Denn anders kann man es wohl kaum erklären, 
dass vom Tage der Wiedereröffnung bis zum 11. Mai 1563 
kein Student das Doktorexamen in Basel gemacht hat.') Es 
ist das um so auffallender, wenn man bedenkt, dass Amer- 
bach für Basel dasselbe bedeutete, was Alciat und Duaren 
für Bourges, Zasius für Tübingen bedeuteten; freilich hat er 
es unterlassen, den Buf, den er bei Fachgenossen im persön- 



>) Brief von 1558 Jan. nach Bourges Cod. Basil. G. II, U. fol. 209 
£o enim nunc pervenimus . . . ut plerisque veterum iurisconsaltorum 
responsis aat rationibus vivis thema secundum ea que proponuutur 
comprobasse non satis sit, nisi plaustra etiam interpretnm centonibua 
nomenclatorisqne onusta adducantur laureolam fortassis in mustaceo 
querentibus. ' ^) Matr. facult. iurid. fol. 66. — Ath. Raur. p.ldO. 



152 

Hohen Verkehr sich erworben hatte, dnrch Sohriftstellerei audi 
in die ^osse Masse zu tragen. 

Dem widerspricht auch nioht der ümatandy dasa die 
Fakultät erst naoh Bonifacius Tode einen sich rasch steigernden 
Aufschwang nimmt. An demselben haben äussere Begeben- 
heiten offenbar den grössten Anteil: Alciat starb 1050, 
Duaren 1559, 1562 brachen die französischen Religionskriege 
aus, welche auf Jahrzehnte hinaus alle wissenschaftlichen Be- 
strebungen knickten; der Zuzug ^) deutscher Studenten nach 
Bourges und Yalence, den beiden Hauptsitzen juristischer 
G-elehrsamkeit, hörte auf und es ist deshalb sehr wahrschein- 
lich, dass diese umstände zusammen genommen der Basler 
Universität zu gute gekommen sind. Die Zahl der Promo- 
tionen hob sich rasch und in der Blütezeit der Universität, 
das ist in den 80er und 90er Jahren des 16. Jahrhunderts, 
überflügelte in dieser Hinsicht die juridische Fakultät die 
andern Fakultäten >). Seit dem Jahre 1537 war die Fakultät 
vollständig besetzt, das heisst, sie besass die drei Lehrkanzeln 
für Pandekten, Kodex Justinianeus und Institutionen. Bs 
war Kegel, dass neuernannte Professoren die Lehrkanzel für 
Institutionen übernehmen mussten, indem von da aus ein 
Vorrücken bis zur Professur für Pandekten stattfand. 

Bis 1536 war, wie schon erwähnt, Bonifacius Amerbach. 
allein. Jn diesem Jahre wurde die Professur fär Kodex an 
Peter Pitrellius übertragen und im nächsten die für Institution 
an Johann Jeuchdenhammer (Sphyractes). Jeuchdenhammer 

*) Über diesen Zuzug vgl. Dareste Fr. Hotman in der Rev. bist. 
1876. Bd. 2, 49. 

*) Die Zahl der Promotionen betrug 

1572 — 14 1593 — 29 1613 ^ 23 

1576 — 16 1594 — 47 1618 — 30 

1586 — 18 1595 — 41 1621 — 12 

1588 — 29 1602 — 37 1623 — 4 

1Ö91 - 34 1608 — 35 1632 — 8 

während das Maximum bei den Medizinern im Jahre 1607 erst die Zahl 

32 erreichte. — Gleichzeitig sei hier die auffallende Erscheinung notiert, 

dass nämlich unter den juridischen Doktoranden sich sehr wenige 

Basler und Schweizer befinden. Der erste Schweizer, der in Basel 

promovierte, ist Ludwig Iselin aus Basel am 20. Mai 1589 und bis 1632- 

sind es noch keine 30, unter diesen fast nur Basler und Schaffhauser. 



153 

stammte aus einem mit ihm zuerst nachweisbaren und im Be* 
ginne des 17. Jahrhunderts ausgestorbenen Basler Geschlecht. ^) 
Sein Greburtsjahr ist; wie es scheint, nicht bekannt. Er be- 
gegnet uns zuerst als Vorstand der Schule bei St. Peter von 
1529 — 1531; ^) unternahm dann eine Heise nach Frankreich, 
um sich dem Studium des Rechts zu widmen. Nach seiner 
£ückkehr erhält er 1537 die Professur >) , obwohl er bloss 
den Titel eines Licentiaten hatte. 1545 war er als solcher 
aach Bektor *) und ebenso nochmals im Jahre 1559. In \ 
diesem Jahre bekam er durch den berüchtigten Joris-Prozess 
zu tun. — David Joris ')j geboren 1501 oder 1502 in Delft, war 
der Stifter einer religiösen Sekte geworden, deren Grlaubens- 
bekenntnis sich in vielen Punkten an das der Wiedertäufer 
und Antitrinitarier anlehnte und selbst Lehrsätze, wie sie 
auf dem sektenreichen Boden der altchristlichen Kirche empor- 
gewachsen waren, feierten bei ihr ihre Wiedererstehung «) — 



1) So nach Leu, helvet. Lexikon Bd. 10, 532 u. SapL — Bd. 3, 274. 
Ath. Raur. p.l53. Ältere Quellen, die über diese Person Aufschluss geben 
könnten, habe ich bis jetzt nicht ermittelt. Das Geschlecht muss in 
Kleinbasel angesiedelt gewesen sein. Denn bei dem, wegen der von 
Wilh. Arsent verübten Gewalttat gemachten Aufgebot (Dezember 1537) 
erseheint »Hans Juchtenhamer in der kleinen statte als »vorfenrich«. 
Basler Chroniken 1, 153. 

*) Fechter, Schulwesen in Basel 1, 44. 

') Er wurde durch Verleihung einer Chorherrenpfründe bei St. 
Peter bezahlt gemacht. Der von ihm hierüber ausgestellte Revers ist 
datiert vom 17. &[ärzl537, S. Beilage Nr. VIL Laut Ausweis des De- 
pataten-Rechnungsbuches für das Jahr 1545 war er in diesem Jahre 
auch Propst im Petersstift. Er überlässt die Propstei 1549 dem Wolf- 
gang Wissenburger (s. Abschiedsbuch zum angegeb. Jahre), übernimmt 
sie nach dessen Rücktritt wieder 1554. Lib. concl. fol. 44 zu 1559 wird 
er wieder Propst genannt. 

*) Aber nicht 1545 bis 48 wie es bei Leu a. a. 0. heisst; denn 
1546 war Martin Borrhaus , 1547 Sebastian Münster, 1548 Ulrich Iselin 
Rektor. 

^) Über ihn ist einzusehen die grundlegende Arbeit von Fr. Nippold 
in lUgens Zeitschr. für bist. Theologie Bd. 33, 1—163 Bd. 34, 384 ff. und 
Bd. 38, 475 ff. — Buxtorf, Basler Stadt- und Landgesch. 3, 38 hat 
einen Auszug aus derselben veröffentlicht. — Vgl. auch Peter Ryffs 
Chronik in den Basler Chroniken 1, 168 f. 

*) Vgl. Dorn er, Gesch. der protest. Theologie. 131. 



154 

Joris, von Kindheit an zur Kontemplation geneigt und den 
Regungen seiner oft bis ins masslose ausschweifenden Phan- 
tasie nachgebend, war tief ergriffen worden von Luthers ersten 
Kundgebungen. 1528 trat er einer Prozession in den Weg 
und eiferte gegen das götzendienerische Wesen. Er wurde 
deshalb gefänglich eingezogen und musste Delft verlassen. 
Lange Zeit trieb er sich unstät in Holland herum, seine Lehre, 
welche der bestehenden bürgerlichen Ordnung durch Aufstellung 
eines ganz anders gearteten Moralsystems widersprach, in 
Wort und Schrift verktlndend. Oft schwebt er in Lebensgeüahr, 
aber visionäre Erscheinungen bestärken ihn in dem Glauben 
an die Göttlichkeit seiner Sendung und seine rasch anwach- 
sende Gemeinde in dem Glauben an ihn. Schärfere Mass- 
regeln der Regierungen der Generalstaaten und die Einsicht, 
dass die Errichtung des erstrebten Gottesreiches, in dem er 
sich selbst nicht die letzte Stelle zugedacht hatte, doch nicht 
so schnell sich verwirklichen lasse, als er angenommen hatte, 
bewogen ihn, die Anhänger seiner Lehre .zu grösserer Vor- 
sicht zu ermahnen und sich selbst vom Schauplatz seiner 
Tätigkeit zurückzuziehen. 1. April 1544 erscheint er als 
Johann von Brügge in Basel; edles Benehmen und der Reichtum, 
den er aus den Beiträgen seiner Anhänger sich erworben 
hatte, nahmen für ihn ein. Er giebt sich und man hält 
ihn für einen der damals zahlreichen flüchtigen Reformierten. 
Am 25. August wird er und seine zahlreiche Familie ins 
Bürgerrecht aufgenommen. Einzelnen Gerüchten, dass er der 
berüchtigte Ketzer Joris sei, wird nicht geglaubt. Erst drei 
Jahre nach seinem am 25. August 1556 erfolgenden Tode 
wird durch Verräterei eines Dieners die Wahrheit kund. Der 
Rat geht die Universität um Gutachten an über den Inhalt 
der in seiner Wohnung mit Beschlag belegten Bücher und 
über die Notwendigkeit einer nachträglichen richterlichen Er- 
kanntnis. Das Gutachten der theologischen und juristischen 
Fakultät ist noch vorhanden, i) Nie habe es einen schlimmem 
Ketzer gegeben, heisst es da, und die ganze Schwere welt- 
lichen und geistlichen Gerichts solle man ihn fühlen lassen. 



') Anszagsweiise veröffentlicht von Nippold a. a. 0. 34, 614 ff. 



]55 

Da wurde der Leichnam wieder ausgegraben und mit den 
Schriften verbrannt; seine Angehörigen mussten Busse tun. 
In der Kommission, welche seitens der Universität zur 
Untersuchung dieser peinlichen Angelegenheit bestellt worden 
war, sass auch Sphyractes. *) Seit dem Jahre 1548 war er zur 
Professur für Kodex *) vorgerückt. Seine Tätigkeit scheint 
übrigens in der Ausübung seines Lehramtes angegangen zu 
sein, da keine Schriften von ihm bekannt geworden sind. Er 
starb 1578, nachdem er schon 1562 von seiner Professur 
zurückgetreten war. Seine Stelle als Professor Institutionum 
übernahm 1548 der abenteuerlustige Bernhard Brand, ^) der voll 
ungezügelten Tatendrangs nach vierjähriger Wirksamkeit als 
Lehrer plötzlich zum Schwerte greift und sich dem Schweizer- 
regiment anschliesst, das unter Führung Sebastian Schärtlins 

*) Welchen Anteil er an der Abfassung der dem Rat überreichten 
Schrift: Davidis Georgii Holandi heresiarchee vita et doctrina Basilee 
1559 im einzelnen gehabt hat, lässt sich natürlich nicht mehr sagen. 
Ath. Raur. p. 15i stellen ihn doch zu aasschliesslich als Verfasser der- 
selben hin. 

') Ath. Raur. p. 153 scheinen diese Tatsache nicht anerkennen zu 
wollen. Sie sagen bloss: Altera vice rector codicis appelatur professor 
und führen ihn in der Liste derselben nicht an. Dass er aber wirk- 
hch Professor Codicis gewesen, geht nicht bloss aus jenem Eintrag in 
der grossen Matrikel, sondern auch ans einer Notiz im Deputatenrech- 
nungsbnch zum Jahre 1&52 hervor: »38 u als frei vererung für ein- 
mal Bacher zu kauffen als er lectiönem codicis anzenemen verordnet 
wardc und in den Antiquit. Gernlerian» 1, 196, wo er 1561 als Mit- 
glied einer an den Rat abgeschickten Deputation angeführt und dabei 
codicis Ordinarius genannt wird. Dass Sph. 1548 seinen Abschied er- 
halten habe, wie Ath. Raur. angeben, finde ich nirgends überliefert. 
Oberhaupt sind ihre Berichte über die ersten Professoren Codicis und 
Institutionum sehr confus gehalten. 

^) Vgl. über ihn R. Burckhardt im Basl. Taschenb. auf das 
J.1858, S. 73—97. Ath. Raur. p. 154 f. -» Jöcher, Forts. 1, 2198. Iselin 
1, 590. Leu 4, 258. — Brand war geboren 23. August 1525 in Basel, stu- 
dierte hier und in Frankreich, wird 1548 Licentiat der Rechte. Seine 
akademische Lehrtätigkeit war jedoch eine so ephemere, dass in den 
Universitätsakten nirgends über ihn etwas xu finden ist. Trotz der 
schlechten Erfahrungen, die er auf dem Feldzage von 1552 gemacht 
hatte, kehrte er doch nicht zur beschaulichen Tätigkeit eines Professors 
zurück^ sondern zog eine praktische Wirksamkeit im Dienste des Staates 
vor. Er starb als Oberstzunftmeister am 23. Juli 1594* 



156 

dem französischen Könige Heinrich 11. am 22, März 1552 
mit anderen deutschen Söldnern zuzog. ^) Er kehrte noch im 
Winter desselben Jahres nach Basel zurück und übernahm 
am 7. Februar 1553 die Landvogtei Homburg auf vier Jahre. 
Im August 1553 erschien ein kleines Kompendium der Welt- 
geschichte') von ihm, die Frucht seiner Musestunden vom 
Tage seiner Rückkehr bis zu seiner Anstellung als Landvogt. 
Das kleine Buch zerfallt in drei Teile, deren erster bis Christi 
Geburt, der zweite bis 1552 reicht, der dritte speciell 
Schweizergeschichte umfasst und mit 1544 abschliesst« Der 
Verfasser erwähnt eingangs die Danielischen vier Welt- 
monarchien, ohne jedoch diese Einteüung beizubehalten ; viel- 
mehr bemüht er sich, synchronistisch seinen Stoff zu gliedern. 
Die Schweizergeschichte ist in die Geschichte der dreizehn 
Orte zerlegt und ebenso wertlos wie alles andere; nur über 
den Feldzng von 1552 enthält das Büchlein einige brauchbare 
Notizen. «) Als ein ehrlicher wenn auch sehr unbeholfener 
Versuch, alte und älteste Geschichte in eine populäre Dar- 
stellung einzukleiden, bleibt das Büchlein für jene Zeit immer- 
hin bemerkenswert. 



1) Basler Chroniken 1, 166. 

*) VoUkumner Begriff aller geschichten etc. Basel 30. Aug. 1553, 
S. 12^ Es ist dem Herzog Christopli von Württemberg gewidmet. 
— Er sagt in der Vorrede: »nachdem ich befunden, dass der massig- 
gang ursach .... gibt zu allem übel und lästeren furnemlich so sich 
die jugent — welche für sich selbs mer zu bösem dann guttem ge- 
neigt ist — der arbeit entzeucht, hab ich zu disen sorglichen gezytten 
nüt nützlicheres . . . wüssen anzeheben, dann dass ich menglichem in 
einer sum . . . aller stend . . . geschichten fürstalte« ... Er habe das 
Buch »mit figuren erleutem. . . lassen, damit söliohes zesamen getragen 
werkly nebend seiner kundigkeit und kürze dem läser auch etwass 
dester lustiger . . . wäre.« Zu diesen belustigenden Figuren gehört ein 
Bild der Arche Noah, das Porträt des Noma Pompilius, die Büste des 
Homer, ein Bild des mit Kanonen belagerten Karthagos, ein typisches 
Schlachtenbild nach Holbein*schem Muster für zwanzig verschiedene 
Schlachten u. s. w. 

') Dieselben sind zum guten Teil abgedruckt im Taschenbuch 
a. a. 0. 84 ff. Zum Jahre 1553 Juli fügt er noch die Notiz bei, dass 
gegen 1000 Schweizer vom König entlassen worden seien — da es der 
einzige zu diesem Jahre gehörige Eintrag ist, so steht er der Angabe 
über die Abfassungszeit nicht im Wege. 



157 

Auf Brand folg^ im Jahre 1557 als Professor der In-* 
stitntionen Marens Hopper ans Basel. Sein Geburtsjahr ist bis 
jetzt noch nicht ermittelt worden. 1533 wird er immatrikuliert, 
1538 Baccalaureus, am 1. Januar 1541 Magister und am 
27. April in die Artisten*Fakultät aufgenommen. ^) Am 13. 
Dezember desselben Jahres erhielt er die Stelle eines Leiters 
der Schule auf Burg, in der er noch 1545 nachzuweisen 
ist.') Er hat offenbar diese Stelle niedergelegt, als ihm zu 
der griechischen Professur, die er 1544 übernommen hatte, 
auch noch die f&r Logik zugeteilt wurde. *) — Im Laufe des 
Jahres 1549 wurde er Professor der Physik. — Diese Lehr- 
kanzel hatte er bis Pfingsten 1557 inne, worauf er unver- 
mittelt in die juridische Fakultät übertrat. *) Am 5. August 
1563 nimmt er den Doktortitel an, stirbt aber nicht ganz ein 
Jahr später an der damals mit furchtbarer Heftigkeit wütenden 
Fest (21. Juli 1564) *). — Schriftstellerisch ist er nicht be- 
sonders hervorgetreten; juristische Arbeiten hat er gar keine 
geliefert und auch das, was sonst von ihm erhalten ist, be- 



*) Diese die Angaben der Ath.Raur. p.l56 ergänzenden Notizen sind 
genommen aus Matr. fac. art. p. 251 nnd 88 nnd Lib. decr. fac. art. 
p. 90. — Iselin, Lex. 2, 833. — Leu 10, 289 und Splnt 3, 186. — 
Jöclier, 2, 1703. 

*) Deputaten- Ausgabenbuch I Schuol uff Burg : H. Marx Höpper- 
lin zum Schulmeister angenommen uff die fronfasten Luoie an (15)41 
hat Jars 80 fl. und den drit teyl im Schulgelt. Und ebend. : H. Marcus 
Hoppems hat ein Gaplaney uff Burg. 

*) Vgl. Beilage Kr. IX. Voräbergehend scheint er sieh auch 
mit theologischen Studien beschäftigt zu haben, wenigstens ist ein 
M. Markus Hopper am 22. Juli 1546 in der theologischen Fakultät imma- 
trikuliert worden (Matr. fac. theol. p. 63) und an der Identität dieses 
Hopper mit unserm Hopper ist kaum zu zweifeln. 

*) Demnach wäre die Professur seit Brands Abgang, also über 
vier Jahre, unbesetzt geblieben. Schon Burckhardt (im Tasehenb. 1888) 
hat die Vermutung ausgesprochen, dass die Professur auf Verwendung 
seines Vaters, des einflussreichen Bürgermeisters Theodor Brand, für ihn 
offen gehalten worden sei und ich weiss vorderhand, so sonderbar 
diese Tatsache sich auch zusammengehalten mit der Übernahme der 
Homburger Landvogtei durch Brand ausnimmt, nichts Besseres an die 
Stelle zu setzen. Die gleichzeitigen Quellen-Chroniken und Briefe geben 
leider keinen Aufschluss. 

^) Matr. fac. iur. fol. 16 und 66.^ 



158 

schränkt sich auf einige Vorreden und Kommentare zu Klas- 
sikern und Kirchenschriftstellern. Verdienstlich ist seine Aus- 
gabe der Werke des Äneas Sylvius. *) 

Noch grösseren Unregelmässigkeiten in der Reihenfolge 
der Professoren begegnet man anfangs in der zweiten Kategorie 
derselben y für Kodex. Festen Boden gewinnt man erst mit 
der Ernennung Ulrich Iselins (1547). Vor ihm waren in 
nicht näher bestimmbarer Dauer tätig Petrus Pitrellius, ^) 
Johann Ulrich Zasius und Martin Peyer. Von diesen verdient 
nur Zasius >) besonders erwähnt zu werden. £r war der 
Sohn des berühmten deutschen Reformators der Rechtswissen- 
schaft, Ulrich ZasiuSi in Freiburg 1521 geboren, studierte 
hier und nach dem Ableben seines Vaters (24. Novbr. 1535) 
an mehreren italienischen Hochschulen, wurde in Freiburg 1542 
Doktor und noch im selben Jahr Kanzler des Herzogs von 

M Seine Schriften sind verzeichnet Ath. Raur. 1. c. Die erste 
Ausgrabe der opera Aeneee Sylvii s. Pii II. gehört jedoch nicht ins Jahr 
1571, sondern entweder ins Jahr 1551 oder 1556, denn Hopper sagt in 
der Vorrede, es hätten ihn bei der Arbeit unterstützt eximii viri 
D. Bonifacias Amerbachias urbis nostree et Academis tum temporis rector 
et D. Joh. Sphyractes J. Lic. Ordinarius apud nos legum professor af- 
finis noster charissimus (wie?) nee non D. Conradus Lycosthenes Rubea* 
quensis lib. art. magister. Die von ihm besorgte Ausgabe des Strabo 
ist 1549 bei Henricpetri erschienen (Beiträge z. vaterl.-Gesch. 3, 107 
Anm. 1). Amerbach war Rektor 1540, 1551 und 1556 von welchen 
das erste Jahr wohl auszuschliessen ist. Das in unserer Bibliothek 
befindliche Exemplar der opera ist nicht datiert 

*) Petrus Pitrellius — so unterschreibt er sich selbst auf dem 
mit Amerbach ausgestellten Gutachten von 1536 (s. Beil. Nr. IV, 2) — wird 
1586 als Professor für codex Justinianeus angestellt und am 25. November 
dieses Jahres in das coUegium iurisconsultorum aufgenommen (Matr. 
fac. iurid. fol. 65). Das ist aber auch alles, was ich über ihn habe in 
Erfahrung bringen können, vgl. Ath. Raur. p. 130. Mit diesen bin ich 
der Ansicht, dass Pitrellius oder Piräus und Pizellius, welcher ebend. 
p. 412 als Professor für Mathematik angeführt wird, eine und dieselbe 
Person sind derart, dass die Notiz über diese angebliche Professur des 
Pizellius (tradidisse traditur) ganz fallen zu lassen sein wird, da sie in 
den üniversitätsakten keinen Halt findet. 

') Vgl. Ath. Raur. p. 130 f. Stintzing, Gesch. d. deutsch. Rechts- 
wissenschaft 1, 211 Anm. 1. — I. Chr. Iselin, Lexikon 4, 964. — Joch er, 
Gelehrten.-Lex. 1, 2014. — M. Adam 1, 189—191. — Leu, Lex, 20, 28 
und Splnt 495, (aus Ath. Raur.). 



159 

Württemberg. Am 5. Juni 1542 erhält er einen Baf an die 
Universität Basel und soll Fronfasten Cinerum 1543 seine 
Vorlesungen beginnen. >) Am 19. Februar 1543 schreibt er 
nun dem Bat, es sei den Herren wohl bekannt, dass er vor 
einigen Monaten zu einem ordentlichen Professor der kaiser- 
lichen Bechte ernannt worden sei ; er bitte um Entschuldigang, 
wenn er bis jetzt der angenommenen Berufung noch nicht 
Folge geleistet habe. Aber obwohl er um seine Entlassung 
eingekommen sei, habe ihn sein Herr doch neuerdings zum 
Beichstag nach Nürnberg abgesandt. Der Bat möge ihm 
diese Beise noch gestatten, die hoffentlich nur kurze Zeit 
dauern werde. >) Allein die Sache lag so, dass der Bat über- 
haupt von der Berufung nichts wusste und so erging am 
10. März die Erkanntnis, dass diese Berufung, welche von den 
Deputaten ohne Gunst und Vorwissen der gnädigen Herren ver- 
handelt und beschlossen worden sei, was den gnädigen Herren 
bedauerlich und missfällig sei, nur ein Jahr Gültigkeit haben 
sollte. Und soll auch durch die Deputaten in der Zwischen- 
zeit mit ihm wegen weiterer Versprechungen nichts ohne Vor- 
wissen E. E. Bates gehandelt werden, „dann aus etlichen be- 
wegenden Ursachen der Handel seinethalb dermassen gestellt 
worden sei, das er nach Verschienung berürten Jahrs gänzlich be- 
urlaubt werden soU.^ Seine Stelle soll Johann Jeuchdenhammer, 
sobald er den Doktortitel sich erworben hätte, ») erhalten. Das 
leztere ist, wie wir gesehen haben, gar nichts und das erstere 
nicht so unmittelbar geschehen, als es hier diktatorisch ver- 
ordnet wurde; denn noch im November 1544 hatte Zasius 
seine Professur inne. *) Unter den etlichen bewegenden Ur- 
sachen, wegen welcher Zasius wieder abdanken musste, *) wird 



*) Deputatenrechnungsbuch I. — Mit wüsaen Herrn NicoL Briefers 
Vice-Rektors und Herrn D. Amerbachs geschieht die Berufung. 

«) Ratsakten Jurid. fac. St. A. 73. C* 

^ Erkanntnisbüch IV, 204. 

^) In der epistola huneiipatoria des Lepusculus geschrieben am 
19. Nov. 1544, s. oben S. 110, Anm. 1) wird Zasius als Professor iuris 
angeführt, p. 12. 

- ') Ath. Raur. 1. c. stellt dieses religiöse Motiv zu ausschliesslich 
in den Vordergrund und jedenfalls ist die Erkanntnis von. 1543 nicht 
als Ursache von Zasius Abgang sondern als eine Folge seiner Berufung 



160 

sich höchst wahrscheinlich die Ahneigung gegen ihn als Katho- 
liken verhergen, welche übrigens in dem § 1 des Statuts von 
1539 einen ganz gesetzlichen Boden hatte; den zu verlassen 
die Deputaten vielleicht nur darch den G-lanz des Namens 
des Berufenen veranlasst worden sind. ^) 

Zasius verweilte noch einige Jahre in Basel ^) und er- 
teilte in seinem Hanse Unterricht in juristischen Disciplinen. 
Aber Ungemach aller Art brach über ihn herein. Er verlor 
seine Frau^ erkrankte selbst schwer ^ er war verschuldet und 
die Grläubiger drängten ihn. In dieser schwierigen Lage trat 
ihm Amerbach hilfreich zur Seite. Er bezahlte seine Schulden 
und streckte ihm selbst noch Qteld vor^ damit er nach Freiburg 
abreisen konnte. Zasius verpfändete ihm dafür seine Biblio- 
thek. «) — 1547 finden wir ihn am Hofe Karl V. und er ist 
Augenzeuge der Katastrophe, welche infolge der Schlacht 
bei Mühlberg über die deutschen Protestanten hereinbrach. 
Er zählt zu den vertrautesten Bäten des Kaisers und ist 
stark beschäftig^. Aber seine Mussestunden benutzt er oft, 
um Amerbach über die politischen Vorgänge und persönliche 
Angelegenheiten Mitteilung zu machen. „Denn**, schreibt er, „zu 
welchen bevorzugten Stellungen ich auch durch die Gnade des 
Himmels emporsteigen werde, immer bleibe ich Dein ergebenster 
und anhänglichster Diener und Sohn und schätze und verehre 
Dich wie einen Vater." *) Auch der Stadt Basel bewahrte er 
ein gutes Andenken, dem Bürgermeister Brand schickt er 

aufzufassen. Der ganze Handel ist viel mehr ein Kompetenzstreit 
zwischen Rat und Deputaten und bezeichnend für die vorwaltende 
Stellung des ersteren. — Stintzing^Epistolse Joh.Udal.Zasii, Basel 1857, 
bemerkt in der biographischen Einleitung irrig, dass die Berufung von 
Bonifacius Amerbach ausgegangon sei. — Amerbach hat nur den Vor- 
schlag gemacht, mehr nicht (s. Anm. 1). Ebenso ist hier irrig Zasius 
Tod zum Jahr MDLXX angesetzt, was wohl ein Druckfehler für MDLXV 
ist; diese unrichtige Jahreszahl ist aber auch in die oben (S. 158 Anm. 3) 
citierte Stelle übergegangen. 

') Doch war er in aller Form Ifitglied der Fakult&t geworden: 
1543. J. ü. Zasius designatns Justinianei codieis professor ob publicum 
summus in iurisconsultorum improfessus sive gratis . . . cooptatus est 
Matr. fal. iur. fol. 65 t. 

*) Aber nicht bis 1552 wie Ath. Raur. p. 131 haben. 

') Stintzing, Epistolce 1. c. *) Ebend. p. 6. 



161 

Nachlichten politisdben Inhalts and läset sioh darch Amerbacli 
ihm nnd den Herren der üniTersität empfehlen; unter diesen 
scheint ihm Sphyractes besonders nahe gestanden zu sein* 
Einen Urlaub, den er krankeitshalber im Augost 1548 antritt, 
beschliesst er bei seinem väterlichen Freunde Amerbach zu 
verbringen. ^) Später trat er in die Dienste König Ferdinands 
und Kaiser Maximilians II. und starb am 26. Hai 1565 in 
Wien infolge eines Sturzes aus einem Wagen. In der 
juristischen Litteratur hat er sich weniger durch eigene 
Arbeiten als durch die Heransgabe der Werke seines Vaters 
bekannt gemacht. 3) 

Nach der kurzen Amtsdauer des aus einem Schaffhauser 
Greschlechte stammenden, aber sonst nicht weiter bekannten 
Martin Peyer*) erhielt 1547 die Professur für Kodex XTlrich 
Isclin. *) 

Iselin, aus dem jüngeren Zweige dieser in Basel schon 
seit dem 13. Jahrhundert nachweisbaren Familie stammend, 
war geboren 1524 ; sein Vater war Hans Lux des Rates, seine 
Mutter Elisabeth Bär, Schwester des Professors Ludwig Bär, 
eines der letzten bedeutenderen Vertreters der Scholastik an 
der Basler Hochschule, der 1529 vor der Reformation auch 
nach Freibnrg entwich. Von Johann Ceporin erhielt er den 
ersten Unterricht, später wurde er von Simon Grynäus im 
Griechischen und in Philosophie unterwiesen. Im Bechts- 
studium sind Bonifacius Amerbach, Zasius und Alciat seine 



M Stintzing, Epistolse p. 26 f. 

^ Stintzing, Gesch. d. d. Rechts wissensch. 1, 173 und 495. 

^ Die Angaben in Ath. Ranr. p. 133 und Iselin, Lexikon 3, 832 
stützen sich lediglich auf Pantaleon Prosopographie 3, 549. — Leu, 
Lex. 14, 457. — Iselin bezeichnet ihn genauer als Obervogt für Neu- 
kirch und Ehegerichtsherm für Hasslach. Peyers Name ist mir weder in 
den ylelen Briefen noch sonst in einem Universit&ts-Akt begegnet, 1538 
wurde er immatrikuliert und laut Ath. Raur. war er Professor seit 
4. März 1545, was zum Datum des Rücktrittes des Zasius, welcher in 
das Ende des Jahres 1544 zu setzen ist (vgl. oben S. 159), gut paest. 

*) Adam 1, 165. — Iselin, Lex. 2, 990, dem ich vornehmlich 
gefolgt bin, da ihm Familienüberlieferung zu Gebote stand. Die Daten 
in den Ath. Raur. p. 113 werden durch die in Iselins Briefen erhaltenen 
Angaben wesentlich berichtigt und bereichert. 

Thommen, Universität Basel. n 



162 

Lehrer, durch welche er sofort mit der neuen quellenkritischen 
und synthetischen Methode vertraut gemacht wird. 1536 ^ 
geht er zuerst nach Paris, wo er hauptsächlich des Französi- 
schen sich zu bemächtigen sucht und humanistische Studien 
treibt. Wie lange er dort geblieben und ob er von dort aus 
noch andere französische Universitäten bezogen hat, >) lässt 
sich nach dem bis jetzt bekannten Material nicht sagen, 
1541 ist er wieder in Basel. Sein Onke> Ludwig Bär, mit 
dem er in steter brieflicher Verbindung bleibt, schreibt ihm, 
dass er sich freue, ihn gesund an Leib und Seele heimgekehrt 
zu wissen und noch mehr freue er sich darüber, dass er treu 
bei der katholischen Kirche ausgeharrt habe. Er ermahnt 
ihn, standhaft zu bleiben. — Wenn er abtrünnig würde, 
würde er ihn nicht mehr als seinen Neffen anerkennen. 
Schliesslich drückt er seine Zustimmung aus zu dem von ihm 
gefassten Plan, nah Italien zu gehen. Dieser Plan wurde 
jedoch nicht sogleich zur Ausführung gebracht, sondern Iselin 
ging vorher nochmals nach Frankreich zurück und besuchte 
die Schulen von Poitiers ') und Valence, *) — Jetzt aber drang 
sein Vater darauf, dass er seine Studien zum Abschluss bringe. 
Bonifaoius schreibt ihm am 25. April 1544, >) er habe alles 
seinem Vater vorgetragen — offenbar Ulrichs Bitte, ihn noch 
weiter studieren zu lassen — dieser aber habe ihm geant- 
wortet, Ulrich habe nunmehr schon acht Jahre studiert, davon 
drei das ius civile — es sei Zeit, dass er an ein gesichertes 
Unterkommen denke. Zu Beginn des Jahres 1545 finden wir 

') Ludwig Bär an ü. I. aus Freibarg 4. Aug. 1536. Cod. Basil. 
G I 26, f. 4 und 5. , 

*) Derselbe an dnslb. 24. März 1537. Der nächste Brief ist schon 
vom Jahre 1541 April (ebend. fol. 9) und nach Basel gerichtet. 

*) Bonif. Amerbach an ü. I. nach Potiers. 1543 April 8. (ebend. 
fol. 13). 

*) ü. J. an Ludwig Bär, Basel 13. April 1545. Cod. Basil. G I 
26, fol. 17. — Die Zeit seines Aufenthaltes in jeder Stadt lässt sich 
nicht näher bestimmen, weil der in Anm. 3 angegebene Brief keine 
vollständige Adresse trägt und U. I. selbst bloss bemerkte er sei von 
Poitiers (urbe Pictaviensi) nach Valencia gezogen. Dort habe er nach 
einem halben Jahr das Wechselfieber bekommen, was ihn auch zur 
Rückkehr nach Hause genötigt habe. 

») Cod. Basil. G I 26, fol. 16. 



168 

daher auch Iselin wieder in Basel. In dieses und noch mehr 
in das vorhergehende Jahr föUt auch seine Glaubenswandlnng. 
Man muss sagen, dass sie selbsttätig und ohne Bücksicht auf 
seine künftige Stellung als akademischer Lehrer sich in ihm 
vollzogen hat. Denn diese Hücksicht hätte schon vorher 
für ihn bestimmend sein müssen und doch lässt der erwähnte 
Brief seines Oheims darauf sohliessen, dass er sich in Paris 
entweder gar nicht zu diesem Schritt versucht gefühlt oder so- 
gar aufkeimende Zweifel siegreich niedergefochten hat. Jetzt 
hingegen scheibt er seinem Oheim, er habe in Foitiers sich 
auch dem Studium der heiligen Schrift ergeben — es ist, als 
ob er mit dieser beiläufig hingewoi^fenen Bemerkung ihn vor- 
bereiten wollte. Die Antwort des Oheims zeigt denn auch 
Besorgnis und eine abweisende Drohung. Er fragt ihn, wo 
und unter welchen umständen er seine Professur antreten 
will, denn schlechter Umgang verderbe gute Sitten. Übrigens 
erinnere er ihn an das, was Ulrich ihm einst voll Ernst ge- 
schrieben habe. Jeder Kommentar dazu sei überflüssig. ^) 
Allein so betrübend die zwischen ihm und seinem Oheim 
entstehende Entfremdung f&r Iselin auch sein musste, wie 
dieser Brief anscheinend auch der letzte war, den er von 
seinem Oheim erhalten hat — von der einmal eingeschlagenen 
Bahn hat sie ihn nicht abdrängen können. — 1546 ist er in 
Worms beim Beichskammergericht, wo er, wie so viele andere, 
seine praktische Schule durchzumachen sucht >); das Jahr dar- 
auf führt er seine schon so lang geplante italienische Eeise 
aus, und studiert in Padua unter Alciat, der ihn überaus wert 
hielt, mit dem er auch später in Briefwechsel blieb und der 
ihn im gleichen Jahr zum Doktor promovierte. Zurückgekehrt 
erhält er zunächst die Professur für Kodex,') nachdem er 
schon während seines zweiten Aufenthaltes in Basel (1545) 



^) Ludwig Bär an U. I. 10. Mai 1545. Memini quod sincere ali- 
quando ad me seripseris; iam nihil addam. Ebend. fbl. 19. 

*) Bonif. Amerbach an U. I. nunc Wormätie agenti. Brief vom 
1. April 1546, ebend. fol. 26. 

') 2. Nov. 1547 J. U. Iselin, D. ü. J. Papiensis ob ordinarium 
prelegendi Codicis Justinianei munus in collegium J. C. cooptatus est. 
Matr. fac. iur fol. 65.^ 



164 

an det UniTersität Varlesangen ttber Inatitatioiieil gehalten 
liatte. <) Nach Amerbachs Rücktritt (1648) wird ibm dessen 
Lehrkanzel für Pandekten tngeteilt^ am 4» Juli desselben 
Jahres heiratet er Fanstina Amerbaoh.*) — Matten ans voller 
Tätigkeit raffte ihn ein frühet Tod am 25. Juli 1564 hin- 
weg; auch er war eines der zahlreichen Opfer der damals in 
Basel haasenden Pest. Bekannt war seine fast zu weit 
gehende Freigebigkeit gegen Arme. Als er sein Ende kommen 
sah, übermachte er der Begenz ein Kästchen mit dem Er- 
snchen^ die in demselben hinterlegten Schuldscheine nach 
seinem Ableben den betreffenden Schuldnern zorückzastellen^ 
ein Akt der Grossmut, gegen den aber dann die Familie^ in 
der acht Kinder zu erziehen waren und die über kein be- 
deutendes Vermögen gebot, mit Erfolg Protest einlegte. 

Wie Amerbach hat auch Iselin mit Ausnahme einer 
juristischen Abhandlung kein grösseres Werk veröffentlicht. 
Auch sein Wirken ging in der persönlichen Anregung, die er 
gab, welche aber allerdings nicht so vielseitig und weitreichend 
gewesen ist wie die Amerbachs ^ auf. Wohl mag auch auf 
ihn der schöne Satz seine Anwendung finden, dass yfinit ihm 
ein reicher Besitz, ab^ noch reichere Hoffnungen begraben 
worden sind^^ Sein Nachfolger war Basilius Amerbach und 
er hätte keinen berufoneren finden können. Er ist für Basel 
der letzte und zugleich glänzendste Vertreter jener huma- 
nistisch-juristischen Schule, die bis in die zweite Hälfte des 
16. Jahrhunderts den nachhaltigsten Einfluss auf die wissen- 
schaftliche Behandlung d^r Bechtskiuide geübt hat. 

Basilius Amerbach«) wurde am 1. Dezember 1534 ge- 



') ü. I. an Ludwig Bär, 13. April 1545. Cod. Basil. 9 I, 26 fol. 17 . . 
cum nihil unquam utilius iis, qui ad veram iuris cognitionem pervenire 
cupiant, inventum fuit, quam ut legendo se ipsos exercerent, fretus auc- 

toritate rectoris ac reliquorum universitatis noatr« primatum 

coBpi publice in coUegio Baeilieiiai sexto notias martias profiteri II di 
libri institutionum civilium tractatiim de rerum divisione. 

") Gasts Tagebuch her. von Buxtorf 71. 

') Matr. fac. iurid. fol. 66. 

*) Athen. Raur. p. 114 u. 132 — Jöcher, Forts, 1, 721. — Leu 
1, 189. — Stintzing, Ge&chichte d. deutschen Rechtswissenschaft 1, 
211 Anm. 2. — Allg. deutsche Biog. 1, 397 (ungenügend). — Über die 



166 

boren. Den ersten ünteniclit empfing er von seinem Vater ^ 
der ihn, da er der einzige Sohn war und blieb, zärtlich liebte. 
Als die Familie 1537 vor der Fest flüchtete, lehrte ihn Boni* 
facins im Hause seiner Schwiegereltern in Neuenbürg i. E. die 
Anfangsgründe des Latein nach einem Donat „mit barbarischen 
Bachstaben''. — £r besuchte dann die Schale auf Burg, welche 
Thomas Plater seit 1641 leitete, 1548 trat er an die Hoch- 
schale über. Am 30. Oktober 1550 ^) wurde er Baccalaureus 
artium. . Er blieb noch bis 1552 an der heimischen Univer- 
sität, ohne jedoch seinen philosophischen Kurs mit der An- 
nahme des Magistertitels abzuschliessen. Es war bestimmt, 
dass er sich dem Jus widme und es war selbstverständlich, 
dass er seine Studien nicht ausschliesslich an der Basler Uni- 
versität vollenden sollte. Er besuchte der Reihe nach in den 
Jahren 1552 bis 1559 die Universitäten Tübingen , Padua, 
Bol<^a und Bourges. Die in jenen Jahren zwischen ihm 
und seinen Verwandten und Freunden, namentlich mit seinem 
Vater geführte Korrespondenz ist noch fast ganz erhalten >). 
Sie ist interessant durch den Beichtum der Mitteilungen und 
charakteristisch für die Verfasser. In Bonifacius Briefen 
ermüdet oft die geschwätzige Breite und eine gewisse 
weichliche Empfindsamkeit. In wohltuendem Geg^isatz zu 
denselben stehen die Briefe des Sohnes. Eine gewisse herbe 
Strenge ist ihm eigen, immer drückt er sich bestimmt, klar 
und scharf aus. Überraschend wirkt die ruhige Sicherheit, 

Jugend- and Studienjahre handelt mit erschöpfender Gründlichkeit 
Fr. Iselin Im Basler Taschenbuch von 1863 S. 159—244. Kur ist hier 
zu verbessern S. 160 das Geburtsjahr, welches irrig mit 1535 (ebenso 
hei Stintziag l. c.) und das Jahr seiner Immatrikulation (S. 170), das 
mit 1549 angegeben ist 

*) Matr. fac. axt. p. 257. 

^ Von dieser Korrespondenz ist gedruckt; Bonifacii Basiliique 
Amerbachiorum et Vambüleri epistolee mutuse, Basilee 1877. Festgabe 
der Basler Universität zum 40(>)hr. Jubiläum der Tübinger Hochschule, 
herg. von M seh 11. Die Briefe beziehen sich bloss auf Basilius Aufent- 
halt in Tübingen. — AmfrbAchiorum epistolee mutuee Bononiee et 
Basileee datee. Festschrift zum 800jhrg. Jubiläum der Universität Bo- 
logna. Basel 1888, herg. von Teichmann. Andere Briefe von ihm 
sind veröiTentlicht in G. S. Gurionis epistolarum relectarum libri duo. 
Basilee per. Job. Oeporlnnia, ohne Jahrsahl, alter Druck des 16. Jh. 



166 

mit der der junge Mann gleich über die Verhältnisse in Tü- 
bingen urteilt. Yor allem ist er mit seinen Lehrern wenig 
zufrieden. Er bezeichnet sie zwar als gelehrte Männer, aber 
ihre Pflichten als Lehrer erfüllen sie schlecht. Aufträge der 
Begierung — in Folge eines solchen musste Strassberg sein 
Kolleg über Eirchenrecht schon nach wenigen Wochen ab* 
brechen — die vielen Feiertage und eigene Vergnügungssucht 
nennt er als die Ursachen, wegen welcher die Vorlesungen 
so häufig unterbrochen werden und in seinem letzten Briefe 
an den Vater fasst er seine Entrüstung in die Worte zusam- 
men: Wiewol aber die Professoren dieser Akademie gelehrt 
vortragen, so ist doch ihre Nachlässigkeit, um nicht zu sagen 
Grleichgiltigkeit gegen das Lesen so gross, dass man es fast 
nicht glauben möchte^). Von allen Lehrern, unter welchen 
bloss Nikolaus Vambüler, bei dem er einige I^it auch wohnte 
und der sein Beschützer war, als Schüler des Josius einen bedeu- 
tenderen Buf hatte, rühmt er einzig einen nicht promovierten 
Juristen Flag, bei dem er ein Privatissimum über Institutionen 
hörte, dass derselbe „täglich lese und keine Pause mache 
ausser an hohen Festtagen^. — Dem Bäte seines Vaters und 
seines Präceptors folgend legte auch Basilius in erster Linie 
seinen Studien das Corpus juris zu Grunde. Je mehr er auf 
diese Weise für eine streng sachliche und präcise Behandlung 
des Bechtsstoffes eingenommen wurde, umsomehr musste ihn 
später die- in Italien übliche Methode weitschweifiger Inter- 
pretationen verdriessen und voll Unmut berichtet er daher 
seinem Vater aus Padua, dass er von einem Juristen,» der dort 
de rebus creditis las, eine zweistündige Erörterung bloss über 
das Wörtlein „de" habe anhören müssen 3). Über seinem 
Berufsstudium trieb er aber auch die eigentlich humanistischen 
Studien rastlos und mit einem seine zarte Gesundheit gefähr- 
denden Eifer fort. Er bedauert lebhaft, dass er in Tübingen 
gar kein philosophisches Kolleg hören kann. Allein die ma- 
thematischen Fächer stünden — so schreibt er — anerkann- 
termassen in keiner Beziehung zum Jus und die anderen Dis- 

') Meehli, Epistolee matuee 55., vgl. aach 24 — 27 aad Iseiia 
a. a. 0. 177. 

2) Brief vom 28. Nov. 1553. Cod. Baail. 1, 8 fol. 24. 



167 

ciplinen seien an der Artistenfakultät so schlecht besetzt, dass 
er es vorgezogen habe Ethik und griechische Sprache selb- 
ständig weiter zu lernen. Fleissig, wie er war, brachte er 
es dahin, dass er noch vor seinem Abgange von Tübingen 
(Juli 1553) eine öffentliche Disputation mit Lob bestand« — 
In Padua ^) bemüht er sich italienisch zu lernen, welches er 
später auch vollkommen beherrschte. Näheren Verkehr pflog 
er jedoch hauptsächlich mit einigen Landsleuten und deutschen 
Studiengenossen; unter diesen schloss er sich besonders an 
den viel älteren G-eorg Tanner aus Ostreich an, der sich um 
die Herausgabe des griechischen Textes der Novellen vielfach 
bemühte und wegen derselben mit den Amerbachs lange kor- 
respondierte 2). Mit ihm und Gribaldus hat er Frühjahr 1554 
einen Ausflug nach Venedig gemacht und Basilius weiss die 
Festlichkeiten, welche die symbolische Vermählung des Dogen 
mit dem Meere begleiten, anmutig und mit lebhaftem Kolorit 
zu schildern. ^) — An seinen italienischen Kollegen tadelt er 
Prunksucht und Eitelkeit : „Viele wollten lieber von Zwiebeln 
und Knoblauch leben und sich am Essen abdarben, wenn sie 
sich nur prächtig kleiden können.^ Anfangs Juni 1555 flüchtet er, 
wie die meisten Studenten und Lehrer vor der Fest und begiebt 
sich nach Venedig, von dort nach Bologna *). Hier hört er vor 
allem Marianus Socinus, an den er persönlich durch seinen 
Vater empfohlen war. Er findet es bemerkenswert, dass die 
Professoren ihre Vorlesungen in einer rotula seu scheda ankün- 
digen« Es ist dies die erste Spur unserer Lektionskataloge. ^) 
Wichtig wurde dieser Zeitraum für ihn durch eine Beise nach 
Bom und Neapel. Durch Empfehlungen, besonders an den 
Obersten der päpstlichen Garde Jodocus von Meggen, die er 



*) Zweite Hälfte August ist er wieder in Basel. — 25. September 
reitet er mit seinem neuen Präceptor Gribaldus, dem Faduaner Rechts^ 
gelehrten, nach Padua — der Ritt dauert 17 Tage. — Er bleibt dort 
Ms Ende Mai 1555. Iselin a. a. 0. 

^ Stintzing a. a. 0. 233 ff. Derselbe hat auch den Briefwechsel 
herausgegeben. Bonn 1879. 

«) Iselin a. a. 0. 197. 

*) Am 3. Okt bis Ferrara und von da per Wagen bis Bologna, 
wo er bis 17. Aug. 1556 bleibt. 

^) Vgl. Teichmann Festschrift S. 4 Nr. 4. Iselin a. a. 0. 212. 



168 

Yon dsn Kollegen seines Vaters, dem Mediziner Johann Huber 
und dem Juristen Jenobdenhammer, erhalten hatte, gelang es 
ihm Zutritt zu Sehenswürdigkeiten zu erlangen, welche yielen 
Fronden sonst verschlossen blieben, so z. B. ins Castell St. 
Angelo^). Basilius seinerseits hatte sich durdi Skidium epi- 
graphisoher und archäologischer Werke für diese Beise vor« 
bereitet und unzweifelhaft wird man es auf die Eindrücke, 
die er damals empfing, zurückführen dürfen, dass er Sinn und 
Verständnis behielt für die Fragen der Altertumskunde. Er 
legte die dreimonatliche Tour ohne alle Fährlichkeit zurück. 
Wohlratend hatte ihm sein Vater vorher geschrieben: Du 
bist nit des G-lauben halb dohin kummen, sondern studiorum, 
mechst lichtlich mit reden in gross gfar kummen. Mit schwi- 
gen verantwurtet man vil. Magst dich für juris studiosum, 
geben, darby loss bliben. >) Von Bologna kehrte Basilius mit 
einem kleinen TJmweg über mehrere oberitalienische Städte 
nach Basel zurück. Hier gelang es ihm, was er schriftlich ver- 
geblidi versucht hatte, seinen Vater zu dem Zugeständnis 
zu bewegen, dass er auch noch eine französische Hochschule be- 
suchen dürfe. Mitte April 1557 finden wir ihn demgemäs unter- 
wegs nach Bourges, wo er zu dem berühmten alten Bechts- 
lehrer Duaren, ebenfalls anknüpfend an Beziehungen, die seinen 
Vater mit diesem Manne verbanden, in ein besonders herz- 
liches Verhältnis trat. An Eonrad Peutinger, dem Sohne des 
bekannten Augsburger G-elehrten, hatte er einen treuen Stu- 
bengenossen und guten Pfleger, als er an dem in Bourges da- 
mals epidemisch auftretenden Wechselfieber erkrankte. Wie ihn 
die Hinreise über Troyes und Paris geführt hatte, so benutzte 
er die Gelegenheit, den Heimweg über Lyon und Genf durch 
einen Abstecher in die schöne Provence zu unterbrechen. Mit 
einem praktischen Kurs beim Beichskammergericht in Speier, 
den er von Januar bis September 1560 absolvierte, schloss er 
seine achtjährige Studienzeit und zwischen September 1560 
und April 1561 machte er endlich auch sein Doktorexamen. Zu 
dem Zwecke hat er sich eigens nochmals nach Bologna begeben.') 

») Vgl. Teichmann, Festschrift, 23 Kr. XIX. 

^ Vgl. Teichmann, Festschrift 18. 

^ Ifatr. fac. iurid. fol. 66. 18. Mai 1562 U. Iselin qoi Basiliiim 



169 

Nach seiner Bückkehr erhielt er zunächst eine ausser- 
ordentliche Professur för Kodex j^) die er nach dem Tode 
seines Schwagers M. Iselin mit der für Pandekten vertauschte. 
Im August 1581 wird er endlich zum Syndikus von Basel 
gewählt. ') — Ohne weitere Zwischenfälle floss von da ab 
sein Leben in den gewöhnlichen Qrenzen eines Gelehrtenda- 
seins hin, geteilt in die Pflichten^ welche ihm sein Beruf, die 
Sorge für seine Anverwandten — er war Vormund für die 
Kinder seines Schwagers — und sein Eifer in der Pflege der 
Wissenschaften auferlegten. 

In seiner juristischen Praxis war der interessanteste 
Fall der Rechtsstreit, den Basel mit dem Bischof Christoph, 
dem energischen Vorkämpfer der Gegenreformation, auszu- 
üechten hatte. Die Sache stand so, dass die Erhaltung des 
damaligen Besitzstandes und die Behauptung der pfandweise 
erworbenen Hoheitsrechte, die beide durch das Lösungsbe- 
gehren des Bischofs gefährdet waren, ftlr Basel viel mehr eine 
Macht- als eine Bechtsfrage bildete. Basilius erkannte dies 
und suchte, wenn auch vergeblich, den Eat davon abzuhalten, 
den Weg des Prozesses einzuschlagen, indem er auf einen güt- 
lichen Ausgleich mit dem Bischof antrug. In einem Gutachten 
legte er dar, dass das Becht des Bischofs auf Einlösung der 
Pfandsummen keineswegs, wie Basel behauptete, verjährt sei, 
eine Ansicht, die dann auch von dem von den beiden Parteien 
angerufenen Schiedsgericht angenommen wurde. Basel musste 

Amerbachium J. D. Bononiensem ac designatum Justinianei codicis 
professorem in collegium J. C. cooptavit et, qnamvis eidem ex prefini- 
tione statatonim pendenda ob pubiicam munus remlsisset, tarnen is nitro 
gratitudiBis ergo 4 iL. fisco perBolvit. 

^) Die Verhältnisse sind nicht ganz klar und ich stelle daher die 
betreffenden Daten hier zusammen — diese »ausserordentliche« Pro- 
fessur ist ein blosser Versuch die Gegensätze in der Überlieferung zu 
haben. — a) 1561/2 ist Basilius Rektor, b) Antiq. Gernler. 1, 196 wird 
zum Aug. 1561 Sphyractes als ordentlicher Professor für Codex be- 
zeichnet, indem er bei der Verteilung der Pfründen von St. Peter eine 
solche erhält, c) Vgl. Anm. auf S. 168. 

*) Abscheidbuch — zum angegebenen Datum. — Er erhält bloss 
75 U jährlich, im übrigen ist die Urkunde wenn auch kürzer gefasst, 
inhaltlich doch gleichlautend wie der Bestallungsbrief seines Vaters. 
£bendort auch der Revers des Basilius vom gleichen Datum. 



170 

froh sein, dass es duroh Zahlung einer Abfindungssumme und 
durch Preisgebung der mit ihm verburgrechteten G-emeinden im. 
Birs- und Birsigtale auch rechtlich seine Unabhängigkeit vom 
Bischof erkaufen konnte, i) Im übrigen ist aus seiner Tätig- 
keit als Anwalt und Professor kaum mehr ein prägnanter Zug 
hervorzuheben. 

Für das Interesse der studierenden Jugend glaubte er 
am besten dadurch sorgen zu können, dass er auf eine tüch- 
tige Vorbildung drang. Mit der Einrichtung des seit 1589 
bestehenden sechsklassigen Grymnasiums scheint er nicht son* 
derlich zufrieden gewesen zu sein. Durch letztwillige Ver- 
fügung bestimmte er die Zinsen einer Summe von 2000 fl. „zur 
besseren Erhaltung der Schule auf Burg, entweder dem Schul» 
meister oder zur Aufrichtung einer 7. Klasse, was mir son- 
derlich gefallen würde. ') — Der Wunsch des Erblassers wurde 
im letzterwähnten Sinn erfüllt und die zweite Klasse in zwei 
Abteilungen geteilt, von welchen eine classis Amerbachiana 
genannt wurde ^). Mehr als diese Äusserungen seiner in prak- 
tischer Richtung sich bewegenden Tätigkeit ist es die Viel- 
seitigkeit seiner Anlagen und Kenntnisse, die uns Nachleben- 
den in Erstaunen versetzt. Ihr verdanken wir auch die bleiben- 
den Früchte seines arbeitsamen Lebens. Er war, was sich da- 
mals von selbst verstand, ein gründlicher Kenner der alten 
Klassiker, des Französischen und Italienischen mächtig, des 
Russischen nicht unkundig *) ; zugleich war er aber auch ein 
tüchtiger Numismatiker, Archäolog, Historiker, trieb Musik, 
sammelte Kupferstiche und besass eine kostbare Bildergallerie. 

Mit Münzkunde hat er sich frühzeitig abgegeben. „Die 
Frau des verstorbenen Brosius schickte mir kürzlich ein Käst- 
chen voll alter römischer Silbermünzen, was ich dir als Al- 
tertumsforscher anzeigen zu müssen glaubte^, schrieb ihm 
sein Vater nach Speier. ■) — Mit welchem Ernst er auch diese 

*) A. Heusler, Verfassungsgesch. v. Basel, S. 457 f. 

«) Legatarium (ü. A.) fol. 95. 

3) Fechter, Gesch. des Schulwesens in Basel 2, 10. 

*) Vgl. seine Abschrift und lateinische Übersetzung des Bünd- 
nissed zwischen Johannes dei gratia dominus totius Rnsie mit Max l 
von 14&S. Chartse Amerbach. A A IV, 4 fol. 320. 

*) Brief vom 16. Juni 1560. Cod. Basil. G II 14, fol. 225. 



171 

Nebendinge betrieben hat, ersieht man ans seinem Briefwechsel 
mit dem Angsburger Stadtarzt Adolph Occo, einem trefflichen 
Mnnzenkenner und Yerfasiser eines gerühmten numismatischen 
Werkes^ und mit dem in gleicher Richtung tätigen Schaff- 
haoser Pfarrer und Chronisten J. J. Büger. Diesen Männern 
steht Basilius keineswegs als bloss empfangender Dilettant 
gegenüber 9 sondern als gleichgeschalter Kenner. Seine Auf- 
lösungen zweifelhafter Inschriften werden gerne angenonunen, 
seiner Münzsammlune kann er manches fifeeicrnete Tauschob- 
jekt entnehmen und m der Kenntnis der einJSuägigen Litte- 
ratur scheint er seinen Freunden überlegen. Einmal gratu- 
liert er Occo zum Besitze des Buches Eneas Vico discorso 
delle medaglie; ich habe vergeblich in Frankfurt und andern 
Orten darnach gefahndet , ^) fügt er hinzu und bezeugt im 
nächsten Briefe seine lebhafte Freude über die leihweise 
Überlassung jenes Werkes 3). Ein andermal beneidet er Occo 
um eine Münze Karl d. Gr. , er habe noch nie eine Münze 
eines fränkischen oder deutschen Königs älterer Zeit gesehen. 
Die Inschrift BEX F ET L bedeute rex francorum et lango- 
bardorum; denn diesen Titel habe Karl getragen, bevor er 
Kaiser geworden sei, wie die Diplome beweisen und Sigonius 
de regno Italiae lib. 4. «) — In einem andern Briefe findet 
er Anlass sich über Baslerische Münzverhältnisse zu ver- 
breiten und giebt eine richtige historische Darlegung der Er- 
werbung des Münzrechtes durch die Stadt, dabei unterlässt 
er nicht das Privileg Sigismunds vom 19. September 1429 
vollständig mitzuteilen *). Den Mangel einer Münzeinheit in 
Deutschland beklagt er lebhaft und führt sie richtig auf das 
verschiedene Gewicht der Silber-Mark zurück, so dass, obwohl 
jede Mark 16 Lot enthalte, doch diese Lot verschieden schwer 
seien. ^) Neben diesen Zeichen reifer Kritik laufen natürlich 

>) Brief vom 3. März 1585. Cod. Basil. G I 54, fol. 23. 

*) Brief vom 13. April 1585. Cod. Basil. G I 54, fol. 24. 

•) Brief vom 23. Juli 1588. Cod. Basil. G I 54, fol. 4. 

*) Briefe vom 23. Dzbr. 1588 und 19. März 1589 ebend. fol. 46 f. 

^) Brief vom 23. Jan. 1585 ebend. fol. 22. Haie intelligo — fährt 
er fort, — id quod querebam, pondera singuloram ioeorum appensione 
potins et traetatione quam alicuius immutabilis et ubique locorum paris 
gravitatis pondere tanquam basi discerni. 



172 

Wunderlichkeiten mit unter. So wenn er behauptet, schon 
Abraham habe Silbermünzen geprägt oder, gestützt auf Plu- 
tarch, Theseus habe auf seinen Münzen einen Stierkopf ab- 
bilden lassen. <) 

Auf die Bereicherung seiner Sammlung durch Kauf und 
Tausch war er unablässig bedacht. Als er sie aus dem väter- 
lichen Erbe übernahm, bestand sie aus ungefähr hundert 
Stücken. >) Indessen schon in dem ersten an Occo gerichteten 
Briefe schreibt er : Ich besitze ungefähr 20 Gold-, etwas über 
600 Silber- und ungefähr 300 Kupfermünzen, und 1690 teilt 
er Büger mit, er habe etwas über 2000 Stück.») — 

Mit gleicher Aufmerksamkeit verfolgt er aber auch die 
Erscheinungen auf den übrigen Gebieten der Altertumskunde. 
Er berichtet seinen numismatischen Freunden von der Auf- 
findung einer grossen Silbertafel in der Rhone von rätsel- 
hafter Herkunft und Bestimmung und legt eine genaue Zeich- 
nung derselben bei; sie zu kaufen schreckte ihn der hohe 
Preis (300 Kronen).*) — Das Interessanteste in dieser Rich- 
tung sind seine Berichte über die Ausgrabungen des römischen 
Theaters in Äugst, welches er anfangs für ein Kastell hielt. 
Seine Briefe lassen den Fortschritt der Arbeiten und die 
Wandlung seiner Ansicht deutlich erkennen. Er machte sich 
Skizzen und Pläne von dem Gebäude, die durch die Genauig- 
keit ihrer Angaben noch für den modernen Archäologen von 
grösstem Werte sind.*) 

Hand in Hand mit diesen archäologischen und epigra- 
phischen gingen auch historische Stadien. Dabei war es ihm 
in erster Linie um eine genauere Kenntnis der Geschichte 
Basels zu tun. Wir müssen uns dabei in eine Zeit zurückver- 



>) Bnef vom 31. Mai 1583 ebead. fol. 3. 

«) Brief vom 28. Febr. 1583. Cod. Bas. G I 54, fol. 1. 

^ Brief vom 2. Jan. 1590. Cod. Basil. G 1 52, fol. 25. Seine 
Münzsammlung und seine Bildersammlung bilden den wertvollen Grund- 
stock der bezüglichen Sammlungen des Basler Museums. 

*) Brief vom 13. Aprü 1585. Cod. BasU. G 1 54, foL 24.'' 

^) YgL Th. Burckhardt-Biedermann. Das römische Theater 
zu Augttsta Bauracorum in d. Mittig. d. histor. und antiquar. Ges. zu 
Basel 1882. 2, 7. In Anm. 5 sind die betreffenden Stellen aus Basüias 
Briefen abgedruckt. 



173 

setzen, in der es noch keine zosammenhängende Darstellung 
der Geschiohte dieses Gemeinwesens gab; Wurstisens Chro- 
nik erschien erst 1580. . Amerbach fing also an sich das Ma- 
terial zu einer solchen selbst znsammenzatragen , indem er 
eine Unzahl von Urkunden und Aktenstücken, vor aüem solche, 
die das staatsrechtliche Verhältnis Basels zu seinen jeweili- 
gen Nachbarn beleuchten, sich teils abschrieb, teils abschrei- 
ben liess. — Die Ghartsd Amerbachianse , sechs Foliobände, 
jeder mehrere hundert Seiten stark bestehen zum grössten 
Teil aus solchen Kopien und sind das dauernde Denkmal 
eines ebenso bewundernswerten als selbstgenügsamen Fleisses ; 
denn an eine eigentliche Verarbeitung des massenhaften Stoffes 
bat Basilius augenscheinlich nie gedacht. Dabei sind diese 
Kopien mit einer Sorgfalt und Sauberkeit ausgeführt, welche 
sie zu den wertroUsten in ihrer Art machen. Bei Kaiser- und 
Papstnrkunden zeichnet er öfters die verlängerte Schrift, Recog- 
nitionszeichen, Bota und Monogramm mit sicherar Hand nach ; 
selbst Kleinigkeiten, wie die Verschiedenheit der Kreuze vor 
den Kardinalsunterschriften, kleine Rasuren im Texte, den er 
am Rande mit Noten und stückweisen Übersetzungen be- 
gleitet, entgehen ihm nicht. Den Siegeln schenkt er volle Be- 
achtung und weiss sich über die Art der Befestigung, Siegel- 
stoff etc. bestimmt auszudrücken. Urkunden, die er abschreiben 
liess, sieht er soi^fältig durch. Fehler des Abschreibers korrigiert 
er geschickt ; man erkennt, dass er mit den Formeln vertraut 
ist. Neben eigentlich Baslerischer Geschichte hat auch die 
allgemein-schweizerische ziemliche Berücksichtigung gefunden. 
Dazu pflegte er eine ausgebreitete Lektüre. Von dem Umfange 
derselben erhalten wir eine Vorstellung, wenn wir hören, dass 
sich in seiner Bibliothek 1552 Bücher bloss historischen In- 
halts befanden haben. Man begreift daher, dass er in der 
Lage war seinem Kollegen Wurstisen Fehler in seiner Chro- 
nik nachzuweisen, i) Bei diesem weitgehenden Interesse für 
historische Dinge kann es nicht überraschen, ihn auch mit den 
historischen Hil&wissenschaften, die heutzutage als selbstän- 
dige Disciplinen behandelt werden wollen, beschäftigt zu sehen. 

>) Brief Toia 30. Dsbr. 1585 an Occo. Cod. JBasü. G I 54, fol. UJ 
Leider bezeichnet er die beanstandeten Stellen nicht genauer. 



174 

Dass er sieb mit Chronologie befasste, kann man daraas er- 
schliessen, dass er das 18. Kapitel aas Bedas de ratione tem- 
porum ^)f welches in den damals gedruckten Ausgaben fehlte, 
sich abschreiben liess. Aach die Anfänge einer Diplomatik 
sind wahrzunehmen. Hundert Jahre vor Mabillon war ihm 
die Bedeutang des Monogramms in Urkunden aufgefallen und 
zerstreute Blätter, welche mit Zeichnungen von Monogrammen 
^er verschiedensten Form bedeckt sind, beweisen, dass 
Amerbach wenigstens den Versuch gemacht hat, zu einem 
Verständnis dieses Zeichens und seiner Beziehung zur Urkunde 
durchzudringen. >) 

Damit nicht genug, erübrigt er auch noch Zeit, um ent- 
legenere Gebiete des Wissens zu kultivieren. Aus seinem 
litterarischen Nachlass ^) ersehen wir, dass er sich auch mit 
Theologie, Medizin und Naturwissenschaften abgegeben hat und 
wenn er auch bei diesen wissenschaftlichen Streifzf^en durch 
die universellere Durchbildung, die damals kennzeichnend für 
die Gelehrten war, beträchtlich unterstützt wurde, so bleibt 
die Intensität der Arbeitskraft bei Basilius, der neben seinen 
wissenschaftlichen Neigungen doch auch noch mannigfachen 
Anforderungen des praktischen Lebens zu genügen hatte, 
immerhin bemerkenswert. 

Basilius war verheiratet gewesen — verlor aber seine 
Frau und einen kleinen Sohn frühe *). — Es ist bezeichnend 
für ihn, dass er, obwohl er der letzte seines Stammes war, 
nicht mehr sich vermählte. Seine ganze Liebe schenkte er 

') Bedee Anglosaxonis de nominibus menslum apud Anglos et 
Germanod cap. 18 quod in codicibus impressis desideratur ex codice ve- 
tusto des St. Georgskloster im Schwarzwald. Chart. Amerb. A k IV, 3. 
Vgl. J. A. Giles the complete works of Venerable Bede. London 1843. 
6, 178 f. — die Kapitelfolge stimmt nicht ganz. Das besagte 18. Kap. 
ist hier das 15., das 16. bei Giles ging in jenem Codex voraus (prece- 
dit cap. XVII de signis). Vgl. Vorrede 6. 

«) Chart. Amerb. A X IV, 3. 

') Seine Bibliothek umfasste bei seinem Tode 9000 Bd. darunter 
2010 theol., 2429 Jurist., 496 medic, 2399 philosoph. Weirke. Vgl. 
Streuber im Basler Taschenbuch von 1851, S. 274. 

*) Frau Esther Amerbach geb. Rudin und der kleine Bonifacius 
starben 13. April 1564 an der Pest fast znr gleichen Stunde. Ath. 
Raur. p. 115. 



175 

dafür den Kindern seiner Schwester Faustine, besonders dem 
ältesten Sohne Ludwig, am dessen sorgfältige Ausbildung er 
sich bemühte. Aufrichtige Freundschaft verband ihn mit 
seinen beiden nicht weniger bekannten Kollegen Theodor 
Zwinger und Felix Plater, mit welchen er schon das Gymna- 
sium besucht hatte. Am 25« April 1691 endigt eine Lungen- 
entzündung dieses von einem idealen Streben durchzogene 
Leben y welches; wenn es auch nicht produktiv in dem Sinne 
gewesen ist, wie man es von einer so reich begabten Natur 
erwartete, doch auch für uns Nachlebende nicht verloren ging. 
Das Geheimnis seines Erfolges aber hat er uns selbst mit 
dem kraftvollen und schönen Satz enthüllt : Lasset uns unsere 
Pflicht tun, dann wird Gott auch die seine tun. ^) 

Gleichzeitig mit Basilius wirkte nun nach dem furcht- 
baren Pestjahre 1564, von welchem an die Regel streng ein- 
gehalten wurde, die Professoren von dem Lehrstuhl für Insti- 
tutionen bis zu dem für Pandekten langsam vorrücken zu 
lassen und immer nur die erstgenannte Lehrkanzel mit frischen 
Kräften zu besetzen, eine Anzahl in ihrem Fach zum Teil 
ausgezeichneter Männer. 

Am 20« Januar 1565 erhielt die Professur für Institutionen 
Adam Henricpetri, ') der 1571 zum Professor für Kodex vor- 
rückte und am 20. Oktober 1584 Stadtschreiber wurde, nach- 
dem er Ende April 1583 auf seine Professur verzichtet hatte. ^) 
Er hat sich bekannt gemacht durch ein grösseres Geschichts- 
werk, *) welches sich an Sleidans berühmte Kommentare an- 



») Cod. Basil. G I 11, fol. 5. 

«) Leu 14, 450 f. — Iselin Suppl. 2, 665. — Jöcher 2, 1498. — 
Ath. Raur. p. 133 und 157. — H. P. — geb. 1548, gest. 27. Apr. 1586. — 
studierte an deutschen, französischen und italienischen Hochschulen 
1564 wurde er in Ferrara D. U. J. 

») Lib. concl. fol. 68. 

*) Generalhistorien erster Teil. Der aller namhafftigsten und 
fümemmsten Geschichten do, so sich bey Übergebung und ende des 
Orossmechtigsten Kaiser Garols des fiinfften und anfange Ferdinanden 
seines Bruders Regierung . . zugetragen . . . sampt etlicher Fürsten 
wohren Bildnussen . . . auch aller fümehmsten Stetten und Yestungen, 
«6 derzit belagert und erobert seind worden . . . eigentliche Gontrafeh- 
tung — alles mit sonderem Fleiss . . . glaubwürdig auss fremdden 



176 

schliesst und die Jahre 1566—1561 umfasst. Der Stoff irt 
annalistisoh geordnet — jedem Jahr entspridit ein Bach — r 
ist aber nicht ausschliesslich der politischen Geschichte ent- 
nommen, wodurch das Bach den chronikartigen Charakter 
wieder gewinnt, den sein Vorgänger schon gänzlich abge- 
streift hat. Über die Entstehung des Baches spricht er sich 
in der Vorrede dahin aus^ dass seine Ersählang zum grössten 
Teil auf schriftlichen Mitteilungen glaubwürdiger Personen 
beruhe ; anderes habe er aus den Werken seiner Vorgänger 
geschöpft, besonders aus dem von Michael Beuther Dr. jur. zu 
Sleidan verfassten Appendix. Doch seien der^n wenige, ,,dann 
schier niemandt under uns Teutschen in unserer Spraach etwas 
weitläuffiger den Nachkommenden zu guten aussgehen hat 
lassen.^ Er habe das Buch nach dem Beispiel französischer 
und englischer Autoren, welche auch meist ihre Mutterspradie 
gebrauchen, deutsch druken lassen, wiewohl er es vorher schon 
lateinisch in neun Büohem fertig gestellt hätte. — Als ziem- 
lieh gleichzeitiger Bericht eines gut unterrichteten und ge- 
wissenhaften Mannes verdient die Chronik Beachtung. 

Vor Henricpetri hatten nach einander die Lehrkanzel 
für Kodex inne Martin Huber i) und Kaspar Her wagen. ^) 



Sprachen in unsere tentsche derselbigen Nation in vielerley Sachen . . 
zu nutz und ehren zusammengebracht eurch D. Adam HenricpetrL — 
Gedruckt zu Basel durch Sebastian Henricpetri. Die Vorrede ist datiert 
10. Juli 1577 und das Buch ist gewidmet Kaiser Rudolf IL und allen 
Fürsten, Stftnden, Regiment und Städten. Leu a. a. 0. spricht irriger 
Weise von dieser Chronik und einer Fortsetzung des Sleidan als zwei 
verschiedenen Werken. — Endlich hat H. P. auch noch die Werke de» 
Marsilio Ficino in zwei Bänden herausgegeben. Basel. 1561. Die Vor- 
rede giebt lediglich eine allgemeine Inhaltsübersicht. 

^) Martin Huber, der Sohn des Professors der Medizin Johann 
Huber (s. unten) war geboren 1540, studierte in Basel und an italienischen 
Hochschulen. 1563 wird er in Bologna zum D. U. J. promoviert, am 
29. Januar 1564 in die juristische Fakultät aufgenommen (Matr. fac. 
iur. fol. 66) stirbt aber schon im März desselben Jahres an der Pest, 
(ebend. fol. 66'') Leu 10, 377 und Splt. 3, 202. — Ath. Ranr. p. 1S2. 

^ Kaspar Herwagen war der Sohn des Buchdruckers Johann H. 
Das Datum seiner Geburt ist nicht bekannt. Er studierte in Basel an4 
an französischen Hochschulen, wird in Poitiers D. ü. J. 1565 April 11. 
als Professor für Codex Justinian. angestellt. (Matr. fac. iurid. fol. 66^). 



177 



I » 



Sein Nachfolger für Institutionen wurde Saipuel Grynftus. ^) 
Er wa^r der Sohn des Theologen und Linguisten Simon 
GrynäuSy geb. 8. Juni 1589 zu Bai^, studiert hier, inStrass- 
burg und Tübingen und erhfÜlt 1571 die erwähnte Professur. ^) 
Am 16. Oktober 1584 wird er zum Professor fiir. Kodex be- 
fördert, 3) 1589 zum Professor für Pandekten ^ 1591 wird er 
Stadlianwalt und stirbt am «S. Apidl 1599. Sine eigentümliche 
Wahrnehmung macht man an seinem Briefwechsel oder eigent- 
lich g^naner afi den Briefen^ die er erhalten hat« Die meisten 
derselben sind blosse Epipfdilungsse^reiben filr junge Leute, 
welche in Basel studieren WQllen; selten werden wissenschaft- 
liche Materien in denselben abgehandelt^ Vereinzelt sind also 
Briefe wie zwei von Joachim Mynsiii^er aus Helmst^ldt, der 
seine Scholien zu den Institutionen in Basel neu auflegen 
lässt und Grynäus mit der Überwachung des Druckes 
beauftragt, *) oder wenn ihm Georg Bem aus Augsburg 
schreibt, er habe die peinliche Halsgerichtsordnupg Karl Y. 
ins lateinische paraphrasiert, schicke ihm sein opus und 
erbitte sich sein Urteil über dasselbe« '^) £in eigentüm- 
liches Verhältnis, indem wir einen Mann wie Grrynäus, der 



1571 tritt er in die Dienste des Markgrafen von Baden, stirbt 17. Nov. 
1577. Leu 10, 135 imd Supl 3, 116. Ath. Eaur. p. 132 f. 

^) Ath. Raur. p. 115 (mit den biograph. Angaben) 136, 157 und 312. 
— Iselin 2, 597. — Leu 9, 288. - M. Adam 1, 337—339 hat die 
unrichtige Nachricht Gr. sei seit 1565 25 Jahre Professor für Bered- 
samkeit gewesen, die Iselin wegen mangelnder Beweise in den Univer- 
sitäts-Akten Terwirft. In dieser Fassung ist die lifachricht auch falsch. 
Allein die Professur für Logik scheint Gr. doch einmal inne gehabt, zu 
haben, obwohl die Universitäts- Akten davon nichts melden; denn in 
den Deputatenrechnungsbüchern wird er zu Fronfasten Cinerum und 
Pentecostes 1565 mit einem Gehalt von 18 u 15,5 ß an Stelle des 
ü. Coccius, der vorher Logik gelesen hatte, angeführt. Damach sind 
zu verbessern Ath. Raur. p. 885. 312 und 116, 

^ Matr. fac, iurid. fol. 67. — Samuel Grynäus gratis ob deman- 
datam institutionum professionem in consilium J. C. (receptus) 1571, 
23. Juni. — Schenkt dem fiscus anreum Belgicum duplacem. 

') Lib. conel. fol. 70. 

*) Cod. Basil. G* I, 30, Brief vom 26. Aug. 1581 und vom 
21 Aug. 1584. 

*) Ebend. Brief von anno 1586 finiente. 

Thommen, Universität Basel. 12 



1T8 

littefaiisöh gäht und gar tmt&tig genreaeti ist, eines «o 
bedefütenden Ansehenn bei den Facbgenoetien sich erfreuen 
und als vielbegehrten Berater und Leiter der studierenden 
Jugend angerufen sehen. — ^ An ihm wird der ganze ungebeui« 
Unterschied erwischen damaligem und heutigem wissenechaft- 
lichetQ Verkehr recht anschaulich. Damale steht das persön* 
Höhe Moment bei jedem Autor ebenso sehr im Vordetgrand, 
als es gegenwärtig in den Hintergrund gedrängt ist. Die 
Wirkung, welche jet^t ein akademischer Lehrer ausübt, hängt 
zunächst Ton dem Bnf ab, den er als Schriftsteller g^esst 
und die Fälle sind nicht eben seKen, in welchen der Umgai^ 
mit ihm als Person den Eindruck, den seine Schriften ge- 
mächt haben, wesentlich beeititräehtigt. Eine derartige Trenn- 
ung War jener Zeit vollkommen fremd und nicht bloss das, 
sondern die Stellung allein, welche der dem privilegierten 
akademischen Kreise Angehörige einnahm, verbunden mit den 
persönlichen Bessiehungen, die er gewöhnlich schon während 
seiner Studienzeit angeknüpft hatte, schienen hinreichende 
Bürgschaft für die wissenschaftliehe Qualifikation desselben in 
den Augen seiner Fachgenossen sni bieten. 

Bevor G-rynäus die Lehrkanzel für Kodex zugeteilt er- 
hielt, war vor ihm ein Mann von ungleich grösserem Ansehen 
in Betracht gezogen worden, IVanz Autnumn^) (Hotomanus). 
— Hotomanus stammte aus einer schlesischen, aber in Paris 
naturalisierten Familie und war hier geboren am 23. August 
1Ö24. — Als junger Mann von dex^ durch die Beformatoren 
ausgiesprochenen Ideen eigriffen^ begiebt er sich heimlich und 
gegen den Willen seiner Angehörigen nach Grenf zu Calvin. 
Dieser verschafiPt ihm zuerst eine Professur für lateinieche 
Sprache an der von der ßerner Begierung errichteten Akademie 
in Lausaape. 1555 geht er nach Strassburg. Kurz vorher 

*) Über ihn handelt auf Grund weitgreifender archivalischer 
Forschungen mit erschöpfender Genauigkeit, wenigstens was seinen 
äusseren Lebensgang und seine politische Tätigkeit betrifft, R. DaresTte 
in der Revue historique 1876, 2, 1—59 und 367—435. — Seine Stellung 
in der Geschichte der Jurisprudenz ist gewürdigt von Stintzinga. a. 0. 
1, 383^-386 und öfter. Durch diese Arbeiten ist die ältere Lltteratur 
überflässig gemacht. Ath. Raur. p. 134 — 136 mit einem ziemlich vollBtän- 
digen Verzeichnis seiner Schriften. 



179 

lutt er Biit zwei kleinen Schrie» sich auf den Eampfplate 
der ilieologischen Polemik begeben. Amerbaoh empfahl ihn 
den Strassburgern aki tücht^^n Jährten. Anf der Beise dahin, 
Oktober 1555, hat er Basel anm erstenmal gesehen. Er ver- 
öffentlichte einige Schriften juristischen Inhalts^ welche seinen 
Saf als bedeutenden Bechtsgelehrten sicherstellten. Am 
18. September 1558 promoviert er in Basel privatim unter 
Bonifacius Amerbach zum Doktor. 9 156^ giebt er seinen 
Ldirstuhl aufy um sich mit der leidenschaftlichen Kühnheit, 
die ihm eig^ ist, ganz in den religiös-politischen Kampf zu- 
stürssen, der eben damals in Frankreich aufzulodern begann. 
Er nimmt Teil an demselben als rücksichtsloser Pamphletist, 
als tätiger Geschäftsträger und diplomatischer Agent zwischen 
den Hänpt^n der Hugenotten, den protestantischen Fürsten 
Deutschlands, unter welchen er besonders dem Landgrafen von 
Hessen, Wilhelm, nahesteht und den reformierten Kantonen 
der Eidgenossenschaft. Seine Briefe atmen jenen trotzigen 
ungestüm, welcher den Anhängern des calvinischen Dogmas 
eigen ist und der, verbunden mit seinem lebhaften Naturell, 
ihn in jedem kleineai Erfolg den sicheren Untergang seiner 
gehassten Feinde sehen, in Tagen des Unglücks ihn aber auch 
unverzagt hoffen lässt. Hehr als einmal verwünscht er die 
Grleichgültigkeit der deutschen Fürsten, welchen er nur mit 
grösster Schwierigkeit Snbsidien und Mannschaft zur Unter- 
stützung Gond^'s und Heinrichs von Navarra abzugewinnen 
vermag, argwöhnisch beobachtet er die Stellung der schweize- 
rischen Kantone. Als König Heinrich III. schweizerische 
Truppen, die er angeblich mm Schutz gegen die Guisen an- 
geworben, gegen Heinrich von Navarra vorrücken lässt, be- 
schwert sich dieser bei der Tagsatzung und Hotomanus schreibt 
schleunigst an Basilius Amerbaoh, deurselbe möge gegen dieses 
Verfahren Protest beim Bat erheb^i und auf Bückberufung 
der Truppen bestehen, was auoh gelang (1584). — In Zeiten 
des Friedens kehrt er nach Frankreich zurück, hält juristische 

') 1558 XIIII. Kl. Oktobr. Fr. Hpttomanus Parisiensis et iuris 
dTilis prolyta Aurelianensis a Bonif. Amerbachio decano ornamentia 
doctoralibus privatim insignitas est. Matr. fac. iurid. fol. 65.^ — Dar- 
nach ist das Datum zu korrigieren bei Dare«te 1. c. p. 13. 



180 

YorlesuDgen in Bonrges, von wo ihn einmal der über den 
neuen protestantischen Lehrer wütende Pöbel, das zweitemal 
die Schrecken der Bartholomäusnacht vertreiben. Daneben 
ist er unaufhörlich publicistisch tätig. — Auf Bitten der 
Witwe Coliguys schreibt er eine Biographie des Admirals. 
Seine Streitschriften sind von nachhaltiger Wirkung. Seine 
Francogallia, eine gegen Karl IX. und das bestehende tlegime 
gerichtete Satyre wird ebenso begierig gelesen, als ihre Yer- 
breitung streng verboten ist und ^ erlebt in zwei Jahren 
vier Auflagen. In Zeiten des Exils hält er sich meist in Genf 
auf. Die Unsicherheit, die durch das gespannte Verhältnis 
zum Herzog von Savoyen herbeigeführt wurde und die grosse 
Teuerang, legte Hotomanus, der zudem ewig in Geldverlegen- 
heit war und Frau und acht Kinder ernähren musste, den 
Wunsch nach einer Veränderung seines Aufenthaltes nahe. — 
Eine Berufung nach Leyden unter glänzenden Bedingungen 
schlug er aus, ebenso auch eine solche nach Heidelberg — 
er als Galvinist wollte nicht ^ans der Scylla in die Gharybdis'^ 
fallen^. So kam er im Laufe des Sommers 1578 ^) nach 
Basel, mit dessen vorzüglichsten Gelehrten, wie Basilius 
Amerbach, Sulzer, Zwinger, er schon bekannt war. Gleich- 
wohl trat er zur Universität erst 1Ö83 in nähere Beziehung. 
Als Henricpetri auf seine Professur verzichtete, war nur eine 
Stimme darüber, dass Hotoman der einzige berufene 
Nachfolger sei. Allein in der Regenzsitzung gaben mehrere 
zu bedenken, ob man einem so berühmten Juristen diese 
Professur „mit ihrem schmalen Stipendium^ überhaupt an- 
tragen dürfe, damit nicht die Universität, wenn sie ihn viel- 
leicht nach langer Mühe zur Annahme der Professur bewogen 
hätte, durch ein ablehnendes Votum des Bates blamiert 
werde. >) Dieser Eventualität entging sie übrigens, da 
Hotomanus die ihm angetragene Professur nach einigem Be- 
sinnen ablehnte. Die juridische Fakultät hatte ihn früher 
schon durch Au&ahme in ihr Kollegium *) und indem sie ihm 



*) Dareste a. a. O. 889 f. 

^ Lib. concl. fol. 68. Diese Beziehungen zur Universität sind 
Dareste entgangen. 

s) 29. Okt. 1581. Matr. fac. iurid. 71. 



181 

einmall als es sich um die Promotion eines Breslaners handelte, 
artiger Weise das Becht einräumte, dieselbe vorzunehmen, <) 
Ehre erwiesen. Hotoman, der sich übrigens von Anfang an 
in Basel nicht recht heimisch gefühlt zu haben scheint >) und 
im Februar 1583 seine Frau durch die Pest verlor, kehrte 
im Laufe des September') 1684 mit seinen drei Töchtern 
nach Genf zuück. Aber kaum waren zwei Jahre verflossen, 
behagten ihm die Zustände nicht mehr und er sehnt sich 
wieder nach Basel zurück. — Er tritt in Unterhandlungen 
mit J. J. Grynäus und Amerbach wegen Übernahme einer 
Professur. In Basel wünschte man seine Bückkehr, weil sein 
Name viele Sudenten angezogen hatte* Amerbach bietet ihm 
eine Stelle mit 100 fl. Gehalt an, jedoch mit Ausschluss von 
den Promotionen. Hotoman wehrt sich vergeblich gegen diese 
ihm nngerecht erscheinende Bestimmung. Endlich kommt der 
officielle Antrag seitens der Universität. Hotoman zögert 
and zwar hauptsächlich deshalb, weil er gleichzeitig auch An* 
träge aus Deutschland und Italien erwartete. — Allein die 
Verhältnisse nötigten ihn endlich, sich zu entscheiden. Er 
schreibt an Grynäus und Amerbach (Februar 1587), er werde 
kommen, ohne jedoch die Professur anzunehmen, was er mit 
seinem Alter und der niedrigeren Stellung entschuldigte. ^) Seine 
Bückkehr verzögerte sich jedoch noch bis August 1589 — 
da flüchtete er vor den Genf belagernden herzoglichen Truppen 

*) 27. Jan. 1579 ebend. 69.^ Heinrich Justus irrt daher wenn er 
1581 Febr. 18* an Ludwig Iselin schreibt, dass am 14. Febr. eine Dis- 
putation unter Hotomanus Vorsitz stattgefunden habe, quod nunquam 
antehac factum fuisse memini. (God. Basil. G. I 12, fol. 21.) 

*) Nach seiner Rückkehr nach Genf schreibt er an Stucki und 
drückt seine Freude darüber aus d^^tre sorti de la solitude de B&le. 
Dareste a. a. 0. 409. 

•) Nicht vers le 1*' mai 1584 (Dar est e a. a. 0. 408), denn Heinrich 
Justus schreibt an Ludwig Iselin am 26. Mai 1584, Hotomanus con- 
ditionem hanc tertio oblatam recusavit, nunc abitum parare dicitur — 
tCod.BasiLG.1 12, fol. 40.) u. Basilius Amerbach schreibt am 21. Sept. 1584 
(Cod. Basil. G l 54, fol. 19): Hotomanus nuper cum familia sua a nobis 
recessit, Genevse Tel in vicinia moraturus. Obiit ei uxor ante annum et 
amplius, negat itaque sese cum famulabus Germanis (quarum linquam 
non teneat) familiara administrare posse. 

*) Dareste a. a. 0. 416. 



163 

ans der Stadt und gelangte nicht ohne Beschwerden nach Basel 
-^ der Buchhändler Episcopitia hatte ihm für die Beise 
100 Taler vorstrecken mtiBsen. — Hier hielt er nun wieder 
wie zur Zeit seines eisten Aufenthaltes Vorlesungen in seinem 
Hause; er las über die Staatsverwaltung der römischen Hepa- 
blik unter Zugrundelegung von Cioeros de provinciis consa- 
laribus und jeden Montag ein juristisches Kolleg. Am 
12. Februar 1590 beschloss et sein von Stflrmen und Kämpfen 
erfülltes Leben. Er hat es zum guten Teil sich selbst ao 
gestaltet und mui muss es eigentlich bedauern^ dass dieser 
genial angelegte Mann seine Elraft in Dingen zersplitterte, 
für welche er seiner Katur nach nicht ganz geeignet war; 
denn zum Diplomaten fehlte ihm zurückhaltende Buhe. 

Aber auch so bleiben seine wissenschaftlichen Leist- 
ungen nach umfang und Inhalt bemerkenswert. An seinen 
juristischen Arbeiten wird die glückliche Vereinigung einer 
nach grossen Gesichtspunkten geordneten Darstellung and 
einer scharfsinnigen ins einzelne gehenden Kritik gerühmt; 
in dieser Beziehung erscheint er als der letzte Vertreter der 
von den grossen französischen Juristen Alciat; Duaren and 
Cujaz eingeschlagenen Sichtung. An Vielseitigkeit übertrifft 
er sie noch; denn er war daneben auch ein tüchtiger Pliilologe 
und Altertumsforscher. Es mag hier hervorgehoben werden^ 
dass seine Schrift über das Münzwesen ihre Entstehung un- 
zweifelhaft den Anregungen verdankt; die er in Basel im 
Verkehr mit Basilius Amerbach empfangen hatte. ^) 

Grynäus Nachfolger für Listitutionen wurde ein gleich- 
falls mehr als gewandter Diplomat^ denn als akademischer 
Lehrer berühmter Jurist , nämlich Hippolyt a Gollibus. >) 

') Die erste Nachricht, dass sich Hotomanus mit Münzkunde be- 
schäftige finde ich in dem Briefe des Basilius an Occo vom 21. Sept. 
1584 (Cod. Basil. G I, 54 f. 19.): De nummis tractationem se (H) Genev» 
editurum pollicetur. Von da ab wird sein Name in dieser numismati- 
sehen Korrespondenz öfters erwähnt. SO. Dezemb. 1585 schreibt Baal« 
lius an Occo : Qrüsse von Hot. ; derselbe habe seine Schrift de re num- 
meraria non sine mendis am 15. d. M. beendet, (ebend. fol. 34.) 

«) Leu 5, 375. — Iselin 1, 990. — Biogr. univers. 9, 292. — 
Joch er 2, 2014. — M. Adam 2, 451-453. — Ath. Raur. p. 157—159. 
Stintzing a. a. 0. 2, 392. — Apinus epistoloe J. J. Gryncei 158. — 
AUg. d. B. 4, 405. — Geering, Handel und Industrie v. Basel. 478. 



S^ Yator, Paul Colli od#r CoU^^ hatte aich wegen seip^r 
Hixuneigang aar Lehre Latbara au» seiaem Heimatsort A1q9- 
sandria flüchten müssen und fand endlich in ^ttrich wieder 
einen ruhigen Aufenthalt Hier wurde ihm sein Sohn Hippolyt 
am 20. Februar 1^61 geboren. Hippolyt studierte in Zürich 
und in Nenhaus in der Eurpfolz und zog dann nach Italien, 
um sich der Bechtswissensohaft zu widmen. Seine Studien 
beendete er aber in Basel, wo er am 30. Mai 1583 ^ zum 
Doktor promovierte. Am 16. Oktober n&chsten Jahres ') er- 
hielt er die Professur für Institutionen und vermählte sich 
bald darauf mit der Witwe des reichen Seidenfabrikanten 
Steffan Pellizari«') Ende 1585 oder zu Anfimg des Jahres 
1586 folgt er ein^n Sufe nach Heidelberg, wo er die seit 
längerer Zeit unbesetzte Professur der Institutionen übernahm, 
welche ihm vom Kurfürsten Johann Kasimir gegen den Willen 
der Universität übertragen worden war. *) Yielleioht hat die^ß. 
etwas gewaltsame Einführung mit dazu beigetragen, sein^ 
Stellung unhaltbar zu machen, als zwei Jahre später Zwistig- 
keiten zwischen ihm und seinem Kollegen und Fachg^nosseoa 
Julias Pacius ') ausbrachen, infolge deren er Heidelberg ver- 
liess und wieder nach Basel zurückkehrte. — Hier wurde er 
an Stelle des am 20. März verstorbenen Wurstisen zum 



^) Theatriim virtutia l. (Vaierl. B.) Sein Disputationathema lautete: 
An summas magistratui nocentes sapplicüa liberare posait i(iecne. 

^ Lib. coBcL fol. 69. — 2. Mai 158^ wird er in die Regeiift 
(ebend. fol. 70), am 28. Not. in faonlt^tem et eonsiliuia J. C. aufge- 
nommen. (Matr. fac. inrid. foL 73.) 

') Am 25. April 1585 schreiben die Verordneten dee Waiaenamtoa 
von Basel an getreue £idgeno88en(f ) »daes Hypolitus de Collibus Ordi-» 
narien hoeher sehul Basell (wegen) der Pest weylandt Herrn S^ffan 
Pelliaari seines Vorfahren seligen eheliehe und jetxmahlen sein Sypo- 
Uti Stieffkinder im E. Gst. Statt (?) geMcbtetf und dass er uAd sfine 
liebe Haosfran sie nnn wieder zu sich nehmen m^^ohte«. Sie bftten um 
ihre Intervention. MissiTen Bd. 61. -— Darnach ist richtig in stellen 
Geering a. a. 0. 478, die Mitteilung aber die Veivufthlang des von 
Collibus, sowie die Angabe des Todesjahres von Steffan PeUlsari ebend. 
477 nnten. 

«) Winkelmann, UrkdJ». d. Univers. Heid^berg 2, 1^ Kr. 1305. 
*) Vgl. Stintzing a. a. 0. 1, 393. 



184 

Städischreibef gewählt. *) Dennoeh löste sich sein Verhältnis 
zu dieser Stadt 15933) daaefmd; er hat sie nur in den. Jahren 
1604 und 1605 als Gesandter des Kurfürsten von der Pfalz, 
welcher eben damald einer der tätigsten Förderer eines unter 
den protestantischen Ständen abzuschliessenden Bundes war, 
in welchen er auch die evangelischen Kantone hinzuziehen 
woHte, wieder betreten. •) Er starb in Prag auf einer Gesandt-* 
schaftsreise am 3. Februar 1612. 

Hippolyt hat als theoretischer Jurist nichts Grösseres ge- 
leistet, wohl aber hat er versucht, die Erfahrungen, die er 
sich in seiner diplomatischen Praxis gesammelt hat, zu ge- 
wissen Theorien zu verdichten, so dass er sich als Staatsrechts- 
lehrer und auf dem Gebiete der Nationalökonomie einen 
Namen gemacht hat. In seinem „Princeps^ entwickelt er die 
Grundsätze, nach denen ein Fürst von einem ethisch-religiösen 
Standpunkt aus sein Volk in Krieg und Frieden leiten soll, 
unzweifelhaft angeregt durch das gleichnamige berühmte 
italienische Vorbild *) ist Hippolyts Traktat nidit bloss durch 
die flachere Auffassung, sondern nooh mehr durch diese den 
Protestanten kennzeichnende Binführung eines Moralprincips 
in die Politik geschieden. Mit seiner Schrift über das Wachs- 
tum der Städte, die mit ihren nationalökonomischen Aus- 
führungen sich teilweise an den Princeps anlehnt, hat er sich 



^) Irrig wird er bei Adam, Apinuö, Stintzing und A,d. B. Syndicus 
genannt. Syndicas War damals Basilius Amerbaoh and irrig ist auch 
das Datum' der Rückkehr bei Stintzing 1,. 392 (1589 statt 88). 

^) Geering a. a. O. bes^ Anm. Inlaut welcher am 12. Febr. 1593 
Hippolyt das Bürgerrecht aufgesagt würde; am 2&. Februar legte er sein 
Amt nieder (Ochs 6, B^l), Der aus dem Aufsägebrief. angefahrte Satz 
bezieht sich auf seine vom Rat von Basel angeordnete Sendung zu 
Heinrich IV.-, bei welchem ef die Bezahlung rückständiger Schulden 
and Penöion^n auswirken sollte (Oiehs, 6,335), wo auch »die Sehriftc 
d.'h: das Kreditiv abgedruckt ist. —>■ Sonderbar isi aber, dass.H. a. C- 
ineincfr Ratserkanntais vom 29. Okt. 1600, durch welehe eine über 
seine Güter verhängte Sperre aufgehoben wird, wieder »Bürgere von 
Basel genannt Wird. Brkanntnisbtieh V fol. 73^ und "M. .. 

') Wnrstisens Chronik 8 Aufl. 425 und 428^ 

*) Man beachte, dass 1580 eine lateinische Übersetzung des Prin- 
cipe von Kikolaus Stnpa in Basel gedruckt worden war. Dareste 
a. a. 0. 400. 



185 

emGSkf wenn auch nicht hervorragenden Platz in der Geschichte 
der Kationalökonomie erworben. ^) 

Im vollen Gegensatz tu dem weohselr^chen Schicksal, 
wdches Hippolyt und Hottomanus durchs Leben begleitete, 
bewegt sich der Leb^:i8lauf ihrer nächsten Nachfolger in den 
ruhigen Linien eines stillen Gelehrtendaseins. Von den drei 
Hbis Ende des 16. Jahrhunderts in der Jpristenfakultät neu 
auftauchenden Lehrern Johann Gut >), Ludwig Iselin, J. J. 
Fäsch tritt uns jedoch Ludwig Iselins Bild in lebensvolleren 
Zügen entgegen.*) 

Er war als der Sohn des oben erwähnten Professors 
Ulrich Iselin und der Faustina Amerbaoh geboren den 2. Juli 
1559. Als fünQähriges Kind hatte er das Unglück seinen 
Vater zu verlieren. Da übernahm Basilius Amerbach, sein 
Oheim und zugleich sein Vormund, die Sorge fär seine Er- 
ziehung. Der strebsame und frühzeitig ernst angelegte Knabe 
absolviert, die Schulen seiner Vaterstadt, in deren Hochschule 



') Vgl* W. Ro scher, Gesch. der Ka]tional5konomie. 140 und 149. 

^ Joh. Gut aus Röteln, und nicht Ötlinkon, wie Ath. Raur. p. 117 
haben, in Baden, war geboren 1555, als der Sohn eines Pfarrers, wird 
1572 an der Basler Hochschule immatrikuliert, 1575 Mgr. art., wendet 
sich den juristischen Studien zu, besucht mehrere (welche?) deutsche 
Hochschulen, absolviert beim Eammergericht in Speyer seinen prak- 
tischen Kurs, begleitet die Kinder eines Adeligen als Jnstruktor nach 
Wien, wo er einige Zeit bleibt. 9. Okt. 1582 (Theatrum virtutis I 
J. G. Rötelanus) wird er in Basel zum Doktor promoviert und 1687 
erscheint er als Professor.für Institutionen, wird aber erst 24. April 1588 
in die Fakultät unjd das Gonsilium der Juristen aufgenommen (Matr. fac. 
iorid. fol. 74), vorher schon, 24. Juni 1587, Mitglied der Regenz. 1589 
rückt er zum Professor für Codex, zehn Jahre später, 22. Nov. (Lib. 
eonel. fol. 95X zum Professor für Pandekten vor. Als 1600 die Verwal- 
tung des Fiscos legatorum von der des Rektors- oder Universitätsfiscus 
abgetrennt wnrde, war er der erste curator desselben. (Lib. concl. 
fol. 96.) Er starb 27. Dzbr. 1629. Vgl. Ath. Raur. p. 117 (mit den 
biographischen Angaben) 137 und 159. — Leu 9, 354 — Schriften sind, 
soviel ich sehe, von ihm keine erhalten. 

*) YgL Ath. Raur. p. 137 (Biographie) und 159. — Iselin 2, 991. 
— Leu 10, 503 und Saplt. 3, 292. -- Allg. D. B. 14, 612. -- Jöcher, 
Forts. 2, 2336. mit Angabe seiner Schriften. Melchior de Insula J. G. 
pro Ludowlco Iselin, l. c. Epitaphios Xoyos 20. Dzbr. 1612. Basel, 
Genath 1617. 



186 

er 1574 eintritt. Von hier begiebt er sich zunäehrt nach 
Grenf. Am 25. Januar 1581 traf er dort mit seinem Beiae* 
geführten J. J. Bechbnrger ein. Er nahm Wohnung bei einem 
Seidenweber Johann Anastasins fär 47, französiche Kronen 
per Monat; bei der herrschenden Teuerung könne man nir- 
gends billiger unterkommen, schreibt er.^) — Er war mit der 
Wahl übrigens sehr zufrieden; ausser ihm und Eeohburger 
wohnten nur noch zwei Friesen im gleichen Hause , dessen 
ruhige Lage und Sauberkeit er lobt. Von den an der Aka* 
demie wirkenden Lehrern >) hört er nur Pacins , mit dessen 
Vortrag er wohl zufrieden ist.*) „Ferner/ fügt er hinzu, 
„um nicht von einem Brauch, welchen die Studenten aller 
Fakultäten hier beobachten, abzuweichen, höre ich auch Beza, 
der jetzt den Brief des Paulus an die Bömer jede zweite 
Woche wenigstens dreimal erklärt (altemis hebdomadis ter 
saltem); überdies privatim Dr. David CoUadonium, den Sohn 
eines Genfer Advokaten, der nach derselben Weise wie Paoins 
Institutionen, denen ich mich zunächst zuwenden will, vorträgt 
— täglich mit vier belgischen Studenten nachmittags 1 — 2." — 
Pacius erkläre privatim auch Digesten, verlange aber ein 
monatliches Lehrgeld von 1 Er. hiefär. Griechische Sprache bei 
Portus könne er wegen CoUision seiner und Pacius Stund^i 
nicht hören. Basilius billig^ seinen Ldirplan im ganzen ^), nicht 
ohne wegen des Besuches der Vorlesungen bei GoUadonius 
eine leichte Warnung einfliessen zu lassen ''') ; auch bedauert 

>) Brief vom 26. Jan. 1561. Cod. Basil. G I 17, fol. 1. 

>) Brief vom 1. Mftrz 1581. Cod. Ba&il. G 1 17, fol. 2^5. FoL 2. 
Als Professoren für die heilige Schrift nennt er Anton Fains, d. Z. 
Rektor, und Beza. — Jura eivilia lesen Juliiis Pacius und Gothofredus. 
Apolinesß artes, naturales speculationes, Mathematik und GeschielKle 
trägt niemand vor. Alexander BrissoBius Scotus trftgt organon Aristot. 
und Ethik, Bertram Comelius hebdüsche, Franz Portas grieehisehe 
Sprache vor. 

*) Ebend. Pacius J. C. qni omnia commodissimo ordine (si meuia 
puerile iudicium ausim interponere) persequitur, dum singulorom para* 
graphorum argumentum primo, dein epitomen si sit necesse, tum para- 
phrasin et denique verborum explicationem auditoribus eirdter 20 
dictat et ezplicat. 

*) Brief vom 8. März 1581. Cod. Basil. G I 11, fol 2. 

^) Ebend. Et cum Wesenbecius meo iudicio bene scripserit, nolim 



187 

er, dass Ladwig den Portos <), den er einen aasnehmend ge- 
lehrten Mann nennt, nicht hören kann. Er soll daher trachten, 
diese Lücke durch Privatstudinm zu ergänzen, was er anch um 
so mehr tat, als er Ton dem Nachfolger des am 18. Juni 1581 
▼erstorbenen Portus nicht viel hielt. Seinen juridischen Studien 
legte er hauptsächlich den Kommentar zu den Institutionen 
TOB Hotomanus und Wesenbeck zu G-runde. Auch Beza be- 
suchte er unausgesetzt, obwohl er dem Prädestinationsdogma 
keinen rechten Geschmack abzugewinnen Termochte.^) Basilius, 
der offenbar befürchtete, sein Neffe könnte sich zu tief in 
theologische Spekulationen einlassen, und der selbst dem 
calTinischen Dogma im Princip abhold war, beeUte sich, ihm 
mit einem wohlgemeinten Bat in dieser heiklen Frs^e an die 
Hand zu gehen; dabei liess er ihn einen Blick in sein eignes 
Herz tun. Er schrieb ihm*}: „In Betreff theologischer G-e- 

ab adulesceute qui docendo discat pravas opiniones te hauriri et in 
nniversum publice probatos doctosque professores te sectari potias 
velim quam privatim adaleBcentulos qni docere quam doceri malunt. 
Am 7. Juli 1Ö81 mass Ladwig von ihm freilich berichten, dass er, nach- 
dem er daa dritte Buch Institationen beendet, sei es aus Mangel an 
Hörern, sei es aus Faulheit zu lesen aufgehört habe. (Cod. Basil. 6 I 
17, fol. 7.) 

*) Ebend. und Brief vom 13. Juli 1581 (Cod. Basil. 0. 1 11, fol. 8). 

*) Besam audio diligenter quamquam ex IX. epistolee Paulinee 
ad. Rom. capitnlo snbtilissimam predestinationis materiam nunc traetat 
(Ebend. letztangegebener Brief.) 

») Brief vom 3. Sept. 1581. Cod. Basil. G I 11, fol. 5. De Theo- 
logicis ita videtur: nihil esse in divinis literis nisi summopere utile ad- 
mirandnm suscipiendum et plane divinum, sed fortasse non aberrabi^, 
si qois scitu alia aliis necessaria magis dixerit. Que ad morum fidei* 
que inslitationem simplieem pertinent, ad omnes aeque pertinent; sab« 
tiliora illa et alta theologicum ex instituto profitentibus magis quam 
eeeteris necessaria videntur. De quibus etiam videndum est, ut quanto 
aeaüora sunt, minus nos pungant aut etiam vulnerent. Hoc certo eer- 
tius est de um ut iustissimum omniom rerum gubernatorem et clemen- 
tissimam patrem nee iniuriam cmquam inferre nee pernieie interituque 
eornm, quos creavit quosque per filium säum redemit quibusque so! 
agnitionem proposuit, deleetari. ünde non male inferamus salutem 
felieitatem bonnmque esse ab uno soloque deo sine uUa exeeptione 
profieisei, interitam vero malaque a nobis manare. Carareque ob 
id debere, quo vita sanctimonia ipso non indignos et qnos merito ex- 
heredare debeat nos prestemus filios, potias quam de eins abdita qua- 



188 

genstände soheint die Sache so zu liegen, dass die heilige 
Schrift zwar nichts enthält, was nicht ausserordentlich nütz- 
lich, bewundernswert und durchweg göttlich wäre; allein mw 
dürfte kaum fehl gehen, wenn man beh^^uptete, dass dem 
einen dies, dem andern jenes (aus ihr) zu wissen notwendig 
sei. Was sich auf blosse Sittens- und Grlaubensverhältnisse 
bezieht, geht alle an; hingegen ist die Kenntnis aller jener 
feineren und höheren Beziehungen wohl nur den Theologen von 
Beruf notwendig, nicht aber den übrigen Menschen. Auch muss 
man sagen, dass, je spitzfindiger derlei Dinge sind, sie desto 
weniger uns berühren und uns nur unangenehm werden können. 
Das ist ja gewisser als gewiss, dass Grott als der gerechte Lenker 
aller Wesen und als nachsichtiger Yater weder irgend jemand 
ein Unrecht zufügen, noch auch an dem Verderben derer, die 
er geschaffen, für die er seinen Sohn hingegeben und denen 
er die Erkenntnis seiner selbst ermöglicht hat, Grefallen finden 
könnte. Daraus dürfen wir billigerweise schliessen, dass das 
Heü, das Glück und das Gute einzig und allein in Gott seine 
Ursache habe ohne irgend eine Ausnahme, dass aber das Un- 
heil und das Böse von uns ausgeht. Wir sollen deshalb eher 
darauf sehen, dass wir uns durch einen reinen Lebenswandel 
als Kinder zeigen, welche seiner würdig sind und die er nicht 
etwa von seiner Erbschaft ausschliessen muss, anstatt dass 
wir tiefer einzudringen suchen in dies Geheimnis eines ver- 
borgenen Willens, den er auf anderem Wege als durch die 
allgemeine Verkündigung des göttlichen Wortes geoffenbart 
haben soll. Und da kein Vater so ruchlos ist, dass er 
jemals wünschen könnte, seinen Sohn für den Galgen gezeugt 
zu haben, so dürfen wir auch sicher annehmen, dass Gott, 
der allgütige Vater, uns nicht vergeblich sein Wort verkündet 

dam et alia quam generali verbi divini anuntiatione patefacta volun- 
tate altius inqviirainus. Et cum . tarn impius pater nuUus fuerit, qoi 
filiam suum patibalo natum voluerlt unquam, certo etiam statuere non 
frustra aobis deam, benignissimum patrem, verbum suum anuntiari 
voluiBse et, cum bouam ab eo Taletudinem petentem reiecerit nullum 
unquam multo minus anime salutem flagitantem repulaurum* Hoc ita 
statuere; reliqua. dei optimi maximl dementia^ committere nescio an 
melius Sit ad firmandamque conscientiam faciat magis quam curiosior de 
ea re et forte non necessaria disputatio. 



189 

haben wollte und dass er keinen, der leibliches Wohlergehen 
von ihm erfleht, je abweisen, geschweige also einen, der nach 
dem Heil seiner Seele Verlangen trägt, zurückstossen wird. 
Das steht fest ; alles übrige, denke ich, überlassen wir füglich 
der Gnade des grossen gütigen Schöpfers ; es dürfte dies mehr 
zar Fest^ong unserer Überzeagnng beitragen, als eine streit- 
süchtige nnd sogar ganz unnütze Neugierde.^ — Man sieht, 
Basilins war bestrebt, etwas von seiner eigenen kraftvollen, 
auf selbstgewonnener Überzeugung ruhenden G-esinnung 
seinem Neffen einzuflösen. Er wollte nicht, dass in ihm 
durch den Umgang mit den orthodoxen Oalvinisten das G-e- 
fühl der eigenen Verantwortlichkeit erstickt werden soll, 
welches einzig und allein die Triebfeder zu allen grossen und 
guten Handlungen ist und die Würde und den Wert jedes 
einzelnen bestimmt. 

Übrigens war im Familienrat bereits beschlossen worden, 
dass Iselin nur noch den Sommer 1581 über in Qreni bleiben 
und dann eine französische Hochschule besuchen soUte. ^) Von 
Anfang an wurde Bourges ins Auge gefasst, wo eben damals 
Cuiatius, einer der bedeutendsten Bechtsgelehrten seiner Zeit, 
lebte und wirkte« Iselin selbst war über diese Entscheidung 
sehr erfreut und zeigte schön im August dieses Jahres seinen 
Wunsch an, dieselbe zur Ausfährung bringen zu dürfen. Die 
Abreise verzögerte sich jedoch in Folge der gegen Ende 1581 
auftretenden Pest, welche den ganzen Landstrich zwischen 
Lyon, Paris, Orleans und Bourges durchwütete, >) und in Folge 
der Anfang 1582 eintretenden kriegerischen Verwicklungen 
bis zum März dieses Jahres. — Basilius hatte ihn gemahnt, 
sich um gute und zuverlässige Begleiter umzusehen und von 
der Genfer Akademie ein Abgangszeugnis zu begehren. *) 
Beides tat er,*) Am 3. April finden wir ihn in Bourges.*) 

*) Cod. Basil. G. I 11, fol. 4. 

•) Brief vom 3. Nov. 1681. Cod. Basil. G I 17, fol. 11. 

^ Brief vom 27. Febr. 1582. Cod. Basil. G. I 11, fol. 7. — Geld 
werde er ihm in Paris und Lyon darch die Pellizarii im Betrag von 100 
Kronen anweisen lassen. 

*) Von dem Zeugnis bemerkt er, quod a Rectore non nisi theo- 
logorum omninm consensu datur. Brief vom 7. März 1582. Cod. Basil. 
G. I 17, fol. 15. 

*) Am 19. März ist er noch in Genf (ebend. fol. 16). Am 28. d. M. 



190 

Hier hörte er^ wdmi auch .mit ziemlichen ünterbreehoi^^ 
welche teils durch seine Erkrankang am Weobselfieber,^) 
teäs doroh eine Flacht vor der Herbst 1582 >) neuerdings 
aosgebrocbenen Pest hervorgerufen wurde^ Gniatius bis An- 
fang des Jahres 1586. Einige Zeit scheint Basilins gesonnen 
gewesen zu sein, ihn in Bourges das Doktorat machen zu 
lassen; er wünscht Auskunft über die Art der Yerleihung, 
Kosten, Ausbildung der Kandidaten und besonders über d«a 
Eidy „weil derselbe in Italien schon seit einiger Zeit sehr 
streng und, wie es ihm scheint, nicht «inmal für die der 
katholischen Kirche Angehörigen annehmbar ist;'' *) — Er 
möchte wissen, ob das auch in Frankreich der Fall 
sei. Iselin antwortet ihm:*) „Die Art und Weise, wie der 
Doktortitel hier verliehen wird, ist etwa folgende: der Kan- 
didat erklärt und erläutert in Gegenwart dreier Professoren 
und des Pedellen (tabellio) in der Wohnung des Guiatius je 
zwei Gesetzesparagraphen aus beiden Bechten und beant- 
wortet die von den Doktoren voi^ebrachten Gegengründe. 
Hierauf wird er nach Ablegung des Eides und bei geöffneten 

schreibt er, er sei am 25. März mit drei deutschen Studenten in Lyon 
eingetroffen und beschliesst morgen (29.) nach Bourges abzureiten (ebend. 
fol. 17). Am 20. April meldet er seine am 3. 1. M. erfolgte Ankunft in 
Bourges (ebend. foL 18). 

>) Brief vom 24. Aug. 1588. Cod. Basii. G. I 17, fol. 27. — Basilius 
empfahl ihm auf Anraten Zwingers Luftveränderung, welche die dor- 
tigen Arzte für unnütz erklärten. — Die Krankheit, welche sehr stark 
in Bourges herrschte (ebend. fol. 28) schleppte sich bei ihm bis Januar 
1584 hin. 

>) Brief vom 23. Sept. 1582 aus Orleans (ebend. foL 20). Die Pest 
habe einen grossen Teil der Schüler und Lehrer vertrieben; Guiatius 
und Johann Mercerius L. interpres seien anfangs August nach Paris. 
Er reiste dann Cuiatius nach Paris nach; doch hielt derselbe dort keine 
Vorlesungen. Er hörte einen der dortigen Doktoren, urteilt aber un- 
günstig über die gesamte Schule; mit Ausnahme der Institutionen und 
einiger Titel des bürgerlichen Rechtes werde nichts gelesen (Brief vom 
21. Nov. 1582 aus Paris ebend. fol. 21). 23. April 1583 reiste er wie- 
der nach Bourges zurück, wo Bugnerius und Mercerius ihre Vorlesungen 
wieder aufgenommen hatten. Guiatius kehrte erst am 2. Mai dahia 
zurück (Brief vom 3. Mai 1583 ebend. fol. 25). 

») Brief vom 24. Sept. 1584 (Cod. Basil. G. I 11, fol. 24). 

*) Brief vom 24. Nov. 1584. (Cod. Basil. G. I 17, fol. 85). 



m 

Tdren; so dass es jedermann freitteht, einzutreten und dem 
Akt beizuwohnen, yon Cuiatius zum Doktor oder Licentiaten 
promoviert 9 wobei zwei oder drei Studenten als Zeugen 
fiingier^i« In der Einhändigung der Zeugnisse besteht kein 
unterschied (gegenüber Basel).'' Die Kosten seien versohieden, 
je naeh Übereinkunft ; gewöhnlich rechne man für den Licen- 
tiaten 20—22, für den Doktor U. J. 30 Goldkronen. Die Eides- 
fefmel biete keine Schwierigkeiten; der Absatz, der sich auf 
das Glaubensbekenntnis bezieht, komme auf Wunsch der Kan- 
didaten in Wegfall ; einigen werde der Eid ganz erlasse. Seit 
seiner Anwesenheit in Bourges sei d^ Doktortitel nur drei- 
mal öffentlich verliehen i) worden und Cuiatius habe erklärt, 
er werde nur notgedrungen denselben wieder öffentlich ver- 
leihen. Eine solche öffentliche Promotion koste 60 Goldstücke; 
private kämen fast täglich vor. Daraufhin stellt es Basilius 
ihm frei, ob er in Bourges oder in Basel promovieren will. 
Die Kosten seien in Basel kleiner; auch stünde der hier ver- 
liehene Titel dem an auswärtigen Universitäten verliehenen 
nicht nach, um so weniger, als die Censur strenger sei, als 
an den meisten anderen französischen und italienischen Uni- 
versitäten. ^) 

Iselin hatte die Bedeutung seines Lehrers Cuiatius voll- 
ständig erfasst ; seine Vorträge regten ihn auf das lebhafteste 
an. Als derselbe sie auch über kanonisches Recht aus- 
zudehnen begann, *) hält er dies f&r einen hinreichend starken 

') BMilias bemerkt: Sub Duareno cum ego illic essem duplex erat 
<raitio conseqaendi doctoratus) publica et privata (quam ioculariter 
8Qb oamino vooabaiit). (Brief vom 24. Sept. 1584. Cod. Baail. G. I 11, 
foL 25.) Daa Verhftltnia der Yerleihaqgfformen war also damals ge- 
rade usigekehrt. 

*) Brief vom 4. F^br. 1685 (Cod. BaeiL G. 1 11, foL 26). 

') Brief vom 25. März 1585 (Cod. Bas. G. I 17, foL 36). Cttiatius 
sei von Melancholie ergriffen gewesen und habe fast 5 Monate nicht 
gelesen. Mao habe schon von seinem Nachfolger DoaeUus gesprochen. 
Alleia er habe eich wider Erwarten erholt und sogar über das 4. Buch 
Dekretalen zu lesen aa^efangen, sowohl um ein den Studenten früher 
gegebenes Yerspfecheu einzulösen ale auch., weil ainige Bischöfe und 
sonstige Teiiaehmer der im vorigen Oktober in Bourges abgehaltenen 
Provinzial8(3WQde bedi^uert hätten, dass das Jus pontifioium gar nicht 
gelesen werd«^ C. lese wöchentlich 3 ius civile, 2 ias canouicuhi. In 



192 

Grand, um um Verlängerung seines Aufenthaltes in Bourges 
bis Frühjahr 1586 anzusoehen. „Den kriegerischen G-erüchten 
wird hier wenig Glauben geschenkt", sehreibt er in demselben 
Brief am 8. Mai 1585^ *) um seinen Oheim zu beruhigen, der 
ihn schon im April >) auf diese G^hr auAxierksam machte 
und ihm be&hl, sich aus dem Staub zu maehen, wenn der 
Krieg losbräche. Wenige Tage später entbrannte der Kampf 
zwischen den „drei Heinrichen" und so gab ihm schliesslich 
Basilius selbst notgedrungen den Rat, den Gang der Dinge 
ruhig in Bourges abzuwarten,*) wo trotz der politischen 
Wirren die Vorlesungen ungehindert fortdauerten. *) Im März 
1586 konnte Iselin endlich über Paris seine Heimreise an** 
treten, da die direkten Wege durch Soldatenbanden unsicher 
gemacht waren. *) 

In Basel blieb er dann bis Ende September desselben 



haius interpretaüone se id acturum promisit, ut, qua parte discrepet 
alterum ab altere qua item parte ius pontificum sU proprium iieque 
discrepans neque consentiens eam iure coBsareo, ostendat idqae loiige 
alia ratione executurum quam vulgus interpretum soleal, quorum culpa 
factum Sit, ut nihil isto iure rudius aut insuavius plerisque videator esse. 

») Ebend, fol. 37. 

«) Brief vom 13. April und 7. Mai 1585. Cod. Basil. G. I 11, 
fol. 28 f. 

>) Brief vom (?) JaH und 26. Nov. 1585. E^end. fol. 34 und 36* 

*) Brief vom 15. Juni 1585. Nun sei der Krieg doch ausgebrochen, 
schreibt er ganz verwundert; kundige Männer hätten ihm jedoch ver- 
sichert, dass Bourges keine Gefahr drohe: quippe cum arma saltem 
contra quasdam Occitaviss Provineieeque urbes, quas vocant rebelies 
et secundnm pacificationis articulos a Cond«o et eins assectis regi non- 
dum restitutas sumantur eoqae consilia onmia dirigi utriusque reli- 
giones homines existimant. Plura de bis scribere nee ausim nee necessa« 
rium esse duoo. Man habe ihm abgeraten den Weg durch Cha^mpagne 
und Burgund zu nehmen, die seien voll Soldaten, deshalb wurde ei schwer 
halten, jetzt zurückzukehren. 

*) Brief vom 10. Febr. 1686. Cod. Basil. G I 17, fol. 40. Er werde 
mit Gurio und Strübin bei erster Gelegenheit über Paris nach Qause 
zurückkehren, und Brief IS. März 1586 ans Paris (ebenda fol. 41): er 
sei hier am 28. Febr. wohlbehalten eingetroffen. Wenn Curio seiner 
Geschäfte wegen nicht weiterreieeü könnte, würde er mit d«n Gesandten 
der deutschen Fürsten, quds Protestantes vocant, welche, wie es heisst, 
nächster Tage herkommen sollen oder auch mit den Gesandten Helvetiap 



193 

Jahres i) und da einige Monate früher Hippolyt a Collibas die 
Professur für Institutionen niedergelegt hatte infolge seiner 
Berufung nach Heidelberg; so wurde Iselin an seine Stelle 
gewählt (9. Juni)« >) — Wie bezeichnend für die patriarchalischen 
Yerhältnisse in jener Zeit ! Die allgemeine Überzeugung scheint 
doch die gewesen zu sein^ dass der mehrjährige Schüler des 
CuiatiuSy der zugleich Neffe des Basilius Amerbach und Sohn 
eines nicht minder trefflichen Juristen war, vollkommen be- 
fähigt sei; die entstandene Lücke auszufüllen. Iselin trat 
jedoch die ihm übertragene Professur vorläufig nicht an^ 
sondern begab sich behufs weiterer Ausbildung nach Italien. 
Es geschah dies auf Wunsch seines Oheims^ >) der^ während 
IseHn noch in Bourges verweilte, mit ihm schon über das 
italienische Projekt verhandelt hatte. *) Es war die Bede 
davon, dass Ludwig, ohne vorher nach Hause zurückzukehren, 
direkt nach Italien ginge. jjI^^t diejenigen, die aus Frankreich 
kommen'', schreibt ihm Basilius, *) „liegt Pavia und Turin am 
nächsten. Allein Pavia ist, weil es sich auf Mailänder Grebiet 
befindet, für Leute unseres Schlages ein sehr gefährlicher Auf- 
enthaltsort — man erinnere sich, dass Mailand zum spanischen 
Eeiche gehörte. — In Turin lehrt zwar Guido Pancirolus, ein 
gelehrter und auch einer feineren Auffassung des Hechts keines- 
wegs abholder Mann, mein ehemaliger Lehrer zu Padua. Aber 
von den übrigen Doktoren weiss man nichts.^ Er hielte daher 
Padua für die geeignetste Stadt. Dabei ist es auch geblieben. 
Am 23. Oktober 1586 traf Iselin dort ein, nachdem er sich acht 
Tage in Mailand und Pavia aufgehalten, ß) Wie in Bourges, 



cantorum evangelicoram, ut nominant, qui, si fama vera est, sab finem 
quadragesimee cum rege collocaturi sunt abreisen. 

') Basilius schreibt ihm nach Padua schon am 2. Qkt. 1586. Cod* 
Basil. G. I 11, fol. 40. «) Lib. concl. fol. 71 v. 

•) Melchior de Insula 1. c, p. 18. 

*) Brief vom 4. Febr. 1585. Er wünscht, dass Ludwig, nachdem 
er bald vier Jahre in Gallien sei, jetzt endlich das Doktorat mache, 
April oder Mai nach Basel zurückkehre, damit er September nach 
Italien gehen könne. (Cod. Basil. G. 1 11, fol. 26.) 

») Brief vom 26. Juni 1585 (ebend. fol. 30). 

•) Salvus a. d. X kl. Nov. stylo novo veni Patavium (Cod. Basil. 
G. I 17, fol. 42). 

Thommen, Universität Basel. j[3 



194 

riohtete er auch hier^ mit drei anderen dentsclien Stadentoa, 
eine eigene Wirtsdiaft esn; tot einer Pension 8<^reokte ihn 
der romanische Sdbmntz zurück. ^) 'Sit besaehte die Vor* 
lesungen des Jacob Menochius, des Mercmialis und des Laurenz 
CastellannSy welcher letztere an Ferialtagen über Strafrecht 
docierte. *) Ottonellus und Matiatius liess er bei Seite. — 
Man muss überhaupt fast sweifekt, ob die Fortsetzung der 
Studien in der bisherigen Weise ganz nach seinem Gteschmacke 
gewesen ist. Wenigstens schreibt ihm *) Basilius, er wünsche, 
dass er bei MerouriaHs fleissiger sei, der sich neulich bei 
Zwinger über sein vieles Schwänzen beschwert habe und 
gleichzeitig drängt er ihn, sich bei Pancirolus mit einem Grusse 
Yon Basilius einzuführen. „Es ist immer überaus förderlich,^ 
fügt er hinzu, „den vertrauten Umgang mit gelehrten und be- 
rühmten Männern zu pflegen, wenn es nur geschehen kann, 
ohne dieselben zu belästigen. Das aber ist in Italien nicht 
schwer, wo die Doktores von selbst den Studenten entgegen- 
kommen und sie an sich zu fesseln suchen«^ Daneben aber 
glaubt er ihn vor gewissen haltlosen und verwirrenden neuen 
Lehrmeinungen, welche kürzlich in Italien au%etaucht seien, 
warnen zu müssen. ^) 



') Malai more alioram cum honestis studiosis Germanis propria 
quod vocant quadra viTendo mensem unam aat alterum transigere quam 
sordido forte cerdoni pro vilissimo ricto tantam pecaniee summam ad- 
numerare. Vulgata ista vivendi et per famulum cibos coemendi ratio, 
quse studiosis usitatissima est, melior qaoque cunctis videtar. — In 
Bourges hatte ein Bürger für Kost und Wohnung schon 6 — 7 Kr. be- 
gehrt. — Brief vom 20. April 1582 (Cod. Basil. G. I 17, fol. 18). — In 
propria quadra a. S. Catharina in casa de Domenico bedello de la 
natione Tedesca wohnte er nun auch in Padua (Brief vom 23. Okt. 1586 
ebend. fol. 42). 

") Qui diebus feriatis ex materia criminali ezponere coepit (Briei 
vom 2. Dezbr. 1586 ebend. fol. 48). 

») Brief vom 18. Dezbr. 1586 (Cod. Basil. G. I 11, fol. 41). 

^) Diese merkwürdige Stelle, von der ich nicht weiss, auf welche 
Richtung oder auf welche Personen sie gemünzt ist, findet sich in dem 
Briefe vom 2. Okt. 1586 (Cod. Basil. G. 1 11, fol. 40), welcher lautet: S. 
Nihil est admodum Ludowice, quod scribam ; tantum monere volui, ne 
in describendo tractatunm indice quo auctores materieeque continentur 
nimium proferes. Nam ex catalogo nundinarum nuper allato video^ 



195 



In nähere Basiebinicfen tra/t Iseln jedoeh nur bu Panoirolas. 
JJb derselbe «einen Korameivtar ivr Notitia dignitatum in Bftsel 
drucken laesen wollte, michte er um die Verwendang Amerbaohs 



negeio quem, indicem e«m typographo Spireofi exioudenduin dedisae 
putoque inde desiderio meo satisfieri posse, qaod tarnen certias co^oa* 
«am llbris huc allatis. Nam ai noxi aatiafaciat, paulo poat ea de re 
monebo. De pretio tarnen et aliis qu» nnndavi occasione data cogno- 
Btere poteria. II lud quoque addam eo^noriaae me nuper, eaae in Italia 
quoadam, qui aive oatendandi ingenii aHave de cauaa opiaionea quaadani 
publice defendunt non aolum a coBununi inlerpretttm noatrorum aeatentia 
aed a iureconaultia quoque veteribua alieaaa veluti — ut qood volo in- 
telligaa — omnea contractua, etiam mutuum, atipulationem, obligationem 
utraque ex parte parere (?), contractua a factia differre, quod hec verbia 
in fntnrum conceptia ineantur, illi in preaeaa neque inter hee duo aliam 
diffarentiam eaae : unam eaae tantma poaaeaglMicin civUem acilioet nullam 
naturalem etc. quorum quedam etiam commoda iaterpretatioae adhibita 
defendi posaint, Non video tarnen novationia huiua uULitatem aliquam, 
preaertim cum verba hl aeepiua aliter accipiant quam vulgo vel id. J. G. 
veterea fecerunt id quod poatea in agendo docendoque magnam oba- 
coritatem parit. Ea de re monendnm te putavi, ne auctoritate eorum 
etiam qui ab humanioribua literia exculti dicuntur deceptua, inanea 
O]^nionea pro veria facile admittaa. Soio quod vulgo communea opinionea 
dicuntur, ai ad Teterum J. 0. aententiam referantur, piurimaa veraa non 
eaae, aed nee que ab ingenloaia homiaibuB contra tradita traduntur, 
ipsa quoque ob id aemper vera aunt. ludicium ergo adhibendum eat, 
ne vel concepta de recepta opinione auctoritate vel doctrina etiam doc- 
torum -virorum et ingenioaorum noa in errorem adducat et, ut in aliia, ita 
hie quoque magnae prudentisa para eat non facile credere et quas adfer- 
ontur novn opinionea , ante quam aaaentiaria , diligenter expendere et 
ponderare. Qui enim facile admittit, non minua aepe iallitur quam 
qui receptam aententiam ob id ipaum, quod recepta eat, semper veram 
credit. Pereatque ia meo iudieio magia. Eat enim recepta aententia 
in foro uaua fere perpetuua, licet an opinio vera non ait, quod communi 
aententice iudicea et praotici imitantur. At aing^aria et fiete opinionia 
in foro nullua uaua neque etiam veritatem indagantibua et ad veterum 
aententiaa omnia revocantibua magnua imo nullua, si acilieet ea veritate 
non nitatur aed otioaorum hominum et hec agentium, ut omnia aingu- 
laria habeat et ob id arguti oenaeantur, ait ingeniia conficta, nuUia 
vero eertia rationibua auctoritateve veterum nixa. Nihil tam abaurdum 
eat, quod aermone excoli vel ratiunculia quibuadam firmari nequeat-* 
at ai aerio introapieiaa et a fnndamentia veria et J. C. veterum traditia 
non recedaa, non admodum difficulter vanitaa prodetur. Sed de hia 
plua aatia. Si qua in re novua hoapea popularibua notia amicia cognatia- 
que gratificari poteria, id ut faciaa non opua, ut moneam. Bene vale. 



196 

bei einem der Baclidnicker durch Iselin nach. ^) Allein ob- 
wohl er sehr massige Bedingungen stellte — kein Honorar, 
sondern bloss einige Freiexemplare — und obwohl sich BasUius 
alle Mühe in der Sache gab, so wollte doch kein Basler Buch- 
händler den Verlag für dieses Buch übernehmen; >) es ist später 
in Venedig erschienen.») 

Selbstverständlich ging der italienische Anfepthalt für 
Iselin nicht ohne eine italienische Beise vorüber. Am 
29. August 1587 trat er dieselbe mit einigen Basler Grenossen 
— den Brüdern Budin, Fäsch und Martin Biermann — an; 
sie besuchten auf dieser Fahrt Rom und Florenz und kehrten 
am 22. Oktober nach Padua zurück. «) — Auch von Iselin 
erfahren wir über Fortgang, Ergebnis und Eindruck dieser 
Beise nichts; seine Briefe enthalten bloss lange Berichte über 
Bücher, die er fiir seinen Oheim entweder gekauft hatte oder auch 
nicht hatte kaufen können und welche deutlich zeigen, wie schwie- 
rig es auch 160 Jahre nach der Erfindung der Buchdruckerkunst 
noch gewesen ist, sich eine Bibliothek zusammenzustellen. Übri- 



Nos dei benignitate beae valemuB omnes et »re salubri fruimur; annon« 
tarnen Caritas non decreseit. Basiles A. D. 1586. V non. octobr. 

Adresse. Ladowico Iselio iuris civilis in schola Patavina stadioso 
nepoti cariss*. 

Von Iselins Hand. d. d. III. non. novembr. 1586. 

^) Im Brief Yom 28. Febr. 1587 schreibt Iselin an Amerbaeh; 
In hanc librum (N. D.), mire quidem ut ait (Panzirolus) utilem sed 
valde obsearum, Pancirolus commentaria scripsit copiosa iisque cnm 
alia tum hieroglyphicum inprimis sensum imaginum et picturamm, qui- 
bus Über ille refertus est qoibusqne nonnullas insuper addidit et variis 
coloribus omnes eleganter distingui curavit, tarn ex iure civili quam 
ex historiis interpretatur. (Cod. Basil. G I 17, fol. 48.) 

') Briefe von Basilius an Is. vom 2. April und 30. Juni 1587. 
(Cod. Basil. G I 11, fol. 44 f.) Episcopius erwiderte er habe noch von 
der ersten Auflage der N. D. (1552 Basel) 500 Exemplare liegen und 
setze alle Jahre kaum eines ab. 

') 1593 Vgl. Stintzing, Gesch. d. d. Rechts wissft. 1, 240. 

*) Brief vom 31. Oktob. 1587 (Cod. Basil. G 1 17, fol. 56). Die Reise- 
kosten beliefen sich für Iselin nahezu auf 70 Kronen d. i. 81 'ff Si^/t 
Basl. W. Denn laut Mitteilung Is. erhält er in Venedig, wo er sein 
Geld zu holen pflegte für 1 Kr. 7 Venetianer Pfunde »et 7 libr» Venetee 
batzios nostrates faciunt viginti tres et trientem batziic (Brief vom 
2. Apr. 1587 ebend. fol. 50). 



197 

gens hatte Amerbach seinen Neffen von dem Moment an^ da er 
das elterliche Haus verlassen hatte, zu seinem Bücher- Agenten 
und damit zum Teilnehmer an seinen weitgehenden wissen- 
schaftlichen Bestrebungen gemacht. Allein es scheint nicht, 
dass Iselin denselben Aufmerksamkeit und Verständnis ent- 
gegengebracht hätte. Wenigstens findet sich in seiner ganzen 
Korrespondenz kein Wort, aus welchem auf ein tieferes Ein- 
dringen in jene vielfachen Materien geschlossen werden 
könnte. Seine ablehnende Haltung wird später noch deut- 
licher hervortreten. 

Kaum ist Iselin in G-enf, bestellt Amerbach einen Dionys- 
ius von Halicarnass in der grossen Ausgabe des Stephan 
(Yater) von Paris, dessen Exemplare schon seit langem von den 
Buchdruckern zerstreut worden seien. ^) In Bourges mehren sich 
diese Bestellungen >) und von Padua aus bewegt sich fast der 
gesamte Briefwechsel nur um diesen Punkt. Er macht ihn 
darauf aufmerksam^ dass gewisse Bücher, wie z. B. Guicci- 
ardinis Geschichte, Folio-Ausgabe von Florenz nur bei An- 
tiquaren zu erhalten sein dürften. ') Nichtsdestoweniger hat 
aber Iselin oft seine liebe Not, den Aufträgen nachzukommen. 
Den bestellten Dionysius von Halicarnass z. B. treibt er nach 
langem Suchen in Paris in einem einzigen sehr teuren Exem- 
plar auf*) und den G^uicdardini kann er weder in Padua, 
noch in Venedig, noch in Bom erhalten. „Ich habe wegen 
dieses Buches auch in Florenz selbst bei den Erben des 



») Brief vom 8. Mfirz 1581. Cod. Basll. G I 11, fol. 2. 

*) So z. B. bestellt er einmal: Renati Ghosini de privilegiis rus- 
ticomm, Paris 1575 8* — Baldaini relatio — dsslbn. historia de limi- 
tibüs agrornm Sicnli — Jakob Heier Flandria — einen Sidonius Apol- 
linaris — Carpentar ad Homerum — Re exeellence du gouvemement 
du roy. — Brief vom 12. März 1583 (ebend. fol. 15). 

') Gnicciardini historiam in magno folio Florentinse editam non nisi 
apud librarios eos invenies, qni libros detritos sive veteres vendunt, 
qnalis meo tempore Simeon quidam non procul a schola (Pataviensi) 
liabitans fuit. Wenn er ein solches Exemplar fände soll er es deshalb 
nicht verschmähen. Brief vom 1. Febr. 1587 ebend. fol. 42. Diese 
Antiquare bezeichnet Iselin einmal librarios quos vocant interpolatores 
librosque vendentes atritos. Brief vom 5. Dzbr. 1582 aus Paris. (Cod. 
Basil. G I 17, fol. 22.) . 

*) Brief vom 10. Febr. 1583 aus Paris, ebend. fol. 24. 



199 

Laurens Tarr^ntm«« naAgetnfgt^ -^ wie es scheint, erfblgloe. ^ 
Dttaa kommen dMm noeli aafaii wieiinmilinfHiiAiii koastkiato- 
riflche; namiwnAtiwnhe und archäok^^cbe Werke, >) Mim2sa]»- 
drüoke und Naturalien, die er eeiaem Oheim schicken mitts. 
Ftür letstere hat er eine gute Station in Venedig gefunden und 
einer der letzten Briefe') aus Italien bezieht sich noch auf 
eine Sendung j|bleierner Typen des Valerias Belli^ «) und ant 
„Auswurfiatdoke des Meeres^ (eieotamenta marina). Yen hier 
schrieb er auch am 7. April 1588, *) er werde bei erster Ge^ 
legenheit und sobald er Begleiter gefunden, sich heimwärts 
wenden. Über den Brenner, dann Innsbruck und Augsburg 
berührend, ist er nach Basel in nicht näher bekannter Zeit 
anrückgekehrt. — Am 20. Mai 1589 *) hat er hier endlich 
promoTiert und wenige Wochen später (9. Juni) sein Lehramt als 
Professor für Institutionen angetreten. ^) Bald darauf verlor 
er seinen Oheim durch den Tod» Tief erschüttert berichtet 
er darüber an Büger, mit dem er schon während Amerbaohs 



Brief vom 13. Juni und SL Okt. 1587 ebend. foL 44 und 56* 

*) Z. B» Hippol. Salviani historia aquatilium animalium. Rom 
1554. Komanee editionis cum depictis pisciam figuris pretium fuisse. 
5 ducatos Venetianos fügt er bei (a. a. 0. fol. 56). — Romee emi Onuphrii 
Panoaaii XXVII pontif. max. elogia et imagines ad viram eeneis fypia 
delineatas 1566. (ebend.) lai Venedig kauft er Sebast. Erizso diecersc^ 
sopra le metaglie degli antiebi; ebend. libellum della pittura di Michel 
Angelo Bi(mdo und L. Facti J. G. nrbis Romse »dificiorum illustrium» 
qaee supersunt reliquiee continentes tabulas 50. (ebend. fol. 44.) 

') Brief vom 19. Febr. 1588 ans Venedig (ebend. foL 60.) 

*y De Yalerii Belli Vieentim formis sive typis. Bernardus Koch 
aarifaber et popularis noster, qm per octenninm nt pnto hiac inde in 
Italia et nunc in Venetiis artem snam exercet et brevi in patriam redi- 
torns est m«, at epero^ propediem edocebit, qaot et quo pacto reperiaatiir. 
Apod eins herum sive mi^itriim natione Flandrum suum saltem quem 
habet vidi Valerü typiui, q«i Bej^alturam Christi representai planeqne 
similis est ei, quem ante plares aa&os in flsdibas tui« me yidiüse, aisi 
lallit aniuas, memini. (eb^nd, fol. 44«), 4 

») Ebend. foL 61. 

*) Theatr. Tirtut. III. '— - These: An iudex ex aliegatis et proba- 
tis an vero ex conscientia iudicare debet? 

"0 Wird aber 1591 21. Aug. in die FakoUftt und den Fakultätsrat 
aufgenommen (Matr. fac, iurid. fol. 76) und 1592 11. Aug. Mitglied der 
Regenz (Lib. conti, fei. 80). 



in 

ktster Krankheit w^en MünMntMsok in brieflichen Verkehr 
getreten war* ^) Amerbaoh hatte nebea Johann Lucas Iselia 
und Th. Zwinger auch seinen Neffen Iselin zum Yollstreoker 
seines Testamentes ernannt, in dem er ihn reich bedachte»*) 
Er kam durch dasselbe in den Besitz des Amerbachischen 
Hauses, der grossen Sammlungen und der ganzen Bibliothek. 
Allein auch dieser Anlass ging voräber, ohne antiquarische 
Neigungen in ihm zu erwecken. Die Beziehung zu Btiger lässt 
er bald fallen; Occo bleibt er ganz lern. Als Büger in ihn 
dringt, den zwischen Occo und seinem Oheim geführten Brief- 
wechsel herauszugeben, lehnt er dieses Begehren zuerst mit 
der trockenen Bemerkung ab, er habe Oocos Briefe noch nicht 
zu sehen bekommen und selbst wenn das der Fall sei und er 
sie lesen würde, so sei noch sehr fraglich, ob er sie auch 
verstehen würde, ') und als Büger sich einige Jahre später 
anheischig macht, diese Ausgabe selbst zu besorgen; von der 
er sich mit vielen Gelehrten einen wesentlichen Gewinn für 
geschichtliche und antiquarische Studien verspricht, schläft 
es ihm Iselin mit der Berufung auf den letzten Willen seines 
Oheims rund ab. *) Es wird sonach die Annahme erlaubt 
sein, dass Iselin die ihm anvertrauten Schätze zwar treu be- 
wahrt, aber schwerlich im Sinne des Hingeschiedenen ver- 
waltet hat. 

Am 22. November 1599 rückte er zum Professor für 
Kodex vor, ^). Im vorangegangenen Jahr war er zum Stadt- 

^) Brief Iselins an J. Bttger vom Si. Apr. 1591, ia dem er sclureibt 
Amerlbach sei schon seit 19 Tagen imt einer Feripneumoiue bettlägerige 
n&d vom 14. Mai 1691 mit der Todesaiueige. (Cod. Basil. G I 47, fol. 
1 und 2.) 

') Brief vom 23. Aug. 1591. (ebend. fol. 5.) . . * Amerbacbias h»re- 
dem unicam instituit Fanstiaam sororem »»am sive matrem meam 
ebariBfiimam, mihi autem legavit »de« primam suas quas ipse inhabitavit, 
dem totam suam bibliothecam tum numismata onnia una cum pictaris 
statois imaginibas et reliquis ommbufl qun in camera nova et subia- 
eestibiis dnobus cönclavibus collocata anno superiori vidisti. 

*) Brief vom 27. Mai 1592 ebend. fol. 21. 

*) Brief Rügers an Is. vom 12. Jan. 1598 (Cod. BasU. G I la, fol. 79> 
und Antwort Ib. vom 17. Jan. 1598 (Cod. Basü. G I 47, fol. 45.) 

^) Lib. eoncl. fol. 95. Meick. ab Insula 19 bat irrig 1596. — 
A. D. B. 14, 613 ebenso irrig 1689. 



900 

Anwalt ernannt worden. Er galt als ein vorzüglicher Lehrer 
nnd sein Name zog viele Studenten nach Basel. Im Verkehr 
mit ihnen wird ihm Leutseligkeit nachgerühmt; sonst aber 
scheint er ein stolzer, in sich gefestigter Charakter gewesen 
zu sein. ^) — Als Schriftsteller ist er, soviel ich sehe, wenig- 
stens nicht in die Öffentlichkeit getreten. Kommentare und 
Vorlesungen zu verschiedenen Materien des Rechtes sind bloss 
handschriftlich erhalten. ^) 

Iselin war vermählt mit Anna Byhiner, von der er sechs 
Kinder hatte. 1610, als die Fest in Basel schlimm hauste, 
traf ihn das schwere Unglück, binnen fünf Monaten alleKind^ 
bis auf einen Sohn zu verlieren. Darüber verfiel er in Trüb- 
sinn und starb vorzeitig am 20. Dezember 1612. 

Von seinem Nachfolger Johann Jakob Fäsch ist wenig 
zu berichten. Trotz einer über fünfzig Jahre umfassenden 
akademischen Wirksamkeit hat er tiefere Spuren seines 
Schaffens nicht hinterlassen und selbst individuelle Züge ver- 
schwinden in dem schemenhaften Bild. ') 



*) Tobias Scultetus aus Strassburg beklagt sich Rüger gegenüber 
über Iselins Stolz. Brief 9. Juli 1595. (Cod. Basil. G I 47, fol. 27.) 

') Ath. Raur. verzeiclmen sie auf S. 158. Leider war mir seine 1607 
geschriebene Abhandlung betr. Abzug, wenn frembde zu Basel erben, 
ein auch für die Univ. -Gesch. nicht unwichtiger Gegenstand, nicht zu- 
gänglich. 

') Ath. Raur. p. 118 (mit biograph. Angaben) p. 138 und 159. — Chr. 
Iselin 2, 296. — Jöcher 2, 501. — Leu, Helvet. Lex. 7, 98. — 
Lutz, Basler. Burger Buch von 1819, S. 112. J. J. Fäsch war geb. 
1570, absolviert die Schulen seiner Vaterstadt, wird 1584 inskribiert", 
1587 Mgr. art, wendet sich hierauf dem Rechtsstudium zu. — Mit zwei 
Brüdern Rudin und mit Jakob und Bonifacius Zwinger, Söhnen des 
berühmten Theodor Zw., begiebt er sich dann auf Studienreisen zunächst 
nach Padua, (irrig bei Leu zu 1584) wo sie mit Ludwig Iselin zusam- 
mentreffen. Mit ihm unternimmt er die Reise nach Rom (s. o. S. 196 
Anm. 4). Dass sie dabei bis Neapel gekommen seien, wie die Ath. 
Raur. p. 118 angeben, ist wenigstens aus Iselins Korrespondenz nicht zu 
ersehen. In Italien blieb er zwei Jahre, besucht hierauf die vorzüg- 
lichsten Gerichtshöfe Frankreichs und beendigt seine Studien durch den 
Kurs beim Reichskammergericht in Speier. -— Erst 1. März 1599 wird 
er D. Ü. J. und noch im selben Jahre Professor für Institutionen 
22. Kov. Lib. concl. fol. 95), 5. Januar 1601 wird er in die Fakultät 
und in das Consilium J. C. unentgeltlich wegen der ihm übertrageneii 



201 

Eine interessantere Persönlichkeit ist Melchior ab Insula ; <) 
aber freilich erhebt sich seine Laufbahn auch erst von dem Augen- 
blick an über die gewöhnliche Linie, als er Basel verlässt. — Er 
stammte aus einer genuesischen Familie; >) sein Vater, längere 
Zeit Kriegslieferant für Karl V., ») wurde bei der Belagerung von 
Metz 1552 verwundet und nach Strassburg gebracht, trat hier 
zum Oalvinismus über, nahm seinen Abschied und liess sich in 
Basel nieder, wo er 1581 starb. Hier wurde ihm am 13. Septbr. 
1580 sein Sohn Melchior geboren. Derselbe studierte seit 1595 
zuerst in Basel selbst, wo er am 2. Juni 1601 zum Doktor 
promovierte, *) setzte dann seine Studien in Deuschland, Frank- 
reich, England und Italien fort und eignete sich zugleich be- 
deutende Kenntnisse in alten und neuen Sprachen an — deutsch, 
lateinisch, französisch und italienisch sprach er geläufig, des 
Spanischen, Englischen und Dänischen war er ziemlich mäch- 
tig und auch orientalischer Sprachen nicht unkundig. 

Professur aufgeDommen (Matr. J. C. fol. 84), 24. Aug. 1613 an Iselins Stelle 
Professor für Kodex (ebend. fol. 124) und das Jahr vorher Syndikus, 
1630 Professor für Pandekten (ebend. fol. 165). Der Juristen-Fakultät 
gehörte er seit 5. Jan. 1601 (Matr. fac. iurid. 84.) — 1637 legte er seine 
Professur nieder um seinem gleichnamigen Sohne (geb. 5. Aug. 1610, 
t 29. Sept. 1648. Ath. Raur. p. 140, 161 und 119) den Eintritt in das Lehr- 
amt als Professor für Institutionen zu ermöglichen. Dieser wird 1645 
Professor für Kodex, folgt 1647 einem Rufe nach Mülhausen, worauf 
sein Vater nochmals die Professur für Kodex übernimmt. Hochbetagt 
starb J. J. F. (der Vater) 17. Febr. 1652. Nach Jöcher sind mehrere 
Dissertationen von ihm im Druck erschienen; er citiert eine: De iure 
usufructus. 

>) Ath. Raur. p. 159 f. — Iselin 2, 929 aus Wolf. Pfeil oratio 
funebris in M. a. J. Strassburg 1645. — Leu, Lex. 10, 159. — Ersch 
und Grub er, II Sekt. 19, 179 f. Hier wird auch angeführt Insulas 
Schrift: iuris civilis queestiones maximse controversse. Basilea 1601. — 
Ochs, 6, 750. 

*) Der genuesische Ursprung dieser Insula steht fest, da ihn Iselin 
a.' a. 0. aus seiner authentischen Quelle ebenfalls vermerkt. Eben des- 
halb hätte Geering, Handel und Industrie von Basel S. 453 Anm. 3, nicht 
auf den Aufsatz von M. H. Reynald in der Rev. hist. 27. 300 ff. ver- 
weisen sollen, weil das Geschlecht Isola, welchem Baron Franz Paul 
V. Lisola angehört, wenn überhaupt aus Italien, so aus Mailand stammt 
und mit dem unsrigen kaum zu identifizieren sein dürfte. 

») VgL Geering a. a. 0. 453. 

*) Matri fac. iurid. p. 84v. 



202 

Am S4. August 1613 wird er als Professor f&r Insti- 
tutionen angestellt^ ^) welche Professar er bis 1628 bekloidetev 
— In diesem Jalire verliess er, längst schon mit Universititt 
und Bat zetfallen; wegen einer schweren Beleidigni]^ die 
er dem Deputaten Curio zogefiigt hatte, die Stadt. Er war 
ein nnruhiger Kopf und es steckte, viel von dem keckott 
Unternehmungsgeist in ihm, der die Beftigianten französischer 
und italienischer Herkunft auszeichnet und dem Basel viel ver- 
dankt, obgleich er mit dem bequemen Herkommen jener Zeit 
mehr als einmal in Streit geriet« >) 

1624 wurde Insula von der Begenz gemassregelt, indtta 
sie ihm, da er fast ein ganzes Jahr teils wegen Abwesenheit 
von der Stadt, teils krankheitshalber nicht gelesen hatte^ ein* 
mal das Eleissgeld nicht ausbezahlen liess. ') Heftiger und 
sehr folgenreich war jedoch der Streit, der sich im nächsten 
Jahr zwischen ihm und der Universität entspann. Es handelte 
sich um einen Tausch eines Landstückes an der Mönchen- 
steiner Brücke, in deren Nähe sein Gut lag, wobei er seinen 
Partner, den Stadtarzt Ludwig Meier „als einen blöden, halb-^ 
verrückten Menschen^ mit Hilfe eines anrüchigen Subjdtts 
namens Buggraf „gar mächtig übernahm". *) — Man war der 
Ansicht, dass Zauberei im Spiele sei. — Infolge dessen wollten 
die Freunde Meiers den Kauf nicht gelten lassen und klag- 
ten bei der Begenz, welche in der Tat zu Grünsten Meiers 
entschied und den Vertrag für null und nichtig erklärte« 
Insula aber, erzürnt über den üblen Ausgang, appellierte an 
das Stadtgericht. Dadurch brachte er seine Kollegen vollends 



>) Lib. concl. 124 nicht Sept 28 wie die Ath. Raur. haben. 1614 
1. Mai wird er Mitglied der Regenz (ebend. fol. 128.^) aber erst 161& 
1. Juli in facultatem et consilinm J. C. aufgenommen. (Matr. fac. iur. 
fol. 94.^) 

^ Anmerknngaweise mag hier angeführt werden, dass M. a» J. 
von Martin und Bartlin Lienhart 1613 beschuldigt wurde, ihre Tochter 
Elisabeth, die dann nach Strassburg heiratete, vor drei Jahren(I> ▼er- 
führt zu haben. — Der Rat entschied jedoch am 7. Juli zu aeiBiea 
Gunsten. Elrkanntnisbuch V fol. 155. 

») Lib. concl. fol. 154.^) 

*) Buxtorf , Basler. Stadt und Landgeschichten. AbÜ. 4, 61 
— nach einem gleichzeitigen Bericht des Pfarrers Richard. 



908 

•kdi auf. Sit boriefen sioli auf die Frivilegiea der 
U&iv€faität^ nach welchen eine derartige Appellation gans 
and gar nnzoläsaig sei und der Bat entschied am 19. Februar 
1625 in diesem Sinne. ^) — Allein Insula behielt auch nach 
seinem Abgange von Basel die Sache im Auge. Zuerst suchte 
er in Paris die Vermittlung der fransösischen Begierung nach, 
die er nicht erlangen konnte. Von dort aus sagte er am 
14. April 1628 sein Bürgerrecht auf, was der Bat mit Be* 
schlagnahme seiner Güter erwiderte» Besser gelang es ihm 
beim Beichskammergericht, von welchem er ein Arrestmandat 
auf Zinsen und Gefalle, welche Basel von seinen auswärtigen 
Besitzungen erhob, erwirkte. Der Bat antwortete mit einer 
Beschwerdeschrifl;, in der Insula auf den 17. Juni 1629 nach 
Basel befohlen wurde und inzwischen die Zurücknahme des 
Speyerischen Mandates veranlassen sollte. Beides geschah 
nicht. Doch blieb das Arrestmandat ohne Wirkung. ') In 
endgültiger Weise ist dieser Streitfidl nie entschieden worden. 
Insula selbst, der doch noch geraume Zeit lebte, ') scheint 
nicht weiter darauf zurückgekommen zu sein. Die zahlreichen 
Gesohftfte, besonders seine vielfältigen G^sandtschaftsreisen, 
weltdien er sich als Geschäftsträger Ludwig XIII. von Strass- 
burg aus, wohin er sich mit seiner FamUie zurückgezogen 
hatte, unterziehen musste, haben ihm offenbar keine Zeit ge- 
lassen, jene leidige Angelegenheit weiter zu verfolgen. Hier 
ist er auch am 5. März 1644 gestorben. — Mit seiner Be- 
weglichkeit, mit seiner pers(^nlichen Eitelkeit und mit seinem 
stark ausgeprägten Ehrgeiz, dem ein kleiner Wirkungskreis 
in seiner Vaterstadt, der er ohnehin innerlich fremd gegenüber* 
stand, nicht genügte, erinnert er an seine Vorgänger Hippolyt 
a CoUibus und Hotoman. Eine genauere Darlegung seines 
Lebensganges seit seinem Abzug aus Bafel müsste zeigen, ob 
er ihnen auch als Politiker ebenbürtig wac. 



1) Ochs 6, 596 und 693 f. Ochs irrt bot mit s^nsr S. 964 aus- 
g«iat>cheneii Behanptuug, Insula sei kurz vorher oder uamiitelbsr nach- 
her von B. fortgezogen. 

>) Oehs 6, 695. 

>) Oehs a. a. 0. scheint der irrigen Ansicht xu sein, dasa In« 
Bula noch vor 1641 gestorben sei. 



204 

Zu Beinern Nachfolger wurde gewählt Bemigias Fäsch J) Er 
ist merkwürdig dadurch^ dass in ihm gate juristische Schulung 
noch einmal sich mit ausgebreiteten historisch-antiquarischen 
Interessen verbindet. Was seine schriftstelleirschen Leistungen 
betri£Pt; so hat er sich allerdings begnügt^ des Pacius Analysis 
Institutionum herauszugeben, welche als kein bedeutendes 
juristisches Werk gilt.*) Aber man wird doch darauf hinweisen 
dürfen, dass Fäsch nach langer Zeit wieder den Versuch macht, 
ein juristisches Werk allgemeinen Inhalts und nicht bloss einige 
Dissertationen und Kommentare in Umlauf zu bringen. Ein 
dauerndes Denkmal seiner weiteren wissenschaftlichen Bestreb- 
ungen hat er sich durch die Gründung des Fäsch'schen Museums 
erworben, welches neben einer grossen Bibliothek und einer 
bedeutenden Münzsammlung auch Kunstgegenstände, seltene 
Naturalien und Kuriositäten aller Art enthielt. ») Da er „un- 



^) Hans Rudolf Fäsch f 1564 



/* 



Hans Rudolf Remigius f 1610 Jeremias f 1632 

Johann Jacob I f 1662 Hans Rudolf f 1660 



/ s \ 

Caspar ^ Johann Jacob II Remigius (mit fünfzehn Oe- 

t 1648. t 1667. schwistern). 

Ath. Raur. p. 119 ff. — Leu 7, 99. — Iselin2,296. — Jöcher 2, 
501. — Remigius F. war geboren am 26. Mai 1595, der älteste Sohn 
unter 16 Geschwistern — 1609 tritt er in die Universität ein, wird 1611 
Baccalaureus, 1613 Magister. ^ Auf den Rat seines Oheims begab er 
sich zunächst nach Genf um französisch zu lernen, dann nach Bourges 
und Marburg und nach einem kurzen Zwischenaufenthalt in Basel 
nach Italien, das er bis Neapel hinab durchstreifte. — 1628 promoviert 
er und wird zugleich Professor für Institutionen an Insulas Stelle, 
1629 3. Mai Mitglied der Regenz (Lib. concl. fol. 163), 1. Jan. 1630 der 
Fakultät und des Konsiliums der Juristen und noch im gleichen Jahre 
Professor für Kodex (Lib. concl. fol. 165), endlich 18. Apr. 1687 für 
Pandekten. Er starb 1666 März 27. — 

^ Stintzing a. a. 0. 1, 391. Erschienen ist sie 1605. 

") Vgl. Hanhart, Basels Bildungs-Anstalten und litterar. Hüfs*^ 
mittel 1823 S. 41. — Kach ihm enthielt das Museum über 100 Mns., 
darunter Kommentare des Olympiodor zu mehreren platonisehen Dia- 
logen» grosse Zahl von Inkunabeln und eine sehr vollständige Samm- 
lung Elzevirischer Ausgaben. 



205 

beweibt und kinderlos^ bliebe bestimmte er testamentarisohy 
dass dieses Maseum so lange im Besitze der Familie ver« 
bleiben solle, als ein Mitglied derselben, welches auch Dr. U. J. 
sein müsste, imstande sei , dasselbe in geeigneter Weise zu 
verwalten; widrigenfalls es in den Besitz der Universität 
übergehen sollte. Sein Haus (auf dem Petersplatz) solle man 
dann verkaufen und den Erlös unter die Angehörigen der 
Familie verteilen. Die Sammlung war fflust zwei Jahrhunderte 
lang eine Sehenswürdigkeit von Basel; 1823 wurde sie mit 
der Universitätsbibliothek vereinigt, i) 



Wenn man die Summe dessen zieht, w;as die juridische 
Fakultät seit ihrer Keugründung geleistet hat, so kommt man 
zu einem eigentümlichen Ergebnis. Wenn wir nämlich die 
Wirkung ins Auge fassen, welche von ihren einzelnen Ver- 
tretern auf die Zeitgenossen ausgeübt wurde, so ist man er- 
staunt, einen Erfolg wahrzunehmen, dessen Ursachen für uns 
nicht mehr recht erkennbar sind. Denn das entscheidende 
Moment, die wissenschaftliche Kapacität ihrer Mitglieder, hat, 
von einigen Ausnahmen abgesehen, bei keinem eine objektive, 
den Wechsel der Zeiten überdauernde Form angenommen, 
welche auch uns noch den Beifall verständlich machte, den 
sie in lebendiger Tätigkeit gefunden haben. Keiner von 
ihnen, wenigstens keiner von denjenigen, welche längere Zeit 
an dieser Hochschule tätig waren und die daher allein als 
massgebend für die Beurteilung der Leistungen derselben an- 
gesehen werden dürfen, hat sich durch ein grösseres wissen- 
schaftliches Werk um den Dank und die Anerkennung der 
Kachwelt bemüht. — Von diesem Standpunkt aus betrachtet, 
muss man sagen, dass für die Ausbildung der Wissenschaft 
keine von den vier Fakultäten so wenig geleistet hat, wie 
die juridische. Umfassende Arbeitskräfte und wertvolle Kennt- 
nisse dienen lediglich vorübergehenden persönlichen Beziehungen 
und der Befriedigung der Bedürfhisse eines wechselnden Audi- 
toriums oder ratserholender Politiker. Darüber geht der Trieb 
za selbständigen Arbeiten ganz verloren. Man kann wohl 

^ Festschrift zur Einweihung des Museums, Basel 1849. S. 13. 



906 

kaum eine andere Erklftning finden für die gewiss eigentlfan* 
liehe Eraoheinungy dass, während in Frankreich Männer wie 
Alziat, Daaren und DoneDnS; in Deutschland ein Zanus, Holo- 
ander, Sichardt den Impulsen des forschungseifrigen Humanis- 
mus folgend und dessen kritische Principien verwertend , nicht 
bloss dem Studium des Beohtes neue Quellen erschliessen, 
sondern dieses selbst fundamental umgestalten und Werke 
schaffen, welche in der Geschichte ihrer Disciplin ron bleiben- 
der Bedeutung sind, die Basler Juristen sich begnügen, ihre 
Manuskripte zu verschicken und sich fttr die Verdffentlidiuiig 
ausländischer Arbeiten bei den Basler Buchdruckern zu 
bemühen. 

Mit einer glänzenden Individualität wie Bonifacias 
Amerbach tritt die Fakultät ins Leben ; aber er ist auch der 
einzige von den einheimischen Professoren, der sich einen 
ehrenvollen Platz in der Geschichte der deutschen Rechts- 
wissenschaft erworben hat. Wir haben jedoch gesehen, dass 
sein Verdienst nicht in eigenen Hervorbringungen, sondern 
lediglich in den Anregungen zu suchen ist, durch welche er 
die Forschungen anderer Gelehrter förderte. 

Die Zeitgenossen feierten deshalb ihn als grossen Juristen; 
uns gilt er mehr als Freund des Erasmus und Holbein, als 
geistvoller Humanist und feinfühliger Kunstkenner. Diese 
Bichtung ist in seinem Sohne Basilius bis zum Extrem 
herrschend geworden. Bleibende Erfolge haben beide mehr 
ihrer schöngeistigen als ihren streng fachwissenschaftlichen 
Neigungen zu verdanken« Bei ihren Kollegen und Nach- 
folgern, denen diese Vielseitigkeit abgeht, erlischt deshalb 
auch die Bedeutung: ihrer Wirksamkeit mit ihrem Leben. 
In dieser begrenzteren Sphäre leisten sie aber, was die Besten 
ihrer Zeit verlangen. So begreift es sich, dass bei dem 
grossen Aufschwung, den die Basler Hochschule in den 70er 
Jahren des 16. Jahrhunderts nimmt, der juridischen Fakultät 
eine bedeutende Rolle zufällt derart, dass sie im Binblick 
auf den momentanen äusseren Erfolg die anderen Abteilungen 
rasch überholt. Bestimmend für die Entwicklung der Wissen- 
schaft, der sie dient, ist sie nicht geworden« 



Fünftes Kapitel. 

Die medizinische Fakultät 



Wohl kein anderer Teil der Wissenschaft hat im Ahlanf 
der letzten drei Jahrhunderte eine so gründliche Umgestaltung 
orfidiren, als die Heilkunde. Die Grösse des Fortschritts^ den 
wir bei ihr verzeichnen können^ liegt darin ^ dass nicht bloss 
eme Erweiterung des wissenschaftlich zu behandelnden StolBfes 
und eine ausserordentliche YervoUkommnung in der Technik, 
sondern ein vollständiger Umsturz der grundlegenden Prin- 
squen selbst stattgefunden hat. Der Theologe darf sich heute 
noch auf die Grundsätze berufen, welche Luther und seine 
Zeitgenossen au%estellt und entwickelt haben, der Jurist 
sdiult sich an seinem Corpus iuris jetzt wie damals, die 
Hiilosophie eines Giordano Bruno steht an phantaedevoller 
und zugleich tiefsinniger Spekulation hinter keinem der neueren 
SjBteme zurück, die G-eschichtschreibung kennt die kritischen 
Gnmdsätze, welche in einem seitdem wenig erweiterten Aus- 
msms noch heute gelten und beginnt sogar erst in neuester 
Zeit in ihrer immittelbaren volkstümlichen Wirkung sich 
jenem Punkte wieder zu nähern, den sie im 16. Jahrhundert 
innegehabt hat, in allen diesen Disciplinen hat teils eine 
Ausweitung unserer Kenntnisse im einzelnen, teils eine oft 
von äusseren Faktoren bedingte Veränderung in der Auffassung 
einer und derselben Materie stattgefunden — aber in den 
Principien ist keine wesentliche Abweichung zu erkennen. 
Wenn daher kaum bezweifelt werden kann, dass ein Kanzel- 



208 

redner wie Mykonias, ein Jurist wie Amerbach^ ein G^schicht- 
schreiber wie Sleidan oder Warstisen, mit den Kenntnissen 
ihrer Zeit ausgerüstet auch heute noch der wohlverdienten 
Anerkennung sicher wären, so scheint dies für einen Arzt^ 
selbst von den Fähigkeiten eines Fiater oder Bauhin, yoll- 
kommen ausgeschlossen. Ganz abgesehen von den zahllosen 
neuen, das ganze moderne Leben durchdringenden Resultaten 
der naturwissenschaftlichen Forschung, welche fortwährend 
auch Theorie und Praxis der Medizin beeinflusst, muss man sich 
gegenwärtig halten, dass auf ihrem ureigenen Gebiete zu Anfang 
des 16. Jahrhunderts noch grobe Unwissenheit geherrscht hat, 
um einzusehen, wie vollkommen verschieden der Gedanken- 
gang eines Arztes in jener Zeit gewesen sein muss. — Das 
ganze grosse Gebiet der Physiologie war noch unbekannt, die 
Anatomie fing eben damals an, sich von den Fesseln einer 
beengenden Tradition loszumachen. Sie war zwar in Italien 
schon über zweihundert Jahre gepflegt worden, in Bologna 
mussten die Gerichte laut einer Verordnung von 1442 jährlich 
zwei Leichname, einen weiblichen und einen männlichen, zur 
Sektion der Universität überlassen, und ähnliche Verfügungen 
gab es auch in Padua, Ferrara, Pisa, später in Montpellier;^) 
aber in Prag begannen regelmässige Vorlesungen über Ana- 
tomie erst seit 1460, in Wien seit 1433 und hier wurden 
in dem Zeitraum von 1404 — 1498 doch nicht mehr als nenn 
Leichen zergliedert. An andern deutschen Universitäten stand 
es noch schlimmer. Li Greifswalde fand die erste Sektion 
1556 >) statt, in Strassburg 151 7, in Marburg 1535, in Basel 
1531 >). Dabei war von pathologischer Anatomie keine Bede, 
sondern nur von topographischer und der Wert dieser während 
des 15. und im Anfang des 16. Jahrhunderts stattgehabten 
Sektionen wurde wesentlich dadurch beeinträchtigt, dass man 
sich nicht einer frischen, vorurteilslosen Betrachtung hingab, 
sondern sich an das von dem Italiener Mondius aus dem Ende 
des 13. Jahrhunderts herrührende Lehrbuch über Anatomie 



^) Häser, Gesch. der Medizin. 3 Aufl. 1, 745. 
«) Ebend. 746. 

•) M. Roth, Andreas Vesalius in Basel, in den Beitr. z. vaterl. 
Gesch. hrg. von der histor. Ges. in B. N. F. 2, 172. 



209 

hielt, aas dem der Professor vom Katheder herab vorlas, 
während der Prosektor zergliederte and der Demonstrator den 
heramstehenden Studenten den betreffenden Teil des Innern 
zeigte. ^) Von den beiden Hauptstücken der modernen Medizin 
fehlte also das eine den Ärzten des 16. Jahrhunderts gänzlich, 
das andere sollte im Laufe des Jahrhunderts erst durch ihre 
fähigsten Berufsgenossen zu seiner Bedeutung gelangen. Die 
Therapie lag vollständig darnieder ;>) es war dies eine Folge 
des Mangels einer richtigen physiologischen Erkenntnis, so 
dass man z. B. über eine der wichtigsten org^anischen Funk- 
tionen, wie der Kreislauf des Blutes, ganz im unklaren blieb, 
obwohl einzelne Ärzte, französische und italienische, der 
Lösung dieses Problems nahe gekommen waren. Diesen 
Mangel suchte man durch genaues Studium der Schriften 
Galens zu ersetzen, die sich seit dem Wiederauftreten der 
klassischen Litteratur nur einer um so stärkeren Bevorzugung 
zu erfreaen hatten. 

Die Chirurgie, besonders die kleinere Chirurgie, wurde 
hauptsächlich von den „fahrenden Ärzten'^, Badern, Barbieren 
und sogar dem Scharfrichter geübt. ') — Unzweifelhaft mengten 
sich unter diese Art der Heilkünstler eine grosse Zahl unbe- 
rufener Marktschreier und viel Schwindel lief mit unter. 
Aber teilweise bildeten diese Leute, welche ihre Fertigkeit 
gewöhnlich nar einer aasgedehnten Praxis verdankten, doch 
eine notwendige Ergänzung zu den auf den Universitäten 
theoretisch aus- und oft verbildeten Ärzten, denn gerade die 
unbefangene Beobachtung fehlte. So erklärt es sich, dass von 
den fahrenden Ärzten selbst schwierige Operationen, wie z. B. 
rhinoplastische, schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts aus- 
geführt wurden, und es ist bemerkenswert, dass, als diese 
Autodidakten mehr und mehr vor den Universitäts-Chirurgen 
weichen mussten, diese Art Operationen bis auf unsere Zeit 
wieder verschwanden.*) Darüber, wie dieser jetzt ausgebildetste 
Zweig der Medizin damals vielfach auch von klugen Männern 

^) Häser a. a. 0. 746. 

*) Hirscliel, Gesch. d. Medizin 178. 

») Häser a. a. 0. 1, 788 ff. 

*) Häser ebend. 1, 789. 

Thommen, Unirersitftt Basel. |^ 



210 

angesehen wurde und wie es um die Chirurgen speciell in 
Basel noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts bestellt war, 
giebt eine Stelle aus dem Plater'schen Briefwechsel teilweisen 
Aufischluss. ^) Thomas ermahnt seinen Sohn in Montpellier, 
auch chirurgischen Studien fleissig obzuliegen. ^Es ist gar 
schön, by einem medico non ignarum esse chirurgiae. Ich sag 
nit, daz du sollest lernen Har und bard schären, sunder ana- 
tomieren binden heilen emplastrern causas cognoscere cur quae- 
quQ addatur et cur emplastrum huic vulneri non addatur. By 
uns ist grosser mangell an Chirurgie; sind schier all kind, 
unerfaren. Wenn inen ein schwerer Handel für kumpt, so 
zittrent sy wie ein nass kalb, kratzend heimlich im köpf, 
ünder ougen promittunt certam salutem.^ 

Noch stiefmütterlicher wurden Gynäkologie und Psy- 
chiatrie behandelt. >) Die erstere lag auch noch im Anfange 
des 16. Jahrhunderts fast ganz in den Händen von Frauen, 
welche natürlich einer theoretischen Schulung gänzlich ent- 
behrten. Ärzte wurden nur selten zugezogen. Die Psychiatrie 
litt unter dem verdummenden Glauben an den Teufel und böse 
Geister. Einzelne waren zwar in der Erkenntnis schon so 
weit vorgedrungen, dass sie, abweichend von Galen, der die 
Leber als den Sitz der Affekte ausgegeben hatte, die Träger 
derselben vielmehr in gewissen, besonders mit dem Bücken- 
mark zusammenhängenden Nervencentren annahmen. Aber 
auch hier ist man für lange Zeit über vereinzelte Beob- 
achtungen nicht hinausgekommen und es ist gewiss sehr kenn- 
zeichnend für den Stand der Seelenlehre, dass selbst ein so 
scharfer Beobachter und ein mit dem gesamten damaligen 
wissenschaftlichen Apparat vertrauter Mann wie Plater sich 
von dem Wahne der Dämonenfurcht nicht ganz hat freimachen 
können. 

Das also ist ungefähr der wissenschaftliche Horizont 
innerhalb dessen wir uns die Basler Mediziner zur Zeit der 
Wiederherstellung der Universität und auch noch ge- 
raume Zeit später wirksam denken müssen. Er wird für 

^) Brief vom 30. Mai 1553 in der Briefsammlang des Frey-Gry- 
näischen Instituts Ms. II tom. 19. 

>) Hirschel a. a. 0. 134 und 188. 



211 

Basel selbst noch deutlicher umschrieben durch den oben an- 
geführten Brief Platers und durch den Brief eines Apothekers 
. an Felix Plater aus dem Jahr 1555, der sich beklagt, n^^^ 
schwer ihm die Haushaltung sei, er habe kein Vertrieb in 
der Apotheke ; man ordiniere gar wenig und halte nichts auf 
geschickte Ärzte, man schreibe mehr deutsche Rezepte denn 
lateinische. Die Medici richten die Purgierung meistenteils 
mit dem Sanet, Süssholz und anderem Karrenwerk aus. Er 
wollte lieber ein Bettelvogt zu Basel sein, als ein Apotheker. 
Sie kennen nichts, die Medici, denn purgieren, brauchen keine 
rechtschaffenen Bemedia wie zu Montpellier." Er tröstet sich 
mit Plater, der die Sache wohl in einen rechten Gang bringen 
werde. „Solches Schreiben erweckt mich (Plater), dass ich ge- 
dachte nach Möglichkeit vor anderen zu bestehen, auch viele 
Din^e in Gang zu bringen, so dazumalen — Plater schrieb 
dies 1612 — nicht bräuchlich gewesen als Klistieren und 
andere Topica, allerlei dienstliche Remedia wie dann hernach 
durch Gottes Hilfe beschehen." *) 

Die Geschichte der medizinischen Fakultät zerfällt sonach 
in zwei Perioden, welche durch das Datum des Eintritts 
Platers in die Fakultät (1557) geschieden werden. In der 
ersten herrscht die an Galen sich anschliessende Lehrweise 
noch unbedingt vor, in der zweiten wird dieser keiner weiteren 
Entwicklung fähigen Tradition durch Plater, Zwinger und die 
Bauhin der Krieg erklärt und an die Stelle einer absterbenden 
Doktrin eine lebendige Empirie gesetzt. Ansätze zu einer 
solchen finden wir natürlich auch schon in der ersten Periode ; 
so, wenn Sinckeler in dem erwähnten Gutachten von 1536 
neben die Liste der Vorlesungen, welche sich bloss aus 
Lektüre und Auslegung von Schriften des Galen, Hippocrates, 
Dioscorides und Paulus Aegineta zusammensetzten,^) einen 
Satz stellt, in dem er die Abhaltung einer oder zweier 
öffentlicher Lektionen während des Wintersemesters und 
botanischer Exkursionen während des Sommersemesters be- 
fürwortet. Diese Ratschläge blieben freilich vorläufig auf 
dem Papier, obwohl Oswald Bär schon 1531 eine öffentliche 

*) Thomas und Felix Plater her. von H. Boos 242 f. 
«) S. Beil. IV. 3. 



212 

Sektion veranstaltet hatte. Indessen weder er noch auch 
seine Kollegen und Nachfolger bis Fiater scheinen sich ernst- 
lich darum bemüht zu haben, jene för die Beform des medi- 
zinischen Unterrichtes so wichtigen Massregeln ernsthaft 
durchzuführen. Der Fortschritt war für die erste Zeit also 
mehr formaler Natur, indem man sich bemühte, Galens und 
Hippokrates Schriften im Urtext zu studieren und in der 
Auswahl derselben mit Kritik vorging. 

Der vorhandene Lehrstoff wurde auf zwei Lehrkanzeln 
verteilt, welche seit 1534 getrennt blieben. Die eine umfasste 
unter dem Namen Medicina theoretica allgemeine Krankheits- 
lehre und die jetzt als Physiologie bezeichnete Disciplin; die 
andere unter dem Namen der Medicina practica die specielle 
Pathologie, Therapie und Chirurgie. ^ 

Zwei Jahre, von 1532—1534, hatte Oswald Bär die ge- 
samte Heilkunde vorgetragen. Bär >) lebte schon seit 1510 
in Basel. Er war geboren in Brixen in Tirol 1482. 1509 
finden wir ihn als Schulmeister an der Lateinschule in 
Schlettstadt, ») 1510 wird er Dr. phil., 1512 Dr. med., 1513 
in das Ärzte-KoUegium angenommen. 1520 zum Dekan ge- 
wählt bleibt er Vorstand seiner Abteilung fast ohne Unter- 
brechung bis 1558, obwohl er schon 1545 von seiner Lehr- 



*) Vgl. Fried. Miescher, Festschrift zur vierten Säkularfeier der 
Universität Basel 1860: die medizinisehe Fakultät in B. 32. Es ist nur 
sehr zu bedauern, dass sieh M. zum guten Teil ganz kritiklos an die 
Ath. Raur. gehalten hat. 

*) Miescher a. a. 0. 10 und 14 » Ath. Raur. p. 176 ff. (mit den 
biograph. Angaben) und 206. — Jöcher 1, 1046. — Adam M., vit» 
Germanor. medicor. 2, 184 (mit unrichtigem Datum seines Todes 1568. 
— Leu 2, 43 und Splnt 1, 107 = Iselin 1, 339. ^ 

*) Meister Ohswald Bär von Bryxen uss der Estrych ist zu 
Schulmeister angenomen ein Jar lang zum suchen und wellichem teil 
nit gelegt, sei er alzeit ein vierteil jors zu vor abkinden. Actum sab* 
bato podt Andre» anno XV° nono. — Notiz aus dem Stadt-Amt-lilt- 
buch vgl. Dorlan, ^tudes historiques, in der Revue d^Alsace 1855 
S. 341 Anm. Durch dieselbe wird auch das zweifelhafte Brixti in 
Geering, Handel und Industrie Basels 79 Anm. 4 deutlich gemacht. — 
Vgl. auch Strüv er Schule von Schlettstadt. Leipziger Dissertation 1880 
S. 41 und 46 Anm. 1. 



213 

kanzel zurückgetreten war, *) welche Sinokeler, *) seit 1534 
als Professor für Medicina theoretica tätig, übernahm. Denn 
auch an der medizinischen Fakaltät fand ein Vorrücken der 
Professoren statt derart, dass die 1589 errichtete dritte 
medizinische Professur für Anatomie als unterste, die für 
praktische Medizin als höchste galt. Mit dieser letzteren war 
auch immer, bis ins 17. Jahrhundert hinein, das Amt eines 
Archiater oder Stadtarztes verbunden. Auch Bär hatte es seit 
1532 inne. Er starb hochbetagt im März 1567. 

Sein Nachfolger war Johann Huber,«) der, 1507 in 
Basel geboren, hier und in Schlettstadt unter Sapidus huma- 
nistische Studien betrieben hatte, 1533 nach Paris ging, dort und 
in Montpellier und Toulouse, wo er wegen seiner vorzüglichen 
Kenntnisse in der griechischen Sprache zum Rektor der 
deutschen Nation gewählt worden war, Medizin studierte 
und in Toulouse auch promovierte. 1536 kehrt er nach Basel 
zurück und wird 1544*) als Professor für Physica Aristotelis 
in der dritten Klasse der philosophischen Fakultät angestellt, 
in welcher Stellung er bis Ende 1549 verblieb.') Pfingsten 
1552 <>) erscheint er dann plötzlich als Professor der Medizin. 

*) So Ath. Raur. a. a. 0. und Miescher. In den üniversitäts- 
Akten findet sich jedoch keine bezügliche Notiz. 

^ Miescher a. a. 0. 14. sa Ath. Raur. p. 186 (mit biogr. Angaben) 
und 206. — Leu 17, 180 und Splt. 5, 524. Ganz irrig ist die Notiz 
Ath. Raur. p. 186, Sinck. sei schon 1532 Dekan gewesen und habe gemein- 
sam mit Alban zum Tor den Zürcher Konrad Gessner zum D. pro- 
moviert. Denn Gessner, der erst 1537 in der grossen Matrikel genannt 
wird, promoviert 1538 zum Doktor (Histor. collegii Medicor. p. 8). Und 
iSinckeler wird erst 1535 immatrikuliert. Hingegen ist die Angabe 
richtig, dass Sinckeler nur ganz kurze Zeit praktische Medizin vorge- 
tragen und Bär 1547 vikariatsweise für ihn gelesen hat, Ath. Raur. 1. c. 
denn im Deputaten- Ausgabenbuch erscheint er mit seinem Quartalge - 
halt von 25 '^ zum letztenmal Fronfasten Cinerum 1547 — Fronfasten 
Orucis desselben Jahres heisst es schon Sebastian! erben. Er muss also 
zwischen 21. Juni und 14. September gestorben sein. Darnach sind zu 
verbessern Ath. Raur. p. 186 sub verbo J. Huber. 

3) Miescher a. a. 0. 15. == Athen. Raur. p. 186. — Leu 10,336 
und Splt. 3, 202 f. — Iselin 2, 855. — Jöcher 2, 1742. 

*) Matr. fac. art. fol. 89. *) Vgl. Beilage Nr. IX. 

•) Nicht 1549 wie Ath. Raur. 1. c. haben — 1550—1552 ver- 
schwindet sein Name gänzlich aus den Deputaten-Rechnungsbüchern. 



214* 



Dass er sogleich den Lehrstahl für praktische Medizin erhalten 
habe, folgt einzig aus dem Umstände, dass er und nicht der 
gleichzeitig mit ihm angestellte Isaak Keller definitiver Nach- 
folger Bars auch in dessen Stellung als Stadtarzt wurde. Dem 
Doktoren-Kollegium gehörte er übrigens schon seit 1546 ^) an 
und war als tüchtiger Arzt bekannt, wie daraus zu ersehen 
ist, dass der Luzerner-ßat sich ihn zur Behandlung des schwer 
erkrankten Ratsherrn Jakob Martin erbat. ') Er starb 1571 
am 9. Mai.') Bezeichnend für die Bichtung der Huber und 
Bär angehörten, ist es, dass Huber ausser einem Traktat allge- 
meinen Inhalts über die Heilkunst nichts verfasst und Bär 
sogar nur Schriften theologischen Inhalts hinterlassen hat. 
So weit waren diese Männer davon entfernt der Empirie ir- 
gend welche Bedeutung in ihrer Disciplin beizumessen. 

Als Nachfolger des Sinckeler auf dem Lehrstuhl für theo* 
retische Medizin warde am 22. Febr. 1552 Isaak Keller^) 
angestellt. 

Wenn diesen die lokale Überlieferung zu den bekannteren 
Persönlichkeiten der Basler Hochschule rechnet, so verdankt 
er das nicht etwa seinen wissenschaftlichen Leistungen, sondern 
einer in grossem Massstab begangenen Veruntreuung, dessen 
er sich als Verwalter des Stifts St. Feter schuldig machte. 
Diese Stelle hatte er im Jahre 1571 angetreten. Bald fiel es 
auf, ») dass er y^ein köstliche Haushaltung, darinne aller Über- 
fluss im Schwank gangen, geführt, ohn ünterlass liegende 
Güter und Häuser alhie in der Stadt und auch ausserhalb 
auf dem Land an sich erkauft, dieselbigen gehauen und mit 
überflüssiger Köstlichkeit gezieret habe: — Wiewohl er nun 

*) Eist. coli. Medicor. p. 8. 

^ Ratsakten D. 73. (St. A.) Brief von Schultheiss und R9,t von 
Luzern an den von Basel betr. Uriaubsbewilligung für D. Johann Haber,, 
genannt zum Bock — 9. Febr. 1547 (Mittwoch vor Valentini). 

') Histor. colleg. Medic. p. 22 nicht 10. Febr. wie Ath. Raur. haben, 

*) Geboren in Basel 1530, — 1546 immatrikuliert, wird am 26. Okt. 
1547 Baccalaureus und am 28. Sept. 1550 Magister artium (Matr. fac. 
phil. fol. 254 und 92). Mies eher a. a. 0. 15. = Ath. Raur. p. 297 mit 
dem unrichtigen Datum 1551. Leu, Lex. 11, 72 und Splt. 3, 339. 

^) Das folgende ist entnommen dem Rechnungs-Protokoll des 
Petersstifts W. W. 5 und L. L. II. (St. A.) 



215 

wnsste, dass er diese grossen Kosten aus den Einkünften seiner 
Pfiründe und aus seinem sonstigen Einkommen nicht decken 
konnte^ so hat doch niemand einer Misshandlung ihn bezichtigen 
dürfen. Die Ermahnung ehrender Personen hat er aber jeder- 
zeit durch Plapperei eludiert.^ — In der Bürgerschaft aber ge- 
wann zusehends die Meinung festen Boden, dass das Stift des 
Peter lüderlich verwaltet werde. Da beschloss man der Sache 
auf den Grund zu gehen. Eine Kommission sollte die G-e- 
schäftsgebahrung Kellers prüfen. Keller legte seine Bücher 
vor nnd man fand alles in bester Ordnung, denn von den auf- 
genommenen (Toldem hat er nur das angezeigt, wovon er 
meinte, dass die Herren Wissen trügen und diese Summen 
durch „weiss was für Exstanzen**, die er aus alten Jahrrech- 
nungen ausschrieb, ausgeglichen. „Hat also D. Isaak die 
Sache so süss und gut fürgeben, dass die Herren Pfleger und 
Kapitels- Verwandten nicht anders meinten, denn dem sei also.^ 
Allein andere zeigten sich nicht befriedigt und beobachteten 
ihn unausgesetzt. Die Sache kam endlich dadurch an den 
Tag, dass die Gläubiger auf Bezahlung rückständiger Zinsen 
drangen, die er einfach hatte auflaufen lassen. Jetzt wurde, 
um dem gefürchteten Eingreifen des Bates vorzubeugen, schleu- 
nig abermals eine Kommission, bestehend ans den beiden Pflegern 
des Stifts Bemigius . Fäsch und Jakob Gebhardt, sowie aus 
den Professoren Simon Sulzer, Ulrich Ooccius, J. J. Grynäus, 
Adam Henric-Petri , F. Plater, Basilius Amerbach und dem 
Kapitularen Wolfgang Sattler eingesetzt, die nun trotz der 
Einrede vieler Freunde des Angeschuldigten sich der grossen 
Mühe unterzog alle Bechnungen genau durchzuprüfen (Septb. 
1579). Es ergab sich ein Deficit von 30773 iX, 18 ß 6 % 
ungerechnet die Zinsen, welche das Stift zv^ bezahlen noch 
schuldig war. ^) — In gerechter Entrüstung über diese Treu- 

^) Eine Zusammenstellung aus dem Jahre 1618 giebt folgende 
Posten: 

Summe der Schulden so zum Abtritt Dr. J. Kellers der Stift auf den 
Hals kommen und gewachsen 30773 ff 18 ^ 6 ^ 

Summe des Schadens wegen abgelöster Hauptgüter 

und Aufwachs der Sonnenkronen .... 17366 > 13 » 4 » 

Summe der bis 1618 bezahlten Zinsen 40194 » 9 » 8 » 

88335 ff 1 /} 6 ^ 



216 

losigkeit Hess die Kommission den leichtsinnigen Verwalter 
hart an : „man hätte erwartet, dass er^ ob er gleich das Stift 
in so hohen Schaden habe bringen wollen, doch mehr seine 
Ehre betrachtet haben sollte. Dann habe er za bedenken, 
was grossen Schaden der hohen Schule an Beförderung der 
Studien hieraus erwachsen neben dem, dass zu ersorgen, dass 
die Herren Professores ihre Besoldungen fürderhin nicht mehr 
von der Stift empfangen mögen.^ 

Am Tage nach der Bechnungsablegung erschien D. Keller 
mit seinem Verteidiger D. Samuel Q-rynäus und seinem Bruder 
Hans Jakob Keller abermals vor der Kommission und erklärte: 
Gregen die au%esetzte Rechnung w&sste er, obwohl er daheim 
in seinen Büchern nochmals alles nachgesehen habe, nichts 
vorzubringen und sei mit derselben wohl zufrieden. Er wun- 
dere sich, wie es möglich gewesen sei, in so kurzer Zeit so 
grosse Summen aufzuhäufen und sehe leider ein, dass er 
schlecht hausgehalten habe. Er bäte um Verzeihung; wolle 
auch Gott den Allmächtigen von Herzen anrufen, dass er ihm 
sollichs auch gnädiglich vergebe, „mit mehr und ander kläg- 
lichen Worten, damit er etlichen beisitzenden Herren die 
Augen übertrieben hat." — Für Tilgung der Schulden setze 
er aUes sein Hab und Gut zum Pfände ein. Man erlaubte 
ihm einstweilen heimzuziehen und brachte die Sache vor den 
Bat. D. Isaak aber, so schliesst das Protokoll, hat sich dieser 
Tagen geäusseret und gegen Wyl und nachmals hinaus gegen 
E^atzental in sein Gewahrsami getan: Gott möge ihm seine 
Sünden vergeben! 

Keller entfernte sich so eilig, dass er seine Immobilien 
nicht mehr hat losschlagen können. Sie wurden vom Stadt- 
gericht versteigert (Februar 1580). Auch hierüber kam es 
zum Konflikt zwischen Bat und Universität, welche die Ver- 
gantung selbst an die Hand nehmen wollte. Eine Deputa- 
tion, bestehend aus den Professoren Ulrich Goccius und Chr. 



Lichtenhahn in den Beitr. z. vaterl. Gesch., herg. v. d. histor. u. antiq. 
Gesellschaft in Basel 1, 114 Anm. 3, setzt irrigerweise den ganzen 
Handel ins Jahr 1623. — Seine Angabe über die Höhe des Schadens mit 
70000 S stammt wohl aus Ochs 6, 478 und ist nach vorstehendem zu 
berichtigen. 



217 

Wurstisen^ reklamierte dies als ein der Universität zustehen- 
des Becht; erreichte aber nichts.^) Der Erlös brachte nicht 
einmal ^/lo der veruntreuten Summe ein. Keller wurde durch 
B^enzbeschluss seiner Stelle verlustig erklärt und hierauf 
schlössen ihn auch die Mediziner aus ihrem Kollegium aus 
und verbaten sich jeden weitern Verkehr. ») Als Kuriosum 
sei hier erwähnt^ dass Kellers Tochter Anna, welche an den 
Professor») der lateinischen Sprache Jakob Wecker verheiratet 
war, als Verfasserin eines Kochbuches genannt wird; das 1600 
in Amberg erschienen ist. 

Der Kellerische Handel — denn ein Prozess kann diese 
in fast freundschaftlichen Formen sich bewegende Untersuchung, 
welche für die juristische Auffassung der Veruntreuung in 
jener Zeit bezeichnend ist, doch kaum genannt werden — hatte 
für die Universität manche üble Folge. Die Besorgnis der 
Untersuchungskommission, dass die Professoren ihre Besol- 
dungen fürderhin nicht mehr von der Stift empfangen mögen, 
drohte beinahe in Erfüllung zu gehen. Es wurden nämlich 
die Einkünfte der sieben ordentlichen Professoren der drei 
hohem Fakultäten auf über die Hälfte herabgesetzt. *) Schlim- 
mer war noch, dass die ßegenz den damals gefassten Plan 
der Errichtung einer dritten medizinischen Professur ganz 
fallen lassen musste. Man trat zwar mit den Schaffnern des 
Peters Stift in Unterhandlung und frug an, ob nicht die Ein- 
künfte einiger zur Zeit unbesetzter Pfründen für Dotierung 
jener Lehrkanzel verwendet werden könnten. Aber diese ant- 
worteten nach längerer Beratung, als die Begenz auf eine 
Entscheidung drang, abschlägig (1. Mai 1580), indem sie er- 
klärten, sie benötigten jene Einkünfte zur Tilgung der von 
Keller angehäuften Schuldenlast. Wenn sie sich aus dieser 
finanziellen Krisis herausgearbeitet hätten, hofften sie der Uni- 
versität drei Stiftspfründen für den gedachten Zweck zur Ver- 
fügung stellen zu können. 



") Lib. concl. fol. 63.^ 
') Histor. collg. Kedicor. p. B9. 
») Vgl. Beil. X Nr. 51. 

*) Matric. novse societatis zum 30. Juli 1581. Es wird leider nicht 
überliefert wie lange das Dekret zu Recht bestand. 



218 

Und nioht genug mit dieser empfindlichen Einschränkang 
und dem Verlust einer Lehrkanzel hatte die Begenz sogar 
Kämpfe für die Erhaltung der vorhandenen Professuren zu 
bestehen. Denn als im Mai 1581 dem Professor für Kodex, 
Adam Henric-Petri wegen Nachlässigkeit im Lesen mit Ent- 
hebung von seiner Professur gedroht wurde, da warfen die 
Deputaten sogar die Frage auf, ob es nicht geraten sei, diese 
Professur ganz aufzuheben. Die Juristen könnten sich wie 
die Theologen und Mediziner, mit zwei Professuren begnügen, 
um so mehr als wegen der angegriffenen Yermögensverhält- 
nisse des Stifts St. Peter der Ertrag der Pfründe ohnehin 
fast auf Null zusammengeschrumpft sei. i) Dieser Gefahr ist 
freüioh die Eegenz mit einem energischen Schreiben an den 
Hat, in welchem sie auseinandersetzt, dass die Aufhebung 
dieser Lehrkanzel von unberechenbarem Nachteil für die 
Hochschule sein würde, entgegengetreten. 

Kellers Amtsdauer ragt übrigens schon in die zweite 
Periode der Geschichte der medizinischen Fakultät hinein. 
Der ersten Periode gehört noch an Alban zum Tor, >) geb. in 
Winterthur 1489. Er studierte in Basel, war einige Zeit 
Rektor der Schule bei St. Peter. Bei der Wiederherstellung 
der Universität übernahm er die Professur für lateinische 
Sprache, gab sie aber bald wieder auf, um in Frankreich 
seine wohl schon früher begonnenen Studien in der Medizin 
zu vollenden. >) 1535 ist er schon Leibarzt des Markgrafen 



') Lib. concl. fol. 66 zum 19. Mai 1581 . . . propter res Petrina» 
vehementer accisas stipendii nuUa facultas esset. 

*) S. u. wegen der Namensform. Mi es eher a. a. 0. «= 14 
Ath. Ranr. p. 206 (mit biograph. Angaben) und 283 » Leu, Lex. 
18, 106 «« Iselin, Lex. 4, 620. — Adam M., Vitse medicor. Germ. 
2, 54 f. — Jöcher, 4, 1171 (mit einem Verzeichnis seiner Schriften). 
-^ Häser, Gesch. d. Medizin 2*, 17. 

') Wenn die Ath. Raur. p. 293 einer Angabe Wurstisens folgend 
A. z. Tor zum ersten Professor für Rhetorik machen, so kann das mit Rück- 
sicht auf die Notiz im Ausschreiben von Oswald Bär (s. Beil. 2) nur 
so verstanden werden, dass A. z. Tor neben der Professur für Latein 
auch die für Rhetorik versah. Die Angaben bei Leu und. Jöcher be- 
richtigen sich danach von selbst Die Angabe der Ath. Raur. p. 283 
A. z. Tor habe sich erst 1535 nach Frankreich begeben, ist mit Rück- 



219 

Ernst von Baden, ^) folgt dann einer neuerlichen Berufung 
nach Basel, wo er bis 1545 an der medizinischen Fakultät 
Vorlesungen hielt. ^) — Als er aber ohne Urlaub zu nehmen 
zu einer ärztlichen Konsultation zum Herzog Christoph von 
Württemberg nach Mömpelgard ritt, setzte ihn der Bat ab. 
Umsont wies Alban zum Tor in einem Bechtfertigungs- 
schreiben darauf hin, dass er in den dreissig Jahren an den 
niederen und hohen Schulen und anfänglich ohne Besoldung, 
endlich um geringen Lohn, auch als Doktor noch um 40 fl. 
gedient, die Jugend in Latein und Griechisch und in der 
Arznei unterrichtet^ dass er einen glänzenden Antrag des 
Herzogs von Württemberg mit 150 fl. jährlich, dazu Wein, 
Kohlen, Holz und Kleider auf Betreiben der Deputaten ab- 
gelehnt, wofür man allerdings das Stipendium gebessert habe, 
dass er die ebenso gute Stelle beim Markgrafen Ernst von 
Baden mit 200 fl. und einer lohnenden Frädikatur aufgegeben 
habe, nach Basel, wo er doch nur 100 fl. bezog, zurückge- 
kehrt sei, der Hochschule treu gedient und viele Bücher ge- 
schenkt habe und dass sein letzter unabgemeldeter Weggang 

mit der Eile, die nötig gewesen sei, entschuldigt werden und 

« 

sieht auf die nächste Anmerkung richtig zu stellen, ebenso das Datum 
seiner Rückkehr nach Basel. 

^) Brief des Markgrafen an den Rat von Basel vom 4. Juli 1535 in 
dem er schreibt, sie hätten seinem Leibarzt Alban zum Tor bewilligt den 
Beginn seiner Lektur auf Michaelis zu verschieben; wegen neu einge- 
tretener Hindernisse bitte er diese Frist nochmals zu verlängern bis 
Georgi (1536) — Rats-Akten D. 73 (St. A.) — 1538 18. März wird ihm 
von den beiden Deputaten Th. Brand und Konrad Schmitt und Rudolf 
Frey, Pfleger des Stiftes St. Peter, »zur Ergötzung der getruwen Dien- 
sten . . . und insonderheit, damit er bei uns pliben und sich uss siner 
Narang nit in frömde Dienst begeben törfec die nächste Ghorherm- 
pfründe versprochen. A. z. T. hat sich durch dieses Versprechen offen- 
bar nicht binden lassen. (Abscheidbuch.) 

^ Mehr lässt sich nicht sagen; welche Teile der Medizin die- 
selben umfasste, wird nirgends berichtet. Es ist deshalb unberechtigt, 
ihn mit Ath. Raur. ausschliesslich als Lehrer der mediclnee theoreticce 
hinzustellen, dass er vollends Sinckelers »Nachfolger« nicht gewesen sein 
kann, geht aus den gegebenen Daten zu Genüge hervor. 15^ wird er 
als Professor für Physik angeführt (Arch. Acad. 1, 109) — doch kann 
er dieae Professur nur kurze Zeit, vielleicht aushilfsweise, versehen 
haben. (Vgl. Beil. X Nr. 4.) 



220 

deshalb die Herren die Ungnade wieder fallen lassen mögen 
— er wurde nicht mehr angestellt.^) Nicht einmal seinem 
Ansnchen^ die Yorlesangen bis Pfingsten fortsetzen zn dürfen, 
warde entsprochen. >) Er starb bald darauf in Basel am 
23. Februar 1549.«) 

In zum Tor kommt so recht das Princip, das diese erste 
Periode beherrscht und welches mit Fug das humanistische 
heisst, zur Geltung. Selbständige medizinische Arbeiten hat er, 
von einem Traktat über die Pest abgesehen, *) keine geliefert; 
aber durch Übersetzung der Schriften griechischer Ärzte sich 
ein nicht unbeträchtliches Verdienst erworben, indem er auf 
diese Weise seinen Berufsgenossen neues, wenn auch abge- 
leitetes Quellen-Material erschloss. Höher noch muss man es 
ihm anrechnen, dass er die Bedeutung von Vesals grossem 
anatomischen Werke, welches 1543 in Basel bei Oporin er- 
schienen ist, sogleich erkannt und gewürdigt hat. Er veran- 
staltete deshalb eine deutsche Übersetzung des von Yesal be- 
sorgten Auszugs desselben, welche 1551 in Kürnberg erschienen 
ist. — Yesal selbst, der grösste Anatom seiner Zeit, der mit 
seiner Fabrica humani corporis der Opposition gegen die 
Galenische Lehr- und Heilmethode zuerst jeine feste Grundlage 
gab, hatte den Druck dieses Werkes, welches auch die ersten 
anatomisch genauen Abbildungen enthielt, in Basel überwacht, 
während dieses Aufenthaltes auch eine öffentliche Sektion 
vorgenommen und das präparierte Skelett der medizinischen 
Fakultät geschenkt. Im übrigen ist er weder damals ^) noch 
auch bei einem späteren flüchtigen Besuch Basels im Jahre 



^) Brief des Alban z. T. vom 2. Nov. 1545 und Yom 9. April 1546 
aus Mümpelgard in den Ratsakten £. (St. A.) 

*) Gasts Tagebuch, herg. von Buxtorf. S. 39. 

*) So Pantaleon in der grossen Matrikel =» Iselin «* Leu. Ath. 
Raur. haben 1550. 

') A. z. T. Wie man sich von der grausamen erschreckUchen 
Pestilentz enthalten mög. Basel 1589. 

*) Dies das Resultat der S. 208 Anm. 3 angeführten Untersuchung 
von Roth. Deshalb passt auch eine eingehendere Darstellung von 
Vesals Lebenslauf nicht in diesen Rahmen. Doch «ei hier verwiesen 
auf die treffliche Biographie von M. Roth, Andreas Vesalius Bruzel- 
lensis. Bektoratsrede. Basel 1886. 



221 

15471) 2ur Universität in nähere Beziehung getreten. Erst 
Felix Plater hat seinen Grrundsätzen dauernd Eingang an 
der Basler Hochschule verschafft. 

Damit treten wir in die zweite Periode ein. Sie fasst 
in sich den Zeitraum der grössten, nicht wieder erreichten 
Blüte dieser Universität und diese Blüte hing wesentlich zu- 
sammen mit dem Aufschwünge der medizinischen Fakultät, 
an deren begabteste Vertreter — Plater und Bauhin — sich 
zugleich auch die bleibende wissenschaftliche Bedeutung der 
Basler Hochschule für das 16. Jahrhundert knüpft. 

Von diesen beiden Männern war Plater der vielseitigere, 
Banhin der genialere. Plater Felix >) ist geboren zu Basel 
im Oktober löö6. Sein Vater Thomas betrieb damals ge- 
meinsam mit Balthasar Lazio oder Bauch eine Buchdruckerei. 
Später hat er sich als Leiter der Schule auf Burg wesentliche 
Verdienste um die Beform des Unterrichts an den Mittel- 
schulen erworben. Felix erhielt den ersten Unterricht daheim 
von einem Veit BuUing aus Augsburg, der ihn auch im 
Lautenspiel unterwies, in dem er es, da er sehr musikalisch 
beanlagt war, zu einer aussergewöhnlichen Fertigkeit brachte. 
Er spielte später auch das Glavicord und Harfe. Mit seinen 
Greschwistern musste er als Eand im Geschäft helfen Papier 
streichen, „dass uns etwan die fingerlein bluten wollten^. 
Später besuchte er die von seinem Vater geleitete Schule. 
^Mein Vater hätte mich gern befördert, dass ich baldt weit 
geruckt wurdt in der Schul. Tat mich bald in die vierte 
Abteilung, dass ich näher bei ihm war; sass allemächst an 



') Vgl. Stintzing R., epistol» Joh. Ulr. Zasii quas anno 1547 
et 1548 ad Bonifacium Amerbachium scripsit Basel 1857. — Yesal ist 
Überbringer eines Briefes an Amerbach, datiert Ulm, 27. Febr. 1547 
(S. 5) und am 8. April meldet Z. seine Rückkehr nach Nürnberg an 
des Kaisers Hoflager. 

^ Für Plater ist vor allem einzusehen seine so unnachahmlich 
geschriebene Selbstbiographie, zuletzt herg. wenn auch nicht ganz 
vollständig von H. Boos, Thomas und Felix Plater 1878. — Seine 
Bedeutung als Mediziner ist gewürdigt worden von Miescher a. a. 0. 
35 flf. — Ath. Raur. p. 181 f. — Häser, Gesch. d. Mediz. 2», 56 f. — 
Abel Burckhardt, Bilder aus der Geschichte Basels 4. Heft 1881 
(Populär gehalten). — Jöcher 3, 1622. — Iselin 3, 957. 



222 

seiner Cathedra. Er fragt mich einmal; was das griechisch a 
purum war und als ich's nicht könnt sagen^ schlägt er mit 
einer neuen ßuten ab der Catheder über mich, vermeinend 
über den Bücken zu schlagen. Als ich indem hinauf schaue, 
trifft er mich in das Angesicht, dass es voller Striemen war 
und blutet an ettlich Orten." — Am 29. September 1551 
deponierte er gleichzeitig mit Johann Jakob Grynäus und 
Samuel Q-rynäas, verliess aber schon am 10. Oktober 1552 
Basel, um sich in Montpellier ganz der Medizin zu widmen, 
„wozu er von Jugend auf Begierde und Verlangen gehabt." 
Mit zwei Gefährten legte er den Ritt über Genf, Lyon und 
-^vignon in zwanzig Tagen zurück. In Montpellier blieb er 
vier und. ein halbes Jahr. Er wohnte bei dem Apotheker 
Catalani, in dessen Geschäft er sich viel zu tun machte und 
wahrscheinlich hat er dort Vorliebe für Mixturen, besonders 
für Theriaka gefasst, die er später viel verwendete. 

Die medizinische Schule in Montpellier galt damals als 
eine der besten. Sie besass an Saporta und ßondelet zwei 
vortreffliche Lehrer. Besonders Rondelet war ein eifriger 
Gegner Galens und zählt zu den Vorläufern des Paracelsus, 
insofern auch er die Notwendigkeit der energischen Forsch- 
ung betonte. >) Diese fand in Montpellier ihre äussere Stütze 
in zahlreichen Sektionen, welchen Plater gewissenhaft bei- 
wohnte. Damit nicht genug, übte er sich selbst im Zer- 
gliedern von kleinen Tieren, Katzen und Hunden und seine 
Wissbegierde trieb ihn sogar dazu an, „dabei zu sein, da man 
etwan heimlich ein Corpus aufschneidet, auch selbst anzu- 
greifen, ob mir gleichwohl anfangs solches sehr abscheulich 
war. Gab mich auch aus Begierde, darin vorzutreffen und 
Corpora zu bekommen, mit andern wälschen Studiosen etwan 
in Gefahr. Dazu half ein Baccalaureus medicinae Gallotus, 
der in seinem Haus solches pflegt zu verrichten, dazu er mich 
und andere auch berief, tote Corpel, so erst den Tag begraben , 
heimlich mit gewerter Hand vor der Stadt auf den Kirch- 
höfen bei den Klöstern auszugraben und dann in sein Haus 
zu tragen und daselbst zu anatomieren.^ >) 

1) Hirschel, Gesch. d. Med. 172 und 192. 
*) Platers Selbstbiogr. a. a. 0. 232—233 schildert er einen solchen 
grausigen Vorgang. 



228 

Grleicher Zeit machte er fleissig Ausflüge in die Um- 
gebung; auf denen er Pflanzen und Mineralien sammelte. 
Auch was er von Altertümern Bemerkenswertes gesehen ; 
zeichnet er auf; doch erregt es seine Neugierde nicht weiter. — 
Am 28. Mai 1556 wird er Baccalaureus. — Am 27. Febr. 1657 
verliess er Montpellier „mit bekümmertem Herzen, denn mir 
der Abscheidt aus dieser geliebten Stadt, da ich so lang ge- 
wohnt, weh tat", und kehrte über Toulouse, Bordeaux, Poitiers, 
Tours, Orleans und Paris nach Basel, wo er am 10. Mai ein- 
ritt: „Da sah ich mit Freuden beide Münstertürme, schoss 
meine Büchse ab in eines Garthäuschens Tür zwei Kugeln 
und reite zum Spalentor hinein." 

Am 20. September promovierte er und wurde zugleich 
in die Fakultät aufgenommen, vermählte sich schon am 
27. November mit Magdalena Jeckelmann, Tochter eines 
Basler Chirurgen und begann solchergestalt als 21jähriger 
junger Ehemann sofort sich nach einer Praxis umzusehen, die 
er sich auch rasch und mit steigender Beliebtheit erwarb. — 
Bald war er der gern gesehene Helfer vieler deutscher Fürsten, 
besonders der Mitglieder des herzoglichen Hauses von Württem- 
berg und der Schwester Heinrich IV. von Frankreich, Katharina. 
Seiner Vaterstadt leistete er unschätzbare Dienste, besonders 
in den Jahren, in welchen die Pest die Bevölkerung decimierte. 
Er hat sieben solche grosse „Sterbendt" miterlebt, davon fünf 
als Arzt, 1564, 1572, 1582, 1593 und 1610 ;0 über den Ver- 
lauf derselben, einzelne Krankheitserscheinungen, auch über 
die Zahl der Opfer hat er sich genaue Aufzeichnungen ge- 
macht, welche sich durch feine Beobachtungen auszeichnen 
und deshalb für die Greschichte der Pathologie von grossem 
Wert sind. Nach dieser Seite ist überhaupt seine Bedeutung 

^) Im ganzen hat die Pest zwölfmal in dem hier behandelten 
Zeitraum Basel heimgesucht, darunter dreimal mit furchtbarer Heftig- 
keit. Zu den bei Ochs 6, 522 angeführten Jahren 1544, 1552, 1560, 
1564, 1577, 1584 sind noch hinzuzufügen die Jahre 1571, 1572, 1593, 
1610 und 1629. In den Jahren 1564, 1610 und 1629 wurden Tausende 
weggerafft. Die Zahl dieser Opfer im Jahre 1610 wird in der Histor. 
coUeg. medicor. p. 94 sehr genau mit 3968 anzugeben. Eine Notiz, 
die vor den bei Ochs 6, 557 stehenden Angaben den Vorzug ver- 
dienen dürfte. 



224 

als Arzt vornehmlicli zu suchen. Dieselbe Eigenschaft^ die 
ihn zu einem so anmutigen Erzähler macht, kam ihm auch 
als Arzt zu statten — Anschauungsvermögen. Er war ein 
trefflicher Diagnostiker, wie er denn selbst sagt: ,,Ich fing 
auch an Kundschaft bei Bürgern und denen vom Adel zu 
machen, die mich sonderlich probierten mit Überschickung 
des Harns, darin ich mich also wusste zu halten, dass sich 
etliche verwunderten und mich anfingen brauchen.'' Se erklärt 
es sich auch, dass wir unter seinen zahlreichen schriftstelle- 
rischen Arbeiten ^) dem mit vielem Glück unternommenen Ver- 
suche begegnen, die Krankheiten nicht mehr bloss äusserlich 
nach den Körperteilen, die sie ergreifen, einzuteilen , sondern 
nach innerlichen Merkmalen ihrer Zusammengehörigkeit zu 
gruppieren. Er teilte sie ein in fnnctiones laesae, vitia, pro- 
fluvia et retentiones. >) Solchergestalt ist seine Praxis medica 
das erste nach einer induktiven Methode angelegt Lehrbuch 
der Pathologie und so überzeugend war die Macht der in 
demselben angeführten Tatsachen, dass, wie mangelhaft dieser 
erste Versuch einer systematischen Darstellung der E^rank- 
heitserscheinungen auch an sich sein mochte, das Werk doch 
127 Jahre nach seinem ersten Erscheinen (1602) nochmals 
au%eleg^ worden ist. ') Als Ergänzung veröffentlichte Plater 
1614 eine Sammlung von einzelnen Krankheitsgeschichten, 
aus welcher zu ersehen ist, dass er auch das Gebiet der 
Psychiatrie mit ziemlich freiem Blick durchwandert hat, 
indem er Störungen des Seelenlebens teilweise ganz richtig 
aus solchen des physischen Organismus erklärt und dass er 
sogar versucht hat, durch Leichenöffnungen den Ursachen der 
Krankheit nachzuforschen. Es liegt hier die erste Spur der 
pathologischen Anatomie vor.*) 

Wenn man bedenkt, dass Platers Vorgänger Huber sich 
noch damit begnügt hat, einen Kommentar zum neunten Buch 
Bazi's, einem ohnehin schon oft kommentierten arabischen 



') Seine wichtigeren Schriften sind besprochen yon Mi e scher 
a. a. 0. 47 ff. 

*) Hirschel a. a. 0. 182. 
*) Mi es eher a. a. 0. 49. 
*) Ebend. 50. 



225 

Sdirifteteller zu schreiben, so erkennt man den ausserordent- 
lichen Fortschritt, den das medizinische Studium während 
Fiaters Wirksamkeit, welche allerdings beinahe ein halbes 
Jahrhundert umspannt, gemacht und nicht zum wenigsten 
durch ihn selbst gemacht hat. Seine Schriften sind das beste 
Zeugnis für den vollständigen Sieg der empirischen Forsch- 
ung über eine a priori angenommene Doktrin. 

Plater war seit 1571 *) als Professor für praktische 
Medizin und zugleich als Stadtarzt tätig. Seine freie Zeit 
verwendete er auf Vermehrung seiner Kunst- und Naturalien- 
sammlung, welche besonders in Bezug auf den zweiten Teil 
zu den Sehenswürdigkeiten von Basel gehörte. Wie erwähnt, 
hatte er schon während seiner Studien eifrig botanisiert, auch 
Mineralien und selbst einzelne Exemplare der Meerestierwelt, 
Muscheln u. dergl. gesammelt. Zwei Sendungen Naturalien 
hatte er nach Basel vorausgeschickt, darunter Samen von' 
exotischen Gewächsen. Mit solchen schmückte er später 
seinen Garten, in dem er mit grossem Geschick Orangen- und 
Citronenbäume zog. Auch war er der Erste, der in Basel 
Kanarienvögel hielt. Schon 1596 versuchte er sich auch in 
der Seidenzucht. ^) Mit nichts sozusagen hatte er seinen Haus- 
stand begründet; zwei Jahre vor seinem Tode berechnete er 
die Gesamtsumme seiner Einnahmen auf 118,669 f£ 15 ß 8 ^, 
das macht per Jahr rund 7000 Fr., eine für jene Zeit überaus 
bedeutende Summe. «) Er überlebte seine Frau nach einer 
52jährigen glücklichen, obwohl kinderlosen Ehe nicht ganz 
ein Jahr und endigte sein tätiges und wohlangewandtes Leben 
am 28. Juli 1614. 

Bedeutender noch als Fiater erscheint uns Kaspar 
Bauhin.*) Er stammte aus einer französischen Befugianten- 



') Nicht 1570 wie Ath. Raur. haben. 

^ Miescher a. a. 0. 52. ^ Boos a. a. 0. 345. 

*) Baahins Leben hat mit Benützung alles früher gedruckten 
Materials sowie auch des weitschichtigen Briefwechsels beschrieben: Hess 
in den Beitr. z. vaterl. Gesch. hrg. v. d. histor. Ges. in Basel, Bd. 7 
111 flf. (1860.) Häser, Gesch. der Mediz. 2*. 57. Seine Verdienste als 
Botaniker sind im Zusammenhange beleuchtet worden von Jul. Sachs, 
Gesch. der Botanik 35^39. 

Thommen, Universität Basel. 15 



226 

familie aas Amiens. Sein Vater^ Johann Baalun,^) war selbst 
ein vorzüglicher Arzt, siebzehnjährig schon Leibmedicus König 
Franz L und der Schwester des Königs, Margareta von 
Navarra. Da er Protestant war, nötigten ihn die ausbrechenden 
Verfolgungen zu fliehen. Zweimal entging er mit knapper 
Not dem sichern Verderben. Er hielt sich in England und 
Belgien auf, fand eine bleibende Stätte aber erst in Basel. 
1542^) erhielt er das Bürgerrecht und praktizierte mit solchem 
Erfolg, dass er 1574 >) auch ins Ärztekollegium angenommen 
wurde. 1580*) amtet er sogar als Dekan. Er starb am 23. Januar 
1582. '') Am 17. Januar 1560 wurde diesem sein Sohn Kaspar 
geboren. Er war ein schwächliches und durch lange Krank- 
heiten in seiner Entwicklung so zurückgebliebenes Kind, dass 
er erst mit dem fünften Lebensjahr zu sprechen anfing. — 
Dann aber war es, als ob die Natur ihr Versehen wieder gut 
machen wollte; denn Bauhin holte das Versäumte so rasch 
ein, dass er schon 1572, obwohl erst zwölQährig, die Hochschule 
bezog. Am 24. Oktober 1575 wird er Baccalaureus und das 
Jahr darauf Magister artium, um sich dann mit der ihm 
eigenen Energie den medizinishen Studien zuzuwenden, in 
welchen er von seinem Vater schon häuslichen Unterricht 
erhalten hatte. Als Knabe von 11 Jahren hatte er bereits 
zwei Zergliederungen, welche Felix Plater und sein Bruder 
Johann vorgenommen hatten, beigewohnt. Dieser Johann 
Bauhin jun., «) geb. 1541 in Basel, war einer der ausgezeich- 
netsten Botaniker seiner Zeit, der als achtzehnjähriger Jüng- 
ling mit Konrad G essner einen wissenschaftlichen Briefwechsel 
fährte, 1566 — 1571 '^) als Professor der Rhetorik in Basel an- 
gestellt war, hierauf einem Ruf als Leibarzt des Fürsten 
Ulrich von Württemberg nach Mömpelgard folgte, wo er 1613 
starb. Er hat die Absicht gehabt, seine Kenntnisse in der 

') Mi es eher a. a. 0. 22 mit einigen fehlerhaften Daten. 

^ Histor. coUeg. medicor. p. 42. *) Ebend. p. 29. 

*) Ebend. p. 40. *) Ebend. p. 42. 

•) Mieacher a. a. 0. 22. — Ersch und Gruber, Encykl. I 8, 
189. — Hess a. a. 0. 114. — Ath. Raur. p. 2l)ö. 

'') 1571 wird er in das GoUe^um und Gonsilium Medicorum auf- 
genommen und geht bald darauf nach Mömpelgard. Histor. coUeg. 
Med. p. 24. Darnach zu verbessern Hess und Ath. Raur. 



227 

Pflanzenkunde in einem grossen Hauptwerk zusammenzufassen. 
Der Tod verhinderte ihn an der Ausführung des gross ange- 
legten Planes. Es erschien 1619 bloss die Einleitung, welche 
sein Schwiegersohn Heinrich Gerler herausgab. — Die „all- C 
gemeine Geschichte der Pflanzen^ Hess erst viel später 
Graffenried drucken (1651) und sollen sich die Kosten des 
Werkes auf 40000 fl. belaufen haben. 

Unzweifelhaft wird man es dem Einflüsse des älteren 
Bruders zuzuschreiben haben, dass auch Kaspar von Anfang 
an mit besonderem Eifer sich auf Botanik verleg^. Deshalb 
besuchte er auch 1577 die hohe Schule in Padua, wo sich 
ein damals berühmter botanischer Garten befand. Von da be- 
gibt er sich 1579 nach Montpellier und noch im selben Jahre 
nach Paris, wo er vornehmlich den Unterricht des Chirurgen 
Severin Pineau geniesst, endlich nach Tübingen. Am 2. März 
1581 promoviert er in Basel zum Doktor und vermählt sich 
am 16. Oktober mit der Tochter des württembergischen Kanz- 
lers Vogelmann. 1583 wird er schon als praktizierender Arzt 
angestellt als Professor für griechische Sprache, am 6. Februar 
1584 in das medizinische Kollegium aufgenommen. 

An seine Person vor allen ist die Geschichte der Ana- 
tomie in Basel geknüpft. Nach der 1543 von Yesal abge- 
haltenen Anatomie verstrichen siebzehn Jahre, ohne dass sich 
einer der damaligen Ärzte in der gleichen Weise bemüht 
hätte und es gebührt Plater das grosse Verdienst, energisch 
auf eine Beform des Unterrichts in dieser Beziehung hinge- 
arbeitet zu haben. Am 3. April 1559 hielt er unter grossem 
Zulauf in der Elisabethenkirche seine erste Sektion ab an 
dem Leichnam eines Diebes, den ihm der Bat bewilligt hatte. 
Sie währte drei Tage. Er wiederholte diese Übung 1563 
und 1571. In letzterem Jah^e secierte er einen männlichen und 
einen weiblichen Leichnam und wahrscheinlich rührt das aus 
dem letzteren gefertigte Skelett, welches er der Universität 
schenkte, die ihm dafür 25 ff verehrte, und das noch im 
Yesalianum aufbewahrt ist, von dieser Sektion her. — Indes, 
Plater war zu beschäftigt, als dass er diese Übungen regel- 
.mässig hätte wiederholen können, wenn er auch für sich 
selbst noch öfter Zergliederungen muss vorgenommen haben, 



228 

da er in d^ Vorrede zu seiner „Anatomie^ angiebt^ er liabe 
über 300 Leichen seciert. ^) So verstrichen beinahe wieder 
sehn Jahre, ehe eine öffentliche Sektion stattfand. Dieselbe 
wurde unter Platers Vorsitz schon von dem jungen Bauhin 
am 28. Februar 1581 vollzogen. Sie dauerte fünf Tage 
und es wohnten ihr gegen siebzig Zuschauer bei und 
von da an werden sie häufiger. Die nächste fand schon 1584, 
dann 1586, 1588 (im August durch sechs Tage!) statt, alle 
durch Bauhin. — Soweit sind sie im Fakultätsbuch der Medi- 
ziner regelmässig als ein besonderes Ereignis erwähnt« Im 
Jahr 1589 wurde das anatomische Theater erbaut (s. o. S. 90) 
und damit hörten die öffentlichen Demonstrationen auf. Be- 
dauerlicherweise hat der Bat es unterlassen dafür Soi^ zu 
tragen, dass es in dem Theater auch nicht an Stoff fehle. 
Schon 1590 sieht sich das Ärztekollegium veranlasst, darüber 
in Verhandlung zu treten, ob es nicht möglich wäre, jährlich 
eine oder zwei Leichen aus dem Krankenhause zu erhalten, 
da die eines Hingerichteten nicht regelmässig verabfolgt 
würde ;^) Man kam jedoch zu keinem definitiven Beschluss. 
Erst eine auf Ansuchen der medizinischen Fakultät von der 
Begenz 1604 verfasste Bittschrift bewog den Bat, die Über- 
lassung eines oder zwei Kadavers aus dem Spital zu be- 
willigen; doch musste man hiebei jedesmal noch die specieUe 
Erlaubnis des Bürgermeisters und der Deputaten haben. Und 
auch dies wurde nur unter der Bedingung zugestanden, dass 
jsich die Professoren verpflichten, wöchentlich 2 — 3 mal die 
Armen im Spital unentgeltlich zu besuchen und ihnen die 
Medikamente zu verschreiben. Diesen Besuchen hatten alle 
Professoren der Beihe nach jeder ein halbes oder ganzes Jahr 

sich zu unterziehen. *) Indessen so schlecht hielt der Bat 

1 — , 

^) Gegen solche private Sektionen richtet sich ein Beschlass der 
medizinischen Fakultät vom 17. Okt. 1571. (Eist. coli, medicor. p. 25.) 
Decretam, at si qui sunt qui cadaver in gratiam studiosorum secare 
volunt, publico id nomine non privato id faciant. Sumptus prustet 
Fiscus, stipem a studiosis collatam recipiat, honerario si potest sectorem 
et professorem Anatomise afficiat. 

^) Hist. coli, medicor. p, 58. 

') Hist. coli, medicor. Eintragung zum Dezember 1604. - — Dar- 
nach zu verbessern Mi es eher a. a. 0. 32. — Hier sei auch des Legates 



229 

«ein Yersprechen, dass am 10. Juli 1607 die Medizin^ den 
Beschluss fassen müssen: Der Dekan mit dem Professor für 
Anatomie möge sich bemühen, jedes Jahr den Kadaver eines 
Verurteilten oder im Hospital Verstorbenen zu erhalten, da 
entgegen den Statuten in den letzten Jahren mangels an 
Substrat nicht regelmässig eine Anatomie abgehalten worden 
sei. Wäre kein Kadaver erhältlich, dann solle der Anatom 
ein oder zwei Tierkörper mit gleicher Sorgfalt zergliedern. 
Auch habe die Sektion im Winter stattzufinden, damit sie 
länger ausgedehnt werden könnte.^) Tatsächlich musste man 
auch schon 1609 seine Zuflucht zur Zergliederung von Tieren 
und der anatomischen Behandlung einzelner Teile des mensch- 
lichen Körpers nehmen. 

Professor für Anatomie und Botanik war eben damals 
Bauhin. Die Professur war 1589 gleichzeitig mit dem ana- 
tomischen Theater errichtet und Bauhin, dessen Gewandtheit 
in der Sektion und klarer Vortrag gleich bei seinem ersten 
Auftreten allgemein bewundert worden war, >) übertragen 
worden. — In Universitätskreisen hatte man schon 1579, da 
im Dezember des vorhergehenden Jahres sich die Zahl der 
Studenten plötzlich mehrte, an die Gründung dieser dritten 
Professur gedacht. Allein der böse Keller^sche Handel trat 
der Ausführung dieser Idee auf ein Jahrzehnt hinaus hem- 
mend in den Weg. Leider sind wir über den Verlauf der 
neu aufgenommenen Unterhandlungen, die zu einem für die 
Universität günstigen Besultat führten, nicht unterrichtet. Es 
bestand darin, dass Bauhin, der gerade in dem Jahr 1589 
einen ausserordentlichen Kurs über Anatomie unter Zugrunde- 
legung der Tafeln Vesals und begleitet von Demonstrationen 
am E^adaver gelesen hatte*) und wegen Vakanz des Lehr- 
stuhls für theoretische Medizin ersucht wurde, in seinen Vor- 
der Claudia Grimella Baronin de Sales in der Höhe von 800 fl. gedacht 
zum Ankauf von Medikamenten für die Armen im Spital. 

') Histor. coli. Medicor. p. 40. Ebend. p. 92. 

*) Miescher a. a. O. 23. — Hess a. a. 0. 152 ff. 

*) Eist, colleg. medicor. p. 55. . . . totamque anatomen in audi- 
torio medico ad horam primam methodo anatomica tradidit ad tabulas 
Vesalii instituit et sectionibus pnblicis privatisque conprobavit. Der 
•Kurs dauerte vom 16. Jan. bis ^2. April. 



230 

lesangen fortzufahren, *) am 10. September von der Begehs 
zum dritten ordentlichen Professor fär Anatomie und Botanik 
gewählt und am 24. vom Bäte bestätig^ wurde. Er eröffnete 
seine Vorlesungen am 15. Oktober mit der Lehre über die 
partes simulares. Er war verpflichtet, einmal wenigstens im 
Jahr eine Sektion vorzunehmen und im Frühling und Herbst 
je einen botanischen Ausflug mit den Studenten zu unter- 
nehmen. Dagegen wurde ihm gestattet| bloss dreimal wöchent- 
lich zu lesen, während die übrigen Professoren viermal in der 
Woche lesen mussten. >) 

Damit war dem Studium des wichtigsten Zweiges 
der Arzneikunde eine bleibende Stätte an der Basler Hoch- 
schule gegeben worden und jeder weitere Fortschritt er- 
möglicht. 

Banhins Stärke war übrigens nicht die Anatomie, obwohl 
er auch in diesem Fache vorzügliches geleistet hat. Seine 
1588 erschienene Anatomie wurde mehrmals angelegt ; später 
veröffentlichte er gute Studien über Missbildungen und Zwitter; 
er hat femer die erste anatomisch richtige Beschreibung der 
nach ihm benannten Grimmdarmklappe geliefert, welche aller- 
dings schon lange vor ihm der Itaüener Achellini (f 1525) 
u. a. gekannt haben,*) und er hat endlich auf eine Verein- 
fachung der anatomischen Terminologie hingearbeitet, indem 
er alle Synonyma zusammenstellte und passendere Benen- 
nungen für einzelne Teüe des Körpers einführte. *) Diese 
Leistungen werden jedoch von seinen Arbeiten auf dem G-e- 
biete der Botanik bei weitem übertroffen. — 

Als Bauhin seine Studien in diesem Wissenszweige be* 
gann, war man noch kaum recht über die Anfänge der rohesten 
Empirie hinausgekommen. <^) Bauhins Lehrer Fuchs in Tü- 
bingen war Verfasser eines sogenannten Kräuterbnches, deren 
mehrere im Laufe des 16. Jahrhunderts von deutschen und 
niederländischen Pflanzenfreunden geschrieben wurden. Diese 

*) Ebend. Er hielt ein Interpretationskolleg über Galeni de ossibus» 

^ Ebend. fol. 56. Damach zu verbessern M.iescher a. a. 0. 33. 

') Hirschel a. a. 0. 172 und 174. 

*) Hess a. a. 0. 160. 

^) Für d. folgende vgl.: Jnlius Sachs, Gesch. d. Botanik 1— 40» 



231 

Männer beschränkten sich darauf^ die Pflanzen eines oft ziem« 
lieh eng begrenzten G-ebietes mit mehr oder weniger Geschick 
za beschreiben and begleiteten ihre Beschreibangen mit Ab* 
bildnngen. Aber gerade in dieser auf der unmittelbaren sinn- 
lichen Wahrnehmung ruhenden Betrachtung lag eine wohl- 
tätige Seaktion gegenüber den, meistens auf blosses Abschrei- 
ben zurückführbaren Beschreibungen des Altertums und des 
Mittelalters. Diese Beschreibungen enthielten zugleich ge- 
wöhnlich auch noch Auseinandersetzungen über den medi- 
zinischen Nutzen der betreffenden Pflanzen, denen sich im 
Mittelalter oft solche über den teuflischen Charakter einer 
BlumC; besonders einer schönen Blume beigesellten. 

Indem nun jene Männer bei der Abfassung ihrer Kräu- 
terbücher von allen derartigen Nebenrücksichten gänzlich ab- 
sahen, lehrten sie die Menschen sich wieder unbefangen dem 
Genüsse der Pflanzenwelt hinzugeben, brachen aber auch zu- 
gleich einer wissenschaftlichen Betrachtung derselben Bahn. 
Denn es konnte nicht fehlen, dass dem fleissigen und denken- 
den Beobachter bald die Ähnlichkeit gewisser Pflanzenarten 
zum Bewusstsein kommen musste, was zur Folge hatte, dass 
man bei dem natürlichen Bestreben, die rasch angehäuften 
Schätze von Kenntnissen einzelner Pflanzen systematisch zu 
ordnen, auch nicht mehr bei der von Aristoteles übernom- 
menen Einteilung der Pflanzen in Bäume, Sträucher und 
Kräuter stehen blieb, sondern . weitergehende Teilungen vor- 
nahm und kleinere Gruppen bildete. Gestützt auf jene be- 
obachteten Ähnlichkeiten der äusseren Gestalt kam man all- 
mählich dahin, die Einteilung nach dem sogenannten Princip 
der natürlichen Verwandtschaft der Pflanzen zu treffen^ welches 
damals allerdings nur instinktiv gehandhabt wurde, da es erst 
dem 19. Jahrhundert beschieden war dasselbe in seiner Wirk- 
samkeit recht kennen zu lernen. 

In dieser Itichtung nun zieht Bauhin die Summe der 
Erfahrungen, welche seine Vorgänger gesammelt und die er 
selbst noch mächtig bereichert hatte. Die naive, kunstlose 
Beschreibung ist bei ihm einer knappen, formal durchgebil- 
deten Charakteristik gewichen, die Pflanzen nach Gattung un4 
Art geschieden und gruppiert und jedes Gewächs dem ent- 



232 

spredbiend mit einem Doppelnamen belegt, so dass ihm, and 
nicht Linnö, die Einführung der jetzt allgemeinüblichen bi- 
nären Komenklatur zugeschrieben zu werden verdient.^) — 
Bauhin trug sich mit dem Gedanken, sämtliche ihm be- 
kannte Pflanzen in einem Werke zu beschreiben. Allein Ton 
demselben hat «r selbst nur die Vorrede beendet (Prodromus 
theatri Botanici) und viele Jahre nach seinem Tode hat sein 
Sohn Johann Kaspar den ersten von den zwölf in Aussicht 
genommenen Bänden veröffentlicht. Mehr ist von dem Werke 
nicht erschienen, in welchem die geschichtliche Betrachtung 
den Höhepunkt dessen erkennt, was bei der damals befolgten 
Methode überhaupt erreicht werden konnte.^) Bei der Aus- 
arbeitung desselben war Bauhin auch von auswärtigen Ge- 
lehrten durch Zusendung von Pflanzen unterstützt worden; 
selbst aus Ostindien erhielt er durch den Jesuiten Johannes 
Terenzius solche zugeschickt. — Es gelang ihm auf diese 
Weise sich ein wohlausgestattetes Herbarium von über 4000 
Nummern anzulegen. >) Herbarien waren damals noch etwas 
Seltenes. — Das älteste in Deutschland angelegte Herbarium 
reicht wenig über 1560 zurück. *) Von Basler Gelehrten be- 
sass F. Plater ein Pflanzenbuch, mit dessen Anlage er schon 
als Student in Montpellier begonnen hatte und über das Herr 
von Montaigne, der 1580 auf seiner Schweizerreise auch Basel 
berührte, in grosses Erstaunen geriet. So neu war ihm diese 
Art, Pflanzen getrocknet zu erhalten, dass er mit wenig Grund 
obzwar mit grosser Sicherheit Plater sogar als den Erfinder 
dieser Methode bezeichnet. ^) — Ausser dem Prodromus hat 
Bauhin aber noch ein botanisches Werk geschrieben, mit dem 
er der Wissenschaft den grössten Dienst geleistet hat. 1623 

») Sachs a. a. 0. 36. ^ Sachs a. a. 0. 35. 

*) Hess a. a. 0. 161. *) Sachs a. a. 0. 20. 

*) Montaigne M. v., Reisen durch d. Schweiz etc. 1580 u. 1581 
aus dem Französ. Halle 1777 1, 144 vgl. auch Ochs 6, 406. Entre 
tMitres choses il (Plater) dresse un livres des simples qui est d^jäi fort 
avanc6 et au lieu que les autres fond peindre les herbes selon leurs 
couleurs lui a trouvi Vart de les coler toutes naturelles si proprement 

I ■ * 

sur le papier, que les moindres feuilles et fibres y apparoissent comme 
elies sont . . . . et montra des simples qui y etoient coll6s il y avolt 
plus d€ yingt ans. ...;'. 



233 

erschien als Fracht 40jährigen Forschens sein Pinax tfaeatri 
Botanici; ,,das erste und für jene Zeit yoUkommen erschö- 
pfende Sjrnonymenwerk^. Dasselbe war eine Notwendigkeit 
geworden infolge der Verwirrung, die in Betreff der Be- 
nennung einzelner Pflanzen bei den verschiedenen Botanikern 
des 16. Jahrhunderts nicht bloss, sondern auch früherer Zeiten 
herrschte. Dieselbe rührte hauptsächlich daher, dass die meist 
ungenauen Beschreibungen der antiken Schriftsteller, beson- 
ders des Dioscorides, von den verschiedenen Gelehrten spä- 
terer Jahrhunderte oft auf ganz verschiedene Pflanzen über- 
tragen wurden, wobei man überdies von der falschen Voraus- 
setzung ausging, dass diese von Plinius , Aristoteles u. a. 
beschriebenen Pflanzen »auch im Norden wild wachsen. Auch 
war es unvermeidlich, dass bei der Beschränktheit des Ar- 
beitsgebietes der Botaniker des 16. Jahrhunderts gleiche 
Pflanzen verschieden benannt wurden. Indem sich nun Bau- 
hin, der schon in Hinsicht auf die blosse Zahl ihm bekannter 
Pflanzen alle seine Voi^änger überholte, die Mühe nahm 
„für jede von ihm aufgeführte Species nachzuweisen, wie sie 
bei den früheren Botanikern genannt wurde ,^ schuf er in 
seinem Pinax ein Hilfsmittel, sich in dem Gewirre, das er 
zugleich zu beseitigen strebte, zurechtzufinden. Und so vor- 
trefflich ist dieses Buch gearbeitet, dass es von fachkundiger 
Seite als ein noch heute unentbehrliches Werk bezeichnet 
wird. *) 

Bauhin verfasste ferner einen Katalog der im Umkreis 
von einer Meile um Basel wachsenden Pflanzen (1622) und 
schliesslich mag hier noch darauf hingewiesen sein, dass er 
zuerst die Ende der 80er Jahre in Europa eingeführte Kar- 
toffel lateinisch benannt und beschrieben hat.') — 

Bauhin war eitel: eitel auf seine Entdeckungen, eitel 
auf seine Kenntnisse, eitel auf seine Stellung. Dieser Zug 
seines Charakters erklärt eine Episode in der Geschichte der 



*) Sachs a. a. 0. 37. 

*) Geering, Industrie und Handel Basels, S. 578. Über die Ab- 
leitung des Namens Kartoffel vom italieniscKen tartuffpli, vgl. Weigand, 
deatoeb. Wörterb. 2. 



234 

Universität, in der er die Pührerrolle übemahm^) und die 
eben, Dank der von ihm entwickelten Energie, eine durchaus 
persönliche Färbung trägt. Es war im Jahre 1598. — Ban- 
hin war Bektor. Er beginnt seine Eintragungen in das Be- 
schlüssebuch der Begenz mit der Erklärung, dass dieses Jahr 
für die Universität eine denkwürdige Epoche bilde. Seit 
ihrer Gründung seien 140 Jahre verflossen, welche durch das 
Ereignis von 1529 in zwei gleich lange Perioden geteilt wur- 
den. Mit dem nächsten Amtsjahr beginne also die dritte 
Periode ihres Bestandes. So lebendig war damals noch das 
Bewusstsein von der Grösse der die Beformation begleitenden 
Begebenheiten, dass sie als Ausgangspunkt einer Zeitrechnung 
angenommen wurden, in der selbst das Datum des hundert- 
jährigen Bestandes nichts galt. 

Als nun die Hochschule wieder eröffiiet wurde, seien in 
den neuen, vom Bäte gegebenen Statuten einige Bestimm- 
ungen des früheren Privilegs geändert worden. Infolge davon 
wären jedoch mannigfache Irrungen zwischen den Behörden 
und der Universität entstanden. Das schliessliche Besultat 
sei aber das gewesen, dass die Universität fort und fort an 
Boden verloren habe. 

Bauhin findet das bestehende Verhältnis einer Hoch- 
schule unwürdig; er ist erfüllt von den Anschauungen einer 
entschwundenen Zeit, welche in den Universitäten fast selb- 
ständige, mit weitreichenden Machtbefugnissen ausgestattete 
Institute erblickt hatte und er hält den Zeitpunkt für geeignet, 
um einen kräftigen Versuch zu machen, die verlorene Stellung 
wieder zu gewinnen. Am 12. Juli 1598 beruft er eine Be- 
genzsitzung ein, in welcher eine eingehende Untersuchung der 
bezüglichen Beschwerdepunkte im Princip beschlossen wurde. 
Darauf folgte am 19. Oktober der Beschluss, alle Privilegien 
aus den Archiven dem Bektor zu übergeben, der sie mit den 
Dekanen durchzunehmen habe. In der Dekansitzung vom 26. 
Oktober wurde aber dann die ganze Arbeit Bauhin allein 
überlassen, was die Begenz am 7. November genehmigte. 
Sie beschloss damals ferner, dass einige Professoren in eige- 

') Die Zeugnisse auf die sich die folgende Darstellung stutzt, 
finden sich im Lib. concl. fol. 92—94 und Privil. univ. Basil. p. 457—491. 



2a5 

nem Namen, bei ihren vertrauten Freonden in Heidelberg, 
Tübingen, Freiburg anfragen sollten, wie es dort um die 
„akademischen Gewohnheiten^ stünde. 

Der Rektor hatte seine Arbeit bald beendigt. Am 20. 
Januar 1599 legte er die Beschwerdeschrift ^) den Dekanen, 
am 27. der Begenz vor. Bauhin war bei der Abfassung der- 
selben mit der grössten Genauigkeit zu Werke gegangen. 
Er hat damals eine Sammlung von Abschriften von sämt- 
lichen die Universität beteffenden Aktenstücken veranstaltet, ^) 
welcher er das gehamischte Motto vorsetzte: Bebus bonis 
nemo offenditur nisi cui mens est mala. Er selbst hat ein Ma- 
terienregister anzulegen begonnen und die Dekane beauftragt, 
nochmals das Archiv zu durchsuchen, ob nichts übergangen 
worden sei.') 

Es waren hauptsächlich drei Punkte, welche in der Be- 
schwerde zur Sprache kamen; Beeinträchtigung der Freiheit 
der Akademiker betrefifend Dienstleistung bei der Stadtwache, 
respektive Bezahlung des Wachegeldes; Verbot der Verhaf- 
tung von üniversitäts- Verwandten durch die Stadtpolizei und 
endlich Jurisdiktion der Universität. — 

Die Schrift wurde in den beiden Sitzungen verlesen, 
jedem einzelnen Senator zur Durchsicht mitgegeben, schliess- 
lich den Faknltätsräten vorgelegt, welche aufgefordert wur- 
den, ihre etwaigen Bedenken oder Wünsche schriftlich einzu- 
reichen. 

Man scheint mit dem Inhalte derselben im ganzen ein- 
verstanden gewesen zu sein. 

Doch befürworteten die Juristen eine schärfere Formu- 
lierung der Punkte, in welchen die Universität geschädigt sei, 
sowie derer, welche kontrovers seien; die Mediziner wünsch- 
ten Aufiiahme einer Bestimmung, durch welche das Stadtge- 
richt verpflichtet würde auch die Urteile des Universitäts- 
Konsistoriums zur Ausführung zu bringen und schliesst sich 
hierin den Theologen an, welche meinten, es wäre gut wenn 



') Sie ist leider nicht erhalten nnd deshalb habe ich die später 
angeführten Fakaltäts-Gntachten etwas ausführlicher behandelt. 

*) Archivum Academicum Bd. I (ü. A.) Vgl. Beil. XII. Ur. 3. 
^ Lib. concL foL 92 zum 26. Febr. 1599. 



2d6 

die Jaristen die L^es consistorii den legibus iudicii orbani 
konform in „ein KorpQS bringen würden^. — Die Theologen 
endlich wünschten die Einleitung etwas abgeändert. Zunächst 
m5ge hervorgehoben werden, „die väterliche und gnädige 
Schirmung; so von den G-. H. der Akademie durch Gottes 
Trieb bisher geleistet worden und wie die Universität ver- 
hoffe, die 6. H. werden daß Beispiel ihrer Vorfahren nachzu- 
ahmen nicht unterlassen. In dieser Voraussicht hätten sie 
(die Professoren) aus dringenden Ursachen sich bewogen ge- 
fühlt, gewisse Einträge, welche gegen ihre Privilegien ge* 
schehen sind, dem Bat schriftlich vorzulegen. Denn durch 
diese Einträge käme die Universität in Verruf, als besässe 
sie keine Jura und dadurch würden fremde und freie Leute 
abgehalten." 

Einstimmig erklärten aber die Fakultäten, dass man 
zunächst die Deputaten für die Sache interessieren müsse; 
Diesem Begehren wurde durch einen Regenzbeschluss vom 
26. März entsprochen und drei Tage später fand die Haupt- 
versammlung statt. Bauhin hielt eine grosse Bede, in welcher 
er die Wünsche der Akademie formulierte, die in unzwei- 
deutiger Weise auf eine Wiederherstellung der Statuten von 
1460 abzielen, so wenn er daran erinnert, dass der Bat und 
Bürgermeister für sich und ihre Nachkommen und die ganze 
Bürgerschaft geschworen haben, die Freiheiten der Universität 
zu halten, ZuwiderhandelndQ in eine Busse von 100 fl. Bh. zu 
verfallen, „dass auch die G. H. der Universität Vollmacht ge- 
geben, für sich und ihre Angehörigen Satzungen zu machen, 
wofern diese nur der gemeinen Wohlfahrt nicht widerstreiten 
und dieselben ohne Bewilligung der Universität nicht abzu- 
schaffen." Auch sei der Universität 1660 durch die damali- 
gen Deputaten Heinrich Petri, Hans Meyer und Lux von 
Brunn schriftlich augezeigt worden, dass eines E. B. Meinung 
nicht sei den Sohulfreiheiten etwas abzubrechen. Er hoffe 
nun, dass die Universität sich auch ferner der Gunst des 
Bates zu erfreuen haben werde. Dazu könne er aber nicht 
unterlassen die Deputaten darauf aufmerksam zu machen, dass 
die Universität verschrieen sei, als geniesse sie keine Privile- 
gien, und dass besonders die fremden Studenten oft klagen, 



237 

sie seien wider die Freiheit bekümmert worden. Die Depu-^ 
taten verlangten hierauf nach kurzer Beratung alles schriftlich^ 
um es dem Rat Torlegen zu können und versprachen im 
übrigen ihre Unterstützung. Bauhin bittet um Zutritt einer 
Deputation der Segenz zum grossen Bat, der gewährt wird. 
Am 20. April fand eine Begenzsitzung statt , in der 
beschlossen wurde nicht alle Aktenstücke vorzulegen, sondern 
bloss diejenigen, welche bei der Gründung von 1460 der Uni- 
versität erteilt worden waren, ein allerdings nicht sehr glück- 
licher Schachzug, durch den man kaum etwas anderes be- 
zweckt haben kann, als den Eindruck, den die Verlesung 
der alten Privilegien hinterlassen mochte, nicht abzuschwächen. 
Am 11. Mai erschien die Deputation, bestehend aus dem 
Bektor Bauhin, Jakob Grynäus, Felix Fiater und Jakob 
Zwinger vor dem Bat. Nach Verlesung der Beschwerdeschrift 
und der Privilegien, der alle, sogar der Stadtschreiber auf- 
merksam zuhörten, ergriff Grynäus und nach ihm Plater das 
Wort. Neue Argumente wurden jedoch nicht vorgebracht. — 
Abends ging Bäuhin zum Bürgermeister Johann Budolf Huber 
um sich über den Stand der Angelegenheiten zu erkundigen. 
Derselbe versicherte ihn, alles ginge gut und er persönlich 
werde auf alle Weise die Ehre der Universität wahren und 
ihren Nutzen fördern. Indessen Bauhin muss seinen Bericht 
mit den*^ Worten schliessen: „So war gegründete Hoffnung 
vorhanden, dass die Sache gut von statten gehen werde ; 
spätere Störungen sind auf Einflüsse Übelwollender zurückzu- 
führen, deren Namen mehreren bekannt sind, die aber des 
Friedens wegen unterdrückt bleiben müssen.^ Und tatsächlich 
verlief unter dem nächsten Bektor Byff die ganze, mit solchem 
Eifer eingeleitete Bewegung im Sand. Im Oktober traten 
zwei, vom Bat und Begenz zur nochmaligen Beratung des 
Gegenstandes gewählte Ausschüsse in Verhandlung, welche 
damit endigte, dass eines schönen Tages der Stadtschreiber 
2mm Bektor kam und erklärte, der Bat könne in den Proto- 
kollen die Beschlüsse nicht finden, auf welche sich die Begenz 
in ihrer Beschwerdeschrift stütze, sondern nahezu das Gegen- 
teil derselben ; wenigstens enthielten die ihnen bekannten 
Beschlüsse nichts der Universität Nachteiliges und das meiste 



238 

betreffe Kleinigkeiten. Anf das hin beschloss die Regens die 
Sache nicht weiter zu betreiben, und der am 11. Juni 1600 
abtretende Rektor begnügte sich damit , über den Stand der 
Angelegenheit kurz zn berichten. ^) An dem bestehenden 
Verhältnis wurde nichts geändert und die vorwaltende Stellung 
des Rates blieb ungebrochen. 

Nach Platers Tode wurde Bauhin gegen seinen Willen 
zu seinem Nachfolger für praktische Medizin gewählt (13. 
Oktober 1614), >) und gleichzeitig zum Stadtarzt ernannt. 
Er starb am 5. Dezember 1624. Bauhin war dreimal verheiratet 
gewesen. Aus der ersten Ehe stammte bloss eine Tochter, 
Anna Maria, welche 1601 (?) des Rechtsgelehrten Johann 
Jakob Fäsch Frau wurde; aus der dritten, die er mit Mar- 
gareta Burckardt von Basel schloss, stammte ein Sohn Johann 
Kaspar und eine Tochter Maria Magdalena, welche später 
den Mathias Harscher ehelichte. 

Neben Plater und Bauhin, den wissenschaftlich bedeu- 
tendsten Medizinern, welche Basel im 16. Jahrhundert aufzu- 
weisen hat, wirkten aber noch eine Reihe in ihrem Fache 
mehr oder weniger hervorragender Männer, deren hier zu ge- 
denken ist. 

Am 10. November 1558 wurden gleichzeitig in die 
medizinische Fakultät aufgenommen : ') Heinrich Fantaleon, 
Wilhelm Gratarolns, *) Joh. Jak. Huggelius >) und Adam von 
Bodenstein. Gratarolus war der Sohn eines Arztes in Ber- 
gamo, geboren 1516, musste als Anhänger des Protestantismus 
nach Deutschland flüchten (1549), und liess sich endlich in 
Basel nieder. 1561 folgt er einem Rufe nach Marburg, ^ehrt 



>) Lib. concl. fol. 94 f. 

*) Datum irrig bei Hess a. a. 0. 159, Okt. 5. 

') Histor. coUeg. medicor. p. 9. 

*) Ath. Raur. p. 174 = Mi es eher 17. — Leu, Lex. 9, 116 und 
Splnt 2, 593. — Jöcher 2, 1137. — Iselin 2, 563. — Die Athenax 
Rauricee haben teilweise unrichtige Daten. — Gratarolus führte ein 
Wappen, welches Eist. coli, medicor. folgendermassen beschrieben ist: 
Insigne seu scutum est leo in suo naturali colore in campo rubro 
erectus cum tyrocnesti in altera anteriori planta, ut bis videre est 
in omatissima Basil. acad. bibliotheca in vitro et in muro. 

*) Über Hugkel, vgl. BeiL X Nr. 38. 



239 

aber im nächsten Jahre aus Gründen, welche nicht näher 
bekannt sind, wieder nach Basel zurück, indem er erklärte 
er wolle lieber hier ohne Stipendium, als dort mit seinen 
200 fl. leben. ^) — Er galt als ein gechickter Arzt. Konrad 
Lycosthenes verdankte ihm seine Wiederherstellang nach einem 
schweren Schlaganfall, der ihn der Stimme beraubte und die 
ganze rechte Seite lähmte.^) Gratarolus starb an einer „epi- 
demischen Krankheit", 16. April 1568 »). — Seine Schriften 
sind sehr zahlreich und beziehen sich auf Fragen der Hygiene; 
er handelt über Natur und Wirkung des Weines, über das 
Verhalten auf Beisen , über Witternngseinflüsse , Heilquellen 
u. s. w. Interessant ist auch eine seiner Abhandlungen, 
welche als einer der frühesten Versuche eines ausfuhrlicheren 
Reisehandbuchs gelten kann.*) Sie enthält Nachrichten über 
die zu jener Zeit vorhandenen Beiserouten, namentlich über 
die grossen Strassen, welche vom Norden nach Südosten und 
Südwesten die Schweiz durchschnitten. 

Adam Bodenstein war der Sohn des in der Eeforma- 
tionsgeschichte so bedeutsam hervortretenden Andreas Boden- 
stein, genannt Karlstadt. Er war geboren 1528 in Kemberg, 
studierte in Basel, wo er 1537 an die Hochschule kommt, 
am 26. Oktober 1546 Baccalaureus und am 8. Februar 1548 
Magister wird. *) In ihm wohnte ein gleich unruhiger, dem 
Excentrischen sich zuneigender Geist, wie in seinem Vater, 
und diese ererbte Anlage erklärt es zur Genüge, weshalb ge- 
rade er unter den Basler Gelehrten und Ärzten sich mit be- 
sonderer Vorliebe den Doktrinen des Paracelsus anschloss 



*) Hist. coli, medicor. p. 12. 

^ Vgl. seinen eigenen Bericht hierüber. Ath. Raur. p. 174 f. 

•) Hist. coli, medicor. p. 18. 

*) Proficiscentium seu magnis itineribus diversas terras obeun- 
idnm medicina quibuscumque valetudinis itineribua depellendis apprime 
neeessaria autore Guilelmo Grattarolo medico et philosopho. Golonise, 
Petrus Horst 157L — Hoch, die ersten Posteinrichtnngen in der Schweiz, 
Bemer Taschenbuch 1884 S. 70 ff. 

^) Seine These lautete: An elementa in corporibus miztis per 
iinas formas an per qnalitates tantam insint. — Adamus Bodensteinl 
Kembergensis — VI id. febr. 1548. Theatr. virt. I. 



240 

und ihnen weitere Geltahg zu yeracbaffen sachte i). Es wird 
bemerkt^ dass er dessen Lehren zuerst in Basel vortrug. Er 
gab auch mehrere Schriften des Paracelsus heraus, deren einige 
er ins Deutsche übertrug. 1672 liess er mit Hilfe des Bates 
Ton Mülhausen den Paramirum des Paracelsus drucken. *) — 
Er selbst hat ein Wörterbuch zu den Schriften seines Lehrers 
verfasst ') und einige kleine Abhandlungen veröffentlicht, welche 
zeigen, dass er hauptsächlich an den alchy mistischen Beisätzen 
in der Lehre des Paracelsus Geschmack gefunden hat. In 
einem offenen Sendschreiben an die Fngger will er beweisen, 
dass die Alchymie eine wahre Kunst sei und der Stein der 
Weisen gefunden werden kann. In der gleichen Bichtung 
bewegt sich ein anderer Traktat, der von den Elräutem han- 
delt, deren Heilkraft von gewissen Beziehungen zu Aea zwölf 
Zeichen des Tierkreises abhängig gedacht wird. 

Der Fakaltät gehörte Bodenstein seit dem Jahre 1564 
nicht mehr an. Am 27. Januar war er wegen Veröffent- 
lichung „verschiedener häretischer und anstössiger Bücher von 
Fakultät und Bat der Ärzte ausgeschlossen worden^.«) 



') Ath. Raar. p. 22 nennt ihn karz filins (Andree) medicus Th. 
Paraeelsi Imitator atqne interpres primus ob. 1577 set. 49. Mi escher 
a. a. 0. 13 und 16 (hier mit irrigem Datum seines Ausschlusses 1563). 
— Eine kurze Notiz enthält Ersch und Grub er I 11, 145. — M. Adam 
1. c. 2, 231. — Iselin 1, 521 = Leu 4, 163. — Jöcher 1, 1157 (mit 
Karlstadt als Geburtsort). — A. D. B. 3, 7. — Hirsch el a. a. 0. 223. — 
Häser, Gesch. d. Mediz. 2', 106. 

^ Beitr. zur vaterl. Gesch. her. v. d. histor. Ges. in Basel 5, 122. 

^) Onomasticon Basel 1574. — Gleichzeitig erschien in Berlin 
das Onomasticon des Leonhard Thurneysser mit grösstenteils ganz 
andern Wörtern. Vgl. über Thurneysser, Häser, Gesch. d. Mediz. 
2^ 110 f. — Nach Bodensteins Tod erschien 1577 sein: Herrlicher 
philosophischer rhatschlag zu curiren Pestilentz, Brustgeschwer etc. Ma- 
gnificis dominis consulibus tribunis senatui populoque Basiliensi offert 
A. V. B. 

*) Hist col. medicor. p. 13. Das Ausachliessnngsdekret lautet*. 
Ze wüssen sige menglichn: Nachdem Doctor Adam von Bodenstein 
etliche Jahr her einer Ehrwürdigen Facultät der Medicin zu Basel 
coUega gsin und aber ohne wüssen bemeldter Facultet etliche Bücher, 
so der rechten wahrn Medicin und derselbigen Grundt zewider, in 
truck oncensiert ussgon lassn und sich hiemit der Theophrastischen 



/ 



241 

Aus der ablehnenden Haltung^ welche das Professoren- 
Kollegium gegenüber der Lehre des Paracelsus, die eigentlich 
aach erst später recht wirksam geworden ist, einnahm, ist es 
nachmals doch herausgetreten und die unbedingte Verurteilung 
der „falschen Lehre^ hat einer unparteiischeren Würdigung 
Platz gemacht. Sie ist ihr hauptsächlich durch Theodor Zwin- 
ger zu Teil geworden. Indem aber die Btichercensnr den Satz 
durchgehen liess, in welchem Zwinger es aussprach, dass Pa- 
racelsus grosse Entdeckungen gemacht habe, die durchaus nicht 
verworfen werden dürften , ^) so kann man aus diesem Um- 
stand unschwer auf eine G-esinnungsänderung im allgemeinen 
schliessen. 

Theodor Zwinger >) war geboren am 2. August 1533. 
— Sein Vater Leonhard hat 1526 das Basler Bürgerrecht er- 
halten. Die Familie war ursprünglich in Bischofszeil ansässig 
und hiess eigentlich Speiser. Ein Johann Speiser war bischöf- 
licher Verwalter im Bistum Eonstanz (1452) und Leonhards 
Vater Jakob war von Kaiser Max I. in den Adelstand er- 
hoben worden (1492). Leonhard war seines Zeichens Kürsch- 
ner. Er vermählte sich mit Christiane Herbster, Schwester 
des Buchdruckers Oporin. Christiane heiratete in zweiter 
Ehe, als Zwinger schon 1538 starb, Konrad Lycosthenes. 
Oheim und Stiefvater übernahmen nun die Ausbildung Theodors, 

falschn lerr anhängig gemacht, deshalben dann Er fründlichn von einer 
£. F. vom sollichen sinem fürnehmen abzeston ermant und sines iura- 
ments erinnert wordn, dieweil und aber gedachter doctor A. v. B. umb 
alle früudliche Abmahnung nützit geben wolln — hat eine gemeine 
facultas Medica sich einhelligklich entschlossn den gemeldtn Doctor 
A. V. B. hinfürter für ihrn GoUegam nit mer zehaltn sondern das er 
uss ihrer facultet und consilio ussgeschlossen sin solle. SolUchs ist 
ouch zu künfftiger gedechtniss durch den Universitet notarin in dises 
buch ze schriben befolchen worden. Montag 27. Jan. 1564. Nicolaus 
ImHoif Academies Basil. notarius. 

^) R. Wolf, Biographien zur Kulturgeschichte der Schweiz 3, 120. 

^ Mies eher a. a. 0. 18 b« Ath. Raur. p. 208 f. (mit den bio- 
graphischen Angaben) und 361 und 425. — Iselin 4, 996. — M. Adam 
1. c. II, 301. — Joe her 4, 2246 (mit Verzeichnis seiner Schriften). — 
Haes.er, Ge$ch. der Mediz. 2^ 17 und 115. Eine gute Zusammenstel- 
lung der Familienmitglieder Speiser- Zwinger bei Hagenbach, die theo- 
logischen Schule Basels 1860, S. 63. Beil. I. 

Thommen, Universität Basel. 26 



242 

dessen Talente und körperliche Anmut frühzeitig Aufmerk- 
samkeit erregten. Er wurde in Fiaters Schule getan. 1548 
kommt er an die Universität. In dem jungen Burschen steckte 
aber ein unbändiger Wandertrieb. Gegen den Willen seiner 
Angehörigen, ja, wie es scheint, ohne ihr Yorwissen, begiebt 
er sich noch im gleichen Jahr auf Seisen. Von Zürich aus 
richtet er einen Brief an seine Eltern, >) in dem er sich ein- 
gangs wegen seines Wegzugs entschuldigt. Allein einer, der 
nicht gewandert sei, sei wie „unbachnes^ Brot. Er sei guten 
Mutes und werde sich durchschlagen, ohne ihre Unterstützung 
in Anspruch nehmen zu müssen. Sein Reiseziel sei zunächst 
Lyon, sowohl um französisch, als auch um das Papsttum kennen 
zu lernen. Sein Vorsatz sei, Prädikant zu werden, und als 
solcher könne er das Wort des Herrn nicht recht lehren, 
wenn er nicht vorher die „Irrsäl" gesehen habe. Zwinger hat 
seinen Beiseplan auch durchgeführt. Drei Jahre blieb er in 
Lyon« Er musste sich seinen Lebensunterhalt schwer verdienen, 
indem er sich bei einem Buchhändler verdingte. Von Lyon 
aus ging er nach Paris. — Er trieb hier mit einem alles 
Mass verkennenden Eifer philosophische und linguistische 
Studien; er hörte vor allem Peter Bamus, den heftigen Geg- 
ner des Aristoteles. Er bekannte später, dass er ihm weder 
in seiner Beurteilung des Aristoteles, noch in seinen anderen 
Lehrmeinungen in allen Punkten hätte beipflichten können, 
dass er aber aus seiner Logik mehr gelernt habe, als aus den 
Spitzfindigkeiten aller Sophisten, die früher gelebt hätten. Er 
bewahrte auch später gegen die ramistische Philosophie eine 
mehr ablehnende Haltung, was ihn jedoch nicht hinderte, 
ihrem Urheber gastfrei sein Haus zu öffnen, als derselbe von 
Paris nach Basel flüchtete, und ihn zum Taufpaten seines 
eben damals geborenen Sohnes Jakob zu wählen. *) Gleichzeitig 
trieb er aber auch emsig Latein, Griechisch, Hebräisch, Sy- 
risch und selbst in die Geheimnisse der Kabbala versuchte 
er einzudringen.*) Zwinger hat als gereifter Mann auf jene 
Zeit mit Bedauern zurückgeblickt. Er versichert, dass seine 

^) Gedruckt bei BiLxtorf, Basler. Stadt- u. Landgesch. Heft % 93 ff. 
^ Ath. Raur. p. 362. — Über Jakob Zwinger vgl. Beil. X. Nr. 53- 
') Vgl. die Vorrede zu seiner Methodus apodemica. 



243 

Beiselast seine Studien nachteilig unterbrochen habe» In 
Lyon habe er nicht nur nichts gelernt, sondern auch die er- 
worbenen Kenntnisse wieder eingebüsst und in Paris sei er 
zwar der Gefahr der Unbildung entronnen, dafür aber in eine 
noch grössere geraten, indem er die Überzeugung nährte, die 
Bildung beruhe einzig und allein in einem Flickwerk alles 
Wissens würdigen. *) 

Von Paris kehrte Zwinger 1553 nach Basel zurück. Er 
hielt sich aber nur kurze Zeit auf und zog bald weiter nach 
Italien. Der Buchhändler Peter Pema soll hauptsächlich das 
Zustandekommen dieser italienischen Heise ermöglicht haben. 

Zwinger, der sich mittlerweile entschlossen hatte, Medi- 
zin zu studieren, bezog demgemäss die Universität in Padua, 
welche damals eine ebenso vortreffliche medizinische Schule 
besass, wie Montpellier in Frankreich. Zwinger genoss da 
den Unterricht des Anatomen Gabriel Fallopia (f 1562), der 
mit dem Franzosen Jakob du Bois und dem Belgier Vesal 
sich in das Verdienst teilt, das Studium des menschlichen 
Körpers wieder erweckt zu haben, >) femer des Joh. Baptista 
Montan, 3) ausgezeichneten Kenners und Bearbeiters der Schriften 
des Hippokrates und eines der ersten, der den klinischen 
Unterricht einführte, des Victor Trincavella, *) eines tüchtigen 
Praktikers und gaten Beobachters, u. a., welche alle grösseren 
oder kleineren Anteil an der Beform ihrer Disciplin hatten, 
die in der Zurückweisung der Galenisch-arabischen Theorien 
und in dem Zurückgreifen auf die alten Griechen, besonders 
Hippokrates, und der Anregung zu einer freien Forschung be- 
stand. Diesen Männern verdankte Zwinger tüchtige Schulung 
zu seinem Beruf. Den grössten Einfluss auf den jungen Mann 
übte aber Bassianus Landus, Professor der Anatomie (f 1562), 
aus. Durch ihn wurde Zwinger, sowohl durch seine Vorles- 
ungen, wie durch private Unterredungen von der Einseitig- 
keit der Bamistischen Philosophie befreit, mit Aristoteles ver- 
traut und vor allem zu einer methodischen Forschung ange- 

*) In centonibus disciplinarum eruditionein omnem sitam esse 
mihi persuaderem, ebend. 

>) Häser, Gesch. d. Mediz. 2^ 48. 

») Ebend. p. 128. *) Ebend. p. 135. 



244 

kitet. Zwinger hatte das Gefühl, als müsste er seine Stadien 
nochmals von vorne beginnen 9 u^d so blieb er denn aach 
über sechs Jahre in Padaa, promovierte 1559 znm Doktor 
nnd kehrte ausgestattet mit Kenntnissen von nicht gewöhn- 
lichem Umfang nach Basel zurück« ^-* Hier wird er noch im 
selben Jahr am 4. Dezember in das Kollegium und Konsilium 
der Ärzte angenommen. Seine Freunde Basilins Amerbach 
und Felix Plater vermittelten dann eine Heirat zwischen ihm 
und Valeria Büdin, durch die er in eine finanziell soi^enfreie 
Stellung kam. Dieser vom Druck der äusseren Verhältnisse 
befreiten Lage hat er sich mit vollem Behagen hingegeben 
und sie benützt, um auch noch theologische Studien anzu- 
fangen. Seine Freunde haben ihm das als eine unnütze Zer- 
splitterung seiner Kräfte und Kenntnisse übel genommen. Er 
hat sich aber dadurch nicht abhalten lassen, später doch noch 
einen Kommentar zu den Psalmen herauszugeben und sich 
auch mit Eusebius beschäftigt. 1565 übernahm er die Pro- 
fessur für griechische Sprache. 1570 gab er auf Beschluss 
seiner Kollegen die Verordnungen der medizinischen Fakultät, 
gesammelt und kritisch gesichtet, heraus , die in dieser Form 
bis in die neueste Zeit herauf Geltung behielten, >) schuf im 
nächsten Jahre den medizinischen Fiskus und gewann auf 
den Unterricht Einfluss, indem er die Einführung eines Fest- 
mahleiai nach den monatlichen Disputationen') in Anregung 
brachte, an dem die Professoren, der Disputant und Respon- 
dent teilnehmen sollten; der jeweilige Dekan sollte den Vor- 
sitz führen und unter die anwesenden Tischgenossen zur Er- 
leichterung der Kosten 20 sh. austeilen.«) In der Tat hat 



') Reintegrato studioriun curriculo veluti a meta usque ad car- 
eeres redire coepi, in der oben cit. Vorrede. 

^ Miescher a. a. 0. 19. 

'} Dieselben bestanden bei den Medizinern seit 1575. 

^) Miescher ebend. Hist. eoU. medicor. p. 35. ~« JCiescher irrt 
aber mit der Angabe, dass die prandia mensirua 1586 wieder aoi^e- 
hoben worden seien. Erstens finde ich weder unter diesem noch unter 
einem andern Jahr einen solchen Beschluss erwähnt und zweitens steht 
ihm die Notiz entgegen in Hist. coli, medicor. p. 81 zu 1001: De eon- 
Tiviis menstruis. Ad convivia menstrua porro duos vel trea doctores 
qui extra coUegium sunt yocAndos esse. 



245 

diese Beräoherang des Studienprogrammes ihre Wirkung nicht 
verfehlt^ indem fortan diese Disputationen regelmässig abge- 
halten wurden. 

Pfingsten 1571 gab Zwinger seine griechische Professur 
auf und übernahm die für Ethik. Am 31. Mai 1580 wird er 
endlich an Kellers Stelle zum Professor für theoretische Medi- 
zin ernannt. Am 11. Oktober eröffiiete er seine Vorlesungen. 
Er ist in dieser Stellung bis zu seinem am 10. März 1588 
erfolgenden Tode verblieben. Die ganze Stadt, besonders die 
Armen, trauerten um ihn als ihren Wohltäter; niemand mehr, 
als Basilius Amerbach, mit dem sowie mit Plater er in inniger 
Freundschaft verbunden war: „mir ist das Leben verleidet, 
seitdem dieser Mann nicht mehr ist,"* schrieb Amerbach. *) 

Zwinger ist auch als Schriftsteller nicht ohne Bedeutung, 
obwohl seine besten Arbeiten nicht gerade medizinischen In- 
halts sind. Das Theatrum vitae wird immer als ein Zeugnis 
seiner umfassenden Gelehrsamkeit gelten müssen. Es ist ein 
Versuch einer encyklopädischen Darstellung menschlicher 
Fertigkeiten, Beziehungen und Triebe, zu der die Beispiele 
der Geschichte aller damals irgend bekannten Völker ent- 
nommen sind. Er selbst kennzeichnet den Zweck dieses 
Werkes, indem er sagt, dass Beispiele aus der Geschichte der 
Menschheit, in zwanzig Bänden zusammengetragen, der philo- 
sophischen Betrachtung in jeder Hinsicht förderlich sein 
werden, möge sie sich auf Physik, Medizin, Metaphysik, 
Theologie oder Mathematik beziehen. Es ist nun allerdings 
richtig, dass Zwinger nicht allein den ganzen riesigen Stoff 
zusammengetragen hat, sondern dass die Arbeit zuerst von 
seinem Stiefvater Lycosthenes in Angriff genommen worden 
war, der fünfzehn Jahre auf die Sammlung des Materials ver- 
wendete, das ihm schliesslich über den Kopf wuchs. Zudem 
wurde er noch durch Krankheit angehalten und so übergab 
er das Material Zwinger, der den Stoff gliederte und überhaupt 
erst naeh wissenschaftlichen Gesichtspunkten verarbeitet hat. 
Es erschien das Werk 1561 und hatte sich bei den Zeitge- 
nossen eines grossen Beifalls zu erfreuen, so dass es binnen 



*) Mies eher a. a. O. 19. 



246 

vierzig Jahren fünf Auflagen erlebte. Für uns hat es ledig- 
lich bibliographischen Wert mehr. Bleibenden Wert hat aber 
seine Methodus apodemica. Seine Absicht war, allen den- 
jenigen, welche von dem „Wanderfieber^ seiner Zeit ergriffen 
waren, Batschläge zu erteilen, in welcher Weise sie ihre 
Beisen einrichten sollten, wenn sie einigen Kutzen von den- 
selben erwarten wollten. >) Das Buch ist ganz unter dem 
Eindrucke seiner eigenen ihm schmerzlichen Jugenderinner- 
ungen geschrieben; er betrachtet daher auch diese Begierde, 
in die Fremde zu ziehen, als ein Übel, als blosse Neugierde, 
der er nach seinem besten Können entgegentreten will. Über- 
aus wertvoll wird nun diese Schrift, indem er nach einer all- 
gemeinen, vom Endzweck des Beisens handelnden Einleitung 
an speciellen Beispielen darzutun sucht, was unter gegebenen 
Verhältnissen die Beachtung des Besuchers verdient und bei 
dieser Gelegenheit auch das Basel seiner Zeit eingehend in 
topographischer und kultureller Beziehung schildert, ebenso 
Paris und Padua und — wieder recht bezeichnend — auch 
Athen. 

Eigentümlich ist seinen Schriften die streng log^ch- 
determinierende Form, in welcher sie abgefasst sind, die sie 
zwar übersichtlich macht, ihnen dafür aber auch alles lebendige 
Kolorit raubt. 

Unter seinen medizinischen Schriften hat die 1610 von 
seinem Sohn herausgegebene Physiologia medica Bedeutung be- 
kommen durch die in derselben enthaltene Würdigung der 
Lehren des Paracelsus, die wie beide zugeben, manches Gute 
enthalten, das beibehalten zu werden verdient, so besonders 
seine Arzneimittel. 

Nach dem Tode Zwingers blieb die Lehrkanzel für theo- 
retische Medizin sechszehn Monate unbesetzt. Diese Verzöger- 
ung war verursacht durch die längeren und schliesslich doch 
resultatlosen Verhandlungen, welche mit dem Bäte von Nürn- 
berg über die Berufung Philipp Scherbs gepflogen wurden, 
der Professor der Medizin in Altdorf war. Scherb, der mit 

') Methodas apodemica in eorum gratiam qui cum fructa in 
quocumque tandem vitee genere peregrinari capiant. a. Th. Zw. Basi- 
lee 1577. 



247 

Erfolg an der philosophischen Fakultät in Basel gewirkt 
hatte 1) und 1584 auch in das Ärztekollegium aufgenommen 
worden war, wurde trotz dringenden Ansuchens und obwohl 
sich der Bat ausnahmsweise sogar zu einer Erhöhung des ge- 
wöhnlichen Gehaltes erbötig zeigte,^) vom Eate von Nürn- 
berg, der das Patronatsrecht über die Schule in Altdorf übte, 
nicht freigegeben. ') 

Man verlieh endlich am 1. Juli 1589 die Professur an 
Joh. Nicolaus Stupa. *) Dieser heissblütige Bündtner gehörte 

') Ath. Raur. p. 211 ■= Mies eher a. a. 0, 25. — Leu, Lex. IG 
1293 und Splnt 5, 346. — Jöcher 4, 254. — Iselin, Splt. 2, 945 (mit 
Verzeichnis seiner Schriften). Scherb war geboren 1555 in Bischofszell, 
1581 (nicht 80) wird er Professor für Logik. (Lib. decr. fac. art. p. 1 19) 
und vom Febr. 1581 bis 13. Aug. 1583 auch Stellvertreter des Nie. 
Stupa für Organon Arist. (Lib. conel. 65' und 69), — 5. Febr. 1584 
Professor für Ethik an Thomas Erastus Stelle (Lib. conel. fol. 69) und 
am nächsten Tage auch in die medizinische Fakultät aufgenommen. 
(Hist. coli, medicor. p. 44) zugleich mit Kaspar Bauhin. — Dieser be- 
zahlte 3 fl., jener 5 fl. Eintrittsgeld. Scherb erhielt als der ältere auch 
in der Sitzordnung der Professoren den Platz vor Bauhin. Sept. 1586 
folgt er einem Rufe nach Altdorf, wo er 11. Juli 1605 (bei Jöcher irrig, 
11. Juni) gestorben ist. — Er war ein beliebter Lehrer und galt als 
ein witziger Kopf. Wenn er übrigens keine besseren Witze gemacht 
hat, als die Ath. Raur. p. 213 f. verzeichneten, so wird man zugeben 
müssen, dass die Anforderungen des 16. Jh. in dieser Beziehung be- 
scheidene waren. 

*) Lib. conel. fol. 74. — Mi esc her a. a. 0. 

•) Sehreiben Scherbs vom 27. Nov. 1588 aus Nürnberg ex hos- 
pitio. Es tue ihm leid die Berufung ablehnen zu müssen, aber er habe 
wenige Tage vorher dem Rate von Nürnberg erklärt, dass er zwar 
viele moralische Verpflichtungen gegen Amerbach und Zwinger, aber 
keine gegen Basel habe. Schreiben vom Bürgermeister und Rat von 
Nürnberg 28. Nov. 1588 (in der Basler Regenz vorgewiesen und verlesen 
am 12. Dzbr.) und vom Rektor und Senat von Altorf vom 15. Dzbr. 1588 
(verspätet), beide ablehnend. Der Nürnberger Rat erinnei*t daran, dass 
Scherb ohne jeden Vorbehalt angestellt worden sei; er habe also gegen 
niemanden mehr Verpflichtungen als gegen sie. Die Briefe befinden sieh 
in einem Sammelband, der die früher im truneo senatus aeademiei 
hinterlegten Akten vereinigt. (U. A.) 

*) Ath. Raur. p. 215 (mit den biogr. Angaben) und p. 312, 335> 
392. — Miescher a. a. 0. 25. — Leu 17, 721 und Splnt 5, 678 
(mit teilweise unrichtigen Daten). — Iselin 4, 522. — Jöcher 4, 908. 
— Lutz, Bürgerbuch 1819, S. 330 Nr. 445. 



248 

der Fakaltät seit 5. September 1570 an. ^) Seit 1. Februar 
I57I9 als er die Professar für Logik übernabm^ war er mit 
einer Unterbrechung von zwei Jahren an der Artisten-Fakultät 
tätig. 3) Am 10. Oktober 1575 ging er zur Professur für 
Organon über. 1580 veröffentlichte er eine lateinische Über- 
setzung von Macchiavellis „Fürsten.^ Die Publikation erregte 
grossen Anstoss^ besonders Hottomanus geriet in heftigen 
Zorn. ^Ihr wisst,'' schrieb er einem Freunde nach Zürich; 
>,dass selbst in Italien der Verkauf dieser Bücher rerboten 
ist; so voll Schmähungen gegen Gott und Christus sind sie."') 
Stupa hatte seinen Kollegen, den starren Galvinisten, durch 
geringschätzige Äusserungen über die Verfolgung seiner 
Glaubensgenossen in der Pfalz und durch andere Bemerkungen, 
in welchen ein gewisser Spott über den Eifer Hottomans 
durchklingt, persönlich gereizt. Hottoman reichte eine Be- 
schwerdeschrift beim Senat ein und es war schlimm für Stupa, 
dass er zu gleicher Zeit sich die Gunst seiner Kollegen — 
er gehörte der Begenz seit 1. Mai an — dadurch verscherzte, 
dass er in leidenschaftlicher Aufwallung einen derselben in 
aller Form durchgeprügelt hatte. *) Inzwischen ergriff die 
Aufregung über den Druck der Macchiavelli'schen Schriften 
immer weitere Kreise. Sogar von Zürich kamen Gesandte 
und verlangten, dass gegen Stupa, besonders wegen der an 
den Bischof Christof Blaarer gerichteten Vorrede eine Unter- 
suchung anhänging gemacht werde. Dies geschah und Stupa 
wurde durch Batsbeschluss vom 31. Dezember 1580 seiner 
Stelle enthoben. ») — Allein Stupa war ein beliebter Lehrer 

') Stupa geb. 9. Dzbr. 1542 in Pontresina, absolviert seine Gym- 
nasial- und Universitäts-Studien in Basel 1557 — 1569. — Jan. 1565 wird 
er Mgr. art. — April 1569 promoviert er zum Doktor Med. 

*) Für die bezüglichen Daten sind erst die Ath. Raur. erste Quelle. 
In den Fakultätsbüchern habe ich nichts über ihn gefunden. 

') Dareste in der Revue hist. 2, 400. 

*) Lib. concl. fol. 64.^^ 10. Aug. 1580 wird er quia violenter 
manus atque pedes in collegio inferiore sed citra leesionem coUegse in- 
tulisset, zu einer Busse von 20 £1. verurteilt. — 7. Febr. 1581 wird aber- 
mals ein Streit zwischen ihm und Coccius beigelegt, derselbe muss 
nach seiner Enthebung stattgefunden haben und kann den gegebenen 
Daten nach nicht als Ursache derselben angesehen werden. 

'^) Diese Tatsache ist Dareste entgangen und infolge dessen drückt 



249 

und trotz seiner aufbrausenden Heftigkeit von seinen Kollegen 
geschätzt und so machten die Mitglieder der Begenz *) im 
Januar 1583 einen Versuch, ihm durch ein Gesuch beim Bat 
seine Professur wieder zu verschaffen; dasselbe wurde abge- 
wiesen. Bald darauf wurde er aber dann doch wieder einge- 
setzt (15. August). ') Man empfängt den Eindruck, als habe 
der Bat auch diese Gelegenheit gerne erfasst, um seine Ober- 
hoheit fühlbar werden zu lassen. 

Immerhin erklären diese Vorgänge den umstand, dass, 
als es sich um die Neubesetzung der Lehrkanzel für theore- 
tische Medizin handelte, der Bat Bedenken trug dieselbe diesem 
Hitzkopf einzuräumen. Er dachte an Bauhin. Allein da Bauhin 
seiner „Praktik^ halber auf diese Professur verzichtete, so konnte 
der Bat nicht mehr anders, als Stupa , dessen Ernennung in 
einem besonderen Schriftstück von der Begenz befürwortet 
wurde, *) zu bestätigen (1. Juli 1589). Am 25. August be- 
gann er seine Vorlesungen, die er erst in seinem 78. Lebens* 
jähr abgab, indem er zu Gunsten seines Sohnes Emanuel 1620 
auf seine Professur verzichtete. *) Er hatte schon 1614 an 
die Begenz das Begehren gestellt, unter Umständen seinen 
Sohn als Stellvertreter amtieren lassen zu dürfen, war aber 
damit abgewiesen worden: wenn er krankheitshalber nicht 
lesen könne, stehe es ihm frei seinen Sohn oder einen andern 
zu seinem Stellvertreter zu machen; sonst müsse er sich an 
die Batsverordnung halten, welche jedem Professor ßelbst zu 
lesen gebietet. Die Begenz könne von sich aus keinen Stell- 
vertreter ernennen. Auch die Auszahlung eines Stipendiums 
an seinen Sohn wurde ihm abgeschlagen, weil Stipendien an 
solche, die ihre Studien schon vollendet haben, nicht verab- 
folgt werden und zudem Stupas Vermögensverhältnisse der- 
artige seien, dass er seinen Sohn auch ohne Stipendium er- 

«r sich 80 aus, als ob Stupa ohne Strafe davon gekommen wäre. Ganz 
verkehrt ist die Geschichte bei Leu a. a. 0. erzählt. 

') Lib. concl. fol. 67.^ 

*) Ebend. fol. 69. 

*) Der Rat hat zuerst die Wahl nicht bestätigen wollen. — Dar- 
aufhin das an die Deputaten gerichtete Rechtfertigungsschreiben. Sam- 
inelheft C IV. (ü. A.) 

*) Lib. concl. fol. 144. Schreiben Stupas vom 18. Febr. 



250 

halten könne *). Am 13. Oktober 1622 ist er gestorben '). — 
Was seine schriftstellerische Tätigkeit betrifft , so hat er sich 
als Übersetzer italienischer Werke und zwar meist historischen 
Inhalts hervorgetan. Er übertrug ausser den genannnten Ab- 
handlungen des Macchiavelli J. P. Contarinis Geschichte vom 
venetianisch-türkischen Krieg von 1571 und die neapolitanische 
Geschichte des Fandulphus Gollenutius ins Lateinische. Auch 
die astronomischen Schriften des Alexander Piccolomoni hat er 
übersetzt, sich selbst in mathematischen Arbeiten versucht, und 
von seinen medizinischen Schriften wird ein Kompendium über 
theoretische Medizin lobend erwähnt *). Der Lehrstuhl für theo- 
retische Medizin war dann weit über die hier zu behandelnde 
Periode hinaus von Emanuel Stupa *) besetzt, der in dieser Stell- 
ung erst am 26. Februar 1664 starb. Nach dem was früher 
von den Verhandlungen über die Besetzung dieser Professur 
mit Nikolaus Stupa 1589 erwähnt wurde, wird man kaum 
fehlgehen mit der Annahme, dass die Abneigung gegen ihn 
in ßegiernngskreisen wesentlich mit dazu beitrug, dass nach 
Platers Tode 1614 nicht er, sondern abermals sein glück- 
licherer Rivale Bauhin zum Professor für praktische Medizin 
befördert worden ist, obwohl dieser von seiner Versetzung 
nichts wissen wollte. Allerdings wird man auch nicht ausser 
Augen lassen dürfen, dass Stupa damals schon ein sehr alter 
Mann war, der die Mühen seines Amtes zu fühlen begann 
und der deshalb zur Übernahme einer neuen Professur nicht 
mehr recht tauglich erscheinen mochte. 

Nach Bauhins Tode 1624 erhielt die Professur für prak- 
tische Medizin Thomas Plater,^) — der um achtunddreissig Jahre 



>) Ebend. fol. 128. «) So Hist coli, medicor. p. 107. 

») Miescher a. a. 0. S. 26. 

*) Ath. Raur. p. 217 = Miescher a. a. 0. S. 26. — Leu 
17, 722 und Splnt 5, 679. - leelin 4, 523. — Jöcher 4, 908- 
Emanuel, geb. 13. Dzbr. 1587 in Basel, stammte aus der zweiten Ebe 
des Nikolaus Stupa mit Katharina Iselin. 1603 wird er immatrikuliert 
— 1605 geht er nach Genf und wird nach seiner Rückkehr 1607 Bac- 
calaureus und bald Magister artium, studiert unter Bauhin und Plater 
und wird 2. Nov. 1617 Doktor, hierauf Nachfolger seines Vaters; s. o. 

*) Ath. Raur. p. 187. — Miescher a. a. 0. S. 26. — Jöcher 3> 
1623 (unrichtiges Todesdatum 4. Dzbr.). — Iselin 3, 957. 



251 

jüngere Bruder des Felix, ein Sohn der zweiten Ehe, welche 
der 73jährige Bektor Thomas Plater, wahrscheinlich nicht 
zum grossen Vergnügen seines Felix, mit Esther Gross ein- 
gegangen war und in der ihm innerhalb zehn Jahren noch 
sechs Kinder geboren worden, Thomas als ältester am 24. 
Jali 1574. Bei ihm und seinen G-eschwistern vertrat Felix, 
als der Vater 1591 starb, dann Vaterstelle. Unter seiner 
Leitung bildete er sich zum Mediziner ans. Doch hat er 
auswärtige Schulen nicht besucht. 1600 wird er Doktor der 
Medizin und übernimmt nach seines Bruders Tode die Pro- 
fessur für Anatomie und Botanik (13. Okt. 1614). Er war 
auch der Erbe der reichen Sammlungen, welche Felix, der 
kinderlos geblieben war, ihm vermachte. Thomas starb am 
5. Dezember 1628. In der Geschichte seiner Fakultät tritt 
er 80 wenig hervor wie sein Nachfolger Johann Jakob von 
Brunn. *) — ♦ 

Es ist noch in Kürze auf das Verhältnis zwischen der 
medizinischen Fakultät und der Stadt hinzuweisen. 

Wir sind über die sanitären Verhältnisse Basels in jener 
2ieit nicht unterrichtet. Man wird aber annehmen dürfen, 
dass sie nicht viel besser und nicht viel schlechter waren, 
als in irgend einer andern Stadt aus dem Mittelalter, deren 
typisches Bild G. Freytag so anschaulich entworfen hat,>) enge 
winklige Strassen, eingeschlossen hinter hohen Wällen, keine 
Beleuchtung des Nachts, der Mist auf den Gassen, alles dumpf 
gedrückt aneinander klebend, ein lebendiger Infektionsherd. 
So ist denn auch Basel von den furchtbaren Pestepidemien, welche 
zu wiederholten Malen Europa im Laufe des 16. und 17. Jahr- 



*) Ath. Raur. p. 187. — Leu 4, 360 f. und Splnt 1, 879 
(mit teilweise unrichtigen Daten). — Jöcher 1, 1425. — I sei in 1,568. 
J. J. V. Brunn, geb. 30. Sptbr. 1591, f 22. Jan. 1660, war der Sohn des 
Oberstzunftmeisters Bonaventura v. Br. und der Anna Polybia, Tochter 
des J. J. Grynäus (also Enkel, nicht Neffe des Grynäus, wie Miescher 
hat a. a. O. S. 26). Er studierte in Basel, seit 1613 in Montpellier, be- 
reiste Frankreich, England, Belgien, Deutschland, promoviert 1615 
in Basel zum Doktor, wird am 21. Juni 1625 Professor für Anatomie 
und Botanik und am 20. Mai 1629 Professor für praktische Medizin. 
(Lib. concl. fol. 157 und 163^.) 

*) Bilder aus der deutschen Vergangenheit 11^ 1, 74 ff. 



252 

hunderts heimgesucht haben, übel mitgenommen worden. Grass- 
lieh hauste die Pest 1563/4 und 1609/10. — Als sie sich 
1576 wieder zeigte, liess die Fakultät „auf Anfordern des E. 
Gr. H. W. Herren Bürgermeisters und £. £. Bats der Statt 
B.^ einen „kurzen und heiteren Batschlag^*) ausgehen, „wie 
man sich mit göttlicher Hilf vor der Pestilentz verhüten und 
so einer damit begrifiPen ihme geholfen werden möge.** — Der 
ungenannte Verfasser, hinter dem vermutlich Plater zu sadieu 
sein dürfte, warnt vor Überhitzung und Völlerei, empfiehlt die 
Stuben und Häuser sauber und trocken zu halten, sie fleissig 
zu lüften und zu räuchern, sich von Gedränge und inficierten 
Orten fern zu halten oder dieselben doch nur mit einer An- 
gelikenwurzel oder Zimmetstückchen im Munde zu betreten. 
Sehr anzuraten sei der Gebrauch von „Pestilenzpillelin^ aus 
Aloö (2 Quentlin), Bhabarber, Myrrhen (1 Quentlin), Saffran 
Zitwen (1 Schrüpplin), alles gepulvert mit Citronen-, Pome- 
ranzen- und Sauerampfersaft angemacht und zu Kugeln formiert. 
Für solche, die von der Krankheit schon ergriffen seien, em- 
pfiehlt er ein von ^ihnen^ selbst komponiertes Mittel. Das- 
selbe besteht aus sechsunddreissig Ingredienzien, „daraus ein 
Pulver zu machen. So man nun daraus ein Latwergen wie ein 
Theriax machen will^, soll man noch weitere sechs Ingre- 
dienzien dazu nehmen. Über den Erfolg dieser fürchterlichen 
Mischung, die eine deutliche Vorstellung von dem Stand der 
Therapie in jener Zeit gibt, verlautet freilich nichts. Femw 
heisst es: „derweil aber kommlicher (ist), den Seh weiss zu 
fördern und vom Herzen in die äusseren Glieder das Gift zu 
treiben,^ so wird auch ein aus 11 Bestandteilen zusammen- 
gesetztes Theriak Schweiss -Wasser verordnet. 

In einem Traktat gleichen Inhalts von 1629 wird mit 
Kecht auch noch eine Diätetik des Geistes gegeben. Man 
soll sich vor allen grossen Gemütsbewegungen hüten, „welche 
das Herz schwächen und zur Annehmung des Gifts XJrsaoh 
geben, wohl aber soll man sich gebührlicher und ziemlicher 
Freuden befleissen". — 



*) Gegeben Nov. 1576 und gedruckt bei Henriepetri — dieses 
Schriftchen ist in ziemlich unveränderter Gestalt, nur die Mixturen 
werden aus teilweise andern Mitteln hergestellt, 1583 und 1629 noch- 
mals in Buchhandel gebracht worden. 



353 

Noeh in anderer Beziehung warMer Fakultät allmählich 
ein Anteil an der Gesundheitspflege eingeräumt worden. Im 
August 1568 erwirkte sie nämlich eine Batserkenntnis ^ laut 
welcher ihr das Recht zugestanden wurde gegen alle nicht 
schulmässig gebildet»! Heilkünstler und Kurpfuscher, wess 
Geschlechtes und Standes sie auch seien , einschreiten zu 
dürfen. >) 

Erst damals ist also eine Forderung erfüllt worden, 
welche schon in Sinokelers Gutachten von 1536 auftaucht. >) 

Allerdings waren die Ärzte dabei auf die Mitwirkung 
des Bates angewiesen, wenn sie die grosse Zahl der immer- 
fort von aussen zuströmenden und auch aus der Mitte der 
Bürgerschaft selbst erstehenden Quacksalber aus der Stadt 
verdrängen wollten, und es scheint, dass sich der Bat in dieser 
Sache nicht immer sehr eifrig gezeigt hat. *) Denn am 6. 
September 1592 wurde eine Versammlung aller Ärzte Basels 
vom Dekan Bauhin einberufen, „wegen mehrerer Empiriker, 
dem Henker, einem Juden u. a. m.^ und in derselben Plater 
als Stadtarzt ersucht eine Schrift auszuarbeiten, welche den 



*) Hist. coli, medicor. p. 17. Aug. 1568 obtentum est a capitibus 
urbis, ut doctoribus medicis de facaltate las esset agendi contra omnis 
sexus ac sortis amethodos medentes et impostores. 

«) Vgl. ßeü. IV, 3. 

*) Vgl. folgende aach in anderer Hinsicht interessante Notiz: 
Histor. coli, medicor. p. 25 f. zum 13. Nov. 1571. Cum tonsorum tribus 
contra M. Wolfgangum carnificem coram magistratu actionem institueret 
et in partes snas auctoritatis ergo collegium quoque medicum pertra- 
here videretur, quod non ezternos tantum verum etiam internos morbos 
carniücem curandos susoipere diceret, visam est senatui, ut dignus ma- 
xixne sit camifex, cui artis honestissimse usai interdicatur. At cum neque 
superioribus annis mulierum et empiricorum medicinam facientium cog- 
nitionem suscipere e collegii dignitate esse indicarit, multo minus nunc 
contra infamem personam actione instituta idiotis calumniandi dandam 
occasionem. Zur Erklärung mag beigefügt werden, dass die Barbiere 
im 16. Jh. gerade in Deutschland mehr als anderswo zugleich auch 
die chirurgische Praxis übten, (vgl. Häser a. a. 0. 1, 480 und 2, 147) 
und dass es »wissenschaftlich gebildete Wundärzte bis über die Mitte 
des 16. Jh. hinaus fast nur in Italien gab.« (Häser a. a. 0.) Ebenso 
bildete sich bei den Henkern, indem sie anfingen den Gefolterten die 
ersten Dienstleistungen zu reichen, langsam eine Tradition der Behand- 
lung der Luxationen und bald auch chirurgischer Fälle überhaupt aus. 











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255 

beschlass vom 26. April 1626 warde dieser Visitations-Kom- 

mission noch ein drittes Mitglied beigegeben , das der. Reihe 

:_' nach den der Fakultät angehörigen Ärzten entnommen wer- 

^ 5 den sollte, i) und die Apothekerordnung vom 28. Augast 1596') 

j^_^ bestimmte des näheren Form der Visitation und Kompetenz- 

X-. kreis der Visitatoren, „damit alle vermischte Arzneyen, die 

>-: sy Composita nennen, als da sind Pillulin, Täfelin, Lattwergen 

u. dergl, desto vleyssiger zugericht werden, so sollen sie (die 

Apotheker) schuldig sein, wann sie alle und jede stuckh ab- 

I .Vij» wegen, abtheilen und, wie sie es nennen, dispensiren, jedes 

-.' j^ stuckh besonder zu legen und die nit vermischen, es seye 

dann sach, das zuvor einer von den verordneten Visitatoribus 

dasselbig besichtiget habe, alsdann im beysein dess verordneten 

Visitatoris in Würfel werffen und vermischen. Und soll der 

Visitator in ein buch verzeichnen, wie das diese Artzneyen 

uff solchen Tag und Jaar in seinem beysein seyen gemacht 

worden. Also kan man wissen, das die Artzneyen uss guten 

Stuckhen gemacht und das sie frisch seiendt auch das die 

Artzneyen in allen Apoteckhen gleichlich gemacht werden, 

weyl es zun Zeyten nit geschieht, daran dann vyl gelegen 

^^^'^ damit sich die Artzet darauff verlassen dörfften. Weyl die 

Artzneyen gar ungleich in den Apotheken verkoufft werden 

il"^'^"' und sich der arm Mann hoch beklagt, will von nöthen sein, 

:r-^ das sie gleich wie in anderen Stätten ein Tax haben, die in 

v:*:: ^^' allen Apotheken gleich seye. 

r - ^. Es sollen die Apotheckher sonderlich Gesellen und Lehr- 

/'' jungen den Visitatoribus angelobt sein, damit das die Artz- 
neyen lauth Becepten gemacht und nit wie zu Zeyten ge- 
schieht, (darauss dann leichtlich ein grosser fähler gesohechen 
kann) von den gesellen ein Zusatz geben werden. 

Die Visitatoren sollen (alle) halb Jahr wechseln. Sie 
soUendt auch schuldig sein die jungen Angehnden mit zu führen 
und Sie aller Stuckhen zu berichten.^ 

Auf diese Weise waren den Studenten — denn diese 
sind doch unter den jungen Angehenden zu verstehen — 



'die* 






i ?' 



^) Hist. coli, medicor. p. 112. 
^ Erkanntnisbuch V, fol. 63 f. 



254 

Deputaten überreicht werden sollte. Aber als Bauhin seinen 
Bericht am Ende des Schuljahrs abfasste, musste er bemerken: 
„gegenwärtig ruht die Angelegenheit.^ ^) Ähnlich wurde 
am 16. März 1626') in einer Versammlung des gesamten 
medizinischen Kollegiums ^ bestehend aus elf Herren; Peter 
B,jSj Martin Chmielecky Thomas Plater, Emanuel Stupa, J. von 
Brunn, Max Pantaleon, Friedrich Werdenberg, Hermann Ober- 
maier, Mathias Harscher, Joh. Sereta und Georg Spörlin 
eine vom Decan Th. Plater verfasste Bittschrift betreffend 
Neuordnung der Verhältnisse der Ärzte, der Apotheker^ Chi- 
rurgen, Hebammen und „anderen Gauklern, die auf den Märkten 
herumziehen oder sich versteckt halten^, genehmigt und der 
Dekan beauftragt sie vor den Bat zu bringen und zu ver- 
treten* Der Bat bestätigte am 19. April die leider nicht 
näher bekannten Bestimmungen. 

Femer besass die medizinische Fakultät auch ein Auf- 
sichtsrecht über die in Basel befindlichen Apotheken. Das- 
selbe war ihr schon 1460 übertragen worden. Zugleich hatte 
man damals auch die Zahl der Apotheken auf fünf herabge- 
setzt«) und später — gegen Ende des 15. oder in der ersten 
Hälfte des 16. Jahrhunderts *) — wurde das gewinnbringende 
Monopol sogar in die Hände von bloss vier Eonkurrenten ge- 
legt. Das Amt eines Visitators wurde dem Stadtarzt über- 
tragen und 1589 wurde vom Bat beschlossen, dass auch der 
Professor der Anatomie und Botanik jeweilen an der Visi- 
tation der Apotheken teilzunehmen habe *). Durch Fakultäts- 

') Hi8tor. coli, medicor. p. 64. 

") £bend. p. 111. libellum supplex de reformandis medicis phar- 
macopeeis chirargis obstetricibus et aliis circumforaneis agyrtis vagan- 
tibas et latentibus tarn in urbe quam in agro Basiliensi. 

■) Geering, Handel and Industrie Basels S. 247. 

*) Ich folgere das aus der in Anm. 2 gegebenen Notiz. Dieses 
Monopol hat bis 1875 bestanden. Nur waren im Lauf der Zeit zu den 
vorhandenen vier Apotheken noch weitere vier dazu gekommen. 

^) Histor. coUeg. medica p. 56. Cum totis annis octo offieinse 
pharmacopoßorum non forent visitatse, a prudentissimo senatu politico 
visitatori ordinario Cl. D. Platero Bauhinus fuit adiunctus; quare diebus 
16 et 17 octobr. totis diebus centiunis pharmacopolia quatuor nimirum 
Haitzmanni utriusque Humelii et Werenfelsii fuere visitata. fit sie 
Bauhinus visitator constitutus. 



255 

beschlass vom 26. April 1626 wurde dieser Yisitations-Eom- 
mission noch ein drittes Mitglied beigegeben, das der Reihe 
nach den der Fakultät angehörigen Ärzten entnommen wer- 
den sollte, 9 und die Apothekerordnung vom 28. August 1596 >) 
bestimmte des näheren Form der Visitation und Eompeteoz- 
kreis der Visitatoren, „damit alle vermischte Arzneyen, die 
sy Gomposita nennen, als da sind FilluUn, Täfelin, Lattwergen 
n. dergl, desto vleyssiger zugericht werden, so sollen sie (die 
Apotheker) schuldig sein, wann sie alle und jede stuckh ab- 
wogen, abtheilen und, wie sie es nennen, dispensiren, jedes 
stuckh besonder zu legen und die nit vermischen, es seye 
dann sach, das zuvor einer von den verordneten Visitatoribus 
dasselbig besichtiget habe, alsdann im beysein dess verordneten 
Visitatoris in Würfel werffen und vermischen. Und soll der 
Visitator in ein buch verzeichnen, wie das diese Artzneyen 
uff solchen Tag und Jaar in seinem beysein seyen gemacht 
worden. Also kan man wissen, das die Artzneyen uss guten 
Stuckhen gemacht und das sie frisch seiendt auch das die 
Artzneyen in allen Apoteckhen gleichlich gemacht werden, 
weyl es zun Zeyten nit geschieht, daran dann vyl gelegen 
damit sich die Artzet darauff verlassen dörfften. Weyl die 
Artzneyen gar ungleich in den Apotheken verkoufft werden 
und sich der arm Mann hoch beklagt, will von nöthen sein, 
das sie gleich wie in anderen Stätten ein Tax haben, die in 
allen Apotheken gleich seye. 

Es sollen die Apotheckher sonderlich Gesellen und Lehr- 
jungen den Visitatoribus angelobt sein, damit das die Artz- 
neyen lauth Recepten gemacht und nit wie zu Zeyten ge- 
schieht, (darauss dann leichtlich ein grosser fahler gesohechen 
kann) von den gesellen ein Zusatz geben werden. 

Die Visitatoren sollen (alle) halb Jahr wechseln. Sie 
soUendt auch schuldig sein die jungen Angehnden mit zu führen 
und Sie aller Stuckhen zu berichten.^ 

Auf diese Weise waren den Studenten — denn diese 
sind doch unter den jungen Angehenden zu verstehen — 



^) Hist. coli, medicor. p. 112. 
^ Erkanntnisbuch V, fol. 63 f. 



256 

praktigohe Übung^i in der Beceptierkunde und Pharmakologie 
ermöglicht. 

Auch für den klinischen Unterricht war gesoi^t^ einmal 
durch die Bestimmung der Fakultätsstatuten, die dem je- 
weiligen Stadtarzt es zur Pflicht machte, den Studenten den 
Zutritt zum Krankenbette nach Möglichkeit zu verschaffen; i) 
ferner durch jene Batserkanntnis von 1604, welche dem das 
Krankenhaus besorgenden Arzt (s. o. S. 228) gestattete, hie 
und da einen Studenten, unter dem man sich leicht einen 
fortgeschritteneren Heilkünstler denken kann, beim Besuch 
mitzunehmen. 

In diesen vorgezeichneten Bahnen ist die Fakultät weit 
über den Zeitpunkt hinaus verblieben, bis zu welchem wir ihre 
Schicksale zu verfolgen gehabt haben. Ihr gebührt das Verdienst, 
dass in derselben Zeit, in welcher die Medizin infolge Ent- 
deckungen ausgezeichneter italienischer, französischer und nie- 
derländischer Professoren einen grossen Aufischwung nimmt, 
während auf den deutschen Universitäten eine traurige StiUe 
herrscht und die besten Kamen, welche der Geschichtschreiber 
zu verzeichnen hat, wie Crato von Kraftstein, Johann Schenk 
von Grafenberg, Hans von Gerdorff, Felix Wurtz, von Männern 
getragen werden, die der gelehrten Zunft nicht angehören oder 
wie Paracelsus derselben geradezu den Krieg erklären, dass in 
dieser Zeit einzig und allein Basels Hochschule als Pflegerin dieser 
Wissenschaft auf deutschem Boden mit Ehren genannt wer- 
den muss. Diesen schönen Erfolg hat sie hauptsächlich zwei 
Männern zu verdanken, Plater und Bauhin, indem sie allein 
Werke schufen, welche nicht bloss Produkte einer dem Wechsel 
der Zeiten unterworfenen Gelehrsamkeit, sondern aus der ewig 
klaren und ungeteilten Quelle wissenschaftlicher Forschung 
geschöpft sind. 

Unleugbar sinkt auch sie nach Bauhins Tode von dieser 
bevorzugten Stellung auf die gewöhnliche Durchschnittslinie 
der übrigen deutschen medizinischen Fakultäten herab. Denn 
die Führung nicht bloss in der Medizin, sondern in der Wissen- 
schaft überhaupt geht auf lange hinaus infolge der schreck- 



>) Miescher a. a. O. S. 32. 



257 

liehen politisohen Zustände Deutschlands an die Fremden — 
Franzosen und Engländer zumal — über. Es scheint deshalb 
gewagt den Niedergang der medizinischen Fakultät in Basel 
an gewisse lokale Ursachen knüpfen zu wollen, besonders ihn 
aus der einseitigen Ausbeutung des heimischen geistigen Ka- 
pitals herzuleiten. 9 ^^t mehr Grund wird man diesen Nieder- 
gang der Wirkung jener grossen , das Leben des gesamten 
deutschen Volkes im 17. Jahrhundert beherrschenden Faktoren 
beimessen dürfen , deren sichtbarster Ausdruck der dreissig- 
jährige Krieg und der damit verbundene Bückschritt in kul- 
tureller Beziehung ist. Es ist richtig, dass die medizinische 
Fakultät die einzige ist, an welche Berufungen aus dem Aus- 
lande nicht vorkommen. Allein zusammengehalten mit der 
Tatsache, dass die Medizin an deutschen Universitäten über- 
haupt keine namhaften Vertreter damals hatte, kann diese 
Selbstbeschränkung kaum als eine ganz freiwillige angesehen 
werden. 



^) Mi es eh er a. a. 0. S. 29. 



Thommen, Universität Basel. 17 



Sechstes Kapitel. 
Die philosophische Fakultät 



Wenn man die Stellung, welche die Artistenfakultät 
nach der Beformation einnahm, vergleicht mit der, die sie vor 
derselben innegehabt hatte, so fällt der Vergleich gerade nicht 
zu Grünsten der jüngeren Periode aus. Welche fiolle hatten 
doch die Artisten gespielt am Ende des 15. Jahrhunderts, als 
in dem Kampf der Vertreter des Realismus und Nominalismns 
die absterbende Scholastik noch einmal die ganze Denkkraft 
der fähigsten Männer absorbierte und später wieder, teilweise 
noch ins 16. Jahrhundert übergreifend, als der aufblühende 
Humanismus auch nach Basel einige ausgezeichnete Schüler 
entsandte! Wie hoch ragen die Namen der Artisten Johann 
Heynlin von Stein, Heinrich Loriti, Sebastian Brant über alle 
ihre theologischen, juristischen und medizinischen Zeitgenossen 
empor! Die Fakultät stand hier wie anderwärts im Mittel- 
punkte der wissenschaftlichen Arbeit. — Diesen Ehrenplatz 
hat sie nach der Reformation nicht mehr behaupten können, 
sie sank zur blossen Fortbildungsschule für die drei höheren 
Fakultäten herunter. 

Allerdings ist sie das gewesen, seitdem es Universitäten 
gab. Aber im sogenannten Mittelalter verband sich mit dem 
bloss schulmässigen Unterricht in den freien Künsten noch 
eine andere ungleich grössere Au%abe, welche die philo- 
sophische Fakultät zu erfüllen hatte, und deren Erfüllung sie 
zugleich hoch über den Bang einer Yorbereitungsschule empor- 



259 

hob — die Pfl^e der Scholastik. Unter dieser mehr ver- 
rufenen als gekannten Scholastik ^) versteht man aber eine 
eigenartige Form der wissenschaftlichen Betrachtang überhaupt, 
die zwar zunächst von den Artisten bei der Erörterung philo- 
sophischer Probleme verwertet wurde, dann aber auch den 
Gang der Untersuchung in allen andern Disciplinen beherrschte. 
Wie verschiedenartig die einzelnen Wissenszweige unter sich 
sein mochten, in dem einen Punkte — der spekulativen Be- 
handlungsweise — berührten sie sich alle. Die reine Speku- 
lation feierte nie wieder gesehene Triumphe und drängte die 
empirische Forschung vollständig zurück. Die Spekulation 
einigte alles, durchdrang alles und erdrückte alles, und des- 
halb hat im Grunde genommen das Mittelalter keine grossen 
Gelehrten, wenn auch grosse Denker aufzuweisen. Die phi- 
losophische Fakultät aber, welche als die Quelle der scholas- 
tischen Methode anzusehen ist, stand und steht vermöge 
des Übergewichtes derselben im Vordergrunde des wissen^ 
schaftlichen Interesses und die Geschichte jedes einzelnen 
Teiles der Wissenschaft; wird, wenn er überhaupt in jene ent- 
legenen Perioden zurückreicht, sich vielfach mit der Geschichte 
der philosophischen Fakultät berühren. 

Ganz anders im 16. Jahrhundert. 

Schon im Laufe des 15. Jahrhunderts bereitete sich der 
Umschwung vor. Es entwickelte sich der kritische Empiris- 
mus, d. h. das unveräusserliche Recht des Einzelnen alle Über- 
lieferung selbst prüfen zu dürfen und dort, wo sie dieser 
Prüfung nicht Stand hält, Neuerdachtes und Selbstgefundenes 
an ihre Stelle zu setzen. Dank einer grossen geistigen Be- 
wegung, die ihren Ursprung in Italien hatte und sich mit 
wachsender Schnelligkeit über die civilisierte Welt ausbreitete, 
die gleichmässig alle Gebiete des Wissens und des Glaubens 
ergriff und von der Renaissance, Humanismus und Reformation 
nur verschiedene Erscheinungsformen sind, erwachte jetzt ein 
reger Eifer ftlr die kritische Forschung, welche die Tatsachen 



*) Vgl. Kaufmann, Gesch. d. deutsch. [Jniversitäten 1, 7 ff. und 
97. Es scheint mir nicht das kleinste Verdienst dieses trefflichen 
Buches zu sein, dass es den im ganzen wie ich glaube gelungenen 
Versuch macht zu einer richtigeren Würdigung der Scholastik. 



260 

selbst, mit denen man bisher bedingungslos gearbeitet hatte, 
in Zweifel zog und der blossen Spekulation anf lange hinaus 
ein Ende machte. Damit war aber auch das Übergewicht 
der Artistenfakultät gebrochen, das Band, welches die scho- 
lastische Methode bisher um alle Teile der Wissenschaft ge- 
schlungen hatte, wurde gesprengt, die Impulse, die die kri- 
tische Forschung gab, kamen jedem Teile im besonderen zu 
gute und führten zu besonderen Resultaten. An diesen hat 
die Artistenfakultät in eigentümlicher Fügung zuletzt Anteil 
genommen, obwohl jene Bewegung auf einem ihr ureigenen 
Gebiete, dem der Philologie, begonnen hat. Allein anfangs 
stand die Fakultät hier wie anderwärts der neuen Sichtung ab- 
lehnend gegenüber. Mit Brants Abgang verlor man allen 
Zusammenhang mit den Trägern derselben und es ist be- 
kannt, dass einer der bedeutendsten, Erasmus, zur Fakultät, 
die durch ihn gänzlich in den Schatten gestellt wurde, gar 
keine Beziehung unterhielt. 

Später, nach der Wiederherstellung der Hochschule, trat 
einer Erhebung der Artistenabteilung, die bezeichnend genug 
zuletzt sich gebildet hatte, ein anderer Umstand hindernd in 
den Weg. — Es war der rasche Verfall der neuen philolo- 
gischen Bichtung, eine Tatsache, die an und für sich sehr 
merkwürdig ist. — Denn auffallend ist doch, dass jetzt, nach- 
dem zwei Geschlechter sich damit abgemüht hatten , den 
Schatz der altklassischen litterarischen Überlieferung zu ver- 
mehren, kritisch zu prüfen. Verderbtes zu beseitigen, kurz 
zuverlässige und reine Texte herzustellen, die Artistenfakultät 
sich ausser stände zeigte, diesen angehäuften Reichtum richtig 
auszunützen, das Material in lebendigen Flnss zu bringen 
und im weitesten Umfange Bildungszwecken dienstbar zu 
machen, sondern dass sie sich begnügte nur einen kleinen 
Bruchteil dieses Materials zu verwenden ^) und denselben in 
4en engen Bahmen grammatisch-linguistischer Übungen zu 
pressen. Über diese einseitige und noch dazu ziemlich mecha- 
nische Art des Studiums ist man nicht hinausgekommen. 
Man las die Klassiker um ihrer Sprache, nicht um ihres In- 



*j Vgl. Beilage IX. 



261 

haltes willen, befriedigte, so gut man konnte, privatim archäo- 
logische Neigungen, aber weitergehende Interessen waren nicht 
vorhanden. Welche Fülle von Anregung und Forscherarbeit 
in jenen oft genug kommentierten Büchern enthalten war, 
blieb den Gelehrten des 16. Jahrhunderts fast gänzlich ver- 
borgen und das weite Gebiet der Altertumskunde ist von 
keinem mit dem vollen Bewusstsein von dem Werte und dem 
Umfange dieser Aufgabe betreten worden. Ein Kolleg wie 
das Hotomans über römische Staatsverwaltung oder die histo- 
rischen Vorlesungen des J. J. Grynäus stehen sehr vereinzelt 
da und werden bezeichnender Weise nicht von Mitgliedern 
der Artistenfakultät gelesen. Nehmen wir nun noch dazu, 
dass die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, welche 
heute den Stolz der philosophischen Fakultät bilden, auch im 
16. Jahrhundert teils noch unbekannt waren, wie Meteorologie 
und Geographie, teils von den Medizinern gepflegt wurden, 
wie Botanik und Chemie, teils endlich von der empirischen 
Forschung erst später berührt wurden, wie Mathematik und 
Physik, so lässt es sich begreifen, dass strebsamen Köpfen 
eine ausschliesslich auf den Unterricht an dieser Fakultät 
beschränkte Tätigkeit für die Dauer nicht genügte und der 
Übertritt aus dieser Abteilung an eine der drei höheren Fa- 
kultäten für lange Zeit durchaus gewöhnlich war. 

Von denjenigen Männern aber, welche in der Fakultät 
verblieben, sind die meisten gute und gewissenhafte Schul- 
lehrer, treue Handlanger im Dienste der Wissenschaft, für 
uns fast nur mehr inhaltsleere Namen. Und selbst von den 
wenigen, die noch für die Geschichte der Fakultät in Betracht 
kommen und von welchen in der Folge allein gehandelt wer- 
den soll, sind nur zwei mit ihren Leistungen ganz im Rahmen 
der Artistenfakultät geblieben, Johann Buxtorf und Sebastian 
Münster. Einige haben sich Kuhm erworben durch wissen- 
schaftliche Arbeiten, infolge deren sie als Vertreter der philo- 
sophischen Fakultät gelten können, obwohl sie ihr nicht aus- 
schliesslich angehörten, so Taurellus, Wurstisen, Pantaleon, 
Byff. Die übrigen endlich stehen mit der Fakultät in einem 
sehr äusserlichen, aber ununterbrochenen Zusammenhang, des- 
halb sind sie ihr zuzuweisen, wenn auch die Leistungen, 



262 

welchen sie ihre Bedeutung verdanken, anderen wissenschaft- 
lichen Grebieten angehören — Castellio, Cnrio und Erast. 

In diesem Sinne wird man daher wohl von einem Her- 
absinken der Fakultät sprechen dürfen. Denn die Ideale, 
denen sie gedient hatte, bestanden nicht mehr, neue gab es 
für sie noch nicht; so sah sie sich anfangs natnrgemäss auf 
die kleinere ihrer früheren Aufgaben beschränkt, als Vor- 
bildungsschule für den Bestich der drei höheren Fakultäten 
zu dienen. Wie die Zeitgenossen selbst dieses Verhältnis 
auffassten, mag folgender Vorfall, der übrigens schon wieder 
Anzeichen einer kräftigeren Reaktion seitens der Artisten 
verrät, beweisen. 

Im Jahre 1587 erhob sich zwischen ihnen und den 
Medizinern ein Streit über die Form, in welcher zweien 
Kandidaten, die zugleich zu Doktoren der Medizin und Philo- 
sophie zu promovieren wünschten, die Abzeichen dieser Doppel- 
wtirde verliehen werden sollten. Kurz vorher war nämlich 
die Trennung der beiden Titel in einer feierlichen Sitzung 
der beiden Fakultätsräte beschlossen und urkundlich verbrieft 
worden. 9 Wenn Kandidaten der Medizin fortan gleichzeitig 
mit dem Doktortitel auch den Magistergrad anzunehmen be- 
gehrten, so sollte dies nur mit ausdrücklicher Bewilligung der 
Philosophen statt haben, obwohl — so bemerkt der Erzähler 
mit unverhehlter Entrüstung — bisher immer der Grundsatz 
gegolten hätte, dass wer von der medizinischen Fakultät den 
Doktortitel bekäme, damit zugleich Magister artium gewor- 
den sei und Zulass habe zu allen Lehrstellen der philoso- 
phischen Fakultät so gut wie ein Magister, denn es gäbe 
keinen Arzt, der nicht zugleich auch Philosoph sei. Der 
Streit drehte sich anscheinend um blosse Förmlichkeiten. Die 
Mediziner verlangten, dass die Verleihung des Magistertitels 
„als des geringeren und dem Doktortitel sozusagen unterwor- 
fenen^ zuerst und zwar auf dem tiefer stehenden Katheder 
stattfinde. Die Artisten lehnten sich dagegen auf, behaupteten 
die Gleichheit der Grade, die deshalb auch zu gleicher Zeit 

') Histor. coli, medicor. p. 50 und Lib. decret. fac. art. p. 126- 
Sitzung vom 16. Juli und doppelte urkundliche Ausiertigung des dabei 
geschlossenen Übereinkommens. 



263 

und am selben Ort vergeben werden müssten nnd blieben mit 
dieser Aoffassung trotz eines Yersnches der Mediziner, das 
frühere Abhängigkeitsverhältnis wieder herzustellen ^\ schliess- 
lich doch im Rechte.*) 

Der niedere Bang der philosophischen Fakultät spiegelt 
sich auch äusserlich genommen wieder in der scharfen klassen- 
mässigen Einteilung mit bestimmt vorgeschriebenem Lehrplan. 
Die Artistenfakultät bestand von 1536 — 1544 aus zwei, von 
1544 — 1589 aus drei, von 1589 an wieder bloss aus zwei 
Abteilungen. Hand in Hand mit dieser Einteilung in Klassen, 
welche dem jungen Studenten die Möglichkeit nahm, ganz 
frei sich selbst den Studiengang zu bestimmen, ging natürlich 
die Herstellung einer Schulordnung und eines Lehrplans. Beide 
sind, obwohl sie während des hier behandelten Zeitraums 
mehrmals neu abgefasst wurden, in den wesentlichen Bestimm- 
ungen doch merkwürdig unverändert geblieben und so lassen 
sich, was zunächst die Ordnungen der Fakultät betrifft, die 
geltenden Verfügungen unschwer herausheben. 

Es sind im wesentlichen folgende *): 

Der Aufnahme in die erste Klasse ging die Depositio 
rudimentorum voraus (s. o. S. 70). Dann fand oder sollte 
wenigstens ordnungsgemäss die Meldung beim Rektor und 
Immatrikulation innerhalb der nächsten acht bis zehn Tage 
stattfinden. 

Jeder der angenommenen jungen Leute musste sich an 
einen älteren Studenten anschliessen, ihn zu seinem „Fräcep- 
tor, dessen Batschlägen er, wie denen seines Vaters folgen 



') So im Jahre 1604. Hist. colleg. medicor. p. 84. Decret um 
ut qui doctor philosophiee et medicinee simul insigniri cupit, cum tunc 
maiores labores in tentaminibus et examinibas et disputationibus aus- 
tinere et ad plures horas ea, quam in unius gradus examinibus alias 
fieri soleat, protrahere cogamur, ut tunc sicut philosophis ita et medicis 
examinatoribuB octo libras pro laboribus habitis persolvat in singulos 
examinatores florenum unum, decano solidos quindecim, fisco libram 
unam distribuendo. 

*) Histor. colleg. medicor. p. 100. Die Philosophen bestehen auf 
Aufhebung des Beschlusses von 1604 bei Anlass einer solchen Doppelt 
promotion und dringen mit ihrem Begehren durch. 

«) Vgl. Jur das Folgende Beil. VIII. 



264 

8oU«, und dem er mit HanducUag in Gegenwart des Rektors 
schuldigen Gehorsam gelobt, wählen. Der Präceptor hat vor 
allen Dingen den Studiengang seines Schutzbefohlenen zu 
überwachen, ihm die nötigen Weisungen zu geben, welche 
Kollegien er hören soll, auf deren regelmässigen Besuch zu 
achten und überhaupt seinen Vorteil in jeder Beziehung zu 
befördern. 

Die Lehrer der einzelnen Klassen sollen sich einen Ka- 
talog der in denselben vereinigten Schüler machen, sich von 
der Anwesenheit der Schüler durch tägliches oder mindestens 
öfteres Verlesen überzeugen. Unentschuldigte oder ungenügend 
entschuldigte Abwesenheit soll entweder mit Prügel oder, wenn 
das des Alters des Schülers wegen nicht mehr angehe i), mit 
einer Geldstrafe belegt werden. Jährlich sollen zwei grosse 
Prüfungen abgehalten werden, am 1. März und am 1. Oktober, 
an welchen der ganze Lehrkörper der Artistenfakultät teil- 
nehmen soll. Ein Vorrücken aus einer Klasse in die nächst 
höhere hängt von dem guten Ausfall der Prüfung ab. Die 
Verleihung der Grade, von welchen das Baccalaureat nach 
zurückgelegter zweiter, der Magistertitel nach zurückgelegter 
dritter Klasse begehrt werden kann, ist nicht obligatorisch. 

So lange das Pädagogium bestand, war eine vierjährige 
Studiendauer, nemlich ein Jahr für die erste, je anderthalb 
Jahre für die zweite und dritte Klasse, vorgeschrieben und 
nach der Errichtung des Gymnasiums auf Burg (1589) wurde 
die Studiendauer von sechs Semestern oder drei Jahren für 
die beiden übrig bleibenden Klassen der Artistenfakultät bei- 
behalten. Doch war so viel Freiheit gelassen, dass Ver- 
längerungen und Verkürzungen derselben nichts seltenes sind. 

Die vorgetragenen Gegenstände verteilten sich auf die 
drei resp. zwei Klassen folgendermassen : 

I. Kl. Lateinischer Satzbau und Bedefiguren verbunden 
mit Lektüre eines Schriftstellers in Prosa. — Lateinische 
Grammatik. — Poetik unter Zugrundelegung des Virgil oder 
Ovid. — Griechische Grammatik verbunden mit Lektüre eines 
Schriftstellers. 



') Dieser einschränkende Zusatz steht in dem nicht aufgenom- 
menen Entwurf der Ordnung von 1587. 



265 

II. KL Rhetorik. — Dialektik. — Latein. — Griechisch. 

III. Kl. Organen Aristotelicum. — Mathematik. — 
Physik. — Ethik. 

Das ist die Verteilung der Lehrgegenstände, welche von 
einer Veränderung abgesehen an der Fakultät seit der Neu- 
gründung in Geltung war und blieb; und welche selbst durch 
die Errichtung des Gymnasiums im Jahre 1589 und die da- 
mit verbundene Lostrennung der ersten Klasse nicht weiter 
beeinflusst worden ist. 

Die angedeutete Veränderung bestand darin, dass sowohl 
nach der Ordnung von 1540 als auch nach der von 1544 der 
ersten beziehungsweise der zweiten Klasse auch noch mathe- 
matische Fächer zugeteilt wurden. In der Ordnung von 1551 
hat man aber diese, wie es wohl anzunehmen ist, unzweck- 
mässige Teilung dieser Disciplin fallen gelassen und sie ganz 
in die oberste dritte, beziehungsweise zweite Klasse verlegt. 
Ganz schulmässig ist es, dass die Professoren der Artisten- 
fakultät in der Auswahl der Schriftsteller, welche sie ihren 
Übungen — von Vorlesungen kann man nicht gut sprechen 
— zu Grunde legten, ziemlich beschränkt waren. Während 
bei den Vorlesungen der drei höheren Fakultäten ein öfterer 
Wechsel „der gelesenen Bücher" geradezu verlangt war, sor- 
gen die Ordnungen der Artistenfakultät für eine ziemlich regel- 
mässige Wiederkehr des Arbeitsstoffes. Diese Wiederkehr 
war allerdings zum guten Teil schon durch die Art der 
Gegenstände, wie z. B. in der Mathematik, Ethik, Rhetorik 
bedingt. — Für diese gab es eine Anzahl Lehrbücher, an 
denen man festhielt, weil sie durch keine besseren ersetzt 
werden konnten. In der Rhetorik wurden Ciceros bezügliche 
Schriften, wohl auch die Rhetorica ad Herennium durchge- 
nommen, in Mathematik galt Euclid, in Ethik Aristoteles un- 
bestritten. Allerdings berührt es sonderbar, dass Euclid, der 
Gebrauch des Astrolabiums und die Theorie der Planeten auch 
noch Jahrzehnte lang genügen sollten und konnten, nachdem 
Kopemikus sein unsterbliches Werk über die Bewegung der 
Himmelskörper veröffentlicht hatte. 

Allein die Beschränkung erstreckt sich auch auf die 
alten Sprachen, in deren Wahl und Behandlung den Profes* 



266 

soren doch leicht ein grösseres Mass von Freiheit hätte ein- 
geräumt werden können. Dafür war aber, wie schon bemerkt 
wurde, kein Bedürfnis mehr vorhanden. Vielmehr bestrebte 
man sich, ein Vorlesungsprogramm aufzustellen, welches sich 
Jahr für Jahr regelmässig wiederholen sollte, und diese Neig- 
ung für Feststellung des Lehrplanes hat, wie es scheint, mit 
dem Sinken der humanistisch-philologischen Strömung über- 
haupt ziemlich gleichen Schritt gehalten. Wenn es in der 
Ordnung von 1540 noch hiess : es soll in der zweiten Klasse 
über Schriftsteller aller Art gelesen werden, so wird diese 
Freiheit in den Statuten von 1544 schon beträchtlich einge- 
schränkt. Für die erste Nachmittagsstunde werden vorge- 
schrieben die Beden des Cicero und Demosthenes und die 
Werke des Livius und Thucydides. Nur für die zweite 
Stunde im Griechischen war mit dem Ausdruck autor grsecus 
noch Wahlfreiheit zugestanden. In der Ordnung von 1551 
erlischt auch diese und der autor grsßcus wird durch Homer 
ersetzt. In der Ordnung von 1591 ist sie allerdings durch 
den Zusatz, dass ausser Homer auch ein anderer griechischer 
Schriftsteller gelesen werden darf, teilweise wieder gewonnen 
worden. Dieselbe Bichtung lässt sich auch im Lektionen- 
verzeichnis des Pädagogiums verfolgen. Im ersten Jahre hiess 
es kurzweg Grammatik und Lektüre eines Schriftstellers in 
Prosa in beiden Sprachen. In der nächsten Ordnung von 
1551 werden die Schriftsteller und die durchzunehmenden 
Schriften schon namentlich aufgeführt: Cicero de officiis, Ca- 
sars Kommentare, Lucians ausgewählte Dialoge und Herodian, 
und Pantaleons Aufzeichnungen bezeugen, dass man sich im 
ganzen genau an diesen Lehrplan gehalten hat.^) Nehmen 
wir nun noch diejenigen Schriften der römischen und griechi- 
schen ELlassiker hinzu, die in den anderen Fächern der Ar- 
tistenfakultät benützt wurden, und bei welchen umgekehrt 
die sprachliche Form gar nicht, sondern lediglich der Inhalt 
in Betracht kam, also die Schriften Ciceros über Bhetorik 
und ein Teil der philosophischen Werke des Aristoteles, so 
dürfte damit der Kreis umschrieben sein, innerhalb dessen 



*) Vgl. Beil. IX. 



267 

sich das von der Fakultät geleitete Studium bewegte. Er 
war nicht zu weit gezc^en und er ist, so viel man sieht, 
nur selten überschritten worden, und mit Verwunderung 
finden wir wesentliche Teile der römischen und griechischen 
Litteratur übergangen. In die Werke eines Geschichtschreibers 
wie Tacitus und Sallust, eines Dichters wie Horaz und Juve- 
nal, in die gewaltigen Erzeugnisse der griechischen und rö- 
mischen Tragiker einzudringen, blieb dem Privatfleiss über- 
lassen. 

Im übrigen war für gute Lehrbücher gesorgt. Die Dia- 
lektik des Kölner Domdekans und Schulmeisters Johann Cä- 
sarius, die lateinische Grammatik Melanchthons, die griechi- 
sche des Ceporin, welche beide zuerst in der Ordnung von 
1551 ausdrücklich gefordert werden, waren die besten in 
ihrer Art, die es auf Jahrhunderte hinaus in Deutschland ge- 
geben hat. 

Endlich noch einige Worte über die Methode des Unter- 
richtes. Auch sie war eine schulmässige. Für jede Klasse 
waren täglich mit Ausnahme des Donnerstag ^) und Samstag 
vier Stunden Vorlesungen angesetzt. Die Professoren waren 
gehalten das, was sie vorgetragen hatten, entweder in der 
nächsten oder wohl auch noch in derselben Stunde abzufragen, 
schriftliche Übungsaufgaben durften nicht fehlen und nur 
eines erinnert wieder an die Hochschule, dass nämlich die 
sogenannten Deklamationen, worunter freie Vorträge, und die 
Disputationen, worunter die Verteidigung von Thesen ver- 
standen wird, auch von den Studenten der Artistenfakultät 
abwechselnd jeden Samstag abgehalten werden mussten. 

Länger als für die Geschichten der oberen Fakultäten 
macht sich für die Geschichte der Artistenabteilung der Mangel 
einer auch nur einigermassen zusammenhängenden Überlieferung 
geltend. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass der neu 
gegründeten Hochschule anfangs eine Artistenfakultät als 
solche fehlte. Zwar sind, wie dies auch das Einladungs- 
schreiben des Bektors Bär zeigt, einzelne in ihren Rahmen 
gehörige Vorlesungen gehalten worden. Aber die Professoren, 
die sie hielten, bilden kein Kollegium noch Konsilium, haben 

») S. oben S. 40. 



268 



keinen Dekan an ihrer Spitze, fähren keine Bücher, verfugen 
über keinen Fiscas, — kurz es fehlt jeder innere Zusammen- 
hang und jede geregelte Verwaltung. — Über die Entstehung 
einer solchen werden wir auch nicht unterrichtet, sondern un- 
vermittelt wird die Bildung der Fakultät zum Jahr 1536 gemel- 
det. >) Ebenso schlecht ist es anfangs mit den Kachrichten über 
die Verteilung des Unterrichtsstoffes auf die einzelnen Lehr- 
kräfte, >) sowie vielfach mit den Nachrichten über diese selbst be- 
stellt. Bars Einladungsschreiben erwähnt Vorlesungen über die 
drei alten Sprachen, über Mathematik und Dialektik. Dieser erste 
Lektionskatalog ist noch sehr unvollständig, indem wichtige, 
später hoch gehaltene Disciplinen, wie Organen und Physik 
fehlten. Allein gerade über die Art und Weise, wie sich 
dieses Arbeitsprogramm allmählig erweitert und vervollstän- 
digt hat, erfährt man nichts. Ebenso unvermittelt tritt das- 
selbe uns in der Studienordnung von 1540 entgegen. Erst 
Pantaleons Aufzeichnungen, die mit dem Jahre 1544 einsetzen, 
machen diesem an Unbestimmtheiten und Unbestimmbarkeiten 
reichen Abschnitt von 1532 bis 1544 ein Ende. 

Von den Professoren, welche innerhalb desselben an der 
Artistenfakultät gewirkt haben, verdienen ausser den im Ein- 



*) S. oben S. 18. 

') Es ergeben sich für den Zeitraum von 1532 bis 1544 mit Be- 
nützung der verbesserten Angaben der Ath. Raur. folgende Ansätze: 



IL Kl. Logik, 


Griechisch. 


Rhetorik und Oratorik, 


1532 S. Sulzer bis (?) 


1532—1536 Sim. Gry- 


1532 Alban zum Tor 


1540 Artolphus 


näus 


1538 — 1540 Hermogenes 


1541 Hugobald 


1538—1539 Oporin 


1540 Afinius 


1543 — 1545 Ly costhenes 


1541 Oporin 


1541 Oporin u. Borrhaus 




1542 Hospinian 


1542 Hospinian u. Borr- 




1544 M. Hopper 


haus 


III. Kl. Organan, 


Ethik, 


Mathemathik, 


Phynk, 


1542-1546 


1539-1540 


1582-1537 


1534—1544 


Lepusculus 


Werdmüller 


Wissenburg 


Gemus»ud 




1540—1541 


1537 (?) 


1544 Huber. 




Wild 


Ardiseeus 






1541—1571 








I 


lugobald 









269 

laduDgsschreiben Bars Genannten noch Ulrich Hugobald ^) ijs 
Verfasser einer Geschichte der Deutschen, Johann Oporin'), 
der später als Buchdrucker einen verdienten Buhm sich er- 
worben hat, sowie der als Theologe bekanntere Martin Borr- 
haus 3) und der nachmalige Mediziner Johann Huber ^) hervor- 
gehoben zu werden. 

Aus dem Zeitraum nach 1544 nennt der Besten einen 
ebenfalls schon das Einladungsschreiben von 1532 — Sebastian 
Münster. Er ist auch der einzige von den dort angefahrten 
Professoren, welche ausschliesslich der Artistenfakultät an- 
gehört haben. Denn Simon Grynäns , der über lateinische 
Sprache, Wol%ang Wissenburg, der über Mathematik, und 
Simon Sulzer, der über Dialektik Vorlesungen hielt, sind 
in Basel in erster Linie als Theologen bekannt, während 
Alban zum Tor, welcher Professor für Griechisch war, abge- 
sehen von einer sehr kurzen Lehrzeit, sich später der Medizin 
zuwandte. — 

Münster war geboren 1489 in Ingelheim i^), studierte in Hei- 
delberg und Tübingen «) Theologie, daneben Mathematik und be- 
sonders eifrig Hebräisch. In Tübingen war er Beuohlins Schüler. 
1516 war er in den Franziskanerorden getreten, aber die refor- 
matorische Strömung ergriff ihn und er trat bald wieder aus. 
1524— 1527 lehrte er an der Heidelberger Hochschule Hebräisch, 
gleichzeitig war er Hofprediger beim Kurfürsten von der Pfalz. 
Ökolampad vermittelte seine Berufung als Professor des He- 
bräischen nach Basel, der er noch im Sommer 1529 Folge 
leistete. '') Hier ist er am 26. Mai 1552 gestorben. >) — Auch 

') Beil. X, Nr. 3. ») S. oben S. 108. 

») Ebend. Nr. 13. *) S. oben S. 213. 

*) A. d. B. 23, 30—32 (L. Geiger) mit mehrfachen Litteratamach- 
weisen. Ath. Raur. p. 22 (mit biograph. Angaben) und p. 442 Nr. III. 
Die Biographie M. in der deutschen Buchhändler-Akademie 4, (1887) 
Heft 2, war mir nicht zugänglich. 

*) In der Matrikel kommt jedoch sein Name nicht vor. Vgl. Ur- 
kunden zur Gesch. d. Universität Tübingen. 

^) Ökol. Brief an Zwingli vom 3. Juli 1529 bei Hagenbach 
Leben u. Schriften d. Väter d. reform. Kirche, 2, 129. In der Matrikel 
erscheint er natürlich erst zum Jahre 1532. 

«) Gasts Tagebuch, her. v. BuxtorfS. 9 und Matr. Theol. fol. 42- 
Also nicht 23. Mai, wie alle Biographen haben. 



270 

er hat, wie Mykonias^ den Doktortitel niemals annehmen 
wollen. 

Wenn heutzutage von Münster die Bede ist, so denken 
schwerlich viele daran, dass er nächst Beuchlin der kenntnis^ 
reichste Hebräist seiner Zeit gewesen ist und dass seine aka- 
demische Lehrtätigkeit im Unterricht in der hebräischen Sprache 
aufginge worüber weiter unten noch gehandelt werden wird, 
sondern jeder denkt unwillkürlich zunächst an seine Eosmo- 
graphie. Sie hat ihn bei Mit- und Nachwelt berühmt und 
beliebt gemacht. Dieses Werk, welches schon zur Zeit seines 
Erscheinens — die erste Auflage gehört ins Jahr 1543 — be- 
rechtigtes Aufsehen erregte, ins Lateinische, Italienische, Fran- 
zösische und sogar ins Böhmische ^) übersetzt, vielfach benutzt 
und ausgeschrieben wurde, ist der erste Versuch einer auf 
geographischer Grundlage angebauten Volkskunde. >) — Da 
das Werk des italienischen Statistikers Francesco Sansovino 
de govemo ed administratione di diversi regni et republiche 
erst 1583 erschienen ist und er Münsters Arbeit wahrschein- 
lich gekannt hat, so gebührt das Verdienst, die erste ver- 
gleichende Land^ und Völkerkunde geschrieben zu haben, den 
Deutschen. *) Und nicht bloss seiner Anlage nach war dieses 
Buch etwas neues, sondern es enthält auch manche neue Be- 
obachtung und anregende Mitteilung. Münster war der erste, 
der allerdings mit Benutzung einer mathematischen Vorarbeit 
des Geographen Peter Bienewitz seinem Werke Karten ein- 
verleibte, welche mit anerkennenswerter Genauigkeit entworfen 
waren;«) er hat zuerst die Breite des Bheins gemessen und 
auf die Veränderungen des Vesuv seit dem Altertum aufmerk- 
sam gemacht. ^) Bei solchen Vorzügen will es wenig besagen, 
dass die historischen Teile des Buches ziemlich abfallen, ^) ob- 
wohl sich lokalgeschichtliche Notizen besonders kulturgeschicht- 
lichen Inhalts vorfinden, die wertvoll sind. ^) — 

■■ ■ ■■-■ ■ « 

>j Vgl. Wolf, Biogr. zur Kulturgesch. d. Schweiz 2, 21. 
•) Vgl. Dr. F. Lentner in der Statist. Monatsschrift hrg. von der 
k. k. Statist. Central-Kommission 1881 7, 345—347. 
«) Ebend. p. 346. 

*) Peschel, Gesch. der Erdkunde 373 und 402. 
*) Ebend. p. 384 und 397. 

•) Vgl. V. Wegele, Gesch. d. deutschen Historiographie S. 256. 
'') Janssen, Gesch. d. deutschen Volkes 1, 314; 2, 579. 



271 

In die Lüoke, die Münster durch Yemaohlässigang der 
Geschichte gelassen hatte, treten nun zwei Männer ein, welche 
unter verschiedenen G-esichtspunkten geschichtliche Stoffe be- 
arbeiten und von welchen jeder zum Teil Vortreffliches leistet, 
Heinrich Pantaleon und Christian Wurstisen. 

Pantaleon >), sein deutscher Name ist Pantlin, war ge- 
boren am 13. Juli 1522 zu Basel, besuchte die Schule von 
St. Peter unter Jeuchdenhammer und Anton Wild>), der be- 
sonders in seinen Vater drang ihn fortstudieren zu lassen. 
An Budolf Frey erhielt er einen freundlichen Gönner, der ihn 
in sein Haus nahm, damit er seinen Sohn in der Schule „an- 
führe^ und daheim unterrichte. 

Pantlins Nachbar war damals der Buchdrucker Johann 
Bebel. Er bestimmte Pantaleons Vater und Frey den jungen 
Heinrich zu ihm in die Druckerei zu tun; sie gelte etwas 
und er würde deshalb doch weiterstudieren können. Allein 
da man ihn beim Setzerkasten verwendete und sonst durch 
mancherlei Arbeit in der Offizin von den Studien abzog, trat 
er nach einem halben Jahre wieder aus und ging nach Frei- 
burg i. B. (1557), wo er die Schule besuchte. — Sein 6t>nner 
Frey berief ihn nach Basel zurück und gab ihm die Mittel 
seine Studien an der Universität fortzusetzen. Simon Gry- 
näus war sein Lehrer und Freund. Pantaleon hebt hervor, 
dass er ihm mehrere Bücher geschenkt habe. Allein schon 
nach anderthalb Jahren trat eine neue Unterbrechung in seinen 
Studien ein, indem ihn ein Vetter in Augsburg Melchior Eries- 
stein, cler dort Buchdrucker war, einlud in sein Geschäft ein- 
zutreten, und da sein Vater alt und mittellos war und wünschte, 
den Sohn bald selbständig zu sehen, so nahm dieser die Auf- 
forderung an. Er überwirft sich jedoch bald mit seinem 
Vetter, als er ihm seinen Entschluss bei den Studien zu ver- 
harren mitteilt, und wendet sich um Bat an Xistus Birk <), 



^) A. d. B. 25, 129. (J. Francke), wo die übrige Litteratar voll- 
ständig citiert ist. — Ath. Raur. p. 258 ff. (mit biogr. Angaben) und 
271, 294 und 404. — Ich habe mich vornehmlich an seine die Proso- 
pographie abschliessende Selbstbiographie gehalten. 

«) Über Wild, vgl. Beil. X, Nr. 18. 

•) S. Beil. X, Nr. 1. 



272 ^ 

der ihn ermuntert der Wissenschaft treu zu bleiben. Nach 
zwei Monaten banger Zweifel verschafft er ihm einen Platz 
als Dolmetsch bei einem Italiener Cäsar Delphin, mit dem er 
nach Ingolstadt reitet. Dort studiert er „kommlich in den 
freyen Künsten^ und erfährt „etliche sonderbare Greheimniss 
in der Arznei". 

Als König Ferdinand im Sommer 1540 Ingolstadt be- 
rührt, schliessen sich beide seinem Zuge an und kommen nach 
Wien, wo sie bis in den Herbst hinein verweilen. Bald nach 
ihrer Eückkehr nach Ingolstadt bricht die Pest aus, Lehrer 
und Studenten zerstreuen sich, Delphin kehrt nach Italien 
zurück, gibt aber seinem Schützling so viel Geld, dass er 
ein Jahr lang weiter studieren kann. Pantaleon zieht über 
Nürnberg und durch das Frankenland nach Heidelberg, findet 
Aufnahme im Dionysianer Kolleg und wird 1541 Baccalaureus. 
£r fiEusst die Absicht nach Wittenberg zu ziehen, um Theologie 
zu studieren. Da seine Mittel hiefür nicht hinreichen, schickt 
er ein Gesuch um Unterstützung an die Deputaten nach Basel, 
doch vergebens. 9 ^^ Heidelberg war er aber auch mit Kon- 
rad Lycosthenes ^ bekannt geworden und als dieser in Basel 
angestellt wurde, wusste er seinen Freund bei den Behörden 
so zu empfehlen, dass die Deputaten ihn zurückberiefen. 
Sommer 1542 kehrt er, indem er Anträge in Heidelberg und 
nach Worms ausschlug, nach Basel zurück. Er wird ins 
Kollegium aufgenommen, erhält seine Wohnung bei Hugwald 
Mutius^, der als Verfasser einer seiner Zeit beliebten Ge- 
schichte des deutschen Volkes in seinem Schüler jene Vor- 
liebe für Sprache, Art und Schicksale seiner Stammesgenossen 
geweckt haben wird, welche Pantaleon später auch als Schrift- 
steller bekundete, hört Vorträge über Physik und Mathematik 
bei Gemusäus *) und Vitus Ardisäus ■). „Damit sich sein In- 
genium offenbart", hält er Donnerstag und Samstag, wenn 
die anderen Professoren „ruhten^, auf Aufforderung des Dekans 
Vorlesungen über die Satyren des Persius. 1544 wird er Ma- 



1541 Christi Himmelfahrt. Deputatenakten im St. A. 
«) S. Beil. X, Nr. 2. *) Ebend. Nr. 4. 

») Ebend. Nr. 3. ») Ebend. Nr. 5. 



273 

gister und am 13. Juni^) in die Fakultät angenommen als 
Professor für lateinische Grammatik und Prosodie ; auch er- 
klärte er den Justin. Bald daraaf vermählte er sich mit 
Cleopha Kösin, einer Nichte des Bürgermeisters Theodor Brand, 
an dem er einen einflnssreichen Schützer gewann. 

Er entfaltete eine ausserordentliche Vielgeschäftigkeit. 
Am 25. Juni übernimmt er eine Stelle als Kirchendiener bei 
St. Peter, die er sieben Jahre inne hatte. Gleichzeitig hielt 
er, da sie ihm nicht viel zu tun gab, Vorlesungen an der 
philosophischen Fakultät über verschiedene, oft wechselnde 
Fächer, 2) hört selbst Vorlesungen über Theologie und Medizin 
und gewinnt noch Zeit zur Schriftstellerei der buntesten Art. 
Er verfertigt Indices zu einer Anzahl patristischer Werke, 
schreibt 1546 eine Komödie Zacheus, liefert als Frucht der 
Lektüre der Kirchenväter synchronistische Tabellen (Chrono- 
graphia ecclesie 1550), in welchen in Reihen neben einander 
die Kaiser 9 Päpste, Concilien, Sekten und Orden aufgeführt 
werden, und beginnt auch seine Übersetzertätigkeit. — 

1542 Juni 2 wird er Licentiat der Theologie, 1545 in 
die theologische Fakultät aufgenommen >)• — Als Prediger zu 
amtieren hatte er aber keine Lust, wohl aber „zu Zeiten mit 
Gsellenschiessen auf dem Platz und Spilen seine Zeit zu ver- 
treiben^. — Er entschloss sich deshalb „fürthin Studium Theo- 
logicum zu verlassen und ein Medicus zu sein^ *). In seinem 
Heldenbuch sagt er freilich, er sei zum Pfarrer nicht tauglich 
gewesen, weil er zu schnell gesprochen habe. — „Daraufhin 
hat er erwachsenen Gesellen ein ganzes Jahr etliche Traktat 
ans der Arznei in seiner Behausung vorgelesen und in dieser 
Kunst viel wieder ins Gedächtnis gebracht, so er vorhin in 
der Jugend erkundigt.^ Mit diesen Kenntnissen ausgerüstet 
geht er über Lyon nach Valence, wo er 1551 September 21 
zum Doktor der Medizin promoviert, dann weiter nach Avignon 
und Montpellier und an den „Kontzeval (wohl Bontzeval?) 
oder das hispanisch Gebirg, wo er mancherlei seltsam Ge- 
wächis und Getier, so in Deutschland unbekannt, erkundigt." 

>) Lib. deer. fae. art. p. 93. ^) S. Beil. Nr. IX. 

') Matr. fac. Theol. fol. 42 und 43 zum Septb. 29. 

^) Boos, Thomas und Felix Plater S. 212. 

Thommen, Universität Basel. ^g 



274 

In Montpellier war er mit Felix Plater zusammenge- 
troffen, der sich ,,höchlich über ihn verwunderte; dann er nicht 
wusste, dass er je in Medicina gestadiert hatte^. — Seine medi- 
zinischen Kenntnisse müssen auch immer sehr eigentümliche 
gewesen sein ; denn Plater berichtet, man habe ihm den Spitz- 
namen Doktor G-iessfass gegeben, da er einer Frau als Schlaf- 
mittel empfohlen habe, „sie soll aus einem Griessfass Wasser 
auf den Kopf tropfen lassen in der Nacht''. Andere sagten 
freilich in ein Handbecken. <) 

Nach seiner Rückkehr aus Frankreich war er noch einige 
Zeit an der philosophischen Fakultät tätig, wurde aber 1558 
November 10') in die medizinische Fakultät angenommen, 
der er bis zu seinem am 20. März 1595 ') erfolgenden Tode 
angehörte. Dabei war er fortwährend regsam als Schriftsteller 
und hauptsächlich als Übersetzer geschichtlicher Werke. Es 
erschienen der Heihe nach Übersetzungen von P. Jovius Martin 
Ohromers polnische Geschichten, Nauclerus Chronik und des 
(xeschichtwerkes des Sleidan, die er zwar nicht ohne Vor- 
wissen des Autors, aber doch ohne eine entscheidende Zusage 
desselben anfertigte. Sleidan war mehr über diese Vorwitzig- 
keit, als über die Form der Übersetzung ärgerlich*), denn 
diese selbst ist gewandt, da Pantaleon die deutsche Sprache 
sehr gut zu handhaben wusste und zwar mit einem hohen 
Bewusstsein von der Ausdrucksfahigkeit derselben , wie er sich 
denn in der Vorrede zu seiner Sleidan-Übersetzung sehr hübsch 
folgendermassen ausspricht: „Die Welt dermassen durch der 
Schreibern Gewonheit, so etwan ein Schulsack gefressen — wie 
man sagt — gentzlichen lerndt, man könne nit mehr recht teutsch 
schreiben, denn durch Vermischung der lateinischen und anderen 
Sprachen. Dann man kann nit mehr sagen: fürfaren, ins 
Werk bringen, ledig sprechen, gerecht machen, urtheilen und 

*) Boos, Thomas und Felix Plater S. 220. 

*) Hist. coli. Medic. p. 9. — Ath. Raiir. irrig zum 19. Dzbr. 1557. 

») Ebend. p. 68. Ath. Raur. irrig zu 3. März. 

*) Vgl. Baumgarten, Sleidans Briefwechsel S. 309 u. 312, Nr. 165. 
Pantaleon erklärt vor der Regenz, die ihn über diese Angelegenheit 
vernimmt, Sleidan habe nur geantwortet, er möchte die Übersetzung 
verschieben, nicht er soll sie gar nicht machen. Die Regenz findet 
keinen Grund gegen ihn einzuschreiten. 



275 

tausend anders dergleichen, sonder es muss yetz procedieren, 
exequieren, absolvieren, iustificieren, iudicieren und weiss nit 
wie heissen. Man auch die Beden genugsam geradbrechet und 
seltzam durcheinander gemischet, dass die der Zehend küm- 
merlich verstehet — dann ist es erst gut cantzleyesch. Als 
wann die teutsche Sprach an ir selbs unvollkommen und 
einer anderen bedörflfe iren Mangel zu ersetzen." Von seinen 
selbständigen Arbeiten ist die Greschichte des Johanniterordens^ 
anzuführen. Seine beste Leistung aber ist die Prosopographie ^) 
oder Teutscher Nation warhaffte Helden 3); dieses Heldenbuch 
ist eine erweiterte Übersetzung der Prosopographie. Das 
Werk, welches in drei Teile zerfallt, von denen der erste von 
Adam bis Karl d. Gr., der zweite bis Maximilian I., beziehungs- 
weise bis 1500, der dritte bis auf die Zeit des Schreibers reicht 
und in köstlicher Naivität mit dessen Selbstbiographie schliesst, 
ist der erste Versuch *) einer Gesamtgeschichte des deutschen 
Volkes, dargelegt an den Biographien seiner bedeutendsten im 
Krieg und Frieden ausgezeichneten Männer. In seinem dritten 
Teil, welcher Lebensbeschreibungen von Zeitgenossen Panta- 
leons enthält, die entweder auf persönlicher Bekanntschaft be- 
ruhen oder für die er sich auf mündliche Überlieferung stützte, 
welche er auf einer eigens zu dem Zwecke unternommenen 
Forschungsreise durch Deutschland sammelte (Herbst 1565), 
ist dieses Buch noch heute eine sehr brauchbare Quelle. 

Er widmete diesen dritten Teil dem Kaiser Maximilian II., 
„der ihn dafür gnädig angesprochen, reichlich begabt und zum 
comes palatinus geordnet und ihm damit das Recht zugestanden 
hat poetas luareatos zu promovieren". Mit grossem Selbstge- 
fühl trat er mit dieser Urkunde in der Hand vor Eektor und 
Begenz hin und beanspruchte einen öffentlichen Platz, wo er 
seine Promotion, die jedoch nur einmal des Jahres stattfinden 
durfte, abhalten könne und für seine Promovierten das Recht 
zwischen den Doktoren und Magistern bei öffentlichen Akten 
Plätze einnehmen zu dürfen. Dieses letztere wurde ihm als 



') Historia Johannitarum equitum Basil. 1559. 

*) Erste Ausgabe von 1565. 

*) Erste Ausgabe von 1566. 

*) V. Wegele, Gesch. d. deutschen Historiographie S. 369. 



276 

den Gesetzen und Gepflogenheiten widerstreitend abgeschlagen. 
Förmlich, wie man damals schon war, sollten diese Laureaten 
keinen anderen Platz haben als die Gäste oder die magistri 
extra consilium *). 

Als medizinischer Schriftsteller ist Fantaleon nur mit 
einem Traktat über die Pest aufgetreten (1564), der sich jedoch 
lediglich als eine Kompilation aus inhaltsgleichen Büchlein 
von früheren Verfassern zu erkennen giebt. 

Dankbar muss man ihm dafür sein, dass er, als er an 
Stelle des abtretenden Bär das Dekanat bei den Medizinern 
erhielt, sich des verwahrlosten Archivs derselben annahm. 
Er bemühte sich die verloren gegangene Matrikel so weit als 
möglich in der Historia coUegii Medicorum wieder herzustellen') 
und hat mit der Anlage derselben ein Buch geschaffen, welches 
für uns eine Fundgrube der wertvollsten Mitteilungen über 
das Treiben an der Universität, zumal über Akte der medi- 
zinischen Fakultät, geworden ist. Pantaleon ist überhaupt als 
der eigentliche Universitätshistoriograph anzusehen. Er trug 
in die grosse Matrikel viele brauchbare Notizen über Angehörige 
der Hochschule ein, er hat ferner auch die philosophische und 
theologische Matrikel mit Nachrichten über die kritische Über- 
gangszeit versehen, ein Verzeichnis der an der Artistenfakultät 
von 1544 — 1556 wirkenden Professoren angelegt, dessen ge- 
naue Angaben die der anderen, gerade in dieser Zeit spär- 
licher fliessenden Quellen in willkommener Weise ergänzen — 
kurz der Name Pantaleons ist mehr als der irgend eines 
seiner Kollegen mit der Geschichte der Universität Basel auf 
das innigste verwoben. Pantaleon ist der rechte Typus des 
erschreckend vielseitig gebildeten Gelehrten des 16. Jahrhun- 
derts. Deshalb gebricht es ihm auch, wie so vielen seiner 
Genossen an Tiefe. Bei ihm wurzelte diese Oberflächlichkeit 
freilich teilweise auch in seiner Naturanlage. Er selbst schil- 
dert sich zutreffend mit den Worten: „Damit er auch neben 
seiner Profession und anderen Geschefften solliche Arbeit voll- 
bringen, was er von Natur frölich, übet sich etwan mit dem 
Bogenschiessen oder was sonst one allen Bracht gern bey den 

*) Lib. concl. fol. 48. 

^ Miescher a. a. 0. S. 17. 



277 

Burgeren. Denn er begert mengklichem zu dienen und mit 
Willen niemand zu beleidigen.^ 

Eine ganz andere Persönlichkeit ist Christian Wurst- 
isen.^) Er beherrscht einen engeren Kreis, aber er beherrscht 
ihn mit der Sicherheit tief eingedrungener Kenntnis und der 
Freiheit einer originalen Auffassang. Beides zeigt er in der 
Behandlung geschichtlicher Stoffe und wenn von Wurstisen 
die Rede ist, so kann schlechterdings nur vom Chronisten 
Wurstisen die Bede sein. Er hat sich mehrfach als solcher 
versucht. — Gestützt auf mündliche Berichte der flüchtigen 
Verwandten Golignys hat er wenige Monate nach der Barto- 
lomäusnacht eine Darstellung derselben geliefert^ deren ge- 
schichtliche Treue erst die neueste Forschung wieder recht 
erkannt hat.') In einem Sammelband hat er Quellen zur 
Geschichte Deutschlands im Mittelalter veröffentlicht, von 
denen einige unbekannt waren , deren Wert er aber richtig 
erfasst hat.') Die Frucht zehnjähriger Forschung, die sich 
gleichmässig fast aller jetzt bekannten und mancher jetzt so- 
gar hintangesetzten Hilfsmittel bediente, liegt vor in seiner 
Basler Chronik. Es ist damals nur ein Geschichtswerk noch 
geschrieben worden, welches sich eines gleichen sein Erscheinen 
überdauernden Beifalls zu erfreuen gehabt hat, Tschudis hel- 
vetische Chronik. Aber während auch Tschudis Werk heute 
für die grosse Masse der Gebildeten zu den Toten zählt und 
hauptsächlich nur noch als wertvolle Quelle dient, ist Wurst- 
isens Buch ein gern gelesenes Buch geblieben. Diesen Erfolg 
dankt es der schlichten Wahrhaftigkeit der Darstellung, die 



') Vgl. über ihn Achilles Barckhardt ia den Beitr. z. vaterl. 
Gesch., hrg. von d. histor. Ges. in Basel N. F. 2, 359—398, eine alle 
früheren Darstellungen überholende Arbeit. S. 397 f. ein Verzeichnis 
von W. Schriften. Ebendort ist S. 402 ff. Wurstisens Beschreibung des 
Münsters zum erstenmale herg. von R. Wackernagel. — Ath. Raur. 
p. 14 (mit biograph. Angaben und Verzeichnis der Schriften) und 412. 

«) Burckhardt a. a. 0. S. 371. 

^ Germaniee historicorum illustrium tom. unus, Frankfurt 1585. 
Zweite Auflage 1670. — Eine dritte wurde 1726 vom Münchener Biblio- 
thekar G. G. Joannis vorbereitet und druckfertig hinterlassen. Der 
Druck kam aber nicht zustande. Vgl. Archiv f. ältere deutsche Ge- 
schichtsk. 2, 187 ff. 



278 

in dem Leser ein Geftihl grosser Sicherheit erweckt^ und 
seiner lebendigen Frische; die ihn^ wie nicht leicht bei einem 
andern Greschichtswerk, mit dem Beiz einer Erzählang ge- 
fangen nimmt. Wurstisen verbindet eine rühmenswerte Un- 
parteilichkeit und Ernst der Forschung mit der Unmittelbar- 
keit eines Memoirenschreibers. Wäre er im Stande gewesen, 
sich von der beengenden annalistischen Einteilung frei zu 
machen, in deren Umkleidung er übrigens viel G-eschick be- 
kundet, so würde sein Buch kaum von einem andern seiner 
Grattung übertroffen werden. 

Wurstisens Leben verläuft in einfachen Linien. Er war 
geboren in Basel am 1. Januar 1544 i), studierte hier Mathe- 
matik unter Acronius >) und Theologie, wird im Februar 1Ö62 
Magister und findet 1563 eine Anstellung als Verweser bei 
St. Theodor. Da indessen seine Art zu predigen der Gemeinde 
nicht beliebte, so nahm er, als er bei der Helfer wähl über- 
gangen wurde, 1566 seine Entlassung, ärgerlich über die Zu- 
rücksetzung, die er nicht verdient zu haben glaubte.*) 

Inzwischen war er nach dem Tode Acronius als Lehrer 
für Mathematik *) an die Hochschule berufen worden und mit 
Recht muss man an ihm rühmen, dass er frühe der neuen 
von Eopernikus aufgestellten Theorie seinen Beifall geschenkt, 
wenn er es auch nicht gewagt hat, sie in Basel vorzutragen« 
Dagegen ist allerdings so gut wie sicher, dass er auf einem 
zu Ende der 70er Jahre fallenden Besuch Italiens in Padua 
einige Vorlesungen über das Kopernikanische System gehalten 
und unter seinen Zuhörern, von denen die meisten über seine 
Darlegungen lachten, sich der junge Galiläi befunden hat.^) 
Am 5. August 1585 wurde ihm an Stelle des verstorbenen 
Ulrich Coccius •) die Professur für neues Testament ') über- 

») Vgl. Wegele a. a. 0. 455, Anm. 3. 

2) S. Beil. X, Nr. 6. 

») Vgl. Burckhardt a. a. 0. 363 flf. 

*) Aufgenommen in die Fakultät 15. Okt. 1565 (Lib. decr. fac. 
art. p. 111), vereidigt am 12. Novb. Matr. fac. art. fol. 98. 

*) Burckhardt a. a. 0. S. 367. 

«) S. Beil. X, Nr. 7. 

^ Lib. concl. fol. 71. Unrichtig ist die Notiz der Ath. Raar. 
(p. 33 unten), dass Wurstisen mit Häl und Brandmüller ersatzweise für 



279 

tragen, ohne dass er genötigt worden wäre, seine Vorlesungen 
über Mathematik abzageben. Er war jedoch nur mehr kurze 
Zeit im Lehramt tätig, da er am 22. September 1586 zum 
Stadtschreiber gewählt wurde ^) und als solcher ist er in noch 
jungen Jahren am 30. März 1588 gestorben,^) 

Wurstisens Nachfolger auf der Lehrkanzel für Mathe- 
matik war Peter Kyff.') — Trotz einer über vierzig Jahre 
dauernden Tätigkeit als Professor und trotz der Existenz 
mehrerer von ihm herrührender Arbeiten mathematischen In- 
halts würde auch er zu der grossen Schar der jetzt ver- 
gessenen Gelehrten gerechnet werden müssen, wenn er nicht 
den guten Einfall gehabt hätte, die nach seinem Grossoheim 
Fridolin benannte, wenn auch nicht von ihm herrührende 
Chronik fortzusetzen. Mit dieser die Jahre 1543 — 1585 um- 
fassenden Fortsetzung hat sich Ryff ein unbestreitbares Ver- 
dienst um die zeitgenössische Geschichte erworben. Freilich 
stehen seine Aufzeichnungen an Umfang nicht bloss und 
Reichhaltigkeit, sondern vor allem auch in der Anordnung 
und Durchdringung des Stoffes den Mitteilungen Wurstisens 
nach. Doch muss man dabei im Auge behalten, dass er 
weder die Absicht gehabt hat, mit seinem geschichtskundigen 



den in Heidelberg weilenden J. J. Grynäus gelesen habe. Denn im 
Lib. concl. fol. 70^ ist ausdrücklich nur von Häl und Brandmüller die 
Rede und ebendort fol. 70 heisst es bloss: Acta sub III. redoratu Chr. 
ürstisii . procerum Academise iussu suscepto et administrato per totius 
anni decursum loco J, J. Gryneei cum is ad scholam Theologicam Heidel- 
bergce de novo eonstituendam avocatus magistratum rite sibi delatum 
obire non posset. Dementsprechend ist auch der Satz der Ath. Raur. 
p. 34 Ordinarius 7. T, exposuit zu berichtigen. 

Lib. concl. fol. 72. 

*) Wurstisens Sohn Emanuel war nach Ath. Raur. p. 35 Stadt- 
arzt in Biel. In den üniversitätsakten wird nur seine Promotion zum 
Magister 14. Juli 1593 erwähnt. (Matr. fac. art. 108.) 

») Über Peter Ryff, geb. 1552 Mai 8, gest. 1629 Mai 19, seit 1586 
Sptbr. 22 Professor der Mathematik (Lib. concl. fol. 72), 1587 Juni 24 
Mitglied der Regenz und seit 1595 Mai 29 auf sein abeimaliges An- 
suchen hin auch Mitglied der medizinischen Fakultät (Eist. coUeg medic. 
p. 69) vgl. Ath. Raur. p. 412 f. — Miescher, die mediz. Fakult. zu 
Basel S. 28. — Vis eher in der Einleitung zu Bd. 1 der Basler Chro- 
niken S. 13 ff. 



280 

Landsmann zu wetteifern, noch auch seine Chronik der Öffent- 
lichkeit zu übergeben. Aber auch so enthält sie manchen 
schätzenswerten und Wurstisens Buch ergänzenden Beitrag 
zur Kenntnis der damaligen Ereignisse überhaupt und der 
Begebenheiten, welche sich in und um Basel abspielten, im 
besonderen. 

Gleichzeitig mit Wurstisen wirkte Thomas Erastus. 
Sein deutscher Name ist Liebler. Er stammte aus Baden im 
Aargau *) von armen Eltern , war selbst ein kränklicher 
Knabe, der seine rechte Hand nicht gebrauchen konnte. Aber 
über alle diese äusseren Hindernisse siegten sein eiserner 
Wille und sein Wissensdrang. Er studiert zuerst in Basel 
Philosophie; von hier vertreibt ihn 1544 die Pest, von der 
er selbst ergriffen wurde. Er zieht nach Italien, wo er in 
Bologna und Padua theologischen und besonders medizinischen 
Studien sich widmet. — Zurückgekehrt finden wir ihn seit 
Mai 1558 als Professor der Medizin in Heidelberg und Leib- 
arzt des Kurfürsten von der Pfalz Friedrich III., bei dem er 
nicht zum wenigsten wegen übereinstimmender kirchenpoliti- 
scher Ansichten sehr in Gunst stand. >) Erastus war ein 
eifriger Zwinglianer und hasste das calvinische System weniger 
aus dogmatischen, als aus politischen Gründen. Vor allem be- 
stritt er den Calvinisten das Becht, in die bürgerliche Ord- 
nung so einzugreifen, wie sie es mit ihrem Kirchenbann taten. 
In den kirchlichen Parteiungen, welche anfangs der 60er Jahre 
und später die Pfalz zerrissen, hat er eine bedeutende Bolle 
gespielt durch sein energisches Auftreten gegen die Lutheraner 

*) AUgem. deutsche Biogr. 6, 189 (Gass) mit Litteraturangaben. 
Nur würdigt G. dea Erast zu einseitig als Theologen. Ferner ist die 
Angabe der Ath. Raur. p. 427 über Erasts Geburtsort gegen Gass in 
ihr volles Recht einzusetzen. Denn Bonifacius Amerbach schreibt seinem 
Sohne Basilius nach Bologna : Qui has tibi reddit, Thomas Luberus est 
Badse Helvetiorum (vom obern Baden) natus (vgl. Teichmann, Boni- 
facii et Basilii Amerbachiorum epistolee mutuae Festschrift 1888, S. 29). 
— Man wird deshalb auch an der sehr bestimmten Angabe der Athen. 
Raur. über den Geburtstag Lieblers 1524, Sptbr. 7 gegen Gass fest- 
halten dürfen. — Häser, Gesch. der Medizin 2', 113 (irrig zu 1527). 

*) Der Kurfürst liess ihm die zweite Professur der Medizin über- 
tragen, gab ihm ferner freie Wohnung und den ansehnlichen Gehalt 
von 180 fl. — Winkelmann, ürkb. d. Univ. Heidelberg 2, 116, Nr. 1032 f. 



281 

und Galviner. Als später der Calvinismus doch die Oberhand 
gewann^ und der Kirchenbann wenn auch in gemilderter Form 
eingeführt wurde^ geriet er mit dem Konsistorium sofort in 
Streit und blieb; da man ihn beschuldigte, antitrinitarische An- 
sichten ausgesprochen zu haben, durch fünf Jahre von* der 
Kirchengemeinschaft ausgeschlossen. Doch hat er durch be- 
stimmte Erklärungen von den g^en ihn erhobenen Beschul- 
digungen sich zu reinigen gewusst. Schliesslich mag es doch 
eine auf ähnlichen Gründen beruhende Verstimmung gewesen 
sein, die ihn bewog, Heidelberg zu verlassen und sich nach 
Basel zu begeben (1580). Hier wurde er am 10. Januar lö81 
in das Kollegium und gegen die Gewohnheit am selben Tag 
auch noch ins Consilium medicorum „wegen seiner ausge- 
zeichneten Kenntnisse^ au%enommen.i) Im Sommer desselben 
Jahres übernimmt er auch Vorlesungen über Ethik und wird 
am 17. Januar des nächsten zum ordentlichen Professor für 
dieses Fach gewählt, >) starb aber schon am 31. Dez. 1583. 
Er hatte sich noch in Bologna mit Isotta Catalani vermählt, 
deren jüngere Schwester Lavinia, die er in Heidelberg erzog, 
später die Frau des Theologen J. J. Grynäus wurde. 

Erastus war ein leidenschaftlicher Parteigänger. Er 
hatte dies in den theologischen Streitigkeiten gezeigt. Er 
zeigte es noch stärker in der heftigen Art und Weise, mit 
der er die Lehren des Paracelsus angriff. Zwinger hat manchem 
Einwand in seiner Würdigung des Systems des Paracelsus 
Baum gegeben; Erastus aber seinen Disputationen gegen Pa- 
racelsus viel von ihrer Glaubwürdigkeit dadurch genommen, 
dass er in gehässigster Weise auch die Person des grossen 
Beformators der Therapie verunglimpft und mit augenschein- 
lich unwahren Anschuldigungen verfolgt hat. ') Gegen Erastus 
ist auch sofort der Arzt Gerhard Dorn aus Frankfurt in die 
Schranken getreten. Freilich verliert seine gutgemeinte Ehren- 
rettung dadurch viel an Gewicht, dass er „alle Naturkunde 
aus den ersten Versen der Genesis ableitete.^ *) — Erastus 
Tod erstickte alle weitere Polemik im Keime. 



^) Hist. coli, medicor. p. 40. 

') Lib. concl. fol. 67\ Darnach zu verbessern Ath. Raur. p. 429- 

») Häser, Gesch. d. Mediz. 2», 79. *) Ebend. S. 110. 



282 

Interessanter ist seine Stellangnahme in einer anderen 
Frage. 1579 veröffentlichte er ein Buch über Hexen und 
Zauberinnen^ deren Vorhandensein er gegen alle Einwürfe nach- 
drücklichst verteidigte. Psychologisch bleibt es ein kaum 
lösbarer Widerspruch, wie derselbe Mann, der den Glauben 
an Alchemie und Astrologie als baren Aberwitz brandmarkte, 
von einem analogen und jedenfalls gefährlicheren Aberglauben 
sich so beinflussen lassen konnte. Dass er den Gegenstand 
litterarisch behandelte, darf hingegen nicht Wunder nehmen. 
Nicht bloss war der Wahnsinn des Teufelsglaubens damals all- 
gemein verbreitet, sondern er hatte gerade zur Zeit Er&stus 
angefangen auch die Gelehrten lebhaft zu beschäftigen. Es 
war das Werk des Dr. Med. Wier *) von Cleve „de prasstigiis 
daemonum,^ erschienen (1563), welches eine lebhafte litterarische 
Bewegung über diesen für das Wohl der Menschheit so ent- 
scheidenden Funkt erzeugt hatte. Wier bestritt in demselben 
zwar nicht die Existenz des Teufels und der bösen Geister 
überhaupt, aber er bestritt, dass er im Menschen zum Schaden 
anderer Menschen wirksam werden könnte und stellte die Be- 
hauptung auf, dass, wenn jene Unglücklichen, zu deren Ver- 
teidigung er seine Feder ergriffen hatte, bekannten, sie hätten 
dieses oder jenes Verbrechen mit Hilfe des Teufels begangen^ 
sie dies nicht tatsächlich getan hätten, sondern sie stünden bei 
dieser Aussage unter einem allerdings vom Teufel ausgeübten 
seelischen Zwang und ihre Aussagen liefen daher auf eine 
blosse Täuschung durch den bösen Geist hinaus. 

Wiers Buch war der erste Versuch an die Stelle einer 
niedrigen materialistischen Auffassung eine psychologische Er- 
klärung treten zu lassen. — Dafür erhielt er von dem ange- 
sehenen französischen Gelehrten Bodin, der die Ansicht Wiers 
mit allen Mitteln seiner grossen Gelehrsamkeit bekämpfte^ 
den Titel eines „Gotteslästerers." ^) — Aber schon vor Bodin 
war Erastus zur Verteidigung des Hexenglaubens auf dem 
Kampfplatz erschienen. So wenig wie Bodin weiss auch er 



^) Lecky, Gesch. d. Aufklärung in Europa 1, 66. Johannes 
Wierus unterzeichnet er sich in einem Brief an Th. Zwinger. — Dem- 
gemäss ist der Name bei Lecky zu ändern. 

*) Ebend. S. 69. Bodins Demonomanie des sorciers erschien 1581. 



283 

andere Beweise vorzubriDgen, als solche, die dem gewöhn- 
lichen Volksglauben und gewissen Stellen der Bibel entnommen 
sind. Seine Abhandlung fand übrigens vielen Beifall und wurde 
1606 nochmals aufgelegt. Es entspann sich zwischen Erast 
und Wier ein Briefwechsel, in welchen auch Th. Zwinger hin- 
eingezogen wurde. Erast schreibt an Zwinger, ^Wier hat mir 
versprochen, er wird meine Ansicht widerlegen. G-ott ist mein 
Zeuge, dass wenn er das täte, ich dies fär die grösste Wohl- 
tat halten werde. Einstweilen habe ich ihm in der freund- 
schaftlichsten Weise geantwortet und mich zu einer öffentlichen 
oder privaten Disputation erboten. Wenn er unter vier Augen 
mich über meinen Irrtum aufklärt, werde ich nicht zögern, 
dies öffentlich zu bekennen." >) Zu dieser Unterredung ist es 
offenbar nicht gekommen. Ob sie irgend welchen Erfolg ge- 
habt hätte, ist zudem sehr fraglich. Glücklicherweise ver- 
teidigte Erast einen verlorenen Posten. Auch verdient hier her- 
vorgehoben zu werden, dass dieser schreckliche Aberglauben 
in Basel nie jene furchtbaren verfolgungssüchtigen Formen 
angenommen hat, wie anderwärts. Die Jahrbücher der Ge- 
rechtigkeit, welche voll sind von den in dieser Zeit üblichen 
grausamen Urteilssprüchen, melden nur von wenigen Hexen- 
prozessen, deren keiner mit einem Todesurteil endigte Wohl 
aber lesen wir, dass der Antistes J. J. Grynäus Einsprache 
erhob ^ als man eine alte Frau wegen angeblicher Zauberei in 
Biehen auf die Folter spannte (1602).») Es war hier keine 
Atmosphäre, in welcher Bücher wie das des Erastus gedeihen 
konnten und es ist gewiss nicht zufällig, dass zwar Wiers 
Buch in Basel (und Amsterdam) gedruckt wurde, während 
Erastus Abhandlung auch in zweiter Auflage in Amberg er- 
schienen ist (1606). — Sein Zeitgenosse Bauhin verachtete den 
Teufelsglauben gründlich und Plater hat, auf gleichen Wegen 
wie Wier wandelnd, aber mit reicheren Kenntnissen ausge- 
stattet, 1614 versucht seelische Störungen auf pathologische 
Momente zurückzufuhren. 

Erastus zeigte sich übrigens der Basler Hochschule für 

*) Brief von (1564) die Pasehatis. — In der Briefsammlang des 
Frey-Grynäischen Institutes II 4, Nr. 93. 

') Buxtorf, Baslerische Stadt- und Landgescli. 2, 106. 



284 

die Freistadt, die sie ihm gewährt hatte, erkenntlich, indem 
er die Zinsen einer Summe von 1600 fl. zur Auszahlung 
zweier Stipendien an zwei arme Studenten nach dem Tode 
seiner Frau (sie starb 1594) bestimmte ; Mediziner sollten den 
Vorzug haben. Die einzige Bedingung, die er stellte, war die, 
dass das Stipendium nur so lange im Besitze der Basler Hoch- 
schule verbleiben solle, als Basel selbst an seiner Konfession 
festhalte. ^) 

Eine Freistadt im besten Sinne des Wortes war die Uni- 
versität für einen Zeitgenossen des Erastus, für Sebastian 
Castellio. ») 

Gastellio war geboren 1515 in Saint Martin du Fr&sne 
bei Nantua (im Dept. Ain). — Seine Eltern waren arme 
Landleute und streng katholisch. Über Castellios Jugendjahre 
weiss man so gut wie nichts. Später begegnet er uns in Lyon 
als Lehrer dreier junger Adeliger, die er im Griechischen unter- 
richtet. Von Lyon geht er nach Strassburg, wo er mit Calvin 
zusammentrifft und auf dessen Verwendung hin wird er wahr- 
scheinlich 1541 nach Genf berufen, wo er die Leitung des 
College de Bive übernimmt, welches damals ziemlich herunter- 
gekommen war. Castellio, der jedenfalls schon lange vorher 
das protestantische Glaubensbekenntnis angenommen hatte, 
fühlte die Neigung in sich als Prediger aufzutreten. Allein 
er überwarf sich mit Calvin, der es zwar noch hatte durch- 
gehen lassen, dass CasteUio das hohe Lied als ein erotisches 
Gedicht aufgefasst wissen und auch seiner Erklärung von der 
Höllenfahrt Christi nicht beipflichten wollte. Aber als Castellio 
sich erkühnte in grosser Versammlung den calvinischen Pre- 
digern Vorwürfe zu machen wegen ihrer Herrschsucht und un- 
ziemlichen Lebensweise, entzog ihm der Rat die Erlaubnis zur 

*) Ein zweiter gleich hoher Betrag war für zwei Stipendien be- 
stimmt, die an Heidelberger Studenten vergeben werden sollten. Ver- 
leiher war auch für diese die Basler Regenz. Bedingung war ebenfalls, 
si tarnen illic nostrse confessionis religio vigeat. Lib. concl. iol. 69^ 
und Legatarium zum Jahre 1594, p. 85. Der Vergleich der zwischen den 
Hochschulen über die Verwaltung der Stiftung abgeschlossen wurde, 
ist datiert vom 1. Mai 1598. — Winkel manu a. a. 0. 2, 172, Nr. 1431, 
vgl. auch Nr. 1443. 

') Ober ihn handelt erschöpfend J. Mähly, S. C. Basel 1862. 



285 

Ausübung kirchlicher Amtshandlungen. Daraufhin nahm er 
seine Entlassung und Ende 1544 oder Anfang 1545 kommt er 
mit seiner Familie nach Basel. Mit Frau und acht Kindern be- 
fand er sich in drückendster Notlage. Anfanglich war er ganz 
auf seine Privattätigkeit angewiesen ; Oporin nahm sich seiner 
an und unterstützte ihn mit Geld. Aber das reichte doch nicht 
aus und Castellio sah sich genötigt Tags über als Fischer und 
Holzflösser den notwendigen Lebensunterhalt zu beschaffen. 
In der Nacht arbeitete er dann an seiner Bibelübersetzung. 
Er hat eine solche in lateinischer und französischer Sprache 
angefertigt, jede aber nach einem andern Princip. Während 
er nämlich in der lateinischen sich bemühte das Vulgärlatein 
durch ein gut klassisches zu ersetzen, führte er in der franzö- 
sischen oft Ausdrücke des Dialekts ein. Dabei sind kleine 
Verstösse nicht ausgeblieben. Die Genfer .spotteten über beide 
Arbeiten. Hottomanus fand die französische Übersetzung ge- 
radezu lächerlich. Er wünschte vor allem eine gründliche 
Korrektur der Vorrede, die, wie er sagte, ein Gegenstand des 
Gelächters sein werde für alle Franzosen, besonders für die, 
die bei Hofe sind.^) Melanchthon und Buxtorf, die keinen 
Grund hatten, persönlich zu werden, urteilten jedoch günstig. 
1553 findet Castellio eine Anstellung als Professor für 
griechische Sprache. Castellio hörte aber deshalb nicht auf 
sich mit Theologie zu beschäftigen und so dauerte auch der 
Krieg zwischen ihm und den Genfern, der mit steigender Heftig- 
keit geführt wurde, fort. — Oktob. 1553 wurde Servet in Genf 
verbrannt. Diese Tat, welche sogar Bullinger mit dem evange- 
lischen Gewissen vereinbar fand, erregte den Abscheu Castel- 
lios. Im März 1554 erschien unter dem Pseudonym Martinus 
Bellius eine Sammlung von Abhandlungen und Aussprüchen 
berühmter Männer über den Reformator in Genf und sein 
Werk. — Die Genfer waren wütend und natürlicher Weise 
lenkte sich ihr Verdacht sofort gegen Castellio, hinter dem sie 
den Urheber dieses Pamphlets vermuteten, und gegenwärtig 
giebt die Forschung den Genfern Recht. Die allgemeine An- 
sicht geht dahin, dass Castellio und Colins Secundus Curio die 
Verfasser jenes Werkes seien. Auch mit seinem Kollegen 

*) Dareste, Rev. histor. 2, 8. 



286 

BorrhauS; der in der Servet'schen Sache auf Seite Castellios 
und Curios gestanden war, ist Castellio später zerfallen. Grund 
des Zwistes wurde eine Meinungsverschiedenheit über die Be- 
deutung des Abendmahls. Heftige Angriffe erfuhr er ferner 
wegen der Herausgabe und Übersetzung des Dialoge des 
Occhino. — Diese fortwährenden theologischen Streitigkeiten 
zogen ihm endlich sogar eine Büge des Rates zu, der ihn 
mahnte sich nicht in Dinge zu mischen, die ihn nichts angingen. 

Castellio gebührt der Ruhm in diesem Kampf mit den 
Genfern zum erstenmal das grosse Princip der Toleranz nach- 
drücklich hervorgehoben zu haben. *) — In dieser Beziehung 
ist er eine der bedeutendsten und zugleich schönsten Gestalten, 
die auf der reichbesetzten Bühne jener Zeit erscheinen. Kenner 
versichern, dass seine sprachlichen Kenntnisse allein schon hin- 
gereicht haben würden ihn zu einem bedeutenden Gelehrten 
zu machen. Aber das genügte ihm nicht. Er stellt diese 
Kenntnisse in die Dienste theologischer Forschung und gerät 
dabei, ohne es zu wollen, in Streit mit bestehenden Ansichten 
und Dogmen. Einmal in denselben verwickelt, hält er aber 
standhaft aus, weil er durchdrungen ist von der Überzeugung, 
dass er nicht seiner persönlichen Auffassung, sondern der Frei- 
heit der persönlichen Auffassung überhaupt das Wort redet. 

Castellio ^) starb 1563 Dezember 29, indem die grossen 
Anstrengungen, welchen er sich in der Sorge um seine Fa- 
uiilie ausgesetzt hatte, seine Kräfte vorzeitig verzehrten. 
Sein Sohn Friedrich*), geb. 1562, studierte in Basel Philosophie 
und Theologie, war der Reihe nach Pfarrer in Hüningen, 
Muttenz und Reinach, von wo er durch die Gegenreformation 



*) Mähly a. a. 0. S. 48 vgl. aucliLecky, Gesch. d. Aufklärung 
in Europa 2, 37 ff. 

*) Herzog Realencyklop. f. protest. Theolog. 3', 160 f. Hier mag 
auch noch bemerkt sein, dass DöUinger in dem grossen Pamphlet: die 
Reformation und ihre Wirkungen 2, 684 Castellio als Zeugen aufruft, 
um seinen fundamentalen Irrtum von der im ganzen Umkreis des 
Protestantismus eingetretenen Verschlechterung der Sitten und Religion 
mit ein paar Sätzen, die er einer in die letzten Lebensjahre Castellios 
fallenden Verteidigungsschrift (!) entnimmt, zu erhärten. 

') Ath. Ranr. p. 298 (mit den biograph. Angaben) und p. 300, 
317, 362. 



287 

vertrieben wurde.*) Er wnrde dann als Professor für Rhetorik 
angestellt (1589); übernahm 1595 Januar 10 an Stelle des 
verstorbenen Prall >) die Lehrkanzel für Oratorik, kehrte aber 
1610 Dezember 18 zum früheren Fach zurück. 1611 begegnet 
er uns als Propst im unteren Kolleg. £r starb 1613 Mai 16 
an Epilepsie. 

Wenn Castellio sozusagen durch die G-eschichte seines 
Lebens dazu geführt worden war für Freiheit der Über- 
zeugung des Einzelnen einzutreten, eine Forderung, welche 
die Freiheit der Forschung überhaupt in sich schloss, so 
fiasste Taurellus dieses Ziel unmittelbar ins Auge. 

Nikolaus Taurellus *) war geboren 1547 November 26 
in Mümpelgard, hatte in Tübingen die Artistenfakultät ab- 
solviert, kam 1566 nach Basel, um Medizin zu studieren, 
wurde 1570 November 22 zum Doktor promoviert, und 1571 
in die Fakultät und Consilium aufgenommen. Dem Lehramt 
hat er aber nicht sehr fleissig obgelegen. 1576 wird ihm, da 
er über ein Jahr mit seiner Frau in Kolmar verweilt hatte, 
gedroht^ man werde ihn, wenn er bis November des Jahres 
nicht nach Basel zurückkehre, aus der Fakultät ausschliessen.«) 
1579 wurde er zum Professor für Oratorik gewählt, 1580 
Mai 31 übernahm er die Lehrkanzel für Ethik, folgte aber 
schon am 21. Juni einem Bufe nach Altdorf'), wo er als 
geachteter Arzt am 28. September 1606 starb. In der Ge- 
schichte der Wissenschaft hat er sich jedoch nicht als solcher, 
sondern als Philosoph Buhm erworben. Er ist der einzige 
Mann, der Basels Hochschule auch auf dem Gebiete der reinen 
philosophischen Spekulation im 16. Jahrhundert vertritt. Hier 
war schon im Jahre 1573 sein Hauptwerk, der Triumph der 
Philosophie, erschienen. 

^) Burckhardt, Gegenreformation S. 7 und 179. 

«) S. Beil. X, Nr. 9. 

*) Über Taurellas vgl. Überweg, Gesch. der Philosophie 3, 23 
(mit Angabe der einschlägigen Litteratur) und 28 (kurze Darlegung 
seines Systems). — Letztere besser bei M. Oarriere, die philosoph- 
Weltanschauung der Reformationszeit 1*, 51 f. — Ath. Raar. p. 312 
(mit den biograph. Angaben) und p. 425. — Miescher die mediz. Fak. 
zu Basel S. 28. ^) Histor. coli, medicor. p. 31. 

*) Ebend. p. 40 und Lib. concl. fol. 64. 



288 

Die Geister waren damals noch lebhaft ergriffen von 
jener Bewegung^ welche einige Jahre vorher Petras Bamus 
in Paris durch seinen verblüffenden Angriff auf Aristoteles 
erregt hatte. Bamus hatte mit einiger Übertreibung behauptet, 
alles, was Aristoteles geschrieben hätte, sei unwahr. Man 
braucht diesen revolutionären Satz nur dem oben gegebenen 
Lektionenverzeichnis der Artistenfakultät, welches jedenfalls 
in seinen wesentlichen Teilen dem aller anderen Hochschulen 
entsprach, entgegen zu halten, um sich eine unge&hre Vor- 
stellung von der durch Ramus erzeugten allgemeinen Erregung 
zu machen. Bamus hat jene Behauptung später wesentlich 
gemildert, aber es war doch ein kräftiger Anstoss zu neuer 
kritischer Prüfung der Lehrsätze des Stagiriten gegeben. 
Taurellus folgte demselben. Er ist Aristoteles gerechter ge- 
worden, als Bamus, da er seine induktive Beweisführung zu 
würdigen wusste. Allein dessenungeachtet meinte er doch, es 
sei eines denkenden Menschen unwürdig, bei Aristoteles stehen 
zu bleiben. „Sollten wir nicht denken können, wenn seine 
Schriften verloren wären ?^ Deshalb dürfe man sich an keine 
Autorität binden. Diese Freiheit der eigenen Forschung sucht 
er dann in geistvoller Weise mit der starren biblischen Über- 
lieferung, die doch auch er für unantastbar hielt und die er 
später gegen die pantheistischen Ausführungen Cäsalpinis 
verteidigte, zu versöhnen. 

Ein Zeit- und Gesinnungsgenosse Castellios war Cölius 
Secundus Gurio.^) Gurio entstammte einer vornehmen lombar- 
dischen Familie. Er war der jüngste von vierundzwanzig Ge- 
schwistern, geboren 1Ö03 Mai 1 zu Moncali^ri bei Turin, 
wo sein Vater reich begütert war. Gölius, der zuerst die 
Schule seines Heimatdorfes, dann die Turins besuchte, ver- 
legte sich auf das Studium des Bechts. Inzwischen hatten 
die Schriften der Beformatoren ihren Weg über die Alpen 
gefunden. Gölius las Abhandlungen von Luther, Zwingli und 



*) Herzogs Realencyklop. f. protest. Theol. 3', 396—400 mit reichen 
Litteratnrangaben. Von seinen Briefen sind einige gedruckt in C. S. 
Curionis epistolanim libri dao Basilee 1533 p. J. Oporinum und ein 
Brief an Basilius Amerbach in der Festschrift von Teichmann, Amer- 
bachiorum epistolse mutuee. Basel 1888, S. 43. 



im 

Keläiichlbon^ lüit welchem er später auch iü dii^ktoi iri&E- 
licdien Yerkehi^ trat. Der' Biüditicky deü diese W^r^' auf 
ihn mächtet); war hei^mmend für seinen ferlEiereil Lebenaga^. 
Sr absolvierte 2Wlkr seine juridiäohen Stadien ükid wirkte' 
mehi^em Jahne als ein beliehtei' un4 angösehener Beohtslehiw 
in Mailand; iii Pavia- und Lucca^ Indem er aber übca^aU- zu- 
gleieh für £e Verbi<eitang der neuen Lehre nnd^ nioht ohtiB' 
Erfolg' tatig war^ zog er sich dadurch den Hass und die Yeifolg*» 
ung der römischen Kurie zu. Mehrmals führte ihn sdü refor- 
matoristher Eifer ins Geföngnid und vöi' den dauernden Naoh- 
Stellungen vermochte ihn weder die Gunst hochgesteUtei^ Per- 
sonen wie des Herzogs von Montferrat^ in dessen Hauptstadt 
er sich einmal flüchtete^ noch die Irene Anhänglichkeit seiner 
Studenten und der Bürger zu schützen. Curio besohloss end- 
lieh; dem unsichem Ya^rlande den Backen zu kehren' und 
wanderte nach der Schweiz aus. Die Herzogin Benäe von Fer- 
rara gab ihm Empfehlungsbriefe an den Rat von Züi^ich und 
Bern mit und der letztere stellte ihn hierauf als Toretand einer 
Schule in Lausanne an (1^42). AI» er naoh^ Italien zurück- 
ging; um seine Familie abzuholen; begab sich jener merkwür- 
dige Fall seiner Bettung aus den Händen der Inquisition; der 
ebenso charakteristisoh für die damaligen Zustände als für die- 
Person Gurios ist. Es war in Pessa bei Lucca. Gurio; der seine 
Mahlzeit einnahm, war eben im Begriff sich ein Stück Brot 
abzuschneiden; als der Barghello eintrat und ihn im Namen 
des heiligen Tribunals gefangen nehmen wollte. Als aber 
Gurio; der ein grosser; starker Mann war ; aufstand und das 
Brotmesser immer noch in der Hand haltend sich dem Häscher 
näherte; wandelte diesen dermassen die Furcht an ; dass er 
vor Gurio ins Knie sank* GuriO; seinen unerwarteten Vor- 
teil mit Geistesgegenwart benützend; stieg schnell die Treppe^ 
hinab> hängte sidi unerkannt durch die Eskorte; wfirf läieh 
auf sein Pferd' und sprengte davon. Nadit und ünge^itter 
hinderten' jede V^efrfolgUng. 

1046 kam< Gurio von Laosanne nach Basel. Dem^ Zu- 
reden eMjgfff gelehrter Fi^unde nachgebend; beschlösse er,, 
dauernd sich hier niederzulassen. Von da ab lebte er unange- 
fochten;: der Erziri>ung. seiner Kinder und seinen vielfältigen 

Thommen, UniTersitüt Basel. J9 



390 

Arbeiten sich widmend. Da gerade in diesem Jahre durch 
den Abgang des Sebastian Lepusculus, welcher nach Angsbrng 
zog; eine Lehrkanzel an der Artistenfakultät frei geworden 
war, so übertrug man Curio die Professur für Beredsamkeit 
und Rhetorik in der zweiten Ellasse , welche bis dahin Hos- 
pinian inne gehabt hatte ^), mit einem Gehalt von 60 fl. jähr- 
lich. Sein Einkommen reichte nicht einmal hin, dass er seine 
Tochter Dorothea, welche ihm während seines Aufenthaltes in 
Lucca kurz vor seiner Abreise in die Schweiz geboren wurde 
und die er unter der Obhut zweier Luccheser Frauen zurück- 
gelassen hatte, hätte zu sich kommen lassen können. Curio 
war ein überaus fleissiger Schriftsteller; dazu arbeitete er 
sehr leicht und schnell, und so sind Schriften von ihm in 
grosser Anzahl erhalten. Sie sind teils philologischen, teils 
antiquarischen, teils theologischen Inhalts. Seine Abhand- 
lung über römische Münzen , Masse und Gewichte war be- 
rühmt und behauptete bis zu Boekhs Forschungen, welche 
alle älteren Arbeiten der Art überholten, eine gewisse Gelt- 
ung. — Sein Kommentar zu Ciceros Topica fand Melanch- 
thons Beifall. 

Grosses Aufsehen erregte seiner Zeit seine Abhandlung 
de amplitudine beati regni Dei. In dieser in Dialogform 
gehaltenen Schrift suchte er zu beweisen, dass die Zahl der 
zur Seligkeit Berufenen bei weitem diejenige der zur ewigen 
Verdammnis Verurteilten übertreffe. Im Verlaufe des Gespräches 
wird natürlich auch die Frage angeworfen, was für ein Los 
diejenigen zu erwarten haben, denen die Lehren des heiligen 
Evangeliums nie zu Ohren gekommen seien. Über diesen 
Gegenstand waren von den ersten Zeiten des Christentums 
an die Theologen einstimmig der Ansicht gewesen, dass ausser- 
halb des kirchlichen Verbandes kein Heil zu erwarten seü 
Selbst die ungetauft gestorbenen Kinder seien, weil auch sie 
Teil hätten an der dem ganzen Gesohlechte anhaftenden Schuld 
Adams, der Hölle verfallen. Und dieses Dogma wurde in 
ganzer Schärfe auch von den Beformatoren angenommen und 
gelehrt. Nur Zwingli hatte ihm kühn widersprochen und 

*) S. Beil. IX. 1549 wurde die Professur der Rhetorik ihin ge- 
nommen und Pantaleon gegeben. Doch behielt er seinen früheren Gehalt. 



291 

hoffte, nach dem Tode mit den Edelsten aller Zeiten und 
Völker vereint zu werden, und dieser Anschauung hatte, ob- 
gleich in etwas eingeschränkterer Form, auch Curio in jener 
Abhandlung Ausdruck geliehen. Sie (die Nicht-Evangelischen) 
sind nicht verurteilt, sagt er, wenn sie die besetze der Natur 
befolgen, wenn sie einen Gott verehren, und wenn sie Nächsten- 
liebe üben.i) — Deshalb würde auch den Juden, welche nur 
einen Gott anerkennen, keine Bilder, keine Zeichen heilig 
halten, keine mystische Krume Brot als Gott anbeten, noch 
vor dem Weltuntergang der Eintritt in das Reich Gottes ge- 
ö&et werden. 

Wegen dieser der allgemeinen Ansicht so entschieden 
widersprechenden Sätze wurde Curio von seinem Landsmann 
Peter Faul Vergerio lebhaft angegriffen, der ihn beim Bäte 
von Basel als einen Ketzer verklagte, indem er lehre, dass 
die Menschen nur durch ihre natürlichen Anlagen und ohne 
Christus das Heil erlangen können. Curio verantwortete sich 
in einer an die Begenz gerichteten Apologie mit Würde und 
ohne sich zu einem Widerruf herbeizulassen. Er erwarte, dass 
man ihn nicht wegen dieser einen aus dem Zusammenhang 
herausgerissenen Stelle verurteilen werde. Man möge alle seine 
bisherigen Schriften durchgehen: nie sei es ihm eingefallen 
die Heilsbotschaft Jesu Christi zu läugnen. Würde man Sätze 
finden, welche von der gewöhnlichen Meinung der Menschen 
abwichen, so müsse er darauf hinweisen, dass er kein Dogma 
aufstellen, sondern bloss Erörterung habe anregen wollen. In 
diesem Sinne habe er jetzt auch die Frage der Verdammnis derer, 
die das Evangelium mangeln, behandelt und — fährt er mit 
edlem Freimut fort — „ob ich gleich unterweylen geachtet 
möchte werden, als ob ich mich etwas mehr auf den einen 
Teil neiget, so ist doch meine Meinung nicht anders, denn dass 
ich dem, so besseres flirbringt, zu folgen alle Zeit bereit bin." ') 
Mit Castellio, dessen Empörung über Servets Tod auf dem. 
Scheiterhaufen er teilte, erscheint uns also auch Curio als ein 
Vorkämpfer des grossen Princips der Glaubensfreiheit. 

*) C. S. C. I>e amplit. regni Dei bei Schelhorn Amoenitatea li- 
terariee 12, 595 ff. %. 

*) Schelhorn a. a. 0. 612 f. 



292 

Der Angriff hatte übrigens f&r Gurio weiter keine Fo^en, 
da die Büoher-Censoren zu seinen G-nnsten entschieden. Sie 
druckten zwar ihr Bedauern aus^ dass das Bnch überhaupt 
erschienen sei, doch könnten sie nicht finden, dass der Verfasser 
sich mit den beanstandeten Stellen gegen die kirchlichen Lehren 
vergangen habe.*) 

Cnrios Ansehen als Grelehrter stieg yon Jahr zn Jahr. 
Er erhielt mehrere ehrenvolle Bernfangen ins Aasland: von 
Kaiser Maximilian H. nach Wien 1566, vom Woiwoden Sza- 
polya nach Siebenbürgen 1567, vom Herzog von Savoyen und 
früher schon sogar von Papst Paul IV., der dem Verfasser des 
Pasquillus ecstaticus, in welchem Cario seinem Spott über die 
Verderbnis der Kirche und viele ihrer wesentlichsten Lehren 
freien Lauf gelassen hatte,') volle Straflosigkeit zusicherte, 
hohe Besoldung und Aussteuer für seine Töchter, wenn sich 
Curio verpflichtete nicht von Religion zu sprechen. Aber 
Curio schlug alle diese Anerbietungen aus, treu bleibend der 
neuen Heimat, der er sich dankbar bezeigte für den Schutz, 
den sie dem Verfolgten gewährt hatte. Curio starb am 24. Nov. 
1569. — Seine letzten Lebenjahre war^oi ihm durch häus- 
liche Trübsale verbittert worden. Er, d^ seinen Kindern ein 
überaus zärtlicher Vater gewesen war, musste in einem Jahre 
vier derselben wegsterben sehen. — Drei begabte Tochter, 
unter diesen die reich beanlagte Angela, welche noch nicbt 
achtzehnjährig der deutschen, italienischen^ firanzösischen und 
lateinischen Sprache mächtig und dem Vater beim Vei^eichen 
der Handschriften bel^lflich war, raffte die Pest innerhalb dreier 
Wochen w^,*) und im selben Jahre starb sein Sohn Horatio, 
als kaiserlicher Rat im Dienste Maximilian II., ein junger, kaum 
dreissigjähriger Mann, dem eine glänzende Laufbahn zurückzu- 
legen bestimmt schien. Am 24. Oktober 1664 verlor Gurio seinen 
zweiten Sohn Augustin, welcher 1538 in Basel geboren, hier, 
dann in Tübingen, in Bowges unter Duaren, in Paris unter 



^) SehelkoEU a. a. 0. 215. 

^ Erschien 1544 in Freibarg. 

^ Vgh Bonnet, La famillie de Curiose 8. 52 erzählt mit Be- 
nützung von: de quatuor CS. Gurionis filiamm vita et obita . . . com 
epitaphiis. Basel 1565. 



29a 

Bamus, ii^ Pavia und Bologna studiert hatte and 1564 als 
Professor für Bhetorik angestellt worden war. Unter seinen 
Kollegen stand Cario besonders den Amerbachs nahe. £r ver- 
sorgte Basilius n&it Empfehlungen nach Italien und nahm auch 
sonst an seinen Studien fördernden Anteil. Auch mit Borr* 
haus, mit dem er schon von Lausanne aus über seinen Traktat 
de amplitudine regni Dei Briefe gewechselt hatte, und mit 
Castellio war er gut befreundet. 

Alle diese Männer haben unzweifelhaft das Ihrige zum 
wachsenden Ansehen der Basler Hochschule beigetragen und 
standen wissenschaftlich genommen auf der Höhe der Zeit. 
Aber über sie alle ragt ein Gelehrter empor, dem es allein 
beschieden war den Buhm der Fakultät auch bei den nach- 
folgenden Geschlechtem zu erhalten — Johann Buxtorf, Pro- 
fessor der hebräischen Sprache, i) 

Unter den Disciplinen, welche an der Artistenfakultät 
gelehrt wurden, war unstreitig die hebräische Sprache die 
jüngste. Der erste, der an der Hochschule Unterricht im He- 
bräischen erteilt hatte, war Konrad Pellikan gewesen, >) welcher 
aber Basel schon 1508 verliess, 1524 zwar wieder hieher zu- 
rückkehrte, jedoch nur um zwei Jahre später einem Bufe nach 
Zürich Folge zu leisten. Sehr tief wird die von Pellikan ge- 
gebene Unterweisung allerdings nicht eingedrungen sein. War 
doch erst 1506') Beuchlins hebräische Grammatik und Wörter- 
buch, welche das Studium der „heiligen Sprache^ eigentlich 
in Deutschland eingebürgert haben, erschienen. Nach Pelli- 
kans erstem Weggang von Basel hatte das ^Hebräische gar 
keinen Vertreter mehr an der Hochschule bis 1523. 



*) Johann Bnxtorf der ältere, Rektoratsrede geh. am 4. Nov. 1879 
von £. Kautzsch Basel. S. 10 sind die Quellen genannt, auf denen 
diese sorgfältige Arbeit beruht. Die Angaben über Buztorfs lexika- 
lische Ai'beiten auf S. 33 f. werden richtig gestellt in der Recension 
der Rede im Litterar. Centralbl. 1880, 690 f. 

*) Die Nachricht der Ath. Raur. p. 442, dass Wilh. Textor, der 
1472 seine theologische Professur niederlegte, schon im Hebräischen. 
(Jnterricht erteilt habe, erscheint ganz und gar unglaubwürdig, da die 
ältesten Spuren des Studiums des Hebräischen in Deutschland sich erst 
in den 80er Jahren nachweisen lassen. Vgl. Geiger das Studium der 
hebr. Sprache in Deutschi. S. 19 f. Übrigens tritt die Kotiz in den 
Ath. Raur. selbst unbestimmt auf. ^ Geiger a. a. 0. S. 34. 



294 

In der Zwischenzeit warde das Stadium des Hebräischen 
lediglich privatim betriebe n^ so in Amerbachs Hause, in dem 
der spanische Jude Matthäus Adrianus den Söhnen des Johannes 
Amerbachy später auch dem Wol%ang Capito Unterricht im 
Hebräischen erteilte. Ob die Söhne Amerbachs viel gelernt 
haben, mag dahin gestellt bleiben, in ihrem sonst so reich- 
haltigen Briefwechsel finden sich keine Stellen, die auf grössere 
Kenntnisse des Hebräischen schliessen liessen. i) — Capito be- 
mächtigte sich jedoch der Sprache soweit, dass er später nicht 
bloss Privatstunden in ihr erteilte, sondern auch eine Gram- 
matik verfasste, welche sogar mehrere Auflagen erlebte. ') In 
ähnlicher Weise fand auch in ökolampad, der 1514 wieder 
nach Basel gekommen war, das Studium des Hebräischen eine 
Stütze, indem ihn Erasmus bei seiner Ausgabe des neuen 
Testamentes zu Bäte zog, sobald es sich um Verweisung auf 
den hebräischen Text des alten Testamentes handelte, und in- 
dem ökolampad in einem Index zu Hieronymas die hebräi- 
schen Worte erklärte.') 

Mit der Übernahme der theologischen Professur durch 
ihn hielt auch die hebräische Sprache wieder ihren Einzug in 
der Hochschule und dass sie nicht mehr aus derselben ver- 
schwand, war abermals zum guten Teil ökolampads Verdienst. 

Er sah es als eine Notwendigkeit an, dass das Hebrä- 
ische nicht mehr bloss beiläufig auch vom Professor des alten 
Testamentes betrieben, sondern dass hiefür eine eigene Lehr- 
kanzel errichtet werde. In diesem Sinne sprach er sich schon 
in seinem Batschlag*) aus und die gegebene Anregung g^ing 
nicht verloren« Die hebräische Professur wurde eingeführt 
und ökolampad hatte noch das Glück eine vorzügliche Lehr- 
kraft für dieselbe zu gewinnen — Sebastian Münster, welcher 
mit einem Gehalt von 60 fi. angestellt wurde. Münster 
war ein Schüler des Elias Levita und einer der tüchtigsten 
Hebraisten ') seiner Zeit. Abgesehen von mehreren lexiko- 
graphischen und grammatischen Arbeiten, welche zum Teil in 
Anlehnung an solche seines Lehrers Levita und Beuchlins ent- 

V) S. oben S. 144, Anm. 2. ') Ebend. 109. 

«) Geiger a. a. 0. 113. *) S. Beil. 1, § 9. 

^) Über ihn handelt ausführlich Geiger a. a. 0. S. 74 ff. 



295 

standen sind^ sowie von kritischen Aasgaben einzelner Teile 
des alten Testamentes mit beigegebener Übersetzung^ wie des 
Jesaias nnd des Hohen Liedes, sind seine bemerkenswertesten 
Leistungen eine Ausgabe der ganzen hebräischen Bibel mit 
Übersetzung und Anmerkungen, in denen zum erstenmal auch 
die Babbinische Litteratar Berücksichtigung fand/) und ein 
Lehrbuch der chaldäischen Sprache, das erste in seiner Art.') 
Diesem Manne verdankte mithin Basel, dass, wenn die 
Verdienste der deutschen Universitäten um die Belebung des 
Studiums der hebräischen Sprache gegen einander abgewogen 
werden, seine Hochschule in erster Linie genannt werden 
muss ; s) selbst Wittenberg steht ihm hierin nach, da Melanch- 
thon seine Kraft und Zeit fast ganz für die Behandlung 
kirchenpolitischer Fragen verbrauchte. Indessen dem schönen 
Anfang entsprach die Fortsetzung keineswegs. Münsters Nach- 
folger Lepusculus,^) Sulzer, Brandmüller und Bitter^) haben, 
mit Ausnahme des Erstgenannten, die über hebräische Sprache 
vorhandene Litteratur nur benützt, nicht bereichert und auch 

") Geiger a. a. 0. 82. ^ Ebend. S. 86. 

') Das geht hervor aus der lehrreichen Zusammenstellung die 
Geiger a. a. 0. S. 89 ff. gegeben hat. 

*) Die Ath. Raur. lassen auf Münster zunächst noch Simon Sulzer 
folgen (p. 442) und diesem erst Lepusculus 1556 (443). Das ist fehlerhaft, 
denn die Angabe, dass Lepusculus von 1549 (bez. 1550) bis 1556 die 
Professur für Griechisch inne gehabt habe, ist, wie Pantaleons Auf- 
zeichnungen zeigen (s. Beil. IX), unrichtig. Lepusculus hat schon 1558 
dem Gastellio Platz gemacht. Da er nun zuffleich aus dem Lektions- 
verzeichnis Pantaleons verschwindet, so wird man annehmen dürfen, 
dass er auch damals die ausserhalb des Unterrichtsplans der drei Klassen 
stehende Professur für Hebräisch erhalten habe. Dann bleibt aber für 
Sulzer kein Platz. Durch die Angabe der Ath. Raur. (p. 443 vgl. auch 
p. 27 und 28), dass er nach Lepusculus Tode cathedram Hebreeam Uerum 
ambiit, darf mau sich nicht beirren lassen. Dagegen spricht die oben 
S. 116, Anm. 2 aus dem Lib. concl. angeführte Stelle. Nicht verschweigen 
darf ich, dass es in den Deputateurechnungen zum Jahre 1552/3 heisst: 
Castalio Hebreeo (!?) — 60 fl. und so öfter bis 1563. Allein diese An- 
gabe steht ganz vereinzelt und da sie sowohl mit Pantaleons Aufzeich- 
nungen als auch mit den Ath. Raur. in Widerspruch gerät und da ferner 
diese Rechnungsbücher mit bemerkenswerter Nachlässigkeit geführt 
sind, so habe ich diese Angabe unbedenklich verworfen. Erklären lässt 
sich der Irrtum daraus, dass Gastellio und der jeweilige Hebraist den 
gleichen Gehalt (60 fl.) bezogen, und so mögen die Deputaten, für die 
das Geld doch das massgebende Moment war, die Empfänger verwechselt 
haben. Über Lepusculus vgl. ferner Beil. X, Nr. 15. 

*) Sulzer war vom 18. Febr. 1578 bis 22. Juni 1585 Professor 
für Hebräisch. — Über Brandmüller vgl. Beil. X, Nr. 10 und über 
Ritter ebend. Nr. 16. 



296 

d^s lieppsoulae Arbeiten besohränik^n sieh $kiif eine neue J^jm- 
gßbe der von Eeachlin ins Hebräisobe übersetsten G^eohiqbte 
des jfidi8che9 Krieges des Josephiis^) und einiger aqde^er be- 
bffäisober Sohriften von geringem Unifang. Vor der Gefi^ir 
einer gänssUeben Verfiacbang, von welcher dius Studium der 
hebräiscbep Sprache durdi diesen lediglich sohpkjiäsaigen be- 
trieb auch an der Basler Universität bedroht wm*, rettete es 
BwxtorfjB (jenie. 

Johann Boxtorf war der Sohn des Oberpfarrers Bu^tocf 
in Kamen in Westphalen, geboren am 24. D^br. 1564. .Be- 
suchte zunächst das Gymnasium in Hamm, von dessen Bektor 
Fabrioius er den ersten Unterricht im Hebräischen empfing.; 
dann das in Marburg. Wahrscheiiüich 1584 bezog er die 
Hochschule in Herbem^ wo er vor allem seine hebräischen 
Studien unter Fiscators Leitung fortsetzte. Von Herborn geht 
er nach Heidelberg und 1588 kommt er nach Basel. Hier 
trat er rasch zu Job. J. Orynäus in nähere Beziehung, der, 
als er den Fleiss, den Scharfsinn und die Sitt^ireinheit des 
jungen Mannes erkannt hatte, sich sofort dafür einsetzte ihn 
für Basel zu erhalten. Er empfiehlt ihn an Leo Curio, zweiten 
Sohn des Colins^ bei dem er wohnte und Hauslehrer seiner vier 
[Rinder war. !Nach dem Tode Ritters 1588 nahm man ihn schon 
in Aussicht für die Lehrkanzel der hebräischen Sprache, die 
er, dfl» er sich noch nicht gerne binden wollte, einstweilen 
bloss provisorisch übernahm. — 1590 promoviert er zum Ma- 
gister und wird bald darauf ordentlicher Professor. Drei Jahre 
später heiratete er Margaretha, Tochter des Leo Curio, die ihm 
in einer dreissigjährigen Ehe elf Kinder gebar, von denen je- 
doch nur fünf heranwuchsen. Der älteste Sohn Johann wurde 
wie sein Vater ein vorzüglicher Hebraist. Die ihm angebotene 
Professur für altes Testament lehnte er ab, ebenso auch Be- 
rvi&ngen ijiach Saumur und Leyden, obwohl beide, besonders 
die nach Leyden von glänzenden pecuniären An^bietungen 
begleitet waren. Als dieselbe eintraf, scheint man befürchtet 
zu haben, Buxtorf könnte wegziehen wollen. Und so geschah 
das Ungewöhnliche, dass die Begenz ihn bat hier zu bleiben 

') Josippus de bello Judaico im 4-uftrag des Heniic-Petri bexg. 
von L. Die Vorrede ist datiert vom 24. Febr. 1559. 



297 

ujdd gleictizeitig die X)epataten ersuchte, beim Bat auf eine 
Erhöhoi:^ seipes Grehaltes anzutragen. Man war einaichtsvoU 
gwug diesem Antrag Folge zn geben. ^) Bu:^torf starb in 
Basel an der Pest 7. Sept. 162$. Buxtorf war einer der 
grössten Gelehrten, welche die Basler Hochschule jemals be- 
sessein hat. Seine schriftstellerische Tätigkeit umfasste das 
ganze damals zug^gliche Oebiet des Hebräischen nach der 
philosophischen, historischen und medizinischen Seite hin und 
einige seiner Werke haben, wie sein jüngster Biograph ver- 
sichert, noch heute ihren, durch keine andere seit 250 Jahren 
erschienene Publikation abgeschwächten Wert. Dahin gehören 
die Konkordanz zum alten Testament und seine rabbinische 
Bibel. Die Forschung über die Masora d. i. die rabbinische 
Gesetzeserklärung soll im ganzen noch nicht viel weiter ge- 
kommen sein, als Buxtorf sie in seinem Tiberias (1620 erschienen) 
gelassen hat. Ein unvergängliches Denkmal seines Biesen- 
fleisses ist das grosse talmudisch-rabbinische Lexikon, an dem 
er seit 1609 arbeitete, das aber erst zehn Jahre nach seinem 
Tode von seinem Sohne veröffentlicht wurde. Dieses Werk, 
die Frucht dreissigjähriger Arbeit, gilt heute noch als unent- 
behrlich. Indessen nidiit diese, obgleich staunenswerte Leist- 
ungsfähigkeit ist es, die Buxtorfs eigentümliche Grösse bedingt, 
sondern die Stellung, die er im Vergleiche mit seinen Vor- 
gängern zu seinem Fache einnimmt, und das leitende Princip, 
das alle seine Arbeiten durchzieht. Während Münster und 
seine Zeitgenossen in erster Linie doch nur die Bibel in den 
Mittelpunkt ihrer Studien stellen und es vor allem ausdrück- 
lich verschmähen die rabbinische Litteratur eingehender zu 
untersuchen, weil die Beschäftigung mit derselben ihnen ge- 
radezu verderblich erscheint, ') ist Buxtorf von solchen Ängst- 
lichkeiten frei. Ihm ist die gesamte jüdische Überlieferung 
nicht nur wissenswürdig, sondern die Kenntnis derselben hält 
er — und damit tut er einen grossen Schritt nach vorwärts — 
um des Princips willen dem alle seine schwierigen und müh- 
samen Arbeiten galten, auch für durchaus nötig. — Buxtorf 

*) Lib. decr. fac. art. 157. Dort wird die Sache zum 25. Juni 1625 
berichtet, wonach Kautzschs Angabe von 1620 zu verbessern. 
«) Vgl. Geiger a. a. 0. S. 6 ff. 



296 

war nemlich der Ansicht, Christentam, christliche Kirche und 
Theologie beruhen unbedingt auf dem Wort der Schrift und 
zwar im strengsten Sinne auf dem Buchstaben der Schrift. 
Ihm kam daher alles darauf an die unbedingte Geltung des 
Bestandes der Schrift zu erweisen und diesem einen grossen, 
wenn auch seither als irrig erkannten Gredanken widmete er 
seine Kenntnisse und sein Leben. Deshalb verteidigte er auch 
die UrsprüngHchkeit der sogenannten Vokalpunkte, eine Auf- 
fassung, die jetzt niemand mehr teilt und die schon vor Bnx- 
torf Münsters Lehrer Elias Levita als irrig bezeichnet hatte. 
— Die wissenschaftliche Kontroverse über diese Frage hat sich 
jedoch erst nach Buxtorfs Tod zwischen seinem Sohn und 
Ludwig Capella erhoben (1648). Buxtorfs Ansehen auf dem 
Gebiete der hebräischen Sprachforschung war unbestritten. 
Nicht bloss alle Gelehrten des Auslandes waren einig in seinem 
Lobe, sondern die jüdischen Gelehrten selbst erkannten ihn 
als den grössten Kenner einer Litteratur an, in welcher allein 
heimisch zu sein sie sonst gewöhnlich behaupten. 

Buxtorf, Bauhin, Amerbach und ökolampad — das sind 
die vier grossen Namen, welche die wissenschaftliche Bedeu- 
tung der Basler Hochschule, die sie im 16. Jahrhundert ge- 
wonnen hat, für alle Zeiten veranschaulichen werden. 



Beilagen. 



■\^<^S^%^S^^/^^^^^kfS^^%0t^^^^\i- 



I. 



Oecolampadii iudicium de schola. 



€«ASiil <t Scnatn» BasUieBsif. Bürgermeister und rhat zu 

Basel. 

%raim ad excolenda ingenia ad Als dann zu erbawang des ver- 

planiandas virtutes ad fovendam steods und der aart, zu pflaaaung 

veram leligionem ad^ue alia in- der tugend, zu erhaltung der ge» 

numerabilia bona paranda, quibu« rechten und woven religion oueh 

respmblie» mire iurantur, nou pa- sonst vil gtLter dingen zu bekomm 

nun faeiant jkeademie probe insti* men die wol uü^riehten und flissig 

tute ac diligenter cnrate. Eine enim v^rsebene schulen nit wenig für- 

ecclesüe Christi pastores ac doc- Stands bringen dann es ie wor, das 

tores, hinc principibuB et urbibus use den selben den Mrchen Christi 

ac vegnie consiliarii scribe oratores, ire hirten und leerer, den fuisten 

hinc tribunalibus iudxees hinc ado» stetten und konigrichen ire rhat 

lescestM eaercende pedagogi, hinc 8ehribe]^ und redner, den gerichten 

morbie enrandis me^d^ hinc opi* ire richter, den jungen ire wevch^ 

ficUras architecti et eunctis in rebus meister und in somma in allen 

magai indinstrii masdmieqne frugia dingen die fumempste und känst- 

viri tanquam ex vinario expiscari riebe lüt glich als uss einem wiger 

I>oasnuit und» kand mirum, si pa* und gehalter genommeu und' ge^ 

tres nosteit manimam operam sump- fischet werden mögen, der Ursachen 

tumqne mon minareuL impenderunt^ es kein wunder, das unser yfttter 

ut gloviam* kanc no^is eommendh»- und iwriaren. grossen vlisff ouich 

remt et veluti insignem hereditärem» nit wenigem costen angewendt^ 

rqlitMymwnt non ignari, quanto ho*» haben, das sy uns dise eer lebeten 

naaüov quantoqae beatior iUe trhe» und befülhen ouch die als ein för- 

sansns q^am^ ilie auri e(? argentir nem eerlich erbgüt hinder in yer- 

Et quoniam, ut in rebus etiam sanc- Hessen als die wol gewüsst, das 

tissimis astu Satane bona» seuMstiia sollichair schätz grosser eerlicher 

lolio clam interiecfe non roxo adtd^ und- ricHer, dhnn des? gDlds und 

teratur et degeneratpaulatim deficit- Silbers, und diewil dann ouch in 



302 



que tandem tota nisi agricole cura 
Bubveniat, ita etiam in publicis 
gymnasiis multa subinde oriontur 
radicesqiie agunt, que seminantium 
Yoluntati minime respondent. Qae 
quum subgliscunt, nisi emendentur 
quam primum, non videbis, quo 
pacto illorum patronos ac dominos 
a negligentie, ut ne quid dicamus 
durius, vitio vindicare poteris. 



Porro, cum extra controversiam 
Sit, hactenus in omnibus fere disci- 
plinis sive inscitia sive perfidia ^) 
doctorum sive ignavia factum esse 
dixerimus, certe dolemus, in ma- 
ximam optimorum ingeniorum per- 
niciem partim neglectam partim 
impeditam sinceriorem doctrinam. 
Barbaries enim vanitas tum in vita 
tum in verbis '), sophistica ostenta- 
tio, imposturarum venditatio, maius 
tituli quam scientie Studium 'X ubi 
Philosophie solide messis et omni- 
gene sapiente et scientie expectaba- 
tur suecrevere. Unde et de divinis 
rebus ridicule, de sacris prophane, 
de rebus, scientia recta opus haben- 
tibus ambigue sensum pronuncia- 
tumque est , quanquam diu doce- 
retur, ad veri t«men noticiam non 
pertinge- retur. 



den heiligisten und fromaten dingen 
durch beschiss des Satans der gut 
som mit dem unkrut gefelschet und 
verderbt also, das es von siner guten 
arten abwicht und zuletzt gar ab- 
falt, es sige dann, das ime dess 
buwmans sorge zu hilf komme, 
also ouch in den offenen gemeinen 
schulen, so entspringen und wür- 
zlen teglich etweliche ding die dem 
so sy seigen willen und gefallen 
nit gmeint; welche, so sy uff- 
wachsen nit glich verbessert, magst 
du nit wol ersehen, in was wiss 
und weg du derselben schirmer 
und herren von dem laster der 
heilossigkeit — ich will nit schwe- 
rere(s) sagen — erledigen mögest. 
Witer diewil es doch unzwiffel- 
haft ist, das bishar gar noch in 
allen künsten (ob das durch ver- 
bunst der gierten oder irer fulkeit 
beschehen, wollend wir nit sagen, 
aber iedoch so ist uns das leid) 
die gsünder leer zum theil ver- 
achtet und zum theil verhindert 
und das zu grossem schaden und 
verderben vieler herrlichen köpfen. 
Dann der Unverstand und barbaries 
die itelkeit in leben und werten, 
der Sophisten bracht, ouch das uff- 
mutzen der betrügen und das man 
mer uff die tittel dann die kunst 
geachtet, sind an stat, do man einer 
emd der satten philosophi und aller- 
band künsten erwartet, uffgewach- 
sen. Dohar man dan von tlen göt- 
liehen Dingen so spötÜich, von den 
heiligen dingen so weltlich, von 
denen dingen, die einer gewüssen 
satten kunst nottürftig, so zwiffel- 
haft ghalten und geredt hat, nnd 



^) invidia, auf dem Rand von gleicher Hand. 

*) Tum-tum-verbis, auf dem Rand von gleicher Hand. 

') Studium, unten auf dem &and von gleicher Hand. 



303 



wiewQl man lang gelert, man doch 
nie zu erkandthnuss der worheit 
kommen ist. 

Quem admodumigituretreliqua, Der ursach wir glich wie ouch 

qiie in nostra urbe curam nöstram andere ding, die in unser statt 

poBtulant, corrigere cupimus, ita in unser sorg erforderen, sollichs zu 

hac causa aliqnid nostra dissimu- besseren begeren, also habend wir 

latione negligi neutiquam admitten- geachtet, das wir ouch in disem 

dum censemus, presertim quum non handel nntzit durch unser still- 

parum vereamur proventum doc- schweigen zu verachten sin, beson- 

tissimorum virorum, qui annis non der dieweil eben hoch(zu)besorgen, 

ita multum superioribus indigne das uff den uffwachs gelerter men- 

tractati sunt et in contemptu fuere, ner, die in kürzen ioren eben un- 

magnam raritatem summa cum bar- billichen gehandlet und verachtet 

barie iusto Bei iudicio excepturum worden, ein grosse thüre derselben 

et defore qui rebus tum sacris tum und das us rechtem göttlichen ur- 

prophanis administrandis idonei teil kommen werde, io das ouch 

sint, id quod fere ante oculos etiam nit sin werden, die do die hendel 

hodie videmus. Christus redemptor gottes und ouch die weltlichen 

noster sua benignitate eam calami- sachen füren und verwalten kön- 



tatem amoliatur. 



Age eo perventum 'est, ut a cen- 
soribus zelo ardentibus gymnasia 
notata sint tanquam Satane lupa- 
naria ad seducenda et perdenda fe- 
tulenta floride luventutis ingenia, ad 
corrumpendos bonorum ingeniorum 
sanos sensus et ad impia queque 
dogmata stabilienda pestilentes ca- 
thedre. ünde abominabiles et fa- 
stidibiles fere facte sunt schole om- 
nes et in quibus pridem multa pue- 
rorum examina versabantur, quasi 
in epidimie morbo hodie vix pau- 
culi quidam conspiciuntur, cepe- 
runtque cum inutilibus et utilia 
ex equo contemni. Et idcireo con- 
siliis circumspectorum virorum usi 
quecumque vel pietati vel utilitati 
Studiosorum preiüdicant e medio 
toUi voluimus, quecumque autem 
conducibilia, ut sanctius observen- 



nen, welches wir gar noch vor 
unsem ougen schweben sehen.. 
Aber Christus unser Erlöser wolle 
disen iamer von uns abwenden. 

Es ist aber dahin kommen, das 
ouch die Züchter und uffseher, die 
ouch ein ifer handt, die hohen 
schulen anzogen als sigend sy nüt 
anders dann des Satans gmeine 
hüser der angenden jugend herr- 
liche gmüter zu verderben und zu 
verfürend die guten, gsünden vejr- 
ständ zu zerstören und sigend böss 
vergiftet sitz die gottlosen leereÄ 
zu befestnen. Derhalben fast alle 
schulen abschuchlich gmacht wor- 
den und in denen bishar eben vil 
knaben gwont, werden letzt gar 
wenig gsehen nit anders dann zu 
ziten eins sterben und sind also 
die guten nützbaren ding mit den 
unutzen verachtet worden. Der- 
halben wir mit gutem rhat wiser 
und fürsichtiger menner abthün 
wollen, was der studierenden from- 



304 

tnr, evigiiabimn^. Taättim abest, keit oder nütz schaden möcht; «iras 
ut meditemar litteramm excidium aber gut und nütz sie, wollend wir 
sicut quidam nos traducere audent, flissig schaffen, das das selb sdff 
quandoqaidiein illoram saUva pro- gehalten werd. Sa wit ist von uns, 
bare nolninns: aXtg S^v&y satis quer« das wir, wie dann uns (dammb wir 
enum.^) Hand nos posnitet facti iren geiU'er und wü«t nit anhangen) 
nostri nee embescimus. Teram ni- ettüeh dargeben ddrffen — die gü- 
hil antiquias nobis quam nt littera« ten künst usssumten understanden. 
mm studiosis eonsulamns vel ex Wir handt dises gnüg, wir wand 
hac admonitione nostra quam sanc^ ein besseres haben, unser Huid- 
tam et inviolatam esse volumus fa» lung geruwt uns nüt, wir beschem- 
eile coliiquescit-, quam et eo Üben* men uns deren ouch nüt. Es ist 
tioe invnlgamus, ut quotquot \*o- uns auch nüt liebers, dan das wir 
lunt hac nostra liberalitate gaudere den studierenden berhaten sin kon- 
et bonis artibus vacare hue advo* den, das ist ouch uss diser unser 
ient. ermanung, di« wir stiff und unbe« 

fleoht haben wollen, offenbar, solli- 
che wir ouch desto lieber offen- 
baren, dormit welche sich diser 
unser friggeblicheit fröwen und 
guten künsten obligen wdllen har 
zu uns kommen. 

1. Principio omnes lectiones or* Des Ersten wurdt man alle der 
dinariorum gratis audire licebit, ni- Ordinarien lection umbsonst hören 
si quis sibi proprium magistrum mögen, es wolle denn einer ime 
conducere et preeter ordinarias lee- selbs ein eignen meister bestellen 
tiones audire velit, quod nostrum und usserhalp den ordenlichen lec- 
non est, cuipiam negare. Constitui- tionen den hören; das werden 
mus enim professoribus stipendia, wir niemandem abschlachen. Wir 
quibus contenti erunt, iusta. haben den lesem ire besoldungen 

Etitain trivialibusquoquescholis geordnet, deren sy sich benügen 
curavimus, ne quid in mercedem lossen werden. In den niederen 
exigatur, et sie pauperum divitum- gmeinen schulen habend wir in- 
que eadem sors sit. sehens gethon, das man von nie- 

manden nützit vorderen wirt und 
also die armen und riehen glich 
ghalten werden. 

2. Dein convivia (et) donaria, que 2. Die mal und schenkinen so 
in conferendis vel baccalaureatus man in den baccalaureaten und 
vel magisterii titulis exhibentur, magisterien bi&har zu geben gewon 
abrogamusin Universum. Novimus gsin, thünd wir ganz und gar ab. 
enim et in hlsce pauperes fuisse Dann wir wol erkennen, das hierin 
oneratos quominue ad honores pro- die armen beschwärt, das sy zu 



*) Quandbquidem, tfuf dem Rand* von gleicher Hand. 



305 

Yehi potaerint, qnamvis his qui denen eeren nit kommen mögen, 

digni snnt, ubi se probe gesserint Jedoch denen so der wirdig sind, 

specimepque emditionis fecerint wann sy sieb wol ghalten nnd irer 

tnm in disputationibns tum in üb* knnst etwas prob und 'anzeig be- 

romm auspicationibus, titalos per wisen es sig in disputationen oder 

iuratos examinatores et promotores lesnng der bücher, das die den titel 

cum litteris fidem fatientibus assu» durch die geschwornen und pro- 

mere multum approbamus, ut pro* bierten verhörer und examinanten 

batorum et ignavomm discrimen sampt zngnüsbrief annemmen, das 

aliquid sit. Et enim ut non con- loben wir, umb das under den flis- 

tradicimus priscis moribus qui vir- sigen und trägen etwas underscheids 

tutum vel indicia vel incitamenta sige. Dann wie wir uns den alten 

habent ita, que morosiora sunt vel brächen, die etwas anzöigung oder 

vanitatem quandam sapiunt, lib- reizung zu den tagenden handt, nit 

enter resecamus. widersetzen, also wollend wir das- 

jhenig so do etwas hessig oder der 
itelkeit anhangig ist, abgeschnitten 
und abthon haben. 

3. Similiter et eos, qui coop- 3. Wir wollend ouch das die so 
tantur primum in album universi- vom ersten in die zal der Univer- 
tatis, gratis recipi a Rectore et nihil sitet angenommen und ingschriben, 
praeter duos asses pendere viatori vom Rectore vergebens angnon und 
volumus. dem bedellen nit mehr dann zwen 

Schilling bezalen sollen. 

4. Ad heec iuramentis quee vel 4. Zu dem wollend wir nieman- 
fidei vel charitati derogant qualia den mit eiden, die dem glouben 
hactenus alicubi iniuncta sunt nolu- oder liebe nochtheilig, wie dann 
mus quenquam gravari ; sed Rector bisshar an ettlichen Orten die uff- 
contentus sit data fide loco iura- glegt, beschweren sonder der Rector 
menti et conscribendum admoneat, soll sich der truw, an eids statt 
ne quid adtentet oUa ratione et geben, lossen benügen und den so 
via, quod vel in damnum ac preiu- man inschribt warnen, dass er 
dicium universitatis et gymnasii nützit in dhein wiss noch weg, das 
Basiliensis cessurum existimat. Et der universitet zu Basel schädlich 
inquirat, quibusnam artibus vacare sin möcht, understände; er soll in 
velit, ut magistris in proximo ouch befrogen, was er studieren 
conventu collegarum commendari wolle, dormit in uff die nechste zu- 
queat. sammenkommung behelfen mög. 

5. In Theologia novum et vetus 5. In Theologia wend wir das 
testamentum prelegi volumus, hoc alt Testament noch hebreischer 
ad graecam illnd ad hebrseam veri- worheit und das nuw nach griechi- 
tatem. scher worheit lesen lossen. 

' Qui in ea professione seu facul- Und welche in diser profession 

täte vel testimonium diligentiae vel gezügnüss ires fliss oder eer des 

dignitatem tituli assequi cupiunt, tittels erlangen wollend, die sollend 

conscribantur et prineipium lectio- uffgeschriben werden und ie einer 

Thommen, Universität Buel. 20 



806 



nur Isgaat per viees sqm. Dein 
AoiuiuiiqvAm matutino tempore ver* 
noeulo semMme exkortentnr, tum* 
]iiin(|iEttiii latine deelameat et ssio* 
ma' qvoddam sacaroram testimoBio- 
rttm coUatioiie in medium propo- 
naiit, ut ita vera prebeani iagenii 
eni indieia et testimonia meresntnr 
si quo vbL mitiantar vel morentar 
in nrinisterinm verbi. 



6. In Legum interpretatione hoc 
cavimus, neimmodicis commentariis 
professores auditorem morentur et 
familiariter eis indicent, quo vel pa- 
trocinandumvel causte agendse quam 
fidelissime; ut sie quotannis cum 
legibus Processus iudiciarii prele- 
gatur, prout norint anditoribus ma- 
xime utile. Gaveantque ne quos 
viros commendent et dignitate or- 
nent, qui non spectate prudentie 
sint et legum ezperientie. Malumus 
enim paucissimos doctos quam n^ul- 
tos indoctos binc testimoniis nostris 
probates dimitti. 



7. In Medica professione non 
tam externa doceri volumus quam 
que cc^nosci faciant et nostre re- 
gionis hominum rationes et ut ea, 
que practices sunt in tempore, et 
^deliter tradant. ünus etiam ad 
grsBcam veritatem anthorem quem- 
piam prelegat. 

Discipulis suis per 8Bstatem Osten- 
dant herbas deinde et urine indicia 
discemere faciant. Ad hec et qu» in 
pharmacopoliis desunt, fideliter cum 
discipulis tum senatui ostandant 



niBb den änderen lesen. Ouch ie 
«1 silea am -motgen ein Teraan* 
irang sum retik tinm in tütaelr, «u 
ziten ein iaünacbe red thün; 8o> 
dann sollend sy etwan ean ftog- 
atäck nee der heiligen svkrifft har- 
fiir bringen und daruff gesprech 
halten, doormlt sy ihres verstdnds 
rechte aiisöigattg geben und sügnueNi 
erlangen^ ob sy etwan hin geeekiekt 
oder berftft wurden zu dem dienst 
doM Worts. 

6. In usslegung und Vorlesung 
der gsatzen habend wir das (ur- 
kommen, das die leser die zuhörer 
mit vil commentarien und glossen 
nit hinderen sonder in einer gmein 
anzöigen, wie man die hendel füren 
und den lüten zu hilf kommen sige 
zum truwlichisten; das ouch ier- 
lichen ein gerichtlicher process 
glesen werd, den sy den zuhörern 
am nützlichsten sin vermeinen. 
Sy sollend ouch niemanden loben 
oder mit wirde begeben, er sig 
dann wiss und |in gsatzen erfaren. 
Dann wir wellend vil lieber, das 
wenig und die gelert dann vil und 
die ungelert mit unseren gezug- 
nüssen von hinnen scheiden. 

7. In der artzney so wellend 
wir, dass man nit allein die ueseren 
ding leere sonder ouch die, durch 
die man erkennen möge unserer 
lüten gelegenheit und arten, das 
sy ouch die ding so zur practic 
dienen zu guter zit und truwlich 
leerend. Es soll einer ein griechi- 
schen leerer truwlich lesen. Iren 
jungen sollend sy sommers zit die 
krüter zöigen und sy. der harnen 
underscheid leeren. Was ouch für 
menge! in den appentecken ßindt, 
sollend sy im jungen und demr rhat 
mit trüwen anzeigen. 



SÖ7 



8. Gta&ce lingfiise pröfes8ores^ vel 
lyemostlie&eni rel Homenim pre- 
legant et non nisi Optimum quetä- 
qne, subinde thematum originem 
et pröprietatem indieantes; si quid 
a communi grammatica insolituiki. 



9. Bebras iingue professor gram- 
maticam prelegat et una aliquot 
versus Biblie interpretetur cum 
exaMnatione radicum declinationi- 
bus et coniugationibus adiunetis. 

10. In collegio tres afint qui in- 
vigilent et quotidie aliquot episto- 
las acci]()iant,quas publice emendent. 
Similiter declaiiaationem aecipriant, 
quam panriter emendent et sie ado- 
leseentiam exerceant. Hoc autem 
suis vieibus faeiant. 

10. Unus dialecti et rhetoricis 
precepta ac artem cum elegantiis 
Yalle prelegat. Alter historias na- 
tucasque remm ex Aristotele et ex 
physicadoceat Tertius mathematica, 
ut cosmographiam, arithmetica et 
geometrica, ac musice principia 
tradat. 

11. Dabunt operam, ut singulis 
diebus eithortationem aliquam in 
tempUs audiuift. 

12. Cü^abunt ne quis contuber- 
nalium extra coUegium dormfat si 
quis litteris vacare voluerit, ne ocio 
sint dediti. T6r monitos excludant. 



13. Neminem in coUeglum reci- 
piant ad exercitationem suam nisi 
qui iam declinationes et coniuga- 
tiones sciat et utrumque Latine 
loqui. Qui latine Ignorant, addis- 
Cant in pedagogiis, que triviales 
schol» vocantur. 



8. Die 8fo gHechisfch lesen st/liend 
Deriidstlienem oderäoi&dnM lesen 
und nüt dann die besten lefrefr. 
Dorin sollend sy für und fä^ die 
tbemata ire Ursprung und eligfen- 
schafften, wann sy etwas von der 
gm«inen grammutic sich sonderen, 
ansöigen. 

9^. Der hebreisch leser soll die 
grammatic lesen und allweg etwaü 
uss der bibel usslegen und doriti 
die radices erlute^en sampt deii 
declinationen und coniugation. 

10. In collegio sollend dtig sin, 
di do uffsehens haben und teglich 
epistoln empfahen und öffentlich 
besseren. Sollend ouch ein oration 
empfahen und bessr^n und also die 
jagend übend. Das soll ie einer umb 
den andern thün. 

10. Einer soll dialectic und rhe- 
toric sampt den zierlicheiten Vaille 
lesen. Der ander soll Historien 
und der dingen naturen uss dem 
Aristotele und philosophi leeren. 
Der dritt soll Mathematica Gosmo- 
graphi Arithmetic und Husic leeren. 

11. Sy sollend sich flissen, da» 
sy all tag ein vermannung in der 
kilchen hören. 

12. Sy sollend sich hüten, da» 
dheinerirer bywoner usserhailp dem 
Collegio lige, der do studieren wöll, 
darmit sy sich nit uff den müS9ig- 
gäng legen. Und die so sy zum 
drittenmol gewarnet, sollend sy ussr- 
schliessen. 

13. Sy sollend niemanden in das 
Golleginm zu irefr Übung annemmeü, 
er könne dann zuvor sine deklina- 
tiones und coniugationes und zufn 
theil latin reden. Die nit lattin 
kennen, leerend das forhin in den 
minderen sx^hülen. 



308 

14. Duo p^dagogio sunto. ünam 14. Diser schulen sollen zwo 
in summa »de, alterum apud s. sin, eine im Münster die ander 
Petrum. In illis non doceantur by Sanct Peter. Dorin soll man 
nisi Latina. Qui vemaculum diseere nüt dann latin leeren. Wer tütseh 
▼olunt, alibi discant. leeren will, der soll das anderschwo 

thun. 

15. Sint Ires classe: 1* elemen- 15. Dorin sollend drig classes 
tariorum et in lectionem adhibean- oder Ordnung sin. Die Erste, die 
tur ele^Qres preces et precepta das a b c leren , denen soll man 
noT« et veteris legis. 2* discat geben etweliche asserlesene gebett 
dedinotiones et coniugat ex Do- und die gebett uss.dem alten und 
nato et elementa Graeca. 3* ali- nüwen gsatz, darin sie leeren lesen, 
quem ex authoribus audiat Vergi- Die andere, die do leeren declinieren 
linm, Terentium. und coniugieren uss dem Donat und 

dann anfang der griechischen sprach. 
Die dritte soll han etwan ein leerer 
als Yergil und Terenz. 

16. Quam primum adulescentes 16. Als bald die jungen können 
congrue norint loqui, mittantur ad latin geschichtlich reden, soll man 
collegium. Quorum ingenia deplo- sy in das coUegium schicken. Zu 
rata sunt, illi mature parentibus welchem dhein hoffnnng ist, sollend 
indicentur, ut postea opene manua- den eiteren by guter zit angezoigt 
riee vel mercaturee adplicentur. werden, dormit man die zuhandt- 

Oecolampad hec. ''««hen oder gewerben thün möge. 

Oecolampad. 

Der lateinische Text des Judiciums ist in fünf vollkommen 
gleichlautenden Ausfertigungen erhalten und zwar: 1. im Archivum 
Academicum 1, fol. 64' (ü. A.) 2. im Sammelheft C* (U. A.) 3. Fascikel 
R II, A. (St. A.) 4. in Privilegia et Statuta univ. BasU. F UI, 41 p. 106 ff. 
(üniv. Bibl.) 5. in den Antiquitates Gemlerian» 1, 197 ff. G IV 2. 
(Kirchenarch.) 6. Basler-Schriften V fol. 4 Nr. 24 (Falkeisen-Bibliothek.) 

Dem Druck ist Nr. 3 als älteste Ausfertigung zu Grunde gelegt. 
Ferner ist zu bemerken, dass in Nr. 5 und 6 neben dem Titel Oecolam- 
padii iudicium de schola Bonifacius Amerbach hinzusetzte: sed quis seit. 

Die deutsche Recension ist nur einmal überliefert (Univ. Bibl. 
G' II, 74). Dass eine solche überhaupt existiert hatte, wusste man 
in neuerer Zeit nur aus Fechters Geschichte des Schulwesens in Basel 
1849, der 1, 41 f. einige Sätze derselben anführt. Seitdem war und ist 
derzeit noch das von ihm benützte Exemplar verschollen. Der oben 
gegebene Text ist einem anderen von Oberbibliothekar Dr. Sieber vor 
kurzer Zeit entdeckten Exemplar entnommen, das er mir dann in ver- 
dankenswerter Weise zur Verfügung stellte. Dass dasselbe mit dem 
von Fechter benützten nicht identisch ist, geht aus dem Fehlen des von 
Fechter a. a. 0. Anm. 1 angegebenen Titels hervor. Seiner Schrift 



309 

nach gehört jedoch aach dieses Exemplar noch ins 16. Jh. Die erste 
Frage, die sich nunmehr aufdrangt ist die nach dem Verhältnis der 
beiden Relationen zueinander. Ist der deutsche Text eine Übersetzung 
des lateinischen oder umgekehrt? Wer die beiden Fassungen mit ein- 
ander vergleicht, wird, glaube ich, kaum lange im Zweifel darüber sein, 
wie er sich entscheiden soll. Unstreitig ist der deutsche Text als ab- 
geleitet, d. h. als Übersetzung anzusehen. 

Nicht bloss ist die Schreibweise im allgemeinen für die Zeit, 
in der unsere deutsche Sprache noch ebenso kräftig als geschmeidig 
war, ungemein unbeholfen (vgl. S. 1, Z. 2 ff, S« 3, Z. 9 ff, S. 4, § 2), sondern 
einzelne Stellen deuten geradezu auf ihre Vorlage hin (vgl. S. 2, Z. 14 
und Z. 6, S. 3, Z. 18 und 27, S. 4, Z. 14, S. 5, § 4 und § 5, S. 16, § 7 
u. s. w.) Manche sehen sich fast wie Interlineaversionen an, während 
an anderen der Übersetzer mit dem sprachlichen Ausdruck gerungen 
und einen Ausgleich durch Häufung synonymer Wörter herbeizuführen 
bemüht gewesen ist, wie gleich im Anfang. Wenn sonach für den 
weiteren Teil der Untersuchung nur mehr die lateinische Recension 
in Betracht kommt, so entsteht die weitere Frage, repräsentiert eine 
der angeführten Überlieferungen die Urschrift? Diese Frage muss ver- 
neint werden. Anspruch auf diesen Titel könnte füglich nur die dem 
Drucke zu Grunde gelegte Nr. 3 haben, da alle anderen nachweislich 
spätem Ursprungs zum Teil aus dem Ende des 16. Jh. sind. Allein 
auch Nr. 3 rührt der Schrift nach, wie Kenner versichern, nicht von 
Okolampad her, um dessen Autorschaft es doch allein sich handeln 
kann, und die Schlussbemerkung »Oecolampadius hecc ist sehr geeignet 
die Meinung zu befestigen, dass wir es nicht mit dem Original sondern 
mit einer blossen Kopie zu tun haben. Andererseits bietet die wörtliche 
Übereinstimmung der zum Teil unabhängig von einander entstandenen 
Kopien eine Gewähr für die Überlieferung des ursprünglichen Textes. 
Damit treten wir an die letzte Frage heran, ist denn Okolampad wirk- 
lich der Verfasser dieses im Original leider nicht mehr erhaltenen Ju- 
diciums? 

Meine im Texte S. 11 vorweg aufgestellte Behauptung, dass dem 
so sei, steht zunächst im vollen Gegensatz zu der Annahme Herzogs 
(Leben Ökolampads 2, 174), der in dem Judicium »eine Rattver- 
Ordnung die Universität und Schulen betreffende sehen will — wie 
ich glaube mit Unrecht. Der Beweis, dass die Schrift nicht vom Rate 
ausgegangen sein kann, ist sehr einfach. Im 16. Jh. war die Geschäfts- 
sprache, deren sich der Rat von Basel bediente, ausschliesslich die 
deutsche. Folglich muss, wenn die obigen Ausführungen über die 
t^riorität der lateinischen Recension richtig sind, zugegeben werden, 
dass der Ursprung auch dieses Judiciums nicht in der Ratskanzlei, 
sondern ausserhalb derselben zu suchen ist. Dieser Schluss dürfte nun 
auch durch die folgende Analyse des Schriftstückes selbst im weseot« 
liehen bestätigt werden. 



310 

Auf dep allerdings auffallenden Titel, d^r aber in seiiuer nnbe- 
«ti^iinVen Fassung weder für, noch g4^en die hier v^ertretene Ansichfe 
yerweritet werden kann, folgt die an Anspielungen geschichtlicher Art 
sehr reiche Einleitung. — Ganz besonders scheint mir nun diese breit 
angelegte AuseiniMidersetzung mit einem amtlichen Erlass schwier ver- 
einbar zumal wenn derselbe i^icht urkundlicher Natur ist, sondern einen 
bloss vorübergehenden Zweck verfolgt. Dem tritt die Wahrnehmung 
zur Seite, dass in dem ganzen Schriftstück kein Ausdruck sich vor- 
findet, der in solchen officiellen Kundgebungen nicht nur erwartet 
sondern geradezu gefordert werden muss, wenn sie anders den Charakter 
einer Verordnung oder Erkanntnis oder dgl. beibehalten sollen. Allein 
nicht bloss würde man vergeblich nach irgend einem direkten Gebot 
oder Befehl suchen, sondern der imperative Ton erscheint überhaupt 
durch Optative Wendungen wie perlegant, sint tres classes, doceat etc. 
wesentlich abgedämpft. Entscheidend dürfte der umstand sein, dass 
ein Übergang von der Einleitung zu den Einzelbestimmungen, dass 
jener unausbleibliche Zwischensatz, der mit einer kausalen Partikel 
eingeleitet, einerseits die Schlussfolgerung aus der allgemeinen Vorrede 
zieht, anderseits mit den bekannten Wendungen: also haben wir ein- 
hellig erkannt und dgl. zu den gefällten Entscheidigungen hinüber- 
leitet, hier fehlt. — Man könnte dies vielleicht auf Rechnung des 
Kopisten setzen wollen. Aber zu dieser bloss ex silentio geschöpften 
und deshalb problematischen Vermutung brauchen wir unsere Zuflucht 
nicht zu nehmen, sobald wir der Ansicht Raum geben, dass das Schrift- 
stück von einem ausserhalb der Amtssphäre stehenden Verfasser herrühre. 
Bann ist der Wegfall dieser im Munde eines solchen Mannes ganz un- 
passenden Formel selbstverständlich, dann ist der im ganzen gedänipfte 
Ton der einzelnen reformierenden Bestimmungen begreiflich, dann ist 
auch die lange Einleitung inhaltlich und formell gerechtfertigt, formell 
weil ihre Abgelöstheit vom folgenden Text nicht mehr stört, inhaltlich 
weil sie nicht länger mehr den Charakter einer begründenden, sondern 
nur den einer orientierenden Auseinandersetzung trägt, an welcher 
grössere Ausführlichkeit nicht auffallen kann — dann endlich ist auch 
die Existenz der deutschen Version leicht erklärlich, indem der Rat 
nicht nur keine lateinisehen Verordnungen ausgehen Hess, sondern 
auch keine in fremder Sprache geschriebenen Akten annahm; sie 
mussten ihm in Übersetzung vorgelegt werden.^) 

Deshalb glaube ich, ist das Judicium nicht als Ratserlass, sondern 
als Ratschlag oder ein Gutachten, das an die Behörde gerichtet wurde. 



Vgl. auch das in Beil. IV und 3 abgedruckte Gutachten der 
medizinischen Fakultät von 1536. »Dieweil den doctoribus medicinä 
uffgeiegt ist in teutscher Sprach ein Verfassung zu tun.c Ebenso wur- 
den bei den im Jahre 1599 zwischen Rot und Universität gepflogenen 
Unterhandlungen inverteuUehil gegebene Jnstruinente« gebraucht. Privi- 
legia et statuta univ. Basil, p. 469. 



311 

aofzofassen. Dazu passt nun treflQich, dass die Urkunde von 1539 
mit einer ganz ähnlichen ja zum Teil mit der Einleitung des Judiciums 
wörtlich gleichlautenden Reflexion begonnen wird. Der Annahme, 
dass man sieh von Amts wegen wiederholt habe, wird doch wohl die 
vorzuziehen sein, dass der Schreiber der Urkunde den bez. Abschnitt 
so gut diesem ihm vorliegenden Ratschlag entnommen, wie er der 
Hauptsache nach das Gutachten der Deputaten vom 12. April 1538 in 
den Freiheitsbrief aufgenommen hat. 

Diese Beziehung des Gutachtens zu der Urkunde von 1539 ge- 
stattet nun auch eine Annahme bez. der Entstehungszeit desselben auf- 
zustellen. Wie sich aus seinem Inhalte ergiebt, entwickelt der Ver- 
fasser in knapper Form die Grundsätze, nach welchen er die Organisation 
der gesamten Universität durchgeführt wissen möchte. Folglich muss 
es der Zeit nach vor den Einzelgutachten von 1536 folglich auch vor 
der Wiedereröffnung der Hochschule entstanden sein. Denn zwischen 
1532 — 36 verlautet von Verhandlungen in Angelegenheiten der Univer- 
sität gar nichts« 

Damit sehen wir uns auf den Zeitraum von 1529—32 zurück- 
gewiesen, von dem wir freilich nicht viel wissen. Aber gerade das 
wissen wir dank dem Sammeleifer eines Pantaleon, dass derjenige 
Mann, der sich in hervorragender Weise um die Wiederherstellung der 
Hochschule bemüht hat, Ökolampad gewesen ist. Und nun liegt die 
Sache so: Wir sehen, dass das Gutachten in jener Übergangszeit ent- 
standen ist, wir sehen, dass es, weil es nicht aus der Ratskanzlei her- 
vorgegangen ist, nur von einem mit den Verhältnissen der Hochschule 
vertrauten also wohl ihr angehörigen Mitglied verfasst worden sein 
kann, wir sehen, dass zu den Stutzen der Universitüt in jener dunkeln 
Periode Ökolampad gehört — was ist also wahrscheinlicher, als dass 
er es auch gewesen ist, der auf Wunsch des Rates zuerst die Frage 
der Reorganisation der Hochschule in umfassender Weise zu beant- 
worten versucht hat? Und wenn ich nun auch das Gewicht jener Be- 
merkung von Amerbachs Hand keineswegs unterschätze und sie als 
das einzige Hindernis bezeichne die Schlussfolge nicht bis zu einer 
einfachen Bejahung führen zu können, so kann ich mir doch nicht 
verhehlen, dass diese zweifelnden Worte nicht strikte die Unmöglich- 
keit dieser hier entwickelten Annahme dartun. Hierüber übrigens 
weitere Vermutungen aufstellen, Messe müssig herumphantasieren. Nur 
will mir scheinen, dass die ganz isolierte, gar nicht weiter begründete 
und selbst nicht mit Sicherheit ausgesprochene Bemerkung Amerbachs 
nicht genügt, um zusammengehalten mit den anderen hier beige- 
brachten Argumenten gleich starke Zweifel an Ökolampads Autor- 
schaft auch in uns zu erregen. 



n. 



Statuten der Universität vom 12. September 1532. 



Es ist merkwürdig, dass die originale Aasfertigung dieser Sta- 
tuten nicht erhalten ist. Die Form, in welche dieselben gefasst wur- 
den, schliesst allerdings die Annahme aus, dass diese Ausfertigung je- 
mals in Gestalt einer Urkunde im engeren Sinne erfolgt wäre. Allein 
trotz dieses der Erhaltung nicht eben günstigen Umstandes muss doch 
auffallen, dass die Statuten bloss in einer gleichzeitigen Abschrift in 
Fascikel R. II. A. (St. A.) und in einer von derselben abgeleiteten 
Kopie im Schwarzen Buch fol. 211 aus dem Ei^de des 17. Jh. (eben- 
dort) überliefert sind. 



In Gottes und der heiligen unwandelbaren Drigheit namen 
Amen. Dwil nüt fruchtbareres und eerlicheres nit allein dem wort Gottes 
dasselbig zu erhalten, sonder ouch gmeinem nutz fürderlicher sin mag, 
dann das die iugent in guten künsten und leren ufwachsen und darzu 
gezogen werde, wie dann solches in allen universiteten und hohen 
schulen, als dann dise löbliche Statt Basel ouch mit einer — darinne 
bitzhar viel hoher verstendiger menner in geistlichen Dingen die seel 
belangende, ouch in weltlichen Sachen, wie dann das schinbarUch am 
tag, ersehen und erzogen, — begabt. Wo aber, indem die iugent nit 
vom bösen zum guten gewysen, gepürlicher vlys und insehens durch 
gute gelerte menner preceptores und Ordnungen uf sy beschicht, ist 
nit allein müe und arbeit, sonder ouch der cost so durch ire eiteren 
uf sy gewendet vergebenlich und werden schwerlich dardurch verderpt, 
ir gute tag und zit irer iugent verschwendet. Das alles die Edlen, 
Strengen, Frommen, Vesten, Fürsichtigen, Ersamen, Wysen Hern 
Burgermeister und Ratt diser loblichen Statt Basel, hochwisslich be- 
dacht, erwogen und zu hertzen gefasst. Zudem so sind sy auch die 
eere Gottes durch gelerte lüt diser universitet zu erhalten gneigt. 



313 

Dwil aber das one gutt Ordnungen, stataten und poUicey sinen schly- 
nigen fürtrit nit haben mag, demnach so haben sy dise nachvolgende 
Ordnungen und Statuten gesetzt, geordnet und wollen ouch ernstlich 
gebietende, das dieselben also volnzogen und ierlichs von allen glidern 
der universitet und sonderlich von denen, so zu regieren gesetzt, vestenk- 
lich ze halten geschworen werden. 

§ 1. Item es sollen die houpter der universitet, nämlich die von 
den vier faculteten, alle iar uf zit und tag wie dann das von altem har 
im bruch gwesen, einen Rector, der eins fromen erbern wesens, der uni- 
versitet und lerenden Studenten am nutzliehisten sin sy bedunckt, er- 
welen. £s sol ouch in solher wal dheiner, der also zu einem Rectori 
erweit wirt, sich darwider setzen, das abschlahen oder nit thun wollen. 
So aber einer, der also zu einem Rectori erwellet, sich darwider setzen, 
das nit annemen wolte, der sol von stunden an zwey pfund stebler 
der universitet und irem fisco onablesslich ze bezolen verbunden sin. 

§ 2. Item der erwellet Rector sol die zit, und' er Rector ist, gwalt 
haben, alle die ihenigen so in dise universitet zu studieren harkomen 
und under andern Rectorn vormals nit intituliert zu intitulieren oder in- 
zeschriben gwalt haben, dess er von einem iegelichen den er also intitu- 
liert oder inschribt — 6/9 stebler nemen, und inen dise nachgeschribne 
Ordnung, die ein iegcliclier ze halten schweren sol, vorlesen lassen. Es 
sollen ouch die anderen von der Regencia die, so also zu studieren 
harkomen und under inen sin werden, das sy sich intitulieren lassen, 
anhalten, dann dheiner zu keiner lection, in was facultet das loch sin 
mocht, die zu hören, er sige dann zuvor durch den Rectorn intitu- 
liert, zuglassen werden soll. 

§ 3. Item er, der Rector, sol ouch alle die so er also intitulieren 
wirt, zum ernstlichisten und getruwlichisten ermanen, das si vlissig 
Studiren, iren eiteren das ir, ouch ire iunge tag und gute zit nit üppenc- 
lich verschwenden und das sy der Stat Basel christenlichen reformatio n 
und Ordnung, so lang sy hie ir wonung haben werden, nit widerstreben, 
sonder deren, so vil inen miiglich geleben kein conspiration wider ein 
Stat Basel ire burgerschaft , inwoner oder die universitet anrichten 
oder darby sigen, sonder der Stat Basel ouch der universitet nutz fur- 
dem, iren schaden wenden und iren fürgenomenen studiis ernstlich nach- 
komen thügen. 

§ 4. Item es sol ouch ein iegclicher Rector alle die ihenigen so 
irn angefengten studiis nit vlissig wie sich gepürt, anhangen oder nach- 
komen und ime angeben werden, durch den pedellen zubeschicken, 
gwalt und macht haben, und sy zum truwlichisten warnen, inen zesagen, 
warumb sy hiehar, das ist alleinig umb studierens willen, geschickt, 
das sy demselbigen vlissig obligen und nachkomen wolten. Wo das 
nit, würde er das iren eitern oder denen so sy har geschickt, schriben 
müssen. Darzu wurde man sy nit promovieren ouch inen irs studie- 
rens dhein zugknnss oder kuntschaftsbrief geben. 



SU 

§ 5. Item nnd so sich zutragen, das frombde hendel harkonen 
und för ein universitet gewysen wurden ale wolt man spreeben, das maot 
Ia geistlichen oder weltlichen Sachen^ wie dann wol geschehen mag, ratfe 
Yon inen begert, so sol ein Rector one versag alle die ihjenigen, so 
von der Regencia und Ordinarien sind, durch den ge^Vromen pedellea 
beschicken, inen die sach zum vlissigisten färhalCen und ver^ ie noch 
gstalt der Sachen darunder handien lassen. 

§ 6. Item es sol ouch dhein burger noch hindersäss diser Stat 
Basel kein Studenten die hie studiert und ein glid der universitet ist 
nmb gichtig oder ongichtig schulden vor dem Stattgericht allhie zu 
Basel mit recht fümemen oder beclagen, sonder sol ein ieder vor und 
ee solhe schuld und anligen gegen dem Studenten vor dem Rectori der- 
müssen das er der Rector ine den Studenten zu bezalung gemelter schul- 
den anhalten, anzoigen. Wo es aber sach were, das über das anzeugen 
der Student einen burger, dem er schuldig und über das ime vom Rector 
denselben ze entrichten ufgelegt, nit vermügen wurde, alsdann und 
nit ee sol ein burger mit einem Studenten das statt<gericht rechtlich ze 
ze pruehen und ze üben gwalt haben. Es sol ouch ein ieder Rector, 
wann ein Student oder glid der universitet also vor im beclagt wirt^ 
einen zween oder mer von der Regencia sambt dem geschwomen no- 
tarien der universitet, vor denen dann die clag und was recht daruf 
beschehen sol, zu ime berueffen, damit dhein theil was also erteilt 
dannen^in lengenbar sin mög. 

§ 7. Item was Sachen sich zwischen den Studenten zutragen, es 
sige frid frevel oder anders beruerent, die sollen vor dem Rectori 
und denen so er sampt dem notarien by ime von der Regencia haben 
wirt gütlich usgetragen und nach gepur oder eins ieden verschulden ge- 
straft werden. Wo sich aber begeben, das die Studenten gegen den 
bürgeren oder hindersässen diser Stat Basel zu unfriden kemen, frefel 
oder fridpruch gegen inen begangen betten, dann sollen dieselbigen 
frevel oder fridbruch vor der oberkeit diser Statt oder dem stattge- 
richt alhie zu Basel gerechtvertiget und zu end gfürt und was alda 
erkant das sol statlich gehalten ifnd volnzogen werden. 

§ 8. Item wo sich ouch gefügen, das ein Student von einem 
burger, hindersasen oder dienstknecht alhie zu Basel an sinem lyp oder 
eeren, es were mit wortten oder wercken dermas anzogen verletzt oder 
geschuldiget wurde, das er der Student soUchs sins Ups oder eeren not- 
durft nach ongerechtfertiget nit könth oder möchte lassen, so sol und 
wil Ein Ersamer Rhat der Statt Basel, als die oberkeit nach dem er 
darumb ersucht den Studenten glich wie andre bürgere oder hinder- 
sessen zu errettung siner eeren und warzu er recht hat, die hand bieten 
nnd ze handt haben, schuldig und gebunden sin. 

g. 9. Item so ouch ein universitet etwas in gelt oder barsehaft 
bette, darumb sol ein ieder Rector in sinem abgang denen ron der 



31& 

Ri^Bt^ uc4 einem iMM^^geoden iUctori gu^ erbiurf reelioiapg geben und 
d|i#«^elb^ überliffer^n. 

§ 10. ItenoL die eo ordininrie ne Ißeen ß6 «ige in welber fi^eiiUet 
ee T^elle, )>eateU werden, sollen, so oift npd di^k sy von einem Heetor 
durch den gesehwornen pedellen oder sunel; ervorder); werden, te er- 
8cbin^n und wae den Studenten für bae}ier gelesen sollen werden, des- 
glichen sy zu gutem anzewysen, ze beratschlagen verhelffen gepiinden 
sfn* Und welichem also dur^b den pedellen oder sunst us des Rectors 
beveUi gebotten und nit ersehine und sin erliehe und gnugsame ver^t- 
^urtung nH darthun kan, der sol pne alles widersprechen de?n fisco 
nniyersitatis 3 ß stebler von stand an ze be;&Alen vervallen sin. 

§ 11. (Item) und vor allen dingen so sol ein nuwer äugender 
erweiter Reetor zu denen ziten als er (zu) Rector erweit wirt, mit 
sambt den andern von der Regencia ernstlich, was buecher daseelb 
iar in allen faculteten zum nützlichisten gjelesen sollen werden, berat- 
schlagen und vorab alle die von der universitet vermanen, das sy 
nnserer Hern christenlichen reformation und Ordnung noch irem besten 
vermögen und dwil sy hie studieren und irr wonung haben, anhengig 
»igen und dero geleben. 

§ 12. Item die vacantzen sollen nit mer wie bitzhar beschehen 
gehjalten werden, dann allein zum iar III oder IV wochen imd darzu 
alle Wochen ein tag nemlichen an dem domstag, daran mag man wol 
vacantz halten und nit lesen lassen. Und sollen die von der Regencia 
oder lectores die ernempten dry oder vier wochen zu wihenechten 
osteren pfingsten oder hundtstagen noch irem gevallen ussteilen und 
halten, doch (dass sie) uff die tag so sontag und abgeton sind, gehalten 
werden. 

§ 13. Item welher Ordinarius die stund so im benempt und uf- 
gesetzt, nit lesen mocht oder anderer siner gescheften halp nit lesen 
konthe, der sol zur selbigen stund, damit die nit vergebenlich hin- 
schliche, einen anderen, so er den wol gehaben mag, der für in und an 
siner stat lese, bestellen; doch so sol hierinne niemants erfart werden. 

§ 14. Item es sollen ouch alle die von der universitet und so 
sich deren gepruchen uff dem marckt und under der schol wie andere 
burger und hindersassen diser Stat Basel in koifen der essenden spisen 
gehalten werden. Aber so einer, der also zu studieren hiehar komen 
und in gasts wiss hie gwesen were, wider hinw eg ziehen wolte, der sol 
mit dem sinen im kufhuss zollfry sin und one abnemung einichs zols 
wider abzescheiden gelassen werden. 

§ 15. Item es sollen ouch alle Studenten und glider der univer- 
sitet, ob sy glichwol Ordinarien weren, alledwil sy hie sind studieren 
oder lesen, hütens waehens und dienens wie andre gest frig sin. 

§ 16. Item und als sich von tag zu tag mengerley hendel, es 
sige von wegen der letzgen promovirens oder anders zutragen, so sol 
doch in solichen sachen zu allen ziten durch den Rectom und die von 



316 

der Regentz nichts anders, dann dz Einer Ersamen Oberkheit diser lob- 
lichen Stat Basel den Ordinarien und Studenten lidenlich und • onbe- 
schwerlich sin mag, fürgenomen, und was also zu ieder zit fürgenomen 
Wirt und die notdurflt das erfordert, sol den geordneten deputaten für- 
gehalten werden, weihe dann solichs, so es notwendig, witer hinder 
sich an ein oberkeit, verer irer erkantnus darunder thun mögen pringen 
sollen. 

Und damit das alles wie vorstat dester statlicher es sige im 
promovieren oder anderen sinen rechten fürtrit neme, so haben obge- 
dacht Burgermeister und Rhat der Statt Basel einem Rectori und 
denen, so zu ieder zit von der Regencia sin werden, das sy zwen 
erbere mann einen zu einem notarien und den andern zu einem pe- 
dellen doch das dieselbigen zwen ouch glider der universitet sigen, 
erkiesen und ordnen und inen zimliche belonung us gmeinem der uni- 
versitet seckel geben mögen. 

Dise hievorgeschribne Ordnungen und Statuten sind uff Donstag 
den 12. Septembris anno 1582 durch hem doetor Osswald Bären der 
artznie Doctom und Rectom sampt anderen von der Regentia und 
glideren der universitet zu Basel dieselben zu halten geschworen worden, 
bezeug ich 

Caspar Schaller protonotarius civitatis 
Basiliensiss. 



IIL 



Einladungsschreiben des Rektors Oswald Bär. 

1532 November i. 



Oswaldus Bärus Rector Gymnasii Basiliensis studioso iuveni s. 

Si nihil, ut dicunt, in omni vita difficile magis est, quam rectum, 
qnod Sit, verumque qualibet in re tueri et medium, quum caetera cir- 
cum omnia in errorem ducant, sequi, magna admiratione dignus sena- 
tus noster estmaiorum vestigiis per qu» velut unam veramque vivendi viam 
vnlgo curritur sie insistens, ut, quum depravatam religionem ab illis 
acceptam declinasset, ceetera preeclara eorundem instituta omnia summa 
cum veneratione servarit nee (qui barbaris mos est) ad virtutem temere 
grassando in vitium impegerit, late scilicet ab bis dissentiens, qui quic- 
quid maiores. constituerunt tanquam sacrum amplectuntur tenentque, 
mnlto vero ab illis maxime quibus nihil quam quod sit novum satis 
hodie placet. Igitur ad fontes doctrinee sacrse sie perventum nobis est, 
ut nihil ex omni laudabili maiorum instituto perierit, preesertim vero 
studia liberalia artesque bonee maiöri privilegio maiori apud nos plausu 
nunc eoluntur. Statque suus literis honor et vere debita Musis sceptra 
fulgent adhuc, adhuc ordines classesque professionum sunt, adhuc 
tyrocinia et ab his deinde ad maiora gradus, adhuc laborum et dili- 
gentiee testimonia tituli, iucunda studiosis premia dibtribuuntur idque 
sine.iraude sine qnestu turpi omnia omnia certo cum fructu ac, ut in 
summa dicam, adhuc non nomine tantum sed re yvf4Pcunoy durat. 
Qu» quidem publice testari nihil neeesse sit, nisi fama sparsa fnisset 
Gymnasium et studia litterarum apud nos abolita esse neque enim 
heederam istam, lector bone, vino parum vendlbili adornamus fucum 
ve tibi facimus. Experiri modo velis. Lectiones dicam, dicam profes- 
sores. Vetns et novum instrumentum in sua utrumque nativaque lin- 
gua, illud Phrygio hoc Myconius edisserit pari dexteritate pari uterque 
iide estque pro nseniis Theologicis illis in schola Ghristania audire nunc 



318 

Mosen et Apostolos oracalo divina vicibas pandentes. In iure professor 
Amerbachius est nnus omni iuri edisserendo par satis qiü ipse quoqae 
veteram placitis crepundia Jastiniani per vices tyronum gratia prae- 
legendo misce interim, dam laborum socius quod mox fatunim est 
aliquis adiungatur. Kos ipsi medicinam sie profitemnr hactenus, ut 
quam e fontibas ipsis, gnecis Ulis principibas Hippocrate et Galeno, 
parissimos latices exhibere neqaiverimas ex haad procal inde fluen- 
tibas rivis latina illorum translatione propinemas, ea plane spe, ut 
confidamus haad ita malto post bis ipsis apud nos faturum locum. 
LiDgaas Sebastianas Mansteras, Simon Oryneeus, Albanas Torinas docent, 
sais quisqae lucabrationibas editls tibi lector non ignoti, nihil non £a- 
cientes dam consalant stadiosis. Jam Mathematica ^sToy ngayfia^ Dia- 
lectica top trjs g>iXofog>üxs ^Qiyfioy conata pari pari diligentia illar qaidem 
Gaolphangus Vulsborgas, heec Simon Suftzeras tj*adttnt cum solertis- 
simis disciplinis solertissimi hömines haad frastra contendentes. Hsec 
ita qaotidie procedant, lector, horis locisqae suis distribata, at aascul- 
tare singala possit hospes atqae id nusquam pedem movens. Est enim 
domas eadem in qaa venientes commode.rebas omnibas aecipiantar et 
diseipline neetar studiosis horis ommibas^ fluit Taceo privatas Interim 
cum in Unguis tum in disciplinis exercitationes consuetudinem et con- 
versationem domesticam cum doctis, urbem puritate auree, proximarum 
Alpiam flatu meridiei plagam infestam felicissime temperante pulcher- 
rimoque flumine veterem novamque Basileam placidissime medias inter- 
labente, saluberrimam, magno preeterea divitique propter vicini Brisgoi 
Elsaticique agri foecunditatem rerum omnium proventu beatissimam, 
ad hsec veteri civium humanitate mire hospitem. Quanquam quid 
attinet Basileam inexhaustam tot iam annis Latinorum nunc iam etiam 
Grsßcorum ac mox nisi fallor Hebraicorum omnis genens librorum 
inatrem propter egregia beneficia null! doctorum ignotam bonis omnibas 
charissimam connnendare verbis? Ades igitur lector bone, dabimus 
operam, ut quee progenitrix librorum est queeque reviviscenti vetustati 
obstetricatur tam feliciter eadem domicilium — si fata sinant — Musarum 
fiat. Bemei Vale. 

Basile» Cal. Novemb. anno MDXXXII. 

Caspar Schaller 
protonotarius urbis Basiliensi» sst. 
L. 8. a^natüs consnL 



IV. 

Die Gutachten der drei oberen Fakultäten über die 
Verbesserung ihrer Lehrpläne. 1536. 

Die Originale befinden sich in dem Staatsarchiv zu Basel 

Fascikel R II. A. 



1. Gutachten des Theologen Karlstadt 
Ordenung biblischer bücheren in laesung zn halten. 

Die heilige Bibel sol man durchuss alt und nüw testament l&sen, 
doch in nachangezöugten capitellen sonderbaren flyss ankeren. Die 
erste dry capitell Genesis von Schöpfung aller creaturen, von. Adams 
faal und sünd zusampt vom gepredigtem evangelio Christi im paradiss» 
Nach dem von Abrahams beruf glouben gehorsamy verheissungen wandeil 
und laben byss in sinen todt. 

Die capitell Levitici von den opferen und briesterthumb deren 
Unverstand menigen in vil gesehrifften uffhaldt und verhinderet. Desd- 
glichen die dry letzten capitel, dass man erdtrieh hüser und personen 
schätzen und warumb Got straffen pflegt, lerne. 

Deutoronomium sol mit anhebiger erforschung der anderen 
vorgesätzen bücheren ussgelegt und erfiilt werden. Es soll och der 
läser gefllssen sin darüber der Propheten dess evangelii und apostelen 
in teidung oder üsslegung anzuzöugen. 

Der läser sol in den historien mit guter erlüterung dess volkes 
gottis laben und wandeil tugenden und laster regiment und gemeinen 
nutz oder schaden vermelden und verfancklich dess glaubens crafft und 
wolfardt, widerumb der unglöuben entlich Unglück, inbilden, derwegen 
das buch der Richteren und Cronica mit emsiger erinnerung zu läsen ist. 

Der Psalmen und Propheten wissagung, so Christum unseren 
trost anlangend, soll der lerer mit traefBichem yfer usslegen. Was och 
Propheten uad Psalmen im gesatzt anrürent oder, erlüteroid, soll mit 
nichten unangezdugt bliben. 



320 

In dem näwen testament — Der lerer soll alle büclier durch 
erclären in sonders und mit mererem verdacht das evangelium Joannis^ 
der Apostlen geschieht, der epistell zu den Römeren zu den Corintheren 
und Hebreern. In disen soll weder mueh gespart noch anders erwinden. 

Ordenung der interpretation in usslegung 
heyliger geschrifft. 

Quid? Was? 

Zum ersten sollend die lerer den sententz wol ermessen und so 
die Wörter dess sententz dunkel und schwftr zu ergrunden, eroffenen, 
dannethin das argument, damit der heylig geist die vemunfft überwindt, 
mit namen anzöugen. 

Quomodo? Wie geredt? 

Zum anderen form und gestaldt, damit der her sinen rathschlag 
der weit verkündiget, trülichen offenbaren, ob die geschrifft mit ein- 
falttigen worten reden tun oder mit den tropis schynbarlich ir red 
mache und erlüchte oder pb sie mit den figuren, so man Schemata 
namset, Iren sentenz ingewicklet verdeckt und verborgen hab, dess 
läsers empsigen fliss uffzuwecken. 

Quorsum? Wahin? 

Zum dritten, wahin die rede dess hern lange, welchen rath der 
prophet gottis gehept, was sin end sie. 

Collatio. Verglichung. 

Zum vierten, geschrifft mit geschrifften und geschriftlichen exem- 
plen verglichen. 

Gonciliatio. Vereinparung. 

Zum fünfften. Ob etwan ein geschrifft dem ussgelegten text im 
schin widerpräche, dass man die selbige zesammen fügte und durch 
ein andere geschrifft vereinbarte oder, so er die selbige nit hätt, durch 
die analogiam dass messigung dess gloubens zesamen knüpfe. 

Accomodatio. Zufügung. 

Zum sächsten sollend die lerer ire erwiste leer und der ge- 
schrifften sententz zu kegenwertiger weit fuegen, gute sitten bestättigen, 
herwiderumb dess satans buw brächen, was er toch mit falscher leer 
oder ungerechtikeit hett gebuwet. 

Disse ordenung soll dess orts gebracht werden, da die schrifft an- 
lasset und verursacht; dann wie obgemelte artikeln der interpretation 
nit sollend frembd ingedragen, also sol man sie durch farlässikeit nit 
übersähen. 

Exercicia. Übungen. 

Von Übungen, durch welche alle künst baass verstanden, tiffer in- 
wurzend und ir machte erlangend: 



321 

Alle Donstag vor- oder nachmittag sollend die lerer ein diss- 
pntation christlicher wiss fürnemen, dass ist one Zank und one ge- 
snoch iteler ere. Der widerfechter soll uss der geschrifft reden und 
der antworter soll och sine antwort uss der Bibel geben und das band, 
in dem sich die geschrifften verpindten, zu banden nemen. 

Die andere Übung. — Alle, die nach gehebter lection zwifelent oder 
nit ires gefallens bericht empfahend, sollend fug haben ire mangell 
fruntlicher wise an den lerer zu bringen, bescheid von im zu nemen. 



Habes optime ac doctissime Grynee quod facere me precipisti. 
Si non effeci quod volebas, velis quod feci. Tu interfecisses qui opti- 
morum auctor es, sed ego stultitiam prodire meam malui quam non 
obsequi precipienti. Habes duplicem chartam, alteram que nullam in- 
stituti nostri rationem adiert. Utram vis, deligito aut, si magis lubet, 
utramque abiicito. Vale in deo patre et domino Christo feliciter. 

2. Gutachten der Juristen P. Pitrellius und B. Amerbach. 

Die eingeklammerten Stellen des Textes und das was in den beiden 
Anmerkungen steht, sind Zutaten Amerbachs. 

(In nomine Christi servatoris Amen.) 

Dieweil in keiserlichen rechten, die zu lernen kein wäre Ordnung, 
so man methodum nempt, vorhanden, auch dise der keiser Justinianus 
in siner furschribung ^) nit geleistet, deshalb ist uff gemelt furschribung 
hefftig zu tringen nit von noeten als die unsem zyten bruchen und 
consistorien wenig gmess oder furstendig, deren auch gelegenheit unserer 
universitet von wegen der wenige der professorn nachzekumen nit 
muglich. So aber hargegen durch das lesen wie bitzher gebrucht dise 
disciplin nit allein ettwas verdunckelt sonder auch die anhebenden 
Studiosi durch vilfaltig furhaltung^ der glossen und commentarien 
erschreckt beschwert und hinderstellig gmacht —^ sölchs so wyt unser 
verstand reichet zu besseren oder zuvorkummen beducht uns geraten, 
das nunhinfur novis Justinio. eis das ist den anhebenden iungen in 
dem ersten iar all wochen dry tag Institutiones (Justiniani) gram- 
matice das ist on glossen und commentarien und die übrigen zwen tag 
expositiones titulorum furgelesen und mitt inen repetiert werden, da- 
russ sy einmal des ersten anzetteis der rechten, auch was in titel oder 
blechern der rechtens gehandlet, summarie für ein anhub underwisen. 

Demnach für das ander iar solle man genante Institutiones 
mit sampt den glossen furlesen all citationes so wyt glosse sich uff 
Pandectas Codicem Nearas und andere gemeine geschribne recht referiern, 
vlyssig conferiern, die iungen das sy denen vlyssig nachsuchen, anhalten. 



^) Et hsec quidem fuerant in prooem. Pandec. 
^) Daneben his igitur Instit. de Just, et Jur. 

Thommen, Universität Basel. 21 



322 

Und das auch dry tag in def wocken. Und die übrigen zwen tag 
solle der titel de regulis iuris, so communes locos inhalt, mit sampt 
dem titulo de verborum significatione, so wytt das die zytt duldelt, 
für gelesen werden dergstalt das glosse (daselb) underlassen ussge- 
nomen die, so exempel anzeigen, dardurch die discipel der regeln brach 
einfeltiglich verstendigt. So dergstalt bemelt Institutiones mitt angeregten 
titeln gelesen, all zytt repetiert und die iunger ettwas wyllens zu 
studieren dragen, verhoffen wir das (denen) inerthalb zweyen iaren der- 
massen diser disciplin der weg uffgethon, das sy ein yeglichen proffessorn 
iuris zu tutsch und welschen landen wol verston und mitt frucht hören 
mögen. 

Demnach so vil die übrigen professoren so Pandectas und Codicem 
lesent, beriert, sollen sy sich heflyssen die tractat und titel zu lessen 
so in tütscher nation am aller bruchlichisten und der pracktick diensl- 
lich. Wyter so ettwas zue klserung rei latine historien und alter brächen 
nutz (doch per frusto .... et aliud agentes) underlassen und zu vorab 
sich ein yede materj'' an iren ort zu tractieren beflyssen, überflüssiger 
question messigen (non eadem semper inculcare sonder furderlich fur- 
schritten und fnrgenomne titul zu geburender zyt absohdrn). Zum 
letsten so soll ein yeder professor der discipeln, ob sy ettwas fragens 
oder disputierens halb fürwenden wellen, uff sy nacli der lection ze 
warten und dessen, so er gelesen, rechenschafft ze geben schuldig und 
verbunden sin. 

(Bonifacius Amerbach u. doc.) 

Petnis Pitrellius 
(anno 1536). 

3. Gutachten des Mediziners Sebastian Sinckeler. 

Der Name ist durchgestrichen. Chronologisch ist er aber möglich, weil 
Sinckeler 1535 ordentlicher Professor wurde (grosse Matrikel zum ange- 
gebenen Jahre und Historia coUeg. Medicor. p. 7.) 

Dyweil den doctoribus medicinee von einer Eerwurdigen hoch 
und wolgelerten Universität Basel uffgelegt ist in teutscher sprach ein 
Verfassung zu thun gemeiner kunst der artznei, domit solliche hjmfurtan 
uff das nutzlichest und trewlichest gelesen möchte werden, ist dis ir 
kurtzer begriff. Zum ersten wurdet khein geschickter nutzlicher weg 
gefunden die kunst artznei zu lernen dann eben wye sie die natur in 
yr selbs gefurt, das yr nachgefolgt werde. 

Gibt aber dy gemein natur yre geschöpf in alle geschlecht, 
under welichen des menschlich geschlecht eins ist, welchs unsers fur- 
nemen ist, wye ein mensch entpfangen wurdet, hierumb lernen wir zu 
stund an den anfang der entpfengnus zu suchen. Solchs aber leret 
uns Hippocrates lib. de natura hominis und lib. de genitali femine und 
Galenus lib. de elementis. 



323 

Es gibt aber dy natur nit vergrebena den menscliliclien somen 
zu der geburt sonder mit und in ime dy krafft ime ein menschlichen leib 
zu formyi'en. Dis aber beschicht durch mittell der vetmischung vierer 
qualität. Wurdet hy not sein dem medico, das er soliche wirckung 
der natur lerne erkhennen. Da hilflft uns Galenus de temperamentis. 

So der leib gantz formyrt ist, ist er nit vergebens von der natur 
gemacht sonders das er lebendig wäre. Ist er nun lebendig, muss er 
kräffte haben, dodurch er wurcke. Hy wurdet dem medico zuston dise 
kräffte zu lernen uss dem Galeno: de facultatibus naturalibus. 

Kun mochte der medicus ettwan beredt werden ettliche wirckung 
der natur khäme dahär, so es dy natur anderswo her nimpt, dwyl yr 
edeleste geschirr intwend beschlossen ligent, dodurch sy solich wir- 

* 

ckung volfüret ia in weliche Organa sy yre kräffte behalten hatt. Dess 
ein rechten gwissen grund zu finden hilftt uns Galenus in Hb. de 
sectione corporis und lib. de usu partium. 

Wofür wäre es aber nutz dis alles zu wissen domit dy natur 
contemplyrt wurdet, von wass wegen sy soliche sorg und weissheit an 
den menschlichen leib gelegt hat. Ist aber ir furnemen das der mensch 
frid, rüg iu seinem leib habe, uff das das gemiet in yr fernunft recht 
geschaffen furfaren möge. Dweil der mensch ein her der weit von 
Gott gesetzt ist, so wurdt dem medico not sein, das er den friden wo 
der ist, das ist gesuudtheit, behalte. Das leret Galenus lib. de tuenda 
sanitate und lib. de viribus, alimentorum. Dweil aber der menschlich 
leib uss natur todlich ist, muss volgen das er vil anstöss habe zu 
seiner zerstorlichelt. Dis aber zu erkhennen, dweil dye zum theil uss- 
wendig härkhemmen ettlich von innenwendig, helfen dem medico Hip- 
pocrates de aere et regionibus; von Inwendigen Ursachen lert Galenus 
de locis affectis, Hippocrates de morbis qui ab extra et intra. Dweil aber 
das menschengemut dunckels Verstands ist, kranckheiten für sich selbs 
zu erkhennen, wirdet demselben geholffcn uss dem Galeno de mor- 
borum differentiis. 

Under anderm leret Hippocrates, das dy natur gesund mache 
aber der artzet sey der natur diener. Soll nun der artzit der natur dienen 
in handtreichung der artznei, dodurch dy natur hilff hab und gesundt 
machen möge, stat dem medico zu wissen, ob der natur etwas zu 
reichen sei oder nitt. Dis leret uns Hippocrates lib. prognosticorum. 
Item das er betrachte, ob dy kranckheit hinder sich oder für sich faren 
wolle, darzu ist notwendig Hippocrates in aphorismis und Galenus 
de crisibus. 

So aber ye der krancke hilff bedarff, wurdet dem medico not sein, 
das er gute erkantnuss habe deren dingen, dodurch er gesundt möge 
machen. Deren ist zweierlei. Die erst deren so uns dy gemein natur 
gibt, das lert Galenus in den ersten fünf buchern de simplicibus und 
Dioscorides. Zum andern der kunst halben, artzneyen zu machen, hilfft 
uns Galenus de compositione medicinarum. 



324 

Wie man aber all medicin zur handt soll nemen, uff das sicher- 
lich gehandelt werde, lert Galenus libro de curatione morboram und 
Paulus Aegineta. Dis alles angesehen bedunckt uns fast nutzlich seia 
die ding alle in einem compendio zusamen fassen, uff das ein iunger 
angonder von vilin wegen der buehere sieh nit entsetze. Der halben 
des buchlin so Galeno zugeschriben, medicus geheissen, der anfang 
sein solle, und furthin in der schulen gelesen werden zu seiner zeit 
dy recht samenthafbe Verfassung Galeni, so ars parva genent wurdet. 

Anschliessend eine nochmalige Aufzählung der durchzunehmen- 
den Bücher, welche mit der früheren übereinstimmt; nur Hippocrates 
de mortis acutis ist noch hinzugefügt. 

Es ist aber nit gnug also dye nutzlichsten bü«here allein anzeigen 
sonder von nöten die uff das fleissigst und zu grossestem nutz den 
iungen vorzulesen, welichs von wegen der älteren in griechischer 
sprach, darin dy gantz artznei beschriben worden, geschähen soll und 
zu gut den angonden als denen so griechischer nit underwisen in 
latyn, damit beden theilen gnug geschehe und dy ordinarii dester 
stattlicher furfareiy Dweil nun soliche büchere vorzulesen lange wege 
braucht und vil mieg und arbeit daruff gat, damit dy schulen und yre 
doctores etwan yrer arbeit Ion entpfahen, ist unser aller demutig bitt 
und beger an E. G. : sye wellend ein ynsehen haben, E. G. und der 
gantzen gemein zu gat, und furohin nit vergunnen den erst herge- 
loffenen empiricis auch alten weibern etc. yren getandt und krom uss- 
zulegen, sy hetten dan zufor uff fragen so ynen uss vorgemelten der 
artznei bücher gnugsam, wye bei allen Universitäten gewonheit, geant- 
wortet. ^' V 

Zu letzten so schon alles, so vorgeschriben, fleissig geschehen^ 
will noch ein fal nämlich der sein, darab sich vil leut beklagen : böse ver- 
legne materi by den apoteckem, do E. G. von E. und des gemeinen 
nutz wegen ein einsehens geburt reformation in speciebus und dftr 
tax von iar zu iar durch E. G. verordnete zu schaffen. Es will auch, 
domit alle ding offenbar augenschynlich zugegen wären, von grossen 
nöten sein, das man von iar zu iar oder je in zweien iaren einest ein 
anathomy halte nach dem besten] vermögen der doctoren, so zugepfen, 
alle theil des menschen und der selbigen würckung den discipulis 
medicine oder andern gelerten, so des lust haben zu sehen, anzeige, 
dadurch man erkennen lerne dy verletzte oder geschädigte glider von 
innen und ussenwendig des menschen. Darzu etwan in sommers zeit 
dye iungen ussfieren, dy kruter yre namen, ire wirckung denselbigen 
anzeigen, uff das sy nit allein der apotecken (zu vor wan sy nit dar- 
by wären) sonder der kruter somen und wurtzel Vermischung geleben 
Und den krancken raten 'und helfen köndten. 



V. 
Statuten der Universität vom 26. Juli 1539. 

Original geschrieben vom Stadtschreiber Ryhiner und mit aufge- 
drücktem, leider aber bis zur Unkenntlichkeit zerstörten Siegel aus grünem 
Wachs im Fascikel R II A. (St. A.) — Abschrift im Erkanntnissbuch 

IV fol. 169 (ebendort). 



Wie die lobliche universitet der Statt %asel, so nitt das geringest 
glid der kylchen, christenlich angerichtet und wie die kylchendienere 
mitt der schulen verwandth sin sollend. *) 

Wir Adelberg Meyger Burgermeyster und der ratt der Statt Basel 
tliundt khundt und bekennend hiemitt öffentlich: Als uns dann der gütig 
barmhertzig Gott mitt dem liecht sines göttlichen worts gnedigklichen 
heimgesucht, uns die fröliche bottschafft des heyligen evangelii zu er- 
kennen geben, das wir uff sollichs zu dem offteren mal mitt ernst zu 
hertzen gefuert ermessen und erwegen haben, dass zu erhaltung rechten 
gottliehen Verstands erbuwung der tugenden ia auch zu erhaltung der ge- 
rechten waren religion uud sunst vil gute ding ze bekommen die 



') Der Entwurf der Deputaten vom 12. April 1539 nach Ryhiners 
Urschrift im Fascikel R II A im Staatsarchiv. — Wie die hoche schul 
der Statt Basel christenlich angericht und erhalten werden soll. 

Demnach Ein Ersamer Wyser Rath loblicher Statt Basel als der 
uss sonderen gnaden Gottes mit dem liecht und warheit göttlicher schrifft 
gnedig heimgesucht die fi'öliche hotUchaft des heyligen evangelii erlernet 
zu dem offtemmol emsüieh zu hertzen gefurt und uss erfarung befunden 
hatt, das die schädlichen irtungen, damit wir im Bapstumb behafftet* 
gewesen zum theil dahar ervolgt, das die gottsäiigeu künst durch ge- 
schwindigkeyt des Satans eintweders von der kilchen Christi, deren sy aber 
am vorderist en dienstlich sin sollen, in die toäUliche prachtlicheit abgefurt, 
oder too fnrsorg gwesen das man sich deren gottsäliglich gepruchen möchte 
der Ursachen in Verachtung und die lut von den kunsten abzerissen under- 
standen, damit wir mit Unwissenheit der kunsten toiderumb in alte un- 
verstendige Hintheit ingeßirt, der erkanthen warheyt beraubt wurden, dar- 



326 

schulen, wan die vlissig versechen und christenlich angerichtet nit 
wenig sonder höchsten farstand bringend — dann es ye war, das in 
den schulen den kylchen Christi ire hyrten und leerer, den oberkeyten 
ire räth und diener, den gerichten ire richter, der iugendt ire zucht- 
meyster, den kranken ire artzet und in summa in allen dingen die für- 
nemisten und kunstrichisten lüt ufferzogeu werden, darumb es kein 
wunder, das unsere voreiteren, als die wol gewüsst, dass diser schätz 
grosser dann sylber und gold, so vil mug und arbeyt und costen an 
die schulen gelegt, damitt sy unss dise eer als ein fürnem eerlick 
erbgut hinder inen verliessen liebtend und befulchend. und so aber 
in den schulen glich wie in anderen auch heiligisten und besten dingen 
durch arglistigkeyt des Satans der gutt sam mitt dem unkrut verderbt 
gefelscht ia die gottseligen künst eintweders von der kilchen Christi 
— deren sy aber am vorderisten dienstlich sin sollend — in die welt- 
liche prachtlickeit abgefuert oder wo fürsorg gewesen, das man sich 
deren seligklich gepruchen möchte die literas in schädliche Verachtung- 
die studierenden darvon abzerisseu und uns widerumb in alte unver- 
stendige blintheyt inzefüren und erkandther warheyt ze berauben under 
Stadt, sollichem mitt der gnad Gottes vorzesin, die guten kunst ze für- 
deren und ze pflantzen in Sonderheit uff das unser lobliche universitet 
allhie zu Basel, wie sy dann hievor recht und christenlich angerichtet ^ 
also in uffwachsung kemme allen argkwons des bapstlichen hefels er- 
lediget, die guten künst recht geprucht werdend, so habend wir mitt 
gutem ratth und vorbetrachtung volgende artigkell gesteh und ze halten 
erkandth : 

§ 1 . Des ersten. Diewyl die hoche schul von wegen das sy dem 
Herren Christo die angende iugend in der heyligen schrifft und gott- 
seligen kunsten anzefüren der kylchen und auch gemainer oberkeyt 
ire diener zuzebereiten schuldig nit das geringest glid der kylchen 
Christi, das dann niemandts weder in grosseren noch minderen facul- 



umben ir Ersam Wyssheyt sollichs mit der gnad GoUes ze furkommen, 
in irer reformationordnung die schulen erlich anzurichten verheissen 
öffentlich ussgeschriben und Rudolfen Frygeu, Fridlin Ryfen des Rath» 
und Heinrichen Rychiner Sthattschriber diser zit zu deputaten der 
schulen verordnet und die Sachen christenlich anzerichten bevelch 
geben. Und so wir nun unseren gnedigen herren in disem christen- 
lichen bevelch zu gehorsamen schuldig und willig und dan ernstlich 
bewegen, das man zu erhaltung göttlichen worts und warheit der 
schulen, darinnen die guten kunst und furnemblich die heilige schrifft 
erlernet, die eer göttlichen namens erbreytert und brüderliche liebe 
gepflanzt wirdeth, so hoch von nöten, das man deren keinerley mangeln 
kan, darmit dann dise lobliche universitet recht und chri^erdieh ange- 
richtet^ allen argwons den bäpMcken hefeh erledigt^ alle ding recht geprucht 
werden, so haben wir uff gefallen unserer G. H. der Khäten volgende 
artigkel gestelt und denen zu geleben erkanth: 

Des ersten, diewyl die hoche schul nit das kleinest glid der 
kilchen Christi, u. s. w. Von da ab ist der Text in den der Statuten 
üb.ergegangen. 



327 

ieten zu ordenlichem leser angenommen, er sye dann unserer religion 
und habe gemeinschafft mitt unss in dem nachtmal unsers herren Jesu 
Christi. Das auch allen professoribus linguarum artium und der höcheren 
laculteten als iureperitis und medicis ingebunden werde, diewyl alle 
künst entlieh zu heyligung des namen Gottes gerichtet, das sy dann 
in Iren lectionibus nit allein nützit lesen sollen, das zu Verletzung 
unserer heyligen religion dienlich sonder das sy wie dann alle Christen 
den namen dess herren zu heyligen, sin rych zu erwyteren schuldig 
unser religion hoch commendieren und prysen thäten. 

§ 2. Und darmitt hierinn dester sicherer gefaren, sollend solliche 
ordinarii, diewyl die von der regierung der universitet sin müssend, von 
herren Rector und Regenten der universitet und von unseren deputaten, 
die wir ine yetz geben oder in kunfftigem zuordnen werden, ieder 
zytt*) sammenthafft angenommen, kein theil hinder oder one den anderen 
mitt niemandem entlich beschliessen. 

§ 3. Sonst sollend Rector und Regenten^) der universitet vollen 
gewalt haben all ander anligen der schulen und kunsten halben ze 
verwalten besonders uff die ordenlichen leser, darmitt ein yeder sin 
lectur mit bestem vleiss verseche, ernstlich acht ze haben und die 
sumigen nach billicheit ze straffen, darinnen auch inen kein sondere 
person weder von der universitet deputaten noch anderen für sich 
selbs kein intrag thun, sonder wie Rector und Regenten hierinn handien 
darby solle es pliben on alle geförde. Doch ob yemands lybs kranck- 
heyt halben nit lesen kondthe, mitt demselben soll man gedult haben. 

§ 4. Und ob hienach ein ordenlicher professor gesehefften halben 
von der Statt reysen wurde, der soll nit von den deputaten sonder von 
dem Rector und Regenten urlob nemmen, die auch eins yeden gelegen - 
heyt zum billichisten bedencken und die sacken anrichten sollend, da- 
mitt die zuhörer so vil yemer möglich irer lectionen nit beraupt werden. 
Und wo iemand one urlob hinweg reysete, den sollend Rector und Re- 
genten der billicheit gemess straffen one intrag. ^) 

§ 5. Zu dem anderen sollend die herren Rector und Regenten 
mitt anderen der universitet verwandthen by irer Regentz und iurisdic- 
tion, wie wir inen die hievor gegeben und sy uff den zwolfften tag 
septembris anno XVC XXXII ze halten geschworen hand, pliben, darzu 
aller faculteten professores und regenten sampt den Studiosen, die umb 
Studierens willen sich hie erhalten, ouch andere, die mitt den frygen 
künsten*) umbgond und sich daruss neren wollen, den herren Rector 
und Regenten diser loblichen universitet billiche gehorsame ze leisten 
und by der universitet als glider sich inschriben ze lassen verbunden sin. 

^) Entwurf: regenten der universitet und iren geordneten deputaten 
iederzit, 

^) Es soUent aber die herren Rector und Regenten, 
. ') Den sollen sy straffen doch kein ordinarium so yetz ange- 
njommen sines Stipendiums gar oder zum theil privieren sonder in an- 
dere weg straffen. *) Darzu andere die mit .der heiligen schrifft ödAV frigmi^ 



328 

§ 6.') Und diewyl die kylchendienere, wie vorstadt, in den 
schulen ufferzogen werden, in hey liger schriift für und für ir Übung 
haben mussend, so will uns gefallen, das alle kilchendienere in unser 
Statt Basel für Ire personen, so vil die studia und gottselige kunst an- 
tnfft, doch dem dienst der kylchen in alle weg one nachteyl und un- 
verhinderet der universitet mitt handtgegebener treuw als glidere ver- 
wandth und zugethon sin sollend. 

§ 7. Damitt und aber niemands gedencken könne oder argwonen 
möge, als ob wir durch dise schulgehorsame den kylchendienst ver- 
hinderen oder das ministerium ecclesie^ der schulen underwerffen 
wolten und hinwiederumb nit geachtet werde, als wöltend die kilchen- 
dienere sich von der schul absonderen die Schulordnung und gottseligen 
künst nitt lieben noch förderen, *) so haben wir in bedenckung, das aller 
nutz der studiorum entlich zum rych Christi gezogen der kylchendienst 
darmitt dester stattlicher geleistet mitt christenlicher schulubung daselbst 
täglich ie meer erlerneth wirdeth, verner geordnet und gesetzt: 

§ 8. Diewyl die Theology in der universitet die oberiste und 
fürnemiste profession ia auch das recht mittel ist, dadurch unss das heyl 
der Seelen angebotten, die schaffle Christi zu der stim ires hyrten der 
frölichen bottschafft des heyligen evangelii geleytet und alle so der eere 
göttlichen namens und warheyt abzebrechen understond zu schänden 
gemacht werden, darumben dann dise profession den kylchen dieneren 
am höchsten von nöten, das da alle kylchendienere, so das wort des 
herren ze predigen in unser Statt Basel ordenlich beruft und erweit 
werden, in diser facultet Theologorum sin sollend,^) darmitt dester 
weniger missverstand und Spaltung under inen entstände, auch dise 
facultet dester sterker sye allen dass ze furderen^), das unser heyligen^) 
religion dienstlich, und ze fürkommen, was deren schädlich sin mochte, 
damitt alle ding zu Gottes eeren gehandlet ^) ein recht ^) christenliche uni- 
versitet angerichtet erhalten und gepflantzt werde. 

§ 9.^) Es soll auch dise facultas Theologica wie die anderen 



') Dieser Abschnitt fehlt im Entwurf. 

*) Oder den kilchendienst. 

') Geachtet werde das die kilchendiener zu frig sin, die Schul- 
ordnung nit lieben noch furderen wöltend, no haben loir. 

^ Basel undei*fochend , glider der schulen und diser facultet 
anditores nn mottend. 

*) Sterker sye in den schulen alles das lielfFen ze furderen. 

•) Heyligen fehlt. 

'') Ding christenlich gehandlet. 

•) Recht fehlt. 

^) Und darumb sollen alle pfarrer sampt den ordinariis Theologie 
von diser facultet sin, dem iiecano und dem rath Theologie wie sich 
geburt in allen göttlichen und zimblichen Dingen zu gehorsamen be- 
sonders was do trifft die studia und gottsälige ubungen, die zu der 1er 
göttlichen worts dienen, domit die schulleer in der Theologia mit der 
pratick in der kilchen dester glichstimmender erhalten werde. Es soll 
auch diser facultet decanus sampt dem rath Theologorum gwalt haben 



329 

faeulteten Iren decanum haben, welliclier decan mittsampt dem ratt 
Theologoram gewalt haben sollen, alle notwendigkeyten diser facultet 
anzerichten ouch Ordnung ze geben, wie die schulubangen in Theologia 
gehalten werden und was lectiones ein jreder diacon hören und be- 
Buochen solle. 

§ 10.') Und ob sich zun zyten gefügen, das der ordenlich ratt 
diser facultet von mangel der graduierten personen so klein (were), das 
ein decan nit noch zwo oder dryg graduiert personen by im in disem 
ratt hette, dann soll der decan doch den statutis der universitet sunst 
one nochteyl die uberigen pfarrherren allhie zu Basel, ob die glich nit 
^radus hetten, allein in dlsen ratt Theologorum zu im ze beruffen und 
solliche geschefft, so dise facultet und kylchendienere berüren möchten, 
mitt inen usszerichten schuldig sin. 

§ 11. Wann sich auch zutragen^) das man iemandem den gra- 
dum doctoratus in der heyligen schrifft mittheylen wurde, dann soll 
der decanus alle*) vier pfarrherren unangesechen, obglich deren etliche*) 
gradum doctoratus nit hetten^) zu dem wenigisten ein oder zwey mal 
zu dem examen beruffen, damitt von der facultet und den brüderen^) 
dem so promoviert werden solle, bede') der leer und lebens halben, der 
kylchen und der schul dester gewussere und stattlichere kundtschafft 
gegeben werden möge. 

§ 12. Und demnach die christenliche ubungen, die wir disputa- 
tiones nennen, under den gleubigen so hoch von nöten, das man deren 
nit mangeln kan, in ansechen, das in denselblgen fruntlich ersucht 
ventiliert^) und obgelegt würdcth allen das, so die argen blöden und 
einfaltigen gemüttere wider die warheit Christi gedencken und fürend, 
dadurch dann die leer Christi dester bas erluteret und wider all ale- 
fantzen des Satans in der gleubigen hertzen bevestiget, zudem auch 
am tag, das die kylchendiener durch solliche ubungen die christenlichen 
Sachen gegen den vyanden der warheyt fugsam und warhafft ze ver- 
tedingen nit one frucht im friden erlernen mögen, so will uns gefallen, 
dass die^) kilchendlener die disputationes Theologie so vil inen one 
nachteyl dess kilchendiensts'®) muglich visitleren besuochen und die 

Ordnung ze gebeji wa$ lectiones ein yeder kilchendlener, zu dem sy 
auch ze vorderist lectiones Theologie golbrlich nit versumen, hören 
und|besuchen sollen. 

*) Entwurf: Und oh »ich geßlgen, das sollicher rath von mangel 
der graduirten personen 8o klein were, das solliche Ordnung dem decano 
für sich selbs allein anzurichten beschwerlich oder verdechtlich, dan 
soll ein decanus Theologie die vier pfarrherren all oder etliche von 
inen oh sy glich nit die gradua hettend zu ime nemmen und solche Sachen 
mit inen ussrichten. 

*) Und ob sich hienoch gefügen, das. •) Die vier, 

*) Olich solche pfarrherren gradum, *) ^it all hettend. 

•) Uff das von beden der facultet und der predlcanten dem. 

') Bede fehlt. «) Erbuthlet. ») alle. 

*•*) Inen des kihhendiensts halben. 



330 

mitt gefärden nit versamen sollen. Denn es ist keiner so gelert, er 
mag sich in denen noch hoch erbesseren und, wie obstot, im fryden 
den vyanden antworten leeren. Und ob aber yemands hieran sumig, 
der soll darum von dem decano ratt und Ordinarien facultatis Theologie 
zu besseren sin. 

§ 13. Und ob zun zyten gemeine geschefft fürfulen, zu denen 
der Rector alle personen der universitet zusamen berufifte, da soll yeder- 
man erschinen, mit gefärden niemands usspliben by vermidung gewon- 
licher straffen. Doch wan ein pfarrher predigen oder ire diacon *) desa 
kylchendiensts halben nitt erschinen möchten,^) dann sollend sy ent- 
schuldiget und ungestraift sin. 

§ 14. Sunst sollend alle") diener der kylchen die gottseligen^ 
künst literas et studia in iren predigen mitt allem vliss und ernst 
furderen und piysen, damit die kilch yeder zytt*) ire diener so (wie 
oift gesagt)*) in den schulen erzogen werden müssen, an denen kunfftiger 
zyt grosser mangel zu ersorgen,^) dester bass gehaben und bekommen 
möchte. 

§ 15. Zu dem dritten die') gradus belangende habend wir ge- 
ordnet und wollend,^) das die selbigen in allen faculteten denen so 
darzu geschickt sind, die '^) begerend oder die anzunemmen uss billichen 
christenlichen Ursachen ervorderet, gegeben werden sollen, damitt under 
den trägen und vlissigen underscheid seye.") Besonders sollend sich 
die, so ordinarie lesend one verner verziechen Ire geburlichen gradus 
anzenemmen nit wideren in ansechen, das alle Ordnungen, so nit wider 
Gott und sin heylig wort strebend, wol mögend zu Gottes eere und 
heyligung sines namens geprucht werden. Doch soll niemands promo- 
viert noch zu den gradibus gelassen werden,**) so deren, es were 
mangels halb der kunsten oder erbarer sitten und guten lebens '') nit 
föhig noch wirdig sin erfunden wirdet, damit der missbruch der gra- 
duum verhütet plibe und man sich uflf die gegebenen zügnussen dester 
stattlicher verlassen mög. 

§ 16. Es ist war, das ein yede kylch iro selbs'^) einen doctor 
und leerer erwelen mag, an wöllichem gewalt ouch den kylchen hie- 
mit nutzit genommeti, sonder soll inen der in alle weg fryg vorbehalten 
sin. Damitt und aber die kylchen in sollicher waal vilicht durch wol- 
reden oder anderen schin nit verfäle, so ist nutz und gut, das die 
facultas Theologica einen der sin wert ist in bysin der predicanten, wie 



*) Entwurf: Oder die helffer. 

*) Möchten^ wan dann die diacon mit urlob irer pfarrherren uss- 
pliben, sollend sy, ') Die. *) Gottseligen fehlt. 

^) Yeder zyt fehlt. *) Das Eingeklammerte fehlt. 

^ Müssen und ietz grosser mangel do ist ieder zit dester bass. 

•) Furer die. ®) Ist geordnet und gesetzt. 

^^ Und deren. ") Damit 6is seye fehlt. 

'') Niemands darzu promoviert noch zugelossen werden. 
*') Und guten sitten fehlt. ") Iren einen doctor. 



331 

obstat'), die zügknus gebe, das er wassens halb in der beyligen schrifft 
wol möge von einer kylchen zu doctorn der kylchen erwölt werden. 
Daramben man auch in der facnltet Theologorum die gradus nieinan- 
(jen wirdigen*) versagen soll. 

§ 17. Es sollen auch die herren Rector Regenten und deputaten 
unser ^) universitet hinfür ^) gewarnet sin, das sy in bestellung der or- 
denlichen lesern^) fürnemblich *) die annemen, die schon ire gradus^) 
haltend oder die furderlich ^) one uffzieehen anzenemmen bedacht syendt, 
damitt die auditores dester veriänck lieber complieren und wir sampt 
der*) universitet des gezengks der graduum halben hienaeh ruwig und 
überhoben pliben. *•) 

§ 18. Furer das pedagogium betreffen, sollend ") die herren Rector 
und Regenten der universitet erstgenant pedagogium sampt all anderen 
lectionen so in der universitet notwendig uff das allernutzlichest und 
besserlichest von den yetz besoldeten anrichten, darzu inen unsere ver- 
ordnete deputaten mit ungespartem vleiss und arbeyt beholffen sin 
werden. Es soll auch von den iungen niemands in sollich pedagogium 
gelassen werden, er sye dann zuvor examiniert und darzu geschickt 
erfunden. 

§ 19. Furer sollend die herren Rector und Regenten iemanden 
von inen verordnen, '') so uff die minderen schulen, damitt die selben 
mitt glichen lectionibus angerichtet, die ingendth christenlich und ^') 
vlissig ufferzogen ^*) underwisen und auch *^) uff die schulmeyster das ein 
yeder sin vliss an der iugendt nit epare, '^ gsechen werde, vlissig acht 
haben. 

§ 20.*'') Und so man die sachen in vorgeluterter wyss christen- 



*) Entwurf: In bytin — bit o68lcU fehlt, •) Furderlichen. 

^ Wirdigen fehlt. ') Die yetz gradiu, 

3) Der. •) Furderlich fehlt. 

*) Hinfdr fehlt. ») Und die universitet. 

*) Der Ordinarien. '•) 2>tfr^r««iuMw ruwig plibe. 

") Wollend die verordneten deputaten mit der Regentz oder wen 
die darzu ordnen gern verhelffen, das sollichs mit den yetzbenldtea 
angericht und so vil muglich erbessert, darzu von den iungen nie- 
mands unexaminiert dorinn gelossen werde. 

*^ Ouch von den herren Rector und Regenten der universitet le- 
rn ands geordnet werde der uff, 

>*) ChrittenUch und fehlt. ^^) Auch fehlt. 

**) Ufferzogen fehlt. ") Das bis nit spare fehlt. 

*^ Und 80 dan die SacJien der mossen wol und christenlich ange- 
richtet die schul in irem f urgang befardert^ so wollen die deputaten so 
bald Gott darzu gnad gibt, der schulen ein sat corpus zu verordnen 
by Eynem Ersamen Rath truwlich anhalten und, hiezwuschen allen or- 
dinariis ire geordnete stipendia fruntlich abgericht werden, verfugen, 
wie dann sich herren Rector Regenten dessen zu inen getrösten sollen. 

Zu letst, so wollen die herren deputaten in namen Eins Ersamen 
Raths hierin vorbehalten haben dise Ordnung ieder zit mit willen 
unserer herren der Räthen gemeinen faculteten der universitet zu en- 
deren zu erbesseren und zu meren, wie sy dann ieder zit zu merung 



332 

lieh und wol angerichtet, die herren Rector Regenten und kilchendienere 
die schulen zu uffgang befarderen bruderlich und fruntlich zusammen 
sechend, diss unser Ordnung gehorsamlich nachkomend, wollend wir 
solches gegen in allen fruntlich und gunstigklich ze beschulden und 
mitt gnaden zu erwideren nit vergessen. 

§ 20. Wir wollend uns auch hierin heytter ussgedingt und vor- 
behalten haben dise Ordnung ieder zyt zu minderen zu meeren zu 
enderen oder gar abzethund und zu erbesseren, wie wir dann sollichs 
ieder zyt zu merung der eeren Gottes, handthabung unserer heyligen 
religion und uffbuwung der gottseligen kunsten am besserlichisten sin 
befinden und erlernen mögen. 

§ 21. Dess zu warem urkundth sind diser schritten zwo glichen 
Inhalts gefertiget, die eine den herren Rector und Regenten der uni- 
versitet und die andere unseren brüderen den predicanten mitt unser 
stat furgetrucktem secret insigel verwart geben und also ze halten er- 
kandth sampstags den XXVl tag iulii, anno etc. XVO neun und trissge. 

(L. S.) H. Ryhiner statsschr(eiber) zu 

Basel. 



der eeren Gh>Ues, unserer heiligen religion und der gottsäligen künsten 
am besserlichsten sin befinden. Act. sampstags den XII april, anno etc. 
XV(^ XXXIX. — Henrichus Ryhenerus Basiliorum prothonotarius ss. 



VI. 

Revers des Bonifacius Amerbach mit dem einge- 
schalteten Anstellungs-Dekret. 

(1535 Februar 8.) 
Original im Staatsarehiv zu Basel geh. Reg. R. II. JJ. 



I Ich Bonifacius Amerbach Doctor | der keyserlichenn rechtenn 
^un kund unnd bekenn offennlich mit disem briefif, demnach die Edlen 
Strengen Fromen Fürsichtigenn Ersamen Wysenn min gnedig und 
günstig lieb hern Burgermeister unnd Rhat der Statt Basel mich zu 
irer Statt Basel advocatenn und der hochenn schule legum Ordinarien 
zehenn iar nechst nacheinandern volgennde zu beydenn siten one ab- 
sagenn und demnach, so lang ir ersam wyssheit mir, noch ich inen 
hinwiderumb dise bestallung einandern allwegenn ein halb iar zuvor 
nit ufif und abkundend, bestelt und angnomen nach besag eins briefifs, 
den ich von ir ersamen wissheit habe und von wort zu wort also 
lutet: I Wir Jacob Meyger | Burgermeister unnd Rhat der Statt Basel 
tunt kunt mencklichem mit diesem briefif unnd bekennen uns ofifennlich, 
das wir mit guter vorbetrachtung umb unser stett und gmeiner burger- 
schafift darzu der universitet und allen, so inn keyserlichenn rechtenn 
by unns zu studieren begern, nutzes unnd noturfft willenn den würdigen 
hochgelerten unsem lieben getruwen hern Bonifatien Amerbach doctom 
der keyserlichenn rechtenn zu unser stett advocatenn unnd der schulenn 
legum Ordinarien zehen iar nechst nach einandern komende zu beydenn 
sitenn one absagen und nach denselben zehen iaren, so lang wir ime 
oder er uns nit, wie naehvolgt, disen diennst und bestallung ufsagenn, 
bestelt unnd angnomen haben, also das er die bestimpten iaracht und 
so lang er in unserm diennst plipt unns inn unser stett sachenn und 
geschefiftenn inn und usserhalb der Statt Basel, wo wir sinen bedörffenn 
und notürfiftig sind, zu den trülichistenn raten und dienen darzu die 
ordennliche lection inn den keyserlichenn rechten mit ämsigen läsen. 



334 

versächen unnd besorgen solle zu dem besten, inmassen das unns, oucb 
den auditorlbus nutzlich unnd ime erlich sye. Doch wann sich, das wir 
inn eins rhatzgescheiften vermelten doctor Amerbachs inn, oder usser- 
halb der Statt Basel zu gebruchen noturfftig, zutragenn, das er alsdann 
die lectnr zu versächenn nit schuldig sonder, so lang er inn unsern 
geschefftenn ist, des läsenns ledig sye. Unnd ob sich zun zitenn gefügen, 
das jemantz unserer burgern mit frömden so nit unser burger weren 
zu schaftenn gewunne unnd inn solichenn sachenn vermelten doctor 
Amerbachs rhat begerte, das sol vil gesagtem doctor, den unsern, gegen 
zimblicher belonung wider die frömden mit rat ze thunt unabgestrickt, 
aber inn solichenn Sachen von unser Statt, ob das jemants begem 
lind ime ze erstatten gelegenn sin wurde, one unser erloubenn ze ver- 
riten nit zuglassen sin. Ob aber ein burger wider den andern unsern 
burger vermeltenn doctors rhat unnd bistand begerte, dann sol er, burger 
gegenn bürgern mit zeteilenn, sich massigen inn ansechen, das bürger- 
liche einigkeit das nit erlidenn möchte, aber hiemit, ob er zwüschcnn 
unsern spennigen burgern zu hinlegung irer irthungen utzit fruchtbars 
inn der gute schaffenn unnd handien möchte dasselbig mit trüwen ze 
thunt frig unnd unverbottenn sin. Dargegenn unnd für soliche diennst 
sollenn unnd wellen wir vilgesagtenn doctor Amerbachen als unser 
Statt advocaten bemelte zit reysenns hütenns Wachens etr. frig halten 
unnd zudem ierlich unnd eins yeden iars besonder zweyhundert pfunt 
stebler unser stett werung glich zu den vier fronvasten geteilt unnd 
uff die fronvasten zu pfingsten nechst inn disem fünff und dnssigisten 
iare anzefachenn abrichten und bezalen lassen, also das die deputaten 
der hochenn schule vermeltem doctor Amerbach die ernempten iaracht 
unnd darnach, so lang dise bestellung wie nachvolgt nit uffgesagt wurdet, 
wie sy bisshar gethan, an die bestimpten zweyhundert pfund ierlich 
hundert zweynzig unnd fünff pfunt, thut all fronvasten drissig ein 
pfunt und fünff Schilling stebler, unnd dann unser stattwechseler die 
ubrigenn fünff uud sybentzig pfunt ierlich und nemlich alle fronvasten 
achtzehen pfunt und fünffzehenn Schilling ussrichteun und vernügenn. 
Und ob wir vermelten doctor Amerbach inn unser stett unnd rhatzsachenn 
für unser Statt Basel gebruchenn wurden, dann sollenn wir inn berittenn 
machen und darzu mit futer unnd mal nagel und ysen wie ein andern 
rhatzfrünt inn der Statt costenn underhalten, aber sunst dhein ritgelt 
noch belonung ze gebenn nit verbunden sin. Unnd so wann sich die 
bestimpten zehenn iar erlouffent und dann uns oder vilgesagtem doctor 
Amerbachenn dise bestallung lenger also ze behalten nit mer gelegen 
dann sol yeder teil dem andern disen dienst zum wenigisten ein halb 
iar zuvor ufsagenn, damit sich yeder teil verner besorgenn möge. So 
lang wir aber nach verschinung vermelter iaracht einandern nützlt ab- 
sagenn, sol dise bestallung by crefftenn blybenn. Unnd diewil unns 
dann vermelter doctor Amerbach vermög sins gegenbrieffs dise be- 
stallung inn allen irn puncten unnd articklen stät zehaltenn glopt unnd 
versprochenn, so zusagenn unnd versprechenn wir hingegen alles das 



/ 



335 

an disem brieff geschriben stat vestencklicli ze haltenn unnd verzichenn 
uns oucb hiemit wüssenthlich allen dess, so uns oder unsern nach 
komen liierwider ze thunt behilfflicb sin möchte, alles uffrecht erbarllch 
und one geverde. ^ Des zu warem urkhund | habenn wir disen brieff 
mit unser Statt anhangendem secret insigel bewart bemeltem doctor zu 
handenn gegebenn uff mentag den achtenden tag hornungs, als man zalt 
von der geburt Christi Jesu unsers einigenn heylannts tusennt fünff- 
hundert unnd fünffunnddrissig iar. g Das ich uff g solichs bedachtenn 
minen gnedigen hern Burgermeistern unnd Rhat der Statt Basel glopt 
versprochenn unnd zugsagt, als ich ouch inn und mit crafft diss brieffs 
zusagen die obgeschribne bestellung inn allen und ieden articklen war 
stät vest unnd getrüwlichenn ze haltenn, denen mit rhaten läsen und 
dienen flissigklich zegeleben und nachzekomen one alles sperren intrag 
unnd widerred, darumb ich mich verziehe allen dess, so mir in einich 
weg hiewider ze thunt behilfflich sin möchte, alles erbarlich und one 
geverde. J Des zu warem urkhund | hab ich vermelter Bonifatius 
Amerbach doctor disen brieff mit minem anhangenden insigel verwart 
obgesagten miuen gnedigen hern zu banden gegeben uff mentag den 
achtenden tag hornungs als man zalt von der geburt Christi Jesu 
unsers einigen seligmachers tusent fünffhundert fünff und drissig iar. 

Die Urkunde ist in der vorliegenden Form ein Bestätigungsbrief 
für die zehn Jahre vorher erfolgte Anstellung als Professor und zugleich 
erster Bestallungsbrief für das übernommene Syndicat. Diese Teilung 
des Inhalts scheint sich mir mit Rücksicht auf die Bemerkung »wie sy 
(die Deputaten) bishar gethanc zu ergeben, denn es ist damit ausge- 
drückt-, dass er dies Honorar als Lehrer schon vor der Ausstellung 
dieses Briefes bezogen hat, dass aber die vom Stadtwechsler auszube- 
zahlenden 75 ff neu hinzukommen. Dieselben entsprechen aber seinem 
Gehalt als Stadtanwalt. 



VII. 
Revers des Johannes Jeuchdenhammer. 

(1537 März 15.) 
Original im Staatsarchiv za Basel geh. Reg. R. II. N.N. 



^ Ich I Joanne? Jeiichdenhamer von Basel der keyserlichenn 
rechten Licentiat thun khund unnd bekenn offenlich mit disem briefr, 
demnach die Edlen Strängen Fromen Fürsichtigen Ersamen Wysen hern 
Bargermeister und Rhat der Statt Basel min gnedig lieb hern und von 
sondern gnaden, (so) sy zu mir tragen, mich mit einer chorhem pfrund 
inn sant Feters gstifft zu Basel gnedigklich begabt und versechen, dess 
ich Gott und ir ersamen wissheit demütigen danck sage. Da aber die 
selbige prebend, wie alle andere chorhern pfrünt zu sannt Peter zu 
uffenthalt nutz und fürderung der loblichenn universitet zu Basel reser- 
virt, also das die besytzere solicher prebenden, die ordenliche lectiones 
teglich im colegio selbs lesen, profitieren oder zu erhaltung der Ordi- 
narien ierlich in genant gelt contribuieren darzu angeregte chorhern 
pfründen in eignen personen besytzen, die zu keinen ziten permutieren 
vertuschen noch yemandem anderm dann gesagten hern Burgermeister 
unnd Rhat der Statt Basel als den rechten leehenhem resignieren und 
übergeben solle ctr., der ursachenn ich die lichung and annemung ver- 
melter prebenden mit guter vorbetrachtung und rechtem wussen obge- 
sagten minen gnedigen hern Bargermeister und Rhat loblicher Statt 
Basel nit allein zugsagt sonder ouch einen gelerten eyde zu Gott dem 
almechtigen gschworen habe für das erst, die gedachten chorhem 
pfrund niemandem ze übergeben ze resignieren noch mit niemandem 
ze permutieren sonder die biss zu end miner wile selbs ze behalten, 
ze besitzen, ouch der stiflft in allen trüwen beraten und beholffen ze 
sind, darzu mich in Sachen christenlicher religion Einem Ersamen Rhat 
glichförmig ouch sunst gehorsamlich ze halten unnd ze tragen. Und 
ob ich aber über kurtz oder lang diser chorhem pfrunde abzetrettenn 



887 

willenns wurd«, als dann 8ol und wil ich die niemandem anderm, 
dann einem Ersamen Rliat der Statt Basel als den rechten lechenhern 
frig widermab resignieren und zu handen stellen one mencklichs ver- 
hindern. Zu dem andern, und das ich von sölicher pfründen wegen 
ein ordenliche lection isi keyserlichenn reckten wie ich dann yeder zit 
von den hern Rector Regenten und deputaten der loblichen universitet 
£u Basel bescheiden würden offenthlich lösen solle und welle, so lang 
ich lips nnvennnglicheit halben daran nit verhindert wirden. Und so 
lang ich soliche lection versiehe, sol ich der zehen guldin reservat en 
an die universitet zebezalen erlassen und ledig sin. Wann sich aber 
gefügen, das ich lipskranckheit oder alters halben die angeregte lectur 
ze versechen nit vermüglich noch tougenlich und desshalben sölicher 
lectur ledig gelassen wurde, dann sol und wil ich von vermelter miner 
chorhem pfründen nutzungen und inkhomen den hern deputaten studii 
zu erhaltung der ordenlichen läsem ierlich und eins yeden iars be- 
sonders uff sannt Martin des heiigen byschoffs tag, wie ein anderer 
chorher zu sant Peter, zehen rinischer guldin nemblich für yeden guldin 
ein pfunt funff Schilling stebler gezelt one intrag und widerred ze geben 
schuldig pflichtig und gebunden sin und inn dem allen kein für wort 
uBSzug noch geverde brühen sonder dem gstrackts also nachkomen 
und erstatten mit solichen gedingen: Ob sich keinist gefügen das ich 
mich von und uss der Statt Basel an andere ort verenderen oder sunst 
min pfründ obstat yemandem ze resignieren oder sunst ze permutieren 
understünde oder in zit miner lips gsuntheit die lecturen nit versechen 
oder wann ich alters oder lips unvermüglicheit die ze versechen nit 
tougenlich, an bezalung der zehen guldin reservat sumig sin wurde, wie 
sich das zutrüge, das ich alsdann soliche prebende ipso facto verwurckt 
verloren und das die yedesvals vorstat, so bald der von mir kuntbar 
werden, vilgenanten minen gnedigen hern den lechenhern obstand die 
vemer besetzen und conferieren mögen one alle mittel heimgefallen 
sin, an dem ich one ir Ersam wissheit- nit hindern noch irren und nüt 
dester minder die zehn guldin, ob einiche der zit ze bezalen verfallen, 
bezalen und abrichten sol und wil by Verbindung aller unnd yeder miner 
hab und gutem der gegen würtigen und künftigen. Hieruff so verziehe 
und begibe ich der obgenant Johann Jeuchdenhamer mich wölbe dacht 
und mit rechtem wüssen aller unnd yeder geistlicher und weltlicher 
rechten und gerichten darzu aller frigheiten gnaden Indulten dispen- 
sation absolution relaxation usszügen inreden fünden listen unnd ge- 
verden, so mir oder yemant anderm von minet wegen disen brieff 
anzefechten den gar oder zum teil abzetriben unnd waffloss ze machen 
behilflich und fürdersam sin möchten, zusampt dem rechten das ge- 
meiner verzichung, da nit ein sondere vorgat, widerspricht alles erbar- 
lich trüwUch unnd one geverde. Des zu warem urkhund so hab ich 
Johann Jeuchdenhamer mangelhalb eigens insigels mit fliss ernstlich 
gebetten und erbetten den fromen fürsichtigen wisen hern Theodem 

Branden altobersten zunfftmeister der Statt Basel, das derselb sin eigen 
Thommen, Uniyersltät Basel. 22 



338 

insigell, mich aller obgeschribnen dingen ze bezügen, offenlich hieran 
gehenckt hat, welichs ich der gedacht Theoder Brand off bit vorstat 
doch mir nnd minen erben one schaden gethan haben bekenn. Geben 
und beschechen donstags den funffzeh enden Tag des Monatz mertzens, 
nach Christi unsers lieben hem geburt gezalt fnnffzehennhnndert syben 
nnd drissig iar. 

Das Anstellungsdecret vom gleichen Datum findet sich abschrift- 
lich im Abscheidbuch zum angegebenen Datum. DieTfründe war durch 
den Tod des früheren Inhabers Nicolaus Steinmetz erledigt. 



VIIL 



Ordnungen und Statuten der Artistenfakultät 



1. Studien Ordnung von 1540, verfasst von Hi^ronymus Artolph. 
(Archivum Academieum t fol. 108 f. Vgl. Athensa Ranricse p. 173,) 

Bacealaureat. 

Usque ad primam tyrocini lauream sesquiannus constitutus esto. 

Quatuor horis Studiosi cottidie lectionibus operam navent. 

Lectiones linguee, Rhetorica Dialectica Mathesis. Habentur publice 
professores duo, quorum prior altemis nunc authorem latinum nunc 
Khetoricen doceat et intermixtis grammaticis preeceptionibus, alia hora 
«xigat, posterior grsecum authorem praelegat et die Veneris a se prse- 
lecta intermixtis etiam grammaticis exigat. 

Authores omnis generis maxime tamen inter latinos: Cicero« 
preecepta Apbtonii, progymnasmata de inventione topyca, partitiones 
Oiceronis. ^ 

Primo anno Dialectices isagoge, ut puta Ceesarei vel alterius, et 
prselegatur et absolvatur et cottidie per dimidiatam horam prselecta exi- 
^antur. Reliquo dimidiato anno prselegantur libri nsQi ig/ieyelag et 
primi resolutionum sex priora capita et eodem modo repetantur. Eo- 
■dem dimidiato anno preelegantur species Arithmeticse, spheera Prodi 
et Appiaris cosmographia et absolvantur. Prselecta vero semel in heb- 
domada exigantnr. 

Die sabbathi alternatim nunc disputatione nunc declamationibus 

«xerceantur. Die Dominico catechismus. 

« 

Magisterium. 

Alter gradus in Academia eorum est qui ad magisterium aspi- 
rant. Et his sesquianni et quatuor horarum tempus sive spatium cottidie 
Audiendi professores prssfinitum esto. Andient autem Dialecticam Rhe- 
toricam Physicam Mathemata exactissime et si tempore angustia admittat 
jdiquid in Ethicis. 



340 

In Dialeeticis preelegantnr libri posteriarum resolutionum duo et 
elenchorum tredecim formee intra sesquiannam. Gurabit tarnen eornn* 
dem Professor statim ab initio, quce in prioribus resolationum libris de 
ratione syllogismornm tradita sunt, levi braccbio attingere et perpetna 
nunc ante nunc post lectionem pro temporis et auditorum ratione a se 
prelecta semper exigere. 

In Physiologia libri physicorum quatuor de anima, de coelo et 
mundo et quotquot ex ordine preelegi poterunt ommissis tamen loci» 
in quibus Aristoteles non nisi veterum opiniones confutat, et lieec quo- 
que certo aliquo die in hebdomada semel repetantur. In Rhetorici» 
audiatur cottidie publicus professor latinus de inventione, topyca et 
partitiones Giceronis enarrans. 

In Mathesi intra sesquiannum andiantur et absolvantur ordine 
si fieri potest Euclidis libri sex, usus astrolabii, theoricee planetarum. 
Et heec certo aliquo die singulis hebdomadibus exegisse satis sit. 

Diebus sabbati altemis nunc disputationibus nunc declamationi- 
bus exerceantur. Hi theologum prcelegentem andient, si Theologie» de« 
stinati sunt, sin minus diebus dominicis catechistam. 

Mane ab hora 7 usque ad 10. 

A prandio — 1 — — 6. 

Snpersunt ex horis 10. 11. 12 in hyeme et »State plures. 

fieec pro temporum ratione semper mutare licet. 

2. Studienordnung von 1544. 
(Archivum Academicum 1, fol. 109 — 111.) 

Diese Verordnungen tragen zwar kein Datum, allein die Bestim- 
mung desselben ist ermöglicht durch das ihnen sich unmittelbar an-' 
schli essende Verzeichnis der vortragenden Lehrer, welches genau mit 
der von Pantaleon unter 1544 gegebenen Liste (s. Beil. IX) überein' 
stimmt und welches ich deshalb auch hier weggelassen habe. 

Ad gymnasii lectiones nemo admittatur, nisi per preeceptores- 
aliosque contuberniorum incolas in coetu studiosorum publice examinetur 
id quod depositionis Beani, ^) ut vocant, loco habere volumus. 

Sic admissus intra octiduum aut decendium nomen det schol» 
ac iuramento secundum statuta compromittat Rectori. 

Eius vero nomen non recipiatur nisi preeceptorem, cuius consilia 
veluti patris sequatur, aut elegerit et preesentem habeat aut se electum 
intra tridunm spondeat, cui item in Rectoris prsesentia obedientiam de* 
bitam ad manus polliceatnr. • 

Lectionem nuUam nisi iussus a preeceptoribus et examinatoribus 
suis ingrediatur; commissas vero diligenter audiat et interrogatus reddat' 

Huius causa examina duo quottannis habentor: primum ad kaL 
martias, alterum vero kalendarum octobrium tempore, quibus professore» 



') Gewöhnlicher ist der Ausdruck depositio rudimentorum. 



341 



omnes ordinis artium intersiat, ut, si discipulorum profectum et audiant 
et diindicent, ezaminati preeceptorum sententia, si quidem probat! fuerint, 
promoveantar maioribusque lectionibas mancipentur. Qaas ubi ordine 
compleyerint laureee et magisterii gradibus, si quidem petierinti veluti 
laborum et exantlatse militiee testimoniis iuxta prsscriptas leges exor- 
nentar. 

Glasses autem ordinatee tres sunto, qua^um prima primis tyroci- 
niis, secunda laureee et tertia magisterio inserviat. 

Glassibus singulis lectiones quatuor boris qaatuor ac omnibus 
iisdem seqaenti ordine pro temporis ratione et auditorum captu dis- 
£emantur. 

Classis prima. Paedagogii. 



Septima 


Kona 


Prima 


Qnarta 


Syntaxis omn 

scheiiuttlbas et 

tropis ao solnte 

oratioiÜB anthore 


cepta exacte omnia 


Vergiliiis yel 
OvidioB 


Grammatiea 
greea cam authore 



In hoc discipuli repetitione et redditione quotidie exerceantur 
cum lupo. Gondendis autem epistolis et carminibus ad minus bis per 
Beptimanam. 

Glassis secunda. 




Shethorioa ad 
Herennium 



CsBsaril Dialeetiea 
aat siinlUs 



Orationes Cieero- 
njüs et Demosthenis 



Author gr»eii8 



aut Llvins et Thncydides TicisBim 
et ex Mathemata per mensem muta- 
tlonem: 1. Arithmetlc» speeies. 
8. Sphsera. 8. Cosmosfraphi» prin- 

eipia. 



Tertia Glassis. 




Quinta »State 
et duodecima 
byeme in respertlno 
crepascalo 



Organum 
Aristotells 



Physica 



Ethica 



Ab his certis boris per hebdomadam quod andivere exigatur; 
sequas deinde leges in declamando et disputando cum prioribus servanto. 

Gonclusio. 

Porro in his omnibus prseceptores omnes omnium discipulorum 
suorum nomenclaturam et catalogum habeant, quem semper aut ad minus 
frequenter legant et examinent. Absentes aut vapulabunt aut mulcta 



342 

pecuniaria indicta emendeniur nee ulli nisi certa et legitima causa 
parcatur. 

Quos porro cessatores noverint uec dicta poena emendare possint, 
Rectori et gymnasii proceribus denuncient. Denunciatos Rector et pro- 
ceres aut carcere et p(Bna arbitraria aut a stadiosonim nummero pros- 
criptione pro delicti magnitudine puniant. 

Loca sunto classis primee in hypocausto coUegii, secandae in 
vaporiario Angustiniano, tertise in aulis collegii suis cuiusque propriis« 

3. Studienordnung von 1551. (Ebendort fol. 124.^) 

Zwischen dieser und der vorhergehenden Stadienordnung istini 
Archiv. Acad. 1, 121 ff. noch eine grössere Studienordnung ohne über- 
und Unterschrift und ohne Datum abgeschrieben. Das Fehlen dieser 
Merkmale, sowie der Umstand, dass diese Ordnung in der von 1591 
(s. u. S. 34) fast vollständig und zwar von wenigen Erweiterungea 
und Veränderungen rein stilistischer Art abgesehen, wörtlich wieder- 
kehrt, haben mich veranlasst in ihr einen blossen unausgeführten Ent- 
wurf zu sehen und sie deshalb hier nicht zum Abdruck zu bringen.. 
Eine grössere Abweichung dieser nicht aufgenommenen Ordnung von 
der von 1591 besteht darin, dass die erstere noch eine in drei Klassen 
geteilte Fakultät berücksichtigt. Die auf die erste Klasse sich beziehen- 
den Abschnitte wurden in den Statuten von 1591 einfach weggelassen. 
Wenn man Justus nicht den Vorwurf machen will, diese undatierte 
Ordnung schlechtweg copiert zu haben, so bleibt nur die Annahme 
übrig, dass dieselbe auch von ihm herrührt und zwar wäre sie dann 
in das Schuljahr 1587/8, in welchem Justus Dekan war, zu setzen und 
würde den Stand der Verhandlungen markieren, als die Universität 
noch hoffte das Pädagogium, d. h. die dreiklassige Artistenfakultät zu 
behalten (s. Fechter a. a. 0. 1, 86). 

Anno domini nostri Jesu Christi salvatoris unici millesimo quin- 
gentesimo quinquagesimo primo, die septembris prima habita est in 
senatu M. D. Rectoris Bonifacii Amerbachii deliberatio de lectionibus, 
certis temporibus absolvendis finiendisque in classibus facultatis Art!- 
stic8B. Ac auditis super hac re eorundem professoribus constitutum 
est tandem, ut absolvantur hiis spatiis. 

Classis prima. — Grammatica latina Philippi Melanch- 
thoni omni medio anno semel percurrenda est. 

Cuius authores videlicet Ciceronis officia et Csejsaris commentaria, 
cum sint propter exempla quee hinc petenda sunt tan tum additi eadem- 
que snbinde recurrant, tempus certum nullum habeaut. Nee vero ni- 
mium legatur, curandum est. 

Grammatica greeca Jacobi Coeporini eundem cum latina cursum 
teneat. Cui adiecti sunt Luciani selectiores dialogi ac Herodianus in 
quibus idem quod et in Latinis observandum est. 

Poetica lectio sie exponenda erit, ne multa carmina simul verum 
pauca eaque diligenter explicentur. Hoc modo iudicanda sunt genuina 



348 

verboram significatio, item Schemata rationes syllaborum carminum ac 
piBdum cum constructione seu Byntaxi, quee cum subinde occurrant tempu» 
defioitum nequaqaam observabunt 

Dialecticae Job. Willichiipr&ecepta exemplis familiaribus ac plan- 
mis declaranda sunt et si quee clarioris doctrinee ergo, quee ab authore 
omissa viderentur, adiici possent, adolescentibus dictanda erunt inque 
anno absolvatur. 

Quo vero pueri huius classis sua habeant ezercitia, debent pree- 
ceptores subinde alterius prselecta repctere et in omni septimana gram- 
maticse professor epistolam, poetee carminum rationem, dialecticae autem 
disputatiunculam exigere. 

Classis secunda. — Rhetorica Ciceronis quam partitiones ora- 
torias inscripsit in anno absolvenda est allatis iis, quee in authore ad He- 
rennium habentur hie vero desiderantur. 

Dialectica Perionii aut Geesarii in anno finienda est ezpositis 
ineeptis ita ut supra in Willichio dictum est. 

Homerus sicut de poetica lectione etiam ante dictum est enarran- 
dus videtur. 

Orationes hoc modo proponendes sunt, ut usus preeceptionum 
artis Rhetoricee intelligatur. £a preeterea oratio quee fuerit semper in 
manibus paulo ante ferias paschales nativitatis et caniculares finienda 
est etiam priusquam illee incipiant. Si vero contingeret, ut prselegeren- 
tur dialogi Ciceronis de natura deorum, de fato . ., ad omnem mutatio- 
nem unus liber exponatur. 

Exercitia autem in hac classe, ut et priori, fiant alternis repetio- 
nibus; deinde die Jovis disputent ac declament prout etiam leges in 
faeultatis libro statuunt. 

Classis tertia. — Organi Aristotelis professor omittat disputationes 
philosophi, quibus refntat opiniones aliorum item quibus sua astruit 
ac comprobat prcecepta. Verum preecepta illa pro oculis — sunt enim 
iam diu recepta — habeat. Dein nallus nullas ex interprsetibus in 
hunc librum importet queestiones quas non valde necessarias duxerit, 
tradat autem ea quee ad artem eiusque utillssima praecepta pertinere 
videbuntur. Atque sie in tribus annis percurrat Organum. Physici 
vel naturalium verum librl utiliores quique opus habent, cum aliaqui 
non intelligantur, explicatione preelegantur: ut sunt 4 priores de auscul- 
tatione de coelo et mundo de generatione et corruptione de anima et 
meteoris servato eo quem et in organo delineavimus modo. Terminus 
vero Sit Idem qui et superioris est. Mathematum cursus, qui habet arith« 
meticam spheeram Euclidem compositionem cum usu astrolabii et 
theoricas planetarum, eodem tempore finiatar. 

Ethica Aristotelis in quibus materia facilior et textus brevior est, 
omni sesquianno interpretari possunt. 

Possunt vero et hi lectores interdum examinare suos auditores, 
quo videant, num intelligant explicationes, omnibus preeterea Satumi 
diebus disputando declamandoque eos exerceant. In summa sit cunc- 



844 

tis prteceptoribus propositam studiosoram commodttm, quantumque in 
ipsis est, eorum atilitatem promovere. Sic namque et bona eonsdentia 
deo patri rationem in die iudicii reddent et apud omnes bonos disei- 
pulos cnm tempore gpratiam reportabnnt. Quare pro suo officio obser- 
vabnnt eos, quam diligenter accedant ac ausculteDt, quos libros habeant 
qnid ezcipiant et similia quee alligata sunt temporibus personis et loeis 
nee de iis certee constitutiones conficiendee sunt. 

Holdricus Goccius artium 
tunc tempore decanus pro se 
suisque collegis subscripsit. 

4) Studienordnung von 1591. (Ebendort fol. 127-130.) 

Diese Ordnung kann entweder im Schuljahr 1587/8 oder 1591/2 
abgefasst worden sein. Für diese Zeitbestimmung sind folgende Momente 
massgebend. Erstens ist Eingangs der Ordnung nur mehr von zwei 
Klassen die Rede. Dies war vor dem 23. Febr. 1588 nicht möglich 
(vgl. Fechter a. a. 0. 1, 86), und zweitens sind das die beiden Jahr- 
gänge, in welchen Justus, der als Dekan unterzeichnet, Vorstand der 
Artistenfakultät gewesen ist. Er war es erst wieder 1595/96. — Nun 
ist allerdings kein äusserer Grund vorhanden, der der Annahme einer 
späteren Abfassung der Ordnung im Wege stünde. Allein man wird 
doch behaupten dürfen, dass diese Ordnungen höchst wahrscheinlich 
unter dem unmittelbaren Eindruck der Ablösung des Pädagogiums d. h. 
der ehemaligen ersten Klasse der Artistenfakultät entstanden sind und 
die Frage kann bloss die sein: Sind sie vor dem Bezüge des neuen 
Gymnasiums oder nachher entstanden? Ich entschied mich für die 
letztere Möglichkeit und zwar in Erwägung des ümstandes, dass im all- 
gemeinen die Gesetzgebung jener Zeit fast nie präventiver Katur ist, son- 
dern die Regelung neuer Verhältnisse gewöhnlich erst dann erfolgt^ 
wenn diese Verhältnisse bereits eingetreten sind. 

1. De Partitione facultatis. 

Facultas artium in duas classes distribuitor. Laureandorum una 
laureatorum altera esto. Et eos quidem qui ex ludo literario iam primum 
ad nos translati et in numerum studiosorum per rudimentorum (quam 
vocant) depositionem recepti eo usque progressi sunt, ut emendate loqui 
et scribere possint dialectices preterea et Rhetorices prima elementa 
non ignorent, laureandorum nomine intelligitor. Quod si qui vel in 
primis artibus laureolam adepti vel quidem non adepti sed studio et 
diligentia meriti sunt, eos laureatos accipito. Atque in his duobus or- 
dinibus nisi liberalium artium magistris et qui altiorem gradum nacti 
sunt publice ac ordinarie docere profiterive nulli licitum esto. 

2) De classe prima. 

In prima hora septima matutina Rhetorica Giceronis, nona Dia- 
lectica Ceesarii aut alterius, prima orationes Giceronis seu Demosthenis 
et quarta Homerus aut alius author Gr»cu8 prselegitor. 



84^ 

Magistri huius ordinis in preelegendo et examinando vices mutanto 
omniaque ea quee prslegerint cum suis auditoribus repetunto. Audi- 
tores ipsi ex ordine omnes diebus Jovis alternis disputanto et decla- 
manto, illud quidem in eestate hora septima incipiendo byeme octava, 
hoc vero nona matutina semper. Aestas post ferios pascbales, hyems 
divi Michaelis incipitor. Si secus faxint assium quinque mulctam nu- 
ineranto aut virgis carcerove puniuntor. 

His actibus prseceptor eodem modo preesidento. Quod si gravi 
de causa impediuntur, nisi alios surrogarint, in eos poena quinque as- 
sium statuitor. 

Terminus disputationum horee plus minus duce, declamationum 
iinica esto. Quod si tamen longius disputationem producere decanus vel 
prseses volet, in amborum arbitrio positum esto. 

Itaque in disputatione duse tantum queestiones a respondente pro- 
ponuntur, contra quas plura quam tria adducere et absolvere argumenta 
prohibetor. 

Declamationes et argumentationes suas ex memoria non seripto 
recitanto aut in eos tanquam, si non declamarint argumentatique sint, 
Animadvertunto. 

Qui lectionem aut exercitationem insalutato preeceptore neglex- 
«rit, integrum qui serius in eam venerit, dimidiam trientem dato. Eadem 
poena qui argumentati non iuerint afficiuntor. Qui styli exercitia in- 
termiserit neque specimina suse in hoc genere diligentia sta(tu)to tem- 
pore prseceptoribus exhibuerit, assem solvito. Hoc qui recusarit, vel 
<dupli poena tenetor vel vinculis lorisve castigator. Proinde catalogi 
discipulorum penes preeceptores sunto et negligentes observantor. 

Interesse autem et hi sequentis ordinis exercitationibus coguntor. 
Velintve vero argumentari necne, omnibus liberum esto. 

3. De secunda classe. 

Laureati iisdem horis matutinis quibus superioris classis Studiosi 
Organum et physiea Aristotelis a suis prseceptoribus audiunto. A prandio 
jMathemata quidem secunda. Aristotelis vero Ethica, ne iurisprudentiffi 
professio impediatur, quinta habento. Si harum lectionum aliquam 
Bine bona magistri venia non accesserint, semissem, si tardius quadran- 
tem solvunto. Professores singulis septimanis semel ea quee preelegerint 
b\> auditoribus exigunto. Porro laureati quoque alternis disputando 
et declamando sed sabbathi hora post prandium duodecima incipiendo 
«xercentor. In ceßteris eequum ius cum laureandis habento. 

Queestiones tamen in disputatione proponunto quatuor et suis 
peeuliari lege constitutis mulctis obnoxii sunto. 

Idem de professoribus intelligitor. Nam quibus rebus superioris 
ordinis magistri obligantur, iisdem et hi devincti sunto. 

4. De moderatoribus classium. 
Classis primee quem quovis tempore domini de facul täte pro diderint. 



S46 

eecundsB decanus artium moderator primarius esto. Hie ut in sua classe 
preelectiones et exercitationes rite üant, curato. 

GoUegas suos vocandi, cum iisdem de preelectionibas et aliis ad 
classem pertinentibus cognoscendi deliberandi atque statuendi potesta- 
tem habeto. 

Collegse inscio primario nihil innovanto, a lectionibus neminem 
arcento, aditum ad easdem absque primarii et facultatis artium con» 
Bensu nulli danto. Emendandis excessibus et defoctibus primarium pro 
virili iuvanto. In exercitationibuB et professionibus obeundis quisque 
suum primarium observato, in alium ne respicito. 

Quod si Primarius (quod absit) in sui muneris procuratione ces- 
satorem ageret, quisque tamen suarum rerum satagito et bonam fidem 
Academiee prcestato. Ki faxit culpa ne vacato. 

5. De professoribus classium. 

Professores artium lectiones et examina sua, si duo saltem ha-' 
baerint auditores, per horse spatium continuanto, nunquam in septimana 
nisi Jovis et Saturn! diebus feriantor. 

Ad catbedram autem in tempore non imparati aceedunto. Si ia 
auditoria sua venerint et neminem ibi repererint, ante quartam hör» 
partem ne abeunto. 

Lectiones suas ipsi profitentur non alios in suum locum seepiuff 
dintiusve substituunto aut negligentise pcenas danto. Qui peregre abi' 
turuB est cum decanl consilio suam lectionem Interim iuvandam cuipiam 
alii magistro committito, ni faxit in consilii arbitrio esto. 

In disputationibus prsesidem ne interpelianto et, nisi vel a decana 
vel preeside rogati fuerint, certaminibus se non interponunto. Qui 
preeses fuerit is obiecta argumenta diluito, decanus arbiter et seque*' 
ster esto. 

Alter alterum in sua doctrina apud discipulos ne reprsßhendito.. 

Si eiTore imbuere aliquis professorum suos videatur, privatin^ 
admonetor vel decano indicator qui ad consilium referto. Si secus faxint^ 
poBuam a consilio facultatis expectanto. 

Idem de iis qui alienos discipulos quocunque modo irritaverint 
et praeceptoribus suis detraxerint, iudicium esto. 

Professores classium circa festum Heinrici imperatoris cum supe- 
rioribus facultatibu^ caniculares ferios incipiunto et quatuor septima-^ 
nas a lectionibus vacanto. Exercitationibus tamen classium suo ordine 
prsesunto neve in eo genere aiiquid prsetermittatur, operam danto. De 
iunioribus quoque magistris seu laureatis idoneis qui primae classis 
studiosis in hisce feriis aliquod prselegant, prospiciunto. Feriae nata- 
litisB pridie natalem domini incipiuntor postridie epiphaniee terminantor, 
paschales a Mercurii ante usque ad dominicam quasimodo post pascha^ 
duranto. Pentecostes Bachanalium et nundinarum Basiliensium tem- 
pore quaterni dies otio studiosorum et professorum consecrati sunto» 
Disputationes tamen et declamationes neque tunc suspenduntor. 



347 

Professorum quilibet si contemptus vel aliqua ignominia fuerit a 
studiosorum quopiam affectus, eum in graduum petitione — nisi sit 
gratiee facta reconciliatio — Impediendi et remorandi ius habeto. 

6. De exactoribus classium. 

Utraque classis suum exactorem habeto quem preeceptores eo 
sabbatlii die, quo defectus classium Inquiruntnr, legunto et in consilio 
sistanto. 

Lectus condiscipulos suos in lectionibus et exercitationibus actibas 
item publicis observato. Quem emanentem aut tardius venientem depre-* 
henderit, notato, ad examen negligentiarum vocato et quo tempore illud 
instituetur nomina negligentium in schseda preeceptoribus oiferto. Qui 
mala fide numero suo defunctus esse deprehensus fuerit, prima vice 
asses quatuor numerato, si seepius deliquerit vinculis castigator. 

7. De examinibus et promotionibas classium. 

In primam classem nisi qui rudimenta more scbolffi nostrse posu- 
erit et Rectori nomen dederit, nemo recipitor. 

Examina igitur singulis annis tema habentor unum calendis 
aprilibus, octobris alterum utrumque laureandorum promotionibus de- 
serviens; tertium pro laureatis et magisterii insignia ambientibus iuliis 
üat calendis. Examinibus iis quibus de prima et secunda classibua 
periculum fieri solet publice professores omniam classium intersunto^ 
qusB vero ad lauream et magisterium spectant, decanas iuxta leges 
moderator. 

Studiosis, priusquam ex una classe in alteram transferautur, ses- 
quianni spatium prsefinitum esto. Quod si tamen tantos progressus 
fecisse Studiosi videantur maturius, etiam iudicio prceceptorum promo- 
ventor. 

8. De studiosis classium. 

Studiosorum et laureatorum nuUus sine privato preeceptore esto. 
Preeceptores magistri licentiati doctores sunto. Si quis inventus fuerit 
preeceptorem non habens, lectionibus et privilegiis, dum habeat, inter- 
dicitor. Idem de eo, qui Rectori nomen non dederit suum, iudicator. 

Professoris igitur auditorum suorum observantes sunto. 

Discipuli prseceptores suos reverentor aut graves poenas coram 
decano accusati luunto. Studiosorum vestitus et incessus honestus esto, 
semiindutas togas caligas dissectas galeros militares seu perigrinatorios 
gladios oblongos ne gestanto. Qui faxit admonetor. Si non emendarit, 
ad nullum honoris gradum admittitor aut, si honore non ambit, a 
schola excluditor. 

Per plateas noctu sine lumine aut cum lumine ludendi gratia 
ingredi inebriari deierare fornicari et in praeceptores iniurium esse car- 
ceris poena omnibus prohibitum esto. Quod si qui ex alumnis magi- 
stratus aut cseteris stipendiariis neque carceris poßna coerceri se passi 



348 

fuerint vel seepius admoniti in studiis negligentes esse perrexerint, be- 
neficiis quibus frauntur privantor. 

Nollas aat re aut verbo alteri iniuriam facito. Sin minus pro 
personse circumstantiis aut in faeultatis aut Rectoris et consistorii po- 
testate esto. 

Lectiones nuUas nisi quas praeceptores prnscripserint audiunto 
itaque ex una classe in alteram ne faeultatis iniussu intranto. 

Munus disputandi et declamandi ne recusanto. Ad disputationes 
et deelamationes suas quisque decanum et suum privatum preeceptorem 
rogato, ni faxit asse mulctator. Propositionum quas disputaturi sunt 
exemplar ad decanum ferunto aut poena tenentor eadem. 

In disputationibus laureatorum laureati, laureandorum laureandi 
primum argumentantor. Si tempus ferat, aliis quoque locus dator. In 
argumentando autem modesti sunto, ne se praesidi multo minus decano 
contumacius opponunto. Si faxint, pro eontumacie gravitate poenas 
expendunto. 

Qui gradum sive laureae sive magisterii ambiunt, annum cum 
dimidio quisque in sua classe complento. Qui non ambiunt non tamen 
ante preefinitum tempus ex una classe in aliam promoventor. Ille autem, 
qui eins classis, in quam a preeceptoribus suis translatus est, lectiones 
diligenter frequentat totiesque in ea disputat atque deciamat quoties 
illum ordo poscit et alterius etiam classis publicos actus non negligit, 
complens inteliigitor. 

Examina semestria qus publice habentur temere negligentes octo 
in classe prima in secunda vero 12 assium mulctam expendunto. Quem 
prttceptores inter examinandum deprehenderint ex scripto et non me- 
moriter respondere ad interrogata, assem numerato. Actum publicum 
qui temere neglexerit semisse mulctator. 

Qui in collegüs habitant secundum statuta suorum collegiorum 
studia vitamque instituunto, cseteri in adeundis et audiendis sacris con- 
cionibus iisdem legibus subiecti sunto. 

Laureati in canicularibus feriis prcelegere iussi obtemperanto aut 
a gradu repelluntor. Affixa publicitus scripta absque eins qui affixit 
consensu Studiosus ante tempus refigere assium duum mulcta vetitum 
esto. Eadem poena qui a ministro publice vel exactore classis ad sab- 
bathinum conventum vocati non comparuerint, nisi veniam prius ab 
aliquo ex prseceptoribus impetraverint, afficiuntor. Qui ssepius emanse- 
rint pro contumacice gravitate puniuntor. ^ 

Heinricus Justus ordin. philosoph. 
pro tempore decanus iussu col- 
legii subscripsit. 



III. 

KlaAipe 



U. 

lOasse 



I. 
IClaewe 

(PKdagoglum) 



Namen der Rektoren: 



Namen der Dekane: 



Physlca Aristotelis 



Mathemata 



Ethica AristotelJs 



Organon Aristotelis 



Orationes Ciceronis aut Demosthenis 



Shetorica (ad Herenninm) 



Homeram 



Cwsariam (Logik) 



VergiUum (Poetik) 



Grammatica gr»ca Cosporini (mit 
einem Autbor) 

Grammatica latina (mit einem Author) 



Justinum vel alium anthorem cum 
preeeptis Grammatie» 



1544 



Oswald Bar 



yohann Huöer 



D. Johannes Huber 80 fl. 1) 



M. Yitus ArdyssBUS 62 fl. 



M. Ulricus Hugwaldus 56 fl. 



M. Sebastianus Lepasculus 40 fl. 



M. Johannes Hospinianus 2) — bora 2 60 fl. 



bora? 



M. Marcus Hopperus 52 fl. 



M. Conradus Wolfbart 8) 
(Lycostbenes) 52 fl. 



M. Hugwaldus4) 



M. Severinus ErzbergusS) — 52 fl. 



M. Heinr. Pantaleon 40 fl. 6) 



M. Lycostbenes 



Anmerkungen : 

1) Successerat D. Hieronymo Gemusso, qui 
mortuus est 1548. 

2) Successerat D. Martino Borrbao. 

8) Hie post medium annum ÜEictus est dia- 
Conus ad sanctum Leonbardum et data est 
lectio Justini M. Pantaleon! una cum eins 
stipendio (52 fl.) ita, ut pro una bora legat 
grammaticam cum Justine et altera bora 
Willicbii dialectlcam. M. Marco data est 
lectio Csesarii. 



4) HugweUd liest Vergilium cum grammatica. 

5) Erzderger liest Hier Luciani dialogi. 

6) Pantaleon liest Grammatik und syntaxin et 
prosodiam. 

7) Hoc anno Augustam profectus atque in 
professione successit M. Hospinianus. 

8) Huic in professione atque stipendio suc- 
cessit boc anno Gellus Secundus Curio. 

9) Huic successit in lectione et stipendio 
M. Ulricus Coccius , qui diaconus ad 
S. Albanum. 



X 



X. 

Verzeichnis derjenigen an der Artistenfakultät be- 
schäftigten Professoren, deren im Text gar nicht oder 
nur beiläufig Erwähnung geschieht 



Die beigegebenen biographischen Notizen sind im wesentlichen 
als Znsätze nnd Berichtigungen zu den in den Athen» Rauricse ent- 
haltenen Lebensbeschreibungen anzusehen. Mich auch mit den andern 
Biographen auseinanderzusetzen hielt ich hier ebenso wie in den früheren 
Kapiteln für unnötig. Doch glaubte ich sie anführen zu sollen, da ver- 
einzelte in den Ath. Raur. übergangene Details erwähnt werden und 
Nachträge zu den Litteratur- Angaben der Ath. Raur. nicht eben selten sind. 

1. Birk Xistus. Ausführlich handelt über ihn Scherer in der 
Allg. deutsch. Biogr. 2, 657. Vgl. auch Gödeke 2', 345. Ath. Raur. 
310 f. — • Birk erhielt in Basel am 10. Febr. 1536 (Matr. fac. art. p. 87) 
als der erste nach der Reformation den Magistertitel. Seit 1530 war 
er Vorstand der Schule in Klein-Basel. 1537 wurde er Professor für 
Oratorik, geht jedoch 1538 nach Augsburg, wo dann erst seine erfolg- 
reiche Tätigkeit als Schulmeister beginnt. Er hat besonders eifrig das 
Schuldrama gepflegt und selbst einige biblische Dramen verfasst. Über 
seinen »Josephe handelt eingehend v. Weilen der ägyptische Joseph 
im Drama des 16. Jh. S. 39 ff. 

2. Lycosthenes (Wolfhardt) Konrad. Vgl. Allg. deutsche 
Biogr. 19, 727 mit Berücksichtigung der einschlägigen Litteratur. W. 
geb. um 1518 in Ruffach, Sohn des dortigen Schultheissen und durch 
seine Mutter ein Neffe Konrad Pellikans, studierte in Heidelberg Theo- 
logie, Philosophie und Geschichte, promoviert 1539 zum Magister, kommt 
im selben Jahre noch nach Basel, wird 1542 immatrikuliert, 1543 Pro- 
fessor an der Artistenfakultät (Lib. decr. fac. art p. 92) und Lehrer am 
Pädagogium. 1544 wird er zum Helfer bei St. Leonhard gewählt und 



352 

stirbt als solcher 1561 März 25. Seine Geschichte der Stadt Ruffach 
(Mns.) hat Münster benätzt. 

3. Mutius Hugwald, (Hugobald), — das ist sein rechter Name 
— war geboren 1496 in Wyl im Kant. Thurgau (Matr. theol. fol. 43. 
Mutius Wilensis, darnach zu verbessern Ath. Raur. p. 265 = v. 
Wegele, Gesch. der deutsch. Historiographie 258, Anm. 1) schloss 
sich mit Unterbrechung seiner Studien den Wiedertäufern an, wollte 
als Drechsler und Landmann sein Fortkommen finden, machte sich aber 
doch von diesen Torheiten, die übrigens im Thurgau nie stark wucher- 
ten (vgl. Nitsche, Wiedertäufer in d. Schweiz, S. 84) bald los und 
setzte seine Studien wieder eifrig fort, trieb Philosophie und Medizin 
und wurde 1535 Schulmeister auf Burg (Fechter, Gesch. d. Schul- 
wesens 1, 45). 1539 gab er eine lateinisch geschriebene Geschichte des 
deutschen Volkes heraus, welche, wie er selbst in der Vorrede anführt, 
eine Kompilation aus den besten Geschichtschreibem, die über Deutsch- 
land geschrieben haben, sein sollte. Tatsächlich entbehrt das Buch 
auch jedes selbständigen Wertes, Es beginnt mit der Erzählung von 
der Abstammung der Deutschen von Tuisco dem Sohne Noahs und 
reicht bis 1539. Den chronologischen Faden für die schmucklose und 
trockene Darstellung giebt die Kaiser- und Königsreihe. Von 1300 an 
wird die Schweizerische Geschichte nicht eben sehr geschickt mit der 
allgemeinen Reichsgeschichte verknüpft. Das Buch wurde ziemlich rasch 
nach einander dreimal aufgelegt,' scheint also trotz aller Gebrechen 
einem lebhaften Bedürfnis entsprochen zu haben. (Gegen Wegele 
a. a. 0.) Anerkennen muss man die Bescheidenheit der Verfassers und 
die Absicht, die er mit seinem Buche verfolgte. Mutius ist durchdrungen 
von der Grösse der Aufgabe, die er sich stellte, zu deren Lösung er 
sich aber nicht berufen fühlt. Er will diese Lösung bloss anbahnen. 
1541 Januar 4 wurde er Magister, am 27. April in die Fakultät, am 
1. Mai in das Konsilium der Artisten aufgenommen, 1542 Juni 1 lässt 
er sich an der theologischen Fakultät einschreiben, später studiert er 
auch Medizin und promoviert 1561 Juli 24 zum D. Med. (Eist. coUeg. 
medicor. p. 11). 1541 wurde er als Professor für Logik in der II. Kl. 
angestellt, gab aber noch im gleichen Jahre diese Professur ab und 
übernahm die für Ethik in der III. Kl., 1544 die für Poetik am neuen 
Pädagogium, überlässt diese Professur 1551 Nyseeus (Beil. IX. Und 
unten Nr. 23) und behielt bloss Ethik. Er starb 1571 Jan. 24. -~ 
Ath. Raur. p. 265 (mit den biographischen Angaben und Verzeichnis 
der Schriften) p. 832 und 425. — Jöcher 2, 1764. — Iselin 2, 860 
*- Leu 13, 500 und Splt. 4, 403. — Allg. deutsche Biogr. 23, 113. 

4. Gemusffius Hieronymus, geb. 1505 in Mülhausen studiert in 
Basel unter Glarean Philosophie und Mathematik, dann in Italien Medizin, 
promoviert 1533 zum Dr. Med. in Turin. Nach seiner Rückkehr wird er 
1534 zum Professor für Physik gewählt und stirbt vorzeitig am 23. Febr. 
1543. Im Lektionsverzeichnis von 1540 (Archiv. Acad. 1, 109) wird er 
als Professor für Organon angeführt. Wenn diese Angabe überhaupt 



353 

richtig ist, so hat er diese Lehrkanzel nur aushilfsweise und auf kurze 
2eit inne gehabt. Denn 1542 ist er laut Ausweis im Deputatenrech- 
nungsbuch wieder Professor der Physik. (Vgl. auch Beil. IX, Anm. 1. 
Darnach zu berichtigen Ath. Raur. p. 391 ss Miescher, die medizin. 
Fakult. zu Basel S. 15). Er galt auch als ein geschickter Arzt ohne 
jedoch eine Aufnahme ins Konsilium der medizinischen Fakultät anzu- 
streben. (Histor. colleg. medicor. p. 7). Seine Schriften bestehen aus 
Übersetzungen und Kommentaren zu Ptolemeeus, Strabo, Galen und Ari- 
ftoleles. Kr war vermählt mit der Tochter des Buchdruckers A. Kra- 
tander und die beiden Söhne aus dieser Ehe wurden selbst wieder 
tüchtige Buchdrucker. Vgl. Ath. Raur. p. 390 und 404 =» Miescher 
S. 15. — Iselin 2, 464 = Leu 9, 279. — • Jöcher 2, 915. 

5. Ardiseeus Vitus aus Graubänden, kommt 1536 nach Basel, 
wird 1537 in die Artistenfakultät aufgenommen (Matr. fac. art. p. 87). 
Vielleicht bezeichnet dieses Datum auch den Anfang seiner Lehrtätig- 
keit, der nicht bestimmter überliefert wird, 1542 war er jedenfalls schon 
im Amt (Deputatenrechnungsbuch). Er trug in der III. Klasse Mathe- 
matik vor, bis 1547. 1542 und 1545 war er Dekan der Aristenfakultät 
{Lib. decr, fac. art. p. 91 und Matr. fac. art. p. 89). Mehr konnte ich 
über diese Persönlichkeit nicht ermitteln. Vgl. Ath. Raur. p. 412, 
Nr. VI. — L e u 1, 331. — AUg. deutsche Biogr. 8, 558. Den zwischen 
Ardyseeus und Wissenburg in den Ath. Raur. p. 411 angeführten 
Morfianus übergehe ich als nicht näher beglaubigt. 

6. Acronius Johann aus Friesland (daher Frisius genannt), 
1542 immatrikuliert, 1545 Okt. 21 Baccalaureus, 1547 Juli 6 Magister, 
tritt noch im Herbst desselben Jahres als Professor für Mathematik an 
Ardyseeus Stelle (s. Beil. IX, Anm. 10), versieht von 1549 bis 1553 auch 
die Professur für Logik. 1547 Dzbr. lässt er sich in der theologischen 
Fakultät einschreiben (Matr. fac. theol. fol. 43) studiert endlich noch 
Medizin und promoviert 1564 Mai 2 zum Dr. Med. Er starb an der 
Pest am 18. Okt. 1564. Seine Kenntnis des Holländischen kam der 
Akademie sehr zu Statten in dem Prozess gegen David Joris (1559). In 
Buxtorfs Basler Stadt- und Landgeschichten ist ein Brief des Pfar- 
rers Duncan ans Delft an Acronius über die Juristen abgedruckt. 
Vgl. Ath. Raur. p. 334 (mit den biographischen Angaben und Ver- 
zeichnis der Schriften) und p. 412. — Iselin, Forts. 1, 31. — Leu 1, 
24 f. — Miescher a. a. 0., S. 28. — Jöcher 1, 71 und Forts. 1, 176. 

7. Goccins Ulrich, (Koch-Essig) war geboren 1525 in Frei- 
burg i./B., studierte in Basel (1542 immatrikuliert, 1544 März 20 Bacca- 
laureus, 1546 Febr. 24 Magister) und wird 1547 Jan. 15 als Professor 
für Griechisch im Pädagogium in den Fakultätsrat der Artisten aufge- 
nommen (Lib. decr. fac. art. p. 96 und Beil. IX). Zugleich war er auch 
Präfekt des Pädagogiums, bis er 1555 Juni 1 auf seine Bitte dieser 
Stelle enthoben wurde (Lib. decr. fac. art. p. 107). Sie wurde dem 
Thomas Grynseus (s. Nr. 19) gegeben. Von 1548 bis 1553 war Coccius 
Professor für Dialektik. (Vgl. Beil. IX zu 1553 wonach zu verbessern 



354 

Ath. Ranr. p. 74). 1547 hatte er auch Theologie zu studieren begonnen^ 
wurde 1564 Dzbr. 12 zum Professor für N. T. gewählt, nahm jedoch 
erst 1569 Febr. 2, nachdem er schon eine 24jhrg. Dienstzeit als Pfarrer 
in Stadt (St. Martin und St. Peter) und Land hinter sich hatte, postu- 
lantibus reipublic» civilis et literarise principibus (Matr. fac. theol. foL 
44^) den Doktorgrad an. Er war vermählt mit Uargaretha Merian und 
durch diese Ehe Schwager des Simon Sulzer, dem er bei seinen lu- 
theranisierenden Versuchen zur Seite stand. Doch merkt man, dass es 
ihm da nicht recht Ernst war, sondern er steht ziemlich haltlos zwischen 
den beiden sich befehdenden Parteien (Hagenbach, Gesch. d. Basler 
Konfession S.99 und theolog. Schule Basels S. 19). Erwähnt mag werden,, 
dass er in Lörrach 1556 die erste evangelische Predigt gehalten hat^ 
(Vierordt, Gesch. d. evangel. Kirche in Baden 1, 424). Coccius starb 
am 10. Febr. 1585 an der Wassersucht. Schriftstellerisch ist er nicht- 
tätig gewesen. Die Ath. Raur. führen lediglich eine Ausgabe der Reden 
Gregor d. Gr. an, die er mit Index und Vorrede versah. Ath. Raur, 
p. 74 fmit den biographischen Angaben) p. 271, 280 (wo es 1547 statt 
1546 zu heissen hat) und 335 wo er in der Reihe der Professoren für Logik 
erscheint von 1560 — 1562. Einen Beleg für diese Einreihung habe ich 
in den IJniversitätsakten nicht gefunden. Iselin 1, 974. — Leu 11,- 
152. — Jöcher, Forts. 1, 387. Er hinterliess zwei Söhne Samuel 
und Thomas. 

8. Coccius Samuel, (geb. 1548 Dzbr., gest. 1626 Aug. 5), stu- 
dierte in Basel Philosophie uud Theologie, wurde 1567 Professor für 
lateinische Sprache, 1573 für Dialektik am Pädagogium. Seit 1589 be- 
schränkte er sich auf seine pfarramtliche Tätigkeit, die er schon seit 
seinem 18. Lebensjahre ausserhalb und innerhalb Basels Mauern (St«^ 
Peter, St. Elisabeth und St. Martin) ausgeübt hatte. Ath. Raur. p. 265 
(mit den biographischen Notizen) und p. 272. — Iselin 1, 974. — Leu, 
11, 152. 

8a. Coccius Thomas, geboren 21. Dzbr. 1556, studiert in Basel 
Philosophie und Medizin und promoviert 1582 Jan. 25 zum Dr. Med. Er 
erhielt 1584 Febr. 5 die Professur für Poetik am Pädagogium und wird 
zugleich Propst im untern Kolleg. 1584 Juni 29 wird er in die medi" 
zinische Fakultät aufgenommen, 1591 Aug. 14 in das Consilium der- 
selben (Histor. coli, medicor. p. 46 und 62) 1587 April 6 wird er 
Professor der Dialektik in der II. Klasse (Erkanntnisbuch V, fol. 14^^) 
und am 24. Juni in die Regenz aufgenommen (Lib. concl. fol. 72^), 1589^ 
endlich Professor für Ethik. Er starb 1610 März 23 an einer Lungen- 
entzündung (Histor. coli, medicor p. 93). Seine zweite Frau Elisabeth 
Socin wurde mit vier von sieben Söhnen im gleichen Jahre von der 
Pest weggerafft. Vgl. Ath. Raur. p. 269 (mit biographischen Angaben) 
p. 336 und 431. — Iselin 1, 974. — Leu 11, 153. 

9. Prall Vincenz, (geb. 1537, gest. 1594 Apr. 28), stammte aus 
Hamburg, studierte in Basel, wird 1561 April Baccaiaurens, bricht dann 
aber seine Studien ab und verdingt sich durch dreizehn Jahre bei Buch- 



355 

druQkem, die freie Zeit zur Fortsetzung philosophischer und theologischer 
Studien benutzend. Er wurde 1574 Diakon bei St. Peter, 1577 Jan. 27 
promoviert er zum Magister (Matr. fac. art. p. 102), wird 1591 Juni als 
Professor für Oratorik angestellt (Lib. decr. fac. art. p. 133), 1592 Aug. 11 
in die Regenz aufgenommen (Lib. concl. p. 80). Seit 1578 Febr. 5 war 
er ein gefügiger Nachfolger Thomas Platers ala Rektor der Schule auf 
Burg. (Lib. concl. fol. 58). — VgL Ath. Raur. p. 317. — Iselin 3, 108. — 
Leu 14, 637undSplt. 4, 566. — Jöcher3, 1752. — Fechter, Gesch. 
d. Schulwesens in Basel 1, 80. 

10. Brandmüller Johann ist geboren 1533 April 4 in Biberach, 
studierte in Tübingen (1549) (doch finde ich ihn in der Matrikel nicht 
verzeichnet) und Basel (1553), wird Pfarrer in Therwyl und AUschwyl, 
endlich bei St. Theodor. Als solchem wird ihm am 16. Febr. 1562 der 
Gehalt um 8 ST Gelts und 4 'S Wein aufgebessert (schwarzes Buch f. 191.) 
1555 wird er Aufseher im untern Kolleg, 1556 liest er vikariatsweise 
über Rhetorik. 1581 Febr. 24 wird ihm die Professur für Hebräisch 
übertragen (Lib. concl. fol. 64). Nach dem Abgange des J. J. Grynäus 
nach Heidelberg liest er im Auftrage der Regenz gemeinsam mit dem 
Mgr. Beat. Häl ersatzweise für jenen (Lib. concl. fol. 70^). 1585 Mai 2 
wird ihm die censura Alumnorum anvertraut und 1586 Septbr. 22 wird 
er endlich Professor für Altes Testament. In dieser Stellung verblieb 
er bis zu seinem am 7. März 1596 erfolgenden Tode. Einmal hat er 
eine gewisse Rolle gespielt in dem Ubiquitätsstreit, den Sulzer herauf- 
beschwor und in dem er gegen ihn Partei nahm. Er weigert sich auch 
die Wittenberger Konkordie 1571 zu unterzeichnen und man lässt ihn 
gewähren. Er darf predigen, wie er will. Sonderbarerweise versah er 
auch die Pfarrei in dem benachbarten Grenzach. [Vgl. Vierordt, 
Gesch. d. evangel. Kirche in Baden 2, 16; Hagenbach, Theol. Schule 
S. 19.] In dieser pastoralen Tätigkeit ging sein Leben auf. Er war 
eine leidenschaftliche und rohe Natur. Sein Schwiegervater Ulrich Iselin 
kam klageweise beim Rate wegen schlechter Behandlung ein und selbst 
zu Tätlichkeiten gegen seine Frau und seine Kinder liess er sich hin- 
reissen. Er musste sich eine amtliche Untersuchung gefallen lassen, 
bei der auch gegen seine Tätigkeit als Prediger Stimmen laut wurden: 
Er bringe aus Trieb seiner Affekten Dinge auf die Kanzel, die nicht 
hingehören. Er habe einmal gesagt: die Liebe sei in den Predigern 
erkaltet und es sei in ihnen allen der Teufel. (Kirchen- Archiv G III, VI). 

— Ath. Raur. 35 (mit biographischen Angaben) und 443. Ruppeii des- 
criptio vitsß ctr. J. Br. in Hexametern. Basel 1601. — Iselin 1, 596. 

— Leu 4, 266 und Splt. 1, 342. — Jöcher 1, 1335. 

Sein Sohn Jakob geb. 1565, gest. 1629, war von 1587 April 6 
(Lib. concl. fol. 72, bestätigt vom Rat am 10. April, Erkanntnisbuch 
V, 14^) bis 1589 Professor für Poetik am Pädagogium. Vgl. Ath. Raur. 
p. 270. — Iselin, 1, 596. — Leu 4, 266. — Jöcher 1, 1834. 

11. Afinius Johannes. Das Vorkommen einer solchen Person 
unter dem Lehrkörper der Artistenfakultät wird von den Ath. Raur. 

Thommen, UniverBität Basel. 23 



356 

p. 283 ganz unnötigerweise in Abrede gestellt. Afinins, der wie Warst- 
isen angiebt aus üri stammte, inskribierte sieb 1538 an der Basler 
Hochschule, wurde 1540 Juni 1 in die Artistenfakultät (Matr. fac. art. 
p. 87) und am 12. Juni als Dekan derselben in die Regenz aufge- 
nommen (Llb. concl. fol. 34). Im August desselben Jahres wird er 
zum Corregens des Augustinerkollegs erwählt (ebend. fol. 34^). Nach- 
dem dergestalt die Zugehörigkeit dieses Afinius zur Artistenfakultät 
überhaupt nachgewiesen ist, wird man auch unbedenklich die An- 
gabe Wurstisens annehmen dürfen, dass Afinius vom 5. April 1540 bis 
zu seinem Ende 1541 erfolgenden Tode Professor für Rhetorik gewesen 
sei. Dazu stimmt genau das oben S. 108, Anm. 3 richtig gestellte 
Datum der Übernahme dieser Professur durch Borrhaus. — Vor Afi- 
nius soll nach Wurstisen ein gewisser Hermogenes die Professur für 
Rhetorik inne gehabt haben. Wurstisen ist ein zu gewissenhafter Autor, 
als dass man seine Angaben schlechtweg von der Hand weisen dürfte 
und so bin ich geneigt anzunehmen, dass eine solche Person allerdings 
existiert habe, wenn ich mich auch diesmal mit den Ath. Raur. inso- 
feme im Einklang befinde, als ich dieselbe aus Qniversitätsakten nicht 
weiter nachzuweisen vermag. Über Wurstisens Angabe, derzufolge die 
Ath. Raur. den Mediziner Alban zum Tor zum ersten Professor für 
Rhetorik und Oratorik machen, siehe oben S. 218, Anm. 3. 

12. Artolphus Hieronymus stammte aus Chur in Graubünden. 
Das Geburtsdatum ist nicht bekannt. 1509 wird er an der Basler Hoch- 
schule inskribiert, 1511 wird er Baccalaureus, gleichzeitig mit Bonifa- 
cius Amerbach, 1513 Magister. 1519 war er Leiter einer Burse von 
zwanzig Zöglingen. (Fechter, in den Beitr. z. vaterl. Gesch. 2, 192. 
Der Titel Doktor von sieben Disciplinen, den er ihm hier giebt, ist un- 
verständlich.) Studiert später Medizin. Als candidatus medicinee wird 
er 1538 zum Rektor gewählt. 1540 war er Professor für Logik, starb 
jedoch schon im nächsten Jahre an der Pest. — Ath. Raur. p. 173, 
Nr. 7 und 332 Nr. 2. — Leu 1, 358. 

13. Oporin Johann, geb. 1507 Jan. 25 zu Basel, gest. ebenda 
1568 Juli 6. Hier soll nur insoweit von ihm gesprochen werden, als 
er zur Hochschule in direkten Beziehungen stand. 1533 wird er imma- 
trikuliert und zwar als Professor der lateinischen Sprache am Pädago- 
gium. (VgL Boos, Thomas und Felix Plater S. 83). 1538 und nicht 
1536, wie alle Biographen haben, wurde Oporin zum Professor für 
griechische Sprache und zugleich zum Propst des Augustinerkollegs er- 
nannt laut Urkunde vom 8. Mai 1538. (Orig. im U.-A.) Die bestimmen- 
den Sätze lauten : j| Wir nachgenanten ^ Theodor Brand oberster ZunfTt- 
meister, Fridlin Ryfif des Raths und Heinrich Ryhiner Stattschryber . . . 
thund kund . . ., das wir mit guter vorbetrachtung zu äuffnung der uni- 
versitet und der Studiosen woUfart den wolgelerten. . loannem Opori- 
num zu einem ordentlichen Leser angenommen haben also, das er täg- 
lich, wann nit ferie gehalten, ein stund ofifentlich im collegio an ge- 
wondlichen orth in einem griechischen autore, wie der jeder zit von 



357 



der Regenz den auditoribus . . . fruchtbar geachtet wirdet, lesen darza 
die bursam sancti Augustiniani, so man bisshar das Augustiner closter 
^enempt hat, inhaben (solj.'' Beide Stellen legte er 1539 nieder. Doch 
scheint er hiezu nicht — wie gewöhnlieh angenommen wird — durch 
ein Zerwürfnis mit der Universität, über dessen Ursache auch keinerlei 
Nachrichten vorliegen, veranlasst worden zu sein, sondern durch Ge- 
schäftsrücksichten. Er hat damals schon seine Druckerei eröffnet. An 
der Universität vermisste man ihn aber offenbar schmerzlich und war 
froh, als er neuerdings nicht bloss die Professur für Griechisch, sondern 
auch die für Rhetorik und Oratorik übernahm. (Dezember 1541). Über 
diese Verhältnisse unterrichtet uns folgender Eintrag im Deputaten- 
Rechnungsbuch I. zum Jahre 1542: Dominus Opporinus sol 4 tag, 
teglich zwo lection, in graeca grammatica eine die andere in autore greco' 
und die übrigen zwen tag teglich zwo stund in preceptis Rethorices 
und arte conficiendorum carminum lesen und repetieren. Ita conventum 
est cum eo mense decembri 1541. Davon hat er Jars 80 fl. Und wil 
er uns 2 jar also dienen. Kau er darzwüschen der truckery gar sich 
abthun, wol und gut. Wo nit und es uns dann nit witter gefällt, megen 
wir dann die Lectiones wol verner versehen. Und wan er gen Frank- 
furt fart, sol er ein andern darfur im lesen anstellen. — Aber auch dies- 
mal hielt er es nicht lange aus. Gerade ein Jahr nach seiner Ernen- 
nung bekommt er in Hospinian (s. Nr. 14) einen Nachfolger. Damit 
lösten sich seine Beziehungen zur Universität vollständig. Er wandte 
sich jetzt ausschliesslich der Buchdruckerei zu und mit ihr wurde er 

Z ^oof "'.?' ^t'^'^'u" ^^^' ^^'' ^^" ^"^^""- d^^*««h« Biogr. 24, 
381-387 mit zahlreichen wenn auch nicht vollständigen Litteraturnach- 
weisen. Gut zu ergänzen aus der Bibliogr. univers. 32, 29 Bursian 
Gesch. d. klassisch. Philolog. in Dtschld. 1, 158. - Jöcher 8 lOfti ' 
Iselin 3, 723. --Leu 14, 304 und Splt. 4, 394. - Ath. Ra^r. ^34^ 
14. Hospinian (Wirt) Johann aus Stein am Rhein, ^eb 1515 
gest. 7 Juni 1575, übernimmt 1542 Dzbr. 13 an Oporins Stelle die Pro- 
fessur für Rhetorik und Oratorik, sowie Griechisch in der II Kl Ist 
angenommen zum ordinario und leser gr^carum literarum also, das er 
wie Opponn gethan teglich zwo Stund, die eine in grammatica gr«ca, 
die ander m autbore gr«co darzu am Donstag und Sampstag rhetori- 
eam und prosodiam lesen, je wie im zum zitten bevolhen, nutz und 
gut ist. Darum soll man im geben Jars 60 fl, - Er soll auch probst 

™Hr T '"' ^'' ^"'''"' "" "^" ^^ ^«"«^^ *h^^ ^u geben 
verpunden ouch sunst comersales anzunehmen frig sin etc. Da git man 

Z T'aT : '*''''*^. ^'"^ '" *^ ""''' ^^^ ^-^'^^ uncosten ze stür 
24 fl. Also Wirt er ein jar von der lectur und probsty haben 84 fl und 

dazu smen frygen sitz im closter. Doch soll er die gehold (^' ^^d 

garten m smen costen in eren hau. Ist inzogen Lucia 15^ (Deputa^^^^^^ 

T 1 .ol f ^'^ '*''' theologischen Fakultät immatrikuliert (Matr 
theol. p. 43). - Ath. Raur. p. 284 (mit den biographischen Angaben) p S 



358 

und 892. — Jöcher 2, 1726. — leelin 2, 843. — Leu 19, 519 und 
Splt. 6, 421. — AUgem. deutsche Biogr. 13, 184. 

15. Lepusculus (Heeslein) Sebastian, geb. 1501 in Klein' 
Basel, 1520 immatrikuliert, wird 1538 Präceptor des Alumneums, 1541 
Jan. 4 Magister, 1542 Professor der Logik beziehungsweise Organon (die 
Quelle für diese Kotiz in den Ath. Raur. kenne ich nicht) — 1544 Jnni 13 
wird er in das Konsilium der Artisten aufgenommen (Lib. decr. fac, 
art. p. 93). Gleichzeitig hatte er theologische Studien betrieben, war 1536 
zum Pfarrer am Spital, 1538 zum Helfer bei St. Theodor gewählt wor« 
den und gehörte seit 1542 Juni 1 auch der . theologischen Fakultät an 
(Matr. theol. p. 43). Er muss ein guter Prediger gewesen sein; denn 
als 1546 die Stadt Augsburg von Basel evangelische Pfarrer begehrte, 
ist er mit einem andern namens Guntz im Auftrage des Bürgermeister» 
am 24. Sptb. dorthin verreist. Am 8. Okt. 1548 kehrte er wieder nach 
Basel zuriick. (Gasts Tagebuch herg. von Buxtorf, S. 59 und 79.) 
Auch an dem zwischen Sulzer und Heinrich Erzberger geführten Abend * 
mahlstreit hat er teilgenommen, sich persönlich zwar zu Erzberger» 
Auffassung bekannt, aber mit dem Beifügen, dass wenn einer den Leib 
Christi auch leiblich gemessen wolle man nicht darüber unzufrieden 
werden möge, eine Vermittlung anzubahnen gesucht(Hagenbach, Gesch.. 
d. Basler Konfession S. 106). Nach seiner Rückkehr von Augsburg 
erhielt er 1550 die Professur für griechische Sprache in der II. Kl.,. 
1556 die für hebräische Sprache, wurde 1560 zum ersten Helfer aui 
Münster gewählt und starb am 4. Sept. 1576. Ath. Raur. p. 333 (mitr 
den biographischen Angaben) p. 354, 392 und 443. — Iselin 3, 140 ■» 
Leu 12,77. — Jöcher 2, 2394. 

16. Ritter Israel war Professor der hebräischen Sprache vom 
22. Sept. 1586 (Lib. concl. fol. 72) bis zu seinem am 14. Febr. 1588 er- 
folgenden Tode. Vgl. im übrigen Ath. Raur. p. 443 f. Nr. 8. — Iselin 
3, 86 =» Leu 15, 311 und Splt. 5, 142. 

17. Werdmüller Otto, vgl. über ihn Ath. Raur. p. 423 f. derea 
Angaben ich nichts beizufügen habe, als dass es p. 424 richtig zu heissen 
hat, 1538 Basileam venit. Denn laut Eintrag im Lib. concl. fol. 33^ wird 
er am 12. Juli 1538 in die Universität aufgenommen. Werdmüller wurde 
1540 nach Zürich berufen. — Iselin 4, 859. — Leu 19, 310 f. und Splt* 
6, 360. — Jöcher 4, 1896. 

18. Wild Anton, Werdmüllers Nachfolger seit 4. Jan- 1541, 
stirbt noch im gleichen Jahre an der Pest. Ath. Raur. p. 424. — L e u, 

Splt. 6, 401. 

19. Erzberger (Ärimontai^us) Severin, geb. in Basel 1520i 
Febr. 12, gest. ebend. 1566 April 30. Dass er wirklich erst 1544 die 
Professur für griechische Sprache erhalten hat, obwohl er schon 1542 Mai 1& 
(Lib- decr. fac. art. p. 91) zugleich mit Borrhaus in das Konsilium der 
Artistenfakultät aufgenommen worden war (Lib. decr. fac. art p. 280), 
beweist auch die unter dem Titel »A« 1542 Sind ditz volgend die or- 
denlichen leser der hohen Schulen zu Baselc gemachte genaue Zu-. 



359 

aammenstellung im Deputaten-Rechnungsbuch I. In derselben fehlt 
Erzberger, während er in der nächsten von 1545 angeführt wird: 
Jl. Severin Ertzberger hat ein capianei uff Burg. Me von der probsty 
zu den Augustinern git man im 24 fl. Me ex gratia, so lang er probst 
ist, 6 fl. Im übrigen vgl. Ath. Raur. p. 279. — Leu, Splt. 2, 168. 

20. Grynseus Thomas, Keffe und Landsmann des Simon Grynäus 
des bedeutenden Philologen und Theologen, geb. 1512 in Vehringen 
studierte in Heidelberg und Basel, wird hier 1547 an Pantaleons Stelle 
zuerst als Professor für lateinische Grammatik und Dialektik angestellt, 
tauscht aber, da er für griechische Sprache mehr Befähigung zeigte, 
mit Ulrich Coccius die Professur der Dialektik gegen die für griechische 
Sprache. 1553 gab er diese Professur an Philipp Bech (s. Nr. 21) ab. 
1555 wird er an Coccius Stelle Präfekt des Pädagogiums, aber im 
nächsten Jahr erhält er einen Ruf als Pfarrer und Superintendent nach 
Röteln, den er annimmt, weshalb er beide Stellen niederlegt. (Vgl. 
Vierordt, Gesch. d. evangel. Kirche in Baden 1, 423.) Sein Nach- 
folger als Professor der griechischen Sprache war Christoph Schilling 
(s. Nr. 25). Da Grynseus die Konkordienformel nicht unterschreiben 
wollte, kehrte er nach Basel zurück und starb als Pfarrer von Sissach 
1583 Sptbr. 28. — Vgl. Ath. Raur. p. 261 (mit den biographischen An- 
gaben) und p. 280, Nr. 4. — Jöcher 2, 1224. — Iselin 2, 596 = Leu 
9, 292 und Splt. 2, 637. 

21. Bech Philipp aus Freiburg im Breisgau (Matr. fac. art. 
p. 252, darnach zu verbessern Ath. Raur. 262), studierte in Basel, anfangs 
von seinem Oheim Johann Gast, seit 1542 von den Deputaten mit einem 
Stipendium von 20 fl. unterstützt. Dafür verpflichtete er sich siquidem 
illis placeat me tam ecclesie quam inclytse academisB Basiliensi pro 
virili parte serviturum, dum Spiritus hos regit artus Witembergae. (De- 
putaten-Rechnungsbuch I.) 1541 Febr. 24 wird er Baccalaureus, 1554 
Professor für Logik an Acronius und Professor für griechische Sprache 
an Th. Grynäus Stelle (s. Nr. 6 und 20). — Er war auch Propst und 
Haushalter im Augustinerkolleg, doch wurde ihm dieses Haushalter- 
amt soviel culinariam anlangt auf seine Bitten schon am 16. Febr. 1555 
abgenommen, damit er seine Professur besser versehen könne. Haus- 
halter wurde Johann Widmer, während Bech »Probst und Zuchthalterc 
blieb, als solcher »Hansen Widmer die handt bieten etwan auch mit 
den Studiosen essen and lugen solle, wie sy huss halten, damit eine 
gute Zucht erhalten werde. Das ouch sin Eefrow sich der kuchy und 
des vorderen hauses halb nitt beladen, sonder den andern weg bruchen 
und Hansen Widmers frow in allweg ongeirrt lassen solle.c (Erkanntnis 
des Rektors Ulrich Iselin und der vier Dekane im Sammelband von 
1732, Nr. 1 Ü.-A.) 

Bech hatte bei alledem noch Zeit gefunden Medizin zu studieren 
und wurde am 2. Dzbr. 1558 auch in die medizinische Fakultät aufge- 
nommen. (Hist. coli, medicor p, 9.) Er starb am 3. Sptbr. 1560. — 



360 

Ath. Kaur. p. 262 (mit den biograph. Angaben) und p. 335, Nr. 8 =»* 
Mies eher, die medizin. Fak. in Basel, S. 16. — Jöcher 1, 888. — 
Leu 3, 10 und Splt. 1, 474. 

22. Eblinger Jobann, vgl. Ath. Rani*. 271, Nr. 4. — Leu, 
Splt. 2, 87. 

23. NyssBUs Johann, geboren in Augsburg, wann — ^st bis jetzt 
nicht bekannt geworden, studierte in Wittenberg und Tubingen, wo er 
Magister wurde, erhält 1551 an Mutius Stelle (s. o. Nr. 3) die Professur 
für Poetik am Pädagogium und 1551 an Pantaleons Stelle die Professur 
der Rhetorik in der II. Kl. (s. Beil. IX, Anm. 15). Dass er 1557 beide 
Professuren mit der der Physik vertauscht habe, wie Ath. Raur. p. 166 
angeben, ist nicht richtig; denn am 19. April 1557 wurde für den ab- 
gehenden M. Hopper, Pantaleon zum Professor der Physik gewählt, 
(Prosopogr. 3, 564, vgl. auch Ath. Raur. p. 404, Nr. 3 und 4.) Nysseus 
aber wurde Pfarrer in Schopfheim, 1570 Superintendent in Emmendingen, 
wo er in hohem Alter 1598 starb. (Vi er or dt, Gesch. d. evangeL Kirche 
in Baden 1, 425, Anm. b.) — Ath. Raur. p. 266 (mit den biograph. 
Angaben) und p. 294. — Jöcher 3, 958. — Leu 14, 144 und Splt. 4, 358, 

24. Fieglin Johannes, geb. 1533 in Basel, gest. 1579 ebenda, 
auch als Pfarrer in und ausserhalb Basel tätig. Er teilt die lutherischen 
Ansichten Sulzers und muss sich deshalb von Heinrich Erzberger arge 
Dinge sagen lassen. (Vgl. Hagenbach, Gesch. d. Basler Konfession, 
S, 105). In der Erfüllung seiner Pflichten als Lehrer war er nicht sehr 
pünktlich. Wegen 26 versäumter Lektionen wird er am 27. Febr. 1573 
von der Regenz beim examen negligentiee zu einer Geldstrafe von 
52 »ursini« verurteilt, die ihm dann aber zum Beweise, dass man nur 
ungern strafe, geschenkt wurde. (Lib. concl. fol. 50 und 52^.) Ein 
schönes Zeichen seiner freieren Anschauung ist es, dass er Wiers Buch 
de preestigiis deemonum ins Deutsche übersetzte. Vgl. Ath. Raur. 266, 
Nr. 3 (mit den biographischen Angaben) 294 Nr. 3, 312 Nr. 8 und 335 
Nr. 10 = Leu 7, 457 und Splt. 2, 374. 

25. Schilling (Solidus) Christoph, Ath. Raur. p. 280 Nr. 5, 
Leu, Splt. 5, 363. Lutz, Bürgerbuch, S. 286 giebt seinen Tod zum 
Jahre 1562 an. Dies beruht wohl nur auf einer missv erstand liehen 
Auffassung des Schlusssatzes in den Ath. Raur.: a quo [pastoratu Riech« 
ano (!)] ob vitam minus decore actam a. 1562 fuit remotus. 

26. Burckardt Christoph, geb. 17. Febr. 1585, gest. 28. Nov. 
1611 (so im Lib. decr. fac. art. p. 160), am 1. Dzbr. nach Lib. concL 
fol. 114^ war erst seit 18. Dzbr. 1610 Professor für Oratorik. (Lib. 
concl. fol. 113^) — VgL Ath. Raur. p. 318 = Jöcher, Lex. Forts. 1, 
2431. — Iselin 1, 662 = Leu 4, 540. 

27. Burckardt Jakob, Vetter des Vorigen laut Lib. concl. 
fol. 114^ geb. 12. Apr. 1583, gest. 26. Jan. 1661. Folgt seinem Vetter 
am 3. Jan. 1612 in der Professur für Oratorik, wird am 27. Juni 161 2 
in die Artistenfakultät und am 10. Juli 1627 in die Regenz aufgenommen, 
(Lib. decr. fac. art. p. 160 und Lib. concl. fol. 114^) 1629 erhält er 



361 

an Spörlins Stelle (vgl. über diesen Ath. Raur. p. 433), dessen Todes- 
tag richtig zum 23. Oktob. zu setzen ist (Lib. concl. 164^), die Pro- 
fessur für Ethik. — Vgl. Ath. Raur. p. 318 Nr. 14 (mit den biograph. 
Angaben) und p. 434 Nr. 16 =. Jöcher, Lex. Forts. 1,2432. — Iselin 
1, 661. — Leu 4, 535. 

28. Burekar dt Rudolf Job., geb. 1585 Nov. 30, gest. 28. Jan. 
1657, wird zum Professor für Ethik ernannt am 18. Dzbr. 1610 (Lib. 
concl. fol. 113^), in die philosophische Fakultät aufgenommen am 
14. Septbr. 1611 (Lib. decr. fac. art. p. 159), Mitglied der Regenz 1612 
Juli 17 (Lib. concL foL 116^). — VgL Ath. Raur. p. 432 f. = Jöcher, 
Lex. Forts. 1, 2437. — Iselin 1, 661 = Leu 4, 537. 

29. Chmieleck Martin, geb. 1559 Nov. 5 in Lublin in Polen, 
gest. 1632 Juli 3. Den Ath. Raur. p. 336 gemachten Angaben kann 
ich folgende kleine Notizen beifügen. 1592 Aug. 11 wurde er in die 
Regenz aufgenommen. (Lib. concl. fol. 80.) 1612 im Januar ersucht er 
um die seit zwei Jahren unbesetzte Stelle des Thomas Goccius in der 
medizinischen Fakaltät mit dem Bemerken, dass er schon 24 Jahre 
Dr. Med. und 22 Jahre an der philosophischen Fakultät tätig sei. Er 
wurde auch am 26. März in die medizinische Fakultät aufgenommen, 
nachdem er seitens der Artisten die Erlaubnis zum Eintritt erhalten 
hatte, da er Professor der Ethik blieb. Doch musste er sich mit 300 ST 
einkaufen. (Hist. coUeg. medicor. p. 95.) Die Doppelstellung, in der er 
sich befand, hatte für ihn aber unangenehme Folgen. In der Regenz- 
sitzung vom 14. Okt. 1631 (Lib. concl. fol. 166) beklagte er sich über 
den Mangel an Hörern und versicherte er werde nach Hause zurück- 
kehren. Darauf antwortete ihm der Dekan der Artistenabteilung 
Dr. Püster (s. Nr. 30), das käme lediglich davon her, dass Chmieleck, 
seit er Mitglied der medizinischen Fakultät geworden sei, den Zusammen- 
künften der Artisten nicht mehr beiwohne. Deshalb erachten auch die 
Artisten diese Versetzung der Professoren in andere Fakultäten als 
ihr abträglich, ein Urteil, dem die übrigen Regenzialen zustimmten. 
Vgl. Ath. Raur. p. 336 (mit den biographj. Angaben) und p. 406 = 
Miescher, die mediz. Fak. in Basel, S. 27. — Iselin, 1,900 — Leu 
5, 246 und Splt. 1, 524. — Jöcher 1, 1882. 

30. Pf ist er Konrad. Zu den Ath. Raur. p. 300 gegebenen 
Daten habe ich nur das seiner Aufnahme in die Regenz 1630 Mai 2 
(Lib. concl. foL 165) beizufügen. — Iselin 3, 895. — Leu 14, 514 und 
Splt. 4, 500. 

31. Falkner Ulrich. Gegen Ath. Raur. p. 264 ist zu bemerken, 
dass Falkner trotz seiner geistlichen Tätigkeit auch die Professur für 
lateinische Sprache in der I. Kl. von 1566 wenigstens bis zu seiner 
1580 erfolgenden Wahl zum Pfarrer von St. Leonhard versehen haben 
muss. Denn sein Nachfolger 

31a. Gaius Petrus aus Freiburg i./U. leistete erst 1581 Mai 16 
den Eid als Professor (Lib. concl. fol. 66) und wurde laut Lib. decr. fac» 
art. p. 122 im Jahre 1583 in die Artistenfakultät aufgenommen. Das 



362 

Datum 1566 als Zeitpunkt des Amtsantrittes des Gaius richtet sich äbri« 
gens von selbst, weil O. unmi^güch in diesem Jahre Professor miid 
erst 1579 Magister geworden sein kann. Seit 1578 Mai 17 war er 
Propst und Hanshalter im oberen Kolleg. (Lib. concl. p. 59.) Vgl. 
Ath. Raur. p. 264 f. — Leu 7, 20. 

82. Frei (Freigius) Thomas, eifriger Anhänger des Petrus 
Ramus, trug einige Monate im Jahre 1570 Rhetorik vor. Vgl. Ath. 
Raur. p. 295 f. — Stintzing, Gesch. d. deutsch. Rechtswissenschaft 1, 441. 

33. Harscher Matthias, geb. 1596 Nov. 9, gest. 1651 Apr. 16. 

— Ath. Raur. p. 320 (mit den biograph. Angaben) und p. 434. — Leu, 
Splnt. 3, 42. 

34. Häl Joh. Heatus, geb. 1552, gest. 1620 Jan. 1. Ath. Raur. 
p. 316 f. (mit den biograph. Angaben) und p. 315. Häl war auch 
Propst und Haushalter im Augustinerkolleg von 1576 — 1578 (Lib. concl. 
p. 59) und hatte diese Stelle ohne Entgelt versehen. 

35. Holzach Samuel, geb. in Basel 1536, gest. 1616. — Zu 
Ath. Raur. p. 298 ist zu bemerken, dass die Übernahme der Professur 
der Rhetorik im Lib. decr. fac. art. p. 119 erst zum Jahre 1581 Mai 11 
berichtet wird. 1592 Septbr. 28 wird ihm vom Rektor ein Formular 
überreicht, an das er sich bei seinen Vorlesungen über griechische 
Sprache halten soll und zugleich wird ihm bedeutet, dass er sich der 
gewöhnlichen Aussprache des Griechischen zu befleissigen habe cum 
et in gymnasio ex decreto sit usus eius, cum illi praeter consuetudinem 
nova placeret. (Lib. concl. foL 80^) 1594 Aug. 21 trägt die Artisten- 
fakultät auf Hs. Entlassung an, da er schon alt sei, seine griechische 
Professur schlecht versehe und überdies ein lasterhaftes Leben führe, 
der Hochschule zur Schmach und der Jugend zum Ärgernis. Die An- 
wort der Deputaten war: dem Begehren wird entsprochen, H. soll die 
Hälfte seines Gehaltes, der 137 V> U und 12 Vrz. Korn betrug, als lebens- 
längliche Pension beziehen, die andere Hälfte soll zur Anstellung eines 
tauglichen Nachfolgers verwendet werden. Das war Friedrich CastelUo 
(s. o. S. 286 Sammelheft C IV, Ü.-A.). Der Versuch eines Ratsmitgliedes 
mit Hilfe des Rates ihm eine Unterstützung seitens der Universität aus- 
zuwirken misslingt, Mai 1597. (Vgl. Lib. concl. fol. 89.) Miescher, 
Gesch. d. medizin. Fak. in Basel S. 28, führt ihn als Dr. med. an. Ich 
habe aber keine bezügliche Angabe in den Universitätsakten finden 
können. — Ath. Raur. p. 267 (mit den biograph. Angaben) p. 298 und 
362, — Leu 10, 265 und Splt. 3, 178. 

36. Hofmann Joh. Jak., geb. in Basel 16. Febr. 1591, gest. 
1644 Sept. 1. — VgL Ath. Raur. p. 140 (mit den biograph. Angaben) 
p. 161 und 320. — Leu 10, 227 und SpU. 3, 167. 

37. Huber Werner Joh., geb. in Basel 1554, gest. 1587 Febr. 13. 

— Ath. Raur. p. 430. — Leu 10, 336 f. und Splnt. 3, 202 f. (mit An- 
gabe einiger Schriften.) 

38. Huggelius (Hugkel) Johann aus Basel f 1^64. — VgL 



363 

Ath. Raiir. p. 281. — Leu, Splt. 8, 221. — Jöcher, Forts. 2, 2183. 

— Miescher, die mediz. Fak. in Basel, S. 16 und 28. 

39. Jeckelmann Hein rieh aus Basel, geb. 1565 Mai 2, gest. 
1633 Mai 4. Mitglied der Regenz seit 1629 Mai 3. (Lib. concl. fol. 163.) 

— Vgl. Ath. Raur. p. 365. — Leu 10, 405. — Jöcher, Forts. 2,2258. 

40. Imeli Jakob von Pfaffen weiler, den ich in den Ath. Raur. 
nicht erwähnt finde. Freilich beschränken sich unsere Kenntnisse über 
ihn auf die Nachricht : 1542 Febr. 9. Mgr. J. J. receptus est ad pristi- 
num suum locum ad consilium facultatis artium, zu deren Dekan er 
Am 16. Mai gewählt wird. (Lib. decr. fac. art p. 91 f. und Matr. fac. 
Art. p. 88.) — Leu 10, 549. 

41. Justus Heinrich aus Basel, geb. 12. Dzbr. 1561, gest. 1610 
Okt. 19. Der Reihe nach Professor für Poetik, Logik, Ethik und 
Organon, Altersgenosse und Jugendfreund des Ludwig Iselin. Die 
während der Studienzeit zwischen beiden gewechselten Briefe sind 
grösstenteils erhalten im Cod. Basil. G. I, 12 und G. I, 13. Vgl. Ath. 
Raar. p. 268, Nr. 7 (mit den biograph. Angaben) p. 336, 392 und 
431. — Leu 10, 652. — Iselin 2, 1015. 

42. Leo Georg Joh. aus Klein-Basel, geb. 14. Febr. 1565, gest. 
1610 Nov. 23. Med. und Phil. Dr. — Vgl Ath. Raur p. 405. — Leu 
12, 56 und Splt. 3, 526. 

43. Lucius Ludwig (Lux), geb. 9. Febr. 1577 in Basel, gest. 
1642 Juni 10. Ausführliche biographische Angaben in Ath. Raur. 
p. 392 — 397. Lucius hat sich durch eine Geschichte des Jesuitenordens 
und durch seinen Streit mit Piscator (vgl. Frank, Gesch. d. protest. 
Theologie 1, 316j bekannt gemacht. — Leu 12, 405 und Splnt 3, 632. 

— AUg. deutsche Biogr. 19, 354. 

44. Meyer Matthäus aus Basel, geb. 1545, gest. 1588 Febr. 14. 
Kr war auch Propst des Augustinerkollegs. — Die wegen Unterzeich- 
nung der Konkordienformel ihm befohlene Niederlegung seiner Professur 
für griechische Sprache ist richtig zum 24. April 1581 zu setzen. (Lib. 
^oncl. fol. 66.) Vgl. Ath. Raur. p. 264 (mit den biograph. Angaben) 
p. 272, 283 und 362. — Leu 13, 129 und Splt. 3, 166. 

45. Müller Theobald aus Marburg in Hessen, Professor für 
Poetik. — VgL Ath. Raur. p. 268. — Leu, Splt. 4, 245. 

46. Obermeyer German, geb. 1588 April 30 in Basel, gest. 
1. Mai 1655, seit 1630 Febr. 20 Professor der Mathematik (Lib. concl. 
fol. 365) ist auch Mitglied der medizinischen Fakultät, liest durch 
zwei Monate für den mit Tod abgegangenen Nikolaus Stupa (Hist. colieg. 
medicor. p. 109). — Vgl. Ath. Raur. p. 413. — Iselin, Forts. 2, 556. 
-- Leu 14, 226. — Jöcher, 3, 1007. 

47. Henricpetri Jakob aus Basel, geb. 26. Dezbr. 1570, gest. 
1641 März 21, Sohn des Professors Adam H. (s. oben S. 175), seit 1595 
Jan. 10 Professor für Rhetorik an der II. KL, ein unruhiger Kopf und 
ein Streithahn, um dessen willen die Universität harte Kämpfe mit dem 



364 

Rat über ihre riehterliehe Kompetenz zu bestehen hatte, aber ein ge« 
schickter und geschätzter Diplomat. 1610 nahm er seine Entlassung» 

— Vgl. Ath. Raur. p. 298, Nr. 10. — Iselin, Forts. 2, 644. — Leu 14, 
451 und Splt. 4, 475. 

48. Sattler Wolfgang, geb. 1579 Mai 15 in Basel, gest. 1610 
Dzbr. 23. Wenige Monate vorher zum Professor für Ethik ernannt. — 
Vgl. Ath. Raur. p. 431. — Leu 16, 106 und Splt. 5, 309. 

49. Schreckenfuchs Oswald Johann aus Württemberg geb, 
1511, gest. 1579 in Freiburg i./B. In Basel von 1570—1576 Professor 
für Rhetorik. Seine Bücher, meist mathematischen und astronomischen 
Inhalts, wurden alle auf den römischen Index gesetzt. — Vgl. Ath« 
Raur. p. 297. — Leu 16, 474 und Splt. 5, 437. — Iselin 2, 980 — 
Jöcher 4, 348. Vierordt, Gesch. d. evang. Kirche in Baden 1, 504, 
Der in Mülhausen ansässige Sehr, war sein Sohn. (Leu.) 

50. Sulzer Albert aus Bern, Neflfe des Antistes S. Simon, von 
1563 bis 1564 Aug. 24 Professor für Poetik am Pädagogium. — VgU 
Ath. Raur. p. 267. — Leu, Splt. 5, 687. 

51. Wecker Johann Jakob auch Wentykum und Wentokum 
genannt aus Basel, geb. 1528, gest. als Stadtarzt in Kolmar 1586, war 
von 1557 beziehungsweise 1560 bis 2. April 1566 Professor der Dialektik, 
beziehungsweise der lateinischen Sprache am Pädagogium, seit 1558 
auch Mitglied der medizinischen Fakultät. (Bist. coli, medic. p. 9.) — 
Vgl. Ath. Raur. p. 263 (mit den biograph. Angaben) und p. 271. — 
Iselin 4, 842 und Forts. 2, 1107. — Leu 19, 218 und Splt. 6, 322, 

— Jöcher 4, 1839. — Miescher, die mediz. Fakultät zu Basel, S. 15. 

52. Werdenberg Friedrich Johann, geb. 1572, gest. 1630 
Jan. 10, seit 1610 Dzbr. 18 Professor der Logik an der II. KL, seit 
1612 Juli 17 Mitglied der Regenz. (Lib. concl. fol. 116^) — Vgl. Ath, 
Raur. p. 337. — Leu 19, 356 und Splt. 6, 372. — Jöcher 4, 1894, 

53. Zwinger Jakob aus Basel, Sohn des bekannteren Medi- 
ziners Theodor Zw., geb. 1569 August 15, gest. 1610 Sptbr. 11, seit 
1595 zuerst als Stellvertreter Holzachs, dann definitiv Professor der 
griechischen Sprache in der U. Kl. — Vgl. Ath. Raur. p. 363 f. — 
Iselin 4, 996 = Leu 20, 555 und Splt. 6, 618. —Jöcher 4, 1243.— 
Miescher, die mediz. Fak. zu Basel, S. 28. 

54. Utenhoven Karl, geb. 1536 in Gent, gest. 1600 August 1 
in Köln, war Professor der griechischen Sprache in der III. Kl. der 
Artistenfakultät nach Friedrich Gastellios Tode (s. oben S. 287), nur lässt 
sich leider nach den mir bekannt gewordenen Quellen die Dauer 
seines Aufenthaltes nicht genau angeben. Dass er erst im Frühjahr 
1590 nach Basel kam, ergiebt sich mir aas der Kombination des In- 
haltes des unten angegebenen Briefes des Basilius Amerbach mit dem 
Datum eines noch am 12. März 1590 von ü. aus Köln an Samuel Gry- 
näus gerichteten Briefes. (Cod. Basil. G. II, 34 — G.« I, 30.) Man 
wird wohl sagen dürfen »noch« und nicht »wiederc. Am 26. Mars 
1592 ist er aber wieder in Köln, wie ein von Ü. an Ludwig Iselin ge- 



365 

ricliteter Brief beweist. (Cod. Basil. G.* I, fol. 80.) Aber weder die 
Deputatenrechnungsbücher, in denen es immer bloss heisst »professori 
greeco« noch die grosse Matrikel, noch der Lib. concL, der ans gerade 
hier im Stiche lässt (vgl. Beil. XII, Kr. 1), noch auch andere Akten 
geben Aufschluss darüber, wann er seine Stelle in Basel wieder auf- 
gegeben hat. Seine Berufung scheint besonders eifrig von Basilius 
Amerbach betrieben worden zu sein, der ihm am 30. Sptbr. 1589 (Cod. 
Basil. Gr.* I, 22 fol. 144) folgendes schreibt: Quod enim de profes- 
sione greeca et hebraea ad me perscripsisti, id Rectori academicisque 
ceteris doctoribus proposuimus et cum hoc tempore uterque locus 
vacaret (vgl. Nr. 3ö) nisi quod hebreeam vicarius sustinet, (Buxtorf) 
Academicorum consensu delata tibi est grseca lectura. Anschliessend 
giebt er ihm über dieselbe folgende Auskunft: Professionis ergo greecee 
apud nos perhonorificse ea ratio est, ut doctor singalis septimanis nisi 
cum ferisB sint, quse singulis annis XL septimanarum circiter spatio inter- 
ciso durant, quater per horam publice linguam hanc ex poeta vel oratore 
aliquo vel historico doceat simulque etiam si postuletttr grammaticse 
precepta eaque ab auditoribus exigat disputationibus, cum vices eum 
requirunt — id fit in mense fere semel — , preesit itemque declamationi- 
bus adolescentum sed et negotiis ordinis philosophici itemque Acade- 
miee, si hoc ab eo exigatur. Honorarium pro hisce laboribus . . . annui 
scilicet floreni nostrates sunt 78. Tantundem etiam hebrseo persolvitur. 
Sed spero fore, ut brevi adiciatur augmentum pro portione stipendii 
non exiguum. Diese Erhöhung ist denn auch im gleichen Jahre 
eingetreten (s. oben S. 53, Anm. 3). ütenhoven hat aber offenbar 
doch noch einige Zeit gezaudert, bis er die Berufung annahm und lange 
hat es ihn auch hier nicht geduldet. Er war zu sehr an ein unstetes 
Wanderleben gewöhnt. Die Ath. Raur. erwähnen seiner nicht. Den 
gegebenen Daten zufolge ist seine Professur zwischen die von Friedrich 
Castellio und von Holzach (vgl. Ath. Raar. p. 362) einzuschalten. — 
Iselin 4, 809 = Jöcher 4, 1753. 



XL 



Über den Zeitpunkt der Gründung des Pädagogiums. 



Es handelt sich hier vor allem darum Fechters Darstellung in 
seiner Geschichte des Schulwesens in Basel 1, S. 46 fif., welche wie ich 
glaube, der allerdings ziemlich unbestimmten und lückenhaften Über- 
lieferung nicht ganz gerecht wird und auch an einer gewissen Unklar- 
heit leitet, zu berichtigen. Zu diesem Zwecke erscheint es mir uner- 
lässlich die bezüglichen Quellenstellen hier anzuführen: 

1. Vischer, Geschichte der Universität Basel S. 181, Anm. 44 
zeigt, dass seit 1513 ein Pädagogium abwechselnd in der Löwenburse 
und im untern Kollegium eingerichtet war. Pädagogium bedeutet nach 
Vischer soviel als Unterrichtsstunden für die Anfänger. 

2. Thomas Plater erzählt in seiner Biographie (Boos a. a. O. 
S. 83), dass er im Pädagogium grsecam lectionem bekommen habe. 
Aus dem Zusammenhange geht hervor, dass er diese Lektur noch in 
den 30er Jahren erhalten haben muss. 

3. Otto Werdmüller, (vgl. Beil. X, Kr. 17), liest (1539) über 
Herodian, Cicero de officiis, Ceporins Grammatik, Erasmus Syntax. Er 
beklagt sich, dass die Schüler aus dem Pädagogium vor der im ange- 
gebenen Jahre ausbrechenden Pest geflohen seien. [Freundliche Mit- 
teilung des Hr. D. Burckhardt-Biedermann nach einer Notiz Fechters 
(genommen aus?)] 

4. In der Ordnung für den Schulmeister auf Burg von 1540 
(Fechter, S. 55) heisst es »dieweil das Pädagogium in quartam clas- 
sem verordnet.« 

5. Als Lehrer am Pädagogium vor 1544 nennen die Athenä 
Rauricä den Lycosthenes (p. 256). 

6. Amerbachs Gutachten von 1540 betreffend Verbesserung der 
mindern Schule zählt 6 Klassen auf, weist die obersten der Universität 
zu, von den vier untern sagt er »inter has quatuor classes ludi puero- 



367 

Tum et qaod Peedagogium vocant continentur. (Frenndliclie Mitteilung 
des Hr. D, Burckhardt-Biedermann). 

7. In dem Memoriale der Universität vom 1. März 1539 (Fechte r, 
S. 50) heisst es : würdt nützlich sin ein Peedagogium anzuordnen.€ Ebenso 
ist in den Ergänzungsstatuten vom 26. Juli 1539 vom »Anrichten eines 
Pädagogiums die Rede. (§ 18). 

Ans einer Yergleichung dieser Stellen ergiebt sich mir folgendes: 
das s. Z. mit den Bursen, also direkt mit der Universität verbundene 
Pädagogium hatte mit Schliessung der alten Universität im Jahre 1529 
zu existieren aufgehört. Der Ausdruck Pädagogium gilt von da an 
nur mehr der letzten Klasse der Trivialschulen, (Vgl. auch Okolampads 
Gutachten § 13 in peedagogiis que triviales scholee vocantur s. auch § 14).. 
Dieses Pädagogium war mithin keine für sich bestehende Anstalt und 
ebensowenig darf es mit dem Alumneum oder Gollegium sapientiee iden* 
tificiert werden. Zwar sagt Fechter a. a. 0. S. 47 das Alumneum 
sei »auch wohl Pädagogiumc genannt worden, allein Belege für diese 
Behauptung giebt er keine. Ich vermag derselben um so weniger 
Glauben zu schenken, als die damit im Znsammenhang stehende An- 
nahme, dass dieses Alumneum demgemäss auch Unterrichtsanstalt ge- 
wesen sei, mir nicht genügend verbürgt erscheint. Nun führt Fechter 
allerdings den Lepusculus zum Jahre 1538 und den Erzberger zum 
Jahre 1541 als Lehrer im Dominikanerkolleg an. Aber mit dieser 
XiChrerschaft hat es doch seine eigene Bewandtnis. Zunächst möchte 
ich darauf aufmerksam machen, dass Fechters Angaben auf die bezüg- 
lichen Notizen in den Ath. Raur., wo p. 333 Lepusculus »preeceptor 
collegii sapientiee apud Dominicanost und p. 280 Erzberger »Lepusculi 
in schola dictus est coUega,« zurückzuführen sind. Zugegeben nun, dass 
prseceptor hier mit Lehrer zu übersetzen sei, obwohl es Fechter selbst 
mit psedagogus, was viel mehr »Aufseher« als Lehrer bedeutet auf eine 
Linie stellt (S. 47), und dass also Lepusculus Lehrer der Alumnaten 
gewesen sei, so ist, wenn man mit Fechter schola auf das Alumneum 
bezieht, die den Erzberger betreffende Angabe der Ath. Raur. falsch, 
denn 1538 waren die Alumnen schon im Augustinerkloster (s. oben S. 66). 
Anderseits haben wir aber gar keinen Grund jene sehr sicher auftretende 
Angabe der Ath. Raur. für unglaubwürdig zu halten. Dieses Dilemma 
löst sich wie mir scheint, sehr einfach durch die Annahme, dass im 
Predigerkloster neben dem Alumneum auch noch eine Trivialschule 
bestanden habe, die vielleicht bei der Anfangs der 40er Jahre stattge- 
habten Reform der mindern Schulen aufgehoben wurde. Zu dieser 
Annahme werden wir nicht bloss durch den Ausdruck schola, sondern 
auch durch eine andere von Hr. D. Burckhardt-Biedermann mir freund- 
lichst mitgeteilte Notiz gedrängt welche lautet: 1536 Hieron. Buntzius 
ludimagister coßnobii Dominicanorum. Solche Ausdrücke können doch 
kaum auf etwas anderes als auf eine wirkliche Schule bezogen werden. 
Bei der Gründung des Alumneums aber handelte es sich nicht um Fort- 
setzung »des Unterrichtes des Trivialschulen,« sondern darum, wie ge- 



368 

schickte Knaben, die in edlen Fakfdtälen atttdieren, auferzogen werden 
könnten. (Ochs 6, 77.) Die Alumnen waren also Universitätshörer und 
haben weder mit jener Schule noch mit dem vermeintlichen Pädago- 
gium etwas zu tun. 

Ebenso unzulässig erscheint es mir, dass Fechter aus Okolampads 
Gutachten die §§ 14—16 (s. Beil. l\ welche über das Kollegium handeln, 
für jenes Pädagogium in Anspruch nimmt. Fechter tut meines Er- 
achtens zunächst schon den Worten des Judiciums Gewalt an, indem 
er »Collegium« ganz willkürlich mit »Pädagogiumc gleichbedeutend 
setzt. Mit dem Wort OoUegium kann aber Ökolampad nichts anders 
als die Artistenfakultät gemeint haben. Das geht schon aus der Ein- 
teilung des Judiciums hervor, welches der Reihe nach den Lehrplan 
der theologischen, juridischen und medizinischen Fakultät behandelt, 
der griechischen und hebräischen Sprache besondere Stellen anweist 
und jedenfalls höchst unvollständig wäre, wenn nun die Vorschläge 
über die Verbesserung der Artisten-Abteilung sich lediglich mit dem 
untersten Kurse derselben befassen würden. Es beweist femer gegen 
Fechter der Umstand, dass der von ökolampad entwickelte Lehrplan 
(Beil. 1, § 10—13) ganz dem der zwei Klassen der Artistenfakultät ent- 
spricht und über das was das Pädagogium, respektive die I. Klasse bot 
weit hinausgeht. Und nun zu dem von der Universität 1544 gegründeten 
Pädagogium. Dasselbe ist dem Gesagten zufolge nicht eine ganz neue 
Schöpfung. Name und auch zum Teil der Unterrichtsstoff sind ein 
Erbe früherer Zeit. Aber neu ist die scharfe Gliederung des Lehrstoffes, 
der teilweise erweitert, zu dem der Artistenfakultät in engere Beziehung 
gesetzt wird und neu die Fixierung des Namens auf die erste Abteilung 
der philosophischen Fakultät. 

Wie das Pädagogium früher mit der »mindern Schulet verbunden 
war, so ist es jetzt ein Bestandteil der Hochschule geworden. In 
beiden Fällen scheint mir deshalb Fechter auch darin zu irren, dass 
er das Pädagogium zu sehr als selbständige Anstalt behandelt, eine 
Auffassung, die für die Periode nach 1544 offenbar durch Platers Dar- 
stellung geweckt und genährt wurde, der Wirklichkeit aber meines 
Erachtens nicht entspricht. 



XII. 

Einige Bemerkungen über das benützte 
handschriftliche Material. 



Das benützte handschriftliche Material gehört teils dem Univer- 
fiitätsarchiv, teils dem Staatsarchiv, teils der Universitätsbibliothek an. 
In dem Universitätsarchiv befinden sich: der Liber conclusionum, die 
Regenzakten, das Archivum Academicum, der Liber decretorum der 
Artistenfakultät, die Rechnungsbücher sämtlicher Fisci und eine kleine 
Anzahl Pergamenturkunden. 

Im Staatsarchiv die Ratserkanntnisse und Mandate, ein Fascikel 
(R. II A), enthaltend Aktenstücke aus dem Zeitraum 1529 — 1539, die 
Akten und die Rechnungsbücher der Deputaten. lu der Universitäts- 
bibliothek: die Universitätsmatrikel, die Matrikeln der vier Fakultäten, 
die grosse Briefsammlung und die Privilegia et statuta universitatis 
Basiliensis. Die nicht minder reichhaltige aber leider nur zum kleinsten 
Teil geordnete Briefsammlung des sogenannten Frey-Grynäischen Insti- 
tuts bot nur geringe Ausbeute. 

Meine Bemerkungen haben jedoch bloss einigen der hier ge- 
nannten Quellen zu gelten. 

1. Liber conclusionum. 

Der Liber conclusionum ist das Sitzungs-Protokoll der Regenz und 
ihres Ausschusses des Rektors und der vier Dekane. Die Beschlüsse je 
«Ines Jahrganges sind zusammengestellt. Der Lib. concl. ist jedoch nicht 
als das unmittelbar aus den Beratungen der Regenz hervorgegangene 
Protokoll aufzufassen, sondern offenbar liegen ihm erste, jenen Berat- 
ungen sich anschliessende Aufzeichnungen zu Grunde, aus welchen ein 
mehr oder weniger ausführlicher Auszug in den L. c. überging. Ich 
möchte glauben, dass dieser Auszug nicht in Absätzen, sondern je weilen 
am Schlüsse des Schuljahrs vor der Rechnungsablage gemacht wurde. 
Beweis hiefür ist mir erstens die Oleichmässigkeit der Schrift in den 



370 

einzelnen Jahres-Berichten, welche nirgends einen Wechsel der Fedef 
oder der Tinte erkennen lässt, der doch zu Tage treten müsste, wenn 
sich die Aufzeichnungen über ein ganzes Jahr hin verteilten. Zweitens 
die manchen Berichten gegebene Überschrift wie : preecipuarum consul- 
tationum quarum memoriam extare interest consignatio brevis etc. oder 
wie decreta notatu digniora etc., und drittens das am Schlüsse einzelner 
Jahresberichte stehende ctr. 

Unter solchen Umständen kann man sich auch die sonst auffal^ 
lige Tatsache erklären, dass besonders zu Anfang der zweiten Periode 
viele Jahrgänge im L. c. gar nicht vertreten sind. Es fehlen nämlich 
die Berichte 1542—46, 1548/9, 1551/2, 1553/4, 1558/9, 1560-62, 1564/5, 
1567/8, 1570/1, 1573/4, 1575/6, 1589/90, 1593/4, 1603/4. 

Die vorhandenen Eintragungen sind bis 1541 vom Universitäts- 
notar gemacht, ebenso die zu den Jahren 1602 und 1603 gehörigen, 
von 1549- 1585 ist alles von Ulrich Coccius gesehrieben, der Rest ver- 
teilt sich auf die wechselnden Rektoren. 

Trotz dieser Unregelmässigkeiten und trotz seiner sekundären 
Anlage ist der L. c. eine sichere und vor allem überaus reichhaltige 
Quelle. Denn ausser den alle Seiten des damaligen akademischen 
Lebens berührenden Beschlüssen finden sich auch noch zerstreute Mit- 
teilungen rein historischer Art, so dass man in dem L. c. füglich auch 
eine Universitätschronik sehen kann, deren halbamtlicher Charakter 
den eingetragenen Notizen erhöhte Glaubwürdigkeit giebt. 

2. Die Libri decretorum und die Matrikeln der Fakultäten, 

Von den Beschlüssebüchern der Fakultäten ist bloss das der 
Artisten vorhanden und auch dieses nicht in bester Ordnung. (VgL 
Vis oh er, Geschichte d. Univers. Basel S. 180, Anm. 42.) Seine An- 
gaben müssen in den Fällen, in denen sie mit jenen des L. c. in Wider- 
streit geraten, unbedingt zurückstehen. 

Das Beschlüssebuch der Theologen und Mediziner ist in den be- 
züglichen Matrikeln aufgegangen. Die Angaben der theologischen Ma- 
trikel sind ebenfalls, von dem Verzeichnis der Studenten abgesehen, 
sehr lückenhaft. Um so reicher sind die der medizinischen Matrikel 
und mit gutem Grund führt sie den Namen historia coUegii medicorum. 
Die Genauigkeit ihrer Notizen hatte ich mehrfach zu erproben die Ge- 
legenheit. Für die Juristen liegt bloss eine Matrikel vor, deren dürre 
Namenreihe nur ab und zu durch eine historische Notiz unterbrochen 
wird. Ein Beschlüssebuch der Juristen habe ich überhaupt nicht aus- 
findig machen können. 

3. Archivum Academicum tom. I und Privilegia et 
statuta universitatis Basiliensis. 

Über die Entstehung des Archivum Ac. habe ich oben S. 235 ge- 
handelt. Die Abschriften sind mit grosser Treue angefertigt, wie aus 
der Vergleichung derselben mit den entsprechenden Originalien, die 



371 

ich z. B. bei einigen Ratserkanntnissen vorgenommen habe, geschlossen 
werden darf. Übrigens gebot dies auch der Zweck der Sammlung, 
welche später fortgesetzt wurde. 

Von diesem ersten Bande aber hat man in der zweiten Hälfte 
des 17. Jh. eine Copie angefertigt, welche in den Privilegia et Statuta 
vorliegt. Zeitpunkt und Anlass ihrer Entstehung sind ebenso unbe- 
kannt wie der Schreiber, der jedoch auch sehr zuverlässig gearbeitet 
hat. Die spätere Anfertigung ergiebt sich daraus, dass der letzte von 
einer und derselben Hand abgeschriebene Act das Datum 1659 Aug. 17 
trägt. Die Privilegia enthalten mithin auch mehr als der erste Band 
des Archivum. 

Die. .Agj^age ist in beiden Sammlungen die gleiche. Die Anord- 
nung der. Aktenstücke ist eine rein chronologische, die Abweichungen 
sind unerheblich. Zwischen zwei Abschriften wurde gewöhnlich ein 
Blatt leer gelassen. Auf einigen derselben finden sich in den Privilegia 
Aktenstücke — im ganzen sind es deren acht — von einem zweiten 
Schreiber nachgetragen. Dieser Schreiber hat auch den ganzen Band 
nochmals kollationiert, wie mehrfache von seiner Hand herrührende, 
übrigens ganz unwesentliche Korrekturen und Zusätze beweisen. Da die 
Nachträge nicht dem Archivum Ac. sondern andern, zum Teil verlorenen 
Quellen entnommen sind, habe ich es vorgezogen, hauptsächlich die 
Privilegia und nicht das Archivum meinen Citaten zu Grunde zu legen. 

4. Die Rechnungsbücher. 

Von diesen, die ihrer Katur nach jede eingehendere Erörterung 
ausschli essen, möchte ich hier die Ausgaben- und Einnahmenbücher der 
Deputaten herausheben. Bedauerlicher Weise setzen dieselben erst mit 
dem Jahre 1541 ein. Besässen wir sie vollständig von 1532 ab, dann 
wären alle Zweifel über den Bestand des Lehrpersonales in dem ersten 
Jahrzehnt nach der Wiedereröffnung, welche jetzt teilweise unlösbar 
sind, beseitigt. Allein die Rechnungsbücher sind auch nach 1541 sehr 
unordentlich geführt und ihre Angaben dürfen höchstens subsidiär 
verwendet werden. Jeder Versuch in das bis in den Anfang der 
50er Jahre herrschende Chaos derselben Ordnung zu bringen scheint 
mir undurchführbar und selbst das Gelingen würde jedenfalls den un- 
geheueren Aufwand an Zeit und Mühe in keiner Weise belohnen. 

Über den Wert der Ratsakten, deren amtlicher Charakter ihren 
Mitteilungen einen hohen Grad von Zuverlässigkeit giebt, und den der 
Briefsammlung, welcher wir eine F'üUe von lebensvollen Zügen ver- 
danken, die das starre Gefüge der Tatsachen oft wohltuend unterbrechen 
brauche ich wohl weiter kein Wort zu verlieren. 



Thommen, Universität Basel. 24 



Nac ht rägre : 

Zu S. 55 A. 1 vgl. jetzt R. Wackernagel, das Kirchen- und 
Scbulgut des Kt. Basel-Stadt in den Beitr. z. vaterl. Gesch. hrg. v. d. 
histor. und antiqu. Ges. zu Basel. K. F. 3, 85 f. 

Zu S. 283. Fr. Fischer, die Basler Hexenprozesse im 16. und 
17. Jh. Basel 1840. Dass keiner der Prozesse — bezeichnend genug sind 
deren bloss 19 überliefert — mit einem Todesurteil endete, ist dahin zu 
berichtigen, dass von denselben zwei, je einer im 16. und 17. Jh. mit 
Hinrichtung der betreffenden Angeklagten schloss. 



Berichtigungen: 

S. 2 Z. 2 u. 21 V. o. lies Wissenöwg, 
S, 37 Z. 8 V. o. lies Piater, 
S. 47 Z. 15 V. u. tilge Buxiorf. 
S. 52 A. 2 lies Hotoman, 
S. 82 A. 4 lies 1040, 
S. 98 A. 2 lies 208, Nr. 590. 
S. 115 Z. 10 V. u. lies Interlaken, 
S. 117 Z. 7 V. u. lies Brunn, 
S. 118 Z. 5 V. 0. lies Piater. 
S. 144 Z. 9 V. 0. lies Brants, 
S. 147 Z. 14 u. 15 V. 0. lies Sichardt. 
S. 153 A. 3 lies Wissenburg. 
S. 161 Z. 6 V. 0. lies Ferdinands /. 
S. 166 Z. 16 V. 0. lies Zasim statt Josius. 
S. 169 Z. 3 V. o. lies U. Iselin. 
S. 186 Z. 16 V. o. lies Colladonius. 
S. 208 Z. 2 V. u. lies Mondino. 
S. 237 Z. 10 V. u. lies Justus statt Ryff. 
S. 248 Z. 7 u. 14 V. 0. lies Hotoman, 
S. 254 A. 5 lies continuis statt centiunis. 
S. 285 Z. 16 V. o. lies Hotoman, 
S. 292 Z. 2 V. u. lies welcher ijjS in Säle (bei 
Alessandria) geboren, in Basel etc. 



Register. 

(A. » Ai^merkuog.) 



Aicliellifii 
Acroniua 
Adrianus, Matth. 
Aneas Sylvias 



Seite 

278. 353 Nr. 6 

144. 294 

47. 168 



Afinias, J. 268 A. 8. 355 Nr. II 

Alban zum Tor 53 A. 8. 213 A. 2 

218 ff. 268 A. 2.269.318.356 

Aleiat 145 ff. 151 f. 161. 163. 182 

Aleander 100 

AUschwyl 355 

Altdorf 246. 287 

Alumneum, ß, Universitfit Kr. 9. 

Amerbach, Basilius 46 f. 50. jßO 

A. 2. 64. 108. 136. 143 A. 2 

148 ff. 164—175. 179 ff. 185 

bis 200. 206. 215. 244 f, 247 

A. S. 280 A. 1. 288 A. 1. 293 

364 f. 

Bonyfaeias 6 f, 20. 30. 47. 50 

53 A 8. 143-152. 158 A. 1 

159 A. 1. 160 ff. 164. 170 

179. 206. 208. 280 A. 1. 298 

308. 311. 318. 321 f. 333 ff. 

342. 356. d66. 

Bonifaeius (Sohn d. Bas.) 174 A. 4 

Bruno 144 

Esther 174 A. i 

Faustina 136. 164. 175. 185 

Johann 102. 143. 294 

Ajnsterdam 871 



Seite 
Anastasius, J. 186 

Anatomisches Theater 68. 90. 227 f. 
Andrea, J. 118. 123. 132 

Aninius (?) 53 A. 3 

Apotheken s. Basel 
Ardisäus, V. 53 A. 8. 268 A. 2. 272 

353 bes. Nr. 6. 
Armini US, J. 130 f. 

Arsent, W. 163 A. 1 

Artisten, s. Universität Nr. 2. 
Artolphus 268 A. 2. 339. 3$ß Nr. 12 
Augsburg 10. 198. 27 1 . 351 . 358. 360 
Äugst 172 

Augustinerklosier 53 A* 8 f. auch 

Kollegium 
Autman s. Hptomanus 
Avignon ).45. 222 



Baden 




280 


Baden Mrkgfn. von: 






Ernst 




219 


Ernst, Friedrich 




134 


Karl IL 




116 A. 1 


Baden Vertrag von 




128 


Bär, Elisabeth 




161 


Ludwig 




161 ff. 


Oswald 7. 13. 17. 


53 A. 8. 102 


115 A. 3. 211. 


212- 


-r2l4. 267 


27«. 316 f. 






B^enhaut 




67 A. 1 



374 



Beite 

Basel 2 ff. 9 f. (Elend. Kreuz) 53 A. S 

62 A. 4. 88. 121. 127. 251 ff. 

(Apotheken) 254 ff. 

Biflchöfe: Christoph Blarer 

128 f. 169. 248 

Christoph v. Utenheim 95 

Philipp V. Gnndolsheim 33 

Kirchen:St.Alban53A.8. 103 
139 A. 2. 

Domkapitel 91 f. 

Dompropstei 53 A. 3 

St. Elisabeth 137. 227. 354 

Gnadental 53 A. 3 

Karthause 53 A. 8. 92 

St. Klara 53 A. 3 

Klingental 53 A. 3 

St. Leonhard 53 A. 3. 92 

351. 361. 

St. Martin 2. 53 A. 3. 60 
A. 1. 354. 

St. Peter 100. 102. 107. 114 

116. 273. 353. 355. 

St. Peter (Stift) 48 f. 53 A. 3 
116 A. 2. 215 ff. 336. 

Prediger 66 A. 3. 76. 91. 367 

Spital 358 

Steinen 53 A. 3 

St. Theodor 41. 53 A. 3. 278 
355. 358. 

Schulen: Auf Burg 41 f. 44. 

129. 157 A. 2. 165. 170 

264 f. 344. 352. 

Barfüsser 41 

St. Peter 41. 153. 218. 271 

St. Theodor 41. 51. 102 

Rat, s. Universität Nr. 1. 

Spalen 2 

Klein-Basel 2. 41. 114- 
153 A.i. 351. 358. 

Bauhin, Anna M. 238 

Johann 226 

Joh. (Sohn) 226 

Joh. Kaspar 238 

Kaspar 53 A. 3. 64. 208. 211 

221. 225-238. 247 A. l. 249f. 

253. 254 A. 5. 256. 283. 298 



Seite 

Bebel, J. 271 

Bech, Ph. 359 bes. Nr. 21 

Beck, Gertrud 139 A. 2 

Sebastian 136 f. 139 A. 2. 142 

Bellius, IL 285 

Bergamo 238 

Bern 10. 62 A. 4. 115. 127. 289 

Beza 127. 133. 186 f. 

Biberach 367 

BibUothek 90—94. 205 

Biel 10 

Bienewitz, P. 270 

Biermann, M. 196 

Birk, X. 18 A. 1. 271. 351 Nr. l 

Bisehofszell 241. 247 A. i 

Bodenstein, Adam 238. 239 f. 

Andreas 19. 107. 113 f. 239 
319—321. 

Bodin 282 

Bologna 165. 167 f. 208. 280. 293 

Bonefidius 147 

Bordeaux 223 

Borrhaus, M. 108. 11& 153 A. 4 
268 A. 2. 269. 286. 293. 356 
358. 

Botanischer Garten 90 

Bourges 151 f. 165. 168. 180. 189 
193. 197. 204 A. 1. 292 

Brand, Bernhard 139 A. 2 

Bernhardt 155. 157 A. 4 

Maria 139 A. 2 

Theod. 75 A. 1. 157 A. 4. 160 
219 A. 1. 273. 337. 356 

Brandmilller, Jakob 355 

Johann 53 A. 3. 131 A. 5. 13*2 
A. 1. 133. 278 A. 7. 295. 355 

Brant, Seb. 144. 258. 260 

Brenner 198 

Brennwald 98 A. 2 

Breviarium Alarie. 147 

Brissonius 186 A. 2 

Brixen 212 

Brosius 170 

Broughton 135 

Brügge, Joh. v., s. Joris 

Brunfels 99 



375 



Seite 

Bruno, Giord. 207 

BruDD, Bonav. v. 125. 251 A. 1 

Hieronym. 117 A. 5 

Joh. Jak. 117 A. 5. 251. 254 

Lucas 236 

Bucer 23. 105. 107. 112 

139 A. 2. 140. 

Buchhandel u. Censur 89. 91. 196 f. 

Bugnerius 190 A. 2 

BuUing, V. 221 

Bullinger 105. 285 

Buntzius, H. 367 

Burckardt, Christoph 360 Nr. 26 

Jakob 360 Nr. 27 

Joh., Rud. 361 Nr. 28 

Burekart, Margar. 238 

Burgdorf 127 

Bursanten, s. Universität Nr. 9. 

Buxtorf, Joh. 131. 261. 285. 293 

296-298. 

Joh. (Sohn) 140. 296 

Cäsarius, J. 267 

Calvin 27. 105. 133. 178. 284 

Cambridge 136. 139 A. 2 

Capeila, L. 298 

Capito Agnes 139 A. 2 

Wolfg. 6. 23 f. 107. 294 

Carpentras 145 

Castellanus, L. ,194 

Castellio Friedr. 286 f. 362. 364 

Sebast. 15. 40 A. 2. 262. 

284-296. 
Catalani 222 

Catalani, Isotta 281 

Lavinia 119. 281 

Catiuncula, Cl. 145 

Cellarius s. Borrhaus 
Ceporin, J. 98 A. 2. 161. 267 

Cherler, H. 60 A. 1 

Chmieleck 53 A. 8. 254. 361 Nr. 29 
Chur 356 

Cleve 282 

Coccius, Samuel 354 Nr. 8 

Thomas 354 Nr. 8a, 361 



Seite 

Coccius ülr. 53 A. 3. 93 A. 1. 125. 

2151.248 A. 4. 278. 344.353 

Nr. 7. 359. 

Colladonius, D. 186 

Collegium, s. Kollegium. 

CoUibus, Hippolyt a. 52 A. 2. 59 

A. 5. 182-185. 193. 203. 

Paul 183 

Coligny 180. 277 

Cornelius, B, 186 A. 2 

Cond6 179 

Consensus Tigurinus 105 

Corregens 78 ff. 

Cuiatius 182. 189. 190 f. 

Curio 202 

. Angela 292 

Augustin 292 

Colins S. 50. 262.285. 288-293 

Dorothea 290 

Horatio 292 

Leo 296 

Margareta 296 

David, C. 7 A. 1 

Dekane, s. Universität Nr. 7. 
Delft 137. 154. 353 

Delphin, C. 272 

Depositio, s. Universität Nr. 9. 
Deputaten 23. 36. 45. 50 ff. 57. 71 
76. 91 f. 125 A. 8. 159. 218 
236. 272. 297. 359. 362. 
Diebold v. Geroldseck 103 

Doinavius 60 A. i 

Donellus 191 A. 3 

Dorn, G. 281 

Dortrecht, (Synode) 137. 139 f. 
Du Bois, J. 243 

Duaren 151 f. 168. 182. 191 A. l 

292. 
Duncan 353 



Eblinger, J. 


360 


Ehegericht 


68 


Einsiedeln 


103 


Emmendingen 


360 



376 



Seite 

EngenUl 144 

England 110. 135. 140 

Edaard Yl., Kg, ▼. 139 A. S 

Heinrieh VIIL, Kg. ▼. 110 

Jakob I., Kg. T. 140 

Episkopias l82. 196 A« « 

Erasmianmn, '8. Kollegium Alomn- 

Erasmns 6. 8. 95 £ 102. 108. 110 

145. 148. 206. 260. 294 

Erastos, Tb. 60 A. 1. 120 A. l. 247 

A. 1. 262. 280—283 

Erzberger, Heinr. 116. 358. 360 

Seyerin 66 A. 3. 358 Nr. 19. 367 

Ettingen 129 

Bngenins von Köln 15 A« 4 

Fabrieins 296 

Fäscb, j. J. 185. 196. 200. 238 

J. J. (Sohn) 200 A. 8 

Remig. 204 (204 A. 1 SUmmtafel) 

Remig. 215 

F&sehisehe JfoBeam 204 

Fains, A. 186 A. S 

Fakultäten, 8. Universität Kr. 2. 

Falkner, Ulr. 361 Kr. Sl 

Fallopia, G. 243 

Farel 3. 5 

Ferdinand II. deutsch. Kaiser 161 

272. 

Ferrara 208 

Hrzgin., Renee v. 289 

Fieglin, J. 360 

Flag 166 

Fieisser, J. 60 A. 1 

Florenz 196 f. 

Förster 101 

Frankfurt 171. 281. 357 

Frankreich: tVanz L, Kg. v. 226 

Heinrich D., Kg. v. 157 

» ni., » 179. 192 

> IV., » 223 

Kari IX., » 180 

Ludwig Xm., » 203 

Fi'eiburg, i. B. 144 f. 161. 271. 853 

359. 364. 



Kr. SS 

219 A. 1. 271 



149 



sr78 

10 



Freiburg, L/Ü. 

Frei, Th. 

Prejr, R. 75 A. 1. 

326 A. 
Friesland 
Frohen 
Fuchs 



Galiläi 
Gallen St. 
Gallotns 
Gast, J. 

Gavirel, Th. 60 A. i 

Gebhardt, J. 215 

Gebwyler, H. 144 

Geisshnsler, s. Mykonins 
Gemusaus 53 A. 3. 60 A. i. 268 

A. 2. 272. 352 Kr. 4 

Genath 85 A. 3 

Genf 27. 133. 168. 178. 180 f. 186 

189. 197. 204 A. 1. 222. 284 

Gent 

Gemler, H. 
Gessner, K. 213 A. 2. 226 

Glarean, 7 A. 1. 8. 114. 258. 352 
Goltsch, Z. 132 A. 1 

GothofredoB 186 A. 2 

Graffenried 227 

Gratarolus 238 f. 

Graubundten 247. 353. 356 

Greifswalde 20B 

Grenzaeh 355 

Gribaldus 167 

GrimeUa, Gl. 228 A. 3 

Gross, Ester 251 

Joh. Georg 137. 139 

Grynäus, Anna PöL 119. 251 A. i 

Joh. Jak. 1(2 A. 2. 53 A. 3. 117 
(Stammtf. A. 5) — 129. 132f. 
141 f. 181. 215. 222. 237. 261 
278 A. 7. 281. 283. 296. 355 

Maria 1 19 

Samuel 53 A. 3. 60 A. 2. 118 
177 T. 216. 222. 364. 



377 



Seite 

Grynäns, Simon 18 A. 1. 22> 53 A. 8. 

101 103. 105. 107. 109—113. 

161 177. 268 A. 2. 269. 271. 

318 321. 

Simon (Bruder d. J. J.) 118 

Thomas 60 A. 3. 118. 353. 359 

Gabel 10 

Guntz 358 

Gut, Job. 53 A. 3. 185. - 89 A. 3 

Gymnasium auf Burg, s. Basel 

Haag 137 

Hadrian VI., Papst 3 

HSl, B. 91 A. 6. 278 A. 7. 355. 

362 Kr. 34. 
Häslein, s. Lepusculus 
Haitzmann 254 A. 5 

Haller, B. 109. 115 f. 

Hamburg 354 

Harlem 137 

Harscher 238. 254. 362 Nr. 83 

Hasslach 161 A. 3 

Hebräisch, s. Universität Nr. 1. 
Hedio 6 

Heerbrand 118 

Hegendorf 146 

Heidelberg 63. 74 A. 2. 110. 122 ff. 
127. 129. 133. 142. 183. 193 
269. 272. 280 f. 284 A. l 
296. 351. 355. 359. 
Heiland 119 

Hellet 81 A. 1 

Henriepctri, A. 175. 180. 215. 218 

Jakob 363 Nr. 47 

Herborn 296 

Herbster, Christiane 241 

Job., s. Oporin 
Hermogenes 268 A. 2. 356 

Her wagen 176 

Hessen, Moritz Landgrf. v. 135 

Wilhelm » » 179 

Heynlin, J. 258 

Hofmann, J. J. 362 Kr. 36 

HöffmaUn, H. 45 A. 3 

Holbein 102. 206 



Seite 
Holzach 53 A. 3. 362 Nr. 36. 364 
Homburg (Vogtei) 156 

Hopper 157. 268 A. 2. 360 

Hospinian 268 A. 2. 357 Nr. 14 
Hotomanus 52 A. 2. 178—182. 187 

203. 248. 261. 285 
Huber, Job. 50. 168. 176 A. 1. 213 f. 

224. 268 A. 2. 269 

Job. Rud. 237 

Martin 176 

Samuel 127 

Werner, J. 362 Nr. 37 

Hüningen 286 

Huggelius, J. J. "238. 362 Nr. 88 

Hugobald'Hugwald, s. Matius 

Humcl 254 A. 5 

Hummel, B. 60 A. i 

Hunnius 134 

Jeckelmann, Heinr. 363 Nr.. ,39 

Magdal. 223 

Jeuchdenhammer , J. 152 f. 155. 

158 A. 1. 159. 161. 168. 169 

A. 1, 271. a^-338. 
Imeli, J. v' ' . 368 Nr. 40 
Ingelheim 269 

Ingolstadt 272 

Innsbruck 198 

Insnla, M. 201—203. 204 A. 1 

Jodocus V. Meggen 167 

Johnston 136 A. 4 

Joris, D. 106. 153 ff. 353 

Iselin, Job. Luc. 45 A. 3. 161. — 199 
Katharina 250 A. 4 

Ludwig 53 A. 3. 124 A. 7. 126 

152 A. 2. 175. 181 A. 1 u. 8 

185-200. 363. 364. 
Martha 136 

Ulrich 136. 153 A. 4. 158. 

161—164. 169. 200. 359. -^ 

355. 
Juristen, s. Universität Nr. 2. 
Justus, Heinr. 53 A. 3. 124 A. 7 

126. 181 A. 1 und 3. 342. 

344. 348. 363 Nr. 41. 



378 





Seite 


SeUe 


JiiBtas Lucas 


60 A. 1 


Levita, E. 294. 298 
Leyden 137. 180. 296 


Kamen 


296 


Liebler 119 


Kanzler, s. Universität Nr. 8. 


» s. Erastus 


Kappel 


10 


Liestal 120 


Karl V. 


10. 160. 201 


Lörrach 354 


Karlstadt, s. Bodenstein 


Lorsch 113 


Katharina v. Aragouien 110 


Lublin 361 


Katzental 


216 


Lucca 289 


Keller, Anna 


217 


Lucius, L. 363 Nr. 48 


Hans 


216 


Luther 1 ff. 97. 105. 107 f. 110 f. 


Isaak 214- 


-217. 229. 245 


116. 


Kemberg 


239 


Luzern 103. 115 


KisU, P. 


114 A. 5 


Lycosthenes 158 A. l. 239. 241 


Koch, s. Goccius 




245. 268 A. 2. 272. 351 Nr. 2 


Köln 


364 


366. 


Kösin, Kl. 


273 


Lydius, M. 131 A. 4 


Kollegium alumnorum 76. 367 f. 


Lyon 168. 189. 222. 242. 273. 284 


inferius 66. ' 


78. 80. 91. 355 




superius 66 .ff. 72 A. 4. 76. 78 


Mabillon 174 


80. 90. 342. 366 f. 359. 362 f. 


Macchiavelli 248. 250 


367. 




Mailand 193. 289 


Kolmar 


287. 364 


Marburg 204 A. i. 208. 238 


Konfession, 1. Basler 104. 117. 120 


296. 363. 


I. Helvetische 


105. 112. 117 


Martin, J. 214 


Konkordie, Wittenberger 105. 112 


» St. du Fresne 284 


355. 




Matiatius 194 


Konkordienformel 


120 


Maximilian I., deutsch. Kaiser 241 


Konon 


144 


» IL, 161. 275. 292 


Konsistorium, s. Universität Nr. 6 


Meder 53 A. 3. 66 A. 3 


Kopernikus 


265. 278 


Mediziner, s. Universität Nr. 2. 


Korvinus 


109 


Meier, Ludw. 202 


Kraft 


60 A. 1 


Melanchthon 108 f. 109 f. 113 A. 3 


Kratander 


105. 353 


285. 289 f. 295 


Kriesstein 


271 


Meltinger 5 


Kyatzin, M. 


132 A. 1 


Menochius, J. 194 
Mercerius, J. 190 A. 2 


Lambert v. Hersfeld 


124 


Mercurialis 194 


Land US, B. 


243 


Merian, Marg. 354 


Lausanne 


178. 289 


Metz 201 


Lazio 


221 


Meyer, Adalb. 325. 333 


Leo, G. J. 


363 Kr. 42 


Hans 236 


Leontorius 


144 


Jak. 139 A. 2 


Lepusculus 66 A. 8. 


116 A. 2. 268 


Joh. Rud. 139 A. 2 


A. 2. 290. 


295. 358. 367 


Matthäus 363 Nr. 44 



379 





Seite 


Meyer Wolfg. 


137. 139 


Mömpelgard 


219. 226. 287 


Moncalieri 


288 


Mondino 


208 


Monfetus 


60 A. 1 


Montaigne 


232 


Montan, J. B. 


243 



Montpellier 208. 213. 222. 227 

232. 240. 243. 251 A. l 

273. 364. , 
Morfianus 353 

Morus, Th. 110 

Mühlberg 160 

Mühlhausen 10. 88. 127. 208. 213 

222. 227. 232. 240. 243. 251 

A. 1. 273. 352. 364. 
MüUer, Th. 363 Kr. 45 

Mülner, Fridl. 7 

Münster, Seb. 53 A. S. 99. 140. 153 

A. 4. 261. 269—271. 294 f. 

297. 318. 352. 
Musculus 127 

Museum 66 

Musik, 8. Universität Nr. 1. 
Müsserkrieg 10 

Mutius 53 A. 2. 268 A.2. 269. 272 

352 Nr. 8. 
Muttenz 286 

Mykonius 28 f. 102-107. 113.141 

208. 270. .317. 
Mynsinger 177 

Navarra, Heinrich v. 179 

Katharina y. 223 

Margareta v. 226 

Neapel 167. 204 A. l 

Neu(en)burg 60 A. 1. 165 

Neukirch 161 A. 8 

Nikolaus 53 A. 3 

Notar, s. Universität Nr. 11. 
Nürnberg 159. 220. 247. 272 

Nyseeus 360 

Obermaier H. 254 

Obermeyer, Germ. 363 Nr. 46. 



Seite 
Occhino 286 

Oeco 171 f. 182 A. i. 199 

Ökolampad 2. 5 flf. 9—11. 19 

94-97. 102. 105 f. 110 f. 114 

139 A. 2. 141 f. 269. 294 f. 

298. 308-311. 368. 
Ökonomus 78 

Österreich 3. 55. 127 

Leopold, Hrzg. v. 88 

Ofen 109 

Oporin 108. 220. 241. 268 A.2 

269. 285. 356. 
Orleans 189. 223 

Ottonellus 194 

Oxford 13Ö 

Pacius, J. 183. 186 

Padua 150. 163. 165 ff. 193. 197 

200 A.8. 208. 227. 243 f. 

278. 280. 
Pädagogium 25. 42 ff. 49. 263 f. 

344. 351— 355 f. 360. 364. 

367 ff. 
Pancirolus 193. 195. 196 A. l 

Pantaleon, Heinr. 9. 18 A. 1. 47 f. 

53 A. 8. 60 A. 8. 238. 254 

261. 268. 271-277. 290 A. l 

311. 340. 360. 
Max 60 A. 1. 254 

Pantlin, s. Pantaleon. 
Paracelsus 222. 239 f. 241. 246. 281 
Paris 137. 139 A.2. 140. 162 f. 

168. 178. 189. 190 A.2 192 

197. 203. 213. 223. 227. 242 

292. 
Pascarius, J. 60 A. 1 

Paul IV., Papst 292 

Pavia 193. 289. 293 

Pedell, s. Universität Nr. 10. 
Pellikan 5 f. 144. 293. 351 

Pellizari 183. 189 A. 8 

Perna, P. 40 A. 2. 243 

Pessa 289 

Pest, die 189. 228. 252. 254 

Peter St., Stift, s. Basel. 



380 



«•ite 
Pein, Heinr. 91. 236 

Peutinger, K. (Sohn) 168 

Peyer, M. 168. 161 

Pfaffenweiler 363 

Pfalzgrafen bei Rhein 

Friedrich UI. 280 

Friedrieh IV. 124 

Johann Kas. 122 ff. 141. 183 
Pfister 361 bes. Nr. 30 

Pforzheim 109 

Phrygio 6. 99—102. 107. 317 

Pineau, S. 227 

Piräus, 8. Pitrellius 
Pisa 208 

Piscator 136. 296 

Pitrellius 20. 152. 1Ö8. 321 f. 

Pius II., 8. Aeneas Sylvias. 
Pizellias, s. Pitrellius. 
Plater, Felix 37. 47. 53 A. 3. 86 
175. 208. 210ff. 215. 221—225 
226 ff. 232. 237 f. 244 f. 247 
A. 3. 250. 253. 254 A. 6. 256 
274. 283. 
Thomas 41. 165. 210. 221. 242 

251. 355. 366 ff. 
Thomas (Sohn) 250 f. 254 

Playt 136 

Poitiers 162. 223 

Polanus, A. 117. 119 A. 2. 121. 
132-139. 142. 
Rosine 132 A. i 

Portus 186 

Präposltus, 8. Propst. 
Prag 184. 208 

Prall, V. 53 A. 3. 854 Nr. 9 

Preis werk 38 A. 3 

Professoren, s. Universität Nr. 8. 
Propst 67. 78 ff. 

Pruntrut 34 

Prytaneum 66 

Radcliff, J. 135. 139 A. 2 

Radziwill, Joh. v. 121 A. 4 

Ramus, P. 135. 139 A. 2. 242. 288 
293. 362. 



Seite 
Rat von Basel, s. Universität Nr. 1 
Rauch, s. Lazio. 

Razi's 224 

Rechburger 186 

Regenz, s. Universität Nr. 5. 
Reinach 286 

Rektor, s. Universität Nr. 4. 
Rem 177 

Reuchlin 108. 144. 269. 293 f. 

Rhenanus 99 ff. 101. 106 A. 2 

144. 148. 
Rhetus 53 A. 8 

Richter, H. 132 A. l 

Riehen 283 

Ripa 145 

Ritter 295. 358 

Röteln 118 f. 121. 124. 185. 359 
Rom 167. 196 f. 200 A. 8 

Rondelet 222 

Rosenblatt, Wibr. 139 A 2 

Rottweil 102 

Rudolf IL, deutsch. Kaiser 175 A4 
Rüdin, Emanuel 139 A.2. 200 A. 2 



Esther 
Valeria 

Rüger, J. J. 

Ruffach 

Ryff, Fridolin 



174 A. 4 

189 A.2 

171 f. 198 f. 

851 f. 

75 A. 1. 279. 826 A. 



356. 
Peter 53 A. 3. 81. 92. 237. 254 

261. 279 

Reinhard 81. 137 

Ryhiner, Anna 200 

Friedrich 45 A. 3 

Heinrich 60 A. 1. — 75 A. 1 

325. 326 A. 352. 356. 

Sachsen, Georg, Hrzg. v. 27 

Sadolet 145 

Sansovino 270 

Sapidas 100. 144. 218 

Saporta 222 

Sattler, Wolfg. 215. ~ 364 Nr. 48 

Saumur 296 

Schärtlin, Seb. 155 



dkl 



Seite 
Schaifhausen 10. 127 

S6haller, K. 75 A. 1. 316. 318 

Steherb 52 A. 2. 246. 247 A. 1 und 3 
SchiUiDg 369. 860 Nr. 25 

Schlettstadt 99. 144. 212 i. 

Schmitt, K. «5 A. 1. 219 A. 1 

Schnepf 111. 118 

Schopfheim 360 

Sehreck«nfuch«, O^w, 364 Nr. 49 
Scultetu», T. 200 A. 1 

Seidensticker, s. Phryg:io. 
Sereto, J. 60 A. 1. 264 

Servet 285. 291 

Sichardt 147 

Sigismund, deutscher Kaiser 171 
Simler, G. 109 

Sinckeler 19. 53 A. 8. 211. 213 f. 

219 A. 2. 253. 322. 
Sissaeh 359 

Sieidan 175. 208. 274 

Söcietas nova, s. Universität Nr. 1 
Socin, Daniel 133 

Bllisabeth 354 

Lälius 106 

Marianus 167 

Solidus, 8. Schilling. 
Speiser, s. Zwinger. 
Speyer 185 A. 2. 200 A. 3. 203 
Sphyractes, s. Jeuchdenhammer. 
Spiegel 100 

Spörlin 254. 361 

Siftgmann, F. 7 A. 1 

Stein 357 

Steinmetz, Nik. 1188 

Stipendiaten, s. Universit&t Nr. 9 
Strassburg 10. 27. 115. 139 A. 2 
177 f. 200 A.l. Ä)l. 208 
Slueki 127 

Studenten, s. Universität Nr. 9. 
Stupa, Emanuel 249 f. 254 

Nikolaus 53 A. 3. 62 A. 4. 92 
247—250. 363. 
Stuttgart 108 

Snlzer, Albert 864 Nr. 50 

Beat 115 



Seite 
Sulzer Simon 50. 60 A. 1. 82 A. 4. 99 

108. 108. 115—118. 119 A. 2 

120. 125. 141. 180. 215. 

268 A 2. 295. 318. 354. 355 

358. 360. 364. 
Syndikus 68 

Szapolya 292 



Tanner, G. 
Taurellus 
Terenzius, Joh. 
Textor 



167 

261. 287 f. 

232 

293 A 2 



Theologen, s. Universität Nr. 2 
Therwyl 129. 355 

Thüring, H. 7 A. 1 

Thurgau 352 

Thurneysser 240 A. 8 

Torinus, s. Alban z. Tor. 
Torrentinns 198 

Tonlous« 213. 233 

Tours 223 

Trincavella 243 

Troppau 132 

Troyes 168 

Tschudi 277 

Tübingen 53. 65. 73 A. 3. 101 

108. Ulf. 118 f. 123 A. 1 
132. 151. 165 f. 177. 227. 
230. 269. 287. 292. 355. 360 
Turin 193. 288. 352 

Tycho Brahe 130 

Universität: 

1. Allgemeines: verlassen 5, ff- 
wiederhergestellt 11 bis 13. 
Statuten 13. 24. 312—316. 
325—332. Besuch 17. 87. 
Reorganisation 18 ff. Ver- 
hältnis zur Geistlichkeit 25 ff. 
zum Bischof 33 , zum Rate 
6 ff. 11 ff. 22ff. 26. 50ff. 
70 f. 78 A. 4. 88. 90 ff. 110. 
120. 124 ff. 159. 202 f. 216 f. 
228. 284 -238. 249. 363, zur 
Bürgerschaft 134, zu den 



382 



Seite 
niederen Schulen 41. Geld- 
gebahrung62. 83. Stipendien 
78. 81. Taxen 62 A. 1. 66 bis 
69. 71 A.l. 79 f. 84A.1. 
Prüfungsordnungen 83—86. 
264. Hörsäle 66 A. 4. Karzer 
67. Societas nova 65ff. Ferien 
40. Gastmähler 36. Vorles- 
ungen 64 f., w^ährend der 
Ferien 41. Studium des He- 
bräischen 49. 51 A. S. 56. 
293 ff. der Musik 49. 56. 

2. Fakultäten: Allgemeines 35. 
49. 56. 57. A. 6. 59. fisci 62 ff. 
83 A. 8 ; — Artisten, s. phi- 
sophische F.; — Juridische 
20. 32. 46 A 2. 60 f. 63 f. 
92.151.154. 180. 205 f. 235; 
— Medizinische 19. 32. 46A.2. 
3. Professur 52. 217. 228 f, 
59 A. 4. 60 f. 63 f. 69 A. ö. 
92. 207-212. 227 f. 
240. 251—255. 262. 35l 
359. 361; ~ Philosophische 
7 A. 1. 17. 21. 32. 39 A. 4. 
40ff. 44. 48ff. 57 A. 5. 61f. 
62A. 1. 63 f. 70.79. 84 A.l. 
258—286. 359—368; - Theo- 
logische 3. 7 A. 1. 19. 26 f. 
32. 36. 58A.1.60A.8. 61 ff. 
92. 140—142. 154. 236. 352. 
357. 

3. Kanzler 32 ff. 

4. Rektor 16. 34 f. 39. 44. 53. 
57. 65. 72. 76. 83. 90. 92. 
263. 

5. Regenz 22. 26. 35. 37 ff. 41. 
44. 48. 56. 65. 76. 86 A. 8. 
90 ff. 123 A. 1. 202. 249. 275. 
284 A. 1. 

6. Konsistorium 16. 38. 

7. Dekane 34. 37. 39. 44. 59. 
61 f. 62 AI. 70. 86. 92.359. 

8. Professoren: Anstellung 45. 
Besoldungen 47. 51. 53 A. l. 




Seite 
62 A. 1. Notlage 49. Pen- 
sionen 49. 58. Strafen 53. 
56 f. Lesezwang 58. Fleiss- 
gelder 56, 59. 63 f. 
9. Studenten : Wohnungen 65 ff. 
Immatrikulation und Depo- 
sition 69—72. 310 Nr. 2. 
344 Nr. 4. 347 § 7. — Sitten 
73 ff. Bursen 72. Alumnen 
(Bursanten, Stipendiaten) 75 
bis 80. 120. 367 f. Taxen 
und Prüfungen, s. unter Nr. 1. 
im Konsistorium 38. 

10. Pedell 56 1. 68 f. 72. 80. 

11. Notar 68 f. 

üri 356 

ürsanne St. 102 

ütenhoven, K. 53 A. 8. 364 Nr. 54 



Valence 


152. 162. 273 


Varnbüler 


166 


Venedig 


167. 196 ff. 


Vehringen 


109, 359 


Vergerio, P.P. 


291 


Vesal 


220. 227. 243 


Viglius 


147 


Vogelmann 


227 


Vorstius 


140 


Wecker 53 A. 


3. 217. 864 Nr. 61 


Weil 


121. 216 


Weininger 


121 


Weinsberg 


96 


Wentykum (-tokum) s. Wecker. 


Werdenberg, Fr 


. 254. 364 Nr. 52 


Werdmüller 268 A.2. 358 Nr. 17 


366. 




Werenfels 


45 A. 3. 254 A. 5 


Wesel 


139 A.2 


Widmer, J. 


359 


Wiedertäufer 


10. 114. 352 


Wien 


109. 208. 272 


Wier 


282 f. 360 


Wild 5(3 A. 8. 


268 A. 2. 271. 358 


Wimpheling 


99 f. 



383 



Seite 
Wirst 38 

Wirt, 8. Hospinian. 
Wissenburg 2. 18 A. 1. 50. lUf- 
. 153 A. 3. 268 A. 2. 269. 
318. 353. 
Wittenberg 53. 108. 110. 139 A.2 

272. 294. 360. 
Wolleb, Job. 134. 136. 138 f. 

Osw. 138 A. 2 

Worms 2. 27. 112. 163. 272 

Württemberg Hrzge. von 

Christopb 219 

Ulrich 62 A. 4. 101. 111. 226 

Wurstisen, Chr. 8. 47. 75 A. 1 

91 A.5. 131 A. 5. 173. 183 

208. 261. 271. 277—279. 356 

Emanuel 279 A. 2 



Wyl 
Wyttenbach 



Seite 

352 

6. 99 



Zasius, Joh. ülr. 158—161 

Ulrich 100. 145 ff. 151. 158. 161 

Zürich 10. 101. 103. 105. 127. 183 

242. 248. 289. 293. 358. 
Zwinger, Bonif. 200 A. 3. 

Jakob 200 A. 3. 237. 242 

364 Nr. 63. 

Leonhard 241 

Theodor 63 A 1. 90. 180 

190 A. 1. 194. 199. 200 A.2 

211.241—246. 247 A.3. 281 ff. 

Zwingli 2 97 f. 103. 105 f. 120 A 2 

134. 288. 290. 



Druck von M. Werner-Riehm in Basel. 



«' •