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Full text of "Göttingische gelehrte Anzeigen"

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•     G  5ttingische 

gel ehrte  Anzeigen. 


Unter  der  Aufsicht     , 


der 


Ktaigl»  CtoeUsehaft  der  Wisscaschaften. 


1893. 


Erster  Band. 


Göttingen. 

> 

d«  Dieterichschen  Bachhandlang. 
1873. 


CftttlagttB, 

Brack  der  Didterichscfcea  UniT.-BudkdnicUNi 

W.  Fr.  Kiitner. 


Göttin  gische 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Koni  gl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stiick  1.  2.  Januar  1873. 


Les  annates  de  Saint-Bertin  et  de  Saint- Vaast 
suivies  de  fragments  d'une  chronique  inedite 
publiees  avec  des  annotations  et  des  variantes 
des  manuscrits  pour  la  societe  de  l'histoire  de 
France  par  l'abbe  G.  Dehaisnes  archiviste  du 
Nord.  A  Paris  chez  Mme  Ve  Jules  Renouard. 
1871.   XVIII  und  472  Seiten  in  Octav. 

Eine  neue  Ausgabe  der  sogenannten  Annales 
Bertiniani    und    der   Annales   Vedastini    konnte 
keineswegs  als  eine   überflüssige  Sache  erschei- 
nen.   Pertz  hat  bei  dem  Abdruck  im  ersten  Band 
der  Scriptores  für  beide  wichtige  Annalen  keine 
Handschrift  benutzt,   erst   im   zweiten  zu   den 
Bertiniani    die  Collation  eines  Brüsseler   Codex 
mitgetheilt,  aus  diesem  die  Vedastini  noch  ein- 
mal abdrucken  lassen.     Seitdem  waren  weitere 
Hülfsmittel  bekannt  geworden,   und  so   mochte 
die  Societe    de   l'histoire   de  France,    die  sich 
durch  neue  Editionen   um  viele    der  Französi- 
schen Geschichtsquellen   verdient  gemacht   hat, 
es  wohl  als  ihre  Aufgabe  betrachten,  diese  vor- 
zugsweise fur  Frankreich  bedeutenden  Jahrbü- 


2  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

eher  in  verbesserter  Gestalt  und  mit  den  nöthi- 
gen  Erläuterungen  ihrer  Sammlung  einzuverlei- 
ben, und  auch  wir  durften  dieser  Ausgabe  mit 
Erwartung  entgegensehen.  Es  kam  dazu,  dass 
seit  einigen  Jahren  von  der  Auffindung  einer 
alten  Chronik  die  Rede  war,  welche,  mit  diesen 
Annalen  verwandt,  über  sie  und  über  die  Histo- 
riographie des  nördlichen  Frankreichs  überhaupt 
neues  Licht  verbreiten  sollte,  und  deren  Bekannt« 
machung  bei  dieser  Gelegenheit  in  Aussicht  stand. 
Beides  ist  dann  in  dem  vorliegenden  Bande  ge- 
schehen. 

Wie  wenig  derselbe  die  an  eine  kritische  Edi- 
tion alter  Schriftwerke  überhaupt  zu  stellenden 
Forderungen  befriedigt,  ist  schon  vor  geraumer 
Zeit  von  einem  Landsmann  des  Herausgebers, 
G.  Monod ,  in  gründlicher  Weitfe  gezeigt  (Revue 
critique  1872  Nr.  16,  S.  242—254),  und  ich 
würde  kaum  Veranlassung  nehmen  noch  einmal 
darauf  zurückzukommen,  wenn  nicht  das  von 
Hrn  Dehaisne  beobachtete  Verfahren  bei  der 
Herstellung  des  Textes  der  beiden  Annalenwerke 
dazu  angethan  wäre,  die  grösste  Verwirrung  in 
der  Benutzung  derselben  und  der  Behandlung 
der  Geschichte  dieser  Zeit  überhaupt  zu  veran- 
lassen, gegen  die  wenigstens  bei  uns  in  Deutsch- 
land zu  warnen  nicht  ganz  überflüssig  erscheint. 

Die  Sache  ist  die,  dass  eine  Handschrift  der 
Stadtbibliothek  zu  Douai,  Nr.  753,  über  welche 
die  Vorrede  S.  IX  berichtet,  eine  Chronik  des 
Klosters  St.  Vaast  enthält,  in  welche  ein  Theil 
der  Annales  Bertiniani  und  die  Annales  Ve- 
dastini  aufgenommen,  aber  stylistisch  umgear- 
beitet und  mit  Zusätzen  versehen  sind.  Eben 
diese  Chronik  ist  es,  von  der  vorher  die  Rede 
war:  der  Herausgeber  hat  S.  361  ff.  die  Vorrede 
uikI  einzelne  Fragmente  aus  dem  älteren  Theil, 


Dehaisne,  Les  annales  de  Saint-Bertin  etc.    3 


auch  bis  zum  Jahre  843  einzelne  Zusätze  zu  den 
Ann.  Bertiniani  besonders  mitgetheilt,  anderes 
aber  dem  Text  dieser  eingefügt  und  den  Schluss 
nicht  als  eine  Bearbeitung,  sondern  als  eine 
Handschrift  der  Annales  Vedastini  betrachtet. 
Er  sagt  S.  IX:  »Un  autre  text  de  ces  meines 
Annales  de  Saint-Vaast,  plus  complet  mais  pro- 
bablement  nn  pen  plus  recent  est  contenu  dans 
le  no.  753«;  vgl.  S.  XIII:  »Ainsi  que  nous  Ta- 
Tons  dit  plus  haut ,  les  Annales  de  Saint-Vaast, 
dans  le  codex  de  la  bibliotheque  de  Douai,  sont 
prdcedees  d'une  Chronique  commen$ant  ä  la 
creation.«  Diesen  nach  seiner  eigenen  Ansicht 
»etwas  neueren«,  in  Wahrheit  stark  überarbei- 
teten, mit  manchen  Zusätzen  vermehrten  Text 
hat  er  nun  seiner  Ausgabe  zu  Grunde  gelegt. 
Wie  weit  diese  sich  dadurch  von  dem  echten 
Text  entfernt  hat,  scheint  auch  Monod  nicht  er- 
kannt zu  haben,  wenn  er  sagt  (S.  248):  »Ici 
le  ms.  V  (das  ist  die  Douaier  Handschrift)  prend 
une  grande  valeur.  H  reproduit  assez  exacte- 
ment  sans  doute  les  annales  primitives«.  Wie 
wenig  das  der  Fall  ist,  mag  folgende  Stelle  des 
Jahres  880  zeigen: 


SS.  II,  S.  198. 
Gozlinus  vero  et  Ghuon- 
radus  eorumque  com- 
plices aegre  ferentes  de 
amicitia  Hugonis  abba- 
tis  8Uorumque  domino- 
rum  cum  Hludowico,  He- 
rum eum  faciunt  venire 
in  Franciam.  Contra 
quem  Hugo  abba  cum 
sociis  ac  dominis  et  co- 
pioso  exercitu  venire 
&on  distulit  apudque  mo- 


Dehaisne  S.  302 
Gozlinus  vero  etChuon- 
radus  eorumque  compli- 
ces aegre  ferentes  de 
amicitia  Hugonis  abbatis 
suoruraque  dominorum 
cum  Hludowico,  Hlu- 
dowicum  regemGer- 
maniae  advocant 
venire  in  Franciam. 
Contra  quem  Hugo  abba 
cum  sociis  ac  dominis 
et  copioso  exercitu  te-. 


Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 


na8terium  sancti  Quinti- 
ni resederunt;  Hludowi- 
CU8  vero  rex  et  ejus  ex- 
ercitus  supra  fluvium 
Hisam.  Et  nuntiis  in- 
tercurrentibus,  praedicti 
reges  in  unum  conve- 
niunt. 


nire  von  distulit,  apud- 
que  monasterium  sancti 
Quintini  resederunt;Hlu- 
dowicus  vero  rex  F  r  an- 
corum  et  ejus  exerci- 
tus  supra  fluvium  H^am. 
Et  nuntiis  intercurren- 
tibus  praedicti  reges  in 
unum  conveniunt. 
Der  Autor  will  hier  wie  öfter  den  Text  ver- 
deutlichen, namentlich  den  Deutschen  König 
Ludwig  von  dem  Französischen  unterscheiden; 
aber  er  misversteht  seine  Vorlage  und  entstellt 
sie  aufs  ärgste.  Der  Ludwig,  dessen  Freund- 
schaft mit  Hugo  den  Gozlin  und  Konrad  reizt, 
ist  nicht  der  Franzose,  sondern  der  Deutsche; 
eben  dieser,  und  nicht  der  rex  Franciae  lagert 
an  der  Oise.  Ludwig  von  Westfranken  und  sein 
Bruder  Karlmann  sind  als  »domini«  des  Gozlin 
und  Konrad  erwähnt,  und  daher  konnte  es  nach- 
her heissen  »praedicti  reges«,  was  der  Autor  der 
Chronik  nicht  verstand. 

An  ähnlichen  Verschlimmbesserungen  fehlt 
es  auch  sonst  nicht.  In  demselben  Jahr  (Deh. 
S.  304)  wird  das  »Franci  inter  eos  dividunt* 
zu  »Franciam  inter  eos  dividunt«  und  damit 
Francia  in  demselben  Satz  in  zwei  ganz  ver- 
schiedenen Bedeutungen  gebraucht  (es  heisst 
nachher:  dataque  est  pars  Franciae  et  omnis 
Neustria  etc.),  die  Bezeichnung  der  Theilenden 
aber,  die  Franci,  das  Fränkische  Volk  oder  die 
Fränkischen  Grossen,  beseitigt. 

Sehr  zahlreich  sind  die  Zusätze:  gleich  875 
das  Datum  10.  Kai.  Januarii  für  den  Einzug 
Karl  des  Kahlen  in  Rom ,  wahrscheinlich  aus  den 
Ann.  Bertiniani,  aber  mit  Verderbung  der  Zahl 
aus  16  in  10;   876  eine  Sonnenfinsternis;  877. 


Dehaisne,  Les  annales  de  Saint-Bertin  etc.    5 

878  die  Weihe  des  jungen  Königs  Ludwig  yon 
Hincmar  zu  Compiegne,  von  Papst  Johann  zu 
Troyes;  879  die  Bezeichnung  Balduins  von  Flan- 
dern als  >Audacri  filius« ,  880  eine  Translation 
des  h.  Vedastus,  u.  s.  w.     Alles    das  ist  ruhig 
m  den  Text  genommen ,  und  man  begreift  nur 
nicht,  warum  denn  andere  ganz  ähnliche  Stel- 
len, wie   876  der  Todestag  Ludwig   d.  D.  und 
die  Nachfolge  seiner  Söhne,   in  die  Noten  ver- 
wiesen wurden.      Hätte    der   Herausgeber  hier 
und  hätte  er  überhaupt   die   bisher  unbekannte 
Chronik  von  St.   Vaast    abdrucken  lassen   mit 
Hinweis  auf  ihre  Quellen  und  Angabe  der  Ab- 
weichungen von  diesen,  so  wäre  sein  Buch,  wenn 
es  auch  manches  Ueberflüssige  enthalten  hätte, 
ein  brauchbares  gewesen,  für  das  man  ihm  dank- 
bar sein  könnte.     Nun    mag  es  auch  dazu  die- 
nen,  sich,  ziemlich  mühsam,   eine  Vorstellung 
von  dieser  Chronik  zu  machen.     Aber  als  Aus- 
gabe der  alten  Annales  Vedastini  muss  man  es 
for  ganz  unbrauchbar  erklären. 

Nicht  ganz  so  schlimm  ist  es  mit  den  Ann. 
Bertiniani  bestellt.  Einmal  hat  die  Douaier 
Handschrift,  man  muss  fast  sagen  zum  Glück, 
nur  die  Jahre  830 — 844  der  Chronik  erhalten. 
Darauf  ist  fol.  119  (nicht  117,  wie  S.  XI  ge- 
druckt ist,  wo  auch  894  statt  874  steht)  von 
einer  späteren  Hand  eine  Erzählung  über  die 
Translation  des  h.  Amatus  eingefügt,  die  S.  400 
(hier  ohne  Bemerkung  über  die  spätere  Zufu- 
gung)  abgedruckt  wird,  und  dann  folgt  der  aus 
den  Ann.  Vedastini  abgeleitete  Theil.  Der  Her- 
ausgeber nimmt  an  (S.  III),  dass  in  der  Hand- 
schrift einige  Lagen  verloren  sind.  Aus  dem  er- 
haltenen Theil  wurden,  wie  schon  bemerkt,  einige 
der  gemachten  Zusätze  später  für  sich  als  Frag- 
mente der  Chronik  abgedruckt.    Leider  ist  Hr. 


6  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

Dehaisnes  diesem  Princip  aber  keineswegs  im- 
mer treu  geblieben,  und  hat  in  den  Text  ge- 
nommen was  offenbar  den  Ann.  Bertiniani  nicht 
angehört.  Indem  Monod  dies  rügt  (S.  247),  sagt 
er:  Quant  aux  mentions  relativs  aux  empereurs 
d'Orient,  elles  peuvent  provenir  du  texte  pri- 
mitif.  Schwerlich  hat  er  da  Stellen  recht  be- 
achtet, wie  gleich  831: 


SS.  I,  S.  424. 

Nam  circa  KalendasFe- 

bruarii,  sicut  condictum 

fuerat,  generale  placi- 

tum  habuit. 


Dehaisnes  S.  4. 
Circa  Kalendas  Februa- 
rii  Michaele  imperatore 
obeunte,  Theophilus  fi- 
lius  ejus  succedit.  Impe- 
rator Hludowicus,  sicut 
condictum  fuerat,  gene- 
rale placitum  habuit. 
Michael ,  der  im  October  829  starb ,  hat  hier 
wohl  auf  etwas  ungewöhnliche  Weise  einen  To- 
destag Anfang  Februar  erhalten. —  Es  bedarf 
hiernach  keiner  weiteren  Ausfuhrung ,  dass  auch 
der  hier  gegebene  Text  der  Annales  Bertiniani, 
wenigstens  bis  zum  Jahr  844  hin,  als  ein  durch- 
aus unzuverlässiger  angesehen  werden  muss. 

Dem  gegenüber  erscheint  es  als  ein  geringer 
Uebelstand,  dass  der  Herausgeber  die  ihm  be- 
kannte Brüsseler  Handschrift  nicht  benutzt,  selbst 
die  von  Pertz  gegebene  Collation  nicht  berück- 
sichtigt hat.  Was  der  Ausgabe  allein  einen  ge- 
wissen Werth  verleiht ,  ist  die  Benutzung  der 
Handschrift  von  St.  Omer,  die  früher  in  St.  Ber- 
tin war.  Nur  dass  man  nicht  weiss,  ob  man 
sich  auf  die  Angabe  der  Lesarten,  namentlich 
wenn  es  sich  um  Abweichungen  von  dem  reci- 
pierten  Text  handelt,  verlassen  darf.  Hr.  De- 
haisne  schreibt  z.  B.  832  (SS.  I,  S.  426.  Z.  3)  statt: 
»ibique  unumquemque  hostem  libere  advenire«, 
sehr  viel  verständlicher:   »ibique  unumquemque 


Dehaisne,  Les  annales  de  Saint-Bertin  etc.    7 

liberum  hostiliter  advenirec,  und  gibt  für  jene 
Lesart  nur   die   drei  Ausgaben   von  Duchesne, 
Bouquet  und  Pertz  an,   so  dass  man  annehmen 
muss,  St.  Omer   stimme  hier  mit  dem  Chron. 
S.  Vedasti  überein.    Pertz  verzeichnet  aber  keine 
Variante  aus  Brüssel,   und  so  muss  es  wenig- 
stens zweifelhaft  erscheinen,   ob  Duchesne,   der 
eben  die  Handschrift,  welche  jetzt  in  St.  Omer,  sei- 
ner Ausgabe  zu  Grunde  legte,  die  Stelle  so  cor- 
rumpiert  hat.    Noch  auffallender  ist  die  Bemer- 
kung, dass  833  die  Worte  »Rotfelth  id  est  ru« 
beus  campus  juxta  Columb[arium]  qui  deinceps 
campus    mentitus   vocatur«   in  der  Handschrift 
wie  in  der  Chronik  fehlen,  beide  nur  Raum  für 
»Rotfelth«  lassen  sollen,  da  Duchesne  Columb, 
offenbar  nach  der  von  ihm  benutzten  Handschrift, 
druckt  und  Brüssel  wohl  »Rothfelth  id   est  ru- 
beus  campus«  auslässt,  aber  das  Folgende  »juxta 
Columburc«  (so)  u.  8.  w  hat ;  am  wenigsten  durfte 
so  das  »Rothfelthc  in  den  Text  genommen  wer- 
den.   In  der  berühmten  Stelle  über  die  Theikmg 
haben  St.  Omer  und  Chr.  Ved.  ebenso  wie  Brüssel 
»Ettra  Hammolant«,  so  dass  das  von  Pertz  als 
CoDJectur  in  den  Text  gesetzte  und  von  Hr.  D. 
beibehaltene  »Batuac   ohne  Zweifel  fallen  muss. 
Nachher  lesen  beide  mit  Br.  »Barnenses«   statt 
»Barrensesc  839  (SS.  I,  S.  435)  haben  sie  »Su- 
walafelda   (Swalafelda)   et  Nortgowi  et  Hessi«, 
St.  Om.    wie   es  scheint    die  Worte   nur   nicht 
deutlich  so  abgetheilt,   nachher,   wenn   Hr.  D. 
die  Varianten  vollständig  angegeben,  statt  »To- 
ringubae«  (er  druckt  in  der  Note  »Toringabaec) 
mit  Br.  »Toringiaec,  so  dass  jene  ganz  ungewöhn- 
liche Form  wohl  in  unsern  Büchern  verschwinden 
mub8.     In  demselben.  Jahr  giebt  Hr.  D.  die  Stelle 
SS.  I,  S.  436  Z.  19:  quos  filio  suo  Karolo  sacra- 
menu  interpositions  firmavit,  aus  dem  Chr.  V.  so; 


8  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

quos  filio  suo  Karolo  more  patris  coram  commenda- 
tos  sibi  eidemque  filio  suo  sacr.  int.  f.  Hier  ist  an 
eine  Interpolation  des  späteren  Chronisten  wohl 
kaum  zu  denken,  während  sich  leicht  erklärt,  wie 
ein  Abschreiber  die  Worte  von  dem  einen  »filio 
suo«  zu  dem  anderen  übersprang.  Die  Stelle  be- 
stätigt dann  die  Ansicht  welche  Monod  über  das 
Verhältnis  der  Texte  zu  einander  (S.  24)  auf- 
gestellt hat,  dass  Brüssel  und  St.  Omer  unter 
sich  näher  verwandt  sind ,  wobei  es  nur  zwei- 
felhaft bleibt ,  ob  jenes  nicht  als  eine  blosse  Co- 
pie  von  diesem  anzusehen  ist,  eine  Frage  die 
ich  nach  den  Anführungen  des  Hrn.  D.  allein 
nicht  zu  entscheiden  wage. 

Von  dem  Chronicon  St.  Vedasti  hat  Hr.  D., 
wie  bemerkt,  die  Vorrede  und  einige  Fragmente 
drucken  lassen.     Jene  schliesst  sich  an  die  Isi- 
dore an,  nennt  diesen  und  Beda  als  weitere  Quel- 
len und  schliesst:   Quorum  optabilem  retexen tes 
lineam,  subneximus  ea  quae  a  modernis  post  illo- 
rum  tempora  notata  sunt.  Ueber  die  mitgetheilten 
Auszüge  hat  im  ganzen  Monod  das  Nötinge  be- 
merkt   (S.  244),    einiges    schon  vorher    Breysig 
in  den  Jahrbüchern  Karl  Martells  S.  115    nach 
Angaben  von  Arndt,  dem  Hr.  D.  eine  Abschrift 
mitgetheilt  hatte.     Ich  hebe   nur  hervor,    dass 
als  Jahr  der  Sohlacht  bei  Vincy  aus  einer  alten 
chronica  721  referiert  wird  (nicht  720,  wie  Hr. 
D.  und  Monod  annehmen,  zu  lesen  ist  »DCCXX 
primo,  die  dominica«  statt  »DCCXX,  primo  die 
dominicac,  wie  Hr.  D.  druckt  und  als  »premier 
dimanche   de    careme«  erklärt:   das   Datum    ist 
aus  den  Gesta  Francorum). 

Zum  Schluss  hat  Hr.  D.  S.  405  ff.    gegeben 

*jCOdice    ^ancti  Bertini    fragmenta   quaedam 

nondum  edita«,  und  in  der  Note  bemerkt,  dass 

eine   jetzt   Brüsseler   Handschrift,  deren   er  in 


Detain* ,  Lea  annates  de  Saint-Bertin  etc.    9 

der  Vorrede  gedacht,   gemeint  ist.     Das  mus6 
sein  Nr.  15835*):  diese  enthält  aber  nicht,  wie 
es  S.  405  N.  heiset,  die  Annahm  des  Eginhard, 
sondern ,  wie  S.  VIII  richtig  gesagt  ist ,  nach 
der   alten  Bezeichnung  die   Ann.    Lambecianit 
oder,  wie  wir  jetzt  schreiben :  Laurissenses  mino- 
res.    Aus  diesen  sind  denn  auch  die  S.  405— -407 
constant  (nur  das  letzte  Mal  werden  die  Lamb, 
citiert)  unter  Eginhards  Namen  angefahrten  Stel- 
len.    Die  angeblich  ungedruckten  Abweichungen 
und  Znsätze  sind  aber  die  des  von  Pertz  söge* 
nannten  Cod.  Remensis  in  der  Berner  Biblio- 
thek,  der  aus  einer  Handschrift  von  St.  Vaast 
stammt,  und  sämmtlich  SS.  I,  S.  110  ff.  publi- 
ciert.    Eine  dritte  Handschrift  dieses  Textes,  will 
ich  bemerken ,  findet  sich  in  Rom  in  der  Pala- 
tum,  Archiv  XII,   S.  332;  Sitzungsber«  d.   W. 
Akad.  LVI,  S.  511.  % 

Die  Societe  pour  l'histoire  de  France  läset' 
Publicationen  stets  von  einem  oominlssüre, 
responsable  genehmigen.  "  Als  solcher.  ttnter» 
schreibt  ein  Hr.  Charles  Jourdain,  der  und  des- 
sen Arbeiten  mir  gänzlich  rabekannt  sind!  Sie 
zählt  in  ihrer  Mitte  und  unter  ihrem  Vorstand 
so  ausgezeichnete,  durch  kritische  Arbeiten  ver- 
diente Männer,  dass  man  .wohl .fragen  darf,  wie 
es  hat  geschehen  können,  dass  dieser  Auftrag 
in  so  wenig  geeignete  Hände  kam. 

G.  Waitz. 

*)  Monods  Zweifel,  S.  248  K.  S.  245  oben ,  ist  wohl 
begreiflich ,  aber  offenbar  doch  nicht  begründet    ' 


10  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

Qua  fere  via  atque  ratione  Novi  Testamenti 
interpretatio  instituenda  videretur,  loco  quodam 
ex  Pauli  epistulis  desumpto  (1  Tim.  3,  14 — 16) 
demonstravit  Alexauder  Eolbe,  phil.  D., 
superiorum  gymnasii  Sedinensis  ordiuum  prae- 
ceptor.    Sediui,  1872.  —  21  S.  in  4. 

Wir  haben  nicht  das  mindeste  dagegen  dass 
Erörterungen  über  einzelne  schwierigere  Gegen- 
stände der  Biblischen  Wissenschaft  auch  von 
Gymnasiallehrern  in  Gelegenheitsschriften  öffent- 
lich mitgetheilt  werden,  freuen  uns  vielmehr 
dass  man  das  in  unseren  neuesteh  Zeiten  wieder 
mehr  versucht.  Auch  enthält  das  hier  be- 
merkte Werkchen  als  eine  solche  Gelegenheits- 
schrift wirklich  manches  richtige,  und  bekundet 
nicht  bloss  gute  Kenntnisse  sondern  auch  einen 
rühmlichen  Eifer  sich  von  der  leichtsinnigen 
Wissenschaft  welche  heute  auch  auf  diesem  Ge- 
biete als  eine  Art  anerkannter  Partei  allein 
herrschen  will  nicht  unterjochen  zu  lassen. 
Allein  wenn  der  Verf.  sogleich  in  der  Ueber- 
scbrift  seines  Werkes  ankündigt  er  wolle  mit  der 
Erklärung  der  Stelle  1  Tim.  3,  14—16  ein  Mu- 
ster geben  wie  man  überhaupt  das  Neue  Testa- 
ment am  besten  erklären  könne,  so  müssen  wir 
doch  wünschen  dass  man  das  Muster  sich  noch 
viel  höher  stecke  als  es  hier  aufgestellt  wird. 

Jene  Stelle  in  dem  ersten  Timotheossend- 
schreiben  ist  allerdings  eine  der  schwierigsten 
im  N.  T.,  und  in  früheren  Zeiten  sowohl  ihrem 
Ursprünge  als  ihrer  genauen  Bedeutung  nach 
wenig  verstanden.  Heute  aber  ßind  wir  nach 
beiden  Seiten  hin  viel  weiter  gekommen:  wir 
haben  nicht  bloss  sicher  erkannt  dass  der  Ver- 
fasser sich  mit  diesen  Worten  schon  auf  das 
Bruchstück  eines    neuen  christlichen  Kirchen- 


Scribe,  Qua  fere  via  atquerationeNoviTestam.    11 

gesanges  beruft,  sondern  auch  wie  der  Bau  der 
Zeilen  desselben  und  der  Sinn  ebenso  des  gan- 
zen Bruchstückes  als  aller  seiner  einzelnen 
Worte  zu  denken  sei.  Man  bedenke  wie  wich- 
tig es  ist  dass  wir  an  dieser  Stelle  schon  das 
Bruchstück  eines  ältesten  christlichen  Kirchen- 
gesanges kunstvoll  eingeschaltet  finden:  aber 
ebenso  wichtig  ist  seinen  dichterischen  Bau  rich- 
tig zu  erkennen,  da  wir  erst  dann  sicher  sind 
ein  solches  Bruchstück  aus  einem  damals  schon 
vielgesungenen  christlichen  Liede  wirklich  hier 
zu  finden.  Die  genaueste  Erforschung  ergiebt 
nun  dass  wir  hier  zwei  sich  entsprechende  Lang- 
zeilen laben,  von  denen  jede  sich  in  drei  klei- 
nere Glieder  so  auflöst  dass  immer  die  zwei  er- 
sten von  diesen  enger  zu  einander  stehen,  um- 
gekehrt aber  auch  die  Endglieder  der  zwei  Lang- 
zeilen sich  näher  entsprechen«  Künstlerisch 
lasst  sich  nichts  besseres  denken;  wir  haben 
aber  auch  an  Fällen  wie  y>.  18,  13.  14  alte 
Beispiele  davon  innerhalb  der  Hebräischen  Vers- 
kunat;  ja  nach  der  Accentuation  der  dichteri- 
schen Bücher  des  A.  Ts.  kann  jeder  Vers  so  ge- 
gliedert werden,  wie  dies  auch  die  Accente  bei 
^f.  18,  13.  14  beweisen.  Aber  den  letzten  Be- 
weis for  die  Richtigkeit  dieser  ganzen  Gliederung 
gibt  der  Sinn  aller  Worte  und  der  ganzen  Rede: 
und  dieser  Beweis  ist  heute  längst  unwiderleg- 
lich gegeben.  Wenn  der  Verf.  dennoch  auf  Ben- 
gel's  Ansicht  hier  zurückgreifen  und  das  Ver- 
hältniss  der  sechs  kleinen  Glieder  sich  nach ' 
folgendem  Bilde  denken  will: 

A-b 

b— a 

a— B 
so  zerstört  das  die  wahre  Kunst  wie  sie  hier  er- 
scheint,   und    kann  daher   von  dem  Verfasser 


12  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

auch  nur  anrichtig  begründet  werden.  Denn 
die  beiden  Glieder  er  erschien  den  Engeln 
and  er  ward  gepredigt  unter  den  Hei- 
den bilden  weder  einen  nähern  Zusammenhang 
im  Gedanken  noch  enthalten  sie  einen  reinen 
Gegensatz,  da  den  Engeln  nicht  die  Heiden 
sondern  höchstens  die  Welt  entgegengesetzt  wer- 
den kann.  Dazu  kommt  dass  der  Verf.  die 
Worte  er  erschien  den  Engeln  unrichtig 
als  mit  den  Worten  er  ward  aufgehoben  in 
Herrlichkeit  im  Sinne  gleichstehend  an- 
nimmt; und  ebenso  unrichtig  das  sechste  Glied 
im  Sinne  mit  dem  ersten  näher  verbindet,  da 
es  offenbar  nur  den  Sinn  vollenden  soll  welchen 
allerdings  das  dritte  ohne  ihm  gleich  zu  sein 
schon  begonnen  hat.  Wir  sind  überzeugt  der 
Verf.  würde  nie  auf  seine  von  allen  Seiten  sich 
als  unrichtig  ergebende  Ansiebt  gekommen  sein, 
wenn  er  die  richtige  nur  zuvor  genau  und  er- 
schöpfend verstanden  hätte. 

Ebenso  müssen  wir  bedauern  dass  der  Verf. 
die  Frage  ob  der  Apostel  Paulus  die  drei  Hirten- 
briefe des  N.  TS.  noch  mit  eigner  Hand  ge- 
schrieben habe,  zwar  aufwirft  (wie  lässt  sie  sich 
auch  heute  ganz  übergehen?),  aber  kurz  ab- 
weist, weil  man  gar  nicht  zweifeln  könne  dass 
er  sie  mit  eigner  Hand  geschrieben  habe.  So 
kurz  kann  er  also  nicht  etwa  Zweifel  (denn  von 
blossen  Zweifeln  kann  in  dieser  Sache  heute 
keine  Rede  mehr  sein),  sondern  klare  Einsich- 
ten und  uralte  heute  nur  wieder  richtig  aufge- 
fundene und  näher  bewiesene  geschichtliche 
Wahrheiten  von  sich  weisen?  Allein  das  ist 
nicht  der  Geist  welcher  den  heute  in  der  Wis- 
senschaft und  Kirche  so  mächtig  gewordenen 
Leichtsinn  besiegen  und  verbannen  kann. 


Kolbe,  QuafereviaatquerationeNoviTestam.    13 

—  Wir  benutzen  jedoch  diese  Gelegenheit 
um  in  Bezug  auf  den  Satz  eines  den  drei  Hirten- 
briefen verwandten  Sendschreibens  Eph.  6,  12 
und  das  neulich  in  den  Sieben  Sendschrei- 
bendes N.  fis.  S.  205  darüber  gesagte  zu 
bemerken  dass  die  Worte  Fleisch  und  Blut 
doch  am  besten  hier  von  den  gemeinen  Lüsten 
des  Menschen  in  ihm  selbst  zu  verstehen  sind. 
Denn  der  Sinn  welcher  sich  so  im  Zusammen- 
hange jener  ganzen  Rede  ergibt,  wird  zwar  völ- 
lig verfehlt  wenn  man  nicht  festhält  dass  die 
dort  gemeinten  Gewalten  die  Geistesmächte  des 
Heidenthumes  und  damit  zu  jener  Zeit  wo  die- 
ser Brief  geschrieben  wurde  das  in  der  Welt 
allein  herrschende  Heidenthum  selbst  sind :  allein 
der  Gegensatz  stellt  sich  dennoch  her  wenn  der 
Sendschreiber  meint  der  schwerste  Kampf  wei- 
den die  Christen  damals  zu  bestehen  hatten, 
sei  nicht  der  gegen  die  allgemeinen  menschli- 
chen Lüste  in  ihnen  selbst  (diese  müssen  ja 
nach  Rom.  c.  6—8  vgl.  besonders  6,  13  bei  den 
Christen  überhaupt  schon  längst  gebändigt  sein), 
sondern  gegen  die  Grundsätze  und  Geistes- 
mächte des  jetzt  (nach  Jerusalem's  Zerstörung) 
allein  in  der  Welt  herrschenden  Heidenthumes. 
Der  Sendschreiber  konnte  dieses  aber  so  kurz 
andeuten  theils  weil  er  was  Fleisch  und  Blut 
bedeute  gegen  welche  zu  kämpfen  sei  aus  Matth. 
16,  17.  1  Kor.  15,  51  als  bekannt  voraussetzen, 
theils  weil  er  die  berühmte  Ausführung  des 
grossen  Apostels  Rom.  c.  6—8  als  den  Lesern 
ebenso  bekannt  annehmen  konnte.  Man  kann 
die  Begierden  in  sich  gedämpft  haben,  und  hat 
dann  doch  mit  der  Furcht  vor  den  drohenden 
Machten  der  finstern  Welt  noch  schwerer  zu 
kämpfen.    Dass  aber  die  Worte  hier  in  umge- 


14  Gott.  gel.  Anz.  18T3.  Stück  1. 

kehrter  Reihe  Blut  und  Fleisch  lauten,  ist 
dabei  zufälliger;  und  der  Gegensatz  zwischen 
Menschen  und  Dämonen  überhaupt  gehört  nicht 
hierher,  H.  E. 


Wörterbuch  zum  Rig-Veda,  von  Hermann 
Grassmann,  Professor  am  Marienstifts -Gym- 
nasium zu  Stettin.  Leipzig.  F.  A.  Brockhaus. 
1873,  (In  ungefähr  sechs  Lieferungen).  Erste 
Lieferung,  gross  8°.  VIII  Seiten  und  288  Co- 
lumnen:  A — ßtvfya. 

Obgleich  in  seiner  Zeit  gerade  jetzt  sehr  be- 
schränkt, hält  es  Ref.  doch  für  Pflicht,  den  An- 
fang eines  Werkes  freudig  zu  begrüssen,  wel- 
ches für  die  Förderung  des  Verständnisses  der 
Veden  viel  zu  leisten  verspricht,  und  ihm  einen 
glücklichen  Fortgang  und  Abschluss  zu  wün- 
schen. Zwar  beschränkt  es  sich  nur  auf  die 
Hymnen  des  Rigveda  und  wir  können  nicht 
bergen,  dass  uns  die  Ausdehnung  auch  auf  die 
übrigen  Sammlungen  sehr  angenehm  gewesen 
wäre;  allein  jener  ist  aus  hinlänglich  bekannten 
Gründen  unzweifelhaft  der  wichtigste  und  dem- 
gemäs8  wird  ein  Wörterbuch  auch  in  dieser  Be- 
schränkung von  grossem  Nutzen  sein.  Doch 
kann  Ref.  nicht  umhin,  den  Wunsch  auszu- 
sprechen, dfess  der  Hr.  Verf.,  wie  er,  nach  der 
Vorrede  zu  urtheilen,  auch  zu  beabsichtigen 
scheint,  die  Varianten  berücksichtigen  möge, 
welche  die  übrigen  Vedentexte  für  die  Verse 
darbieten,  welche  sie  mit  dem  Rigveda  gemein- 
sam   haben.    Denn   es  ist  keinem  Zweifel   zu 


Grasemann,  Wörterbach  zum  Rig-Veda.    15 

unterwerfen,  dass  sie  Dicht  selten  die  ursprüng- 
liche Fassung  darbieten  und,  wo  dies  nicht  der 
Fall  ist,  bisweilen  wenigstens  alte  Sprachformen, 
welche  fast  ein  eben  so  grosses  Interesse  ver- 
dienen. So  gilt  das  Letztere  z.  B.  unzweifel- 
haft für  den  Acc.  pl.  Ptcp.  Pf.  von  vid,  näm- 
lich eiätdnas,  welcher  als  V.  L.  im  Atharvaveda 
IX.  9,  7  erscheint.  Vergleichen  wir  aber  die 
entsprechende  Stelle  im  Rigveda  I.  164,  6,  so 
ergiebt  sich  mit  hoher  Wahrscheinlichkeit,  dass 
anch  das  erstre  fur  den  Atharva  anzunehmen 
ist,  d.  h.,  dass  er  die  ursprüngliche  Gestalt  des 
Verses  treuer  als  der  Rv.  bewahrt  hat.  —  Die 
Stelle  lautet  im  Rv. 
äcüritväri  cikitüsha?   cid  atra  kavth  prichami 

vidmäne  nä  vidväh 
Abgesehen  von  einer  phonetischen  Verschieden- 
heit^ die  von  keinem  Belang  ist,  weicht  der 
Ath.  nur  darin  ab,  dass  er  statt  des  Infinitivs 
tidmdne  (=  griech.  Ftdpsvai) ,  welcher  noch 
einmal  im  Rv.  erscheint,  das  erwähnte  vidtdnas 
(cttforfno)  hat.  Uebersetzt  man  nach  letzterer 
Lesart,  so  ergiebt  sich  der  wie  sonst,  so  auch 
in  den  Veden  so  beliebte  Parallelismus:  Ich 
ein  Unkundiger  (frage)  alle  Kundige  hier  (d.h. 
auf  Erden);  die  Weisen  frag  ich  die  Wissenden 
ein  nicht  Wissender'.  Vergleiche  Rv.  I.  120,  2 
tidvämsau  —  dvidtdn.  Mir  scheint  der  Sinn, 
welchen  die  Rv.-Lesart  giebt  (die  Weisen  frage 
ich,  um  es  zu  wissen9  jenem  Gegensatz  von  nd 
vidtän  und  tidvdnas  weit  nachzustehen,  und  es 
ist  mir  daher  wahrscheinlich,  dass  ein  Sänger 
(nicht  die  Diaskeuasten  des  Rv.,  s.  weiterhin), 
far  den  die  Form  vidvdnas  ganz  obsolet  gewor- 
den war,  dafür  den  noch  bekannten  Infinitiv 
sabstituirte.     Doch  will    ich  nicht  unerwähnt 


16       ;  Gi)tt;:ge^j  Anz.  1873.  Stück  1. 


lads^p,  däsß  raal'  vielleicht  in  Rv.  X.  88,  18 
prtohSmi  ,eahT  kaeayo  mdmdne  kam  eine  Stütze 
für  mdmdne  finden  kann;  was  ich  hier  nicht 
diskutiren  will,  da  die  Leseart  des  Ath.,  selbst 
wenn  man  ihr  keinen  höheren  Werth  als  dor 
des  Rv.  zusprechen  will,  doch  an  und  fur  sioh 
ein  hohes  Interesse  verdient 

:  Doch  genug  dieser  '  Abschweifung  t  Eine 
rasche  Durchsicht  dieser  ersten  Lieferung  ge- 
währt die  Üeberzeugnng,  dass  das  Wörterbuch 
den  Wortschatz  des  Rigveda  vollständig  enthal- 
ten, auch  zugleich  alle  Formen  desselben  — 
die  verbalen  und  nominalen  —  darbieten  wird, 
und  zwar  nicht  bloss,  wie  sie  sich  im  Texte  ge- 
schrieben finden,  sondern  auch  wie  sie  zu  lesen 
sind,  z.  B.  ia  statt  ya}  ua  statt  f>a>  °t>anas  statt 
°tna$  u.  s.  w. 

Dass  es  die  gewöhnlichen  Aufgaben  eines 
Wörterbuchs:  — :  Etymologie,  Bedeutung,  Syntax» 
auch  Besonderheiten  der  lautlichen  Behandlung 
von  Wörtern  —  zu  erfüllen  bemüht  ist,  bedarf 
kaum  der  Bemerkung.   ' , 

ft a türlich  wird  der  Hr.  Verf.  sich  nicht  für 
alle  Einzelnheiten  seiner  Darstellung  allgemeine 
Beistimmung  versprechen  und  auch  dem  Ref. 
ist  manches  begegnet,  welches  auch  anderd  an- 
gesehen werden  könnte.  Doch  darüber  zu  rech- 
ten,, wird  sich  vielleicht  eine  Gelegenheit  bieten, 
wenn  das  Werk  erst  weiter  vorgeschritten  sein 
wird. 

Für  jetzt  beschränken  wir  uns  darauf,  zu- 
nächst einen  Irrthum  des  Hrn.  Verls  zu  be- 
richtigen, welcher  sich  auch^  ita  Ptsb.  Wtbch. 
findet.  So  geringfügig  er  vielleicht  Manchem 
scheinen  möchte ,  so  ist  die.  Berichtigung  doch 
nicht  ohne  eine  gewisse  Bedeutung.    Denn  die 


Gnssmann ,  Wörterbuch  zum  Rig-Veda.    17 

Anomalie,  welche  dadurch  hervortritt,  gewährt, 
ran«!  in  Verbindung  mit  nicht  wenigen  ahn- 
Heben,  einen  Einblick  in  die  Diaskeuase  des 
Bigveda,  welcher  den  Charakter  des  fiberliefer- 
ten Textes  einigermassen  aufhellt. 

Unter  den  Casug  des  Nomen  ushtra  führt 
Anüch  der  Hr.  Verf.  den  Genetiv  Plur.,  wie 
fas  Ptsb.  Wtb.,  in  der  Gestalt  ushirändm  mit 
tiogualem  Nasal  auf.  Der  Nasal  ist  aber,  und 
iwar  gegen  alle  sonstige  Analogie,  dental.  Die 
Form  erscheint  nur  zweimal  im  Rv.  und  zwar 
beidemal  im  8ten  Mancfala ;  in  der  ersten  Stelle 
(HU  5,  37)  haben  sowohl  M.  Maller  als  Auf- 
recht  den  Dental,  jener  in  beiden  Texten  (San- 
lata  und  Pada),  in  der  2ten  (VIH.  46,  22)  hat 
M.  M.  ebenfalls  in  beiden  Texten  den  Dental; 
Aufrecht  dagegen  deto  Lingual;  aber  gerade  in 
dieser  Stelle  ratscheidet  Rv.  Präti?.  V.  20,  (M. 
M.  357,  7;  Eegnier  p.  266)  für  den  Dental. 

Id  Zusammensetzungen  tritt  zuweilen  keine 
neue  Lingualisirung  ein,  wenn  schon  mehrere 
Linguale  sich  in  ihnen  befinden;  im  einfachen 
Worte  sogar  verhindert  ein  rt  und  r  gewöhnlich 
die  Lingualisirung  von  $  zu  sh ;  man  könnte  da- 
ta geneigt  dein,  die  Bewahrung  des  Dentals 
dem  Einfloss  der  dem  r  vorhergehenden  sht  zu- 
rasch reihen,  allein  die  phonetischen  Erscheinun- 
gen m  Zusammensetzungen  geben  keinen  Mass- 
stsb  for  die  in  einfachen  Wörtern  und  die  Um- 
wandlungen von  *  keinen  fur  die  Ton  n.  Zu 
allem  Ueberfluss  aber  bildet  räshtra,  in  welchem 
dem  letzten  r  sogar  drei  Linguale  vorhergehen, 
räskträndm  mit  lingualem  Nasal,  so  dass  wir 
bei  ushtränäm  die  Bewahrung  des  Dentals  wohl 
einzig  dadurch  erklären  können,  dass  die  Di- 
««keuAßten  des  Rigveda  bei  ihrer  Fisdrung  des 


18  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

Samhita-Textes  Regeln  absolut  nicht  berücksich- 
tigten, oder  gar  nicht  kannten,  sondern  vielmehr 
mit  der  unbefangensten  Vorurteilslosigkeit  den 
Text  genau  so  wiedergaben,  wie  sie  ihn  mit 
dem  wunderbar  feinen  Ohre,  welches  den  Indern 
überhaupt  eigen  zu  sein  scheint,  aus  dem  Munde 
derjenigen  Träger  und  Ueberlieferer  der  Hym- 
nen empfingen,  denen  sie  das  meiste  Zutrauen 
schenkten,  welche  sie  unter  allen  ihnen  zu- 
gänglichen Hotar'8  fur  die  treuesten  Be- 
wahrer der  Ueberlieferung  halten  zu  dürfen 
glaubten. 

Und  dieser  aus  diesem  einzigen  Fall  schon 
sich  ergebende  Schluss  erhält  durch  eine  ein- 
gehende Betrachtung  des  uns  überlieferten  Veden- 
textes  eine  solche  Fülle  von  Bestätigungen,  dass 
man  ihn  als  unzweifelhaft  betrachten  darf.  Es 
giebt  fast  keine  noch  so  weit  greifende  Analo- 
gie, welche  nicht  durch  mehr  oaer  weniger  Aus- 
nahmen durchbrochen  würde.  So  z.  B.,  um  nur 
einen  Fall  zu  erwähnen,  finden  wir  in  Bezug 
auf  den  Uebertritt  der  Aspiration  das  Wort, 
welches  nach  der  allgemeinen  Regel  dhdkshoh 
lauten  muss,  in  der  einen  der  beiden  Stellen,  in 
denen  es  vorkömmt,  nämlich  X.  115,  4  wirklich 
in  dieser  Gestalt,  dagegen  in  der  andern  (II.  4, 
4)  ohne  Aspiration  ddkshoh  (vgl.  Prati$.  317 
M.  M.);  beiläufig  bemerke  ich,  dass  dieses 
Wort  im  Ptsb.  Wtbch.  auch  in  den  Nach- 
trägen fehlt;  dha'kshat  erscheint  einmal  (VI.  3, 
4),  dagegen  zweimal  ddkshat  (I.  130,  8;  II.  4, 
7);  dhdkshatah,  welches  nur  einmal  vorkömmt 
rX.  91,  7  =  Sv.  II.  3.  2.  7.  2)  hat  dh;  dhdhshi 
dagegen  erscheint  an  drei  Stellen  mit  dh  (I.  76, 
3;  IV.  4.  4  =  VS.  13,  12;  undRv.  VI.  18, 10); 
dagegen  an  zweien  mit  d  (I.  141,  8 ;  II.  1, 10); 


Ghrassmann,  Wörterbuch  zum  Rig-Veda.     19 

eben  so  dhakshfakah  in  der  einzigen  Stelle,  in 
welcher  es  vorkommt,  mit  d  (I.  141,  7) ;  umge- 
kehrt hatte  dagh  +  t<*m  nach  der  allgemeinen 
Analogie  dagäham  werden  müssen;  statt  dessen 
findet  sich  in  der  einzigen  Stelle,  in  welcher  es 
vorkommt  (L  183,  4),  dhaklam,  wofür  sich  nur 
eise  Analogie  in  dkattäm  darbietet,  welche  auch 
in  das  gewöhnliche  Sanskrit  übergegangen  ist. 
Aehnliche  Schwankungen  finden  sich  in  den 
meisten  analogen  Fällen ;  dagegen  nur  dudvkshan, 
wo  der  Pa da- Text,  ohne  Zweifel,  weil  dh  in 
anderen  zu  duh  gehörenden  Formen  erscheint 
(rgl.  z.  B.  dhükshata  VI.  48,  12  u.  13,  aber 
dahhata  I.  160,  3;  dhuhshan  VIIL  1,  17,  aber 
d*k*kan  I.  121,  8;  nur  dhuhshdnia  VIIL  7,  3, 
dhnhhdsva  VIIL  13,  25;  IX,  61,  15  =  Sv.  IL 
5.  2.  20.  3;  Val.  6,  7;  dhukskea  IV.  57,  2), 
dülkukshan  schreibt,  während  er  in  den  Deri- 
vaten des  Desiderativ  von  dabh,  trotz  dem, 
dass  die  Grammatik,  ohne  Zweifel  auf  gute 
Autoritäten  gestützt,  nur  dhipsa  und  selbst  das 
organischere  dhipsa  vorschreibt  (vgl.  sogar  Upsa 
im  Ath.  XX.  134,  5,  im  TBr.  u.  Ait.  Br., 
Pteb.  Wtbch.,  wo  die  Grammatik  nur  tipsa 
kennt),  dip*a  hat,  ohne  Zweifel,  weil  keine  hie- 
ber gehörige  Form  mit  dh  im  Rv.  erscheint. 

Diese  und  eine  Menge  ähnlicher  Fälle  in 
tut  allen  Theilen  der  vedischen  Grammatik  ge- 
ben die  Ueberzeugung,  dass  der  uns  überlieferte 
Text  des  Rigveda,  ohne  jedes  Streben  nach 
Conpruenz,  ganz  so  fixirt  ward,  wie  er  im 
Munde  der  Sänger  oder  Recitirer  zu  der  Zeit 
lebte,  als  ihn  die  Diaskeuase  feststellte. 

Freilich  giebt  es  auch  Fälle,  in  denen  man 
eine  in  consequenter  Weise  durchgeführte  Um- 
wandlung des  ursprünglichen  Textes  mit  mehr 


20  Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stack  1. 

oder  weniger  Wahrscheinlichkeit  nachweisen 
kann,  so  z.  B.,  wo  der  Rv.  fast  durchweg  su- 
vänd  im  Gegensatz  zu  dem  im  Sv.  erscheinen- 
den und  durch  das  Metrum  geschätzten  svänä 
bietet.  Aber  bei  genauerer  Erwägung  ergeben 
sie  sich  als  solche,  die  sich  schon  im  Munde  der 
Sänger  gebildet  hatten.  Es  versteht  sich  ja 
von  selbst,  dass  die  lange  mündliche  Ueber- 
lieferung  nicht  im  Stande  war,  diese  zum  Theil 
uralte  Lieder  treu  zu  bewahren.  Es  wirkten 
speciell  manche  Momente  zur  Umgestaltung  mit, 
welche  wir  schon  jetzt  mit  grosser  Bestimmtheit 
zu  erkennen  vermögen,  so  insbesondre  ein  sich 
entwickelnder  künstlicher  Vortrag,  welcher  die 
alte  Gestalt  auf  das  allertiefste  afficirte  und  den 
metrischen  Bau  nicht  selten  fast  unkenntlich 
machte.  Natürlich  waren  auch  Umwandlungen 
der  Sprache  von  Einfluss;  nicht  am  wenigsten 
aber  die  Einwirkung  von  Volkssprachen,  welche 
zur  Zeit  der  Diaskeuase  unzweifelhaft  schon 
herrschten  und  wohl  schon  lange  vorher  leben- 
dig waren.     Fälle  z.  B.  wie  düdhi  für  durdht, 

düddbha  (düläbha)  für  durdäbha,  dtmäga  für 
durndga*),   dcchä  für  *äkshä   entsprechen   be- 

*)  So  Pada,  wie  denn  dündea  unter  den  Wörtern 
aufgeführt  wird,  in  denen  ein  Vokal,  hier  a,  gedehnt  ist 
(Pr&tiQ.  M.  M.  578)  und  in  der  That  kenne  ich  keine 
Beispiele,  in  denen  die  Ptop.  Fat.  Pass,  auf  blosses  a, 
welche  in  der  Zsstzg.  mit  dm  and  su  erscheinen,  wur- 
zelhaftes a  dehnen.  Im  Rv.  erscheint  dün&ga  mit  kur- 
zem a  zwar  nur  einmal  QU.  56,  8),  allein  in  vier  Fällen, 
wo  langes  d  erscheint,  lässt  es  sich  entschieden  ans  dem 
Einfluss  des  Metram  erklären.  Es  findet  sich  nämlich 
hier  in  der  2ten  Silbe  des  P&da,  wo  Dehnung  ron  kur- 
zen Vokalen  so  oft  eintritt;  diese  Stellen  sind  L  176,  4; 
VI.  27,  8;  45,  26;  VII.  18,  25.  An  den  beiden  übrigen 
Stellen  VEL  82,  7.  DL  63,  11  erscheint  die  Dehnung  in 


F 


Grassmann,  Wörterbuch  zum  Rig- Veda.    21 

toumtlich  so  genau  den  präkritischen  Lautge- 
setzen, class  man  anerkennen  muss,  class  diese 
schon  Tor  der  Feststellung  des  Veden-Textes 
in  den  damals  lebenden  Volkssprachen  herrsch- 
ten; in  düdhi  ist  rdh  zunächst  zu  ddA  geworden 
(Lass.  lust.  L.  Pr.  248.  252)  dann  Vokaldehnung 
und  Einbusse  des  einen  Consonanten  eingetreten 
(Lass.  S.  142.  Tgl.  speciell  pr.  niphura  aus  sskr. 
mhspbwa  vermittelst  zwischenliegenden  *nishphura, 
dann  *nipphura  vgl.  Lass.  260).  Ebenso  ward 
in  düabha  rd  zu  dd  (Lassen  252),   dann  6  und 

Einbusse  eines  d  (ebds.  142);  ebenso  in  dünä$a 
m  zu  nn  (ebds.  245)  u.  s.  w.  Was  acchd  be- 
trifft, so  vgL  man  Lassen  S.  263.  Doch  genug 
dieser  Andentungen ,  welche  ich  an  einer  andern 
Stelle  eingehend  zn  verfolgen  hoffe. 

Dagegen  möge  man  Ref.  noch  eine  Bemer- 
kung in  Bezug  auf  die  Partikel  u  erlauben. 
Darüber  heisst  es  bei  dem  Hrn.  Verf.  (ti  und, 
wo  das  Versmass  die  Länge  fordert  oder  be- 
gnn8tigt,  ü  geschrieben  und  zwar  besonders  häu- 
fig in  der  zweiten  Silbe  der  Verszeile  vor  ein- 
facher Consonanz'.  Obgleich  diese  Angaben  im 
Allgemeinen  richtig  sind,   so  sind  sie  doch  bei 

fenauer  Betrachtung  etwas  anders  zu  fassen, 
toter  den,  so  viel  ich  gezählt  habe,  26  Stellen, 
in  denen  ü  in  der  zweiten  Silbe  des  Päda  er- 
scheint, sind  nicht  weniger  als  10,  in  denen  shu 
(für  su)  folgt  (nämlich  I.  53,  1,  wo  ni  ü  shu  zu 
lesen,  IV.  43,  6;  V.  73,  4;  74,  9;  VI.  24,  9; 
YIII.  41,  21;  59,  92;  X.  61,  27;  178,  1).    Nun 

der  Stau  Silbe  des  P&da,  wo  wir  sie  kaum  als  Folge  des 
Metrum  betrachten  dürfen;  ich  wage  daher  nicht  mit 
Sicherheit  zu  behaupten,  dass  &  unorganisch  sei;  doch 
ist  es  mir  höchst  wahrscheinlich. 


22  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

erscheint  es  aber  vor  shu  sehr  häufig  auch  in 
der  3ten  Silbe  des  Pada  gedehnt,  wo,  wie  schon 
bemerkt,  Einfluss  des  Metrum  schwerlich  anzu- 
erkennen ist;  ich  habe  hieher  gehöriger  Fälle 
nicht  weniger  als  45  gezählt,  von  denen  jedoch 

23  nur  für  einen  gelten  können,  da  sie  einen 
Refrain  bilden.  Die  Stellen  sind  L  27 ,  4 ; 
36,  13;  45,  5;  112,  1—23;  138,  4;  184,  2; 
IL  6,  1;  41,  7;  III.  36,  1;  V.  73,  8;  74,  10; 
85,  5;  VI.  15,  1;  16,  16;  25,  1;  27,  7;  VII. 
29,  2;  VIII.  20,  19;  24,  1:  41,  1;  50,  5;  IX. 
110,  1;  X.  10,  14.  Ausserdem  erscheint  es  vor 
shu  auch  an  4ter  Stelle  gedehnt,  X.  126,  6,  wo 
es  jedoch  auch  dem  Metrum  die  Dehnung  ver- 
danken könnte.  Die  Dehnung  erscheint  also  vor 
shu  in  56  Stellen  und  wir  mögen  danach  schon 
vermuthen,  dass  sie  vorwaltend  dem  Ein- 
fluss des  nachfolgenden  shu  verdankt  wird. 
Diese  Annahme  erhält  aber  keine  geringe  Be- 
stätigung dadurch,  dass,  wo  es  ungedebnt  vor 
shu  erscheint,  mit  Ausnahme  der  wenigen  Fälle, 
wo  dieses  in  der  3ten  Silbe  Statt  findet  (es  sind 
deren,  so  viel  ich  angemerkt  habe,  nur  4;  näm- 
lich I.  26,  5;  IV.  20,  4  ;  VII.  93,  6 ;  VIII,  26, 1), 
die  Kürze  durch  das  Metrum  herbeigeführt  ist; 
in  I.  164,  26;  IV.  55,  4;  V.  83,  10;  X.  40,  11 
erscheint  es  in  11  oder  12  silbigen  Pada's  in 
der  7ten  Silbe,  d.  h.  in  der  vorletzten  Stelle  des 
2ten  Fusses.  In  diesem  herrscht  aber  choriam- 
bischer Rhythmus  vor,  wie  dieses,  abgesehen 
von  den  vedischen  Beispielen,  durch  die  daraus 
entwickelten  Metra  des  gewöhnlichen  Sskrit, 
Indravajrä  und  Upendravajrä,  Vamgasthä  und 
Indravair/gä,  bestätigt  wird,  in  denen  der  Cho- 
riamb allein  in  diesem  Fusse  eintritt.  In  I. 
164,  26  bleibt  u  kurz,  um  den  Choriamb  selbst 


Grassmann,  Wörterbuch  zum  Rig-Veda.    23 

iü  bewahren ,  in  den  übrigen  Fällen  um  den  an 
dieser  Stelle   so  sehr   häufigen  Paeon    quartus 

Svw— ).  Wir  dürfen  also  als  fast  unverbrüch- 
iche  Regel  aufstellen,  dass  die  Partikel  u  vor 
sku  (für  «*)  gedehnt  wird.  Denn  durch  metri- 
sche Einflüsse  geschieht  es  nur  sporadisch,  und 
an  denselben  Stellen,  wo  die  aus  metrischem 
Einflösse  erklärbare  Länge  erscheint,  findet  sich 
eben  so  häufig ,  vielleicht  noch  häufiger  (ich  ge- 
stehe nämlich,  die  Stellen  mit  kurzem  u  nicht 
alle  angemerkt  zu  haben)  Kürze.  So  z.  B.  er- 
scheint ü  ausser  der  schon  angeführten  Stelle 
(vor  shu)  in  der  4ten  Silbe  nur  noch  einmal 
(L  113,  11)  und  zwar  vor  nu;  aber  unter  den 
Stellen,  in  denen  ü  in  zweiter  Silbe  vorkommt 
—  nach  Abzug  der  10  vor  shu,  noch  16  — ,  er- 
scheinen nicht  weniger  als  7,  in  denen  eben- 
falls nu  folgt,  (nämlich  I.  179,  1,  wo  apy  zu 
lesen;  179,  2;  IL  29,  3;  IV.  36,  2;  VIII.  52,  5; 
55,  9;  X.  27,  6);  noch  ein  9tes  Beispiel  der 
Dehnung  vor  nu  findet  sich  in  der  3ten  Silbe 
V.  85,  6,  so  dass  man  fast  vermuthen  sollte, 
dass  in  der  2ten  Silbe  eher  oder  eben  so  sehr 
der  Nasal,  als  das  Metrum,  die  Dehnung  herbei- 
geführt hat.  Diese  Annahme  erhält  wiederum 
einige  Bestätigung  einerseits  dadurch,  dass  un- 
ter den  noch  verbleibenden  9  Beispielen  der 
Dehnung  in  der  2ten  Silbe  noch  2  sind,  wo 
das  folgende  Wort  ebenfalls  mit  n  beginnt  (I. 
77,  6  und  VIII.  22,  13);  andrerseits  dadurch, 
dass  Beispiele  in  Menge  existiren,  wo  u  in  der 
zweiten,  so  wie  der  3ten,  4ten,  6 ten,  7 ten  un- 
gedehnt erscheint. 

Was  die  Regel  betrifft,  wo  das  Versmass 
die  Dehnung  einer  wortauslautenden  Kürze  er- 
fordert, nämlich  in  der  6  ten  Silbe  eines  8silbi- 


24         Gott,  gel  Abz.  1873.  Stück  1. 

gen  und  in  der  8ten  und  lOten  eines  1 1  oder 
12  silbigen  Päda,  so  findet  sie  sich  an  7  Stel- 
len beobachtet;  nämlich  in  der  6ten  Silbe  im 
VIII.  50,  12;  in  der  8ten  in  II.  18,  2;  in  der 
lOten  in  1. 140,  4;  IV.  6,  11;  X.  56,  1;  61,24; 
130,  2.  Doch  findet  sich  auch  hier  wieder  eine 
Ausnahme  in  Bezug  auf  die  8te  Silbe  X.  161,  4. 

Selbst  die  Hegel,  welche  im  Allgemeinen 
Dehnung  einer  auslautenden  Kürze  vor  folgen- 
der Position  verbietet,  findet,  wie  sonst,  so 
auch  für  u  eine  Ausnahme  in  IV.  1,  5  in  2ter 
Silbe  (es  ist  nämlich  et  ü  zu  lesen). 

Wollen  wir  aus  diesem  Detail  eine  kurze 
Regel  für  die  Dehnung  bilden,  so  werden  wir 
sagen  müssen:  Die  Dehnung  findet  Statt  1.  in 
der  6ten  Silbe  8  silbiger  und  in  der  8ten  und 
lOten  11  und  12silbiger  Pädas  mit  einer  Aus- 
nahme. 2.  yor  shu  (für  su),  mit  wenigen  Aus* 
nahmen,  in  der  2ten,  3ten  und  4ten  Silbe  eines 
P&da.  3.  bisweilen  auch  sonst  in  der  2ten, 
3ten  und  4ten  Silbe,  insbesondre  vor  nu. 

Mehr  darf  man  schwerlich  im  Allgemeinen 
angeben.  Denn  wenn  gleich  ü  auch  vor  zwei 
andern  mit  n  anlautenden  Wörtern  in  der  2ten 
Silbe  erscheint,  so  giebt  es  doch  Fälle  genug, 
wo  es  vor  n  hier  kurz  bleibt,  z.  B.  yor  nünatn 
V.  58,  1;  vor  nimnam  I,  30,  2.  Höchstens 
könnte  man  noch  bemerken,  dass  es  zweimal  in 
der  2ten  Silbe  bei  Bewahrung  des  Hiatus  ge- 
dehnt ist:  ü  ayän  VI.  71,  5  und  ü  akrincan  X. 
88,  10.  Denn  es  erscheint  zwar  vielfach  auch 
im  Hiatus  kurz,  aber  an  andern  Stellen  des 
Verses  und  unter  andern  Bedingungen  (vgl.  z.  B. 
I,  46,  10;  105,  2;  162,  21;  IL  2,  46  u.  aa.). 

Die  wenigen  noch  übrigen  Fälle  der  Deh- 
nung von  i*,  nämlich  in  der  2ten  Silbe  noch 


Grassmann,  Wörterbuch  zum  Rig- Veda.    25 

ror  picim  TL.  35,  3;  vor  mahir  VHL  55,  10; 
tot  povttram  IX.  45,  4  und  sutdsya  X.  94,  8, 
so  wie  in  der  3ten  Silbe  vor  tu  X.  88,  6  ste- 
hen, wie  schon  angedeutet,  ganz  vereinzelt  und 
legen,  so  wie  die  ganze  auch  hier  hervortretende 
Unregelmässigkeit,  ebenfalls  Zeugniss  dafür  ab, 
dass  die  Diaskeuase,  auf  welcher  unser  Text 
beniht,  ohne  jegliche  Regel  die  Lieder  so  fest- 
setzte, wie  sie  sie  aus  dem  Munde  derer  em- 
pfing, welche  sie  zu  recitiren  hatten. 

Schliesslich  hatte  Ref.  die  Absicht,  einiges 
über  die  Formen  zu  bemerken,  welche  der  Hr. 
Yerf.  als  Themen,  oder  überhaupt  an  die  Spitze 
stellt  Doch  würde  dies  dieser  Anzeige  eine  zu 
grosse  Ausdehnung  geben;  es  möge  daher  für 
die  einer  späteren  Lieferung  verspart  werden. 
Doch  möge  schon  hier  die  Bemerkung  verstattet 
sein,  dass  Ref.  kaum  begreiflich  scheint ,  warum 
der  Hr.  Verf.,  der  sich  doch  sonst  nicht 
▼on  der  indischen  Ueberlieferung  beherrschen 
lässt,  bei  äccha,  trotzdem,  dass  er  nach  Er- 
wägung, dass  äccha  mit  auslautender  Kürze  nur 
am  Ende  eines  Hemistichs  und  in  zwei  verein- 
zelten Stellen  erscheint  (sogar  am  Ende  eines 
Päda  und  vor  Position,  wie  wir  noch  besonders 
hervorheben  müssen),  selbst  abschliesst:  'Es 
würde  also  hiernach  besser  äccha  zu  schreiben 
sein',  dennoch  dcha  an  die  Spitze  stellt.  Die 
hier  eintretende  Verkürzung  im  Auslaut  zeigt 
uns,  wie  die  Adverbia  und  Partikeln  auf  a,  von 
denen  sich  grösstenteils  beweisen  lässt,  dass 
sie  ursprünglich  auf  ä  auslauteten,  zu  der  Ver- 
kürzung ihres  Auslauts  gelangt  sind  und  von 
nicht  wenigen  derselben  liegen  in  den  Veden 
deutliche  Zeichen  vor,  dass  sie  im  Zusammen- 
hang der  Rede  und  des  Verses  ihre  Ursprung« 


26  Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

liehe  Länge  noch  sehr  häufig  bewahrten,  also 
im  Sprachbewusstsein  noch  in  beiden  Formen 
existirten.  Wo  dies  aber  so  klar  ist  wie  bei 
äcchä,  verdient  die  ursprüngliche  Form  natür- 
lich die  erste  Stelle. 

Es  erübrigt  nur  noch  unsre  besten  Wünsche 
fur  den  Fortgang  des  Werkes  auszusprechen, 
von  welchem  Ref.  keine  geringe  Förderung  für 
die  Eenntniss  des  Indogermanischen  Alterthums 
und  höchst  dankenswerthe  Hülfe  für  seine  eig- 
nen Arbeiten  mit  festester  Ueberzeugung  er- 
wartet. Th.  Benfey. 


Die  Entwicklung  des  gelehrten  Rieht er- 
thums  in  deutschen  Territorien.  Eine 
rechtsgeschichtliche  Untersuchung  mit  vorzugs- 
weiser Berücksichtigung  der  Verhältnisse  im  Ge- 
biete des  ehemaligen  Eurfürstenthums  Hessen 
von  AdolfStölzel,  Eammergerichtsrath,  z.  Z. 
Hülfsarbeiter  im  Eönigl.  Justizministerium  zu 
Berlin.  Erster  Band;  Zweiter  Band.  (Anlagen. 
Register.)  Stuttgart.  1872.  J.  G.  Cotta.  (XIV, 
619  S.;  2  Bl.,  238  S.    8°.)    8  Thlr. 

Die  vorliegende  Schrift  ist  durch  die  wieder- 
holt gestellte  Preisaufgabe  der  Rubenow-Stif- 
tung:  »Geschichte  der  Umwandlung  der  älteren 
deutschen  Gerichte  in  gelehrte  Gerichte«  zwar 
nicht  ursprünglich  veranlasst,  aber  doch  wesent- 
lich in  Folge  derselben  zum  Abscbluss  gediehen 
und  in  die  Oeffentlichkeit  getreten.     Der  Ver- 


I 


Stölzel,  D.Entwickl.  d.  gel.  Richterthums  etc.   27 

ftsser,  ein  hessischer  Praktiker,  und  rühmlichst 
bekannt  durch  seine  Monographie  über  die 
opens  novi  nunciatio,  seine  Abhandlung  über 
Y&carius  in  der  Zeitschrift  für  Recbtsgeschichte 
rod  andere  Arbeiten ,  war  bereits  mit  einer  Ge- 
schichte der  Reception  des  Römischen  Rechts 
in  Karhessen  beschäftigt  und  hatte  dafür  Ma- 
terial gesammelt ,  als  die  Preisaufgabe  im  Jahre 
1867  zum  zweiten  Male  gestellt  wurde.  Er  be- 
schränkte nun  sein  Thema,  der  Preisaufgabe 
entsprechend  ,  auf  die  Geschichte  der  Entwicke- 
ln^ der  gelehrten  Gerichte,  jedoch  mit  vor- 
zogsweiser  Rücksicht  auf  sein  engeres  Heimath- 
land und  ohne  für  ganz  Deutschland  etwas 
Abschliessendes  liefern  zu  wollen.  In  dieser 
Gestalt  preisgekrönt,  wurde  die  Schrift  einer 
nochmaligen  durchgreifenden  Ueberarbeitung 
unterzogen  und  endlich  dem  Drucke  übergeben. 

Da  der  Verf.  keine  Geschichte  aller  deut- 
schen Gerichte  schreiben  wollte,  sondern  ein 
einzelnes  Land  in  den  Vordergrund  stellt,  und 
da  er  die  Reichsgerichte  ausgeschlossen  hat, 
glanbte  er  den  Titel  der  Preisaufgabe  nicht  bei- 
behalten zu  dürfen.  Da  ihm  ferner  die  Ent- 
Wickelung  unserer  heutigen  Gerichte  weniger  als 
eine  Umwandlung  ungelehrter  in  gelehrte  Ge- 
richte, denn  als  eine  Entwickelung  gelehrten 
Richterthums  ausserhalb  und  zur  Seite  der  un- 
gelehrten Gerichte  sich  erwies,  hat  er  seinem 
Werke  statt  des  Titels,  den  die  Preisaufgabe 
forderte,  den  obigen  vorgesetzt. 

Von  den  beiden  Bänden,  in  welche  das  Werk 
abgetheilt  ist,  begreift  der  erste  die  geschicht- 
liche Darstellung,  der  zweite  enthält  Auszüge 
ms  Urkunden  und  Acten  nebst  Personal-  und 
Sachregistern   zu  beiden  Bänden.     Eine  Unbe- 

3* 


28  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

quemlichkeit  ist  die  Trennung  des  Personal- 
registers  zum  ersten  und  zweiten  Bande,  wo- 
durch bei  vielen  Namen  doppeltes  Nachschlagen 
nöthig  wird. 

Im  Eingange  des  ersten  Bandes  handelt  der 
Verf.  von  den  Zielen  und  Schwierigkeiten  der 
»Aufgäbet  und  giebt  dann  Rechenschaft  von 
der  benutzten  Literatur,  den  Quellen  und  dem 
Plane.  Seine  Quellen  sind  in  erster  Linie  hes- 
sische Archivalien,  die  er  für  die  Geschichte 
des  Gerichtswesens  in  ausgiebigster  Weise  heran- 
gezogen hat.  Für  die  Geschichte  des  Rechts- 
studiums benutzt  er,  ausser  Reise-  und  Stamm- 
büchern deutscher  Juristen,  die  Universitäts- 
matrikeln, namentlich  die  für  Hessen  wichtigen 
von  sieben  deutschen  Universitäten:  Erfurt, 
Leipzig,  Wittenberg,  Marburg,  Mainz,  Köln  und 
Heidelberg.  Wie  umfangreich  das  hieraus  zu 
schöpfende  statistische  Material  ist,  zeigt  der 
Umstand,  dass  der  Verfasser  allein  an  hessi- 
schen Namen  etwa  5500  ezcerpiert  hat.  Was 
den  Plan  anbelangt,  so  gliedert  sich  der  ge- 
sammte  Stoff  in  drei  Bücher.  Die  Geschichte 
des  Rechtsstudiums  bildet  den  Gegenstand  des 
ersten  Buches.  Das  zweite  Buch  beschäftigt 
sich  mit  den  gerichtsherrlichen  Beamten,  mit 
dem  Aufkommen  der  Appellation,  des  schrift- 
lichen Prozesses  und  der  Actenversendung  »als 
den  Vermittlern  und  Vorboten  der  Umbildung 
des  Volksgerichtswesens«.  Das  dritte  Buch,  der 
eigentliche' Kern  des  Ganzen,  betrifft  die  Ge- 
schichte des  Entwickelungsprozesses  der  gelehr- 
ten Gerichte  selbst.  Dasselbe  zerfallt  in  einen 
allgemeinen  Theil  und  in  einen  speciellen,  den 
hessischen  Gerichten  gewidmeten  Theil. 

Den  Uebergang  zum  Folgenden  macht  eine 


Stolzel,  D.  Entwickl.  d.  gel.  Richterthums  etc.   29 

gut  geschriebene  Einleitung,  welche  zu  den  be- 
sten Partien  des  Werkes  gehört.  Sie  geht  von 
dem  anerkannten  Satze  aus ,  dass  in  der  Re- 
ceptionsgescbichte  des  R.  R.  nicht  dieEenntniss 
des  fremden  Rechts,  wie  solche  in  Urkunden 
und  Actenstücken  hervortritt,  das  Entscheidende 
ist,  sondern  seine  praktische  Anwendung  in  den 
Gerichten,  and  zwar  in  den  weltlichen  Gerich- 
ten. Während  die  geistlichen  Gerichte  schon 
Jahrhunderte  früher,  als  die  Volksgerichte,  nach 
R.  R.  entschieden,  beginnt  die  theilweise  Be- 
setzung der  Territorialgerichte  mit  Gelehrten 
am  Schlüsse  des  XV.  Jahrh.,  und  erst  im  XVII. 
Jahrh.  vollendete  sich  die  Verdrängung  der 
Volksgerichte,  deren  letzte  Reste  bis  an  die 
Schwelle  der  Gegenwart  fortdauerten.  Die  Auf- 
nahme des  Römisch -canonischen  Prozesses, 
▼eiche  überall  der  Aufnahme  materieller  Römi- 
scher Rechtssätze  voranging,  das  Hinübergreifen 
der  Geistlichkeit  in  den  Rechtsverkehr  vor  den 
weltlichen  Gerichten  bezeichnet  nur  ein  vorbe- 
reitendes Stadium  im  Verlaufe  der  Reception. 
Vollzogen  war  die  Umwandlung  der  Volksge- 
richte und  die  Aufnahme  des  R.  R.  in  die  welt- 
liche Gerichtspraxis,  nachdem  die  Rechtsprechung 
in  weltlichen  Angelegenheiten  sich  von  geist- 
lichen Einflüssen  losgesagt  hatte.  Von  politi- 
schen Ereignissen  gab  der  dreissigjährige  Krieg 
den  Volksgerichten  den  empfindlichsten  Stoss. 
Für  Hessen  war  ausserdem  von  Bedeutung  die 
Einführung  der  Reformation  und  die* Napoleoni- 
sche Zwischenherrschaft;  letztere  beseitigte  1806 
mit  der  Gerichtsbarkeit  der  Städte  die  Reste 
der  alten  Gerichte.  —  Mit  dem  Aufleben  des 
gelehrten  Richterthums  ging  das  Absterben  der 
städtischen  und  ländlichen  Schöffengerichte  Hand 
in  Hand.    Von  besonderer  Wichtigkeit  sind  die 


30  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

Schiedsgerichte:  sie  vermittelten  den  Einfluss 
des  clericalen  Elements  auf  die  Rechtsprechung 
in  weltlichen  Angelegenheiten,  sie  zuerst  von  den 
weltlichen  Gerichten  waren  mit  Gelehrten  be- 
setzt, sie  begründeten  den  Uebergang  zur  Bil- 
dung der  fürstlichen  Canzleien  und  damit  zu 
den  gelehrten  Gerichten  überhaupt.  Vor  der 
Umbildung  der  niederen  Gerichte  entwickelten 
sich  die  gelehrten  Gerichte  der  oberen  Instanz 
in  den  fürstlichen  Canzleien,  Regierungen  und 
Hofgerichten.  Die  Reichsgerichte  hat  der 
Verf.  nur  für  einen  einzelnen  Punkt  in  den 
Kreis  der  Untersuchung  gezogen,  indem  er  mit 
Beziehung  auf  Hessen  den  Einfluss  des  Reichs- 
*  kammergerichts  auf  die  Umwandlung  der  Schößen- 
gerichte erörtert.  Ohne  allen  Einfluss  auf  die 
Entwicklung  der  weltlichen  Gerichte  blieben 
die  geistlichen  Gerichte  als  solche,  so  tief- 
greifend auch  die  Wirksamkeit  war,  welche 
die  Geistlichen  ausserhalb  ihrer  Gerichte  ent- 
falteten. 

Die  Geschichte  des  Rechtsstudiums  im  er* 
sten  Buche  verfolgt  der  Verf.  von  den  frühesten 
Spuren  bis  zum  Beginne  des  XVH.  Jahrh.  Er 
unterscheidet  drei  Entwicklungsstufen.  In  der 
ältesten  Periode  wird  das  R.  R.  fast  ausschliess- 
lich vom  Clerus  und  lediglich  im  Interesse  des 
Clerus  in  Deutschland  gepflegt.  Es  folgt  ein 
Uebergangsstadium ,  in  welchem  die  Cleriker 
als  praktische  Hofjuristen  das  fremde  Recht 
auch  in  weltlichen  Angelegenheiten  nutzbar  ma- 
chen, und  zugleich  das  civilistische  Studium 
eine  Nebendisciplin  der  Artisten  wird.  Die 
dritte  Periode,  durch  die  Reformation  geför- 
dert, ist  die  entscheidende  Zeit:  das  Studium 
des  R.  R.  gewinnt  selbständigen  Werth  und 
selbständige  Existenz,  es  fasst  im  Laienstande 


Stölzel,  D.  Entwickl.  d.  gel  Richterthums  etc.    31 

Wurzel,  zuerst  im  Kreise  der  Bürger«  und 
Ratbefamilien  der  Städte,  dann  auch  des  Adels, 
es  bildet  sich  das  gelehrte  Richterpersonal  der 
Volksgerichte.  In  dieser  Periode  constatiert  der 
VerfL  einen  bemerkenswerthen  Unterschied  zwi- 
schen den  Beziehungen  Deutschlands  zu  aus- 
ländischen  Hochschulen  (§.  2)  und  dem  Rechts- 
ftodinm  auf  deutschen  Universitäten  (§.  3). 
Auf  den  italienischen  und  französischen  Univer- 
sitäten blühte  in  der  zweiten  Hälfte  des  XVI. 
Jahrb.  da»  Studium  des  deutschen  Adels  und 
hohen  Patriciats,  wodurch  die  Volksgerichte 
nur  sehr  indirect  berührt  wurden;  auf  den 
deutschen  Hochschulen  dagegen  erwuchsen  um 
dieselbe  Zeit  die  gelehrten  Richter  der  Volks- 
gerichte aus  den  minder  bevorzugten  städti- 
schen Geschlechtern.  Zwei  weitere  Paragraphen 
Hefern  statistisches  Material  über  die  Verbrei- 
tung der  Hessen  auf  deutschen  und  ausser- 
deutschen  Hochschulen  (§.  4)  und  über  das 
Verhältnis  der  Stände  unter  den  hessischen 
Studierenden  (§.  5), 

Unter  den  »vermittelnden  Elementen«  des 
zweiten  Buches,  welche  der  Einführung  gelehr- 
ter Richter  Vorschub  leisteten,  nimmt  die  Aus- 
bildung des  landesherrlichen  Bestätigungsrechts 
der  Richter  die  erste  Stelle  ein  (§.  7).  Die  drei 
am  häufigsten  vorkommenden  Kategorien  ge- 
richtsberrhcher  Beamten  sind  der  Amtmann, 
welchen  die  Sicherung  des  Gerichtsbezirks  ob- 
liegt und  die  Oberaufsicht  zusteht,  der  Rent- 
meister ,  welcher  die  Finanzgeschäfte  des  Bezirks 
besorgt,  aber  auch  vielfach  an  der  Rechtspre- 
chung Theil  nimmt,  und  der  Schultheis,  wel- 
chem der  Vorsitz  im  Gerichte  und  der  Vollzug 
der  Erkenntnisse  vorbehalten  ist.  Da  die  Amt- 
männer am  dem  Stande  des  Adels,  die  Schult- 


32  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

heisen  aus  den  Gerichtseingesessenen  hervorgin- 
gen, hielt  es  schwer,   für  diese  Stellen  gelehrte 
Juristen  zu  finden.     Als  Träger  der  neuen  Zeit- 
ströroung   für  die   Landgerichte  erscheinen  die 
Rentbeamten,  aus  ihnen  hauptsächlich  entwickeln 
sich  die  Einzelrichter  der  Neuzeit.  —     In  der 
Anwendung   der   Appellation  (§.  8)    schritt    die 
Geistlichkeit,  wie  überhaupt  in  Anwendung  der 
fremden  Rechtsinstitute,  voran.     Es  dürfen  da- 
her Fälle,  in  denen  geistliche  Richter  thätig  ge- 
wesen sind,   bei   der  Frage  nach  dem  Aufkom- 
men der  A.    in   den  weltlichen  Gerichten  nicht 
mitgezählt  werden.    Indem  der  Verf.  eine  Reihe 
solcher  Fälle  zurückweist,   thut   er   dar,   dass, 
abgesehen  von  dem  höchsten  Reichsgerichte,  erat 
am  Ende  des  XV.   Jahrh.  die  A.  in  den  weltli- 
chen Gerichten  auftaucht,   und   dass   allgemein 
erst  im  XVI.  Jahrh.  die  Berufung  an  den  Ober- 
hof durch  die  A.  der  Niedergerichte  an  den  Ge- 
richtsherrn ersetzt  wird.  —     Für  das  Aufkom- 
men  des  schriftlichen  Prozesses   (§.  9)  werden 
aus   Hessen   mehrfache    Beispiele   zusammenge- 
stellt, die  frühesten   aus  den  Jahren   1407  und 
1459,  zahlreichere   seit  der  Hofgerichtsordnung 
v.  1 500,  welche  die  Ueberreichung  von  Prozess- 
schriften zuliess.  —     Der    entscheidende  Wen- 
depunkt für  die  Umbildung   des  alten  Gerichts- 
wesens liegt  in  dem  Aufkommen  der  Actenver- 
sendung  (§.  10),    und   zwar  derjenigen,   welche 
die  Schöffengerichte  an  Juristenfacultäten   oder 
einen    rechtsgelehrten    Schöffenstuhl    bewirkten, 
um  sich  des  Urtheils  zu  erholen.     Dieses  Insti- 
tut hat  sich  aus  zwei  verschiedenen,   lange  ne- 
ben einander  bestandenen   Instituten   vereinigt, 
einerseits  aus  der  Einholung   von  Rathschlägen 
(Consilien)  ausserhalb  der  Volksgerichte,  anderer- 
seits aus   der  Einholung  von  Oberhofssprüchen 


Stofeel,  D.  Entwickl.  d.  gel.  Richterthums  etc.    33 

innerhalb  der  Volksgerichte.  Die  Zeit  der  Ver- 
einigung setzt  der  Verf.  in  das  Ende  des  XVI. 
Jahrb.  Den  Beweis  dafür  erbringt  er  durch  eine 
geschichtliche  Darlegung  der  Sitte  der  Consi- 
lienertheilung,  sowie  des  Absterbens  der  Ober- 
hofe und  durch  Ermittelung  der  frühesten  Fälle, 
in  denen  die  Juristenfacultäten  für  die  Volksge- 
richte die  Urtheile  abfassen. 

Im  dritten  Buche  endlich  führt  der  Verf.  seine 
Auflassung  der  Entwicklungsgeschichte  des  ge- 
lehrten Richterthums  weiter  aus  und  begründet 
sie  des  Näheren.  Nach  ihm  gestalten  sich  nicht 
die  Schöffengerichte  in  gelehrte  Gerichte  um, 
sondern  neben  die  Schöffengerichte  tritt  die 
obrigkeitliche  Gewalt;  sie  erwirbt  die  Befug- 
niss,  Recht  zu  sprechen,  an  Stelle  des  Ge- 
richts; auf  das  »Amte  geht  die  Competenz 
des  »Gerichts«  über.  Der  Uebergang  der 
Rechtsprechung  von  den  Gerichten  auf  das  Amt, 
d.  h.  die  Verwaltung,  ist  das  Wesentliche 
der  Entwicklung  gelehrten  Richterthums.  Die 
neueste  Zeit  trennt  wieder  die  Justiz  von  der 
Verwaltung,  aus  dem  »Amte«  scheidet  sich  das 
»Gerichtsamte  (oder  »Justizamt«)  aus,  schliess- 
lich yindiciert  sich  das  Amt  in  seiner  jurisdiction 
nellen  Thätigkeit  den  Namen  des  »Gerichts« 
und  wird  zum  »Amtsgericht.«  Wie  bei  den 
lindlichen  Gerichten,  wenn  auch  nicht  in  glei- 
cher Reinheit,  wiederholt  sich  derselbe  Gegen- 
satz zwischen  Gericht  und  Amt  bei  den  städti- 
schen und  den  oberen  Gerichten.  Was  das  Amt 
for  das  flache  Land,  sind  für  die  höheren  Ge- 
richte die  fürstlichen  »Räthe«  ,  der  >  Hof  rath«, 
die  »Ganzlei«,  fur  die  Stadtgerichte  die  »Schult- 
heisen«  oder  die  »Consulenten«,  die  »Stadtad- 
vocaten«,  die  an  Stelle  des  ordentlichen  Ge- 
richts als  »Gommissarec  erkennenden  rechtsge- 


U         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

lehrten  Deputierten.  Das  Medium,  mittelst  des* 
sen  die  Rechtsprechung  von  den  Gerichten  auf 
die  Aemter,  Canzleien,  Räthe  und  Deputierten 
übergeht,  ist  vorzugsweise  ausdrückliches  oder 
stillschweigendes  Comproraiss  (»Willkür«)  der 
Parteien,  vielfach  auch  Commission  (»Verord- 
nung«) des  Gerichtsherrn.  Demzufolge  ent- 
wickelt sich  unser  gelehrtes  Richterthum  der 
Hauptsache  nach  ans  gewillkürten  oder  verord- 
neten Richtern.  Nur  bei  einer  verhältnissmässig 
nicht  grossen  Zahl  von  Stadt-  und  Hofgerichten 
fasst  der  Gelehrtenstand  im  Schosse  des  Ge- 
richts, nicht  neben  dem  Gerichte  Wurzel,  so 
aase  sie,  aber  auch  nur  sie,  allmählich  zu  ge- 
lehrten Gerichten  umgewandelt  werden.  Und 
auch  bei  diesen  Hof-  und  Stadtgerichten  ist  es 
sehr  gewöhnlich ,  dass  statt  des  vollen  Col  legs 
die  gelehrten  Beisitzer  als  Gommissare  judicie- 
ren ,  oder  dass  denselben  ausschliesslich  die  Be- 
arbeitung des  Prozesses  zufällt. 

Den  eben  geschilderten  Entwicklungsgang 
sucht  der  Verf.  im  Einzelnen  nachzuweisen.  Da- 
bei legt  er  seine  Forschungen  über  das  hessi- 
sche Gerichtswesen  zum  Grunde,  für  die  ande- 
ren deutschen  Länder  standen  ihm  nur  spora- 
dische Nachrichten  zu  Gebote;  die  hieraus  ge- 
wonnenen allgemeineren  Gesichtspunkte  sind  im 
ersten  Theile  des  dritten  Buches  niedergelegt. 
Sie  erstrecken  sich  nacheinander  auf  die  oberen 
Instanzen  (§.  12),  die  grösseren  (§.  13),  dann 
die  kleineren  Stadtgerichte  (§.  14),  die  Landge- 
richte (§.  15),  die  Patrimonialgerichte  (§.  16), 
peinliche  Gerichte  (§.  17),  Rügegerichte  (§.18). 
Der  zweite  Theil  bietet  eine  Detailgeschichte  der 
hessischen  Gerichte  in  drei  Capiteln.  Das  erste 
Gapitel  bezieht  sich  auf  die  oberen  Instanzen 
und  behandelt  die  Bedeutung  des  Reichskam- 


Stölzel,  D.  Entwickl.  d.  gel.  Richterthums  etc.    35 

mergerichts  far  die  hessischen  Gerichte  (§.  20), 
die  Canzleien  zu  Kassel  und  Marburg  (§.  21),  das 
Hofgericht  zu  Marburg  (§.  22),  das  Oberappel- 
lations-  und  das  Sammtreviwonsgericht  zu  Kassel 
(§.  23\  Das  zweite  Capitel  fasst  in  fünf  §§• 
(24—28)  die  Stadtgerichte  zu  Kassel,  Marburg, 
Fritzlar,  Fulda  und  das  Stadt-  und  Landgericht 
zu  Ziegenhain  zusammen.  Das  dritte  Capitel  hat 
die  Landgerichte  zum  Gegenstande ,  die  in  herr- 
schaftliche (§§.  29—32)  und  patrimoniale  (§§.  33 
—39)  geschieden  werden. 

Wir  müssen  es  uns  versagen,  dem  Verf.  in 
alle  Einzelheiten  seiner  mühsamen  Untersuchung 
zu  folgen.  Nur  eine  möglichst  treue  Skizze  konn- 
ten wir  von  dem  reichen  Inhalt  und  den  Resul- 
taten des  Buches  geben.  Zum  Schlüsse  betont 
der  Verf.  mit  besonderem  Nachdruck,  wie  der 
Zug  unserer  Zeit  auf  eine  volksthümliche  Umge- 
staltung der  Rechtsprechung  und  des  Gerichts- 
wesens hinstrebt,  und  wie  daher  eine  Reform 
des  Universitätsunterrichts  unerlässlich  sei.  Er 
fordert  das  Aufgeben  der  bisherigen  Lehrmethode, 
Beseitigung  der  Trennung  zwischen  heutigem 
Römischem  und  Deutschem  Rechte  auf  den  ju- 
ristischen Bildungsanstalten,  und  vor  Allem  eine 
grundliche  praktische  Durchbildung  derjenigen 
Theoretiker,  welche  das  heutige  Recht  lehren 

vollen.  n     ^ 

Göttingen.  Dr.  Emil  Steffenhagen. 


36  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

P.  Niemeyer.  Medicinische  Abhandlungen« 
Band  I.  Atmiatrie,  eine  practische  Studie.  Er* 
langen.  E.  Enke.  1872.  8.  207  Seiten  mit  zehn 
Holzschnitten. 

Der  ungeheure  Fortschritt  der  Naturwissen- 
schaften, das  dringende  Bedürfniss  der  Thera- 
I)ie,  ihre  Heilsagentien  zu  präcisiren,  und  der 
ebhafte  Drang  intelligenter  Kranken,  ihre  Ge- 
sundheit wieder  zu  erlangen,  haben  in  den  letz- 
ten Jahrzehnten  sich  vereint,  neu  entdeckte  Ge- 
biete der  Naturlehre  in  ihren  Beziehungen  zur 
Medicin,  zur  kranken  Menschheit  klar  zu  legen. 
Das  gemischte  Publikum,  welches  sich  in  der 
Bearbeitung  dieser  Felder  begegnet,  lässt  schon 
schliessen,  dass  diese  Gebiete  streitige  sind,  dass 
sie  mehr  oder  weniger  von  allen  als  Dilettan- 
ten heimgesucht  werden ,  und  wenn  auch  der 
Einzelne  in  seiner  Bearbeitung,  wie  gewöhnlich 
jeder  Dilettant,  eine  grössere  Begeisterung  er- 
ringt, so  sieht  man  doch  von  vornherein  der  Ar- 
beit an,  dass  sie  eine  einseitige  und  oberfläch- 
liche ist. 

In  dieses  Bereich  gehört  auch  die  vorliegende 
Schrift,  deren  Verfasser  sich  als  begeisterter 
Luftheilkünstler  darstellt.  N.  hat  ßich  durch  eine 
selbstständige  Lehre  der  Percussion  und  Au- 
scultation einen  rühmlichen  Namen  gemacht.  In 
der  Atmiatrie  schlägt  er  einen  populären  Ton 
an;  er  behandelt  die  Lehre  von  der  Athmung, 
ihre  Schädlichkeiten  und  ihre  Heilmethoden  durch 
Luftkuren.  Es  ist  eine  Compilation  aus  physi- 
lalischen ,  touristischen  und  balneotherapeutic 
sehen  Schritten  für  practische  Aerzte.  Durch- 
aus lässt  sich  der  ernste  Sinn  der  Arbeit  nicht 
verkennen,  aber  die  Art  des  Gegenstandes,  der 
äusserst  unfertige  Stand  der  Lehre  bringen  es 


Niemeyer,  Atmiatrie,  eine  practische  Studie.    37 

mit  sich,  da8s  nicht  immer  der  Ton  der  Cau- 
serie  vermieden  wird.  Man  muss  sich  beim 
Durchlesen  des  Buches  stets  fragen,  ob  der  Wis- 
senschaft und  einem  wissenschaftlich  strebenden 
Forscher  nicht  besser  genützt  wäre,  wenn  N. 
einen  kleinen  Theil  der  vielerlei  Dinge  in  seine 
Bestandteile  zerlegt,  und  dann  eine  tiefere, 
wissenschaftliche  Fassung  versucht  hätte. 

Der  physicalische  Theil  der  Atmiatrie  be- 
weist, dass  das  durch  die  jetzigen  Culturzustände 
vielfach  gehinderte  Vollathmen  zur  Erhaltung  der 
Gesundheit  nothwendig  und  daher  mit  Kunst  zu 
üben  ist.  Die  Nase  ist  der  künstliche  Respira- 
tor, daher  soll  das  Athmen  durch  die  Nase  ge- 
schehen. Die  Lungenspitzen  liegen  durch  ana- 
tomische und  physicalische  Anordnung  für  die 
Athmung  am  ungünstigsten  und  sind  daher  am 
meisten  Erkrankungen  ausgesetzt. 

Die  technische  Atmiatrie  behandelt  die  Luft- 
lehre für  den  Culturmenschen ,  vor  allem  die 
Luft  der  Zimmer.  Die  schädliche  Wirkung  feh- 
lerhafter Luftbeimischungen  entfaltet  sich  bloss, 
wenn  sie  über  ein  gewisses  Mass  hinausgehen. 
Sehr  nebenbei  wird  der  Staub  als  schädliche 
Beimischung  erwähnt,  er  verdiente  eine  weit 
grössere  Beachtung.  Die  verschiedenen  Ofen- 
formen und  die  Arten  der  Ventilation  werden 
sehr  eigehend  kritisirt. 

Die  klimatische  Atmiatrie  giebt  eine  ency- 
klopädische  Uebersicht  der  Geophysik,  setzt  den 
Begriff  »Klima«  auseinander  nach  Dove  und 
Mühry. 

Die  therapeutische  Atmiatrie  enthält  jedes- 
falls  das  meiste  Eigene  und  bildet  daher  den 
Theil,  der  am  meisten  anspricht.  Er  sucht  die 
Klimatotherapie  auf  allgemeine  Begriffe  zu  brin- 
gen und   dadurch  richtige  Indurationen  zu  lie- 


38  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

fern.  Indem  der  Verf.  dann  die  Verhältnisse 
und  Leistungen  einzelner  klimatischer  Kurorte 
durchnimmt,  kommt  er  zu  dem  Satze,  dass 
gleiche  Luftkurorte  in  unseren  Gegenden  eben 
so  gut  zu  finden  wären.  Es  kennzeichnet  aber 
seine  leichte  Weise  der  Arbeit,  wenn  er  nach 
einer  zufällig  gelesenen  Zeitungsnotiz,  ohne  jede 
eigene  Kunde  Altenbrack  im  Harze  als  solchen 
Luftkurort  empfiehlt. 

Die  praktischen  Folgerungen,  welche  sich 
daran  schüessen,  enthalten  manche  sehr  richtige 
Bemerkungen,  besonders  kämpft  N.  gegen  die 
Erkältungsfurcht  an.  Hier  wäre  gerade  ein 
Punkt  gewesen,  wo  eine  eingehende  Unter- 
suchung frommte.  Was  ist  Erkältung?  Der 
Einfluss  der  Nerven  bei  dieser  supponirten 
Krankheitsursache  ist  schon  der  Discussion 
unterzogen.  N.  kommt  auch  auf  kalte  Füsse 
zu  sprechen.  Es  verdiente  eine  nähere  Unter- 
suchung ,  welchen  schädlichen  Einfluss  die  Kälte 
der  Extremitäten  übt.  Dass  durch  sie  das  Brut 
abgekühlt  und  die  Temperatur  des  ganzen  Men- 
schen herabgesetzt  werden  muss,  liegt  auf  der 
Hand.  Wie  hierin  der  Grund  zu  Erkältungen 
liegen  kann,  Hesse  sich  dann  weiter  erforschen* 

B. 


Der  gothische  Conjunctiv  verglichen 
mit  den  entsprechenden  Modis  des  neutesta- 
mentlichen  Griechisch  von  Dr.  Ferd.  Burck- 
hard.  Zschopau.  Verlag  von  F.  A.  Baschke, 
1872.  —  36  SS.  Oct. 

In  dem  früher  von  mir  besprochnen  *)  ersten 
*)  VergL  G,  G.  A  1872  Stuck  Öl. 


Burckhardt,  Der  gothische  Conjunctiv.     39 

Bande  der  Germanistischen  Studien  von  Bartsch 
befindet  sich  ein  Aufsatz  von  A.  Köhler:  der 
syntaktische  Gebrauch  des  Optativs  im  Gothi- 
schen.  Dieser  reichhaltige  Artikel,  den  Herr 
Burckbardt  noch  nicht  gekannt  hat,  verbreitet 
sich  über  dasselbe  Thema  —  denn  Conjunctiv 
und  Optativ  sind  nur  verschiedene  Bezeichnun- 
gen fur  denselben  gothischen  Modus  —  mit 
grösserer  Genauigkeit  und  zeigt  auch  eine  nach 
unserer  Ansicht  glücklichere  Eintheilung  und 
Ordnung  des  Arbeitsfeldes.  Da  Herrn  Burck- 
hardt  indess  aus  der  Nichtkenntniss  derKöhler- 
schen  Arbeit,  welche  nur  wenig  früher  erschie- 
nen, kein  Vorwurf  erwachsen  kann,  und  er 
seinen  Stoff  gleichfalls  mit  Fleiss  und  nicht 
ohne  Geschick  behandelt  hat,  so  will  ich  einer 
kurzen  Besprechung  des  Schriftchens,  das  im 
Anschluss  an  die  Syntaktischen  Forschungen 
Delbrücks  (auf  dem  Gebiet  des  Griechischen 
und  Sanskrit)  entstanden  sein  will,  nicht  aus- 
weichen, und  dabei  das  schon  angedeutete  Ur- 
theil  etwas  weiter  begründen. 

Der  Hauptunterschied  zwischen  beiden  Ar- 
beiten ist  ein  doppelter:  einmal  nämlich  legt 
A.  Köhler  auf  das  Verhältniss  des  gothischen 
Modus  zum  griechischen  weit  weniger  Gewicht, 
als  Herr  Burckhardt ,  ohne  es  übrigens  irgendwo 
ausser  Acht  zu  lassen*),  und  dann  entnimmt 
Herr  E.  sein  Eintheilungsprincip  in  erster  Linie 
den  verschiedenen  Functionen  des  gothischen 
Optativ,  während  die  Beschaffenheit  der  Sätze, 
in  welchen  solche  Functionen  auftreten,  nur  zu 
Unterabtheilungen  Anlass  giebt.  Es  wird  also 
der  gothische  Modus  zunächst  in  die  Functionen 
des  eigentlichen  Optativs,  des  Adhortativus,  des 

*)  YergL  hierüber  Germ.  Stud.  I,  S.  78  oben« 


40  Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  1. 

Dubitativus  oder  Deliberativus  und  des  Poten- 
tialis  geschieden ,  und  es  tritt  in  jedem  dieser 
4  Fälle  zunächst  eine  Scheidung  nach  der 
Form  des  Satzes,  ob  dieser  nämlich  selbst- 
ständig oder  abhängig  ist,  ein  —  mitunter 
auch  noch  eine  weitere  Gliederung  der  Erschei- 
nung in  abhängigen  Sätzen.  Herr  Burckbardt 
dagegen  macht  die  Form  des  Satzes  zum  Haupt- 
eintheilungsfactor :  nach  Haupt-,  Neben-  und 
Frage-Sätzen  wird  zunächst  unterschieden,  und 
es  treten  sodann  die  einzelnen  Functionen  des 
Modus  als  bestimmend  für  die  Unterabtheilungen 
hinzu.  Die  Bestimmung  der  Function  geschieht 
freilich  meist  nur  indirect  durch  Gleichsetzung 
mit  den  entsprechenden  griechischen  Modis,  so 
dass  dem  ganzen  Verfahren  eine  geringere  Tiefe 
der  grammatischen  Auffassung  inhaerirt,  ohne 
dass  ich  es  darum  völlig  verfehlt  nennen  möchte. 
Eine  mehr  äusserliche  Anordnung  des  Stoffs 
kann  unter  Umständen  dem  Gebrauchenden  be* 
quemer  sein:  namentlich  die  Beispielsammlung, 
welche  Herr  B.  S.  30  fg.  giebt,  verdient  in  die- 
ser Beziehung  alles  Lob  und  sichert  der  Arbeit 
einen  gewissen  selbstständigen  Werth.  Nicht 
verstanden  habe  ich,  wie  S.  4  der  goth.  Conjunctiv 
im  selbstständigen  Urtheilssatze  einmal  dem  gr. 
Conjunctiv  und  dem  gr.  Futurum  gleich  gesetzt 
wird,  sonst  aber  (S.  4  unten  und  S.  30)  nur 
dem  gr.  Futurum. 

E.  Wilken. 


41 

GSttingisehe 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 
der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 
8tttck  2.  8.  Januar  1873. 


^  Sacuntala  annulo  recognita.  Fabula  scenica 
CalidasL  In  usum  scholaruin  Academicarum 
textum  recensionis  Devanagaricae  recognovit 
atque  gloasario  Sanecritico  et  Präcritico  instruxit 
Carolas  Burkhard  Phil.  Doct.  in  gymnasio 
Academico  Vindobonensi  professor.  8°.  Breslau. 
Kern's  Verlag.     1872. 

Der  Herausgeber  dieser  neuen  Ausgabe  der 
^akuntala  Herr  Professor  Dr.  Burkhard  erhebt 
sieht  den  Anspruch  einer  wissenschaftlichen  Be- 
arbeitung dieses  Dramas.  Er  will  einen  Text 
zum  Gebrauche  bei  Vorlesungen  geben  und 
legt  das  Hauptgewicht  auf  das  beigefügte  Wör- 
terbuch. Herr  B.  befindet  sich  in  einem  be- 
dauerlichen Irrthume ,  wenn  er  meint ,  dass  eine 
Ausgabe  in  usum  scholarum  Academicarum  das* 
Recht  habe,  hinter  dem  jetzigen  Stande  der 
Wissenschaft  xurückznbleiben.  Das  Veratändniss 
der  Qak.ist  durch  zahlreiche  Erklärer  und  Ueber« 
seteer  nicht  schwierig,  Trotzdem  hat  der  Heraus- 
geber gerade  dieses  Dramas  bei  dem  fast  unglaub» 
liehen  Schwanken  der  Handschriften  keine  leichte 
Aligebe,  die  er  nur  mit  Hülfe  eines  umfassenden 

4 


42  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

und  kritisch  gesichteten  Materials  bewältigen 
kann.  Dies  stand  nun  Herrn  B.  nicht  zu  Ge- 
bote, und  wir  wünschten,  er  wäre  bei  seinem 
ursprünglichen  Plane ,  den  Text  nicht  zu  ediren, 
stehen  geblieben;  er  ist  dieser  Aufgabe  nicht 
gewachsen.  Es  bleibt  uns  ein  völliges  Rätbsel, 
wie  man  es  wagen  kann,  die  (}ak.  von  neuem 
herauszugeben,  ohne  vorher  die  Frage  über  die 
Recensionen  genau  untersucht  zu  haben  und 
man  liest  mit  Staunen,  dass  der  Herausgeber 
erst  von  anderen  das  consilium  accipere  (sie !) 
muss,  diese  Frage  überhaupt  zu  erwägen. 
Burkharde  Hauptquelle  ist  die  Ausgabe  von 
Böhtlingk,  die  ja  ihrerseits  wieder  nur  auf 
Collationen  anderer  beruht.  Trotzdem  ist  diese 
Ausgabe  ihres  werthvollen  Gommentars  wegen 
die  einzige,  die  die  Bezeichnung  »egregia«  ver- 
dient; »plures  egregiae  editionesc,  die  Herr  B. 
kennt,  sind  mir  unbekannt.  Er  wird  doch  wohl 
nicht  im  Ernste  die  unkritische  Ausgabe  von 
Monier  Williams  als  eine  egregia  betrachten? 
Dies  scheint  indess  doch  seine  Ansicht  zu  sein, 
da  er  es  —  fast  unglaublich  zu  sagen  —  der 
Mühe  für  wertb  hält,  die  Lesarten  derselben 
von  neuem  abzudrucken.  Dasselbe  Schicksal 
erfahren,  ausser  den  Lesarten  der  Böhtlingk'- 
schen  Ausgabe,   auch   die   der  Bombayer  Aus- 

Sabe,  obwohl  diese,  worauf  ich  bereits  vor  2 Vi 
ahren  aufmerksam  gemacht  habe,  nur  ein  un- 
kritischer Abdruck  der  unkritischen  Williams'- 
schen  Ausgabe  ist.  Hr.  B.  hat  dies  gar  nicht 
bemerkt,  oder  nicht  bemerken  wollen  und  er 
geht  in  seiner  Sorgfalt  so  weit,  sogar  die  Druck- 
fehler dieser  Ausgabe  anzumerken.  Ferner  lügt 
er  die  Lesarten  zweier  unbekannten  Handschrif- 
ten bei.  Von  einer  derselben  (Chambers  272) 
hatte  bereits  Spiegel  (Münchener  gelehrte  An- 


Burkhard,  Sacuntala  annulo  reoognita.     43 

zeigen  1846)  bemerkt,  class  sie  fur  die  Consti- 
tmrong  des  Textes  werthlos  sei  und  kann  ich 
dies  nach  eigener  Einsicht  völlig  bestätigen. 
Herr  B.  hat  bei  weitem  nicht  alle  Fehler  dieser 
Handschrift  notirt,  woran  er  sehr  recht  gethan 
hat,  da  sonst  seine  Ausgabe  noch  an  Umfang 
gewonnen  haben  würde.  Es  fehlen  aber  auch 
wirkliche  Varianten,  wie  z.  B.  p.  4,  3  seiner 
Ausgabe  die  Berliner  Handschrift  ännattam  und 
^Indalam  i.  e.  s&undalam,  p.  10,  9  wie  w  und 
T  karishyati  liest;  p.  9,  3.  10,  19  fehlt  in  der 
Handschrift  iti;  p.  12,  2  hat  sie  samupapannam, 
p.  31,  1  naluhadi  earn,  p.  32, 16  madanveshinaA 
wie  H,  p.  33,  5  hat  auch  diese  Handschrift 
asambhramam  wie  C,  p.  33,  18  fehlt  wieder 
iti,  u.  8.  w.  u.  8.  w.  Sehr  viele  andere  Les- 
arten sind  ganz  ungenau  angeführt,  orthogra- 
phische Eigentümlichkeiten  unberücksichtigt 
geblieben.  Die  andere  Berliner  Handschrift 
(Chambers  308)  betrachtet  HerrB.  als  zur  ben- 
galischen Recension  gehörig.  Es  ist  dies  ein 
grober  und  nach  eigener  Einsicht  des  Manu- 
skriptes unverzeihlicher  Irrthum,  den  Herr  B. 
wenigstens  in  der  Einleitung,  die  ausser  zahl- 
reichen Germanismen  auf  fünf  grossgedruckten 
Seiten  vier  grammatische  Fehler  enthält,  und 
deren  Druck,  da  sie  vom  Juli  1872  datirt  ist, 
nicht  2*/s  Jahr  erfordert  haben  kann,  hätte  be- 
richtigen müssen.  Da  Herr  B.  auf  p.  36  des 
Wörterbuches  meine  Dissertation  erwähnt,  so 
muss  er  wohl  meine  Angaben  über  diese  Hand- 
schrift, die  ieh  während  meines  Aufenthaltes  in 
Berlin  nochmals  geprüft  habe,  falsch  gefunden 
haben.  Dass  er  aber  nicht  der  Mann  ist,  auf 
dessen  blosses  Wort  hin  die  Gründe  anderer 
sichtig  gemacht  werden,  denke  ich  bald  zu 
zeigen.    Die  Handschrift  enthält  einen  aus  bei- 


n 


44         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  2. 

den  Recensionen  gemischten  Text.  —  Inter- 
essant sind  die  aus  einer  leider  unvollständigen 
Teluguhandschrift  der  Eopenhagener  Bibliothek 
mitgetheilten  Varianten.  Hr.  B.  hat  indess  nicht 
das  Original,  sondern  nur  eine  ohne  Zweifel 
sehr  schlechte  Umschrift  in  lateinische  Buch* 
staben  benutzt.  Obwohl  sich  aus  der  Vorrede 
nicht  ergiebt,  ob  auch  das  Original  zu  Rathe 
gezogen  worden  ist,  so  kann  doch  niemand,  der 
eine  südindische  Handschrift  durchgesehen  hat, 
zweifeln,  dass  Herrn  B.  Angaben  einzig  und 
allein  aus  der  Abschrift  stammen.  Es  ist  eine 
Unmöglichkeit,  dass  die  Kopenhagener  Hand- 
schrift von  den  hiesigen  südindischen  Hand- 
schriften so  abweicht,  wie.  dies  nach  H.  B.  An* 
gaben  der  Fall  sein  müsste.  Die  meisten  Eigen- 
thümlichkeiten  südindischer  Manuskripte  sind 
gar  nicht ,  einige  nur  selten  erwähnt,  und  dann 
findet  man  gewöhnlich  ein  Ausrufungszeichen 
dahinter,  das  sich  der  Herausgeber  hätte  schen- 
ken können,  wenn  er  das  Original  durchgesehen 
hätte.  H.  B.  hat  aus  dieser  Handschrift  nicht 
den  Nützen  gezogen,  den  er  hätte  ziehen  kön- 
nen. Vortreffliche  Lesarten  sind  ganz  unbe- 
rücksichtigt geblieben  und  die  schlechten  Les- 
arten anderer  Handschriften  beibehalten  wor- 
den. Vor  allem  aber  hat  er  gar  nicht  bemerkt, 
dass  diese  Handschrift  eine  ganz  neue  vierte 
Recension  der  Qakuntalä  enthält,  die  man  als 
die  südindische  bezeichnen  kann,  da  sie  vor- 
nehmlich in  südindischen  Handschriften  vorliegt 
Es  befinden  sich  von  dieser  Recension  hier  in 
London  vier  Handschriften  und  ein  Commentar 
dazu  von  Abhiräma;  der  zweite  Commentator  der- 
selben ist  Käfavema.  Ich  werde  darüber  dem- 
nächst ausfuhrliche  Mittheilungen  machen  und 
bemerke  hier  nur,  dass   sie  in  allen  Haupt- 


Burkhard,  Sacwvala  annulo  reoognita.    4* 

«geBthfrmliehkeiten  mit  der  Devan&gärt-Becen- 
sioo  übereinstimmt,  im  einzelnen  aber  der  ben- 
galischen Recension  viel  näher  Bteht  als  jene; 
dass  sie  noch  kürzer  ist  als  die  Dev.  rec,  aber 
diese  durch  Reinheit  des  Textes  besonders  auch 
de*  Prakrit  weit  übertrifft.  Es  würde  völlig 
vnnütz  sein ,  anf  den  Text,  wie  er  in  B.'s  Aus- 
gabe vorliegt ,  näher  einzugehen ;  es  könnte  dann 
keine  Seite  unbesprochen  bleiben.  Höchst  un- 
glücklich ist  der  Heransgeber,  wo  er  sich  wie 
in  dist.  114  in  das  Reich  der  Gonjectnren  ver- 
irrt. Sein  Text  ist  unbrauchbar,  weil  unwissen- 
schaftlich und  schon  beim  Erscheinen  veraltet« 
Wenden  wir  uns  nun  sum  Wörterbuche,  so 
sollte  man,  da  H.  B.  ihm  seine  Hauptsorge  zu- 
gewendet bat ,  vermuthen ,  dass  er  hier  selbst- 
ständiger  und  vorsichtiger  sein  würde.  Das  ist 
aber  keineswegs  der  Fall.  Er  begnügt  sich, 
fleissig  die  Wörter  zu  sammeln  und  die  Ansich- 
ten anderer  ohne  Prüfung  aufzunehmen.  Ich 
will,  um  diee  zu  beweisen,  einige  Beispiele  an- 
führen, kann  mich  aber  auch  hier  kurz  fassen, 
da  ich  einige  derselben  demnächst  ausführlicher 
behandeln  werde. 

s.  v.  a*i$nka  giebtH.  B.  wie  B — R.  und  Mo- 
nier Williams  als  erste  Bedeutung  >folmm«  an. 
Diese  Bedeutung  hat  aber  amguka  nie,  Die  in 
B — R.  ans  dem  Meghadfita  angeführte  Stelle  be- 
ruht auf  einer  schlechten  Lesart  bei  Gildemei- 
ster, die  weder  Mallin&tha  noch  die  südindischen 
Ausgaben  kennen.  Das  R&janighanfu  aber  hat 
gar  nicht,  wie  Rädhak&nta  Deva  im  Qabdakal- 
padruma  angiebt  und  worauf  Böhtlingks  An- 
nahme beruht,  die  Bedeutung  »patram«,  son- 
dern es  liest  nach  East-India-Office  MS.  1214 
tanq ukam  tamalapatram  vastram,  und  so  hat  auch 
GroVästücker  8.  v.  amguka  als  fünfte  Bedeutung 


46  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

ganz  richtig  »the  leaf  of  the  Lauras  Cassia«. 
Man  wird  fast  nie  irren,  wenn  man  bei  verschie- 
denen Lesarten  der  Recensionen  immer  eine 
Glosse  in  der  Dev.  Recension  vermuthet.  So  ist 
es  auch  hier.  Nach  Pänini  I,  1,  36:  antaram 
vahir  yogopasamvyäuayoÄ  hat  antaram  auch  die 
Bedeutung  von  upnsamvyanam  oder  wie  die 
Kägika  erklärt  paridhäniyam  und  dann  bildet  es 
den  Plural  entweder  pronominal  oder  substanti- 
visch. Dieselbe  Bedeutung  bezeugt  Halayudha 
5,  85  und  Mabe^vara  Vigvakosha  MS.  Chambers 
277  v.  1559:  antaram  tu  paridhane  bhede 
randhravakaQayoÄ.  Der  Gelehrte  der  Dev.  Rec. 
schrieb  als  Reminiscenz  einer  dieser  Stellen  zu 
amtara  das  Wort  am^uka  als  Glosse  hinzu  und 
dies  kam  dann  in  den  Text  und  musste  sich 
die  Bedeutung  >Blatt«  gefallen  lassen.  Es 
ist  dies  offenbar  nur  ein  medicinischer  term, 
techn.  Die  Bedeutung  »Blatt«  ist  also  zu  strei- 
chen, damit  fallt  zugleich  die  Lesart  der  Dev.  Rec. 
8.  v.  adekkhanta  wird  eine  Sanskritform  adi- 
$ant  angenommen  und  das  Wort  mit  apa^yant 
erklärt  dann  als  Bestandteil  a+pa$yant  und  als 
Wurzel  pa$  aufgeführt.  Was  die  Zerlegung  von 
apagyant  zum  Verständnis  von  adekkhanta  bei- 
tragen soll,  ist  mir  unklar;  sehr  klar  dagegen, 
dass  adekkhanta  nicht  zu  dig  sondern  zu  drg 
gehört,  wie  ja  H.  B.  dies  auch  selbst  später  von 
dekkh  annimmt.  Daran  ist  freilich  gar  nicht 
zu  denken ,  dass  dekkh  aus  dem  Desiderativum 
von  dr$  entstanden  ist;  vielmehr  wird  es  mit 
Childers  in  Muir's  Original  Sanskrit  Texts  II,  23 
Anmerkung  zum  Futurum  zu  ziehen  sein.  Die 
südindischen  Handschriften  kennen  die  Form 
dekkh  nicht,  sondern  nur  dakhkh,  die  sich  auch 
im  Päli  findet,  jedoch,  einer  gütigen  Mitthei- 
lung von  Herrn  Childers  nach,  nicht  als  War- 


Burkhard,  Sacuntala  annulo  recognita.     47 

sei,  sondern  nur  im  Sinne  eines  Futurums.  H. 
8.  notirt  aus  seiner  Handschrift  nie  die  Form 
dakhkh;  sie  steht  aber  gewiss  in  der  Kopenha- 

Smer  Handschrift,    freilich  wohl   kaum  in  der 
mscbrift.    Auch  der  treffliche  Sbankar  Pandit 
hat  in   seiner  Ausgabe   des  Mälavikägnimitram 
die  Form  dakhkh  aufgenommen.    An  der  in  mei- 
ner Dissertation  p.  32.  33.  ausgesprochenen  An- 
sicht muss  ich  auch  jetzt  noch  festhalten.     Ich 
hatte,  da  ich  auf  den  Scholiasten  zu  Ury.  71,4. 
ed.  Lenz  verwies,   nicht  behauptet,  dass  dekkh 
eine   speciell    bengalische  Wurzel   sei,   sondern 
konnte  nur  meinen,   dass   sie  jetzt  in  Bengalen 
sehr  gebräuchlich  sei   und  dass   daher  die  ben- 
galischen Pandits  sie  leicht  hätten  in  den  Text 
bringen  können.     Die  Wurzel   ist   eine  in   den 
neu-indischen  Sprachen  sehr  beliebte  (Muir  San- 
skrit Texts  II,  23.    Pott  Zigeuner  II,  304.    We- 
ber Literar.    Centralbl.  1870  Nr.  46,    p.  1240.) 
und  glaube  ich  daher  auch  jetzt  noch ,  dass  sie 
ein  Zeichen   der  modernen  Abfassung  der  Dev. 
rec.  ist.    Ich  kann  mich  nicht  erinnern,  sie  seit- 
dem irgendwo  anders  gelesen    zu  haben,    selbst 
nicht  im  Häla  und  der  Mrcchakafikä;  p.  57,  19 
ed.  St.,    welche   Stelle  man    früher   anzuführen 
pflegte,  liest  Stenzler  mit  der  besten  Handschrift 
rakkhami,   B  hat  dekkhämi,    G  (die  Galcuttaer 
Ausgabe)  dikkhämi.     Schon  Lassen  Inst.  Präer. 
p.  352  verbesserte  dakkhämi.     In  den   mir  bis 
jetzt  bekannten  Handschriften  der  bengalischen 
Recension  findet  6ich,  wie  ich  nochmals  consta- 
tire,    weder  eine  Form  dekkh  noch  dakkh  son- 
der nur  pekkh,  und.  so  lesen  auch  die  anderen 
mir  bekannten  Dramen    mit  Ausnahme  der  M&- 
larikä,  wo  selbst  D  die  Form  dekkh  an  einigen 
Stellen  hat. 

8.  v.    £ka$a  liest  man:   äkä$e  »vox  scenica 


48         Gott.  gel.  Abz.  1873.  Stück  2, 

<jma  significatur  verba  quae  dicuntur  a  personis 
in  scenam  non  prodeuntibus  dici.«  Hätte  H.  B. 
statt  nur  das  Petersburger  Wörterbuch  und  sei- 
nen schlechten  Text  zu  befragen,  sich  auch  in 
anderen  Dramen  umgesehen  und  was  der  Her» 
ausgeber  eines  jeden  Wörterbuches  thun  muss, 
die  Erklärungen  der  Rhetoriker  geprüft,  so  würde 
er  diese  Bedeutung  nicht  aufgestellt  haben. 
akÄ$e  spricht  ausser  in  der  Dev.  Rec.  und  der 
ihr  geistesverwandten  südindischen  Recension, 
nie  eine  nicht  sichtbare  Person,  sondern  stets 
eine  auf  der  Bühne  befindliche;  es  heisst  nie 
»in  der  luft«,  sondern  ßtets  »in  die  lufU. 
So  alle  Dramen  und  die  Rhetoriker  (SähityacL 
425.  cfr.  v.  513  und  Scholion  dazu  ed.  Roer 
p.  192;  Dagarupa  I,  60.  ed.  Hall.)  —  In  der 
Anmerkung  zu  p.  36.  sagt  der  Verfasser  des 
Lexicons:  »formae  quales  sunt  piadaretti  cet.  a 
legibus  Präcriticis  abhorrere  videntur.c  Sie  vi- 
dentur  nicht  blos,  sondern  sie  abhorrent  wirk- 
lich ;  trotzdem  hat  H.  B.  alle  diese  falschen  For- 
men in  seinem  Texte  1  Häla  A  58  gehört  gar 
nicht  hierher. 

s.  v.  upanyasta  schreibt  H.  B.  n.  expositio, 
argumentatio  (?)  Man  wird  sich  über  dieses 
Fragezeichen  gewiss  wundern.  Es  rührt  indes 
aus  dem  misverstandenen  Fragezeichen  in  B— R. 
s.  v.  as  c.  upani  her.  Dort  soll  es,  da  der 
ganze  Satz  übersetzt  wird,  den  Inhalt  desselben 
als  fragend  bezeichnen;  H.  B.  aber  fasst  es  als 
die  Bedeutung  des  Wortes  bezweifelnd  auf  1  Ich 
bemerke  hierbei.,  dass  der  häufige  substantivi- 
sche Gebrauch  des  neutr.  part,  pert  pass,  eine 
Eigentümlichkeit  des  Källdaseischen  Stiles  ist, 
die  die  Mälavikä,  wie  vieles  andere,  nicht  theilt, 
so  dass  es  mir  noch  immer  nicht  für  ausgemacht 


Burkhard,  Sacuntala  annulo  recognita.    49 

pit,  dass  sie  wirklich  ein  Werk  unseres  Kali« 
dasa  ist 

8.  f.  kad  nimmt  Herr  B.  wieder  einen  Irr- 
thom,  oder  wahrscheinlich  nur  Druckfehler  des 
Petersburger  Wörterbuches  ganz  ruhig  als  That- 
asohe  hin.  Die  Bedeutungen  von  kaccid  und 
kaccid — na  sind  gerade  umgekehrt  richtig; 
kaccid  bedeutet  nonne  und  kaccid-na  bedeutet 
num.  Amara  3,  5,  14.  Mallinätha  zu  Megb. 
1J7.  (112.  Gildem.).  Ragh.  6,  ö  ff.  6,  35.  Ma- 
la?. 10,  4  und  B— R.  s.  f. 

s.  f.  nva  wird  für  v.  130  ein  Wort  jiasavva 
aufgestellt,  also  jiasavvassa  als  Genetiv  gefasst. 
Es  ist  aber  Vocativ  =  jivasarvasva ,  wie  B. 
selbst  ganz  richtig  s.  f.  sarvasva  hat.  Wozu 
Anfängern  zwei  Erklärungen  geben,  von  denen 
die  eine  falsch  ist? 

s.  v.  tara  wird  tara  durch  Sanskrit  tafa  er* 
klärt  und  so  Cak.  56,  12  ed.  Böhtl.  malaata- 
rummuliä  candanaladä  interpretirt.  Da  uns 
Herr  B.  in  der  Vorrede  eine  Prakritgrammatik 
verspricht,  so  sollte  man  voraussetzen,  dass  er 
Studien  im  Prakrit  gemacht  hat.  Davon  zeugt 
indess  der  gegenwärtige  Fall  durchaus  nicht. 
Er  schreibt  wieder  wörtlich  von  Böhtlingk  ab. 
Böhtlingk  hatte  für  tarummüliä  conjicirt  tadummü- 
Üa  und  diese  vorzügliche  Gonjektur  wird  durch 
nichts  besser  bestätigt,  als  dadurch,  dass  in  der 
That  zwei  südindische  Handschriften,  eine  Telugu- 
ttnd  eine  Gzanthahandschrift,  tadum0  lesen,  wie 
auch  die  JKopenhagener  Handschrift  haben  wird; 
eine  dritte  alte  Teluguhandschrift  liest  °darow- 
mulia  und  im  Sanskrit  °taron°,  stimmt  also  mit 
der  Dey.  Bec.  üfeerein.  Auch  Ragh.  4,  51  wird 
es  bespar  sein  taleahv  au .  äliaa  zu  ziehen,  so 
dass  &ß  Stelle  der  uuaogen  entspricht-     Der 

5 


50  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

Grund  indess,  den  Böhtlingk  dafür  —  vor  30 
Jahren  1  —  anfuhrt,  dass  nämlich  d  und  r,  im 
Prakrit  ßo  zu  sagen,  ohne  Unterschied  gesetzt 
werden,  ist  nicht  stichhaltig.  Nach  Vararuci 
II,  20 — 22  wird  im  Gegentheil  Sanskrit  t  nie  r, 
sondern  ausser  d  und  dh  (?)  nur  in  sphafika 
noch  zu  1.  Es  liegt  hier  einfach  ein  sich  durch 
alle  Dev.  Handschriften  durchziehender  und 
wahrscheinlich  aus  südindischer  Quelle  stammen* 
der  Schreibfehler  vor,  der  seinen  Grund  in  der 
heutigen  Aussprache  des  d  =  t  hat,  wie  H.  B. 
schon  aus  Lassen  Inst.  Pr&cr.  §  39,  2  und  An- 
merkung zu  p.  217  lernen  konnte.  Man  darf 
also  durchaus  nicht  tara  als  prakritischen  Er- 
satz für  ta/a  ansetzen,  sondern  H.  B.  musste 
mit  der  Kopenhagener  Handschrift  tatfa  in  den 
Text  und  in  das  Wörterbuch  aufnehmen.  Sollte 
H.  B.  den  versprochenen  Abriss  der  Prakrit- 
grammatik  wirklich  veröffentlichen,  so  bitten 
wir  wenigstens  um  einen  conspectus  dialects 
Präcriticae ,  nicht  dialect«*  Präcriticae.  Die 
heutige  Aussprache  des  d  =  r  ist  übrigens  um 
so  auffallender,  als  zu  Kfilidasa's  Zeit  d  =  1 
ausgesprochen  worden  sein  muss ,  da  d  und  1 
im  Ragh.  9,  76  bhuja/atäw  jarfatam  allitteriren. 
Der  Sahityadarpaaa  p.  261,  11  ff.  ed.  Roer  be- 
merkt unter  Anführung  des  beachtenswerthen 
Citates:  yamakädau  bhaved  aikyaro  dalor  vvabor 
laros  tatbä,  dass  nach  dieser  Begel  in  dem 
ebenangefübrten  Beispiele  aus  Kftlidäsa  kein 
yamakatvahäniA  sei.  Die  Vermittlung  bildet 
wohl  das  vedische  /.  — 

Die  paryut8ukhibhü  dist.  100  gegebene  Be- 
deutung »desiderio  flagrare«  verdirbt  den  Sinn 
des  schönen  Verses:  Es  beisst  nicht  »sehnsüch- 
tig sein«,  sondern  »sehnsüchtig  werden«,  und 
dies  liegt  nicht  im  lateinischen  Ausdruck. 


Burkhard,  Sacuntala  annulo  recognita.    51 

8.  v.  yadi  erhält  die  Verbindung  yadi  tävat 
die  Bedeutung:  quid?  si  forte.  Auch  hier  ist 
H.  B.  wieder  ganz  von  B-R.  abhängig.  Böhtl 
übersetzt  den  ersten  der  hier  in  Frage  kommen- 
den Sätze  6.  v.  yadi  »wie  wenn  man  nun  etwa 
80  thäte?  «  und  stellt  beide  Beispiele  (Qak.  71,  8. 
104,  21.)  unter  die  Bedeutung  »ob  nicht  viel- 
leicht«, »vielleicht  dassc  Das  erste  Beispiel 
Hast  sich  indess  so  nicht  erklären ,  wenn  wir 
mit  der  Dev.  und  der  südindischen  Recension 
den  Imperativ  beibehalten,  da  eine  Verbin- 
dung von  yadi  mit  dem  Imperativ  unzulässig 
it.  Wie  nun  yady  evam  überaus  häufig  ellip- 
tisch gebraucht  wird  (z.  B.  Qak.  Cb.  6,  17. 
117,  8.  125,  7.  Malav.  39,  17.  u.  s.  w.),  so 
muss  wohl  auch  yadi  tävat  hier  elliptisch  auf- 
gefasst  werden  =  yadi  tävad  vyavasyasi  (evam 
kriyatam),  ganz  wie  im  Griechischen  ei  de  z.  B. 
Eurip.  Hippolyt.  508  d  ö'  ovv,  m&ov  /m. 
Zeone  zu  Viger  p.  509.  Bollensen  zur  Ürv. 
89,  2.  3. 

8.  v.  rud  ist  das  Sprichwort  aranne  kkhu  mae 
rudidam  (so  mit  der  bengal.  Rec.  zu  lesen;  äsi 
ist  Zusatz)  falsch  erklärt.  Es  heisst  nicht:  »ich 
habe  in  dem  Walde  geweint«,  sondern  »ich 
habe  in  den  Wald  geweint«,  nicht  in  silva, 
sondern  »in  silvam«.  So  heisst  es  in  einem 
deutschen  Liede:  »Es  ist  in  den  Wald  gesun- 
gen, wenn  ich  der  mein  Leiden  klage ,  die  mein 
Herz  mir  hat  bezwungen.«  cfr.  auch  das  Sprich- 
wort »Wie  man  in  den  Wald  ruft,  so  tönt  es 
heraus«.  Noch  viel  weniger  hat  H.  B.  das 
Sprichwort  p.  81,  8.  ed.  Böhtl.  verstanden,  da 
er-s.  t.  randhra  für  diese  Stelle  die  Bedeutung 
Vitium  aufstellt. 

s.  y.  vad  c.  visam  versucht  H.  B.   die    bei 


62  Gott  gel.  Anz.  1878.  Stuck  2. 

B — R.  s.  v.  gegebene  deutsche  Bedeutung  »be- 
währen« durch  >non  servare«  »non  teuere«  (!) 
wiederzugeben.  Nun  heisst  aber  vad  c.  sam 
»zustimmen«,  also  vad.  c.  visam  einfach  »nicht 
zustimmen«,  das  Causativum  also  »nicht  zu* 
stimmen  «Dachen«,  das  part.  perf.  pass,  folglich 
»nicht  zustimmen  gemachte  =  »nicht  gestattet« , 
»versagt«.  So  ist  Mälav.  49,  20  tado  jujjadi 
tti  täe  samvädido  attho  =  wurde  gestattet  $ 
Mälav.  72,  8  ist  samvädo  »zusage«  und  Malar. 
18,  B  ist  mit  Shankar  Pane/it  zu  lesen :  mä  kkhu 
attahodi  dharini  visamväda'issadi.  =  »sie  wird 
nichts  dagegen  einzuwenden  habenc;  Urv.  27,  5. 
dänim  tatthabhodi  uvvast  ....  phaie  visamva- 
dadi  =  »versagt«  die  Frucht.  Es  heisst  also, 
im  Prakrit  wenigstens,  visamvad  nicht  »nicht 
bewähren«,  sondern  »nicht  gewähren«. 

Statt  viklava  ist  viklaba,  statt  virfaujaA  ist 
MtfaujaA,  statt  $&va  ist  £&ba  zu  schreiben.  Dies 
ist  die  constante  Schreibweise  der  südindischen 
Handschriften  und  Ausgaben,  die  darin  allein 
massgebend  sind,  da  sie  ganz  verschiedene  Zei- 
chen für  v  und  b  haben.  Sie  und  die  Ueber- 
einstimmung  der  besten  Dev.  Handschriften  zei» 
gen  auch,  dass  Cowell  Vararuci  p.  XIV.  un- 
streitig im  Recht  ist,  wenn  er  im  Prakrit  die 
Schreibweise  von  b  für  Sanskrit  p  verwirft. 
Der  von  Beames:  A  Comparative  Grammar  of 
the  modern  Aryan  Languages  of  India  I,  S25 
dagegen  erhobene  Einwand,  den  auch  Damaru 
Vallabha  Panta  in  seiner  Ausgabe  des  ^akun- 
talum  Calcutta  1871  zu  theilen  scheint,  da  er 
beständig  b  ßtatt  v  schreibt,  ändert  an  der 
Sache  nichts.  Er  beruht  auf  dem  Irrthum,  dass 
Cowell  v  für  b  schreiben  wolle,  während  es 
sich  doch  nur  um  das  aus  p  entstandene  v  han- 
delt.   Zwischen    dem  Prakrit   der  Dramen   und 


Burkhard,  Sacnntala  annulo  recognita.    53 

den  heutigen  Dialekten  ist  ausserdem  doch  noch 
em  sehr  grosser  Unterschied.  H.  B.  folgt  trotz 
seiner  Prakritstndien  consequent  der  herkömm- 
lichen Schreibweise. 

a.  t.  samudäara  werden  die  Bedeutungen :  %d 
eonficere;  consilium;  propositum;  quod  quis 
animo  intendit,  aufgestellt.  Wie  H.  B.  damit 
(Jak.  67,  9  ed.  Böhtl.  erklären  will ,  ist  mir 
Töllig  unverständlich.  Ich  glaube  nicht,  dass 
man  Bedenken  tragen  darf,  (cfr.  Böhtl.  z.  Cak. 
üebersetzung  p.  70.)  fur  samudäcära  im  Prakrit 
die  Bedeutung  »Anrede«,  »Begrüssung«  aqfzu-t 
itellen.  Bo  ist  auoh  Qak.  Gh.  80,  13  ...  gurü 
waJfhido  ta  samudääram  parfirajjassa  an  erklä* 
ren  » begrüße e  ihn«.  Die  Dgy.  Reo,  hat,  wie 
gewöhnlich,  hier  wieder  ein  gebräuchlicheres 
Wort.  Vermittelt  wird  diese  Bedeutung  durch 
Stellen  wie  Dir.  44,  7  (haue  iam  pi  deisaddena 
urearfadi  »wird  angeredet«,  cfr.  audi  Ragh.  9,  73. 
16,  87.    Bollensen  a.  ürv.  28,  13. 

a.  t.  snmanas  wird  für  p.  74, 23  und  p.  76, 3 
ed.  Böhtl.  die  Bedeutung :  os  (oris)  angenommen 
und  gumanomullam  mit  praemium  oris  =*  co- 
poflarium  erklärt!!  Die  erste  Erklärung  stammt 
natürlich  wieder  aus  BöhtlingksCommentar;  die 
zweite  ist  wohl  H.  B-'s  eigene  Entdeckung« 
Nun  hat  aber  snmanas  an  beiden  Stellen,  über 
die  man  sich  merkwürdiger  Weise  viel  den 
Kopf  zerbrochen  bat ,  keine  andere  Bedeutung 
als  es  immer  hat,  nämlich  »Blume«  vajjbassa 
flumano,  oder  wie  die  Granthahandschrift  der 
Boyal  Asiatic  Society  liest  yajhjhakusumam 
heisst  »die  Todtenblumec ,  also  vajjhaQumano 
psaddhu»  »die  Todtenblume  anheften«.  Es 
bezieht  sich  dies  auf  den  bekannten  Brauch 
Ytrnrthailte ,  die  zum  Tode  geführt  wurden  mit 
Blumen    zu  schmücken   wie  Opferthiere.     Die 


54  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

beste  Lesart  hat  P,  (Teluguhandschrift  des 
East-India-Office  Mackenzie  Collection  108)  in- 
dem er  vajhjhaQumanagam  liest.  So  sagt 
Mrcchak.  157,  9  ed.  St.  der  zur  Hinrich- 
tung gehende  Cärudatta:  pitrvanasumanobhir 
veshfitam  me  $ariram  und  p.  176,  8  steht  va- 
santasena  eadhyamk\km  c&rudattasya  kaitfhäd 
apaniya  etc.  ...  H.  6.  konnte  dies  bereits  aus 
Williams  Anmerkung  ersehen,  der  der  Wahr- 
heit ganz  nahe  kam.  Die  zweite  Stelle  bedeu- 
tet daher  nur  »dies  ist  der  Lohn  für  die 
Blume«. 

8.  v.  hamsa  wird  die  Königin  Hamsapadikä 
zur  cantatrix  degradirt. 

s.  v.  har  c.  vi  nimmt  H.  B.  die  Bedeutung 
»effundere«  »profundere«  an.  Diese  Bedeutung 
hat  das  Wort  nun  aber  wieder  nur  in  der  Dev. 
und  südindischen  Recension;  sonst  nirgends. 
Anfängern  darf  man  aber  nicht'  auf  Grund 
eines  schlechten  Textes  Bedeutungen  lehren,  die 
der  Wurzel  fremd  sind.  Bei  Kälidäsa  heisst 
har  c.  vi  entweder  »sich  belustigen«  Ragh.  6,  35. 
6,  57.  8,  32.  16,  54.  Vikr.  52,  6.  138.  75,  3. 
cfr.  Cäk.  Gh.  24,  6.,  oder  »umherschweifen« 
wie  Vikr.  67.,  eine  Bedeutung,  die  ja  auch  im 
Päli  die  gewöhnliche  ist.  Dieselbe  Bedeutung 
ist  auch  Megh.  61  anzunehmen,  wo  meine  Te- 
luguausgabe  die  gewiss  bessere  Lesart  yadi  ca 
viharet  pädacarena  gauri  hat  und  der  Commen- 
tar  viharet  mit  vicaret  erklärt.  Statt  des  vihar 
der  Dec.  Rec.  ist  in  der  Qak.  überall  mit  der 
bengal.  Rec.  bäshpatw  visarj  zu  lesen. 

Diese  Beispiele,  deren  Zahl  ich  leicht  ver- 
mehren könnte,  werden  genügend  zeigen,  dass 
der  Herausgeber  auch  im  Lexicon  ganz  unselb- 
ständig und  völlig  kritiklos  zu  Werke  gegangen 


T&illandier,  Serbia.  55 

ist.  Trotzdem  würde  das  mitFleiss  gearbeitete 
Wörterbuch  brauchbar  sein,  wenn  der  Text  zu 
dem  es  gehört  ein  besserer  wäre.  — 

Die  glänzende  Ausstattung  der  Ausgabe  steht 
mit  dem  inneren  Werth  in  keinem  Verhältniss 
und  ist  dem  Zweck  der  Ausgabe  nur  hinder- 
lich. Der  Text  konnte  ohne  Mühe  auf  der 
Hälfte  der  jetzigen  Seitenzahl  zusammengestellt 
Verden  und  der  Preis  (4  Thlr.  20  Sgr.)  dann 
ein  niedrigerer  sein. 

London,  Dec.  1872.  Rich.  Pischel. 


La  Serbie.  —  Kara-George  et  Milosch 
par  Saint-Rene  Taillandier,  professeur 
a  la  faculty  des  lettres  de  Paris ,  secretaire  gä- 
n&al  du  Ministere  de  l'instruction  publique  et 
des  cultes.    Paris  1872. 

Der  Verf.  des  oben  benannten  Buchs  ist  ein 
französischer  Patriot  und  Beamter  (»Secretaire 
generale)  im  Unterrichts-  und  Cultus-Ministe- 
riam  des  Herrn  Thiers.  Er  verfasste  eine  Reihe 
von  Artikeln  über  die  neuere  Geschichte  Ser- 
biens und  publicirte  sie  in  der  Revue  des  deux 
Mondes.  Da  diese  Abhandlungen  in  Serbien 
leibst  Anklang  fanden  und  man  ihm  aus  dem 
dortigen  Ministerium  des  Innern  einen  sehr 
whmeichelhaften  Brief  schrieb ,  in  welchem  man 
leine  Talente,  seine  »grosse  Begabung  als  Ge- 
schichtschreiber,  Beine  sorgfaltige  Forschung, 
wine  mit  Wohlwollen  verbundene  hohe  Unpar- 
teilichkeit,   seinen  wohlbegründeten  Enthusias- 


56  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stfick  2. 

mus  für  das  heroische  Zeitalter  Serbiens«  höch- 
lich lobte*),  so  sah  er  sich  veranlasst,  seine 
Essays  zu  einem  Buche  zu  vereinigen,  das  die 
Geschichte  Serbiens  im  19.  Jahrhundert  nnter 
dem  Kara-Georg  und  den  ersten  Fürsten  des 
Hauses  Milosch  umständlich  (auf  413  Seiten) 
behandelt.  Er  dedicirte  dieses  Buch  dem  jun- 
gen jetzt  regierenden  Fürsten  Milan  Obreno- 
witsch  IV.,  dessen  Vorfahren  es  verherrlicht. 

>Wenn  man  mich  fragt«,  sagt  der  Verf.  in 
der  Vorrede,  >was  mich  dazu  veranlasst  habe, 
die  Geschichte  eines  von  uns  Franzosen  so  weit 
entfernten  Landes  zu  studiren  und  zu  schildern, 
so  antworte  ich  einfach,  dass  dies  zum  Theil 
ein  dem  Gelehrten  natürliches  Gefühl  der  Neu- 
gierde (»sentiment  de  curiosite«)  war,  dass 
ich  dabei  aber  zugleich  auch  einem  der  edel- 
sten Instinkte  unserer  (französischen)  Race 
folgte,  von  der  schon  einer  der  Alten  gesagt 
hat:  »sie  sind  einfache  Leute  und  folgen  rasch 
ihren  Impulsen  (lis  sont  simples  et  spontanes«) 
nehmen  auch  gern  die  Sache  der  Bedrängten  in 
ihre  Hand«.  —  »Jeder  Franzose«,  setzt  der 
Verf.  hinzu,  »wird  verstehen,  was  diese  Worte 
bedeuten.  Sympathie  für  die  Schwachen,  glühen- 
der Eifer,  das  Recht  des  unterdrückten  zu  vin- 
diciren!  Ja  das  war  in  der  That  unser  erstes 
Gefühl,  unser  erster  Aufschrei,  seitdem  wir  die 
Augen  über  die  Welt  aufthaten«. 

Jeder  Deutsche  versteht  jene  Worte  und 
jene  grossherzige  französische  Sympathie  für 
leidende  und  ringende  nichtdeutsche  Völker 
schon  längst  anders  und  wem  in  Bezug  auf  die 
Tendenz  des  vorliegenden  Buchs  noch  ein  Zwei* 

*)  Siehe  diesen  Brief  abgedruckt  in  der  Vorrede 
pag.  m. 


Tafflimdier,  Serbie.  57 

61  bleiben  sollte,  der  braucht  nur  in  der  Vor- 
rede desselben  weiter  zu  lesen,  wie  der  Verf. 
sein  eigenes  besiegtes  Volk  und  die  deutschen 
Sieger  mit  den  Serben  und  Türken  in  Parallele  stellt. 
»Diese  letzteren«,  sagt  er,  »haben  sich  in  den 
serbischen  Dörfern  nicht  barbarischer  gezeigt, 
ab  die  Preussen  und  Baiern  in  den  Gefilden 
Frankreichs.  Nachdem  der  serbische  Chronist 
die  Infamien  der  türkischen  Verwüster  erzählt 
hat,  ruft  er  mit  naiver  Beredsamkeit  aus:  »Sie 
haben  noch  genug  andere  Unmenschlichkeiten 
begangen.  Wir  kennen  sie.  Aber  wollen  nicht 
davon  reden«.  —  »Giebt  es  nicht  auch  bei  uns 
in  Frankreich  Tausende  von  Zeugen  und  Opfern, 
die  sich  dieselbe  Sprache  aneignen  konnten?« 
—  Darnach  schliesst  der  Verf.  seine  Vorrede 
mit  einem  inbrünstigen  Gebete  für  Frankreichs 
Rettung,  das  man  aber  eben  so  gut  für  das 
Umgekehrte  von  einem  Gebete  in  Bezug  auf  die 
Deutschen,  die  er  mit  den  Petroleusen  der 
Commune  vermischt,  halten  könnte:  > Domine 
salvam  fac  Galliam  tuam!  Amen!  Amen!  Ament 
Sauve-nous  o  Dieul  nötre  Dieul  Sauve-nous  du 
Prussien  barbare  et  du  revolutionnaire  sauvage; 
sauve-nous  de  l'ennemi  qui  hait  la  France  et 
le  sceleYat,  qui  outrage  sa  mere!  etc.«  —  Zum 
allerletzten  Schlüsse  seiner  langen  und  leiden- 
schaftlichen Expectorationen ,  die  als  Vorrede 
zu  einem  ruhigen,  historischen  Werke  eine  sehr 
unpassende  Figur  zu  machen  scheinen,  apostro- 
phirt  der  Verf.  dann  noch  ein  Mal  alle  die 
ehemaligen  und  vergangenen  Grössen  Frank- 
reichs: die  alten  heroischen  Könige,  Herzöge, 
Connetabels,  diese  Begründer  der  französischen 
Einheit,  —  die  Citoyens  von  1789,  —  die  Sol- 
daten der  Bepublik  etc.  und  darauf  die  »races 
futures«,  die  »enfants  de  nos  enfants«,  und  for- 


58  Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  2. 

dert  sie  auf,  ihm  in  seinem  Gedanken  bei- 
zustehen (»soyez  presents  ä  notre  pens4e€)  und 
das  Vaterland  zu  retten  gegen  den  »Allemand 
sans  coeur  et  sans  flamme«,  gegen  den  >Prus- 
sien  hypocrite  et  savamment  barbare«*),  »da- 
mit Frankreich  nicht  sterbe,  wie  seine  Feinde 
hoffen  und  prophezeien«. 

Dieser  Ueberblick  der  Quintessenz  der  lan- 
gen Vorrede  wird  wohl  hinreichen,  um  dem 
deutschen  Leser  kund  zu  thun,  wie  der  Verf. 
dazu  kam,  eine  Geschichte  Serbiens  abzufassen 
und  zu  publiciren.  Er  erblickt  offenbar  in  Ser- 
bien einen  trefflichen  kleinen  Bundesgenossen 
für  Frankreich  im  Falle  eines  zukünftigen  Kam- 
pfes aller  vereinten  Slaven  und  Gallier  gegen 
die  Germanen  und  er  hat  daher  bei  Zeiten  mit 
seiner  Verherrlichung  der  Kara-Georgs  und  der 
Milosch  den  Serben  so  zu  sagen  etwas  Honig 
aufs  Brod  gestrichen. 

Was  das  dabei  herausgekommene  Buch  selbst 
betrifft,  so  ist  es  allerdings  viel  historischer, 
und  etwas  ruhiger  als  die  brandfackelartige  Ein- 
leitung. Aber  bedeutsam,  neu  in  seinen  Re- 
sultaten, würdevoll  in  der  Darstellungsweise  oder 
auch  nur  gut  und  angenehm  geschrieben  kann 
man  es  doch  wohl  kaum  nennen.  Für  uns 
Deutschen  scheint  es  mir  jedesfalls  ziemlich  ent- 
behrlich. Dem  Verf.,  glaube  ich,  fehlte  Allerlei 
zur  Abfassung  einer  recht  eingehenden  und  er- 
greifenden Geschichte  der  serbischen  Kämpfe 
und  Tragödien.  Vorerst  eine  Anschauung  des 
Schauplatzes  der  Begebenheiten  und  eine  leben- 

*)  Dieser  »wissenschaftlich«  oder  »gelehrt  barbari- 
sche Preusse«  ist  eine  originelle  Erfindung  unseres  Fran- 
zosen, und  verdiente  wohl  jenen  berühmt  gewordenen 
»affenartig  geschwinden  Preussen«  von  1666  an  die 
Seite  gestellt  zu  werden« 


Taillandier,  Serbie.  59 

dige  geographische  Kenntniss  desselben,  die  bei 
der  Geschichte  jedes  Landes ,  namentlich  aber 
Serbiens  so  wichtig  ist.  Der  Verf.  war  nie 
selbst  in  Serbien.  Anch  versteht  er  nicht  die 
Landessprache.  Er  konnte  daher  aus  serbi- 
schen Quellen  selbst  nichts  Neues  schöpfen.  Er 
bat  fiir  die  Erkenntniss  seines  Gegenstandes 
nur  die  deutsche  und  französische  Sprache  mit- 
gebracht und  er  konnte  daher  auch  nur  aus 
französischen  und  deutschen  Quellen  schöpfen, 
namentlich  aus  den  letztern,  in  denen  sich  ja 
anch  neben  den  einheimischen  Dokumenten  das 
Beste  und  Gründlichste,  was  über  Serbien  ge- 
schrieben ist,  vorfindet. 

Vor  allen  Dingen  hat  der  Verf.  natürlich 
das  Buch:  »die  Serbische  Revolution«  von  un- 
serm  Leopold  Ranke  vorgenommen,  und  ver- 
nmthlich  hat  diese  Schrift,  die  der  Verf.  bei  sei- 
nen deutschen  Studien  kennen  lernen  mochte, 
zunächst  die  ganze  Veranlassung  zu  seiner  Ar- 
beit gegeben.  Er  mochte  anfangs  an  eine 
Uebersetzung  denken,  fand  es  aber  nachher 
besser,  eine  französische  Bearbeitung  und  Com- 
pletirung  derselben  herauszugeben.  Das  Buch 
ron  Ranke  ist  denn  auch,  so  zu  sagen,  mit 
Haut  und  Haar  in  das  Werk  unseres  Verf.  wie 
ein  Stück  Zucker  im  Kaffee  aufgegangen.  Der 
Plan  seiner  Arbeit,  die  Gruppirung  der  Bege- 
benheiten ist  ganz  nach  Ranke.  Auch  begegnet 
man  überall  den  Phrasen  und  Redewendungen 
Ranke's,  die  oft  buchstäblich  in  französisches 
Gewand  eingekleidet  und  wiedergegeben  sind, 
üebrigens  —  das  darf  ich  nicht  verschweigen, 
—  macht  der  Verf.  hieraus  auch  gar  kein  Hehl. 
Er  dtirt  Ranke  überall  und  zollt  dem  grossen 
deutschen    Historiker    die     gebührende    Aner- 


CO         Gott.  gel.  Anz.  1878.  Stfick  2. 

kenmmg.      Er    widerspricht     ihm    auch    nur 
selten. 

Das  Werk  von  Ranke  endet  mit  der  Ab-« 
dankung  und  Vertreibung  des  alten  Milosch 
und  seines  Sohnes  Michael  und  mit  dem  Re- 
gierungsantritt Alexanders ,  des  Sohnes  des 
schwarzen  Georg,  im  Jahre  1842.  Unser  Verf. 
führt  die  Geschichte  Serbiens  dann  noch  bis 
zum  Jahre  I860,  bis  zur  Wiederkehr  und  bis 
zum  bald  darnach  erfolgten  Tode  des  alten  Mi-« 
losch  fort,  fur  welche  Perlode  er  dann  die  Zei- 
tungen, verschiedene  Reiseberichte  und  neuere» 
insbesondre  wieder  deutsche  Schilderungen  Ser- 
biens benutzt,  namentlich  das  vortreffliche,  um- 
fassende und  gründliche  Werk  des  Oesterreiohers 
F.  Eanitz  über  Serbien.  Auch  diesem  Werke 
begegnet  man  überall  bei  unserm  Verf.  wieder 
und  er  zollt  demselben  ebenfalls  wie  dem  von 
Ranke  grösste  Anerkennung  und  gerechtes 
Lob.  Auch  die  lehrreichen  südslavischen  Wan« 
derungen  von  Siegfried  Kapper,  so  wie  auch  das 
frühere  Reisewerk  des  preussischen  Offiziers 
0.  Pirch  und  eben  so  »das  Leben  des  Fürsten 
Milo3chc  von  dem  Deutschen  Possart  hat  er 
mehrfach  dankbar  und  anerkennend  benutat  und 
excerpirt.  Ich  sage  »dankbar  und  anerkennend«, 
denn  glücklicher  Weise  vergisst  der  Verf.,  wenn 
er  seinen  ihm  so  brauchbaren  deutschen  Quellen«* 
büchern  gegenübersitzt,  seine  Abneigung  gegen 
die  »Prussiens  savamment  barbares«  fast  gänz- 
lich. Von  andern  minder  zugänglichen  Quellen, 
die  er  benutzt  hätte,  spricht  der  Verf.  nicht« 
Das  französische  Werk  von  Cunibert,  einem 
Leibärzte  des  Fürsten  Milosch,  »Essai  historique 
sur  les  revolutions  de  la  Serbie«  und  einige 
andere  französische  Arbeiten  waren  ihm  natür- 
lich ebenfalls  zur  Hand.    Aber  auffallend  ist  es 


Taillandier,  Serbia  61 

mir  gewesen,  keine  Spur  davon  gefunden  zu 
haben,  dass  ihm  die  zahlreichen  und  wichtigen 
historischen  nnd  poetischen  Werke  des  serbi* 
achen  Patrioten  Milutinowitsch  bekannt  gewor- 
den seien.  Vielleicht  hat  er  sich  diese  nicht 
verschaffen  können. 

Doch  was  fruchtet  es  über  die  Quellen,  die 
ein  Historiker  benutzte,  noch  weitere  eingehende 
Untersuchungen  anzustellen,  wenn  Einem  das, 
was  er  daraus  schöpfte  und  gestaltete,  gar  nicht 
redt  gefallen  will.  Hätte  der  Verf.  auch  nur 
alle  die  Bücher,  die  er  sich  verschaffen  und  die 
er  verstehen  konnte,  zu  einer  recht  kernigen, 
bändigen,  oder  wenigstens  geschmackvollen  und 
genießbaren  Geschichte  verschmolzen,  verarbei- 
tet und  gestaltet,  so  würde  ihm  doch  das  grosse 
Pablikum,  namentlich  das  französische,  sehr 
dankbar  dafür  gewesen  sein.  Aber  ich  glaube 
durchaus  nichts  sehr  Lobenswerthes  von  dem 
historischen  Styl  des  Verf.  sagen  zu  können. 
Derselbe  scheint  mir  weit  entfernt  von  Classici- 
tat,  niobt  zu  vergleichen  mit  der  Manier  und 
bistoriographischen  Methode  eines  Guizot  oder 
Tbierry  oder  Thiers.  Der  Verf.  hat  eine  wun- 
derliche, aber  bei  gewöhnlichen  französischen 
Geschichtschreibern  nicht  seltene  Manier  der 
Darstellung.  Er  unterbricht  dieselbe  häufig 
durch  dazwischen  eingeworfene  Fragen.  Er 
springt  sehr  oft  aus  dem  Präteritum  in's  Prä- 
sens und  vice  versa  aus  diesem  in  jenes  über, 
was  seine  Erzählung  mehr  beunruhigt,  als, 
wie  es  wohl  beabsichtigt  ist,  belebt.  Um 
wen  Beleg  zu  dieser  Behauptung  zu  geben, 
will  ich  hier  beispielsweise  etwas  von  dem,  was 
der  Verf.  bei  Gelegenheit  der  Abdankung  dm 
alten  Fürsten  Milosch  auf  S.  $38-340  sagt, 
übersetzen :    »Ist   es  nun  nöthigc,  fragt  er  sich 


k 


Oött-  0er'       Jäheiten  zu  erzählen, 

ST  *       ne^  i^rbien8  herabgestürzt 

J*.  wlta  ^hro*    tropbe  fand   statt  im  Monat 
die^fvie  Xfdem  Monat  December    1838, 
'  jP^jäSS-   ^geoi  war  die  Revolution  schon 

'<u>/>  kaiserliche  Hattischerif  vom  24.  De- 
t°ti8-    ^38  hrtte  dem  Fürsten  einen  Senat  an 
ce&be*   gegeben,   der   beauftragt  war,    ihn  zu 
die  $e*%en,  ^m    entgegen   zu  arbeiten ,    seine 
1ibef**ciü  jkhmen«.  —  >  Der  Hattischerif  gestat- 
AktioDwtf  dem  Fürsten    selbst   das  Recht,   die 
^Vede*  dieses  Senats  zu    wählen.     Aber  er 
^hneb  ^m  zu8^e^c^  YOr>   8*e   un^er   den  Man- 
5  rn  zU  ne'imenJ    welche  in    Folge  ihrer   dem 
Vaterlande   geleisteten   Dienste    die    öffentliche 
jfeinung  für   sich    hätten.     Das   hiess  die  ehe- 
maligen Kameraden   des   Milosch,   welche   jetzt 
seine  Rivalen  geworden  waren,  bezeichnen:   die 
Simitsch,    die   Protitsch,    die   Wutschitsch,    die 
Petroniewitsch ,    alle   die   Ehrgeizigen,    welche 
sprachen:   Milosch  verrennt  uns  den  Weg«.    — 
»Die  Fragen  drängen  sich  im  Geiste,  wenn  man 
den    Milosch   eine   so    unhaltbare  Position    so 
leicht   acceptiren   sieht.    Hoffte  er   durch  seine 
persönliche  Aktion   diese   Menschen   zusammen- 
halten  zu   können?    Oder    war   es   von   seiner 
Seite  eine   reine  und  einfache  Unterwerfung  un- 
ter  den   Willen   der  Pforte?   Warum  versucht 
er  nicht   an  das  Urtheil  der  Nation  zu  appel- 
liren?   Warum  verwirft  er  nicht  wenigstens  den 
Artikel  des  Hattisherifs,  der  ihm  befiehlt,  sich 
mit  gebundenen  Händen  und  Füssen  seinen  hef- 
tigsten   Feinden    zu    überliefern?   Hat  er  nicht 
das  Recht,  jene  perfide  und  zweideutige  Sprache 
nach    den   Regeln   des    gesunden   Menschenver- 
standes zu  interpretiren  ?  —  Die  Wahrheit  ist, 
er  hat  den  Kopf  verloren lc  —   »Seit  dem  er- 


Taillandier,  Serbie.  63 

sten  Tage,  an  dem  er  versucht,  die  neue  Re- 
gienrogsmaschine  in  Bewegung  zu  setzen,  ist  er 
darin  gefangen  wie  in  einem  Schraubstock.  In 
jedem  Augenblick  hält  ihn  ein  Hinderniss  auf. 
Seine  Feinde  sind  da,  welche  sagen:  Nein.  -Es 
ist  ein  ewiges,  stets  wiederholtes,  drohendes, 
irritirende8  Veto.  Er,  der  sonst  Alles  verrich- 
tet, ist  nun  zur  Unthätigkeit  verurtheilt.  Da 
siebt  man  ihn  eingeschlossen  (»Le  voilä  enferme«) 
wie  einen  Schuldigen  in  einem  Gefangniss.  Was 
•oll  nun  werden?  (»Que  devenir?«)  »Er  ver- 
lasst  Serbien  unter  dem  Vorwande  eines  Be- 
suchs bei  seinem  kranken  Sohne  in  Semlin. 
Dort  erklärt  er,  dass  er  nicht  vor  der  Beruhi- 
gung der  Leidenschaften  zurückkehren  werde, 
um  seinen  Posten  wieder  einzunehmenc.  —  In 
diesem  etwas  poltrigen,  sehr  wenig  künstleri- 
schen und  auch  nicht  sehr  anziehenden  Style 
gebt  es  das  ganze  Buch  hindurch  fort.  Ich 
kann  mir  nicht  denken,  dass  das  die  Herzen 
vieler  Franzosen  für  die  Sache  der  Serben  er- 
wärmen und  fesseln  wird.  Wir  Deutschen  wer- 
den uns  über  diese,  wie  gesagt,  immer  lieber 
bei  Ranke,  Eanitz,  Pireh,  Possart,  Eapper  etc. 
unterrichten. 

Am  Ende  seines  Buches  fragt  der  Verf.  sich 
und  uns,  welches  Programm  die  Serbier  nach 
dem  Tode  des  alten  Milosch  noch  auszuführen 
haben.  »Ein  Programme,  antwortet  er,  »wel- 
ches das  aller  civilisirten  Völker  ist  und  das 
sich  in  einigen  wenigen  Worten  zusammenfassen 
lasst:  sie  müssen  die  Austreibung  der  Türken 
ganz  vollenden,  —  die  Festungen  ihres  Landes 
wieder  in  Besitz  nehmen,  —  ihre  nationalen  In- 
stitutionen befestigen,  —  den  Volksunterricht  er- 
muthigen,  —  die  Hülfsquellen  des  Landes  ent- 
wickeln, —  die  Ordnung   durch  die  Freiheit  si- 


64         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

ehern,  —  und  die  Freiheit  durch  die  Ordnung 
sichern,  —  endlich  ein  Muster  und  ein  lebendiges 
Beispiel  für  die  verstreuten  Glieder  der  serbi- 
schen Familie  werden,  —  und  ohne  etwas  zur 
Provocirung  der  Umgestaltung  des  orientalischen 
Europa's  zu  thun,  sich  für  alle  etwaigen  Ereig- 
nisse (?)  bereit  halten  —  und  sich  auf  das  Ni- 
veau aller  möglichen  Glücksfälle  (?)  stellen«.  — 
Dies  ist  allerdings  noch  Vielerlei  und  Grosses, 
was  männliche  Anstrengung  erfordert.  Aber 
der  Verf.  ist  gutes  Muths.  »Serbien«,  sagt  er9 
»wird  das  Alles  erfüllen.  Wir  sind  ganz  be* 
ruhigt  in  Bezug  auf  dieses  Volk,  über  welches 
500  Jahre  eingr  zermalmenden  Sklaverei,  ohne 
ihm  Schaden  zu  thun,  hinweggegangen  sind, 
und  das,  plötzlich  aus  dem  Schatten  des  Gra- 
bes hervortretend,  sich  schnell  nicht  nur  vom 
Tode  zum  Leben,  von  der  Sklaverei  zur  Unab- 
hängigkeit, sondern,  was  noch  schwieriger  war, 
von  herrischer  Barbarei  zu  liberaler  Civilisation 
erhoben  hat«. 

Bremen.  J.  G.  Kohl. 


Wolfgang  Ratichius  oder  Ratke  im 
Lichte  seiner  und  der  Zeitgenossen  Briefe  und 
als  Didaktikus  in  Cöthen  und  Magdeburg.  Ori- 
ginalbeitrag zur  Geschichte  der  Pädagogik  des 
17 ten  Jahrhunderts  von  G.  Krause,  Herzog- 
lich Anhaltischem  Hofrathe  u.  s.  w.  Leipzig. 
Dyksche  Buchhandlung.  1872.  XU  und  182 
BS.  in  8°. 

Da  man  aus  dem  vorstehenden  etwas  unge- 
lenken Titel  schliessen  möchte,  dass  man  es 
mit  einer  darstellenden  Abhandlung    zu  than 


Krause,  Wolfgang  Ratichius  oder  Ratke.    65 

litte,  so  bemerke  ich  gleich  an  dieser  Stelle, 
dan  die  rorliegende  Schrift  eine  Sammlung  von  ~ 
137  meist  bisher  ungedruckten  urkundlichen 
ßtöcken  über  unsern  Gegenstand  ist,  die,  in 
fiaf  Abschnitte  getheilt ,  nur  manchmal  durch 
einige  verbindende  Worte  aneinandergereiht 
sacl  von  einzelnen  erläuternden  Anmerkungen 
begleitet,  durch  ein  »einleitendes  Vorwort«  er- 
öffnet werden,  das  auf  die  Bedeutung  dieser 
Veröffentlichung  hinweisen  soll.  Diese  Bedeu- 
tung ist,  nach  der  Meinung  des  Herausgebers, 
derart,  dass  die  bisherige  Auffassung  und  Wür- 
digung des  Ratichius  weichen  und  einer  neuen, 
gänzlich  veränderten  Platz  machen  muss.  Um 
die  Richtigkeit  dieser  Ansicht  zu  prüfen,  wird 
et,  bevor  wir  den  Inhalt  unsrer  Schrift  betrach- 
ten, nothig  sein,  mit  kurzen  Worten  die  Stel- 
lung genau  zu  bestimmen,  welche  man  bisher  in 
ziemlich  übereinstimmender  Weise  dem  vielge- 
nannten Pädagogen  zugewiesen  hat. 

Die  Literatur  über  Ratichius  ist  nicht  sehr 
gross:  sie  besteht  in  wenigen  selbstständigen  - 
Abhandlungen,  in  Programmen,  in  Abschnitten 
grösserer  pädagogischer  Werke,  und  vor  Allem 
in  vier  von  Direktor  Niemeyer  1840—1848  ver- 
öffentlichten Programmen,  die  sich  durch  Mit- 
teilung mancher  Urkunden  auszeichnen,  welche 
in  der  vorliegenden  Publikation  wiederholt,  aber 
durch  wichtige  neue  vermehrt  worden  sind.  Alle 
diese  Arbeiten  Bind  benutzt  und  in  meisterhaf- 
ter Weise  2U  einem  Gesammtbilde  zusammen* 
gefasst  worden  von  K.  von  Raumer  im  2.  Bande 
»einer  Geschichte  der  Pädagogik. 

Wollen  wir  danach  in  Kurzem  die  Bedeu- 
taag  des  Ratichius  zusammenfassen,  welche  Rau- 
M*  mit  der  einen  treffenden  Bezeichnung 
»Wortführer  der  Neuerer«  angedeutet  hat, 
•o  können  wir  sagen:  er  war  ein  selbstständiger, 

6  -■ 


66  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

von  Hass  gegen  das  Alte  erfüllter,    neue  Ideen 
fassender  und  zu  ihrer  Durchführung  begeister- 
ter Mann,  der,  weil  er  ungelehrt  war  und  sich 
eifrig  nur  in  das  ihm  erkennbare  oder,   wie    er 
sich  ausdrückte,  ihm  von  Gott  geofienbarte  Ge- 
dankenreich versenken  konnte,  in  diesem  Wir- 
kungen  zu    erzielen   hoffte  und  Leistungen  ver- 
sprach,   wie   sie    vor  ihm  niemals  erreicht  und 
auch    durch   ihn  wirklich   nicht  erfüllt  wurden, 
ein  Mann,   an    den   einmal   gewonnenen  Ueber- 
zeugungen   fest,  ja   hartnäckig  festhaltend,    der 
wol  einsah,  dass  er  zur  Erreichung  seines  Zieles 
Mitarbeiter  brauchte,  und  doch  sie  nicht  zu  tief 
in  sein  Heiligthum  eindringen  lassen  wollte,  der 
daher  sich  oft  aus  begeisterten  Freunden  heftige 
Feinde,   aus  treuen  Anhängern  erzürnte  Verfol- 
ger  schuf;   ein    Mann   von    freier  Denkungsart, 
der    jedes    äussere  Band   hasste   und    der  sich 
doch     an    Fürsten    und    Grosse    anschliessen 
musste,   um   sein    Werk  zu   vollenden,    und    in 
Folge  dessen  durch    seine  Gesinnung  in  die  ge- 
fahrlichsten Widersprüche  gerieth;  religiös  frei- 
sinnig, dabei  aber  in  beständigem  Verkehr  mit 
frommen  Fürsten  und  in  einer  Zeit  lebend,   die 
in   religiöser   Kurzsichtigkeit   und  glaubenseifri- 
gem Fanatismus  ihres  Gleichen  sucht ;  ein  Mann, 
der  zum  Reformator  wol  die  Neuheit  der  Ideen, 
die    innere  Geistesgluth   und  die  Festigkeit  der 
Ueberzeugung  besass,  dem   aber  die  gewinnen- 
den  äusseren  Gaben,   die   freundliche  Liebens- 
würdigkeit, die  ruhige  Rede  der  Ueberzeugung 
völlig  fehlten. 

Dieses  Bild  des  Ratichius,  wie  ich  es  nach 
den  bisherigen  Schilderungen  zu  zeichnen  ver- 
sucht habe,  hält  der  Herausgeber  für  falsch 
und  fasst,  nachdem  er  den  Inhalt  der  von  ihm 
veröffentlichten  Aktenstücke  kurz  angegeben 
hat,  seine  Anschauung  in  den  Worten  zusam- 


r 


Krause,  Wolfgang  Ratichius  oder  Ratke.    67 


men:  »Hiermit  sei  es  Fachverständigen  anheim- 
gegeben, ob  und  wie  sie  nach  Massgabe  dieser 
Publikation  den  idealen  Ratich*)  mit  dem 
realen  Katke  auszugleichen  vermögen,  und 
ob  die  erschütterte  Grundlage  seines  Ruhmes 
noch  ausreichend  befanden  wird ,  ihn  ferner  als 
eben  geistig  und  sittlich  befähigten,  eifrig  und 
ehrlich  fur  das  Wohl  der  Schule  wirkenden  und 
leidenden  Reformator  ansehen  zu  können;  oder 
ob  nicht  sein  ganzes  Wesen  und  Treiben  die 
Merkmale  eines  pädagogischen  Phantasten  und 
Abenteurers  verräth,  der  fest  eingehüllt  im 
Mantel  des  Geheimnisses  verharrt,  aber  in 
schlauer  Weise  darch  dunkle,  dünkelhafte  Re- 
den und  erborgte  Arbeiten  so  lange  Aufsehen 
und  Bewunderung  zu  erregen  sucht,  bis  die 
feierlich  verheissenen  Thaten  in  allem  Ernste 
von  ihm  gefordert  und  nicht  geleistet  werden«. 
In  diesem  Streite  der  Meinungen  glaube  ich 
mich  entschieden  zu  der  bisher  vertretenen  An- 
steht bekennen  zu  dürfen  und  will  die  Berech- 
tigung dazu  durch  eine  Darlegung  des  Inhalts 
unseres  Buches  erweisen,  dessen  Werth  ich 
übrigens  sehr  gern  anerkenne,  ohne  die  Auf- 
fassung des  Herausgebers  theilen  zu  können. 
Dass  diese  Auffassong  aus  den  Quellen  gezogen 
ist,  will  ich  nicht  leugnen ,  doch  kann  ich  nicht 
umhin,  gleich  an  dieser  Stelle  zu  bemerken, 
dass  in  dem  Buche  mehrfach  ein  speeifisch  an- 
haltiscber  Patriotismus  hervortritt,  der  dieVer- 
muthung  nahelegt,  dass  demselben  auch  gewisse 
apologetische  Zwecke  nicht  fremd  seien,  und  2. 
dass  die  Behauptung,  Ratichius  habe  »erborgte 

*)  Schon  an  einer  früheren  Stelle  hatte  der  Herausg., 
Termnthlich  gegen  Raumer,  bemerkt,  dass  Rat.  sich  nie- 
aals  Baiich  schreibe,  trotzdem  glaube  ich  nicht,  dass 
diese  Abkürzung  des  latinisirten  Namens  als  irgendwie, 
imtatthnft  beseichnet  werden  kann. 

6* 


68  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

Arbeiten«  statt  der  seinigen  vorgezeigt,  sich  aus 
den  hier  veröffentlichten  Aktenstücken  nicht  er- 
weisen lässt. 

Was  nun  den  Inhalt  des  vorliegenden  Baches 
anbetrifft,  so  machen  nur  drei  Abschnitte, 
welche  die  Beziehungen  des  Ratichius  zu  der 
anbaltischen  Fürstenfamilie  behandeln,  und  zu 
denen  die  anhaltischen  Archive  dem  Herausgeber 
das  gesammte,  früher  nur  zu  geringem  Theile 
von  Direktor  Niemeyer  benutzte,  Material  ge- 
boten haben,  Anspruch  auf  Vollständigkeit,  der 
erste,  welcher  R's  Leben  bis  zur  Anstellung  in 
Cöthen  verfolgt,  will  nur  Beiträge  zur  »vorläu- 
figen Cbaracteristik  des  Ratichius  c  geben  und 
der  fünfte  durch  einzelne  spätere  Stücke  die 
dargebotene  Schilderung  vervollständigen.  Ich 
hebe  kurz  die  Hauptpunkte  hervor  und  begleite 
sie  mit  einigen  Bemerkungen. 

Die  öffentliche  Wirksamkeit  des  Ratichius 
beginnt  mit  dem  J.  1612,  in  welchem  er  dem 
zu  Frankfurt  versammelten  Reichstage  einen 
Unterrichtsplan  übergibt  —  übrigens  ist  dieses 
im  Frankfurter  Archiv  befindliche  Memorial 
vom  7.  Mai  1612,  das  Raumer  abschriftlich  vor- 
lag (Gesch.  d.  Päd.  3.  Aufl.  H,  S.  10  A.  3;  und 
das  nicht  allein  den  Jenaer  Professoren,  »son- 
dern auch  andern  befremdlich  fürkommen  c 
(Krause  S.  11),  noch  nicht  gedruckt,  seine  Be- 
kanntmachung aber  recht  wünschenswerth  — 
der  zwar  beim  Reiche  keine  Unterstützung  fin- 
det, den  Verf.  aber  mit  dem  Pfalzgrafen  Wolf- 
gang Wilhelm,  dem  Landgrafen  von  Hessen,  des- 
sen Räthe  sich  dem  kurze  Zeit  in  Giessen  wei- 
lenden Ratichius  freudig  anschliessen,  und  der 
Herzogin  Dorothea  Maria  von  Weimar  in  Ver- 
bindung bringt,  welche,  nachdem  sie  durch 
günstige  Gutachten  aus  Giessen  und  Jena  dazu 
ermuntert  worden,  einen  Gesandten,  Kromeyer, 


Krause,  Wolfgang  Ratichius  oder  Ratke.    69 

nach  Frankfurt  schickt,  der,  ebenso  wie  der 
Giessener  Professor  Helvikus,  den  Didaktikns 
nach  Augsburg  begleitet.  Hier  tritt  nun  freilich 
bald  die  Spaltung  ein:  Kromeyer  verlässt  Augs- 
burg, nachdem  er  nicht  die  von  ihm  erwarteten 
hinreichenden  Mittheilungen  empfangen,  auf  Auf- 
forderung der  Herzogin  sendet  R.  aber  Einiges 
—  freilieb  ist  gerade  dieser  Brief  nicht  vorhan- 
den oder  wird  wenigstens  nicht  mitgetheilt  — • 
und  erhält  daför  Dank  (S.  21);  auch  Helvikus 
kennt  sieb  von  ihm  unter  heftigen  Klagen,  Ton 
denen  die  bittersten  gegen  R's  herbes,  geheim- 
nissvolles  Wesen  gerichtet  sind.  Darauf  tritt 
Ratichius  eine,  vielleicht  schon  früher  geplante 
Wanderreise  an,  wir  finden  ihn,  in  sehr  kurzen 
Zwischenräumen,  in  Nürnberg,  Ulm,  Weimar, 
Erfurt,  in  Waldeck,  Pyrmont,  Gassei,  wo  die  Be- 
gegnung mit  Moritz  von  Hessen  keine  allzu- 
frrandschaftliche  war  und  als  trübe  Erinnerung 
von  ihm  noch  in  späterer  Zeit  erwähnt  wird, 
endlich  längere  Zeit  in  Frankfurt,  das  ihn  ver- 
mothlich  als  Mittelpunkt  des  kaufmännischen, 
speriell  buchhändlerischen  Verkehres  anzog,  von 
wo  aus  er  auf  Aufforderung  des  berühmten 
Orientalisten  Buxtorf  nach  Basel  zieht,  einen 
Theil  seines  dortigen  Aufenthaltes  aber  wegen 
religiöser  Spöttereien  im  Gefängniss  zubringt. 
Erst  dann,  im  April  1618,  folgt  er  dem  schon 
früher  an  ihn  gelangten  Bufe  nach  Göthen. 

Betrachten  wir  diesen  wichtigen  Lebensab- 
schnitt, so  bemerken  wir  allerdings  das  hastige, 
nnruhvolle  Wesen  des  Ratichius,  das  seiner 
Person  viele  Feinde  macht,  die  aber,  was 
sehr  zu  betonen  ist,  Anhänger  und  Fort- 
bildner seines  Systems  bleiben,  ebenso  wie, 
was  gleichfalls  hervorgehoben  zu  werden  ver- 
dient, der  einzig  wirklich  bedeutende  Gelehrte, 
mit  dem  Batiduus  während  seines  Lebens  in 


70         Gott.  gel.  Anz,  1873.  Stück  2. 

Berührung  kam,   Buxtorf,   sich,  soweit  mir  be- 
kannt ist,  niemals  mit  ihm  entzweite. 

Die  drei  folgenden  Abschnitte  handeln  nun 
im  Einzelnen  über  die  anhaltischen  Verhältnisse. 
Fürst  Ludwig,  nur  unterstützt  von  dem  Herzog 
Johann  Ernst  von  Weimar,  während  die  übrigen 
verwandten  Fürsten  sich  weigerten,  an  der  Be- 
förderung des  Werkes  Theil  zu  nehmen,  begann, 
im  Vereine  mit  dem  von  ihm  dazu  berufenen 
Ratichius,  an  der  Herstellung  des  Erziehungs- 
werkes rüstig  zu  arbeiten. 

So  forderlich  eine  solche  lebhafte  persönliche 
Theilnahme  des  Fürsten  sein  musste,  so  störend 
konnte  sie  auch  wegen  der  vielfachen  Rücksich- 
ten werden,  die  man  auf  den  hoben  Herrn  zu 
nehmen  hatte,  namentlich  deswegen,  weil  Lud- 
wig, wie  aus  einer  Stelle  (S.  63)  unsrer  Ver- 
öffentlichung hervorgeht,  selbst  als  Lehrer  auf- 
trat: er  hat  deutsch  gelehrt  und  an  einer  italie- 
nischen Grammatik,  die  nach  der  neuen  Methode 
verfasst  werden  sollte,  gearbeitet.  Rechnen  wir 
dazu  das  uns  schon  bekannte  eigentümliche, 
abstossende  Wesen  des  Ratichius,  die  ihm  un- 
gewohnten Formen  des  Hoflebens,  über  deren 
beengende  Fesseln  er  einmal  klagt  (vgl.  S.  75),  — 
und  ich  denke,  dass  wir  seine  Klagen  nicht  als 
erdichtet  zurückweisen  dürfen  — ;  die  religiöse 
Verschiedenheit  —  Fürst  Ludwig  war  Calvinist 
— ,  die  wenigstens  von  Ratichius  stark  betont 
wird,  und  wenn  nicht  beim  Fürsten  selbst,  so 
doch  bei  glaubenseifrigen  Beamten,  namentlich 
dem  oft  genannten  Superintendenten  Streso, 
deutlich  hervortreten  mochte,  zudem  eine  in 
jenem  auf  Religiosität  sehr  erpichten  Zeitalter 
doppelt  leicht  erkennbare  und  übel  vermerkte 
religiöse  Lauheit  seitens  des  Ratichius  —  man 
klagt  bald,  dass  in  der  Schule  nicht  genug  Re- 
ligion gelehrt  würde  (S.  67),  und  wirft  ihm  vor 


Krause,  Wolfgang  ßaticbius  oder  Batke.    7J 


in  Weimar  niemals  die  Kirche  besticht  und  das 
Abendmahl  genommen  zu  haben  (S.  151)  — : 
ausserdem  den  ganzen  Hass  der  Zunftgelehr- 
ten, die  in  grosser  Anzahl  zur  Mitwirkung  be- 
rufen worden  waren,  gegen  den  Didaktikus ,  der 
seine  Kenntnisse  und  Gedanken  hauptsächlich 
och  selbst  verdankte,  der  nicht  regelmässig  die 
Universität  besucht  hatte,  der  weder  Magister 
noch  Doktor  war,  einen  Hass,  den  wir  am  be- 
llen mit  den  eignen  Worten  eines  der  gelehrten 
Herrn  wiedergeben:  »es  wahr  mir  absurdissi- 
nram,  das  Homo  idiota  et  indoctus  solte  gelehr- 
ten Leutten  vorschreiben  können,  wie  Sie  die 
Disciplina8,  scientias  und  artes  conscribiren, 
tradiren  undt  proponiren  solten,  da  sie  sich 
är  leben  langk  aufgelegt,  viel  Jahr  dociret  undt 
also  scientiam,  usnm  et  experientiam  hatten, 
Er  aber  von  denselben  nicht  das  geringste  ver- 
stünde oder  wüste.  Das  kam  mir  gleich  vor, 
als  wenn  einer  mir  den  Wegk  nach  Rom  zeigen 
volte  und  hette  sein  Lebetage  nichts  davon  ge- 
boret, viel  weniger  das  er  dessen  kundlich,  oder 
den  selbsten  gereiset  hette«;  und  endlich  die 
privaten  Verhältnisse  des  Ratichius,  die  aller- 
dings nicht  ganz  klar  vorliegen,  aus  denen  aber 
sofiel  erkennbar  ist,  dass  er  sich,  während  er 
Torher  nur  immer  von  der  Didaktika  als  seiner 
lieben  Braut  gesprochen  hatte,  nun  wirklich  ver- 
lobte, and  sich  durch  dieses  Ereigniss,  dem  eine 
Heirath  allerdings  nicht  gefolgt  zu  sein  scheint, 
fon  seinen  Berufsgeschäften  mannichfach  ab- 
sieben Hess  (vgl.  S.  66,  78,  133;  S.  138  »mein 
Junge«,  muss  wohl  als  Diener  erklärt  werden), 
—  rechnen  wir  dies  Alles  zusammen,  so  können 
wir,  auch  ohne  die  Entwicklung  näher  zu  ken- 
nen, annehmen,  dass  die  Zustände  sich  nicht 
illzuerfreulich  gestalten  mussten.  Aber  es 
würde   nun    der  Wahrheit  wenig   entsprechen, 


72         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

wenn  wir  die  Schuld  der  schlimmen  Verwicklun- 
gen allein  dem  Raticbius  beimessen  nnd  die 
eigentümlichen  Verhältnisse,  in  welche  er  ein- 
trat ,  die  Persönlichkeiten ,  mit  denen  er  zu 
thun  hatte,  gar  nicht  mit  in  Rechnung  ziehen 
wollten. 

Nach  der  Ankunft  des  Ratichius  in  Köthen, 
die,  wie  wir  sahen,  im  April  1618  stattfand, 
dauerte  es  noch  länger  als  ein  Jahr,  bis  zum 
18.  Juni  1619,  ehe  die  Schulanstalten,  denn  es 
scheinen  zwei  gewesen  zu  sein,  von  denen  die 
eine  für  die  fremden,  die  andere  für  die  Stadt- 
schüler bestimmt  war,  eröffnet  wurden,  nachdem 
vorher  die  Mitwirkenden  berufen,  die  Stunden- 
pläne festgestellt,  Instruktionen  erlassen,  und, 
was  für  die  Folge  besonders  wichtig  ist,  fünf 
Männer  erwählt  worden  waren,  die  neben  zwei 
fürstlichen  Räthen  und  dem  die  Oberleitung 
führenden  Ratichius  eine  bis  ins  Kleinste  gebende 
Aufsicht  über  äussere  und  innere  Vorkommnisse 
der  Schule  haben  sollten.  Diese  Revisoren  klag- 
ten nun  bald  über  verschiedene  hervorgetretene 
Mängel,  besonders  über  das  Fehlen  der  Disciplin, 
wogegen  Ratichius  an  der  Persönlichkeit  der 
Revisoren  Manches  auszusetzen  hatte  und  eine 
grössere  Beachtung  für  seine  Didaktik  verlangte, 
behufs  deren  er  Predigten  empfahl,  zu  deren 
Anhören  die  Bürgerschaft  genöthigt  werden 
sollte.  Der  Fürst  lehnte  eine  Entscheidung  über 
Personenfragen  in  dem  Zeitpunkt,  in  dem  sich 
die  Angelegenheit  nun  befände,  ab,  ertheilte 
vielmehr  dem  Ratichius  über  sein  unangemesse- 
nes Verhalten  gegen  die  Genossen  einen  Ver- 
weis ,  und  fühlte  sich  bald  darauf  wegen  R*s 
Benehmen  gegen  einen  Lehrer  und  der  von  ihm 
einseitig  bewirkten  Aufnahme  eines  Schülers  ver- 
anlasst, neue  Klagen  gegen  seinen  Didaktikua 
zu  fähren  und  ihm  die  erbetene  Enthebung  von 


Krause,  Wolfgang  Ratichius  oder  Ratke.    79 

der  Oberleitung  der  Schulanstalten  zu  gewäh- 
ren. Damit  aber  waren  die  Zwistigkeiten  nicht 
zu  Ende,  im  Gegentheil  mehrten  eich  die  Kla- 
gen und  Ratichius  nnd  die  Revisoren  stehen  sich 
in  heftigen  wechselseitigen  Anklagen  gegenüber, 
welche  der  Fürst  durch  eine,  mehr  den  letzte- 
ren geneigte,  Entscheidung  eher  durchschneidet, 
ab  wirklich  beschwichtigt,  eine  Entscheidung, 
die  Ratichius  mit  der  resignirenden ,  den  Für- 
sten aber  unangenehm  berührenden  Erklärung 
versieht:  »Soll  unä  muss  dieses  Alles  Also  sein, 
So  soll  und  muss  Ich  solches  Auch  lassen  ge- 
schehene. Nach  manchen  schriftlichen  und 
mündlichen  Verhandlungen,  in  denen  Ratichius' 
beständig  seine  Schuldlosigkeit  betheuerte,  da- 
gegen die  Mitarbeiter  und  Revisoren  als  Ur- 
heber der  Mängel  hinstellte,  sich  bitter  über 
die  Art  und  Weise,  mit  der  man  gegen  ihn 
verfuhr,  beklagte,  und  in  dltsen  Angriffen  und 
Beschwerden  häufig  die  schärfsten  und  beleidi- 
gendsten Ausdrücke  brauchte,  ohne  dass  wir  frei- 
lich beurtheilen  können,  ob  nicht  in  den  Ver- 
haltnissen Manches  lag,  das  ihn  in  diese  ge- 
reizte Stimmung  bringen  musste,  wird  er  am 
6.  Okt.  1619  in  einem,  wie  wir  der  historischen 
Treue  wegen  berichten  müssen,  allerdings  sehr 
angeheiterten.  Zustande,  nach  Wannsdorf  ins 
Gefangniss  abgeführt,  um  dort  bei  schmaler 
Kost  und  in  einsamer  Haft,  in  welcher  ihm 
zwar  das  Schreiben  gestattet  war,  aber  doch 
nur  so,  dass  jedes  Schriftstück  an  das  fürst- 
liche Hoflager  geschickt  wurde,  so  »verwahret 
zu  werden,  dass  er  nicht  abhanden,  viel  weniger 
Jemandes  ohne  vorbewust  S.  F.  Gr.  zu  ihm 
komme«.  Als  Trostmittel  gab  ihm  der  Fürst 
m  seine  Haft  eine  Bibel  mit  folgender  Inßchrift: 
»Diese  Bibell  schenke  ich  Wolfgango  Ratichio, 
von  hertzen  wünschend,   dass  er  darinnen  mit 


74  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  2. 

Andacht  lese,  daraus  seine  Sünden  erkennen, 
bereuen,  sich  bessern  und  nicht  mehr  den  geist 
der  lügen,  Verleumdung  und  Verwirrung  als 
diese  tage  und  mehrmals  geschehen,  leiten  und 
fuhren  wolle  lassen«. 

So  ist  nach  einer  kaum  viermonatlichen  Daner 
die  Wirksamkeit  des  Ratichius  in  Eöthen  zu 
Ende,  die  hochgespannten  Erwartungen  enden 
mit  einer  kläglichen  Enttäuschung.  Ich  kann 
und  will  nun  nicht  versuchen,  diese  Thatsache 
zu  läugnen,  auch  keineswegs  den  Ratichius  von 
aller  und  jeder  Schuld  freisprechen,  vielmehr 
räume  ich  offen  ein,  dass  die  grossen  Verspre- 
chungen, welche  R.  in  übermässigem,  ungerecht- 
fertigtem Vertrauen  auf  seine  neue  Lehrkunst 
machte,  sich  durchaus  nicht  erfüllten,  aber  es 
erscheint  mir  ebenso  unberechtigt,  nun  alle 
Schuld  nicht  nur  für  das  Misslingen  der  neuen 
Einrichtungen,  sondern  auch  für  die  persönli- 
chen Verwicklungen  ihm  aufzubürden.  Nament- 
lich ist  das  Verfahren  des  anhaltischen  Fürsten, 
wie  es  bei  dieser  Gefangensetzung  und  später 
noch  deutlicher  hervortritt,  nicht  geeignet,  die 
günstige  Meinung  zu  bestätigen,  welche  der 
Herausgeber  von  ihm  erwecken  will:  die  Be- 
handlungsart erinnert  doch  mehr  an  den  sou- 
veränen Herrn,  der  die  schweren  Kosten,  welche 
durch  die  Berufung,  Erhaltung  und  Unterstützung 
des  vielversprechenden  Informators  entstanden 
sind,  nun,  nachdem  sich  die  Verheissungen  als 
betrügerisch  erwiesen  haben,  an  der  Person  des 
Lehrers  zu  rächen  gewillt  ist. 

Der  dritte  Abschnitt  (S.  88—128)  bandelt 
über  die  in  Anhalt  ausgeführten  Schuleinrich- 
tungen in  dem  Jahre  nach  R's  Gefangennehmung. 
Diese  nun  möchte  der  Herausgeber  als  Werk 
des  anhaltischen  Fürsten  hinstellen  und  von  je- 
der Mitwirkung   des  R.    befreien.     Dass   eine 


Krause,  Wolfgang  Ratichius  oder  Ratke.     75 

solche  in  dem  Sinne,  dass  K.  mit  Hand  ange- 
legt ,  die  Pläne  angegeben  und  ausgeführt  babe, 
nicht  stattgefunden  haben  kann,  ist  selbstver- 
ständlich ,  aber  dafür,  dass  in  der  nun  einge- 
führten Schulordnung  sich  kein  geistiges  Fort- 
wirken R'scher  Ideen,  kein  Hinübernehmen  sei- 
ner Vorschläge  findet,  die  er,  der  bei  jeder  Un- 
terweisung das  Mündliche  dem  Schriftlichen  vor- 
zog (S.  36),  aufzuschreiben  stets  Bedenken  trug, 
dafür  ist  der  Beweis  durchaus  nicht  geliefert« 
Selbst  wenn  der  Versuch  gemacht  werden  könnte, 
grosse  schwerwiegende  Differenzen  zwischen  dem 
Scholplane,  der  während  des  Aufenthalts  des 
Batjchius  in  Gothen,  und  der  Ordnung,  die  zur 
Zeit  seiner  Gefangenschaft  ausgeführt  wurde, 
nachzuweisen,  würde  die  gemeinsame  Grundlage 
beider  doch  nicht  verkannt  werden  können;  die 
Aussage  der  Beamten  aber,  welche,  als  Fort* 
8etzer  des  angefangenen  Werkes  von  demselben 
Fürsten  ernannt,  der  in  heftiger  Erregung  den 
Urheber  ins  Geiangniss  hatte  werfen  lassen,  eif- 
rig erklärten ,  dass  man  ohne  Ratichius  dasselbe, 
ja  Besseres  zu  Stande  bringen  könnte,  hat  na- 
türlich kein  entscheidendes  Gewicht.  Ueber  dem 
schroffen,  unliebenswürdigen,  manchmal  vielleicht 
unleidlichen  Manne  dürfen  wir  nicht  den  selbst- 
ändigen Denker,  über  dem  zur  That  ungeeig- 
neten, zur  Ausfuhrung  unfähigen.  Schulmanne 
dürfen  wir  nicht  den  vergessen,  welcher  den 
Anstos8  zu  schönen  pädagogischen  Thaten  wirk- 
lich gegeben  hat! 

Doch  betrachten  wir  die  ferneren  Schicksale 
unseres  Pädagogen.  Aus  dem  Geföngniss,  in  das 
ihn  derselbe  Fürst  gesetzt,  der  ihm  früher  die 
wärmste  Freundschaft  entgegengebracht  hatte, 
schreibt  er  an  ihn  im  Tone  eines  Mannes,  der 
rieh  mit  seinem  Werke  eins  weiss,  der  in  dem 
Schicksale,  das  ihn  betroffen  hat,  weniger  die 


78         Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  2. 

eigene  Gefahr  sieht  und  fürchtet ,  als  die  Schwie- 
rigkeiten, die  ans  seiner  schlimmen  Lage  für  die 
Arbeit  seines  Lebens  hervorgehen  können.  Wäh- 
rend ein  Abenteurer,  der  nach  manchen  glück- 
lich durchgeführten  Täuschungen  von  dem  ver- 
dienten Missgeschick  ereilt  wird,  in  dieser  uner- 
warteten Lage  das  Zagen  seiner  Feigheit  nicht 
verbergen  kann,  behält  Ratichius  seine  Mannes- 
würde und  sein  Selbstbewusstsein,  sein  Vertrauen 
auf  seine  Unschuld,  das  ihn  dem  Fürsten  als 
Antwort  auf  die  ihm  geschenkte  Bibel  die  Mah- 
nung zusenden  läset,  auch  er  möge  fleissig  die- 
ses Buch  zu  Rathe  ziehn  (S.  1 86) ,  die  Hoffnung 
auf  den  Sieg ,  durch  die  ermuthigt  er  kühn  die 
Didaktika,  wie  sie  jetzt  in  Köthen  eingeführt 
werde,  als  sein  Werk  erklärt  (S.  137).  Aber 
seine  Lage  war  schlimm  genug.  Denn  der  Fürst 
hörte  weder  auf  die  direkt  noch  indirekt  ihm 
zugehenden  Klagen  des  Gefangenen  und  hatte 
die  ernst  ausgesprochene  Absicht,  denselben  in 
strenger  Haft  zu  halten  und  durch  ordentlichen 
Process  aburtheilen  zu  lassen.  Wir  kennen  die 
Vorwürfe,  welche  dem  Ratichius  gemacht  und 
welche  ihm  nun  gänzlich  erfolglos  nochmals  von 
einer  besonders  ernannten  Commission  entgegen- 
gehalten wurden:  mangelnde  Erfüllung  der  ge- 
gebenen Versprechen,  Schmähung  und  Verfol- 
gung der  Genossen  und  Mitarbeiter,  Unehrer- 
bietigkeit  und  Ungehorsam  gegen  den  Fürsten; 
dazu  kommen  nun  noch  einzelne  aus  den  Reden 
und  Briefen  des  Ratichius  von  dem  Fürsten  ge- 
sammelte Beschwerdepunkte,  die,  als  aus  ge- 
kränktem Ehrgeiz  und  heftiger  Gemüthserregung 
entstammend,  von  uns  schwerlich  als  genügendes 
Fundament  einer  Anklage  angesehen  werden 
können. 

Nachdem  Ratichius   den  Wunsch   ausgespro- 
chen hatte,  mit  zwei  ihm  von  früher  bekannten 


[ 


Krause ,  Wolfgang  Ratichius  oder  Batke.    77 

Wittenberger  Professoren  W.  Franzius  und  Jakob 
Hartini  sich  zu  unterreden,  werden  diese  dazu 
aufgefordert,  weisen  aber  das  Verlangen  ab  und 
überhäufen  den  Angeklagten  mit  Vorwürfen  und 
guten  Rathschlägen,  Andere  bringen,  aufgefordert 
und  unaufgefordert,  neues  Material  herzu,  so  dass 
der  Fürst,  au  einer  Entscheidung  gedrängt,  end- 
lich, nach  sechsmonatlichem  Zaudern,  die  Frage 
leinen  Räthen  vorlegt,  was  denn  nun  mit  Rati- 
chius geschehen  solle  (März  1620).  Diese  bean- 
tragen zunächst  eine  Vervollständigung  der  Ak- 
ten, denn,  wie  ihre  sehr  zu  beachtende  Aeusse- 
nuig  lautet:  »ist  den  acten  nicht  einverleibt, 
was  Ratichius  eigentlich  gelobt  und  vertröstet, 
wie  weit  er  es  gebracht,  was  er  verrichtet,  woran 
der  mangel  und  wie  hoch  die  von  ihm  verur- 
sachte uncosten  sich  erstrecken«  (S.  161),  —  eine 
Forderung,  von  deren  Erfüllung  übrigens  nicht 
weiter  die  Rede  ist  — ,  meinen  aber  doch,  im 
Verlaufe  desselben  Aktenstücks,  dass,  wenn  auch 
>itzt   eigenthqh   nicht  also   determiniret,    oder 

frondlich   davon  discutiret  werden«   könne,  der 
orst    die  Strafe   auf  10—20  Jahre  Gefängniss 
oder  Zuchthaus  bestimmen  dürfte. 

Eine  solche  Strafe  würde  auch  Ratichius  ge- 
wiss zu  erdulden  gehabt  haben,  wenn  nicht  einige 
Fürsten  für  ihn  Fürsprache  eingelegt  hätten,  in 
Folge  deren  er,  allerdings  nur  nach  erniedrigen- 
den Bedingungen,  seine  Freiheit  erhielt.  Er 
musste  nämlich  einen  Revers  ausstellen  und  den- 
selben eidlich  bekräftigen,  dahin  lautend,  dass 
er  mehr  versprochen  habe,  als  er  zu  leisten  fähig 
gewesen  wäre,  dass  er  den  Fürsten  und  andre 
angesehene  Männer  geschmäht  habe,  dass  er  da- 
her eine  bedeutende  Strafe  verdiene  und,  weil  sie 
ihm  erlassen  und  Gnade  für  Recht  erwiesen  wor- 
den wäre,  verspreche,  die  erlittene  Haft  an  Nie- 
atandem  zu  rächen.    Nach  geleisteter  Urfehde 


78  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  2. 

wurde  er  entlassen;  am  1.  Juli  1620  befand  er  sich 
auf  der  Reise,  die  ihn  seiner  neuen  Heimat  zuführte. 

Seine  neue  Heimat  war  Magdeburg  und  über 
die  schon  im  folgenden  Jahre  von  dem  dortigen 
Rathe  mit  dem  Fürsten  Ludwig  gepflogenen  re- 
sultatlosen Verhandlungen  belehrt  uns  der  fünfte 
Abschnitt  der  vorliegenden  Publikation,  der, 
sich  auf  R's  Beziehungen  zu  dem  anbaltischen 
Fürsten  beschränkend,  am  Schluss  einen  Brief- 
wechsel zwischen  diesem  und  der  Gräfin  Anna 
Sophia  von  Schwarzburg-ßudolstadt  aus  dem  J. 
1633  mittheilt. 

Ich  habe  mich  in  den  vorstehenden  Bemer- 
kungen nur  wenig  auf  die  Unterrichtsmethode 
des  Ratichius,  auf  den  Werth  und  Unwerth  sei- 
ner einzelnen  pädagogischen  Ansichten  eingelas- 
sen, und  zwar  aus  dem  Grunde,  weil  auch  das 
vorliegende  Buch  es  nicht  mit  einer  Kritik  die- 
ser Anschauungen  und  Versuche,  sondern  mit 
einer  Beurtheilung  der  Person,  des  Wesens  und 
des  Characters  zu  thun  hat.  Diese  Be-  oder 
Verurtheilung,  welche  der  Verf.  in,  wie  mir 
scheint,  partikularistischem  Interesse  versucht, 
wollte  ich  als  nicht  berechtigt  zurückweisen. 

Auch  die  Ausgabe  leidet  an  manchen  Män- 
geln. Für  die  einzelnen  Stücke,  namentlich  des 
ersten  Abschnitts,  wäre  eine  genauere  Quellen- 
angabe erwünscht  gewesen;  in  dem  Abdrucke 
finden  sich  viele  Fehler;  bei  den  meisten  Brie- 
fen fehlt  die  Unterschrift,  bei  vielen  Anfang  und 
Ende;  bei  einem  (S.  23  Nro.  27)  ist  gar  nicht 
ersichtlich,  an  wen  der  Brief  gerichtet  ist;  die 
chronologische  Ordnung  ist  manchmal  nicht  ge- 
nügend gewahrt  (vgl.  Nro.  20  u.  21  S.  17  fg., 
Nro.  45  u.  46  S.  35,  Nro.  12  u.  Nro.  14,  S.  65), 
Die  Anmerkungen  sind  ziemlich  dürftig:  über 
viele  Personen ,  die  kurz  genannt  werden,  erhal- 
ten wir  keine  weitere  Belehrung,  z.  B.  über  einen 


Ciofi,  Inscriptiones  latina  et  graeca  etc.    79 

Philibert,  der,  wie  es  scheint,  mit  Ratichius  in 
naher  Verbindung  stand  (s.  S.  25,  32,  35  und 
36,  andre  Namen  begegnen  S.  24,  33,  65) ;  bei 
Schriften,  von  denen  in  den  Briefen  die  Rede 
ist,  wird  nicht  angegeben,  dass  und  wann  sie 
gedruckt  sind  (S.  13  Nro.  13,  S.  15  Nro.  16) 
Tgl.  dazu  Raumer  S.  481  Nro.  5  und  6). 

Doch  ist  die  Sammlung  immerhin  werthvoll 
wegen  der  neuen  Mittheilungen,  die  sie  über  die 
Schicksale  einer  hochinteressanten  Persönlichkeit 
enthält. 

Berlin.  Ludwig  Geiger. 


Inscriptiones latina  et  graecae  cum 
carmine  graeco  extemporali  Quinti 
Solpicii  Maximi  cum  notis  per  Aloisium 
Ciofi  Adyoc.  Editio  altera  cum  Appendice. 
fiomae  1871.    8.     SS.  50. 

Lectio  inscriptionum  in  sepulchro 
Q.  Sulpicii  Maximi  ad  portam  Salariam 
iterum  vindicata  per  Aloisium  Ciofi  Adv. 
Romae  1872.     8.     SS.  VI  und  57. 

Es  handelt  sich  um  die  Inschriften,  welche  in 
diesen  Blättern  1871  S.  1036  ff.  besprochen 
wurden  und  in  Italien  auch  noch  von  Fabio 
Gori  behandelt  und  von  Friedländer  Darstel- 
lungen aus  der  Sittengeschichte  Roms  3  S. 
324  kurz  erwähnt  sind.  Das  Gedicht  des  Sul- 
pieius  hat,  wie  Ciofi ,  Lectio  p.  56  angiebt, 
Achille  Monti  in  italienische  Verse  übersetzt. 
In  den  oben  aufgeführten  Schriften  vertheidigt 
der  Verf.  mit  einer  für  einen  Italiener  und  Laien 
anerkennenswerthen  Belesenheit  in  der  griechi- 
schen Poesie  seine  Textgestaltung  und  Erklärung 
gegen  die  abweichenden  Ansichten  Viscontis  und 
Benzens.  Und  wenn  er  im  ersten  Epigramm 
(Lectio  p.  3)  €V(pijfM>v  schützt,  aber  mit  and  <nö- 
P       Juno?  verbindet  (lingua  favente),  nicht,  wie  Hen- 


80  .      Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  2. 

zen  wollte,  mit  yodfAfuxrog,  so  hat  er  Recht. 
Ebenso  wenn  er  im  zweiten  Epigramm  Uu-oidtov- 
X&inopivtov  nicht  mit  Henzen  von  den  durch 
Sulpicius  besiegten  Musen,  sondern  von  dem 
Unterlassenen  Gedichte  desselben  versteht.  Aber 
weder  hier  lässt  sich  i£  So  für  in  ado,  noch  in 
dem  Gedicht  des  Sulpicius  v.  19  iov  für  ipov 
nehmen  (Lectio  S.  13  ff.).  Denn  in  Jedem 
Fall  kann  das  Pronomen  der  dritten  Person 
für  die  erste  und  zweite  Person  nur  dann 
stehn,  wenn  es  sich  um  ein  reflexives  Verhält- 
nis« handelt.  Hier  aber  wird  im  Epigramm 
Maximus  und  im  Gedicht  des  Maximus  Helios 
angeredet:  dort  also  ist  B  nur  Versehn  des 
Steinmetzen  fur  K21  und  im  Gedicht  des  Maxi- 
mus ist  iov  allerdings  wahrscheinlich,  da  sonst 
kein  anderer  Vers  desselben  in  zwei  gleiche  Hälf- 
ten zerfallt,  aber  es  ist  dann  für  gov  zu  nehmen. 
—  Ganz  unmöglich  ist,  was  Ciofi  v.  21  f.  geschrie- 
ben  hat  oi  per  ydo   avtijp 

'Ptiijv  dXXotqV  ovdh  xaxdtsoov  lösv  "OXvpnog 
und  Lectio  S.  15  ff.  eifrig  vertheidigt.  Weder 
konnte  dXXoxqiov  vor  oddi  apokopiert  werden 
noch  Hesse  es  sich  von  Pbaethon  verstehn  noch 
kann  o£d$  hier  für  od  gesetzt  sein.  Wenn  end- 
lich Ciofi  Inscriptiones  S.  40  f.  und  Lectio  S. 
20  fi.  glaubt,  dass  nach  ov  pä  ydo  —  die  Ne- 
gation bei  tldev  nicht  fehlen  könne,  was  er  nur 
nach  ov  tot  /*«  —  und  ov  ydq  pd  zulässsig  erachtet, 
so  ist  die  Sorgfalt,  mit  welcher  er  hier  scheidet 
und  gesammelt  hat,  alles  Lobes  werth,  aber 
richtig  ist  die  Beschränkung  nicht.;  denn  ,z.  B. 
Antiphanes  sagt  (Athen.  6  p.  226.  D.  Meinek. 
Com.  gr.  3  S.  86)  od  pä  JUx  ut&dg  elodyova* 
ßacxdrovs.  Auch  mit  andern  Erörterungen  des 
Herrn  Verf.  kann  man  nicht  einverstanden  sein, 
doch  fehlt  hier  der  Raum  zu  weiterer  Bespre- 
chung. ____________  H.  S. 


81 

G  5  1 1  i  n  g  i  8  c  h  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 
derKönigl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 
Stack  3.  15-  Januar  1873. 


La  legende  Athenienne,  etude  de  mythologie 
eomparee  par  Emile  Burnouf.  Paris  1872. 
215  88. 

Nachdem  der  Verf.  in  Gap.  1  eine  kurze 
description  physique  gegeben,  wobei  er  die  Wich- 
tigkeit der  Lücke  zwischen  den  Gebirgszügen  des 
Hymettos  und  Pentelikos  besonders  hervorhebt, 
da  der  Beobachter  in  der  Stadt,  vorzüglich  auf 
der  Akropolis  selbst,  zur  Zeit  des  längsten  Ta- 
ges den  Aufgang  der  Sonne  in  jener  genau  be- 
obachten konnte,  während  in  den  übrigen  Zei- 
ten des  Jahrs  der  Hymettos  denselben  ver- 
deckte, wendet  er  sich  in  Cap.  2  zu  den  faits 
astroDomiquee.  Die  in  ihrem  jährlichen  Laufe 
scheinbar  von  einem  bestimmten  Puncte  aus- 
gehende und  dahin  zurückkehrende  Sonne  brachte 
den  Alten  den  Begriff  des  Jahrs  und  der  von 
der  Akropolis  aus  sichtbare  Aufgang  derselben 
m  Zeit  des  Sommersolstitiums  macht  es  völlig 
erklärlich,  dass  dieser  Zeitpunct  zum  Anfangs- 
termin des  attischen  Jahrs  erhoben  wurde.  Nach 
dem  Verf.    wurden   schon   früh  unter  priester- 


82  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stücfi  3. 

lieber  Aufsicht  auf  dem  Kamme  des  Hymettos 
und  nördlich   in   der  Lücke   zwischen  ihm  und 
dem  Brilessos   Steine,  Merkzeichen  aufgestellt, 
welche  einem  fest  bezeichneten  Puncto  auf  der 
Akropolis  die  Stellen  des  Horizonts  angaben,  an 
denen  in  den  kritischen  Zeiten  des  Jahrs,  dem 
Sommer-  und  Winter-Solstiz,  dem  Aequinoctium, 
die   Sonne  Morgens   zuerst  dem  Auge  erschien. 
Das  heutige  Kloster  des  St.  Johannes  Kynigos, 
an  dessen  Stelle  der  Verf.  einst  ein  Heiligthum 
des    Apollon    Kynios    annimmt,    diente    nach 
ihm   zur  Bezeichnung  des  Sonnenaufgangs   am 
längsten  Tage;   das  Kloster  Asteri  zur  Bezeich- 
nung des   Sonnenaufgangs   während   des  Aequi- 
noctium;  der  Altar   des  Zeus  Ombrios  auf  der 
Höhe  des  Hymettos,    dessen  Reste   noch  heute 
erhalten,   zur  Bezeichnung  des   ersten  Sonnen- 
standes während   des  Wintersolstiz.    Der  Aus- 
gangspunet,   von  dem  aus  diese  Beobachtungen 
gemacht,    die  Merksteine  ihren  Platz    erhalten, 
ist  dem  Verf.  der  Altar  der  Athena  Parthenos 
gewesen.    Der  Verf.  nimmt,  gestützt  auf  die  in 
und  neben  der  Grundmauer  des  Parthenon  er- 
haltenen Reste  einer  älteren  Grundmauer,  deren 
Richtung  gleichfalls  noch  zu  erkennen,  an,  dass 
dieser  Punct   einst   ein    anderer  gewesen.    Die 
Axe   dieser  Grundmauer  des  älteren  Parthenon 
weist  fast  3  Meter  weiter  nach  Norden  als  die 
des  jüngeren  Parthenon.    Durch   den  im  Laufe 
der  Jahre  langsam  aber  stetig  sich  verändern- 
den Sonnenaufgang  musste  sich  notwendig  eine 
Incongruenz  .des  Beobachtungspunctes  mit  den 
verschiedenen  Sonnenaufgängen  und  ihren  Merk- 
steinen ergeben  und  man  hat  dieselbe  beim  Bau 
des  neuen  Parthenon  dadurch  auszugleichen  ge- 
wusst,  dass  man,  die  Merksteine  selbst  als  un- 
verrückbar auffassend,  diesem  eine  etw^s  andere 


Buibou£  La  legende  Athenienne  etude,  de  myth.  83 

Orientirung  gab,  so  dass  nun  wieder  dem  mit- 
ten vor  dem  Altar  des  Tempels,  also  in  der 
verlängerten  Axe  dieses  selbst,  stehenden  Beob- 
achter die-Sonnenaufgänge  der  kritischen*  Jahres- 
zeiten sich  mit  den  Merksteinen  deckten.  Der 
Verf.  berechnet  aus  den  stetig  nach  Süden  dem 
Auge  abfallenden  Sonnenaufgängen,  welche  Ver- 
änderung praktisch  allerdings  erst  im  Laufe 
mehrerer  Jahre  sich  herausstellt,  die  Grund- 
legung des  alteren  Parthenon  als  etwa  im  Jahre 
554  stattfindend,  was  jedenfalls  der  Wahrschein- 
lichkeit entspricht. 

Dieses  ganze  Verfahren,  obgleich  selbst  die 
That sachen,  auf  welche  er  sich  stützt,  zum  Theil 
hypothetisch,  ist  scharfsinnig  und  geistreich  und 
dem  Rec.  sehr  wahrscheinlich.  Es  ist  aber  ein 
unrichtiger  Scbluss,  wenn  der  Verf.  nun  aus  der 
Bichtung  der  durch  den  Mittelpunct  des  Par- 
thenon und  des  vor  diesem  befindlichen  Altars 
gehenden  Axe  noch  eine  weitere  Folgerung  zie- 
hen will :  jene  soll  dem  ersten  Erscheinen  der 
Morgenröthe  zur  Zeit  des  Aequinoctium  ent- 
sprechen. Die  Richtung  des  Parthenon  war  ja 
eben  durch  die  Rücksicht  auf  die  drei  bestimm- 
ten, dem  Sonnenaufgang  zur  Zeit  des  Sommer- 
und  des  Winter-Solstiz,  sowie  des  Aequinoctium, 
entsprechenden  Merksteine  so  unweigerlich  vor- 
geschrieben, dass  eben  keine  andere  möglich 
war  und  wenn  dieselbe  dem  ersten  Erscheinen 
der  Morgenröthe  zur  Zeit  der  Tag-  und  Nacht- 
gleiche entspricht,  so  ist  das  eben  ohne  selb- 
ständige Bedeutung,  sondern  hängt  mit  dem 
Verhältniss  des  Parthenon  zu  den  ein  für  alle 
mal  als  feststehend  betrachteten  Puncten  des 
Horizontes  zusammen.  Damit  fallen  aber  alle 
Folgerungen,  welche  der  Verf.  aus  diesem  Um- 
,  stände  auf  die  Bedeutung  der  Morgenröthe  für 


\ 


84         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  3. 

Mythologie  und  Cult  zieht,  zusammen  und  nur 
die  hohe  Wichtigkeit  der  Sonne  selbst  tritt 
klar  hervor. 

Nachdem   der  Verf.  in  Cap.  3  sich   zur  le- 
gende d1  Athena  gewandt  und  hier  zunächst  die 
verschiedenen  Tempel  der  Göttin  in  Athen  auf* 
gezählt  hat,  spricht  er  seine  Ansicht  vom  We- 
sen dieser  Göttin  dahin  aus,  dass  sie  die  Mor- 
genröthe  sei.    Bekanntlich  hat  zuerst  Max  Mül- 
ler diese  Erklärung   gegeben  und  sodann  über« 
haupt  die  Meinung  ausgesprochen,  fast  der  Ge- 
sammtinhalt  Aller  und  besonders  der  griechischen 
Mythologie  drehe   sich  um  das  Verhältniss  des 
Sonnengottes  zur  Göttin  der  Morgenröthe.     Der 
Verf.  schliesst  sich  ihm  hierin  also  an.    Nach- 
dem  er  die  Ableitung  des  Namens  Athena  von 
dem  ägypt.  Neith  mit  Recht  verworfen,  prüft  er 
die   Benfey'sche    Ableitung,    welcher    TQimvta 
*A#ava  mit  zend.  Thraetaona  äthwyäna  verbin- 
det.   Der  Verf.  glaubt  diese  verwerfen  zu  müs- 
sen:  so  sicher  ihm   die  Uebereinstimmung  von 
Thraetaona    äthwyäna    mit    scr.    Trita    äptya 
scheint,    so  unbegründet   ist  ihm   der  weitere 
Schritt,  jenes  mit  dem  griechischen  zusammen- 
zubringen.   Aber  was  er  dagegen  vorbringt,  hat 
kaum  irgend   welche  Berechtigung.    Wenn    er 
sagt:  en  effet  le  grec  n'est  pas  venu  du  perse 
et  il  est  bien   certain   que  la  forme  sanscrite 
äptya  est  plus  pure  que  la  forme  zende,  so  darf 
man    doch   wohl   mit  demselben  Hechte  sagen: 
eben  so  wenig  ist  das  Griechische  aus  dem  Scr. 
gekommen.     Der  Zusammenhang    der  griechi- 
schen   mit    den   eränischen  Sprachen  Vorder- 
asiens und  Kleinasiens  ist  aber  nicht  nur  wahr- 
scheinlich,  er  ißt  selbst  nachzuweisen  (vgl.  W. 
Sonne's  Progr.    zur  ethnologischen  Stellung  der 
Griechen.  Wismar  1869)  und   es  ist  also  von 


Burnouf,  La  legende  A thenienne,  ßtude  de  myth.  85 

vornherein  weit  mehr  Wahrscheinlichkeit  vor« 
banden,  die  griechischen  Worte  mit  eranischen, 
ab  mit  Scr.  Worten  zusammen  zu  bringen. 

Der  Verf.  erklärt  den  Namen  *A&av&  als 
ahum,  fem.  des  adj.  ahana  morgendlich;  und 
da  diese  Bezeichnung  häufig  von  der  Morgen- 
röthe gebraucht  wird,  so  scheint  ihm  die  Iden- 
tität beider  sicher.  Dazu  kommt,  dass  das  du« 
hita  Divas,  wie  die  Aurora  mehrmals  in  den  an 
sie  gerichteten  Hymnen  genannt  wird,  der  \h>- 
7**W  /A«c,  wie  Athena  schon  Hes.  theog.  er« 
scheint;  dass  ferner  das  mürdhä  Divas,  welches 
als  der  Geburtsort  der  Göttin  bezeichnet  wird, 
dem  Haupte  des  Zeus  zu  entsprechen  scheint, 
aus  welchem  nach  griechischer  Auffassung  die 
Göttin  entsprang;  nun  wird  auch  die  Mutter 
Metis  mit  scr.  mati  oder  sumati,  dem  Gebet, 
zusammengebracht,  welches  häufig  vor  dem  Er- 
scheinen der  Morgenröthe  angestimmt  diese  her- 
vorruft, erzeugt. 

Diese  Etymologieen  des  Verf.  haben  durch- 
aus nichts  beweisendes.  Als  %faydiqt  4ib<;  wird 
nicht  Athene  allein  in  der  griechischen  Mytho- 
logie bezeichnet,  sondern  dieser  Name  kommt 
auch  andern  Göttinnen  zu,  die  der  Verf.  selbst 
wohl  kaum  als  Gottheiten  der  Morgenröthe  fas- 
sen wird.  Was  aber  die  Erklärung  der  Geburt 
der  Göttin  aus  dem  Haupte  des  Himmels,  wel- 
ches hier  also  nur  die  Gegend  des  Ostens  be- 
deuten soll,  betrifft,  so  würde  damit  doch  nur 
die  Athene  als  eine  Göttin  des  Lichts  bewiesen 
werden,  da  alles  Licht,  nicht  bloss  Morgenröthe, 
sondern  auch  Sonne  und  Mond,  in  seinem  Auf- 
gange an  den  Osten  gebunden  ist« 

Im  Allgemeinen  aber  muss  man  sich  aufs 
entschiedenste  gegen  ein  Verfahren  wenden,  wel- 
ches von  scheinbar  unabweislichen  Etymologieen 


86  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  8. 

ausgehend  das  Wesen  der  Götter  zu  erklären 
sucht.  Wer  da  weiss,  welcher  Missbrauch  ge- 
rade mit  solchen  Etymologieen  in  der  Mytholo- 
gie getrieben  ist,  wie  man  Alles,  geradezu  Ent- 
gegengesetztes, durch  Etymologisiren  in  die  Na- 
men und  das  Wesen  der  griechischen  Gottheiten 
hineingetragen  hat,  der  wird  verlangen,  dass 
man  zunächst  aus  den  Mythen,  aus  den  Cult- 
gebrauchen,  aus  den  Eigenschaften  etc.  der  Gott- 
heiten selbst  ihr  Wesen  zu  erschliessen  sucht 
und  wird  die  Ableitung  des  Namens  nur  für 
ein  nebensächliches,  höchstens  wünschenswertes 
Moment  halten. 

Was  nun  aber  die  an  den  Namen  der  Athene 
sich  knüpfenden  Mythen  etc.  betrifit,  so  hat  der 
Verf.  auch  kaum  einen  Versuch  gemacht,  auf 
sie  näher  einzugehen  und  eine  Bestätigung  sei- 
ner Erklärung  zu  suchen:  denn  die  Behandlung 
der  Mythen  von  Athena  und  Hephaestos  und  von 
dem  Kampfe  der  ersteren  mit  Poseidon,  welche 
im  weitern  Verlaufe  des  Buchs  gegeben  wird, 
genügt  einmal  nicht,  anderseits  aber  ist  damit 
doch  nicht  annähernd  der  reiche  Kreis  von  An- 
schauungen,' welche  sich  an  diese  Göttin  knü- 
pfen, erschöpft.  Wenn  der  Verf.  von  ihrem 
morgendlichen  Erscheinen,  von  ihrem  Licht- 
wesen eine  Reihe  von  Beinamen  wie  dgvdsQxyg, 
o*g>&alfitng}  yXavx<5m$,  ßovdsux,  ßoaQfiia,  iqydv^ 
etc.  ableitet,  so  konnte  er  mit  demselben  Rechte 
etwa  alle  Gottheiten  der  griechischen  Mytholo- 
gie zu  Gottheiten  der  Morgenröthe  machen : 
denn  theils  führen  diese  Namen,  wie  3%vd€Qxyg 
und  ähnliche,  fast  Alle  nach  ihrem  Wesen  als 
Himmelsmächte,  d.  h.  als  am  Bimmel  schaffend 
und  sich  bewegend  und  daher  selbstverständlich 
den  gesammten  Umkreis  der  Erde  unter  sich 
habend;  theils  sind  sie,  wie  nobovxog,  ßovXatog 


f 

I 


Buraouf ,  La  legende  Athenienne,  6tude  de  myth.  87 

if^alog  etc.,  ans  einem  bekannten  Streben  des 
Verehrers  erwachsen,  die  einzelne  Gottheit  zum 
Schützer  seines  gesammten  Lebens,  aller  seiner 
Handlungen  zu  machen  und  kommen  daher  gleich- 
falls allen  Hauptgottheiten  zu. 

Genauer  geht  der  Verf.  auf  den  Namen  Tq*~ 
ivrfc  ein  und  glaubt  in  ihm  ebenso  wie  in  Trita 
eine  Beziehung  zum  Somatrank  zu  erkennen, 
welcher,  am  dritten  Tage  in  Gährung  überge- 
gangen, dann  erst  als  das  würdige  Opfer  der 
Götter  angesehen  wurde.  Aber  Rec.  denkt,  um 
die  Beziehung  auf  die  Dreizahl,  die  auch  er 
darin  erkennt,  herauszufinden,  braucht  man  nicht 
zu  jenen  vedischen  Anschauungen  zurückzugehen, 
sondern  findet  eine  genügende  Erklärung  in  der 
griechischen  Mythologie  selbst.  Tqnoyiveya  ist 
keine  andere  als  die  drittgeborene  d.  h.  die  in 
drei  verschiedenen  Erscheinungen  sich  offen- 
barende,  die  eine  Dreieinheit  bildende  Gottheit. 
Als  eine  solche  erscheint  nicht  nur  Athene  in 
zahlreichen  Beziehungen  —  Rec.  erinnert  nur 
an  die  drei  Thauschwestern,  die  häufig  mit  ihr 
identificirt  wesentlich  mit  ihr  Eins  sind,  sowie 
an  die  ihr  geweihten  dritten  Tage  sämmtlicher 
drei  Dekaden  des  Monats  —  sondern  auch  an- 
dere Göttinnen  weisen  dieselbe  für  ihr  Wesen 
äusserst  bedeutungsvolle  Beziehung  auf.  Am  be- 
kanntesten ist  die  Hekate,  bei  welcher  man  den 
allmäligen  Uebergang  von  den  drei  Personen 
Eines  Wesens  in  die  TqI^oq^oq  und  in  die  Drei- 
einheit deutlich  verfolgen  kann.  Auf  die  eigent- 
liche Bedeutung  dieser  Dreizahl  kann  Rec.  hier 
aber  nicht  weiter  eingehen. 

Das  Verhältniss  der  Athene  zu  Hephaestos, 
welches  allerdings  auf  die  einstige  unsittlichere 
Auffassung  jener  einen  Schluss  erlaubt,  bezeich- 
net der  Verf.  als  das  Verhältniss  des  Feuers,  sei 


A    I 


88         Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  3. 

dieses  nun  das  himmlische  oder  irdische}  zur 
Morgenröthe :  das  irdische  Feuer  würde  hier 
natürlich  das  heilige  Opferfeuer  sein.  Aber  die 
äusserst  wechselnde  Auffassung  der  Aurora  in 
den  Veden,  indem  sie  bald  als  Geliebte  des 
Agni,  bald  als  die  des  Sonnengottes,  bald  als 
die  Mutter  dieser,  dann  aber  auch  wieder  als 
seine  Freundin  und  Gefährtin,  oder  als  die  der 
A$vin  bezeichnet  wird,  beweist,  dass  dieses  Ver- 
hältniss  in  der  vedischen  Religion  nicht  über 
eine  poetische  Auffassung  hinaus  gekommen  ist« 
Die  Dichter  der  Hymnen  bezeichneten  die  Göt- 
tin völlig  wechselnd  je  nach  ihrem  Standpuncte, 
ihrer  Auffassung  etc.;  es  hatte  sich  also,  wie 
man  mit  völliger  Sicherheit  daraus  schliessen 
darf,  damals  noch  keine  allgemein  gültige  Auf- 
fassung der  Ushas  gebildet,  die  hätte  Anspruch 
darauf  machen  können,  als  wesentlicher  Bestand- 
theil  der  Religion  zu  gelten.  Ein  solches  Ver- 
hältniss,  wie  es  z.  B.  zwischen  Himmel  und  Erde 
durch  die  gesammten  Hymnen  der  Veden  sich 
ohne  Schwanken  hindurch  zieht,  weist  allerdings 
auf  eine  angewurzelte  Vorstellung  hin  und  darf 
mit  Recht  auch  in  den  andern  indogermanischen 
Religionen  gesucht  werden;  aber  ein  so  schwan- 
kendes Verhältnis8,  wie  es  die  Ushas  zu  Agni 
und  zu  den  verschiedenen  Namen  und  Wesen 
der  Sonne  in  den  Veden  darbietet,  kann  mit 
keinem  irgendwie  einleuchtenden  Grunde  mit 
Mythen  griechischer  und  anderer  Religionen  zu- 
sammengebracht werden.  Denn  die  Ueberein- 
stimmung  kommt  im  Grunde  darauf  hinaus, 
dass  hier  wie  dort  ein  Liebesverhältniss  zwischen 
einer  weiblichen  und  einer  männlichen  Gottheit 
erscheint,  welches  mit  mehr  oder  weniger  Be- 
reitwilligkeit von  Seiten  jener  gewährt  wird. 
Die  Beinamen  \nnia%  %ahvtug  und  ähnliche 


Barnouf,  La Ugende  Athenienne,  ätudede  myth.  89 

erinnern  den  Verf.  an  den  Wagen  der  Morgen- 
röthe, wie  derselbe  mehrfach  der  Ushas  beige- 
legt wird.  Nun  werden  aber  ähnliche  Beziehun- 
gen einer  ganzen  Reihe  von  Gottheiten  beige- 
legt und  mit  demselben  Rechte  könnte  man 
wieder  z.  B.  einmal  Apoll,  sodann  Hermes  zu 
Gottheiten  der  Morgenröthe  machen,  zwei  We- 
sen, die  ihrer  Bedeutung  nach  so  grundver- 
schieden sind,  wie  Licht  und  Dunkel,  und  von 
denen  keine  die  Morgenröthe  ist.  Es  kam  doch 
darauf  an,  nicht  das  zu  erklären,  was  Athene 
fflH  andern  gemeinsam  hat,  .sondern  das,  was 
sie  besonders  und  ausschliesslich  characterisirt : 
sonst  mus8te  der  Verf.  eben  jenes  in  seiner  all- 
gemeineren Beziehung  auch  zu  den  andern  Gott- 
heiten erklären. 

Sodann  geht  der  Verf.  auf  die  kriegerische 
und  schützende  Seite  der  Athene  über.  Mit 
Recht  hebt  er  hervor,  dass  in  den  Veden  der 
Kampf  des  Lichts  gegen  das  Dunkel  überall 
hervortritt;  setzen  wir  hinzu:  nicht  nur  in  den 
Veden,  in  allen  Mythologieen  und  Religionen  ist 
dieser  Kampf  Kern  und  Mittelpunct  des  ge- 
ttmmten  Glaubens.  Aber  es  ist  äusserst  miss- 
lich fur  den  Verf.,  gerade  hier  aus  der  Ushas, 
vie  sie  uns  in  den  Veden  und  besonders  im 
ßig-Veda  entgegentritt,  auf  eine  Wesensgleich- 
heit dieser  und  der  Athene  schliessen  zu  wol- 
len. Denn  gerade  bei  keiner  Gottheit  tritt  die- 
ser Kampf  weniger  hervor,  als  bei  der  Morgen- 
lüfte. So  wahr  und  schön  und  mannigfaltig 
sie  von  den  Sängern  der  vedischen  Hymnen  ge- 
schildert wird  —  obgleich  sie  stets  doch  nur 
eine  untergeordnete  Gottheit  bleibt  — ,  so  sel- 
ten ist  ihr  prinzipieller  Gegensatz  gegen  Nacht 
und  Dunkel  ausgesprochen.  Die  paar  Mal,. wo 
es  von  ihr  heisst,  dass  sie  den  Genius  des  Dun- 

8 


^ 


90         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  3. 

kels  vertreibe,  ihn  zurückdränge,  wollen  abso- 
lut gar  nichts  beweisen:  gerade  die  Ushas  wird 
mit  Vorliebe  als  Schwester,  nicht  als  Gegnerin 
der  Nacht  bezeichnet.  Und  während  Athene 
ganz  vorwiegend  als  die  gerüstete,  kriegerische 
auftritt,  findet  sich  —  wenigstens  im  Rig-Veda 
—  nicht  Eine  Stelle,  welche  der  Ushas  eine  Waffe 
in  die  Hand  giebt:  stets  sind  es  die  röthlichen 
strahlenden  Lichtgewänder,  wenn  sie  bekleidet 
dargestellt  wird,  in  welchen  sie  erscheint.  Hier 
ist  also  ein  offenbarer  Gegensatz  zwischen 
Athena  und  Ushas.  Und  wenn  der  Verf.  die 
Mythologieen  des  Apoll  und  anderer  Lichtgott- 
heiten heranzieht,  um  die  Waffen  der  Athena 
und  ihren  Kampf  gegen  das  Reich  des  Dunkels 
zu  erklären,  so  beweist  er  eben  nur  das  Eine, 
dass  Athene  eine  Lichtgöttin  ist  und  Rec.  ist 
der  letzte,  welcher  dies  leugnet. 

Die  Aegis  ist  dem  Verf.  der  Lichtraum  des 
Ostens  beim  Erscheinen  der  Morgenröthe  und 
das  Gorgoneion  der  unmittelbar  dem  Aufgange 
der  Sonne  vorangehende  Glanz  dieser  oder  sie 
selbst.  Zunächst  würde  daraus  folgen,  dass  die 
Aegis  im  Grunde  Athene  selbst  wäre;  denn  eben 
der  röthliche  Schimmer  des  Ostens  vor  dem 
Aufgange  der  Sonne  ist  doch  die  Morgenröthe. 
Sodann  würde  das  Gorgoneion  die  Sonne  selbst 
sein:  denn  auch  wenn  der  dem  Sonnenaufgange 
selbst  unmittelbar  voraufgehende  Glanz  allein 
als  Gorgoneion  gefasst  würde,  so  dächte  ich 
doch,  es  gehörte  wenig  Reflexion  dazu  —  und  die 
Hymnen  der  Veden  beweisen  es  aufs  bestimm- 
teste — ,  diesen  Glanz  als  schon  von  der  Sonne 
selbst  ausgehend  zu  betrachten,  nicht  aber  als 
eine  weitere,  selbständige  Erscheinung  zu  fassen. 
Aber  der  Verf.  scheint  selbst  nichts  dawider  zu 
haben,  dass   man  das   Gorgoneion    als  Sonne 


Bofflouf,  La  legende  Athenienne,  etude  de  myth.  9 1 

selbst  fegst,  da  er  ausdrücklich  sagt :  on  peut- 
etre  le  soleil  meme  ä.  son  lever.  Danach  wäre 
abo  die  Vereinigung  der  Aegis  mit  dem  Gor- 
goneion  der  Verein  der  Morgenröthe  mit  der 
Sonne.  Wie  nun  aber  der  Verf.  selbst  den  Per- 
sens  r°Qr°9°vos  als  den  durch  den  Aufgang  der 
Sonne  vernichteten  Glanz  jenes  Vereins  erklären 
kann,  wodurch  die  Ungeheuerlichkeit  entsteht, 
dws  die*  Sonne  sich  selbst,  oder  wenigstens  ih- 
ren eigenen  Glanz  mordet,  ist  Rec.  unerklär- 
lich. Rec.  denkt  doch,  jener  Glanz  wird  durch 
die  erscheinende  Sonne  nicht  schwächer,  son- 
dern stärker,  überwältigender.  Der  Verf.  trennt 
eben  den  Glanz  der  Morgenröthe  völlig  von  die- 
ser selbst  ab  und  will  beide  als  durchaus  ver- 
schiedene Erscheinungen  gelten  lassen,  aber  ich 
wüaste  nicht,  was  von  der  Morgenröthe  übrig 
bleibt,  wenn  man  ihren  Glanz,  ihr  Leuchten, 
ihre  äussere  Erscheinung  nimmt.  Der  Verf. 
bitte  sich  doch  in  Erinnerung  rufen  sollen,  mit 
welchem  Entzücken  die  Sänger  der  vedischen 
Hymnen  die  Erscheinung  der  Sonne  mit  ihrem 
wunderbaren  Glänze  herbeirufen:  wenn  da  auch 
häufig  dieser  Glanz  als  ein  kaum  zu  ertragen- 
der dargestellt  wird,  so  überwiegt  doch  die 
Freude,  die  Begeisterung  über  das  Kommen  des 
Lichts,  über  den  Sieg  desselben  so  völlig  alles 
andere,  die  Sonne,  das  Licht,  der  Glanz  wird 
als  eine  so  absolut  gnädige  freundliche  Macht 
gtfasgt,  da88  auch  nicht  die  leiseste  Berechti- 
gung für  jene  entgegengesetzte  Anschauung  übrig 
bleibt,  den  blendenden  Glanz  als  etwas  beson- 
deres abzutrennen  und  zum  Gorgoneion  zu  ma- 
chen, welches  nun  durch  die  Sonne  selbst  erst 
getodtet  wird. 

Was  der  Verf.  über  die  Schlangen  sagt  ist 
richtig.    Die  Schlangen  aller  Mythologieen  be« 

8* 


92         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  3. 

ziehen  sich  auf  die  Wolkenbildung  des  Him- 
mels, ein  Moment,  welches  von  unendlicher 
Wichtigkeit  für  die  Erklärung  der  Mythen  ist. 
Die  äusserst  verschiedenen  Beziehungen,  in  de- 
nen die  Wolken  ihrer  Form,  Gestalt,  Farbe, 
Wesen  nach  erscheinen  und  zu  den  andern 
Mächten  des  Himmels,  der  Sonne,  des  Mondes 
etc.  treten,  haben  eine  sehr  reiche  Mannigfaltig- 
keit in  ihrer  Auffassung  geschaffen. 

In  yXavx&mg  sieht  der  Verf.  eine  Beziehung 
zur  Eule,  dem  Vogel  der  Athene:  le  pretre, 
sagt  er,  qui  avant  le  lever  du  soleil  offrait  le 
sacrifice  ä  l'Athena  les  entendait  encore  autour 
de  lui,  accompagnant  sa  priere  de  leur  cri  ca- 
dence; la  chouette  etait  alors  done  naturelle- 
ment  l'oiseau  d' Athena :  dieses  naturellement  ist 
Rec.  nicht  klar.  Dass  die  Eule  ein  Nachtvogel, 
welcher  das  Dunkel  liebt,  das  Licht  hasst  und 
flieht,  ist  doch  wohl  eine  unbestreitbare  Wahr- 
heit. Ist  aber  Athene  die  Göttin  der  Morgen- 
röthe,  welche  den  Tag  bringt,  alle  Lichtgötter, 
wie  die  vedischen  Hymnen  so  mannigfach  sagen, 
wieder  zur  Erde,  zu  den  Menschen  herabfuhrt, 
so  bestand  ein  principieller  Gegensatz  und 
Feindschaft  zwischen  dieser  Göttin  und  jenem 
Vogel  und  die  enge  Beziehung  beider  bleibt  völ- 
lig unerklärlich.  Wenn  der  Verf.  zur  Erklärung 
des  Sonnengottes  als  yoQyoipdvos  sich  auf  Indra 
beruft,  von  welchem  ein  Hymnus  gleichfalls  er- 
zählt, dass  er  die  Ushas  auflöst,  vernichtet,  so 
lernen  wir  hier  beiläufig,  dass  der  Verf.  Indra 
als  Sonnengott  fasst:  Rec.  hatte  bislang  die 
Auffassung  des  Indra  als  des  Himmelsgottes  als 
eine  allgemein  angenommene  und  unzweifelhafte 
betrachtet. 

Nachdem  der  Verf.  noch  zwei  Gruppen  von 
Worten,  deren  eine  mit  Kvv-,  die  andere  mit 


Burnouf,  La  legende  Athenienne,  etude  de  myth.  93 

Avk-  anfangend,  eine  sehr  bekannte  Bolle  in 
der  griechischen  Mythologie  spielen,  worauf  Reo. 
Her  nicht  naher  eingehen  kann,  behandelt  hat, 
bespricht  er  in  Cap.  4  die  legende  de  Poseidon. 
Der  Verf.  betrachtet  diese  Gottheit  nicht 
ab  auf  die  Herrschaft  über  die  Gewässer  der 
Erde  beschrankt,  sondern  sieht  in  derselben 
in  umfassenderer  Bedeutung  ursprünglich  den 
Gott  der  himmlischen  Gewässer.  Rec.  ist  mit 
ihm  hierin  völlig  einverstanden,  möchte  aber 
noch  weiter  gehen.  Poseidon  —  die  Ahrens'- 
sche  Erklärung  des  Namens  scheint  dem  Verf. 
unbekannt  zu  sein  —  ist  selbst  ein  Himmels- 
gott: er  ist  wesentlich  gleich,  ja  ohne  Zweifel 
in  vielen  Culten  identisch  mit  dein  altgriechi- 
schen Ztig  opßQiog.  Es  muss  auffallen,  class 
dem  Verf.  bei  der  Betrachtung  des  Poseidon 
nicht  der  indische  Varuna  zur  Vergleichung  sich 
dargeboten  hat:  Indra  und  Varuna  in  der  indi- 
schen Mythologie  stehen  in  demselben  Verhält- 
nis« zu  einander,  wie  Zeus  und  Poseidon.  Ist 
Indra  die  entschieden  jüngere  Gottheit  des  Him- 
mels, deren  Kern  und  Mittelpunct  das  Licht, 
der  Glanz  ist,  so  ist  Varuna  der  ältere  Him- 
melsgott, und  der  Mittelpunct  seines  Wesens 
gerade  umgekehrt  die  dunkle  Seite  des  Him- 
mels, obgleich  sich  auch  bestimmte  Beziehungen 
zum  Lichte  finden.  Diese  beiden  Gottheiten  re- 
präsentiren  zwei  Perioden  der  vedischen  Mythen- 
entwicklung. Aehnlich  verhält  es  sich  mit  Zeus 
und  Poseidon:  doch  ist  Rec.  der  entschiedenen 
Ansicht,  dass  hier  zugleich  historische  Momente 
mit  ins  Spiel  kommen,  indem  Zeus  und  Posei- 
don als  die  obersten  Himmelsgötter  auf  zwei 
verschiedene  Stammgruppen  des  griechischen 
Volks  zurückzuführen  Bind,  deren  Cult  neben 
«n*mW  sich  erst  allmälig  gestaltet  hat. 


94         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  3. 

Die  Vereinigung  des  Poseidon  mit  der  De- 
meter Erinnys  ist  dem  Verf.  wieder  die  Ver- 
einigung des  himmlischen  Lichts  mit  der  Mor- 
genröthe,  aus  welcher  das  Sonnenross  entspringt. 
Hier  ist  Alles  baltlos.  Giebt  der  Verf.  dem  Po- 
seidon mit  Recht  gerade  als  characteristisch  die 
Beziehung  zum  himmlischen  Wasser  und  damit 
zum  himmlischen  Dunkel ,  mag  dasselbe  nun  als 
Wolke  oder  als  nächtliches  Dunkel  gefasst  wer- 
den, so  muss  es  doch  sehr  auffallen,  dass  nun 
plötzlich  die  entgegengesetzte  Seite  des  himm- 
lischen Wesens,  das  Licht,  zum  Ausgangspuncte 
fur  die  Erklärung  dieses  Mythus  genommen 
wird.  Ja  indem  der  Verf.  den  Poseidon  geradezu 
mit  dem  indischen  Parianya  identificirt,  der 
ihm  —  obgleich  er  Burner's  Aufsatz  über  diese 
Gottheit  nicht  zu  kennen  scheint  —  geradezu 
der  Regen,  die  regnerische  Wolke  ist,  wird  das 
durch  nichts  motivirte  Umspringen  noch  uner- 
klärlicher. Indem  er  die  Erinnys  mit  Max  Mül- 
ler als  Morgenröthe  fasst  —  entgegen  der 
Kuhn'schen  Erklärung  — ,  stützt  er  sich  auf  die 
ganz  vereinzelte  Angabe  eines  vedischen  Hym- 
nus, nach  welcher  es  von  der  Morgenröthe  heisst, 
dass  sie  wie  ein  glänzendes  Ross  erscheint. 
Dass  dieses  nur  ein  poetisches  Bild,  ein  Ver- 
gleich, ist  klar:  der  Verf.  macht  diese  verein- 
zelte Anschauung  zur  Grundlage  seiner  ganzen 
Auffassung.  Das  der  Vereinigung  dieser  bei- 
den entspringende  Ross  ist  die  Sonne:  dass  der 
griechische  Mythus  gerade  von  der  nur  mit  An- 
strengung erfolgenden  Zähmung  jenes  Rosses 
durch  die  Sonnenheroen  Herakles,  Adrastus  etc. 
spricht,  wodurch  doch  die  Verschiedenheit,  ja 
gewissennassen  der  Gegensatz  des  Rosses  und 
des  Reiters  ausgesagt  wird,  ist  dem  Verf.  kein 
Bedenken.    Ob  die  ganze  Auffassung,  das  Licht 


Bmrnouf,  La  legende  Athenienne,  etude  de  myth.  95 

des  Himmels  sich  mit  dem  Glänze  der  Morgen- 
rotfae  vereinend  und  die  Sonne  erzeugend  zu 
denken,  eine  wirklich  naheliegende  oder  über- 
haupt nur  mögliche  ist,  will  Reo»  nicht  unter- 
suchen. 

Völlig  verschieden  von  dem  arkadischen  My- 
thus der  Erzeugung  der  Despoina  durch  Posei- 
don und  Demeter  ist  dem  Verf.  der  eleusinische 
Mythus,  in  welchem  an  die  Stelle  der  Despoina 
die  Persephone  und  an  Stelle  des  Poseidon  Zeus 
tritt  Hier  soll  Demeter  in  der  That  die  Erde, 
Zeus  der  Himmel  und  Persephone  die  Vegeta- 
tion sein:  welche  Bedeutung  aber  der  Verf. 
eigentlich  der  Despoina  giebt,  ist  dem  Reo.  un- 
klar geblieben.  Da  die  Demeter  die  Morgen- 
röthe  sein  soll,  so  weiss  man  in  der  That  nicht, 
welche  Rolle  man  der  aus  der  Vereinigung  der 
Morgenröthe  mit  dem  himmlischen  Lichte  ent- 
springenden Tochter  zuweisen  soll.  Sonnen- 
gottinnen scheint  der  Verf.  mit  Recht  nicht  an- 
zunehmen, auch  ist  ja  die  Sonne  schon  in  dem 
Arion  vertreten:  der  Verf.  hat  es  sich  jedenfalls 
leicht  gemacht,  trotzdem  er  länger  von  der 
Despoina  spricht,  ihr  Wesen  völlig  zu  verhül- 
len. In  der  Erklärung  der  eleusinischen  Sage 
▼on  der  Vereinigung  des  Zeus  Ombrios  mit  der 
Demeter  (Gaea)  schliesst  sich  der  Verf.  im  All- 
gemeinen der  bekannten  Auffassung  an. 

Am  Schlüsse  des  Gap.  spricht  der  Verf.  über 
den  Kampf  der  Athene  und  des  Poseidon.  Mit 
Recht  fasst  er  die  Erzeugung  der  Quelle  in  ur- 
sprünglicher Bedeutung  als  Erzeugung  des 
himmlischen  Wassers:  der  Gegensatz  zwischen 
Athena  und  Poseidon  ist  aber  nicht  in  so  be- 
schränktem Maasse,  wie  der  Verf.  will,  als  der 
Gegensatz  der  MorgenAthe  gegen  das  in  den 
Werten  sich  zurückziehende  Dunkel  zu  fassen. 


96         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  3. 

Recht  deutlich  aber  tritt  die  Unrichtigkeit  der 
Erklärung  des  von  Poseidon  stammenden  Bos- 
ses hier  hervor:  wie  kann  Poseidon  besiegt  ge- 
nannt werden,  wenn  die  Sonne,  die  unmittel- 
bare Erzeugung  desselben,  nach  des  Verf.  eige- 
ner Ansicht  die  Morgenröthe  mordet? 

In  einem  letzten  (5.)  Gap.  bespricht  der 
Verf.  die  legende  des  rois.  Als  wirklich  origi- 
nale Gestalten  lässt  er  aber  nur  den  Erech- 
theus,  Eekrops  und  Pandion  gelten.  Im  Allge- 
meinen spricht  der  Verf.  Beine  Ansicht  dahin 
aus,  dass  die  alten  heroischen  Gestalten  nur 
Widerholungen,  secundäre  Formen  der  alten 
Götter  sind  und  so  ist  ihm  Erechtheus,  den  er 
falschlich  mit  Erichthonius  zusammen  wirft,  der 
Sonnengott,  welcher  aus  der  Vereinigung  der 
Morgenröthe  (Athene)  mit  dem  Opferfeuer  des 
Morgens  (Hephaestos)  hervorgeht.  Wenn  die 
Tradition  an  Stelle  der  Athene  Zeuxippe  setzt, 
so  ist  ihm  das  nur  ein  Versuch  die  Jungfräu- 
lichkeit der  Göttin  zu  schützen,  da  Zeuxippe 
von  einer  wesentlichen  Function  jener  ihren  Na- 
men erhalten  habe  und  im  Grunde  diese  selbst 
sei.  Weil  nun  Ereohtheus  häufig  mit  Poseidon 
identificirt  wird,  obgleich  jener  doch  als  Sonnen- 
gott ursprünglich  dem  Osten,  dieser  dem  We- 
sten angehört,  so  hilft  sich  der  Verf.  dadurch, 
dass  er  gleichsam  das  Mittel  aus  diesen  beiden 
Extremen  zieht  und  in  dem  mit  Poseidon  iden- 
tificirten  Erechtheus  den  dritten  Schritt,  die 
dritte  (richtiger  die  zweite)  Station  des  Sonnen- 
gottes sieht.  Bekanntlich  wird  von  Vishnu  aus- 
gesagt, dass  er  3  Schritte  am  Himmel  mache: 
der  erste  bringt  ihn  an  den  östlichen  Horizont, 
so  da 88  er  Allen  sichtbar  wird,  der  zweite  auf 
die  Höhe  des  Himmels*4—  die  heiligste  Station 
— ,  der  dritte  führt  ihn  wieder  in  den  Westen 


Burnout  La  legende  Athenienne,  ätude  de  myth.  97 

herab.  Erechtheus  würde  also  ein  anderer 
Vishnu  sein  oder  eigentlich  nur  der  auf  die 
zweite  Station  gebannte  Sonnengott.  Das  ist 
jedenfalls  eine  sehr  sinnreiche  Manier,  princi- 
pielle  Gegensätze  auszugleichen,  nur  fürchte  ich 
wird  der  Verf.  wenige  Gläubige  finden. 

Auch  der  Kampf  zwischen  Erechtheus  und 
Eumolpos  soll  nach  des  Verf.  Meinung  nichts 
historisches  enthalten.  Da  Eumolpos  als  der 
8ohn  des  Poseidon,  welcher  letztere  dem  Westen 
angehört,  und  der  Ghione,  der  Tochter  des  Bo- 
reas, bezeichnet  wird,  so  ist  damit  die  Abkunft 
desselben  genügend  bezeugt:  als  Sohn  von  Nord 
und  West  ist  er  der  Nord- West  und  diese  Rich- 
tung weist  direct  nach  Eleusis,  weshalb  die 
Heusinier,  das  Heer  des  Eumolpos,  eben  nichts 
anderes  sind,  als  die  dem  Athener  von  Eleusis 
her  wehenden  Nordweststürme,  die  in  Eumolpos 
einheitlich  repräsentirt  werden.  Der  Name  des 
letzteren  erinnert  den  Verf.  an  die  Maruts,  die 
Sturmgeister  der  vedischen  Mythologie:  dass 
diese  aber  ganz  consequent  als  die  Helfer  des 
hdra  im  Kampfe  gegen  das  Dunkel,  das  Böse 
erscheinen,  also  einen  geradezu  entgegengesetz- 
ten Character  haben,  hindert  den  Verf.  nicht, 
im  Kampfe  des  Erechtheus  und  des  Eumolpos 
nur  den  Gegensatz  der  Sonne  gegen  die  Stürme 
des  Westens  und  Nordwestens  zu  sehen.  Nach- 
dem der  Verf.  noch  den  Namen  Erechtheus  mit 
dem  Tedischen  Anstanden!  identificirt  und  einige 
andere  Etymologieen  gegeben  hat,  wendet  er 
sich  zu  Kekrops ,  in  welchem  er  den  vedischen 
Kacyapa  erkennt,  um  mit  dem  Pandion  zu 
schliesaen,  dessen  Name  dem  Verf.  eine  theil- 
weise  Uebersetzung  des  tedischen  vifwadeva 
ist,  womit  bekanntlich  die  Gesammtheit  der 
Hauptgötter  der  vedischen  Mythologie  bezeich* 


08  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  3. 

net  wird.  Rec.  muss  es  sich  versagen,  genauer 
auf  die  Darlegung  dieser  Ansichten  und  ihre 
Widerlegung  einzugehen  und  erwähnt  nur,  dass 
überall  auch  die  untergeordneten  Gestalten  der 
verschiedenen  Mythencomplexe  mit  vedischen 
Namen  und  Wesen .  zusammengebracht  werden. 

Will  man  ein  allgemeines  Urtheil  über  die 
vorliegende  Arbeit  fallen,  so  ist  zunächst  zu 
sagen,  dass  des  Verf.  Verfahren,  alle  Namen 
und  Personen  der  griechischen  Mythologie  mit 
solchen  der  Veden  zusammen  zu  bringen,  ein 
durchaus  verfehltes  ist.  Auf  diese  Weise  wird 
die  griechische  Mythologie  zu  einer  abgeblassten 
Gopie  der  indischen.  Es  heisst  aber  von  der 
schöpferischen  Phantasie  der  Griechen  eine 
äusserst  geringe  Meinung  haben,  wenn  man 
diese  nur  als  Nachbeter,  ihre  ganze  Mythologie 
als  ein  starres  Festhalten  an  den  aus  der  Ur- 
heimath  mitgebrachten  Formen  auffassen  will. 
Gerade  die  griechische  Mythologie  weist  eine  so 
organische  Fortbildung  der  ursprünglich  ge- 
meinsamen Gottheiten  auf,  wie  keine  andere. 

Die  Vergleichung  der  vedischen  Mythologie 
mit  der  griechischen  und  mit  den  andern  indo- 
germanischen Mythologien  *  ist  von  einer  kaum 
hoch  genug  zu  schätzenden  Bedeutung.  Aber 
diese  liegt  viel  weniger  in  der  Vergleichung  und 
Identification  einzelner  Gestalten,  als  in  der  Er- 
kenntniss  des  eigentlichen  Characters,  des  Ge- 
sammtwesens  der  indogermanischen  Mythologie. 
Dass  der  religiöse  Glaube  der  Indogermanen 
von  Haus  aus  in  absolutem  Sinne  eine  Natur- 
vergötterung war,  dass  die  so  vergötterten  Na- 
turerscheinungen ferner  fast  ausschliesslich  auf 
die  am  Himmel  zur  Erscheinung  kommenden 
Mächte,  des  Himmels  als  solchen,  der  Sonne, 
der  Wolkenbildung,   des  Mondes  etc.   sich  be- 


Burnouf,  La  legende  Athenienne,  etude  de  myth.  99 

schrankten,  kann  nach  der  Bekanntschaft  mit 
den  Hymnen  besonders  des  Rig-Veda  nicht  mehr 
geleugnet  werden.  Aber  nun  die  gesammte  re- 
ligiöse Anschauung  aus  der  vedischen  Mytholo- 
gie einfach  in  die  griechische  übertragen  ist  so 
verfehlt  wie  möglich.  Wie  die  Sprache  sich 
hier  und  dort  zu  völlig  selbständigen  Schöpfun- 
gen gestaltet  hat,  so  haben  auch  die  Mytholo- 
gieen  beider  einen  völlig  selbständigen  Charac- 
ter. Ist  die  indische  Mythologie  ein  mit  gross- 
artiger Phantasie  gestaltetes  Reich,  in  dem  die 
Machte  ohne  fest  ausgeprägtes  System  noch 
durcheinander  wogen,  so  hat  die  künstlerische 
Natur  der  Griechen  die  Gottheiten  ihrer  Mytho- 
logie zu  so  einheitlich  idealen  Gestalten  erho- 
ben, dass  hierin  fast  keine  Vergleichung  mög- 
lich ist.  Tritt  ferner  in  der  indischen  Mytho- 
logie ein  solches  Uebergewicht  der  Tagesmächte 
über  die  nächtlichen  Gestalten  hervor,  dass  für 
diese  fast  kein  Platz  übrig  bleibt,  so  bietet  da- 
gegen die  griechische  Mythologie  ein  so  völlig 
gleichmäßiges  Beherrschen  aller  Zeiten  una 
aller  Naturkreise  dar,  dass  auch  hier  wieder 
die  griechische  Mythologie  als  die  organischere, 
vollkommnere  erscheint.  Ein  weiteres  für  die 
Gestaltung  der  griechischen  Gottheiten  sehr 
wichtiges  Moment  übersieht  der  Verf.  vollstän- 
dig, die  Berührung  mit  semitischen  Religionen 
und  Mythologieen.  Dass  gerade  diese  auf  die 
Umformung  und  Ausbildung  der  älteren  Gestal- 
ten griechischer  Mythologie  von  grosser  Bedeu- 
tung gewesen  ist,  kann  hier  nur  angedeutet  wer- 
den. So  hat  gerade  Athene  in  Bezug  auf  ihre 
kriegerische  Seite  eine  ganz  bestimmte  Beein- 
flussung von  der  Astarte  erfahren,  worauf  schon 
Ernst  Curtius  hingewiesen  hat. 

Verfehlt    ferner    ist    es,    wie    es    in    dem 


.»  *  + 


100        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  3. 

vorliegenden  Werke  meines  Wissens  zuerst  ge- 
schieht, auch  den  gesammten  indischen  Opferri- 
tus auf  Griechenland  zu  übertragen.  Wenn  der 
Verf.  die  heiligen  Handlungen  des  Opfers,  ides 
Gebets,  'den  Somatrank,  den  Agni  —  der  aber 
keineswegs,  wie  der  Verf.  annimmt,  eine  auf 
das  Opferfeuer  beschrankte  Bedeutung  hat  — 
einfach  wieder  auf  Griechenland  übertragt,  so 
zeugt  das  von  einer  sehr  geringen  Bekanntschaft 
mit  griechischer  Mythologie  und  griechischem 
Cult.  Auch  hier  ist  der  griechische  Geist  viel 
organischer,  als  der  indischer  dem  Griechen  ist 
die  heilige  Handlung  nie  zur  göttlichen  Persön- 
lichkeit geworden,  sondern  er  hat  als  seine 
Götter  nur  die  himmlischen  Mächte  gefasst. 
Die  vedische  Mythologie  erscheint  hierin  auf 
einem  viel  kindlicheren  Standpuncte,  indem  sie 
überall  noch  Personificationen  vornimmt,  wo  der 
griechische  Geist  schon  weiter  geschritten  ist  und 
Handlungen,  Erscheinungen,  Zustände  als  Aus- 
fluss  oder  Zubehör  höherer  Persönlichkeiten 
fasst. 

Wenn  der  Verf.,  oder  richtiger  M.  Müller, 
dem  jener  hierin  nur  folgt,  die  Morgenröthe  als 
den  Kern  der  weiblichen  Gottheiten  der  griechi- 
schen Mythologie  fasst,  so  ist  das  wieder  ein 
völlig  unmotivates  Uebertragen  des  indischen 
Standpuncts  in  den  griechischen  Glauben.  Die 
Morgenröthe,  welche  der  Inder  noch  zu  einer 
selbständigen  Gottheit  macht  und  ihr  eine  ge- 
wisse, aber  keineswegs  so  umfassende  Bedeutung 
beilegt,  wie  Müller  und  der  Verf.  anzunehmen 
scheinen,  ist  dem  griechischen  Geiste  schon 
kaum  mehr  eine  selbständige  Gestalt:  nur 
ganz  vereinzelte  mythische  Beziehungen  werden 
ihr  gegeben;  ihre  Bedeutung  ist  fast  nur  eine 
poetische;  man  hatte  eben  erkannt,  dass   sie 


Bomouf, La  legende  A thenienne,  etude  de  myth.  101 

nichts  selbständiges,  ihre  Erscheinung  nur  der 
Ausfluss  des  Sonnenglanzes  sei.  Wollte  der 
Verf.  seine  Annahme,  dass  das  Verhältniss 
zwischen  Sonne  und  Morgenröthe  Kern  und 
Mittelpunct  der  Mythologie  der  Lichtmächte  sei, 
beweisen,  so  musste  er  nicht  nur  die  indische 
Mythologie,  er  musste  gleicherweise  die  eränische, 
ja  alle  indogermanischen  Mythologieen  heran- 
ziehen und  in  allen  die  Verehrung  der  Morgen- 
röthe wenigstens  als  sehr  bedeutsames  Moment 
nachweisen.  Es  würde  ihjn  dieses  allerdings  sehr 
schwer  geworden  sein:  besonders  die  eränische 
Mythologie,  von  der  man  doch  wenigstens  eine 
gewisse  Cebereinstimmung  in  dieser  Beziehung 
mit  der  indischen  vor  Allen  erwarten  sollte, 
weist  so  gar  keine  Spur  dieses  Cults  auf  und 
trägt  überhaupt  einen  so  völlig  selbständigen 
Character,  dass  schon  dieser  Umstand  den  Verf. 
hätte  abhalten  sollen,  indische  Vorstellungen 
als  selbstverständlich  in  griechischen  wieder  zu 
finden.  Jedenfalls  aber  muss  es  sehr  auffallen, 
dass  der  Verf.  auch  nicht  den  leisesten  Versuch 
macht,  andere  Mythologieen  und  besonders  die 
eränische  mit  in  seine  Betrachtung  hineinzu- 
ziehen: kaum  erwähnt  wird  diese. 

Mit  Recht  weist  der  Verf.  auf  die  Bedeutung 
des  Gegensatzes  von  Licht  und  Dunkel  hin. 
Dieser  Gegensatz  ist  dem  Rec.  nach  dem  Er- 
gebniss  seiner  Studien  Centrum  aller  Mytholo- 
gieen und  Naturreligionen.  Verdienstlich  sind 
hier  die  Arbeiten  BreaTs.  Auch  die  verglei- 
chenden Mythologen  Deutschlands  betonen  die- 
sen Gegensatz  mehr  und  ipehr;  der  Verf.  hat 
aber  Recht,  wenn  er  sich  gegen  die  Ergebnisse 
der  Forschungen  dieser  letzteren  wendet.  Be- 
kanntlich finden  Kuhn,  Schwartz  u.  s.  w.  —  vgl. 
auch   die  Ztschr.  für  Völkerpsychol.  — ,   denen 


102        Gott.  gel.  Aus.  1873.  Stück  3. 

sich  nun  auch  Benfey  angeschlossen  hat,  den 
Blitz,  das  Gewitter  fast  als  Ausgangspunkt  der 
gesammten  Mythenbildung  und  -erklärung.  Es 
ist  das  aber  ebenso  einseitig,  als  wenn  M.  Mül- 
ler und  Buraouf  die  Morgenröthe  zur  ersten 
Göttin  machen.  Vor  allem  aber  ist  dagegen 
Einsprache  zu  erheben,  den  Blitz  selbst  als 
Persönlichkeit  zu  fassen  und  von  besonderen 
Blitzgottheiten  zu  reden.  Der  Blitz  ist  in  allen 
Mythologieen  nie  etwas  anderes  als  ein  unor- 
ganisches Wesen,  meist  eine  Waffe,  ein  Keil, 
ein  Schwert  u.  dgl.,  welches  für  die  Entschei- 
dung des  Kampfes  zwischen  Licht  und  Finster- 
ni&8  von  grosser  Bedeutung  ist,  aber  nur  inso- 
fern es  als  Werkzeug  in  den  Händen  dieser 
kämpfenden  Mächte  erscheint.  Das  Gewitter 
ist  allerdings  als  der  Höhepunct  jenes  Gegen* 
satzes  von  Licht  und  Dunkel  betrachtet,  aber 
der  regelmässige  Wechsel  von  Tag  und  Nacht, 
der  allgemeine  Gegensatz  zwischen  Wolkendun- 
kel und  Tageslicht,  hat,  weil  organischer  und 
von  umfassenderer  allgemeinerer  Bedeutung,  eine 
viel  höhere  Wichtigkeit  in  ihrem  Processe  als 
jener  immer  nur  als  Ausnahmezustand  aufge- 
fasste  Vorgang  des  Gewitters. 

Die  Deutung  der  Königssagen  Athens  von 
Seiten  des  Verf.  ist  nicht  [ohne  Berechtigung, 
aber  gleichfalls  zu  einseitig  aufgefasst.  Aller- 
dings ist  auch  Rec.  der  Ansicht,  dass  die 
Heroen,  die  Könige  eines  Stamms,  je  älter  sie 
sind,  desto  unverfälschter,  den  Character  der 
Hauptgottheiten  des  Stamms  an  sich  tragen: 
aber  wenn  der  Verf.  sich  etwas  mehr  mit  der 
ältesten  Geschichte  der  griechischen  Stämme  be- 
schäftigt hätte,  so  würde  er  wohl  zuderUeber- 
zeugung  gekommen  sein,  dass  das  historische 
Moment  in  der  Deutung  dieser  Stammsagen  eine 


BaraonfjLa  legende  Athenienne,  etude  de  myth.  103 

lehr  bedeutende  Rolle  spielt.  Es  ist  eben  so 
einseitig  dieses  letztere  allein  gelten  lassen  zu 
wollen  als  nur  das  mythische  Moment  als  be- 
rechtigt anzuerkennen.  Nichts  ist  aber  natür- 
licher, als  dass  die  Stammsagen  den  Character 
der  Hauptgottheiten  des  Stamms  widerspiegeln. 
Kein  einziger  der  indogermanischen  Stämme  hat 
och  eine  bestimmte  Erinnerung  von  seinen  Wan- 
derungen nach  der  späteren  Heimath  erhalten: 
selbst  die  leisen  Anklänge  an  solche  Erinnerun- 
gen, wie  man  sie  bei  den  Indern  und  Eräniern 
bat  finden  wollen,  mochten  sich  kaum  bestäti- 
gen, sondern  eine  mythische  Bedeutung  haben. 
Es  wird  dadurch  bewiesen,  dass  man  diese  Wan- 
derzüge keineswegs  als  die  eigentliche  Helden- 
zeit der  Stämme  fassen  darf,  die  reich  an  grossen 
Thaten  das  Volk  zu  selbständigen  Gharacteren 
machten  und  sodann  auch  mit  Notwendigkeit 
ein  Bewusstsein  seiner  Kraft  schufen ,  welches 
stets  eine  Erinnerung  an  dieses  Selbständig- 
werden bewirkt.  Jene  Wanderungen  müssen  ein 
60  einförmiges  Gepräge  getragen  haben,  dass 
ne  nichts  der  Erinnerung  würdiges  boten.  Dass 
die  Stämme  noch  nicht  fähig  waren,  solche  Er- 
innerungen festzuhalten,  ist  nicht  richtig:  denn 
die  grossen  Thaten  der  Götter  haben  alle  Stämme 
rieh  gleichmässig  bewahrt.  Jene  Wanderungen 
—  deren  Ausgangspunct  aber  mit  Benfey  weiter 
in  den  Westen  oder  Nordwesten  gesetzt  werden 
mnas,  als  gewöhnlich  geschieht  —  waren  eben 
80  arm  an  Thaten,  indem  die  ungeheuren  Flä- 
chen, welche  durchzogen  wurden,  Baum  genug 
boten,  bei  den  leisesten  Berührungen  mit  frem- 
den Stammen  auszuweichen,  dass  dieselben 
wirklich  nur  als  Wanderungen ,  nicht  als 
Kämpfe  betrachtet  werden  müssen.  Erst  als  die 
griechischen  Stämme,  um  von  diesen  speciell  zu 


104       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  3, 

reden,  in  Griechenland  selbst  eingezogen  sind 
und  hier  ein  Stamm  sich  über  und  neben  den 
andern  schiebend  keinen  Raum  mehr  zum  Wei- 
terwandern findet  und  so  zur  hartnäckigen  Ver- 
theidigung  des  nun  gewonnenen  Sitzes  gezwun- 
gen wird,  beginnt  die  Heldenzeit,  wirkliche 
Kämpfe,  Heldendichtung,  Festhalten  jener  Tha- 
ten  in  der  Erinnerung.  Aber  im  Gedächtnias 
haftete  schon  ein  anderer,  viel  grossartigerer 
Kampf,  derjenige  der  Gottheiten  des  Lichts  und 
des  Dunkels.  So  verschmolzen  auf  dem  Wege 
einer  notwendigen  Apperception  die  späteren 
geringen  eigenen  Kämpfe  des  Volkes  mit  jenen 
uralten  gewaltigen  Kämpfen,  die  als  festes  und 
unentreissbares  Eigenthum  ein  für  allemal  in 
den  Geistern  hafteten.  Die  grossen  Männer, 
welche  als  Vorkämpfer  der  Stämme  aufgetreten 
waren,  nahmen  den  Character  der  gnädigen,  hoX* 
fenden  Gottheiten  an;  die  Feinde  traten  in  das 
Verhältniss  der  Dämonen  der  Finsternisse  Welche 
den  Lichtmächten  widerstanden;  die  besonderen 
Umstände  des  Orts,  der  Zeit,  Zufälligkeiten  ver- 
schmolzen mit  dem  Locale,  der  Zeit,  den  sonsti- 
gen Umständen  der  Götterkämpfe.  Man  kann 
diese  Verschmelzung  historischer  Thatsachen 
und  Kämpfe  und  Personen  mit  denen  des  Glau- 
bens durch  die  gesammten  Stammsagen  verfol- 
gen: je  älter  die  Sagen,  desto  mehr  treten  die 
göttlichen  Eigenschaften  etc.  allein  hervor;  je 
weiter  sie  in  die  Geschichte  herabkommen, 
desto  mehr  geschichtliche  Züge  mischen  sich 
ein,  bis  nach  und  nach  der  rein  historische 
Charakter  sichtbar  wird.  Das  historische  Ele- 
ment aber  einfach  aus  den  Stammsagen  aus- 
löschen, heisst  sich  die  Sache  auf  Kosten  der 
Wahrheit  sehr  leicht  machen.  Gerade  jene  Ver- 
schmelzungen göttlicher  und  menschlicher  Kampfe 


Bunioiif,  La  legende  Athenienne,^tudede  myth.  105 

md  Thaten  auf  dem  Grunde  einer  umfassenden 
Apperception  machen  die  Stammsagen  so  inter« 
essant,  aber  auch  so  schwer  zu  deuten.  Nur 
eine  sehr  genaue  Erforschung  der  verschiedenen 
och  durchkreuzenden  Wanderungen  der  griechi- 
schen Stamme  und  der  sehr  mannigfaltigen 
Stammelemente  in  den  einzelnen  Landschaften 
und  ihrer  Schicksale  kann  im  Verein  mit  der 
richtigen  Deutung  der  göttlichen  Mächte  jener 
Stimme  selbst  hier  zur  Wahrheit  gelangen. 

Noch  auf  Ein  Moment  will  Bec.  zum  Schlüsse 
aufmerksam  machen,  welches  für  die  Mythen- 
deutung  von  einer  sehr  hohen,  aber  noch  nie 
genügend  berücksichtigten  Bedeutung  ist.  Es  ist 
dieses  der  Gült  Bec.  ist  auf  Grund  seiner 
Studien  der  Ansicht,  dass  der  Gült  nur  die  ir- 
dische Wiederholung  himmlischer  Vorgänge  ist. 
Je  kindlicher  der  Standpunkt  des  Menschen, 
desto  ausgebildeter,  drängender  ist  das  Bedürf- 
n»,  das  Gesehene,  Erlebte  nachzuahmen,  dar- 
zustellen und  ans  diesem  unabweislichen  Drange 
der  menschlichen  Natur  zur  dramatischen  Nach- 
ahmung des  Erfahrenen  ist  der  Cult,  dessen  An- 
finge und  Grundlagen  in  die  indogermanische 
Urzeit  zurückreichen,  erwachsen.  Der  Gült  ist 
mm  aber  vom  Verf.  absolut  gar  nicht  berück- 
sichtigt. Es  muss  aber  als  eine,  wenn  auch 
vielleicht  nicht  immer  vollkommen  erfüllbare 
Forderung  ausgesprochen  werden,  dass  die 
Mythendeutung  die  einzelnen  Göttergestalten 
nach  allen  ihren  Richtungen,  nach  ihren  Eigen- 
schaften und  Beinamen,  nach  ihren  Mythen- 
und  Beziehungen,  nach  ihren  Gultgebräuchen 
und  Darstellungen,  in  sämmtlichen  Details,  er- 
klärt und  von  einem  einfachen  Kern  des  We- 
sens ausgehend  das  allmälige  Wachsen  und 
Kcfagestalten    desselben    verfolgend    eine    Ge- 

9 


106        Gott.  geL  Am.  1873.  Stück  3« 

schichte   des  organischen  Werdens    der  Gott- 
heiten giebt. 

Göttingen.        Otto  Gilbert. 

Franz  Overbeck,  Ueber  den  pseudo- 
justinischen  Brief  an  Diognet.  Pro- 
gramm für  die  Beet  or  a  tsf  ei  er  der  Uni- 
versität Basel.    Basel  1872. 

Auf  dem  Wege  einer  sehr  umsichtigen  und 
lehrreichen  Untersuchung  gelangt  der  Verfasser 
dieser  Abhandlung  zu  dem  überraschend  neuen 
Ergebnis,  dass  der  vielgepriesene  »Brief  an 
Diognet«  nichts  weniger  als  die  Perle  christ« 
licher  Literatur  des  zweiten  Jahrhunderts,  son- 
dern vielmehr  eine  Fiction  der  nachconstanüni- 
sehen  Zeit  sei.  Der  aus  früheren  Veröffent- 
lichungen bekannte  Standpunct  Overbeck's  gibt 
sich  auch  hier  in  mehr  als  einer  unzulässigen 
Behauptung  kund,  wie  z.  B.  die  ist,  dass  Justin 
der  Märtyrer,  welcher  doch  unter  anderem  ge- 
gen Marcion  geschrieben  hat,  noch  keinen  neu* 
testamentlichen  Kanon  kenne  (S.  31).  Es 
scheint  auch  das  Interesse,  einen  unbequemen 
Zeugen  für  einige  neutestamentliche  Schriften 
aus  der  Zeit  Hadrians  oder  gar  Trajans  loszu- 
werden, nicht  ganz  unwirksam  gewesen  zu  sein* 
Aber  der  Gang  der  Untersuchung  bleibt  unver- 
worren mit  derartigen  Neigungen  und  Voraus- 
setzungen; so  kann  auch  die  Beurtheilung  davon 
absehn. 

Sehr  richtig  zunächst  würdigt  Overbeck  das 
Zeugnis  der  Ueberlieferung.  Es  gibt  überhaupt 
keine  andere  aus  dem  Alterthum  herrührende 
Notiz  über  den  Brief  an  Diognet  als  das  %ov 
ovtov  (sc.  VovGtivov)  rrgdg  Jdyvipov  in  der  von 
Otto  benutzten,  jetzt  verbrannten  strassburger 
Handschrift,   welche   entweder,    was   Overbeck 


Overbeck,  Ueb.  d.  pseudojustBrief  a.  Diognet.  107 

S.  5  mit  Eeobt  for  wahrscheinlich  erklärt,  mit 
der  von  H.  Stephanus  der  editio  princeps  zu 
Grande  gelegten  identisch  oder  deren  Zwillings* 
Schwester  ist.  Hält  man  sich,  wie  trotz  ver- 
einzelten Widerspruchs  jetzt  allgemein  geschieht, 
davon  überzeugt,  dass  Justin  nicht  der  Verfas- 
ser sein  kann,  so  entsteht  von  dieser  Seite  auch 
siebt  der  mindeste  Grund,  den  Brief  gerade 
Zeitalter  Justins  zuzuweisen;  denn  »das 
der  Ueberschrift  über  die  Zeit  des  Briefs 
bangt  ganz  an  dem  über  seinen  Verfasser«  (S. 
9).  Wenn  man  sich  trotzdem  mehr  oder  weni- 
ger nnbewu88t  durch  das  unrichtig  befundene 
handschriftliche  Zeugnis  in  der  Feststellung  der 
Entstehungszeit  beeinflussen  liess,  so  beging  man 
denselben  Fehler,  wie  wenn  man  es  dem  mura* 
tarischen  Kanon  zwar  nicht  glauben  will,  dass 
der  Bruder  des  römischen  Bischofs  Pius  den 
Hirten  des  Hermas  geschrieben  hat,  doch  aber 
an  diesem  Irrthum  oder  dieser  Conjectur  einen 
Anhalt  fur  die  Bestimmung  der  Abfassungszeit 
des  Hirten  zu  besitzen  meint.  Solchen  Zeug- 
nissen gegenüber  gilt's  entweder  Glauben  oder 
▼olle  Freiheit  der  Kritik.  Im  vorliegenden  Fall 
hängt  es  lediglich  vom  Charakter  der  Schrift 
und  den  in  ihr  selbst  liegenden  Zeichen  der 
Zeit  ab,  ob  wir  sie  dem  zweiten  oder  irgend 
einem  anderen  Jahrhundert,  in  welchem  das 
Gbtistenthum  gegenüber  dem  antiken  Heiden- 
thnm  vertheidigt  und  empfohlen  worden  ist,  zu- 
erkennen sollen.  Mit  Geschick  beseitigt  Over- 
beds die  äusserlichen  Beobachtungen ,  durch 
welche  man  sich  in  das  frühere  oder  spätere 
nachapoetolische  Zeitalter  bannen  liess.  Das 
Präsens,  in  welchem  die  Schrift  c.  3  von  dem 
jüdischen  Opfercultus  redet,  könnte  allerdings 
höchstens  eine  von  Niemand  mehr  verfochtene 

9* 


108        Gott,  gel  Abz.  1873.  Stück  3. 

Abfassung  vor  dem  Jahre  70  beweisen,   taugt 
aber   auch   dazu  ebensowenig,   wie  tdas  gleiche 
Präsens  im  Brief  des  Clemens  an  die  Korinther 
c.  41  oder  in  des  Josephus  Schrift  gegen  Apion 
II,  23.    Wenn   man  in  den  Worten  vnd  9Iov- 
daUav  dg  dkXdgwkin  noXepovvxcu,  xcd  ini  KEXXq- 
vmv  dwfxovTcu  c.  5   eine  Beziehung  auf  die  Be- 
lästigung  der  Christen   seitens   der  Juden   zur 
Zeit  des  Barkochba  zu  erkennen  meinte,  so  be- 
streitet Overbeck   S.  11   mit  Recht  Otto's  Be- 
hauptung ,  dass  nofopetv  neben  <W  xm?  der  stär- 
kere Ausdruck  sei.    Eigentlich  kann  jenes  Wort  - 
doch  jedenfalls  nicht  genommen  werden,  da  die 
aufständischen  Juden  nicht   mit  den  Christen, 
sondern  mit  den  heidnischen  Römern  im  Krieg 
lagen.    Somit  hat  die   Phantasie   freien  Spiel- 
raum, unter   der  Anfeindung   der  Christen  sei- 
tens der  Juden  sich  jede  beliebige  Bethätigung 
feindseliger  Gesinnung  vorzustellen.    Unpassend 
für  jene  Epoche  ist  auch  das  dg  äXXotpvXot,  da 
unter  den  Christen,  mit  denen  es  die  Juden  da- 
mals zu  thun  hatten,  wenigstens  ebensoviele  Ju- 
den  als  NichtJuden  waren.     Der  Ausdruck  er- 
innert vielmehr  an  die  Zeit,  in  welcher  Euseb. 
praep.  I,  2,  5;  XV,  62,  18  geschrieben  wurde. 
Ferner  passt   die   zu   allen  Zeiten  unglückliche 
Floskel:    xcci    ttjv   ahtav   t^g  ix&Qctg  slrulv  ol 
(HCovptsg  ovk  i%ovow  (c.  5  cf.  Joh.  15,  25)  auf 
die  Heiden  nicht,  für  deren  Hass  der  Verfasser 
selbst  c.  2  wenigstens  einen  Grund  angegeben 
hatte,  am  allerwenigsten  aber  auf  die  Juden  der 
Zeit,   um   welche  Justin    seine    apologetischen 
Schriften  abfasste  (vgl.  z.  B.  dial.  c.  Tryph.  c. 
16.  17.).    Durch  überzeugend  richtige  Auslegung 
von  c.  7  extr.  beseitigt  Overbeck  S.  7.  13  auch 
den  Schein,  als  ob  sich  dort  eine  besonders  leb- 
hafte  Erwartung  der  Wiederkunft  ausspräche, 


(Wbeck,T7eb.d.pseudojust.Briefa.Diognet.  109 

md  erinnert   daran,  class  eine  solche  ancb  in 
späteren  Perioden  zu  finden  ist.    Man  vgl.  nnr 
etwa,   was  Firmicus  Maternus   in   seinem   den 
Kaisern  Constantias   nnd  Constans  gewidmeten 
Buche   de   errore  profan,  rel.  15,  3  sq.   25,  3 
tagt    So  kanp  denn   anch  die   Betonung  der 
Neuheit  der  Erscheinung  des  Christenthums  im 
Gegensatz  zu  Heidenthum  und  Judenthum  c.  1. 
9  kein  Zeichen  der  Abfassung  gerade  im  zwei- 
ten Jahrhundert  sein,  zumal  sie  hier  mit  einem 
grossen  theoretischen  Mangel,  mit  der  Verkennung 
aller  geschichtlichen  Vorbereitung  des  Christen- 
thums, zusammenhängt.     Noch  Eusebius  sagt, 
das«  neuerdings  erst  (vsuöd  praep.  er.  I,  1,  2; 
vvv ...  mrayjpq  I,  1,  10)  die  neutestamentliche 
Offenbarung  erfolgt  sei,  und  will  die  Frage  er- 
altern:  tf  ovr  äv  ytyotto  %d  xa&  «pag  JfAw, 
*d  %k  t  vstnsQtopog  %ov  /Kot;;  I,  2,  2  cf.  5,  12. 
Enthält  somit  die  Schrift  keine  äusserlichen 
Zeichen  der  Zeit,   welche   die  landläufige  An- 
nahme   ihrer  Entstehung    vor    der   Mitte  des 
zweiten  Jahrhunderts   nahelegen    könnten,    so 
wird  dieselbe  durch  den  inneren  Charakter  der 
ßchrifk  geradezu  ausgeschlossen.   Overbeck  zeigt 
«rirodlich,  dass  weder  die  Bestreitung  des  Hei- 
denthums    (S.    14 — 17),  noch   die   des   Juden- 
timms (S.  18—25),   noch  endlich   das  hier  ge- 
zeichnete   Bild   des  Christenthums  (S.  26—31) 
tai  wirklichen  Verhältnissen  und  den  literari- 
schen Analogien  des  zweiten  Jahrhunderts  ent- 
spreche.    Wenn   der  Verfasser  die  heidnische 
Beügion  lediglich  unter  dem  Gesichtspunct  des 
Bilderdienstes  betrachtet  und  alles  Uebrige,  was 
darüber  und  dagegen  zu  sagen  wäre,  fur  über- 
flüssig erklärt  c.  2,  so  ist  das  freilich  eine  im 
vierten  Jahrhundert  sogut  wie  im  zweiten  auf- 
tifflige  und  durch  keine  literarische  Absicht  zu 


^ 


HO        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  3. 

rechtfertigende  Rohheit.  Selbst  zu  der  Zeit,  da 
der  Untergang  des  Heidenthums  ohne  sonder« 
liehen  Glauben  sich  voraussehn  liess,  und  die 
euhemeristische  Deutung  christlicher  Seite  all- 
gemein als  die  wahre  Enthüllung  der  mytholo- 
gischen Geheimnisse  gepriesen  ^urde,  wie  bei 
Eu8ebius,  Lactantius,  Firmicus,  wurde  der  Bil- 
derdienst als  eine  untergeordnete  Form  der  Re- 
ligionsäusserung  behandelt,  und  der  Kampf  rich- 
tete sich  gegen  den  volkstümlichen  Götter- 
glauben selbst  als  eine  noch  wirksame  Macht 
des  Lebens,  oder  gegen  die  physikalischen  und 
theologischen  Umdeutungen  der  Mythen  von  Sei- 
ten der  restaurirenden  Philosophien.  Und  ea 
war  nicht  bloss  Wiederholung  biblischer  Ge- 
dankenreihen, sondern  ein  Beweis  des  Eindrucks 
von  der  andauernden  religiösen  Gewalt  des 
Heidenthums,  wenn  die  genannten  Apologeten 
und  noch  Spätere,  wie  z.  B.  Augustin  (de  civit. 
dei  n,  10;  IX,  18  sqq.)  Götterglauben  und 
Götzendienst  auf  die  Dämonen  zurückführten« 
Fremdartig  würde  in  dieser  Hinsicht  sowie  durch 
seine  bloss  verächtliche  Behandlung  der  Philo- 
sophen als  elender  Gaukler  c.  8  der  Brief  an 
Diognet  auch  im  vierten  Jahrhundert  dastehn. 
Aber  am  allerunwahrscheinlichsten  ist  es  doch, 
dass  ein  literarisch  gebildeter  Christ  zur  Zeit 
Hadrians  durch  rhetorische  Verhöhnung  des 
Fetischismus  auf  einen  höherstehenden  Heiden 
einen  Eindruck  beabsichtigt  haben  sollte.  Ana- 
logieen  finden  sich  erst  in  späterer  Zeit. 
Athanasius  z.  B.  in  seiner  misrathenen  Jugend- 
Schrift  sieht  bei  seiner  Schilderung  des  Heiden- 
thums (adv.  gentes  c.  8 — 29)  wenigstens  auch 
ganz  von  jenem  mysteriösen  Hintergrund  ab. 
Ich  weiss  nicht,  ob  es  zufällig  ist,  dass  audi 
sonst  einige  Berührungen  zwischen  dieser  freüich 


Orerbeck,  Ueb.  d.  pseudo just.  Brief  a»  Diognet  111 

g*ns  Anderes  bezweckenden,  an  einen  Christen 
gerichteten  Apologie  und  dem  Brief  an  Diognet 
ach  aufdrängen,  ich  meine  nicht.  Gemeinplätze 
wie  der,  welcher  ad  Diogn.  4  extr.  und  Äthan. 
idr.  gent.  1,  aber  gewiss  auch  anderwärts  zu 
finden  ist,  sondern  theologische  Eigentümlich- 
keiten, wie  die  ausschliessliche  Betonung  des 
Verhältnisses,  in  welchem  der  präexistente  Chri- 
stus oder  Logos  zur  natürlichen  Weltordnung 
stehen  soll  (ad  Diogn.  7;  Äthan,  adv.  gent. 
40  sqq.).  —  In  einer  Apologie  des  zweiten 
Jahrhunderts  vermisst  man  eine  Widerlegung 
oder  doch  eine  Erwähnung  der  aber  die  Chri- 
sten umlaufenden  Verläumdungen  und  einen  ge- 
schichtlichen Beweis  für  die  Wahrheit  des  Chri» 
stenthums.  Letzteren  macht  ihm  seine  sonder- 
bare Stellung  zum  Judenthum  unmöglich.  Ne- 
ben einem  unumwundenen  katholischen  Bekennt- 
nis, welches  jeden  Versuch  einer  Herleitung  aus 
gnoetischen  Kreisen  ausschliesst  (vgl.  Overbeck 
8.  21),  'und  gelegentlicher  homiletischer  Verwen- 
dung des  Alten  Testaments  begegnet  uns  hier 
eine  Verhöhnung  der  jüdischen  Cultuseinrichtun- 
gen,  eine  Ablehnung  jedes  religionsgeschichtli- 
chen Zusammenhangs  zwischen  Altem  Testament 
und  Christenthum,  so  schroff  und  —  wegen  des 
inneren  Widerspruchs  muss  man  sagen  —  so 
gedankenlos,  wie  sie  bei  keinem  Schriftsteller 
des  zweiten  Jahrhunderts,  auch  nicht  im  Brief 
des  Barnabas,  riel  eher  aber,  wie  Overbeck  S. 
36  f.  nachweist,  bei  nachconstantinischen  Schrift- 
stellern ihre  Parallele  und  ihre  Erklärung  findet. 
Auch  was  Overbeck  8.  26  ff.  über  die  für  das 
zweite  Jahrhundert  unwahre  Schilderung  des  Le- 
bens und  der  Weltstellung  der  Christen  sagt, 
raste  ich  nur  durch  weitere  Belege  zu  bestä- 
tigen und  halte  das  negative  Ergebnis  seiner 
Untersuchung  überhaupt  für  gesichert. 


112        Gott.  gel.  Anz.  1873/  Stack  3. 

Als   verunglückt  dagegen  wird   die  positive 
Annahme  zu  bezeichnen  sein,  dass  der  Brief  an 
Diognet   eine  unter  Justins  des  Märtyrers   Na- 
men ausgegebene  Fiction  sei  (S.  14.  42  ff.)*   Den 
einzigen  Anhalt  dazu  bietet  die  Ueberschrift  der 
einzigen  Handschrift   und    die   hier  vorliegende 
Verbindung  mit  anderen  pseudojustinischen  Schrif- 
ten.  Aber  pseudojüstinisch  im  eigentlichen  Sinne 
des  Worts   sind   auch   die   in  der  Handschrift 
vorangehenden  Schriften  nicht  mit  Ausnahme  der 
6x&€<fts  ntavBc&g,  welche   gleich  im  Eingang   als 
ein  Werk  des  berühmten  Apologeten  sich  zu  er- 
kennen gibt  und  als  ein  Werk  Justins  eine  starke 
handschriftliche  Verbreitung  und,  wie  die  Noten 
bei  Otto   zeigen,   eine  dem  Zweck  der  Fiction 
entsprechende  Verwerthung  wenigstens  vom    6. 
Jahrhundert  an  gefunden  hat.    Dahingegen  ver- 
dankt der  unmittelbar  vor  dem  Brief  an  Diognet 
stehende   kurze  hiyoq  nqiq  "Ekkf/vag  seine  Auf** 
nähme  unter  die  unächten  Schriften  Justins  nur 
ebenso  wie  unsere  Schrift  dem  tov  ct&tov  dersel- 
ben  einzigen   Handschrift.     Sollte  sie  wirklich 
mit  einem  der  beiden  von  Eusebius  h.  e.  IV,  18 
angeführten,  schon  ihm  als  justinisch  überliefer- 
ten X6yo$  nqoq  "EXXfjvaq  identisch  sein,  so  wäre 
sie  ebenso  wie  das  Buch  tuqI  (tovaQxtac  eine  vor- 
constantinische,  schon  damals,  wahrscheinlich  mit 
Unrecht,  dem  Justin  zugeschriebene  Schrift.  Aber 
pseudojüstinisch  ist  weder  diese  Schrift  gegen 
die  Hellenen,  noch  jene  über  die  Einheit  Gottes. 
Sie   verrathen    durch   nichts    die   Absicht,    fur 
Werke  Justins  gelten  zu  wollen.    Das  gilt  auch 
von  dem  Xoyoq  nctQcuvenxdg,  denn  die  Beziehung 
auf  Reisen  des  Verfassers,  die  ihn  nach  Alexan- 
dra en  (c.  13)  und  Cumä  (c.  37)  geführt  haben, 
konnten    keinen   Leser    späterer    Jahrhunderte 
darauf  bringen,   dass   hier  Justin  der  Märtyrer 
rede.    Es  kann  sich  also  nur  fragen,  ob  diese 


(Werbeck,  Ueb.  d.  pseudojusi  Briefs.  Diognet.  113 

exhortatio  mit  Recht,  oder  irrthümlicher  Weise 
frohe  schon  dem  Justin  zugeschrieben  wurde, 
due  Frage,  die  noch  nicht  entschieden  ist.  Pseu- 
äojustinisch  ist  sie  jedenfalls  ebenso  wenig,  als 
etwa  der  schon  im  Jahrhundert  seiner  Abfassung 
dem»  Apostel  Barnabas«  zugeschriebene  Brief  des- 
halb das  Werk  eines  Pseudobarnabas  ist,  weil  der 
Gefährte  des  Paulas  ihn  nicht  geschrieben  ha« 
ben  kann. 

Jede  Fiction  hat  ihren  Zweck,  und  den  durch 
keine  deutlichen  Indiden  nahegelegten  Verdacht 
«Der  Fiction  auszusprechen,  ohne  einen  Zweck 
derselben  entdeckt  zu  haben  und  nachzuweisen, 
ist  eine  durch  herrschende  schlechte  Gewohn- 
bäten  nicht  zu  entschuldigende  Bequemlichkeit. 
Aber  ein  Zweck,  den  ein  Schriftsteller  des  vier- 
ten oder  fünften  Jahrhunderts   damit  verfolgt 
haben  konnte,  dass  er  Justin  dem  Märtyrer  diese 
▼on  allen  dogmatischen,  kirchenpolitischen  und 
asketischen  Tendenzen  sichtlich  unberührte  Apo- 
logie unterschob,   ist  in  der  That  unerfindlich. 
Abgesehn  davon  aber  setzt  die  blosse  Absicht, 
1      fir  Justin  gelten  zu  wollen,  die  Verwendung  ge- 
I      ^8er  hiefur  zweckdienlicher  Mittel  voraus.    Sei 
'       einem  Sendschreiben  wie  dies  wäre  das  nächst- 
liegende Mittel  eine   Grussüberschrift   wie   die: 
iowftivoq  Ztpa  xal  JSsqijvw  %otq  ädsfapotq  %aiqHV 
j      (corp.  apologet.  ed.  Otto  'iV,  58).    Sie  fehlt  un- 
\      «wer  übrigens   in  Briefform  gehaltenen  Schrift. 
Sie  konnte  zufällig  abhanden  gekommen  sein; 
I       ftta  sie  allein  würde  auch  keinem  PseudoJustin 
genügt  haben,  wenn's  ihm  wirklich  beim  Mangel 
mehr  praktischer  Tendenzen  wesentlich    darauf 
angekommen  wäre,  seiner   Schrift   den   Schein 
®aei  jostinischen  zu  geben.   Innerhalb  der  Schrift 
selbst  müssten  sich  Beziehungen  auf  die  Persön- 
fchkeit»  die  literarische  Thätigkeit  und  die  Zeit- 


114        Gott,  geh  Adz.  1873.  Stück  3. 

läge  des  auch  im  vierten  und  fünften  Jahrhun- 
dert noch  berühmten  Märtyrers  und  Apologeten 
finden.  Eine  derartige  Beziehung  würden  die 
Worte  änotitoXmv  yspdpsrog  fMx&^g  ylvoiMn  d$- 
ddöxaXoq  t&vmv  (c.  11)  allerdings  enthalten,  zu- 
mal vom  Standpunct  der  späteren  Zeit,  welche 
mit  dem  Namen  Apostelschüler  und  den  ähnli- 
chen immer  freigebiger  wurde,  wie  denn  z.  B. 
Hieronymus  gerade  auch  Justin  und  sogar  Ire- 
näus  neben  Polykarp  und  Ignatius  zu  den  viri 
apostolici  rechnet.  Aber  mit  gutem  Recht  schei- 
det Overbeck  S.  8  mit  den  meisten  Neueren  c. 
11.  12  vom  Briefe  ab  als  ein  nur  zufällig  mit 
demselben  zusammengerücktes  Fragment  einer 
anderen  Schrift.  —  Der  Name  Diognet  kommt, 
wie  Overbeck  selbst  erinnert,  in  den  verschieden- 
sten Zeiten  so  häufig  vor,  dass  Leser  des  vierten 
oder  fünften  Jahrhunderts  durch  denselben  un- 
möglich an  den  sehr  unberühmten  Diognet  er- 
innert werden  konnten,  den  Marc  Auref  einmal 
seinen  Lehrer  nennt.  Der  Name  kann  also  auch 
nicht  erfunden  sein,  um  der  Schrift  das  Ansehn 
einer  justinischen  zu  geben.  —  Wenn  Overbeck 
S.  42  endlich  in  dem  Verhältnis  von  Frage  und 
Antwort,  welche  sich  wie  Plan  und  Ausführung 
zu  einander  verhalten,  einen  Beweis  der  Fiction 
findet,  so  ist  zu  erinnern,  dass  aus  c.  1  nicht 
einmal  deutlich  wird,  ob  Diognet  dem  Verfasser 
selbst  oder  Anderen  die  dort  aufgezählten  Fra- 
gen vorgelegt,  ob  er  sie  schriftlich  oder  ge- 
sprächsweise ausgesprochen  hat.  Was  könnte 
namentlich  in  letztgenanntem  Fall  den  Verfasser 
gehindert  haben,  die  Fragen,  welche  der  vor* 
nehme  Herr  mit  der  obligaten  Versicherung  sei« 
nes  ganz  besonderen  Interesses,  aber  auch  mit 
der  Unbestimmtheit,  die  solchen  Leuten  eigen 
ist,    fallen  Hess,  ein  wenig  zu  ordnen  und  zu 


Overheck,  Ueb.  d.  pseudojust.  Brief  a.  Diognet.  116 


pracisiren,  so   dass  die  beabsichtigte  Antwort 
den  Fragen   entsprach?  —    Enthält   somit  der 
Brief  an  Diognet  nichts,  was  uns  mit  mehr  oder 
weniger  Geschick  auf  eine  fingirte  Zeitlage  und 
Persönlichkeit  des  Verfassers  hinwiese,  nnd  auch 
nichts,  was  absichtslos  den  Fälscher  anzeigte,  so 
bleibt  nichts  übrig,  als  ihn  für  das  zu  nehmen, 
wofür  er  sich  ausgibt,  für  eine  an  einen  vor- 
nehmen Mann,  den  man  nicht  mit  langen  Ab- 
handlungen  behelligen   darf,    und  überdies   an 
einen  Mann,  dem  die  heidnische  Religion  eben- 
sowenig als  die  Philosophie  ein  Heiligthum  ist, 
gerichtete  kurze  Belehrung  über  das  Christen- 
thum  im  Gegensatz  zu  Heidenthum  und  Juden- 
thnm.    Nach   dem  Tode  des  Maximinus   kann 
sie  nicht  gesehrieben  sein;  denn  die  Verfolgung  > 
der  Christen  ist  noch  im  Gange.    Wenn  ferner 
auch  dem  Urtheil  Overbecks  S.  41  nicht  geradezu 
widersprochen  werden  soll,  dass  die  christologi- 
seben  Aussagen    sich  mit   dem  dpoov&ov  ver- 
tragen, so  mü8ste  es  wenigstens  bei  einem  grie- 
chischen Schriftsteller  der  nachnicänischen  Zeit 
doch  sehr  auffallen,  dass  ihm  kein  einziger  an 
die  dogmatischen  Gegensätze  des   vierten  oder 
gar  des  fünften  Jahrhunderts  erinnernder  Aus- 
druck   entschlüpft  wäre.     Andrerseits    spricht 
Alles   gegen   eine  Abfassung  im  zweiten  Jahr- 
hundert, und   es  wird  das  bleibende  Verdienst 
dieser  Abhandlung  sein,  das  bewiesen  zu  haben. 
Aber  nichts,  was  nicht  bei  jeder  beliebigen  An- 
nahme über  die  Entstehungszeit  anstössig  bleibt, 
spricht  dagegen,   dass   der  Brief  etwa  zwischen 
den  Jahren  250  und   310  geschrieben   wurde. 
Die  Rhetorik  blühte  immer  üppiger  in  der  Kirche, 
ohne  an  den  ernsten  dogmatischen  Kämpfen  des 
folgenden  Jahrhunderts  schon  ein  Gegengewicht 
zu  haben.  Das  Christenthum  wurde  weltförmiger 
als  je  zuvor,  ohne  schon  in  der  Weltflucht  eines 


116        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  3. 

massenhaften  Anachoretenthums  seine  asketische 
Tendenz  gesichert  zu  sehn.  Damals  wurde  die 
überwiegend  unerfreuliche  Generation  lehrender 
und  kirchenleitender  Persönlichkeiten  geboren 
und  erzogen,  welche  dann  Constantins  Sieg  er- 
lebte. Die  Christen  begannen  sich  als  »die  Seele 
der  Welt«  zu  fühlen  und  richteten  sich  darauf 
ein,  die  ihnen  folgerichtig  gebührende  Herrschaft 
über  den  Körper  anzutreten.  Der  Verfasser  die- 
ser Apologie  steht  nicht  mehr  in  einem  ernsten 
geistigen  Kampf  mit  dem  antiken  Heidenthum. 
Zeitlage  und  Stimmung  machen  es  ihm  möglich, 
im  Vorgefühl  des  äusseren  Sieges  seiner  Religion 
diesen  Aufsatz  zu  schreiben,  dessen  ziemlich 
wohlgesetzte  Worte  den  Mangel  an  Wahrheits- 
gehalt nur  zu  lange  verdeckt  haben. 

Th.  Zahn. 

Untersuchungen  über  die  gothischen  Adverbien 
und  Partikeln  von  Adalbert  Bezzenberger, 
Dr.  phil.  Halle,  Verlag  der  Buchhandlung  des 
Waisenhauses  1873. 

Die  vorliegende  Schrift  legt  wiederum  ein 
rühmliches  Zeugniss  ab  von  dem  Eifer  und  Er- 
folg, womit  an  hiesiger  Universität  unter  der  er- 
probten Leitung  des  Hrn.  Professor  Benfey,  dem 
der  Hr.  Verf.  seine  Erstlingsarbeit  gewidmet, 
sprachvergleichende  Studien  betrieben  werden. 
Es  ist  freilich  ein  dorniges  Feld,  das  der  Hr. 
Dr.  Bezzenberger  sich  zum  Anbau  ausersehen, 
und  daher  selbstverständlich  nicht  zu  erwarten, 
dass  er  bei  erstem  Angriffe  alle  Räthsel  gelöst 
habe;  im  Einzelnen  jedoch  ist  mancher  glückliche 
Grifl  gethan  und  hat  der  Hr.  Verf.  erwiesen, 
dass  er  für  sprachvergleichende  Studien  wohl  aus- 
gerüstet seine  wissenschaftliche  Laufbahn  antrete. 

Die  Arbeit  behandelt  sämmtliche  Adverbien 
und  Partikeln  der  gothischen  Sprache,  die  nach 


Bezzenberger,  Unten«  üb.  d.  goth.  Adverb,  etc.  1 17 

dem  Auslaut  geordnet  in  drei  Kapiteln  vorge- 
fahrt werden:  Kap.  1  bis  S.  54  beschäftigt  sich 
mit  den  Adverbien  auf  ö  und  ba,  in  Kap.  2  S. 
55—95  kommen  die  Adverbien  und  Partikeln  auf 
e,  a,  i,  u,  ei  und  au  zur  Sprache,  in  Eap.  3  S.  96 
bis  Schlu88  werden  die  adverbialen  Bildungen 
mit  consonantischem  Auslaut  abgehandelt.  Bei 
dem  grossen  Beichthume  neuer  und  theilweise 
schlagend  richtiger  Deutungen,  die  der  Hr.  Verf. 
giebt,  muss  sich  Bec.  leider  versagen,  auf  alle 
beachtenswerten  Einzelheiten  einzugehen;  nur 
einige  besonders  gelungene  Punkte  seien  hier 
hervorgehoben.  So  stellt  Dr.  B.  S.  29  uf-tö  foug 
gewiss  richtig  zu  ahd.  iba  Vermuthung,  lat.  -opi- 
nus  in  opinio,  nec-opinus;  nicht  minder  schön 
ist  die  Deutung  von  alia-,  all  als  al-na-,  part.  pf. 
pass,  von  alan  öl,  lat.  alere ;  uhteigö  zu  rechter 
Zeit  sammt  uhtiuga-  Zeit  habend  und  uhtvon- 
Horgenzeit  sind  vom  Verf.  völlig  richtig  von  bi- 
fibta-  gewohnt  abgetrennt  und  höchst  glücklich 
mit  sskr.  ak-tu  lichte  Farbe,  Licht;  dunkle 
Farbe,  Nacht  verglichen  und  damit  der  Wurzel 
ang  blank  machen  zugewiesen.  Die  verwandten 
Sprachen  bestätigen  diese  Combination  völlig* 
fih-ta  in  bi-üh-ta  gewohnt  steht  nämlich  für 
unh-ta  (wie  thuh-ta  für  thunh-ta  von  thunk-ian 
dünken)  und  entspricht  genau  dem  lit.  j-unk-ti 
gewohnt  sein,  mit  dessen  Particip  j-unk  ta-s  sich 
goth.  fihta-  völlig  deckt;  ohne  Nasal  erscheint 
die  Wurzel  im  altbulg.  v-yk-nqti  gewöhnen,  uku 
doctrina,  sskr.  uc  ucyati  gewohnt  sein.  Dagegen 
steht  goth.  uh-  in  uh-teigö,  wie  Hr.  B.  nach- 
weist, für  6h  (=  onh)  und  es  entspricht  dem 
vorauszusetzenden  germanischen  onh-ti-  frühe 
ganz  genau  das  lit.  Adverb  ankszti  frühe.  Hier 
ist  sz  hinter  k  und  vor  t  nach  litauischer  Weise 
eingeschoben,  wie  in  auk-sz-ta-s  hoch  =  alt- 


118       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  3. 

preußs.  auk-ta-s  hoch  =  lat.  auo-tu-s  von  aug 
wachsen,  und  ank-ti  frühe  ist  also  =  german. 
onhti-,  öhti-  frühe.  —  Andere  Deutungen  des 
Hrn.  Verf.  erscheinen  mir  freilich  etwas  zu  kühn, 
wenn  sie  sich  auch  immer  in  den  Schranken 
wissenschaftlicher  Möglichkeit  halten.  So  will 
Hr.  B.  S.  81  filigri  latibulum  mit  Hinblick  auf 
ga-ligri  concubitus  (ga-f-l&g  liegen)  von  filhan 
bergen  abtrennen  und  es  als  fi-ligrja-  deuten, 
sodass  fi  dem  sskr.  api  =  inl  =  lat.  ob  ent^ 
spräche.  Nun  ist  allerdings  zuzugeben,  dass, 
wenn,  wie  nicht  zu  bezweifeln,  goth.  bi  nhd.  bei 
dem  Bskr.  abhi,  goth.  bai,  ba  beide  dem  lit. 
abu,  sskr.  ubha  entsprechen,  der  Reflex  von  sskr. 
api,  ini  allerdings  im  Gothischen  als  fi  erscheinen 
könnte;  allein  dass  dieses  Praefix  sich  im  gan- 
zen Gebiete  des  Germanischen  nur  in  der  einen 
gothischen  Composition  fi-ligrja-  sollte  erhalten 
haben,  scheint  mir  doch  bedenklich.  Der  Hr. 
Verf.  meint  durch  seine  Deutung  den  Einschub- 
vocal  im  Gothischen  ganz  beseitigen  zu  können, 
allein  in  anaks  plötzlich  =  sskr.  ahjas  plötzlich, 
und  in  miluki-  Milch,  das  doch  offenbar  vom 
germanischen  melkan  malk,  nhd.  melken  molk 
nicht  getrennt  werden  kann,  haben  wir  doch 
zwei  sichere  Beispiele  eines  eingeschobenen  Vo- 
cals, und  so  würde  ich  die  Ableitung  des  Worts 
filigrja-  von  filhan  bergen  unbedenklich  finden. 
Der  Deutung  der  gothischen  Adverbia  und 
Partikeln  auf  ö  und  ba  aus  einer  gemeinsamen 
Grundform  -vant  scheinen  mir  schwere  Bedenken 
entgegenzustehen.  Für  die  Contraction  eines  ur- 
sprünglichen ava  zu  goth.  ö  führt  der  Hr.  Verf. 
allerdings  die  schlagende  Analogie  von  vigös  du, 
1  aus  vegha-vasi  ins  Feld,  und  so  ist  die  laut- 
liche Möglichkeit  des  Entstehens  von  6  aus  ava-nt 
wohl  zuzugeben;  wider  die  Deutung  aus  vant 


*— 


Beaenberger,  Untere,  fib.  d.  goth.  Adverb,  etc.  119 

■pricht  jedoch,  dass  -vat  als  Adverbialsuffix  —  «Joe 
=  tavat,  ijoe  =  yävat  abgerechnet  —  auf  euro- 

K"'  ehern  Boden  nicht  nachzuweisen  ist,  dass  also 
ungen  wie  nr-vat  wie  ein  Mann  u.  s.  w.  auf 
das  Sanskrit  beschränkt  zu  sein  scheinen.  Frei- 
lich weist  der  Hr.  Verl  mit  Gründen,  denen  man 
nur  zustimmen  kann,  die  Haltlosigkeit  der  bisher 
versuchten  Deutungen  der  Adverbien  auf  ö  = 
urdeotsch  ä  nach.  Mit  Scherer  verwirft  er  die 
Erklärung  der  ö-Adverbien  als  alter  Instrumen- 
tale, ebenso  weist  er  die  Unbrauchbarkeit  des 
und.  Ablativsuffixes  -ftat  für  die  Deutung  der 
fraglichen  Bildung  als  Ablativ  nach;  wie  aber, 
wem  im  goth.  ö  ein  alter  Ablativ  des  Feminins 
läge,  wenn  also  thathrö,  hvathrö,  utathrö,  die, 
wie  der  Hr.  Verf.  sagt,  alle  deutlich  ein  woher 
bezeichnen,  aufs  engste  mit  Bildungen,  wie  lat. 
eztri(d)  infra(d)  conträ(d)  zusammengehörten? 
Diese  Möglichkeit  hätte  vielleicht  einer  näheren 
Prüfung  unterzogen  werden  können.  —  Der  Ver- 
such die  Adverbien  auf  -ba  ebenfalls  ans  dem 
Suffixe  vant  zu  deuten,  hat  mich,  aufrichtig  ge- 
standen, nicht  überzeugt.  Das  secundäre  Suffix 
vant  ist  auf  nordeuropäischen  Boden  gar  nicht 
nachzuweisen,  ags.  heorot,  abd.  hiruz,  nhd.  Hirsch 
enthält  in  seinem  ersten  Theile  heru-  das  lat. 
cervu-s  =  xBQapd-e  gehörnt,  das  Suffix  ta  je- 
doch (Grundform  heru-ta)  ist  schwerlich  mit 
pan  in  xeqo-peyT  zusammenzustellen.  Auch  der 
Versuch,  goth.  Adverbien  auf  ba  Bildungen  an- 
derer Sprachen  mit  dem  Suffixe  -vant  gleichzu- 
setzen, scheint  mir  nicht  gelungen ;  goth.  aglu-ba 
ist  wohl  nicht  =  dxlvdrert- ,  vielmehr  gehört 
aoth.  agla-  zum  ved.  agnala  schlimm,  böse  und 
damit  zur  Wurzel  agb  <XrXP> ;  d%-M-g  Todesdun- 
kel ist  aber  von  än-aqot  blind,  d/g-iw-c  kurz- 
sichtig, «fcrgrf-f  farblos,   lat.   aqv-ilu-s  dunkel, 


120        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  3. 

lit.  ak-la-s  blind,  ap-j^k-ti  erblinden,  Farbe  ver- 
lieren u.  s.  w.  nicht  zu  trennen;  ebenso  ist  ga- 
redaba  bereit  wohl  nicht  mit  dem  späten  sskr. 
rädhä-vant  reich  von  rädhä  =  radhas  geradezu 
zu  identificiren,  vielmehr  stimmen  beide  Wörter 
nur  in  der  Wurzel  überein,  goth.  red  =  sskr. 
radh.  Ein  sskr.  gharvavant,  dem  der  Hr.  Verf. 
goth.  glaggvaba  gleichsetzt,  findet  sich  im  Peters- 
burger Lexicon  nicht,  endlich  hat  auch  die  Gleich- 
setzung von  sunjaba  mit  sskr.  satyavant  nichts 
Ueberzeugendes.  Allein  der  Hauptgrund,  wes- 
halb die  Deutung  des  goth.  ba  aus  vant  wohl 
aufzugeben,  ist  der,  dass  der  Uebergang  von  ur- 
sprünglichem v  in  b  sich  innerhalb  des  Gothi- 
schen  durchaus  nicht  nachweisen  lässt,  ausser  in 
Eigennamen,  die  von  Fremden  —  Griechen  und 
Römern  —  überliefert  sind,  welche  natürlich 
den  Lauten  einer  fremden  Barbarensprache  nicht 
gerecht  werden  konnten.  Der  Hr.  Verf.  wird 
den  Versuch,  ba  aus  vant  abzuleiten,  wohl  selbst 
bald  aufgeben,  wenigstens  verurtheilt  er,  streng 
genommen,  denselben  schon  mit  den  Worten  S. 
25  »An  Eigennamen  also,  die  freilich  oft  ihren 
eignen  Gesetzen  folgen,  und,  wenn  sie  Fremd- 
wörter sind,  oft  schon  in  verstümmelter  Gestalt 
überliefert  wurden,  lassen  sich  diese  Uebergänge 
(von  b  zu  v,  von  v  zu  b)  hinreichend  nachweisen ; 
ein  anderes  strictes  Beispiel  für  den  angenomme- 
nen Lautwechsel  (vonvzub)  aber  aufzufinden  ist 
mir  weder  im  Gothischen  noch  in  den  übrigen 
deutschen  Dialecten  gelungen«. 

Möge  der  Hr.  Verf.  uns  bald  wieder  auf  einem 
Felde  begegnen,  zu  dessen  Anbau  er  so  hervor- 
ragende Befähigung  besitzt  und  möge  er  in  den* 
freimüthigen  Urtheile  des  Rec.  einen  Beweis  der 
Theilnahme  erblicken,  mit  welcher  derselbe  sei« 
nen  Arbeiten  folgt.  A.  Fick. 


121 

Gft  ttingiseh  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsiebt 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  4.  22.  Januar  1873. 


Voyage  en  Bussie,  au  Caucase  et  en  Perse, 
dans  la  Mesopotamie,  le  Kurdistan,  la»  Syrie,  la 
Palestine  et  la  Turquie  execute  pendant  les 
aim&s  1866,  1867  et  1868  par  T.  M.  Chevalier 
Lycklama  a  Nijeholt.  Tome  premier. 
Paris  et  Amsterdam  1872.    8. 

Der  Verfasser  des  oben  genannten  Reisebe- 
richts, Herr  Lycklama  a  Nijeholt,  ist  ein  hol- 
landischer,  in  der  Provinz  Friesland  begüterter 
Edelmann,  dessen  Phantasie  sich  von  Jugend  auf 
mit  Reisen,  fremden  Ländern  und  namentlich 
mit  den  grossen  Kulturwiegen  des  westlichen 
Asiens  beschäftigte,  während  er,  als  Liebhaber 
der  alten  Menschheitsgeschichte,  für  die  neue 
und  junge  Welt  in  Amerika,  Australien  etc.  kei- 
nen Sinn  hatte.  Lange  studirte  er  die  Geschichte 
und  Geographie  jener  Länder,  Persiens,  Klein- 
asiens,  Palästinas  etc.  und  träumte  von  einer 
dabin  zu  unternehmenden  Reise,  für  die  er  auch 
bei  Zeiten  sich  sowohl  wünschenswerte  Sprach- 
kenntnisse als  auch  eine  solide  allgemeine  Gei- 
stesbildung aneignete. 

10 


122         Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  4. 

Da  ihn  keinerlei  Amtspflichten  banden  und 
er  sich  anch  sonst  im  Besitze  der  nöthigen 
Reisemittel ,  eines  unabhängigen  Vermögens,  be- 
fand, so  machte  er  gleich  einen  grossen  Reise- 
plan  für  mehrere  Jahre  und  mehrere  orientalische 
Kaisertümer  und  Königreiche.  Persien  aber 
war  das  Land,  das  ihm  dabei  als  vornehmstes 
Ziel  vorschwebte.  Er  beschloss  dasselbe  auf 
dem  russischen  Landwege  über  den  Kaukasus 
zu  erreichen  und  machte  sich  im  April  des  Jah- 
res 1865  auf  den  Weg.  Er  besah  sich  zuerst 
Russland,  die  deutschen  Ostseeprovinzen,  Peters- 
burg, Moskau,  die  Wolga,  auf  welcher  er  zum 
Kaspischen  Meere  hinabging.  Von  Astrachan 
segelte  er  nach  Baku  und  reiste  von  da  weiter 
nach  Tiflis,  von  wo  aus  er  während  eines  halb- 
jährigen Aufenthalts  mehrere  Ausflüge,  unter  an- 
dern einen  über  den  Kaukasus  hin-  und  zurück 
unternahm.  Im  Frühling  1866  ging  er  von 
Tiflis  über  Eriwan  nach  Tauris  und  Teheran  and 
von  da  nach  Ispahan.  Die  Ruinen  von  Pasar- 
gadae  und  Persepolis  studirte  er  im  Detail,  be- 
suchte Schiras,  ging  von  da  zum  Persischen 
Golf  und  schiffte  auf  diesem  nach  Bassora,  um 
den  Winter  1866/67  in  Bagdad  zuzubringen 
und  von  dort  aus  die  Ruinen  von  Babylon  ge- 
nau kennen  zu  lernen.  Im  Mai  1867  verlieas 
er  Bagdad,  um  Persien  noch  einmal  in  einer 
andern  Richtung  zu  durchwandern,  Teheran  wie- 
der zu  sehen  und  unterwegs  Kirmanscha  und 
Ecbatana  (Hamadan)  zu  besuchen*  Im  Herbst 
1867  verliess  er  Teneran  und  Persien  für  im- 
mer und  schlug  den  Weg  nach  Syrien  ein,  um 
sich  für  einige  Zeit  in  Aleppo  niederzulassen. 

Auf  der  Reise  dahin  waren  seine  Haupt- 
stationen: Hamadan  (zum  zweiten  Male),  persi- 
sches und  türkisches  Kurdistan,  Ninive  (Mosul), 


r 


Lycklama  a  Nijeholt,  Voyage^ en  Orient.    123 

Edessa  (Orfa)  und  andere  Plätze  am  Tigris  and 
Euphrat.  Den  Winter  1867/68  verbrachte  er 
in  Aleppo  und  reiste  yon  da  im  folgenden  Früh- 
jahr ober  Antiochien  nach  Alexandrette,  wo  er 
sieh  für  das  heilige  Land  einschiffte.  Auf  der 
Fahrt  dahin  besuchte  er  die  verschiedenen  sy- 
rischen Häfen  und  bereiste  dann  während  eini- 
ger Monate  das  heilige  Land  in  verschiedenen 
Richtungen.  Von  Jerusalem  nach  Jaffa  kehrte 
et  su  Schiff  nach  Beirut  zurück ,  um  nun  das 
Innere  von  Syrien  zu  durchkreuzen,  von  dem  er 
auf  der  Herreise  nur  eine  Partie  gesehen  hatte. 
Er  besuchte  Damaskus,  Homs,  die  Ruinen  von 
Palmyra,  die  Ismaeliten,  Coele-Syrien,  Baibeck, 
den  Libanon  und  das  Land  der  Drusen. 

Im  Herbst  1868  kehrte  er  endlich  nach 
riertehalb  Jahren  von  Syrien  über  Kleinasien 
und  Gonstantinopel  nach  Europa  und  längs  der 
Donau  nach  Holland  zurück,  woselbst  er  auf 
seinem  Landsitze  in  Friesland  ein  bald  vielbe- 
suchtes Museum  aus  den  mitgebrachten  Cultur- 
und  Kunstgegenständen  errichtete.  Auch  be- 
schäftigte er  sich  theils  dort,  theils  in  Paris  mit 
der  Sichtung  und  Anordnung  seiner  Reisetage* 
bächer  und  stellte  aus  ihnen  in  französischer 
Sprache  einen  Bericht  zusammen,  der  auf  vier 
ziemlich  starke  Bände  berechnet  ist.  Von  die- 
sen liegt  der  erste  Theil  vor,  welcher  die  Schil- 
derung der  Reise  durch  Russland  bis  an  die 
Glänze  Persiens  enthält. 

Der  Verfasser  ist  kein  Gelehrter,  was  er 
nicht  verfehlt,  seinem  Leser  mehrere  Male  mit 
aufrichtiger  Bescheidenheit  zu  bemerken.  Aber 
er  ist  ein  sehr  wohl  unterrichteter,  gebildeter, 
humaner,  vofurtheilsloser  und  dabei  ein  äusserst 
geduldiger,  langmüthiger  und  muthiger  Herr 
ton  sehr  gesundem  Menschenverstände  und  gu~ 


124       Gott,  geh  Anz.  1873.  Stück  4. 

tem  Geschmack,  und  dies  sind  lauter  Eigen- 
schaften, die  für  Reisen,  namentlich  in  unbe- 
quemen Gegenden,  unschätzbar  sind  und  ein 
gut  Theil  Gelehrsamkeit  aufwiegen.  Er  hat  bei 
seinen  Reisen  keine  speciellen  Absichten,  son- 
dern verfolgt  nur  den  allgemeinen  Zweck,  sich 
über  Alles,  was  einen  gebildeten  Europäer  an- 
ziehen kann,  durch  Selbstanschauung  zu  unter- 
richten und  darnach  durch  seine  Mittheilungen 
auch  einem  gebildeten  Leser  denselben  Vortheil 
zu  verschaffen.  Er  scheint  weder  politische 
oder  nationale,  noch  religiöse  Vorurtheile  zd 
besitzen.  Er  beurtheilt  die  verschiedenen  christ- 
lichen Sekten  und  ihre  Kirchenbräuche  sehr 
rücksichtsvoll  und  tolerant  und  eben  so  die  Mo- 
hamedaner,  Juden,  Feueranbeter.  Er  hat  keine 
Antipathie  gegen  die  Slaven  oder  Russen.  Er 
weiss  sich  auch  mit  den  Türken,  Kurden  und 
Persern  auf  einen  cordialen  Fuss  zu  setzen.  Er 
liebt  auch,  obgleich  nicht  blindlings,  das  Gute 
an  den  Franzosen  und  schreibt  aus  besonderer 
Liebe  zu  ihrer  schönen  Literatur  in  ihrer 
Sprache.  Uns  Deutschen  aber  ist  er  vor  Allen 
geneigt  und  gewinnt  sogleich  die  Freundschaft 
des  deutschen  Lesers  durch  Alles,  was  er  über 
die  Deutschen,  die  ihm  auf  seiner  Rebe  begeg- 
nen, mit  grosser  Anerkennung  bemerkt.  Der 
deutschen  Sprache  ist  er  ganz  mächtig,  und  von 
unsern  weit  verstreuten  Landsleuten  sammelt  er 
daher  viele  dankbar  von  ihm  angenommene  Be- 
lehrungen. 

Kaum  hört  er  bei  seiner  Ankunft  in  einem 
russischen  oder  kaukasischen  Orte  von  einer  in 
der  Nähe  existirenden  deutschen  Golonie,  so 
läsßt  er  alsbald  anspannen,  fahrt  hinaus  und 
verlebt  dann  »einige  seiner  schönsten  Reisetage 
im  Geplauder  mit  den  guten,  gastfreundlichen, 


Lycklama  a  Nijeholt,  Voyage  en  Orient.    125 

Sim  so  sympathischen  Schwaben«,  die  Alles  bei 
rich  so  nett  und  sanber  eingerichtet  haben. 
Aber  auch  gegen  andere  Nationalitäten  ist  er, 
vie  gesagt,  freundlich  und  theilnehmend  dispo- 
nirt,  sogar  wenn  er  übel  von  ihnen  behandelt 
wird,  z.  B.  wenn  er,  wie  ihm  dies  ein  Mal  im 
Kaukasus  geschieht,  in  einen  Haufen  von  meh- 
reren Tausend  auswandernden  Tscberkessen  ge- 
lith,  die  ihn  für  einen  Bussen  nehmen  und  ihn 
daher  sehr  höhnisch  spottend,  ja  bedrohlich  be- 
handeln, die  er  aber  entschuldigt,  bemitleidet, 
und  denen  er,  nachdem  er  ihnen  entschlüpft  ist, 
hinterdrein  als  armen,  von  einem  harten  Schick- 
tal betroffenen  Leuten  alles  Gute  wünscht. 

Einem  Manne  von  solchen  Dispositionen 
musaten  sich  wohl  überall  Thore  und  Herzen 
öffnen  und  er  hat  daher  wohl  Vieles  zu  sehen 
und  zu  bemerken  Gelegenheit  gehabt,  was  einem 
minder  freundlichen  und  gewandten  Reisenden 
▼erschlossen  blieb.  Diesen  Eigenschaften,  d.  h. 
rieb  selber  hat  er  es  zu  verdanken,  dass  seine 
ganze  fast  vierjährige  Reise  so  glücklich  verlief, 
ohne  schlimme  Gollisionen  mit  Polizei,  groben 
Postmeistern  oder  andern  Behörden  und  Gewalt- 
habern. Sogar  auch  die  Räuber,  Osseten,  Be- 
duinen, Kurden,  Drusen  und  Haiducken  haben 
ihn  ganz  ungeschoren  gelassen.  »Leider«,  sagt 
er  zu  wiederholten  Malen,  »könne  er  kein  einzi- 
ges pikantes  Abenteuer  dieser  Art  seinem  Le- 
ier auftischen«. 

Wie  gegen  die  Menschen  überall  höflich  und 
gütig,  so  ist  er  auch  gegen  die  Reisebeschwer- 
den, Strapazen  und  Unannehmlichkeiten,  die 
Wetter  und  böse  Zufalle  über  ihn  verhängen, 
äusserst  geduldig.  Er  verliert  nie  seinen  Gleich- 
mütig wenn  seine  Pferde  den  Dienst  versagen 
oder  sein  Wagen  zusammenbricht,   weiss  sich 


126       Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stuck  4. 

vielmehr  in  allen  Verlegenheiten  leicht  und  ge- 
schickt zu  helfen.  Er  klagt  und  jammert  auch 
nie,  wenn  es  Tage  lang  vom  Himmel  regnet  und 
die  Gebirgswege  unergründlich  sind,  und  wir 
sind  daher  bei  einem  so  gestimmten  Autor  vor 
Uebertreibungen  sicher.  Werden  ihm  die  Stra- 
pazen zu  viel  und  die  Umstände  gar  zu  schlimm, 
so  richtet  er  sich  an  irgend  einem  Orte  ein 
und  wartet  vernünftig  und  geduldig  ab,  bis 
seine  Kräfte  wiederkommen  und  der  Himmel 
günstiger  wird. 

So  anspruchslos  und  einfach  wie  sein  ganzes 
Wesen  ist  auch  die  Weise  seiner  Darstellung 
und  Erzählung.  Er  giebt  uns  einen  schlichten, 
ungefärbten  Bericht  und  eine  gewissenhafte  Be- 
lehrung über  alles  Erlebte  und  Geschaute.  >Je 
ne  fais  point  de  vers«,  sagt  er,  »c'est  bien 
assez  de  reproduire  en  humble  prose  ce  que  je 
vois  plutot,  que  ce,  que  je  sens«.  Dabei  ist  er 
nichts  weniger  als  ein  pedantischer,  absprechen- 
der und  superkluger  Lehrer,  der  Alles  besser 
weiss.  Vielmehr  stellt  er  sich  mit  uns  Lesern, 
seinen  Schülern,  auf  einen  äusserst  gemüthlichen 
und  zuweilen  fast  naiven  Fuss.  Alle  Augen- 
blicke redet  er  seinen  »geneigten  Leser«  an,  ge- 
steht ihm,  dass  er  etwas,  was  Jener  vermuth* 
lieh  gerne  erfahren  möchte,  nicht  weiss,  ent- 
schuldigt sich  bei  ihm,  wenn  er  ein  Mal  glaubt, 
ihm  durch  Wiederholung  oder  Umständlichkeit 
lästig  gefallen  zu  sein.  Kurz  und  mit  einem 
Worte,  wir  haben  es  mit  einem  natürlichen  und 
liebenswürdigen  Mann  zu  thun  und  das  sagt 
für  einen  Beisenden  und  die  Brauchbar- 
keit seines  Reiseberichts,  ich  wiederhole  es,  sehr 
viel.  Ein  so  disponirter  Reisender,  wenn  er 
auch  kein  Gelehrter  ist,   bringt  Vieles  heraus 


LycUama  a  Nijeholt,  Voyage  en  Orient.    12T 

«ad  an  den  Tag,  was  nachher  ein  Gelehrter  ge- 
brauchen und  weiter  verwerthen  kann. 

Uebrigen8  versteht  es  sich  von  selbst,  dass 
fies  Bach  wie  Alles  in  der  Welt  seine  Schwäche 
zu  haben  scheint:  und  wohl  nicht  Jeden  in  allen 
Backsichten  befriedigen  wird. 

Namentlich  wird  man  in  der  ersten  Partie  die« 
sea  Bandes  Vieles,  was  der  Verf.  vorbringt,  über- 
flüssig halten,  so  gleich  seine  apergus  der  Ge- 
schichte der  deutschen  Ostseeprovinzen,  und 
auch  der  Gesammtgeschichte  Busslands,  mit  wel- 
cher er  sein  Werk  eröffnet.  Für  uns  Deutsche 
wenigstens  ist  darin  gar  nichts  Neues  und  eben 
so  wenig  fur  die  Bussen.  Zudem  kommen  darin 
einige,  wie  mir  es  scheint,  sehr  irrige  Anschau- 
ungen vor.  So  spricht  der  Verf.  wiederholt 
(z.  B.  S.  216)  von  einer  Blüthezeit  und  Macht 
Novgorod's  vor  Burik,  von  der  unsere  Ge- 
schichtschreiber nichts  wissen. 

Der  Verfasser  setzt  überhaupt  jedem  neuen 
Lande,  zu  dem  er  gelangt,  eine  solche  Ueber- 
sicht  seiner  Gesammtgeschichte  voran.  Dies 
scheint  mir  für  einen  Beisenden  etwas  zu  me* 
thodisch  and  zu  lehrbuchartig.  Ein  Beisender 
soll  zwar  selbst  die  Geschichte  und  Vergangen- 
heit des  beschauten  Landes  möglichst  gründlich 
kamen,  damit  er  die  Gegenwart  desselben  rich- 
tig zu  erfassen  und  zu  beurtheilen  vermöge. 
Aber  was  wir  Leser  von  ihm  verlangen,  ist 
doch  in  der  Hauptsache  nur  die  Beschaffenheit 
und  Darstellung  dieser  Gegenwart  während  der 
Anwesenheit  des  Autors,  und  dabei  mag  er  uns 
denn  allerdings,  um  uns  Alles  verständlich  zu 
machen,  an  Früheres,  das  aber  zweckmässig 
ausgewählt  werden  sollte,  erinnern.  Aber  eine 
ganze  Geschichte  des  Landes  von  Adam  an  hat 
in  den  meisten  Punkten  gar  keine  Beziehung  zu 


128        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  4. 

den  heute  geschauten  und  beschriebenen  Din- 
gen und  ist  daher  für  den  Reisebericht  reiner 
Ballast. 

Auch  über  Petersburg  und  über  Moskau 
bringt  der  Verf.  wenig  Neues,  wiederholt  viel- 
mehr meistens  nur,  was  man  schon  bei  Herrn 
Schnitzler,  Herrn  Marmier,  dem  Marquis  de  Ca- 
stine  etc.  gelesen  hat.  Mich  däucht,  der  Verf., 
für  den  der  Orient,  der  Kaukasus,  Persien  etc. 
das  eigentliche  Ziel  und  Hauptthema  seiner 
Reise  war,  hätte  sich  gar  nicht  auf  Wiederholung 
einer  allgemeinen  Schilderung  der  russischen 
Hauptstädte  einlassen  sollen.  Dagegen  steckt 
in  diesen  beiden  Städten  schon  viel  Orientali* 
sehes ,  Persisches  und  Tatarisches,  und  wenn  der 
Verf.  dem  etwas  mehr  nachgejagt  und  uns  ge- 
zeigt hätte,  wie  und  in  welchen  Elementen  und 
Verhältnissen  der  Orient  schon  bis  an  die  Ost* 
see  hinanreicht  und  worin  hier  schon  Propyläen 
des  Orients  zu  finden  sind,  so  würde  er  uns  da- 
durch einen  grösseren  Dienst  erwiesen  haben, 
als  durch  abermalige  Schilderungen  von  der 
Beiterstatue  Peters  d.  Gk,  vom  Winterpalais, 
vom  Newsky  Prospect,  oder  von  dem  viel  be- 
sprochenen Brande  von  Moskau  und  dem  noch 
nicht  ganz  bekannten  Anstifter  desselben  etc. 

Auch  seine  Dampfschifffahrt  auf  der  langen 
Wolga  hinab  von  N.  Nowgorod  bis  Astrachan  hat 
dem  Verfasser  nicht  zu  vielen  Bemerkungen  Ver- 
anlassung gegeben,  die  in  historischer,  geogra- 
phischer oder  staatswirthschaftlicher  Hinsicht 
interessant  oder  neu  wären,  obgleich  ich  glaube, 
dass  es  an  Gelegenheit  zu  solchen  nicht  gefehlt 
hätte.  Auch  fiel  es  mir  auf,  dass  der  Verf. 
manche  russische  Lokalnamen  stark  corrumpirt 
hat.  So  z.  B.  batavisirt  er  den  Namen  der 
ziemlich  bekannten  Wolgastadt  »Kosmodemianskc 


Lycklama  a  Nijeholt,  Voyage  en  Orient    129 

(so  benannt  nach  den  beiden  Apothekerheiligen 
Kosmas  und  Damianus)  zu  »Kosmoden-Jansk« 
nsd  zwar  drei  Mal  auf  einer  Seite  (S.  170). 
Den  berühmten  Ort  »Makarieu«  nennt  aer  Verf. 
wiederholt  »Mikariewc  (z.  B.  S.  168).  »Suxdal« 
Mbreibt  er   statt  Susdal  (z.  B.  S.  119).     Die  / 

Kreisstadt  Tscheboksarij  nennt  er  »Tschabak- 
aar«,  die  Stadt  »Singilei«  schreibt  er  Singala 
(8.  185),  und  dass  dies  keine  Druckfehler  sind, 
acheint  ans  der  Wiederholung  derselben  Ent- 
«teünngen  hervorzugehen.  Wie  die  Russen  bei 
den  russischen  Namen,  so  werden  auch  wohl  — 
Bebenher  sei  es  bemerkt,  —  die  Franzosen  bei 
den  französischen  Redewendungen  des  Verf.  viele 
Hollandismen  entdecken  und  zuweilen  über  die 
Unbeholfenheit  mancher  Constructionen  etwas 
Schein,  z.B.  wenn  er  (S.  458)  sagt:  »Beaucoup, 
et  je  suis  de  ceux-lä,  croient,  que  etc.«  (Viele 
*nd  ich  bin  einer  von  ihnen,  glauben,  dass  etc.), 
oder  S.  180:  »Je  ne  peux  rien  dire  par  moi- 
awme  de  cet  endroitc  (Ich  kann  von  diesem 
Orte  nichts  aus  eigener  Anschauung  sagen),  oder 
S.  187:  »Je  me  fais  spectacle  de  tout«  (Auf 
Reisen  wird  mir  Alles,  was  ich  sehe,  ein  inter- 
auntes  Schauspiel),  oder  S.  188:  »La  ville  de 
Samara  est  entierement  construite  ä  la  mo- 
derne«, »on  y  fait  beaucoup  d'affaires  sur  le 
rauf«.  S.  201  sagt  er  beim  Anschauen  einiger 
geschickt  ausgeführter  Manövers  berittener  Ta- 
taren: >('a  ete  pour  nous  une  veritable  reprd- 
aa&tationc  (Das  war  für  uns  ein  wahres  Schau* 
apiel).  —  Ueber  Polizei  und  Passformalitäten  im 
lauern  von  Russland,  bei  dem  Uebertritt  von 
«ner  Provinz  zur  andern  beklagt  er  sich  —  nicht 
ganz  richtig  —  so:  »ces  »formalites  deviennent 
vraiment  fastidieuses  surtout  ne  quittant  la 
tere  Russe  que  pour  gagner  une  autre  province 

11 


130        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

du  m&me  empirec.  Statt  des  richtigeren  fran- 
zösischen Adjectivums  »Caucasien«  gebraucht  er 
immer  sein  hollandisirtes  »Caucasique« :  la 
Bussie  Gaucasique,  les  terres  Gaucasiques  etc. 

Die  erwähnten  Versehen  in  der  Rechtschrei- 
bung russischer  Namen  werden  den  Leser  an- 
fanglich vielleicht  stutzig  machen  und  ihm  als 
kein  gutes  Prognostikern  für  die  correcte  Ortho- 
graphie der  Namen  im  Eurdenlande  und  ande- 
ren weniger  bekannten  Gegenden  erscheinen. 
Auch  werden  die  vielen  wenig  sagenden  und 
zum  Theil  wirklich  trivialen  Bemerkungen  dee 
Verf.  auf  seiner  Wolgafahrt  die  Erwartungen 
des  Lesers  nicht  sehr  hoch  spannen.  Allein 
man  wird  finden,  dass,  je  mehr  man  mit  dem 
Verf.  in  die  rauhen  Länder  vordringt,  Alles, 
Interesse  des  Reiseberichts,  Bedeutsamkeit  der 
Bemerkungen  und  auch  Rechtschreibung  der 
Namen,  besser  wird  und  crescendo  geht,  und  ich 
möchte  daher  den  deutschen  Leser  warnen,  dass 
er  sich  beim  Anblick  der  anscheinend  wirklich 
in  mancher  Beziehung  schwachen  ersten  Hälfte 
des  Buchs  nicht  verleiten  lasse,  das  Gabze  als 
etwas  Gewöhnliches  bei  Seite  zu  legen. 

Sogleich  wie  er  Astrachan  an  der  Mündung 
der  Wolga  verlässt  und  mit  lauter  asiatischen 
Passagieren  in  einem  unbequemen  Schiff  und  in 
furchtbarem  Unwetter  über  das  caspische  Meer 
segelt,  scheint  ein  anderer  Geist  über  den  Verf. 
und  sein  Buch  zu  kommen.  Was  er  über  die 
Feueranbeterstadt  Baku  und  über  seine  be- 
schwerliche Fahrt  im  Thale  des  Kur  hinauf  nach 
Tiffis  sagt,  ist  Alles  sehr  interessant  und  wohl 
das  Neueste,  was  wir  über  diese  Gegenden  von 
einem  europäischen  Reisenden  gehört  haben.  In 
Tiflis,  wohin  er  später  zurückkehren  will,  läset 
er  sich  kaum  Zeit  zum  Umspannen.    Es  drängt 


Ljcklanja  a  Nijebolt,  Voyage  en  Orient.    131 

ihn,  den  Best  der  guten  Jahreszeit  noch  schnell 
zur  Besichtigung  des  Kaukasus  sowohl  auf  sei- 
ner asiatischen  als  auf  der  europäischen  Seite 
n  benutzen.  Mit  derselben  fünfspännigen  rus- 
sischen Tazantasse,  mit  welcher  er  am  Kur 
Mnanfgefrommen  war,  trabt  er  über  den  höch- 
sten Backen  des  Kaukasus  hinüber,  lässt  sich 
in  das  Thal  des  Terck  und  in  die  Steppen  am 
Nordfusee  des  Gebirges  herab,  wo  er  sich  in 
dem  in  neuerer  Zeit  berühmt  gewordenen  kau- 
kasischen Kurorte  Piatigorsk  (»Fünfbergen«) 
tob  seinen  Anstrengungen  eine  Zeit  lang  erholt, 
indem  er  uns  zugleich  eine  anmuthige  Schilde- 
rung von  der  Lage,  dem  Leben  und  der  Umgebung 
dieses  russischen  Baden-Baden  giebt.  Um  noch 
Einiges,  was  er  auf  der  Hinreise  versäumt  ha- 
ben könnte,  nachzuholen,  kehrt  der  Verf.  auf 
demselben  Wege,  auf  dem  er  gekommen  war, 
aus  Europa  nach  Asien  zurück.  Seine  kaukasi- 
sche Reise  fiel  gerade  in  eine  sehr  interessante 
Zeit,  nämlich  in  das  Jahr  der  Bewältigung  der 
letzten  Widerstandskämpfe  der  Tscherkessen  un- 
ter Schamil  und  der  Auswanderung  dieser  ar- 
men tapferen  Leute  nach  der  Türkei.  Der 
Verf.  schildert  diese  beklagenswerte  Auswan- 
derung, der  er  auf  Schritt  und  Tritt  begegnet, 
mit  derselben  Theilnahme  und  Lebhaftigkeit, 
die  er  auch  unsern  deutschen  Colonisten  in  dor- 
tigen Gegenden  widmet. 

Nach  diesem  ersten  Akt  seiner  grossen  Reise 
er  sich  für  einen  Winter  in  Tiflis  nieder, 
ran  sich  dort  für  den  zweiten  Akt,  die  persische 
Reise,  vorzubereiten,  namentlich  um  sich  mit 
Hülfe  dortiger  Personen  die  persische  Conver- 
sationssprache  anzueignen.  Auch  studirt  er  da- 
selbst noch  ein  Mal  seinen  Chardin  und  die 
Werke  anderer  Reisenden  und  Geographen  über 


132        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

das  westliche  Asien.  Da  er  sich  in  Tiflis  ganz 
gemüthlich  einrichtet  und  mit  der  dortigen 
Gesellschaft,  Hohen  und  Niedern,  Europäern 
und  Asiaten,  freundlichen  Umgang  pflegt,  so 
setzt  ihn  dies  in  Stand,  uns  ein  recht  detaillir- 
tes  und  zweifellos  sehr  getreues  Gemälde  dieser 
stets  an  Bedeutung  wachsenden  Hauptstadt  des 
gesammten  russischen  Eaukasiens  und  Arme- 
niens, die  nach  ihm  jetzt  schon  60,000  Einwoh- 
ner zählt,  ihrer  Bewohnerschaft  und  ihrer  Ge- 
schichte zu  geben ,  und  diesem  Gegenstande 
widmet  er  denn  auch  über  100  Seiten  seines 
Bandes,  die  zu  den  lehrreichsten  und  inter- 
essantesten Partien  desselben  gehören.  Nur 
das  Capitel  von  der  Geschichte  des  Landes 
(Georgiens)  hätte  wohl  Mancher  wieder  lieber 
etwas  kürzer  gehabt.  Den  Reisenden  will  man 
immer  lieber  unterwegs  sehen,  mit  Augen  und 
Ohren  in  die  Natur  und  Welt  hinausspürend, 
als  in  der  Studirstube,  Auszüge  aus  alten  Chro- 
niken machend,  besonders  wenn  sie  nur  in-  sehr 
entfernter  Beziehung  zu  der  zu  erläuternden 
Gegenwart  stehen.  —  Seinen  alten  Chardin  und 
das  neue  Prachtwerk  des  Grafen  Stackeiberg 
über  den  Kaukasus  (»Le  Gaucase  pittoresquec) 
scheint  mir  der  Verf.  auch  ein  wenig  zu  oft 
auszuziehen.  Ein  Mann,  der  selbst  so  viel  er- 
lebt und  angeschaut  hat,  wie  er,  sollte  stets 
muthig  mit  seinen  eigenen  Erlebnissen  hervor- 
treten und  nicht  zu  oft  aus  allzugrosser  Be- 
scheidenheit und  Gewissenhaftigkeit  die  Aus- 
lassungen Anderer  citiren,  die  wir  besser  an- 
derswo suchen  und  lesen  können.  Der  Verf. 
klagt  ja  schon  ohne  dies  zuweilen,  dass  er  viele 
seiner  interessanten  Ausflüge  aus  Mangel  an 
Baum  unbeschrieben  lassen  müsse.  Manchen 
Raum    für  diese  hätte    er   gewinnen    können, 


Lycklama  a  Nijeholt,  Voyage  en  Orient.    133 

wenn   er  noch  einige  historische  Excurse  und 
Excerpte  bei  Seite  gelassen  hätte. 

Unter  denjenigen  Ausflügen,  die  er  von  Tiflis 
ins  in  die  Umgegend  zur  speciellen  Kenntniss- 
nahme  des  Schauplatzes  der  Geschichte  Geor- 
giens machte,  ist  fur  ihn  und  seine  Leser  einer 
der  lehrreichsten  und  anziehendsten  der  Ritt 
nach  »Schamschawilde«  gewesen.  Es  ist  dies 
ein  altes  in  einem  der  wilden  Eaukasusthäler 
äusserst  romantisch  gelegenes  Schloss,  der  Stamm- 
sitz der  Fürsten  Orbeliano,  eines  der  vornehm- 
sten Vasallengeschlechter  des  ehemaligen  König- 
reichs Georgien,  auf  deren  Geschichte  der  Verf. 
mehrere  Male  zurückkommt  und  deren  Wechsel- 
▼olle  Existenz  und  Lebensweise  er  schildert.  — 
Wenn  der  Verf.  auf  einem  solchen  Gebirgsritte 
Ton  seinem  dummen  Wegweiser  so  irre  geführt 
wurde,  dass  er  statt  auf  der  Südseite  des  Ber- 
ges, zu  der  er  wollte,  auf  der  Nordseite  ankam, 
so  verwünscht  er  nicht,  wie  wohl  es  andere 
minder  muntere  Beisende  thäten,  das  Land  mit 
sammt  seinen  Leuten,  sondern  er  sagt,  sein 
Wegweiser  habe  durch  den  Irrthum  seine  Reise- 
freuden um  einen  halben  Tag  verlängert,  und 
wenn  er  auf  einer  solchen  Tagesreise  alles  mög- 
liche Ungemach  zu  bestehen  hatte,  so  findet  er 
das  nicht  wie  andere  bequeme  Leute  abscheu- 
lich oder  barbarisch,  sondern  vielmehr  »sehr 
poetisch«  und  nennt  es  eine  »zwölfstündige  kleine 
Odyssee«.  —  Ohne  Archäologe,  Geologe  oder 
Botaniker  oder  Feldmesser  von  Profession  zu 
sein,  fuhrt  uns  der  Verf.  mit  seiner  guten  Laune 
und  mit  seinem  für  Alles  empfanglichen,  stets 
lernbegierigen  Sinn  besser  als  mancher  Andere 
in  das  Leben  der  Natur  und  der  Menschen  je- 
ner entlegenen  Gegenden  ein.  Dazu  ist  er,  ob- 
gleich er  hundert  Mal  bedauert ,   dass  er  nicht 


134        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  l. 

zeichnen  kann,  doch  etwas  von  einem  Künstler. 
Er  gedenkt  nämlich  oft  seiner  holländischen 
Maler  und  zeichnet  uns  mit  Worten  die  Natur- 
scenen  und  Interieurs,  die  sie,  wie  er  sagt,  etwa 
in  Farben  darstellen  würden,  wenn  sie  bei  ihm 
wären. 

In  der  Mitte  März  1866  verliess  der  Verf. 
Tiflis  und  Schlug  den  Weg  nach  Armenien  und 
Persien  ein.  Er  besuchte  Eriwan  und  auf  dem 
Wege  dahin  den  grossen  6000  Fuss  hoch  liegen- 
den See  Goktscha  und  das  in  der  Mitte  des 
Sees  auf  einer  kleinen  Insel  existirende  Kloster 
gleiches  Namens,  dessen  Gründung  in  die  ersten 
Zeiten  des  ChristenthumB  hinaufgehen  muss,  da 
selbst  das  sogenannte  »Neue  Klostergebäudec 
schon  1000  Jahre  alt  ist.  Daß  >Alte  Haus« 
liegt  daneben  in  Ruinen.  Den  Schmutz  oder 
Staub,  den  man  aus  den  heiligen  Gebäuden  die- 
ses uralten  Etablissements  an  Kleidern  und 
Schuhen  aufnimmt,  putzt  man  nur  ab,  tun  ihn 
sorgfaltig  aufzubewahren.  Denn  er  ist  ebenfalls 
heilig  und  hat  man  etwas  davon  in  der  Tasche, 
so  ist  man  gegen  allerlei  Krankheit  geschützt. 
Ein  Diener  des  Verfassers  sammelte  sich  eine 
kleine  Provision  davon,  die  er  seiner  weit  weg 
wohnenden  Mutter  mitbringen  wollte,  und  den 
charmanten  europäischen  Herrn  selbst  nahmen 
der  Abt  und  die  Mönche  in  diesem  Erdwinkel 
mit  einer  besonders  für  ihn  veranstalteten  Feier- 
lichkeit und  Illumination  ihres  Klosters  auf. 

In  Eriwan  und  in  dem  weltberühmten  Bi- 
schofssitze Etschmiadzin  besah  und  besuchte 
der  Verf.  auch  Alles,  was  ein  gebildeter  Beisen- 
der dort  besichtigen,  besuchen  und  kennen  ler- 
nen muss,  philosophirte  mit  den  Mönchen,  stö- 
berte in  ihrer  Bibliothek,  wohnte  anmuthigen 
Soireen  bei  den  dort  commandireüden  russischen 


Ljcklama  a  Nijeholt,  Voyage  en  Orient.    J  36 

Generalen  und  Gouverneuren,  die  ihn  äusserst 
freundlich  aufnahmen,  bei,  kutschte  nach  einigen 
Tagen  in  südöstlicher  Richtung  im  Thale  des 
Araxea  wieder  weiter  fort.  Eine  Besteigung  des 
Ararat  war  in  der  frühen  Jahreszeit  unthunlich. 
Marzregen,  Schneeschmelze,  Ueberschwemjnung 
machte  selbst  das  Weiterkommen  mit  fünf  Pfer- 
den im  Thale  schwierig  genug.  Er  giebt  uns 
einige  launige  Schilderungen  seiner  Leiden,  sei- 
ner dürftigen  Mahlzeiten,  so  wie  auch  der  Sta- 
tionen, Scenen,  Menschen  und  Begegnisse  am 
Wege.  Der  Leser,  der  sich  durch  ihn  lebhaft 
in  die  ferne  Gegend  versetzt  fühlt,  ist  ihm  sehr 
dankbar  dafür.  Er,  der  unbefangene  und  naive 
Verf.  selbst,  aber  weiss  das  nicht  und  bittet 
seine  lieben  Leser  wegen  seiner  Mittheilungen 
um  Verzeihung,  was  er  gewöhnlich  thut,  wenn 
er  sich  ein  Mal  hat  gehen  lassen.  »Solches  De- 
tailc,  sagt  er,  »kehrt  so  oft  in  meiner  Erzäh- 
lung wieder.  Ich  hoffe  der  Leser  wird  mich 
deshalb  entschuldigen,  und  ich  ersuche  ihn  zu 
glauben,  dass  ich  den  ganzen  Ueberdruss,  den 
er  dabei  empfinden  muss,  wohl  begreife«.  (Je 
prie  le  lecteur  de  croire,  que  j'en  comprends 
tont  le  fastidieux).  Aber  grosser  Gott,  das  ist 
das  gewöhnliche  Geschwätz  von  uns  Touristen 
und  übrigens  hat,  wie  der  Geist  und  das  Herz, 
so  auch  der  Magen  sein  Gedächtnisse 

Mit  diesen  Bemerkungen  und  dann  noch  mit 
einigen  ernsteren  Betrachtungen  über  das  Te- 
stament Peters  des  Grossen,  über  russische  Po- 
litik im  Oriente  kommt  unser  trefflicher  Herr 
ober  Nachitschewan  in  Dschulfa,  einem  kleinen 
Orte  am  Araxes,  an  der  Gränze  des  Landes  der 
Tausend  und  einen  Nacht  an.  Hiermit .  schlies&t 
der  erste  vor  uns  liegende  Band  des  Werks, 
auf  dessen  Fortsetzung  man   nach  Allem ,  was 


136        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

voraufging,  und  nach  dem  aufgestellten  ziemlich 
grossartigen  Reiseprogramm  wohl  recht  begierig 
sein  kann.  Ein  so  intelligenter  und  vielfach 
begabter  Mann  wie  der  Ritter  Lycklama  a  Nije- 
holt  wird  wohl  im  Stande  sein,  selbst  den  Be- 
richten des  alten  Ghardin  und  anderer  Franzo- 
sen, des  geistreichen  Morier  und  anderer  Eng- 
länder, des  gründlichen  Brugsch  und  anderer 
Deutschen  noch  manches  Neue  hinzuzufügen. 
Bremen.  J.  G.  Kohl. 


Der  alte  und  der  neue  Glaube.  Ein  Be- 
kenntnis8  von  David  Friedrich  Strauss. 
Leipzig,  Verlag  von  S.  Hirzel,  1872.  374  S. 
in  kl.  8. 

Wären  die  Gel.  Anz.  ausnahmslos  nur  zur 
Würdigung  solcher  neuer  Bucher  bestimmt 
durch  welche  die  Wissenschaft  sei  es  mehr  oder 
weniger  aber  doch  wirklich  gefordert  wird,  so 
würden  wir  das  eben  genannte  neue  Buch  hier 
besser  übergehen,  da  es  von  einer  des  Namens 
werthen  Wissenschaft  sich  weit  entfernt  hält. 
Berücksichtigen  wir  es  dennoch  an  dieser  Stelle, 
so  geschieht  das  nur  weil  es  seiner  Aufschrift 
nach  zwar  nur  ein  Bekenntniss  sein,  dieses  Be- 
kenntniss  aber  doch  auf  dem  Grunde  der  reinen 
und  strengen  Wissenschaft  unsrer  Zeit  sich  er- 
heben und  nichts  bringen  will  als  ihre  heute 
(wie  vorausgesetzt  wird)  feststehenden  wohl  ge- 
sichteten und  geläuterten  Ergebnisse.  Danach 
gehört  also  diese  neue  Schrift  zu  beurtheilen 
dennoch  ganz  in  unsre  der  Wissenschaft  gewid- 
meten Blätter.    Hinzu  kommt  aber  dass  hier  ein 


Strauss,  Der  alte  und  der  neae  Glaube.    137 

Mann  im  Namen  der  Wissenschaft  etwas  be- 
kennen will  der  seit  bald  40  Jahren  vor  den 
Augen  vieler  Leser  in  allerlei  Wissenschaftlichem 
herumgearbeitet  hat  und  hier  seinen  eignen  Wor- 
ten nach  an  der  Schwelle  des  Alters  wie  ein 
letztes  Vermächtniss  der  Welt  übergiebt,  aber 
audi  das  nicht  bloss  im  eignen  sondern  im  Na- 
men solcher  die  er  vorne  8.  4  als  geheimniss- 
voll unbekannte  Wir  einfuhrt,  dann  in  der 
Mitte  8.  176  als  »Wir  Philosophen  und  kriti- 
sche Theologen«  bezeichnet,  und  schliesslich  S. 
293  ff.  am  offensten  obgleich  im  Widerspruche 
damit  ab  »Wir  viele  Tausende  und  nicht  die 
schlechtesten  in  allen  Landen,  keineswegs  bloss 
Gelehrte  und  Künstler,  sondern  Beamte  und 
Militärs,  Gewerbtreibende  und  Gutsbesitzer«  be- 
schreibt. Man  sieht  er  meint  nicht  bloss  alle 
die  besten  Deutschen,  sondern  die  besten  ge- 
bildetsten und  gebietendsten  aller  jetzt  irgendwo 
Lebenden.  Ja  der  Verf.  hat  sich  in  dieses  kleine 
Wortchen  Wir  gar  so  rein  vertieft  dass  er  da- 
nach sogar  in  die  vier  verschiedenen  Köpfe  sei- 
nes Buches  eine  wünschenswerte  Einheit  bringt, 
und  nach  einer  unbedeutenden  kleinen  Ein- 
leitung 

1.  mit  der  Frage  beginnt  »Sind  wir  noch 
Christen  ?c  einer  Frage  mit  der  er  uns  anderen 
übrigens  von  vorne  an  hätte  verschonen  können, 
da  die  Sachkenner  nie  gezweifelt  haben  dass  der 
Verf.  seit  über  30  Jahren  überhaupt  kein,  und 
vorher  nur  ein  höchst  zweifelhafter  Christ  war. 
faderthat  thut  er  hier  nichts  als  dass  er  seine 
laugst  bekannte  vollkommne  Unklarheit  ja  (man 
muss  sagen)  grobe  Unwissenheit  über  Bibel  und 
Cbristentbum  in  möglichst  wenigen  aber  mög- 
lichst glatten  Worten  darlegt,  und  das  Christen- 
tbum nun   vielleicht  zum  lOton  Male  vernichtet 


138        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  L 

zu  haben  meint  obgleich  er  es  nicht  im  minde- 
sten weder  nach  seinen  geschichtlichen  Quellen 
noch  nach  seinem  ewigen  Wesen  und  unsterb- 
lichen Leben  versteht.  Kein  Sachkenner  wel- 
cher die  früheren  Schriften  des  Verf.  kennt, 
wird  über  diese  seine  neueste  Bede  von  Dingen 
die  er  niemals  gründlich  erkannt  hat,  anders 
urtheilen  können.  Wenn  der  Verf.  ruhig  und, 
wie  es  sich  für  einen  wissenschaftlichen  Mann 
ziemt,  lernbegierig  um  sidh  bücken  mag,  so 
wird  er  leicht  sehen  dass  nicht  Moss  seine  eigpen 
vor  37  Jahren  aufgestellten  Meinungen  über  das 
Neue  Testament  (dem  Alten  blieb  er  ebenso  wie 
sein  Tübingischer  Lehrer  Baur  ausserdem  im- 
mer ganz  fremd)  sondern  auch  die  eben  dieses 
seines  Lehrers  heute,  ja  schon  seit  20 — 30  Jah- 
ren so  vollständig  widerlegt  und  seitdem  eine 
so  ganzlich  verschiedene  Biblische  Wissenschaft 
emporgekommen  ist,  dass  nur  noch  sehr  wenige 
und  höchst  unbedeutende  Nachzügler  auf  den 
Wegen  wandeln  die  er  einst  einschlug,  dasChxi- 
stenthum  aber  seitdem  gerade  am  meisten  auch 
bei  den  wissenschaftlichen  Männern  so  wenig  an 
Achtung  verloren  hat  dass  es  vielmehr  wie  nie- 
mals früher  bei  ihnen  hochgeschätzt  und  als 
das  einzige  sichere  Heilmittel  -für  die  allgemei- 
nen Schäden  auch  wieder  unserer  jüngsten  Zeit 
erkannt  wird.  Was  hilft  es  dass  er  dieses  nicht 
sehen  will?  meint  er  alle  diese  Männer  müss- 
ten  mit  ihm  rückwärts  gehen,  statt  dass  sie 
eben  im  besten  Vorrücken  zu  einem  guten  d.  i. 
heilsamen  Siege  begriffen  sind?  Aber  er  nenne 
uns  (wenn  er  für  sich  im  Rückzuge  verharren 
will)  von  den  vielen  Tausenden  seiner  Anhänger 
deren  er  sich  rühmt  einen  einzigen  sachkundi- 
gen namhaften  Mann,  der  mit  ihm  zurückbleiben 
will!  Eine  solche  Forderung  zu  stellen  ist  man 


Strauss,  Der  alte  und  der  neue  Glaube.    139 

wwomehr  berechtigt,  je  stolzer  der  Verf.  hier 
von  den  vielen  Tausenden  seiner  Anhänger  re- 
det .  obne  auch  nur  einen  zu  nennen.  —  Wie 
aber  alles  was  der  Verf.  bei  seiner  ersten  Frage 
sagt  als  alte  verlegene  Waare  tief  unter  unsrer 
beatigen  Wissenschaft  steht,  ebenso  trifft  das 

2.  bei  seiner  folgenden  Präge  zu  »Haben 
wir  noch  Religion?«  S.  92—144.  Denn  vor 
allem  müssen  wir  sagen  der  Verf.  wisse  diese 
Frage  nicht  einmahl  so  zu  stellen  wie  sie  zu 
stellen  ist  wenn  sie  einen  klaren  Sinn  haben 
soH.  Wer  jemals  darüber  nachgedacht  hat 
was  Religion  sei,  der  weiss  dass  ohne  alle  Aus- 
nahme jeder  Mensch  der  denken  kann  in  und 
mit  seinem  Denken  aiuch  Religion  d.  i.  irgend 
etwas  bat  wovor  er  sich  furchten  oder  worauf 
er  Rücksicht  nehmen  zu  müssen  meint.  Weil 
dieses  aber  tausenderlei  Dinge  und  darunter 
audi  sehr  vierkehrte  und  falsche  sein  können,  so 
bat  man  längst  begriffen  dass  man  in  jedem  be- 
stimmten Falle  nur  fragen  dürfe  ob  jemand 
wahre  oder  falsche  Religion  habe.  Allein  man 
braucht  nur  zu  sehen  wie  unser  Verf.  ;S.  94 
sieh  den  Ursprung  der  Religion  unter  Menschen 
denkt,  um  zu  begreifen  dass  er  folgerichtig  nichts 
von  alle  dem  anerkennen  kann  was  man  bis  jetzt 
unter  Menschen  Religion  nannte.  Er  meint 
nämlich,  weil  die  Natur  dem  Menschen  gleich- 
gültig gegenüber  stehe,  diese  unheimliche  Gleich- 
gültigkeit aber  ihm  zuwider  sei,  so  könne  er 
sich  gegen  sie  nur  dadurch  retten  dass  er  sich 
selbst  in  sie  hineintrage,  sie  ihm  dann  nicht 
mehr  ein  unmenschliches  sondern  ein  menschen- 
ähnliches Wesen :  scheine,  und  er  so  eine  Hand- 
babe  empfange  sie  zu  fassen,  sie  anzureden,  ihr 
zu  schmeicheln,  ihr  zu  opfern  u.  s.  w.  Doch 
das  sind   blosse   Worte   die  der  Verf.  macht: 


140        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

was  er  sich  dabei  klares  denke,  wird  niemand 
begreifen.     Was   soll   das   heissen:   die   Natur 
stehe  dem  Menschen  gleichgültig  gegenüber,  der 
Mensch  aber   trage   sich  in  sie  hinein  weil   er 
diese  Gleichgültigkeit  nicht  leiden  möge?     Das 
wäre  höchstens  ein  kindisches  Spiel,   ein  närri- 
sches Handeln  das  nicht  lange  dauern  würde. 
Aber  wie  kann   sich   denn  der  Mensch  in  die 
Natur  hineintragen?  will  der  Verf.  sich  irgend- 
etwas dabei  denken,    so   muss   er  meinen   der 
Geist  des  Menschen   denke   sich   in  sie  hinein: 
allein  woher  der  Geist,  da  der  Verf.  von  vorne 
an   nur  an   Sinnliches    und    Sichtbares   denkt, 
nur  dieses  von  Ewigkeit  sehr  bis  in  alle  Ewig- 
keit dasein  lässt  und  eben  deshalb  Gott  läng- 
net?  Aber  Gott  zu  läugnen  ist  er  ja  von  vorne 
an  nur  deshalb  entschlossen  um  sich  desto  leich- 
ter  von   dem  Christenthume  und  jeder  wahren 
Religion  zurückziehen  zu  können:  also  erdichtet 
er  sich  die  Entstehung  einer  Religion  ohne  Gott 
bloss  um  desto  sicherer  vor  aller  wahren  Reli- 
gion d.  i.  vor  Gott  fliehen  zu  können.    Allein 
eine  Religion  ohne  Gott   oder  Götter  war  be- 
kanntlich auch  allem  Heidenthume  vollkommen 
fremd :  und  so  will  uns  der  Verf.  nicht  etwa  ins 
Heidenthum  zurück  sondern  in  ein  unbekanntes 
dunkles  Etwas  hinein  fähren  was  noch  tausend- 
mahl schlimmer  als  alles  Heidenthum  ist. 

Man  sieht  hieraus  dass  der  Verf.  zwar  in 
der  Gottesläugnung  und  in  der  Forderung  der 
Mensch  solle  gottlos  sein  mit  dem  vor  kurzem 
verstorbenen  Ludw.  Feuerbach  übereinstimmt, 
welcher  obwohl  ein  älterer  Mann  selbst  erst 
durch  ihn  auf  solche  Wege  geführt  wurde,  aber 
in  der  Erklärung  der  Möglichkeit  wie  man  in 
bequemer  Weise  gottlos  werde  von  ihm  abweicht. 
Die  Schulphilosophie  ist  das  einzige  welches  bei« 


Strauss,  Der  alte  und  der  neue  Glaube.    141 

den  gemeinsam  ist:  und  eben  dieses  ihr  einziges 
Mittel  um  vor  den  Augen  ihrer  Welt  ihre  Gott- 
losigkeit als  richtige  Lehre  zu  erklären  and  An- 
hänger zu  gewinnen,  entzweiet  sie.  Als  das 
eiste  Buch  dieses  Geistes  welches  L.  Feuerbach 
in  die  Welt  setzte  um  die  Gottlosigkeit  des  Hrn.  D. 
F.  Strauss  weiter  zu  verbreiten  nach  Tübingen 
kam,  war  ich  Zeuge  wie  der  Lehrer  dieses  Dr.  th. 
Baut  durch  es  so  bezaubert  wurde  dass  er,  weil 
doch  nun  nicht  bloss  ein  sondern  zwei  gerne 
seleeene  Schulphilosophen  sich  öffentlich  enthüllt 
hatten,  offen  zu  ihnen  übergehen  wollte:  er  be« 
dachte  sich  jedoch  alsdann  noch,  und  verschob 
seinen  Beifall  auf  eine  spätere  Zeit.  Aber  auch 
Herr  Zeller  bedachte  sich  damals  in  Tübingen, 
und  machte  60gar  öffentlich  Einwürfe  gegen 
Feuerbach.  Dieser  fühlte  sich  allmälig  sehr  ver- 
lassen, und  starb  so.  Auch  Hr.  Strauss  Hess 
diese  Geige  nicht  weiter  laut  erschallen,  wandte 
sich  vielmehr  andern  Bestrebungen  zu. 

Jetzt  scheint  ihm  dagegen  die  günstige 
Deutsche  Zeit  gekommen  sein  Jugendspiel  wie- 
der aufzunehmen  und  jedem  Deutschen  lieb  und 
werth  zu  machen.  Allein  weil  er  doch  immer 
viel  glätter  bleibt  als  seine  ihm  zu  Schülern  ge- 
wordenen Lehrer  Baur  und  Feuerbach  waren, 
bo  will  er  dennoch  auch  heute  den  Namen  Re- 
ligion nicht  ganz  verwerfen;  und  so  meint  und 
lehrt  er  S.  238  f.  der  Inbegriff  aller  Moral  sei 
nie  zu  vergessen  dass  man  Mensch  sei,  der  der 
Religion  nie  zu  vergessen  dass  die  Welt  »kein 
vildes  Chaos  von  Atomen  oder  Zufallen  sei,  son- 
dern alles  nach  ewigen  Gesetzen  aus  dem  einen 
Urquell  alles  Lebens  aller  Vernunft  und  alles 
Guten  hervorgehe  c  Da  erscheinen  also  plötz- 
lich Dinge  die  nach  allem  was  er  sonst  sagt 
völlig  unerwartet  sind.    Sonst  gelten  ihm  Dinge 


142       Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  4. 

• 

als  Leben  Vernunft  Gutes  als  durch  ein  blindes 
Zusammentreffen  der  rohen  Urstoffe  entstanden, 
und  ein  Wort  wie  Urquell  ist  bei  ihm  wie  seit* 
samer  Weise  bisweilen  auch  Gott,  göttlich  u.  8.  w, 
nur  Ueberbleibsel  von  Dingen  die  er  getödtet 
zu  haben  meint  und  doch  wieder  als  lebten  sie 
für  ihn  noch  in  den  Mund  nimmt.  Aber  warum 
dies  Religion  und  jenes  Moral  sein  soll,  begreift 
man  um  so  weniger  da  nie  Vergessen  über- 
haupt keine  Religion  ist.  Man  sieht  demnach 
hieraus  nur  was  auch  aus  allen  anderen  An- 
zeichen folgt,  dass  ihm  alle  Fol  gerech  tigkeit 
des  Denkens  fehlt  und  er  einige  Ausdrücke  aus 
keiner  denkbaren  andern  Ursache  beibehält  als 
weil  sie  seinen  öden  Grund  etwas  zu  überkleiden 
dienen.  Nachdem  er  nun  aber  in  solcher  Weise 
inderthat  bewiesen  hat  dass  wir  keine  des  Na- 
mens werthe  Religion  mehr  haben,  wirft  er,  um 
etwas  an  die  Stelle  zu  setzen, 

3.  die  Frage  auf  »Wie  begreifen  wir  die 
Welt?«  und  man  begreift  dass  ihm  die  Antwort 
darauf  die  grosse  Hauptsache  werden  muss,  weil 
er  ausser  dem  lieben  Ich  nichts  als  die  Welt 
anerkennt.  Wirklich  giebt  er  nun  hier  S.  145 
— 224  mit  einer  gewissen  Anstrengung  etwas 
neues:  die  Welt  muss  ihm  ja  Gott  ersetzen. 
Weil  er  aber  nicht  einmahl  in  jenem  Sinne  Na- 
turforscher ist  in  welchem  es  Kant  war,  viel- 
mehr in  solchen  Fragen  der  Physik  sich  nur 
zum  Schüler  der  Herrn  Darwin  Virchow  Moritz- 
Wagner  und  anderer  Männer  des  neuesten  Welt- 
geistes macht,  so  ersieht  man  daraus  <  inderthat 
nur  wie  leicht  und  bequem  es  solche  neueste 
Naturforscher  mit  ihrer  Wissenschaft  gerade  d& 
nehmen  wo  sie  am  strengsten  sein  sollte.  Was 
der  Verf.  von  sich  aus  hinzusetzt,  besteht  aus 
reinen  Einbildungen  welche  man  wohl  den  alten 


Strauss,  Der  alte  und  der  neue  Glaube.    143 

Philosophen  schulen  der  Stoiker  Epikureer  u.  s.  w. 
heute  verzeihen  kann,  die  aber  bei  einem  heu- 
tigen Philosophen  oder  doch  (wie  er  sich  rühmt) 
philosophisch  gebildeten  Manne  zu  finden  mehr 
als  überrascht.  Lernen  dagegen  kann  man  hier 
niehts  als  dass  jedem  der  sich  selbst  gottlos 
macht,  auch  die  ganze  Welt  gottlos  wird.  Und 
erfahren  kann  man  hier  weiter  nichts  als  wie 
geschickt  unser  Verf.  weil  er  nun  einmahl  (wir 
wissen  nicht  ernstlich  warum)  von  Gott  nichts 
wissen  will,  eben  da  beständig  sogar  in  densel- 
ben Grundgedanken  und  beliebten  Redensarten 
die  Natur  setzt  wo  man  bis  jetzt  von  Gott 
redete.  Sogar  wo  ein  Hegel  noch  von  Gott  oder 
tod  Geist  sprach,  lässt  dieser  sein  alter  Schü- 
ler die  Natur  etwa  wie  die  Astarte  oder  eine 
sonstige  alte  Göttin  auf  den  Schauplatz  treten: 
md  so  dünkt  ihm  ein  Satz  wie  »Empfunden 
hat  ach  die  Natur  schon  im  Thiere:  aber  sie 
will  sich  im  Menschen  auch  erkennen«  Wunder 
welche  tiefe  Weisheit  zu  enthalten.  Allein  wie 
die  Natur  das  thue  und  das  vermöge  was  ihr 
hier  zugeschrieben  wird,  versucht  der  Verf.  nicht 
einmahl  zu  erklären ;  und  wir  finden  in  alle  dem 
so  wenig  ein  kraftvolles  und  frisches  wissen- 
schaftliches Leben,  dass  wir  darin  nur  das  Er- 
starren und  Absterben  jeder  bessern  Wissen- 
schaft sehen  können.  —  Allein  weil  der  Verf. 
einer  solchen  Dogmatik  auch  noch  eine  ent- 
sprechende Moral  anhängen  zu  müssen  fühlt,  so 
stellt  er 

4.  seine  letzte  Frage  so:  »Wie  ordnen  wir 
user  Leben  ?€  Und  hier  erst  wird  er  ganz 
lebendig.  Es  ist  die  bekannte  neueste  Zeitluft 
welche  ihm  neues  Leben  eingeathmet  hat  und 
die  er  nun  durch  dieses  Buch  auch  allen  andern 
heute  Lebenden  einhauchen  möchte.   Der  Meta- 


144     .  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

physiker  oder  vielmehr  reine  Physiker  und  Na- 
turanbeter welcher  bisher  Theologe  und  halber 
Philosoph  war,  wird  hier  zu  einem  der  Tausend 
Zeitungspolitiker  von  heute;  und  wer  seine  Ge- 
danken und  Reden  bis  dahin  nicht  verstand,  fin- 
det sie  hier  so  enthüllt  dass  man  den  Schleier 
nicht  erst  hinwegzuziehen  braucht.  Aber  indem 
er  noch  näher  zeigen  will  wie  man  alle  bisherige 
Religion  und  die  ihr  entsprechende  Sittlichkeit 
durch  viel  bessere  Mittel  ersetzen  könne,  schal- 
tet er  S.  297 — 362  zwei  Zugaben  ein,  wo  er 
zeigen  will  dass  die  Deutschen  an  ihren  neueren 
Dichtern  und  Musikern  schon  alles  besitzen  was 
sie  zur  Erfrischung  und  Läuterung  ihres  Gei- 
stes (wenn  man  überhaupt  im  Sinne  der  Lehre 
des  Verf.  vom  Geiste  reden  kann])  nur  zu  wün- 
schen haben.  Goethe  ersetze  die  Bibel,  über 
welche  der  Verf.  S.  295  so  entsetzlich  und  so 
absichtlich  abschreckend  redet  dass  man  sie  am 
besten  verbrennen  sollte;  und  die  grossen  Mu- 
siker mögen  dann  weiter  auch  alle  Kirche  er- 
setzen, da  diese  ja  gänzlich  überflüssig  ja  (wenn 
der  Verf.  hier  ein  gutes  Buch  veröffentlicht  hat) 
nur  höchst  schädlich  ist.  Was  will  man  mehr? 
oder  wozu  ist  es  nöthig  hier  die  Zeitungsgedan- 
ken des  einstigen  Schülers  Hegel's  noch  weiter 
zu  berühren?  Die  ganze  neueste  Deutsche  Zeit 
ist  ihm  ja  ein  Meer  von  Wonne  und  Seligkeit. 
Nur  schade  dass  der  entzückte  Lobredner  die- 
ser Tage  an  einer  bösen  Stelle  S.  287  einen 
Mischlaut  dazwischen  werfen  muss,  indem  er 
nicht  Worte  genug  finden  kann  die  »Ideen 
welche  jetzt  eine  zahlreiche  und  keck  umgrei- 
fende Klasse  der  Gesellschaft  durchdrungen  ha- 
ben, als  ein  üppiges  Mistbeet  insbesondre  für 
den  Raubmorde  zu  bezeichnen. 

Allein  woher  diese  »Ideen«  kommen,  hütet 


Strauss,  Der  alte  und  der  neue  Glaube.    145 

er  rieh  sorgfaltig  zu  fragen  oder  näher  zu  unter- 
suchen. Denn  sein  Gewissen  würde  ihm  dann 
sagen  müssen  dass  er  selbst  zu  den  Vätern  die- 
ser Ideen  gehöre:  wie  kann  aber  ein  Gewissen 
haben  wer  den  Gewissen  d.  i.  Gott  nicht  haben 
will?  Wie  sich  demnach  das  ganze  Buch  in 
grellen  Widersprüchen  und  oberflächlichem  Ge- 
rede hinzieht,  so  schliesst  es  mit  einem  Miss- 
habe  der  nicht  schriller  und  einem  Räthsel  über 
imsre  eigne  Zeit  welches  nicht  drückender  sein 
kann.  Aber  solche  Selbstwidersprüche  ziehen 
sich  bis  in  die  Fassung  der  Aufschrift  des  neuen 
Buches.  Denn  der  Verf.  mag  sein  Buch  als 
»Der  alte  und  der  neue  Glaube«  benennen,  weil 
es  ihm  wohlgethan  scheint  seine  eignen  Meinun- 
gen und  Einbildungen  als  einen  > Glauben«  der 
Welt  mitzutheilen,  wenn  diese  ihn  sich  aneignen 
und  ihn  für  ihre  früheren  Einsichten  und  Ueber- 
zeugungen  eintauschen  will.  Er  mag  den  Ver- 
such dazu  im  Vertrauen  auf  diese  unsre  neueste 
Zeit  machen,  und  sehen  was  sich  weiter  dabei 
ereigne*  Allein  inderthat  hört  alles  was  der 
Mensch  in  einem  besseren  Sinne  >  Glauben  c 
nennt,  vollkommen  auf  wenn  mit  Gott  auch  alles 
Unsichtbare  geleugnet  wird.  Der  richtige  Name 
für  dieses  Buch  wäre  >Der  alte  Glaube  und  der 
neue  Unglaube«:,  und  doch  wäre  auch  dieser 
wiederum  sehr  wenig  zutreffend,  da  der  Verf. 
nicht  einmahl  weiss  was  der  von  ihm  sogenannte 
alte  Glaube  sei  und  es  sich  daher  sehr  leicht 
macht  ihn  durch  wohlfeile  Redensarten  und 
leere  Erdichtungen  verächtlich  zu  machen. 

Denn  das  Aergerlichste  und  durchaus  Un- 
heilbarste an  diesem  Buche  ist  dass  der  Verf. 
den  Haas  gegen  das  Christenthum  welchen  er 
bei  sich  durch  die  Länge  der  Zeit  immer  nur 
noch  harter  .  und  steifer  hat  auswachsen  lassen, 

12 


146        Gott.  gel.  Ana.  1873.  Stuck  4. 

endlich  hier  in  vollen  Strömen  ergießet,  obwohl 
er  ihn  nirgends  als  einen  gerechten  und  unver- 
meidlichen beweist.  Das  Christentum,  dieses 
einzige  ächte  Heil  mitten  in  der  kranken  Men- 
schenwelt, welches  kein  Mensch  wirklich  so  wie 
es  ißt  rein  erkennen  und  in  sich  aufnehmen  kann 
ohne  in  ihm  auch  für  sich  den  einzigen  sichern 
Anker  seines  Lebens  zu  finden,  ist  ihm  nun 
einmahl  das  schwarze  Thier  und  der  Prügel- 
junge zugleich ;  und  während  ihn  einst  als  einen 
der  neun  theologischen  Repetenten  in  Tübingen 
einige  theologische  Professoren  wegen  seiner 
höchst  unreifen  Jugendschrift  etwas  unweise  be- 
handelten aber  leider  durch  die  steigende  Schuld 
seiner  eignen  späteren  Werke  ihr  Unrecht  in 
Recht  umgewandelt  sahen,  wirft  er  seinen  Un- 
muth  auf  das  vollkommen  schuldlose  Christen- 
thum  (ich  sage  nicht  dass  die  Christenheit 
schuldlos  sei),  ja  auf  Christus  selbst  I  Er  hat 
diese  Vorwürfe  nirgends  bewiesen,  weder  in  sei* 
nen  früheren  weitschweifigen  Büchern  noch  in 
diesem  Taschenbüchelchen;  und  da  sie  längst 
gründlich  widerlegt  sind,  würde  man  seine  Mühe 
unnütz  vergeuden  wenn  man  sie  heute  noch  ein- 
mahl vor  aller  Welt  widerlegte :  dennoch  wieder- 
holt er  sie  hier,  als  wüsste  er  nicht  dass  sie 
längst  widerlegt  sind.  Und  wohl  fühlte  er  auch 
schon  lange  dass  seine  von  jedem  bessern  Sach- 
kenner zurückgewiesenen  Versuche  nach  der  ge- 
meinen Redensart  kein  Glück  mehr  machten, 
und  wandte  sich  anderen  wenn  auch  entfernter 
liegenden  doch  mehr  oder  weniger  nahe  ver- 
wandten Feldern  zu:  als  offenbar  nur  die  neue- 
ste politische  Wendung  der  Dinge  in  Deutsch- 
land ihn  noch  einmahl  auf  seine  alten  unreifen 
Versuche  zurückführte  und  er  nun  in  diesen 
Buche  alles  eilig  nachholt  was  ihm  zur  Krönung 


Strauss  9  Der  alte  rind  der  neue  Glaube.    147 


Werkes  noch  zu  fehlen  schien.  Er  ist 
nun  ganz  der  Deutsche  Voltaire  des  19 ten  Jahr- 
hunderte geworden ,  wie  dieser  vor  jeder  un- 
ruhigen Volksbewegung  zitternd  und  doch  durch 
seine  Drucksachen  allen  Umsturz  befördernd, 
alles  Geistliche  ebenso  wie  alles  Christliche  un- 
versöhnlich hassend,  und  wenn  nicht  selbst  wie 
r*  dichtend  doch  heute  einen  neuern  Dichter 
in  den  Himmel  erhebend,  als  sollte  dieser 
bqb  neben  einigen  andern  heute  Lebenden  den 
Menschen  der  Gegenstand  der  Anbetung  sein. 

Von  jetzt  an  wenigstens  kann  der  Verf.  nicht 
wieder  in  seinen  schwankenden  Zustand  zurück- 
gehen, nachdem  er  in  den  langen  Zwischenzeiten 
seine  ganze  Meinung  unverhüllt  auszusprechen 
allerlei  Bedenken  getragen.  Niemand  kann  sich 
iber  ihn  länger  täuschen:  und  wir  halten  dieses 
ßr  einen  guten  Gewinn.  Es  ist  nun  sonnenklar 
geworden  was  aus  dieser  Richtung  endlich  wer- 
den muss;  und  die  welche  von  Anfang  an  aber 
aach  später  durch  alle  ihre  Schlangenwendungen 
hindurch  beharrlich  vor  ihr  warnten,  haben  voll- 
standig  Becht  behalten.  Die  Geister  müssen 
sieh  jetzt  weit  schärfer  scheiden  als  dies  so  viele 
fruherhin  für  nothwendig  hielten.  Und  wer  et- 
was genauer  auf  die  Zeichen  der  Zeit  achtet, 
kann  die  Anfinge  dieser  günstigen  Wendung 
schon  jetzt  erkennen.  Aber  auch  die  letzte 
Spur  der  jetzt  so  handgreiflich  gewordenen  bö- 
sen Folgen  und  Ueberbleibsel  dieser  gesammten 
verkehrten  Richtung  muss  verschwinden ,  wenn 
den  Verderben  gründlich  abgeholfen  werden  soll 

Der  Verf.  ist  seit  seinem  gedankenlosen  Jesu- 
leben von  1835  der  wahre  Vater  der  Tübingi- 
•chen  Schale  geworden,  da  sein  Lehrer  Baur 
äch  im  wesentlichen  selbst  zu  seinem  Schüler 
nachte  und    bis  zu  seinem  Tode  aus  den  Täu- 

12* 


n 


148       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

gehangen  dieser  Schule  sich  nicht  wieder  zurecht- 
zufinden wusste,  obgleich  er  ja  freilich  weil  er 
seine  öffentliche  Lehrstelle  als  Theologe  nicht 
aufgeben  wollte,  diesem  seinem  Schüler  und 
Leber  zugleich  nicht  folgerichtig  genug  werden 
konnte.  Diese  Schule  sieht  jetzt  endlich  wohin 
ihr  Führer  sie  bringen  musste:  und  einen  sol- 
chen Führer  nicht  vom  ersten  Augenblicke  an 
richtig  erkannt  zu  haben  ist  der  stärkste  Beweis 
ihrer  Ungeheuern  Verirning.  Die  Schule  war 
von  Anfang  an  eine  blosse  Kirchenschule:  sie 
wollte  dann  aber  eine  reine  Philosophenschule 
sein,  und  wenigstens  den  Ruhm  beanspruchen 
die  freie  und  die  ächte  Wissenschaft  in  allem 
als  das  Höchste  zu  schätzen.  Allein  wie  hätte 
sie  auch  nur  diesen  einseitigen  Vorzug  sich  wirk- 
lich erwerben  können,  da  ihr  Führer  inderthat 
eine  ächte  freie  Wissenschaft  weder  kannte  noch 
übte  ?  Hätte  er  sich  auch  nur  in  ihr  die  rechte 
Mühe  gegeben,  so  würde  sie  ihn  zu  einer  wah- 
ren Religion  und  daher  zum  Ghristenthume  zu- 
rückgeführt haben.  Denn  keiner  kann  auf  ir- 
gend etwas  schwieriges,  sei  es  in  der  Wissen- 
schaft oder  in  anderen  edeln  Lebensbeschäfti- 
gungen, die  ganze  Kraft  eines  reinen  Geistes 
hinwenden,  ohne  auch  dadurch  sei  es  unbewuss- 
ter  oder  bewusster  ein  Christ  zn  werden.  Un- 
ser Verf.  aber  hat  niemals  irgend  eine  schwie- 
rigere wissenschaftliche  Aufgabe  in  ihrem  gan- 
zen Ernste  genommen  und  ohne  Selbstsucht  mit 
Liebe  zur  Sache  zu  lösen  gesucht :  wer  das  etwa 
früher  noch  nicht  wusste,  kann  es  endlich  hier 
so  augenscheinlich  bemerken  dass  ihn  keine 
Selbsttäuschung  mehr  entschuldigen  kann.  Die 
Tübinger  Schule  ist  jetzt  mit  ihm  gerichtet;  und 
die  einzige  Frage  welche  am  Ende  bleibt,  ist 
nur  noch  die    ob  die  Deutsche   Wissenschaft 


Grohnwald,  Das  Stickstoffoxydul-Gas  etc.     149 


I  nachdem  sie  sich  durch  die  Täuschungen  einer 
I  mit  dem  Mangel  an  aller  wahren  Religion  un- 
zertrennlich verknüpften  falschen  Wissenschaft 
to  weit  hat  in  die  Irre  führen  lassen,  endlich 
noch  bessere  Wege  einzuschlagen  den  Muth  ge- 
winne oder  nicht,  oder  Tum  zu  dem  Buche  am 
nächsten  zurückzukehren)  ob  sie  zu  den  Wir 
des  Verf.  sich  zählen  wolle  oder  nicht. 

H.  E. 


Das  Stickstoffoxydul-Gas  als  Anaestheticum 
Ton  Dr.  Carl  Grohnwald,  prakt.  Zahnarzt 
in  Berlin.  Berlin.  Gutmann'sche  Buchhand- 
hing  1872.  44  Seiten  in  Octav  und  2  litho- 
graphirte  Tafeln. 

Es  lä8st  sich  nicht  verkennen,  dass  die  An- 
wendung der  anästhesirenden  Mittel  zum  Zwecke 
der  Hervorrufung  einer  zur  Ausführung  chirur- 
gischer Operationen  geeigneten  Narkose  gegen- 
wärtig in  Begriffe  steht,  eine  erfreuliche  Meta- 
morphose zu  durchleben.  Bei  dem  Gebrauche 
anderer  Medicamente  gilt  der  Standpunkt  längst 
als  ein  überwundener,  dass  die  Aufgabe  des 
Arztes  sich  darauf  beschränke,  ein  als  heilsam 
bewährtes  oder  für  heilsam  gehaltenes  Arznei- 
mittel bei  einer  bestimmten  Krankheit  zu  ver- 
ordnen. Die  Hauptaufgabe  des  Therapeuten 
vielmehr,  ja  wir  möchten  sagen,  die  eigentliche 
Kunst  des  Heilens  ist  das  Individualismen,  d.h. 
in  jedem  einzelnen  Krankheitsfälle  dasjenige 
Arzneimittel  auszuwählen,  welches  der  Be- 
schaffenheit der  Persönlichkeit  und  den  beson- 
deren Umstanden  des  pathologischen  Zustandes 


150        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

oder  Vorganges  angemessen  ist.  Es  ist  auf- 
fallend, dass  gerade  bei  denjenigen  Mitteln,  de* 
ren  Entdeckung  den  grössten  Triumph  der  Arz- 
neimittellehre unseres  Jahrhunderts  ausmacht, 
der  erwähnte  oberste  leitende  Grundsatz  der 
Therapie  so  wenig  Beachtung  gefunden  hat.  Die 
Aerzte  sind  gewohnt,  auf  das  eine  oder  andere 
anästhesirende  Mittel  zu  schwören  und  dieses 
ausschliesslich  zu  benutzen.  Man  wendet  in 
Boston  und  Lyon  bis  auf  den  heutigen  Tag  den 
Aether  als  Anaestheticum  an;  in  den  meisten 
übrigen  Ländern  und  Städten  ist  man  demsel- 
ben untreu  geworden  und  folgt  der  Fahne  des 
Chloroforms.  Grosse  Schlachten  sind  in  den 
wissenschaftlichen  Journalen  und  in  medicini- 
schen  Gesellschaften  zwischen  den  Partisanen 
beider  Medicamente  gekämpft  worden;  beson- 
ders an  der  Seine  hat  man  mit  vielem  Elan  und 
grossem  Aufwände  von  Phrasen  gestritten.  Aber 
in  allen  diesen  Discussionen  ist  die  Frage  ge- 
wesen, ob  der  Aether,  ob  das  Chloroform  das 
einzig  richtige  Anaestheticum  sei,  während  man 
correcter  und  angemessener  verfahren  wäre, 
wenn  man  untersucht  hätte,  ob  es  nicht 
Fälle  gebe,  in  denen  das  eine  vor  dem 
andern  den  Vorzug  verdiene?  In  Wirk- 
lichkeit lehrt  die  Erfahrung,  dass  beide  Sub- 
stanzen sich  keineswegs  ausschliessen,  und  diese 
Momente  zu  präcisiren,  in  denen  das  Chloroform 
oder  der  Aether  ihre  bestimmten  Indicationen 
finden,  das  ist  der  Punkt,  auf  welchen  es  unse- 
res Erachtens  ankommt  und  durch  dessen  Er- 
ledigung die  Lehre  von  den  anästhetischen  Mit* 
teln  erst  ihre  wahre  wissenschaftliche  Basis  er- 
hält. In  England,  wo  die  Chloroformtodesfalle 
am  zahlreichsten  beobachtet  worden  sind,  so 
zahlreich,   dass  in  der  letzten  Zeit    fast    all- 


Grohnwald,  Das  Stickstoffoxydul-Gas  etc.     151 

wöchentlich  ein  neuer  Fall  berichtet  wird ,  hat 
man   sich   vielfältig   bemüht,  an  die  Stelle  des 
Chloroforms    andere    organische    Artefaote    zu 
setzen,   denen   man  aus  theoretischen  Gründen 
eine    mindere   Gefährlichkeit    Zutraut.      Allge- 
meine  Anwendung  haben   nur  das  von  Snow 
empfohlene   Amylen  und  in  neuerer  Zeit  Ri- 
chardson's Schützling,  das  Methylenbichlorid 
gefunden.    Ihren  Zweck  haben  sie  eben  so  we- 
nig wie  die  gepriesenen  Mischungen  von  Aether, 
Alkohol   und  Chlorofortn  und  das  in  allerjüng- 
iter  Zeit  in  Deutschland   befürwortete  Aethy- 
lidenchlorid    erreicht;    alle   diese  Stoffe  haben 
trotz  ihrer  beschränkten  Anwendung  schon  zu 
Todesfallen    Veranlassung    gegeben.      Ueberall 
aber  ist  auch  hier  die  Fragestellung  eine  ver- 
kehrte gewesen.    Man  hätte  auch  diese   Sub- 
stanzen nicht  als  unfehlbare    Ersatzmittel  des 
Chloroforms  hinstellen,  sondern  die  Grenzen  ge- 
nau bestimmen  sollen,  innerhalb  deren  sie  nach 
den  vorliegenden  Untersuchungen  und  Erfahrun- 
gen ihre  besondere  Indication  finden. 

Diese  von  uns  seit  Jahren  vertretenen  An- 
sichten giebt  uns  die  in  der  Ueberschrift  ge- 
nannte kleine  Schrift  über  Sticköfcoffoxydul  als 
Anästheticum  auszusprechen  Gelegenheit.  Wir 
begrussen  das  Erscheinen  derselben  mit  um  so 
grosserer  Freude,  weil  sie  uns  den  Beweis  lie- 
fert, dass  die  im  Jahre  1868  von  Amerika  aus 
gemachten  Anstrengungen,  auch  Europa  für  den 
Gebrauch  des  Lustgases  als  Anästheticum  zu 
mteresortn,  in  Deutschland  nicht  auf  unfrucht- 
baren Boden  gefallen  sind.  Wir  glauben,  ge- 
stützt auf  das  reiche  Material,  welches  die 
Chloroformliteratur  einerseits  und  die  im  lets- 
ten  Quinquennium  massenhaft  angewachsene 
Literat**  des  Sti6kst0ff»ydulö  andererseits  dar- 


152        Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 


.-*-' 


bietet,  unsere  Ansicht  dahin  aussprechen  zu  kön- 
nen, dass  bei  kleinen  Operationen  von  etwa 
einer  Minute  Dauer,  insbesondere  also  beiZahn- 
extractionen  die  Gefahren  der  Chloroformanwen- 
dung in  keinem  Yerhältniss  zur  Grösse  der  Ope- 
ration stehen  und  so  dieses  Mittel  hierin  eine 
Contraindication  findet,  während  wir  im  Stick- 
stoffoxydul ein  Agens  besitzen,  welches  gerade 
für  diese  Fälle  passt,  während  es  für  Operatio- 
nen von  längerer  Dauer,  sich  keineswegs  geeig- 
net erweist.  Die  Statistik  der  Chloroformtodes- 
fälle hat  zu  der  Erkenntniss  des  eigenthümlichen 
Factums  geführt,  dass  eine  unverhältnissmässig 
grosse  Anzahl  derselben  bei  Gelegenheit  von 
Zahnextractionen  und  ähnlichen  unbedeutenden 
Operationen  vorgekommen  ist.  Man  hat  die 
Erklärung  für  diese  Thatsache,  welche  von  je- 
dem neueren  Bearbeiter  der  Chloroformcasuistik 
hervorgehoben  wird,  in  dem  Umstände  gesucht, 
dass  bei  solchen  Operationen  nicht  tief  genug 
chloroformirt  werde,  so  dass  der  betreffende 
Patient  sich  nicht  in  voller  Anästhesie  befinde 
und  die  von  ihm  wahrgenommene  Erschütterung 
einen  deleteren  Einfluss  auf  die  Centraltheile 
des  Nervensystems  oder  das  Herz  äussere.  Mag 
dies  richtig  sein  oder  nicht  (die  Erfahrungen  bei 
Stickoxydulnarkose  scheinen  dagegen  zu  spre- 
chen, weil  auch  hier  häufig  in  einem  Stadium 
operirt  wurde,  wo  zwar  das  Schmerzgefühl  auf- 
gehoben ist,  aber  nicht  jede  Empfindung  fehlt, 
so  dass  der  Operirte  die  Zahnextraction  als 
Ruck  oder  Knacken  empfindet),  die  Thatsache 
selbst  kann  nicht  weggeläugnet  werden  und  ihr 
gegenüber  steht  das  ebenso  verbürgte  Factum, 
dass  bei  den  nämlichen  Operationen  die  An« 
wendung  des  Stickstoffoxyduls  kaum  eine  Ge- 
fahr für  das  Leben  bedingt    Man  glaube  nicht, 


Grohnwald,  Das  Stickstoffoxydul-Gas  etc.    153 

dass  die  Zahlen  hinsichtlich  der  Anwendung  des 
Stickstoffoxyduls  zu  klein  sind,  um  zu  Schluss- 
folgerungen zu  berechtigen.  Grohnwald  allein 
stützt  sich  auf  die  nicht  unerhebliche  Summe 
von  3000  Beobachtungen,  klein  allerdings  im 
Vergleiche  zu  der  Statistik,  welche  der  Ameri- 
kaner Colton  im  Jahre  1868  der  Londoner 
Odontological  Society  vorlegen  konnte.  Sie  be- 
stand in  nahezu  28,000  Zeugnissen  von  Perso- 
nen, welche  zum  Zwecke  der  Zahnextraction  mit 
Stickstoffoxydul  anästhesirt  waren.  Man  halte 
dieselben  nicht  fur  Humbug,  denn  Colton  hat 
fast  in  jeder  grösseren  Stadt  Amerikas  beson- 
dere dentistische  Institute  angelegt,  in  welchen 
unter  Anwendung  seines  Narcotisationsverfahrens 
Zahne  schmerzlos  ausgezogen  werden.  Dazu 
kommt  noch  eine  reiche  Casuistik  des  als  Bet- 
ter der  Kaiserin  Eug&rie  auch  in  nichtärztlichen 
Kreisen  bekannt  gewordenen  Zahnarztes  Evans, 
und  eine  Menge  von  Fällen  Hesse  sich  auch  aus 
der  englischen  Literatur  der  letzten  4  Jahre  zu- 
sammenstellen. Wir  glauben  nicht  zu  irren, 
wenn  wir  die  Summe  der  Narcotisationen  durch 
Stickstoffoxydul  bis  auf  den  heutigen  Tag  auf 
nahezu  100,000  veranschlagen.  Nun  bringt  uns 
allerdings  die  amerikanische  Literatur  einige  da- 
bei vorgekommene  Todesfälle.  Es  ist  nicht,  wie 
Grohnwald  glaubt,  ein  einziger  vorgekommen, 
sondern  wir  haben  bis  jetzt  davon  vier  aufge- 
funden, von  denen  indessen  einer  ganz  gewiss 
als  nicht  stricte  hiehergehörig  abgezogen  werden 
muss.  Denn  es  handelt  sich  dabei  nicht  um 
eben  Patienten,  sondern  um  ein  gesundes  Indi- 
viduum, welchem  der  Gehülfe  eines  Dentisten 
zum  Zeitvertreib  so  lange  Stickoxydul  einflösste, 
bis  er  aus  seiner  Asphyxie  nicht  mehr  erweckt 
werden  konnte.    Hierfür  kann  offenbar  das  Ver- 


154       Gott,  gel  An?.  1873.  Stück  4. 

fahren  der  Anästhesirdng  mit  Stickoxydulgas 
nicht  in  Anspruch  genommen  werden  trod  auch 
in  den  übrigen  drei  Fällen  sind  wir  geneigt,  mit 
Grohnwald  eine  grosse  Fahrlässigkeit  anzu- 
nehmen, und  nur  bei  einer  solchen  halten  wir 
es  überhaupt  für  möglich,  dass  Menschen  in  der 
Narkose  zu  Grunde  gehen.  In  allen  diesen  Fal- 
ten würde  übrigens  höchst  wahrscheinlich  die 
von  Grohnwald  angegebene  VorsichtemasB- 
regel,  den  zur  Faradisation  des  Phrenicus  not- 
wendigen Apparat  stets  zur  Hand  zu  haben, 
das  Leben  der  Aspbyktischen  2u  retten  im 
Stande  gewesen  sein.  Wie  ganz  anders  beim 
Chloroform,  wo  selbst  bei  der  grössten  Vorsicht 
und  bei  der  genauesten  Beobachtung  des  Patien- 
ten dennoch  plötzlicher  Tod  durch  Syncope  er- 
folgen kann,  und  wo  dann  in  manchem  Falle 
die  sorgfältigste  und  mühsamste  Anwendung 
aller  erdenklichen  Wiederbelebungsmittel  erfolg- 
los bleibt.  Die  oben  erwähnten  Todesfälle  durch 
Stickoxydul  sind  leider  ohne  Details  mitgetheilt 
und  lassen  daher  eine  genauere  Analyse  nicht 
zu;  nur  bei  dem  einen  ist  bemerkt,  dass  der 
Patient  an  einer  ausgebreiteten  Lnngenaffeotion 
(Tuberculosis?)  gelitten  habe.  Nun  ist  von 
Co  1  ton  und  auch  von  Evans  hervorgehoben 
worden,  dass  die  Inhalation  des  Gases  zu 
Blutungen  disponire  und  es  wäre  nicht  unmög- 
lich, dass  gerade  mit  Blutung  verlaufende  Lungeit- 
affectionen  eine  Contraindication  des  Stickstoffe 
oxyduls  darstellen.  Grohnwald  hat  diesen 
Umstand  weniger  berücksichtigt,  aber  wenn  es 
auch  in  dem  Bereiche  der  Möglichkeit  liegt, 
dass  nicht  völlig  von  Stickoxyd  freies  Gas  in 
den  bisher  publicirten  Beobachtungen  zu?  Ent- 
stehung der  Hämorrhagiem  Anläse  gab,  so  müs- 
sen doch    diese  Angaben  der   amerikamÄChen 


Grohnwald,  Das  Stickstoffoxydul^Gas  etc.     155 

Zahnarzte  im  Auge  behalten  werden,  Grohn- 
wald scheint  ausschliesslich  bei  Individuen, 
welche  früher  an  Hirnapoplexie  gelitten  haben, 
den  Gebranch  des  Stickoxyduls  als  contraindi- 
cärt  zu  betrachten,  weil  er  ans  der  durch  das 
Gas  verursachten  Röthe  des  Gesichtes  anf  das 
Vorhandensein  einer  Eopfcongestton  schliesst. 

Wenn  wir  aber  das  Stickstoffoxydul  als  ein 
licht  bei  längeren  Operationen  anwendbares  An- 
ästbeticum  bezeichneten,  so  haben  wir  dies  un- 
geachtet der  bereits  unter  dem  Einflüsse  des* 
selben  ausgeführten  längeren  Operation  gethan. 
Bekanntlich  hat  Carnochan  zuerst  das  Gas 
in  dieser  Richtung  versucht  und  eine  Kranke, 
deren  Mamma  er  exstirpirte,  15  Min.  lang  in 
Stickoxydulnarkose  halten  lassen;  später  sind 
sogar  20—25  Min.  lange  Operationen  unter  Ge» 
branch  des  fraglichen  Betäubungsmittels  ausge- 
führt Aber  es  kann  nicht  in  Abrede  gestellt 
werden,  das  bei  dieser  Anwendungsweise  das 
Gas  in  Hinsicht  der  Gefahrlosigkeit  keine  Vor- 
zuge vor  den  andern  Anästheticis  besitzt,  da- 
gegen bezuglich  seiner  Application  Inconvenien* 
zen  darbietet,  welche  Chloroform  und  Aether 
nicht  zeigen.  Diese  Inconvenienzen ,  welohe 
hauptsächlich  darin  ihren  Grund  haben,  dass 
das  Anästheticum  ein  Gas  ist,  als  Grund  gegen 
seine  Anwendung  überhaupt  zu  benutzen,  wäre 
ein  thörichtes  Unterfangen,  denn  sie  können 
vermieden  werden;  schlechter  freilich  für  die 
Privatpraxis  als  für  die  Operationszimmer  be- 
schäftigter Aerzte  und  für  die  Hospitalpraxis, 
wie  dies  Grohnwald  im  dritten  Abschnitte 
seiner  8chrift  nachweist,  und  sie  müssen  ver- 
mieden werden,  weil  es  sich  darum  handelt,  das 
Menschenleben  vor  Gefährdung  zu  bewahren. 

In  der  Kritik  des  Sau  er' sehen  Verfahrens 


156        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  4. 

far  langer  dauernde  Zahnoperationen  ein  Ge- 
menge von  Stickoxydu],  atmosphärischer  Luft 
und  Chloroformdampf  zu  benutzen,  sind  wir  mit 
Grohnwald  völlig  einverstanden.  Dasselbe 
involvirt  offenbar  alle  Gefahren  des  Chlorofor- 
xnirens,  denn  das  Stickoxydul  ist,  wie  dies  schon 
1865  Ludimar  Hermann  nachwies  und  wie 
dies  neuere  Untersuchungen  von  Frankland 
unzweideutig  darthun,  nicht  im  Stande,  gemäss 
der  Anschauung  von  Davy  im  Blute  Sauerstoff 
abzugeben  und  dadurch  aen  Lebensprocess  zu 
unterhalten,  und  mit  Recht  gilt  es  bei  der  An- 
wendung des  Chloroforms  für  unerlässlich,  den 
Sauerstoffzutritt  zur  Lunge  nicht  völlig  anszu- 
schliessen.  Die  Menge  atmosphärischer  Luft  in 
dem  fraglichen  Gemenge  ist  schon  an  sich  sehr 
gering  und  wird  durch  jede  Inspiration  noch 
vermindert.  Jedenfalls  ist  Sau  er 's  Verfahren 
für  die  Zahnärzte  völlig  entbehrlich,  weil,  wie 
Grohnwald  nachweist,  die  Inhalation  des  reinen 
Gases  in  einer  Sitzung  mehrmals  hintereinander 
vorgenommen  werden  kann  und  zwar  immer  mit 
prompteren  Erfolge,  da  der  Patient  jedesmal 
regelmässiger  athmet,  ohne  dass  die  Narkose 
länger  dauert,  oder  lästige  Nebenerscheinungen 
hervortreten. 

Grohnwalds  Schrift  beginnt  mit  einem 
historischen  Abschnitte,  der  die  Geschichte  der 
Stickoxydulnarkose  ziemlich  vollständig  giebt. 
Richtig  ist  Horace  Well s  als  der  Erfinder 
der  Methode  angegeben,  doch  ist  der  Zeitpunkt 
nicht  genau  präcisirt,  wo  die  erste  Anwendung 
geschah.  Es  war  am  10.  December  1844,  wo 
der  genannte  amerikanische  Zahnarzt  sich  selbst 
in  der  Stickstoffoxydulnarkose  einen  Zahn  extra- 
hiren  Hess.  Uebersehen  scheint  von  dem  Verf. 
der  Umstand,   dass  bereits  im  Jahre  1866  im 


Grohnwald,  Das  Stickstoffoxydul-Gas  etc.    157 

Wiener  allgemeinen  Krankenhause  von  Berg- 
harn  er  Versuche  mit  dem  Gase  angestellt  wor- 
den. Im  zweiten  Abschnitte  bespricht  Grohn- 
wald  Bereitungs  weise  und  Eigenschaften  des 
Stickoxyduls,  im  dritten  die  Aufbewahrungs- 
nnd  Inhalationsapparate,  welche  auf  den  beiden 
beigegebenen  Tafeln  abgebildet  sind.  Die  Kritik 
der  einzelnen  Apparate  ist  überzeugend;  die 
Tom  Verf.  für  nothwendig  erachtete  grössere 
Weite  des  Athmungsrohrs,  damit  der  Patient  be- 

Juem   inbaliren  könne,  hat  auch  schon  früher 
Sattlin  gefordert. 

Im  vierten  Abschnitt  giebt  Grohnwald 
seine  eigenen  Erfahrungen  in  anziehender  und 
anschaulicher  Weise,  woraus  die  Beobachtungen 
fiber  die  Reihenfolge,  in  welcher  die  einzelnen 
Nerven  bei  der  Narkose  afficirt  werden,  beson- 
ders beachtungswerth  erscheinen.  Einzelne  eigen- 
thümliche  Erscheinungen  sind  detaillirter  mitge- 
teilt. Nach  Mittheilung  einer  Statistik  der  von 
ihm  ausgeführten  Narkosen  giebt  er  zum  Schlüsse 
noch  einige  eigene  Beobachtungen  über  Aethy- 
Udenchlorid. 

Bei  der  vorzugsweise  praktischen  Tendenz 
des  kleinen  Buches  wird  man  wohl  kaum  einen 
Abschnitt  über  die  Theorie  der  Stickstoffoxydul- 
narkose  vermissen.  An  sich  wäre  eine  solche  ja 
allerdings  nicht  ohne  Interesse,  da  ja  das  Stick- 
stoffoxydul eine  ganz  andere  Wirksamkeit  be- 
sitzt wie  die  übrigen  gebräuchlichen  Anästheti- 
cum.  Uebrigens  hat  sich  ja  aber  bei  keinem 
Stoffe  der  Satz,  dass  alle  Theorie  genau  sei,  so 
sehr  erwiesen,  wie  gerade  bei  dem  in  Bede 
stehenden  Gas.  Ais  im  Jahre  1866  Patruban 
die  Versuche  von  Berghamer  in  einer  öster- 
reichischen Zeitschrift  zur  allgemeinen  Kenntnias 
brachte,  trat  der  Einfuhrung  des  bei  uns  neuen 


168         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

Betäubungsmittels,  die  Theorie  seiner  Wirkungs- 
weise hemmend  in  den  Weg.  Ludimar  Her* 
mann  hielt  dem  neuen  Mittel  und  seinen  An- 
hängern sofort  vor,  dass  es  nur  durch  Erzeu- 
gung  von  Asphyxie  wirke  und  stellte  an  die 
hirurgen  die  Frage ,  ob  es  zulässig  sei,  einen 
Patienten  dadurch  in  Anästhesie  zu  versetzen, 
dass  man  ihn  ersticke  oder  erwürge.  Freilich 
lag  es  nahe,  hier  in  Bezug  auf  Aether  und  Chloro- 
form die  Gegenfrage  zu  stellen,  ob  es  gestattet 
sei,  Jemanden  dadurch  zu  anästhesiren,  dass 
man  ihn  vergifte.  Ist  doch  in  Wirklichkeit  die 
Chloroformnarkose  eine  Intoxication  und  zwar 
nicht  bloss  in  ihren  ersten  Stadien!  Nun,  die 
theoretische  Opposition  hat  den  Fortschritten 
des  Verfahrens  keinen  Hemmschuh  anlegen  kön- 
nen; das  beweisen  vor  Allem  Grohnwalds 
neueste  Studien,  denen  wir  aus  vollem  Herzen 
Leser  und  Nachahmer  wünschen. 

Theod.  Husemann. 


Leberecht  ü  hl  ich  in  Magdeburg.  Sein  Le- 
ben von  ihm  selbst  beschrieben.  2.  Auflage. 
Gera,  Verlag  von  Paul  Strebel.     1872.    108  S. 

Uhlich,  mögen  wir  nun  mit  ihm  überein- 
stimmen oder  nicht  —  und  Ref.  bekennt,  in 
wesentlichen  Stücken  nicht  mit  demselben  ein- 
stimmig zu  sein  —  stellt  gleichwohl  den  Reprä- 
sentanten einer  Geistesrichtung  dar,  die  eine 
überaus  weite  Verbreitung  in  unserer  Zeit  hat, 
und  namentlich  in  dem  ersten  Jahrzehnt  der 
Regierung  Friedrich  Wilhelms  IV.  ist  der  Ein« 
flu*»  des  Predigers  zu  Pömmelte  und  später  zu 


Leberecht  Üblich  in  Magdeburg.        169 

Magdeburg  ein  ganz  ungeheurer  gewesen.  Da- 
her ist  eine  Lebensbeschreibung  dieses  Mannes 
dann  allerdings  von  hohem  Interesse,  und  be* 
senders  eine  solche ,  die  er  selbst  verfasst  hat 
und  in  der  er  also  das  Facit  seines  eigenen  Le- 
bens und  Strebens  zieht,  darf  von  dem  Histori- 
ker nicht  ausser  Acht  gelassen  werden.  Auch 
ist  die  vorliegende,  ungeachtet  ihrer  Kürze  und 
ihres  etwas  summarischen  Verfahrens,  der  Art, 
dies  man  aus  ihr  den  Mann  und  seine  Partei 
genau  kennen  lernt.  Üblich  giebt  sieh  in  der* 
Silben,  wie  er  gewesen  ist,  ehrlich  und  aufrieb* 
tig  und  ohne  viele  Schminke,  wenn  man  nicht 
das  für  Schönfärberei  halten  will,  dass  er,  wie 
jeder  Parteimann,  meint,  das  Recht  allein  auf 
seiner  Seite  zu  haben,  und  mit  ziemlicher  Un- 
befangenheit werden  wir  auch  in  die  Wandelun- 
gen angeführt,  die  er  und  seine  Partei  vom  Bar 
tionalismus  nach  alter  Halle'scher  Schule  bis 
som  völligen  Radicalisms  durchgemacht  hat. 
So  ist  es  denn  wirklich  ein  Stück  Geschichte 
am  unsrer  nächsten  Vergangenheit,  was  uns  in 
dem  Lichte  vorgeführt  wird,  in  welchem  es  einer 
der  Betheiligten  von  seinem  Standorte  aus  ge- 
meint hat  betrachten  zu  müssen,  und  dafür  kann 
man  dann  jedenfalls  nur  dankbar  sein ;  nur  dass 
denn  freilich  die  Einseitigkeit  und  Befangenheit 
des  Urtheils  über  Personen,  Ereignisse  und  Be- 
strebungen sich  auch  von  selbst  versteht  und 
mit  in  den  Kauf  genommen  werden  muss.  Sei- 
nen Gegnern,  vor  allen  Dingen  den  Männern 
der  preußischen  Regierung  steht  Üblich  noch 
im  J.  1872  ganz  so  gegenüber,  wie  etwa  die 
Bevolution8männer  aus  der  achtundvierziger  Zeit, 
und  an  der  Herbigkeit  des  Urtheils  über  sie  ist 
bei  ihm  Nichts  gemildert  worden.  Das  sieht 
man   namentlich  an   dem,   was   er  S.  27  über 


160        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  4. 

Friedrich  Wilhelm  IV.  und  den  Minister  Eich- 
horn sagt:  es  kann  dasselbe  nicht  abfälliger, 
aber,  wie  Jeder  sagen  muss,  der  die  Dinge  aus 
den  Acten  und  nicht  bloss  aus  Zeitungsartikeln 
kennt,  auch  nicht  schiefer  und  unzutreffender 
sein  und  charakterisirt  sich  ganz  und  gar  als 
das  parteiliche  Urtheil  eines  Mannes,  der  darun- 
ter hat  leiden  müssen,  dass  die  Leiter  der 
preussischen  Politik  auch  noch  andere  Rück- 
sichten sich  zum  Massstabe  dienen  Hessen,  als 
nur  die  Bestrebungen  Uhlich's  und  seiner  Ge- 
nossen. Solche  Stellen  machen  auf  den  wirk- 
lich Kundigen  allerdings  einen  peinlichen  Ein- 
druck, und  sie  finden  sich  genug  in  dem  Buche, 
aber  —  am  Ende  gehören  auch  sie  mit  als  ein 
integrirender  Theil  in  das  Charakterbild  hinein, 
das  Uhlich  hier  von  sich  selbst  hat  entwerfen 
wollen,  nur  dass  man  diese  Urtheile  nicht  als 
objective  Wahrheit  betrachten  und  sich  im 
Gegentheil  stets  erinnern  muss,  wie  sie  nur  der 
subjective  Reflex  in  der  Seele  dieses  Mannes 
sind.  Nur  als  solcher  haben  sie  denn  aber 
auch  eine  Bedeutung,  und  die  wahren  Charakter- 
bilder der  Personen  und  Parteien,  über  welche 
Uhlich  von  seinem  Standpunkte  und  aus  seinen 
subjectiven  Erlebnissen  heraus  urtheilt,  werden 
wir  freilich  anderswo  suchen  müssen,  als  in  die- 
sem Buche. 

F.  Brandes. 


161 


Gff  tt  ingiseh  e 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 
der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 
Stack  5.  29.  Januar  1873. 


Römische  Bildwerke  einheimischen 
Fundorts  in  Oesterreich  herausgegeben 
Ton  Alexander  Conze.  1.  Heft.  Drei  Sarko- 
phage aus  Salona.  Mit  Tafel  I — IV.  (Aus  dem 
22.  Bande  der  Denkschriften  der  philos.-histor. 
Klasse  der  Kais.  Akademie  der  Wissenschaften). 
Wen,  Gerold  und  Sohn,  1872.  20  Seiten  und 
4  Kupfertafeln  in  Grossquart. 

Ein  altes  Heimathsrecht  wird  mir  es  zuge- 
standen in  diesen  Blättern  die  Anzeige  einer 
eigenen  Arbeit  zu  bringen.  Es  soll  darin  von 
dieser  Arbeit  selbst,  so  weit  sie  oben  genannt 
vorliegt,  deren  Beurtheilung  selbstverständlicher 
Weise  Andern  zusteht,  wenig  die  Rede  sein;  ist 
dieselbe  doch  schon  ihrem  Umfange  nach  nur 
Etwas  zu  Kleines,  um  viel  Aufheben  von  ihr  zu 
machen.  Etwas  Grösseres  ist  schon  der  Plan, 
zu  dessen  Ausführung  mit  dem  einen  Hefte  der 
Anfang  gemacht  ist,  und  Etwas  wiederum  noch 
Grösseres  sind  die  Aufgaben,  welche  hier  in 
diesem  Grenzlande  deutscher  Wissenschaft  und 
antiker  Kultur  der  klassischen  Archäologie  sich 

13 


162        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  5. 

stellen  und  zu  deren  Lösung  neben  Erfüllung 
der  Pflichten  ihres  Lehramtes  mitzuwirken  die 
Vertreter  dieses  Faches  an  den  österreichischen 
Universitäten  eine  besondere  Aufforderung  an 
sich  herantreten  sehen.  Schon  dadurch  wird  die 
Aufmerksamkeit  des  Universitätslehrers  der 
klassischen  Archäologie  in  üesterreich  nach  die- 
ser Seite  hin  durch  die  Universitätsthätigkeit 
selbst  gelenkt,  dass  hier  mehr  als  an  den  mei- 
sten deutschen  Universitäten  das  akademische 
Studium  der  Archäologie  auf  eine  Praxis  vorzu- 
bereiten hat,  einigermassen  vergleichbar  dem 
Schulfacbe,  mit  Rücksicht  auf  das  die  übrigen 
philologischen  Disziplinen  auf  der  Universität  ge- 
lehrt und  gelernt  werden,  vergleichbar  dem 
Pfarramte,  der  Ausübung  der  Heilkunde  und 
wie  sonst  die  Lebensberufe  heissen,  für  welche 
sich  die  überwiegende  Mehrzahl  aller  Studenten 
das  Rüstzeug  auf  der  Universität  zu  holen 
kommt.  Die  Aemter  also,  um  es  nun  so  aus- 
zudrücken, auf  welche  archäologisches  Studium 
in  den  akademischen  Jahren  einen  Anspruch 
verleihen  soll,  sind  die  Konservatorenstellen, 
welche  in  einem  Lande  wie  Oesterreich  mit 
denkmalreichen  Provinzen  wie  Dalmatien,  mit 
Ruinenplätzen  wie  Aquileja,  und  unter  vielfach 
gar  zu  wenig  zur  Schätzung  antiker  Ueberreste 
vorgebildeten  Bevölkerungen,  eine  grosse  Bedeu- 
tung für  die  Alterthumswissenschaft  haben.  Dass 
diese  Aemter  einstweilen  wenigstens  unbesoldete 
sind,  kann  insofern  nicht  ausschliesslich  als  ein 
Nachtheil  angesehen  werden,  als  dieser  Umstand 
es  mit  sich  bringt,  dass  sie  in  der  Regel  nur 
neben  einer  Gymnasiallehrerstelle  gesucht  und 
verliehen  werden  dürften,  so  also  auch  in  die- 
ser Praxis  der  Archäologie  die  gesund  erhaltende 
Verbindung  mit  der  übrigen  Philologie  gesichert 


r 


Conze,  Römische  Bildwerke  etc.        163 


wird.  Das  Oberschulkollegium  für  die  Kouser- 
vatorenstellen  ist  in.  Oesterreich  die  Central- 
kommission  für  Erhaltung  und  Erforschung  der 
Baudenkmale,  wie  sie  mit  einem  etwas  zu  eng 
gefassten  Namen  heisst,  eine  Behörde,  welche 
durch  dankenswerthe  Leistungen  schon  längst 
die  Aufmerksamkeit  zumal  der  Erforscher  mittel« 
alterlicber  Kunst  auf  sich  gezogen  hat,  der  es 
aber  gerade,  weil  jene  too  mir  eben  dargelegte 
Verbindung  you  Universität  und  Praxis  schon 
auß  Mangel  Ton  Vorbedingungen  für  dieselbe 
bisher  kaum  bestand,  an  geeigneten  Organen 
ihrer  Tbätigkeit  an  Orten  fehlte,  wo  die  lieber- 
reste  des  klassischen  Alterthums  im*  Vorder- 
1  gründe  stehen.  Die  Konservatorenstellen  auch 
an  solchen  Orten  sind  bis  jetzt  in  der  Regel 
nicht  Gymnasiallehrern  übertragen,  die  Gymna- 
siallehrer auch  bislang  in  der  Regel  für  diesel- 
ben nicht  mit  *  der  nöthigen  Vorbereitung  ver- 
seben; denn  der  Archäologie  wurde  an  den  öster- 
reichischen Universitäten  nur  äusserst  sporadi- 
sche Pflege  zu  Theil  und  nicht  besser  erging  es 
der  lateinischen  Epigraphik,  welche  doch,  wie 
ohne  Weiteres  einleuchtet,  für  die  auf  der  Uni« 
versität  zu  gewinnende  Vorbildung  der  Konser- 
vatoren sogar  mehr  als  gleichbedeutend  mit  der 
Archäologie  ist.  Erst  wenn  archäologisch-epi- 
graphische Uebungen,  mag  man  sie  nun  in  Ge- 
stalt eines  Seminars  konstituiren  oder  nicht, 
auf  den  Universitäten  unter  tüchtiger  Leitung 
getrieben  werden,  kann  das,  was  ich  ausführte, 
zur  vollen  Verwirklichung  gelangen.  Sobald 
aber,  um  darauf  zurückzukommen,  der  Univer- 
sitätslehrer der  genannten  Fächer  dieses  Ziel, 
um  darauf  hinzuarbeiten,  ins  Auge  fasst,  rucken 
ihm  die  antiken  Ueberreste  des  ganzen  Staates 
in  unmittelbare  Nähe,  fordern,   dass  er  selbst 


164       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  5. 

mit  ihnen  schon  um  seiner  Schaler  willen,  die 
sie  künftig  unter  Händen  haben  sollen,  sich 
vertraut  mache,  während  sie  sonst  ihrer  Art 
nach  wenigstens  auf  den  Archäologen  nicht  die 
volle  Anziehungskraft  ausüben  können,  wie  die 
Werke  besserer  Kunstepochen,  als  sie  hier 
durchschnittlich  in  den  Funden  vertreten  sind. 
Hiermit  ist,  fast  klingt  es  entschuldigend, 
erklärt,  wie  ich  bei  freierer  Wahl  sonst  mehr 
der  Erforschung  griechischer  Kunst  mich  zu- 
wendend, hier  in  Wien  den  Plan  gefasst  habe, 
eine  grosse  Anzahl  spätrömischer  Provinzial- 
arbeiten,  so  gut  ich  es  vermag,  herauszugeben. 
Hierbei  jpt  mir  eine  nicht  gewöhnliche  Gunst  zu 
Theil  geworden,  für  welche  der  Dank  dem  kais. 
Unterrichtsministerium,  so  wie  der  kais.  Aka- 
demie der  Wissenschaften  gebührt.  Das  erstere 
setzt  mich  in  den  Stand  auf  alljährlich  wieder- 
holten Reisen  mir  die  Kenntniss  der  vorhande- 
nen, einer  ersten  oder  doch  einer  genügenderen 
Bekanntmachung  wartenden  Ueberreste  in  eige- 
ner Anschauung  zu  erwerben,  die  andre  bietet 
die  Mittel  zur  Herausgabe  und  zwar  so  bemes- 
sen, dass  nicht,  wie  bei  ersten  Editionen  von 
Bildwerken  auch  niemals  geschehen  sollte,  in 
Folge  eines  Schlendrians,  der  in  dem  Gedruck- 
ten die  Hauptsache,  in  den  Tafeln  nur  mehr 
oder  weniger  nebensächliche  Beilagen  zu  sehen 
pflegt,  den  Abbildungstafeln  ihre  volle  Bedeutung 
verkümmert  zu  werden  braucht.  Was  heraus- 
gegeben wird,  soll  ohne  Luxus,  aber  nach  Mög- 
lichkeit getreu  und  vermittelst  einer  möglichst 
guten  Technik  herausgegeben  werden;  eine 
solche  Technik  ist  und  bleibt  aber  in  den  mei- 
sten Fällen  —  was  auch  neben  ihr,  Manche  blen- 
dend, aufgewachsen  ist  —  der  alte,  edle  Kupfer- 
stich, dem  die  Photographie  als  vorbereitende 


Conze,  Romische  Bildwerke  etc.        165 

Gehülfin,  doch  möglichst  nicht  allein,  dienen 
mag.  Ich  will  nun  auch  dafür  an  dieser  Stelle 
den  Dank  nicht  noch  einmal,  wie  es  in  der 
Publikation  selbst  geschah,  zurückhalten,  dass 
auch  hier  eine  besondere  Gunst  meinem  Unter- 
nehmen zu  Theil  wurde,  indem  nämlich  mein 
Freund  Louis  Jacoby  sich  berathend  und  hel- 
fend bei  der  Ausführung  der  Tafeln  mir  zuge- 
sellte, während  seinen  Schülern  und  für  den 
architectonischen  Theil  zweier  Tafeln  des  ersten 
Heftes  einem  hierin  besonders  virtuosen  Arbei- 
ter in  der  Person  des  (aus  Hameln  gebürtigen) 
Baltemeyer  die  eigentliche  Ausführung  der  Plat- 
ten übertragen  wurde. 

Es  erschien  aus  verschiedenen  Gründen  un- 
zweckmässig  erst  den  ganzen  Vorrath  von  Zeich- 
nungen aufzusammeln  und  dann  als  ein  ge- 
schlossenes Werk  die  ganze  Ausgabe  ans  Licht 
treten  zu  lassen;  mitbestimmend  war  auch  der 
Wunsch  der  kais.  Akademie,  die  von  ihr  unter- 
stützte Arbeit  in  ihren  Denkschriften  erscheinen 
zu  sehen.  Die  Separatausgabe  der  Hefte  dieser 
Denkschriften  ermöglicht  später  dennoch  die  Zu« 
sammenstellung  der  einzelnen  Hefte  zu  einem 
gesonderten  Ganzen.  Oertlich  Zusammengehörig 
ges  soll  bei  der  Herausgabe  möglichst  zusam- 
mengehalten werden,  doch  wird  es  nur  in  den 
einzelnen  Heften  möglich  sein,  das  strenger  ein« 
zuhalten,  gelockerter  wird  unvermeidlicher  Weise 
schon  die  topographische  Ordnung  in  der  Auf- 
einanderfolge der  Hefte  ausfallen  müssen.  So 
ist  schon  jetzt  die  Absicht  aufgegeben,  welche 
im  Vorworte  zum  ersten  Hefte  ausgesprochen 
ist,  den  Salonitaner  Monumenten  im  zweiten 
und  dritten  Hefte  Werke  gleichen  Fundorts  fol- 
gen zu  lassen.  Das  zweite,  bereits  in  Arbeit 
begriffene   Heft  wird    vielmehr    ausser    einem 


166        Gott.  get.  Anz.  1873.  Stück  5. 

langst  nicht  unbekannten,  aber  noch  niemals  ge- 
nügend herausgegebenen  Römerdenkmale  Steier- 
marks,  dem  grossen  Grabsteine  mit  Darstellun- 
gen aus  der  Orpheussage,  noch  eine  Anzahl 
andrer  zu  Pettau  (Poetovio)  befindlicher  Sculp- 
turen  bringen.  Es  war  meine  erste  Absicht  ge- 
wesen, mit  den  Steiermärkischen  Fundstücken 
die  ganze  Publikation  zu  beginnen  und  deshalb 
hat  hier  der  Zeichner  schon  am  meisten  vorge- 
arbeitet ,  doch  drängten  sich  zwei  erst  ganz  kürz- 
lich auf  Anordnung  des  kais.  Unterrichtsmini- 
steriums bei  Salona  ausgegrabene  und  dem  un- 
ter Leitung  des  neuen  Direktors  und  Konser- 
vators Gymnasialprofessors  M.  Glavinitsch  einer 
besseren  Zukunft  entgegensehenden  Museum  zu 
Spalato  überwiesene  Sarkophage,  so  wie  ein 
ebendaher  stammender  in  Fiume,  durch  ihre 
Bedeutsamkeit  zu  sehr  in  den  Vordergrund,  um 
nicht  ihnen  vielmehr  im  ersten  Hefte  den  Vor- 
rang zu  gewähren. 

Der  erste  Sarkophag  bietet  in  seinem  Relief 
aus  der  Sage  von  Phaidra  und  Hippolytos  eine 
zur  besseren  Kenntniss  der  zu  Grunde  liegenden 
Originalkomposition  werthvolle  Wiederholung 
eines  Campanaschen  Sarkophags  in  Paris. 

Der  zweite  Sarkophag  vermehrt  die  Reihe 
ältestchristlicher  Skulpturen  um  ein  reiches  und 
mannigfach  eigentümliches  Exemplar.  Was 
meine  Behandlung  im  Texte  anlangt,  so  muss 
ich  am  Meisten  bei  der  dieses  christlichen  Sar- 
kophags sogar  hoffen,  dass  es  mir  noch  nicht 
gelungen  ist  bis  zu  dem  Erreichbaren  vorzu- 
dringen und  ich  bitte  in  diesem  Sinne  bessere 
Kenner  der  altchristlichen  Jahrhunderte,  unter 
denen  auf  de  Rossi  sich  am  Ersten  die  Blicke 
wenden,  hier  berichtigend  oder  weiterführend 
die  Erklärung  neu  aufzunehmen« 


Cpnze,  Römische  Bildwerke  etc.        167 

Der  dritte,  leider  nur  zertrümmert  in  Frame 
wiedergefundene  Sarkophag  mit  Jagdszenen  weist 
uns  noch  die  Ueberreste  einer  höchst  lebensvoll 
gedrängten  Komposition.  Hier  ergeht  ein  ein- 
dringliches Mahnwort  an  die  Konservatoren  auf- 
wachten, was  für  Schätze  bis  in  die  neuste  Zeit 
rohester  Vernichtung  preisgegeben  waren. 

Werke  von  solcher  Bedeutung,  wie  relativ 
unter  spätrömischen  Bildwerken  diese  drei  Sar- 
kophage immerhin  erscheinen  müssen,  werden 
bei  der  Fortsetzung  meiner  Publikation  kaum 
mehr  oder  nur  sparsam  sich  wiederholen.  Was 
nachkommen  wird,  will  ich  also  zwar  im  Einzel- 
nen nicht  überschätzen,  im  Ganzen  aber  doch 
als  kunst-  und  kulturgeschichtlich  unverächtlich 
in  Schutz  nehmen.  Die  Geschichte  der  griechi- 
schen Kunst  hat  zu  beginnen  mit  Arbeiten,  die, 
im  Einzelnen  ziemlich  unbedeutend,  in  grösserer 
Zahl  erst  belehrend  über  das  Werden  zu  uns 
zu  sprechen  beginnen  und  mit  einer  Verflachung 
in  die  Breite  ohne  hervorragendes  Einzelne  en- 
det die  griechisch-römische  Kunst,  so  erst  durch 
Anfang  und  Ende  recht  deutlich  zu  einem  ab- 
geschlossenen Ganzen  zusammengefasst.  Der 
Forscher,  der  bis  zu  jenen  unansehnlichen  Quell- 
bächen hinaufsteigt,  wird  auch  den  versanden- 
den Strom  bis  an  seine  Mündung  verfolgen  wol- 
len, wenn  die  Mehrzahl  der  Betrachter  auch, 
wie  auf  der  Rheinfahrt,  dem  an  Schönheiten 
reicheren  Mittellaufe  mit  gutem  Hechte  immer 
den  Vorzug  geben  wird. 

Wien.  Conze. 


168        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

Prolegomena  critica  in  Vetus  Testamentum 
Hebraicum  quibus  agitur  I.  de  codicibus  et  de- 
perditis  et  adhuc  exstantibus.  II.  de  textu  Bibli- 
orum  Hebraicorum  qualis  Talmudistarum  tem- 
poribu8  fuerit.  Scripsit  Hermann  L.  Strack, 
pbil.  Dr.  Lipsiae,  J.  G.  Hinrichs  bibliopola, 
1873.  —  VIII  und  131  S.  in  8. 

Der  Verf.  dieser  Schrift  regt  vorne  dfe  Frage 
an  warum  das  Griechische  Neue  Testament  seit 
den  letzten  40  Jahren  nun  schon  so  oft  in 
neuen  sogenannten  kritischen  Ausgaben  bear- 
beitet sei,  die  Hebräische  Bibel  aber  seit  de 
Rossi  keine  neue  Bearbeiter  gefunden  habe. 
Man  könnte  diese  Frage  genauer  so  stellen 
warum  die  Hebräische  Bibel  seitdem  ihr  Masso- 
rethisches  Wortgefüge  während  der  ersten  Zei- 
ten nach  Erfindung  der  Buchdruckerei  erträg- 
lich sicher  festgestellt  war,  im  wesentlichen  im- 
mer nur  in  diesem  selben  Wortgefüge  abgedruckt 
werde?  Womit  dann  die  andere  Frage  zusam- 
menhängt: ob  dieses  wirklich  bis  heute  ein  so 
grosses  Unheil  gewesen  sei,  und  was  man  heute 
thun  müsse  um  diesem  Unheile  sofern  ein  sol- 
ches sich  herausstellt  entgegenzuwirken?  Hätte 
der  Verf.  die  vorläufigen  Fragen  seiner  Abhand- 
lung so  gestellt,  so  würde  er  die  Leser  sogleich 
von  vorne  an  auf  den  richtigen  Standort  der 
Betrachtung  geführt  haben. 

Die  Sache  ist  nun  dass  dieser  Unterschied 
wie  er  sich  heute  herausstellt,  nicht  so  zufallig 
entstanden  ist  und  sich  noch  immer  erhält.  Die 
alten  grossen  Geschicke  der  Christlichen  Bibel 
von  der  einen  und  der  Hebräischen  von  der 
andern  Seite  sind  eben  zu  verschieden  gewesen 
als  dass  dieser  Unterschied  sich  nicht  hätte  bil- 
den müssen.     Denn    die    Hellenistische    Bibel 


Strack,  Prolegomena  crit.  in  Vetuß  Test.  Hebr.  169 

welche  mit  den  N.  Tuchen  Büchern  vermehrt 
die  Christliche  wurde,  hat  zwar  schon  in  den 
Torchristlichen  Zeiten  mancherlei  Versuche  ihr 
Wortgefnge  gut  zu  erhalten  über  sich  ergehen 
lassen  müssen;  und  ähnliche  wiederholten  sich 
dann  unter  den  Christen  mit  ihrer  Bibel  wäh- 
rend der  ersten  Jahrhunderte  nach  Chr.,  bis 
diese  endlich  in  den  späteren  Jahrhunderten  des 
Mittelalters  bei  der  allgemein  einreissenden  Er- 
schlaffung des  Christenthumes  die  immer  starrer 
gewordene  Gestalt  annahm  welche  man  die  By- 
zantinische nennen  kann.  Seitdem  sich  aber 
das  Judenthum  vom  Gbristenthume  völlig  los* 
gerissen  hatte,  erstarkte  in  diesem  sofort  auf 
die  nächsten  entscheidenden  Jahrhunderte  hin 
der  Zug  zur  sorgfaltigsten  ja  ängstlichsten  Er- 
haltung seiner  Bibel  in  der  Gestalt  welche  die 
herrschende  Schule  für  die  richtige  hielt;  eine 
Sichtung  welche  sich  dort  schon  vor  dem  Ha- 
drianischen  ja  vor  dem  Vespasianischen  Kriege 
als  kommend  verfolgen  lässt,  die  aber  erst  nach 
diesen  alleinherrschend  wurde.  Je  mehr  nun  das 
Judenthum  in  diesen  Zeiten  zur  blossen  Schule 
wurde,  und  in  dieser  selbst  nur  jene  Richtung 
allein  sich  als  die  herrschende  behauptete,  desto 
eifriger  wurde  zwar  die  Sorgfalt  die  Hebräische 
Bibel  in  ihrer  für  die  beste  gehaltenen  U  e  b  e  r- 
lieferung  d.  i.  Massora  zu  erhalten,  aber 
desto  einseitiger  und  der  herrschenden  Zeitrich- 
tung gemäss  (man  kann  nicht  anders  sagen  als) 
desto  ängstlicher  bildete  sie  sich  aus.  Jenem 
Theile  dieser  grossen  Sorgfalt  verdanken  wir 
die  von  uns  heute  nicht  dankbar  genug  anzu- 
erkennende gleissmässige  feste  und  sichere  Er- 
haltung des  damals  für  das  beste  gehaltenen 
Wortgefüges:  was  würde  den  Finsternissen  und 
Zerstörungsgelüsten  des  Mittelalters  gegenüber 

14 


170         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

ans  der  Hebräischen  Bibel  sonst  geworden  sein! 
Diesem  Theile  der  bewundrungswürdigen  Sorg- 
falt der  Massoraschule  sind  aber  alle  die  Ein- 
seitigkeiten und  theilweisen  Missverständnisse 
zuzuschreiben  welche  dem  Werke  anhaften. 

Hieraus  versteht  sich  demnach  von  selbst 
was  heute  zu  thun  sei.  Man  hat  in  unsern  Ta- 
gen endlich  sich  die  Freiheit  genommen  den 
textus  receptus  des  Griechischen  Neuen  Testa- 
ments nach  unsern  heutigen  reicheren  Hülfs- 
mitteln  und  besseren  Einsichten  vielfach  und 
theilweise  wirklich  viel  richtiger  festgestellt  neu 
herauszugeben :  allein  bei  der  Hebräischen  Bibel 
ist  das  weder  nöthig  noch  so  leicht  auszufüh- 
ren. Denn  das  Massorethische  Wortgefüge  ist 
ähnlich  dem  Texte  des  Indischen  Veda  schon 
durch  die  alten  Gelehrten  so  sorgfaltig  als  es  zu 
ihrer  Zeit  möglich  war  nicht  nur  festgestellt 
sondern  auch  in  das  so  vollkommne  Gesetz  einer 
Vocalisation  und  Accentuation  gebracht  dass 
man  es  gar  nicht  so  leicht  ändern  kann.  Dar- 
aus folgt  freilich  nicht  dass  wir  es  für  das  wirk- 
lich beste  halten:  schon  im  17 ten  und  18 ten 
Jahrhunderte  haben  christliche  Gelehrte  unge- 
mein stark  an  ihm  rütteln  wollen;  und  nach- 
dem diese  meist  voreiligen  Versuche  die  Scheu 
an  ihm  zu  rütteln  so  arg  angeregt  hatten  dass 
Gelehrte  wie  Rosenmüller  in  Leipzig  und  Gese- 
nius  in  Halle  vor  50  Jahren  den  gedruckten 
Text  kaum  irgendwo  anzutasten  wagten,  hat  uns 
seitdem  der  allgemeine  Fortschritt  der  A.  Tuchen 
Wissenschaft  schon  längst  dahin  geführt  dass 
wir  heute  die  Mängel  des  Massorethischen  Wort- 
gefliges  mit  einer  unwidersprechlichen  Sicherheit 
erkannt  haben  von  der  man  früher  keinen  Be- 
griff hatte.  Manche  haben  die  Freiheit  dieses 
Wortgefüge  zu   verbessern    heute    schon   sehr 


I 


Strack,  Prolegomena  crit.  in  Vetos  Test.  Hebr .  171 

fibertrieben:  aber  auch  diesen  Uebergriffen  der 
richtigen  Freiheit  ist  entgegengearbeitet,  sodass 
wir  jetzt  uns  gar  nicht  mehr  täuschen  können 
auf  dem  rechten  Wege  zu  sein.  Allein  diese 
unsre  heutigen  Verbesserungen  mitten  in  das 
ltas8orethi8che  Wortgefüge  so  aufzunehmen  wie 
wir  sie  in  unsre  Uebersetzungen  aufzunehmen 
kein  Bedenken  tragen,  würde  thöricht  sein:  die- 
ses dichte  Geflecht  lässt  sich  eben  in  solcher 
Weise  nicht  zerreissen.  Das  richtige  ist  also 
zwar  dieses  Wortgefüge  immer  wieder  so  abzu- 
drucken wie  es  nun  einmal  unveränderlich  ge- 
worden ist,  daneben  aber  in  Anmerkungen  die 
Lesarten  zu  verzeichnen  welche  sich  nach  un- 
sern  heutigen  Einsichten  als  die  besseren  ergeben,. 
Und  wenn  eine  solche  neue  Aosgabe  des  A.  Ts. 
von  kundigen  und  geschickten  Händen  unter- 
nommen würde,  so  würde  sie  ihren  Nutzen  ha- 
ben, weil  die  richtigeren  Lesarten  auch  wo  sie 
heute  schon  mit  grosser  Sicherheit  wiedererkannt 
wurden  in  zu  vielen  neueren  Büchern  zerstreut 
sind  als  dass  sie  von  manchen  Augen  nicht 
übersehen  werden  sollten. 

Daneben  wäre  es  Zeit  die  Arbeit  Kennicott's 
und  de  Rossi's  welche  die  irgendwo  auf  Erden 
noch  auffindbaren  Handschriften  der  Hebräischen 
Bibel  zu  vergleichen  begannen,  jetzt  wieder  auf- 
zunehmen und  so  weit  zu  vollenden  als  es  nur 
irgend  möglich  ist.  Man  kennt  jetzt  Hand- 
schriften die  man  damals  noch  nicht  aufgefunden 
hatte,  und  darunter  einzelne  verhältnissmässig 
sehr  alte  oder  sonst  merkwürdige:  und  noch  ist 
nichts  geschehen  sie  alle  sorgfaltig  zu  verglei- 
chen. Auch  lässt  sich  hoffen  dass  in  den  ent- 
fernteren Gegenden  der  Erde  welche  erst  jetzt 
recht  zugänglich  werden,  manche  uns  noch  ganz 
unbekannte  Handschrift  aufgefunden  werde.   Mag 

14» 


172        G<ft.  gel  A*z.  1873,  Stuck  5. 

nun  eine  solche  erneute  sorgfältigste  Durch- 
suchung zuletzt  ergeben  dass  alle  heute  irgendwo 
in  den  weiten  Räumen  der  Alten  Welt  noch 
auffindbare  Handschriften  sämmtlich  schon  dem 
Massorethischen  Wortgefüge  nach  seiner  uns 
heute  bekannten  doppelten  Bearbeitung  folgen: 
so  vermindert  sieb  zwar  dadurch  die  Zahl  unse- 
rer Hülfsinittel  das  ursprüngliche  Wortgefüge 
wiederherzustellen;  allein  die  Furcht  vor  einem 
solchen  möglichen  letzten  Ergebnisse  darf  uns 
nicht  verhindern  alles  zu  versuchen  was  nach, 
dieser  Seite  hin  möglich  ist.  Denn  erst  wenn  wir 
auch  nach  dieser  Seite  hin  sicherer  reden  können 
als  heute,  wird  jene  neue  Ausgabe  des  Hebräi- 
schen A.  Ts.  von  welcher  ich  oben  redete  mit 
der  wünschenswerthen  Vollständigkeit  unternom- 
men werden  können. 

Der  Verf.  des  oben  bemerkten  Werkes  han- 
delt jedoch  nur  die  beiden  in  seiner  Aufschrift 
genannten  Fragen  aus  dem  weiten  Umfange  aller 
hieher  gehörenden  ab.  Er  hat  zu  dem  Zwecke 
mit  grossem  Fleisse  alles  berücksichtigt  und 
nützlich  zusammengestellt  was  er  aus  älteren 
oder  neueren  und  neuesten  Quellen  schöpfen 
konnte.  Da  er  aber  dem  ganzen  wichtigen  Gegen- 
stande auch  ferner  seinen  Fleiss  zu  widmen  ent- 
schlossen ist,  so  ist  zu  wünschen  dass  er  in  eine 
Lage  gesetzt  werde  um  die  zertreuten  Hülfs- 
mittel  dazu  welche  nur  durch  Reisen  zu  errei- 
chen sind  benutzen  zu  können.  Für  den  Augen- 
blick kann  man  zufrieden  sein  dass  nur  über- 
haupt einer  der  jetzigen  jüngeren  Gelehrten  un- 
ter uns  so  viel  Zutrauen  in  sich  findet  seinen 
mühsamen  Eleiss  einem  solchen  schwierigen 
Gegenstande  zu  widmen.  H.  E. 


Schmidt,  D.  Verwandtschaftsverh.  d.  indog.  Sp.  1 73 

Die  Verwandtschaftsverhältnisse 
der  indogermanischen  Sprachen  von 
Johannes  Schmidt.  Weimar,  Hermann 
Böhlau.  1872.  IV  nnd  68  Seiten  iit 
Octay. 

Die  sehr  anziehende  nicht  bloss,  sondern  na- 
türlich auch  im  höchsten  Grade  wichtige  Frage 
nach  den  Verwandtschaftsverhältnissen  der  indo- 
germanischen Sprachen  unter  einander  ist  schon 
zu  wiederholten  Malen  behandelt  worden,  in  der 
Regel  aber  nur  mehr  gelegentlich  oder  nur  in 
Bezug  auf  bestimmte  ausgewählte  kleinere 
Gruppen  von  Sprachen.  Im  oben  benannten 
Bache  aber,  dessen  wesentliche)*  Inhalt  schon  in 
einer  der  Sitzungen  der  sprachwissenschaftlichen 
Section  der  letzten  Filologenversammlung  zu 
Leipzig  zum  Vortrag  gekommen  ist,  will  Johann 
nes  Schmidt  nun  mal  die  Hauptfrage  an  und 
for  sich  und  in  Bezug  auf  sämmtliche  Haupt- 
gnrppen  des  indogermanischen  Sprachgebiets  einer 
prüfenden  Behandlung  unterziehen. 

Und  was  ist  sein  Resultat?  Hören  wir  es  in 
seinen  eigenen  Worten:  »Wollen  wir  nuü  die 
Verwandtschaftsverhältnisse  der  indogermanischen 
Sprachen  in  einem  Bilde  darstellen,  welches  die 
Entstehung  ihfer  Verschiedenheit  veranschaulicht, 
so  müssen  wir  die  Idee  des  Stammbaumes  gänz- 
lich aufgeben«.  In  der  That  ein  im  allerhöch- 
sten Grade  verwunderliches  Resultat:  denn  dass 
alle  indogermanischen  Sprachen  unter  einander 
verwandt  Bind,  hat  man  doch  immer  für  eins 
der  bedeutendsten  Ergebnisse  der  vergleichen- 
den Grammatik  angesehen.  Alle  wirkliche  Ver- 
tfändtttbfcft  Aber  beruht  auf  »Stammbäumen«, 
Auf  dem  Zurückführen  einer  t  gewissen  Menge 
durch  beliebig  viele  und  oft  vielfach  verzweigte 


174        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

Mittelglieder  auf  eine  frühere  Einheit.  Den 
Stammbaum  unter  wirklich  verwandten  Sprachen 
aufheben  wollen,  würde  dem  ganz  gleich  sein, 
unter  sich  verwandten  Menschen  ihren  Stamm- 
baum entreissen  zu  wollen,  es  heisst  gerade  den 
einfachsten  Thatsachen  ins  Gesicht  schlagen. 
Denn  wie  alle  Menschen  von  Eltern  abstammen 
und  ihnen  die  Verwandtschaftskennzeichen  ange- 
boren werden,  so  wird  auch  jedem  Einzelnen  zu- 
nächst durch  die  Eltern  (und  wo  es  nicht  die 
natürlichen  sind,  können  wir  mit  vollem  Recht 
von  den  geistigen  Eltern  sprechen)  seine  Sprache 
gegeben,  sie  geht  von  ihnen  auf  ihn  über.  Die- 
jenigen, verbältnissmässig  immer  nur  Wenigen, 
aber,  die  im  Laufe  ihres  Lebens  ihre  Mutter- 
sprache (die  also  auch  von  der  Sprache  selbst 
charakteristisch  genug  bezeichnet  ist)  etwa  auch 
ganz  aufgeben  und  eine  ganz  fremde  Sprache 
sich  vollständig  aneignen,  nehmen  diese  wieder 
(und  wäre  es  auch  erst  durch  verschiedene  Mit- 
telglieder) von  solchen,  deren  Muttersprache  es 
war,  so  dass  also  auch  so  das  Grundverhältniss 
gar  nicht  zerrissen  wird.  Wie  nun  aber  alles 
Irdische  und  insbesondere  alles  auf  den  Men- 
schen sich  Beziehende  steter  Veränderung  unter- 
worfen ist,  so  ists  namentlich  auch  mit  der 
Sprache  und  man  kann  aussprechen,  dass  kein 
Kind  die  von  den  Eltern  ererbte  Sprache  nach 
allen  Richtungen  ganz  und  gar  unverändert  be- 
wahren wird,  die  Sprache  wird  und  muss,  und 
sei  es  in  noch  so  geringem  Grade,  im  Laufe  der 
Zeit  sich  verändern.  Solche  Veränderung  aber 
besteht  nicht  bloss  in  einfacher  Umgestaltung 
des  Vorhandenen,  sondern  sie  äussert  sich  auch 
noch  anderswie.  Wo  wirklich  noch  voller  Le- 
benstrieb ist,  wird  sich  auch  wohl  einiges  ganz 
Neue  bilden,    auf  der  andern  Seite  wird  auch 


Schmidt,  D.  Vetrwandtschaftsverh.  d.  indog.  Sp.  175 


r 

■    Sein 

B    manches  Alte  ganz  erlöschen,  und  dazu  weiter 
leicht   auch   noch   aus  Nachbargebieten   allerlei 
Fremdes  aufgenommen  werden.   Diese  drei  Ver- 
haltnisse  aber   sind   überall  genau  abzuwägen, 
wo  sich8   um   genauere  Feststellung  jener  Ver- 
wandtschaftsverhältnisse  handelt;  man  hat  sich 
überall  wohl  zu  hüten,  bei  ihrer  Abwägung  nicht 
das  Unwichtige   vor  dem  Wichtigeren,  vor  dem 
Wesentlichen,   aus  dem  Auge  zu  verlieren.    In 
dieser  richtigen  Abwägung    besteht   nun    aber 
alle  Schwierigkeit  der    genaueren   Bestimmung 
der  fraglichen  Verwandtschaftsgrade.    Wir  wis- 
sen aus  hundert  wesentlichen  Puncten,  dass  das 
Franzosische   im   Abstammungsverhältniss    zum 
Lateinischen   (und   nicht   etwa   zum    Keltischen 
oder  zum  Deutschen)  steht:  soll  dieses  Haupt- 
verhfiltnisB   nun   etwa   nicht  mehr  gelten,   weil 
das  Französische  zum  Beispiel   nicht  bloss  ein 
altes  paier  zu  p&re  umgebildet  hat,  sondern  weil 
es  auch  eine  Modusform  faurais    »ich   würde 
haben«  sich  ganz  neu  gebildet  hat,  oder  weil  es 
zum  Beispiel  das  alte  Wort  uxor  »Gemahlinn« 
eragebü88t   hat,   oder  weil   es   das   Wort  riche 
»reich«  aus  dem  deutschen  Sprachgebiet  aufge- 
nommen hat?    Die  wesentlichen  Kennzeichen  ha- 
ben   uns    das    Verwandtschaftsverbältniss    des 
Französischen  zum  Lateinischen  bestimmt,   und 
in  Vergleich   mit   dem   muss  sich   alles  andre 
unterordnen. 

Was  ists  nun  aber,  das  an  die  Stelle  des 
Stammbaums  in  den  verwandten  Sprachen  ge- 
setzt werden  soll?  Wie  wenig  klar  das  ist,  das 
zeigt  sich  schon  darin,  dass  es  in  einem  Bilde 
gegeben  wird,  das  gleich  darauf  durch  ein  an- 
deres wieder  ersetzt  werden  soll  und  schliess- 
lich dem  Leser  etwa  noch  durch  andre  zu  er- 
setzen anheim  gestellt  wird.    Hören  wir  wieder 


176        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

Schmidts  eigne  Worte.  Nach  Ablehnung  des 
vom  Stammbaum  hergenommenen  Bildes  sagt  er 
>Ich  möchte  an  seine  Stelle  das  Bild  der  Welle 
setzen,  welche  sich  in  concentrischen  mit  der 
Entfernung  vom  Mittelpunkte  immer  schwächer 
werdenden  Ringen  ausbreitet.  Dass  unser 
Sprachgebiet  keinen  Kreis  bildet,  sondern  höch- 
stens einen  Kreissector,  dass  die  ursprünglichste 
Sprache  nicht  im  Mittelpunkte,  sondern  an  dem 
einen  Ende  des  Gebietes  liegt,  thut  nichts  zur 
Sache«.  Ein  bestimmter  Ausgangspunkt  wird 
hier  also  doch  ebenso  wohl  angenommen  wie 
bei  dem  Bilde  des  Stammbaums  und  bei  den 
Wellen  möchte  man  auch  insofern  noch  eine 
stammbaumähnliche  Reihenfolge  denken ,  dass 
etwa  aus  Welle  B  die  Welle  C  hervorgehend 
angenommen  würde,  aus  G  dann  D,  aus  D  wei- 
ter E  und  so  fort,  oder  auch,  dass  wie  B  direct 
vom  Ausgangspunkt  A  ausströmte,  so  vorher 
C,  noch  früher  D  und  so  fort;  aber  dass  viel- 
mehr an  eine  gränzenlose  Verschwommenheit 
gedacht  wird ,  ist  aus  dem  deutlich ,  was  so- 
gleich folgt:  »Mir  scheint  auch  das  Bild  einer 
schiefen  vom  Sanskrit«  [das  aber  doch  nicht 
das  Ursprüngliche  sein  kann]  »zum  Keltischen 
in  ununterbrochener  Linie  geneigten  Ebene  nicht 
unpassend.  Sprachgränzen  innerhalb  dieses  Ge- 
bietes gab  es  ursprünglich  [soweit  wir  Sprachen 
kennen,  sind  ihre  Gränzen  überall  deutlich  ge- 
zogen 1]  »nicht,  zwei  von  einander  beliebig  weit 
entfernte  Dialekte  desselben  A  und  X  waren 
durch  continuirlirhe  Varietäten  B,  G,  D  und  so 
weiter  mit  einander  vermittelt.  Die  Entstehung 
der  Sprachgränzen  oder,  um  im  Bilde  zu  blei- 
ben, die  Umwandelung  der  schiefen  Ebene  in 
eine  Treppe,  stelle  ich  mir  so  vor,  dass  ein 
Geschlecht  oder  ein  Stamm,  welcher  sum  Bei« 


r 


Schmidt,  D.  Verwandtschaftsverh.  d.  indog.  Sp.  177 

spiel  die  Varietät  F  sprach,  durch  politische, 
religiöse,  sociale  oder  sonstige  Verhältnisse  ein 
Uebergewicht  über  seine  nächste  Umgebung  ge- 
wann. Dadnrch  wurden  die  zunächst  liegenden 
Sprachvarietäten  G,  H,  I,  K  nach  der  einen, 
£,  D,  G  nach  der  anderen  Seite  hin  von  F 
unterdrückt  und  durch  F  ersetzt.  Nachdem 
dies  geschehen  war,  gränzte  F  auf  der  einen 
Seite  unmittelbar  an  B,  auf  der  anderen  un- 
mittelbar an  L,  die  mit  beiden  vermittelnden 
Varietäten  waren  auf  gleiches  Niveau  mit  F 
auf  der  einen  Seite  gehoben,  auf  der  anderen 
herabgedrückt.  Damit  war  zwischen  F  und  B 
einerseits,  zwischen  F  und  L  andererseits  eine 
scharfe  Sprachgränze  gezogen,  eine  Stufe  an  die 
Stelle  der  schiefen  Ebene  getreten«. 

Mit  allem  diesem,  müssen  wir  betonen,  ist 
gegen  einen  Stammbaum  doch  ganz  und  gar 
nichts  bewiesen.  Mag  F,  um  in  dem  gegebenen 
Beispiele  zubleiben,  auch  sieben  Sprachnachbar- 
gebiete verschlungen  haben,  aus  denen  allen  es 
möglicher  Weise  auch  einiges  aufgenommen 
bat.  uns  bietet  sich  wieder  die  einfache  Frage: 
woher  stammt  F?  Und  wenn  wir  antworten: 
von  A,  so  können  wir  weiter  wieder  fragen,  wo- 
her stammt  das  weiter  liegende  L,  und  wir  mö- 
gen auch  wieder,  wo  eben  nicht  etwa  ein  deut- 
liches Abstammen  desL  vonF  sich  erweist,  auf 
A  geführt  werden,  und  so  können  wir  F  und 
L  Schwestersprachen  nennen  und  aus  ihnen  bei- 
den können  sich  unleugbar  wieder  jüngere  Spra- 
chen entwickeln,  die,  wenn  wir  sie  uns  auch 
geographisch  einander  ganz  nah  gerückt  denken 
wollen,  doch  unter  einander  nothwendig  wieder 
nicht  so  eng  zusammenhangen  können,  als  ihre 
Muttersprachen  F  und  L.  Also  haben  wir  wieder 
einen  Stammbaum :  ihn  für  die  Sprachen  ableug- 


178        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

nen  zu  wollen ,  erscheint  uns  ebenso  unmöglich, 
als  heute  noch  irgend  einer  überhaupt  geschicht- 
liche Entwicklung  der  Sprachen  ableugnen  wird 
und  als  weiter  bestritten  werden  kann,  dass  die 
Menschen  überhaupt  verwandtschaftlich  zusam- 
menhängen und  ihren  Stammbaum  haben. 

Ausserordentlich  schwierig  allerdings  bleibt 
immer  und  wird  immer  bleiben  die  sprachlichen 
Verwandtschaftsverhältnisse  genau  zu  bestimmen, 
da  unsre  Eenntniss  früher  gesprochener  Spra- 
chen für  uns  immer  nur  eine  sehr  bruchstück- 
artige ist  und  uns  unzählige  Mittelglieder,  die 
doch  vorhanden  gewesen  sein  müssen,  ganz  und 
gar  unbekannt  sind.  Jene  Schwierigkeit  aber,  die 
Verwandtschaftskennzeichen  mit  dem  wenigen 
Material,  das  uns  noch  zur  Verfügung  steht, 
genau  abzuwägen,  hat  Johannes  Schmidt  ver- 
leitet, die  nothwendig  zu  Grunde  liegende  natür- 
liche Verwandtschaft  ganz  abzuleugnen. 

Aber  wie  seine  Ausführung  in  Bezug  auf  die 
zu  erwägenden  Einzelheiten  auch  durchaus  nicht 
scharf  genug  ist,  das  wollen  wir  noch  an  einem 
Beispiele  näher  beleuchten.  Von  Seite  4  und 
insbesondere  6  an  wird  eine  ganze  Reihe  von 
Zügen  angeführt  »welche  eine  engere  Verwandt« 
schaft  zwischen  den  nordeuropäischen  Sprachen« 
[das  ist  Slavisch,  Lettisch  und  Deutsch]  »be- 
kunden«, wie  sie  auch  uns  von  einiger  Wich- 
tigkeit zu  sein  scheinen.  Darunter  ist  aber  ge- 
rade das,  was  von  der  allergrössten  Wichtigkeit 
ist,  durchaus  unrichtig  beurtheilt,  nämlich  »die 
doppelte  Declination  der  Adjective,  je  nachdem 
sie  bestimmt  oder  unbestimmt  sind«,  die,  wie 
Seite  5  bemerkt  wird,  in  der  fraglichen  Be- 
ziehung auch  schon  von  Schleicher  hervorge- 
hoben ist.  Gemeinsam ,  heisst  es,  sei  diese 
Unterscheidung   wohl,   aber  nur  in   der  söge- 


Schmidt,  D.  Verwandtschaftsverh.  d.  indog.  Sp.  179 

nannten  inneren   Sprachform,  denn  die  Mittel, 
durch   welche    sie  ausgedrückt  werde,   seien  in 
beiden  Sprachzweigen  verschieden ;  während  das 
Deutsche  seine   Adjectiva,   wenn   sie    bestimmt 
seien,  zu  N-Stämmen  erweitere  und   substan- 
tivisch flectire,  füge  das  Slavolettische  an  das 
seist   selbst   flectirte    Adjectivum    das   flectirte 
Pronomen  ja-.     In   dieser    Auseinandersetzung 
sind    ganz   und    gar    nicht    zusammengehörige 
Dinge   völlig  vermengt.    Die  deutsche  Adjectiv- 
flexion  in  N-Stämmen  oder  nach  Jakob  Grimms 
Ausdruck   die   schwache  Adjectivflexion  hat  im 
Slavolettischen   gar   keine   Analogie,   weder   in 
der  innern  noch  in  der  äussern  Sprachform,  sie 
ist  ganz  eigenthümlich  deutsch,  aber  auch  ge- 
meindeutsch und   insofern  auch  wieder  von  be- 
sonderer Wichtigkeit  für  den  indogermanischen 
Sprachstammbaum.    Die  doppelte  Adjectivflexion 
des  Slavolettischen   hat  im  Deutschen   ein  ganz 
anderes  Abbild,  und  zwar  sowohl  in  der  innern 
als  in  der   äussern  Sprachform,    nämlich   die 
attributive   (langer    Weg)   und     die   prädicative 
(der  Weg  ist  lang)    Adjectivform.     Die   Ueber- 
einstimmung  in  solcher  Eigenthümlichkeit  aber 
ist  so  ganz  eigenartig  und  bedeutungsvoll,   dass 
man  sagen  darf,  sie  allein  kann  immer  genügen, 
die    engere  Verwandtschaft   zwischen    Slavisch, 
Littauisch  und  Deutsch  allen  anderen  indoger- 
manischen Sprachen  gegenüber  zu  erweisen. 

Solchem  ausgeprägten  Verwandtschaftsmerk- 
mal gegenüber  können  die  »zahlreichen  Erschei- 
nungen, in  welchen  das  Slavolettische  mit  dem 
Arischen  übereinstimmt,  vom  Deutschen  aber 
abweicht«,  wie  sie  von  Seite  13  bis  14  zusam- 
mengestellt werden,  gar  nichts  verschlagen.  Es 
wird  aber  nicht  unwichtig  sein,  auch  sie  noch 
etwas  näher  zu  betrachten.    Es  wird  hervorge- 


180        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  5. 

hoben,  class  der  alte  singulare  Instrumental  auf 
bhi  und  der  plurale  auf  bhis,  der  alte  plurale 
Locativ  auf  sva,  der  einfache  und  zusammengö- 
setzte  Aorist,  das  alte  Futur  auf  tjdmi^  das  alte 
Perfectparticip  auf  vans,  das  Supinum  auf  tum 
im  Gegensatz  zum  S lavischen  und  Littauischeü 
im  Deutschen  (Gothischen)  so  gut  wie  ganz  ver- 
loren gegangen  seien,  aber  es  braucht  doch 
wohl  kaum  bemerkt  zu  werden,  dass  alle  solche 
Verluste  keine  bestehende  Verwandtschaftsgrade 
vermindern  können.  Da  das  Littauische  die 
Aoriste  verloren  habe,  die  das  Slavische  sich 
bewahrte,  heisst  es  weiter  gar,  dass  das  Slavi- 
sche dem  Arischen  auch  grammatisch  näher 
stehe,  als  das  Littauische.  Es  ergiebt  sich  viel- 
mehr einfach,  dass  alle  jene  Verluste  im  Sta* 
visch-Littaui8ch-Deutschen  noch  nicht  eingetreten 
waren  und  dass  natürlich  im  Slavisch-Littaui- 
schen  auch  die  Aoriste  nocb  bestanden. 

Mit  der  »bestimmten  c  Adjectivdeclination 
wird  das  persische  Kesra  descriptionis  zusammen- 
gestellt, aber  es  bedarf  doch  auch  das  wieder 
keiner  genauem  Ausführung,  dass,  wenn  der  an- 
gegebene Zusammenhans  auch  gewiss  unleugbar 
besteht,  doch  der  Gebrauch  jenes  persischen 
Kesra  noch  immer  weit  genug  abliegt  von  der 
eigentümlich  ausgebildeten  slavisch-littauisch- 
deutschen  Adjectivflexion.  Dann  wird  Gewicht 
gelegt  auf  den  pronominellen  Genetiv  altpersisch 
tnandj  altbaktrisch  mana,  littauisch  mdno,  alt- 
bulgarisch tnene,  von  denen  das  gothische  tneina 
abliege:  mit  diesen  Formen  ist  aber  für  die 
Verwandtschaftsfrage  gar  nichts  anzufangen, 
ehe  sie  genauer  erklärt  sind.  Die  Ueberein- 
stimmung  des  suffixalen  gothischen  n  in  tneina 
mit  der  slavischen  und  littauischen  Form  ist 
jedenfalls  beachtenswert!^  und  wenn  did  pörsi- 


r 


Schmidt,  D.  Verwarf  tschaftsverh.  d.  indog.  Sp.  181 

sehen  numa   etwa  aus  mama  hervorgingen,  wie 
es    das    Altindische    immerhin    wahrscheinlich 

!  macht,  so  können  sie  möglicher  Weise  von  der 
slavisch-littauisch-deutschen  Form  viel  weiter 
abliegen,  als  es  uns  scheint,  wie  in  der  Bildung 
der  Fürwörter  ja  überhaupt  auch  eine  sehr 
grosse  Mannichfaltigkeit  entwickelt  ist,  in  Bezug 

I       auf  die  hier  genügen  mag,  an  die  der  angeführ- 

!  ten  Genetivform  im  Griechischen  (ipsTo,  igtev, 
fyov,  p<w),  im  Lateinischen  (t»«t),  im  Armeni- 
schen   (im)   gegenüberstehenden    Bildungen    zu 

,  erinnern,  die  alle  ohne  gründlichere  Prüfung 
für   nähere   oder  fernere    Verwandtschaft   noch 

|       nichts  beweisen  können. 

Dass  das  littauische  visas  und  altbulgarische 
flfjiz  oder  visu-  ,all,  jeder'  nur  im  Altpersischeu 
tifa,,  altbaktrischen  vzgpa-,  altindischen  espea- 
Entsprechendes  habe,  was  weiter  angeführt  wird, 
beweist  vielmehr  wieder  gar  nichts;  es  zeigt  nur, 

I  dass  die  entsprechende  Form  im  Deutschen, 
nachdem  dieses  sich  vom  Littauisch-Slavischen 
getrennt,  zu  leben  aufhörte  —  oder,  kann  man 
auch  als  möglich  hinzufügen,  sich  nur  noch, 
wie  gewiss  noch  unzähliges  Andre,  unsern  blö- 
den Blicken  entzieht.  Eben  so  wenig  kann  na- 
türlich die  vollständige  Flexion  des  Pronominal- 
Btamms  at>a  ausschliesslich  im  Eranischen  und 
Altbulgarischen  (ocü)  etwas  beweisen. 

Keine  europäische  Sprache,  ausser  dem  Sla- 
vischen,  wird  weiter  als  gewichtig  hervorgeho- 
ben, habe  Dvandva-Composita ,  die  als  Duale 
flectirt  werden.  Nun  so  sind  sie,  entgegnen 
wir,  überall,  trotz  aller  sonstigen  Verwandt- 
schaft, erloschen  oder  als  etwas  sehr  natürli- 
ches im  Slavischen  neugebildet,  oder  möglicher 
Weise  auch  vom  Osten  her  neu  aufgenommen. 
Die  Präposition   ajtbulgarisch  radi  und  alt- 


182        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

persisch  rädij  ,wegen'  mit  dem  Genetiv,  die 
»sich  sonst  nirgends  findet«,  lässt  sich  aber 
doch  in  unmittelbar  zugehörigen  Wortstämmen 
verfolgen :  natürlich  aber  können  solche  verein- 
zelte etymologische  Zusammenstellungen ,  wie 
wir  schon  oben  betonten,  für  nähere  oder  fer- 
nere Verwandtschaft  keinen  abschliessenden  Be- 
weis liefern.  Es  bedarf  deshalb  auch  die  Prä- 
position sam  als  »selbstständiges  Worte,  die 
sich  nur  im  Slavolettiscben,  Altbaktrischen  und 
Altindischen  finden  soll,  keiner  weiteren  Erwä- 
gung. In  einigen  Eigenthümlichkeiten  des  Zah- 
lensystems, den  Zahlcollectiven  für  fünf,  neun, 
zehn,  und  dem  ordinalen  privü  »der  Erste«, 
wird  weiter  noch  vorgebracht,  stehe  das  Slavi- 
sche  dem  Arischen  wieder  näher  als  selbst  das 
Littauische.  Womit  aber,  möchten  wir  dagegen 
fragen,  soll  denn  bewiesen  sein,  dass  das 
Littauische  jene  Eigenthümlichkeiten  nicht  auch 
früher  besessen  hat?  Das  Zusammenstimmen 
des  slavischen  bogü  »Gott«  mit  dem  altpersi- 
schen baga,  altbaktrischen  bhaga  und  altindi- 
schen Bhaga»,  sowie  das  des  slavischen  sventü 
und  littauischen  szv&ntas  ,heilig'  mit  dem  alt- 
baktrischen ^petita-  soll  für  dasselbe  sprechen, 
hat  aber  selbstverständlich  ebenso  wenig  wirk- 
lich beweisende  Kraft.  Auf  der  andern  Seite 
soll  eben  so  viel  gelten,  dass  der  indogermani- 
sche Gott  Djäus  nur  den  Slavoletten  und  Era- 
niern  verloren  gegangen  sei.  Dann  wird  noch 
als  höchst  wichtig  angeführt  die  übereinstim- 
mende Benennung  des  Heirathens  bei  Slavoletten 
und  Ariern,  so  wie  die  des  Schreibens  bei  Sla- 
ven  und  Persern,  und  zum  Schluss  noch  auf  ein 
Verzeichnis8  von  einundsechzig  Worten  und 
Wurzeln  hingewiesen,  die  bisher  nur  in  den 
slavolettischeii   und  arischen  Sprachen   nachge- 


Schmidt,  D.  Verwandtschaftsverh.  d.  indog.  Sp.  1 83 

wiesen  seien,  was  genauer  nachzuprüfen  uns 
ganz  überflüssig  erscheint.  Will  man  das  in 
allen  indogermanischen  Sprachen  vielfach  zu  be- 
obachtende Aussterben  von  Wörtern  als  Beweis 
für  nähere  oder  fernere  Verwandtschaft  anfüh- 
ren, so  möchte  vielleicht  auch  der  Beweis  mög- 
lich sein,  dass  das  Französische,  das  bekannt- 
lich viele  Wörter  des  Lateinischen  verlor,  die 
dieses  noch  mit  dem  Deutschen  theilt,  dem 
Deutschen  näher  stehe,  als  seiner  unleugbaren 
Ahninn  und  ähnliches  mehr. 

Wenn  Johannes  Schmidt  nach  seinen  Aus- 
führungen über  die  speciellen  Uebereinstimmun- 
rn  zwischen  dem  Slavolettischen  und  Arischen 
15  zum  Schluss  ausruft  »Was  sollen  wir  nun  aus 
allem  dem  für  den  Stammbaum  schliessen?«  und 
in  Antwort  darauf  meint,  dass  man  das  Slavo- 
lettische  eben  so  wenig  vom  Arischen  losreissen 
dürfe  als  man  es  näher  an  den  arischen  Zweig 
als  an  das  Deutsche  rücken  dürfe,  also  nach 
beiden  Richtungen  ein  ineinander  Fliessen  be- 
hauptet, »es  bleibt  also  keine  Wahl,  wir  müs- 
sen anerkennen,  »dass  das  Lituslavische  einer- 
seits untrennbar  mit  dem  Deutschen,  anderer- 
seits ebenso  untrennbar  mit  dem  Arischen  ver- 
kettet ist«,  so  müssen  wir  dem  auf  das  Be- 
stimmteste widersprechen.  Gegen  einen  speciell 
engen  Zusammenhang  zwischen  Slavisch,  Lit- 
tauisch  und  Deutsch  ist  wirklich  Beweisendes 
durchaus  nichts  beigebracht,  und  was  als  wis- 
senschaftliches Resultat  einmal  als  feststehend 
gewonnen  ist,  das  soll  man  nicht  mit  allerlei 
scheinbar  Widersprechendem  wieder  ins  Schwan- 
ken bringen,  sondern  zunächst  aufs  Genaueste 
prüfen,  wie  das  scheinbar  Widersprechende  von 
dem  gewonnenen  festen  Standpunkt  aus  aussieht. 
Den    Stammbaum    aller    indogermanischen 


■ 


184       Gatt  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

Sprachen,  wie  er,  wenn  sie  wirklieb  als  unter- 
einander verwandt  gelten  sollen,  bestehen 
muss,  da  keine  wirkliche  Verwandtschaft  ohne 
Stammbaum  bestehen  kann,  nach  allen  Richtun- 
gen genau  festzustellen,  ist  ganz  gewiss  eine 
höchst  schwierige  Aufgabe,  und  namentlich  des- 
halb schwierig,  weil  wir,  wie  wir  schon  oben 
hervorhoben,  zahllose  Mittelglieder  gar  nicht 
kennen,  nur  wissenschaftlich  construiren,  und 
weil  wir  nach  vielen  Richtungen  durchaus  nicht 
wissen,  wie  weit  auch  wieder  gegenseitige  Be- 
rührungen und  Beeinflussungen  unter  einzelnen 
Verwandten  eingetreten  sein  mögen,  ganz  ge- 
wiss wird  man  sich  der  Lösung  der  Aufgabe 
aber  immer  mehr  nähern,  je  mehr  man  es  ver- 
stehen wird,  die  Geschichte  einzelner  Wörter 
und  Wörtergruppen  und  grammatischer  Bildun- 
gen mit  grossester  Präcision  klar  zu  legen. 
Einige  kahle  Wörterzusammenstellungen  und 
Anführungen  von  Lücken  in  ihnen,  die  vielfach 
unzweifelhaft  nur  auf  Kurzsichtigkeit  beruhen, 
können  dabei  nicht  überviel  bedeuten. 

Das  Hauptverdienst  des  Schmidtschen  Bu- 
ches beruht  darin,  dass  es  die  wichtige  Frage 
nach  den  Verwandtschaftsverhältnissen  der  In- 
dogermanischen Sprachen,  die  meist  nur  ganz 
nebensächlich  behandelt  schien,  überhaupt  mal 
wieder  energisch  und  gewiss  mit  Scharfsinn  und 
in  sehr  anregender  Weise  in  Angriff  genommen 
hat,  und  wollte  man  streng  sein,  so  sollte  man 
bei  jeder  einzelnen  sprachwissenschaftlichen 
Untersuchung,  bei  aller  etymologischen  Forschung 
vor  allen  Dingen  allezeit  zunächst  jene  Frage 
nach  dem  Verwand tschaftsverhältniss  der  je  in 
Frage  kommenden  Sprachen  möglichst  deutlich 
sich  vor  die  Seele  bringen  und  nur  von  diesem 
Gesichtspunkt  aus  zunächst  urtheilen. 

Dorpat.  Leo  Meyer. 


r 

I     Zdtschr.  £  vaterl.  Geschichte  n.  Alterthtttnsk.    185 

I  Zeitschrift  für  vaterländische  Geschichte  trod 

I  Alterthnm8kunde.  Herausgegeben  von  dem 
Verein  far  Geschichte  und  Alterthumskunde 
Westfalens  durch  dessen  Directoren  Dr.  W.  E. 
Giefere  in  Paderborn  und  Dr.  H.  Rump  in 
Munster.  3.  Folge.  10.  Band«  Mit  4  lithogra- 
phirten  Tafeln.    Münster  1872.    368  Seiten. 

Dieser  Band  der  genannten  Zeitschrift  ent- 
halt 8  Abhandlungen. 

1)  Geschichte  der  Herrschaft  und  der  Stadt 
Ahaus.  Von  Dr.  Karl  Tucking  S.  1-103,  die 
Fortsetzung  der  Abhandlung  in  Band  8.  Hier 
ist  geschildert  die  zweite  Periode  der  Ahauser 
Geschichte,  nämlich  Ahaus  unter  fürstbischöf- 
licher Regierung,  1406 — 1803;  dazu  kommen  als 
Beilage  Abdrücke  von  4  Urkunden  Bischofs 
Erich  von  Münster.  Die  Abhandlung  ist  vor« 
zugsweise  ron  lokalem  Interesse;  mit  dem  Ur- 
theil  des  Verf.  über  Christoph  Bernbard  von 
Galen,  der  am  19.  Sept.  1678  zu  Ahaus  starb, 
kann  ich  nicht  übereinstimmen.  Doch  würde 
eine  weitere  Auseinandersetzung  mich  hier  zu 
weit  abfuhren.  Ein  allgemeineres  Interesse 
kann  beanspruchen 

2)  Die  Bestrebungen  Münsters  nach  Reichs- 
freiheit. Von  Dr.  Wilhelm  Sauer.  S.  103— 
141.  Der  Verf.  weist  nach,  wie  Münster  schon 
früh  nach  Reichsfreiheit  gestrebt,  ja  die  äusser- 
ten Mittel  für  diesen  Zweck  angewandt  hat: 
eine  ansehnliche  Truppeumacht  und  Bündnisse 
mit  den  Auswärtigen.  Erst  unter  Christoph 
Bernhard  wurde  dem  ein  Ziel  gesetzt;  unter 
ihm  wurde  'jede  freiheitliche  Regung  und  mit 
ihr  die  Blüthe  der  Stadt  mit  Waffengewalt  für 
immer  vernichtet'. 

Dr.  Sauer  hat  seinem  höchst  lesenswerthen 

15 


186        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  5. 

Aufsätze  5  (neue)  Beilagen  aus  dem  hiesigen 
Landesarchive  beigefügt;  n.  6  und  7  hatte  ich 
bereits  Zeitschrift  XXVII,  337.  338  abdrucken 
lassen;  sie  stammen  aus  dem  Archiv  Chigi  in 
Born ;  doch  wird  man  sie  auch  hier  gewiss  will- 
kommen heissen.  S.  131  kommt  Verf.  auf  ähn- 
liche Bestrebungen  Paderborns  zu  sprechen,  S. 
111  auf  solche  Magdeburgs.  Letzteres  suchte 
zur  Zeit  des  westfälischen  Friedenscongresses 
durch  seinen  Burgermeister  Otto  von  Guericke 
die  Reichsfreiheit  zu  erlangen ;  er  war  vom  29« 
Okt.  1646  bis  12.  August  1647  in  Munster  und 
Osnabrück  in  dieser  Angelegenheit  thätig.  Möge 
uns  Dr.  Sauer  noch  mehr  so  schöne  verfassungs- 
ge8ch ich  t liehe  Arbeiten  liefern. 

3)  Das  Lehen  am  Exsternsteine.  Nachtrag 
zur  Abhandlung  in  Band  7.  Von  Otto  Preuas 
in  Detmold.    S.  141—155. 

4)  Die  Feier  des  Vitusfestes  in  alter  Corvey- 
ßcher  Zeit.  Von  Pfarrdechant  Dr.  Kampschulte 
in  Höxter.    S.  155—175. 

5)  Die  Kalandsbruder8chaften ,  insbesondere 
diejenigen,  welche  in  der  alten  Diözese  Pader- 
born theils  bestanden  haben,  theils  bestehen. 
Von  Bieling  in  Paderborn.  S.  175—238.  Mit 
werthvollen  Urkunden. 

6)  Westfälische  Hausmarken  und  verwandte 
Zeichen.  Von  Dr.  Ernst  Friedländer.  S.  236 — 
263.  Auf  diese,  von  Homeyer  selbst  sehr  gün- 
stig beurtheilte  Abhandlung  beziehen  sich  die 
4  lithographirten  Tafeln,  welche  600  verschiedene 
Zeichen  geben.  Da  Homeyer  ein  Urtheil  fiber 
die  Arbeit  abgegeben  hat,  so  bescheide  ich  mich, 
zu  bemerken ,  dass  die  Bedeutung  der  Haus- 
marke die  ist,  dass  die  Hausmarke  in  kürzester 
Weise  die  Beziehung  einer  Person  zu  einer 
Sache  ausdrücken   mil.     Es  gehören    deshalb 


Zeitschr.  f.  vaterl.  Geschichte  tu  Alterthumsk«,    187 

hierhin  auch  die  Steinmetzzeichen.  'Der  Haupt- 
charakter der  westfälischen  Marken  ist  der  der 
Binderune,  selbst  bis  in  späte  Jahrhunderte 
hinein;  daneben  kommen  freilich  die  Marken 
auch  lediglich  als  Zierrath  eines  anderen  Zei- 
chens und  verknüpft  mit  Buchstaben  vor;  in 
einzelnen  Fällen  gestalten  sie  sich  zum  Bilde 
(Nr.  298 — 301  z.  B.  sind  Leitern)  und  erschei- 
nen besonders  häufig  als  sog.  Wolfsangel  in 
Siegeln  und  Wappen,  auch  jetzt  noch  blühen- 
der  Geschlechter,  z.  B.  Nr.  279  (Galen)    

Die  geschwungene  Linie  ist  in  Westfälischen 
Marken  selten,  und  überhaupt  ist  meist  die 
möglichst  einfache  Form  beliebt  worden,  ein 
Zeichen  dafür,  dass  die  Marke  in  ausgedehnte- 
ster Weise  zum  Einschneiden  ...  in  Gegen- 
stände aller  Art  angewendet  wurde  . . .'  Die 
Markenzeichen  zerfallen  1)  in  Hausmarken,  auch 
in  Wetterfahnen  angebracht.  (Die  Wahrneh- 
mung, dass  in  Schleswig  der  verheirathete  Sohn, 
der  bereits  im  Besitze  einer  eigenen  Marke  ist, 
beim  Tode  des  Vaters  die  väterliche  Marke 
übernimmt,  lässt  sich  in  analoger  Weise  auch 
in  dem  Schleswig  überhaupt  verwandten  Münster- 
lande machen'.  2)  Handzeichen  (für  des  Schrei- 
bens Unkundige),  von  Kaiser  Justinian  aner- 
kannt!. 22  §.  2.  C.  (6.  30V  'Die  Personen,  welche 
sich  dieser  Rechtswohltnat  bedienten,  werden 
sich  nun  häufig  statt  eines  einfachen  Kreuzes- 
zeichens, bei  allem  Festhalten  an  demselben, 
und  vielleicht  in  Erinnerung  an  die  ihnen  be- 
kannten Runen,  eine  charakteristische  Form  da- 
für geschaffen  haben,  welche  so  als  Vorläufer 
einer  in  späteren  Zeiten  eigentümlich  gestalte- 
ten Marke  gelten  kann.  .  Mir  liegen  4  Urkunden 
vor,  aus  denen  sich  eine  reiche  Ausbeute  sol- 
dier charakteristischer  Kreuze    machen    liess, 

15* 


168        Gott.  gel.  Ana.  1873,  Stuck  5. 

und  welche  zugleich  beweisen,  dass  es  im  9ten 
und  noch  am  Ende  des  12 ten  Jahrh.  mit  der 
Schreibfertigkeit  hoher  Würdenträger  der  Kirche 
oft  trübe  genug  ausgesehen  hat  Das  erste 
hierher  gehörige  Diplom  ist  Mai  890  zu  Forch- 
heim ausgestellt  (Wilmans  weetfäl.  Kaiserurkun- 
den 1,  526  ff.)  ....  Die  Namen  der  unter- 
schriebenen Prälaten  sind  von  der  Hand  des 
Notars  aufgezeichnet,  aber  über  denselben  be* 
finden  sich  Kreuze  mannigfaltigster  Form  und 
mit  verschiedener  Tinte  gezeichnet.  Wir  geben 
dieselben  unter  Nr.  309 — 328  genau  nach  dem 
Original  facsimilirt  in  der  Reihenfolge  der  unter« 
schriebenen  Namen,  nämlich  der  Erzbischöfe 
von  Mainz  und  Köln,  der  Bischöfe  von  Würz- 
burg, Verden,  Metz,  Speier,  Osnabrück,  Eich- 
städt,  Hamburg,  Verdun,  Paderborn,  Passau, 
Halberstadt,  Minden,  Münster,  und  von  5  Aeb- 
ten,  unter  denen  sich  der  von  Corvev  befindet. 
Der  mit  unterzeichnete  Bischof  von  Hildesheim, 
hat  kein  Kreuz  hinzugefügt.  Die  2te  Urkunde 
mit  eigentümlichen  Handzeichen  ....  ist  vom 
Papst  Lucius  III.  am  27.  Febr.  1183  zu  Velletri 
ausgestellt  (Erhard  C.  D.  Nr.  431).  unterzeich- 
net haben  die  Bischöfe  von  Porto  und  Albano 
. . . .,  die  3  Kardinalpriester  Vivianus,  Laborans 
und  Ranerius,  und  der  Kardinaldiakon  Gratia- 
nus  ....  Die  Urkunde  vom  3.  März  1196  so- 
dann, in  welcher  Papst  Coelestin  III.  dem  Klo- 
ster Wedinghausen  seinen  Güterbesitz  bestätigt, 
ist  vom  Papste  und  18  hohen  Würdenträgern 
der  Kirche,  meist  Kardinalpriestern  und  Kardi- 
naldiakonen, unterfertigt.  Vor  jeder  Namens- 
formel . . .  befindet  sich  das  eigenhändig  gezeich- 
nete Kreuz,  und  zwar  unterscheiden  sich  sämmt- 
liche  19  Kreuze  durch  eigentümliche  Zusätze 
von  einander  ....    Das  Kreuz  des  Papstes  be* 


Zeitechr.  f.  vaterl.  Geschichte  u.  Alterthumsk.    189 


r 

I  findet  deb  im  oberen  Theile  zwischen  den  bei- 
I  den  concentrischen  Kreisen,  welche  zwischen 
■  rieh  den  Wahlspruch  und  innen  die  Namen 
Petri  und  Pauli  und  den  des  Papstes  enthalten. 
Der  Handschriftenband  des  k.  Staatsarchivs  Msc. 
II  39  enthält  S.  11  ff.  eine  Kappenberger  Ur- 
kunde desselben  Papstes,  in  welcher  dieselben 
Unterfertiger  mit  denselben  Kreuzzeichen  zu  fin- 
den. In  der  Wedinghauser  Urkunde  ist  zwischen 
Johannes  und  Hugo  eine  Zeile  Lücke,  hier  aber 
steht  an  dieser  Stelle  die  Unterschrift  des  Kar- 
dinalpriesters Guido  mit  dem  Zeichen,  welches 
in  Nr.  590  abgebildet  ist.  Endlich  besitzt  auch 
eine  ungedruckte  Urkunde  Honorius  III.  furs 
Kloster  Wöltingerode  Diöc.  Hildesheim  vom  6. 
Okt.  1216  neben  den  Unterschriften  der  Kardi- 
nale 12  eigenthümliche  Kreuzzeichen,  welche  de- 
nen der  Wedinghauser  Urkunde  sehr  ähnlich 
sind'.  Aus  der  Verschiedenheit  der  Kreuze 
icheint  sich  allerdings  zu  ergeben,  dass  wir  es 
Wer  nicht  bloss  mit  dem  Kreuze  zu  thun  ha- 
ben, welches  jeder  Bischof  noch  heute  seiner 
Namensunterschrift  vorsetzt.  Dass  bei  Bürgern, 
die  des  Schreibens  unkundig  waren,  die  Namens- 
unterschrift  durch  ein  Markenzeichen  ersetzt 
wurde,  folgt  aus  der  vom  Verf.  S.  244  ange- 
fahrten Stelle.  'Ein  weiteres  Zeugniss  für  die 
immer  weiter  sich  verbreitende  Sitte,  seine 
Harke  dem  Namen  beizufügen,  besitzt  Münster 
in  einigen  grossen  silbernen  Ketten,  welche  an- 
gesehenen Schützengesellscbaften  der  Stadt  ge- 
hören ....  Jeder  Schützenkönig,  und  ein  Sol- 
cher wird  alle  3  Jahr  neu  bestimmt,  muss  ein 
sübernes  Schildchen  mit  eingravirtem  Namen 
tmd  Datum  an  die  Kette  fügen  lassen.  Der 
8ddH  des  jedesmaligen  jüngsten  Königs  bleibt 
ffir  das  laufende  Triettnium  an  besonders  hervof- 


190       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

ragender  Stelle,  im  Schnabel  oder  am  Halse  des 
Vogels   aufgehängt.     Der    silberne   Vogel     der 
> Grossen  Schützen«  trägt  eine  goldene  Krone, 
und  hält  im  Schnabel  den  ältesten  Schild  von 
1559.    Unter  der  sehr  bedeutenden  Anzahl  der 
übrigen  Schilde  habe  ich  37  gefunden,  welche 
neben  dem  Namen  des  Stifters  die  Hausmarke 
desselben  aufweisen   Der  silberne  unge- 
krönte .Vogel  der  2ten  Kette   steht   auf  einem 
Aste,  an  welchem  3  Schilde  hangen ;  der  in  der 
Mitte   hat   die  Inschrift:   Dieser  Vogel   gehöret 
der   Schütten   uffr  Bodenburg   und   um  Aegidii 
Kirchoff  ao  1 680  uffgerichter  Bruderschafft,  und 
die  zu  beiden  Seiten  befestigten  tragen  die  Na- 
men der  ältesten  Könige ;  unter  den  zahlreichen 
übrigen  Königsschilden    dieser  Kette  enthalten 
noch   neben   den  Namen    8    die   Hausmarken'. 
Ausserdem  hat  die  grosse  Schützenbruderschaft 
einen    silbernen    vergoldeten   Brustschild ,    auf 
welchem   sich    um    ein   Mittelbild    13   kleinere 
Schilde  mit  Hausmarken  und  den  Anfangsbuch- 
staben  des    Namens    ihrer    Inhaber    befinden. 
Eine  andere  Schützenkette  mit   7  verschiedenen 
Markenzeichen  hat  Archivsekretär  Dr.  Sauer  hier 
nachgewiesen.     Auch  auf  Grabsteinen  wird*  oft 
die  Marke  eingemeisselt.   Verf.  verweist  auf  den 
Anzeiger  f.  Kunde  der  deutschen  Vorzeit,  Jahrg. 
1863  Nr.  5,  6  und  7,  wo  472  Nürnberger  Mar- 
ken von    den  Kirchhöfen   S.  Johannes  und  S. 
Rochus  mitgetheilt  sind.    3)  Siegel.    Die  Sitte, 
seine  Marke   als  Siegel  zu  gebrauchen,  war  in 
Westfalen  sehr  häufig;  auf  diese  Weise  wurde 
die    eigenhändige    Namensunterschrift     ersetzt. 
'Es   ist  von  Michelsen  (Die  Hausmarke  S.  57) 
darauf  aufmerksam    gemacht  worden,   dass  die 
Marke  eine  doppelte  Natur   hatte.     Entweder 
war  sie  ganz  dinglich,  d.  h.  sie  klebte  dem 


Zeitsclir.  f.  vaterl.  Oeschichte  u.  Alterthumsk.    191 

Grundstücke  an,  und  vererbte  mit  diesem  fort, 
und  ward  unter  Lebenden  extradirt,   oder  sie 
war    durchaus  persönlich,  so  dass  in  derselben 
Familie  die  verschiedenen  Mitglieder  verschiedene 
Marken  führten9.    Verf.  weist  nun  an  2  Fami- 
lien in  Münster,  Hölscher  und  Modersonne,  nach, 
wie   in  den  Familien  der  Charakter  der  Marke 
derselbe  zu  bleiben  pflegt,  die  einzelnen  Fami- 
Uenglieder  aber  kleine  Abänderungen  einführen, 
die  jedoch  den  Charakter  der  Marke  nicht  ver- 
wischen.    Wir  erinnern  hier  daran,   dass  die 
Familie  Modersonne  eine  alte  angesehene  Mün- 
stersche  Familie  war,  aus  der  Johann  von  Ley- 
den  eine  seiner  Königinnen  wählte.    4)  Familien- 
wappen«   Sie  haben  sich  offenbar  aus  den  Fa- 
milienmarken durch  Vererbung  gebildet.    Verf. 
fuhrt  verschiedene  Beispiele  an,  so  das  der  Fa- 
milie von  Galen  (seit    1284).    Ich  mache  hier 
noch  auf  das  gräflich  Oeynbausensche  Wappen 
aufmerksam,   eine  Leiter,    deren   verschiedene 
Wandelungen  ich  Gott.  gel.  Anz.  1871  Stack  15 
beschrieben  habe.  Wer  zweifelt,  dass  dies  Wap- 
pen ursprünglich  eine  Familienmarke  war,    da 
auch  Dr.  Friedländer  unter  seinen  Marken  Lei- 
tern hat  (Nr.  298—301)?  Das  erste  Siegel  der 
von  Oeynhausen,  welches  Graf  Julius  von  Oeyn- 
hausen mittheilt,  ist  das  von  Johann  v.  0.  1366 
Mai   13.    5)  Die  Steinmetzzeichen.    Der  Verf. 
verweist  bezuglich  ihrer  auf  die  Literatur  bei 
Otte  Handbuch  der  kirchl.  Kunstarchäologie  des 
deutschen  Mittelalters,  4.  Aufl.  1,  624  ff.    Bei- 
spiele bieten  die  Dome  zu  Regensburg  (Otte) 
mad  Köln,   so  wie    der  1569  im  schönsten  Re- 
naissancestil   erbaute    Stadtkeller    in    Münster 
griediänder) ,    das   Heidelberger   Schloss,    das 
ierer  Katastergebäude,  der  Trierer  Marsberg 
(den.).    6)  Die  Meisterzeichen,  wohin  auch  die 


192        G<Ht  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

der  Münzmeister  gehören.  7)  Die  Monogramme. 
8)  Die  Eigenthumszeichen,  an  Gemälden,  Meissel- 
werken,  ja  selbst  an  Mauerwerken.  9)  Die 
Kaufmannszeichen  auf  Verpackungen. 

7)  Beziehungen  Westfalens  zu  den  Ostsee- 
ländern, besonders  Livland.  Von  Caspar  Geis* 
berg.  Nach  dem  Tode  des  Verf.  revidirt  von 
Dr.  Karl  Tucking.  S.  263—305.  Nach  einer 
Einleitung  schildert  Verf.  zunächst  die  Erobe- 
rung Livlands  bis  zur  Vereinigung  der  Schwert- 
brüder mit  dem  deutschen  Orden.  Er  gesteht, 
dass  diese  Eroberung  in  den  Grundzügen  von 
den  verschiedenen  Berichterstattern  überein- 
stimmend überlieiert  ist;  'eine  geringere  oder 
grössere  Verschiedenheit  dagegen  zeigt  sich  bei 
der  weitern  Ausführung  des  Gemäldes  durch 
verschiedene  Verf.  in  der  Vertheilung  von  Licht 
und  Schatten'.  Dieser  Verschiedenheit  ist  der 
Rückblick  gewidmet.  Usingers  deutsch-dänische 
Geschichte  ist  nicht  benutzt. 

8)  Der  Priesteryerein  der  Domkrypta  zu 
Paderborn.  Von  Dr.  Julius  Evelt  in  Paderborn. 
S:  305-323). 

9)  Die  Festversammlung  und  Ausstellung  der 
Münsterschen  Abtheilung  am  21.  Sept.  1869. 
S.  323 — 351.  Eine  ausfürliche  Beschreibung  der 
Feier  des  45jährigen  Stiftungsfestes  der  Münster«» 
sehen  Abtheilung  des  Vereins.  Ein  wahrhaft 
glänzendes  Fest,  zu  welchem  die  Stadt  Münster 
das  Rathhaus,  das  Curatorium  des  Ständehauses 
den  grossen  Sitzungssaal  und  alle  andren  ver- 
fügbaren Räume  des  Ständehauses,  der  westfäli- 
sche Kunstverein  die  Räume  des  StadtkeUen* 
das  Domkapitel  den  altehrwürdigen  Kapitelsaal 
und  die  Kunstschätze  des  Doms,  die  Paulinische 
Bibliothek  ihre  Räume,  der  Bischof  Johaan. 
Georg    eine  grosse  Anzahl    der   werthvQllßtea, 


Zeitechr.  f.  vaterl.  Geschichte  a.  Alterthumsk.     193 

Xnnstgegenstände  aus  dem  Diöcesanmuseum  und 
der  8.  Florentiusverein  eine  Anzahl  neuerer 
Kunstwerke  zur  Verfügung  stellte.  Auch  Pri- 
vate, besonders  der  Adel,  betheiligten  sich  stark 
an  Hinsendung  merkwürdiger  geschichtlicher  und 
kunstgescbichtlicher  Gegenstände.  Die  Haupt- 
ausstellung befand  sich  in  den  Bäumen  des 
Ständehauses,  wo  die  Mitglieder  des  Comites  die 
Erklärung  übernahmen.  Der  Verein  zählte  an 
diesem  Festtage  597  Mitglieder,  von  denen  314 
der  Paderborner,  283  der  Münsterschen  Ab- 
theilung angehörten. 

10)  Chronik  des  Vereins.  Dieselbe  ist  dies- 
mal von  besonderer  Wichtigkeit.  Die  Zahl  der 
Mitglieder  hat  ganz  ungewöhnlich  zugenommen; 
das  grosse  Vereinsfest  hatte  die  Aufmerksamkeit 
in  den  weitesten  Kreisen  auf  den  Verein  gelenkt; 
gegenwärtig  zählt  die  Abtheilung  Münster  275 
ordentliche  Mitglieder.  Besondere  Wichtigkeit 
hatten  diesmal  die  Verhandlungen.  'Das  hohe 
k.  Oberpräsidium  hatte  am  5.  Aug.  1870  .... 
den  Vorstand  des  Vereins  um  ein  Gutachten  er- 
sucht, ob  und  wie  6ich  die  Bearbeitung  und 
Veröffentlichung  einer . . .  Kunsttopographie  West- 
falens fuglichst  erzielen  lasse  ....  Die  Ansicht 
der  Versammlung  ging  dahin :  dass  die  Herstel- 
lung . . .  nur  aufs  angelegentlichste  befürwortet 
werden  könne  . . .  und  dass  nach  der  Ansicht 
des  Vereines  die  Angelegenheit  am  besten  da- 
durch gefordert  werde,  wenn  die  hohe  Staats- 
regierung  einen  bewährten  Archäologen  durch 
Gewährung  von  Reisestipendien  in  den  Stand 
setzen  wolle,  nach  und  nach  alle  historisch  und 
künstlerisch  bemerkenswerthen  heimathlichen 
Statten  in  Augenschein  zu  nehmen  . . .  Wichti- 
ger noch  war  Folgendes.  In  den  letzten  Mona- 
ten des  Jahres  1871  verlautete,  dass  auf  Anre- 


194       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stfick  5. 

gung  Sr.  Excellenz  des  neuernannten  Oberpräsi- 
denten Wirkl.  Geheimen  Rathes  von  Kühl- 
wetter eine  Reihe  hoch  angesehener  Männer 
in  Münster  zusammengetreten  sei,  um  die  erfor- 
derlichen Schritte  zur  Gründung  eines  Vereins 
einzuleiten,  der  die  Bestrebungen  und  Interessen 
der  verschiedenen,  über  ganz  Westfalen  verbreite- 
ten wissenschaftlichen,  künstlerischen  und  gewerb- 
lichen Vereine  gewissermassen  zusammenfasse, 
neue,  den  Bedürfnissen  der  Gegenwart  ent- 
sprechende Vereine  dazu  schaffe,  und  allen  die- 
sen Vereinen  für  ihre  Verhandlungen  und  Auf- 
führungen, wie  für  ihre  Sammlungen  und  Aus- 
stellungen ausreichende  und  würdige  Räume  in 
einem  grossen  Provinzialmuseum  darbiete1. 
Es  wurde  nun  an  den  Verein  die  Frage  gestellt, 
ob  und  event,  unter  welchen  Voraussetzungen 
der  Verein  Willens  sei,  sich  anzuschliessen.  Die 
Berathung  darüber  fand  am  11.  Jänner  1872 
statt;  der  Verein  erklärte  sich  bereit,  aber  un- 
ter Wahrung  seiner  vollen  Selbstständigkeit  und 
Selbstverwaltung,  unter  der  weitern  Bedingung, 
dass  ihm  ausreichende  Räumlichkeiten  zur  Ver- 
fügung gestellt  würden,  im  Ganzen  ein  Stock- 
werk von  75'  Länge  und  45'  Breite.  Hoffen 
wir,  dass  S.  Excellenz  der  Herr  Oberpräsident 
von  Kühlwetter,  dessen  unermüdliche  Sorgfalt 
und  Thätigkeit  überall  in  der  Provinz  neues  re- 
ges Leben  hervorgerufen  und  schon  so  manches 
Nützliche  und  Dankenswerthe  geschaffen  hat,  in 
nicht  zu  langer  Zeit  diesen  grossartigen  Plan 
durchfuhren  kann,  zu  dessen  Verwirklichung  je- 
der Sohn  der  rothen  Erde,  dem  die  Ehre  seines 
Landes  am  Herzen  liegt,  nach  Kräften  mitwir- 
ken muss. 

Münster.  Dr.  Florenz  Tourtual. 


Feldner,  D.  Ansichten  Seb.  Franks  y.  Woerd.    195 

Die  Ansichten  Sebastian  Francks 
Ton  Woerd  nach  ihrem  Ursprung  und 
Zusammenhang  dargestellt  von  Dr. 
August  Feldner.  Berlin.  Calvary  und 
Comp.     1872.    3  7  SS.  in  4°. 

Diese  Schrift  hätte  wohl  kaum  eine  Be- 
sprechung in  einem  gelehrten  Blatte  erfahren 
dürfen,  wenn  sie  ihrem  ursprünglichen  Zwecke 
—  sie  war  als  Abhandlung  in  dem  Jahresbericht 
der  Dorotheenstäd  tischen  Realschule  in  Berlin 
veröffentlicht  worden  —  treugeblieben  wäre,  sie 
verlangt  nun  aber,  da  sie  durch  den  Buchhandel 
der  gelehrten  Welt  zugänglich  gemacht  worden 
ist,  auch  an  dieser  Stelle  eine  Beurtheilung. 

Bei  einer  solchen  wird  aber  vor  allen  Dingen 
die  Frage  aufgeworfen  werden  müssen,  ob  denn 
überhaupt  eine  neue  Schrift  über  Franck  not- 
wendig war.  Ich  glaube  dieselbe  verneinen  zu 
dürfen.  Denn  in  der  That  hat  Franck,  nachdem 
er  fast  zwei  Jahrhunderte  —  es  bleibe  dahinge- 
stellt, ob  absichtlich  oder  unabsichtlich  —  ver- 
gessen worden  war,  das  seltene  Glück  gehabt, 
in  rascher  Aufeinanderfolge  Männer  zu  finden, 
die  sich  eingehend  und  mit  grosser  Liebe  mit 
seinem  Leben  und  schriftstellerischen  Wirken 
beschäftigt  und  so  das  Unrecht  früherer  Zeiten 
gesühnt  haben.  Als  einer  der  ersten  hat  Ha- 
gen im  zweiten  Bande  seines  Buches :  Der  Geist 
der  Reformation  und  seine  Gegensätze  Erlangen 
1844  S.  314—396  die  Aufmerksamkeit  auf  ihn 
gelenkt  und  sein  Gesammtwirken,  vor  allem  aber 
seine  Stellung  zur  Reformation,  in  einer  leben- 
digen, durch  ein  gründliches  Studium  von  Francks 
Schriften  gehaltvollen,  Skizze  entrollt.  Daraufhat 
Gosche:  Seb.  Franck  als  Geograph  Berlin  1853 
die  eine  nicht  unwesentliche  Seite  seines  Wir- 


196        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

kens  gezeichnet,  Bischof  Seb.  Franck  und 
die  deutsche  Geschichtschreibung.  Beitrag  zur 
Cu1turge8chichte  vorzüglich  des  16.  Jahrhunderts 
Tübingen  1857  seine  hochbedeutende  Thätigkeit 
in  anderer  Beziehung  trefflich  geschildert,  und 
endlich  hat  Hase  erst  in  jüngster  Zeit:  Seb. 
Franck  von  Word  der  Schwarmgeist.  Ein  Bei- 
trag zur  Reformationsgeschichte.  Leipzig  1869 
ein  ziemlich  ausführliches  Lebensbild  Francks 
gegeben,  eine  Arbeit,  die,  durchaus  gerechtfer- 
tigten Anspruch  auf  wissenschaftliche  Gründlich- 
keit erhebend,  sich  doch  nicht  auf  die  Gelehrten 
allein  beschränkt,  sondern  an  einen  grösseren 
Leserkreis  wendet. 

Ich  begnüge  mich  hier  mit  dieser  kurzen  rem 
bibliographischen  Angabe  über  die  selbstständige, 
hervorragende,  Franck  behandelnde  Literatur« 
Denn  diese  Angabe  soll  nur  den  Thatbestand 
aufzeigen,  nicht  aber  eingehend  den  inneren 
Werth  des  Geleisteten  controlliren.  Wollte  ich 
letzteres,  so  würde  ich,  namentlich  im  Hinblick 
auf  Stellen  wie  Hase,  S.  102  fg.  u.  a.  die  Auf- 
fassung Hagens  weit  mehr  als  die  meinige  an- 
erkennen. 

Mit  Rücksicht  auf  diesen  Stand  der  Litera- 
tur ist  daher  wohl  die  Frage  erlaubt:  was  be- 
zweckt diese  neue  Arbeit  ?  Will  sie  die  gewonne- 
nen Resultate  umstossen  und  durch  neue  er- 
setzen ?  Das  würde  ihr  schwerlich  gelingen,  aber 
sie  versucht  es  keineswegs.  Freilich  meint  der 
Verf.  nach  einer  flüchtigen  Kritik  der  Vorarbeiten : 
»Der  Werth  unseres  Schriftstellers  scheint  des- 
halb oft  überschätzt  zu  werden,  weil  man  ein- 
zelne Züge  seiner  Thätigkeit  und  einzelne  An- 
sichten von  ihm  hervorhob,  weniger  aber  sich 
eine  Gesammtansicht  zu  verschaffen  suchte.  Dies 
ist  wegen  der  eigenthÜmEchen  Art  seiner  Schrift- 


Feldner,  D.  Ansichten  Seb.  Francks  v.  Woerd.    197 

ßtellerei  und  wegen  des  verschiedenartigen  In- 
halte seiner  Schiliften  nicht  leicht.  Diese  Ab- 
handlung tritt  daher  auch  nur  als  ein  Versuch 
auf.  Es  wird  sich  indess  hoffentlich  zeigen,  dass 
ans  der  gefundenen  Gesämmtauffassung  unseres 
Franck  sich  die  abweichenden  Urtheile  sowohl 
der  Zeitgenossen  als  auch  der  Neueren  recht  wohl 
erklaren,  wie  sie  denn  auch  dankbar  benutzt 
worden  sind«. 

Und  auch  dem  Titel  nach  möchte  man  ver* 
mutben,  in  der  vorliegenden  Abhandlung  einer 
wirklichen  Gesammtdar Stellung  zu  begegnen,  da- 
her will  ich  gleich  an  dieser  Stelle  erklären, 
dass  der  Titel  nicht  richtig  gewählt  ist.  Denn 
unter  Entwicklung  irgendwelcher  Ansichten  »nach 
ihrem  Ursprungec  muss  man  doch  verstehen, 
dass  das  geistige  Wesen  des  Mannes,  um  den  es 
sich  handelt,  untersucht,  seine  Beeinflussung  durch 
Lehrer,  durch  zeitgenössische  Schriftsteller  und 
Zeitverhältnisse  dargestellt,  und  so  deutlich  ge- 
macht werde,  auf  welche  Weise  er  zu  den  An- 
sichten gelangt  sei,  die  er  als  die  seinigen  be- 
kannte; einer  solchen  Untersuchung  begegnet 
man  hier  keineswegs.  Unter  Darstellung  des 
Zusammenhangs  der  Ansichten  verstehe  ich  das 
Aufzeigen  der  inneren  Zusammengehörigkeit,  des 
nothwendigen  Sichergebens  der  einen  Anschauung 
aus  der  andern,  während  wir  hier  nur  die  ein- 
zelnen Anschauungen,  nach  Rubriken  geordnet, 
hinter  einander  gestellt  finden,  eine  Anordnung, 
die  den  logischen  Zusammenhang  schon  deshalb 
nicht  erkennen  lässt,  weil  in  ihr  selbst  die  Will- 
kür einigermas8en  gewaltet  hat.  Fragen  wir 
endlich,  ob  das  Vorliegende  eine  »Darstellungc 
ist,  so  muss  ich  auch  diese  Frage  entschieden 
verneinen.  Denn  das,  was  uns  geboten  wird,  ist 
nichts  anders,  ab  eine  Mittheilung  einer  grossen 


198        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  5. 

Anzahl  Franck'scher  Ausspräche  nach  gewissen 
Gapiteln,  häufig  unterbrochen  durch  kurze  Aus- 
rufungen und  Bemerkungen  des  Verf.,  durch 
welche  zur  Erklärung  .der  mitgetheilten  Stellen 
nichts  beigetragen,  wohl  aber  die  subjektive  Auf- 
fassung des  Verf.  erkennbar  wird.  Nun  sind 
Hagen,  namentlich  aber  Hase  in  der  Wieder- 
gabe solcher  Stellen  keineswegs  sparsam  gewesen, 
ein  erneuter  Versuch  einer  solchen  Sammlung 
war  daher  durchaus  nicht  geboten.  Was  endlich 
den  Abdruck  der  Stellen  selbst  betrifft,  so  herrscht 
darin  grosse  Willkür,  denn  während  an  einigen 
Stellen  seltsame  Formen  und  Wörter  des  Origi- 
nals beibehalten  werden,  wird  in  andern,  und 
zwar  in  den  meisten,  eine  fast  ganz  neuhoch- 
deutsche Uebertragung  gewählt.. 

Ich  verkenne  keineswegs,  dass  der  Hr.  Verf. 
in  den  Schriften  Franck's  sehr  belesen  ist,  ich 
möchte  auch  nicht  in  Abrede  stellen,  dass  er 
Bein  System  in  sich  wohl  verarbeitet,  die  ge- 
legentlich über  dasselbe  geäusserten  Anschauun- 
gen für  sich  wohl  begründet  und  dargelegt  hat, 
nur  läugne  ich,  dass  diese  Arbeit  in  der  vor- 
liegenden Abhandlung,  wie  das  dem  Titel  nach 
hätte  versucht  werden  müssen,  in  irgendwelcher 
Weise  mitgetheilt  worden  ist.  Vielmehr  besitzen 
wir  in  derselben  bloss  eine  Collektaneensamm- 
lung  zu  einer  Darstellung,  nicht  die  Darstellung 
selbst.  Und  da  es  nur  in  sehr  geringem  Masse 
nothwendig  sein  dürfte,  eine  solche  aufs  Neue  zu 
geben  —  nur  die  politischen  und  socialen  An- 
schauungen Francks  scheinen  mir  einer  beson- 
deren Besprechung  werth,  denn  was  unser  Verf. 
im  20.  Abschnitt:  »Communismusc  bietet,  ist 
sehr  dürftig  und  das  von  Hase  S.  134  A.  2  an- 
geführte Schweriner  Gymnasialprogramm  v.  Deth- 
ioff  aus  dem  J.  1850  ist  mir  nicht  zugänglich  — 


Feldner,  D.  Ansichten  Seb.  Francks  v.  Woerd.    199 

10  wäre  das  Einzige ,  was  uns  Noth  thäte,  eine 
Ausgabe  der  Schriften  Francks  im  Auszuge,  ein 
Auszug,  der  aber  nicht  nach  systematischer  An- 
ordnung der  Dinge,  sondern  nach  der  chronolo- 
gischen Reihenfolge  der  Schriften  gegeben  wer- 
den mü8ste. 

Betrachten  wir  nun  im  Einzelnen  die  Art  und 
Weise,  in  welcher  der  Verf.  seinen  Gegenstand 
behandelt,  so  werden  wir  die  obengerügte  Will- 
kur leicht  erkennen. 

Nachdem  der  Verf.  nämlich  dem  Ganzen  eine 
kurze   Einleitung  voraufgescbickt,    einige  Worte 
über  Francks  Leben   und  Schriften  gesagt  hat, 
bespricht  er  die  Ansichten:  von  Gott  an  sich; 
Ton  dem  Worte  Gottes  im  Allgemeinen ;  von  der 
Schöpfung,  und  wendet  sich  dann  zur  Betrach- 
tung der  Frankschen  Anschauungen  über  den 
Menschen.  Kaum  aber  hat  er  von  dem  Menschen 
im  Allgemeinen,  von   der  Sünde  und  von  dem 
inneren,  geistlichen  Menschen  gesprochen  (Abschn. 
7 — 9),  so  kehrt  er  wieder  zu  Gott  zurück  und 
redet  von  seiner  Offenbarung,  woran  sich  dann 
naturgemäss  die  Abschnitte  über  die  angebliche 
Erwählung  des  Volkes  Israel  und  über  das  Ge- 
setz, insbesondere  das  Yerhältniss  des  Alten  und 
Neuen  Testaments  reihen  (10— 12).    Damit  ist 
der  Weg  gebahnt,  um  über  Christus  zu  sprechen 
(hier  ist  zum  zweiten  Male  fälschlich  die  Nro.  12 
gesetzt),  woran  sich  der  Abschnitt  über  das  Werk 
Christi  schliesst  (als  13a  bezeichnet,  während  ein 
b  nicht  folgt).    Darauf  folgt  ein  Abschnitt  über 
die  Lehre   von  Gnade,   Glaube,   freiem  Willen, 
Wiedergeburt  und  Gerechtigkeit,  also  über  die 
im  Beformation8zeitalter  am  meisten  besproche- 
nen und  bestrittenen  Punkte,  die  durchaus  nicht 
entsprechend  ihrer  Wichtigkeit  behandelt  wer- 
den, und  deren  Durchnahme  sich  an  den  9.  Ab- 


200        Gott,  gel«  Aüz.  1873.  Stück  5. 

schnitt  weit'  besser  anreihen  würde.  Mit  die- 
sem Abschnitt  ist  ein  anderer  über  den  heiligen 
Geist  in  einem  Abschnitte  zusammengestellt 
(14a  und  b),  nicht  mit  Recht,  da  der  folgende 
Abschnitt  über  das  freie  christliche  Leben  un- 
mittelbar an  die  Lehre  von  der  Wiedergeburt 
anknüpft.  Auch  würde  sich  damit  der  19.  Ab- 
schnitt: von  der  Kirche,  den  Sakramenten  und 
Ceremonien  gut  zu  einem  Ganzen  vereinigt  ha- 
ben, während  er  hier  durch  drei  Abschnitte, 
welche  über  den  seltsam  ausgedrückten  Satz: 
»Gott  ist  der  Welt  Teufel«,  über  die  Ansichten 
von  der  Schrift  und  von  der  Predigt  handeln, 
getrennt  wird.  Von  dem  20.  Abschnitt  über 
»Communismus«  ist  schon  gesprochen  worden,' 
die  beiden  letzten,  Francks  Auffassung  über  Kunst 
und  Wissenschaft,  über  Geschichte  behandelnd, 
bedürfen  keiner  weiteren  Erörterung. 

Mit  diesen  Worten  will  ich  die  Anzeige  dessen,  was 
uns  der  Verf.  bietet,  beenden.  Denn  weder  im  Hinblick 
auf  diese  Leistung,  noch  mit  Rücksicht  auf  diesen  Ort 
scheint  es  mir  passend  zu  sein,  eine  Kritik  der  Franck- 
sohen  Ansichten  zu  geben,  und  ebensowenig  meine  ich 
nöthig  zu  haben,  die  kurzen  Deklamationen  des  Verf.  zu 
bestätigen  oder  zu  widerlegen.  Nur  Eins  will  ich  hervor- 
heben. Der  Umstand,  dass  Franok  an  den  Stellen,  in 
welchen  er  die  Bedeutung  von  Kunst  und  Wissenschaft 
für  den  Menschen  erörtert,  verschiedene,  ja  geradezu  ent- 
gegengesetzte Anschauungen  äussert,  z.  B.  die  beiden 
Paradoxa :  »Menschliche  Kunst  und  Wissenschaft  ist  schäd- 
lich und  verwerfliche  und  »Wunder  ist  es,  was  einem 
die  Historien  Nutz  bringen«,  erscheint  nach  der  ganzen 
aphoristischen  Weise,  in  welcher  der  Verf.  solche  Aus- 
sprüche mittheilt,  wunderlich  und  völlig  unbegründet. 
Dass  aber  in  dieser  Beziehung  widersprechende  Behaup- 
tungen nicht  auf  Francks  sog.  mystische  Schwärmerei  zu 
schieben  sind,  sondern  dass  darüber  auch  Dichter  wie 
Sophokles,  alte  Weise,  wie  die  Verf.  der  Bücher  des  A.  T. 
ungewiss  waren,  hat  z.  B.  Schopenhauer,  Parerga  und 
Paralipomena  I  S.  362,  auseinandergesetzt. 

Berlin»  Ludwig  Geiger. 


201 

G  0 t 1  i  n  g  i  s  c  h  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Bttick  6.  5.  Februar  1873. 


•I 


Canti  popolari  veneziani,  raccolti  da  Dom. 
Giuseppe  Bernoni.  Venezia  Tipografia  Fon- 
tana-Ottolini.     1873.     129  Seiten  Octav. 

Die  Einheimsung  der  italienischen  Volkslieder 
schreitet  rostig  fort  und  die  neuesten  Samm- 
lungen derselben  von  Casetti  und  Imbriani  für 
die  südlichen  Provinzen  so  wie  von  Pitre  für 
Sicilien  habe  ich  an  dieser  Stelle  (1871  S.  655) 
und  in  den  Heidelb.  Jahrb.  (1872  S.  522)  be- 
sprochen. Zu  diesen  kommt  nun  die  vorliegende, 
die  sich  den  genannten,  spezieller  aber  den 
schon  früher  über  Venetien  erschienenen  Samm- 
lungen anschliesst,  von  welchen  letztern  die  von 
Widter  und  Wolf  (Wien  1864)  wegen  ihrer  lite- 
rarischen Ausstattung  ganz  besonders  schätzens- 
werth  und  daher  auch  zur  Vergleichung  hier 
vorzugsweise  berücksichtigt  ist.  Was  die  rubri- 
cirten  Canti  betrifft,  so  enthalten  sie  meisten- 
teils Liebeslieder  in  der  Form  der  Strambotti, 
untermischt  mit  Scherz-  und  Spottgedichten,  so 
wie  einige  Wiegen-  und  Einderlieder  u.  s.  w., 
aber   auch  eine  Reihe  Balladen,  von  denen  ich 

16 


202        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

die  wichtigsten  näher  bezeichnen  will.    Ehe  ich 
jedoch  dazu  schreite,  muss  ich  bemerken,  dass 
die  in  Rede  stehende  Sammlung  in  12  Puntate 
(Heften),  jede  von  16  Seiten,  mit  eigener  Pagini- 
rung  und  Liedernumerirung  erschienen  ist,  wo- 
durch das  Auffinden  so  wie  das  Citiren  sehr  er- 
schwert wird.    Ich  bezeichne  daher  im  Folgen- 
den die  Puntata  durch  P  und  fuge  die  Lieder- 
nummer derselben  hinzu.  —  P.  V  no.  1  Donna 
Lombarda.    Das  Lied  stimmt  fast  gang  mit  der 
von   Nigra  bekannt    gemachten    venezianischen 
Version  überein;  verschieden  jedoch  ist  die  bei 
Wolf  no.  72;  s.  die  Anm.  S.  91  und  füge  hinzu 
Bolza,  Canzoni  pop.  comasche,  Sitzungsber.  der 
Wiener  Akad.  Phil.-hist.  Abth.  Bd.LIII  S.  668: 
»L'Awelenatoc ;  Ferraro,  Canti  pop.  monferrini. 
Torino-Firenze   1870  no.  1  »Donna  Lombardac. 
Hinsichtlich  des  Veigiftens  durch  Schlangenfleisch. 
8.  meine  Nachweise  GGA.  1870  S.  395  f.  zu  no. 
120.   —     P.  V   no.  2   MonchUa.    Variante  von 
Wolf  no.  73  »La  Figlia  del  Contec   s.  dazu  die 
Anm.;  füge  hinzu  Ferraro  1.  c.   no.  3  »La  Li- 
be  rat  rice«   und  meine  Anzeige  von   Grundtvig's 
Danmarks  gamle  Folkeviser  GGA.  1869  S.  1970  f. 
—  P.  V  no.  3  Le  tre  Sore  lie.    Vgl.  Wolf  no.  76 
»L'Anello«;   Ferraro  no.  36    »II  Monile  caduto 
nel   mare«;    Casetti   e  Imbriani  2,  116.   GGA. 
1872  S.  1918.  —  P.V  no.  4  La  bella  BruneUa. 
Wolf  no.  74  »La  Contadina  alia  Fönte«;   Bolza 
no.  57  »L'Amantedelu80«;  Heidelb.  Jahrb.  1867 
8.  182  und  GGA.  1870  S.  393  f.  zu  ühland  no. 
101.  —    P.  V  no.  6  *La  Bella  riposaea«.   Wolf 
no.  78  La  superba  Mantovana,  nebst  der  Anm. 
Der  Schluss   der  vorliegenden  Version  »Vive  le 
altre  donne  e  vivarö  anca  mi«  findet  sich  auch 
bei  einem  andern  Liede,  worin  eine  Bewerbung 
zurückgewiesen  wird,   s.  Wolf  S.  65  Anm.    Die 


Bernoni,  Canti  popolari  veneziani.     203 

drei  Mühlen,   welche  sich  in   den   zwei  vorher- 
gehenden Zeilen  die  treue  Frau  beilegt,  sind  drei 
gewöhnliche  Mahlen  und  wollen  nur  sagen,  daß* 
sie  wohlhabend  genug  sei,  keines  Ernährers  zu 
bedürfen ;  bei  Wolf  hingegen  sind  es  drei  Wun* 
dermühlen,   welche   (ohne  Aufschütten)    weisses 
und  gelbes  Mehl  so  wie  Nelken  mahlen  und  die 
der    Verführer  zu   besitzen  sich  rühmt.    Auch 
bei  Bernoni  P.  XII  p.  15  werden  in  einem  Ein* 
tierliede   dem  Vater  zum  Neujahr  zwei  Mühlen 
gewünscht,  von  denen  die  eine  Scudi,  die  andere 
Zecchinen  mahle.    Vgl.  über  derartige  Wunder- 
mühlen  meine   Nachweise  in  Benfey's  Or.  und 
Ooc.  2,  276,  und  in  den  Heidelb.  Jahrb.   1869 
S.  187;   füge  hinzu  Tarbe  Bomanoero,  wo  eine 
Mühle  Gold,  die  zweite  Silber,  die  dritte  Liebe 
mahlt.    In  einer  andern  Version  dieses  Liedes 
(bei  Puymaigre  Chants  pop.  du  pays  messin  p. 
174—6)  sind    statt  der   Wundermüblen  Schiffe 
eingetreten ;  doch  nur  aus  Missverständniss,  denn 
jene  sind  das  ursprüngliche.   Auch  die  neugriech. 
Volkslieder  kennen  dergleichen  Mühlen ;  so  heisst 
es  in  Chasiotis  SvUotf  etc.   (s.  G6A.  1869  S. 
1581)  p.  33  no.  12 :  %aXsv*t  pvXovg  daidsxa  xt* 
olovt  *rös  pvXwvddatq ,  —  ntvts  yäX4&ow  p$ 
vsqö  xai  2$*  [ri  %6  ydlctj  —  x   i  tfhog  6  xctlU- 
itpc  vdli&n  pi  to  idxQV;  und  in  einem  andern 
Liede  ebencL  p.  53  no.  43:    Movv'  $%st,  ptttovg 
dddsxa,  tt  dlifhmr  p$  %6  ydXa,  — -  *'  irag  ftf- 
hg  UQßdpvloq,   7idXi9(si)   pl  tö  lUTiiQ*.  —   P. 

T  no«  7  Cecilia.  Wolf  no.  85  »La  povera  Ci- 
düa*  nebst  Anm.  Es  ist  das  Thema  von  Shake- 
speare's Measure  for  Measure  8.  Simrock's  Quel- 
len u.  s.  w,  I,  152  ff.  (2  A.).  Füge  hinzu  Fer- 
raro no.  21  »Cecilia«;  Milk  y  Fontanals,  Obeer- 
▼aciones  etc.  >La  dama  de  Reus«;  s.  Ferd. 
Wolf  Proben  poring,  und  catalon.  Volksroman- 


204       Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  6. 

zen  in  den  Sitzungsber.  der  Wiener  Akad.  phil.« 
bist.  Abth.  Bd.  XX  S.  157  f.  Die  norditalieni- 
sche Ballade  ist  auch  in  Sicilien  bekannt;  s. 
Pitre,  Studi  di  poesia  pop.  Palermo  1872  p. 
294  f.  S.  auch  Oesterley's  Nachweise  zu  Kirch- 
hofs Wendunmuth  Buch  VI  Gap.  243  (Stuttg. 
Lit.  Verein).  Noch  will  ich  bemerken,  dass  in 
den  vielfachen*  Versionen  dieser  Sage,  wo  die 
Frau  für  die  geopferte  Ehre  nur  den  Leichnam 
ihres  Gatten  erhält,  ihre  Täuschung  davon  her-* 
kommt,  dass  sie  sich  bloss  dessen  Losgebung, 
nicht  aber  zugleich  sein  Leben  ausbedingt. 
Klüger  ist  die  Heldin  einer  alten  spanischen 
Romanze,  die  Schwester  Don  Alonso's,  der  von 
seinem  und  ihrem  Bruder,  dem  kastilischen  Kö- 
nig Don  Sancho,  gefangen  gehalten  wird  und 
zum  Tode  verurtheilt  ist.  Sie  erlangt  von  die- 
sem Don  Alonso's  Freilassung,  bedingt  sich  aber 
zugleich  auch  sein  Leben  aus  (»Pidoos  ä  mi 
hermano,  —  que  lo  teneis  en  prision.  —  P14- 
ceme  dijo,  hermana,  —  manana  os  lo  dar6  yo. 

—  Vivo  lo  habeis  de  dar,  vivo  —  vivo  que  no 
muerto,  nö.  —  Mal  hayas  tu,  mi  hermana,  — 
y  quien  tal  te  aconsejö,  —  que  manana  de 
manana,  —  muerto  te  lo  diera  yo«).  —  Wolf 
und  Hofmann,   Primavera  y  Flor  etc.   1,  122. 

—  P.  V  no.  8  La  Pastorella.  Wolf  no.  77  und 
Ferraro  no.  68  mit  gleicher  Ueberschrift;  s. 
auch  die  Anm.  bei  beiden;  ferner  Puymaigre  p. 
141  f.  »La  Bergere  et  le  Loupc  —  P.  IX  no. 
1  //  Ritarno  della  Guerra  gehört  so  wie  no.  7 
//  finto  PeUegrino  in  den  grossen  Kreis  der  Lie- 
der von  dem  unerkannt  heimkehrenden  Gatten, 
der  die  Frau  treu  befindet.  Im  wesentlichen 
stimmt  mit  erstem  Liede  Ferraro  no.  41  »II 
Ritorno«,  mit  letztem  Wolf  no.  81  »La  Moglie 
fedele«;  Ferraro  no.  25  »II  falso  Pelegrino«;  s. 


Bernoni,  Canti  popolari  veneziani.     205 

auch  GGA.  1870  S.  395  meine  Zusätze  zu  üh- 
land  no.  116  und  dessen  Anm.;  fuge  hinzu  Fer- 
raro no.  37  »La  Sposa  del  Crociato«;  Grundt- 
vig  Danmarks  Gamle  Folkev.  no.  254  »Tro  som 
Guide  —  P.  IX  no.  1  La  Incontaminata.  Fer- 
raro no.  2  »La  Monferrina  incontaminata«  nebst 
dessen  Nachweisen ;  Gasetti  und  Imbriani  2,  1  f. 
—  P.  IX  no.  6  //  Soldato  Volontär io.  Ferraro 
no.  39  » A  more  sfortunatoc  nebst  den  Nach- 
weisen. —  P.  IX  no.  8  »La  Sposa  colta  in 
fallo*.  Ferraro  no.  70  »H  Marito  gelosoc  und 
dazu  dessen  Nachweise  so  wie  die  meinigen  in 
den  Heidelb.  Jahrb.  1870  S.  875;  füge  hinzu 
Islenzk  Fornkvaedi  ved  Svend  Grundtvig  og  Jon 
Sigurd8on  no.  34  »Olöfar  Kvaedi«  nebst  Nach- 
weisen. —  P.  XI  no.  1  L'Onestä  alia  Prota. 
Ferraro  no.  67  »II  finto  Fratello«;  füge  hinzu 
Uhland  no.  121  »Das  Südeli«  und  die  Nach- 
weise dazu  so  wie  die  meinigen  in  Pfeiffers  Ger- 
mania 14,  96  (wo  statt  Uhland  no.  273  zu  le- 
sen Uhland  S.  273  no.  121  und  statt  Puymaigre 
u.  s.  w.  no.  357  1.  p.  357).  —  P.  XI  no.  4 
//  FigHo  del  RS  d'lnghilterra.  Ferraro  no.  56 
mit  gleicher  Ueberschrift.  Puymaigre  p.  174 
»Le  jeune  Tambour«  und  die  Nachweise.  —  P. 
XI  no.  5  La  Guerriera.  Ein  Bruchstück;  voll- 
ständig bei  Wolf  no.  79  »LaFiglia  coraggiosa«; 
b.  d.  Anm. ;  Ferraro  no.  38  »La  Bagazza  guer- 
riera« und  meine  Anzeige  Heidelb.  Jahrb.  1870 
S.  874.  —  P.  XI  no.  6  La  Monachella.  Wolf 
no.  90  mit  gleicher  Ueberschrift  nebst  Anm.; 
Ferraro  no.  65  »La  Monachetta«  nebst  den 
Nacbw.  —  Ausser  den  bisher  angeführten 
Balladen  oder  erzählenden  Liedern,  zu  denen 
ich  Parallelen  anführen  konnte,  enthält  die  vor- 
liegende Sammlung  auch  noch  eine  Anzahl  sol- 
eher,  zu  denen  mir  dergleichen  nicht  gegenwärtig 


206        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

sind,  wie  z.  B.  P.  IX  no.  3  L'Innamorala  dei 
Soldati,  wo  eine  Dirne,  obwohl  von  dem  Solda- 
ten, mit  dem  sie  davon  gelaufen,  heimlich  ver- 
lassen und  dann  von  dem  verzeihenden  Vater, 
zu  dem  sie  zurückkehrt,  gewarnt,  dennoch  nicht 
von  den  Soldaten  abstehen  will.  —  P.  IX  no. 
4  Amor  di  Fratello.  Nach  dem  Rathe  des  Bru- 
ders und  entgegen  dem  der  Mutter  folgt  ein 
Mädchen  dem  Geliebten  aufs  Meer,  wo  er  sie 
ertränkt,  so  dass  sie  in  ihrem  letzten  Augen- 
blick der  Worte  der  treuen  Mutter  und  des  fal- 
schen Bruders  gedenkt.  —  P.  IX  no.  5  La 
bella  Francese.  Sie  wird  von  ihrem  nach  Hause 
kehrenden  Gatten,  einem  Soldaten,  ermordet 
und  dieser  auf  der  Flucht  von  der  Justiz  einge- 
holt. Der  Grund  des  Mordes  erhellt  nicht  und 
das  Lied  scheint  unvollständig.  Andere  erzäh- 
lende Lieder  übergehe  ich  und  erwähne  nur 
noch  einige,  die  zur  Verspottung  der  Mönche 
und  namentlich  der  Beichtiger  dienen ;  so  P.  XI 
no.  7  Padre  Scarpazza,  wo  ein  Bettelmönch  am 
Hause  der  Donna  Francesca  um  Almosen  bittet, 
jedoch,  eingelassen,  statt  der  angebotenen  Speise 
die  Dame  um  etwas  ganz  Anderes  angeht  und 
deshalb  von  ihr  mit  Schande  und  Spott  fortge- 
jagt wird.  Aehnlich  ergeht  es  P.  XI  no.  10 
Frä  Fabio.  —  P.  XI  no.  8  Fanforica.  Dieser 
wackere  Geistliche  will  weder  Wittwen  noch 
verheiratbete  Frauen  zur  Beichte  hören,  sondern 
nur  Jungfrauen,  deren  eine  er  bei  dieser  Gele- 
genheit nach  Strasse  und  Hausnummer  ihrer 
Wohnung  fragt,  welche  sie  ihm  auch  zu  einem 
nächtlichen  Stelldichein  bereitwillig  mittheilt.  — 
P.  XI  no.  9  II  Padre  capuccino.  Von  einer  Frau 
zur  Anhörung  der  Beichte  ihrer  sterbenden  Toch- 
ter gerufen,  vernimmt  er  von  dieser,  dass  sie  be- 
reits dreimal  gesündigt  und  mit  ihm  das  vierte 


r 


Bernoni,  Canti  popolari  veneziani.     207 

Mal  sündigen  wolle,  nach  welcher  Beichte  sie 
dann  zur  grossen  Freude  der  den  Mönch  und 
seine  Heilkraft  segnenden  Mutter  frisch  nnd  ge- 
sund das  Bett  verläset,  nach  neun  Monaten  je- 
doch ein  hübsches  Enäblein  gebiert,  das  dem 
Capuzinervater  sprechend  ähnlich  sieht.  Auch 
P.  VII  no.  83  heilt  ein  Mönch  ein  krankes  Mäd- 
chen durch  eine  ebensolche  Beichte  und  P.  IV 
no.  21  erzählt  eine  andere  Dirne,  wie  der  Beich* 
tiger  sie  vor  allen  Dingen  gefragt,  ob  sie  mit 
einem  Liebsten  umgehe,  und  auf  ihre  ihn  zu- 
rechtweisende Antwort  erwiedert  habe,  es  sei 
dies  ja  keine  Sünde;  denn  er  selbst,  obschon 
Mönch,  sei  gleichwohl  verliebt.  Debar  dieses 
Geständniss  darf  man  sich  nicht  sehr  wundern, 
da  in  einem  neapolitanischen  Volksliede  sogar 
der  Papst  einem  verliebten  Mädchen  nicht  nur 
ihre  Schuld  vergiebt,  sondern  sogar  hinzufugt: 
»E  si  non  fosse  santo  papa  io  —  Sarria  de  li 
primmi  'nnamoratic.  Casetti  e  Imbriani  2,  385 
no.  XII.  Dergleichen  Hiebe  gegen  die  Fleisches- 
lust der  ehelosen  Geistlichkeit  finden  sich  über- 
all in  den  Volksliedern.  —  Von  den  übrigen  Stü- 
cken der  vorliegenden  Sammlung  erwähne  ich 
noch  P.  VII  no.  18  eine  kürzere  Fassung  als 
Wolf  no.  2  »La  Visita«,  ferner  P.  IX  no.  12  flro- 
prietari  e  Coltivaiori,  Klagen  eines  Feldarbeiters 
über  seinen  Gutsherrn,  der  ihn  hart  arbeiten 
lasse  und  dann  den  geringen  Tagelohn  nicht 
zahle,  sondern  ihn  nur  mit  Schlägen  traktire; 
endlich  P.  XII  no.  4  Caterinella,  wo  der  Vater 
die  Tochter  auffordert  mit  ihm  zum  Tanze  zu 
gehen  und  sie  ihm  erst  folgt,  als  er  ihr  das 
Nöthige  angeschafft;  die  zwei  letzten  Verse  lau- 
ten: »Ben  scarpata,  ben  calzata,  ben  camisata 
—  Ben  cotolata  la  figlia  mia!«  Vgl.  hierzu 
Bolza  no.  40  und  Heidelb.  Jahrb.  1867  S.  179« 


^  i 


208       Gott  gel.  Ana.  1873.  Stack  6. 

Von  den  kleinern  Liedern,  Strambotti,  welche 
die  Mehrzahl  bilden,  kann  ich  nur  einige  hervor- 
heben; so  gleich  P.  I  no.  1,  worin  die  Schön- 
heiten einer  Frau  auf  zehn  beschränkt  sind, 
während  die  Zahl  derselben  sonst  bis  auf  dreissig 
oder  gar  sechzig  gesteigert  wird;  s.  66 A.  1868 
S.  1919;  füge  hinzu  Reiffenberg  zur  Cronique 
de  Philippe  Mouskes  II,  825  8.  v.  Beaute.  In 
dem  Strambotto  P.  I  no.  47  sagt  ein  Mädchen, 
sie  wolle  einen  Burschen  ohne  Hemd  und  Hosen 
heirathen,  »perche  so  (son)  8 tufa  de  dormir 
sola«,  womit  zu  vergleichen  das  längere  Lied 
Wolf  no.  24  »La  Ragazza  stufa  di  dormir  sola«, 
öanz  anders  freilich  lautet  es  gleich  hinterher 
no  48:  »Cara,  se  ti  savessi  (tu  sapessi)  el  mari- 
dare,  —  Te  passaria  la  vogia  (vogiia),  in  fede 
mia ;  —  Co*  xe  (quando  e)  la  sera  per  andar  in 
letto,  —  El  pie  a  la  cuna  e  la  creatura  al  peto 
(petto)«.  Eine  seltsame  Zusammenstellung  bie- 
tet P.  IV  no.  20:  »Amor  e  merda  e  tuta  'na 
missianza  (tutta  una  mischianza);  —  La  sera 
bona  per  el  mal  de  denti,  —  La  matina  bona 
per  el  mal  de  panza:  —  Amor  e  merda  e  tuta 
na  missianza«.  Dass  man  im  Volke  das  zweite 
der  angeführten  Mittel  gegen  Zahnweh  und  Leib- 
weh brauche,  ist  mir  ganz  unbekannt,  obschon 
es  sonst  in  der  Volksmedicin  zuweilen  vorkommt; 
s.  Wuttke  Deutscher  Volksaberglaube  2.  A.  Ber- 
lin 1869  im  Reg.  8.  v.  Menschenkoth.  Ehedem 
spielte  es  eine  noch  grössere  Rolle  laut  Paulli- 
ni's  »Heilsame  Dreckapotheke,  wie  nämlich  mit 
Eoth  und  Urin  die  meisten  Krankheiten  glück- 
lich geheilt  werden«.  Frankf.  1696  und  oft.  — 
Den  Schluss  von  Bernoni's  Sammlung  bilden  eine 
Anzahl  Wiegen-  und  Kinderlieder,  von  denen 
einige  auch  in  andern  Ländern  vorkommen, 
worauf  ich  aber  hier  nicht  weiter  eingehe.   Wenn 


•      Zahn,  De  notione  peccati  etc.        209 

Bim  auch  die  in  Rede  stehende  Samraltfng, 
welche  zunächst  fur  das  venezianische  Volk  be- 
stimmt ist,  ohne  alle  literarische  Nachweise  und 
sprachliche  Erklärungen  auftritt,  so  enthält  sie 
doch  mancherlei  dem  Freunde  und  Forscher  der 
Volksdichtung  sehr  Willkommenes,  wie  aus  den 
Angeführten  Beispielen  erhellt,  worunter  die  epi- 
schen Lieder,  sfo  weit -sie  schon  früher  bekannt 
gemacht  waren,  fast  sämmtlich  als  wichtige  Va- 
rianten auftreten,  und  sie  wird  daher  nicht  ge- 
ringe Verbreitung  finden,  zumal  der  Preis  (3  Lire) 
ein  sehr  niedriger  ist. 

Lattich.*  Felix  Liebrecht 


Zahn,  Adolphud,  Lie.  theol.,  v.  d.  min. 
apud  aedem  cathedraletn  Haiensem:  De  notione 
peccati,  qtiata  Johannes  in  prima  epistola  docet 
commentatio.  Curvata  resurgo.  Halis  Saxonum, 
prostat  apud  B.  Mühlmann,  MDCCGLXXIL 
Pap.  62. 

Auf  diese,  in  recht  fliessendem  Latein  ge- 
schriebene Abhandlung  meint  Ref.  um  so  mehr 
hinweisen  zu  sollen,  als  ihm  in  der  That  schei- 
nen will,  dass  durch  dieselbe  ein  werthvoller 
Beitrag  zur  Erklärung  des  1.  Johannes-Briefes 
überhaupt  tend  namentlich  zur  Aufhellung  ein- 
zelner schwieriger  Stellen  desselben  gegeben  wor- 
den sei. 

Namentlich  die  Stelle  3,  9,  wo  davon  die 
Bede  ist,  dass,  wer  aus  Gott  geboren  sei,  nicht 
Bündige  und  nicht  sündigen  könne,  ist  so  oft  ein 
Kreuz  der  Interpreten  gewesen,  da  sie  offen- 
bar doch  von  Christen  und  Gliedern  der  Christ- 

17 


210         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6.    • 

liehen  Gemeinde  gilt,  aber  eben  deshalb  nicht 
bloss  mit  der  allgemeinen  christlichen  Erfahrung, 
sondern  anch  mit  solchen  Stellen  des  Briefes 
selbst  in  Widersprach  zu  stehen  scheint,  welche, 
wie  a.  A.  Cap.  1,  8  f.  und  Cap.  5,  16,  von  einer 
Fortdauer  der  Sünde  auch  innerhalb  der  christ- 
lichen Gemeinschaft  und  bei  denen  reden,  die 
als  »Brüderc  bezeichnet  werden  dürfen.  Wie 
nun  die  Behauptung,  dass  der  Christ,  der  sage, 
er  habe  keine  Sunde,  sich  nur  selbst  betrüge, 
mit  der  in  Cap.  3,  9  enthaltenen,  dass  der  aus 
Gott  Geborne  nicht  sündige  und  nicht  sündigen 
könne,  zu  vereinigen  sei,  ist  immer  von  Neuem 
von  den  Auslegern  gefragt  worden ;  aber  man 
darf  nur  die  von  dem  Verf.  S.  30  ff.  angeführten 
AusleguDgsversuche  ansehen,  um  alsbald  zu  er- 
kennen, mit  wie  wenig  Glück  und  Geschick  hier 
meistens  die  Vereinigung  versucht  worden  ist, 
wie  man  sich  in  der  Regel  nur  mit  Ausreden 
beholfen  hat  und  oft  sogar  mit  einer  gänzlichen 
Abschwächung,  um  nicht  zu  sagen,  Verdrehung 
des  wirklichen  Sinnes  von  Cap.  3,  V.  9. 

Und  eine  eben  solche  Schwierigkeit  bietet 
dann  weiter  auch  die  Stelle  Cap.  5,  V.  16  ff., 
wo  zwischen  der  Sünde  »zum  Tode«  und  sol- 
chen Sünden,  die  nicht  zum  Tode  sind,  unter- 
schieden und  von  dem  Verf.  des  Briefes  aus- 
drücklich die  Anweisung  gegeben  wird,  dass 
man  für  »die  Sünde  zum  Tode«  nicht  bitten 
solle.  Bekanntlich  Bind  über  die  dieser  Stelle 
zu  Grunde  liegende  Anschauung  des  Apostels 
die  Ausleger  auch  sehr  auseinander  gegangen 
und,  wenn  man  aufrichtig  sein  will,  so  hat  ein 
grosser  Theil  derselben  überhaupt  nicht  gewusst, 
was  hier  unter  der  Sünde  zum  Tode  und  nicht 
zum  Tode  zu  verstehen  sei,  während  die  römi- 
sche Kirche  denn  freilich  von  dieser  Stelle  eine 


2fahn,  De  notione  peccati  etc.        Hi 

Anwendung  gemacht  hat,  die  am  wenigsten  zu 
billigen  sein  dürfe:  der  ganze  Unfug  mit  läss- 
lichen  und  nicht  lässlichen  Sünden,  der  dort  so 
oft  getrieben  worden  ist,  hat  in  dieser  Stelle 
sein  apostolisches  Fundament  finden  zu  können 
gemeint* 

Unter  solchen  Umständen  war  es  daher  wohl 
angezeigt,  die  noch  längst  nicht  zum  Abschluss 
gekommene  Untersuchung  wieder  aufzunehmen, 
und  Ref.  meint  nun  behaupten  und  anerkennen 
zu  dürfen,  dass  dies  von  dem  Verf.  in  einer 
Weise  geschehen  ist,  welche  denselben  nicht 
bloss  als  einen  überaus  sorgfaltigen  und  beson- 
nenen Interpreten  erscheinen  lässt,  sondern 
welche  auch  den  Weg  betreten  hat,  auf  dem 
allein  eine  wirkliche  Lösung  der  hier  sich  dar« 
bietenden  Schwierigkeiten  zu  finden  sein  dürfte: 
er  sucht  zuvor  den  Begriff  von  Sünde,  den  Jo- 
hannes überhaupt  vor  Augen  hat,  festzustellen, 
um  dann  yon  da  aus  auch  zu  einer  nähern  Er- 
klärung dieser  einzelnen  Stellen  zu  gelangen, 
und  zwar  thut  er  nun  dies  in  einer  jedem  Un- 
befangenen gewiss  durchaus  einleuchtenden  Weise, 
indem  er  yon  dem  Gegensatze  ausgeht,  den  Jo- 
hannes in  diesem  Buche  überhaupt  bekämpfen 
will  und  dann  eben  daraus  denjenigen  Begriff 
der  Sünde  herleitet,  um  den  es  hier  sich 
handelt. 

Nach  des  Verf.,  wie  Ref.  meint,  mit  grosser 
Evidenz  nachgewiesenen  Ueberzeugung  hat  es 
der  Brief  von  Anfang  bis  zu  Ende  mit  den  in 
Cap.  4  V.  1  ff.  genannten  »falschen  Propheten« 
und  »Antichristen«  zu  thun.  Auf  diese  deutet 
schon  der  Eingang  dieses  Briefes  und  sie  sind 
es,  die  überall  bekämpft  werden  als  Diejenigen, 
welche  die  Offenbarung  der  Liebe  Gottes  in 
Christo  leugnen  und  das  auf  diesem  Grunde  ge- 

17* 


m       Gftt  &l  An«.  1873.  Stück  6. 

scbloaywQe  Gemeinschaftsband  zu  zerreissen 
aroh^n.  Durch  den  ganzen  Brief,  sagt  der  Verf., 
verlgitadigt  der  Apostel  die  Liebe  Gottes  und 
ermahnt  auf  das  Eindringlichste,  dass  dje  Liebe 
unter  den  christlichen  Brüdern,  bewahrt  werde» 
aber  doch  nur  eben  deshalb,  weil  cum.  wimmo 
suo  dolore  Apostolus  cognover&t  caritote  Dei 
per  Antichristos  sublata  simul  omne  caritatis 
fraternae  Studium  ex  ecclesia  evanescere.  Fra- 
trum  communionem  videt  dir  upturn,  undique 
imminens  odii  et  contemptus  mutui  periculnm, 
nam,  quupi  Antichrist!  eos,  qui  apo$toUcam 
doctrinajn  studioee  servabant,  odio  persecuti  ipsi 
primum  in  ecclesia  locum  tenere  in  animo  ha- 
berent,  ecclesia  olim  florens  et  caritatis  vinculo 
cpnjuncta  jam  miserabilem  dispersi  gregis  spe- 
ciem  praebebat«.  Und  eben  daraus  leitet  er 
nun  den  eigenthümlichen  Begriff  der  Sünde  ab, 
wie  er  dem  Apostel  vorgeschwebt  hat:  die 
Sünde  ist  eben  nichts  Anderes,  als  dies  völlig 
negative   Verhalten    der    »falschen    Propheten  € 

Gegenüber  der  in  Jesus  geoffenbarten  göttlichen 
liebe  und  dies  dadurch  bewirkte  Zerreissen  des 
Liebesbandes  unter  den  Christen.  »Peocatum, 
ut  disputationis  nostrae  summam  dicamus«,  sagt 
der  Vqrf,,  nihil  aliud  est,  nisi  Antichristorum 
quique  eos  secuti  sunt  in  Christum  et  fratres 
christianos  injustitia  et  violatio  ejus  legis  quae 
in  Christo  revelatft  et  fidem  et  caritatem  iinpe- 
rat.  Peccare  est  non  manere  in  Christo,  in  fide 
semel  suscepta,  in  fratrum  communione  semel 
inita,  denique  ex  fide  et  caritate  excidere  in  in- 
fidelitatem  et  odium.  Ideo  peccatum  et  peccare 
earn  habent  vim  propriam,  quae  ex  toto  eccle- 
siae  statu  necessitate  quadam  sequi tur«. 

Aber  indem   nun  der  Verf.  aufwiese  Weise 
den  Begriff  der  Sünde,  wie  er  den  Ausfuhrungen 


Zafcft,  De  notion*  peccati  ete.        tli 

dieses  Briefes  überhaupt  zu  Grande  liegt,  naher 
bestimmt  tiftd  festgestellt  bat,  wird  es  da  nun 
nicht  in  der  That  leicht,  auch  zu  erkenftten,  wafc 
es  denn  im  Sinne  des  Johannes  heisst,  dass  *dift 
ans  Gott  Geborenen  nicht  sündigen  titod  hifcht 
sündigen  können,  weil  der  göttliche  Sa&feh  Ök 
ihnen  bleibte?  und  auf  welche  Weise  mit  die« 
sem  Ausspruche  der  andre  zu  vereinige*  fet, 
dass  »wir  uns  nur  selbst  betrügen  tttod  dife 
Wahrheit  nicht  in  uns  sein  Würde,  wenn  Wi* 
sagen  wollten,  wir  hätte*  keine  Sünde«?  Das« 
dies  letztere  Wort  nach  des  Apostels  Meinung 
eben  so  gut  ton  den  treuen  Gliedern  der  christ- 
lichen Gemeinschaft  gelten  soll,  wie  jenes  erfttö, 
ist  unzweifelhaft,  aber  der  scheinbare  Wider- 
spruch hebt  sich  durchaus,  wenn  wir  an  die 
obige  Definition  der  von  den  > Antichristen*  be- 
gangenen Sünde  denken  als  derjenigen ,  Welche 
Johannes  Cap.  8  V.  9  im  Auge  hfet  und  vor  der 
er  in  seinem  Briefe  überhaupt  warnen  will.  Die 
Unvollkommenbeit  des  Znstandes,  in  Folge  des« 
sen  auch  sie  im  Allgemeinen  Sünder  sind,  bleibt 
auch  hei  den  treuen  Christen  bestehen,  Aber 
jene  antiehristliche  Sünde,  jenen  völligen  Ab- 
fall, jenes  gänzliche  Zerreissen  des  Getnein- 
schaftsbandes  mit  Gott  und  knit  den  Brüdern 
können  sie  nicht  begehen,  weil  der  göttliche  Sa* 
men,  das  neue  religiöse  Lebensprincip,  ia  ih* 
nen  ist. 

»Qui  ex  Deo  natus  est«,  so  fasst  der  Verf. 
hier  seine  Resultate  zusammen,  »ita  nön  (riecüt 
atque  fit  potest  quidein  peetiArt,  üt  sedüetortftfe 
doctrinam  et  opera  secutus,  cum  iisque  södet* 
tate  eonjunetus  Dei  filium  et  una  cum  filiö  pa- 
trem,  ergo  verum  et  unum  Deum  Seitoel  &  de 
cognitum  dilectumque  aböögandö  rejiciaf  uüaque 
eint  Deo  etiam  eos  removeat,  qtti  ear  Deo  nati 


214       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  0. 

sunt,  fratres  suos  cbristianos,  qnos  olim  cari- 
täte  amplexus  est.  Qui  cum  multorum  pecca- 
torum  in  Deum  et  fratres  commissorum  sibi 
conscius  sit,  attamen  in  ipsis  Ulis  perpetrandis 
non  peccat,  quia  ex  communione  Christi  fratrum- 
que  non  excedit,  sed  peccatorum  confessione  re- 
mi8sioneque  Christo  proprior  est  eique  con- 
junctus  manet.  Verbo  et  veritate  Dei,  quae  una 
cum  Spiritu  sancto  in  eo  habitant  eumque  di- 
rigunt,  semper  id  efficitur,  ut  in  luce  evangelii 
versetur,  quae  et  sui  ipsius  cognitionem  et  Dei 
intelligentiam  in  eo  conservat.  Johannes  totum 
renatorum  vitae  genus  eorumque  statum  justum 
intuens,  eos  non  posse  peccare  contendit,  quia 
quamquam  sint  et  maneant  peccatores,  tarnen 
sint  et  maneant  in  communione  Dei  et  ecclesiae 
christianae«.  Es  kann  wohl  kaum  geleugnet 
werden,  dass,  die  Worte  des  Apostels  unbefan- 
gen und  in  ihrem  Zusammenhange  mit  dem 
Ganzen  des  Briefes  erwogen,  dies  die  Meinung 
des  Johannes  in  der  in  Rede  stehenden  Stelle 
gewesen  ist,  auch  schon  deshalb,  weil  kein 
andrer  Ausweg  gefunden  werden  dürfte,  um 
den  oben  genannten  Widerspruch  wirklich  aus- 
zugleichen. Aber  so  gelangen  wir  denn  nun  auch 
schliesslich  zu  einer  richtigen  Erkenntniss  des- 
sen, was  hier  bei  Johannes  unter  »Sünde  zum 
Tode«  zu  verstehen  ist:  es  ist  eben  keine  andre, 
als  die  oben  genannte  der  »Antichristen«: 
»transgressio  ex  cognitione  et  fide  Christi  cari- 
tateque  fraterna  in  infidelitatem  et  odium  et 
Dei  veri  eccleeiaeque  christianae  amissio«,  ein 
Abfall,  von  welchem  auch  in  anderen  neutesta- 
mentlichen   Stellen   und  mit   ähnlicher  Strenge 

! geredet  wird,  wie  Cap.  5,  V.  16  ff.  unseres  Brie- 
fes.   Vgl.  Ebr.  10,  26  f. 

Sei  diese  sorgfältige  Arbeit  des  bereits  auch 


Zahn,  De  notione  peccati  etc.        215 

durch  andre  schriftstellerische  Leistungen  rühm« 
liehst  bekannten  Verf.  denn  der  Beachtung  be- 
stens empfohlen,  und  das  nm  so  mehr,  als  die- 
selbe yon  einem  grossen  Sinne  der  Unbefangen- 
heit Zengniss  giebt,  der  den  Verf.  beseelt.  Na« 
mentlich  sehen  wir  das  in  der  Art,  wie  er,  der 
Eeformirte,  auch  die  Aussprüche  Luthers  zu  wür- 
digen weiss,  selbst  auch  da,  wo  sie  mit  solchen 
Calvins  nicht  übereinstimmen.  Es  tritt  darin 
ohne  Zweifel  der  Geist  der  reformirten  Kirche 
schön  hervor,  die  sich  zwar  durch  die  Concor* 
disten  hat  ausstossen  lassen  müssen,  die  aber 
gleichwohl  das  Band  der  Gemeinschaft  auch  mit 
Luther  und  seiner  Kirche  zu  bewahren  gesucht 
und  das  Wort  des  Apostels  aufrechterhalten  hat: 
Alles  ist  euer.  Ref.  freut  sich,  auch  in  diesem 
Sinne  mit  dem  Verf.  übereinzustimmen. 

F.  Brandes* 


Hvgiea.  Hedicinsk  och  farmaoeutisk  mä- 
nadsskrift  utgifven  af  svenska  Läkare-Sällskapet 
redigerad  af  Dr.  A.  Jäderholm  under  med- 
verkan  af  A.  Kjellberg,  Dr.  W.  Netzel, 
Prof.  Dr.  C.  J.  Kossander  och  Prof.  Dr.  E. 
Oedmansson.  Trettiafjerde  bandet.  Stock- 
holm 1872.  XIII,  716  und  343  Seiten  in 
Octav. 

Svenska  Läkare-Sällskapets  nya 
handlingar.  Serien  IL  Delen  HI  og  IV. 
Stockholm  1871.  VI  und  201,  sowie  146  Seiten 
in  Octav. 

Wir  haben  in  diesen  Blättern  wiederholt  auf 
das  rege  wissenschaftliche  Treiben,  welches  auf 


216        Gott,  gel  Adz.  1873.  Stück  6. 

medicinischem  Gebiete  in  den  scandinavischen 
Staaten  und  besonders  in  Schweden  sich  inner- 
halb der  letzten  Jahre  entwickelt  hat,  aufmerk- 
sam gemacht.  Wenn  wir  dies  an  dem  im  Nor- 
disk  medicinsk  arkiv  und  in  den  Verhandlungen 
der  Aerzte  zu  Upsafc  veröffentlichten  Arbeiten 
darlegten,  würden  wir.  ein  schweres  Unrecht  be- 
gehen, wollten  wir  nicht  auch  auf  die  Verdienste 
hinweisen,  welche  sich  in  Bezug  auf  die  Verbrei- 
tung medicinischer  Kenntnisse  im  Norden  die 
älteste  Vereinigung  schwedischer  Aerzte,  die 
Svenska  Läkare-Sällskap,  Jahr  aus,  Jahr  ein  er- 
wirbt; Das  Streben  derselben  giebt  sich  im 
verflossenen  Jahre  in  besonderer  Weise  dadurch 
kund,  das 8  die  Gesellschaft  ihr  Organ,  die 
Hygiea  seit  Anfang  1872  unter  einer  neuen  Re- 
daction in  einem  weit  grösseren  Umfange  hat 
erscheinen  lassen,  neben  welchem  sie  auch  noch 
mehrere  grössere  Arbeiten  unter  dem  Titel 
»Neue  Abhandlungen c  publicirte. 

Das  hauptsächlichste  Verdienst  der  Hygiea 
besteht  darin,  dass  es  die  schwedischen  Aerzte 
mit  den  vorzüglichsten  Leistungen  des  Auslandes 
in  gediegener  Weise  bekannt  macht.  Während 
das  nordische  Archiv  die  in  den  scandinavisoben 
Ländern  veröffentlichten  medicinischen  Studien 
in  grosser  Vollständigkeit  durch  treffliche  Aus- 
züge bekannt  macht,  so  weit  6ie  nicht  selbst  als 
Onginalien  in  demselben  mitgetheilt  sind  und 
damit  das  Ausland  in  den  Stand  setzt,  sich  über 
die  Fortschritte  c|er  Heilkunde  und  über  die 
Errungenschaften  der  Forschung  im  Norden 
rasch  und  sicher  zu  orientiren,  abstrahirt  die 
Hygiea  vollständig  von  der  auszugsweise^  Mit- 
theilung nordischer  Publikationen  und  wendet 
mit  um  so  grösserer  Sorgfalt  ihre  Aufmerksam- 
keit den  deutschen,  englischen  und  franjösi^ohea 


Jäderholm,  Hygiea.  3 IT 

Arbeiten  zu.  Sie  bringt  dieselben  in  einer  sol- 
chen Vollständigkeit  wie  keine  andere  schwedi- 
sche Zeitschrift,  aus  deren  Zahl  z.  B.  die  Ver- 
handlungen des  ärztlichen  Vereins  zu  Upsala 
nur  diejenigen  auswärtigen  Leistungen  berück- 
sichtigen, welche  in  der  Gesellschaft  zu  Vor- 
trägen Veranlassung  gegeben  haben.  Dass  die 
Hygiea  sich  als  excerpirencjes  Saromeljournal, 
welches  dem  schwedischen  Arzte  das  Neueste  und 
Beste  aus  der  Fremde  bietet,  ein  grosses  Ver- 
dienst um  die  Erweiterung  der  Kenntnisse  der 
Fachgenossen  in  der  Heimatb  sich  erwerben 
muss,  dass  sie  gewissermassen  von  keinem  schwe- 
dischen Arzte  mit  wissenschaftlicher  Tendenz  ent- 
behrt werden  kann,  ist  unsere  aufrichtige  Mei- 
nung, die  sich  vor  Allem  darauf  gründet,  dass 
die  betreffenden  Referate  überall,  wo  wir  sie 
eingesehen  haben,  mit  der  grössten  Sachkennt- 
nis?» Klarheit  und  Präcision  gearbeitet  sind. 

Aber  auch  für  das  Ausland  ist  die  Hygiea 
keineswegs  ohne  Bedeutung  und  Interesse.  Denn 
sie  bietet,  von  den  besprochenen  wissenschaft- 
lichen Auszügen  abgesehen,  eine  Fülle  in  ihrer 
Heimath  entstandenen  Materials,  dessen  Kennt- 
nissnahme  sich  ganz  entschieden  der  Mühe  lohnt 
Dieses  Material  besteht  zunächst  in  einer  nicht 
unbedeutenden  Anzahl  von  Originalabhandlungen, 
dann  in  Mittheilungen  aus  dem  Sanitätscollegium, 
gestützt  auf  ärztliche  Rapporte,  welche  auch 
reiche  Beiträge  zur  medicinischen  Gasuistik  lie* 
fern,  endlich  in  den  Verhandlungen  der  Svenska 
Läkare  Sällskap  selbst,  welche  mit  besonderer 
Paginirung  einen  höchst  erfreulichen  Anhang 
der  Hygiea  bilden.  Auch  die  beiden  in  der  lieber« 
Schrift  genannten  Theile  der  Neuen  Abhandlungen 
machen  einen  integrirenden  Bestandteil  des  vor« 
liegenden  Jahrgangs  der  Hygiea  aus.    Die  Nya 


218        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  6. 

handlingar  werden  nämlich  gratis  mit  der  Hygiea 
abgegeben  und  enthalten  solche  Abhandlungen 
von  Mitgliedern  der  Gesellschaft,  deren  Aufnahme 
in  die  Hygiea  wegen  ihres  Umfanges  nicht  thun- 
lieh  ist. 

Unter  den  Originalmittheilungen  ist  von 
grösserem  allgemeinem  Interesse  namentlich  das 
Protocoll  über  die  Leichenöffnung  König  Carl  XV. 
(auszugsweise  in  No.  3  des  Jahrgangs  1873 
der  Deutschen  Klinik  mitgetheilt) ,  woraus  er* 
hellt,  dass  der  Verstorbene  an  Enteritis  chro- 
nica ulcerosa  mit  nachfolgendem  Marasmus  zu 
Grunde  gegangen  ist.  Ebenso  hat,  namentlich 
fur  Deutschland,  ein  Bericht  des  Generaldirec- 
tors  Berlin  grössere  Bedeutung.  Derselbe  giebt 
einen  neuen  Beleg  fur  die  Thatsache,  welche 
wir  demnächst  auch  bei  uns  zu  verificiren  Ge- 
legenheit haben  werden,  dass  die  Einfuhrung 
einer  neuen  Pharmakopoe  und  die  Ausfuhrung 
der  in  ihr  gegebenen  neuen  Vorschriften  stets 
mit  besonderen  Schwierigkeiten  verbunden  ist. 
Schweden  hat,  wie  Deutschland,  ein  ausseror- 
dentlich wohleingerichtetes  Apothekenwesen  und 
trotz  alledem  treten  bei  der  Revision  die  mannig- 
fachsten Uebelstände  dem  Visitator  entgegen, 
trotz  Privilegien  und  Goncessionen  vertreiben 
einzelne  Apotheker  öffentlich  und  en  gros,  an- 
dere im  Geheimen  und  en  detail  Geheimmittel 
von  unbekannter  Composition.  Wie  mögen  da 
die  Verhältnisse  erst  in  Ländern  sein,   wo  eine 

Geregelte  Revision  der  Apotheken  fehlt  und  wo 
ie  freie  Goncurrenz  die  Besitzer  derselben 
zwingt,  sich  durch  Nebenverdienste  ihr  täglich 
Brod  zu  versebaffen!  Möge  uns  ein  gütiges  Ge- 
schick bei  der  demnächstigen  Regaining  der 
deutschen  Apothekerverhältniste  vor  einem  Da« 
naergeschenke  der  Freiheit  bewahren. 


Jäderholm,  Hygiea.  219 

Aus  der  Reibe  der  Originalabhandlungen  he- 
ben wir  die  Mittheilung  von  H.  Nordenström 
über  die  Heilung  von  3  Fällen  von  Empyem 
durch  Einspritzung  antiseptischer  Lösungen.  So 
interessant  an  sich  schon  die  Erzielung  eines 
günstigen  Erfolges  durch  das  betreffende  Ver- 
fahren erscheint,  so  knüpft  sich  doch  an  den  be- 
treffenden Aufsatz  noch  ein  anderes  specifisch 
schwedisches  Interesse.  In  zwei  Fällen  musste 
nämlich  Nordenström  nach  erfolgloser  An- 
wendung yon  Carbolsäurelösung  seine  Zuflucht 
zu  einem  Erzeugnisse  schwedischer  Industrie, 
dem  Amykos- Aseptin  von  Gähn  in  Upsala,  neh- 
men. Es  ist  dies  ein  bei  uns  bis  jetzt  sehr  we- 
nig bekannt  gewordenes  Präparat  zum  Schutze 
von  Fleisch  wider  Fäulniss  und  Schimmelbildung, 
welches  nach  den  in  Upsala  angestellten  Ver- 
suchen die  Beachtung  des  Auslandes  wohl  zu 
verdienen  scheint.  Die  Zusammensetzung  ist 
keine  unbekannte.  Das  ursprünglich  von  G  a  h  n 
angegebene  Antisepticum,  welches  er  als  Aseptin 
bezeichnete,  ist  Borsäure  in  Lösung,  welche 
Gähn  sodann,  als  sich  durch  Versuche  von  Ny- 
8tröm  ergab,  dass  zwar  das  Auftreten  von 
Fäulniss,  aber  nicht  von  Schimmelbildung  da- 
durch verhütet  werde,  mit  einem  Auszuge  von 
Gewürznelken  versetzt  hat,  deren  da*  Schim- 
meln verhütende  Wirkung  bereits  früher  vielfach 
technisch,  z.  B.  bei  der  Dintenfabrikation  Ver- 
wendung fand.  Dieses  modificirte  Aseptin  ist 
nun  das  von  Nordenström  angewandte  Amy- 
kos-Aseptin, das  man  in  Schweden  abgekürzt 
als  Amykos  bezeichnet.  Nordenström  hat 
auch  zwei  Fälle  von  Favus  mitgetheilt,  die  durch 
Carbolsäure  geheilt  wurden.  Dass  diese  Be- 
handlungsweise  der  Tinea  favosa  zum  Ziele  füh- 
ren kann,  bezweifeln  wir  nicht;  bei  den  Gefah- 


MO        Gott.  gel.  Abz.  1873.  BtSck  6. 

ren  aber,  welche  die  Permeabilität  der  Haut 
für  Carbolsäuredämpfe  bedingt,  möchten  wir 
diese  Behandlungsmethode  nicht  unbedingt  em- 
pfehlen. 

Therapeutisches  Interesse  bietet  auch  ein 
Aufsatz  von  A.  Kjellberg  über  die  Behand- 
lung angeborener  Atelektase.  Kjellberg  hatte 
sehr  günstige  Erfolge  von  der  fortgesetzten  An- 
wendung warmer  Wasserdämpfe  in  einem  stark 
erwärmten  Zimmer  und  empfiehlt  als  besonders 
zweckmässig  einen  sogenannten  Dampfschrank, 
d.  h.  einen  aus  Filzlappen  construirten  Ver- 
schlag, in  welchem  die  Lagerung  des  neuge- 
borenen Kindes  und  die  Entwicklung  der  Wasser- 
dämpfe stattfindet. 

Ueber  die  übrigen  Originalabhandlungen  kön- 
nen wir  nur  summarisch  berichten,  sie  betreffen 
fast  alle  Zweige  der  Heilkunde  und  bieten  nicht 
allein  dem  Chirurgen  und  Augenarzte,  sondern 
auch  dem  Geburtshelfer  und  selbst  dem  Phar- 
makogen eine  willkommene  Bescherung.  Für 
Letzteren  bat  0.  Th.  Sandahl  durch  seine 
pharmakogno8tische  Beschreibung  über  Cortex 
Cundurango  gesorgt,  ein  auch  bei  uns  viel  be- 
sprochenes aus  Ecuador  zunächst  nach  Amerika 
importirtes  und  von  dort  nach  Europa  herüber- 
geschafftes, leider  den  gehegten  Erwartungen 
keineswegs  entsprechendes  Krebsmittel.  Die 
nordischen  Reiche  sind  somit  auch  nicht  von 
diesem  Besuche  verschont  geblieben,  ja  wir  er- 
sehen sogar  aus  dem  Umschlage  des  November- 
heftes der  Hygiea,  dass  die  durch  ihre  Geld- 
schneiderei bekannt  gewordenen  amerikanischen 
*  Inhaber  des  Monopols  des  fraglichen  Krebsmit- 
tels eine  Niederlage  ihres  Cundurangoextracts  in 
Kopenhagen  errichtet  haben. 

Unter  den   Originalarbeiten   sind  besonders 


Jädedkolm ,  Hygiea.  221 

stark  Gynäkologie  und  Chirurgie  vertreten.  Eine 
der  enteren  Disciplin  angehörige  Arbeit  von 
Netzel  über  Intrauterinblutungen  ante  partum 
leitet  das  erste  Heft  des  vorliegenden  Jahrgangs 
ein.  Ferner  gehören  hierher  die  Mittheilungen 
Ton  Bergstrand  über  Atresia  vaginae  mit 
Haematometra,  von  Falck  und  Sköldberg 
über  Ovariotomie  und  von  Mal mb erg  über 
«men  Fall  von  Placenta  praevia.   Der  Chirurgie 

Eshören  an  die  Beschreibung  eines  Falles  von 
uxatio  pedis  mit  Diastase  der  Unterschenkels- 
knoohen  und  Zerreissung  des  Ligamentum  in- 
terosseum,  ein  Aufsatz  von  Lindh  über  die 
Transplantation  von  Hautstücken  auf  Geschwüre 
nach  Versuchen  im  Serafimerlazareth,  ein  Be« 
rieht  von  8  antes  son  aus  der  chirurgischen 
Abtheilung  des  Serafimerlazareths  und  die 
von  demselben  Verf.  herrührende  Beschreibung 
zweier  Fälle  von  myelogenen  Sarkom.  Bergh 
beschreibt  und  empfiehlt  das  von  Wecker  an- 
gegebene Verfahren  der  Täto wirung  von  Leu- 
komen  der  Hornhaut,  theils  zu  kosmetischen 
Zwecken,  theils  zur  Hebung  der  Sehschärfe. 
Auch  die  Otiatrie  geht  nicht  leer  aus,  indem 
Lil  jenroth  über  die  Entfernung  fremder  Kör-* 
per  aus  dem  äusseren  Gehörgange  eine  lesens- 
werthe  Abhandlung  liefert. 

Mit  grosser  Genugthuung  haben  wir  die  Ver- 
handlungen der  Svenska  Läkare  Sällskap  verfolgt, 
die  von  dem  Eifer  der  Mitglieder  ein  beredtes 
Zeugni86  ablegen.  Die  in  derselben  gehaltenen 
Vorträge  zeigen  hinsichtlich  ihres  Inhalts  eine 
ausserordentliche  Mannigfaltigkeit  und  riefen  zum 
Theil  lebhafte  und  interessante  Discussionen  her« 
vor.  So  knüpfte  sich  an  einen  Vortrag  Ja d er- 
hol ms  über  arsenhaltige  graue  Tapeten  ein» 
längere.  Debatte  über  chronische  Arsenikvergif- 


222        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

tung,  welche  nicht  unbeträchtliche  casuistische 
Mittheilungen  über  diese  streitige  Affection  in 
sich  schlos8.  Noch  grössere  Dimensionen  nahm 
die  an  einem  Chloroformtodesfall  sich  schliessende 
Discussion  über  dies  so  oft  discutirte  Anaesthe- 
ticum  an.  In  den  meisten  Sitzungen  wechselten 
die  Vorträge  mit  Demonstrationen  von  Präpa- 
raten, unter  denen  besonders  die  neuesten  Er- 
rungenschaften der  Materia  medica,  wie  das  lös- 
liche Eisenoxyd,  das  Xylol,  das  Grotonchloral 
u.  a.  m.  eine  Bolle  spielten.  Ueberhaupt  sind 
die  Pharmakologie  und  Toxikologie  in  diesen 
Verhandlungen  nicht  zu  kurz  gekommen  und  die 
Herren  Berlin,  Hamberg  und  Sandahl 
haben  sich  keine  Gelegenheit  entgehen  lassen, 
interessante  Mittheilungen  aus  diesen  Gebieten 
zu  machen  und  demselben  Freunde  zu  ge- 
winnen. 

Was  den  Inhalt  der  dem  vorliegenden  Jahr- 
gange beigegebenen  Nya  handlingar  betrifft,  so 
wird  der  erste  Theil  vollständig  von  der  vor- 
trefflichen Abhandlung  A Im  ens  über  Trink- 
wasseruntersuchungen ausgefüllt.  Ueber  diese 
Arbeit  brauchen  wir  eine  eingehendere  Bespre- 
chung nicht  zu  geben,  da  sie  nach  einem  von 
dem  Verf.  selbst  gemachten  Auszuge  im  Monats- 
blatte für  medicinische  Statistik  und  öffentliche 
Gesundheitspflege  mitgetheilt  und  somit  auch 
deutschen  Lesern  leicht  zugänglich  ist. 

Im  zweiten  Theile  finden  sich  drei  Abhand- 
lungen. Die  erste  von  Fr.  T holander  giebt 
eine  Kritik  und  Beleuchtung  der  neueren  An- 
sichten über  Menstruation.  In  der  zweiten  giebt 
Sandahl  eine  Darstellung  der  Lehre  von  der 
Entwicklung  sowie  der  geographischen  Verbrei- 
tung der  Entozoen  des  Menschen«  Die  dritte 
bildet  ein  vom  Bataillonsarzt  Ho  Im  ström  an 


Woker,  DeEräsmeRoterodamnstud.irenicis.  223 

das  Sanitätscollegium  erstatteter  Reisebericht 
aber  die  Kriegshygieine  und  Krankenpflege  im 
letzten  deutsch-französischen  Kriege. 

Tb.  Husemann. 


De  Erasmi  Roterodami  studiis  ire« 
nicis,  Dissertatio  historica  ...  quam 
publice  defendet  Philippus  Woker. 
Paderbornae  1872.    48  pp.  in  8°. 

Diese  fleissige  Bonner  Doctordissertation 
schliesst  sich  einer  Reihe  früherer,  zum  Theil 
gleichfalls  in  diesen  Blättern  besprochener  Ar- 
beiten, z.  B.  Liessem's  'über  Hermann  v.  Busch, 
Creman8'  über  Jakob  von  Hochstraten,  Reich- 
lings über  Johann  Murmellius  an,  Arbeiten, 
welche  in  Folge  der  Anregung  entstanden,  die 
yon  Wilhelm  Kampschulte,  dem  bedeuten- 
den Kenner  und  hervorragenden  Bearbeiter  der 
humanistischen  Literatur,  ausging.  Nun  ist  auch 
er,  sein  schönes  nnd  grosses  Werk  über  Johann 
Calvin  unvollendet  zurücklassend,  der  Wissen- 
schaft entrissen  worden,  nnd  auf  dem  Arbeits- 
felde, auf  welchem  er  selbst  herrliche  Früchte 
gezeitigt  hat,  wird  sein  Verlust  um  so  schmerz- 
licher vernüsst  werden,  als  nun  auch  die  Reihe 
der  Arbeiten,  welche  durch  ihn  hervorgerufen 
worden  und  welche,  wenn  sie  auch  nicht  immer 
vollendet  waren,  doch  als  brauchbare  Special- 
arbeiten verwendet  werden  konnten,  leider  viel 
zu  früh  für  die  Wichtigkeit  des  Gegenstandes 
abgebrochen  sein  dürfte.  Von  wie  grossem  Se- 
gen aber  eine  solche  von  dem  Leiter  nach  be- 
stimmten Gesichtspunkten  vorgenommene  Arbeits- 


224        Gatt.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

theiluDg  auf  einem  kleineren  oder  grösseren 
wissenschaftlichen  Gebiete  ist,  bedarf  wohl  kaum 
weiterer  Ausführung.  Wenn  aber  auch  diese 
äussere  Einwirkung  geschwunden  ist,  so  wird 
darum  die  Erinnerung  an  den  gründlichen  For- 
scher, an  den  geschmackvollen  Darsteller,  der 
sich  in  seinen  Werken  selbst  ein  schönes  Denk- 
mal errichtet  bat,  in  dem  Kreise  der  Gleich- 
strebenden nicht  erlöschen. 

Betrachten  wir  nun  die  Arbeit,  die  in  pietäts- 
vollem Sinne  dem  Lehrer  Kampschulte  gewid- 
met ist. 

Erst  vor  Kurzem  ist  in  diesen  Blättern 
(GGA.  1872  S.  1921—1963)  über  ein  grösseres 
Werk,  welches  das  Leben  des  Erasmus  behan- 
delt, unserm  Verf.  aber  freilich  noch  nicht  bekannt 
sein  konnte,  ausfuhrlicher  Bericht  erstattet  wor- 
den und  so  mag  die  Besprechung  dieser  Arbeit 
unmittelbar  an  jene  anknüpfen.  Denn  um  eine 
Biographie  des  ErasmuB,  welche  berechtigten 
Anforderungen  entsprechen  würde,  zu  ermög- 
lichen, müssen  erst  noch  manche  Specialarbeiten 
geliefert  werden,  welche  einzelne  Seiten  der 
vielfachen  Thätigkeit  dieses  einen  Mannes  be- 
leuchten oder  Aufklärungen  über  Personen  ge- 
ben, welche  auf  sein  Leben  und  Wirken  von 
Einfluss  gewesen  sind.  Die  vorliegende  Ab- 
handlung ist  eine  Arbeit  der  ersteren  Art,  sie 
will  eine,  um  nicht  zu  sagen,  die  hauptsächliche 
Eigenthümlichkeit  des  Erasmischen  Wesens  be- 
leuchten, die  Friedensliebe,  welche  ihm  zu  sei- 
nen Lebzeiten  verschiedenartige  Beurtheilung 
zugezogen  und  in  den  .folgenden  Zeiten  dazu 
gedient  hat,  ihn  der  Charakterlosigkeit  zu  be- 
schuldigen. 

Betrachten  wir  nun,  wie  sich  der  Verf.  sei- 
ner Aufgabe  entledigt  hat,  so  bemerken  wir  zu- 


Woker,  De  Erasmi Boterodami  stud,  irenicis.    225 

erst,  dass  er,  wie  dies  bei  einer  Dissertation 
kaum  anders  möglich  ist,  keine  umfassende 
Zeitstudien  bietet,  sondern  sich  fast  ausschliess- 
lich mit  den  Erasmischen  Quellen  begnügt,  diese 
aber  selbstständig  und  genau  durchforscht  hat« 
Nachdem  er  in  einer  kurzen  Einleitung  ausge- 
führt hat,  wie  Erasmus  durch  seine  Erziehung, 
namentlich  durch  die  Einflüsse,  welche  in  Paris 
auf  ihn  ausgeübt  worden  waren,  zu  antikirch- 
Kchen  Ansichten  geführt  wurde,  setzt  er  aus- 
einander, dass  die  friedliche,  rersöhnliche  Ge- 
sinnung, zu  der  sein  Charakter  ihn  von  vom* 
berein  bestimmte ,  durch  den  Umgang  mit  den 
Engländern,  besonders  mit  Thomas  Monis,  er« 
weckt  und  befestigt  worden  sei.  Das  Letztere 
muss  ich  doch  in  Abrede  stellen.  Denn  wenn 
man  bedenkt,  dass  Erasmus  gerade  dem  Monis 
seine  gegen  die  damalige  Kirche  am  härtesten 
auftretende  Schrift,  das  Lob  der  Narrheit,  wid- 
met, wenn  man  die  von  Monis  ausdrücklich  ge- 
nug ausgesprochene  Begeisterung  für  Reuchlin 
und  fur  seine  Kampfesweise  (vgl.  m.  Reuchlin 
S.  339  A.  1),  die,  wie  wir  wissen,  selbst  eifrigen 
Freunden  nicht  gefiel,  erwägt,  so  wird  man 
seine  conciliatorische  Wirksamkeit  nicht  allzuhoch 
anschlagen  dürfen. 

Die  nun  gewonnene  friedliche  Gesinnung  sucht 
Erasmus  während  der  ersten  Periode  desReuch- 
linschen  Kampfes  zu  bethätigen  und  wendet  sich 
der  Theologie  zu,  da  er  erkennt,  dass  die  Zeit 
des  Bauens  gekommen  sei.  Der  hier  vom  Verf. 
gewählte  Ausdruck:  tempus  aedificandi  passt 
nicht,  weil  man  die  angeführte  Thätigkeit  nicht 
eigentlich  als  theologisches  Bauen,  als  Reformi- 
ren bezeichnen  darf,  und  weil  man  durch  ihn 
leicht  verfuhrt  werden  könnte,  die  humanistische 
Thätigkeit  im  Gegensatz  zur  theologischen  als 

18 


226        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6j 

eine  zerstörende  zu  betrachten,  während  sie 
doch  als  eine  neugründende,  wenn  auch  im  be- 
ständigen Streit  gegen  das  Alte  wirkende  ange- 
sehen werden  muss. 

In  solcher  Gesinnung  verharrt  Erasmus  auch, 
als  sich  der  Parteikampf  im  Reuchlinschen  Streit 
verschärft  und  zur  Publikation  der  von  ihm  miss- 
billigten Dunkelmännerbriefe  führt.  Bei  der 
Schilderung  dieser  Zeit  widerspricht  sich  der 
Verf.  offenbar  selbst,  wenn  er  S.  5  sagt:  studio- 
rum  conjunctio  cum  iis  qui  oppositions  spiritu 
nimi8  longe  proferebantur,  omnino  soluta  est  und 
S.  6;  amor  bonarum  literarum  nullo  modo  im- 
minuebatur,  denn  es  sind  ja  eben  die  gemein- 
samen Studien,  die  mit  dem  Namen  bonae  literae 
bezeichnet  werden. 

Im  Gegensatz  zu  den  humanistischen  Plän- 
keleien und  heftigen  Schlachten  legt  Erasmus 
immer  grösseres  Gewicht  auf  die  Theologie  und 
gründet  ein  förmliches  System  derselben.  Die 
beiden  Hauptgrund sätze  desselben  nämlich:  1. 
das  Verlangen  nach  Rückkehr  zur  Einfachheit 
der  alten  Kirche  und  2.  die  Forderung  der 
Wahrung  völliger  Einheit  in  der  Kirche  werden 
vom  Verf.  bestimmt  und  gut  auseinandergesetzt. 
Doch  bin  ich  nicht  der  Ansicht,  dass  die  eben 
besprochenen  Ausführungen  wirklich  in  den  In- 
halt des  ersten  Capitels  gehören,  das  die 
Gründe  entwickeln  soll,  durch  welche  Erasmus 
zu  seinen  Friedensbemühungen  geführt  wurde; 
sie  gehören  vielmehr  bereits  zu  der  Schilderung 
der  Bemühungen  selbst. 

Als  Quellen  dieses  und  des  folgenden  Ab- 
schnitts dienen  die  häufig  betrachteten  Schriften 
des  Erasmus:  Methodus  oder  ratio  verae  theo- 
logiae  und  Querela  pacis,  ferner  eine  Schrift: 
Polemos.   Von  dieser  citirt  der  Verf.  (S.  7  A.  2) 


Woker,  Do  Erasmi  Roterodami  stud«  irenicis.    227 

eine  zu  Coin  ohne  Angabe  des  Jahres  und  des 
Druckers  erschienene  Ausgabe,  vermuthet,  dass 
die  Schrift  1517  erschienen  sei,  weil  ein  Eras- 
misches  Buch  desselben  Inhalts,  die  Querela  pa- 
cts, gleichfalls  diesem  Jahre  angehöre  und  nimmt 
S.  12  A.  6  diese  Vermuthnng  als  erwiesen  an. 
Grade  die  Gleichheit  des  Inhalts  scheint  mir 
nun  dagegen  zu  sprechen,  dass  beide  Bücher 
demselben  Jahre  angehören,  denn  ein  so  viel- 
seitiger, lebendiger  Schriftsteller,  wie  Erasmus 
war,  konnte  eher  zu  verschiedenen  Zeiten  den* 
selben  Gegenstand  ähnlich  behandeln,  als  in 
demselben  Jahre  seine  Anschauungen  wieder- 
holen. 

Abgesehen  aber  von  der  Frage  nach  der 
Zeit  des  Erscheinens  fragt  es  sich,  was  es  denn 
für  ein  Bewenden  mit  der  fraglichen  Schrift 
habe.  Denn  eine  Schrift  unter  dem  angegebe- 
nen Titel:  Polemos  sive  belli  detestatio  findet 
sich  in  keiner  Gesammtausgabe  der  Werke  des 
Erasmus,  ist  auch,  soweit  mir  (bekannt,  noch 
nirgends  besprochen;  einen  so  glücklichen  Fund 
hätte  daher  der  Verf.  besser  ausnutzen,  ihn 
seinem  ganzen  Werthe  nach  beschreiben  und 
würdigen  sollen.  Da  der  Verf.  dies  nicht  gethan 
hat,  so  sei  es  gestattet,  eine  kleine  Nachlese  zu 
halten. 

Die  vom  Verf.  angeführte  Ausgabe  habe  ich 
allerdings  nicht  erlangen  können,  dagegen  habe 
ich  auf  der  hiesigen  kön.  Bibliothek  eine  ge- 
funden, welche  auf  dem  Titelblatt  nur  die 
Worte:  Bellum,  per  Des.  Eras.  Roterodamum, 
auf  S.  3  nochmals  die  Bemerkung:  Autore  Des. 
Erasmo  Roterodamo,  dann  sogleich  die  ersten 
Worte  der  Schrift  und  auf  dem  letzten  Blatt  die 
Notiz:  Argentinae  apud  Jo.  Prys.  Mense  Augusto, 
An.  MD  XX.  (68  SS.  in  kl.  8°)  enthält.   Schon 

18* 


1 


S28    .   Gott.  .gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

der  Umstand,  dass  dieselbe  weder  Vorrede  noch 
Widmung,  zwei  unentbehrliche  Zuthaten  Erasmi- 
scher  Schriften,  enthält,  ist  auffällig,  noch  selt- 
samer, dass  sie  ohne  jede  in  den  Gegenstand 
einführende  Bemerkung  mit  den  Worten:  Dulce 
bellum  inexpertis,  einem  bekannten  Sprächwort, 
anhebt,  fast  unerklärlich,  dass  sie  mit  dem 
Satze:  Sed  longius  quam  par  est  huic  digressioni 
videbimur  immorati  his  qui  de  proverbiis  quam 
de  pace  belloque  malunt  audire  schliesst.  Die 
erwünschte  Aufklärung  erhalten  wir  aber  da* 
durch,  dass  wir  unsere  Schrift  mit  der  grossen 
Sprüchwörterausgabe  des  Erasmus  (Opera  ed. 
Lugd.  Bat.  1703.  vol.  II  coli.  951—970)  ver- 
gleichen und  erkennen,  dass  diese  angebliche 
Schrift  nur  ein  Abdruck  der  Erasmiscben  Er« 
klärung  zu  dem  Sprüchwort:  Dulce  bellum  inex- 
pertis ist,  ein  Abdruck,  der  wohl  nicht  von 
Erasmus  selbst  veranstaltet,  unter  verschiedenen 
Titeln:  Polemos,  bellum  und  D.  b.  i.  erschienen 
ist  und  zwar  unter  dem  letzteren  am  häufigsten, 
wie  wir  dies  aus  Panzer,  Annal.  typogr.  VI,  200 ; 
VII,  262.  414;  VIII,  83,  91  (vgl.  auch  die  eng- 
lische Uebers.  das.  VII,  254)  erfahren. 

So  ist  das  Dunkel,  welches  auf  dieser  Schrift 
zu  ruhen  schien,  aufgehellt  und  forschen  wir 
weiter,  so  sehen  wir,  dass  unser  Sonderabdruck 
in  der  Schrift:  Krieg  —  Büchlein  des  Friedes: 
Ein  Eng  desFrides  wider  alle  lärmen,  auffruhr 
und  Unsinnigkeit  zu  kryegen  . ...  1539  in  4°, 
welche  nach  Hase:  Seb.  Franck  1869  S.  128 
vonFranck  herrühren  soll,  mit  grosser  Vorliebe 
benutzt  ist.  Aus  dieser  Schrift,  über  die  eine 
eigne  Untersuchung  nicht  unlohnend  sein  würde, 
sei  nur  eine  Notiz  unserm  Verf.  zum  besonderen 
Studium  empfohlen.  In  dem  Bellum  heisst  es 
(meine  Ausgabe  p.  59):  Verum  hisce  de  rebus 


Woker,  De  Erasmi  Roterodami  stud,  irenicis.    229 

omnibus  aliquanto  copiosius  audietur  cum  eda- 
mas  libram  cai  titulum  fecimus:  Antipolemo 
quem  olim  Rhomae  vitam  agentes  ad  Julium  II 
Romanum  pontificem  conscripsimus  eo  tempore 
quo  de  bello  in  Venetos  suscipiendo  consultaba- 
tur  und  in  der  Franck'schen  Schrift  (fol.  LXXb) : 
»in  seinem  (des  Erasmus)  Antipolomo  (I)  zu 
Bom  an  Babst  Juliano  geschriben  zur  Zeit  als 
wider  die  Venediger  zu  krigen  beradtschlagt 
ward  . . .,  wirt  der  krieg  nach  aufweysung  des 
titelß  als  ein  uncbristenlich  ding  hefftig  wider* 
fochten  and  allen  Christen  widerrathenc;  ist 
über  diese  Schrift,  die  Franck,  seinen  Worten 
nach  zu  schliessen,  nicht  gesehen  hat,  etwas  be- 
kannt? 

Ueber  das  zweite  Gapitel  kann  ich  mich 
kurz  fassen.  Es  ist  überschrieben:  De  Erasmi 
gtudiis  ante  ortum  Lutheri  certamen  pacis  causae 
dicatis  und  handelt  über  die  in  den  politischen 
und  geistigen  Kämpfen  bewährte  Friedensliebe, 
über  das  erstere  mit  Zugrundelegung  der  eben 
besprochenen  erasmischen  Schrift,  über  das  letz- 
tere mit  Benutzung  der  von  Erasmus  im  Reuch- 
linschen  Streit  geschriebenen  Briefe.  Es  ist 
eine  zwar  nichts  Neues  bietende,  aber  ganz 
fleissige  Zusammenstellung,  in  der  es  nur  auf- 
fällig erscheint,  dass  der  Verf.  sich  mit  ängst- 
licher Sorgfalt  der  Citation  irgend  welcher  Be- 
arbeitungen enthält,  ein  Verfahren,  das  an  und 
fur  sich  nicht  zu  missbilligen,  leicht  als  Prun- 
ken mit  fremder  Gelehrsamkeit  gedeutet  werden 
könnte. 

Das  dritte  Capitel  (S.  19-46)  handelt 
De  Erasmi  studiis  irenicis  post  natam  Lutheri 
causam  apparentibus  und  erzählt,  dass  Erasmus 
sich  anfänglich  Luthers  Ideen  zugeneigt,  aber 
gegen  die  Art  seines  Auftretens  Abneigung  ge- 


230       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

zeigt  habe,  dass  er  dem  ungestümen  Vordringen 
der  Einen  und  der  heftigen  Gegenwehr  der  An- 
dern gegenüber  immer  nachdrücklicher  Ruhe 
und  Mässigung  gefordert  habe.  Da  seine  Rath- 
schläge  aber  weder  von  Lather  noch  von  den 
Katholiken  befolgt  wurden,  so  zieht  er  sich  im« 
mer  mehr  zurück.  Denn  dem  Friedensapostel 
mussten  die  Mittel,  welche  die  Anhänger  der  al- 
ten Richtung  gegen  die  neue  Lehre  brauchen 
wollten,  bassenswerth  und  auch  das  von  dem 
kirchlichen  Oberhaupt  verhängte  Strafdekret, 
die  päpstliche  Bannbulle,  ungehörig  erscheinen; 
als  das  einzig  richtige  Verfahren  auf  dem  Worm- 
ser  Reichstage,  auf  welchem  die  Sache  zur  Ver- 
handlung kommen  sollte,  dünkte  ihm,  dass  die 
ganze  Streitfrage  einigen  unbescholtenen  und 
gelehrten  Schiedsrichtern  zur  Entscheidung  über- 
geben würde.  Die  Schilderung  der  Thätigkeit 
des  Erasmus  über  diesen  Punkt,  die,  soviel  ich 
weiss,  früher  noch  nicht  recht  ausgeführt  wor- 
den ist,  bildet  einen  hübschen  Abschnitt  in  der 
Arbeit  des  Verf.:  das  Streben,  Rathschläge  zu 
ertheilen,  die  Sache  in  ruhige  Geleise  zu  brin- 
gen, und  dabei  doch  der  sehnsüchtige  Wunsch, 
sich  nicht  zu  compromittiren ,  im  Hintergründe 
zu  bleiben  und  von  dort  aus  zu  wirken.  Und 
als  in  Worms  seine  Rathschläge  nicht  befolgt 
wurden,  wendet  er  sich  wieder  nach  Rom  in 
dem  sehr  bekannten  Briete  an  Papst  Adrian 
und  zieht  sich,  nachdem  er  auch  dem  neuge- 
wählten Papst  Clemens  VII.  einen  die  friedliche 
Ausgleichung  anrathenden  Brief  geschrieben,  der 
aber  wie  die  früheren  nicht  beachtet  wurde, 
von  dem  Versuch  einer  Einwirkung  auf  die  be- 
stimmenden Mächte  zurück.  Auch  hört  er  in 
der  nächsten  Zeit  fast  gänzlich  auf,  schrift- 
stellerisch seine  früher  geäusserten  Ansichten  zu 


r 


Woker,  De  Erasmi  Roterodami  stud,  irenicis.    231 

vertreten,  denn  die  Schrift,  welche  er  in  Form 
einer  Unterredung  zwischen  dem  Lutheraner 
Trasymachus,  dem  Katholiken  Eubulus  und  dem 
Schiedsrichter  Philalethes  herausgeben  und  in 
der  er  zeigen  wollte,  wie  auf  friedlichem  Wege 
eine  Reformation  hergestellt  werden  könnte,  hat 
er  nicht  geschrieben.  Erst  als  in  den  letzten 
Jahren  des  dritten  Jahrzehnts  des  16 ten  Jahr- 
hunderts Luther  und  einzelne  Führer  seiner 
Partei  fur  eine  kurze  Zeit  den  Muth  sinken 
Hessen,  die  Gegenpartei  dagegen  stolz  das  Haupt 
erhob  und  durch  die  heftigen  Drohungen,  welche 
sie  in  ihrer  Siegesgewissheit  ausstiess,  ahnen 
Hess,  welches  Schicksal  sie  bei  wirklich  errun- 
genem Sieg  ihren  Feinden  bereiten  werde, 
glaubte  er  wieder  das  Wort  ergreifen  zu  müssen, 
aber  jedem  öffentlichen  Auftreten  feind  gewor- 
den, vermied  er  selbst  in  Augsburg  (1530)  zu 
erscheinen  oder  dem  Kaiser  mit  seinen  Rath- 
schlägen  zu  nahen,  sondern  begnügte  sich,  dem 
Cardinal  Campegius  und  Melanchthon  das  mit- 
zutheilen,  was  er  zu  thun  für  gut  fand.  Waren 
bisher  alle  seine  an  geistliche  und  weltliche 
Fürsten  gegebenen  Rathschläge  unbefolgt  ge- 
blieben, so  hatte  er  in  seinen  letzten  Jahren 
einmal  das  Glück,  dass  ein  Fürst,  der  Herzog 
von  Jülich,  seinen  Worten  Gehör  schenkte  und 
nach  den  von  Erasmus  gegebenen  Winken  die 
von  ihm  in  seinem  Lande  gegebene  Kirchenord- 
nung verbesserte.  Diesem  ersten  Schritte  einer 
wirklichen  öffentlichen  Wirksamkeit  folgten  aber 
keine  weiteren  (denn  ob  das  Bruchstück  eines 
Briefes,  das,  wie  der  Verf.  nachweist,  nach  Augs- 
burg gerichtet,  gleichfalls  zur  Beilegung  religiö- 
ser Streitigkeiten  der  beiden  Parteien  bestimmt 
war,  von  irgend  welchem  Erfolge  begleitet  war, 
ist  mehr  als  zweifelhaft),  sondern  Erasmus  be- 


232       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  6. 

gnügte  sieb  seitdem  damit,  seine  Ansichten  mit 
solchen  gleichgesinnten  Freunden  auszutauschen» 
welche  sich  auch  in  der  theologischen  Literatur 
einen  nicht  unbedeutenden  Namen  erworben  ha- 
ben, mit  Julius  Pflug,  dem  Bischof  von 
Naumburg,  und  Georg  Wicel,  dem  vielseitig 
begabten  Schriftsteller,  der  freilich  während  sei- 
nes Lebens  als  Apostat  von  den  Protestanten 
heftig  verfolgt  wurde,  und  fasste  in  einer  Schrift, 
gleichsam  einem  an  die  Nachwelt  gerichteten 
Yermächtniss ,  endlich  seine  Anschauungen  zu- 
sammen: »De  sarcienda  ecclesiae  concordia 
deque  sedandis  opinionum  dissidiisc,  in  welcher 
er  die  Uebel  der  Zeit  nochmals  in  lebendiger 
Weise  schilderte  und  deren  Heilung  in  der  schon 
früher  oft  empfohlenen  Weise  einflussreichen 
Männern  ans  Herz  zu  legen  versuchte. 

Diesem  ganzen  Capitel,  das  einen  wichtigen 
Gegenstand  allerdings  nur  von  einer  Seite, 
aber  klar  und  gründlich  behandelt,  kann  ich 
meine  volle  Zustimmung  nicht  versagen.  Es 
setzt  einfach  und  schlicht  die  vielfältige  Schrift« 
stellerische  und  praktische  Thätigkeit  des  Eras- 
mus auseinander,  hält  sich  fern  von  allen  über- 
flüssigen Deklamationen  und  folgt  strenge  dem 
chronologischen  Gange  der  Ereignisse,  dem  ein- 
zig richtigen  Wege,  um  in  dieser  für  die  Wür- 
digung des  Erasmus  wichtigen  Frage  die  nöthige 
Klarheit  zu  erlangen. 

Den  Schluss  macht  ein  Exkurs:  De  origine 
ordinationum  quas  dux  Juliacensis  ann.  1532  et 
1533  evulgavit,  in  welchem  eine  bereits  in  der 
Abhandlung  angedeutete  Frage  weiter  ausge- 
führt wird. 

Um  auch  einige  Einzelheiten  hervorzuheben, 
so  bemerke  ich  zu  S.  2,  dass  das  Moriae  en- 
comium zwar  in  England  vollendet  wurde,  dass 


Woker,  De  Erasmi  Roterodami  stud,  irenicis.    238 

sieh  Erasmus  aber  bei  dessen  Erscheinen  Dicht 
mehr  dort  befand;  zu  S.  5  A.  1,  class  ein  Gitiren 
der  Epistolae  obsc.  vir.  nach  einer  Frankfurter 
Ausgabe  von  1757  jetzt,  bei  dem  Vorhandensein 
neuer,  guter  und  allgemein  bekannter  Ausgaben 
ungehörig  ist;  zu  S.  6  A.,  dass  es  nach  den  in 
letzter  Zeit  vielfach  geführten  Untersuchungen 
durchaus  keines  Nachweises  mehr  darüber  be- 
darf, dass  die  Lamentationes  obsc.  vir.  wirklich 
von  den  Kölnern  verfasst  worden  sind.  In  der 
Polemik  gegen  das  Stiohartsche  Buch  (vgl.  7,  1 ; 
20,  10;  21,  4;  26,  2)  geht  der  Verf.  vielleicht 
manchmal  etwas  zu  weit,  aber  im  Wesentlichen 
ist  seine  Beurtheihmg  auch  die  meinige  (vgl. 
G.  G.  A.  1870  p.  1721—1730).  Der  Satz  S. 
19:  Non  ita  multum  post  Lutheri  ortam  causam 
foedus  inter  eum  et  Reuchlinistas  factum  est  ist 
in  dieser  Allgemeinheit  nicht  richtig,  ebenso- 
wenig die  Behauptung  (1.  c),  dass  Luther  vor 
seinem  öffentlichen  Auftreten  gegen  den  Ablass- 
handel dem  Erasmus  unbekannt  gewesen  sei, 
denn  bei  den  nahen  Beziehungen  beider  Männer 
zu  dem  Erfurter  Kreise  wird  wohl  auch  die 
Kunde  von  dem  Wittenberger  Professor  zu  Eras- 
mus gedrungen  sein. 

Das  angezeigte  Schriftchen,  dem,  nach  den 
Scblus8Worten  zu  schliessen,  vielleicht  eine  grössere 
Ausarbeitung  folgen  wird,  ist  ein  willkommener 
Beitrag  zur  Erkenntniss  des  Erasmus. 

Berlin.  Ludwig  Geiger. 

Entstehung  und  Entwickelung  der  geistli- 
chen Schauspiele  in  Deutschland  und  das 
Passionsspiel  im  Ober- Ammergau.  Von  Emil 
Knorr.  Leipzig  und  Lissa  Scheibeische  Buch- 
handlung.   1872.    151  SS.  gr.  Oct. 

Das  uns  zur  Besprechung  vorliegende  Bach- 


284       Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

geht  auf  zwei  Vorträge  zurück,  nach  persönli- 
cher Anschauung  und  den  vorhandenen  Quellen, 
wie  es  auf  dem  Titel  heisst,  zum  Besten  der 
Kaiser-Wilhelm-Stiftung  für  deutsche  Invaliden 
des  Feldzugs  1870/71  gehalten.  Wenn  auch 
einige  Stellen  mehr  den  Freund,  als  den  tieferen 
Kenner  dieses  Literaturzweiges  verrathen,  so  ist 
doch  in  der  Hauptsache  eine  richtige  Auffassung 
und  gefallige  Anordnung  des  Stoffes  nicht  zu 
verkennen,  und  kann  Ref.  einem  Buche,  das 
ohne  selbstständige  Forschung  doch  von  leben- 
diger Aneignung  und  warmer,  fast  begeisterter 
Auffassung  eines  so  edlen  und  wichtigen  cultur- 
historischen  Thema's  zeugt,  nur  die  verdiente 
Verbreitung  wünschen.  Auch  können  wir  dem 
Herrn  Verfasser  nur  Glück  wünschen  zu  der 
Energie,  mit  der  er  am  Schluss  (S.  151)  sich 
gegen  den  sittlichen  Unwerth  unserer  modernen 
Bühnen-Literatur  wendet,  und  den  auf  dem 
Kriegstheater  so  glänzend  geschlagenen  bösen 
Feind  unseres  Vaterlandes*)  auch  aus  den  Schlupf- 
winkeln der  Bretterbühne  zu  treiben  versucht. 

Bei  dem  Interesse,  welches  das  in  Rede 
stehende  Gebiet  neuerdings  beansprucht,  wird  es 
erlaubt  sein,  hier  einige  andere  Arbeiten  auf 
demselben  Felde  noch  kurz  zu  erwähnen.  Ab- 
gesehen von  den  noch  immer  sich  mehrenden 
Monographien  über  das  Ammergau  er  Passions- 
spiel, ist  es  zunächst  eine  Schrift  des  Herrn 
Prof.  Bechstein  in  Rostock:  das  Spiel  von 
den  zehn  Jungfrauen,  ein  deutsches  Drama  des 
Mittelalters  (Rostock,  Ernst  Kuhn 's  Verl.  1872, 
58  SS.),  die  ich  zu  nennen  habe.  Ursprünglich 
als  Vortrag  gebalten  ist  auch  diese  Arbeit  zu- 
nächst fur  weitere  Kreise  bestimmt,  doch  ist  in 

*)  Herr  Knorr  bezeichnet  sich  als  Hauptmann  in  der 
Armee. 


Knorr,  Entst.  u.Entwick.  d.  geistl.  Schausp. etc.  235 

den  nachgeschickten  Anmerkungen  auch  anf  das 
gelehrte  Interesse  in  neuanregender  Weise  Rück- 
sicht genommen.  Ebenso  ist  auch  die  Schrift 
des  Herrn  R.  P.  W  ü  1  c  k  e  r :  Das  Evangelium 
Nicodemi  in  der  abendländischen  Literatur  (Pa- 
derborn, Verlag  von  F.Schöningh  1872  101  SS.) 
eine  recht  dankenswerthe,  das  geistliche  Spiel- 
gebiet zwar  nur  indirect,  aber  durchaus  nicht 
unwesentlich  berührende  Arbeit.  Derartige 
ezacte  Specialuntersucbungen  mögen  Einiges, 
was  Ref.  in  seiner  Gesch.  der  geistl.  Spiele  in 
Deutschland*)  über  das  Verhältniss  dieser  dra- 
matischen Literatur  zu  den  kirchlichen  Quellen 
natürlich  nur  in  einer  mehr  allgemeinen  Weise 
bemerkt  hatte,  zu  modificiren  Anlass  finden, 
doch  scheinen  mir  die  Differenzen  meines  Stand- 

Eunkts  von  dem  des  Herrn  Wülcker  theils  uner- 
eblich,  theils  noch  unentschieden.  Wenn  ich 
S.  184  mich  dahin  ausgesprochen,  dass  die  deut- 
schen Spielredactoren  die  Apokryphen  sehr  dis- 
cret  benutzt  hätten,  so  lag  mir  dabei  nament- 
lich die  Vergleichung  des  deutschen  mit  dem 
franz.  und  engl.  Weibnachtspiel  vor,  und  ich 
glaube,  dass  die  gründlichste  Nachprüfung  hier 
nur  wird  zustimmen  können*  Reichere  Einwir- 
kung der  Apokr.  findet  sich  bei  uns  in  diesem 
Falle  eigentlich  erst  in  den  letzten  Ausläufern, 
und  kommt  hier  namentlich  die  »schöne  christ- 
liche Action  yon  der  Geburt  . . .  Jesu  Christie 
des  Joh.  Cuno  aus  dem  Jahre  1595  (vergl.  Wein- 
hold  W.  Sp.  S.  174,  meine  geistl.  Spiele  S.  61) 
in  Betracht.  Li  den  andern  Spielkreisen  wird 
das  Verhältniss  nicht  wesentlich  anders  sein: 
fur  das  Evang.  Nicodemi  Hesse  sich  bei  dem 
gehaltnen  und  ernsten  Character  dieses  pseude- 
pigraphen  Buches  am  ehesten  eine  Ausnahme- 
*)  Vergl.  G.  G.  A.  1872  St  5. 


23$       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  6. 

stellang  annehmen,  doch  sind  auch  hier  die  mei- 
sten der  von  Herrn  Wülcker  nachgewiesenen  An- 
klänge eben  nur  Anklänge  und  einzelne  Remi- 
niscenzen,  die  überdies  hier  und  da  zweifelhaft 
bleiben*).  Ein  so  behagliches  Ausbeuten  der 
Pilatusacten  und  des  Descensus  aber,  wie  wir  es 
in  der  epischen  Dichtung  schon  im  12.  Jahrh. 
(z.  B.  in  der  Urstende  des  Eonrad  von  Heimes« 
fürt)  finden,  ist  dem  älteren  geistl.  Spiel  durch- 
aus fremd;  etwas  Aehnliches  tritt  hier  erst  mit 
dem  14.  Jahrb.,  aber  auch  dann  nicht  in  dem 
Grade  ein.  Der  Gang  Setbs  nach  dem  Para- 
diese (Ev.  Nicod.  IV)  wird  übrigens  nicht  nur 
in  dem  Bedentiner  Spiel,  sondern  ausführlicher 
in  dem  nd.  Schauspiel,  das  von  Schönemann  als 
»Sündenfall«  edirt  ist  (Han.  1855)  v.  1326  fg. 
vorgeführt,  wobei  zweifelhaft  bleibt,  ob  der  Verf. 
hier  zunächst  das  nd.  sog.  Hartebdk  oder  eine 
andere  Quelle  benutzt  hat.  Weitere  Benutzung 
dieser  Episode  des  Et.  Nicod.  weist  Schönemann, 
der  sie  als  solche  zwar  nicht  erkannt  zu  haben 
scheint,  in  der  Einl.  S.  IX  Anm.  nach.  —  Be- 
züglich des  Verhältnisses  der  geistl.  Spiele  zu 
den  kirchlichen  (kanonischen  wie  apokryphen) 
Quellen  bittet  Bef.  jetzt  übrigens  auch  seine 
Brochure:  Ueber  die  kritische  Behandlung  der 
geistl.  Spiele  (Halle  1873  Verlag  der  Buchh.  des 
Waisenhauses)  zu  vergleichen.  —  Endlich  sei 
hier  noch  bemerkt,  dass  S.  264  meiner  geistl. 

*)  In  den  Fragmenten  ans  Muri  (vergl.  Wüloker  8. 
69)  will  ich  eine  Anlehnung  an  das  Ev.  Nicod.,  mochte 
sie  auch  nur  unbewusst  geschehen  sein,  nicht  bestreiten 
—  aber  braucht  man  animal  in  amme  (Plnr.)  tu  andern» 
weil  die  betr.  Rede  im  8inne  von  Mehreren  gehalten  ißt? 
Wenn  ich  anima  lesen  wollte,  so  meinte  ich  nicht,  dass 
nur  eine  Seele  in  der  Hölle  geweilt  habe,  sondern  dass 
una  pro  ceteris  das  Wort  ergriffen  habe.  Auf  die  Er- 
klärung des  1  in  animal  lege  ich  aber  kein  Gewicht. 


Carridre,  De  Psalterio  Salomonis  etc.    237 

Spiele  die  Wendung  über  die  Verpönung  der 
geistl.  Spielübung  in  Berlin  nicbt  ganz  correct 
ist.  Aus  den  zu  Grunde  liegenden  Documenten 
(vergl.  ebendort  Anm.  1  und  2)  erhellt,  dass 
die  Initiative  durchaus  von  der  churfürstl.  Regie- 
rung ergriffen  wurde,  und  die  Geistlichkeit  nur 
einen  ziemlich  passiven  Consens  gab.  Es  war 
demnach  auch  hier*)  wesentlich  die  Staatsge- 
walt, welche  die  freiere  Cultusform  inhibirte, 
nicht  die  protestantische  Kirchenform  als  solche; 

R  Wilken. 

De  Psalterio  Salomonis  disquisitionem  histo- 
rico-criticam  scripsit  Augustus  Car ri ere 
Luneraco-Caletus.  Argentorati  ezcudebat  J.  H. 
Eduardus  Heitz,  MDGGCLXX.    50  S.  in  8. 

Diese  kleine  aber  inhaltreiche  Schrift  war  im 
J.  1870  eben  fertig  gedruckt  um  zu  einem  öfient- 
lichen  Doctoracte  in  Strassburg  zu  dienen,  als 
der  Krieg  losbrach  und  ihr  Verf.  sehr  schmerz- 
lich in  ihn  und  seine  Folgen  verflochten  wurde. 
Erst  jetzt,  nachdem  er  in  Paris  an  der  JScole 
des  hautes  etudes  eine  seinen  Kenntnissen  und 
Bestrebungen  entsprechende  Anstellung  als  Pro- 
lessor  gefunden  hat,  findet  er  Gelegenheit  sie  zu 
veröffentlichen.  Sie  verdient  dies  auch  wegen 
ihrer  wissenschaftlichen  Vorzüge  vollkommen ; 
und  sollte  sie  die  letzte  der  alten  Universität 
Strassburg  werden,  so  muss  man  sagen  dass  diese 
mit  keiner  besseren  ihr  Leben  beschliessen  konnte. 

Sie  betrifft  ein  altes  Buch  welches  erst  in 
unsern  neuesten  Zeiten  mit  Sorgfalt  untersucht, 
nun  auch  in  der  Reihe  der  Apokryphen  des  A.  Ts 
wohin  es  gehört  und  sonst  schon  einige  Male  neu 
gedruckt  ist.  Unsre  Leser  kennen  den  neuesten 
Stand  der  schwierigen  geschichtlichen  Untersu- 
chung welche  sich  um  dieses  merkwürdige  kleine 

*)  Wie  später  in  Baiern  und  Gestenreich. 


238       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  6. 

Buch  drehet,  aus  der  Beurtheilung  der  grösseren 
Schrift  des  Katholischen  Geistlichen  Geiger 
über  es,  welche  in  die  Gel.  Anz.  1871,  S.  841 — 
850  aufgenommen  wurde.  Gegen  diese  Schrift 
Geiger' s  gehalten  ist  die  des  Dr.  Garriere  ob- 
wohl erst  jetzt  erscheinend  zwar  die  ältere:  allein 
sie  enthält  vieles  sehr  richtige  und  nützliche, 
was  man  in  jener  vergeblich  sucht;  und  man 
wird  sie  jedenfalls  mit  Theilnahme  und  vielfacher 
Belehrung  lesen.  Dennoch  bedauern  wir  in  Be- 
zug auf  die  geschichtliche  Frage  welche  das  kleine 
Buch  an  uns  stellt,  den  Verf.  mit  Hrn.  Geiger 
den  Irrthum  theilen  zu  sehen  alsob  es  erst  durch 
Pompeju8'  Eroberung  Jerusalem's  veranlasst  sei. 
Der  Unterz.  hat  (was  dem  Verf.  unbekannt  ge- 
blieben war)  wiederholt  in  den  jüngsten  Zeiten 
d&rauf  hingewiesen  das  Buch  müsse  durch  Pto- 
lemäos'  I.  Eroberung  Jerusalem's  veranlasst,  dem- 
nach auch  bedeutend  älter  sein  als  man  seit 
Movers  gewöhnlich  meinte.  Wir  wollen  dieses 
nun  hier  in  Bezug  auf  dieses  neue  Werk  noch 
etwas  weiter  ausführen. 

Die  Zustände  der  Zeit  aus  welchen  diese  Lie- 
der hervorgingen,  werden^.  17,  5 — 22  undeut- 
lichsten d.  i.  am  ausführlichsten  geschildert: 
und  was  sonst  in  ihnen  in  Bezug  darauf  sich  fin- 
det, stimmt  mit  diesen  deutlichsten  Hinweisungen 
vollkommen  überein.  Nun  ist  aber  unverkennbar 
dass  die  erste  Wende  hier  v.  5  —  12  über  Heiden 
klagt  welche  gewaltthätig  und  zerstörerisch  da 
die  Herrschaft  an  sich  rissen  wo  nur  Israel  nach 
den  damals  wieder  sehr  regsamen  Messianischen 
Hoffnungen  unter  dem  verheissenen  Messias  dem 
Davidssohne  herrschen  sollte.  Nur  dieser  grosse 
Gegensatz  zwischen  Heiden  und  Israel  trägt  in 
diesem  Gebete  alles:  und  otg  ovx  htiiyystXto  v.  6 
vgl.  7,9. 12,8  die  welchen  du  (Gottl)  keine 
Verheissung  gabst  dass  sie  das  Land  be« 


r 


Carrier e,  De  Psalterio  Salomonis  etc.    23ft 

sitzen  sollten  die  es  aber  dennoch  gewaltthätig 
an  sich  rissen,  sind  eben  die  Heiden.  Aber  diese 
sind  es  auch  welche  nach  y.  7  vor  Uebermnth 
das  Reich  wie  es  nach  v.  5.  8  in  diesem  Lande 
sein  sollte,  nicht  so  achteten  und  würdigten  wie 
es  sein  sollte :  denn  unstreitig  fehlt  v.  7  (ähnlich 
wie  v.  22)  ein  ovx  vor  ifovro,  und  ßaotlsiccv  be- 
zieht sich  auf  v.  5  zurück,  wie  es  sogleich  v.  8 
weiter  erläutert;  die  Lesart ßaotXswv  welche  man 
im  cd.  Vindob.  gefunden  hat,  kommt  sofern  sie 
die  Krone  d.  i.  die  Herrschaft  bedeuten  kann, 
auf  dasselbe  zurück,  ist  jedoch  dichterischer,  und 
mag  deshalb  ursprünglicher  sein.  —  Wenn  sich 
dann  aber  in  der  zweiten  Hälfte  dieser  Wende 
von  v.  8b  an  (die  Versabtheilung  ist  hier  sehr 
übel)  die  Rede  zur  Hoffnung  und  Bitte  hinwen- 
det, so  tritt  da  Ptolemäos  Lagü  so  sichtbar  als 
möglich  als  der  damalige  Eroberer  Jerusalem's 
hervor,  indem  gehofft  wird  Gott  werde  die  be- 
schriebenen Heiden  dadurch  strafen  dass  er  »einen 
dem  Heldengeschlechte  fremden  Mann  gegen  sie 
sich  erheben«  und  sie  durch  Bürgerkriege  zer- 
fleischen lassen  werde.  Wir  meinen  nämlich  dass 
man  für  das  vollkommen  sinnlose  fjQittür  noth- 
wendig  tiQwoav  lesen  müsse:  keine  Verbesserung 
liegt  auch  den  Buchstabenzügen  nach  näher; 
aber  auch  das  Jj/t*wv  des  Cd.  Vindob.  konnte 
leicht  aus  der  richtigen  Lesart  durch  zu  flüchti- 
ges Lesen  entstehen.  Das  Heldengeschlecht  ist 
das  Alexanders:  dieses  war  im  J.  320  vor  Chr. 
noch  nicht  erloschen,  sondern  das  nach  dem 
menschlichen  Rechte  zum  herrschen  berufene; 
Ptolemäos  Lagü  aber  gehörte  nicht  zu  ihm,  son- 
dern war  wie  alle  die  damals  um  die  Weltherr- 
schaft streitenden  Diadochen  ein  blosser  Empor- 
kömmling. Und  so  war  damals  die  Hoffnung 
nicht  ohne  Anhalt  dieser  streitbare  Emporkömm- 
werde durch  den  Krieg  selbst  die  Herr* 


240       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  6. 

schaft  der  Heiden  brechen,  wie  einst  Kyros 
das  Babylonische  Reich  zertrümmert  hatte. 

Wenn  sodann  derselbe  doppelte  Inhalt  dieser  Wende 
sich  in  allen  folgenden  Zeilen  v.  13—61  nur  viel  ausführ- 
licher wiederholt  und  in  der  nächsten  Wende  v.  13—22 
die  Zerstörung  Jerusalem's  und  des  Volkes  wie  es  damals 
war  weiter  beschrieben  wird,  so  liegt  darin  nichts  was 
nicht  vollkommen  auf  dieselbe  Zeit  paaste.  Und  von  selbst 
versteht  sich  dann  dass  unter  den  westlichen  Lan- 
d  em  (Jvaftafy  v.  14  die  Afrikanischen  mit  dem  damals 
schon  gegründeten  aber  besonders  auch  durch  Judäische 
Gefangene  bevölkerten  Alexandrien  gemeint  werden.  Zu 
bedauern  ist  freilich  dass  die  rein  erzählenden  Nachrich- 
ten über  jene  Eroberung  und  harte  Behandlung  Jerusa- 
lem's durch  den  ersten  Ptolemäer  welche  wir  jetzt  noch 
haben,  sehr  kurz  lauten:  dies  erklart  sich  jedoch  leicht 
daraus  dass  wir  von  den  ebenso  wüsten  als  weit  und  breit 
entzündeten  Diadochenkämpfen  überhaupt  jetzt  nur  sehr 
unvollkommne  Erzählungen  besitzen;  und  für  Jerusalem 
kommt  noch  besonders  hinzu  dass  man  durch  den  bald 
folgenden  grossen  Umschwung  der  Dinge  dort  schon  nach 
einigen  Jahren  Ursache  hatte  das  Andenken  an  diese  wü- 
sten Zwischenereignisse  möglichst  auszutilgen;  denn  es 
folgten  die  langen  Zeiten  wo  man  sich  zu  Jerusalem  un- 
ter der  Ptolemäischen  Herrschaft  noch  am  meisten  wohl 
befand.  Allein  die  Hülfsmittel  die  für  den  Augenblick 
sehr  hohe  Bedeutsamkeit  jener  Eroberung  Jerusalem's 
richtig  zu  würdigen,  häufen  sich  dennoch  jetzt  immer 
mehr:  wie  wir  auf  die  dazu  sehr  diensame  neuliche  Hie- 
roglyphen-Entdeckung im  vorigen  Jahrgange  der  Geh 
Anz.  8.  1579  f.  hinwiesen. 

Wird  nun  auch  der  sogenannte  Psalter  Salomo's  in 
seine  richtige  Zeitfrist  gerückt,  so  wird  damit  wiederum 
eine  Lücke  sehr  nützlich  ausgefüllt  und  ein  neuer  voll- 
erhaltener Ring  gewonnen  um  auf  dem  weiten  Stabkreise 
der  Geschichte  keine  solche  Lücke  zu  lassen.  DaBs  das 
Bücheichen  aber  noch  verhältnissmässig  alt  sein  muss 
und  nicht  viel  jünger  als  der  kanonisch  gewordene  Psalter 
sein  kann,  erhellt  auch  aus  den  ihm  beigefugten  Bei- 
schriften welche  ganz  denen  dieses  Psalters  gleichen  und 
an  die  Uebersetzung  desselben  durch  die  LXX  erinnern. 
Wobei  wir  nooh  kurz  bemerken  dass  das  rilog  welches 
sich  in  cd.  Aug.  am  Ende  von  V»  9  findet,  wahrschein- 
lich aus  *k  fo  tilog  =  ijäfcJJO^  verkürzt  ist  und  demnach 
ursprünglich  als  Ueberschrift  zu  y>.  10  gehörte.       H.  S. 


241 


Gft U in gi s c h  e 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  König].  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  7.  12.  Februar  1873. 


Martensen,  H.,  Dr.  theol.,  Bischof  von 
Seeland:  Hirtenspiegel.  Zwanzig  Ordinations- 
reden.  Deutsch  von  AI.  Michelsen,  Prediger. 
Autorisirte  Ausgabe,  1.  Sammlung,  Gotha,  G. 
Schloessmann,  1870.  193  Seiten.  2.  Sammlung, 
ebendas.  1872.    224  Seitten. 

Dies  nunmehr  mit  dem  2.  Bande  abgeschlossene 
Werk  des  berühmten  Dogmatikers  hat  keinerlei 
wissenschaftliche  Form  und  konnte  sie  nicht  ha- 
ben. Was  es  bietet,  sind,  wie  schon  der  Titel 
sagt,  Amtsreden,  welche  der  Verf.  in  seiner  Eigen- 
schaft als  Bischof  von  Seeland  und  zwar  bei 
feierlichen  Gelegenheiten  gehalten  hat,  und  da 
versteht  es  sich  von  selbst,  dass  Ton  und  Form 
nur  erbaulich  sein  konnte.  Nicht  deduciren  und 
entwickeln  konnte  hier  der  Redner,  nicht  in 
folgerechten  Schlussformen  ein  wissenschaftliches 
System  in  Beziehung  auf  seinen  Gegenstand, 
aufbauen,  sondern  das  Wissenschaftliche  musste 
hier  höchstens  als  Voraussetzung  gelten  und 
des  Redners  Aufgabe  war  mehr  die  des  Er- 
xmerns  und  des  Ermahnens  auf  der  Grundlage 

19 


242        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  7. 

einer  bereits  gewonnenen  gemeinschaftlichen 
Ueberzeugung,  als  die  des  Begründens  einer  sol- 
chen Ueberzeugung  selbst.  Namentlich  aber 
gegenüber  denen,  welchen  zuerst  diese  Beden 
gegolten  haben,  den  nach  vollendeten  wissen- 
schaftlichen Studien  in  ihr  Amt  einzuweisenden 
und  auf  dasselbe  zu  verpflichtenden  Pastoren, 
wäre  ein  Dociren  in  solchem  Munde  noch  viel 
weniger  angebracht  gewesen,  als  gegenüber  einer 
Gemeinde,  der  die  Predigt  doch  auch  immer 
noch  neue  Erkenntnisse  vermitteln  soll.  Aber 
wenn  es  denn  daher  nun  auch  durchaus  unan- 
gemessen wäre,  den  Massstab  strenger  Wissen- 
scbaftlichkeit  an  diese  vom  Moment  erzeugten 
Erbauungsreden  zu  legen,  so  hat  doch  gleich- 
wohl die  Wissenschaft  hier  ihr  Amt  zu  thun 
und  zu  fragen,  ob  diese  Reden  denn  nun  auch 
wirklich  den  Boden  der  Wissenschaftlichkeit  un- 
ter den  Füssen  haben.  Müssen  gerade  sie  nach 
Form  und  Ton  auch  wohl  ganz  erbaulich  sein, 
so  ist  doch  auch  gerade  von  ihnen  noch  viel- 
mehr, als  von  anderen  Erbauungsreden  zu  for- 
dern, dass  sie  auf  der  Höhe  der  Wissenschaft 
sich  halten ;  und  namentlich  dass  sie  den  Gegen- 
stand, um  den  sie  sich  bewegen,  »das  geistliche 
Amte,  das  »Amt  des  Hirten c,  wie  der  Verf.  es 
gern  nennt,  in  dem  Lichte  geläuterter  Erkennt- 
nis8  betrachten,  wie  sie  die  wirklich  wissen- 
schaftlichen Forschungen  an  die  Hand  gegeben 
haben,  das  ist  eine  Forderung,  die  wir  ganz  un- 
bedingt auch  an  ein  Erbauungsbuch,  zumal  bei 
solcher  Veranlassung  und  von  solchem  Verf.  ge- 
schrieben, stellen  dürfen. 

Aber  da  darf  denn  nun  auch  anerkannt  wer- 
den, dass  dieser  Forderung  hier  vollauf  Genüge 
geschehen  ist.  Wir  greifen  aus  der  ganzen 
Reihe  von  vierzig  Beden  nur  diejenigen  heraus, 


Martensen,  Hirtenspiegel.  248 

welche  sieh  ganz  besonders  mit  des  geistlichen 
Amtes  Bedeutung  und  Stellung  in  der  Gemeinde, 
also  mit  den  Fragen  befassen,  über  welche  in 
unseren  Tagen  hauptsächlich  der  Streit  der 
Parteien  geführt  worden  ist ;  aber  gerade  da  ist 
es  denn  eine  Freude,  zu  sehen,  wie  der  Verf. 
allemal  den  Punkt  zu  treffen  vermag,  auf  den 
ee  ankommt,  und  wie  er,  ohne  die  Stellung  des 
Pastors  über  ihr  natürlich  ihr  zukommendes 
Mass  zu  erheben,  doeh  aber  auch  weit  davon  ent- 
fernt ist,  dieselbe  herabdrücken  zu  lassen  und 
sie  der  Bedeutung  zu  entkleiden,  welche  ihr  der 
Natur  der  Sache  nach  gebührt.  Von  jenen 
Uebertreibungen,  welche  in  einer  gewissen  Partei 
der  lutherischen  Kirche  in  jüngsten  Zeiten  zum 
Vorschein  gekommen  sind  und  die  man  vor  dem 
Vorwurfe  hierarchischer  Ueberhebung  nach  Art 
der  papistischen  Kirche  kaum  in  Schutz  nehmen 
kann,  finden  wir  bei  dem  Verf.  keine  Spur;  im 
Gegentheil,  gleich  die  erste  Rede  ist  dazu  an* 
gethan  und  angelegt,  hier  den  Verirrungen  der 
genannten  Art  einen  festen  Damm  entgegen  zu 
setzen.  »Unseres  Amtes  zu  warten«,  heisst  es 
da  mit  recht  scharf  accentuirten  Worten,  »dazu 
gehört  vor  Allem,  dass  wir  uns  bewusst  werden 
und  wohl  darauf  achten,  was  des  Herrn  Wille 
sei  in  Betreff  dieses  Amtes,  dass  wir  die  Be* 
deutung,  die  es  für  die  menschliche  Gemein- 
schaft hat,  wohl  erwägen,  insbesondere  aber 
beherzigen,  dass  es  ein  Amt  des  Dien  ens  ist 
und  nicht  des  Herrschen s,  nach  dem  Vor- 
bilde des  Heilandes,  welcher  selber  nicht  ge- 
kommen ist,  dass  er  sich  dienen  lasse,  sondern 
dass  *er  diene  und  gebe  sein  Leben  zu  einer 
Erlösung  fur  Viele«.  »Es  hat«,  heisst  es  da 
weiter,  »eine  Zeit  in  der  Kirche  gegeben,  da 
user  Amt  ale  ein  Herrscheramt  sieh  geberdete 


244        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  7. 

und  sogar  die  höchste  Gewalt  und  Autorität  in 
der  menschlichen  Gesellschaft  ausübte,  da  die 
Leute  im  Allgemeinen  des  Wahnes  lebten,  Got- 
tes Thron  sei  vom  Himmel  auf  die  Erde  verlegt, 
der  heil.  Geist  und  seine  Segnungen  seien  ein 
für  alle  Mal  an  den  Priesterstand  gebunden, 
da  die  Glieder  dieses  Standes  als  Mittler  zwi- 
schen Gott  und  den  Menschen  auftraten,  und 
ihre  Gewalt  sich  nicht  auf  geistliche  Dinge 
allein,  sondern  auch  auf  die  weltlichen  erstreckte, 
sogar  über  die  Königreiche  dieser  Welt  sich  die 
Herrschaft  anmasste  und  möglichst  zur  Geltung 
brachtet.  Allein  von  solchen  Dingen  will  der 
Verf.  ganz  und  gar  Nichts  wissen.  »Wir  wol- 
lene, sagt  er,  »Gott  von  ganzem  Herzen  dan- 
ken, dass  unser  Amt  diese  Bedeutung  nicht 
mehr  hat,  welche  ihm  niemals  von  dem  Herrn, 
sondern  nur  von  Menschen  beigelegt  war,  wir 
wollen  Gott  danken,  dass  wir  unsers  Amtes  in 
der  evangelischen  Kirche  zu  warten  haben, 
welche  in  allen  Dingen  auf  das  Evangelium  zu- 
rückgeht, welche  uns  lehrt,  dass  nur  ein  Mitt- 
ler ist  zwischen  Gott  und  den  Menschen,  Jesus 
Christus,  welche  das  allgemeine  Priesterthum 
aller  Gläubigen,  die  Gleichheit  aller  Christen 
vor  unserm  Gott  und  Heilande  predigt,  jeden 
Christen,  auch  den  schlichtesten,  zu  Gottes 
Wort  in  der  heil.  Schrift  ladet,  damit  er  nach 
Gottes  Wort  und  Gewissen  unsre  Rede  selbst 
prüfe,  durch  lebendigen  Herzensglauben  zur 
Gemeinschaft  Christi,  zu  dem  Geheimniss  der 
Versöhnung  persönlichen  Zugang  habe  und  dem 
Höchsten  geistliche  Opfer,  Opfer  des  Gebetes 
und  der  Liebe  durch  Jesum  Christum  bringe«. 
Das  ist  denn  freilich  etwas  wesentlich  Anderes, 
als  was  Andre  in  unseren  Tagen  von  dem 
»Gnadenmittelamte«  gemeint  haben   lehren  zu 


Martensen,  Hirtenspiegel.  245 

Bollen.  Nach  Martensens  nüchterner  und  doch 
tiefsinniger  Auffassung  ist  des  Eirchenamtes 
Aufgabe  das  Evangelium  zu  predigen  und  die 
Sakramente  stiftungsmässig  zu  verwalten»  aber 
immer  hat  es  das  allgemeine  Christenthum  zur 
Voraussetzung und  ist  ein  Amt  in  der  Gemeinde, 
nicht  über  derselben,  zum  Dienste  an  ibr, 
nicht  sie  zu  beherrschen  und  an  Stelle  Gottes 
und  Christi  die  Gnade  zu  spenden.  So  tritt  es 
auch  in  den  anderen  Beden,  die  dies  Thema  be- 
handeln,  deutlich  hervor,  z.  B.  I,  8;  II,  4; 
II,  16;  n,  19.  u.  a.  a.  0.,  und  immerfort  hat 
der  Redner  diese  evangelischen  Grundüberzeu- 
gungen zur  Voraussetzung. 

Aber  damit  ist  er  nun  doch  weit  entfernt, 
dem  Amte  des  Predigers  irgend  etwas  von  dexa 
zu  vergeben,  was  ihm  zukommt:  das  allgemeine 
Priestertbum  macht  das  besondere  Amt  nicht 
überflüssig,  und  einen  Zustand  der  Kirche,  wo 
Jeder  sich  aufwerfen  könnte  Lehrer  zu  sein, 
will  der  Verf.  ganz  und  gar  nicht  geduldet  wis- 
sen. Auch  ist  der  »Hirte«  wohl  ein  Diener  an 
und  in  der  Gemeinde,  aber  nimmermehr  in  der 
Weise,  dass  derselbe  von  der  Willkür  der  Ge- 
meinde abhängig  sein  und  seine  Predigt  nach 
ihrem  Wünschen  und  Gutdünken  einrichten  müsste. 
Der  Prediger  ist  zunächst  und  zu  oberst  »Die- 
ner Jesu  Christi«  und  nur  als  solcher  hat  er 
den  Dienst  in  der  Gemeinde,  und  das  ist  so 
sehr  der  Fall,  dass  es  geradezu  das  Amt  ver- 
untreuen hiesse,  wollte  er  in  seiner  Amtsführung 
sich  von  der  Willkür  der  Gemeinde  abhängig 
machen,  »Menschen  zu  gefallene  reden  und  han- 
deln. Hier  sind  es  denn  allerdings  sehr  gewichtige 
Wahrheiten,  welche  der  Verf.  anderen  Richtungen 
unsrer  Zeit  entgegen  hält,  denen,  welche  mei- 
nen, dar  Prediger  sei  nur  Organ  der  Gemeinde 


$46        Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stuck  7. 

und  nur  dazu  da,  auszusprechen,  was  das  Be- 
wusst8ein  der  jeweiligen  christlichen  Gemein- 
schaft füllte,  und  Ref.  kann  nicht  umhin,  seine 
Freude  darüber  auszudrücken,  "dass  auch  eben 
dies  einmal  in  der  hier  vorliegenden  Weise  zur 
Sprache  gekommen  ist.  Recht  sehr  möchte  er 
wünschen,  dass  namentlich  das  in  Samml.  I,  8 
und  Samml.  II,  4  Gesagte  eingehend  erwogen 
und  beherzigt  würde:  es  könnte  das  doch  zur 
Beseitigung  so  mancher  Unklarheiten  dienen, 
die  jetzt  noch  bei  der  sog.  liberalen  Richtung 
sich  finden  und  die  nicht  weniger  zu  Verwirrun- 
gen und  Verirrungen  Anlass  geben,  wie  die 
hierarchischen  Velleitäten  auf  der  anderen  Seite. 
Sonst  möchte  Ref.  noch  aufmerksam  machen 
auf  Samml.  II,  1 :  »Das  Neue  und  das  Alte  in 
der  Predigt  des  Evangeliums«  als  auf  eine 
überaus  geistreiche  und  sinnige  Behandlung  des 
sonst  nicht  eben  sehr  leichten  Textes  Matth.  1 3, 
52,  der  aber  für  eine  Ordinationsrede  überaus 
passend  ist,  und  eben  so  auf  II,  11:  »Die  ge- 
sunde Lehre«,  und  II,  13:  »Das  Salz  der  Erde«. 
Doch  hebt  Ref.  diese  Stücke  nur  heraus,  weil  sie 
ihm  besonders  gelungen  zu  sein  scheinen,  nicht 
aber  um  die  anderen  dadurch  in  Schatten  zu 
stellen.  In  ihnen  allen  ist  des  Predigtamtes 
verantwortungsvolle  Bedeutung  auch  für  unsre 
Zeit  recht  und  in  einer  überaus  ansprechenden 
und  verständlichen  Form  in' a  Licht  gestellt,  und 
es  möchte  das  besonders  verdienstlich  sein  in 
einer  Zeit,  wo  man,  wie  der  Verf.  selbst  an« 
deutet,  nach  der  entgegengesetzten  Seite  im 
Vergleich  zu  früheren  Jahrhunderten  abzuwei« 
eben  nur  zu  sehr  geneigt  ist.  Hatte  man  früher 
des  geistlichen  Amtes  Stellung  und  Bedeutung 
übertrieben,  so  möchte  man  sie  jetzt  um  so 
mehr  herabsetzen,  als   ob  dasselbe  ganz  ent- 


Martensen,  Hirtenspiegel*  247 

behrlich  sei  und  auch  wirklich  bald  abgethan 
werden  müsste;  aber  jedenfalls  ist  der  eine  Irr- 
thum  so  schlimm,  wie  der  andre,  nnd  es  ist 
gut,  dass  hier  einmal  mit  recht  nüchternem 
Ernste  das  Sichtige  gezeigt  worden  ist,  zumal 
das,  was  der  Verf.  zeigt,  auch  in  der  That  als 
richtig  einleuchten  muss.  — 

Weniger  befriedigt  sind  wir  denn  freilich 
durch  Einzelheiten,  mit  denen  wir  nun  einmal 
nicht  übereinstimmen  können.  So  redet  der 
Verf.  z.  B.  von  der  »Nationalität«  fast  so,  als 
ob  da  ein  unversöhnlicher  Gegensatz  zwischen 
Christenthum  und  Nationalität  bestände,  wenig- 
stens klingt  es  so,  als  sähe  er  auf  die  Bestre- 
bungen, den  Nationalitäten  Geltung  zu  verschaf- 
fen, mit  einer  gewissen  Missachtung  herab.  Aber 
eben  da  dürfte  es  denn  doch  erwünscht  gewesen 
sein,  dass  die  Verhältnisse  ein  wenig  eingehen- 
der durchdacht  und  tiefer  erforscht  worden 
wären.  Vielleicht  haben  wir  uns  die  Auslassun- 
gen des  Verf.  hier  daraus  zu  erklären,  dass 
allerdings  in  seiner  Heimath  Dänemark  mit  dem 
Nationalitätsstreben  ein  nicht  gerade  erquickli- 
ches Spiel  getrieben  worden  ist;  aber  das  sollte 
doch  nicht  zu  Einseitigkeiten  verleiten.  Und 
eben  so  hätten  wir  einzelnen  Widerspruch  ge- 
gen das  in  Beziehung  auf  die  Union  Gesagte 
auf  dem  Herzen,  II,  14:  »Unser  evangelisch- 
lutherisches Bekenntnisse.  Es  ist  ganz  recht, 
dass  die  Stellung  der  evangelischen  Kirche  gegen- 
über dem  Papismus  noch  ganz  dieselbe  sein 
muss,  wie  im  16.  Jahrhundert,  ja,  dem  »Infalli- 
blenc  zu  Rom  gegenüber  wohl  gar  noch  um 
ein  bedeutendes  geschärft;  aber  ob  die  Spannung 
zwischen  den  beiden  Reformationskirchen  noch 
irgend  welchen  Grund  der  Fortdauer  habe,  das 
ist  denn  doch  zweifelhaft.     Was  der  Verf.  als 


248        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  7. 

die  wesentlichen  Eigentümlichkeiten  der  luthe- 
rischen Kirche  nennt,  das  sollte  man  doch  auch 
bei  der  reformirten  nicht  vermissen.  Doch  das 
sind  Einzelheiten,  und  im  Allgemeinen  kann 
die  Bedeutung  des  Werkes  dadurch  nicht  be- 
einträchtigt werden.  Sei  es  denn  zu  allseitiger 
Erwägung  empfohlen  I  F.  Brandes. 


D.  Francisco  Garcia  Ayuso,  El  estudio  de 
la  filologia  en  su  relacion  con  el  Sanskrit. 
Madrid  1871.    8°.    X,  376  S. 

Dieses  Werk  enthält  weit  mehr  als  sein  Titel 
erwarten  läset,  nämlich  nicht  weniger  als  eine 
Art  von  Encyclopädie  der  gesammten  Sprach- 
wissenschaften, die  mit  seltener  Sprachenkennt- 
nis8,  mit  einer  überraschenden  Belesenheit  in 
der  Fachliteratur  (das  angehängte  Register  der 
benutzten  Werke  .zählt  deren  371  auf,  die  nicht 
etwa  aus  gelehrter  Prunksucht  zusammengestellt, 
sondern  fortlaufend  im  Texte  verwerthet  sind) 
und  mit  im  Ganzen  gesundem  Urtheil  abgefasst 
ist.  Und  zu  so  hervorstechenden  Eigenschaften 
der  die  Spuren  solider  deutscher  Universitäts- 
bildung tragenden  Arbeit  kommt  hinzu,  dass  sie 
die  erste  ihrer  Art  in  Spanien  ist,  da  die  spa- 
nische Sprachforschung  seit  Herväs  geschwiegen, 
da  sie  an  der  Begründung  der  sogen,  indoger- 
manischen oder  vergleichenden  Sprachwissen- 
schaft gar  keinen  Antheil  genommen  hat.  Wie 
sich  hierans  von  selbst  ergiebt,  für  das  Vater- 
land des  Verfassers  macht  diese  Arbeit  Epoche; 
für  den  deutschen  Leser  bietet  sie  aus  eben  den- 
selben Gründen,   die  sie  unserer  Anerkennung 


Ayuso,  £1  estudio  de  la  filologia  etc.    249 


r 

I  bo  werth  machen,  nichts  Neues:  sie  ist  wesent- 
lich aus  deutschen  Quellen  geschöpft.  Dennoch 
wild  ja  auch  Bekanntes  durch  den  Zusammen- 
hang, in  dem  es  gesagt  ist,  und  durch  die  Per- 
son, von  der  wir  es  hören,  in  ein  neues  Licht 
geruckt,  insbesondere  muss  in  einer  so  jungen 
Disciplin,  wie  die  Sprachwissenschaft  das  Ürtheil 
eines  kenntnissreichen  und  unparteiischen  Aus- 
landers, muss  auch  für  deutsche  Fachmänner  die 
Stellung  ins  Gewicht  fallen,  die  Ayuso  in  den 
so  zahlreichen  principiellen  wie  Detailcontrover- 
sen  unserer  Wissenschaft  einnimmt.  So  halte 
ich  es  für  Pflicht,  nachdem  ich  schon  früher  auf 
die  Bedeutung  dieses  Werks  für  Spanien  anderswo 
kurz  hingewiesen  habe,  in  diesen  Blättern  einige 
solcher  streitigen  Punkte  herauszugreifen  und 
Ayuso's  Ansicht  darüber  mitzutheilen,  nicht  ohne 
meine  eigene  wenigstens  anzudeuten. 

Wie  gesagt  lässt  sich  unser  Werk  als  eine 
Encyclopädie  der  Sprachwissenschaft    am   rich- 
tigsten bezeichnen,  und  zwar  finden  sich  im  An- 
schluss an  W.  y.  Humboldt  und  Heyse  die  all- 
gemeinen  Grundbegriffe    derselben    im    ersten 
Haupttheil  in  5  Capiteln  erörtert,  von   wo  aus 
der  Verf.  vermittelst  einer  Besprechung  der  ver- 
schiedenen morphologischen  und  genealogischen 
Principien    der   Classification    der    Sprachen   in 
den   7  Capiteln   des  zweiten  Theils,  der  Haupt- 
masse   seines    Werks ,   zu   einer   Characteristik 
und  Geschichte  der  wichtigsten  Sprachtypen  ge- 
langt, wobei  er  sich  entschieden  gegen  die  von 
Max  Müller  angenommene  »turanische«  Familie 
ausspricht;   der  dritte  Theil  enthält  dann  eine 
ßtoffreiche,  aber  recht  übersichtliche  Geschichte 
der  filologia,  d.  h.  vorzugsweise  der  Grammatik, 
und  dieser  Theil  ist  es  begreiflich,  auf  den  sich 
das  erwähnte  Interesse  deutscher  Fachgenossen 

20 


250        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  7. 

hauptsächlich  concentriren   muss.    Doch  ist  es 
eine  principielle,  von  Ayuso  in  dem  ersten,  all- 
gemeinen  Theil    gut   erörterte   Frage    unserer 
Wissenschaft,    welche    ich  hier    zunächst    zur 
Sprache  briDgen  will:  die  grosse,   viel  ventilirte 
methodische  Grundfrage  nach  dem  Verhältniss, 
der  Abgrenzung  der  Sprachwissenschaft   gegen- 
über  anderen   Wissensgebieten.     Nicht   als   ob 
das   gleich  nachher  anzuführende  Urtheil    des 
spanischen   Gelehrten    hierin    massgebend   sein 
könnte  oder  als  ob  ich  gar  der  Meinung  wäre, 
selbst   eine   so  intricate  Frage  im  Vorbeigehen 
lösen  zu  können,  sondern  es  kommt  vor  Allem 
darauf   an,    sich    die  tief  liegenden   Gegensätze 
bewusst  zu  halten,  welche  bei  dieser  nun  schon 
über   ein  Jahrzehnt   dauernden  Controverse   in 
Conflict  gerathen  sind,  und  auf  diesen  geschicht- 
lichen Hintergrund  zunächst  hinzuweisen,  scheint 
mir  um  so  mehr  geboten,  als  darauf  bisher  so 
viel  ich  sehe  noch  gar  nicht,  auch  in  der  neue- 
sten hieher  gehörigen  Schrift  von  Clemm  *)  nicht, 
aufmerksam  gemacht  worden  ist.     Ohne  Zweifel 
ist  es  eine  öfter  in  der  Geschichte  der  Wissen- 
schaften  hervortretende  Erscheinung,   dass  zwei 
grosse  Wissensgebiete   lange   Zeit   nicht  ausge- 
schieden werden,   sei  es  wegen  Mangel  an  Klar- 
heit in  den  Grundbegriffen,  sei  es,  weil  ein  gan- 
zer grosser  Complex  von  Thatsachen  unbeachtet 
oder   doch    zusammenhangslos    bleibt;   letzteres 
kann    aber  sehr   wohl   geschehen,    da  ja  nicht 
jedes   Zeitalter   für   gewisse    Wahrheiten   gleich 
empfänglich  ist,  und  kein  auffallenderes  Beispiel 
gibt  es    hierfür,   als  den  heutzutage  fast  unbe- 

*)  Die  Rede  »Ueber  Aufgabe  und  Stellung  der  class. 
Philol.«  etc.  (Giessen  1872),  die  übrigens  Jedem,  der  sich 
fur  Methodologie  der  Philologie  und  der  Sprachwissen- 
schaft intereseirt,  warm  empfohlen  werden  kann. 


Ayuso,  £1  estudio  de  la  filologfa  etc«    251 

greiflichen  Mangel  an  Verständniss,  welchen  die 
ältere  Grammatik  und  Philologie  den  greifbar- 
sten Thatsachen  der  Sprachgeschichte  und 
Sprachenverwandtschaft  gegenüber  bewiesen  hat. 
Plötzlich  wird  dann  irgend  eine  grosse  Ent- 
deckung gemacht,  durch  welche  Licht  und  Zu- 
sammenhang in  eine  Reihe  bis  dahin  unver- 
standener Erscheinungen  kommt;  alsbald  wirkt 
dieselbe  als  Gährungsstoff  und  Sonderungsgrund, 
eine  neue  Disciplin  tritt  ins  Leben  und  erhebt 
Anspruch  auf  Gleichberechtigung  mit  den  älte- 
ren Wissenschaften.  So  hat  in  der  Philologie 
die  Entdeckung  des  Sanskrit  gewirkt;  indem 
Bopp  seine  vergleichende  Grammatik  schrieb, 
trat  das  Studium  der  Grammatik  überhaupt  in 
ein  ganz  neues  Stadium,  aus  einer  Hilfswissen- 
schaft der  Philologie  stieg  sie  zu  dem  Rang 
einer  selbständigen  Wissenschaft  empor,  allein 
sie  stiess  mit  ihren  gerechten  Ansprüchen  auf 
den  zähen  Widerstand  einer  älter  berechtigten 
Partei,  der  ciassiechen  Philologen.  Nun  ist  es, 
wie  mir  scheint,  lediglich  die  Missachtung, 
welche  die  neue  Richtung  von  Seiten  der  Philo- 
logen zu  erfahren  hatte,  sind  es  jene  Anfein- 
dungen, die  kein  ruhmreiches  Blatt  in  der  neue- 
ren Geschichte  der  Philologie  bilden,  welche  die 
schroffe  Absage  zu  erklären  vermögen,  die  ein 
Sprachforscher  von  der  Bedeutung  Schleichers 
der  Philologie  entgegengeschleudert  hat,  freilich 
nicht  zum  Vortheil  seiner  eigenen  Forschung. 
Und  nur  als  eine  Reaction  gegen  das  ablehnende 
Verhalten  der  Philologie  wird  überhaupt  der 
ganze  durch  Schleicher,  noch  mehr  durch  Max 
Müller's  Vorlesungen  in  die  weitesten  Kreise  ge- 
tragene Zug  der  Auflassung  derer  verständlich, 
welche  die  Sprachwissenschaft  von  ihrem  tra- 
ditionellen Kreise  von  Verwandten,  den  histori- 

20* 


252        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  7. 

sehen  Discipline^  losreissen  und  unter  die  Na* 
turwissensebaften  einstellen  wollen.  Von  der 
begreiflichen  und  legitimen  Opposition  gegen  die 
negirenden  Tendenzen  vieler  Philologen  haben 
sich  diese  Sprachforscher  zu  weit  treiben  lassen ; 
weil  die  Sprachwissenschaft  nicht  alsbald  als 
das  was  sie  ist,  als  eine  selbständige  historische 
oder  philologische  Disciplin  anerkannt  wurde, 
sollte  sie  nun  ganz  dem  heimathlichen  Boden 
entrissen  und  in  den  Kreis  der  Naturwissen- 
schaften verpflanzt  werden,  dem  sie  doch  fremd 
und  fern  gegenübersteht. 

Eine  neue  und  sinnvolle  Auffassung  gleich- 
wohl, von  der  die  Welt  Anfangs  so  überrascht 
war,  dass  sich  erst  allmälig  gegnerische  Stim- 
men Gehör  zu  verschaffen  vermochten.  Diese 
aber  bekämpften  theils  Max  Müller  auf  einem 
eigenen  Felde  der  populären  Argumentation, 
indem  sie  das  anscheinend  natürliche  Wesen  der 
Sprache,  ihre  vermeinte  Unabhängigkeit  von  der 
Willensthätigkeit  der  Einzelnen  aus  dem  unauf- 
hörlichen Gegeneinanderwirken  der  einzelnen 
Individuen  erklärten,  die  also  nicht,  wie  Max 
Müller  will,  durchaus  gar  keine,  sondern  im 
Gegentheil  alle  Macht  über  die  Sprache  haben 
—  usus  norma  loquendi  (Whitney);  von  sprach- 
philosophischer Seite  wurde  nachgewiesen ,  dass 
die  Sprachwissenschaft  ihre  Basis  nur  in  der 
Psychologie,  einer  Geisteswissenschaft,  finden 
kann  (Steinthal);  endlich  hat  auch  die  empiri- 
sche Sprachforschung  selbst  sich  gegen  die  Los- 
reissung  von  der  Philologie  ausgesprochen, 
hat  insbesondere  Gurtius  durch  Beispiel  und 
Lehre  bewiesen,  dass  die  Sprachwissenschaft 
ihren  Zusammenhang  mit  den  geschichtlichen 
Wissenschaften  nicht  aufgeben  darf  und  soll. 

Hier  ist  es  nun  ein  bedeutsames  Zeichen  der 


Ayuso,  El  estudio  de  la  filologfa  etc.    253 

Zeit,  dass  auch  der  spanische  Sprachforscher 
seine  Stimme  zu  Gunsten  der  historischen  Auf- 
fassung der  Sprachwissenschaft  in  die  Wag- 
schale legt;  mit  Steinthal  erblickt  er  in  der 
Psychologie  ihre  Grundlage,  mit  Cnrtius  erkennt 
erden  engen  Zusammenhang  der  lingüestica  mit 
der  Philologie  bereitwillig  an,  beansprucht  aber 
fur  sie  die  Geltung  einer  eigenen  Wissenschaft, 
worauf  sie  auch  nach  der  deutschen  Ansicht 
den  gerechtesten  Anspruch  erheben  darf  —  so 
gut  als  z.  B.  die  Aesthetik,  die  Mythologie,  die 
Archäologie.  So  scheint  man  sich  überall  wie- 
der mehr  und  mehr  von  dem  historischen  Grund- 
zug der  Sprachwissenschaft  zu  überzeugen,  dar- 
aus darf  man  aber  die  bisher  sanguinische 
Hoffnung  schöpfen,  dass  auch  der  »Riss  zwi- 
schen linguistischer  und  philologischer  Gramma- 
tik« endlich  ausgeglichen  werde.  Auch  in  der 
empirischen  Forschung  fehlt  es  ja  nicht  an  an- 
nähernden Schritten  dazu  von  Seiten  der  Lin- 
guisten, indem  immer  mehr  eine  geistige  Auf- 
fassung der  Sprache  an  die  Stelle  der  blossen 
Lautbeobachtung  tritt;  so  in  dem  ganzen  heuti- 
gen Betrieb  der  Etymologie,  wenn  man  ihn  z.  B. 
mit  Bopp's  glossarium  comparativum  vergleicht, 
so  ist  die  alte  mechanistische  Theorie  von  den 
sogenannten  Bindevocalen  von  Gurtius  selbst, 
der  sie  früher  vertrat,  durch  den  rationelleren, 
geistigeren  Begriff  des  thematischen  Vocals  ver- 
drängt worden,  so  beginnt  sich  auf  Grund  der 
Etymologie  und  Lautlehre,  die  in  der  riesigen 
Arbeit  eines  halben  Jahrhunderts  ihrem  Ausbau 
nahe  geführt  ist,  das  Gebäude  der  vergleichen- 
den Syntax  zu  erheben.  Gerade  in  dem  Wider- 
streit der  Parteien  kann  man  mit  L.  Lange  *)  das 

*)  Worte  L.  Lange's  in  der  Rede  über  Ziel  und  Me- 
thode der  syntakt  Forach.,  Verh.  d.  Gott.  Phil.  vers. 
1852. 


254        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  7. 

belebende,  Fortschritt  yerbeissende  Princip  der 
Sprachwissenschaft  erblicken  und  als  Frucht  des- 
selben eine  Geschichte  der  indogermanischen 
Sprachen  erhoffen*);  erst  dann  aber  kann  sie  ge- 
schrieben werden,  wenn  auch  nach  der  geisti- 
gen, Yornämlich  nach  der  syntaktischen  Seite 
hin  die  indogermanischen  Sprachen  noch  weiter 
erforscht  sein  werden,  als  Bürgschaft  aber  für 
die  baldige  Vorherrschaft  der  geistigen  Methode 
in  der  Sprachforschung  darf  ohne  Zweifel  dieses 
spanische,  also  von  ganz  unbetheiligter  Seite  ab- 
gegebene Urtheil  angesehen  werden. 

Der  zweite  Abschnitt  unseres  Werks,  aus 
dem  ich  die  Entzifferungsgeschichte  der  Hiero- 
glyphen und  der  Keilschriften  hervorhebe,  bietet 
aus  dem  oben  erwähnten  Grunde  nichts  Neues, 
ist  aber  fleissig  zusammengestellt  und  enthält 
nur  Ausgaben  aus  erster  Quelle.  Das  Pehlevi 
rechnet  Ayuso  zu  den  semitischen  Sprachen, 
als  deren  genauer  Kenner  er  sich  bereits  in 
einer  arabischen  Grammatik  gezeigt  hat;  im 
Einzelnen  folgt  er  ganz  den  besonders  durch  die 
scharfsinnige  Untersuchung  der  Inschriften  so 
erfolgreichen  Forschungen  Haug's,  wonach  in 
der  Erklärung  des  Mittelpersischen  drei  Stufen 
zu  unterscheiden  sind:  auf  das  ganz  überwiegend 
semitische  »chaldäische  Pehlevi«,  wie  es  Haug 
nennt,  folgte  das  Pehlevi  der  Sassanidenkönige, 
die  es  um  300  n.  Chr.  zur  Reichssprache  erho- 
ben haben,  ein  dem  Schein,  d.  h.  der  Schrift 
nach  semitischer,  der  Wahrheit,  d.  i.  der  Aus- 
sprache nach  aber  wesentlich  arischer  Dialect, 
der  z.  B.  das  Wort  Fleisch  in  der  Schritt  durch 

*)  Lange  in  »Die  Bedeutung  der  Gegens&tse  in. 
den  Ansichten  über  die  Sprache  für  d.  Entwicklung  der 
Spraohwiss.c.    Gieasen  1865. 


Ayuso,  El  estudio  de  la  filologia  etc.    255 

das  semitische  bisra  ausdrückte,  wofür  man  aber 
das  persische  gosht  las  (Huzvaresh);  endlich 
gelangte  auch  die  Schrift  dazu  die  semitischen 
Elemente  auszustossen  in  dem  Pazend-Pehlevi, 
welches  dem  Neupers.  ungemein  nahe  steht. 
Bei  dem  Abschnitt  über  die  iranischen  Sprachen 
hätten  ausser  dem  Ossetischen,  Avghanischen 
und  Armenischen,  wohl  noch  andere  Dialekte 
herangezogen  werden  dürfen,  z.  B.  von  den  aus- 
gestorbenen der  der  politischen  Skythen,  dessen 
iranischer  Charakter  durch  Müllenhoffs  bahn- 
brechende Forschungen  erwiesen  ist.  Beachtens- 
werth  aber  scheint  mir,  dass  der  Verf.,  der  die 
Grammatik  des  Ossetischen  ausfuhrlich  zerglie- 
dert, über  die  Structur  der  avghanischen  und 
der  armenischen  Sprache  ein  vorsichtiges  Schwei- 
gen beobachtet,  das  er  mit  dem  ungenügenden 
Zustand  der  grammatischen  Hülfsmittel  motivirt. 
In  der  That  dürfte  eine  nähere  Untersuchung 
den  angeblich  iranischen  Charakter  des  Armeni- 
schen schwerlich  bestätigen,  worüber  es  freilich 
geboten  ist  sein  Urtheil  so  lange  zurückzuhal- 
ten, bis  Mordtmann's  Entzifferung  der  altarme- 
nischen Inschriften  erschienen  sein  wird;  fur 
das  Avghanische  aber,  über  das  die  bevorstehende 
Heraasgabe  der  Grammatik  von  Trumpp,  des 
intimsten  Kenners  dieser  Sprache,  viel  neues 
Licht  verbreiten  wird,  dürfte  sich  eine  Mittel- 
stellung zwischen  Iranisch  und  Indisch  heraus- 
stellen, wie  sie  der  geographischen  Lage  des 
Landes  entspricht.  Denn  gerade  was  die  In- 
finitivbildungen dieser  Sprache  (auf  äl)  betrifft, 
60  lassen  sie  sich  keinenfalls  mit  Fr.  Müller 
aus  demZend  erklären,  wie  mir  bei  einer  Unter- 
suchung über  den  Infinitiv  im  Indogermanischen 
entgegengetreten  ist;  damit  fällt  aber  der  Haupt- 
beweiß,  durch  den   dieser   Gelehrte  seine  An- 


256        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  7. 

nähme  einer  sehr  engen  Verwandtschaft  des 
avghanischen  mit  dem  altbaktrischen  Idiom  zu 
stützen  suchte. 

Von  speciellem  Interesse  für  den  deutscher! 
Leser   ist  der   dritte,    literarhistorische   Theil; 
der  Verf.  hat  darin  Benfey's  bekanntes  Werk, 
auch  das  Steinthal'sche  u.  a.   pflichtmässig  ver- 
wertet, aber  auch  manches  eigene  treffende  Ur- 
theil  über  literarische  Erscheinungen,  besonders 
aus    der    neuesten    Geschichte    der    deutschen 
Sprachwissenschaft  hinzugefügt,  im  Ganzen  von 
der  Entwicklung  der  Sprachwissenschaft,  dieser 
universalsten    aller    Wissenschaften    ein    mehr 
figurenreiches,  als  überall   klar  auseinandertre- 
tendes Gemälde  entworfen,   wobei  ihm   für    die 
Darstellung  der  semitischen  und  der  indischen 
Nationalgrammatik  seine  genaue  Eenntniss  der 
betreffenden    Sprachen  wohl    zu  Statten    kam. 
Wunderbarer   Contrast   der   indischen  und  der 
griechischen  Sprachforschung !  Mit  der  resoluten 
Gon8equenz,  welche  auch  die  indische  Specula- 
tion auszeichnet,  unterwarfen  die  indischen  väi- 
jäkaranas,  d.  i.  Zerleger,  Analytiker  den  Riesen- 
leib ihrer  Muttersprache  dem  anatomischen  Mes- 
ser  ihrer  grammatischen  Forschung,  lösten  sie 
die  Wörter  und  Formen  in  ihre  einfachsten  Be- 
standteile auf  und  gelangten  so  zu  dem  für  die 
ganze  Folgezeit  so  unermesslich  fruchtbaren  Be- 
griff der   Wurzel,   Hessen   sie   auch   nicht  den 
Bruchtheil   einer  Sylbe  unbeachtet  und  schufen 
durch  treue  und  ezacte  Beobachtung  eine  Laut- 
lehre, die  den  Resultaten  der  neueren  Physiolo- 
gie an  Genauigkeit  der  Distinction  nahe  kommt, 
begründeten  sie  die  Etymologie  in  einer  Weise, 
welche  die  etymologischen  Kunststücke  der  Grie- 
chen und  Römer  aufs  tiefste  beschämt  und  der 
wissenschaftlichen  Durchforschung  auch  der  ver- 


A yuso,  El  estudio  de  la  filologia  etc.    257 

wandten  Sprachen  die  wesentlichsten,  nicht  ge- 
nug anerkannten  Dienste  geleistet  hat.  Hierauf 
hingewiesen  zu  haben  ist  ein  Verdienst  unseres 
Verf. 's,  der  freilich  dabei  Benfey  zum  Vorgänger 
gehabt  hat;  neu  ist,  was  er  auf  p.  342  nach  Er- 
wähnung von  Pänim's  Einreihung  der  Vocale  un- 
ter die  betreffenden  Organe,  wodurch  diesem  in 
einer  viel  gepriesenen  Entdeckung  der  neueren 
Physiologen  und  Philologen  die  Priorität  zu« 
komme,  weiter  mittheilt:  »Das  so  oft  angestaunte 
Dreieck  [nämlich  die  drei  Grundyocale  a,  i,  u] 
von  Orchell,  der  sogenannte  Colossi!  der  he- 
bräischen Wissenschaft  (nur  in  Spanien  und 
Frankreich)  ist  ein  Schwindel  [una  farsa],  weil 
derselbe  von  den  Indern  entlehnt  ist,  deren  Li- 
teratur am  Anfang  des  Jahrhunderts  in  Europa 
bekannt  wurdec 

Mit  ganz  anderen  Charakterzügen  als  die  in- 
dische tritt  uns  schon  in  ihren  ersten  Entwick- 
lungsstadien die  griechische  Grammatik  ent- 
gegen; wie  sich  aus  der  uralten  Streitfrage  der 
griechischen  Philosophenschulen,  ob  die  Sprache 
fvae*  oder  Sias*  entstanden  sei,  die  ersten  An- 
sätze der  Grammatik  entwickelten,  wie  sich 
dann  das  Wiederaufleben  des  alten  Streits  unter 
der  neuen  Devise:  avaXoyiq  oder  dvmiuxUql 
noch  bedeutsamer  für  den  Fortschritt  der  Sprach- 
wissenschaft gestaltete  und  im  Anschluss  daran 
das  ganze  System  der  Grammatik  wesentlich  in 
der  Weise  aufgebaut  wurde,  wie  es  noch  heute 
besteht,  ist  recht  verdienstlich  dargestellt,  wäh- 
rend doch  noch  vor  gar  nicht  so  langer  Zeit 
eine  Autorität  auf  grammatischem  Gebiet  jenen 
ganzen  Streit  für  vix  tanto  hiatu  dignum  erklä- 
ren konnte*).    Freilich  das  Product  dieser  gan- 

*)  Classen  in  seinen  Primord.  gramm.  Graeo. 


258        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  7. 

zen  auf  dem  Boden  der  Philosophie  oder  viel- 
mehr des  Rationalismus  stehenden  Sprachfor- 
schung des  Alterthum8  war  am  Ende  doch  nur 
die  formale  Grammatik,  also  »ein  Haufe  yon  Re- 
geln ohne  Zusammenhang,  welche  die  Richt- 
schnur abgehen  sollen  für  den  Gehrauch  der 
grammatischen  Formen  und  für  die  Syntax;  für 
alles  das  was  sich  dieser  Richtschnur  nicht  fü- 
gen will,  hat  man  die  ungemein  bequemen, 
überall  anwendbaren  Bezeichnungen  bei  der  Hauet, 
welche  in  der  grammatischen  Kunstsprache  Figu- 
ren heissen :  Pleonasenus,  Ellipse  und  Enallage ! ! « 
Mit  diesem  treffenden  Urtheil  über  die  griechi- 
sche Grammatik  im  Allgemeinen  ist  das  Lob 
nicht  recht  zu  vereinbaren,  welches  Ayuso  mit 
Benfey  den  Leistungen  der  Griechen  auf  dem 
Felde  der  Syntax  spendet;  auch  diese  Seite  ih- 
rer Sprachforschung,  auch  die  Satzeintheilung  vor- 
nämlich, jene  Kategorieen  der  Adversativ-,  Con- 
ditional-, Concessivsätze  u.  s.  w.,  die  noch  immer 
sich  durch  unsere  Schulgrammatiken  hindurch- 
ziehen ,  trifft  doch  derselbe  Vorwurf  wie  die  ge- 
sammte  Sprachwissenschaft  des  Alterthums,  auch 
sie  stehen  ganz  auf  dem  Standpunkt  der  Logik  und 
sind  also  einer  völligen  Umgestaltung  durch  die 
neuere  psychologisch-historische  Grammatik  im 
höchsten  Grade  bedürftig*).  Wie  die  Inder, 
die  Griechen,  so  haben  auch  zwei  semitische 
Völker,  die  Hebräer  und  die  Araber,  Grosses 
in  der  Sprachwissenschaft  geleistet  und  sich  ein 
eigenartiges,  der  Structur  ihrer  Sprache  ge- 
mässes  grammatisches  System  zurecht  gemacht, 
wie  hier  ausführlich  entwickelt  wird;  ist  doch 
die   Grammatik   die  universalste   aller  Wissen- 

*)  Vgl.  Jolly  Ein  Kapitel  vergleich.  Syntax  München 
1872  p.  8  f. 


Ayuso,  EI  estudio  de  la  filologla  etc.    259 

Schäften,  an  deren  Ausbau  die  verschiedensten 
Nationen  erheblichen  Antheil  genommen  haben 
und  nicht  am  wenigsten  solche,  denen  ein  altes 
Vorurtheil  gerne  den  Namen  von  Cultnrvölkern 
absprechen  möchte.  Um  so  werthvolier  und  be- 
deutender erscheint  aber  aus  diesem  Gesichts- 
punkte die  geistige  Arbeit  derjenigen  Nation, 
welcher  es  vorbehalten  war,  den  von  so  ver- 
schiedenen Seiten,  nach  einer  Mannichfaltigkeit 
von  grammatischen  Systemen  und  Terminolo- 
gieen  zusammengetragenen  Stoff  kritisch  zu  sich- 
ten, geistig  zu  durchdringen  und  zu  vergleichen, 
den  stolzen  Bau  der  vergleichenden  Sprach- 
wissenschaft darauf  zu  errichten.  Die  Verdienste 
der  deutschen  Philologie  werden  denn  auch  von 
dem  spanischen  Forscher  unumwunden  aner- 
kannt, nicht  ohne  wehmüthige  Seitenblicke  auf 
sein  Vaterland,  so  wenn  er  p.  277,  nachdem  er 
seinen  Landsleuten  die  Vortheile  und  epoche- 
machende Bedeutung  für  die  Wissenschaft  aus- 
einandergesetzt hat,  welche  Zeitschriften,  wie 
den  Kuhn'schen  zukommt,  ausruft:  »Ist  auch  in 
unserem  lieben  Vaterland  der  Moment  gekom- 
men, durch  solche  Mittel  die  philologisch-lingui- 
stischen Studien  zu  fördern?«  bis  jetzt  hätten 
freilich  die  wissenschaftlichen  Zeitschriften  Spa- 
niens in  der  Regel  nur  den  niedrigsten  Partei- 
zwecken gedient.  Schleicher's  Verdienste  um 
die  Detailforschung  werden  nach  Gebühr  ge- 
würdigt, sein  Compendium  mit  Bopp's  Gramma- 
tik eingehend  verglichen:  »Bopp  umspannte 
weit  mehr  . . .  Schleicher  verstand  es  mit  siche- 
rem Tact  aus  dieser  Fülle  von  Stoff  eine  Aus- 
wahl zu  treffen,  ...  ein  einfaches  und  klares 
Bild  zu  zeichnen,  aus  dem  man  die  Eigentüm- 
lichkeiten und  den  allgemeinen  Typus  der  gan- 
zen Familie  erkennen  kann,  eine  wichtige  Auf- 


260        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  7. 

gäbe  der  vergleichenden  Studien c  etc.  Dagegen 
erfahren  Schleicher's  sprachphilosophische  Schrif- 
ten eine  scharfe  Verurtheilung,  bei  der  freilich 
der  streng  kirchliche  Standpunkt  des  Verf. 
massgebend  gewesen  ist,  wie  auch  in  seinem  Ur- 
theil  über  die  escuela  racionalista  alemana  un- 
ter den  Semitisten,  z.  B.  wenn  er  in  Hitzig's 
Methode  die  seltensten  Spitzfindigkeiten  in  der 
Textkritik,  die  abgeschmacktesten  Etymologieen 
zu  finden  meint,  durch  die  er  den  Wörtern  jene 
Bedeutungen  zu  geben  suche,  die  seine  rationa- 
listischen Anschauungen  begünstigen.  Das  ist 
eine  Probe  orthodoxer  Auffassungen,  an  denen 
das  sonst  mit  freiem  und  weitem  Blick  ge- 
schriebene Buch  nicht  eben  arm  ist;  aber  wo 
der  confession  eile  Standpunkt  des  Verf.'s  nicht 
ins  Spiel  kommt,  da  ist  sein  literarisches  Urtheii 
durch  Unbefangenheit  und  genaue  Sachkenntniss 
schätzbar  und  kann  wie  oben  der  Beachtung 
deutscher  Fachgenossen  empfohlen  werden,  wo- 
bei ich  mir  noch  erlaube  als  Beleg  hiefür  auf 
Ayuso's  eingehende  und  liebevolle  Charakteristik 
eines  so  schwierigen  und  echt  deutschen  Schrift- 
stellers wie  W.  v.  Humboldt  hinzuweisen,  dessen 
Werken  er,  wie  der  erste  Theil  des  Buches  be- 
weist, ein  eingehendes  Studium  gewidmet  hat. 
Die  Leetüre  des  zweiten,  sehr  fleissigen  Haupt- 
abschnitts insbesondere  ist  solchen  fur  den  ersten 
Anlauf  anzurathen,  welche,  des  Spanischen  mäch- 
tig, sich  einen  Einblick  in  die  grammatische 
Structur  der  meisten  Sprachen  zu  verschaffen 
wünschen,  überhaupt  ist  das  spanische  Werk 
zur  Einführung  in  die  Sprachwissenschaft  nicht 
ungeeignet  und  hat  vor  M.  Müller's  Vorlesungen 
eine  instructive  Geschichte  der  Schrift,  vor 
Whitney  die  schätzbare  Geschichte  der  Sprach- 
wissenschaft   voraus,    wie    es   überhaupt    weit 


Garcin  de  Tassy,  Langue  et  Litt.  Hindoustanies.  261 

mehr  eine  gelehrte  Arbeit  ist  als  das  englische 
und  amerikanische  Werk;  freilich  lässt,  auch 
yon  der  religiösen  Tendenz  abgesehen,  die  breite 
Ausführung  einzelner  sehr  bekannter  Punkte, 
die  Uebergehung  anderer,  kurz  die  ganze  Hal- 
tung des  Werks  nirgends  vergessen,  dass  es  für 
ein  spanisches  Publicum  geschrieben  ist,  was 
zwar  dem  Verf.  keineswegs  zu  verargen  ist, 
aber  einer  Uebersetzung  unübersteigliche  Schwie- 
rigkeiten entgegenstellen  dürfte. 

Würzburg.  Julius  Jolly. 


La  Langue  et  la  Litterature  Hindoustanies 
en  1872.  Revue  annuelle  par  M.  Garcin  de 
Tassy,  roembre  de  l'Institut  etc.  Paris.  Li- 
brairie  Orientale  de  Maisonneuve  et  Cie.  1873. 
109  Seiten  Grossoctav. 

Hinsichtlich  der  Genesis  und  des  Inhalts  der 
von  dem  berühmten  Orientalisten  herausgegebe- 
nen, auch  theilweise  bereits  in  mehreren  indi- 
schen Zeitschriften  übersetzten  Jahresberichte 
über  die  hindostanische  Sprache  und  Literatur 
habe  ich  in  der  Anzeige  des  vorjährigen  für 
1871  (Heidelb.  Jahrb.  1871  S.  873  ff.)  einige 
Mittheilungen  gemacht  und  setze  dieselben  nun 
auch  über  den  heurigen  für  1872  fort,  mich  da- 
bei wiederum  auf  Hervorhebung  einzelner  Punkte 
beschränkend.  Selbstverständlich  dauert  der 
heftige  Sprachkampf  zwischen  Muselmännern 
und  Hindus,  Urdu  und  Sindhi,  zwischen  arabi- 
scher Schrift  und  Devanagari  noch  immer  und 
wird  wohl  sobald  kein  Ende  nehmen,  bei  wel- 
cher Gelegenheit  denn  auch  gewisse  Dinge  ganz 


262        Gott,  geh  Anz.  1873.  Stück  7. 

so  wie  in  Europa  betrieben  werden,  indem  man 
Bittschriften  an  die  Regierung  durch  Freunde, 
Untergeordnete  und  sogar  Schulkinder  unter- 
schreiben lässt,  wie  dies  z.  B.  der  Schulinspec- 
tor  zu  Benares,  der  Babu  Schiv-pra§a,  ein 
grosser  Gönner  und  Fürsprecher  des  Hindi,  ge- 
than,  wobei  die  höchstens  5000  Unterschriften 
in  den  Journalen  seiner  Partei  mit  der  statt* 
liehen  Zahl  »200,000«  prangten.  Bemerkens* 
werth  ist  ferner  eine  Rede,  welche  der  Unter- 
gouyerneur  von  Bengalen,  Herr  G.  Campbel,  bei 
Gelegenheit  der  Grundsteinlegung  für  das  Cen- 
tral-College zu  Mazattarpur  am  7.  Nov.  1871 
gehalten  und  wobei  er  auf  den  Unterricht  im 
Englischen  im  Gegensatz  zum  Urdu  so  wie  zu 
den  gelehrten  Sprachen,  nämlich  der  persischen 
und  arabischen,  nach  Ansicht  Garcin  de  Tassy's 
ein  viel  zu  grosses  Gewicht  gelegt  hat.  Diesen 
heftigen  Angriff  auf  das  Urdu  wiederholte 
Campbell  bald  darauf  in  noch  schärferer  Weise 
in  einer  Staatsschrift,  welche  Garcin  de  Tassy 
vollständig  mittheilt  und  mit  sehr  bittern  An- 
merkungen und  Widerlegungen  begleitet.  Was 
die  indischen  Zeitungen  betrifft,  so  ersehen  wir, 
dass  in  den  nordwestlichen  Provinzen  statt  der 
26  im  Jahre  1869  im  darauffolgenden  Jahre 
33  erschienen  (20  Urdu,  6  Hindi,  5  in  beiden 
Sprachen,  1  Bengali; ;  im  J.  1870  kamen  dazu 
noch  8  literarische  Zeitschriften  (6  Urdu,  1 
Sanscrit  und  1  Sanscrit-Englisch).  Ueberhaupt 
erschienen  in  den  genannten  Provinzen  so  wie 
in  dem  Pundschab,  Aude  und  den  Centralpro- 
vinzen  zusammen  60  Zeitschriften.  Ausserdem 
geben  die  verschiedenen  gelehrten  Gesellschaften 
in  Indien  auch  noch  riQala  (Sitzungsberichte) 
von  Zeit  zu  Zeit  heraus.  Diese  Journale  bilden 
einen    Theil     der     neuen    Hindustaniliteratur, 


Garem  de Tassy,  LangueetLitt.Hindoustanies.  263 

welche  durch  die  neue  Organisation  des  öffent- 
lichen Unterrichts  hervorgerufen  worden  ist, 
nach  welcher  in  den  Staatsschulen  das  Studium 
der  englischen  Sprache  und  Literatur  obligato- 
risch oder  doch  besonders  begünstigt  ist.  Die 
Hindus,  welche  die  englische  Regierung  der 
frühern  muselmännischen  vorziehen,  haben  fast 
gar  keine  besondern  Unterrichtsanstalten,  da  sie 
keinen  Anstand  nehmen,  die  europäischen  zu 
besuchen;  anders  jedoch  denken  die  Muselmän- 
ner und  sie  besitzen  daher  eigene  Schulen. 
Ueberhaupt  zeigt  sich  unter  ihnen  ein  allgemei- 
nes Erwachen  aus  dem  langen  Schlafe  und  re- 
ligiöser Enthusiasmus  oft  in  Verbindung  mit 
Fanatismus  tritt  überall  hervor.  In  Srinogar, 
der  Hauptstadt  in  Kaschmir,  in  welchem  Lande 
sie  neun  Zehntheile  der  Bevölkerung  bilden,  fie- 
len im  Sept.  1872  bei  Gelegenheit  eines  Moschee- 
baues der  Schiiten  die  viel  zahlreichern  Sunni- 
ten über  jene  her,  tödteten  eine  grosse  Menge 
derselben  nebst  deren  Kiedern,  nothzüchtigten 
ihre  Weiber  und  verbrannten  ihre  Häuser.  »Ce 
n'etait  pas  le  moyen  de  convaincre  les  dissidents 
des  erreurs  que  les  Sunnis  leur  attribuent;  mais 
les  musulmans  ne  sont  pas  les  seuls  qui  seser- 
vent  de  ce  genre  de  preuves«,  bemerkt  hierzu 
Garcin  de  Tassy.  Auch  auf  die  ausserindischen 
Muhamedaner  wirft  derselbe  einen  Blick  bei  die- 
ser Gelegenheit  und  hebt  hervor,  wie  auch  in 
der  europäischen  Türkei  und  sogar  in  Albanien 
der  Islam  seit  einigen  Jahren  neues  Leben  ge- 
wonnen und  der  Feldzug  des  Khedive  inAbyssi- 
nien  zur  weitern  Ausbreitung  desselben  in  Afrika 
beitragen  wird,  wo  er  ohnedies  fast  überall  zur 
Herrschalt  gelangt  ist.  Man  erfährt  hierbei, 
dass  in  Sierra  Leone  eine  moslemitische  Universi- 
tät besteht,  an  welcher  tausend  Zöglinge,  auch 


264       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  7. 

weibliche,  den  Studien  obliegen,  so  wie  dass 
sich  heutzutage  ßogar  zu  Mecca  eine  Druckerei 
vorfindet.  Der  Freund  Garcin  de  Tassy's,  der 
gelehrte  Orientalist  A.  Sprenger,  äussert  sich 
über  dieses  Wiederaufleben  der  Orientalen  da- 
hin, »da 98  in  weniger  als  hundert  Jahren  das- 
selbe auf  die  neuere  europäische  Cultur  zurück- 
wirken und  der  Geistesentwickelung  eine  uner- 
wartete Richtung  verleihen  werde.  Die  Werke 
jener  Völker  werden  den  Europäern  ebenso  nütz- 
lich sein  wie  ihnen  selbst,  und  da  die  Orienta- 
len den  letztern  gleichstehen,  ja  sie  in  mancher 
Beziehung  übertreffen,  so  könnten  sie  leicht  in 
einer  nicht  zu  fernen  Zeit  in  dem  allgemeinen 
Fortschritt  der  Menschheit  die  erste  Stelle  ein- 
nehmen. Im  zweiten  Jahrhundert  unsrer  Zeit- 
rechnung und  sogar  später  noch  gehörten  einige 
der  ausgezeichnetsten  Schriftsteller  Syrien,  As- 
syrien und  Nordafrika  an,  und  es  könnte  leicht 
wieder  so  kommenc  Dass  in  der  Provinz 
Tunan  im  südwestlichen  China  die  Moslemim, 
welche  dort  Panthays  heissen,  seit  einigen  Jah- 
ren nach  heftigem  Kampfe  gegen  die  Regierungs- 
truppen einen  eigenen  Staat  gebildet  haben,  ist 
aus  den  Zeitungen  bekannt.  Letzterer,  nach 
dem  Namen  der  Hauptstadt  Tali  oder  Talifa 
genannt,  besitzt  die  Ausdehnung  von  England 
und  Wales,  und  Prinz  Hassan,  der  Sohn  des 
Sultans  Suleiman,  ist  unlängst  an  der  Spitze 
einer  Gesandtschaft  in  London  angelangt,  nach- 
dem er  vorher  incognito  Peking  besuchte,  wo- 
selbst 200,000  Muselmänner  leben.  Auch  in 
andern  Provinzen  des  chinesischen  Reiches  fin- 
den sich  zahlreiche  Bekenner  des  Islam;  so  zu 
Tschin-han-fou,  der  Hauptstadt  der  Provinz 
Tschen-si,  50,000;  zu  Kuldscha,  der  Hauptstadt 
der  gleichnamigen  Provinz,  welche  die  Russen 


Garcin  de  Ta8sy,LaDgue  et  Litt.  Hind onst anies.  265 

im  vorigen  Jahre  besetzt  hielten,  sind  unter 
7700  Eingebornen  fast  5000  Muhamedaner  und 
nur  1700  Chinesen.  Gleiches  Verhältniss  herrscht 
wahrscheinlich  in  den  andern  Städten  jener  Ge- 
genden und  die  chinesischen  Muhamedaner  ver- 
stehen sich  trefflich  unter  einander,  wozu  auch 
noch  eine  unter  ihnen  umlaufende  Prophezeiung 
kommt,  welche  den  Sturz  der  chinesischen  Re- 
gierung und  die  Ersetzung  derselben  durch  eine 
muhamedanische  verheisst.  Kehren  wir  nach 
Indien  zurück,  so  ersehen  wir,  dass  zu  Aligarh 
Bine  grosse  muselmännische  Universität  nach 
dem  Vorbild  von  Cambridge  gegründet  werden 
soll,  sobald  die  nöthigen  Geldmittel  vorhanden 
sind;  im  vorigen  August  waren  bereits  30,136 
Rupien  (75,740  Franken)  zusammengekommen. 
Es  sollen  dort  die  theologischen  und  profanen 
Wissenschaften  (auch  Latein)  gelehrt,  als  Unter- 
richtssprache das  Hindustani  (Urdu)  gebraucht 
und  der  Anstalt  eine  Moschee  beigegeben  wer- 
den. Bei  der  feierlichen  Preisverteilung,  welche 
am  30.  Nov.  1871  an  dem  University  College 
zu  Lahore  stattfand,  theilte  der  Kanzler  des- 
selben, Dr.  Leitner,  in  seiner  Rede  unter  an- 
derm  mit,  dass  die  Beiträge  von  einem  Lak 
(100,000)  Rupien  auf  di;ei  Lak  gestiegen  sind 
und  sich  im  nächsten  Jahre  wahrscheinlich  noch 
vermehren  werden.  In  den  nordwestlichen  Pro- 
vinzen wurden  die  8110  Schulen  und  drei 
Colleges  im  J.  1870—71  von  204,103  Zöglingen 
besucht,  worunter  11,243  Mädchen,  also  524 
mehr  als  im  vorhergehenden  Jahre;- 276  Zög- 
linge haben  die  Regierungsschulen  mit  dem  Zeug- 
niss  der  Reife  für  die  Universität  verlassen ;  und 
die  Kosten  des  Unterrichts  beliefen  sich  auf 
1,939,465  Rupien  (4,758,660  Franken  50  Cent.). 
Gelehrte  Gesellschaften  von  Eingebornen  befin- 

21 


266        Gott,  gel  Am.  1873.  Stück  7. 

den  sich  zu  Labore,  Batala,  Aligarh,  Lucknow, 
Muzaffarpur,  Calcutta  etc.  Die  Studenten  der 
muselmännischen  Universität  zu  Calcutta  haben 
einen  Debating -Club  (wissenschaftlichen  Verein), 
bei  dessen  feierlicher  Jahressitzung  am  3.  Aug. 
vorigen  Jahres  ein  junger  Redner  in  einem  Vor- 
trage die  Ansicht  vertheidigte,  die  vorgeblich 
sinnlichen  Genüsse  des  muselmännischen  Para- 
dieses seien  nur  allegorisch  zu  verstehen  und 
keine  andern  als  die  den  Christen  verheissenen 
Freuden.  Am  14.  Febr.  hielt  der  Babu  Eeschab 
Tschandar  Sen,  der  Vorsteher  des  Brahma- 
Samaj  (hinduische  Reformpartei),  seinen  jährli- 
chen Vortrag  in  Gegenwart  von  Tausenden  Ein- 
geborener und  Engländer.  Er  ist  seltsamer- 
weise der  Ansicht,  dass  die  Aufhebung  der  Ka- 
sten zum  Socialismus  führen  würde,  da  er  sie 
für  die  Stützen  der  öffentlichen  Moral  und  der 
Aristokratie,  die  ibm  unentbehrlich  scheint,  an- 
sieht; allerdings  will  er  die  hinduische  Gesell- 
schaft nicht  zerstören,  sondern  nur  sie  vom 
Götzendienst  befreien.  Anders  die  im  Pendschab 
neuentstandene  Secte  der  Euka,  die  ungefähr 
zwei*  bis  dreihunderttausend  Mitglieder  enthält, 
meist  Handwerker.  Obwohl  sie  nämlich  Gobind 
Singh  als  ihren  Gesetzgeber  und  den  Granth 
als  ihre  heilige  Schrift  anerkennen,  so  sind  sie 
doch  verschieden  von  den  Sikhs,  indem  sie  auch 
die  letzten  Reste  des  Hinduismus  verwerfen, 
welche  sich  noch  bei  diesen  finden.  Demnächst 
bespricht  der  Verf.  ausdrücklich  das  Werk  des 
Rev.  James  Long  Scriptural  Truth  in  Oriental 
Dress.  Calcutta  1871,  welches  die  sinnbildlichen 
Ausdrücke  der  Bibel  durch  ähnliche  erklärt,  die 
sich  in  den  orientalischen  Sprachen  finden.  Nach 
Garcin  de  Tassy's  Ansicht  ist  diese  Arbeit 
ebenso  gelehrt  wie  wichtig  und  anziehend,  wes- 


GarrindeTassy,LangueetLitt.Hindou8taiiie8.  267 

halb  er  zahlreiche  Beispiele  daraus  mittheilt, 
yon  denen  ich  eins  oder  zwei  wiederhole. 
Psalm  121,  4  heisst  es:  »Siehe,  der  Hüter 
Israels  schläft  noch  schlummert  nicht«.  Die 
Hindus  glauben,  dass  ihre  Götzenbilder  wirklich 
schlafen,  und  erst  neulich  noch  wollte  ein  fana- 
tischer Hindu  einen  Tempelwächter  zu  Mathura 
ermorden,  der  ihn  hinderte,  eine  Pagode  zu  be- 
treten, weil  der  Gott  schliefe.  —  Ev.  Matth.  3, 
16  steht:  >Da  that  sich  der  Himmel  aufc 
(är€<px$fl<nxy  ol  ovoavol)  für:  »Die  Wolken  zer- 
streuten sich«;  ebenso  sagt  man  im  Hindustani; 
wobei  ich  auch  an  das  homerische  vrnQoayij 
al&iJQ  erinnere.  —  Ev.  Marc.  14,  3  zer- 
bricht eine  Frau  ein  Glas  mit  köstlichem 
Nardenwasser  und  giesst  es  auf  Christi  Haupt. 
Zerbrechen  heisst  hier  »aufmachen,  öffnen«, 
in  welchem  Sinne  auch  das  hindustan.  torna  ge- 
braucht wird.  —  Ebend.  14,  51  und  Ap.  Gesch. 
5,  6  steht  »die  Jünglinge«  (ol  veaviokot.ol  veri- 
s£qo$)  für  »die  Diener,  die  Sklaven«.  Das  ara- 
bische gulam  »Jüngling«  wird  in  demselben 
Sinne  gebraucht,  womit  man  auch  naTg,  puer, 
so  wie  das  mhd.  »Degen,  Knappe,  Knecht«  ver- 
gleichen kann.  —  Im  Jahre  1862  schlug  man 
die  Zahl  der  Katholiken  in  Indien  auf  878,691 
an,  jedoch  soll  dieselbe  jetzt  bedeutend  abge- 
nommen haben;  die  der  eingeborenen  Episko- 
palen oder  sonstigen  Protestanten  beläuft  sich 
jetzt  auf  180,000,  worunter  eine  stets  wachsende 
Zahl  yon  Vornehmen  und  Gebildeten ;  so  ist  un- 
längst Prinz  Suleiman,  der  Enkel  des  letzten 
Grossmoguls,  dem  Beispiel  seines  Vaters  gefolgt 
und  zur  Hochkirche  übergetreten.  Der  vor- 
liegende Jahresbericht  schliesst,  wie  seine  Vor- 
gänger, mit  einer  Nekrologie  oder  wie  die  In- 
dier  sagen,    »Nachrichten  aus  dem  Reiche  des 

21* 


^  i 


268        Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  7. 

Todes«,  woraus  ich  nur  erwähne,  dass  am  12. 
Aug.  v.  J.  der  Prinz  Gulam  Muhammad,  der 
letzte  Sohn  des  berühmten  Tippu  Saheb,  im  Al- 
ter von  78  Jahren  zu  Calcutta  gestorben  ist. 
Andere  Todesfälle  angesehener  mit  Indien  oder 
dessen  Wissenschaften  in  irgend  welcher  Be- 
ziehung stehender  Personen  so  wie  sonstige  sehr 
interessante  Nachrichten  muss  ich  übergehen 
und  will  schliesslich  nur  noch  den  Wunsch  hin- 
zufügen, dass  es  dem  gelehrten,  bereits  hochbe- 
jahrten Verfasser  noch  lange  vergönnt  sein  möge, 
die  so  lehrreichen  Jahresberichte  über  sein  zwei- 
tes Heimathsland  zu  veröffentlichen. 

Lüttich.  Felix  Liebrecht. 


Uhlands  Schriften  zur  Geschichte  der  Dich- 
tung und  Sage.  Achter  Band.  Stuttgart.  Ver- 
lag der  J.  G.  Cotta'schen  Buchhandlung.  1873. 
VI  und  626  Seiten  gross  Octav.  (Schwäbische 
Sagenkunde). 

Es  sind  nun  fast  acht  Jahre  her,  seitdem 
der  erste  Band  der  nachgelassenen  Schriften 
Uhlands  erschien  und  in  dem  Masse,  wie  sie 
ans  Licht  traten,  gaben  sie  wiederholt  Veran- 
lassung, den  Empfindungen  Ausdruck  zu  ver- 
leihen, welche  sie  bei  dem  Leser  in  immer 
höherm  Grade  hervorrufen  mussten,  nämlich  der 
Bewunderung  der  darin  sich  kundthuenden  um- 
fassenden Gelehrsamkeit,  welche  zugleich  bis  in 
die  minutiösesten  Einzelheiten  einzudringen  nicht 
unterlies8  und  bei  einem  so  hocbpoetischen 
Geist  wie  dem  Uhlands  kaum  vorausgesetzt  wer- 
den konnte,   und   andererseits   dem  tiefen  Be- 


Uhlands  Schriften  z.  Gesch.  d.  Dicht,  n.  Sage.    269 

dauern  darüber,  dass  die  gründlichen  Forschun- 
gen, welche  als  Ergebniss  aus  denselben  hervor- 
gingen, theils  nicht  zum  Abschluss  gekommen, 
überhaupt  aber  nicht  schon  viel  früher  der 
Welt  waren  übergeben  worden,  da  sie  dann  be- 
reits seit  einer  langen  Reihe  von  Jahren  beleh- 
rend und  fördernd  gewirkt  hätten.  Doch  wäre 
es  überflüssig,  hierauf  von  neuem  ausführlich 
einzugehen;  die  Bemerkung  möge  genügen,  dass 
auch  der  vorliegende  Band  zur  Bestätigung  des 
eben  Gesagten  dient  und  jene  Gefühle  wiederum 
auf  das  lebendigste  hervorruft.  Wir  stehen  hier 
yor  den  Grundlagen  und  der  theilweisen  Aus- 
führung eines  mächtigen  Baues,  der  »schwäbi- 
schen Sagenkunde«,  dessen  Vollendung  leider 
unterblieben  ist,  während  das  bereits  davon 
Ausgeführte,  obwohl  es  nur  eine  massige  Höhe 
erreicht  hat,  gleichwohl  deutlich  erkennen  lässt, 
was  das  Ganze  geworden  wäre,  wenn  es  sich 
bis  zur  krönenden  Kuppel  emporgewölbt  hättet 
Jedoch  wie  dem  auch  sei,  jedesfalls  >wenn  die 
Könige  bau'n,  haben  die  Kämer  zu  thun«,  und 
so  bleibt  mir  wenigstens  die  Genugthuung,  über 
das  von  Unland  bereits  Vollendete,  wenn  auch 
nur  mit  kurzen  Worten,  Bericht  zu  erstatten. 
Von  dem  auf  zwei  Bände  berechneten  Werke 
ist  nämlich  nur  der  erste  und  auch  dieser  nicht 
ganz  zum  Abschluss  gebracht  worden,  aber  er 
enthält  gleichwohl  umfangreiche  Untersuchungen 
über  die  suevisch-alamannische  Vorzeit,  nämlich 
nach  einleitender  Darstellung  der  historischen 
Verhältnisse  der  Sueven  und  Alamannen  eine 
Darlegung  der  suevischen  Stammsage  und  ihrer 
Verbreitung  nach  dem  skandinavischen  Norden, 
so  wie  unter  den  Normannen,  Angelsachsen  und 
Staren.  Hinsichtlich  der  S.  47  Anm.  134  er- 
wähnten   universalis    columna  (quasi  sustinens 


270        Gott.  gel.  An*.  1873.  Stück  7. 

omnia,  Irminsäule)  will  ich  bemerken,  class  be- 
kanntlich auch  Augustin  De  Civ.  Dei  7,  1  einen 
Jupiter  Tigülus  erwähnt,  die  von  ihm  ange- 
führte Erklärung  jedoch  »quod  tamquam  tigü- 
lus mundum  contineret  ac  sustineretc^  sicher- 
lich nicht  die  ursprüngliche  Bedeutung  trifft, 
da  diese  vielmehr  auf  Jupiter  als  Klotz  oder 
Holzsäule  hinweist,  welche  Gestalt  anfangs  wohl 
alle  alten  Götterbilder  hatten;  vgl.  z.  B.  die 
Joxava,  so  wie  auch  Festus  bemerkt:  »Delubrum 
dicebant  fustem  delibratum,  hoc  est  decortica- 
tum,  quem  venerabantur  pro  deoc  Ebenso 
wird  es  sich  mit  der  universalis  columna  ver- 
halten haben  und  diese  anfanglich  nur  eine 
einfache  columna  oder  Holzsäule  gewesen  sein* 
Weiterhin  (S.  91),  von  Tyrfing  sprechend,  sagt 
Uhland,  dass  es  nicht  das  einzige  Heldenschwert 
des  Nordens  sei,  an  dem  so  grausame  Eigen- 
schaften und  Geschicke  hängen,  und  fugt  mehrere 
Beispiele  hinzu,  denen  sich  auch  das  in  der 
Hromund  Greipsopssage  vorkommende  Schwert 
Brynthvari  anschliesst,  welches  alle  Tage  Blut 
kosten  musste.  Dass  von  dergleichen  Schwer- 
tern auch  der  ausserskandinavische  Norden 
weiss,  zeigt  Uhland  (8.  89)  an  einem  Beispiel 
der  Kalevala;  doch  die  Finnen  standen  mit  den 
Skandinaven  in  engem  Verkehr;  in  weit  grösse- 
rer Entfernung  dagegen  befinden  sich  die  Japa- 
nesen, welche  gleichfalls  derartige  blutdürstige 
Schwerter  kennen.  Mitford,  Old  Japan.  London 
1871.  I,  113  berichtet  nämlich,  dass  die  von 
dem  berühmten  Waffenschmiede  Muramasa,  der 
vor  mehreren  Jahrhunderten  lebte,  verfertigten 
Schwerter,  deren  einige  noch  jetzt  vorhanden 
sind,  hartes  Eisen  durchschneiden,  als  wäre  es 
eine  Melone,  dabei  aber  nach  Menschenleben 
dürsten  und  in  der  Scheide  nicht  ruhig  bleiben 


UMands  Sobriften  z.  Gesch .  d.  Dicht,  u.  Sage.    271 

können.  Sie  machen  ihre  Besitzer  wie  wahn- 
sinnig und  treiben  sie  entweder  zu  blindem 
Blntvergiessen  oder  zum  Selbstmord  an.  Hin- 
sichtlich der  yon  Uhland  (S.  115)  erwähnten 
Steine  am  Gerichtsort  und  zur  Königswahl  er- 
wähne ich,  dass  ein  Beispiel  von  erstem  sich 
auch  am  Areopag  in  dem  Xidoq  vßqsoaq  und  JU- 
&og  dvcufoiag  fand,  von  letztern  in  dem  Steine 
su  Scone,  auf  den  die  schottischen  Könige  nach 
ihrer  Wahl  treten  mussten,  den  aber  Eduard  I. 
nach  London  brachte,  wo  er  sich  jetzt  in  der 
Westmönsterabtei  unter  dem  Stuhl  Eduards 
des  Bekenners  befindet.  Was  die  ausfuhrliche 
Besprechung  der  sich  an  das  Schwert  Tyrfing 
und  dessen  Besitz  Svafrliomi  knüpfenden  Waffen- 
sage anlangt,  so  bemerkt  Uhland,  dass  sie  für 
das  Folgende  mehrfache  Wichtigkeit  habe,  für 
den  nächsten  Zweck  aber,  die  Deutung  des 
Suevennamens,  das  Ergebniss  abwerfe,  dass 
Svafr  gleichbedeutend  mit  Schwert  sei.  Die 
folgende  Untersuchung  nämlich,  die  über  die 
Sage  von  Swawa,  zeigt,  dass  auch  ihr  Name 
zum  Schwerte  sowohl  wie  zum  Volksnamen  ein- 
leuchtenden Bezug  gewinnt.  Uebrigens  ist  nach 
UMands  Ansicht  (S.  201)  die  Sage  von  Helgi 
und  Swawa,  diese  svevische  Wölsungensage, 
nicht  bloss  Namensage,  sie  ist  die  älteste  schwä- 
bische, vielleicht  deutsche  Heldendichtung,  ein 
Typus  schwäbischen  Namens  und  Wesens,  zurück- 
zufahren auf  Germania  18 :  so  zu  leben,  zu  ster- 
ben und  neu  zu  leben,  obschon  sie  nicht  bloss 
im  Stil  und  Namenwerk,  sondern  auch  in  ihrem 
innern  Wesen  von  der  nordischen  Zubildung  be- 
troffen worden.  Besonders  hervorzuheben  in 
diesem  Abschnitte  ist  unter  anderm  das  (S. 
172  ff.)  über  den  französischen  Namen  Heüequin 
(abgeleitet  von  Helgo,  Helgonis)  und  die  maisnie 


272        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stack  7. 

HeUequin  (das  wüthende  Heer)  Dargelegte,  und 
namentlich  willkommen  ist  die  Bemerkung  über 
den  räthselhaften  Karolus  quintus  (Grimm  Myth. 
894),  wonach  die  auf  letztern  bezügliche  Stelle 
bei  Vincent.  Bellov.  nur  ein  viel  späterer  Zu- 
satz sein  kann,  da  Karl  der  Fünfte,  zu  dem 
allerdings  der  heil.  Dionysius  als  Schutzherr 
der  Könige  von  Frankreich  gehört,  erst  1380 
gestorben  ist,  wobei  es  sich  eigen  trifft,  dass 
eben  diesem  fünften  Carl  bei  seinen  Lebzeiten 
ein  1371  bis  1375  verfasstes  Buch  gewidmet 
wurde,  in  welchem  bereits  der  mesgnee  HeUe- 
quin mit  ihrem  herkömmlichen  Namen  Erwäh- 
nung geschieht.  —  In  dem  dritten  Hauptab- 
schnitt werden  die  auf  die  Wanderung  und 
Neusiedlung  der  suevisch-alamannischen  Völker 
bezüglichen  Sagen  durchforscht  und  dabei  auch 
die  Iringsage  eingehender  Erörterug  unterworfen, 
als  deren  Ergebniss  sich  zeigt,  dass  Iring  we- 
der der  Geschichte  angehört,  noch  auch  ur-> 
sprünglich  der  Heldensage;  in  ihm  ist  vielmehr 
der  Ebergang  zum  Walde,  das  Bild  des  land- 
flüchtigen Recken,  persönlich  geworden,  der  Ver- 
triebene zieht  die  Strasse  Ebrings,  der  Eber- 
beiden;  in  die  Sage  vom  Untergang  des  thü- 
ringischen Reiches  ist  Iring  dadurch  gekommen, 
dass  König  Irmenfrid  und  sein  flüchtiges  Heer 
die  Ebringsstrasse  fuhren;  so  sangen  die  älte- 
sten Lieder  von  diesem  weitkundigen  Ereigniss; 
auch  an  Etzels  Hofe,  der  Freistätte  geächteter 
Helden  (namentlich  der  Wöchige),  lebt  Iring  in 
Gemeinschaft  mit  solchen,  mit  Irnfrid  und  Ha- 
wart,  eben  nur  weil  sie  den  Iringsweg  gingen, 
und  dass  er  bald  Thüringer,  bald  Däne,  bald 
Lothringer  heissen  kann,  spricht  wieder  für  seine 
allgemeine  Bedeutung;  vom  bildlichen  Ausdruck 
zur  Persönlichkeit  gelangt  und  in  die  epische 
Handlung  eingedrungen,  verleugnet  er   gleich- 


Unlands  Schriften  z.  Gesch.  d.  Dicht,  u.  Sage.    273 

wohl  auch  in  den  einzelnen  Zügen  seinen  Uiv 
sprang  nicht.  Die  Sternenstrasse  nach  ihm  zu 
benennen,  war  jedoch  sein  thüringisches  Helden- 
thum  wenig  geartet,  auch  hierbei  muss  zum 
weitern  Sinn  seines  Wesens  gegriffen  werden, 
fur  den  irdischen  Weg  der  Heimathflüchtigen, 
deren  Vertreter  Iring  ist,  ergab  sich  ein  gross» 
artiges  Gegenbild  in  der  Himmelsstrasse,  auf 
die  derselbe  Name  tibertragen  ward.  Darf  man 
aber  von  der  mittelalterlichen  Vorstellung,  wo- 
nach dieser  unermessliche  Zug  zahlloser  Sterne 
nicht  bloss  dem  einzelnen  Pilger,  sondern  einem 
ganzen  Heere  von  Glaubensstreitern  die  Bahn 
vorzeichnete,  auf  die  altgermanische  Meinung 
zurückschliessen,  so  war  die  Iringstrasse  das 
leuchtende  und  weisende  Himmelszeichen  für 
jene  allgemeine  Heerwanderung  der  Völker,  die 
aas  ihren  alten  Wohnsitzen  in  ungekannte  Ferne 
drängten  oder  getrieben  waren.  Auch  darf 
nicht  unberührt  bleiben,  dass  die  letzte  und 
weiteste  Sueven Wanderung ,  die  zu  Anfang  des 
5.  Jahrh.  in  Gemeinschaft  mit  Westgothen  und 
Wandalen  unternommene,  genau  denselben  Weg 
nahm,  der  nachmals  dem  Kaiser  Karl ;  und  sei- 
nem Heere  am  Sternhimmel  gezeigt  wurde.  In- 
dem bei  dieser  Veranlassung  Uhland  vom  Eber 
als  Bild  der  Kühnheit  und  Streitbarkeit  spricht, 
erwähnt  er  auch  die  andere  Weise  desselben, 
beim  Anblick  eines  Menschen  plötzlich  stehen 
zu  bleiben  und  endlich,  wenn  dieser  näher 
kommt,  in  den  Wald  zu  fliehen.  Ebergleich 
werden  heisst  also  in  diesem  speciellen  Sinne 
feldflüchtig  werden,  und  dieser  Umstand,  der 
endlich  sogar  als  wirkliche  Verwandlung  aufge- 
fasst  wurde,  erklärt  auf  das  genügendste  die 
ursprüngliche  Vorstellung  die  den  Worten 
»gialti  glikir  verfia  gumna  synir«  (Havamäl 
130)  zu  Grunde  liegt  (S.  232  ft).  —  Der  vierte 


274         Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  7. 

und  letzte  Abschnitt,  der  von  dem  Götterwesen 
der  Sueven  und  Alamannen  handeln  sollte,  bie- 
tet nur  einen  ganz  kleinen  Theil  des  ursprüng- 
lich beabsichtigten  Inhalts  und  bricht  dann  plötz- 
lich ab.  —  Hierauf  folgen  die  von  Uhland  schon 
früher  in  Pfeiffer's  Germania  als  Beiträge  zur 
schwäbischen  Sagenkunde  bekannt  gemachten 
Abhandlungen,  welche  wie  alles  übrige  in  die- 
sem Bande  noch  Gebotene  dem  Hauptwerke, 
hätte  Uhland  es  vollendet,  eingefügt  worden 
wären.  Ich  brauche  auf  dieselben  hier  nicht 
näher  einzugehen,  da  diese  hinlänglich  zur 
Kenntniss  gelangt  sind,  obwohl  es  ganz  will- 
kommen erscheint,  sie  mit  jenem,  so  viel  davon 
vorbanden  ist  und  welchem  sie  eigentlich  ange- 
hören, vereinigt  zu  sehen.  Nur  zu  einzelnen 
Stellen  will  ich  die  eine  und  die  andere  Parallele 
oder  sonstige  Bemerkung  hinzufügen;  wie  zu  der 
Sage  von  dem  Bitter  von  Wurmlingen,  dessen 
Rüstung  mit  Spiegelgläsern  behängt  war,  so 
dass  er  den  durch  sein  eigenes  Bild  in  Staunen  ver- 
setzten Lindwurm  mit  dem  Speer  durchstechen 
konnte  (S.  335).  Ebenso  lässt  Alexander  bei 
Julius  Valerius  einen  Schild  sieben  Ellen  lang 
und  breit  machen  und  einen  sehr  grossen  Spie- 
gel darauf,  wodurch  der  Basilisk  beim  Anblick 
seiner  selbst  augenblicklich  stirbt;  8.  Val.  Schmidt 
zu  Straparola  S.  288.  Gleich  nachher  (S.  336) 
sagt  Uhland:  »Die  zwei  nachbarlichen  Wurme 
bezeichnen  deutlich  das  noch  unbewältigte  Ge- 
wässer der  beiden  Flussthäler,  an  deren  Grenz- 
scheide  der  Wurmlinger  Berg  aufsteigt ;  Verglei- 
chung  anderer  Drachensagen,  namentlich  der 
Heldenthat  Schrutans  von  Winkelriet  und  ihrer 
Oertlichkeit  würde  dies  noch  mehr  ins  Klare 
stellen c.  Dies  ist  ganz  richtig;  vgl.  Paulus 
Cassel,  Drachenkämpfe  I.  Berlin  1868  S.  44  f. 
106  Anm.  27.    Füge  hinzu,  dass  ein  Nebenfluss 


Uhlands  Schriften  z.  Gesch.  d.  Dicht,  n.  Sage.    275 

der  here  gleichfalls  Brae  heisst,  ein  Flüsschen 
in  der  Terra  di  Lavoro  Dragone,  ebenso  eine 
Quelle  bei  Korinth  Dragonera  and  eine  andere 
in  Malta  Dragonara.  Andererseits  muss  ich 
mich  gegen  die  Annahme  »niemals  vollstrecktet 
mythischer  Strafen  und  Bussen  ältester  Rechts- 
sage« (S.  416)  erklären  und  verweise  deshalb 
auf  meinen  Aufsatz  »Eine  alte  Todesstrafe«  in 
Benfey's  Or.  und  Occid.  II,  269  ff.  Hinsichtlich 
des  Feuerathem  s,  der  Zornesflamme,  welche 
Dietrich  aus  dem  Munde  fährt  (S.  517),  will 
ich  bemerken,  dass  auch  in  dem  Lai  d'Haveloc 
le  Danois  (Keller  Altfranz.  Sagen  I,  2)  gleich 
anfangs  erzählt  wird,  wie  der  Knabe  in  seiner 
Jugend  die  Eigenschaft  hatte,  dass  so  lange  er 
schlief,  eine  Flamme  ihm  aus  dem  Munde  aus- 
ging von  dem  heftigen  Feuer,  das  er  im  Leibe 
hatte,  und  diese  Flamme  gab  einen  so  lieblichen 
Duft  von  sich,  dass  man  an  keinem  Menschen 
einen  bessern  finden  konnte.  Dieser  Zug  ist 
vielleicht  aus  der  Dietrichsage  in  die  französi- 
sche Sage  hineingekommen  und  daselbst  miss- 
verständlich anders  gewandt  worden;  da  indess 
in  der  Vorrede  zum  alten  Heldenbuch  jene  Eigen- 
schaft Dietrichs  damit  erklärt  wird,  dass  er, 
von  einem  Geist  erzeugt,  selber  ein  solcher  ge- 
wesen sei,  so  mag  darin  ein  uralter,  vielen  Völ- 
kern gemeinsamer  Glaube  enthalten  sein,  wonach 
ein  solcher  Feuerathem  auf  überirdische  Ab- 
stammung und  Kraft  hinwies,  denn  auch  bei 
den  Grönländern  findet  sich  die  Vorstellung, 
dass  die  Angakoks  (Priester)  und  Iliseetsoks 
(Hexenmeister)  an  ihrem  Feuerathem  erkannt 
werden.  Rink,  Eskimoiske  Eventyr  og  Sagn. 
Supplement.  Kjöbenh.  1871  p.  201.  Was  end- 
lich die  Sagen  von  entrückten  Nationalhelden 
bei  andern  Völkern  als  den  Deutschen  betrifft, 
so  verweise  ich  zur  Ergänzung  der  von  Uhland 


276        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  7. 

S.  577  (s.  auch  S.  586  Anm.  2)  angeführten 
zuvörderst  auf  Dunlop  S.  472  f.  Anm.  167,  so 
wie  im  Nachtrag  S.  540  f.,  dann  aber  besonders 
auf  Fio,  Sagnet  om  Olger  Danske.  Ejöbenh. 
1869  p.  73  ff.  90  ff.,  wo  dergleichen  Sagen  auch 
ausserhalb  Europa  sowohl  in  Asien  und  Amerika 
wie  in  den  Südseeinseln  nachgewiesen  werden; 
füge  hinzu  die  Sage  von  dem  grossen  Helden 
der  Brahmanen,  Parasuräma,  der  noch  in  dem 
Mahendragebirge  leben  soll;  8.  Max  Müller, 
Essays  2,  297  f.  Das  hier  in  Rede  stehende 
Fragment  »der  entrückte  Kaiser  Friedrich«  bil- 
det schon  einen  Theil  der  dreizehn  einzelnen 
gleichfalls  zu  dem  Hauptwerk  gehörigen  Bruch- 
stücke, die  hier  zum  ersten  Male  mitgetheilt 
sind  und  den  darin  enthaltenen  Andeutungen 
nach  wiederum  die  Nichtvollendung  jenes  innig 
bedauern  lassen;  so  z.  B.  ausser  dem  eben  er- 
wähnten vom  entrückten  Kaiser  das  von  den 
Glockensagen,  von  den  Schwabenstreichen,  von 
der  Tellsage  u.  s.  w.  Einige  sind  sehr  kurz 
und  enthalten  eben  nur  Notizen  pro  memoria, 
darunter  auch  eins,  welches  eine  seltsame  Ueber- 
8chrift  trägt  und  aus  dieser  kaum  den  Inhalt 
muthmassen  lässt;  man  sollte  glauben,  es  handle 
sich  darin  von  irgend  einem  Gespenst,  nicht 
aber  von  einer  römischen  Inschrift;  und  wer 
weiss,  ob  nicht  der  »Genlok«  unter  andern  Um- 
ständen Veranlassung  zu  mancherlei  Sagen  ge- 
geben hätte,  wie  ja  viele  aus  Missverständniss 
entstanden  sind.  Die  wenigen  Zeilen  des  Frag- 
ments gestatten  dasselbe  vollständig  mitzutheilen. 
»In  einem  Hause  zu  Mittelstadt  ist  ein  Stein 
mit  Bildern  eingemauert.  Ein  Alterthumsfreund, 
der  in  diesen  römische  Laren  findet,  machte  dem 
Hausbesitzer  den  Stein  feil  und  der  Handel  war 
schon  am  Abschluss.  Da  legte  die  Altmutter 
des  Hauses  Widerspruch  ein;  es  habe  nur  Un- 


Uhlands  Schriften  z.  Gesch.  d.  Dicht,  u.  Sage.    277 

heil  gebracht,  als  man  den  Genlok  ausgebrochen, 
gleich  in  der  folgenden  Nacht  sei  der  Falbe  im 
Stalle    gefallen.     Der    früher  verkaufte  Genlok 
war  ein  ähnlicher  Mauerstein  mit  dem  einge- 
hauenen  Namen   (gen.   loa,    genio   loci).     Der 
Stein  mit  den  Laren  steht  noch  in  der  Mauer 
und  der  Kauflustige  muss  sich  gedulden  bis  die 
Altmutter  heimgegangen  ist.    Nach  der  Erzäh- 
lung  des   Herrn   Pfarrers   Memminger   am   24. 
September  1852«.     Das  letzte  Bruchstück,  wie- 
derum  nur   ein   sehr  kurzes,   ist  überschrieben 
>Märchen«;  und  was   hätte  Uhlands  poetisches 
Gemüth,  sein  umfangreiches  Wissen,  nicht  Tief- 
sinniges,  Gedankenreiches   über   einen    solchen 
Gegenstand     darzulegen    gewusstl      Er     sagt: 
»Warum   soll  nicht  über  Aschenbrödel  in  einer 
Vorlesung  gesprochen  werden?  Es  wurde  darüber 
gepredigt,  gepredigt  von  der  kunstreichen  Kanzel 
des  Strassburger  Münsters«.    Auch  scheint  Uh- 
land  der  Ansicht  gewesen  zu  sein,  dass  die  Mär- 
chen nicht  sämmtlich  einen  mythologischen  Ur- 
sprung haben  und  das  Volk  dieselben  auch  als 
freie  Gebilde  seiner  Phantasie  schuf;  so  nämlich 
verstehe  ich  die  Schlussworte  dieses  Fragments: 
»Wir  können  auch  von  der  Armuth  empfangen. 
Sie  holt  den  Kindern  der  Reichen  aus  dem  be- 
schneiten Winterwalde  den   grünen  Christbaum 
der  Phantasie.    Die  Mythologie  ist  reich,  aber 
so  reich  ist  sie  nicht,  dass  sie  aus  ihrem  Ge- 
bröckel  eine  Märchenwelt  erzeugen  könnte«. 

Wir  sind  nun  beim  Ende  des  vorliegenden 
Bandes  wie  der  ganzen  Sammlung  der  von  Uh- 
land  hinterlassenen  Schriften  zur  Dichtung  und 
Sage  angelangt  und  wollen  nicht  auf  die  Gefühle 
eingeben,  die  uns  beim  Abschied  von  den  posthu- 
men  Werken'  eines  in  jeder  Beziehung  so  edlen, 
reichbegabten  Geistes  erfüllen  müssen,  der  sei- 
nen Pflichten  als  Mensch,  als  Patriot,  als  Mit« 


278        Gott,  geh  Anz.  1873.  Stack  7. 

burger  in  der  vollsten  Ausdehnung  gerecht 
wurde,  der  als  Dichter  zu  den  Hauptzierden 
unsres  Vaterlandes  gehört,  der  als  Gelehrter 
bei  seinem  Leben  schon  eine  gleiche  Stelle  hätte 
einnehmen  können,  wenn  er  es  über  sich  ge- 
bracht, seine  Arbeiten  ans  Licht  zu  geben.  Doch 
dies  erinnert  uns  eben  daran,  dass  der  Abschied 
von  seinen  gelehrten  Arbeiten  nur  ein  zeit- 
weiliger ist;  denn  immer  wieder  von  neuem  wird 
der  Forscher  zu  ihnen  zurückkehren  und  aus 
der  reichen  Fülle  derselben  schöpfen.  Gerade 
dieser  umstand  lässt  es  aber  auch  sehr  unan- 
genehm empfinden,  dass  den  vorliegenden  acht 
Bänden  nicht  ein  genaues  Register  beigegeben 
worden  ist,  welches  die  darin  enthaltenen  Schätze 
bequemer  zugänglich  gemacht  hätte  als  sie  jetzt 
sind.  Sollte  es  zu  spät  sein,  diesem  sehr  em- 
pfindlichen Mangel  noch  nachträglich  abzuhel- 
fen? Es  ist  ja  sonst  für  die  Herausgabe  dieser 
schriftlichen  Hinterlassenschaft  Uhlands  alles  ge- 
schehen, was  geschehen  konnte;  in  welcher  Be- 
ziehung der  nun  bereits  gleichfalls  hingeschiedene 
Pfeiffer  so  wie  Keller  und  Holland  nicht  etwa 
bloss  die  Pflichten  als  Herausgeber,  sondern  auch 
die  der  innigen  Liebe  und  Freundschaft  für  den 
verewigten  Dichter  auf  das  sorgfältigste  erfüllt 
und  sich  so  zugleich  Ansprüche  auf  den  wärm- 
sten Dank  der  Gelehrtenwelt  erworben  haben. 
Zu  Uhland  selbst  aber  mich  noch  für  einen  Augen- 
blick zurückwendend,  zu  ihm,  dessen  Herz  sein 
Lebelang  für  unsres  Vaterlandes  Glück  und  Ehre 
geschlagen,  glaube  ich  mit  Wiederholung  seiner 
in  vorliegendem  Bande  gelegentlich  des  »Wai- 
sen« der  deutseben  Kaiserkrone  geäusserten 
Worte  hier  in  seinem  Geiste  zu  scbliessen: 
»Möge  das  ewige  Licht,  das  Auge  Gottes  selbst, 
unsres  Volkes  Leitstern  sein!« 

Lüttich.  Felis  Liebrecht 


Magnus,  Ophthalmoskopischer  Atlas.     279 

H.  M ag  n  u  s,  Ophthalmoskopischer  Atlas.  14 
chromolithographirte  Tafeln  in  Folio,  5  Gesichts- 
feld-Tafeln. 76  Abbildungen  und  88  Seiten  Text 
Leipzig.    W.  Engelmann.    1872. 

Dieser  neue  ophthalmoskopische  Atlas  geht 
aus  der  Klinik  von  Förster  in  Breslau  hervor,  er  ist 
Ton  dessen  langjährigem  Assistenten  gezeichnet  und 
zusammengestellt.  Der  Verf.  verfolgt  die  Tendenz, 
die  Ophthalmoskopie  practischen  Aerzten  und  Stu- 
direnden  vertraut  zu  machen.  Gegenüber  den  bei- 
den vorhandenen  Bildwerken  derselben  Art  muss 
der  vorliegende  Atlas  gerade  dieser  Tendenz  wegen 
sehr  rühmend  hervorgehoben  werden.  Während 
jene,  schon  durch  die  Jugend  der  Disciplin  veran- 
lasst, mebr  interessante,  als  prägnante  Fälle  be- 
rücksichtigten, ist  gerade  die  planmässige,  lehr- 
hafte Zusammenstellung  dieses  Werkes  nicht  ge- 
nug anzuerkennen.  Jede  Tafel  und  fast  jede  Figur 
ruft  dasselbe  angenehme  Behagen  hervor,  welches 
die  Besonnenheit  der  Arbeit  erweckt«  Freilich 
möchte  Ref.  den  Plan  des  Verf.,  praktische  Aerzte 
dem  Ophthalmoskope  nahe  zu  bringen,  nicht  für 
richtig  halten ;  schon  die  Technik  ist  so  schwierig, 
dass  sie  nur  denen  geläufig  wird,  welche  das  In- 
strument täglich  gebrauchen.  Der  Augenspiegel 
ist  ein  Instrument  nur  für  Ophthalmologen.  Wie 
schwer  es  auch  dem  Verf.  wird,  jene  Tendenz 
durchzufuhren,  beweist  schon  die  Erwähnung  des 
st  a.  Dagegen  kann  der  Atlas  nicht  genug  den 
Studirenden  empfohlen  werden,  welche  sich  für 
eine  Zeit  oder  ganz  der  Ophthalmologie  widmen 
wollen.  Er  dient  dem  Lehrzwecke  in  muster- 
gültiger Weise. 

Die  sehr  instructive  Erklärung  der  Tafeln  er- 
leichtert das  Studium  des  Werkes  bedeutend,  die 
eingefügten  Krankengeschichten  sind  ausgezeich- 
net   Es  ist  ferner  für  das  Studium  ausseror- 


$80       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stock  7. 

deutlich  passend,  dass  immer  das  durch  +  3 
erzeugte  umgekehrte  Bild  gezeichnet  ist.  So  viel 
als  möglich  hat  der  Verf.  dieselben  Fälle  in  den 
verschiedenen  Phasen  ihres  Verlaufes  wiederholt 
abgebildet. 

Auf  Tafel  I  fehlt  unter  den  Figuren  der  phy- 
siologischen Form  die  Abbildung  eines  völlig 
normalen  Hintergrundes ,  dagegen  sind  auch  pa- 
thologische Befunde  aufgenommen,  so  Fig.  6 
und  wahrscheinlich  Fig.  4;  auch  die  Deutung 
der  Figur  8  als  normale  möchte  nicht  zulässig 
sein.  Abbildungen  amblyopischer  Augen  sollten 
niemals  als  normale  Befunde  wiedergegeben  wer* 
den.  In  der  Darstellung  des  Glaucoms  auf  tab.  II 
findet  sich  nur  in  einer  Figur  die  grüne  Färbung 
der  Pupille  wiedergegeben.  Tafel  III— VIII  be* 
handeln  die  Veränderungen  der  Retina,  zu  ihnen 
gehört  noch  Fig.  2  auf  Tafel  XIV.  Eine  Kritik 
der  einzelnen  Abbildungen  würde  nicht  fördern, 
nur  die  Abbildung  der  retinitis  pigmentosa  lässt 
zu  wünschen  übrig.  —  Auf  Tafel  JX  sind  die 
Farbennuancen  der  Ghorioidea  sehr  schön  darge- 
stellt und  auf  Tafel  X— XIV  folgen  die  patho- 
logischen Bilder  der  Ghorioidea.  Der  Verf.  ver- 
zichtet auf  eine  genaue  Scheidung  der  Chorioi- 
ditisformen, da  bis  jetzt  pathologische  Anatomie 
und  Augenspiegelbefund  noch  nicht  aufeinander 
passen.  Ein  praktischer  Arzt  würde  bitter  das 
Fehlen  einer  Abbildung  von  Ghorioideatuberkeln 
vermissen. 

Die  Zeichnung  der  Figuren  ist  bis  auf  wenige 
Ausnahmen  durchaus  zu  loben.  Die  Ausstattung 
des  Werkes  ist  angemessen  und  schön.  R. 

In  der  Anzeige  des  Buches  von  F.  D.  Strauss  ver- 
bessere man 

S.  140  Z.  14  her  far  sehr 
8.  142  Z.  1  wie  für  das  erste  als 
8.  147  Z.  21  Sehlaogen  win  düngen. 


961 


Gff  ttingisch  e 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

ßtttck  8.  19.  Februar  1873. 


Das  moderne  Schöffengericht.  Von 
H.  A.  Zachariä,  Staatsrath,  Doctor  und  Pro- 
fessor der  Rechte  in  Göttingen.  (Heft  12  der 
Deutschen  Zeit-  und  Streitfragen.  Flugschriften 
zur  Eenntniss  der  Gegenwart.  Herausgegeben 
Ton  Fr.  von  Holtzendorff  und  W.  Oncken).  Ber- 
lin 1872.  C.  G.  Lüderitz'sche  Verlagsbuchhand- 
lung, Carl  Habel.    64  S.    8. 

So  allgemein  heutiges  Tages  die  Ueberzeu- 
gung  von  der  Notwendigkeit  einer  Betheiligung 
des  Volkes  an  der  Rechtspflege,  insbesondere  in 
Strafsachen,  ist,  um  eine  Garantie  für  die  Aus- 
übung derselben  im  volkstümlichen  Sinne,  im 
Gegensatz  zur  blos  juristisch-technischen  Anwen- 
dung der  Gesetze,  zu  gewinnen  und  damit  das 
allgemeine  Vertrauen  in  die  Gerechtigkeit  der 
Richtersprüche  zu  stützen  und  zu  stärken,  so 
ist  doch  die  Frage,  in  welcher  Weise  das 
laienhafte  Element  bei  der  Rechtspflege  zu  be- 
nutzen und  mit  dem  juristischen  in  Verbindung 
zu  setzen  sei,  gegenwärtig  eine  der  wichtigsten 
Streitfragen,   besonders  da  die  in  der  Vorberei- 

22 


282       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  8. 

tung  begriffene  Reichsgesetzgebung  für  Civil- 
und  Criminalgerichtsverfahren  und  die  not- 
wendige Gerichtsorganisation  sich  alsbald  für 
eine  der  vorliegenden  und  in  Streit  befangenen 
Alternativen  wird  entscheiden  müssen. 

Wie  vor  dem  Jahre  1848,  mehr  wissenschaft- 
lich als  practisch,  der  Streit  über  den  Vorzug 
der  Schwurgerichte  vor  den  ständigen  rechtsge- 
lehrten  Richtercoliegien   an   der   Tagesordnung 
war,  indem  selbst  die  in  den  Kammern  hervor- 
tretenden Reformbestrebungen  mehr  nur  auf  Her- 
stellung eines  nach  den  Forderungen  der  Münd- 
lichkeit  und    des   accusatorischen   Prinzips    ge- 
stalteten öffentlichen  Verfahrens,  im  Gegensatz 
zu   dem   heimlichen   oder    nicht-öffentlichen,    in 
ganz  Deutschland,  mit  Ausnahme  der  s.  g.  Rhein- 
provinzen,  noch  herrschenden,  Inquisitions-Pro- 
cesses gerichtet  waren,  —   wie   unter  Anderem 
die  sehr  interessanten  Kammerverhandlungen  im 
Königreich    Sachsen,   die   vom  v.  Savigny'schen 
Ministerium  für  Gesetzesrevision  ausgegangenen 
>Prinzipienfragen  der  Strafprocessordnung«  und, 
wenn  es  noch  erlaubt  ist,  darauf  Bezug  zu  neh- 
men,   des   Unterzeichneten  Schrift:   »Ueber   die 
Gebrechen  und  die  Reform  des  Deutschen  Straf« 
Verfahrens«  von  1846  bekunden,  —  so  trat  mit 
jenem  Jahr,  in  Folge  der  sich  überall  geltend 
machenden  starken    politischen   Strömung,    ein 
von   Ueberstürzung    nicht    ganz   freier   Wende- 
punkt ein,  indem  sich  jetzt  in  den  meisten  Staa- 
ten rasch  und  ohne  ruhige  Prüfung  dessen,  was 
man   adoptirte   (wozu    damals   keine  Zeit   war) 
ein  öffentlich-mündliches  Verfahren  mit  Schwur- 
erichten    nach     dem    französischen 
orbild   von   der   Gesetzgebung   der   Einzel- 
etaaten  ins  Leben  gerufen  und  practisch  durch- 
geführt wurde,  wobei  sich  freilich  alsbald  man- 


f 


Zacharia,  Das  moderne  Schöffengericht.    288 

cherlei  Wandelangen,  namentlich  in  Betreff  der 
Schwurgerichte  und  ihrer  Competenz  bemerkbar 
machten.  Nur  eine  Deutsche  Gesetzgebung 
war  es,  welche  mit  einer  gewissen  Selbstständig- 
keit ihren  eigenen  Weg  gieng,  z.  B.  in  Betreff 
der  rechtlichen  Stellung  der  Staatsanwaltschaft, 
der  möglichst  gleichen  Berücksichtigung  der 
Interessen  der  Verteidigung,  der  zur  Feststel- 
lung der  Schuld  erforderliches  Einstimmigkeit 
der  Richter  und  Geschwornen,  der  gleichmässi- 
gen  Behandlung  der  Berufungsfrage  u.  8.  w. 
Dies  war  die  Braunschweigsche  Straf* 
processordnung  von  1849,  die  aber  lange  fast 
gar  keine  Beachtung  und  erst  später  mehr 
Nachahmung  bei  andern  deutschen  Gesetz- 
gebern fand. 

Allerdings  lässt  sich  nicht  verkennen,  dass 
die  wesentlich  französische  Einrichtung  der 
Schwurgerichte,  obwohl  sie,  wie  in  Frankreich, 
nur  bei  den  Verbrechen  (crimes),  nicht  aber  bei 
den  Vergehen  und  Uebertretungen  (delits  et 
contraventions)  nach  der  in  Deutschland  in  ver- 
schiedener Weise  durchgeführten  Abgrenzung 
dieser  drei  Classen  von  Strafsachen,  Anwendung 
fand,  alsbald  in  Deutschland  Wurzel  schlug  und 
getragen  von  der  Sympathie  der  grossen  Menge, 
besonders  in  der  von  den  Franzosen  ihnen  vin- 
dicirten  Eigenschaft  einer  politischen  Ga- 
rantie der  individuellen  Freiheit,  so  festen  Be- 
stand gewann,  dass,  trotz  der  mehr  und  mehr 
erkannten  inneren  Gebrechen  der  Institution, 
die  deutschen  Gesetzgeber  —  mit  wenigen,  durch 
das  Gebahren  einer  rücksichtslosen  Reaction  er- 
zeugten Ausnahmen  —  nicht  auf  den  Gedanken 
kommen  konnten,  sie  in  Betreff  der  ihnen  zu- 
gewiesenen Straffalle  zu  verdrängen  und  wieder 
ständige,   nur  mit  gelehrten  Juristen  besetzte, 


284        Gott.  gel.  Al&z.  1873.  Stück  8. 

Gerichte  an  ihre  Stelle  treten  zu  lassen.    Alle, 
welche   ein  sachgpmässes  Urtheil  zu  fallen  be- 
rufen waren,   müssten  aber  doch  zugleich  er- 
kennen,  class  hauptsächlich   nur  in  der  damit 
gewährten,  bei  den  übrigen  Strafsachen  aber  in- 
consequenter   Weise  ganz  versagten,  Mitwir- 
kung des  laienhaften  Elements,  oder  in 
ihrer   Eigenschaft   als   Volksgerichte,    der 
Grund  ihres  Vorzugs   liege  und    von    diesem 
Standpunkte  aus  wurden  die  Schwurgerichte  in 
Deutschland  gegen  eine  reactionäre,  auf  Aus* 
schlus8  der  volkstümlichen  Seite  hinarbeitenden, 
Wissenschaft  und  Gesetzgebung  auch  von  sol* 
chen   in  Schutz   genommen,   welche  früher  die 
EinführuDg  derselben  gar  nicht  gefördert  hat* 
ten,  wie  jenes  z.  B.  auch  vom  Unterzeichneten  in 
der  1860  erschienenen  ersten  Abtheilung  seines 
Handbuchs  des  deutschen  Strafprooesses  §.  17,  — 
nicht  Mos   der  empfohlenen  Rückkehr  zu  der 
frühern  Einrichtung  ständiger  Gerichte   sondern 
auch  den  ungenügenden  Vergleichs-  und  Vermit- 
telungs- Vorschlägen  gegenüber,  —  geschehen  ist. 
Es  gieng  auch  hier  wie  mit  dem  Ei  des 
Columbus.     Musste  man    erkennen,  dass  der 
Grundfehler    des   modernen   Schwurgerichts  in 
der  Zerreissung  der   an  sich  ein  untrennbares 
Ganze  bildenden  Functionen  der  Urtheilsfallung 
und  der  Vertheilung  derselben  an  die  juristisch- 
technische und  die  laienhafte  Hälfte  der  Schwur- 
gerichte lag,  ohne  ihnen  die  Möglichkeit  einer, 
alle  concreten  Umstände  umfassenden,  Verstän- 
digung zu  gewähren,  —  so  lagaugenscheinlich  der 
Gedanke  sehr  nahe,  durch  die  vollständige  Ver- 
einigung der  beiden,  für  gleich  unentbehrlich 
erachteten,    Elemente  zu  einem   organischen 
Ganzen  die  Basis  für  eine  Gerichtsorganisation 
zu  gewinnen,   die  zugleich   den '  ,x  ^ — 


Zachariä,  Das  moderne  Schöffengericht.    285 

Tortheil  gewähren  konnte,  in  einer,  wenn  auch 
quantitativ  verschiedenen,  homogenen  Weise  für 
die    processualische   Behandlung    aller   Straf- 
sachen verwendet  zu  werden  und  damit  die  qua- 
litativ   ganz    verschiedenartige   Gestaltung   der 
Strafgerichte  fur    die   hauptsächlich   nach   Art 
und  Grösse  der  bevorstehenden  Strafe  geschie- 
denen drei  Classen   der  Straffälle  zu  beseitigen. 
Das  Verdienst,   diesem   Gedanken  zuerst  einen 
gesetzlichen  Ausdruck  gegeben   zu   haben,   ge- 
bührt, wie  in  der  oben  angezeigten  Schrift  des 
Unterzeichneten  bei  näherer  Darlegung  des  Stan- 
des der   Frage  in  der  deutschen  Gesetzgebung 
(8.   14  f.)   besonders   hervorgehoben  wird ,    der 
Hannoverschen  Gesetzgebung  von  1850  durch 
Einrichtung  der  fur  Polizeistrafsachen  eingesetz- 
ten,  aus   einem   rechtsgelehrten   Richter   und 
zwei  Schöffen  bestehenden,  Schöffengerichte, 
wobei  den   Gesetzgeber  nur  eine,  in  den  da- 
maligen Verhältnissen  erklärbare,    Schüchtern- 
heit davon   abhielt,  seinem  Gedanken  die  wfin- 
schenswerthe  Gonsequenz  zu  geben  und  ihn  zu- 
nächst wenigstens  auch  bei  den  Strafgerichten 
mittlerer  Ordnung  (den  Strafkammern  der  Ober- 
gerichte) zur   Geltung  zu  bringen.     Auch   auf 
letztere  das  moderne  Schöffengericht,  —  wel- 
ches   sich,  wie   gleich   zu   Anfang    der   obigen 
Schrift  gezeigt  wird,   von  den  altern  deutschen 
Schöffengerichten  nicht  unwesentlich  unterschei- 
det, —  übertragen  zu  haben,  ist  dagegen  aller- 
dings dem  um  die  sächsische  und  auch  die 
deutsche  Strafgesetzgebung  so  hochverdienten 
Generalstaatsanwalt  Dr.  Schwarze,   zu   ver- 
danken.  Nur  Schade,  dass  er,  im  Vergleich  mit 
dem    hannoverschen  Vorgang,    insofern    einen 
Schritt  zurückthat,  als  er  (worin  ihm  auch  die 
Sächsische  Gesetzgebung  von  1868  folgte)  die 


386        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  8. 

Schöffen  nur  zur  Entscheidung  bei  der  Schuld- 
frage zugezogen  wissen  wollte,   was  von  ihm 
mit   einer   gewissen   Hartnäckigkeit   auch  noch 
auf  den  letzten  Juristentagen  vertreten  worden 
ist,  obwohl  es  fast  auf  der  Hand  liegen  dürfte, 
dass  damit  für  die  Zukunft  des  Schöffengerichts 
keine  Proselyten  gemacht  werden  konnten,   wie 
besonders  auch  auf  den  Juristentagen  zu  Stutt- 
gart  (1871)   und    zu   Frankfurt   a.   M.    (1872) 
sichtlich  hervortrat.    Wenn   sich  aber  letzterer 
nach  einer  eben  nicbt  sehr  befriedigenden  De- 
batte für  die  Beibehaltung  der  Schwurgerichte 
aussprach  und  die  Schöffengerichte  nur  für  die 
Gerichte  niederer   und   mittlerer  Ordnung 
acceptirte,  so  kann  damit  selbstverständlich  die 
Frage,  besonders  für  die  zukünftige  Gerichtsor- 
ganisation des  Deutschen  Reichs,  nicht  als  ent- 
schieden betrachtet  werden,  und  dies  um  so  we- 
niger, als  die  Mehrheit  des,  eine  sehr  ungleiche 
Repräsentation  des  Juristenstandes  gewährenden, 
Juristentaga    offenbar    mehr    durch    politische 
Sympathieen  als  durch   ruhige  objective  Erwä- 
gungen   zu     einer    Beschlussfassung    bestimmt 
wurde,    bei   welcher   die   Hauptfrage  v  ob    die 
Schwurgerichte,    unter    Beibehaltung    der  un- 
natürlichen   und    nachtheiligen   Scheidung    der 
richterlichen  Functionen  bei  der  Urtheilsfallung, 
auf  ihrer  eigenen  Basis  verbesserungsfähig  seien? 
gar  keine  eingehende  Erörterung  gefunden  hatte. 
Näher  auf  diese  Debatten  einzugehen,  muss 
einer  andern  Stelle  vorbehalten  bleiben,   beson- 
ders da  auch  die  oben  angezeigte  Schrift,  welche 
bereits  im  Juni  1872,  wie  am  Schlüsse  dersel- 
ben bemerkt  ist,  geschrieben  wurde,   nicht  dar- 
auf Rücksicht   nehmen    konnte.    Sie  tritt,   wie 
kaum   besonders  bemerkt   zu  werden   braucht, 
mit  grosser  Entschiedenheit   für  das  moderne 


Zachariä,  Das  moderne  Schöffengericht.    287 

Schöffengericht  ein  und  behandelt  die  Frage  in 
drei  Abschnitten:  I.  Einleitende  Be- 
trachtungen, S.  1  f .  II.  Der  Stand  der 
Gesetzgebung  in  Deutschland,  S.  14  f. 
HL  Die  Zukunft  des  Schöffengerichts, 
S.  32  f.  Der  Verfasser  erklärt  sich  in  der  wei- 
tern Ausfuhrung  und  nähern  Begründung  der 
einzelnen  Punkte  für  das  Schöffengericht:  »A. 
weil  sich  mit  ihm  die  Forderung  einer  volks- 
tümlichen Strafrechtspflege  ebenso  gut 
und  noch  in  ausgedehnterem  Maasse  verwirkli- 
chen lässt,  als  mit  dem  Schwurgerichte  (S.  36  f.); 
B.  weil  die  unverbesserlichen  Mängel  der 
Urtheilsfallung  mit  Geschwornen,  wie  sie  sich 
besonders  aus  der  Trennung  einer  an  sich  un- 
theilbaren  Aufgabe  und  deren  Vertheilung  an 
verschiedene  selbstständig  und  unabhängig  von 
einander  agirende  Organe  ergeben,  durch  das 
Schöffengericht  und  nur  durch  das  Schöffenge- 
richt vermieden  werden;  G.  weil  sich  mit  dem 
Schöffengericht  eine  viel  einfachere,  har- 
monischere und  gleichartigere  Construc- 
tion der  ganzen  Strafgerichtsverfassung  und  des 
Strafverfahrens  verwirklichen  lässt,  als  dies  un- 
ter Beibehaltung  des,  wenn  auch  in  dieser  oder 
{"ener  Hinsicht  verbesserten,  Schwurgerichts  mög- 
ich  ist«. 

An  die  ausführlichere  Begründung  dieser 
Hauptsätze  schliessen  sich  dann  noch  die  For- 
derungen, welche  der  Verf.  (S.  60  fj  für  die 
Bildung  und  Gestaltung  des  Schöffengerichts 
aufstellen  zu  müssen  glaubt.  Indessen  werden 
die  hier  in  Betracht  kommenden  Hauptpunkte, 
in  Betieff  der  Bedingungen  für  die  Berufung 
zum  Schöffenamt  und  dessen  Dauer,  hinsicht- 
lich des  Zahlenverhältnisses  zwischen  Schöffen 
und  ständigen  Richtern,  bezüglich   des  bei  den 


1 


288       Gott,  gel  Am*  1873.  Stück  8. 

Schöffen  nothwendig  zuzugestehenden  freiem  Be* 
cusation8rechts  und  der  Anerkennung  des  Rich- 
teramts in  seinem  rollen  Umfange  bei  den  zur 
Bildung  des  Gerichts  erforderlichen  Schöffen,  in 
der  Torliegenden  Schrift,  unter  Vorbehalt  weite- 
rer Ausführung,  nur  andeutungsweise  hervor* 
gehoben. 

Inzwischen  ist  nun  der  schon  seit  längerer 
Zeit  vorbereitete  Entwurf  einer  Deutschen 
Strafprozessordnung  veröffentlicht  wor- 
den. Wir  glauben  denselben  fast  in  jeder  Be- 
ziehung ab  ein  ausgezeichnetes  und  vortreffliches 
legislatorisches  Product  bezeichnen  zu  dürfen, 
besonders  auch  deshalb,  weil  er,  wie  von  dem 
auf  der  Höhe  der  Wissenschaft  stehenden  be- 
kannten Verfasser  desselben  zu  erwarten  war, 
eine  vollständige  Verwertbung  der  wissenschaft- 
lichen Errungenschaften  der  Neuzeit  bekundet 
und  im  Gegensatz  zu  den  meisten  jetzt  in  Gel- 
tung befindlichen  Gesetzgebungen,  durch  Aner- 
kennung von  Principien,  welche  dem  Deut- 
schen Geist  und  Rechtsbewusstsein  entsprechen, 
eine  wirkliche  Beform  des  Deutschen  Straf- 
prozesses anbahnt«  So  beruht  er  denn  auch, 
was  wir  mit  besonderer  Freude  und  Genug- 
tuung constatiren,  (obwohl  in  ihm  selbst  noch 
keine  näheren  Bestimmungen  darüber  vorkom- 
men, welche  vielmehr  dem  Gerichtsorganisations- 
Gesetz  vorbehalten  sind)  auf  der  Voraussetzung 
der  Adoption  des  Schöffengerichts  in  sei- 
ner vollen  Bedeutung  für  alle  Strafsachen;  und 
wenn  nach  dem  vorliegenden  Entwurf  der  Straf- 
prozessordnung selbst  darüber  noch  ein  Zwei- 
fel bleiben  könnte,  so  würde  er  durch  die  Mo- 
tive widerlegt  werden,  wo  (S.  8)  bei  Zusammen- 
stellung der  wesentlichen  Abweichungen  des  Ent- 
wurfs Ton  dem  in  Deutschland  (überall  oder 


ia,  Das  moderne  Schöffengericht.    289 

meistens)  bestehenden  Strafprozessrecht,  als 
Neuerungen  hervorgehoben  werden:  »I.  Die 
Strafartheile  werden  in  erster  Instanz  nicht 
mehr  von  rechtsgelehrten  Richtern  allein,  son- 
dern fiberall  unter  Mitwirkung  von  Laien 
gefallt.  II.  Die  erkennenden  Gerichte  erster 
bistanz  sind  Schöffengerichte.  Sie  zerfal- 
len in  die  Grossen,  Mittleren  und  Klei- 
nen Schöffengerichte.  III.  Die  Grossen 
Schöffengerichte  treten  an  die  Stelle  der 
seitherigen  Geschwornengerichte.  IV. 
Die  Schoflen  üben  in  gleichberechtigter 
Stellung  mit  den  rechtsgelehrten  Richtern  das 
Richteramt  in  seinem  vollen  Umfange  aus. 
V.  Gegen  die  Urtheile  »der  Schöffengerichte  fin- 
det keine  Appellation  statt«.  —  Mit  die- 
ser Beseitigung  der  Appellation  oder  Berufung 
in  Betreff  der  s.  g.  Thatfrage,  als  einer  mit  dem 
Prinzip  der  Mündlichkeit  unverträglichen  Insti- 
tution, wofür  auch  der  Unterzeichnete  schon 
längst  sich  erklärt  hat  (Handb.  des  Strafproc. 
Th.  II.  §.  168  Goltdammer's  Archiv  Bd.  XIX 
S.  209  f.),  mit  der  daraus  sich  ergebenden  Be- 
schränkung des  Gerichts  höherer  Instanz  auf 
die  rechtliche  Würdigung  der  Sache  —  er- 
klärt sich  zugleich  zur  Genüge,  weshalb  der 
Entwurf  das  Institut  des  Schöffengerichts  in  sei- 
ner Realisirung  auf  die  Gerichte  erster  Instanz 
beschränken  konnte  und  musste. 

Dass  es  noch  manchen  Kampf  kosten  wird, 
um  dem  Schöffengericht  über  die  Schwurgerichte 
den  Sieg  zu  verschaffen,  ist  gewiss.  Wir  hoffen 
aber  auf  diesen  Sieg  zunächst  in  der  zur  Prü- 
fung der  ausgearbeiteten  Entwürfe  niederzu- 
setzenden Reichscommission,  dann  im  Bundes» 
rath  und  schliesslich  auch  im  Reichstag  um  so 
zuversichtlicher,  als  sich  mehr  und  mehr  unab» 

23 


290     .  öött.  gel  Aüz.  1873.  Stade  & 

hängige  and  vorurtheihfreie  Stimmen  ffir  das 
Schöffengericht  erheben»  Eine  solche  macht 
sich  auch  in  sehr  eindringlicher  Weise  geltend 
in  einer  jüngst  erschienenen  kleinen  Schrift,  de- 
ren Anzeige  wir  alsbald  mit  der  unsrigen  in 
Verbindung  setzen  wollen,  nämlich  in: 

Die  Frage  des  Schöffengerichts,  geprüft  an 

der    Aufgabe    der    Geschwornen.     Von    Dr. 

Hugo  Meyer,  ordentl.  Professor  der  Rechte 

zu   Erlangen.     Erlangen   1873.     Verlag  von 

Andreas  Deichert.  54  S.  8°. 
Der  Verf.  dieser  Schrift,  in  der  gelehrten 
Welt  zur  Genüge  bekannt  durch  seine  anerkannt 
tüchtige  Schrift  »That-  und  Rechtsfrage  im  Ge- 
schworenengericht, insbesondere  in  der  Frage- 
stellung an  die  Geschworenen«  (Berlin  1860), 
die  auch  auf  die  Praxis  nicht  ohne  Einfluss  ge- 
blieben ist,  —  und  später  durch  seine  vortreff- 
liche Abhandlung  über  »Das  Strafverfahren  ge- 
gen Abwesende«  (Berlin  1869)  u.  s.  w.  stimmt 
im  Resultate  mit  dem  Unterzeichneten,  dessen 
oben  angezeigte  Schrift  er  auch  schon  benutzen 
konnte,  völlig  überein.  An  eine  nähere  Darle- 
gung des  Standes  der  Streitfrage  über  Ge- 
scbwornen- oder  Schöffengericht  knüpft  er  eine 
besonder 8  eingehende  Prüfung  der  bei  der  Ur- 
theilsfällung  in  Strafsachen  zu  lösenden  Auf- 
gabe und  zeigt  mit  schlagenden  Gründen,  dass 
dieselbe,  vermöge  der  anscheinend  so  einfachen, 
in  der  That  aber  unnatürlichen  Scheidung  der 
richterlichen  Functionen  im  Geschwornengericht, 
mit  letzterem  auf  eine  genügende  und  der  Ge- 
rechtigkeit entsprechende  Weise  nicht  gelöst 
werden  könne.  Die  Schrift  erscheint  insofern 
besonders  als  eine  weitere  Ausführung "  des 
zweiten  Hauptpunktes  in  der  Schrift  des  Unter- 
zeichneten (S.  51  f.)  und  liefert  durch  eingehend* 


Paris,  Diss,  Crii  s.  le  po&ne  lat.  du  Ligurinus.   2d  1 

Besprechung  der  hier  entstehenden  Detaitfragen 
den  bündigsten  Beweis,  dass  eine  gründliche 
Heilung  der  im  Schwurgericht  hervortretenden 
Gebrechen  nur  durch  die  Adoption  des  Schöffen- 
gerichts zu  bewirken  sei.  Wir  haben  diese 
Schrift  mit  grosser  Freude  begrfisst  und  em- 
pfehlen sie  aus  Tollster  Ueberzeugung  der  Be- 
achtung Aller,  welche  sich  für  die  hochwichtige 
Frage  interessiren. 

H.  A.  Zachariä. 


Dissertation  critique  sur  le  poeme  latin  du 
Ligurinus  attribue  ä  Günther,  par  Gaston 
Paris.    Paris  1872.    8°.    VIII  und  97  SS. 

Eine  Abhandlung  von  Rudolf  Köpke,  »Der 
Ligurinus  und  die  Gesta  Heinrici  imperatoris 
metrice«,  die  letzte  Beilage  zu  seiner  Hrotsuit 
Ton  G  anderen  ei  m,  lenkte  im  Jahre  1869  auf 
diese  beiden  interessanten  lateinischen  Gedichte 
von  neuem  die  Aufmerksamkeit.  Die  Gesta 
Heinrici  hatte  zuerst  Pertz  in  einer  akademi- 
schen Vorlesung  vom  13.  März  1848,  Archiv  X, 
S.  75  ff.,  fur  eine  humanistische  Fälschung, 
wahrscheinlich  von  Conrad  Celtis,  erklärt:  ihm 
trat  1856  in  einem  kurzen  Anhang  zum  IL 
Bande  seines  Kaiser  Heinrich  IV.,  S.  427  ff., 
Floto,  und  überzeugend  1857  in  den  Nachrich- 
ten von  der  Göttinger  Universität,  S,  13  ff. 
G.  Waitz  .  entgegen.  Der  Ligurinus  galt  seit 
der  Unechtheitserklärung  Senkenbergs  1737 
vielen,  seit  der  Erneuerung  des  Verdicts  durch 
Jacob  Grimm  1843  fast  allen  Vertretern  histo- 
risch-philologischer Kritik  für  ein  humanistisches 

23* 


29a       Gott.  gel.  Anz.  1B73.  Stück  8. 

Machwerk.  Köpke  unternahm  es  nun  in  der 
genannten  Abhandlung  die  Senkenberg-Grimm' 
sehen  Gründe  gegen  die  Authenticität  des  Li- 
gurinu8,  und  die,  welche  Pertz  gegen  die  Echt- 
heit der  Gesta  Heinrici  vorgebracht,  weiter  aus- 
zuspinnen  und  mit  neuen  zu  vermehren.  Er 
glaubte  die  gegen  die  ungerechtfertigten  An- 
griffe von  Aschbach  siegreich  verteidigte  Echt- 
heit der  Werke  der  Hrotsuit  weiterhin  durch  Con- 
frontierung  derselben  mit  jenen  beiden  Fälschun- 

Sen  stützen  zu  können.  Waitz  antwortete  für 
as  Gedicht  über  Heinrich  IV.  Sachsenkriege 
mit  einer  nochmaligen  eingehenden  Untersuchung, 
welche  aus  der  Art  der  Ueberlieferung,  aus 
Sprache,  Vers  und  Inhalt  beweist,  dass  es.  >so 
gewiss  ein  Werk  der  Literatur  des  elften  Jahr- 
hunderts sei,  wie  irgend  eins  das  uns  erhalten 
ist«;  zugleich  besorgte  er  aus  der  Editio  prin- 
ceps  und  einer  davon  unabhängigen  Handschrift 
eine  neue  Ausgabe,  Abhandlungen  der  Kgl.  Ge- 
sellsch.  der  Wissenschaften  1870,  Bd.  XV,  S.  1  ff., 
auch  besonders  abgedruckt:  Das  Carmen  de 
belle  Saxonico  oder  Gesta  Heinrici  IV.  Kurz 
vor  der  Fertigstellung  des  Druckes  starb  Köpke, 
sodass  er  nicht  mehr  seinen  Irrthum  als  sol- 
chen erkennen  und  zurücknehmen  konnte. 

Im  Sommersemester  1869  hatte  Waitz  das 
Carmen  de  bello  Saxonico  in  den  von  ihm  ge- 
leiteten historischen  Uebungen  behandelt,  und 
zunächst  das  Interesse  an  der  Echtheit  dieses 
Gedichts  veranlasste  den  Referenten,  auch  den 
Ligurinu8  näher  ins  Auge  zu  fassen:  echt  mit- 
telalterliche sprachliche  und  poetische  Eigen* 
thümlichkeiten  fanden  sich  hier  wieder,  und  bald 
erwiesen  sich  die  zahlreichen  von  Senkenberg, 
Grimm  und  Köpke  vorgebrachten  Argumente  für 
die    Unechtheit    als    unhaltbar.      Waitz ,    der 


Paris,  Diss,  crii  s.  le  poeme  lat.  da  Ligurinus.    293 

schon  1845  in  Schmidts  Zeitschrift  für  Ge- 
schichtswissenschaft, Bd.  IV,  S.  105,  sich  ge- 
schont hatte,  den  Verdammungsurteilen  ent- 
schieden beizutreten,  und  der  selbst  schon,  ver- 
anlasst vornehmlich  durch  die  Angaben  der 
Editio  princeps  über  den  Ebracher  Codex,  von 
dem  in  der  'Quellenkunde'  ausgesprochenen  Ur- 
teil zurückzutreten  geneigt  war,  ermunterte  zu 
genauerer  Untersuchung:  unter  seiner  fördern- 
den Leitung,  zum  Teil  in  den  'Uebungen' 
selbst,  entstand  dann  die  Abhandlung,  Forschun- 
gen XI,  142  ff.,  welche  den  Ligurinus  als 
authentisches  Werk  des  Mittelalters  (1186.  87) 
darthut. 

Völlig  unabhängig  davon  beschäftigte  sich 
mit  einer  Widerlegung  der  Ausführungen  Köpke's 
seit  dem  Monat  August*)  1870  in  der  von  den 
deutschen  Armeen  eingeschlossenen  französi- 
schen Hauptstadt  der  durch  seine  Arbeiten  über 
mittelalterliche  Sprache  und  Literatur  rühm- 
lichst bekannte  Herr  Gaston  Paris ,  welcher 
selbst  früher  die  These  von  der  Unechtheit  des 
Ligurinus  adoptiert  hatte.  Nachdem  im  Sep- 
tember 1870  Herr  Thurot  in  einer  Vorlesung 
über  den  Laborintus  des  Eberhard  (nicht  mehr 
Bethuniensis !)  in  der  Academie  des  inscriptions 
et  belles-lettres,  vergl.  Gomptes  rendus  de 
l'Acadämie,  1870,  Septembre,  p.  263,  auf  die  in 
Aussicht  stehende  Arbeit  hingewiesen  hatte,  las 
sie  Herr  Paris  im  Januar  1871,  und  sie  erschien 

•)  Da  Herr  Paris  8.  VII  sagt:  et  mon  concurrent 
avait  du  commencer  son  travail  juste  en  mime  temps  que 
mot,  mag  hier  bemerkt  werden,  dass  meine  Arbeit  beim 
Ausbruch  des  grossen  Krieges,  Juli  1870,  in  allen  Haupt- 
sachen fertig  war.  Auf  sie  hinweisen  konnte  ich 
schon  in  dem  Nachtrag  zu  Waits,  Carmen  de  bello 
Saxonico,  8.  66. 


294       G6tt.  gel.  Anz.  1873.  Stück  & 

als  Appendix  zu  den  Comptes  rendus  des  seanoea 
de  Pann6e  1871,  Bulletin  de  Janvier  et  Ferner, 
Tome  VII,  S.  91—152.  Da  er  vor  dem  Druck 
der  seinigen  von  meiner  Abhandlung  'des  ren* 
seignements  tres-vagues'  erhielt,  gab  er  sie  ohne 
die  sorgfältige  Revision,  die  er  ihr  sonst  zuge« 
dacht,  so  wie  er  sie  gelesen  hatte  (ebenda  S, 
91,  Note  1).  Die  Untersuchung  des  Referenten, 
zugleich  mit  den  Forschungen,  welche  Paria 
selbst  inzwischen  noch  hatte  anstellen  können, 
boten  den  Stoff  zu  einer  neuen  Vorlesung  über 
den  Gegenstand. 

Einen  Abdruck  dieser  beiden  mit  einander 
eng  verbundenen  Abbandlungen  giebt  das  vor- 
liegende, Herrn  Rudolf  Reuse,  Professor  am 
protestantischen  Gymnasium  zu  Straesburg,  ge-» 
widmete  Büchlein. 

Der  gelehrte  und  scharfsinnige  Kritiker 
kommt,  wie  die  genannte  Abhandlung  in  den 
Forschungen,  oft  auch  mit  denselben  Beweis- 
mitteln, zu  dem  Resultat:  der  Ligurinus  ist  ein 
echtes  Werk  aus  dem  Ende  des  12 ten  Jahrhun- 
derts (1187),  und  der  Dichter  trägt,  wie  er  da* 
beabsichtigte,  wesentlich  bei  zum  Ruhme  dee 
grossen  Kaisers:  le  chantre  de  Frtdäric,  quand 
son  authenticity  sera  reconnue,  ne  perdra  plus 
la  place  tres«  honorable  a  laquelle  il  a  droit 
dans  Thistoire  littlraire  de  TEurope  et  particn« 
lierement  de  l'Allemagne  au  moyen  Ige. 

In  dem  Dichter  selbst  glaubte  ich  früher 
einen  Italiener  zu  erkennen:  Wattenbach  erhob 
dagegen  sofort  in  seiner  sonst  zustimmenden 
Abhandlung  in  von  Bybel's  Hietor.  Zeitschrift  Ein- 
spruch, und  ich  liess  meine  Bedenken  um  so 
leichter  fallen,  da  es  mir  gelang,  die  Persönlich- 
keit des  Dichters  selbst  wieder  ausfindig  zu 
machen«    Herr  £aris  hat  gleich  in  seiner  ersten 


Paris,  Diss«  exit.  s.  le  po&me  lat.  da  Ligurinus.    295 

Vorlesung  sich  dafür  ausgesprochen,  dasa  da* 
in  Frankreich  gebildete  Dichter  ein  Pent* 
scher  sei,  und  eingehend  widerlegt  er  S,  77  ff, 
meine  frühere  Annahme.  Auch  er  hat  sich 
dann  aber  verleiten  lassen,  den  Namen  Gun-r 
ther  zu  verwerfen:  le  Ligurinus  est  pour  nous 
et  restera  sans  doute  une  oeuvre  anonyme;  der 
Name  Günther  in  der  Subscription  des  Ligurit 
nus  stamme  aus  einer  Identificierüng  des  Pich«; 
ters  mit  dem  von  Trithemius  genannten  Gunthar 
von  St  Amand  (f  1 107),  Verfasser  einer  Passio 
8.  Cyrici  (so  statt  Cyriaci,  wie  Herr  Paris  zu? 
erat  bemerkt).  Aber  dies  ist  so  wenig  richtig, 
wie  meine  frühere  Ableitung  von  der  erst  1604 
gedruckten  Historia  Constantinopolitana ;  die 
Identificierung  erfolgte  erst,  als  man  den  in  de» 
Handschrift  Günther  genannten  Dichter  suchte; 
Trithem  selbst  unterscheidet  richtig  die  be\i 
den  Günther,  indem  er  jenen  zu  1100,  den 
Verfasser  des  Ligurinus  zum  Jahr  1189  setzt. 
In  Wirklichkeit  hiess  unser  Dichter  Günther; 
er  war  Weltgeistlicher  und  Magister  bis  1106, 
wo  er  ins  Cisterzienserkloster  Paris  bei  Sigolte- 
heim  im  Elsass  als  Novize  eintrat.  Bald  ward 
er  Prior,  und  wir  verlieren  seine  Spur  um 
1212,  obgleich  er  nach  einer  Notiz  der  Fortr 
setzer  von  Moreri  und  von  Potthast  noch  bis 
ins  Jahr  1223  gelebt  haben  soll  Ausser  Solir 
marine  and  Ligurinus  schrieb  er  die  pro- 
saischen Werke:  Historia  peregrinorum  (1194), 
Historia  Constantinopolitana  (1207),  de  oratioae, 
ieiunio  et  elemosyna  (1210.  12),  vgl.  meine 
Studien  zur  Geschichte  der  Herzogin  Matilde, 
S.  16,  Note  1,  und  die  nähere  Ausführung  For? 
schungen  zur  deutschen  Geschichte  Bd.  XIII, 
Heft  2  rietet  noch  im  Druck).  Die  beiden  letz- 
teren Schriften  sind  bei  Migne  ,mit  der  DümgeV 


296       Gott.  eel.  Anz.  1873.  Stück  8. 

sehen  Ausgabe  des  Ligurinus  zusammengedruckt, 
und  es  ist  ein  Spiel  des  Zufalls,  dass  Herr  Pa- 
ris, der  gerade  jene  Ausgabe  benutzte  und  aus 
der  Vergleichung  von  Stellen  der  Hist.  Const, 
mit  dem  Tractatus  de  oratione  die  Identität  des 
Autors  dieser  beiden  constatiert,  nicht  einen 
Schritt  weiter  ging,  diese  Werke  auch  mit  dem 
Ligurinus  genauer  zusammenzuhalten:  seinem 
Scharfblick  ware  wohl  kaum  der  Sachverhalt 
entgangen. 

Herr  Paris  behandelt  zunächst  eingehend  die 
Geschichte  des  Ligurinus.  Betont  wird  dabei 
die  Bemerkung  von  Dümge,  Praei  S.  LVI,  das 
von  ihm  benutzte  Exemplar  der  Editio  princeps, 
jetzt  in  der  Freiburger  Universitätsbibliothek, 
ursprünglich  von  Conrad  Peutinger  selbst  dem 
Tübinger  Grammatiker  Jacob  Heinrichmann 
f  nach  1560)  geschenkt,  enthalte  für  Buch  I — 
I  Correcturen,  welche  mit  den  von  Ritters- 
husius,  vergl.  dessen  Praef.  S.  Bs,  benutzten 
öfters  übereinstimmten.  Er  schliesst  daraus, 
dass  dieselben  direct  auf  den  Codex  zurück- 
gehen. Referent  hatte,  weil  jene  Correctu- 
ren oft  willkürlich  sind,  und  weil  Dümge 
selbst  bemerkt,  dass  sie  nicht  von  Peutingers 
Hand  stammen,  in  ihnen  nichts  weiter  gesehen 
als  Conjectures  Nun  hat  aber  Herr  Paris  für 
Buch  HI— V  in  der  Bibl.  nationale,  lat.  11347, 
eine  Handschrift  gefunden  aus  dem  Anfang  des 
16.  Jahrhunderts,  welche  nach  den  nicht  anzu- 
tastenden Resultaten  der  von  ihm  angestellten 
Collation  direct  auf  den  Ebracher  Codex  zurück- 
zuführen ist.  Hier  (P)  finden  sich  Abweichun- 
gen von  der  Editio  princeps  (A),  welche  mit 
Varianten  in  den  von  Rittershusius  (Acc)  und 
Dümge  (Ac)  benutzten  Exemplaren  stimmen,  so 
dass  dadurch  auch  für  letztere  ein  director  Zu- 


« 


Paris,  Diss.  crit.  s.  le  poeme  lat.  du  Ligurinus.    297 

sammenhang  mit  dem  Codex  wahrscheinlich  ge- 
macht wird:  doch  ist  hier  Vorsicht  anzuwenden, 
denn  z.  B.  III,  57  bezeugen  A  und  P  für  den 
Ebracher  Codex  die  Lesart  Sic,  während  das 
von  Dümge  benutzte  Freiburger  Exemplar  St 
corrigierte;  und  V,  364  (vgl.  unten)  hat  Ac 
eine  von  A  und  P  durchaus  abweichende  Cor- 
rector. Interessant  ist  es  aber  zu  bemerken, 
dass  an  verschiedenen  Stellen  die  vielleicht  von 
Peutinger  herrührenden  Errata  der  Ed.  princ. 
mit  den  richtigen  Lesarten  von  P  stimmen, 
während  sie  andererseits  recht  oft  gegen  die 
fibereinstimmenden  Lesefehler  von  Ed.  princ. 
und  P  den  richtigen  Text  bieten*).  Daraus 
folgt  einmal,  dass  Peutinger  oder  einer  von  sei- 
nen Freunden  bei  der  Anfertigung  des  Druck- 
fehlerverzeichnisses  die  Handschrift  selbst  vor 
Augen,  und  weiter,  dass  der  Schreiber  von  P 
die  Augsburger  Ausgabe  nicht  zur  Hand  hatte, 
also  vor  1507  die  Copie  nahm.  Durch  die 
Yermuthung,  dass  der  erst  1507  beendete 
Druck  der  Editio  princeps  schon  im  Jahre 
1500,  wo  spätestens  Celtis  den  Codex  fand, 
begonnen  habe ,  schafft  Herr  Paris  Baum  zur 
Erklärung  der  weiten  Verbreitung,  die  das 
Epos  vor  der  Fertigstellung  des  Druckes  gewon- 
nen hatte:  in  der  Zwischenzeit  sind  neben  Ab- 
schriften vielleicht  auch  Aushängebogen  ein- 
zelner Bücher  verbreitet  und  für  die  Vorlesun- 
gen an  den  Universitäten  benutzt  worden.  Man 
begreift  nicht  recht,  warum  der  Verfasser,  ge- 
stützt auf  eine  sehr  vage  Notiz  des  Caveus,  dem 
die  Ausgabe  von  1507  nicht  vorlag,  das  Vor- 
handensein  einiger  Exemplare  mit  der  Jahres- 

♦)  Ersten»  z.  B.  EI,  11.  50,  111;  V,  66.  144.  682; 
letztere*  in,  189.  891.  450.  463.  619;  IV,  112.  140. 188. 
204.  271.  872;  V,  484.  515.  546. 


298       Göti  gel  Am.  1873.  Stück  8. 

zahl  1500  auf  dem  Titelblatt  nachzuweisen  flieh 
bemüht  (S.  12),  die  doch  wohl  den  nächstfolgen- 
den Herausgebern  nicht  unbekannt  geblieben 
Bein  dürften.  —  Ich  übergehe  hier  die  Aus- 
führung über  den  Namen  Günther,  der,  wie  ich 
an  anderm  Orte  zeige,  doch  aus  dem  Ebrecher 
Codex  stammt  (Note  9.  30  verwechselt  Herr 
Paris  durch  ein  Versehen  den  Titel  Ghronicon  und 
Annales  Hirsaugienses,  und  das  von  Dümge  sig-» 
nalisierte  in  England  befindliche  'poema  de 
Barbarossa'  ist  nicht  Manuscript,  sondern  ein 
mit  einer  Handschrift  verglichener  Druck).  Auf* 
merksam  verfolgt  Herr  Paris  die  weiteren  Schickr 
sale  des  Werkes  von  der  Unechtheitserklärung 
Senkenbergs  bis  auf  unsere  Tage  und  zeigt, 
wie  die  moderne  Kritik  auf  dem  einmal  betre* 
tenen  Wege  immer  weiter  sich  verirrte:  die  Ge- 
fahr, der  Wilmans  bei  der  Bearbeitung  des  Wil- 
helm von  Apulien  sich  nahe  fühlte,  bis  er  die 
Handschrift  von  Avranches  fand,  beweist,  wie 
sehr  man  bei  der  Beurteilung  soloher  poeti- 
scher Bearbeitungen  der  Geschichte  sich  ge* 
wohnt  hatte  falsche  Gesichtspunkte  anzulegen. 
Ein  zweiter  Abschnitt  des  ersten  Teils  (S. 
29 — 51)  thut  die  Authenticität  des  Ligurinus 
dar,  völlig  überzeugend  für  jeden,  der  ohne 
Vorurteil  die  Sache  betrachtet.  Der  Reihe 
naeh  werden  die  von  Köpke  reproducierten  und 
erweiterten  Senkenbergschen  Gründe  widerlegt, 
fast  Schritt  für  Schritt  sich  deckend  mit  dem 
entsprechenden  Abschnitt  in  Forschungen  XI, 
S.  256  ff.  Neu  ist  der  Hinweis  auf  die  Erb- 
schaftsansprüche Weif  VI.  auf  die  Matildinischen 
Güter  (S.  39),  und  die  Verwandtschaft  des* 
selben  mit  Friedrich  (S.  40),  die  Erläuterung 
des  freimüthigen  Standpunktes  unseres  Dichters 
gegenüber  Kaiser  und  Papst    an  Garnier   de 


is,  Diss,  crit  s.  le  po&me  lat.  da  Ligurinus.    299 

Pont-Sainte-Maxence  (S.  45)  und  ähnliches,  wo- 
gegen einige  kleine  Versehen,  die  meist  weiter« 
hin  corrigiert  werden,  gar  nicht  in  Betracht 
kommen.  Zu  den  S.  44  gegen  Köpkes  Mis- 
deutnng  richtig  erklärten  Versen  Lig.  X,  641  ff., 
wo  das  Gedicht  seinen  Antor  als  Vater,  parens, 
bezeichnet,  giebt  Günther  selbst  eine  hübsche 
Erklärung  de  orat.  IX,  c.  4:  Gott  nennt  sich 
Vater  aller  Geschöpfe  eo  videlicet  loquendi  modo, 
quo  quis  eius  rei,  cuius  ipse  primus  inventor 
est,  nt  poematis  vel  artificii,  pater  appellatur. 
Noch  einmal  S.  49  auf  die  vorgebliche  Autor- 
schaft von  Celtis  zurückkommend,  zeigt  Paris, 
gestützt  auf  eine  genaue  Kenntnis  der  einschlä« 
gigen  Literatur,  dass  Celtis  und  die  Humanisten 
überhaupt  als  lateinische  Dichter  weit  unter 
dem  Verfasser  des  Ligurinus  stehen  und  auch 
nicht  annähernd  die  hier  vorliegende  Form« 
Vollendung  besitzen. 

S.  51 — 55  sind  dem  Solimarius  gewidmet, 
dem  ersten  grösseren  dichterischen  Werke  des 
Autors,  über  den  ersten  Kreuzzug,  verfasst  5 
Monate  vor  Beendigung  des  Ligurinus,  1186. 
Das  von  mir  als  Schlussstein  benutzte  Gitat 
dieses  Werkes  im  Laborintus  des  Eberhard  bil* 
dete  für  Herrn  Paris  den  Ausgangspunkt  der 
ganzen  Untersuchung.  Sehr  dankenswert  ist 
die  Erläuterung  der  wichtigen  Verse  Lig.  I, 
729  ff.,  wo  Günther  einen  im  Solimarius  ge- 
machten Fehler  corrigiert,  durch  Heranzie- 
hung romanischer  Kreuzzugspoesie,  aber  wenn 
Herr  Paris  aus  übereinstimmenden  Zügen  den 
Schluss  ziehen  zu  dürfen  glaubt,  dass  der  Soli- 
marius vielleicht  ursprünglich  in  einem  der 
beiden  grossen  Dialecte  Frankreichs  gedichtet 
war,  so  geht  er  zu  weit.  Rumor  und  famae 
vnlgata    sind    unzuverlässige   Nachrichten    im 


800       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  8. 

Gegensatz  zu  der  historischen  Wahrheit,  dem 
historicus  ordo,  hier  so  gut  wie  rumor  Lig.  VI, 
46,  wo  Ragewin,  G.  F.  III,  c.  1  seine  Quelle 
war;  die  Verse 
Hanc  tarnen  historie  seriem  plerique  retain 
Gonfundunt  variantque  suo,  solique  decorem 
Roberto  magni  gaudent  adscribere  facti, 
weisen  hin  auf  schriftliche,  selbstverständlich  la- 
teinische, Quellen,  wie  sie  auch  Gilo  von  Paris 
in  seinem  Epos  über  denselben  Gegenstand 
zugrunde  gelegt  hatte.  Es  ist  von  vornherein 
unwahrscheinlich,  dass  derselbe  deutsche  Ver- 
fasser, der  sich  im  Ligurinus  mit  klar  ausge- 
sprochener Absicht  so  eng  an  seine  zuverlässi- 
gen Quellen  anschliesst,  und  der  sich  als  'doctus' 
so  selbstbewusst  dem  Laienvolke  gegenüberstellt, 
kaum  ein  Jahr  früher  romanische  Poesie  sollte 
in  lateinische  Verse  gebracht  haben. 

Der  Schlus8  der   ersten  Abhandlung,  S.  56 
— 61,   stellt  übersichtlich  zusammen,    was  sich 
aus  dem  Gedichte  selbst  über  den  Autor  ent- 
nehmen lässt:   meine   auf  breiterer  Grundlage 
aufgebaute    Ausfuhrung    Forsch.   XIII,   Heft   2 
(Abschnitt  II)  wird  zur  Ergänzung  und  zur  Be- 
richtigung  einzelner   Punkte  dienen.     Bei  der 
Würdigung    des    historischen   Wertes    unseres 
Gedichts   hat  sich   der  Verfasser  fast  zu  sehr 
durch  Grimms  Urteil   beeinflussen  lassen.    Der 
Dichter  selbst  verweist  zwar  die  Historiker  auf 
seine   Quelle,    die    Gesta  Friderici   Ottos  und 
Bagewins : 
Si  quem  igitur  rerum  prolixior  ordo,  fidesque 
Incorrupta  juvat,  doctorum  scripta  virorum 
Gonsulat  atque  ipso  latices  de  fönte  petitos 
Hauriat, 
und  noch  de  orat.  IE,  3  weiss  er,  quanto  fons 
rivuli*  wis  dignior   atque    prestantior.     Aber 


Paris,  Diss.  crit.  s.  le  poeme  lai  da  Ligurinus*    SOI 

wenn  auch  Günther  mit  liebenswürdiger  Be- 
scheidenheit nur  seiner  Verse  wegen  gelobt  sein 
will,  ans  liegt  hierin  nicht  sein  einziges  Ver- 
dienst :  gerade  der  Umstand,  dass  er  sich  seiner 
Quelle  oft  aufs  Wort  anschliesst,  ermöglicht 
uns  an  verschiedenen  Stellen,  wo  die  Hand- 
schriften nicht  aasreichen,  die  richtige  Textge- 
staltung  von  Otto  und  Rage  win;  an  anderen 
Stellen  bietet  er  die  richtige  Interpretation  für 
dieselben,  und  seine  Abweichungen,  sowie  die 
Zusätze,  die  er  macht,  sind  gar  nicht  so  unbe- 
deutend. Sehr  richtig  sagt  auch  Herr  Paris 
selbst:  c'est  aussi  un  temoignage  digne  d 'atten- 
tion, bien  qu'indirect,  qu'il  apporte  a  Phistoire 
par  la  composition  meme  de  son  poeme  et  le 
ton  qu'il  y  prend.  La  splendeur  du  regne  de 
Frederic,  l'admiration  dont  il  avait  frappe  ses 
contemporains,  s'y  refletent  avec  veritö.  £n  le 
pla$ant  ä  cöte  de  Cesar  et  de  Charlemagne,  le 

Sete  nous  rend  l'impression  de  l'AUemagne  du 
I*  siecle;  il  contribue  reellement  pour  sa  part, 
comme  il  voulait  le  faire,  ä  la  gloire  du  grand 
empereur. 

Zu  der  nun  folgenden  eingehenden  Bespre- 
chung meiner  früheren  Arbeit  erlaube  ich  mir 
nur  noch  ein  paar  Bemerkungen. 

Wäre  ich  nicht  auf  dem  oben  angedeuteten 
Wege  schon  bevor  ich  die  erste  Abhandlung 
des  Herrn  Paris  erhielt  von  meinem  Irrthum 
zurückgekommen,  so  hätte  mich  die  Ausführung 
S.  77  ff.  überzeugen  müssen,  dass  unser  Dichter 
Dicht  Italiener,  sondern  Deutscher  war,  obgleich 
nicht  alle  von  mir  vorgebrachten  Gründe  wider- 
legt sind  und  nicht  alles  was  hier  geltend 
macht  wird  volle  Beweiskraft  hat.  Da  aber 
deutsche  Nationalität  Günthers  ausser  Zweifel 
gestellt  ist,  kann  es  sich  nur  noch  fragen,  ob 


302        Gott*  gel.  Anz.  1878.  Stück  8. 

man  ihm,  wie  Herr  Park  thut,  die  persönliche 
Bekanntschaft  mit  Ober-  und  Mittelitalien  ab- 
streiten darf.  Man  wird  zugeben,  dass  die  ge- 
naue Kenntnis  der  Verfassungsverhältnisse  in 
den  lombardischen  Städten,  die  Beschreibung 
der  Yeroneser  Clause  nnd  Venedigs,  die  Worte 
über  Viterbo  III,  243  und  der  Blick  vom  Berge 
Gaudia  auf  Rom  (IV,  10  ff.),  die  bis  auf  die 
Kleidung  sich  erstreckende  genaue  Charakteri- 
stik der  Lombarden  und  ähnliches  für  einen, 
der  Land  und  Volk  nie  gesehen  hatte,  mehr  als 
auffallend  sein  würden:  bei  weitem  schwächer 
sind  die  Gründe,  die  zur  Annahme  berechtigen, 
der  Dichter  habe  in  Paris  sich  einige  Zeit  auf* 
gehalten.  Und  war  denn  nicht  die  Wanderlust 
gerade  damals  unter  der  studierenden  Jugend 
in  Deutschland  zu  Hause?  Das  S.  81,  Note  90 
hervorgehobene  'nos  procul  absentes'  im  Gegen« 
satz  zu  'oculata  fides'  Lig.  IV,  612  ff.  ist  Um- 
schreibung ton  Otto  G.  F.  H,  c.  26.  So  wenig 
wie  Otto  war  der  Dichter  Augenzeuge  der  von 
ihm  verherrlichten  Thaten,  aber  eine  Nicht* 
kenntnis  des  Schauplatzes  dieser  Thaten  selbst 
kann  man  aus  jener  Stelle  nicht  folgern. 

S.  69,  Note  82.  Ob  in  der  ersten  Ausgabe 
von  Nauclerus  (1501)  der  Name  Guntherus  be* 
reite  sich  findet,  habe  ich  nicht  feststellen 
können.  Forsch.  XI,  S.  172,  Note  6  citierte  ich 
nur  mit  Verweisung  auf  Dümge,  Praef.  S.  XVUL 
Da  aber  Bebel  schon  1500  den  Namen  kennt 
(ibid.  S.  173;  Paris  S.  8),  ist  die  Sache  ziem- 
lich irrelevant.  Ja,  man  könnte  angesichts  des 
Guntherus  Alemannia  bei  Bebel,  das  sich  als 
Correctur  in  dem  Freiburger  Exemplar  (Ac) 
wiederfindet,  glauben,  dass  die  Subscription  des 
Codex  zu  dem  Namen  auch  schon  letzteren  Zu- 
satz geboten  habe. 


I 


,  Diss,  crit.  b.  Id  podme  lat.  da  Ligurinus.    808 

S.  71,  Note  84.  Den  engen  Zusammenhang 
der  lateinischen  Poesie  des  Mittelalters  mit  der 
antiken  Poesie  hatte  ich  S.  190  recht  stark  be* 
tont,  mit  Nennung  der  am  meisten  gelesenen 
Autoren,  unter  denen  auch  Lucan.  Jede  ein- 
zelne der  aufgeführten  Formeln  auf  ihre  alte 
Quelle  zurückzuführen  konnte  da  nicht  meine 
Aufgabe  sein,  wo  aus  der  Uebereinstimmung  mit 
mittelalterlichen  Schriftwerken  die  Authen- 
ticity dargethan  werden  Bollte. 

S.  72.  73.  Die  Deutung  der  fünf  Monate 
auf  fünf  Jahre  wird  fallen  müssen ;  aber  bei  der 
Abfassung  seines  zweiten  Werkes  hält  sich  Gun* 
ther,  obgleich  ein  kleines  Flüchtigkeitsversehen 
mit  unterläuft,  für  gut  unterrichtet,  wie  er  es 
auch  in  der  That  war. 

Die  genaue  Vergleichung  der  Pariser  Hand- 
schrift mit  der  Editio  princeps  S.  91  ff.  giebt 
uns  ein  anschauliches  Bild  von  dem  Ebracher 
Codex,  der  auf  keinen  Fall  das  Archetypon 
war,  wahrscheinlich  aber  aus  der  ersten  Hälfte 
des  dreizehnten  Jahrhunderts  stammte.  Man 
wird  sich  dem  aus  glücklicher  Gruppierung  der 
Lesarten  gewonnenen  Resultat  des  scharfsinnigen 
Kritikers  unbedingt  anschliessen,  dass  hier  eine 
unmittelbare  Abschrift  aus  dem  Ebracher  Codex 
vorliege:  es  ist  wohl  kaum  Grund  zur  Annahme 
einer  Zwischenstufe  vorhanden,  um  so  weniger, 
da  nach  dem,  was  wir  oben  andeuteten,  die 
Copie  vor  1507  angefertigt  sein  muss.  —  Lig. 
Ill,  266,  wo  der  Migne'sche  Abdruck,  welcher 
Herrn  Paris  vorlag,  liest:  deserto,  wie  P,  hat 
übrigens  Dümge  selbst:  diserto;  die  Ueberein- 
stimmung ist  also  lediglich  Zufall.  —  III,  462 
lasse  ich  das  'gallica'  der  Ed.  princ.  gegen 
bellica  nunmehr  gern  fallen.  —  IV.  447  scheint 
incautos   doch  auch  zu  dem  Text  der  G.  F« 


304       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  8. 

besser  zu  passen;  man  muss,  will  man  es 
festhalten,  freilich  annehmen,  dass  der  sonst 
sclavisch  getreue  Abschreiber  in  P  hier  zu  dem 
auch  in  A  gemachten  Lesefehler  ibi  (statt  in) 
die  übrigens  aus  dem  unmittelbar  vorhergehen- 
den 'claudere'  leicht  zu  gewinnende  Correctur 
clausos  hinzugefügt  habe.  Einen  Zusammen- 
hang  von  P  mit  Ac  würden  wir  darum  noch 
nicht  annehmen.  —  III,  341:  Najestate  hat  auch 
A;  es  gehört  also  unter  die  erste  Rubrik  auf 
S.  92.  —  V,  364  liest  A: 

JE  gregio  Manuell  orator  miserat  urbis, 
und  P: 

A:  gregio  Manueli  orator  miserat  urbis; 
der  Codex  Hess  also  nur  den  Anfangsbuchstaben 
des  ersten  Wortes  zweifelhaft.  Dem  gegenüber 
ist  sicher  reine  Gonjectur  die  mit  Hülfe  des 
drei  Verse  vorher  stehenden  'graia  ab  urbe'  in 
Ac  hergestellte  Lesart: 

Rex  graiae  Manuel  oratum  miserat  urbis. 
Aus  P  und  Ac  bildet  nun  Paris: 

A  grata  Manue/  oratum  miserat  urbe, 
mit  vier  bedeutenderen  Aenderungen  dem  Codex 
gegenüber.     Dagegen  glaube  ich  meinen  frühe- 
ren Vorschlag  aufrecht  halten  zu  müssen  (a.a.O. 
S.  169): 

JEgregie  Manue/  moderator  miserat  urbis. 
Das  'moderator'  ist  angedeutet  durch  das  i  hin- 
ter Manuel , .  und  stützt  sich  auf  Lig.  VI,  389, 
wo  es  an  derselben  Versstelle  steht,  vgl.  Stat. 
Theb.  III.  1 ;  die  Aenderung  eines  o  in  e  ist  in 
der  Ed.  princeps  häufiger  noth wendig;  aus 
einem  undeutlichen  M  im  Codex  sind  die  bei- 
den Punkte  hinter  dem  A  in  P  leicht  zu  er- 
klären ;  und  vereinzelt  findet  sich  ja  ae  in  Hand- 
schriften aus  dem  Anfang  des  13 ten  Jahrhun- 
derts noch  immer,   und  zwar  nicht  selten  an 


Paris,  Diss,  crii  s.  le  po&me  lat.  da  Ligurinus.    305 

Stellen,  wohin  es  nicht  gehört.  Endlich  ist  das 
'oratum'  in  den  Worten  Otto's,  G.  F.  c.  29: 
qui  ex  parte  principis  sui  Manuel  advenerant, 
nicht  motiviert,  moderator  aber  deckt  sich  mit 
princeps. 

Zum  Schluss  müssen  wir  noch  rühmend  an- 
erkennen die  gefällige,  sehr  lesbare  Form,  welche 
Herr  Paris  seiner  Untersuchung  zu  geben  wusste; 
und  äusserst  wohlthuend  ist  in  jetziger  Zeit  — 
wir  erinnern  an  Ernst  Renan  —  der  vorurteils- 
freie, objective  Ton  gegenüber  den  deutschen 
Vertretern  der  Wissenschaft,  deren  jüngere 
doch,  wie  er  selbst  andeutet,  in  der  Zeit,  wo 
er  seine  Abhandlung  schrieb,  vielleicht  beschäf- 
tigt waren  ä  preparer  l'attaque,  qui  peut  de- 
truire  notre  ville.  Wenn  auch  die  deutsche 
Forschung  dem  Verfasser  um  eine  kleine  Spanne 
Zeit  zuvorgekommen  ist,  so  beeinträchtigt  das 
nicht  den  Wert  der  völlig  unabhängigen  Ar- 
beit. H  me  semblait  piquant,  heisst  es  S.  VI, 
de  sortir  de  Paris  avec  une  petite  victoire  rem- 
port&  8ur  la  critique  allemande,  et  il  ne  me 
deplaisait  pas,  en  ce  moment  surtout,  de  resti- 
taer  gänäreusement  ä  la  couronne  poetique  de 
l'Allemagne  un  fleuron  dont  eile  s'etait  depouilläe 
avenglement  elle-meme. 

Kloster  Ufeld.  Dr.  A.  Pannenborg. 


24 


806       Gott,  gel  Ana.  1873.  Sttiak  & 

Das  Gothische  Verbum  in  sprachver- 
gleichender  Hinsicht  dargestellt  von  C.  W.  M. 
Grein,  Dr.  phü.  Cassel  1872.  Verlag  voa 
Theodor  Kay.    75  SS.  gr.  Oct. 

Zunächst  die  Frage,  warum  schreibt  man 
meist  immer  noch  Gothisch  für  das  richtigere 
Gotisch,  das  uns  doch  in  dem  Ambrosianischen 
Kalender-fragment  in  dem  Compositum  Gutthiuda 
so  deutlich  vorliegt?  —  Herr  Grein  hatte  in 
seiner  Schrift  Ueber  den  Ablaut  (1862)  uns 
eine  grammatische  Studie  vorgelegt,  die  hier 
wieder  aufgenommen  und  durch  Berücksichti- 
gung auch  des  sog.  schwachen  Verbums  erwei- 
tert ist.  Beschränken  wir  uns  auf  die  gegen* 
wärtige  Arbeit,  so  liegt  ihr  Hauptwert  meines 
Eracbtens  nicht  in  der  weitern,  sondern  viel- 
mehr in  der  engern  Sprachvergleichung,  d.  b. 
in  der  Herbeiziehung  der  dem  Gotischen  so 
nahe  stehenden  anderen  niederdeutschen  Dialecte, 
namentlich  des  Angelsächsischen,  auf  welchem 
Felde  Hr.  Grein  bekanntlich  besonders  verdient 
ist;  dagegen  können  wir  uns  weder  die  Theorie 
des  Ablauts,  wie  sie  Herr  Gr.  im  Anschluss  an 
Bopp  sich  gebildet  hat,  für  das  deutsche  Sprach- 
gebiet recht  aneignen,  noch  seine  Scheidung  der 
schwachen  Verba  adoptiren.  Doch  will  Ref. 
sich  nicht  in  unerquicklichen  Ausstellungen  an 
einer  fleissigen  und  verdienstlichen  Arbeit  er- 
gehen, vielmehr  einen  bescheidenen  Versuch  wa- 
gen, für  den  Ablaut  auf  germanischem  Gebiet 
eine  einfachere  Erklärung  zu  geben.  Für  das 
Sanskrit  schliesse  ich  mich  im  Ganzen  der  An- 
sicht Holtzmanns  an,  d.  h.  ich  glaube,  dass 
hier  durchaus  nicht  der  veränderte  Accent  allein, 
sondern    daneben    Vocal-accommodation    oder  : 


f 

■ 
■ 


Grein,  Das  Gothisehe  Verbum.        807 

• 

Umlaut  sm  erblicken  ist*),  und  auch  FäHe  wie 
scr.  coräy&mi  von  cur  sind  wol  ähnlich  aufzu- 
fassen. Dagegen  ist  eine  gleiche  Erklärung  des 
gotischen  Ablauts  einerseits  bedenklich,  da 
man  Umlaut  im  Gotischen  sonst  nicht  kennt, 
und  andrerseits  vielleicht  unnöthig,  da  sich  hier 
eine  andere,  naher  liegende  Erklärung  darbietet. 
Die  Aehnlichkeit  der  gotischen  und  der  San- 
skrit-Conjugation ist  überhaupt  wohl  vielfach 
überschätzt  worden:  neben  einigen,  vielleicht 
zum  Theile  auch  nur  scheinbaren  Analogien  fin- 
den sich  sehr  bedeutende  Differenzen,  welche 
nicht  übersehen  sein  wollen. 

Im  Gotischen  giebt  es  bekanntlich  neben 
ablautenden  noch  reduplicirende  Verba,  während 
die  anderen  deutschen  Dialecte  scheinbar  nur 
ablautende  (und  schwache)  Verba  noch  aufwei- 
sen, indem  die  Reduplic-sylbe  mit  der  Stamm- 
sylbe zu8ammenflos8,  ebenso  wie  auch  in  einigen 
lateinischen  Verbis.  Nichts  scheint  nun  näher 
zu  liegen,  als  auch  die  im  Gotischen  schon 
ablautenden  Verba  als  ursprünglich  reduplici- 
rende zu  erklären,  und  es  ist  damit  von  mir 
nichts  Neues  gesagt.  In  Praeteritis  wie  band, 
bundum  ist  einfach  die  Beduplicationssylbe  ab- 
gefallen, diese  Classe  der  ablautenden  (bei 
Grein  die  II)  steht  den  wirklich  reduplicirenden 
am  nächsten,  denn  in  beiden  Fällen  hat  die 
Länge  der  Stammsylbe,  die  theils  durch  Doppel- 
consonanz,  theils  durch  vocalische  Länge  gewirkt 
war,  die  Verschmelzung  der  Stammsylbe  mit 
dem  Redupi.  praefix  wenigstens  im  Gotischen 
noch  aufgehalten.  So  nämlich  wird  man  die 
Erscheinung,  welche  Holtzmann  (Altd.  Gr.  S.  3) 
so  ausspricht:   »nur  langsylbige  Verba  können 

*)  Vgl«  Holtzmann  Ueber  den  Ablaut  S.  7, 

24* 


808        Gott,  geh  Anz.  1873.  Stück  8. 

(im  Gotischen)  redup Heiren«  wohl  etwas  rich- 
tiger auffassen. 

Was  die  übrigen  ablautenden  Verba  betrifft 
(Classe  I,  III — V  Grein),  so  fassen  wir  hier  zu- 
nächst nur  das  Präteritum  in's  Auge.*  Sobald 
man  nun  zugiebt,  dass  im  Gotischen  die  Re- 
dupl.-sylbe  früher  den  Vocal  a  zeigte,  wie  im 
Sanskrit,  so  erklärt  sich  in  Cl.  I  nemum  aus 
nanamum  (und  ebenso  lat.  egi  aus  agagi,  san- 
skr.  sedivä  aus  sasadiva),  in  Cl.  Ill  för  aus  fa- 
far,  forum  aus  fafarum*),  aber  auch  in  Gl.  IV 
staig  aus  stastig,  und  in  Gl.  V  bauth  (=  baud) 
aus  ba  bud.  Dass  in  dem  einen  Fall  die  Con- 
traction in  Sing,  und  Plur.  gleichmässig  durch- 
griff, in  dem  andern  nur  entweder  im  Sing,  oder 
Plural,  wird  kaum  andere  als  phonetische 
Gründe  haben,  für  den  völligen  Abfall  der  Re- 
dupl-sylbe  in  nam,  ötigum,  budum  lag  ja  die 
Analogie  der  Cl.  II  band,  bundum  vor. 

Im  Präsens  zeigt  nur  Cl.  III  den  ursprüng- 
lichen Vocal,  in  I  und  II  ist  a  zu  i  herabge- 
sunken, in  IV  und  V  erscheint  fur  i  und  u  ei 
und  iu.  Wie  erklärt  sich  nun  steiga  und  biuda 
mit  ihrem  scheinbaren  Guna?  Nimmt  man 
mit  Holtzmann  an,  dass  in  Cl.  III  im  Präsens 
ein  j  verloren  ging,  also  fara  (vermittelst  fära?) 
für  farja  steht,  so  kommt  man  leicht  weiter 
dazu,  auch  steiga  aus  stigja,  biuda  aus  bud  ja  **) 

*)  Zwischen  e  und  o,  den  beiden  gewöhnlichen  Ver- 
tretern von  ä  im  Gotischen  hat  wohl  nur  der  Wohl- 
klang unterschieden.    Vergl.  Scherer  D.  Spr.  S.  14. 

**)  biudan  passt  doch  der  Bedeutung  nach  nicht 
recht  zu  nvv&dro/ua*,  sonst  würde  ich  biuda  =  bunda 
gerne  gelten  lassen.  Dagegen  ist  ein  trans.  Verbum 
von  derselben  Wurzel  nahe  gelegt  durch  die  Composite 
gebieten,  entbieten,  sowie  durch  Bote  und  Büttel,  um 
die  nhd*  Formen  zu  wählen. 


Grein,  Das  Gothische  Verbum.        309 

tu  fi.  w.  zu  erklären,  und  lüka  aus  lukja.  Man 
hat  schon  früher  die  Analogie  des  gr.  «  und  sv 
in  Präsensstämmen  wie  Xeinco,  oreixco,  (psvym 
mit  diesem  goth.  ei  und  iu  anerkannt,  und  ich 
stehe  nicht  an,  auch  diese  gr.  Formen  ent- 
sprechend zu  analysiren,  also  ysvyca  =  tpvyjao 
=  1.  fugio,  %svxm  (neben  tvyxdvw)  aus  tvrx*»  = 
tvyju,  arslxco  aus  mtyjm  (vergl.  lat.  vestigium) 
nt-Qalvw  aus  JUQavjto  u.  s.  w.  Im  Lat.  entspricht 
dem  6$  (a»)  natürlich  T,  dem  ev  ein  ü,  z.  B.  in 
düco  =  ducjo  neben  ducis*).  In  manchen  Fällen 
mag  das  ei  des  Präsens  auch  als  Ersatzdehnung 
für  älteres  in  (an)  zu  betrachten  sein  und  iu 
=  un  anzusetzen  sein  Cgiuta  =  fundö)  wie 
dies  yon  J.  Schmidt  Zur  Gesch.  des  indog.  Voc. 
S.  48  fg.,  S.  133  fg.  scharfsinnig  ausgeführt  ist: 
die  Hauptsache  scheint  mir,  das  ei  und  iu  des 
got.  Präsens  als  besondere  Präsensformen  und 
nicht  in  gleicher  Weise  wie  die  nur  scheinbar 
so  nahe  stehenden  Vocale  des  Praeteritums  zu 
erklären.  Ebenso  glaube  ich  bei  den  sogen, 
schwachen  Verbis  einer  selbstständigen  Auffas- 
sung beider  Tempora  das  Wort  reden  zu  müs- 
sen. Wenn  das  Präsens  durch  ja  verstärkt 
ward,  so  braucht  darum  im  Praet.  nicht  ida  zu 
erscheinen,  viele  derartige  Verba  gehen  ablau- 
tend, wie  bidja,  frathja,  farja  u.  s.  w.,  vielleicht 
auch  biuda  =  budja  u.  s.  w.  und  die  Intran- 
sitiven wie  fullna  =  fullnja  ziehen  im  Praet. 
ödavor.  Allerdings  hat  ein  gewisser  Schematismus 
(das  Öfter  sogen.  Pedantische  der  d.  Sprache)  in 
den  meisten  Fällen  den  Vocal  des  Präsens  mit 
dem  des  Praet.  in  Einklang  gesetzt.  —  Grein 
versucht  eine  Scheidung  der  got.  schwachen 
Verba  in  solche  auf  aja  und  fija**),  erstere  von 

*)  Got.  tiuha  =  mhd.  ziuhe,  g.  tuhja  =  zücke, 
**)  Nach  L.  Meyers  Vorgang. 


310       Gott.  gel.  Ahz.  1873.  Stück  8. 

Subst.  auf  a,  die  zweite  von  Subst.  auf  &  durch 
das  Suffix  ja  gebildet  —  aber  diese  Subst.  sind 
wie  8.  46  eingeräumt  wird,  oft  schon  im  Sanskr. 
nicht  mehr  nachzuweisen,  und  auch  sonst  spricht 
Einiges  dagegen.  Wenn  wir  z.  B.  im  Sanskr. 
karunaja  vor  uns  haben,  so  zeigt  das  Subst. 
karuna  bekanntlich  sowohl  a  als  &,  je  nachdem 
es  masc.  oder  fem.  ist,  und  Grein  selbst  setzt 
S.  55  oben  karuna  als  Grundform  an.  Warum 
also  nicht  karunaja?  Die  Dehnung  des  a  Hesse 
sich  hier  ja  leicht  anders  erklären:  ich  glaube 
dass  überall  das  Suffix  aja  vorliegt,  dies  aber 
nicht  =  a  +  ja,  sondern  einfach  =  i  ist,  wie 
ja  schon  die  indischen  Grammatiker  i  als  Cha- 
racter der  zehnten  Conj.-klasse  angesetzt  ha- 
ben4'). Dies  aja  konnte  zunächst  zu  ä  werden, 
in  habä  =  habaja,  oder  mit  weiterer  Dehnung 
zu  6,  wie  in  salbö  =  saibaja.  (habajis  =  ha- 
bais,  salbajis  =  salbäs,  salbos).  Nur  sehr 
künstlich  aber  gelingt  die  Erkennung  des  urspr. 
aja  in  Verbis  wie  nasjan,  sokjan :  nur  der 
Imper.  nasei  (vergl.  S.  47)  soll  das  erste  a  ge- 
wahrt haben,  überall  sonst  ist  aja  zu  ja  eynko- 
pirt!  Aber  nicht  bloss  überall  sonst  genügt 
die  Annahme  des  Suffixes  ja  (entsprechend  also 
der  vierten  Conj.-klasse  im  Sanskr.)  vollkommen, 
sondern  ich  dächte  auch  im  Imp.  nasei  liegt 
nur  nasi  vor,  entsprechend  dem  so  lehrreichen 
hiri,  das  Grein  als  abweichend  anführt**). 
Dies  im  Auslaut  ebenmeist  zu  ei  =  t  gedehnte 
i  ist  nichts  weiter  als  das  Suffix  ja,  das  wohl 
ebenso  wie  aja  auf  die  Grundform  i  zurückzu- 
führen ist.    Vergl.  auch  sokeis  =  sökjis. 

• 

*)  Vergl.  Bopp  Kürz.  Sanskr.  gr.  §.  271  Amn. 
**)  Der  künstlichen  Erklärung  Bopps,   wonach  hiri 
sa  hidrö-i  schließet  sioh  auch  Soberer  S.  204  an. 


Grein,  Das  Göthischö  Vortam.         811 

Was  das  Präteritum  betrifft,  so  kann  ich 
weder  nach  Weise  der  Früheren*)  da  aas  dad 
erklären,  noch  mit  Leo  Meyer  Goth.  Spr.  S« 
130  in  freilich  weit  richtigerer  Weise  —  da  =*± 
dida  statuiren,  denn  mit  dem  Schwinden  •  der 
Reduplic-sylbe  wäre  das  einzige  Element,  wo« 
durch  das  Präteritum  als  solches  bezeichnet 
wurde,  verfluchtigt.  Eine  andere  Erklärung  wird 
sich  durch  Betrachtung  des  scheinbar  so  ano- 
malen iddja  ergeben.  Wenn  auch  Scherer  S. 
204  über  Alle  zu  Bpötteln  scheint,  die  iddja 
nach  Holtzmann  noch  anders  als  dieser,  näm* 
lieh  =  ijaja  auffassen  konnten,  und  L.  Meyer 
G.  Spr.  S.  116  eß  »nicht  minder  bedenklich« 
findet,  iddja  =  idida  anzusetzen,  so  muss  ich 
▼on  meinem  beschränkten  german.  Standpunkt 
doch  letzterer  Erklärung  beipflichten**),  da  das 
ags.  eode  sich  so  nur  analog  erklären  läsftt» 
Aber  dies  ags.  eode  (zunächst  gleich  g.  afda, 
dann  =»  ida,  beides  nur  theoretisch)  zeigt  uns 
nun  auch,  dass  idida  (vermittelst  idda?)  auch 
zu  einfachem  ida  werden  konnte,  und  diesselbe 
ida  erkenne  ich  im  Prät.  nas-ida,  und  glaube 
auch  hab-aida,  salböda  analog  erklären  zu  kön- 
nen. Denn  neben  i-dida  muss  eine  ältere  Form 
i-dada  oder  i-daida  existirt  haben,  letztere  dein 
•aida  des  schwachen  Präteritum^  besonders  ge- 
recht und  wohl  durch  idada  idoda  auch  dem 
-6da  in  salböda  zu  Grunde  liegend.  Im  Ags. 
finden  wir  im  Prät.  -ede,  «ode  und  vereinzelt 
ade:  die  beiden  ersteren  Formen  lassen  sich 
leicht  auf  eode  zurückfuhren  oder  auf  (unge* 
brochnes)  ide,  letztere  tritt  dem  altnord.  Ge- 
brauch  näher,  wo  -ada   (urspr.  äda?)  fur  got. 

*)  Ebenso  freilich  ftöoh  Grein»  noch  wieder  8.49. 
**)  D.  h.  ich  setze  iddj*  =»  i-did* 


S12       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  8. 

-aida  und  -oda  begegnet.  Ich  glaube,  dass  die* 
868  -ada,  and  ebenso  abd.  -ota  -und  -eta  zu- 
nächst nur  mit  got.  öda  gleichzusetzen  sind 
und  mit  solchen  Formen,  wo  got.  ä  erscheint 
(habä,  habän),  aber  nicht  mit  got.  -aida«  Das 
ausserordentlich  häufige  Zusammenfliessen  der 
drei  schwachen  Gonjug.-klassen  in  den  übrigen 
Dialecten  (abgesehen  vom  Gotischen)  erklärt 
sich  durch  Annahme  einer  ursprünglich  gemein- 
samen Bildungsweise  des  Praeteritum's,  die  dann 
auch  auf  analoge  Behandlung  des  Präsens  in- 
fluirt  haben  wird.  In  Bezug  auf  die  entspr. 
Verba  im  Griech.  bemerke  ich  nur,  dass  ich 
auch  diese  durchaus  nicht  alle  für  Denomina- 
tiva  halte,  denn  wie  sollte  z.  B.  aus  q>tkog  q>*~ 
Xetv  gebildet  sein  und  nicht  ydovv  ?  Nur  das 
kann  ich  zugeben,  dass  in  der  Regel  der  Con- 
tractionsYOcal  der  gr.  Verba  contracta  analog 
dem  Vocal  des  bereits  bestehenden  Substantivs 
gewählt  ward,  also  upav  anal.  npij  =  **/*<£, 
luö&ovp  anal,  (jho&os.  Auch  die  Ansicht,  als 
ob  diese  im  Deutschen  so  gen.  schwachen  Verba 
für  jüngere  Bildungen  zu  halten  seien,  ist  mir 
fremd:  ursprünglich  wird  jedes  indogerm.  Ver- 
bum*)  eine  Gausal-,  Intensiv-,  Inchoativ-form 
u.  s.  w.  besessen  haben,  ähnlich  wie  dies  uns 
die  semitischen  Sprachen,  namentlich  das  Ara- 
bische, noch  deutlich  erkennen  lassen**).  Nur 
so  viel  kann  man  wohl  zugeben,  dass  das  com- 
ponirte  Praet.  dieser  sog.  schwachen  Verba 
noch  etwas  unursprünglicher  ist  als  das  fieda- 
plicationspraeteritum,  obwohl  auch  hier  nur 
durch  den  Usus  die  Bestimmung  getroffen  sein 

*)  VergL  fienfey  Kurze  Sanskr.  Gr.  §.  67. 
**)  Ueber  den  Reichthum  des  Türkischen  an  Gonjug.- 
klassen   vergl.  M.  Müller   Lectures   on  the  science  of 
language  (sec.  edit)  p.  314  fg. 


Grein,  Das  Gothische  Verbum.         313 

kann,  class  die  Verbindung  der  Reduplic.  mit 
dem  reinen  Verbalstamm  als  Character  des  er- 
zählenden Tempus  sich  Geltung  verschaffte. 
Eine  Bezeichnung  der  Zeit  kann  ja  weder  in 
dem  reinen  Stamm  an  und  für  sich,  noch  in 
der  Redupi.  liegen,  diese  letztere  ist  vielmehr 
ursprünglich  Kennzeichen  der  Intensiv-klasse, 
die  jedem  Verbum  zu  Gebote  stand*).  Man 
sieht  aber  leicht,  wie  der  Begriff  einer  verstärk- 
ten Handlung  zu  dem  einer  verwirklichten  oder 
geschehenen  führen  konnte:  oder  es  lässt  sich 
auch  so  fassen,  dass  die  Verdoppelung  der 
Handlung,  wie  sie  durch  die  Redupi.  angedeutet 
ward,  einerseits  zum  Begriff  der  verstärkten 
Handlung  (in  der  Intensivform)  andrerseits  zu 
dem  der  ein-  oder  mehrmal**)  bereits  ge- 
schehenen Handl.  (im  Praet.)  führte. 

Es  sei  mir  erlaubt,  in  diesem  Zusammenhang 
noch  kurz  über  die  sog.  Praeteritopraesentia, 
über  die  Grein  S.  64  fg.  handelt,  mich  dahin 
auszusprechen,  dass  ich  in  got.  vait,  lait,  daug 
=  vavit,  lalis,  dadug  Ueberreste  eines  Sprach- 
zustandes zu  erkennen  glaube,  wo  die  Verbin- 
dung des  reinen  Stamms  mit  der  Redubl.  noch 
nicht  einen  temporalen  Character  involvirte,  so 
dass  ich  diese  sog.  Praeteritopraesentia  vielmehr 
als  alte  Intensivbildungen  erklären  möchte,  die 
natürlich  zur  Bildung  ihres  Praeter,  eines  an- 
dern Auskunftsmittels  als  der  Redupi.  bedurf- 
ten, da  diese  schon  in  anderm  Sinne  bei  ihnen 
verwandt  war.  Aber  sagt  man  vielleicht,  sind 
nicht  die  Flexions-Endungen  in  vait,  vitum  und 

*)  Vergl.  Benfey  a.  a.  0.  §.  67,  §.  154. 
**)  In  Wirklichkeit  würde  man  wohl  umgekehrt  von 
der  öfteren  zu  der  einmaligen  Handlang  den  Begriff  ver- 
engt haben. 


814       Gott  gel.  Am.  1873.  Stück  8. 

dem  entspr.  ofcfa*)  etc.  ganz  die  des  Praeteri- 
tums?  Ich  bemerke  für  jetzt  nur,  dass  über 
die  Flexions-Endungen  der  einzelnen  Tempora 
die  Acten  auch  noch  nicht  geschlossen  sind. 
Darf  man  nun  nicht  oftfa,  vait  etc.  in  dem 
Sinne  etwa  Perfectopraesentia  nennen,  dass  sie 
eigentlich  Praesentia,  aber  von  so  veralteter 
Form  sind,  wie  sie  die  Schulgrammatik  nur 
noch  als  Form  des  Praeteritums  kennt?  Bei 
einigen  dieser  got.  Verba,  namentlich  bei 
kann,  tharf,  gadars,  skal,  man,  'ganah,  ist  es 
sigar  möglich  ohne  Annahme  einer  abgestosse- 
nen  Reduplicsylbe  einfach  ältere  Formen  des 
Praesens  anzunehmen,  so  dass  kann  für  kanja 
oder  kannja  (vermittelst  kanna),  tharf  für  tharbja, 
-dars  für  -darsja  (==  gr.  ^orpotf»)  u.  s.  w.  ste- 
hen würde**).  Nach  der  Analogie  des  Praet. 
brann  von  brinnan  ward  nun  kann  als  Praeter, 
behandelt  und  flectirt,  doch  zeigen  die  Verba 
skal,  man  und  mag  noch  bemerkenswerthe  Ab- 
weichungen (vergl.  Grein  S.  70),  worunter  na- 
mentlich magum  (für  megum  =  gebum)  der 
Annahme  eines  urspr.  Präsens  günstig  erscheint. 
Manches  freilich  scheint  auf  den  ersten  Blick 
sehr  dagegen  zu  sprechen,  z.  B.  wenn  im  Got. 
neben  kann  (aus  kannja?)  =  noscere  ein  kannja 
=  notare,  notificare  steht.  Aber  man  hüte 
sich  ja  irgend  einem  Suffix  eine  von  Anfang 
an     unveränderlich     feste     Bedeutung     beizu- 

*)  Das  ich  aas  Fa  Frfa,  Fmrta,  Foufu  erkläre. 
Auf  andere  gr.  Bildungen  wie  UXoma  kann  ich  hier 
nicht  eingehen.  Doch  sanskr.  vivöda  erkläre  ich  (wie 
tut6da)  nicht  ganz  nach  Anal,  der  gr.  und  got.  For- 
men, sondern  als  umgelautete  Form. 

*•)  Auf  Westpfehls  Gesetz  möchte  ich  mich  aber 
nicht  stützen. 


Grein,  Das  Gothische  Verbum.         315 

legen*):  auch  das  Suff,  -ja  hat  durchaus  nicht 
immer  Factitiva  gebildet,  im  Ahd.  z.  B.  hat 
kannjan  (Graff  IV,  428)  durchaus  dieselbe  Be- 
deutung wie  kunnan,  so  wie  jetzt  im  Nhd.  ken- 
nen und  können  nur  leicht  nüancirt,  und  im 
Grunde  identisch  sind.  —  Gegen  die  Deutung 
von  skal  als  Praeter*  eines  Verbum  skilan,  wie 
Grimm,  und  gegen  die  Gleichsetzung  von  g. 
skal  mit  skr.  skbal,  wie  Kuhn  sie  vorschlägt 
(vergl.  Grein  S.  65)  spricht  u.  A.  dies,  das  der 
Begriff  labi,  peccare,  debere  dem  Verbum  ur- 
sprünglich fremd  scheint,  skuld  ist  Mc.  II,  26 
bedeutet  nicht  debitum  est,  sondern  lege  con- 
cessum  est,  und  die  Nome  Skuld  ist  bekannt- 
lich keine  Schuldgöttin,  sondern  nur  mit  dem 
Begriff  der  regelrechten  Folge  oder  der  Zukunft 
ausgestattet.  Doch  würde  ich  Kuhn's  Erklärung 
noch  eher  folgen.  Sind  diese  Vermuthungen 
über  die  sog.  Praet.  praesentia  gegründet,  so 
hätten  wir  hier  (abgesehen  von  den  praeterita- 
len  Flexionsendungen)  Ueberreste  alter  Prae- 
sentia mit  reinem,  weder  verstärkten  noch  ge- 
schwächten Stammvocal.  Was  übrigens  den  ge- 
schwächten Stammvocal  in  Praesentien  wie  binda, 
bidja,  giba  u.  b.  w.  betrifft,  so  wird  es  mir  im- 
mer wahrscheinlicher,  dass  die  Schwächung  hier 
stets  nur  secundär  nach  vorheriger  Erweiterung 
des  Stammes  durch  die  Suffixe  ja,  na  (oder  n) 
va  «ingetreten  ist,  vergl.  Grein  S.  38—56.  Von 
der  W.  bad  z.  B.  wird  zunächst  das  Präsens 
badja  (m-),  dann  bidja  (m-)  und  bida  (m-)  ge- 
bildet sein,  ob  unter  Mitwirkung  einer  früher 
anders  gearteten  Accentuirung,  oder  nicht,  bleibt 
zweifelhaft.  Etwas  Aehnliches  scheint  die  Schwä- 
chung des   wurzeln,  ar  zur  in  skr.  Präsentien 

*)  Vergl.  u.  A.  L.  Tobler  Germ.  XVI  SS.  10, 80, 81. 


316       Gott,  gel  Adz.  1873.  Stück  8. 

wie  rnömi  neben  araömi  von  W.  am,  (Grein 
S.  32)  sowie  das  i  für  a  in  lat.  confringo  und 
ähnlichen  Verben  vorzustellen.  Den  ursprüng- 
lichen Vocal  behauptet  das  Praeter,  auch  im 
Ahd.  in  solchen  Fällen,  wo  man  früher  Rück- 
umlauf anzunehmen  liebte:  ich  sehe  hier  mit 
A.  Höfer  (Germ.  XV,  50  fg.)  eben  nur  Nicht- 
umlaut.  Ob  durch  die  Variation  des  Stammes 
im  Präsens  immer  eine  Begriffsmodification  er- 
folgte, ist  sehr  zweifelhaft:  am  ehesten  kann 
man  noch  dem  Suffix  ja  (resp.  aja),  mag  man 
es  nun  auf  i  oder  t  zurückfuhren,  die  Andeu- 
tung einer  Bewegung  nach  einem  gewissen  Ziel, 
oder  eines  Wunsches  zuschreiben,  und  die  deut- 
sche Sprache  scheint  (abgesehen  etwa  von  den 
besprochnen  Praet.  praesentien)  kein  anderes 
Bilduügsmittel  für  Causativa  und  Intensiva*) 
besessen  zu  haben.  Aber  nicht  selten  sind  mit 
-ja  oder  -aja  abgeleitete  Verben  doch  auch  durch- 
aus intransitiv,  so  frathja,  <f>evyu>  =  lat.  fugio, 
oder  gar  inchoativ,  wie  ahd.  tagen  =  illucescere 
und  ähnliche  Bildungen  auf  -en.  Aus  der  Wur- 
zel i  gehen  liessen  sich  diese  verschiedenen 
Functionen  doch  wohl  noch  am  ungezwungen- 
sten herleiten.  Andrerseits  braucht  aber  nicht 
erat  durch  das  Suffix  -ja  die  transitive  Bedeu- 
tung erzeugt  zu  sein,  g.  threihan  z.  B. ,  das  J. 
Schmidt  sicher  mit  Recht  dem  ahd.  dringan 
gleichsetzt,  und  das  somit  lautlich  auch  unserm 
nhd.  dringen  entspricht,  hat  gleichwohl  die  Be- 
deutung unseres  nhd.  drängen.  Im  Ahd.  hat 
dringan,  bidr.,  gadr,  drangön  u.   s.  w.  transiti- 

*)  Zwischen  diesen  beiden  Classen  scheint  mir  im 
Deutschen  nicht  mehr  zu  unterscheiden  nöthipr.  Ich 
gehe  damit  nur  einen  Schritt  weiter  als  L.  Tobler  in 
seinem  schätzbaren  Aufsatz  über  die  Verba  Intens,  im 
Deutflohen  (Germ.  XVI.,  1  fg.) 


Grein,  Das  Gothische  Verbum.        317 

Ten,  indringan  dagegen  mediale  Bedeutung,  man 
sieht  daran  deutlich,  wie  aus  dem  zufalligen 
Nebeneinander  der  Bildungen  erst  mit  der  Zeit 
geregelte  Begriffsfestsetzung  erwachsen  ist.  An 
demselben  Beispiel  lässt  sich  die  schwankende, 
ursprünglich  wohl  dem  Begriff  nach  ziemlich 
gleichgiltige  Weise  der  Bildung  des  Praeteritums 
beleuchten:  während  wir  im  intransitiven  Sinn 
ich  drang,  im  transitiven  ich  drängte  bilden, 
und  das  Ahd.  ih  drank  und  ih  drangöta  gleicher- 
weise im  trans.  Sinn  verwendet,  zeigt  das  Got. 
ein  Praet.  thraih  im  trans.  Sinne.  Ward  dies 
nur  nach  Analogie  von  steiga,  staig  gebildet, 
oder  ist  tbraih  =  tathrih?  Auch  das  Letztere 
lässt  sich  wohl  denken,  da  das  n  in  threihan  = 
thringan  wohl  auch  nur  zur  Präsensverstär- 
kung ist. 

Vielleicht  sind  auch  alle  drei  Bildungen  der 
sog.  schwachen  Verba  im  Deutschen  nur  auf 
dasselbe  Suffix  -ja  zurückzuführen:  im  Ahd.  be- 
gegnet z.  B.  nebeneinander  das  ganze  Kleeblatt 
in  sagen,  sagön  und  (ga)  eagjan.  Die  beiden 
ersten  Bildungen  würden  dann  aus  sagan  = 
Sagjan  entstanden  sein*),  und  im  Gotischen 
deuten  Formen  wie  habä  (für  habai)  auf  Bil- 
dungen wie  salbo  nahe  hin,  und  habais  scheint 
wiederum  einer  Form  wie  sokeis  (von  sokja) 
die  Hand  zu  reichen. 

*)  Yergl.  faran  faran  ans  farjan. 

Wilken. 


318       Götfc  gel.  Ans.  1873.  Stüok  8. 

Henke,  Dr.  E.  L.  Th.:  Eine  deutsche 
Kirche.  Marburg,  N.  O.  Elwert'sche  Univerai- 
tats-Buchhandlung.     1872.     23  Seiten. 

Dies  Heft  enthält  eine  Rede,  welche  der  nun 
schon  verewigte  Marburger  Kirchenhistoriker  im 
vorigen  Jahre  am  Geburtstage  Sr.  Majestät  des 
Kaisers  und   Königs  Wilhelm  I.  gehalten  hat, 
und  je  mehr  das  darin  Gesagte  in  Beziehung 
steht  zu  der  gerade  jetzt  so  wichtig  gewordenen 
Frage   nach    dem  Verhältniss   zwischen  Kirche 
und  Staat  und  nach  der  Neugestaltung  des  evan- 
gelischen Kirchenwesens   im   deutschen   Reiche, 
um  so  mehr  dürfte  die  Aufmerksamkeit  darauf 
zu  lenken  sein,  zumal  es  auch  von  einem  Manne 
kommt,  dessen  Wort  und  Meinung  gerade  über 
diese   Fragen   doch  immerhin  ein  Gewicht  hat. 
Allerdings  der  erste  Theil  der  Rede,   einen  ge- 
schichtlichen Ueberblick  über  das  bisherige  Ver- 
hältniss zwischen  Staat  und  Kirche  gebend,  ist 
weniger  beachtenswertb:  er  bringt  kaum  etwas 
Neues,  und  höchstens  könnte  man  durch  die  ge- 
schickte Zusammenstellung  des  schon  Bekannten 
und  durch  das  scharfe  Hervorheben  derjenigen 
Gesichtspunkte  sich  angezogen  fühlen,  aufweiche 
es  bei  der  Beurtheilung   und  zum  Yerständniss 
des  geschichtlichen  Verlaufes  denn  freilich  an- 
kommt.   Dagegen  was  Beachtung   verdient,   ist 
einmal  die  Einleitung  und  dann  vor  allen  Din- 
gen  der  2te  Theil,   in  welchem  der  Verf.  aus- 
einandersetzt,  was   vor   allen  Dingen    gefordert 
werden  muss,  wenn  die  Lösung  der  kirchlichen 
Aufgaben  namentlich  auch  in  Beziehung  auf  die 
evangelische  Kirche  in  befriedigender  Weise  ge- 
lingen soll.    Der  Verf.  denkt  mit  Bestimmtheit 
an   die  Möglichkeit,  dass  eine  deutsche  Kirche 
eben  so  gut  hergestellt  werde,  wie  ein  deutscher 
Staat.    »Jetztc,  sagt  er,  »hat  auch  wieder  die 


Henke,  Eise  deutsche  Kirche.         SI9 

neue  Erfahrung  von  dem,  was  die  hergestellte 
deutsche  Eintracht  vermocht  hat,  das  Verlangen 
erneuert  nach  Beseitigung  aller  unter  Deutschen 
noch  bestehenden  Trennungen,  welche,  wie  sie 
aus  Zwietracht  entstanden  sind,  diese  auch  im- 
mer wieder  zerstörend  in  Brand  bringen  kön- 
nen, und  diesmal  mehr  noch,  als  von  den  evan- 
gelischen Deutschen  her,  welche  einander  noch 
im  letzten  October  auch  den  ersten  Schritt  zu 
mehr  Frieden  unter  einander  verweigert  haben, 
hat  sich  von  den  katholischen  Deutschen  her, 
welchen  die  auf  ihnen  noch  liegende  römische 
Fremdherrschaft  zu  drückend  geworden  ist,  und 
aus  ihrer  christlichen  und  deutschen  Sehnsucht 
noch  mehr  Gemeinschaft  mit  ihren  evangelischen 
Volksgenossen,  worin  sie  diese  jetzt  übertreffen, 
der  Ruf  vernehmen  lassen  nach  einer  deut- 
schen Kirchec,  und  er  meint  nun  auch  gar 
nicht,  dass  es,  obgleich  »diese  Gegensätze  so 
alt  und  dadurch  so  stark  geworden  und  auch 
durch  so  viele  äussere  Verhältnisse  befestigt 
sind,  müssige  Ideologie  und  leerer  Traum  sei, 
Ton  einer  deutschen  Kirche  zu  reden  c  Von 
der  »älteren  und  stärkeren  Gewohnheit  des  He- 
gens  und  Pflegens  der  alten  Zersplitterung  und 
der  unberechtigten  Eigentümlichkeiten«,  in  die 
wir  nach  den  Befreiungskriegen  »in  Staat  und 
Kirche  wieder  zurückgesunken  waren«,  will  er 
nicht  viel  mehr  wissen,  und  er  schliesst  sich  da- 
bei unverholen  an  ein  Wort  Döllingers  an:  »es 
muss  wohl  möglich  sein«,  nämlich  die  kirchliehe 
Einigung  der  Deutschen  herzustellen,  »denn  es 
ist  Pflicht«.  Namentlich  aber  für  die  Union  der 
Evangelischen  unter  einander  tritt  er  recht  warm 
ein  und  freut  sich  der  kaiserlichen  Versicherung, 
dass  »die  Aufrechterbaltung  der  Union  sein  fe- 
ster Wille  und  Entschluss  sei«.    Aber  was  nun 


S20        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  8. 

zu  than  sei,  am  endlich  zu  dem  Ziele  zu  ge- 
langen, das  sucht  der  Verf.  in  seinem  2ten 
Theile  zu  zeigen,  nicht  zwar,  wie  die  Ȋusseren 
Hindernisse«  zu  beseitigen  seien:  von  diesen 
meint  er,  »sie,  wie  sie  in  den  Macht-  und  Eigen- 
tumsverhältnissen beständen,  würden  wohl  noch 
lange  brennend  fortwirken«.  Aber  die  inner- 
lichen Vorbedingungen  will  er  näher  in's  Licht 
stellen,  und  da  sucht  er  denn  zu  zeigen,  dass  es 
drei  Hindernisse  seien,  die  da  überwunden  wer- 
den müssten  und  die  noch  sehr  verbreitet  seien : 
»es  wird«,  sagt  er,  »1)  noch  zu  wenig  unter- 
schieden zwischen  Religion  und  Theologie,  es 
wird  2)  noch  zu  viel  unterschieden  zwischen 
Kirche  und  Staat  und  zu  viel  Heil  erwartet  von 
der  Trennung  beider,  und  es  wird  8)  noch  viel 
zu  viel  unterschieden  zwischen  christlich  und 
deutsch«,  und  wie  das  zu  verstehen  und  wie  es 
abzustellen  sei,  das  setzt  er  dann  weiter  aus 
einander  . . .  Ohne  Zweifel  höchst  wichtige  Ge- 
sichtspunkte und  die  verdienen,  beachtet  und 
durchdacht  zu  werden,  auch  wenn  man  in 
dem  Einen  und  Andren  mit  dem  Verf.  nicht 
einverstanden  sein  sollte.  Die  innerlichen  Ur- 
sachen unsrer  kirchlichen  Zerklüftung  sind  in 
der  That  durch  diese  drei  Gesichtspunkte  ange- 
deutet, und  wenn  sich  diese  Hindernisse  der  Ein- 
heit überwinden  Hessen,  so  würde  man  auch 
über  die  äusseren  ganz  gewiss  sich  »leicht  und 
um  so  eher  vergleichen  und  hinwegsetzen  lernen«. 
Auch  käme  die  evangelische  Kirche  dabei  wohl 
schwerlich  zu  kurz,  vielleicht  dass  sie  nur  um 
80  mehr  zu  dem  erhoben  würde,  was  sie  sein 
will  und  soll,  zu  einer  Kirche,  die  nur  evange- 
lisch ist.  Aber  —  es  wird  noch  viel  Arbeit  ko- 
sten, bis  es  dahin  kommt 

F.  Brandes« 


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32  t 

Gß  M  in  gisc  h  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  9.  26.  Februar  1873. 


Griechische  Reliefs  aus  Athenischen 
Sammlungen  herausgegeben  von  Richard 
Schöne.  XXXVIII  Tafeln  in  Steindruck  mit 
erläuterndem  Text.  Leipzig;  Druck  und  Ver- 
lag von  Breitkopf  und  Härtel.    1872. 

Das  schöne  zur  Besprechung  vorliegende 
Werk  ist  unter  selten  günstigen  Umständen  ent- 
standen, indem  der  Herausgeber,  Gelehrter  und 
Künstler  in  einer  Person,  die  Zeichnungen  sei- 
ner Tafeln  selbst  anfertigen  konnte.  Die  Vor- 
theile  einer  so  glücklichen  Combination  sind  in 
dem  vorliegenden  Falle  besonders  einleuchtend, 
wo  es  sich  um  die  möglichst  stilgetreue  Re- 
production von  Monumenten  handelte,  die  bei 
der  Zartheit  ihrer  Ausführung  durch  die  Zeit 
besonders  gelitten  haben  und  es  oft  galt  durch 
Corrosion  bis  auf  leichte  Schatten  reducirte  Um- 
risse festzuhalten. 

Wenn  nicht  nur  die  Entstehungsweise,  son- 
dern auch  die  Schönheit  der  Zeichnungen  und 
die  geschmackvolle  Anlage  des  Ganzen  an  eine 
andere  Musterpublica tion :   Stackeibergs  Gräber 

25 


820       Gott.  gel.  Anz.  18TS.  8**       * 

zu  thun  sei,  um  endü^     ^  ^  doch  ein  ver- 
langen, das   sucht   ^      ^'x/feider  Werke  die 
Theile  zu  zeigen         ^^S^  wir  seit    vierzig 
Hindernisse«       pt \/J$ti*  Antike  objectiy  zu 
meint  er,  »s:        ^^^J  bedeutende  Fortschritte 
thumsverhiT    ^.^^ 
lange   br<-     $J%    ffegö    des  lithographischen 
liehen  V     jfi/tfYw   einer   so  tüchtigen  Kraft, 
stellen,     flfa  ^$g  Unternehmen   gewonnen  war, 
drei  T    -jirflJg*  verloren  gegangen  ist,  musste 
den       Jtflt^geber  selbst    am   fühlbarsten   und 
»ep      /srft'fsteü  sein  (s.  S.  21  u.).     Doch  wird 
sc'      ^/*%r  richtig  finden,  dass  er  von  der  me- 
T        V  *ii  Bcpr°duction   durch  die  Photolitho- 
$ß&t  welche   die  Feinheit   der  Striche  zer- 
/^^bstand  genommen  hat  und  zu  dem  alten 
sffyen  Verfahren  zurückgekehrt  ist;  mit  die- 
e&  ist   hier  in   der   That  ganz   Vorzügliches 
Eistet     Die  Abbildungen  unterscheiden  sich 
Ä^t  nur   von  den  vollkommen  unbrauchbaren 
ta  der  Ephemeris,  sondern  lassen  auch  die  etwas 
ungeschickten,  des  steten  Correctivs  der  muster- 
haften Beschreibungen  nur  zu  sehr  bedürftigen 
des  Müller- Schöllschen  Werkes,  ja  selbst  die  be- 
deutend anspruchsvolleren  der  Lebas'schen  Pu- 
blication  weit  hinter   sich.     Letztere   sind  oft 
nur  scheinbar  genau  und  die  gesuchte  Treue  in 
der  Wiedergabe  zufalliger  Beschädigungen  thut 
nicht  selten  der  Hauptsache  Eintrag.    Das  an- 
genehme  Gefühl   der   absoluten   Verlässlichkeit 
bis  ins  kleinste  Detail  verlässt  uns  bei  Schöne 
nirgends. 

Dem  Text,  welchem  in  einer  Publication  die- 
ser Art  selbstverständlich  erst  die  zweite  Stelle 
zukommt,  kann  man  kein  grösseres  Lob  ertbei- 
len,  als  wenn  man  bemerkt,  dass  der  Verf.,  in- 
dem er  der  Versuchung  widerstanden,  das  in 


Schone,  Griechisohe  Reliefs.  323 


T 

M  den  Tafeln  gegebene  Material  blos  als  An- 
Mknüpfungspunct  für  gelehrte  Ezcurse  zu  be- 
Änutzen,  sich  durchaus  an  das  Wesentliche  hält 
^und  stets  auf  diejenigen  Fragen  zu  antworten 
bemuht  ist,  die  man  zunächst  stellt  oder  viel- 
mehr die  man  zunächst  und  vor  Allem  stellen 
sollte. 

Alle  äusseren  die  einzelnen  Stucke  betreffen- 
den Angaben  sind  mit  grösster  Sorgfalt  zusam- 
mengebracht. Wenn  dabei  der  handschriftliche 
Katalog  des  Pittakis  unberücksichtigt  geblieben 
ist,  so  kann  Ref.,  der  sich  von  der  absoluten 
Werthlosigkeit  des  in  demselben  auf  die  Akro- 
polis  bezüglichen  Theils  selbst  überzeugt  hat, 
dies  nur  billigen.  Pittakis  bat  in  dieses  im 
Jahre  1843  angelegte  Verzeich niss  zu  beliebigen 
Zeiten  Beliebiges  eingetragen ;  nachweislich 
stehen  mehrere  der  hier  von  ihm  gegebenen  No- 
tizen in  directem  Widerspruch  mit  zum  Theil 
früher  von  ihm  selbst  gedruckten  Angaben; 
einige  dunkle  Richtiges  enthaltende  Reminis- 
zenzen mögen  wohl  unterlaufen,  im  allgemeinen 
jedoch  kann,  was  dort  geboten  wird,  nur  irre 
fuhren.  Im  übrigen  ist  die  schon  jetzt  recht 
weitschichtige  Litteratur  aufs  sorgfaltigste  aus- 
gezogen und  aufs  umsichtigste  benutzt  worden. 
Es  ist  nicht  leicht  zu  verkennen,  dass  die  ein- 
fach und  8achgemä8s  gehaltenen  Bemerkungen 
des  Herausgebers  auf  der  breiten  Basis  tief- 
gehender die  gesammten  Alterthümer  Attikas 
überhaupt  umfassender  Studien  beruhen.  Dies 
tritt  namentlich  in  den  allgemeineren  Bemer- 
kungen zu  Tage,  die  der  Verf.  an  drei  Stellen 
mehreren  der  Natur  der  Sache  nach  zusammen- 
gehörigen Monumentenreihen  voraufgeschickt  hat. 

Den  Kern  der  ganzen  Publication  und  zu- 
gleich ihre  Hauptmasse  bildet  eine  Anzahl  von 


824        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  9. 

Beliefs  die  öffentlichen  Urkunden  zum  Schmuck 
beigegeben  waren.  Schwerlich  wird  man  irren, 
wenn  man  annimmt,  dass  diese  Stelen  durchweg 
auf  der  Akropolis  aufgestellt  waren,  obwohl 
namentlich  die  ausserordentliche  Menge  der  dort 
oben  gefundenen  Grabmonumente  aufs  deutlichste 
beweist,  dass  nicht  Alles,  was  man  dort  aus 
den  Mauern  mittelalterlicher  Bauten  herausge- 
löst oder  aus  dem  hochliegenden  Schutt  hervor- 
gezogen hat,  ursprünglich  sich  dort  befand.  Je 
grösser  nun  die  Zahl  der  auf  dem  beschränkten 
Felsplateau  theils  angehefteten,  theils  frei  auf- 
gestellten Inschriftensteine  war,  um  so  mehr 
musste  für  die  am  meisten  dabei  Interessirten 
das  Bedürfniss  sich  geltend  machen,  die  sie  be- 
treffende Inschrift  wo  nicht  auszuzeichnen,  so 
doch  kenntlich  zu  machen ;  und  dies  geschah  in 
der  angemessensten  Weise  durch  jene  Titel- 
reliefs, die,  wie  Schöne  aus  den  mitunter  er- 
haltenen Kostenangaben  über  die  Inschrift  scharf- 
sinnig geschlossen  und  überzeugend  dargethan 
hat,  in  der  Regel  von  den  Privatpersonen  oder 
den  fremden  Gemeinwesen,  denen  der  Atheni- 
sche Staat  eine  Ehre  ertheilt,  oder  mit  denen 
er  einen  Vertrag  geschlossen,  auf  eigene  Kosten 
beigefügt  sind.  Mitunter  scheint  auch  die  In- 
schrift selbst  von  ihnen  bezahlt  zu  Bein  und 
Schöne  ist  vorsichtig  genug  in  den  »Berichtigun- 
gen« zu  S.  20  noch  ausdrücklich  zu  bemerken, 
dass  wir  in  Betreff  der  sich  auf  Methone,  Neo- 
polis,  Samos  und  Kios  bezüglichen  Beschlüsse 
über  diesen  Punct  nichts  Sicheres  mehr  aus- 
machen können. 

Die  Richtigkeit  jener  Annahme  scheinen  mir 
nun  auch  einige  der  Reliefs  selbst  zu  bestäti- 
gen. So  sind  der  heroische  Vertreter  Methones 
und   die  Personification   von  Neopolis    der  die 


Schölle,  Griechische  Reliefs.  325 

Stadt  repräsentirenden  Athene  gegenüber  be- 
deutend kleiner  gebildet.  Schwerlich  hätte  der 
Demos  von  Athen  bei  zugestandener  Gleichbe- 
rechtigung jener  Städte  auf  diese  äussere 
"Weise  seine  Superiorität  zum  Ausdruck  gebracht, 
während  es  ganz  natürlich  scheint,  wenn  die 
Bundesgenossen  das  factische  Verhältniss  so 
darstellten.  Wenn  dagegen  die  mutmassliche 
Sikelia  (n.  49)  der  Stadtgöttin  in  gleicher  Grösse 
und  Würde  gegenübersteht,  so  wird  auch  das 
wiederum  nicht  ganz  zufällig  sein. 

Dem  verschiedenen  Inhalt  der  Dekrete  ent- 
sprechend scheinen  sich  schon  sehr  bald  nach- 
dem die  Sitte  jenes  Stelenschmucks  aufkam  — 
etwa  im  letzten  Viertel  des  fünften  Jahrhunderts 
—  verschiedene  Typen  ausgebildet  zu  haben, 
die  jedoch  nie  schematisch  angewandt  und  über- 
tragen sind,  sondern  innerhalb  derer  sich  auch 
der  untergeordnetere  Künstler  mit  der  erfreu- 
lichsten Freiheit  bewegt.  Wenn  die  Darstellung 
häufig  den  Character  des  Votivreliefs  trägt  und 
der  Geehrte  in  anbetender  Haltung  vor  der 
Gottheit  erscheint,  so  ist  damit  entschieden  die 
Form  des  Dankes  gegen  diese  gewählt.  Beach* 
tet  man  jedoch  die  Geringfügigkeit  des  Schmucks, 
so  wird  man  es,  glaube  ich,  jedenfalls  nicht  zu 
stark  betonen,  dass  das  fremde  Gemeinwesen 
oder  der  Einzelne  —  stets  handelt  es  sich  doch 
um  sehr  respectable  Stifter  —  durch  jene  künst- 
lerische Beigabe  der  Stadtgöttin  seine  besondere 
Verehrung  zu  beweisen  dachte*). 

*)  Bathykles  aus  Magnesia  stellte  auf  dem  von  ihm 
auf  Staatskosten  gefertigten  Thron  des  Apollon  Amy- 
klaeos  aas  eigenem  Antrieb  Bilder  der  Chariten  und  der 
Artemis  Leukophryne  auf,  unzweifelhaft  zum  Dank  für 
die  glückliche  Vollendung  seiner  umfangreichen  Arbeit; 
aber  man  wird  ein  immerhin  so  stattliches  Weihgesohenk 


326        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  9. 

Schon  ans  dem  Gesagten  ist  hervorgegangen, 
dass  der  Reliefschmuck  jener  Stelen  nichts 
änsserlich  Hineingetragenes  ist.  Wenn  man 
ihn  auch  in  gewisser  Weise  mit  dem  Vignetten- 
schmuck  unserer  Drucke  vergleichen  kann,  so 
tritt  er  doch  nie,  wie  dieser  so  oft,  beziehungs- 
los auf.  Durchgängig  ist  man  bestrebt  gewesen 
das  in  der  Inschrift  Ausgesagte,  soweit  es  mög- 
lich war,  bildlich  anzudeuten.  Leicht  Hess  sich 
die  symbolische  Handlung  der  Bekränzung  zur 
Darstellung  bringen,  bei  Verträgen  musste  man 
sich  mit  Handreichung  oder  Ausgiessen  einer 
Spende  begnügen;  vieldeutiger  ist  die  Darstel- 
lung der  blossen  Adoration. 

Als  natürliche  Vertreterin  Athens  erscheint 
stets  die  Stadtgöttin ;  im  übrigen  half  man  sich 
so  gut  man  konnte.  Natürlich  waren  Personi- 
ficationen  nicht  zu  entbehren  und  wo  für  diese 
eine  bestimmte  Gbaracteristik  nicht  leicht  zu 
finden  war,  auch  die  Inschrift  nicht  den  sicheren 
Aufschlu8s  über  sie  gab,  griff  man  ohne  Bedenken 
zu  dem  einfachen  Auskunftsmittel  der  Namens- 
beischrift. Schwerlich  würde  ohne  solche  selbst 
ein  antiker  Beschauer  in  der  verschleierten,  sinnen- 
den Figur  hinter  Athene  auf  dem  Relief  no.  94  eine 
BovXij,  oder  gar  in  der  Frau  mit  dem  von  der 
Schulter  geglittenen  Chiton  (n.  63)  —  dem  Mo- 
tiv einer  gewissen  Lässigkeit  —  eine  Evta^ta 
erkannt  haben.  Die  Sikelia  in  no.  49  wird  mit 
Sicherheit  aus  dem  Zusammenhang  des  Decrets 
selbst  erkannt;  die  oben  vollständig  zerstörte 
Platte   lässt   aber   auch  die  Möglichkeit   einer 

nicht  mit  diesen  Reliefs  zusammenstellen  wollen.  Euer 
bleibt  neben  der  sob  on  hervorgehobenen  practischen 
Seite  der  Sache  die  alle  Klassen  der  Bevölkerung  durch- 
dringende Freude  an  angemessener  künstlerischer  Aus- 
stattung das  wichtigste  Motiv. 


Schöne,  Griechische  Reliefe.  327 

ausserdem  noch  beigeschriebenen  Erklärung  zu. 
In  der  männlichen  Figur  auf  no.  50  kann  man 
nur  einen  Vertreter  Methones  sehen,  vermuth- 
lich  einen  Heros;  hier  war  der  Hund  gewiss 
nicht  ohne  Absicht  beigegeben;  doch  reichen, 
wie  Schöne  gezeigt  hat,  unsere  Mittel  zu  einer 
genugenden  Erklärung  nicht  aus.  Auffallend 
und  bis  jetzt  ohne  Analogie  ist  die  Vertretung 
von  Ikos  durch  einen  Ikier  (denn  auf  diese 
kleine  Insel  nordöstlich  von  Euböa  nicht  auf 
Kios  scheinen  die  historischen  Verhältnisse  des 
Jahres  der  datirten  Inschrift  zu  führen),  daher 
auch  wohl  die  Beischrift.  Besonders  merkwür- 
dig ist  die  Repräsentation  von  Neopolis  —  sehr 
wahrscheinlich  der  thrakischen  Stadt  dieses  Na- 
mens —  durch  eine  Figur,  in  welche,  wie  die 
eng  geschlossenen  Beine,  die  archaischen  Falten- 
motive, der  Ealathos  auf  dem  Kopfe  zeigen, 
und  endlich  eine  von  Schöne  aufgefundene 
Münze  beweist,  sehr  starke  Reminiszenzen  an 
ein  dort  verehrtes  Idol  übergegangen  sind.  Wo 
Beischriften  fehlen  und  die  den  Schlüssel  ent- 
haltenden Inschriften  weggebrochen  sind,  befin- 
det sich  der  Erklärer  allerdings  grade  diesen 
Monumenten  gegenüber  in  besonderer  Rat- 
losigkeit. Nur  selten  hat  in  solchem  Falle  die 
Deutung  die  Garantie  voller  Sicherheit.  Viel- 
leicht —  aber  auch  nur  vielleicht  hat  der 
Herausgeber  bei  dem  ausserordentlich  schönen 
Relief  der  Schatzmeisterurkunde  des  Jahres  400 
(no.  54)  das  Richtige  getroffen:  Eine  mit  Scep- 
ter und  Stephane  ausgestattete  Frauengestalt 
steht  hier  der  Stadtgöttin,  der  sie  die  Hand 
reicht,  gegenüber.  Wenn  es  sehr  wahrschein- 
lich ist,  dass  die  Schatzmeister  die  Urkunde 
wie  ihren  Schmuck  selbst  besorgten,  so  wird 
derjenige  Erklärungsversuch  durchaus  hinfallig, 


328       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stack  9. 

der  in  dem  Relief  die  Zufriedenheit  der  Göttin 
mit  der  Amtsführung  ihrer  Schatzmeister  aus- 
gedrückt glaubt  und  in  Folge  dessen  in  jener 
Figur  eine  Arche  oderEutaxia  sieht.  Allem 
Anschein  nach  ist  eine  Göttin  dargestellt  und 
zwar  eine  Göttin,  welche  die  in  dem  dürftigen 
Inschriftenrest  genannten  alio*  &$ot  vertreten 
soll.  Nimmt  man  auf  den  allgemeinen  Eindruck 
der  bedeutenden  fast  grossartigen  Erscheinung 
die  nöthige  Rücksicht,  so  ist  die  Zahl  der  Gott- 
heiten, die  in  Frage  kommen  können,  eine  sehr 
geringe  und  unter  diesen  hat  nach  einer  frei- 
lich fünfundzwanzig  Jahr  jüngeren  Urkunde  De* 
meter  wieder  die  grösste  Wahrscheinlichkeit  für 
sich.  Die  Veranlassung  zu  dem  Reliefschmuck, 
der  auf  den  Schatzmeisterurkunden  sonst  nur 
noch  in  einem  einzigen  Fall  (n.  71)  für  uns 
nachweisbar  ist,  sieht  Schöne  wohl  mit  Recht 
darin,  dass  jene  wie  diese  Stele  den  Anfang 
einer  grösseren  Reihe  bildete.  Bei  no.  71 
sind  wir  nicht  einmal  so  glücklich  das  Re- 
lief vollständig  zu  besitzen.  Wäre  es  möglich 
in  der  kurzbärtigen,  thronenden  Figur  mit 
dem  Scepter  einen  Zeus  zu  erkennen,  so  würde 
die  von  ihm,  wie  es  scheint,  entlassene  davon- 
eilende weibliche  Figur,  von  der  leider  nur  der 
Rücken  erhalten  ist,  das  nächste  Anrecht  auf 
den  Namen  der  Iris  haben. 

Keine  Gestalt  erscheint  häufiger  und  ist 
leichter  erkennbar  als  die  Athenes;  in  der  Re- 
gel ist  sie  stehend  gebildet  worden  und  alsdann 
nimmt  man  vollkommen  deutlich  wahr,  wie  das 
classische  Goldelfenbeinbild  des  Phidias  den 
untergeordneten  Künstlern,  welchen  diese  Re- 
liefs verdankt  werden,  durchaus  massgebend  ge- 
wesen ist.  Ihre  Phantasie  war  für  immer  in 
einer  bestimmten  Richtung  angeregt  und  zugleich 


Schone,  Griechische  Reliefe.  329 

gebunden,  ohne  dass  selbst  da,  wo  die  Göttin 
in  vollem  Waffenschmuck  mit  der  Nike  auf  der 
Hand  erscheint  an  eine  bewusste  Nachbildung 
der  Statue  zu  denken  wäre.  Für  die  Recon- 
struction derselben  kommen  daher  selbst  Reliefs 
wie  das  unter  no.  62  abgebildete  jetzt  nur  noch 
in  zweiter  Linie  in  Betracht.  War  doch  auch 
der  eine  Grundzug  der  Statue  des  Parthenon, 
die  architectonisch  streng  geschlossene  durch 
die  Umgebung  selbst  bedingte  Anlage  hier  am 
wenigsten  zu  verwerthen ,  wo  Athene  sich  als 
theilnehmende,  den  menschlichen  Interessen  zu- 
gewandte Göttin  zeigen  soll.  Durchgehend  ist 
der  Kopf  deshalb  mehr  oder  minder  geneigt. 
Kein  vorgeschriebenes  Ceremoniell  hindert  sie 
übrigens  daran ,  die  sich  ihr  Nahenden  auch 
sitzend  zu  empfangen.  Bemerkenswerth  und 
für  die  Auffassung  der  Göttin  bezeichnend 
ist  es,  dass  die  Künstler  äussere  Mittel  die- 
selbe zu  heben  verschmähen.  Nie  erscheint 
sie  auf  einem  Thronsessel,   ein   einfacher  kaum 

Geglätteter  Felssitz  genügt  ihr  vollkommen.  Voll 
hrfurcht  und  doch  voll  Zuversicht  kommt  man 
ihr  überall  entgegen  und  schön  sagt  der  Ver- 
fasser S.  22 :  es  spiegele  sich  in  diesen  Darstel- 
lungen auf  liebenswürdige  Weise  das  nahe,  fast 
mütterliche  Verhältniss,  in  welches  der  Volks- 
glaube die  Göttin  zu  ihrer  Stadt  und  ihren 
Athenern  setzte  und  die  Leibhaftigkeit,  mit  der 
ihre  Gestalt  nicht  nur  in  der  Phantasie  der 
Künstler,  sondern  auch  in  dem  Gemüthe  der 
Menge  lebte. 

Selten  erscheint  sie  daher  auch  vollkommen 
gerüstet  und  mit  allen  den  Attributen,  mit  de- 
nen das  Tempelbild  ausgestattet  war.  Der  fried- 
liche häusliche  Character,  wie  ihn  die  sitzende 
Athene  am  Ostfries  des  Parthenon  offenbart,  ist 

26 


330       Gott  gel  Aa*.  1873.  Stück  9, 

vorzugsweise  betont  worden.  Mehrfach  sieht 
man  sie  baarhäuptig  (sie  hält  auch  wohl  den 
Helm  auf  dem  Schooas ,  wie  an  der  Balustrade 
des  Niketempels)  ohne  Lanze  und  Schild,  auch 
ohne  Aegis  mit  dem  drohenden  Gorgoneioa. 
Die  meisten  dieser  Reliefs  gehören  nachweislich 
dem  vierten  Jahrhundert  an,  also  der  Zeit  der 
höchsten  Kunstblüthe ,  die  sich  denn  auch  in 
diesen  Erzeugnissen  des  Kunsthandwerks  nicht 
nur  erkennen  lässt,  sondern  erstaunlich  rein  und 
klar  abspiegelt.  Das  ausgebildetste  Gefühl  für 
Schönheit  der  Form  und  der  Linien  war  allen 
diesen  »Handwerkern«  eigen,  und  nur  selten 
kommen  bei  schwierigeren  Aufgaben  Verstösse 
vor  wie,  worauf  der  Herausgeber  selbst  auf- 
merksam gemacht  hat,  die  unschönen  Deber- 
schneidungen  bei  no.  79.  Dabei  zeigt  sich  auch 
hier  im  Kleinen  jenes  edle  Masshalten,  das  sich 
in  dem  vollen  Bewusstsein  die  Technik  völlig  zu 
beherrschen  doch  zu  keiner  Ausschreitung  fort- 
reissen  lässt  und  die  Zweckbestimmung  des 
Bildwerks  stets  im  Auge  behält,  endlich  in  den 
bedeutenderen  Stücken  jene  die  ganze  Figur*) 
durchdringende  Zartheit  der  Empfindung,  die 
nie  zu  blosser  GoDvention  erstarrt. 

Ueber  die  Art  des  Reliefs,  das  hier  zur  An- 
wendung gekommen  ist,  ist  schon  von  Michaelis 
bei  Gelegenheit  des  Parthenonfrieses  sehr  Rich- 
tiges bemerkt  worden;  in  diesen  anspruchslose- 
ren noch  einfacheren  Werken  treten  die  Eigen* 
thümlichkeiten  desselben  fast  noch  reiner  und 
ungebrochener  hervor:  (Vgl.  S.  21).  Das  Haupt- 
gewicht fallt  durchaus  auf  die  nur  durch  eine 
sehr  bescheidene  Innenzeichnung    belebte  Sil- 

*)  Hierüber  ist  kürzlich  Vortreffliche«  gesagt  wor- 
den von  Kekulo  in  seinem  Katalog  des  akademi« 
scheu  Kunstmuseums  au  Bona  zu  no.  169» 


Scfcone,  Griechische  Beliefs.  331 

honette,  deren  Umrisse  fast  senkrecht  auf  den 
Reliefgrund  projicirt  sind.  v 

Als  nahe  verwandt  und  sich  mehrfach  mit 
ihnen  berührend  sind  mit  den  Urkundenreliefs 
eine  Anzahl  Votivreliefs  publicirt;  auch  von  die- 
sen ist  ein  grosser  Theil  auf  der  Akropolis  ge- 
funden. Dieselben  waren  theils  zum  Anheften 
bestimmt  und  haben  mitunter  noch  die  dazu 
dienenden  Bohrlöcher,  theils  wurden  sie  ver- 
mittelst eines  unten  befindlichen  Zapfens  einge- 
setzt ;  endlich  haben  wir  es  mit  Reliefverzierun- 
gen kleiner  viereckiger  Basen  zu  thun,  die  das 
eigentliche  Anathem  trugen.  Diese  Reliefs  ent- 
behren für  uns  allerdings  des  Vortheils  einer 
genauen  Datirung,  doch  zeigt  schon  der  Stil, 
daas  sie  sich  über  einen  grösseren  Zeitraum  ver- 
teilen als  die  Urkundenreliefs,  die,  wie  bemerkt, 
vorwiegend  ins  vierte  Jahrhundert  fallen. 

Besonders  merkwürdig  ist  das  Bruchstück 
eines  acht  archaischen  Reliefs,  das  uns  Athene 
mit  Schild  und  gezückter  Lanze  in  dem  durch 
die  panathenäischen  Preisamphoren  bekannten 
Typus  vorfuhrt,  den  man  neuerdings  gewiss  mit 
Unrecht  wieder  für  die  Promachos  des  Phidias 
in  Anspruch  genommen  hat.  Arch.  Ztg.  1872. 
S.  43. 

Das  Fragment  no.  83,  das  zu  einem  Relief 
von  recht  bedeutenden  Dimensionen  gehört  ha- 
ben muss,  repräsentirt  eine  Stufe  des  bedeutend 
vorgeschritteneren  Archaismus.  Die  Modellirung 
des  Körpers  unter  dem  Gewände  und  die  durch 
die  Biegung  des  rechten  Beins  motivirten  Fal- 
ten sind  schon  ganz  vortrefflich  gelungen*). 

*)  Man  beachte  in  dieser  doch  gewiss  vorpolykleti- 
schen  Sculptor  den  Unterschied  zwischen  Stand  und 
Spielbein,  den  noch  nicht  alle  Kaiisthistoriker  aufgege- 
ben  haben   mit   Plinius  für  eine  Erfindung  des  argivi- 

26» 


I 


832       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  d. 

Ans  der  Zeit  diesseits  der  höchsten  Kunst- 
blüthe  rührt  offenbar  her  no.  87,  merkwürdig 
durch  zahlreiche  Farbenspuren  und  das  ganz 
naturalistisch  wiedergegebene  Porträt  des  ado- 
rirenden  Mannes.  Ebenso  werden  die  roher 
gearbeiteten  no.  104 — 107,  von  denen  eins  (no. 
106)  sogar  nachgeahmt  altertümlichen  Stil  hat, 
schwerlich  früh  anzusetzen  sein.  Die  grösste 
Masse  der  von  Schöne  publicirten  Reliefs  dieser 
Art  fällt  aber  wieder  in  die  beste  Zeit  und  wir 
haben  auch  hier  Stücke  von  ausserordentlicher 
Schönheit. 

Namentlich  verdient  unter  ihnen  no.  57  ge- 
nannt zu  werden,  von  dem  leider  gewiss  nur 
der  kleinste  Theil  auf  uns  gekommen  ist,  ent- 
haltend zwei  ruhig  nebeneinander  stehende 
Frauengestalten,  die  nicht  auf  die  eleusinischen 
Gottheiten  zu  beziehen  mir  kein  Grund  vorzu- 
liegen scheint.  Mögen  auch  die  Armbewegungen 
der  weiter  Zurückstehenden  den  Gedanken  an 
das  Motiv  des  Spinnens  nahe  legen,  so  ist  doch 
6chon  die  Möglichkeit  einer  solchen  Beschäfti- 
gung durch  den  Umstand  ausgeschlossen,  dass 
die  vordere  Figur  ganz  dicht  an  ihre  Seite  ge- 
rückt ist.  Es  scheint  mir  kaum  zweifelhaft,  dass 
sie  mit  der  Linken  ein  durch  Malerei  hinzuge- 
fügtes Scepter  aufstützte,  wie  ihre  Begleiterin 
ein  ähnliches  Attribut,  offenbar  aus  Metall  hin- 
zugefügt, leicht  mit  der  Linken  fasste.  Die 
rechte  Hand  kann  nach  dem  wagrecht  vorge- 
streckten Oberarm  kaum  anders  als  mit  einem 
Kranz  ergänzt  werden.  Da  nun  die  Figur, 
welcher  dieser  aufs  Haupt  gedrückt  wird,  weit 
über  den  Bruch  hinaus  nach  links  befindlich  zu 


sehen  Bildhauen  zu  halten.    S.  Overbeck  Gesob.  d.Pla* 
atik  1'  S.  361. 


Schöne,  Griechische  Beliefs.  333 

denken  ist,  sie  auch  bedeutend  kleiner  gebildet 
gewesen  sein  muss  als  die  beiden  Gottheiten, 
so  wird  man  die  zwei  letzten  von  der  Beischrift 
erhaltenen  Buchstaben  HP  ohne  Zwang  nur  auf 
eine  von  diesen,  wahrscheinlich  doch  die  zurück- 
stehende beziehen  können.  Ob  sich  ausser  jener 
als  den  Kranz  empfangend  vorausgesetzten  Figur 
noch  eine  zweite  der  Göttergruppe  näher  ge- 
rückte vorfand,  ist  nach  den  undeutlichen  Resten 
links  in  der  Kniehöhe  der  Figuren  nicht  aus- 
zumachen, doch  scheint  die  Kopfneigung  der 
mutmasslichen  Kora  darauf  hinzudenten.  Wäre 
mehr  erhalten,  so  würde  von  diesem  Monument 
aus  vielleicht  einiges  Licht  in  das  Dunkel  fal- 
len, das  noch  immer  über  wichtigen  Theilen 
des  grossen  eleusinischen  Reliefs  im  Theseion 
lagert.  Die  von  Schöne  vorgetragene  Vermu- 
thung  (Beziehung  auf  die  Kekropstöchter)  gewinnt 
bei  der  Kleinheit  des  Monumentes  durch  den 
Fandort  (Bezirk  des  Heiligthums  der  Athene 
Ergane)  keine  Stütze  von  Belang. 

Theile  von  Votivreliefs  sind  auch  ohne  Zwei- 
fel die  von  Schöne  unter  no.  66.  und  67  ver- 
öffentlichten Fragmente.  Das  Sujet  von  no.  66 
bleibt  leider  räthselhaft.  Dass  die  in  der  1. 
Ecke  allein  deutlich  erkennbare  Hand  einer  er- 
wachsenen Figur  angehöre,  ist  mir  auch  jetzt 
noch  durchaus  wahrscheinlich,  ebenso,  dass  sie 
einen  Gegenstand  emporreicht,  den  die  vor  der 
Erdöffnung  knieende  Frau  in  Empfang  nimmt; 
nur  ist  jener  viel  zu  klein,  um  an  Erichthonios 
denken  zu  können. 

Das  darunter  abgebildete  winzige  Fragment, 
das  sich  jetzt  in  der  Cisterne  befindet,  giebt 
grade  soviel,  als  zu  dem  Versuch  einer  Deu- 
tung reizt  Ein  Kind  streckt  aus  einer  runden 
Schachtel  die  Aermchen  einer  rechts  vor  der- 


»34       Gott.  «el.  Anz.  1873.  Stack  9. 

selben  stehenden  Frau  entgegen,  von  der  nur 
ein  Fuss  und  ein  Stückchen  des  Gewandes  er- 
balten ist.  Mit  Schöne  an  die  Oeffnung  der 
Kiste  des  Erichthonios  durch  die  Kekropstöchter 
zu  denken  verbietet  nicht  nnr  das  Fällen  der 
Schlange,  sondern  namentlich  die  in  dem  gerin- 
gen Rest  noch  deutliche,  vollkommene  Ruhe  der 
Frau;  so  wird  es  gerathen  sein  zu  überlegen, 
ob  nicht  vielmehr  der  auf  der  Schwelle  des 
delphischen  Tempels  ausgesetzte  und  von  der 
Priesterin  gefundene  Jon  (Eurip.  Ion  v.  36, 
1350,  1380)  zu  erkennen  sei,  dessen  Geburt 
ja  grade  zu  dem  Felsen  der  Akropolis  in  aller« 
nächster  Beziehung  steht.  Zu  erinnern  wäre 
dabei  daran,  dass  Jahn  das  schöne  von  Ussing 
(Reisen  und  Studien  Taf.  2)  publicirte  Relief- 
fragment  mit  der  Darstellung  eines  kinder- 
tragenden Hermes  auf  denselben  Mythos  be- 
zogen bat.    (Arch.  Ztg.  1860  S.  128). 

Die  jetzt  schon  ziemlich  zahlreichen  Reliefs, 
auf  welchen  Nymphen  unter  Anführung  des  Her- 
mes einen  Reigen  zu  beginnen  scheinen,  sind 
noch  um  zwei  Nummern  (117  und  118  vermehrt 
worden;  von  diesen  ist  das  erstere  besonders 
interessant,  weil  es  nicht  nur  wie  sonst  die  ge- 
hörnte Maske  des  Flussgottes,  sondern  auch 
den  Vordertheil  seines  Stierkörpers  zeigt. 

Dieselbe  Besonderheit  bietet  übrigens  nooh 
ein  ringsum  gebrochenes,  sehr  abgeriebenes 
Fragment  eines  solchen  Reliefs  in  der  Cisterne, 
das  Schöne  entgangen  zu  sein  scheint.  Hier 
packt  —  dies  war  mir  deutlich  und  wird  auch 
durch  die  sehr  genaue  Beschreibung,  die  Carl 
Curtius  auf  meine  Bitte  von  dem  Fragment  ge- 
macht hat,  bestätigt  —  der  nackte,  an  Kopf 
und  Beinen  stark  verstümmelte  Hermes  den 
Flussgott  am  linken  Hörne. 


Schöne,  Griechische  Reliefe.  835 

Kirastmvthologisches  Interesse  erregt  die  in- 
BChriftlich  beglaubigte  Darstellung  eines  Zn)f 
tptkof.  —  um  ihn  als  solchen  erkennen  211  lassen 
war  allerdings  die  Inschrift  nöthig,  denn  für 
das  Bild  an  sich,  würden  viele  andere  Bezeich- 
nungen ebenso  passend  erscheinen.  Mit  einer 
schätzbaren,  leider  bis  auf  die  Beine  zerstörten 
Reliefdarstellung  des  Zeig  gfriog  wird  mein  Rö- 
mischer Catalog  das  bezügliche  in  Overbeds 
Kunstmythologie  gegebene  Verzeichniss  der  Cul- 
tusgestalten  des  Zeus  bereichern. 

Nicht  immer  übrigens  ist  es  bei  dem  jetzigen 
Zustand  der  uns  erhaltenen  Fragmente  leicht  zwi- 
schen Urkunden  und  Votivreliefs  zu  scheiden; 
immerhin  sehr  beachtenswerte  Fingerzeige  giebt 
hier  die  Umrahmung  und  Einfassung  der  Bildtafel, 
die  durchaus  nicht  willkührlich,  sondern  der  ver- 
schiedenen Bedeutung  der  Reliefs  entsprechend 
gewählt  ißt,  was  von  Schöne  in  der  Einleitung 
vielleicht  noch  hätte  hervorgehoben  werden  kön- 
nen. Die  an  Urkunden  angebrachten  Reliefs  sind 
der  Natur  der  Sache  nach  ein  ßehr  untergeord- 
neter Theil  der  ganzen  Stele,  das  zeigt  sich  am 
deutlichsten  wohl  bei  nö.  115,  wo  dasselbe  ganz 
oben  in  die  rechte  Eckfc  des  Inschriftensteinfi 
gerückt  ist  und  einer  Einfassung  vollkommen 
entbehrt.  Aber  auch,  wo  eine  ftolche  vorhanden 
ist,  pflegt  sie  einfacher  und  anspruchsloser  aufzu- 
treten. Die  Trennung  des  Reliefs  von  der  In- 
schriftenstele ist  selten  so  stark  nach  unten 
markirt,  wie  auf  no.  52,  oder,  wenn  dies  ge- 
schehen ist,  wird  der  Eindruck  davon  dadurch 
zum  grössten  Theil  wieder  aufgehoben,  dass  auf 
der  trenftetiden  Leiste  schon  die  Inschrift  be- 
ginnt (n.  53  und  59);  ebenso  ist  klar,  dass  die 
ausserordentlich  schwere  Bekrönung  von  no.  54 


336        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  9. 

sich  nicht  allein  auf  das  darunter  befindliche 
Relief,  welches  sie  erdrücken  würde,  sondern 
auf  die  ganze  Stele  bezieht. 

Anders  die  Votivreliefs,  bei  denen  es  darauf 
ankommt  hervorzuheben,  dass  die  Darstellung, 
welche  sie  enthalten,  zu  nichts  Weiterem  in 
Beziehung  stehe.  Dieselbe  ist  daher  nicht 
nur  regelmässig  seitlich  durch  Parastaden  be- 
gränzt,  sondern  über  den  stark  vorspringen- 
den Deckbalken  erscheint  häufig  noch  die 
Nachbildung  eines  den  Abschluss  nach  oben 
markirenden  Ziegeldachs;  das  Ganze  stellt  sich 
wie  der  Durchschnitt  eines  Innenraumes  dar, 
wobei  aber  jede  realistische  Anschauung  den 
Alten  fern  lag,  wie  z.  B.  schon  das  Votivre- 
lief  von  Oropus  mit  der  prachtvollen  Quadriga 
zeigt. 

Diese  Beobachtungen  lassen  allerdings  nur 
das  durchgebende  Princip  erkennen,  im  einzel- 
nen Falle  scheinen  Inconsequenzen  nicht  ausge- 
blieben zu  sein,  so  dass  Schlüsse  aus  ihm  allein 
niemals  zu  ziehen  sind. 

Nicht  unmöglich  ist  es  allerdings,  dass  bei 
besserer  Erhaltung  wir  auch  den  Grund,  ein- 
sehen würden,  'warum  mitunter  von  der  übli- 
chen Form  abgewichen,  warum  z.  B.  bei  der 
Deere tstele  no.  108,  deren  Inschrift  vollkommen 
verlöscht  ist,  die  Selbstständigkeit  des  Reliefs 
so  stark  hervorgehoben  wurde. 

In  einer  eigenthümlichen  Verlegenheit  befin- 
det man  sich  bei  no.  57,  wo  das  vollständige 
Fehlen  der  Parastaden  und  der  schwache  Ab- 
schluss nach  oben  zunächst  die  Annahme  eines 
Urkundenreliefs  empfiehlt,  was  es  doch  schlech- 
terdings nicht  gewesen  sein  kann.  In  solchen 
Fällen  wird  zu  bedenken  sein,  dass  wir  nicht 
immer  wissen  können,  wie  die  Reliefplatten  ur- 


Schone,  Griechische  Beliefs.  337 

sprünglich  angebracht  und  befestigt  waren.  Bei 
no.  83  und  no.  105 — 107  wird  man  mit  Wahr- 
scheinlichkeit ein  Einlassen  in  eine  Mauer  oder 
einen  Felsen  annehmen. 

Ganz  vereinzelt  steht  mitten  unter  diesen 
Urkunden  und  Votivreliefs  da  das  im  Museum 
der  archäologischen  Gesellschaft  befindliche 
Marmorfragment  no.  56,  in  welchem  ein  glück- 
licher Blick  den  Best  einer  Darstellung  erkannt 
hat,  die  uns  in  einem  schönen  Belief  der  Mar- 
ciana  vollständiger  erhalten  ist.  Schöne  glaubt 
nun  weiter  gehend  dies  Belief  mit  einem  andern 
des  Museums  von  Brescia,  mit  dem  es  schon 
früher  zusammengestellt  ist,  in  directe  Verbin- 
dung setzen  und  annehmen  zu  dürfen,  dass 
beide  demselben  Friese  angehört.  Ich  würde 
dieser  Vermuthung,  welche  durch  die  Gleichar- 
tigkeit des  Gegenstandes,  die  Gleichheit  des 
Earniesses  und  der  Belieferhebung  sehr  empfoh- 
len wird,  unbedingter  beistimmen,  wenn  nicht 
die  sehr  bestimmten  Provenienzangaben  die 
Sache  doch  recht  unwahrscheinlich  erscheinen 
Hessen.  Zwar  liegt  für  das  Belief  der  Marciana 
ein  Ausgrabungsbericht  nicht  vor;  doch  wissen 
wir  bestimmt,  dass  es  sich  bis  zum  Jahre  1586 
in  Born  in  der  Sammlung  des  Gardinais  Grimani 
befand,  wo  es  Fulvio  Ursini  zeichnen  liess  (vgl. 
Gott.  Nachr.  1872  S.  55).  Dass  damals  An- 
tiken von  Brescia  nach  Born  gebracht,  ist  voll- 
kommen unglaublich,  und  dass  wiederum  das 
jetzt  zu  Brescia  befindliche  in  der  That  dort  am 
Ende  des  siebenzehnten  Jahrhunderts  gefunden 
wurde,  so  gut  bezeugt  ^  dass  daran  mit  Grund 
nicht  gezweifelt  werden  kann.  Die  Memorie 
Bresciane  des  Ottavio  Bossi,  Brescia  1693  waren 
dem  Herausgeber  schwerlich  zugänglich;  ich 
setze    deshalb    die    betreffende  Notiz  hierher. 


S38       Gott.  gel  Ate.  1873.  Stück  fr. 

Sie  findet  sich  S.  61:  Poco  di  sopra  da  quella 
chiesa  di  Santa  Oiulia,  che  ie  Monaehe  harn* 
rinchiusa  a  i  nostri  tempi  net  Monaster oy  fu 

giä  il  Tempio  S  AppolUne pochi  anni 

sono  vi  si  cavarono  pezzi  di  Mosaica  e  motti 
marmi  bianchi  vergati  di  beretino  et  un  pezzo 
di  freggio  istoriato  nobilissimo  che  dimostra 
Vecceüenza  de  gli  Artefici  di  questo  Tempio 
hora  posseduto  dal  Nob.  Sig.  GiuV  Antonio 
Aueroldi  per  regalo  di  M on  sig.  IUustrissimo  e 
Reuerendissimo  Vescovo  Gradenigo;  dabei  ein 
sehr  schlechter  Holzschnitt.  Leider  fehlt  an 
dem  Relief  zu  Brescia  unten  ein  Streifen,  so 
dass  die  ursprüngliche  Höhe  nicht  genau  aus- 
gemittelt  werden  kann.  Was-  den  Kamiess  be* 
trifft,  so  muss  doch  wohl  unter  diesen  Umstän- 
den hervorgehoben  werden,  dass  die  in  beiden 
wiederkehrende  Composition  eine  nicht  nnge* 
wohnliche  ist,  und  dass  die  Messung  seiner  Ge- 
sammtbreite  eine  Differenz  ton  zwei  Cm.  erge- 
ben hat. 

Wenn  Grabmonumente  auch  von  vorn  herein 
von  dem  Plan  der  ganzen  Sammlung  ausge* 
schlossen  waren,  so  wird  man  dem  Heraus- 
geber doch  nur  Dank  wissen,  dass  er  der  Ver- 
suchung nicht  widerstanden  hat,  einige  sachlich 
oder  stilistisch  besonders  interessante  Stücke  auf 
Tf.  29  mitzutheilen. 

Von  diesen  zeigt  das  unter  nö.  122  publi- 
cise oben  und  unten  zerstörte  Relief  in  den 
unter  der  Gewandung  hervortretenden  Körper- 
formen  beider  Frauengestalten  einen  beim  er« 
sten  Eindruck  fast  carricirt  erscheinenden  alter- 
thflmlichen  Stil.  Nichts  desto  weniger  würde 
man  doch  irren,  wenn  man  hier  an  eine  späte 
Nachahmung  denken  wollte.  Abgesehen  von 
der  Süsseren  Unwahrsebeinlichkeit,   zeigen  sich 


Schone,  Griechische  Reliefe.  839 

doch  auch  die  sehr  deutlichen  Merkmale  des 
wirklichen  Archaismus  in  der  strengen  Einhai* 
tnng  der  idealen  Oberfläche  und  der  nichts  we- 
niger als  schematischen  Behandelung  der  Falten. 
Stil  und  Gegenstand  erinnern  an  das  von  Win- 
ckelmann  auf  Jno  Leukothea  bezogene  Relief 
der  Villa  Albani,  dessen  grosse  Lieblichkeit  und 
Anmuth  durch  eine  Vergleichung  erst  ins  rechte 
Licht  tritt. 

Diesen  Kern  der  ganzen  Sammlung  —  denn 
auch  die  wenigen  Grabreliefe  wird  man  zu  die» 
aem  rechnen  —  umschliessen  nun  mehrere  Ta- 
feln durchaus  verschiedenen  Inhalts. 

Zunächst  die  ganze  Sammlung  eröffnend  die 
von  Schöne  zuerst  vollständig  gesammelten 
Fragmente  vom  Figurenfries  des  Erechtheions. 
Vieles  Neue  ist  hier  hinzugekommen,  manches 
dagegen  als  nicht  hierhergehörig  ausgeschieden 
worden*  Leider  hat  sich  bei  der  sehr  müh- 
samen Zusammenstellung  ergeben,  dass  die  Zer- 
störung der  betreffenden  Marmorfragmente  — 
yon  denen  mit  Sicherheit  keines  mit  den  in  den 
Baurechnungen  genannten  identificirt  werden 
kann  —  eine  zu  weitgehende  ist,  um  auch  nur 
den  Zusammenhang  und  die  Bedeutung  des  Gän- 
sen erkennen  zu  lassen.  Nur  das  scheint 
sicher,  dass  in  der  Mitte  der  Ostfront  ganz  en 
face  Athene  thronte,  rechts  und  links  ihr  zuge- 
wandt gleichfalls  sitzend  eine  Anzahl  olympi- 
»eher  Götter,  von  denen  Apollon  durch  den 
mit  Wollbinden  geschmückten  Dreifusskessel 
kenntlich  ist.  An  den  offenbar  mit  Bezug  auf 
einander  gebildeten  göttlichen  Frauen,  von  de* 
nen  jede  ein  nacktes  Kind  auf  dem  Schooss 
hält —  Bei  Schöne  unter  no.  2  und  6  so  ge- 
ordnet, dass  die  symmetrische  Composition  so- 
fort ins  Auge  fallt  —  ist  bis  jetzt  jeder  Erklä- 


840       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  9. 

rungsversuch  gescheitert.  Die  Figur  der  Athene 
anlangend,  so  fehlen  zwar  jetzt  die  sie  als  solche 
äusserlich  kennzeichnenden  Theile,  indem  nur 
die  untere  Hälfte  vom  Nabel  an  erhalten  ist, 
aber  durch  die  Enfacestellung  ist  dieselbe  als 
Mittelpunkt  der  Stirnseite  des  Tempels  kennt- 
lich gemacht  und  bei  einem  Heiligthum  der 
Athene  hat  keine  Göttin  grösseres  Anrecht  auf 
jenen  Platz  als  sie  selbst.  Der  Vermuthung 
Schönes,  es  möchte  hier  eine  Nachbildung  des 
alten  Igoavov  vorliegen,  kann  ich  allerdings  nicht 
beitreten.  Zunächst  scheint  mir  der  steife,  ge- 
zwungene Eindruck  der  sitzenden  Figur  nicht 
durch  Nachahmung  veranlasst,  sondern  ledig- 
lich durch  die  Schwierigkeit  der  gestellten 
Aufgabe  die  Göttin  ganz  von  vorn  gesehen, 
sitzend  zu  bilden.  Die  bis  zum  Extrem  steil 
gestellten  parallelen  Schenkel  sind  —  was  doch 
auch  Schöne  kaum  entgangen  sein  wird,  obgleich 
er  es  nicht  hervorhebt  —  auf  die  starke  Ver- 
kürzung bei  der  Ansicht  von  unten  berechnet, 
und  die  Gewandung  zeigt  keine  Spur  von  Ar- 
chaismus, der  doch  so  unverkennbar  in  das 
Figurchen  der  Artemis  von  Neopolis  no.  48 
fibergegangen  ist. 

Irgendwie  zwingende  Gründe  zu  der  Annahme 
einer  solchen  Nachbildung  liegen  also  nicht  vor 
und  an  und  für  sich  hat  es  doch  keine  Wahrschein- 
lichkeit, dass  man  eine  wenn  auch  freie  Nach- 
bildung des  Götterbildes  gleichsam  als  Anzeige 
dessen,  was  der  Andächtige  im  Innern  des  Tem- 
pels zu  erwarten  habe,  über  den  Eingang  des- 
selben gesetzt  haben  sollte.  So  begründet  ich 
ferner  Schönes  Einwendungen  gegen  Jahns  An- 
sicht halten  muss,  dass  in  der  ausschreitenden 
lanzenschwingenden  Göttin  das  alte  Schnitzbild 


Schöne,  Griechische  Reliefs.  311 

der  Athene Polias  zu  erkennen  sei*),  so  scheint 
mir  doch  die  Beweiskraft  der  Stelle  desAthena- 

foras  unterschätzt,  der  doch  auch  nach  Förster 
ein  Fälscher  war,  sondern  sich  nur  in  Bezug 
auf  kunstgeschichtliche  Daten  keines  sehr  treuen 
Gedächtnisses  erfreute.  An  der  betreffenden 
Stelle  nun  (C.  14  der  Legatio)  ist  schon  des- 
halb kaum  anzunehmen,  dass  er  sich  irrt,  weil 
er  einen  für  seine  Zwecke  vollständig  gleichgül- 
tigen Gegensatz  hervorhebt,  veranlasst  ohne 
Frage  durch  eine  deutliche  Erinnerung  an  das 
Bild  selbst,  das  er,  Athener  von  Geburt  und 
von  heidnischen  Eltern,  doch  wohl  kennen 
mus8te.  Dass  wir  uns  das  Bild  aufrecht  ste- 
hend in  Palladienform  zu  denken  haben  zeigen 
ausserdem  die  Worte  Tertullians  im  Apologeti- 
cus  XVI**),  die  sich  nur  auf  die  Athene  Polias 
beziehen  lassen.  Eine  solche  Bildung  ist  für 
ein  dumtig  äyaXfia  auch  von  vorn  herein  die 
wahrscheinlich  ste. 

Als  ein  schönes  Specimen  decorativer  Scul- 
ptor aus  der  Mitte  des  zweiten  Jahrhunderts 
vor  Chr.  stellt  sich  uns  auf  Tf.  5  und  6  die 
von  Pistokrates  und  Apollodoros  im  Dionysos- 
theater geweihte  Basis  dar,  die  ursprünglich 
unzweifelhaft  das  eigentliche  Anathem  trug. 
Zwischen  den  reichen  aus  Reben,  Epheu  und 
Pinienzapfen     gebildeten     Festons     erscheinen 

*)  S.  12.  »An  einem  Götterbilde,  das  man  vor« 
zugsweise  zu  nennen  pflegte,  wenn  es  galt,  das  Aelteste 
und  Ursprünglichste  in  dieser  Art  aufzuführen,  werden 
wir  nicht  Züge  voraussetzen  dürfen,  welche  von  den 
Alten  ausdrücklich  den  Neuerungen  des  Dädalus  beige- 
gezählt  werden«. 

**)  Quaoto  distinguitur  a  crucis  stipite  Pallas  Attica 
et  Ceres  ftaria,  quae  sine  effigie  rudi  palo  et  informi 
ligno  proBtant. 


942       Gott  gel  Ana.  187».  Stück  9. 

aflßserst  characteristisch  gebildete  Masken  des 
bärtigen  Silen.  Die  Zeichnung  ist  meisterhaft 
ausgeführt. 

Auf  die  Sepulcralreliefs  folgen  dann  auf  Tf. 
30 — 35  eine  Anzahl  bemalter  Thonreüefs,  zum 
Theil  (was  bei  der  Zerbrechlichkeit  dieser  Mo- 
numentengattung nicht  Wunder  nehmen  kann) 
arg  verstümmelt.  Schöne  theilt  die  Reliefs 
in  mehrere  Classen,  je  nachdem  die  Figuren 
nicht  nur  ringsum  an  den  Contouren  abgeschnit- 
ten, sondern  auch  durchbrochen  gearbeitet  sind. 
Letztere  zeigen  nach  ihm  einen  durchweg  alter- 
thümlicheren  Character.  Bei  der  verhältniss* 
massig  geringen  Anzahl  der  bis  jetzt  bekannt 
gewordenen  Stücke  scheint  mir  mit  Klügmann*) 
bei  dieser  Coincidenz  der  Zufall  noch  nicht 
ausgeschlossen.  In  die  Deutung  von  n.  132  auf 
die  Bändigung  des  Pegasus  gestehe  ich  mich 
noch  nicht  ganz  hineinfinden  zu  können.  Schöne 
scheint  die  beiden  schmalen  Streifen,  die  von 
der  rechten  erhobenen  Hand  des  Bellerophon 
ausgehen  für  herabhängende  Zügel  zu  halten; 
als  ich  das  Relief  zeichnete  schien  mir  der 
kürzere  der  Rand  des  Petasos  zu  sein.  Die 
Feinheit  und  Accuratesse  der  Ausführung  die* 
ser  auch  sachlich  sehr  interessanten  Reliefs 
wird  auch  hier  noch  augenfälliger  durch  eine 
Vergleichung  mit  einem  derselben  Gattung  ange- 
hörigen  Monument,  das  kürzlich  auf  attischem 
Boden  zum  Vorschein  gekommen  ist.  (Arch. 
Ztg.  von  1872  Tf.  63),  Wenn  die  Motive  auch 
durchaus  das  Lob  verdienen,  das  ihnen  der 
Herausgeber  spendet,  so  ist  die  Ausführung 
doch  eine  weit  derbere  und  mit  der  Durchbil- 
dung der  Formen  kaum  ein  Anfang  gemacht. 

Den  Besohluss   des    ganzen  Werkes   bildet 

*)  Bull  deU'  Inst  1872  p.  286. 


Schöne,  Griechische  Belieb.  343 

eine  Auswahl  Terracottafigürcben :  Genredar- 
stellungen von  zum  Theil  ausserordentlich  hu- 
moristischer Auffassung.  —  Eine  mystische 
Läuterung  durch  Feuer  stellt  vermuthlich  das 
Elfenbeinrelief  no.  148  dar;  ein  zweites  no.  149 
bezieht  der  Herausgeber  wohl  mit  Recht  auf  die 
Krodfaeitspfiege  des  Dionysos. 

Die  Ausstattung  der  Publication,  welcher 
eine  Unterstützung  von  Seiten  der  k.  Akademie 
der  Wissenschaften  in  Berlin  zu  Theil  wurde, 
ist  was  die  Tafeln  sowohl  ak  auch  was  den 
Druck  betrifft,  von  unnöthigem  Luxus  wie  von 
kahler  Dürftigkeit  gleich  weit  entfernt;  Nichts 
wünscht  man  anders.  Fr.  Matz. 


Recherohes  sur  la  religion  premiere  de  la 
race  Indo-Iranienne  par  C.  Schoebel.  Paris, 
Maisonneuve  et  Cie,  1872.  —  172  S.  in  8. 

Jehova  et  Agni.  Etudes  biblico-vediques 
sur  les  religions  des  Aryas  et  des  Hebreux  dans 
la  haute  antiquite,  par  J.-B.-F.  0  b  ry  juge 
honoraire  et  membre  de  Pacademie  d'Amiens. 
le  et  2e  Fascicules.  Paris,  A.  Durand  et  Pe- 
done  Lauriel,    1870.    LXXV  und  153  S.  in  8. 

Diese  zwei  Schriften  welche  wir  ihres  ähn- 
lichen Inhaltes  wegen  hier  zusammenstellen, 
sind  übrigens  unter  sich  höchst  verschieden. 
Der  Verfasser  der  ersteren  ist  unseren  Lesern 
schon  als  Verfasser  unter  anderen  einiger  klei- 
ner Abhandlungen  über  den  Pentateuch  bekannt: 
solche  Gegenstände  der  Forschung  bleiben  je- 
doch heute  noch  immer  sehr  schwierig  und  un- 
dftüüich   so  lange  man  über  das  Zeitalter  und 


844       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  9. 

die  gesaibmte  Eigenthümlichkeit  der  sehr  ver- 
schiedenen grösseren  oder  kleineren  Stücke  aus 
welchen  der  Pentateuch  oder  vielmehr  mit  dem 
B.  Josüa  Hexateuch  zusammengesetzt  ist,  noch 
keine  richtige  und  nach  allen  Seiten  hin  ge- 
nügende Einsicht  erworben  hat,  oder  auch  die 
Wahrheiten  darüber  welche  seit  dem  letzten 
halben  Jahrhunderte  erworben  sind  sich  nicht 
aneignen  mag.  In  dem  vorliegenden  Buche  wen- 
det sich  Herr  Professor  Schöbel  in  Paris  (wel- 
cher, uns  persönlich  unbekannt,  viele  Seiten 
der  Deutschen  Wissenschaft  dort  offenbar  recht 
glücklich  vertritt)  einem  leichteren  und  doch  wie- 
der wenigstens  entfernter  verwandten  Gegen- 
stande zu.  Denn  dieser  Gegenstand  hat  zwar 
ebenfalls  seine  noch  heute  nicht  geringen  Schwie- 
rigkeiten, kann  aber  doch  leichter  bewältigt 
werden  weil  er  von  allen  unsern  nächsten  Vor- 
urteilen Streitigkeiten  und  Parteiungen  ganz 
fern  liegt,  während  er  doch  durch  seine  eigne 
Bedeutung  für  uns  sehr  anziehend  ist,  oder 
doch  (um  heute  etwas  deutlicher  zu  reden)  we- 
nigstens für  solche  ungemein  anziehend  sein 
muss  welchen  wie  alle  wahre  Religion  so  vor- 
züglich auch  die  Frage  nicht  gleichgültig  ge- 
worden ist:  welche  Religion  schon  die  Herzen 
der  ersten  uns  näher  bekannten  Völker  der 
Erde  bewegt  habe?  Völker  welche  übrigens 
ganz  ausserhalb  des  Kreises  standen  in  welchem 
(wie  wir  wissen)  die  wahre  Religion  zuerst  die 
Sache  einer  ganzen  grossen  Gemeinde  oder  eines 
Volkes  wurde,  mögen  wir  sie  Heiden  oder  wie 
sonst  nennen.  Wir  kennen  aber  nur  vier  Völ- 
ker dieser  Art  deren  Schriftthum  und  deren  all- 
gemeine Bildung  uns  aus  einem  so  hohen  Alter- 
thume  bekannt  ist  oder  doch  uns  heute  wieder 
90  weit  hinreichend  erkennbar  werden  kann  class 


Schoebel,  Becherches  s.  la  religion  prem.  etc.  345 

wir  yon  der  grossen  Mühe  welche  eine  genaue 
Erforschung  solcher  uralter  Schriften  und  Zeiten 
yon  uns  fordert,  einen  entsprechenden  Nutzen 
erwarten  mögen.  Allein  so  nahe  uns  das 
Aegyptische  Alterthum  in  unsern  Zeiten  sonst 
nach  so  vielen  Seiten  wieder  getreten  ist,  so 
können  wir  doch  fiber  die  Religion  des  ältesten 
Aegyptischen  Volkes  bis  jetzt  noch  nicht  viel 
sicheres  und  umfassendes  wissen,  solange  wir 
seine  heiligen  Schriften  nur  erst  wieder  so  un- 
vollständig und  unvollkommen  wie  bisher  ken- 
nen. Dass  die  Sinesen  'schon  vor  Kung-tsö 
heilige  Schriften  kannten,  ist  durchaus  unwahr- 
scheinlich; und  die  übrigen  uralten  Schriften 
welche  dieses  alte  Volk  besass,  sind  infolge  der 
gewaltigen  Bewegungen  und  Erschütterungen 
welche  Eung-tsö's  Lehre  über  jenes  uralte  grosse 
Reich  herbeiführte,  theilweise  aber  auch  durch 
die  eigne  Schuld  jenes  seines  grössten  Weisen 
nur  sehr  unvollständig  und  entstellt  erhalten. 
So  bleiben  denn  bis  jetzt  nur  die  heiligen 
Schriften  der  Inder  und  des  Zendvolkes  als  die 
wichtigsten  und  sichersten  Quellen  jener  Erfor- 
schungen übrig;  und  deren  Verständniss  hat 
nun  in  den  letzten  Zeiten  unter  uns  viele  er- 
freuliche Fortschritte  gemacht,  da  auch  die  Gä- 
tha's  als  der  älteste  und  für  uns  noch  immer 
am  schwersten  verständliche  Theil  des  Avesta 
unserm  näheren  Verständnisse  sich  allmälig  im- 
mer mehr  erschliessen. 

Der  Verf.  hat  nun  diesen  beiden  Quellen,  so- 
wohl der  so  ungemein  vollströmend  fliessenden 
Indischen  als  der  bis  jetzt  weit  engeren  und 
schmäleren  Zendischen  eine  ernste  Erforschung 
gewidmet,  und  vieles  von  ihrem  so  höchst  eigen- 
thümlichen  Inhalte  sehr  treffend  erkannt.  Er 
vergisst  aber  daneben  auch  nicht  was  die  mei- 

27 


346        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  9. 

ßten  heute  gerne  vergessen  oder  doch  in  seiner 
hohen  Wichtigkeit  nicht  genug  beachten:  eine 
tiefer  eingehende  Yergleichung  dieses  Inhaltes 
mit  dem  der  Bibel,  vor  allem  in  den  Theilen 
dieser  welche  sei  es  wegen  ihres  höheren  Alters 
oder  wegen  ihres  besondern  Inhaltes  ammeisten 
leäue  solche  Yergleichung  sowohl  fordern  als  zu 
unserer  bessern  Belehrung  ertragen.  Was  er 
nach  dieser  Seite  hin  hier  erörtert,  scheint  uns 
inderthat  einer  näheren  Beachtung  sehr  werth 
zu  sein:  aber  auch  was  er  abgesehen  von  der 
Bibel  als  neue  Beobachtung  auffuhrt,  enthält 
vieles  zum  genaueren  Nachdenken  anreizende. 
Wir  wollen  von  beiderlei  Arten  des  Haupt- 
inhaltes dieser  Schrift  hier  einige  etwas  wich- 
tigere Beispiele  vorführen. 

Der  Verfasser  bemerkt  an  einigen  Haupt- 
stellen seiner  Schrift  es  sei  sehr  beachtenswerth 
dass  die  Indischen  h.  Schriften  der  ältesten  Zeit 
aber  auch  die  ältesten  Zendschriften  nichts  von 
den  heiligen  Gebräuchen  bei  der  Geburt  der 
Heirath  und  dem  Tode  des  Menschen  enthielten, 
welche  doch  in  späteren  Zeiten  von  einer  so 
hervorragenden  Wichtigkeit  würden.  Wir  wol- 
len nun  nicht  die  Folgerungen  besprechen 
welche  er  daraus  abzuleiten  geneigt  ist:  welche 
Folgerungen  die  dem  Verf.  so  weitab  stehenden 
heutigen  Verspötter  und  Verächter  wahrer  Re- 
ligion daraus  ableiten  möchten  zumahl  wenn  die 
Sache  überhaupt  richtig  wäre,  wollen  wir  hier 
absichtlich  übergehen,  da  der  Verf.  dieses  in 
seinen  eigenen  Gedanken  leicht  weiter  verfolgen 
kann.  Allein  die  Sache  selbst  wie  der  Verf.  sie 
sich  denkt,  scheint  uns  grundlos.  Denn  von 
der  einen  Seite  ist  die  Forderung  dass  diese 
heute  erhaltenen  ältesten  Schriften  auf  solche 
Dinge  viele  Bücksicht  nehmen  sollten,  insofern 


Schoebel,  Rechercbes  s.  la  religion  prem.  etc  347 

unbegründet  als  sie  nur  Lieder  enthalten:  man 
könnte  sonst  z.  B.  auch  aus  dem  Psalter  des 
A.  TS  schliessen  wollen  das  Volk  Israel  habe 
zu  jenen  Zeiten  als  die  Psalmen  entstanden 
noch  gar  keine  solche  heilige  Gebräuche  gekannt ; 
und  oberflächliche  Geister  wären  heute  bereit 
genug  einen  solchen  Schluss  zu  ziehen ,  vielleicht 
um  alsbald  darauf  Gott  weiss  welche  weiteren 
Schlüsse  zu  bauen.  Sodann  ist  hier  zu  beden- 
ken dass  solche  Gebräuche  seit  unvordenklichen 
Urzeiten  sehr  wohl  in  den  einzelnen  Häusern 
bestehen  können  ohne  dass  die  öffentliche  Re- 
ligion anf  sie  oder  wenigstens  auf  sie  alle  zu- 
gleich einen  so  grossen  Einffuss  ausübt;  das 
Brabmathum  war  'aber  auch  schon  während 
jener  seiner  ältesten  Anfange  ebenso  wohl  wie 
das  Zarathustrathum  eine  öffentliche  Religion. 
Die  Hauptsache  ist  aber  schliesslich  dass  solche 
heilige  Gebräuche  bei  den  drei  grossen  Ereig- 
nissen einziger  Bedeutung  welche  jeder  erwach- 
sene Mensch  erleben  muss  oder  doch  sämmtlich 
erleben  kann  und  in  jenen  Urzeiten  fast  aus- 
nahmslos erlebte,  durch  ihre  eigne  Bedeutung 
sich  selbst  gar  bald  zu  heiligen  gestalten,  sollte 
dies  auch  der  Unverstand  der  Menschen  in  spä- 
teren Zeiten  häufig  übersehen  oder  gar  verhin- 
dern wollen.  Auch  würde  ja  eine  öffentlich  an- 
erkannte d.  i.  ihren  Sinn  und  ihren  Willen 
öffentlich  und  wirksam  auszudrücken  befugte 
Religion  solche  Gebräuche  niemals  in  ihren 
Kreis  ziehen,  wenn  sie  nicht  der  Hauptsache 
nach  längst  in  den  Häusern  und  Geschlechtern 
seit  unvordenklichen  Zeiten  beständen.  Doch 
müssen  wir  dabei  einen  nicht  unbedeutenden 
Unterschied  machen,  welchen  der  Verf.  übersieht 
und  auch  deshalb  in  den  hier  zu  besprechenden 
Irrthum  fallt.    Es  ist  sehr  wohl  möglich  dass 

27* 


348        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  9.    '     ' 

solche  heilige  Gebrauche  bei  der  Gebart  ent- 
weder gar  nicht  oder  doch  weniger  genau  gel- 
ten, auch  von  einer  öffentlichen  Religion  nicht 
näher  in  ihren  Kreis  gezogen  werden.  Allein 
dann  vertritt  eben  der  folgende  Eintritt  in  das 
Jünglings-  oder  Knabenalter  mit  seinen  nun 
erst  recht  beginnenden  besonderen  Rechten  und 
Pflichten  desto  notwendiger  ihre  Stelle.  Und 
hier  scheint  uns  der  Verf.  zu  irren  wenn  er 
meint  die  Anlage  eines  heiligen  Gürtels  oder 
eines  ähnlichen  Zeichens  wodurch  sich  das 
Brahmanenthum  ebenso  wie  das  Zarathustra- 
thum  von  anderen  Religionen  so  eigentümlich 
unterscheidet,  habe  bei  ihnen  keine  höhere  Be- 
deutung: während  sich  doch  leicht  beweisen 
lässt  dass  sie  bei  ihnen  (wenn  man  auf  das 
Wesentliche  sieht)  dieselbe  Bedeutung  hatte 
welche  bei  anderen  alten  Völkern  der  Beschnei- 
dung zufiel,  zunächst  jener  weit  älteren  und 
ansich  erklärlicheren  welche  der  im  Volke 
Israel  endlich  (aber  erst  mit  und  nach  Mose) 
gewöhnlich  gewordenen  vorausging.  Es  scheint 
uns  aber  heute  doppelt  unentbehrlich  alle  solche 
(man  könnte  sagen)  unverfängliche  und  daher 
ewig  nothwendige  und  im  wesentlichen  unwan- 
delbare Verhältnisse  wohl  zu  beachten. 

Was  aber  die  oben  bemerkte  Vergleichung 
der  zwei  (wie  man  allerdings  kurz  sich  aus- 
drücken kann)  Arischen  Religionen  mit  der  Bi- 
blischen betrifft,  so  muss  sie  desto  näher  auf 
die  letzte  Frage  wegen  einer  Urreligion  des 
Menschengeschlechts  führen,  je  sicherer  sich  be- 
weisen lässt  dass  diese  beiden  grossen  Religio- 
nen welche  zur  Zeit  der  Sassaniden  unzweifelbar 
so  gut  als  ganz  Asien  mit  Ausnahme  eines  klei- 
nen westlichen  Striches  beherrschten,  wirklich 
aus    einer    letzten  Quelle    fliessen    und  diese 


Schoebel,  Recherches  s.  la  religion  prem.  etc.  349 

Quelle  landlich  genommen  gar  nicht  so  weit  von 
jener  Stelle  ablag  wo  auch  der  letzte  Ursprung 
der  Biblischen  zu  suchen  ist.  Wir  dürfen  vor 
dieser  Frage  wegen  der  Urreligion  nicht  zu- 
rückbeben, ebenso  wenig  wie  vor  der  Frage 
nach  einer  menschlichen  Ursprache  und  mensch« 
liehen  Urgesittung:  allein  nur  die  äusserste  Vor- 
sicht kann  uns  dabei  vor  dem  Aufstellen  oder 
auch  vor  dem  zähen  Festhalten  und  verkehrten 
Vertheidigen  schwerer  Irrtbfimer  schützen.  Un- 
ser Verf.  giebt  nun  zwar  zu  dass  die  beiden 
Arischen  Religionen  zuletzt  aus  dieser  Quelle 
flössen,  und  sucht  das  im  Anfange  seiner  Schrift 
auch  durch  einige  neue  Gründe  zu  erweisen. 
Indem  er  aber  ebenso  stark  hervorhebt  dass 
dennoch  zwischen  beiden  schon  von  dem  Inhalte 
der  Gatba's  an  ein  sehr  weiter  Unterschied  sei, 
was  auch  die  genauere  Wissenschaft  gar  nicht 
läugnen  kann,  scheint  er  uns  auf  der  andern 
Seite  in  die  Gefahr  zu  fallen  das  gesammte 
Zarathustrathum  viel  zu  spät  zu  machen  als  es 
inderthat  ist.  Hier  kehren  die  bekannten  Ein- 
würfe wieder  dass  die  öffentlichen  Ausschreiben 
der  Persischen  Grosskönige  von  Zarathustra 
nichts  wissen  u.  s.  w.  Die  Urgeschichte  dieser 
Religion  ist  freilich  heute  noch  nicht  genau  ge- 
nug wieder  bekannt:  allein  der  Verf.  scheint 
uns  hier  vorzüglich  zu  übersehen  dass  die  Spal- 
tungen welche  in  eine  weitverbreitete  Religion 
einreissen,  die  äusserste  Ausdehnung  erreichen 
können,  vor  allem  was  Namen  oder  was  den 
Ruhm  oder  den  Ruf  von  Menschen  betrifft. 
Wer  darf  in  der  Shfah  die  drei  ersten  Ghalifen 
oder  in  der  Sunna  den  Ruhm  a  und  die  Rechte 
'Ali's  anerkennen?  wo  lebt  bei  den  Samariern 
der  Name  und  der  Ruhm  Jerusalem's,  ja  bei- 
nahe das  ganze  Alte  Testament?    Die  Frage 


350       Gott.  gel.  Amz,  1873.  Stück  0. 

wäre  hier  vor  allem,  was  die  Zertriitöfmerung 
der  Herrschaft  der  Mager  durch  den  ersten 
Dareios  zu  bedeuten  habe,  und' wie  weit  deren 
Herrschaft  vor  Dareios  sich  wirklich  erstreckte. 

Doch  verkennen  wir  deshalb  nicht  dass  des 
Verf.  Versuche  die  Urreligion  zunächst  der  Ari- 
schen Völker  in  Asien  wiederzuerkennen  sehr 
verdienstlich  sind  und  für  die  Zukunft  alle  Auf- 
munterung verdienen.  Er  stellt  S.  185  schon 
eine  kurze  Uebersicht  alles  dessen  auf  was  man 
den  Glauben  dieser  Arischen1  Urreligion  nennen 
könnte:  wobei  jedoch  das  oben  über  die  heili- 
gen Gebräuche  bemerkte  übersehen  ist;  dass 
sich  aber  auch  in  diesen  ein  Glaube  ausspreche, 
sollte  man  nicht  läugnen.  Kühner  ist  dass  er 
behauptet  man  könne  noch  im  Pentateuche  die 
Urbilder  oder  Urerzählungen  von  den  Götter- 
sagen der  Arier  wiedererkennen.  Wenn  man 
dieses  von  der  einen  Seite  mit  der  richtigen 
Einschränkung  von  der  andern  in  seiner  rich- 
tigen Ausdehnung  auf  das  ganze  A.  T.  (denn 
den  Pentateuch  dabei  allein  abzusondern  ist 
verkehrt)  behaupten  will,  so  würden  wir  nicht 
viel  dagegen  einzuwenden  haben:  allein  das 
notwendigste  ist  dabei  das  Zeitalter  der  ver- 
schiedenen im  A.  T.  zusammengeflossenen  Schrif- 
ten zu  unterscheiden,  was  unser  Verf.  übersieht. 
Wenn  er  z.  B.  in  der  Erzählung  vom  Paradise 
wie  wir  sie  Gen.  2,  5  —  3,  24  jetzt  vor  unse- 
ren Augen  haben  das  Urmuster  für  alle  ähnli- 
chen und  für  die  auch  in  der  Griechischen  Pro- 
metheussage zerstreuten  Ueberbleibsel  von  sol- 
chen finden  will,  so  muss  man  sich  doch  vor 
allem  fragen  ob  gerade  diese  Erzählung  inner- 
halb der  Bibel  selbst  die  älteste  sei  oder  nicht. 

Wir  verwerfen  demnach  das  Bestreben  des 
Verf.  nichty  sondern  wünschen  nur  dass  es  noch 


Schoebel,  Recherc&ess.  la  religion  prem.  etc.  351 

erleuchteter  werde,  um  desto  sicherer  eben  das 
zu  erreichen  was  ihm  richtig  vorschwebt.  Aehn- 
lich  ist  es  auch  mit  der  Frage  über  den  Mono- 
theismus, welchen  er  schon  in  die  Urzeiten  hin- 
aufrücken möchte,  wobei  man  aber  vor  allem 
fragen  muss  ob  man  den  ernstlich  verstandenen 
in  seiner  ganzen  Bedeutung  oder  ob  man  blosse 
Annäherungen  an  ihn  oder  Ahnungen  von  ihm 
meine  oder  nicht.  Wenn  im  Veda  Agnis  im 
gewissen  Stellen  der  oberste  Gott  genannt  oder 
auch  gesagt  wird  er  sei  mit  Indra  u.  s.w.  eins; 
oder  wenn  das  Zarathustrathum  seine  beiden 
unter  sich  feindlichen  obersten  Götter  nicht  an 
den  ersten  Anfang  aller  Dinge  setzt  noch  das 
Böse  bis  zu  dem  allerletzten  denkbaren  Ende 
in  seiner  Macht  bleiben  lässt:  so  mag  man 
darin  richtig  Annäherungen  an  den  Monotheis- 
mus oder  Ahnungen  seiner  Notwendigkeit 
sehen,  inderthat  aber  ist  er  noch  garnicht  wirk- 
lich da;  und  alle  Geschichte  zeigt  dass  er  auf 
diese  Weise  keine  wirkliche  Macht  in  der  Re- 
ligion der  Menschen  und  der  Völker  werden 
konnte. 

—  Was  ist  aber  nun  mit  diesem  Werke 
verglichen  das  zweite  der  oben  bemerkten! 
Sein  Verf.  bemerkt  er  habe  schon  in  den  Jah- 
ren 1831 — 36  sich  sehr  fleissig  mit  solchen  Un- 
tersuchungen über  die  Urerzählungen  der  He- 
bräer Perser  und  Inder  beschäftigt,  später  ein 
grosses  Werk  schreiben  wollen  zum  Beweise 
dass  »Jehova«  eigentlich  einerlei  mit  dem 
Aegyptischen  Ptah  und  dem  Indischen  Agnis 
sei,  endlich  aber  sich  entschlossen  den  Aegypti- 
schen Ptah  auszulassen  und  nur  die  ursprüng- 
liche Einerleiheit  des  Agnis  mit  jenem  zu  be- 
weisen. Bei  seinem  eifrigen  .Suchen  habe  er 
jedoch  erst  nach  1841  gefunden  dass  der  Indi- 


352       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  9. 

sehe  Gott  Agnis  d.  i.  der  Feuergott  in  den  al- 
ten Vedaländern  sechsmahl  sdhaso  jahö  ge- 
nannt werde:  und  nun  meint  er  in  diesen  6 
Stellen  welche  er  S.  VI  aufzählt,  den  augen- 
scheinlichsten Beweis  dafür  gefunden  zu  haben 
dass  dieser  Indische  Agnis  wirklich  der  Hebräi- 
sche »Jehovac  oder  nach  anderer  Aussprache 
Jaho  sei.  Das  Werk  dessen  erster  TheU  hier 
vorliegt,  gibt  jedoch  nur  den  Anfang  oder 
(wenn  man  will)  die  eine  Seite  dieses  Beweises, 
die  Hebräische,  in  ihrer  ganzen  Ausführlichkeit 
und  Offenheit,  mit  manchen  Abschweifungen  in 
andere  Gebiete. 

Wir  geben  nun  zwar  gerne  zu  dass  man 
über  den  Namen  »Jehova«,  über  seine  wahre 
oder  bloss  vorausgesetzte  und  als  möglich  an- 
genommene Urbedeutung,  über  sein  Vorkommen 
im  Alten  Testamente  oder  auch  ausser  ihm, 
sowie  über  die  Geschichte  seiner  Aussprache 
selbst  mit  allem  Nutzen  für  die  Sache  der  wah- 
ren Religion  ein  sehr  umfassendes  Werk  ver- 
fassen und  verbreiten  könnte;  und  wir  meinen 
dass  jeder  Sachkenner  uns  darin  beistimmen 
werde.  Sollte  ein  gründliches  und  auch  nur 
alles  was  wir  heute  darüber  sicher  wissen  und 
einsehen  können  fleissig  und  lichtvoll  zusammen- 
stellendes Werk  auch  noch  umfassender  sein 
als  das  von  dem  Verf.  hier  beabsichtigte  und 
theilwei8e  veröffentlichte,  so  würde  es  immer 
seinen  guten  Nutzen  stiften.  Allein  das  hier 
vorgelegte  ist  von  ganz  anderer  Art.  Der  Verf. 
kennt  weder  den  wirklichen  Stand  unsrer  heuti- 
gen Wissenschaft,  noch  beginnt  er  hier  irgend- 
etwas was  erspriesslich  werden  zu  können  ver- 
heisst.  Er  ist  im  Hebräischen  so  weit  zurück 
dass  er  mit  einigen  Gelehrten  der  Reformirten 
Kirche  wie  sie    vor    200 — 300  Jahren   Waren 


J.-B.-F.  Obiy,  Jehova  et  Agni.        858 

noch  den  Grundirrthum  tbeilt  man  könne  den 
ATlichen  Gottesnamen  rrtf-p  ihuh  aussprechen, 
weil  er  ja  bloss  aus  den  Buchstaben  i-h-u-h  be- 
stehe. Dieser  schwere  Irrthum  fiber  die  He- 
bräische oder  vielmehr  über  alle  Semitische 
Schrift  ging  damals  von  einigen  Gelehrten  aus 
welche  übrigens  s  die  würdigsten  und  verdiente- 
sten Männer  sein  konnten,  nur  dass  sie  leider 
fiber  diese  um  jene  Zeit  in  der  weiten  Europäi- 
schen Gelehrtenwelt  erst  recht  bekannt  wer- 
dende und  noch  mehr  angestaunte  als  verstan- 
dene Schrift  sich  dem  verhängnissvollen  Irr- 
tbume  hingaben  man  müsse  diese  Schrift  wie 
eine  bekannte  Europäische  d.  b.  in  ihrem  Sinne 
wie  eine  Lateinische  oder  Griechische  lesen,  und 
alle  Hebräischen  Vocale  und  Accentzeichen  seien 
ein  unstatthafter  ja  beständig  irreführender  Jü- 
discher Zusatz.  Aus  Furcht  vor  Irrthum  fiel 
man  damit  selbst  in.  den  grössten:  doch  fand 
dieser  in  der  Reformirten  Kirche  Frankreichs 
Englands  Nordamerika^  den  weitesten  Anklang, 
und  wurde  zu  einer  Sitte  welche  noch  vor  50 
Jahren  nicht  sehr  auffallen  konnte,  die  aber 
noch  jetzt  mitten  in  Frankreich  bei  dem  Verf. 
zu  finden  umso  seltsamer  ist  da  er  übrigens 
sich  als  einen  mit  dem  neuesten  auch  Deutschen 
Schriftthume  nicht  unbekannten  Mann  zeigt. 
Wir  können  aber  an  diesem  Beispiele  den  all- 
gemeinen Zustand  der  sprachlichen  und  ge- 
schichtlichen Wissenschaft  des  Verf.  hinreichend 
schätzen,  und  finden  es  überflüssig  an  dieser 
Stelle  weiter  darüber  zu  reden.  —  Was  aber 
jenes  Sanskritische  sahasd  jahö  und  den  Vedi- 
Bchen  Agnis  betrifft,  so  wird  es  gut  sein  abzu- 
warten was  der  Verf.  darüber  in  einem  folgen- 
den Theile  seines  Werkes  zu  sagen  verspricht: 
wir  werden    ihm    gerne  beistimmen  wenn  er 


354       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  9. 

darüber  etwas  richtiges  aufstellt.  Für  jetzt 
aber  sehen  wir  nur  daes  der  Verf.  die  früheren 
vergeblichen  Versuche  neuerer  Gelehrten  den 
Gottesnamen  Jahve  noch  bei  einem  andern  Ur- 
volke  nachzuweisen  um  einen  neuen  vermehrt 
hat.  H.  E. 


Eulogius  und  Alvar.  Ein  Abschnitt  spani- 
scher Kirchengeschichte  aus  der  Zeit  der  Maurern 
herrschaft.  Von  Wolf  Wilhelm  Grafen  ■  von  B  a  u- 
dissin,  Dr.  philo s.  Leipzig.  Verlag  von  Fr. 
Wilh.  Gruriow.     1872. 

Der  Verf.  des  oben  genannten  kirchenge- 
schichtlichen  Werks,  Graf  W.  v.  Baudissin,  hat 
sich  schon  früher  in  die  gelehrte  Welt  als  ein 
Arabist  aus  der  Schule  Fleischers  eingeführt 
durch  die  sorgsame  und  anerkennend  aufge- 
nommene Herausgabe  einer  alten  arabischen 
Version  des  Buches  Hiob*).  Als  eine  neue  ge- 
reifte Frucht  seiner  Beschäftigung  mit  den  Ära- 
bern,  zu  welchen  er  durch  die  verwandten,  ihm 
speciell  obliegenden  alttestamentlichen  Studien 
geleitet  wurde,  hat  der  Verf.  die  vorliegende 
Schrift  publicirt,  in  welcher  er  einen  schätzens- 
werten Beitrag  zur  Aufhellung  der  bis  auf  die 
Zeit  der  Arbeiten  des  Holländers  Dozy  noch 
sehr  dunklen  Geschichte  Spaniens  unter  der 
Herrschaft  des  Islam  liefert. 

*)  Der  vollständige  Titel  dieser  Schrift  ist:  Trans- 
lation« antiquae  Arabioae  libri  Jobi  quae  sapersunt,  ex 
apograpbo  Codicis  Musei  Britannici  nunc  primum  edidit 
atque  ülustravit  Woliiafl  (tail.  Fri(L  Comes  de  Baudisein. 
Lipsiae.    Doerffling  et  Franke.    1870. 


v.  Baudissin,  Eulogins  and  Alvar.      355 

Der  eben  genannte  berühmte  holländische 
Orientalist  hat  zwar  in  die  alte'  spanische  Od* 
schichte  dnrch  mehrere  ausgezeichnete  Schriften, 
namentlich  durch  sein  Hauptwerk:  »Histöire  des 
Mustdmans  d'Espagne«  etc.  Ordnung  geschafft 
und  das  von  ihm  neueroberte  Geschichtsgebiet 
durch  seine  klaren  und  glänzenden  Darstellun- 
gen auch  einem  weiteren  Leserkreis  eröffnet. 
Allein  die  in  dem  vorliegenden  Buche  für  die 
Geschichte  der  spanischen  Muslims  gewonnenen 
Resultate  waren  bisher  fur  die  Kirchengeschichte 
Spaniens  noch  nicht  verwerthet.  Eine  streng 
wissenschaftliche  Geschichte  der  altern  spanischen 
Kirche  giebt  es  überhaupt  noch  nicht.  Es  ist 
daher  verdienstlich,  dass  der  Verf.  in  einen  bis- 
her besonders  dunkeln  Geschichtsabschnitt  neues 
licht  gebracht  hat. 

Die  Episode,  welche  sich  der  Verf.  zur  Unter- 
suchung und   Behandlung  erwählt  hat,   ist  die 
Geschichte  des  Lebens  und  Wirkens  der  beiden 
spanischen  Christen,  des  designirten  Erzbischofs 
von  Toledo,  Eulogius,  und  seines  Freundes  Pau- 
lu&  Alvarus,  eines  Patriziers  aus  Cordova.  Diese 
beiden   Männer  lebten   und   erlitten    für  ihren 
Glauben  den  Märtyrertod  in  Cordova  im  neun- 
ten Jahrhundert,  zu  einer  Zeit,  wo  das  Interesbe 
an  den  Geschicken  der  christlichen  Kirche  unter 
den  Emiren  von  Cordova  seinen  Höhepunkt  er- 
reicht.   Bis   dahin   hatten   die   Gegensätze  des 
Christeritbums  und  des  Islams  ohne  sich  zu  be- 
rührenrieben  einander  bestanden,  träten  aber 
nun  in  Wechselwirkung  und  die  Genannten  len- ' 
ken    als    Führer    einer  antimuhammedanischert" 
Bewegung  die  Aufmerksamkeit  ganz  besonders* 
auf  sich.    Eine  todesmuthige  Begeisterung  be- ' 
m  ächtigte  sich  damals  der  Christen  von  Cord  oVäy 
und :  trieb  sie  in  blindem  Fanatismus  zu  Schma- ' 


856        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  9. 

hungen  der  muhammedanischen  Religion,  für  welche 
das  Gesetz  die*  Todesstrafe  bestimmte.  Diese 
bei  aller  Verblendung  doch  bewundernswürdige 
Freudigkeit  der  Selbstaufopferung  ist  auf  den 
schlie88lichen  Ausgang  des  Kampfes  der  christ- 
lichen Reiche  Spaniens  gegen  die  muhammedi- 
sehe  Herrschaft  von  nicht  geringem  Einfluss  ge- 
wesen, und  die  Geschichte  des  Eulogius  und 
Alvar  trifft  daher  mit  den  Anfangen  einer  Wen- 
dung in  der  Gesammtgeschichte  Spaniens  zu- 
sammen. 

Als  Quellen  für  seine  Arbeit  hat  der  Verf. 
vor  Allem  die  Schriften  seiner  beiden  Helden 
selber  benutzt.  In  der  Beilage  I  zu  seinem 
Buche  giebt  er  eine  eingehende  kritische  Ueber- 
sicht  über  diese  Schriften  und  ihre  verschiede- 
nen Ausgaben,  so  wie  überhaupt  über  seinen 
ganzen  Quellenapparat,  auch  die  andern  gleich- 
zeitigen kirchlichen  Schriftsteller  Spaniens. 

Es  ist  hieraus  vermittelst  eines  äusserst  müh- 
seligen Prozesses,  durch  den  sich  der  Verf.  auf 
allerlei  bisher  unbetretenen  Wegen  Bahn  bre- 
chen mosste,  ein  Buch  hervorgegangen,  das  eine 
sehr  interessante  und  vielfach  neue  Schilderung 
der  Begebenheiten  und  des  Geistes  jenes  ent- 
legenen Zeitalters  enthält.  Die  Treue  und  Le- 
benswabrheit  seiner  Darstellung  dokumentirt  der 
Verf.  durch  eine  Fülle  vonCitaten  gleichzeitiger 
Aeusserungen  und  Belege.  —  Er  giebt  zunächst 
in  einem  einleitenden  und  »Vorgeschichte«  be- 
nannten Gapitel  eine  allgemeine  Schilderung  der 
Lage  der  spanischen  Christen  unter  der  Mauren- 
herrschaft, entwirft  dann  ein  Bild  der  Geburt, 
Jugend,  Lebensstellung  und  des  Charakters  sei- 
ner beiden  Helden.  Zuerst  werden,  an  der  Hand 
von  Alvars  Briefwechsel,  die  inneren  kirchlichen 
Verhältnisse  jener  Zeit  geschildert   Lehrstreitig- 


v.  Baudissin,,  Eulogius  und  Alvar.      357 

keiten  über  ganz  abstruse  Formeln  beschäftigen 
die  spanischen  Theologen  unter  Umständen., 
welche  die  ganze  Existenz  der  christlichen  Kirche 
bedrohen.  Jüdischer  Fanatismus,  der  uns  in 
der  merkwürdigen  Gestalt  eines  Apostaten  vom 
Chri8tenthum,  Bodo,  entgegentritt,  sucht  die  Un- 
gunst der  Zeit  zum  Nachtheil  der  Christen  aus- 
zubeuten. Der  zunehmende  Druck  der  Obrigkeit 
flösst .  unter  den  Emiren  Abdarrahman  II.  und 
Muhammad  zahlreichen  Christen  das  Verlangen 
nach. dem  Märtyrertode  ein.  Es  ist  ein  buntes 
Bild  blutiger  ocenen,  das  sich  hier  unserem 
Auge  entrollt  Eulogius  und  Alvar  schüren  mit 
Schrift  und  Wort  das  Feuer  der  Begeisterung« 
Vergebens  veranstaltet  Abdarrahman  ein  Concil 
des  besonnenen  und  deshalb  muhammedanisirten 
Theiles  der  Bischöfe  und  lässt  durch  sie  das 
Martyrium  für  verboten  erklären.  Erst  als  auch 
Eulogius  den  Gerichten  Anlass  zu  seiner  Ver- 
urteilung gegeben  und  unter  dem  Henkerbeil 
fefallen  ist,  beruhigt  sich  mehr  und  mehr  die 
Irregung. 

Mit  wohlthuend  berührendem  Contraste  zieht 
sich  durch  alle  diese  Bilder  der  Leidenschaft- 
lichkeit die  Zeichnung  eines  edeln  Freundschafts- 
bundes zwischen  Eulogius  und  Alvar;  und  als 
der  Freund  von  seiner  Seite  gerissen,  verinner- 
licht  und  vertieft  sich  die  Stimmung  des  zurück- 
gebliebenen Alvar.  Es  sind  Worte  innigen 
christlichen  Gefühls,  in  denen  er  nicht  lange  vor 
seinem  Heimgang  eine  »Confession«  verfasste. 
Wohl  nur  wenige  Jahre  nach  dem  Tode  Eulogs 
wird  auch  Alvars  Herz  durch  die  harten  Schläge 
mannichfacher  Schicksalswendungen  gebrochen. 
—  Mit  einer  Schilderung  der  vereinzelten  spä- 
teren Martyrien  und  der  Entwickelung  der  kirch- 
lichen Verhältnisse  bis  zum  gänzlichen  Aufhören 


958        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  9, 

der  Martyriumsbewegung  rundet  der  Verf.  sein 
Geschichtsgemälde  ab,  am  Schluss  hinaus- 
blickend auf  den  endlichen  Sieg  des  spanischen 
Chri8tenthum8  über  den  Islam. 

Der  Verf.  geht  in  der  ganzen  Monographie 
mit  grosser  und  umfassender  Kenntniss  seines 
Terrains  in  specielle  Untersuchungen  ein,  deren 
gelehrten  Apparat  er  in  den  Anmerkungen  nie- 
dergelegt bat,  während  der  Text  in  fliessender 
Sprache  die  Resultate  zusammenstellt.  Der 
klare,  einfache  und  anziehende  Styl  und  der 
fromme  Sinn,  der  das  ganze  Buch  durchweht, 
macht  dasselbe  auch  für  das  grössere  Publikum 
interessant. 

Wir  begrüssen  in  dieser  Schrift  den  Anfang 
wissenschaftlicher  Erschliessungen  der  älteren 
sppiypchen  Kirchengeschichte.  Die  Geschichte 
der  rßformatorischen  Bewegungen  in  Spanien 
hat  schon  seit  längerer  Zeit  Pflege  gefunden  und 
gerade  in  den  letzten  Jahren  ist  das  Interesse 
auf  sie  gelenkt  worden  durch  die  Fortschritte, 
welche  in  jüngster  Zeit  die  evangelisch-prote- 
stantische Predigt  in  Spanien  macht.  Es  ist 
darum  an  der  Zeit,  dass  der  Boden,  auf  dem 
sich  diese  späteren  kirchlichen  Ereignisse  auf- 
bauen, endlich  einmal  gelichtet  wird. 


Denkschrift  über  die  von  der  Königlich 
Preussischen  Staatsregierung  beabsichtigte  neue 
gesetzliche  Regulirung  des  standesherrlichen 
Rechtszustandes  des  Herzogs  von  Arenberg 
wegen  des  Herzogthum  Arenberg-Meppen.  Von 
Dr.  H.  A.  Zaphariä,  Staatsrath  und  Prof.  d. 
B.  in  Göttingen.  Hannover.  A.  Wolff's  Buch- 
handlung.   1872.    8°.    32  S. 


Zachariä,  Denkschrift  etc.  3$9 

Rechtsgut achten  fiber  etc.  (wie  bei  der 
Denkschrift).  Von  Dr.  jur.  Heinrich  Zöpfl, 
6ro8sh.  Badischen  Hofrathe,  ö.  o.  Professor  der 
Rechte  an  der  Universität  Heidelberg.  (In  dems. 
Verlage  gleichzeit  erschienen).    24  8. 

Beide  Schriften  gelangen  zu  dem  fiberein- 
stimmenden Resultate,  class  die,  zufolge  eines 
dem  Hause  der  Abgeordneten  vorgelegten  Gesetz- 
entwurfs von  der  Königl.  Preussischen  Staats* 
regierung  beabsichtigte  einseitige  Aufhebung 
der  dem  Herzog  von  Arenberg  bisher  in  dem 
Herzogthum  Arenberg-Meppen  zuständigen  Ho- 
heitsrechte nach  den  maassgebenden  Rechts- 
grundsätzen sich  nicht  rechtfertigen  lasse.  Das 
Rechtsgutachten  von  Zöpfl  beschränkt  sich  da- 
bei auf  eine  allgemeine  Darlegung  des  in  Folge 
der  Deutschen  Bundesacte  Art.  XIV  feststehen- 
den Prinzips,  wonach  der,  durch  die  Bundesacte 
selbst  und  durch  die  auf  Grund  derselben  ge- 
machten besonderen  Feststellungen  begründete, 
Rechtszustand  der  Deutschen  Standes- 
herrn, auch  nach  Auflösung  des  Bundes,  kei- 
ner einseitigen  und  willktihrlichen  Abänderung 
durch  die  Gesetzgebung  in  den  einzelnen  Deut- 
schen Staaten  unterworfen  ist,  weil  es  sich  hier 
gar  nicht  um  Privilegien  handelt,  die  den 
s.  g.  Mediatisirten  von  den  betreffenden  Staats- 
gewalten verliehen  .  wurden,  sondern  um 
internationale  Vorbehalte,  mit  welchen  sie 
der  Staatsgewalt  der  Einzelstaaten  subjicirt  wur- 
den. Die  »Denkschriftc  geht  dabei  näher 
auf  die  besondern  Verhältnisse  des  Herzogs  von 
Arenberg  im  vormaligen  Königreich  Hannover, 
auf  die  Folgen  der  Einverleibung  desselben  in 
Preussische  Monarchie,  die  Bedeutung  der 
Preussischen   Verfassung   mit    der  Declaration 


360        Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  9. 

vom  10.  Juni  1854  für  die  Hannoverschen 
Lande  ein  und  widerlegt  die  Beschuldigung,  dass 
der  Herzog  von  Arenberg  alle  Versuche  zu  einer 
vorgängigen  Vereinbarung  mit  ihm  zurückgewie- 
sen habe.  Dabei  wird  dokumentirt,  dass  der 
Herzog  gegen  Einräumung  eines  Präsentations- 
rechts bei  der  Besetzung  der  Aemter  und  Amts- 
gerichte in  Meppen  sich  bereit  erklärt  hat,  auf 
die  Gerichtsbarkeit  und  die  Verwaltungsrechte 
in  erster  und  zweiter  Instanz  zu  verzichten  und 
dass  es,  auch  in  Vergleich  mit  den,  verschiede- 
nen Deutschen  Standesherrn  bei  der  in  neuerer 
Zeit  erfolgten  vertragsmässigen  fiegulirung  ihres 
fiechtszustandes  von  der  Preussischen  Regierung 

fem  ach  ten,  Einräumungen,  ein  offenbares 
unrecht  sein  würde,  ihm  auch  diese,  im  Ver- 
gleich mit  den  aufzugebenden  Rechten  sehr  ge- 
ringfügige Concession  zu  verweigern.  Leider 
haben  aber  die  vor  Beginn  der  Session  1872/73 
gemachten  Versuche,  die  Regierung  zur  Gewäh- 
rung der  sehr  billigen  Forderung  zu  bestimmen, 
keinen  Erfolg  gehabt,  indem  der  betreffende 
Gesetzentwurf  ganz  in  der  früheren  Fassung 
und  nur  mit  einigen  auf  die  Motivirung  bezüg- 
lichen Abänderungen,  infolge  Königlicher  Er- 
mächtigung, von  den  Ministern  des  Innern  und 
der  Justiz  zunächst  dem  Hause  der  Abgeordne- 
ten (No.  72  der  Drucks,  dieses  Hauses.  III.  Sess. 
1872 — 1873)  zur  verfassungsmässigen  Beschluss- 
fassung wieder  vorgelegt  worden  ist. 

H.  A.  Zachariä. 


861 


Gftttingisch  e 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stttok  10.  5.  März  1873. 


Ueber  den  psychologischen  Ursprung  der 
Baumvorstellung.  Von  Dr.  C.  Stumpf,  Privat- 
docent  der  Philosophie  an  der  Universität  zu 
Göttingen.  -  Leipzig,  S.  Hirzel.  1873.  324  S. 
8.    VIII. 

Die  Frage  nach  dem  Ursprung  der  Raum- 
vorstellung  bildet  seit  längerer  Zeit  den  Kreuzungs- 
punct  für  Untersuchungsreihen,  die  im  Uebrigen 
nach  sehr  verschiedenen  Richtungen  verlaufen. 
Nachdem  in  der  deutschen  Philosophie  die  em- 
piristische Theorie  Herb  art's  durch  ihren 
Gegensatz  zum  Kant 'sehen  Nativismus  die 
Discussion  in  Gang  gebracht,  hat  Lotze  durch 
die  eingehenden  Untersuchungen  seiner  Medici- 
nischen  Psychologie,  worin  er  die  Fähigkeit 
und  den  Drang  der  Seele  zur  Raumvorstellung 
überhaupt  für  angeboren,  die  bestimmten  und 
wechselnden  Localisationen  aber  für  erworben 
erklärt,  das  einflussreichste  Wort  von  dieser 
Seite  gesprochen.  Inzwischen  war  auf  rein  phy- 
siologischer Seite  durch  die  Opposition  Wheat- 
stone's    gegen    Joh.   Mülle r's  Nativismus 

28 


S62        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  10. 

eine  ähnliche  Bewegung  entstanden,  die,  aus- 
gehend von  der  Theorie  des  binocularen  Ein- 
fachsehens, sich  allgemach  über  die  ganze 
Theorie  der  räumlichen  Wahrnehmung  verbrei- 
tete. Mit  einer  ausserordentlichen  Vermehrung 
der  beobachteten  Erscheinungen,  insbesondere 
hinsichtlich  der  Tiefenvorstellung  und  des  bino- 
cularen Sehens,  ging  die  Entwickelung  theoreti- 
scher Systeme  Hand  in  Hand;  bis  auch  hier 
durch   nelmholtz'   Physiologische    Optik   ein 

Sewisser  Abschluss  herbeigeführt  wurde,  den  je- 
och  der  grosse  Forscher  selbst  nicht  für  einen 
absoluten  zu  halten  geneigt  ist.  Eine  dritte 
Reihe  von  Untersuchungen  endlich  ist  auf  der 
britischen  Insel  ßeit  Berkeley  (1709)  in  der 
von  diesem  eingeschlagenen  Richtung  stetig  ent- 
wickelt und  neuerdings  von  Alexander  Bain 
(The  Senses  and  the  Intellect,  2.  ed.  1864)  in 
klarer  und  ausführlicher  Exposition  zusammen- 
gefasst  worden.  Nach  Tendenz  und  Resultat  der 
Herbart'schen  Doctrin  am  nächsten  verwandt, 
scheinen  doch  diese  Untersuchungen  fast  ohne 
Einwirkung  auf  die  obigen  Bestrebungen  deut- 
scher Forscher  geblieben  zu  sein. 

Wenn  sich  die  vorstehende  Schrift  speciell 
ȟber  den  psychologischen  Ursprung  der  Raum- 
vorstellungc  betitelt,  so  soll  damit  gesagt  sein, 
dass  sie  sich  in  erster  Linie  mit  den  psycholo- 
gischen Fragen  beschäftigt,  die  in  Bezug  auf 
den  Ursprung  der  Raum  Vorstellung  erhoben  wer- 
den können;  mit  den  rein  physiologischen  Be- 
dingungen derselben  nur  insoweit,  als  dies  zu 
jenem  Zweck  erforderlich  oder  nützlich  ist.  Un- 
ter dem  Ursprung  aber  ist  natürlich  nicht  allein 
die  erstmalige  Bildung  bei  den  Kindern  zu  ver- 
stehen, sondern  die  Entstehungsweise  in  jedem 
Falle  der  ganzen  Erfahrung;  denn  die  Kaum- 


Stampf,  Ueb.d.psychol.Ur8pr.d.Raumvor8t.   363 

Vorstellung  ist  ja  nicht  ein  für  alleraal  vorhan- 
den, sondern  entsteht  jedesmal  von  Neuem,  stets 
wechselnd  und  verschieden. 

Hierbei  schien  es  nun  vor  allem  von  Wich- 
tigkeit, eine  Uebersicht  der  Wege  zu  gewinnen, 
die  man  im  Allgemeinen  zur  Lösung  des  Pro- 
blemes  einschlagen  kann.  An  Stelle  der  von 
Helmholtz  eingeführten  Classification  der  Theo- 
rien in  empirißti8che  und  nativistische,  die  na- 
mentlich in  ihrem  erste  Gliede  nicht  hinlänglich 
bestimmt  definirt  erscheint,  bediente  ich  mich 
der  folgenden.  Die  Raum  Vorstellung  bildet  sich 
entweder  als  eine  besondere  Combination  der 
jeweiligen  Sinnesqualitäten,  z.  B.  der  Farben, 
unter  einander  (Herbart);  oder  als  eine  Com- 
bination derselben  mit  den  Qualitäten  anderer 
Sinne,  z.  B.  mit  Muskelgefiihlen  (Bain);  oder 
sie  stammt  überhaupt  nicht  aus  den  Sinnen, 
sondern  wird  durch  eine  besondere  productive 
Thätigkeit  der  Seele  zu  den  Sinnesqualitäten 
hinzugefügt  (Kant);  oder  endlich  sie  wird  mit 
den  jeweiligen  Sinnesqualitäten  zusammen  und 
ebenso  unmittelbar  wie  diese  durch  den  betref- 
fenden Sinn  selbst  wahrgenommen  (Locke  und 
der  jetzt  sog.  Nativismus).  Unschwer  liess  sich, 
wie  auch  zum  Theil  hier  angedeutet,  den  ver- 
schiedenen historisch  vorliegenden  Theorien  hier- 
nach ihr  gegenseitiges  Verhältniss  bestimmen. 

Ich  suchte  sodann  die  Glieder  dieser  Dis- 
junction unter  Zuhilfenahme  der  historisch  ge- 
gebenen Beispiele  zunächst  hinsichtlich  der 
Flächenvorstellung  des  Gesichtssinnes,  absehend 
von  der  Tiefendimension ,  zu  prüfen.  Hier- 
bei blieb  nur  die  vierte  Ansicht  als  haltbar 
übrig,  welche  sich  dann  auch  auf  directem  Wege 
durch  eine  genauere  Betrachtung  des  Verhält- 
nisses zwischen  der  vorgestellten  Qualität  und 


364        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  10. 

der  Ausdehnung,  in  welcher  dieselbe  vorgestellt 
wird,  constatiren  liess.  Es  zeigte  sich,  dasS 
die  Farbenqualitäten  ebenso  no th wendig  und 
ursprünglich  in  einer  gewissen  räumlichen  Aus- 
dehnung und  an  einem  gewissen  Orte  vorgestellt 
werden,  wie  sie  in  einer  gewissen  Intensität 
vorgestellt  werden,  und  dass  jene  räumlichen 
Bestimmungen  in  derselben  Weise  wie  die  In- 
tensitäten mit8ammt  der  Qualität  direct  em- 
pfunden  werden.  Dieses  Verhältnids,  dutch  die 
angeführte  Analogie  genugsam  erläutert,  erfuhr 
dann  noch  eine  genauere  Definition  hinsichtlich 
der  Frage,  wie  wir  dazu  kommen,  ifn  Gesichts- 
inhalt jene  Momente  der  Qualität,  Intensität» 
Ausdehnung  u.  A.  überhaupt  zu  unterscheiden. 
Ausserdem  blieb,  nachdem  die  Raumvorstellung, 
wenigstens  nach  den  zwei  ersten  Dimensionen, 
sich  in  demselben  Sinne  wie.  die  Qualitäten  als 
psychisch  ursprünglich  erwiesen  hatte,  nur  noch 
die  Frage  nach  den  physiologischen  Bedingungen 
derselben;  und  hier  schien  es  —  in  Ermange- 
lung sicherer  und  unzweideutiger  Thatsachen  — 
wenigstens  nicht  unmöglich,  mit  E.  H.  Weber 
den  blossen  physischen  Ort  der  gereizten  Ner- 
venfasern (oder  der  entsprechenden  centralen 
Gebilde)  als  zureichenden  Grund  für  die  vorge- 
stellte Oertlichkeit  der  Qualität,  und  die  Zahl 
der  Fasern  als  im  Allgemeinen  maassgebend  für 
die  vorgestellte  Ausdehnung  anzusehen. 

Durch  die  ausführliche  Discussion  der  we- 
sentlichen Begriffe  und  Gesetze  an  diesem  ein- 
facheren Falle  war  nun  die  Behandlung  de* 
viel  verwickeiteren  Probleme  erleichtert,  zu  wel- 
chen die  dritte  Dimension,  die  Vorstellung  der 
Entfernung,  Tiefe,  Körperlichkeit  Anläse  gibt. 
Das  Verfahren  wie  das  Resultat  war  im  Princip 
dasselbe.    Die   drei  ersten  Theorien  aind  audi 


Stumpf,  Deb.  d.  psychol.  Ursp.  d.  Raumvorst.    365 

hier  nicht  durchzuführen;  und  es  zeigt  sich 
ebenso  bei  genauerer  Analyse  des  Vorstellungs- 
inhaltes als  naturnothwendig,  dass  derselbe  nicht 
bloss  nach  zwei,  sondern  sogleich  und  allezeit 
nach  drei  Dimensionen  bestimmt  vorgestellt 
wird.  Alle  noch  so  scheinbaren  Gründe  für  den 
absoluten  Mangel  einer  Tiefenvorstellung  bei  den 
wirklichen  Gesichtsempfindungen  lassen  sich 
widerlegen.  Doch  dienten  sie,  auf  eine  sorg* 
faltigere  Scheidung  dessen,  was  von  der  drit- 
ten Dimension  ursprünglich  vorgestellt  (empfun- 
den) wird,  von  dem,  was  erlernt  und  aus  frühe- 
ren Erfahrungen  hinzugedacht  wird  —  und  das 
ist  in  der  That  weitaus  das  Meiste  —  hinzu- 
leiten. Aus  dieser  Untersuchung  erwuchs  die 
weitere  Aufgabe,  den  Process  und  die  Hilfs- 
mittel dieses  Lernens  psychologisch  genau  dar- 
zustellen; eine  Aufgabe,  die  namentlich  hin- 
sichtlich der  binocularen  Parallaxe  und  der  zu- 
erst von  Dove  zuletzt  von  Donders  ange- 
stellten Beobachtungen  über  Unterscheidung  des 
Reliefs  bei  momentaner  Beleuchtung  eingehende 
Erklärungen  nothwendig  machte.  Zugleich  er- 
gab sich  aus  diesen  letzteren  in  Verbindung  mit 
Beobachtungen  an  Doppelbildern  eine  letzte  Be- 
stimmung über  die  Natur  des  ursprünglich  und 
direct  gesehenen  Raumes:  er  besteht  in  zwei 
nicht  conoentri8chen  Sphäroiden.  Und  dies  war 
endlich  auch  von  Wichtigkeit  für  die  Theorie 
des  Einfachsehens  mit  beiden  Augen. 

Die  Raumvorstellungen  der  übrigen  Sinne 
boten  nun  keine  wesentlichen  Schwierigkeiten 
mehr,  da  weder  neue  Principien  noch  ver- 
wickelte Thatbestände  hier  längerer  Erwägung 
bedurften.  Das  Ergebniss  war,  dass  sehr  wahr- 
scheinlich jeder  Sinnesinhalt  seiner  Natur  nach 
als  raumlich  empfunden  wird,  ebenso  wie  er  in 


366        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stock  10. 

einer  gewissen  Intensität  empfanden  wird;  nur 
dass  die  Raumvorstellungen  des  einen  Sinnes 
aus  grösstenteils  naheliegenden  organischen 
Gründen  der  Ausbildung  in  hohem  Maasse,  die 
des  anderen  nur  in  sehr  unbedeutendem 
Maasse  fähig  sind.  Nach  dieser  Darlegung  und 
zum  Theil  im  Verlauf  derselben  erklärte  ßich 
die  Genesis  der  Vorstellung  des  Einen  unend- 
lichen Raumes  und  des  leeren  Raumes,  die 
Unterscheidung  des  eigenen  Körpers  von  den 
äusseren,  soweit  dieselbe  auf  Raumvorstellungen 
beruht,  die  vielgenannten  Beobachtungen  an 
operirten  Blindgebornen  u.  dgl.  —  Der  Schrift 
beifügen  durfte  ich  eine  gütige  Mittheilung  des 
Herrn  Hofrath  Lotze  über  mehrere  wesentliche 
Puncte  seiner  Theprie  der  Localzeichen. 

Um  nach  dieser  Beschreibung  des  Ganges 
und  des  wesentlichen  Inhaltes  auch  Einiges  über 
die  Natur  der  Gründe  anzudeuten,  will  ich  hier 
aus  längeren  und  an  mehreren  Stellen  des  Bu- 
ches vertheilten  Ueberlegungen  ein  kurzes  aber 
gleichwohl  stringentes  Argument  formuliren,  das 
nur  eben  durch  seine  Einfachheit  ausser  Zu* 
8ammenhang  mit  jenen  ausführlichen  Erwägun- 
gen befremden  könnte. 

Man  kann  die  Behauptung  aufstellen,  dass 
ein  einziger  elektrischer  Funke  hinreicht,  um 
die  entwickelte  Theorie  dem  Princip  nach  fest- 
zustellen. Es  ist  nämlich  möglich,  bei  gehöriger 
Stärke  des  Funkens  in  einem  dunklen  Räume 
die  vorher  unbekannte  Gestalt  eines  nicht  zu 
grossen  Gegenstandes  zu  erkennen;  ja  es  wird 
sogar  das  Relief  im  Allgemeinen  richtig  erkannt. 
Nun  setzen  alle  anderen  Theorien,  wie  sie  in 
der  obigen  Disjunction  charakterisirt  wurden, 
eine  Bewegung  des  Auges  über  den  Gegenstand 


Stumpf,  Ueb.  d.  psycho}.  Ursp.  d.  Raumvorst.   867 

hin  voraus,  sei  es,  um  eine  gewisse  Succession 
von  Farbenqualitäten  (Herbart),  oder  um  auch 
Bewegungsgefühle  zu  erzengen  (Bain),  oder  um 
der  Seele,  wenn  sie  die  Fähigkeit  und  den 
Drang,  Baum  Vorstellungen  selbstthätig  zu  pro- 
duciren,  im  Allgemeinen  besitzt,  doch  gewisse 
Zeichen  zu  geben,  nach  welchen  sie  verschie- 
dene räumliche  Anschauungen,  die  bestimmten 
räumlichen  Gestalten  im  einzelnen  Falle,  erzeu- 
gen muss;  denn  diese  Zeichen  können,  wenn 
durch  die  Netzhaut  direct  nur  Farbenqualitäten 
von  bestimmter  Intensität  erregt  werden,  doch 
in  nichts  anderem  als  in  den  durch  Augen- 
drehung erzeugten  Bewegungsgefühlen  bestehen, 
worin    sie   denn  auch  wirklich  gesucht  werden. 

Jede  irgend  wie  in  Rechnung  kommende  Augen- 
bewegung ist  aber  bei  einem  Anblick,  der  weni- 
ger als  den  millionten  Theil  einer  Secunde 
dauert,  vollkommen  ausgeschlossen.  Somit  muss 
hier  Raum  und  räumliche  Ordnung  unmittelbar 
empfunden  werden. 

An  Eine  Ausflucht  liesse  sich  denken,  jedoch 
nur  kurz.  Könnten  nicht  statt  der  wirklichen 
Bewegungen  sowohl  als  der  Bewegungsgefühle 
Bewegungserinnerungen  dienen?  —  Ge- 
wiss können  sie  es,  sobald  nur  Momente  in  der 
gegenwärtigen  Empfindung  vorhanden  sind,  durch 
welche  in  jedem  einzelnen  Fall  bestimmte 
Bewegungen  in  der  Erinnerung  reproducirt  wer- 
den. Denn  da  die  räumliche  Vertheilung  der 
Objectpuncte  nicht  willkürlich  ist,  sondern  uns 
in  jedem  Fall  als  eine  bestimmte  aufgedrungen 
wird,  so  müsste  es  sich  ebenso  auch  mit  den 
Bewegungserinnerungen  verbalten,  deren  Folge 
die  räumliche  Yertheilung  sein  soll;  es  wäre 
also  ein  System  associirender  und  reproduciren- 
der  Momente  in  der  wirklichen  Empfindung  nam- 


1 


868        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  10. 

haft  zu  machen,  wodurch  uns  im  einzelnen  Fall 
gerade  diese  bestimmten  Bewegungserinnerungen 
und  darum  diese  bestimmten  Raumvorstellungen 
aufgedrungen  werden.  Ein  solches  System  ist 
nicht  aufzutreiben.  Wir  empfinden  nach  der 
Voraussetzung  jener  Theorien  ausser  Muskelge- 
fühlen,  di^  hier  nicht  vorhanden  sind,  nichts 
als  Farbenqualitäten  und  deren  Intensitäten,  die 
aber  beide  bei  gleicher  räumlicher  Vertheilung 
unendlich  verschieden  sein  können.  Der  Aus- 
weg ist  also  abgeschnitten. 

Die  hier  vertretene  Anschauung,  welche 
die  Raumvorstellung,  statt  besondere  Kategorien 
für  sie  zu  erfinden,  durchweg  unter  die  gewöhn- 
lichen und  bekannten  Gesetze  des  Ursprunges 
unserer  sinnlichen  Vorstellungen  subsumirt, 
(Entstehung  durch  unmittelbare  Empfin- 
dung, Ausbildung  durch  Associationen  und 
durch  reflectirende  Verstandesthätigkeit)  dürfte 
trotzdem  zur  Zeit  die  Mehrzahl  der  Forscher 
gegen  sich  haben.  Ich  glaube  nicht  ganz  fehl 
zu  geben,  wenn  ich  den  Grund  dafür  in  einer 
Reihe  psychologischer  Anschauungsweisen  suche, 
die  der  Philosophie,  vorzüglich  einem  starren 
Eantiani8mus,  entsprungen,  in  die  Naturforschung 
hinüber  gewandert  und  dort  mit  dem  Bürger- 
recht beschenkt  worden  sind,  während  die  Phi- 
losophie bereits  zu  einer  Revision  derselben 
fortgeschritten  ist.  Hauptsächlich  darum  und 
um  zu  diesem  Revisionswerk  das  ihrige  beizu- 
tragen, sind  die  vorliegenden  Untersuchungen 
mit  einer  Erörterung  des  Sinnes  eingeleitet,  wel- 
chen man  den  apriorischen  Formen  Kant's  etwa 
noch  beilegen  kann;  und  in  der  gleichen  Ab- 
sicht ist  eine  Analyse  der  Grunde  eingeflochten, 
welche  Herbart  als  den  ersten  zu  der  Behaup- 
tung verleiteten,  dass  nur  Qualitatives  Ursprung- 


Stumpf,  Ueb.  d.  psychol.  Ursp.  d.  Raumvorst.   869 

lieh  empfanden  werde.  In  der  Geschichte  der 
"Wissenschaften  fehlt  ea  nicht  an  Beispielen  die- 
ser Erfahrung,  die  dem  individuellen  Denken 
wohlbekannt  ist:  daes  sehr  frühe  Gedanken, 
nachdem  Zweifel  und  Schwierigkeiten  sich  er* 
hoben  und  zunächst  zur  Verwirrung  dann  zur 
Lösung  führten ,  sich  gerechtfertigt  aber  zu- 
gleich verdeutlicht  und  durchgebildet  wieder* 
luden.  Wie  dem  auch  sei,  das  Fundament 
der  obigen  Theorie  steht  nach  meiner  Ueber- 
zeugung  unerschütterlich  fest.  Aber  ich  bin 
weit  entfernt,  dasselbe  von  allen  einzelnen  Thei- 
len  des  Baues  zu  behaupten.  Im  Besonderen 
möchte  ich  die  Lehre  vom  Einfachsehen  und 
hierin  wieder  speciell  das  Einfachsehen  der 
Schielenden  und  Schieloperirten  als  einen  der 
Puncte  bezeichnen,  bei  welchen  sich  sowohl  der 
Mangel  verwendbaren  Materiales  als  durch- 
greifender Gesichtspuncte  der  Erklärung  em- 
pfindlich fühlbar  macht.  Man  hat  seither  wohl 
zu  wenig  geschieden  zwischen  dem  Nativismus 
in  Bezug  auf  die  Kaumvorstellungen  jedes  Auges 
for  sich,  und  dem  in  Bezug  auf  die  Gleichheit 
bez.  Einfachheit  der  Raumvorstellungen  beider 
Augen.  Obgleich  in  beiden  Beziehungen  einer 
gemässigt  nativistischen  Anschauung  folgend, 
war  ich  doch  auch  bemüht  zu  zeigen,  dass  die 
zweite  mit  der  ersten  nicht  nothwendig  zu- 
sammenhange, und  wenn  ich  die  erste  als  sicher 
betrachte,  wage  ich  nicht  ganz  denselben  Cha- 
rakter der  zweiten  zu  vindiciren.  — 

Die  Psychologie  bietet  zur  Zeit  noch  der 
Probleme  mehr  als  der  Erkenntnisse.  Einiges 
ist  ausgemacht,  Einiges  liegt  ganz  im  Dunkeln, 
das  Meiste  schwebt  dazwischen.  Unter  diesem 
aber  giebt  es  gewisse  Fragen,  die  ihrer  exaeten 
Etttsehekfafig  entgegensehen,  und  dazu  gehört  in 

29 


1 


370       Gott.  gel.  Abz.  1873.  Stück  10. 

erster  Linie  die  gegenwärtige.  Denn  keine 
andere  erfreut  sich  einer  ähnlichen  Unter- 
stützung durch  die  zwingende  Kraft  äusserer 
Experimente,  wenige  eines  gleichen  Interesses 
von  Seite  der  Liebhaber  und  Beförderer  unserer 
Wissenschaft.  Darum  möchte  die  Hoffnung  nicht 
vergeblich  sein,  dass  die  vorgelegte  Untersuchung 
an  diesem  Interesse  theilnehmen,  Ueberzeugung 
erwecken  und  zur  Entscheidung  in  ihrer  Weise 
beitragen  werde.  G.  Stumpf. 


Anselm  der  Peripatetiker ,  nebst  anderen 
Beiträgen  zur  Literaturgeschichte  Italiens  im 
eilften  Jahrhundert,  herausgegeben  von  Ernst 
Du  mm  ler.  Halle,  Verlag  der  Buchhandlung 
des  Waisenhauses.  1872.  gr.  8°.  VI  und 
112  SS. 

Auf  das  im  November  1871  in  diesen  Blät- 
tern begrüs8te  Bändchen,  enthaltend  die  Gesta 
Berengarii  und  andere  Beiträge  zur  Geschichte 
Italiens  im  Anfange  des  10.  Jahrhunderts,  folgte 
vor  einigen  Wochen  die  vorliegende  Sammlung 
von  Literaturdenkmälern  aus  dem  elften  Jahr- 
hundert. Wie  doit  die  Gesta  Berengarii,  so 
bildet  hier  die  Rhetorimachia  Anselms  des  Pe- 
ripatetiker8  den  Kern  des  Ganzen;  wie  dort,  so 
schickt  auch  hier  Dümmler  den  Texten  gründ- 
liche historisch-kritische  Abhandlungen  voran, 
aus  denen  Referent  nicht  umhin  kann,  einige 
Hauptsachen  hier  zu  wiederholen. 

Für  Anselm  standen  dem  Herausgeber  zwei 
Handschriften  zugebote.  Die  eine,  Pergament, 
früher  im  Besitz  des  grossen  französischen  Ge- 


Dämmler,  Anselm  der  Peripatetiker.    371 

Schichtschreibers  Jacobus  Thuanus  (f  1617), 
dann  nach  dem  Tode  des  jüngeren  de  Thou 
(f  1677)  Eigenthum  des  Ministers  J.  Bapt.  Col- 
bert, ward  ihm  durch  Vermittlung  des  deutschen 
auswärtigen  Amtes  aus  Paris  (Bibl.  nat.  7761) 
zugesandt.  Du  Cange  hatte  sie  1678  im  Ver- 
zeichnis der  Quellen  zu  seinem  Glossar  erwähnt ; 
1744  brachte  der  Catalogus  cod.  mss.  bibl.  re- 

S'ae  eine  etwas  genauere  Angabe;  B.  Haureau, 
itglied  des  Instituts,  referirte  1861  über  In- 
halt und  Verfasser,  in  welchem  letzteren  er 
einen  Zeugen  für  den  damals  noch  nicht  vor- 
handenen Ruhm  der  Schule  von  Paris  gefunden 
zu  haben  glaubte. 

Dümmler  zuerst  erkannte  in  der  Hand- 
schrift (P)  mit  grös8ter  Wahrscheinlichkeit  die 
Urschrift  des  Anselm  und  in  den  nicht  überall 
mehr  zu  entziffernden  Randglossen  von  der  Hand 
des  Autors  selbst  beigefügte  Erläuterungen;  er 
zuerst  nahm  von  ihr  eine  Copie  und  bearbeitete 
sie  sorgfältig  fur  den  Druck.  Die  zweite  Hand- 
schrift (G),  aus  der  reichen  Bibliothek  des  ge- 
lehrten Cardinais  Nicolaus  Cusanus  bis  jetzt 
dem  Hospitale  zu  Cues  bei  Berncastel  an  der 
Mosel  verblieben,  wo  sie  Prof.  Franz  Xaver 
Kraus  1864  wieder  entdeckte,  ist,  wie  Dümmler 
zeigt,  eine  Abschrift  von  P:  sie  hat  keine  ein- 
zige Lesart  von  selbständigem  Wert  und  nur  da- 
durch Bedeutung,  dass  in  ihr  ein  inzwischen 
aus  P  verloren  gegangenes  Gedicht  und  eine 
Widmung  an  Kaiser  Heinrich  III.  (letztere  auch 
bereits  veröffentlicht  von  Joseph  Klein)  am  An- 
fang der  Rhetorimachia  sich  erhalten  haben. 

Anselm  stammte  von  väterlicher  wie  mütter- 
licher Seite  aus  sehr  vornehmer  Familie,  was  er 
selbst  mit  nicht  geringem  Stolz  erörtert:  be- 
kannte Erzbischöfe  und  Bischöfe,  von  denen  als 

29* 


372        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  10. 

er  schrieb  Kunibert  von  Turin  und  Johannes 
von  Lucca  noch  am  Leben  waren,  zählte  er  zu 
seinen  Verwandten;  eine  Schwester  Attos  von 
Cauossa  vermittelte  den  Zusammenhang  seines 
Hauses  mit  dem  mächtigen  Markgrafen  Bonifa- 
ciuß  von  Tuscien,  und  auch  mit  den  Turinern 
war  er  verschwägert.  Geboren  ward  Anselm  zu 
Bisatis,  jetzt  Besäte,  nicht  weit  von  Pavia.  Neh- 
men wir  an,  was  Dümmler  wahrscheinlich  macht, 
dass  um  1048  Anselm  sein  Werk  abfasste,  so 
würden  wir,  da  er  selbst  sich  mehrfach  als  ju- 
venis  bezeichnet,  seine  Geburt  in  das  dritte 
Decennium  des  elften  Jahrhunderts  setzen  dür- 
fen. Er  widmete  sich  dem  geistlichen  Stande 
und  machte  seine  Studien  bei  dem  seiner  Zeit 
berühmten  Philosophen  Drogo  zu  Parma  und 
dessen  Schüler  Sichelm. 

Vorher  hatte  er  ein  Lehrbuch  der  Rhetorik 
verfasst  mit  dem  Titel  (de  materia  artis':  die 
Bhetorimachia  sollte  gewissermassen  eine  practi- 
sche  Exemplification  sein  zu  der  früher  aufge- 
stellten Theorie;  es  geht  dies  deutlich  hervor 
aus  den  Worten  der  Epistola  ad  Drogonem  S. 
19:  Quibus  in  scribendis  hec  fuit  etiam  cura, 
ut  quod  de  hac  arte  Hermagoras,  Tullius,  Ser- 
vius,  Quintilianus,  Victorinus,  Grillius,  Boetius 
nosque  etiam  in  alio  nostro  opere  cui  titulus 
est :  de  materia  artis,  precipiendo  conscripsimus, 
in  hoc  brevi  opusculo  exemplificare  satagerem 
ex  arte.  Aus  den  Randglossen ,  die  wohl  zum 
Teil  auf  die  'materia  artis9  Bezug  nehmen,  und 
aus  directen  Citaten  erhellt,  dass  Anselm  sei- 
nen Studien  vor  allen  die  sog.  Rhetorik  ad  C. 
Herennium  (S.  34)  und  Cicero's  Schrift  de  inven- 
tione  rhetorica  (S.  34:  in  libro  rhetoricarum 
inventionum)  zugrunde  gelegt  hatte.  Er  nennt 
ausserdem  Porphyrins  (S.  32),  Priscianus  (S.  33), 


Diimmler,  Anselm  der  Peripatetiker.    373 

eine  Phylippica  (3.51)  und  die  leges  (Justinians 
Institutionen  und  Julians  Epitome  der  Novellen, 
vgl.  S.  6);  Isidor  ist  selbstverständlich,  ebenso 
Vergil,  Horaz  und  Ovid  nebst  den  hervorragen- 
den Grössen  der  lateinischen  Theologie;  Aristo- 
teles, von  dessen  Schule  er  seinen  Beinamen 
entnimmt,  wie  überhaupt  die  Griechen,  kannte 
er  natürlich  nur  aus  jenen  lateinischen  Quellen 
und  dem  was  Boethius  und  andere  übersetzt 
hatten.  Mit  grösster  Sachkenntnis  hat  Dümmler 
wo  es  möglich  war  die  Worte  fremder  Autoren, 
auf  welche  Anselm  direct  oder  indirect  sich  be- 
zieht, gesammelt  und  unter  dem  Texte  ver- 
zeichnet. 

Die  Rhetorimacbia  ist  in  der  Grundidee,  und 
auch  in  einzelnen  Ausfuhrungen  —  Anselm  legt 
sich  selbst  S.  20  einen  sermo  iocosus  bei  —■ 
ein  seltsames  Werk.  Der  Verfasser  denkt  »ich 
als  Gegner  seinen  leiblichen  Vetter  Rotiland, 
der  ihm  —  auch  dies  ist  fingiert  —  einen  Brief 
geschrieben  hat,  in  welchem  er  seinen  wissen- 
schaftlichen und  moralischen  Charakter  aufs 
ärgste  angreift.  Dieser  Rotiland  ist  in  Wirk- 
lichkeit ein  durchaus  unbescholtener,  ehrenwerter 
Mann.  Er  selbst  und  sein  Brief  bilden  nun 
aber  das  Object,  an  welchem  der  Peripatetiker 
seine  Kunst  zur  Entfaltung  bringt.  Dem  Geg- 
ner werden  die  gröbsten  Verstösse  gegen  die 
Rhetorik  nachgewiesen,  und  alle  Anklagen, 
welche  er  gegen  Anselm  geschleudert  hat,  wer- 
den nicht  nur  widerlegt,  sondern  in  gehäuftem 
Masse  zurückerstattet.  Während  dabei  Anselm 
rieh  entpuppt  als  erste  Autorität  in  der  Wissen- 
schaft, dessen  Ruhm  in  Italien,  Frankreich  und 
Deutschland  nicht  seines  Gleichen  hat,  während 
er  sittlich  so  rein  dasteht  von  Jugend  auf,  dagft 
selbst  die  Engel  sich  nach  seinem  ümgarig  tth* 


374       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  10. 

nen,  wird  Rotiland  gebrandmarkt  als  ein  elender, 
verkommener  Geselle,  der  die  Wissenschaft  nur 
benutzt  um  sich  Gelder  zu  erwerben  zur  Be- 
friedigung seiner  niedrigen  Lüste,  der  Meineid, 
Zauber  und  Mord  nicht  scheut,  wenn  er  dadurch 
seine  Buhlerinnen  sich  geneigt  machen  kann; 
und  gelingt  ihm  dies,  so  ist  er  so  sehr  'frigid^ 
natura,  dass  er  'pulsatus  et  calcitratus  a  lecto 
miser  est  eiectus',  so  einfältig,  dass  er  sich  von 
andern  übertölpeln  und  beiseite  schieben  lässt. 
Anselm  entwirft  uns,  ohne  dass  er's  weiss,  auf 
diese  Weise  höchst  interessante  Bilder  aus  dem 
socialen  Leben  seiner  Zeit,  wie  das  Dümmler 
im  Zusammenhange  S.  7.  8  näher  erläutert  hat. 
Ausser  diesen  Sitten-  und  Culturschilderungen, 
dem  Stammbaum  und  den  Familiennachrichten, 
sind  auch  beachtenswert  Erörterungen  über  die 
Volkssprache,  wie  die  S.  35  über  Rotilandus 
und  Rollandu8,  Johannes  und  Zohanes. 

Besonderes  Interesse  (S.  11  ff.)  hat  für  uns 
Anselm  als  einer  der  Vermittler  des  literari- 
schen Verkehrs  zwischen  Italien  und  Deutsch- 
land. Er  reiste  nämlich  mit  seinem  Werke 
durch  verschiedene  italienische  Städte  und  Bur- 
gund,  über  Basel,  Augsburg,  Bamberg  nach 
Mainz,  wo  er  eine  philosophische  Disputation 
mit  deutschen  Gelehrten  bestand,  natürlich  sieg- 
reich, vgl.  Einleitungsverse  21.  22: 
Littoribus  Reni  diadema  Maguntia  regni 
Digna  laude  probat  quod  tellus  Italia  donat. 
Ueber  diese  Disputation  berichtet  er  selbst  in 
der  S.  56 — 58  angehängten  Epistel  an  seinen 
Lehrer  und  seine  Freunde  in  Italien:  Drogoni 
magistrissimo  et  ejus  discipulissimis.  Schon 
ehe  er  diesen  Brief  schrieb  war  er  in  Kaiser 
Heinrich  III.  Capelle  eingetreten,  wie  Dümmler 
wahrscheinlich  macht  Ende  1049,   Dümmler  hält 


Dämmler,  Anselm  der  Peripatetiker.    375 

es  für  möglich,  aber  unwahrscheinlich,  class  un- 
ser Anselm  der  spätere  Bischof  Anselm  II.  von 
Lucca  (1073 — 86)  gewesen:  freilich  ist  zwischen 
dem  zeitweiligen  Lenker  der  Matilde  und  unse- 
rem Luftfechter,  dem  strengen  Asketen  der 
Vita  Bardoms  und  unserem  naiven  Schüler  der 
Alten  ein  bedeutender  Abstand,  aber  die  hohe 
Verwandtschaft  unseres  Rhetors,  seine  Wirksam- 
keit in  der  kaiserlichen  Gapelle,  die  von  Gregor 
veranlasste  Busse  des  Bischofs  Anselm  für  seine 
anfangs  kaiserliche  Haltung  sprechen  dafür,  und 

Serade  in  jener  Zeit  spiegeln  sich  ja  die  Gegensätze 
er  grossen  Welt  oft  überraschend  wieder  in 
den  verschiedenen  Lebensperioden  einer  und  der- 
selben Persönlichkeit. 

Die  Widmungsepistel  an  den  Kaiser  ist  zwar 
schwülstig,  aber  nicht  ohne  historisches  Inter- 
esse: seiner  starken  Hand  beugen  sich  das  stolze 
Haupt  und  das  übermüthige  Herz  der  Baiern 
und  Sachsen,  über  seine  Siege  jubelt  Italien; 
die  deutschen  Völker  am  linken  Rheinufer  (Vgl. 
S.  9,  N.  4;  im  letzten  Absatz  der  Epistola  ist 
auch  Gallia  neben  Alemannia  Bezeichnung  für 
deutsches  Land,  ebenso  S.  78,  V.  11  u.  a.)  sind 
erregt  ob  seiner  Tapferkeit ;  Frankreich  (Francia) 
erwartet  ihn  als  seinen  König,  Brittania  als  Kai- 
ser; Ungarn  wird  bald  unterworfen  sein,  Grie- 
chenland, Judea  und  Germania  (er  scheint  die 
östlichen  Gegenden  Deutschlands  im  Auge  zu 
haben),  die  Saracenen  und  die  übrigen  trans- 
marinen Länder  furchten  von  neuem  der  römi- 
schen Herrschaft  unterworfen  zu  werden.  Solche 
Thaten,  solche  Macht  müssen  in  einem  Epos 
verherrlicht  werden,  und  unser  Anselm  selbst 
will  ein  solches  abfassen :  laudes  tue  itaque  cum 
non  minus  sint  Augusti,  sed  plurime,  erit  mihi 
cum  Marone    describere.     Ausgeführt    Bcheint 


376       Gott  gel.  Anz.  1873,  Stuck  10. 

diese  Absicht  nicht  zu  sein,  aber  charakteri- 
stisch ist  es  doch,  dass  aus  dem  Laude,  wo  die 
Gesta  Berengarii  entstanden,  die  Absicht  mitge- 
bracht wurde,  die  Thaten  eines  deutschen  Kai- 
sers in  lateinischen  Versen  zu  besingen:  man 
weiss,  wie  schon  der  Sohn  dieses  Kaisers  seinen 
Dichter  fand. 

Es  folgen  S.  60  ff.  sechs  Briefe  und  das 
Epitaphium  des  durch  den  Einflusa  der  Matilde 
erhobenen  Bischofs  Heribert  von  Reggio,  aus 
einem  Codex  der  Wiener  Hofbibliothek  See. 
XII,  No.  792,  den  1793  Michael  Denis  beschrie* 
ben  hatte.  Die  Briefe  stehen  in  der  Hand"« 
schrift  zusammen  mit  einer  Erklärung  der  sie- 
ben Busspsalmen,  welche  Heribert  auf  den 
Wunsch  der  beiden  befreundeten  und  vielleicht 
auch  verwandten  (vgl.  epist.  II:  iuris  naturalis 
fedus)  Nonnen,  an  welche  die  Briefe  gerichtet 
sind,  verfasst  hatte.  Der  Bischof  rühmt  die 
melliflua  sermonis  dulcedo,  den  odor  suavitatia 
in  den  Zuschriften,  welche  die  beiden  Frauen 
an  ihn  richteten;  sie  heissen  dominae  und  ma- 
tres,  sind  also  wohl  vornehmer  Herkunft,  und 
mancher  Zug  erinnert  an  die  Art  und  Weise, 
wie  Gregor  mit  hochgestellten  Frauen  seiner 
Zeit  verkehrte.  Am  Ende  des  fünften  Briefes 
verspricht  ihnen  Heribert  einen  persönlichen  Be- 
such, im  sechsten,  der  auf  die  übersandte 
Psalmenerklärung  Bezug  zu  nehmen  scheint, 
meldet  er  am  Schluss,  dass  er  auf  seinem  Wege 
den  marina  discrimina  entgegen  nicht  ihr  Klo- 
ster passieren  werde,  propter  equorum  laborem 
Die  'Alpes'  müssen  also,  wie  Dümmler  hervorhebt, 
die  Apenninen  sein  und  der  rex,  der  ihn  zur 
Reise  veranlasst,  ist  Konrad ,  für  den  er  um 
die  Tochter  des  Grafen  Boger  von  Sicilian  wer- 
ben sollte;  danach  fallt  die  Abreise  in  deaSour 


Dämmler,  Anselm  der  Peripatetiker.    377 

mer  1093,  und  in  demselben  Jahre  erfolgte 
wohl  sein  Tod  auf  Sicilien.  —  S.  69,  Z.  10 
scheint  vor  despicere  ein  'non'  ausgefallen 
znsein  (oder:  respicere?). 

Ein  dritter  Abschnitt,  S.  72  ff.,  bietet  die 
Rythmen  auf  Gregor  V.,  Otto  III.  und  Hein- 
rich IL 

Die  'Versus  de  Oregorio  papa  et  Ottone 
Augu8to'  hatte  der  Herausgeber  schon  in  seinem 
Auxilius  und  Vulgarius  abgedruckt.  Giesebrecht 
und  Baxmann  versuchten  die  offen  gelassenen 
Lücken  der  nur  auf  einem  schadhaften  Blatte 
einer  Bamberger  Handschrift  überlieferten  Verse 
auszufüllen:  Dümmler  verglich  nun  die  Hand- 
schrift noch  einmal,  und  fand  u.  a.  Giesebrechts 
Vermuthung  zu  Vers  34:  substrata,  bestätigt 
(vgl.  dazu  auch  Garm.  de  hello  Sax.  in,  290: 
to  tubstratis  miserere !).  Die  Abfassung  fällt  ins 
Jahr  998.  »Die  Rückkehr  und  Herstellung  des 
vertriebenen  Gregor,  dem  Otto's  Freund  und 
Lehrer  Gerbert  als  Erzbischof  von  Ravenna  zur 
Seite  stehen  sollte,  dieser  enge  Bund  zwischen 
dem  Papstthum  und  dem  streng  aber  gerecht 
waltenden  Kaiserthum  begeisterte  unsern  Sänger 
zm  den  diese  neueste  Wendung  begrüssenden 
Rythmen«. 

Die  Versus  de  Ottone  et  Heinrico,  wenige 
Jahre  jünger  (Ende  1002),  sind  augenscheinlich 
von  demselben  Verfasser;  nicht  blos  derselbe 
Ton  und  Rythmus  (kurze  Reimpaare  mit  vier 
Hebungen),  dieselbe  Absicht  und  Gesinnung  spre- 
chen dafür,  sondern  auch  wörtliche  Anklänge :  so 
konnte  Dümmler  aus  II,  17 :  ululet  palatinm, 
I,  29  herstellen:  Iubilet  palatiutn;  das  doppelte 
nunquam  H,  43  spricht  für  Baxmann's  Conjec- 
tur  I,  10:  semper,  u.  a.  m.  Anklänge  in  dem 
Carmen  de  bello  Saxonico   und  der  mit  dem- 


378        Gott.  gel.  Anz.   1873.  Stück  10. 

selben  Spruche  beginnenden  Vita  Henrici  IV. 
(vgl.  auch  zu  I,  3:  Convertis  ad  sublimia,  Ipse 
te  humilia,  Wipo,  Prov.  19:  Melius  est  se  hu- 
miliare  quam  exaltare)  lassen  vermuthen,  dass 
diese  Rythmen  weite  Verbreitung  fanden.  In 
dem  Verfasser  glaubte  Giesebrecht  einen  Italie- 
ner zu  erkennen,  der  in  der  kaiserlichen  Ca- 
pelle  mit  den  deutschen  Verhältnissen  bekannt 
wurde,  und  Dümmler  ist  geneigt  ihm  beizu- 
stimmen. Wattenbach  spricht  nur  von  einem 
Cleriker  aus  dem  Kreise  des  Bischofs  Leo  von 
Vercelli:  die  Verse  II,  19.  20: 
Vorassent  lupi  populum,  Finis  esset  omnium, 
Ipsi  celi  compluerent,  Elementa  ruerent, 
erinnern  an  altdeutsche  mythologische  Vorstel- 
lungen (vgl.  das  Völuspalied),  und  die  genaue 
Aufzählung  von  Bagoaria,  Francia,  Alemannia, 
Saxonia  (dazu  der  Sclavus),  Germania  (!)  und 
Belgica  mit  den  gerade  für  die  Zustände  der 
Zeit  passenden  Beiwörtern  sind  bei  einem  Italie- 
ner allerdings  auffallend;  der  Dichter  könnte 
immerhin  ein  in  der  Umgebung  Leos  lebender 
deutscher  Cleriker  sein.  —  II,  15,  wo  Dumm- 
ler in  den  Text  aufgenommen  hat :  Fugit  nostra 
cythara,  ist  wohl  aus  M  und  V  im  Verein  mit 
einer  bekannten  Stelle  der  Vulgata  herzustellen  : 
Nostra  luget  cithara  (vgl.  die  sog.  » Beichte c : 
Nunc  in  factum  versa  est  Cythara  Gualteri). 

S.  84  -  106  enthalten  unter  der  Ueberschrift: 
Gedichte  aus  Ivrea,  nach  einer  eingehenden  Be- 
schreibung zweier  vom  Bischof  Warmund  der 
heil.  Jungfrau  gewidmeter  und  noch  jetzt  im  Ar- 
chive des  Domcapitels  zu  Ivrea  vorhandener 
prachtvoller  Handschriften  (ein  Missale  und 
ein  Psalterium)  und  Untersuchungen  über  die 
Bischöfe  Warmund  und  Ogerius,  aus  dem  Psal- 
terium entnommene  Hymnen  (XV)  und  ein  aus 


Dämmler,  Anselm  der  Peripatetiker.    379 

150  leoninischen  Distichen  bestehendes  Liebes- 
gedicht, deren  Verfasser  vielleicht  Wido  hiess 
und,  wie  Dümmler  (S.  87)  sehr  einleuchtend  ans 
der  Handschrift  schliesst ,  ein  Domherr  von 
Ivrea  war.     Aus  Vs.  157.  158: 

Contulit  Heinricus,  cui  Saxon  servit  iniquus, 
Ant  velit  aut  nolit,  iam  sua  iussa  colit, 
wird  mit  Recht  geschlossen,  dass  das  Idyll  bald 
nach  1075  abgefasst  ward.  Es  ist,  wie  schon 
Bethmann  bemerkt  hatte,  »fiir  die  Kenntnis  der 
Hoden,  Sitten,  der  Toilette,  der  Handelsgegen- 
stande, des  Luxus  sehr  interessant«.  Die  Form 
ist  nicht  gerade  ungewandt,  aber  an  einigen 
Stellen  etwas  dunkel;  die  alten  Dichter  hatte 
der  Autor  eifrig  studiert,  doch  sind  directeRe- 
miniscenzen  seltener,  als  man  sie  sonst  in  jener 
Zeit  findet.  Vs.  295  'Flaccus'  beruht  vielleicht 
auf  einer  unklaren  Erinnerung  an  Hör.  Od.  I, 
33.  Dürfte  man  glauben,  dass  der  Verfasser, 
wo  er  von  sich  redet,  wirkliche  Facta  anführte, 
so  hätte  er  nach  Vs.  228  Studien  halber  Spa- 
nien besucht;  nach  Vs.  246  wäre  er  aus 
edlem  Stamme,  und  die  aurea  forma  come, 
die  in  Rom  gefeiert  wird,  wäre  vielleicht  ein 
Hinweis  auf  germanischen  Ursprung,  aber  das 
alles  mag  poetische  Fiction  sein«  —  Vs.  73 
möchte  das  avilla  der  Handschrift  in  ovilla 
(seil,  caro),  nicht  in  a  villa  zu  ändern  sein; 
Vs.  99:  sitis  statt  situs;  Vs.  74  ist  wie  an  an- 
deren Stellen,  z.  B.  auch  73  (species  oris  rosei 
datur  esse  colons)  das  esse  nicht  substantivisch 
=  Leben,  zu  fassen,  sondern  'datur,  esse  mori' 
=  es  ist  gegeben,  ist  nothwendig,  dass  ich  ster- 
ben muss.  Vs.  277  würde  etwas  klarer,  wenn 
man  ändert:  Es*  veluti  suber  tumidum  über 
(tuum),  quod  preterit  (gulam).  —  Hymnus  VI, 


1 


380       Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  10. 

7:    forum  st.  thorum;   XV,  20   zu  ergänzen: 
perennem. 

Den  Scblu88  des  Werkes  bilden  einige  dan- 
kenswerte Nachträge  zu  den  Gesta  Berengarii 
imperatori8,  in  denen  u.  a.  die  Ansicht  Dänd- 
likers,  dass  der  Panegyrist  die  Kaiser  Earl  IL 
und  III.  verwechselt  habe,  mit  Recht  zurückge- 
wiesen wird. 

Ueber  den  Wert  der  vorliegenden  zum  weit- 
aus grössten  Teil  bisher  ungedruckten,  aus  in 
italienischen,  französischen  und  deutschen  Bi- 
bliotheken verwahrten  Handschriften  mühsam 
gehobenen,  mit  umfassender  Gelehrsamkeit  in 
das  richtige  Licht  gestellten  Literaturdenkmäler 
urteilt  der  Herausgeber  im  Vorwort  fast  zu  be- 
scheiden. Ist  die  Geschichte  nicht  blos  eine 
Summe  von  aneinandergereihten  äusseren  Ereig- 
nissen, sind  auch  diese  in  ihrem  inneren  Zu- 
sammenhange nur  zu  erfassen  auf  Grund  der 
Kenntnis  der  geistigen  Zustände  und  Entwick- 
lungen, aus  denen  sie  erwachsen  sind,  so  bedarf 
ein  solches  Werk  nicht  besonderer  Empfehlung 
oder  wohl  gar  einer  »Entschuldigung«.  Gehören 
diese  Denkmäler  zunächst  der  Geschichte  Ita- 
liens an,  für  die  »grade  das  eilfte  Jahrhundert 
in  der  historischen  Ueberlieferung  so  gar  dürf- 
tig bestellt  ist,  dass  alles  zu  seiner  näheren 
Kunde  dienliche  Material  möglichst  vollständig 
verwertet  werden  muss«,  so  stehen  sie  doch 
auch  in  engster  Beziehung  zu  Deutschland,  wo 
*weri  der  Autoren  persönlich  wirkten:  die  Wid- 
mung der  Rhetorimachia  und  dieRythmen  »ver- 
setzen uns  lebhaft  in  die  Zeit  aufrichtiger  An- 
hänglichkeit der  Italiener  an  die  deutsche  Herr- 
schaft und  ihr  römisches  Kaiserthumc. 

Kloster  Ufeld.  Dr.  A.  Pannenborg, 


Bathgeber,  Strassburg  im  sechzehnten  Jahrb.  381 

Rathgeber,  Julius,  Pfarrer  in  den  Voge- 
Ben:  Strassburg  im  sechzehnten  Jahrhundert. 
1500 — 1598.  Reformationsgeschichte  der  Stadt 
Strassburg,  dem  evangelischen  Volke  erzählt. 
Bevorwortet  von  K.  R.  Hagenbach,  Dr.  und 
Prof.  der  Theol.  an  der  Universität  zu  Basel. 
Stattgart,  1871,  Druck  und  Verlag  von  J.  F. 
Steinkopf.    412  Seiten. 

Ganz  abgesehen  von  allem  Interesse,  das 
die  Hauptstadt  des  wieder  erworbenen  Reichs« 
landes  und  deren  Geschichte  im  gegenwärtigen 
Augenblicke  in  Anspruch  nimmt,  ist  gerade  der 
Abschnitt  der  Geschichte  Strassburgs,  welchen 
die  vorliegende  Monographie  uns  vor  Augen 
fuhrt,  auch  schon  an  und  für  sich  interessant. 
Ist  es  doch  gerade  die  Epoche,  welche  nicht 
allein  für  das  gesammte  Leben  im  deutschen 
Vaterlande  eine  neue  Wendung  hervorbrachte, 
sondern  in  welcher  auch  das  alte  Argentoratlum 
seine  Blüthezeit  gehabt  und  am  Tiefsten  mit 
eingegriflen  hat  in  die  Gestaltung  ddt  deutseben 
Dinge  überhaupt:  die  Zeit  der  Reformation,  die 
Zeit,  wo  Strassburg  neben  Wittenberg  und  Zu« 
rieh  dastand  recht  eigentlich  »wie  eine  Stadt, 
die  auf  dem  Berge  lag«,  die  Zeit,  welche  für 
Strassburg  durch  die  Namen  Zell,  Butzer,  Sturm 
und  Calvin  hinreichend  charakterisirt  wird.  Vor- 
her war  die  Hauptstadt  des  Elsasses  immer  nur 
eine  unter  den  mancherlei  Städten  des  deut- 
schen Reiches,  die  verdienten,  genannt  zu  wer- 
den, weil  sie  in  ihrer  Art  tüchtig  waren  und 
Tüchtiges  leisteten,  und  hernachmals  wurde  sie 
ja  fast  völlig  dem  deutschen  Leben  entfremdet: 
aber  im  16 ten  Jahrhundert  steht  sie  geradezu 
mass«  und  tonangebend  für  das  gesammte  süd- 
westliche  Deutschland   da,   und  eine  Zeit  lang 


382        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  10. 

schien  es  sogar,  als  sollte  sie  das  wohlthätige 
Mittel-  und  Vermittlungsglied  bilden  zwischen 
der  sächsisch-norddeutschen  und  der  süddeutsch- 
schweizerischen  Richtung  der  Reformation ,  wie 
diese  in  Luther  und  Zwingli  ihre  sich  hart  be- 
kämpfenden Vertreter  gefunden  hatten.  Von 
Strassburg  und  seinem  grossen  Theologen  Butzer 
ging  der  erste  Unionsversuch  zwischen  diesen 
beiden  Richtungen  aus,  und  noch  jetzt  mag 
man  es  beklagen,  dass  das  Werk,  welchem  die- 
ser Theologe  so  viel  Mühe  und  Zeit  gewidmet 
hat,  damals  keinen  besseren  Boden  im  deutschen 
Vaterlande  fand:  es  hätte  viel  Unheil  verhütet 
werden  können.  Aber  eben  deshalb  ist  es  von 
höchstem  Interesse,  gerade  diese  Tage  der  alten 
und  nun  wieder  neuen  Reichsstadt  uns  wieder 
lebendig  zu  machen,  und  jedenfalls  hat  der 
Vorredner  recht,  wenn  er  ganz  besonders  den 
Umstand  hervorhebt,  dass  »die  Geschichte  der 
Union  in  den  Reformatoren  des  Elsasses  und  in 
der  Verbindung  Strassburgs  mit  den  oberdeut- 
schen Städten  ihre  tiefsten  Wurzeln  hat«. 

Auch  muss  nun  dem  Verf.  das  Zeugniss  ge- 
geben werden,  dass  er  seinerseits  Alles  gethan 
hat,  um  diese  seine  Bearbeitung  einem  grösse- 
ren Leserkreise  interessant  zu  machen  und  dem- 
selben die  Bedeutung  der  grossen  Zeit  zu  er- 
schlies8en,  in  welcher  seine  Vaterstadt  als  ein 
so  bedeutsames  Glied  des  deutschen  Reiches 
dagestanden  hat.  Allerdings  ist  es  nicht  ein 
»wissenschaftliches«  Werk  im  eigentlichen, 
schulmässigen  Sinne,  was  der  Verf.  geliefert 
hat,  und  hat  er  auch  ein  solches  nicht  liefern 
wollen:  er  hat  das  »evangelische  Volk«  als  sei- 
nen Leserkreis  im  Auge  gehabt  und  danach 
Zuschnitt  und  Ton  des  Buches  eingerichtet. 
Aber  wie  er  auf  der  einen  Seite  den  volksver- 


Bathgeher,  Strassburg  im  sechzehnten  JahrL  383 

ständlichen  Ton  recht  gut  getroffen,  so  muss 
auf  der  anderen  doch  auch  anerkannt  werden, 
dass  das  Buch  auf  einer  Grundlage  tüchtiger 
Gelehrsamkeit  ruht  und  dass  es  ein  gar  nicht 
unbedeutendes  quellenmässiges  Material  ist,  wel- 
ches in  demselben  ist  verarbeitet  worden.  Das 
merkt  und  erkennt  man  überall,  dass  man  hier 
an  der  Hand  eines  kundigen  Führers  durch  die 
wechselnden  Zeiten  des  16ten  Jahrhunderts  ge- 
leitet wird,  und  zwar  eines  Führers,  der  mit 
ächter  Simplicität  auch  die  grösste  Gewissenhaf- 
tigkeit in  Hinsicht  seiner  Angaben  verbindet: 
es  ist  überall  der  solide  Boden  der  Geschichte, 
auf  welchem  wir  da  umhergeführt  werden,  und 
der  Verf.  unterlässt  es  nicht,  uns  auf  Alles, 
was  wirklich  Beachtung  verdient,  auch  mit  aller 
Sorgfalt  aufmerksam  zu  machen. 

Der  Gang,  den  er  seine  Darstellung  hat  neh- 
men lassen,  ist  der  natürliche,  von  der  Auf- 
einanderfolge der  Ereignisse  selbst  vorgezeich- 
nete. Nachdem  eine  »Einleitung«  uns  die  Zeit 
von  1500 — 1517  als  »Vorbereitung  auf  die  Re- 
formation« geschildert  und  die  grossen  bahn- 
brechenden Gestalten  eines  Geiler,  Wimpfeling 
und  Sebastian  Brandt  vor  die  Augen  geführt 
hat,  stellt  der  erste  Theil  die  Ereignisse  »bis 
zur  feierlichen  Abschaffung  der  Messe«  (1517 — 
1529)  dar,  eine  Zeit  frisch  anstrebenden  Lebens, 
wo  Matthias  Zell  die  Verkündigung  des  Evange- 
liums beginnt  und  mit  allem  Muthe  für  die  Neu- 
gestaltung der  Kirche  eintritt  und  wo  die  re- 
formatorischen Gedanken  und  Strebungen  die 
Bevölkerung  der  Reichsstadt  immer  mehr  er- 
greifen und  durchdringen,  so  dass  für  die  »alte 
Kirche«  kein  Boden  mehr  übrigbleibt.  Im  zwei- 
ten Abschnitte  werden  wir  dann  bis  in  die  Zei- 
ten  des  Interims   eingeführt  (1550),  und  hier 


384       Gott.  gel.  Anz.  1878.  Stück  10« 

ist  es  neben  Eapito  und  Hedio  denn  namentlich 
Martin  Bntzer,  der  im  Mittelpunkte  der  Bege- 
benheiten steht,  wo  das  Hauptinteresse  auf 
die  Bemühungen  desselben  für  Erhaltung  des 
kirchlichen  Friedens  unter  den  Evangelischen 
fällt,  während  im  dritten  Theile,  von  der  Ein- 
führung des  Interims  bis  zur  Annahme  der  Con» 
cordienformel  (1598)  hauptsächlich  die  Kämpfe 
behandelt  werden,  welche  auch  in  Strassburg 
um  die  confeaeionelle  Ausgestaltung  der  Refor- 
mationskirche sich  bewegten  und  mit  dem  Siege 
des  concordistischen  Luthertbums  endigten: 
Vorgänge,  von  denen  Ref.  freilich  gesteht,  dass 
sie  auf  ihn,  wie  immer,  so  auch  in  der  Dar* 
Stellung  dieses  Buches,  nur  einen  überaus  pein- 
lichen Eindruck  gemacht  haben,  die  aber  der 
Verf.  mit  aller  der  Objectivität  geschildert  hat, 
wie  sie  dem  Geschichtschreiber  zukommt.  Doch 
das  ist  nur  der  allgemeine  Rahmen,  in  welchem 
der  Verf.  seinen  Stoff  uns  vorgeführt  hat:  in 
den  einzelnen  Kapiteln,  in  welche  die  drei 
grossen  Abschnitte  eingetheilt  sind,  lernen  wir 
mit  vieler  Genauigkeit  das  ganze  strassburger 
Leben  aus  damaliger  Zeit  kennen.  Wir  erfah- 
ren von  dem  Bauernkriege,  soweit  er  diese  Ge- 
genden berührt  hat,  und  von  den  auch  in 
btrassburg  ihr  Heil  versuchenden  Widertäufern 
nicht  weniger,  wie  von  den  Flüchtlingen  aus 
Frankreich,  welche  gerade  hier  eine  so  überaus 

S astliche  Aufnahme  fanden;  und  wie  wir  von 
em  hören,  was  in  Strassburg,  namentlich  durch 
den  Rector  Sturm,  für  das  Schulwesen  gethaa 
wurde,  so  hat  der  Verf.  auch  unsre  Aufmerk- 
samkeit auf  Butzer'a  Thätigkeit  für  die  Refor- 
mation in  anderen  Territorien  (im  Kölnischen, 
Hanau'schen  und  in  England)  gelenkt,  überall 
seine  DaisteQung  mit  individuellen  Zügen  schmüy 


Bathgebef ,  Strassburg  im  sechzehnten  Jahrh.   385 

ckend,  wie  sie  nur  ein  eingehendes  Quellen- 
studium an  die  Hand  geben  kann,  aber  wie  sie 
nothwendig  sind,  wenn  das  eigenthümliche  Le- 
ben des  behandelten  Zeitraumes  auch  wirklich 
deutlich  werden  soll. 

Mit  dem  Ende  des  16 ten  Jahrhunderts 
scbliesst  das  Buch,  und  seit  der  Zeit  sind  frei- 
lich Schicksale  über  Strassburg  und  das  Elsass 
gekommen,  deren  Gedächtniss  für  uns  am  We- 
nigsten erquicklich  ist,  die  aber  doch  auch  im 
Zusammenhange  mit  dem  Schicksale  standen, 
welches  das  Werk  des  16 ten  Jahrhunderts,  die 
Reformation,  überhaupt  gehabt  hat.  Jetzt  ist 
der  Verlust,  den  unser  Vaterland  in  seiner  süd- 
westlichen Mark  erlitten  hatte,  denn  freilich 
wieder  gut  gemacht,  aber  möge  man  denn  nun 
auch  die  alten  Fehler  und  Fehltritte  vermeiden! 
und  Ref.  meint,  das  vorliegende  Buch  könne 
auch  in  dieser  Hinsicht  Dienste  leisten  als  eine 
Mahnung  und  Warnung  für  Alle,  die  es  angeht, 
namentlich  auch  für  die  Männer  der  evangeli- 
schen Kirche.  F.  Brandes. 


Boetius  und  die  griechische  Harmonik.  — 
Des  Anicius  Manlius  Severinus  Boetius  fünf  Bü- 
cher über  die  Musik  aus  der  lateinischen  in  die 
deutsche  Sprache  übertragen  und  mit  besonde- 
rer Berücksichtigung  der  griechischen  Harmonik 
sachlich  erläutert  von  Oscar  Paul.  Mit  vielen 
Tabellen  und  Facsimiles.  Leipzig.  F.  £.  G. 
Leuckart    LYI  und  379  S.    1872.    8. 

Ein  neues  Buch  über  antike  Musiklehre  for- 
dert   nnwülkührlich    auf    zu*  einer   Uebersicbt 

30    - 


386        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  10. 

darüber,  wie  weit  die  Forschung  bisher  ge- 
diehen sei,  welche  sowohl  dem  Philologen  als 
dem  Kunsthistoriker  von  jeher  ein  Acker  der 
Mühsal  gewesen,  den  man  mit  Verdrossenheit 
betritt,  weil  die  endliche  Ausbeute  so  wenig  der 
Mühe  zu  lohnen  scheint,  wenn  die  unabreiss- 
lichen  Scalentabellen  und  unaussprechlichen 
Rechen-Exempel  zu  nichts  weiter  dienen  sollen 
als  die  spärlichen  Denkmäler  wirklicher  melodi- 
scher Kunst  mit  immer  noch  zweifelhafter  Be- 
glaubigung zu  reproduciren.  Man  fragt  noch 
immer  nach  der  Sicherheit  des  Erworbenen  und 
dessen  Nutzen  für  die  gesammte  Kunstwissen- 
schaft. 

Berühmte  Theoretiker,  namentlich  aus  der 
letzten  um  wälzerischen  Zeit  von  Mattheson 
(t  1764)  bis  M.  Hauptmann  (f  1868),  woll- 
ten nun  den  Urväter-Hausrath  ganz  abwerfep, 
wenigstens  die  gesammte  historisch  physikalische 
Lehre  von  Tönen,  Tonleitern  und  Temperaturen 
ans  der  Kunstwissenschaft  verbannen,  während 
man  anderswo  jene  physischen  Grundlagen  der 
gründlichen  Kunstbildung  nach  wie  vor  un- 
entbehrlich achtete,  gleichwie  die  Statik  dem 
Architekten,  die  Perspektive  dem  Maler.  Bil- 
ligerweise sollte  ja  eben  die  Tonkunst  als  zeit- 
bewegliche, desto  mehr  Antheil  nehmen  an  den 
historischen  Fortschritten,  die  während  der  letz- 
ten Jahrhunderte,  bei  ihr  fast  sichtbarer  als  bei 
den  übrigen  Künsten,  eben  sowohl  an  die  Ent- 
wickelung  der  Naturwissenschaft  wie  an  die  ethi- 
sche Bewegung  der  Weltgeschichte  geknüpft  sind. 
—  Welchen  Einfluss  auf  die  Musik  die  Hellenen 
geübt  haben,  zeigt  eben  das  Buch  des  Boetius, 
welches  den  Hauptinhalt  der  griechischen  Ton- 
Lehre  von  Pythagoras  bis  Aristoxenus  und 
Ptolemäu8  geistvoll  aber  mühselig,  nicht  überall 


Paul ,  Boetkis  u.  d.  griechische  Harmonik.     387 

klar  genug  fibertrog,  des  ungeachtet  aber  als 
Vermittler  Ton  antiker  und  moderner  Musik  die 
Hauptquelle  der  mittelalterlichen  Theorie  ward, 
welche  eingeständig  obwohl  oft  missverständig 
auf  jenem  Fundament  fortbaute.  Wie  nun  an- 
derseits die  physikalische  Temperaturlehre  auf 
die  moderne  Kunst  erheblichen  Einfluss  übte, 
hat  Helmholtz  in  seiner  Lehre  von  den  Ton- 
Empfindungen  (1862)  geistvoll  nachgewiesen, 
hiermit  sogar  manches  Eäthsel  sowol  der  alt- 
griechischen als  der  morgenländischen  Musik 
der  Lösung  genähert,  und  damit  vieles,  was 
schon  in  Bachs  und  Händeis  Zeit  theils  gesucht, 
theils  halb  entdeckt  war,  in  wissenschaftliche 
Ordnung  gerückt. 

Bei  den  Gelehrten  des  Mittelalters  bis  tief 
in  die  Beformationszeit  hinab  war  Philologie 
und  Musik  Öfter  vereint,  als  im  vorigen  Jahr- 
hundert, das  die  Einseitigkeit  der  Berufsstudien 
befestigte.  Erst  in  der  jüngsten  Zeit  der  in 
Tiefe  und  Breite  gewachsenen  Sprachforschung 
finden  sich  wieder  Sprach-  und  Musikkunde  ver- 
eint in  Fr.  und  H.  Bellermann,  Otto  Jahn, 
Joh.  Franz,  Paul  Marquard.  Aber  selbst 
diese  tüchtigen  Meister,  so  auch  der  kühn  wa- 
gende und  erfinderische,  aber  in  Ergebnissen 
nicht  abgeschlossene  Rud.  Westphal  haben 
zwar  vieles  bisher  Unklare  zurecht  gelegt,  aber 
gewisse  Grundlagen  noch  nicht  allseitig  so  dar- 

S »stellt,  dass  uns  ein  volles  Bild  auch  nur  der 
lementarlehre  vor  Augen  stände.  Wie  sich 
zum  <ftJ0*9ffta  xileiov  s.  dpsTaßoXov  (der  stetigen 
Molltonleiter)  die  transponirten  Scalen  verhal- 
ten und  wie  sich  die  Anschauung  verbundner 
und  getrennter  (Gvvrmpiva-diB&VYiiiva)  Tetra- 
chorde  vollzog,  das  mögen  wir  uns  allenfalls  mit 
Hülfe  Wittes  universalen  Tonbrettes  so  imagi* 

30* 


388        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  10. 

niren,  als  hätten  wir  sieben  (oder  12)  ver- 
schieden gestimmte  Claviere  bei  einander,  deren 
jedes  innerhalb  seines  Bereiches  iede  Tonleiter 
transponirt  reproducire;  welches  Instru- 
ment aber  von  den  griechischen  dazu  geeignet 
und  wie  zu  diesem  Zweck  dessen  Einzeltöne 
(Tasten,  Claves,  qt&dyyot,  voces)  gestaltet,  wird 
uns  weder  bildlich  noch  buchstäblich  vor  Augen 
gestellt.  Empfindlich  ist  dabei  unsre  Unkenntniss 
der  antiken  absoluten  Tonhöhe,  &&<uq.  Denn 
während  wir  unsre  Tonhöhe  nach  den  Schwin- 
gungszahlen aussprechen,  z.  B.  a'  =  435,  vor 
70  Jahren  a'  =  426,  C  =  64,  und  dieses 
körperlich  experimentirend  vorstellig  machen :  so 
fehlt  uns  bis  heute  ein  ähnliches  Maass  aus  je- 
ner Zeit,  etwa  eine  beglaubte  selbstredende 
Stimmgabel  aus  pompejanischen  Trümmern.  So 
ge8chiehts  dass  man  sich  noch  immer  zankt,  ob 
der  ächte  Proslambanomenos  modi  hypodorii 
unserm  A,  6,  F  oder  D  gleichstehe,  was  zwar 
die  Gesammtrechnung  nicht  hindert,  aber  das 
Einverständnis  stört.  Bis  zu  weiterem  Austrag 
der  Sache  scheint  es  gerathen,  der  allgemeinen 
Tradition  des  Mittelalters  zu  folgen,  also  das 
grosse  A  als  Grundton  der  Systeme  Katd  $4a*v 
anzunehmen,  wie  auch  0.  Paul  thut  S.  260. 

Unter  diesen  Umständen  unsrer  historischen 
Wissenschaft  ist  jeder  Beitrag  zur  Aufklärung 
oder  Befestigung  des  Errungenen  willkommen. 
Wie  hülfreich  hiezu,  nicht  bloss  für  Ungelehrte 
gute  Uebersetzungen  sind,  erfahren  wir  öfter  auf 
prosaischem  als  poetischem  Gebiet.  Die  Musik- 
literatur ist  spärlich  bedacht;  nach  Meiboms 
Antiquae  mus.  auctores  1652  war  langes  Still- 
schweigen, bis  Feussner  1840  Aristoxenus 
Rhythmik  wohl  übersetzt  herausgab.  Werth- 
volle  Zeugnisse  vorgeschrittener  Philologie  sind 


r 


Paul,  Boetius  u.  d.  griechische  Harmonik.    389 

die  Schriften  der  beiden  Bell  ermann:  Fr.  B. 
Tonleitern  der  Griechen  1847,  H.  B.  Tinctoris 
Diffinitorium  (in  Chrysanders  Jahrb.  1863);  zu- 
letzt P.  Marquard  Aristoxenus,  Berlin  1868. 
—  Sehen  wir  nun  das  vorliegende  Buch  an,  in 
welchem  0.  Paul  den  Vermittler  der  antiken 
und  mittelalterlichen  Tonsysteme  interpretirt. 

Die  Einleitung  S.  XVII— LVI  enthält: 
Ueberblick  der  altgriechischen  Harmonik, 
wovon  jedoch  ein  ansehnlicher  Theil  der  schon 
früher  begonnenen  Polemik  gegen  Fr.  Beller- 
manns »Tonleitern  der  Griechen«  gewid- 
met ist,  nebst  eingeflochtenen  Diagrammen 
der  Transpositionsscalen  des  Alypius;  zuletzt 
Biographie  des  Boethius  nebst  Angabe  der 
Quellen  und  Ausgaben.  —  Der  Uebersetzung 
S.  1—64  folgen  Sachliche  Erklärungen  165— 
277,  dann  Uebersetzung  von  Ptolemaeus 
Harm.  2,  5—11,  S.  279—327  und  zuletzt  noch 
drei  Reihen  Scaleo  tab  eilen.  —  Die  Polemik 
wider  Bellermann  welche  wie  ein  rother  Faden 
das  ganze  Werk  durchzieht,  betrifft  zuvörderst 
die  Richtigstellung  der  Scalen,  diese  uralte  crux 
interpretum,  über  deren  Erledigung  wir  nicht 
voreilig  verrathen  wollen,  auf  wessen  Seite  sich 
das  Zünglein  der  Wage  neigt. 

Die  Uebersetzung  angehend  wird  man 
die  durchgängig  verständliche  und  fliessende 
Sprache  namentlich  im  Betreff  der  schwierigen 
und  ermüdend  langweiligen  Berechnungen  über 
Tonverh&ltnisse,  Intervalle  (nach  fünf  verschie- 
nen  Systemen  S.  352),  und  über  alles,  was  die 
harmonischen  Proportionen  und  Tonarten  angeht, 
gebührend  anerkennen,  ohne  daneben  manch 
sonderbare  Missverständnisse  ungerügt  zu  lassen, 
welche  um  so  auffälliger  erscheinen,  da  der 
Verf.  in  mehreren  polemischen  Schriften  einst 


390       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  10. 

den  Vorrang  der  Lateinknnde  in  Anspruch  nahm. 
Nur  einige  der  auffallendsten  Uebersetzungs- 
sch wachen  zum  Beweise: 

üebers.  S.  7:  Boet.  1,  2:  Ed.  Friedlein  (1867) 
p.  188,  4:  Alii  (stellarum  cursus)  excelsiores 
alii  inferiores  feruntur^  atque  ita  omnes  aequali 
incitatione  voleuntur  »Man  hält  einige  Stern« 
bahnen  für  höher,  andre  für  niedriger  und 
glaubt«  —  während  volvi  und  fern  offenbar 
beide  die  Bewegung  bedeuten ,  auch  ferri 
(gleichwie  q>i(>s<s$ai)  weit  häufiger  den  reissen- 
den Schwung,  seltener  das  getragen  oder  geaagt- 
werden  bezeichnet 

üebers.  10:  B.  1,  9:  Fr.  196,  13:  (Sensus) 
neque  minima  sentire  propter  —  parvitatem  po- 
test, et  majoribu8  saepe  confunditur  »Der  Sinn 
kann  das  Kleinste  wegen  der  Kleinheit  —  nicht 
fühlen,  und  wird  auch  oft  mit  dem  Grössten 
verschmolzen«  statt:  kann  sowohl  d.  Kl*  — 
nicht  empfinden,  als  er  (anderseits)  vom  Gröss- 
ten verwirrt,  überwältigt  wird. 

üebers.  22:  B.  1,  20:  Fr.  206,  17:  Parhy- 
pate  secunda  [chorda],  quasi  juzta  hypaten  po- 
sita  »gleichsam  als  neben  Hyp.  gestellt« 
statt  des  appositiven  »als  die  (quippe,  tanquam) 
neben  H.  gestellte«,  was  altlateinisch  selten, 
(Plauti  Aul.  4,  1,  6)  mittellateinisch  zuweilen 
vorkommt,  und  hier  unzweifelhaft  gemeint  ist: 
ebenso  einige  Zeilen  später  bei  Paranete. 

üebers.  69:  B.  2,  30:  Fr.  263,  2:  Quodsi 
primi  (termini)  ad  secundum,  quae  est  aequa  se- 
cundi  ad  tertium  proportioni,  integri  esse  semi- 
tonii  probareluri  duo  dimidia  juncta  unum  ne- 
ces8ario  efßcerent  tonum.  Nunc  autem 
manifestum  est  ...  non  videri  etc.  ist  übersetzt; 
»Wenn  ...  als  vollkommener  Halbton  bewiesen 
ist  —  so  können    die  beiden  verbundenen 


Paul,  Beetius  u.  d.  griechische  Harmonik.    801 

noihwendig  einen  Ganzton  bewirken«  statt: 
Wenn  —  bewiesen  wäre  —  so  müssten 
(würden)  —  bewirken,  worauf  dann  apago- 
gisch  gesagt  wird:  Nun  aber  ists  nicht  so,  folg* 
lieh  . .. 

Debers.  151:  B.  5,  3:  Fr.  355,  6:  A  Ptole- 
maeo  autem  alio  quodam  modo  armonicae  defini- 
tur  imtenHo,  ea  scilicet,  at  nihil  auribns  rationi« 
que  pos$U  esse  contrarium  »Von  Ptolemäus  aber 
wird  gewissermassendie  Anspannung  der  Harmonie 
so  definirt,  dass  nichts  dem  Gehör  und  der 
Vernunft  entgegen  sein  könne«,  während  das 
Original  deutlich  genug  sagt:  »Ptol.  beschreibt 
[gegen  Aristoxenus  und  die  Pythagoreer]  die 
Absicht  (Tendenz)  der  Harmonik  auf 
andre  Weise,  so  nämlich  dass  sie  nichts 
sinn-  und  vernunftwidriges  sein  kann.  —  Die 
durchgehende  Uebersetzung  Harmonie  (statt 
Harmonik,  Harmonielehre)  erweist  sich  gleich 
anfangs  als  unrichtig,  da  B.  Fr.  352,  4  aus* 
drücklich  definirt  Armonice  est  facultas  diffe- 
rentiae ...  sonorum  sensu  et  ratione  perpen- 
dens.  Nicht  die  Harmonie,  sondern  die  Harmo- 
nik wägt,  rechnet  und  lehrt.  Dem  widerspricht 
durchaus  nicht,  dass  die  Griechen  bisweilen 
if  porta  sagen  für  Tonartsystem  z.  B.  «ppoyfa 
tf«e*Kff,  <fQvyla  (0.  P.  249),  wo  das  Adjectir 
genugsam  Aufschluss  über  den  Sinn  giebt:  B.'s 
armonice  bleibt  doch  immer  abstracter  Begriff. 
Auch  die  wiederholte  Uebersetzung  »Qatveta*  = 
scheintc  z*  B.  B.  Uebers.  196  aus  Aristox.  15 
anstatt  »apparet  =  zeigt  siehe,  ist  auffallend, 
einigemal  sehr  störend,  nur  zuweilen  erträglich. 

Dagegen  sind  auch  lobenswerthe  Freihei- 
ten der  Uebersetzung  anzuerkennen,  welche 
dem  schwierigen  Original  durch  Satzänderung, 
Einschaltung  oder  Verkürzung  wirklich  Erläute- 


392        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  10. 

rang  bringen :  so  namentlich  in  den  Einleitungs- 
capiteln  z.  B.  S.  8.  9  fg. ,  wo  Boetius  in  saube- 
rer, fast  glänzender  Latinität  über  allgemeine 
Principien  —  philosophische  und  mathematische 
sich  ergeht,  dabei  jedoch  manchmal  verräth, 
wie  mühevoll  solche  Abstraktionen  dem  römi- 
schen Munde  fallen,  gegenüber  der  unnachahm- 
lichen Leichtigkeit  seiner  griechischen  Vorbilder. 
Aehnliches  findet  statt  in  seiner  Einleitung  zur 
Arithmetik,  mit  gleicher  Liebenswürdigkeit 
und   Unzulänglichkeit.    —    Aber  die   Gränzen 

i'ener  Freiheit  sind  zart  und  scharf,  besonders 
>ei  der  Feststellung  stetiger  Begriffsworte,  De- 
finitionen. Die  classische  Unterscheidung  der 
xtpfjoig  Gvvsxfc  *r-  duzctftficmxif  aus  Aristox.  15 
gibt  B.  umschreibend  continua  -f-  intervallo 
suspensa  (Fr.  199,  3),  wo  die  Debersetzung  S. 
17  allzutreu  nachfolgt  mit  dem  unklaren  »stetig 
-7-  mit  dem  Intervall  schweb  end«  —  während 
B.  sagen  will:  mit  Zwischenraum  —  zwischen- 
räumlich —   gehemmt,    (begränzt)   aufbewahrt. 

—  Auch  das  spätere  S.  197  »Intervall- 
artig«  klingt  ungelenk;  warum  nicht  Fliessend 
-;-  Abgestuft  —  oder  nach  Vorbild  des  Geigen- 
spiels :  Gleitend  ~-  Gestuft.  Ganz  etymologisch 
alle  fremden  Worte  nachzuahmen  wird  niemals 
gelingen;  genug  wenn  man  stehende  Termini 
d.  h.  Einwortige  besitzt.  —  Jenes  Schwe- 
bend aber  verhält  sich  sogar  widerwärtig  zum 
griechischen  Original,  wo  es  heisst  (Ar.  a.  0.): 
ötccv  rj  (pwpij   (pavtj  hoxdvou  inl  plag  taoewg. 

—  Allzu  frei  erscheinen  uns  Zusätze  und  Ver- 
kürzungen wie  S.  19  von  den  Gonsonanzpro- 
portionen,  wo  .  B.  einfach  deutlich  spricht,  wie 
in  den  Rechnungen  durchgehende;  —  dagegen 
erscheint  passend  verkürzt  die  langwierige  Um- 
schreibung des  B.  1,  10:  Fr.  197,  21—198,  8: 
Uebers.  S.  16. 


Paul,  Boetius  u.  d.  griechische  Harmonik.    S93 

Der  zweite  Theil:  Sachliche  Erklärun- 
gen, anfangs  einem  Commentarius  perpetuus 
ähnlich,  gibt  eine  mannigfaltige  Reihe  von  Be- 
trachtungen und  Bildern,  auch  Excurse  weit- 
greifender Art,  unter  denen  der  über  die  Flö- 
ten, dem  Thema  des  Textes  der  fremdeste, 
allerdings  der  anschaulichen  Betrachtung  sich 
ergiebig  erweist,  weil  dieses  Instrument  den  anti- 
quarischen Resten  nach  zu  urtheilen,  der  unsri- 
gen  verwandter  scheint  als  die  Lyren  und  Har- 
fen. Aehnlicher  Ueberfluss  an  Excursen  wird  in 
Ambros  Gesch. d.M.  1,  476—490  demFlöten- 
thum  gespendet,  freilich  dort  in  der  Gesammt- 
geschichte  an  passenderem  Orte.  —  Statt  der 
noch  immer  nicht  reconstruirten  Wasserorgel 
—  Ctesibii  hydraulos  —  von  der  B.  nirgend 
redet,  und  bei  welcher  selbst  das  Citat  aus  0. 
Pauls  Geschichte  des  Claviers  S.  191  n.  3  we- 
nig erläutert  —  wäre  hier  wohl  eher  die  allge- 
meine Betrachtung  an  der  Stelle  gewesen,  dass 
die  AiXcodia  mit  den  Barbaren-Namen  modus 
phrygius,  lydius  u.  s.  w.  mehr  asiatisch  einge- 
führt sei,  (vgl.  0.  P.  245),  während  Kv&agcpdia 
und  ifkvmdla  schon  in  Homers  Zeiten  ächthelle- 
nisch erscheint:  avlol  tsvQiyyii;  w  ßoyv  %%ov  ist 
trojanisch,  tpoQfuyy*  Xiysiq  bedient  sich  der  Hel- 
lene Achilles.  Dasselbe  kehrt  im  welthistorischen 
Maass  wieder,  indem  die  Geigen  und  Harfen 
von  Anfang  mehr  den  mittelländischen  Völkern, 
Hindus,  Griechen,  Germanen  und  Kelten,  da- 
gegen die  orgiastischen  AiXoi  sammt  2vQ*yye$  und 
2a'Xmyyeg  bei  Semiten  und  anderen  Barbaren 
bevorzugt  sind.  Solche  und  ähnliche  Sachen 
würden  sich  als  Excurse  erspriesslich  ausweisen, 
sobald  von  allgemeinen  Betrachtungen  die 
Rede  sein  soll;  der  Erklärung  des  B.  gehören 
sie  nicht  an. 


394       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  10. 

Im  Folgenden  sind  die  Erläuterungen  bald 
fortlaufende,  bald  summarisch  springende:  so 
wird  nach  den  ersten  mit  freimütbigen  Excursen 
ausgestatteten  Capiteln  1 — 3  die  folgende  Reihe 
c.  4—9  als  hinreichend  klarverständlich  über- 
sprungen, während  wir  mindestens  das  c.  6 
»Warum  das  Vielfache  für Gonsonanzen  pas- 
send« doch  nicht  so  leicht  verstehen.  Freilich 
ist  dieses  Thema,  gleichwie  das  arabische  Mes- 
set 8ammt  allen  modernen  Theoremen  dessel- 
ben Inhalts,  eine  der  schwierigsten  Fragen, 
vielleicht  unlösbar  für  alle  Zeitl  Aber  wäre 
hier  nicht  Raum  für  einen  Excurs,  der  wenig- 
stens die  Gränzen  unserer  Weisheit  bescheident- 
lich  zu  Gemüth  führte  —  was  kürzlich  der  Frei- 
herr von  Tuch  er  in  die  scharf  zugespitzte 
Frage  fasste:  Wie  vermittelt  sich  das  logische 
Denkgesetz  mit  dem  physikalischen  Schwingungs- 
gesetz (vgl.  Allg.  Mus.  Z.  1871  S.  197.  437).— 
In  ähnlicher  Weise  würden  wir  auch  an  mancher 
andern  Stelle  unsrer  Unwissenheit  Abhülfe  wün- 
schen; wäre  auch  schwerlich  je  allen  Wünschen 
entsprochen,  so  würde  doch  grössere  Gleich- 
mä86igkeit  der  Behandlung  der  Sache  mehr 
nützen  als  die  gelehrte  Mannigfaltigkeit  im  Ein« 
zelnen. 

Dankbar  wird  man  anerkennen,  mit  welch 
fleissiger  Sorgfalt  die  tabellarischen  Arbei- 
ten ausgeführt  sind;  eine  Anzahl  derselben,  na- 
mentlich die  Transpositionsscalen  nach  Ptole- 
mäus,  war  bereits  in  des  Verf.  Habilitations- 
schrift (Absolute  Harmonik  d.  Griechen  1866) 
enthalten.  Sehr  willkommen  ist  die  Uebersetzung 
von  Ptolemäus  endgültiger  Scalenlehre,  colla- 
teral mit  dem  Grundtext  gegeben,  vorher  noch 
als  Beihülfe  Euclid  es  ttftaywri,  (230—244) 
nur  deutsch.     Auch  hier  wäre  das  Collate- 


Paul,  Boetius  n.  d.  griechische  Grammatik.    395 

rale  erwünscht,  was  uns  aus  den  lieben  Bipon- 
tinen  und  Didots  so  vertraulich  anheimelt, 
nicht  allein  als  Nothbrücke,  sondern  auch  zu  er- 
quickendem Verdruss  an  solchen  (nicht  gar  sei» 
tenen)  Stellen,  wo  man  sich  versucht  fühlt,  den 
geistreichen  Latinisten  eine  zugleich  treuere  und 
klarere  Debertragung  entgegen  zu  setzen.  — 
Doch  liest  sich  hier  im  Buche  Euklid  besser; 
die  collaterale  Lesung  des  Ptolemäus  wird  er- 
schwert  durch  die  im  Text  eingeflochtenen  er- 
läuternden Zusätze.  Immer  ist  zu  loben,  dass 
hier  —  unsres  Wissens  zuerst  —  diese  Grie- 
chen deutsch  geworden  sind. 

Ein  abschlüssliches  Urtheil  über  dieses  Buch 
nach  etwaigem  Verhältniss  der  Vorzüge  und 
Mängel,  nach  dem  Kern-Inhalt,  nach  seinem 
Nutzen  für  die  fortschreitende  Wissenschaft  würde 
eben  so  langweilige  Mühen  und  ähnlichen  Um- 
fang des  Wissens  fordern,  wie  der  Autor  dazu 
verwendet.  Wer  sich  ihm  nun  aber  nicht  con- 
genial fühlt,  wird  das  allgemeine  Ergebniss 
etwa  dahin  feststellen:  Die  Darstellungsweise  ist 
ungleichmäßig  sowohl  an  Treue  als  Deutlich« 
keit,  die  Erläuterung  mehr  mannigfaltig  an- 
regend als  einheitlich  zwingend,  die  Frucht  des 
Ganzen  nicht  der  aufgewandten  Mühe  entspre- 
chend, mindestens  höchst  zweifelhaft.  —  Als 
mildernde  Umstände  bei  diesen  Mängeln  dürften 
jedoch  nächst  der  anerkannten  Schwierigkeit 
des  Stoffes  vornämlich  folgende  gelten.  Er* 
st  ens  die  Redeweise  der  alten  Lehrer,  welche 
unter  Voraussetzung  der  noch  lebenden  thätigen 
Kunst  manche  Umschreibung  überspringen,  de* 
ren  Mangel  uns  empfindlich  ist,  z.  B.  über  die 
Beziehungen  der  Stimmen  und  Listrumente,  die 
Weise  und  Uebung  der  Chromats  und  Enhar- 
monifin,   das  Verständniss  der  yMfro* 


896        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  10. 


und  xixyroi,  ob  überwiegend  instrumental  ?  u.  a. 
Aehnliche  Schwierigkeit  könnte  den  besten  heu- 
tigen Lehrsystemen  nach  weniger  als  tausend 
Jahren  widerfahren  bei  gereiften  Schülern  der 
Zukunft.  —  Zweitens  sind  aus  einzelnen 
Wörtern  und  Wortgebilden,  die  im  Laufe  der 
Zeit  verschiedenen  Sinn  annehmen,  bei  unsiche- 
rer Sprachkunde  Irrungen  und  Vorkehrungen 
eingeschlichen;  wie  u.  a.  beim  Uebertrag  der 
Griechischen  Tonarten  ins  Mittellatein.  Zwar 
ist  über  solche  Anstösse  die  vorgeschrittene 
Philologie  annähernd  Herr  geworden;  und  den- 
noch haben  nicht  nur  &fo*$  und  dvvafug  [Ton- 
Satzung,  Tonbedeutung  =  absolute ,  relative 
Tonhöhe]  bis  in  die  neueste  Zeit  widerstreitende 
Erklärer  gefunden,  sondern  auch 


%6vog  = 

tonus  = 

Ton 
Ganzton 

$v&pog  = 

rhythmus  = 

Rhythmus 

Takt 


tqonog  a 

modus  = 

Weise 

Tonart 

numerus  = 
Zahl 


CCQftOPta   ss 

harmonia  = 

Harmonie 

Tonleiter 

Enharmonie 

Xoyoq  sä? 

ratio  = 

Verhältniss 

philosophisches 


System 

in  keinesweges  überall  einstimmiger  Terminolo- 
gie. —  Sonderbar  ists  u.  a.  dem  Wort  *Aq- 
uovia  ergangen,  indem  es  nicht  nur  harmonische 
Fügung  bedeutet,  sondern  auch,  wie  0.  P.  249 
richtig  nachweist,  für  Tonleiter  oder  Tonart  ge- 
sagt wird:  agp.  ch»(»xisf,  Xvdla,  ja  endlich  gar 
abusive  vorkommt,  anstatt  y£vo$  Ivaqpoviov  = 
enharmonische  Tonfolge,  z.  B.  Plut.  mus.  c.  8 
%&v  tiJQ  äQi*ovtas,  ähnlich  bei  Aristox.  Bei  so 
bewandten  Umständen  ist  es  kaum  wunderbar, 
dass    das    Wunder    der    Enharmonie,    wovon 


Paul,  Boetiu8  u.  d.  griechische  Harmonik.    397 

Plutarch  viel  Wesens  macht,  eben  zu  seiner 
Zeit  so  gut  wie  unbekannt,  schon  bei  Aristo- 
xenus*)  Genossen  als  etwas  Fremdartiges  ge- 
nannt wird,  ja  sogar  in  Pindars  Zeit  wenig 
bekannt  und  nicht  beliebt  war:  öOOjähriger  Nach- 
klang einer  Schönheit,  einem  Wunderding,  das 
niemand  so  eigentlich  selbst  erlebt  hatl  Aehn- 
liche  Mängel  zeigen  sich  auch  in  der  Lexiko- 
graphie und  Literatur,  welche  in  den  Er- 
klärungen des  Plastischen,  Praktischen,  Politi- 
schen, Poetischen  oft  sehr  ausgiebig  sind,  im 
Musikalischen  ungenügend,  fast  ärmlich.  Von 
den  Musikern  sind  Alypius  und  Gaudentius  in 
vielen  gar  nicht  zu  finden;  Aristides  Quintilia- 
nus  wird  in  Obacht  genommen,  weil  er  Aristo« 
teliker,  nicht  weil  er  Musiker  ist.  Von  Augu- 
stinus führen  die  Literatoren  wohl  gar  neben 
den  Confessionen  sein  Buch  de  musica  an,  wel- 
ches jedoch  blutwenig  von  Musik  Bagt  und  eigent- 
lich nur  die  Compilation  einer  poetischen  Metrik 
enthält.  — .  Einzelne  Wörter  finden  sich  im 
Lexikon  gar  nicht  oder  ungenügend  erläutert, 
z.  B.  naQacpcopog,  iyvnaty,  XQ^f*a  tonatov;  so 
auch  die  Unterschiede  von  tstQdxoQdov  —  d*a- 
ts<HXdQ<ov  ||  ruv%d%OQdov  —  didnevxs  ||  ixtdxoQ- 
dov  —  duxnaacüv  ||  erstere  als  Scalen,  dieses  als 
harmonische  Intervalle  gesagt.  — 

In  welchem  Ansehen  Boetius  bei  den  Nach- 
kommen stand,  wissen  wir  aus  den  mittelalter- 
lichen Theoreten  von  frühester  Zeit  bis  aufGla- 
rean  1550:  es  ist  die  Aufbewahrung  der  älte- 
sten, wahrscheinlich  nicht  ohne  orientalischen 
Hintergrund     entwickelten     griechischen     Ton- 

*)  Schon  zu  Aristoxenus  Zeit  soll  ein  Verflach  un- 
harmonisches vorzutragen  mit  Entsetzen  aufgenommen 
sein,  so  dass  gewisse  Hörer  darüber  Galle  spien  (foly* 
fair);  erzählt  Ambro*  1,  876  nach  Plutarch  Probl.  7,8* 


S98        Gott,  geh  Adz.  1873.  Stück  10. 

Systeme,  deren  Hauptinhalt  zwischen  physikali- 
schen Messungen  und  Construction  der  Tonlei- 
tern bewegt,  an  künstlerischer  Ausbeute  gerin- 
ger ist  als  man  erwartete.  Jenes  Wissen  aber 
klar  aus  einander  zu  setzen  nach  dem  Grund- 
satz »Aller  Anfang  ist  [sei]  leicht«  —  und  dem- 
nächst die  Lücken  früherer  Interpreten  auszu- 
füllen^ um  ein  mögliebst  anschauliches  Bild  des 
Ganzen  aufzurichten  —  der  Verf.  wird  sich 
dereinst  selbst  sagen,  wie  weit  ihm  das  gelun- 
gen. Bisher  scheint  es  nicht,  dass  er  den  Geg- 
ner, welchen  er  allzu  höflich  fast  niemals  ohne 
superlative  Ehrenprädikate  nennt,  aus  dem  Felde 
geschlagen  und  ein  Besseres  an  die  Stelle  des 
überwundenen  gesetzt  hätte.  Vielleicht,  dass 
uns  die  versprochene  neue  Ausgabe  des  latei- 
nischen Boetius  (S.  p.  LH)  darüber  Aufschluss 
gibt.    Res  ardua,  vetustis  novitatem  dare. 

••«  E.  Krüger. 


La  Botanique  de  la  Bible.  Etude  scientifique, 
historique,  litteraire  et  exeg&ique  des  plantes 
mentionnees  dans  la  Sainte- Venture ;  par  Fre- 
deric Hamilton.  Friz:  16  francs.  Avec 
vingt-cinq  photographies.  Nioe,  Eugene  Fleude- 
lys.    1871.    XIX  und  196  8.  in  8. 

Die  Aufschrift  dieses  Werkes  lässt  ungemein 
viel  erwarten:  wissenschaftlich,  geschichtlich, 
literarisch  und  exegetisch,  was  will  man  mehr? 
Allein  schon  die  seltsame  Mischung  und  Zusam- 
menstellung dieser  vier  Beschreibewörter  lässt 
jeden  Sachkenner  allerlei  Unrath  wittern,  und 
die  nähere  Erforschung  bestätigt  alsdann  nur  zu 


Hamilton,  La  Botanique  de  la  Bible.    399 

sehr  eine  solche  Vermuthung.  Wir  müssen  die- 
ses Werk,  trotzdem  dass  es  von  Nizza  aus  weit* 
her  genug  zu  uns  kommt,  für  eins  der  vielen 
geldmacberischen  Bücherwerke  halten,  an  wel- 
chen die  neueste  Zeit  so  reich  ist,  und  die  sich 
(•o  wie  auch  dieses)  wohl  durch  schönen  Druck 
und  viele  Bilder  empfehlen,  aber  bloss  um  da- 
mit die  Leerheit  ihres  Inhaltes  zu  verdecken. 
Der  Verf.  klagt  in  der  Vorrede  darüber  dass  die 
im  Hohenliede  und  noch  an  einer  andern  Stelle 
der  Hebräischen  Bibel  erwähnte  Blume  Chahaß- 
Jtölet  von  dem  einen  der  vielen  neueren  Palästina« 
Reisenden  mit  dieser  von  dem  andern  mit  Jena: 
heute  dort  wachsenden  Blume  gleichgestellt 
werde :  darüber  mag  man  klagen,  er  selbst  aber 
gibt  uns  nichts  besseres.  Er  beklagt  es  ferner 
dass  man  kein  besonderes  Werk  über  die  Bibli- 
schen Gewächse  habe,  scheint  also  von  dem 
Hierobotanicon  des  Schweden  Olaus  Celsius  nichts 
zu  wissen.  Er  meint  die  Uebersetzung  der  LXX 
gebe  am  zuverlässigsten  die  Hebräischen  Namen 
der  Gewächse  wieder,  weiss  also  nicht  dass  z.  B. 
D^bn«  oder  rnVttN  obgleich  dieser  Name  schon 
den  Xanten  nach'  auf  Aloe  hin  weist  an  keiner 
einzigen  der  vier  Stellen  wo  er  sich  findet  (Num. 
24,  6.  tp:  45,  9.  Spr.  7,  17.  H.  L.  4,  14)  in 
der  Hellenistischen  Bibel  wirklich  durch  Aloe 
erklärt,  an  der  letzten  dieser  vier  Stellen  aber 
sogar  durch  blosse  Wiederholung  der  Hebräi- 
schen Laute  äX«i&  wiedergegeben  wird;  und 
doch  führt  er  für  seine  Meinung  mehrere  Gründe 
an,  von  welchen  keiner  zutrifft  I  Allein  vom 
Hebräischen  weiss  er  offenbar  nichts,  wiewohl 
er  Hebräische  Wörter  mit  Lateinischen  Buch- 
staben aufführt. 

Was   soll  man   nun  erwarten   wo  wirkliche 
Schwierigkeiten  sich  erheben?    Was   ist  z.  B. 


400       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  10. 

die  vccQdog  numxtj  Hark.  14,  3.  Joh.  12,  3? 
was  bedeutet,  wenn  man  es  ganz  sicher  wissen 
will,  das  Wort  roattxfj?  Das  ist  nicht  einmahl 
Hebräisch,  und  doch  könnte  man  darüber  noch 
immer  sehr  gründliche  Untersuchungen  anstellen. 
Was  der  Verf.  aber  S.  9  darüber  sagt,  ist  we- 
niger als  nichts.  Und  so  ist  es  mit  dem  ganzen 
Inhalte  dieses  neuen  Buches. 

Um  jedoch  dieses  Buch  nicht  ganz  ohne  eine 
etwas  näher  eingehende  Bemerkung  zu  ent- 
lassen, wollen  wir  hier  noch  bemerken  dass 
Castellus  einst  zur  Erläuterung  des  mouxy  be- 
merkte: Pist  urbs  Indica.  Aber  er  gab  dafür 
keinen  näheren  Beweis.  Es  gibt  indess  aller- 
dings eine  Indische  Stadt  ot**j,  wie  man  aus 
dem  Sh&h-näme  I.  S.  234  letzte  Z.  nach  der 
Ausgabe  von  Jul.  Mohl  ersieht:  und  deren  Name 
liegt  den  Lauten  nach  nicht  zu  weit  ab.  Da 
nun  die  Narde  ein  Indisches  Gewächs  ist,  so 
entsteht  die  Frage  ob  nicht  diese  besondere 
Art  yon  ihr  dort  gemeint  sei.  Die  Vulg.  be- 
hält wirklich  Joh.  12,  3  pisticus  bei,  muss  es 
also  yon  einem  Orte  verstanden  haben;  während 
ihr  spicatus  Mark.  14,  3  offenbar  als  unrichtige 
Lesart  erst  aus  diesem  pisticus  entstand.  Sonst 
freilich  wäre  dies  spicatus  ganz  passend,  da  es 

auf  das  hinführen  würde  was  die  Araber  J^llL 

d.  i.  A ehre,  die  Griechen  vaqdotstap)^  die 
Engländer  spikenard  nennen. 

H.  E. 


401 


G&ttingisc h  e 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  11.  12.  März  1873. 


DieNormen  undihre  Cebertretung. 
Eine  Untersuchung  über  die  rechtmässige  Hand- 
lang und  die  Arten  des  Delicts  yon  Dr.  Karl 
Binding,  Prof.  der  Rechte  in  Strassburg. 
1.  Band.  1.  Abtheil.  Normen  und  Strafgesetze. 
Leipzig,  Engelmann  1872.    XIV  u.  233  SS,    8. 

Das  weitschichtig  angelegte  Werk,  dessen  er- 
ster Theil  hier  vorliegt,  soll  »eine  Materie  des 
allgemeinen  Tbeils  der  gesammten  Rechts- 
wissenschaft« klar  legen.  Seine  Tendenz  ist 
mithin  eine  allgemein  juristische ;  nur  seinem  Be- 
wei8materiale  und  überhaupt  dem  Detail  nach 
gehört  es  zur  Strafrechtsliteratur. 

Das  erste  Buch,  betitelt  »Begriff  und  In- 
halt der  Norme,  beginnt  mit  der  Büge,  dass 
die  heutige  Strafrechtswissenschaft,  indem  sie 
das  Wesen  des  Verbrechens  in  der  Uebertre- 
tung  des  Gesetzes  finde,  regelmässig  den  Straf- 
rechtssatz, nach  welchem  der  Verbrecher  be* 
urtheilt  wird,  mit  demjenigen  Rechtsatze 
identificire,  welchen  er  übertritt.  Zur  bes- 
sern Unterscheidung  bezeichnet  der  Verf.  selbst 

31 


402        Gott,  gel  Adz.  1873.  Stück  11. 

ausschliesslich  den  enteren  als  »Strafgesetz «, 
den  letzteren  dagegen  nennt  er  die  »Norm«. 
Dieser  Sprachgebranch  verdient  m.  E.  in  der 
Hauptsache  adoptirt  zu  werden ;  nur  dürfte  sich 
für  das  Wort  »Strafgesetze,  das  auch  in  weite- 
rer Bedeutung  kaum  entbehrlich  ist,  ein  mehr 
eindeutiges,  wie  etwa  »Strafsatzung«  empfehlen. 
Das  Wesen  des  »Strafgesetzes«  findet  der 
Verf.  (§§  2  f.)  darin,  dass  der  Staat  sich  da- 
durch iür  verpflichtet  erklärt,  sobald  gewisse 
thatsächliche  Bedingungen  erfüllt  sind,  eine 
Strafe  zu  verhängen,  und  umgekehrt  für  alle 
andern  Fälle  für  nicht  berechtigt  zur  Bestra- 
fung. Das  Strafgesetz  richtet  sich  daher  weder 
an  das  Volk,  noch  an  den  Richter,  sondern  aus- 
schliesslich an  den  Staat  selbst.  Hiermit  ist 
einer  der  bedenklichsten  Sätze  sogleich  in  den 
Anfang  der  Untersuchung  gestellt  worden.  Zu- 
nächst übersieht  der  Verf.  in  seiner  Polemik  ge- 
gen *  die  Ansicht,  dass  das  Strafgesetz  an  das 
Volk  sich  richte,  dass  diese  Ansicht  vorzugs- 
weise auf  der  Anwendung  des  Wortes  »Strafge- 
setz« in  weiterm  Sinne  beruht,  in  welchem 
(gleichviel  hier,  ob  mit  Recht  oder  Unrecht)  ne- 
ben dem  Strafgesetz  im  engern  S.  auch  die 
Norm  als  wesentlich  mitenthalten  vorausgesetzt 
wird.  Für's  Zweite  ist  auch  dann  noch  ein  Ge- 
setz als  an  das  Volk  gerichtet  anzusehn,  wenn 
unmittelbar  nur  gewisse  Klassen  desselben  ver- 
pflichtet werden  oder  die  darin  enthaltenen  Ge- 
bote nur  hypothetischer  Natur,  also  immer  nur 
für  diejenigen  bindend  sind,  die  sich  in  den  zur 
Erfüllung  vorausgesetzten  Verhältnissen  befinden. 
Dass  aber  durch  die  Strafsatzung  (das  »Strafge- 
setz« im  speziellen  Sinne  des  Verf.)  gar  Niemand 
verpflichtet  werde,  als  »der  Staat  selbst«,  das 
ist   eine  Behauptung,    deren  Beweis    durchaus 


Binding,  Dia  Nonnen  u.  ihre  Uebertretung.    403 

nicht  als  vom  Verf.  erbracht  angesehen  werden 
kann.  Gewiss,  jede  Strafsatzung  kann  nur  den- 
jenigen verbinden,  der  überhaupt  in  der  Lage  ist, 
dieselbe  ihrer  Bestimmung  gemäss  in  Ausführung 
zu  bringen.  Und  nicht  minder  gewiss  ist  kein  Rich- 
ter, und  auch  kein  anderer  Beamter  des  Staats 
für  sich  allein  in  der  Lage,  den  vollen  Inhalt 
der  einzelnen  Strafsatzung  zu  realisiren.  Allein 
zugleich  ißt  wohl  zu  bedenken,  dass  jede  Straf- 
satzung  ganz  in  derselben  Weise  und  in  genau 
sot  viele  Einzelgebote  aufgelöst  werden  kann 
und  reap,  mass,  als  der  Begriff  der  Bestrafung 
in  subordinate  Begriffe.  Wenn  daher  der  Verf. 
bemerkt,  es  sei  nicht  Sache  des  Richters  zu 
strafen,  so  wäre  dies  richtig,  sofern  der  Aus- 
druck »strafen«  das  Ganze  in  sich  begreift.  Da- 
gegen kann  man  nimmermehr  behaupten,  die 
richterliche  Thätigkeit  sei  gar  nicht  Ausfüh- 
rung eines  in  der  Strafsatzung  'enthaltenen  In- 
halte, sondern  nur  Erfüllung  des  Gebotes:  Du 
sollst  das  Gesetz  anwenden.  Denn  eben  diese 
Pflicht  der  Gesetzanwendung  ist  doch  ohne  die 
für  die  richterliche  Thätigkeit  im  Einzelnen  be- 
stehenden, aus  den  Gesetzen  zu  entnehmenden 
Rechtesätze  eine  reine  Abstraktion,  sie  erlangt 
erst  Inhalt  und  damit  überhaupt  Bedeutung 
durch  die  ganze  Fülle  der  sonstigen  Gesetzge- 
bung, d.  h.  für  jeden  einzelnen  concreten  Straf- 
fall durch  das  gerade  einschlagende  Strafgesetz. 
Dass  dem  Richter  in  seinem  Diensteide  nur  je- 
nes abstrakte  Gebot  vorgehalten  wird,  das  kann 
in  der  Sache  so  wenig  ändern,  als  etwa  die  ent- 
sprechender* Abstraktionen  im  allgemeinen  Un- 
terthaneneide.  Ebensowenig  ist  es  wahr,  da?s 
eine  Pflichtverletzung  innerhalb  der  richterlichen 
Thätigkeit  immer  nur  tfie  Verletzung  jenps  $11- 
gemjeinen  «Gebots  sei;  vielmehr  ist  es  eine  Ver- 


404       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stack  10. 

letzung  der  letzteren  Art  stets  bloss  darum, 
weil  und  sofern  darin  ein  Handeln  wider  die 
Gebote  eines  speziellen  Gesetzes  liegt.  Und 
selbst  angenommen,  nicht  zugegeben,  die  ein- 
zelne Strafsatzung  enthalte  an  und  fur  sich  nie- 
mals ein  verbindliches  Gebot  für  den  Richter, 
so  ist  doch  jedes  Gesetz  in  seinem  Zusammen- 
hange mit  dem  gesammten  übrigen  Recht  auf- 
zufassen und  es  würde  zum  Mindesten  in  Folge 
dieser  jedesmaligen  notwendigen  Verbindung 
auch  jede  Strafsatzung  als  ein  Gebot  an  den 
Richter:  (»Du  sollst  unter  dieser  oder  jener  Vor- 
aussetzung auf  diese  oder  jene  Strafe  erkennen«) 
angesehen  werden  müssen.  Am  allerwenigsten 
darf  man  sich  in  dieser  Anschauung  der  Sache 
beirren  lassen  durch  den  Hinblick  auf  civil- 
richterliche  Entscheidungen.  Bei  den  letz- 
teren ist  es  freilich  wahr,  dass  der  Richter  zu- 
nächst nur  »Recht  spricht«  und  damit  die  Nor- 
men, deren  Eingreifen  er  constatirt,  nicht  selbst 
realisirt,  sowenig  er  die  vielleicht  fälschlich  für 
unanwendbar  erklärten  Normen  übertritt.  Die  Ge- 
setzanwendung im  Civilurt h eil  ist  wirklich  dem 
Inhalte  nach  gar  nicht  Gesetzes  be  folgung,  son- 
dern nur  Gesetzes erklärung  in  Beziehung  auf 
einen  bestimmten  Fall;  die  Befolgung  wird  zu- 
nächst den  Parteien  überlassen,  sie  haben  das 
Gesetz,  das  Rechtsgebot  zu  erfüllen,  das  von 
dem  Richter  nur  bezeichnet  ist.  Gerade  umge- 
kehrt ist  es,  wie  auch  der  Verf.  sicherlich  nicht 
verkennt,  bei  der  Prozessthätigkeit  des  Rich- 
ters ;  alle  die  Vorschriften,  die  etwa  ein  Gesetz 
in  dieser  Hinsicht,  also  über  Beachtung  von 
Formen  u.  s.  w.  macht,  sind  offenbar  an  den 
Richter  adressirt,  gerade  von  ihm  können  und 
sollen  sie  befolgt  werden.  Genau  dasselbe 
aber  ist  in  Bezug  auf  das  Strafurtheil  zu  be- 


Binding,  Die  Normen  u.  ihre  Uebertretung.    405 

hau p ten,  insofern  es  nicht  bloss  die  Subsumtion 
unter  die  fraglichen  §§  des  Gesetzbuches,  nicht 
bloss  Erklärung  ist,  dass  diese  oder  jene 
Norm  übertreten  und  darum  eine  gewisse  Strafe 
verwirkt  sei,  sondern  vielmehr  stets  zugleich 
ein  Stück  der  Bestrafung  selbst,  für  welche  die 
einzelnen  Strafsatzungen  ganz  ebenso  die  zu 
beobachtenden  Rechtsnormen  bilden,  wie  für  die 
formelle  Seite  der  Bestrafung  die  Gebote  der 
Strafprozessordnung.  Und  zwar  liegt  der  höchst 
einfache  Grund  dieser  Verschiedenheit  in  nichts 
Anderem  als  in  dem  vom  Verf.  so  richtig  her- 
vorgehobenen Gegensatze  von  »Normen  c  (iu  sei- 
nem Sinne)  und  »Strafgesetzen«:  die  Norm  ver- 
langt an  sich  zu  ihrer  Befolgung  niemals  ein 
richterliches  Drtheil,  das  letztere  ist  stets  nur 
ein  notwendiges  Uebel,  sofern  Streit  entsteht 
über  Inhalt  oder  Erfüllung;  jedes  Strafgesetz 
dagegen  fordert  ganz  direct  ein  richterliches  Ur- 
theil,  um  überhaupt  befolgt,  realisirt  zu  werden, 
stellt  aber  auch  zugleich  für  dieses  Urtheil  stets 
die  Norm  auf.  Auch  die  Prozessform  kann 
an  dieser  Sachlage  gar  nichts  ändern;  der  ac- 
cusatorische  Prozess,  sofern  er  auf  öffentliche 
Strafübung  geht,  unterscheidet  sich  von  dem  in- 
quisitorischen an  sich  nur  durch  die  Art  der 
Vertheilung  der  zur  Bestrafung  im  weiteren 
Sinne  gehörigen  Acte  an  verschiedene  Per- 
sonen. 

Einen  einzigen  und  auf  den  ersten  Anblick 
sehr  bedeutsamen  Bundesgenossen  seiner  Ansicht 
hat  der  Verfasser:  den  Sprachgebrauch.  In  der 
That  pflegen  wir,  wenn  nicht  immer,  so  doch 
vorzugsweise  dem  Staate  selbst  Strafgewalt  und 
Strafpflicht  zuzuschreiben,  gerade  von  ihm  sind 
wir  gewohnt,  zu  sagen,  dass  es  seine  Aufgabe 
sei,  »das  Verbrechen  zu  strafen«.    Allein  dieser 


406        Gott.  gel.  Aus.  1873.  Stück  11. 

i 

Sprachgebrauch  ist  trügerisch  oder  vielmehr  ge- 
radezu verwerflich,  wenn  man  von  den  Voraus- 
setzungen absieht,  von  denen  überhaupt  die  Be- 
handlung des  Staats  (oder  irgend  einer  Körper- 
schaft) als  Persönlichkeit  abhängt.  So  sehr  uns 
der  Staat  als  strafendes  Subject  erscheint, 
so  wenig  ist  es  streng  genommen  wahr,  dass 
der  Staat  selbst  straft;  der  Staat  selbst 
thut  überhaupt  nichts;  immer  sind  es  nur  die 
lebendigen  Menschen,  seine  Organe  und  Bürger, 
in  welchen  er  wirklich  ist,  und  welche  das 
wirklich  thun,  was  wir  als  seine  Thätig- 
keit  bezeichnen.  Daher  ein  Gesetz,  das  in 
Wahrheit  für  Niemand  gesetzt,  sondern  ein 
blosser  Monolog  des  Staates  über  seine  Pflichten 
sein  soll,  eine  vollständige  contradictio  in  adiecto 
ist.  Gar  nicht  davon  zu  reden,  dass  der  Staat 
in  jedem  solchen  Momente,  wo  er  angeblich 
seine  Verpflichtung  im  Detail  auseinandersetzt, 
gerade  seine  Nicht  Verpflichtung  bezeugen 
würde,  indem  er  seine  früheren  Erklärungen 
EUgleich  negirt.  — 

Die  zweite  Hälfte  des  ersten  Buches  handelt 
ausführlich  von  dem  Wesen,  dem  allgemeinen 
Inhalt  und  Character  der  »Norme  (in  dem  oben 
bezeichneten  vom  Verf.  angenommenen  techni- 
schen Sinne).  Was  der  Verf.  hier  über  den 
»Imperativ«  der  Normen,  ihre  Verschiedenheit 
nach  Form  und  Zweck  und  die  hiernach  sich  er- 
gebende Classification  ausfuhrt,  ist  voller  Be- 
achtung werth  und  wie  überhaupt  das  ganze 
Werk  reich  an  anregenden  Gedanken.  Auch 
der  energische  Hinweis,  dass  es  nicht  im  Wesen 
der  Norm  liege,  absolut  zu  sein,  d.  h.  für 
alle  Fälle  schlechtweg,  Geltung  zu  beanspru- 
chen, ist  gegenüber  der  Thatsache,  dass  solche 
noch  immer  nicht  selten  behauptet  wird,  sehr 


Binding,  Die  Norinefa  n.  ihre  Uebertretuög.    407 

wohl  berechtigt.  Zu  weit  geht  de*  Verfasser 
freilich,  wenn  er  meint,  dass  es  gar  keine  ab- 
soluten, d.  h.  nicht  nur  keine  unabänderlichen, 
sondern  auch  gegenwärtig  keine  ausnahmslosen 
Normen  gebe.  Er  verwechselt  hierbei  selbst 
(S.  51)  gelegentlich  Rechtswidrigkeit  und  Straf- 
barkeit, zwei  Begriffe,  die  er  sonst  (z.  B.  auch 
S.  52  f.)  mit  Recht  sehr  streng  aus  einander  ge- 
halten hat.  Eine  Ausschliessung  der  Strafbar- 
keit ist  allerdings  bei  allen  Normen  denkbar, 
namentlich  in  dem  Falle  des  §  52  des  Reichs- 
strafgesetzbuches (psychischer  Zwang);  dagegen 
werden  kaum  Fälle  aufzufinden  sein,  in  denen 
Unzuchtshandlungen ,  wie  Ehebruch ,  Incest, 
Nothzucht  u.  s.  w.  nicht  nur  nicht  Verbrechen 
d.  i.  strafbar,  sondern  auch  nicht  normwidrig 
wären.  Speziell  die  vom  Verf.  S.  51  genannte 
Nothwehr  kann  sich  solcher  Handlungen 
offenbar  nie  als  berechtigter  Mittel  bedienen. — 

Das  zweite  Buch,  über  das  formelle  Ver- 
hältniss  der  Normen  zu  den  Strafgesetzen  han- 
delnd, beginnt  mit  einer  vergleichenden  Characte- 
ristik  der  mosaischen  und  römischen  mit  der 
neuem  Gesetzgebung  (§§  9  und  10).  Der  Verf. 
weist  nach,  dass  in  der  ersteren  die  Nor- 
men in  den  Vordergrund  gestellt  sind,  die 
Strafsatzungen  nur  nachfolgen;  bezüglich  der 
neueren  Criminal  -  Gesetzgebung  behauptet  er, 
dass  sie  in  der  Regel  gar  keine  Normen  ent- 
halte, sondern  nur  Strafgesetze.  Da  nun  für  die 
Rechtmässigkeit  der  letzteren  die  Normen  die 
unumgängliche  Voraussetzung  bilden,  so  bleibt 
seiner  Ansicht  nach  nichts  übrig,  als  dieselben 
in  dem  »ungesetzten  Rechte«  zu  suchen. 

Es  entsteht  zunächst  die  Frage :  was  versteht 
der  Verfasser  unter  »ungesetztem  Rechte«? 
Soll  überhaupt  kein  Rechtssatz,   keine  Rechts- 


408        Gott.  gel.  Anz.  187S.  Stack  10. 

Vorschrift,  kein  Gebot  als  gesetztes  Recht  gel- 
ten, das  nicht  auch  in  der  ausdrücklichen 
Form  als  Vorschrift  oder  Gebot ,  mit  dem  Verf. 
zu  reden,  als  Imperativ,  in  dem  Gesetze  ent- 
halten ist?  Dann  ist  in  unserer  gesammten 
Gesetzgebung  nur  sehr  wenig  gesetztes  Recht 
zu  finden,  »gesetztes«  und  »gesetzliches«  Recht 
sind  zwei  höchst  verschiedene  Dinge  und  Auf- 
gabe der  Gesetzesauslegung  wesentlich,  das  im 
Gesetze  zwar  enthaltene,  aber  ungesetzte  Recht 
aufzusuchen.  Es  wird  auf  den  ersten  Moment 
schwer,  zu  glauben,  dass  der  Verf.  eine  so  von 
allem  sonstigen  juristischen  Sprachgebrauche 
abweichende  Bezeichnungsweise  gewählt  haben 
sollte ,  deren  methodischer  Nutzen  gar  nicht 
abzusehen  ist,  —  und  doch  wird  seine  Ausfüh- 
rung über  den  Art.  74  der  Norddeutschen  Bun- 
desverfassung, welcher  Verbrechen  gegen  den 
Bund  und  seine  Organe  mit  Strafe  bedrohte, 
nur  unter  der  Voraussetzung  jener  absonderli- 
chen Redeweise  verständlich.  Denn  hier  gesteht 
er  selbst  zu  (S.  68),  dass  die  Norm  nicht  nur 
aus  der  Strafbestimmung  zu  vermuthen,  sondern 
in  dieser  ganz  deutlich  mit  enthalten  sei,  und 
nimmt  einzig  daran  Anstoss,  dass  sie  nicht  aus- 
drücklich ausgesprochen  sei. 

Indessen  abgesehen  einmal  von  der  Nutz- 
losigkeit eines  derartigen  besonderen  Sprachge- 
brauchs, würde  auf  Grund  desselben  immerhin 
eine  Verständigung  möglich  sein,  wenn  nur  der 
Verfasser  selbst  consequent  daran  festgehalten 
hätte.  Dies  ist  aber  nicht  geschehen.  Viel- 
mehr nimmt  der  Verf.  »gesetztes«  und  gesetz- 
liches (durch  Gesetz  anerkanntes)  Recht  offen- 
bar für  identisch,  den  Gegensatz  von  »gesetz- 
tem« und  »ungesetztem«  Recht  ganz  im  Sinne 
des  jus  scriptum  und  non  scriptum,  überhaupt 


Binding,  Die  Normen  u.  ihre  Uebertretung.     409 

dee  allgemeinen  Sprachgebrauchs,  wenn  er  we- 
nige Zeilen  nach  der  obigen  Auseinandersetzung 
fortfährt:  »Recht  ist  nicht  die  Rechtsüberzeugung 
der  Rechtsquelle  (d.  i.  »des  Subjects  der  Rechts- 
erzeugung«), auch  wenn  sie  nicht  zur  Erklärung 
Eekommen  ist,  sondern  Recht  ist  nur  der  er- 
lärte  Rechtswille  einer  Rechtsquelle.  Nun 
kennt  das  Recht  durchweg  zwei  Arten  der  Wil- 
lenserklärung: durch  das  bestimmungsgemässe 
Mittel  des  Willensausdrucks,  die  Sprache,  und 
durch  concludente  Handlungen.  Diese  Unter- 
scheidung angewandt  auf  die  Erklärung  des 
Rechtswülens  ergiebt  theoretisch  die  Unter- 
scheidung von  gesetztem  und  ungesetztem  Recht. 
Bei  dem  ungesetzten  Recht  hat  die  Willenser- 
klärung stattgefunden  durch  concludente  Hand- 
lungen«. Gegen  alle  diese  Sätze  ist  in  der 
Sache  gar  nichts  einzuwenden ;  ich  bekenne  mich 
vielmehr  längst  zu  derselben  Ansicht  und 
zweifle  nicht,  dass  der  grösste  Theil  der  Juristen 
mindestens  für  das  staatliche  Recht  (auf  das 
jedoch  der  Verf.  mit  Recht  seine  Sätze  nicht 
beschränkt)  dasselbe  thut.  Allein  dem  oben  be- 
sprochenen Sprachgebraucbe  des  Verfassers  gegen- 
über ist  die  letzte  Begriffsbestimmung  von  »un- 
gesetztem« Recht  zu  eng,  die  von  »gesetztem« 
zu  weit. 

Es  hat  nicht  ausbleiben  können,  dass  dieser 
dualistische  Sprachgebrauch  den  Verf.  auch  zu 
weitern  Widersprüchen  verführt  bat.  So  folgt 
m.E. gerade  aus  seiner  prinzipiellen  Auffassung  des 
ungesetzten  Rechts  als  eines  durch  concludente 
Handlungen  erklärten  Rechts,  dass  seine  kurz 
vorher  aufgestellte  Ansicht  über  die  Bedeutungs- 
losigkeit der  Gewohnheit  irrig  ist.  Zwar 
leugne  ich  nicht,  dass  der  Ausdruck  »Gewohn- 
heit« nicht  wohl  für  alle  concludenten  Hand- 

32 


410       Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  11. 

langen  gebraucht  werden  kann,  durch  welohe 
die  fragliche  Willenserklärung  möglich  iß*,  dass 
insbes.  im  öffentlichen  Recht  nicht  selten  con- 
cludente  Handinngen  von  rechtserzeugender  Kraft 
vorkommen,  die  nicht  den  Charakter  der  Ge- 
wohnheit tragen,  zumal  wenn  man  bei  -letzterem 
Worte  an  einen  bestimmten  Zeitablauf  denkt, 
z.  B.  sofortige  allseitige  Befolgung  einer  oetroyir- 
ten  Wahlordnung.  Daher  auch  der  Ausdruck 
»Uebungc  als  Gegensatz  zur  Erklärung 
durch  Worte  angemessener  ist  als  Gewohn- 
heit. Allein  eine  Handlung  für  eich  allein  ist 
ebenso  gewiss  in  unserm  Falle  niemals  schon 
concludente  Handlung ,  sie  müsste denn  von 
der  Gesammtheit  ausgegangen  d.  h.  in  Wirk- 
lichkeit eine  Summe  gleichartiger  Einzelband- 
lungen sein.  Gerade  in  der  Gleichartigkeit  einer 
grössern  Reihe  innerhalb  eines  bestimmten  Krei- 
ses vorliegender  Handlungen  hat  aber  auch  die 
neuere  Theorie  das  Wesen  gewohnheitrechtlicher 
Bildung  erblickt  und  die  Rücksicht  auf  einen 
bestimmten  Zeitablauf,  soweit  sie  nicht  gesetzlich 
geboten  ist,  mehr  und  mehr  als  unberechtigt  an- 
erkannt. Und  ist  nun  diese  Gleichartigkeit 
einer  Anzahl  von  Handlungen,  oder  was  in 
der  Sache  genau  dasselbe  besagt,  die  wieder- 
holte gleichmässige  Cebung  einer  bestimmten 
Rechtsüberzeugung  die  Bedingung,  unter 
welcher  die  gedachten  Handlungen  und  die  ge- 
dachte Debung  allein  als  concludent  ange- 
sehen werden  können,  so  ist  sie  eben  damit 
auch  Bedingung  der  vollständigen  Willenserklä- 
rung, also  nimmermehr  blosses  Erkennungs- 
zeichen derselben. 

Weiter  folgt  nach  dem  Obigen,  dass  für  alle 
Normen,  Welche  nach  dem  Verf.  nur  auf  unge- 
setztem Rechte,  also  ausschliesslich  auf  Willens- 


Binding,  Die  Normen  n.  ihre  Uebertretung.    411 

Erklärung  durch  concludente  Handlungen  be- 
igaben sollen,  diese  concludenten  Handlungen 
.Auch  wirklieb  nachweisbar  sein  xnüssten.  Damit 
ßtebt  jedoch  die  ganze  Methode  des  Verf.  in 
.fortgesetztem  Widerspruche.  Es  ist  ihm  nicht 
nur  kein  einziges  Mal  in  den  Sinn  gekommen, 
einen  derartigen  Nachweis  für  nöthig  zu  halten, 
oder  gar  zu  unternehmen,  sondern  er  giebt  ( be- 
reits »im  ersten  Buche  §  4)  selbst  eine  ausführ- 
liche Erörterung  darüber,  in  welcher  Weise  »die 
Nonne  ans  dem  Vordersätze  unserer  Strafge- 
setze abzuleiten  sei. 

«Und  [freilich  in  vielen  Fällen  dürfte  jener 
iNaohweis  als  sehr  unbequem,  ja  unmöglich  sich 
enweisen.  Wo  sind  z.  B.  die  concludenten 
»Handlungen  für  die  meisten  Normen,  deren 
Uebertretungen  in  dem  29.  Abschnitt  des  Reichs- 
tBtrafgesetzbucbs  mit  Strafe  bedroht  werden? 
Man  kann  sich  diesem  Bedenken  gegenüber 
nicht  dadurch  helfen,  dass  man  mit  Köstlin 
bei  der  Polizeistrafgesetzgebung  die  Verbindung 
von  Verbot  (Norm)  und  Strafsatzung  schlecht- 
hin behauptet,  dagegen  nicht  bei  den  eigentlich 
peinlichen.  Einerseits  zeigen  die  »Blankettstraf- 
gesetze c,  wie  der  Verf.  sie  ganz  bezeichnend 
nennt,  dass  das  Polizeiverbot  durchaus  nicht 
nothwendig  mit  der  Strafsatzung  selbst  erzeugt 
•wird,  vielmehr  unter  Umständen  ein  Verweisen 
auf  andere  Gesetzgebungen  oder  gar  erst  künftige 
Normen  angemessen  sein  kann.  Andererseits 
beweist  der  oben  besprochene  §  74  der  Nord- 
deutschen Bundesverfassung,  dass  es  auch  pein- 
liche Strafgesetze  giebt,  von  welchem  ganz  das- 
selbe behauptet  werden  muss,  was  Köstlin  von 
der  Polizeistrafgesetzgebung  behauptet.  Und 
tSchUesslich  ist  doch  diese  Unterscheidung  über- 
haupt nur  begreiflich,  wenn  man  die  materielle 

32* 


412        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  11. 

Neuheit  einer  Norm  ausschliesslich  berücksich- 
tigt, und  die  formelle,  wenn  auch  nur  indirect 
erfolgende  Erneuerung  d.  h.  erneute  Anerken- 
nung einer  bereits  längst  bestehenden  Norm 
ignorirt.  Denn  sofern  die  äussere  Fassung  der 
Polizeistrafgesetze  und  der  peinlichen  eine 
gleiche  ist,  bleibt  bei  gehöriger  Berücksichtigung 
des  letztern  Gesichtspunktes  nur  die  Alter- 
native: entweder  die  Norm  ist  in  dem  Gesetz 
in  beiden  Fällen  mit  enthalten,  oder  in  kei- 
nem von  beiden.  Wenn  unsere  Strafgesetzbücher 
auch  nur  zum  Theil  als  Quelle  materiell  neuer 
Normen  aufgefasst  werden  können,  so  muss  doch 
erst  recht  zugegeben  werden,  dass  die  übrigen 
formell  gleichartigen  Bestimmungen  derselben 
ausser  der  Strafsatzung  zugleich  eine  erneute 
Anerkennung  der  ihre  Voraussetzung  bilden* 
den,  schon  seit  langer  Zeit  gültigen  Normen  in 
sich  begreifen.  Ist  dagegen  das  letztere  zu  ver- 
neinen, so  kann  auch  im  ersteren  Fall  die  Norm 
nicht  aus  den  fraglichen  Strafbestimmungen  ab- 
geleitet, der  Beweis  ihrer  Existenz  muss  aus 
ganz  andern  Quellen  erbracht  werden.  — 

Die  Detailausführungen  des  Verfassers  über 
die  verschiedenen  möglichen  Verhältnisse  zwi- 
schen Norm  und  Strafgesetz,  welche  die  §§  12 
—23  füllen,  sind  von  der  besprochenen  Lösung 
der  prinzipiellen  Streitfrage  verhältnissmässig 
weniger  beeinflusst,  als  man  auf  den  ersten 
Augenblick  erwarten  möchte.  Zum  Theil  wie- 
derholt sich  vielmehr  hier  die  schon  oben  er-  • 
wähnte  Erscheinung,  dass  der  Verf.  praktisch 
und  methodisch  auf  dem  von  ihm  prinzipiell  ver- 
worfenen Standpunkte  steht.  So  z.  B.  wenn  er 
(§  12)  von  dem  Zusammengreifen  gemeiner 
Normen  und  partikularer  Strafsatzungen 
spricht.     Er   nimmt   hierbei  offenbar  an,   dasa 


Binding,  Pie  Normen  u.  ihre  Uebertretung.    413 

alle  Normen,  deren  Uebertretung  irgendwie  in 
einem  Reichsgesetz  mit  Strafe  bedroht  ist,  gleich 
den  Strafsatzungen  gemeines  deutsches  Recht  — 
und  zwar  ebenfalls  absolut  gemeines  — 
bilden.  Allein  dies  ist  nur  dann  gerechtfertigt, 
wenn  man  dem  Strafgesetzbuche  auch  die  for- 
melle Bestätigung  und  Erneuerung  der  Normen 
zuschreibt;  denn  ohne  diese  Annahme  ist  gar 
nicht  einzusehen,  woher  mit  einem  Male  diese 
absolut  gemeinen  Normen  gekommen,  oder,  mit 
andern  Worten ,  durch  welche  concludente 
Handlungen  ausserhalb  der  Gesetzgebung,  die 
bisher  nur  partikularen,  oder  doch  jedenfalls 
nicht  absolut  gemeinen  Normen  zu  sol- 
chen erklärt  worden  wären. 

An  die  soeben  erwähnte  Ausführung  über  die 
eigenthümlichen  Beziehungen  zwischen  gemeinen 
Normen  und  partikularen  Strafgesetzen  und  um- 
gekehrt, knüpft  der  Verfasser  eine  analoge  Er- 
örterung über  die  zeitliche  Wandelung  -des  einen 
Theils  bei  Unverändertbleiben  des  andern, 
welche  von  selbst  zu  der  Lehre  von  der  Rück« 
Wirkung  der  Strafgesetze,  sowie  zur  genaueren 
Betrachtung  der  schon  mehrfach  genannten 
Blankettstrafgesetze  führt.  Den  letzten,  aber 
zugleich  inhaltreichsten  Abschnitt  des  zweiten 
Buchs  bildet  die  Darstellung  der  verschiedenen 
»Arten  der  Verwendung  der  Normen  in  den 
Strafgesetzen«,  der  eigenthümlichen  Complicatio- 
nen,  die  sich  durch  das  Gegenüberstehen  einer 
(oder  wenn  man  lieber  will,  der  gleichen) 
Norm  und  mehrerer  Strafgesetze,  die  Gleichstel- 
lung mehrerer  Normen  in  einem  Strafgesetze, 
endlich  durch  die  Beschränkung  der  Strafbarkeit 
auf  besonders  qualificirte  Normübertretungen, 
sowie  der  doppelten  Bedingtheit  mancher  Straf- 
drohungen (Antragsverbrechen)  ergeben.    Es  sei 


414        Gott.  gel.  Arts.  1873.  Stücfc  11. 

verstattet,  aus  der  Fülle  der  Einzelheiten  hier' 
zwei  Punkte  herauszuheben,  bei  welchen  sich 
die  grosse  Wichtigkeit  strenger  Unterscheidung 
von  Norm  und  Strafsatzung  trotz  alles  sonstigen 
Gegensatzes  deutlich  zeigt:  die  Lehre  des  Verfas- 
sers von  der  Rückwirkung  und  die  Untersuchung 
über  Normwidrigkeits-  u.  Strafbarkeitsmerkmale. 
Es  darf  im  Allgemeinen  als  ein  unanfecht- 
barer Grundsatz  unseres  positiven  Rechts,  wie» 
zugleich  als  eine  unabweisbare  Forderung  der 
juristischen  Logik  betrachtet  werden,  dass  jedes 
Gebot  oder  Verbot  als  solches  nur  auf  die  Zeit 
nach  seiner  Aufstellung  bezogen  werden  darf. 
Eine  angebliche  Uebertretung  eines  zu  der  frag- 
lichen Zeit  noch  gar  nicht  existirenden  Gebot« 
oder  Verbots  ist  eben  keine  Uebertretung,  kann 
gar  keine  sein,  die  Ausstattung  einer  Norm 
mit  rückwirkender  Kraft,  oder  richtiger  gesagt, 
die  Vorschrift  eines  Gesetzes,  dass  für  irgend 
einen  Zeitraum  vor  dem  Inkrafttreten  des  Ge- 
setzes die  darin  erst  aufgestellten  Normen  be- 
reits als  vorhanden  angesehen  werden  sollen,  ist 
wie  der  Verf.  mit  Recht  bemerkt,  unter  allen 
Umständen  eine  Ungerechtigkeit,  für  die  jedoch 
auch  kaum  ein  Beispiel  in  unserer  Gesetzgebung 
sich  nachweisen  lassen  dürfte.  (Dass  die  Schluss- 
bestimmung des  §  4,  3  des  R.-Str.-G.-B.  als  ein 
solches  gelten  müsse,  kann-  ich  nicht  zugeben). 
Ganz  das  Gleiche  aber  würde  von  einer  Straf- 
satzung zu  behaupten  sein,  die  in  wahrhaft  ana- 
loger Weise  mit  rückwirkender  Kraft  ausgestat- 
tet, d.  h.  mit  der  Massgabe  erlassen  würde, 
dass  auch  bereits  rechtskräftig  erkannte  oder 
gar  schon  vollstreckte  Strafen,  die  im  Einklang 
mit  der  frühern  Strafsatzung,  aber  im  Wider- 
spruche mit  der  neuen  ständen,  nach  der  letzte« 
ren  beurtheilt  resp.  corrigirt  werden  müssten.  In 


Binding,  Die  Normen  u.  ihre  Uebertretung.    415 

dem  Falle  dagegen,  den  man  gewöhnlich  als 
Rückwirkung  eines  Strafgesetzes  bezeichnet,  näm- 
lich bei  der  Anwendung  der  neuen  Strafsatzung 
auf  eine  vor  deren  Entstehung  liegende,  aber 
bereits  nach  früherem  Rechte  strafbare,  oder 
doch  wenigstens  verbotenen  und  nur  noch  nicht 
bestrafte  Handlung,  findet  in  Wirklichkeit  gar 
keine  Rückwirkung  statt;  denn  hier  besteht  ja 
die  Norm  bereits  vor  der  fraglichen  Handlung, 
die  darum  auch  unzweifelhaft  eine  Uebertretung 
darstellt,  und  nicht  minder  ist  das  für  den  Fall 
einer  solchen  Uebertretung  erlassene  neue  Straf- 

Sibot  bereits  in  Wirksamkeit  getreten,  als  die 
estrafung  in  Frage  kommt. 
Bis  hierher  stimme  ich  mit  dem  Verf.  in 
der  Sache  vollkommen  überein,  nicht  so  in  der 
weiteren  Ent Wickelung,  die  ganz  unter  dem  Ein- 
flüsse seiner  seltsamen  Auffassung  des  Strafge- 
setzes in  engerem  Sinqe  steht.  Hier,  wie 
überall  wird  man  wohl  gut  thun,  vor  allen  Din- 
gen den  juristischen  und  den  legislativen,  bez. 
rechtsphilosophischen  Gesichtspunkt  streng  zu 
sondern.  Von  dem  erstem  aus  kann  das  Ent- 
scheidende nur  der  Wille  des  Gesetzes  selbst 
sein,  der  in  Ermangelung  ausdrücklicher  Vor- 
schriften nach  den  allgemeinen  Grundsätzen 
über  Gesetzesau8legung  aus  dem  Zusammenhang 
des  Gesetzes,  eventuell  der  ganzen  Gesetzgebung 
nach  Inhalt  und  Geschichte  zu  ermitteln  ist. 
In  keinem  Fall  ist  es  selbstverständlich,  dass 
«ine  hypothetische  Satzung,  wie  es  jede  Straf- 
satzung ist,  im  Zweifel  stets  unbeschränkt  ge- 
nommen werden  müsse;  im  Gegentheil  lassen 
sich  ebenso  viele  allgemeine  Gründe  dafür  bei- 
bringen, dass  ein  Gesetz  im  Zweifel  seine  An- 
wendung auf  diejenigen  seine  hypothesis  erfül- 
lenden Thatsachen  beschränkt  wissen  will,  die  in 


416        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  II. 

der  Zeit  nach  seinem  Inkrafttreten  fallen;  schon 
der  Gebrauch  des  Praesens  im  Vordersätze 
könnte  sehr  wohl  hierauf  gedeutet  werden.  Am 
allerwenigsten  ist  hiergegen  einzuwenden,  das 
alte  Gesetz  sei  mit  dem  neuen  erloschen  und 
könne  nicht  als  über  seine  eigentliche  Lebens- 
dauer hinauswirkend  angesehen  werden.  Gewiss, 
das  alte  Gesetz  ist  als  solches  mit  Eintritt  des 
neuen,  jenes  aufhebenden  schlechthin  todt ;  allein 
soweit  das  neue  Gesetz  die  Anwendung  des- 
selben auch  für  die  Zukunft  noch  fordert,  gel- 
ten seine  Sätze  nunmehr  kraft  des  neuen  Ge- 
setzes. Stellt  man  sich  andererseits  auf  den 
Standpunkt  des  Gesetzgebers,  so  ist  es  ebenso 
überflüssig^  wie  unzulässig,  die  Entscheidung  in 
der  Sache  selbst  (d.  h.  abgesehen  von  der  hier 
weiter  nicht  in  Betracht  kommenden  Competenz) 
von  juristischen,  positiv-rechtlichen  Gründen  ab- 
hängig zu  machen.  Damit  ist  aber  auch  ent- 
schieden, da88  es  für  diesen  Standpunkt  über- 
haupt an  einer  festen  wissenschaftlichen  Grund- 
lage zur  Zeit  fehlt.  Zwar  eine  Verständigung 
darüber,  worauf  es  bei  unserer  Frage  de  lege 
ferenda  eigentlich  ankommt,  dürfte  vielleicht  nicht 
schwer  sein.  Wohl  nur  Wenige  werden  leug- 
nen, dass  ihre  Lösung  davon  abhängt,  wie  man 
sich  das  Verhältni8s  des  Vorder-  und  Nachsatzes 
in  dem  Strafgesetz  oder  mit  andern  Worten 
von  Normübertretung  und  Strafe  in  concreto 
denkt.  Je  enger  dasselbe  gefasst  wird,  je  mehr 
die  Strafe  als  unmittelbar  durch  dies  Verbre- 
chen nach  Qualität  und  Quantität  gegeben  er- 
scheint, —  wie  wenn  man  z.  B.  mit  Heinze 
dieselbe  geradezu  als  den  rechtlichen  Werth  des 
Verbrechens  ansieht,  —  um  so  gewisser  wird 
zunächst  diejenige  Strafsatzung,  unter  deren 
Herrschaft  die  concrete  Handlung  fiel,  auch  in 


Binding,  Die  Normen  u.  ihre  Uebertretung.    417 

dem  neuen  Strafgesetz  noch  Berücksichtigung 
verdienen.  Allein  die  Frage  nach  jenem  ent- 
scheidenden Verhältnisse  selbst  wird  schwerlich 
bald  eine  allseitig  anerkannte  wissenschaftliche 
Lösung  finden.  Weit  eher  dürfte  sich  die  un- 
bedingte Geltung  des  milderen  neuen  Gesetzes 
rechtfertigen  lassen.  Der  Gesetzgeber,  welcher 
durch  die  Aufstellung  milderer  Strafsätze  aus- 
spricht, dass  die  bisherigen  für  seine  Zeit  zu 
hart,  also  wie  jede  plus  petitio  ungerecht  sind, 
träte  in  Widerspruch  mit  sich  selbst,  wenn  er 
dennoch  die  letztere  auch  nur  theilweise  noch 
als  massgebend  anerkennen  wollte. 

Was  den  zweiten  Punkt:  die  Auseinander- 
setzung über  Normwidrigkeits-  u.  Straibarkeits- 
merkmale  anlangt,  so  kann  ich  namentlich  nicht 
der  Art  und  Weise  zustimmen,  wie  der  Verf. 
diesen  Unterschied  dann  näher  zu  bestimmen 
sucht.  Auf  der  einen  Seite  berücksichtigt  er 
meines  Erachtens  zu  wenig,  dass  die  verschie- 
denen Normen  nicht  sämmtfich  einander  coordi- 
nirt,  sondern  auch  zum  Theil  subordinirt  sind. 
So  z.  B.  bildet  die  Norm:  »Du  sollst  nicht 
tödten«  zweifellos  nur  eine  Spezialnorm  in  Ver- 
hältniss  zu  der  andern:  »Du  sollst  nicht  die 
Körperintegrität  eines  Andern  verletzen«;  und 
ebenso  fallt  das  Verbot  der  Herausforderung 
unter  das  Verbot  des  Zweikampfes ,  so  gut,  wie 
überhaupt  jedes  Verbot  der  Haupthandlung  auch 
da  8  Verbot  jeder  Vorbereitungshandlung  als 
solchen  in  sich  schliesst,  auch  wo  die  letztere 
der  gewöhnlichen  Regel  nach  nicht  strafbar, 
und  darum  nicht  Verbrechen  ist.  Auf  der  an- 
dern Seite  hat  der  Verf.  Recht,  Vorsätzlichkeit 
und  Fahrlässigkeit  nicht  als  Normwidrigkeits- 
merkmale aufzufassen.  Aber  er  bleibt  dann  auf 
halbem  Wege  stehen,  indem  er  in  seine  negati- 


418       Gott.  gel.  Ana.  1879.  Stück  11. 

Ten  Normen  doch  wiederum  ein  »schnldhafU 
einschiebt,  während  die  Consequent  das  Aus« 
scheiden  auch  dieses  allgemeineren  Moments  aus 
der  Norm  und  die  strenge  Auseinanderhaltung 
von  Normwidrigkeit  und  Schuldhaftigkeit  (d.  L 
verantwortliche  Normwidrigkeit)  fordern  möchte. 
Dass  zum  Unrecht  im  vollen  und  eigentlichen 
Sinne  des  Wortes  Beides  gehört,  wird  dadurch 
nieht  ausgeschlossen. 

Doch  genug  der  Einwendungen;  können  und 
sollen  sie  doch  die  Thatsache  nicht  beeinträch- 
tigen, dass  das  ganze  vorliegende  Werk  eine 
Fülle  von  scharfsinnigen  und  anregenden  Erör* 
terungen  bietet.  Am  bedeutendsten  aber  na- 
mentlich in  den  Resultaten  ist  das  dritte  Buch 
desselben,  betitelt :  »der  ursächliche  Zusammen- 
hang zwischen  Unrecht  und  Strafe«.  Der  hier 
geführte  Nachweis,  dass  der  charakteristische, 
wesentliche  Unterschied  des  Verbrechens  von 
allem  andern  Unrecht  einzig  darin  besteht,  dass 
es  positivrechtlich  strafbares  Unrecht  ist,  die 
Ausführung  über  den  grundsätzlichen  Gegensatz 
von  Schadenersatz  und  Strafe,  sowie  endlich 
über  das  Delictsmoment  in  allem  Unrecht  (§§ 
26 — 30)  scheinen  mir  in  allen  wesentlichen  Zü- 
gen völlig  überzeugend.  Da  ich  jedoch  furch- 
ten muss,  dass  die  vorliegenden  Blätter  den  üb* 
liehen  Umfang  einer  Besprechung  bereits  über- 
schritten haben,  so  will  ich  mich  rücksichtlich 
der  letztgenannten  Darlegungen  darauf  be- 
schränken, sie  der  Beachtung  dringend  zu  em- 
pfehlen. Ob  daneben  die  Polemik  des  Verf. 
gegen  den  Begriff  der  »Rechtsverletzungt  im 
Gegensatz  zum  »Unrechte  völlig  gerechtfertigt, 
ob  seine  eigene  Ansicht  über  den  Grund  der 
Reparationsverbindlichkeit  annehmbar  ist,    das 


r 


Petermamn,  Pentateuchus  Samarifanus.    419 

sind  Fragen,  durch  deren  Beantwortung  der 
Werth  der  übrigen  Ausführungen  in  keinem 
Falle  gemindert  wird.  E.  Bierling. 


Pentateuchus  Samaritanus.  Ad  fidem  libro- 
rum 'manuscript orum  apud  Nablusianos  reperto- 
rum  edidit  et  varias  lectiones  adscripsit  H. 
Petermann.  Fasciculus  I.  Genesis.  Berolini 
apud  W.  Moeser.     1872.  —  128  8.  in  8. 

Der  Segen  Mose's  Deut.  Kap.  XXXIII. 
Untersucht  und  ausgelegt  von  Wilh  e  1  m  V  o  1  ck, 
Doctor  der  Theologie  und  Philosophie,  ordent- 
lichem Professor  der  Semitischen  Sprachen  bei 
der  theologischen  Facultät  der  Universität  Dor» 
pat  u.  s.  w.  —  Erlangen ,  Andreas  Deichert, 
1873.    VI  und  194  S.  in  8. 

Das  erste  dieser  beiden  neuen  Bücher  bann 
seinem  Inhalte  nach  umso  leichter  verkannt  wer- 
den da  es  auch  nicht  eine  einzige  Zeile  Vorrede 
oder  sonstige  Erläuterung  enthält.  Man  kann 
nämlich  unter  dem  Samarischen  Pentateuche 
sehr  wohl  auch  den  Hebräischen  verstehen  so 
wie  er  bei  den  Samariern  in  einem  bedeutend 
abweichenden  Wortgefiige  sich  erhalten  hat;  und 
eine  neue  aber  durchaus  zuverlässige  Ausgabe 
desselben  wäre  wegen  seiner  vielen  abweichen* 
den  Lesarten  nicht  ohne  Nutzen.  Die  vorliegende 
Veröffentlichung  aber  betrifft  nur  die  Ueber- 
setzung  dieses  Samarischen  Pentateuches  in  der 
alten  Samarischen  Landessprache,  welche  vor  mehr 
als  200  Jahren  in  den  beiden  letzten  grossen 
Polyglotten  zu  Paris  und  London  zwar  schon 


420       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  11. 

gedruckt  ist,  jetzt  aber  hier  nach  den  vom 
Herausgeber  neu  aufgefundenen  Handschriften 
sehr  verbessert  erscheint.  Man  weiss  dass  Prof. 
H.  Petermann  vor  Jahren  in  Palästina  vorzüg- 
lich mit  den  Ueberbleibseln  der  alten  Samari- 
schen  Gemeinde  in  Nablus  viel  verkehrte:  eine 
Frucht  seiner  dortigen  Bemühungen  ist  nun 
auch  dieses  Werk,  dem  wir  eine  glückliche  Be- 
endigung wünschen.  Die  längst  ausgestorbene 
Samarische  Landessprache  in  welche  der  Penta- 
teuch der  Samarischen  Gemeinde  übersetzt 
wurde,  ist  ein  in  vieler  Hinsicht  sehr  eigen- 
tümlicher Zweig  des  Aramäischen,  welchen  wir 
nur  aus  dieser  Uebersetzung  und  anderen  den 
alten  Samariern  einst  zum  kirchlichen  Gebrauche 
dienenden  Schriftstücken  näher  kennen.  Das 
hier  neugedruckte  Werk  hat  daher  sowohl  für 
die  Bibel  als  für  die  Semitische  Sprachenkunde 
eine  besondere  Bedeutung;  und  indem  der 
Herausgeber  es  mit  einer  äusserst  genauen  Be- 
merkung der  sehr  vielen  und  verschiedenen  Les- 
arten welche  er  den  neugefundenen  Handschrif- 
ten entnimmt  neu  veröffentlicht,  erwirbt  er  sich 
sowohl  um  die  Sprachenkunde  als  um  die  Ge- 
schichte der  Erhaltung  und  Erklärung  des  Pen- 
tateuche8  gute  Verdienste. 

Das  zweite  oben  aufgeführte  Buch  will  bloss 
den  Deut.  c.  33  erhaltenen  Mosesegen  über 
Israel  erklären,  geht  aber  trotzdem  dass  es  weit 
genug  angelegt  und  ausgeführt  ist,  nicht  ein- 
mahl von  einer  Untersuchung  über  das  aus  was 
man  sich  unter  solchen  im  Pentateuche  erhal- 
tenen vielerlei  kleineren  und  grösseren  Segens- 
sprüchen geschichtlich  und  sachlich  zu  denken 
habe.  Von  der  grösseren  und  kunstreicheren 
Art  solcher  dichterischen  Segenssprüche  besitzen 
wir  zwei  sich  gegenseitig   viel  erläuternde  Bei- 


Volck,  Der  Segen  Mose's  im  Deut.      321 

spiele  an  dem  älteren  Jakobsegen  Gen.  c.  49 
und  diesem  offenbar  jungem  Mosesegen.  In 
beiden  werden  die  zwölf  Volksstämme  einzeln 
aufgeführt  und  jeder  mit  einem  für  ihn  passen- 
den Segensspruche  ausgezeichnet,  nur  dass  die- 
ser Segensspruch  sich  in  dem  weit  älteren 
Jakobssegen  bei  einigen  Stämmen  wie  gegen 
des  Redenden  willen  und  doch  nach  höherer 
Notwendigkeit  unerwartet  in  ein  tadelndes  Wort 
oder  sogar  in  Fluch  umkehrt:  während  der 
spätere  Mosesegen  die  zwölf  Stämme  strenger 
als  ein  einiges  Volk  betrachtet,  ihnen  allen  Se- 
gen wünscht,  und  demnach  auch  in  einem  Vor- 
und  Nachworte  den  rein  segnenden  Blick  auf 
das  gesammte  Volk  hinlenkt.  Fragt  man  nun 
wie  solche  dichterische  Stücke  im  Volke  Israel 
entstehen  und  zu  welchem  Zwecke  sie  in  der 
Wirklichkeit  dienen  konnten:  so  leiten  uns  alle 
die  mannichfaltigsten  Anzeichen  und  Beweise 
welche  sich  hier  uns  bei  näherer  Untersuchung 
aufdrängen,  auf  folgende  Vorstellung.  Es  war 
eine  alte  Sitte  der  Morgenländischen  Reiche 
dass  jährlich  am  Neujahrstage  in  einer  Reichs- 
versammlung und  in  feierlicher  Sitzung  Ueber- 
sichten  über  den  Zustand  des  Reiches  und  be- 
sonders auch  der  einzelnen  grossen  Theile  des- 
selben gegeben  wurden,  also  auch  wohl  Dichter 
sich  erhüben  eine  solche  Ueber&icht  von  dem 
hohem  Standorte  der  Betrachtung  aus  zu  geben, 
und  ein  hoher  Priester  oder  Prophet  der  Dol- 
metscher solcher  Gedanken  wurde.  Eine  solche 
Sitte  versteht  sich  fast  von  selbst:  sie  besteht 
aber  auch  noch  heute  am  Persischen  Hofe  zu 
Teheran;  und  sie  war  einst  in  jenen  Urzeiten 
des  Volkes  Israel  um  so  erspriesslicher  je  mehr 
jedes  gute  Mittel  angewandt  werden  musste  das 
j3and   der  losern  Einheit  der  Stämme  stets  bei 


422        Gott.  gel.  Ajbz.  1873.  Stück  11. 

jeder  treffenden  Gelegenheit  wieder  fester  Anzu- 
ziehen. Dass  nun  einzelne  solcher  Segenssprücha 
sich  fester  erhielten  als  andere,  und  man  nicht 
in  jedem  Jahre  ganz  neue  dichtete  sondern  aus 
den  altberühmten  manches  mehr  oder  weniger 
verändert  wiederholte ,  ist  selbstverständlich : 
und  die  beiden  Beispiele  davon  welche  sich  jetzt 
in  den  Pentateuch  an  passender  Stelle  einge- 
schaltet erhalten  haben,  bestätigen  dieses  voll- 
kommen,; wir  können  aber  so  auch  die  beson- 
deren Namen  leicht  erklären  welche  diese  bei- 
den Stücke  empfingen  und  unter  welchen  sie 
zuletzt  in  das  grosse  Buch  der  Urgeschichten 
Pentateuch  genannt  aufgenommen  wurden.  Denn 
in  jenen  Urzeiten  vor  der  .Entstehung  des 
menschlichen  Könjgthumes  kannte  man  überhaupt 
nur  »vereinigte  Stämme  Israel's«  oder  Jakob's, 
nannte  also  eine  solche  Segensspruohreibe  m 
verkürztem  Ausdrucke  einen  Jakobssegen :  allein 
es  kommt  hinzu  dass  in  dieser  jetzt  Gen.  c.  49 
erhaltenen  älteren  Segensspruchreihe  wirklich 
eins  der  wichtigsten  Stücke,  der  Segen  über 
Josesph  v.  22—26,  aus  der  äussersten  Urzeit 
lange  vor  Mose  abstammen  muss,  sich  offenbar 
immer  im  Volke  als  ein  Jakobssegen  erbalten 
hatte,  und  den  festen  Grund  bildet  um  welchen 
sich  die  andern  Sprüche  reihen.  Als  sodann 
das  menschliche  Eönigthum  sich  nach  Saldino's 
Tode  spaltete,  konnte  diese  alte  Sitte  offenbar 
in  dem  Reiche  Juda  nicht  leicht  fortgesetzt  wer- 
den, da  es  im  wesentlichen  nur  den  einen  Stamm 
Juda  darstellte.  Desto  leichter  setzte  sie  sich 
im  Beiche  Israel  fort,  wie  fast  alles  andere  aus 
früheren  Zeiten  dem  Volke  durch  Gewohnheit 
theure  mehr  oder  weniger  gut  erneuert  sich  in 
ihm  zäher  fortsetzte.  13a  nun  in .  diesem  Zehn- 
stämmereicbe  nicht  David  sondern  der  zu  neuem 


Volck,  Der  Sögen  Kose's  im  Deut.     423 

Glänze  auferweckte  Mose  alles  galt,  so  ist  gar 
nicht  zu  verwundern  class  die  Segensspruchreihe 
sich  in  ihm  am  liebsten  um  seinen  Namen  so 
sammelte  wie  wir  das  noch  jetzt  Deut.  33,  4 
wörtlich  sehen,  von  seinem  Andenken  gerne  aus- 
ging, und  demnach  ein  solches  Stück  bald  all- 
gemein der  Mosesegen  genannt  wurde»  Ein  sol- 
cher Mosesegen  ist  nun  im  wesentlichen  das 
Deut.  c.  33  eingeschaltete  Dichterstfick :  jedoch 
mit  einer  Ausnahme  welche  uns  erst  vollkom- 
men seine  jetzige  Gestalt  erklären  kann.  Denn 
als  das  Zehnstämmereich  zerstört  war  und  das 
Reich  Juda  umso  leichter  wieder  auf  das  ganze 
altheilige  Land  Ansprüche  erheben  konnte  die 
bestimmten  geschichtlichen  Spuren  nach  nicht 
immer  unerfüllt  blieben:  da  konnten  auch  in 
Jerusalem  selbst  solche  Mosesegenssprüche  sich 
erheben;  und  ein  solcher  ist  erst  der  jetzt 
Deut.  c.  33  zu  lesende  vollkommen  so  wie  wir 
ihn  haben.  In  ihm  sind  nur  die  drei  Sprüche 
fiber  Juda  Levi  und  Benjamin  v.  7 — 12  neu: 
alles  andere  ist  noch  wie  aus  dem  Zehnstämme- 
reiche. Auch  lässt  sich  leicht  beweisen  dass 
sogar  die  gesammte  Reihe  und  Folge  in  welcher 
die  Sprüche  über  die  einzelnen  Stämme  jetzt 
erscheinen,  sich  nur  in  solcher  Weise  erklären 
lässt. 

Wir  haben  es  für  nützlich  erachtet  diese 
Erörterung  über  das  Entstehen  der  beiden  aus 
vielen  Rücksichten  ebenso  schwierigen  als  wich- 
tigen Stücke  Gen.  c.  49.  Deut.  c.  33  hier  zu 
geben,  weil  wir  sie  früher  noch  nirgends  zu  ge- 
lben den  Raum  und  die  Zeit  fanden,  obgleich 
ihre  wesentlichen  Grundlagen  schon  früher  an 
'manchen  Stellen  zerstreut  erörtert  wurden  und 
'dort  von  jedermann  leicht  gefunden  und  nähtr 
beachtet  werden  konnten.    Was  sollen  wir  also 


424        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  11. 

sagen  wenn  der  Verf.  dieses  neuen  Buches  jene 
heute  längst  gegebenen  ersten  Grundlagen  zur 
sicheren  Erklärung  des  Stückes  Deut.  c.  33 
zwar  theilweise  an  ihren  Stellen  wirklich  aufge- 
funden hat,  aber  sie  nicht  im  geringsten  zu 
verstehen  oder  vielmehr  zu  würdigen  und  rich- 
tig anzuwenden  weiss?  wird  etwas  richtig  er- 
kanntes dadurch  vernichtet  dass  man  es  ver- 
kennt, oder  gar  so  wie  der  Verf.  dies  S.  155 
versucht  es  zu  verdrehen  und  zu  verlästern  un- 
ternimmt? Aber  der  Antrieb  welcher  den  Verf. 
so  zu  verfahren  bewegt,  ist  auch  sehr  leicht  zu 
sehen.  Er  ist  ein  Nachzügler  der  Hengsten- 
bergisch-Erlangischen  Theologenschule,  und  be- 
greift nicht  eiuinahl  soviel  dass  diese  Schule  in 
ihren  grund  verkehr  ten  Bestrebungen  und  ihrem 
für  soviele  unserer  heute  sehr  nothwendigen  ja 
unvermeidlichen  Bemühungen  sehr  schädlichen 
Wirken  jetzt  längst  vor  aller  Welt  enthüllt  ist; 
und  so  nennen  wir  ihn  hier  einen  blossen  Nach- 
zügler, da  wir  nicht  fürchten  dass  die  neuesten 
"Wendungen  der  kirchlichen  Dinge  in  Deutsch- 
land dieser  Schule  wieder  zu  ihrer  vorigen  Macht 
verhelfen  werden.  Als  ein  solcher  Nachzügler 
treibt  er  denn  auch  wieder  das  bekannte  alte 
Spiel  alle  gewissenhafte  und  gründliche  Wissen« 
schaft  von  vorne  an  zu  beschuldigen  sie  ver- 
fahre willkürlich,  bringe  ungehörige  Dinge  in 
die  Bibel,  wolle  nicht  anerkennen  dass  Mose 
alles  im  Pentateuche  von  ihm  erzählte  geredet 
oder  sogar  geschrieben  habe  u.  s.  w.  Zwar 
treibt  der  Verf.  dieses  Spiel  heute  mit  einigen 
anderen  Nachzüglern  seiner  Art  etwas  vorsich- 
tiger und  verdeckter  als  es  vor  zehn  oder  zwan- 
zig bis  dreissig  Jahren  getrieben  wurde,  da  er 
in  seinem  Buche  vorne  von  alle  dem  was  er 
eigentlich  meint  nicht  offen  redet,  sondern  erat 


Vplck,  Der  Segen  Mote's  im  Deut.     426 

am  Schlüsse  seine  wirkliche  Meinung  offener  aus- 
bricht, wi  sieb  überall  lieber  als  ein  Mann  der 
Wis&enscfeaft  geben  möchte.  Allein  wenn  er 
auch  nur  das  wäre  was  er  demnach  sein  will, 
ein  Mann  guter  und  gründlicher  Wissenschaft, 
so  könnte  er  auch  als  Bibelerklärer  und  weiter- 
hin als  Christ  gar  nicht  so  handeln  wie  er  hier 
jtmndett.  Und  nur  dieses  etwas  näher  zu  be- 
weisen scheint  uns  hier  der  Mühe  werth. 

Wer  nun  als  ein  wissenschaftlicher  Mann  die 
Bibel  A.  TS  sicher  verstehen  und  handhaben 
oder  anwenden  will,  muss  doch  vor  allem  heute 
in  den  Semitischen  Sprachen  vollkommen  hei- 
misch sein;  und  wenn  er  auch  nicht  die  auf 
diesem  weiten  und  immer  noch  weiter  sich  aus- 
dehnenden Gebiete  auftauchenden  neuen  grossen 
Schwierigkeiten  bemeistern  kann,  so  muss  er 
doch  wenigstens  einen  Satz  Semitischer  Sprache 
in  allen  seinen  Theilen  und  seinem  Geiste  rich- 
tig aufzufassen  fähig  sein.  Dnser  Verf.  hat  aber 
offenbar  gar  keine  irgendwie  hinreichende  Kennt- 
nis? Semitischer  Sprachen,  und  weiss  nicht  wie 
er  sich  auf  diesem  Felde  als  ein  sorgsamer  und 
treuer  Arbeiter  zeigen  müsse.  Sog^tr  der  erste 
beste  Laie  kann  das  leicht  merken,  wenn  er 
auch  nur  die  Uebersetzungen  der  Hebräischen 
Worte  liest  welche   der  Verf.   als  die  richtigen 

Sibt.  Jeder  Laie  muss  danach  meinen  das  He- 
roische sei  entweder  eine  höchst  unklare  und 
Abgeschmackte  oder  eine  ganz  unverständliche 
Sprache :  während  doch  die  Schuld  hier,  so  weit 
es  auf  den  Zustand  unsrer  heutigen  wissen- 
schaftlichen Einsichten  und  Fähigkeiten  an« 
kommt9  überall  nur  an  dem  Verf.  liegt.  Was 
ßollen  z.  B.  sogleich  v.  2  die  Worte  bedeuten 
»Gott  Arftt  aus  heiligen  Myriaden,  indem  von 
Seiner  Rechten  (ausging)  Feuer  eines  Gesetzes 

33 


426        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  11. 

ihnen«?  was  kann  der  Leser  sich  irgend  dabei 
denken?  Wird  derselbe  nicht  mit  Hrn.  Strauss 
aus  Ludwigsburg  in  seinem  neuesten  Buche  aus* 
rufen,  wenn  die  Bibel  nichts  als  solche  Worte 
enthalte,  so  sei  es  nicht  der  Mühe  werth  sie  zu 
lesen  und  zu  beachten?  Denn  dass  solche 
Worte  wie  sie  der  Verf.  übersetzt  gar  keinen 
Sinn  geben,  ist  zu  beweisen  selbst  kaum  der 
Mühe  werth.  Allein  der  Verf.  übersetzt  auch 
da  ganz  unrichtig  wo  der  Laie  allerdings  nicht 
sogleich  das  untreffende  merkt,  und  dennoch  der 
einfache  klare  und  vor  allem v  der  richtige  Sinn 
dadurch  sehr  leidet.  Er  übersetzt  z.  B.  v.  10: 
»(die  Priester)  sollen  lehren  — ,  sollen 
Rauchwerk  bringen«:  sollten  sie  das  aber  da- 
mals etwa  bloss  und  thaten  es  nicht?  wie  kann 
der  Verf.  v.  9  das  Hebräische  Imperf.  einfach 
durch  unsere  Gegenwart,  v.  10  aber  bei  der 
reinen  Fortsetzung  davon  durch  ein  Sollen 
übersetzen?  Aber  auch  die  Hebräische  Vers- 
kunst  beachtet  der  Verf.  nicht  wie  man  sie 
doch  heute  längst  richtig  beachten  und  nützlich 
verwerthen  kann:  und  wie  vieles  verliert  alles 
sein  Licht  und  seine  Wahrheit,  wenn  man  auch 
nur  diese  Kunst  verkennt!  Dass  aber  der  Verf. 
nicht  selten  auch  Arabische  Wörter  und  Buch- 
staben in  seine  Erklärung  des  Hebräischen  ein- 
mischt, kann  in  den  Augen  des  Kenners  am 
wenigsten  d&zu  dienen  den  grossen  Mangel  zu 
verdecken:  wir  können  heute  leider  wieder  in 
solche  Zeiten  zurücksinken  wq  man  Hebräisch 
zu  verstehen  meinte  wenn  man  einige  Arabische 
Brocken  einmischte. 

Lassen  wir  jedoch  nun  alle  Semitische 
Sprachkenntni8s  zur  Seite,  so  gibt  es  bekannt- 
lich bei  der  Beurtheilung  von  alten  Schriften 
und  vorzüglich  auch  bei  der  so  leicht  nothwen- 


Volck,  Der  Segen  Moses  im  Deut     427 

die  werdenden  Vergleichung  verschiedener 
Schriftstücke  eine  Menge  von  wichtigen  Dingen 
die  auch  jeder  der  alten  Sprachen  unkundige 
Mann  richtig  schätzen  und  nützlich  beurtheilen 
kann.  Der  Verf.  aber,  von  jener  Einseitigkeit 
einer  heutigen  Theologenschule  befangen,  hat 
auch  für  solche  Dinge  kein  gerades  und  gutes 
Auge.  Wir  wollen  das  kurz  an  einem  Beispiele 
zeigen  welches  für  die  gesammte  richtige  An- 
sicht über  den  Mosesegen  wie  wir  ihn  Deut.  c. 
33  haben  von  Wichtigkeit  ist.  Bekanntlich  be- 
ginnen einige  der  auch  künstlerisch  ausgezeich- 
netsten und  dazu  grösseren  dichterischen  Stücke 
des  A.  TS  mit  einem  Hinweise  auf  die  erhabenste 
Zeit  welche  das  Volk  der  wahren  Religion  er- 
lebte, die  der  Bildung  seiner  Gemeinde  unter 
Mose;  und  alle  diese  selbst  so  erhabenen  An- 
fange höherer  Rede  Rieht.  5,  4  f.  Hab.  3,  3  f. 
Deut.  33,  2—4.  ip.  65,  8  f.  haben  in  der  ge- 
sammten  Farbe  der  Rede  und  der  Worte  etwas 
80  ähnliches  dass  man  leicht  sieht  wie  ein  Dich- 
ter hier  den  Vorgang  bildete.  Alles  vereinigt 
sich  nun  dahin  diesen  uns  erkennbaren  ältesten 
Vorgang  in  den  alten  Deboraliedern  Rieht,  c.  5 
zu  erblicken.  Allein  unser  Verf.  kann  das  von 
vorne  an  nicht  zugeben,  weil  er  (wie  oben  ge- 
sagt) es  koste  was  es  wolle  vor  jeder  genauen 
Untersuchung  der  Dinge  schon  entschlossen  ist  den 
Wortlaut  des  Mosesegens  von  Mose  selbst  abzu- 
leiten. So  will  er  denn  S.  50  beweisen  die  Ur- 
sprünglichkeit hierin  liege  nicht  bei  der  grossen 
alten  Dichterin  Debora,  sondern  bei  dem  Stücke 
Deut.  c.  33;  und  führt  als  seine  zwei  Beweise 
an:  1)  »nicht  das  ^hkss}  (als  du  auszogst) 
Rieht.  5,  4  sondern  'das  tta  (er  kam)  Deut. 
S3,  2  sei  die  entsprechende 'Form  für  die  erst- 
jnalige  Erwähnung  des  betreffenden  Faktums«; 

33* 


428        Gott.  gel.  Att.  1873.  Stick  11. 

aber  meint  denn  der  Verl.  wirklich  vor  den 
Worten  Deut.  &3,  2  habe  niemand  von  dieses* 
Ereignisse  geredet?  und  dazu  steht  es  jedem 
Dichter  frei  wie  er  etwas  mit  Bezug  auf  das 
weiter  au  sagende  veraie  ausdrücken  wolle;  — 
«od  2)  »der  Sinai  stehe  Deut  33,  2  richtiger 
als  Rieht  5,  4 f.  an  der  Spitze«:  also  will  er 
der  grossen  Dichterin  und  Prophetin  Debora 
vorwerfen  sie  wisse  die  Worte  nicht  richtig  zu 
setzen,  während  er  nicht  einmahl  fragt  warum 
sie  die  Worte  gerade  so  und  der  Dichter  des 
Mosesegens  sie  wieder  anders  setze?  Wir  müs- 
sen hier  wirklich  meinen  jeder  Laie  begreife 
wie  völlig  willkürlich  und  grundlos  der  Verf. 
urtheile,  um  auf  solche  Urtheile  —  das  wich- 
tigste zu  bauen  1 

Der  Pentateuch  ist  nun  einmahl  ein  Buch 
welches  sich  erst  im  Laufe  langer  Jahrhunderte 
zu  der  wunderbaren  Auswahl  der  allerverschie- 
densten  sämroilich  aber  ausgezeichnetsten  Schrift- 
stücke ausbildete  welche  »endlich  in  ihm  zusam- 
mengefasst  und  für  alle  Zukunft  erhalten  wur- 
den. Dies  ist  nun  einmahl  wie  ee  ist:  und  we- 
der der  heutige  Dr.  Wilh.  Volck  noch  irgend 
«ein  anderer  kann  es  ändern;  wohl  aber  ist  es 
■unsre  Pflicht,  wenn  wir  den  Reichthum  und  die 
Wahrheit  der  in  ihm  zusammengefassten  Stücke 
richtig  erkennen  und  anwenden  wollen,  sie  alle 
im  einzelnen  so  wieder  zu  fassen  wie  jedes  ur- 
sprünglich war  und  ursprünglich  verstanden 
werden  wollte.  Dass  das  grosse  Buch  wie  es 
war  zuletzt  naoh  Mose  genannt  wurde,  hat  seine 
jguten  Gründe,  kann  uns  aber  nicht  zwingen  zu 
meinen  jedes  einzelne  »Stück  in  ihm  müsse, 
auch  wenn  jede  wiederholte  und  sorgfältigste 
Untersuchung  uns  das  Gegentheil  beweist,  von 
Moee  selbst  vertagst  oder  auch  nur  .aus  seiner 


Volck,  Der  Segen  Mose'ß  im  Deut.    429 

Zeit  sein.  Vielmehr  kann  wer  in  solcher  Weise 
das  Wahre  völlig  verkennt  und  zähe  verwirft* 
auch  nicht  einmal  diejenige  Stücke  von  ihm 
sicher  erkennen  welche  wirklich  von  Mose  und 
aus  seiner  Zeit  oder  sogar  aus  noch  älterer  Zeit 
abstammen;  und  so  sind  die  Übeln  Vertheidigex 
Mo8e's  zuletzt  seine  ärgsten  Feinde,  weil  sie 
alles  unsicher  machen  und  am  Ende  nur  den 
heutigen  AUealeugnern  in  die  Hände  arbeiten. 
Aber  das  schlimmste  ist  schliesslich  dass  sogar 
Bokhe  heutige  Männer  wie  Hr.  Wilh.  Volck 
sich  nicht  mehr  enthalten  können  allerlei  Ver« 
mutbungen  über  die  älteren  Gestaltungen  des 
Pentateuches  aufzustellen  also  mit  unsrer  ganz 
ohne  sie  entstandenen  und  von  ihnen  verläster- 
ten heutigen  Wissenschaft  wetteifern  zu  wollen, 
aber  die  Dinge  dadurch  nur  immer  mehr  ver* 
wirren,  weil  sie  auch  bei  diesem  Wetteifer  von 
Unrichtigkeiten  ausgehen. 

Eben  dieses  wollen  wir  hier  noch  kurz  nach- 
weisen, da  es  sprechend  genug  ist.  Der  Verf. 
meint  nachgewiesen  zu  haben  dieser  Mosesegen 
der  doch  bloss  in  der  Ueberschrift  v.  1  so  ge- 
nannt wird,  sei  auch  von  Mose  im  groben  Wort- 
sinne so  gesprochen.  Allein  mitten  in  ihm  wird 
ja  von  Mose  erzählt  v.  4:  und  der  Verf.  fühlt 
selbst  dass  Mose  so  nicht  von  sich  reden  konnte. 
Anstatt  dieses  nun  ernstlich  zu  bedenken  und 
die  rechten  Folgerungen  daraus  zu  ziehen,  will 
er  flugs  den  ganzen  Vers  streichen  1  Und  damit 
meint  er  sich  helfen  zu  können,  während  sich 
kein  einziger  guter  Grund  für  dies  Streiohen 
erfinden  lässt,  die  Worte  vielmehr,  wenn  man 
nur  ihren  Zusammenhang  mit  den  übrigen  v.  2 
— 5  versteht,  sich  naeh  eben  diesem  Zusammen- 
hange gar  nicht  wegnehmen  lassen?  Hier  wagt 
er  also  8.45  von  Unächtheit  zu  reden,  während 


430        Gott.  gel.  km.  1873.  Stück  11. 

die  bessere  Wissenschaft  von  Unächtbeit  zu  reden 
gar  nicht  nöthig  hat?  —  Aber  ähnliche  Neue* 
rungen  der  schlimmsten  weil  willkürlichsten  Art 
erlaubt  er  sich  auch  sonst.  Nach  S.  171  will 
er  c.  1 — 4  vom  Deuteronomium  ganz  losscheiden 
als  erst  nach  Mose  geschrieben,  und  dem  Mose- 
segen seinen  ursprünglichen  Platz  hinter  Num. 
c.  27  anweisen.  Allein  nichts  ist  gewisser  als 
dass  der  Anfang  des  Deuteronomiums  c.  1 — 4 
von  demselben  Verfasser  ist  welcher  das  übrige 
schrieb,  und  diesem  ein  grosses  Unrecht  ge- 
schieht wenn  ihm  genommen  wird  was  ihm  ge- 
hört. So  rein  nach  grundlosen  Einfällen  ver- 
fährt keine  ächte  Wissenschaft. 

Die  Meinung  aber  der  Mosesegen  habe  an- 
fangs hinter  Num.  c.  27  gestanden  bedenkt  nicht 
einmahl  dass  er  da  wo  er  wirklich  steht  ganz 
gut  seinen  Platz  hat,  soweit  er  nämlich  einen 
solchen  überhaupt  im  Pentateuche  haben  konnte. 
Denn  das  eigentümlichste  bei  dem  Mosesegen 
ist  noch  dass  er  seiner  ganzen  Sprachfarbe  nach 
von  einem  Dichter  oder  Schriftsteller  abstammt 
von  welchem  wir  sonst  im  A.  T.  nicht  das  ge- 
ringste weiter  haben,  aber  auch  ebenso  gewiss 
seinen  Platz  im  Pentateuche  erst  empfing  als 
das  ganze  grosse  Buch  sonst  schon  ebenso  wie 
es  sich  erhalten  hat  vollendet  und  in  Umlauf 
gesetzt  war.  Letzteres  folgt  mit  Sicherheit  aus 
der  durchaus  eigenthümlichen  Sprachfarbe  sei- 
ner Ueberschrift  v.  1.  Ein  letzter  Herausgeber 
des  Pentateuches  oder  vielmehr  (mit  dem  B. 
Josua)  Hexateuches  schaltete  dieses  besondere 
Stück  noch  ein:  und  da  war  für  es  kein  besse- 
rer Platz  als  der  den  es  eben  innerhalb  des 
grossen  Buches  der  Urgeschichten  immer  gehabt 
hat,  und  wo  Mose  zum  erstenmahle  der  Mann 
Gottes   genannt  wird.     An   dieser  Stelle   sei 


Blasel,  Hubert  Languet.    1.  Theil.      4SI 

dem  Unterz.  nur  noch  erlaubt  zu  bemerken 
daBs  zu  den  Eigentümlichkeiten  der  Sprache 
des  Stückes  besonders  auch  die  Redensart  zu 
etwas  kommen  d.  i.  etwas  bekommen  oder 
empfangen  gehört,  wie  sie  sich  bei  Nia  v.  7  und 
bei  nntt  v.  21  findet.  Im  Deutschen  ist  diese 
Redensart  ganz  gewöhnlich,  nicht  aber  im  He- 
bräischen: und  findet  sie  sich  dennoch  in  die- 
sem Stücke,  so  liegt  auch  darin  ein  Merkmahl 
dass  es  von  einem  Schriftsteller  ist  von  welchem 
wir  sonst  heute  nichts  weiter  hesitzen. 

H.  E. 


Hubert  Languet.  1.  Theil.  Histo- 
rische Inauguraldissertation  von  Ig- 
naz  Blasel.   Breslau  1872.    48  SS  in  8°. 

Jedem,  der  die  sehr  interessanten,  aber,  wie 
mir  scheint,  noch  nicht  eingehend  genug  behan- 
delten politischen  und  religiösen  Berührungen 
Frankreichs  und  Deutschlands  im  16 ten  Jahr- 
hundert nur  einigermassen  kennt,  ist  der  Name 
Hubert  Languets  ein  wohl  vertrauter«  Eine  ge- 
nügende Biographie  dieses  vielgenannten  Mannes 
mussten  wir  aber  bisher  entbehren  und  es  ist 
daher  rühmend  anzuerkennen,  dass  sich  eine 
junge  tüchtige  Kraft  zur  Bearbeitung  derselben 
entschlossen  hat.  Denn  das  vorliegende  Heft 
ist,  wie  dies  der  Zweck  anzeigt,  zu  dem  es 
herausgegeben  wurde,  nur  der  Anfang  eines 
grösseren  Ganzen  und  »in  nicht  allzulanger  Zeit 
beabsichtigt  der  Verf.  ein  Gesammtbild  von  Lan- 
guets Leben  und  Thätigkeit,  in  Verbindung  mit 
mannichfachem ,    noch    ungedrucktem   Quellen- 


432       Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stück  11. 

material  der  Oeffentlichkeit  zu  übergeben  t.  So 
sehr  nun  die  Erfüllung  dieser  Absicht  zu  wün- 
schen ist,  so  dringend  wird  dem  Verf.  gerathen 
werden  müssen,  sich  nicht  mit  dem  in  dieser 
Schrift  verarbeiteten  handschriftlichen  Material 
(einigen  in  Breslau  und  Wolfenbüttel  aufbewahr- 
ten Briefen)  zu  begnügen,  sondern  die,  soweit 
ich  nach  flüchtigem  Durchblick  urtheilen  kann, 
wichtigen  und  zahlreichen  Dokumente,  welche 
die  Pariser  Bibliothek  besitzt,  zu  Untersuchen. 
Trotzdem  nun  in  dem  vorliegenden  Büchlein 
eine  vollständige  Biographie  nicht  geboten  wer- 
den sollte,  so  hätten  doch  wol,  meines  Erach- 
tens,  die  Hauptbegebenheiten  in  dem  ganzen 
Leben  des  zu  Schildernden  wenigstens  angedeu- 
tet, kurz  skizzirt  werden  sollen;  da  dies  nicht 
geschieht  und  die  Beschreibung  nur  bis  zum 
Jahr  1556  geführt  wird,  ohne  dass  der  Verf. 
eine  Vorschau  in  das  Künftige  anstellt,  wird  dad 
Interesse  der  Leser,  das  wenigstens  nach  einer 
gewissen  Abrundung  verlangt,  zu  wenig  befrie- 
digt, und  noch  ein  anderes  Bedenken  ist  aus- 
zusprechen. Gerade  für  eine  Erstlingsarbeit 
wäre  es  durchaus  passend  gewesen,  den  that« 
sächlichen  Boden,  auf  dem  man  zu  stehen  hat, 
genau  festzustellen ,  in  zusammenhängender 
Weise  eine  Kritik  der  Quellen  zu  geben,  deren 
man  sich  bei  der  Darstellung  bedienen  musste. 
Vor  Allem  der  Vita  Huberti  Langueti  ed.  Joh. 
Petr.  Ludovicus.  Halle  1700,  über  die  ich,  da 
ich  sie  mir  leider  nicht  verschaffen  konnte, 
nicht  im  Zusammenhange  urtheilen  kann.  Ueber 
sie,  —  mag  sie  nun,  wie  es  nach  den  Worten 
unsres  Verf.  manchmal  den  Anschein  hat,  von 
einem  Zeitgenossen  oder  erst  von  dem  genann- 
ten ,  späten  Schriftsteller  herrühren,  —  als  Über 
die  erste  umfängliche  Lebensbeschreibung  hätte 


Blasel,  Hubert  Languet    1.  Theil.    438 

eine  besondere  kritische  Abhandlang  gegeben 
werden   sollen. 

Das  Leben  Langnets,  soweit  dessen  Erzäh- 
lung hier  vorliegt,  ist  zwar  nicht  reich  an  merk- 
würdigen Schicksalen,  aber  anziehend  wegen 
der  lebendigen  inneren  EntWickelung. 

Hubert  Languet  wurde  als  Bprössling  einer 
adligen  Familie  zu  Vitteatix  1518  geboren,  stu- 
dirte,  nachdem  er  sich  schon  in  der  Heimath 
die  Anfänge  der  classischen  Bildung  erworben 
hatte,  die  Sprachen  des  Alterthums  weiter  in 
Poitiers,  femer  Geschichte,  fur  deren  wissen- 
schaftliche Bearbeitung  er  später  mannichfach 
thätig  war,  und  Geographie,  zu  welcher  ihn  seine 
nachmals  befriedigte  Reiselust  trieb,  beschäftigte 
sich  aber,  als  echter  Franzose,  weder  damals 
noch  später  mit  lebenden  Sprachen,  so  dass  er 
trotz  seines  langjährigen  Aufenthaltes  in  Deutsch- 
land keine  rechte  Kenntniss  der  deutschen  Spra- 
che erlangte.  Religiöse  Schriften  der  neueren 
Richtung  hatten  ihn  schon  in  früher  Jugend  leb" 
baft  angezogen,  sie  begleiteten  ihn  nun  auf  seiner 
Reise  nach  Italien,  wo  er,  an  verschiedenen  Hö- 
fen und  Universitäten  verweilend,  einige  Jahre 
zubrachte,  freilich  in  ganz  anderer  Weise,  als 
in  welcher  die  Humanisten  früherer  Zeiten  die- 
ses Land  der  Sehnsucht  bereisten;  sie  trieben 
ihn  endlich  nach  Deutschland,  um  von  Melanch- 
thön  Lösung  der  Zweifel  zu  erhalten,  die  ihn 
beschlichen  hatten.  Da  führte  er  dann  zunächst 
bei  Melanchthon,  dann  bei  Gamerarius  ein  ge- 
nussreiches  Leben,  bald  aber  begann  er,  theils 
als  Privatmann,  theils  im  Auftrage  Anderer,  eine 
umfassende  litterarische,  religiöse  und  politische 
Thätigkeit.  Aus  ihr  werden  in  den  vorliegenden 
Abschnitten  nur  die  ersten,  im  Verhältniss  zu 
den  späteren  weniger  wichtigen  Schritte  bespro- 


434       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  11. 

eben :  die  Reise  an  den  kaiserlichen  Hof  nach 
Wien,  die  Theilnabme  an  dem  Convent  zu  Naum- 
burg, die  Reise  nach  Augsburg,  um  gegen 
Schwenckfeld  thätig  zu  6ein,  verschiedene  Reisen 
nach  Brüssel,  wo  er  vielleicht  der  Abdankung 
Earl  Y.  beiwohnt  und  wo  er  lange  verweilt,  um 
die  grossen  politischen  Veränderungen  in  der 
Nähe  zu  betrachten,  ein  Aufenthalt  in  Frankfurt, 
der  ihn  mit  Calvin  zusammenbrachte,  und  end- 
lich das  undankbare  und  auch  mit  Undank  ge- 
lohnte Vermittlungsgeschäft  zwischen  Flacius  II- 
lyricus  und  den  Wittenbergern,  das  von  unserm 
Verf.  gründlich ,  zum  Theü  nach  bisher  unbe- 
kannten Quellen  dargestellt  wird.  (In  diesem 
Abschnitt  ist  der  S.  41  A.  82  stehen  gebliebene 
störende  Druckfehler:  Calvini  statt  Flacii  zu  be- 
richtigen.) 

Von  Einzelheiten  will  ich  nur  einen  seltsa- 
men Widerspruch  des  Verfs  aufzeigen.  Er  sagt 
S.  32:  „Melanchthon ,  solchen  Religions- 
gesprächen abgeneigt..,  war  noch  unent- 
schieden, ob  er  an  dem  Convent  theilnehmen 
würde"  und  S.  39  A.  74,  in  einer  Polemik  ge» 
gen  eine  Behauptung Preger's :  „Melanchthon 
war  keineswegs  abgeneigt,  mit  seinen 
Gegnern,  sei  es  öffentlich,  sei  es  privatim,  re- 
ligiöse Disputationen  zu  führen,  um  auf 
diese  Weise  Klarheit  in  streitige  Punkte  zu 
bringen.  Zahlreiche  Briefe  beweisen  dies  zur 
Genüge" ;  und  als  wollte  er  selbst  einen  solchen 
Beweis  beibringen,  führt  er  an  (S.  48  in  A.  101), 
dass  Melanchthon  den  Bewohnern  von  Wesel 
gerathen  habe  „die  abweichenden  Ansichten  auf 
gütlichem  Wege  durch  ein  Religionsgespräch 
zu  beseitigen'4. 

Doch  diese  und   ähnliche  kleine  Ausstellun- 
gen sollen  den   Werth  des   Schriftchens   nicht 


Waldmann,  Sauerstoffu.Ozonsauerstoff-Inh.    435 

beeinträchtigen,  das  uns  lebhaft  eine  recht  bal- 
dige Fortsetzung  wünschen  lässt. 
Berlin.  Ludwig  Geiger. 


Wie  wirken  Sauerstoff  und  Ozon* 
sanerstoff-(?)Inhalation  en?  Zur  Klärung 
dieser  Frage  veröffentlicht  von  Dr.  Wilhelm 
Waldmann,  Oberstabsarzt  ausser  Dienst. 
Halle.  Berlin,  Hirsch  wald'sche  Buchhandlung, 
27  pp.  in  Octav. 

Diese  kleine  Schrift  ist  gegen  die  neuerdings 
besonders  durch  Gonstantin  Lender  in  Berlin 
betriebene  therapeutische  Verwerthung  des  so* 
genannten  Ozonwassers  gerichtet  und  sucht  na- 
mentlich die  Inhalationen  von  gewöhnlichem  Sau- 
erstoff, deren  Wiedereinführung  in  die  medicini- 
sche  Praxis  durch  englische  und  französische 
Aerzte  bereits  früher  von  uns  in  diesen  Blättern 
i  hervorgehoben  wurde,  gegenüber  den  Ozonsauer- 

stoff-Inhalationen  in  ein  vorteilhaftes  Licht  zu 
|  stellen.     Waldmann  ist  auf  Grundlage  von  Be- 

|  obachtnngen,   die  er  am  eigenen  Körper  Gele- 

genheit anzustellen  hatte,  offenbar  befähigt,  über 
:  die  Wirkung  der  Sauerstoffathmungen  ein  Wort 

|  mitzureden   und   wir   erhalten  durch    ihn   eine 

neue  authentische  Bestätigung  des  Factums,  dass 
der  inhalirte  Sauerstoff  nicht  die  befürchteten 
Entzündungen  der  Respirationsorgane  hervorruft, 
von  denen  man  in  älteren  Schriften  so  oft  zu 
hören  bekommt.  Waldmann  constatirt  ferner, 
dass  das  Gas  bei  längerem  Gebrauche  eine  He- 
bung der  Muskelkraft  und  des  Appetits  bedingt 
und  dürften  seine  Erfahrungen  aufs  Neue  dar- 


436       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  11. 

thun,  class  es  wohl  an  der  Zeit  ist,  ausgedehn- 
tere Versuche  über  die  therapeutischen  Wirkun- 
gen des  Oxygens,  namentlich  in  klinischen  An- 
stalten,  zu  unternehmen. 

Wir  glauben  aber  trotz  der  Waldmann'schen 
Brochure,  dass  eine  gleiche  Beachtung  auch  dem 
Ozonsauerstoff  und  dem  sogenannten  Ozonwasser 
zu  Theil  werden  muss.  Denn  die  Basis  der  Po- 
lemik Wald  mann 's  wider  das  letztere  ist  durch 
neuere  Untersuchungen  erschüttert.  Waldmann 
geht  von  einer  Untersuchung  Böttchers  aus,  der 
in  dem  Ozonwasser  aus  der  hauptsächlichsten 
Berliner  Fabrik  kein  Ozon,  wohl  aber  Unter- 
salpetersäure gefunden  haben  will.  Wäre  diese 
Angabe  richtig,  oder  wäre,  wie  Cremer  behaup- 
tet, im  Ozonwasser  statt  Ozon  Wasserstoffsuper- 
oxyd vorhanden,  so  würde  Waldmann  sich  voll- 
kommen im  Rechte  befinden,  die  gesammte  Len- 
der'sche  Ozontheorie  für  eine  Missgeburt  zu  er- 
klären. Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  zu  untersu- 
chen, ob  die  Resultate  der  Analysen  von  Bött- 
cher und  Gremer  irrig  sind  und  wo  die  Fehler- 
quelle steckt.  Aber  gewiss  ist  es,  dass  ihnen 
andere  mit  grösster  Umsicht  ausgeführte  Prü- 
fungen gegenüberstehen,  durch  welche  das  Vor- 
handensein von  Ozon  und  die  Abwesenheit  von 
Säuren  oder  Wasserstoffsuperoxyd  in  frischem 
Lender'schen  Ozonwasser  dargethan  ist.  Schon 
früher  (1870)  ist  Preyer  zu  diesem  Ergebnisse 
gekommen  und  neuerdings  hat  Carius  dieselben 
in  ihrem  ganzen  Umfange  bestätigt.  Seit  den 
Untersuchungen  des  letzteren  kaun  nicht  mehr 
die  Rede  davon  sein,  dass  Ozon  von  Wasser  nicht 
augenommen  wird,  was  freilich  auch  schon  durch 
andere  Forscher  früher  widerlegt  war.  Jeden- 
falls erweisen  aber  die  divergirenden  Resultate 
der  verschiedenen  Analysen,  dass  die  Anwendung 


Waldmann,  Sauerstoff u.OgonsauersteffJnh.    437 

des   Ozonwassers  in    der  Praxis   vorläufig  auf 

Eosse  Hindernisse  stossen  wird»  indem  der  Arzt 
d    der    jedesmaligem   Anwendung  sich   davon 
überzeugen  muss,  ob  das  fragliche  Präparat  auch 
wirklich  Ozon  enthält  uad  in  welchem    Masse 
das  letztere  vorhanden  ist.  Auf  die  Bezugsquelle 
darf   er  sich  nicht   verlassen,   denn  die  unter- 
suchten Wasser  stammten  aus  eioer  und  der* 
selben  Fabrik.    Zwar  ist  die  Untersuchung  nicht 
schwierig,   doch   erschwert   die   Notwendigkeit 
derselben  offenbar  die  Verbreitung  des  Mittels. 
1st   nun   nach    dem   Angeführten    audi  die 
Grundlage,   von   welcher  Waldmann's   Polemik 
ausgeht,    nicht  haltbar,    so  fragt  es  sich  doch, 
ob  die  dem  Ozonwasser  durch  Länder  beigelegte 
therapeutische  Bedeutung  demselben  zukommt. 
Eine    topische   Wirkungsweise    wird    demselben 
ohne  Zweifel  zukommen  und  in  der  That  haben 
sich  schon  Stimmen  dafür   ausgesprochen,    dass 
es   als   .  Gurgel wasser  hei  Diphtheritis   benutzt, 
sich  werthvoll  erweise.     Ob  aber  das  Ozonwas- 
ser bei  innerlicher  Anwendung  nicht  ausschliess- 
lich local, wirkt,  sondern  das  Ozon  aus  demsel- 
ben oder  mit  demselben  in  das  Blut  aufgenom- 
men wird,  darüber  fehlt  es  bis  jetzt  an  vollgül- 
tigen Beweisen.     Die  Möglichkeit  einer  solchen 
Aufnahme  ist  allerdings  nicht  zu  bestreiten,  zu- 
mal wenn  man  die  von  Alexander  Schmidt  nach- 
gewiesene   Resorption     des     Wasserstoffsuper- 
oxyds   damit   in  Parallele    stellt       Was    bis- 
her     über     therapeutische      Wirksamkeit     des 
Ozonwassers    publicirt     ist,     rührt    fast    aus* 
schliesslich    von  Lender    her,    dessen  Aufsätze 
von     einer    grossen    Voreingenommenheit    zeu- 
gen,  wenn  man   nicht  andere  Motive  in  ihnen 
zu  suchen  berechtigt  ist.     Lender  hat  in  beson- 
deren Brochüren  Theorien  entwickelt,  welche  die 


438       Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  11. 

Anwendung  des  Ozons  stützen  sollen,  die  gera- 
dezu bei  Unbefangenen  Misstrauen  erwecken 
müssen;  er  ist  in  einer  Weise  gegen  den  Ge- 
nus8  kohlensäurehaltiger  Mineralwasser,  an  de- 
ren Stelle  er  sein  Ozonwasser  gesetzt  wissen 
möchte,  zu  Felde  gezogen,  dass  man  die  Ab- 
sicht merkt  und  verstimmt  wird.  Er  hat  Kran- 
kengeschichten veröffentlicht,  welche  in  hohem 
Grade  auffallend  erscheinen,  auch  hat  er  das 
Ozonwasser  selbst  mit  dem  Character  eines  Ge- 
heimmittels oder  einer  Specialität  bekleidet  und 
erst  vor  Kurzem  den  Schleier,  mit  welchem  die 
Bereitungsweise  verhüllt  wurde,  etwas  gelüftet. 
Alles  dies  legt  die  Notwendigkeit  dar,  das 
Ozonwasser  einer  unparteiischen  klinischen 
Prüfung  zu  unterwerfen,  und  darauf  hinzuweisen 
ist  der  Zwnck  dieser  Anzeige. 

Es  ist  dies  eine  Pflicht,  gegenüber  denjenigen 
Angriffen  gegen  das  Lender'sche  Verfahren,  welche, 
wie  z.B.  ein  von  Waldmann  erwähnter  Artikel 
in  der  Pharmaceutischen  Centralhalle,  das  Kind 
mit  dem  Bade  ausschütten  und  die  ganze  Ozon- 
therapie pure  ac  simpliciter  als  Schwindel  be- 
zeichnen. Mit  Recht  sagt  Waldmann,  dem  es, 
wie  wir  hervorzuheben  nicht  unterlassen  dürfen, 
um  eine  gerechte  Würdigung  des  ganzen  Ver- 
fahrens zu  thun  war,  dass  der  Tadel  sich  gegen 
die  Art  und  Weise  der  Ausbeutung,  nicht  gegen 
die  methodische  Anwendung  der  Ozonsauerstoff- 
Inhalationen,  bei  denen  in  Zukunft  auch  das  (?) 
wegzulassen  ist,  zu  richten  habe. 

Theod.  Husemann. 


Wülcker,  Das  Evangelium  Nicodemi  u.  s.  w.    439 

Das  Evangelium  Nicodemi  in  der  Abend- 
ländischen Literatur.  Nebst  drei  Excursen  über 
Joseph  von  Arimathia  als  Apostel  Englands, 
das  Drama  »harrowing  of  Helle  und  Jehan  Mi- 
chel's Passion  Christi;  von  Dr.  Richard  Paul 
Wülcker.  Paderborn,  Druck  und  Verlag  von 
Ferdinand  Schöningh,  1872.  —  109  S.  in  8. 

Das    gewöhnlich    so    genannte    Nikodemus- 
Evangelium    nimmt  unter    den  Apokryphischen 
Evangelien  zwar    an  Inhalt  und   Werth   nicht 
die  erste  Stelle  ein  (diese   gebürt  dem   sogen» 
Protevangelium  des  Jakobos),   sondern  erst  die 
zweite,   steht  aber  doch  weit  über  allen  den 
übrigen  die  man  auf  die  dritte  Stufe  verweisen 
muss,  und  ist  während  des  Mittelalters  vorzüg- 
lich  in   allen  Ländern   der  Lateinischen  Kirche 
wegen  seines  sonst  nirgends  weiter   anzutreffen- 
den Inhaltes   sehr   hoch   geachtet   und  überaus 
gerne  gelesen.    Die  neue  sehr  schön   gedruckte 
Schrift   des  Herrn  Dr.  Wülcker  gibt  nun   zwar 
über    die  Entstehung   und    das  Zeitalter   dieses 
denkwürdigen  Evangelischen  Buches  keine  neue 
Aufschlüsse:   desto   unterrichtender  und  reicher 
sind   aber   die   in  ihm   zusammengestellten  ge- 
nauen Nachrichten  über  den  Gebrauch  welcher 
von  ihm   in  dem  volkstümlichen  Schriftthume 
des    ge8ammten   Abendlandes    gemacht    wurde. 
Alle   die   Völker   der  Lateinischen    Kirche  von 
den  Baskischen  bis  zu  den  Skandinavischen  bil- 
deten au  8  diesem  Buche  eine  Menge  neuer  Er- 
zählungsbücher, oder  kleideten  seinen  Inhalt  in 
Dramen  ein;   und  dieses  einmahl  in  einer  voll- 
ständigen 13  eb  er  sieht  verfolgen   zu  können,   ist 
schon    ansich  erfreulich.     Der  Verf.  geht  aber 
auch  zugleich  überall  auf  die  Handschriften  und 
ersten   Drucke  dieser  vielen   und   höchst  ver- 


440       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  11. 

scbiedenen  Mittelalterlichen  Schriften  sorgfaltig 
zurück,  und  theilt  vielen  wenig  bekannten  Stoff 
mit.  Merkwürdig  ist  dabei  dass  die  ältestem 
Bücher  der  Art  bei  den  Angelsachsen  erschei- 
nen :  und  Joh.  Alb.  Fabricius,  der  bekannte  Her- 
ausgeber des  Cod.  N.  T.  apocrvphus,  wollte 
dieses  daher  erklären  dass  Nikodemus  als  der 
Apostel  der  Angelsachsen  gegolten  habe.  Der 
Verf.  weist  dagegen  nach  dass  eine  solche  Sage 
nur  yon  Joseph  von  Arimathia  in  Umlauf  ge- 
wesen sei,  aber  auch  diese  nicht  vor  dem 
zwölften  Jahrhunderte. 

H.  E. 


Berichtigung  S.  17  Z.  6  v.  u. 

Bei  Besprechung  des  Nasals  in  ushtränam  ist 
nach  dem  Aufrechtschen  Text  des  Rigveda  und 
dem  Gitat  im  Petersburger  Wörterbuch  ange- 
nommen, dass  räshtränäm  mit  einem  lingualen 
Nasal  im  Rigveda  geschrieben  werde.  Aber  auch 
dieses  ist  nicht  der  Fall.  Rv.  VII.  34,  11  ist 
ttctot^  in  M.  Müller'8  Ausgabe  richtig  mit  den- 
talem Nasal  gedruckt  und  S&yana  bemerkt  aus- 
drücklich, dass  diese  Schreibweise  vedisch  sei. 
Es  wird  also,  wie  am  angeführten  Orte  ange- 
deutet, der  Grund  der  Nichtlingualisimng  in 
beiden  Fällen  in  der  grösseren  Anzahl  der  vor- 
hergehenden Linguale  Liegen,  also  in  einem  Stre- 
ben nach  Dissimilation.  Th.  Benfey. 


r 


441 


Gftttingische 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stack  12.  19.  März  1873. 


Die  Eingeborenen  Südafrika's  ethno- 
graphisch und  anatomisch  beschrieben 
von  Gustav  Frit  seh.  Mit  zahlreichen  Illu- 
strationen, zwanzig  lithographischen  Tafeln,  nebst 
einem  Atlas,  enthaltend  sechzig  in  Kupfer  ra- 
dirte  Portraitköpfe.    Breslau  F.  Hirt   1*72. 

An  grosseren  ethnographisch  -  anthropologi- 
schen Werken,  wie  sie  verhältnissmässig  zahl- 
reich im  Anfange  der  Sechziger  Jahre  von 
Ecker,  His  und  Rütimeyer,  Davis  und 
Thurnham,  Morton  u.a.  veröffentlicht  wur- 
den, sind  die  letzten  Jahre  keineswegs  reich  ge- 
wesen. Eigentlich  können  in  dieser  Hinsicht 
fast  nur  der  anthropologische  Theil  der  Novara- 
Expedition  und  Quetelets  Anthropometric  in 
Betracht  kommen,  und  auch  diese  sind  nach  Ziel 
und  Anlage  wesentlich  verschieden  von  der  vor- 
liegenden Arbeit.  In  Fritschs  Beschreibung 
der  Eingeborenen  Südafrikas  begrüssen  wir  eine 
der  werthvollsten  Bereicherungen  der  anthropo- 
logischen Literatur,  ein  Werk,  welches  gleich 
vollendet  in  Darstellung  wie  in  künstlerischer 

34 


L 


■ 


442       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  11 

Ausstattung,  geradezu  anthropologischen  Mono- 
graphien als  Muster  dienen  kann.  In  der  That 
steht  hier  die  Technik  auf  einer  Höhe,  wie  sie 
noch  in  keinem  ähnlichen  Werke  in  gleicher 
Weise  zur  Anwendung  gekommen.  Ausser  den 
Tafeln  mit  Abbildungen  von  Schädeln,  Becken, 
Hautfarbeproben  u.  s.  w.  ist  ein  Atlas  beigege- 
ben, welcher  60  Portraitköpfe  von  Eingeborenen 
enthält.  Jeder  Kopf  ist  in  zwei  Ansichten  — 
en  face  und  en  profil  —  aufgenommen,  und 
nach  den  Photographien  sind  die  Kupferradirungen 
durch  die  Künstlerhände  des  Herrn  Hrof.  ßiirck- 
ner  gefertigt. 

Lie  drei  Hauptgruppen,  welche  Fritsch  be- 
handelt, sind  die  A- bantu  oder  Kaffern,  die  Koi- 
Koin  oder  Hottentotten  und  die  Buschmänner. 
Bezüglich  der  gegenseitigen  Stellung  dieser  Racen 
zu  einander  kommt  der  Verfasser  zu  dem 
beachtenswerthen  Resultate,  dass  die  Buschmän- 
ner als  grössere  Unterabtheilung  den  Hottentot- 
ten anzufügen  seien,  während  zwischen  Kaffern 
und  Negervölkern  eine  Grenze  nicht  mehr  auf- 
recht erhalten  werden  könne.  Näheres  aus  dem 
reichen  Inhalte  des  Werkes  mitzutheilen,  ist  an 
dieser  Stelle  nicht  möglich,  nur  einen  Punkt  sei 
es  erlaubt  noch  hervorzuheben,  da  er  die  Be- 
richtigung eines  Irrthums  betrifft,  der  bei  den 
Anatomen,  Physiologen  und  Geburtshelfern  sehr 
verbreitet  ist.  Wir  meinen  das  Mährchen  von 
den  Negerkindern,  die  weiss  geboren 
werden  sollten,  indem  ihre  dunkle  Pigmentirung 
erst  im  extrauterinen  Zustande  zur  Ausbildung 
gelange.  Auf  Grund  seiner  bei  den  0  va-herero 
gewonnenen  Erfahrungen  erklärt  Fritsch:  diese 
Behauptung  beruhe  »jedenfalls  auf  einem  Irr- 
thum,  oder  besser  gesagt  auf  einer  Uebertrei- 
bung;  es  ist  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit  an- 


Fritsch,  Die  Eingeborenen  Südafrika^.      448 

annehmen,  class  dieNigritier  sich  in  dieser  Hin- 
eicht  gleich  verhalten  und  ich  kann  aus  eigener 
bei  den  Ba-Euena  gemachter  Beobachtung  ver- 
sichern, dass  das  neugeborene  Kind  die  dunkele 
Färbung  der  Haut  schon  während  der  Geburt 
deutlich  erkennen  liess,  das  Pigment  zeigte  nur 
nicht  die  Kraft,  welche  es  später  unter  Einwir- 
kung des  Lichtes  bei  gleichzeitiger,  besserer 
Füllung  (?)  der  Hautkapillaren  erhielt«.  (S.  235). 

Auch  über  eine  grössere  Reihe  anderer  ana- 
tomischer Fragen  liefert  Fritsch  sehr  werthvol* 
les  Material,  so  z.  B.  über  die  Steatopyga,  die 
äusseren  Genitalien  der  Hottentottinnen  u.  a., 
worüber  bisher  nur  vereinzelte  Mittheilnngen 
vorlagen  *). 

Nur  einem  Theile  des  Werkes  vermag  ich 
einen  gleichen  Werth  nicht  beizulegen,  nämlich 
dem  craniologi8chen.  Ehe  ich  jedoch  versuche 
meine  hierauf  bezüglichen  Bedenken  zu  äussern, 
muss  ich  mich  gegen  die  Annahme  verwahren, 
als  wolle  ich  Herrn  Fritsch  etwa  leichtfertiger 
Arbeit  zeihen  oder  ungenügender  Kenntniss  der 
einschlägigen  Literatur.  —  Fritsch  steht  im 
Gegentheile  so  vollständig  auf  demselben  Boden, 
wie  die  Mehrzahl  unserer  heutigen  Graniologen, 
dass  er  als  einer  ihrer  tüchtigsten  Vertreter 
gelten  darf,  und  dass  mithin  die  Bedenken  die 
im  Folgenden  angedeutet  sind  sich  nicht  sowohl 
ausschliesslich  auf  seine  Arbeit  beziehen,  als  auf 
die  ganze  Richtung,  welcher  er  sich  anschliesst. 

Fritsch  fügt  dem  Texte  2  Tabellen  an,  mit 
Massen  von  den  Schädeln  der  hier  in  Betracht 
kommenden  Racen.      Welches  sind   nun'  diese 


*)  Namentlich  die  Section  der  bekannten  Hottentot« 
ten  Venus  in  Paris  durch  Cuvier  und  die  Untersuchung 
des  „Busehweibes  Afandy"  von  Luschka,  Kooh  Ur  a.  xnV 


444       tiött.  gel  Am.  1873.  Stück  12. 

Masse?  In  keiner  der  beiden  Tabellen  findet 
sich  auch  nur  ein  Index,  eine  reducirte  Grösse 
oder  ein  Winkel!  Alle  Zahlen  bezeichnen  nur 
absolute  Grössen,  wie  z.  B.  ausser  den  verschie- 
denen Längen-,  Breiten-  und  Höhenmassen  die 
Entfernung  der  Proc.  mastoidei  von  einander, 
die  Entfernung  der  Tubera  parietalia  vom  Por. 
acust.  ext.,  von  der  Glabella  etc.  Und  doch  ist 
es  sicher  einleuchtend,  dass  die  Differenzen 
zwischen  diesen  Massen  ebenso  sehr  von  der 
ungleichen  absoluten  Grösse  der  Schädel  abhän- 
gig sind,  ah  von  Verschiedenheiten  im  Baue, 
in  der  Form  derselben.  Kann  es  aber  wohl 
von  Interesse  sein  zu  wissen,  wie  weit  in  die- 
sem oder  jenem  Schädel  die  Tubera  parietalia 
oder  Proc.  Mast,  von  einander  entfernt  sind, 
wenn  es  feststeht,  dass  innerhalb  dersel- 
ben Race  oder  Völkerschaft  ebenso  grosse 
rein  individuelle  und  unwesentliche  Unter <- 
schiede  sich  finden,  wie  zwischen  verschiedenen 
Stämmen? 

Aber  vielleicht  hatFritsch  im  Texte  die  ge- 
wünschten reducirten  Werthe  gebracht  und 
giebt  die  absoluten  Grössen  in  den  Tabellen  nur 
der  Vollständigkeit  wegen  ?  Die  Erfahrung  lehrt, 
dass  nur  selten  spätere  Autoren  im  Stande  sind 
mit  wirklichem  Vortheil  die  Tabellen  älterer 
Werke  ?u  benutzen,  indem  immer  ein  oder  das 
andere  gewünschte  Mass  fehlte,  oder  in  anderer 
Weise  als  in  der  verlangten  gewonnen  worden. 
Immerhin  könnte  man  aber  eine  solche  mehr 
zeitraubende  als  gewinnbringende  Arbeit  mit  in 
den  Kauf  nehmen,  wären  nur  wenigstens  die 
aller  verbreitetsten  Indices  und  Winkel  für  je- 
den einzelnen  Schädel  mit  in  die  Tabelle  aufge- 
nommen. Frit8ch  jedoch  übergeht  gerade  diese 
wichtigsten  Masse,  und  nur  im  Texte  giebt  er 


Fritsch,  Die  Eingeborenen  Südafnka's.    445 

einige  hierhergehörige  Mittelzahlen  an,  legt  aber 
alsdann  diesen  eine  andere  Bedeutung  bei  als 
ihnen  zukommt.     Mittelzahlen  lassen  sich   nur 
mit  Mittelzahlen  vergleichen  und  können   dann 
von  höchstem  Werthe  sein,  nie  aber  darf  man, 
wie  Fritsch  es  versucht,   einen   einzelnen   Fall 
herausgreifen  und  diesen  auf  seine  Uebereinstim- 
mung  mit  dem  mittleren  Typus  untersuchen.   Es 
kommt  oft  genug  vor,   dass  die  berechnete 
Mittelzahl  keinem  einzigen  der  vielen  Einzelfalle 
entspricht.     Will  man  daher  erfahren,  ob   ein 
gegebener  Fall  in  eine  gewisse  Reihe  hinein« 
passt,  so   darf  man  ihn  nicht  mit  der  idealen 
Mittelgrösse  zusammenstellen,  sondern  man  wird 
zu  prüfen  haben   ob   seine  Proportionen  inner- 
halb der  Grenzen  liegen,  zwischen  welchen  die 
ganze  Reihe  schwankt. 

Andere  Fritsch!     Nachdem  er  den  Bau  des 
Kaffernschädels  erörtert  hat,   bespricht  er   den 
Schädel  eines  0  va-herero  (oder  Damara).    Ob- 
gleich er  sich  hütet  auf  einen  einzigen  Schädel 
allgemeine  Schlüsse  zu  bauen,  so  glaubt  er  aus 
der  Bildung  desselben  doch  so  viel  herauslesen 
zu  dürfen  »dass  der  Damaraschädel  Abweichun- 
gen enthält,    welche  nicht  gestatten   ihn   ohne 
Weiteres  mit  denen  der  Kaffern  zu  vereinigen.« 
(S.  36).    Wie  das  Folgende  ergiebt  beruht  diese 
Schlussfolgerung  auf  einer  Vergleichung  des  ein- 
zigen Damaraschädels  mit  den  Mittelzahlen  der 
Kaffern8chädel.      »Der  Breitenindex«   fahrt   er 
nämlich  fort,  »beträgt  72,2,  ist  also  etwas  be- 
deutender wie  der  des  Kaffern  (71,89),  der  Hö- 
henindex wächst  aber  viel  stärker,  er  erreicht 
75,9......  Der  Breitenindex  (72,2  gegen  71,89)  ist 

also  um  0,8  grösser  als  der  des  mittleren  Kaffern- 
schädels, der  Höhenindex  (75,9  gegen  73,8)  über- 
trifft um  2,1  die  Durchflchmttegröß&e  dieses  Ma- 


1 


446       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  12. 

Baes  bei  den  Kaffernschädeln.  Diese  unbedeu- 
tenden Unterschiede  findet  Fritscb  schon  abwei- 
chend genug,  um  anzunehmen,  »dass  die  Ver- 
wandtschaft des  Herero  mit  den  eigentlichen 
Kaflern  keine  unmittelbare  ist«  (S.  36). 

Zu  welchen  Schlussfolgerungen  aber  würde 
sich  Fritsch  wohl  haben  hinreissen  lassen,  wenn 
der  Damaraschädel  zufälligerweise  einen  Brei- 
tenindex von  78,07  oder  einen  Höhenindex  von 
78,14  besessen  hätte!  Und  doch  kommen  beide 
Zahlen  schon  in  der  kleinen  Reihe  ächter  (o*) 
Kafferschädel  vor,  welche  in  Tab.I  von  Nr.  1—6 
enthalten  sind.  Ich  habe  aus  den  bezeichneten 
Schädeln  die  Indices  berechnet  und  gebe  sie 
hier: 

Längenbreiten-  Längenhehen- 

Nr.  Index  Nr.  Index 


1 

70,31 

3 

71,05 

5 

71,21 

5 

72,63 

3 

71,31 

6 

72,63 

6 

71,84 

4 

72,67 

4 

72,87 

2 

75,93 

2 

78,07 

1 

78,14 

Es  ergiebt  sich  hieraus  also  aufs  bestimmteste, 
dass  der  Damaraschädel  in  seinen  Massen  durch- 
aus innerhalb  der  Reihe  der  übrigen  Raffern- 
schädel  steht.  Dasselbe  gilt  auch  von  dem 
Breitenhöben-Index  *)  welcher  entschieden  wich- 
tiger als  der  Längenhöbenindex  ist.  Die  Grösse 
derselben  beträgt  fur  den  Damara  107,83,  wäh- 
rend die  Grösse  desselben  Masses  bei  den  obigen 
6  Eafferschädeln  von :  95, 82  (bei  Nr.  6)  bis 
Hl,  11  (bei  Nr.  1)  schwankt.     Den  Längen-Ho- 

■ 

*)  loh  setzte  die  grösste  Breite  =  100  und  redücire 
auf  sie  den  für  die  gronte  Hohe  angegebenen  Werth. 


r 


Fritsch  9  Die  Eingeborenen  Südafrika^.    447 

henindex  des  Damara  berechne  ich   zu   77,59! 
während  Fritsch  dafür  die  Zahl  75,9  hat. 

Aehnlicbes  gilt  auch  für  die  Unterschiede 
zwischen  Raffern  und  Hottentotten,  diesen  und 
den  Buschmännern  u.  8.  w.  Obwohl  gerade 
Fritschs  Werk  Veranlassung  dazu  bieten  könnte, 
so  soll  doch  hier  die  Berechtigung  einer  scharfen 
Trennung  von  Kaffern  und  Hottentotten  als  ver- 
schiedene Racen  nicht  bestritten  werden.  Nur 
soll  man  nicht  das  Zugeständniss  von  uns  ver- 
langen ,  dass  eine  solche  Trennung  durch  die 
craniologische  Untersuchung  bestätigt  werde. 
Dieselbe  ergiebt  durchaus  keine  wesentlichen  und 
erheblichen  Differenzen.  Fritsch  freilich  stellt  die 
Kaffernscbädel  als  hypsistenocepbali  den  platy- 
stenocephalen  Hottentottenschädeln  entgegen, 
allein  gerade  hier  zeigt  sich  wieder  einmal  deut- 
lich der  Nacbtheil  des  Welcker'schen  Schema- 
tismus» Die  erwähnten  Ausdrücke  sind  recht 
bequem  als  Schlagwörter  zu  einer  ersten  und 
vorläufigen  Orientirung,  allein  sie  führen  nur 
allzuleicht  zu  der  vollkommen  irrigen  Vorstel- 
lung, als  seien  die  Schädel,  welche  das  System 
in  verschiedenen  Klassen  unterbringt,  darum 
auch  in  ihrem  Bauplane  wesentlich  von  einander 
abweichend.  Zwei  Schädel,  welche  in  verschie- 
deneu aber  benachbarten  Gruppen  des  Systems 
einander  am  nächsten  stehen,  weichen  meist  von 
einander  sehr  viel  weniger  ab,  als  innerhalb  ei- 
ner und  derselben  Gruppe  das  eine  Extrem  vom 
anderen.  In  der  Reihe  der  Schädel  selbst  finden 
sich  keine  plötzlichen  Sprünge;  sie  ist  eine  voll- 
kommen continuirliche.  Nur  in  dem  schemati- 
schen Systeme  existiren  scheidende  Grenzlinien. 
Diese  Trennungen  sind  aber  im  höchsten  Grade 
künstliche  und  willkürliche,  und  hätte  es  dem 
Urheber  derselben  zufällig  gefallen  statt  5  Grup- 


448       Gott.  gel.  Aus.  1873.  Stück  12. 

pen  deren  4  oder  6  zu  schaffen,  so  wurden  jene 
beiden  Schädel  vielleicht  ihren  Platz  unmittelbar 
neben  einander  in  derselben  Abtheilung  gefun- 
den haben ,  während  solche  die  früher  zusam- 
men gehörten  nun  in  verschiedene  Gruppen  ver- 
theilt  sind.  Das  Welcker'sche  Schema  brauchte 
weniger  willkürlich  zu  sein,  um  doch  noch  die 
Trennung  von  Hypsi-  und  Platy  -  cephalie  auf- 
recht erhalten  zu  können.  Die  Grenze  wäre 
scharf  genug  in  dem  Verhalten  der  beiden  In- 
dices —  Breiten-  und  Höhen -Index  —  vorge- 
zeichndt.  Die  Gleichgewichtslage  müsste  den 
Ausgangspunkt  bilden  und  je  nachdem  die  Dif- 
ferenz zwischen  beiden  Werthen  eine  positive 
oder  negative  wäre,  würde  der  Schädel  in  die 
eine  oder  die  andere  der  beiden  Gruppen  zu 
verweisen  sein.  Dabei  würde  selbstverständlich 
die  fernere  Eintheilung  in  Steno -(Dolicho-)  und 
Bracby-cephalie  weiter  fortbestehen.  Es  würde 
so  der  Neuseeländer  als  Hypsistenocephalus  zu 
bezeichnen  sein,  weil  sein  Breitenindex  73,  der 
Höhenindex  76  beträgt,  (Differenz  +  3)  wäh- 
rend der  Irländer  bei  gleichem  Breitenindex 
einen  Höbenindex  von  70  besitzt  (Differenz  —  3), 
mithin  als  Platystenocephalus  aufgeführt  werden 
müsste.  Die  Hottentotten,  bei  welchen  sich 
diese  Zahlen  verhalten  wie    69  :  70    (Differenz 

il),  wären  danach  Hypsistenocephali.  Wel- 
er  bezeichnet  sie  trotzdem  als  Platystenoce- 
phali.  Die  Differenz  zwischen  Breiten-  u.  Höhen- 
index beträgt  für  folgende  Vergleichungsweise 
hier  in  Betracht  kommenden  dolichocephalen 
afrikanischen  Völker: 

Hottentotten  -f~  1 

Neger  -|-  3 

Darfur-  u.  Südguinea-Neger         -f-  4 

Kaffern,  Sudan-Neger  u,  a.  -+■  5 


Fritsch,  Die  Eingeborenen  Südafrika^.    449 

Moravi-Neger,  Ashantys  +  6 
Donko-Neger  -f-  T 

Mit  demselben  Rechte,  mit  welchem  man 
hier  die  Hottentotten  als  Platystenocephalen  von 
den  übrigen  abtrennt,  könnte  man  auch  die 
Koffern  noch  mit  unter  diese  Bezeichnung  auf- 
nehmen, am  sie  den  hypsistenocephalen  Donko- 
Negern  entgegenzustellen.  Es  ändert  hierbei 
nichts,  dass  Welckers  Breitenindex  ein  anderer 
als  der  gewöhnlich  angewandte  ist.  Denn  wenn 
man  für  die  hier  in  Betracht  gezogeneu  Schä- 
del mit  F ritsch  eine  Correction  von  etwas  über 
3%  eintreten  läset,  so  gelangen  die  »Neger« 
mit  den  Hottentotten  in  die  Rubrik  der 
Platyatenocephalie.  Allein  wenn  dies 
auch  nicht  der  Fall  wäre ,  so  könnte  man  doch 
nach  dem  Obigen  keinen  hohen  Werth  auf  die 
Trennung  legen,  weil  diese  keine  schroffe  und 
unvermittelte  ist,  sondern  durch  zahlreiche 
Mittelglieder  ausgeglichen  wird.  Jedenfalls 
stehen  die  Hottentotten  den  Kaffern  und  Negern 
in  dieser  Hinsicht  viel  näher,  als  die  Tnngusen 
und  Kalmüken  den  Tataren,  welche  doch  Nie- 
mand deshalb  in  verschiedenen  Bacen  unter- 
bringen wird.  Um  zu  zeigen,  wie  wenig  con- 
stant übrigens  bei  diesen  sowohl  wie  bei  jenen 
das  für  typisch  gehaltene  Verhältniss  sich  fin- 
det, gebe  ich  hier  noch  ans  FritBchs  Tabelle 
No.  1  die  Breiten-  nnd  LängenbÖhenindices  der 
ächten  Kaffern  und  der  Hottentotten,  wie  ich 
sie  nach  den  dort  gegebenen  Zahlen   berechne; 


450       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  ,12. 

Ich  lege  nicht  sehr  viel  Werth  darauf,  dass 
das  +  und  — Zeichen  hier  ziemlich  gleich- 
massig  vertheilt  ist;  wer  weiss,  wie  das  Ver- 
hältniss  sich  gestalten  würde,  wenn  die  Reihe 
etwa  20  mal  so  gross  wäre  als  die  vorliegende  ? 
Mag  man  nun  aus  dieser  unvollkommenen 
Beine  auch  schliessen,  was  man  will,  sicherlich 
ist  man  nicht  berechtigt  zu  der  Annahme,  dass 
zwischen  dem  Schädelbaue  des  Kaffern  und  des 
Hottentotten  sich  constante,  typische  und  für 
diese  Rage  charakteristische  Unterschiede 
finden. 

Aehnlicbe8  gilt  auch  von  den  übrigen  era« 
niologischen  Merkmalen,  wobei  jedoch  Fritsch 
selbst  zugiebt:  »Man  würde  nach  der  Betrach- 
tung der  Vorder-  und  Seitenansicht  allein  nicht 
wohl  im  Stande  sein  den  charakteristischen  Ty- 
pus zu  erkennen,  wenn  man  nicht  die  Norma 
verticalis  zu  Hülfe  nimmt«.  Allein  auch  die 
»sonderbare«  auf  Tafel  XXXIII  in  der  That 
auffallende  Dolichocephalic  der  Hottentotten- 
schädel steht  durchaus  nicht  unvermittelt  den 
Kaffern  und  Buschmännern  gegenüber. 

Ja  auch  über  die  von  einander  abweichen- 
den Gesichtszüge  der  Kaffern,  Hottentotten  und 
Buschmänner  liesse  sich  von  Jemanden ,  der 
nicht  durch  den  Augenschein,  sondern  nach  Pho- 
tographie und  Beschreibung  sein  Urtheil  sich 
gebildet,  manches  einwerfen,  doch  darf  hiervon 
wohl  um  so  eher  Abstand  genommen  werden, 
als  Fritsch  selbst  das  Missliche  dieser  Partie 
der  Beschreibung  erkannt  hat,  indem  er  näm- 
lich sagt,  (S.  410):  »Doch  möge  es  genug  sein 
mit  der  Beschreibung  der  Gesichtszüge,  welche 
durch  Worte  überhaupt  nicht  zuverlässig  ver- 
gegenwärtigt werden  können c. 

Betreffs  der  craniologischen  Unterscheidungs- 


Fritsch,  Die  Eisgeborenen  Südafrika^    451 

merkmale  der  Hottentotten  und  Buschmänner 
gilt  wieder  so  ziemlich  dasselbe  wie  oben.  Die 
Zahl  der  Fritsch  zu  Gebote  stehenden  Busch- 
mannschädel  (5  <f  und  3  $)  ist  eine  viel  zu  ge- 
ringe, als  dass  es  gestattet  wäre  grossen  Werth 
zu  legen  auf  die  Differenzen,  welche  sich  zwi- 
schen ihnen  und  den  Hottentotten  in  den  Mit- 
telzahlen aussprechen.  Und  ausserdem  sind 
diese  Unterschiede  auch  zu  gering,  als  dass  auf 
sie  sich  eine  Sonderung  der  beiden  Ragen 
stutzen  liesse.  Von  diesem  Punkte  abgesehen, 
dürfte  die  Stellung,  welche  Fritsch  den  Busch- 
männern gegenüber  den  Hottentotten  zuweist 
dem  wirklichen  Verbalten  sehr  wohl  entspre- 
chen. Ueberhaupt  ist  das  Bild ,  welches  der 
Verfasser  von  diesem  räthselhaften  Stamme 
entwirft,  ein  sehr  gelungenes.  Es  ist  eine 
treue  und  lebendige  Schilderung,  die  um  so 
mehr  anmuthet,  als  man  ihr  das  Interesse  an- 
merkt, das  der  Verfasser  für  die  Völker  hegt, 
welche  er  beschreibt.  Nirgends  hat  sich  aber 
Fritsch  dazu  verleiten  lassen  einen  Stamm 
auf  Kosten  der  anderen  hervorzuheben.  Gerade 
das  erhöht  den  Werth  des  Werkes  so  sehr, 
dass  der  Verfasser  den  Boden  strengster  Ob« 
jectivität  nirgends  verlässt.  Ja  aus  diesem 
Grunde  mag  man  ihm  auch  gerne  seine  Abnei- 
gung gegen  den  Darwinismus  verzeihen.  Es  ist 
nicht  zu  läugnen,  dass  der  Anwendung  der 
Darwinschen  Theorie  auf  den  Menschen  zur  Zeit 
noch  viele  Bedenken  entgegenstehen.  Selbst  für 
Darwin  und  Häckel  war  diese  Klippe  nicht 
ohne  Gefahr,  und  die  Vorwürfe,  welche  gegen 
Häckels  Profilbilder  von  Rageköpfen  erhoben 
werden,  sind  so  begründet,  dass  Häckel  diesel- 
ben in  seiner  neuesten  (Illten)  Auflage  der  »na- 
türlichen Schöpfungsgeschichte«  ganz  weggelassen 

35* 


452   .    Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  12. 

hat.  Allein  abusns  non  tollit  usum  und  wenn 
Fritsch  auch  mit  Recht  zu  Vorsicht  und  Ob* 
jectivität  ermahnt,  so  geht  er  doch  entschieden 
in  seiner  Opposition  zu  weit,  indem  er  die 
grosse  Bedeutung  der  Descendenzlehre  ganz 
verkennt,  gleichsam  das  Kind  mit  dem  Bade 
ausschüttend. 

Ich  kann  es  zum  Schlüsse  nicht  unterlassen, 
noch  einmal  auf  die  Stellung  zurückzukommen, 
welche  ich  zu  dem  craniologischen  Theile  des 
Fritsch'schen  Werkes  eingenommen  habe.  Ich 
wiederhole,  dass  das  Bemerkte  ebensowohl  für 
eine  Anzahl  anderer  craniologischer  Arbeiten 
gelten  könnte,  und  dass  ich  weit  davon  ent- 
fernt bin,  den  Werth  des  vortrefflichen  Materials 
zu  verkennen,  welches  auch  in  diesem  Theile, 
namentlich  in  den  Tafeln  enthalten  ist.  Andere 
werden  sicherlich  in  günstigerer  Weise  urthei- 
len,  aber  auch  diejenigen,  welche  der  obigen 
Beurtheilung  sich  anschliessen  sollten,  werden 
sicher  den  eminenten  Werth  des  Fritsch'schen 
Werkes  zu  würdigen  wissen,  welches  entschieden 
zu  dem  Besten  zählt,  das  seit  langer  Zeit  auf 
anthropologisch-ethnographischem  Gebiete  gelei- 
stet worden. 

Göttingen.  Dr.  H.  v.  Jhering. 


Brandes,  D.  Friedr. :  Geschichte  der  kirch» 
liehen  Politik  des  Hauses  Brandenburg.  1.  Band: 
Geschichte  der  evangelischen  Union  in  Preussen. 
2.  Theil:  Die  Zeit  der  Unionsstiftungen.  Gotha, 
Fr.  Andr.  Perthes,  1873.    611  Seiten, 

Es  war  ursprünglich  die  Absiebt,  in  diesem 
2.  Theile  die  Geschichte  der  evangelischen  Kir- 


Brandes,  Gesch.  d.  kirchl.  Pol.  d.H.Brandenb.  453 

che  in  Preussen  zu  Ende  zu  fuhren.  Doch 
zeigte  sich  der  Stoff  seit  Friedrichs  des  Grossen 
Zeit  zu  gross,  um,  wenn  das  Werk  mehr,  als 
einen  blossen  Abriss  liefern  sollte,  mit  dem  gan- 
zen Best  in  einem  Bande  fertig  werden  zu  kön* 
nen.  Namentlich  aber  schien  es  auch  wün- 
sch ens  wer  tb,  der  Zeit  seit  dem  Regierungsantritt 
Friedrich  Wilhelms  IV.,  ohne  Frage  diejenige, 
in  welcher  unsre  gegenwärtigen  kirchlichen  Zu- 
stände die  besondre  Gestalt  gewonnen  haben, 
die  sie  nun  einmal  angenommen,  einen  grösseren 
Baum  zu  geben,  und  auch  die  lange  Regierungs« 
zeit  Friedrich  Wilhelms  III.  liess  sich  nicht  in 
der  Kürze  abthun,  zumal  wenn,  was  doch  des 
Buches  Aufgabe  sein  musste ,  das  Werden  und 
Sichgestalten  der  Unionskirche  in  seinen  zu 
Grunde  liegenden  Motiven  und  in  dem  Kampfe 
mit  den  Parteien  jener  Zeit  eingehend  und  ge- 
nau nachgewiesen  werden  sollte.  So  hat  der 
Verf.  den  vorliegenden  Band  denn  mit  dem  Tode 
Friedrich  Wilhelms  HL  abgeschlossen;  doch  hofft 
er  den  3.  Theil  der  Geschichte  der  evangeli- 
schen Union  in  Preussen,  die  Zeit  seit  1840 
behandelnd,  in  nicht  allzu  langer  Frist,  wenn 
Gott  Kraft  läset ,  noch  vor  Ende  d.  J.  liefern 
zu  können. 

Was  nun  die  Einrichtung  dieses  2.  Theils 
betrifft ,  so  nimmt  die  Regierungszeit  Friedrich 
Wilhelms  III.  den  grössten  Raum  in  demselben 
in  Anspruch.  Der  Verf.  hat  gemeint,  gerade  hier 
ein  wenig  sehr  in  das  Einzelne  gehen  zu  sollen 
sowohl  in  der  Schilderung  der  Zeit,  in  welcher 
der  Grunder  der  Union  sein  Werk  gestiftet  hat, 
hinsichtlich  der  kirchlichen  und  allgemein  gei- 
stigen Verhältnisse,  als  auch  in  der  Darstellung 
der  Motive  des  Königs  und  seiner  Rathgeber 
selbst  und  eben  so  in  der  der  Parteien  zur  Rech« 


454       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  12. 

ten  und  Linken,  im  Widerstreit  mit  denen  der 
König  sein  Werk  zu  Stande  bringen  mnsste  und 
durch  die  es  dann  freilich  auch  in  seiner  ur- 
sprünglichen Idee  nicht  wenig  modificirt  worden 
ist.  Je  mehr  dem  Werke  Friedrich  Wilhelms  III. 
bis  auf  diesen  Tag  von  den  Widerstrebenden 
vorgeworfen  worden  ist,  es  sei  lediglich  ein  Werk 
der  Willkür  dieses  Monarchen  gewesen,  seiner 
subjectiven  Reliffionsricbtung ,  wenn  nicht  gar 
einer  blossen  politischen  Berechnung,  desto  mehr 
war  es  zunächst  nöthig,  in's  Licht  zu  stellen, 
wie  dasselbe  ganz  im  Gegentheil  lediglich  als 
ein  Werk  jener  Zeit  überhaupt  erscheinen  muss, 
als  eine  Forderung,  welche  die  ganze  vorher- 
gehende Entwicklung  des  kirchlichen  Lebens  an 
die  Kirche  und  die  Leiter  derselben  stellte,  und 
wie  die  Widerstrebenden  jener  Zeit  vielmehr 
einen  Act  subjectiver  Willkür,  wenn  auch  im- 
merhin von  einer  eigentümlich  gefärbten  per- 
sönlichen Frömmigkeit  eingegeben,  begangen 
haben,  indem  sie  sich  einem  Bestreben  und  Un- 
ternehmen entgegen  stellten,  zu  welchem  in  da- 
maliger Zeit  sich  die  hellsten  Köpfe  und  frömm- 
sten Herzen  der  Nation  die  Hände  reichten. 
Die88  ist  denn  der  Zweck  der  ersten  Kapitel  des 
Buches,  in  denen  die  Umbildung  des  christlichen 
Bewusstseins  im  Laufe  des  vorigen  Jahrhun- 
derts unter  der  Regierung  Friedrichs  des  Gros- 
sen und  namentlich  die  Auflösung  des  confes- 
8ionellen  Gegensatzes  zur  Darstellung  zu  brin- 
gen versucht  worden  ist,  und  hoffentlich  ist  es 
dem  Verf.  gelungen  zu  zeigen,  wie  die  Union 
eigentlich  doch  nur  die  reife  Frucht  war,  wel- 
che damals  von  dem  Baume  der  ganzen  geisti- 
gen Entwicklung  des  evangelischen  Volkes  in 
Deutschland  fiel.  Weiter  musste  dann  die  Per- 
sönlichkeit Friedrich  Wilhelms  HI.  selbst 


Brandes,  Gesch.  d.kirchl.Pol.  d.  H.  Brandenb.  455 

sichtlich  ihrer  religiösen  Richtung  geschildert 
werden,  da  ja  allerdings  die  Union,  so  sehr  sie 
ein  Werk  der  ganzen  Zeit  ist,  doch  auch  wie- 
der als  das  eigenste  Werk  dieses  Königs  he« 
trachtet  werden  muss,  und  zwar  war  es  nöthig, 
den  König  selbst  darzustellen  als  ein  Kind  sei« 
ner  Zeit  und  seine  eigentümliche  religiöse  Fär- 
bung zu  begreifen  aus  den  Schicksalen,  welche 
er  mit  seiner  Zeit  und  gerade  er  in  so  vorzüg- 
lichem Maas8e  hat  durchleben  müssen.  Nur  so 
freilich  ist  es  möglich,  diesem  Könige  völlig  ge- 
recht zu  werden  und  die  innersten  Triebfedern 
seines  Handelns  zu  begreifen,  aber  nur  so  ge- 
winnen auch  die  Bemühungen,  denen  er  für 
Herstellung  des  kirchlichen  Wesens  in  seinem 
Lande  besonders  nach  der  Vertreibung  der  Fran« 
zosenherrschaft  unternommen  bat,  erst  das 
rechte  Licht,  auch  wohl  ein  versöhnliches  Licht 
in  dem,  worin  man  mit  ihm  nicht  übereinstim- 
men, was  man  vielmehr  als  eine  Schwäche  und 
als  eine  Schädigung  seines  Werkes  betrachten 
möchte.  Endlich  kam  es  dann  darauf  an  zu 
zeigen,  wie  das  Werk  unter  Annahme  und  Wi- 
derstreben von  den  verschiedenen  Seiten  her  all« 
mälig  zwar  in  die  evangelische  Kirche  des  preus» 
eischen  Staates  eingedrungen  ist,  so  dass  es  von 
da  an  den  specifischen  Charakter  derselben  aus- 
macht —  gerade  dass  es  an  den  durch  und  wi- 
der dasselbe  erregten  Streitigkeiten  trotz  aller 
Heftigkeit  derselben  nicht  hat  zu  Grunde  gehen 
können,  beweist  wohl  am  Besten  seine  geschicht- 
liche Berechtigung  —  aber  wie  es  eben  dadurch 
auch  Hemmungen  erlitten  und  jene  unvollendete 
Gestalt  bekommen  hat,  in  der  es  noch  jetzt  da- 
steht und  aus  der  es  herauszufuhren  noch  Ar- 
beit genug,  am  Ende  audi  noch  fur  unsre  Nach- 
komme», zu  thua  sein  wird.    Hier  galt  es  auf 


456       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  12. 

der  einen  Seite  den  Kampf  zu  schildern,  in  wel- 
chen bald  einer  der  hauptsächlichsten  Förderer 
der  Union,  Schleiermacher  selbst,  den  man  ne- 
ben dem  Könige  wohl  als  den  »Vater  der  Union c 
bezeichnen  dürfte,  durch  die  Agendensache  ver- 
wickelt und  im  Verlaufe  derselben  fast  dahin 
gebracht  wurde,  dem  Unionswerke  selbst  den 
Backen  zu  kehren,  um  nur  den  unliebsamen 
und  unerträglich  scheinenden  Forderungen  zu  ent- 
gehen, die  man  im  Namen  der  Union  von  Sei- 
ten des  kirchlichen  Regimentes  an  ihn  nun 
meinte  stellen  zu  dürfen ;  und  auf  der  anderen 
Seite  galt  es,  die  altlutherische  Opposition  dar« 
zustellen,  wie  sie,  von  Schlesien  ausgehend  und 
durch  den  Breslauer  Professor  Scheibel  ange- 
regt und  geleitet,  in  principieller  Weise  das 
Unionswerk  zu  bekämpfen  suchte,  es  als  ein  Ver- 
derben der  Kirche  anstatt  als  ihre  weitere  Fort- 
bildung betrachtend.  Je  mehr  gerade  diese 
Vorgänge  auf  die  Gestaltung  der  Union  und 
damit  der  evangelischen  Kirche  in  Preussen  ein- 
gewirkt haben,  ja  für  dieselbe  in  vieler  Hinsicht 
geradezu  bestimmend  gewesen  sind,  um  so  mehr 
musste  auch  die  Darstellung  näher  auf  sie  ein- 
gehen, und  zwar  so,  dass  sie  dieselben  in  ihren 
innersten  Motiven  zu  erkennen  und  aufzuzeigen 
suchte  und  sich  namentlich  bemühte,  den  rein 
objectiven  Gesichtspunkt  zu  bewahren,  der  auch 
dem  Gegner  sein  Becht  giebt  und  auch  vor  den 
mannigfachen  und  sehr  verhängnissvollen  Miss- 
griffen die  Augen  nicht  verschliesst ,  deren  die 
Förderer  eines  an  sich  guten  und  notwendigen 
Werkes  sich  schuldig  gemacht  und  wodurch  sie 
es,  wie  nicht  verhehlt  werden  darf,  dann  selbst 
zum  Theil  haben  verderben  und  verunstalten 
helfen.  Diess  Alles  in  seiner  geschichtlichen 
Wahrheit  zu  schildern  und  so  das  Werk  der 


Brandes,  Gesch.  d.  Krchl.  Pol.  d.  H.  Brandenb.  4ST 

Union,  wie  es  der  gegenwärtige  kirchliche  Zu- 
stand  in  Preussen  uns  zeigt,  eben  in  seinem  ge- 
schichtlichen Werden  zu  begreifen ,  ist  die  Ab« 
Bicht  des  Verf.  gewesen,  und  vielleicht  wird  man 
finden,  dass  er  es  wenigstens  an  einem  ein- 
gehenden Benutzen  der  Quellen  nicht  hat  fehlen 
lassen,  um  seiner  Aufgabe  Genüge  zu  thun. 

Die  Zeit  Friedrichs  des  Grossen,  womit  die 
Darstellung  in  diesem  Bande  beginnt,  hat  er 
gemeint,  weniger  eingehend  behandeln  zu  sollen, 
eben  so  wie  die  Friedrich  Wilhelms  II.,  in  wel- 
cher Herr  v.Wöllner  das  Gultusdepartement  ver- 
waltet hat.  Für  positive  Gestaltung  des  kirch- 
lichen Zustandes  hat  Friedrich  der  Grosse  und 
seine  Zeit  kaum  Etwas  beigetragen.  Sein  Ein- 
wirken war  doch  eigentlich  ein  rein  negatives, 
und  seine  Aufgabe  im  Verlauf  der  kirchlichen 
Entwicklung  bestand  vielmehr  darin,  dass  er  ge- 
holfen hat,  die  Hindernisse  hinweg  zu  räumen, 
welche  in  der  Zeit  des  Confessionalismus  einer 
kirchlichen  Vereinigung  der  Evangelischen  auch 
in  Preussen  entgegen  standen.  Daher  war  es 
denn  auch  hinreichend,  diesen  Verlauf  im  All- 
gemeinen zu  schildern,  ohne  auf  mancherlei  Ein- 
zelheiten einzugehen,  und  eben  so  konnte  der 
verunglückte  Versuch,  in  rein  äusserlicher  Weise 
einen  kirchlichen  Positivismus  herzustellen,  wie 
ihn  Friedrich  Wilhelm  H.  und  sein  Wöllner  vor- 
eilig und  thörichter  Weise  machten,  wohl  mit 
einer  kurzen  Darstellung  abgethan  werden,  da 
derselbe  schon  gescheitert  war,  als  er  kaum  be- 
gonnen hatte.  Alles  musste  in  diesem  Bande 
um  das  Unionswerk  Friedrich  Wilhelms  HI. 
selbst  sich  zusammen  drängen. 

Für  passend  wird  man  es  ohne  Zweifel  er- 
kennen, dass  die  Geschichte  der  rheinisch-west- 
fälischen Kirche  in  einer  gesonderten  Darstel- 


458       Gott,  gel.  Am.  1873.  Stück  12. 

lung  gegeben  worden  ist.  Nicht  bloss  dass  die 
Darstellung  selbst  dadurch  erleichtert  wurde:  es 
war  auch  an  und  für  sich  so  geboten,  da  die 
Kirche  oder  besser  die  Kirchen  der  westlichen 
Provinzen  bis  dahin  immer  ein  von  der  übrigen 
Monarchie  gesondertes  Leben  geführt  hatten 
und  da  auch  die  Reorganisation  derselben  nach 
der  Zeit  der  französischen  Occupation  und  die 
Unionsstiftung  in  ihnen  einen  gesonderten  Ver- 
lauf genommen  hat.  Doch  dürfte  gerade  auch 
auf  das  Kapitel,  das  diesen  Verlauf  behandelt, 
besonders  zu  achten  sein:  es  ist  da  doch  vieles 
Lehrreiche,  das  auch  jetzt  noch  beherzigt  zu 
Werden  verdient. 

Die  beiden  letzten  Kapitel  schildern  den 
Verlauf  der  wissenschaftlich-theologischen  Ent- 
wicklung in  Preussen  während  der  Zeit  Frie- 
drich Wilbelm'8  m.  Es  konnte  diese  Darstel- 
lung der  Anlage  des  ganzen  Werkes  gemäss  nur 
kurz  und  übersichtlich  sein;  doch  hat  sich  der 
Verf.  bemüht,  die  Hauptmomente  bestimmt  her- 
vorzuheben und  namentlich  auch  das  Verhalten 
der  Staatsregierung  dieser  Entwicklung  gegen- 
über zu  charakterisiren.  Es  gehört  diese  Par- 
tie ohne  Zweifel  zu  den  Glanzmomenten  der 
Regierung  Friedrich  Wilhelm's  III.  und  hoffent- 
lich wird  man  in  Preussen  nicht  aufhören ,  in 
den  Wegen  freier  Wissenschaltlichkeit  zu  wan- 
deln ,  wie  sie  damals  von  der  Regierung  be- 
schirmt wurden.  Das  kirchliche  Leben  würde 
doch  am  Ende  auch  nur  davon  Nutzen  haben, 
da  die  Erfahrung  doch  längst  gezeigt  hat,  dass 
alle  Unterdrückung  oder  Missleitung  des  wissen- 
schaftlichen Geistes  auch  für  das  kirchliche 
Leben  nur  von  Schaden  sein  kann.  Die  Kirche, 
in  der  Wahrheit  sein  soll,  bedarf  auch  der 
freien  und  stets  wieder  reinigenden  Wissenschaft , 


f 


Paul  Roth,  Bayrisches  Civilrecht.  2.  Th.    459* 

wenn  sie  nicht  Gefahr  laufen  will,  selbst  in  Irr« 
tbum  und  Aberglauben  und  schliesslich  in  dem 
wüstesten  Hierarchismus  und  Infallibilismus  einer 
herrschsüchtigen  Priesterschaft  zu  Grunde  zu 
gehen.  Möge  Preussen  gerade  nach  dieser  Seita 
hin  alle  Zeit  seines  Berufes  und  Amtes  walten! 

F.  Brandes; 


Paul  Both,  Bayrisches  Ciyilrecht.  Zweiter 
Tbeil.  Tübingen  1872  (H.  Laupp).  XHI  und 
603  Seiten  in  Octav. 

Der  erste  Band  des  vorliegenden  Werkes, 
welcher  in  diesen  Blättern  schon  früher  (Jahr- 
gang 1871,  S.  28  ff.)  zur  Besprechung  gebracht 
worden  ist,  enthielt  die  Lehre  von  den  Rechts- 
quellen und  das  Personenrecht  (mit  dem  ge- 
sammten  Familienrecht).  Jetzt  bringt  der  zweite 
Band  das  Sachenrecht:  Gap.  1,  von  den  Sachen 
im  Allgemeinen ;  Gap.  2,  das  Eigenthum ;  Cap.  8, 
die  Dienstbarkeiten;  Cap.  4,  Reallasten;  Cap.  5, 
Pfandrecht;  Gap.  6,  dingliche  Nutzungsrechte 
(LehnrechtfFamilienfideicommiss^andwirthschaft- 
liehe  Erbgüter,  Platzrecht).  Das  Bergrecht, 
Jagdrecht  und  Wasserrecht  sind  vom  Sachen- 
recht ausgeschieden  und  sollen  als  »Regalien« 
(Rechtsverhältnisse  aus  ehemaligen  Regalien)  ne- 
ben den  »Monopolien«,  d.  h.  den  dinglichen  Ge* 
werbsrechten,  welche  für  Baiern  ihre  Bedeutung 
noch  nicht  ganz  verloren  haben,  im  dritten 
Bande  zur  Darstellung  gelangen.  Der  dritte 
Band  soll  überdies  das  Erbrecht  enthalten,  und 
damit  vorläufig  den  Schluss  der  Arbeit.  Daa 
Obligationenrecht,  welches  nach  dem  Ursprung» 

des  Verfassers  den  dritten  Band  ein* 


460       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  12. 

nehmen  sollte,  ist  jetzt  von  dem  Plan  der  Ar- 
beit ausgeschlossen,  weil  inzwischen  (der  erste 
Band  erschien  Ende  1870)  die  Reichsgesetzge- 
bung für  diesen  Theil  des  bairischen  Privatrechts 
competent  geworden  ist. 

Die  Arbeit  des  Verfassers  nimmt  ein  glei- 
ches Interesse  für  die  Wissenschaft  des  römi- 
schen und  fur  die  Wissenschaft  des  deutschen 
Privatrechts  in  Anspruch. 

Auf  dem  Gebiet  des  Pandektenrechts 
stehen  wir  noch  immer  unter  dem  Einfluss  der 
von  Savigny  begründeten  Methode.  Obgleich 
Schöpfer  der  historischen  Schule  hat  Savigny 
doch  die  historische  Entwickelung  in  Deutsch- 
land ausser  Kraft  gesetzt.  Sein  Werk  ist  die 
Revolution,  die  Auflösung  des  Usus  modernus 
Pandectarum  durch  das  reine  römische  Recht. 
Von  dem  Moment,  in  welchem  Savigny  das 
Corpus  Juris  gewissermassen  neu  entdeckte,  kön- 
nen wir  eine  neue  Reception  des  römischen 
Rechts  datiren.  Mit  den  Rechtssätzen,  welche 
der  Usus  modernus  zum  Theil  auf  einheimisch 
deutscher,  zum  Theil  auf  italienischer  Grund- 
lage an  das  Corpus  Juris  angesetzt  hatte,  ward 
als  mit  Missverstandnissen  des  römischen  Rechts 
gebrochen  und  das  Gesetzbuch  Justinians  trat 
auPs  Neue  in  unverminderte  und  unveränderte 
Geltung.  Unsere  Pandektenlehrbücher  pflegen  uns 
zwar  zu  versichern,  dass  als  Pandektenrecht  nur 
das  römische  Recht  in  seiner  heutigen  gemein- 
rechtlichen Gestalt  darzustellen  sei.  Nichtsdesto- 
weniger ist  noch  jetzt  das  Corpus  Juris  die  fast 
ausschliessliche  Quelle,  aus  welcher  das  »heu- 
tige« römische  Recht  geschöpft  wird.  Es  scheint, 
dass  es  den  Germanisten  vorbehalten  ist,  auf 
Grundlage  der  Jahrhunderte  langen  Entwicke- 
lung, welche  zwischen  uns  und  dem  Corpus  Ju- 


Paul  Roth,  Bayrisches  Civilrecht.  2.  Tb.    4SI 

zis  steht,  dem  >heutigen«  römischen  Recht  seine 
wahre  Gestalt  zurück  zu  geben.  Das  Buch  von 
Both  vermag  gerade  in  dieser  Richtung  vor- 
trefflichen Dienst  zu  leisten. 

Das  Bairische  Landrecht  ist  ebenso  wie  das 
Preussische  Landrecht  auf  Grandlage  des  am 
Ausgang  des  vorigen  Jahrhunderts  zu  Recht  be« 
stehenden  Usus  modernus  Pandectarum  erwach« 
sen.  In  noch  höherem  Grade  als  das  Preus- 
sische stellt  das  Bairische  Landrecht  eine  Codi- 
fication des  damals  auf  Grundlage  des  römischen 
Rechts  entwickelten  gemeinen  deutschen  Rech- 
tes dar.  Mit  dem  Bairischen  Landrecht  selbst 
läs8t  der  Verfasser  in  seinen  Noten  dessen  gei- 
stigen Urheber  und  Commentator,  Kreittmayr, 
vor  uns  auftreten,  der  mit  seiner  kernig-naiven, 
anschaulichen  Darstellung  uns  die  Wissenschaft 
des  Usus  modernus  von  ihrer  besten  Seite  zu 
zeigen  im  Stande  ist.  Wir  stehen  in  der  Zeit 
vor  Savigny,  auf  dem  festen  Boden,  den  die 
constante  Tradition  von  Jahrhunderten  geschaf- 
fen. Die  Frucht  der  wissenschaftlichen  Erkennt- 
niss  ist  noch  nicht  gebrochen,  das  Wissen  von 
Gut  und  Böse  noch  nicht  in  die  Welt  gekom- 
men. Wir  begegnen  hier  den  im  deutschen 
Rechtsleben  eingewurzelten  Rechteanschauungen, 
welche,  damals  unbestritten  herrschend,  wenn- 
gleich uns  manches  Mal  vorweltlich  anmuthend, 
dennoch  auch  heute  noch  fordern,  dass  die  Wis- 
senschaft des  gemeinen  Rechts  sich  mit  ihnen 
auseinandersetze.  Hier  ist  zu  erinnern  an  die 
Ausdehnung  der  Mobiliar-  und  Immobiliarqua- 
lität  auf  alle  Vermögensstücke  (S.  4),  an  den 
Rechtssatz,  dass  auch  Sachgesammtheiten  (uni- 
versitates  rerum  distantium)  als  Einheit  Rechts- 
object  nnd  Besitzobject  sein  können  (S.  14),  an 
die  Erstreckung  des  Grundeigen thums    »bis  an 


462    .    Gott,  gel  Anz.  1873.  Stuck  12. 

den  Himmel«  und  »bis  an  die  Holle«  (S.  6. 
Note  17.  S.  45.  Note  79),  an  die  Sanctiomruog 
eines  Nutzeigenthums  neben  einem  Obereigen- 
thum,  in  dessen  Auffassung  das  Bairische  Land- 
recht  darin  vom  Preussischen  sich  unterscheidet, 
dass  es  nicht  zugleich;  wie  dies  im  Preussischen 
Landrecht  geschieht,  ein  Miteigentum  des 
Nutzeigenthümers  an  der  »Proprietät«  annimmt 
(S.  48).  Die  res  publicae  pflegen  noch  jetzt 
unter  den  res  extra  commercium  als  eigenthums- 
unfähig  aufgeführt  zu  werden.  Das  Bairische 
und  Preussische  Landrecht  vermögen  zu  zeigen, 
dass  dieser  Satz  in  Deutschland  nicht  recipirt 
ist,  vielmehr  nach  dem  heutigen  römischen 
Recht  die  res  publicae  im  Eigenthum  des  Staa- 
tes oder  der  Gemeinden  stehen  (S.  29).  Das 
Missionsverfahren  zum  Zweck  der  Erlangung 
einer  cautio  damni  infecti,  welches  noch  jetzt  in 
unserem  »Pandektenrecht«  so  sorgfaltig  behan- 
delt wird,  ist  von  ebenso  zweifelhafter  Geltung, 
wie  der  im  Bairischen  Landrecht  codificirte 
Usus  modernus  Pandectarum  des  18.  Jahrhun- 
derts zu  zeigen  im  Stande  ist  (S.  81)*  Der  ge- 
meinrechtliche Satz,  dass  der  Besitzesschutz  ein 
gleicher  ist  für  Sachen  und  Rechte,  der  in  den 
randektenlehrbüchern  ganz  mit  Unrecht  in  den 
Hintergrund  zu  treten  pflegt,  empfangt  hier  neue 
Bestätigung  und  Beweis  (S.  102  ff,  138  fl.),  und 
zugleich  seine  dogmatische  Grundlage  in  der 
Anschauung  des  Bairischen  wie  des  Preussischen 
Landrechts,  nach  welcher  der  Eigenthumsbegriff 
und  der  Eigenthumsschutz  in  gleicher  Weise  auf 
Rechte  wie  auf  Sachen  Anwendung  findet  (S. 
32  ff.  37  ff.).  In  der  Auffassung  des  Miteigen- 
thums  weichen  das  Bairische  und  das  Preus- 
sische Landrecht  von  einander  ab.  Das  Bai- 
rische Landrecht  setzt  die  mehreren  Miteigen- 


Paul  Roth,  Bayrisches  Civilrecht.  2.  Th.    4«fc 

thämer  »sammentlich  für  einen  Manne  und 
nimmt  nur  eine  Theilung  des  Werthes  der  Sache 
an,  während  das  Preussische  Landrecht  den 
Sachkörper  ideell  getheilt  und  »besonderes 
Eigen  thumc  jedes  T  heil  nehm  ers  an  der  Sachquote 
denkt  (S.  59.  60).  Es  ist  klar ,  dass  dort  die 
deutschrechtliche,  hier  die  römischrechtliche  Auf- 
fassung zu  Grunde  liegt.  Eine  in  hohem  Grade 
eigentümliche  Form  des  Miteigentums  ist  das 
in  bairischen  Statuten  begegnende  »Herberge- 
rechte,  d.h.  ein  Eigenthum  an  einzelnen  Wohn- 
räumen eines  Hauses,  also,  das  Haus  als  eine 
Sache  gedacht,  ein  Miteigenthum  zu  reellen 
Theilen  (S.  56  ff.).  Der  Verfasser  zeigt  (S.  57. 
Note  36),  dass  dieselbe  Art  der  Eigenthums- 
theilung  in  anderen  Partikularrechten,  im  fran- 
zösischen Recht,  in  Sachsen-Meiningen,  in  Frank- 
furt, in  Würtemberg  entwickelt  ist.  Der  ge- 
meinrechtlichen Wissenschaft  fehlt  die  Kategorie 
for  ein  Recht  dieser  Art,  ein  deutliches  Zeichen, 
dass  entweder  der  Sachbegriff  oder  der  Mitei- 
genthumsbegriff  der  gemeinrechtlichen  Wissen- 
schaft ein  einseitiger  ist. 

Andererseits  gewährt  das  Werk  des  Verfas- 
sers für  die  Wissenschaft  des  technisch  soge- 
nannten deutschen  Privatrechts  reiche 
Ausbeute.  Auf  diesem  Gebiet  haben  unsere 
Darstellungen  in  der  Regel  zugleich  mit  der  Un- 
sicherheit und  mit  der  Gestaltlosigkeit  des  auf 
deutscher  Wurzel  ruhenden  gemeinen  Rechts  zu 
kämpfen.  Hier  erhalten  wir  die  Schilderung 
einer  Reihe  von  Rechtsinstituten  in  der  concre- 
ten  Form,  welche  ihnen  die  partikularrechtliche 
Ent Wickelung  Baierns  gegeben  hat.  So  die  Fa- 
milienfideicommisse  (S.  548  ff.),  das  Lehnrecht 
(S.  502  ff.),  die  Reallasten  (S.  329  ff.).  Unter 
den  Reallasten,  welche  in  Baiern  noch  heute  in 


464       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  12. 

jeder  Form  neu  begründet  werden  können, 
nimmt  besonderes  Interesse  das  »Ewiggeld €  in 
Anspruch.  Das  Ewiggeld  (S.  356  ff.)  ist  die  in 
München  noch  jetzt  übliche  Form  aee  Renten* 
kaufs»  Es  kann  nur  an  Grundstücken  innerhalb 
des  Burgfriedens  der  Stadt  München  begründet 
werden.  Es  entsteht  durch  Eintragung  in  das 
Grundbuch,  und  geht  formell  nur  durch  Lö- 
schung im  Grundbuch  unter.  Der  Inhalt  des 
Hechts  ist  ein  wiederkäufliches  Rentenrecht. 
Der  Ewiggeldschuldner  haftet  nicht  persönlich! 
so  dass  dem  Ewiggeldgläubiger  nur  das  Grund- 
stück als  Befriedigungsobject  dient.  In  Conse- 
quenz  der  dinglichen  Natur  des  Rentenrechts 
haftet  hiernach  jetzt  auch  für  die  Rückstände 
nur  das  Grundstück,  also  der  jedesmalige  Ei- 
genthümer  mit  dem  Grundstück  für  alle  Rück- 
stände, während  bei  allen  anderen  Reallasten 
das  bairi8che  Recht  zu  dem  modernen  Rechts- 
satz übergegangen  ist,  dass  die  einzelnen  fällig 
gewordenen  Leistungen  als  persönliche  Schulden 
auf  dem  Vermögen  des  damaligen  Eigen- 
tümers haften.  In  der  Execution  der  Ewig- 
geldschuld begegnet  der  >Span-  und  Wasen- 
gchnitt«,  die  altherkömmliche  Form  für  die  ge- 
richtliche Beschlagnahme  des  Grundstücks,  d.  h. 
für  den  Beginn  der  Execution  (vgl.  Grimm, 
R.  A.  S.  174.  112  ff.). 

Aus  dem  modernen  bairischen  Recht  sind 
zwei  Rechtsinstitute  hervorzuheben,  der  nota- 
rielle Verbriefungszwang  für  alle  Rechtsgeschäfte 
über  Immobilien  und  das  Hypothekenrecht. 

Das  Streben  der  neueren  Entwickelung,  die 
Verfügungsacte  über  Grundstücke  zu  öffentlichen 
Acten  zu  machen,  hat  in  Baiern  eine  ganz 
eigentümliche  Form  der  Befriedigung  gefunden. 
Die  Rechtsgeschäfte  über  Immobilien  sind  als 


Paul  Both,  Bayrisches  Civilrecht.  2.  Th.    465 

solche  nicht  der  Eintragung  in  ein  öffentliches 
Buch  (dies  begegnet  nor  ausnahmsweise,  z.  B. 
bei  der  Hypothek  und  dem  Ewiggeld),  wohl 
aber  der  Aufnahme  in  einen  notariellen  Act  un- 
terworfen. Trotzdem  bildet  auch  dieser  relativ 
öffentliche  Vorgang  nicht  den  Erwerbsgrund, 
sondern  nur  seine  Vorstufe.  Die  Errichtung 
der  Notariatsurkunde  ist  den  Erwerbsgründen 
der  einzelnen  dinglichen  Rechte  nur  hinzuge- 
fugt worden.  So  geht  das  Eigenthum  auch  an 
Grundstücken  durch  Tradition  über  (entspre- 
chend den  Rechtssätzen  des  gemeinen  Rechts), 
qber  damit  die  Tradition  für  Grundstücke  wirk- 
sam sei,  muss  der  Tradition  die  notarielle  Ver- 
briefung vorangegangen  sein.  Das  Ewiggeld 
wird  durch  Eintragung  in  das  Grundbuch,  die 
Hypothek  dnrch  Eintragung  in  das  Hypotheken- 
buch erworben,  aber  den  Titel  zur  Eintragung 
bat  hier  wie  dort  ein  notariell  verbriefter  Ver- 
trag zu  bilden,  sodass  selbst  die  von  dem 
Schuldner  persönlich  vor  dem  Hypothekenamt 
erklärte  Bewilligung  der  Hypothekbestellung  jetzt 
nicht  mehr  einen  zur  Eintragung  genügenden 
Titel  bildet  (S.  153  ff.  362  ff.  435).  Es  lässt 
sich  bezweifeln,   ob  diese   durch  das  Notariats^ 

fesetz   vom    10.  November    1861    geschaffenen 
Teuerungen  einen  glücklichen  Gedanken  des  bai- 
rißchen  Rechts  repräsentiren. 

Auoh  das  bairische  Hypothekenrecht  cha- 
r*kterisirt  (sich  durch  eine  nur  theilweise  Durch- 
führung der  modernen  Rechtsgedanken.  Das 
Hypothekenrecht  erscheint  noch  als  ein  accesso- 
riscbqs  Recht  neben  einem  Forderungsrecht  (S. 
404).  Daher  geht  durch  die  notariell  ver- 
briefte Cession  der  Forderung  ipso  jure  auch 
das  Hypoth^kenrecht  über  (S.  452  ff.).  Durch 
JLöachong  einer  Hypothek  rücken  die  nachfolgen- 
de 


466       Gott.  gel.  Anz.  1673.  Stuck  11 

den  Hypotheken  nach  der  Ordnung  ihrer  Ein« 
tragung  im  Rang  vor  (S.  465).  Die  Eintragung 
des  Eicenthümers  in  das  Hypothekenbuch  dient 
nicht  dem  Eigenthumserwerb,  sondern  nur  den 
Zwecken  der  Hypothekbestellung  (S.  152.  397  ff.). 
Das  Princip  der  Publicität  ist  in  seinen  Conse- 
quenzen  gebrochen,  denn  neben  der  Hypothek, 
welche  allerdings  nur  durch  Eintragung  in  das 
öffentliche  Buch  entsteht  und  nur  durch  Lö- 
schung formell  untergeht,  ist  das  Faustpfand- 
recht an  Grundstücken  durch  Besitzübertragung 
mit  notariell  verbrieftem  Vertrag  ohne  Eintra- 
gung erhalten  worden:  der  eingetragenen  Hypo- 
thek steht  nur  ein  Vorzugsrecht  vor  dem  Faust- 
pfandrecht zu  (S.  482  ff.  383).  Von  diesen 
Punkten  abgesehen,  ist  das  bairische  Hypothe- 
kenrecht allerdings  gemäss  den  modernen  Rechts- 
anschauungen ausgebildet.  Die  Eintragung  und 
die  Löschung  haben,  wie  schon  bemerkt,  ihre 
auch  sonst  anerkannte  formelle  Wirkung.'  Die 
provisorische  Eintragung  (Vormerkung)  und  die 
provisorische  Löschung  (Verwahrung)  sind  ent- 
wickelt, um  die  Wirkungen  eines  bestrittenen 
Eintragungs-  oder  Löschungsrechts  zu  antici- 
piren  (S.  388  ff.).  Der  gutgläubige  Dritte  erwirbt 
die  Hypothek  nach  Massgabe  des  buchmässigen 
Thatbestandes  ohne  Rücksicht  auf  die  unterliegen- 
den Rechtsverhältnisse  (S.  408  ff.).  Das  Princip 
der  Specialität  ist  anerkannt  (S.  412).  Der  Zeit- 
punkt der  Eintragung  bestimmt  die  Priorität  (S. 
464).  Die  Realisirung  des  Hypothekenrechts  er* 
folgtim  Wege  des  Executionsverfahrens  (S.  458  ff.). 
Als  eine  Specialität  des  bairischen  Rechts 
sollen  die  »landwirtschaftlichen  Erbgüter«  auf- 
geführt werden  (S.  592  ff.).  Sie  sind  eine  Er- 
findung der  neueren  bairischen  Gesetzgebung 
(Gesetz  vom  22.  Februar  1855)  und  sollen  für 
kleinere   Güter  das  Familienfideicommiss  (wel- 


Paul  Rath,  Bayrisches  Civilrecht.   2.  TL    467 

ches  nach  bairi  schein  Recht  ein  Grundstück  mit 
einem  schuldenfreien  Werth  von  25  fL  Grund- 
eteuersimplum  fordert)  ersetzen.  Das  landwirth- 
schaftliche  Erbgut  (es  muss  einen  schuldenfreien 
Werth  von  6fl.  Grundsteuersimplum  repräsenti- 
ren)  ist  ein  durch  Verfugung  seines  Eigenthü- 
Biers  an  die  Familie  gebundenes,  in  Veräusse- 
rung,  Belastung,  Vererbung  Beschränkungen 
unterworfenes  Grundstück.  Von  der  Erfindung 
ist  kein  Gebrauch  gemacht  worden.  Bis  jetzt 
Bind  in  ganz  Baiern  nur  vier  Erbgüter  errichtet. 

Die  partikularrechtliche  Zersplitterung  des 
bairi8chen  Privatrechts  findet  trotz  der  vielfach 
eingreifenden  neueren  Gesetzgebung  auch  auf 
dem  Gebiet  des  Sachenrechts  noch  heute  ihren 
lebendigen  Ausdruck.  Sie  vermag  zu  bewir- 
ken, dass  ein  und  dasselbe  Sachenrecht  in  den 
verschiedenen  Landestheilen  völlig  verschiedene 
juristische  Gestalt  gewinnt.  Einen  Beleg  bietet 
das  Platzrecht.  Nach  Bairischem  Landrecht  ist 
es  als  Nutzeigenthum,  nach  Preussischem  Land- 
recht als  eine  Art  der  Servituten,  in  den  Ge- 
bieten des  gemeinen  Rechts  als  dingliches 
Nutzungsrecht  zur  Ausübung  fremden  Eigen- 
thums  aufzufassen  (S.  599).  Es  ergiebt  sich 
daraus  die  praktische  Gonsequenz,  dass  der  In- 
haber des  Platzrechts  im  Gebiet  des  Bairischen 
Landrechts  das  Grundstück,  im  Gebiet  des  gemei- 
nen Rechts  der  Form  nach  nicht  das  Grundstück, 
sondern  sein  Recht  am  Grundstück  (es  bildet 
im  Hypothekenbuch  als  dingliches  Nutzungsrecht 
ein  eignes  Hypothekenobject)  zu  verhypotheciren 
berechtigt  ist,  während  das  Platzrecht  im  Ge- 
biet des  Preussischen  Rechts  als  Servitut  vom 
Hypothekenbuch  überhaupt  ausgeschlossen  ist 
(S.  601  Note  17). 

Aus  dem  Vorigen  mag  erhellen,  wie  mannich« 

86? 


466       08«  '  ^n, 

J160  ^  /*      ^*  Wissenschaft  ans 

5*  j**  <*Lf£*  *u  ziehen  im  Stande 

^*-*  *&f"l!#>bt  mit  8einen  auf  das 
^p^*j^*^Jrf  das  ältere  deutsche,  auf 

^U^^cbt  zurückgehenden  Grundge- 


(^f^^f'ch  *•  ^ild  e*ner  m^  den  inne- 
^  dtff^  Wissenschaft  gerückt  worden. 


>^i,  tWfcben  ihrer  mannichfachen  Elemente 
fJ^iW^pgrfciknlarrechtlichen  Entwickelang, 


tf^pftfyje  Arbeit  in  den  Gesichtskreis   der 
**  **hen  ffissenschaft  gerückt  worden. 
dev'f'Zgsbnrg.  Rudolph  Sohm. 

Grammatik  der  biblisch-chaldäischen  Sprache 
«od  des  Idioms  des  Thalmud  Babli.  Ein  Grund« 
fias  von  Samuel  David  Luzzatto,  weil. 
Prof.  am  Istituto  Rabbinico  zu  Padua.  Aus 
dem  Italienischen   mit  Anmerkungen  herausge- 

Saben  von  Dr.   Marcus  Salomon  Krüger, 
reslau,     1873.     Schletter'sche    Buchhandlung. 
XIII  und  124  S.  in  8. 

Der  vor  einigen  Jahren  verstorbene  Verf. 
dieses  neuen  Buches  gab  1836  zu  Padua  Prole- 
gomeni  ad  una  Grammatica  ragionaia  della 
lingua  ebraica  heraus,  auf  welche  er  auch  hier 
ebenso  wie  auf  seine  <lann  seit  1853  wirklich 
ausgeführte  in  Heften  erschienene  Hebräische 
Sprachlehre  in  der  Vorrede  zurückweist.  Es 
ist  wirklich  bisweilen  ganz  nützlich  auf  die  Be- 
ttrtheilungen  zurückzukommen  welche  eine 
Schrift  schon  vor  30  bis  40  Jahren  erfahren 
hat,  ammei8ten  wenn  es  sich  so  wie  in  diesem 
Falle  trifft,  dass  es  noch  derselbe  Beurtheiler 
ist  welcher  einst  schon  über  eine  Schrift  ver- 
wandten Inhaltes  und  von  demselben  Verfasser 
zu  reden  hatte.  Und  so  möge  es  dem  Unterz. 
gestattet  sein  hier  an  die  Worte  in  diesen  Gel. 


Luzzatto»  6xanunatikd.bihlisch-chald.Spr.    469 

Anz.  1837  S.  1317  ff.  zu  erinnern  welche  jene 
Prolegotneni  betrafen,  Sie  hoben  besondere  her« 
▼or  class,  wenn  man  sich  in  der  Wissenschaft 
rühmen  wolle  alles  auf  Vernunft  d.  i.  auf  ge- 
sunde sachliche  Grunde  zurückzuführen,  man 
damit  Ernst  machen  müsse,  um  nicht  mit  einem 
(wenn  richtig  verstanden)  zwar  richtigen  und 
erlaubten  aber  sehr  hohen  Namen  mehr  ein 
Spiel  und  ein  Rühmen  als  einen  wirklichen  Ernst 
zu  treiben.  Es  ist  wohl  besser  zumahl  auf  den 
Aufschriften  von  Büchern  solche  in  Deutsch- 
land durch  Kant  eingeführte  Verheissungen 
ganz  auszulassen  und  nur  durch  die  Behand- 
lung jedes  besonderen  wissenschaftlichen  Faches 
sogleich  den  wirklichen  Beweis  dafür  zu  führen 
dass  man  allerdings  nicht  die  Unvernunft  wolle. 
Keinen  guten  Eindruck  macht  es  aber  wenn 
man  sieht  dass  30  bis  40  Jahre  später  ein 
Werk  desselben  Verfassers  und  in  etwa  dem« 
selben  Fache  erscheint  welches  von  dem  Walten 
eines  solchen  höchsten  Grundsatzes  wenige  oder 
gar  keine  Spuren  an  sich  trägt.  Auch  lässt 
sich  nicht  sagen  ein  solcher  Grundsatz,  mag 
man  ihn  so  oder  anders  ausdrücken,  könne  nur 
bei  sehr  ausfuhrlichen  Werken  seinen  Willen 
offenbaren:  auch  das  kleinste  Buch  soll  dies, 
wenn  der  Grundsatz  wirklich  etwas  gutes  und 
notwendiges  an  sich  hat. 

Blicken  wir  jedoch  von  des  Verf.  Vorrede 
zu  der  des  Deutschen  Uebersetzers  und  Heraus« 
gebers  dieses  Buches  hinüber,  so  finden  wir  da 
ans  unserer  allerwärmsten  Gegenwart  eine  laute 
Klage  darüber  dass  es  zwar  eine  »Legion«  le- 
bender Thalmudisten  gebe  (und  wo  diese  leben, 
weiss  man),  »jeder  unbefangene  und  wahrheits- 
liebende Mann  aber  wohl  wisse  wie  äusserst 
selten  man  gerade  in  dieser  Klasse  ein  gediege» 


470       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  13. 

nee,  gründliches,  selbst  den  massigsten  Anforde* 
rangen  logisch-wissenschaftlicher  Methode  genü- 
gendes Wissen  des  Thalmud  antreffe«,  und 
dass  »es  mit  ihrer  thalmudischen  Hermeneutik 
gewöhnlich  nicht  viel  besser  stehe  als  es  be- 
kanntlich mit  ihrer  Bibelexegese  bestellt  ist«. 
Dieses,  setzt  der  Vorredner  weiter  auseiander, 
wisse  er  aus  eigner  Erfahrung  am  besten.  Wir 
sehen,  aufrichtig  ist  dies  Geständniss:  aber  was 
sollen  wir  dazu  sagen  ?  Die  christlichen  Gelehr- 
ten haben  während  des  ganzen  Jahrhunderts 
von  dem  älteren  Buxtorf  an  bis  zu  dem  höchst 
ausgezeichneten,  leider  nur  zu  früh  verstorbe- 
nen Hadrian  Reland  hin  sich  aufs  eifrigste  und 
keineswegs  unfruchtbar  mit  dem  gesammten  Tal- 
mud wissenschaftlich  beschäftigt,  auch  schon  die 
ersten  Grundrisse  zu  einer  Grammatik  seiner 
Aramäischen  Sprache  vorgezeichnet:  und  auf 
der  anderen  Seite  ist  Hr.  Luzzatto  zu  Padua 
der  erste  welcher  in  unsern  Tagen  ein  Lehr- 
buch dieser  Sprache  verfasst,  während  der 
Ueber8etzer  seines  hinterlassenen  Werkes  über 
seine  gelehrten  Zeit-  und  Religionsgenossen  eine 
solche  Klage  anstimmt!  Will  man  denn  nicht 
endlich  begreifen  in  welchen  Zeiten  wir  wirklich 
leben?  Wenn  eine  Religionsgesellschaft  die  in 
unseren  Zeiten  (worüber  wir  uns  freuen)  alle 
bürgerliche  Freiheit  gewonnen  hat  und  neue- 
ßtens  nach  allen  Seiten  hin  so  hohe  Ansprüche 
erhebt ,  nach  dem  Urtheile  eines  so  sehr  ver- 
ständigen Mannes  aus  ihrer  eignen  Mitte  wie 
Dr.  Krüger  offenbar  ist,  um  das  richtige  Ver- 
Btändniss  und  die  entsprechende  Anwendung 
ihrer  eignen  Religionsschriften  sich  so  wenig  be- 
kümmert, wie  auch  in  den  Gel.  Anz.  früher  an 
vielen  Stellen  darüber  geklagt  ist:  was  soll 
dann  alles  übrige  sich  Rühmen?  Man  bemühe 


Luzzatto,  Grammatik  d.  biblisch-chald.  Spr.  47 1 

sich  doch  vor  allem  um  die  Wissenschaft  welche 
far  das  allgemeine  Leben  ebenso  wie  für  die 
allernächsten  eigenen  Bedürfnisse  eine  der  not- 
wendigsten ist,  und  mische  sich  bevor  darin  das 
heute  unentbehrlichste  gethan  ist  nicht  in  fremde 
Gebiete  ein,  wie  man  dieses  dort  in  unseren 
neuesten  Zeiten  so  gerne  thutt  Was  aber  dabei 
zunächst  zu  erstreben  und  zu  leisten  sei,  ist 
in  den  Gel.  Anz.  bei  gegebenen  Veranlassungen 
schon  oft  erwähnt. 

Das  hier  veröffentlichte  Buch  macht,  wie  ge- 
sagt, mit  einer  solchen  Wissenschaft  wie  sie 
hier  nothwendig  ist,  noch  keinen  gründlichen 
Anfang:  man  muss  vielmehr  behaupten  dass  die 
sprachliche  Wissenschaft  welche  uns  hier  wie« 
der  geboten  wird,  weit  hinter  dem  zurückbleibt 
was  heute  auf  dem  weiten  Felde  der  Semitischen 
Sprachen  erstrebbar  und  erreichbar  ist.  Man 
muss  dieses  schon  von  den  einzelnen  kleinsten 
Stücken  welche  hier  vorgeführt  werden,  d.  i.  von 
den  vielen  und  mancherlei  einzelnen  Wör- 
tern behaupten  wie  sie  hier  behandelt  werden. 
Es  ist  z.  B.  heute  leicht  zu  sehen  dass  ein 
Wort  wie  K»1p>.  oder  •»jonjj  in  der  Bedeutung 
unseres  frühest  oder  vor  wegen  seines  häu- 
figsten Gebrauches  in  den  Aramäischen  Volks- 
mundarten, der  Samarischen  und  anderen,  in 
mp,  •*»£  zusammenfiel:  dennoch  setzt  der  Verf. 
S.*  72.  104.  109.  114  dafür  i»p,  und  meint  es 
sei  aus  einer  Bildung  'cn^,  entstanden.    Allein 

diese  würde  auf  ^totf  hinweisen,  und  könnte 

den  Lauten  nach  niemals  weder  in  qatnmae 
Doch  in  qämae  zusammenfallen.  Aber  auch 
wenn  man  das  Lautgesetz  des  Syrischen  nach 
welchem  die  Verdoppelung  eines  Mitlautes  zwi- 


472       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  12« 

sehen  zwei  Vocalen  nicht  mehr  deutlich  hörbar 
ist  auf  alle  Aramäische  Mundarten  übertragen 
wollte,  wozu  wir  keinen  hinreichenden  Grund 
haben,  würde  aus  *<££.  keineswegs  im  Aramäi- 
schen **ȣ  entstehen. 

Allein*  der  Verf.  beginnt  sein  Werk  über- 
haupt nicht  so  wie  es  längst  heute  die  Wissen- 
schaft fordert,  mit  der  Erforschung  und  richti- 
gen Aufstellung  von  Lautgesetzen.  Vielmehr 
sind  die  » allgemeinen c  oder  »einleitenden  Vor- 
bemerkungen«, womit  er  die  zwei  Hälften  sei- 
nes Werkes  beginnt,  nur  ein  Sammelplatz  für 
allerlei.  Weiter  aber  fehlt  es  ihm  auch  gänz- 
lich an  Einsichten  in  den  zweiten  der  drei 
grossen  Haupttheile  jeder  Sprachlehre,  die  Lehre 
von  der  Wortbildung.  Wir  wollen  dafür  nur 
einen  Beleg  geben  welcher  etwas  gewöhnlich  gar 
nicht  beachtetes  und  doch  vielfach  wichtiges  be- 
trifft. Bei  der  Bildung  des  Thatwortes  in  sei- 
nen verschiedenen  Stämmen  ist  für  das  Ara- 
mäische kaum  etwas  so  bedeutsames  als  dass 
sich  bei  näherer  Erforschung  deutlich  ergibt  wie 
die  Passiva  in  ihm  sich  bilden.  Sie  bilden 
sich  gar  nicht,  wie  man  zunächst  anzunehmen 
geneigt  sein  möchte ,  durch  den  bekannten 
Vorsatz  -n«  hebr.  -ritt:  sondern  dieser  tritt 
erst  zuletzt  zu  der  schon  ansich  durch  inneren 
Vocalwandel  der  Wurzel  bestimmten  Passivbe- 
deutung hinzu,  nachdem  diese  nämlich  allmälig 
ausser  in  der  Endsilbe  für  den  Laut  immer 
schwächer  und  undeutlicher  geworden  war. 
Weil  vom   einfachen  Stamme  der  Begriff  des 

Passiven  schon  in  der  Aussprache  t&Aa,  vom 

zusammengesetzten  in  i£>Ld\  und  «äAö  (statt 
uhtdb  und  kuttäb)  liegt,  so  bildet  sich  folge« 


Luzzatto,  Grammatik  d.  biblisch-cbald.  Spr.    473 

richtig    t  oAo/|    neben   *^AdIZ\  und   %jzAd/\* 

und  man  braucht  demnach  nicht  mehr  zu  fra- 
gen warum  die  letzte  Stammsylbe  dort  mit  ef 
hier  mit  a  gesprochen  werde.  Wir  haben  also 
auch  hier  das  Gesetz  durchgeführt  dass  im  Se- 
mitischen der  innere  Vocalwandel  ursprünglicher 
sein  kann,  und  äussere  Zusätze  erst  dann  neu 
eingreifen  und  übermächtig  werden  wo  jener  zu 
schwach  wird.  Bei  starken  Wurzeln  nun  ent- 
wickeln sich  weiter  keine  Folgen  davon,  sodass 
eine  oberflächliche  Betrachtung  dies  alles  leicht 
übersehen  könnte:  anders  ist  es  aber  bei  d£n 
Wurzeln  welche  man  mit  den  alten  Arabischen 
Sprachgelehrten  nicht  unpassend  die  hohlen 
oder  mit  den  Hebräischen  die  Wurzel  &  nen- 
nen kann.  Bei  diesen  bildet  sich  das  Passivum 
des  einfachen  Stammes  so  wie  'ptn*;  Dan.  4,  9, 
das  des  Gausalstammes  so  wie  triänp,  Mehrheit 
•poion*;  Dan.  2,  5.  Ez.  4,  21.  5,  8;  beides  so 
dass*  (lie  langen  Selbstlaute  bei  diesen  Wurzeln 
ganz  den  kurzen  dort  entsprechen:  aber  eben 
die  Länge  der  Selbstlaute  hebt  den  gewaltigen 
Unterschied  in  der  Bildung  beider  Arten  von 
Stämmen  desto  deutlicher  hervor,  und  beweist 
die  ganze  tiefe  Gewalt  der  Bildung.  Das  älteste 
Aramäische  welches  wir  heute  besitzen,  bestätigt 
demnach  vollständig  dieses  wichtige  Bildungsge- 
setz, und  gibt  zugleich  einen  sehr  willkommenen 
Beweis  dafür  dass  das  Aramäische  sowohl  wie 
das  Hebräische  D^to  setzen  erst  aus  tpizm  abge- 
kürzt ist,   obwohl  das  Syrische  >cua>2Z|  bereits 

den  Unterschied  verwischt.  Was  aber  der  Vf. 
S.  28  f.  darüber  sagt,  ergiebt  sich  hieraus  in 
seiner  Grundlosigkeit  von  selbst. 

Wir  haben  dies  eine  Beispiel  nur  gewählt 


474       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  12. 

weil  es  uns  zugleich  den  Anläse  zu  dieser  Er- 
örterung gab.  Man  wird  aber  leider  im  Allge- 
meinen finden  das8  der  Vf.  die  gesammte  Bil- 
dungslehre untreffend  behandelt.  Den  dritten 
Haupttheil,  die  Satzlehre,  übergebt  er  ganz.  Wir 
wollen  hier  jedoch  statt  dessen  noch  etwas  an- 
deres berühren  welches  uns  wichtig  genug  scheint. 
Der  Vf.  behandelt  in  diesem  Werke  zuerst  das 
Aramäische  der  Bibel,  was  man  gewöhnlich  das 
Ghaldäische  nennt;  dann  davon  getrennt  das  des 
Babylonischen  Talmud:  er  bemerkt  aber  s.  X 
dass  man  noch  vier  andere  Arten  des  Ära« 
maischen  unterscheiden  könne,  auch  wenn  man 
sich  auf  das  Aramäische  der  Jüdischen  Autoren 
beschränke.  Demnach  würde  also  der  Vf.  sechs 
ganz  verschiedene  Aramäische  Sprachlehren  ent- 
werfen müssen,  wenn  er  diesen  gesammten  Stoff 
bewältigen  wollte.  Allein  das  Aramäische  ist 
im  wesentlichen  überall  dieselbe  uralte  Kern« 
spräche,  auch  wenn  es  sich  in  nochso  viele 
Mundarten  spaltet.  Das  einzig  richtige  Verfah- 
ren scheint  uns  demnach  dass  man  alle  Ara- 
mäischen Mundarten  soviele  wir  nur  kennen,  zu- 
gleich befhandelt:  was  nicht  bloss  sehr  wohl 
möglich  ist,  sondern  auch  entschiedene  Vortheile 
gewährt,  sowohl  was  die  Kürze  der  Darstellung 
als  was  die  Klarheit  und  Gewissheit  der  Sachen 
selbst  betrifft.  Wir  besitzen  bis  jetzt  ein  sol- 
ches Werk  nicht:  es  würde  aber,  wohl  entwor- 
fen und  ausgeführt,  für  die  Wissenschaft  sehr 
nützlich  seyn;  und  wir  wollen  an  dieser  Stelle 
wenigstens  den  Wunsch  hervorheben  dass  es  recht 
bald  von  einer  geschickten  Hand  unternommen 
werden  möge.  Erst  wenn  man  die  verschie- 
denen Mundarten  aller  Sprachen  vollständig  und 
genau  vergleicht,  kann  man  auch  begreifen,  wie- 
fern sich  behaupten  lasse  einige  Sprachen  seien 


Luzzatto,  Grammatik  d.  biblisch-chald.  Spr.    475 

besser  als  andre.  Denn  keinerlei  Sprache  oder 
Mundart  darf  gegen  die  Logik  fehlen :  sie  würde 
sonst  sich  selbst  tödten,  was  wohl  der  Mensch 
aber  keine  Sprache  kann.  Es  gibt  aber  Mund- 
arten welche  die  Laute  sehr  übel  wiedergeben, 
die  Übeln  volkstümlichen  Verhältnissen  ent- 
sprangen und  übel  sich  ausdrückend  dann  auch 
so  in  die  Schrift  übergehen  können.  Und  nach 
dieser  Seite  hin  ist  das  Aramäische  wie  es  der 
Talmud  gibt,  eine  sehr  nachlässige  zu  bequeme 
und  zu  tief  sinkende  Sprache. 

Wir  benutzen  jedoch  diesen  Anlass  auf  das 
Erscheinen  eines  neuen  Syrischen  Werkes  hin- 
zuweisen, welches  aller  Aufmerksamkeit  und  Un- 
terstützung werth  ist. 

S.  Isaaci  Antiocheni  doctoris  Syrorum,  opera 
omnia.  Ex  omnibus,  quotquot  exstant,  codici- 
bus  manuscriptis  cum  varia  lectione  Syriace 
Arabiceque  primus  edidit,  latine  vertit,  prolego- 
menis  et  glossario  auxit  Dr.  Gustavus  Bi- 
ckell,  in  academia  Monasteriensi  prof.  ext. 
Pars  I.  Gissae,  sumtibus  J.  Ricken,  1873.  IX 
und  307  S.  in  8. 

Nächst  Ephräm  ist  dieser  Isaak  Presbyter  in 
Antiochien,  welcher  oft  sein  Schüler  genannt 
wird,  einer  der  grössten  Liederdichter  und  Ge- 
lehrten der  Syrischen  Kirche,  sodass  wir  uns 
sehr  freuen  können  wenn,  seine  bis  jetzt  unter 
unß  wenig  bekannten  Werke  veröffentlicht  wer- 
den. Da  nun  Dr.  Bickell  welcher  sie  zu  ver- 
öffentlichen unternimmt,  als  ein  guter  Kenner 
des  Syrischen  Schriftthumes  schon  bewährt  ist, 
so  können  wir  von  seinen  Kenntnissen  ebenso 
wie  von  seinem  Fleisse  erwarten  er  werde  das 
hier  begonnene  nützliche  Werk  zu  einem  guten 
Ende  hinfuhren.  Dieser  erste  Band  enthält  nur 
einen  Theil  der  vielen  Werke  des  fruchtbaren 


476       Göt«.  gel.  Anz.  1873.  Stück  12. 

Syrischen  Dichten  und  Schriftstellers;  und  die 
diesem  ersten  Bande  beigegebene  kurze  prae» 
fatio  bringt  noch  nicht  die  in  seiner  Aufschrift 
verheissenen  ausfuhrlichen  prolegomena.  ^  Wir 
wünschten  nur  der  etwas  freien  Lateinischen 
Uebersetzung  wären  schon  bei  diesem  Bande  die 
nöthigsten  Anmerkungen  und  Bäckweise  in  aller 
Kürze  beigefügt.  Nur  theilweise  ist  das  hier 
so  wie  zufallig  S.  205  geschehen.  H.  E. 


L.  Buhl.  Lungenentzündung,  Tuberculose 
und  Schwindsucht.  Zwölf  Briefe  an  einen  Freund. 
München.   B.  Oldenbourg.   1872.  8.   164  Seiten. 

In  dieser  höchst  ansprechenden  Form  bringt 
der  Verf.  eine  nachträgliche  Festschrift  zum  400- 
jährigen  Stiftungsfeste  der  Universität  München 
und  stellt  die  Resultate  seiner  langjährigen, 
gediegenen  Untersuchungen  über  die  pathologi- 
sche Anatomie  der  Lungen  dar.  Grade  diese 
Form  erlaubt  dem  Verf.,  alle  übergelehrte  Pole-* 
mik  zu  meiden  und  doch  in  feiner  Detailmalerei 
seine  Ansichten  sehr  bestimmt  und  klar  zu  ent- 
wickeln. Soweit  das  Buch  nur  pathologische 
Anatomie  behandelt,  also  bis  zum  zehnten  Briefe 
und  im  zehnten  und  eilften  Briefe  die  grösse- 
ren Theile,  muss  es  als  eine  Musterarbeit  hin- 
gestellt werden. 

Buhl  nimmt  ein  Epithel  der  Alveolen  an 
und  setzt  es  in  unmittelbare  Verbindung  mit 
dem  Lymphgefössendothel.  Er  scheidet  die 
Entzündungen  der  Lungenbläschen  und  der  Bron- 
chien in  superficielle  und  parenchymatöse.  Die 
superficiellen  Entzündungen  fallen  dem  Gebiete 
der  t  Lungenarterien,  die  parenchymatösen  dem 
Gebiete  der  Bronchialartenen  anheim. 


Buhl,  Lungenentzünd.,  Tubercul.  n.  Sohwinds.  477 

Die  catarrhalische  Pneumonie  ist  eine  Ca- 
pillarbronchitis,  an  welcher  die  Lunge  durch 
collaterales  Oedem,  Atelektase,  lokales  Emphy- 
sem und  Anschoppung  in  Folge  des  in  einzelne 
Alveolen  ans  den  Bronchien  verschobenen  Se- 
cretes theilnimmt.  Sie  geht  meist  in  Genesung 
über,  weil  das  Parenchym  der  Lunge  intact 
bleibt.  Auch  die  putride  Bronchitis  kann  durch 
Verschleppung  ihrer  Producte  in  den  Alveolen 
lobuläre  Heerde  erzeugen. 

Das  Exsudat  der  croupösen  Pneumonie  ist 
mehr  Lymph-,  als  Blutextravasat.  Als  super- 
ficiale Entzündung  ist  sie  immer  diffus,  lobär; 
sie  pflanzt  sich  stets  auf  die  Pleura  fort.  Die 
Hepatisation  der  Alveolen  wird  fast  allein  durch 
Resorption  der  erweichten  Pfropfe  rückgängig« 
Der  Blutlauf  ist  während  dieser  Vorgänge  nur 
verlangsamt.  Die  croupöse  Pneumonie  führt 
niemals  zu  käsiger  Pneumonie;  falls  sie  tödtet, 
findet  man  gelbe  Hepatisation;  durch  eitrige 
Infiltration  führt  sie  zum  Lungenabscess,  durch 
Blutstockung  zum  Lungenbrande. 

Dann  geht  der  Verf.  zu  den  parenchymatö- 
sen Entzündungen  über,  für  die  er  leider  einen 
früher,  aber  nicht  glücklich  gewählten  Namen 
»Desquamativentzündungc  beibehält.  Sie  kom- 
men als  Begleiter  acuter  Krankheiten  vor.  Die 
genuine  Desquamativpneumonie  ist  immer  in  den 
oberen  Lappen  der  Lungen  stärker  entwickelt 
und  schreitet  von  oben  nach  unten  fort.  Die 
mikroskopische  Analyse  der  Sputa  macht  B.  in 
sehr  schöner  Weise  und  legt  mit  Recht  auf  sie 
das  Hauptgewicht  für  die  klinische  Diagnose. 
Die  Desquamativpneumonie  ist  meistens  als  ca- 
tarrhalische Pneumonie  gedeutet,  sie  ist  als 
Vorstadium  und  .Begleiterin  der  Lungenphthise 
und  der  Tuberculosa  aufzufassen.    Sie  endigt 


478       Gott,  gel  Anz.  1878.  Stack  11 

häufig  in  Lüngencirrhose,  bei  dieser  findet  sich 
neben  der  fibrösen  Entartung  Pigmenürung  und 
oft  speckige  Entartung.  Die  Desquamativpneu- 
monie  fuhrt  zur  Obsolescenz  der  respirirenden 
Capillar en,  die  Pleura  betheiligt  sich  mit  schwie- 
ligen Verdickungen  und  Verwachsungen.  Ihr 
höchster  Grad  ist  die  käsige  Pneumonie.  Die 
käsige  Degeneration  ist  ein  chronischer  Process 
in  necrotischem  Gewebe.  Eiterkörperchen  fin- 
den sich  nicht.  Die  Capillaranämie  führt  zur 
Necrose  und  findet  ihren  Grund  in  einer  Zellen- 
entwicklung in  der  Scheide  der  feinsten  Arte- 
rien. Auf  diesem  Wege  fällt  die  Desquamativ- 
pneumonie meist  mit  der  käsigen  Pneumonie 
zusammen.  Häufig  findet  sich  Peribronchitis 
neben  der  käsigen  Pneumonie. 

Der  Tuberkel  ist  eine  gefässlose  Neubildung 
von  mikroskopischer  Grösse,  welche  in  den 
Scheiden  der  Arterien  ihren  Sitz  hat.  Das  Re- 
ticulum des  Tuberkels  ist  kein  Bindegewebe  und 
hat  keine  Kerne.  Die  gleichwertigen  Bindege- 
webskörperchen  und  Endothelien  produciren  den 
Tuberkel,  als  lymphoide  Neubildung.  Die  Mi- 
liartuberculose  der  Lungen  ist  eine  Desquama- 
tivpneumonie mit  Bildung  von  Riesenzellen.  Die 
Müiartuberculoße  muss  als  specifische  Infections- 
krankheit  aufgefasst  werden.  Ihre  Grundlage 
ist  ein  käsiger  Heerd,  welcher  von  früherer  Ent- 
zündung herrührt  und  nicht  völlig  abgekapselt 
ist.  Die  Nachbarinfection  ist  hierfür  sehr  be- 
weisend. Die  Ausnahmsfälle  ferner,  in  denen 
ein  käsiger  Heerd  nicht  gefunden  wird,  sind 
nicht  beweiskräftig.  Die  Tuberkel  sitzen  im 
lymphgefassführenden  Bindegewebe,  ihr  histolo- 

S scher  Bau  ist  dem  der  normalen  lymphoiden 
rgane  analog.    Sie  entstehen  nicht  durch  Em- 
bolic, sondern  sind  Folge  einer  bestimmten  Be« 


Buhl,  Lungenentzünd.  Tubercül.  ü.  Schwinds.  479 

schaffenheit  der  Gewebesäfte,  erzeugt  durch  Auf- 
nahme käsigen  Stoffes.  Durch  Impfung  lässt 
sich  dieselbe  Krankheit  erzeugen.  Diese  Gründe, 
durch  welche  B.  die  Miliartuberculose  als  In- 
fectionskrankheit  beweist,  sind  vollständig  ge- 
nügend. Der  Vergleich  mit  miliarem  Krebs  da- 
gegen beweist  nicht,  weil  er  nicht  hinreichend 
durchgeführt  und  sehr  dunkel  ist.  Dass  sie 
nicht  mit  anderen  Infectionskrankheiten  zusam- 
men vorkommt,  ist  endlich  gar  kein  Beweis. 

Die  acute  Miliartuberculose  ist  eine  Entzün- 
dung mit  Tuberkelentwicklung.  Die  käsige 
Pneumonie  ist  eine  tuberculide  zu  nennen,  weil 
sie  zugleich  die  Bedingungen  in  sich  trägt, 
Tuberkellymphome  zu  erzeugen.  Sie  ist  eine 
primäre,  die  Miliartuberculose  eine  secundäre 
Krankheit.  Die  tuberculöse  Entzündung  beruht 
nicht  allein  auf  Entwicklung  von  Lymphomen, 
sondern  hauptsächlich  auf  Wucherung  der  En- 
dothelien  und  des  Bindegewebes,  der  die  käsige 
Degeneration  folgt.  Sie  ist  die  Lokalisation 
eines  Allgemeinleidens. 

Wir  sind  so  allmälich  in  den  zweiten  Tbeil 
des  Werkes  gerathen,  welcher  den  grössten 
Theil  der  letzten  drei  Briefe  umfasst  und  im 
Anschluss  an  die  pathologische  Anatomie  klini- 
sche, ätiologische  und  diagnostische  Bemerkun- 
gen über  Lungentuberculose  enthält.  So  inter- 
essant auch  dieser  Theil  ist,  so  führt  er  doch 
auf  ein  Gebiet,  welches  der  Verf.  lange  nicht  so 
beherrscht,  als  den  ersten  Theil.  Nur  wo  die 
Anknüpfungspuncte  für  die  pathologische  Ana- 
tomie ruhen,  bleibt  die  Arbeit  auch  hier  exact, 
an  anderen  Puncten  ruft  sie  gerechte  Bedenken 
hervor. 

Die  hereditäre  Erklärung  der  Tuberculöse 
befriedigt  gar  nicht,  sie  ist  nur  eine  bilderreiche 


480       Gott  gel.  Änz.  1873.  Stück  12. 

Umschreibung.  Wenn  B.  nach  John  Simon  die 
käsige  Pneumonie  »für  eine  hereditäre  Entwick- 
lungskrankheit, fur  einen  Theil  des  Entwicklungs- 
lebens des  Kindes,  angeerbt  vom  Vater <  erklärt, 
so  liegt  hierin  nicht  allein  eine  traurige  Per- 
spective für  die  Heilkunde,  sondern  ein  solcher 
Satz  ist  unrichtig  und  unserer  jetzigen  For- 
schungsmethode  gradezu  unwerth.    Solche  com* 

Elexe  Begriffe  wie  »Heredität«  bedürften  end- 
eh  einer  Sichtung  ihrer  sehr  verschiedenartigen 
Bestandttheile.  Es  lässt  sich  sehr  gut  die  pa- 
radoxe Behauptung  aufstellen,  dass  in  sehr  vie- 
len Familien  eine  schlechte,  unzweckmässige 
Nahrung  hereditär  ist  und  hierin  die  hereditäre 
Tuberculose  sehr  häufig  ihren  Grund  findet.  Ref. 
hat  das  Glück  gehabt,  die  so  sehr  verschiedene 
Häufigkeit  der  käsigen  Pneumonie  in  dicht  neben* 
einander  liegenden  Gegenden  genau  constatiren 
zu  können;  solche  Beobachtungen  weisen  mit 
Notwendigkeit  auf  die  Fragen,  inwieweit  be- 
dingen fremde  Beimischungen  der  Luft  (Sand), 
inwieweit  bedingen  die  mehr  oder  weniger  guten 
Ernährungsverhältnisse  einer  Gegend  die  Häufig- 
keit der  käsigen  Pneumonie  in  dersel  ben.  B.  kennt 
solche  Staubbeimischungen  nur  bei  Handwerkern. 

B.  definirt  die  tuberculose  Constitution  als  Neigung 
auf  geringe  Reize  mit  ungewöhnlich  zeUenreichen  Exsu- 
daten EU  antworten.  Catarrhalische  und  croupöse  Pneu- 
monie und  Bronchialcatarrh  fuhren  nie  zu  Phthise.  Seine 
Auffassung  der  Erkältung,  als  wenn  ihre  Folgen  stets 
die  in  erhöhter  Function  befindlichen  Organe  trafen,  ist 
mehr  wie  problematisch.  Die  unmittelbar  von  den  Tem- 
peratursprüngen betroffenen  Organe,  also  Haut  und  Lun- 
gen, leiden  jedesfalls  zuerst  und  sie  vermitteln  erst  die 
Erkrankungen  anderer  Organe  durch  Blut  und  Nerven. 

Zur  Stellung  der  Diagnose  verlangt  B.  mit  Recht 
eine  genaue  Mikroskopie  der  Sputa,  welche  von  vorn- 
herein eine  sichere  Diagnose  gestattet.  Er  geht  zuletzt 
auf  eine  sehr  gegründete  Kritik  der  Niemeyerschen 
Wtaeeau  K. 


481 

Gdttingiseh  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  13.  26.  März  1873. 


Die  religiösen,  politischen  und  socialen  Ideen 
der  asiatischen  Culturvölker  und  der  Aegypter 
in  ihrer  historischen  Entwickelung  dargestellt 
von  Carl  Twesten.  Herausgegeben  von  Prof. 
Dr.  M.  Lazarus.  Berlin,  Ferd.  Dümmler'sche 
Verlagsbuchhandlung,  1872.  In  zwei  Bänden, 
VII  und  674  S.  in  8. 

Dieses  Werk  ist  mehr  wegen  seines  Verfas- 
sers als  wegen  seines  Inhaltes  denkwürdig.  Der 
Verf.  ist  der  bekannte  Berliner  Rechtsgelehrte 
und  Staatsmann,  welcher  nachdem  er  seit  dem 
J.  1859  sich  rasch  in  die  öffentlichen  Verhand- 
lungen geworfen  und  in  ihnen  seine  allgemein 
bekannte  Rolle  gespielt  hatte,  vor  einiger  Zeit 
leider  zu  früh  starb.  Kann  man  nun  dem  Vor- 
redner glauben,  so  hätte  er  dieses  Werk  schon 
vor  1859  so  wie  es  hier  gedruckt  ist  verfasst, 
dann  aber  unvollendet  liegen  lassen.  Offenbar 
wollte  er  die  Geschichte  der  »Ideen«  welche  in 
der  Ueberschrift  näher  bezeichnet  werden,  auch 
bei  den  alten  und  neuen  Europäischen  Völkern 
verfolgen,  wenn  auch  vielleicht  nur  bis  über  das 

37 


482        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  13. 

Mittelalter  hin,  in  einer  ausführlichen  Einleitung 
und  Schlussabhandlung  aber  zeigen  von  welchem 
Wer  the  sie  überhaupt  seien  und  ob  oder  wie 
sie  beute  noch  unter  uns  gelten  könnten.  Allein 
das  Werk  ist  wol  kaum  bis  zur  Hälfte  vollen- 
det; auch  passt  die  ihm  jetzt  gegebene  Auf- 
schrift nicht,  sofern  weder  von  den  Sinesen 
noch  von  den  Arabern  oder  Muslim  die  Bede 
ist,  da  diese  beiden  nicht  zu  den  »asiatischen 
Culturvölkern«  zu  rechnen  ein  Unrecht  wäre. 
Aber  auch  die  Einleitung,  obgleich  sie  sich  bis 
S.  159  erstreckt,  scheint  uns  unvollendet  zu 
sein:  so  wie  es  auch  von  diesem  ersten 
Buche  zu  dem  zweiten  welches  die  »Kasten- 
staaten« (Indien  und  Aegypten)  und  zu  dem 
dritten  (die  Nationen  Vorderasiens,  Babylonier 
und  Assyrer,  Iranier,  Phöniken,  Israeliten)  an 
jedem  Uebergange  fehlt. 

Ansich  nun  ist  es  zwar  eine  recht  erfreuliche 
Erscheinung  wenn  man  sieht  mit  welchem  Eifer 
ein  Bechtsgelehrter  unserer  Tage  sich  um  eine 
genaue  Kenntniss  des  geistigen  Zustandes  der 
verschiedensten  Völker  des  Alterthumes  be- 
mühet, um  einzusehen  und  der  heutigen  Welt 
zu  zeigen  wie  der  wirkliche  Zustand  der  »reli- 
giösen politischen  und  socialen  Ideen  c  bei  ihnen 
gewesen  sei.  Das  Unternehmen  erinnert  heute 
etwas  an  das  Werk  der  Ideen  unsres  Göttin- 
gischen  Historikers  Heeren,  welches  ähnlich 
grossangelegt  war  aber  auch  ähnlich  nicht  voll- 
endet wurde,  und  schliesslich  vorzüglich  nur 
bei  denselben  Völkern  des  Alterthumes  stehen 
blieb  welche  auch  dieses  Werk  umfasst.  Allein 
wie  gross  ist  sogleich  von  vorne  an  der  Unter- 
schied zwischen  diesen  beiden  Werken,  wenn 
man  auf  den  vornehmsten  Antrieb  merkt  wei- 
cher  das  eine  oder  das  andere  ins  Leben  rief! 


Twesten,  Die  religiösen,  politischen  etc.    483 

Beide  sind  sich  zwar  auch  darin  gleich  dass  der 
eine  wie  der  andere  Verfasser  die  Quellen  sei- 
ner Erforschungen  weit  weniger  nach  eigner 
Erkenntniss  und  Sicherheit  als  nach  den  besten 
schon  gegebenen  Werken  der  Sachkenner  oder 
vielmehr  der  Sprachkenner  benutzen  konnte. 
Doch  wollte  Heeren  dabei  wie  jeder  ächte  For- 
scher nur  der  Sache  selbst  nützen  um  welche 
er  sich  bemühete,  ging  also  ohne  alle  vorge- 
fasste  Meinung  an  die  Untersuchung  und  mög- 
lichst sichere  Feststellung  der  Gegenstände,  und 
liess  sich  durch  vorübergehende  Stimmungen  sei- 
ner Zeit  und  Zeitgenossen  in  seinem  Werke  be- 
sonderer Erkenntniss  und  besonderer  Schwierig- 
keit nicht  selbst  bestimmen.  Unser  neuestes 
Werk  dagegen  trägt  von  vorne  an  die  Zeichen 
dieser  unsrer  Zeit  und  seines  Geburtsortes  an 
seiner  Stirne,  während  man  doch  sogar  einem 
jeden  Menschen  wohl  ansehen  kann  ob  er  als 
Schwarzer  oder  als  Weisser  geboren  sei,  nicht 
aber  oder  nur  an  ganz  unwesentlichen  äusseren 
Anhängseln  ob  er  in  diesem  oder  jenem  Jahre 
oder  an  diesem  oder  jenem  Orte  eines  grossen 
Landes  geboren  sei.  Diesem  Werke  aber  merkt 
man  sogleich  an  allem  ihm  Eigenthümlichen  an 
dass  es  eben  nur  in  Berlin  und  dort  nur  in  der 
sogenannten  Reactions-  und  Conflictszeit  em- 
pfangen werden  konnte:  oder  will  man  dabei 
auch  die  ganze  obenerwähnte  lange  Einleitung 
übersehen,  so  treten  auch  aus  seiner  breiten 
Mitte  genug  solcher  Anzeichen  auf. 

S.  311  £  wirft  er  am  Schlüsse  seiner  Dar- 
stellung der  geistigen  Bestrebungen  und  Ge- 
schicke des  grossen  Indischen  Volkes  die  Frage 
&ufy  ob  »auch  wir,  die  ammeisten  vorgeschritte- 
nen Völker  der  Erde,  einem  ähnlichen  Nieder- 
gange entgegenreifen«:  und  diese  Frage  ist  aller- 


484        Gott.  gel.  Änz.  1873.  Stück  13. 

dings  ernst,  man  kann  auch  sagen  zeitgemäss 
genug  um  nicht  bloss  beiläufig  aufgeworfen  und 
oberflächlich  beantwortet  zu  werden.  Wer 
möchte  nun  unter  uns  diese  Frage  gerne  be- 
jahen ?  auch  unser  Verf.  will  sie  nicht  bejahen. 
Allein  beachtet  man  näher  aus  welchen  Grün- 
den er  sie  verneint,  so  würde  man,  wenn  seine 
Gründe  die  richtigen  wären,  schliesslich  dennoch 
sie  zu  bejahen  bewogen  werden  können.  Er 
meint  nämlich,  wenn  jene  Befürchtung  Raum 
hätte,  so  müssten  1)  die  auf  dem  religiösen  po- 
litischen und  socialen  Gebiete  den  alten  Theo- 
rien und  Ordnungen  entgegengesetzten,  bisher 
wesentlich  negativen  Theorien,  oder  (wie  er  so- 
gleich erläuternd  hinzufügt)  die  revolutionären 
Ideen  im  weitesten  Umfange,  zuvor  dauernd 
unterdrückt  werden.  Von  diesen  erwartete  dem- 
nach unser  Verf.  damals  als  er  dies  schrieb  das 
Heil  für  die  Zukunft.  An  »negativen  Theorien 
und  revolutionären  Ideen  im  weitesten  Umfangec 
hat  es  aber  auch  dem  Indischen  Volke  schon  in 
alten  Zeiten  nicht  gefehlt,  wie  die  Geschichte 
lehrt;  und  dieselbe  Geschichte  zeigt  uns  dass 
sie  dort  auch  höchst  gründlich  zunächst  im 
Denken  dann  im  Thun  verfolgt  wurden.  Das 
alte  Indische  Volk  war  wirklich  in  seiner  Lage 
und  einem  grossen  Theile  nach  auch  in  seinem 
Geiste  innerhalb  des  grossen  Asiens  etwa  das- 
selbe  was  das  Deutsche  in  dem  kleinen  Europa 
ist;  und  eine  genaue  Erforschung  seiner  Be- 
strebungen und  seiner  Geschicke  in  jenem  wei- 
ten schönen  Länderraume  könnte  für  uns  un- 
gemein lehrreich  werden,  wenn  wir  sie  richtig 
anzuwenden  wüssten;  könnte  man  doch  zugleich 
behaupten,  die  Inder  ständen  auch  ihrem  Ge- 
schlechte und  Blute  nach  den  Deutschen  nahe 
genug,  und  so  müsse  ihre  uralte  lange  Geschichte 


T weeten,  Die  religiösen,  politischen  etc.    485 

far  uns  desto  mehr  zur  Lehre  dienen.  Allein 
dass  dem  Indischen  Volke  die  »negativen  Theo- 
rien und  revolutionären  Ideen c  welche  häufig 
und  mächtig  genug  in  ihm  auftauchten,  etwas 
genützt  hätten,  bestätigt  die  Geschichte  nicht: 
und  die  Anwendung  dieser  grossen  Wahrheit 
auf  uns  sollte  leicht  sein.  Eine  erste  Stufe 
aller  Weisheit  ist  aber  die  Einsicht  dass  nega- 
tive Theorien  und  revolutionäre  Ideen  über* 
haupt  zu  nichts  helfen  können  als  zur  Ver- 
wirrung und  Erschlaffung  eines  Volkes  solange  sie 
nicht  ausgeführt,  und  zu  seiner  Schwächung  und 
scbliesslichen  Vernichtung  wenn  sie  ausgeführt 
werden.  —  Indess  gründet  der  Verf.  seine  gute 
Hoffnung  2)  noch  auf  etwas  anderes:  er  meint 
jene  böse  Befürchtung  würde  sich  erst  dann  er- 
füllen wenn  »der  Geist  der  Arbeit  und  des  For- 
schens  unter  uns  ausgerottet  würde,  welcher  in 
der  materiellen  und  intellectuellen  Entwicklung 
unserer  Tage,  in  der  Industrie  und  Wissenschaft 
das  eigentlich  bewegende  Element  bilde« ;  das 
aber  werde  nicht  unter  uns  geschehen.  So 
mochten  etwa  auch  einst  die  Indischen  Weisen 
von  ihrem  Volke  denken,  als  sie  jene  eben  be- 
sprochenen »Theorien  und  Ideen«  aufstellten 
und  ihr  ganzes  Leben  hindurch  vertheidigten. 
Auch  hatten  sie  wohl  Grund  dazu :  das  Indische 
Volk  war  in  seinen  ältesten  und  besten  Tagen 
nicht  im  mindesten  ein  Haufe  von  Faullenzern, 
wurde  auch  sittlich  nicht  dazu  erzogen.  Und 
doch  unterlag  es  seinem  von  unserm  Verf.  so 
aufrichtig  beklagten  Geschicke,  einfach  weil 
jene  »Theorieen  und  Ideen«  wenn  sie  einmahl 
in  einem  Volke  übermächtig  werden,  alles  Gute 
in  ihm  aufreiben,  das  alterworbene  und  das 
neuerstrebte,  auch  die  Lust  zur  Arbeit  und  zur 
Forschung. 


486       Gott,  gel  Änz.  1873.  Stück  13. 

Man   wird   es   aber   nach  solchen  Anfangen 
ans  welchen  dieses  neue  Werk  hervorging,  nicht 
auffallend  finden,   class  die  ausführliche  Einlei- 
tung in    es  das  wesentlich  neue  ist  welches  es 
bringt.    In  ihr  entwickelt  der  Verf.  seine  eigne 
Anschauung  von  denjenigen    »Ideenc   welche  er 
für   die  in   unserer  Zeit  allein  heilsamen   hält 
und   zu  deren  Annahme  er  alle  heute  lebende 
ermuntern  möchte.    Nun  unterscheidet  er  drei 
Arten   von  Betrachtung,   von   welchen  ihm  die 
älteste   aber   zugleich    die    verwerflichste    und 
schädlichste  aller  die  theologische  zu  sein  dünkt. 
Man  kann  jedoch   die  Theologie   welche   damit 
zugleich   verworfen  werden  muss,   in  einer  be- 
stimmten Zeit  nur  aus  zwei  verschiedenen  Ur- 
sachen verwerfen.    Entweder  hat  man  dabei  die 
zufallig  in  einer  Zeit  herrschende  Art  von  Theo- 
logie im  Auge:  diese  kann  durch  eigne  Schuld 
tiefer  fallen  und   ihren  besten  Zweck  verfehlen: 
dann  verwerfe  man  sie  aus  klaren  Gründen,  und 
sei  überzeugt  dass  alle  die  noch  unbefangenen 
besten  Männer   einem    solchen   Verfahren    bei- 
stimmen werden;  auch  der  Unterz.  würde  wenig 
einzuwenden  haben  wenn   der  Verf.  in  solcher 
Weise  gegen   die   heute  herrschende   Theologie 
verfahren   wollte.     Oder  man  verwirft  sie  weil 
man  ihren   einzigen   wahren   Gegenstand   d.  i. 
Gott  selbst  verwirft,  dann  also  auch  im  einzel- 
nen  es   nicht  vertragen  mag  dass  nicht  bloss 
die  weltliche   sondern  auch   die  göttliche  Seite 
aller  Dinge  erforscht  und  nach  ihr  Urtheile  ge- 
bildet werden:  und  auf  dieser  Seite  steht  der 
Verf. ,  da  er  nur  von  der  Natur  etwas  wissen 
will,    alles  andre   aber   ausser  dem  was  er  die 
Natur   nennt  als  Einbildung  und  Dampf  oder 
wie  er  sagt  Nebel  verachtet.  —    Damit  muss 
er  aber  von  den  drei  Arten  allgemeiner  Be- 


T west  en,  Die  religiösen,  politischen  etc.    487 

trachiung  und  Beurtheilung  der  Dinge  welche  er 
unterscheidet,  auch  die  zweite  verwerfen,  welche 
er  die  metaphysische  nennt,  die  sich  also  von 
Aristoteles  her  mehr  oder  weniger  durch  alle 
die  Hauptgänge  der  Philosophie  hindurchzieht 
welche  bis  auf  Hegel  und  dessen  Zeitgenossen 
versucht  wurden;  denn  alle  diese  setzen  doch 
noch  irgendwie  etwas  von  der  Natur  verschie- 
denes, mögen  sie  es  Geht  oder  sonst  wie  nen- 
nen. Zwar  hat  das  Hegeische  Wesen  gerade  in 
Berlin  wo  es  ja  so  lange  und  so  allmächtig 
herrschte,  sichtbar  genug  auch  auf  unsern  Verf. 
seinen  verhängnissvollen  Einfluss  ausgeübt;  und 
auf  den  ersten  Blick  begreift  man  nicht  warum 
er  bei  seiner  übrigen  geistigen  Fassung  nicht 
ebenso  wie  Rüge,  Rosenkranz  und  hundert  an- 
dere bei  ihm  bleibe.  Allein  es  ist  ihm  noch 
nicht  durchsichtig  und  rein,  folgerichtig  und  zu 
allem  was  man  gerne  haben  möchte  tauglich 
genug:  und  das  begreift  sich  um  so  leichter  da 
er  ja  bei  weiten  nicht  der  einzige  ist  dem  je- 
nes Wesen  in  den  neuesten  Zeiten  nicht  mehr 
genügt.  So  fallt  er  denn  —  der  Französischen 
Philosophie  des  Auguste  Gomte  zu,  welche  sich 
die  positive  nennt,  obgleich  sie  schon  durch 
diesen  Beinamen  den  sie  sich  selbst  beilegt  in 
den  Augen  jedes  ernsteren  Forschers  verräth 
wie  wenig  ihr  zu  trauen  sei.  Denn  jede  Philo* 
ßophie  welche  sich  erst  durch  einen  Beinamen 
verdeutlichen  und  empfehlen  will,  kann  entweder 
nur  einen  einzelnen  Zweig  von  ihr  umfassen 
wollen,  oder  6ie  verräth  dadurch  nur  ihren  eig- 
nen unverbesserlichen  Mangel  und  Fehler  mit- 
ten indem  sie  ihn  durch  ein  schönes  Beiwort 
verdecken  will.  Die  wahre  Wissenschaft  rühmt 
sich  nicht  erst  positiv  sein  zu  wollen :  diese  Art 
von   Wissenschaft  aber  schliefst  nach  S.  103 


488        Gott.  gel.  Abz.  187S.  Stück  13. 

und  anderen  Stellen  die  »Fragen  nach  einem 
letzten  Wober  nnd  Warum  der  Dinge  als  unzu- 
gänglich aus«;  und  dann  hat  es  unser  auch  sei- 
nen sonstigen  Grundsätzen  nach  Französisch  ge- 
färbte Verl,  leicht  sich  für  ewige  Zeiten  bei 
seiner  »Natur«  zu  beruhigen,  ja  es  ist  bei  ihm 
nur  ein  böser  Widerspruch  wenn  er  überhaupt 
noch  (wie  er  das  thut)  vom  Geiste  als  von  et- 
was wirklichem  redet.  Aber  man  sollte  meinen, 
wäre  der  Verf.  als  Rechtsgelehrter  und  Richter 
wirklich  ein  folgerichtiger  und  scharfer  Denker, 
so  müsste  er  schon  durch  das  was  er  S.  139. 
142  f.  über  die  Strafen  sagt  welche  der  nach 
seiner  »Natur«  handelnde  Mensch  dennoch  als 
Missethäter  in  der  Gesellschaft  zu  erleiden  hat, 
auf  den  trüben  Irrthum  aufmerksam  werden 
dem  er  sich  als  wäre  er  die  Wahrheit  selbst, 
sorglos  überläset. 

Von  selbst  versteht  sich  class  wer  mit  einer 
solchen  Grundanschauung  und  fest  entschlossen 
bei  ihr  als  der  höchsten  Weisheit  zu  bleiben  in 
das  Leben  der  alten  Völker  zurückblickt,  auch 
in  ihm  alles  verwerflich  finden  muss  was  ihr 
widerspricht.  Auch  das  ist  ebenso  leicht  zu 
begreifen  dass  was  ihr  dort  am  strengsten  und 
folgerichtigsten  widerspricht,  ihm  am  ärgsten 
missfallen  muss:  das  ist  aber  die  Grundansicht 
der  vollkommnen  wahren  Religion,  wie  sie  sich 
in  der  Bibel  ausspricht.  Zwar  urtheilt  der  Verf. 
weder  über  die  »Israeliten  €  wie  sie  in  der  Ge- 
schichte bis  zur  zweiten  Zerstörung  Jerusalem's 
erscheinen,  noch  über  das  Christentum  wo  er 
dieses  beiläufig  berührt,  durchaus  ungerecht  und 
ud treffend:  es  gibt  heute  Schriftsteller  welche 
darin  viel  verwegener  und  gewissenloser  zu 
Werke  gehen.  Man  muss  es  vielmehr  gerne  an- 
erkennen dass  aus  dem  ursprünglich  oder  (um 


Twesten,  Die  religiösen,  politischen  etc    489 

mit  dem  Verf.  zu  reden)  von  Natur  so  gesun- 
den und  so  scharfen  Geiste  des  Verfs.  manche 
sehr  treffende  ja  feine  und  jedes  Beifalls  wer  the 
ürtheile  über  Einzelnheiten  wie  unwillkürlich 
hervorspringen;  was  wir  hier  zu  bemerken  nur 
für  unsre  Schuldigkeit  halten.  Allein  das  ganze 
Gemälde  welches  er  gerade  von  dieser  ihm  not- 
wendig am  unverständlichsten  gebliebenen  Seite 
des  gesammten  Alterthumes  entwirft,  leidet  so- 
wohl an  den  schlimmsten  Verzeichnungen  und 
Entstellungen  als  an  den  drückendsten  Mängeln 
und  nicht  ausgefüllten  Lücken.  Wir  führen 
hier  nur  ein  einzelnes,  jedoch  ein  lehrreiches 
Beispiel  an.  Nach  S.  347  f.  meint  der  Verf. 
loose's  Zehn  Gebote  mitsammt  seinen  steinernen 
Tafeln  fänden  sich  sejion  lange  vor  ihm  bei  den 
Aegyptern;  und  wie  er  in  dem  Abschnitte  über 
die  Aegypter  dies  hervorhebt,  ebenso  kommt  er 
darauf  (als  wäre  es  etwas  so  überaus  wichtiges) 
in  dem  über  die  Israeliten  S.  545  ff.  zurück. 
Dass  jedoch  steinerne  Tafeln  auch  dort  sich 
finden,  hat  umso  weniger  Bedeutung  da  der 
Pentateuch  selbst  erzählt  wie  wenig  Mose  von 
solchen  Steinplatten  als  Steinplatten  gehalten 
habe.  Dass  von  dem  Inhalte  der  zweiten  Tafel 
auch  bei  den  Aegyptern  sich  ähnliches  findet, 
ist  ebenfalls  nicht  im  geringsten  auffallend: 
ähnliches  der  Art  über  die  Pflichten  zwischen 
den  verschiedenen  Menschen  findet  sich  in  allen 
Gesetzgebungen  der  alten  Völker.  Der  Verf. 
mu8ste  also  vielmehr  beweisen  1)  dass  auch  der 
Inhalt  der  ersten  Tafel,  und  2)  dass  die  ge- 
sammte  Fassung,  Mittheilung  und  Abrundung 
der  Zehn  Gebote  sich  schon  vor  Mose  bei  den 
Aegyptern  gefunden  habe.  Hätte  er  dies  ge- 
zeigt, so  würde  er  ein  Recht  haben  der  Gesetz- 
gebung am  Sinai  ihr  Schöpferisches  und  fur  alle 

88 


490        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  13; 

Zukunft  Entscheidendes  zu  nehmen  um  es  den 
Aegyptern  als  eine  Ehre  und  ein  Verdienst  zu- 
zuerkennen. So  lange  man  aber  diesen  Beweis 
nicht  führt,  wird  man  in  solchen  Behauptungen 
nur  dieselbe  Lust  zu  allerlei  höchst  grundlosen 
und  ungerechten  Urtheilen  wiederfinden  an  wel- 
cher diese  unsre  Zeit  besonders  von  gewissen 
Stellen  aus  nur  zu  sehr  leidet.  H.  E. 


L'empire  grec  bjx  dixieme  si&cle.  Constantin 
Porphyrogenete  par  Alfred  Ram  baud.  Paris 
1870.    (XVI  u.  551  S.  8°). 

Das  vorliegende  Buch  ist  allem  Anschein 
nach  das  Werk  eines  noch  jugendlichen  Gelehr- 
ten, jedenfalls  die  erste  grössere  Arbeit,  welche 
derselbe  veröffentlicht  hat.  Trotz  mancher  Män- 
gel, welche  zum  Theil  hierin  ihre  Erklärung 
finden,  können  wir  in  demselben  eine  nicht  un- 
bedeutende Bereicherung  unserer  historischen 
Litteratur  begrüssen.  Die  Geschichte  des  by- 
zantinischen Reiches  ist  von  der  modernen  hi- 
storischen Wissenschaft  entschieden  stiefmütter- 
lich behandelt  worden,  gerade  die  inneren  Ein- 
richtungen und  Zustände  dieses  Reiches  sind 
noch  durchaus  ungenügend  erforscht  worden, 
der  Versuch  einer  Darstellung  derselben,  wel- 
cher vor  einigen  Jahren  bei  uns  in  Deutschland, 
freilich  von  wenig  geschickter  Hand  gemacht 
worden  ist  (s.  Gott.  gel.  Anz.  1869,  Stück  43, 
S.  1681  ff.),  hat  nur  gezeigt,  was  noch  auf  die- 
sem Gebiete  zu  leisten  und  wie  erst  durch  sorg- 
same Einzelforschung  der  Grund  zu  einer  den 
Ansprüchen  der  heutigen  Wissenschaft  genügen« 


Rambaud,  L'empire  grec  au  dixi&me  siecle.    491 

den  allgemeinen  Bearbeitung  derselben  zu  legen 
ist.  Herr  Rambaud  hat  sich  die  Aufgabe  ge- 
stellt, auf  Grund  eingehender  Studien  wenn 
auch  nicht  das  ganze,  so  doch  verschiedene 
Seiten  des  Lebens  dieses  Staates  innerhalb  eines 
abgegrenzten  Zeitraums,  der  ersten  Hälfte  des 
lOten  Jahrhunderts,  zur  Darstellung  zu  bringen« 
Wie  schon  der  Titel  anzeigt,  bildet  den  Mittel- 
punkt derselben  der  Kaiser  Constantin  VII. 
Porphyrogenitus.  Derselbe  hat  zwar  selbständig 
nur  kürzere  Zeit  (945—959)  regiert,  allein  dem 
Namen  nach  hat  er  als  Mitregent  seines  Vaters 
Leo  VI,  seines  Oheims  Alezander,  dann  des  Usur- 
pators Romanus  über  ein  halbes  Jahrhundert 
(seit  908)  an  der  Spitze  des  Staates  gestanden, 
seine  eigenen,  sowie  die  durch  ihn  veranlassten 
litterarischen  Arbeiten  sind  ferner  die  wichtig- 
sten Quellen  fiir  die  Geschichte  dieser  Periode, 
nicht  mit  Unrecht  also  wird  dieselbe  hier  nach 
ihm  benannt.  Mit  jenen  byzantinischen  Quellen 
nun  hat  sich  der  Verf.  auf  das  eingehendste 
▼ertraut  gemacht,  auch  abendländische  Schrift- 
steller, vor  Allem  natürlich  Liutprand,  sowie 
die  orientalischen,  arabischen  und  armenischen 
Quellen,  soweit  ihm  dieselben  in  Uebersetzun- 
gen  zugänglich  waren,  hat  er  herangezogen,  er 
hat  endlich  auch  in  ausgedehntem  Maasse  sich 
bemüht,  die  neuere  historische  Litteratur  der 
verschiedensten  Nationen  zu  verwerthen.  Ausser 
den  französischen  und  englischen  sind  auch  ganz 
besonders  die  einschlägigen  deutschen  Werke 
zu  Bathe  gezogen  worden,  eine  gewisse  Kennt- 
niss  der  slavischen  Sprachen,  oder  die  Hülfe 
litterarischer  Freunde  hat  es  ihm  sogar  ermög- 
licht, die  slavische,  namentlich  die  russische  hi- 
storische Litteratur  für  seine  Zwecke  einzu- 
sehen*    Allerdings  sind  ihm  manche  auch  be- 

38* 


1 


492        Gott,  geh  Anz.  1873.  Stack  13. 

deutendere  Schriften  entgangen,  so  ist  mir  z.B. 
aufgefallen,  dass  er  von  deutschen  Arbeiten  die 
Darstellung  der  Geschichte  Griechenlands  im 
Mittelalter  von  Hopf  in  Ersch  und  Grubers 
Encyclopädie  (einige  andere  Artikel  dieses  Sam- 
melwerkes kennt  er)  und  die  Abhandlung  von 
Dümmler  über  die  älteste  Geschichte  der  Sla- 
ven  in  Dalmatien  (Wiener  Sitzungsberichte  Bd. 
XX)  nicht  kennt.  Andererseits  erkennt  man 
von  einigen  Schriften,  die  er  citirt,  dass  er  sie 
nicht  selbst  gelesen,  sondern  nur  die  Citate 
aus  anderen  Büchern  herausgenommen  hat  (so 
citirt  er  wiederholt  S.  209  und  229:  Kiepert. 
Inhaltreiches  (I)  Texte  zu  dem  historisch-geo- 
graph.  Atlas  der  alten  Welt).  Immerhin  aber 
liegt  seiner  Arbeit  ein  recht  bedeutendes  und 
umfangreiches  Studium  zu  Grunde.  Der  Verf. 
hat  sich  dann  auch  bemüht,  das  aus  unmittel- 
baren und  mittelbaren  Quellen  gesammelte  Ma- 
terial in  kritischer  Weise  zu  verarbeiten,  das 
Verhältniss  der  einzelnen  Quellenschriften  zu 
einander,  ihr  Parteistandpunkt  wird  wohl  be- 
rücksichtigt, der  Verf.  zeigt  sich-  durchweg  als 
einen  Mann  nicht  nur  von  Gelehrsamkeit,  son- 
dern auch  von  Geist  und  Urtheil,  der  nicht  an 
dem  Einzelnen  haften  bleibt,  sondern  dasselbe 
von  höheren  Gesichtspunkten  aus  überschaut. 
Freilich  ist  die  Forschung  im  Einzelnen  nicht 
eine  so  genaue,  wie  wir  sie  jetzt  in  Deutschland 
für  wissenschaftliche  historische  Werke  bean- 
spruchen, auch  sind  die  einzelnen  Theile  des 
Buches  nicht  gleichartig  gearbeitet,  einige  ver- 
rathen  grössere  Sorgfalt  als  andere,  welche 
überhaupt  oberflächlich  behandelt  sind,  oder 
doch  im  Einzelnen  eine  grössere  Zahl  von  Feh« 
lern  und  Irrthümern  zeigen.  Die  Darstellung 
ist  eine  durchaus  angemessene,  Disponirung  und 


Bambaud,  L'empire  grec  au  dixi&me  siecle«    493 

Gruppirung  des  Stoffes  sind  geschickt  und  über- 
sichtlich, die  Ausdrucksweise  ist  lebendig,  aber 
doch  in  der  Hauptsache  frei  von  jener  Neigung 
zur  Phrase,  welche  uns  sonst  auch  in  wissen- 
schaftlichen französischen  Werken  so  oft  be- 
fremdet. 

In  der  Vorrede  schildert  der  Verf.  die  Stel- 
lung und  Bedeutung  des  byzantinischen  Reiches 
innerhalb  der  allgemeinen  Weltgeschichte.  Er 
zeigt,  wie  einseitig  und  ungerechtfertigt  die  so 
oft  gefällten  geringschätzigen  Urtheile  über  das- 
selbe sind,  welche  wichtige  Rolle  dieses  Reich 
in  der  Geschichte  des  Mittelalters  gespielt  hat, 
als  die  Vormauer  gegen  die  Barbaren  des 
Ostens,  als  der  Ausgangspunkt  der  Civilisation 
für  die  slavischen  und  orientalischen  Völker,  als 
die  Stätte,  welcher  wir  am  meisten  die  Erhal- 
tung der  Werke  des  Alterthums  verdanken ,  er 
weist  darauf  hin,  wie  das,  was  uns  meist  als 
fehlerhaft  in  diesem  Staate  in  die  Augen  fallt : 
der  unbeschränkte  Despotismus,  die  Vermischung 
von  Staat  und  Kirche,  die  unlautere  Diplomatie, 
in  der  exponirten  Stellung  desselben  seine  Er- 
klärung und  zum  Theil  seine  Rechtfertigung 
findet.  Er  characterisirt  dann  die  Periode  der 
byzantinischen  Geschichte,  welche  darzustellen 
er  sich  zur  Aufgabe  gemacht  hat.  Er  findet 
die  Bedeutung  derselben  vornehmlich  darin,  dass 
in  ihr  die  politischen  Institutionen  des  Reiches, 
namentlich  die  Organisation  der  Provinzen  ihre 
Fixirung  erhalten  hat,  ferner  in  der  umfang- 
reichen litterarischen  und  wissenschaftlichen 
Thätigkeit,  welche  damals  sich  entfaltet  hat, 
endlich  darin,  dass  damals  auch  die  ethnogra- 
phischen Verhältnisse  im  Inneren  und  ausserhalb 
der  Grenzen  des  Reiches  zu  einer  dauernden 
Fertigkeit  gelangt  sind ,  dass  damals  schon  in 


494        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  13. 

der  Hauptsache  das  spätere  Staatensystem  des 
Orients  begründet  worden  ist.  Die  letztere  Be- 
hauptung ist  wohl  etwas  zu  kühn,  denn  die  mei- 
sten jener  Reiche,  welche  sich  damals  um  das 
byzantinische  gruppirten,  das  der  Bulgaren,  der 
Petschenegen,  die  arabischen  Herrschaften,  haben 
doch  nur  einen  vorübergehenden  Bestand  gehabt, 
ebenso  kühn  und  jedenfalls  näherer  Begründung 
bedürftig  ist  die  Behauptung  von  der  nahen 
Verwandtschaft  der  Institutionen  des  byzantini- 
schen Reiches  mit  denen  der  occidentalen  Staa- 
ten/ Auch  hier  schon  finden  sich  dann  einige  Ver- 
sehen. Wenn  auf  S.  Xn  von  Arabern  in  Sa- 
lerno die  Rede  ist,  so  ist  wohl  nur  ein  Druck- 
fehler (für  Palermo)  anzunehmen,  der  freilich 
in  dem  Verzeichniss  hinten  nicht  angemerkt  ist, 
wenn  aber  auf  S.  IX  zweimal  auch  die  Ungern 
unter  den  Völkern  genannt  werden,  welche  von 
Gonstantinopel  aus  zum  Christenthum  bekehrt 
worden  sind,  so  ist  dies  einfach  falsch,  denn 
dieselben  sind  von  Deutschland  aus  christiani- 
sirt  worden,  eine  Thatsacfae,  welche  übrigens 
der  Verf.  selbst  in  seinem  späteren  Abschnitte 
über  die  Ungern  (S.  163)  ganz  richtig  angiebt. 
Der  Verf.  hat  seine  Arbeit  in  fünf  Ab- 
schnitte getheilt.  Der  erste  ist  betitelt:  Hi- 
stoire  du  gouvernement  central.  Nach  einer 
kurzen  Uebersicht  über  die  byzantinischen  Ge- 
schichtsquellen für  diesen  Zeitraum  nnd  einer 
Gruppirung  derselben  nach  ihren  Parteistand- 
punkten (die  irrigen  Zeitangaben  über  die  spä- 
teren Autoren  Manasses,  Joel  und  Ephremios 
auf  S.  1  sind  hinten  S.  547  berichtigt),  werden 
an  der  Hand  derselben  in  einfacher  Erzählung 
die  Jugend  Schicksale  Constant  ins,  die  Regent- 
schaft seiner  Mutter  Zoe,  die  Usurpation  des 
Thrones  durch  Romanus,  dessen  Regierang,  so- 


Rambaud,  L'empire  grec  au  dixieme  siecle.    495 

wie  sein  und  seiner  Söhne  endlicher  Sturz  dar- 
gestellt. In  einem  besonderen  Capitel  führt  der 
Verf.  dann  aus,  welche  Fortschritte  in  der  da- 
maligen Zeit  die  Legitimitätsidee  im  byzantini- 
schen Reiche  gemacht  hatte,  welche  Mittel  die 
verschiedenen  Herrscher,  und  gerade  besonders 
die  Usurpatoren,  angewandt  haben,  um  dieselbe 
zu  erwecken  und  zu  befestigen,  und  er  zeigt, 
wie  hieraus  gerade  sich  die  lange  Dauer  dieser 
xnacedonischen  Dynastie  und  die  Vorsicht,  mit 
welcher  die  Usurpatoren  Romanus,  Nicephorus 
Phocas  und  Johannes  Zimisces  den  berechtigten 
Thronerben  wenigstens  den  Schein  und  den  Na- 
men der  Herrschaft  gelassen  haben,  erklärt.  In 
der  Schilderung  des  Characters  und  der  Re- 
gierungsweise Constantins  selbst  folgt  der  Verf. 
gegenüber  der  panegyristischen  Darstellung  des 
Theophanes  contin.  den  ungünstiger  lautenden  Be- 
richten der  anderen  byzantinischen  Autoren 
und  kommt  zu  dem  Resultate,  dass  seine  Thä- 
tigkeit  als  Regent  eine  wenig  bedeutende  gewe- 
sen ist. 

Auch  dieser  Abschnitt  kann  noch  als  eine 
Art  von  Einleitung  gelten,  er  enthält  im  Gan- 
zen nicht  viel  Neues.  Bedeutender  ist  der  fol- 
gende, welcher  die  Literaturgeschichte  dieser 
Epoche  behandelt.  Mit  Dank  erwähnt  der  Verf. 
zu  Anfang  der  Unterstützung,  welche  ihm  Herr 
Miller,  der  Kenner  der  griechischen  und  byzan- 
tinischen Litteratur  und  Herausgeber  mehrerer 
byzantinischer  Werke,  hier  gewährt  hat,  doch 
erkennt  man,  dass  auch  eingehende  eigene  Stu- 
dien der  Arbeit  zu  Grunde  liegen.  Nach  eini- 
gen allgemeinen  Ausführungen  über  den  Cha- 
racter der  byzantinischen  Litteratur  überhaupt 
und  der  des  10 ten  Jahrhunderts,  über  den  we- 
sentlichen Einfluss,  welchen  damals  das  weltliche 


496        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  13. 

Element  und  gerade  der  Palast,  in  derselben  aus- 
geübt hat,  giebt  der  Verf.  eine  Aufzählung  der 
zahlreichen  Autoren  dieser  Epoche,  deren  Schrif- 
ten theils  uns  erhalten,  theils  nur  dem  Namen 
nach  bekannt  sind.  Er  weist  dann  nach,  wel- 
chen Einfluss  Kaiser  Constantin  selbst  auf  die 
litterarische  Bewegung  seiner  Zeit  ausgeübt  hat, 
und  bespricht  darauf  in  eingehender  Weise  die 
wichtigeren  aus  dieser  Zeit  uns  erhaltenen 
Werke,  welche  theils  Constantin  selbst  zum  Ver- 
fasser haben,  oder  doch  unter  seiner  Einwir- 
kung abgefasst  worden  sind.  Leider  ist  gerade 
die  erste  Untersuchung  (Cap.  Ill,  S.  85  ff.)  über 
die  Tactica  des  Kaisers  Constantin  verunglückt« 
Der  Verf.  sucht  aus  mehreren  Beispielen  aus 
der  Zeitgeschichte,  welche  in  diesem  Buche  an- 
geführt werden,  nachzuweisen,  dass  dasselbe 
Constantin  VII.  zum  Verfasser,  dass  dieser  aber 
eine  ältere  Schrift  eines  anderen  Constantin,  sei- 
nes Oheims,  des  ältesten  Sohns  des  Basilius, 
welcher  schon  vor  dem  Vater  880  starb,  be- 
nutzt hat.  Auffallender  Weise  ist  es  ihm  nicht 
in  den  Sinn  gekommen,  diese  Tactica  mit  dem 
gleichnamigen  Buche  des  Kaisers  Leo,  des  Va- 
ters Constantins,  zu  vergleichen,  obgleich  beide 
in  demselben  Bande  (Meursii  opera  Tom.  VI) 
abgedruckt  sind.  Wenn  man  dieses  thut,  so  er- 
kennt man  leicht,  dass  die  Tactica  Constantins 
nichts  weiter  sind  als  ein  Plagiat  aus  jenen 
anderen,  eine  fast  wörtliche  Wiedergabe  dersel- 
ben, wo  auch  jene  Beispiele  ganz  gedankenlos 
ohne  Aenderung  der  auf  die  Person  des  Ver- 
fassers und  die  Zeit  der  Abfassung  bezüglichen 
Angaben  herübergenommen  sind.  So  steht  die 
Stelle  über  den  Zug  des  Basilius  880  gegen 
Germanicia,  aus  welcher  Rambaud  die  Autor- 
schaft des  älteren  Constantin  herleiten  will  (S. 


Rambaud,  L'empire  grec  an  dixieme  siecle.    497 

1238:  vovto  y&Q  xal  o  fjp£isQO$  ncttijQ  xdlßcrtt- 
lsv$  inolfjösv  5ts  xatä  FßQfuxvixlag  inolq  (?)  £v- 
qiq  iva&dsvGafjHv),  ebenso  bei  Leo  (S.  626: 
%ovto  yäQ  xal  tiv  fafacQOV  cfcfpif  otov  ncttiQa 
xal  ßatulia  BatiiXsiov  nsno$fjxivai  ^Vöfrfxo/tMrV, 
its  xatd  reQpavixlas  ifjg  iv  2vQlq  v^v  ixGiQa- 
ttlav  inoHJöaro).  Der  Wortlaut  dieser  Stelle 
giebt  ferner  keinen  Beweis  dafür,  was  der  Verf. 
behauptet,  dass  der  Verfasser  dieses  Buches  an 
jenem  Eriegszuge  selbst  Theil  genommen  habe. 
Ebenso  finden  sich  die  Stellen  über  die  Unter- 
werfung der  Slaven  durch  Basilius  (Const.  S. 
1391)  bei  Leo  S.  806,  die  über  die  Einnahme 
von  Theodosiopolis  (Const.  S.  1402)  bei  Leo  S. 
818,  über  die  Feldzüge  des  Nicephorus  in  Syrien 
und  Italien  (Const.  S.  1346)  bei  Leo  S.  651. 
Herr  Rambaud  behauptet  nun,  einige  dieser 
Beispiele  bezögen  sich  auf  Ereignisse  aus  der 
Zeit  Constantin  VII.,  bewiesen  also,  dass  dieser 
der  Verfasser  oder  Bearbeiter  des  Werkes  sei, 
allein  alle  seine  darauf  bezüglichen  Angaben 
sind  irrig.  So  z.  B.  behauptet  er  auf  S.  87, 
der  arabische  Heerführer  *Alnaq>iQ  (Leo: 
9AnovX(p4Q)i  gegen  den  nach  der  letzten  Stelle 
Nicephorus  in  Syrien  kämpft,  sei  der  be- 
kannte Emir  Seif  Eddaulah  von  Aleppo,  der 
Feldzug  derjenige  von  951,  den  Cedrenus  (II, 
p.  831)  erzählt  Allein  jener  Emir  wird  von 
Cedrenus  sowie  von  den  Byzantinern  überhaupt 
Xaßddv  genannt,  prüft  man  dann  ferner  die 
beiden  Berichte  des  Cedrenus  und  der  Tactica, 
so  findet  man,  dass  sie  gar  keine  Aehnlichkeit 
mit  einander  haben,  bei  Cedrenus  ist  von  einem 
Ueberfall  in  einem  Engpass  die  Bede,  in  den 
Tact,    von    dem    glücklichen  Entkommen    des 

S lechischen  Feldherrn  mit  Hülfe  von  Wacht- 
uern,  welche  in  dem  heimlich  verlassenen  La? 


498       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  13. 

ger  angezündet  sind.  Zu  allem  dem  kommt 
nun  noch,  daes  der  Verf.  sich  nicht  einmal  den 
Titel  der  Schrift,  welche  er  behandelt,  genau 
angesehen  hat.  Er  behauptet,  dieselbe  sei  un- 
ter dem  Namen  des  Gonstantin  Porpbyrogenitus 
auf  uns  gekommen,  in  Wirklichkeit  aber  lautet 
ihr  Titel:  Bißhov  raxnxdv  n<3$  dqtstXovtSiv  oi 
itata  yijy  xal  xatd  &dXcmav  pagtfpcpo*  noXtpelv, 
SnsQ  IgvvfyQaifßB  KwvGTavzivot;  ßatolUvg  6  %ov 
'Poopavov  iiög.  Gonstantin  VII.  aber  war  nicht 
der  Sohn  des  Romanus,  sondern  des  Leo,  der 
Verfasser  dieser  Schrift  also  ist  nicht  er,  son- 
dern sein  Enkel  Constaotin  VIII.,  der  Sohn 
Romanus  II.,  welcher  also  nicht,  wie  der  Verf. 
behauptete,  das  verlorene  Werk  eines  älteren 
Constantin,  sondern  die  erhaltene  Schrift  Leos 
ausgeschrieben  hat.  Ebenfalls  nicht  gründlich 
genug  ist  das.  Capitel  über  die  Fortsetzer  des 
Theophanes,  es  fehlt  hier  ganz  eine  Untersuchung 
des  Verhältnisses  dieser  Quelle  zu  den  nahe 
verwandten  Chronisten  Symeon  magister  und 
Georgius  monachus.  Neuerdings  ist  diese  Frage 
von  Müller  (Untersuchungen  zur  mittleren  Ge- 
schichte herausgegeben  von  Büdingen  I,  S. 
364  ff.)  eingehend  behandelt  und  gezeigt  wor- 
den, dass  nicht,  wie  bisher  angenommen  wurde, 
die  Darstellung  des  Theophanes  contin,  sondern 
die  des  Symeon  mag.  die  ursprüngliche,  und  dass 
die  jenes,  sowie  die  des  Georgius  mon.  abgelei- 
tet ist.  Weit  besser  sind  die  anderen  Capitel, 
namentlich  das  über  das  Buch  de  caerimoniis, 
welches,  in  seiner  vorliegenden  Gestalt  auch  in 
der  Bonner  Ausgabe  ein  ganz  verworrenes 
Machwerk,  hier  zum  ersten  Male  genauer  unter- 
sucht wird.  Der  Verf.  weist  nach,  dass  Gon- 
stantin selbst  nur  Buch  I,  c.  1—81,  ferner 
Appendix  I  und  II,  die  übrigen  Theile  dagegen 


Rambaud,  I/empire  grec  an  dixieme  siecle.    49$ 

einem  späteren  Verfasser  angehören,  welcher 
wieder  Stücke  aus  früheren  Schriften  seiner  Ar- 
beit eingefügt  hat.  Sehr  eingehend  ist  die 
Untersuchung  über  die  Biographie  des  Basilius, 
des  Gründers  der  macedonischen  Dynastie, 
welche  der  Verf.  mit  Recht  Gonstantin  zu- 
schreibt und  deren  panegyristischen  Character 
und  grosse  Unzuverlässigkeit  er  an  mehreren 
Beispielen,  gerade  den  wichtigsten  Ereignissen 
aus  dem  Leben  dieses  Kaisers,  nachweist.  Den 
Schluss  dieses  Abschnittes  bildet  die  Bespre- 
chung der  beiden  bekanntesten  Schriften  Con- 
stantin8:  de  thematibus  und  de  administrando 
imperio.  Die  erste  gehört,  wie  der  Verf.  nach- 
weist, der  Jugendzeit  Constantins  an,  sie  ist 
während  der  Regierang  des  Romanus,  bald  nach 
934,  geschrieben.  Sie  ist,  worauf  schon  Tafel 
in  seiner  Ausgabe  hingewiesen  hatte,  zum  grossen 
Theil  nur  ein  ziemlich  gedankenloses  Excerpt 
aus  älteren  Schriften,  sie  enthält  also  in  der 
Hauptsache  eine  Geographie  nicht  des  damali- 
gen, sondern  des  älteren  justinianischen  Rei- 
ches, wo  die  alte  Provinzialeintheilung  in  die 
neue,  nach  Themata,  ungeschickt  und  zum  Theil 
unrichtig  eingefügt  ist.  Dagegen  gehört  das 
Buch  de  administr.  imperio  Constantins  späte- 
rer Zeit  (949—953)  an,  es  ist  ein  Handbuch 
der  Regierungskunst  für  seinen  Sohn  Romanus  II. 
geschrieben,  sehr  practisch  und  sehr  lehrreich, 
rar  uns  von  besonderer  Wichtigkeit  als  Haupt- 
quelle fur  die  Geschichte  der  slayischen  und 
orientalischen  Völker. 

Der  dritte  Abschnitt  behandelt  die  Proyin- 
zialgeschichte.  Er  ist  entschieden  der  lehr- 
reichste und  gelungenste  des  ganzen  Werkes; 
gerade  hier  fehlte  es  fast  ganz  an  Vorarbeiten, 
hier  sind  durch  den  Fleiss  und  den  Scharfsinn 


000        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  13. 

des  Verf.  die  Verhältnisse  im  Wesentlichen  erst 
aufgeklärt  worden,  hier  ist  ihm  gerade  sein 
eingehendes  Studium  des  Werkes  de  caerimoniis 
zu  gute  gekommen.  Das  erste  Capitel  behan- 
delt die  Eintheilung  des  Reiches  in  Themata. 
Der  Verf.  untersucht  zunächst  die  Zahl  dersel- 
ben, 3  Listen,  welche  uns  aus  der  Zeit  Leos  VI., 
Romanus  und  Constantins  selbst  erhalten  sind, 
zeigen,  dass  dieselbe  auch  innerhalb  der  ersten 
Hälfte  des  10 ten  Jafarh.  gewechselt  hat.  Er 
stellt  dann  die  verschiedenen  Angaben  zusam- 
men, aus  denen  man  ersieht,  wie  dieselben  clas- 
sificirt  wurden»  er  zeigt  namentlich,  dass  die 
gewöhnliche  Eintheilung  in  Themata  des  Ostens 
und  Westens  (ävaxohxd  und  dvnxd)  keine  geo- 
graphische ist,  denn  zu  denen  des  Ostens  ge- 
hören auch  solche  in  Europa  und  umgekehrt, 
sondern  dieselbe  bezieht  sich  auf  die  Wichtig- 
keit der  Provinzen,  Themata  des  Orients  ist 
soviel  wie  Provinzen  erster,  des  Occidents  wie 
solche  zweiter  Klasse.  Der  Verf.  untersucht 
dann  den  Character  und  die  Entstehung  dieser 
Provinzialeintheilung.  Dieselbe  ist  eine  rein 
militärische.  $6pa  heisst:  Legion,  Truppencorps, 
dann  der  Bezirk,  in  welchem  ein  solches  seine 
Standquartiere  hat,  in  welchem  jetzt  der  Be- 
fehlshaber desselben,  ötQccTrjydg,  die  militärische 
und  zugleich  die  civile  Leitung  in  Händen  hat. 
Der  Verf.  zeigt,  wie  sich  allmählich  aus  der  al- 
ten römischen  Provinzialorganisation  diese  neue 
gebildet  hat.  In  der  späteren  römischen  Kaiser- 
zeit besteht  eine  solche  rein  militärische  Ver- 
waltung nur  für  die  Provinzen  Arabien  und 
Isaurien,  Justinian  dehnt  dieselbe  auf  mehrere 
andere  aus,  unter  seinen  Nachfolgern  wird  die- 
ses neue  Princip  immer  mehr  durchgeführt,  im 
10.  Jahrh.  ist   die  neue  Organisation  vollendet, 


Rambaud,  L'empire  grec  au  dixi&me  siecle.    601 

der  Name  und  die  Eintheilung,  welche  auch 
später  in  der  Hauptsache,  wenn  auch  mit  man- 
chen Veränderungen  im  Einzelnen  geblieben  ist, 
stammt  schon  aus  der  Zeit  des  Heraclius.  Der 
Verf.  zeigt  dann,  wie  durch  diese  neue  Ein- 
theilung  die  alten  Nationalitäten  gänzlich  zer- 
rissen sind,  wie  daher  auch  die  Namen  der 
Themata  meist  nicht  von  diesen,  sondern  theils 
von  den  Hauptstädten,  theils  von  der  Bezeich- 
nung der  Truppencorps,  theils  von  Personen 
abgeleitet  sind,  wie  ferner  auch  die  Unterab- 
theilungen der  Themata  denselben  rein  militä- 
rischen Character  zeigen.  Unter  den  folgenden 
Untersuchungen  sind  dann  die  wichtigsten  die 
in  Gap.  2  und  3  über  die  Ethnographie  der 
Themata.  Der  Verf.  zeigt  hier,  wie  sich  in 
Folge  der  theilweisen  Vernichtung  der  alten 
Bevölkerung,  der  Colonisation,  der  gewaltsamen 
oder  freiwilligen  Ansiedlung  fremder  Nationen 
die  ethnographischen  Verhältnisse  in  den  einzel- 
nen Themata  Europas  wie  Asiens  gestaltet  ha- 
ben. Er  behandelt  dann  in  Cap.  4  die  Frage, 
inwieweit  diese  verschiedenartigen  Bestandteile 
der  Bevölkerung  der  Provinzen  wirklich  sich  der 
Autorität  der  Reichsregierung  gefügt  haben, 
welche  Stellung  namentlich  die  zahlreichen  in 
die  Balkanbalbin8el  eingewanderten  slavischen 
Stämme  derselben  gegenüber  eingenommen  ha- 
ben. In  Constantins  Zeit  sind  die  Stämme  in 
dem  nördlichen  Theile  derselben,  in  Macedo- 
nien,  in  der  Hauptsache  wirklich  unterworfen, 
während  die  im  Süden,  namentlich  imPelopon- 
nes,  nur  in  einem  sehr  losen  Abhängigkeitsver- 
hältnisse zur  griechischen  Regierung  stehen. 
Das  letzte  Capitel  dieses  Abschnittes  behandelt 
dann  unter  dem  Titel:  la  question  sociale  dans 
les  provinces  die  Stellung  des  Provinzialadels, 


$02        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  13. 

die  fortgesetzten  Versuche  desselben,  die  ärmere 
freie  Bevölkerung  sich  unterthan  zu  machen 
und  das  Grundeigenthum  derselben  an  sich  zu 
bringen,  sowie  die  Gegenbemühungen  der  Kai- 
ser, endlich  die  Militärlehen,  die  Einrichtung 
derselben  und  die  Bemühungen  der  Kaiser,  auch, 
der  Usurpirung  dieser  entgegenzuarbeiten. 

Alle  diese  Untersuchungen  sind,  wie  gesagt, 
mit  vielem  Fleiss  und  Scharfsinn  geführt,  die 
Ergebnisse  derselben  erscheinen  in  der  Haupt- 
sache als  gesichert,  die  hier  gewonnenen  Er- 
fahrungen berechtigen  uns  auch  einer  neuen 
grösseren  Arbeit  sur  l'organisation  byzantine 
anterieurement  aux  croisades,  welche  der  Verf., 
wie  er  ankündigt,  vorbereitet,  mit  Spannung 
entgegenzusehen. 

Der  folgende  4te  Abschnitt  stellt  die  aus- 
wärtige Politik  des  byzantinischen  Reiches  dar. 
In  gesonderten  Gapiteln  werden  die  verschiede- 
nen Nachbarn  desselben,  die  Franken,  die  Bul- 
garen, die  Ungern,  die  Russen,  die  Petschenegen 
und  Chazaren,  endlich  die  Araber  des  Westens 
und  Ostens  behandelt.  Die  Arbeit  beruht  hier 
nur  zum  Theil  auf  eigenem  Quellenstudium, 
sonst  auf  den  Arbeiten  anderer,  und  gerade 
hier  entfaltet  er  seine  umfangreiche  Kenntniss 
der  einschlägigen  Litteratur.  Doch  sind  hier 
die  einzelnen  Capitel  von  sehr  verschiedenem 
Werthe,  theils  in  Folge  der  verschiedenartigen 
Beschaffenheit  der  benutzten  Hülfsmittel,  theils 
fiber  auch,  weil  er  manche  derselben  nicht  mit 
der  genügenden  Sorgfalt  ausgenutzt  hat.  Am 
besten  ist  der  Abschnitt  über  die  Bulgaren, 
dasjenige  Volk,  welches  neben  den  Arabern  da- 
mals der  gefahrlichste  Feind  des  byzantinischen 
Reiches  war  und  fast  unausgesetzt  die  Kräfte 
desselben  beschäftigte«    Sowohl  die  inneren  Ver» 


Rambaud,  L'empire  grec  an  dixi&me  siecle.     503 

hältnisse  ihres  Reiches,  namentlich  die  fort- 
schreitende Slavisirung  desselben,  als  auch  die 
Beziehungen  desselben  zu  den  Griechen  werden 
in  eingehender  und  gründlicher  Weise  darge- 
stellt. Dagegen  lassen  die  Abschnitte  über  die 
Franken,  d.  h.  über  die  aus  der  carolingischen 
Monarchie  hervorgegangenen  Staaten,  und  über 
die  Araber  des  Westens  eine  solche  Gründlich- 
keit sehr  vermissen.  Der  Verf.  äussert  an  meh- 
reren Stellen  von  Kaiser  Gonstantin,  dass  der- 
selbe sich  in  seinen  Schriften  weit  besser  über 
die  Verhältnisse  des  Ostens,  als  über  die  des 
Westens  unterrichtet  zeige,  mit  ihm  selbst  aber 
steht  >es  nicht  anders,  seine  Kenntniss  ist  hier 
sehr  mangelhaft.  Z.  B.  hat  er  für  die  Ge- 
schichte der  Aiaber  in  Sicilien  ausser  dem  äl- 
teren Buch  von  Wenrich  auch  das  vortreffliche 
Werk  von  Amari  benutzt,  aber  sehr  flüchtig, 
seine  Darstellung  aufS.  411  ff.  enthält  die  gröss- 
ten  Ungenauigkeiten.  Auch  das  Capitel  über 
die  Araber  des  Ostens  lässt  Manches  zu  wün- 
schen übrig,  wir  vermissen  hier  z.  B.  gleich  von 
vornherein  eine  Uebersicht  der  Staaten ,  in 
welche  sich  damals  das  Reich  der  Kalifen  auf- 
gelöst hatte. 

Von  ganz  ähnlicher  Beschaffenheit  ist  der 
5te  Abschnitt,  welcher  die  Vasallen  des  Rei- 
ches: die  italischen,  die  illyrischen,  die  der 
Krim,  die  armenischen,  die  caucasischen  und 
die  arabischen  behandelt.  Auch  hier  zeigt  sich 
der  Verf.  über  die  Staaten  des  Ostens  viel  bes- 
ser unterrichtet,  als  über  die  des  Westens.  Der 
Abschnitt  über  Armenien  z.  B.  ist  recht  lehr- 
reich, hier  sind  ausser  den  byzantinischen  auch 
die  einheimischen  armenischen  Quellen  sowie 
die  neueren  Forschungen  über  die  Geschichte 
dieses  Landes  benutzt,  interessant  ist  auch  die 


S04       Gott.  gel.  An».  1873.  Stück  13. 

Znsammenstellung,  welche  veranschaulicht,  wie 
stark  die  Einwanderung  von  Armenien  ans  in 
das  griechische  Reich  gewesen  ist,  welche  eine 
wichtige  Rolle  die  Armenier  dort  gespielt,  wie 
viele  der  bedeutendsten  Feldherrn,  Staatsmän- 
ner und  selbst  Kaiser  ihnen  angehören.  Da- 
gegen ist  das  Capitel  aber  die  Vasallen  des 
Reiches  in  Italien  höchst  dürftig  und  enthält  im 
Einzelnen  zahlreiche  Fehler.  Allerdings  giebt 
es  für  die  Geschichte  des  südlichen  Italiens  in 
dieser  Zeit  keine  irgendwie  genügenden  Vorar- 
beiten, aber  auch  aus  den  vorhandenen  hätte 
sich  der  Verf.  doch  besser  unterrichten  können. 
Für  die  Geschichte  von  Neapel,  Amalfi,  Gaeta 
citirt  er  Sismondi,  aber  Fehler,  wie  er  sie  hier 
macht  (so  lässt  er  S.  445  Neapel  826  durch 
König  (!)  Grinoald,  statt  durch  Fürst  Sico  von 
Benevent,  Sorrent  827  durch  Sicard  belagert 
werden,  während  dieser  Fürst  erst  832  über- 
haupt zur  Regierung  gekommen  ist)  hat  er  dort 
nicht  gefunden,  vgl.  für  die  betreffenden  Ereig- 
nisse Sismondi  I,  S.  250  ff.  Die  Geschichte  des 
Verhältnisses  der  langobardischen  Fürstentü- 
mer Benevent,  Capua,  Salerno  zum  griechischen 
Reiche  will  er  nach  den  Quellen  darstellen,  be- 
geht aber  dabei  die  gröbsten  Fehler.  So  lässt 
er  auf  S.  447  Waimar  und  Waifer  von  Salerno 
als  Brüder  bis  946  herrschen,  in  Wirklichkeit 
war  Waifer  der  Vater  Waimar  L  und  der  Gross- 
vater Waimar  II.,  er  starb  880,  der  letztere 
945.  Ebendaselbst  hält  er  die  griechischen 
Strategen  Muzalon  und  Ursileus  für  identisch, 
es  sind  aber  zwei  verschiedene  Personen,  der 
erstere  wurde  von  den  Calabresen  erschlagen, 
der  letztere  fiel  allerdings  um  dieselbe  Zeit 
(921)  in  der  Schlacht  bei  Ascoli. 

Den  Schlu8S   bilden  einige   nochmalige  Be« 


Rambandy  L'empire  grec  an  dixieme  siecle.    505 

trachtungen  über  die  Stellung  und  die  Bedeutung 
des  byzantinischen  Reiches  in  der  behandelten 
Periode,  endlich  ist  als  Anhang  eine  kurze  Un- 
tersuchung über  den  Verfasser  und  die  Ab- 
fassungszeit der  Biographie  Constantins,  die  den 
Sohluss  der  Fortsetzung  des  Theophanes  bildet, 
hinzugefugt. 

So  sehr  wir  also  anzuerkennen  haben,  was 
der  Verf.  in  einzelnen  Theilen  seines  Buches 
durch  Fleiss  und  Scharfsinn  geleistet  hat,  so 
müssen  wir  doch  bedauern,  dass  er  auf  andere 
nicht  die  gleiche  Sorgfalt  verwandt  hat,  wir 
hoffen,  dass  die  weiteren  Arbeiten,  welche  er 
auf  demselben  Gebiete  in  Aussicht  stellt,  diesen 
Mangel  nicht  zeigen,  und  dass  wir  dort  nur  die 
Vorzuge  dieser  ersten  Arbeit  wiederfinden  werden. 

Berlin.  Dr.  Ferdinand  Hirsch. 


Magyar  gyogyszerkonyy.  Pharmacopoea 
Hungarica.  1871.  Pesti  könyvnyonida-reszvöny- 
tarsulat    XXXXVII  und   581  Seiten  in  Octav. 

Wenn  wir  im  Pharmakopoen wesen  der  ver- 
schiedensten Staaten  das  Streben  nach  einer 
Einigung  überall  in  den  Vordergrund  treten 
sehen,  so  muss  das  Erscheinen  einer  Pharma- 
copoea Hungariae  überraschen,  zumal  da  sich 
dieselbe  in  keiner  Weise  wesentlich  von  der  in 
Cisleithanien  gültigen  sechsten  Auflage  der  Phar- 
macopoea Austriaca  unterscheidet.  Transleitha- 
nien  hätte  sich  offenbar  recht  gut  mit  der  letzt- 
genannten begnügen  können,  da  dieselbe  erst 
vor  3  Jahren  ins  Leben  trat,  denn  der  natio- 
nale Gedanke,  wie  er  z.  B.  die  neue  Pharma- 
copoea Germanica  neuerdings  hervorrief,  hat 
nur  Sinn,  wenn  es  sich  darum  handelt,  Schran- 
ken niederzureissen,  welche  Verwandtes  getrennt 

39 


506        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  13.   • 

haben,  nicht  aber,  wenn  man  sich  bestrebt, 
neue  Grenzen  zu  ziehen.  Die  Wissenschaft  ist 
nicht  mehr  national,  sie  trägt  einen  internatio- 
nalen Charakter,  den  sie  nicht  mehr  einbüssen 
wird,  und  es  hat  das  Ungarische  Sprächwort 
»extra Hungariam  non  est  vita;  si  est  vita,  non 
est  itac  in  seinem  ersten  Theile  auf  das  wissen- 
schaftliche Leben  offenbar  keine  Beziehung,  und 
was  die  Pharmacie  und  Pharmakologie  angeht, 
so  ist  das  Leben  in  Ungarn,  wie  das  vorliegende 
Buch  lehrt,  kaum  verschieden  von  dem  Oester- 
reichischen  oder  Rumänischen.  Wozu  also  Un- 
garn seine  besondere  Pharmacopoe  haben  musste, 
ist  uns  wirklich  unklar. 

Aber  das  Sanitätscollegium  des  Königreiches 
Ungarn  hat  nun  einmal,  wie  es  in  der  Vorrede 
heisst  »conformiter  statutis  suis  fundamentalibus, 
dem  Ministerium  der  inneren  Angelegenheiten 
die  Herausgabe  dieser  Pharmacopoe  vorgeschla- 
gen, letzteres  den  Vorschlag  gebilligt  und  das 
Sanitätscollegium  zur  Arbeit  animirt ,  dieses 
wiederum  eine  Commission  ernannt.  Dieser 
verdanken  wir  das  Buch,  dessen  extraordinäres 
Volumen  darin  begründet  ist,  dass  dasselbe  in 
Ungarischer  und  Lateinischer  Sprache  verfasst 
ist,  da  die  erste  für  viele  Apotheker  Ungarns 
unbekannt  bleiben  musste,  so  weit  sie  nicht 
Magyarischen  Ursprungs  sind,  während  die  La- 
teinische Sprache  den  eingebornen  Magyaren 
vielleicht  minder  verständlich  war.  Das  Buch 
kann  somit  zweckmässig  als  Leitfaden  für  den 
Lateinischen  resp.  Magyarischen  Unterricht  für 
Lehrlinge  in  der  Pharmacie  dienen,  die  nur  einer 
der  beiden  Sprachen  kundig  sind.  Oder  sollte 
die  Doppelzüngigkeit  gewählt  sein,  um  auch 
dem  Auslande  zu  verstatten,  sich  mit  den  in 
Transleithanien   neu    ermittelten   pharmakologi- 


r 


Pharmacopoea  Hungarica.  507 

.sehen  Thatsachen  bekannt  zu  machen?  Warum 
dann  aber  nicht,  wie  es  in  Holland  geschehn, 
eine  Pharmacopoea  Hungarica  gesondert  erschei- 
nen lassen  und  den  Magyar  gyogyszerkönyv 
als  vaterländisches  Product  im  eignen  Hause 
conserviren? 

Es  soll  mit  diesen  Bemerkungen  keineswegs 

Sesagt  sein,  dass  die  Männer,  welche  sich  der 
luhe  der  Ausarbeitung  der  Pharmakopoe  unter- 
zogen haben,  eine  völlig  unverdienstliche  Arbeit 
feliefert  oder  gar  die  Cisleithanische  Pharma- 
opoe  in  einer  ungehörigen  Weise  zur  Basis  ih- 
rer Arbeit  gemacht  hätten.  Es  liegt  auf  der 
Hand,  dass,  um  ein  solches  Novum  für  Trans- 
leithanien  zur  Welt  zu  bringen,  der  junge  Staat 
sich  der  geschicktesten  Jünger  der  mäotischen 
Kunst  bedienen  musste.  In  der  That  bietet  die 
Zusammensetzung  der  Transleithanischen  Phar- 
makopöen-Commission  eine  Gewähr  dafür,  dass 
eine  vielseitige  Interessen  der  bei  Herausgabe 
einer  Pharmakopoe  betheiligten  Stände  wahrende 
Arbeit  aus  deren  Schoosse  sich  selbst  entwickeln 
werde.  An  der  Spitze  der  Commission  steht 
Carl  Than  (Than Karoly auf  Transleithanisch), 
Dr.  ehem.,  0.  ö.  Professor  an  der  Universität 
Pesth  und  ordentliches  Mitglied  des  Ungarischen 
Sanität8collegiums,  als  Secretär  fungirte  Lud- 
wig Gross  (Gross  Lujos  auf  Transleithanisch), 
Dr.  med.  et  chir.,  Docent  an  der  Universität  zu 
Pesth  und  gleichfalls  ordentliches  Mitglied  des 
Sanitätscollegiums  und  Secretär  dieser  Behörde. 
Die  übrigen  Mitglieder  sind  Johann  Wagner 
(Wagner  J&nos  auf  Transleithanisch),  Dr.  med., 
0.  ö.  Universitätsprofessor  und  Sanitätscolle- 
giumsmitglied  in  Pesth,  Ker&nyi  Frigycz 
(Friedrich),  Med.  et  chir.,  Dr.,  mit  denselben 
Qualificationen  wie  Wagner  Jänos,   Koloman 

39* 


508        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  13. 

Balogh,  mit  den  Qualificationen  des  Vorge- 
nannten, jedoch  nur  ausserordentliches  Mitglied 
des  Sanitätscollegiums  zu  Pesth,  Theodor 
Marg6,  Dr.  philos.  et  medicinae,  sonst  mit 
den  Titeln  von  Balogh,  Bernhard  Müller 
(Müller  Bernat  auf  Transleithanisch),  Dr.  phil., 
Apotheker  und  ausserordentliches  Mitglied  des 
Sanitätscollegiums,  endlich  Gustav  J&rmay, 
Apotheker.  Man  sieht,  die  Commission  trägt 
einen  etwas  centralistischen  Charakter,  da  alle 
Mitglieder  der  Hauptstadt  von  Transleithanien 
angehören,  was  wir  gerade  bei  einem  Buche, 
welches  die  Bedürfnisse  eines  ganzen  Staates 
befriedigen  soll,  für  unzweckmässig  halten, 
vorausgesetzt  dass  nicht  etwa,  wie  dies  bei  der 
Deutschen  Pharmakopoe  geschehen,  die  Series 
medicaminum  durch  Rundfragen  bei  Aerzten 
der  verschiedensten  Gegenden  des  Landes  fest- 
gestellt wurde. 

Die  Grundzüge,  welche  die  betreffende  Com- 
mission bei  ihrer  Arbeit  als  leitende  adoptirte, 
hat  sie  in  der  Einleitung  in  mehreren  Sätzen 
zusammengestellt.  Gleich  den  ersten  müssen  wir 
tadeln.    Derselbe  lautet: 

»Die  Nomenclatur  ist  den  wissenschaftlichen 
Benennungen  anzupassen  und  die  alphabetische 
Ordnung  nach  diesen  innezuhalten«. 

Dieser  Satz  wird  in  seinem  letzten  Theile 
wohl  von  jedem  Fachgenossen  gebilligt  werden; 
die  Lateinische  Denomination  muss  der  Trans- 
leithanischen  vorangehen,  denn  es  wird  wohl 
auch  einem  eingefleischten  Sohne  der  Pusszta 
nicht  einfallen,  Morphin  unter  der  Bezeichnung 
Szunyal  oder  Kalium  bromatum  als  Hamany- 
byzeg  aufzusuchen.  Was  aber  den  ersten  Theil 
des  Satzes  betrifft,  so  können  wir  uns  von  des- 
sen praktischer  Richtigkeit  nicht    überzeugen. 


Pharmacopoea  Hungarica.  509 

Einverstanden  sind  wir  damit,  dass,  wie  dies 
auch  die  Oesterreichische  (Cisleithanische)  Phar- 
makopoe gethan  hat,  aus  praktischen  Gründen 
die  Bezeichnung  von  Pflanzentheilen,  da  wo 
nicht  zwei  Theile  von  demselben  Gewächse  offi- 
cinell  sind,  fortgelassen  ist,  so  dass  man  sich 
nicht  darüber  zu  streiten  braucht,  ob  man  Ra- 
dix oder  Tuber  Aconiti  zu  schreiben  hat.  Es 
wird  sich  auch  allmählig  wohl  beim  Receptiren 
einbürgern,  dass  der  Arzt  statt  Radix  oder 
Rhizoma  Valerianae,  einfach  Valeriana,  statt 
Radix  Calami  Calamus  verschreibt.  Aber  dem 
Grundsätze  der  wissenschaftlichen  Denomination 
entspricht  das  nicht;  denn  was  die  Pharmaco- 
poea Hungarica  Valeriana  nennt,  ist  ja  kein 
Pflanzengenus,  sondern  ist  wissenschaftlich  das 
Rhizoma  Valerianae  officinalis.  Hat  sich  somit 
die  Ungarische  Commission  von  ihren  eignen 
Grundsätzen  emancipirt,  so  sehen  wir  nicht  ein, 
was  sie  dazu  vermocht  hat,  die  neuen  Benennun- 
gen der  Oesterreichischen  Pharmakopoe  in  Be- 
zug auf  Alkalisalze  und  Metallsalze  zu  benutzen. 
Sie  wird,  wie  mir  scheint,  den  Ungarischen  Arzt, 
alle  Achtung  vor  dessen  wissenschaftlicher  Vor- 
und  Ausbildung,  schwerlich  dazu  bekehren,  Ka- 
lium carbonicum  oder  gar  Magnesium  hydro- 
oxydatum  zu  schreiben ;  wahrscheinlich  wird  der- 
selbe sogar  wie  bei  uns  von  Jodkali  statt  Jod- 
kalium reden.  Schadet  es  dem  Kranken,  wenn 
er  unter  der  fyzeichnung  Magnesia  usta  oder 
Kali  carbonicum  ein  seinen  kranken  Darm  wie- 
derherstellendes Arzneimittel  erhält?  Ein  guter 
Spitzname  ist  oft  viel  bezeichnender  als  ein 
wissenschaftlicher  Name,  zumal  wenn  letzterer 
falsch  ist.  Sa  ist  es  offenbar  falsch,  den  Chlor- 
kalk, vie  es  die  Pharmacopoea  Hungariae  thut, 
als  Calcium  hypocblorosum  zu  bezeichnen,  denn 

derselbe  stellt  ja  die  so  genannte  Verbindung 


510       Gott.  gel.  Am.  1878.  Stück  *3. 

gar  nicht  dar,  sondern  ist  ein  Gemenge  ver- 
schiedener Substanzen.  Was  würden  z.  B.  die 
meisten  Ungarischen  Aerzte  sagen,  wenn  ihnen 
die  Pharmacopoe  einen  Syrupus  Adianti  pedati 
statt  des  identischen  Syrupus  Capillorum  Vene- 
ris darböte,  von  dem  er  trotz  des  sonderbaren 
Namens  »Frauenhaarsyrup«  recht  wohl  weiss, 
dass  es  weder  Transleithanischer  noch  Cislei- 
thanischer  Behaarung  entstammt.  Was  übri- 
gens Herba  Gapilli  Veneris  sind,  erfahrt  er  aus 
der  Pharmacopoea  Hungarica  nicht,  die  beiläu- 
fig bemerkt,  den  Artikel  Adiantum  vergessen 
hat.  Die  Pharmacopoea  hat  freilich  bei  den 
Salzen  durch  Beifügung  der  modernen  Formeln 
eine  Orientirung,  vielleicht  sogar  eine  Belehrung 
des  Arztes  und  Apothekers  versucht.  Ob  es 
ihr  gelingen  wird?  Unsres  Erachtens  gehören 
derartige  Formeln  nur  dann  in  eine  Pharma- 
kopoe, wenn  sie  dazu  dienen,  das  Präparat  zu 
charakterisiren,  z.  B.  beim  krystallinischen 
Eisensesquichlorid,  wo  ja  das  Verhältniss  des 
Erystallwassers  nothwendig  angegeben  werden 
muss,  weil  dieses  das  officinelle  Präparat  cha- 
rakterisirt. 

Wir  glauben  somit  dargelegt  zu  haben,  dass 
dieser  erste  Grundsatz  der  Ungarischen  Phar- 
makopöe-Gommission  zum  Theil  ein  verkehrter 
ist,  zum  Theil  aber  auch  von  derselben  nicht 
consequent  durchgeführt  ist.  Weniger  dürfte 
dagegen  gegen  die  übrigen  leitenden  Principien 
zu  erinnern  sein,  ja  einzelne  derselben  entspre- 
chen vollständig  unsern  Ansichten.  So  z.  B. 
der  zweite,  dass  bei  der  Auswahl  der  Artikel 
nicht  allein  rein  wissenschaftliche  Rücksichten, 
sondern  auch  der  Usus  praxeos  communis  mass* 
gebend  sein  soll.  Hierin  ist  die  Transleithani- 
sche  Pharmakopoe  der  Gisleithanischen  offenbar 
an  Verständniss  überlegen,  die  nach  der  Melo* 


Pharmacopoea  Hungarica.  Sil 

die  tanzte,  welche  man  in  den  letzten  zwanzig 
Jahren  in  Berlin  zum  Besten  gab,  und  dabei 
noch  einige  besondere  staunenerregende  Pirouet- 
ten ausführte,  z.  B.  den  Moschus  und  das  Ca* 
storeum  proscribirte,  weil  ihr  Nutzen  nicht 
physiologisch-experimentell  nachgewiesen  sei. 

Sehr  zweckmässig  ist  auch  der  dritte  leitende 
Grundsatz,  dass  bei  der  Bereitung  stark  wirken- 
der Präparate  Rücksicht  auf  die  Bereitungsweise 
der  Pharmacopoea  Austriaca  und  die  übrigen  in 
neuerer  Zeit  edirten  Pharmakopoen  genommen 
ist,  um  eine  möglichst  gleichartige  Beschaffen- 
heit zu  veranlassen.  Die  Inconvenienzen  der 
Verschiedenheit  z.B.  der  Opiumtincturen,  haben 
wir  bereits  früher  in  d.  Bl.  erörtert. 

Ebenso  ist  der  Grundsatz,  bei  Droguen, 
welche  im  Handel  in  mehreren  Sorten  vorkom- 
men, stets  die  beste  zu  wählen,  ein  durchaus  zu 
billigender;  hoffentlich  besitzt  die  Transleithani- 
8che  Regierung  auch  die  Mittel,  diese  besten 
Sorten  in  die  Apotheken  wirklich  einzuführen. 

Mit  grossem  Vergnügen  haben  wir  den  fünf- 
ten Grundsatz  gelesen:  Die  Selbstbereitung  oder 
Reinigung  chemischer  Präparate  ist  in  allen 
Fällen  vorgeschrieben,  wo  die  Handelswaare  zu- 
verlässige Sicherheit  guter  Beschaffenheit  nicht 
darbietet.  Mit  grösster  Sorgfalt  aber  ist  die 
Prüfung  in  Fabriken  gekaufter  Waaren  auf  Ver- 
unreinigungen sowol  in  qualitativer  als  in  quan- 
titativer Beziehung  zu  berücksichtigen.  Wenn 
das  Gesetzbuch  auf  eine  solche  Prüfung  so  hohen 
Werth  legt,  so  wird  dies  hoffentlich  auf  die 
Ungarischen  Apotheker  den  günstigen  Einfluss 
haben,  dass  sie  diese  Untersuchungen  wirklich 
ausführen.  Gerade  das  letzte  Jahr  hat  ja  leider 
auch  auf  dem  Europäischen  Gontinente  eine 
Reihe  tödtlich  verlaufener  Fälle  von  Vergiftung 
durch  Morphium  hydrochloratum,  welches  von 


512        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stqck  18. 

Droguisten  statt  Chininum  bydrochloratum  ge- 
liefert war,  aufzuweisen,  für  welche  unsres  Er- 
achtens  der  Apotheker  einzig  und  allein  verant- 
wortlich ist. 

Die  übrigen  Sätze  beziehen  sich  auf  die  ver- 
dünnten Säuren,  die  Temperaturbestimmungen 
nach  dem  Centesimalthermometer  und  das  Gram- 
men gewicht  und  haben  keine  allgemeine  Be- 
deutung. 

Im  Ganzen  enthält  die  Pharmacopoea  Hun- 
garica  510  Artikel,  womit  wohl  im  Allgemeinen 
den  Ansprüchen  auf  Vollständigkeit  Genüge  ge- 
leistet ist.  Was  die  Bearbeitung  der  einzelnen 
anlangt,  so  wäre  hie  und  da  wohl  eine  grössere 
Kürze  am  Platze  gewesen,  da  es  sich  ja  in  der 
Pharmacopoe  nur  um  ein  Charakterisiren,  nicht 
um  eine  Beschreibung  handelt,  die  ftiglich  den 
Lehrbüchern  und  den  Gommentaren  überlassen 
bleiben  kann.  In  dieser  Beziehung  ist  bekannt- 
lich viel  gesündigt  worden,  besonders  im  ehe- 
maligen Königreiche  Hannover. 

Auf  die  neuen  Mittel  ist  Rücksicht  genom- 
men; so  findet  sich  Chloralhydrat  und  manches 
Andre,  womit  die  Materia  medica  in  den  letz- 
ten Jahren  bereichert  wurde,  aufgeführt. 

Theod.  Husemann. 


Die  Pädagogik  des  Johannes  Sturm 
historisch  und  kritisch  beleuchtet  von 
Ernst  Laas.  Berlin.  Weidmannsche 
Buchhandlung.    1872.    1  25  SS.  in  gr.  8°. 

Das  Interesse,  das  ich  an  Johannes  Sturm, 
dem  berühmten  Pädagogen  des  16 ten  Jahrb. 
nahm,  stammte  weniger  aus  meiner  Beschäftigung 
mit  der  Geschichte  der  Pädagogik  als  mit  der 
des  Humanismus,  denn  auch  in  ihr  nimmt  Sturm 
als  einer  der  letzten  Vertreter  der  Männer,  die 
in  der  Wiedererweckung  der  classischen  Studien 


Laas,  Die  Pädagogik  des  Johannes  Sturm.    518 

ihre  Lebensaufgabe  sahn,  eine  nicht  unwichtige 
Stelle  ein.  Daher  hatte  ich  bei  meiner  Be- 
sprechung des  Buches  von  Eückelhahn:  Job. 
Sturm;  Strassburgs  erster  Schulrektor  u.  s.  w. 
(G.  G.  A.  1872  S.  1401—1417)  wesentlich  den 
Zweck,  den  historischen  Unwerth  dieses  Buches 
nachzuweisen  und  liess  mich,  soweit  nicht  das 
Bringen  dieses  Nachweises  ein  Eingeh  n  in  pä- 
dagogische Fragen  verlangte,  nicht  auf  das  rein 
pädagogische  Gebiet  und  besonders  nicht  auf 
die  Entscheidung  des  Streites  ein,  inwieweit  die 
Lehren  Sturms  noch  für  die  Jetztzeit  von  Be* 
deutung  seien.  Nun  ist  aber  über  dasselbe  Buch 
ausser  manchen  kleineren  mir  nicht  bekannt 
gewordenen  Beurtbeilungen  die  obengenannte 
selbständige  Schrift  eines  bewährten  Pädagogen, 
gegenwärtig  Professors  an  der  kaiserlichen  Uni- 
versität in  Strassburg,  erschienen  und  es  scheint 
mir  nöthig,  mich  auch  über  diese  zu  äussern. 

Zunächst  freut  es  mich  constatiren  zu  kön- 
nen, dass  des  Verf.  Urtheil  über  den  geschicht- 
lichen Werth  des  K'schen  Buches  vollständig 
mit  dem  meinigen  übereinstimmt,  wenn  es  auch 
selbstverständlich  ist,  dass  eine  eigene  Schrift 
eine  solche  Stimmabgabe  weit  eingehender  und 
genauer  begründet,  als  eine  auf  beschränkteren 
Baum  angewiesene  Besprechung.  Auch  begnügt 
sich  der  Verf.  nicht  allein  mit  der  negativen 
Kritik,  dem  Nachweise  der  Mängel  des  Buches, 
sondern  gibt  auch  einen  positiven  Theil,  eine 
selbstständige ,  mit  steter  Bücksicht  auf  K's 
mangelhafte  Leistung  bearbeitete  Darstellung  des 
Bodens,  auf  welchem  Sturm  erwuchs.  So  wen- 
det er  sich  zuerst  zu  Rudolf  Agrikola  und  gibt 
ein  mit  eingebender  Eenntniss  ausgeführtes  Bild 
von  seinen,  dann  von  Erasmus  und  Melanch«- 
thons  Leistungen  auf  dem  Gebiete  der  Pädago- 
gik, betrachtet  dann  die  Wirksamkeit  dea  Job. 


514       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  13. 

Murmellius,  über  welchen  ihm  die  Schrift  von 
Theodor  Reichling  (Münster  1870,  vgl.  G.  G.  A. 
1870  S.  1235—1240)  unbekannt  geblieben  ist, 
endlich  und  am  ausführlichsten  die  des  Jakob 
Wimpheling,  auf  den,  wie  auch  ich  (G.  G.  A. 
1872  S.  1415)  gezeigt  hatte,  der  grösste  Nach- 
druck zu  legen  war  und  von  dem  Hr.  K.  durch- 
aus nichts  anzuführen  wusste. 

Wimphelings  Beispiel  dient  dann  dem  Verf. 
dazu,  um  auch  seinerseits  den  gegen  Sturm  ge- 
machten Vorwürfen  Raumers  entgegen  zu  tre- 
ten. Denn  wenn  Raumer  Sturms  einseitiges 
Hervorheben  der  lateinischen  Sprache  als  ein 
zur  Entgermanisiruug  des  Elsasses  wirksames 
Mittel  bezeichnet  und  die  Lektüre  und  Auf- 
führung terenzischer  Lustspiele,  welche  in  der 
Sturmschen  Anstalt  bereits  von  ganz  jungen 
Leuten  unternommen  wurde,  vom  sittlichen 
Standpunkt  aus  bemängelt  hatte,  so  führt  Laas 
zur  Rettung  Sturms  gerade  Wimphelings,  zum 
Theil  auch  Luthers  Beispiel  an,  Wimphelings, 
der  in  beiden  Dingen  die  angefochtenen  Ideen 
Sturms  theilt,  dessen  deutsch-patriotische  Ge- 
sinnung und  sittlich-religiöser  Ernst  aber  von 
Niemandem  in  Zweifel  gezogen  werden  können. 
Gegen  diese,  in  schöner,  schwungvoller  Sprache 
vorgetragene  Verteidigung,  welche  sich  zum 
Beweise  auch  auf  den  nachdrücklich  hervorge- 
hobenen Satz  stützt,  dass  das  Latein  damals  die 
allgemeine  Weltsprache,  »das  verbindende  Stu- 
dium aller  Vulgärliteraturen«,  ja  selbst  »ein 
Bindemittel  der  deutschen  Stämme  selbst«  war, 
wird  doch  wohl  die  eine  Bemerkung  eingewen- 
det werden  müssen,  dass  Wimphelings  und 
Sturms  Zeit  nicht  dieselbe  war.  Denn  zeitlich 
sind  beide  Epochen  fast  ein  halbes  Jahrhundert 
von  einander  entfernt  und  geistige  Thaten  He- 
in zwischen  ihnen    von    solcher  .  Bedeutung, 


Laas,  Die  Pädagogik  des  Johannes  Sturm.    515 

dass  dadurch  den  verschiedenen  Zeitaltern  ein' 
wesentlich  anderes  Gepräge  aufgedrückt  wurde. 
Mochten  auch  immerbin  in  die  späteren  Jahr- 
zehnte des  16 ten  Jahrhunderts  sich  Reste  des 
einseitigen  alten  humanistischen  Geistes  gerettet 
haben,  der,  weil  er  die  reine  lateinische  Sprache 
aus  ihrem  Schlummer  wiedererweckt  hatte,  in 
ihr  das  allein  angemessene  geistige  Nahrungs- 
mittel erblickte,  so  hätte  doch  Huttens  und 
der  Seinigen  Streben,  der  deutschen  Sprache  in 
dem  Bildungsleben  der  Nation  die  gebührende 
Stätte  einzuräumen,  bei  einem  würdigen  Huma- 
nistenjünger soviel  erwirken  müssen,  dass  er 
nicht  gänzlich  wieder  die  alten  Wege  einschlug. 

Denn  dass  Sturm  wirklich  das  Deutsche  voll« 
kommen  zu  verdrängen  suchte,  und  nicht,  wie 
K.  aus  einzelnen  mühsam  zusammengesuchten 
Stellen  hatte  erweisen  wollen,  Neigungen  dafür 
empfand,  das  führt  Laas  aufs  bündigste  aus 
und  lässt  namentlich  die  Worte,  in  welchen  St. 
der  Lutherschen  Bibelübersetzung  Lob  gespen- 
det hatte,  nicht  als  Beweis  für  seine  Werth- 
schätzung  der  Deutschen  Sprache  gelten.  Er 
sagt:  »Aber  man  soll  Worte  der  Anerkennung 
für  Luthers  deutsche  Sprachgewalt  und  für  die 
congeniale  Nachbildung  der  Psalmen-  und 
Prophetensprache  nicht  zu  einer  besonders  werth- 
vollen  nationalen  That  aufblasen.  Der  alte  Rek- 
tor hätte  ein  Tropf  6ein  müssen,  hätte  er  Lu- 
thers wirkliches  Verdienst  nicht  wenigstens  mit 
Worten  anerkennen  wollen«. 

Nachdem  Laas  dann  noch  einzelne  Bemer- 
kungen des  K'schen  Buches  kritisirt  und  auch 
darin  gezeigt  hat,  wie  »ungenügend  die  K'sche 
Eenntni8S  der  vorsturmschen  Zeit  ist,  geht  er 
in  einem  zweiten  Abschnitt  dazu  über, 
die  Schilderung  der  Stürmischen  Grundsätze, 
wis  siö  JL  gegenüber  der  Raumerschen  Darstel- 


516       Gott,  gel  Adz.  1873.  Stück  13. 

lung  versucht  hatte,  zu  prüfen.  Bei  dieser 
Prüfung  kommt  er  nun  zu  dem  Resultat,  dass, 
wenn  Raumer  wirklich  nur  die  epistolae  classicae 
benutzt  habe,  was  E.  als  besonders  schweren 
Vorwurf  betont  hatte,  er  kein  Unrecht  gethan 
habe,  denn  auch  aus  der  Zugrundelegung  ande- 
rer Schriften,  besonders  eines  von  R.  vernach- 
lässigten und  von  E.  in  den  Vordergrund  ge- 
stellten Antrittsprogramms  aus  dem  J.  1538  er- 
gebe sich  kein  anderes  als  das  gezeichnete 
Bild.  Um  dies  zu  begründen,  führt  Laas  nun 
in  sehr  eingehender  Weise  aus,  dass  Sturm 
wirklich  alle  Hebel,  theoretischen  Unterricht, 
Ausbeutung  der  Schullektüre,  schriftliche  und 
mündliche  Uebungen,  in  Bewegung  setzte,  um 
aus  seinen  Schülern  Redner  zu  machen,  die,  so- 
weit es  irgend  auf  nordischem  Boden  im  sechs- 
zehnten Jahrhundert  möglich  war,  mit  Cicero 
rivalißiren  könnten;  dass  er  darüber  das  Real- 
studium völlig  vernachlässigte,  dass  er  die 
Dichter  z.  B.  (wie  ich  a.  a.  0.  S.  1412  be- 
merkt habe)  nicht  zur  Läuterung  des  Geschmacks, 
zur  Erhebung  und  Kräftigung  des  Gemüths,  zur 
Veredlung  des  Herzens  lesen  liess,  sondern  stets 
das  zerbrechliche,  wenn  auch  edle  Gefass  höher 
achtete  als  den  unzerstörbaren  Inhalt.  Daran 
schliesst  sich  eine  ausführliche  Betrachtung  dar- 
über, wie  jene  Zeit  überhaupt  Dichter  und  Dich- 
terwerke las,  eine  Betrachtung,  die  vielleicht  et- 
was über  den  gegebenen  Rahmen  hinausgehend 
des  Vortrefflichen  und  Lehrreichen  ausserordent- 
lich viel  enthält. 

Das  zweite,  das  R.  an  Sturm  getadelt  und 
wogegen  E.  sich  heftig  verwahrt  hatte,  war  die 
Imitatio,  die  von  R.  sogenannte  Theorie  der 
Dohlen  streiche,  das  Bestreben  Sturms  nämlich, 
sein  Ziel,  Redner  zu  bilden,  nicht  in  der  Mutter- 
sprache, sondern  in  einer  aus  Büohera  allein  zu 


Laas,  Die  Pädagogik  des  Johannes  Sturm.    517 

gewinnenden,  in  einer  todten  Sprache  zu  er- 
reichen, und  auch  bei  Besprechung  dieser  Sache 
zeigt  sich  der  eingehende  und  gründliche  Nach- 
weis, dass  K's  Rettungsversuche  eitel  und  ver- 
geblich sind.  Dieser  Nachweis  wird  geliefert 
aus  dem  geschichtlichen  Verlaufe,  aber  auch  aus 
dem  inneren  Wesen  der  Sache  heraus  und  die 
Verurtheilung  dieses  Strebens  durch  Analogieen 
aus  der  neueren  Zeit  und  durch  goldene  Worte 
unserer  Denker,  namentlich  Herders  (S.  71  fg.) 
erhärtet,  die  ich  hier  anzuführen  mir  nur  schwer 
versagen  kann. 

Nach  solcher  Zurückweisung  unrichtiger  Be* 
hauptungen  wendet  sich  derdritteAbschnitt 
unserer  Schrift  zur  Beantwortung  der  Frage,  was 
Sturm  unter  den  gegebenen  Umständen  hätte 
leisten  können  und  sollen,  und  ertheilt  die  Ant- 
wort :  Einführung  eines  Realunterrichts  und  einer 
geordneten  Lektüre.  Ersterer  aber  existirte, 
wie  wir  sahen,  in  Wirklichkeit  nicht,  und  letztere 
war  entweder  durch  die  bloss  rhetorische  aus- 
geschlossen, oder  wurde,  wenn  sie  da  war,  durch 
die  alleinige  Benutzung  zu  rhetorischen  Zwecken, 
dadurch  dass  die  Erklärung  immer  nur  an  dem 
Aeu8serlichen  haftete  und  in  ein  wirkliches  Ver- 
Btändniss  nicht  einzudringen  suchte,  illusorisch 
gemacht.  Auch  diese  Antwort  wird  ausführlich 
gegeben,  mit  treulichen,  sorgfältig  gewählten 
Beispielen  erläutert,  doch  gestattet  es  der  Ort 
nicht,  näher  auf  das  Einzelne  einzugehn. 

Von  der  Darstellung  dessen,  was  Sturm  hätte 
leisten  sollen,  aber  nicht  erreicht,  ja  nicht  ein- 
mal versucht  hat,  geht  Laas  in  einem  vierten 
Abschnitt  dazu  über,  zu  erörtern,  wieweit 
in  dem  bisher  auseinandergesetzten  System  der 
Geist  der  Zeit,  worin  Sturms  Eigenart  sich  dar- 
stellt, und  kommt,  nach  eingehender  Betrachtung 
Ssweier   Schriften  Melanchthons ,    der  element» 


618        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  13. 

rhetorices  und  des  encomium  eloquentiae,  zu  dem 
Resultat,  dass  der  Gedanke,  die  höhere  allge- 
meine Bildung  in  den  alten  Trivialwissenschaften 
.an  der  Hand  der  Lektüre  von  elegantes  aucto- 
res,  namentlich  des  Cicero,  und  in  Verbindung 
mit  einem  unablässigen  exercitium  stili  zu  su- 
chen, dem  Melanchthon  gehört,  dass  aber  bei 
Sturm,  der  diesen  Gedanken  aufnimmt,  das 
Hauptgewicht  auf  die  rhetorische,  bei  Melanchthon 
dagegen  auf  die  dialektische  Seite  fallt,  dass 
Sturm  mehr,  fast  ausschliesslich  das  äusserliche, 
sprachliche  Gewand  und  die  genaue  Bezeichnung 
.  der  einzelnen  Theile,  die  rhetorische  Terminologie 
angibt,  Melanchthon  mehr  den  inneren  Gehalt 
zu  erfassen  sucht,  dass  er  »von  exclusiver  Rück- 
sichtnahme auf  künftige  Redner  ablenkend,  der 
. Erziehung  allgemeinere  Bildungsaufgaben  vin- 
dicate Diesem  universelleren  Streben  gegen- 
über billigt  der  Verf.  Sturms  Streben  keines- 
wegs. »Es  ware,  sagt  er,  »ein  Uebermuth,  bes- 
ser! es  war  eine  Absurdität,  in  einer  todten 
Sprache  allen  Duft  und  den  lebendigen  Takt  der 
gesprochenen  Rede  wiedergeben  zu  wollene 

Und  so  kommt  der  Verf.  in  einem  fünften 
.Abschnitt  zum  Schluss.   Er  gibt  beiden  Vor- 
gängern, Raumer  und  Kückelhahn,  Schuld,  Sturm 
aus  seiner  Zeit  herausgehoben  zu  haben,  jenem, 
um  ihm  die  Fehler  von  Vorgängern  und  Gleich- 
strebenden aufzubürden,   diesem,   um  ihn  über 
alle  Zeitgenossen  zu  erheben  und  ihm  Verdienste 
zuzuschreiben,  die  nicht  er  verdient.    Aber  in 
.der  Würdigung  Sturms  nähert  sich  Laas  ent- 
schieden  der   Raumerschen   Ansicht.    Und  das 
geschieht  hauptsächlich  dadurch,  weil  er,  wie  er 
das   im  letzten   Abschnitt   ausspricht,   für   die 
.Gegenwart  keineswegs  die  Hervorholung  Sturm- 
scher Principien   wünscht,   sondern  in   unsern 
Schalen   vor  Allem    die  Berücksichtigung  der 


Laas,  Die  Pädagogik  des  Johannes  Sturm.    619 

deutschen  Klassiker  verlangt.  Was  er  hier  for« 
dert,  ist  nur  eine  kurze  Rekapitulation  dessen, 
was  er  bereits  in  seinem  Buche :  »Der  deutsche 
Unterricht  auf  höheren  Lehranstalten.  Ein  kri- 
tisch-organisatorischer Versuch«  weiter  ausge- 
führt hat,  und  deshalb  glaube  ich  nicht  nöthig 
zu  haben,  an  dieser  Stelle  darauf  einzugehn,  zu- 
mal eine  Besprechung  dieses  Gegenstandes  sich 
..mehr  für  pädagogische  Zeitschriften  eignen  dürfte« 

Daher  sei  es  zum  Schluss  nur  gestattet,  dem 
Verf.  für  seine  werthvolle  Gabe  Dank  zu  sagen. 
Die  Schrift  ist  eine  Gelegenheitsschrift  im  besten 
Sinn  des  Wortes:  aus  der  Widerlegung  einer 
schwachen  Arbeit  hervorgegangen,  hat  sie  sich 
jra  einem  ganz  vortrefflichen  selbstständigen  Bei- 
trag zur  Geschichte  der  Pädagogik  des  16.  Jahr« 
hunderts  erweitert,  der  helle  Blicke  auf  Vergan- 
genheit und  Folgezeit  wirft  und  durch  diese  ge- 
schichtlich-kritische Untersuchung  die  Uebel  der 
Schulverhältnisse,  an  denen  auch  wir  noch  kran- 
ken, erkennen  lehrt. 

Berlin.  Ludwig  Geiger. 

Albertine  von  Grün  und  ihre  Freunde« 
Biographieen  und  Briefsammlung  mit  historischen 
und  literargeschichtlichen  Anmerkungen  von  Dr. 
Earl  Schwartz.  Leipzig,  1872.  Verlag  von 
E.  Fleischer  (C.  A.  Schulze).     180  S.     8. 

Albertine  von  Grün  ist  uns  als  ein  liebens- 
würdiges und  geistreiches  Mädchen  aus  den  Brie* 
fen  an  Merck  und  Höpfners  bekannt,  welche  K. 
Wagner  in  den  »Briefen  an  und  von  Merck«  und 
den  »Briefen  aus  dem  Freundeskreise  von  Goethe, 
Herder,  Höpfher  und  Merck«  1838  und  1847 
mitgetheilt  bat.  Sie  war  1749  zu  Hachenburg 
im  Westerwald  geboren  und  starb  ebenda  1792, 
die  Tochter  des  Canzleiraths,  späteren  Comitial- 
gesandten  in  Regensburg,  Detmar  Heinrich  von 


520        GStt.  gel  Anz.  1873.  Stuck  13. 

Grün.  Nur  fünf  unter  ihren  81  Briefen  (4.  5.  9. 
10.  17)  Bind  neu  hinzugekommen,  die  übrigen, 
so  wie  fünf  einer  jüngeren  Schwester,  Marianne 
von  Grün,  an  Frau  Höpfner  (32 — 86)  sind  aus 
Wagners  Sammlungen  wiederholt.  Auch  die 
Biographieen  von  Klinger  (S.  7 — 30),  den  Alber- 
tine, als  er  in  Giessen  studierte,  liebte,  ron  Merck 
(S.  31 — 41),  von  Höpfner  und  dessen  Frau  (S. 
42—66)  sind  zwar  ganz  gefällig  geschrieben,  ent- 
halten aber  nichts  Neues.  Selbst  was  der  Verf.  mit 
grossem  Fleies  S.  66—83  über  Albertine  sagt, 
vermag  nichts  zu  geben,  das  für  ihre  Charakte- 
ristik und  ihr  Leben  wesentlich  wäre:  das  fein- 
gebildete, durch  Geist  und  Gemüth  gleich  aus- 
gezeichnete Mädchen  ist  eben  nur  aus  den  we» 
nigen  Briefen  bekannt,  die  sich  durch  glücklichen 
-Zufall  erhalten  haben.  So  dankbar  man  also 
auch  die  Mittheilung  der  fünf  neuen  anerkennen 
mag,  so  ist  doch  die  Berechtigung  des  ganzen 
Buches  dadurch  schwerlich  gesichert.  Ganz  ge- 
nau ist  die  Wiederholung  des  früher  Gedruckten 
nicht:  S.  122  Z.  7  fehlt  dafür  vor  zu  Theil 
geworden,  S.  125  Z.  13  steht  ein  f.  mein, 
Z.  4  y.  u.  nöthigen  f.  nöthigeren,  S.  127 
Z.  17  gehorsame  f.  gelehrsame,  S.  128 
Z.  19  willig  f.  williger,  S.  129  Z.  9  v.  u. 
fehlt  mit  vor  lachen,  S.  131  Z.  10  v.  u.  ist 
auf  störender  Druckfehler  für  auch.  —  S.  87 
«chreibt  Albertine:  »Seitdem  der  gute  Knochen- 
mann [ein  Schädel]  bey  mir  ist,  sehe  ich  wol, 
dass  so  wenig  ich  auch  dennoch  zu  viel  an  dem 
Irdischen  hanget.  Darin  soll  eine  harte  Ellipse 
sein  und  man  soll  nach  den  Worten  so  wenig 
ich  auch  etwa  ergänzen:  von  dem  Leben 
verlange,  ich.  Nichts  fehlt,  Albertine  sagt 
kurz,  aber  richtig:  dass,  so  wenig  ich  auch 
(neml.  am  Irdischen  hange),  dennoch  zu 
fiel  am  Irdischen  hange.  H.  S. 


521 

Göttingische 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stttck  14,  2.  April  1873. 


Scriptores  rerum  Silesiacarum.  VIII.  Band. 
Politische  Correspondenz  Breslaus  im  Zeitalter 
Georgs  von  Podiebrad,  zugleich  als  urkundliche 
Belege  zu  Eschenloers  historia  Wratislaviensis. 
Erste  Abtheilung  1454— -1463.  Namens  des 
Vereins  für  Geschichte  und  Alterthum  Schlesiens 
herausgegeben  von  Dr.  Hermann  Markgraf. 
Breslau,  Joseph  Max  1873.   4°.   VIII  und  266  S. 

Dem  siebenten  Band  der  schlesischen  Ge- 
schichtsschreiber, welcher  den  lateinischen  Text 
der  Breslauer  Geschichte  des  Peter  Eschenloer 
zum  ersten  Mal  veröffentlichte,  ist  nach  Jahres- 
frist, wie  es  der  Herausgeber  in  seiner  Einlei- 
tung versprach,  im  nächsten  Bande  die  Samm- 
lung der  Urkunden,  welche  der  Breslauer  Stadt- 
schreiber seiner  Geschichte  nur  äusserlich  ein- 
fügte, gefolgt.  Doch  hat  sich  der  Herausgeber 
nicht  darauf  beschränkt,  die  von  Eschenloer 
überlieferten  Documente  abzudrucken,  sondern 
sie  durch  die  einschlagenden  Stucke  des  Bres- 
lauer Stadtarchivars  und  einige  aus  anderen  (in 
der  Vorrede   zusammengestellten)  Quellen  ent« 

40 


522        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  14. 

lehnte  ergänzt.  Die  vorliegende  erste  Abthei- 
lung der  politischen  Correspondenz  Breslaus 
umfasst  180  Nummern  und  reicht  vom  7.  Mai 
1454  bis  zum  4.  August  1463,  doch  sind  die 
Jahre  1455  und  1456  durch  keine,  1457  nur 
durch  eine  Nummer  vertreten,  beinahe  zwei 
Drittel  (von  nr.  69  an)  fallen  in  die  Jahre  1462 
und  1463. 

Der  Inhalt  der  Urkunden  betrifft  fast  aus- 
schliesslich das  Verhältniss  der  Stadt  Breslau 
zum  König  Georg  von  Böhmen  und  zum  römi- 
schen Stuhl.  Die  verweigerte  Anerkennung  des 
utraquistischen  Königs  von  Seiten  der  Breslauer, 
ihre  Versuche  einen  deutschen  Fürsten  zur  Gel- 
tendmachung von  Ansprüchen  auf  die  böhmische 
Krone  zu  bewegen,  ihre  vorläufige  Beruhigung 
durch  den  Papst  Pius  IL,  der  sich  anfangs  der 
Hoffnung  hingab,  der  König  meine  es  ernst  mit 
seiner  so  nachdrücklich  betheuerten  Rechtgläu- 
bigkeit, bilden  den  Anfang.  Vorausgeschickt 
sind  einige  Actenstücke,  welche  sich  auf  die 
Huldigung  Ladislaus  Posthumus  in  Breslau  1454 
beziehen:  sie  gehören  zwar  streng  genommen 
noch  nicht  in  die  auf  dem  Titel  angegebene  Zeit, 
wurden  aber  vom  Herausgeber  aufgenommen, 
weil  sie  für  die  Kritik  Eschenloers  von  Bedeu- 
tung sind  (nr.  1  —  5).  Die  Briefe  der  Jahre 
1460  und  61  (nr.  35-68),  in  welchen  der  Streit 
der  Parteien  vorläufig  ruhte,  bewegen  sich  um 
die  in  Breslau  sehr  eifrig  betriebene  Ablassan- 
gelegenheit: störend  istt  dass  der  Herausgeber 
(n.  38.  n.  und  S.  264)  erst  nach  vollendetem 
Druck  erkannte,  dass  es  sich  um  zwei  Ablass- 
briefe handelt,  von  denen  der  eine,  für  den  Tag 
decollacionis  Johannis  baptiste  (29.  Aug.)  1460 
bestimmt,  etwa  im  April  dieses  Jahres  ausge- 
stellt,  der    im   Bau    begriffenen  Bernhardiner- 


Markgraf,  Scriptores  rerum  Silesiacarum.    623 

kirche  zu  Oute  kommen  sollte  (n.  38  A):  er 
gelangte,  nach  manchen  Hindernissen  erst  am 
22.  August  nach  Breslau  (nr.  44).  Der  zweite 
Ablassbrief,  zu  Gunsten  aller  Hospitäler  am  22. 
April  1461  vom  Papst  ausgestellt,  sollte  5  Jahre 
wirksam  sein  und  bezog  sich  auf  das  Fest  na- 
tivitatis  Joh.  bapt.  (24.  Juni)  (n.  56  A.).  Die 
Breslauer  suchten  bereits  im  December  1460 
um  denselben  nach  (n.  49).  Es  kostet  einige 
Muhe  bei  den  sich  durchkreuzenden  Angaben 
über  beide  Ablassbriefe  den  Faden  festzu- 
halten. 

Mit  dem  Jahre  1462  tritt  wieder  die  hohe 
Politik  in  den  Vordergrund:  der  Conflict  zwi- 
schen dem  König  und  der  Curie  bricht  aus:  die 
Verwerfung  der  Compactaten  im  März  durch 
Pius  II.,  die  Entgegnung  des  Königs  im  August 
auf  dem  Prager  Hoftag,  auf  welchem  er  nicht 
nur  an  den  Compactaten  festzuhalten  erklärt, 
sondern  auch  den  päpstlichen  Nuntius,  seinen 
früheren  Procurator  Fantinus  de  Valle  gefangen 
setzt,  bezeichnen  den  Wendepunkt,  (nr.  78  und 
105\  Von  nun  an  bewegen  sich  die  weiteren 
Verhandlungen  in  dem  Bestreben  der  Breslauer, 
das  Feuer  zu  schären ,  indem  sie  die  Curie  von 
der  Unverbesserlichkeit  des  Königs  zu  überzeu- 
gen suchen,  und  in  den  Anstrengungen  Georgs 
und  seiner  katholischen  Anhänger  durch  eigene 
Beschwichtigung  des  Papstes  und  durch  Ver- 
mittelung  des  Kaisers  die  drohenden  Schritte 
Boms  aufzuhalten.  Der  vorliegende  Band  geht 
bis  zum  Brünner  Hoftag  im  Juli  1463  (nr.  180), 
auf  welchem  der  König  nur  von  Neuem  seinen 
utraquistischen  Standpunkt  klar  legte,  ohne  Zu« 

Seständnisse,  weder  von  Seiten  der  Curie,  noch 
er  Katholiken  zu  erhalten.    Dass  mit  ihm  der 
erste  Band  der  Correspondenz  abschliesst,  liegt 


824        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  15. 

weniger  in  der  Bedeutung  dieses  Hoftages,  als 
in  dem  Umstände,  dass  mit  seiner  Beschreibung 
die  Lücke  zwischen  dem  ersten  und  zweiten  Theil 
in  Eschenloers  lateinischem  Manuscript  endigt, 
wie  denn  dieser  Band  »im  Grossen  und  Gan- 
zen die  Lücke  ausfüllt,  welche  die  historia 
Wratislaviensis  zwischen  ihrem  ersten  ausgear- 
beiteten und  ihrem  zweiten  tagebuchartigen' 
Theile  aufweist«  (S.  VIII). 

Das  Material  lieferte  dem  Herausgeber  ein- 
mal Eschenloers  Manuscript,  dann  das  Bres- 
lauer Stadtarchiv:  Documente  die  in  beiden  er- 
halten waren  sind  stets  nach  dem  Original  ab- 
gedruckt (S.  V).  Escbenloer  verdanken  wir  den. 
im  Mittelalter  nicht  eben  häufigen  Umstand, 
dass  wir  einen  vollständigen  Briefwechsel,  Schrei- 
ben und  Antwortschreiben  (mit  wenigen  Auf- 
nahmen) vor  uns  haben:  denn  während  die  in 
Breslau  einlaufenden  Briefe  meistens  im  Stadt- 
archiv erhalten  sind,  hat  uns  Escbenloer  die  von 
Breslau  abgesandten  Schreiben,  die  meistens  er 
selbst  verfasst  hat,  aufbewahrt.  Es  fehlt  nur 
eine,  freilich  werthvolle  Reihe,  welche  Escben- 
loer seiner  Sammlung  nicht  einverleibte,  die 
Instructionen  des  Raths  für  seine  Procuratoren 
in  Born,  auf  welche  sich  diese  in  ihren  Berich- 
ten mehrfach  beziehen.  Doch  weist  Markgraf 
in  der  Einleitung  nach  (S.  VI.  VII),  dass  auch 
das  Vorhandensein  dieser  Instructionen  noch 
nicht  alles  Dunkel  zerstreuen  würde,  weil  Vie- 
les nicht  dem  Papier,  sondern  nur  den  mit  der 
politischen  Lage  wohl  bekannten  Boten  zur 
mündlichen  Bestellung  anvertraut  wurde.  Wie 
richtig  diese  Bemerkung  ist  ersehen  wir  aus  den 
Klagen  des  Breslauer  Procurators  Nicolaus  Mer- 
both  im  Frühjahr  1463  über  den  Boten  Nico- 
laus, der  auf  eigene  Hand  in  Rom  die  Sache 


Markgraf,  Scriptores  rerum  Silesiacarum.     525 

der  Breslauer  betreiben  wollte.  Diese  Berichte 
der  Breslauer  Procuratoren  (19  im  Ganzen)  sind 
jedenfalls  das  werthvollste  Material,  das  der 
Band  enthält.  Sie  eröffnen  uns  eine  Fülle  von 
Einblicken  in  das  Treiben  am  päpstlichen  Hofe. 
In  den  Jahren  1462  und  1463  waren  Procura- 
toren  Breslau's  nach  einander  zwei  Breslaaer 
Geistliche  Johannes  Kitzing  und  Nicolaus  Mer- 
botb,  deren  Persönlichkeit  uns  aus  ihren  Berich- 
ten noch  ziemlich  deutlich  entgegentritt.  Jo- 
hann Kitzing,  der  im  August  1461  nach  Rom 
geschickt  wurde  (n.  63)  und  daselbst  bis  zu  »ei- 
gnem Tode  an  der  Pest  (zwischen  dem  15.  Sept. 
'und  15.  Oct.  1462  n.  110  und  119)  blieb,  stand 
Töllig  auf  dem  Standpunkt  der  Breslauer,  seine 
deutsch  abgefassten  Berichte  ermahnen  den  Rath, 
an  der  eingeschlagenen  Politik  festzuhalten  und 
mit  Vergnügen  berichtet  er  von  der  Gunst,  de- 
ren sich  die  Stadt  bei  der  Curie  zu  erfreuen 
habe.  Sein  Nachfolger  dagegen,  Nicolaus  Mer- 
both,  den  die  Stadt  Ende  1462  nach  Rom 
sandte,  wo  er  nach  langer  beschwerlicher  Reise 
fiber  Villach  und  Venedig  (n.  130.  131)  erst  im 
März  1463  eintraf  (n.  146),  war  trotz  der  Be- 
theuerungen seiner  Aufrichtigkeit  und  Treue, 
mit  denen  er  seine  Briefe  anfüllt,  zu  scharfsich- 
tig, um  nicht  die  verkehrte  Politik  seiner  Auf- 
traggeber einzusehen,  die  katholischer  als  der 
Papst  nur  ihrem  Hasse  gegen  den  König  folg- 
ten. Man  hatte  in  Breslau  ganz  recht,  wenn 
man  Merboth  nicht  völlig  traute;  trotz  seiner 
Versicherungen,  wie  sorgfaltig  er  sich  der  Bres- 
lauer Angelegenheiten,  mehr  als  wenn  sie  seine 
eigenen  wären,  annehme,  ersehen  wir  aus  einem 
Brief,  den  er  an  einen  Freund  in  der  Heimath, 
den  Breslauer  Valentin  Haunolt  schreibt,  dass 
er  die  Leidenschaft  gegen  den  König  nicht  theilt 


526        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  14. 

und  sich  wohl  in  die  Lage  der  Curie,  die  eine 
den  Breslauern  unbegreifliche  Nachsicht  übt, 
versetzen  kann  (n.  177  B).  Merboths  Briefe,  die 
durchweg  lateinisch  abgefasst  sind  (er  bemerkt 
einmal,  er  schreibe  lieber  drei  lateinische  Briefe 
als  einen  deutschen)  sind  von  Rom  aus  zum 
Theil  mit  Anwendung  von  Chiffern  und  Substi- 
tutionen für  die  einzelnen  Parteien  geschrieben 
(n.  146,  157,  166):  so  gebraucht  er  equitas  für 
den  Papst,  involvens  für  den  König,  mit  pondus 
bezeichnet  er  den  Kaiser,  consilia  sind  die  Kar- 
dinäle, devoti  die  Breslauer:  sich  selbst  unter- 
schreibt er  als  devotorum  factor  oder  per  eum 
quem  nostis.  Offenbar  wird  diese  Vorsicht  ge^ 
übt,  weil  man  fürchtete,  dass  die  Briefe  von 
Seiten  des  Königs  aufgefangen  werden  könnten. 
Gerade  in  den  Berichten  Merboths  finden  sich 
häufig  interessante  Bemerkungen  über  die  römi- 
schen Zustände:  so  bemerkt  er  am  15.  März 
(n.  146  p.  177):  hie  labor,  diligentia,  patientia, 
circumspectio  et  longa  expeetatio  requiritur, 
quoniam  hie  non  una  causa  traetatur  sed  recte 
dicam  centum  in  die  emergunt,  quarukn  persepe 
una  aliam  impedit:  im  Mai  verweist  er  die 
Breslauer  auf  die  Schwierigkeit  seiner  Stellung 
(n.  157  p.  197):  hie  alia  est  patria  et  alie  ex- 

{»ostulantur  mores  quam  in  devota  (Wratislavia). 
m  Juni  (n.  166  p.  230)  vergleicht  er  das  rö- 
mische Leben  mit  einem  stürmischen  Meer,  das 
viele  Thiere,  Sirenen  und  Ungeheuer  hervor- 
bringt: schöne  Worte  und  Versprechungen  ge- 
ben die  Herren  gern,  wenn  es  aber  zur  That 
komme,  seien  sie  alle  kalt.  Difficile  est  nisi 
experto  ex  stercore  elicere  aurum.  Hie  opus 
est  habere  patientiam  etiam  fastidiosam  orato- 
res  regum  prineipum  et  aliorum,  si  quid  hie 
traetaturi  sunt.    Nemo  curiam  Romanam  recte 


+ 


Markgraf,  Scriptöres  rerum  Sflesiacarum.    527 

noscit  nisi  longa  experientia  et  usu.  Interessant 
ist  auch  die  Mittheilung  in  seinem  letzten  Briefe: 
(n.  177  A.  p.  252),  dass  im  Sommer  die  italie- 
nischen Städte  gewöhnlich  Wanderer  nicht  ein- 
zulassen pflegten  aus  Furcht  vor  der  Pest.  So- 
wohl Merboth  als  sein  Vorgänger  Kitzing  klagen 
in  ihren  Berichten  fortwährend  über  Geldman- 
gel, sie  müssten  sogar  von  ihrem  eigenen  Gel  de 
zusetzen.  Dennoch  kann  die  Stellung  der  Bres- 
lauer Procuratoren  nicht  ganz  unvorteilhaft  ge- 
wesen sein,  da  nach  dem  Tode  Eitzings  sofort 
zwei  deutsche  Geschäftsträger  in  Rom,  der  Ca- 
pellan  des  Cardinais  Franz  Piccolomini  von 
Siena,  Marcus  Decker,  Domherr  von  Gbur  und 
der  Bevollmächtigte  des  Herzogs  Balthasar  von 
Sagan,  Niclas  von  Kittlitz  (der  Sprache  nach 
wohl  ein  Oesterreicher)  der  Stadt  ihre  Dienste 
anboten  (n.  114  und  121).  Da  diese  jedoch 
keinen  Gebrauch  davon  machte,  so  suchte  sich 
der  letztere  durch  Verleumdung  und  Schmähung 
des  neuen  Breslauer  Procurators  Merboth  (falls 
wir  diesem  Glauben  schenken  dürfen)  schadlos 
zu  halten  (n.  166  p.  231). 

Nächst  den  Berichten  der  Procuratoren 
nimmt  die  Correspondenz  Breslaus  mit  der  Cu- 
rie unser  Interesse  in  Anspruch.  Zahlreich  sind 
die  Briefe  an  den  Papst,  meist  von  Klagen  über 
den  ketzerischen  König  erfüllt,  aber  auch  reich 
an  politischen  Aufschlüssen,  denn  die  Breslauer 
fühlten  sich  verpflichtet  von  jeder  neuen  Wen- 
dung, die  die  böhmische  Angelegenheit  nahm, 
den  Papst  zu  unterrichten,  wie  andrerseits  sie 
von  Rom  aus  durch  befreundete  Cardinäle  un- 
mittelbar oder  durch  das  Medium  der  Procura- 
toren' alle  Schritte  erfuhren,  die  Georg  selbst 
oder  durch  andere  in  Rom  that.  Von  Cardi- 
B&len  sind  es  besonders  Nicolaus  Cusa  und  Frau 


528        Gott  gel.  Am.  1873.  Stück  14* 

Piccolomini,  die  im  Interesse  Breslaus  thatig 
sind  und  mit  denen  die  Stadt  daher  öfters  cor- 
respondirt.  Sehr  umfangreich  ist  ferner  der 
Briefwechsel  der  Stadt  mit  den  päpstlichen  Le- 
gaten, Hieronymus  Lando,  Erzbischof  von  Greta, 
Dr.  Franz  Ton  Toledo,  Fantin  de  valle  und  Bi- 
schof Dominicus  von  Torcello.  Besonders  der 
erstere,  der  im  Januar  1460  den  Frieden  zwi- 
schen Georg  und  Breslau  vermittelt  hatte,  und 
seit  dem  Beginn  des  Jahres  1462  abermals  im 
östlichen  Deutschland  als  päpstlicher  Gesandte 
fungirte,  stand  mit  dem  Bath  in  engen  Be- 
ziehungen: mehrfach  betheuert  er  in  seinen 
Briefen,  er  liebe  die  Stadt,  wie  seine  eigene 
Vaterstadt  Dass  diese  Aeusserungen  minde- 
stens sehr  übertrieben  gewesen,  lässt  sich  er- 
kennen, wenn  wir  erwägen,  dass  der  Erzbischof 
bei  seiner  ersten  Anwesenheit  in  Breslau  durch 
das  fanatische  Volk,  das  nichts  von  Frieden  mit 
Georg  wissen  wollte,  beinahe  in  Lebensgefahr 
gerieth  (cfr.  VII  p.  IX).  Demnach  scheint  Bi- 
schof Jost  von  Breslau  nicht  so  ganz  Unrecht 
gehabt  zu  haben,  als  er  auf  der  Breslauer  Zu- 
sammenkunft im  Juni  1463  dem  Legaten  das 
Wort  des  Apostel  Paulus  entgegen wari :  die 
Kreter  sind  alle  Zeit  Lügner,  faule  Bäuche  etc. 
(nr.  164).  Die  Correspondenz  mit  den  Legaten 
ist  selbstverständlich  nicht  weniger  reich  an  hi- 
storischen Aufschlüssen  als  die  mit  dem  Papst: 
auch  sie  wirft  manch  interessantes  Streiflicht 
auf  sonst  ferner  liegende  Gegenstände,  zumal 
den  Legaten  ausser  der  böhmischen  Frage  noch 
eine  Reihe  anderer  Geschäfte  aufgetragen  war, 
so  die  Herstellung  des  Friedens  in  Deutschland, 
die  Vermittelung  zwischen  Polen  und  dem  deut- 
schen Orden.  So  schreibt  der  Erzbischof  von 
Greta  am  7.  April  1463  aus  Königsberg  an  die 


Markgraf,  Scriptores  rerum  Silesiacarum.     529 

Breslauer:  impliciti  enim  sumus  rebus  his  satis 
arduis  et  multum  implicitis  et  quibus  nou  tarn 
cito  finis  saltern  optatus  dari  verisimiliter  pote- 
nt (n.  150  p.  188).  Dass  aber  der  Curie  die 
preassische  Angelegenheit  doch  nicht  sehr  am 
Merzen  lag,  ersehen  wir  aus  der  Stelle  eines 
8chreibens  Pius  II.  an  den  erwähnten  Legaten 
vom  18.  Juli  1463  (nr.  175  B):  circa  pacem 
vero  inter  regem  Polonie  et  ordinem  Pruteno- 
rum  tractandam,  super  quo  nuper  tuas  litteras 
cum  varus  copiis  diffuse  simul  et  accurate  scri- 
ptas  accepimus,  volumus  ut  si  quid  boni  operari 
poteris  pro  votiva  rerum  conclusione  id  facias; 
si  minus,  ita  te  geras,  ut  desperatis  rebus  inniti 
non  videaris  nee  frustra  tempus  teras.  Diese 
letzte  Mahnung  Hess  sich  der  Legat  sicherlich 
nicht  zweimal  sagen,  denn  er  hatte  sich  in  Po- 
len durchaus  nicht  wohl  gefühlt:  am  9.  Juli 
1463  schreibt  er  an  den  Legaten  Dominicus  von 
Torcello  aus  Breslau,  er  habe  Polen  wegen 
Krankheit  verlassen  und  sich  nach  Breslau  be- 
geben müssen,  da  ihm  der  Aufenthalt  in  Kra- 
kau,  wo  allein  in  Polen  Aerzte  und  Medicamente 
zu  haben  wären,  versagt  worden  sei  (p.  240 
n.  173). 

Der  Briefwechsel  des  Bathes  mit  dem  Erz- 
bischof von  Creta  enthält  auch  eine  nicht  un- 
wichtige Personalnotiz  über  den  Breslauer  Stadt- 
schreiber Peter  Eschenloer:  wir  ersehen  näm- 
lich, dass  derselbe  auch  nach  seiner  Uebersiede- 
lung  nach  Breslau  mit  seiner  Vaterstadt  Nürn- 
berg in  Verbindung  gestanden  hat.  Am  26.  Juli 
1462  ersuchen  die  Breslauer  den  Legaten  im 
Postscript  eines  Schreibens,  sich  für  ihren  Stadt- 
schreiber Peter,  der  einen  Rechtsanspruch  (ali- 
quam  justiciam)  in  Nürnberg  habe,  bei  dem 
aortigen  Bath  zu  verwenden  (n.   103  p.   123), 


530.       Gott.  gel.  Abz.  1873.  Stack  14. 

Der  Erzbischof  antwortet  am  30.  Sept.  1463 
aus  Wieneriech-Neustad t ,  er  habe  den  Brief 
nicht  mehr  in  Nürnberg  erhalten»  doch  wolle  er 
von  Regensburg  aus  die  Angelegenheit  Eschen« 
loers  brieflich  betreiben  (n.  115).  Der  Heraus- 
geber hat  von  dieser  Notiz  weder  in  seiner  Ab« 
Handlung  über  Eschenloer  noch  in  der  Vorrede 
zu  der  Ausgabe  Bd.  VII  Gebrauch  gemacht. 

Endlich  finden  sich  in  unserem  Bande  noch 
Correspondenzen  auswärtiger  und  schlesischer 
Fürsten  mit  Breslau  und  einzelne  Actenstücke, 
die  böhmische  Frage  betreffend,  die  nicht  an 
die  Stadt  gerichtet  sind,  aber  dieser  über  Born 
durch  die  Procuratoren  zugingen:  sie  treten  je« 
doch  gegenüber  dem  Briefwechsel  mit  der  Curie 
zurück. 

Es  bleibt  noch  übrig,  über  die  Grundsätze 
der  Ausgabe  einiges  zu  bemerken.  Am  Schluss 
der  Vorrede  sucht  der  Herausgeber  den  Vor- 
wurf zu  entkräften,  dass  der  Titel,  den  er  ge- 
wählt, nicht  den  gesammten  Inhalt  des  Bandes 
decke,  da  die  übrigen  Stücke  sich  auf  denselben 
Gegenstand  wie  die  Correspondenz  Breslaus  be- 
ziehen (S.  VIII).  Freilich  stehen  einige  der 
mitgetheilten  Briefe  mit  ihr  doch  nur  in  losem 
Zusammenhang,  z.  B.  n.  111,  der  Bericht  über 
die  Versammlung  von  Geistlichen  in  Prag  im 
September  1462.  Mit  Recht  hat  der  Heraus- 
geber nicht  alle  einschlagenden  Documente  aus 
Eschenloer  und  dem  Stadtarchiv  in  extenso  mit* 
getheilt,  sondern  nur  die  politisch  wichtigen: 
die  übrigen,  theils  weniger  bedeutenden,  theils 
von  anderen  nur  durch  den  Adressaten  oder  das 
Datum  verschiedenen  sind  zum  kleinen  Theil  in 
Regestenform,  mitunter  mit  völligem  Abdruck 
einzelner  wichtigen  Stellen,  zum  grösseren  in  den 
Noten  beigefügt.     Ob  dies  Verfahren  durchaus 


Markgraf,  Scriptores  rerum  Silesiacamm.     531 

zu  billigen,  scheint  zweifelhaft:  erleichtert  wird 
durch  diese  Ungleichheit  der  Gebrauch  des  Ba- 
ches nicht.  Ebenso  verschieden  ist  der  Verfas- 
ser in  Betreff  der  Deberschriften  verfahren:  die 
ans  Eschenloer  entnommenen  Stücke  haben  die 
von  diesem  gegebene  Ueberschrift  behalten,  die 
übrigen  meist  nur  ganz  kurze  erhalten,  in  denen 
Absender  und  Adressat  erwähnt  werden.  Da» 
durch  wird  der  Inhalt  deB  Bandes  ziemlich  un- 
übersichtlich :  besser  wäre  es  gewesen,  jedem 
Stück  ein  kurzes  Regest,  so  weit  es  thunlich 
war,  Toranzuscbicken ,  wie  dies  bei  einzelnen  ge- 
schehen ist.  Ebenso  vermissen  wir  ein  chrono* 
logisches  Register  aller  enthaltenen  Urkunden. 
Zwar  hat  der  Herausgeber  die  bereits  anderwärts 
gedruckten  Breslau  betreffenden  Stücke  überall 
in  den  Noten  erwähnt,  doch  hätte  es  sich  wohl 
mehr  empfohlen,  sie  als  Regesten  chronologisch 
einzureihen,  z.  B.  n.  192,  303  und  306  von  Pa- 
lacky's  urkundlichen  Beiträgen.  Nach  ihrem 
jetzigen  Plan  ist  die  vorliegende  Sammlung  nicht 
ohne  jene  anderen  Publicationen  zu  benutzen. 

Sehr  sparsam  ist  der  Herausgeber  ferner  mit 
seinen  Anmerkungen  gewesen.  Will  man  auch 
von  einem  Nachweis  der  zahlreichen  biblischen 
Citate  absehen;  so  werden  an  einigen  anderen 
Stellen  doch  entschieden  Erläuterungen  ver- 
misst,  so  zu  n.  62.  A.,  dem  Schreiben  der  Bres- 
lauer an  die  Curie  vom  August  1461,  in  dem 
sie  um  die  Bestätigung  zweier  Privilegien  ihrer 
Erbherren  durch  den  Papst  bitten;  das  eine 
betrifft  den  Verlust  des  Erbes  von  Seiten  ent- 
führter Jungfrauen  und  wurde  der  Stadt  im 
Januar  1327  von  Herzog  Heinrich  VI.  verliehen 
(Korn,  Breslauer  Urkundenbuch  109  n.  120): 
das  andere,  ein  Oerichtsprivilegium,  nachzuwei- 
sen ist  mir  bisher  nicht  gelungen:  gerade  ein 

41* 


532        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  14. 

diesem  entsprechendes  verlieh  Pins  II.  am  14. 
Sept.  1462  der  Stadt  (n.  109).  Ferner  ist  nicht 
zu  ersehen,  wer  der  in  nr.  111  erwähnte  Ad- 
ministrator des  Prager  Erzbisthums  war:  erst 
aus  Palacky's  urkundlichen  Beiträgen  n.  282 
erfahren  wir  den  Namen  desselben  Hilarius  von 
Leitmeritz.  Zu  dem  Schreiben  der  Breslauer 
an  den  Erzbischof  von  Creta  vom  14.  Oct.  1462 
(n.  117)  wäre  eine  nähere  Erklärung  der  am 
Larapertustage  (17.  Sept.)  in  Preussen  geliefer- 
ten Schlacht  erwünscht  gewesen:  gemeint  ist 
die  Schlacht  im  Putziger  Winkel  bei  Zarno- 
witz.    (Scr.  rer.  Pruss.  IV  593). 

Zum  Schluss  fügen  wir  noch  einige  Verbes- 
serungen hinzu,  p.  18  dürfte  statt  pejora  dese- 
rere  firmiora  (!)  lingua  et  calamus  obstupescunt 
wohl  facinora  zu  lesen  sein.  p.  21  Z.  7  v.  o» 
empfiehlt  sich  statt  truciatos  (privates  omni- 
bus bonis  ymmo  truciatos)  eher  cruciatos.  S. 
31  Z.  2  v.  o.  möchte  ich  für  his  priora  fieri 
lieber  peiora  lesen,  ebenso  scheint  p.  30.  Z.  3 
v.  u.:  personas  ecclesiasticas  civitatis  et  dioce- 
sis  Wr.  singulariter  et  solum  disposuit  diffidari 
solum  aus  in  solidum  (singulariter  et  in  soli- 
dum)  verderbt.  S.  38.  n.  35  trägt  der  Ablass- 
brief des  Erzbischofs  von  Creta  das  Datum  9. 
Februar  1459:  da  derselbe  nach  unserer  Zeit- 
rechnung ohne  Zweifel  1460  ausgestellt  ist,  aber 
der  Legat  offenbar  nicht  nach  Marienjahren 
rechnete  (es  folgen  gleich  darauf  2  Schreiben 
desselben  vom  16.  Februar  1460  aus  Olmütz 
nr.  36  A.  u.  B),  so  ist  wohl  1460  zu  corrigie- 
ren.  S.  41.  n.  38  in  der  Analyse  des  ersten 
päpstlichen  Ablassbriefes  geben  die  Worte  in- 
du'genciam  plenariam  pro  una  die  presentis  do- 
mini  keinen  Sinn:  wahrscheinlich  muss  prece- 
dentiß  domini  gelesen   werden,   da  es  sich  um 


Markgraf,  Scriptores  rerum  Silesiacaruffl.    533 

Ablass  für  ein  Fest  Johannes  des  Täufers  han- 
delt. S.  46  möchte  ich  statt  quam  timuerunt 
qnoniam  verbessern.  S.  73  berichtet  Johann 
Kittlitz,  er  habe  vormals  zu  »Perusius«  (I)  stu- 
diert: falls  wirklich  so  zu  lesen  ist,  durfte  hier 
nicht  eine  Corruptel  fur  Perusiis,  wie  der  Heraus- 
geber annimmt  (vergleiche  das  Register  S.  265), 
sondern  vielmehr  fur  Parisius  vorliegen,  welches 
ja  bekanntlich  im  Mittelalter  als  indeclinabile 
immer  nur  in  dieser  Form  gebraucht  wurde. 
Für  das  unverständliche  rirdo  stilo  (p.  86  am 
Ende)  wird  rudo  zu  lesen  sein,  die  unrichtige 
Form  kann  in  dem  fehlerhaften  Schreiben  (ver- 
gleiche die  Anmerkung)  nicht  auffallen,  leitzen 
p.  88  Z.  3  v.  o.  ist  sicher  nur  undeutlich  ge- 
schrieben und  leihen  zu  lesen  (das  man  dy  lei- 
ben unter  beider  gestalt  nich  berichten  sal). 
Die  Lücke  in  dem  Postcript  Kitzings  p.  96,  die 
der  Herausgeber  nicht  aufgelöst  hat  (»in,  4 
Striche  mit  einem  Haken  für  ur  (besser  er) 
darüber  und  atis«  (oder  atorum?)  ergänze  ich 
durch  numeratorum,  wozu  der  Bericht  Kitzings 
vom  18.  Juni  1462  (nr.  04  p.  105)  »etliche  tau- 
send gulden  bereit«  das  Mittel  an  die  Hand 
S'ebt.  Zu  dem  corrumpirten  Datum  des  Brie- 
s  von  Marcus  Decker  an  die  Breslauer,  7. 
Sept.  1462  (nr.  114.  p.  138),  in  welchem 
Kitzings  Tod  erwähnt  wird  (derselbe  schrieb 
noch  am  15.  Sept.  nach  Breslau  n.  110)  ist 
vielleicht  exeuntis  (mensis)  zu  ergänzen,  womit 
wir  den  24.  September  erhalten  würden.  S. 
215,  in  der  Erwiderung  des  Legaten  auf  die 
Vorstellungen  Bischof  Jost's  von  Breslau  vom 
Juni  1463  begegnet  die  ligatur  done.  Es  han- 
delt sich  um  ein  Citat  aus  dem  canonischen 
Recht;  bereits  mehrfach  sind  capitula  mit  citir- 
ten  Anfangsworten    erwähnt:    hier  heisst    es: 


534       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  14. 

Anastasius  papa,  ut  habetur  ....  illius  capitata 
ultimo  etc. :  es  fehlt  also  der  Titel  der  Rechts- 
quelle. Vielleicht  ist  statt  done  cliae  zu  lesen 
und  Clementine  aufzulösen:  das  Actenstück, 
nicht  von  Eschen loers  Hand  geschrieben  (so  die 
Anmerkung)  ist  auch  sonst  nicht  ohne  Fehler. 
8.  228  ist  die  Zahl  der  böhmischen  Herren, 
die  sich  beim  Papst  für  den  König  verwenden, 
irrthümlich  auf  68  statt  58  (siebe  die  Unter- 
schriften S.  220)  angegeben.  S.  246  und  258 
dürfte  in  der  Unterschrift  statt  Dominus  epis- 
copu8  Torcellanus  sicherlich  Dominicus  zu  le- 
sen sein. 

Wie  dem  7.  Bande,  so  ist  auch  diesem  vom 
Herausgeber  ein  sorgfältiges  alphabetisches  Re- 
gister beigegeben,  das  jedoch  eine  chronologi- 
sche Uebersicbt  nicht  überflüssig  macht.  Einen 
zweiten  Band,  bis  zum  Tode  Georgs  reichend, 
verspricht  M.  am  Schluss  der  Vorrede  bald 
nachfolgen  zu  lassen. 

Königsberg.  M.  Perlbach. 


Lettres  assyriologiques ;  seconde  eärie.  fitudes 
Accadiennes  par  Francois  Lenormant. 
Paris,  Maisonneuve  et  Cie.,  1873.  Zwei  Theile, 
207  und  141  S.  in  gr.  4. 

Essai  8ur  la  propagation  de  l'alphabet  Ph6- 
nicien  dans  l'ancien  monde;  par  Fran 90 i 8 
Lenormant  etc.  Developpement  d'un  me- 
moire couronne  par  1  acad£roie  des  Inscriptions 
et  Belles-Lettres.  Tome  premier.  Premiere  livrai- 
6on.  Paris,  Maisonneuve  et  Cie,  1872.  192  S. 
in  8,  mit  Uebersichten  und  XI  Bildplatten. 

Unsre  Leser  finden  hier  wieder  zwei  Werke 


Lenormant,  Lettres  assyriologiques.     535 

von  dem  jüngeren  Herrn-  Lenormant  in  Paris, 
einem  nicht  bloss  der  thätigsten  und  fruchtbar- 
sten sondern  auch  der  scharfsinnigsten  und 
nützlichsten  Schriftsteller  der  neuesten  Zeit  auf 
dem  weiten  Felde  der  Morgenländischen  Alter- 
thümer.  Ein  Werk  von  ihm  aus  dem  heute 
ebenso  allen  Forschungseifer  frisch  anreizenden 
als  schwierigen  Gebiete  der  Assyrisch-Babyloni- 
schen Schriften  beurtheilten  wir  im  Zusammen- 
hange mit  anderen  des  ähnlichen  Inhaltes  neu- 
lich im  vorigen  Jahrgange  dieser  Blätter  S. 
1745  ff. :  er  veröffentlicht  nun  hier  ein  neues 
über  den  zugleich  anziehendsten  aber  auch 
schwierigsten  Gegenstand  unter  den  vielen 
'welche  sich  auf  diesem  Gebiete  jetzt  der  For- 
schung darbieten.  Das  ist  die  Erforschung  der 
Akkadischen  Sprache,  wie  man  jene  uralte 
Sprache  nennt  von  weloher  uns  jetzt  nur  ein 
Theil  der  in  den  Trümmern  Babylonischer 
Städte  undNineve's  aufzufindenden  Keilschriften 
Kenntniss  gibt.  Die  ersten  Gelehrten  welche 
sich  mit  diesen  Keilschriften  in  den  letzten 
Jahrzehenden  anhaltend  zu  beschäftigen  Müsse 
und  Lust  genug  hatten,  konnten  zwar  nicht  zu 
schwer  entdecken  dass  sie  aus  sehr  verschiede- 
nen Arten  bestehen  und  nach  den  Zeiten  in  wel- 
chen sie  entstanden  oder  auch  den  Sprachen  in 
welchen  sie  geschrieben  wurden  sich  weit  unter 
einander  trennen.  Dies  alles  aber  näher  zu  ver- 
folgen würde  höchst  schwierig  gewesen  sein, 
wenn  man  nicht  in  Nineve's  Trümmern  die 
Ueberbleibsel  eines  Werkes  gefunden  hätte  wel- 
ches auf  Kosten  eines  der  letzten  Assyrischen 
Könige  unternommen  die  Wörter  zweier  Spra- 
chen die  einen  durch  die  andern  erklärt,  und 
von  welchem  kostbarsten  Werke  nur  das  eine 
zu  bedauern  ist  dass  es  uns  weder  voll- 


536        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  IL 

ständig  noch  in  vielen  seiner  erhaltenen  Stucke 
unverletzt  zugekommen  ist.  Mit  diesem  Hülfs- 
nrittel  verschen  entdeckte  man  dass  in  jenen 
Ländern  neben  dem  Assyrisch-Babylonischen 
noch  eine  andere  Sprache  bestand;  und  weitere 
Forschungen  brachten  es  dann  zur  Gewissheit 
dass  nicht  die  Assyrer  sondern  die  Akkadier 
die  ältesten  gebildeten  Einwohner  Babyloniens 
die  Erfinder  der  Keilschrift  und  die  uralten  Be- 
gründer alles  Schriftthumes  in  jenen  Ländern 
waren.  Die  nächste  Frage  war  sodann  von  wel- 
cher Art  diese  andere  Sprache  sei  und  ob  wir 
sie  allmälig  sicher  zu  verstehen  fähig  sein 
würden. 

Nun  ist  zwar  gewiss  dass,  sobald  die  Her- 
ren Bawlinson  und  Norris  den  lehrreichen  Band 
der  Miscellaneous  Inscriptions  of  Assyria  1866 
herausgegeben  hatten,  jeder  der  die  in  ihm  ab- 
gedruckten Stücke  jenes  alten  Sprachwerkes 
näher  ansah  und  zugleich  die  Sprachen  des 
Nordischen  oder  Türkischen  Sprachstammes 
kannte,  im  allgemeinen  leicht  finden  konnte 
diese  unbekannte  Sprache  müsse  ihm  angehören. 
Der  Bau  dieses  Sprachstammes  ist  so  eigen* 
tbümlich  dass  dieses  zu  entdecken  nicht  schwer 
wurde,  hatte  man  auf  der  einen  Seite  ein  durch 
seine  wichtigsten  Abwandelungen  veranschau- 
lichtes mehrsylbiges  Wort  neben  einem  ganz 
anders  gebildeten  auf  der  anderen  Seite  vor 
sich.  Auch  wer  in  diesem  Falle  die  Laute  noch 
nicht  lesen  konnte,  erkannte  den  Nordischen 
Sprachstamm  in  diesen  Wörtern.  Wer  aber  die 
Beobachtung  verfolgen  wollte,  musste  alle  die 
zerstreuten  gedruckten  und  ungedruckten  Stücke 
dieser  Keilschriften  an  einem  dazu  günstigen 
Orte  sorgsam  zusammensuchen  und  vergleichen, 
und  mühevoll  auf  dem  Wege  der  Entzifferung 


Lenormant ,  Lettres  assyriologiques.     537 

veiter  schreiten.  Der  Verf.  hat  an  einem  Orte 
-welcher  dazu  so  viele  Erleichterungen  gewährt 
wie  Paris,  diesen  mühevollen  Weg  nicht  ge- 
scheut, und  legt  hier  nun  die  Früchte  vor 
wiche  er  auf  ihm  gefunden  hat.  Er  hatte  bei 
diesem  so  überaus  schwierigen  Versuche  nach 
den  ersten  Andeutungen  von  dem  leider  schon 
verblichenen  Hincks  u.  a.  nur  zwei  Vorgänger: 
den  Engländer  Sayce,  den  Verfasser  der  im 
Yorigen  Jahrgange  dieser  Blätter  S.  1711  ff.  be- 
nrtheilten  Assyrischen  Grammatik  und  einer  Ab- 
handlung on  a  Accadian  seal  im  Journal  of 
Philol.  1870,  und  den  Schweizer  Grivel  in 
der  1871  in  einer  Schweizerischen  Zeitschrift 
erschienenen  Abhandlung  le  plus  ancien  diction- 
naire:  aber  sein  Werk  ist  nun  das  erste  wel- 
ches den  Gegenstand  vollkommen  sowohl  nach 
allen  Seiten  hin  zu  begründen  als  nach  den  bis 
jetzt  offen  stehenden  Hülfsmitteln  zu  erschöpfen 
sucht;  und  in  dem  zweiten  dieser  beiden  Hefte 
gibt  er  schon  in  aller  Ausführlichkeit  vollstän- 
dige Uebersichten  aller  möglichen  Bildungen  die- 
ser in  solcher  Weise  aus  ihrem  alten  Schlafe 
wiedererweckten  Sprache.  Doch  gesteht  er  offen 
dass,  wenn  nun  auch  der  Grundbau  dieser 
Sprache  fast  bis  in  alle  auch  die  kleinsten  und 
feinsten  Theile  hinein  wieder  ans  Licht  gekom- 
men, dennoch  die  Bedeutung  sehr  vieler  Wörter 
noch  völlig  unsicher  und  das  Verständniss  eines 
Akkadischen  Schriftstückes  dem  eine  Assyrische 
Uebersetzung  nicht  zur  Seite  stehe  noch  immer 
fast  unmöglich  sei. 

Steht  jedoch  einmal  fest  diese  uralte  Sprache 
entkeime  dem  Nordischen  Sprachstamme,  so 
würde  man  auch  die  ihrer  Wurzelbedeutung 
nach  noch  unsicheren  Wörter  von  ihr  allmälig 
auf  dem  Wege  wieder  erkennen  können  welchen 


536        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  IL 

man  überhaupt  bei  dem  Entziffern  unbekannter 
alter  Sprachen  oder  Spracbstücke  einschlagen 
muss,  und  der  nichts  ist  als  ein  ebenso  bestän- 
diges als  lebendiges  Zusammenfassen  der  drei 
Hülfemittel  welche  uns  dann  zu  Gebote  stehen. 
Das  erste  von  diesen  ist  die  möglich  vollstän- 
digste aber  auch  wissenschaftlichste  und  sicher- 
ste Vergleichung  aller  der  verwandten  Spra- 
chen: und  hier  ist  6ehr  zu  bedauern  dass  wir 
noch  kein  Sprachwerk  besitzen  welches  alle  Spra- 
chen Nordischen  Stammes  zusammenfasste,  und 
dass  die  Wissenschaft  bei  diesem  Spraohstamme 
bei  weitem  noch  nicht  so  weit  fortgeschritten 
ist  wie  bei  dem  Semitischen.  Der  Unters, 
wünschte  schon  vor  zwanzig  Jahren  dass  diese 
Lücke  durch  die  Anstrengung  Deutscher  Wis- 
senschaft ausgefüllt  würde :  allein  die  windigsten 
und  nutzlosesten  Bestrebungen  gelten  bei  uns 
jetzt  in  der  Wissenschaft  leicht  mehr  als  die 
notwendigsten  und  erspriesslicbsten.  Das 
zweite  Hülfsmittel  ist  eine  über  alle  die  einzel- 
nen Sprachen  und  Sprachstämme  hinausgehende 
Sprachwissenschaft  selbst,  welche  auch  in  Bezug 
auf  einzelne  dunklere  Stellen  einer  besondern 
Sprache  entscheiden  kann  ob  eine  Annahme 
welche  man  sich  über  sie  erlaubt  in  den  letz« 
ten  Möglichkeiten  und  Fähigkeiten  aller  mensch- 
lichen Sprache  einen  Grund  habe  oder  nicht. 
Hier  stehen  sich  richtig  gefasst  alle  Sprachen 
gleich,  da  es  sich  um  den  Grund  aller  handelt. 
Der  Verf.  will  z.  B.  S.  73  erklären  wie  das 
Wörtchen  ge  die  entgegengesetzten  Bedeutungen 
über  und  unter  haben  könne:  wir  würden  dann 
lieber  die  Bedeutung  des  vtiö  neben  iniq  und 
vnctxog,  des  sub  neben  supra  und  supremus  oder 
auch  die  scheinbar  doppelte  Bedeutung  desLat 
alius  vergleichen  und  erforschen  wie  ein  solcher 


Lenormant,  Lettres  assyriologiques.      539 

scheinbarer  Widerspruch  innerhalb  der  Grund- 
bedeutung möglich  sei.  Das  dritte  Hülfsmittel 
ist  der  Schluss  auf  die  Bedeutung  eines  Wortes 
aus  dem  Zusammenhange  der  Rede  in  welcher 
es  sich  findet,  ein  Mittel  welches  wenigstens 
nicht  von  vorne  an  verworfen  werden  darf,  ob- 
wohl es  erst  wo  es  im  Ergebnisse  mit  den  bei« 
den  vorigen  zusammentrifft  alle  mögliche  Sicher- 
heit gewährt. 

Nimmt  man  diese  drei  Hülfsmittel  so  wie  sie 
ein  jedes  in  seiner  Art  richtig  anzuwenden  sind 
verstündig  zusammen,  so  wird  man  in  dem 
Wiedererkennen  dieser  seit  über  2000  Jahren 
ganz  verborgenen  Sprache  unstreitig  immer 
weitere  gute  Fortschritte  machen  können.  In- 
dessen gibt  es  schon  jetzt  einige  Merkmale 
woran  man  abnehmen  mag  dass  der  Weg  der 
Wiedererkennung  welchen  man  eingeschlagen 
hat,  kein  ganz  irreleitender  ist. 

Von  der  einen  Seite  nämlich  trägt  das  Akka- 
dische  so  wie  es  hier  aus  dem  tiefen  Meere  der 
Vergessenheit  wieder  auftaucht,  zwar  die  hervor- 
ragendsten Kennzeichen  des  gesammten  Nordi- 
schen Sprachstammes  an  sich,  fällt  deswegen 
aber  keineswegs  mit  irgendeiner  besondern 
Sprache  von  allen  denen  zusammen  welche  wir 
bis  dahin  von  ihm  schon  kannten.  Das  Türki- 
sche ist  in  der  Mitte  liegend  diejenige  Sprache 
unter  ihnen  allen  in  welcher  die  ureigenthüm- 
licbsten  und  mächtigsten  Anlagen  dieses  Sprach- 
stammes  endlich  ihre  geradeste  und  weiteste 
Ausbildung  empfangen  haben:  das  Akkadische 
gleicht  ihm  in  einzelnen  der  ältesten  und  un- 
wandelbarsten Bildungen  dieses  Stammes,  aber 
nicht  in  allen.  Manches  in  ihm  neigt  sich  mehr 
zu  den  ostnordischen  oder  Tungusiscben,  ande- 
res  zu   den    westnordischen   oder    Finnischem 


540        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  14. 

Sprachen.  Was  die  letzteren  betrifft,  so  weist 
der  Verf.  auch  auf  einige  denkwürdige  Aehn- 
lichkeiten  mit  dem  Baskischen  hin ;  und  wie  das 
weithin  nach  Süden  fortgeschleuderte  Baskische, 
so  wäre  ja  auch  das  Akkadische  ein  solcher 
weit  nach  Süden  hingedrängter  Ableger  des 
Stammes.  Was  aber  die  ostnordischen  Spra- 
chen betrifft,  so  hätte  das  Akkadische  sogar 
einige  Aehnlichkeiten  mit  den  Südindischen  und 
Malaiischen,  aber  auch  mit  den  Amerikanischen 
Sprachen:  und  da  man  längst  erkannt  hat  dass 
die  Amerikaner  mit  den  Nordasiaten  noch  den 
am  leichtesten  erkennbaren  Zusammenhang  ha- 
ben, so  würde  diese  Annahme  dadurch  eine  neue 
Stütze  erhalten.  —  Gibt  sich  nun  das  Akkadi- 
sche durch  solche  Verwandtschaftsverhältnisse 
als  ein  in  uralter  Zeit  abgerissener  und  weit 
nach  Süden  vorgeschobener  Zweig  des  Nordi- 
schen Sprachstammes  zu  erkennen,  so  kann  man 
von  der  andern  Seite  auch  an  ihm  selbst  leicht 
das  Merkmal  eines  hohen  Alters  wiederfinden. 
Der  Verf.  findet  z.  B.  S.  100  ff.  in  ihm  nur 
zwei  Zeiten  des  Thatwortes  auf:  dies  würde 
ganz  jenem  alterthümlichen  Zustande  entspre- 
chen auf  welchem  das  Semitische  nach  dieser 
Seite  hin  seit  den  Urzeiten  stehen  geblieben  ist; 
und  wir  wünschen  der  Verf.  hätte  diese  zwei 
Zeiten  nicht  praeteritum  und  praesens,  sondern 
so  wie  das  jetzt  im  Semitischen  sehr  allgemein 
eingeführt  ist,  perfectum  und  imperfecium  ge- 
nannt. Wir  haben  aber  jetzt  längst  erkannt 
dass  diese  einfachste  Unterscheidung  der  Zeit 
eines  Thatwortes  in  allen  Sprachen  ohne  Aus- 
nahme das  Ursprüngliche  ist,  obgleich  die  mei- 
sten und  darunter  auch  die  sonst  bekannten 
vom  Nordischen  Sprachstamme  bereits  weit 
fiber   diese  älteste  Einfachheit  hinausgegangen 


Lenormant,  Lettres  assyriologiques.     541 

sind.  Nach  S.  108  ff.  würde  das  Akkadische 
ferner  bei  einem  Thatworte  die  Bezeichnung  der 
Person  zwar  vorne,  die  der  Mehrheit  aber  hin- 
ten anfügen;  hätte  es  also  eine  Unterscheidung 
des  weiblichen  vom  männlichen  (aber  diese  fehlt 
ihm  wie  dem  ganzen  Nordischen  Sprachstamme), 
so  würde  es  auch  diese  hinten  anfügen  können. 
Hieraus  erkennt  man  zunächst  wie  wenig  der 
Hinterbau  des  Wortes  welcher  sonst  diesem 
Sprachstamme  eigen  ist,  bei  ihm  sich  schon  voll- 
endet hat.  Aber  dieselbe  Trennung  der  Per- 
son von  dem  Begriffe  der  Mehrheit  und  dieselbe 
gegenseitige  Stellung  beider  Nebenbegriffe  kehrt 
noch  im  Semitischen  imperfectum  wieder:  auch 
dies  ein  bedeutsames  Zeichen  der  Stufe  auf 
welcher  das  Akkadische  stehen  blieb.  Nach  S. 
149  ff.  unterscheidet  sich  aber  das  passitum  in 
ihm  dadurch  dass  die  Personzeichen  im  geraden 
Gegensatze  zum  activum  überhaupt  nachgesetzt 

!  werden:  eine  Wortbildung  wodurch  im  Semiti- 

schen vielmehr  das  perf.  sich  vom  imperf.  ganz 
losreisst,  aber  doch  ebenfalls  ein  Mittel  dessen 
sich   die   sprachbildende  Thätigkeit  in  der  Ur- 

!  zeit  zur  scharfen  Unterscheidung  zweier  Begriffe 

bediente. 

Was  die  Vertheilung  des  Stoffes   der  Wort- 
bildung betrifft,   so    hätten  wir  gewünscht   sie 

i  hätte   sich  näher  an  die  Reihe  gehalten  welche 

wie  für  alle  Sprachen  so  vorzüglich  auch  für 
die  vom  Nordischen  Stamme  die  der  Sache 
selbst  entsprechendste  ist.  Eine  solche  Sprache 
Nordischen  Stammes  kann  man  inderthat  kaum 
irgendwie  zu  beschreiben  beginnen  ohne  zuerst 
das  zu  erklären  was  man  richtig  als  die  Stamm- 
bildung sowohl  des  That  wort  es  als  des  Nenn- 
wortes bezeichnet;  und  so  erläutert  denn  auch 
unser  Verf.  in  dem  dritten  seiner  15  Capitel 


542        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  14. 

manches  einzelne  was  dahin  gehört.  Allein  das 
ist  kaum  ein  Anfang  zum  richtigen  Beginne: 
und  alsbald  fällt  die  Beschreibung  wieder  in 
die  althergebrachte  Anordnung  nach  Art  der 
Lateinischen  Sprachlehren  zurück.  Dagegen 
heben  wir  gerne  hervor  dass  der  Verf.  in  sei- 
nem 13ten  Capitel  schon  etwas  erläutert  was 
in  solchen  Anfangswerken  gewöhnlich  ganz  Ter« 
misstwird:  die  Grundsätze  der  Satzlehre.  Diese 
Satzlehre  ist  freilich  nirgends  so  nothwendig  als 
bei  den  Sprachen  des  Nordischen  Stammes;  und 
man  findet  hier  vieles  von  hoher  Bedeutung 
schon  recht  ausführlich  erörtert. 

Man  sieht  jedoch  aus  alle  dem  welche  eigen- 
tümliche und  doch  nicht  aus  dem  Kreise  aller 
ächten  Sprachmöglichkeit  und  Sprachthätigkeit 
herausschreitende  Sprache  sich  hier  unseren 
Blicken  wieder  eröffnet.  Man  sieht  aber  auch 
wie  tief  ihr  die  Spuren  der  Alterthümlichkeit 
eingedrückt  sind,  und  wird  leicht  begreifen  dass 
sie  dadurch  für  uns  nur  umso  denkwürdiger 
und  lehrreicher  wird.  Der  Verf.  gibt  anhangs- 
weise S.  192 — 195  den  Lesern  eine  Uebersicht 
aller  der  heute  erhaltenen  sehr  verschiedenarti- 
gen Stücke  dieses  Akkadischen  Schriftthumes, 
so  wie  eine  Eintheilung  derselben  nach  ihrem 
wirklichen  oder  muthmasslichen  Zeitalter;  und 
soviel  erkennt  man  schon  jetzt  daraus  deutlich 
dass  dieses  Schriftthum  in  jenen  alten  Zeiten 
schon  sehr  reich  und  mannichfach  ausgebildet 
war.  Wird  nun  das  Verständniss  dieser  Schrif- 
ten all  mal  ig  immer  sicherer  und  vollständiger 
aufgeschlossen  und  kommen  zu  den  jetzt  aufge- 
grabenen und  nach  Europa  gebrachten  neue 
Schätze  hinzu  welche  man  in  dem  weiten 
Trümmerfelde  Babyloniens  noch  zu  erwarten 
hat;   so  wird  sich   dadurch  nicht    nur    unsre 


r 


Lenormant,  Lettres  assyriologiques.    543 

Sprachenkunde  sondern  auch  unsre  Erkenntniss 
des  gesam  mten  hohen  Alterthumes  fast  ebenso 
mehren  wie  sie  sich  durch  die  Eröffnung  des 
Indischen  Aegyptischen  und  Phönikischen  bereits 
gemehrt  hat  und  sich  weiter  mehren  wird.  Der 
Nutzen  aber  von  alle  dem  wird  um  so  erheb- 
licher sein  je  weniger  reich  und  lauter  bis  jetzt 
die  Quellen  flössen  aus  welchen  wir  das  Baby- 
lonische Alterthum  erkennen  konnten.  Vieles 
früher  bezweifelte  wird  uns  in  zuverlässiger 
Klarheit  aufgehen;  vieles  uns  bis  jetzt  gänzlich 
unbekannte  wird  uns  überraschen:  aber  auch 
eine  Menge  heute  weit  verbreiteter  und  theil- 
weise  sehr  alter  Vorurtheile  werden  verschwin- 
den müssen. 

Ob  diese  Sprache  bei  solchen  weiter  fortge- 
setzten Erforschungen  des  gesammten  neueröff- 
neten Gebietes  den  auch  durch  die  alte  Erzäh- 
lung von  der  Stadt  Akkad  Gen.  10,  10  gestütz- 
ten Namen  einer  Akkadischen  behalten  wird, 
scheint  heute  etwas  zweifelhaft  geworden.  Man 
hat  in  den  Keilschriften  auch  den  Namen  einer 
alten  Stadt  Suroere  gefunden,  und  darin  das 
castellum  Sumere  am  Tigris  wiedererkannt  wel- 
ches Amm.  Marc.  25,  6  bei  dem  Julianisch« 
Persischen  Kriege  erwähnt:  dieselbe  Stadt  kehrt 
noch  in  der  Geschichte  der  Ghalifen  viel  wieder, 
und  gab  schon  ihrem  Namen  nach  in  dem  man 
Arabische  Laute  finden  wollte  zu  jener  Zeit  viel 
Anlass  zu  Witz  und  Scherz,  wie  die  Arabischen 
Geschichtschreiber  erzählen.  Da  man  nun  nach 
unserm  Verf.  ä.  26  f.  im  Akkadischen  einen 
Lautwechsel  zwischen  -ng-  und  -m-  aufgefunden 
bat,  so  wäre  damit  der  aus  dem  A.  T.  bekannte 
uralte  Landesname  des  erst  von  den  Griechen 
so  genannten  Babyloniens  *v:tf  erklärt;  auch 
der  Name  der  Stadt  Singar'im    nördlicheren 


544        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  14. 

Mesopotamien  Hesse  sich  hierher  ziehen.  So* 
weit  gehen  die  Annahmen  unsres  Verf.:  und 
man  könnte  hier  fortfahrend  weiter  an  die  noch 
heute  am  Balkasch  wohnenden  Dsungaren  als 
das  Nordische  Volk  denken  aus  dessen  Lande 
die  Akkadier  in  den  Urzeiten  ausgewandert 
seien  um  in  diesem  neuen  Shungar  oder  Shin'ar 
ihr  in  so  frühen  Zeiten  schon  hoch  blühendes 
neues  Vaterland  zu  gründen.  Inderthat  hat  der 
Name  *!?;?,  obgleich  er  wegen  des  *  in  dieser 
Aussprache  Semitisch  klingt,  doch  im  Semiti- 
schen als  Volks-  oder  Stadtname  keinen  nähe- 
ren Zusammenhang;  und  wir  lassen  es  uns  auch 
deshalb  wohl  gefallen  dass  er  nicht  Semitischen 
Ursprunges  sondern  aus  jenen  Urzeiten  sein 
soll  bevor  die  Semiten  in  dieses  Tiefland  ein- 
wanderten. Man  könnte  aber  eben  deshalb  auf 
den  Gedanken  kommen  die  Sprache  dieses  selt- 
samen Urvolkes  werde  besser  nach  dem  Landes- 
namen die  Sumerische  (oder  Shingarische)  ge- 
nannt: und  wirklich  ist  dieses,  wie  der  Verf. 
am  Schlüsse  des  ersten  Bandes  bemerkt,  die 
Meinung  Hrn.  Oppert's.  Dennoch  verspricht  der 
Verf.  die  Berechtigung  des  Namens  einer  Akka- 
dischen  Sprache  in  einem  folgenden  Bändchen 
zu  beweisen,  welches  dieses  Werk  erst  be- 
schliessen  und  auch  einige  längere  Stücke  A k ka- 
discher Sprache  mit  Erläuterungen  bringen  soll. 
Ueberblicken  wir  aber  hier  zum  Schlüsse 
die  ganze  Entwickelung  der  Urgeschichte  jenes 
Asiatischen  Nillandes,  so  ergibt  sich  auch  durch 
diese  neuen  Aufschlüsse  wie  gewiss  die  Semiten 
nicht  das  Urvolk  in  demselben  waren.  Wir 
konnten  uns  davon  auch  aus  anderen  Spuren 
überzeugen,  da  schon  alle  die  übrigen  Anzeichen 
beweisen  dass  die  Semiten  in  einer  verhältniss- 
jnassig  erst  späteren  Zeit  vom  inneren  Asien 


Lehonnant,  Lettres  assyriologiques.     545 

herab  das  südliche  bis  nach  Afrika  hinein  über- 
schwemmten: wir  nehmen  aber  nnn  diesen  so 
gegebenen  neuen  wichtigen  Beweis  desto  lieber 
an.  Nachdem  sie  aber  dieses  herrliche  Strom- 
gebiet einmahl  sich  unterworfen  hatten,  eigneten 
sie  sich  zwar  von  der  hohen  Bildung  des  Ur- 
volkes  vieles  an,  lösten  es  aber  im*  Laufe  der 
langen  Jahrhunderte  immer  vollständiger  in  sich 
auf;  wie  sie  es  ähnlich  in  den  Theilen  Afrika's 
thaten  welche  sie  ebenfalls  schon  in  sehr  alten 
Tagen  in  Besitz  nahmen,  und  wie  es  die  Araber 
seit  Mubammed  mit  Aegypten  machten.  Das 
Akkadische  als  lebende  Sprache  ging  damit  in 
Babylonien  so  früh  unter  dass  wir  ausserhalb 
dieser  Keilschriften  vergeblich  Ueberbleibsel  von 
ihm  in  jenem  Lande  aufsuchen  würden;  ähnlich 
wie  das  Koptische  jetzt  in  Aegypten  völlig  ab- 
gestorben ist.  Wie  es  sich  aber  neben  den 
Akkadiern  und  Assyrern  mit  den  Ghaldäern 
verhalte,  ist  eine  Frage  welche  nun  ebenfalls 
eine  neue  Erforschung  unentbehrlich  macht 

—  Das  zweite  der  oben  bemerkten  Bücher 
bringt  den  wirklichen  Anfang  des  Druckes  eines 
grossen  Werkes  unseres  Verf.,  von  welchem  die 
Einleitung  für  sich  schon  im  J.  1866  er- 
schien und  in  den  Gel.  Anz.  1867  S.  1041 — 
1053  beurtheilt  wurde.  Indem  wir  $n  dieser 
Stelle  auf  jene  Beurtheilung  ausdrücklich  zurück« 
verweisen,  wollen  wir  nur  bemerken  dass  diese 
erste  Hälfte  oder  Lieferung  ausser  der  Einlei- 
tung noch  nicht  vieles  von  dem  Werke  selbst 
enthält  und  mitten  im  Satze  abbricht.  Das 
Werk  ist  auf  5  Bände  berechnet,  jeder  in  zwei 
Hälften  erscheinend;  sein  Inhalt  ist  aber  so  be- 
deutend  und  wird  so  mancherlei  neues  und  in 
neuer  Weise  unterrichtendes  bringen  dass  wir 
seine  baldige  und  glückliche  Vollendung  nicht 

42 


546        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  14.  ~ 

genng  wünschen  können,  um  es  dann  auch  in 
seinem  Haupttheile  einer  näheren  Beurtheilung 
zu  unterziehen.  EL  E. 


Sulla  ricostitnzione  della  scuola  di  paleo- 
grafia  ed  arte  critica  diplomatica  negli  archivi 
di  stato  di  Torino  cenni  storici  e  proposte  di 
Gaudenzio  Glaretta.  (Estratto  dalT  arch, 
stör.  Ital.  ser>  III,  t.  XVI.  Firenze  tipografia 
Galileiana  1872). 

Für  die  archivalischen  Forschungen  ist  in 
Piemont  eine  neue  Aera  angebrochen;  bereits 
Stück  50  der  Gott.  gel.  Anz.  von  1872  habe  ich 
eine  anonym  erschienene,  von  einem  Piemonte- 
sen  verfasste,  in  dies  Gebiet  einschlagende 
Schrift  besprochen.  Die  vorliegende  zerfällt  in 
2  Theile.  Einmal  gibt  der  Verf.,  auf  dem  Felde 
archivalischer  Forschung  schon  rühmlichst  be- 
kannt und  deshalb  eine  gewichtige  Stimme,  ge- 
schichtliche Nachrichten  über  die  früher  be- 
standene, jetzt  neu  durch  die  Bemühungen  des 
neuen  Direktors  des  Turiner  Staatsarchivs,  Ni- 
comede  Bianchi,  ins  Leben  gerufene  palaeogra- 
phische  Schule;  zweitens  macht  er  betreffs  der- 
selben Vorschläge,  die  sich  auf  eine  lange  Er- 
fahrung gründen  und  den  Zweck  haben,  dieje- 
nigen der  kgl.  Commission  yon  1870  zu  er- 
gänzen. 

Schon  die  alte  Schule  hatte  sich  einen  Na- 
men verschafft.  Der  Urkundenreichthum  Italiens 
war  seit  alter  Zeit  ein  ausserordentlicher,  Cla- 
retta  steht  nicht  an  zu  sagen:  conserva  il 
maggior  numero   di  carte;  fast  jede  Stadt,   oft 


*Claretta,  Scuola  di  paleografia.        547 

sogar  eine  ganz  bescheidene  Commune,  hat  ihrer 
die  Fälle ;  von  Zeit  zu  Zeit  begrüssen  wir  schöne 
Veröffentlichungen  aus  Italien*).  Eine  beson- 
dere Fundgrube  waren  stets  die  Klöster;  das 
Archiv  von  La  Cava  im  Neapolitanischen  be* 
sitzt  allein  40,000  Pergamenthandschriften,  un- 
ter ihnen  1600  Urkunden  und  Bullen;  Monte- 
cassino  30,000  Dokumente  **).  In  Rom,  wo  das 
Archivwesen  fast  immer  in  Bliithe  war,  befin- 
den sich  Millionen  von  Dokumenten  bei  den 
Kongregazionen  des  Santo  Ufficio,  des  Indice, 
der  Riten,  der  Propaganda  u.  s.  w.  Schon  seit 
den  Zeiten  von  Petrarca  und  Sigonius  wurde 
die  diplomatische  Kritik  aufs  eifrigste  betrieben. 
Papebroch,  der  1675  seine  erste  Abhandlung 
veröffentlichte,  folgten  Mabillon,  die  Mauriner, 
Baring,  Maffei;  Napoli  Signorelli  und  Pelliccia 
lehrten  in  Neapel  und  Bologna,  Fumagalli  in 
Mailand  Palaeographie  und  Diplomatik.  Dann 
kamen  die  Bollandisten,  Baluz,  Montfaucon, 
Ducange,  Leibniz  und  Muratori.  Das  heisst: 
Deutsche,  Franzosen  und  Italiener  haben  diese 
Wissenschaft  allein  zuerst  ausgebildet. 

Indessen  änderten  sich  die  Zeiten  sehr;  wäh- 
rend die  Regierungen  der  Grossmächte  sich, 
vielleicht  mit  Ausnahme  Russlands,  um  diese 
Wissenschaft  bekümmerten,  war  sie  in  Italien 
vom  Staate  im  Stich  gelassen  worden,  welcher 
mit  wichtigeren  Dingen,  vor  allem  mit  der  Her- 
stellung der  nationalen  Einheit,  zu  thun  hatte. 
Und  doch  hatte  Bologna  schon   1803,  Neapel 

*)  Vergleiche  meine  Besprechung  des  Summarinm 
monumentorum  omnium  quae  in  tabulario  mnnicipii  Ver- 
celiensis  eontinentur  ab  anno  882—1441.  Veroellis  1868 
Gott  gel.  Anz.  1869  Stück  25. 

**)  Andrea  Caravita:  I  codici  e  le  arti  a  Monte* 
cauino.   Monteeassino.  coi  tipi  della  badia.   1870.  4  vol« 

42* 


548       Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  14, 

1818,  Pavia  1824,  Mailand  1842*),  Palermo  1844, 
Venedig  1854,  Florenz  1858  ihre  palaeographischea 
Schulen.  In  Piemont  datirt  die  alte  pal.  Schule  von 
1820.  Hier  war  1817  Prospero  Balbo  an  die 
Spitze  der  Commission  für  die  Studienreformea 
berufen  worden.  Er  zögerte  nicht,  dem  Könige 
Victor  Emanuel  I.  die  Erneuerung  der  Univer- 
sitätsstudien vorzuschlagen;  als  hinzukommend 
schlug  er  vor:  die  höhere  Physik,  die  ökonomi- 
sche Politik  und  die  Paläographie  und  Diploma- 
tie Am  8.  Februar  genehmigte  der  König 
seine  Vorschläge.  Inzwischen  waren  die  letzte« 
ren  Studien  privatim  getrieben  worden.  Sie 
fingen  bereits  an  zu  blühen  unter  Christine**), 
welche  schon  von  ihrer  Mutter  Maria  von  Medici 
die  Liebe  zu  den  Wissenschaften  und  schönen 
Künsten  überkommen  hatte.  Damals  gab  Sa- 
muel Guichenon,  obwohl  ein  Höfling,  doch  das 
bis  dahin  beste  Werk  über  Savoiens  Haus 
heraus,  besonders  werthvoll  durch  die  vielen 
beigefügten  Aktenstücke.  Mehr  Berühmtheit 
noch  erlangte  Mons.  Franc.  Agost.  Delia  Chiesa 
(de  Ecclesia),  Bischof  von  Saluzzo,  Verfasser 
einer  Geschichte  von  Piemont  und  einer  Chro- 
nologie der  Herzoge  von  Savoien  und  der  Mark- 
grafen von  Saluzzo,  der  Corona  reale  di  Savoia 
und  der  Descrizione  di  tutto  il  Piemonte,  welche 
letzteren  beiden  Werke  er  handschriftlich  hinter- 
liess,  ebenso  wie  die  Discorsi  sulle  famiglie  no- 
bili  piemontesi,  welches  Werk  sein  Neffe,  Bi- 
schof Ignazius  von  Casale,  fortsetzte.  Er  ver- 
fasste  auch  die  Fiori  di  blasoneria:   alle  3  zu- 

*)  Hier  schrieb  über  Palaeographie  Luigi  Ferrario, 
vicedirettore  deli*  archivio  (di  stato)  S.  Fedele. 

••)  IS.  Claretta  La  reggenza  di  Crwtina  di  Francis, 
duchesea  di  Savoia.  Torino  1868.  Vgl.  Q.  Q.  A.  1868 
St.  19. 


Claretta,  Scuola  di  paleografia.       549 

letzt  genannten  Arbeiten  sind  aber  nicht  voll- 
endet worden.  Er  starb  1663,  im  selben  Jahre, 
in  welchem  abate  Pier  Goffredo  di  Nizza  zum 
Historiographer!  von  Savoien  ernannt  ward,  wel- 
cher sich  einen  Namen  erwarb  durch  seine 
Storia  delle  alpi  marittime  und  durch  seine 
Kicea  civitas  eacris  monnmentis  illustrata.  Va- 
leriano  Castiglione  hinterliess  handschriftlich 
eine  Lebensbeschreibung  von  Victor  A  madaensl. 
und  die  Geschichte  der  Regentschaft  der  Cri- 
stine,  aber  er  war  ein  feiler  Hofgeschichtschrei- 
ber; der  Bischof  Brizio  von  Alba  behandelte 
die  Fortschritte  der  occid.  Kirche  in  einem 
Buche,  das  sich  gleich  wenig  empfahl  durch  sei* 
nen  Stil  wie  durch  Mangel  an  Kritik.  1692 
starb  Goffredo*)  und  der  abate  Cesar  Vichard 
di  San  Real,  von  Glaretta  ebenfalls  als  istorio- 
grafo  di  Savoia  bezeichnet,  der  zwar  ein  ausser- 
ordentlich gutes  und  schönes  Französisch  schrieb, 
aber  weder  die  Archive  benutzte  noch  paläogra- 
phisch  ausgebildet  war.  Mit  ihnen  schloss  das 
17.  Jahrh.  ab,  so  arm  an  guten  Landesgeschich- 
ten durch  die  Schuld  der  Savoischen  Herrscher. 

Johanna  Baptista  wollte  Gristine  nachahmen 
und  berief  aus  Venedig  Girolamo  Brusoui,  der 
ihr  seine  Feder  ganz  verkaufte,  auch  in  Turin 
eine  accademia  letterario-linguistica  gründete, 
ein  Institut,  das  indessen  nur  eine  ganz  vorüber- 
gehende Wirksamkeit  entfaltete. 

Wir  sahen  bereits  früher**),  dass  die  Re- 
gierung bis  1720  ihre  Archive  geschlossen  hielt; 
in  diesem  Jahre  ward  die  Einsicht  von  Doku- 
menten bei  Prozessen  gestattet,  im  übrigen 
musste  alles  hinter  Schloss  und  Riegel  bleiben. 

*)  Claretta  nennt  ihn  an  dieser    Stelle  Qioffredo. 
Jag.  6  n.  1  ißt  eu  lesen  Peterborough. 
**)  &  Q.  A.  1872  Seite  1996. 


650       Gott.  gel.  Anz.  1879.  Stück  14. 

So  war .  die  Palaeographie  und  Diplomatie  ins 
Privatleben  zurückgedrängt;  einzelne  Gelehrte 
pflegten  sie  unter  unendlichen  Hindernissen. 
Gegen  1753  gaben  ßivautella  und  Berta  das 
cbartarium  Ulciensis  ecclesiae  heraus.  Inzwi- 
schen arbeitete  sich  langsam  eine  neue,  kritische 
Zeit  herauf.  An  ihrem  Anfange  steht  Gian 
Tommaso  Terraneo  mit  seinen  Schülern  Angelo 
Paolo  Carena  und  Giuseppe  Vernazza*).  Ter- 
raneo war  Sohn  des  Gian  Lorenzo  T.,  Profes- 
sors der  Medizin  an  der  Universität  Turin,  der 
sich  auch  schriftstellerisch  bekannt  gemacht  hat; 
er  verlor  den  Vater  früh  und  fand  bei  seinen 
geschichtlichen  Forschungen  überall  Nebenbuhler 
und  mächtige  Feinde,  welche  die  Wissenschaft 
und  die  Gelehrten  gleichmässig  bassten  und 
fürchteten  und  nichts  Fremdes  neben  sich  auf- 
kommen lassen  wollten.  Ja  sie  betrachteten 
den  als  einen  Barbaren,  der  nichts  Besseres  zu 
tbun  wüsete,  als  in  staubigen  Archiven  seine 
Kleider  zu  verunreinigen.  Unbeirrt  von  allem 
schrieb  Terraneo  an  der  Geschichte  des  Hauses, 
welches  ihm  die  Urkunden  seiner  eigenen  Ge- 
schichte verweigerte**).  Aber  unter  Privaten 
fand  er  einzelne  Maecenaten:  so  den  Grafen 
Girolamo  Luigi  Malabaila***)  di  Ganale,  Ge- 
sandten von  Karl  Emanuel  III.  in  Wien,  durch 

*)  Memorie  storiche  intoruo  alia  vita  ed  agli  studi 
di  Terraneo  Carena  e  Vernazzo  von  Claretta  Torino 
1862,  ein  für  Piemonts  Historiographie  sehr  werthvolles 
Bach. 

"*)  Ganz  ähnliche  Klage  fuhrt  Oiov.  Battista  Uccelli 
in  der  Einladung  zur  Subscription  auf  sein  Werk  Firenie 
antica. 

***)  Die  Malabaila  hielten  ein  berühmte«  Bankhaus  in 
Borgo  di  Bressa.  Claretta,  abb.  di  8.  Michele  della 
Chiusa  p.  68  n.  2. 


r 


Claretta,  Scuola  di  paleografia.        651 

Freundschaft  verbunden  mit  Metastasio  und 
Denina,  von  Terraneo  selbst  in  seinen  Schriften 
oftmals  lobend  erwähnt. 

Terraneo  starb  1771.  Es  folgten  Giambatt. 
Moriondo,  der  eine  werthvolle  Geschichte  Aquis, 
und  Trico,  der  eine  gleichfalls  schätzbare  Ge- 
schichte Trinos  lieferte;  Giuseppe  Franc.  Mei- 
ranesio,  Pfarrer  von  Sarabuco  im  Thale  der  Stura, 
woselbst  er  1793  starb,  brachte  zum  Druck  den 
ersten  Theil  seines  Pedemontiura  sacrum,  während 
er  den  zweiten  handschriftlich  hinterliess,  der 
vor  einigen  Jahren  durch  den  Domherr  Bosio 
in  den  Bänden  der  Storia  patria  veröffentlicht 
worden  ist.  Carlo  Promis,  Giuseppe  Manuel, 
Theodor  Mommsen  und  Muratori  da  Bene  haben 
ihn  aber  fur  einen  Fälscher  erklärt,  eine  Be- 
hauptung, der,  wie  es  scheint,  Claretta  nicht 
ohne  weiteres  beitreten  will.  Sehr  fruchtbar 
war  dann  Jacopo  Durandi  da  Santhiä,  der  durch 
sein  Piemonte  Cispadano  e  Traspadano,  seine 
Marca  dTvrea  und  Delle  antiche  cittä  di  Pedona, 
Caburro,  Germanicia  ed  Augusta  de9  Vagienni, 
1769  über  die  alte  Geographie  Piemonts  neues 
Licht  verbreitete;  er  hatte  allerdings  gefährliche 
gelehrte  Schrullen  und  vorgefasste  Meinungen, 
doch  wird  Niemand  seinen  Schriften  tiefe  Ge- 
lehrsamkeit absprechen.  Gleichzeitig  lebte  der 
Domherr  Giodchino  Grassi,  Patrizier  von  Mon- 
dovi;  seine  Familie  war  unter  dem  Namen  der 
von  Santa  Cristina  bekannt.  Er  veröffentlichte 
1789  seine  Memorie  storiche  della  Chiesa  vesco- 
vile  di  Monteregale,  1804  2  hübsche  Disserta- 
tionen ober  die  Universität  und  die  Typographie 
in  Mondovi,  welches  die  Buchdruckerkunst  schon 
1472  durch  Balthasar  Cordero  bei  sich  ein- 
führte, der  sich  zu  diesem  Zwecke  mit  einem 
Deutschen  verband.    So  blieb  Mondovi  2  Jahre 


553       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  U. 

hinter  Savigliano  zurück ,  wo  1470  Cristoforo 
de'  Beggiami  diese  Kunst  schon  heimisch  ge- 
macht hat ,  eilte  aber  Torin  um  2  Jahre  voraus. 
Grassi  hatte  indessen ,  wie  Glaretta  nachweist, 
an  der  Abfassung  der  Storia  della  chiesa  del 
Mondovi  den  geringsten  Antheil;  er  hat  aber 
das  grosse  Verdienst,  den  Stoff  zusammenge- 
bracht zu  haben;  die  Fassung  rührt  her  von 
Beinen  Freunden  Moriondo,  abate  Vasco  und 
cav.  Ferrero.  Der  zweite  ist  der  Verfasser  des 
Saggio  politico  sulla  moneta,  sull'  usura  libera, 
e  sulle  universita  delle  arti  e  mestieri;  der 
letzte  nach  Claretta  vielleicht  Amedeo  Ferrero 
di  Ponziglione  *).  Ein  umfangreicher  Briefwech- 
sel zwischen  Grassi  und  Vernazza  ist  uns  er- 
halten worden;  Grassi  hinterliess  ausserdem 
viele  handschriftliche  Arbeiten,  besonders  wich« 
tig  für  Mondovi ,  über  welches  auch  Lobera  und 
Nallino  schrieben,  Zeitgenossen  Grassis. 

Und  so  könnte  ich  noch  eine  Reihe  Ge- 
schichtschreiber aus  dieser  Zeit  nennen;  aber 
da  sich  dieselben  nicht  über  das  Gewöhnliche 
erheben,  so  wird  es  gut  sein,  sich  hier  zu  be- 
schränken, beziehungsweise  auf  Claretta  zu  ver- 
weisen. Ich  hebe  nur  hervor  Carlo  Filippo  Ris- 
baldo  Orsini  di  Orbassano,  der  ein  Werk  über 
die  Kardinäle  schrieb,  das  ins  Deutsche  über- 
setzt ist,  sowie  die  Lezioni  sopra  le  iscrizioni 
volgari,  und  Giov.  Ant.  Banza,  welcher  heraus- 
gab Poesie  e  memorie  di  donne  letterate. 

Diese  gelehrten  Piemontesen  stifteten  1781 
die  societä  filopatria,  welche  in  den  Ozii  lette* 
rari  (3  Bände)  und  in  der  biblioteca  oltramon« 
tana  ihre  Arbeiten  niederlegte.     Hier  glänzen 

*)  Ueber  das  Geschlecht  Ferrero  vgl.  G.  G.  A.  1872 
Seite  64. 


Claretta,  Scuola  di  paleografia.        553 

die  tarnen  Giambatt.  Bodoni  aus  Saluzzo,  Carlo 
Denina  di  Revello  aus  der  Provinz  Saluzzo, 
(beide  f  1813,  der  erste  in  Parma,  der  zweite 
in  Paris),  Carlo  Tenivelli,  Verf.  der  Biografia 
piemontese  (5  Bde.),  der  als  Opfer  des  Despo- 
tismus fiel. 

Sein  Schüler  Carlo  Botta  errichtete  ihm  ein 
Denkmal  in  seiner  Storia  d'Italia.  Weiter  sind 
zu  nennen  die  beiden  Schüler  von  Terraneo: 
Angiolo  Paolo  Carena  der  Carmagnolese,  den 
Cibrario  di  mente  piü  vasta  nennt,  che  si  fosse 
mai  presso  di  noi  con  8  a  erat  a  agli  studi  storici, 
und  Giuseppe  Vernazza,  geb.  in  Alba  1745, 
Sohn  eines  Arztes  aus  Cervere,  später  ernannt 
zum  Baron  von  Freney  in  der  Mori  ana.  Carena 
starb .  bereits  1769,  noch  nicht  80  Jahre  alt, 
hatte  aber  bereits  zwei  Schriften  veröffentlicht: 
II  corso  del  fiume  Po  und  die  Osservazioni  sopra 
Fete  di  Omero  e  di  Esiodo;  dagegen  hinterliess 
er  Hs8.,  welche  von  seiner  grossen  Gelehrsam- 
keit sprechendes  Zeugniss  ablegten.  Den  ersten 
Platz  unter  diesen  behaupten  die  Discorsi  sto- 
rici, um  1766  geschrieben;  er  beschäftigte  sich 
auch  mit  dem  Ursprünge  des  Hauses  Savoien. 
Diesoeieta  di  filosofia  e  matematica,  die  spätere 
Akademie  der  Wissenschaften  in  Turin,  nahm 
ihn  unter  ihre  Mitglieder  auf. 

Grösser  war  der  Ruf  von  Vernazza,  der  ein 
hohes  Alter  erreichte.  Die  Leute  hielten  ihn 
fur  verrückt,  weil  er,  um  nicht  die  republikani- 
sche Nationalkokarde  zu  tragen,  mitten  im  Win- 
ter lieber  unbedeckten  Hauptes  einherging;  seine 
mit  grösster  Vorliebe  getriebenen  heraldischen 
Forschungen  kosteten  ihm  ein  Auge.  Er  war 
ein  Charakter  wie  Cato  Uticensis,  unbeugsam, 
ergeben  seinen  Fürsten,  fur  die  er  Vermögen, 
Annehmlichkeiten  und  Ehren  opferte,  die  er  von 


554        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  IL 

der  neuen  Regierung  hätte  gewinnen  können;  er 
erduldete  Gefängniss  und  Sequestration  und 
starb,  fast  im  Elend,  1822  zu  Turin.  Freund- 
schaftlich verbunden  mit  Saluzzo,  Balbo  und 
Valperga  Caluso,  stand  er  mit  den  ersten  Ge- 
lehrten Europas  in  Briefwechsel;  er  war  Sekre- 
tär der  k.  Akad.  d.  W.  und  Universitätsbiblio- 
thekar. Die  Masse  der  von  ihm  durchforschten 
Aktenstücke  machte  ihn  bei  seinem  feinen  krit. 
Urtheil  zum  gewiegten  Palaeographen. 

Des  Zeuge  sind  seine  Schriften,  von  welchen 
einige  zwar  gering  an  Umfang  sind ;  alle  aber 
sind  sie  höchst  belehrend.  Er  zog  tüchtige 
Schüler  heran;  als  den  ausgezeichnetsten  nennt 
er  selbst  Lodovico  Costa  (geb.  zu  Gastelnovo 
di  Scrivia),  welcher  veröffentlichte  die  Cronaca 
di  Tortona,  il  Gartario  di  Tortona  und  die  Rime 
di  Matteo  Bandello.  Aber  bereits  Mai  1822 
starb  Vernazza  und  die  palaeogr.  Schule  hörte 
auf  bis  1826,  wo  Gian  Franc.  Galeani  Napione 
(geb.  1748),  selbst  ein  bedeutender  Gelehrter,  in 
seiner  Eigenschaft  als  erster  Präsident  und  Su- 
perintendent über  die  Archive  4di  corte',  die  Wie- 
derherstellung des  pal.  Unterrichts  durchsetzte, 
der  nun  15  jungen  Leuten  ertheilt  wurde;  auch 
2  Archivbeamte  wurden  zugelassen  auf  Veran- 
lassung des  Gf.  Vidua;  in  seinem  Regolamento 
spricht  der  Graf  den  Wunsch  aus,  dass  man 
solche  Schulen  in  den  Hauptorten  des  Staates 
errichte,  wo  Archive  von  Bedeutung  seien.  Karl 
Felix  begünstigte  diese  Bestrebungen ;  die  Schule 
bestand  bis  1835,  das  Directorium  wurde  Pietro 
Datta  anvertraut;  er  hatte  damals  geschrieben 
über  den  Gründer  von  Novalese  und  den  Zug 
Amadaeus'  VI.  in  den  Orient;  später  schrieb  er 
die  Storia  dei  principi  di  Acaia  und  dieLezioni 
di  paleografia   ed  arte  critica  diplomatics,  ein 


Claretta,  Scuola  di  palaeografia.        555 

heute  noch  gebrauchtes  und  brauchbares  Blieb. 
Datta  wurde  Intendant;  sein  Vorgesetzter  war 
der  Gf.  Gaspare  Michele  Gloria,  erster  Präsi- 
dent, der  Nachfolger  Napione's.  Gloria  war  ein 
tüchtiger  Rechtsgelehrter,  aber  archivalische 
Forschungen  begünstigte  er  durchaus  nicht. 
Als  Datta  1835  abging,  hörte  der  pal.  Unter- 
richt wieder  auf.  Damals  war  Direktor  der  Ar- 
chivi  di  Corte  Gf.  Luigi  Nomis  di  Cossilla,  ein 
Beamter,  der  sich  streng  an  die  strengen  Vor- 
schriften hielt,  welche  nicht  nur  die  Mitthei- 
lung, sondern  auch  die  Einsicht  der  Akten- 
stücke verboten;  so  wurden  die  Archive  nur  hie 
und  da  von  einem  Beamten  benutzt,  dem  man 
sie  nicht  verschliessen  konnte;  man  machte  aber 
sein  Ansehn  weislich  durch  eine  Unzahl  von 
Klauseln  und  Weitläufigkeiten  geltend;  die  Ar- 
chivare gaben  sich  jene  geheimnissvolle  Amts- 
miene, die  im  Alterthum  die  Priester  von  Isis 
und  Osiris  anzunehmen  fur  gut  befanden.  Der 
Regierung  von  Karl  Albert  war  es  vorbehalten 
einen  andern  Stand  der  Dinge  herbeizufuhren. 
Freilich,  fur  die  pal.  Studien  bat  er  während 
seiner  kurzen  Regierungszeit  nichts  gethan*), 
aber  er  zeigte  seine  Achtung  vor  der  geschicht- 
lichen Forschung  dadurch,  dass  er  am  10.  April 
1833  die  Real  deputazione  di  storia  patria  grün- 
dete, die  ihren  Sitz  im  kgl.  Pallast  hat  und 
ihre  Versammlungen  in  einem  Saale  der  Archivi 
di  corte  hält;  diese  deputazione  erhielt  das 
Recht,  sich  aller  kgl.  Archive  und  Bibliotheken 
zu  bedienen.    In  Turin  wurden  in  diese  Depu- 

*)  Der  praktische  Unterricht  kam  indessen  bis  auf 
unsere  Zeit,  wo  commend.  Castelli  Generaldirector  des 
Archivs  ist,  der  sich  den  Forschern  immer  günstig  ge- 
zeigt hat,  nnd  cav.  Combetti,  ein  vorzüglicher  Palaeo- 
graph,  Abtheilongsvorstaod  ist 


556       Gott.  gel.  Anz.  1678.  StUck  14. 

tftzion  berufen:  Cesare  Balbo,  Federigo  Sclopis, 
Giuseppe  Manno,  Amedeo  Peyron*),  Luigi  Ci- 
brario**),  Lodovico  Sauli,  Luigi  Provana,  Co- 
8tanzo  Gazzera,  Lod.  Costa,  Domenico  Promis, 
Felice  Duboin  und  Pietro  Datta.  Zu  ihnen 
kommen  der  ausgezeichnete  Nationalökonom 
Giacomo  Giovatietti  in  Novara  und  Carlo  Mu- 
letti,  Verf.  der  Memorie  storiche  dei  marchesi 
di  Saluzzo.  In  kurzer  Zeit  veröffentlichte  die 
Deputazion  2  Bände  Chartarum,  welche  wich- 
tige Urkunden  des  10.,  11.  und  12.  Jahrhunderts 
enthalten.  Zu  den  Genannten  gesellten  sich 
bald  Carlo  Baudi  di  Vesme,  bekannt  durch 
seine  Arbeiten  aber  die  Langobardisohe  Herr» 
schaft  und  über  die  Geschichte  Sardiniens,  Giulio 
Cordero  di  S.  Quintino,  ausgezeichnet  durch 
seine  archaeolog.  Forschungen  und  Aufdeckung 
zahlreicher  Fälschungen  von  Geschichtschreibern 
des  18.  Jahrb.  (bes.  Gaspare  Sclavo  di  Lesegno), 
sowie  zahlreiche  Dissertazionen  über  Urkunden 
der  ältesten  Zeit;  Carlo  Promis,  ein  vorzügli- 
cher Archäologe,  "von  allen  gerühmt  wegen  sei- 
ner einzigen  Genauigkeit;  Tommaso  Vallauri, 
Verf.  der  Storia  delle  universitä  del  Piemonte, 
der  Storia  della  poesia  in  Piemonte  und  der 
Storia  delle  istituzioni  letterarie  Piemonteai. 
Die  Deputazion  hat  jetzt  bereits  13  Bde.  fol. 
veröffentlicht:   2  Chartarum,  4  Scriptorum,   1 

*)  Vgl.  Sclopis  Della  vita  et  depli  etadi  di  Amadeo 
Peyron.  Torino  staraperia  reale  1870.  Estratto  dagH 
atti  della  real  accademia  delle  scienze  di  Torino«  Vol.  v. 
Adunanza  dell'  8  Mar*io  1870.  Wiener  allg.  Lit.  Ztg. 
1870  Anjrtist  29  (n.  85). 

*•)  Rassegoa  biblioprafica  di  G.  Claret U  lulla  vita 
letteraria  del  conte  L.  Cibrario  descritta  da  Leone  Tet- 
toni. Firense  tipi  Cellini  alia  Galil.  1872.  Yortrenüehes 
jBehriftchen. 


Claretta,  Scuola  di  paleografia.       557 

Lege»  municipales,  2  der  Libri  jurium  reipubli- 
cae  Genuensis,  1  Edicta  Longobardorum,  2  Co- 
dices  diplomatici  Sardiniae,  nicht  gerechnet  12 
Bde.  Miscellanea  in  gross  Oktav  über  Italiäni- 
sche  Geschichte  im  Allgemeinen.  Cibrario 
machte  1832  und  33  eine  Reise  durch  die 
Schweiz,  Frankreich,  Deutschland  und  Italien 
mit  Dom.  Promis  im  Auftrage  des  Herrschers. 
Die  Frucht  waren  die  Documenti,  sigilli  e  mo- 
nete.  Gf.  Sclopis,  gegenwärtig  Präsident  der 
Depatazion,  veröffentlichte  die  Statu ti  di  Nizza 
marittima  und  die  Statuti  die  Torino,  seit  1836, 
nachdem  bereits  (wir  können  uns  hier  nicht 
weiter  einlassen  auf  seine  Storia  della  legisla- 
zione  italiana,  4  Bde.)  die  Antica  legislazione 
in  Piemonte  (1833)  vorausgegangen  war.  Wei- 
ter sind  zu  nennen  die  gelehrten  Arbeiten  von 
Dom.  Carutti  und  Ercole  Ricotti.  Am  30.  Mai 
erinnerte  die  Depatazion  daran,  wie  wünscbens- 
werth  es  sei,  dass  die  öffentliche  pal.  Schule 
wieder  ins  Leben  trete.  Am  23.  März  1862 
theilte  ihr  der  commend.  Ercole  Ricotti,  gegen- 
wärtig Vicepräsident,  die  Vollmacht  mit,  welche 
dem  Venezianer  Gesare  Foucard  ertheilt  war, 
der  bei  den  Archivi  generali  in  Turin  bisher 
beschäftigt  worden  war.  Die  Vollmacht  lautete 
auf  Eröffnung  eines  freien  Gursus  der  Paläo- 
graphie  an  der  Universität.  Aber  auch  diesmal 
entsprach  der  Erfolg  den  Erwartungen  nicht. 
Da  gab  die  Commission,  welche  das  Ministerium 
1870  ernannte,  einen  neuen  Anstoss.  Sie  be- 
stand aus  Cibrario,  Castelli,  Pallien,  Trinchera, 
Gar,  Osio,  Canestrini  und  Guasti.  Hier  aber 
8chlie88e  ich  meinen  Bericht,  indem  ich  nur 
noch  bemerke,  dass  mir  die  Vorschläge  Cla- 
rettas  fiber  das  Gesetz  für  den  pal.  Unterricht 


658        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  14. 

sehr  beachtenswerth  erscheinen;  die  ernannte 
Commission  wird  gut  than,  nach  ihnen  ihren 
Entwurf  zu  verbessern. 

Münster.  Dr.  Florenz  Tourtual. 


Kleinere  Schriften  von  W.  Wackernagel. 
Erster  Band.  Abhandlungen  zur  Deutschen 
Alterthumskunde  und  Kunstgeschichte.  Leipzig. 
Verlag  von  S.  Hirzel.    434  Seiten  in  Octav. 

Zu  den  schmerzlichsten  Verlusten,  welche  die 
Deutsche  Wissenschaft  in  den  letzten  Jahren  er- 
litten, gehört  der  des  trefflichen  Mannes,  dessen 
gesammelte  Abhandlungen  hier  mitgetheilt  wer- 
den. Noch  in  der  vollen  Manneskraft  ward  er 
dahingerafft,  und  manche  Hoffnung  auf  weitere 
Arbeiten  und  Veröffentlichungen  damit  zerstört: 
die  Literaturgeschichte  blieb  unvollendet,  die 
Darstellung  Deutscher  Alterthümer  in  Anschluss 
an  Tacitus  Germania  ungeschrieben  und  noch 
mehr  als  ein  Plan,  den  er  bereits  angekündigt 
hatte,  unausgeiührt.  So  müssen  wir  jetzt  als 
freilich  schwachen  Ersatz  dankend  hinnehmen, 
was  in  dieser  Sammlung  geboten  wird,  eine  Ver- 
einigung der  zahlreichen  kleineren  Arbeiten, 
die  als  Vorläufer,  in  gewissem  Sinn  als  Theile 
jener  grösseren  in  Aussicht  genommenen  Werke 
angesehen  werden  können. 

Dahin  gehören  vor  allem  die  beiden  Abhand- 
lungen: Familienrecht  und  Familienleben  der 
Germanen,  und:  Gewerbe,  Handel  und  Schiff- 
fahrt der  Germanen,  die  lange  als  erfreuliche 
Boten  von  der  Absiebt  eine  Schilderung  des 
Lebens  der  alten  Germanen  überhaupt  zu  geben 


Kleinere  Schriften  von  W.  Wackernagel.     559 

betrachtet  worden  sind.  Freilich  erinnern  uns 
nun  die  beigefügten  Jahreszahlen  (1846.  1853) 
wohl,  dass  der  Plan  etwas  überjährig  geworden 
und  der  Verfasser  demselben  offenbar  nachher 
mehr  entfremdet  ist,  wo  die  Beschäftigung  mit 
dem  späteren  Mittelalter,  seiner  Literatur  und 
Kunst,  dann  auch  den  Denkmälern  der  folgen- 
den Zeit  ihn  vorzugsweise  in  Anspruch  nahm. 
Aus  dieser  Zeit  sind  in  diesem  Bande  die  Auf- 
sätze über  den  Todtentanz,  die  goldene  Altar- 
tafel zu  Basel,  Ritter-  und  Dichterleben  Basels 
im  Mittelalter,  über  die  Spiegel  im  Mittelalter, 
die  Farben-  und  Blumensprache  des  Mittelalters. 
Der  letzte  ist  der  Zeit  nach  der  jüngste,  dem 
Umfang  nach  der  grösste  in  diesem  Band,  und 
wohl  in  vieler  Beziehung  auch  besonders  cha- 
rakteristisch für  die  zugleich  weit  umfassende 
Kenntnis  der  Literatur  des  Mittelalters,  welche 
Wackernagel  besass,  und  die  sinnige  und  feine 
Art,  wie  er  dasselbe  aufzufassen,  seinen  Nei- 
gungen und  Gewohnheiten  nachzugehen  wusste. 
Die  Abhandlung  ist,  ebenso  wie  die  vorher- 
gebende über  die  Spiegel,  hier  zum  ersten  Male 
gedruckt.  Den  andern  Aufsätzen  sind  manche 
Nachträge  aus  den  Handexemplaren  des  Verfas- 
fers  beigefügt,  am  wenigsten,  so  viel  ich  be- 
merkt, dem  ersten  über  Familienrecht  und  Fa- 
milienleben, wo  denn  auch  nach  den  zahlreichen 
neueren  Publicationen  auf  dem  Gebiet  des  Deut- 
schen Rechts  wohl  zumeist  eine  ganz  neue  Durch- 
arbeitung des  Stoffs  erforderlich  gewesen  wäre. 
Die  übrigen  vorher  noch  nicht  genannten 
Aufsätze,  welche  der  Band  bringt,  sind:  Mete 
Bier  Win  Lutertranc,  Das  Schachspiel  im  Mittel- 
alter, Das  Glücksrad  und  die  Kugel  des  Glücks, 
und  zum  Schluss  »der  frische  und  feine  Scherze, 
wie    der  Herausgeber  Prof.   Heyne   sagt:    Die 


1 


560       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  14. 

Händchen  yon  Bretzwil  und  Ton  Bretten,  ans 
dem  J.  1865,  dessen  satirische  Mythendeutung 
freilich  von  einzelnen  fdr  Ernst  genommen 
worden  ist. 

Wackernagel  war  eine  gesunde,  auf  dem  Bo- 
den seiner  neuen  Heimath  eigenartig  entwickelte 
Natur,  mit  der  Richtung,  welche  seine  Wissen* 
Schaft  in  neuerer  Zeit  genommen,  in  mancher 
Beziehung  nicht  einverstanden:  auch  das  Kleine 
achtete  er  und  wusste  es  zu  nutzen,  aber  alles 
Kleinliche  und  künstlich  Gemachte  war  ihm  zu- 
wider. Dabei  hatte  er  vielen  Sinn  für  ange- 
messene Form  und  entsprechenden  Ausdruck: 
mit  Vergnügen  liest  man  bei  ihm  auch  die  spe- 
ciellsten  Untersuchungen;  er  wusste  die  ernste 
Wissenschaft  auch  weiteren  Kreisen  zugänglich 
zu  machen  und  fügte  sich  gern  einem  Brauch 
der  Basler  Gelehrten,  der,  wie  er  im  J.  1846 
schreibt,  »ohne  Zeitungsgeräusch  schon  Beit  einer 
Reihe  von  Jahren  bestellte,  vor  einem  gemisch- 
ten Publikum  die  Resultate  seiner  Forschungen 
mitzutheilen.  Es  entsprach  seiner  Neigung  6ich 
einzelnen  Ausführungen  hinzugeben,  und  dies  hat 
uns  eine  ganze  Reihe  dieser  Aufsätze  eingetragen, 
die  wohl  als  Muster  dafür  dienen  können,  wie 
die  strenge  Wissenschaft  sich  einer  edlen  Popu- 
larität befleissigen  kann,  und  die  jetzt  dazu  bei- 
tragen werden,  das  Andenken  Wackernagels  auch 
in  weiteren  Kreisen  zu  erbalten. 

G.  Waitz. 


561 

Gftttingische 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Eönigl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  15.  9.  April  1873. 


Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus.  —  Vor- 
träge, gehalten  in  den  Sitzungen  des  ärztlichen 
Vereins  zu  München  von  Buhl,  Friedrich, 
t.  Gietl,  v.  Pettenkofer,  Bänke,  Wolf- 
et einer.  —  München.    Finsterlin.     1872. 

Die  Typhusepidemie  des  Winters  1871/2  in 
München  war  die  Veranlassung  zu  der  in  diesen 
Vorträgen  (März  bis  Juni  1872)  geführten  Dis- 
cussion. Es  handelt  sich  in  derselben  wesent- 
lich um  drei  Fragen,  wie  sie  in  dem  ersten 
Vortrage  von  Wolfsteiner  in  Anregung  ge- 
bracht wurden,  um  die  Frage  betreffend  die 
Contagiosity  oder  Uebertragbarkeit  des  Typhus, 
um  die  Frage  betreffend  die  Beziehungen  des 
Grundwassers  und  seiner  Bewegungen  zum 
Typhus  und  um  die  Frage  über  die  Beziehungen 
des  Trinkwassers  zum  Typhus. 

Wolfsteiner  erkennt  im  Typhus  eine  con* 
tagiöse  Krankheit,  übertragbar  durch  ein  im 
Kranken  sich  entwickelndes  flüchtiges  Conta- 
gium,  wofür  als  ein  Gegensatz  zu  den  nicht 
contagiösen  reinen  Bodenkrankheiten,  den  Ma- 

43 


562       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  15. 

lariakrankheiten,  die  Aehnlichkeit  gewisser  all- 
gemeiner Charakterzuge  im  Entstehen,  Auftre- 
ten, Verlauf  des  Typhus  mit  Blattern,  Schar- 
lach, Masern  geltend  gemacht  werden,  die  auf 
Entwicklung  des  Typhusgiftes  im  Körper  ihn 
entschieden  hinweisende  Incubationszeit,  die  Un- 
abhängigkeit der  Typhusepidemien  von  Jahres- 
zeit und  Witterung,  die  den  contagiösen  Krank- 
heiten eigene  und  auch  beim  Typbus  sich  zei- 
gende, bei  den  Bodenkrankheiten  nicht  nur 
fehlende,  sondern  eher  in's  Gegentheil  verkehrte, 
relative  Immunität  des  ein  Mal  Befallenen,  wel- 
ches letztere  Moment  Buhl  (p.  69)  als  ein  für 
die  contagiösen  Krankheiten  characteristisches 
nicht  anerkennt.  Wolfsteiner  führt  ferner 
Beispiele  vor  von  Einschleppung  des  Typhus 
durch  einzelne  Kranke  in  bis  dahin  typhusfreie 
Ortschaften  auf  dem  Lande,  Fälle,  in  denen  die 
epidemische  Verbreitung  des  Typhus  durch  den 
menschlichen  Verkehr  von  der  einschleppenden 
Person  aus  zu  verfolgen  ist,  was,  wie  auch 
v.  Gietl  (p.  102)  so  wie  nach  Ranke's  Citat 
(p.  118)  Griesinger  betonten,  auf  dem  Lande 
überhaupt  viel  deutlicher  und  sicherer  zu  be- 
obachten ist,  als  in  grösseren  Städten.  In  die- 
sen sind,  wie  Wolfsteiner  bemerkt,  solche 
Beobachtungen  über  Ausbreitung  des  Typhös 
durch  Contagion  unter  Anderm  namentlich 
dadurch  so  erschwert,  dass  daselbst  die  Bedin- 
gungen für  autochthonen  Ursprung  des  Typhus 
so  häufig  gegeben  sind:  so  wie  in  Indien  die 
Bedingungen  zum  Ursprung  der  Cholera  gege- 
ben sind,  und  sich  diese  von  dort  aus  durch  den 
Verkehr  verbreitet,  so  sind  vorzüglich  die  Gross- 
städte die  beständigen  Ursprungsheerde  des 
Typhus,  der  auf  das  Land  in  der  Regel  durch 
Verschleppung  von  jenen  aus  gelangt. 


Buhl  eta,  Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus.    563 

y.  Pettenkofer  bestreitet  die,  wie  er  her- 
rorhebt,  Wolfsteiner's  Anschauung  nach  zu 

5ostulirende  Constanz  der  auf  Contagiositat  des 
yphus  bezogenen  Erscheinungen,  meint  (p.  22), 
dass  die  Entwicklung  einer  Epidemie  aus  einem 
einzelnen  eingeschleppten  Falle  eine  Seltenheit 
sei  und  nicht  die  Regel,  giebt  jedoch  dann  auch 
zu  (p.  23),  dass  der  von  Wolfsteiner  be- 
sonders hervorgehobene,  von  ihm  selbst  beob- 
achtete Fall  (Thalmässing)  allerdings  öfter  vor- 
komme» v.  Pettenkofer  verlangt  aber  für 
die  Anerkennung  der  Gontagiositat  den  Beweis, 
dass  in  gewisse  durch  ihre  Immunität  ausge- 
zeichnete Gegenden  entweder  weniger  Contagium 
eingeschleppt  sei  oder  dass  dort  die  Menschen 
weniger  zu  Typhus  disponirt  seien,  als  in  ande- 
ren durch  ihre  Epidemien  ausgezeichneten  Ge- 
genden: letztere  Forderung  zu  erfüllen  ist  frei- 
lich zur  Zeit  für  keine  Krankheit  möglich,  und 
doch  unterliegt  es  keinem  Zweifel,  wie  auch 
Buhl  bemerkt,  dass  das,  was  Disposition  ge- 
nannt wird ,  >der  dunkeln  Ursache  dunkler  be- 
griffe, wie  Buhl  sagt,  (vielleicht  aber  doch  nicht 
so  schlechterdings  dunkel,  wenn  man  an  die  Mög- 
lichkeit denkt,  dass  eine  irgend  wie  erkrankte,  etwa 
entzündlich  oder  katarrhalisch  gereizte  Darm« 
Schleimhaut  gegeben  sein  müsste,  als  Bedingung  für 
die  Wirksamkeit  des  Typhusgiftes)  eine  bedeu- 
tende Rolle  spielt,  wie  denn  Wolfsteiner 
audi  jener  Forderung  gegenüber  bemerkt  (p.  59), 
dass  mit  deren  Nichterfüllung  auch  die  Conta- 
giosität  der  Blattern  wegdemonstrirt  werden 
könnte.  So  werden  auch  die  die  Contagiositat 
des  Typhus  verfechtenden  Aerzte  schwerlich  so 
grossen  Anstoss  finden  in  den  von  Pettenko- 
fer geltend  gemachten  Fällen  von  Beschränkung 
der  Epidemie  auf  einzelne  Abteilungen  einer 


564       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

Caserne,  von  grossen  Unterschieden  im  Verbal« 
ten  verschiedener  Gasernen,  zumal  ja  doch  ganz 
sichere  Beobachtungen  grade  dafür  vorliegen, 
aase  der  Anschein  von,  wie  v.  Pettenkofer 
meint  (p.  22)  »so  ziemlicher  Gleichheit  der  Ca- 
sernen,  Abtritte  und  des  Soldatenlebens«  auch 
auf  Täuschung  beruhen  kann,  und  selbstver- 
ständlich die  Verfechter  der  Gontagiosität  des 
Typhus  den  autochthonen  Ursprung  desselben 
bei  uns,  in  unserer  Mitte,  in  Städten,  in  viele 
Menschen  beherbergenden  Häusern  anerkennen. 

Dass  der  Typhus  verscbleppbar  sei,  sich 
durch  den  menschlichen  Verkehr  ausbreiten 
könne,  geben  v.  Pettenkofer  und  Buhl  zu, 
bestritten  wird  von  ihnen  nur  eine  auf  Conta- 
gium,  nämlich  auf  im  Menschen  erzeugten  An- 
Stecklings-  oder  Krankheitsstoft  beruhende  Ver- 
schlepp  barkeit :  Buhl  seinerseits  (p.  69)  kennt 
keinen  einzigen  sichergestellten  Fall  wahrer  Con- 
tagiosität  des  Typhus. 

Typhus  wie  Cholera  haben  nach  v.  Petten- 
kofer ihren  Entwicklungsboden  nicht  im  mensch« 
liehen  Körper,  sondern  in  den  ihn  umgebenden 
Localitäten.  Der  dort  erzeugte  betreffende 
krankmachende  Stoff  kann  äusserlich  an  Men- 
schen oder  Dingen  haften  und  so  verschleppt 
werden,  die  einer  solchen  Verschleppung  folgende 
Ausbreitung  der  Krankheit  hängt  in  ihrer  Grösse 
ab  von  der  Quantität  des  Mitgebrachten  und 
von  der  Disposition  der  Oertlichkeit  zur  Ver- 
mehrung des  Mitgebrachten:  verschleppter  Ty- 
phus, sofern  er  epidemisch  wird,  steckt  nach 
v.  Pettenkofer  die  Oertlichkeit  an,  nicht 
direct  die  Menschen  (p.  25).  Friedrich  fin* 
det  sich  namentlich  auf  Grund  einer  grössern 
Anzahl  von  vom  Lande  eingesammelten  Beob- 
achtungen gleichfalls  zu  dem  Satze  veranlasst, 


Buhl  etc.,  Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus.     565 

dass  obwohl  entschieden  viele  Typhen  nicht  ent- 
standen wären,  wenn  in  die  betreuende  Woh- 
nung nicht  Typhöse  gekommen  wären,  doch  der 
in  einen  Ort  verschleppte  Typhus  nur  zu  ge- 
wisser Zeit  und  nur  durch  gewisse  Ortsverhält- 
nisse verbreitet  werde,  was  so  verstanden  wer- 
den soll,  dass  die  Ortsepidemie  entstehe,  wenn 
der  Ort  befähigt  sei,  den  Typhuskeim  weiter  zu 
entwickeln,  die  Hausepidemie,  wenn  das  Haus, 
die  Wohnungsepidemie,  wenn  die  Mauern,  die 
Wände  derselben  dazu  befähigt  seien. 

Wolf steiner  wendet  sich  gegen  v.  Pet- 
tenkofer's  Ansicht  mit  der  Frage,  ob  die 
Zeitdauer  von  Epidemien  der  Cholera  und  des 
Typhus  bestimmt  sei  durch  die  Zeitdauer  der 
Disposition  des  Bodens,  und  erkennt  seinerseits 
vielmehr  in  dem  Verlauf  und  der  Zeitdauer  sol- 
cher Epidemien  die  Abhängigkeit  von  der  Zahl 
der  disponirten  Menschen,  je  kürzer  der  Krank- 
heitsprocess  im  Individuum  und  je  dichter  die 
Menschenansammlung ,  desto  raschere  Durch« 
seuchung  unter  den  als  disponirt  Vorauszusetzen- 
den, desto  kürzere  Dauer  der  Epidemie. 

v.  Gietl,  welcher  sich  an  der  eigentlichen 
Discussion  nicht  betheiligte,  sondern  nur  eigene 
Beobachtungsresultate  mittheilte  und  Schluss- 
folgerungen aus  denselben  formulirte,  erklärt 
auf  Grund  seiner  früheren  Wahrnehmungen 
ganz  bestimmt  —  womit  sich  jüngst  auch 
Biermer  einverstanden  erklärte  —  die  Darm- 
ausleerungen und  nur  diese  für  die  Träger  des 
nach  v.  Trietls'  Vermuthung  in  der  Form  von 
Sporen  oder  Pilzen  darin  enthaltenen  Typhus- 
giftes, welches  durch  die  Zersetzung  der  Ex- 
cremente  noch  wirksamer  zur  Verbreitung  werde, 
und  an  welchem  überhaupt  verschiedene  Inten- 
sitätsgrade zu  unterscheiden  seien,  so  dass  das- 


666        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

selbe  nicht  immer  ausgeprägten  Typhus  wieder 
erzeuge,  sondern  auch  Darmaffectionen  niedern 
Grades,  wie  denn  auch,  womit  Griesinger 
übereinstimmt,  hervorgehoben  wird,  dass  nicht 
alle  Typhen  in  gleichem  Maasse  sich  ansteckend 
erweisen.  Fäulnissstätten  und  daher  besonders 
grosse  Städte  erkennt  v.  Gietl  als  die  Orte 
der  autochthonen  Entwicklung  des  Typhusgiftes. 
Dass  auch  Murchison  zu  dem  Schlüsse  ge- 
langte, es  könne  die  Uebertragbarkeit  des  Ty- 
phus durch  ein  von  dem  Kranken  ausgehendes 
Gift  nicht  geleugnet  werden,  brachte  H.  Ranke 
in  Erinnerung,  der  ausserdem  aus  einem  Ge- 
neralbericht von  C.  F.  Majer  über  die  Sani- 
tätsverwaltung in  Baiern  zahlreiche  von  auf 
Contagion  bezogener  Ausbreitung  von  verschlepp- 
tem Typhus  citirt ,  so  wie  einige  dahin  ge- 
hörige von  ihm  selbst  beobachtete  Fälle  an- 
fuhrt; doch  giebt  Bänke  derartige  Fälle,  wie 
sie  bisher  wohl  schon  als  für  Contagion  bewei- 
send angesehen  wurden,  preis  gegenüber  der 
Theorie  vom  verschleppbaren  Miasma  seil.  Bo- 
denerzeugniss,  erörtert  aber  (p.  123)  einen  an- 
dern von  ihm  beobachteten  Fall,  bei  welchem 
es  schon  einigermassen  schwer  ist,  die  Ausbrei- 
tung eines  verschleppten  Typhus  ohne  Mitwir- 
kung des  Leibes  des  Erkrankten  zu  erklären. 
Da  aber  Bänke  voraussieht,  dass  den  Gegnern 
der  Contagiosität  auch  für  derartige  Fälle  der 
Ausweg  bliebe,  den  Transport  eines  Miasma  am 
oder  verschluckt  selbst  im  Leibe  zu  statuiren, 
so  spitzt  sich  in  der  That  die  Streitfrage  dahin 
zu,  ob  der  Kranke  das  Typhusgift  verschleppt 
ohne  es  in  seinem  Innern  zu  vermehren  oder 
ob  er  es  unter  Beproduktion  und  Vermehrung 
in  seinem  Leibe  verschleppt,  und  diese  Frage 
ist;  wie  Bänke  bemerkt,   zur  Zeit  einer  that- 


Buhl  etc.)  Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus.    567 

sächlichen  Entscheidung  nicht  zugängig.  Das 
Wesentliche  fur  ietzt  ist  dies,  dass  die  That« 
sache  der  Verschleppung  des  Abdominaltyphus 
durch  Typhuskranke  anerkannt  und  damit  zu- 
gegeben wird,  dass  das,  was  man  nach  bisher 
üblichem  Sprachgebrauch  contagiosa  Verbreitung 
nennt,  wirklich  vorkommt:  mit  diesem  Satze 
schliesst  Ranke  mit  Recht  die  Discussion  der 
ersten  Frage,  indem  er  die  nähere  Erforschung 
des  Modus  operandi  der  Infection  der  Zukunft 
überlässt,  deren  Aufgabe  in  dieser  Richtung 
denn  auch  obigem  Schluss  entsprechend  in  dem 
zehnten  der  von  Buhl  und  v.  Pettenkofer 
formulirten  und  vom  ärztlichen  Verein  einstim- 
mig angenommenen  Scblusesätze  (p.  155)  hinge- 
stellt wurde. 

Die  zweite  von  Wolfsteiner  in  den  Kreis 
der  Discussion  gezogene  Hauptfrage  betrifft  die 
durch  die  Untersuchungen  von  Buhl,  v.  Pet- 
tenkofer, Seidel  bekannte  Beziehung  der 
Grundwasserstands-  Bewegungen  und  der  Typhus- 
frequenz in  München.  Wolfsteiner  unter- 
wirft die  Zahlen  der  jährlichen  Typhusmortalität 
in  München  aus  den  17  Jahren  von  1851  bis 
1867  zunächst  für  sich  allein  einer  Betrachtung 
und  erkennt  in  der  ganzen  Reihe  zwei  je  acht* 
jährige  Perioden  des,  besonders  deutlich  in  der 
ersten  Periode,  fast  stetigen  Ansteigens  je  bis  zu 
einem  Maximum,  1858  und  1866,  mit  raschem 
Abfall  von  1858  auf  1859  und  besonders  plötz- 
lichem Abfall  von  1866  auf  1867,  wobei  die 
Summe  der  Todesfalle  in  beiden  achtjährigen 
Perioden  fast  genau  gleich  ist,  2252  und  2239 
(die  Zahl  der  typhösen  Erkrankungen  würde 
ungefähr  das  lOfache  betragen  haben).  Wolf- 
steiner ist  nun  der  Meinung,  dass  Vorstehen« 
des  unter  Berücksichtigung   der    Contagiosity 


568       Gott.  gel.  Auz.  1873.  Stack  15. 

des  Typhus,  so  wie  des  Umstandes,  dass  das 
Alter  vom  18.  bis  zum  30.  Lebensjahre  beson- 
ders disponirt  ist  und  dass  der  Typhus  relative 
Immunität  hinterlässt,  dahin  gedeutet  werden 
könne,  dass  der  Typhus  in  München  im  Laufe 
einer  achtjährigen  Periode  allmählich  alle  dazu 
Disponirten  und  in  die  grössere  Disposition 
hinein  Alternden  befallt,  unter  Anwachsen  der 
Epidemie  die  Einwohnerschaft  durchseucht,  dann 
rasch  nachlassen  muss,  um  bei  Fortbestehen  der 
Ursachen  der  autochthonen  Entstehung  von 
Neuem  allmählich  anzuwachsen.  Eine  ganz 
analoge,  aber  sechsjährige  Periode  erkennt 
Wolfsteiner  für  die  Blatternepidemie  in 
München  1863  bis  1868.  Wenn  Wolfsteiner 
mit  dieser  Auffassung  des  Ganges  der  Typhus* 
frequenz  in  München  allerdings  versucht,  diesen 
Gang  derselben  ausser  directen  und  ausschliess- 
lichen Causalnexus  mit  dem  Gange  der  Grund* 
wasserbewegungen  zu  setzen,  was  die  lebhafte 
Einsprache  Seitens  v.  Pettenkofer's  und 
Buhl' 8  hervorrief,  so  darf  doch  nicht  unbe- 
rücksichtigt bleiben,  dass  Wolfsteiner  damit 
keineswegs  jede  Beziehung  des  Grundwassers  zu 
dem  Typhus  in  Abrede  stellen  wollte,  denn  gleich 
in  dem  ersten  die  Discussion  eröffnenden  Vor- 
trage (p.  11  und  15)  wies  Wolf  st  einer  dar- 
auf hin,  dass  die  Grundwasser  frage  wahrschein* 
lieh  durch  Lösung  der  Trinkwasserfrage  auch 
ihrerseits  die  Lösung  finden  werde  und  zwar, 
wie  W.  später  (p.  57)  seine  Ueberzeugung  aus* 
sprach,  die  Lösung  dahin,  dass  das  Grundwasser 
getrunken  werde  (womit  der  dritte  Hauptgegen- 
stand der  Discussion  berührt  wird,  auf  welchen 
wir  noch  besonders  einzugehen,  haben) ;  auch 
verwahrte  sich  Wolfsteiner  später  (p.  56) 
dagegen,  als  hätte  er  die  Coincidenz  der  stei- 


^> 


Bohl  etc./  Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus.    569 

genden  Typhusfrequenz  mit  dem  Fallen  des 
Grundwassers  in  Manchen  als  etwas  rein  Zu- 
fälliges bezeichnen  wollen. 

y.  Pettenkofer  bestreitet  das  Recht  zu 
obiger  Deutung  der  Zahlen  der  Typhusmor- 
talität reap,  der  Typhusfrequenz,  weil  abgesehen 
davon,  dass  auch  schon  zwei  Jahre  vor  dem 
letzten  Maximum  der  Mortalität  ein  fast  eben 
so  grosses  Maximum  fiel,  und  überhaupt  jene 
achtjährige  Periode,  namentlich  die  zweite,  nicht 
ungestört  hervortritt,  die  in  jener  Deutung  mes- 
send fungirende  Grösse  der  Disposition  der 
Menschen  zu  Typhus  keine  an  sich  messbare 
Grosse  ist,  und  wendet  ferner  unter  Anderm 
namentlich  dies  ein,  dass  während  auf  Grund 
der  Thatsache  des  häufigen  Erkrankens  von 
Pfalzern  und  Franken  an  Typhus  in  München 
diesen  Menschen  eine  besonders  hohe  Disposi- 
tion zugeschrieben  werden  müsste,  dennoch  der 
Typhus  da,  wo  solche  als  hoch  disponirt  zu 
postulirende  Menschen  wohnen,  nicht  so  hei- 
misch, nicht  epidemisch  werde,  wie  in  München, 
wo  doch  die  Bewohnerschaft  durchseucht  und 
abgestumpft  sein  müsse:  dies  zeige,  dass  die 
Typhusfrequenz  viel  mehr  von  der  Oertlichkeit 
und  überhaupt  von  äusseren  Momenten  abhängig 
sei,  ata  von  in  den  Menschen  gelegenen  Momen- 
ten. Vorstehendes  Argument  wird  für  Wolf- 
steiner aber  wiederum  dadurch  hinfallig,  dass 
Derselbe  (p.  62)  auf  Grund  ärztlicher  Nach- 
weisungen sowohl  die  auf  höbe  Disposition  der 
Pfälzer  und  Franken  bezogene  Thatsache,  als 
auch  die  Immunität  der  Pfalz  und  Frankens 
gegen  epidemisches  Auftreten  des  Typhus  in 
Abrede  stellt. 

v.  Pettenkofer  erkennt  in  jenem  Ver- 
suche WoJfsteiner's,  die  Typhuszahlen  zu 

44 


670        Ö6tt.  gel.  An*  1678.  Stück  15. 

deuten,  und  in  dem,  was  Derselbe  gegen  die  Un- 
zulänglichkeit der  sogenannten  Grundwasser- 
theorie  —  ein  Ausdruck,  den  Buhl  ablehnt 
—  bemerkte,  das,  was  er  in  folgendem  Satze 
zu8ammenfasste:  die  üoincidenz  der  steigenden 
Typbusfrequenz  mit  dem  fallenden  Grundwasser- 
stande ist  in  Manchen  wohl  eine  Thatsache,  die 
beiden  Vorgänge  haben  aber  keinerlei  ursäch- 
lichen Zusammenhang,  ihre  Goincidenz  ist  etwas 
rein  Zufälliges:  denn  das  Grundwasser  von 
München  schwankt  in  ganzen  Stadttheilen  oft 
sehr  gleichmässig ,  aber  der  Typhus  tritt  in 
allen  Häusern  derselben  durchaus  nicht  gleich- 
massig,  sondern  meist  sehr  ungleich  auf,  in 
einigen  oft  früher  und  heftig ,  in  anderen  später 
oder  milde  und  selbst  gar  nicht.  Wenn  die 
Grundwasser8chwankungen  ein  ursächliches  Mo- 
ment wären,  so  müssten  gleich  grosse  und 
gleichzeitige  Schwankungen  überall  auch  gleiche 
Typhuswirkungen  haben.  Lautet  eine  Einsprache 
gegen  die  sog.  Grundwassertheorie  so,  wie  Tor- 
stehend, so  ist,  wie  v.  Pettenkofer  ausfuhr- 
lich auseinandersetzt,  die  Voraussetzung  von 
dem,  was  in  München  von  Buhl,  v.  Petten- 
kofer und  Seidel  über  Beziehungen  des  Ty- 
phus zum  Grundwasser  ermittelt  und  behauptet 
wurde,  nicht  richtig:  t.  Pettenkofer  forum - 
lirt  zur  Richtigstellung  des  Thatsächlichen  und 
der  Recbnungsresultate  Seidel's  eine  Reihe 
von  Sätzen  und  veranschaulicht  den  Gang  der 
Typhusfrequenz  und  der  Grundwasserbewegungen 
in  München  von  1856  bis  1871  durch  graphi- 
sche Darstellungen.  Wie  Ranke  bemerkt, 
muss  man  hiernach  einen  causalen  Zusammen- 
hang zwischen  der  steigenden  Typhusfrequenz 
mit  dem  fallenden  Grundwasserstande  fiir  Mün- 
chen für  erwiesen  anerkennen,  und  es  kann  sioh 


Buhl  etc. ,  Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus.    571 

in  der  That  nur  noch  um  die  Auffindung  der 
Erklärung  für  diesen  Causalnexus  handeln,  um 
die  Auffindung  des  oder  der  vermittelnden 
Zwischenglieder,  denn,  wie  v.  Pettenkofer 
sagt,  der  Wechsel  im  Stande  des  Grundwassers 
ist  selbstverständlich  nicht  Etwas,  was  an  und 
fur  sich  Typbns  verursachen  kann. 

Auch  Wolfst einer  leugnet,    wie    Buhl 
zugiebt,  den  Zusammenhang  zwischen  Typhus- 
frequenz und  Grundwasserbewegung  nicht,  aber 
Buhl  wirft  ihm  vor,  dass  er  diesen  Zusammen- 
hang  nun   doch   nicht   anerkennen  wolle,   was 
wohl  heissen  soll,  dass  Wolfs tein er  die  Be- 
deutung jenes  Zusammenhangs  als  Thatsache  an 
sich  nicht  genügend  anerkennt.    Dies  erscheint 
nun  auch  in  der  That  nicht  so  sehr  verwunder* 
lieh,  denn   offenbar  ist  das  Wesentliche,   was 
Wolfsteiner  zu  dem  Versuch  veranlasst  ha- 
ben mag,  die  sog.  Grundwassertheorie  bei  Seite 
zu  schieben,  dies,  dass  er  die  Aufweisung  eben 
des  vermittelnden  und  möglicherweise  einen  An* 
griffspunkt  für  praktisches  Eingreifen  gewähren« 
den  Gliedes  zwischen  jenen  beiden  unmittelbar 
ja  doch  keinenfalls  zusammenhangenden  Momen- 
ten  nicht  nur  zur  Zeit  vermisst,  sondern  auch 
grade  von  Seiten  Derjenigen,  welche  den  in  Rede 
stehenden  Zusammenhang   fanden,   in   vorläufig 
weite  Ferne   gerückt   sieht,   sofern  ja  eine  ver- 
mittelnde Rolle  des  Trinkwassers  von  v.  Petten- 
kofer und  Buhl  entschieden  geleugnet  wird. 
So  wird  es  wohl  verständlich,  wie  Wolfsteiner 
in  dem  Bestreben  helfend  einwirken  zu  können 
und  mit  mehr  als  erlaubtem  Zweifel  an  der  be- 
haupteten Bedeutungslosigkeit  des  Trinkwassers 
zu  dem   bei  den  Gegnern  viel  Anstoss  erregen- 
den Ausspruch  kam,  dass  die  allgemeine  Aner- 
kennung der  sog.  Grundwassertheorie  (die  eben 

44* 


572        Gott.  gel.  Anfc.  1879.  Stück  15. 

noch  keine  ist),  nämlich  das  Stehenbleiben  vor 
der  Thatsache  des  unaufgeklärten  Zusammen- 
hanges von  Typhus  und  Grundwasser,  die  Ver- 
ewigung des  Münchener  Elendes  wäre,  sofern 
sie  den  Arzt  mit  gebundenen  Händen  dem  Ty- 
phus gegenüber  stelle.  Die  Trinkwasserfrage 
bildet  offenbar  hier  den  Angelpunkt  des  Streites, 
glaubten  v.  Pettenkofer  und  Buhl  nicht  in 
dieser  Frage  einen  60  entschieden  und  so  allge- 
mein negirenden  Standpunkt  einnehmen  zu  müs- 
sen, so  würde  Wolfsteiner  wahrscheinlich 
auch  die  Grundwasserstandsmessungen  nicht  mit 
so  hoffnungslosem  Blick  betrachtet  haben. 

Es  kommt  übrigens  auch  noch  dies  hinzu, 
dass  eine  solche  Beziehung,  wie  sie  für  München 
zwischen  Grundwasserbewegung  und  Typhus  her- 
vortritt, keineswegs  überall  an  anderen  Orten 
zu  erkennen  ist,  es  sich  somit  nicht  um  ein  all- 
gemeines oder  fundamentales  Moment  dabei  han- 
delt: so  bemerkt  z.  B.  auch  Biermer  in  sei- 
nem kürzlich  erschienenen  Vortrage  über  Ent- 
stehung und  Verbreitung  des  Abdominaltyphus, 
dass  in  Zürich  weder  die  Choleraepidemie  noch 
die  Typhusepidemieen,  was  örtliche  und  zeitliche 
Verbreitung  betrifft,  sich  den  v.  Pettenkofer* 
sehen  Lehrsätzen  anpassen:  »ohne  die  Bedeu- 
tung, welche  die  Grundwasserbewegungen  durch 
die  Bloslegung  und  Zudeckung  der  im  Boden  be- 
findlichen Fäulnissstoffe  für  die  Entwicklung  ge- 
wisser Krankheitskeime  in  geeigneten  Locali- 
täten  haben  können,  leugnen  zu  wollen,  über- 
zeugen wir  uns  doch  täglich  mehr,  dass  diese 
Hülfsursache  für  Zürich  nicht  von  entscheiden- 
der Wichtigkeit  ist«.  Auch  So  ein  in  seiner 
Schrift:.  Typhus,  Regenmenge  und  Grundwasser 
in  Basel,  entwickelte,  dass  es  von  localen  Ver- 
ba ltnissen  abhängig  sei,  in  welchem  Maasse  die 


Buhl  eto. ,  Ueber  die  Aetiologie  ctes  Typhus.    673 

Epidemieen  sich  abhängig  erweisen  von  den  Be- 
wegungen des  Grundwassers,  und  bemerkte,  dass 
auch  Basel  sich  darin  anders  als  München  ver- 
halte. Ranke's  Anschauungen,  wie  er  sie  in 
der  Münchener  Discussion  aussprach,  stimmen 
hiermit  fiberein,  und  Hessen  ihn  gleichfalls  her- 
vorheben, dass  man  keineswegs  fiberall  eine 
Bolle  der  Grund wasserbewegung  beim  Ausbruch 
von  Typhusepidemieen  postuliren  müsse. 

Wie  oben  schon  bemerkt,  sprach  sich  W  o  1  f- 
et  ein  er  in  seinem  ersten  Vortrage  bezüglich 
der  dritten  Hauptfrage  dahin  aus,  dass  seiner 
Yermuthung  nach  der  Zusammenhang  zwischen 
Grundwasserbewegtingen  und  Typhus  durch  das 
Trinkwasser  vermittelt  werde,  was  ganz  bestimmt 
auch  Buchanan  und  Liebermeister  ausge- 
sprochen hatten,  insofern  es  sich  um  solches 
Trinkwasser  handele,  welches  aus  dem  betreffen- 
den  Grundwasser  bezogen  wird.  Wolfsteiner 
sucht  seine  Meinung  zu  begründen  mit  dem  Hin- 
weis auf  die  theiis  allgemeinen,  theils  ärzt- 
lichen Erfahrungen  über  nachtheilige  Wirkungen 
(Diarrhoe)  des  Münchener  Trinkwassers  bei 
nicht  daran  Gewöhnten,  auf  den  bekannten  auch 
durch  v.  Gietl  als  beweisend  hingestellten  Fall 
im  Kloster  der  barmherzigen  Schwestern  in 
München  (1860),  so  wie  durch  den  nur  ganz 
allgemein  gehaltenen  Hinweis  auf  die  in  ande- 
ren Städten  gemachten  Erfahrungen  fiber  Coin- 
cidenz  von  endemischem  Typhus  und  verunrei- 
nigtem Trinkwasser,  wobei  man  jedoch  die  be- 
sondere Betonung  derjenigen  zwar  der  neuern 
Zeit  angehörigen,  doch  zur  Zeit  der  Münchener 
Discussion  schon  vorliegenden  speciellen  Beob- 
achtungen (ausser  der  einen  genannten}  ver- 
ttisst,  welche  mehr  als  der  Hinweis  auf  die  seit 
langer  Zeit  zwar  sehr  allgemein  verbreitete  aber 


574       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  15. 

doch  ziemlich  vage  Meinung  zur  Stütze  von 
Wolfsteiner's  Ansicht  hätten  dienen  können. 

Eine  anfänglich  von  Wolfsteiner  beige« 
brachte  relative  Immunität  Roms  gegen  Typhus 
bei  gutem  Trinkwasser  hat  sich  laut  einer  spä- 
tem Bemerkung  (p.  34.  Anm.)  als  nicht  be- 
stehend erwiesen.  Doch  gehört  Roveredo  nach 
Wolfsteiner's  Mittbeilung  zu  den  Städten, 
welche  in  Folge  der  Zuleitung  guten  Trink- 
wassers eine  auffeilende  Verbesserung  ihrer  Ge- 
sundheitsverhältnisse, namentlich  auch  bezuglieh 
des  Typhus  erfahren  haben;  v.  Pettenkofar 
furchtet  Enttäuschung  in  dieser  Beziehung,  weil 
München  trotz  der  Thalkirchner  Wasserleitung 
den  Typhus  Aicht  verloren  habe.  Dieses  Mo- 
ment, dass  München  theilweise  mit  einer  Wasser- 
leitung versehen  ist,  theilweise  nicht,  spielt  über- 
haupt in  der  Beweisführung  v.  Pettenkofer's 
gegen  den  Einfluss  des  Trinkwassers  eine  Haupt- 
rolle: wenn  irgendwo,  so  meint  v.  Pettenko- 
fer,  müsse  sich  in  München  ein  Einfluss  des 
Wassergenusses  auf  Typhus  und  Cholera  zeigen, 
weil  die  Wasserversorgung  so  »verschiedenerlei« 
sei,  und  gar  keine  entsprechende  Differenzen  im 
Auftreten  des  Typhus  zu  erkennen  seien. 

Hier  kommt  aber,  wie  Wolfsteiner  her- 
vorhebt, in  erster  Linie  in  Frage,  ob  da&Wafe- 
serleitungswas8er  auch  von  denen  getrunken 
wird,  welchen  es  in  die  Strasse  geführt  wird ; 
es  existiren  neben  der  Wasserleitung  in  Mün- 
chen überall  noch  Pumpbrunnen  und  Wolf- 
steiner bemerkt,  dass  sehr  Viele  das  Wasser 
der  letzteren,  weil  es  frischer  ist,  vorziehen 
(eine  Erfahrung,  welche  dem  Bef.  von  einem 
Dorfe  gleichfalls  bekannt  wurde,  wo  ein  Theil 
der  Bewohner  das  sehr  verunreinigte  Wasser 
eines    tiefen    Pumpbrunnens    sogar  den  nahe. 


Buhl  etc, ,  Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus.    575 

gelegenen  Quellen  vorgezogen  hatten  und  fast 
sämmtlich  erkrankt  waren).  Sodann  aber  ist 
doch  offenbar  ein  Wasser  allein  deshalb,  weil  es 
in  einer  Leitung  in  die  Stadt  geführt  wird,  nicht 
schon  ein  gutes,  es  kann  im  Wesentlichen  eben 
so  schlecht  sein,  wie  das  Wasser  aus  Pump- 
brunnen in  der  Stadt,  sei  es  von  Haus  aus  oder 
durch  nachträgliche  Verunreinigung.  Wolf- 
steiner bemerkte  in  seinem  ersten  Vortrage, 
dass  das  nicht  aus  dem  Stadtboden  selbst  be- 
zogene Wasser  aus  der  nächsten  Umgebung 
Münchens  stamme,  bis  wohin  wahrscheinlich 
noch  das  Durchtränkungsgebiet  der  Stadtlauge 
reiche,  und  dass  die  chemische  Untersuchung  des 
Wassers  allein  nicht  hinreiche,  um  dasselbe  als 
unschädlich  bezeichnen  zu  können.  Buhl  (p. 
72)  meint  zwar,  was  ein  gutes  Trinkwasser  sei, 
das  könne  überhaupt  weder  chemisch  noch  mi- 
kroskopisch erkannt  werden,  doch  wird  man 
sich  wohl  durch  dieses  Wort  noch  nicht  von 
vornherein  die  Hoffnung  nehmen  lassen,  dass 
planmässig  durchgeführte  Untersuchungen  wenig- 
stens erkennen  lassen  werden,  was  ein  schlech- 
tes Trinkwasser  sei. 

Ranke  hält  zwar  dies  als  erwiesen,  dass  in 
München  der  Gausalnexus  zwischen  Grundwasser- 
bewegung und  Typhus  nicht  durch  das  Trinkwasser 
hergestellt  werde,  begreift  aber  doch  auch  unter 
Hinweis  auf  einige  in  den  baierschen  Generalberich- 
ten mitgetheilte  Wahrnehmungen  nicht  den  schlech- 
terdings abweisenden  Standpunkt  v.  Pettenko- 
fer's  in  dieser  Frage,  aufweichen  sich  auch 
Buhl  stellte.  In  der  That,  wenn  man  erwägt,  wie 
diese  ganze,  gewiss  nicht  leichte  Frage  über  Be- 
ziehungen des  Trinkwassers  und  gewisser  darin  oft 
anzutreffender  Theile  zu  gewissen  Krankheiten  erst 
seit  kurzer  Zeit  wissenschaftlich  in  Angriff  genom~ 


576        Gott.  gel.  Anz.  1873«  Stück  15. 

wird,  wie  wenig  bis  jetzt  methodische  Unter- 
Buchungen  des  Trinkwassers  der  Städte,  che- 
misch und  mikroskopisch  zugleich,  durchgeführt 
sind,  wie  wenig  Material  also  von  dieser  Seite 
her  erst  vorliegt,  während  doch  anderseits  zahl- 
reiche ärztliche  Erfahrungen  speciell  grade  auf 
Typhogenese  durch  Trinkwasser  sehr  bestimmt 
hindeuten,  wenn  man  ferner  erwägt,  von  welcher 
eminenten  praktischen  Wichtigkeit  die  Entschei- 
dung in  dieser  Frage  sein  wird,  so  kann  man 
sich  des  Erstaunens  darüber  nicht  enthalten, 
mit  welcher  Bestimmtheit  v.  Pettenkofer 
und  Buhl  ihre  verneinende  Antwort  schon  jetzt 
und  zwar  nicht  etwa  fur  München  allein,  son- 
dern ganz  allgemein  gehalten  aussprechen: 
v.  Pettenkofer  hat  (p.  30)  nie  einen  festen 
Anhaltspunkt  finden  können,  wenn  er  einen 
Fall  von  anscheinender  Typhogenese  durch  mit 
excrementitiellen  Stoffen  verunreinigtes  Trink- 
wasser ernstlich  angefasst  und  näher  untersucht 
hat,  und  erklärt  (p.  34)  Alles  für  Täuschung, 
was  man  über  Typhogenese  durch  Trinkwasser 
angeführt  habe,  und  für  Buhl  sprechen  alle 
genaueren  Untersuchungen  ebenfalls  dagegen, 
dass  das  Trinkwasser  nur  irgend  einen  Einfluss 
auf  Entstehung  und  Verbreitung  des  Typhus 
habe.  Allerdings  geht  v.  Pettenkofer  nicht 
60  weit,  gegen  die  Versorgung  Münchens  mit 
mehr  und  besserm  Wasser  zu  stimmen,  aber  er 
glaubt  es  mit  seinem  Gewissen  nicht  vereinen 
zu  können,  diese  Wasserversorgung  so,  wie 
W  o  1  f  s  t  ei  n  e  r ,  als  eine  Notwendigkeit  zu  mo- 
tiviren,  und  der  Stadt  Abnahme  des  Typhus  in 
Aussicht  zu  stellen,  wenn  sie  sich  Gebirgsquell- 
wasser  zuleitet,  ja  B  u  h  1  (p.  72)  äussert  sich 
so,  als  ob  er  dem  Magistrate  Münchens  fast  ab- 
rathen    wollte,    sich    durch  Wolfsteiner's 


Buhl  etc. ,  Ueber  die  Aetiologie  des  Typbas.    57t 

Grunde  zu  solchem  Werk  verleiten  zu  lassen« 
Man  sollte  doch  wahrlich  meinen,  was  auch 
Wolfsteiner  p.  113  zu  verstehen  giebt,  die 
Verantwortlichkeit  der  Vertreter  der  Hygiene  sei 
vielmehr  auf  der  entgegengesetzten  Seite  gelegen. 
Freilich  kann  es  Niemand  einer  Stadt  verspre- 
chen, dass  sie  durch  Versorgung  mit  Quell  wasser 
gesunder  werde,  schon  deshalb  nicht,  weil  Niemand 
im  Trinkwasser  das  einzige  schädliche  Moment 
vermuthet ;  aber  in  solchen  Fragen,  wie  die,  um 
welche  es  sich  hier  handelt,  da  dürfte  wohl 
eher  die  Thatsache,  dass  doch  viele  umsichtige 
Beobachter  Grund  allermindestens  zum  Verdacht 
zu  haben  glauben,  das  Handeln  motiviren,  als 
der  Umstand,  dass  dieser  Verdacht  nicht  an  je« 
dem  Orte  deutlich  auftritt,  das  Unterlassen 
rechtfertigen.  In  wie  vielen  Fällen  ist  der  Arzt, 
obwohl  er  den  gewünschten  Erfolg  eines  Mittels 
nicht  versprechen  kann,  obwohl  er  noch  keine 
genaue  Einsicht  in  die  Wirkung  eines  durch 
Anderer  Erfahrungen  empfohlenen  Mittels  hat, 
dennoch  verpflichtet,  dasselbe  anzuwenden:  die 
öffentliche  Gesundheitspflege  ist  einer  Stadt 
gegenüber  in  der  Stellung,  wie  der  Arzt  dem 
einzelnen  Kranken  gegenüber. 

Wenn  v.  Pettenkofer  Fälle  geltend  macht, 
in  denen,  so  weit  die  Untersuchungen  reichen, 
das  Trinkwasser  für  den  Ausbruch  von  Typhus 
(und  Cholera)  nicht  beschuldigt  werden  kann, 
so  wird  damit,  wie  Ranke  bemerkte,  für  die 
in  Rede  stehende  Frage  natürlich  Nichts  bewie- 
sen, weil  ja  Niemand  das  Trinkwasser  für  das 
einzige  Mittel  hält,  durch  welches  der  Infections- 
stoff  in  den  Körper  gelangen  kann;  wie  sehr 
man  aber  z.  B.  gerade  bei  der  Beurtbeilung 
von  Kasernenepidemien,  auf  die  v.  Petten- 
kofer mehrfach  hinweist,    und  überhaupt  bei 


978       Gott.  gel.  Auz.  1873.  Stück  15. 

Fällen  mit  anscheinend  ganz  gleichem  Verbalten 
einer  grössern  Anzahl  Menschen  und  scharfer 
Abgrenzung  einer  Typhusepidemie  unter  ihnen 
vorsichtig  sein  muss,  lehrt  der  merkwürdige  von 
Liebermeister  beschriebene  Fall  in  der  Züri- 
cher Kaserne  im  Jahre  1865,  so  wie  der  im  Jahre 
I860  beobachtete  Fall  im  Gefängniss  von  Sal« 
ford.  Auch  weis't  Ranke  wohl  mit  Recht  es 
zurück,  wenn  v.  Pettenkofer  das  Fehlendes 
Typbus  in  der  Oegend  von  Eichstädt,  wo  die 
Menschen  auf  unreines  Cisternenwasser  ange- 
wiesen sind,  schon  jetzt  als  Beweismittel  be« 
nutzt,  sofern  ja  doch  ein  Wasser  in  höchst  ver- 
schiedener Weise  verunreinigt  sein  kann,  und 
nicht  jeder  Art  der  Verunreinigung  eine  Be* 
Ziehung  zu  Typhus  oder  anderen  Infections- 
krankheiten  zugeschrieben  wird,  und  man  ja 
auch  weiss,  dass  eine  gewisse  Art  von  Verun- 
reinigung, das  sog.  Sumpfwasser,  wie  es  z.  B. 
auf  dem  Schiff  Argo  (1834)  für  die  Truppen,  und 
nicht  fur  die  Seeleute,  verabreicht  wurde,  wohl 
Malaria,  aber  nicht  Typhus  erzeugt:  der  Typbus- 
keim muss  ebenfalls  als  ein  specifiscber  gedacht 
werden;  erst  wenn  nachgewiesen  wäre",  dass  in 
dem  Cisternenwasser  der  Eichstädter  Gegend 
dieselben  Dinge,  chemisch  und  mikroskopisch, 
vorhanden  sind,  wie  in  dem  etwa  in  einer  Stadt 
für  Typhogenese  beschuldigten  Wasser,  dann 
erst  würde  mit  jenem  Cisternenwasser  ein  Be« 
weismittel  gegeben  sein. 

Auffallend  ist  es,  dass  in  der  Discussion 
über  die  in  Rede  stehende  Frage  gerade  die  be* 
merkenswertesten  Beobachtungen  keine  Berück« 
sichtigung  fanden,  ausser  den  schon  erwähnten, 
Fälle,  wie  die  von  Liebermeister  beschrie- 
bene Typhusepidemie  in  der  Schorenfabrik  bei 


Buhl  etc. ,  Ueber  die  Aetiologie  des  Typhus .    579 

Basel  und  die  Epidemie  in  Solothurn,  ferner  die 
Epidemie  in  Clifton,  die  merkwürdige  Epidemie 
in  Islington ,  die  Epidemie  in  Zeitz,  die  Epide« 
mie  in  Terling,  in  welcher  dieselbe  Eigenthüm* 
lichkeit  sich  zeigte,  welche  Biermer  von  der 
letzten  Winterthurer  Epidemie  p.  431  unter  3 
hervorhebt,  u.  ß.  w.,  gar  nicht  zu  gedenken  der 
analogen  Beobachtungen  in  Bezug  auf  Cholera, 
die  doch  auch  mehrfach  mit  in  die  Manche« 
ner  Discussion  hineingezogen  wurde.  Zuck- 
schwerdt's  Beschreibung  der  Typbusepidemie 
im  Halleschen  Waisenbause  lag  zur  Zeit  der 
Münchener  Discussion  noch  nicht  vor,  dieselbe 
reihet  sich,  so  wie  die  kürzlich  von  Biermer 
beigebrachten  Beobachtungen,  als  neuer  schla- 
gender Beweis  so  manchen  früheren  Beobach- 
tungen an,  die  doch  nicht  alle  etwa  so  beur- 
theilt  werden  können,  wie  v.  Pettenkofer 
p.  32  glaubt  den  Fall  vom  Kloster  der  barm- 
herzigen Schwestern  beurtheilen  zu  können,  die 
vielmehr  in  ihrer  Gesammtheit,  wie  jüngst  auch 
Biermer  es  aussprach,  die  Entstehung  von 
Typhus  durch  inficirtes  Trinkwasser  in  der  That 
nicht  mehr  bezweifeln  lassen. 
Göttingen,  23.  März  1873.  Meissner. 


Gunkel,  E.,  Pastor  zu  Lüneburg:  Die  Ver- 
pflichtung der  Geistlichen  auf  die  Bekenntnisse 
Schriften  der  Kirche.  Bede,  gehalten  auf  der 
Bezirks-Synode  von  Lüneburg  am  25.  April 
1872.  tüneburg,  1872,  Engel's  Buch-  und  Kunst- 
handlung, 30  Seiten. 

Die  Frage,  welche  der  Verf.  in  vorliegender 


680    .  Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  15. 

Rede  behandelt,  hat  ja  noch  immer  eine  fiber« 
aus  grosse  Wichtigkeit  für  das  Leben  der  evan- 
gelischen Kirche.  Wie  viele  andre  sind  mit  ihr 
verknüpft  und  hängen  hinsichtlich  ihrer  Ent- 
scheidung geradezu  davon  ab,  wie  diese  eine 
zuvor  entschieden  wird!  So  vor  allen  Dingen 
die  nach  der  Union  der  getrennten  evangeli- 
schen Bekenntnisskirchen.  Und  dann  nament- 
lich nicht  auch  die,  in  wie  weit  freie  und  den 
eigenen  Gesetzen  folgende  Wissenschaft  in  der 
evangelischen  Kirche  zu  gelten  habe,  in  wie 
weit  die  evangelische  Theologie  wirklich  Wissen« 
schaft  sein  dürfe?  Namentlich  aber  in  dem 
gegenwärtigen  Augenblicke  gewinnt  die  Frage 
durch  die  Errichtung  eines  obersten  Gerichte« 
hofes  fur  kirchliche  Angelegenheiten  eine  er- 
höhte und  unmittelbar  praktische  Bedeutung. 
Die  Entscheidung  darüber,  ob  ein  Theologe  von 
dieser  oder  jener  wissenschaftlichen  Richtung 
noch  Diener  der  einen  oder  anderen  Kirche  sein 
könne,  wird  doch  schliesslich  diesem  Gerichts- 
höfe vorgelegt  werden  müssen,  aber  wonach  soll 
nun  der  anders  urtheilen,  als  nach  Massgabe 
der  Bekenntnissformel,  welche  der  bestimmten 
Kirche  zu  Grunde  liegt,  nach  Massgabe  der 
Verpflichtung,  welche  der  betreffende  Theologe 
bei  Uebernahme  seines  Amtes  auf  sich  genom- 
men hat?  Haben  bisher  schon  die  Gonsistorien, 
wenn  sie  nicht  rein  willkürlich  handeln  wollten, 
nur  nach  Massgabe  der  eingegangenen  Verpflich- 
tung und  deshalb  der  Verpflichtungsformel  ur- 
theilen können,  so  der  neue  Staatsgerichtshof 
noch  vielmehr;  und  wer  sähe  da  nicht,,  dass  es 
in  der  That  nothwendig  ist,  die  Verpflichtungs- 
formel nun  auch  so  zu  gestalten,  da6s  sie  für 
das  Gewissen  des  zu  verpflichtenden  Theologen 
faicht  nur  erträglich  ist,   sondern  dass  auch  von 


Gunkel,  Die  Verpfliöhtung  d.  Geistlichen  etc.  581 

Seiten  des  Staatsgerichtshofes  vorkommenden 
Falles  nicht  auf  Grund  der  Verpflichtungsformel 
Urtbeile  gefallt  werden,  mit  denen  keinerlei 
Freiheit  des  geistigen  Lebens  in  der  Kirche 
mehr  bestehen  könnte.  Ref.  hält  sich  allerdings 
überzeugt,  dass  die  in  Rede  stehende  Frage 
durch  die  erwähnte  neue  Einrichtung  eine  solche 
Dringlichkeit  erlangt  habe,  dass  es  kaum  noch 
möglich  und  räthlich  ist,  sie  noch  länger  in 
der  Schwebe  zu  lassen  und  sich  damit  zu  ver- 
trösten, es  werde  hinsichtlich  der  Consequenzen 
aus  der  Verpflichtung  von  den  Oberbehörden  ja 
doch  eine  »milde  Präzise  geübt.  Die  Ver- 
waltungsbehörde, das  Consistorium,  konnte 
vielleicht  noch  einigermassen  milde  sein,  wie 
wohl  wir  an  neuesten  Erlebnissen  sehen,  dass 
auch  da  eine  andre  Praxis  aufkommen  kann, 
aber  ein  Gerichtshof  kann  es  nicht  mehr: 
der  hat  lediglich  Recht  zu  sprechen  und  das 
Recht  ergiebt  sich  hier  aus  dem  eingegangenen 
Contract,  nämlich  aus  der  Verpflichtung,  und 
diese  kann  hinsichtlich  ihrer  Tragweite  nur  aus 
dem  Verpflichtungsdokument,  der  Verpflichtungs- 
formel erkannt  werden.  So  ist  die  Frage  denn 
jetzt  überaus  wichtig  geworden. 

Aber  leider  muss  nun  gesagt  werden,  dass 
der  Verf.  in  dem,  was  er  in  seiner  vorliegenden 
Rede  gegeben,  ungeheuer  wenig  zur  endlichen 
Lösung  der  Frage  beigetragen  hat;  im  Gegen- 
theil,  er  tritt  derselben  eigentlich  gar  nicht 
einmal  recht  nahe  und  das  viele  Hin-  und  Her- 
reden, in  welchem  er  sich  ergeht,  dient  im 
Grunde  nur  dazu,  die  Hörer  um  die  eigentlichen 
Entscheidungspunkte  herum  zu  führen  und  die 
massgebenden  Gesichtspunkte  nur  mehr  durch« 
«inander  zu  werfen  und  so  Verwirrung  anzu- 
richten, anstatt  die  Frage  aufzuhellen  und  feste 


S82       Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

Grundsätze  herauszustellen.  Vom  Anfang  bis 
zum  Ende  ist  die  Rede  oberflächlich  im  eigent- 
lichsten Sinne  des  Wortes,  und  nicht  selten  muss 
man  sich  verwundert  fragen,  ob  es  denn  wirk« 
lieh  ein  wissenschaftlich  gebildeter  Theologe  ist, 
der  da  redet,  ein  solcher,  der  sich  auch  nur 
die  Mühe  gegeben,  die  Sache,  um  die  es  sich 
handelt,  mit  allem  Ernste  durchzudenken.  Be- 
sonders die  Art,  wie  derselbe  seinen  Gegner, 
das  Laienmitglied  der  Lüneburger  Bezirkssynode 
abthut,  welches  den  Antrag  auf  Aenderung  der 
Yerpflichtung8formel  gestellt,  ist  so  beschaffen, 
dass  man  fragen  muss :  wie  kann  denn  ein  Mann, 
der  die  Bedeutung  der  Frage  in  unsrer  Zeit  wirk- 
lich verstanden  hat,  nur  so  reden  ?  Und  dann  wie 
der  Verf.  sich  selbst  überhaupt  zu  der  Frage  stellt, 
zeigt  von  sehr  wenigem  wirklichen  Nachdenken. 
Das  eine  Mal  sucht  er  sich  und  Andre,  vor 
Allem  die  Synode,  vor  der  er  spricht,  damit  zu 
beruhigen,  dass  er  auseinandersetzt,  es  sei  mit 
der  Verpflichtung  auf  die  Symbole  nicht  so 
strenge  gemeint:  nicht  auf  jede  einzelne  Lehr- 
formel und  Lehrfassung  in  den  Symbolen  werde 
man  verpflichtet,  sondern  nur  auf  den  Glauben, 
der  in  den  Symbolen  ausgesprochen  sei,  auf 
die  Fundamentalsätze  des  reformatorischen  Be- 
kenntnisses, so  dass  es  fast  scheint,  es  sei  da 
auch  für  den  freisinnigsten  Theologen,  der  nur 
den  evangelischen  Grund  überhaupt  noch  unter 
den  Füssen  habe,  mit  der  bestehenden  Ver- 
pflichtungsformel sehr  wohl  auszukommen.  Und 
dann  treffen  wir  doch  wieder  auf  die  Behaup* 
tung,  »die  Entscheidung  darüber,  ob  eine  be- 
stimmte Lehre  der  symbolischen  Bücher  einen 
nöthigen,  einen  nutz- und  dienlichen  (siel)  Punkt 
betreffe,  komme  nach  der  Verfassung  der  Lan- 
deskirche nicht  den  einzelnen  Geistlichen,  son- 


Gunkel,  Die  Verpflichtung  d.  Geistlichen  etc«   683 

dern  dem  Landes-Consistorium  unter  Mitwirkung 
des  Au88cbu8se8  der  Landessynode  zu«,  so  dass 
dann  der  Einzelne  doch  wieder  stricte  an  die 
symbolische  Lehrformel  gebunden  ist  und  es  nur 
-auf  den  guten  Willen  der  Oberbehörden  an- 
kommt ,  ob  sie  die  Zügel  straff  anziehen  wollen 
oder  nicht.  Wenn  das  nicht  eine  Unklarheit 
der  Anschauung  ist,  dann  bekennt  Ref.  nicht  zu 
wissen,  was  denn  dafür  zu  halten  sein  möchte; 
und  schliesslich  kommt  denn  doch  nichts  Ande- 
res dabei  heraus,  als  eine  Oonsistorialherrschaft 
fiber  das  geistige  und  wissenschaftliche  Leben  in 
der  Kirche,  die  höchst  bedenklich  sein  würde 
und  auch  dadurch  in  kein  besseres  Licht  gesetzt 
wird,  dass  der  Verf.  versichert,  das  hannover- 
sche Consistorium  habe  da  immer  eine  »milde 
Präzise  geübt.  Das  ist  unter  Umständen  ein 
sehr  zweifelhaftes  Lob,  und  hier  darf  es  doch 
nicht  darauf  ankommen,  ob  eine  Behörde  milde 
sein  will  oder  nicht,  ob  sie  Einsicht  genug  hat, 
der  Discrepanz  zwischen  der  alten  Verflichtungs- 
formel  und  dem  gegenwärtigen  Stande  theologi- 
scher Ueberzeugungen  Rechnung  zu  tragen,  oder 
ob  sie  meint,  mit  aller  Starrheit  auf  der  ein- 
mal hergebrachten  Formel  zu  bestehen.  Durch 
das  Eine,  wie  durch  das  Andre  könnte  die  evan- 
gelische Kirche  den  empfindlichsten  Schaden  lei- 
den, und  jedenfalls  ist  esnotb,  hier  feste  Grund- 
sätze aufzustellen  und  nicht  solche  zu  conser- 
viren,  in  Betreff  deren  die  Verwaltung,  wenn 
sie  umgangen  worden,  »milde  und  einsichtsvolle 
ein  Auge  zudrücken  muss,  weil  sie  eben  nicht 
mehr  inne  gebalten  werden  können :  gerade  das 
hei8st  die  Diener  der  Kirche  vollständig  in  die 
Willkür  der  Consistorien  geben  und  ist  eben 
deshalb  ein  nicht  bloss  unerträglicher,   sondern 


584       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

geradezu  unwürdiger  und  dem  Geiste  der  evan- 
gelischen Kirche  völlig  widersprechender  Zustand. 

Und  würden  sich  nun  die  festen  Grundsätze, 
die  es  da  aufzustellen  gilt,  nicht  doch  auch  ha» 
ben  finden  lassen,  wenn  sich  der  Verf.  nur  ernst- 
lich hätte  Mühe  geben  wollen,  sie  zu  suchen? 
Ref.  meint  auch  nicht,  dass  in  der  evangeli- 
schen Kirche  einer  schrankenlosen  Lehrwillkar 
Raum  gegeben  werden  dürfe.  Wie  er  der  Will* 
kür  der  Consistorien  im  Zügeln  und  Loslassen 
abhold  ist,  so  auch  der  anderen,  die  von  den 
Predigern  geübt  werden  kann,  wo  am  Ende  ein 
Jeder  sich  für  berechtigt  halten  dürfte,  auch 
geradezu  Unchristliches  auf  christlichen  Kanzeln 
zu  veikündigen,  und  davon,  dass  die  evangeli- 
sche Kirche  von  Seiten  ihrer  Diener  gewisser 
Bürgschaften  bedarf,  ist  Ref.  völlig  überzeugt. 
Er  möchte  nicht  einer  » kirchlichen  t  Gemein« 
scbaft  angehören,  die  nicht  fest  auf  positiv 
christlichen  Grundlagen  ruhte.  Allein  dass  es 
auch  die  wirklich  positiven  Grundlagen  des 
Christenthums  seien!  und  die  sollten  sich  denn 
doch  gar  so  schwer  nicht  finden  lassen,  wenn 
man  sie  nur  am  rechten  Orte  suchen  wollte. 
Der  Verf.  aber,  wenn  er  von  ihnen  ausgegangen 
wäre,  würde  dann  auch  wohl  dahin  gekommen 
sein,  zu  erkennen,  worauf  der  evangelische  Geist- 
liche denn  wirklich  verpflichtet  werden  müsse 
und  welche  Stellung  er  zu  den  s.  g.  Symbol- 
schriften der  Kirche  einzunehmen  habe,  ja  welche 
Stellung  der  Kirche  selbst  als  einer  evange- 
lischen zu  den  Formeln  gezieme,  in  welchen 
sie  früher  einmal  ihren  Glauben  ausgespro- 
chen hat. 

Oder  muss  es  denn  nicht  von  vorn  herein 
klar  sein,  dass  der  positive  Grund  der  Kirche 
Nichts  von  dem  sein  kann,  was  sie  selbst  im 


Gunkel,  Die  Verpflichtung  <L  Geistlichen  etc.   585 

Verlaufe  ihrer  geschichtlichen  Entwicklung  ge- 
setzt bat,  sondern  allein  das,  wodurch  sie  selbst 
geschichtlich  ist  gegründet  worden,  der  vor 
aller  Kirche  seiende,  von  Gott  selbst  gegebene 
Grund?  Aber  das  ist  denn  doch  kein  andrer, 
als  unser  Herr  Jesus  Christus,  diese  so  ganz 
einzigartige  Persönlichkeit  in  Mitten  der  Welt- 
geschichte, mit  ihrem  ganzen  Heilsinhalte,  und  nur 
das  festgehalten  und  in  seinen  Folgerungen  richtig 
durchdacht,  giebt  es  nicht  auch  ein  Licht  fur  die 
Frage  nach  der  Verpflichtung  des  evangelischen 
Predigers?  Gegründet  auf  die  Person  Jesu 
Christi,  ist  die  Kirche  selbst  auch  ein  Person« 
liebes,  ein  Reich  von  Persönlichkeiten,  welches 
aber  in  allen  seinen  Gliedern  an  die  eine  grund- 
legende Person  in  unbedingter  Weise  gebunden 
ist  und  die  Aufgabe  hat,  den  Heilsinhalt  dieser 
einen  Persönlichkeit  in  allen  ihren  Gliedern  im- 
mer mehr  sich  anzueignen  und  herauszuge- 
stalten. Eben  in  diesem  Reiche  Jesu  Christi 
und  in  Beziehung  auf  die  demselben  gegebenen 
Zwecke  hat  nun  der  evangelische  Prediger  seine 
Stellung,  und  da  ergiebt  sich  seine  Verpflichtung 
von  selbst:  er  ist  lediglich  ein  Diener  Jesu 
Christi  als  des  persönlichen  Hauptes  seiner  Ge- 
meinschaft und  deshalb  auch  an  die  Person 
Jesu  Christi,  eben  so  wie  die  ganze  Gemein- 
schaft, in  absoluter  Weise  gebunden,  und  zwar 
der  Art  in  völlig  unbedingter  Weise,  dass  jede 
andre  Verpflichtung  dieser  einen  gegenüber  ent- 
weder völlig  hinwegfallt  oder  doch  nur  eine 
höchst  bedingte  Bedeutung  hat.  Nur  wenn  die- 
ser Gesichtspunkt  als  der  oberste  und  allein 
massgebende  festgehalten  wird,  kann  die  evan- 
gelische Kirche  in  ihrer  Reinheit  und  Wahrheit 
erhalten  bleiben,  und  daraus  ergiebt  sich  dann 
schliesslich  alles  Weitere,  zunächst  die  der  evan- 

45 


586        Gott.  gel.  Anz.  187S.  Stück  15. 

gelischen  Kirche  eignende  bestimmte  Ablehnung 
alles  dessen,  was  nicht  ans  Christo  ist,  alles 
Widerchristlichen  und  Äusseren  ristlichen,  so 
bald  es  auf  dem  Gebiete  des  kirchlichen  Lebens 
massgebend  werden  will,  vor  allen  Dingen  das 
Zurückweisen  jeder  Instanz,  die  sich  da  neben 
oder  an  der  Stelle  des  einen  und  allein  berech* 
tigten  Hauptes  anfthun  möchte.  Alles  Papisti- 
sche und  Hierarchische  ist  mit  dieser  unbeding- 
ten Abhängigkeit  von  dem  persönlichen  Lebens- 
und  Heilsgrunde  der  Kirche,  wie  er  in  der  Per- 
son Jesu  Christi  gelegt  ist,  eben  so  sehr  Yoa 
vorn  herein  abgewiesen,  wie  alles  dem  Natura- 
lismus, Materialismus,  Atheismus  u.  s.  w.  An- 
gehörige. 

Und  eben  so  ist  damit  die  richtige  Stellung 
der  Kirche,  wie  zur  heil.  Schrift,  so  auch  zu 
ihren  eigenen  Bekenntniss-  und  Lehrschriften, 
damit  denn  aber  auch  die  Verpflichtung  des 
Predigers  in  Beziehung  auf  diese  in  völlig  aus- 
reichender Weise  bestimmt.  Dass  wir  zu  einer 
Erkenntniss  Jesu  Christi  und  seines  persönlichen 
Heilsinhaltes  nicht  anders  kommen  können,  als 
durch  die  aus  der  apostolischen  Zeit  und  auf 
Grund  der  apostolischen  Zeugnisse  hervorge- 
gangenen Dokumente,  welche  jetzt  in  der  heil. 
Schrift  vereinigt  sind,  versteht  sich  ganz  von 
selbst,  und  daher  ist  der  Prediger  auch  an  diese 
zu  verweisen  und  zu  binden,  aber  nur  sofern 
sie  »Christum  treiben t,  nur  sofern  sie  über  den 
Heilsinhalt  dieser  alles  Heil  der  Kirche  vermit- 
telnden Persönlichkeit  uns  Aufschluss  geben. 
Da  tritt  schon  eine  Relativität  der  Verpflich- 
tung hervor,  wie  sie  aus  dem  obersten  Ver- 
pflichtungsgrunde sich  Ton  selbst  ergiebt,  aber 
von  der  der  Verf.  denn  doch  selbst  wird  zu- 
geben müssen,   dass  sie  echt  evangelisch  und 


Gunkel;  Die  Verpflichtung  d.  Geistlichen  etc.  587 

sogar  ech^  lutherisch  ist:  wem  ware  nicht  be- 
kannt, dass  eben  Luther  es  war,  der  zumMass- 
Btabe  seiner  Schätzung  der  einzelnen  Bestand- 
teile der  heil.  Schrift  den  Umstand  machte,  ob 
dort  »Christas  getriebene  werde  oder  nicht? 
In  diesem  Sinne  hiess  ihm  bekanntlich  der  Brief 
Ties  Jacobus  eine  »stroherne  Epistel«,  während 
ihm  der  Römerbrief  als  das  güldene  Kleinod 
der  ganzen  heil.  Schrift  erschien,  und  was 
Luther  unbedenklich  that,  sollten  wir  das  nicht 
Buch  thun  dürfen  als  die  Erben  seines  Wer- 
kes? Aber  ist  es  nicht  klar,  dass  eben  auf 
diese  Weise  eine  recht  bestimmte  Stellung  zur 
heil.  Schrift  gewonnen  wird  und  zwar  eine 
solche,  wie  sie  dem  Glauben  ein  Bedürfniss 
ist,  nicht  aber  dem  Unglauben,  dem  freilich  der 
Verf.  allein  es  zuschreibt,  wenn  jetzt  von  so 
manchen  Seiten  auf  eine  Aenderung  in  der  Ver- 
pflichtungsformel gedrungen  wird? 

Vollends  aber  die  Stellung  zu  den  Bekennt- 
nissschriften der  Kirche  —  wie  unser  oberster 
Grundsatz  diese  in  ihrer  ganzen  Bedingtheit  er- 
scheinen lässt,  so  denn  aber  auch  in  ihrem  rech- 
ten Werth:  sie  haben  nur  Werth  als  Zeugnisse 
der  Kirche  von  ihrem  Glauben  an  die  Person 
Jesu  Christi  als  den  alleinigen  Mittler  des  Hei- 
les, aber  als  solche  Zeugnisse  und  Bekenntnisse 
haben  sie .  denn  auch  einen  bleibenden  Werth 
und  sind  Kennzeichen  der  Kirche,  in  denen  der 
ganze  Charakter  dieser  Gemeinschaft  als  einer 
christlichen  und  evangelischen  sich  ausgedrückt 
hat;  nur  dass  da  die  zeitgeschichtliche  Form 
dieser  Bekenntnisse  und  so  manche  zeitgeschicht- 
liche Zuthat  niöht  bindend  sein  kann,  nur  dass 
die  Verpflichtung  des  Geistlichen  auf  diese  von 
Tornherein  nimmerdar  gehen  kann  eben  wegen 
«eines  allein  unbedingten  Gebundenseins  an  den 

45* 


588        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

Grand  der  Kirche,   der  sie  selbst  erst  gesetzt 
hat  und  deshalb  vor  aller  Geschieht^  liegt. 

Ref.  meint,  wenn  der  Verf.  in  der  angedeu- 
teten Weise  wirklich  anf  die  letzten  Gründe 
zurückgegangen  wäre,  dann  würde  er  schon  das 
rechte  Licht  für  die  von  ihm  behandelte  Streit- 
frage erlangt  haben  und  hätte  dann  seiner  Be- 
zirkssynode eine  Arbeit  liefern  können,  durch 
welche  dieselbe  wirklich  über  diese  so  überaus 
wichtige  Frage  orientirt  worden  wäre.  Aber 
—  dann  hätte  er  selbst  auch  einsehen  müssen, 
dass  es  in  der  That  bei  der  bisherigen  Ver- 
pflicbtungsformel  nicht  bleiben  könne,  dass  es 
noth  sei,  das  richtige  Verhältniss,  wie  es  dem 
Wesen  der  evangelischen  Kirche  entspricht,  auch 
in  der  Verpflicbtungsformel  zum  klaren  und  un- 
zweideutigen Ausdruck  zu  bringen,  damit  gerade 
die  Form  der  Verpflichtung  eine  Schutzwehr  sei 
nach  der  einen,  wie  nach  der  anderen  Seite 
hin.  Jetzt  ist  der  Verf.  um  die  eigentlichen 
Gründe  herum  gegangen,  und  was  er  anräth  ist 
eben  das,  was  vor  allen  Dingen  zu  vermeiden 
wäre:  er  räth,  es  beim  Alten  zu  lassen  und  der 
»milden  und  einsichtsvollen  Praxis«  der  Con- 
sistorien  zu  vertrauen,  ohne  Zweifel  der  alier- 
unsicherste  Grund,  auf  welchen  jemals  das  Ver- 
trauen der  Leute  hingewiesen  worden  ist  und 
auf  den  man  eine  so  wichtige  Angelegenheit,  wie 
die  Lehrordnung  der  evangelischen  Kirche,  ge- 
wiss nicht  stützen  sollte.  Erst  noch  einmal  den 
Gegenstand  recht  zu  durchdenken,  das  ist  in 
der  That  der  einzige  Rath,  den  man  dem  Verf., 
und  zwar  aus  guter  Meinung,  um  seiner  selbst 
und  um  der  Kirche  willen,  der  er  dient,  geben 
möchte. 

Auf  die  Menge   der    anderen  Unklarheiten 
und  Verkehrtheiten,  die  die  Rede  noch  enthält. 


Gunkel,  Die  Verpflichtung  d.  Geistlichen  etc«   589 

hier  weiter  einzugehen,  fehlt  der  Baum.  Man 
müsste,  um  Alles  recht  zu  beleuchten,  eine  neue 
Brochure  und  zwar  eine  ziemlich  umfangreiche 
entgegen  setzen.  Nur  auf  Eins  sei  noch  auf- 
merksam gemacht:  der  Verf.  legt  ungeheures 
Gewicht  auf  die  Concordienformel.  Obgleich  er 
weiss,  dass  dieselbe  in  einem  überaus  grossen 
Theile  der  ehemals  weifischen  Territorien  nicht 
angenommen  worden  ist,  thut  er  doch  nicht 
bloss  so,  als  ob  das  eigentliche  Lutherthum  in 
ihr  bestehe,  sondern  schiebt  sie  auch  mit  grosser 
Geflissenheit,  wie  uns  scheinen  will,  in  den  Vor- 
dergrund: ob  nun  durch  ein  solches  Verfahren 
nicht  doch  leicht  Unklarheit  auch  in  den  ge- 
schichtlichen Bestand  der  Verhältnisse  gebracht 
werden  kann,  mögen  die  entscheiden,  die  es 
näher  angeht,  als  den  Ref.  Dieser  hat  nur  dar- 
thun  wollen,  wie  dringend  Noth  es  ist,  dass 
fiber  diese  das  innerste  Kirchenleben  berührende 
Fragen  endlich  Klarheit  komme,  und  ebenso 
war  es  ihm  darum  zu  than,  auf  einen  Weg  hin- 
zuweisen, auf  welchem  nach  seiner  Ueberzeugung 
schliesslich  allein  die  rechte  Lösung  gefunden 
werden  kann,  und  zwar  ohne  den  evangelischen 
Charakter  der  Kirche  auf  der  einen,  und  das 
ihr  zukommende  Mass  von  persönlicher  und  Ge- 
wissensfreiheit auf  der  anderen  zu  gefährden. 

F.  Brandes. 


590       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stade  15. 

Upsala  Läkareförenings  Förhand- 
1  in  gar.  Redigeradt  af  ß.  F.  Friste  dt 
Sjette  Bandet-  Arbetslret  1870— 1871.  699 
Seiten  in  Octav.  Sjunde  Bandet.  Arbets- 
Iret  1871—1872.  746  Seiten  in  Octav.  Upsala, 
Akademiska  Boktryckeriet.  Ed.  Berling.  1871. 
1872. 

Die  reichliche  Fülle  wissenschaftlicher  Ar* 
beiten,  welche  in  den  Jahren  1870 — 1872  aus 
dem  Kreise  des  ärztlichen  Vereines  zu  Upsala 
hervorgegangen  und  in  dem  sechsten  und  sie- 
benten Bande  der  Vereinsverhandlungen  ver- 
öffentlicht sind,  wirft  abermals  ein  höchst  gün- 
stiges Licht  auf  das  Treiben  und  Streben  der 
Skandinavischen  Aerzte,  auf  deren  rege  Thätig- 
keit  wir  wiederholt  in  diesen  Blattern  aufmerk- 
sam zu  machen  Gelegenheit  nahmen.  Die  Zahl 
der  Vorträge  und  Mittheilungen  in  den  Sitzun- 
gen des  Upsala  Läkareförening  ist  in  dem  letz- 
ten Arbeitsjahre  eine  so  grosse  gewesen»  dass 
verschiedene  Aufsätze  erst  in  dem  folgenden 
Bande  zur  Publication  gelangen  können,  ob- 
6chon,  wie  die  Vergleichung  der  Seitenzahlen  er- 

Sebt,  der  siebente  Band  seine  Vorgänger  an 
mfang  um  mehrere  Bogen  übertrifft!  wiewohl 
auch  diese  weit  über  das  versprochene  Maasa 
von  30  Bogen  hinausgehen. 

Auf  die  Einzelheiten  eingehend,  müssen  wir 
zunächst  hervorbeben,  dass  in  sehr  hervorragen- 
der Weise  die  medicinische  Statistik  im  ärzt- 
lichen Verein  zu  Upsala  gepflegt  wird,  indem 
über  die  in  den  einzelnen  Monaten  seitens  der 
Aerzte  beobachteten  Krankheitsfälle  regelmässig 
Mittheilungen  gemacht  werden,  welche  in  dem 
eifrigen  Medicinalstatistiker  und  Epidemiogra- 
phen  Bergman,  dessen  Schrift  über  die  Ruhr 


Fristedt,  UpsalaLäfaureföreningsFörhandl.    591 

in  Schweden  früher  von  uns  in  diesen  Blättern 
angezeigt  wurde,  einen  trefflichen  Bearbeiter 
finden.  In  Gemeinschaft  mit  B.  Bubenson, 
der  aber  die  meteorologischen  Verhältnisse  re- 
gelmässig Mittheilung  macht,  hat  er  mehrere 
Aufsätze  publicirt,  in  denen  er  den  Versuch 
macht,  das  Verhältniss  gewisser  Affectionen  zur 
Witterung  im  Klima  Schwedens  zahlenmässig 
festzustellen.  Jene  Aufsätze  gewähren  uns  auch 
einen  Beweis  für  die  Einflüsse  medicinalpolizei- 
licher  Einrichtungen  in  Bezug  auf  Morbilität  und 
Mortalität,  indem  nicht  nur  in  Folge  Einführung 
der  Sittenpolizei  die  Syphilis  und  die  venerischen 
Krankheiten  überhaupt  in  höchst  bedeutender 
Weise  inUpsala  abgenommen  haben,  sondern  auch 
in  Tbeilen  der  Stadt,  wo  der  Untergrund  durch 
Trockenlegung  verbessert  wurde,  die  Mortalität 
und  Morbilität  überhaupt  eine  geringere  wurde. 
Eine  grössere  Bedeutung  wird  diese  Morbilitäts- 
Statistik  erat  dann  gewinnen,  wenn  sie,  wozu  die 
Anfange  in  den  letzten  Jahren  gemacht  sind, 
auf  die  ganze  Mälarprovinz  sich  erst  erstrecken 
wird. 

Wenn  die  vor  Kurzem  in  diesen  Blättern  be« 
sprochene  Hygiea,  das  Organ  der  Svenska  Lä- 
kare  Sällskap,  sich  als  eine  ärztliche  und  phar- 
maceutische  Monatsschrift  bezeichnet,  so 
dürfte  der  letztere  Name  mit  fast  noch  grösse- 
ren Rechte  den  Upsala  Läkareförenings  För- 
handlingar  gebühren.  Beide  Bände,  namentlich 
aber  der  sechste,  sind  reich  an  Aufsätzen,  welche 
den  Pharmaceuten  speciell  interessiren.  Die  phar- 
maceutische  und  medicinische  Chemie  ist  durch 
verschiedene  Arbeiten  Alm  e  ns  und  seiner  Schüler 
vertreten,  welche  theilweise  auch  in  deutsche  phar- 
maceutiaohe  und  chemische  Journale  übergegangen 
ist    Bekannt  ist,  dass  Almen,  eine  neue  Met 


592        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

thode  des  Nachweises  der  Blausäure  durch  An- 
wendung eines  Gasstroms  und  der  Guajakreaction 
für  den  forensisch-chemischen  Nachweis  der 
Cyanwasserstoffsäurevergiftung  angegeben  hat, 
worüber  der  sechste  Band  der  Verhandlungen 
zwei  sehr  ausführliche  Artikel  bringt.  Weitere 
Arbeiten  desselben  Verfassers  betreffen  die  Ver- 
ordnungen in  Bezug  auf  das  Apothekenwesen 
u.  s.  w.  in  Schweden.  An  Alm  ens  Arbeit 
über  Blausäure  schliesst  sich  zunächst  ein  Auf- 
satz von  Salomon  Henschen  über  Amyg- 
dalin,  welcher  die  Gegenwart  des  Amygdalins  in 
verschiedenen  Pflanzen,  meist  Amygdaleen,  Po- 
maceen  und  Leguminosen,  zum  Gegenstande  hat 
und  in  Deutschland  durch  die  ausführliche  Mit- 
theilung im  Neuen  Jahrbuch  für  Pharmacie  be- 
kannt geworden  ist.  Verschiedene  andere  Ar- 
beiten, welche  aus  Alm  6ns  Laboratorium  her- 
vorgegangen sind,  stellen  Prüfungen  vorf  Metho- 
den und  Reactionen  dar,  welche  in  Deutschland 
von  einzelnen  Chemikern  angegeben  wurden. 
So  handelt  z.  B.  Jos.  Brandberg  über  das 
Alkannin  als  Reagens  auf  Alkalien  und  Säuren, 
G.  R.  Hoffstedt  und  Sigurd  Loven  über 
die  Bettendorffsche  Reaction  auf  Arsenik, 
Hoffstedt  über  die  Phosphorproben  von  Dal- 
mon  und  Hager,  L.  Djurberg  über  das  von 
Sonnenschein  als  Reagens  auf  Strychnin  pro- 
ponirteCeriumoxyduloxyd.  Ausser  diesen  Arbeiten 
haben  wir  noch  besonders  hervorzuheben  eine 
Arbeit  von  Hoffstedt  über  den  Nachweis  von 
fremden  Bitterstoffen  im  Bier,  welche  bei  dem 
enormen  Consum  dieses  Getränkes,  das  auch  im 
hohen  Norden  sich  eingebürgert  hat,  Beachtung 
verdient  und  von  Med  in  über  die  quantitative 
Bestimmung  der  Alkaloide  in  den  Chinarinden 
mit  Pikrinsäure. 


Fristedt,  Upsala  Läkareförenings  Förhandl.    593 

Aus  dem  Gebiete  der  Pharmakognosie  lie- 
fert der  bekannte  Redacteur  der  Zeitschrift, 
Fristedt,  mehrere  sehr  beachtenswerte  Ar- 
tikel in  beiden  Heften.  Die  erste  derselben  be- 
trifft die  Fructus  Belae  s.  Bael,  welche  von 
England  aus  auch  in  Schweden  als  Adstringens 
bei  Darmkatarrhen  Eingang  gefunden  haben  und 
deren  Werth  als  Medicament  in  Form  des  Ex- 
traclum  Belae  liquidum  von  Kjellberg  hervor- 
gehoben wird.  Sehr  anregend  sind  Fristedts 
Vortrage  über  den  Sturmhut  in  medicinischer 
Beziehung,  über  den  Goldregen  als  Gift  und 
über  Guarana,  welche  von  der  grossen  Vertraut- 
heit des  Verfassers  mit  allen  medicinisch-bisto- 
rischen  Objecten  das  rühmlichste  Zeugniss  ab- 
legt, ebenso  aber  über  dessen  Fleiss,  da  er  in 
den  letzten  Jahren  neben  der  Redaction  der 
Zeitschrift  auch  die  Herausgabe  einer  Sammlung 
getrockneter  Medicinalpflanzen  Schwedens  (sein 
Exsiccatwerk)  besorgte  und  ein  vortreffliches 
Handbuch  der  organischen  Pharmakologie  im 
Anschlüsse  an  die  neuen  Nordischen  Pharma- 
kopoeen  geschrieben  hat,  auf  das  wir  nach  voll- 
ständigem Erscheinen  ausführlicher  an  diesem 
Orte  eingehen  werden. 

Die  Pharmakologie  wird  ausserdem  noch 
durch  eine  experimentelle  Arbeit  von  Carl 
Ny  ström  berührt,  welche  das  Verhalten  der 
Borsäure  als  Antisepticum,  das  sog.  Aseptin  von 
Gähn,  in  der  bekannten  Weise  an  faulendem 
Material  prüfte.  Auch  würde  dabin  noch  ein 
Aufsatz  von  Kjellberg  über  die  Indurationen 
des  Chloralhydrats  bei  Geisteskranken  gehören. 

Zum  ersten  Male  begegnen  uns  auch  in  die- 
sen Bänden  Vergiftungsgeschichten,  und  zwar 
ein  Fall  von  Brechweinsteinvergiftung»  von  L. 
J.  Lundblad  jnitgetheilt,  ausgezeichnet  durch 


£94       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

den  günstigen  Verlauf  bei  einer  auffallend  hohen 
Qabe  (15  Gm.),  eine  von  Bergsten  beschrie- 
bene Vergiftung  durch  Morphin,  welche  den 
Werth  der  Magenpumpe  wieder  sehr  stark  her« 
vortreten  lässt,  welche  bei  einem  mit  der  »schnö- 
den Welt  unzufriedenen«  Pharmaceuten  mit  Ge- 
walt eingeführt  werden  musste,  und  ein  von 
Björnström  beschriebener  Fall  von  Arseni- 
cismus   chronicus,    von    grünen   Tapeten    aus- 

Sehend.  Dass  die  letztere  Intoxication  in  Seh  we- 
en neuerdings  häufiger  beobachtet  ist,  haben 
wir  bei  Besprechung  des  letzten  Jahrganges  der 
Hygiea  bereits  betont. 

Die  Balneologie  ist  bei  diesen  Jahrgän- 
gen durch  Mittheilungen  von  Bergstrand  und 
Björnström  aber  die  Quellen  von  Satra,  so« 
wie  von  Söderbaum  über  Dannemora  ver- 
treten. 

Sehr  reichhaltig  sind  die  Beiträge  aus  dem 
Gebiete  der  Pathologie  und  der  sich  an  diese 
anschliessenden  Disciplines  vor  Allem  der  pa- 
thologischen Anatomie.  Treffliche  casui- 
stische  Beiträge  liefert  Hedenius  in  Gemein- 
schaft mit  Bei  fr  age  aus  Göteborg,  von  denen 
als  besonders  interessant  ein  sehr  genau  be- 
schriebener Fall  der  so  seltenen  Gastritis  phleg- 
monosa, leider  in  ätiologischer  Beziehung  nicht 
aufgeklärt,  hervorzuheben  ist.  In  Gemeinschaft 
mit  Westerlind  beschreibt  Hedenius  audi 
einen  Fall  von  Graviditas  tubaria  sinistra,  in 
Gemeinschaft  mit  Kempe  ein  bei  Lebzeiten  ab- 
gegangenes Darmstück.  Weiter  verdanken  die 
vorliegenden  Bände  Hedenius  Beiträge  über 
Aneurysma  Aortae,  in  Anknüpfung  an  ein  vorge- 
zeigtes Präparat,  über  einen  Fall  von  gehemm- 
ter Mesenterialentwicklung  mit  Volvulus,  einen 
Fall  von  Fibroid  mit  vollständiger  Inversion  dea 


Fristedt,  Upsala  Läkareförenings  FörhandL    595 

Uterus  und  gleichzeitige  Erstickung  durch  Lun- 

i  genembolie,   einen  Fall  von   Erstickung   durch 

eine  Erbse  und  einen  Fall  von  Fibrom  in  der 
Pia  mater  des  Bückenmarks.     Aus   einer  von 

,  Hedenius    geschehenen    Demonstration     von 

neuen  Präparaten  des  pathologischen  Instituts  he* 
ben  wir  hervor  einen  Fall  von  fibrösem  Carci- 
nom  im  Fundus,  nahe  der   Gardia ,   vergesell- 

I  schaftet  mit  polypösen  Geschwülsten  am  Pylo- 

rus, Krebs  des  Pankreas  und  der  Vena  portae, 

!  diphtherischen  Geschwüren  im  Dickdarm   und 

amyloider  Degeneration  im  Ileum!  Gewiss  eine 
seltene  Musterkarte  verschiedener  pathologi- 
scher Processe  in  einem  und  demselben  Tractus 
intestinorum. 

0.  Glas  gibt  im  sechsten  Bande  eine  Fort« 
Betzung  seiner  Mittheilungen  aus  der  Praxis,  de- 
ren wir  schon  aus  den  früheren  Jahrgängen  Er- 
wähnung thaten.  Die  diesmalige  Abtheilung  be- 
trifft besonders  plötzliche  Todesfalle.  Eine  sehr 
8chätzen8werthe  Arbeit  mit  reicher  Casuistik 
liefert  derselbe  Autor  über  die  Basedowsche 
Krankheit  oder,  wie  er  diese  Affection  nennt, 
über  die  Tachycardia  exophthalmica  strumosa. 
Reichhaltig  sind  die  Mittheilungen  von 
Björnström,  welcher  auch  über  die  deutschen 
Polikliniken  Notizen  gibt.  Besonders  erwähnens- 
werth  sind  ein  Aufsatz  über  das  Cheyne- 
S t oke  s'sche  Respirationsphänomen ,  welches 
Björnström  in  drei  Fällen  (1  Mal  bei  Bron- 
chitis capillaris)  beobachtete  und  über  eine  Mo-» 
dification  des  Quincke 'sehen  soliden  Stethos- 
kops, worin  Björnström  ein  von  ihm  selbst 
construirtes  neues  Stethoskop,  aus  einem  mit 
einer  hohlen  Kugel  endenden  hohlen  Rohre  be- 
stehend, das  am  andern  Ende  ein  der  TraubeV 
sehen  ähnliches  Ohrstück  trägt,  beschreibt.  Weitere 
Aufsätze  betroffen  den  metallischen  Klang  beim 


596        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  15. 

Pneumothorax,  zwei  Fälle  von  complicirtem  In- 
guinal bruch,  die  Wasserbehandlung  bei  Fieber 
und  mancherlei  therapeutische  Novitäten. 

Mit  grossem  Interesse  haben  wir  den  von 
Waldenstrom  erstatteten  Bericht  über  die 
Poliklinik  (ambulatorische  Klinik)  in  Upsala 
gelesen,  welche  ganz  nach  Deutschem  Muster 
eingerichtet  ist.  Waldenstrom,  welcher  die 
Ordnung  der  medicinischen  Studien  in  Deutsch- 
land als  ein  Muster,  auch  für  sein  Vaterland, 
bezeichnet,  legt  darin  zunächst  die  grossen  Vor- 
theile  des  poliklinischen  Unterrichts,  unseres  Er- 
achtens  ganz  überzeugend,  dar,  und  gibt  dann 
eine  Uebersicht  der  von  November  1870  bis  Mai 
1872  behandelten  Kranken  (106  mit  142  Krank- 
heiten), woran  sich  Krankengeschichten  reihen,  an 
deren  Spitze  eine  bei  Lebzeiten  diagnosticirte 
und  bei  der  Section  constatirte  Thrombose  der 
Pfortader  steht.  Die  vorliegenden  Bände  ent- 
halten den  Bericht  noch  nicht  vollständig« 
Ausserdem  rühren  von  Waldenstrom  Bemer- 
kungen über  Thoracocentese,  eine  Mittheilung 
über  einen  Fall  von  Tracheitis  circumscripta  und 
eine  andre  über  einen  angeborenen  Defect  des 
Sternocostaltheiles  des  grossen  Brustmuskels  her. 

An  die  oben  mitgetheilten  pathologisch-ana- 
tomischen Arbeiten  schliesst  sich  noch  eine  von 
Sam.  Kinnmann  herrührende  Beschreibung 
von  drei  Doppelmissbildungen  aus  dem  patholo- 
gischen Institute  zu  Upsala;  das  erste  Monstrum 
ist  ein  Dicephalus  di  brach ius  tripus,  die  beiden 
anderen  sind  Thoracopagen,  das  eine  ein  Xipho* 

Sag,  das  andre  ein  Sternopag,  beide  mit  Defect- 
ildung  im  Gaumen.  Wir  erwähnen  noch  ausser- 
dem als  der  internen  Medicin  angehörig  einen 
Aufsatz  von  A  m  n  e  u  s  über  Krampf  des  Sphincter 
ani,  einen  von  Göransson  mitgetheilten  Fall 
Ton  Lähmung  des  Schlundkopfes  in  Folge  von 


Fristedt,  Upsala  Läkareförenings  Förhandl.    597 

Syphilis  und  einen  von  Sundevall  veröffent- 
lichten Fall  von  Favus,  welcher  mit  Camphor 
geheilt  wurde. 

Die  Psychiatrie  vertritt  Ejellberg  mit 
Aufsätzen  über  Idiotie  und  Anstalten  für  schwach- 
sinnige Kinder,  über  Fälle  von  Paralysis  gene- 
ralis im  Upsalaer  Hospital  und  einige  andre 
schon  oben  erwähnte  Gegenstände;  die  forensi- 
sche Medicin  Lundblad  mit  einem  zu  einer 
ausführlichen  Discussion  führenden  Todesfalle, 
wo  Apoplexie  oder  Messerstich  in  den  Hals  als 
Todesursachen  zweifelhaft  sind. 

Die  Chirurgie  findet  hauptsächlich  durch 
Mesterton  Vertretung,  der  einen  Fall  von 
Myelitis  chronica  in  Folge  eines  Sarkoms  in  der 
Pia  mat  er  spinalis  und  einen  Fall  von  progres- 
siver Muskelatrophie,  sowie  verschiedene  Fälle 
von  Neurektomie  bei  Prosopalgie,  theilweise  (bei 
peripherischer  Neuralgie)  mit  radicaler  Heilung, 
mittheilt,  sich  günstig  über  die  Methode  der 
Transplantation  von  Hauttheilen  ausspricht  und 
sich  weitläufig  über  syphilitisches  Contagium 
und  Syphilis  vaccinalis  verbreitet.  Ausserdem 
ist  zu  erwähnen  ein  von  Söderbaum  beob- 
achteter Fall  von  Luxatio  iliaca  femoris  dextri, 
welche  nach  Mestertons  Methode  ohne  Chlo- 
roform reparirt  wurde  und  ein  weiterer  von 
complicirter  Fractur  des  Oberarms,  wo  nach 
Resection  feste  Verheilung  zu  Stande  kam,  aus 
der  Praxis  von  Björkman. 

Geburtshülfliche  Beiträge  fehlen,  bis  auf  die 
ober/ erwähnte  Tubenschwangerschaft,  in  den  bei- 
den Jahrgängen.  Dm  so  reichlicher  finden  sich 
anatomische  und  physiologische  Arbeiten,  vor- 
züglich von  Clason,  Hammarsten  und 
Holmgren,  die  wir  ja  auch  aus  früheren 
Jahrgängen  als  fleissige  Mitarbeiter  kennen. 
Clason  hat  eine  Reihe  von  Verbesserungen  an 


B98       Gott.  gel.  Anz,  187$.  Stück  15. 

histotecbnischen  Apparaten  und  Methoden  be- 
schrieben, welche  uns  wohl  Beachtung  zu  ver- 
dienen  .scheinen;  ausserdem  macht  er  Mitthei* 
lungen  über  den  von  ihm  bei  Eidechsen  aufge- 
fundenen Ductus  yestibuli  membranaceus  von 
Cotugno,  über  eine  angeborene  Hüftgelenksluxa* 
tion,  (Luzatio  iliaca  unilateralis  completa)  und 
im  Anschlüsse  daran  über  das  Verhalten  des 
Adductor  magnus  und  brevis  beim  Fötus,  ferner 
über  die  Richtung  der  Bindegewebsfasern  in  der 
Submucosa  des  Darmkanals.  Anatomischen  In- 
haltes sind  auch  die  Aufsätze  von  Djurberg 
über  eine  Abnormität  des  M.  supinator  brevis 
und  von  Hardin  über  einen  im  anatomischen 
Saale  vorgekommenen  Pes  equinus. 

Sehr  interessant  ist  eine  Abhandlung  von 
Sundevall,  welche  dem  anthropologischen  Ge- 
biete angehört.  Derselbe  hatte  Gelegenheit, 
sechs  Schädel  zu  untersuchen,  welche  Th. 
Fries  von  der  letzten  Schwedischen  Expedition 
nach  Grönland  als  echte  Eskimoschädel  heim- 
brachte. Die  Schädel  stammen  aus  Steingräbern 
und  gehören  nach  dem  Verbalten  der  Gräber 
unzweifelhaft  heidnischen  Eskimos  an,  stammen 
also  nicht  aus  Zeiten,  wo  bereits  eine  Mischung 
mit  Europäern  stattgefunden  hatte.  Sundevall 
hat  daran  die  von  Virchow  angegebenen  Mes- 
sungen ausgeführt  und  eine  Vergleichung  mit 
Schweden-  und  Lappenschädeln  vorgenommen. 
Die  Grönländerschädel  gehören  danach  zu  den 
ausgeprägtesten  dolichocephalischen  Schädelfor- 
men und  sind,  wie  auch  Virchow  früher  her- 
vorhob, durch  die  grosse  Ausdehnung  derLineae 
semicirculares  ausgezeichnet.  Ausserdem  ist  der 
starke  Prognathisms  sehr  charakteristisch. 

Von  den  physiologischen  Arbeiten  betreffen 
diejenigen  von  Hammars  ten  besonders  die 
Verdauung  und  Respiration.     Derselbe   bringt 


Fristedt,  Upsala  Läkareforenings  Förhandl.    599 

einen  sehr  beachtungswerthen  Aufsatz  fiber  den 
Einfluss  des  Speichels  auf  verschiedene  Amylum- 
sorten,  auf  unzerkleinerte  und  gepulverte  Stärke 
u.  8.  w.  Holmgren  handelt  über  Ophthalmo- 
meter, Farbenblindheit,  Blutgefässe  in  der  Hya- 
loidea  des  Froschauges,  fiber  das  Präparat  von 
Goat 8  und  fiberlebende  Organe  im  Allgemeinen, 
endlich  fiber  fleischfressende  Tauben.  Aus  dem 
letzten  Aufsatze  fiber  diese  geht  hervor,  dass 
von  den  sechs  auf  Fleischkost  gesetzten  Tauben, 
wodurch  dieselben  das  Aussehen  von  Habichten, 
einen  krummen  Schnabel,  stärkere  Krallen 
und  andere  Quäsite  eines  Habichts  bekommen 
haben,  fünf  in  gutem  Wohlsein  sich  befinden, 
während  eine  sechste  das  Zeitliche  segnete  und 
jene  charakteristischen  Veränderungen  des  Ma- 
gens, obschon  in  etwas  minderen  Grade  darbot, 
wie  sie  H  o  1  m  gr  6  n  früher  mehrfach  beobachtete. 
Die  Tauben  versprechen  auch  Nachkommenschaft, 
indem  sie  befruchtete  Eier  legen,  und  dieselben 
3  Wochen  bebrüten,  doch  scheint  die  Wärme 
nicht  ausgereicht  haben,  die  Entwicklung  der 
Embryonen  zu  fördern.  Hoffentlich  gelingt  es, 
durch  Unterlegen  der  Fleischtaubeneier  unter 
andre  Tauben  einen  jungen  Raubvogel  zu  erzielen. 

Theod.  Hu8emann. 


Dr.  Er 5 nl ein.  Die  offene  Wundbehandlung 
nach  Erfahrungen  aus  der  chirurgischen  Klinik 
zu  Zürich.  4.  139  Seiten.  Zürich.  1872.  Scha- 
belitzsche  Buchhandlung. 

Der  Verf.,  Assistent  von  Ed.  Rose,  legt  in 
vorliegender  Abhandlung  die  Resultate  der  offe- 
nen Wundbehandlung  im  Züricher  Hospitale  dar. 
Zu  diesem  Behufe  vergleicht  er  die  8  Jahre,  in 
welchen  Billroth  die  Leitung  des  Spitales  führte, 
mit  den  4  Jahren,  in  denen  Rose  demselben  vor- 
stand.  Mach  einer  Geschichte  der  offenen  Wund» 


600       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

behandlung  erklärt  er  mit  Recht  Ruhe  der  Wunde 
fur  ihr  Princip.  Für  die  vergleichende  Statistik 
sind  ausgewählt :  die  grösseren  Amputationen,  die 
Exstirpationen  der  Brustdrüse  und  die  compli- 
cirten  Fracturen.  Die  Mortalität  aller  dieser 
drei  Kategorien  ist  im  zweiten  Zeitabschnitte 
viel  geringer  geworden :  so  verhält  sich  die  Mor- 
talität der  grossen  Amputationen  im  ersten  Ab- 
schnitte zu  der  im  zweiten  wie  51,4  zu  20. 
Nach  Ausschluss  aller  anderen  Momente  kann 
es  nur  die  Nachbehandlung  sein,  welche  diesen 
bedeutenden  Unterschied  bedingt.  Hiermit  stimmt 
auch  überein,  dass  das  Vorkommen  schwerer  Lo- 
calerscheinungen  (Hautgangräne,  Eiterretention) 
im  ersten  Zeitabschnitte  viel  häufiger  war;  da- 
gegen trat  Necrose  der  Sägefläche  bei  offener 
Behandlung  öfter  ein,  auch  die  Wundheilung 
scheint  etwas  länger  zu  dauern.  Die  Pyämie 
(Zahl  der  an  Pyämie  Gestorbenen)  sank  völlig 
entsprechend  unter  Rose's  Behandlung  auf  0,8%, 
während  sie  unter  Billroth  3,65%  betrug.  Die 
etwas  brüsque  Ventilation  führte  zu  häufigerem 
Auftreten  von  Erysipelas.  Die  Arbeit  ist  sehr 
ruhig  und  nüchtern  gemacht  und  überzeugt  da- 
durch sehr.  Das  Princip  der  offenen  Wundbe- 
handlung, grösste  Ruhe  jeder  Wunde,  wird  sich 
ohne  Zweifel  die  Anerkennung  jedes  Chirurgen 
mit  der  Zeit  erringen.  Freilich  wird  der  Unter- 
schied nicht  in  jedem  Spitale  so  eclatant  sein, 
wie  in  Zürich,  wenn  die  offene  Wundbehandlung 
angenommen  wird.  Der  Unterschied  zwischen 
Rose's  und  Billroth^  Behandlung  findet  sich  viel- 
mehr darin,  dass  der  erste  ein  richtig  erkanntes 
Princip  consequent  durchführt,  während  der 
zweite  aus  zu  grossem  Ideenreichthum  alles  Neue 
principlos  durchprobirt  und  nirgends  den  Stein 
der  Weisen  findet.  Das  Buch  möge  sich  viele 
freunde  erwerben.  R. 


601 


GSttingische 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufriebt 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Btttck  16.  16.  April  1873. 


Rapport  snr  nne  mission  arch£ologique  dans 
le  T6men,  par  M.  Joseph  Halevy.  Paris, 
imprimerie  nationale,  1872.  —  295  8.  in  8. 

Diese  zuerst  im  Journal  aeiatique  erschienene 
ausführliche  Abhandlung  enthält  nicht  bloss,  wie 
man  aus  ihrer  Aufschrift  schliessen  könnte, 
einen  Bericht  über  die  Erforschung  des  Alter- 
thumes  eines  für  alles  Alterthum  so  ungemein 
wichtigen  Landes  wie  das  südliche  Arabien  ist, 
sondern  auch  eine  yollkommne  Uebersicht  aller 
der  Beutestücke  welche  der  Verf.  aus  seiner 
Reise  in  jenes  heute  so  gefahrliche  Land  zurück- 
brachte. Unstreitig  war  es  ein  glücklicher  Ge- 
danke des  Französischen  Unterricbtsministers 
den  Verf.  zur  wissenschaftlichen  Ausbeutung  je- 
nes Landes  abzusenden:  er  hat  seinen  Auftrag 
wie  wenige  solcher  mit  dem  öffentlichen  Ver- 
trauen beehrter  heutiger  Europäer  sehr  wohl 
ausgeführt,  und  in  einer  verbältnissmässig  kur- 
zen Frist  jenem  Boden  aus  welchem  man  heute 
nur  wie  aus  des  Löwen  Rachen  zurückkehrt 
mehr  kostbare  Beutestücke  abgewonnen  als  alle 

46 


L 


602        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

seine  Vorgänger.  Die  Beute  welche  innerhalb 
tmsres  Jahrhunderts  zuerst  Seetzen  aus  Jemen 
zurückzuführen  bereit  war  und  die  allen  Anzei- 
chen nach  von  sehr  hoher  Bedeutung  gewesen  sein 
muss,  ging  durch  den  unglücklichen  Ausgang 
dieser  seiner  letzten  grossen  Reise  selbst  zu 
Grunde:  damals  waren  die  Inschriften  und  übri- 
gen Alterthümer  des  sogenannten  glücklichen 
Arabiens  gewiss  noch  weit  besser  und  vollstän- 
diger erhalten  als  sie  es  heute  sind;  und  auch 
insofern  ist  jener  grosse  Verlust  sehr  zu  bekla- 
gen. Von  seinen  Nachfolgern  aber,  Deutschen 
und  Franzosen,    hat  Niemand    unsre   Kenntniss 

{'ener  Alterthümer  so  gefordert  wie  jetzt  Hr. 
Ial6vy  durch  seine  kurze  Reise,  da  die  Englän- 
der welche  von  Aden  aus  auf  jenem  Boden  leicht 
am  tbätigsten  sein  könnten,  bis  jetzt  noch  keine 
Anstrengung  gemacht  haben  das  für  sie  ziem- 
lich oflen  daliegende  Land  durch  eine  wissen- 
schaftliche Absendung  auszubeuten. 

Der  Reisebericht  selbst  welchen  unser  Verf. 
hier  mittheilt,  erstreckt  sich  nur  bis  S  60,  gibt 
jedoch  trotz  seiner  Kürze  eine  gute  Uebersicht 
über  die  Landstrecken  des  weiten  Jemen  welche 
er  durchstreifte,  und  ein  sehr  belebtes  Bild  der 
schweren  Lebensgefahren  aller  Art  welche  er  um 
seine  Zwecke  zu  erreichen  zu  bestehen  hatte. 
Zu  Hülfe  ktim  ihm  dabei  besonders  etwas  woran 
man  in  Paris  schwerlich  gedacht  hatte:  in  Jemen 
leben  noch  heute  viele  Juden  als  Nachkommen 
der  seit  den  alten  Jahrhunderten  um  Chr.  Ge- 
burt hier  angesiedelten ;  sie  leben  hier  meistens 
unter  einem  längst  gewohnten  Drucke,  empfingen 
aber  eben  deshalb  den  Verf.  als  einen  Israeliten 
der  noch  dazu  unter  dem  Scheine  eines  Rabbi 
aus  Jerusalem  reiste  desto  lieber,  und  unter- 
stützten ihn  mannichfach  durch  Rath  und  That. 


Halävy,  Rapport  sur  une  mission  archäolog.    603 

Er  gelangte  so  an  manche  Orte  welche  wohl 
noch  nie  seit  den  alten  Zeiten  des  von  Augustus 
entsandten  grossen  aber  unglücklichen  Feldzuges 
gegen  dies  Land  irgend  eines  Europäers  Fuss 
betreten,  und  entdeckte  unter  anderem  die  Trüm- 
mer einer  Stadt  Mein,  von  welcher  die  bei  den 
Alten  als  ein  Hauptvolk  von  Jemen  vielgenann- 
ten JUinäer  ihren  Namen  tragen.  Nördlich  drang 
er  bis  an  die  Grenze  Jemen's  vor,  und  war 
schon  im  Begriffe  das  Land  der  Wahhäbiten  zu 
betreten.  Wenn  der  Verf.  hier  die  Meinung 
ausspricht  es  gebe  keine  Wahhäbiten  die  der 
Mühe  werth  zu  nennen  sei,  und  alles  über  sie 
in  Europa  gesagte  sei  grundlos:  so  scheint  uns 
das  zu  viel.  Die  Erwartungen  welche  man  oft 
unter  uns  verbreitet  hat  als  ob  von  den  Wahhä- 
biten eine  nützliche  Besserung  des  beutigen  Is- 
lam's ausgehen  könne,  mussten  freilich  zu  Was- 
ser werden  weil  sie  (wie  jeder  Kenner  dessel- 
ben wissen  konnte)  von  Anfang  an  keinen  Grund 
batten:  denn  was  kann  nun  zumal  heute  noch 
aus  dem  Islam  Gutes  kommen  ?  und  die  Wahhä- 
biten wollten  ja  bloss  einige  seiner  schlimmsten 
Einseitigkeiten  und  bösen  Gelüste  neu  auffrischen. 
Allein  deswegen  darf  man  doch  die  geschicht- 
liche Bedeutsamkeit  dieser  neuesten  und  viel- 
leicht letzten  stärkeren  Regung  des  wahren  Gei- 
stes des  Islam's  nicht  verkennen.  Aehnlich  se- 
hen wir  nicht  ein  warum  der  Verfasser  läugnet 
dass  die  christlich-jüdischen  Kämpfe  in  der  Stadt 
Nagrän  welche  in  die  Byzantinischen  Zeiten  des 
letzten  Jahrhunderts  vor  dem  Islam  fallen,  un- 
geschichtlich seien.  Er  fand  auch  diese  alte 
Stadt  in  Jemen  wieder  auf,  und  drückt  bei  der 
Veranlassung  solche  Zweifel  aus.  Allein  wenn 
die  Erinnerung  an  diese  alten  Kämpfe  in  dem 
heutigen  Nagrän  ausgelöscht  ist,  so  folgt  daraus 


604       Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  16. 

siebt  dass  sie  erdichtet  seien.  Die  alten  Grie- 
chischen und  Syrischen  Berichte  darüber  sind 
stark  christlich  gefärbt,  oder  vielmehr  von  dem 
Geiste  des  letzten  christlichen  Jahrhunderts  vor 
dem  Islam  erfüllt:  aber  auch  deshalb  sind  sie 
nicht  erdichtet,  füllen  vielmehr  eine  weite  Lücke 
in  unserer  Kenntniss  der  Geschichte  des  Öten 
Jahrhunderts  sehr  willkommen  aus. 

Bevor  wir  jedoch  diesen  kurzen  aber  reich- 
haltigen und  wichtigen  Reisebericht  hier  verlas- 
sen, scheint  es  uns  sehr  der  Mühe  werth  an  die 
Schuld  zu  erinnern  welche  wir  heute  gegen  jene 
Alterthümer  ja  man  kann  auch  sagen  gegen  jene 
Länder   auf   uns   haben.    Der  Verf.    hat  weder 
das  ganze  Jemen  durchsuchen  noch  auch  nur  an 
den  Stellen  wo   er  im  Entdecken  glücklich  war 
alles  was  er  fand  so  ausbeuten  können  wie  dies 
zu  wünschen  ist.   Als  einzelner  schutzloser  Mann 
war  er  mehr  auf  den  Zufall  oder  auch  auf  ge- 
wandte Künste  und  Listen  aller  Art  angewiesen: 
während  er,  hätte  man  ihm  auch  nur  10  Euro- 
päische Soldaten  beigegeben,  ohne  den  Einwoh- 
nern das  geringste  Unrecht  zu  thun  die  Quellen 
unserer  Wissenschaft  ungleich  reicher  und  siche- 
rer hätte   eröffnen   können.     Dass  Jemen   eine 
uralte  durchaus  eigentümliche  und  hoch  ausge- 
bildete Kunst  und  Wissenschaft  hatte,  konnte 
man   schon  früher  zuverlässig  vermuthen,   und 
ist  nun  durch  diese  neueste  Beiseunternehmung 
vollständig    bewiesen.     Ein  altes  Himjarisches 
Buch  hat  man  noch  nicht    wieder    gefunden: 
aber   das   Land   ist  überfüllt  mit  Himjarischen 
Inschriften  mannichfacher   Art    und    theilweise 
von  grosser  Länge;   die  Trümmer  alter  kunst- 
voller Gebäude  ragen  noch  deutlich  genug  aus 
seiner  jetzigen  Verwüstung  empor;  und  wenn 
man  ein  Muster  ebenso  uralter  als  höchst  rein 


f 


Halävy,  Rapport  but  one  mission  archäolog.    60S 

erhaltener  acht  Semitischer  Kunst  und  Bildung 
beobachten  will,  so  findet  man  es  hier.  Allein 
die  Einwohner  sind  jetzt  dort  auf  eine  ganz  un- 
glaubliche Weise  verwildert;  der  Islam  hat  ja 
nirgends  so  ungestört  und  so  ununterbrochen 
sein  ganzes  Wesen  entfalten  können  als  in  die- 
sem Lande  uralter  Bildung;  und  je  mehr  er  zu 
zerstören  vorfand,  desto  grösser  ist  nun  die 
Verwüstung  geworden  und  desto  ärger  haben 
sich  die  Menschen  an  das  Räuberleben  gewöhnt. 
Da  schwinden  denn  auch  die  letzten  Spuren  al- 
ter hoher  Lebensbildung  immer  rascher  dahin; 
und  wenn  man  unter  uns  sich  nicht  emsiger 
•und  nachhaltiger  um  die  Rettung  der  Trümmer 
bemühet,  wird  man  bald  nichts  mehr  retten 
können. 

Der  Yerf.  hat  nun  686  Himjarische  Inschrif- 
ten, an  37  verschiedenen  Oertlicbkeiten  gesam- 
melt, von  seiner  Reise  zurückgebracht;  und  nur 
15  von  ihnen  waren  schon  früher  bekannt.  Un- 
ter diesen  sind  einige  sehr  grosse;  viele  aber 
konnte  er  nicht  einmahl  vollständig  abzeichnen; 
und  obgleich  man  sehr  deutlich  bemerkt  mit 
welcher  Sorgfalt  er  bei  dem  Abzeichnen  verfuhr, 
so  begreift  man  doch  leicht  dass  ein  so  schwer 
bedrängter  Reisender  nicht  alles  leisten  kann 
'was  man  zu  wünschen  hat.  Man  findet  sie  nun 
so  wie  der  Verf.  sie  geben  konnte,  sämmtlich 
bier  S.  99 — 236  abgedruckt,  die  meisten  mit 
den  Himjarischen  Buchstaben  welche  man  schon 
vor  30  Jahren  in  Paris  zum  Abdrucke  der  Ar- 
naud-Fresnelschen  Inschriften  hatte  giessen  las- 
sen, einige  nach  dem  Muster  einer  anderen  Art 
Himjarischer  Buchstaben.  Hinzugefügt  ist  über- 
all eine  höchst  genaue  Bezeichnung  der  Oert- 
lichkeit  wo  jede  Inschrift  gefunden  ward:  Ent- 
zifferer wissen  aber  von  wie  grosser  Wichtigkeit 


606        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

es  18t  diese  Oertlichkeiten  immer  sicher  zu  ken« 
nen.  Von  S.  237—266  gibt  der  Verf.  auch 
eine  »theilweise  und  vorläufige  Uebersetzungc 
aller  von  ihm  gefundenen  Inschriften,  indem  er 
besonders  die  vielen  Eigennamen  deutlich  her- 
vorhebt: allein  wegen  einer  vollständigen  und  in 
allen  Einzelnheiten  sichern  Ueber6etzung  und 
Erklärung  verweist  er  auf  die  Zukunft;  und 
wir  könnten  wünschen  dass  bis  dahin  noch  viele 
der  anderen  bekannt  welche  die  heutige  Nacht 
jenes  Landes  bedeckt,  einzelne  auch  wiederholt 
an  Ort  und  Stelle  untersucht  würden. 

Wir  wollen  daher  diese  Anzeige  nicht  zu 
einer  Abhandlung  über  diese  vielen  neuen  In- 
schriften verlängern,  da  wir  stets  den  Grundsatz 
hatten  dass  man  dem  ersten  Entdecker  solcher 
Schätze  auch  die  beste  weitere  Erklärung  und 
Ausbeutung  derselben  überlässt.  Doch  beginnt 
der  Verf.  6chon  hier  von  S.  268  an  eine  freiere 
Abhandlung  über  einige  Einzelnheiten  dieser 
Inschriften  und  das  ganze  Himjarische  oder  Sa- 
bäische  Alterthum:  und  dazu  erlauben  wir  uns 
sogleich  an  dieser  Stelle  folgende  Bemerkungen. 

Der  Verf.  beschäftigt  sich  hier  vorzüglich 
mit  der  Aussage  Herodot's  3,  8  dass  die  Araber 
meinten  ihr  einziger  Gott  sei  Dionysos  mit  der 
Urania  (Aphrodite),  und  dass  sie  jenen  VQotdX, 
diese  *Ahldi  nennen.  Diese  Aussage  Herodot's 
hat  von  jeher  seinen  neueren  Erklärern  sehr 
viele  Schwierigkeiten  gemacht,  und  eine  Menge 
der  allerverschiedensten  Versuche  die  damit  uns 
vorgelegten  Räthsel  zu  lösen  hervorgerufen: 
aber  man  hat  auch  immer  gefühlt  dass  es  der 
Mühe  werth  sei  dieses  älteste  Zeugniss  welches 
ein  Griechischer  Schriftsteller  über  den  Gottes- 
dienst der  alten  Araber  gibt,  sicher  zu  ver- 
stehen.   Wir  wollen  nun  hier  nicht  die  Frage 


Halevy,  Rapport  stir  une  mission  archeolog.    607 

verfolgen  ob  Herodot  dabei  nnr  die  sudlichen 
Araber  meine,  wie  unser  Verfasser  dies  für  rich- 
tig hält:  jedenfalls  können  wir  heute  wo  die 
Altarabischen  Inschriften  in  solcher  Fülle  uns 
zuströmen  und  hoffentlich  weiter  zuströmen  wer« 
den,  über  solche  Fragen  treffender  als  früher 
urtheilen.  Aach  die  andere  Frage  werde  hier 
übergangen,  ob  die  Araber  Herodot's  nach  sei- 
ner Angabe  wirklich  Monotheisten  waren:  die 
dem  Dionysos  hinzugefügte  Urania  zerstört  schon 

S*  den  Monotheismus ;  und  nur  soviel  erhellet  aus 
erodot's  Zeugnisse  dass  diese  Araber  nicht 
etwa  wie  andere  Heiden  der  Zeit  sieben  oder 
acht  oder  zehn  und  zwölf  Hauptgötter  verehrten. 
Die  schwierigste  Frage  welche  sich  heute  hier 
erhebt,  dreht  sich  noch  immer  um  die  Götter- 
namen 'ÖQOTaX  und  *AkXd%\  sind  Semitische 
Namen  mit  Griechischen  Buchstaben  überhaupt 
schwerer  nachzuweisen,  so  erkennt  man  unter 
diesen  beiden  besonders  den  ersten  äusserst 
schwer  wieder,  sodass  man  nach  den  vielen  ver- 
geblichen Versuchen  über  ihn  welche  schon  ge- 
wagt wurden,  fast  verzweifeln  sollte  ihn  richtig 
aufzufinden.  Die  Meinung  'OqotcxI  entspreche 
dem  bekannten  Mohammedanischen  J,C*i*  *JJt,  ist 

so  verkehrt  dass  unser  Verf.  sie  sofort  verwirft: 
doch  i?t  nicht,  wie  er  meint,  Gesenius  sondern 
schon  Pococke  im  Specimen  historiae  Arabum 
ihr  Urheber.  Ganz  neu  und  auf  den  ersten 
Blick  sich  sehr  empfehlend  ist  dagegen  die  An- 
sicht unsres  Verf.,  der  Name  sei  einerlei  mit 
dem  der  Phönikischen  Astarte,  welche  bekannt- 
lich unter  eben  diesem  Namen  bei  sehr  vielen 
alten  Völkern  weit  und  breit  verehrt  wurde  und 
in  dieser  allgemeinen  Beliebtheit  nur  mit  Diony- 
sos wetteiferte.  Der  Name  wurde  jedoch  bei 
den  weit  von  einander  abliegenden  Völkern  sehr 


608       Gott,  gel  Ans.  1878.  Stfick  16. 

verschieden  ausgesprochen :  als  Athtar  ^nrl*  bat 
man  ihn  jetzt  längst  auf  den  Himjarischen  In- 
schriften wiedergefunden,  dadas  tn  in  manchen 
Semitischen  Mundarten   in  n  d.  i.  &  übergeht 

Man  hätte  dann  einen  acht  Arabischen  Gott: 
worauf  unser  Verf.  viel  Gewicht  legt.  Auch 
darf  man  nicht  einwenden,  der  Name  sei  dann 
nicht  wie  Astarte  weiblich:  der  weibliche  Name 
selbst  könnte  einen  männlichen  und  einen  ihm 
entsprechenden  Gott  voraussetzen;  und  auf  den 
Himjarischen  Inschriften  erscheint  *inn?  stets 
ohne  weibliche.  Endung.  Allein  die  Lautver- 
hältnisse  beider  Namen  sind  sonst  höchst  un- 
vereinbar, Dass  am  Ende  /  mit  r  wechselt,  ist 
zwar  nicht  auffallend ;  auch  ist  es  erträglich  dass 
der  Laut  *  nicht  durch  a  sondern  durch  o  wie- 
dergegeben wird,  wie  viele  Beispiele  zeigen« 
Aber  wie  aus  n  r  werden,  und  wie  die  beiden 
hier  immer  fest  in  einander  verschlungenen 
Laute  -sht-  oder  -thi-  durch  ein  o  zerspalten 
werden  konnten,  is  unerklärlich«  Man  muss  da- 
her die  Ansicht  des  Verf.,  so  gut  sie  sonst  pas- 
sen würde,  dennoch  aufgeben :  aber  inderthat  hält 
er  sie  auch  selbst  nicht  fest  genug,  da  er  zulässt 
P  könne  für  &  verschrieben  sein,  obgleich  die 
Handschriften  hier  keinerlei  Verwechselung  be- 
stätigen. 

Kommt  es  jedoch  schliesslich  auf  die  Frage 
an  ob  der  Name  bei  Herodot  in  seinen  Lauten 
richtig  sei,  so  geht  man  am  besten  erst  zu  dem 
anderen  *AXiXd%  über  und  sieht  zu  ob  vielleicht 
auch  dieser  entstellt  sei.  Allein  dieser  entspricht 
zu    deutlich    einem   Arabischen    Worte    *fi^H 

al-ilähat  d.  i.  Göttin,  als  dass  man  nicht  an- 
nehmen sollte  er  sei  daraus  durch  Ausstossung 
des  zumahl  den  Griechen  schwer  hörbaren  h  zu- 


' 


Hallvy,  Rapport  sur  une  mission  arch&Iog.    609 

sammengefallen ;    und    der    Qoranische    Name 
o^Lit  ali&t  zeigt   dann  nur  was  wir  auch  sonst 

wissen,  dass  der  unendlich  oft  gebrauchte  Name 
dieser  Göttin  sich  mehrere  Jahrhunderte  nach 
Herodot  gefallen  lassen  musste  noch  weiter  zu* 
satomengezogen  zu  werden.  Zwar  muss  man 
dann  nicht  an  eine  fiimjarische  sondern  Nord- 
arabische Göttin  denken,  weil  das  Himjarische 
den  Artikel  -al  nicht  kennt:  allein  inderthat 
kam  doch  eher  die  Kunde  Nordarabischer  als 
Südarabischer  Götter  zu  Herodot,  auch  abge- 
sehen davon  dass  der  Artikel  hal-  oder  a/-  einst 
auch  im  Südarabischen  gebräuchlich  sein  konnte. 
Unser  Verf.  will  jedoch  diese  Erklärung  des 
*AXildx  nicht  zulassen.  Er  meint  diesem  ent- 
spreche das  Wort  DnVb$  Ungötter  im  A.  T.: 
aber  dieses  bezeichnete  nach  allem  was  wir  wis- 
sen niemals  einen  wirklich  so  genannten  Gott, 
sondern  war  rein  witzig  durch  ein  Lautspiel  mit 
D^rtat  entstanden,  war  nur  dem  Hebräischen 
(wie  andere  Witzworte  der  Art)  eigen thümlich 
und  stand  in  diesem  neben  jenem  wie  bei  uns 
Götzen  neben  Göttern,  hat  auch  nur  in 
ihm  eine  klare  Ableitung,  da  V^K  in  ihm  Nich- 
tigkeit bedeutet.  Nun  will  der  Verf.  zwar 
dieses  o*V^?$  welches  uns  bis  jetzt  als  ein  rein 
Hebräisches  "Witzwort  erscheinen  musste ,  in 
einem  Worte  nbttbe*  wiederfinden  welches  auf 
den  Himjarischen  Inschriften  oft  wiederkehre 
und  immer  Götter  überhaupt  bedeute.  Dies 
konnte  man  bis  jetzt  nicht  wissen :  der  Verf.  be- 
legt es  deshalb  S.  280  durch  die  Erklärung  einer 
erst  von  ihm  aufgefundenen  Inschrift  aus  den 
Trümmern  von  Mein.  Allein  er  erklärt  weder 
die  Schreibart  mit  N  statt  des  *>  in  ö^bfit,  noch 
die  Bildung  und  Ableitung  des  Wortes;  auch 

47 


610       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  16. 

nicht  seine  weibliche  Endung,  wenn  es  Götter 
überhaupt  und  zwar  (selbstverständlich)  im  gu- 
ten und  nicht  in  jenem  Hebräischen  Sinne  be- 
deuten sollte.  Wir  möchten  dieses  nb&tbfit  viel- 
mehr für  im  wesentlichen  einerlei  mit  jenem 
AkXäx  halten,  und  in  ihm  ein  Zeichen  nndfen 
dass  dieses  Wort  jedoch  in  der  Bedeutung 
Gottheit  (Hat  von  bat,  mehrz.  Hat)  ebenso  wie 
der  cÄ8tär  mit  den  Südarabern  selbst  erst  aus 
Nordarabien  eingewandert  sei. 

Können  wir  demnach  in  dem  Namen  'AhXdt 
weder  einen  Schreibfehler  noch  eine  Unklarheit 
finden,  so  erweckt  dies  für  jenen  ersten  7OqotdX 
ein  günstiges  Vor  artheil:  doch  ist  dabei  nicht 
zu  übersehen  dass  andere  Handschriften  'Oqo- 
%aXx  oder  Oi>QoxdXx  haben,  und  dass  diese  Les- 
art leichter  in  jene  als  jene  in  diese  übergeben 
konnte,  wahrscheinlich  also  die  ursprüngliche 
ist.  Bedenkt  man  nun  dass  Dionysos  jedenfalls 
als  ein  jugendlicher  Gott  gedacht  wurde,  do 
finden  wir  in  dem  O^qoxccXx  ganz  einfach 
mnri?  Vi?  (\.  i.  das  Astartekind,  den  jungen  Gott 
neben  der  Göttin-Mutter:  und  leicht  liesse  sich 
dieses  Verhältniss  zweier  höchster  Gottheiten  zu 
einander  auch  sonst  nachweisen.    Das  bi9  oder 

y**;9  als  Kind  entspricht  dem  J^a  und  J*e;  der 

doppelte  Wechsel  von  /  und  r  kann  nicht  auf- 
fallen, ebensowenig  wie  das  o  für  *  und  die 
Vereinfachung  des  tht  in  t. 

Ausserdem  wollen  wir  hier  nur  noch  die  drei 
letzten  Worte  dieser  einzigen  Inschrift  näher 
berücksichtigen  welche  der  Verf.  S.  280  ff.  ge- 
nauer erklärt.  Man  weiss  jetzt  hinlänglich  dass 
auch  im  Morgenlande  viele  Inschriften  mit  Flü- 
chen gegen  alle  solche  schlössen  welche  ein  Grab 
oder  ein  sonstiges  für  heilig  gehaltenes  Gebäude 


Hal&y,  Rapport  sur  one  mission  archeolog.    611 

zn  verletzen  wagen  sollten:  nnd  wir  können  si- 
cher *  annehmen  class  die  drei  letzten  Worte 
auch  dieser  Inschrift  ean&Di  oxi»  ■»m*  einen 
solchen  Sinn  andeuten  sollen.  Dann  kommt  es 
aber  besonders  auf  die  richtige  Bestimmung  des 
Sinnes  des  Wortes  •w  an :  und  der  Verf.  meint 
es  könne  verflucht  seil  bedeuten  weil  es  ein 

Aramäisches  Wort  Uo§  schwören  gebe.    Der 

Unterz.  hat  nun  zwar  längst  nachgewiesen,  dass 
dieses  Aramäische  Wort  erst  von  «pa ;  die 
rechte  Hand  dann  der  Schwur  abgeleitet 
sei,  aber  sich  auch  im  Hebräischen  finde:  und 
insofern  läge  keine  Schwierigkeit  vor  das  Wort 
auch  als  Arabisches  Sprachgut  zu  betrachten, 
obgleich  es  im  gewöhnlichen  Arabischen  sich 
nicht  findet.  Allein  das  Wort  hat  keinerlei  böse 
Bedeutung,  kann  auch  seinem  Ursprünge  zufolge 
eine  solche  nicht  leicht  haben.  Man  mnss  da- 
her doch  an  eine  ganz  andere  Erklärung  dieses 
Wortes  denken;  und  wir  zweifeln  nicht  dass  es 

vielmehr  mit  ly  ungesund,  absterbend 
wie  durch  die  Pest  seyn  zusammenhängt;  nahe 

verwandt  ist  diesem  auch  Ju5;  und  sofern  das 
Himjarische  dem  Aethiopischen  am  nächsten  an- 
grenzt, ist  hier  Q)Q  zu  vergleichen.  An  dem 
Wechsel  von  m  und  b  wird  sich  Niemand  stossen : 
der  Schluss  dieser  Inschrift  ist  aber  dann  voll- 
kommen klar.  —  Ausserdem  ist  auffallend  dass 
das  Wort  *rh  welches  nach  S.  280  das  5te  die- 
ser Inschrift  ist,  in  ihrem  Abdrucke  S.  155  ganz 
fehlt:  der  Abdruck  S.  280  wird  also  wohl  zu- 
verlässiger sein  und  die  Auslassung  dort  durch 
den  fast  gleichen  Ausgang  von  yrn  und  ?v3fit 
sich  erklären. 

47  • 


612       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  15. 

Mögen  denn  diese  beiläufigen  Bemerkungen 
dazu  dienen  recht  deutlich  zu  machen  welche 
neue  schwierige  Arbeiten  hier  allerdings  be- 
ginnen wenn  der  neugeöffnete  Inschriftenschatz 
recht  fruchtbar  werden  solll  Ueberall  häufen 
sich  jetzt  auf  dem  weiten  Gebiete  wo  einst  das 
Semitische  blühete,  wichtige  Entdeckungen  neuer 
Stoffe:  möge  es  nicht  an  guten  Arbeitern  feh- 
len diese  dichten  Mengen  roher  Stoffe  in  gute 
Münze  umzusetzen!  H.  E. 


Franz  von  Sickingen.  Nach  mei- 
stens ungedruckten  Quellen  von  Dr. 
H.  Ulmann,  ordentlichem  Professor  der 
Geschichte  an  der  Universität  Dorpat. 
Leipzig,  Hirzel  1872.   XIV  und410  SS. 

Die  Aufgabe,  welche  sich  der  Verf.  dieses 
Werkes  gestellt  hatte,  war,  in  Folge  des  Zu- 
sammentreffens einer  Reihe  von  Umständen, 
eine  der  dankbarsten,  die  auf  dem  Gebiete  der 
neueren  Deutschen  Geschichtschreibung  sich  fin* 
den  Hess.  Dem  Helden,  welcher  im  Mittelpunkte 
der  Erzählung  zu  stehn  hat,  enge  verwachsen 
mit  hochwichtigen  Momenten  in  der  Geschichte 
der  Nation  und  seit  lange  vom  blendenden  Glänze 
der  Sage  und  Dichtung  umstrahlt,  wie  er  ist, 
kommt  mit  Sicherheit  eine  allgemeine  Theil- 
nahme  entgegen.  Da  er  sich  durch  die  That 
und  nicht  durch  die  Schrift  geäussert,  so  war 
der  Biograph  im  Stande  die  Ergebnisse  seiner 
Studien  in  einem  massigen  Bande  zu  verarbeiten 
und  jener  Notwendigkeit  überhoben,  welche 
der  Biograph   eines    Helden  der  Feder  oft  so 


Ulmann,  Franz  yon  Sidtingen.        619 

bitter  empfindet:  mit  der  umschreibenden  Wie« 
dergabe  von  schon  Gedrucktem  Seite  auf  Seite 
fallen  zu  müssen.  Der  Gegenstand  im  Allge- 
meinen erweckte  dje  Hoffnung  auf  eine  reiche 
Beute  noch  unbenutzten,  namentlich  archivali- 
echen  Materials.  Endlich,  und  auch  das  ist  für 
den  Autor  kein  geringer  Vortbeil,  wäre  es  auch 
nur  der  einer  ungesuchten  Folie,  —  eben  dieses 
Thema  ist  vor  mehr  als  vier  Jahrzehnten  von 
einem  unermüdlichen  Viel-Schreiber,  welcher 
wenig  anziehende  Stoffe  des  sechzehnten  Jahr- 
hunderts verschont  hat,  erbarmungslos  genug 
behandelt  worden,  so  dass  der  Wunsch  schon 
längst  laut  geworden  war,  an  Stelle  jener  oft 
citirten  drei  Bände :  »Franz  von  Sickingens  Tha- 
ten,  Plane,  Freunde  und  Ausgang.  Durch 
Ernst  Münch«  (1827—1829):  ein  besseres, 
der  schönen  Aufgabe  wahrhaft  würdiges  Werk 
gesetzt  zu  sehn. 

Dem  Verf.  sind  die  erwähnten  Umstände  in 
reichem  Masse  zu  Gut  gekommen,  und  indem 
er  sie  mit  Umsicht  benutzt,  die  fleissigsten  Vor- 
arbeiten sorgsam  ausgeführt  und  den  geschicht- 
lichen Stoff  in  durchsichtige  Form  gegossen  hat, 
ist  ihm  ein  Werk  gelungen,  welches  allen  An- 
forderungen genügt,  und,  so  deutlich  es  Schritt 
yor  Schritt  die  gelehrte  Forschung  erkennen 
lässt,  wohl  verdient  nicht  in  der  Hand  der  Ge- 
lehrten allein  zu  bleiben. 

Dass  auf  den  »billigen  Triumph  verzichtet« 
worden  ist,  die  Darstellung  von  Münch  im  Ein- 
zelnen zu  widerlegen,  wird  Niemanden  befrem- 
den, welcher  bedenkt,  dass  auf  diese  Weise  in 
der  That  ohne  ersichtlichen  Nutzen  der  Umfang 
des  Buches  um  das  Doppelte  gewachsen  wäre. 
Wo  fast  so  viele  Unrichtigkeiten  als  Seiten  vor- 
handen sind,  ist  die  einzig  angemessene  Wider- 


614       Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stuck  16. 

legung  ^tatsächliche  Verdrängung  des  schlech- 
ten Buches  durch  das  gute.  Um  so  deutlicher 
tritt  schon  äusserlich  jenes  andere  begünstigende 
Moment  hervor:  die  Möglichkeit  neue  Quellen 
zu  benutzen  und  solche  selbst  zu  erschliessen. 
Manche  sehr  wichtige  Quelle  freilich  findet  sich 
eben  nur  in  der  kritiklosen  Edition  von  Münch 
aufbewahrt,  und  dieser  hat  mitunter  auf  die 
einfachste  Weise  der  Welt  dafür  gesorgt,  dass 
die  Nachkritik  und  Benutzung  durch  einen  spä- 
teren Forscher  unmöglich  gemacht  wurde.  So 
soll  er,  wie  man  mir,  ich  weiss  nicht,  ob  der 
Wahrheit  gemäss  oder  nicht,  erzählt  hat,  den 
einzig  bekannten  Text  der  Flersheimer  Chronik 
ohne  weiteres  Besinnen  statt  einer  Abschrift  in 
die  Druckerei  haben  wandern  lassen,  wodurch 
denn  die  Vernichtung  der  Handschrift  glucklich 
bewirkt  wurde.  —  Indes  ein  ungemein  reiches, 
urkundliches  Material  hat  der  Verf.,  der  sich 
keine  Mühe  und  Reise  verdriessen  Hess,  selbst 
erst  gehoben,  fast  jede  Seite  seines  Buches  legt 
vollgültiges  Zeugnis  dafür  ab,  und  Ref.  muss 
ge8tehn,  dass  ihm  wenig  Werke  aus  dem  Kreise 
der  Geschichte  des  Reformations-Zeitalters  be- 
kannt sind,  die  so  glücklich  aus  den  Archiva- 
lien herausgearbeitet  sind  und  doch  gleichzeitig 
so  wenig  von  dem  archivalischen  Ballast  be- 
schwert erscheinen,  als  es  bei  diesem  der  Fall 
ist.  Leider  waren  alle  Bemühungen  erfolglos, 
die  Sickingenschen  Korrespondenzen  und  Akten 
aufzufinden,  welche  seine  fürstlichen  Gegner 
nach  der  Besiegung  des  Ritters  auf  seinen  Bur- 
gen erbeuteten.  Nur  ein  Verzeichnis  jener 
Aktenstücke  und  einige  wenige  Originale  fanden 
sich  im  Kasseler,  (jetzt  Marburger)  Archive  vor, 
wie  z.  B.  einige  chiffrirte  Briefe  Sickingens  an 
den  Vertrauten  Balthasar  Schlör    (s.   S.   370. 


Ulmann,  Franz  von  Sickingen.        615 

374  Anm.).  Auch  sonst  war  gerade  das  Kasse- 
ler Archiv  ergiebig  genug:  an  dieser  Stelle 
konnten  Briefe  von  Sickingens  Schwester  Ger- 
trud, einer  Schwester  des  Ordens  der  H.  Klara, 
eingesehen  werden,  und  dieser  Fund  war  um  so 
werthvoller,  da  er  ermöglichte  wenigstens  einen 
nothdürftigen  Einblick  in  das  Familien-Leben  zu 
gewinnen,  in  welchem  der  Held  aufgewachsen 
ist.  Für  die  Geschichte  des  Sickingenschen  Ge- 
schlechtes kam  daneben  vorzüglich  ein  im  Mün- 
chener Reichsarchiv  befindliches  Kopialbuch  in 
Betracht,  wie  denn  auch  die  Bairischen  und 
Pfälzischen  im  Staats-Archiv  zu  München  aut- 
bewahrten Reichstags- Akten,  sowie  für  einige 
Neben-Punkte  die  Archiv-Konservatorien  von 
Nürnberg,  Würzburg,  Speier  zu  Rathe  zu  ziehen 
waren.  Sehr  reiche  urkundliche  Quellen  er- 
schlossen sich  in  Wien  u.  a.  für  die  Geschichte 
der  Worro8er  Fehde,  der  bedeutungsvollen  stän- 
dischen Reformversuche,  der  Stellung  des  Reichs- 
Regiments  zu  den  streitenden  Parteien*).  Von 
dem  Ernestinischen  Gesammt- Archiv  zu  Weimar 
hat  der  Verf.  denselben  schönen  Gebrauch  ge- 
macht, wie  schon  in  seinem  früheren  Werke: 
»Fünf  Jahre  Würtembergischer  Geschichte«  (Leip- 
zig 1867).  Im  Frankfurter  Stadtarchiv  boten 
sich  die  vielfach  benutzten  Reichstagsakten, 
Sickingensche,  städtische  Korrespondenzen  etc. 
Auch  die  Archive  von  Strassburg,  Konstanz, 
Dresden  und  das  des  Germanischen  Museums 

*)  In  dem  schätzbaren  Werke:  »Die  Handschriften 
des  Kaiserlichen  and  Königlichen  Haas-,  Hof-  and  Staats- 
Archivs,  beschrieben  von  Constantin  Edlen  von  Böhm. 
Wien  187S«  S.  186  No.  594.  22  wird  erwähnt:  »Samm- 
lung von  Aufzeichnungen  versch.  Hände  über  Fehden 
des  Franz  von  Siokingen  1523«,  welche  der  Yerf.  wohl 
auch  benutzt  hat 


616     *  Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

steuerten  hie  und  da  eine  erwünschte  Notiz  bei. 
Dagegen  hatte  der  emsige  Forscher  einige  Ent- 
täuschung zu  erleben  in  Koblenz,  wo  sich  von 
den  Trier'schen  Akten  nur  wenig  vorfand,  and 
in  Karlsruhe,  wo  man  von  der  Pfalzer  Seite 
her  Bedeutendes  zu  finden  hätte  hoffen  dürfen, 
wo  aber  zur  Zeit  wenig  mehr  dargeboten  wer- 
den konnte,  als  was  den  Inhalt  der  betreffenden 
Kopialbücher  ausmacht. 

Die  neuerdings  durch  den  Druck  veröffent- 
lichten Quellenwerke  wie  die  Editionen  von 
Lanz,  Le  Glay,  Brewer  u.  8.  w.  sind  vortreff- 
lich ausgebeutet,  die  nicht  geringfügige  Litera- 
tur zeitgenössischer  Brochuren  stand  dem  Verf. 
zu  Gebote,  und  man  wird  seine  Beherrschung 
der  Literatur  überhaupt  vollkommen  zu  würdi- 
gen wissen,  wenn  man  bedenkt,  an  welchem 
Orte  er  geschrieben  hat*). 

Auf  so  breiter  Grundlage  erhebt  sich  nun 
die  Darstellung  von  Sickingens  Leben.  Es  ist 
dem  Gegenstande  nach  nicht  möglich,  dass  diese 
Darstellung  in  unsrer  historiographischen  Lite- 
ratur Epoche  macht.  Wo  Ranke  vorgearbeitet 
hat,  wird  es  schwer  sein  eine  durchaus  neue 
Auffassung  geltend  zu  machen,  auch  wenn  man 
das  früher  nutzbare  Material  bedeutend  ergän- 
zen kann.  Rankes  schöne,  zusammenfassende 
Charakteristik  (Deutsche  Gesch.  im  Z.  A.  der 

*)  Sehr  zu  bedauern  ißt,  dass  es  dem  Verf.  wegen 
mangelnder  Literatur  nicht  möglich  war  anf  das  Bio« 
graphische  hei  Erwähnung  Aquilas  und  Schwebeis  naher 
einzugehn  (s.  S.  184).  Auch  das  grosse  Werk  über  Götz 
von  Berliohingen  herausg.  von  F.  W.  G.  Grafen  von 
Berlichingen-Rossach  (1861)  stand  ihm  wohl  nicht  tu 
Gebote.  Hier  nennt  sich  8.216  Sickingen  >Kür  (?) 
Mt.  in  Hispanien,  Erzherzogen  eu  Osterreich  obrister 
Leuttinant«  (vgl.  Ulmann  8.  153  Anm,  1). 


Ulnmnn,  Franz  yon  Sickingen.        617 

[Reformation  S.  W.  II 82)  wird  auch  jetzt  noch  im 
Ganzen  und  Grossen  als  durchaus  zutreffend  er- 
scheinen, aber  im  Einzelnen  hat  es,  ganz  zu  schwei- 
gen von  der  reichen  Ausfüllung  des  Bildes,  doch  auch 
an  einigen  keineswegs  unbedeutenden  Berichti- 
gungen der  Zeichnung  nicht  gefehlt.  Was  bei 
jeder  biographischen  Darstellung  als  wesentliche 
Aufgabe  erscheint:  das  richtige  Verhältnis  zu 
treffen  zwischen  dem  rein  Persönlichen  und  dem 
Allgemeinen,  daraus  diese  Persönlichkeit  erwach- 
sen ist,  darin  sie  gewirkt  hat :  das  wird  man  im 
Torliegenden  Fall  als  wohl  erreicht  finden. 
Sickingens  Wirken  wäre  gar  nicht  zu  verstehn 
ohne  eine  Beleuchtung  der  socialen  und  politi- 
schen Stellung  der  Ritterschaft  seiner  Zeit,  und 
es  war  daher  durchaus  gerechtfertigt  dies  all- 
gemeinere Thema  ausfuhrlich  zu  erörtern.  Viel- 
leicht hätte  sich  dabei  eine  etwas  bessere  Grup- 
pirung  vornehmen  lassen.  Indem  bereits  S.  25 
— 30  die  »sociale  Lage  des  s.  g.  niedern  Adels« 

geschildert  wird,  haben  sich  im  vierten  Kapitel 
es  zweiten  Buches:  »An  der  Spitze  der  Reichs- 
ritterschaft« einige  Wiederholungen  nicht  ver- 
meiden lassen.  Es  hätte  wohl  jene  allgemeine 
Schilderung  bis  zu  dieser  Stelle  aufgeschoben 
werden  können,  oder  es  würde  sich  empfohlen 
haben,  der  eigentlichen  Biographie  des  letzten 
Bitters  eine  breite  Einleitung  über  die  letzten 
Zeiten  des  Rittertbums  vorauszuschicken.  Uebri- 
gens  ist  gerade  die  Entwicklung  dieser  allge- 
meinen Verhältnisse  von  ausgezeichneter  Klar« 
heit.  Ohne  irgendwie  den  oft  gemachten  Ver- 
such zu  wiederholen  jene  Götzischen  Zeiten  mit 
dem  Schimmer  der  Romantik  zu  umgeben,  aber 
auch  ohne  zu  einer  ganz  nutzlosen,  moralisiren- 
den  Polemik  zu  greifen,  setzt  der  Verf.  bündig 
auseinander,  wie  die  Ritterschaft  eingeengt  durch 


618        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

das  stetig  vorschreitende  Fürstentum ,  in  ihrer 
ökonomischen  Lage  von  Jahr  zu  Jahr  gegen  das 
blühende  Städtethum  zurückgekommen,  durch 
die  Veränderung  des  Kriegswesens  ihres  eigent- 
lichen Bodens  berauht,  nicht  im  Staude  war 
sich  eine  politische  Stellung  zu  sichern,  den 
grossen  Reform-Bestrebungen  Maximilians  un- 
bändigen Trotz  entgegensetzte  und  den  moder- 
nen staatlichen  Gewalten  nach  einem  letzten 
Verzweiflungskampf  unterlag.  Die  geschicht- 
liche Notwendigkeit  dieses  Unterganges  einer 
der  bedeutendsten  mittelalterlichen  Bildungen 
macht  gerade  sein  dramatisches  Interesse  aus. 

Im  Einzelnen  betrachtet  scheidet  sich  das 
vorliegende  Werk  in  drei  Bücher.  Das  erste: 
»Fehde  und  Reiterlebenc  umfa^st  in  vier 
Kapiteln  folgende  Gegenstände:  1)  Herkunft 
und  Jugend.  2)  Im  Kampf  mit  Worms 
und  Lothringen.  In  des  Reiches  Acht 
und  Oberacht.  3)  Im  fremden  Dienst. 
Aussöhnung  mit  dem  Kaiser.  4)  Er- 
starkung  im  Kampf. 

Aus  dem  ersten  Kapitel  hebe  ich  hervor  die, 
wie  mir  scheint,  berechtigte  Polemik  gegen  die 
landläufige  Ansicht,  Schwicker  von  Sickingen 
sei  in  dem  Pfalzisch-Bairischen  Erbfolgekriege 
in  Gefangenschaft  gerathen  und  auf  Befehl 
Maximilians  hingerichtet  worden.  Die  S.  16 
Anm.  2  angeführte  Urkunde  von  1505  zeigt, 
dass  er  damals  noch  am  Leben  war,  was  sich 
schlecht  mit  jener  Annahme  vereinbaren  liesse. 
Die  bezügliche  Stelle  in  der  Flersheimer  Chro- 
nik (Münch  III  223)  scheint  mir  schon  deshalb 
den  Verdacht  der  Korruption  nahe  zu  legen, 
weil  das  »im  Amptc  zu  dem  »gestorbene  ein 
ziemlich  unklarer  Zusatz  ist.  Die  von  Münch 
beliebte  Interpunktion   kann   selbstverständlich. 


Ulmaim,  Franz  von  SicKngen.        619 

nicht  entscheiden.  Wünschenswerth  ware  es 
gewesen  in  das  Verhältnis  der  »Fehdeschaften« 
zur  Flersheimer  Chronik  etwas  klareren  Einblick 
zu  erhalten. 

Der  neuen  Darstellung  der  Wormser  Fehde 
in  Kap.  2  ist  archivalisches  Material  in  reichem 
Masse  zu  Gut  gekommen;  von  Interesse  ist  für 
die  Quellenkritik  die  Bemerkung  (S.  32  Anm. 
2),  dass  Zorns  Wormser  Chronik  »betreffend  die 
Geschichte  des  Aufruhrs  und  die  Franzensfehde 
nur  die  etwas  abgekürzte  Wiedergabe  des  zwei- 
ten Ausschreibens  des  Wormser  Bathes  1515 
Samstag  nach  Bartholomaeus  im  Frankfurter 
Stadtarchiv  ist«  sowie  S.  5 1  Anm.  1  die  Notiz  über 
das  Verhältnis  der  Zimmerschen  und  Hertzogs 
;  Edelsasser  Chronik  zu  Geroldseckschen  Aufzeich- 

nungen. Das  > Wormser  Lied«,  vom  Verf.  im 
Strassburger  Stadtarchiv  aufgefunden  und  zuerst 
in  den  »Forschungen  zur  Deutschen  Geschichte« 
(Bd.  X  656  ft.)-  abgedruckt,  erscheint  im  vor- 
liegenden  Werke  passend  unter  den  Beilagen.  7\ 
|  Wie  die  Biographie  Sickingens  überhaupt  zu 

i  den  mannichfaltigsten  verfassungs-geschichtlichen 

!  Betrachtungen  veranlasst,  so  bietet  sich  in  Kap. 

|  3  Gelegenheit  eines  Versuches  des  Kaisers  Maxi- 

|  milian  zu  gedenken,   durch   welchen  die  Kreis- 

verfassung belebt  und  gegen  den  fehdelustigen 
|  Bitter  benutzt  werden  sollte,   »der  sich  für  be- 

i  rufen  erachtete,  den  Schützer  der  verfolgten  Un- 
schuld zu  spielen  und  der  dabei  seinen  privaten 
|  Vortheil  nach  Kräften  wahrzunehmen  sich  er- 
laubte«. Die  Sache  ist  nicht  ganz  unbekannt 
gewesen,  aber  doch  erst  vom  Verf.  nach  neuen 
Forschungen  ausführlich  erörtert.  Mit  Berufung 
auf  die  Beschlüsse  des  Kölner  Reichstags  von 
1512  verlangte  Maximilian  den  Zusammentritt 
der  Stände  der  Reichskreise  (auf  den  3.  Febr. 
1517)  und  die  Bewilligung  einer  ansehnlichen 


1 


620       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

Hilfe  zu  Ross  und  Fuss.  Das  Resultat  dieses 
Versuchs  »die  schwerfällige  Reichsmaschine  ge- 
gen den  Ritter  in  Bewegung '  zu  bringen«  war 
folgendes:  Die  kursächsischen  Kreis-Stände  tra- 
ten wegen  Ausbleibens  der  Kaiserlichen  Kom- 
missarien gar  nicht  zusammen,  die  Stände  des 
Ober-Rheinischen  Kreises  »schlugen  dem  Kaiser 
vor,  wie  es  Brauch  sei  gemeine  Stände  des 
Reichs  zur  Beschlussfassung  zu  beschreiben«» 
Im  Schwäbischen  Kreis  erschien  nur  eine  schwache, 
machtlose  Minorität.  Ueber  die  Beschlüsse  der 
übrigen  Kreise,  wofern  solche  überhaupt  zu 
Stande  kamen,  fehlen  die  Nachrichten.  Der 
ganze  Versuch  war  gescheitert,  und  hatte  nur 
zur  Folge  Sickingen  Frankreich  und  der  anti- 
babsburgischen  Opposition  immer  mehr  anzu- 
nähern. Die  Geschichte  dieser  Verhältnisse,  der 
Unterhandlungen  mit  dem  Kaiser,  des  Eintrittes 
in  dessen  Dienst  macht  den  Rest  von  Kap.  3 
aus.  Ich  hebe  daraus  nur  noch  die  glückliche 
Vermuthung  (S.  90)  hervor,  welche  sich  auf 
eine  von  Fleurange  überlieferte  Erzählung  be- 
zieht und  nachweist,  dnss  sie  sich,  richtig  auf- 
gefasst,  wohl  mit  der  Wahrheit  vereinigen  läset. 
Die  Erzählung  der  Metzer  und  der  Hessi- 
schen Fehde,  des  Zwistes  Sickingens  mit  Frank- 
furt n.  8.  w.  in  Kap.  4  zeichnet  sich  durch  rieh* 
tige  Abgrenzung  des  Stoßes  vorzüglich  aus. 
Die  Frankfurter  Angelegenheit,  in  welche  die 
beiden  Juden  Heyum  und  Meyer  verflochten  er- 
scheinen, ißt  ganz  neu  nach  den  Akten  im 
Frankfurter  Stadtarchiv  bearbeitet.  An  Ver- 
besserungen Münchs  hat  es  auch  hier  nicht  ge- 
fehlt. So  viel  der  Nachlässigkeit  dieses  Schrift- 
stellers auch  zuzutrauen  ist,  kann  ich  indes  doch 
nicht  glauben,  dass  er  ohne  jeden  Grund  die 
Forderung  des  Ambrosius  Glauburger  betreffend 
eine  Pfründe  des  Bartholomäus-Stiftes,  als  ein 


tflmann,  Franz  von  Sickingeo.        621 

Moment  für  Sickingens  feindselige  Stimmung  ge- 
gen die  Stadt  angeführt  hat  (6.  Münch  I  97). 
Mau  würde  in  Frankfurt  selbst  vielleicht  noch 
näheren  Aufschluss  erhalten  können.  Die  Cha- 
rakteristik Sickingens,  mit  welcher  der  Verf.  am 
Ende  dieses  Kap.  das  erste  Bach  schliesst,  kann 
ich  mir  nicht  versagen  hier  dem  Wortlaut  nach 
einzufügen.  Sie  giebt  eine  gute  Probe  von  der 
klaren  Schreibweise  des  Verf.,  die  sich  mit  Vor- 
liebe in  kurzen,  leicht  übersehbaren  Sätzen  be- 
wegt: »Glückliche  Kriege  hatten  ihn  (Sickingen) 
weit  aus  den  Reihen  seiner  Standesgenossen 
herausgehoben.  Fast  wie  ein  Fürst  unter  Für* 
sten  stand  er  da.  Und  welcher  geborne  Fürst 
konnte  sich  denn,  wie  er,  rühmen,  in  den  wei- 
testen Kreisen  von  der  populären  Stimme  für 
den  Anwalt  der  unterdrückten  Gerechtigkeit  ge- 
balten zu  werden?  Es  war  in  der  That  eine 
ganz  unvergleichliche  Stellung,  die  er  einnahm. 
Dabei  konnte  er  doch  immer  als  ein  Haupt  des 
Adels  gelten ,  wenn  ihm  auch  die  Eigenschaften 
eines  Parteiführers  wesentlich  gemangelt  haben. 
Kalte  berechnende  Einsicht,  vorsichtiges  Ab- 
wägen des  Für  und  Wider,  gelassenes  Abwarten 
des  richtigen  Augenblicks,  vor  allem  die  Pflicht 
dessen,  der  für  anderer  Wohl  verantwortlich  ist, 
waren  ihm  häufig  schwer  geübte  Tugenden.  Er 
handelte  nur  zu  gern  nach  den  Eingebungen 
seines  heissen  Herzens.  Dieses  Temperament 
entschuldigt  vieles  in  seinem  Thun,  erklärt  es 
aber  auch,  wie  Manches,  was  er  später  angriff, 
ihm  gar  nicht  gelingen  konnte«. 

Durch  den  Titel  des  zweiten  Buches:  »Re- 
formation an  Haupt  und  Gliedern«  wird 
schon  angedeutet,  inwiefern  sich  an  dieser  Stelle 
der  Kreis  der  Darstellung  erweitert,  und  ein 
Blick  auf  die  Ueberschriften  der  vier  Kapitel 
dieses   Buches  1)  »Im  Dienst  habsburgi- 


622        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

scher  Kaiserpolitik.  2)  Sickingen  und 
Hotten.  Beziehungen  zur  Reformation* 
3)  DerFeldzug  ander  Maass.  4)  An  der 
Spitze  der  Reichsritterschaft)  zeigt  so- 
fort, dass  es  sich  nicht  nur  um  die  religiöse 
Reformation,  sondern  gleichzeitig  um  die  politi- 
sche oder  wenigstens  ständische  Reform  han- 
delt. Allerdings  sind  es  vor  Allem  die  Be- 
ziehungen Sickingens  zur  literarisch-religiösen  Be- 
wegung des  sechzehnten  Jahrhunderts,  an  welche 
Jeder  zuerst  zu  denken  geneigt  ist,  sobald  des 
Ritters  Name  genannt  wird.  Seine  Freundschaft 
mit  Hütten,  Hartmut  von  Kronberg*)  u.  8.  w.  sein 
Eintreten  fur  Reuchlin,  seine  warme  Theilnahme 
für  Luther  und  dessen  Sache,  seine  Haltung 
während  des  Wormser  Reichstages,  die  Einrich- 
tung des  ersten  reformirten  Gottesdienstes  auf 
seinen  Burgen,  die  Oefinung  seiner  »Herberge 
der  Gerechtigkeitc  für  die  »hervorragendsten 
Opfer  religiöser  und  kirchlicher  Ueberzeugungc, 
wie  Butzer,  Schwebel,  Aquila,  Oecolampadius : 
alle  diese  Thatsacheh  machen  Sickingen  zu  einer 
unvergesslichen  Persönlichkeit  in  der  Geschichte 
des  Deutschen  Humanismus  und  der  Deutschen 
Reformation.  Viele  der  erwähnten  Punkte  sind 
neuer  dings  erst  durch  die  trefflichen  Arbeiten 
von  Strauss,  Waltz,  Geiger  wiederum  be- 
leuchtet worden,  speciell  für  die  Geschichte  des 

*)  In  der  »His  tori  a  vitae  Georgii  Spalatini«  von 
Chr.  Schlegel  (Jenae  1698)  wird  S.  204  ein  Brief  H. 
von  Kronbergs,  1522  gerichtet  an  »den  von  Döltzigk 
nnd  Oeorgiam  Spalatinumc  mitgetheilt,  von  dem  ich. 
nicht  weiss,  ob  er  sonst  bekannt  ist,  und  an  dessen  Ende 
beiläufig  auch  Sickingen  erwähnt  wird.  Vgl.  S.  206  die 
Antwort.  Ungern  vermisst  man  in  diesem  Abschnitt  des 
vorliegenden  Werkes  eine  Angabe  über  das  Verhältnis 
Eberlins  von  Günzburg  zu  dem  Sickingenschen  Kreise» 


Ülmann,  Franz  von  Sickingen«        623 

Worni8er  Reichstags  ist  ganz  kürzlich  durch 
J.  Friedrich  in  den  merkwürdigen  Berichten 
Aleanders  eine  werthvolle  Quelle  vollständiger 
erschlossen.  Aber  nicht  nur,  dass  diese  Arbei- 
ten dem  Verf.  den  Weg  ebnen  konnten,  er  hat 
auch  hier  manchen  selbstständigen  Beitrag  lie- 
fern können.  So  wird  der  letzte  Biograph 
Beuchlins  ßehr  erfreut  werden  durch  Mitthei- 
lung eines  vorher  unbekannten  Briefes  Reuch- 
lins  vom  3.  Januar  1521  (Anbang  V.),  in  wel- 
chem der  geplagte  Gelehrte  Friedrich  den  Wei- 
sen um  Verwendung  beim  Kaiser  bittet,  und  eines 
von  Sickingen  in  gleicher  Sache  an  gleiche  Adresse 
gerichteten  Schreibens  (Anhang  IV).  Dass  Luther 
auf  dem  Wege  gen  Worms  eingeladen  worden  sei  auf 
die  Ebernburg  zu  kommen,  um  dort  mit  Gla- 
pion  zu  verhandeln,  wird  S.  181  aufs  Neue  wahr- 
scheinlich gemacht.  Als  charakteristisch  für  das 
Geheimnis,  mit  welchem  Luthers  Gefangennahme 
umgeben  und  Sickingens  Stellung  betrachtet 
-wurde,  ist  S.  182  das  Stück  eines  im  Weimarer 
Archive  befindlichen  Briefes  des  Herzogs  Johann 
(Friedrich  des  Weisen  Bruder)  abgedruckt,  in 
welchem  es  heisst:  »Von  doctor  Marthino  wais 
ich  e.  1.  nichts  warhafftiges  zcu  schreiben  who 
er  yst  dan  gestern  yst  myr  gesaget  worden  er 
solle  nit  weit  von  franckreich  sein  in  eynem 
schlos  Frantz  von  sickingen  zusten- 
digk«  etc.  Auf  die  Frage,  inwiefern  der  Kur- 
fürst Urheber  oder  doch  Mitwisser  des  Planes 
gewesen  sei,  Luther  während  der  Rückfahrt  von 
Worms  in  Sicherheit  zu  bringen,  geht  der  Verf. 
nicht  näher  ein.  Noch  Hagenbach  in  seinen 
Vorlesungen  über  die  Geschichte  der  Reforma- 
tion (4te  Auflage  1870)  S.  109  will  nur  behaup- 
ten, dass  die  plötzliche  Gefangennehmung  »höchst 
wahrscheinlich«  von  Seiten  des  Kurfürsten  ver* 


8        GH»  ***"  w  i 

äst*-  P1'*  j,  *&*  indes,  es  könne 
tj4  t#  %rät>6T  obwalten,  wenn 

,«t  "^rtF^sidto  -n  Spalatin's  Anna- 
***$>%£lli'ff,8)  P-  60  in's  Auge  fasst: 
&  ^C^etdtrf'tez  mein  gnedigster  Herr, 
&(^Ta#*  Sachsen,  Churfürst  etc. 
'%tf  ^deS^0^  hetten  Doctorem  Marti- 
tifitt1?3 ,:&  Jieb,  rnd  wer  im  eigentlich  gross 
tp  gef fahren ,  do  ihm  vnguts  widerfttren, 
;j(  TV  gern  wider  Gottes  wort  gethann, 
4*  *L«  Herrn  Kayser  auch  vnger  auf  sich 
ej  Vnd  gedacht  auf  das  Mittel,  den 
rtf  i?oetor  Martinue  ein  zeeit  bey  seit  zeti 
-gBl  ob  die  Bachen  iun  ein  Btülung  geriebt 
I, ten  werden.  Liess  auch  im  solchs 
Abeudt  zeuvorn  zeu  Wurrabs,  ehr 
reg  zcog,  inn  gegenwart  Herrn  Phi- 
s  von  Feylitsch,  hern  Fridrichen 
ThuD  beider  Ritter,  mein,  Spala- 
rnd  freilich  nicht  viel  mer,  an- 
ge n,  wie  man  ihn  beyseit  bringen  solt<  etc. 
Is  ist  nicht  möglich  das  erste  und  dritte 
tel  dieses  Buches  hier  im  Einzelnen  zu  be- 
llen, obgleich  mancher  Punkt  eine  beson- 
Besprechung  verdiente,  bo  z.  B.  die  kriti- 
Bemerkung  S.  160  Anm,  2,  durch  welche 
Identität  der  angeblich  aus  dem  Kreise 
ngens  an  den  eben  erwählten  Karl  V.  ge- 
eten  Adresse  angezweifelt  wird*).  Aus- 
wich will  ich  noch  hervorheben  die  geist- 
Parallele  zwischen  Sickingen  und  Bayard, 
i  Jeder  als  »bedeutendster  Repräsentant 
icheidenden  Rittertbumes«  in  seinem  Vater* 
i  erscheint  (S.  211  ff.).  Was  die  Tradition 
SickingenB  Verrath  in  dem  MaaB-Feldzug 


r 


Ülmann,  Franz  von  Sickingen.        625 

betriff);,  so  scheint  sie  in  der  That  aaf  keine 
reinere  Quelle  zurückzugehn  als  auf  Französische 
Klatscherei. 

Etwas  länger  ist  bei  Betrachtung  des  fol- 
genden Kapitels :  »An  der  Spitze  der  Reichs- 
ritterschaft« zu  verweilen.  Hier  haben  die 
Forschungen  des  Verf.  über  die  Versuche  die 
Stellung  der  Reichsritterschaft  zu  bessern  und 
ihrer  Zügellosigkeit  Herr  zu  werden,  schöne  Re- 
sultate ergeben.  Auch  die  neueste  »Geschichte 
der  ehemaligen  freien  Reichsritterschaft  in 
Schwaben,  Franken  und  am  Rheinstrome  von 
K.  H.  Freiherrn  Roth  von  Schreckenstein«  (Bd.  2. 
1871)  wird  nicht  unwesentlich  durch  das  vor- 
liegende Werk  ergänzt  Zunächst  sei  auf  die 
aus  dem  Erzkanzlerarchiv  stammenden  Artikel 
vom  Mainzer  Reichstag  1517  (S.  237)  verwiesen. 
Sie  waren  bestimmt  dem  Entwürfe  eines  neuen 
Ritterrechts  gleichsam  die  Wege  zu  ebnen,  voll- 
guter  Gedanken,  aber  freilich  ebensowenig  zur 
Ausführung  gelangt  als  dies  Ritterrecht  selbst. 
Aus  den  Verhandlungen  darüber  wird  S.  238 
ein  gleichfalls  in  Wien  aufgefundenes  Original- 
Schreiben  herangezogen,  aus  welchem  deutlich 
hervorgeht,  wie  sehr  man  in  den  ritterschaft- 
lichen Kreisen  sich  sträubte  gegen  eine  »wirksame 
Unterordnung  unter  das  Reichsoberhaupt  und 
eine  Gerichtsorganisation  für  den  Bedarf  des 
Adels  unter  sich,  bei  der  eine  regelnde  Mitwir- 
kung der  öffentlichen  Gewalt  stattgefunden  hätte«. 

Indem  der  Verf.  sodann  S.  240  auf  die  Be- 
stimmungen der  Wahlverschreibung  Karls  V.  zu 
sprechen  kommt,  wendet  er  sich  gegen  die,  doch 
wohl  auch  von  Roth  von  Schreckenstein  a.  a.  0. 
S.  201  getheilte  Auffassung  des  Artikels  VI,  nach 
welcher  durch  das  Verbot  »aller  unziemlichen 
hässigen  Bundnußs,  Verstrickung  und  Zusammen- 

48 


626       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

thun  der  Unterthanen,  des  Adels  and  gemeinen 
Volks c  nur  der  landsässige  Adel  für  getroffen 
gehalten  wird.  Der  Ausdruck  ist  allerdings  sehr 
unbestimmt  (gleichlautend  in  dem  von  Waltz 
Forschungen  a ,  225  ff.  mitgeth eilten,  ausfuhr« 
lieberen  Entwurf),  vielleicht  mit  Absicht  so 
dunkel  gehalten,  aber  ich  sehe  nicht  ein,  warum 
der  weitere  Wortlaut  des  Art.  jene  Auffassung 
unhaltbar  machen  sollte.  Ja  man  geräth  in  Ver- 
legenheit das  »Unterthanen«  (neben  dem  Aus- 
druck »gemeinen  Volks«)  zu  erklären,  wenn  ea 
nicht  die  weitere  Zusammenfassung  für  »Adel« 
und  »gemeines  Volk«  bedeuten  soll.  Es  wäre, 
wie  gesagt,  nicht  undenkbar,  dass  man  den  Aus- 
druck absichtlich  vieldeutig  gestaltete,  zeigt  doch 
auch  die  »nachträgliche  Aenderung«  des  betref- 
fenden Artikels  in  dem  wohl  von  Mainz  ausge- 
gangenen Gutachten  (s.  Waltz  a.  a.  0.  S.  225 
Anm.  1)  dass  man  es  vorzog,  statt  direkt  vom 
»ufrur«  des  »adells  der  ritterschafft«  zu  spre- 
chen, allgemein  »ufrure  und  entborung«  zu  nennen. 
Darunter  konnten  denn  die  Vorboten  des  Bau- 
ernkrieges ebensowohl  verstanden  werden  als 
die  Gewalttbaten  der  Ritter,  mochten  sie  land- 
sässig  oder  reichsfrei  6ein. 

Sehr  beachtenswert^  ist  des  Verf.  Beurtbei- 
lung  des  Landauer  Tages,  auf  dessen  Vorge- 
schichte gleichfalls  manches  neue  Licht  geworfen 
wird.  Mit  vorsichtiger  Benutzung  der  freilich 
spärlich  genug  fliessenden  Quellen,  namentlich 
auch  der  Flugschriften-Literatur  tritt  der  Verf., 
wie  mich  dünkt,  mit  Recht  der  Annahme  ent- 
gegen, dass  die  Trierer  Fehde  eine  unmittelbare 
Folge  der  Landauer  Versammlung  gewesen.  Der 
Beweis  scheint  mir  erbracht  zu  sein,  dass  es 
vorzüglich  die  dramatische,  auf  den  Effekt  be- 
rechnete, aber  eben   daher  wenig  zuverlässige 


Ulmann,  Franc  ton  Sickingen.        627 

Darstellung  des  Trierer  Dichters  Latomus  ge- 
wesen ,  welche  zu  der  Annahme  verführt  hat, 
dass  der  gedruckte  Bundesbrief  nur  das  offi- 
cielle  Aushängeschild  sei,  hinter  welchem  sich 
geheime  Abmachungen  verborgen  hätten.  Die 
nächsten  Freunde  des  Bitters  mögen  solche  frei- 
lich beschlossen  haben,  die  Versammlung  als 
solche,  der  Rittertag,  scheint  aber  in  der  That 
nur  in  dem  bekannten  Bundesbriefe  seinen  Aus- 
druck gefunden  zu  haben.  Man  hat  mit  an- 
dern Worten,  was  den  Zeitgenossen  freilich 
schwer  wurde,  noch  zwischen  »allgemein  ritter- 
schaftlichen und  speciell  Sickingschen  Plänen« 
zu  scheiden.  »Als  Resultat  ist  festzuhalten :  Sick- 
ingens  Pläne  waren  andere  als  die  der  Lan- 
dauer Einungsverwandten ,  diese  als  Gesammt- 
beit  aufgefasst.  Er  wollte  erst  Macht  gewinnen 
(und  zwar  auf  Kosten  der  Kirche),  um  eine  Re- 
formation auch  der  ritterschaftlichen  Verhält- 
nisse zu  unternehmen.  Zu  diesem  Behuf  bediente 
er  sich  als  Leiter  zum  Ersteigen  des  Ziels 
auch  des  Ritterbundes.  Wenn  er  siegte,  war 
so  und  so  der  Anfang  einer  Organisation  will- 
kommen« Wie  er  diese  weiter  ausgebaut  haben 
'würde,  vermag  die  kühnste  Phantasie  nicht  zu 
ahnen.  Die  Genossen  des  Sieges  würden  es,  wie  das 
»Gesprech«  (eine  gleichzeitige  Flugschrift)  so 
naiv  sagt,  vorgezogen  haben ,  zu  befehlen ,  statt 
zu  gehorchen.  Die  Zersplitterung,  die  Wehrlo- 
sigkeit  des  Rheinlandes  wäre  offenbar  noch 
grösser  geworden,  als  sie  ohnedies  war.  Es  ist 
eine  Frage,  die  historisch  nicht  zu  lösen  ist,  ob 
Sickingen  im  Vollbesitz  des  genügenden  Ein- 
flusses für  die  Ritterschaft  eine  geordnete  Reichs- 
standschaft erstrebt  haben  würde.  Eine  solche, 
die  wohl  Hand  in  Hand  hätte  gehn  müssen  mit 
einer  Vertretung  auch  der  Landsassen,  wäre  vom 

48* 


628        Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

Reichsstandpunkt  aus  wohl  ein  Ersatz  gewesen 
für  die  Vernichtung  einiger  geistlicher  Fürsten- 
thümer.  Aber  gerade  eine  solche  Idee,  die  Bil- 
dung eines  Unterhauses,  war  dem  Vorstellungs- 
kreis des  damaligen  Deutschland  fremd  und  im 
Widerspruch  zu  der  fortschreitenden  Bedeutung 
des  monarchisch  -  conföderativen  Elements  im 
Reich«. 

Das  nun  folgende  dritte  Buch :  »Revolution 
und  Reaction«,  welches  uns  die  Katastrophe 
des  Ritters  vorführt,  ist  gleichfalls  in  vier  Ka- 
pitel getbeilt :  1)  Sickingens  Pläne  und 
Fehde  gegen  Trier.  2)  Massregeln  ge- 
gen Verdächtige.  Vorbereitung  zur 
Entscheidung.  3)  Das  Reichsregiment 
und  die  Parteien.  4)  Kampf  und  Tod. 
Das  Buch  wird  durch  einige  Betrachtungen  er- 
öffnet ,  deren  Gegenstand  die  allgemeine  politi- 
sche Richtung  Sickingens  bildet.  So  sehr  ich 
damit  übereinstimme,  dass  sich  in  ihm  »mit 
dem  Idealismus  eine  recht  realistische  Ader 
verband«,  dass  ihm  »Freiheit  der  Predigt  und 
Stärkung  des  ritterlichen  Wesens  nicht  weniger 
Zweck  als  Mittel  zum  eigenen  Emporsteigen  war«, 
so  wenig  kann  ich  mit  dem  generellen  Satze  mich 
einverstanden  erklären,  dass  neben  »unentwegter 
Energie  im  Handeln,  schonungslosem  Aufopfern 
auch  der  eigenen  physischen  wie  moralischen  Per- 
sönlichkeit« noch  »vollendete  Unbekümmertheit 
in  Wahl  der  Mittel  und  Wege«  als  ein  Element 
in  >der  Ganzheit  des  Mannes«  die  unverwisch- 
bare Scheidelinie  zwischen  den  epochemachenden 
Staatsmännern  und  emporstrebenden  Talenten 
zweiten  Ranges  bildet.  Man  müsste  denn  einen 
Washington  oder  einen  Freiherrn  vom  Stein  der 
Reihe  jener  Talente  zweiten  Ranges  zurechnen  1 
Sehr  interessant  ist  S.  206  ff.  der  Hinweis  auf 


Ulmann,  Franz  von  Sickingen.        629 

die  Parallelen,  welche  die  Zeitgenossen,  um  Sick» 
ingens  politische  Stellung  zu  bezeichnen ,  zwi- 
schen ihm  und  anderen  historischen  Persönlich- 
keiten gezogen  haben.  Von  allen  diesen  Ver- 
gleichen ist  ohne  Zweifel  keiner  bedeutungsvoller 
als  der  mit  Ziska,  weil  sich  in  ihm  die  Durch« 
dringung  der  politischen  und  religiösen  Revolu- 
tions-Gedanken,  vor  Allem  der  Plan  einer  Sä- 
kularisation des  Eirchenguts,  unverhohlen  aus- 
spricht. Man  mag  den  Zeugnissen  fur  diesen 
Vergleich,  welche  der  Verf.  fleissig  gesammelt  hat, 
noch  eines  zufügen,  welches  ihm  im  lateinischen 
Texte  noch  nicht  bekannt  sein  konnte.  Es  findet 
sich  in  dem  kürzlich  von  der  historischen  Gesell- 
schaft in  Basel  herausgegebenen  ersten  Bande 
der  »Basler  Chroniken t  (Leipzig  Hirzel  1872) 
S.  385).  Der  Verfasser  der  a.  a.  0.  abgedruckten 
Chronik,  Georg  Carpentarii  (Zimmermann)  aus 
Brugg,  zur  Zeit  von  Sickingens  Katastrophe 
Mönch  in  dem  Karthäuser- Kloster  zu  Klein- 
Basel,  äussert  sich  über  dies  Ereignis  wie  folgt: 
»Francisci  Sickingii  interitus.  Eodem  anno  (sc. 
1523)  Franciscus  Sickinger,  miles  famosus,  dum 
episcopum  Trevirensem  obsideret  et  nonnulla 
ditionis  ejus  oppida  monasteriaque  spoliaret  ac 
dißsiparet  sicut  anno  praecedenti,  posteaquam 
ad  loca  munita  cum  satellitio  suo  se  recepisset 
et  cum  Palatino  seualiis  principibus  bellum  ge- 
reret,  lapide  percussus  in  latere  ex  resilitione 
ictus  bombardae  in  quodam  Castro  graviter  lae- 
gU8  post  paucos  dies  interiit.  Hie  nempe  signi- 
ferum  agere  coepit  contra  clerum  et  religiosos 
praeliandi.  Quem  sideus  non  tulisset  e  medio, 
graviore*  damna  principibus  fuerat  illaturus  quam 
olim  Joannes  Zischa  regno  Bohemorum.  Nam 
sub  specie  reparandae  veritatis  evangelicae  Lu- 
tberanis  patrocinando  moliebatur  insidias  episco- 


680       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 

Ins'  electoribu8  Moguntinensi ,  Trevirensi  et  Co- 
oniensi.    Cujus  gesta  haben tur  .  .  •  .« 

Zur  allgemeinen  Charakteristik  der  politischen 
Bedeutung,  welche  man  Sickingen  auf  der  Höhe 
seines  Ruhmes  beilegte,  kann  man  auch  noch  die 
Stellen  aus  den  citirten  Depeschen  Aleandere 
(S.  128.  132)  heranziehen:  »et  in  vero  detto  Si- 
chinghen  rebus  sic  stantibus  est  terror  Germa- 
niae« (vgl.  die  Spalatinschen  Worte  cit.  b.  Ul- 
mann S.  362  Anm.  1)  »el  revera  Sichingen  solus 
nunc  in  Germania  regnal ,  perche  ha  seguito 
quando  et  quanto  vole  et  alli  Principes  torpe- 
8cuntc  etc. 

Ich  versage  mir  auf  die  Erzählung  des 
Trierer  Zuges  und  seiner  unmittelbaren  Folgen 
näher  einzugehen.  Vieles  aus  der  Reihe  dieser 
Ereignisse  konnte  klarer  und  ausführlicher  dar- 
gestellt werden  als  bisher,  Anderes  so  z.  B.  die 
genauere  Verhandlung  der  Schweinfurter  Adela- 
versammlung ist  in  Folge  der  Dürftigkeit  der 
Ueberlieferung ,  dunkel  geblieben.  Eine  Frage 
von  vorzüglichem  Interesse  ist,  inwiefern  Sick- 
ingen, um  seine  Sache  zu  fuhren,  auch  das 
niedere  Volk,  den  Bauernstand,  in  seinen  Ge- 
sichtskreis gezogen,  eine  Entfesselung  dieser 
Elemente  gegen  das  Fürstenthum  geplant  habe. 
Halbe  Freunde  und  entschiedene  Feinde  des 
Bitters  haben  in  ihren  Aussagen  einen  solchen 
Gedanken  nahe  gelegt.' 

Der  Verf.  selbst  hat  viele  Zeugnisse  der  Art 
beigebracht,  so  namentlich  S.  354  den  Satz  in 
einem  Aktenstücke  der  drei  gegen  Sickingen 
verbündeten  Fürsten,  »dasssie  nur  gegen  solche 
einschritten,  welche  »»vom  Adel  sein  wollten  und 
sich  Untugent  befleissence,  Fürsten  und  Städte 
gewaltsam  überziehen,  Geleite  verletzen,  Arme 
beschädigen  und  Strassenräuberei  betreiben ,  ja 


Ülmann,  Franz  von  Sickingen«         631 

sich  daran  nicht  ersättigen  lassen,  sondern 
den  gemeinen  Mann  wider  alle  Obrig- 
keit und  Ehrbarkeit  aufzuwiegeln  ver- 
suchen«. Ich  gebe  indes  zu,  dass  auf  eine 
solche  Behauptung  nicht  viel  mehr  zu  geben  ist 
als  auf  die,  welche  etwa  heutzutage  eine  unlieb- 
same politische  Partei  mit  der  Commune  oder 
Internationalen  zuidentificiren  sucht.  Auch  der 
»Neukarsthans«  und  seine  dreissig  Artikel,  sie 
mögen  verfasst  sein  von  wem  auch  immer,  können 
mir  als  Beweis  dafür  gelten,  dass  der  Wunsch 
einer  Verbrüderung  zwischen  Adel  d.h. in  erster 
Linie  Sickingen  und  Bauerschaft  bei  dem  Autor 
rege  war,  ohne  dass  damit  irgend  welche  Si- 
cherheit aber  des  Ritters  wirkliche  Pläne  gege- 
ben wäre. 

Dennoch  hätte  eine  merkwürdige  Stelle  der 
Flersheimer  Chronik  S.  233,  für  deren  Glaub- 
würdigkeit mir  freilich  weitere  Beweise  fehlen, 
in  der  Anm.  1  S.  335  abgedruckt  werden  sollen, 
da  es  nach  ihr  an  einem  gewissen  Gemeingefühl 
der  aufständischen  Bauerschaft  mit  der  Sickin- 
•genschen  Sache  nicht  gefehlt  hat.  Sie  lautet: 
»Indem  erhub  sich  der  Beurische  Vffruhr,  da 
wardt  bei  Hansen  von  Sickingen  gesucht  von 
ettlichen  Hauffen  der  Bauren,  das  er  ihr  Haupt- 
man  wollt  werden ;  sie  wüsten  das  seinen  Vatter 
vndt  ihme  Vnrecht  geschehen  were,  sie  wollten 
ihme  zu  allem  dem  seinen  helffen,  vndt  grosser 
machen,  dan  er  ihe  gevesen  wehre ;  aber  Hanss 
entschlug  sich  ihre  etc.  Wenn  es  ferner  durch 
Stieve  erwiesen  worden,  dass  der  mit  Sickingen 
vertraute  »Fuchssteiner«  gar  nicht  derselbe  ist, 
den  Jörg  zum  Autor  der  zwölf  Artikel  hat  stem- 
peln wollen  (8.  Ulmann  823),  so  enthält  doch 
des  Verf.  nicht  mißzuverstehender  Ausspruch 
(S.  334)   etwas   zu  viel ,  der  Dr.  Johann  von 


632       Gott,  gel  Ans.  1873.  Stuck  16. 

Fuchsstein,  damals  Würtembergischer  Kanzler, 
früher  Sickingenscher  Agent,  habe  gar  keine 
Rolle  unter  den  aufständischen  Bauern  gespielt. 
Eine  Rolle  hat  er  damals  allerdings  gespielt, 
nnr  nicht  die,  welche  Jörg  ihm  zutheilt,  die 
vielmehr  dem  Dr.  Sebastian  Fuchssteiner  gebüh- 
ren würde  (s.  Heyd:  Ulrich  Herzog  zu  Würtem- 
berg  II,  253).  Sehr  dankenswerth  ist  S.  322 
der  Hinweis  auf  einen  im  Kasseler  Archiv  auf- 
gefundenen Brief  Johanns  von  Fuchsstein,  durch 
welchen  ein  früher  von  mir  im  Auszug  mitge- 
theiltes  Schreiben  Hubmaiers  an  W.  Rychard 
ergänzt  wird.  Hubmaiers  Worte :  >  Novarum  re- 
rum  nobis  nihil  est«  gestatten  doch  wohl  kaum 
wie  der  Verf.  S.  323  anzunehmen  scheint,  einen 
Schluss  auf  Beziehungen  dieses'Mannes  zu  Sick- 
ingen,  eher  auf  sein  Interesse  an  den  Schick- 
salen des  J.  von  Fuchsstein,  sie  lassen  sich  un- 
gezwungen in  dem  Sinn:  »Bei  uns  in  Regens- 
burg giebt  es,  erfährt  man  weiter  nichts  Neues« 
verstehn. 

Der  Erwähnung  nicht  unwerth  mag  es  er- 
scheinen ,  dass  ein  Exemplar  der  zwölf  Bauern- 
Artikel  (Nr.  6  in  der  noch  sehr  zu  vervollstän- 
digenden Aufzählung,  die  ich  im  Anhang  meiner 
Arbeit  über  die  zwölf  Artikel  versucht  habe) 
genau  denselben  Holzschnitt  auf  seinem  Titelblatt 
trägt,  wie  ein  gleichfalls  in  der  hiesigen  Biblio- 
thek h.  e.  eccl.  1041  aufbewahrtes  Exemplar 
des  Sickingen  sehen  Sendbriefs  an  Diether  von 
Handschuchsheira ,  dessen  auch  Ulman  S.  184 
gedenkt.  Der  Titel  über  dem  Holzschnitt,  (der 
auch  am  Schluss  wiederkehrt)  in  dem  mir  vor- 
liegenden Druckwerk  lautet:  „©jn  fenbbriff, 
Mje  ber  Crbef  rninb  |  Crntoeft  gfrandScuS  ton  ©Ijd« 
ingen,  fernem  |  fdjn>el)er  geföriben  l>at,  bent  ©bten 
mmb  |  (grnt)eften  junef er  SDittert(^n  ton  $)mt  |  f c^u^m 


Ulmann,  Franz  von  Sickingen.         683 

feit  einer  freuntftdjenn  |  mibcrri<$tang  efcfi^cr  orttdfef  | 
©jriftttd)e$  glaubend".  Unter  dem  Holzschnitt 
steht:  „©ebrurtt  fcu  Grffort  feu  bem  bunten  |  ftttoen 
bet)  ©anct  ^auel".  Schwebeis  Vorrede  ist  hier 
gleichfalls  vorhanden.  Das  Exemplar,  8  BL  in 
4-  fehlt  bei  Weller *). 

Man  wird,  Alles  in  Allem  betrachtet,  dem 
Verf.  Recht  darin  geben,  dass  aus  den  uns  vor- 
liegenden Zeugnissen  der  Beweis  fur  Sickingens 
Absicht,  die  bedrohliche  Gährung  der  bäuerlichen 
Bevölkerung  gegen  das  Fürstenthum  zu  benutzen, 
nicht  erbracht  werden  kann,  wie  vielfach  auch 
seine  Zeitgenossen  das  Schreckbild  des  Bund- 
schuh« mit  seiner  drohenden  Gestalt  in  Verbin- 
dung gesetzt  haben.  —  Eine  andere  Frage  ist, 
inwiefern  der  Ritter  auf  die  Macht  der  Städte 
rechnen  wollte  und  rechnen  durfte.  Sie  wird 
vom  Verf.  S.  335—338  in  dem  Sinn  entschieden, 
dass  an  einen  Bund  mit  diesen  Elementen  im 
Ernste  nicht  zu  denken  war.  Bei  dieser  Gele- 
genheit wird  S.  336  das  Wort  des  Frankfurter 
Gesandten  Holzhausen:  »Meine  Heimfahrt  wird 
mir  schwer«,  das  bei  Ranke,  Deutsche  Gesch. 
im  Z.  A.  der  Reformation  H,  88  eine  beinahe 
elegische  Wirkung  hervorbringt,  viel  prosaischer, 
aber  ohne  Zweifel  richtiger  gedeutet. 

1)  Diesem  Originaldruck  ist  angebunden  ein  Exem- 
plar des  Berichtes  von  Sturm,  welcher  nach  Ulmann 
S.  865Anm.2  selten  geworden  zu  sein  scheint.  Der  Titel 
lautet  in  dem  mir  vorliegenden  Druck:  „ffite  bie  but) 
hiegßfflrften,  Wtmtiä)  |  Xrier,  $fal$,  tmb  $effen,  $ran$en  | 

Don  ©ttfingen  tooerjogen ,  Snen  I  on  feine  ansenget  ein«  tatyß 

?e*  |  (trofft ,  andj  etlid)  ©djtöffer  I  gewunnen  onb  Grobert  | 
üben.  3ß  gefdjefjen  I  nrie  fcrna$  I  bofget".  Der  Druck 
(10  Bl.  in  4.)  beginnt:  „33R  jar2R.  2>.  HÜj  auff  @atnu- 
ftag  ben  18.  tag  iHjmti«,  \fi  ?falfeoraff  gubnrig"  w.  Der 
> korrekte  Wiederabdrucke  von  Münch  läset  sich  auch 
hier  trefflich  kontroliren,  so  namentlich  in  Betreff  der 
Zahlen. 


%34       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  16. 

Ich  übergehe  das  trefflich  gearbeitete  dritte 
Kapitel  dieses  Buches,  in  welchem  Jörgs  bekannte 
Behauptung,  dAss  das  Reichsregiment  Sickiugen 
parteiisch  begünstigt  habe,  mit  Glück  auf 
ihr  richtiges  Mass  gebracht  wird,  um  noch  ein 
Wort  über  die  Erzählung  der  letzten  Schicksale 
Sickingens  zu  sagen.  Man  sollte  nicht  glauben, 
dass,  ohne  Erschliessung  neuer  Quellen,  gerade 
diesem  Gegenstande  sich  noch  eine  neue  Seite 
hätte  abgewinnen  lftssen  mögen,  da  es  hier  galt, 
mit  einem  der  Meisterstücke  von  Rankes  Dar- 
stellungs-Kunst zu  wetteifern.  Allerdings  konnte 
der  Verf.  den  »Bericht  Bastian  Embharts,  Burg- 
vogts von  Asperg,  über  seine  Sendung  in  das 
Lager  der  Kriegsfürsten  vor  Landstuhl«  (Anhang 
VI)  aus  dem  Wiener  Archiv  sich  nutzbar  machen. 
Aber  in  der  Heranziehung  dieses  Berichts ,  der 
die  eigentliche  Katastrophe  nicht  ein  Mal  um- 
fasst,  ist  der  historiographische  Werth  dieses 
letzten  Kapitels  nicht  zn  suchen.  Er  liegt  viel- 
mehr darin,  dass  der  Verf.  von  den  vorhande- 
nen Zeugnissen  eines  vorzüglich  zu  Grunde  legt, 
welches  bisher  zu  geringschätzig  behandelt  wor- 
den, und  ein  anderes  in  die  zweite  Stelle  ver- 
setzt, welches  bisher  die  erste  eingenommen  hat. 
Es  ist  klar,  dass  Ranke  flir  die  Geschichte  der 
letzten  Stunden  des  Ritters  in  erster  Linie  der 
Flersheimer  Chronik  gefolgt  ist.  Nun  lässt  sich 
aber  nicht  verkennen  ,  dass  sich  dagegen  man- 
ches Bedenken  erheben  lässt  Der  Autor  der 
Flersheimer  Chronik  berichtet  nicht  als  Augen- 
zeuge ,  er  schöpft  aus  zweiter  Hand ,  (vielleicht 
waren  seine  Gewährsmänner  der  Kaplan  Nikiaus 
Merxheimer  und  der  Pfälzische  Hofmeister  Lud- 
wig von  Fleckenstein) ,  die  Form  seiner  Dar- 
stellung spitzt  sich  mitunter  zu  epigrammatische  r 
Schärfe  zu  und  erweckt  dadurch  den  Verdacht 


Ulmann,  Franz  von  Sickingen.         695 

des  künstlich  Gemachten,  ja  eine  sorgfaltige 
Nachprüfung  wird  zu  dem  Schlüsse  kommen, 
dass  der  Anhänger  des  alten  Glaubens,  der-  Ver- 
wandte des  Helden  nicht  ohne  eine  doppelte 
Tendez  der  »Rettung«  geschrieben  hat.  Der  Be- 
richt des  Pfälzischen  Herolds,  Kaspar  Sturm,  ver- 
dient dagegen  in  vielen  Punkten  ein  grösseres  Ver- 
trauen, da  der  Autor  Augenzeuge  eines  grossen 
Theile8  des  Geschehenen  und  jedenfalls  immer 
auf  dem  Platz  der  Ereignisse  gegenwärtig  war. 
Seine  Erzählung  trägt  den  Charakter  der  Unmittel- 
barkeit an  sich  und  steht  dem  werthvollen  Be- 
richt Rudeckens  in  Spalatins  Leben  Friedrichs 
des  Weisen  vielfach  nahe.  Es  -ist  ein  schönes 
Stück  angewandter  Quellenkritik,  wie  der  Verf. 
|  das  Verhältnis  der  bezeichneten  Gewährsmänner 

auseinandersetzt,  ihre  Glaubwürdigkeit,  umsichtig 
aber  entschieden,  gegeneinander  abwägt,  una 
auch  die  übrigen  minder  wichtigen  Zeugnisse, 
deren  er  habhaft  werden  konnte,  heranzieht. 
In  einer  auf  diesem  Gebiete  der  Quellen  -  Kritik 
liegenden  Frage  möchte  ich  allerdings  noch  etwas 
weiter  gehn,  als  der  Verf.  es  thut.  Ich  meine 
das  Verhältnis  Kesslers  zu  Sturm. 

Der  Verf.  scheint  S.  372  Anm.  2  nur  für  eine 
Stelle  eine  Benutzung  Sturms  durch  Kessler  an- 
zunehmen, wo  es  sich  um  Sickingens  Verwen- 
dung handelt;  unzweifelhaft  hat  indes  die  Flug- 
schrift des  Pfalzischen  Herolds  überhaupt  die 
wesentlichste  Grundlage  für  die  Arbeit  des  St. 
Galler  Chronisten  abgegeben,  der  ja  auch  sonst 
vielfach  zeitgenössische  Pamphlete  benutzt.  Ich 
setze  die  betreffenden  übereinstimmenden  Sätze 
nebeneinander,  indem  ich  den  mir  vorliegenden, 
oben  erwähnten  Original-Druck  Sturms  zu  Rathe 
ziehe : 


636        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  16. 


Sturm  91.  3: 


»sein 


in 


dz 

ßchlosz  Nanstall  so  vil 
schüsz  geschehen,  als  od 
zweyffel  in  diesen  landen 
nit  mer  gehört,  noch  ge- 
sehen ist  etc.  .  .  .  Nota, 
dass  durch  söllich  ernst- 
lich anhalten  und  schie- 
ssen •  .  .  auch  Frantz 
von  Sickingen  .  .  .  . 
geletzet,  also  dass  er  in 
einer  seyten  tödtlich  ver- 
wundt ,  und  dahyn 
pracht  ward,  dass  er 
verordnet  ein  brieff  mit 
seiner  eygen  hand  undter- 
8chrieben ,  denselben 
verschuff  er  ausser  dem 
schloss  mit  eyra  knecbt, 
dqr  hett  auff  seinem 
rucken  ein  dramen  (sie), 
unn  in  seiner  handt  ein 
weyss  steblein,  darin  er 
pracht  ein  brieff  .  •  . 
den  dreyen  Kriegssfür- 
sten  zuschicken  .  .  . 
giengen  die  drey  Kriegss- 
färsten,  und  vor  inen  der 
Ernholdt  mit  sampt  iren 
Graven,  herren  und  Rit- 
terschafft in  das  Schloss, 
und  ....  verfuegten 
By  sich  zum  ersten  zu 
besichtigen  da  der  von 
Sickingen   am  todtbeth 


Kessler  (her.  v.  Go- 
tzinger)  I,  185: 
. .  »Habenddas  schloss 
Nanstall  mit  sollichem 
grusamen  gschutz  gnöt- 
tiget,  das  in  disen  lan- 
den derglichen  nitt  vil 
geschechen  ist.  In  wel- 
chem Franciscus  tödtlich 
ist  verwundt  worden, 
und  dahin  kommen,  das 
er  ainen  brieff  mitt  si- 
ner  hand  underschriben 
verschaff  U88  dem  schloss 
mit  ainem  knecht,  der 
hatt  uff  sinem  ruggen 
ainen  dromen  und  in 
siner  hand  an  wiss 
8tebli,  den  gemelten  for- 
sten zugeschickt»  etc. 
in  Debereinstimmungmit 
Sturm  nur  verkürzt 


»Als  darnach  die  dry 
kriegsfursten  mitt  sampt 
iren  graffen  und  ritter- 
schafit  in  das  schloss 
giengend,  begert  der 
landtgraff  von  Hes- 
sen zum  ersten 
Franciscen  zu  se- 
chen.    Do  fundend  sie 


Ulmaim,  Franz  ton  Sickingen.        637 


Kessler  (her.  v.  Go- 

tzinger)  I,  185. 
in  in  einem  felsen  und 
finsterem  loch,  da  man 
nichts  dann  by  anzund- 
ten  liechtersechen  mocht, 
an  sinem  todbett  ligen* 
Und  nachdem  sy  vil  mitt 
im  geredt,  and  erfraget, 
starb  er  mit  guter  ver- 
nunfftc. 


Sturm: 

läge,  fanden  in  lygen  in 
einem  finstern  loch  and 
felssen,  darin  man  an- 
ders nit,  dann  bey  ange- 
zündten  licebtern  sehen 
mocbt,  daselbst  lag  er 
in  seinem  todtbeth,  stun- 
den die  drey  fürsten  etc. 
•  .  .  sagt  zu  im  einer 
seiner  diener,  so  bey 
dem  beth  stundt.  »Jun- 
cker, da  steet  mein  herr 
der  Landgrave  von  Hes- 
sen« (folgen  die  Gesprä- 
che) und  baldt  darnach 
starb  er  mit  gutter  ver- 
min fft«. 

Die  gesperrt  gedruckten  Worte,  dass  der 
Landgraf  zuerst  dem  Verwundeten  zu  nahen  be- 
gehrt, wie  auch  Ulmann  erzählt,  hat  Kessler 
seiner  Vorlage  (Sturm)  nicht  entlehnt.  Sie  finden 
sich  allerdings  ähnlich,  doch  dem  Sinn  nach  ab- 
geschwächt, in  Rudeckens  Bericht  bei  Spalatin 
a.  a.  0.  179  :  »aber  der  Landgraf  ist  zum  ersten 
hineinkommenc. 

Noch  zwei  Einzelheiten  sind  hervorzuheben. 
Ranke  fasst  (IL  80)  die  Worte  Sickingens  bei 
Hubert  Thomas  Leodius :  »sunt  equiles  Lutherani, 
volunt  videre  quid  per  otium  agamus«  so  auf, 
als  habe  sich  Sickingen ,  als  der  Vortrab  der 
Feinde  in  der  Ferne  erschien,  geschmeichelt,  es 
naheBeistand  der  Lutheraner.  Ganz  ge- 
wiss, und  der  Zusatz  »volunt  videre«  etc.  wird 
so  erst  erklärlich,  sind  die  Worte  nach  Rohlings 
Konjektur  mit  Ulmann  S.  368  vielmehr  so  zu 


688       Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  16. 

deuten,  dass  unter  Lutherani  »die  den  ganzen 
Winter  über  in  Kaiserslautern  stationirten 
(feindlichen)  Reiter  verstanden  sein  sollen«.  Es 
liegt  hier  ein  lehrreiches  Beispiel  dafür  vor,  wie 
weittragend  die  misverständUche  Deutung  auch 
eines  einzigen  Wortes  sein  kann.  Denn  offenbar 
ist  Rankes  Ansicht  über  das  Verhältnis  der  re- 
ligiösen Frage  zu  Sickingens  letzten  Schicksalen 
überhaupt  durch  die  ihm  eigne  Auffassung  dieser 
Stelle  des  Lütticher  Geschichtschreibers  beein- 
flußt worden.  —  Nach  einem  im  Weimarer  Ar-, 
chiv  aufgefundenen  Schreiben  des  Koblenzer 
Schultheissen  Peter  Maier,  das  man  gern  in 
extenso  gesehen  hätte  (S.  383  Anm.)  sollen  auf 
Landstuhl  gefundene  Bücher,  200  Gulden  an 
Werth,  die  Hütten  gehörten,  in  Besitz  eines 
Pfalzgräflichen  Doktors  gekommen  sein.  Ist  es 
etwa  jener  Arzt,  Namens  Locher,  der  zufolge 
Joachim  Camerarius  Huttens  Bibliothek  aus  der 
Beute  erkauft  hat?  (Strauss  Hütten.  2.  Aufl. 
534  nach  Huttens  SS.  II.  446). 

Mit  dem  schwungvoll  geschriebenen  Schluss- 
wort des  Buches  wird  man  sich  einverstanden 
erklären. 

Es  bleibt  nur  noch  übrig  die  beiden  Stücke 
des  Anhangs  zu  nennen,  die  im  Vorigen  noch 
nicht  erwähnt  sind.  Diese  sind  ein  Brief  des 
Königs  Franz  von  Frankreich  an  Sickingen  (25. 
Januar  1517)  aus  dem  Staatsarchiv  zu  Kassel 
und  »die  Vollmacht  des  Landgrafen  von  Hessen 
zur  Unterhandlung  mit  Sickingen«  aus  der  Zeit 
der  Hessischen  Fehde  (18.  Sept.  1518),  dem 
Erne8tini8chen  Gesammt-Archiv  in  Weimar  ent- 
nommen. Soll  ich  zum  Scbluss  noch  einen 
Wunsch  äussern,  so  wäre  es  der,  dass  der  Verf. 
Gelegenheit  erhalte  den  Werth  seines  Werkes 
noch  durch  ein  beizufügendes  Register  zu  ver- 
mehren, welches  man  in  einer  modernen  Biogra- 


Wöhler,  Grundriss  der  unorganischen  Chemie.  6S9) 

phie  ungern  vermisst.  Dann  wären  anch  klei- 
nere Versehn  und  Druckfehler  wie  S.  153  Z»  6 
zu  bessern.  Alfred  Stern. 

Grundriss  der  unorganischen  Che* 
mie  von  F.  Wöhler.  Fünfzehnte,  umgearbei- 
tete Auflage.  Mit  einer  Einleitung :  Allgemeines, 
und  einem  Kapitel:  Theoretisches  über  die  Zu- 
sammensetzung der  Körper  enthaltend,  von  Her- 
mann Kopp.  Leipzig,  Duncker  und  Huniblot 
1873  X  und  374  S.    8. 

In  dem  Vorwort  zu  der  vorhergehenden  Auf* 
läge  wurde  es  bereits  hervorgehoben,  welchen 
wesentlichen  Antheil  an  der  gegenwärtigen  Be- 
schaffenheit dieses  Buches  mein  Freund  H.  Kopp 
hat,  der  auf  meinen  dringenden  Wunsch,  mir 
den  Gefallen  gethan  hat,  die  Einleitung  mit  der 
Aequivalentlehre  und  das  Kapitel:  Theoretisches 
über  die  Zusammensetzung  der  Körper  zu  ver- 
fassen. Ohne  diese  Mitwirkung  K  o  p  p'  s  würde 
ich  schon  damals  der  Aufforderung  der  Verlags- 
handlung, eine  neue  Ausgabe  zu  bearbeiten, 
nicht  entsprochen  haben.  Dasselbe  gilt  von  der 
vorliegenden  Ausgabe,  zu  der  ich  nur  noch  zu 
bemerken  habe,  dass  ich  den  Plan  des  Buchs, 
mit  Ausnahme  einiger  Aenderungen  in  der  An- 
ordnungsweise ,  ganz  so  gelassen  habe  wie  er 
war,  und  dass  ich  die  als  veraltet  angesehene 
Schreibweise  der  Formeln  und  die  Vorstellungs- 
weise von  der  Art,  wie  man  sich  die  Verbin- 
dungen in  der  unorganischen  Chemie  als  aus 
näheren  Bestandtheilen  zusammengesetzt  denken 
kann,  beibehalten  babe;  denn  ich  bin  noch  immer 
der  Ansicht,  dass  dem  Anfänger  bei  der  ersten 
Einführung  in  das  Studium  der  Chemie  das  Ver- 
Btändniss  hierdurch  wesentlich  erleichtert  wird« 
Dem  entsprechend  hat  auch  Kopp  die  von  ihm 
geschriebene  Einleitung,  die  gerade  mit  Bück- 


640       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  16. 

sieht  auf  das  Ganze  von  ihm  so  dargestellt 
wurde,  im  Wesentlichen  ungeändert  gelassen 
und  auch  seine  Darlegung  der  jetzt  herrschend 
gewordenen,  von  den  Formeln  im  Buche  abwei- 
chenden Ansichten  auch  dieses  Mal  als  Schluss- 
kapitel an  das  Ende  des  Buchs  gestellt.  Der 
Studirende  ist  bis  dahin  mit  dem  rein  Tatsäch- 
lichen bekannt  geworden  und  ist  nun  befähigt, 
die  Gründe  zu  begreifen,  die  zu  diesen  neueren 
Ansichten  geführt  haben,  und  in  diese  sich  hin- 
einzudenken. 

Ich  will  hier  noch  wiederholen ,  dass  ich  bei 
dem  Vortrage  überall  da  wo  es  das  Verständ- 
niss  erleichtert,  von  der  systematischen  Ordnung 
im  Buche  abzuweichen  und,  nach  Vorausschickung 
des  Einfachsten  und  Notwendigsten  aus  der 
Einleitung,  die  übrigen  allgemeinen  Verhältnisse 
im  Verlaufe  der  Vorträge  an  bestimmte  Fälle 
anzuknüpfen  pflege.  Denn  ohne  vorausgehende 
Eenntni»8  der  Materien ,  Thatsachen  und  Er- 
scheinungen können  sie  von  dem  Anfänger  nicht 
verstanden  werden.  Und  so  kann  auch  die 
Lehre  von  den  Aequivalenten  erst  abgehandelt 
und  hinsichtlich  der  Einzelnheiten  dem  Selbst- 
studium empfohlen  werden,  nachdem  der  Studi- 
rende bereits  durch  eigene  Anschauung  mit  einer 
Keihe  von  Körpern  und  Thatsachen,  so  wie  im 
Allgemeinen  mit  den  Gesetzmässigkeiten  in  den. 
Gewichts-  und  Volumverhältnissen,  nach  denen 
chemische  Verbindungen  stattfinden,  bekannt  ge- 
worden ist.  Selbst  der  ganze  Abschnitt  vom 
Cyan,  der  im  Buche  consequenterweise  unter 
Kohlenstoff  gestellt  werden  musste ,  dürfte  am 
zweckmässigeten  erst  nach  dem  Ammoniak,  unter 
Zusammenfassung  aller  seiner  Beziehungen  zu 
den  vorhergehenden  Körpern,  abzuhandeln  sein. 

Wöhler. 


641 

0  5  1 1  i  n  g  i  s  c  h  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  17.  23.  April  1873. 


Die  Einheit  des  Menschengeschlech- 
tes. Anthropologische  Studien  von  P.  M. 
Rauch.    Augsburg  1873. 

Wieder  einmal  liegt  ein  Beitrag  zu  dem  al- 
ten Streite  der  Mono-  und  Polygenisten  vor  uns, 
einer  Controverse,  in  welcher  eigentlich  des 
Schlechten  schon  genug  geschrieben  worden,  und 
welche,  so  weit  überhaupt  in  derartigen  Fragen 
eine  Entscheidung  möglich  ist,  nach  den  letzten 
Arbeiten  von  Darwin  und  Haeckel  als  er- 
ledigt betrachtet  werden  dürfte.  Trotzdem  könnte 
man  auch  der  andren  Partei  gerne  das  Wort 
wieder  gönnen,  wenn  es  von  competenter  Seite 
und  in  wissenschaftlicher  Form  geschähe.  Allein 
das  in  Bede  stehende  Werk,  die  Frucht  lang- 
jähriger Studien  eines  gelehrten  katholischen 
rater,  führt  die  bekannten  Einwürfe  in  zuver- 
sichtlicher Weise  wieder  einmal  ins  Feld,  ohne 
daßs  jedoch  für  die  Wissenschaft  bei  diesen 
Studien  irgend  welcher  Vortheil  entsprossen 
wäre.  Wenn  ich  nichtsdestoweniger  hier  das- 
selbe einer   eingehenden  Kritik   unterwerfe,  so 

49 


642        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

fühle  ich  die  Verpflichtung  mit  einigen  Worten 
diesen  Schritt  zu  rechtfertigen. 

Auf  wenig  Gebieten  wird  mit  mehr  Unver- 
schämtheit und  weniger  Geschick  so  viel  von 
Dilettanten  geschrieben,  als  auf  demjenigen  der 
Anthropologie.  Und  doch  thut  gerade  hier  Vor- 
sicht und  Gewissenhaftigkeit  weit  mehr  Noth, 
als  in  anderen  Wissenschaften,  welche  seit  lan- 
ger Zeit  auf  solider  Grundlage  weiter  bauen. 
Schon  aus  diesem  Grunde  ist  es  nöthig,  mit 
einiger  Aufmerksamkeit  den  Uebergriffen  des 
Dilettantismus  auf  das  wissenschaftliche  Gebiet 
zu  folgen.  Bei  dem  vorliegenden  Werke  kommt 
aber  noch  ein  zweiter  Punkt  hinzu,  der  es  ge- 
eignet scheinen  lässt,  die  Fachgenossen  durch 
einige  Bemerkungen  über  den  Werth  des  Buches 
aufzuklären.  Leider  fehlt  es  noch  immer  an 
einem  den  wissenschaftlichen  Anforderungen  der 
Gegenwart  entsprechenden  Lehr-  oder  Handbuch 
der  physischen  Anthropologie.  Das  Misslicbe 
dieses  Mangels  empfindet  namentlich  der  An- 
fänger, welcher  aus  einer  Menge  der  verschie- 
densten Zeitschriften  und  Monographien  seine 
Kenntnisse  schöpfen  muss,  ohne  dass  er  aus  ir- 
gend einem  Compendium  die  nöthige  Anleitung 
erhalten  könnte.  Man  muss  daher  mit  Freuden 
jeden  Versuch  begrüssen,  der  diesem  Uebel- 
stände  abzuhelfen  bestimmt  ist,  selbst  wenn  er 
nicht  allen  wissenschaftlichen  Anforderungen  Ge- 
nüge leisten  sollte.  Das  Rauch'sche  Buch  hat 
nun  einen  Vorzug,  durch  den  es  eine  gewisse 
Berechtigung  auf  unsere  Aufmerksamkeit  zu  ha* 
ben  scheint,  nämlich  die  reiche  Angabe  und  Be- 
nutzung der  Literatur.  Bei  genauerer  Betrach- 
tung ergiebt  sich  jedoch,  dass  auch  hier  Vieles, 
oft  das  Wichtigste,  fehlt  und  sehr  viel  Unbe- 
deutendes und  Falsches  mit  aufgenommen  wor- 


Rauch,  D.  Einheit  d.  Menschengeschlechtes.    643 

den  ist.  Wie  sollte  es  dem  Verfasser,  beim  Man- 
gel aller  anatomischen  und  physiologischen  Vor- 
kenntnisse anch  möglich  sein  mit  Kritik  zu  wäh- 
len und  grobe  Irrthümmer  zu  vermeiden.  Da 
passiren  denn  mitunter  wunderbare  Sachen! 
Man  traut  seinen  Augen  kaum,  wenn  man  z.  B. 
die  folgende  Stelle  liest  (S.  408):  Die  Katame- 
nien  kommen  nur  bei  dem  Menschen,  nicht  aber 
bei  dem  Affen  vor.  Zwar  trifft  man  auch  bei 
diesen  einen  periodischen  Blutfluss,  der  aber  im- 
mer mit  der  Brunstzeit  zusammenfällt,  also  eine 
andere  physiologische  Bedeutung  hat 
als  beim  Weibe«.  Ueberhaupt  scheint  der  fromme 
Herr,  wohl  in  Folge  seines  Cölibates,  wunderbar 
naive  Ansichten  über  Zeugung  zu  haben!  An  einer 
anderen  Stelle  bemerkt  er  nämlich  ». . . .  hier  zeigt 
sich  das  Walten  der  göttlichen  Vorsehung  ebenso 
deutlich,  wie  in  dem  Umstände,  dass  das  Zah- 
lenverhältniss  der  beiden  Geschlechter,  wenn  es 
durch  Kriege  eine  bedeutende  Störung  erlitten 
hat,  sich  von  selbst  wieder  in  normaler  Weise 
herstellt«.  (S.  183).  Wenn  die  Herren  uns  doch 
nur  wenigstens  da  mit  der  »göttlichen  Vor- 
sehung« verschonen  wollten,  wo  der  gesunde 
Menschenverstand  die  Erklärung  in  viel  ein- 
facherer, natürlicherer  Weise  geben  kann!  Was 
ist  denn  an  dieser  Erscheinung  wunderbares? 
Mit  jeder  Geburt  gleicht  sich  das  Missverhält- 
niss  mehr  aus,  und  wenn  endlich  eine  neue  Ge- 
neration an  die  Stelle  der  alten  getreten  ist, 
besteht  auch  wieder  das  normale  Verhältniss 
der  Geschlechter.  Die  Nachwirkung  kann  doch 
nur  in  der  Abnahme  der  Zahl  der  Geburten 
bestehen,  nicht  in  einer  Aenderung  des  numeri- 
schen Verhaltens  beider  Geschlechter.  Wer 
weiss,  welche  unklare  Vorstellungen  solchen 
Äeusserungen  zu  Grunde  liegen!   Vielleicht  ha- 


644        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stack  17. 

ben  auch  die  geringen  physiologischen  Kennt- 
nisse des  frommen  Herren  durch  das  Dogma 
der  unbefleckten  Empfängniss  einen  schlimmen 
Sto8s  erhalten. 

Den  Anfang  des  Werkes  bilden  einige  Be- 
merkungen über  den  Darwinismus,  von  dem  er 
jedoch  offenbar  gar  nichts  verstanden  hat,  und 
den  er  gewiss  nicht  aus  den  Originalarbeiten 
kennt  und  daher  in  sehr  kümmerlicher  Weise 
behandelt.  Dazu  Klagen  über  die  neuere  Natur- 
foischung,  welche  keinen  persönlichen  Gott  und 
keine  biblische  Schöpfungsgeschichte  mehr  kenne« 
Hierauf  folgen  Bemerkungen  über  den  Artbegriff 
und  —  entschieden  der  beste  Theil  des  Buches 
—  Untersuchungen  über  Körpergrösse,  Lebens- 
dauer, Hautfarbe,  Haare,  Skelet,  Schädel,  Hirn, 
Akklimatisation  und  Aussterben  der  Naturvöl- 
ker. Der  erste  Theil  kann  nicht  wohl  eine  wis- 
senschaftliche Besprechung  beanspruchen,  nur 
die  Bemerkung  sei  hier  eingeschoben,  dass  die 
unbeschränkte  Fruchtbarkeit  der  verschiedenen 
menschlichen  Ragen ,  in  welcher  Bauch  den 
Hauptbeweis  für  die  Einheit  des  Menschenge- 
schlechtes sieht,  noch  keineswegs  feststeht,  dass 
sie  aber,  selbst  wenn  sie  sich  bestätigen  sollte, 
nichts  beweisen,  würde,  da  nach  Darwin*) 
»Fruchtbarkeit  und  Unfruchtbarkeit  keine  siche- 
ren Kriterien  spezifischer  Verschiedenheit  dar- 
bieten«. In  dem  Gapitel  über  die  Lebensdauer 
bemüht  der  Verfasser  sich  die  Darstellung  der 
heiligen  Schrift  zu  rechtfertigen,  wonach  die 
Patriarchen  ein  Alter  bis  zu  900  Jahren  erreicht 
haben  sollen.    Damals  sei  der  Strom  des  Le- 

*)  G.  Darwin.  Die  Abstämmling  des  Menschen 
und  die  geschlechtliche  Zuchtwahl.  Uebers.  v.  J.  V.  Ca- 
ms.   Stuttgart  1871.    I.  Bd.  S.  194—196. 


Rauch,  Die  Einheit  d.  Menschengeschlechtes.   645 

bens,  noch  nahe  seiner  Quelle,  ungetrübt  dahin 
geflossen  und  bei  dem  reinen  und  gesunden 
Klima  habe  sich  die  primitive  Urkraft  jener 
tugendhaften  Menschen  nicht  so  schnell  er- 
schöpfen können!  Wie  ganz  anders  ist  das 
Bild,  das  uns  die  Urgeschichte  von  unseren  äl- 
testen Vorfahren  entwirft  1  In  schwerem,  stetem 
Kampfe,  beschränkt  auf  die  dürftigsten  Geräthe, 
mussten  unsre  Urahnen  ihre  Existenz  den  Un- 
bilden der  Natur  abtrotzen,  welchen  sie  weit 
hülfloser  gegenüberstanden  als  wir.  Aber  was 
kümmert  Herrn  Bauch  die  Eiszeit,  was  weiss 
er  von  Urgeschichte  und  »Kampf  ums  Dasein«! 
Nun  einige  weitere  Proben  von  Ranch's  wissen- 
schaftlichen Anschauungen  und  Darstellungen. 
Das  Malpighi'sche  Schleimnetz  besteht  aus  dem 
»Schleim«,  welchen  die  Gefasse  der  Lederhaut 
»absondern«  (S.  73).  Der  Abyssinier  soll 
seinem  Schädelbau  nach  zur  kaukasischen 
Rage  gehören  (S.  80) ;  dies  ist  falsch.  Es  giebt 
keinen  kaukasischen  Schädeltypus.  Weder  der 
Schädel,  noch  das  Haar,  noch  irgend  ein  ande- 
res körperliches  Merkmal,  gestatten  eine  natür- 
liche Eintheilung  der  menschlichen  Ragen.  Wenn 
eine  solche  überhaupt  möglich  ist,  so  kann  nur 
die  Sprache  zum  massgebenden  Princip  erhoben 
werden.  Bauch,  dem  alle  eigenen  Erfahrun- 
gen abgehen,  kann  hierüber  freilich  keine  rich- 
tigen Vorstellungen  haben,  wohl  aber  hätte  er 
die  Linguistik  etwas  weniger  vernachlässigen 
können.  Im  übrigen  ist  das  Capitel  der  Haut- 
farbe vielleicht  noch  das  beste.  Immerhin  wä- 
ren die  z.  Theil  sehr  bedenklichen  Erklärungen 
der  Hautfarbe  und  der  Haarbeschaffenheit  aus 
den  physikalischen  Bedingungen  der  betreffen- 
den Wohnsitze  besser  fortgeblieben.  Sehr  arg 
ist  es  aber,  dass  bei  der  Betrachtung  des  Haar- 


646        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

Wuchses  der  verschiedenen  Ragen  des  eigen- 
tümlichen büscheligen  Haarwuchses  der  Papuas 
und  Hottentotten  nicht  gedacht  wird.  Der 
Grund,  weshalb  die  Neger  so  schöne  weisse 
Zähne  besitzen,  ist  nach  Rauch  (S.  121)  kein 
anderer,  »als  weil  sie  mehr  Zucker  denn  andere 
Menschen  essen«!  Diese  Erklärung  scheint  die 
einzige  Idee  zu  sein,  welche  Rauch  nicht  einem 
anderen  Werke  entlehnt  hat.  Sie  hat  für  den 
Verfasser  wenigstens  den  Vortheil,  class  nicht 
leicht  Jemand  ihm  die  Priorität  streitig  machen 
dürfte! 

Sehr  dürftig  ist  vor  allen  der  kraniologische 
Theil.  Die  neueren  Arbeiten  sind  kaum  be- 
rücksichtigt. Zwar  versteigt  der  Verfasser  sich 
noch  bis  zur  Beleuchtung  des  Retziusschen 
Systemes,  allein  da  dasselbe  nicht  gestattet,  die 
Völker  nach  der  Schädelform  einzuteilen,  so 
kann  er  es  nicht  gut  gebrauchen.  Es  wird  da- 
her abgefertigt  mit  der  unsinnigen  Phrase  (S. 
131):  »Sie«  (die  Retzius'sche  Terminologie) 
»bezeichnet  nur  eine  bestimmte  Profilansicht  und 
ist  somit  nur  eine  Erweiterung  des  Camper' - 
sehen  Gesichtswinkels«.  Die  von  Aeby,  Wel- 
cker  u.  a.  vorgeschlagenen  Methoden  werden 
übergangen,  weil  sie  zu  wenig  angenommen  und 
»zu  complicirt«  seien.  Dagegen  eigne  sich  für 
seine  Zwecke  besser  »die  von  Prichard  auf- 
gestellte Eintheilung,  welche  noch  immer  die 
beste  zu  sein  scheint«.  (S.  132).  Es  ist  nur  zu 
bedauern,  dass  wir  nicht  auch  die  Gründe  für 
diese  famose  Behauptung  erfahren.  Sehr  er- 
götzlich ist  auch  das  Capitel  über  die  »Bildung 
der  Schädelformen«.  Die  in  Rio  de  Janeiro  ge- 
bomen  Neger  streben  von  Generation  zu  Gene- 
ration mehr  nach  kaukasischer  Form,  (S.  153), 
denn  die  Civilisation  befördert   die  Symmetrie 


Rauch,  Die  Einheit  d.  Menschengeschlechtes.    647 

der  Kopfformen  (154).  Dagegen  muss  die  Bar- 
barei den  Menschen  verhässlichen  und  jene 
Kopfformen  erzeugen,  welche  man  als  pyrami- 
dal und  prognath  bezeichnet«  (S.  154).  Wo 
das  geistige  Leben  schlummert,  »wo  ein  an  die 
Scholle  gebundenes  Leben  den  Menschen  nie- 
derdrückt«, da  entsteht  die  »gedrückte 
Kopfform«  (S.  155).  Jeder  Culturstufe  ent- 
spreche wahrscheinlich  eine  »besondere  Schädel- 
form«, und  zwar  den  Jägern  und  »wilden  Wald- 
bewohnern« die  prognathe,  den  Nomaden  die 
pyramidale,  den  civilisirten  Stämmen  die  ovale 
Form  (S.  157).  »Alle  Nomaden  haben  breite 
Schädel«  (S.  201).  Sollten  nicht  am  Ende  auch 
die  Leineweber  und  die  Schornsteinfeger  ihre 
eigene  Kopfform  haben?!  Ebenso  wenig  glück- 
lich sind  die  Versuche,  welche  Rauch  macht, 
um  die  Schädelform  aus  den  Temperatur-  und 
Nahrungs Verhältnissen  zu  erklären.  Doch  würde 
es  zu  weit  führen  auf  alle  diese  Irrungen  näher 
einzugehen.  — 

Sehr  amüsant  ist  das  Gapitel:  »Genügen 
eines  Paares  zur  Bevölkerung  der  Erde«,  in 
welchem  er  durch  Berechnungen  den  Nachweis 
zu  führen  sucht,  dass  es  sehr  wohl  möglich  sei, 
alle  Menschen  von  einem  Paare  abzuleiten.  Es 
werden  uns  eine  ganze  Anzahl  von  Berechnungs- 
tabellen vorgelegt,  und  um  allen  Anforderungen 
zu  genügen,  noch  obendrein  in  mehreren  Pro- 
centsätzen der  Vermehrung,  ja  sogar  die  An- 
zahl der  Menschen,  welche  vor  der  Flut  lebten 
erfahren  wir  genau.  Die  Möglichkeit  aber,  dass 
ein  Paar  genügte,  ist  ihm  der  stärkste  Beweis 
dafür,  dass  wirklich  anfangs  nur  ein  Paar  ge- 
schaffen wurde.  »Denn  die  Natur  oder  viel- 
mehr die  Vorsehung  thut  nirgends  mehr,  als  zur 
Erreichung  des  Zweckes  nothwendig  ist«.  (S.  190). 


648        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

Ein  grosser  Abschnitt  bebandelt  die  Bevöl- 
kerung Amerikas,  gegen  deren  Authochthonis- 
mus  sich  Rauch  sehr  entschieden  und  gewiss 
mit  Recht  erklärt.  Uebrigens  enthält  dieser 
Theil  eine  reiche  Zusammenstellung  aller  ethno- 
logischen Thatsachen,  welche  für  die  Einwande- 
rung nach  Amerika  sprechen,  und  bildet  eine 
der  besseren  Partien  des  Werkes.  Dagegen  ist 
das  Schlusskapitel:  »Mensch  und  Affec  wieder 
so  oberflächlich  und  unwissenschaftlich,  dass  es 
unmöglich  eingehend  besprochen  werden  kann. 
Die  Thatsachen,  welche  gegen  die  Verwandt- 
schaft des  Menschen  mit  den  anthropomorphen 
Allen  sprechen,  werden  übertrieben,  diejenigen, 
welche  dafür  sprechen  bezweifelt,  verschwiegen 
oder  abgeschwächt.  So  kann  es  z.  B.  gar  kei- 
nem Zweifel  unterliegen,  dass  in  dem  berühm- 
ten Streite  zwischen  Huxley  und  Owen  über 
die  Unterschiede  im  Gehirn  der  Anthropoiden 
und  des  Menschen,  der  letztere  der  beiden  Ge- 
lehrten unterlegen  ist.  Allein  es  hätte  gewiss 
keinen  Zweck  noch  weiter  den  Irrungen  und 
Fälschungen  des  Herrn  Rauch  nachzugehen. 
Nur  auf  einige  Punkte,  welche  er  nicht  berück- 
sichtigt, sei  noch  kurz  aufmerksam  gemacht. 
So  hätten  einige  Bemerkungen  über  das  Os  incae, 
in  welchem  man  so  lange  einen  Ragecharakter 
der  Peruaner  erblickte,  nicht  fehlen  dürfen, 
ebenso  eine  Erwähnung  der  angeblich  verküm- 
merten Nasenbeine  der  Neger,  der  Drehung  des 
Humerus  u.  a.  ähnlichen  Merkmale.  Auch  was 
über  die  Steatopyga,  die  Hottentottenschürze, 
die  Proportionen  der  einzelnen  Theile  der  Ex- 
tremitäten, gesagt  wird,  ist  sehr  unbefriedigend 
und  beschränkt  sich  grossentheils  auf  eine  ge- 
legentliche Notiz.  Ja  während  man  diese  Ver- 
säumnisse zum  Theil  durch  Ignoranz  wird  ent- 


Ranch,  Die  Einheit  <L  Menschengeschlechtes.   649 

schuldigen  können,  muss  man  den  Verfasser  an 
andren  Stellen  geradezu  der  Unehrlichkeit  zeihen. 
Er  citirt  wiederholt  Darwins  »Abstammtrag 
des  Menschen«,  die  er  sicherlich  gelesen  hat, 
und  doch  benutzt  er  daraus  nur  diejenigen  An- 
gaben, welche  ihm  gerade  passen.  Darwin 
bespricht  hier  die  Frage  eingehend,  ob  die 
Menschen-Ragen  als  Arten  oder  als  Ragen  zu 
bezeichnen  seien,  und  als  eins  der  wichtigsten 
Argumente,  welches  für  die  erstere  Annahme 
sprechen  könnte,  bezeichnet  er  (S.  193)  die 
Verschiedenheit  der  menschlichen  Ectoparasiten. 
Darwin  selbst  legt  auf  diese  immerhin  noch 
strittige  Frage  keinen  allzuhohen  Werth,  allein 
erwähnen  hätte  Rauch  sie  unbedingt  müssen. 
Und  das  um  so  eher,  als  Herr  Rauch  allen 
Grund  hätte  zufrieden  zu  sein  mit  dem  endli- 
chen Ergebnisse  der  Darwinschen  Untersu- 
chung. Es  ist  sicher  sehr  anzuerkennen,  dass 
D  a  r  w  i  n  die  menschlichen  Ragen  nicht  schlecht- 
hin fur  species  erklärt  hat.  Wenn  Quenstedt 
behauptet:  »Wenn  Neger  und  Eaukasier  Schne- 
cken wären,  so  würden  die  Zoologen  mit  allge- 
meiner Uebereinstimmung  sie  für  zwei  ganz  vor* 
treffliche  Spezies  ausgeben c,  so  beweist  dies  viel 
weniger,  dass  die  menschlichen  Ragen  Arten 
seien,  als  dass  vielmehr  unter  den  Schnecken- 
Species  sich  sehr  viele  »schlechte«  befinden, 
eine  Ueberzeugung  zu  der  man  übrigens  z.  B. 
durch  das  Studium  der  Helicinen  leicht  gelan- 
gen kann.  Darwin  will  für  die  Menschen- 
Ragen  die  Bezeichnung  subspecies  verwenden. 
Er  sagt  (1.  c.  S.  207):  »Ferner  ist  es  ein  fast 
vollständig  indifferenter  Gegenstand,  ob  die  s.  g. 
Menschen  ragen  mit  diesem  Ausdrucke  bezeich- 
net, oder  als  Species  oder  Subspecies  rangirt 
werden.     Doch   scheint  der   letztere  Ausdruck 

50 


650       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stock  17. 

der  angemessenste  zu  sein«.  Uebrigens  kann 
nach  unseren  heutigen  Anschauungen  aber  den 
Artbegriff  die  Frage  kaum  mehr  besonderes 
Interesse  haben.  Die  alten  Anschauungen  von 
der  Unveränderlichkeit  der  Art  sind  längst  als 
irrig  erkannt  und  aufgegeben.  »Denn  es  ist 
ganz  unmöglich«,  sagt  Haeckel*),  »Varietä- 
ten, Spielarten  und  Ragen  von  den  s.  g.  guten 
Arten  scharf  zu  unterscheiden.  Varietäten 
sind  beginnende  Arten«. 

Die  Aufgabe,  welche  Herr  Rauch  sich  zu 
stellen  hatte  zerfällt  in  die  zwei  Fragen:  Bil- 
det das  Menschengeschlecht  nur  eine 
Art,  und  Stammen  alle  Menschen  von 
einem  Paare?  Betreff  der  ersteren  Frage 
sind  wir  zu  derselben  Ueberzeugung  gekommen 
wie  Rauch.  Wir  können  ihm  in  dieser  Hinsicht 
die  »Einheit  des  Menschengeschlechtes«  zuge- 
stehen, indem  wir  mit  Haeckel**)  erklären, 
da&8  in  weiterem  Sinne  die  monophyletische  An- 
sicht die  richtige  sei.  Sehr  plump  ist  aber  die 
Art,  wie  Rauch  nun  aus  dieser  ersten  Frage 
die  Beantwortung  der  zweiten  ableitet  ***).   Der 

*)  E.  Ha  ekel.  Natürliche  Schöpfungsgeschichte. 
IU.  Aufl.  Berlin  1872.  S.  246. 
*♦)  1.  o.  S.  600. 
***)  Es  ist  überflüssig,  das  Unsinnige  dieser  abge* 
schmackten  Frage  hier  wissenschaftlieh  zu  demonstriren. 
Hackel  hat  darauf  aufmerksam  gemacht,  dass  der 
ganze  berühmte  Streit  auf  einer  falschen  Fragestellung 
beruhe.  »Er  ist  ebenso  sinnlos  wie  der  Streit,  ob  alle 
Jagdhunde  oder  alle  Rennpferde  von  einem  Paare  ab- 
stammen. Ein  »erstes  Menschenpaar«  oder  ein  »erster 
Mensch«  hat  überhaupt  niemals  existirt.  Angenommen, 
dass  wir  alle  die  verschiedenen  Paare  von  Menschenaffen 
und  Affenmenschen  neben  einander  vor  uns  hätten,  die 
su  den  wahren  Vorfahren  des  Menschengeschlechtes  ge- 
hören, so  würde  es  doch  ganz  unmöglich  sein,  ohne  die 


Bauch,  Die  Einheit  d.  Menschengeschlechtes.   651 

Sprung,  mit  welchem  der  Verfasser  sich  über 
die  Hauptschwierigkeit  hinwegsetzt,  ist  ein  zu 
gewaltiger  und  unmotivirter,  als  dass  nicht  anch 
mancher  der  Schüler  Rauchs  ihn  des  Mangels 
an  Logik  zeihen  sollte.  Das  Menschengeschlecht 
bildet  nur  eine  Art,  folglich  stammt  es  von 
einem  Paare  ab.  Es  gilt  für  Rauch  freilich 
einen  verzweifelten  Kampf,  der  gewonnen  wer- 
den muss,  sei  es  durch  Vernunft,  oder  durch 
Zuhülfenahme  des  Glaubens.  Sagt  der  Verfasser 
doch  S.  18 :  »Ist  Adam  nicht  Stammvater  aller 
Menschen«,  dann  fallt  auch  das  »historische 
Christenthum«  in  sich  zusammen.  »Der  ein- 
fachste, schlichteste  Bibelglaube  ebenso  gut,  als 
das  ganze  Gebäude  unserer  kirchlichen  Lehr- 
begriffe stürzen  zusammen  und  unserer  wissen- 
schaftlichen Theologie,  soweit  sich  dieselbe  eins 
weiss  mit  der  Kirche,  wird  der  Boden  unter  den 
Füssen  entzogen«  S.  18*). 

Entsetzlich!  Man  möchte  ein  menschliches 
Rühren  fühlen,  und  ihm  seine  Illusionen  gönnen! 
Gewiss  wäre  dies  auch  geschehen,  wenn  Rauch 
nicht  selbst  alle  Rücksicht  sich  dadurch  ver- 
scherzt hätte,  dass  er  seine  Ueberzeugungen  in 
eine  Form  gekleidet,  welche  die  Vermuthung  er- 
regen muss,  dass  man  es  mit  einem  wissen- 
schaftlichen Werke  zu  thun  habe,  dessen  Ver- 
fasser selbst  Anthropologe  sei.  Dass  in  Wahr- 
heit die  Wissenschaft  ihm  nur  als  Mittel  dient 
um  seinen  Ausführungen  etwas  mehr  Glaub- 
würdigkeit zu  verschaffen,  dass  in  letzter  In- 
stanz doch  nicht  die  Resultate  der  Untersu- 
chung, sondern  die  vorgefassten  Meinungen  und 

grösste  Willkür  eins  von  diesen  Affenmenschen-Paaren 
als  >das  erste  Paart  zu  bezeichnen«.    1.  o.  S.  601. 
*)  Diese  letzte  Stelle  ist  R,  Wagner  entlehnt. 

50* 


652       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

Glaubenslehren  den  Ausschlag  geben  for  die 
Beantwortung  der  aufgeworfenen  Fragen,  das 
zeigt  sich  an  vielen  Stellen.  So  bemerkt  er  z.  B. 
über  die  einpaarige  Abstammung:  > Darüber, 
dass  alle  Menschen  von  einem  Paare  ihren  Aus- 
gang  genommen,  kann  uns  zuletzt'  nur  die 
Offenbarung  eine  Kunde  geben,  die  um  so 
glaubwürdiger  und  überzeugender  sein  muss,  je 
mehr  sie  in  der  Urgeschichte  der  Menschheit 
eine  Stütze  findet  (S.  25).  —  Und  auf  diese 
Phrase  hin  heisst  es  am  Schlüsse:  der  Mensch 
sei  von  dem  Thiere  »ebenso  verschieden,  wie 
der  Stein  von  der  Pflanze  und  diese  vom 
Thiere«  (S.  411). 

Um  bis  zu  diesem  Ergebnisse  zu  gelangen 
hätte  es  so  grosser  Anstrengungen  nicht  bedurft. 
Allein  Alles  zusammen  bestärkt  uns  mehr  und 
mehr  in  der  Ueberzeugung,  dass  weder  der 
Kreis,  auf  welchen  das  Buch  berechnet  ist,  noch 
die  Methode,  in  der  es  geschrieben,  derartig  ist, 
dass  es  in  Zukunft  gestattet  sein  dürfte,  das- 
selbe in  wissenschaftlichen  Discussionen  zu  berück- 
sichtigen. Dieses  Urtheil  auszusprechen  .  und 
seine  Richtigkeit  zu  beweisen  schien  dem  Unter- 
zeichneten eben  deshalb  geeignet,  weil  nicht  nur 
er,  sondern  auch  andere  Freunde  der  Anthro- 
pologie durch  den  grossen  Fleiss,  mit  dem  das 
Buch  ausgearbeitet  ist,  anfangs  zu  der  Annahme 
verleitet  wurden,  es  könne  wenigstens  als  Hülfs- 
mittel  bei  diesem  Studium  gelegentlich  von 
"Werth  sein. 

Göttingen.  Dr.  H.  v.  Jhering. 


Stiehl,  M.  Stellung  z.  d.  drei  Preuss.  Regulativ.  653 

Stiehl,  F.:  Meine  Stellung  zu  den  drei 
Preußischen  Regulativen  vom  1.,  2.  und  3.  Oc- 
tober 1854.  Eine  Flugschrift.  Berlin,  1872, 
Verlag  von  Wilh.  Hertz  (Besser'sche  Buch- 
handlung). 

Der  Verf.  wendet  sich  mit  der  vorliegenden 
»Flugschrift*  nicht  an  Parteileute,  sondern  an 
ein  '  unbefangenes  Urtheil.  Er  ist  der  > Vater« 
der  s.  g.  Begulative  und  mit  diesen  viel  getadelt 
und  verschrieen  worden  bis  auf  den  heutigen 
Tag.  Da  kann  man  es  denn  verstehen,  wenn  er 
bei  seinem  Abschiede  aus  der  einflussreichen 
Stellung  im  Cultusministerium*  die  er  seit  28 
Jahren  inne  gehabt  hat,  das  Wort  ergreift,  um, 
wenn  auch  nicht  sein  Werk,  so  doch  seine  Per- 
son gegen  die  Angriffe  zu  vertheidigen,  die  er 
so  viele  Jahre  hindurch  hat  erdulden  müssen. 
Auch  muss  nun  gesagt  und  anerkannt  werden, 
dass  ihm  das  Letztere,  die  Sicherstellung  seiner 
persönlichen  Ehrenhaftigkeit,  durchaus  gelungen 
ißt.  Ueber  die  Begulative  werden  wohl  immer, 
wenigstens  aber  noch  eine  lange  Zeit  hindurch, 
die  Urtheile  verschieden  sein,  je  nach  der  Partei- 
Stellung  der  Urtheilenden,  und  dass  sie  unan- 
fechtbar sein,  wird  wohl  nicht  leicht  Jemand 
behaupten.  Der  Verf.  selbst  meint  das  auch 
nicht,  während  Bef.,  wenn  es  hier  darauf  an* 
käme,  eine  in's  Einzelne  gehende  Kritik  dersel- 
ben zu  schreiben,  schon  aus  pädagogischen 
Gründen  doch  gar  Manches  gegen  sie  auf  dem 
Herzen  haben  würde.  Auch  sind  dieselben  ja 
nun  beseitigt  worden,  weil  sie  nicht  mehr  halt- 
bar, wie  der  Verf.  selbst  auch  andeutet,  den 
fortgeschrittenen  Bedürfnissen  nicht  mehr  ent- 
sprechend waren.  So  gehören  sie  denn  zu  dem 
Vergangenen,  d.  h.  sie  gehören  der  Geschichte 


654       OStt.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

an,  und  ein  Historiker,  sei  es  auf  dem  Gebiete 
der  Pädagogik,  sei  es  auf  dem  der  allgemeinen 
Cultur,  wird  ihre  Bedeutung  und  Wirksamkeit  ein- 
gebend zu  würdigen  haben.  Hier  jedoch  ist  das 
nicht  möglich,  nicht  in  der  Weise  möglich,  wie 
esg  eschehen  müsste,  um  als  wirklich  begründet  zu 
erscheinen  und  nutzbar  zu  sein.  Dagegen  was 
die  Person  des  Verf.  betrifft,  zu  deren  Recht» 
fertigung  derselbe  seine  Schrift  geschrieben,  so 
erscheint  hier  dieselbe  als  durchaus  ebrenwerth, 
und  man  kann  sich  der  Ueberzeugung  nicht 
yerschliessen,  dass  der  »Vater  der  Regulative« 
auch  bei  ihrer  Aufstellung  in  seiner  Art  Gutes 
gewollt  hat,  wenn  ihm  dabei  auch  allerlei 
Menschliches  begegnet  ist,  theils  in  eigenen  Miss- 
griffen, noch  mehr  vielleicht  in  den  Missgriffen 
und  durch  den  Unverstand  derer,  welchen  die 
Ausführung  seines  Werkes  im  practischen  Schul- 
leben anvertraut  worden  ist.  Ja,  vielleicht  er» 
kennt  man  sogar,  dass  die  Regulative  selbst, 
auf  Grund  der  Erläuterungen  und  Acten,  die 
der  Verf.  hier  beibringt,  hinsichtlich  ihrer  Ge- 
nesis betrachtet,  doch  immerhin  auch  in  einem 
etwas  anderen  Lichte  erscheinen,  als  in  welchem 
sie  gewöhnlich  betrachtet  werden,  nämlich  als 
ob  sie  bloss  ein  Machwerk  der  grossen  kirchlich« 
politischen  Reaction  seien,  wie  dieselbe  mit  dem 
Ministerium  Räumer  über  Preussen  allerdings  ja 
herein  gebrochen  war. 

Eben  dieser  letztere  Vorwurf  ist  es,  was  der 
Verf.  zunächst  und  vor  allen  Dingen  von  sich 
abzuwenden  sucht,  und  er  thut  dies  nicht  bloss 
dadurch,  dass  er  eine  intime  Gemeinschaft  mit 
den  Hauptfaiseurs  dieser  Reaction,  den  Stahl, 
Hengstenberg  u.  s.  w. ,  geschweige  denn  eine 
Abhängigkeit  von  ihnen  geradezu  in  Abrede 
stellt,  sondern  vor  allen  Dingen  dadurch,  dass 


Stiehl,  M.  Stellung  z.  d.  drei  Preuss.  Regulativ.  655 

er  seine  persönliche  Stellung  als  eine  von  jenen 
Reactionsmächten  durchaus  zu  unterscheidende 
charakterisirt  und  nachweist,  dass  die  Motive 
zu  den  Regulativen  doch  wo  anders  zu  suchen 
seien,  als  in  den  Strebungen,  die  damals  auf 
kirchlich-politischem  Gebiete  die  Oberhand  ge- 
wannen. Für  seine  persönliche  Stellung  führt 
er  namentlich  eine  Rede  an,  welche  er  bei  Ge- 
legenheit der  Olraützer  Affaire  im  Abgeordneten- 
hause als  dessen  Mitglied  gehalten  hat,  und  die 
athmet  denn  allerdings  einen  anderen  Geist, 
als  das,  was  man  von  den  Häuptern  der  Reac- 
tion damals  zu  hören  bekam,  wie  denn  auch 
Ref.,  der  damals  diesen  Verhandlungen  mit  bei- 
gewohnt  hat,  nicht  anders  kann,  als  aus  leb- 
haftester Erinnerung  'bezeugen,  dass  doch  die 
Rede  Stiehl's  einen  Eindruck  machte,  der  ganz 
verschieden  von  dem  war,  was  man  damals  von 
den  officiellen  Vertretern  jener  »preussischen« 
Politik  zu  hören  bekam,  über  welche  Fincke 
aus  seinem  wirklich  preussischen  Herzen  heraus 
so  bittere  Klage  meinte  führen  zu  müssen. 
Stiehl,  das  sieht  man  hier  ganz  deutlich,  ge- 
hörte nicht  zu  der  Partei,  die  damals  die  Ge- 
schicke Preussens  leitete,  und  er  hat  ein  Recht, 
wenn  er  sich  dagegen  verwahrt,  mit  derselben 
zusammen  geworfen  zu  werden. 

Und  dann  die  Regulative  selbst,  so  hat  der 
Verf.  wenigstens  so  viel  nachgewiesen,  dass  die 
in  denselben  ausgedrückten  Grundsätze  hinsicht- 
lich der  Verwaltung  des  Volksschulwesens  schon 
vor  der  Raumer'schen  Zeit  im  Gultusdeparte- 
ment  und  selbst  von  demjenigen  Minister  ge- 
billigt worden  sind,  den  man  gewöhnlich  zu 
Raumer  in  Gegensatz  zu  stellen  pflegt,  von  La- 
denberg. Der  Verf.  bringt  darüber  actenmässige 
Beweise  bei,  die  für  den  Historiker  immer  von 


656        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  17. 

Interesse  sein  werden;  und  —  was  namentlich 
auch  noch  auf  die  inneren  Motive  zur  Ent- 
stehung der  so  viel  angefeindeten  Verordnungen 
ein  Licht  wirft,  das  sind  Actenauszüge,  aus  de- 
nen der  damalige  Zustand  des  Volksschulwesens 
und  namentlich  auch  der  Schullehrerseminare 
mit  ziemlicher  Deutlichkeit  zu  ermessen  ist. 
Nach  diesen  aber  war  es  denn  in  der  That  no- 
ting, eine  feste  Ordnung  mit  klar  und  bestimmt 
vorgezeichneten  Zielen,  die  man  bei  der  Leitung 
der  Seminare  und  in  den  Volksschulen  zu  er- 
reichen streben  müsse,  aufzustellen,  vor  Allem 
eine  Einheit  in  die  wirre  und  bunte  Gestaltung 
dieser  Verhältnisse  zu  bringen,  und  eben  das 
tritt  nun  als  der  Zweck  des  Werkes  hervor,  das 
mit  Stiehl's  Namen  verknüpft  ist  und  das  ihn 
auch  zum  Urheber  hat:  es  hat  durch  dasselbe 
eine  bestimmte  Kegel  in  die  Leitung  und  Ge- 
staltung des  Volksschulwesens  gebracht  werden 
sollen,  und  der  Verf.,  der  die  Regulative  dazu 
in  seiner  Stellung  als  Decernent  für  das  Volks- 
schulwesen zu  entwerfen  hatte,  hat  gemeint, 
sich  dabei  nicht  von  hochliegenden  Idealen  und 
von  Anforderungen  leiten  lassen  zu  dürfen, 
welche  über  das  Mass  des  wirklich  in  den  Volks- 
schulen Erreichbaren  hinaus  gingen,  sondern  er 
hat  dabei  die  factischen  Verhältnisse  im  Auge 
behalten,  innerhalb  deren,  und  das  Material, 
mit  welchem  in  der  Volksschule  zu  arbeiten 
wäre,  und  hat  danach  seine  Vorschriften  ge- 
troffen und  seine  Anforderungen  bemessen. 
Sein  Grundsatz  ist  dabei  gewesen:  nicht  mehr 
erstreben,  als  die  Verhältnisse  wirklich  erreich- 
bar scheinen  lassen,  aber  dies  tüchtig  und  gründ- 
lich! und  so  sind  die  in  den  Regulativen  ge- 
steckten Ziele  denn  zwar  bescheiden  genug  ausge- 
fallen, aber  ohne   dass  der  Gedanke  an  eine 


Stiehl,  M.  Stellung  z.  d.  drei  Preuss.  Regulativ.  657 

kirchlich-politische  Reaction,  der  auch  die  Schule 
in   Dienst   gestellt    werden   müsste,    dabei    zu 
Grunde  gelegen  und  den  Verfasser  als  der  mass- 
gebende geleitet  hätte.    So  etwa  die  mit  Acten« 
stücken  belegte  Darstellung  des  Verf.,   aber  60 
gewinnt  das  Urtbeil  über  die  eigentliche  Absicht 
der  Regulative  denn  freilich  eine  andre  Gestalt, 
wenn  man  auch  mit  der  Art,  wie  der  ihnen  zu 
Grunde  liegende  Gedanke  durchgeführt  ist,  nicht 
einverstanden   sein   mag,    und   namentlich    tritt 
auch  die  geschichtliche  Bedeutung  dieses  Werkes 
klarer   hervor:    dass   es    eben   der  Versuch  ist, 
das   Volksschulwesen   der  aus  so  verschiedenen 
Theilen    zusammen     gewachsenen    preussischen 
Monarchie,  das  eben  deshalb  bis  dabin  auch  den 
Charakter  der  Buntscheckigkeit  trug,  nach  einem 
einheitlichen  Plane  und  zwar  vom  Staate  aus  zu 
gestalten,  damit  denn  aber  einestheils  auch  auf 
diesem  Gebiete  die  zur  Machtentfaltung  nöthige 
Einheit  des  Staates  durchzuführen  und  anderen« 
tbeils  einen  gemeinsamen  Boden  für  eine  künf- 
tige  Weiterentwicklung  des  Schulwesens  selbst 
zu   gründen.    Der  Geschichtschreiber  wird  sich 
vor  dieser  Auffassung  doch  am  Ende   eben  so 
wenig  verschliessen  können,  wie  vor  der  ande- 
ren, dass  die  Regulative,  was  übrigens  ja  Stiehl 
selbst  nicht  leugnet,  der  Fortbildung  und  Um- 
gestaltung gar   sehr  bedürftig  waren,  und  eben 
so  auch,   dass   es  doch  immerhin  allerlei  Zeit- 
strömungen  gewesen  sind,   unter  deren  Macht 
der  Verf.  gestanden  und  deren  Einwirkungen 'sich 
denn  auch  in  den  Einzelheiten  der  von  ihm  ge- 

? ebenen  Anordnungen  nicht  verkennen  lassen« 
)ass  die  Regulative  immer  als  Kinder  derjenigen 
Entwicklung  zu  betrachten  sind,  welche  mit  der 
Thronbesteigung  Friedrich  Wilhelm's  IV.  in 
Preussen  angebrochen  ist    und  der  auch   dec 


658        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

Verf,  angehört  hat  —  Eichhorn  hatte  ihn  ja  in 
sein  Amt  gerufen  —  ist  gewiss  auch  nicht  zu 
verkennen,  und  eben  so,  class  wir  über  die  Ein- 
seitigkeiten dieser  Richtung,  die  aber  nur  als 
Einseitigkeiten  unberechtigt  sind,  hinaus  zu  kom- 
men suchen  müssen.  — 

Ref.,  der  übrigens  sich  damit  begnügt,  die 
weiteren  Darlegungen  des  Verf.  der  Beachtung 
zu  empfehlen,  ohne  selbst  hier  näher  auf  sie  ein- 
zugehen, leugnet  nicht,  dass  ihm  die  Aufschlüsse, 
welche  Stiehl  hier  über  sein  eigenes  Werk  ge- 
geben bat,  von  hohem  Interesse  gewesen  sind, 
und  nur  Eins  hätte  er  noch  gewünscht,  nämlich 
dass  es  dem  Verf.  gefallen  haben  möchte,  das 
ihm  ohne  Zweifel  zu  Gebote  stehende  Material 
in  noch  grösserer  Ausführlichkeit  mitzutheilen. 
Wodurch  sich  Stiehl,  dem  ja  jetzt  die  Müsse 
dazu  vergönnt  ist,  vor  allen  Dingen  ein  Ver- 
dienst erwerben  könnte,  grösser  ohne  Zweifel, 
als  das  der  Regulative,  das  wäre,  wenn  er  uns 
eine  Geschichte  des  preussischen  Schulwesens 
seit  dem  Ministerium  Eichhorn  geben  wollte» 
Niemand  würde  dazu  in  der  Weise  im  Stande 
sein,  wie  eben  er,  und  Ref.  sollte  denken,  es 
liesse  sich  das  auch  thun,  wie  auf  der  einen 
Seite  ohne  Indiscretionen  zu  begehen,  so  auch 
auf  der  anderen  mit  der  nöthigen  Objectivität, 
oder  wenn  audi  immer  von  dem  Standpunkte 
des  Verf.  aus,  so  doch  mit  derjenigen  Beson- 
nenheit und  Klarheit,  wie  sie  auch  die  vorlie- 
gende Schrift  vorteilhaft  auszeichnet.  Eigent- 
lich sollte  man  sagen,  ein  Mann,  der  eine  Stel- 
lung, wie  die  Stiehl's  war,  so  lange  Zeit  inne 
gehabt  hat,  sollte  die  moralische  Verpflichtung 
fühlen,  die  Erfahrungen,  welche  er  in  seiner 
Amtswirksamkeit  gemacht,  auch  der  Nachwelt 
zu  hinterlassen,    und  vor   Allem    auch  einem 


f 


Waring,  Hütten-Hospitaler.  659 

künftigen  Historiker  die  Materialien  zur  rich- 
tigen Bcurtheilung  der  Periode  zu  liefern,  der 
er  selbst  in  so  bedeutendem  Ifaasse  seinen 
Stempel  bat  aufdrücken  dürfen. 

F.  Brandes. 


Hütten-Hospitäler,  ibre  Zwecke,  ihre  Vor- 
züge, ihre  Einrichtung  von  Edward  John 
Waring,  M.  D.  Mitglied  des  königlichen  Me- 
dicinalcollegium8  in  London.  Mit  einem  Nach- 
trag von  Dr.  W.  Mencke.  Nebst  einer  lito- 
graphirten  Tafel.  Berlin  1872.  Verlag  vonTh. 
Chr.  Fr.  Enslin.    54  S.  in  Octav. 

Der  Verf.  hat  in  seinem  Heimathsorte  Wü- 
ßter eine  kleine,  den  Bedürfnissen  des  Districtes 
entsprechende  Krankenanstalt  eingerichtet  und 
glaubt,  gestützt  auf  die  im  Laufe  des  ersten 
Jahres  gemachten  Erfahrungen,  sowie  auf  die  in 
Grossbritanien  in  den  letzten  zwölf  Jahren  ge- 
machten Beobachtungen  über  die  dort  einge- 
richteten sogenannten  Hüttenhospitäler,  auf  das 
System  der  kleinsten  Krankenhäuser  die  allge- 
meine Aufmerksamkeit  der  Aerzte  zu  richten. 

In  Wüster  trat  die  Notwendigkeit  der  Ein- 
richtung eines  kleinen  Spitales  besonders  durch 
zwei  kurz  nach  einander  auftretende  Cholera- 
epidemien zu  Tage,  durch  welche  unter  Armen 
und  Dienstboten  eine  grosse  Anzahl  schwer  be- 
troffen wurde  und  wo  elende  Localitäten, 
schlechte  Betten,  mangelhafte  Aufwartung  und 
Pflege,  unpassende  Nahrung  und  Furcht  der 
Hausgenossen  vor  Ansteckung  die  bescheiden- 
sten Ansprüche  für  das  Beste  der  Kranken  zu 


660       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

Schanden  machten.  Dieser  umstand  und  die 
Schwierigkeiten  der  Ausübung  chirurgischer 
Praxis,  wo  die  dunkeln  und  engen  Räumlich- 
keiten der  operativen  Thätigkeit  in  hohem 
Grade  hemmend  in  den  Weg  traten,  wo  die 
dumpfe  Luft  der  kleinen  Zimmer  das  Heilresul- 
tat stets  problematisch  machte,  wo  das  Schlafen 
in  Alkoven,  unter  Treppen,  oder  auf  dunkeln 
Bodenkammern  die  Möglichkeit  einer  auf  Beob- 
achtung basirenden  Behandlung  abschnitt,  be- 
wogen Mencke  im  Jahre  1859  zu  einem  Auf* 
ruf  an  die  Bewohner  von  Stadt  und  Land  zur 
Gründung  eines  kleinen  Krankenhauses.  Hier- 
durch kam  ein  kleines  Capital  zusammen,  wel- 
ches durch  Concerte,  Vorlesungen  u.  dgl.  in  den 
nächsten  Jahren  sich  allmälig  vergrösserte. 
Allein  die  Sache  gerieth,  besonders  durch  die 
politischen  Verhältnisse  in  den  folgenden  Jahren, 
in'8  Stocken  und  viele  Schwierigkeiten  niussten 
überwunden  werden,  ehe  man  zum  Ziele  ge- 
langte. Der  Umstand,  dass  Wüster  in  hohem 
Grade  an  Areal  zum  Anbau  arm  ist  und  dass 
eigentlich  nur  ein  einziger  tauglicher  Platz  für 
den  Bau  eines  Krankenhauses  existirte,  führte 
zu  schwerem  Kostenaufwande,  um  sich  den  be- 
treffenden Platz  zu  sichern.  Näher  gerückt 
wurde  die  Angelegenheit  dem  erwünschten  Ziele 
durch  die  im  Jahre  1868  geschehene  Gründung 
eines  Vereins  zur  Verbesserung  der  Kranken- 
pflege, für  welchen  die  Vollendung  des  Kranken- 
haus-Baues und  später  die  Einrichtung  eines 
Dienstboten-Krankenvereins  Hauptaufgabe  sein 
sollte  und  dessen  Einnahme  aus  Jahresbeiträgen 
den  Krankenhausfond  bilden.  Durch  diesen 
Verein  wurde,  wie  Mencke  sagt,  das  bis  da- 
hin ids  Vertrauenssache  behandelte  Unterneh- 
men in  die  sicheren  Bahnen  des  Vereinslebens 


Waring,  Hütten-Hospitäler.  661 

geleitet  und  demselben  ein  mehr  geschäftlicher 
Zustand  verschafft.  Die  zinsfreie  Ueberlassung 
von  8000  Mark  aus  dem  Privatvermögen  der 
Spar-  und  Leihkasse  zu  Wüster  setzte  im  Herbst 
1869  den  Vorstand  des  Vereins  in  den  Stand, 
den  Bau  des  Hauses  beginnen  zu  können.  Mit- 
ten in  einem  Garten  von  circa  140  Quadrat- 
ruthen ist  das  »  Krankenpflegehaus  c,  wie  es  jetzt 
genannt  wird,  nach  einem.  Plane  erbaut,  der 
den  Aufgaben  desselben  nach  allen  Seiten  hin 
am  Besten  zu  entsprechen  schien.  Vier  Kran- 
kenzimmer an  einem  luftigen  Corridor,  von  de- 
nen zwei  grössere  mit  drei  Betten,  zwei  kleinere 
mit  einem  Bett  versehen  sind,  aber  räumlich 
genug,  um  noch  in  jedem  Zimmer  ein  Bett  mehr 
aufstellen  zu  können;  eine  Bodenkammer  mit 
Wasserleitung,  Wannen  und  Douche;  in  einem 
Flügel  nach  hinten  Küche,  Keller,  Speisekammer 
und  zwei  kleine  Zimmer  für  die  Hausmutter; 
aussen  ein  Badecabinet  mit  von  dem  Hause  ge- 
trennten Zugang  für  Privatbäder  und  oben  eine 
Treppe  hoch  das  Consultations-  und  Arbeits- 
zimmer für  die  Aerzte.  Bei  der  Ausstattung 
der  Zimmer  an  Betten,  Tischen  und  Stühlen  ist, 
soweit  die  Mittel  es  erlaubten,  auf  Bequemlich- 
keit und  freundliches  Aussehen  Bedacht  genom- 
men, damit  jedem  Kranken,  wer-  es  auch  sei, 
der  Eindruck  verschafft  werde,  dass  er  gut  auf- 

Sehoben  sei  und  die  heimische  Freundlichkeit 
es  Ganzen  nicht  gestört  werde.  Die  in  einer 
Reihe  an  einander  grenzendem  Krankenstuben 
liegen  nach  Süden  mit  der  Aussicht  über  den 
eigenen  Garten  auf  einen  benachbarten  Park; 
der  Corridor  liegt  nach  Norden,  so  dass  Venti- 
lation in  jedem  Grade  stattfinden  kann.  Jedes 
Zimmer  hat   einen  Glockenzug;  Bekleidung  der 


662        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

Thürausschnitte  mit  Eisenstramin    dient    zum 
Schutze  gegen  In  sec  ten. 

Die  Verpflegung  der  Kranken  geschieht  in 
der  Weise,  dass  ein  kinderloses  Ehepaar,  wel- 
ches in  der  Anstalt  freie  Wohnung,  Feuerung 
und  Licht  bekommt  und  einen  grossen  Küchen- 
garten zur  Verfügung  hat,  die  Kranken  als  ihre 
Kostgänger  oder  Angehörigen  zu  betrachten  hat. 
Der  Mann  kann  für  gewöhnlich  seinem  Erwerb 
nachgehen.  Auf  diese  Weise  werden  die  der- 
artigen Anstalten  hinderlichen  Unterhaltungs- 
kosten Vermieden,  und  der  Verein  in  die  Lage 
versetzt,  keine  oder  nur  sehr  geringe  Ausgaben 
zu  haben,  wenn  keine  Einnahmen  erzielt  wer- 
den. Sind  Kranke  da,  welche  einer  steten 
Ueberwachung  bedürfen,  oder  übersteigt  die 
Zahl  der  Kranken  die  Möglichkeit,  die  häusli- 
chen Arbeiten  und  die  Krankenpflege  gleich- 
zeitig zu  bewältigen,  so  wird  eine  Wärterin  zu- 
gezogen. Das  Kostgeld  für  jeden  Kranken  be- 
trägt täglich  9  Schill.  Kranke,  welche  ein  Zim- 
mer für  sich  beanspruchen,  zahlen  für  die  Woche 
10  Mark,  die  übrigen  Kranken  täglich  1  Mark. 
Aus  den  Ueberschüssen  werden  Feuerung,  Apo- 
theke und  kleine  Ausgaben  bestritten  und  zum 
Weihnachten  ein  Geldgeschenk,  gewissermassen 
als  »Geschäftsanteil«,  für  die  Hausmutter  je 
nach  der  Grösse  des  Beinertrages  bestimmt 
Für  Nachtwachen  wird  8  Schill,  bezahlt.  Sind, 
um  eine  übersichtliche  Berechnung  hinsichtlich 
des  Kostenpunktes  zu  geben,  acht  Betten  be- 
setzt und  eine  Wärterin  zugezogen,  so  erhält 
die  Hausmutter  für  diese  9  Personen  ein  tagli- 
ches Kostgeld  von  5M.  1  Seh.,  also  monatlich 
reichlich  150  M.,  welche  Summe  einem  jährli- 
chen Haushaltungsgelde  von  circa  1848  M.  ent- 
spräche.  Zieht  man  in  Betracht,  dass  unter  den 


Waring,  Hütten-Hospitäler.  668 

Kranken  fast  immer  Einzelne  sind,  welche  Fie- 
berdiät oder  halbe  Kost  bekommen,  so  wird 
man  zugestehen  müssen,  dass  diese  Summe,  ver» 
glichen  mit  einer  bürgerlichen  Haushaltung» 
jedenfalls  ausreichend  ist.  Wein  und  Bier  wird 
besonders  angeschafft.  Der  Verein  nimmt  bei 
dem  angegebenen  Yerhältniss,  ungerechnet  den 
Ueberschuss  aus  den  Privatzimmern  und  Bädern 
die  Summe  von  2920  M.  ein,  hat  mithin  zur 
Bestreitung  der  sonstigen  Ausgaben  die  Summe 
von  1072  M.  zur  Verfügung.  Nachdem  die  An« 
8talt  im  August  1870  eröffnet  worden,  sind 
in  derselben  in  dem  ersten  Jahre  bis  zum 
August  1871  51  Kranke  behandelt,  welche  1078 
Krankentage  ausmachten,  mit  einer  Einnahme 
Ton  1173  M.  1  Seh.  Der  Ertrag  aus  den  Bä- 
dern belief  sich  auf  63  M.  5  Seh. 

Während  der  Bericht  über  das  Kranken- 
pflegehaus in  Wüster  nur  den  kleinsten  Theil 
des  vorliegenden  Buches  ausmacht,  ist  der 
grÖ88te  Theil  desselben  eine  Uebersetzung  der 
Waring' sehen  Schrift  über  Hüttenhospitäler, 
welche  von  einem  Freunde  des  Verf.,  dem  Re- 
chenmeister Sönningsen  angefertigt,  von 
Mencke  dem  deutschen  Publikum  in  der  Ab- 
sicht vorgelegt  wird,  den  Nachweis  zu  liefern, 
dass  der  von  ihm  gefasste  Plan  ein  Jahr  später 
in  England  gefasst  und  daselbst  mit  grossem 
Erfolge  ausgeführt  wurde.  Auf  den  ausdrück- 
lichen Wunsch  von  Waring  hat  Mencke  in 
die  Uebersetzung  verschiedene  für  eine  zweite 
englische  Auflage  bestimmte  Veränderungen  auf« 
genommen.  Die  Schrift  von  Waring  ist  auf 
die  eigene  Anschauung  verschiedener  kleiner 
Hospitäler  Englands  auf  Besprechungen  mit  den 
Medicinalbeamten  und  andern  Beamten,  auf  das 
Studium  der  Hospitalberichte    und    überhaupt 


664        Gott  gel.  Am.  1873.  Stück  17. 

alles  desjenigen,  was  fiber  die  Hüttenhospitaler 
geschrieben  wurde,  basirt  und  liefert  den  Nach- 
weis, dass  das  Princip,  auf  welches  ihre  Einrich- 
tung sich  gründet,  ein  richtiges  und  gesundes 
und  ihre  Einführung  möglich  und  nützlich  sei. 
Das  System  der  Hüttenhospitäler  ist  im 
Jahre  1859  von  Albert  Napper  zu  Granleigh 
zuerst  aufgestellt  und  ausgeführt.  In  einer  klei- 
nen anspruchslosen  Schrift  legte  er  seinen  Plan 
mit  den  erlangten  Resultaten  seinen  Collegen 
und  dem  Publikum  vor.  Zuerst  erhob  sich 
Opposition  dagegen,  weil  man  den  Nutzen  ab- 
warten wollte  und  weil  man  annahm,  dass  die 
Thätigkeit  der  grossen  Provinzialhospitäler  durch 
sie  beeinträchtigt  würde.  Diese  Irrthümer  wur- 
den von  Herrn  Horace  Swete  geschickt  wider- 
legt, welcher  die  Sache  nicht  nur  in  das  rechte 
Licht  stellte,  sondern  auch  durch  eine  inter- 
essante Statistik  nachwies»  dass  die  bestehende 
Einrichtung  der  Hospitäler  gänzlich  ungenügend 
sei,  den  Erfordernissen  der  Gesellschaft,  beson- 
ders in  ländlichen  Districten  zu  begegnen.  Nach 
und  nach  machte  das  gute  Werk  Fortschritte 
und  im  Jahre  1866  konnte  Dr.  Wynter  in 
einer  kleinen  »gute  Worte«  betitelten  Schrift 
die  Mittheilung  machen,  dass  innerhalb  7  Jah- 
ren von  der  Gründung  des  Granleighhospitals  an 
16  ähnliche  Anstalten  in  voller  Thätigkeit  und 
67  andere  in  verschiedenen  Theilen  des  Landes 
in  der  Einrichtung  begriffen  seien.  Trotz  die- 
ses materiellen  Fortschritts  blieb  noch  viel  zu 
thun  übrig,  da  der  Berechnung  zu  Folge  das 
zur  genügenden  Versorgung  mit  Hospitaleinrich- 
tungen auf  je  1000  Einwohner  1  Bett  kommen 
müsse  und  dass  im  Jahre  1865  nicht  weniger 
als  9  Millionen  Menschen  in  Grossbrittanien  mit 
Hospitaleinrichtungen  nicht  versorgt  waren,  die 


Waring,  Hütten-Hospitäler.  666 

Notwendigkeit  der  Errichtung  von  150  Hütten- 
Hospitälern  mit  je  6  Betten  eich  herausstellt. 

In  fiezng  auf  den  Namen  Hüttenhospitäler 
bemerkt  Waring  folgendes:  »Die  erste  dieser 
Anstalten  zu  Cranleigh  wurde  von  dem  Gründer 
Herrn  Napper  angemessen  als  Hütten-Hospital 
bezeichnet,  allein  mit  der  Ausdehnung  dieses 
Systems  auf  grössere  und  bedeutendere  Classen 
der  Landstädte  verlor  die  Bezeichnung  ihre  ur- 
sprüngliche Bedeutung;  dennoch  möchte  ich  wa- 
gen, diesen  Namen  für  alle  Fälle  in  Zukunft  bei- 
zubehalten. Ein  Hütten-Hospital  kann  existiren 
und  der  Name  kann  sogar  angemessen  erschei- 
nen in  einer  grossen  Stadt,  während  ein  Dorf- 
hospital eine  unpassende  Bezeichnung  wäre.  Ein. 
anderer  weit  wichtigerer  Grund  jedoch  für  die 
vorgeschlagene  Bezeichnung  ist  der,  dass  sie 
dazu  dient,  den  wahren  Charakter  dieser  An- 
stalten darzulegen.  Man  sollte  nie  den  Blick 
auf  das  ursprüngliche  Element,  die  Hütte,  ver- 
lieren. Das  Gebäude  sollte  in  jeder  Beziehung 
eine  Hütte  sein,  eine  Musterhütte,  wenn  mög- 
lich mit  all  den  Yortheilen  einer  wirksamen 
Trockenlegung,  guter  Ventilation  und  einer 
freundlichen  Aussenseite,  aber  doch  wesentlich 
eine  Hütte  nach  Charakter  und  Ansprüchen. 
So  auch  in  der  inneren  Einrichtung  der  Zimmer, 
der  Wohnstube,  der  Küche  sollte  alles  mit  der 
Aussenseite  in  Uebereinstimmung  gebracht  wer- 
den. Häuslichkeit  combinirt  mit  Freundlichkeit 
und  der  striktesten  Aufmerksamkeit  auf  Rein- 
lichkeit sollten  die  durchaus  vorherrschende  Ge- 
stalt seine 

Es  dürfte  nicht  nothwendig  erscheinen,  auf 
die  Vortheile  hinzuweisen,  welche  einerseits  für 
die  Armen  eines  Districtes  in  Bezug  auf  ange- 
messene  Bequemlichkeit   und  Pflege,   Nahrung 

51 


666       Gott.  göl.  Anz.  1873.  Stück  17. 

und  pünktliche  Regulirung  der  Diät,  Verhinde- 
rung langer,  mühsamer  Keisen  zu  entfernten 
Hospitälern  nnd  andere  Momente  durch  die 
Hütten-Hospitäler  gegeben  sind  and  anderer- 
seits den  in  Landgegenden  practicirenden  Aerz- 
ten  daraus  erwachsen.  Alle  diese  Verhältnisse 
sind  von  Waring  überaus  gut  geschildert  und 
auch  durch  statistische  Belege  zeigt  derselbe, 
dass  Kranke  gleiche  Aussicht  auf  Wiederher- 
stellung in  diesen  kleinen  von  Landärzten  ge- 
leiteten Hütten-Hospitälern  haben  als  in  den 
grössten  und  berühmtesten  Hospitälern  von 
London.  Im  Middlesborough  Hütten-Hospital 
betrug  während  der  8  Jahre  von  1859 — 67  die 
Gesammtzahl  der  zur  Behandlung  gekommenen 
Krankenfälle  •  482  mit  28  Todesfällen,  also  un- 
gefähr 6  Proc.  Die 8  kommt  dem  Resultate  der 
Hospitäler  Londons  nahe;  hier  waren  es  65  von 
1000.  Im  Walsall  Hütten-Hospital  beliefen  sich 
während  der  drei  Jahre  von  1864 — 66  die  Krank- 
heitsfälle auf  360  mit  17  Todesfällen,  also  un- 
gefähr 5  Proc.  und  Cranleigh  hatte  in  4  Jah- 
ren 76  Krankheitsfälle  mit  4  Todesfällen,  grade 
57*  Proc. 

Nach  Waring  ist  es  aber  nicht  allein 
der  Kranke  und  der  Arzt,  sondern  auch  der 
Geistliche  und  der  Reiche,  welcher  durch  die 
Hospitäler  profitirt.  In  Bezug  auf  den  Geist- 
lichen und  dessen  Beziehungen  zu  den  Hütten- 
Hospitälern  mögen  die  folgenden  Sätze  Wa- 
rings  hier  Platz  finden.  Während  die  körper- 
lichen Anstrengungen,  welchen  sich  der  Geist- 
liche zu  unterwerfen  hat,  vermindert  werden,  ist 
die  Sphäre  seiner  Wirksamkeit  bedeutend  ver- 
grössert,  und  falls  er  treu  die  ihm  im  Hospital 
gebotene  Gelegenheit  benutzt,  so  unterliegt  es 
keinem  Zweifel,  dass  er  viel  Gutes  wirklich  stif- 


Waring,  Hütten-Hospitäler.  667 

ten  und  das  Verhältniss  zwischen  ihm  und  seiner 
Gemeinde  fester  nnd  inniger  gestalten  kann.  — 
Durch  diese  Hospitäler  ist  der  Geistliche  auch 
materiell  in  den  Stand  gesetzt,  seinen  ärmeren 
Gemeindegliedern  zu  helfen,  und  das  in  einem 
Grade  und  einer  Weise,  die  ihm  sonst  nicht 
möglich  wäre.  In  den  meisten  Hospitälern  der 
Hütte  ist  der  Kirchspielsgeistliche  ex  officio  als 
Comite-Mitglied  Leiter  der  Anstalt  und  ist  so 
im  Stande,  grossen  Einfluss  zu  üben ,  und  in 
Verbindung  mit  den  andern  Autoritäten  solche 
Einrichtungen  zu  fordern,  wie  sie  nach  ihrer 
vereinten  Meinung  am  wirksamsten  für  das 
Wohl  der  ärmeren  Klassen  seiner  Gemeindeglie- 
der werden  können.  Viel,  sehr  viel,  sagt  Wa- 
ring, vom  Erfolg  dieser  Hospitäler  hängt  von 
dem  Interesse  ab,  welches  die  Geistlichkeit  da- 
für zeigt,  und  wir  hoffen,  class  unter  ihren  Au- 
spicien  viele  dieser  Anstalten  in  Zukunft  sich 
heben  und  floriren  werden. 

Die  Vortheile,  welche  den  Reichen  aus  der 
allgemeinen  Einfuhrung  von  Hüttenhospitälern 
erwachsen,  sind  in  der  That  nicht  gering  anzu- 
schlagen. Zuerst  sichern  sie  sich  dadurch  re- 
gelmässige geschickte  ärztliche  Hülfe  in  Zei- 
ten schwerer  Krankheits-  oder  Unglücksfälle, 
die  selbst  den  Reichen  auf  dem  Lande  in  ande- 
rer Weise  nicht  gesichert  werden  können,  dann, 
da  diese  Hüttenhospitäler  ein  vollständiges  Ar- 
mamentarium chirurgicum  enthalten,  auch  das 
prompte  Vorhandensein  von  ärztlichen  Instru- 
menten beim  Eintritt  einer  Noth,  die  oft  durch 
Herbeischaffen  aus  einer  entfernten  Stadt  in 
hohem  Grade  verschlimmert  wird,  so  dass  der 
Patient  sogar  durch  das  Fehlen  dieser  Werk- 
zeuge zu  Grunde  gehen  kann.  Von  wesentlicher 
Bedeutung   sind  auch  in   dieser  Beziehung  die 

51* 


668       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stock  17. 

folgenden  Bemerkungen  von  Waring:  »Einen 
anaern  Vortheil  haben  die  Beidien  von  diesen 
Hospitälern,  indem  dieselben  einen  Kanal  bil- 
den, durch  welche  alle  Schenkungen  und  Gaben 
sicher  ihr  bestimmtes  und  rechtmässiges  Ziel 
erreichen.  Wo  kein  Hospital  dieser  Art  ist,  da 
ist  keine  Garantie,  class  Geld,  Wein,  Suppe  und 
andere  Artikel,  von  milder  Hand  gegeben,  ihrer 
Bestimmung  gemäss  verwandt  werden.  Verscheu- 
chen wir  den  Gedanken  vorsätzlicher  verkehrter 
Yertheilung,  so  laufen  doch  diese  Gaben  Gefahr, 
sogar  unter  den  günstigsten  Umständen  im 
eigenen  Hause  des  Patienten  missbraucht  zu 
werden;  so  kann  das  Geld  ausgegeben  werden 
für  Artikel  von  geringem  oder  keinem  Werthe 
fürs  Krankenzimmer,  der  Wein  kann  zu  reich- 
lich oder  zu  sparsam  oder  gar  nicht  verabreicht 
werden,  während  die  Suppe  gänzlich  ungeeignet 
bei  dem  Zustande  des  Kranken  sein  kann,  also 
mehr  Schaden  als  Nutzen  hervorbringt«. 

Wie  man  in  England  es  anfangt,  um  in  den 
einzelnen  Ortschaften  zu  Hütten-Hospitälern  zu 
gelangen,  wird  im  weiteren  Verlaufe  des  Buches 
dargelegt.  In  der  Regel  sind  es  der  Geistliche 
des  Ortes  und  der  Arzt,  welche  die  Initiative 
zur  Anlegung  des  Hospitals  ergreifen  und  durch 
Verbreitung  der  Kenntniss  der  Segnungen  sol- 
cher Anstalten  das  Interesse  und  die  Unter- 
stützung Anderer  gewinnen.  Ein  um  die  Er- 
richtung mehrerer  Hütten-Hospitäler  verdienter 
Mann,  C.  W.  Payne  Crawfurd,  sagt  in  einem 
Briefe  an  Waring  über  die  Angelegenheit  Fol- 
gendes: »Die  drei  Haupterfordernisse  sind  ein 
tbätiger  Arzt,  ein  helfender  Pfarrer  und  eine 
energische  Hausfrau.  Diese  dr$i  Postulate  sind 
ausreichend,  auch  wenn  sie  die  Kraft  und  die 
Schlauheit  jedes  bösen  Gegensatzes,'  den  diese 


Waring,  Hütten-Hospitäler.  669 

Welt  hervorzurufen  vermag,  herausforderten. 
Ohne  sie  ist,  soweit  meine  Erfahrung  reicht,  die 
Arbeit  schwer,  nnd  die  Schwierigkeiten  fast  un- 
überwindlich«. 

In  einzelnen  Gegenden,  z.  B.  in  Weston- 
sn per- mare  ging  die  Anregung  yod  den  arbeiten- 
den Classen  selbst  aus  und  zwar  mit  verhält« 
nissmässig  glänzendem  Erfolge.  Durch  wöchent- 
liche Sammlung  von  1  Penny  brachte  das  Ar- 
beitercomite  in  Weston-super-mare  eine  jähr- 
liche Summe  von  160  Pfd.  St.  zusammen.  Im 
Gegensatze  dazu  wurde  in  andern  Ortschaften 
von  dem  Adel  und  den  grösseren  Grundbesitzern 
zur  Verbesserung  der  Lage  der  arbeitenden  Clas- 
sen das  System  der  Hüttenhospitäler  befördert, 
wobei  dann  freilich  manchmal  über  die  Dimen- 
sionen hinausgegangen  wurde ,  welche  die  er- 
sten Gründer  dieses  Systems  vor  Augen  hatten 
und  welches  ausschliesslich  durch  Waring  Be- 
fürwortung findet.  So  wurde  das  Capel  Dort- 
Hospital  zur  Ehre  Gottes  für  gute  Arme  durch 
Frau  Charlotte  Broadwood  zur  Erinnerung 
an  ihren  letzten  Gemahl  John  Broadwood 
of  Lyne  in  diesem  Kirchspiele  im  Jahre  1864 
gestiftet.  Es  ist  dies  ein  Erinnerungs-Hospital 
oder  ein  Dorf-Hospital,  aber  es  hat  kein  Recht 
auf  die  Bezeichnung  eines  Hütten-Hospitals ,  es 
ist  ein  schönes  steinernes  Gebäude,  in  welchem 
das  Element  der  Hütte  dem  Wunsche  geopfert 
ist,  Alles  so  vollkommen  wie  möglich  beisammen 
zu  haben;  das  Geld,  welches  für  den  Bau  aus- 
gegeben wurde,  hätte  zur  Erbauung  von  drei 
Hütten-Hospitälern  hingereicht. 

Es  ist  natürlich,  dass  wir  auf  die  Berech- 
nungen und  Kostenanschläge  der  englischen 
Hütten-Hoapitäler  an  diesem  Orte  nicht  näher 
eingehen,  weil  dieselben  selbstverständlich  auf 


670        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stock  17. 

deutsche  Verhältnisse  keinen  Bezog  haben.  Ebenso 
lässt  6ich  dos  von  Waring  im  Anhange  mit- 
getheilte  Verzeichniss  von  Instrumenten  und 
Apparaten,  welche  in  einem  Hütten-Hospitale 
vorhanden  sein  sollen,  den  Wünschen  des  ein- 
zelnen Arztes  gemäss  beliebig  verändern,  und 
ist  es  auch  wohl  nicht  ganz  Unrecht,  was 
Mencke  im  Vorworte  darüber  bemerkt,  dass 
es  einerseits  der  Kosten  wegen  zweckmässiger 
sei,  die  Instrumente  nach  und  nach  anzuschaf- 
fen, zumal  da  sie  in  dem  neuen  Gebäude  der 
Gefahr  der  Verrostung  ausgesetzt  sein  würden 
und  dass  wenigstens  für  den  Anfang  die  be- 
kannte Esmarch'sche  Modellsammlung  von 
Lazarethgegenständen  für  Localvereine  zur  Pflege 
verwundeter  und  erkrankter  Krieger  ausreiche. 
Für  jeden  Arzt,  welcher  in  ländlichen  Gegen- 
den zu  prncticiren  berufen  ist,  giebt  die  vor« 
liegende  Schrift  Anregung,  die  Einrichtung  klei- 
ner Hospitäler  für  Landgemeinden  zu  befürwor- 
ten, wahrlich  nicht  allein  in  seinem  eigenen 
Interesse,  sondern  besonders  in  Rücksicht  auf 
die  Kranken  und  Armen  seines  Districtes.  Es 
wird  bei  uns,  wo  reiche  Philantropen  die  Aus- 
nahme bilden,  besonders  die  Vereinsthätigkeit 
in  Anspruch  zu  nehmen  sein  und  nicht  mit  Un- 
recht weist.Mencke  auf  das  Netz  von  Local- 
vereinen  zur  Pflege  verwundeter  Krieger,  welche 
der  deutsch-französische  Krieg  hervorgerufen  hat, 
als  auf  einen  zweckmässigen  Ausgangspunkt  der 
Bestrebungen  zur  Einfuhrung  und  Verbreitung 
der  Hütten-Hospitäler  hin.  Dass  aber  auch  der 
Staat  ein  Interesse  an  der  letzteren  Institution 
hat,  kann  nicht  in  Abrede  gestellt  werden,  wenn 
man  die  Erfahrungen  des  letzten  Krieges  sich 
vor  Augen  führt.  In  einem  Kriege  würde  der 
Staat  in  jedem  Hütten-Hospitale  ein  natürliches 


Waring,  Hütten-Hospitäler.  671 

Asyl  für  mehrere  verwundete  Soldaten  finden. 
Es  würde  dadurch  der  Zusammendrängung  vie- 
ler Verwundeter  an  grösseren  Orten  vorgebeugt 
werden  und  das  als  zweckmässig  erkannte  Sy- 
stem der  Dispersion  Hesse  sich  gewissennassen 
ohne  Kosten  bewerkstelligen.  Finden  die  Hütten- 
Hospitäler  allgemeine  Einführung  bei  uns,  so 
werden  sie  in  Verbindung  mit  den  grösseren 
Hospitalern  und  Militärlazarethen  zur  Aufnahme 
der  Kranken  vielleicht  ausreichen,  jedenfalls 
aber  sich  zur  Aufnahme  derselben  besser  quali- 
ficiren  als  manche  im  letzten  Kriege  zu  Spitä- 
lern hergerichtete  Localitäten.  Dass,  wenn  auch 
die  kleineren  Orte  im  Kriege  mit  Verwundeten 
bedacht  werden,  dadurch  die  Theilnahme  für 
Letztere  gesteigert  und  der  Patriotismus  im 
Allgemeinen  angeregt  wird,  braucht  kaum  noch 
hervorgehoben  zu  werden.  Statistisch  aber  lässt 
sich  aus  dem  letzten  Kriege  nachweisen,  dass 
eine  solche  Anregung  des  Patriotismus  auf  dem 
platten  Lande  bei  uns  noch  an  sehr  vielen  Stel- 
len nothwendig  ist;  denn  die  grösseren  Städte, 
obsehon  überfüllt  mit  Soldaten,  welche  theil- 
weise  wenigstens  in  den  Häusern  selbst  bequar- 
tirt  wurden  und  werden  mussten,  da  sehr  oft 
die  Casernen  in  Lazarethe  verwandelt  wurden, 
obsehon  andererseits  auch  überfüllt  mit  Verwun- 
deten und  Kranken,  deren  Unterbringung  auf 
Kosten  der  Stadt  z.  Th.  zu  geschehen  hatte, 
haben  unverhältnissmässig  viel  mehr  an  frei- 
willigen Beiträgen  zu  patriotischen  Zwecken  bei- 
gesteuert als  das  platte  Land. 

Schliesslich  mag  noch  erwähnt  werden,  dass 
gerade  in  diesen  kleinen  Hütten-Hospitälern  sich 
die  schönste  Gelegenheit  darbietet,  Kranken- 
pfleger und  Krankenpflegerinnen  mit  geringem 
Kostenaufwand  heranzubilden,    da    dem  Arzte 


672        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  17. 

▼or  Allem  daran  gelegen  sein  muss,  die  zu  die- 
sem Berufe  am  besten  sich  qualificirenden  Per- 
sonen in  seinem  Districte  zu  erbalten  und  so 
vorzubereiten,  dass  sie  seinen  Intentionen  ent- 
sprechen. Theod.  Husemann. 


Des  Claudius  Rutilius  Namatianus 
Heimkehr  übersetzt  und  erläutert  von  Ita- 
sius  Lemniacus.  Mit  zwei  Plänen  und  fünf 
in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  Berlin, 
1872.  Verlag  der  Königl.  Geb.  Oberhofbuch- 
druckerei (R.  v.  Decker).    VIII  und  207  SS.   8. 

Aus  der  furchtbaren  Zeit,  welche  die  alt* 
Römerwelt  dem  Ghristenthum  und  dem  Andraqg 
der  Deutschen  allmählich  erliegen  sah,  hat  sich 
auch  das  Bruchstück  eines  Gedichtes  erhalten, 
das  eine  Seereise  von  Ostia  der  italischen  Küste 
entlang  bis  Luna  schildert.  Als  Verfasser 
nannte  die  einzige,  jetzt  verlorene  HS.  des  Klo- 
sters Bobio,  die  es  erhielt,  Claudius  Rutilius 
Namatianus,  der  sich  im  Gedicht  selbst  als 
Gallier  vornehmen  Geschlechtes,  gewesenen  Prae- 
fectus  urbi,  begeisterten  Anhänger  des  alten 
Kultus  und  echter  Römersitte,  leidenschaftlichen 
Feind  sowol  der  Juden  und  Christen  als  der  Go- 
then  zu  erkennen  giebt. 

Er  reiste,  wie  v.  135  sagt,  im  Herbst  des 
J.  d.  St.  1169  =*  416  n.  Chr.  nach  seinen  Be- 
sitzungen in  Gallien  zurück,  die  nach  den 
schrecklichen  Verwüstungen  durch  die  Gothen 
besonderer  Sorgfalt  bedurften,  und  während  der 
öfteren  unfreiwilligen  Müsse  der  Seefahrt  selbst 
ist  das  Gedicht  entstanden  (vgl.  V.  165  ff.  mit 


Rutilius  Namatianus  Heimkehr.        673 

415  ff.).  Es  ist  in  Beiner  metrischen  Reinheit 
und  den  Reminiscenzen  aus  früheren  Dichtern 
ein  werthvolles  Zeugniss  fur  die  gründliche  Bil- 
dung der  vornehmen  altrömischen  Partei,  die 
nicht  nur  die  Götter  Roms,  sondern  auch  die 
römische  Literatur  in  der  Verwirrung  der  Zeiten 
zu  retten  eifrig  bemüht  war,  wie  bekanntlich  die 
Subscriptionen  einer  ganzen  Reihe  von  römi- 
schen Schriftstellern  zeigen.  Und  über  die  Härte 
und  Seltsamkeit,  die  bei  sonstiger  Einfachheit 
der  Sprache  in  manchen  Wendungen  und  beson- 
ders der  Verbindungslosigkeit  der  einzelnen 
Sätze  und  Verse  unter  einander  hervortritt, 
lä88t  der  Reiz  des  Inhalts  mit  seinen  anmuthi* 
gen  Schilderungen  und  der  Menge  für  die  Cha~ 
rakteristik  der  damaligen  Zeit  bedeutungsvollen 
Angaben  gern  hinwegsehn.  Charakteristisch  ist 
auch,  was,  glaub'  ich,  noch  nicht  bemerkt  ist, 
dass  des  Honorius,  überhaupt  des  domus  impera- 
torum,  nicht  mit  einem  Worte  gedacht  ist:  nur 
v.  172  findet  sich  der  Ausdruck  principis  are 
loqui  als  allgemeine  Bezeichnung  der  Quästur. 

Das  Gedicht  war  zwar  nicht  selten,  zuletzt 
von  A.  W.  Zompt  (1840)  und  L.  Maller  (1870), 
herausgegeben,  aber  noch  nie  ins  Deutsche  über- 
setzt worden.  Doch  nicht  dies  allein  hat  Al- 
fred von  ßeumont  in  dem  vorliegenden 
Buche  gethan,  sondern  seiner  Uebersetzung  zu- 
gleich eine  treffliche  Einleitung  vorausgeschickt 
und  einen  topographischen  Commentar  beige- 
geben, über  den  zwar  dem  Ref.  im  Einzelnen 
kein  Ürtheil  zusteht,  der  aber  doch  unverkenn- 
bar das  Gepräge  eigener  Anschauung  und  um- 
fassender Kenntniss  der  italienischen  Geschichte 
und  Literatur  an  sich  trägt.  Auch  die  höchst 
geschmackvolle  Ausstattung  trägt  dazu  bei,  das 
Buch   zu  empfehlen,   aber  »in  den  Text    ge- 


674       Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  17. 

druckte  Abbildungen«  vermag  Ref.  nur  vier  zu 
entdecken. 

Wenn  auch  der  Verfasser  (S.  65)  ausdrück- 
lich erklärt,  dass  er  nicht  Philolog  von  Fach 
sei,  so  untersteht  doch  Uebersetzung  und  sprach- 
liche Erklärung  unzweifelhaft  philologischer  Be- 
urteilung, und  in  dieser  Beziehung  können 
einige  Bemerkungen  nicht  unterdrückt  wer- 
den. Die  Uebersetzung  erstrebt  nicht  wörtliche 
Treue,  sondern  giebt  oft  nur  den  Gedanken  in 
ziemlich  freier  Weise  wieder.  Bei  dem  mehr 
sachlichen  Zweck ,  den  der  Uebersetzer  im  Auge 
hatte,  lässt  sich  das  vielleicht  rechtfertigen,  ob- 
gleich die  Umgestaltung  bisweilen  sehr  stark 
und  kaum  nothwendig  ist.  Man  vergleiche 
v.  245 f.  (über  den  Hafen  von  Civitavecchia): 
interior  mediae  sinus  invitatus  in  aedes 

instabilem  fixis  aera  nescit  aquis.         und: 
Heben  sich  Bauten   umher,  die  Wasserfläche 

umringend, 
dass  wie  ein  Spiegel  erscheint  glatt  die  be- 
standlose Flut 
öder  v.  275  f.  von  Messalla: 
Hie  doeuit,  qualem  poscat  (ponat  L.  Müller) 

faeundia  sedem  (legem  Crusius): 
üt  bonus  esse  velit  quisque,  disertus  erit 
Er,  der  uns  schaffend  gelehrt,  was  dem  Worte 
gebührt,  dem  beredten, 
welchem  der  innere  Werth  höhere  Weihe 
verleiht, 
oder  v.  505  f.  von   Victorinus,   der  Britannien 
rühmlich  verwaltet  hatte: 
Plus  palmae  est  illos  inter  voluisse  placere, 

inter  quos  minor  est  displieuisse  pudor. 
Löblicher  ist  es  dem  Mann,  wenn  Segen  ihm 

spenden  die  Völker, 
denen,  die  schwelgen  im  Glanz,  selten  Be- 
achtung gezollt 


s 


Rutüius  NamaÜanns  Heimkehr.         675 

Doch  hier  ist  es  nicht  nur  —  neben  der  Dunkel- 
heit des  nnbehülflichen  denen,  die  —  die  Will- 
kür der  Umgestaltung,  sondern  offenbares  Miss- 
veretändniss,  was  auffällt:  denn  der  Sinn  kann 
nur  sein,  dass  treue  Pflichterfüllung  in  einer 
Provinz,  in  welcher  man  sich  seiner  Pflicht  nicht 
zu  genügen,  durchaus  sonst  nicht  zu  schämen 
pflege,  um  so  rühmlicher  sei. 

Und  auch  sonst  haben  wir  nicht  nur  zu  be- 
dauern, dass  allerlei  sprachliche  und  metrische 
Härten  und  Nachlässigkeiten  den  Oenuss  stören 
z.  B.  v.  112:  wo  die  Räume  belebt  t  aus  eu- 
er Vögel  Gesang,  v.  451  bethört'  mit,  501 
übt9,  des,  502  weilt',  Liebe,  die  Endung 
des  Imperfectums  vor  Konsonanten  elidiert),  son- 
dern mehrere  Steifen  bat  der  Uebersetzer  nicht 
richtig  aufgefasst,  sei  es  dass  er  frühern  Erklä- 
rern gefolgt  ißt  oder  die  Missdeutung  ihm  zur 
Last  lallt.  V.  11  preist  der  Dichter  nächst  den 
eingeborenen  Mitgliedern  des  Senats  auch  die 
glücklich,  welche  als  Fremde  in  den  Senat  auf- 
genommen seien, 

et  partem  Genii,  quem  venerantur,  habent  (v.  1 6), 
sei  es,  dass  er  an  den  Genius  P.  R.,  dessen  Sta- 
tue in  der  Nähe  des  Concordientempels  stand, 
oder  an  die  Victoria  denkt,  deren  Altar  in  der 
curia  Julia  stand  und  in  der  zweiten  Hälfte  des 
vierten  christlichen  Jahrhunderts  zu  so  vielen 
Kämpfen  zwischen  der  heidnischen  und  christ- 
lichen Partei  Anlass  gegeben  hatte.  Dann  setzt 
er  v.  17  f.  hinzu: 
quale  per  aetherios  mundani  verticis  axes 

concilium  summi  credimus  esse  dei. 
So  im  mächtigen  Bau  der  umkreiseten  Achsen 

des  Erdpols 
sieht  der  geistige  Blick  Gottes   erhabenes 
Sein. 


676        Gott  gel  Anz.  1873.  Stück  17. 

Aehnlich  ist  allerdings  auch  die  Erklärung 
Zumpts :  concilium  summi  dei  cam  natura  üsque 
rebus  omnibus,  quae  natura  continentur,  com- 
paratur  cum  ea  ratione,  qua  genius  curiae  cum 
senatoribus  singulis  coniungitur.  Aber  dieMeinung 
des  heidnischen  Dichters,  der  an  Kineas  Aeusserung 
über  die  Versammlung  von  Königen  und  an  die 
Greise,  welche  den  Galliern  des  Brennus  wie 
Götter  erschienen,  denken  mochte,  ist  offenbar 
die:  das  göttliche  Wesen  des  Genius  geht  auf 
den  Senat  selbst  über,  dass  er  wie  die  Ver- 
sammlung der  Götter  um  Jupiter  erscheint,  die 
wir  uns  in  den  Himmelsräumen  denken.  —  In 
den  Versen  73 — 80  sagt  der  Dichter,  dass  wie 
Minerva,  die  Schöpferin  des  Oelbaums,  Bacchus, 
der  Verleiher  des  Weinstocks,  Triptolemus,  der 
Lehrer  des  Ackerbaus,  Aesculapius  und  Hercu- 
les wegen  ihrer  Verdienste  um  die  Menschheit 
als  Götter  verehrt  werden,  eben  so  auch  Borna, 
die  den  Menschen  das  Gesetz  gegeben,  Gleiches 
verdiene  und  gleiche  Verehrung  gefunden  habe. 
So  scheint  aber  unser  Debersetzer  den  Gedan- 
ken nicht  aufgefesst  zu  haben,  wenn  er  V.  73  f. 

Inventrix  oleae  colitur  vinique  repertor 
et  qui  primus  humo  pressit  aratra  puer 
übersetzt : 

Die  uns  den  Oelbaum  gab,  und  den,  der  die 

Rebe  gepfleget, 
ihn,  der  als  Jüngling  den  Pflug  lenkte,  du 
ehrest  sie  all. 
—  V.  83ff. 

Quid  simile  Assyriis  conectere  contigit  armis? 
Medi  finitimos  tum  domuere*)  suos: 

*)  Die  HS.  hat  cum  domuere,  das  Zumpt  mit  Un- 
recht beibehalt  und  mit  den  Worten  conectere  contigit 
armis  su  unpassendem  Gedanken  und  unsymmetrisoher 
Verstheilong  verbindet.  Entweder  ist  tum  d.  mit  Bor- 
mann,  oder  condomuere  mit  L.  Maller  zu  lesen  j  wie 
v.  86  f.  mass  auch  ?.  84  selbständig  sein» 


Eutiliuß  Namatianuß  Heimkehr.        677 

Hagni  Parthorum  reges  Macetamque  tyranni 
mutua  per  varias  iura  dedere  vices. 
Der  Dichter  vergleicht  die  früheren  vier  soge- 
nannten Weltmonarchien    mit  Roms  Weltherr- 
schaft und   sagt,   dass   die  Assyrer  nichts  ihr 
Aehnliches  zu  Stande  gebracht,  dass  die  Meder 
nur  ihre  Nachbarn  unterworfen,  dass  Perser  und 
Macedonier  nur  sich  rnander  im  Wechsel  über- 
wältigt.   Wie  passt  dazu  die  Uebersetzung: 
Ward  wol  Aehnliches  einst  erreicht  von  assy- 
rischen Waffen, 
oder  als  Alles  umher  Mediens  Stärke 
besiegt  ? 
Parthische  Könige  erst,  hierauf  Macedonische 
Herrscher, 
nurin  dem  Wechsel  sichgleich,  ga- 
ben der  Welt  das  Gesetz.? 

—  V.  157  f.  Verleihe   mir,   Göttin  Borna,  sagt 
der  Dichter,  glückliche  Fahrt, 

Si  nan  displicui,  regerem  cum  iura  Quirini, 
si  colui  8anctos  consuluique  patres. 
Die  Auffassung  des  zweiten  si  ist  offenbar  falsch, 
wenn  es  heisst: 
Wenn  ich  genügte  der  Pflicht,  als  ich  quiri- 
tisches  Recht  sprach, 
als  ich  ehrend  befragt  würdiger  Väter  Verein. 

—  V.  185.    Was  in  aller  Welt  soll  der  Zusatz 
bei  Nachtzeit  zu  den  Worten: 

Gunctamur  temptare  salum  portnque  sedemus: 
Sicher  erscheinet  es  nicht  dem  Meer  zu  trauen 
bei  Nachtzeit.? 
Wir  erfahren  V.  205,  dass  der  Dichter  fünfzehn 
Tage  im  Portus  Augusti  warten  musste.  —  Auch 
V.  193  ff.  ist  der  Zusammenhang  verkannt. 
.Nicht  am  Rauch,  so  sehr  auch  Homer  ihn  als 
Zeichen  der  fernen  Heimath  rühmt,  sondern 
(v.  193  nee  —  v.  195  sed)  am  Glänze  des  Hirn* 


678       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

meto,  der  über  der  Stadt  sich  breitet,  erkenne 
ich  das  ferne  Born.  Statt  dessen  beginnt  V. 
195  in  der  Uebersetznng :  denn  wo  — .  End- 
lich bemerkt  der  Uebersetzer  zu  v.  216: 

et  servos  famnlis  non  sinit  esse  suis, 
dass  »es  sich  vielleicht  um  behinderte  Willkür 
der  Unterbeamten  handle«  (S.  114).  Aber  die 
Worte  sind  ohne  Zweifel  von  den  Bagauden  zu 
verstehn,  die,  theils  Landbewohner  theiis  Knechte, 
mehrere  Jahrhunderte  lang  immer  wieder  von 
neuem  sich  in  Gallien  erhoben  und  das  Land 
plündernd  und  mordend  durchzogen.  Exsupe- 
rantius  hatte  also  kurz  vorher  ihrem  Unwesen  in 
der  Armorica  für  einmal  ein  Ende  gemacht. 

Die  Stärke  des  Buchs  liegt  in  den  geographi- 
schen und  topographischen  Excursen  mehr,  als 
Anmerkungen,  für  welche  Beumont  die  Verse 
des  Gedichts  als  Anknüpfungs-  und  Ausgangs- 
punkte benutzt;  sie  verleihen  ihm  bleibenden 
Worth.  H.  Sauppe. 


Cartulaires  inSdits  de  la  Saintonge  par  l'abbä 
Th.  Grasilier.  Niort.  L.  Clouzot  1871.  Vol.  I 
LXIV.  XII  und  176,  Vol.  II  XXIX  und  251 
Seiten  in  Quart. 

Obituarium  ecclesiae  sancti  Pauli  Lugdunen* 
Bis  —  publiö  —  par  M.-C.  Guigue.  Bourgen 
Bresse.    Gromier  119  S.  in  Octav. 

Diese  beiden  Publicationen  gehören  nicht  zu 
denen,  welche  ein  unmittelbares  Interesse  auch 
für  Deutsche  oder  doch  ältere  Fränkische  Ge- 
schichte haben,  schliessen  sich  aber  an  solche  * 
an,  die  früher  in  diesen  Blättern  Erwähnung  ge- 
funden. 


Graßilier,  Cartulaires  inädits  de  la  Saintonge.  679 

Das  zuerst  genannte  Werk  gehört  zu  den 
zahlreichen  Veröffentlichungen  von  Chartularen, 
in  denen  jetzt  in  der  That  die  einzelnen  Pro- 
vinzen Frankreichs  auf  das  löblichste  mit  einan- 
der wetteifern.  Nachdem  eine  Urkundensamm- 
lung des  Klosters  Baigne  schon  früher  einzeln 
herausgegeben  (s.  diese  Anzeigen  1869  St.  6), 
folgen  jetzt  in  dieser  Sammlung,  die  nach  der 
voranstehenden  Dedication  von  dem  Bischof  von 
La  Rocbelle  und  Saintes  veranlasst  ist,  drei 
andere :  im  ersten  Band  die  der  Abtei  St.-Etienne 
de  Vauz  und  des  Convents  de  Notre  Dame  de 
la  Garde  enArvert,  im  zweiten  der  königlichen 
Abtei  Notre  Dame  de  Saintes.  Die  erste  und 
dritte  gehören  dem  Uten,  die  zweite  erst  dem 
Ende  des  12 ten  Jahrhunderts  an,  von  jenen  sind 
vollständige  und  alte  Chartulare,  des  13 ten  und 
12 ten  Jahrhunderts,  erhalten,  von  dem  Convent 
nur  eine  Sammlung  neuerer  Abschriften  der  hier 
gegebenen  Urkunden.  Das  Chartular  von  St. 
Etienne  ist  ein  Theil  der  reichen  Sammlung  der 
Pariser  Bibliothek,  dagegen  befindet  sich  das 
von  Notre  Dame  de  Saintes  nach  wechselnden 
Schicksalen  im  Besitz  der  Stadt:  mit  Verwun- 
derung wird  man  lesen  (II,  S.  XXIX),  dass  es 
da  eine  Zeit  lang  verschwunden  war,  aber  als 
durch  den  Justizminister  polizeiliche  Untersu- 
chungen angeordnet  waren,  es  sich  wieder  fand 
»dans   le   cabinet  d'un  savant  de  la  capitalec. 

Die  hier  erhaltenen  Urkunden  gehen  noch 
über  das  Jahr  der  Gründung  1047  hinauf,  eine 
recht  interessante,  Nr.  140  S.  106,  bis  zum  Jahr 
1010  zurück.  Uebrigens  sind  es  nicht  alles  Ur- 
kunden im  eigentlichen  Sinn  des  Wortes,  son- 
dern auch  Aufzeichnungen  über  Rechts*  und 
andere  Verhältnisse,  Nr.  77  z.  B.  über  die 
Münze,  mehrere  andere  über  die  Leistungen  der 
einzelnen  Güter. 


680       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  17. 

Die  Gründung  yon  St.  Etienne  de  Vaux  fallt 
ins  Jahr  1075,  Nr.  53  des  Cbartulars,  und  we- 
nigstens eine  Anzahl  von  Urkunden  gehört  noch 
diesem  Jahrhundert  an. 

Die  Reihenfolge  der  einzelnen  Stacke  ist  in 
beiden  Sammlungen  keine  chronologische.  Aber 
sorgfaltige  Inhaltsverzeichnisse  führen  sie  nach 
der  Zeitfolge  auf.  Auch  sonst  ist  die  Ausgabe 
mit  aller  Sorgfalt  und  unter  Beobachtung  rich- 
tiger Grundsätze  bei  der  Wiedergabe  des  Testes 
gemacht:  sie  kann  sofern  manchen  auch  Deut- 
sehen  Publicationen  als  Muster  dienen.  Das 
Vorbild  von  Guerards  verdienstvollen  Arbeiten 
macht  sich  hier  noch  immer  in  erspriesslicher 
Weise  geltend.  Nach  seinem  Beispiel  ist  auch 
dem  ersten  Bande  eine  Uebersicht  dessen  was 
die  hier  vereinigten  Denkmäler  an  historischer 
Ausbeute  gewähren  vorangeschickt:  namentlich 
der  Abschnitt  über  die  vorkommenden  Abgaben 
(S.  LV)  verdient  hervorgehoben  zu  werden. 

Das  Necrologium  von  St.  Paul  in  Lyon 
Bchliesst  sich  in  mancher  Beziehung  ergänzend 
an  das  des  Capitels  an,  welches  Hr.  Guigue  im 
J.  1867  herausgegeben  (s.  Anzeigen  1868  St. 
40).  Die  zu  Grunde  liegende  Handschrift  ge- 
hört dem  13 ten  Jahrhundert  an,  und  die  älteren 
Zeiten  haben,  soviel  ich  bemerkt,  wenig  Be- 
rücksichtigung gefunden.  Beigefügt  sind  eine 
Anzahl  (34)  Urkunden  zur  Geschichte  des  Stifts 
von  1147—1272;  auch  ein  Register  fehlt  nicht. 
Zu  einem  chronologischem  Verzeichnis,  wie  es 
der  früheren  Ausgabe  beigefugt  war,  fehlte  wohl 
das  Material.  G.  Waitz. 


681 

Gftttingische 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  18.  30.  April  1873. 


Entwurf  einer  Deutschen  Strafprozessord- 
nung.   Berlin  im  Januar  1873;  in  4.    87  S. 

Der,  bereits  im  April  1868  auf  Grund  des 
Art.  4  Nr.  13  der  Norddeutschen  Bundesverfas- 
sung gefasste,  Beschluss  des  Reichstags:  »den 
Bundescanzler  aufzufordern,  Entwürfe  eines  ge- 
meinsamen Strafrechts  und  eines  gemeinsa- 
men Strafprozesses,  sowie  der  dadurch  be- 
dingten Vorschriften  der  Gerichts  organi- 
sation baldthunlichst  —  vorlegen  zu  lassen«, 
—  welcher  alsbald  auch  vom  Bundesrath  adop- 
tirt  wurde,  —  ist  bekanntlich  zunächst  in  Be- 
treff des  Strafrechts  zur  Ausführung  ge- 
bracht worden,  und  zwar  für  ein  so  bedeuten- 
des und  umfassendes  Werk  in  verhältnissmässig 
kurzer  Zeit,  dergestalt,  dass  die  Publication 
des,  zunächst  für  das  Gebiet  des  Norddeutschen 
Bundes  bestimmten,  Strafgesetzbuchs,  welches 
jetzt  als  »Deutsches  Strafgesetzbuch«  fur  das 
ganze  Reich  einschliesslich  Elsass  und  Lothrin- 

fens  gilt,  bereits  im  Juni  1870  erfolgen  konnte. 
Indlich  ist  nun  der  (auch  schon  seit  Juli  1869, 

52 


682        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

wo   das   auf  die   Ausarbeitung  eines  Entwurfs 

ferichtete  Ersuchen  des  Bundescanzlers  an  den 
'reussischen  Justizminister  ergieng)  in  Angriff 
genommene  »Entwurf  einer  Deutschen 
Strafprocess-Ordnung« ,  jedoch  für  jetzt 
noch  ohne  das  dazu  (wie  auch  zur  Civilprozess- 
Ordnung)  gehörige  Gerichtsorganisations-Gesetz, 
zur  Veröffentlichung  gelangt,  nachdem  verschie- 
dene, vorher  nicht  zu  berechnende,  Hemmnisse 
diese  Veröffentlichung  verzögert  hatten,  obwohl 
die  Arbeit  schon  Ende  1871  oder  Anfang  1872 
im  Wesentlichen  fertig  vorlag,  wenn  auch  nicht 
in  Betreff  des  die  Gerichtsorganisation  behan- 
delnden Entwurfs,  dessen  Bearbeitung,  in  Folge 
der  Ernennung  des  bisher  damit  betraut  gewe- 
senen Dr.  Falk  zum  CultuB- Minister,  einer  an- 
dern tüchtigen  Kraft  (dem  G.O.Justizrath  Dr. 
Förster)  übertragen  werden  musste. 

Den  vorliegenden  Entwurf  der  Strafpro- 
zessordnung verdanken  wir  der  Feder  des- 
selben Mannes,  welcher  seine  ausgezeichnete 
Tüchtigkeit  in  legislatorischen,  wahrhaft  refor- 
matorischen Arbeiten  in  hervorragendster  Weise, 
insbesondere  auch  als  Verlasser  des  ersten  Ent- 
wurfs des  Strafgesetzbuchs,  bewährt  hat,  dem 
G.O.Justizrath  und  Präsidenten  der  Justiz- 
Prüf  ungs- Commission  Dr.  Friedberg,  und  wer 
den  innigen  Zusammenhang  zwischen  den  Prin- 
zipien des  Strafrechts  und  der  Gestaltung  des 
Strafverfahrens  zu  würdigen  weiss,  wird  auch 
deshalb  der  getroffenen  Wahl  seine  vollste  Zu- 
stimmung zu  Theil  werden  lassen.  Auch  die 
den  Entwurf  begleitenden  »Motive«  (294  S.  in 
4°)  sind,  wie  wir  annehmen  dürfen,  derselben 
Feder  entflossen  und  wenn  dies  nicht  auch  in 
Betreff  der  »Anlagen  zu  den  Motiven«  (268  S. 
in  4°)  der  Fall  sein  sollte ,  so  haben  sie  wenig- 


Entwarf  ein.  Deutsch.  Strafprozess-Ordnung.    683 

stene  der  eingehendsten  Prüfung  desselben  hoch- 
verdienten Mannes  unterlegen.  Diese  »Anlagen« 
behandeln,  um  dies  gleich  im  Voraus  zu  be- 
merken, in  eingehenden,  gelehrten  und  das  Ma- 
terial beherrschenden  Ausführungen :  1.  Die  Be- 
rufungsinstanz in  Strafsachen;  2.  Ver- 
gleichende Zusammenstellung  gesetzlicher  Vor- 
schriften über  die  Begründung  eines  Antrags  auf 
Wiederaufnahme  der  Untersuchung  nach 
rechtskräftig  entschiedener  Sache;  3.  Die  Un- 
tersuchungshaft; 4.  Die  Privatklage;  5. 
Die  Rechtsfindung  im  Geschwornenge  rieht; 
6.  Das  englische  Gesetz  über  die  gerichtliche 
Voruntersuchung  vom  14.  August  1848. 

.  Das  Erscheinen  des  »Entwurfs  einer  Deut- 
schen Strafprozessordnung«  haben  wir  bereits 
im  8 ten  Stück  dieser  Blätter  v.  19.  Febr.  d.  J. 
mit  Freuden  begrüsst.  Hier  insbesondere  in 
Betreff  der  sich  daraus  ergebenden  Adoption  des 
Instituts  des  Schöffengerichts  für  alle 
Strafsachen,  auch  die  s.  g.  Schwurgerichts- 
sachen, welche  in  einer,  dem  Unterzeichn.  in- 
zwischen aus  dem  Justizministerium  zugegange- 
nen »Denkschrift  über  die  Schöffenge- 
richte«, in  der  überzeugendsten  Weise,  und 
in  vollständiger  Uebereinstimmung  mit  der  dort 
angezeigten  Schrift  über  das  moderne  Schöffen- 
gericht, begründet  worden  ist.  Diese,  für  jetzt 
nur  »handschriftlich  gedruckte«,  Denkschrift  ist 
ein  »Auszug  aus  den  Motiven  zu  dem  Gesetz- 
entwurf, betreffend  'die  zur  Einführung  der 
Deutschen  Civil-  und  Strafprozessordnung  er- 
forderliche Einrichtung  der  Gerichte  im  Deut- 
schen Reiche«  (44  S.  in  4°)  und  giebt  schliess- 
lich auch  eine  »Uebersicht  über  die  Literatur, 
betreffend  den  Streit  darüber,  ob  dem  Ge- 
schwornengericht  oder  dem  Schöffengericht  der 


684       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

Vorzug  zu  geben  sei?<  —  eine  Literatur,  die 
sich  gewiss  noch  sehr  vermehren  wird  und  wel- 
cher jetzt  schon  die,  für  die  Geschwornenge- 
richte  plaidirende,  jüngst  erschienene,  Abhand- 
lung »Ueber  Schwurgerichte  und  Schöffenge- 
richte« von  Dr.  Hermann  Seuffert  und 
anderer  Seits  die  neue  Schrift  von  Schwarze, 
»Das  Schöffengericht«  Leipzig  1873,  beigefugt 
werden  muss.  Der  Gesetzentwurf  über  die  Ge- 
richtsorganisation liegt  bis  jetzt  nicht  zur  Ein- 
sicht vor,  sondern  bildet  noch  den  Gegenstand 
der  Verhandlung  zwischen  den  Vertretern  der 
dazu  berufenen  Bundesstaaten,  wobei  besonders 
die  Frage  über  die  Einführung  der  Schöffenge- 
richte und  die  Begründung  einer  reichsgericht- 
lichen Instanz,  unter  gänzlicher  oder  thweil- 
weiser  Beseitigung  der  obersten  Gerichtshöfe 
der  Einzelstaaten,  einer  Entscheidung  zu  unter- 
ziehen sein  wird.  Aus  diesem  Grunde  sind  auch 
in  dem  vorliegenden  Entwurf  der  Strafprozess- 
ordnung alle  Bestimmungen  weggeblieben,  welche 
in  mehr  oder  weniger  nahem  Zusammenhange 
mit  der  Gerichtsorganisation  stehen,  wenn  sie 
auch  in  der  neuern  Gesetzgebung  meistens  in 
der  Strafprozessordnung  ihre  Stelle  gefunden 
haben,  wie  auch  in  der  »Vorbemerkung«  des 
Entwurfs  ausdrücklich  hervorgehoben  wird.  Bei- 
spielsweise werden  dazu  gezählt:  »alle  Satzun- 
gen über  die  Einrichtung  und  Zusammensetzung 
der  Strafgerichte  selbst,  über  die  Gerichtssprache, 
die  Oeffentlichkeit  der  Verhandlungen,  die  Auf- 
rechthaltung der  Ordnung  in  denselben,  die  Art 
der  Abstimmung,  die  Zuziehung  von  Dolmet- 
schern, die  zu  gewährende  Bechtshülfec  Viel- 
leicht noch  mehr  als  in  Betreff  dieser  Beispiele 
dürfte  es  sich  von  selbst  rechtfertigen,  wenn  der 
Entwurf,  vor  jener  notwendigen  Yorenteohei- 


Entwurf  ein.  Deutsch.  Strafprozess-Ordnung.  68S 

dung  es  vermieden  hat,  über  die  Staatsanwalt- 
schaft und  ihre  Stellung  im  Strafprozess,  über 
die  Mitwirkung  des  Laien-Elements  bei  den 
Strafgerichten,  die  Zahl  der  Schöffen  im  Ver- 
hältniss  zu  den  rechtsgelehrten  Richtern,  und 
über  die  gleichberechtigte  Stellung  der  Schöf- 
fen etc.  nähere  Bestimmung  zu  geben.  Auch 
sie  mussten  dem  »Gesetzentwurf  über  die  Or- 
ganisations-Bestimmungen« zugewiesen  werden, 
obwohl  eine  vollständige  Consequenz  in  dieser 
Hinsicht  nicht  beobachtet  werden  konnte,  z.  B. 
in  Betreff  der  Erwähnung  der  Staatsanwalt- 
schaft bezüglich  einzelner  Functionen,  die  denn 
doch  vielfach  von  der  prinzipiellen  Auffassung 
des  Instituts  sehr  abhängig  sind. 

Der  ganze  Entwurf,  wie  er  vorliegt,  umfasst 
383  §§,  und  hat  sein  Material  in  sieben  Bü- 
cher vertheilt:  I.  Allgemeine  Bestimmungen; 
II.  Von  dem  Verfahren  in  erster  Instanz;  HI. 
Von  den  Rechtsmitteln;  IV.  Von  der  Wieder- 
aufhebung eines  rechtskräftigen  Urtheils;  V, 
Von  der  Betheiligung  des  Verletzten  bei  dem 
Verfahren;  VI.  Von  besondern  Arten  des  Ver- 
fahrens; VII.  Von  der  Vollstreckung  der  Straf- 
urtheile  und  den  Kosten  des  Verfahrens.  —  Im 
Ganzen  und  Grossen  entspricht  diese  Anordnung 
der  Reihenfolge  der  Materien  in  der  Preussi- 
schen  Strafprozessordnung  von  1867.  Dass  nach 
unserer  Auffassung  Manches  zweckmässiger  in 
anderer  Weise  hätte  geordnet,  Getrenntes  mit 
einander  verbunden,  Verbundenes  von  einander 
hätte  geschieden  werden  können,  wollen  wir 
hier  nicht  weiter  verfolgen. 

Wie  sorgfältig  bei  der  Abfassung  des  Ent- 
wurfs die  in  Deutschland  bestehenden  Straf- 
prozessordnungen, mehrfach  auch  ausländische 
Rechte,  insbesondere  französisches   und   engli- 


£86        Gott  gel  Anz.  1873.  Stück  18, 

sches  Recht,  berücksichtigt  und  eingehend  ge- 
würdigt worden  sind,  bekunden  die  dem  Ent- 
würfe beigefügten  »Motive«  und  »Anlagenc. 
Letztere  gehören  an  sich  auch  zu  den  Motiven 
und  sind  nur  deshalb  von  diesen  abgesondert, 
weil  man  es  (wie  früher  beim  Strafgesetzbuch) 
mit  Recht  für  zweckmässig  erachtete,  bei  Gegen- 
ständen, welche  die  Beibringung  eines  umfassen- 
dem Materials  erheischten,  die  Form  abge- 
sonderter Excurse  zu  wählen. 

Dass  der  Entwurf  nicht  überall  Neues 
schaffen  konnte  oder  wollte,  versteht  sich  von 
selbst.  Auch  dürfte  sich,  abgesehen  von  der 
Adoption  des  Schöffengerichts  für  alle  Straf- 
sachen, kaum  eine  Bestimmung  finden,  die  nicht 
in  einer  der  bestehenden  Gesetzgebungen  in 
ähnlicher  oder  übereinstimmender  Weise  vor- 
käme. Im  Vergleich  mit  der  Mehrzahl  der  in- 
nerhalb des  Deutschen  Reichs  geltenden  Gesetz- 
gebungen kann  aber  allerdings  von  »Neuerun- 
gen« die  Rede  sein,  welche  S.  8  und  9  der 
Motive  unter  XVIII  Nummern  sich  zusammen- 
gestellt finden,  und  womit  die  Hauptpunkte,  auf 
die  es  bei  der  Reform  des  Strafverfahrens  an- 
kommen dürfte,  getroffen  werden. 

No.  I — IV,  die  wir  zusammenfassen  können, 
beziehen  sich  auf  die  Organisation  der  Schöf- 
fengerichte und  sind  bereits  in  der  vorigen 
Anzeige  der  Schrift  über  das  moderne  Schöffen- 
gericht hervorgehoben  worden.  Es  wird  damit 
die  Mitwirkung  des  Laienelements  bei  allen 
Strafurtheilen  erster  Instanz  in  Vereinigung  mit 
den  rechtsgelehrten  Richtern  sanction irt  und  da- 
mit grundsätzlich  der  natürlichen ,  in  der  bis- 
herigen Gerichtsorganisation  unerfüllt  gebliebe- 
nen, Forderung  der  gleichartigen  Construc- 
tion der  Strafgerichte  vollständig  Rechnung  ga- 


Entwurf  ein.  Deutsch.  Strafprozess-Ordnung.  687 

tragen,  zugleich  aber  auch  durch  die  Beschrän- 
kung des  Laienelements  auf  die  Gerichte  er- 
ster Instanz  ausgesprochen,  dass  eine  Mitwir- 
kung von  Laien  in  der  zweiten  oder  Revi- 
sionsinstanz  (§•  248  f.  des  Entwurfs)  welche  auf 
die  Frage  stattgefundener  Gesetzesverletzung  be- 
schränkt ist,  nicht  stattfinden  soll ;  wogegen 
sich  gewiss  nichts  erinnern  lässt.  Es  steht  dies 
mit  der  Berufungsfrage  im  Zusammenhang,  auf 
die  wir  bei  No.  V  zurückkommen  werden.  Hier 
in  teres sirt  uns  nach  den  Sätzen  in  No.  II  und 
III,  wonach  die  in  erster  Instanz  überall  er- 
kennenden Schöffengerichte  in  die  Grossen, 
Mittleren  und  Kleinen  Schöffengerichte 
zerfallen  und  die  Grossen  Schöffengerichte  an 
die  Stelle  der  seitherigen  Ge  seh  worn  enge- 
richte treten  sollen,  insbesondere  der  Satz  No. 
IV:  »Die  Schöffen  üben  in  gleichbe- 
rechtigter Stellung  mit  den  rechtsge- 
lebrten  Richtern  das  Richteramt  in 
seinem  vollen  Umfange  aase,  —  ein 
Satz,  dessen  Anerkennung  und  Durchführung, 
auch  nach  unserer  Ueberzengung ,  unbedingt 
noth wendig  ist,  wenn  das  Schöffengericht  eine 
Zukunft  haben  soll.  Vgl.  die  Schrift:  Das  mo- 
derne Schöffengericht,  S.  35.  S.  45  f.  Hier  ist 
bereits  widerlegt,  was  gegen  die  Betheiligung 
der  Schöffen  an  der  Entscheidung  prozessuali- 
scher Fragen  und  an  der  Festsetzung  der  Strafe 
von  anderer  Seite  eingewendet  worden  ist,  und 
wenn  dagegen  Professor  Gneist  auf  dem  letz- 
ten Juristentage  in  Frankfurt  (Verhandl.  8. 
156  f.),  als  »alter  Fürsprecher  des  Schwurge- 
richts« äusserte:  »Wir  Juristen  sind  in  ganz 
Europa  seit  drei  Jahrhunderten  berufen,  den 
Schwerpunkt  der  Rechtsprechung  auch  in 
Strafsachen   zu    bilden«;    wobei  Derselbe  deft 


688       Gott  gel.  Ans.  1873.  Stück  18. 

Juristen  als  ausschliessliche  Domäne  drei  Func- 
tionen vindicirte:  die  Prozessleitung,  die 
Auslegung  des  Strafgesetzes  und  die  Straf- 
abmessung, —  so  sind  dies  theils  ganz  un- 
erwiesen gebliebene  Postulate,  die  in  ihren  Con- 
Sequenzen  audi  das  Wesen  des  Schwurgerichts 
beeinträchtigen  und  wieder  zu  einer  Beschrän- 
kung der  Geschwornen  auf  das  Verdict  fiber 
reine  Thatsachen  fuhren  mfissten,  theils  wird 
damit  die  wesentliche  Bestimmung  und  Bedeu- 
tung des  Schöffengerichts  verkannt,  die  gerade 
dann  gefunden  werden  muss,  dass  die  Juristen 
fur  die  Zukunft  nicht  mehr  den  Schwer- 
punkt der  Rechtsprechung  in  Strafsachen  bil- 
den sollen,  sondern  dass  dieser  Schwerpunkt 
eben  in  der  Vereinigung  von  Juristen  und  Laien 
für  die  Urtheilsfällung  und  deren  Vorbereitung 
gefunden  werden  muss.  Von  selbst  versteht 
sich  dabei,  dass  die  »Prozessleitung«  auch  bei 
den  Schöffengerichten  zunächst  in  einer  Hand, 
in  der  des  präsidirenden  Richters,  liegen  muss. 
Die  Entscheidung  fiber  die  dabei  hervortreten- 
den streitigen  Fragen,  bei  denen  es  sich  um 
prozessualische  Rechte  der  Parteien  handelt, 
kann  und  muss  aber  dem  ganzen  Gerichte 
gebühren,  und  dasselbe  gilt,  wie  wir  bereits  in 
der  Schrift  fiber  das  moderne  Schöffengericht 
ausgeführt  haben,  auch  von  der  sog.  »Ausle- 
gung des  zweifelhaften  Strafgesetzes«  und  der 
»Strafabme88ungc,  wenn  wir  es  auch  als  etwas 
ganz  natürliches  und  selbstverständliches  be- 
trachten, dass  sich  dabei  auch  im  Schöffenge- 
richt besonders  das  juristische  Element,  aber 
unter  Mitwirkung  der  volkstümlichen  oder 
laienhaften  Auffassung  über  die  Verletzung  des 
Gesetzes  und  die  der  Schuld  entsprechende 
Strafe  |  geltend  machen  soll.    Unnatur  ist  und 


Entwurf  ein.  Deutsch.  Strafprozess-Ordnung.   689 

bleibt  aber  nach  unserer  Ueberzeugung  die  ganze 
Trennung  von  Schuld  und  Straffrage  im  Ge- 
schwornengericht  und  die  Behauptung,  dass  die 
»sich  gegenseitig  ergänzende  und  zusammen- 
wirkende« Thätigkeit  von  Richtern  und  Ge- 
schworenen (die  aber  in  Wahrheit  gar  keine 
sich  vollständig  ergänzende  und  innerlich  zu- 
sammenwirkende ist)  durch  keine  andere 
Einrichtung  ersetzt  werden  können, 
muss  als  eine,  bei  richtiger  und  vorurtheils- 
freier  Würdigung  des  Schöffengerichts  vollstän- 
dig sich  widerlegende,  Negation  zurückgewiesen 
werden. 

Als  No.  V  der  »Neuerungen«  ist  hingestellt: 
»Gegen  Urtheile  der  Schöffengerichte  findet 
keine  Appellation  statt.  Entw.  §.  248«. 
Dieser  §.  gestattet  aber  das  Rechtsmittel  der 
Revision,  worüber  der  Entwurf  in  den  fol- 
genden §§.  249 — 267  die  nähern  Bestimmungen 
enthält,  an  welche  sich  im  vierten  Buch  §.  268  f. 
die  Vorschriften  über  die  Wiederaufhebung 
eines  rechtskräftigen  Urtheils,  in  einer,  wie  wir 
glauben,  im  Ganzen  befriedigenden,  jedenfalls 
die  Engherzigkeit  des  französischen  und  bishe- 
rigen Preussischen  Rechts  beseitigenden  Weise 
gefasst,  —  anschliessen.  Dass  der  Unterz.  mit 
der  Beseitigung  der  Appellation  oder  Berufung 
in  Strafsachen  und  der  Beschränkung  der  Revi- 
sion auf  eine  vorliegende  »Verletzung  des  Ge- 
setzes c,  d.  h.  wenn  eine  Rechtsnorm  nicht  oder 
nicht  richtig  angewendet  worden  ist,  einverstan- 
den sei,  braucht  kaum  versichert  zu  werden, 
da  er  sich  schon  früher,  theils  im  Handbuch 
des  Strafproz.  Th.  II  §•  168,  theils  in  einer  be- 
sondern, der  Berufungsfrage  gewidmeten  Ab- 
handlung im  XIX.  Bande  des  Goltdammer'schen 

53 


690       Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stuck  18. 


Archivs  (S.  209  f.)  ausführlich  darüber  ange- 
sprochen hat. 

Die  Nr.  VI.  VII  und  VIII  betreffen  das  Recht 
des  Verletzten  theils  zur  subsidiären  (selbetstän- 
digen)  Privatklage  auf  öffentliche  Bestrafung, 
theils  seine  Befugniss,  sich  als  Nebenkläger  der 
von  der  Staatsanwaltschaft  erhobenen  öffentlichen 
Klage  anzuscbliessen,  theils  endlich  die  Berech- 
tigung des  Strafricbters  auf  Antrag  des  Verletz- 
ten, auch  über  die  vermögensrechtlichen  An« 
sprüche  desselben  zu  entscheiden  cf.  Entwurf 
§.  282.  §.  314.  §.  322.  —  Letzteres  ist  be- 
kanntlich bisheriges  gemeines  Recht  und  auch 
im  französischen  Recht  begründet.  Von  den 
Deutschen  Strafprozessordnungen  erklärten  sich 
auch  mehrere  dafür,  andere  dagegen.  Wir  bil- 
ligen entschieden  das  Erstere.  Ueber  die  Be- 
fugniss  der  verletzten  Partei,  für  die  Verfolgung 
der  öffentlichen  Bestrafung  des  Thäters  subsi- 
diär (wenn  der  Staatsanwalt  die  Verfolgung  ab* 
lehnt)  ein  selbständiges  Klagrecht  auszuüben, 
enthalten  die  bestehenden  Strafprozessordnun- 
gen abweichende  Bestimmungen,  und  Manche 
sind  geneigt,  die  Rechte  des  Bürgers  überhaupt 
hier  sehr  weit  auszudehnen.  Wir  sind  offen  ge- 
standen nicht  für  eine  zu  weite  Ausdehnung  der 
Rechte  der  Privaten  in  Betreff  der  Verfolgung 
dessen,  was  doch  in  der  That  nicht  ihr  Recht 
ist  und  glauben,  dass  auch  der  Umfang  der  sog* 
Antragftdelicte  nicht  zu  weit  ausgedehnt 
werden  dürfe  und  der,  oft  durch  recht  niedrige 
Motive  bestimmten,  Willkühr  des  Verletzten  be- 
züglich der  Zurücknahme  des  Antrags,  we- 
nigstens in  den  Fällen,  wo  die  Strafe  nicht  vor- 
zugsweise dem  Beleidigten  eine  Genugthuung 
gewähren  6oll,  ein  Zügel  angelegt  werden  müsse; 
wobei   wir   nur   nebenher   bemerken,   dass   die 


Entwürfen,  Deutsch.  Strafprozess-Ordnung.  691 

Bestimmungen  über  Antragsdelicte,  welche  sich, 
unter  einem  durchaus  ungeeigneten  Gesichtspunkt 
in  den  vierten  Abschnitt  (§.  61  ff.)  des  Deut- 
schen Strafgesetzbuchs  verirrt  haben,  gar  nicht 
dahin,  sondern  richtiger  in  die  Strafprozessord- 
nung reap,  zur  Criminalverjährung  gehören. 

Sehr  lobend  und  beachtungswerth  sind  die 
unter  No.  DC  und  X  hervorgehobenen  »Neue- 
rungen«, wonach  sich  der  Beschuldigte  schon 
im  Vor  verfahren  des  Beistandes  eines  Ver- 
theidigers  bedienen  darf  und  sowohl  er,  wie 
sein  Vertheidiger  befugt  sind,  den  Beweiserhe- 
bungen in  der  Voruntersuchung  beizuwohnen, 
Entw.  §.  120  und  §.  154.  —  Das  inquisitori- 
sche Prinzip,  welches  jede  mögliche  Hinderung 
oder  Beeinträchtigung  der,  lediglich  durch  sein 
freies  Ermessen  bestimmten,  Thätigkeit  des  Rich- 
ters bei  Führung  der  Untersuchung  zurückweist, 
konnte  ein  solches  Recht  und  eine  solche  Be- 
theiligung nicht  anerkennen,  und  auch  die,  im- 
mer noch  unter  der  Herrschaft  jenes  Prinzips 
stehenden,  neueren  Strafprozessordnungen  enthal- 
ten meistens  keine  derartige  Bestimmung  oder 
nur  in  viel  beschränkterer  Weise.  Vergl.  Handb. 
des  deutsch.  Strafproz.  Th.  H.  g.  110  u.  das. 
Note  14.  Eine  Ausnahme  macht  jetzt  noch 
(früher  auch  das  Nassauische  Ges.  von  1849) 
die  Braunschw.  Strafpr.-Ordn.  §.  7;  und 
demnächst  die  neue  Oesterreich.  Strafpr.- 
Ordn.  §.  88  f.,  insbes.  §.  45. 

Dass  sich  der  unter  No.  XI.  hervorgehobene 
Satz:  >Die  Abwendung  der  Untersuchungshaft 
durch  Sicherheitsbestellung  ist  in  aus- 
gedehntem Umfange  zugelassen.  Entw.  103  ff.« 
besonders  dem  französischen  und  dem  preussi- 
schen  Rechte  sowie  den  meisten  neuern  Straf- 
prozessordnungen gegenüber,  welche  verschiedene 

53* 


692        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  18. 

Beschränkungen  geben,  als  Neuerung  bezeichnen 
lässt,  ist  unleugbar.  Nur  nicht  im  Vergleich 
mit  dem  gemeinen  Deutschen  Strafprozess,  des- 
sen Alles  ins  richterliche  Ermessen  verstellende 
Prinzip  durch  den  Entwurf  nur  wieder  herge- 
stellt wird.  Ein  gleiches  gilt  von  den  beiden 
folgenden  Sätzen  unter  No.  XII  und  XIII:  »Ein 
Kontumazial- Verfahren  gegen  einen  in 
der  Hauptverhandlung  ausgebliebenen  Angeklag- 
ten findet  (abgesehen  von  strafbaren  Handlun- 
gen geringfügiger  Art)  nicht  Statt.  Entw.  §. 
185 ff.«  und:  »Gegen  flüchtige  oder  abwesende 
Beschuldigte  findet  eine  Hauptverhandlung  und 
Urtheilsfällung  nicht  statt.  Entwurf  §.  223«. 
Von  jeher  haben  wir  das  gemeinrechtliche  Prin- 
zip »ne  quis  absens  puniatur«,  und  »neque 
enim  inaudita  causa  quemquam  damnari  aequi- 
tatis  ratio  patitur«  den  neuern  Gesetzgebungen 
gegenüber  auf  das  Entschiedenste  vertreten 
(vergl.  Grundlin.  des  Crim.  Proz.  Gott.  1837. 
§.  236;  Handbuch  des  Deutschen  Strafprozesses 
Th.  II.  §.  133  f.)  und  freuen  uns,  dass  der  Ent- 
wurf auch  in  dieser  Beziehung,  auch  in  lieber- 
einstimmung  mit  der  neuesten  wissenschaftlichen 
Erörterung  der  Fragein  der  vortrefflichen  Schrift 
von  H.  Meyer  (Berlin  1869).  zu  dem  gemein- 
rechtlichen Prinzip  zurückgekehrt  ist. 

Wie  der  Entwurf  überhaupt  die  Vertheidi- 
gungsrechte  des.  Angeklagten  in  der  liberalsten 
Weise  bemessen  hat,  so  erkennt  er  auch  (Nr. 
XIV)  eine  Befugniss  des  Angeklagten  »zur 
Hauptverhandlung  Zeugen  und  Sachverständige 
unmittelbar  vorladen  zu  lassen  Entw.  §.  176« 
in  umfassenderer  und  unbedingterer  Weise  an,*als 
es  in  den  meisten  neuern  Strafprozessordnungen 
der  Fall  ist,  (vergl.  Handb.  Th.  IL  §.  128),  und 
hält  zugleich    (No.  XV)   das  Prinzip  fest:    »In 


Entwurf  ein.  Deutsch.  Strafprozessordnung.  693 

der  Hauptverhandlung  haben  die  Staatsanwalt* 
schaft  und  der  Angeklagte  überall  das  gleiche 
Recht  zur  Mitwirkung  bei  der  Beweisaufnahme. 
Entwurf  §.  194.  195«.  Abgesehen  von  der  Be- 
weisnahme  sind  aber  auch  hier  nicht  alle  Un- 
gleichheiten in  Betreff  der  prozessualischen  Be- 
fugnisse beider  Parteien  vollständig  beseitigt, 
z.  B.  bezüglich  der  Befugniss,  den  gerichtlichen 
Beschluss  über  die  Resultate  der  Voruntersu- 
chung und  über  die  Eröffnung  oder  Nichteröffnung 
des  Hauptverfahrens  anzufechten.  Entw.  g.  166. 
167.  Vergl.  Handb.  des  Strafproz.  Th.  H.  §. 
125,  besonders  auch  Note  14  und  15. 

Unter  No.  XVI  wird  als  »Neuerung«  hervor- 
gehoben: »Die  Beeidigung  der  Zeugen  erfolgt 
erst  in  der  Haupt  Verhandlung«,  d.  h.  natür- 
lich der  Regel  nach;  denn  Ausnahmen  ma- 
chen sich,  wie  auch  §.  58  anerkennt,  für  gar 
manche  Fälle  nothwendig.  Als  Neuerung  lässt 
sich  auch  dies  im  Ganzen  nur  im  Vergleich 
mit  dem  französischen  und  preussischen  Rechte 
bezeichnen,  indem  sich  die  im  Entw.  getroffene 
richtige  Bestimmung  in  einer  Mehrzahl  von 
Deutschen  Strafprozessordnungen  findet.  Vergl. 
Handb.  des  deutsch.  Strafproz.  II.  §.  101.  Wenn 
aber  unter  derselben  Nummer  hinzugefügt  wird : 
»Der  Eid  wird  promissorisch  geleistet«,  so 
ist  dieser  Ausdruck,  der  sich  auch  im  Gesetz- 
entwurf (§.  52)  gar  nicht  findet,  streng  genom- 
men unrichtig.  Es  soll  damit  nur  gesagt  sein, 
dass  der  Zeuge  in  der  Regel  vor  seiner  Ver- 
nehmung schwört.  Der  Zeugeneid  ist  aber  sei- 
ner Natur  nach  immer  ein  assertorischer, 
er  mag  nun  vor  oder  nach  der  Vernehmung 
abgelegt  werden.  Denn  er  bestärkt  immer  nur 
die  Wahrheit  der  gemachten  oder  demnächst 
zu  machenden  thatsächlichen  Angaben. 


694       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

Die  beiden  letzten  Nummern  endlich,  No. 
XVII  und  XV in,  enthalten  die  Sätze:  »Bei  der 
Urtheilsfellung  ist  zum  Ausspruch  des  Schuldig 
überall  eine  Mehrheit  von  zwei  Drittheilen  der 
Stimmenden  erforderlich.  Entw.  §•  213c  und 
»Die  Strafvollstreckung  geschieht  durch  die 
Staatsanwaltschaft.  Entwurf  §.  365«.  Beide 
Sätze  finden  sich  auch  schon  in  bestehenden 
Strafprozessgesetzen  Deutschlands.  Da  der  Ent- 
wurf auf  der  Negation  der  Institution  des 
Schwurgerichts  beruht,  so  liegt  in  dem  ersten 
Satze  noch  keine  Entscheidung  über  das  Er- 
fordemiss  der  Einstimmigkeit  der  Jury,  wie  wir 
es  in  der  Deutschen  Gesetzgebung  zunächst  nur 
in  Braunschweig  und  danach  in  Waldeck 
und  Oldenburg  anerkannt  finden,  und  worüber 
die  gutachtlichen  Berichte  des  Plenums  des 
Herzogl.  Obergerichts  zu  Wolfenbüttel,  welche 
unter  dem  Titel:  Die  Principien  des  Braun- 
schweigischen Strafprozesses,  Braunschw.  1872 
zusammen  gedruckt  und  dem  grössern  Publicum 
zugänglich  gemacht  worden  sind,  besonders  un- 
ter Hinweisung  auf  die  mehr  als  zwanzigjähri- 
gen damit  gemachten  Erfahrungen,  eine  vortreff- 
liche Motivirung  enthalten,  die  nothwendig,  auch 
abgesehen  von  der  Frage  über  Einstimmigkeit 
bei  Richtercollegien  in  Betreff  der  Schuldfrage, 
dann  wird  Berücksichtigung  finden  müssen,  wenn 
die  Vorlagen  zur  Reichsgesetzgebung  genöthigt 
werden  sollten,  das  Schwurgericht  für  die  Straf- 
sachen oberster  Ordnung  beizubehalten.  —  Der 
Satz,  dass  die  Strafvollstreckung  durch  die 
Staatsanwaltschaft  erfolgen  soll  (Entw.  §.  365) 
wird  bezüglich  entstehender  Zweifel  oder  Streik 
tigkeiten  moderirt  durch  die  Bestimmung  des 
§.  369,  welche  im  Ganzen  der  Preussi sehen 
Strafprozessordn.  für  die  neuen  Provinzen  von 


Entwarf  ein.  Deutsch.  Strafprozessordnung.  695 

1867  §.  480  entnommen  ist  und,  wie  wir  glau- 
ben, in  Betreff  das  Yerhältniss  von  Geriebt  und 
Staatsanwaltschaft  zur  Vollstreckung  der  Straf- 
erkenntnisse  das  Richtige  trifft.  Vergl.  Handb. 
des  Strafproz.  Th.  IL  §.  177  bes.  Note  4. 

Soviel  aber  Beschaffenheit  des  Entwurfs 
einer  Deutschen  Strafprozessordnung  überhaupt 
und  des  Verhältnisses  desselben  zur  bisherigen 
Particular.  Gesetzgebung  und  zum  älteren  ge- 
meinen Recht.  Auf  eine  kritische  Beleuchtung 
der  einzelnen  Bestimmungen  und  ihr  Verhält- 
diss  zu  den  für  die  Gestaltung  des  Straf- 
prozesses maassgebenden  Prinzipien  einzugehen, 
ist  hier  nicht  der  Ort,  und  nur  im  Allgemeinen 
mag  die  Bemerkung  Platz  finden,  dass,  wenn 
einerseits  die  Forderungen  der  Mündlich- 
keit mit  ihren  Consequenzen  im  Hauptver- 
fahren bis  in  die  Rechtsmittel-Instanz  hinein 
die  vollständigste  Verwirklichung  gefunden  zu 
haben  scheinen,  ein  Gleiches  nicht  ganz  in  Be- 
treff der  Consequenzen  des  aecusatorischen 
Prinzips,  d.  h.  bezüglich  der  nach  bestehendem 
Prozess recht  sich  bestimmenden,  Mitwirkung 
der  Parteien  für  die  Erzielung  eines,  dem  Grund- 
prinzip des  Strafverfahrens  entsprechenden,  Re- 
sultats der  Fall  sein  dürfte. 

Zum  Schluss  nur  noch  die  Bemerkung,  dass 
diese  Anzeige  grösstenteils  schon  zu  Anfang  des 
Monats  März  niedergeschrieben,  ihr  Abschluss 
aber  durch  die  Betheiligung  des  Unterzeichneten 
an  den  Gommissionsberathungen  und  Verhand- 
lungen des  Herrenhauses  verhindert  worden  ist. 
Die  Berathungen  der  vom  Bundesratb  für  die 
Strafprozessordnung  berufenen  Reichscommission 
beginnen  am  17.  April.  Ob  es  möglich  sein 
werde,  den  vom  Bundesrath  demnächst  adopttf- 
ten  Entwurf  mit  den  andern  Justizgesetz-Ent- 


696        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

warfen  noch  an  den  gegenwärtig  versammelten 
Reichstag  zur  Vorlage  zu  bringen,  hängt  natür- 
lich theils  von  der  Daner  der  Commissions- 
Berathungen,  theils  von  dem  frühern  oder  spä- 
tem Schlus8  des  Reichstags  ab. 
Göttingen,  12.  April.  H.  A.  Zachariä. 


Quid  de  Iudaeorum  moribus  atqne  institutis 
ßcriptoribus  Romanis  persuasum  fuerit.  Com- 
mentatio  historica  scripta  a  Ludovico  Geiger. 
Berolini.  Mitscher  und  Röstell.  1872.  49 
SS.  in  8°. 

Notices  of  the  Jews  and  their  country  by 
the  classic  writers  of  antiquity :  being  a  collection 
of  statements  and  opinions  from  the  works  of 
greek  and  latin  heathen  authors  previous  to 
A.  D.  500.  By  John  Gill.  Second  edition. 
Revised  and  enlarged.  London.  Longmans, 
Green,  Reader  and  Dyer  1872.    180  SS.  in  8°. 

Yon  dem  Rechte  der  Mitarbeiter  an  diesen 
Blättern  Gebrauch  machend,  will  ich  auch  heute 
eine  eigne  kleine  Schrift,  die  erstgenannte,  mit 
einigen  Worten  bei  dem  gelehrten  Publikum 
einführen.  Sie  ist  lateinisch  geschrieben,  um 
der  Forderung  der  hiesigen  philosophischen  Fa- 
kultät in  Betreff  der  Habilitation  zu  genügen, 
und  ist  im  Wesentlichen  nur  eine  neue  Bear- 
beitung bereits  früher  von  mir  gemachter  und 
z.  Th.  veröffentlichter  Studien  (Vgl.  Hilbergs 
Illu8trirte  Monatshefte  fur  die  gesammten  Inter- 
essen des  Judenthums  II.  Band  1865  S.  12 — 
25,  102—1 1 1).  Doch  habe  ich  den  Stoff  aufe 
Neue  durchgearbeitet,  Stellen,  die  mir  im  Laufe 


Geiger,  Quid  de  Iudaeorum  moribus  etc.     697 

der  Zeit  bekannt  wurden,  nachgetragen,  und 
das  Ganze  in  andrer  Weise  zusamniengefasst. 
Nach  einer  kurzen  Einleitung  betrachte  ich  zu- 
nächst, mit  beständiger  Rücksicht  auf  die  Quel- 
lenstellen, die  Verhältnisse  der  Juden  in  Rom 
und  unter  römischer  Herrschaft,  bespreche  dann, 
die  Stellen  meist  wörtlich  anführend  und  kriti- 
sche Bemerkungen  daran  knüpfend,  die  allge- 
meinen Meinungen  römischer,  und  hier,  sowie 
im  Folgenden  auch  griechischer  Schriftsteller, 
soweit  diese  als  Quelle  für  jene  gedient  haben, 
über  Glauben  und  Sitten  der  Juden,  dann,  zu 
dem  Einzelnen  übergebend,  die  irrthümliche  Bei- 
legung einzelner  Glaubenssätze,  die  Verehrung 
der  Wolken,  des  Himmels,  des  Esels,  des 
Schweins  und  des  Gottes  Bacchus,  endlich  die 
Fabeln,  welche  sich  an  die  den  Römern  bekannt 
gewordene  Erwartung  des  Messias  geknüpft  ha- 
ben und  welche  eine  Führung  des  Volkes  durch 
die  Magier  besagen.  In  einem  zweiten  kürze- 
ren Theile  behandle  ich  die  Anschauungen  rö- 
mischer Schriftsteller ~  über  die  im  Leben  der 
Juden  besonders  hervortretenden  Sitten  und  Ge- 
bräuche, besonders  über  Sabbath  und  Bescbnei- 
dung,  und  bemühe  mich  hier,  wie  in  den  frühe- 
ren Abschnitten  der  Schrift,  die  Entstehung  der 
von  vielen  ausgesprochenen  irrigen  Meinungen  zu 
erklären.  In  der  Abhandlung  habe  ich  es  ver- 
mieden, überall,  wo  ich  neueren  denselben  Ge- 
genstand behandelnden  Schriftstellern  gefolgt 
bin,  dieselben  anzuführen,  und  stelle  daher  hier 
diejenigen  zusammen,  die  mir  besonders  nütz- 
lich gewesen  sind:  G.  Meier,  Judaica  seu  vete- 
ran scriptorum  profanorum  de  rebus  Judaicis 
fragmenta.  Jenae  1832,  ferner  die  Dissertation 
von  Joh.  Goldschmidt,  De  Judaeorum  apud  Ro- 
manos condicione.   Halae  1866,  die  umfangreiche 


1 


698        Gott.  gel.  Anz.  1878.  Stück  18. 

Abhandlung  von  G  öser  in  der  Tübinger  Theo- 
logischen Quartalschrift,  Band  50.  Jahrg.  1868, 
und  endlich  das  in  der  Ueberschrift  an  zweiter 
Stelle  genannte  Bach. 

Letztere  in  zweiter  Auflage  erschienene 
Schrift,  der  auch  manche  Erscheinungen  der 
neueren  Literatur  über  diesen  Gegenstand  nicht 
bekannt  sind,  bietet  ausser  einigen  Notizen  nichts 
Neues  und  ist  auch  der  Anordnung  nach  nicht 
zu  loben.  Denn  bei  einem  Thema  wie  dem 
unsrigen  kann  eine  zwar  nach  gewissen  Haupt- 
rubriken geordnete,  aber  innerhalb  derselben 
nur  chronologische  Zusammenstellung  kein  rech- 
tes Bild  der  Sache  verschaffen;  sondern,  soll 
die  Arbeit  nur  eine  Sammlung  dör  Stellen 
sein,  so  muss  sie  die  Schriftsteller  nach  alpha- 
betischer oder  chronologischer  Reihenfolge  durch- 
gehen, nicht  aber  ihre  Worte  nach  kunstlich 
gemachten  Abtheilungen  auseraanderreissen,  soll 
sie  den  zu  behandelnden  Gegenstand  nach  jenen 
Zeugnissen  darstellen,  so  muss  sie  eine  ge- 
ordnete Schilderung  auf  Grund  und  immerhin 
auch  mit  Einfügung  jener  Stellen  bieten. 

Der  Verf.  verfolgt  aber  den  nicht  angera* 
thenen  Weg  und  betrachtet  in  einem  ersten  Ab- 
schnitt den  Auszug  aus  Egypten,  in  einem  zwei- 
ten Ursprung,  Sitten,  Gebräuche  und  Eigen- 
tümlichkeiten der  Juden,  in  einem  dritten  Pa- 
lästina, seine  Geographie  und  seine  Kriege,  und 
in  zwei  Anhängen  den  Streit  zwischen  Josephus 
und  Apion  und  Freinsheiro's  Ergänzungen  zu 
Livius. 

Ausser  diesem  Mangel  der  äusseren  Anord- 
nung habe  ich  gegen  dae  Buch,  das,  wenn  es 
audi  vielleicht  nicht  allen  wissenschaftlichen 
Anforderungen  genügt,  doch  in  fleissrger  Weise 
seine  Aufgabe  zu  lösen  sucht,  nichts  einzuwen- 


Bellermann,  D.  Grosse  d.  mus.  Intervalle  etc.  699 


den«  denn  die  zahlreichen  groben 
nisse  nnd  Irrt  b  um  er,  die  Bywater  in  The  Aca- 
demy vom  15.  Aug.  1871  unser m  Bache  nach- 
gewiesen hat,  scheinen,  soweit  ich  vergleichen 
konnte,  in  dieser  zweiten  Auflage  getilgt  zu  sein. 
Berlin.  Ludwig  Geiger. 


Heinrich  Bellermann:  Die  Grosse  der 
musicalischen  Intervalle  als  Grundlage  der  Har- 
monie. Mit  2  üthographirten  Tafeln.  Berlin, 
J.  Springer  1873.    VIII  und  93  S.    8°. 

Dieses  Buch  belehrt  uns  über  die  Grundla- 
gen der  wahren  Tonkunst ;  kleinen  Umfange  bei 
reichem  Inhalt  geht  es  darauf  aus,  nicht  ein 
unerhört  Neues  aufzurichten,  sondern  vielmehr 
das  alte  Wahre  in  neuer  Gestalt  zu  bestätigen 
und  wie  alle  gute  Lehre  soll ,  mit  der  Gewissheit 
bleibender  Gültigkeit  einzuprägen.  Somit  iste 
schwerlich  eine  Zeitung  für  jedermann  aus  dem 
Volke,  aber  desto  nützlicher  für  gebildete  Leh- 
rer und  Künstler,  die  dem  Volke  woblthun  wol- 
len mit  reinen  Gaben  aus  ungetrübter  Quelle. 
Die  Absicht  ist:  die  ursprünglichen  unwandel- 
baren Klangverhältnisse  anschaulich  nachwei- 
send dem  ächten  Gesang,  somit  auch  dem  ge- 
sunden Instrumentale  die  richtigen  Grundlagen 
zu  zeigen,  mittels  deren  sowol  das  Alte  gewür- 
digt als  das  Gegenwärtige  erkannt,  das  Zu- 
künftige begründet  werde.  —  Der  äussere  Gang 
des  Buches  geschieht  induktiv  fortschreitend, 
nicht  dialektisch  entwickelnd,  was  wir  dem  im 
Berliner  Sprachgebiet  ansässigen  Autor  zum 
Böhme  nachsagen,   weil  jene  Methode  weniger 


700       Gott,  geh  Anz.  1873.  Stück  18. 

Gefahr  läuft  seitab  zu  irren  als  die  zweite. 
Denn  class  die  vermeinte  Dialektik  jener  klu- 
gen Korinthier,  dürftig  erlesen  aus  den  verglüh- 
ten Kohlen  eines  berühmten  Meisters,  gar  oft  in 
das  Gegentheil  ihrer  selbst  umkippt,  ist  aus  den 
Denkübungen  einer  ansehnlichen  im  Buchhan- 
del ansässigen  Schaar  dortiger  Eunstscribenten 
ersichtlich;  dass  aber  die  inductive  Weise 
ebensoviel  Recht  hat  logisch  zu  heissen  als  die 
andere,  und  weniger  Missverständen  unterliegt, 
erkennen  wir  bei  der  Perspektiven  Ansicht  der 
Haupt-Rubra  unsres  Buches: 

Klang, Ton,  Intervall  Consonanz  §1 — 19; 
Saiten- Ausklang  . . .  Dreiklang  (Urphänomen)  — 
Tonleiter  —  G  ranze  der  Consonanz  §20 — 34; 
Reinheit  der  Consonanz  —  Allerlei  In- 
tervalle —  Reinheit  des  Gesanges  §  35 
■ — 61;  Temperatur  —  vocale  instrumentale 
gleichschwebende  §  62 — 75 ;  Ergänzungen  .... 
Vergleich  verschiedner  Temperaturen  §76— 
83;  Historisches  über  akustische  Berechnun- 
gen und  Tonleitern  §  84 — 92;  —  schliesslich: 
Arithmetische  und  graphische  Darstellung 
aller  Intervalle  der  Tonleiter  §  93.  94. 

Die  Fülle  des  Inhalts  ist  grösser  als  der 
flüchtige  Ueberblick  ahnen  lässt:  sie  hat  seit 
viel  hundert  Jahren  bei  den  Völkern  der  Mitte 
Frage,  Streit  und  Fortschritt  erregt  bei  Können- 
den und  Wissenden,  doch  den  Ursprung  niemals 
weder  verrücken  noch  verläugnen  können,  den 
alt  wahren  Ursprung,  der  zugleich  Quelle  und 
Ziel  in  sich  fasst.  —  Dass  nun  hier  am  Orte 
die  physikal  mathematische  Theorie  das  Ueber- 
gewicht  behauptet,  liegt  in  der  Natur  der  Sache, 
weil  nur  auf  diesem  Wege  Natur-  und  Kunst- 
Reinheit  nach  ihrer  Begründung  und  Wechsel- 
wirkung   beweisbar  sind.     Freilich    ists   nicht 


Bellermann,  D.  Grösse  d.  mos.  Intervalle  etc.  701 

jedermanns  Sache,  dem  Lehrgange  zu  folgen,  da 
mancher  Gebildete  sich  vor  den  Logarithmen- 
Geschwadern  fürchtet,  andre  aber,  die  sowol  in 
Musik  als  Mathematik  zu  Hause  sind,  dennoch 
den  Natur-Potenzen  geringere  Achtung  bewei- 
sen. Nicht  unmöglich  aber  achten  wir,  dass 
beide  Theile  durch  die  hier  gewählte  concise 
Form  bewogen  werden,  das  harmonische  System 
einmal  von  Grund  aus  zu  fassen,  selbst  wenn 
die  Darstellung  mehr  wissenschaftlich  als  schul- 
massig  lehrhaft  gelungen  wäre.  Vollkommen 
müssen  wir  anerkennen ,  dass  die  gesammte 
Darstellung  richtig,  ansprechend,  den  gegebenen 
Inhalt  sachgemäss  abbildend  zu  Tage  kommt; 
für  die  lehrhafte  Weiterbildung  jedoch,  für  die 
künstlerische  Schul-Tradition  würden  selbst  ge- 
bildete ernstgesinnte  Lehrer  gern  ein  greifliches 
Enchiridion  besitzen,  dergleichen  wir  indess 
mit  Fug  und  Recht  von  niemand  besser  als  un- 
serm  Verf.  erwarten,  nachdem  ihm  gelungen,  ein 
so  gutes  Lehrbuch  wie  das  über  den  Contra- 
punkt herzustellen. 

Um  zugleich  am  leichtesten  und  schwierig- 
sten ein  Beispiel  zu  nehmen :  Das  syntonise he 
Comma,  d.  h.  die  Differenz  des  grossen  und 
kleinen  Ganztons  80:81  oder:  der  natürlichen 
und  temperirten  Durterz  —  dieses  Verhältniss 
ist  die  Hauptursache  aller  Unreinheit  (S.  18. 
27);  es  muss  ein  modus  vivendi  erfunden  wer- 
den, wie  man  dem  Unreinen  in  der  Mehrstim* 
migkeit  abhelfe;  das  richtig  gebildete  Ohr  (67) 
nimmt  den  Ausweg,  eben  dieses  Comma 
beim  Aufwärtssingen  um  ein  weniges  empor  zu 
treiben,  so  dass  statt  80:81  erscheine  81:81 
(S.  47)  —  oder  umgekehrt  beim  Absteigen 
80:80.  Wie  nun?  Soll  der  gemeine  Schul- 
meister,  oder  auch   der  scientifische  Pädagoge 


702       Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stock  18. 

jedesmal  im  Stande  sein,  diese  zarten  Unter- 
schiede nicht  nur  wissenschaftlich  au  verstehen, 
sondern  auch  lehrhaft  einzuprägen  ?  Selbst  wenn 
er  in  der  richtigen  Schule  grossgewachsen  wäre, 
er  hätte  damit  nicht  immer  die  Zarte  der  Ner- 
ven, die  Helle  der  oberen  Sinne»  im  vorerst 
sich  selber,  dann  der  bildsamen  Jugend  das 
Wahrhaftige  lebend  darzustellen,  was  ja  ebenso- 
wol  sinnlich  als  geistig  fassbar  sein  will.  In 
verwandtem  Sinne  äussert  sich  schon  Boetius 
de  mus.  5,  8,  wo  er  denPtolemäus  rühmt,  weil 
er  sensus  und  ratio  versöhne,  ihre  ursprüng- 
liche Einheit  herstelle  aus  der  zwiespältigen 
Dialektik  zwischen  Pythagoreern  und  Aristo- 
xeneern. 

Gesetzt  nun  aber,  jener  leidliche  Schulmei- 
ster würde  officialiter  prüfungshalber  eingeladen 
»Lieber,  singet  uns  ein  Comma  1«  er  würde  nicht 
mit  Psalm  187  spötüich  ausweichen  dürfen, 
noch  wie  die  Neugriechen  mit  schlimmer  als 
kommatischen  Liturgemen,  die  selbst  den  By- 
zantinern nicht  mehr  erbaulich  dünken,  sich 
heraushelfen  können:  am  besten  thäte  er,  sich 
hinterthürlich  heraus  zu  winden  mit  der  abend- 
ländisch intellektuellen  Phrase  »Alles  exacte 
Maass  ist  unbeweglich,  alles  Lebendige  ist 
fliessend;  wie  sollte  ich  eins  im  andern  sicht- 
lich machen t?  —  und  so  beriefe,  er  sich  auf 
die  Irrationalität  alles  Lebendigen,  was  ja  un- 
ablässig sich  bewegt  zwischen  Maass  und  Will- 
kür, oder  stetigem  Gesetz  und  beweglicher  Frei- 
heit. Diese  Irrationalität,  obgleich  gefühlt,  ge- 
wusst  und  bewiesen,  ist  dennoch  dem  aufrichti- 
gen Denken  kein  tödtliches  Hinderniss,  vielmehr 
ein  Liebesband,  worin  sich  Ewiges  und  Zeitli- 
ches umwinden  gleichwie  Geist  und  Seele,  Mann 
und  Weib  in  unlöslicher  Ehe  zu  Heil  und  Wehe. 


Bellermann,  D«  Grösse  d-  mos.  Intervalle  etc.  703 

Erstreckt  sich  diese  Gewissheit  des  UnmeesH- 
eben,  das  dennoch  als  Gemessenes  den  Wirk- 
lichkeiten dienen  soll,  nicht  sogar  in  die  loga- 
rithmische Rechnung,  wo  bei  aller  Näherung 
zum  Exakten  doch  nur  der  kleinste  Theil  ohne 
Best  aufgeht? 

Mit  diesen  spitzfindigen  Fragen  denken  wir 
nicht  unsre8  Verf.  Lehre  zu  mindern,  vielmehr 
seine  Güte  zu  erweisen  an  dem  was  er  Frucht- 
bares bringt  in  der  Ausfuhrung  einseitiger  Lehre 
zu  doppelseitiger  Anwendung  in  Wirklichkeit. 
Und  da  möchten  wir  ein  Kranes  bescheident- 
lieh  einfügen,  was  der  künstlerischen  Vollkom- 
menheit hälfreich,  aber  nicht  überall  mit  ge- 
bührendem Gewicht  herausgehoben  wird«  — 
Fragt  man  nämlich:  Wie  ist  es  möglich,  dass 
bei  so  viel  Wechselbezügen  aller  Töne,  da  selbst 
die  einfachste  Tonleiter  im  frischesten  Natur- 
gesang wie  im  bestgeschulten  Kunstgesang,  im- 
merfort den  rationalen  Verhältnissen  ein  Gerin- 
ges abbricht ,  unwillkührlich  temperirt,  also  die 
Naturpotenzen  nach  Bedarf  läugnet  oder  um- 
deutet —  wie  und  wo  ist  es  möglich  eine  Ge- 
wissheit der  reinen  Harmonie  irgendwo  zu  ge- 
winnen, sei  es  in  Gefühl  oder  Gedanken? 

Nirgend,  meinen  wir,  als  in  der  Reinheit 
derOctaven,  die  im  vollstimmigen  Gesang 
wie  im  vielsinnigen  Orchester  durchklingen  müs- 
sen, wenn  nicht  alle  Hörer,  plebejisch  oder  ar- 
tistisch oder  philosophische,  den  Missklang  em- 
pfinden sollen;  —  Diskrepanz,  Discordanz  nen- 
nens  einige  Neuerer,  mehr  vornehmer  Weise.— 
Hier  scheint  unsres  Verf.  rasche  Erwähnung  (23) 
>die  Octaven  sind  selbstverständlich  alle  reine 
—  zwar  selbstverständlich  aber  ungenügend,  so 
lang  es  noch  Routiniers  gibt,  sogenannte  Prak- 
tiker (ßdvavüa*)  die  diesen  unwandelbaren  Angel« 


704       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

punkt  erschüttern.  Haben  sie  auch  als  ßdvawso* 
keine  Stimme  im  Bath  der  Meister:  dennoch 
bedeuten  sie  etwas,  als  misera  contribuens  plebs. 
Wenn  nämlich  manche  Geiger  nnd  viele  Ciavier- 
stimmer die  höheren  Octaven  gern  ein  wenig 
überspannen  (überhöhen),  nm  der  spätem  Ab- 
spannung gleichsam  das  Bett  zu  bereiten,  dann 
aber  gar  eine  Regel  daraus  herleiten  —  als 
könne  man  auch  Octaven  temperiren!  —  was 
jedem  richtigen  Musikanten  wehe  thut:  dann  sa- 

Sen  wir  mitfühlend:  Ein  ßdvavGog  ist  auch  ein 
[ensch  so  zu  sagen,  und  wollen  ihm  lieber  ge- 
sunde Lehre  mit  nachdenklichen  Hieben  ein- 
bläuen, als  ihn  unbelehrt  lassen  über  Octaven- 
reinheit  Denn  es  ereignet  sich  zuweilen,  dass 
die  Octaven,  obwol  der  Punct,  wo  sensus  und 
ratio  am  nächsten  übereintreffen,  dennoch  in 
Orchestern  und  Sangchören  nicht  rein  erklin- 
gen. Hier  mag  man  die  Sänger  in  Schutz  neh- 
men, weil  es  vielen,  nicht  bloss  Ungeschulten, 
zuweilen  schwer  wird,  beim  eignen  Lautsingen 
die  übrigen  deutlich  zu  vernehmen.  Hiegegen 
ist  das  einzige  sichere  Mittel,  seiner  Sache  ganz 
sicher  zu  sein,  also  so  fest  in  der  Vorübung, 
dass  der  öffentliche  Vortrag  nicht  mehr  mühe- 
voll, nicht  fremdartig  sei :  je  sicherer  in  sieb, 
desto  fester  im  Gesammtchor,  zugleich  thätig  und 
empfangend.  Ein  andrer  Missstand,  durch  an- 
gebliche Ermüdung  herbeigeführt,  ist  nicht  so  er- 
heblich, wie  es  scheint;  denn  die  Chorsoprane 
pflegen  bei  dem  Wechsel  der  Tetrachorde  in 
der  Region  P— g2  leicht  zu  detoniren,  wenn  die 
Harmonie  irgend  unbequem  liegt;  dagegen  wo 
P  oder  g*  als  Octave  oder  als  Quinte  zum  Basse 
stehen,  detoniren  sie  seltner.  Ueberall  ist  es 
erste  Pflicht  des  guten  Chor-Regenten,  unerbitt- 
lich auf  Octavenreinheit  zu  halten. 


Bellermann,  D.  Grösse  d.  nras.  Intervalle  etc.   705 

In  der  Lehre  von  den  übrigen  Intervallen 
thnt  es  wohl,  die  Minderseptime  wieder  in 
die  richtige  Stelle  gerückt  zu  sehen  §  47  S.  30, 
nämlich  dass  sie  sei :  chromatische  Alteration  der 
Dominantseptime  (g— f.  gis — f)  wie  sie  das 
wachsende  Bedürfniss  häufiger  Leittöne  genug- 
sam erklärt,  nicht  aber  wie  sie  bei  einzelnen 
neueren  Theoreten  gedeutet  worden ,  als  castrir- 
ter  Nonen  Accord  (vgl.  Marx  Allg.  M.L.  Ed. 
HI  S.  216.  Comp.  L.  I,  VII,  1,  4.)  —  folgen- 
schwere Ableitung  aus  den  sogenannten  Terzen- 
bau, der  rationalistischen  Staubfädenzählung, 
womit  seit  ßameau  bis  auf  Weber-Marx  so  viel 
gesündigt  ist  wider  Idee  und  Geschichte!  — 
Die  Minderterz  (fis-g-as)  jedoch  als  zusam- 
menklingende —  harmonische  —  auch  nur 
möglich  zu  achten,  will  uns  nicht  recht  ein: 
das  einzige  Beispiel  S.  50  unten  scheint  uns  wo 
nicht  unmöglich,  doch  nur  für  Liest  und  Wag- 
ner brauchbar,  die  solch  geilen  Schabernack  bis- 
weilen verüben,  um  was  Neues  zu  sagen;  ihre 
melodische  Verwendung  wie  in  Fei.  Anerio 
(a.  0.)  und  Mozart  im  Don  Juan  (Leporello) 
II  ggg  I  as  gfi8  I  g  II  —  ist  an  rechter  Stelle 
von  sonderbar  nervösem  Reiz.  —  Völlig  ein- 
stimmen müssen  wir  in  die  Betrachtung  der 
altgriechischen  Enharmonie  8.  73.  74,  dass 
nämlich  die  Wunder  dieser  Erfindung  uns  un- 
zugänglich sind,  und  die  philologischen  Enthu- 
siasten, wie  R.  Westphal  u.  a.  uns  eines  Besse- 
ren nicht  überzeugen.  —  Wohlthätig  war  uns 
auch  die  mehrmalige  Erwähnung  und  Aner- 
kennung der  drei  von  hyperkritischen  Philologen 
minder  geachteten  Gaudentius ,  Nicomachus, 
Euclides  (in  Meiboms  Sammlung);  denn  wenn 
wir  auch  ihre  Zeit,  Person  und  Textüberliefe- 
rung noch  nicht  überall  beglaubt  festgestellt  be- 

54 


706        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  18. 

sitzen,  so  sind  dennoch  Gaudentins  plastisch 
klare  Scalenbilder,  Nicomaohus  mystische  doch 
scharfsinnige  Speculationen,  Euklides  feine  Be- 
rechnungen höchst  willkommne  Ergänzungen  in 
die  Lücken  von  Aristoxenus  und  Aristides 
Quintilian.  —  Nicht  zu  übersehen  ist  ferner, 
dass  hier  auf  Aristoxenus  gleichschwebende 
Temperatur,  die  er  selbst  den  Pythagoreern 
gegenüber  an  einem  greiflichen  Beispiel  darstellt 
(S.  71,  nach  Aristox.  Meib.  p.  55.  116.  vgl. 
Aristid.  Q.  235.),  ausdrücklich  hingewiesen 
wird:  denn  wie  klar  und  verständlich  Aristox. 
auch  a.  0.  spricht,  dennoch  hört  man  noch 
neuerdings  zweifeln  an  der  antiken  Kenntniss 
der  Temperatur.  Das»  sie  solche  besassen,  ist 
aus  dem  Aristox.  Beispiel  gewiss :  dass  sie'  von 
da  aus  nicht  weiter  gingen,  nicht  den  kühnen 
Schritt  wagten  zum  mehrstimmigen  Contrapunkt, 
ist  uns  an  sich  unbegreiflich:  es  kann  auch 
nicht  begriffen  werden  ohne  tiefere  historische 
Vergleichung  der  alten  und  neuen  Welt. 

Ueber  einige  Schwierigkeiten  der  Lehre  z.  B. 
die  unmerkliche  doch  fühlbare  Wirkung  der 
Sangtemperatur  (47),  und  über  Ghladnis  Täu- 
schungen des  Gehörs  (60)  möchte  vielleicht  das 
erwünschte  Lehrer- Lehrbuch,  dessen  wir  harren, 
dereinst  Auskunft  geben.  Wunderlich  ist's,  dass 
auch  ein  massig  gebildeter  Hörer  solches  In- 
einander Gleiten  kämpfender  Harmonien,  wie  hier 
im  Beispiel  S.  29  und  in  Mozarts  Ave  Verum 
8.  53  —  wohl  merkt,  ja  auffallig  findet  und 
doch  Versöhnung  des  Zwiespältigen  fühlt,  im 
Menschengesang  eher  als  im  Instrumentale  z.  B. 
wenn  Beethoven  Clav.  Son.  Gdur  op  2  Haupt- 
satz Ti  30.  36  und  später  mehrmals  die  Minder- 
septime verwendet,  welche  auf  dem  Ciavier  der 
grossen  Sexte   gleich  sieht:  hier  fühlt  man  die 


Bellermann,  D.  Grosse  d.  mus.  Intervalle  etc.   707 

schmerzliche  Enge  des  Intervalls,  obgleich  der 
Unterschied  der  MSept.  und  gr.  Sexte  kleiner 
ist  als  ein  Komma. 

Eine  exacte  Temperatur  vollkommen  in  Wirk- 
lichkeit zu  fuhren  ist  eben  so  unmöglich  wie 
Evidentes  sinnlich  sichtbar  machen  —  daher 
die  gründliche  Berechnung  S.  61  vgl.  69  nur 
dem  Gedanken,  nicht  dem  Stimmhammer  ange- 
hört. Wir  können  nur  sagen:  Quo  altius  scru- 
tor,  eo  profundius  submergor.  Aehnliche  Un- 
me88lichkeiten,  wie  hier  die  allseitig  schillernde 
Strahlenbrechung  der  ewig  ringenden  Natur- 
und  Temperaturtöne  ereignen  sich  auch  in  an- 
deren Bezirken  der  geistbeweglichen  Menschen- 
werke,  Poesie  (Metrik,  Rhythmik),  Rhetorik, 
Psychologie  u.  s.  w. 

Weil  hier  nicht  alles  Didaktische  zu  er- 
schöpfen ist,  gebe  ich  beispielsweise  eine  Er- 
zählung, wie  es  einem  Leser  dieser  Schrift  in 
seiner  Jugend  erging  mit  den  Grundlagen  der 
Tonlebre ,  einem  gewöhnlichen  Menschenkind 
ohne  bedenkliche  Gelehrsamkeit  oder  Geniali- 
tät. Dem  war  beschieden  wie  manchem  anderen, 
die  Grundlagen  der  Tonkunst  kindlich  brocken- 
weis aufzulesen«  Aus  einem  flüchtigen  Anklang 
im  Geigenstrich  —  namentlich  der  tieferen 
Geigen  Viola,  Gamba,  Violoncello  —  danach  in 
der  aushallenden  Ciaviersaite,  erhub  sich  ihm 
die  erste  Ahnung  des  Urphänomen,  des  Drei- 
klanges der  Naturtöne,  was  ihm  alsbald 
einleuchtete  als  consonantia  perfecta,  una  et 
indivisibilis :  begreiflich  nicht  selbsterfunden  aber 
nachempfunden ,  doch  unwanksam  feststehend 
als  alles  Wohlklangs  Quelle  und  Ziel.  Von 
aussenher  hinzu  gebracht  ward  dann  die  Ton- 
leiter, scala  diatonica,  aller  menschlichen 
Tonbildnerei  Anfang,  Mittel  und  Werkzeug:  die 

54* 


708        Gott.  gel.  Abz.  1873.  Stuck  18. 

erschien  ihm  bei  wachsenden  Bewusstsein  als 
Wandeln  der  Stimme  innerhalb  jener  Urgestalt, 
als  Auf-  und  Abstreben  im  Octavenbereich: 
menschlich,  nicht  natürlich,  aber  wie  der  Mensch 
in  Natur  gebunden.  —  Im  weiteren  Aushören 
der  mancherlei  Geigen-  und  Ciaviertöne,  zwi- 
schen schillernden  und  gedämpften  Dreiklängen, 
ward  dem  sinnlichen  Gehör  allmälig  kund,  wie 
mancherlei  Stellung  Ein  Ton  in  mancherlei  Ver- 
bindung gewann.  Deutlich  trat  dieses  zuerst 
hervor  in  der  Erkenntnisse  dass  die  C-Terz  E 
tiefer  erklang  als  die  A-Quinte  E.  Welches  war 
das  richtige?  Sollten  beide  richtig  sein,  wie 
das  hermaphroditische  Ciavier  aussagte?  Un- 
möglich t  Da  kam  der  Ciavierstimmer  und 
machte  seine  Künste,  ein  Mittleres  heraus  zu 
bringen,  das  beiden  Dreiklängen  diente;  das 
erklang  dem  Jungen  unrein  in  sich  selber, 
brauchbar  zur  Noth.  Und  als  der  listige  Kunst- 
mensch des  erstaunten  Knaben  Frage  aus  den 
Augen  las  und  feierlich  dazu  sprach:  Mein 
Sohn,  solches  heisst  man  Temperatur!  —  da 
prägte  eich  das  Wort  ein,  als  Zauberwort,  das 
viel  zu  denken  gab. 

Solchen  und  ähnlichen  Gang  haben  manche 
Jünger  der  wunderbaren  Kunst,  die  mehr  Un- 
ausdenkliches  besitzt  als  alle  übrigen,  wohl  auch 
im  Stillen  durchgemacht.  Mir  däucht,  es  sei 
der  richtige ,  mindestens  nächste  Weg  zum 
sichern  Fundament  für  alle  Zeit,  und  somit  die- 
jenige Lei)  re  wohl  bestellt,  die  ihn  zum  grund- 
legenden Anfang  machte,  statt  des  falschen 
nur  scheinbar  bequemeren  Ausganges  von  der 
Literalfigur  der  Scala  sammt  Halbtönen  und 
chromatischen  Namen-Reihen.  Auf  demselben 
natürlichen  Wege  wie  die  Muttersprache  vom 
Munde  der  Mutter  in  des  Kindes  Herz  einfliesst, 


Bellermann,  D.  Grösse  d.  mus.  Intervalle  etc.   709 

würde  auch  im  Tongebiet  die  Empfängniss  des 
Ohres  und  die  Selbsttbätigkeit  des  Geistes  sich 
in  liebreicher  Wechselwirkung  bezeugen.  Auf 
jener  Bahn  fliesst  der  goldne  Strom  lebendiger 
Tonwelt  aus  und  ein,  Sinn  und  Seele  zu  befruch- 
ten; die  andre  Bahn  fährt  ohne  besonders 
günstigen  Naturtrieb  oder  spätere  schmerzlich 
eingeprägte  Lehre  gar  häufig  zum  Unglauben 
an  die  Kunst,  zur  Verödung  des  Gemüthes,  das 
endlich  alle  Kunst  zum  Amusement  erniedert 
und  den  Goldschaum  der  Jugend  abthut,  wenn 
die  Tage  kommen,  da  man  was  Guts  in  Frieden 
essen  will. 

Will  man  gar,  wie  einmal  vorgeschlagen 
ward,  den  Anfang  noch  weiter  zurück  stellen, 
und  das  Rein-Elementare  als  absolut  Gewisses 
voraus  geben,  so  erscheint  auch  dieses  nicht  zu 
philosophisch  fur  die  Kinderlehre.  Das  Absolut- 
gewisse ist  der  Unisonus  =  Gleichklang,  Ein- 
klang, ähnlich  dem  mathematischen  Anfangssatz 
a  =  a.  Eben  so  wie  diese  scheinbar  inhalts- 
leere Tautologie  doch  der  exaktesten  aller  Wis- 
senschaften unentbehrlich,  sogar  praktisch  ver- 
wendbar ist:  so  ist  der  Unisonus  dieses  a  =  a 
||  richtig  a  =  at  ||  —  eigentlich  Consonantia 
anteprima,  primissima,  2vpq>oavia  nqooxiax^  vor 
der  2.  n^tizy  Jumaaüv.  —  Dieser  Satz  a  =  at 
kann  sehr  gut  zur  Mitübung,  öfter  zur  Prüfung 
und  Erweckung  des  schlafenden  Tonsinns  bei- 
tragen. Wo  zwei  Geigen  bei  einander  sind, 
deren  eine  gestrichen  wird  —  (auf  leerer  Saite) 
—  da  wird  die  andere  gleich  gestimmt  ant- 
worten im  Mitklang,  ungleich  gestimmt  stumm 
bleiben.  Wo  von  zwei  Kindern  eines  den  Ton 
angibt,  das  andre  nachsingen  soll,  da  wird 
auch  das  ungeübte  Ohr  wahrnehmen,  ob  beide 
Töne  gleich  sind  oder  ungleich :  noch  schlagen- 


710        Oött.  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

•der  ist  der  Versuch,  wo  drei  zusammen  ste- 
hen, die  abwechselnd  hören,  singen  nnd  urthei- 
len.  Wir  erwähnen  dieses  ausdrücklich,  weil  so 
manchmal  Klage  geführt  wird  über  tonarme,  ja 
tonlose  Schüler,  von  denen  doch  ein  gut  Theü 
erwachen,  den  Sinn  erschliessen  würde,  wenn 
man  erstlich  die  Probe  des  Dnisonus  machte, 
danach  die  Octave,  drittens  aber  nicht  die 
Scale,  sondern  den  Dreiklang  vorführte  in  gleich- 
zeitigen Versuchen  mit  Sang  und  Spiel.  Und 
aus  eigener  Erfahrung  bezeugen  wir,  dass 
schwächer  begabte  sogenannt  Unmusikalische 
weit  eher  den  Urdreiklang  richtig  nachsingen  als 
die  Tonleiter,  welche  selbst  geübten  Sängern  an 
den  Notae  sensibiles  —  Semitonium  sammt 
Nachbarn  —  zuweilen  schwierig  wird. 

Weil  nun  aber  das  Urphänomen  von  jeher 
vorhanden,  auch  vorchristlichen  Völkern  wenig- 
stens dunkel  vorschwebte,  wie  denn  bereits  ge- 
wisse Andeutungen  von  consonirender  Terz  bei 
Archytas  400,  Eratosthenes  280,  Didymus  38 
v.  G.  gefunden  werden  —  dennoch  aber  dasselbe 
nicht  früher  als  im  christlichen  Mittelalter  als 
gruudlegendes  Axiom  für  gültig  erkannt  ist:  so 
hat  die  spätere  Wissenschaft  sich  bemüht,  eben 
diese  Gültigkeit  zu  beweisen,  obgleich 
manche  Theoreten  auch  ohne  das  dessen  Be- 
weiskraft fest  hielten  gleichwie  die  Wahrheit, 
die  ihrer  selbst  und  ihres  Gegentheils  Zeugniss 
sei*).  —  Von  den  akustischen  und  physiologi- 
schen Beweisen  ist  hier  nicht  ausführlich  zu  re- 
den, nur  einzelne  Punkte  wären  noch  zu  erwa- 

*)  Verum  index  eui  et  falsi  vgl.  1  Ep.  Job*  4.  6 
bildlich  ausgelegt  in  dem  Epigramm 

Deeine  cor  nemo  videat  sine  numine  numen 
Mirari:  Solem  quis  sine  Sole  videt? 


1 

2 

3 

4 

5 

c 

c 

g 

o' 

e' 

1 

V« 

V» 

7* 

V» 

60 

30 

20 

15 

12 

Bellermann,  D.  Grösse  d.  mus.  Intervalle  etc.   711 

gen,  um  des  Verf.  übrigens  so  einleuchtendes 
System  zu  vervollständigen. 

Es   ist  bekannt,   dass  in  der  Urgestalt  des 
Dreiklangs,  welche  sich  aufbaut  in  der  Reihe 
10    20    SO    40    50    60  Schwingungen  (Be- 

6  (wegung) 

g' 
Ve  Saitenlänge  (Körp.) 

der  gebrochene  Klang  den  Grundton  3  mal,  die 
Quinte  2  mal,  die  Terz  1  mal  vernehmlich  macht 
in  abnehmender  Tonstärke  nach  der  Grösse  de* 
Theile.  Man  sagt,  dieses  seien  die  ächten  Na- 
turklänge, die  in  sich  selbst  Anfang  und  Ende 
haben,  mitbin  ein  Gleichniss  friedlicher  Erfüllung 
geben,  und  dieses  bezeuge  sich  in  der  Einfach- 
heit der  Verhältnisse;  diese  einfacheren  Ver- 
hältnisse seien  Ursach  der  Fasslichkeit,  Grund 
der  Consonanz;  was  drüber  hinaus  gehe,  be- 
wege sich  in  schwierigeren  Verhältnissen,  daher 
sei  mit  der  6  —  oder  1/q  oder  6/«  die  Gränze 
der  Consonanz  gegeben  (S.  21.  70).  Nun 
ist  dies  zwar  im  §  27  und  §  15  anschaulich  ge- 
macht an  der  aus  Dreiklängen  gebildeten  Scala, 
und  die  thörichte  Skepsis  des  relativen  Den- 
kers A.  B.  Marx  mit  Fug  und  Recht  zurück- 
gewiesen :  weil  aber  im  weiteren  Ausklang  aller- 
dings die  Septime  (S.  22)  und  ausserdem  andere  ver- 
schwebende Töne,  Doppelbrüche  (wie |  Ce  gis8) 

zuweilen  vernehmlich  werden:  so  müsste  jenes 
Muss  der  unverrückbaren  Gränze  etwas  stärker 
eingeimpft  werden  zur  Strafe  derjenigen,  die 
vor  lauter  relativen  Gedanken  nicht  zum  abso- 
luten Begriff  der  Consonanz  gelangen.  Dass  sich 
aus  dem  blossen  Wohlklang  die  Zulässigkeit 
eines Intervalles  nicht  beweisen  lässt  (23),  ist 


712        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  18. 

wohl  richtig,  weil  alles  Evidente  übersinnlich  ist; 
desto  wichtiger  würde  eben  hier  sein,  den  nächst- 
folgenden Satz  vom  »geregelten  harmonischen 
Zusammenhange«  mit  jenem  früheren  enger  zu 
verketten,  welcher  die  Bildung  der  Tonleiter 
darstellt  als  in  sich  geschlungene  Periode  dreier 
Dreiklänge,  die  vollkommen  gleichmässig  harmo- 
nisches Verhältniss  zu  einander  haben,  nämlich 
dreimal  2  :  3  (vgl.  S.  23—21—20—17)  in 
rationaler  Progression,  was  ausser  diesen  dreien 
innerhalb  Einer  Tonart  unmöglich  wäre. 

Nähme  man  noch  hinzu  die  Erklärung  der 
intermittirenden  Tonwellen  als  Quelle 
der  Dissonanz  (Helmholz  Tonempfindungen  S. 
277)  nebst  der  modernen  Lehre  von  den  Com- 
binations-Tönen:  so  hätte  man  ein  rund- 
bildliches System  der  arithmetischen,  physikali- 
schen, physiologischen  Erscheinungen,  aus  denen 
die  musikalische  Urgestalt  sich  bilde,  als  Herz 
im  Leibe  des  Ton-Gebildes,  gleichwie  die  Sonne 
im  Sternenkreis. 

Dies  Alles  zwar  mehr  für  Denker  und  Ge- 
lehrte; für  Volkslehrer  und  Schüler  würde  frei- 
lich genügen  die  einfache  Grundrechnung  an 
klingender  Saite  anschaulich,  d.  h.  hörbar  und 
sichtbar  zu  machen,  woraus  dann  der  Verstand 
sich  entwickle  vonünisonus  Dreiklang  Tonleiter 
und  Mehrstimmigkeit. 

Die  grundlegende  Methode  wird  in  Wissen- 
schaft und  Einderlehre  immer  verschieden  sein, 
die  obere  und  untere  Lehre  in  Eins  bilden  kann 
niemals  gelingen.  Wohl  aber  ist  es  namentlich 
für  Lehrerschulen  in  Seminar  und  Univer- 
sität möglich,  Tiefsinn  und  Volkstümlichkeit 
zu  verbinden;  wir  haben  treffliche  Beispiele  aus 
neuester  Zeit,  weniger  freilich  auf  dem  psy- 
chologisch menschlichen  als  auf  plastisch  natür- 


Bellermann,  D.  Grösse  d.  mus.  Intervalle  etc.    713 

lichem  Gebiete,  wo  die  Meister  der  Lehre  nicht 
verschmähen  die  Muttersprache  ihrer  Jugend  zu 
reden,  so  class  sie  dem  geistsuchenden  Jünger 
einleuchtet,  z.  B.  in  Anatomie,  Chemie,  Physik 

—  dagegen  ein  gut  Theil  Grammatisten  noch  an 
den  apeptischen  Borborygmen  alexandrinischer 
Dialektik  laborirt,  wenn  sie  dem  Schäler  die 
natürlich  schönen  Spracbgebilde  darstellen  oder 
gar  die  unbekannte  Grösse  des  rhetorischen  (rei- 
nen und  temperirten !)   Styls  eintrichtern  sollen. 

—  Weder  hier  noch  sonst  würden,  wir  der 
Schule  eine  einzige  starre  Methode*)  als 
Exercir- Reglement  wünschen ;  der  eigentliche 
Lehrgang  intra  parietes  wird  immer  etwas  Local- 
farbe  des  Lehrers  annehmen;  genug  wenn  nur 
Leben  vorhanden  ist  in  Wahrheit  und  Liebe.  — 
Weil  wir  unserm  Verf.  nach  Ansicht  seines  con- 
trapunctiscben  Lehrbuchs  nun  hier  besonders 
berufen  glauben,  so  würden  wir  ein  Schul- Lehr- 
buch über  die  reine  Gesanglehre  aus  seiner  Hand 
besonders  willkommen  heissen :  ein  solches  näm- 
lich, das  nicht  mit  forte,  piano,  Schwellung, 
Triller,  Virtuosität  und  Dynamik  und  anderen 
Schauspielereien  die  Jugend  principiell  verdürbe, 
sondern  wie  hier  im  Buche  geschieht,  die  Rein- 
heit der  Harmonie  als  A  und  0  predigte.  —  Es 
ist  nicht  Allen  bewusst,  aber  unbefangenen  Men- 
schen überall  fühlbar,  dass  reiner  Gesang  be- 
lebend wirkt,  durchschlägt,  die  Seele  füllt  mit 
wahrhaftigen  Tongebilden,  während  die  welschen 
Manieren,  welche  nur  dynamitisch  experimen- 
tiren  ohne  Tonreinheit,  das  Gegentheil  der 
Kunst  erwirken,  das  Eunsturtheil  verwirren,  die 

*)  Wie  denn  z.  B.  ein  Befehl  von  oben  herab,  das 
Lautiren  statt  des  Buchstabirens  allgemein  zu  machen, 
unvernünftig  erscheint;  kaum  Rassen  and  Tarken  war» 
den  in  solchem  Drathnets  besser  dressirt  als  heute. 


TU        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

Liebe  zur  Kunst  vernichten,  weil  sie  vergessen: 
Mens  sana  in  corpore  sano;  daher  denn  massig 
begabte  Stimmen  reinsingend  besser  klingen  und 
seelhafter  wirken,  als  glänzende  Stimm-Mittel 
mit  pariser  Schule  und  römischer  verve  ohne 
Reinheit.  Und  dasselbe  gilt  für  einstimmigen 
Gesang  wie  fur  Chorgesang,  im  vocalen  und  in- 
strumentalen Gebiete  gleichermassen. 

E.  Krüger. 


Romanische  Studien  herausgegeben  von 
Eduard  Boehmer,  ord.  Professor  der  Ro- 
manischen Sprachen  an  der  Universität  Halle. 
Heft  U.  Quaestiones  grammatioae  et  etymolo- 
gicae.  Halle  a.  S.,  1872,  Verlag  der  Buchhand- 
lung des  Waisenhauses. 

Zieht  man  die  letzten  sieben  Seiten  dieses 
Heftes  ab  in  welchen  der  Herausgeber  eine 
Uebersicht  der  jüngsten  Schriften  über  Romani« 
sehe  Sprachen  und  Schriften  in  Deutscher 
Sprache  mittheilt,  so  bezieben  sich  die  übrigen 
Aufsätze,  theils  Französisch  theils  Lateinisch  ge- 
schrieben, mit  einer  geringen  Ausnahme  nur  auf 
solche  Gegenstände  bei  welchen  das  Romanische 
vielfach  ins  Morgenländische  und  dieses  in  jenes 
einspielt.  Das  Ineinanderspielen  dieser  zwei 
weitschichtigen  Fächer  unserer  Erforschungen 
ist  in  der  That  viel  weiter  greifend  als  man  ge- 
wöhnlich .  meint;  und  dem  Herausgeber  dieser 
Zeitschrift  kommt  dabei  zu  statten  dass  er  in 
dem  Morgenländischen  Fache  nicht  ganz  ohne 
eigne  Erfahrung  und  Eenntniss  ist. 

Juden  wohnten  im  Umfange  des  später  so« 


Boehmer,  Romanische  Stadien.    Heft  II.    715 

genannten  Frankreichs  gewiss  schon  vor  4er 
christlichen  Zeit,  wie  sich  aus  mancherlei  An« 
zeichen  ergibt;  wir  halten  es  fur  zu  wenig  wenn 
dafür  S.  163  vermuthet  wird  sie  hätten  späte- 
stens seit  dem  Anfange  des  fünften  Jahrhunderts 
nach  Chr.  dort  gewohnt.  Bevor  sie  also  in  den 
letzten  Jahrhunderten .  des  Mittelalters  von  dort 
ausgetrieben  wurden  und  sich  immer  dichter 
nach  Deutschland  und  Italien  wandten,  hatten 
sie  sich  auch  ganz  an  die  dortigen  Landes- 
sprachen gewöhnt  und  darüber  das  Hebräische 
stark  vergessen.  So  fingen  denn  einzelne  Ge- 
lehrte unter  ihnen  an  in  Büchern  das  Hebräi- 
sche durch  das  Französische  verständlich  zu 
machen:  und  dies  ist  allerdings  schwerlich  früher 
als  seit  dem  elften  und  zwölften  Jahrh.  nach 
Chr.  versucht,  nachdem  von  der  einen  Seite  im 
Morgenlande  ein  neuer  mächtiger  Antrieb  die 
altheiligen  Schriften  auch  wissenschaftlich  ge- 
nauer zu  verstehen  emporgekommen  war  und 
sich  dann  auch  nach  Spanien  und  Frankreich 
verbreitet  hatte,  von  der  andern  in  Frankreich 
selbst  das  Neurömische  d.  i.  Komanische  Schrift- 
thum  sich  zum  ersten  Male  selbstständiger  aus- 
zubilden begonnen  hatte.  So  theilt  der  durch 
mancherlei  Arbeiten  aus  dem  Gebiete  des  spä- 
teren Hehräischen  und  des  Arabischen  Schrift- 
thumes  schon  rühmlich  bekannte  Dr.  Adolph 
Neubauer  hier  aus  einer  Bodleyischen  Hand- 
schrift ein  alphabetisches  Verzeichniss  von  1162 
Hebräischen  Wörtern  mit,  von  welchen  jedes 
duroh  ein  Französisches  erklärt  wird,  sofern  es 
nicht  etwa  ein  Eigenname  ist.  Man  kann  hier 
so  recht  in  die  ersten  Anfänge  einer  Hebräi- 
schen Sprachwissenschaft  hineinsehen.  Die 
Reihe  richtet  sich  nach  dem  Alphabete,  aber 
bloss  was  den  Anfangsbuchstaben  der  Wörter 


716        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  18. 

betrifft.  Von  einer  Kenntniss  der  Ableitungen 
und  Abtheilungen  der  Wörter  nach  ihren  Wur- 
zeln ist  hier  noch  keine  Spur.  Aber  auch 
ausserdem  ist  hier  manches  auffallend  und  wird 
durch  die  Herausgeber  nicht  erläutert,  z.  B. 
warum  das  Wort  oro  sowohl  im  Sinne  unsres 
Fleck  als  im  Sinne  (wie  die  gelehrte  Erklä- 
rung hier  lautet)  eines  Edelsteines  (und  diese 
Erklärung  igt  selbst  sehr  denkwürdig)  hier  in 
der  Mehrzahl  D^ttro  aufgeführt  werde,  obgleich 
dazu  weder  das  Hebräische  selbst  noch  (wenn 
die  vom  Herausgeber  beigefugte  Lateinische 
Uebersetzung  des  Altfranzösischen  richtig  ist) 
das  Altfranzösische  eine  Rechtfertigung  gibt. 
Uebrigens  sind  diese  1162  Wörter  offenbar  bloss 
dem  Biblisch-Hebräischen  entlehnt:  und  doch 
ist  die  Hebräische  Schrift  der  Französischen 
Wörter  ohne  alle  Vocalpuncte  gelassen,  wodurch 
die  Aussprache  hätte  deutlicher  werden  können. 
Dies  geschieht  aber  in  einer  Leipziger  Hand- 
schrift welche  die  Hebräischen  Wörter  der  Psal- 
men nach  deren  Reihe  durch  Französische  er- 
klärt und  woraus  der  Herausgeber  hier  S.  216 
— 220  Auszüge  mittheilt.  Der  Nutzen  jedoch 
aller  solcher  Schriften  liegt  vorzüglich  nur  darin 
dass  man  daraus  am  deutlichsten  einsehen  kann 
wie  das  Französische  in  jenen  Jahrhunderten 
lautete:  wiewohl  zu  dem  Zwecke  wieder  genau 
zu  erforschen  ist  in  welcher  Weise  die  damali- 
gen Französischen  Laute  durch  die  Hebräischen 
Buchstaben  ausgedrückt  seien. 

Von  S.  221  an  beginnt  eine  Abhandlung 
über  ein  (wie  es  hier  h  eis  st)  sehr  altes  Ara- 
bisch-Lateinisches Wörterbuch,  dessen  Zeitalter 
jedoch  hier  nicht  genau  bestimmt  wird,  auch 
wohl  erst  genau  genug  bestimmt  werden  könnte 
wenn  es  gedruckt  vorläge;   und   da  es  sich  in 


Boehmer,  Romanische  Stadien.    Heft  II.     717 

Leyden  findet,  so  hätte  man  wohl  von  dort  längst 
einen  solchen  Druck  erwartet.  Jedenfalls  geht 
es  weit  bis  über  die  Zeiten  zurück  wo  das  Ara- 
bische unter  uns  ein  Gegenstand  wissenschaft- 
licher Arbeiten  wurde :  und  so  erinnert  es  uns 
lebhaft  an  den  1871  zu  Florenz  von  Schiaparelli 
herausgegebenen  Vocabulista  in  Arabico,  über 
welches  Werk  in  den  Gel.  Anz.  des  vorigen  Jah- 
res S.  1028  ff.  ausführlich  geredet  wurde.  Die« 
ses  scheint  dem  Herausgeber  noch  unbekannt  zu 
sein:  aus  der  Leydener  Handschrift  aber  theilt 
er  S.  230  Acht  arabische  Farbennamen  und  de- 
ren Uebersetzung  in  Romanischer  Sprache  mit. 
Das  Arabische  hat  eine  ungemein  grosse  Menge 
von  Farbennamen;  wie  es  überhaupt  für  alle 
sinnlichen  Begriffe  von  Haus  aus  so  reich  und 
so  bestimmt  ist  wie  kaum  eine  andere  Sprache. 
Allein  die  Erklärung  solcher  Farbennamen  wel- 
che die  alten  Arabischen  Sprachgelehrten  in  ih- 
ren Wörterbüchern  und  sonstigen  Schriften  in 
Arabischer  Sprache  selbst  geben,  sind  höchst 
ungenügend,  weil  Farbennamen  schwer  beschreib- 
bar und  am  deutlichsten  nur  durch  die  ent- 
sprechenden anderer  Sprachen  wiedergebbar  sind. 
Insofern  haben  denn  auch  solche  alte  Ueber- 
setzungen  aus  jenen  Zeiten  wo  man  alle  solche 
Farbennamen  noch  sehr  gut  im  einzelnen  unter- 
schied, ihren  bedeutenden  Werth  für  uns.  Man 
wird  daher  auch  sehr  gerne  die  längere  Abhand- 
lung über  die  Pferdefarbennamen  lesen, 
welche  der  Herausgeber  S.  231—294  hier  an- 
knüpft. Er  handelt  hier  solche  Namen  aus  allen 
bekannteren  Sprachen  ab,  und  entfaltet  dabei 
eine  weitausgebreitete  Gelehrsamkeit.  Auch  die 
in  der  Bibel  Zakh.  1,8.  6,  2—8.  Apok.  6,  2—8 
vorkommenden  Namen  dieser  Art  werden  hier 
theilweise  berücksichtigt:  und  bei  ihnen  ist  die 


718        Gott,  geh  Anz.  1873.  Stuck  18. 

richtige  Erkenntnis  der  verschiedenen  Farben 
um  bo  wichtiger,  je  mehr  der  Sinn  der  ganzen 
Beschreibung  der  dort  vorgeführten  hohen  Dinge 
zugleich  von  ihr  abhängt.  Wir  wünschten  nur 
der  Verf.  hätte  diese  Farben  wie  sie  an  jeder 
der  drei  Stellen  sich  finden,  übersichtlich  zu* 
sammengestellt  und  erläutert,  weil  erat  eine 
solche  alles  umfassende  Uebersicht  uns  eine 
Bürgschaft  dafür  geben  kann  das 8  der  Sinn  der 
einzelnen  Farbennamen  in  solchen  Fällen  richtig 
genug  wiedererkannt  ist.  Indessen  reicht  die 
vorliegende  Abhandlung  viel  guten  Stoff  zu  sol- 
chen Uebersichten.  H.  E. 


Rein  ecke,  Hermann,  Rector  der  Mittel« 
schule  zu  Osterholz-Scharmbeck:  Die  allgemei- 
nen Bestimmungen  vom  15.  Octoher  1872  und 
die  Mittelschule  in  der  Provinz  Hannover.  Mit 
einem  ausführlichen  Lehrplan  für  eine  Mittel- 
schule.   Hannover,  Karl  Meyer,  1873.   64  Seiten. 

Die  Mittelschule  ist,  wie  das  auch  der  Verf. 
ganz  richtig  aus  einander  setzt,  hauptsächlich 
ein  Bedürfniss  der  kleineren  Ortschaften,  der 
Städte,  wo  keine  Gymnasien  und  Realschulen 
sind.  In  den  grösseren  Städten,  wo  die  letzt- 
genannten Anstalten  vorhanden  sind,  tritt  dies 
Bedürfniss  weniger  hervor,  weil  dort  auch  die- 
jenigen Classen  der  Bevölkerung,  welche  es  nicht 
auf  den  vollen  Cursus  der  höheren  Bildungsan- 
stalten abgesehen  haben  und  doch  sich  auch 
nicht  mit  dem  begnügen  können,  was  die  ge- 
wöhnlichen Volksschulen  darbieten,  •  wenigstens 
an  den  unteren  Classen  jener  Anstalten  theilzu- 
nehmen  im   Stande  sind.    Dient  dies  ja  wohl 


Börnecke,  D.  allgemein.  Bestimmungen  etc.   719 

auch  nicht  gerade  zu  einer  Förderung  der  Gym- 
nasien und  Realschulen,  und  gewährt  es  auch 
den  in  Rede  stehenden  Schülern  keineswegs  den 
vollen  Nutzen,  den  -sie  haben  würden,  wenn  eine 
ihren  Bedürfnissen  entsprechende  und  auf  diese 
hin  eingerichtete  Mittelschule  vorhanden  wäre,  so 
ist  es  doch  zum  Mindesten  ein  Nothbehelf.  Da- 
gegen in  den  kleineren  Städten,  wo  jene  höhe- 
ren Unterricht8anstalten  nicht  sind  und  sein 
können,  ist  die  Mittelschule,  die  eine  Stufe  über 
der  gewöhnlichen  Volksschule  liegt,  ein  dringen- 
des Bedürfniss,  und  auch  Ref.  weiss  aus  Erfah- 
rung, welche  Noth  es  macht,  gerade  da  für  die 
Kinder  der  Mittelclassen  den  ausreichenden  Un- 
terricht zu  beschaffen;  der  Verf.  aber  hat  ganz 
Recht,  wenn  er  von  »Privatschulen  ohne  feste 
Organisation«  .sagt,  dass  sie  »die  grosse  Lücke 
zwischen  Volksschulen  und  höheren  Schulen  nur 
nothdürftig  und  unzureichend  auszufüllen«  im 
Stande  seien. 

Eben  deshalb  ist  es  nun  aber  auch  ein  grosses 
Verdienst  der  im  Titel  genannten  Falk'schen 
Verordnung  vom  15.  Oct.  1872,  dass  in  ihr  auf 
die  Bildung  von  »Bürger-,  Mittel-,  Rector-  und 
höheren  Knaben-  und  Stadtschulenc,  überhaupt 
von  solchen  Schulen,  welche  den  Bedürfhissen 
des  mittleren  Bürgerstandes  entgegenkommen, 
die  gebührende  Rücksicht  genommen  und  aner- 
kannt worden  ist,  dass  »es  den  Anforderungen 
der  Gegenwart  entspricht,  nicht  nur  die  be- 
stehenden Anstalten  dieser  Art  weiter  zu  ent- 
wickeln, sondern  auch  die  Neuerrichtung  dersel- 
ben seitens  der  Gemeinden  thunlichst  zu  för- 
dernc,  und  eben  so  darf  es  als  ein  Verdienst 
des  Verf.  bezeichnet  werden,  dass  er  diesen 
Schulen  die  hier  vorliegende  und  auf  eigene 
längere  Erfahrung  gegründete,  äusserst  sachge- 


720        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stock  18. 

mässe  Beleuchtung  hat  zu  Theil  werden  lassen« 
Denn  das  muss  nun  von  dieser  Arbeit  gesagt 
werden,  dass  der  Verf.  in  ihr  gezeigt  hat,  wie 
er  mit  dem  Wirkungskreise  und  den  Zielen  und 
Mitteln  der  in  Bede  stehenden  Schulen  durch- 
aus vertraut  ist,  und  dass  er  deshalb  auch  aus 
seiner  Erfahrung  heraus  überaus  werthvolle 
Eingerzeige  giebt,  die  bei  der  Errichtung  ähnli- 
cher Anstalten  wohl  zu  beachten  sein  dürften. 
Vor  allem  beachtenswerth  sind  jedoch  die 
beiden  der  Schrift  angehängten  Lehrpläne  fur 
eine  Mittelschule,  namentlich  der  letzte,  aus- 
führlichere, wie  er  in  der  von  dem  Verf.  selbst 
geleiteten  8.  g.  Rectorschule  zu  Osterholz-Scharm- 
beck  auch  wirklich  eingeführt  ist.  Ref.,  der 
sich  in  Beziehung  auf  diese  Dinge  auch  einige 
Erfahrung  zuschreiben  darf,  wüsste  in  der  That 
nicht,  was  im  Wesentlichen  an  dem  hier  vorge- 
zeichneten Unterrichtsgange  zu  ändern  wäre, 
namentlich  wenn  man  bedenkt,  dass  diese  Mittel- 
schulen zugleich  auch  die  Bestimmung  haben 
und  haben,  müssen,  eine  Anzahl  ihrer  Schüler 
für  das  Gymnasium  vorzubereiten,  und  was  hier 
namentlich  als  sehr  dankenswerth  bezeichnet 
werden  muss,  das  sind  die  sehr  eingehenden 
Erläuterungen,  mit  denen  der  Verf.  seinen  Lehr- 
plan versehen  hat.  Eben  durch  diese  gewinnt 
man  rechte  Einsicht  in  das  eigentliche  Leben 
der  Anstalt,  und  Bef.  ist  überzeugt,  dass  nicht 
leicht  Jemand  diesen  Theil  der  Schrift  aus  den 
Händen  legen  wird,  der  sich  durch  denselben 
nicht  angeregt  und  gefordert  gefunden  hätte. 
Sei  das  kleine,  aber  inhaltreiche  Buch  denn  der 
Beachtung  bestens  empfohlen  1 

F.  Brandes. 


721 


Der  Todtentanz  in  der  Marienkirche  zu  Lü- 
beck. Nach  einer  Zeichnung  von  C.  J.  Milde, 
mit  erläuterndem  Text  von  Prof.  W.  Mantels. 
Lübeck,  H.  0.  Rahtgens  1866.  8  Steindruck- 
tafeln.    14  SS.  Text.    qu.  Fol. 

Der  Lübecker  Todtentanz.  Ein  Versuch  zur 
Herstellung  des  alten  niederdeutschen  Textes 
von  Dr.  Herrn.  Baethcke.  Berlin, Calvary  1873. 
80  SS.    8. 

Wenn  Ref.  mit  der  Besprechung  der  zweiten 
oben  genannten  Schrift  die  Anzeige  seiner  eige- 
nen Arbeit  verbindet,  dient  er  allerdings  seinem 
Interesse,  indem  er  dadurch  Gelegenheit  erhält, 
seine  Ansicht  dem  Verf.  der  zweiten  Schrift 
gegenüber  näher  zu  begründen.  Er  würde  aber 
auch  ohne  diese  willkommene  Veranlassung  zur 
Selbstanzeige  haben  greifen  müssen,  um  die  ver- 
dienstliche Zeichnung  Milde's  in  weiteren  Krei- 
sen bekannt  zu  machen,  da  durch  allerlei  Un- 
gunst der  Verhältnisse  es  dem  Verleger,  einem 
Buchdrucker  Lübecks,  nicht  hat  gelingen  wol- 
len, seinem  Unternehmen  die  nöthige  buchhänd- 

55 


Gff  ttingiseh  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  König!.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  19.  7.  Mai  1873. 


722       Gott,  gel  Anz.  1373.  Stuck  19. 

lerische    und    literarische  Fürsprache    zu   ge- 
winnen. 

Der  allgemein  bekannte  Lübecker  Todten- 
tanz  ward  1783  zuerst  durch  den  Buchhändler 
Chr.  Gottfr.  Donatius  auf  acht  Kupfertafeln 
schwarz  und  colorirt  herausgegeben  in  einer  für 
damalige  Verhältnisse  immerhin  beachtenswer- 
ten Ausstattung.  In  einem  Bogen  Text  fugte 
Ludw.  Suhl  einige  Bemerkungen  über  denselben, 
so  wie  den  erhaltenen  Rest  der  niederdeutschen 
Verse   hinzu,   welche  vor    1701   an  Stelle    der 

S*  tzigen  hochdeutschen  standen.  1830  hat  der 
aler  Hauttmann  den  Todtentanz  in  kleinerem 
Format  auf  Stein  gezeichnet,  und  nach  dieser 
Zeichnung  ward  eine  kaum  kenntliche  Skizze  den 
Beschreibungen  des  Gemäldes  beigegeben,  die 
man  seit  dem  vorigen  Jahrhundert  in  der  Kirche 
oder  bei  dem  benachbarten  Rathsbuchdrucker 
den  Schaulustigen  in  herkömmlicher  Weise  ver- 
kaufte. 

Alle  diese  Darstellungen  lieferten  aber  keines- 
wegs ein  getreues  Abbild  der  Eigentümlichkei- 
ten des  Gemäldes,  und  so  fertigte  der  Maler 
Milde,  welcher  1852  den  Todtentanz  reinigte, 
eine  farbige  Gopie  desselben  an.  Diese  ward 
dem  genannten  Buchdrucker  zur  Herausgabe 
überlassen,  in  dessen  Officin  auf  Stein  gezeich- 
net und  in  6  Platten  zu  Lübeck,  in  den  beiden 
letzten  zu  Berlin  gedruckt. 

Ref.  ward  um  die  Beigabe  eines  Textes  an- 
gegangen, sträubte  sich  aber  lange ,  weil  es  un- 
möglich schien,  zu  den  wenigen  bekannten  Da- 
ten über  den  Todtentanz,  die  selbst  ein  For- 
scher, wie  Deecke,  ohne  Aenderungen  wieder- 
gab, etwas  Erhebliches  hinzuzufügen.  Erst  eine 
nähere  Erwägung  des  Vorgefundenen  brachte 
ihn  auf  die   rechte  Fährte.    Die  gewöhnlichen 


Mantels,  D.  Todtent.  I  d.  Marienk.  z.  Lübeck.   723 

Beschreibungen,  auch  Suhl,  fabelten  von  chro- 
nikalischer Ueberlieferung,  aber  in  den  Chroni- 
ken stand  nichts.  Alle  Angaben  von  Jahres- 
zahlen wiesen  auf  von  Melle's  Gründliche  Nach- 
richt von  Lübeck  zurück  (1.  Aufl.  1713),  vor 
dieser  ward  des  Gemäldes  nur  obenhin  gedacht. 
Woher  hat  M.  seine  genaueren  Angaben?  Er 
war  fast  60  Jahre  Geistlicher  an  Marien  — 
also  aus  dem  Eirchenarcbive.  Und  richtig,  in 
den  Wochenbüchern  des  Werkmeisters  fanden 
sich  zu  jeder  bei  M.  angegebenen  Restauration 
des  Bildes  die  Belege.  Diese  Ausgabebücher 
enthielten  also  das  einzige  urkundliche  Material, 
und  es  galt  nun,  die  dürren  Notizen  für  die  Er- 
ledigung der  Fragen  nach  Alter,  früherer  Be- 
schaffenheit des  Gemäldes  u.  s.  w.  fruchtbar  zu 
machen.  Dabei  musste  einerseits  die  Localität 
des  Todtentanzes  (sowohl  die  Kirche  als  die 
Gapelle)  und  das  noch  vorhandene  Gemälde, 
andererseits  die  Analogie  der  ausserlübischen, 
namentlich  norddeutschen  Todtentänze  in  die 
Untersuchung  hineingezogen  werden«  Das  Letz« 
tere  ist  nur  in  so  weit  geschehen,  als  es  für 
den  Lübecker  TT.  zur  Erläuterung  diente,  von 
eingehenderen  Fragen  nach  dem  Verhältnisse 
der  einzelnen  Bilder  und  Texte  zu  einander  stand 
Ref.  ab,  um  den  nächstliegenden  Zweck  einer 
beschreibenden  Beigabe  zum  jetzigen  Lübecker 
Gemälde  nicht  zu  beeinträchtigen.  Nur  den  in 
Lübeck  bisher  ganz  unbekannten  Todtentanz« 
druck  von  1520  fügte  er  seiner  Untersuchung 
als  Anhang  bei. 

Der  wichtigste  Gewinn  aus  den  Wochen- 
büchern war  die  Gewissheit,  dass  1701  so  viel 
Leinwand  für  den  TT.  angeschafft  ward,  als 
seine  Länge  und  Höhe  beträgt,  dass  also  diese 
Bestauration  eine  völlige  Copie  war.  Von  Melle 


724        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

in  seiner  Griindl.  Nachr.  (und  in  deren  um- 
fangreicheren handschriftlichen  Grundlagen,  der 
Lubeca  religiosa  und  der  Ausfuhr!«  Beschrei- 
bung von  Lübeck)  spricht  auch  1701  nur  von 
Reparirung  und  Renovation  des  TT.,  so  dass  be- 
greiflicher Weise  alle  Späteren  auch  damals  nur 
eine  Ausbesserung  und  Auffrischung  annahmen, 
keine  gänzliche  Erneuerung.  Zwar  hat  Zietz, 
wie  Ref.  erst  nach  1866  ausfindig  machte,  in 
sein  Handexemplar  der  Ansichten  von  L.  die 
Bemerkung  geschrieben,  dass  der  jetzige  TT., 
weil  auf  Leinwand,  späteren  Ursprungs 
sein  müsse,  als  1463,  und  diese  Notiz  in  seinen 
Merkwürdigkeiten  der  Marienkirche  1823  ab- 
drucken lassen,  aus  welchen  sie  in  Wackerna- 
gers Aufsatz  über  den  TT.  (Haupt's  Ztschr.  Bd. 
9  S.  320)  überging.  Wie  wenig  Einfluss  dies 
aber  auf  die  Ueberlieferung  gehabt  hat,  geht 
daraus  hervor,  dass  noch  Deecke  in  der  Freien 
und  Hanse-Stadt  Lübeck  von  Uebertünchung 
der  niedersächs.  Verse  und  Uebermalung  des 
Bildes  spricht. 

Durch  den  Nachweis,  dass  der  neue  TT. 
von  1701  die  sorgfältige  Copie  eines  schlichten 
Malermeisters  Anton  Wortmann  ist,  löst  sich 
denn  auch  das  Räthsel,  woher  es  komme,  dass 
er  bei  unverkennbaren  Handwerksmängeln  ge- 
treue Spuren  des  Alterthums  bewahrt  bat.  Am 
Faden  der  frühereil  Wocbenbuchsnotizen,  durch 
zusammenhangende  Erörterung  über  den  Aus- 
bau des  Theils  der  Kirche,  in  welchem  sich  die 
TT.-Capelle  befindet,  und  durch  Beibringung  der 
ältesten  Zeugnisse  über  den  TT»  glaubt  Ref. 
nun  ferner  den  Beweis  geführt  zu  haben,  dass 
das  Gemälde  früher  auf  Holz,  nicht  auf  die 
Mauer  gemalt  gewesen,  dass  es  seinen  Platz  nie 
geändert  hat,  und  dass  die  auf  dem  Püdfl  w- 


Mantels,  D.  Todtent.  i.  d.  Marienk.  z.  Lübeck.    725 

wähnte  Jahreszahl  1463  mit  der  Zeit  seines 
Entstehens  nahe  zusammenfallt.  Das  Letztere 
bezeugt  auch  die  Tracht  der  Figuren.  Das  be- 
stimmte Datum  1463  Maria  Himmelfahrt  Abend 
konnte  auf  den  Fortsetzer  Detmars  (Lüb.  Ghron. 
2,  278)  zurückgeführt  werden,  der  des  Tages  in 
der  Erzählung  von  den  Pestjahren  1463  und 
1464  (so  ist  S.  4  Anm.  10  zu  verbessern)  ge- 
denkt. 

Als  Ref.  auch  die  niedersächsischen  alten 
Unterschriften,  die  gleichfalls  nur  von  Melle  auf- 
bewahrt hat,  seinem  Texte  anfügen  wollte, 
mus8te  er  sich  sehr  bald  davon  überzeugen, 
dass  hier  eine  stärkere  Störung  des  Zusammen- 
hangs der  gereimten  Strophen  vorliege,  als 
v.  Melle  beachtet  zu  haben  scheint,  und  die, 
welche  sie  später  wiedergaben  oder  lasen  —  Ref. 
scblie8st  sich  selber  nicht  aus  — ,  bei  oberfläch- 
licher Betrachtung  vermutheten.  v.  Melle  theilt  mit, 
was  er  davon  entziffert  hat,  ungefähr  die  Hälfte, 
nämlich  4  Zeilen  der  Eingangsstrophe  des  To- 
des und  von  dem  Gespräch  mit  den  zum  Tanze 
Gerufenen  Strophe  24  bis  47,  nach  der  jetzigen 
Anordnung  und  von  Melle's  Annahme  die  Rede 
und  Widerrede  vom  Domherrn  an  bis  zur  Jung- 
frau enthaltend.  Darauf  lässt  v.  Melle  das  oben 
angeführte  Datum  A.  D.  1463  in  vig.  Assumcio- 
nis  Marie  folgen,  somit  den  Text  abschliessend, 
ohne  Angabe  einer  weiteren  Lücke.  Die  zwei 
bei  Suhl  dem  Kinde  in  den  Mund  gelegten 
Zeilen: 

0  dot,  wo  schal  ik  dat  vorstan  etc. 
sind  erst  nach  von  Melle  überliefert. 

Wenn  man  die  Strophen  in  v.  M.'s  Reihen- 
folge und  mit  den  von  ihm  gegebenen  Ueber- 
ßchriften  »der  Tod  zum  Thumherrn,  der  Thum- 


726        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  19. 

herr  antwortet,  der  Tod  zum  Edelmann«  u.  s.  f. 
liest  (Vgl.  Baethcke  S.  7  ff.),  bekommt  man  zu- 
nächst den  Eindruck  einer  ungeheuren  .Gedan- 
kenlosigkeit, wie  sie  wohl  bei  rein  mechanischem 
Abschreiben  und  Entziffern  selbst  einem  Ge- 
scheuten passiren  kann,  so  dass  Ref.  nach  dem 
einfachsten  Schlüssel  suchen  musste,  um  sich 
zu  erklären,  wie  es  möglich  war,  dass  v.M.  bei 
seiner  sonstigen  Kunde  von  solchen  Alterthu« 
mern  in  späteren  wiederholten  sorgfältigen  Ab- 
schriften den  einmal  registrirten  Unsinn  fest- 
halten konnte.  Dieser  Schlüssel  fand  sich  zu- 
erst in  den  lieber  Schriften,  die,  da  M.  sie  hoch- 
deutsch giebt,  früher  vielleicht  ganz  fehlten, 
jedenfalls  im  alten  Texte  nur  gelautet  haben 
können:  de  dot,  de  cannonik,  de  dot,  de  eddel- 
man  u.  s.  f.  Lässt  man  v.  M/s  Zusatz  »zum 
Thumherrn,  zum  Edelmann c  u.  8.  w.  weg,  so 
kann  der  Tod  seine  Strophe  in  den  ersten  7 
Zeilen  auch  an  den  Vorhergehenden  gerichtet 
haben,  nur  die  letzte  braucht  eine  Aufforderung 
zum  Tanze  an  den  Folgenden  zn  enthalten. 
Und  in  der  That,  so  aufgefasst  ergaben  die  mei- 
sten Strophen  einen  klaren  und  vernünftigen 
Zusammenhang.  Es  ward  zur  zwingenden  Not- 
wendigkeit, dass  z.  B.  in  Str.  24  die  Pacht,  von 
welcher  Z.  5  redet,  einer  andern  Person  gelten 
musste,  als  die  mit  Kannonik  beginnende  Schluss- 
zeile; dass  Str.  34  der  Z.  8  genannte  Amtmann 
nicht  derselbe  sein  kann,  welcher  wegen  seiner 
nicht  hohen  Lebensstellung  in  den  übrigen  Zei- 
len gepriesen  wird ;  dass  Str.  36  die  Kopenscop 
(Z.  2)  ebenso  wenig  zum  Küster  (Z.  8)  gehört, 
wie  Str.  38  die  Hinweisung  auf  Gottes  Wort 
und  dessen  fleissige  Lehre  zum  Kaufmann  oder 
Str.  40   die  allgemeine  Betrachtung  über  die 


Mantels,  D.  Todtent.  i.  d.  Marienk.  z.  Lübeck.   727 

amteslude  zum  Klausner  der  letzten  Zeile.    Aber 
auch  nach  dieser  allein  richtigen  und,  wie  Ref. 
später  noch  nachweisen  wird,   geradezu  unum- 
stösslichen   Auffassung  der  dem   Tode  in  den 
Mund  gelegten  Strophen  als  einer  Wechselrede, 
von  welcher  immer  die  letzte  Zeile  einen  neuen 
Todescandidaten  auffordert,  die  7  ersten  auf  die 
vorgebrachte  Entschuldigung  und  Bitte  um  Re- 
Bpit  entgegnen  —  blieb  noch  ein  Rest  von  Ver- 
schiebung  übrig,    welcher   sich   darin  kenntlich 
machte,  class  der  Tod  dem  Amtmann  von  Kauf- 
mannschaft  spricht  (Str.   36),   dem   Kaufmann 
»Gi  amtesludec  erwidert  (Str.  40).    Der  blosse 
Hinblick   auf  die   Worte   des  Amtmanns  »min 
hantwerk«  (Str.  35)  liess  ihn  als  den  Handwer- 
ker des  M.  A.  erkennen.    Schon  die  mittelalter- 
liche  Rangordnung   weist   diesem   seinen  Platz 
nicht  vor  dem  Kaufmann  an,  wie  es  im  heuti- 
gen Bilde  der  Fall  ist,  sondern  nach  dem  Kauf- 
mann und  es  bedarf  nur  eines  uneingenommenen 
Urtheils,   um   noch   in   der  Figur  des  heutigen 
Amtmanns    den   ursprünglichen   Kaufmann,   im 
Kaufmann  den  Handwerker  wiederzufinden.   Da- 
mit  erklärt  sich  denn,   wie  der  Text  an  dieser 
Stelle  verschoben  ward.   Melle,  obwohl  er  sonst 
recht  gut  von  einem  Amtmann  (=  Handwerker) 
Bescheid    wusste,    sah    mit    dem  Restaurator 
des  Bildes  und  dem  Verf.  der  neuhochdeutschen 
Verse  im  Amtmann  den  Gerichtsbeamten  seines 
Jahrhunderts  und  copirte  dem  entsprechend  die 
Verse  in  der  Reihenfolge  des  neuen  TT.   Kehrt 
man   diese  um  und  legt  dem  Handwerker  und 
Kaufmann  die   gegenseitigen  Strophen   mit  den 
anschliessenden  des  unmittelbar  voraufgehenden 
Todes  unter,  so  erhält  man  den  vollständigsten 
Zusammenhang.     Da   nun  hier  6  Strophen  so 
umzustellen  waren,  dass  von  Str.  1.  2.  3.  4.  5.  6 


728        Gott«  gel  Ata.  187S.  StQck  19. 

Str.  3.  4  ihren  Platz  behielten,  1.  2  und  5.  6 
ihn  tauschten,  so  wandte  Ret  dies  Heilmittel 
auch  am  Anfang  des  erhaltenen  Textes  an  und 
entfernte  somit  die  Ungehörigkeit,  dass  nach 
der  Anordnung  Melle's  der  Tod  dem  Edelmann 
antworten  musste,  er  solle  grossen  Lohn  fur 
seine  Werke  empfangen,  trotzdem  dass  dieser 
über  sein  nichtsnutziges  Leben  vorher  geklagt 
hatte.  Die  Vollgültigkeit  gleicher  Verschiebung 
konnte  Ref.  aber  hier  nicht  schlagend  beweisen! 
weil  eben  die  zwei  Strophen  fehlen,  die  der 
Bürgermeister  und  vor  ihm  der  Tod  sprechen. 
Ref.  hat  die  ganz  natürliche  Weise,  wie  er 
auf  die  von  ihm  vorgeschlagene  Textesverbesse- 
rung gekommen  ist,  hier  etwas  weitläufiger  mit* 
getheilt,  weil  gerade  gegen  diese  Textbehand- 
lung der  Verf.  von  No.  2  seinen  Angriff  richtet 
und  den  Ref.  der  Gewaltmassregeln,  der  fal- 
schen Beweisführung  und  der  Vergrösserung 
vorhandener  Textverwirrung  bezichtigt,  während 
umgekehrt  Ref.  von  sich  sagen  darf,  zu  den 
einfachsten,  durch  den  überlieferten  Text  nicht 
minder  als  durch  den  Hergang  seiner  Ueberlie- 
ferung  an  die  Hand  gegebenen  Besserungsvor- 
schlägen gegriffen  zu  haben.  Dr.  Baethcke 
meint  freilich,  Ref.  sei  sich  sehr  wohl  bewusst, 
auf  wie  unsicherem  Boden  er  stehe.  Ref.  kann 
ihn  de 8  Gegentheils  versichern.  Was  er  fest  be- 
haupten wollte,  das  steht  ihm  noch  ebenso  fest 
da:  die  Wechselrede  von  Tod  und  Tanzenden, 
die  Notwendigkeit  der  Vertauschung  von  Str. 
34  fg.  mit  38  fg.  Der  entsprechende  Vorschlag, 
Str.  26  fg.  vor  24  fg.  zu  schieben  und  darnach 
eine  Lücke  anzunehmen,  ist  von  Ref.  als  ein 
vorläufig  bestes  Auskunftsmittel  hingestellt,  von 
dessen  Annahme  oder  Nichtannahme  die  Beweis- 


Mantels,  D.  Todtent.  i.  d.  Marienk.  z.  Lübeck.    729 

weiakraft  der  anderen  Behauptungen  ganz  un- 
berührt bleibt. 

Diese  Behauptungen  nochmals  im  Einzelnen 
zu  stützen  und  B.'s  Gegenanführungen  zu  ent- 
kräften, wird  Ref.  bei  der  Besprechung  von  No. 
2  sich  um  so  mehr  angelegen  sein  lassen,  da 
die  Dissertation  sich  einen  Versuch  zur  Her- 
stellung des  alten  niederdeutschen  Textes  nennt 
und  diese  Herstellung  zwar  angeblich  durch  Be- 
seitigung kleinerer  Verderbnisse  erreichen  will, 
in  der  That  aber  die  Gliederung  der  Strophen 
total  umwirft.  Ref.  wird  sich  also  vorwiegend 
mit  der  grösseren  ersten  Hälfte,  in  welcher  die 
Anordnung  des  Textes  besprochen  wird,  zu  be- 
fassen haben  und  für  dieses  Mal  den  recht  ein- 
gehenden sprachlichen  Ausführungen,  nament- 
lich so  weit  sie  die  Anmerkungen  von  S.  55  an 
enthalten,  minder  gerecht  werden. 

Dr.  B.  hat  seine  Dissertation  offenbar  in 
den  Grundzügen  ausgearbeitet  gehabt,  bevor  er 
des  Ref.  Ausgabe  kannte.  Vgl.  5.  6  Anm.  7. 
Daraus  erklärt  sich  die  Hartnäckigkeit,  mit  wel- 
cher B.  sich  gegen  die  einfachen  Beweisführun- 
gen des  Ref.  hinter  allen  möglichen,  oft  recht 
wenig  schlagenden  Argumenten  verschanzt,  wie 
einer,  der  sein  schwer  errungenes  Arbeitsresul- 
tat nicht  will  fahren  lassen.  Es  erklärt  sich 
daraus  auch  eine  gewisse  Ungleichheit  der  Be- 
handlung. Von  Suhl's  gedrucktem  Text  ist 
Verf.  ausgegangen,  er  sagt  später  wiederholt, 
dass  S.  gänzlich  von  Melle's  Ueberlieferung  ab- 
hänge, und  doch  wird  der  Text  nach  Suhl,  wenn 
auch  mit  M's  Verbesserungen,  gegeben.  Es 
wäre  das  unerheblich,  wenn  nicht  dabei  des 
Verf.  ursprüngliche  Meinung  zwischen  den  Zei- 
len zurückgeblieben  wäre,  die  sich  unwillkürlich 
auch  des  Lesers  bemächtigen  wird,  dass  neben 

56 


730       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

Melle  noch  eine  andere  handschriftliche  Quelle 
anzunehmen  sei.  Nun  macht  Ref.  von  Melle 
aber  nicht  als  Hauptquelle,  wie  es  S.  6  heisst, 
sondern  als  einzige  Quelle  namhaft,  wie  denn 
z.  B.  die  Entstehung  der  Lesart  Suhl's  33,  3: 
Naplik  statt  Slaplik  einem  jeden  Lübecker  er- 
klärlich ist,  der  einmal  das  eigentümlich  zu- 
sammengezogene Sl  in  von  Melle's  deutscher 
Handschrift  gesehen  hat. 

Aber  das  ist  nur  eine  Kleinigkeit.  Wesent- 
licher ist  die  abweichende  Ansicht  des  Verf., 
dass  M.'s  eigener  Text  aus  einer  Abschrift  vor 
Melle  herrühren,  von  diesem  wieder  copirt  und 
verbessert  oder  nach  B.  in  seinem  schon  ver- 
wirrten Zustande  noch  verwirrter  gemacht  sein 
soll,  ein  Urtheil,  dem  somit  alle,  die  sich  vor 
B.  mit  dem  Texte  befasst  haben,  anheim  fallen. 

Wenn  Ref.  sich  dagegen  die  Aeusserung  ge- 
stattet, dass  Verf.  hier  vorschnell  urtheilt,  so 
will  er  weder  von  Melle  in  Schutz  nehmen,  den 
er  ja  selbst  oben  der  Gedankenlosigkeit  an- 
klagte, noch  seinen  eigenen  Beweisen  eine  be- 
sondere Ueberzeugungskraft  zuschreiben ;  aber 
er  möchte  seinem  Erstaunen  darüber  Ausdruck 
geben,  wie  man,  ohne  sich  gründlich  in  den 
einschlagenden  örtlichen  Verhältnissen  erkundigt 
zu  haben,  eine  blosse  Hypothese  so  entschieden 
behaupten  kann,  zumal  wenn  auf  dieser  Hypo- 
these der  ganze  neue  Textaufbau  beruht  Hätte 
dem  Verf.  nur  Suhl's  Text  vorgelegen,  so  könnte 
ihm  Niemand  etwas  anhaben,  die  bestimmteren 
Daten  aber,  die  er  aus  des  Ref.  Ausgabe  schö- 
pfen konnte,  mussten  ihn  vorsichtiger  machen. 
Dass  Ref.  wohl  der  Ansicht  gewesen,  M.  habe 
die  Verse  vom  Gemälde  entnommen,  wird  Verf. 
jetzt  bestätigt  finden.  Aber  B.  will  aus  MJ^s 
eigenen  Worten  das  Gegentheil  beweisen.    jEr 

i! 


Baethcke,  Der  Lübecker  Todtentanz.    731 

meint,  v,M.  würde,  wenn  er  selbst  der  Abschrei- 
ber gewesen  wäre,  gesagt  haben:  »Folgende  we- 
nige (Reime),  so  ich  noch  davon  habe  lesen 
können«  etc.  Was  schreibt  aber  M.?  > Fol- 
gende wenige,  so  man  noch  davon  hat  lesen 
können,  wollen  wir  dem  Alterthum  zu  Ehren 
hersetzen«.  Und  da  stimmt  doch  wir  und  man 
vortrefflich,  und  ich  möchte  den  sehen,  welcher 
daraus  bündig  beweisen  wollte,  dass  M.  sie 
nicht  selber  entziffert  habe.  Auch  soll  darum 
v.  M.  die  Verse  nur  in  Abschrift  gekannt  ha- 
ben, weil  es  unwahrscheinlich  sei,  dass  man  die 
eine  Hälfte  noch  ziemlich  deutlich  habe  lesen 
können,  vpn  der  anderen  keinen  Buchstaben. 
Also  muss  B.  eine  Urhandschrift,  diverse  Ab- 
schriften, verlorne  Blätter  und  den  ganzen  phi- 
lologisch-kritischen Apparat  der  Schule  herauf- 
beschwören. Die  Conjecturen  hätten  wir  ja 
(auch)  in  Lübeck  machen  können.  Warum  tha- 
ten  wir  es  denn  nicht?  Weil  Abschriften  des 
alten  Textes  immerhin  existiren  konnten,  und 
auchM.  solche  benutzt  haben  mag  —  aber  nur 
mit  Hinzuziehung  des  Originals,  und 
dass  M.  dies  gekannt  hat,  unterliegt  keinem 
Zweifel.  Er  hatte  sich  von  früh  auf  mit  allen 
Denkmälern  der  Stadt  bis  ins  Kleinste  hinab 
vertraut  gemacht,  war  1659  geboren,  1684  an 
der  Marienkirche  angestellt,  also  17  Jahre  Pre- 
diger, als  die  alten  Verse  entfernt  wurden. 
Dass  er  sich  die  einzelnen  Tafeln  nicht  sollte 
haben  bringen  lassen  oder  sie  an  Ort  und  Stelle 
vorgenommen,  um  zucopiren,  was  noch  möglich 
war,  ist  nach  M/s  sonstiger  Art  geradezu  un- 
denkbar. Stand  aber,  wie  B.  vielleicht  einwer- 
fen wird,  1701  kein  niederdeutscher  Vers  mehr 
da,  so  hätte  v.  M.  nicht  geschrieben:  Was 
man  noch  hat  lesen  können  etc.,  sondern:  Von 

56* 


732       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

den  alten  V.  ist  nichts  mehr  zu  lesen  gewesen, 
wir  haben  sie  aber  aus  der  und  der  Quelle  her- 
gesetzt, v.  M.  verzeichnet  von  jedem  Grabstein, 
jedem  Epitaphium,  kurzum  jeder  Inschrift  ge- 
rade so  viel  Buchstaben,  als  er  lesen  kann,  und 
das  Andere  giebt  er  als  Lücke,  die  er,  wenn  er 
es  sonst  vermag,  nachträglich  ergänzt.  Ein  Bei« 
spiel  mag  genügen.  Brun  Warendorps  ver- 
stümmelte«  Grabschrift  (vgl.  Hans.  Gesch.  BL 

1,  126 fg.  133)  steht  bei  M.  so: 

III   ante  festum   Barth,  obiit  (u.  s.  w*  bis)  et 

Capi Darauf  fährt  M.  fort:   Es 

hat  aber  diese  Inscription  ehemals,  wie  sie 
B.  Eock  im  Chron.  MS.  ad  an.  1368  anführt, 
also  gelautet,  und  giebt  nun  nochmals  die  ganze 
Umschrift  des  Leichensteins.  Dabei  kann  es 
ihm,  wie  man  aus  den  Hans.  Gesch.  Bl.  S.  133 
ersehen  mag,  passirt  sein,  dass  er  dem  schrift- 
lichen Texte  zu  Liebe  einen  Fehler  in  die  Grab- 
umschrift hineingelesen  hat,  nie  aber  würde  er 
thun,  was  ihm  B.  S.  31  unterschieben  will, 
stillschweigend  einen  Text  versetzen,  Verände- 
rungen in  den  einzelnen  Strophen  zu  besserer 
Ordnung  vornehmen  u.  dgl.  Im  Gegentheil  er 
würde  nach  einander  anführen:  so  viel  haben 
wir  lesen  können,  so  heisst  es  in  einer  alten 
Handschrift,  das  lässt  sich  dagegen  einwen- 
den etc. 

Dergleichen  Wahrnehmungen  über  Melle 
konnte  freilich  Herr  B.  nicht  gemacht  haben, 
warum  erkundigte  er  sich  aber  nicht  an  Ort 
und  Stelle?  Er  hätte  sich  manche  Vermuthun- 
gen  sparen  können  und  würde  dann  doch  mehr, 
als  Ref.,  zum  Bewusstseip  gekommen  sein,  auf 
wie  schwacher  Grundlage  seine  ganze  Texthypo- 
these beruht.  Sie  fallt  schon  mit  unserm  Nach- 
weis, dass  M.  nach  seinen  eigenen  Worten  kei- 


Baethcke,  Der  Lübecker  Todtentanz.    733 

nen  geschriebenen  Text  benutzt  hat.  Suhl  lässt 
die  Verse  1783,  40  Jahre  nach  M.'s  Tode,  dru- 
cken; dass  er  über  ihren  Ursprung  nichts  be- 
richtet,  als  was  auch  bei  M.  zu  lesen  steht, 
wird  einem  Jeden  klar,  der  sich  durch  einige 
Redensarten  von  Chroniken  und  dgl.  nicht  be- 
irren lässt  Ja,  Ref.  kann  nicht  umhin,  die 
beiden  Zeilen  des  Kindes,  welche,  wie  er  nach- 
gewiesen, von  späterer  Hand  in  M.'s  Manuscript 
eingetragen  sind,  auf  ihren  Ursprung  mit  Zwei- 
fel anzusehen. 

Aber  wir  wollen  gelten  lassen,  dass  M.  eine 
im  Anfang  verstümmelte  HS.  Torgelegen.  In 
derselben  waren,  sagt  B.,  zwei  Strophen  beim 
Abschreiben  ausgelassen  und  am  Ende  der 
Seite  nachgetragen,  eine  gehörte  in  die  verlorene 
erste  Hälfte.  Beide  ausgelassene  Strophen  wa- 
ren Anreden  des  Todes,  die  Str.  38  und  40 
bei  v.  M.  So  standen  an  der  verderbten  Stelle 
drei  Todesreden  hinter  einander.  Ein  späte- 
rer Abschreiber,  wahrscheinlich  v.  M.  selbst, 
suchte  diesen  Ueberschwang  dadurch  zu  beseiti- 
gen, dass  er  rückwärts  bis  in  die  Lücke,  wo 
Str.  40  gestanden,  den  ersten  Todesspruch 
sammt  seinen  Vorgängern  immer  um  eine  Per- 
son zurückschob.  Die  mittlere  der  3  Todes- 
strophen liess  er  stehen.  Die  dritte  schob  er 
ähnlich,  wie  die  erste  zurückgesetzt  ward,  so 
vorwärts  nach  dem  Ende  hin  hinter  die  Rede 
der  folgenden  Person  und  nahm  dasselbe  mit 
allen  weiteren  Todesstrophen  bis  zum  Schluss 
vor.  Da  dieser  so  geordnete  Text  noch  nicht 
zu  den  Ueberschriften  passte,  so  wurde  die  An- 
rede in  den  letzten  Zeilen  von  Melle  verändert, 
so  dass  er  Eopmann  st.  Earthuser,  Klusenaer 
st  Amtman,  Amtman   st.  Koster,    Koster  st. 


734       Gott.  gel.  Ariz.  1873.  Stuck  19. 

Kopman,  Veltgebur  st.  Klusenaer,  Jungelink  st 
Bur  setzte. 

Folgerichtig  nimmt  nun  B.  die  Rückverschie- 
bung und  Wiedereinrenkung  des  »ursprünglichenc 
Textes  vor,  weist  v.  M/s  Str.  40  den  alten  Platz 
an,  so  dass  sie  bei  ihm  Str.  34  wird,  legt  Str. 
38  als  Str.  20  dem  Oarthäuser  in  den  Mund 
und  macht  durch  Wegschaffung  dieser  Strophen 
es  möglich,  die  betreffenden  Anreden  des  Todes 
vor  die  darin  behandelte  Person  zu  bringen,  da 
B.  ja  dabei  stehen  bleibt,  dass  der  Tod  in  allen 
8  Zeilen  sich  nur  an  dieselbe  Person  wende. 
Die  Kleinigkeit,  dass  die  Anrede  der  achten 
Zeile  zu  den  andern  im  überlieferten  Text  nicht 
passt,  wird  einfach  zurückcorrigirt  als  irrthüm- 
liche  Correctur  von  Melle's. 

Es  lässt  sich  dem  Verf.  eine  gewisse  Schärfe 
und  consequente  Durchfuhrung  seiner  Conjectur 
nicht  abstreiten.  Man  sieht  aber  hier  einmal 
wieder,  wie  blind  einer  werden  kann,  wenn  er 
sich  in  Handschrifteneventualitäten  vertieft, 
ohne  die  Wirklichkeit  ins  Auge  zu  fassen,  ja 
wie  er  nicht  mehr  sieht,  was  in  dem  eigenen  in 
Cur  genommenen  Texte  für  jeden  unbefangenen 
Menschen  klar  zu  lesen  steht. 

Bef.  liess  den  Text  völlig  unberührt,  schob 
nur  an  einer  Stelle,  wo  die  feste  Ordöppg  aller 
TT.  es  verlangte  und  das  Gemälde  fl  noch 
heute  an  die  Hand  giebt,  die.  Strophen  iflft  und 
wies  nach,  wie  an  einer  andern  lückenhaften 
Stelle  ein  Aehnliches  geschehen  müsse  —  und 
dies  Verfahren  nennt  der  Verf.  von  Nr.  2  ge- 
waltsam. Dagegen  nimmt  er  selbst  mit  7  Stro- 
phen eine  Umstellung  vor,  ändert  die  Anreden 
sämmtlicher  Schlusszeilen  derselben,  in  welchen 
gerade  die  Beweiskraft  liegt  —  und  das  ist 
nicht  gewaltsam. 


Baethcke,  Der  Lübecker  Todtentanz.    735 

Doch  Ref.  würde  Conjectur  gegen  Conjectur 
gelten  lassen,  wenn  damit  wirklich  nun  Reden 
und  Antworten  zu  einander  passten.  Das  ist 
aber  nicht  der  Fall.  Hier  nur  einige  Wider- 
spräche.  Die  Str.  38,  welche  nach  Ref.  an  den 
Capellan  (den  eigentlichen  Prediger)  gerichtet 
ist  und  den  Vorwurf  enthält,  dass  er  nicht 
fleis8ig  Gottes  Wort  das  Volk  gelehrt  habe,  soll 
nach  B.  dem  Garthäuser  gelten.  B.  selbst  be- 
merkt, dass  die  Str.  besser  passen  würde,  wenn 
es  kein  G.  wäre,  sondern  ein  zum  Predigen  be- 
tagter Mönch;  und  so  bedarf  es  wieder  erst 
einer  Conjectur  »Gades  recht«  d.  i.  Gottes 
Satzungen,  um  den  künstlichen  Sinn  herauszu- 
bringen, der  C.  habe  die  Ordenssatzungen 
schlecht  gehalten  und  dem  Volke  nicht  durch 
eisen  frommen  Lebenswandel  ein  gut  Beispiel 
gegeben.  B.  übersieht  dabei,  dass  der  TT.- 
Dichter  nach  der  ganzen  Tendenz  seines  Ge- 
dichtes und  der  Zeitstimmung  den  vielgelob- 
ten Carthäaserorden  gar  nicht  tadeln  konnte; 
die  lohe,  die  Weltgeistlichkeit  wird  gescholten, 
der  Mönch,  der  Klausner  finden  Billigung.  Auch 
beachtet  B.  nicht,  dass  die  letzte  Zeile:  Kop- 
xnan  (so  steht  urspr.),  wilt  di  ok  bereiden, 
gerade  an  des  Kaufmanns  Antwort:  It  is  mi 
verne  l  er  ei  t  to  sin,  anschliesst. 

Wenn  ferner  die  Str.:  Haddestu  gedelt  — 
sich  aui  den  Domherrn  beziehen  soll,  so  muss 
B.  erst  das  unbequeme  Wort  Pacht  entfernen, 
welches  er  denn,  wenig  glaublich,  für  gleichbe- 
deutend nit  provenen  erklärt.  So  schreibt  er 
fur  prundtn,  was  sich  übrigens  vielleicht  doch 
halten  lässt. 

Zum  Edelmann  spricht  der  Tod  von  Wer- 
ken gut  efte  quat,  während  der  E.  nur  von 
übelen  Werken  und  eitelen  Thaten  weiss  und 


736        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

nach  dem  Vorhingesagten  auch  wohl  zur  Gasse 
der  vom  Tode  gescholtenen  Junker  gehören 
wird. 

Dem  Arzte  wirft  der  Tod  nach  B.  bedrech- 
licheit  vor,  was,  oberflächlich  angesehen,  zu  dei 
Arztes  Forderung  hoher  Bezahlung  passen 
könnte.  Treffender  aber  passt  die  folgenda 
Strophe,  in  der  von  schwerer  Beschatzung  das 
Armen  und  grossen  Summen  die  Rede  ist.  Was 
B.  sich  bei  den  Endzeilen: 

Wultu  um  dine  sunde  ruwich  sin, 
Volge  na,  meister  median 
gedacht    hat,   ist  auch   eben   nicht  klar.    Dar 
Arzt  m  u  8  6  ja  folgen,  mag  er  bereuen  oder  nickt 

Ist  die  erwähnte  Strophe  mit  dem  Vorwurf 
schwerer  Beschatzung  für  den  Arzt  gemeint, 
nicht  für  den  Wucherer,  wie  B.  annimmt,  so 
passt  die  folgende:  Vorkerde  dor,  olt  van  jiren 
—  gut  zum  Wucherer.  Ein  alter  Geizhals  ist 
volkstbümlich.  Auch  ist  in  der  ganzen  Str.  nur 
von  der  Liebe  zum  irdischen  Gut  die  Rede. 
Das  könnte  auch  zum  Capellan  passen,  vie  B. 
will,  aber  nur,  wenn  als  Gegensatz  die  Ver- 
säumung seiner  geistlichen  Pflicht  hervorgehoben 
wäre,  wie  es  in  der  schon  erwähnten  Str.  38 
geschieht. 

Mehr,  als  diese  Einzelheiten,  fallt  gegen  B.'s 
Annahme,  dass  die  Gesammtstrophen  als  Auf- 
forderung des  Todes  an  die  einzelnen  Mitglieder 
des  Reigens  anzusehen  seien,  der  Unrstand  ins 
Gewicht,  dass  ihnen  der  zu  einer  Anrede  ge- 
hörige Charakter  fehlt  Schon  das  muss  be- 
fremden, dass  im  Berliner  Todtentane,  im  Druck 
von  1520  der  Tod  immer  von  vorn  herein  die 
neu  aufgeforderte  Person  bezeichnet:  0  Kop- 
man,  her  junker,  her  doctor,  her  predeker,  her 
koster,  her  pawes,  her  cardinal,  ja  keysennne 


Baethcke,  Der  Lübecker  Todtentauz.    377 

u.  b.  f.;  und  ebenso  im  Druck  von  1496  die 
Antworten  des  Todes  auf  die  vorhergehenden 
Reden  der  Sterblichen  mit  her  byschop,  ja  her 
mey8ter  des  ordens,  broder  monnik  u.  s.  w.  be- 
ginnen, während  in  unserm  Text  Aufforderung 
zum  Tanz  und  Anrede  der  Person  immer  erst 
in  der  letzten  Zeile  erfolgen.  Noch  zwingender 
aber  ist  die  Form  der  Sätze,  mit  welchen  der 
Tod  jedesmal  anfangt.  Nur  einmal  ist  sie  ge- 
radezu auffordernd :  Nu  tret  vort,  di  helpet  nen 
klagen;  einigemal  beginnt  der  Tod  mit  director 
Anrede:  Du  machst  wol  dansen  blidelik  u.  a. 
Meistenteils  hebt  er  aber  so  generell  an  oder 
so  in  einem  bedingten  Satze,  dass  seine  Aeusse- 
rungen  schon  dadurch  den  Charakter  der  Be- 
ziehung auf  Vorangegangenes  bekommen.  An- 
fange, wie:  »Gi  amteslude  algemene  achten  Tele 
dinges  klene,  In  der  nacht  der  deve  gank 
slikende  is  min  ummewank ;  oder :  Haddestu  van 
joget  up,  Haddestu  gedelt,  Hefstu  anders  nicht 
bedreven  —  können  doch  nur  Erwiderungen 
auf  frühere  Reden  sein.  Und  welchen  Sinn  kann 
man  vollends  den  Worten  des  Todes  an  den 
Küster  unterlegen: 

AI  werstu  hoger  geresen, 
In  groter  var  mostestu  wesen, 
It  is  diner  sele  meiste  profit, 
Dat  gi  nicht  hoger  resen  sit  — 
wenn  sie  nicht  den  vorangehenden  Widerstand 
des  E.  beseitigen  sollen: 

Ach ,  dot,  mot  it  sin  gedan, 
Nu  ik  erst  to  denen  began  I 
In  miner  kosterie  mende  ik  klar 
Noch  hoger  to  komen  yorwar, 
En  grot  officium  was  min  sin« 
Also  mi  dunkt,  so  krige  ik  nin, 
Ik  mach  des  nicht  gebruken. 
De  dot  wil  mi  yorsluken. 


7S8       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

Sieht  man  ßich  die  sämmtlichen  Reden  des  To- 
des mit  unbefangenen  Augen  an,  so  wird  man 
überall  keine  Nöthigung  der  Gedankenverbin- 
dung von  Z.  7  und  Z.  8  finden,  im  Gegentheil 
in  den  meisten  Fällen  lässt  sich  ein  Zusammen- 
bang nur  gezwungen  herstellen.  Umgekehrt 
aber  fehlt  es  weder  an  Beziehungen  des  Anfangs 
der  Strophen  auf  das  von  den  Mittanzenden  Ge- 
sagte, wie  beim  Küster,  noch  an  Wiederauf- 
nahme der  Worte  der  letzten  Zeile  durch  die 
Erwiderung. 
So  sagt  der  Arzt: 

Van  dem  dode  bin  ik  besen, 
Was  ordel  dat  mi  schal  besehen  — 
Der  Tod  erwidert: 

Recht  ordel  schaltu  entfan. 
Der  Tod  zum  Kaufmann: 

Kopman,  wilt  di  ok  bereiden. 
Der  Kaufmann: 

It  is  mi  verne  bereit  to  syn. 
Der  Tod  zum  Küster: 

Koster,  kum,  it  wesen  mot. 
Der  Küster : 

Ach,  dot,  mot  it  sin  gedan. 
Solchen  Beweisen  gegenüber  wird  B.  seine 
letzte  Verschanzung  aufgeben  müssen,  dass  die 
Abtrennung  der  achten  Zeile  für  den  Bau  der 
Strophen  unerträglich,  dass  die  Einfachheit  des 
Verständnisses  für  Jedermann  dadurch  beein- 
trächtigt sei.  Ref.  sieht  sich  für  beide  Behaup- 
tungen vergeblich  nach  einem  stichhaltigen 
Grunde  um. 

Ref.  hat  aber  noch  einen  Beweis  und,  wie  er 
meint,  einen  die  Frage  für  alle  Zeit  erledigen- 
den, den  Text  des  ihm  1866  noch  nicht  zugäng- 
lich gewesenen  Rev  ale  r  Todtentanzes ,  der 
sich  näher,  als  jeder  andere,  mit  dem  Lübecker 


Baethcke,  Der  Lübecker  Todtentanz.    739 

in  Bild  und  Wort  berührt,  so  dass  seine  erhal- 
tenen Anfangsstrophen  eine  willkommene  Er* 
gänzung  geben.  Nach  einer  Eingangsstrophe 
des  Predigers  auf  der  Kanzel  beginnt  der  Tod 
mit  Sackpfeife  zu  Allen,  wie  in  Lübeck:  To 
dus8em  dansse  u.  s.  w.,  wendet  sich  dann  an 
den  Papst,  dieser  erwidert,  des  Todes  folgende 
Str.  ist  verstümmelt,  schliesst  aber: 

Her  keiser,  wi  moten  dansen  —  — 
Der  Kaiser  antwortet. 

Tod. 
Da  werst  gekoren,  wil  dat  vroden, 
To  beschermen  nnde  to  behoden 
De  hilgen  kerken  der  cristenheit 
Myt  deme  swerde  der  rechticheit. 
Men  hovardie  heft  di  vorblent, 
Dn  hefst  di  snlven  nicht  gekent, 
Mine  kumste  was  nicht  in  dinem  sinne. 

Dn  ker  nu  her,  frow  keiserinne« 

Kaiserin. 
Ik  wet,  mi  ment  de  dot. 
Was  ik  ny  vorvert  so  grot! 
Ik  wende,  he  si  nicht  al  bi  sinne, 
Bin  ik  doch  junk  unde  keiserinne, 
Ik  wende,  ik  hedde  vele  macht, 
Up  em  hebbe  ik  ny  gedacht, 
Ofte  dat  jement  dede  tegen  mi. 
Och,  lat  mi  noch  leven,  des  bidde  ik  di. 

Tod. 
Keiserinne  hoch  vormeten, 
My  dnnket,  du  hefst  myner  vorgeten. 
Tred  hyr  an,  it  is  nu  de  tyt. 
Du  mendest,  ik  soldo  di  scheiden  quyt. 
Nen,  al  weist  du  noch  so  vele, 
Tu  most  myt  to  äussern  speie, 


740       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

Unde  gy  andern  altomale. 

Holt  an,  volge  my,  her  cardenale. 

Noch  vier  Strophen  sind  erhalten,  in  deren 
zwei  sich  der  Tod  ebenso  zum  Schloss  weiter 
wendet  an  König  und  Bischof.  Die  angeführten 
drei  Str.  genügen  aber,  um  auch  fur  den  Lüb. 
Text  die  Trennung  der  achten  Zeile  endgültig 
festzustellen  und  diese  als  einen  echt  poetischen 
und  Yolksthümlichen  Ausdruck  des  Tanz- 
reigens zu  kennzeichnen« 

Ref.  würde  sich  gern  kürzer  in  Vertheidi- 
gung  seiner  Ansicht  gefasst  haben,  wenn  B.  ihn 
nicht  selber  zu  grösserer  Ausführlichkeit  ge- 
drängt hätte  durch  die  wiederholte  Aeusserung, 
er  vermuthe,  dass  M.  dies  oder  das  so  oder 
so  gemeint  habe.  Da  die  Besprechung  aber 
schon  zu  solcher  Länge  gediehen,  sieht  Ref. 
sich  veranlasst  hier  abzubrechen  und  ein  Wei- 
teres auf  andere  Gelegenheit  zu  verschieben. 
Für  Einiges  genügt  es  auf  die  Ausg.  von  1866 
zu  verweisen,  so  für  Amtmann  und  Kaufmann, 
den  sagenhaften  Holbein.  Vgl.  Wackernagel 
a.  a.  0.  S.  358  (das  Bild  in  der  Greveraden- 
kapeile  ist  von  Memling).  Zu  weiterer  Nach- 
forschung über  die  Entstehungszeit  sind  die 
Hinweisungen  auf  die  Gründung  des  Carthäuser- 
klosters  Ahrensbök  und  den  hochdeutschen 
Druck  von  ca.  1460  willkommen.  Unerledigt 
bleibt  noch  die  Frage  über  den  Schluss  des 
Todtentanztextes  (und  -Bildes),  da  mit  der 
Strophe  der  Jungfrau  schwerlich  der  Reigen 
abschloss.  Wie  das  Bild  ursprünglich  endete, 
steht  auch  dahin:  das  Kind  ist  gegenwärtig 
ausser  Verbindung.  Die  Möglichkeit  endlich, 
dass  das  älteste  Gemälde  auf  der  Mauer  war, 
will  Ref.  nicht  völlig  ausschliessen,    aber  die 


Baethcke,  Der  Lübecker  Todtentanz.    741 

Gestalt  der  Kapelle  beweist  eher  das  Gegentheil, 
und  auf  der  Wand  lässt  sich  keine  Farbe  ent- 
decken. 

Ungern  entsagt  Ref.  einem  tieferen  Eingehen 
auf  das  Sprachliche,  weil,  bei  der  Entschieden- 
heit, mit  welcher  er  in  der  Hauptfrage  B.  ent- 
gegentreten mu8ste,  er  hier  volle  Veranlassung 
gehabt  hätte,  den  auf  die  Arbeit  gewandten 
Fleiss  und  die  Sorglichkeit  der  Behandlung  her- 
vorzuheben. Er  bekennt  sich  dankbar  zu  man- 
cher Verbesserung  des  Textes  und  darf  mit  der 
Erklärung  abschliessen,  class  trotz  der  erwähn- 
ten Mi8sgrifie  Dr.  B.  sich  seiner  Aufgabe,  was 
Wissen  und  sprachliches  Geschick  anbetrifft,  ge- 
wachsen gezeigt  hat,  so  dass  man  wünschen 
muss,  er  möge  der  Bearbeitung  niederdeutscher 
TT.,  für  die  noch  mancherlei  zu  thun  bleibt, 
sich  auch  ferner  widmen. 

Lübeck.  W.  Mantels. 


Hermann  Schiller:  Geschichte  des  Römi- 
schen Kaiserreichs  unter  der  Regierung  des 
Nero.    Berlin  1872. 

Die  Römische  Kaiserzeit  gehört  zu  den  Ge- 
bieten des  klassischen  Alterthums,  die  erst  in 
später  Zeit  betreten  worden  sind  und  von  Hi- 
storikern wie  Philologen  bis  auf  unsere  Tage 
eine  überraschende  Vernachlässigung  erfahren 
haben.   Ausser  der  Misegunst,  die  solchen  Gränz- 

! gebieten  aus  leicht  erklärlichen  Gründen  viel- 
äch  zu  Theil  wird,  hat  vorzüglich  die  morali- 
sirende  und  pädagogische  Tendenz,  welche  die 
Geschichtsforschung  und  vor  Allem   die  antike 


742        Gott»  gel  Anz.  1873.  Stück  19. 

Geschichtsforschung  beherrscht  bat  und  theil- 
weise  noch  heute  beherrscht,  zur  Folge  gehabt, 
dass  man  sich  von  einer  Zeit  abwandte,  die  man 
nicht  anders  als  eine  Zeit  des  politischen,  gei- 
stigen und  moralischen  Verfalls  zu  betrachten 
gewohnt  war  und  die  höchstens  ein  pathologi- 
sches Interesse  zu  verdienen  schien.  So  ver- 
kehrt diese  Anschauung  ist,  so  kann  sie  doch 
noch  heutigen  Tages  keineswegs  als  beseitigt 
gelten  und  hat  .sogar  Vertreter  unter  den  Ge- 
lehrten gefunden,  die  in  neuerer  Zeit  eine  Dar- 
stellung dieser  Epoche  zu  geben  unternommen 
haben.  Freilich  ist  ausser  dem  sorgfältigen, 
leider  unvollendeten  Buche  von  Hoeck  seit  dem 
genialen  Werke  Gibbon's  nicht  eine  bedeutende 
Leistung  unter  den  Darstellungen  eines  grössern 
Zeitraums  der  Kaiserzeit  zu  verzeichnen:  die 
Versuche  von  Merivale  und  Peter,  eine  Geschichte 
der  ersten  beiden  Jahrhunderte  zu  schreiben, 
können  nur  als  durchaus  missglückt  bezeichnet 
werden.  Eine  erfolgreiche  Thätigkeit  zeigt  sich 
dagegen  auf  antiquarischem  und  kulturhistori- 
schem Gebiete  und  es  darf  als  ein  erfreuliches 
Zeichen  der  Vertiefung  in  das  Studium  dieser 
Zeit  betrachtet  werden,  dass  man  neuerdings 
mehrfach  versucht  hat,  einzelne  Perioden  der 
Eaisergeschichte  monographisch  zu  bearbeiten 
und  so  das  gewaltige  Material,  das  in  den 
letzten  Decennien  besonders  durch  das  Verdienst 
von  Theodor  Mommsen  kritisch  gesichtet  und 
der  Forschung  erschlossen  ist,  allmählich  für 
begrenztere  Gebiete  zu  verwerthen.  Das  Werk 
von  Schiller  über  Nero  und  seine  Zeit 
nimmt  unter  diesen  Monographieen  durch  seinen 
Inhalt,  wie  durch  seinen  Umfang  eine  hervor- 
ragende Stellung  ein ;  mit  glücklichem  Tacte  hat 
der  Verfasser  sich  eine  Epoche  zur  Darstellung 


Schiller,  Geschichte  d.  Römisch.  Kaiserreichs.  743 

gewählt,  die  in  mannigfacher  Hinsicht  ein  nicht 
gewöhnliches  Interesse  zu  erwecken  geeignet  ist. 
Mit  Nero  endet  das  Julisch-Claudische  Ge- 
schlecht und  es  schliesBt  damit  die  erste  Pe- 
riode der  Kaiserzeit;  die  künstliche  Continuität» 
die  durch  Adoption  und  Heirath  von  Caesar  bis 
auf  Nero  sorgsam  erhalten  war,  wird  für  immer 
zerrissen;  an  Stelle  der  Herrscherfamilie,  die 
zum  Nachweis  ihrer  Legitimität  ihren  Stammbaum 
officiell  bis  auf  Aeneas  zurückführen  Mess,  wird 
nach  kurzem  Zwischenregiment  ein  Mann  auf 
den  Thron  erhoben,  dessen  Vater  Zolleinnehmer 

?ewesen  und  dessen  Grossvater  als  gewöhnlicher 
lenturio  bei  Pharsalus  gefochten  hatte.  Eine 
neue  Zeit  bricht  mit  der  Erhebung  Vespasian's 
an;  die  alten  römischen  Adelsgeschlechter  sind 
fast  bis  auf  den  letzten  Spross  vernichtet  und 
ausgestorben,  neue  Leute  ohne  Ahnen,  fern  von 
Born  in  den  Provinzen  geboren,  gelangen  zu 
den  höchsten  Stellungen  im  Reiche,  selbst  bis 
auf  den  Kaiserthron.  Die  Regierung  des  Nero 
bildet  die  Grenzscheide  zweier  ganz  verschiede- 
ner Epochen;  in  ihrem  Wesen  durchaus  der 
Vergangenheit  zugewandt,  in  ihren  leitenden 
Principien  auf  dem  Boden  stehend,  den  Caesar 
und  Augustus  geschaffen,  zeigen  sich  doch  in 
ihr  schon  bedeutsame  Zeichen  der  kommenden 
Zeit  und  die  Literatur  ist  das  treue  Spiegelbild 
des  modernen  Geistes,  dem  sich  die  alte  Welt 
nicht  mehr  verschliessen  konnte. 

Diese  bedeutsame  Epoche  hat  Schiller  in 
dem  vorliegenden  Werke  zu  schildern  unter- 
nommen ;  von  der  richtigen  Einsicht  ausgehend, 
dass   die  literarische  Tradition  für  diese  Auf- 

Eibe  in  keiner  Weise  ausreiche,    hat   er    die 
enkmäler,  vorzüglich  die  Inschriften  in  erster 
Linie  herangezogen  und  ungleich  seinen  antike* 


744       Gott.  gel.  An*.  1873.  Stück  19. 

und  modernen  Vorgängern  nicht  die  Person  des 
Kaisers  und  die  Stadt  Rom  in  den  Vordergrund 
gestellt,  sondern  die  Zustände  des  ganzen  Rö- 
mischen Reiches  in  deir  Kreis  seiner  Darstel- 
lung gezogen.  Man  wird  dem  Verfasser  die 
Anerkennung  nicht  versagen  können,  das  weit* 
schichtige  Material  mit  Sorgfalt  und  Kritik  be- 
nutzt zu  haben;  ist  freilich  eine  vollständige 
Beherrschung  des  Stoffes  vor  Vollendung  des 
Corpus  inscriptionum  kaum  möglich,  so  wird 
man  doch  bei  der  Reichhaltigkeit  der  schon  er- 
schienenen Bände  und  der  sonstigen  kritischen 
Inschriftensammlungen  ein  solches  Unternehmen 
kaum  als  verfrüht  bezeichnen  dürfen.  Auch  die 
neuere  Literatur  ist  sehr  gewissenhaft  berück- 
sichtigt und.  die  Fülle  des  Stoffes  zu  einer  leben- 
digen und  farbenreichen  Schilderung  der  Neroni- 
schen Zeit  in  politischer  und  socialer,  literarischer 
und  künstlerischer  Hinsicht  geschmackvoll  verwer- 
thet  worden.  Allerdings  kann  man  zweifelhaft  sein, 
ob  nicht  eine  Beschränkung  hier  am  Platze  gewe- 
sen wäre;  denn  abgesehen  davon,  dass  der  Verf. 
sich  durch  den  weiten  Umfang  seiner  Aufgabe 
genöthigt  gesehen  hat,  sich  zum  nicht  geringen 
Theil  an  bekannte  Werke,  besonders  an  Fried- 
länders  Sittengeschichte  sehr  enge  anzuschliessen, 
ohne  wesentlich  Neues  zu  bieten,  ist  es  auch 
bei  der  Natur  des  Materials  unmöglich,  genau 
zu  bestimmen,  welche  Züge  gerade  für  die  Ne- 
ronische Zeit  die  characteristischen  sind  und  nicht 
ebenfalls  für  die  Regierungen  seiner  Vorgänger 
und  Nachfolger  als  in  gleicher  Weise  gültig  be- 
zeichnet werden  müssen.  Es  ist  dadurch  ein  Miss- 
verhältniss  zwischen  der  eigentlichen  Aufgabe  und 
der  Ausführung  entstanden,  da  der  Verfasser 
sich  überall  zu  Rückblicken  auf  die  Gestaltung 


Schiller,  Geschichte  d.  Komisch.  Kaiserreichs.  745 

der  Verhältnisse  seit  Julius  Caesar  genöthigt 
fand,  um  daran  wiederholt  das  Geständniss  an- 
zuknüpfen, dass  sich  darin  unter  Nero  wenig 
oder  nichts  geändert  habe.  Wir  verkennen 
nicht,  dass  dieser  Uebelstand  durch  die  Anlage 
des  Werkes  bedingt  war;  aber  man  darf  wohl 
fragen,  ob  es  nicht  empfehlenswerter  gewesen 
wäre,  entweder  die  Darstellung  zu  beschränken 
oder  zu  einer  Geschichte  des  Reiches  unter  der 
Herrschaft  des  Julisch-Claudischen  Hauses  zu 
erweitern?  — 

Doch  wir  wollen  mit  dem  Verfasser  nicht 
darüber  rechten,  wie  er  seine  Aufgabe  hätte 
anders  stellen  können,  sondern  gern  anerkennen, 
dass  er  die  Aufgabe,  die  er  sich  gestellt,  im 
Ganzen  vortrefflich  gelöst  habe.  Eine  kurze 
Würdigung  der  Quellen  ist  einleitungsweise 
vorausgeschickt,  in  der  wir  allerdings  das  äusserst 
ungünstige  Urtheil  über  Tacitus  nicht  unbedingt 
unterschreiben  möchten.  Dass  Tacitus  die  An- 
forderungen, die  man  an  einen  modernen  Ge- 
schichtsforscher zu  stellen  berechtigt  ist,  in  vie- 
ler Hinsicht  keineswegs  erfüllt,  dass  sein  Quel- 
lenstudium nichts  weniger  als  musterhaft  ist, 
dass  er  die  Geschichte  seiner  Zeit  in  den  dü- 
stersten Farben  gemalt  hat,  das  wird  jeder  Un- 
befangene zugeben  müssen;  aber  die  Verdächti- 
gung seiner  Wahrheitsliebe  und  die  Missachtung 
seines  Urtheils,  der  man  in  neueren  Werken  so 
vielfach  begegnet,  sind  sehr  unerfreuliche  Aus- 
wüchse einer  grossentheils  oberflächlichen  Hy- 
perkritik.  Man  braucht  nur  die  unglaublich 
verfehlte  Ausführung  Schiller's  über  die  bekann- 
ten Worte  des  Subrius  Flams  zu  lesen  (S.  22), 
um  zu  der  Ueberzeugung  zu  kommen,  dass  die 
angebliche  Widerlegung  des  Tacitus,  zu  der  er 
merkwürdigerweise  immer  selbst   das  Material 

57 


746        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  19. 

liefern  muss,  vielfach  nur  auf  Missverstandniss 
seiner  Worte  und  falscher  Argumentation  ba- 
sirt.  —  Weniger  Widerspruch  dürfte  die  ge- 
ringschätzige Beurtheilung  des  S  net  on  erfah- 
ren, obgleich  auch  hierin  der  Verfasser  ent- 
schieden zu  weit  gegangen  ist;  Sueton  ist  kein 
Geschichtsschreiber  und  hat  diesen  Namen  offen- 
bar selbst  gar  nicht  angestrebt,  aber  man  darf 
ihm  die  Anerkennung  nicht  versagen,  dass  er 
ein  reiches  Material  mit  Fleiss,  wenn  auch  nicht 
immer  mit  Kritik  benutzt  habe  und  wenn  seine 
Angaben  nicht  durch  andere  Quellen  bestätigt 
werden,  so  wird  man  in  der  Regel  besser  thun, 
dies  der  Dürftigkeit  der  Ueberlieferung  zuzu- 
schreiben, als  Sueton  ohne  Weiteres  eines  Irr- 
thums  zu  zeihen.  Der  Verfasser  ist  mehrfach 
in  diesen  Fehler  verfallen,  sogar  in  Fällen,  wo 
es  sich  nachweisen  lässt,  dass  er  Sueton  Un- 
recht gethan  habe.  So  erzählt  Tacitus,  dass 
Bubellius  Plautus  im  J.  60  als  angeblicher 
Kronprätendent  auf.  seine  Güter  nach  Asien  ver- 
bannt und  dort  im  J.  62  von  einem  durch  Nero 
hingesandten  Centurio  getödtet  worden  sei. 
Nun  berichtet  Sueton  (Nero  35),  dass  Nero 
viele  getödtet  habe:  affinitate  ahqua  sibi  aut 
propinquitate  coniunctos,  in  quibus  AulumPlau- 
tium  iuvenem,  quem  cum  ante  mortem  per  vim 
conspurcasset,  »Eat  nunc,  inquit,  mater  mea  et 
successorem  meum  osculetur«!  iactans  dilectum 
ab  ea  et  ad  spem  imperii  compulsum.  Da  aber 
Tacitus  (Ann.  13,  19)  angiebt,  dass  Agrippina 
im  J.  55  auf  Anstiften  der  Junia  Silana  ange- 
klagt wurde:  destinavisse  earn  BubeUium  Plau- 
tum,  per  mäternam  originem  pari  ac  Neronem 
gradu  a  Divo  Augusto,  ad  res  novas  extollere 
coniugioque  eius  et  imperio  rem  publicam  in- 
yadere,   so  müsse  nach  Schiller's  Ueberzeugung 


Schiller,  Geschichte  d.  Römisch.  Kaiserreichs.  747 

bei  Sueton  [derselbe  Fall  gemeint  sein,  der 
Schriftsteller  sich  im  Namen  und  den  übrigen 
mit  Tacitus  unvereinbaren  Angaben  versehen 
und  einen  »groben  Irrt  hum«  begangen  haben. 
Aber  abgesehen  davon,  dass  aus  der  hochange- 
sehenen  Familie  der  Plautii  sehr  wohl  Kron- 
prätendenten hervorgehen  konnten  (vgl.  Tac. 
Ann.  15,  49  u.  60),  abgesehen  von  den  durch- 
aus abweichenden  Angaben  über  die  Vorgänge 
bei  der  Hinrichtung,  abgesehen  schliesslich  da- 
von, dass  Agrippina  sich  von  der  gegen  sie  er- 
hobenen Anklage  so  vollständig  reinigte,  dass 
Silana  und  die  Ankläger  verbannt  wurden,  von 
allen  diesen  gegen  eine  Identification  sprechen- 
den Umständen  abgesehen,  geht  das  Eine  doch 
aus  den  von  Sueton  mitgetheilten  Worten  Nero's 
mit  Sicherheit  hervor,  dass  Agrippina  beim  Tode 
des  jungen  Plautius  noch  am  Leben  war,  wäh- 
rend Rubelli  us  Plautus  ein  Jahr  nach  dem 
Tode  der  Agrippina  verbannt  und  erst  im  J.  62 
hingerichtet  wurde.  Der  »grobe  Irrthum«  liegt 
hier  also  sicher  nicht  auf  Seiten  Sueton's  und 
man  wird  diese  Nachricht,  wie  viele  andere,  die 
nur  bei  diesem  Schriftsteller  sich  finden,  ohne 
Bedenken  als  zuverlässig  annehmen  dürfen. 
Ganz  ähnlich  verhält  es  sich  in  einem  zweiten 
Fall,  der  auch  historisch  nicht  ohne  Interesse 
ist.  Dass  Claudius  nach  seinem  Tode  consecrirt 
wurde,  berichten  unsere  Quellen  einhellig;  es 
bestätigen  dies  sowohl  zahlreiche  Inschriften  und 
Münzen  aus  Neronischer  Zeit,  als  die  Einsetzung 
des  flaminium  Claudiale,  der  sodales  Augustales 
Claudiales  u.  A.  Auch  Sueton  (Claud.  45)  er- 
wähnt die  Consecration,  fügt  aber  hinzu:  quem 
honorem  aNerone  destitution  abolitumque  rece- 
pit  mox  per  Vespasianum.  Dass  diese  abolitio 
nicht  sofort  erfolgte,  liegt  schon  in  dem  voran- 

57* 


748       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

gehenden:  destitutum  angedeutet,  daher  lässt 
sich  die  Thatsache,  dass  noch  im  J.  60  die 
Arvalen  officiell  dem  Divus  Claudius  Opfer 
bringen  (Marini  t.  15  vgl.  S.  112)  sehr  wohl 
mit  Sueton's  Angabe  vereinigen  und  es  braucht 
dieselbe  nicht,  wie  Schiller  (S.  91  A.  1)  nach 
dem  Vorgänge  von  Eckhel  annimmt,  nur  auf 
die  Störung  des  Tempelbaues  (Sueton.  Vespasian. 
9)  bezogen  zu  werden.  Wahrscheinlich  ist  die 
Aufhebung  dieses  Gultus  erst  nach  der  Ver- 
stossung  und  Tödtung  der  unglücklichen  Octavia, 
der  Tochter  des  Claudius  erfolgt,  wenn  man 
auch  nicht  aus  der  Titulatur  des  Nero  als  Divi 
Claudi  f(ilius)  in  einer  nicht  stadtrömischen  In- 
schrift aus  dem  J.  66  (Orelli  732)  mit  Sicher- 
heit den  Schluss  ziehen  kann,  dass  sie  erst  der 
allerletzten  Zeit  seiner  Regierung  angehört: 
aber  erfolgt  ist  sie  unzweifelhaft,  denn  sie  wird 
bezeugt  durch  ein  Monument,  das  in  Hinsicht 
auf  Titulatur  so  beweisend  ist,  als  kaum  ein 
anderes:  durch  die  lex  de  imperio  Vespasiani, 
in  der  6  mal  neben  Divus  Augustus  und  Ti.  Ju- 
lius Caesar  Augustus  der  Kaiser  Claudius  stets 
unter  dem  Namen:  Tiberius  Claudius  Caesar 
Augustus  Germanicus,  niemals  als  Divus  er- 
scheint. Dieses  Gesetz ,  durch  welches  Vespasian 
bei  seinem  Regierungsantritt  die  verschiedenen 
Bestandtheile  der  kaiserlichen  Gewalt  übertragen 
wurden,  lässt  keinen  Zweifel  darüber,  dass  da- 
mals Claudius  officiell  nicht  als  Divus  galt  und 
bestätigt  demnach  in  schlagender  Weise  die 
Zuverlässigkeit  der  bestrittenen  Nachricht  des 
Sueton. 

Der  erste  Haupttheil  des  Werkes  ist  der 
äusseren  Geschichte  Nero's  und  des  Reiches  un- 
ter seiner  Herrschaft  gewidmet.  Man  wird  kaum 
eine  Thatsache  von   einiger  Bedeutung   nach* 


Schiller,  Geschichte  d.  Römisch.  Kaiserreichs.  749 

weisen  können,  die  von  dem  Verfasser  unbe- 
rücksichtigt geblieben  wäre;  eher  würde  man 
auch  hier  eine  grössere  Beschränkung  gewünscht 
haben.  Wenn  Tacitus  mit  einer  Sorgfalt,  die 
man  lieber  wichtigeren  Dingen,  besonders  der 
Kriegs-  und  Verfassungsgeschichte  zugewandt 
sähe,  die  politischen  Processe  gegen  die  Ueber- 
reste  der  alten  Aristokratie  verzeichnet,  so  ist 
das  aus  der  Tendenz  seines  Werkes  leicht  zu 
erklären;  der  moderne  Historiker  wird  ihm 
darin  aber  nicht  zu  folgen  haben.  In  einem 
Werke,  wie  Tillemont's  histoire  des  Empereurs 
wird  man  allerdings  möglichst  absolute  Voll- 
ständigkeit erwarten  und  durch  sie  erhält  ein 
solches  Buch  erst  seinen  wahren  Werth;  eine 
Darstellung  aber,  die  künstlerischen  Ansprüchen 
genügen  soll,  muss  ein  anderes  Ziel  verfolgen, 
um  nicht  in  eine  unglückselige  Zwitterstellung 
zwischen  einem  chronologischen  Bepertorium 
und  einem  echten  Geschichtswerke  zu  gerathen. 
Man  muss  den  Muth  besitzen,  so  manches,  was 
man  mit  Mühe  gesammelt,  ganz  über  Bord  zu 
werfeA  oder  nur  gelegentlich  zu  verwerthen, 
um  nicht  wie  Schiller  genöthigt  zu  sein,  diesel- 
ben Thatsachen  an  verschiedenen  Stellen  des 
Werkes  zwei-  oder  sogar  dreimal  besprechen  zu 
müssen.  Es  ist  das  eine  Emancipation  von  der 
Ueberlieferung ,  die  der  wahrhaft  gewissenhaften 
Forschung  sicher  keine  Gefahr  bringen  kann; 
aber  es  ist  nicht  die  einzige,  die  man  von  dem 
Geschichtschreiber  zu  fordern  hat.  Die  römi- 
sche Historiographie  ist  bekanntlich  aus  Annalen 
hervorgegangen  und  hat  diesen  Ursprung  nie- 
mals verleugnen  können:  die  römischen  Ge- 
schichtsschreiber sind  sämmtlich  Annalisten  ge- 
blieben. Es  war  das  eine  Schranke,  die  man 
ängstlich  zu  durchbrechen  scheute;   hier  zeigt 


750       Gott,  geh  Anz.  1873.  Stück  19. 

sich  an  einem  prägnanten  Beispiel  der  streng 
conservative  Sinn  der  Römer.  Auch  Tacitus, 
obwohl  er  eine  neue  Form,  beinahe  sogar  eine 
neue  Sprache  sich  für  seine  Geschichtsschreibung 
schuf,  hat  in  dieser  Hinsicht  den  Bruch  mit  der 
Vergangenheit  nicht  vollzogen:  empfunden  hat 
er  nach  seinem  eigenen  Geständniss  freilich  die 
Fessel,  aber  kaum  gewagt,  sie  zu  lockern,  son- 
dern vielmehr  versucht,  die  freiwillig  auferlegte 
Beschränkung  kunstvoll  dem  Leser  zu  verbergen : 
tnusste  er  doch  sogar  diesem  Princip  zu  Liebe 
seine  Historien  nicht  mit  dem  einzig  passenden 
Zeitpunkte :  dem  Tode  Nero's,  sondern  mit  dem 
neuen  Jahresanfänge,  14  Tage  vor  Galba's  Tode 
beginnen.  Man  wird  das  erklären  und  entschul- 
digen können,  aber  sicher  nicht  als  einen  Vor- 
zug des  Taciteischen  Werkes  betrachten  und 
vor  Allem  nicht  die  moderne  Geschichtsschrei- 
bung wieder  in  diese  Zwangsjacke  stecken 
wollen.  Schiller  hat  aus  Gründen,  die  wir 
nicht  zu  errathen  vermögen,  für  den  ersten 
Theil  seines  Werkes  die  annalistische  Form  ge- 
wählt, Jahr  für  Jahr  die  Ereignisse  erzählt;  ohne 
Rücksicht  darauf,  ob  der  zusammengehörige 
Stoff  dadurch  zerrissen  oder  die  ungleichartig- 
sten Dinge  in  einen  ganz  äusserlichen  Zusam- 
menhang gebracht  worden  sind.  Kriege,  Senats- 
verhandlungen ,  Processe ,  Finanzmassregeln, 
Brände,  kaiserliche  Liebschaften  u.  A.  m.  reihen 
sich  in  buntem  Gemisch  an  einander  (vgl.  z.  B. 
S.  116  ff.  136  ff.)  und  die  Uebersicht  über  grosse, 
durch  lange  Jahre  sich  hinziehende  Actionen, 
wie  der  Krieg  in  Armenien,  geht  durch  die  Zer- 
stückelung des  Stoffes  verloren.  Bei  Tacitus, 
der  den  ganzen  Schwerpunkt  seiner  Darstellung 
in  die  Schilderung  der  Vorgänge  am  kaiserlichen 
Hofe  und  in  der  Weltstadt  gelegt  und  die  aus- 


Schiller,  Geschichte  d.  Römisch.  Kaiserreichs.  751 

wärtigen  Angelegenheiten  und  die  Provinzen 
überhaupt  nur  beiläufig  und  oberflächlich  be- 
handelt hat,  kann  man  diese  chronikenartige 
Darstellung  noch  eher  sich  gefallen  lassen;  aber 
je  entschiedener  die  moderne  Geschichtsschreibung 
mit  dieser  Auffassung  gebrochen  hat  und  je 
mehr  auch  Schiller  den  Monumenten  die  ihnen 
der  literarischen  Tradition  gegenüber  gebührende 
Stellung  angewiesen  hat,  um  so  auffallender 
muss  es  erscheinen,  dass  er  sich  nicht  so  weit 
von  der  äusseren  Form  der  Ueberlieferung  eman- 
cipirt  hat,  um  nach  historischen  und  künstleri- 
schen Gesichtspuncten  frei  seinen  Stoff  zu  ge- 
stalten. 

Es  ist  das  um  so  mehr  zu  bedauern,  als  der 
Verfasser  in  unverkennbarer  Weise  die  Gabe 
besitzt,  zu  erzählen  und  lebendig  zu  schildern, 
man  folgt  ihm  gern  auf  die  mannigfachen  und 
weit  auseinanderliegenden  Gebiete,  auf  die  uns 
seine  Darstellung  führt.  Das  Urtheil  über  die 
leitenden  Persönlichkeiten  und  die  Zustände  des 
Reiches  wird  man  im  Wesentlichen  als  ein  ob- 
jectives und  gerechtes  bezeichnen  dürfen;  ein 
Encomium  Neronis,  wie  es  einst  Gardanus  ge- 
than,  zu  schreiben,  kann  natürlich  einem  halb- 
wegs verständigen  Geschichtsforscher  nicht  in 
den  Sinn  kommen  und  wenn  man  auch  bei 
Schiller  das  Bestreben  erkennt,  das  Bild  des 
Kaisers  in  möglichst  günstiges  Licht  zu  stellen, 
so  hat  er  doch  unumwunden  über  Nero  als 
Menschen  das  Verdict  gefällt,  das  die  Nachwelt 
dem  Mörder  der  Mutter  und  Gattin  gegenüber 
niemals  mildern  kann.  Dagegen  hat  der  Ver- 
fasser mit  Recht  betont,  dass  die  Provinzen  in 
jener  Zeit  einen  überraschenden  Wohlstand  und 
einen  hohen  Grad  geistiger  und  materieller 
Blüthe  zeigen  und  wenn  diese  Erscheinung  auch 


752        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

nicht  den  Regententugenden  Nero's,  sondernder 
meisterhaften  Organisation  zuzuschreiben  ist, 
durch  welche  Caesar  und  Augustus  dem  Welt- 
reiche eine  jahrhundertelange  Dauer  verliehen 
haben,  so  widerlegt  dies  doch  wenigstens  den 
schon  im  Alterthnm  gegen  ihn  erhobenen  Vor- 
wurf, die  systematische  Vernichtung  des  Reiche« 
angestrebt  zu  haben.  Dass  vor  Allem  der  Brand 
von  Rom  sein  Werk  gewesen,  ist  allerdings  seit 
1800  Jahren  behauptet  worden,  kann  aber  dock 
für  keineswegs  erwiesen  oder  auch  nur  wahr- 
scheinlich gelten.  Auch  Schiller  hat  sich  nach 
Sievers'  Vorgang  entschieden  gegen  diese  Be- 
schuldigung erklärt  und  ausführlich  dargethan, 
dass  Nero  vielmehr  bei  dieser  Gelegenheit  eine 
ausserordentliche  Opferwilligkeit  und  Thatkraft 
entwickelt  habe.  Dass  Rom  unvergleichlich  schö- 
ner aus  der  Asche  wiedererstanden,  ist  wesent- 
lich Nero's  Werk  und  wie  gewaltig  die  Liefe- 
rungen kostbarer  Materialien,  vor  allem  von 
Marmor,  aus  allen  Theilen  der  Welt  für  den 
Neubau  der  Stadt  gewesen  sind,  davon  geben 
heute  noch  einen  Begriff  die  grossartigen  Funde, 
die  bekanntlich  in  den  letzten  Jahren  an  der 
römischen  Marmorata  gemacht  worden  sind.  Es 
ist  sicher  kein  Zufall,  dass  die  datirbaren  Mar- 
morblöcke mit  verschwindenden  Ausnahmen  erat 
mit  dem  J.  64  beginnen,  man  wird  vielmehr  daraus 
ohne  Zweifel  schliessen  dürfen,  dass  erst  die  riesigen 
Marmorsendungen  aus  kaiserlichen  Bergwerken 
nach  dem  Brande  der  Stadt  es  nothwendig  mach- 
ten, auf  der  Stelle,  die  schon  seit  alter  Zeit  zum 
Emporium  diente,  ein  kaiserliches  Marmorlager 
einzurichten.  Mag  auch  die  tolle  Verschwen- 
dungssucht, wie  sie  in  dem  Bau  des  goldenen 
Hauses  zu  Tage  trat,  für  die  Handlungsweise 
Nero's  hauptsächlich  bestimmend  gewesen  sein, 


Schiller,  Geschichte  d.  Römisch.  Kaiserreichs.  753 

so  wird  man  doch  sieht  anstehen  dürfen,  seiner 
Haltung  bei  diesem  gewaltigen  Unglück  volle 
Anerkennung  zu  Theil  werden  zu  lassen.  — 

Wir  müssen  es  uns  versagen,  auf  den  Theil 
des  Werkes  hier  einzugehen,  in  welchem  der 
Verfasser  den  Zustand  des  Reiches  unter  Nero 
zu  schildern  und  ein  cultuxhistorisches  Bild  je- 
ner interessanten  Epoche  zu  entwerfen  versucht 
hat.  IÄe  angedeuteten  Bedenken,  welche  gegen 
die  Art  der  Behandlung  sich  erheben  lassen, 
können  das  Lob,  das  man  der  Sorgfalt,  dem 
guten  Urtheil  und  der  Darstellungsgabe  des 
Verfassers  zollen  muss,  nicht  wesentlich  schmä- 
lern und  diese  Vorzüge  werden  seinem  Werke 
eine  ehrenvolle  Stelle  unter  den  Leistungen 
auf  dem  Gebiete  der  Kaisergeschichte  sichern. 
Nur  gegen  das  Urtheil  Schiller's  über  die  römi- 
sche Ari8tocratie  und  ihre  Opposition  müssen 
wir  uns  noch  zum  Schluss  entschieden  verwah- 
ren. Wenn  man  von  der  »unverbesserlichen  Ari- 
stocratic in  ihrer  Engherzigkeit  und  Erbärmlich- 
keit«, der  »perfiden  Literatur  der  Opposition« 
und  ähnliche  Auslassungen  des  Verfassers  liest, 
so  kommt  man  in  die  Versuchung,  anzunehmen, 
dass  diese  Urtheile,  deren  Ursprung  sich  nicht 
verkennen  lässt,  unverändert  von  der  Zeit  des 
Cäsar  auf  die  des  Nero  übertragen  und  dadurch 
beinahe  zur  Carricatur  geworden  sind.  Die 
souveräne  Verachtung,  mit  der  das  Streben 
durchaus  fleckenloser  Gharactere  dem  verworfe- 
nen Wüstling  und  Mörder  gegenüber  noch 
einen  Rest  von  Selbständigkeit  und  Ueber- 
zeugungstreue  zu  wahren  behandelt  wird, 
kann  nur  in  hohem  Grade  unangenehm  be- 
rühren. Die  Ansichten  des  Verfassers  (S. 
375  ff.)  über  das  Delatorenwesen  sind  die  letz- 
ten Con8equenzen  dieser  Anschauung;  der  Ari- 


754        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

stocratie  wird  die  Schuld  gegeben,  diese  Waffe 
selbst  geschmiedet  zu  haben  und  den  Kaisern 
Bei  angeblich  kein  anderes  Mittel  »gegen  den 
ewigen  Krieg  der  Literatur  und  der  Complotte« 
geblieben;  auch  sei  die  Verwerflichkeit  dieses 
Institutes  keineswegs  als  erwiesen  anzusehen. 
Wir  glauben  nicht,  dass  diese  originelle  Ansicht 
des  Verfassers  über  das  genus  hominum  publico 
exitio  repertum  grossen  Anklang  findet  werde; 
wir  halten  nach  wie  vor  das  Delatorenwesen  für 
eine  der  unheimlichsten  Erscheinungen  des  rö- 
mischen Despotismus  und  die  ehrliche  Opposi- 
tion der  aristocratischen  Stoiker  gegen  einen 
Kaiser  wie  Nero,  so  wenig  sie  politisch  von  Be- 
deutung werden  konnte,  für  ein  erfreuliches  Zei- 
chen, dass  die  demoralisirende  Macht  einer  sol- 
chen Herrschaft  doch  noch  nicht  den  letzten 
Best  von  Freiheitssinn  und  idealer  Anschauung 
zu  vernichten  vermocht  hatte. 

Prag.  Otto  Hirschfeld. 


Zur  Logik  des  Protestantenvereins.  Bedeu- 
tung und  Vorbedeutung  des  sechsten  deutschen 
Protestantentags  im  allgemeinen  und  im  beson- 
deren für  die  Kirchen-Gesetzgebung  der  Gegen- 
wart.   Gotha,  F.  A.  Perthes.    1873.    55  Seiten. 

»Was  wird  man  uns  als  unparteiische  Ant- 
wort bieten?«  So  fragt  der  Verf.  am  Schluss 
seiner  die  kirchliche  und  dogmatische  Stellung 
der  im  Titel  genannten  Richtung  scharf  kritisi- 
renden  Abhandlung,  und  die  Antwort,  welche 
wir  von  unparteiischem  Standpunkte  allein  ihm 
geben  können,  ist  die,  dass  es  überaus  traurige 


Zur  Logik  des  Protestantenvereins.     755 

Perspectiven  sind,  welche  der  Verf.  uns  da  er- 
öffnet  .hat,  dass,  wenn  er  Recht  hat,  wir  vor 
einer  Auflösung  aller  wahrhaften  Gemeinschaft 
auf  kirchlichem  Gebiete  stehen,  aus  welcher 
schliesslich  die  dunklen  und  geistknechten- 
den Mächte  der  Zeit  allein  Gewinn  haben 
würden.  Durchaus  verstehen  wir,  in  welcher 
Weise  er  den  am  Schluss  seiner  Abhandlung 
dargebotenen  kirchlichen  Gesetzentwurf  »völlig 
ernsthaft«  gemeint  hat:  er  will  uns  in  demselben 
zeigen,  wohin  die  von  der  von  ihm  bekämpften 
Richtung  vertretenen  Principien  fähren  müssten, 
wenn  sie  bei  der  kirchlichen  Gesetzgebung  die 
massgebenden  sein  sollten,  und  da  war's  denn 
freilich  nicht  anders,  als  dass  Kirchlein  neben 
Kirchlein  sich  stellen  würde,  ohne  dass  noch 
ein  wirkliches  Gemeinschaftsband  vorhanden 
bliebe.  Aber  fragen  möchte  man  doch  zunächst 
nun  den  Verf.,  ob  auf  der  anderen  Seite  nicht 
eben  so  grosse  Gefahren  zu  finden  seien,  dort 
die  grösete  Zersplitterung,  aber  nun  nicht  etwa 
hier  um  einer  äusserlichen  Einheit  willen  eine 
Erstarrung  des  Lebens,  die  es  zuletzt  zweifel- 
haft erscheinen  lassen  müsste,  ob  es  in  der 
That  noch  der  Mühe  werth  sei,  einen  Cadaver 
zu  conserviren,  aus  welchem  aller  lebendige  und 
Leben  zeugende  Geist  entflohen  wäre  ?  Wir  wollen 
hier  gar  nicht  leugnen,  dass  der  Verf.  Recht  hat, 
wenn  er  auf  Inconsequenzen  und  auf  einen 
ziemlichen  Mangel  an  wirklicher  Klarheit  in  den 
Principien  aufmerksam  macht,  der  bei  seinen 
Gegnern  sich  finde,  und  eben  so  wenig  ver- 
kennen wir  die  Gefahr,  die  gerade  daraus  für 
das  kirchliche  Leben  entstehen  könnte,  aber 
was  nun  des  Verf.  Aufgabe  gewesen  wäre,  das 
ist,  nicht  bloss  jene  von  ihm  beobachteten  Män- 
gel und   Gefahren  aufzudecken   und  dann  mit 


756        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  19. 

der  Frage  zu  schliessen,  ob  er  nicht  im  Rechte 
sei?  sondern  zu  zeigen,  wie  diese  Gefahren  ver- 
mieden werden  könnten,  ohne  dass  die  berech- 
tigten Grundsätze  seiner  Gegner,  die  auch  er 
doch  in  relativer  Weise  anzuerkennen  scheint, 
preisgegeben  werden  müssten.  Das  aber  hat 
der  Verf.  nicht  gethan,  sondern  er  zeigt  bloss, 
dass  es  auf  dem  von  seinen  Gegnern  erwählten 
Wege  nicht  gehe,  ohne  uns  einen  besseren  zu 
zeigen,  und  eben  deshalb  macht  uns  seine  Ab- 
handlung den  Eindruck  einer  Trostlosigkeit,  die 
nicht  peinlicher  sein  könnte:  sie  stellt  uns  eben 
die  ganze  Zerfahrenheit  unsrer  kirchlichen  Zu- 
stände vor  die  Augen,  nur  dass  wir  freilich 
nicht  der  Meinung  sind,  uns  diesem  Eindrucke 
hingeben  und  verzagen  zu  müssen.  Den  Prote- 
stantenverein wollen  wir  hier  nicht  vertheidi- 
gen:  er  ist  einseitig  geworden,  wenn  auch  aller- 
dings nicht  bloss  durch  die  eigene  Schuld,  son- 
dern auch  durch  die  Schuld  derer,  die  da  hät- 
ten ergänzend  und  corrigirend  eintreten  können 
und  denen  er  gern  die  Hand  geboten  hätte,  die 
sich  aber  selbst  ausgeschlossen  haben.  Als  er 
entstand,  hofften  wir,  er  könne  das  Werkzeug 
der  auch  schon  damals  so  nöthig  erscheinenden 
Ausgleichung  und  das  Mittel  sein,  eine  kirch- 
liche Gemeinschaft  auf  gemeinsamer  evangeli- 
scher Grundlage  herzustellen.  Diese  Hoffnung 
hegen  wir  freilich  jetzt  auch  nicht  mehr:  es  hat 
sich  nichts  Anderes  gezeigt,  als  dass  die  Zer- 
klüftung zu  gross  war,  um  solche  Hoffnungen 
so  bald  realisirt  zu  sehen.  Dennoch  meinen 
wir,  dass  immer  noch  eine  gemeinsame  Basis 
evangelischen  Eirchenlebens  vorhanden  sei,  um 
die  uns  von  dem  Verf.  gezeigten  Gefahren  der 
gänzlichen  Zersplitterung  zu  überwinden,  nur 
dass  wir  nicht  müde  werden  dürfen,  an  derVer- 


Zur  Logik  des  Protestantenvereins.      757 

ständigung  darüber  zu  arbreiten,  und  nament- 
lich dass  wir  nicht  aufhören  müssen,  den  rech- 
ten Gemeindesinn  unter  uns  zu  pflegen,  den, 
der  sich  bescheidet,  auf  dem  Gebiete  des  kirch- 
lichen Lebens  nicht  bloss  das  Seine  suchen  zu 
dürfen.  Zeit  und  Arbeit  wird  es  freilich  noch 
genugsam  kosten  und  Treue  in  aller  Geduld  und 
Sanftmuth  nicht  weniger,  aber  —  gelingen  muss 
es  gleichwohl,  die  Formen  für  unser  kirchliches 
Leben  zu  finden,  in  denen  das  Allgemeine  und 
Besondere,  in  denen  die  Einheit  und  Gemein- 
samkeit auf  der  einen  und  die  Besonderheit  und 
Individualität  auf  der  andren  Seite  nicht  mehr 
als  zwei  sich  abschliessende  Gegensätze  er- 
scheinen, sondern  das  Eine  in  und  mit  dem 
Anderen  zur  Geltung  kommt.  Des  Verf.  Arbeit 
kann  auch  dazu  mitwirken,  indem  sie  Einseitig- 
keiten und  Unfertigkeiten  an's  Licht  bringt,  die 
in  dieser  ihrer  Unfertigkeit  und  Einseitigkeit 
nicht  bleiben  dürfen,  und  indem  sie  namentlich 
Gefahren  uns  vor  Augen  stellt,  welche  Jedem, 
dem  die  kirchlichen  Dinge  am  Herzen  liegen, 
ein  Stachel  zu  ernstlicher  Theilnahme  an  der 
für  nothwendig  gewordenen  Arbeit  sein  müssen. 
In  sofern  sei  die  Arbeit  denn  der  Beachtung 
empfohlen  und  in  sofern  ist  sie  in  der  That 
auch,  bei  aller  Schärfe  der  Polemik,  ein  Wort 
zum  endlichen  Frieden!  F.  B. 


Aus  dem  Verkehr  einer  deutschen 
Buchhandlung  mit  ihren  Schriftstel- 
lern. Von  Karl  Buchner.  Mit  dem  ein- 
leitenden Aufsatze:  Schriftsteller  und  Verleger 
vor  hundert  Jahren.  Berlin,  Weidmannsche 
Buchh.     1873.    8.    XXXVIH  und  112  SS. 

Es  ist  dies  das  dritte  und  letzte  Heft  der 


758        Gott,  geh  Änz.  1878.  Stück  19. 

Mittheilungen  aus  den  Papieren  der  Weidmann* 
sehen  Buchhandlung ,  auf  das  diese  Blätter  schon 
bei  der  Anzeige  des  zweiten  (1872  S.  478  ff.) 
hingewiesen  haben.  Ausführlicher  wird  der  Ver- 
kehr Philipp  Erasmus  Reichs  mit  dem  Philolo- 
gen Heyne  und  dem  Historiker  Johannes  Mül- 
ler (S.  3 — 46),  mit  Lavater  und  dem  Arzt  J. 
G.  Zimmermann  (S.  47—- 73),  mit  Ramler  (S. 
74 — 84)  dargestellt.  Mit  den  Angaben  des 
Hauptbuchs  über  die  an  die  Schriftsteller  und 
Drucker  gemachten  Zahlungen  und  sonstigen 
Sendungen  hält  der  Herausgeber  die  erhaltenen 
Briefe  der  Schriftsteller  zusammen.  So  ist  es 
seinem  hingebenden,  einsichtigen  Fleiss  gelungen 
ein  lebendiges  Bild  sowol  des  Verhältnisses 
zwischen  dem  Verleger  und  den  Schriftstellern, 
als  auch  der  verhandelnden  Persönlichkeiten  zu 
entwerfen,  das  mit  dem  aus  der  Literaturge- 
schichte sonst  schon  bekannten  Charakter  der- 
selben übereinstimmt,  aber  in  der  neuen  Be- 
leuchtung, in  der  sie  hier  erscheinen,  manche 
nicht  unwesentliche  Züge  erkennen  lässt,  die 
sich  früher  der  Beobachtung  entzogen.  Stellen 
aus  den  Briefen  an  Reich,  manchmal  auch  ganze 
Briefe,  wenn  sie  bedeutungsvoller  sind,  schliessen 
sich  in  die  Erzählung  des  Herausgebers  ein. 

Vorzüglich  für  Heynes  Charakteristik  gewin- 
nen wir.  Das  Stillleben  des  Gelehrten  tritt  uns 
lebhaft  vor  Augen.  Die  Bearbeitung  derGuthrie- 
schen  Weltgeschichte  fur  die  Weidmannsche 
Buchhandlung  mit  ihren  unablässigen  Sorgen  die 
rechten  Gelehrten  für  die  einzelnen  Länder  und 
Reiche  heranzuziehen,  mit  den  Klagen  über  die 
Breitspurigkeit  der  einen,  die  Langsamkeit  oder 
das  Zurücktreten  Anderer,  über  die  Mühe  und 
Arbeit,  die  er  bei  den  von  ihm  selbst  übernom- 
menen Bänden  habe;  lässt  es  allein  schon  nie 


Büchner,  Ans  d.  Verk.  ein.  deutsch.Buchh.  etc.  759 

an  Stoff  fehlen.  Aber  ans  dem  Verleger  war 
Reich  ein  treuer  Freund  geworden.  Alle  Sorgen 
des  Hauses  und  der  Familie  theilt  ihm  der  Ge- 
lehrte mit  und  immer  weiss  Reich  durch  ein 
freundliches  Geschenk,  seien  es  Aepfel  oder  Bü- 
cher, Leinwand  und  seidene  Bänder  oder  Ler- 
chen, heitere  Stimmung  zu  erwecken,  Aufträge 
bestens  zu  besorgen,  für  irgendwie  über  das  Er- 
wartete gehende  Leistungen  ausserordentliche  Zu- 
lagen zu  senden,  oder  auch  in  umsichtiger  Weise 
dauernde  Hülfe  zu  schaffen.  Wir  wussten  schon 
aus  Heerens  Lebensbeschreibung,  dass  Reich 
Heynes  Gedanken  nach  dem  Tode  der  ersten 
Frau  auf  Georgine  Brandes  lenkte  und  die 
Verbindung  mit  ihr  vermittelte.  Hier  erhal- 
ten wir  einen  Einblick  in  die  Geschichte  der 
Verlobung,  die  uns  freilich  durch  einen  klei- 
nen Beigeschmack  des  Zopfigen  lächeln  macht, 
aber  doch  den  berühmten  Philologen  in  liebens- 
würdigster Herzenseinfalt  erscheinen  lässt.  Jo- 
hannes Müller  zeigt  sich  auch  hier  anspruchs- 
voll und  selbstzufrieden,  Lavater  wunderlich  und 
unpraktisch,  Zimmermann  eitel  und  empfindlich, 
über  die  raschen  und  reichlichen  Zahlungen  und 
Vorauszahlungen  des  Verlegers  freuen  sie  sich 
alle.  Auch  über  die  Soldaten  von  Lenz,  die 
durch  Zimmermann  an  Reich  kamen,  finden  sich 
S.  58  ff.  ziemlich  ausführliche  Mittheilungen,  de- 
ren Ergebniss  allerdings  schon  Beaulieu-Marconnay 
in  Gosches  Archiv  2,  245  aus  den  Zimmermann- 
sehen  Briefen  entnommen  hatte. 

Der  treffliche  Reich,  dessen  ehrenwerthe 
Gestalt  klar  erkannt  und  in  die  Geschichte 
der  Literatur  durch  die  beiden  frühern 
Hefte  zu  bleibendem  Gedächtniss  eingeführt 
zu  haben  das  schöne  Verdienst  Herrn  Buch- 
ners  ist,  gewinnt   durch   eine  Reihe  hier  zu- 


760       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  19. 

erst  mitgetheilter  Einzelnheiten.  So  namentlich 
auch  durch  die  hübsche  Erzählung,  die  S.  88  ff. 
nach  einigen  Briefen  von  A.  H.  Niemeyer  in 
Halle  gegeben  ist,  wie  Reich  eine  von  Nie- 
meyer angeregte  Weihnachtsbescherung  an  die 
Familie  eines  Predigers  Senf  in  Halle  ausfuhrt 
und  sich  selbst  an  ihr  betheiligt.  Weniger  be- 
deutend sind  die  Mittheilungen  aus  Briefen  von 
de  Luc  (S.  85  f.),  Harless  in  Erlangen  (S.  93), 
Hirschfeld  in  Kiel  (S.  95),  lagemann  in  Weimar 
(S.  97),  Scheidemantel  in  Stuttgart  (S.  99)  und 
die  Nachträge  zum  zweiten  Heft  (S.  103  ff.). 
Aber  sehr  lehrreich  ist  der  Aufsatz,  den  Herr 
Buchner  als  Einleitung  vorausgeschickt  hat: 
Schriftsteller  und  Verleger  vor  hun- 
dert Jahren  (p.  IX— XXXVIII).  Er  giebt 
darin  eine  Geschichte  der  Bestrebungen,  welche 
im  vorigen  Jahrhundert,  namentlich  in  den 
siebziger  Jahren,  gemacht  wurden  den  Schrift- 
stellern den  ganzen  Reinertrag,  der  aus  dem 
Verkauf  ihrer  Schriften  hervorgehe,  zu  sichern, 
ohne  ihn  mit  den  Verlegern  theilen  zu  müssen. 
Abgesehen  von  einzelnen  Fällen,  in  welchen 
man  auch  später  noch  von  Subscription  Ge- 
brauch gemacht  hat,  endeten  dieselben  mit  dem 
gänzlich  verunglückten  und  zum  Schaden  aller 
betheiligten  Schriftsteller  ausgegangenen  Unter- 
nehmen der  »Buchhandlung  der  Gelehrten«  in 
Dessau,  1781 — 1787.  —  Wir  scheiden  von  dem 
Herausgeber  mit  aufrichtigem  Dank  für  seine 
sorgfältigen  Bemühungen  und  stimmen  ganz  in 
seinen  Wunsch  ein,  »dass  sie  für  den  deutschen 
Buchhandel  eine  Anregung  sein  mögen,  mehr 
als  bisher  geschehen,  die  alten  Geschäftspapiere 
auf  Beiträge  zur  Geschichte  deutschen  Lebens 
durchzusehen«.  H.  S. 


781 

G  5 1 1  i  b  g  i  s  c  h  c 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsiebt 
der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  20.  14.  Mai  1873. 


Ans  dem  Briefwechsel  Friedrich  Wil- 
helms IV.  mit  Bansen.  Von  Leopold 
von  Ranke.  Leipzig,  Verlag  von  Duncker  & 
Humblodt.    1873.    VIII  und  374  S.  in  Oktav. 

Die  Zeit,  in  welcher  ein  geistreiches,  witziges 
Wort  oder  eine  hochklingende  Bede  des  Königs 
Friedrich  Wilhelm  IV.  mit  jubelnder  Begeiste- 
rung aufgenommen  wurde,  ist  bekanntlich  nur 
nach  wenigen  Monaten  zu  zählen  gewesen.  Spä- 
ter, als  seine  Aeusserungen  sogar  aufhörten 
Spott  und  Unglauben  herauszufordern,  erweck- 
ten wenigstens  einzelne  seiner  Briefe,  die  be- 
kannt wurden,  eigentümliches  Interesse  an  dem 
so  vielseitig  begabten  Fürsten.  Die  Wärme, 
der  Schwung,  der  Stil,  in  dem  sie  geschrieben, 
fesselten  doch  ungemein.  Letzterer  wurde  wohl 
gar  goethiscb  genannt.  Die  Anzahl  dieser  Schrei- 
ben war  indess  viel  zu  gering  um  zu  einer 
Charakteristik  dienen  zu  können.  Welche  statt- 
liche Reihenfolge  dagegen  einst  an  Bunsen  ge- 
richtet gewesen  und  aus  dessen  Nachlass  in  das 
Königliche  Hausarchiv    zurückgegeben    worden 

58 


762        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

ist,  davon  erfahren  ab  und  an  wohl  diejenigen, 
welche  Bansen  nahe  gestanden.  Eine  oder  die 
andere  köstliche  Mittheilung  war  doch  schon  in 
vertrauterem  Kreise  gemacht  worden,  ehe  die 
bekannte  Biographie  Bunsens  im  englischen  Ori- 
ginal und  in  der  deutschen  Bearbeitung  auch 
aus  dieser  seltenen  Quelle  schöpfen  durfte.  Dass 
nun  aber  unser  grösster  Historiker  mit  liebe« 
voller  und  kundiger  Hand  eine  Auswahl  ver- 
öffentlicht, darüber  kann  sich  nur  wundern,  wer 
ihn  allein  als  Geschichtschreiber  vornehmlich 
des  16.  und  17.  Jahrhunderts  kennt  und  nicht 
weiss,  dass  ihm  kein  Zeitalter  der  Geschichte 
der  Menschheit  verborgen  ist,  dass  er  bereits 
vor  vierzig  Jahren  als  conservativer  Politiker 
auf  seine  eigene  Zeit  einzuwirken  gesucht  und 
in  der  Folge  nicht  allein  als  Historiograph  des 
königlichen  Hauses  an  der  seltenen  Erscheinung 
seines  Fürsten  ehrfurchtsvoll  hinauf  geblickt  hat. 
Andererseits  wird  sich  freilich  Niemand  ver- 
bergen, dass  die  Veröffentlichung  dieser  Schrei- 
ben, kaum  zwölf  Jahre  nach  dem  Tode  des 
königlichen  Briefstellers  und  begleitet  von  Fin- 
gerzeigen zur  Geschichte  einer  kaum  vergange- 
nen Periode  aus  der  Feder  eines  solchen  Mei- 
sters bis  dahin  in  Deutschland  wenigstens  eine 
Unmöglichkeit  gewesen  wäre.  Die  Erklärung 
des  ungewöhnlichen  Ereignisses  liegt  lediglich 
in  dem  gewaltigen  Umschwünge,  der  sich  in  un- 
seren vaterländischen  Geschicken  vollzogen  hat, 
in  der  ruhmvollen  Regierung  Wilhelms  I.,  der 
nicht  angestanden  hat,  die  politischen  und  die 
kirchlichen  Gebilde  des  Bruders,  als  sie  Unsegen 
brachten,  im  Einklänge  mit  der  Stimme  der 
Nation  durch  andere  zu  ersetzen.  Undank, 
Verachtung  und  Feindschaft  hat  jener  bei  Leb- 
zeiten  in  reichlichem  Masse  zu  kosten  gehabt. 


v.Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  m.  Bansen.  763 

Vielleicht  gelingt  es  diesem  pietätsvollen  Denk- 
mal, das  Urtheil  der  Nachwelt  über  ihn,  wenn 
nicht  sofort  milder  und  gerechter,  so  doch  zu 
einem  unbefangeneren  und  mehr  historischen 
zu  machen.  Ranke  sagt  mit  Recht:  »Noch  ist 
die  Zeit  nicht  gekommen,  eine  Geschichte  Frie- 
drich Wilhelms  zu  schreiben;  aber  man  darf 
mit  Mittheilungen  hervortreten,  welche  das  An- 
denken dieses  Fürsten,  das  von  den  Antipa- 
thieen,  die  er  bei  seinen  Lebzeiten  erweckte, 
vielfach  verdunkelt  ist,  in  ein  helleres  Licht 
stellen  und  sein  Thun  und  Lassen  verständlich 
machen«.  . . .  »Es  wird  kaum  Briefe  geben, 
welche  unumwundener  und  beweglicher  den  in- 
nersten Gedanken  ausdrücken,  als  die  vorliegen- 
den Friedrich  Wilhelms  IV.,  allenthalben  tragen 
sie  das  Gepräge  seines  Geistes,  seiner  Ge- 
sinnung und  zugleich  der  Eindrücke  des  Mo- 
mentes; sie  verbinden  Tiefe  und  Humor;  sie 
zeugen  von  einer  unvergleichlichen  Gabe  des 
Ausdrucks  und  der  Sprache.  Es  würde  ein  Ver- 
lust für  die  Literatur  sein,  wenn  sie  unbekannt 
blieben ;  noch  einen  grösseren  aber  würde  damit 
die  Geschichte  erleiden«.  Freilich  überwiegen 
in  diesen  eigenhändigen  Briefen  die  Ergüsse 
momentaner  Stimmung.  Sie  enthalten  weder 
definitive  Urtheile,  noch  sind  sie  diplomatische 
Aktenstücke.  Daraus  entspringt  jedoch  für  den 
Herausgeber  zweierlei:  unerlässliche  Discretion 
wegen  der  Nähe  der  Zeit  und  der  noch  leben- 
den Persönlichkeiten,  und  Beschränkung  auf  die 
Mittheilung  dieser  Seite  der  Correspondenz,  so 
weit  nicht  der  Gegensatz  der  Meinung,  der 
Widerspruch  von  Seiten  des  Freundes  und  die 
selbst  für  näher  Eingeweihte  bisweilen  über- 
raschenden Ansichten  des  Königs  selber  es  er- 
forderlich machen,  das  Wesentliche    aus    der 


764        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

grossen  Menge  der  Eingaben,  Schreiben  and 
Berichte  Bunsens  heranzuziehn.  Die  Briefe  des 
Königs  sind  nun,  abgesehn  von  wenigen  Ver- 
sehen, die  uns  aufgestossen,  von  denen  einige 
vielleicht  gar  im  Original  stecken  mögen*),  mit 
Angabe  der  Lücken  in  ihrer  eigentümlichen 
Orthographie  treu  abgedruckt  worden.  Weder 
die  charakteristische  Anhäufung  der  Ausrufungs- 
zeicben,  noch  das  ein-,  zwei-,  dreifache  Unter- 
streichen von  Worten  und  ganzen  Sätzen,  noch 
die  in  den  Text  gezeichneten  architektonischen 
Grundrisse  sind  vergessen  worden.  Die  Beigabe 
eines  Facsimile  der  gewundenen  Schriftzüge, 
ausnahmslos  in  blauer  Tinte,  wäre  nicht  unwill- 
kommen gewesen. 

Wie  sich  die  Lebenswege  des  Kronprinzen 
und  Bunsens  zuerst  in  Paretz,  Berlin,  vor  Allem 
1828  in  Rom  berührten,  ist  bekannt,  wird  aber 
von  Ranke  einleitend  auf  den  in  wenigen  Strichen 
skizzirten  Hintergrund  der  Restaurationsepoche 
eingezeichnet.  Während  er  die  zauberisch  an- 
ziehenden Züge  Bunsens  kurz  schildert,  lässt  er 
den  Kronprinzen,  anfangend  mit  dessen  erstem 
Brief  vom  22.  April  1830  selber  reden.  Seine 
eigenen  Worte,  nicht  biographische  Erzählung, 
sollen  ihn  vorfuhren  als  Kind  der  in  tausend  Far- 
ben schillernden  Romantik,  die  sich  der  Wirklich« 
keit  abhold  den  historisch  zurecht  gemachten 
Idealen  längst  entschwundener  Tage  zuwandte  und 
dilettantisch  in  Alles  eingreifend  in  Preussen 
wie   anderswo  verderblich  mit  der  politischen 

*)  S.  18  ist  mindestens  zweifelhaft,  ob  nioht  statt 
Kronprinzen  (von Bayern}  König  stehn  must.  8.  66 
Z.  15  ist  hinter  nach  gebildete  Kirche  »ohne  sie« 
(Diakonen)  aasgefallen,  3.  56  Z.  22  statt  Episoopats 
zu  lesen  Diakonats,  8.  72  39  statt  49  Artikel, 
8.  822  ma  neutralüi  statt  ma  souveraineti« 


v.  Bänke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  m.  Bansen.  765 

Reaction  verschmolz.  Zu  den  in  feuerigen  Fun- 
ken und  blinkenden  Tropfen  sprühenden  Geistern 
dieser  für  das  reale  Leben  so  unfruchtbaren 
Richtung,  behaftet  mit  ihren  liebenswürdigsten 
Zügen,  der  Laune  und  des  Witzes,  wie  mit  den 
grellsten  Schattenseiten,  gehörte  nun  aber  auch 
Dank  seinen  Lehrjahren  Friedrieb  Wilhelm. 
Wir  erfahren  indess  gern,  wie  zwei  bei  mancher 
Verschiedenheit  doch  innerlich  sehr  verwandte 
Naturen  im  lebendigen  Austausch  über  Liturgie 
und  Kirche ,  Alterthum  und  Kunst  einen  innigen 
Bund  gegenseitiger  Zuneigung  knüpfen  und,  als 
kurz  darauf  der  schöne  Traum  der  conservativen 
Ideen  von  der  Julirevolution  rauh  zerrissen 
wurde ,  über  die  Hergänge  in  der  Welt  und  die 
einzelnen  Staaten  sich  fast  in  gleichem  Sinne 
äussern.  Denn  von  Anfang  an  haben  sie  auch 
mit  einander  politisirt.  Indem  sie  das  Heran- 
nahen des  göttlichen  Gerichts  zu  ahnen  meinen 
für  die  Untreue  und  den  Abfall  vom  Glauben, 
welcher  der  Revolution  zu  Grunde  liegt,  sind 
ihre  Gedanken  auf  »Regeneration  der  Welt  in 
oonservativem  Sinne«  gerichtet,  die  sich  in  freier 
und  friedlicher  Entwicklung  vollziehn  könne. 

Da  trat  nun  das  Zerwürfniss  mit  Rom  we- 
gen der  gemischten  Ehen  ein  und  die  Verge- 
waltigung des  widersetzlichen  Erzbischofs  von 
Köln  durch  die  Regierung  des  Königs  Friedrich 
Wilhelm  HI.,  ein  Ereigniss,  das  Ranke  meister- 
haft skizzirt.  »Die  Vereinbarung  der  Staats- 
gewalt eines  protestantischen  Königs  mit  den 
Tendenzen  der  Hierarchie«,  an  die  sich  Bunsen 
als  Vertreter  in  Rom  bis  zuletzt  sanguinisch 
hoffnungsvoll  klammerte,  erwies  sich  als  unmög- 
lich. Die  absolutistische  Regierung  Preussens, 
noch  durch  keinerlei  verfassungsmässige  Bethei- 
ligung der  Nation  an  den  öffentlichen  Dingen 


766        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stuck  20. 

gedeckt,  unterlag  entschieden  vor  dem  Andränge 
des  erstarkenden  jesuitisch  ultramontanen  Gei- 
stes. Der  Kronprinz,  von  jeher  empfanglich  für 
die  Selbständigkeit  der  Kirche,  erblickte  den 
schuldigen  Theil  in  dem  preussischen  Beamten* 
thum  und  nahm  sich  um  so  eifriger  des  Freun- 
des an ,  der  redlich  die  Auseinandersetzung 
zwischen  Kirche  und  Staat  betrieben  und  nach 
seiner  Ueberzeugung  an  dem  Entgegenwirken 
von  »rath-  und  einsichtslosen  faiseurs«  geschei- 
tert war.  Seine  Briefe  lassen  sich  darüber  frei- 
xnüthig  aus,  nicht  minder  über  die  Blossen,  die 
sich  Bunsen  gegeben  und  hätte  vermeiden 
sollen.  Aber  ein  Zwiespalt  gibt  sich  doch 
auch  in  ihm  kund:  »Mit  meiner  Freundschaft 
für  Sie  allein  sind  meine  Gründe  für  die 
Sache ,  die  ich  so  gern  retten-  wollte,  entkräftet 
worden«.  Bunsen,  dem  Rath  des  Kronprinzen 
folgend,  hat  sich,  da  er  bereits  völlig  unmöglich 
geworden  schien,  zunächst  den  Gesandtschafts- 
posten in  Bern  gefallen  lassen. 

Den  gemeinsamen  kirchlichen  Interessen  bei- 
der, durch  Bunsens  ersten  Besuch  in  England 
und  die  Bekanntschaft  mit  Gladstone,  dessen 
Werk  On  the  relation  of  the  church  with  the 
state  eben  erschienen  war,  genährt,  ist  »die 
außerordentlichste  und  in  sich  bedeutendste 
Production«  entsprungen,  die  aus  des  Prinzen 
Feder  geflossen,  der  »lange  Brief  und  ein  kur- 
zer für  Freund  Bunsen«  vom  März  und  April 
1840  kurz  vor  seiner  Thronbesteigung,  allein 
dreissig  Seiten  im  Druck.  Noch  oft  genug  spä- 
ter, aber  niemals  so  lebendig  wie  in  diesem 
Schreiben,  hat  er  das  Lieblingsthema  seiner 
Kirchenverfassung  entwickelt.  Ausgehend  von 
einer  ausführlichen  Arbeit  Bunsens  über  die 
Eh&cheidungssache,  will  er  sich  durch  den  von 


v.  Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  in*  m.  Bansen.  767 

diesem  gehuldigten  Schellingschen  Pantheismus 
nicht  beirren  lassen,  sondern  stützt  sieb,  nach- 
dem er  Jahre  lang  geforscht  und  gerungen,  auf 
eine  Stelle  in  den  Gonfessionen  des  H.  Augustin, 
»die  Epoche  in  meinem  Leben  machte«,  derzu- 
folge  im  Anschluss  an  das  Evangelium  Johannis 
der  menschliche  Geist  nicht  selber  das  Licht, 
sondern  wie  alles  Uebrige  aus  der  göttlichen 
Wahrheit  geschaffen  ist.  Bei  diesem  Bekennt- 
niss  beharrte  er  unwandelbar  und  gerieth  darü- 
ber eben  in  Widerstreit,  specula tiv  mit  dem 
dominirenden  System  Hegels,  populär  mit  der 
Abwendung  vom  positiven  Glauben.  Als  eine 
Folgerung  aus  diesem  Satze  nämlich  ist  auch 
sein  zum  Theil  ungeheuerliches  Ideal  einer  Kir- 
chenverfassung anzusehn.  Indem  er  an  Stelle 
der  missglückten  Union  der  beiden  protestanti- 
schen Kirchen  einen  dritten  neuen  Bau  aufführen 
will,  möchte  er  das  Vermächtniss  der  Apostel, 
welche  Kirchen  stifteten,  eine  jede  unter  ihrem 
Bischof  mit  den  beiden  Gemeindeämtern  der 
Presbyter  und  Diakone  ausgerüstet,  auf  Land 
und  Kirche  der  Gegenwart  übertragen.  Auch 
seine  Bischöfe  sollen  nach  dem  Muster  des  apo- 
stolischen Zeitalters,  der  Urkirche,  consecrirt 
werden,  so  dass,  wie  er  sich  denkt,  ihnen  selbst 
von  der  römischen  die  Rechtmässigkeit  nicht 
bestritten  werden  könnte.  Die  Wiederaufrich- 
tung jener  ursprünglichen  Dreigliederung  soll 
ferner  der  evangelischen  Kirche  ihre  Unabhän- 
gigkeit sichern,  die  sie  bis  dahin  unter  könig- 
lichen Superintendenten,  Consistorien  und  dem 
Ministerium  nicht  gehabt  hat.  Die  Gemeinde, 
welche  in  Kirchen  und  Pfarren  mitwirkt,  besteht 
nur  aus  gläubigen  Mitgliedern,  denn  Gleichgil- 
tigkeit,  der  Unglaube  vollends  schliesst  von 
diesem  Vorrechte  aus.     Synoden  und  General- 


768        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

synoden  vereinigen  Theile  und  Ganzes  der  Lan- 
deskirche. Während  er  staatlich  dem  Fürsten 
keine  Uebung  der  Kirchengewalt  zugesteht,  moss 
dieser  aber  doch  um  die  äussere  Ordnung  zn 
wahren  Gewalt  über  die  Kirche  haben.  Dazu 
construirt  er  nun  —  er  nennt  es  seinen  Som- 
mernachtstraum —  Behörden  mit  kirchli- 
chem Charakter  auf  Grund  der  protestantisch- 
aristokratischen Domkapitel  ehemaliger  Bischofs- 
sitze. Metropolitane  mit  ihren  Kapiteln,  etwa 
13  bis  14  Bischöfe  unter  jenen  350  Kirchen- 
bischöfen, sollen  in  der  preussischen  Monarchie 
an  althistorischen,  d.  h.  doch  einst  durch  die 
römische  Kirche  bevorzugten  Plätzen  die  Con- 
si8torien  ersetzen.  An  Stelle  des  geistlichen  Mi- 
nisters soll  der  Fürst-Erzbischof  von  Magde- 
burg, Primas  Gernianiae,  treten.  Im  phanta- 
stisch-ceremoniellen  Spiel  schwebt  ihm  bereits 
die  Rangordnung  seines  Episcopats  zu  den  an- 
deren Kirchen  völlig  klar  vor  Augen.  Wie  ro- 
mantisch abenteuerlich  sodann  auch  der  Plan 
verfallene  Abteien  zu  Predigerseminaren  wieder 
aufzurichten,  die  starre  Betonung  der  bischöflich 
apostolischen  Succession  und  die  idealistische 
Darstellung  von  der  Möglichkeit  eines  guten 
Verhältnisses  zur  alten  Kirche,  in  Anderem  steckt 
doch  ein  echter  Kern,  der  nicht  ohne  Früchte 
geblieben  ist.  Die  Verbände  junger  Geistlicher 
an  den  Zuchthäusern,  das  Institut  der  Diako* 
nissen  traten  in  dem  Entwurf  scharf  hervor. 
So  hat  er  sich  Alles,  die  Hierarchie  und  die 
Selbstverwaltung  seiner  Kirche,  in  ein  wunder- 
volles Bild  geordnet  und  lebt  des  Glaubens, 
dass  der  Fürst  mit  Gottes  Hilfe,  dem  Beistande 
weiser  Käthe  und  dem  guten  Willen  seiner  Un- 
terthanen  dasselbe  dermaleinst  werde  ins  Le- 
ben rufen  können.    Kühn  verband  er  das  apo- 


v.  Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  m.  Bunsen.  769 

stolische  Muster  mit  den  Anforderungen  des 
modernen  Staats  und  meinte  in  seiner  Ehrfurcht 
vor  dem  christlichen  Alterthum  —  denn  die 
Erinnerungen  an  die  Grossartigkeit  mittelalter- 
licher Schöpfungen  erfüllten  ihn  durch  und 
durch  —  sogar  den  zwischenliegenden  Jahrhun- 
derten gerecht  werden  zu  können.  Diese  Ideale 
waren  so  stark  in  ihm,  dass  er  der  ungeheueren 
Schwierigkeiten  zu  spotten  schien,  die  ihm  aus  der 
Unkirchliohkeit  des  Zeitalters  entgegen  starrten,  als 
er,  nunmehr  König  von  Preussen,  sich  anschickte, 
zur  Ausführung  des  Unausführbaren  zu  schreiten. 
Aus  der  orientalischen  Erisis  des  Jahres 
1840,  in  welcher  schliesslich  vier  Grossraächte 
sich  des  Sultans  wider  den  Pascha  von  Egypten 
und  wider  Frankreich  annähmen  —  »das  sei- 
nem ehrlosen  Banner  Satisfaction  geschafft 
bate,   schreibt  Friedrich  Wilhelm  im  Mass  ge- 

Sen  die  Julidynastie  —  entwickelte  der  König 
ie  doppelte  Idee:  den  ursprünglichen  Gedanken 
der  heiligen  Allianz  zu  erneuern  und  den  reli- 
giösen Zweck  der  Ereuzzüge  zu  erreichen.  Der 
Sultan  sollte  zum  Dank  für  die  ihm  gewährte 
Hilfe  dem  christlichen  Europa  die  heiligen  Stät- 
ten, neben  Griechen  und  Römisch-Eatholischen 
aber  auch  den  Evangelischen  dort  völlige  Gleich- 
stellung einräumen.  Was  sich  auf  gewöhnlich 
diplomatischem  Wege  nimmermehr  erreichen 
liess,  das  wurde  mittelst  einer  besonderen  Mis- 
sion Bunsens  durch  das  Project  eines  preussisch- 
englischen  Bisthums  in  Jerusalem  angebahnt. 
Die  eigenthümliche  Verbindung  der  bischöflichen 
Kirchenordnung  Englands  mit  dem  augsburg- 
schen  Bekenntniss,  die  in  beiden  Ländern  in 
entgegengesetzter  Richtung  vielfach  anstiess, 
entsprach  so  recht  den  Herzenswünschen  des 
Königs.   Bei  innigster  Freude  über  das  Gelingen 

59 


770       Gott,  gel  Adz.  1878.  Stück  20. 

indess  stutzte  er  bereits  vor  so  viel  Missgunst 
und  Missverständniss.  »Es  ist  schlechte  Zeit 
in  Teutschland«.  Dort  werde  die  schamlose 
Lüge  verbreitet,  Bimsen  wolle  für  ihn  die  eng- 
lische Eirchenverfassung  in  Prenssen  einfahren. 
Man  weiss,  wie  aus  diesem  Werk  die  Erhebung 
des  Freundes  zu  seinem  Gesandten  in  London 
hervorgieng,  an  die  sich  dann  bald  hernach  der 
viel  besprochene  Besuch  des  Königs  als  Pathe 
bei  der  Taufe  des  Prinzen  von  Wales  anschloss. 
Darüber  wurde  aber  jene  gemeinsame  Stiftung 
nicht  aus  dem  Auge  verloren,  um  so  mehr,  da 
nicht  in  allen  Stücken  Einvernehmen  zwischen 
England  und  Preussen,  in  kirchenhistorischen 
und  liturgischen  Fragen  auch  allerlei  Differenz 
zwischen  dem  Könige  und  seinem  Gesandten 
bestand. 

Aber  über  noch  viel  wichtigere  Dinge  sollten 
sie  auseinandergehe  Wenn  der  König  zauderte 
die  alte  Schuld  seines  Vaters  einzulösen  und 
allgemeine  Landstände  oder  Reichsstande  zu 
berufen,  so  wurzelten  seine  Bedenken  wesentlich 
in  der  Scheu  vor  dem  Begriff  der  Volksreprä- 
sentation, der  zumal  seit  1830  allen  constitutum 
nellen  Ansprüchen  der  Nationen  zu  Grunde  lag. 
Er,  der  Mitschöpfer  der  Provinzialstände  von 
1823,  wollte  höchstens,  so  oft  es  erforderlich, 
die  Berufung  der  Ausschüsse  zu  einer  Gesammt- 
heit  gewähren,  während  jene  Provinzialversamm- 
lungen  selbst  bereits  ihre  Stimmen  für  eine  all- 
gemeine Verfassung  mit  allen  Attributen  und 
Cpnsequenzen  erhoben.  Als  Bunsen  zur  Theil- 
nahme  an  dieser  Angelegenheit  herangezogen 
wurde,  im  Jahre  1844,  zu  einer  Zeit,  als  in 
Preussen  das  Entzücken  über  das  erste  Auf- 
treten des  Königs  längst  in  das  Gegentheil  um- 
geschlagen war,  beantragte  er  in  sehr  gemässigt 


v.  Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  m.  Bansen.  77 1 

conservatives!  Sinne  nach  englischem  Master  die 
Errichtung  eines  Hauses  der  Herren  und  eines 
der  Gemeinen,  letzteres  zwar  ständisch  gegliedert, 
aber  doch  aus  unmittelbaren  Wahlen  hervorge- 
gangen. Er  galt  indess  zu  wenig  in  Berlin,  als 
class  er  damit  hätte  durchdringen  können.  Vor 
Allem  aber  haftete  der  König  in  dem  Vorsatz, 
die  Macht  seiner  Krone  ungeschmälert  zu  be- 
wahren, fest  an  dem  Wunsche,  nicht  mehr  und 
nicht  weniger  als  die  einst  durch  den  Absolu- 
tismus bei  Seite  geschobenen  ständischen  Rechte 
wieder  aufzurichten,  und  blieb  daher  auch  taub 
gegen  den  Einwurf,  dass  sein  Volk  damit  nim- 
mermehr zufriedengestellt  sein  würde.  Auf  seine 
conservativen  Verbündeten  zwar  nahm  er  auf- 
merksam Rücksicht,  meinte  aber  das  in  Frank- 
reich gegebene  Beispiel  nimmermehr  befolgen 
zu  müssen.  So  Hess  er  sich  denn,  durch  die 
Umstände  gezwungen,  zu  dem  Patent  vom  3. 
Februar  1847,  das  ausdrücklich  keine  Consti- 
tution im  Sinne  der  Zeit  sein  sollte,  und  zu  dem 
Vereinigten  Landtage  herbei,  dem  er  in  wunder- 
barer Rede  die  unwandelbare  Bestimmung  der 
vier  Stände  auseinandersetzte,  als  ob  es  keine 
englische,  keine  nordamerikanische  Verfassung, 
kein  1789  mit  allen  seinen  Folgerungen  gebe. 
Also  auf  politischem  wie  auf  kirchlichem  Gebiet 
im  Widerspruch  mit  der  Zeit  meinte  er  ihr  die 
Repräsentativverfassung  versagen  zu  können,  in- 
dem er  seine  unbeschränkte  Macht  nur  mit  mit- 
telalterlichen Ständen  theilen  wollte.  In-  und 
Ausland  sagten  ihm  nun  wohl  ins  Gesicht,  dass 
er  selber  durch  Berufung  jenes  Landtags  die 
Geister  entfesselt  habe.  Auch  beschäftigten  ihn 
dringend  nöthige  Aenderungen  im  Pressgesetz, 
in  der  deutschen  Wehrverfassung,  im  Bunde 
selber,  und  doch  wollte  er  sich  bei  Leibe  nicht 

59* 


772        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

an  die  Spitze  des  Fortschritts  setzen,  sondern 
nur  die  conservativen  Principien  retten.  So 
kam  er  nirgends  zum  Handeln,  bis  ihn  die  ver- 
abscheute Macht  des  Radicalismus  ereilte. 

In  der  Schweiz  warf  dieser  im  Jahre  1847 
den  Sonderbund,  der  für  die  Selbständigkeit  der 
Cantone  und  die  Jesuiten  eintrat,  mit  Gewalt 
nieder.  Dadurch  wurde  auch  das  dem  Könige 
gehörende  Fürstenthum  Neuenburg,  durch  die 
Verträge  von  1815  Mitglied  des  eidgenössischen 
Staatenbundes,  empfindlich  berührt.  Vergebens 
legten  sich  Metternich,  Guizot,  der  conservative 
Minister  Louis  Philippes,  Friedrich  Wilhelm  fur 
die  Cantonalsouveränetät  ins  Mittel,  während 
Lord  Palmerston,  über  die  spanischen  Heirathen 
mit  den  Tuilerien  entzweit,  das  Selbstbestimmungs- 
recht der  Mehrheit  auf  der  Tagssatzung  aner- 
kannte. Das  Princip  der  Nichteinmischung, 
durch  welches  England  dem  Liberalismus  in 
aller  Welt  seine  Huld  zuwandte,  hat  ihm  nun 
aber  auch  den  Fürsten  entfremdet,  der  sich 
kirchlich  und  politisch  vorzugsweise  gern  an  das 
Land  der  Erbweisheit  anlehnte.  Stolz  auf  seine 
conservativen  Freunde  am  Jura,  unglücklich  über 
den  Vorschlag  wegen  der  Neuenburger  Frage 
in  London  und  nicht  in  Neuenburg  zu  verhan- 
deln, erklärt  er  es  für  den  »letzten  Augenblick, 
den  Radicalismus  der  Gottlosigkeit  und  Treu- 
losigkeit zu  bebandeln,  wie  Gott  und  die  Ehre 
es  gebietet«.  Indem  er  gegen  Bunsen  auf  »die 
Seuche  des  Radicalismus«,  auf  »die  gott-  und 
rechtlose  Secte«,  die  dem  Ghristenthum  abge- 
sagt, in  ungemessenen  Ausdrücken  schilt,  meint 
er,  dass  sich  Alles  gerade  zur  Intervention  ge- 
gen diesen  Feind  mit  ihm  verbinden  müsse,  denn 
hierum,  nicht  um  Recht  oder  Unrecht  wider  die 
Schweizer  Verfassung  von  1815,  oder  um  Jesui- 


▼.Bänke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  m.  Bunsen.  773 

ten  oder  Protestanten  handle  es  sich.  Da  je- 
doch seine  Neutralitätserklärung  für  Neuenburg 
erst  eintraf,  als  sich  in  der  Schweiz  der  revolu- 
tionäre  Umschwung  bereits  vollzogen  hatte, 
konnte  er  nicht  einmal  verhindern,  class  dieser 
Ganton  von  der  Majorität  zur  Rechenschaft  ge- 
zogen wurde.  Auch  huldigte  sein  Gesandter 
Bunsen,  für  den  der  Schlag  wider  den  Ultra- 
montanismus eine  besondere  Genugthuung  war, 
der  englischen  Auffassung  so  wie  der  Kräftigung 
der  liberalen  Idee  im  Allgemeinen.  Trotzdem 
Hess  der  König  seinen  Legitimismus,  die  Für- 
stenpflicht für  die  getreuen  Neuenburger  nicht 
fahren.  Sollte  England,  sagt  er,  den  Ochsen- 
bein seinem  allertreuesten  Alliirten  vorziehen, 
»so  weiss  ich,  dass  die  Schmach  der  Geschichte 
nicht  mich  und  mein  Neuenbürg  trifft,  dass 
meine  Compromittirung  meine  Glorie  sein  wird«. 
Das  ist  die  Sprache  eines  Märtyrers,  aber  nicht 
die  eines  auf  das  Mithandeln  im  Concert 
Europas  angewiesenen  Königs  und  Staatsmanns« 
Unglaublich,  aber  wahr,  Friedrich  Wilhelm  ver- 
hoffte zuletzt  noch,  der  deutsche  Bund  werde 
interveniren. 

Und  dieser  Fürst,  mag  er  die  letzten  Conse- 
quenzen  der  Umsturzpartei  so  scharf  wie  wenige 
erfasst  haben,  meinte,  wie  er  Angesichts  der 
erstehenden  Gentralgewalt  die  Restitution  der 
Cantonalfreiheit  in  der  Schweiz  forderte,  auch 
stark  genug  zu  sein,  den  Christenglauben  vor 
dem  tPestgräuel«  des  europäischen  Radicalismus 
beschirmen  zu  können.  Wie  schüttete  er  dabei 
doch  das  Kind  mit  dem  Bade  aus, .  wenn  er 
zwischen  dem  anständigen  Liberalismus  seiner 
Neuenburger  und  dem  der  englischen  Whigs  zu 
unterscheiden  suchte,  welche  an  keine  Verschwö- 
rungen glauben  wollten  und  sich  in  »crassem 


774       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stack  20. 

Guizot-Metternich-Hass«  ergiengen,  der  deut- 
schen Liberalen  gar  nicht  zu  gedenken,  die  mit 
dem  Ehrennamen  von  »Constitutions-  und  Ma- 

{'oritäts-Anbetenden   Schöpsen   und  Intriguants« 
>elegt  werden. 

Aber  gab  ihm  nicht  bald  darauf  die  Februar- 
revolution in  Paris,  der  Sturz  der  Julidynastie 
nun  doch  völlig  Recht?  Sofort  griff  er  wieder 
zu  dem  conservativen  Bunde  der  vier  Mächte, 
der  jetzt  gegen  den  einen  Störenfried  zu  Stande 
kommen  müsse,  ergieng  sich  in  einem  ganz  wun- 
derbaren an  die  Königin  Victoria  gerichteten 
Glaubensbekenntnisse,  vertraute  wieder  der  po- 
litischen Einsicht  Lord  Palmerstons,  der  sich 
freilich  wohl  hütete,  der  französischen  Republik 
den  Krieg  zu  erklären.  Da  wurde  aber  nicht 
nur  Neuenburg,  sondern  auch  Berlin  von  der 
revolutionären  Fluth  erfasst.  Obwohl  Friedrich 
Wilhelm  dem  Vereinigten  Landtage  erweiterte 
Rechte  und  für  Deutschland  sogar  constitutum 
nelle  Verfassungen  zusagte,  kam  es  zu  dem  un- 
erhörten Zusammenstoss  in  der  Nacht  vom  18. 
auf  den  19.  März.  Mochte  er  sich  an  den  Glau- 
ben klammern,  dass  systematische  Verschwörun- 
gen die  »infamste  Revolte«  vorbereitet  hatten, 
mochten  gewisse  Indicien  für  ihn  sprechen,  sein 
Zaudern  rächte  sich  an  ihm  selber,  da  doch 
nicht  ohne  seine  Schuld  dieser  Dammbruch 
möglich  geworden  war.  Und  doch  begegnet  in 
seinen  vertrauten  Aeusserungen  keine  Spur,  dass 
er  sich  dessen  bewusst  gewesen.  Es  steigern 
sich  vielmehr  seine  harten  Worte  zu  schnöden 
Invectiven  gegen  den  Liberalismus,  der  mit  der 
Rückenmarcksdarre  verglichen  wird.  »Der  Un- 
glaube an  Verschwörungen  ist  bereits  das  erste 
untrügliche  Symptom  des  seelenaustrocknenden 
Liberalismus«.     Gegen   diesen  masslosen  Ton, 


v.Ranke,  Briefwechsel  Fr .Wilh.  IV.  m.  Bimsen.  775 

gegen  einen  zur  Orthodoxie  gestempelten  Text, 
den  die  Kreuzzeitung  alle  die  Jahre  hindurch 
bis  aufs  Wort  nachgebetet  hat,  konnten  Bunsens 
freimüthige  Vorstellungen  und  seine  ernste  War- 
nung vor  der  Brandenburger  Junkerweisheit  und 
der  beschränkten  Kirchlichkeit,  die  sich  des  Kö- 
nige derart  bemächtigt,  dass  er  die  Sprache  der 
Gegenwart  weder  rede  noch  verstehe,  durchaus 
nicht  verfangen.  Doch  überwand  sich  der 
Fürst  im  Sommer,  als  ihn  die  rothe  Nationalver- 
sammlung in  Berlin  bis  aufs  Blut  empört,  aber 
die  Notwendigkeit  einer  Umbildung  des  Alten 
zum  Neuen  doch  vorwärts  stiess,  allerdings  unter 
dem  Protest,  niemals  sein  Haupt  vor  der  De- 
mokratie beugen  zu  wollen,  zu  dem  Entschlüsse, 
ein  constitutioneller  König  zu  sein. 

Es  ist  bekannt,  wie  sehr  in  jenen  Tagen  die 
preussische  Frage  von  der  deutschen  verschlun- 
gen wurde,  wie  sehr  sich  auch  Bunsen  der  letz- 
teren hingab.  Eben  so  wenig  konnte  Frie- 
drich Wilhelm  seinen  Umritt  vom  21.  März  und 
Anderes,  was  sich  daraus  entwickelte,  unge- 
schehn  machen«  Während  sich  nun  aber  Preussens 
deutsche  Bestimmung  in  ihm  zu  erfüllen  schien, 
malte  er  sich  wieder  in  seltsamer  Verbindung 
des  Alten  mit  dem  Neuen,  wie  neuerdings  aus 
den  mit  Dahlmann  gewechselten  Briefen  bekannt 
geworden ,  den  aller  Realität  spottenden  Phan- 
tasiebau einer  Reichsverfassung  aus:  unter  dem 
römischen  Kaiser  erblich  beim  Erzhause  Oester- 
reich,  neben  dem  er  selber  deutscher  König, 
der  erbliche  Erzfeldherr,  gekrönt  vom  Erz- 
bischof von  Magdeburg,  dem  Primas  Ger- 
maniae,  sein  möchte,  der  Reichstag  aus  den 
Elementen  der  alten  Gurien,  fortan  aber  in  zwei 
Häuser  getheilt.  Und  dem  gegenüber  nun  das 
aus  der  liberalen  und  radicalen  Opposition  aller 


776        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  20. 

deutseben  Länder  zusammengesetzte  Frankfurter- 
Parlament  spontanen  Ursprungs  mit  seiner 
Sturmarbeit,  die  sich  nur  in  wiederholten  Com- 
promissen  nothdürftig  der  Gefahr  des  Umsturzes 
erwehren  konnte.  Die  aus  der  Volkssouveräne- 
tät  hervorgegangene  provisorische  Centralgewalt 
und  die  nicht  entwurzelte  Fürstenmacht  mit  dem 
treu  gebliebenen  Heer  erschienen  unvermittelt 
neben  einander.  Dann  geradezu  Entzweiung 
der  Frankfurter  Majorität  mit  Preussen,  das 
von  England  und  Kussland  gedrängt,  des  Kriegs 
wegen  Schleswig-Holsteins  satt,  den  Malmöer 
Waffenstillstand  geschlossen  hatte.  Wie  mussten 
den  König  die  scheusslichen  Hergänge  des  18. 
September  in  seiner  Auflassung  bestärken.  An 
Bunsen,  der  eben  wieder  eine  seiner  Denk- 
schriften an  das  Parlament  vorbereitete,  schreibt 
er:  »schreien  Sie's  Teutschland  in  die  Ohren, 
dass  Alle  gleichmässig  eine  längst  gerichtete 
Sünde  hegen,  die  Sünde  der  Treulosigkeit,  der 
Eidbrücbigkeit,  der  allerunteuschesten  Unteutsch- 
heiU.  In  Sachen  der  Religion  waren  beide 
nicht  mehr  einverstanden  —  Friedrich  Wilhelm 
spottete  wohl,  ob  jenem  der  Standpunkt 
Schleiermachers  das  Beten  für  seinen  unglück- 
lichen König  noch  erlaube  —  über  die  in  ra- 
schen Wendungen  sich  vollziehende  politische 
Krisis  tauschten  sie  doch  stets  noch  eifrig  ihre 
Gedanken  aus.  Als  in  Frankfurt  der  Gedanke 
Oesterreich  nur  in  einem  weiteren  Bunde  mit 
dem  unter  Preussen  vereinigten  Deutschland 
zu  belassen  Raum  gewann,  redete  ihm  Bunsen 
von  dem  durch  die  Revolution  nun  einmal  ge- 
schaffenen Boden  aus  feurig  das  Wort.  Aber 
Friedrich  Wilhelm,  der  so  eben  in  Berlin  wieder 
Herr  geworden,  wollte  nicht  Theil  haben  an  der 
Usurpation  fürstlicher  Gewalt ,  die  ßich  das  Par- 


T.Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  nhBunsen.  77T 

lament  nach  seiner  Meinung  anmasse*  Schon 
im  December  erklärte  er,  class  der  vertraute 
Diener,  der  ihm  für  die  Zustimmung  der  Für- 
sten gut  sagen  wollte,  ihn  gar  nicht  verstehe. 
»Ich  will  weder  der  Fürsten  Zustimmung  zu 
der  Wahl,  noch  die  Krone«.  Nicht  ohne  Ehr- 
geiz blickte  er  trotzdem  auf  die  tausendjährige 
Krone  deutscher  Nation,  die  einem  Hohenzoller 
wohl  anstehn  werde.  Aber  die  werde  von  ihm 
und  seines  Gleichen  vergeben  und  habe  Nichts 
gemein  mit  dem  »Ludergeruch  der  Revolution 
von  1848c  Ebenso  wenig  wollte  er  von  einer 
Verdrängung  Oesterreichs  wissen.  Da  sie  sich 
in  schriftlichen  Discussionen  über  Bildung  eines 
Oberhauses  für  das  Reich  nicht  verständigen 
konnten,  der  König  ein  Collegium  der  Könige 
und  Fürsten,  Bunsen  ein  von  Regierung  und 
Ständen  beschicktes  verlangte,  jener  mehr  auf 
eine  Organisation  des  Provisoriums,  dieser  auf 
ein  Definitivum  sann,  so  lud  ihn  Friedrich  Wil- 
helm in  alter  Huld  um  Neujahr  zu  sich.  Der 
Zwiespalt  in  seinem  Innern,  namentlich  auch  die 
Unmöglichkeit,  die  von  Oesterreich  gemachten 
Vorschläge  anzunehmen,  haben  ihn  dazu  bewo- 
gen. Er  fühlte  das  Bedürfniss,  sich  mit  Bunsen 
auszusprechen,  obwohl  er  von  vornherein  darauf 
verzichtete,  ihn  zu  sich  herüberzuziehn.  Bunsen 
hat  denn  auch  bei  Berathung  der  Circularnote 
vom  Januar  1849  mitgewirkt,  welche  von  Seiten 
des  Königs  wenigstens  die  Möglichkeit  jener 
Auseinandersetzung  mit  Oesterreich  zuliess. 
Auch  gab  der  König  zu,  dass  Bunsen  von  der 
Centralgewalt  mit  der  Führung  der  dänischen 
Angelegenheit  in  London  betraut  wurde,  hatte 
dann  aber,  wie  er  vorausgesagt,  die  Genug« 
thuung,  dass  dieser,  als  Frankfurt  auf  Fortfüh- 
rung des  Kriegs,  Preussen  dagegen  auf  Frieden 


778        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  20. 

drang,  zwischen  zwei  Stähle  zu  sitzen  kam  und 
das  monströse  Verhältniss  lösen  musste. 

Wieviel  sprach  doch  schon  damals  für  eine  feste 
Abgrenzung  zwischen  Oesterreich  und  Deutsch- 
land, denn  die  Verfassung,  die  man  in  Frank- 
furt berieth,  und  der  österreichische  Gesammt- 
staat  waren  durchaus  unvereinbar.  Die  engli- 
sche Politik,  jener  Auseinandersetzung  besonders 
zugethan,  liess  sogar  durch  Stockmar,  wie  man 
aus  dessen  Denkwürdigkeiten  erfahrt,  die  Frank- 
furter Nationalversammlung,  deren  Majorität  in 
einem  erblichen  deutschen  Kaiser  die  eigene 
Bettung  erblickte,  antreiben,  die  bevorrechtete 
Stellung  Preussens  im  Deutschen  Bunde  zu  de- 
cretiren.  Aber  Friedrich  Wilhelm  liess  sich  bei 
allem  Wohlgefallen  an  der  höchsten  Würde 
doch  nicht  überrumpeln.  Im  Widerspruch  mit 
den  ihm  so  verhassten  Tendenzen  beharrte  er 
bei  seinen  dynastischen  und  feudalen  Gegen- 
gründen. Gagern  und  Welcker  müssten  ihn  für 
einen  Pinsel  halten,  wenn  sie  meinten,  dass  er 
sich  zum  Kriege  mit  Dänemark  und  zur  Kaiser- 
krone nöthigen  Hesse.  Nach  verschiedenen  Sei- 
ten sprach  er  es  aus,  dass  ihm,  dem  legitimen 
Fürsten,  das  Diadem  wohl  von  seinen  Standes- 
genossen, aber  nimmermehr  von  der  National- 
versammlung angetragen  werden  könne,  da  sie 
eine  Ausgeburt  der  Revolution  sei.  Ranke  vin- 
dicirt  ihm  daher  das  Verdienst,  was  ja  gewisser- 
massen  auch  durch  die  Ausrufung  Kaiser  Wil- 
helms in  Versailles  bestätigt  wird,  dass  bis 
heute  die  Idee  der  Nationalsouveranetat  in 
Deutschland  nicht  festen  Grund  und  Boden  ge- 
funden hat.  Alle  Einreden  und  Vorstellungen 
konnten  den  König  nicht  bestimmen,  der  Kaiser- 
deputation anders  als  ablehnend  zu  antworten. 
Er  hat  sich  auch  hierüber  gegen  Bunsen,  der 


v.Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  m.  Bansen.  779. 

ihn  freimüthig  mit  den  stärksten  Gründen  be- 
schwor anzunehmen  und  prophetisch  das  Wer- 
den des  Reichs  voraussah,  ausgelassen,  nachdem 
doch  jede  Verständigung  mit  dem  alten  Freunde 
darüber,  wie  sich  eine  demokratische  Bewegung 
in  eine  constitutionelle  umsetzen,  wie  aus  Un- 
recht Recht  werden  könne,  längst  unmöglich 
geworden  war.  Von  einer  Majorität,  die  sich 
weigert,  die  Zustimmung  der  Obrigkeiten  ein- 
zuholen, darf  sich  der  Preussenkönig  kein 
Hundehalsband  umschnallen  lassen.  Eben  so 
verächtlich  spricht  er  von  der  inqualifiablen 
Deputation,  die  ihm  Nichts  zn  bieten  habe; 
citirt  dagegen  den  Satz :  gegen  Demokraten  hel- 
fen nur  Soldaten,  und  verlässt  sich  auf  die  be- 
sonders im  Osten  seines  Staats  mächtig  zur 
Geltung  kommenden  schwarz- weissen  Sympathien. 
Er  rechnet  heraus,  dass,  wenn  man  die  Macht 
der  Stimmen  in  Anschlag  bringt,  die  Majorität 
höchstens  6,  die  Minorität  aber  23  Millionen 
vertrete.  Und  doch  bleibt  er  bei  der  halben 
Zusage  jener  Circularnote  und  den  Verheissun- 
gen,  womit  die  Ablehnung  der  Kroue  verbrämt 
worden.  Seine  Ambition  ist,  von  Königen  und 
Fürsten  erwählt  provisorischer  Statthalter  und 
definitiv  Erzfeldherr  zu  werden,  um  in  Deutsch- 
land Ordnung  zu  schaffen.  Auch  ein  Zuspruch 
Sir  Robert  Peels,  dem  der  König  doch  sonst 
vertraute,  wurde  mit  der  Bemerkung  zurückge- 
wiesen, es  sei  ein  Irrthum,  in  Deutschland  einen 
Volkswillen  vorauszusetzen,  wie  er  seit  ein  paar 
Jahrhunderten  in  England  da  sei.  Er  lässt  ihn 
aber  nicht  gelten,  weil  er  nicht  mit  den  Bundes- 
pflichten gegen  gleichberechtigte  Souveräne  in 
Einklang  zu  bringen  ist.  Sein  Preussen,  »die 
herrliche  Schöpfung  Gottes  durch  die  Geschichte«, 
könne  nimmermehr  mit  dem  ihm  als  Fürsten 


780       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  20.. 

und  Christen  so  unlauteren  Princip  in  Verbin* 
dung  gebracht  werden. 

Es  braucht  kaum  daran  erinnert  zu  werden, 
wie  die  Bewegung  fortan  rückläufig  wurde,  wie 
die  Eaiserfrage  mit  der  des  engeren  Bundes 
verhängnissvofi  verschlungen  blieb.  Der  König 
von  Preussen,  so  unterwürfig  gegen  Oesterreich 
und  doch  im  vollen  Bewusstsein,  nicht  nur  der 
zweitmächtigste,  sondern  auch  der  Antagonist 
im  Reich  zu  sein,  konnte  weder  den  Dreikönigs* 
bund  noch  die  Erfurter  Union  behaupten.  Der 
Deutschen  Einigung  redete  von  allen  Gross- 
mächten allein  England  das  Wort,  aber  dasselbe 
England  war  der  heftigste  Widersacher  der  von 
Deutschland  gegen  Dänemark  erhobenen  An- 
sprüche. Als,  endlich  von  Oesterreich  und  dem 
wiederkehrenden  Bundestage  in  die  Enge  getrie- 
ben, Preussen  das  Schwert  zog,  blieb  es  halb  in 
der  Scheide  stecken.  Die  Niederlage  von  Olmütz 
war  die  unvermeidliche  Schlussfolgerung  einer 
Politik,  die  jeder  Kraft  zu  handeln  entbehrte. 
Zum  Glück  rief  die  Schmach  gleich  der  von 
Jena  laut  und  unwiderstehlich  nach  Sühne.  Der 
arme  Fürst  selber  noch  wurde  von  Widerwillen 
gegen  Wien  ergriffen.  Erst  unter  seinem  Nach- 
folger wurde  ins  Blei  gerückt,  was  völlig  aus 
den  Fugen  gewichen  schien. 

Recht  dürftig  sind  die  Mittheilungen  über 
das  preussische  Verfassungswerk,  während  es  doch 
nicht  zu  bezweifeln  ist,  dass  der  König  mit  Bunsen 
auch  über  die  Constitution  vom  31.  Januar  1850 
correspondirt  hat.  Erst  in  dem  Bruchstück  aus 
einem  Briefe  vom  11.  Januar  1852  versicherter 
seine  auch  in  England  beargwöhnte  Verfassungs- 
treue, fügt  indess  hinzu,  »dass  der  Ausdruck 
des  modernen  Constitutionalismus  in  der  Ver- 
fassungsurkunde Preusßens  Tod   werden  muss«» 


v.Ranke,  Briefwechsel  Fr.  WilhJV.m.Bunsen.  781 

Wie  stimmt  das  doch  zu  jener  Reaction,  die  mit 
Einsetzung  des  Herrenhauses  darauf  hinarbeitete 
die  Constitution  Stück  fur  Stück  umzumodeln. 
Etwas  mehr  erfahrt  man  über  die  Stellung, 
welche  dar  König  gegen  den  Staatsstreich  Louis 
Napoleons  nahm.  Da*  meinte  er  wohl  einen 
Augenblick  nach  dem  Rücktritt  Lord  Palmer- 
stons  mit  Russland  und  England,  diesen  beiden 
Antipoden,  im  Bunde  der  Anerkennung  des  Ge- 
walthabers entgegentreten,  oder  Angesichts  der 
Wiederaufrichtung  des  französischen  Kaiserthums 
die  vier  anderen  Grossmächte  vereinen  zu  kön- 
nen. Er  behauptete  besser  informirt  zu  sein 
als  die  Regierung  Victorias  über  das  Einver- 
ßtändniss  Louis  Napoleons  mit  der  gottlosen 
europäischen  Verschwörung  und  wünschte  drin- 
gend, dass  ihm  die  Mächte  wegen  der  Tractate 
reinen  Wein  einschenken  und  die  Territorial- 
garantien feierlich  erneuern  möchten.  Als  er 
sich  jedoch  der  beiden  Eaiserhöfe,  namentlich 
Wiens  nicht  sicher  fühlte,  wünschte  er  Belgien 
vor  dem  »neu  gekrönten  Raubvogel«  zu  schir- 
men und  trug  sich  mit  einer  Defensivallianz 
Englands,  Preussens,  Hollands  und  Belgiens,  um 
die  schwächliche  Uebereinkunft  der  vier  Gross- 
mächte und  Englands  übereilte  Anerkennung 
Napoleons  III.  wieder  gut  zu  machen.  Wie 
wäre  aber  hiezu  der  wieder  zur  Macht  gelan- 
gende Lord  Palmerston  zu  bewegen  gewesen, 
der,  ein  Widersacher  der  Orleans,  dann  Oester- 
reichs  und  jetzt  Russlands,  nunmehr  im  Bunde 
mit  dem  neuen  Machthaber  Frankreichs  die 
britische  Politik  dem  Kriege  entgegenführte. 

Man  wird  Rankes  knappe,  lichtvolle  Erörte- 
rung der  orientalischen  Frage,  über  die  er  sich 
bei  früherer  Gelegenheit  schon  öffentlich  ge- 
äussert, wie  seinen  ganzen  Commentar  zu  des 


782        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  20. 

Königs  Briefen  gerade  deshalb  mit  besonderem 
Vergnügen  lesen,  weil  ihm  sein  Urtheil  über  die 
Gegenwart,  wenn  auch  oft  von  den  landläufigen 
Meinungen  abweichend,  feststeht  und  den  Cha- 
rakter der  historischen  Objectivität  wahrt. 
Friedrich  Wilhelm  nicht  weniger  blieb  sich  auch 
in  dieser  Angelegenheit  gleich.  Wie  immer 
verabscheut  er  den  Krieg,  will  die  Türkei  er- 
halten und  missbilligt  den  von  Kaiser  Nicolaus 
geforderten  einseitigen  Protectorat  über  die  grie- 
chische Kirche,  weil  er  nur  zum  Conflict  fuhren 
könne.  Dagegen  frohlockt  er  über  die  Bereit- 
willigkeit der  Türken,  lieber  allen  christlichen 
Confessionen  gleiche  Religionsfreiheit  zu  gewäh- 
ren, was  ja  auch  Russland  befriedigen  und 
Europa  vor  dem  Erbstreit  sichern  müsse.  Mit 
wahrem  Humor  malt  er  aus,  wie  der  liebe 
Schwager,  sein  täppisch  bärenhaftes  Verfahren 
einsehend,  den  anderen  dafür  noch  danken  werde, 
dass  sie  ihm  verschafft  hätten,  was  er  bereits 
aufgegeben.  Zu  dem  Behuf  forderte  er  mehr 
als  einen  bestätigenden  Ferman,  nämlich  einen 
Sened,  durch  welchen  die  Pforte  eine  förmliche 
Verpflichtung  übernommen  haben  würde,  und 
war  unglücklich,  dass  die  englische  nnd  öster- 
reichische Regierung  nicht  zustimmten,  weil  sie, 
mit  Verkennung  ihrer  Christenpflicht  in  der 
stärkeren  Garantie  eine  Schwächung  der  Türkei 
erblickten.  In  dem  schwierigsten  Problem  der 
europäischen  Gesammtpolitik  will  er  seinem  Ge- 
wissen, seinem  christlichen  Ehrgefühl  und  seinen 
Ahnungen  von  den  Rathschlüssen  Gottes  über 
den  Orient  folgen,  spricht  England  jedes  Fas- 
sungsvermögen »über  das  Walten  eines  christ- 
lichen, einsichtsvollen,  wahren,  zu  Hause  all- 
mächtigen, edelsten  Mannes  und  Charakters« 
ab  und  warnt  vor  der  »unchristlichen  Thorheit« 


y.  Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Willi .  IV.  m.  Bansen.  783 

dem  Islam  gegen  Christen  zu  Hilfe  zn  eilen. 
Da  kam  nnn  aber  durch  die  herausfordernden 
Schritte  des  Russenkaisers  das  Eriegsbändniss 
Napol&n»  III.  mit  England  zu  Stande.  Man 
weiss,  wie  Friedrich  Wilhelm,  von  den  West- 
mächten, von  Oesterreich  und  Russland  umwor- 
ben, sich  nicht  von  seinem  neutralen  Standpunkt 
hinwegzerren  liess,  besonders  aber  mit  dem 
Vernichter  der  Verträge  von  1815  Nichts  ge- 
mein haben  wollte,  wie  er  darüber  wenig  ruhm- 
voll sogar  für  einen  Augenblick  aus  dem  Con- 
cert der  Grossmächte  verdrängt  worden  ist.  In 
seinem  letzten  politischen  Schreiben  an  Bunsen 
verlangt  er  als  Preis  für  seine  guten  Dienste 
von  Grossbritannien  nicht  nur  Garantie  des  vol- 
len Territorialbestandes  des  Deutschen  Bundes, 
sondern  dass  ihm  im  Frieden  sein  treues  Neuen« 
bürg  wieder  verschafft  werde.  Dagegen  droht 
er,  falls  er  durch  den  »Incest  Englands  mit 
Frankreich«  angegriffen  werde,  sich  auf  Leben 
und  Tod  mit  Russland  zu  verbinden.  Kein 
Wunder,  wenn  man  einen  Fürsten,  welcher  der- 
gleichen von  einer  Macht  verlangen  konnte,  die 
in  einem  die  christliche  und  die  muhamedani« 
sehe  Welt  aufregenden  Kriege  stand,  nicht  als 
vollwiegend  betrachtete. 

So  schmerzlich  es  ihn  berührte,  hat  er  darü- 
ber Bunsen,  als  ihn  dieser  bestimmen  wollte, 
gegen  Russland  Partei  zu  ergreifen,  zurückrufen 
müssen,  ohne  jedoch  den  brieflichen  Verkehr  mit 
dem  in  den  Ruhestand  Tretenden  völlig  abzu- 
brechen. Nichts  klingt  darin  seltsamer  als  beim 
plötzlichen  Tode  des  Kaisers  Nicolaus  die  Apo- 
theose aus  der  Feder  dessen,  der  über  ihn  so 
manchen  Witz  gemacht.  Er  verlangt  von  Bun- 
sen Reue  zu  empfinden  wegen  des  Hasses,  den 
er  dem  grossen  Herrscher  gezollt.    »Wenn  Sie 


784       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  20. 

einst  (wie  er)  durch  den  einfachen  Glauben  an 
Christi  Blnt  begnadigt,  ihn  im  ewigen  Frieden 
sehen,  so  denken  Sie  daran,  was  ich  Ihnen 
heut  schreibe:  »Sie  werden  ihm  abbittenc.  Man 
fragt  erstaunt,  sind  das  die  Motive,  nach  denen 
von  oberster  Stelle  die  Dinge  dieser  Welt  sich 
lenken  lassen? 

Nachdem  zur  Erklärung  der  Widerspräche 
im  Wesen  dieses  ganz  ungewöhnlichen  Fürsten 
«ein  Verhältniss  zu  Alexander  von  Humboldt 
höchst  anziehend  charakterisirt  und  ein  langer 
launiger  Brief  an  Bunsen  über  die  Aussichten 
einer  christlichen  Mission  in*  China,  wie  sie 
Gützlaff  im  Jahre  1850  einblies,  mitgetheilt  wor- 
den, kommt  der  Herausgeber  noch  einmal  auf 
Friedrich  Wilhelms  Kirchenthum  zu  reden.  Da 
«cheuchte  ihn,  von  dessen  katholisirenden  Nei- 
gungen 60  viele  üble  Gerüchte  giengen  und  des- 
sen Regierung  in  der  That  mit  der  Katholischen 
Kirche  Frieden  gemacht  und  zu  halten  ent- 
schlossen war,  in  den  letzten  klaren  Jahren  sei- 
nes Lebens  die  Definition  der  unbefleckten  Em- 
pfängniss  Maria  zu  ernstlichen  Bedenken  auf.  Noch 
immer  war  es  ihm  Bedörfniss,  sich  an  Bunsen 
zu  wenden,  so  wenig  ihn  auch  die  theologischen 
und  geschichtsphilosophischen  Studien  anmuthen 
mochten,  denen  sich  dieser  damals  in  Heidel- 
berg hingab.  Noch  einmal  drängte  ihn  der  In- 
stinct des  evangelischen  Fürsten  vorwärts,  der 
doch  von  der  päpstlichen  Allmacht  Gefahr  für 
den  Staat  zu  wittern  begann.  Er  möchte  jetzt 
die  gesammte  evangelische  Kirche,  falls  sie  nicht 
zur  Mumie  geworden,  ihre  höchsten  Autoritäten 
in  den  Hauptgliedern  zu  einer  grossen  Demon- 
stration wider  das  am  8.  December  zu  procla- 
mirende  neue  Dogma  hinreissen.  Seinem  phan- 
tastischen Geiste   schwebte    bereits    vor,    was 


v.  Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilb.  IV.  m.  Bunsen.  785 

Bansen  beim  Erzbischof  von  Canterbury,  was  er 
jenseits  des  Weltmeers  vermitteln  könnte,  um 
einem  solchen  Aergerniss  der  Christenheit  vor- 
zubeugen» Um  so  empfindlicher  berührte  ihn, 
der  von  den  deutschen  Protestanten  ungefähr 
dasselbe  hielt,  wie  von  dem  deutschen  Libera- 
lismus, dass  Bunsen  gegen  den  ultramontanen 
Widersinn  das  Schwert  der  Kritik  und  den  Krieg 
mittelst  der  Presse  vorzog,  lieber  diese  ideali- 
stischen Träume  trug  sich  der  König  im  Jahre 
1855  abermals  mit  Berufung  einer  General- 
synode, bei  welcher  Gelegenheit  immer  noch  die 
Grundzüge  seiner  seit  1839  stereotyp  gebliebe- 
nen Kirchenverfassung  durchblickten.  Er  blieb 
dabei,  dass  die  Kirche  gebaut  sei,  dass  es 
keinen  anderen  Bau  gäbe,  als  den  durch  die 
heilige  Schrift  und  die  älteste  Geschichte  ge- 
zeichneten, dass  geographische  und  obrigkeitliche 
Anordnung  nur  die  Aufgabe  habe,  die  gläubigen 
Laien  wieder  unter  Dach  zu  bringen.  Doch  ist 
nicht  zu  verkennen,  dass  seine  Aeusserungen 
ein  mehr  evangelisches  Gepräge  annehmen,  wie 
er  denn  bekanntlich  Bunsens  Erscheinen  auf  der 
evangelischen  Allianz  im  September  1857  ver- 
anlasste. Diese  resignirte  Haltung  stimmt  zu- 
sammen mit  der  Entfremdung  von  Oesterreich, 
das  auch  ihm  mit  Undank  gelohnt,  so  dass  er 
gegen  Ende  seiner  Regierung  sogar  dem  Gedan- 
ken eines  Bruchs  näher  trat,  mit  dem  endlich 
ausgesprochenen  Verzicht  auf  Neuenburg,  wo 
im  Jahre  zuvor  die  Getreuen  eine  unglückliche 
Schilderhebung  versucht  und  dadurch  wenigstens 
für  einen  Augenblick  den  Süddeutschen  und 
OeBterreichern  zum  Trotz  die  Möglichkeit  eines 
preussischen  Marsches  gegen  die  Schweiz  auf- 
tauchte. Nicht  lange  hernach  wurde  der  König 
von  dem  Schlage  getroffen,  in  Folge  dessen  sich 

60 


786       Gott,  gel  Anz.  1873.  Stuck  20. 

immer  schwerer  der  Schleier  der  Nacht  fiber 
seinen  reichen,  bunten  Geist  senkte. 

Wir  brauchen  nicht  zu  wiederholen,  wie  ihn 
Bänke  höher  stellt,  als  man  heute  gemeinhin 
geneigt  ist  zuzugeben.  Bei  vielen  Schrullen,  bei 
dem  unzeitgemässen ,  unwahren  Grundwesen 
seiner  Romantik  kleidete  ihn  doch  seine  per« 
sönliche  Ueberzeugung  von  ewigen  und  weltli- 
chen Dingen  in  eigentümlicher  Weise.  Wer 
möchte  das  Schlussurtheil  ernstlich  anfechten? 
»Die  Gemeinschaft  der  gesammten  Christenheit 
umfasste  er  von  einem  freieren  Standpunkt  aus, 
als  der  römische  Papst:  die  lateinische  und  die 
griechische  Kirche  betrachtete  er  als  gleichbe- 
rechtigte Glieder  derselben  ....  Er  gestattete 
mancherlei  Formen  ....  nur  da  hörte  seine 
Anerkennung  auf,  wo  der  lebendige  Gott  nicht 
mehr  unmittelbar  angebetet  und  das  ewige  Heil 
aus  den  Augen  gesetzt  wurde  ....  Die  politi- 
sche Gesinnung  des  Königs  wurzelt  in  dem 
Kampfe  gegen  den  ersten  französischen  Impera- 
tor ....  in  ihm  hasste  er  nicht  sowohl  die  Per- 
son, als  den  Vertreter  des  revolutionären  Prin- 
cipe <.  Er  verwarf  dann  das  liberale  System, 
weil  er  zwischen  ihm  und  dem  Badicalismus 
keine  Grenze  entdecken  konnte,  verleugnete  auch 
das  eigene Princip  nicht,  selbst  nachdem  ersieh 
zum  constitutionellen  Fürsten  hatte  bequemen 
müssen.  Es  ist  schon  hervorgehoben  worden, 
wie  weit  es  ihm  gelang,  gegen  die  volkssouverä- 
nen Anschauungen  einen  Damm  zu  ziehen. 
Andererseits  gibt  doch  auch  Bänke  zu:  »dass 
zwischen  seinen  Ideen  und  ihrer  praktischen 
Durchführung,  bei  den  ganz  veränderten  Um- 
ständen ein  weiter  Abstand  eintrat;  sein  nach 
vielen  Bichtungen  hin  anstrebender  Geist  bildete 
eine    neue   Schwierigkeit  für    die    Verwaltung. 


v.Ranke,  Briefwechsel  Fr.  Wilh.  IV.  m.  Bunsen.  787 

Mit  der  verdienstvollen  Bnreaukratie,  die  er  vor 
sich  fand,  konnte  er  sich  nie  verständigen,  da 
er   sie   unaufhörlich  nach   einem   Sinne  lenken 
wollte,  der  nicht  der  ihre  ware    Daher  bo  viel 
Unthätigkeit  und  Schwanken  während  seiner  Re- 
gierung, deren  Selbsterkenntniss  sich  nur  daran 
bewährte,   dass   sie  ehrlich    bei   der  neutralen 
Politik  zu  beharren  suchte.    Was  hätte  werden 
müssen,  wenn  Friedrich  Wilhelm  IV.  mit  allen 
seinen  Eigentümlichkeiten  auch  hätte  selbstän- 
dig handeln  wollen.    So  blieb  er  wiederholt  vor 
dem  verhängnissvollen  Schritte  stehn.    Dass  das 
monarchische  Princip   in   der  preussischen  und 
darnach  auch  in  der  deutschen  Verfassung  un- 
entwurzelt geblieben,   ist  nichts   desto  weniger 
sein    Werk,   so   wie   seiner  so  heftig  getadelten 
Haltung  während   des   Krimkriegs    die    anhal- 
tend   guten    Beziehungen    zu    Russland,    dem 
einzigen    Bundesgenossen   von    längerer  Dauer, 
verdankt  werden  müssen.    Er  hat  die  Präroga- 
tive  des   unbeschränkten   Oberbefehls   über  die 
Armee  stets  festgehalten  und  sich  weder  durch 
die   Berliner   Nationalversammlung  noch    durch 
den  Erzherzog  Reichsverweser  drein  reden  las- 
sen.    Die  Schmach  von  Olmütz  deckte  freilich 
arge  Unzuträglichkeiten  in  den  Finanzen  wie  in 
der  militärischen   Rüstung   auf.     Die  sind  erst 
endgiltig   durch   eine   Politik   der  realen  Inter- 
essen abgestellt  worden,  ohne  welche  Preussen 
und    Deutschland    nimmermehr    zu    politischer 
Constituirung  und  zur  Befreiung  von  französi- 
schem und  römischem  Alpdruck  gekommen  sein 
würden. 

Gewiss  stellt  die  merkwürdige  Auswahl  aus 
seinen  Briefen  den  König  Friedrich  Wilhelm  IV. 
jetzt  viel  unmittelbarer  der  Nachwelt  vor  die 
Augen«     Sie  hat  aber  überdies   das   indirecte 

60* 


788        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  30. 

Verdienst,  so  geringfügig  quantitativ  die  Mit- 
theilungen aus  Bunsens  Briefen  sind,  den  Frei- 
mutb  dieses  Correspondenten  weit  mehr  zur 
Anerkennung  zu  bringen,  als  das  bisher  selbst 
durch  die  bekannte  Biographie  möglich  war. 

R.  Pauli. 


Weber,  Dr.  Theodor,  a.  o.  Prof.  der  PhiL 
an  der  Universität  zu  Breslau:  Staat  und 
Kirche  nach  der  Zeichnung  und  Absicht  des 
T71tramontanismu8.  Urkundlich  dargestellt.  Bres- 
lau, A.  Gosohorsky's  Buchhandlung,  1873.  191 
Seiten. 

Eine  sehr  dankenswerthe  Arbeit  und  die 
allgemeinster  Beachtung  dringend  zu  empfehlen 
ist.  Die  eigentliche  Gestalt  des  Ultramontanis- 
mus ist  hier  mit  einer  Deutlichkeit  und  zwar 
auf  der  Grundlage  von  urkundlichem  Material 
gezeichnet,  dass  Niemand  mehr  in  Zweifel  sein 
kann,  wie  es  mit  der  Partei  beschaffen  ist,  mit 
welcher  das  deutsche  Reich  jetzt  wieder,  wie 
schon  so  oft,  den  Kampf  hat  aufnehmen  müs- 
sen. Allerdings,  die  hauptsächlichste  Urkunde, 
auf  welche  der  Verf.  sich  stützt  und  aus  der  er 
uns  Auszüge  mittheilt,  ist  das  Buch  eines  italie- 
nischen Jesuiten,  das  Matteo  Liberatore,  welches 
unter  dem  Titel  »Kirche  und  Staat«  im  Jahre 
1871  zu  Neapel  erschienen  ist.  Aber  wird  der 
Ultramontanismus  und  werden  namentlich  die 
Jesuiten  im  Stande  sein,  dies  Buch  zu  verleug- 
nen unter  dem  so  oft  von  ihnen  ergriffenen  Vor- 
wande,  dass,  was  Einer  ihres  Ordens  geschrie- 
ben habe,  nicht  dem  ganzen  Orden  zur  Last  ge- 


Weber,  Staat  und  Kirche  etc.         789 

legt  werden  könne?  Zunächst  würde  da  zu  er- 
wiedern  sein,  dass  das  Buch  des  Matteo  Libera- 
tore  lediglich  in  Artikeln  besteht,  welche  ur- 
sprünglich in  der  Civiltä  Gattolica  veröffent- 
licht worden  sind,  diesem  zu  Rom  erscheinenden 
Blatte,  welches  nicht  bloss  das  Organ  des  Jesu- 
itenordens, sondern  auch  durch  Breve  vom  12. 
Februar  1866  von  Seiten  Pius'  IX.  selbst  für 
das  officielle  Organ  der  römischen  Curie  erklärt 
worden  ist,  und  da  möchte  es  denn  doch  schwer 
sein,  den  guten  Bruder  Matteo  zu  desavouiren 
und  Einsichtige  glauben  zu  machen,  man  habe 
es  hier  nur  mit  der  Privatmeinung  eines  einzel- 
nen Mannes  und  nicht  mit  den  Ansichten  des 
Ordens  und  der  von  diesem  geführten  Partei  zu 
thun.  Dann  aber  haben  sich  auch  andre  ton- 
angebende Organe  des  Ultramontanismus  und 
zwar  auch  ausseritalienische  zu  den  Ansichten 
Liberätore's  bekannt :  nicht  bloss  die  Dublin  Re- 
view in  ihrem  Aprilhefte  vom  Jahre  1872,  son- 
dern auch  der  Mainzer  »Katholik«,  das  Blatt, 
welches  von  dem  Führer  der  Ultramontanen  in 
Deutschland  seine  Directionen  erhält,  bat  im 
April  1872  das  italienische  Buch  ȟber  alles 
Maass  gelobt  und  es  nicht  bloss  als  eine  con- 
crete Zeichnung  der  katholischen,  d.  h.  ultra- 
montanen Verhältnissbestimmung  von  Staat  und 
Kirche  angepriesen,  sondern  auch  den  Gläubi- 
gen zur  Nachachtung  auf  das  Eindringlichste 
empfohlene.  Da  wird  denn  allerdings  unser 
Verf.  wohl  Recht  haben,  wenn  er  auch  seiner 
Seite  das  Buch  Liberätore's  für  das  nimmt, 
was  es  selbst  sein  will,  und  es  deshalb  als  die 
hauptsächlichste  Quelle  für  Erkenntniss  der  ul- 
tramontanen Richtung  benutzt,  zumal  ja  die  ge- 
nannten Blätter  es  selbst  als  »eine  wissenschaft- 
liche Begründung  der  Encyclica  und  des  Syllabusc 


790        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

bezeichnen,  »so  weit  beide  über  das  Verhältniss 
von  Staat  und  Kirche  bandelnc,  und  zumal, 
was  anch  in's  Gewicht  fallt,  es  jedem  nnr  eini- 
germassen  aufmerksamen  Leser  bald  einleuch- 
tend werden  muss,  dass  die  ultramontane  Par- 
tei, nicht  bloss  der  Papst  selbst,  sondern  auch 
die  deutschen  Bischöfe  ganz  nach  den  Grund- 
sätzen handeln,  welche  Liberatore  der  Welt  als 
die  allein  richtigen  verkündigt  hat.  Getrosten 
Muthes  dürfen  wir  uns  daher  der  Führung  unse- 
res Verf.  überlassen  und  Ausreden,  wenn  sie 
noch  gemacht  werden  sollten,  eben  als  das  be- 
trachten, was  sie  sind,  als  Ausreden,  denen  kein 
Werth  weiter  beigelegt  werden  kann. 

Und  was  ist  es  denn  nun  da,  das  wir  über 
die  Anschauungen  des  Ultramontanismus  in  Hin- 
sicht des  normalen  Verhältnisses  zwischen  Staat 
und  Kirche  und  über  die  da  zu  erstrebenden 
Ziele  erfahren?  In  der  That  kann  das  Bild  von 
der  politisch-kirchlichen  Welt,  das  Fra  Matteo 
entwirft,  von  seinen  Principien  aus  nicht  conse- 
quenter,  aber  auch  in  nicht  höherem  Masse  das 
gerade  Qegentheil  von  dem  sein,  was  in  allen 
nicht  ultramontanen  Kreisen  als  das  allein  rieh-  - 
tige  Verbältniss  zwischen  den  beiden  grossen 
Gewalten  gilt,  um  die  es  sich  da  handelt.  Völ- 
lige Unterordnung  des  staatlichen  und  bürgerli- 
chen Lebens  unter  die  Kirche,  d.  h.  unter  den 
Papst,  in  dessen  Person  alle  kirchliche  Gewalt 
und  Machtvollkommenheit  zusammen  gefasst 
wird,  das  stellt  uns  der  Jesuit  als  dasjenige 
hin,  wa6  allein  gebilligt  werden  kann  und  worauf 
Alles  hinaus  gehen  muss:  der  Papst  die  höchste 
Obrigkeit  auf  Erden,  der  Ausfluss  aller  anderen 
Gewalt,  die  es  sonst  geben  mag  und  deshalb 
auch  der  oberste  Richter  über  alle  sonstige 
Obrigkeit,  so  dass  namentlich    der  Staat  ihm 


Weber,  Staat  und  Kirche  etc.        791 

unterthänig  und  alle  Inhaber  staatlicher  Gewalt 
nur  seine  Werkzeuge  sind.  Die  kühnsten  Träume 
einer  universalen  Weltregierung  durch  den  rö- 
mischen Kirchenfürsten,  wie  sie  nur  je  in  der 
mittelalterlichen  Zeit  die  Papst-Könige  in  Rom, 
einen  Gregor  VII.,  einen  Innocenz  III.,  einen 
Bonifacius  VIII.  beseelt  haben,  sehen  wir  in 
dem  vorliegenden  Buche  auch  jetzt  wieder  von 
Seiten  dieses  Stimmführers  des  Ultramontanis- 
mus geltend  gemacht,  wie  er  denn  auch  aus- 
drücklich sich  auf  die  »Bulla  dommatica«  Boni- 
facius des  VIEL,  die  bekannte  »Unam  sanctam 
ecclesiam«  beruft  und  in  ihr  dasjenige  Kirchen- 
und  Weltgesetz  erblickt,  das  noch  jetzt  unwan- 
delbar fest  stehe  und  von  welchem,  als  ex  ca- 
thedra erlassen,  auch  kein  Titelchen  in  Wegfall 
kommen  oder  nachgelassen  werden  darf.  Ge- 
rade diese  Bulle  in  Ausführung  zu  bringen,  er- 
scheint dem  Kirchenpolitiker  der  Civiltk  als  das 
Ziel  aller  Bestrebungen  der  heutigen  Kirchen- 
männer, und  recht  ausdrücklich  handelt  er  über 
»den  autoritativen,  für  die  Ermittelung  der 
göttlich  geoftenbarten  Wahrheiten  massgebenden 
Charakter«  dieses  Aktenstückes,  darlegend,  dass 
dasselbe  »seinem  ganzen  Umfange  nach  die 
Autorität  eines  Dogma's  habe  und  daher  in  eben 
derselben  Ausdehnung  ein  fur  jeden  Katholiken 
im  Gewissen  verpflichtendes  Glaubensdocument 
sei«.  »Zum  Heile  der  Seelen,  in  der  höchsten 
Autorität  des  römischen  Papstes  und  des  heili- 
gen Stuhles  und  auf  Grund  der  Einheit  und 
Macht  der  Kirche,  seiner  Braut«,  so  hat  auch 
Leo  X.  seiner  Zeit  gesagt«  »erneuern  wir  hier- 
mit die  genannte  Constitution,  die  Bulle  »Unam 
sanctam«,  und  heissen  sie  gut  unter  gleichzeiti- 
ger Gutheissung  derselben  von  Seiten  des  gegen- 
wärtigen heiligen  Concils«,  nämlich  des  fünften 


792        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

Lataranischen,  und  »sollte  nunc,  ruft  Liberatore 
nach  Anführung  dieser  Worte  des  Mediceers  »in 
gehobenem  Tone«   aus,    »eine  Bulle  nicht   dog- 
matisch  sein,   die  von   zwei  Päpsten  bestätigt, 
von   einem    ökumenischen   Concil    gutgeheissen 
und  in  der  eine  feierliche  Glaubensentscheidung 
enthalten  ist?«   Da  kann  von  einer  Ermässigung 
der    in    jener  Bulle    enthaltenen   Forderungen 
allerhöchster  Machtvollkommenheit  des  römischen 
Bischofs   über  alle  anderen  Gewalten  der  Erde 
denn  freilich  nicht  die  Bede  sein,   die  Bulle  ist 
ja   eben  göttliches  Gesetz,  von  dem  Nichts  ab- 
gebrochen werden   darf,  und  in  welcher  Rück- 
sichtslosigkeit  dies   gemeint  ist,    darüber  lässs 
Liberatore  auch  nicht  in  Zweifel.     »Die  grosse, 
universale     Genossenschaft ,     in     welcher    alle 
Ghristgläubigen  nur  einen  einzigen  Leib  bildenc, 
darf  und  kann,  so  meint  es  der  italienische  Je- 
suit,   »auch  nur   ein   einziges  absolutes  Haupt 
haben  c,  und  dieses  ist  freilich   in  unsichtbarer 
Weise  Christus,   in   sichtbarer  aber  sein  Stell- 
vertreter auf  Erden,  der  römische  Pontifex,  wel- 
chem Christus   selbst  das  Amt  eines  höchsten 
Hirten    seiner  Kirche    übergeben   hat«.     Aber 
»giebt  es  nun  nur  ein  Haupt,  so  kommt  diesem 
auch   zu,   dass   ihm   das  Alles,   was  in  jenem 
Leibe  sich  befindet,  oder  in  irgend  einer  Weise 
zu  demselben  gehört,   unterworfen   sein  muss«, 
und  »demnach  muss  das  weltliche  Schwert,  das 
Symbol  der  bürgerlichen  Autorität,  dem   geist- 
lichen  Schwert,   dem   Symbole   der  kirchlichen 
Autorität  untergeordnet  sein.    So  fordert  es  un- 
umgänglich die  rechte  Ordnung  und  die  pflicht- 
schuldige Beziehung  der  Dinge,  von  denen  nach 
einem   göttlichen   Gesetze    die    untersten    den 
mittleren,  die  mittleren  den  höheren  untergeord- 
net sind«,  und  »ein  Jeder  muss  doch  erkennen, 


Weber,  Staat  und  Kirche  etc.        793 

da8S  die  geistliche  Autorität  an  Würde  ?nd  Be- 
deutung jede  weltliche  in  demselben  Masse  über- 
trifft, als  die  geistlichen  Interessen  den  weltli- 
chen yorangehen«.  Dies  denn  die  Grundan- 
schauung Liberatore's  und  gewissennassen  das 
Programm,  das  er  nun,  wie  Weber  uns  zeigt,  in 
seinen  Aufsätzen  bis  in  das  Einzelnste  und 
Kleinste  hinein  durchzuführen  gesucht  und  gewusst 
hat:  da  giebt  es  keine  Beziehung  auch  im  bür- 
gerlichen und  politischen  Leben,  in  die  der 
Papst  nicht  schliesslich  sich  zu  mischen  befugt 
wäre  und  wo  nicht  sein  Wille  zuletzt  den  Aus- 
schlag geben  müsste. 

Aber  ist  es  nun  nicht  in  der  That  dan- 
ken swerth,  class  der  Verf.  diese  Schrift  des  ita- 
lienischen Jesuiten  den  deutschen  Lesern  zu- 
S [anglich  gemacht  und,  wie  wir  hinzusetzen  dür- 
en,  in  sehr  sachgemässer  Weise  beleuchtet  hat? 
Eins  wird  hier  namentlich  für  immer  widerlegt: 
die  seit  dem  18.  Juli  1870  von  ultramontaner 
Seite  so  oft  vorgebrachte  Behauptung,  dass 
die  Tragweite  der  päpstlichen  Unfehlbarkeit 
sich  auf  die  politischen  Dinge  nicht  erstrecke. 
Der  italienische  Jesuit,  dessen  Buch,  wohlge- 
merkt! yon  dem  Hauptorgane  des  deutschen 
Episcopate,  dem  »Mainzer  Katholiken«  allen 
Gläubigen  angelegentlichst  empfohlen  worden  ist, 
weiss  es  doch  besser,  und  nach  ihm  giebt  es 
eben  kein  bürgerliches  und  politisches  Verhält- 
nisse das  nicht  seine  schliesslicbe  und  endgiltige 
Ordnung  von  Rom  aus  zu  empfangen  hätte,  und 
da  wird  man  doch,  nachdem  man  sich  zu  Libe- 
ratore's Ansichten  öffentlich  bekennt,  auch  nicht 
mehr  im  Stande  sein,  das  Dogma  vom  J.  1870 
als  so  unverfänglich  hinzustellen,  wie  man  es  zu 
thun  versucht  hat.  Und  dann  —  welche  Per- 
spectiven eröffnen  uns  die  Auseinandersetzungen 


H 


794        Gott.  gel.  Anz.  1873;  Stuck  20. 

des  Italieners,  welche  uns  hier  von  Weber  in 
ausführlicher  Weise  recapitulirt  werden  1  Man 
lese  nur,  was  in  §.  4  und  5  des  vorliegenden 
Buches  über  die  »Folgen  der  Unterordnung  des 
Staates  unter  die  Kirche,  d.  h.  den  Papst«  ans« 
einander  gesetzt  wird,  und  zwar  nicht  etwa 
Consequenzen,  die  Weber  aus  den  Sätzen  Libe- 
ratore's  zöge,  sondern  Forderungen,  unbedingte 
und  nimmermehr  aufzugebende  Forderungen, 
welche  der  Sprecher  des  Ultramontanismus  selbst 

Seltend  macht:  da  wird  man  leicht  einsehen, 
ass  der  Staat  nur  sich  selbst  vertheidigt,  wenn 
er  gegen  den  Ultramontanismus  mit  allen  seinen 
Kräften  sich  zu  wehren  sucht.  Nicht  bloss  völ- 
lige Unabhängigkeit  der  Kirche  in  allen  Stücken 
vom  Staat,  sondern  auch  völlige  Unterordnung 
dieses  unter  jene  wird  da  begehrt,  und  wenn 
der  Staat  sich  zu  solcher  Unterordnung  nicht 
bergeben  will,  dann  ist  die  nächste  Folge  Auf- 
lehnung und  Empörung  gegen  ihn.  »Eine  Ge- 
walt«, ruft  Liberatore  geradezu  aus,  »welche 
gegen  Gott«,  d.  i.  gegen  den  Papst,  der  ja  ganz 
an  Gottes  Stelle  ist,  »sich  erhebt,  setzt  sich  in 
offenen  Aufruhr  gegen  den  höchsten  Herrn  und 
reisst  sich  los  von  dem  Grunde,  von  welchem 
sie  herstammt«,  aber  »welche  Geltung  kann  sie 
da  ferner  noch  behalten?  In  solcher  Weise  un- 
gefähr urtheilt  das  Volk  und  seien  wir  über* 
zeugt,  Treulosigkeit  erzeugt  Treulosigkeit  und 
eine  Regierung,  die  sich  gegen  die  Kirche  auf- 
lehnt, wird  Unterthanen  haben,  welche  sich  auf- 
lehnen gegen  sie  selbst!«  Kann  da  noch  Etwas 
deutlicher  sein,  aber  darf  man  da  noch  die  Re- 
gierung tadeln,  welche  gegen  die  ihr  da  eröff- 
neten Aussichten  sich  zu  sichern  sucht,  so  lange 
es  noch  Zeit  ist?  Und  eben  so  lese  man,  was 
der  Jesuit  (§.  6   und  7)  über  Gewissens-  und 


Weber,  Staat  und  Kirche  etc.        795 

Cultusfreiheit  sagt:  dass  derselbe  von  beiden  so 
schwer  errungenen  Gütern  des  gegenwärtigen 
Zeitalters  Nichts  wissen  will,  versteht  sich  von 
selbst,  aber  er  verlangt  von  dem  Staate  auch 
nicht  mehr  und  nicht  weniger,  als  seinen  Arm 
zur  Unterdrückung  dieser  Freiheit  zu  leihen. 
Nur  folgende  Sätze  heben  wir  da  aus:  »die 
erste  Bedingung  für  eine  wirksame  Verbindung 
des  Staatsgesetzes  mit  den  Gesetzen  der  Kirche 
ist  die  Anwendung  der  Gewaltmassregeln,  über 
welche  der  Staat  selbst  disponirt,  in  allen  den 
Fällen,  in  welchen  die  geistliche  Strafe  unzu- 
reichend ist.  Die  Stimme  des  Hirten  hat  nicht 
immer  Kraft  genug,  um  die  reissenden  Wölfe 
von  dem  Schafstalle  Jesu  Christi  fern  zu  halten, 
und  in  einem  solchen  Falle  nun  ist  es  die 
Sache  des  mit  der  Autorität  des  Schwertes  be- 
kleideten Fürsten,  sich  mit  seiner  Gewalt  zu 
bewaffnen,  um  alle  Feinde  der  Kirche  zu  ver- 
drängen und  in  die  Flucht  zu  schlagen«,  das 
aber,  fügt  Liberatore  hinzu,  »ist  nicht  der  Ver- 
nunft entgegen,  vielmehr  ist  es  derselben  sogar 
sehr  entsprechend,  weil  es  der  Ordnung  und 
Absicht  Gottes  durchaus  gemäss  istc  In  unbe- 
dingter Weise  hat  der  Fürst  »mit  der  Kirche, 
d.  i.  dem  Papste,  zum  Heile  der  Seelen  und 
zur  Erhaltung  und  Ausbreitung  des  Glaubens 
zusammen  zu  wirken €,  aber  was  das  heisst, 
wird  klar,  wenn  man  erwägt,  dass  nach  der 
Civiltä  »diejenigen,  welche  gegen  die  geistliche 
Autorität  sich  auflehnen ,  mit  körperlichen  Züch- 
tigungen, durch  Bestrafung  an  ihrem  Vermögen, 
durch  ihnen  auferlegte  Beraubungen  und  Fasten, 
durch  Gefangniss  und  Schläge  zur  Unterwerfung 
zurückgezwungen  werden  sollen c  Dazu  braucht 
man  in  der  That  Nichts  mehr  hinzu  zu  setzen, 
aber  wir   meinen  es  daher  als  eine  sehr  dan- 


"n 


796        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  20. 

kenswerthe  Arbeit  bezeichnen  zu  dürfen,  dass 
der  Verf.  uns  diese  Dinge  aufgedeckt  hat.  Sei 
das  Buch  denn  bestens  und  vor  allen  Dingen 
denen  empfohlen,  welche  noch  nicht  gewussi 
haben,  was  für  Feinde  es  sind ,  die  da  auf  dem 
Plane  stehen  I  F.  Brandes. 


II  commento  medio  di  Averroe  alia  poetica 
di  Aristotele  per  la  prima  volta  pubblicata  in 
Arabo  e  in  Ebraico  e  recato  in  Italiano  da 
Fausto  Lassinio.  Parte  seconda:  la  ver- 
sione  Ebraica  di  Tödrös  Tödrösi  con  note.  Pisa, 
presso  l'editore  et  traduttore,  1872.  VII,  8  und 
35  S.  in  Kleinfolio. 

Der  berühmte  Arabische  Arzt  und  Philo- 
soph Ibn-Roshd,  Lateinisch  im  Mittelalter 
Averroes  genannt,  beschäftigte  sich  bekanntlich 
viel  mit  dem  Uebersetzen  und  Erklären  der 
Aristotelischen  Schriften;  und  seine  Bearbeitun- 
gen der  Aristotelischen  Werke  wurden  (wie  die 
meisten  Arabischen  Werke  der  Art)  sodann  bald 
ins  Hebräische  übertragen.  Wenn  der  Hebräi- 
sche Uebersetzer  dieser  Arabisch  umgebildeten 
Poetik  sich  Tödrös  nannte,  so  ist  das  derselbe 
aus  Theodoros  zunächst  ins  Morgenländische 
der  Christen  umgewandelte  Name  welchen  audi 
der  vor  einigen  Jahren  durch  den  Englischen 
Kriegszug  so  gewaltsam  gestürzte  und  ums  Le- 
ben gekommene  letzte  Abessinische  Kaiser  trug; 
und  der  Zuname  Tödrösi  bedeutet  dass  audi 
sein  Geschlecht  sich  ebenso  nannte. 

Man  kann  recht  gespannt  darauf  sein  wie 
Ibn-Roshd  ein  solches  sowohl  seinem  Inhalte  als 
seiner  Kunstsprache  nach  durchaus  nur  Griechi- 
sches Buch  wie  Aristoteles9  Poetik  ins  Arabische 


Lasinio ,  II  commento  medio  di  Averroe  etc.   797 

fibertrag.  Ohne  das  gesammte  Griechische  Alter- 
thum  von  Seiten  der  Kunst  und  der  Geschichte 
richtig  und  übersichtlich  im  Auge  zu  haben, 
kann  man  dieses  Buch  nicht  wohl  verstehen; 
und  sogar  für  uns  sind  heute,  nachdem  soviele 
neuere  Gelehrte  es  völlig  wieder  zu  verstehen 
bemüht  gewesen  sind,  der  mehr  oder  weniger 
unklaren  Stellen  darin  noch  viele.  Wie  sollten 
nun  die  Araber  im  Mittelalter  es  in  allen  Ein- 
zelnheiten vollkommen  verstanden  haben,  da 
ausserdem  eine  acht  Arabische  Poetik  wie  die 
dortigen  Gelehrten  sie  aus  ihren  Morgenländi- 
schen Mustern  aufbauten,  mit  einer  Griechischen 
wie  Aristoteles  sie  gab  fast  durchaus  nichts  ge- 
meinsam hat?  In  eine  Poetik  wie  sie  nur  auf 
dem  Grunde  einer  genauen  Kenntniss  der  Dich- 
tungen aller  auch  der  verschiedensten  Völker 
sich  richtig  aufbauen  kann ,  hatte  dazu  Aristote- 
les selbst  auch  noch  nicht  den  ersten  Blick  ge- 
worfen, noch  richtig  erkannt  wie  die  Dichtung 
selbst  und  wie  ihre  einzelnen  Kunstarten  ent- 
standen seien. 

Herr  Prof.  Lasinio  will  nun  in  einem  ersten 
Bändchen  diese  Arabische  Uebersetzung  zum  er- 
sten Male  veröffentlichen,  und  in  einem  dritten 
eine  Italienische  Uebersetzung  sowohl  des  Ara- 
bischen als  des  Hebräischen  mit  weiteren  Be- 
merkungen geben.  Von  diesen  drei  Bändchen 
liegt  hier  das  zweite  in  einem  schönen  und  zu* 
verlässigen  Drucke  mit  sorgfältiger  Bemerkung 
der  verschiedenen  Lesarten  zweier  Handschrif- 
ten vor.  Das  erste  Bändchen  jedoch,  ohne  wel- 
ches man  diese  Hebräische  Uebersetzung  der 
Arabischen  nicht  sicher  genug  würdigen  kann, 
haben  wir  uns  bis  jetzt  vergeblich  bemühet  ein- 
zusehen ;  und  nach  einer  dem  letzten  Blatte  des 
Umschlages  dieses  zweiten  beigefügten  schritt- 


798        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

liehen  Nachricht  scheint  es  noch  nicht  erschie- 
nen zu  sein.  Indem  wir  demnach  diesem  Werke 
mit  allen  seinen  drei  Bändchen  für  jetzt  nur 
eine  glückliche  Beendigung  anwünschen  können, 
bemerken  wir  noch  folgendes.  Einige  Bruch- 
stücke dieser  Hebräischen  Uebersetzung  waren 
nach  der  Wiener  Handschrift  schon  1795  in 
einem  Sammelwerke  wo  man  sie  nicht  leicht  er- 
wartet erschienen,  in  Eichhornes  Allgemeiner 
Bibliothek  der  Biblischen  Literatur,  Bd.  VH. 
Wir  meinen  jedoch  kaum  dass  der  jetzige  Heraus- 
geber über  die  Unvollkommenheiten  jenes  Dru- 
ckes und  der  dort  beigefügten  Französischen 
Uebersetzung  der  Bruchstücke  sich  so  sehr  zu 
wundern  Ursache  hat.  Jene  Uebersetzung  war 
yon  einem  damals  als  ein  bedeutender  Gelehr- 
ter gerühmten  Juden,  L.  Bendavid.  Allein  auch 
unter  den  gelehrten  Juden  jener  Zeit  stand  da- 
mals die  Kenntniss  des  Hebräischen  in  Deutsch- 
land sehr  tief,  trotz  oder  vielmehr  wegen  der 
Neuerungen  Mendelsohn's,  welche  um  jene  Zeit 
das  Judenthum  unter  uns  soviel  beschäftigten. 
Die  seitdem  verflossenen  80  Jahre  sind  aber  in 
Deutschland  auch  nach  dieser  Seite  hin  nicht 
umsonst  gekommen.  H.  E. 


Die  Ueberreste  altdeutscher  Dichtungen  von 
Tyrol  und  Fridebrant.  Gesammelt,  heraus- 
gegeben und  erläutert  von  E.  Wilken.  — 
Paderborn  Druck  und  Verlag  von  F.  Schöningh. 
1873.  —  44  SS.    8. 

Die  bisher  zerstreuten  und  nur  wenig  be- 
achteten Fragmente,  die  uns  unter  den  Namen 
eines  Königs  von  Schotten  Tyrol  und  seines  Soh- 
nes Fridebrant  überliefert  sind,  liegen  hier  ver- 
einigt vor.    In  Bezug  auf  den  Ursprung  der  so 


Wilken,  D.  Ueberreste  altdeutsch.  Dicht,  etc.  799 

viele  dunkle  Seiten  bietenden  Sage  von  Tyrol 
(vergl.  SS.  35,  36)  verdient  wol  noch  der  Um- 
stand Beachtung,  class  Schotten,  schottisch  u.  8.  w. 
im  MA.  häufig  geradezu  für  Irland,  irisch  u.  8.  w. 
gebraucht  wird*),  wonach  es  erlaubt  scheint, 
den  von  Grimm  allerdings  angefochtenen  Zusam- 
menhang der  Tyrol-Fridebrant-  mit  der  irischen 
Brandan-Sage  wenigstens  als  möglich  gelten  zu 
lassen.  Von  den  britischen  Inseln  ist  uns  die 
Sage,  direct  oder  indirect,  doch  wol  zugekom- 
men, und  eine  keltische  Etymologie  erscheint 
darnach  gerechtfertigt,  doch  lege  ich  auf  die 
S.  35  Anm.  4  versuchte  Deutung**)  darum  we- 
nig Gewicht,  weil  ich  des  Keltischen  noch  un- 
kundig bin  und  nicht  in  der  Lage  war  von  Kel- 
tieten  Auskunft  zu  erhalten. 

Der  gewöhnlichen  Ansicht  entgegen  habe  ich 
die  epischen  Fragmente  für  gleichalt,  wenn  nicht 
älter  als  das  sog.  Lehrgedicht  angesetzt.  Der 
Möglichkeit,  dass  in  dem  Lehrgedichte  selbst 
ältere  und  jüngere  Theile  zu  unterscheiden  seien, 
wird  man  um  so  mehr  Raum  vergönnen  müssen, 
als  gerade  Dichtungen  didaktischen  Inhalts  im 
MA.  sich  nur  zu  oft  jüngeren  Interpolationen 
und  Weiterführungen  ***)  ausgesetzt  fanden. 
Solche  jüngere  Zuthat  mögen  selbst  die  beiden 
der  Lehre  vorausgeschickten  Räthsel  sein,  wo- 
gegen die  Lehre  (etwa  mit  Ausschluss  weniger 
Strophen)  den  epischen  Bruchstücken  in  ihrer 
ursprünglichen  Abfassung  f)  gleichaltrig  zur  Seite 

*)  Ich   ward  von  befreundeter  Seite  zuerst  hierauf 
hingewiesen. 

**)  Bei   der  Erklärung  von  Thüringen   ist  natürlich 
auch  der  Name  der  Hermunduren  in  Betracht  zu  ziehn. 
***)  Ueber  die  jüngeren  Theile  des  Winsbeken  vergl. 
jetzt  meinen  Aufsatz  in  der  Germania  XVII,  410  fg. 

f)  Die  mitteldeutschen  Sprachformen  der  Hs.  schei- 
nen doch  nur  auf  Rechnung  des  Schreibers  zu  kommen* 


800       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  20. 

stehen,  wenn  nicht  in   den  Rahmen  desselben 
Gedichts  gehören  wird. 

Eine  neue  Vergleichang  der  Pariser  Ha.,  die 
nach  Hagens  sorgsamem  Abdruck  wol  nicht  Viel 
erbracht  hätte,  konnte  ich  nicht  vornehmen, 
doch  hoffe  ich  den  Text  an  einigen  Stellen  emen- 
dirt  zu  haben,  hier  und  da  werde  ich  vielleicht 
den  Vorwurf  unnöthiger  Aenderung  erfahren. 
Bei  der  Erläuterung  des  Sachlichen  (namentlich 
des  Gnomischen)  habe  ich  mich  auf  die  Be- 
nutzung nahe  liegender  Denkmäler  beschränkt, 
da  um  dieser  zwar  interessanten,  aber  wenig 
umfangreichen  Bruchstücke  willen  eine  Durch- 
forschung der  ganzen  altdeutschen  Literatur  nicht 
wol  erwartet  werden  kann. 

Am  nächsten  stehen  dem  Lehrgedicht  der 
Winsbeke  und  Freidank,  doch  mehr  ersterer. 
Im  Tyrol  ist  der  Zögling  als  junger  Fürst,  im 
Winsbeken  als  Ritter  gedacht,  in  Beiden  ist  uns 
das  Ideal  der  hohem  Lebenskreise  des  deutschen 
Mittelalters  theoretisch  vor  Augen  gestellt,  wäh- 
rend wir  den  praktischen  Commentar  dazu  vor- 
zugsweise bei  Hartmann  und  Wolfram  finden. 
Dieser  Richtung  schliesst  sich  im  Uebergang  zu 
einer  andern  auch  Tbomasins  Welscher  Gast 
noch  an,  während  im  Freidank  bereits  der  Preis 
bürgerlicher  Tugend  und  eine  mehr  für  die 
Mittelclassen  berechnete  Philosophie  deutlich 
hervortritt  ohne  darum  ziemlich  häufiger  Remi- 
niscenzen  an  die  höfische  Zeit  zu  entbehren. 
Mit  dem  Renner  beginnt  wiederum  eine  neue 
Richtung  der  Lehrdichtung,  die  gelehrt-subjective, 
die  sich  so  lange  erhielt,  bis  durch  die  Refor- 
mation das  ethische  Interesse  zum  religiösen  ge- 
steigert ward  und  in  Luthers  Bibelübersetzung 
Bich  befriedigen  konnte.  E.  Wilken. 


801 

G ö  tt  i  n $ i s c h  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsiebt 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  21.  21.  Mai  1873. 


Abhandlungen  zu  Frankfurt's  Re- 
formationsgeschichte. Von  Dr.  Georg 
Eduard  Steitz.  (Gerhard  Westerburg. 
Jacob  Micyllus.  Luther's  Warnungs- 
schrift Dionysius  Melander).  Separat- 
abdruck aus  dem  Archiv  für  Frank- 
furt's .Geschichte  und  Kunst.  V.  Band. 
Frankfurt  a.M.  Druckerei  von  August 
Osterrieth.     1872.    4°.     281  SS. 

Der  Verfasser  des  vorliegenden  Bandes,  dem 
wir  schon  so  manchen  werthvollen  Beitrag  zur 
Geschichte  der  Reformationszeit  schulden,  hat 
durch  die  Sammlung  einiger  Monographieen  sich 
aufs  Neue  ein  Recht  auf  unsre  Dankbarkeit  er- 
worben. Auch  hier,  wie  in  einer  früheren  Ar« 
beit*),  hat  er  in  der  Special-Geschichte  der 
Stadt  Frankfurt  den  verbindenden  Faden  zu  fin- 

*)  S.  G.  £.  Steitz:  Reformatorisohe  Persönlichkei- 
ten, Einflasse  and  Vorgange  in  der  Reichsstadt  Frank- 
fort am  Main  von  1519 — 1522.  Separat- Abdruck  aas 
dem  Archiv  far  Frankfurts  Geschichte  und  Kunst  1Y. 
Band.    1868» 

61 


802        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  21. 

den  gewusst,  welcher  von  dem  einen  Gegenstand 
zum  andern  hinüberführt.  Es  ist  nicht  meine 
Absicht  den  Inhalt  des  ganzen  Bandes  erschöpfend 
zu  besprechen.  Einer  geübteren  Feder  überlasse 
ich  es,  die  letzten  Abhandlungen,  die  er  enthält, 
nach  Gebühr  zu  würdigen.  Es  genüge  über  sie 
nur  Weniges  anzudeuten.  Die  eine  ergänzt  und 
berichtigt- Class  ens  Micyllus  in  erwünschter 
Weise,  indem  sie  in  scharfsinniger  Deutung  Mi« 

Sllischer  Verse  und  mit  Heranziehung  von  Otto 
elanders  Werk  »Jocoseria<  klarlegt,  dass  der 
Weggang  Micylls  von  Frankfurt  1533  wesentlich 
durch  8 einen  Unmuth  über  die  gehässigen  Kon- 
flikte mit  den  Zwinglischen  Prädikanten  und  ih- 
rem Anhang  veranlasst  war.  Die  andere,  un- 
mittelbar an  dieses  Thema  anknüpfend,  behan- 
delt »Luthers  Warnungsschrifb  an  Rath  und  Ge- 
meinde zu  Frankfurt  1533  und  Dionysius  Melan- 
ders  Abschied  von  seinem  Amte  1535«  mit  gu- 
ter Benutzung  aktenmässiger  Frankfurter  Auf- 
zeichnungen. Da  der  Verf.  S.  278  bedauert, 
dass  über  Melanders  Wirksamkeit  in  Hessen  so 
gut  wie  nichts  zu  erfahren  sei,  so  bemerke  ich 
nur  beiläufig,  dass  ich  ihn  in  Wigand  Lauzes 
»Leben  und  Thaten  Philippi  Magnanimi«  (ZS. 
des  Vereins  für  Hessische  Geschichte  und  Landes- 
kunde 1841.  1847  Supplement)  Bd.  I.  395  er- 
wähnt finde  (Tgl.  Steitz  279).  Dagegen  fehlt 
sein  Name  a.  a.  0.  II.  504,  so  man  ihn  auch 
erwarten  sollte.  In  Bd.  1.  179  wird  neben  Oe- 
kolampad,  Zwingli,  Bucer,  Hedio  als  einer  von 
denen  genannt,  die  von  Ferne  her  1529  zum  Mar- 
burger Gespräch  gekommen  seien,  durch  welche 
Zusammenstellung  die  Annahme  von  Steitz  S. 
277  gewissermas8en  bestätigt  wird.    Nach  Ranke 

5 Reformations-Zeitalter  IV.    187)    hat  er    den 
Landgrafen  in  dem  Entschlüsse  bestärkt,  Mar- 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.  803 

garethe  von  der  Saal  zu  seiner  zweiten  Gemah- 
lin  zu  machen. 

Ausführlicher  ist  über  die  erste  Abhandlung 
des  vorliegenden  Bandes  zu  sprechen,  welcher, 
wie  dem  Umfang  (215  SS.)  so  dem  Inhalt  nach 
bei  Weitem  die  vornehmste  Bedeutung  zukommt. 
Sie  beschäftigt  sich  mit  dem  Leben  und  mit 
den  Schriften  des  Dr.  Gerhard  Westerburg.  In 
den  Geschichten  des  Bauernkrieges,  der  Wieder- 
täufer, der  Stadt  Frankfurt  a.  M.  wohl  auch  der 
Deutschen  Reformation  im  Allgemeinen  stösst 
man  nicht  selten  auf  den  Namen  des  Dr.  Wester- 
burg. Aber  immerhin  wird  er  vereinzelt  er- 
wähnt, eine  genauere  Besprechung,  geschweige 
denn  eine  ausführliche  Lebensgeschichte  des 
merkwürdigen  Mannes  hat,  so  reizvoll  der  Stoff 
erscheinen  mochte,  meines  Wissens  noch  Nie- 
mand versucht,  in  den  meisten  biographischen 
Sammel- Werken ,  selbst  solchen  von  Ruf,  wie 
Herzogs  Real-Encyclopädie  für  die  protestanti- 
sche Theologie  wird  man  seinem  Namen  ver- 
geblich nachfragen.  Nächst  Kanne  (s.  dessen: 
»Zwei  Beiträge  zur  Geschichte  der  Finsternis s 
in  der  Reformations-Zeit  1822«  war  es  vorzüg- 
lich Cornelius,  welcher  in  seinem  leider  noch  un- 
vollendeten, bahnbrechenden  Werke:  »Geschichte 
des  Münsterischen  Aufrührst  die  Aufmerksamkeit 
auf  Westerburg  lenkte.  Der  Verf.  seit  Jahren 
lebhaft  für  die  Persönlichkeit  des  »fremden 
Doctors  und  evangelischen  Mannes«,  als  welcher 
Westerburg  in  Frankfurt  1525  auftritt,  inter- 
essirt,  bat  es  unternommen,  den  zerstreuten 
Spuren  seines  Wirkens  nachzugehn,  und,  wie  viel 
Zeit  und  Mühe  eine  Forschung  der  Art  in  ihrem 
Gefolge  hat,  sie  ist  in  diesem  Falle  reich  be- 
lohnt worden«  An  Westerburgs  Beispiel  zeigt 
sich  aufs  Neue,  ein  wie  grosser  Schatz  verbor- 


804        Gott  gel.  Anz.  1873.  Stuck  21. 

gener  Thatsachen  auf  dem  Gebiet  der  Deut* 
sehen  Reformations-Geschichte  noch  zu  heben 
ist.  Es  ist  durchaus  naturgemäß,  dass  eine 
Zeit,  welche  so  reich  an  hervorragenden  Per- 
sönlichkeiten ist  wie  wenig  andere,  zunächst  die 
historische  Untersuchung  dazu  auffordert,  gleich- 
sam diese  höchsten  Spitzen  zu  beleuchten.  So- 
bald diese  aber  in  einigermassen  klarem  Lichte 
erscheinen,  werden  auch  die  minder  erhabenen 
Objekte  erhellt,  und  so  manches  von  diesen,  das 
bisher  nur  in  nebelhaften  Umrissen  erschien, 
empfangt  nun  erst  Form  und  Farbe.  Wie  viel 
auf  diesem  Felde  noch  zu  thun  übrig  bleibt, 
möge  nur  Beispielshalber  dadurch  erläutert  wer- 
den, dass  es  bis  jetzt  an  einer  genügenden  Bio- 
graphie des  merkwürdigen  Eberlin  von  Günz- 
burg  fehlt. 

Zu  der  Lebensbeschreibung  Westerburgs  ha- 
ben zunächst  seine  Schriften,  denen  man  bisher 
wenig  Beachtung  hat  zu  Theil  werden  lassen, 
viel  Material  geliefert.  Sie  sind,  obgleich  von 
grosser  Seltenheit,  bis  auf  eine,  dem  Verf. 
sämmtlich  zugänglich  gewesen.  Obgleich  ihre 
Titel  an  gehörigem  Ort  genau  angegeben  wer- 
den, wäre  eine  bibliographische  Zusammenstel- 
lung am  Schlus8  im  Interesse  grösserer  Ueber- 
sichtlichkeit  nicht  unerwünscht  gewesen.  Eine 
von  diesen  Schriften  (No.  II  auf  S.  196}.  »Von 
dem  anbetten  des  H.  Sacraments«  finaet  sich 
auch  auf  der  Göttinger  Bibliothek  unter  Theol. 
Thet.  II.  133a.  Demnächst  sind  mehrere  Ar- 
chive, wie  die  von  Frankfurt,  Köln,  Königsberg 
mit  Erfolg  auf  Westerburgs  Geschichte  hin 
untersucht  und  ausgebeutet  worden.  Nicht  un- 
bedeutend war  endlich  die  helfende  Theilnahme 
des  Herrn  Pastor  Krafft  zu  Elberfeld,  der  sich, 
wie  nach  S.  215  zu  schliessen  ist,  im  Besitze 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.  805 

noch  weiterer  Nachrichten  über  Westerburg  be- 
findet, welche  leider  nicht  mehr  benutzt  wer« 
den  konnten.  Namentlich  hatte  der  Verf.  dem 
genannten  Gelehrten  einige  für  die  Biographie 
höchst  werthvolle  Briefe  zu  verdanken,  welche 
eich  in  der  Simmlerischen  Sammlung  zu  Zürich 
befinden.  Man  sollte  nur  wünschen,  dass  sie 
(S.  192  ff.)  im  Originale  und  nicht  in  Ueber- 
setzung  mitgetheilt  wären. 

Allerdings  wäre  es,  trotz  des  mühsam  ange- 
sammelten Stoffes,  schwerlich  möglich  gewesen, 
die  Geschichte  eines  uns  immerhin  nur  sehr 
lückenhaft  bekannten  Lebens  so  weit  auszu- 
spinnen,  wie  es  geschehen  ist,  wenn  nicht  der 
Verf.  es  verstanden  hätte,  gleichsam  dem  allge- 
meinen historischen  Hintergrunde,  von  welchem 
dieses  vielbewegte  Leben  sich  abhebt,  einen  be- 
deutenden Raum  in  dem  Rahmen  seiner  Darstel- 
lung anzuweisen.  Man  mag  zweifeln,  ob  hierin 
nicht  hie  und  da  das  rechte  Mass  überschritten 
ist.  So  erscheint  Abschnitt  IV:  Carlstadts  Aus- 
gang: ziemlich  entbehrlich,  da  Westerburg  in 
diesem  Abschnitt  nur  an  einer  Stelle  zu  erwäh- 
nen war  (S.  143.  144),  und  eine  solche  Erwäh- 
nung sich  leicht  im  dritten  Abschnitt  hätte  ein- 
fügen lassen  können.  Auch  S.  186 — 190,  die 
sich  lediglich  mit  einer  Schrift  Bullingers  be- 
schäftigen, hätten  ohne  Noth  durch  eine  kurze 
Uebergangs-Phrase  ersetzt  werden  können.  In» 
des  wir  wollen  mit  dem  Verf.  nicht  darüber 
rechten  und  am  wenigsten  Anstoss  daran  neh- 
men, dass  er  die  früheren  Angelegenheiten  Carl- 
stadts, die  Anfänge  des  Anabaptismus,  die  er- 
sten Stadien  des  Bauernkrieges,  den  Beginn  des 
Münsterischen  Wiedertäuferthums  ausführlicher 
behandelt  hat:  Ereignisse,  mit  denen  in  der 
That  Westerburg8  Wirksamkeit  enge  verknüpft 


806        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

erscheint.  Versuchen  wir  es  ihre  wesentlichen 
Züge  an  der  Hand  des  Verf.  wiederzugeben  und 
daran  anzuknüpfen,  was  sich  Ergänzendes  oder 
Berichtigendes  darbietet. 

Gegen  Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts 
als  Spross  einer  reichen  Patricier-Familie  zu 
Köln  geboren,  begann  Gerhard  Westerburg  da- 
selbst in  der  Bursa  Montana  seine  Studien, 
wurde  im  März  1515  M.  A.  und  bildete  sich 
darauf  als  Jurist  in  Bologna  aus.  Hier  erlangte 
er  vermuthlich  den  juristischen  Doctor-Grad. 
Ein  vorübergehender  Aufenthalt  in  Rom  scheint 
auch  ihm  die  Augen  über  den  damaligen  Zu- 
stand der  katholischen  Kirche  geöffnet  zu  haben. 
Nach  Köln  zurückgekehrt,  wurde  er  hier  durch 
einen  Emissär  Nikolaus  Storchs  für  dessen 
Lehre  gewonnen  und  begab  sich  nach  Sachsen 
in  die  Nähe  des  neuen  Propheten.  Damals 
lernte  ihn  Luther  kennen*),  welcher  der  Hoff- 
nung Baum  gab,  er  werde  als  »vir  sincerus« 
die  gefahrliche  Richtung  der  Zwickauer  bald 
wieder  verlassen.  Wenn  nun  allerdings  Storch 
und  sein  Anhang  zunächst  unschädlich  gemacht 
wurden,  so  blieb  doch  die  radicale  Opposition 
Münzers  und  die  Carlstadts  gegen  Luther,  und  es 
ist  unbestreitbar,  dass  Westerburg  dieser  letzten 
sofort  mit  Lebhaftigkeit  sich  zuwandte,  dass  er 
sogar  ihre  Grundsätze  bis  zu  den  äussersten 
Eonsequenzen   fortführte.    Carlstadt  und  Rein- 

*)  Dass  es  gerade  in  Wittenberg  geschah,  wie  Steife 
6  nach  Cornelias  I  89  annimmt,  scheint  mir  doch 
nicht  ganz  sicher.  Wenigstens  geht  es  ans  Luthers 
Briefe  (de  Wette  II.  189.  190).  »Ex  arce  Eulenbergensi« 
nicht  hervor.  Ueber  Storchs  letzte  Schicksale  ware  zu 
S.  8  noch  anzuführen  gewesen,  die  bei  Erb  kam:  Gesch. 
d.  prot.  Sekten  im  Z.  A.  der  Reformation  519.  620  mit- 
getheilte  Nachricht. 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.  80? 

hard  trat  er  persönlich  nahe,  er  zog  nach  Jena, 
woselbst  er  sich  verheiratbete,  seine  Schrift 
»Vom  Fegfeuer <  etc.  1523  erscheint,  wie  S.  19 
nachgewiesen  wird,  als  ein  partieller  Auszug 
einer  dasselbe  Thema  behandelnden  Garlstadt- 
schen  Brochure,  dazu  bestimmt,  in  Köln  und  in 
den  Niederlanden  Propaganda  zu  machen. 
Nachdem  er  sich  vergeblich  in  seiner  Vaterstadt 
zur  Disputation  über  diese  Schrift  erboten  hatte, 
kehrte  er  nach  Jena  in  Garlstadts  Nähe  zurück 
und  stand  ihm  in  dem  Orlamünder  Streite  ge- 
gen Luther  als  Genosse  zur  Seite.  Noch  vor 
der  Ausweisung  der  radicalen  Gegner  Luthers 
aus  den  Sächsischen  Landen  war  Westerburg 
von  Carlstadt  nach  Zürich  gesandt  worden,  um 
mit  dem  geistreichen,  weitstrebenden  Kreise  der 
Grebel,  Stumpf,  Manz  etc.  enger  anzuknüpfen. 
Als  er  nach  Sachsen  zurückgekehrt  war,  fand 
er,  dass  auch  gegen  ihn  ein  Verbannungs-Edikt 
erlassen  sei.  Er  hatte  ihm  Folge  zu  leisten, 
aber  ehe  er  das  Land  verliess,  richtete  er  einen 
zuerst  von  Cornelius  I.  248  mitgetheilten  Brief 
an  den  Herzog  Johann  von  Sachsen,  der  sich 
durch  freimüthige  aber  massvolle  Sprache  aus- 
zeichnet und,  so  sehr  der  Schreiber  auch  Carl- 
stadts  Meinungen  anhangen  mochte,  doch  von 
jedem  Ausfall  gegen  Luther  frei  ist.  Wahr- 
scheinlich siedelte  Westerburg  sogleich  Ende 
1524  mit  Weib  und  Kind  nach  Frankfurt  a.  M. 
über.  Hier  traf  ihn  der  Ausbruch  des  Bauern- 
krieges. 

Indem  der  Verf.  die  Anfänge  dieser  Revolu- 
tion, die  Thätigkeit  Hubmaiers  und  Münzers  in 
Süd-Deutschland,  das  Auftreten  des  religiösen 
Elements  in  der  Bewegung,  die  Entstehung  der 
zwölf  Artikel  und  des  Schwarzwälder  Artikel- 
briefs bespricht,   kommt  er  zu  meiner  Genug- 


808        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  21. 

thuung  im  Grossen  und  Ganzen  zu  denselben  Resul- 
taten, welche  sich  früher  mir  ergeben  haben,  und 
die  ich  gegen  Baumann  in  den  »Forschungen  zur 
Deutschen  Geschichte«  XII 476 — 520  näher  ausge- 
führt und  modificirt  habe.  Ich  wüsste  nur  Wenig 
im  Einzelnen  zu  bemerken.  Ein  Bild  Hubmaien 
befindet  sich  auch  in  der  Schrift:  »Apocalypsis 
insignium  aliquot  Haeresiarchum  etc.  Lugduni 
Batavorum  1608c,  (L.  Bibl.  zu  Wolfenbüttel) 
wenn  ich  nicht  irre,  identisch  mit  dem  von  Cal- 
vary a.  a.  0.  gegebenen  Holzschnitt.  Wenn 
S.  33  gesagt  wird:  »Wir  lesen  nicht,  dass Mün- 
zer auch  nach  Zürich  gegangen  sei«,  so  ist  das 
nicht  ganz  und  gar  zuzugeben.  Eine  Nachricht 
der  Art  findet  sich  allerdings  in  Hertzogs  Chro- 
nica Alsatiae  ad.  a.  1525:  »Als  an  allen  orten 
in  dem  Teuttschen  Lande,  die  Bauren  auffrürisch 
wurden  ...  zu  welcher  auffrur  Thoman  Müntzer 
nit  geringe  ursach  geben,  dann  der  selb  ig 
zu  Zürich  prediget  dz  die  zeitt  vorhanden, 
dass  man  alle  gottlosen  tödten  solt  etc.«  Aber 
freilich  fehlt  es  an  jeder  Bestätigung  dieser  an 
sich  wenig  glaubwürdigen  Notiz  eines  nur  ge- 
ringes Vertrauen  verdienenden  späteren  Chro- 
nisten. Dass  die  Elettgauer  Artikel  einer  spa- 
teren Zeit  als  dem  Nov.  1524,  wenn  auch  nicht 
gerade  dem  März  1525  angehören,  hatte  ich  be- 
reits G.  G.  A.  1871  S.  1751  zugegeben. 

Ein  besonderes  Verdienst  des  Verf.  ist  es 
Folgendes  scharf  hervorgehoben  zu  haben:  dass 
Westerburg  genau  zu  derselben  Zeit  in  Zürich 
verweilte,  in  welcher  daselbst  die  Angelegenheit 
der  Elettgauer  verhandelt  wurde,  dass  er  die 
schon  im  Spätsommer  1524  gährenden  Gaue 
Süd-West-Deutschlands  durchreisen  musste,  und 
dass  die  vier  interessanten  Persönlichkeiten: 
Hubmaier,  Münzer,  Carlstadt,  Westerburg,  die 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.   80d 

sich  damals  auf  demselben  engen  Schauplatz 
bewegten,  viele  der  Ideen  gemeinsam  bekannten, 
welche  in  den  Programmen  des  Jahres  1525 
zum  Ausdruck  kamen.  Freilich  lässt  sich  nicht 
nachweisen,  dass  Hubmaier  und  Münzer  einerseits, 
Westerbürg  und  Carlstadt  andrerseits  damals 
mit  einander  Pläne  für  die  Zukunft  geschmiedet 
haben,  auch  bleibt  zwischen  den  Idealen  der 
beiden  Letzten  und  den  entschieden  kommuni- 
stischen Tendenzen  Münzers  oder  dem  unver- 
gleichlich radicalen  Verfassungs-Entwurf  Hub- 
maiers  noch  immer  ein  gewaltiger  Unterschied. 
In  den  Zielen  der  einzelnen  Leiter  der  damali- 
gen Bewegung  zeigen  sich,  wie  in  der  Geschichte 
{'eder  Revolution,  die  bedeutendsten  Verschieden- 
leiten,  damit  verträgt  sich  aber  recht  wohl,  was 
nur  zu  oft  bestritten  worden  ist,  dass  ein  Zu- 
sammenhang, und  oft  ein  recht  enger  Zusammen- 
hang der  Führer,  eine  bewusste  Anlehnung  des 
einen  an  den  andern  für  die  Zeit  des  Kampfes 
stattgefunden  hat.  So  sind,  wie  Steitz  S.  51 
mit  Recht  hervorhebt,  »die  Artikel-Briefe,  welche 
(1525)  in  den  Reichsstädten  den  Obrigkeiten 
mehr  octroirt  als  übergeben  wurden,  sämmtlich 
nur  Modificationen  der  Bauernartikel  nach  dem 
Masse  der  bürgerlichen  Verhältnisset,  so  tritt 
Westerbürg  in  Frankfurt,  religiöse  und  politische 
Elemente  verbindend,  als  »evangelischer  Mannt, 
als  Haupt  und  Stifter  einer  evangelischen  Bruder- 
schaft auf,  früherem  Waldshuter  Muster  gemäss, 
so  spielt  er  am  Main  genau  dieselbe  Rolle  wie 
sein  Meister  an  der  Tauber,  so  erscheint  ein 
grosser  Theil  der  ohne  Zweifel  von  Westerbürg 
aufgesetzten  Frankfurter  Artikel,  wie  Steitz  im 
Einzelnen  vortrefflich  nachweist,  abhängig  sowohl 
von  den  zwölf  Artikeln  der  Bauerschaft  als  auch 
namentlich  von  den  »reformatorischen  Lieblings- 

62 


810        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

Gedanken«  Carlstadts,  über  dessen  Beteiligung 
an  den  Rotenburger  Beschwerden  man  allerdings 
noch  etwas  besser  unterrichtet  zu  sein  wünschte, 
als  es  nach  Steitz,  welcher  schlechtweg  von 
»Carlstadts  Rotenburger  Artikeln«  spricht,  der 
Fall  zu  sein  scheinen  mag. 

Ueber  die  Artikel  der  Frankfurter  speciell 
und  die  uns  erhaltenen  Drucke  derselben  habe 
ich  kürzlich  in  den  »Forschungen  zur  Deutschen 
Geschichte«  IX  631—641,  X  661  gehandelt. 
Nachträglich  will  ich  zu  IX.  637  bemerken,  dass 
es  mir  inzwischen  gelungen  ist  in  der  Göttinger 
Bibliothek  unter  Ius.  Germ.  Stat.  1499  noch  ein 
Exemplar  der  »ein  vnd  yiertzig  artickel«  auf- 
zufinden. Was  die  chronologische  Schwierigkeit 
betrifft,  so  muss  ich  gegen  Steitz  74  an  der 
a,  a.  0.  IX.  634  geäusserten  Ansicht  festhalten. 
Das  auffällige  Datum  13.  April  würde  sich  aller- 
dings vielleicht  daraus  erklären  lassen,  dass  das 
erste  Koncept  der  Artikel  schon  vor  dem  Auf- 
stande gemacht  worden  und  das  Datum  dessel- 
ben stehn  geblieben  sei,  wären  nicht  die  drei 
Artikel  43.  44»  45  erst  am  22.  April  zugefügt, 
und  hätte  nicht  diese  Zufugung  nothwendig  eine 
Aenderung  jenes  Versehens  nach  sich  ziehn  müs- 
sen. Bei  der  Schilderung  des  Frankfurter  Auf- 
standes im  Allgemeinen  konnte  Steitz  der  treff- 
lichen Darstellung  von  Eriegk  folgen.  Für  ihn, 
wie  für  diesen  bildete  das  s.  g.  »Aufruhrbuch« 
die  officielle  Geschichte  jener  Vorgänge,  dessen 
vollständige  Herausgabe  dem  Frankfurter  histo- 
rischen Verein  zu  grossem  Verdienst  gereichen 
würde.  Aber  daneben  konnte  der  Verf.  ein  be- 
deutendes urkundliches  Material  heranziehn,  das 
uns  ermöglicht,  in  Westerburgs  Treiben  klare- 
ren Einblick  zu  gewinnen.  Dass  er  der  Ver- 
fasser der  Frankfurter  Artikel  gewesen,  ist  schon 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.  811 

früher  ausgesprochen  worden,  es  wird  nach 
Allem,  was  wir  nun  über  die  Tbätigkeit  des 
Mannes  in  jenen  stürmischen  Tagen  erfahren, 
noch  wahrscheinlicher.  In  diesen  Zusammenhang 
gehört  auch  die  S.  81  mitgetheilte  Urkunde, 
welche,  nach  einer  ansprechenden  Vermuthung 
des  Verf.  gleichfalls  aus  Westerburgs  Feder  ge- 
flossen sein  mag.  Auf  We6terburg  spielt  un- 
zweifelhaft das  Aufruhrbuch  an,  wenn  es  von 
»Andrer  Reizung«  spricht;  bleiben  seine  Schick- 
sale sodann  in  den  ersten  Mai-Tagen  beim  Stei- 
gen der  revolutionären  Stimmung  dunkel,  und 
lässt  sich  nur  vermuthen,  dass  die  Bewegung 
ihm  selbst  über  den  Kopf  gewachsen  sei,  so  ha- 
ben wir  sichre  Kunde  davon,  dass  der  Rath  als 
sein  Selbstvertrauen  zurückgekehrt  war,  am  15. 
Mai  mit  Umgehung  der  zuständigen  Behörde 
die  Austreibung  Westerburgs  beantragte,  und 
dass  dieser  nach  längerem  Sträuben  zwei  Tage 
später  Folge  leistete.  Die  einschlägigen  Akten- 
stücke, aus  denen  ich  namentlich  Westerburgs 
unmittelbar  vor  seinem  Abzug  an  den  Rath  ge- 
richteten Brief  hervorhebe,  werden  nach  den 
Originalen  mitgetheilt.  —  Das  Wirken  des 
»fremden  Doetors«  in  Frankfurt  war  doch  nicht 
vergeblich  gewesen.  »Er  hat  die  Reformation, 
die  im  Jahre  1522  durch  Ibach's  Predigten  sich 
Bahn  gebrochen,  aber  seit  dem  Sturze  der  sie 
schützenden  Reichsritterschaft  wieder  in's  Stocken 
gekommen  war,  aufs  Neue  in  Fluss  gebracht 
und  ihr  zum  ersten  folgereichen  Sieg,  zum 
dauernden  Bestand  verholfen«,  und  zwar  war 
die  Richtung,  welche  Westerburg  der  reforma- 
torischen Bewegung  gegeben  hatte,  die  der  ra- 
dicalen  Partei,  welche  dem  Zwinglianismus  am 
nächsten  stand,  in  ihrer  weiteren  Entwicklung  in 
mehreren  ihrer  Vertreter  bis  zum  Anabaptismus 

62* 


812        Gott  gel.  Abz.  1873.  Stück  21. 

fortschritt.     Auch  die  Frankfurter  Artikel  hat- 
ten keine  eng  begrenzte  Wirksamkeit.     Es  ist 
schon  auffällig,   dass   sie  in  drei  verschiedenen 
Versionen,  —  die  verkürzten  »ein  vnd  viertzig 
artickel«  als  dritte  gerechnet,  —  im  Druck  er* 
scheinen.   Wir  wissen,  dass  sie  in  den  anliegen- 
den Landschaften  von  Frankfurt  aus  verbreitet 
wurden,   und  Cornelius   (I.  40)   war   in   vollem 
Rechte,   wenn  er  behauptete,   am  Mittel-    und 
Nieder-Rhein    und    in    Westfalen    haben    diese 
Westerburgischen   Artikel   den    aufrührerischen 
Bürgern  zum  Muster  gedient,  vgl.  Cornelius  I.  5 
Steitz   104.      In    einem    nicht    unbedeutenden 
Theile  Deutschlands   sind  6ie  für  die  städtische 
Bevölkerung  das  gewesen,   was    die  zwölf    Ar- 
tikel  für    die    bäuerliche.     Ich    will   zur   Be* 
kräftigung  dieser  Ansicht  noch  folgende  Stelle 
aus  Cochlaeus:  »Historia  de  actis  et  scriptis  M. 
Lutberi«    (1568  f.    138»)    anfuhren:     »Seditiosi 
autem  ex  plebe  Francfordiensi,   ut  suo  exemplo 
alias  quoque  plebe*  commoverent  descriptos  suos 
articulos  transmiserunt,  non   solum  ad  vicinam 
Moguntiae  plebem,  verum  etiam  ad  longius  di- 
stantem  Coloniae  populum:  pium  alioqui  et  re- 
Ugiosum.     Ubi   et  per  Typographos   in   multa 
ezemplaria,  ut  disseminarentur  latius,  multipli- 
cati  sunt  egregii  illi  articulic*)  etc.     Cochlaeus 
war  gut  unterrichtet,  wenn  schon  er  von  Wester- 
burgs  Thätigkeit  nichts  zu  wissen  scheint. 

Nach  seiner  Vertreibung  aus  Frankfurt  be- 
gab sich  Westerburg  in  seine  Vaterstadt  Köln, 

*)  Am  Bande  sieht:  »Articuli  X1VII  plebis  Franoo- 
fordiensis«.  Aach  auf  dem  »Index  libroram  prohibito- 
rom«  (Coloniae  1568  apud  Haternnm  Cholinum)  heisat 
es  »Articuli  X1VII  plebis  Francfordienc.  Vermnthlich 
rechnete  man  die  Einleitung  als  einen  besonderen  Ar- 
tikel mit 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.  8 IS 

welche  damals  gleichfalls  stürmisch  bewegt  war. 
Wir  können  nur  vermuthen,  ohne  dass  wir  einen 
Beweis  dafür  hätten,  dass  er  auch  bei  den  dor- 
tigen Ereignissen  die  Hand  im  Spiele  hatte. 
Deutlicher  tritt  seine  Gestalt  in  einer  andern 
persönlichen  Angelegenheit  hervor,  über  welche 
er  selbst  in  einer  seiner  wichtigsten,  vollständig 
zuerst  vom  Verf.  für  diese  Verhältnisse  benutz- 
ten, Schriften  berichtet  hat.  Die  Kölner  Geist- 
lichkeit war  entschlossen,  den  »ketzerischen 
Doctorc  nicht  zu  dulden.  Der  Rath,  iü  welchem 
viele  seiner  Freunde  und  Verwandten  Bässen, 
gebot  ihm  zunächst,  wie  es  scheint  mehr  zu  sei- 
nem Schutze  als  zu  seiner  Strafe,  sich  zu  Hause 
zu  halten  und  war  später  geneigt  auch  diese 
Beschränkung  der  Freiheit  des  Doktors  wieder- 
aufzuheben. Die  einzelnen  Stadien  dieser  Ange- 
legenheit genauer  zu  verfolgen,  ist  hier  nicht  der 
Ort,  es  genüge  zu  sagen,  dass  gegenüber  dem 
vereinten  Andringen  des  Erzbischofs  und  der 
Geistlichkeit  der  Rath  seine  schützende  Haltung 
nicht  bewahren  konnte,  dass,  vermuthlich  am 
3.  März  1526  (die  chronologischen  Bestimmun- 
gen stehen  nicht  ganz  fest  s.  S.  118  Anm.  64 
und  die  »Berichtigungen  und  Zusätze«)  eine 
Disputation  zwischen  Westerburg  und  den  Theo- 
logen Statt  fand,  dass  er  sich  in  dem  Wortge- 
fecht mit  dem  Ketzermeister  und  den  Geistli- 
chen muthvoll  benahm  und  seine  Ansichten  über 
das  Fegefeuer  zu  widerrufen  sich  weigerte. 
Kurz  nach  dieser  Verhandlung,  wohl  wenig  Tage 
nach  der  Verbrennung  seines  Buches  und  seiner 
Verurtheilung  durch  den  Ketzermeister  Jakob 
von  Hochrtraten,  verliess  er  die  Stadt.  Er  hatte 
aber  keineswegs  die  Absicht  für  immer  zu  ent- 
weichen. Als  geriebener  Jurist  wandte  er  sich 
an  das  Reichsregiment  und  Reichskammergericht, 


814        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

erreichte,  dass  dem  weiteren  Verfahren  Einhalt 
gethan,  vom  Rathe  ihm  aufs  Neue  Schutz  ge- 
währt wurde,  und  dass  er,  allen  Anfeindungen 
zum  Trotz ,  wie  Steitz  gegen  Cornelius  nach- 
weist, mindestens  sieben  Jahre  lang  in  Köln  ge- 
duldet wurde.  Aus  dieser  Zeit  ist  erwähnens- 
werth,  dass  er  gleichsam  als  Vertreter  Carlstadts, 
ohne  freilich  zu  den  Verhandlungen  zugelassen 
zu  werden,  während  des  Religions-Gespräches  in 
Marburg  erschien.  Allein  die  blutige  Reaktion, 
der  Adolf  Glarenbach  und  Peter  von  Vliesteden 
zum  Opfer  fielen,  brachte  auch  in  Westerbargs 
Schicksal  eine  Wendung  hervor.  Während  der 
Kurfürst  ihm  seinen  Antheil  an  dem  Erblehen 
des  Deutzer  Fahramtes  entzog,  welches  Wester- 
burg8  Vater  erkauft  hatte,  erwirkten  die  Theo- 
logen Anfang  1533  Erneuerung  des  Rathsbe- 
schlusses,  nach  welchem  Westerburg,  wo  er  sich 
auf  der  Strasse  betreten  lasse,  zu  greifen  und 
zum  Thurm  zu  führen  sei.  Der  so  Bedrohte 
war  erfüllt  von  jenem  Geiste,  den  er  in  einer 
seiner  Schriften  mit  folgenden  Worten  bekun- 
det: »Ich  habe  noch  bei  euch  Haus  und  Hof, 
ein  Weib  mit  sieben  Kindern,  die  mir  sehr  lieb 
und  werth  sind;  dünkt  euch,  dass  ihr  nit  genug 
Muthwillens  mit  mir  getrieben  habt,  so  nehmt 
es  Alles  dahin,  ihr  werdet  mir  meinen  Christum, 
meinen  und  aller  gläubigen  Seelen  Seligmacher, 
nit  nehmen  können,  noch  sein  bitteres  Leiden, 
Tod  und  Verdienst  mit  eurem  Fegfeuer,  mit 
allen  euren  Seelenmessen,  Vigilien,  Jahrmessen 
umstossen«.  Es  sind  zum  Theil  beinahe  die 
Worte,  jedenfalls  die  Grundgedanken  des  grossen 
evangelischen  Schlacht-  und  Triumph-Liedes, 
hier  in  einem  konkreten  Beispiel  verkörpert, 
wie  denn  der  Schluss  der  citirten  Stelle  lautet: 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.  815 

»Eine  yeste  Burg  ist  unser  Gott,  ein  gute  Wehr 
und  Waffen«. 

Leider  sind  von  nun  an  die  Nachrichten  über 
W  ester  burgs  Leben  noch  viel  lückenhafter  als 
für  die  frühere  Periode,  und  es  ist  kaum  mög- 
lich für  diese  Zeit,  —  die  Zeit  des  Münsteri- 
Bchen  Wiedertäuferthums,  —  dem  Entwicklungs- 
Gange  der  versatilen  Persönlichkeit  zu  folgen. 
Soviel  scheint  gewiss,  dass  Westerburg  mit  den 
Anabaptisten,  zu  denen  ihn  so  manche  Erinne- 
rung seiner  früheren  Jahre  hinziehn  mochte,  an- 
geknüpft, dass  er  zu  Münster  die  Wiedertaufe 
empfangen,  zu  Köln  selbst  Anfang  1534  als 
Wiedertäufer  im  Stillen  gewirkt  hat.  Er  scheint 
demnach  auch  nach  Erlass  jenes  Dekrets  von 
1533  den  Wohnsitz  in  seiner  Heimat  nicht  auf- 
gegeben zu  haben;  wann  er  diese,  als  längerer 
Aufenthalt  gefahrlich  wurde,  verlassen  hat,  ist  mir 
nicht  ganz  klar.  Es  scheint  mir  etwas  zu  viel  zwi- 
schen den  Zeilen  gelesen,  wenn  Steitz  161  aus  dem 
Bekenntnis  des  Dionysius  Vinne  *)  schliesst,  dass 
es  vor  dem  Oktober  1534  geschehen  sei.  Gewiss 
Bcheint  ferner,  dass  auch  der  Bruder,  Arnold 
Westerburg,  zu  den  Wiedertäufern  gehörte  und 
gezwungen  war,  Köln  zu  verlassen.  Wenn  die- 
ser in  einem  Briefe  1537,  durch  welchen  er  um 
Wiederaufnahme  in  seine  Vaterstadt  bittet,  von 
seiner  eignen  Wiedertaufe  gänzlich  schweigt,  so 
kann  ich  dies  mit  dem  Verf.  S.  163  Anm.  nicht 
so  auflallend  finden.  Gerhard  W.  selbst  hat  so 
ziemlich  denselben  Grundsatz  befolgt,  (s.  S.  165. 
166)  indem  er  wenigstens  den  erhobenen  Vor- 
wurf der  Wiedertäufern  umgeht.    Es  war  nach 

*)  Irrthümlich  ist  S.  160  das  Bekenntnis  des  Wem* 
her  Scheiflart  vom  13.  statt  vom  11.  Dec.  1534  datirt, 
b.  Geschichtsquellen  des  Bjsthums  Münster  II,  293. 


816        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  21. 

dem  Urtheil  des  Verf.,  der  sich  auf  genauere  Kennt- 
nis der  Westerburgischen  Schriften  stützt,  als  sie 
dem  Ref.  eignet,  nicht  so  sehr  der  Impuls  schwär- 
merischer Mystik,  der  Westerburg  für  die  Idee 
der  Wiedertaufe  einnahm,  als  vielmehr  die  Wirk- 
samkeit seines  bisherigen  Bildungsganges,  »seta 
abstraktes  Schriftprincipc  und  seine  Auffassung 
der  Sakramente,  die  »ihm  die  Rechtmässigkeit 
einer  Einrichtung,  für  die  er  keinen  biblischen 
Grund  auffinden  konnte,  mindestens  zweifelhaft 
machen  musste«,  endlich  seine  Vorliebe  für  die 
Verknüpfung  religiöser  und  politischer  Reform- 
Gedanken,  die  hier  aufs  Neue  ein  weites  Feld 
sich  geöffnet  sah.  Er  »war  zu  nichts  weniger 
als  zum  Schwärmer  geboren.  Seine  Schriften 
und  sein  Verhalten  im  Inquisitionsprocess  zei- 
gen in  ihm  im  Gegentheil  den  Mann  der  Wirk- 
lichkeit und  der  scharfen  Reflexion,  klug,  sogar 
schlau,  gewandt  und  schlagfertig«.  Und  so  wird 
er  auch  keineswegs  in  die  Katastrophe  des  Ana- 
baptismus verwickelt,  sondern  setzt  auf  anderem 
Gebiete  und  wiederum  in  einer  anderen  geisti- 
gen Richtung  .  seine  bürgerliche  Existenz  fort. 
Er  erscheint  im  Jahre  1542  in  Diensten  des 
Lutherischen  Herzogs  Albrecht  von  Preussen 
zu  Königsberg,  .und  zwar ,  wenigstens  wenn  wir 
{ms  dem  Charakter  seiner  wenig  späteren  Schrif- 
ten zurückschliessen  dürfen,  »aus  dem  secured- 
sehen  Wesen  und  Treiben  in  die  Gemeinschaft 
der  reformirten  Kirche«  übergegangen.  Wann 
dieser  Uebergang  erfolgt  ist,  wie  Westerburg 
auf  den  neuen  Schauplatz  seines  Wirkens  ver- 
schlagen werden  konnte,  bleibt  vorläufig  leider 
dunkel,  da  über  seine  Lebens-Geöchichte  vom 
Jahre  1534  bis  1542  ein  dichter  Schleier  fallt. 
Dass  er  es  aber  wirklich  ist,  der  sich  unter 
dem  »Gerhard   Westenbergerc    und    »Wen sen- 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.    817 

beckc  in  den  Eönigsberger  Archivalien  verbirgt, 
wird  durch  einen  Brief  Melanchthons  und  eine 
Stelle  aus  Westerburgs  Schrift  gegen  die  Un- 
fehlbarkeit bestätigt.  Auch  in  einer  der  Kölner 
Urkunden  wird  sein  Name  »Westenberge  ge- 
schrieben. (S.  161  Anm.  95).  Seine  Stellung 
scheint  die  eines  Bathes  und  Agenten  in  geist- 
lichen Angelegenheiten  gewesen  zu  sein,  über 
seine  Thätigkeit  ist  indes  nichts  weiter  bekannt. 
Seine  Bestallungsurkunde  nennt  ihn  »der  heili- 
gen schrifft  Doctornc,  und  deutet,  analog  einer 
anderen  Nachricht,  darauf  hin,  dass  er  den  theo- 
logischen Doktorgrad ,  es  liesse  sich  wohl  noch 
feststellen,  ob  in  Marburg,  Basel,  Zürich,  erwor- 
ben hatte.  Er  verkehrte  vermuthlich  vorzugs- 
weise mit  drei  Männern,  welche  der  reformirten 
.Richtung  zuneigten.  Der  eine,  der  Holländische 
Humanist  Gnapheus,  seit  1536  Bector  des  £1- 
biuger  Gymnasiums,  1541  nach  Königsberg  be- 
rufen, ist  hinlänglich  bekannt.  Ueber  den  zwei- 
ten, den  herzoglichen  Bibliothekar  Felix  Rex 
Polyphemus  konnte  der  Verf.  nach  Mittheilungen 
des  Staatsarchivars  Dr.  Meckelburg  ergänzen, 
was  Cosack  in  seinem  Leben  des  §peratus  S. 
199  ff.  420  zuerst  erwähnt  hatte.  •  Ich  weiss 
nicht,  ob  man  annehmen  darf,  dass  er  mit  dem 
in  Classens  Micyllus  S.  52  genannten,  sehr 
wenig  vorteilhaft  beschriebenen  »quid am,  cui 
Erasmus  nomen  indidit  Polyphemus«,  der 
nach  Mähren  oder  Polen  verschlagen  sein  soll, 
identisch  ist  Was  den  dritten  betrifft,  den 
Dr.  Christian  Entfelder,  welchen  Speratus  in 
einem  Briefe  anAurifaber  »olim  anabaptistarum 
antistitem  in  Morawis«  nennt,  so  füge  ich  den 
Bemerkungen  Cosacks  a.  a.  0.  S.  200.  420 
hinzu,  dass  er  in  Ferdinand  Xaver  Hoseks 
Werke  über  B.  Hubmaier  (Brunn  1867)  S.  86, 


t: 


818        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

irre  ich  nicht  nach  einer  Schrift  Hubmaiers,  als 
Prediger  zu  Eibenschütz  erwähnt  wird.  Zwei 
Schriften  von  ihm  werden  in  den  Mittheilungen 
aus  dem  Antiquariate  von  Calvary  Bd.  I  47 
aufgeführt. 

Wir  wissen,  dass  die  genannten  Männer  als 
»Sektirer  und  Sakramentirerc  von  dem  streng 
Lutherischen  Bischof  Speratus  gefürchtet  und 
gehasst  wurden,  Westerburg  wurde  zudem  durch 
ein  Schreiben  Melanchthons ,  der  von  seiner 
Münster  sehen  Episode  nichts  gewusst  zu  haben 
scheint,  als  alter  Genosse  des  Claus  Storch, 
direkt  beim  Herzog  denuncirt,  und  so  dürfen 
wir  vermuthen,  dass  die  Intriguen  der  Lutheri- 
schen Partei  nicht  der  letzte  Grund  gewesen 
sind,  durch  welchen  Westerburg  bewogen  wurde, 
auch  diesen  Boden  wieder  zu  verlassen.  Wo- 
hin er  sich  zunächst,  im  Sommer  1543,  gewandt 
habe,  bleibt  ungewiss.  Im  Sommer  1545  finden 
wir  ihn  in  Zürich  bei  Bullinger,  an  den  er  ver- 
muthlich  durch  Cellarius  empfohlen  war,  wel- 
cher, wie  er  .selbst  aus  der  jugendlichen  Sturm- 
und Drangperiode  der  »Schwärmerei«  sich  in 
den  Schoss  der  reformirten  Kirche  gerettet  hatte. 
Von  Zürich  wandte  er  sich  nach  Strassburg, 
woselbst  er  sich  mit  der  Herausgabe  einiger 
Schriften  beschäftigte,  welche  der  Verf.  S.  197 
— 210  im  Auszuge  wiedergiebt.  Es  sind  höchst 
merkwürdige  Erzeugnisse  seiner  Feder,  für  die 
Charakteristik  des  Mannes  von  grösstem  Werthe, 
durchaus  polemisch  in  ihrer  Tendenz,  gegen  die 
Misbräuche  des  kirchlichen  Lebens  und  des  Kul- 
tus gerichtet.  Die  Sittenlosigkeit  des  Klerus, 
der  Ablass,  die  Seelenmessen,  die  Bilder-  und 
Heiligenverehrung ,  die  Glockentaufe  werden 
mit  beiseendem  Spott  angegriffen.  Der  Mann, 
welcher  zur  Zeit  des  Bauernkrieges  als  Leiter  eines 


r 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformationsg.  819 

revolutionären  Klubbs  auf  die  Massen  einzuwir- 
ken versucht  und  verstanden  hatte,  entschlug 
sich  auch  damals  des  Ballastes  schwerfälliger 
Gelehrsamkeit  und  stritt  »als  ein  Plänkler  im 
reformatorischen  Kampfe  €  mit  der  Sprache  des 
gesunden  Menschen- Verstandes,  man  möchte 
fast  sagen,  des  Rationalismus  gegen  die  Formen 
einer  Kirche,  die  er  von  Jugend  an  auf's  Ge- 
naueste kannte.  Vielfach,  so  wenn  er  auf  die 
Lehre  von  den  Sakramenten,  auf  das  Verhältnis 
vom  Staat  zur  Kirche  zu  sprechen  kommt,  be- 
wegt er  sich  auf  dem  Boden  von  Anschauungen, 
welche  vorwiegend  der  reformirten  Kirche  eig- 
neten, mitunter  tauchen  Erinnerungen  an  die 
Ideen  der  »Schwarmgeister«  auf,  unter  denen 
er  sich  so  vielfach  bewegt  hatte.  Was  aber 
diesen  Schriften  noch  eine  besondere  histori- 
sche Bedeutung  giebt,  ist,  dass  sie  sämmtlich, 
an  die  Stände  des  Erzbisthums  oder  den  Adel 
des  Dom -Kapitel 8  oder  den  Stadtrath  von  Köln 
gerichtet,  dazu  bestimmt  sind,  in  der  Kölnischen 
Reformations- Angelegenheit  wirkungsvoll  einzu- 
greifen. Eine  Geschichte  dieser  Bewegung  oder 
eine  Biographie  Herrmanns  von  Wied  dürfte 
sie  um  so  weniger  ganz  vernachlässigen,  als 
Westerburg  im  Oktober  des  Jahres  1545  in 
Bonn  dem  Kurfürsten  persönlich  nahe  trat,  in 
seinen  Angelegenheiten  verwandt  werden  sollte 
und,  —  so  durchaus  blieb  das  Vergangene  ver- 
geben und  vergessen,  —  nach  einer  freilich  nicht 
ganz  sichren  Nachricht  in  dem  Kölner  Kurstift 
als  Prediger  gewirkt  haben  soll. 

Das  Scheitern  des  Kölner  Reformations- Ver- 
suchs, eine  unmittelbare  Folge  der  allgemeinen 
Niederlage  des  Deutschen  Protestantismus,  machte 
Westerburg  den  weiteren  Aufenthalt  in  der 
Heimat  unmöglich.    Er  zog  sich  nach  Ostfries- 


J 


820        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

land  zurück,  wo  er  vorübergehend  schon  im 
Sommer  1546,  eng  verbunden  mit  Johann  von 
Laski  erscheint.  Es  ist  sogar  wahrscheinlich, 
dass  das  Verhältnis  der  beiden  Männer  und 
We8terburg8  Beziehungen  zu  Ostfriesland,  einige 
Jahre  vorher  ihren  Anfang  genommen  haben, 
wenn  ich  auch  Anstand  nehmen  möchte,  das  in 
einem  Briefe  Westerburgs  von  1545  vorkom- 
mende »nostra  Frisia«  sofort  in  demselben 
Sinne  zu  erklären,  wie  der  Verf.  S.  179  freilich 
mit  vorsichtiger  Zurückhaltung  es  thut.  Soviel 
ist  gewiss,  dass  er  im  Jahre  1547  bei  der  Grä- 
fin Anna  in  Ostfriesland  eine  sichre  Zuflucht 
fand.  Seine'  schriftstellerische  Thätigkeit,  mit 
speciellem  Bezug  auf  die  Kölner  Angelegenheiten 
mag  er  von  hier  aus  fortgesetzt  haben.  Wenig* 
stens  datirt  noch  aus  dem  Jahre  1547  seine 
Brochure:  »Von  dem  grossen  Bedrug,  list  und 
Verführung  etlicher  gelerten  und*  Geystlichen  der 
Stat  Collen«,  deren  einziges  bis  jetzt  bekanntes 
Exemplar  sich  im  Kirchenarchiv  zu  Wesel  be- 
findet. 

Was  weiter  über  die  Schicksale  des  Mannes 
berichtet  wird,  beschränkt  sich,  wenn  wir  uns 
keiner  Verwechselurg  zweier  Personen  schuldig 
machen,  die  denselben  Namen  getragen  haben, 
im  Grunde  auf  eine  sich  gelegentlich  vorfindende 
Notiz,  dass  er  in  Bremen  »seine  Butter  und  sei- 
nen Käse  verkauft  habe«  (S.  213).  So  würde 
der  streitbare  Kämpe  zuletzt  in  der  Rolle  eines 
friedlichen  Landwirts  erscheinen.  Eine  Nach* 
rieht,  die  ihn  als  Prediger  zu  Neustadt-Gödens 
in  der  Nähe  des  Jahdebusens  1558  sterben 
lässt,  scheint  wenig  Vertrauen  zu  verdienen. 
Dass  dies  vielbewegte  Leben'  vor  1565  und 
zwar  in  Ostfriesland  geendet  hat,  ergiebt  sich 
aus  den  kammergerichtlichen  Akten  eines  Pro- 


Steitz,  Abhandl.  z.  Frankfurts  Reformatioiisg.  821 

oesses,  den  Westerburgs  Söhne  wegen  der  Ent- 
setzung ihres  Vaters  vom  Fahramt  in  Köln 
führten.  Man  darf  die  Hoffnung  wohl  nicht  auf- 
geben, nachdem  durch  eine  so  fleissige  Special- 
Arbeit  die  Aufmerksamkeit  auf  diese  nicht  un- 
bedeutende Persönlichkeit  gelenkt  worden  ist, 
durch  glückliche  Zufalle  noch  weitere  Auf- 
schlüsse über  ihre  Schicksale  zu  erhalten. 

Nach  Beendigung  dieser  Anzeige  werde  ich 
aufmerksam  daraui  gemacht,  dass  sich  im 
Feuilleton  der  Kölnischen  Zeitung  d.  J.  No.  57. 
58.  59  Bll.  1  eine  ausführliche  Abhandlung  über 
Westerburg  findet.  Sie  nimmt  auf  die  vor- 
liegende Arbeit  nicht  Bezug,  obgleich  dieselbe 
ihrem  Verf.  nicht  unbekannt  gewesen  zu  sein 
scheint,  der  sich  seinerseits  unter  die  schützende 
Flagge:  »Nachdruck  verboten«:  gestellt  hat. 
Ich  möchte  nicht  behaupten,  dass  die  Abwei- 
chungen der  erwähnten  Feuilleton-Artikel  von 
der  vorliegenden  Arbeit  zugleich  immer  Ver- 
besserungen wären,  wie  denn  z.  B.  in  jenen  irr« 
thümlich  Westerburg  als  »Theilnehmer  am 
Religionsgespräch  zu  Marburg«  bezeichnet  wird. 

Alfred  Stern. 


Ueber  das  Eigenthum  des  Reichs  am  Reichs« 
kirchengute.  Von  Julius  Ficker.  Wien  1873. 
(Aus  den  Sitzungsberichten  der  Wiener  Aka- 
demie besonders  abgedruckt).  163  Seiten  in 
Octav. 

Mit  nicht  geringen  Erwartungen  pflegt  man 
jede  neue  Schrift  des  um  die  Verfassungsge- 
schichte des  Mittelalters  hochverdienten  Autors 


822        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

entgegenzunehmen:  man  darf  darauf  rechnen,  den 
Gegenstand,  den  sie  behandelt,  eingehend  unter- 
sucht, neu  beleuchtet,  vielleicht  endgültig  aufge- 
klärt zu  sehen.  Ein  ganz  besonderes  Interesse 
aber  erregte  mir  die  Ankündigung  einer  Ab- 
handlung ,  die  Ficker  der  Wiener  Akademie  vor 
einiger  Zeit  vorgelegt:  ein  eigenthümliches  Recht 
des  Königs  oder  Reichs  —  was  man  ja  damals 
nicht  unterschied  —  am  Eirchengut  in  Fränki- 
scher Zeit  habe  ich  früher  behauptet  und  gegen 
den  Widerspruch  von  Roth  u.  a.  die  Annahme 
festgehalten ;  jetzt  schien  von  anderer  Seite  eine 
erwünschte  Bestätigung,  ja  Weiterführung  und 
vollständigere  Begründung  in  Aussicht  zu  stehen. 
So  habe  ich  die  Schrift  mit  lebhafter  Theil- 
nahme  zur  Hand  genommen  und  mich  auch 
nicht  in  der  Erwartung  getäuscht  gesehen,  hier 
wichtige  und  in  manchem  Einzelnen  belehrende 
Untersuchungen  über  die  rechtliche  Stellung  und 
Behandlung  des  Eirchenguts  im  Deutschen 
Reich,  namentlich  in  der  Staufischen  Zeit,  de- 
ren Quellen  dem  Verf.  am  vertrautesten  sind, 
zu  finden.  Aber,  dass  ich  es  gleich  sage,  die 
Ausführung,  welche  der  Verf.  giebt,  hat  mich 
im  grossen  und  ganzen  doch  keineswegs  über- 
zeugt, sondern  vielfach  zu  Widerspruch  heraus- 
gefordert. Und  das  nicht  geringe  Interesse, 
welches  die  Frage  hat,  wird  es,  denkeich,  recht- 
fertigen, wenn  ich  wenigstens  einen  Theil  dieser 
Bedenken  hier  vorlege,  wobei  ich  meinerseits 
mich  wohl  vorzugsweise  an  die  vorstaufische 
Zeit  halten  werde,  deren  Verhältnisse  ich  ein- 
gehender untersucht  habe,  die  aber  auch  fur  die 
Auffassung  der  späteren  doch  eine  besondere 
Wichtigkeit  haben  muss. 

Ficker  geht  aus  von  dem  Satze,  dass  nach 
den  im  Mittelalter  herrschenden  Rechtsansichten 


Ficker,  Eigenth.  d.  Reichs  a.  Reichskircbengut.  823 

ein  Privateigentum  an  Kirchen  möglich  war 
und  oft  genug  vorkam,  er  zeigt  dann,  dass  die- 
sem Grundsatz  auch  auf  Klöster  Anwendung  ge- 
geben ist,  dass  die  unmittelbar  unter  dem  König 
stehenden  Abteien  als  ihm  gehörig,  in  seinem 
Eigenthum  befindlich  angesehen  und  darnach 
behandelt,  verschenkt,  zu  Beneficium  u.  8.  w. 
gegeben  wurden.  Ich  bin  damit  für  die  Frän- 
kische Zeit  vollständig  einverstanden,  erkenne 
auch  an,  dass  diese  Auffassung  sich  später  er- 
hielt und  noch  mannigfache  Anwendung  fand, 
muss  aber  freilich  bemerken,  dass  die  so  her- 
vortretende privatrechtliche  Betrachtung  und 
Behandlung  der  königlichen  Abteien  —  wie  sie 
meist  genannt  werden  —  in  der  späteren  Zeit 
sich  doch  nicht  so  rein  erhielt,  dass  ihr  viel- 
mehr eine  mehr  staatliche  und  vor  allem  eine 
kirchliche  Auffassung  zur  Seite  trat,  die  ihren 
Einfluss  in  mancher  Beziehung  beschränkte. 
Doch  gehe  ich  darauf  hier  nicht  weiter  ein. 
Das  Wesentliche  und  Neue  von  Fickers  Aus- 
führung ist,  dass  es  sich  mit  den  Bisthümern 
nicht  anders  als  mit  den  Abteien  verhalten 
habe,  dass  auch  sie  und  ihr  Gut  sich  im  Eigen- 
thum des  Reichs  befanden. 

Ficker  lässt  keinen  Zweifel,  dass  er  wahres, 
reines  Privateigenthum  meint:  er  stellt  es  aus- 
drücklich einem  Herrschafts-  oder  Hoheitsrecht 
gegenüber  (§.  37  und  sonst).  Dagegen  braucht 
er  allerdings  manchmal  den  Ausdruck  Ober- 
eigenthum,  Schutzeigen thum,  der  geeignet  ist, 
einige  Verwirrung  in  die  Sache  zu  bringen,  der 
sich  zunächst  aber  wohl  daraus  erklärt,  dass  er 
das  Recht  der  Kirchen,  speciell  der  Bisthümer 
an  ihrem  Gut  auch  als  eine  Art  Eigenthum, 
Nutzeigenthum ,  betrachtet,  das  Verhältnis  des 
Königs  zu  denselben  dann  wohl  nach  der  Ana- 


824        Gott,  geh  Anz.  1873.  Stück  21. 

logie  des  Rechts  des  Lehnsherrn  zu  Lehnsgut  in 
den  Händen  eines  Vassalien  auffassi  Jedenfalls 
soll  es  aber  nicht  als  ein  allgemein  staat- 
liches, dass  ich  so  sage,  nur  theoretisches  nnd 
actives  Eigenthum  angesehen  werden,  wie  es  äl- 
tere nnd  neuere  Staatsrechtslehrer  manchmal 
statuiert  haben,  und  wie  es  schon  Friedrich  I. 
in  dem  ihm  zustehenden  dominium  mundi  ge- 
funden haben  soll :  auch  gerade  dagegen  spricht 
sich  die  Schrift  bestimmt  aus  (a.  a.  0.  S.  94). 
Aber  dieser  Ansicht  treten  nun  die  erheblich- 
sten Bedenken  entgegen.  Niemals  wird  im  Deut- 
schen Reich  seit  den  Tagen  der  Karolinger  von 
einem  Bisthum  so  wie  oft  genug  von  den  Abteien 
gesprochen,  dass  es  2u  dem  Recht,  dem  Eigen- 
thum des  Königs  gehörte,  nie  findet  eine  Ueber- 
tragung  an  Weltliche ,  nie  eine  Ertheilung  zu 
Beneficium  statt.  Die  Beispiele,  welche  Ficker 
aus  Frankreich  anführt  (S.  38),  beweisen  doch 
offenbar  nichts  für  Deutschland;  die  aus  Bur- 
gund  gehören  späterer  Zeit  an  und  die  Worte, 
welche  gebraucht  werden,  erklären  sich,  wie  er 
selbst  zugiebt,  auch  aus  der  »staatshoheitlichen 
Stellung  des  Herrschers«;  die  aus  Italien  end- 
lich beziehen  sich  nur  auf  die  Uebertragung  von 
Bisthümern  an  Erzbischöfe,  wo  die  Verhältnisse 
doch  anders  liegen;  und  Ausdrücke,  wie  sie  hier 
gebraucht  werden,  finden  sich  in  Deutschland 
nur  einmal  unter  Friedrich  II.  bei  der  Bestäti- 
gung von  Lebus  an  Magdeburg,  wo  wohl  Italie- 
nische Anschauungen  Einfluss  üben  konnten; 
nicht  dagegen,  wo  wohl  Anlass  gewesen  wäre, 
da  Friedrich  I.  das  Recht  der  Investitur  über 
die  Slavischen  Bisthümer  an  Heinrich  den  Lö- 
wen gab  oder  bei  irgend  welcher  anderer  Ge- 
legenheit. Ich  wüsste  nicht  einmal  ein  Beispiel, 
dass  ein  König   ein  Bisthum  als  »noster«,  Bis- 


Ficker,  Eigenth,  d.  Reichs  a.  Reichskirchengut.  825 

thumsgut  geradezu  als  das  seine  oder  königli- 
ches bezeichnet  hätte,  oder  dass  dies  von  andern 
geschehen  wäre,  wie  es  bei  Abteien  mehrfach 
vorkommt.  Die  einzige  Stelle,  die  man  anfüh- 
ren könnte,  ist  die  in  den  Gesta  epp.  Gamer.' 
I,  50,  SS.  VII,  S.  418,  nach  welcher  Erzbischof 
Hincmar,  da  K.  Lothar  einen  Bischof  eingesetzt, 
cunctis  ipsius  aecclesiae  clericis  ac  militibus  sub 
anathemate  interdixit,  ne  quis  eorum  cum  adul- 
tero  pastore  ullum  assensum  aut  familiaritatem 
habere  putasset,  usum  fructum  vero  terrae,  quod 
imperatorig  erat,  tantnmmodo  commodarent. 
Einmal  bezieht  sie  sich  noch  auf  die  Karolin- 
gische Zeit,  ist  bei  dem  späteren  Autor  auch 
wohl  nicht  eben  als  sichere  Ueberlieferung  an- 
zusehen, sagt  dann  aber  auch  nur,  dass  der 
König  wohl  die  Einkünfte  des  Stifts,  nicht  die 
geistlichen  Rechte  verleihen  konnte.  Anderes 
was  der  Verf.  S.  50  fur  die  Auffassung  des 
9.  Jahrhunderts  anfuhrt,  spricht  wohl  mehr 
gegen  als  für  ihn,  wenn  Hincmar  z.  B.  schreibt: 
res  et  facultates  ecclesiasticae  non  in  impera- 
torum  atque  regum  potestate  sunt  ad  dispen- 
8andum,  sed  ad  defendendum  atque  tuendum. 
Ist  ein  solches  »Schutzeigenthumc,  wie  es  hier 
heisst,  denn  wirklich  Eigen thum? 

Dem  gegenüber  hat  Ficker  ein  Argument, 
auf  das  er  das  grösste  Gewicht  legt,  §  20,  S. 
54:  »Entscheidend  dafür  (dass  dem  Könige  die 
Befugnisse  des  Eigentümers  zustehen)  ist,  dass 
dem  Könige  die  Investitur  des  Bisthums  zu- 
steht«; S.  55:  »Die  Befugniss  zur  Investitur  ist 
aber  Ausfluss  des  Eigenthums  an  der  Sache«. 
Es  ist  das  der  Angelpunkt  der  ganzen  Unter- 
suchung, der  Grund,  auf  dem  das  Gebäude  auf- 
geführt ist.  Aber  eben  diesen  Satz  muss  ich 
entschieden  in  Abrede  stellen.    Die  Investitur 

63 


826        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  21. 

setzt  keineswegs  Eigenthum  voraus,  der  Ans* 
druck  und  die  mit  dem  Worte  bezeichnete 
Handlung  findet  ebenso  gut  bei  Uebertragung 
anderer  Rechte,  speciell  Hoheitsrechte,  Anwen- 
dung. Schon  die  Ann.  Bertiniani  sagen  877, 
SS.  I,  S.  504:  spatam  quae  vocatur  S.  Petri, 
per  quam  eum  de  regno  revestiret;  Aime  11,6, 
S.  37:  et  lo  revesti  de  ces  2  dignites  et  lui 
dona  lo  gofanon  en  main  (Eonrad  II  den  Guai- 
mar  von  Salerno);  Tgl.  Ill,  36,  S.  92;  Robertos 
de  Monte  1182,  SS.  VI,  S.  532:  pater  investivit 
eum  ducatu  Apuliae  per  aureum  sceptrum;  Bo- 
gerus  de  Hoveden  ed.  Stubbs  III,  S.  202:  de- 
posuit  se  de  regno  An  gliae,  et  tradidit  illud  im- 
peratori  sicut  universorum  domino  et  investivit 
eum  in  de  per  pileum  suum;  §.  203:  investivit 
eum  inde  imperator  per  duplicem  crucem  de 
auro.  Man  kann  sagen,  es  ist  eine  Ana- 
logie von  Eigenthum8ühertragungen ,  die  sich 
bei  Belehnung  und  Lehnsauftragung  geltend 
macht,  aber  eben  auch  nicht  mehr.  Und  in 
dem  ersten  Fall,  wo  es  sich  um  die  Ueber- 
tragung der  Herrschaft  von  dem  Vater  auf 
den  Sohn  handelt,  ist  auch  nicht  von  Lehns- 
hoheit die  Rede.  Der  Ausdruck  wird  in  Deutsch- 
schland  bei  einem  Bischof  zuerst,  soviel  ich 
weiss,  gar  nicht  einmal  von  dem  König  persön- 
lich gebraucht :  Vita  Oudalrici  c-  1,  SS.  IV,  S. 
387:  ad  Augustam  pervenientes,  secundum  regis 
edictum  potestativa  manu  vestituram  episco- 
patus  sibi  perfecerunt.  Vorher  heisst  es  von 
dem  König:  in  manus  eum  accepit  munereque 
pontificates  honoravit.  Der  letzten  Bezeichnung 
entspricht  das  Wort  'donum',  das  später  manch- 
mal gebraucht  wird  und  auf  das  Ficker  ein  ge- 
wisses Gewicht  zu  legen  scheint,  in  dem  aber 
jedenfalls  auch  nichts  von   Eigenthumsübertra- 


Ficker,  Eigenth.  d.  Reichs  a.  Reichskirchengut.  827 

gung  enthalten  ist.  Mitunter  wird  es  ganz 
gleichbedeutend  mit  'investitura*  gebraucht:  so 
steht  in  der  Vita  Anselmi  pr.  c  2,  SS.  XX,  S. 
693:  absque  dignitatis  dono  discessit,  wo  die 
jüngere  Vita,  XII,  S.  14,  hat:  absque  dignitatis 
investitura.  Etwas  anders  ist  der  Gebrauch  bei 
Hugo  Flaviniac. ,  SS.  VIII,  S.  411:  qui  episco- 
pates electionem  solam,  non  autem  donum  per 
regiam  susceperint  investituram ;  Baldericus  G. 
Alberonis  c.  10,  eb.  S.  249:  dono  sui  juris 
investire.  —  Ficker  beruft  sich  für  seine  Auf- 
fassung, dass  die  Investitur  Eigentbum  an  der 
Sache  voraussetze,  auf  eine  Stelle  des  Placidus 
von  Nonantola,  die  er  §  8  (S.  28)  anführt 
Doch  spricht  dieser  hier  nur  von  einem  Recht, 
das  der  Verleiher  haben  müsse,  nicht  von 
Eigenthum  (significantes  et  hocsigno,  illud  quod 
damus  nobis  jure  competere,  et  ülum  qui  acci- 
pit  quod  nostrum  est  per  nos  possidere),  und 
wenn  er  weiter  von  dem  Standpunkt  der  Kirche 
aus  behauptet  (Ficker  S.  56),  dass  der  Kaiser 
die  Investitur  nicht  haben  könne,  weil  durch 
sie  »possessio  et  dominatio  demonstratur«  und 
der  Kaiser  kein  »jus  vel  dominium c  an  der  Kirche 
habe,  so  kann  daraus  gewiss  nicht  gefolgert 
werden,  dass  der  König,  bewusst  oder  unbe- 
wusst,  mit  der  Investitur  habe  Eigenthum  über- 
tragen wollen.  Als  Gegenstand  der  Verleihung 
erscheint  auch  in  älteren  Zeugnissen  nie,  wie 
Ficker  meint  (S.  56),  »die  auf  dem  Grund  des 
Reichs  erbaute  und  damit  im  Eigenthum  des 
Reichs  stehende  bischöfliche  Hauptkirche «,  sel- 
ten überhaupt  die  Kirche  (ecclesia),  meist  das 
Bisthum  (episcopatus),  was  aber  das  Amt  mit 
allen  Rechten  bezeichnet.  Thietmar  spricht 
regelmässig  von  der  cura  pastoralis,  die  der 
König  übertragen    (II,    14,   SS.   Ill,   S.    750: 

63* 


828       Gott  gel.  Anz.  1873.  Stack  21« 

curamque  ei  baculo  committens  pastoralem ;  and 
ähnlich  öfter).  Das  Symbol,  dessen  er  sich  be- 
diente, wird  als  baculus,  virga  pastoralis  bezeichnet 
and  hat  sicher  nichts  mit  dem  königlichen  Stab 
zu  thun,  wie  S.  71  angenommen  wird ,  dessen 
sich  einmal  Eonrad  II.  bei  der  Uebertragong 
eines  Guts  an  das  Kloster  St.  Emmeram  be- 
diente; Mon.  B.  XXIX,  1,  Nr.  332,  S.  29:  ba- 
cnlo quoque  nostro  ejusdem  imperialis  nostrae 
concessionis  investituram  eidem  monasterio  con- 
tulimus,  baculum  quoque  ipsum  in  testimonium 
perpetuum  ibidem  reliquimns.  Viel  eher  mochte 
Ficker  anführen,  dass  Heinrich  IL  einmal  das 
Bisthnm  Paderborn  mit  dem  Symbol  des  Hand- 
schuhs Übertrag,  das  sonst  bei  Guts-  and  Lehns- 
verleihungen gebraucht  wurde  (Grimm  R.  A. 
S.  152):  V.  Meinwerci  c.  11,  SS.  XI,  S.  112. 
Doch  erscheint  es  der  Erzählung  nach  so  sehr 
als  etwas  Ungewöhnliches  und  Auffallendes 
(sumpta  cirotheca:  Accipe,  ait.  Quo,  quid  sit 
accepturus,  percon taute:  Episcopatum,  inquid  rez, 
Patherbrunnensis  ecclesiae) ,  dass  darauf  kein 
Gewicht  zu  legen  ist. 

Aus  der  Investitur  ist  also  das  was  Ficker 
in  ihr  finden  will  nicht  zu  entnehmen.  Als  der 
König  das  Recht,  wie  es  seit  lange  geübt  war, 
gegen  die  Kirche  zu  vertheidigen  hatte,  ist  auch 
nie  eine  solche  Begründung  desselben  versucht, 
nie  ein*  Eigentumsrecht  an  den  Bisthümern 
oder  auch  nur  an  dem  bischöflichen  Gut  be- 
hauptet worden.  Man  argumentiert  nur,  dass 
die  Kirchen  überhaupt  weltliches  Gut  und  ins- 
besondere Gut  vom  Reich  haben  and  dass  der 
König  ein  gewisses  Recht  an  diesem  besitze,  am 
dessen  willen  ihm  die  Einsetzung  oder  Einfüh- 
rung in  das  Amt  zukomme.  Man  unterscheidet 
dabei  nicht  zwischen  Bisthümern  und  Abteien; 


Ficker,  Eigenth.  d.  Reichs  a.  Reichskirchengut.  829 

wenn  aber  Ficker  geneigt  ist,  immer  was  von 
diesen  gilt  auch  auf  die  Bisthümer  zu  über- 
tragen, so  muss,  glaube  ich,  eher  umgekehrt  ge- 
sagt werden,  dass  man  in  dieser  Beziehung  auch 
gegen  die  Reichsabteien  nicht  mehr  geltend 
machte  als  gegen  die  Bisthümer.  Für  die  herr- 
schende Auffassung  ist  wohl  eine  Hauptstelle, 
welche  hier  nicht  beachtet  ist,  die  des  Wido, 
SS.  XII,  S.  177:  Quae  vero  sunt  ab  imperato- 
ribus  tradita,  quia  non  sunt  aecclesiis  perpetuo 
jure  manentia,  nisi  succedentium  imperatorum 
et  regum  fuerint  iteratione  concessa,  dicuntur 
profecto  quodammodo  regibus  et  itnperatoribus 
subdita,  quia,  nisi  per  succedentes  imperatores 
et  reges  fuerint  aecclesiis  confirmata,  revert  un- 
tur  ad  imperialia  jura.  Unmittelbar  vorher 
sagt  er:  At  vero  judicia  secularia  et  omnia  quae 
a  mundi  principibus  et  secularibus  hominibus 
aecclesiis  conceduntur,  sicut  sunt  curtes  et  prae- 
dia  omniaque  regalia!  licet  in  jus  divinum  trans- 
eant,  dicuntur  tarnen  secularia  quasi  a  secula- 
ribus concessa.  So  spricht  eben  ein  entschie- 
dener Vertheidiger  des  königlichen  Rechts:  nur 
weil  die  Verleihungen,  wie  ich  auch  für  die 
frühere  Zeit  annahm,  der  erneuten  Bestäti- 
gung bedurften,  wird  eine  gewisse  Abhängigkeit 
von  dem  König  behauptet. 

Ficker  legt  nun  besonderes  Gewicht  darauf 
—  ja  ich  glaube  nicht  zu  irren,  wenn  ich  an- 
nehme, dass  seine  ganze  Auffassung  daraus  er- 
wachsen ist  — ,  dass  später,  als  man  das  geist- 
liche Amt  und  die  weltlichen  Rechte  der  Bi- 
schöfe und  Aebte  unterschied  und  dem  König 
die  Ertheilung  der  letzteren  als  Regalien  zuge- 
stand, hierunter  auch  das  begriffen  sei,  was  ur- 
sprünglich nicht  vom  König  oder  Reich  her- 
stammte, sondern  auf  Verleihung  Von  Privaten 


^ 

830       Gott.  gel.  Anz,  1873.  Stück  21. 

beruhte.  Er  weiss  sich  nicht  zu  erklären,  vie 
der  König  ein  Recht  zur  Verleihung  auch  daran 
erhalten  habe,  wenn  nicht  durch  die  Uebertra- 
gung  an  die  Kirche  das  Gut  zugleich  in  das 
Eigenthum  des  Reiches  übergegangen.  Allein 
einmal  findet  sich  nirgends  eine  Aeusserung, 
die  auf  eine  solche  Auffassung  hinwiese.  Dann 
ist  aber  auch  nicht  die  Zurechnung  aller  welt- 
lichen Güter  zu  den  Regalien  so  alt  und  so  all- 
gemein wie  er  annimmt  (S.  60  ff.).  In  der  vor- 
hin angeführten  Stelle  des  Wido  werden  offen- 
bar die  regalia  noch  von  den  curtes  et  praedia 
unterschieden.  Ich  kann  auch  nicht  zugeben, 
dass  in  dem  Vertrag  Heinrich  V.  mit  Papst 
Paschalis  vom  J.  1111  das  Wort  'regalia'  anderes 
als  wirklich  vom  Reich  herstammende  Güter  be- 
zeichne. Ficker  beruft  sich  darauf,  dass  es  in 
der  Urkunde  des  Paschalis  heisse:  regalia  ilia 
dimittenda  precipimus  quae  ad  regnum  mani- 
feste pertinebant,  und  meint,  das  bedeute  »nur 
diejenigen  Regalien  welche«,  nicht  die  Regalien 
überhaupt.  Ich  halte  schon  die  Erklärung  fur 
bedenklich,  da  (illa'  nach  mittelalterlichem  Ge- 
brauch recht  wohl  nur  ab  Artikel  stehen  kann; 
nähme  man  es  aber  an,  so  müsste  der  Papst 
den  Vertrag  wesentlich  geändert,  sein  Verspre- 
chen nicht  gehalten  haben:  denn  in  diesem 
hie8S  es:  praecipiet  episcopis,  ut  dimittant  re- 
galia regi  et  regno  quae  ad  regnum  pertine- 
bant, ohne  das  so  bedeutend  gemachte  »illa«; 
aber  auch  in  der  Urkunde  dürfte  es  nicht,  wie 
gegen  Zöpfi  gesagt  wird,  »in  dem  ungenauen 
Texte  der  Mon.  Germ.«  ausgefallen,  sondern  in 
dem  hier  vorgezogenen  des  Codex  Udalrici  in 
der  Ausgäbe  von  Jaffe  mit  Unrecht  eingefügt 
sein.  Es  stand  sicher  nicht  in  dem  Codex  Vatic. 
1984,  dem  Pertz  hauptsächlich  folgt;  es  findet 


F 


Ficker,  Eigenth.  d.  Reichs  a.  Reichskirchengut.  831 

sich  ebenso  wenig  in  dem  Text  der  Gesta  Albe- 
ronis,  SS.  VIII,  S.  245  (deren  Varianten  Jaffa 
sonst,  aber  gerade  an  dieser  Stelle  nicht  gege- 
ben hat)  und  in  der  mehrfach  abweichenden 
Fassung  beiMansi,  Gone.  XX,  S.  1007;  so  dass 
mit  dem  Cod.  Udalrici  nur  die  wahrscheinlich 
aus  derselben  Quelle  schöpfenden  Ann.  S.  Disi- 
bodi  (wo  ich  meinerseits  die  Variante  nicht 
angemerkt  habe)  übereinstimmen.  Kaum  hier- 
her gehört  aber  eine  Stelle  des  Petrus  Damiani 
Epist.  I,  13,  Opera  I,  S.  8,  wo  er  gegen  dieje- 
nigen spricht,  welche  zur  Abweisung  des  Vor- 
wurfs der  Simonie  sagen:  non  emitur  sacerdo- 
tium  sed  possessio  praediorum,  und  entgegnet, 
der  König  sage  bei  Ueberreichung  des  baculus 
nicht:  Accipe  terras  atque  divitias  illius  eccle- 
siae,  sondern:  Accipe  ecclesiam,  womit  er  nur 
ausdrückt,  dass  die  Investitur  eben  alles  um- 
fasse. —  Es  fehlt  dagegen  nicht  an  anderen 
Stellen,  wo  die  königlichen  und  privaten  Ver- 
leihungen auseinander  gehalten  werden.  So 
Gerhoh  de  aedif.  Dei  c.  8,  Pez  II,  2,  S.  273: 
Quid  8uum  poterint  apud  ecclesias  invenire,  pro 
quo  episcopum  a  se  recedentem  debeant  anga- 
riare.  Villas,  inquiunt,  quas  reges  ecclesiis 
obtulerunt  —  sie  et  modo  inter  multas  ecclesia- 
rum  villas,  quas  partim  a  regibus,  partyn  ab  aliis 
Deum  timentibus  aeeepit  ecclesia,  non  apparet 
earn  aliquas  villas  regalis  pertinentiae  habere, 
pro  quibus  debeat  aut  fiscum  regalem  implere 
aut  milite8  ad  procinetum  stipendiare ;  c.  70,  S. 
279 :  Haec  de  villis  dicta  sunt,  quarum  paucas 
epclesia  suseepit  a  regibus ,  ita  ut  de  ipsius  re- 
gis eint  facultatibus.  Dass  aber  später  die  Ver- 
leihung der  Regalien  per  seeptrum  auf  alles 
weltliche  Recht  und  Gut  bezogen  wurde,  scheint 
mir  sich  einfach  schon  daraus  zu  erklären,  dass 


832        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

dabei  gar  nicht  nur  und  nicht  hauptsächlich 
an  die  Besitzungen,  sondern  hauptsächlich  an 
die  flohei tsrechte  gedacht  wurde,  die  der  Geist- 
liche vom  Reich  empfing,  und  die  er  in  allen 
Besitzungen,  den  auf  Schenkung  von  Privaten 
beruhenden  ebenso  gut  wie  den  durch  könig- 
liche Schenkung  erhaltenen,  übte.  Beides  liess 
sich  eben  gar  nicht  mehr  von  einander  trennen, 
und  konnte  nun  leicht  unter  einem  Namen  zu- 
8ammengefasst  werden,  mochte  man  allgemein 
saecularia,  temporalis,  oder  nach  der  damals 
recipierten  Bezeichnung  regalia  sagen*). 

Dabei  will  ich  nicht  in  Abrede  stellen,  viel- 
mehr entschieden  hervorheben,  dass  die  Bis- 
thümer  so  gut  wie  die  weltlichen  Fürstenthü- 
mer  als  —  sage  man  —  Tbeile  oder  Glieder 
des  Reichs  galten,  dass  das  Reich  und  das  Ober- 
haupt des  Reichs  an  ihnen  Rechte  hatten;  nur 
nicht  solche  die  auf  wahrem  Eigenthum  beruhen. 

Man  stellt  Reichs-  und  Kirchengut  neben 
einander,  aber  so,  dass  sie  in  der  Zusammen- 
stellung doch  auch  wieder  unterschieden  werden. 
LL.  II,  S.  38 :  beneficium  de  nostris  publicis  re- 
bus aut  de  ecclesiarum  prediis;  Cod.üdalr.  159, 
S.  285:  beneficium  aut  de  regno  aut  de  eccle- 
ßiis;  Epist.  Heinr.  IV,  Giesebr.  Ill,  S.  1237:  ut 
ecclesiarum  bona  et  regni  libere  valeant  perdere, 
capere  et  inter  se  dividere;  Wido  Osn.  im  Cod. 
Udalr.  190,  S.  340 :  ecclesiastica  etregalis  possessio. 

Dass  der  König  über  Kirchengut  ab  Bene- 
ficium verfügte,  ist  bekannt.  Doch  kommt  auch 
das  bei  Bisthümern  viel  seltener  vor  als  bei 
Abteien.  Kaum  einzeln,  dass  es  direct  durch 
den   König  geschah,  meist   durch  den  Bischof 

*)  Gerade  in  dieser  Zeit  ist  immer  mehr  auch  die 
einzelne  Kirche  als  wirkliches  Subject  des  Kirchengnts  ge- 
fesst,  wie  Gierke  darlegt,  GenossenschaftaTecht  II*  S.  548  ff. 


Ficker,  Eigenth.  d.  Reichs  a.  Reichskirchengut.  833 

auf  Bitten  oder  Verlangen  des  Königs.  Wie  der 
Brief  der  Sachsen  an  Gregor  bei  Bruno  c.  112, 
SS.  V,  S.  374,  zeigt,  vermied  es  Heinrich  IV. 
selbst  da  zu  thun,  wo  er  die  ihm  feindlichen 
Bischöfe  vertrieben  nnd  sich  des  Bisthums  be- 
mächtigt hatte.  Wie  weit  auch  er  und  später 
Heinrich  V.  in  der  Verwendung  des  Kirchen- 
guts für  ihre  Zwecke  gingen,  von  einem  Eigen- 
thum  das  qie  geltend  gemacht  ist  nirgends  (lie 
Bede,  ebensowenig  wie  es  daraus  gefolgert  wer- 
den kann,  wenn  der  kirchonfreundliche  Lothar 
den  Otto  von  Bamberg  bedroht  haben  soll, 
wenn  dieser  nicht  in  sein  Stift  zurückkehre:  se  res 
ecclesiasticas  in  suum  velle  redigere  dominium. 
Alles  das  ergiebt  nur  hoheitliche  Rechte  und 
Ansprüche,  und  höchstens  gilt  auch  hier,  was 
so  oft  im  Mittelalter  gesagt  werden  muss,  dass 
sich  in  staatlichen  Dingen  eine  nach  unsern  An- 
schauungen privatrechtliche  Auffassung  zeigt. 

Genehmigung  des  Königs  für  Ertheilung  von 
Gut  zu  Precarium  oder  Beneficium  kommt  bei 
Bisthümern  nur  ganz  vereinzelt  vor,  während  je- 
der weiss,  in  welchem  Umfang  die  Bischöfe  bald 
freiwillig,  wie  Adalbert  von  Bremen,  bald  ge- 
zwungen sich  dazu  verstanden  haben.  Die 
Zeugnisse,  welche  S.  90  beigebracht  werden, 
gehören  späterer  Zeit  an  und  geben  für  einen  all- 
gemeinen Gebrauch  keinen  Beweis. 

Anders  ist  es  bei  Tauschen  von  Kirchengut. 
Hier  fehlt  noch  immer  die  schon  von  Bresslau 
(Diplomats  centum  S.  177)  gewünschte  nähere 
Untersuchung  der  Frage,  in  welchem  Umfang 
ein  Recht  des  Königs  zur  Genehmigung  bestan- 
den und  geübt  ist.  Die  paar  hier  (S.  91)  an- 
geführten Beispiele  können  jedenfalls  nicht  dar- 
thun,  dass  es  in  späterer  Zeit  noch  allgemein  in 
Anspruch  genommen  ward,  sondern  scheinen  auf 


834       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stock  21. 

besonderen  Verhältnissen  zu  beruhen,  wie  ein 
solches  offenbar  unter  den  Königen  aus  dem 
Fränkischen  Hause  zu  Speier  bestand.  Im  all- 
gemeinen zeigt  sich,  dass  die  ausdrücklichen  Zu- 
stimmungen der  Könige  zu  Tauschen  in  der 
Sächsischen  Zeit  schon  viel  seltener  sind  als  in 
der  Karolingischen,  und  dass  sie  mit  den  Otto- 
nen  fast  ganz  aufhören. 

.Der  Gedanke  aber,  dass  die  Könige  so  be- 
reitwillig ihrerseits  den  Kirchen  Gut  verliehen, 
weil  sie  gewusst,  dass  sie  es  damit  nicht  dem 
Reich  entfremdeten,  sondern  nur  in  besonderen 
Dienst  desselben  gaben,  scheint  mir  so  entschie- 
den hingestellt  auch  nicht  der  wahren  Sachlage 
zu  entsprechen.  Damit  stimmt  es  wenigstens 
nicht,  wenn  nach  der  Vita  Meinwerci  c.  182,  SS.  XI, 
S.  149,  Heinrich  IL  gegen  den  unersättlichen  Bi- 
schof klagte:  me  bonis  concessis  cum  detriment*) 
regni  spoliare  non  cessas;  vgl.  c.  184.  186. 

Dass  auf  dem  Kirchengut  wichtige  Verpflich- 
tungen gegen  das  Reich  beruhten  und  dass  die 
Könige  geneigt  waren,  diese  in  vollem  Umfang 
geltend  zu  machen  und  immer  weiter  auszudeh- 
nen, ist  unzweifelhaft.  Die  Abhandlung  giebt  in 
ihrem  letzten  Theil  interessante  Untersuchungen 
darüber,  namentlich  über  die  Dienstpflicht  im 
Heer,  dann  das  sogenannte  Regalien-  und  Spo- 
lienrecht. Auch  hier  kann  ich  mit  den  gegebe- 
nen Ausführungen  nicht  überall  übereinstimmen 
und  werde  meine  abweichende  Ansicht  über  den 
Ursprung  des  Spolienrechts  an  anderem  Orte 
(Forschungen  z.  D.  G.  XIII,  3)  näher  darlegen. 
Aber  gerne  erkläre  ich  noch  einmal,  dass  dieser 
Abschnitt  wie  die  ganze  Schrift  eine  Fülle  an- 
regender und  belehrender  Ausführungen  enthält 
Vor  allem  freut  man  sich  in  dieser  Arbeit  eine 
Ankündigung  davon  zu  sehen,  dass  der  Verf.  zu 


Flückiger,  Grundlag.  d.  pharm.  Waarenkunde.  835 

den  Forschungen  über  die  Deutsche  Reichsver- 
fassung  zurückgekehrt  ist,  die  sein  Buch  über  den 
Reichsfürstenstand  so  vielversprechend  eröffnete. 

G.  Waitz. 

Grundlagen  der  pharmaceutischen  Waaren- 
kunde.  Einleitung  in  das  Studium  der  Pharma- 
cognosie. Von  Dr.  F.  A.  Flückiger,  Pro- 
fessor an  der  Universität  Strassburg.  Berlin, 
1873.  Verlag  von  Julius  Springer.  138  Seiten 
in  Octav. 

Man  kann  dies  Buch  eine  Einleitung  oder 
eine  Ergänzung  zu  verschiedenen  Handbüchern, 
nicht  allein  der  Pharmacognosie,  deren  neueste 
und  in  vielen  Beziehungen  nach  neuen  Principien 
gearbeitete  Darstellung  wir  ja  dem  Verfasser 
danken,  sondern  auch  zu  den  Hauptwerken 
über  medicinisch-pharmaceutische  Botanik,  über 
Phytochemie,  zu  den  verschiedenen  Bilderwerken 
über  äusseren  und  inneren  Bau  officineller  Pflan- 
zen und  Droguen  nennen.  Aber  wenn  man  dies 
thut,  wird  man  ihm  auch  das  Verdienst  nicht 
aberkennen,  dass  es  einerseits  eine  höchst  will- 
kommene Einleitung  oder  Supplementirung  zu 
denselben  bildet,  durch  welche  ihre  Brauchbar- 
keit in  hohem  Grade  gewinnt,  andererseits  aber 
auch  als  selbstständiges  Ganzes,  als  Leitfaden 
der  allgemeinen  Pharmacognosie,  hohe  Bedeutung 
besitzt.  Dem  Pharmaceuten,  welcher  mit  den 
zu  seinem  Studium  unentbehrlichen  Hülfewissen- 
schaften die  nöthige  Vertrautheit  weder  vom 
Gymnasium  in  die  Apotheke  noch  vom  Receptir- 
tische  auf  die  Universität  mitbringen  kann  und 
welcher  hier  Botanik,  Zoologie,  Physik,  Chemie 
und  andere  Disciplinen  bis  zur  Kristallographie 
und  Petrefactenkunde  neben  seinen  Hauptfachern, 
der  Pharmacie  und  Pharmacognosie,  in  drei 
Semestern  gründlich  incorporiren  und  so  Ter« 


836        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  21. 

dauerT  mass,  dass  er  sie  im  letzten  Studien- 
semester  in  einer  die  Examinatoren  befriedigen- 
den Weise  wieder  von  sich  geben  kann,  ist  ein 
Bach  anentbehrlich,  das  nicht  gleich  den  Lehr- 
büchern der  speciellen  Pharmacognosie  Speciali- 
täten  mosaikartig  zusammensetzt,  wie  sich  der 
Verfasser  im  Vorwort  ausdrückt,  sondern  ihm 
die  allgemeinen  Gesichtspunkte,  die  sich  auf 
eines  der  fur  ihn  wichtigsten  Gebiete  beziehen, 
nicht  allein  in  verständlicher,  sondern  auch  in 
einer  ihn  zum  wissenschaftlichen  Streben  anre- 
genden Form  vorführt  Was  in  Flückigers 
Grundlagen  der  pharmaceutischen  Waarenkunde 
steht,  wird  ihm  vielleicht  theilweise  nicht  im 
Examen  abverlangt,  wo  er  eine  bestimmte  An- 
zahl Droguen  erkennen  und  beschreiben,  eine 
fesetzlich  festgesetzte  Zahl  von  officinellen 
pflanzen  bestimmen  muss,  aber  er  bedarf  des- 
selben, um  die  Specialien,  deren  grössten  Theil 
er  nach  absolvirtem  Examen  wieder  vergisst, 
weil  sie  ihn  mehr  oder  minder  unklar  blieben, 
richtig  zu  verstehen  und  damit  dem  Gedächt- 
nisse dauernd,  nicht  bloss  eine  Woche  über  das 
Examen  hinaus,  einzuprägen.  Hätte  F lücki- 
ger bei  Herausgabe  seines  Buches  nur  diese 
Absicht  gehabt ,  dem  Lernenden  einen  Leitfaden 
in  das-Gebiet  derPharmacie  zubieten,  so  würde 
er  sich  dadurch  ein  zahlreiches  und  gewiss  nicht 
undankbares  Publikum  erwerben.  Aber  das  Buch 
ist  in  der  That  auch  geeignet,  »dem  Kundigen 
den  Genuss  reichen  Besitzes  zu  erhöhen«.  Die 
Mehrzahl  der  älteren  Pharmaceuten  ist  mit  dem 
inneren  Bau  der  Droguen  aus  dem  Pflanzen- 
reiche während  ihrer  Studienzeit  nicht  in  dem 
Masse  vertraut  geworden,  wie  es  der  gegenwär- 
tige Standpunkt  der  Wissenschaft  erfordert 
Sich  durch  die  dickleibigen  neuen  botanischen 
Werke  durchzuarbeiten,  werden  sie  wenig  Lust 


Flockiger,  Grundlag.  d.  pharm.  Waarenkunde.  837 

besitzen,  und  wäre  dieselbe  auch  vorhanden, 
das  Geschäft  litte  es  nicht.  Und  gerade  diesen 
bietet  sich  durch  Flückiger's  Buch  die  be- 
queme Gelegenheit,  sich  in  dem  ihnen  uner- 
schlossenen  Gebiete  möglichst  rasch  zu  orientiren 
und  sich  zum  Verständniss  von  Sachen  vorzu- 
bereiten, welche  auf  die  Dauer  nicht  entbehrt 
werden  können.  Hier  bekommt  der  Pharmaceut, 
was  er  bedarf,  ohne  nöthig  zu  haben,  es  sich 
aus  einem  Haufen  Unnöthigem  herauszusuchen. 
Gerade  dem  inneren  Bau  der  officinellen  Pflanzen- 
theile  ist  der  grösste  Theil  der  vorliegenden  all- 
gemeinen Pharmacognosie  gewidmet  (S.  29—93) 
und  dieses  wichtige  Gapitel,  in  welchem  auch 
manche  neuermittelte  Thatsachen  sich  finden,  ist 
dem  Verständnisse  des  Lesers  durch  eine  grosse 
Anzahl  Holzschnitte  eröflnet.  Die  meisten  darun- 
ter gehören  dem  Verfasser  selbst  an,  in  dessen 
Plane  es  lag,  auf  eine  Reibe  anderer  zu  ver- 
weisen, welche  in  den  verbreiteren  phytoana- 
tomischen  Werken,  z.  B.  von  Berg,  Dippel 
und  Sachs  oder  in  Pringsheim's  Jahrbü- 
chern früher  publicirt  wurden.  Gewiss  war  es 
für  die  Leser  zweckmässiger,  wozu  sich  Flücki- 
ger  später  entschlossen  hat,  eine  Auswahl  die- 
ser Abbildungen  dem  Werke  selbst  mit  Anfuh- 
rung der  Quellen  einzuverleiben.  Es  lässt  sich 
nicht  verkennen,  dass  gerade  durch  die  sorgsame 
Ausführung  dieses  Capitels  und  durch  die  Zusam- 
menfassung mancher  Thatsachen,  welche  in  der 
Pharmacognosie  bisher  weniger  hervortreten  und 
doch  bei  reiflicher  Erwägung  als  nicht  entbehr- 
lich angesehen  werden  müssen,  dem  Leser  ein 
grosser  Dienst  erwiesen  ist. 

Die  Ausstattung  des  Buches  ist  vorzüglich, 
der  Druck  correct  und  sauber. 

Theod.  HusemaniL 


638        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  21. 

Wasserschieben,  Dr.  H. ,  Geh.  Justiz- 
rath  und  Professor  an  der  Universität  Giessen: 
Das  landesherrliche  Kirchenregiment.  Berlin, 
G.  G.  Lüderitz'sche  Verlagsbuchhandlung,  1873. 
45  Seiten. 

Die  hauptsächlichste  Bedeutung  dieser  kleinen, 
aber  vortrefflichen  Abhandlung,  welche  das  16. 
Heft  der  von  Holtzendorff  und  Oncken  heraus- 
gegebenen »Zeit-  und  Streitfragen  ausmacht,  be- 
stellt ohne  alle  Frage  in  den  Auseinandersetzun- 
gen des  2.  Theils.  Nicht  als  ob  nicht  auch  der 
erste  Theil  Beachtung  verdiente.  Derselbe  bie- 
tet eine  gedrängte  Uebersicht  der  geschichtlichen 
Entwicklung  des  in  Rede  stehenden  Verhältnisses 
dar,  und  wenn  er  auch  zum  grossen  Theile  be- 
reits Bekanntes  reproducirt,  so  doch  in  recht 
geistvoller  Weise  und  auch  so,  dass  schon  von 
ihm  aus  bedeutsame  Streiflichter  auf  manche  von 
den  unhistorischen  und  unhaltbaren  Theorien 
fallen,  welche  in  neuerer  Zeit  in  Beziehung  auf 
das  »landesherrliche  Kirchenregimentc  aufgestellt 
worden  sind.  Namentlich  aber  ist  es  der  2.  Theil, 
der  es  sich  zum  eigentlichen  Geschäft  macht, 
diese  Theorien  zu  beleuchten,  wie  sie  besonders 
auch  in  Preussen  nach  der  verhängnissvollen  Zeit 
von  1848,  und  um  den  §.15  der  Verfassung  fur 
die  evangelische  Kirche  möglichst  unwirksam  zu 
machen,  aufgestellt  worden  sind,  und  man  muss 
sagen,  dass  der  Kampf,  den  der  Verf.  gegen  diese 
Theorieen  unternommen  hat,  von  ihm  auch  sieg- 
reich durchgefochten  worden  ist. 

Im  Jahre  1848  war  nicht  nur  Friedrich  Wil- 
helm IV.  selbst  überzeugt,  dass  das  Kirchenre- 
giment des  Landesherren  unhaltbar  geworden 
jsei,  sondern  es  war  das  auch  (vgl.  Woltersdorfs 
Darstellung  in  seinem  Buche  »aas  Preussische 
Staatsgrundgesetz  und  die  Kirche«)  die  Ueber- 


Wasserschleben ,  D.  lanclesherrl.  Kirchenr.     83d 

zeugung  von  nahezu  allen  mit  den  Dingen  ver- 
trauten urteilsfähigen  Männern  geworden,  wie 
denn  u.  A.  nicht  bloss  Richter,  sondern  auch  so- 
gar Stahl  darin  übereinstimmte.  Auch  muss 
man  erkennen,  dass  §.15  der  preussischen  Staats- 
verfassung, welcher  der  evangelischen  Kirche  eben 
so  gut,  wie  allen  anderen  Religionsgemeinschaf- 
ten, das  Recht  der  Selbstverwaltung  ohne  alle 
und  jede  Verclausulirung  zuspricht,  mit  dem  her- 
gebrachten Kirchenregiment  des  Landesherrn 
nicht  verträglich  ist.  Allein  bald  fand  man  denn 
doch  eine  Theorie  aus,  welche  es  gleichwohl 
möglich  machen  sollte,  den  bisherigen  Verwal- 
tungsmechanismus der  evangelischen  Kirche  in 
ihrer  Abhängigkeit  von  staatlichen  Instanzen  bei- 
zubehalten: man  unterschied  zwischen  dem  Lan- 
desherrn als  Landesherrn  und  als  vornehmstem  Mit- 
gliede  der  Kirche,  und  diese  Unterscheidung  war 
dann  bekanntlich  der  Faden,  mit  welchem  man  das 
hergebrachte  Verwaltungssystem  aufs  Neue  zu  be- 
festigen suchte.  Aber  eben  diese  Theorie  ist  es, 
welche  der  Verf.  hier  in  ihrem  vollen  Urgründe 
nachweist,  und  zugleich  zeigt  er  auch,  dass  die- 
jenigen, welche  aus  practischen  Bedenken  die 
evangelische  Kirche  unter  dem  Regimente  des 
Landesherrn  und  der  von  diesem  ernannten  Be- 
hörden lassen  möchten,  mit  dem,  was  sie  da 
vorbringen,  nicht  eben  sehr  im  Rechte  sind. 
Dass  der  Kirche  das  eigene  Verwaltungs- 
recht endlich  in  voller  Ausdehnung  gegeben 
werden  muss  und  dass  es  die  Aufgabe  des  lan» 
desherrlichen  Kirchenregimentes  ist,  die  ihm  für 
eine  Zeit  lang  anvertraute  evangelische  Kirche 
zu  dieser  Selbständigkeit  zu  fuhren,  das  tritt 
aus  den  Auseinandersetzungen  des  Verf.  recht 
deutlich  hervor,  und  man  muss  sogar  sagen, 
schon  als  die  Landesherren  zur  Zeit  der  Refor- 


840       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  21. 

mation  um  der  Noth  der  Zeit  willen  und  weil 
kein  Andrer  sich  fand,  der  »sich  der  Sachen 
hätte  annehmen  können«,  das  Kirchenregiment 
fibernahmen  als  ein  nicht  aus  ihrer  obrigkeit- 
lichen Stellung  ihnen  zukommendes  Amt,  schon 
da  übernahmen  sie  die  Verpflichtung,  dies  Amt 
so  zu  fuhren,  dass  die  Selbständigkeit  der  Kirche 
zuletzt  das  Resultat  wäre.  — 

Nur  Eins  hätte  Ref.  gewünscht,  in  der  Ab- 
handlung noch  näher  erörtert  zu  sehen:  die 
künftige  Stellung  des  Staates  und  seiner  Instan- 
zen zu  der  selbständig  gewordenen  Kirche.  Dass 
der  Staat  die  Kirche  nicht  mehr  wird  zu  ver- 
walten haben  dürfen,  hat  der  Verf.  gezeigt,  aber 
es  ist  doch  klar,  dass  der  Staat  auch  seine 
Hoheitsrechte  gegenüber  der  Kirche  hat  und 
dass  diese  nicht  in  Wegfall  kommen  können  und 
dürfen,  wenn  auch  die  Kirche  hinsichtlich  ihrer 
Verwaltung  selbständig  geworden  sein  wird,  und 
wie  und  durch  welcherlei  Organe  diese  nun 
wahrzunehmen  seien,  das  hätten  wir  gern  doch 
noch  näher  dargelegt  gesehen.  Sollte  da  nicht 
doch  die  Art,  wie  in  den  altreformirten  Perby- 
torial-  und  Synodalordnungen  die  Hoheitsrechte 
des  Landesherrn  durch  den  zu  den  Synoden  zu 
entsendenden  commissarius  principis  gewahrt 
sind,  der  Beachtung  werth  sein  ?  und  wäre  dazu 
nicht  zu  betonen,  dass  die  Rechtshoheit  des 
Staates  gegenüber  der  Kirche  nicht  durch  die 
staatlichen  Verwaltungs behörden ,  sondern 
durch  die  Gerichte  des  Staats  wahrzunehmen 
sei?  F.  Brandes. 


841 

G ö  tti ngi 8 c h  e 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenscheiten. 

Stuck  22.  28.  Mai  1873. 


Del  codice  diplomatico  angioino  e  delle  altre 
xnie  opere.  Apologia  in  risposta  all'  opuscolo 
pubblicato  daventi  uffiziali  del  Grande  archivio 
di  Napoli,  intitolato  Annalisi  e  giudizii  delle  cose 
pubblicate  da  Giuseppe  del  Giudice  etc. 
Napoli,  1872.    8. 

Herr  del  Giudice,  Beamter  des  neapolitani- 
schen Staatsarchivs  und  Herausgeber  des  Godice 
diplomatico  del  regno  di  Carlo  1°  e  II0  d'Angiö, 
'dessen  beide  bisher  erschienenen  ersten  Bände 
wir  in  diesen  Blättern  (1870  Stück  32)  ausführ- 
lich und  mit  rühmender  Anerkennung  besprochen 
haben,  ist  neuerdings  in  eine  heftige  literarische 
Fehde  verwickelt  worden.  Er  hatte  im  Jahre 
1871  eine  Broschüre:  Del  Grande  Archivio  di 
Napoli,  delle  scritture  antiche  e  moderne  che 
contiene  e  del  loro  ordinamento  veröffentlicht, 
deren  Hauptinhalt  eine  Kritik  der  bisherigen 
Einrichtungen  jenes  Archives  und  Vorschläge  zu 
einer  theilweisen  Neuordnung  desselben  bilden. 
Diese  Schrift,  obgleich  sie  durchaus  ruhig  und 
sachlich  gehalten  und  frei  von  allen  persönlichen 

64 


842        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  22. 

Angriffen  ist,  hat  dennoch  unter  den  GoIIegen 
des  Verfassers,  den  anderen  Beamten  jenes  Ar- 
chives, welche  allerdings  schon  vorher  wegen 
allerlei  persönlicher  und  Bangverhältnisse  mit 
demselben  zerfallen  waren,  den  heftigsten  Zorn 
erregt  und  20  derselben  haben  sich  zur  Heraus- 
gabe einer  Gegenschrift :  Annalisi  e  giudizii  delle 
cose  pubblicate  da  Giuseppe  del  Giudice  ver- 
einigt, welche  noch  in  demselben  Jahre  erschie- 
nen ist.  Diese  Schrift  ist  in  sehr  erregtem  Tone 
geschrieben,  sie  sucht  nachzuweisen,  einmal  dass 
die  wissenschaftlichen  Arbeiten  del  Giudices 
werthlos  sind,  dann  dass  jener  Vorschlag  einer 
Beformirung  des  Archivs  ebenso  ungegründet 
wie  unverständig  ist,  endlich  aber. wird  in  einem 
Anhange  eine  Darstellung  seiner  Lebensverhält- 
nisse gegeben,  welche  den  Beweis  liefern  soll, 
dass  er  eine  ganz  characterlose  und  intriguante 
Persönlichkeit  ist.  Die  vorliegende  Schrift  ist 
die  Antwort  des  Herrn  del  Giudice  auf  diese 
Angriffe.  Er  hat  eine  solche,  wie  er  zu  Anfang 
angiebt,  für  nothwendig  gehalten,  weil  seine 
Schriften  nur  wenig  bekannt  und  gelesen  sind 
(merkwürdiger  Weise  sind  die  meisten  Exemplare 
seines  Codice  diplomatico  nicht  in  Italien,  son- 
dern in  Deutschland  abgesetzt  worden),  nur  we- 
nige also  über  dieselben  sich  ein  selbständiges 
Urtheil  bilden  können,  während  dagegen  jene 
Anklageschrift  geflissentlich  überall  hin  verbrei- 
tet worden  ist.  Seine  Apologie  zeichnet  sich 
vor  jener  anderen  Schrift  sehr  vorteilhaft  da- 
durch aus,  dass  sie  in  besonnenem  und  ge- 
mässigtem Tone  gehalten  ist.  Obwohl  von 
Schmerz  und  Zorn  erfüllt  über  die  kränkende 
Behandlung,  die  er  von  jenen  Männern,  zum 
Theil  seinen  Unterbeamten  erfahren  hat,  bewahrt 
er  dennoch  eine  ruhige  Würde,  hält  sich  soviel 


del  Giudice,  D.  codice  diplomatico  angioino  etc.  843 

wie  möglich  an  dem  Sachlichen  und  folgt  seinen 
Gegnern  auf  das  von  ihnen  betretene  Gebiet  des 
Persönlichen  nur  so  weit,  als  er  es  zu  seiner 
eigenen  Verteidigung  für  erforderlich  hält. 
Was  nun  den  sachlichen  Gegenstand  dieses  Strei- 
tes betrifft,  so  hat  derselbe  auch  bei  uns  in 
Deutschland  schon  verschiedene  Urtheile  hervor- 
gerufen. Eine  anonyme  Anzeige  der  Annalisi  e 
giudizii  in  diesen  Blättern  (1872.  Stück  5)  er- 
klärt die  Angriffe  derselben  für  »so  streng -und 
so  schneidend,  dass  nach  den  beigebrachten 
augenscheinlichen  Thatsachen  eine  Widerlegung 
unmöglich  scheint c  Dagegen  tritt  eine  eben- 
falls anonyme  Anzeige  aller  drei  Schriften  in 
dem  Literarischen  Gentralblatt  (1872.  No.  28) 
durchaus  auf  die  Seite  del  Giudices  und  erklärt 
den  Nachweis,  welchen  dieser  von  der  Perfidie 
seiner  Gegner  führt,  für  »so  schlagend,  dass 
über  Werth  oder  Unwerth  der  von  letzteren 
vorgebrachten  Anschuldigungen  unter  unparteii- 
schen Ehrenmännern  keinerlei  Zweifel  obwalten 
könne«.  Beide  Recensionen  sind  ganz  kurz  und 
gehn  auf  die  Streitpunkte  selbst  nicht  näher 
ein,  es  erscheint  daher  hier  bei  einer  neuen 
Besprechung  derselben  Sache  gerathen  eine  ge- 
nauere Prüfung  vorzunehmen  und  Anklage  und 
Vertheidigung  gegen  einander  abzuwägen.  Doch 
abstrahiren  wir  dabei  vollständig  von  jenen  per- 
sönlichen Verhältnissen,  theils  weil  dieselben  für 
uns  wenig  Interesse  haben,  theils  aber  auch, 
weil  es  den  fern  Lebenden  nicht  möglich  ist, 
dieselben  klar  zu  durchschauen.  Es  handelt  sich 
also  hier  nur  um  die  Frage:  Sind  die  wissen- 
schaftlichen Arbeiten  del  Giudices  wirklich  so 
nachlässig  und  so  wenig  werthvoll  und  sind  seine 
Vorschläge  zu  einer  Neuordnung  des  neapolita- 


844        Gott.  gel.  Anz,  1873.  Stück  22. 

nischen  Archivs  wirklich  so  ungereimt,  wie  seine 
Gegner  behaupten? 

Was  das  Hauptwerk,  den  Codice  diplomatic», 
anbetrifft,  so  behaupten  die  Verfasser  der  Ana- 
lisi,  dass  es  diesen  Titel  gar  nicht  verdiene, 
denn:  1)  ein  Drittel  der  dort  abgedruckten  Ur- 
kunden sei  schon  früher  in  anderen  Werken 
publicirt  worden,  2)  die  anderen,  bisher  un- 
edirten  Urkunden  seien  ganz  incorrect  abgedruckt, 
die  Angabe  des  Fundortes  derselben  oft  un- 
genau, manche  seien  gar  nicht  in  dem  neapoli- 
tanischen Archive,  aus  welchem  sie  genommen 
sein  sollten,  zu  finden ,  3)  diese  Sammlung  sei 
auch  unvollständig,  denn  sie  enthalte  nicht  alle 
Urkunden  Carls  I.  aus  den  betreffenden  Jahren, 
4)  auch  die  als  bisher  unedirt  herausgegebenen 
Urkunden  seien  durchaus  nicht  neu,  sondern  die 
meisten  schon  von  Anderen  citirt  und  benutzt, 
endlich  5)  die  Anordnung  dieses  Codex  sei  eine 
ganz  confuse,  weder  eine  chronologische  noch 
eine  sachliche. 

Herr  del  Giudice  sucht  in  seiner  Apologie 
die  Nichtigkeit  dieser  Einreden  nachzuweisen. 
Ad  1  führt  er  aus,  seine  ausgesprochene  Absicht 
sei  die  gewesen,  eine  möglichst  vollständige 
Sammlung  der  historisch  wichtigen  Urkunden 
zunächst  aus  der  Zeit  Carls  I.  zu  geben.  Da- 
her habe  er  sowohl  schon  gedruckte  als  auch 
ungedruckte  Documente  zusammengestellt,  bei 
den  ersteren  habe  er  selbst  immer  genau  ange- 
geben, wo  dieselben  publicirt  seien.  Ferner  bil- 
deten jene  schon  sonst  gedruckten  Urkunden 
(73)  nicht,  wie  seine  Gegner  behaupteten,  ein 
Drittel,  sondern  nur  ein  Zwölftel  der  ganzen 
Urkundenmasse,  denn  wenn  auch  der  Text  der 
zwei  ersten  Bände  nur  215  Urkunden  enthalte, 
so  habe  er  doch  in  den  Anmerkungen  noch  über 


del  Guidice,  D.  codice  diplomatico  angioino  etc.  845 

700  andere  theils  vollständig,  theils  in  längeren 
oder  kürzeren  Excerpten  mitgetheilt,  so  dass  die 
Gesammtzahl  der  Urkunden  in  jenen  beiden 
Bänden  c.  1000  betrage.  Ad  2  weist  er  nach, 
dass  die  angeblichen  groben  Ungenauigkeiten  in 
dem  Abdruck  und  der  Gitirung  der  Urkunden 
sich  in  Wirklichkeit  auf  einige,  meist  sehr  un- 
erhebliche Versehen,  zum  Theil  offenbare  Druck- 
fehler reduciren.  Was  die  Urkunden  anbetrifft, 
welche  nach  der  Aussage  seiner  Gegner  gar 
nicht  in  dem  Archive  vorhanden  sein  sollten,  so 
hat  er  vorläufig,  bis  die  von  ihm  bei  der  Re- 
gierung beantragte  Untersuchung  beendet  sein 
wird,  den  betreffenden  Tbeil  des  Archives  nicht 
betreten  wollen  und  daher  nicht  nach  denselben 
suchen  können,  er  zeigt  aber  von  einigen  der- 
selben aus  den  Anführungen  in  anderen  Büchern, 
dass  sie  in  dem  Archiv  vorhanden  sein  müssen, 
oder  wenigstens  früher  dort  gewesen  sind.  Ad  3 
giebt  er  an,  dass  es  gar  nicht  seine  Absicht  ge- 
wesen ist,  alle  Urkunden  Carls  I.  abzudrucken, 
sondern  nur  die  historisch  wichtigen,  dass  es 
bei  der  Unordnung,  in  welcher  sich  die  registri 
der  anjouschen  Zeit  befinden,  wohl  möglich  ist, 
dass  er  einige  übersehen  hat,  dass  aber  seine 
Gegner  bisher  keine  einzige  solche  ihm  namhaft 
gemacht  haben.  Ferner  zeigt  er,  dass  auch  hier 
die  Zahlenangaben  derselben  falsch  sind ,  denn 
nicht  nur  9,  sondern  106  Bände  jener  registri 
hat  er  für  seine  2  Bände  durchgearbeitet  und 
verwerthet.  Ad  4  entgegnet  er:  der  Umstand, 
dass  von  den  in  seinem  Codex  abgedruckten 
Urkunden  manche  schon  früher  von  Anderen 
gekannt,  benutzt  und  citirt  sind,  könne  dem 
Werthe  desselben  keinen  Abbruch  thun,  zumal 
da  er  auch  dieses  immer  selbst  gewissenhaft  be- 
merkt habe,  übrigens  zeigt  er ,  dass  auch  hier 


846        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stuck  22. 

die  Angaben  in  den  Annalisi  über  Zahl  und  Be- 
deutung dieser  Documenta  übertrieben  sind.  End- 
lich ad  5  setzt  er  noch  einmal,  wie  schon  in 
der  Vorrede  zu  dem  Codex  selbst,  das  Princip 
auseinander,  welches  er  bei  der  Anordnung  des- 
selben befolgt  hat.  Die  wichtigeren  Urkunden 
werden  in  dem  Texte  in  chronologischer  Reihen- 
folge aufgeführt,  während  in  den  Anmerkungen 
zur  Erläuterung  sachlicher  und  persönlicher  Ver- 
hältnisse oft  gleich  mehrere  denselben  Gegen- 
stand betreffende  Documente  auch  aus  verschie- 
dener Zeit  zusammengestellt  sind. 

Ausser  diesem  Godice  diplomatico  hat  del 
Giudice  eine  zweite  kleine  ähnliche  Schrift  1871 
veröffentlicht:  Diplomi  inediti  di  re  Carlo  L 
d'Angiö  riguardanti  cose  marittime.  Auch  diese 
wird  in  den  Annalisi  einer  gleichen  herben  Kri- 
tik unterzogen.  Die  Verfasser  derselben  behaup- 
ten, dass  die  hier  mitgetheilten  Urkunden  ganz 
werthlos  sind,  dass  sich  auch  hier  die  gleiche 
Ungenauigkeit  in  der  Citirung  derselben  zeigt, 
mehrere  jener  Urkunden  sich  in  dem  Archiv 
gar  nicht  auffinden  lassen,  endlich  dass  dasselbe 
zahlreiche  andere  ungleich  interessantere  Urkun- 
den über  diesen  Gegenstand  enthält,  von  denen 
sie  6  zum  Beweise  abdrucken.  Herr  del  Giu- 
dice entschuldigt  in  seiner  Apologie  die  Unge- 
nauigkeiten,  welche  diese  Schrift  in  verhaltniss- 
mässig  grösserer  Anzahl  enthält,  damit,  dass 
dieselbe  eine  Gelegenheitsschrift  zu  Ehren  des 
187i  in  Neapel  tagenden  internationalen  mari- 
timen Congresses  war,  der  Gedanke,  dieselbe 
herauszugeben,  wurde  schnell  gefasst,  der  Druck 
mu8ste  innerhalb  24  Stunden  vollendet  werden, 
so  dass  zu  einer  sorgfältigen  Corrector  der 
Druckbogen  oder  gar  zu  einer  nochmaligen  Ver- 
gleichung  seiner  früher   gemachten  Abschriften 


del  Guidice,  D.  codice  diplomatico  angioino  etc.  847 

mit  den  Originalen  keine  Zeit  war.  Im  Uebri- 
gen  weist  er  nach,  dass  die  von  ihm  mitgeteil- 
ten Urkunden  allerdings  interessante  Angaben 
über  das  Seewesen,  namentlich  über  die  Kriegs« 
marine  Carl  L  enthalten  und  dass  die  6  von 
seinen  Gegnern  abgedruckten  Urkunden  jeden- 
falls keine  grössere  Wichtigkeit  für  sich  in  An- 
spruch nehmen  können. 

Diese  Ausfährungen  des  Herrn  del  Giudice 
in  der  Apologia  sind  unsrer  Meinung  nach  durch- 
aus überzeugend.  Wir  können  nur  anerkennen, 
dass  jene  beiden  Schriften  desselben  eine  Anzahl 
von  Ungenauigkeiten  enthalten,  von  denen,  wenn 
sie  auch  meist  unerheblich  sind,  es  doch  wün- 
schenswerth  wäre,  dass  er  sie  vermieden  hätte. 
Was  ferner  jene  halb  chronologische,  halb  sach- 
liche Anordnung  des  Codice  diplomatico  anbe- 
trifft, 60  haben  wir  selbst  schon  in  der  erwähn- 
ten Anzeige  desselben  (S.  1244)  darauf  hinge- 
wiesen, dass  dieselbe  manche  Unzuträglichkeiten 
mit  sich  bringt.  Doch  ist  dieselbe  am  wenig- 
sten eine  unwissenschaftliche  zu  nennen,  sondern 
eber  eine  zu  complicirte  und  die  nöthige  Ueber- 
sichtlichkeit  wird  sich  leicht  durch  passend  an- 
zulegende Indices  herstellen  lassen.  Die  sonsti- 
gen Anklagen  der  20  Verfasser  der  Annalisi  er- 
weisen sieb  als  durchaus  grundlos,  zum  Theil 
als  ungeschickt  und  unpassend,  andere  gradezu 
als  unwahr,  der  wissenschaftliche  Werth  der  an- 
gegriffenen Schriften  wird  dadurch  nicht  erschüt- 
tert und  am  allerwenigsten  zeigen  sich  jene 
Verfasser  berechtigt,  in  einem  so  hämischen  und 
verächtlichen  Tone  über  dieselben  abzuurtheilen. 

Was  dann  jenen  Streit  um  die  Anordnung 
des  neapolitanischen  Archivs  anbetrifft,  so  han- 
delt es  sich  in  der  Kürze  um  Folgendes.  Durch 
das  Reglement,  welches  König  Ferdinand   bald 


L 


848       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  22. 

nach  seiner  Rückkehr  auf  den  neapolitanischen 
Thron  1818  erliess,  wurde  bestimmt,  class  die 
Urkundenschätze  desselben  nach  rein  sachlichen 
Gesichtspunkten  in  5  Hauptabtheilungen :  äussere 
Politik,  innere  Verwaltung,  Finanzen,  Gerichts- 
und Kriegswesen  geordnet,  werden  sollten.  Es 
wurde  ferner  die  Einsetzung  einer  historischen 
Commission  angeordnet,  welche  die  Verwerthung 
dieser  Schätze  in  einem  Codex  diplomaticus  in 
die  Hand  nehmen  sollte.  Von  diesen  Bestimmun- 
gen wurden  die  ersteren  auch  wirklich  durchge- 
führt und  noch  jetzt  ist  das  neapolitanische  Ar- 
chiv nach  diesem  System  geordnet,  dagegen  ist 
die  letztere  gar  nicht  zur  Ausführung  gekommen. 
Neuerdings  nun  ist  in  Italien,  auch  in  dem  Par- 
lament, die  Frage  erörtert  worden,  ob  die  Ar- 
chive von  dem  Ministerium  des  Inneren,  wie 
bisher  die  meisten,  oder  von  dem  .des  Cultos 
ressortiren  sollten.  Hierdurch  veranlasst  schrieb 
Herr  del  Giudice  1871  jene  Brochure :  Del  Grande 
archivio  di  Napoli.  Er  setzte  in  derselben  aus- 
einander, dass  die  Archive  sämmtlich  dem  Cul- 
tusministerium  untergeordnet  werden  müssten, 
weil  dieselben  vornemlich  zum  Dienst  der  Wis- 
senschaft bestimmt  seien,  er  critisirte  von  die- 
sem Gesichtspunkte  aus  dann  jenes  Gesetz  von 
1818  für  das  neapolitanische  Archiv,  empfahl  die 
Ausführung  der  bisher  vernachlässigten  Be- 
stimmungen desselben  in  Betrefi  der  Einsetzung 
einer  historischen  Commission  zur  Herausgabe 
eines  Codex  diplomaticus,  verlangte  dagegen 
die  Aufhebung  jener  anderen  Bestimmungen  des- 
selben über  die  Einrichtung  des  Archivs  und 
eine  Neuordnung  desselben.  Er  schlug  vor,  die 
ganze  Schriftenmasse  desselben  chronologisch  in 
zwei.  Hauptatheilungen  zu  sondern,  die  erste 
sollte  die   Vergangenheit,   etwa  bis    1806   oder 


del  Giudice,  D.  codice  diplomatico  angioino  etc.  849 

1735,  der  zweite  die  Neuzeit  umfassen,  jene  er* 
stere  vornehmlich  wissenschaftlichen,  die  zweite 
den  practiscben  Zwecken  der  Verwaltung  dienen 
und  demnach  die  Anordnung  derselben  im  Ein* 
zelnen  eingerichtet  werden.  Gegen  diese  Schrift 
nun  ziehen  die  Verfasser  der  Annalisi  ebenfalls 
mit  der  grössten  Erbitterung  zu  Felde.  Wir 
verkennen  nicht,  dass,  so  richtig  auch  der  Grund- 
gedanke des  Herrn  del  Giudice  ist,  dennoch  ge- 
gen die  Ausführbarkeit  seiner  Vorschläge  im 
Einzelnen  manche  Bedenken  erhoben  werden 
können,  darin  aber  können  wir  Herrn  del  Giu- 
dice nur  beistimmen,  wenn  derselbe  in  der  Apo- 
logia von  seinen  Gegnern  verlangt,  dass  sie, 
wenn  sie  anderer  Meinung  sind  als  er,  dieselbe 
sachgemäßs  und  in  anständiger  Form  hätten 
vortragen  sollen,  dass  sie  ferner  nicht  nur  ein- 
zelne Partien  aus  seiner  Schrift  hätten  heraus* 
greifen,  sondern  diese  in  ihrem  ganzen  Zusam- 
menhange erörtern  sollen.  Denn  in  der  That 
enthält  der  betreffende  Abschnitt  der  Annalisi 
in  der  Hauptsache  nur  persönliche  Invectiven 
und  Schmähungen,  welche  nur  auf  die  Angreifer 
und  nicht  auf  den  Angegriffenen  ein  schlechtes 
Licht  werfen  können  und  durch  welche  am  we« 
nigsten  die  von  Herrn  del  Giudice  angeregten 
Fragen  ihre  Erledigung  finden. 

Die  Angriffe  jener  20  Archivbeamten  sind 
also  unserer  Meinung  nach  nicht  dazu  angethan, 
die  angesehene  Stellung,  welche  Herr  del  Giudice 
in  der  gelehrten  Welt  einnimmt,  zu  erschüttern. 
Zu  unsrer  Freude  ersehen  wir  aus  der  Apologie, 
dass  derselbe  mit  der  Fortsetzung  seines  Godice 
diplomatico  beschäftigt  ist  und  dass  der  dritte 
Band  desselben  bald  erscheinen  wird.  Wir  hof- 
fen, dass  jener  unerfreuliche  Streit  wenigstens 
den  günstigen  Erfolg   haben  wird,  einmal,  dass 

65 


850        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  22. 

der  Verfasser  selbst  durch  noch  grossere  Sorg- 
falt weiteren  Angriffen  vorbeugen ,  andererseits 
aber,  class  das  Werk  bei  dem  gelehrten  Publi- 
cum Italiens  grössere  Beachtung  und  bei  der 
Regierung  diejenige  Unterstützung  finden  wird, 
ohne  welche  die  Vollendung  desselben  seinem 
grossen  ursprünglichen  Plane  gemäss  kaum  mög- 
lich erscheint 

Berlin.  Dr.  Ferdinand  Hirsch. 


£tude  de  Physiologie  therapeutiqtte. 
L'alcool,  son  action  physiologique,  son  utilitä 
et  86s  applications  en  hygiene  et  en  thärapeu- 
tique,  par  M.  Ang.  Marvaud,  professeur 
aggrege  ä  l'Ecole  de  m6decine  du  Val-de-Grace. 
Avec  25  planches  lithographies.  292  Seiten  in 
Octav.    Paris,  librairie  Roziere.     1872. 

Die  Beziehungen  des  Alkohols  zu  dem  ge- 
sunden und  kranken  Organismus  sind  bekannt- 
lich in  neuerer  Zeit  wiederholt  der  Gegenstand 
der  Forschung  von  Seiten  der  Aerzte  gewesen, 
und  erst  noch  vor  Kurzem  haben  wir  eine  Schrift 
von  Bouvier,  welche  die  in  Bonnes  pharma- 
kologischen Institute  gemachten  Versuche  mit- 
theilt, in  diesen  Blättern  besprochen.  Es  sind 
freilich  grade  über  den  in  Rede  stehenden  Stoff 
so  abweichende  Resultate  erhalten,  dass  dervor- 
urtheilsfreie  Beurtheiler  in  hohem  Qrade  davon 
überrascht  wird.  Man  erhebt  von  der  einen 
Seite  mit  Emphase  die  antipyretische  Wirkung, 
während  man  auf  der  anderen  Seite  dieselbe  voll- 
ständig negirt;  die  eine  Partei  (denn  man  kann 
hier   geradezu  von   Parteien   reden)    sucht   die 


Maraud,  £tude  de  Physiologie  th&apeutique.  85 1 

Fehlerquellen  in  der  Beobachtung  der  anderen 
Partei  aufzuspüren  und  diesen  das  Resultat  auf- 
zubürden, während  die  andere  Partei  diese 
Fehlerquellen  als  nicht  vorhanden  erachtet  oder 
mit  Umgehung  und  Vermeidung  derselben  die 
Versuche  wiederholt,  welche  dann  wieder  das 
frühere  Ergebniss  liefern I  So  ist  z.  B.  Rabow, 
der  unter  Ley  den  in  Königsberg  an  Kranken 
Versuche  anstellte,  welche  die  antipyretische 
Wirkung  des  Alkohols  sehr  problematisch  er- 
scheinen Hessen,  in  einer  neuen  Arbeit,  (Ueber 
die  Wirkung  des  Alkohols  auf  die  Körpertempe- 
ratur und  den  Puls.  Strassburg,  1872.  Diss.) 
Senau  zu  den  früheren  Resultaten  gelangt,  trotz- 
end er  die  ihm  von  Bonn  aus  imputirten  Feh- 
ler vermied.  Nach  unsrer  Ansicht  sind  die 
physiologischen  Experimente  zwar  von  Fehlern 
in  der  Anstellung  zu  befreien,  welche  die  Re- 
sultate trüben  können,  aber  die  Versuche  am 
Krankenbette  werden  erst  ein  tadelloses  Resul- 
tat geben,  wenn  sie  über  eine  viel  grössere  An- 
zahl von  Fällen  sich  erstrecken,  als  dies  bisher 
der  Fall  ist.  Bei  den  wenigen  Versuchen,  die 
wir  aus  Kliniken  an  gut  überwachten  Kranken 
besitzen,  kann  die  Individualität  allerdings  sehr 
in  Betracht  kommen,  zumal  da  offenbar  die 
Lebensweise,  z.  B.  der  habituelle  Genuss  von 
Alkohol  enthaltenden  Getränken  störend  wirkt, 
weshalb  auch  die  Resultate  in  einer  Nordischen 
Universitätsstadt,  wo  der  Branntwein  in  grössern 
Mengen  consumirt  wird,  nie  als  völlig  entschei- 
dend anzusehn  sind. 

Zu  den  Vertheidigern  der  antipyretischen 
Wirkung  des  Alkohols  hat  sich  neuerdings  ein 
Französischer  Autor,  M  a  r  v  a  u  d ,  mit  einer  sehr 
beachtungswerthen  Schrift  gesellt,  deren  Grund- 
lage zum  Theil  dem  von  uns  gestellten  Deside- 

65* 


852        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  22. 

rium,  den  Versuchen  am  Krankenbette  in 
grösserem  Massstabe,  Rechnung  trägt.  Sehoa 
im  Jahre  1869  hat  Marvaud  Studien  über  den 
Alkohol  unternommen,  und  zwar  in  Hinblick  auf 
die  Bewerbung  um  einen  von  der  Society  de 
m6decine  von  Bordeaux  gestellten  Preis  für 
die  beste  Studie  »sur  Taction  physiologique  et 
therapeutique  de  Pal  coole.  Seine  Arbeit  trug 
auch  den  Sieg  über  vier  Mitbewerber  davon 
und  erschien  dann  im  Jahre  1869  und  1870  in 
Französischen  Journalen,  leider  aber  in  solchen, 
welche  in  Folge  der  höchst  mangelhaften  Ein- 
richtungen des  Französischen  Buchhandels  ausser- 
halb der  Hauptstadt  im  Auslande  ziemlich  un- 
zugänglich sind,  nämlich  in  den  Bulletins  et 
Memoires  de  la  Societe  de  medecine  de  Bor* 
deaux  (1869)  und  in  der  Union  medicale  de  la 
Gironde  1870/71.  So  ist  sie  denn  auch  bei  uns 
unbeachtet  geblieben. 

Die  gegenwärtig  vorliegende  Schrift  basirt 
auf  dieser  ersteren,  aber  sie  ist  in  einer  nicht 
unerheblichen  Weise  vermehrt,  indem  gerade 
die  Beobachtungen  am  Krankenbette,  welche  in 
der  frühern  Studie  nur  wenig  angetroffen  wur- 
den, durch  die  Stellung  des  Verfassers  als  Gbef 
de  service  in  einem  grossen  Krankenhause 
(Val-de-Gräce)  erheblich  erweitert  werden  konn- 
ten. Marvauds  Beobachtungen  erstrecken  sich 
auf  500  Fieberkranke,  von  denen  über  die 
Hälfte  an  Variola  (während  der  Belagerung  von 
Paris),  80  an  Typhus,  25  an  Scarlatina,  30  an 
Morbilli,  15  an  Rheumatismus  articulorum  acu- 
tus litten.  Offenbar  ist  es  diejenige  Studie  über 
Alkoholwirkung  bei  Fieberkranken,  der  das 
grösste  Beobachtungsmaterial   zu  Grunde  liegt. 

Die  Schrift  ist  übrigens  nicht  ausschliesslich 
der  Alkoholtherapie  gewidmet,   sondern  sie  zer- 


Marvaud,  fitude  de  Physiologie  therapeutique.  853 

fallt  in  drei  Abschnitte,  von  denen  nur  der  letz- 
tere die  Erfahrungen  aber  die  Wirkung  des 
Mittels  am  Krankenbette  umschliesst. 

Von  den  beiden  übrigen  behandelt  der  erste 
die  physiologischen  Wirkungen  des  Alkohols  und 
enthält  u.  a.  die  von  Marvaud  im  Jahre  1869 
angestellten  physiologischen  Versuche  mit  dieser 
Substanz.  Dieselben  betreffen,  wie  die  thera- 
peutischen, den  reinen  Weingeist,  da  Marvaud 
sieh  wohl  gehütet  hat,  wie  dies  so  viele  Andere 
gethan,  mit  Wein  zu  experimentiren,  dessen 
übrige  Bestandteile  einen  störenden  Einfluss 
auf  die  Reinheit  des  Experimentes  ausüben 
könnten.  Sie  beziehen  sich  vor  Allem  auf  die 
Einwirkung  auf  die  Circulation  beim  Gesunden, 
auf  die  Beeinflussung  der  Temperatur  und  der 
Diurese  mit  besonderer  Berücksichtigung  der 
Ausscheidung  von  Harnstoff,  Harnsäure  und  von 
festen  Stoffe  im  Urin.  Es  sind  aber  nicht  allein 
diese  Versuche,  sondern  auch  das  Bäsonnement 
des  Verfassers  beach  tens  wert  h.  Er  besitzt  eine 
sehr  genaue  Eenntniss  der  Literatur  über  den 
von  ihm  behandelten  Gegenstand,  die  auch  auf 
die  Nichtfranzösische  Literatur  sich  erstreckt 
Wie  freilich  dieselbe  acquirirt  wurde,  wollen 
wir  nicht  untersuchen ;  man  ist  es  eben  gewohnt, 
in  Französischen  Autoren  die  Namen  der  pen- 
seurs  barbares,  wie  ein  Französischer  Autor  uns 
Deutsche  neulich  titulirte,  in  der  lächerlichsten 
Weise  corrumpirt  zu  finden.  Wie  viel  der  Autor 
und  wie  viel  der  Setzer  Schuld  hat,  ist  nicht 
gut  zu  ermitteln.  Aber  constatiren  wollen  wir, 
dass  die  ans  Deutschen  Autoren  citirten  Anga- 
ben richtig  citirt  sind,  während  die  citirten 
Büchertitel  ganz  absonderliche  Corruptionen  er- 
litten haben.  Der  bekannte  Canstatt'sche  Jah- 
resbericht/ dessen  Namen  von  dem  verstorbenen 


854        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  22. 

Erlanger  Professor  als  erstem  Herausgeber  her- 
rührt, wird  vielleicht  um  zu  beweisen,  dass  man 
in  Frankreich  doch  Geographie  versteht,  nach 
Gannstadt  als  Druckort  verlegt,  und  das  alte 
Werk  des  frühverstorbenen  Böcker  in  Bonn 
figurirt  als  Beiträge  zur  »Kran-  kheils,  genus 
und  Arzneiwirkungslehret  von  Bocker.  An  einer 
anderen  Stelle  steht  gesperrt  gedruckt '  »fieber» 
errengen«  statt  fiebererzeugend.  Uebrigens 
sind  auch  die  Englischen  und  Italienischen 
Autorennamen  in  gleicher  Weise  corrumpirt,  so 
dass  es  sich  ganz  gewiss  nicht  um  Revanche 
handelt;  so  heisst  der  viel  citirte  Sansom  stets 
Samson,  Montegazza  stets  Mantegazza  u.  a.  m. 
Das  stört  freilich  etwas,  aber  man  wird  durch 
die  Deductionen  und  die  Räsonnements  des 
Verfassers  für  solche  kleine  Nationalfehler  ent- 
schädigt. Nicht  als  ob  wir  mit  Allem  einver- 
standen wären,  was  der  Autor  sagt,  die  Lehre 
von  den  Sparmitteln  steht  bekanntlich  noch 
keinesweges  auf  soliden  Füssen  und  manches 
liesse  sich  —  ebenso  wie  die  durch  Fokker 
nicht  bestätigte  Verminderung  der  Harnstofiaus- 
scheidungen  nach  Alkohol  —  bestreiten,  aber 
selbst  der  Gegner  der  Antideperditoria  wird  an- 
erkennen  müssen,  dass  Marvaud  seine  Theo- 
rien mit  viel  Geschick  verficht  und  dass  eine 
Reihe  origineller  Ideen  sich  in  diesem  Theile 
der  Arbeit  niederlegt  findet.  Auch  hütet  sich 
der  Verfasser  vor  den  jetzt  leider  so  häofigen 
übereilten  Schlussfolgerungen  und  er  ist  mit 
Hypothesen  nicht  sehr  bei  der  Hand,  wo  er 
nicht  starke  Gründe  fur  solche  hat.  Bisweilen 
zuckts  ihn  freilich  in  den  Fingerspitzen,  z.  B. 
bei  der  Frage,  wie  der  Alkohol  auf  die  Nerven- 
substanz wirke,  wo  ihm  das  längst  wieder  be« 
grabene  Protagon  in  die  Augen  blitzt,  aber  er 


Maraud,  £tude  de  Physiologie  therapeutique.  855 

sagt  doch:  »Nous  croyons  prudent  de  ne  pas 
nous  prononcer  nettement  sur  ces  resultats  qui 
ne  sont  pas  suffisamment  prouves,  pour  avoir 
une  grande  importance  scientifiquec 

Ohne  uns  weiter  in  die  Details  dieses  Capi- 
tels  zu  vertiefen,  bemerken  wir  nur,  dass  der 
Schluss  dahin  geht,  dass  die  Wirkung  des  Al- 
kohols auf  den  gesunden  Organismus  theilweise 
auf  der  Anwesenheit  des  Alkohols  als  solchen 
im  Blute,  theils  auf  den  Veränderungen  beruht, 
welche  derselbe  im  Körper  erleidet.  Von  der 
Existenz  des  Alkohols  in  Substanz  im  Körper 
leitet  Marvaud  zunächst  Störungen  im  Blute 
ab,  indem  sich  Veränderungen  der  Blutkörper- 
chen, der  Blutgase  und  der  Zusammensetzung 
des  Serums,  ferner  functionelle  Störungen  der 
Blutkörperchen  durch  Beeinträchtigung  der  exo- 
smotischen Strömung  und  Beeinträchtigung  der 
Haematose,  dann  solche  im  Nervensysteme,  wo- 
hin nicht  allein  die  Störungen  des  Bewusstseins 
und  der  Motilität  und  Sensibilität,  die  mit  An- 
ästhesie und  Tod  endigen,  sondern  auch  die  Al- 
terationen in  der  Circulation,  in  der  Respiration 
und  in  der  Wärmevertheilung  im  Thierkörper 
gehören.  Auf  die  Veränderungen  des  Alkohols 
im  Blute  bezieht  Marvaud  die  Wirkung  des- 
selben auf  die  Nutrition ;  er  bestreitet  entschie- 
den die  Ansicht  Liebigs,  dass  der  Alkohol 
ein  Respirationsmittel  sei  und  charakterisirt  den 
Alkohol  als  ein  die  Temperatur  herabsetzendes 
und  den  Stoffumsatz  beschränkendes  Medica- 
ment, das  einerseits  die  Quantität  der  durch  die 
Lungen  exhalirten  Kohlensäure  beschränke,  die 
Körpertemperatur  herabsetze,  die  Elimination 
der  Auswurfsstoffe  durch  den  Urin  beschränke 
und  die  Steatose  fördere.  In  letzterer  Beziehung 
glaubt  der  Verfasser,  dass  entweder  eine  directe 


856        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  22. 

Umsetzung  eines  Theiles  des  Alkohols  in  Fett 
erfolge  oder  eine  solche  unter  Bildung  von 
Zwischenproducten  stattfinde. 

Auch  die  fettige  Degeneration  der  Leber  und 
Muskeln,  wie  sie  Alkohol  bekanntlich  so  oft  er- 
zeugt, sieht  Maryaud  als  Folge  der  Stoffum- 
satzbeschränkung an  und  will  sie  eben  allen 
Antideperditoria  als  Wirkung  vindiciren. 

Die  in  dem  zweiten  Abschnitte  von  Mar- 
yaud behandelten  Beziehungen  des  Alkohols 
zur  Hygieine  brauchen  wir  nur  kurz  zu  berüh- 
ren, weil  sich  Marvaud's  Stellung  aus  dem 
physiologischen  Tbeile  so  zu  sagen  von  selbst 
ergibt.  Er  muss,  unbeschadet  der  durch  Al- 
koholmissbrauch entstehenden  pathologischen  Ver- 
änderungen und  Schädigungen  des  öffentlichen 
Wohles,  doch  in  den  Spirituosen  ein  Stimulans 
und  Nahrungsmittel  im  Elend  und  bei  körper- 
licher Anstrengung  sehen,  welches  in  gewaltiger 
Weise  zur  Function  der  Muskeln  beiträgt.  Mar- 
yaud hebt  in  letzterer  Beziehung  hervor,  dass 
der  Alkohol  einmal  eine  Excitation  des  motori- 
schen Nerven  bewirkt  und  dadurch  Muskelcon- 
tractionen  auslöst,  dass  er  zweitens  durch  Be- 
schränkung des  Stoffumsatzes  die  stickstoffhaltigen 
Elemente  der  Muskeln  stabiler  mache  und  end- 
lich vermöge  seiner  Umsetzung  im  Blute  eine 
Wärmequelle  abgebe ,  welche  letztere  er  freilich 
als  »in süffisante,  comparativement  ä  la  grande 
proportion  de  calorique  dont  il  determine  la 
transformation  en  force,  par  suite  de  la  stimu- 
lation qu'il  produit  dans  les  centres  nerveux  et 
dans  les  appareils  qui  en  dependent«  be- 
zeichnet. 

In  dem  therapeutischen  Abschnitt  entwickelt 
Marvaud  zuerst  einige  allgemeine  Grundsätze 
über  die  Beurtheilung  des  Werthes  der 


Maryaud,  l&tude  de  Physiologie  therapeutique.  857 

sen  Substanzen  als  Medicament,  wobei  er  sehr 
gesunden  Anschauungen  huldigt,  und  gibt  eini- 
ges nicht  eigentlich  neue  Historische  über  die 
Spirituosa.  Nach  einer  kurzen  Betrachtung  des 
Alkohols  als  Hauptreiz  und  als  Befrigerans  be- 
trachtet  er  die  Behandlung  der  Wunden  mit 
Alkohol,  wobei  sich  der  Verfasser  besonders  an 
die  Darstellung  von  E.  6  u  er  in  (1867)  hält. 
Das  Hauptcapitel  bildet  natürlich  das  die  in- 
terne Anwendung  des  Alkohols  betreffende,  wo 
Marvaud  zunächst  ausführlich  die  Schriften 
von  Todd  und  seinen  Anhängern  in  England 
durchgeht,  dann  eine  Analyse  der  Arbeiten  sei- 
ner Landsleute  gibt,  welche  in  die  Fusstapfen 
der  Englischen  Alkoholtherapeuten  getreten 
sind.  Was  die  Erfahrungen  Marvaud' s  selbst 
anlangt,  so  treten  dieselben  zunächst  bei  Be- 
sprechung des  Typhus  hervor,  in  Bezug  auf 
welche  schon  früher  ein  Schüler  des  Verfassers, 
A  u  t  e  1 1  e  t ,  (De  Paction  antipyretique  de  Palcool 
employ^  dans  la  fievre  typhoide.  Paris.  These. 
1871.)  eine  besondere  Arbeit  veröffentlichte. 
Marvaud  weist  auf  die  brillanten  Erfolge  bei 
Adynamic  im  Typhus  hin,  wo  namentlich  unter 
der  Alkoholbehandlung  die  Abmagerung  nicht 
so  bedeutend  wird  und  die  Beconvalescenz  von« 
kürzerer  Dauer  ist  und  wo  ein  sehr  erheblicher 
Einflu88  auch  auf  das  Delirium  anaemicum  sich 
Consta tiren  lässt,  ferner  auf  die  Modificationen, 
welche  die  Curve  des  Fiebers  erfährt,  die  beim 
Alkohol  lange  nicht  so  deutlich  in  ihren  drei 
charakteristischen  Theilen  (Ascendenz,  Stationär- 
bleiben, Descendenz)  hervortritt  (durch  Sinken 
der  Temperatur  um  0,5 — 2,5°  nach  dem  Alko- 
hol, das  sich  mehrere  Tage  hält,  worauf  dann 
unbedeutende  abendliche  Steigerung  folgt)  und 
nie  die  Höhe  erreicht,  wohin  sie  sonst  gelangt, 


858        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  22. 

vielmehr  selten  über  39°  hinausgeht.  Das  durch 
sehr  hohe  Fiebertemperaturen  bedingte  Delirium 
sah  Marvaud  mehrfach  durch  grosse  Do9en 
Alkoholika  schwinden,  natürlich  bei  gleichzeiti- 
gem Fieberabfalle.  Sehr  interessant  sind  auch 
die  Beobachtungen  bei  Variola  simplex,  wo  so- 
wol  im  Anfange  die  febrile  Temperatur  durch 
Alkohol  herabgedrückt  werden  konnte,  so  dass 
sie  nicht  das  gewöhnliche  Maximum  erreichte, 
als  auch  die  zweite  Steigerung  vom  3  Tage  au 
niedriger  gehalten  werden  konnte.  Das  mit  die» 
sen  Steigerungen  coincidirende  Delirium  wurde 
dadurch  wiederholt  coupirt.  Noch  erheblicher 
waren  die  Erfolge  bei  Variola  haemorrhagica, 
und  von  der  im  Allgemeinen  stets  tödtlicben 
Form  der  primären  Variola  haemorrhagica  ge- 
lang es  durch  diese  Behandlung  von  16  Kranken 
ein  Drittel  zu  retten,  während  von  56  an  secun- 
därer  Variola  haemorrhagica  Erkrankten  sogar 
nur  18  erlagen,  eine  Mortalität,  die  während 
der  Belagerung  von  Paris,  wo  der  höchste  Man- 
gel herrschte  und  die  allerungünstigsten  Ver- 
hältnisse vorlagen,  sehr  gering  genannt  werden 
muss.  Auch  bei  Scharlach  und  Masern  waren 
die  Erfolge  der  Alkoholtherapie  in  derselben 
Zeit  sehr  zufriedenstellend,  doch  sind  die  Zah- 
len der  Bebandelten  kleiner.  Bei  athenischer 
Pneumonie  verlor  Marvaud  sogar  von  30 
Kranken  keinen  Einzigen  und  fand  dabei,  dass 
die  Periode  des  Fieberabfalles  viel  früher  ein- 
trat als  bei  anderen  Behandlungsweisen.  Von 
15  Fällen  von  Rheumatismus  acutus  genasen  13, 
in  4  Fällen  stellten  sich  Complicationen  seitens 
des  Herzens  ein;  durch  die  Alkoholtherapie  ver- 
schwanden die  Schmerzen  und  das  Delirium, 
die    Pulsfrequenz    ging    ebenfalls    beträchtlich 


Maraud,  Ätude  de  Physiologie  th&apeutique.  850 

herunter  und  von  4 — 12  Tage  der  Krankheit 
stellte  sich  ein  recht  erheblicher  Temperatur« 
abfall  ein. 

In  weiteren  Capiteln  bespricht  Marvaud  so« 
dann  die  Toleranz  gegen  Alkohol,  die  Stellung 
desselben  im  System  des  Arzneischatzes  und  des« 
sen  Anwendungsweise.  Alle  diese  Abschnitte 
sind  gut  geschrieben  und  verrathen,  dass  der 
Verfasser  die  Literatur  des  Gegenstandes  ebenso 
genau  kennt  wie  er  sie  zu  würdigen  versteht. 

Sehr  richtig  sind  auch  die  Anschauungen 
des  Verfassers  in  Bezug  auf  die  Beseitigung  der 
Trunksucht,  wobei  er  hervorhebt,  dass  alle  Ge- 
waltmassregeln nicht  fruchten.  »II  n'y  a  qu'un 
moyen,  sagt  Marvaud,  de  mettre  un  terme  ä 
la  consommation  croissante  des  liqueurs  spiri- 
tueux  et  des  boissons  excitantes,  c'est  d'ame- 
liorer  le  regime  du  pauvre  et  de  l'ouvrier,  et  de 
faciliter  ä  ceux-ci  l'acquisition  des  aliments 
plastiques  et  veritablement  reparateurs.  Dass 
die  Bourgeois-Republik  des  heutigen  Frankreichs 
nicht  dazu  angethan  ist,  um  dieses  Mittel  zur 
Abhülfe  der  Trunksucht  zu  schaffen,  brauchen 
wir  wohl  nicht  hervorzuheben.  Die  Forderung 
des  Verfassers,  Etablissements  zu  errichten,  wo 
die  Arbeiter  für  wenig  Kosten  an  Nährstoffen 
reiche  Speisen  und  kräftige  Getränke  in  be- 
schränkten Dosen  finden  sollen,  die  Arbeitgeber 
zu  zwingen,  in  der  Nähe  der  Arbeiterwerkstätten 
Restaurationen  zu  errichten,  in  denen  die  Ar- 
beiter unverfälschte  Nahrungsmittel  finden  soll- 
ten, und  zwar  um  so  reichlicher,  je  mehr  sie 
durch  die  Arbeit  angegriffen  sind,  wird  wohl 
in  Versailles  kaum  Gehör  finden. 

Theod.  Husemann. 


860        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  22. 

Des  Beatus  Rhenanus  literarische 
Thätigkeit  in  den  Jahren  1508—1530 
und:  in  den  Jahren  1530 — 1546.  Von 
Adalbert  Horawitz.  Wien  1872  und  1873. 
In  Commission  bei  Carl  Gerolds  Sohn.  2  Hefte. 
50  und  56  SS.  in  lex.  8°. 

Bei  der  Besprechung  des  ersten  Theils  (G. 
G.  A.  1872  S.  1761—67)  dieser  in  drei  geson- 
derten Abhandlungen  —  zuerst  in  den  Sitzungs- 
berichten der  kais.  Akademie  der  Wissenschaf- 
ten zu  Wien  —  erschienenen  Schrift  wies  ich 
darauf  hin,  dass  das  damals  Gebotene,  nämlich 
die  Schilderung  der  Lebensschicksale  des  Rhe- 
nanus, nur  geringere  Bedeutung  in  Anspruch 
nehmen  könnte  und  dass  der  wichtigere  Theü 
der  Schrift,  der  uns  die  Schilderung  seiner  ge- 
sammten  literarischen  Thätigkeit  zu  geben  habe, 
noch  ausstehe.  Während  es  damals  zu  beklagen 
war,  dass  unbenutzte,  vielleicht  erreichbare, 
Quellen,  vor  Allem  die  noch  handschriftlich  in 
Schlett8tadt  aufbewahrten  Briefe,  zur  Vervoll- 
ständigung des  Lebensbildes  nicht  benutzt  wor- 
den waren,  deren  baldige  Ausbeutung  nun  übri- 
gens, wie  wir  hören,  in  Aussicht  steht,  so  muss 
jetzt  dankbar  anerkannt  werden,  dass  vom  Verf. 
mit  grossem  Fleisse  alle  ihm  nur  irgend  zu- 
gänglichen Schriften,  welche  Rhenanus  geschrie- 
ben oder  herausgegeben  hat,  herangezogen  wor- 
den sind  und  besprochen  werden.  Auf  Grund 
dieser  Materialien  erhalten  wir  nun,  im  Gegen- 
satz zu  den  früher  von  Mähly  bearbeiteten 
lebensvollen  frischen  Skizze  eine  tüchtige,  frei- 
lich wie  es  die  Natur  des  Gegenstandes  mit  sich 
brachte,  an  manchen  Stellen  etwas  trockene,  an 
anderen  zu  weit  ausgeführte  wissenschaftliche 
Monographie. 


fiorawitz,  D.  Beatus  Rhenanus  lit.  Thätigkeit.  861 

Ueber  die  Anordnung  des  Stoffes  Hesse  sich 
streiten«  Der  Verf.  hat  es  vorgezogen,  chrono- 
logisch zu  Werke  zu  gehn,  das  Material  in  zwei 
ungleiche  Hälften  zu  zerlegen,  und  ohne  Rück- 
sichtnahme auf  den  Inhalt  die  Schriften  hinter 
einander  nach  den  Jahren  zu  besprechen,  in 
welchen  sie  erschienen  sind.  Da  aber  die  zu 
schildernde  Thätigkeit  eine  rein  gelehrte,  theils 
philologische,  theils  historische  ist,  bei  der  wol 
eine  Entwicklung,  eine  Vervollkommnung  des 
Schriftstellers  möglich,  aber  keine  Nöthigung 
vorhanden  ist,  die  Leistungen,  welche  durch 
Lebensereignisse  und  äussere  Verhältnisse  nicht 
bedingt  sind,  strenge  nach  den  Jahren  ihrer 
Entstehung  zu  betrachten,  so  wäre  es  in  diesem 
Falle  vielleicht  geeigneter  gewesen,  zuerst  sowol 
fur  die  philologische  als  für  die  historische 
Thätigkeit  aus  dem  gesammten  Material  die  An- 
schauungen zu  entwickeln,  von  denen  Rhenanus 
ausging,  die  kritischen  und  methodischen  Grund- 
sätze darzustellen,  nach  denen  er  arbeitete,  und 
dann  deren  Anwendung  durch  Vorführung  einer 
Reihe  von  Beispielen  bei  den  einzelnen  Werken 
deutlich  zu  machen.  Dadurch  würde  dann  für 
den  Leser  ein  schärfer  und  klarer  zu  erkennen- 
des Bild  hergestellt,  das  Ganze  würde  in  einem 
dem  Gegenstand  angemesseneren ,  knapperen 
Rahmen  zusammengedrängt  worden  sein,  manche 
unnöthige  Wiederholungen  wären  vermieden,  die 
grossen  Auszüge  aus  den,  jede  Schrift  eröffnen- 
den Widmungsschreiben  wären  verkürzt  und  da- 
her der  Zusammenhang,  der  durch  diese  Hinein- 
mengung  persönlicher  Nachrichten  in  die  Schil- 
derung der  literarischen  Wirksamkeit  gestört 
wird,  nicht  unterbrochen  worden.    , 

Zur  Erreichung  des  gleichen  Zweckes,  der 
knapperen    Zusammenfassung,    hätte  auch    die 


i 


862        Gott.  gel.  Am.  1873.  Stück  22. 

Entfernung  der  bibliographischen  Beschreibung 
aus  dem  Text  und  ihre  Verweisung  in  die  An- 
merkungen gedient.  In  Betreff  dieser  Zuthaten 
glaube  ich  nicht,  dass  die  Hoffnung  des  Verf. 
»es  dürfte  durch  seine  Schrift  für  die  biblische 
Genauigkeit  hinlänglich  gesorgt  sein«  sich  ganz 
erfüllt  habe,  sondern  finde  hier  grade  manche 
Mängel  (so  ist  II,  S.  20  fg.  der  eigentliche  Titel 
der  Schrift  gar  nicht  angegeben),  und  eine  Un- 
gleichheit, die  darin  besteht,  dass  manchmal 
(z.  B.  II,  S.  16)  eine  Zeilenabtheilung  der  Ori- 
ginald nicke  angedeutet  wird,  meistens  aber  nicht, 
und  dass  an  wenigen  Stellen  (vgl.  II,  8,  33)  die 
Abkürzungen  des  Originals  beibehalten  werden, 
während  fast  überall,  wie  natürlich,  dieselben 
aufgelöst  sind. 

Was  die  Behandlungsart  der  einzelnen  Schrif- 
ten betrifft,  so  kann  ich  darüber  nur  meine 
volle  Befriedigung  ausdrücken:  sie  sind  mit 
liebevollstem  Eingehen  in  den  Stoff  beschrieben, 
die  neueste  Forschung  über  die  Schriftstella, 
denen  Rhenanus  seine  Editionstbätigkeit  zu- 
wendete, ist  mit  der  grössten  Aufmerksamkeit 
berücksichtigt  und  die  Beurtheilungen  der  Lei- 
stungen ist,  wenn  sie  auch  mit  Vorliebe  die 
Verdienste  des  Geschilderten  würdigt,  frei  von 
panegyrischem  Schwulst  und  ungerechter  Hervor- 
hebung des  Einzelnen.  Ich  will  versuchen,  dies 
Urtheil  durch  eine  kurze  Uebersicht  des  Darge- 
botenen zu  rechtfertigen,  bei  der  ich  Rhenanus, 
der  Herausgeber  von  dem  selbstständigen  Schrift- 
steller unterscheiden  will. 

Die  Thätigkeit  des  ersteren  zerfallt  in  zwei 
Theile,  sie  wendet  sich  1.  Schriften  seiner  Leh- 
rer, wie  des  Franzosen  Faustus  Andrelinus, 
vor  Allem  des  hochgefeierten,  aufs  Engste  mit 
ihm   verbundenen   Erasmus,    und   Zeitgenossen, 


Horawitz,  D.  Beatus  Rhenanus  lit.  Thätigkeit.   863 

z.  B.  des  gepriesenen  italienischen  Philosophen 
Joh.  Pikus  von  Mirandula  zu,  ist  ihrem  Wesen 
nach  cosmopolitisch  und  durchzieht  die  ganze 
Lebenszeit  des  Rhenanus;  sie  bemüht  sich  2, 
Schriften  des  Mittelalters  und  besonders  des 
Alterthums,  die  entweder  noch  gar  nicht,  oder 
in  ungenügender  Weise  herausgegeben  waren, 
neu  bekannt  zu  machen.  Denn  darin  beruht 
das  Hauptverdienst  des  Rhenanus  in  seiner 
Editionsthätigkeit,  dass  er  sich  nicht  mit  einer 
ihm  zufallig  zugänglichen  Textesüberlieferung 
begnügte,  sondern  dass  er  durch  Reisen,  die  er 
nach  Klöstern  unternahm,  durch  Freunde,  deren 
Bibliotheken  er  aufs  eifrigste  durchforschte,  sich 
in  den  Besitz  vieler  Handschriften  setzte,  und 
dass  er  diese  nicht  nach  Willkür  benutzte ,  son- 
dern nach  festen  Grundsätzen  behandelte,  Alter 
und  Eigentümlichkeit  zu  bestimmen  und  da- 
nach ihren  Werth  festzusetzen  suchte,  endlich 
auch,  wenn  die  vorhandenen  Lesarten  den  Sinn, 
welchen  der  Zusammenhang  nothwendig  er- 
heischte, nicht  ergaben,  auch  mit  eigenen  Con- 
jekturen  vorzugehn  und  so  das  Verderbte  selbst- 
ständig zu  bessern  sich  nicht  scheute.  Dadurch 
hat  er  gerade  in  dieser  Beziehung  Leistungen 
hervorgerufen,  die  sich  den  trefflichsten  jener 
Zeit  zur  Seite  stellen  lassen  und  noch  heute 
von  den  neuesten  Herausgebern  derselben  Auto- 
ren mit  Anerkennung  genannt  werden.  Von  den 
Schriftstellern  des  Alterthums  sind  es  der  Ludus 
des  Seneca,  die  Geschichte  Alexanders  d.  Gr. 
von  Gurtius  Rufus,  die  platonischen  Reden  des 
Philosophen  Maximus  Tyrius,  die  römische  Ge- 
schichte des  Vellejus  Paterculus,  die  Werke  dee 
Tacitus,  welche  ihm  eine  vollständige,  manche 
zugleich  die  erste  Ausgabe  verdanken;  das  Ge- 
schichtswerk des  Livius,  bei  dessen  Herausgabe 


864       Gott.  gel.  Am.  1873.  Stack  22. 

ihm  wenigstens  ein  grosser  Antheil  gebührt; 
und  die  Naturgeschichte  des  Plinius,  welcher  er 
ein  besonderes,  von  grossem  Fleiss  und  durch- 
dringendem Scharfsinn  zeugendes,  und  auch  heute 
noch  von  bedeutenden  Philologen  hochgerühmtes 
Emendatioü8werk  widmete.  Ausser  dieser  echt 
humanistischen  Beschäftigung  hat  er  aber,  be- 
sonders durch  seinen  Freund  Erasmus  angeregt, 
der  zuerst  dieses  Feld  wissenschaftlicher  Thätag- 
keit  anbaute,  auch  den  Schriftstellern  der  er- 
sten christlichen  Zeit  sich  zugewendet  und  ab 
Frucht  dieses  Fleisses  grosse  werthvolle  Aus- 
gaben des  Tertullian  und  der  Aatores  historiae 
ecciesia8ticae ,  nämlich  des  Eusebius,  Ruffinus 
und  der  Fragmente  einiger  anderer  hinterlassen, 
während  er  die  von  Gelenius  und  Erasmus  be- 
sorgte Originesausgabe  nur  mit  einleitenden  Be« 
merkungen  und  einem  kurzen  Lebensabriss  des 
Erasmus  versah.  Mit  diesen  Bestrebungen  stand 
er  schon  im  Mittelalter,  aber  zu  ihm  zog  ihn, 
ausser  seinen  religiösen  Neigungen,  noch  ein 
zweites:  das  historische  Interesse  nämlich,  das 
in  jener  Zeit  überhaupt  mächtig  erwacht,  den 
Rhenanus  und  die  gleichstrebenden  Zeitgenossen 
auf  die  Vergangenheit,  als  auf  die  Grundlage 
der  gegenwärtigen  Bildung,  als  auf  die  not- 
wendige Vorbedingung  der  vorhandenen  Zustände 
wies.  Um  dies  Interesse  zu  befriedigen  gab  er, 
in  ähnlicher  Weise  wie  gleichzeitige  Gelehrte 
kurz  vor  und  nach  ihm  andere  mittelalterliche 
Historiker  1531,  u.  d.  T.:  De  rebus  Gothorum, 
Persarum  ac  Vandalorum  libri  7  Geschicht- 
schreiber des  Mittelalters  und  zwar  den  Pro- 
kop,  Agathias,  Sidonius  Apolinaris  und  Jorda- 
nes  heraus. 

Der  selbständige  Schriftsteller  Rhenanus  ist, 
ausser  in  den  Briefen,  die  bei  ihm  wie  bei  vie- 


Horawitz,  D.  Beatus  Rhenanus  lit.  Thätigkeit.    865 

len  Zeitgenossen  sorgsam,  häufig  mit  vieler  Kunst 
ausgearbeitete  Leistungen  sind,  besonders  mit 
historischen  Schriften  hervorgetreten ,  zwei  Bio- 
graphien und  einem  umfassenden  geschichtlichen 
Werk;  die  ersteren,  das  Leben  des  Strassburger 
Predigers  Job.  Geiler  v.  Keisersperg  und  das 
des  Erasmus  enthaltend,  jenes  eine  Jugendarbeit, 
dieses  eine  Frucht  der  letzten  Lebensjahre,  sind 
in  ihrer  Art  gleich,  beides  Denkmäler,  die  den 
ihnen  aufgeprägten  Charakter  des  Gelegenheits- 
werks unverlöscht  an  sich  tragen,  Denkmäler, 
zu  wenig  individuell,  um  die  Zuge  des  Darzu- 
stellenden wiederzugeben,  vielmehr  nur  geeignet, 
Zeugniss  von  der  oratorischen  Kunst,  nicht  von 
der  psychologischen  Begabung  des  Darstellers 
abzulegen.  Die  Kunst  der  Biographik,  ist,  wie 
der  Verf.  richtig  ausführt,  »nidht  Sache  jener 
Zeiten  und  jener  Männer.  Denn  zu  eng  und  be- 
grenzt ist  der  Kreis  ihrer  Muster,  an  die  sie  sich 
in  Form  und  Darstellung  anschliessende.  Zu  die- 
sen beiden  Biographien  kommt  nun,  wie  ich  vom 
Verf.  höre,  noch  eine  dritte,  eben  von  ihm  auf- 
gefundene, daher  in  der  vorliegenden  Abhand- 
lung noch  nicht  benutzte,  eine  vita  Jacobi  Wim- 
phelingi  hinzu,  auf  die  wir,  selbst  wenn  auch  sie, 
der  vEigenthümlichkeit  der  genannten  entspre- 
chend, mehr  ein  Panegyrikus,  als  eine  eingehende 
Lebensschilderung  sein  sollte,  als  auf  ein  zeit- 
genössisches Lebensbild  eines  dem  Rhenanus  auch 
räumlich  so  nahe  verbundenen  Mannes  sehr  be- 
gierig sein  dürfen. 

Das  Hauptwerk  des  Rhenanus  ist  aber  keine 
der  genannten  Schriften,  sondern  sind  seine  Re- 
rum  germanicarum  libri  tres,  ein  eigenthümiiehes, 
geschichtlich-geographisches  Buch,  deutsche  Ge- 
schichte des  ersten  Jahrtausends  und  hauptsäch- 
lich  der  ersten  fünf  Jahrhunderte  —  und  zwar 

66 


866        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  22. 

diese  mit  besonderer  Berücksichtigung  der 
fassungs-  nnd  Culturgeschichte,  ausserdem  Topo- 
graphie Deutschlands,  zumeist  aus  blossen  Auf- 
zählungen, seltener  aus  eingehenden,  vortrefflich 
geschriebenen  Schilderungen  bestehend,  Allee  un- 
termischt mit  mannigfachen  Erkursen  kritischen 
Inhalts,  ein  Werk  also,  das  der  ganzen  Bearbei- 
tung nach  nicht  als  ein  Kunstwerk  ersten  Ban- 
ges, aber  als  eine  frisch  und  lebendig  geschrie- 
bene, durch  wissenschaftliche  Gründlichkeit,  Ge- 
diegenheit der  Forschung  und  Klarheit  der  Auf- 
fassung hervorragende  und  noch  jetzt  beachtens- 
werte Arbeit  betrachtet  werden  muss.  Der  vom 
Verf.  diesem  Werke  gewidmete  ausführliche  Ab- 
schnitt (III,  S.  5 — 41)  ist  mit  vollster  Beherr- 
schung des  Stoffes  gearbeitet,  nur  dass  vielleicht 
der  Leser  etwAs  mehr  als  billig  genöthigt  ist, 
die  Forscherarbeit  selbst  mitzumachen. 

Zuerst  gibt  der  Vir.  kurz  den  Inhalt  der  drei 
Bücher  an,  wobei  er  freilich  zweimal  Kritik  mit 
der  Inhaltsangabe  mischt  (vergl.  S.  9  und  12), 
führt  dann,  nach  Besprechung  eines,  wie  mir 
scheint,  nicht  recht  an  diese  Stelle  gehörigen 
Briefes  von  Wilibald  Pirkheimer,  die  benutzten 
Quellen  auf,  die  er  nach  verschiedenen  Abthei- 
lungen: alte,  mittelalterliche,  neuere  Schriftstel- 
ler, die  8.  g.  Panegyriker,  Gesetze,  Urkunden, 
Inscriptionen  sondert,  mit  grossem  Fleisse  alles 
hierher  Gehörige  sammelt  und,  soweit  mir  auf- 
gefallen ist,  nur  denPlautus  (vgl.  ed.  1610  p.  88) 
auslässt;  spricht  über  die  Benutzung  der  Quel- 
len ,  das  Paraphrasiren  der  als  glaubwürdig  an- 
genommenen, das  critische  Verhalten  gegen  die 
bedenklich  erscheinenden,  in  Bezug  worauf  na- 
mentlich der  Zurückweisung  des  falschen  Bero- 
8U3  und  der  Fabel,  dass  die  Franken  von  den 
Troern  abstammten,  gedacht  wird;  geht  femer 


Horawitz,  D.  Beatus  Rhenanus  lit.  Thatigkeit.    867 

ein  auf  die  vielen  von  Rhenanus  versuchten, 
meist  sehr  eigenthümlichen  Etymologieen  und 
weist,  nach  dem  Vorgange  Schöpflin's,  einzelne 
darin  und  auch  sonst  gemachte  Fehler  zurück; 
und  hebt  endlich  die  Art  der  Darstellung,  die 
Berücksichtigung  culturgeschichtlicher  und  ar- 
chäologischer Beziehungen,  die  Vaterlandsliebe 
und  die  trotz  derselben  andern  Völkern  gegen- 
über bewährte  Unparteilichkeit  hervor. 

Unter  den  Ausgaben  des  eben  besprochenen 
Werkes  ist  dem  Verf.  eine  unbekannt  geblieben 
und  gerade  diese  habe  ich  benutzt.  Sie  hat  fol- 
genden Titel,  den  ich  angebe,  ohne  auf  topogra- 
phische Eigenthümlichkeiten  Rücksicht  zu  neh- 
men: Beati  Rhenani  Selestadiensis  rerum  Ger- 
manicarum  libri  tres  qui  bus  nunc  diligenter  re- 
visis  et  emendatis  praemissa  est  vita  Beati  Rhe- 
nani a  Joanne  Sturmio  eleganter  conscripta.  Ac- 
cedit  hac  editione  ejusdem  Beati  Rhenani  et  Jo- 
doci  Willichii  in  üb.  Cornelii  Taciti  de  moribus 
Oermanorum  commentaria,  Bilibaldi  Pirkheimeri 
Descriptio  Germaniae,  Gerardi  Noviomagi  infe- 
rioris  Germaniae  historia,  Conradi  Celtis,  de  situ 
et  moribus  Germaniae  ac  Hercinia  Silva  additio- 
nes.    Argentorati  1610,  738  S.  in  8. 

Ausser  dieser  ihm  unzugänglichen  Ausgabe 
stellt  der  Verf.  (Ill,  S.  51  fg.)  eine  ziemliche 
Anzahl  kleinerer  Schriften  zusammen,  die  er  sich 
nicht  habe  verschaffen  können,  unter  denen  ich 
3  eigne,  4  Vorreden  und  Uebersetzungen,  6  Aus- 
gaben fremder  Schriften  gezählt  habe.  Bei  die- 
ser Aufzählung  hätte  aber  angeführt  werden  sol- 
len, woher  die  Bekanntschaft  des  Verf.  mit  die- 
sen Titeln  stammt,  nur  von  der  einen  Ueberse- 
tzung  aus  Nazianz  spricht  Sturms  vita  Rhenani. 
Sie  stammt  wahrscheinlich  aus  bibliographischen 
Verzeichnissen;  wie  leicht  aber  diese  irrthümli- 

.  66* 


868        Gott.  geL  Anz.  1873.  Stack  22. 

che  Mittheilungen  aufnehmen  und  zur  Verbrei- 
tung derselben  beitragen,  das  weiss  Jeder,  der 
nur  einmal  versucht  hat,  nach  solchen  Sammel- 
werken das  literarische  Wirken  eines  Mannes  zu 
erkennen.  Daher  wäre  es  am  Platze  gewesen, 
diese  Mittheilungen  genauer  zu  prüfen  und  durch 
ein  näheres  Eingehen  vielleicht  den  Ungrund  man- 
cher derselben  zu  erweisen. 

Ausser  diesen,  dem  Verf.  wenigstens  dem  Ti- 
tel nach  bekannten,  sind  ihm  zwei  kleine  Schrif- 
ten, richtiger  Ausgaben,  des  Rhenanus  gänzlich 
entgangen,  die  ich  in  der  hiesigen  königlich« 
Bibliothek  gefunden  habe.  Beide  sind  aus  dem 
J.  1509,  das  eine  die  Ausgabe  eines  Gedichtes 
des  schon  oben  genannten  Faustus  Andrelinus: 
De  virtutibus  cum  moralibus,  tum  intellectuali- 
bus,  das  andre  eine  Ausgabe  der  epigrammata 
et  bymni  Michaelis  Tarchaniotae  Marulli  Con- 
stantinopolitani.  Bhenanus'  Thätigkeit  in  beiden 
Schriften  beschränkt  sich  auf  Auswahl  und  Zu* 
sammenstelluDg  des  Stoffes,  auf  kurze  Argumente, 
mit  denen  er  einzelne  Stücke  einleitet,  und  auf 
"Widmungsschreiben,  in  denen  der  sittliche  Ernst 
und  die  strenge  christliche  Gesinnung  des  Schrei- 
bers hervortritt.  In  dem  des  ersten  Schriftchens, 
eines  nicht  besonders  hervorragenden  Buches,  das 
er  Jacobo  Fullonio  Bernensium  Rhetori  zuschreibt, 
empfiehlt  er  dasselbe  als  ein  solches,  das  geeig- 
net sei ,  den  Menschen  von  seiner  Neigung  zur 
Sinnlichkeit  ab-  und  der  Tugend  zuzuführen;  in 
den  —  Anfang  und  Ende  des  zweiten  Schrift- 
chens ausmachenden  —  Schreiben  an  Sapidus 
und  einer  Paraenesis  ad  lectorem  wird  eine  Kri- 
tik gegen  die  Gedichte  des  Marullus,  eines  sonst 
nicht  sehr  bekannten,  aber  wie  aus  dieser  Samm- 
lung hervorgeht,  poetisch  begabten  und  die  Zeit- 
verhältnisse und  die  Zeitgenossen  in  seine  Werke 


Horawitz,  D.  Beatus  Rhenanus  lit.  Thätigkeit.    869 

hineinziehenden  Dichters  giebt,  die  darin  gipfelt, 
da86  der  Dichter  ins  Alterthnm  versenkt  sei, 
dass  er  providentiam  dei  in  has  inferiores  res 
abnuere  yideatur,  und  viel  Schöneres  hätte  lei- 
sten können,  wenn  er  Christus  hätte  feiern  wollen« 

In  der  Ausdrucksweise  und  in  einzelnen  Be- 
hauptungen sind  manche  Kleinigkeiten  zu  be- 
mängeln, doch  würde  es  zu  weit  führen,  sie  alle 
hier  aufzuführen.  Daher  schliesse  ich  mit  dem 
Wunsche,  dass  der  Verf.  seinem  schönen  Vor- 
satz, die  Geschichte  der  Historiographie  des  16. 
Jahrh.  zunächst  durch  einzelne  Beiträge  zu  be- 
reichern, treubleiben,  und  durch  gediegene  Ein- 
zelleistungen, deren  der  Gegenstand  noch  sehr 
viele  zulässt,  eine  Gesammtdarstellung  des  gan- 
zen noch  so  wenig  durchforschten  Gebietes  vor- 
bereite und  ermögliche. 

Berlin.  Ludwig  Geiger. 


De  Infiniüvi  linguarum  Sanscritae  Bactricae 
Persicae  Graecae  Oscae  Umbricae  Latinae  Goti- 
cae  Forma  et  Usu.  Sscripsit  Eugenius  Wil- 
helm us,  Phil.  Doctor,  Gymnasii  Praeceptor  or- 
din.  Isenaci,  sumptibus  J.  Bacmeisteri.  (1873). 
gross  8vo. 

Es  ist  für  den  Ref.  stets  eine  Freude,  wenn 
er  eine  tüchtige  wissenschaftliche  Arbeit  aus  dem 
Kreise  von  Schulmännern  hervortreten  sieht.  Er 
weiss  aus  eigener  Erfahrung  —  er  war  selbst 
eine,  wenn  auch  nur  kurze,  Zeit  in  einer  derar- 
tigen Stellung  —  wie  sehr  die  praktische  Thä- 
tigkeit, insbesondre  daa  Bedürfniss  nur  positives 


870        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  22. 

zu  lehren,  selbst  unbewusst  dabin  wirken  kann, 
auch  minder  positivem  den  Schein  von  unzwei- 
felhaftem zu  geben  und  dadurch  die  Hauptgrand- 
lage aller  Wissenschaft,  das  critische  Gewissen, 
in  dem  Lehrer  nach  und  nach  abzustumpfen; 
ist  das  aber  geschehen,  so  wird  seine  Autorität 
auch  auf  begabte  Schüler,  und  auf  diese  vielleicht 
am  meisten,  nach  dieser  Richtung  hin  nachthei- 
lig, allen  wissenschaftlichen  Sinn  ertödtend  wir- 
ken und  dem  Streben  nach  prüfungsloser  Viel- 
wisserei  statt  Kräftigung  des  Urtheils  Vorschuß 
leisten.  Gegen  diese  sich  leicht  einschleichende 
Abstumpfung  kann  einzig  wissenschaftliche  For- 
schung ein  kräftiges  Gegengewicht  bilden  und, 
wenn  auch  nur  ab  und  zu  und  in  geringem  Um- 
fang geübt,  wird  sie  dennoch  nicht  verfehlen,  den 
wahrhaft  wissenschaftlichen  Sinn  jedesmal  wieder 
aufzufrischen,  zu  stärken  und  so  kräftig  zu  er- 
halten, dass  er  den  Kampf  mit  der  sich  nur  zu 
leicht  einschleichenden  Routine  siegreich  zu  be- 
stehen vermag. 

Schon  darum  und,  natürlich  eben  so  sehr, 
wegen  des  wissenschaftlichen  Werthes  derselben, 
haben  wir  die  frühere  Arbeit  des  Herrn  Vfs.  in 
diesen  Anzeigen  (1869  S.  1440)  mit  grosser  Theil- 
nahme  begrüsst  und  mit  derselben  Theilnahme 
und  Anerkennung  begrüssen  wir  auch  die  vorlie- 
gende, welche  theils  eine  gewissermassen  verbes- 
serte Ausgabe,  theils  eine  Fortsetzung  der  vori- 
gen bildet.  Es  ist  nämlich  zu  dem  früher  behan- 
delten Theile:  de  Infinitivi  forma,  welche  in  der 
vorliegenden  Arbeit  das  lste  Gapitel  und  im  Ver- 
ein mit  der  Einleitung  S.  1 — 24  füllt,  ein  2tes 
Capitel  gefügt:  De  Infinitivi  usu,  welches  S.  25 
bis  zu  Ende  (S.  96)  umfasst  und  den  Versuch 
bildet  den  Gebrauch  des  Infinitivs  in  allen  auf 


Wilhelm,  De  Infinitivi  linguar.  Sanscritae.    871 

dem  Titel  genannten  Sprachen  vergleichend  zu 
verfolgen  und  so  die  Behandlung  eines  der  wich- 
tigsten und  lehrreichsten  Capitel  der  Vergleichen- 
den Syntax  im  Indogermanischen  Sprachstamm 
anzubahnen.  Denn  wegen  des  innigen  und  hier 
verhältnissmässig  sehr  klar  hervortretenden  Zu- 
sammenhangs zwischen  den  Formen  und  dem 
Gebrauch  dieser  grammatischen  Categoric  lässt 
sich  deren  Entwickelung  und  Geschichte  mit  grö- 
sserer Sicherheit  als  die  irgend  einer  andern  bloss 
legen  und  es4  gereicht  dem  Ref.  zu  besonderer 
Befriedigung  anerkennen  zu  dürfen,  dass  von  dem 
Vf.  eine  recht  brauchbare  Grundlage  dafür  ge- 
liefert ist.  Er  zeigt  sich  als  tüchtigen  Kenner 
der  verglichenen  Sprachen,  weiss  mit  Besonnen- 
heit das  Sichere,  mehr  oder  minder  wahrschein- 
liche von  dem  Unsichern,  mehr  oder  minder  un- 
wahrscheinlichen zu  unterscheiden  und  das  in 
Folge  davon  methodisch  ausgewählte  Material 
mit  Geschick  zu  bearbeiten  und  klar  darzustel- 
len. Ref.  kann  auch  nicht  unbemerkt  lassen, 
dass  die  Latinität  der  Darstellung  einen  sehr  an- 
genehmen Eindruck  auf  ihn  gemacht  hat  und  um  so 
anerkennenswerter  ist,  als  die  Kunst  des  Latein- 
schreibens selbst  da,  wo  sie  wenigstens  als  Zierde 
mit  grösserer  Sorgsamkeit  gepflegt  werden  sollte, 
immer  mehr  verschwindet  und  man  nur  noch 
selten  einem  so  ungezierten,  einfachen,  verständ- 
lich und  gut  hinfliessenden  lateinischen  Stil  be- 
gegnet, wie  in  der  anzuzeigenden  Schrift. 

Auf  einzelnes  einzugehen,  muss  sich  Ref.  ver- 
sagen. Es  versteht  sich  von  selbst,  dass  der 
reiche  und  umfassende  Gegenstand  sich  nicht  auf 
96  Seiten  erschöpfen  lässt  und  zu  manchen  Zu- 
sätzen Gelegenheit  giebt.  Nur  beiläufig  bemerkt 
Ref.  zu  S.  95,  dass  die  in  denVeden  so  oft  er- 


872        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  22. 

scheinende  Stellung  des  Objects  des  Infinitivs  in 
denselben  Casus,  in  welchem  der  Infinitiv  selbst 
erscheint,  welche  er  in  der  »Vollständigen  San- 
skrit-Grammatikc  S.  432  (1852)  mit  der  Con- 
struction des  Participii  Futuri  Passivi  verglichen 
hat  (vgl.  z.  B.  Rv.  X.  105,  7  eäjram  yd$  cakrd 
suhändya  ddsyave,  wörtlich  qui  fecit  fulmen  oo 
cidendo  Daemoni,  oder  ad  occidendum  Daemo- 
nem),  am  besten  als  Gerundiv-Construction  be- 
zeichnet wird ;  der  Name  Attraction,  welcher  ge- 
wöhnlich gebraucht  wird,  ist  auf  jeden  Fall  sehr 
unpassend.  Auch  ist  diese  Construction  nicht 
auf  den  Dativ  als  Infinitiv  beschränkt,  wie  S.  9f 
angegeben  wird,  sondern  erscheint  auch  bei  den 
Genetiv  als  Infinitiv,  z.  B.  Rv.  VII.  4.  6.  t$£  H 
. . .  amritasya  bhÜrer  Ige  räyäh  stwiriasya  däto\ 
wörtlich  Dominus  enim  est  copiosae  ambrosiia 
(dandae),  dominus  divitiarum  posteritatisque  dan- 
darum.  Eben  so  Taittir.  Sanh.  II.  1.  2.  6  yrf 
igvarö  väcö  vddiloh  son  eScam  nd  eädet,  wirt- 
lich »Qui  sermonis  pronunciandi  potens  senno- 
niam  non  pronuntiat«. 

Schliesslich  kann  Ref.  nur  wünschen,  dass 
der  Vf.  uns  bald  mit  einer  neuen  Frucht  seiner 
sprachvergleichenden  Beschäftigung  beschenken 
möge.  Th.  Benfej. 


Michelis,  D.häretCharakt.d.Infaffibffitätsl.    873 

Michelis,  Dr.  Fr.,  ord.  Prof.  der  Phil,  am 
Lyceum  Hosianum  zu  Braunsberg :  Der  häretische 
Charakter  der  Infallibilitätslehre.  Eine  katholi- 
sche Antwort  auf  die  römische  Excommunication. 
Hannover,  Carl  Meyer,   1872.  80  8.  gr.  8. 

Das  Interesse,  welches  wir  von  unserm  evan- 
gelischen Standpunkte  aus  an  der  vorliegenden 
Schrift  nehmen,  beruht  nicht  darauf,  dass  uns 
erst  der  in  ihr  versuchte  Nachweis  von  der  völ- 
ligen Unhaltbarkeit  des  vaticanischen  Dogma's 
vom  J.  1870  geführt  zu  werden  brauchte.  Diese 
stand  uns  fest,  noch  ehe  das  Dogma  durch  Ma- 

ioritätsbeschluss  bestätigt  und  durch  das  päpst- 
iche  Decret  vom  18.  Juli  als  die  allein  zu  glau- 
bende Wahrheit  der  erstaunten  Christenheit  an- 
befohlen worden  war,  und  zwar  stand  uns  diese 
Unhaltbarkeit  von  vorn  herein  fest,  weil  in  un- 
serm ganzen  Denken  die  Voraussetzungen  fehlen, 
auf  denen  diese  Lehre  vom  unfehlbaren  Papst 
überhaupt  erwachsen  könnte.  Wir  können  in 
dieser  Hinsicht  nur  sagen,  dass  wir,  schon  als 
wir  nur  von  der  Möglichkeit  eines  Beschlusses, 
wie  des  vaticanischen,  hörten,  das  Gefühl  eines 
unsäglich  widerwärtigen  Anachronismus  gehabt 
haben.  Aber  was  uns  des  Verf.  Auseinanderse- 
tzungen gleichwohl  interessant  macht,  das  ist  zu- 
nächst der  allgemeine  culturhistorische  Gesichts- 
punkt, aus  welchem  wir  uns  längst  gewöhnt  ha« 
ben,  alle  diese  Vorgänge  zu  betrachten,  und  der 
Umstand,  dass  sie  uns  zeigen,  wie  man  denn 
überhaupt  in  den  Kreisen  zu  denken  und  zu  phi- 
losophiren  gewohnt  ist,  die  in  der  Lage  sind, 
noch  eine  andre,  als  einfach  ablehnende  Stellung 
zu  diesen  neuesten  Vorgängen  innerhalb  der  sg. 
katholischen  Kirche  zu  nehmen.    Dann  aber  kom- 


874        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  22. 

men  für  uns  auch  politische  und  kirchenpoliti- 
sche Interessen  in  Frage,  und  wer  möchte  sich 
denn  noch  verhehlen,  class  auch  unsre  nationale 
Zukunft  bei  diesen  Kämpfen  innerhalb  der  ka- 
tholischen Kirche  mit  engagirt  ist,  dass  da  Vie- 
les von  dem  Masse  der  Klarheit  abhängt,  mit 
welcher  die  Partei,  zu  deren  Verfechtern  der  V£ 
gehört,  ihre  Sache  zu  fähren  im  Stande  ist?  Ob 
der  Altkatholicismus  eine  Zukunft  haben  und 
desshalb  eine  Bedeutung  für  unser  gesammtes 
nationales  Leben  gewinnen,  namentlich  ob  es 
durch  ihn  möglich  werden  wird,  auch  die  katho- 
lische Kirche  Deutschlands  auf  eigene  Füsse  zu 
stellen  und  so  den  Theil  der  Fremdherrschaft  zu 
beseitigen,  der  hier  noch  immer  auf  weiten  Stre- 
cken Deutschlands  lastet,  das  ist  ja  in  der  That 
doch  eine  der  grossen  Fragen  der  Zeit,  und  da 
nimmt  man  denn  Bücher,  wie  das  vorliegende, 
mit  besonderem  Antheil  in  die  Hand,  auch  wenn 
man  nicht  hofft,  durch  dieselben  in  christlicher 
Erkenntniss  noch  gefördert  werden  zu  können. 

Und  anerkannt  muss  nun  von  der  vorliegen- 
den Schrift  auch  werden,  dass  sie  wirklich  eine 
sehr  erfreuliche  Erscheinung  uns  darbietet  und 
uns  zeigt,  wie  Arbeiten  und  Untersuchungen  un- 
serer heutigen  wissenschaftlichen  Theologie  auch 
in  den  Kreisen  nicht  wirkungslos  geblieben  sind, 
denen  der  Verf.  angehört.  Sind  es,  wie  nicht 
anders  zu  erwarten,  auch  immer  noch  die  Vor- 
aussetzungen der  katholischen  Kirche,  von  denen 
der  Verf.  ausgeht,  so  dass  denn  freilich  der  evan- 
gelische Theologe  doch  immer  eine  ganze  An- 
zahl von  Fragezeichen  neben  des  Verf.  Ausfüh- 
rungen zu  setzen  sich  veranlasst  sehen  wird,  so 
kann  doch  auch  auf  der  anderen  Seite  nicht  ent- 
gehen, dass  wir  es  hier  mit  einer  Geistesart  zu 


Michelis,  D.  häret.  Charakt.  d.  InfallibilitätsL    875 

thuii  haben,  welche  yon  dem  »Katholicismus«  der 
leider  bereits  landläufig  gewordenen  Art  sich  we- 
sentlich unterscheidet  und  zwar  durch  eine  ganz 
respectable  Wissenschaftlichkeit  und  noch  respec- 
tablere  Aufrichtigkeit  und  Ehrlichkeit.  Das  tritt 
schon  in  dem  Abschnitte  hervor  (S.  8  ff.) ,  in 
welchem  versucht  wird,  »die  Sophistik  der  Infal- 
libili tätsieh r e «  in's  Licht  zu  setzen.  Hier  ver- 
lässt  der  Verf.  freilich  den  Boden  der  gemeinen 
katholischen  Anschauung  am  allerwenigsten,  viel- 
mehr sucht  er  von  diesem  aus  seine  Gegner  in 
ihrem  ganzen  Unrechte  darzustellen,  aber  eben 
die  Art,  wie  er  diess  thut,  zeugt  nicht  bloss  von 
guter  philosophischer  Schulung,  sondern  auch  von 
einer  Unbefangenheit,  wie  sie  gerade  den  Sophi- 
stereien des  Jesuitismus  gegenüber  so  schwer 
sich  bewahrt,  sobald  man  gewisse  Voraussetzun- 
gen mit  ihnen  theilt.  In  ganz  trefflicher  Weise 
versteht  es  der  Verf.,  die  argen  Begriffsvertau- 
schungen  aufzudecken ,  auf  denen  die  Infallibili- 
tatslehre  beruht,  und  namentlich  auch  die  Aus- 
reden in  ihrem  wahren  Werthe  zu  zeigen,  mit 
denen  die  deutschen  Bischöfe  ihre  Unterwerfung 
unter  das  vaticanische  Dogma  zu  beschönigen 
gesucht  haben.  Dass  die  Bischöfe  in  ihren  Aus- 
lassungen zu  Gunsten  des  Dogma's  »ihre  Stel- 
lung zur  Wissenschaft  in  einer  mitleiderregenden 
Weise  kundgegeben  haben«,  wird  eben  so  schla- 
gend gezeigt,  wie  es  gut  beleuchtet  wird,  was 
das  heisst,  dass  von  ihnen  und  speciellvon  dem 
Erzbischofe  Melcbers  von  Cöln  »die  Infallibilitäts- 
definition  als  der  Triumph  des  Autoritätsprindps 
gefeiert  wird,  der  dazu  angethan  sei,  den  Hocn- 
muth  der  Vernunft  zu  brechen«.  Und  nicht  min- 
der klar  stellt  der  Verf.  in's  Licht,  dass  man 
>den  Papst,  weil  er  die  höchste  jurißdictionelle 


876        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  22. 

Instanz  in  der  Kirche  sei,  doch  noch  nicht  mit 
dem  Wesen  und  inneren  Begriff  der  Kirche  selbst 
identificiren«  dürfe,  dass  überhaupt  »die  Verfas- 
sung der  Kirche  wohl  Etwas  sei,  ohne  welches 
die  wahre  Kirche  auf  Erden  nicht  sein  könne, 
dass  sie  aber  nicht  Das  sei,  wodurch  die  Kir- 
che auf  Erden  sei«,  dass  sie  nicht  als  »das  We* 
sen,  als  der  innere  Lebensquell  der  Kirche«  be- 
trachtet werden  dürfe.  Würde  der  evangelische 
Christ  auch  noch  in  ganz  anderer  Weise  die  Un- 
haltbarkeit  der  Infallibilitätslehre  und  die  dersel- 
ben zu  Grunde  liegenden  Erschleichungen  nach- 
zuweisen suchen,  als  es  hier  geschieht,  und  würde 
er  auch  selbst  aus  den  von  dem  Verf.  angerufe- 
nen allgemeinen  Sätzen  noch  viel  weiter  gehende 
Folgerungen  herleiten,  als  dem  Verf.  sein  Stand- 
punkt es  erlaubt  hat,  das,  was  der  Verf.  hier 
beibringt,  zeigt  zur  Genüge,  wie  schlimm  es  mit 
dem  neuesten  Dogma  hinsichtlich  seiner  Gründe 
bestellt  ist  und  dass  man  auch  auf  dem  Boden 
der  katholischen  Kirche  keineswegs  bei  ihm  an- 
zukommen braucht,  sobald  man  nur,  wie  eben 
der  Verf.,  sich  die  Nüchternheit  des  Geistes  und 
einen  relativ  unbefangenen  Sinn  für  Wahrheit 
bewahrt  hat. 

Namentlich  aber  von  Interesse  ist  fur  uns  der 
3.  Abschnitt  der  Schrift  gewesen,  welcher  »die 
Infallibilitätssophistik  in  ihren  weltgeschichtli- 
chen Gründen«  darzustellen  sucht,  und  hier  be- 
sonders tritt  es  hervor,  dass  die  neueren  ge- 
schichtlichen Forschungen  in  Beziehung  auf  die 
Entstehung  des  römischen  Papstthums  für  den 
Verf.  keineswegs  vergeblich  gewesen  sind.  Nicht 
zwar,  dass  er  Allem  zustimmte,  was  von  prote- 
stantischer Geschichtswissenschaft  da  nachgewie- 
sen oder  doch  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit 


j 


Michelis,  D.  häret.  Charakt.  d.  Infallibilitatsl.    87? 

behauptet  worden  ist.  So  »halt  er  fest,  dass 
schon  Petrus  nach  Born  gekommen  sei«  n.  dgl., 
aber  doch  ist  es  erfreulich,  wie  auch  er  die  Stel- 
lung, die  Rom  in  der  Kirche  zu  erlangen  ge- 
wusst  hat,  aus  ganz  andern  Gründen  herzuleiten 
weiss,  als  aus  dem  Vorzüge  des  Petrus,  des  »A- 
postelfürsten«.  Die  weltgeschichtliche  Stellung 
Borns  mit  dem  »mythisch-religiösen  Schimmer«, 
mit  welchem  sich  die  Stadt  umgab  und  der  »aus 
dem  Heidenthume  in  die  christliche  Zeit  hinüber 
genommen«  worden  ist,  hat  den  Papst  nicht  we- 
niger dazu  verholfen,  das  Oberhaupt  der  christ- 
lichen Kirche  mit  dem  »aus  dem  heidnischen 
Priesterthume  Rom's  herübergenommenen  Titel 
das  ponifex  maximus«  zu  werden,  als  verschiedene 
andere  geschichtliche  Vorgänge,  auf  welche  der 
Verf.  hindeutet,  und  selbst  die  »Philosophie«  des 
Areopagiten  hat,  wie  sehr  richtig  hervorgehoben 
wird,  hier  einen  »direct  realen  Einfluss  auf  die 
Ausbildung  der  päpstlichen  Hierarchie«  ausgeübt, 
der  ganz  und  gar  nicht  »unterschätzt«  werden 
darf.  Aber  so  ist  es  denn  ein  sehr  deutliches 
Bewusstsein  von  der  zeitgeschichtlichen  und  rein 
menschlichen  Grundlage  der  Papstherrschaft, 
was  bei  dem  Verf.  unumwunden  zu  Tage  tritt, 
und  mit  aller  Bestimmtheit  hebt  er  es  hervor, 
dass  es  »Fälschungen  sind,  ohne  welche  das  mit- 
telalterliche Papstthum  sich  nie  aufgebaut  ha- 
ben würde«,  dass  »die  mittelalterliche  Papstherr- 
lichkeit mit  geschichtlicher  Lügenhaftigkeit  und 
Fälschung  durchwachsen«  ist:  Behauptungen, 
welche  von  protestantischer  Seite  längst  nicht 
mehr  neu  sind,  die  aber  an  Bedeutung  gerade 
in  dem  Munde  eines  Mannes  gewinnen,  der  sonst 
an  den  Voraussetzungen  der  katholischen  Kirche 
festhalten  will  und  keineswegs  gesonnen  ist,  den 


€78        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stack  22. 

Primat  des  Papstes  in  dem  von  der  Kirche  bis- 
her behaupteten  Sinne  zu  bestreiten.  In  der 
That,  gerade  dieser  Abschnitt  —  und  zum  Theil 
auch  der  vierte«  in  welchem  »der  dämonische 
Hintergrund  der  Infallibilitätssophistik«  hervor- 
gehoben wird  —  erscheint  uns  als  der  bedeu- 
tungsvollste in  dieser  Schrift,  und  der  uns  vor 
allen  Dingen  die  Hoffnung  geben  möchte,  es 
werde  der  »altkatholischen  c  Bewegung  gelingen, 
den  mythischen  Nebel  zu  zerstreuen,  der  sich  um 
das  Papstthum  gebreitet  hat  und  der  ihm  noch 
immer  eine  so  grosse  Macht  giebt,  weil  derselbe 
denn  freilich  auch  noch  immer  im  Stande  ist, 
die  Gemüther  der  Menge  zu  umnebeln  und  mit 
der  »romanhaften  Unwahrheit«  zu  umstricken, 
in  welche  sich  nach  dem  Verf.  »das  Papstthum 
immer  mehr  hineingelebt  hat«. 

Nur  freilich  ob  der  Standpunkt  des  Verf. 
nicht  doch  auch  noch  der  Weiterfuhrung  und 
einer  völligen  Abklärung  bedarf,  wenn  die  Frucht 
der  Kämpfe,  in  denen  er  steht,  eine  dauernd  be- 
friedigende und  erfreuliche  sein  soll,  das  ist  eine 
Frage,  die  wir  denn  doch  Bedenken  tragen,  so 
geradezu  zu  verneinen.  Manches  von  dem  papi- 
stischen Sauerteige  klebt  doch  auch  ihm  noch 
in  bedenklicher  Weise  an  und  möchte  man  wün- 
schen, dass  das  auch  noch  hinweggethan  würde. 
Aufrichtig:  in  die  Idee  des  Primats,  wie  er  sie 
beibehalten  wissen  will,  können  wir  uns  nicht 
finden  und  sehen  auch  kein  Heil  in  ihr.  Wie 
der  Verf.  dazu  kommt,  an  ihr  festzuhalten,  ver- 
stehen wir  allerdings  wohl,  aber  wie  sie  prak- 
tisch gemacht  werden  sollte,  ohne  dass  aus  ihr 
sich  doch  wieder  die  alten  Sehäden  entwickelten, 
das  bekennen  wir  nicht  einzusehen.  Nach  un- 
trer Ueberzeugung  ist  die  Zeit  eines  Primats  in 


Michelis,  D.  häret.  Charakt.  d.Infallibilitatsl.    879 

der  Kirche  Jesu  Christi  zu  Ende,  und  Nichts 
hat  ans  in  dieser  Ueberzeugung  mehr  bestärkt, 
als  der  Umstand,  class,  wie  der  Verf.  so  trefflich 
gezeigt  hat,  gerade  der  Primat  des  Papstes  den 
höchsten  Gipfel  seiner  Herrlichkeit  nicht  hat  be« 
schreiten  können,  ohne  sich  der  widerwärtigsteh 
Sophistik  in  die  Arme  zn  werfen  und  ohne  von 
der  ursprünglichen  Idee  der  christlichen  Kirche 
ein  reines  Zerrbild  zu  liefern.  Recht  hat  der 
Verf.,  wenn  er  diese  Sophistik  nachweist  und 
das  Zerrbild  in  das  rechte  Licht  stellt,  aber  hat 
er  auch  Recht,  wenn  er  meint,  diese  geschicht- 
liche Entwicklung  hätte  sich  vermeiden  lassen 
und  es  wäre  diess  infallibilistische  Papstthum 
nicht  doch  die  Gonsequenz  des  ursprünglich  zu 
Grunde  liegenden,  nach  unsrer  Ueberzeugung 
von  Anfang  an  falschen  Gedankens  ?  Das  N.  T. 
kennt  einen  Primat,  auch  bloss  auf  die  Juris- 
diction beschränkt,  so  wenig,  dass  z.  B.  Gal.  2, 
9  sich  die  Keime  von  zwei  selbständig  neben 
einander  bestehender  Nationalkirchen  zeigen, 
ohne  dass  die  höhere  kirchliche  Einheit,  die  Ge- 
meinschaft der  Liebe,  dadurch  zerrissen  worden 
wäre.  Und  dann  . . .  der  Verf.  schildert  uns  das 
Klägliche  des  in  der  katholischen  Scholastik  noch 
immer  herrschenden  Aristotelismus«  mit  recht 
lebhaften  Farben ,  und  dass  er  Ursache  hat  mit 
den  Klagen,  die  er  da  erhebt,  wird  nicht  leicht 
ein  Kundiger  leugnen  wollen.  Aber  ob  es  nun 
helfen  wird,  sich  über  Aristoteles  zu  Piaton  hin- 
fuhren zn  lassen,  der,  wie  der  Verf.  sagt,  »zu 
jenem  wie  die  innere  organisch  arbeitende  Kraft 
zu  der  erstarrten  organischen  Form  des  Denkens 
sich  verhält?«  und  ob  mit  der  Wiedereinführung 
Plato's  in's  kirchliche  Bewusstsein«  wirklich  die 
Wiedererweckung  des  lebendigen  wissenschaftli- 


880        Gott,  gel  Adz.  1873.  Stack  22. 

eben  Entwicklungsprincips  der  Kirche«  wurde 
gewonnen,  werden ,  »welches  mit  dem  Siege  des 
(arabischen)  Aristotelismus  sistirt  worden  ist?c 
Ref.  erinnert  sich  freilich  sehr  wohl,  class  audi 
zur  Zeit  der  Reformation  im  16.  Jahrh.  die  wie- 
dererweckten platonischen  Studien  nicht  ohne  Be- 
deutung für  Befreiung  des  Bewusstseins  von  den 
starren  Formen  der  Scholastik  gewesen  sind,  al- 
lein ob  dieselben  jetzt  noch  die  gleiche  Bedeu- 
tung haben  würden,  ist  eine  andere  Frage,  und 
wirklich  kann  auch  kein  Christ  zweifelhaft  sein, 
dass  das  Heil  auch  hier  nicht  von  Piaton  kom- 
men kann,  sondern  Ton  Einem,  von  dem  der 
Verf.  denn  freilich  auch  zu  sagen  weiss,  dass 
»die  Katholiken  zu  der  gründlichen  Einsicht 
kommen  müssen ,  dass  sie  auf  die  menschliche 
Vertretung  in  der  Kirche  etwas  weniger  und  auf 
Christus  selbst  etwas  mehr  Gewicht  legen  müs- 
sen, als  bisher  !c  Nicht  bloss  etwas  mehr,  son- 
dern alles  Gewicht!  und  hoffentlich  wird  sich  der 
Verf.  und  seine  Partei  noch  vollends  zu  der  Er- 
kenntniss  hindurch  arbeiten,  dass  die  Unfehlbar- 
keit überhaupt  nicht  in  der  Kirche,  sei  es  mit 
oder  ohne  Papst,  sondern  in  Christus  ist,  dann 
aber  ist  an  ihrem  scbliesslichen  Siege  nicht  zu 
zweifeln.    Hoc  signo  yincesl 

F.  Brandes. 


881 

Göttingische 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  23.  4.  Juni  1873 


Die  künstlich  dargestellten  Mineralien  nach 
Gustav  Rose's  krystallochemischem  Mineralsystem 
geordnet  von  Dr.  C.  W.  C.  Fuchs,  Professor 
in  Heidelberg.  (Naturkundige  Verhandelingen 
3d6  Verz.  Deel  I).  Harlem.  De  erveu  Loosjes 
1872.  4°.  174  Seiten.  (Eine  von  der  hollän- 
dischen Gesellschaft  der  Wissenschaften  in  Har- 
lem am  20.  Mai  1871  gekrönte  Preisschrift). 

Schon  wiederholt  hat  die  holländische  Ge- 
sellschaft der  Wissenschaften  in  Harlem  durch 
ihre  Preisfragen  die  mineralogischen  Wissen- 
schaften sehr  bedeutend  gefördert,  indem  sie 
wichtige  Fragen  besonders  hervorhob  und  die 
sämmtlichen  Forscher  zur  Beantwortung  dersel- 
ben ausdrücklich  einlud.  Eine  Förderung  der 
Wissenschaft  ist  jedenfalls  auch  die  vorliegende 
von  Prof.  Fuchs  unternommene  Lösung  der  Preis- 
aufgabe: »Die  Gesellschaft  verlangt  eine  genaue 
Beschreibung  der  physikalisch-chemischen  Pro- 
zesse, wodurch  man  zufällig  oder  absichtlich 
chemische  Verbindungen  erhalten  hat,  welche  in 
ihren  chemischen  und  physikalischen  Eigenschaf- 

67 


682        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

ten    mit    den  natürlichen  Mineralien   überein- 
stimmen. 

Die  Darstellung  nener  künstlicher  Mineralien 
wird  nicht  gefordert,  wohl  aber  eine  kritische 
Beurtheilung  der  früher  erhaltenen  Produkte 
und  eine  genaue  Angabe  der  Werke  und  Ab- 
handlungen, worin  die  Darstellung  derselben  be- 
schrieben ist.  Die  Anordnung  muss  sich  einem 
der  meist  gebräuchlichen  Mineralsysteme  an- 
schliessend 

Denn  werden  uns,  wie  das  ja  von  der  Auf- 
gabe gar  nicht  verlangt  wird,  auch  keine  neuen 
Mineralien  in  künstlicher  Darstellung  vorgefahrt, 
werden  auch  keine  neuen  Methoden  zur  Darstel- 
lung von  Mineralien  auf  künstlichem  Wege  an- 
gegeben, so  ist  es  doch  dem  Forscher  von 
grossem  Werth  und  es  erleichtert  manche  Ar- 
beit, das  über  diesen  wichtigen  Gegenstand  Be- 
kannte kurz  und  übersichtlich  zusammengestellt 
zu  sehen.  Nur  zu  sehr  ist  ja  Alles,  was  bisher 
über  die  Erzeugung  künstlicher  Mineralien  publi- 
cirt  wurde,  in  der  ganzen  Literatur,  in  einer 
Menge  von  Büchern  und  Zeitschriften  zerstreut 
Um  sich  davon  eine  Vorstellung  zu  machen, 
darf  man  nur  das  vom  Verfasser  pag.  10  und 
11  gegebene  Verzeichniss  der  von  ihm  benutz- 
ten Litteratur  vergleichen«  (Dabei  ist  jedoch 
ein  Versehen  zu  corrigiren:  Es  sind  nämlich 
neben  der  »Zeitschrift  der  Deutschen  geologi- 
schen Gesellschaft«,  auch  noch  »Berichte  der 
deutschen  geologischen  Gesellschaft«,  angeführt, 
welche  Berichte  nicht  existiren,  auch  nie  ezi- 
stirt  haben). 

Schon  früher  hat  man  zwar  Versuche  ge- 
macht, das  über  den  vorliegenden  Gegenstand 
Bekannte  zu  sammeln,  man  hat  sich  aber  bei- 
nahe blos  darauf  beschränkt!  die  in  der  Hitze 


Fuchs,  D.  künstlich  dargestellten  Mineralien.  883 

erzengten  künstlichen  Mineralien  zu  betrachten, 
die  auf  wässrigem  Wege  erzeugten  wurden  ziem- 
lich vernachlässigt.  Eine  Zusammenstellung  der 
Art  machte  E.  C.  v.  Leonhard  in  seiner  Schrift: 
Hüttenerzeugnisse  und  andere  auf  künstlichem 
Wege  gebildeten  Mineralien,  als  Stützpunkt  geo- 
logischer Hypothesen.  Stuttg.  1858,  um  von 
dieser  Seite  aus  die  plutonistischen  Ansichten  zu 
stützen,  nachdem  schon  1857  Ourlt  eine  »Ueber- 
sicht  der  pvrogeneten  künstlichen  Mineralien, 
namentlich  der  krystallisirten  Hüttenerzeugnisse 
gegeben  hatte.  Seitdem  hat  sich  Niemand  mehr 
die  Mühe  genommen  die  neuen  Resultate  zu 
sammeln.  Man  hat  mit  grossem  Fleiss  That- 
sachen  auf  Thatsachen  gehäuft,  aber  alle  diese 
Thatsachen  sind  so  zerstreut  mitgetheilt,  dass 
eine  Uebersicht  über  den  Stand  der  Sache  blos 
dem  möglich  war,  der  gerade  diesen  Zweig  der 
Wissenschaft  mit  besonderem  Eifer  verfolgt  hatte. 
Nach  einer  kurzen  allgemeinen  Einleitung 
über  die  Entwicklung  der  Mineralogie  kommt 
der  Verfasser  auf  den  hohen  Werth  der  Ver- 
suche zu  sprechen,  die  in  der  Natur  vorkom- 
menden sogenannten  Mineralkörper  auch  künst- 
lich darzustellen,  und  hebt  die  Wichtigkeit 
derselben  für  eine  gesunde  Entwicklung  der 
geogenetischen  Ideen  hervor  mit  der  Bemerkung, 
dass  man  aus  der  geologischen  Forschung  allein 
ebensowenig  die  Oeogenie  begründen  könne,  als 
die  Physiologie  allein  aus  der  Anatomie.  Dies 
ist  sicher  ganz  richtig,  aber  es  bleibt  die  geo- 
logische Beobachtung  doch  immer  die  Haupt- 
sache bei  der  Aufstellung  einer  geogenetischen 
Theorie,  die  dann  durch  diese  künstliche  Dar- 
stellung der  Mineralien  noch  weiter  gestützt,  be« 
ziehungsweise  modificirt  werden  Kann.  Der 
^Verfasser  hebt  selbst  ganz  richtig  hervor,  dass 


V 


884        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

ein-  und  dasselbe  Mineral  auf  rerschiedene  Art 
und  Weise  entstehen,  kann,  dass  man  also  ein 
Mineral  sehr  wohl  künstlich  auf  einem  gewissen 
Wege  darstellen  kann,  ohne  dass  darum  die 
Natur  denselben  Weg  gegangen  zu  sein  braucht, 
und  dass  es  deshalb  unmöglich  ist.  aus  dem 
Erfolg  oder  Nichterfolg  eines  Versuchs  eine  hy- 
pothetisch aufgestellte  Erklärung  der  Entstehung 
eines  krystallisirten  Minerals  zu  bestätigen  oder 
zu  widerlegen.  Stimmt  die  aus  den  chemischen 
Versuchen  geschlossene  Erklärung  einer  Thal- 
sache  mit  der  aus  der  geologischen  Beobachtung 
geschlossenen  Erklärung  überein,  so  ist  dadurch 
diese  Erklärung  um  so  wahrscheinlicher  gewor- 
den. Führt  aber  der  Versuch  scheinbar  so 
einem  anderen  Resultat,  als  die  geologische  Be- 
obachtung, so  ist  der  Versuch  abzuändern  und 
zu  wiederholen,  denn  in  den  seltensten  Fällen 
ist  die  Chemie  im  Stande,  die  Unmöglichkeit 
eines  aus  geologischen  Thatsachen  geschlossenen 
Prozesses  für  den  speziellen  Fall  nachzuweisen, 
während  umgekehrt  die  geologische  Beobachtung 
häufig  eine  ganze  Anzahl  zwar  im  Allgemeinen 
chemisch  möglicher  chemischer  Prozesse  als  fur 
den  speziellen  Fall  unmöglich  ausschliesst. 

Deshalb  sind  auch  die  Versuche  derjenigen 
Chemiker  fur  geologische  Zwecke  am  brauch- 
barsten, welche  sich  bei  der  Erzeugung  von 
künstlichen  Mineralien  an  die  Vorgänge  in  der 
Natur  gehalten  haben,  was  freilich  zuweilen  Mos 
bis  zu  einem  geringen  Grade  gelang.  Solche 
Forscher  sind  z.  B.  Durocher,  welcher  Gas- 
ströme über  Metallchlorüre  bei  höherer  Tempe- 
ratur leitete,  und  dadurch  gewisse  Mineralien 
herstellte ;  Daubree  zersetzte  Metallchloriddämpfe 
durch  Wasserdampf;   ähnliche  Versuche  mach- 


Fuchs,  D.  künstlich  dargestellten  Mineralien.  886 

ten  Troo8t  und  Deville;  Becquerel  benützte  den 
Einfluss  elektrischer  Ströme  u.  8.  w. 

Neben  dem  Interesse  für  die  Frage  nach  der 
Entstehung  der  Mineralien  in  der  Natur  sucht 
nun  der  Verf.  der  vorliegenden  Frage  noch  ein 
weiteres  Interesse  abzugewinnnen,  das  unabhän- 
gig von  der  Art  der  Entstehung  in  der  Natur 
ist.  Es  ist  dies  die  Entscheidung  der  Frage, 
auf  wie  viele  und  zwar  auf  welche  Arten  eine 
Substanz  überhaupt  entstehen  und  besonders 
auf  welche  verschiedene  Arten  sie  krystallisiren 
kann.  Diese  Frage  ist  sicher  sehr  interessant, 
nur  beschränkt  sie  sich  nicht  auf  die  hier  ein- 
zig in  Betracht  kommenden  Mineralien,  sondern 
sie  drängt  sich  auch  bei  allen  nur  künstlich 
bekannten  Substanzen  auf.  Von  besonderem 
Interesse  ist  aber  die  Beantwortung  obiger 
Frage  gerade  wieder  bei  den  Mineralien,  denn 
wenn  man  einmal  dahin  gelangt  sein  wird,  sa- 
gen zu  können,  diese  oder  jede  Substanz  kann 
auf  so  und  so  vielen  bestimmten  Wegen  und 
unmöglich  auf  einem  andern  Weg  entstehen  und 
krystallisiren,  dann  wird  man  durch  die  geo- 
logische Untersuchung  für  jedes  einzelne  Vor- 
kommen den  in  den  Experimenten  analogen  Fall 
mit  grosser  Wahrscheinlichkeit  auffinden  können. 
Dann  wird  auch  erst  die  Zeit  sein,  sich  mit  vie- 
len geogenetischen  Fragen  zu  beschäftigen,  die 
bis  dahin  noch  besser  unberührt  bleiben;  dann 
wird  auch,  aber  erst  dann,  die  Chemie  in  der 
Beantwortung  solcher  geogenetischer  Fragen,  auf 
der  gleichen  Höhe  mit  der  geologischen  Beob- 
achtung stehen,  während  sie  vorher  eine  doch 
mehr  untergeordnete  Bedeutung  hat.  Es  ist 
deshalb  auch  allerdings  für  den  Mineralogen 
und  Geologen  von  Werth ,  dass  möglichst  -viele 
Methoden  der  Erzeugung  eines   und   desselben 


886        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

Minerals  gefunden  werden,  nm,  wie  sich  dor 
Verfasser  ausdrückt,  die  Grenzen  der  Krystalli- 
sationsfahigkeit  für  jede  Substanz  zu  bestimmen, 
besser,  wenigstens  vom  geogenetischen  Stand- 
punkt aus,  würde  die  Frage  allgemeiner  nach 
den  Grenzen  der  Möglichkeit  der  Entstehung 
(nicht  blos  des  Krystallisirens)  gestellt  werden. 
Nach  diesen  allgemeinen  Erwägungen  Bind  es 
besonders  2  Aufgaben,  welche,  nach  des  Verfas- 
sers Ansicht,  die  künstliche  Mineralbildung  zu 
lösen  hat: 

1)  Möglichst  viele  Methoden  aufzufinden,  um 
den  Molekilen  einer  Substanz  die  Möglichkeit 
zu  verschaffen  und  ihnen  hinreichend  Zeit  zu 
lassen,  sieb  zu  Krystallen  zu  gruppiren.  Wenn 
möglich  sollen  dabei  die  Grenzen  der  KrystaUi- 
sationsfähigkeit  für  jede  Substanz  bestimmt  wer- 
den.    Diese  Aufgabe  ist  rein  chemischer  Natur. 

2)  Den  Nachweis  zu  liefern,  ob  und  welche 
der  dabei  angewandten  Bedingungen  in  der  Na- 
tur vorbanden  wäre;  also  Identifizirung  der 
Entstehungsweise  einzelner  Mineralvorkommen 
mit  den  Experimenten.  Diese  Aufgabe  (also  die 
Frage  nach  der  Entstehung  der  Mineralien  in 
der  Natur)  kann  nur  mit  Hülfe  geognostischer 
Untersuchungen  gelöst  werden. 

Es   folgt  nun  eine  ausführliche,   sehr  über- 
sichtliche Zusammenstellung  der  wichtigsten  Me- 
thoden, welche  bis  jetzt  zur  Darstellung  krystal- 
lisirter  Mineralien  benutzt  wurden: 
I.    Molekulare  Umlagerung. 

a)  freiwillige:  (Silber,  Quarz,  Schwefel,  ar- 
senige Säure). 

b)  in  hoher  Temperatur:  (Quarz  zu  Tridy- 
mit  etc.). 

c)  in  Flüssigkeiten:  (amorpher  CaCO»  wird 
unter  Wasser  zu  Kalkspath  tu  s   w.). 


Fachs,  D.  künstlich  dargestelltes  Mineralien.    887 

d)  in  Gasströmen  (CaWCU  im  HCl-Strom 
wird  Scheelit). 
II.    Sublimation : 

a)  bei  Luftabschluss :  (Arsen,  Bleiglanz, 
Blende  etc.). 

b)  in  Gasen,  die  chemisch  nicht  wirken: 
(GdS  im  Hstrom  wird  Greenokit,  ZnS 
wird  Würtzit). 

IIL    Zersetzung  von  Dämpfen  in  hoher  Tem- 
peratur. 

a)  Chloride  und  Schwefelwasserstoff:  (Kupfer- 
glanz, Rothgültigerz  etc.). 

b)  Chloride  und  Wasserdampf:  Eisenglanz, 
Quarz,  Zinnstein,  Korund  etc.). 

c)  Fluoride  und  Wasserdampf:  (TiFU  und 
H20  giebt  Rutil). 

d)  Fluoride  und  Borsäureanhydrid:  (Zirkon, 
Gahnit,  Staurolith,  Korund). 

IV.  Einwirkung  von  Gasen  und  Dämpfen  auf 
stark  erhitzte  feste  Körper: 

(Willemit,  viele  Silikate,  Quarz  etc.). 

V.  Schmelzung: 

a)  Krystallisation  aus  homogenen  geschmol- 
zenen Massen:  Metalle,  Olivin,  Augit, 
Antimonglanz). 

b)  Krystallisation  in  Drusen  nach  Ausguss 
des  flüssigen  Rests:  Wismuth,  Schwefel, 
Wismuthglanz). 

c)  Krystallisation  durch  Zusammenschmelzen : 
(Augit,  Humboldilith ,  Apatit,  Feld- 
spath  etc.). 

d)  Schmelzung  mit  Schlackenmassen,  die 
allzuschnelles  Erstarren  hindern:  (z.  B. 
Borazit  durch  Zusammenschmelzen  der 
Bestandteile  mit  Ueberschuss  von  MgCls 
und  NaCl  etc.). 

e)  Krystallisation  durch  Ausscheidung  beim 


888        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  23. 

Erstarren  ans  solchen  Körpern,  die  im 
geschmolzenen  Zustand  als  Lösungsmittel 
dienen:  (Borax  und  Borsäure,  um  Spi- 
nelle etc.  darzustellen,  Phosphorsalz  um 
Tridymit,  Potasche  um  Olivin  zu  krystal- 
lisiren  etc.). 

VI.  Lösung  in  Flüssigkeiten. 

a)  Verflüchtigung  des  Lösungsmittels  in 
einer  Temperatur  bis  zu  100°.  S  aus 
CS2  etc.). 

b)  Verflüchtigung  des  Lösungsmittels  in 
Temperaturen  über  100°  (Spinell  durch 
Verdampfen  von  Borsäure  etc.). 

c)  Uebersättigung  in  hoher  Temperatur  und 
Ausscheiden  beim  Erkalten  (Graphit  in 
Eisen  etc.). 

d)  Lösung  durch  Gasgehalt  und  Ausschei- 
dung durch  Verlust  der  Gase  (CaCOs  in 
CO2  haltigem  Wasser). 

e)  Lösung  bei  hoher  Temperatur  und  hohem 
Druck  (auch  blos  hoher  Druck  oder  blos 
hohe  Temperatur). 

f)  Ausscheidungen  aus  Lösungen  durch  lang- 
same Reduktion: 

1)  durch    organische  Stoffe  (Reduktion 
der  Vitriole  durch  Holz  etc.). 

2)  durch   unorganische    Stoffe   (Bi   aus 
salpetersaurem  Wismuth  durch  Zn  etc.). 

VII.  Langsame  Vereinigung    verdünnter  Lö- 
sungen. 

VIII.  Durch  Elektrolyse. 
(Viele  Metalle). 

IX.  Diffusion  von  Lösungen. 

X.  Vereinigung   langsam  auf  einander  wir- 
kender Substanzen: 

a)  ohne  höheren  Druck  und  höhere  Tem- 


"Fuchs,  D.  künstlich  dargestellten  Mineralien.    889 

peratur  (Gyps  und  Wasserglas  giebt  Kalk- 
spath  und  Quarz). 

b)  bei  hohem  Druck  und  hoher  Tempera- 
tur: (Arragonit,  Malachit,  Kupferlasur). 

c)  Einwirkung  durch  den  galvanischen  Strom 
(Bleiganz,  Vivianit,  Quarz). 

Bei  manchen  dieser  Prozesse  sind  sehr  com- 
plizirte  Vorrichtungen  nöthig  und  es  kommen 
in  natürlichem  Zustand  vollkommen  unbekannte 
Substanzen  zur  Einwirkung,  so  dass  ein  Theil  die- 
ser künstlichen  Methoden  zur  Nachahmung  der 
Mineralien  als  in  der  Natur  mit  hoher  Wahr- 
scheinlichkeit nicht  vor  sich  gehend,  ja  wohl  als 
in  der  Natur  unmöglich  bezeichnet  werden  muss. 
Bei  manchen  solchen  Prozessen  wird  wohl  Jeder- 
mann über  die  Möglichkeit  oder  Unmöglichkeit 
des  Vorsichgehens  in  der  Natur  einig  sein,  bei 
andern  wird  die  Entscheidung,  ob  in  der  Natur 
möglich  oder  nicht,  zur  Zeit  noch  verschieden  aus- 
fallen, je  nach  dem  mehr  plutonistischen  oder  nep- 
tuni8 tischen  Standpunkt,  den  der  betreffende  For- 
scher einnimmt.  Der  Verfasser  hat  sich  aller 
Bemerkungen  hierüber  enthalten,  giebt  aber  eine 
Zusammenstellung  der  in  der  Natur  wirklich 
beobachteten  Arten  der  Mineralentstehung: 

I.    Molekulare  Umwandlung. 

IL    Sublimation. 

III.  Zersetzung  von  Gasen  (z.  B.  HiS   und 
SO»  geben  Schwefel). 

IV.  Zersetzung  von  Dämpfen  bei  hoher  Tem- 
peratur. 

V.  Schmelzung. 

a)  einfache  Schmelzung. 

b)  Schmelzung  mit  Scblackenmassen. 

VI.  Lösung  in  Flüssigkeiten: 

4)  Verflüchtigung  des  Lösungsmittels  unter 
einer  Temperatur  von  100°. 

68 


V 


890        Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stück  23. 

b)  Uebersättignng  bei  hoher  Temperatur. 

c)  Lösung  durch  Gasgehalt. 

d)  Ausscheidung  durch  langsame  Oxydation. 

e)  Lösung  durch  langsame  Reduktion  mit- 
telst organischer  oder  unorganischer  Stoffe. 

VII.  Langsame  Verflüchtigung  verdünnter  Lö- 
sungen. 

VIII.  Diffusion  Ton  Lösungen. 

IX.  Vereinigung  langsam  aufeinander  wirken- 
der Substanzen. 

Der  Verfasser  geht  nun  zum  speziellen  Thal, 
zur  Aufzählung  und  Anordnung  der  künstlichen 
Mineralien  über,  welcher  zweite  Theil  den  bei 
weitem  grösseren  Theil  des  Buches  einnimmt 

Sehr  zweckmässig  wählt  er  bei  der  Anord- 
nung das  krystallochemische  Mineralsystem  tob 
Gustav  Kose,  das  unter  den  bekannten  Mineral* 
Systemen  jedenfalls  noch  am  ersten  den  Namen 
eines  natürlichen  Systems  verdient,  da  es  die 
Mineralsubstanzen  nach  ihren  wesentlichsten 
Kennzeichen,  den  chemischen  und  krystallogra- 
phischen,  aneinanderreiht.  Der  Verfasser  giebt 
bei  jedem  Mineral  die  von  Kose  gebrauchte  For- 
mel und  darunter  in  Klammern  die  Formel  nach 
den  neuen  Atomgewichten  und  nach  den  neue- 
ren chemischen  Untersuchungen  theilweise  ab- 
geändert. Leider  hat  der  Verfasser  nicht  durch- 
weg die  durch  die  neusten  Untersuchungen  als 
richtig  erwiesenen  Atomgewichte  benutzt.  So 
nimmt  er  Beryllium  nicht  als  zweiwerthiges  Me- 
tall, sondern  er  setzt  es  in  die  Aluminiumgruppe. 
Es  kommen  dadurch  einige  Mineralien  im  System 
an  ganz  falsche  Plätze;  so  wird  der  Zusammen- 
hang zwischen  den  Gliedern  der  isomorphen 
Willemit-Gruppe  ( Willemi t,  Troostit,  Dioptas 
und  Phenakit)  zerrissen  und  der  Phenakit  zwi- 
schen Zirkon  und  Beryll  untergebracht.    Ferner 


Fuchs,  D.  künstlich  dargestellten  Mineralien.   891 

ist  es  gewiss  unrichtig,  den  Zirkon  zu  den  Sili- 
katen mit  dreiatomigen  Basen  in  die  Nähe  des 
Staurolith,  Disthen  etc.  zu  stellen,  statt  als  iso- 
morphe Mischung  von  ZnO*  und  SiO*  neben  den 
Zinnstein,  mit  dem  er  isomorph  ist. 

Bei  den  einzelnen  Mineralien  werden  die 
verschiedenen  Darstellungsmethoden  alle  kurz 
angeführt  und  erläutert,  unter  sorgfaltiger  An- 
gabe der  Literatur  für  jeden  einzelnen  Fall,  so 
dass  Jeder,  der  sich  über  irgend  einen  Gegen- 
stand näher  unterrichten  will,  sofort  weiss,  wo 
er  die  Originalarbeit  zu  suchen  hat.  Gelegent- 
lich sind  auch  Bemerkungen  zugefügt,  welche 
▼on  den  künstlichen  Prozessen  die  Natur  wohl 
vorgenommen  hat,  um  die  betreffende  Mineral- 
substanz herzustellen. 

In  das  System  sind  eine  ganze  Reihe  von 
Mineralien,  die  bei  der  Aufstellung  des  krystallo- 
chemischen  Mineralsystems  noch  nicht  bekannt 
waren,  an  passender  Stelle  mit  aufgenommen. 

Da  es  gewiss  Manchem,  dem  das  Buch  selbst 
nicht  zugänglich  ist,  angenehm  sein  wird,  eine 
Uebersicht  über  die  bis  jetzt  künstlich  darge- 
stellten Mineralien  zu  haben,  so  folgt  hier  das 
yerzeichniss  derselben  nach  der  Tabelle  von  Fuchs 
pg.  171 ;  welche  am  besten  einen  Ueberblick  über 
den  gegenwärtigen  Stand  der  Sache  giebt: 
I.    Einfache  Körper. 

1)  Reguläre  Metalle. 

Kupfer,  Silber,   Gold,  Eisen,  Platin,  Amal- 
gam, Blei. 

2)  Quadratische  Metalle. 
Zinn. 

3)  Rhomboedri8che  Metalle. 
Arsen,  Wismutb,  Antimon,  Tellur. 

4J  Diamant 
5)  Graphit. 

68* 


892    Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  23. 

6)  Schwefel. 

7)  Seien. 

II.  Antimon-,  Arsen-,  Tellur-,  Selen- 

und  Schwefelverbindungen. 

A)  Binäre  Verbindungen. 

a)  Verbindungen  R*Ai. 
Nickelspeise. 

b)  Verbindungen  RA. 

Kupfernickel,  Antimonnickel,  Arsensilber, 
Antimonsilber  ,  Haarkies ,  Silberglanx, 
Bleiglanz,  Manganglanz,  Selenblei,  Selen- 
kupfer, Selenkupferblei,  Tellurblei,  Kupfer- 
glanz, Greenokit,  Blende,  Wützit,  Zinnober, 
Selenquecksilber,  Realgar. 

c)  Verbindungen  RsAs. 

Antimonglanz,  Antimonblende,  Wismutt 
glanz,  Auripigment. 

d)  Verbindungen  RA». 

Speisskobalt ,  Eisenkies,  Hauerit,  Mar- 
kasit,  Arsenkies,  Molybdänglanz,  Schrift- 
erz, Kupferindig. 

B)  Doppeltbinäre  Verbindungen, 
a)  Verbindungen  von  AaS*. 

1)  A  =  As,  Sb,  Bi. 

Fahlerz,  Rothgültigerz,  Zinkenit,  Kupfer- 
wismutbglanz. 

2)  A  =  Fe,  Ni,  Co. 

Magnetkies,  Kupferkies,  Buntkupferer*. 

III.  Chlor-,   Fluor-,   Brom-    und   Jod- 

verbindungen. 
A)  Binäre  Verbindungen. 

a)  Verbindungen  von  BfA: 
Quecksilberhornerz. 

b)  Verbindungen  RA. 

Steinsalz,  Salmiak,  Sylvin,  Karnallit,  Hon- 
erz,  Bromsilber,  Cotunnit,  Flussspath. 


Fuchs,  D.  künstlich  dargestellten  Mineralien.   893 

B)  Doppeltbinäre  Verbindungen. 
Kryolith. 
IV.    Sauerstoff  Verbindungen. 

A)  Binäre  Verbindungen. 

a)  Verbindungen  R*0. 
Rothkupfererz. 

b)  Verbindungen  RO: 

Perikla8,  Zinkoxyd,  Kupferoxyd,  Bleioxyd, 
Mennige. 

c)  Verbindungen  RsO»: 

Chrysoberyll,  Korund,  Eisenglanz,  Chrom- 
oxyd,  Sennarmontit,  Arsenikblüthe ,  An- 
timonblüthe,  Arsenphyllit 

d)  Verbindungen  RO*: 

Zinnstein,  Rutil,  Brookit,  Anatas,  Quarz, 
Tridymit,  Opal. 

e)  Verbindungen  ROs : 
Molybdänocker,  Wolframocker,  Wismuth- 
ocker. 

B)  Doppel-    und    mehrfach    binäre    Verbin- 

dungen. 

a)  Verbindungen  von  RsO  oder  RO. 

cti)  Verbindungen  von  RO  mit  Schwefel- 
verbindungen : 
Voltzit. 
as)  Verbindungen  von  RO  mit  Clverbin- 
dungen : 
Matlokit 
ß)  Hydrate  mit  Chlorverbindungen: 
Atakamit. 

b)  Verbindungen  RsOs. 

bi)  Verbindung  von  RsOs  mit  Schwefel- 
verbindungen : 
Rothantimonerz.     . 

bt)  Verbindungen  von  R*Os  mit  Sauer- 
stoffverbindungen, 
a)  einfache  Aluminate. 


\ 


894        Gott  gel.  Anz.  1873,  Stuck  23. 

ax)  Alominate  mit  Erden  und  Metall- 
oxyden als  Basen: 

Spineil,  Chlorospinell,  Gahnit,   Her- 
cynit,    Chromeisenstein,    Franklinit, 
Magneteisen,  Hausmannit. 
as)  Aluminate  mit  basischem  Wasser: 
Brauneisenstein,  Hydrargyüit,  Dias- 
por,  Nadeleisenerz,  Mangan  it, 
c)  Verbindungen  von  ROi. 
Ci)  Carbonate. 
a)  Einfache  Carbonate; 
Kalkspath,  Dolomit,  Eisenspath,  Man- 
ganspath,  Zinkspath,  Aragonit,  Wi- 
therit ,     Strontianit ,     Weissbleierz, 
Magnesit. 
ß)  Carbonate  mit  Wasser : 
Soda,    Thermonatrit,    Trona,    Gay- 
Lü8sit. 
y)  Carbonate  mit  Hydraten: 
Malachit,    Kupferlasur,    Zinkblüthe, 
Hydromagnesit. 
et)  Silikate. 
a)  Einfache  Silikate. 
ax)  Silikate  mit  einatomigen  Basen. 
ax*)  Vt  Silikate: 

Olivin,  Chondrodit,  Willemit 
«i«)  2/s  Silikate: 
Wollastonit ,     Augit ,     Diopstd, 
Enstatit,  ßhodonit,  Hyperstehn. 
ax*)  %  Silikate: 
Hornblende,  Strahlstein,  Asbest 
ot)  Silikate  mit   8  atomigen  Basen: 
Staurolith,  Disthen,  Zirkon,  Phena- 
kit,  Beryll  und  Smaragd,  Eukto, 
Topas, 
as)  Silikate  mit    1-   und   Satomigen 
Basen. 


Puchs,  D.  künstlich  dargestellten  Mineralien.   895 

as1)  Vb  Silikate: 
Gehlenit ,    Humboldilith,     Granat, 
Idokras. 
ob*)  Neutrale  Silikate: 
Feldspath ,    Labrador ,    Glimmer, 
Turmalin. 
ß)  Silikate  mit  Wasser. 
ßi)  Silikate  mit  latomigen  Basen: 
lft)  Basen  =  CaO  und  NaO. 

Apopbyllit. 
2ft)  Basen  =  MgO  and  FeO. 

Meerschaum. 
lft4)  Neutrale  Silikate: 
Skolezit,  Levyn,  Phillipsit,  Ittnerit. 
b)  Silikate  mit  Titana  ton: 
Titanit,  Greenovit. 
ob)  Titanate: 
Perow8kit. 

d)  Verbindungen  von  IUO5. 

ß)  Phosphate  und  Arseniate  mit  Cl-  und 
Flverbindungen: 
Apatit,  Pyromorphit,  Eisenapatit,  Wag- 
nerit,  Phosphorsaure  Tttererde. 

r)  Phosphate  und  Arseniate.  mit  Wasser: 
Wawellit,  Haidingerit,  Mimetesit,  Gibb- 
sit,  Chalkolith,  Uranit,  Vivianit,  Kobalt* 
blüthe,  Nickelbliithe,  Libethenit,  Olivenit. 

e)  Verbindungen  von  ROs. 
e2)  Borate. 

a)  Einfache  Borate: 

Borazit,  Sassolin. 
ß)  Wasserhaltige  Borate: 

Tinkal. 
es)  Sulphate,  Chromate,  Molybdate,  Wolf- 
ramiate,  Tantalate. 

Thenardit,  Glaserit,  Anhydrit,  Glau- 
berit,  Schwerspath,  Cölestin,  Blerritriol, 


896        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stack  23. 

Seh  eel  it,  Stolzit,  Gelbbleierz,  Rothblei- 
erz, Melanochroit,  Wolframit,  Tantalit, 
Pyrochlor. 

y)  Wasserhaltige  Sulphate: 
Gyps,  Brochantit,  Kieserit,  Bittersais, 
Aluminit,  Keramohalit,  Alunit,  Alaun, 
Uranvitriol,  Zinkvitriol,  Eisenvitriol, 
Kupfervitriol,  Kobaltvitriol,  Nickel- 
vitriol. 
Berlin.  Dr.  Max  Bauer. 


Geschichte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.  Von 
G.  Wolf.    Wien  1871,  Braumüller.    V  248  S. 

Nicht  nur  in  Verfassung  und  Verwaltung, 
auch  in  Kunst  und  Wissenschaft  will  das  Oest- 
reich  der  Gegenwart  voran  kommen.  Zeuge  fur 
letzteres  ist  auch  vorliegende  Schrift 

Wer  voran  kommen  will,  muss  vor  allen  Din- 
gen wissen,  wo  er  steht,  d.  h.  was  hinter  ihm 
und  was  vor  ihm  liegt. 

So  beschäftigt  sich  denn  Wolf  einmal  mit  der 
Geschichte  derk.  k.  Archive  (S.  25 — 191),  dann 
mit  ihrer  Zukunft  (Schluss  S.  202—209;  Nach- 
trag S.  244 — 248).  Ausserdem  gibt  er  ein  Vor- 
wort S.  III — V,  eine  Einleitung  S.  1 — 25  und 
Beilagen  S.  211 — 244.  Ich  will  jedes  Einzelne 
der  Reihe  nach  besprechen,  nachdem  ich  einige 
einleitende  Bemerkungen  vorausgesandt  habe. 

So  viel  ich  weiss,  ist  dies  der  erste  Versuch 
einer  Geschichte  der  Wiener  Archive.  Auch 
Wolf  erwähnt  keinerlei  Vorarbeiten.  Es  fallt 
auf,  da8s  nun  nicht  etwa  Arneth,  Meiller,  Fied- 
ler, Tomaschek  oder  Zahn  sich  dieser  Arbeit  un- 
terzogen) sondern  gerade  Wolf.  Noch  auffallen- 


Wolf,  Geschiebte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.    897 

der  ist ,  class  der  erste  Versuch  erst  jetzt  ge- 
macht wurde;  in  der  That,  Oestreich  hat  sich 
nicht  nur  (Wolf  S.  64)  von  Belgien,  Frankreich, 
Preussen,  Baiern,  Wirtemberg,  es  hat  sich  auch 
von  Italien  überholen  lassen.  Vgl.  (Bonaini) 
Opuscoli  di  6.  F.  Böhmer  circa  all'  ordinäre 
gli  archivi  e  specialmente  gli  arcbivi  di  Firenze. 
Firenze  Cellini  1865*). 

Was  sich  uns  nun  besonders  bei  Lesung  dieses 
Buches  von  Wolf  aufdrängt,  ist  die  Wahrneh- 
mung, dass  die  grosse  Verwirrung,  welche  seit 
dem  30jährigen  Kriege  in  Oestreich  heimisch 
geworden,  sich  auch  aufs  stärkste  in  der  Ge- 
schichte der  Wiener  Archive  zeigt.  Wir  gera- 
then  hier  in  ein  Durcheinander,  aus  dem  kein 
Faden  der  Ariadne  herauszufuhren  scheint.  Ich 
glaube,  in  keinem  Staate  hat  man  so  viel  und 
so  schlecht  experimentirt,  als  in  Oestreich.  Und 
bis  auf  den  heutigen  Tag  ist  man  nicht  ans  Ziel 
und  in  Ruhe  gekommen.  Hören  wir  Wolf  selbst. 
»Ist  es  doch  gewisse,  sagt  er  S.  206,  »dass  der- 
artige Zustände,  wie  wir  sie  haben,  beispiellos 
sind  ...  Man  sollte  glauben,  dass**)  ein  der- 
artiger Zustand  nicht  ein  Jahrzehnt  dauern  kann. 
Und  doch  dauert  er,  wenn  wir  uns  nicht  täu- 
schen wollen,  schon  Jahrhundertec 

Die  Archive  galten  lange  Zeit  als  Anhängsel 
der  Behörden;  die  Hauptbehörden  aber  änder- 
ten bald  ihren  Namen,  bald  ihren  Wirkungs- 
kreis (Ressort);   bald  wurden  verschiedene  Be- 

*)  Bald  nachher  erschien  die  Schrift  des  Piemontes. 
Anonymus,  die  ich  Gott.  gel.  Anz.  1872  Stück  50  und 
die  Clarettas  Scilla  ricoetituzione  della  scuola  di  paleo- 
grafia  ed  arte  critica  diplomatics  negli  archivi  di  stato 
di  Torino,  Firenze  1872,  die  ich  das.  1873  St.  14  anzeigte. 
**)  Wolf  schreibt  ,das',  was  wir  ihm  aber  nicht  nach- 
schreiben. 


898        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

hörden  zu  einer  vereinigt,  bald  eise  Behörde 
in  verschiedene  zerlegt.  Die  Folge  war  dann 
immer,  dass  die  Archivakten  wandern  mussten. 
Es  kommt  hinzu,  dass  man  gleich  von  Anfang 
an  die  Aktenstücke  nicht  immer  an  die  richti- 
gen Archive  abgab ;  man  mnss  sich  freuen,  wenn 
man  sie  überhaupt  der  Aufbewahrung  für  wür- 
dig hielt.  Der  Uebelstände  sind  aber  noch  mehr. 
Wolf  macht  S.  202  besonders  5  mit  Recht 
namhaft. 

1.  »Man  ist  in  keinem  Archive,  selbst  nicht 
im  Haus-  Hof-  und  Staatsarchive*)  mit  sämmt- 
lichen  vorhandenen  Archivschätzen  vertraut.  . . . 
Ein  Archiv  soll  jedoch  nicht  ein  unbekanntes 
Land  sein,  wo  Entdeckungen  gemacht  werden«  **). 

2.  Die  Archive  enthalten  vieles,  was  sie 
nicht  enthalten  sollten;  und  vieles,  was  sie  ent- 
halten sollten,  findet  sich  in  ihnen  nicht. 

3.  »Die  Archive  unter  einander  stehen  ohne 
alle  Verbindung,  als  würden  sie  verschiedenen 
Staaten  und  Souveränen  angehören  c 

4.  »Die  Archive  haben  grosse  Einbusse  durch 
Vandalismen  verschiedener  Art  erlitten  . . .  Hin- 
gegen besitzen  sie  Ballast,  der  die  Uebersicht 
und  die  Herstellung  der  Ordnung  erschwert«. 
Ist  eigentlich  =  2. 

5.  (Eigentlich  schon  in  2.  enthalten)  »Die 
Archive  der  Kronländer  enthalten  Documenta 
und  Urkunden,  die  auf  den  Gesammtstaat  Be- 

*)  Wir  bezeichnen  es  von  nun  an  kurz  H.  H.  St.  A. 
**)  Ich  rnußs  hier  übrigens  gleich  zum  Voraus  be- 
merken, dass  man  in  Wolfe  Buch  auch  Entdeckungs- 
reisen in  Hinsicht  der  Grammatik  and  des  Deutschen 
Ausdruckes  machen  kann.  Das  Nähere  darüber  unten. 
Diese  Verwirrung  in  der  Form  ist  vielleicht  eben  so 
gross,  als  die  Verwirrung  in  den  Archiven,  die  Wolf 
beschreibt. 


Wolf,  Geschichte  d.  k.  k.  Archive  in  Wien.    899 

* 

zng  haben,  und  daher  in  die  Archive  der  Central- 
behörden  gehören«. 

Das  heisst  mit  andern  Worten :  Es  ist  gegen- 
wärtig noch  immer  sehr  schwer,  das,  dessen  man 
bedarf,  rasch  in  einem  Archive  aufzufinden. 
Das  ist  aber  die  schlechteste  Eigenschaft,  die 
ein  Archiv  überhaupt  haben  kann. 

Wir  wenden  uns  nun  wieder  dem  Buche  zu 
und  fragen: 

Welche  Quellen  benutzt  der  Verfasser? 

Was  bietet  er  uns? 

Wie  bietet  er  es  uns? 

Der  Verf.  gibt  seine  Quellen  in  den  wenig- 
sten Fällen  an;  einigemal  hat  er  schriftliche 
Aufzeichnungen  von  Archivbeamten  benutzt,  die 
eine  mehr  oder  minder  ausführliche  Geschichte 
der  betreffenden  Archive  gaben.  So  hatte  für 
das  Archiv  des  Reichskriegsministeriums  Oberst- 
lieutenant RothauBcher  die  Güte,  »uns  einen  Ab« 
ri8s  der  Geschichte  des  Kriegsarchives,  deren 
Verfasser  er  ist,  zur  Einsicht  und  Benutzung 
zu  überlassen«.  Für  das  Archiv  des  Ministe- 
riums des  Innern  benutzte  Wolf  eine  Denk- 
schrift von  Viktor  Reuterer,  »welche  einen  Ab- 
ides der  Geschichte  des  Archives  enthält«.  Es 
ist  sonderbar,  dass  diese  Herren  nicht  selbst 
ihre  Abrisse  veröffentlicht  haben;  sie  würden 
damit  der  gelehrten  Welt  einen  grossen  Dienst 
gethan  haben.  Dann  benutzte  der  Verf.  natür- 
lich besonders  die  Originalquellen,  Erlasse  von 
den  Fürsten  Oestreichs,  namentlich  die  der 
Kaiserin  Maria  Theresia,  amtliche  Vorschläge 
der  Archiworstände  an  den  Regenten,  Memo- 
randa, Protokolle  u.  8.  w.  Es  ist  merkwürdig, 
dass  bei  weitem  die  meiste  Sorgfalt  auf  die  Ar- 
chive von  Maria  Theresia  verwandt  wurde.  Sie 
gründete   1753   das  H.  H.  St.  A,,  mit  dessen 


900        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

Errichtung,  wie  Wolf  sagt  (HI),  man  erst  festen 
Boden  gewinnt.  Von  ihr  stammen  die  meisten 
Erlasse  her,  und  was  sie  anordnete,  hatte  fast 
immer  Hand  und  Fuss.  Inmitten  der  allgemei- 
nen Verwirrung  macht  ihr  kräftiges  Walten  den 
wohlthuendsten  Eindruck,  und  könnte  man  sie 
mit  einer  Kristine  von  Schweden  oder  Savoien 
vergleichen.  Während  aber  die  Handlungen  der 
ersten  vielfach  aus  wissenschaftlichem  Drange, 
die  der  zweiten  aus  der  Noth  der  Lage  hervor- 

Singen,  ist  es  bei  Maria  Theresia  vorzugsweise 
as  Pflichtgefühl,  gerade  wie  bei  Friedrich  dem 
Grossen,  das  sie  antreibt.  So  schrieb  sie  1749 
Mai  1  von  Schönbrunn  an  den  Grafen  Harrach: 
»Von  dem  Eintritt  Meiner  schweren  Regierung 
habe  Ich  Mir  nichts  mehreres  zu  Gemüte  ge- 
zohen,  als  wie  die  Mir  von  Gott  anvertrauten 
weitschichtige  Länder,  sowol  in  der  Rechtspflege 
als  auch  in  denen  Landesangelegenheiten  oder 
sogenannten  publicis  et  politicis  wol  besorget, 
mithin,  wie  einem  jeden  reich  und  armen,  die 
Gott  gefallige  Gerechtigkeit  schleunig  adniini- 
strirt,  also  auch  der  status  publicus  Meiner 
Königreiche  und  Länder  zu  Meinem  Dienst  und 
deren  Länder  eigene  Sicherheit  in  bessere  Ver- 
fassung gebracht  werden  möge  ....  Wie  ich 
dann  in  Justizsachen  Mein  Gewissen  entledigen 
und  alles  der  schweren  Verantwortung  Meiner 
obersten  Justizstelle  überlassen  haben  will«. 
Wolf  179—181.  Dass  zu  ihrer  Zeit  aber  die 
Archive  nur  als  Anhängsel  der  Verwaltung  und 
Rechtspflege  angesehen  wurden,  ist  bekannt.  In 
wie  fern  Wolf  die  Regesten  Reuterers  (8.  146) 
benutzte,  geht  aus  der  Darstellung  nicht  hervor. 
Endlich  hat  der  Verf.  noch  manche  Nachrichten 
verwerthet,    welche   er  mundlich  durch  die  Ar- 


Wolf,  Geschichte  d.  k.  k.  Archive  in  Wien.     901 

chivbeamten  erhielt;  so  dankt  er  S.  V  Meiller, 
»der  mir  sehr  schätzbare  Winke  gäbe 

Was  aber  die  Bestände  der  einzelnen  Ar- 
chive anlangt,  so  schöpfte  er  natürlich  Vorzugs* 
weise  aus  Indices,  Registern  u.  s.  w.  Seine  Dar- 
stellung behandelt  so  immer  zuerst  die  Ge- 
schichte, dann  die  Bestände  der  Archive.  Da- 
nach hätte  er  sein  Buch  besser  betitelt:  Ge- 
schichte und  Bestände  der  k.  k.  Archive  in  Wien. 
Aber  freilich  bei  der  noch  immer  ungenügenden 
Ordnung  mochte  er  wohl  die  genaue  Aufzeich- 
nung der  Bestände  der  Zukunft  überlassen,  ob- 
wohl er  selbst  bei  seinen  Besuchen  durch  14 
Jahre  einen  guten  Theil  der  Archive  kennen  ler- 
nen musste.  »Wo  mir  die  Behelfe  gegeben  wur- 
den, habe  ich  auch  über  die  Bibliotheken  be- 
richtet«. 

Schliesslich  bemerke  ich  an  dieser  Stelle,  dass 
Wolf  im  Anführen  von  Werken  hätte  genauer 
sein  können.  Man  findet  diesen  Fehler  gegen- 
wärtig öfter.  (Vgl.  Gott.  gel.  Anz.  1871  St.  15 
S.  594).  So  führt  er  S.  191  Eink  Geschichte 
der  Universität  ohne  Jahreszahl  und  Druckort 
an;  man  fragt  doch  auch  unwillkürlich:  welcher 
Universität?  Daneben  führt  er  an  H eifert  Die 
Volksschule  in  0 Österreich,  ebenfalls  ohne  Jahr 
und  Druckort.  Aehnlich  S.  193  Helfert,  System. 
Nun  mögen  einem  Oestreicher  diese  Werke  be- 
kannt und  geläufig  sein;  aber  ich  denke  (und 
Herr  Wolf  wahrscheinlich  auch),  das  vorliegende 
Buch  ist  nicht  allein  für  Oestreicher  geschrie- 
ben. Besonders  aber  vermiest  man  das  Anfüh- 
ren der  benutzten  Archivalien,  namentlich  der 
höchsten  Verordnungen,  nach  den  Rubriken  der 
Archive.  Die  Wort-  und  Satzbildung  in  densel- 
ben ist  mitunter  derartig,  dass  man  gern  die 
Originale  nachsieht. 


902        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  23. 

Wir  wenden  uns  nun  zur  Beantwortung  der 
zweiten  Frage,  was  uns  der  Verf.  gegeben  hat. 
Und  da  müssen  wir  wohl  sagen :  Fast  nur  neues 
und  unbekanntes.  Desshalb  ist  sein  Werk  for 
uns  von  höchstem  Werthe.  Die  Geschichte  der 
Wiener  Archive  und  ihre  Bestände  waren  bis- 
her eine  terra  incognita.  Es  sind  nun  6,  die 
wir  genauer  kennen  lernen: 

1)  Das  H.  H.  St.  Ä.    S.  25. 

2)  Das  Archiv  des  Reichsfinanzministeriums. 
S.  103. 

3)  Das  Archiv  des  Ministeriums  des  Innern. 
S.  129. 

4)  Das  Archiv  des  Reichskriegsministeriums. 
S.  160. 

5)  Das  Archiv  des  obersten  Gerichtshofes  und 
des  Justizministeriums.     S.  179. 

6)  Das  Archiv  und  die  Registratur  im  Mini- 
sterium  für  Kultus  und  Unterricht.    S.  191. 

Dazu  gibt  Wolf  9  schätzbare  Beilagen: 

1)  E.  ungarisches  Haus-  und  Kronarchiv, 
Böhmisches  Hausarchiv,  Oestreichisches  Haus- 
archiv. 

2)  SphragidothecaSmitner-Löschner  (1818  an* 
gekauft  vom  H.  H.  St.  A.). 

3)  Urkunden  von  Klöstern  in  Steiermark, 
Kärnten,  Krain,  Tirol  und  in  den  Vorlanden, 
aus  Böhmen  und  Mähren. 

4)  Pro  memoria  des  Directors  Baron  Rein* 
hart  über  den  klassischen  und  historischen 
Unterricht  an  den  k.  östreichischen  niederen 
und  höheren  Lehranstalten.     1842  Apr.  7. 

5)  Zuwüchse  des  Hausarchivs  aus  dem  Ar- 
chive des  Staatsratbes,  1866  Aug. 

6)  Deutsches  Reichsarchiv. 

7)  Schreiben  Kaisers  Franz  I.  an  den  Hof- 
kammerpräsidenten Grafen  Zichy,  1806  Dez.  30. 


Wolf,  Geschichte  der  k.  k.  Archive  m  Wien.    903 

Schreiben    desselben    von    1807    (Rechte    und 
Pflichten  der  Beamten). 

8)  Taxen  für  Adel  und  Titel  1719. 

9)  Aus  dem  Erlasse  Pillersdorffs,  als  Minister 
des  Innern,  an  die  Polizeidirektionen.  1848 
März  28. 

Der  Verf.  hat,  wie  es  scheint,  die  Archive 
nach  ihrem  Alter  besprochen  und  bemerkt: 
»Die  Archive,  resp.  die  Registraturen  der  Mini- 
sterien für  Ackerbau,  Handel  und  Gewerbe  und 
Landesverteidigung  habe  ich  unberücksichtigt 
gelassen,  da  deren  Agenden  fast  nur  aus  der 
neuesten  Zeit  bestehen.  Das  Archiv  der  nieder- 
österreichischen Statthalterei  beginnt  wohl  mit 
1792;  die  Agenden  desselben  sind  jedoch  ge- 
wis8erma88en  selbstverständlich.  Ebenso  glaubte 
ich  mich  beschränken  zu  sollen  und  das  Archiv 
der  niederösterreichischen  Stände,  so  wie  das  Ar- 
chiv des  Magistrates  vorläufig  ausser  Acht  zu 
lassen.  Ich  hatte  allerdings  die  Absicht,  das 
Archiv  des  ehemaligen  Staatsrates,  der  jetzt 
ganz  der  Geschichte  angehört,  in  den  Kreis  mei- 
ner Forschungen  einzubeziehen.  Ich  wendete 
mich  deshalb  mit  einem  Gesuche  an  den  Vor- 
stand der  Gabinetskanzlei  Sr.  Majestät  des  Kai- 
sers an  Seine  Excellenz  den  Herrn  Ritter  von 
Braun ;  doch  ich  erhielt  gar  keinen  Bescheide 
Wir  wollen  hoffen,  dass  auch  Herr  v.  Braun 
die  Wichtigkeit  der  Wolfschen  Veröffentlichun- 
gen einsehen  und  demgemäss  Herrn  Wolf  er« 
wünschten  Bescheid,  wenn  auch  verspätet,  er- 
theilen  wird.  Dagegen  seien  an  dieser  Stelle 
auch  die  Namen  der  trefflichen  Männer  nicht 
verschwiegen,  welche  Herrn  Wolf  unterstützt  ha- 
ben.   Es  sind  im  Archive  gewesen: 

1)  Arneth,  Meiller,  Klemm  2)  Neubauer, 
Kirschner  3)  Viktor  Reuterer,  Alex.  Gigl,  Würz- 


904        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

bach  4)  Earl  Rothauscher  5)  Maloch,  Job. 
Nötzl  6)  Slavik,  Päumann,  S.  H.  Moaenthal, 
endlich  Herr  Kern  im  Landesvertheidigungs- 
ministerium.  Allen  diesen,  so  verschieden  an 
Stand,  Rang  and  Stellung,  ist  mit  dem  Verf. 
auch  die  ganze  gelehrte  Welt  dankbar;  sie  wer- 
den auch  gewisslich  weitere  Arbeiten  gern  unter- 
stützen. 

Wir  kommen  nun  zu  den  einzelnen  Ab- 
schnitten. 

»Ich  habe  in  der  Einleitung  die  Vorge- 
schichte der  Archive,  bis  zur  Zeit  der  Kaiserin 
Maria  Theresia  gegeben.  Ich  konnte  da  nur 
ein  Mosaikbild  aus  verschiedenen  versprengten 
Notizen  liefern.  Erst  mit  der  Errichtung  des 
geh.  H.  H.  St  A.  gewinnt  man  festen  Boden  . . . 
Da  Archive  nicht  ihrer  selbst  willen  entstehen, 
sondern  ein  Gorrolar  der  betreffenden  Behörden 
sind,  so  habe  ich  der  Geschichte  der  Archive 
die  Geschichte  der  betreffenden  Centralstelle, 
wenn  auch  nur  in  kürzen  Umrissen,  beigefugt. 
Ich  glaube  in  dieser  Beziehung  der  Zustimmung 
der  Leser  um  so  mehr  sicher  zu  sein,  da  bis 
jetzt  keine  Geschichte  der  Gentralbehörden  in 
Wien  vorhanden  ist«.  Gewiss  ist  das  eine  sehr 
dankenswerthe  Zugabe. 

Nun  aber  kann  es  mir  nicht  beifallen,  etwa 
von  allem  Gelieferten  einen  Auszug  zu  geben. 
Es  gibt  Bücher,  die  keinen  Auszug  gestatten, 
und  dazu  gehört  sicher  das  vorliegende.  Ich 
werde  aber  einzelnes  herausheben,  was  mir  auf- 
gefallen ist. 

Seite  6  Z.  9  steht  Lausnitz  wohl  für  Lausitz. 
Der  Ausdruck  Puschen  S:  7  öfter  ist  wohl  =* 
filza.  S.  16  Absatz  6  muss  es  heissen:  In  der 
letzteren  (Ergänzung).  Dass  auch  Almosen  in 
einem    Archivbudget   figuriren,   S.  24,   ist   sehr 


Wolf,  Geschichte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.    905 

merkwürdig.  S.  26  ist  unter  2.  conventiones  zu 
lesen.  S.  28  Z.  2  ist  Baron  Esklin  wohl  = 
Erskin*).  S.  31  ist  Lunig  wohl  =  Lünig,  Lun- 
dorp  wohl  ss  Londorp.  S.  33:  das  Schreiben 
der  Maria  Theresia  an  den  Grafen  Kaunitz,  Hof- 
und  Staatskanzler,  von  1763  enthält  folgende 
sonderbare  Stelle,  die  wir  nicht  fibergeben  dür- 
fen: »Ich  versehe  mich  daher  zu  seinem  Mir  in 
allen  Gelegenheiten  erprobten  Diensteifer,  dass 
Er  sich  anch  dieser  Ihme  hiermit  anvertrauten 
Direction  (des  H.  H.  St.  A.)  unterziehen,  den 
Stand  dieses  Archives  einnehmen  und  Mir  seiner 
Zeit  vorschlagen  werde,  auf  was  weise  durch 
die  daselbst  vorhandenen  Instrumenta  die  grösten« 
theils  verschlafenen  Gerechtsamen  Meines  Erz- 
hauses erwirkt  auch  überhaupt  eothanes  Archiv  in 
das  vollkommene  Geschick  eingeleitet  werden  möge, 
um  davon  den  Zweck  und  Nutzen  zu  schöpfen, 
welchen  Ich  mit  Errichtung  desselben  zum  Grund 
gelegt  habec  Maria  Theresia  erkannte  es  also, 
dass  man  in  Oestreich  zu  viel  geschlafen  habe. 
Hätte  man  in  ihrem  Sinne  fortgefahren,  so  wäre 
man  1866  durch  den  Kanonendonner  beiSadowa 
nicht  so  schrecklich  aufgeweckt  worden.  S.  35: 
»Die  beiden  Archivare  haben,  um  nur  den  Dienst 
und  die  aufgetragene  Arbeiten  nicht  ins  Stocken 
kommen  zu  lassen,  sich  bemüssigt  gesehen  aus 
ihren  eigenen  Mitteln  der  ohnedies  bei  den  jetzi- 
gen theueren  Zeiten  unzureichenden  Besoldungen, 
zum   empfindlichen  Abbruch  ihres   notdürftigen 

*)  Der  Schwedische  Oberst  Erskin  war  beim  Nürn- 
berger Rezess  1662  betheiligt,  wird  auch  in  der  Flug- 
schrift: »Der  schwedische  Jäger  in  Teutschland  1648« 
(Exemplar  auf  der  Paulina  in  Münster)  genannt.  Nähe- 
res über  diese  Flugschrift  im  WesUäl.  Merkur  1873 
April  1  unter  dem  Artikel:  Ans  dem  Alterthums- 
▼ereine» 

69 


906        Gott,  gel-  Anz.  1873.  Stück  23. 

Lebensunterhaltes  zumal  bei  dem  seit  3 — 4  Jah- 
ren beizutragen  gehabten  massenhaften  Kriegs- 
steuern  und  Verluste  an  den  Papieren  viele  der 
kostbarsten  Bücher  selbst  baar  anzuschaffenc 
Du  Cange,  Schilters,  Wächters,  Frischens  Werke 
mussten  sie  auf  eigene  Kosten  anschaffen.  S.  36 
Anm.  1  ist  zu  lesen  jure  amplissimo.  1749  war 
eine  Sekretarstelle  zu  besetzen,  14  bewarben 
sich ;  jeder  von  ihnen  war  an  den  Kanzler,  Gra- 
fen Harrach,  mit  ausserordentlichen  Em- 
pfehlungen versehen.  Die  Petenten  wurden  auf- 
gefordert, eine  Probe  abzulegen,  ein  Rathspro- 
tokoll  abzufassen.  »Doch  11  derselben  erklärten 
nicht  in  der  Lage  zu  sein,  ein  derartiges  Schrift- 
stückauszufertigen*). Diesem  Uebelstande  wollte 
der  damals  an  der  Stelle  Rosenthals  als  erster 
Archivar  fungirende  Rat  Hops  dadurch  abhel- 
fen, indem  er  empfahl,  das  Archiv  als  Bildungs- 
anstalt für  angehende  Beamte  zu  benutzen  .... 
Er  meinte,  dass  derartige  Personen,  die  früher 
Studien  absolvirt  haben,  die  von  Registrants 
stufenweise  endlich  als  Räte  in  die  Länder  be- 
förderten Leute  .  •  •  •  nach  der  Zeit  weit  ge- 
schicktere Hofräte,  (sei.  würden)  als  aus  Advo- 
caten  und  Professoren  werden  können, 
welche,  so  gelehrt  sie  immer  sein  mö- 
gen, doch  niemals  Kenntniss  und  Einsicht  von 
den  Kanzleigeschäften  besitzen  und  lange  Zeit 
entweder  alles  nach  ihren  steifen 
Schulgrundsätzen  behandeln,  oder  nur 
nach  Gutdünken  und  Scheingründen, 
zuweilen  auch  zum  Nachtheile  des  Dienstes  ra- 
ten, bis  sie  vielleicht   solche,  als  für   sie  ganz 

*)  Ich  habe  1867  in  Italien  einen  kgl.  Archivbeam- 
ten kennen  gelernt,  welcher  des  Lateinischen  nur  in  sehr 
mangelhafter  Weise  mächtig  war;  und  das  war  nicht 
etwa  an  einem  kleineren  Orte« 


Wolf,  Geschichte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.    907 

was  neues,  nach  und  nach  kennen  gelernt  ha- 
ben«. S.  38.  Wäre  man  nur  etwas  steifer  und 
pedantischer,  d.  h.  ordentlicher  in  den  Archiven 
gewesen!  »Man  habe  zwar  am  k.  k.  Hofe  von 
Zeit  zu  Zeit  sehr  geschickte  Männer  gesehen, 
welche  aber  grösstenteils  nur  deswegen  in  sol* 
ehern  Ruhme  standen,  weil  andere  wenig  oder 

Sir  nichts  wussten«.  Das.  —  Der  Direktor  des 
erliner  Staatsarchives  heisst  nicht  Lanczizollet 
(S.  39  Anm.  2).  1865  fand  man  Elosterakten 
im  Pferdestall  des  ehemaligen  Hofraths  Guvelier 
in  Wien.  (8.  40).  S.  42  a.  Die  Venezianischen 
Finalrelazionen  reichen  wohl  weiter  als  1250! 
S.  43  ß.  Der  Nobile  hiess  Contarini.  Fiedler  hat 
denselben  Fehler.  Vgl.  Tourtual  Dispacci  Ri- 
dolfi,  geschichtliche  Einleitung.  S.  44  Z.  7  1. 
Bercbtesgaden.  S.  48  heisst  es:  >Die  Rubrik: 
»»Beschaffenheit  der  Urkunden««  hört  mit  1410 
auf,  da  von  da  ab  die  Eigenheiten  aufhörten«*). 
Wie  so?  Sollten  die  Urkunden  von  1410  an 
nichts  Eigentümliches  haben?  S.  51  Z.  18  ist 
zu  lesen  ihrer,  weiter  unten  corpus  diplomats 
cum.  Unangenehmer  berührt  die  Congregation 
St.  Maux.  Wenn  Verf.  S.  55  Anm.  1  sagt: 
»Wurzbach  gibt  in  seinem  Lexicon  (welchem?) 
an,  da8s  Hormayr  auch  eine  Geschichte  des  Ar- 
chives (H.  H.  St.  A.)  geschrieben  habe.  Dies 
scheint  jedoch  blos  eine  Sage  zu  sein,  da  nir- 
gends aas  betreffende  Ms.  vorhanden  ist«,  so 
möge  er  doch  bedenken,  dass  das  ein  sehr  ge- 
wagter Ausspruch  ist.  Wo  so  vieles  abhanden 
gekommen,  konnte  da  nicht  auch  Hormayrs  Hs. 
abhanden  kommen  oder  verlegt  werden?  Um  so 
mehr,  da,  wie  Verf.  selbst  S.  55  anführt,  nach 
dem  Urtheil  der  damaligen  Archivsbeamten  Hör* 

*)  Es  sind  Worte  des  Gf.  Stadion  von  1806  Sept.  14. 

69* 


908        Götl  gel.  Abz.  1873.  Stack  23« 

mayr  selbst  die  vorhandene  Ordnung  störte. 
S.  56  lesen  wir  eine  interessante  Nachricht 
»Unter  Rademachers  Direction  wurde  die  jähr- 
liche Dotation  des  Archives  (n.  1)  von  320  auf 
500  Gulden  erhöhet.  Es  sollte  dadurch  mög- 
lich werden,  die  Bibliothek  zu  ergänzen  und 
einige  Journale:  die  Augsburger  aUg.  Zeitung, 
die  europ.  Annalen,  die  Göttinger  gel.  Anzeigen, 
eine  von  den  allgemeinen  Literaturzeitungen  in 
Jena  oder  Halle  und  eine  inländische  literari- 
sche Zeitung  zu  halten«.  1823  wurden  Ministe- 
rialakten  aus  dem  17.  Jahrh.  für  das  Haus- 
archiv gewonnen,  von  den  Erben  des  Grafen 
Pottnig,  k.  k.  Gesandten  am  Spanischen  Hofe 
in  der  zweiten  Hälfte  des  17 ten  Jahrhunderts, 
enthaltend  k.  Originalschreiben  von  1666 — 1672, 
4  Bände;  die  Konzepte  der  Berichte  an  den 
Kaiser  1663 — 73;  Relazionen,  theils  an  den 
Kaiser,  theils  an  den  Fürsten  Portia,  4  Bände. 
»Die  Correspondenz  verbreitet  sich  über  Staats- 
und k.  Familienangelegenheiten,  enthält  Zöge 
aus  dem  häuslichen  Leben  des  Kaisers  und  des 
Madrider  Hofes;  gibt  Nachrichten  von  verschie- 
denen geheimen  Intriguen  und  liefert  Schilde- 
rungen von  den  bedeutendsten  Männern  der  da- 
maligen Zeit,  sowol  in  Oesterreich  wie  in  Spa* 
nien.  Es  ist  mehr  eine  Privat-  als  eine  offi- 
cielle  Correspondenz,  die  nebenher  laufte.  Sie 
hätte  gewiss  Herrn  Peter  guten  Stoff  für  die 
Vorgeschichte  des  Krieges  gegen  Frankreich  ge- 
geben. (Vgl.  Göttinger  gel.  Anz.  1871  St.  8). 
Zu  diesen  Akten  wurde  bemerkt:  »Es  ist  ein 
wahres  Glück,  dass  die  Erben  des  Grafen  von 
Potting  (so)  diese  Correspondenz  wie  ein  Fami- 
lienvermächtniss  bewachten,  und  besonders  kei- 
nem Schriftsteller  von  Profession  die  Benutzung 
dieser  Briefe  erlaubtenc.  (S.  58). 


i 
J 


Wolf,  Geschichte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.    909 

Dass  Verf.  ein  eigentümliches  Deutsch 
schreibt,  wird  er  wohl  selbst  nicht  läugnen  kön- 
nen. Der  Ausdruck  ȟber  Vortrage  wiederholt 
sich  öfter;  S.  59  ist  zu  lesen  Z.  1  folgenden, 
Z.  8  Manuscripten;  Anm.  I  Z.  5  vergleichende. 
S.  60  lesen  wir:  über  Empfehlung,  S.  61  sogar 
Perz*);  ferner:  den  bestandenen  Vorschriften  ge- 
mäss, Familienurkunden,  deren  Mittheilung  . . . 
nicht  geeignet  waren;  S.  63  ist  zu  lesen:  welche 
irgend  ein  auf  staatsrechtliches  u.  s.  w.  S.  64 
lesen  wir:  da  musste  der  Beamte  mit  .  .  .  Vor* 
sieht  antworten,  um  keine  Blossen  zu  geben 
und  sich  verfänglich  zu  machen.  Ueberwiegen- 
heit  statt  Ueberlegenheit.  S.  65  Z.  1  ist  zu  le- 
sen: Einleitungen,  enthaltend  auch  die  nötigen 
Noten.  S.  65  Z.  5  ist  wohl  zu  lesen:  in  Ver- 
bindung. Das.  Z.  3  von  unt.  ist  nach  Geschichte 
zu  ergänzen:  erfolgen  kann.  S.  66  Z.  10  lesen 
wir:  Durch  den  Druck  und  den  Postenverkehr 
erleichterte  Verbreitung  und  Mittheilung  alles 
menschlichen  Wissens  und  einzelner  Erfahrun- 
gen ward  eine  allgemeine  Bildung  bewirkt  u.  8.  w.  t 
S.  67  Z.  12  von  unt.  ist  der  Zusatz:  ,obschon 
sie  sehr  glücklich  war9,  sehr  unglücklich,  da  er 
zeigt,  wie  wenig  Verf.  vom  kanonischen  Recht 
versteht.  S.  69  Z.  14  von  unt.  ist  zu  lesen 
wurde  statt  wurden.   Doch  genug ;  diese  Proben 

*)  Dies  scheint  kein  Druckfehler  zu  sein,  denn  auch 
8.  66  Z.  2-  von  unt.  lesen  wir  Perz.  Dagegen  wollen 
wir  es  for  einen  Druckfehler  halten,  wenn  Heinr.  d.  Löwe 
1823  der  Gemeinde  Rostock  eine  Schenkungsurkunde 
ausstellt  (S.  169).  S.  148  oben  ist  nicht  zu  sehen,  ob 
Verf.  die  Abschrift  einer  Turnierordnung,  (aus  d.  J. 
935),  welche  Kaiser  Heinrich  I.,  der  Vogelsteller,  1 
Jahr  vor  seinem  Tode  erlassen  hat,  für  echt  h&lt.  S. 
170  L  Aldringer.  S.  178  1.  itinerarii  Peutingeriani.  S. 
174  due  de  Bohan.    S.  181  variaa  aetatis. 


910        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

genügen.  Wir  bemerken  nur  noch,  dass  auch 
Wörter  Latein.  Ursprungs  falsch  behandelt  Bind 
(S.  72  Anm.  1).  Anderes  ist  gerade  nicht 
falsch,  aber  doch  ungebräuchlich,  so  churerz- 
mainzisch  (S.  74).  —  Ohne  Zweifel  ist  sprach- 
liche Ausbildung  beim  Archivbeamten  eines  der 
wichtigsten  Erfordernisse  und  aufch  die  Italiäni- 
sche  Kommission  von  1870  hat  neuerdings  viel 
Gewicht  darauf  gelegt.  (Claretta  Ricostituzione 
p  19.  20).  Mit  Verwunderung  lesen  wir  daher 
bei  Wolf  S.  69 :  Bis  auf  den  heutigen  Tag  be- 
findet sich  jedoch  im  Hausarchiv  kein  Beamter, 
der  Eenntniss  der  orientalischen  Sprachen  hat 

Merkwürdig  ist,  wie  manche  Archivalien  nach 
Wien  geriethen.  Am  4.  Okt.  1792  flüchtete 
das  Kurmainzische  Archiv  nach  Bonn,  Ton  da 
nach  Köln,  von  da  nach  Amsterdam,  von 
Amsterdam  nach  Koblenz,  von  da  wieder  nach 
Mainz;  Okt.  1794  mit  dem  Preussischen  Heer 
nach  Aschaffen  bürg,  wo  es  bis  1810  blieb.  Von 
da  wurde  es  auf  Oestreichs  Befehl  und  Kosten 
nach  Frankfurt  gebracht.  ,Die  deutschen  Re- 
gierungen, insbesondere  die  preussische,  durch 
den  Gesandten  Grafen  Arnim,  erhoben  ge- 
gen die  Uebersiedlung  nach  Wien  1852  Ein- 
sprache, worüber  seiner  Zeit  die  Journale,  ins- 
besondere die  Allgemeine  Zeitung  in  Augsburg 
und  die  Ostdeutsche  Post  in  Wien  berichteten. 
Nichts  destoweniger  wurde  das  genannte  Archiv 
1854  nach  Wien  gebracht'  (zus.  217  Kisten). 
Die  Archivare  Hess  und  v.  Meiller  berichteten: 
Das  Archiv  ist  sehr  verworren.  Die  3  Haupt- 
archive des  churerzkanzleri8chen  (so),  des 
churrheini8chen  Kreises  und  des  Erzstiftes  sind 
vermischt  . . .  und  mangelhaft.  Die  Acten  des 
15.  Jahrh.  fehlen,  ebenso  frühere  Acten  u.  s.  w. 

1846  Jänner  wurde  Clemens  Freiherr  v.  Hügel 


Wolf,  Geschichte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.    911 

zum  Archiv8direktor  des  H.  H.  St.  A.  ernannt. 
»Ueber  dessen  Wirksamkeit  im  Archive  haben 
wir  nichts  zu  berichten.  Er  hatte  eben  blos 
eine  Sinecure*).  Die  Stürme  des  Jahres  1848 
berührten  nicht  das  Archiv.  1849  beabsichtigte 
der  damalige  Obersthofmeister  des  Kaisers,  Fürst 
Liechtenstein,  das  Archiv  in  die  Stall  bürg  zu 
verlegen.  Doch  der  Minister  des  Aeussern, 
Fürst  Schwarzenberg,  bemerkte,  17.  Aug.  1849: 
,Da8  geh.  Hausarchiv  umfasst  die  kostbaren 
Urkunden,  auf  denen  der  Besitzstand  der  Dynastie 
in  den  verschiedenen  Eronländern  . . .  gegründet 
ist;  die  Tractate,  die  des  Reiches  Grenzen,  die 
seine  Gerechtsame  dem  Auslande  gegenüber  be- 
stimmen; die  Verträge  und  Documente  endlich, 
die  das  innere  Recht  des  Kaiserhauses  mittelst 
der  Ehepacten,  der  Eheverträge,  der  Testamente 
bilden.  Schätze  die  unersetzlich  sind  und  deren 
Wert  insbes.  für  das  Kaiserhaus  in  seiner  dy- 
nastischen Beziehung  das  (so)  möglichst  grösste 
sein  muss'.  In  Folge  dessen  verblieb  das  Ar- 
chiv an  seinem  Orte. 

Von  Hügel  blieb  bis  1850  Direktor;  an  seine 
Stelle  trat  Dr.  Franz  Baron  Erb.  ,Derselbe 
war  zuerst  Conceptspracticant  bei  der  Polizei- 
und  Censurhofstelle  **),  später  Secretär  Sr.  k. 
Hoheit  des  Erzherzogs  Franz  Carl.  Er  be- 
trachtete sich  ausschliesslich  als  Beamte  (so). 
Die  wissenschaftlichen  Zwecke  des  Institutes 
standen  für  ihn  in  zweiter,  ja  in  dritter  Linie. 
. . .  Selbst  den  Archivsbeamten  machte  er  ge- 
wissermassen  die  literarische  Benützung  des  Ar- 

*)  Solches  kommt  auch  von  anderen  Archiv-Direk- 
toren weiter  unten  vor,  von  denen  einige  nioht  einmal 
ihr  Arohiv  betraten.  S.  182  Z.  1  1.  11.  Aug.  1749.  S. 
191:  Das  Jahr  1526  fallt  nicht  ins  Pontifikat  Clemens  VIII. 

**)  Eine  schöne  Vorbereitung  for  den  Arohivdienst  l 


912        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

chives  unmöglich'.  Erb  erstattete  einen  Bericht 
über  das  H.  H.  St.  A.,  aus  dem  wir  entnehmen, 
wie  mangelhaft  die  Ordnung  desselben  war. 
1862  Aug.  1  äusserte  sich  Erb  noch  in  einem 
Berichte:  ,Der  Bittsteller  scheint  von  der  gewiss 
verzeihlichen  Voraussetzung  auszugehen,  dass  so 
wie  in  Baiern,  Belgien,  Frankreich,  zum  Theile 
in  Preussen  und  wie  in  sehr  vielen  anderen 
Staaten  auch  in  Oesterreich  ein  wolgeordnetea 
Archivswesen  bestehe,  welches  sich  in  einem 
Staats-  oder  Reichsarchiv  concentrirt,  und  weiss 
es  offenbar  nicht,  dass  von  so  etwas  bei 
uns  nicht  eine  Spur  zu  finden  ist:  son- 
dern dass  das  Staatsarchiv  nur  in  seltenen  Fäl- 
len mit  Bestimmtheit  angeben  kann,  wo  ge- 
wünschte Documente  gesucht  werden  sollen;  in 
den  meisten  Fällen  aber  darauf  angewiesen  ist 
zu  —  raten'.  Wir  glauben,  sagt  Wolf,  der  Di- 
rector hat  etwas  zu  schwarz  gesehen.  So  arg 
war  die  Sache  nicht  bestellt.  Nun,  dann  war 
es  jedenfalls  sehr  thöricht,  dass  der  Herr  Di- 
rektor sich  schriftlich  so  unvorsichtig  und  im« 
wahr  äusserte  I  Vielleicht  liess  er  sich,  meint 
Wolf,  zu  dieser  harten  Anklage  verleiten,  weil 
ihm  die  Beamten  nicht  genug  fleissig  erschienen, 
und  weil  er  die  Privatgelehrten,  die  im  Archive 
arbeiteten,  gewissermassen  als  Störefriede  (so) 
betrachtete.  Im  letzten  Punkte  mag  er  sehr 
Recht  haben;  wenigstens  bin  ich  gewiss,  in  Ita- 
lien auf  Archiven  oft  als  Störenfried  betrachtet 
worden  zu  sein.  1852  befürwortete  Graf  Ar- 
nim das  Gesuch  des  Dr.  Schubert,  diesem  be- 
hufs der  Abfassung  eines  Werkes  über  die  Kai- 
serin Maria  Theresia  und  ihre  Zeit  die  Benützung 
des  Archives  zu  gestatten.  ,Die  Direction  sprach 
sich  jedoch  dagegen  aus,  weil  dadurch  nur  der 
alte   Hader    erneuert  werden   könnte.     Nichts 


Wolf,  Geschichte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.    913 

destoweniger  war  die  Schlacht  bei  KSniggratz*. 
Wie,  wenn  nun  heute  jemand  sagte,  dass  die 
gegenwärtige  Direktion  selbst  durch  ähnliche 
Veröffentlichungen  den  alten  Hader  erneuert 
hätte?  Aber  das  ist  Gott  Dank  jetzt  ein  über« 
wundener  Standpunkt.  Wolf  führt  dann  noch 
2  ahnliche  Fälle  aus  dem  J.  1857  an.  Im  2. 
Falle  riet  die  Direction  unter  der  Bedingung 
auf  die  Gewährung  des  Gesuches  ein  (so),  wenn 
zuvor  selbstverständlich  das  ungeeignete  aus 
demMateriale  entfernt  wird.  Schöne  Geschieht« 
Schreibung,  die  aus  solcher  Auswahl  entstehen 
muss! 

,Ein  Uebelstand  anderer  Art,  fahrt  Wolf 
fort,  machte  und  macht*)  sich  noch  in  diesem 
und  wie  wir  sofort  hinzufügen  wollen,  auch  in 
den   andern   k.  Archiven  geltend,   nämlich  der 

Mangel  irgend  welcher  fester  Normen An 

diesen  Uebelstand  reiht  sich  noch  ein  anderer. 
Geschweige  von  den  Archiven  (so)  in  den  Kron- 
ländern, stehen  selbst  die  Archive  in  der  Resi- 
denz ohne  Zusammenhang  unter  sich  und  haben 
keine  Eenntniss  von  einander.  Jede  Behörde 
geht  ihren  Weg  oder  sie  lässt  die  Dinge  gehen, 
wie  sie  eben  gehen1.  Ein  liebliches  Bild!  Schon 
1641  berichtete  Ridolfi  von  der  Kaiserin  von 
Oestreich:  Lascia  correre**).  Es  ist  das,  sagt 
Wolf,  ein  gar  trauriges  Lied,  das  wir  hier  vor- 
läufig blos  intonirt  haben.  Der  ehemalige  Mi- 
nister des  Innern,  Frh.  v.  Bach,  beabsichtigte 
bei  Gelegenheit  der  Wiener  Stadterweiterung, 
welche  von  Sr.  Majestät  am  20.  Dec.  1857  ge- 
nehmigt wurde,  ein  Reichsarchivsgebäude  auf« 
führen   zu  lassen,    wo  sämmtliche  Ministeridl- 

*)  So  offenbar  zu  lesen  statt  machte. 
**)  Toortaal  Badolfis  Begensburger  Depeschen. 


914        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

archive  Platz  finden  sollten  ...  es  durfte  die 
Sache  wol  eingeschlafen  sein.  Erb  klagte  1867 
März  1.  es  sei  im  Staatsarchive  fur  die  sehr  be- 
deutenden ungarischen  und  orientalischen  Archi- 
valien nicht  Ein  Sprachkundiger.  Die  neue 
parlamentarische  Aera,  die  1861  über  Oester- 
reich  kam,  Hess  das  Hausarchiv  unangetastet. 
S.  82  ist  statt  29.  Oct.  1867  wohl  29.  Oct. 
1862  zu  lesen.  Nach  der  Schlacht  bei  Sadowa 
muBßte  das  Archiv  wieder  flüchten.  Der  Ar- 
chivbeamte Klemm  führte  es  nach  Ofen  über, 
1866  Juli  11,  und  so  war  zum  Theil  das  Wort 
Bismarcks  erfüllt,  dass  der  Schwerpunkt  Oest- 
reichs  nach  Ofen  verlegt  werden  müsse;  doch 
war  dieser  Zustand  nur  von  kurzer  Dauer,  in- 
dem das  Archiv  bereits  am  20.  August  1866 
nach  Wien  zurückgebracht  wurde.  ,In  Folge 
des  Friedens,  nach  welchem  Venedig  und  die 
Adnexa  an  Italien  kamen,  hat  das  H.  H.  St.  A. 
einen  sehr  empfindlichen  .  Verlust  erlitten ,  da 
nach  Artikel  18  des  Tractates  vom  3.  Dec. 
1866  die  venet.  Kunstschätze  und  Archivalien, 
die  bis  dahin  Oesterreich  gehörten,  an  Italien 
ausgeliefert  wurden. 

So  gross  auch  die  Verluste  Oesterreichs  in 
Folge  jenes  Krieges  nach  Aussen  und  nach  In- 
nen waren:  so  nehmen  die  Verluste  jener  Schätze 
der  Kunst  und  Wissenschaft  einen  hervorragen- 
den Platz  ein.  Leider  sind  diese  Archivsschätze 
während  der  Zeit,  als  sie  in  Wien  waren,  ver- 
hältnissmässig  wenig  ausgebeutet  worden'.  Man 
hat  eben  dort  geschlafen.  Eine  rühmliche  Aus- 
nahme machte  unter  anderen  Fiedler,  da  er  die 
Finalrelazionen  der  Venez.  Gesandten  heraus- 
gab. Das  Venez.  Archiv  umfasste  nach  Wolf 
4  Abtheilungen:  1.  Depeschen  der  Gesandten 
aus  Rom,  vom  k.  Hoflager  zu  Mailand,  Spanien, 


Wolf,  Geschichte  der  k.  k.  Archive  in  Wien.    915 

Turin,  Florenz,  Neapel,  Mantua.  2.  Die  FinaK 
relazionen.  3.  Libri  secreti.  4.  Scrittnre  se- 
crete. Mai  1867  ward  Erb  pensionirt  und  AI* 
fred  Ritter  v.  Arneth  trat  an  seine  Stelle,  der 
seit  1860  Vizedirektor  gewesen.  ,Arneth  rückte 
auf  diesen  Posten  vor,  nicht  blos  deshalb,  weil 
er  Vicedirector  war,  und  nun  die  höhere  Sprosse 
auf  der  Leiter  der  Bureaukratie  zu  ersteigen 
hatte,  sondern  weil  er  sich  durch  seine  Werke: 
Eugen  v.  Savoyen,  Maria  Theresias  erste  Re- 
gierungsjahre u.  8.  w.  als  Geschichtsforscher 
einen  Namen  und  Ruf  erworben  hatte1.  Die 
Stelle  eines  Vizedirektors  ward  zugleich  aufge- 
hoben. Bei  dieser  Gelegenheit  gibt  Wolf  Sie 
Liste  der  Gehälter  der  Beamten  des  H.  H.  St. 
A.  an,  bei  deren  Summirung  er  sich  aber,  we- 
nigstens meiner  Rechnung  nach,  bedeutend  ver- 
rechnet ;  die  Summe  der  zweiten  Reihe  ist  nicht 
5351,  sondern  2141,  und  dies  zu  der  Summe 
der  ersten  Reihe  addirt  gibt  19875,  nicht  aber 
20085,  welche  Zahl  auch  durch  die  Summirung 
der  beiden  Wolf  sehen  Summen  17734  und  5351 
nicht  entsteht;  es  entsteht  vielmehr  dadurch  die 
Summe  23085.  Mithin  bat  Wolf  den  Archiv- 
beamten unter  dem  Quartiergeld  zu  viel,  trotz- 
dem aber  in  Summa  Summarum  (nach  seinen 
Zahlen)  zu  wenig  gegeben. 

Mit  Arneth  aber  begann  eine  neue  Zeit  für 
die  Arcbivforschung  in  Wien,  wie  mit  Bonaini 
in  Toskana,  mit  Bianchi  in  Turin.  Eine  frische, 
gesunde  Luft  trat  an  die  Stelle  der  Dumpfheit 
und  wehte  dem  Forscher  wohlthuend  entgegen. 
Und  der  Forscher  bedarf  derselben.  Arneths 
Bericht  vom  12.  Juni  1868  an  den  Minister  des 
Aeus8ern  Grafen  Beust  eröffnet  die  neue  Aera. 
Die  Aufgabe  des  Staatsarchivs  wird  hier  als 
eine  3£ache  bezeichnet.     Es  sei  1)  ein  Aufbe- 


916        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  23. 

wahrungs-  und  Auffindungsort.  2)  eine  Rüst- 
kammer für  juristische  und  diplomatische  Zwecke. 
3)  Eine  Fundgrube  fur  wissenschaftliche  Arbei- 
ten*). Am  vollständigsten,  sagt  Wolf,  ist  der 
Zweck  bei  la)  erreicht,  in  Bezug  auf  lb)  fehle 
noch  viel.  Bezüglich  3)  ist  zu  bemerken: 
,Auch  die  wissenschaftliche  Verwertung  der 
historischen  Schätze  des  Staatsarchives  sollte  in 
Zukunft  ein  Theil  der  amtlichen  Beschäftigung 
derjenigen  Beamten  des  St.  A.  sein,  welche  Lust 
unci  ausreichende  Befähigung  dazu  besitzen1.  In 
Betreff  der  Benutzung  des  Archivs  durch  Fremde 
befürwortete  Arneth,  die  Entscheidung  der  Di- 
rektion zu  überlassen ,  nur  in  wichtigen  Fällen 
die  Entscheidung  des  Ministeriums  einzuholen. 
Das  Ministerium  des  Aeussern  genehmigte  unter 
d.  22.  Juni  1868  diese  Vorschläge.  Und  damit 
ist  das  Eis  gesprengt.  Und  wer  möchte  nun 
verkennen,  dass  dieser  Vorgang  Oestreichs  auf 
Italien  eingewirkt  hat,  wo  1870  der  Anlauf  be- 
gann**), während  in  Oestreich  die  Kommission 
schon  1869  zusammentrat. 

Von  der  Geschichte  wendet  sich  Verf.  zu  den 
Beständen  des  H.  H.  St.  A.  Es  ist  sicher  eins 
der  grös8ten  der  Welt.  »Wir  müssten  ein  bänder- 
reiches (so)  Werk  liefern  und  kaum  dürfte  für 
Eine  Person  1 "  Menschenalter  hinreichen«.  Unter 
den  Akten  findet  6ich  sogar  auch  eine  Abthei- 
lung Algier;  dann  Tripolis  1724—1767,  Tunis 
1733—1761.  S.  93  ist  bei  Reichsdeputations- 
acten  wohl  eine  andere  Zahl  zu  lesen.  S.  95  ist 
Pötting  wohl  derselbe  mit  Potting  S.  58  and 
Pottnig  S.  57.    3  grössere  Abtheilungen  desAr- 

*)  Es  verschlägt  wohl  nicht,  wenn  Arneth  nicht  ge- 
rade diese  Ausdrücke,  sondern  längere  Ausführungen  ge- 
braucht. 

**)  Gott  gel  Ana.  1873  St.  14  S.  567. 


Neubauer,  The  book  of  Hebrew  roots  etc.    91? 

chives  sind:  Das  Reichshofrathsarchiv;  das  Ital. 
und  das  Nieder!,  oder  Belgische  Archiv.  Die 
Akten  des  1.  befinden  sich  im  Laurenzengebäude 
am  Fleischmarkt  mit  denen  der  Reichshof kanzlei; 
die  beiden  letzteren  im  Batthy&nischen  Hause» 
—  Der  Druck  lässt  vieles  zu  wünschen  übrig. 
Münster.  Dr.  Florenz  Tourtual. 


The  book  of  Hebrew  roots,  by  Abu-lValld 
Mervan  ibn  Janäch,  otherwise  called  Rabbi 
Yon  ah.  Now  first  edited,  with  an  appendix, 
containing  extracts  from  other  Hebrew-Arabic 
dictionaries,  by  Ad.  Neubauer.  Fascicu- 
lus I.  »f— ft.  Oxford:  at  the  Clarendon  Press. 
MDCCCLXXIII.  —  336  8.  in  Grossquart. 

Wir  kündigen  hier  den  Druck  eines  Haupt- 
werkes aus  dem  Arabisch-Jüdischen  Schriftthume 
des  Mittelalters  an,  dessen  Erscheinen  schon 
sehr  lange  von  allen  Sachkennern  umsonst  ge- 
wünscht war,  nun  aber  endlich  kein  blosser 
frommer  Wunsch  bleiben  soll.  Der  Spanische 
Rabbi  Jona  aus  Kordova,  nach  seinem  Arabi- 
schen Schriftstellernamen  Abulvalid  Mervan, 
war  allen  denen  welche  das  erste  Entstehen  und 
Aufblühen  der  Hebräischen  Sprachwissenschaft 
im  Mittelalter  verfolgten,  schon  lange  als  der 
bedeutendste  Gründer  dieser  Wissenschaft  be- 
kannt: allein  da  er  Arabisch  schrieb,  so  blieben 
seine  Werke-  schon  deswegen  in  ihren  Urschrif- 
ten nur  wenigen  Kennern  zu  unserer  Zeit  zu- 
gänglich; und  da  sich  von  ihnen  bis  in  diese 
unsere  Zeit  herab  nur  sehr  wenige  Handschriften 
erbalten  haben,  so  war  es  auch  den  Arabischen 
Sprachgelehrten  unserer  Tage  bisher  immer  sehr 
schwer  sie  zu  benutzen ;  dieses  aber  war  wiederum 
am  unangenehmsten  gerade  bei  dem  Hauptwerke 


918        Gott.  gel.  Abz.  1873.  Stuck  23. 

dieses  Spanisch-Jüdischen  Gelehrten ,  seinem 
grossen  Wörterbuche  der  Hebräischen  Sprache 
des  Alten  Testaments.  Wichtige  Werke  des 
Mittelalters  von  kleinerem  oder  grösserem  Um- 
fange welche  sich  so  wie  die  unseres  Gelehrten 
von  Eordova  heute  nur  in  sehr  wenigen  oder 
gar  nur  in  einer  einzigen  Handschrift  erhalten 
haben,  sollte  man  überhaupt  immer  durch  einen 
sorgfältigen  Druck  vor  allen  künftigen  Unglücks- 
fällen zu  sichern  eilen,  auch  wenn  man  ihnen 
nicht  sogleich  erklärende  Anmerkungen  beifugen 
kann:  und  wir  müssen  es  schon  deshalb  den 
hohen  Beamten  der  Clarendon  Press  in  Oxford 
Dank  wissen  dass  sie  dieses  in  seiner  Art  uner- 
setzliche Arabisch-Jüdische  Werk  durch  den 
Druck  zu  veröffentlichen  beschlossen.  Sie  ha- 
ben sich  aber  auch  dazu  in  Dr.  Adolf  Neubauer 
einen  Mann  gewählt  welcher  durch  seine  lange 
•und  genaue  Beschäftigung  mit  dem  Arabisch- 
Jüdischen  Schriftthume  ebenso  wie  durch  seine 
übrigen  Fähigkeiten  der  für  diese  Arbeit  ge- 
schickteste ist  welchen  sie  sich  ausersehen  konnten. 
Das  Werk  erscheint  nun  nicht  in  der  bei 
den  Juden  im  Mittelalter  immer  mehr  allein  ge- 
wöhnlich gewordenen  Arabisch- Jüdischen  sondern 
in  der  rein  Arabischen  Schrift  gedruckt:  was 
den  heutigen  Gelehrten  ohne  Zweifel  am  lieb- 
sten sein  wird.  Hinzugefügt  sind  nur  die  vie- 
len und  theilweise  sehr  wichtigen  verschiedenen 
Lesarten  welche  sich  dem  Herausgeber  aus  der 
genauen  Vergleichung  der  zwei  einzigen  Hand- 
schriften des  Werkes  ergaben  welche  heute  noch 
übrig  zu  sein  scheinen,  der  schon  von  vielen 
neueren  Gelehrten  benutzten  Oxforder  und  der 
fast  ganz  unbekannt  gebliebenen  von  Rouen  in 
Frankreich.  Der  hier  gedruckt  vorliegende 
Theil  enthält  etwa  die  Hälfte  des  Werkes.    Der 


Wucherer,  Alvarenga.  919 

Herausgeber  verspricht  aber  am  Ende  noch  Aus- 
züge aus  anderen  Werken  des  Mittelalters  ähn- 
lichen Inhaltes.  Die  Fachkenner  wissen  dass  er 
ein  ganzes  Werk  dieser  Art  selbst  erst  entdeckt 
und  sich  mit  dem  gesammten  Schriftthume  die- 
ses Faches  schon  lange  sehr  eifrig  beschäftigt 
hat,  wir  können  hier  also  mit  Recht  von  ihm 
weitere  nützliche  Veröffentlichungen  erwarten. 
Demnach  aber  haben  wir  wohl  auf  noch  zwei 
Bande  ähnlichen  Umfanges  zu  hoffen.  Und  da 
wie  es  scheint  erst  zum  Schlüsse  die  Vorrede 
zu  dem  ganzen  Werke  erscheinen  soll,  so  be- 
halten wir  uns  vor  alsdann  in  den  Gel.  Anz. 
ausführlicher  über  es  zu  reden,  und  wollen  fiir 
jetzt  nur  wünschen  dass  es  bald  glücklich  been- 
digt werden  möge.  H.  E. 

Alvarenga.  Grundzüge  der  allgemeinen  kli- 
nischen Thermometrie  und  der  Thermosemiologie 
und  Thermacologie,  aus  dem  Portugiesischen 
übersetzt  von  Dr.  0.  Wucherer.  Stuttgart. 
1873.    Bei  E.  Kirn.     8.    254  Seiten. 

Es  ist  natürlich  ein  gewagtes  Unternehmen, 
aus  einer  fremden  Sprache  ein  Buch  über  Ther- 
mometrie in  das  Deutsche  zu  übersetzen,  da  die 
Deutschen  in  der  theoretischen,  wie  practischen 
Verwerthung  der  Wärmelehre  die  Spitze  genom- 
men zu  haben  glauben.  Weiter  ist  es  eine 
schwierige  Sache,  ein  1869  geschriebenes  Buch 
über  diesen  Gegenstand  erst  1873  zu  übersetzen. 
Trotzdem  dass  die  Fehlerquellen,  welche  in  die- 
sen beiden  Gesichtspunkten  liegen ,  durchaus 
in  diesem  Buche  nicht  vermieden  sind,  macht  es 
doch  einen  sehr  wohlthuenden  Eindruck.  Haupt- 
sächlich wohl  weil  es  von  einer  urbanen  Liebens- 
würdigkeit durchweht  ist,  welche  die  deutsche 
Medicin  nicht  mehr  zu  kennen  scheint.  Der 
Verf.,   vollständig    seine  Materie   beherrschend, 


920        Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stack  23. 

giebt  allen  Autoren  jeder  Nation  ihr  gebühren» 
des  Recht.  Leider  müssen  wir  gestehen,  dass 
der  deutsche  medicinische  Gelehrte  fast  nur  seine 
eigenen  Forschungen  kennt,  jedesfalls  sie  allein 
anerkennt,  und  in  höchst  fruchtloser,  oft  wider* 
Ucher  Polemik  sich  wohl  zu,  fühlen  scheint. 

Der  Verf.  behandelt  die  Theorie  der  Thermo- 
metrie,  ihren  Einfluss  auf  die  Krankheitslehre 
und  Therapie,  und  er  stellt  seinen  Gegenstand 
in  sehr  gewandter  Weise  dar.  Er  entscheidet 
sich  für  die  Messung  in  der  Achselhöhle,  und 
gewiss  mit  Hecht.  Die  Erklärung  der  pathologi- 
schen Temperaturerhöhung  ist  nach  A.  nur  in  einer 
Steigerung  der  physiologischen  Wärmequellen  zu 
suchen.  Alle  Theorien  zur  Erklärung  der  Fieber- 
hitze verwirft  er  als  ungenügend ,  auch  das  Cen- 
trum der  Wärmeregulirung  im  Rückenmark  leug- 
net er.  Dies  ist  nur  dadurch  zu  erklären,  dass 
das  Buch  1869  geschrieben  ist.  Die  Gesetze, 
dass  nicht  die  absolute  Höbe  der  Temperatur, 
sondern  nur  der  Gang  der  Temperatur  die  Ma- 
terialien zur  differentiellen  Diagnose  liefert,  sind 
klar  entwickelt.  —  Sehr  ruhig  wird  die  Einwir- 
kung der  Heilmittel  auf  die  Fiebertemperatur 
geschildert,  nur  leider  die  Wirkung  der  Bäder 
viel  zu  kurz  abgethan  und  zu  gering  geschätzt 
Auch  hier  muss  Ref.  gestehen,  dass  diese  ge- 
ringe Beachtung  gegen  die  gewaltige  Ueber- 
schätzung  der  Bäder,  welche  sich  in  der  deut- 
schen Literatur  breit  macht,  nicht  unangenehm 
absticht.  Dem  Chinin  schreibt  Verf.  keine  Wir- 
kung auf  die  Temperatur  zu,  dagegen  preist  er 
den  Erfolg  der  Ipecacuanha,  des  kohlensauren 
Ammoniak  und  besonders  der  Digitalis.  Es  be- 
steht hierin  eine  grosse  Differenz  mit  den  deut- 
schen Beobachtungen. 

Die  Uebersetzung  ist  gut  und  völlig  sach- 
verständig. IL 


921 


G  6 1 1 ingische 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsiebt 
der  König].  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  24.  11.  Juni  1873 


Untersuchungen  über  das  Hofsystem  im  Mit- 
telalter mit  besonderer  Beziehung  auf  deutsches 
Alpen  land.  Von  Dr.  Karl  Theodor  von  Inama- 
Sternegg,  k.  k.  o.  ö.  Professor  an  der  Universi- 
tät zu  Innsbruck.  Innsbruck,  Wagnersche  Univ. 
Buchhandlung  1872.     129  S. 

Eine  Festschrift  zur  400jährigen  Jubelfeier 
der  Universität  München.  Der  Verfasser  moti- 
virt  diese  Arbeit  damit,  dass  die  neuen  histo- 
risch-nationalökonomiscben  Untersuchungen  über 
das  Agrarwesen  eigentlich  nur  das  Dorfsystem 
beträfen  und  entweder  theilnahmlos  an  dem  Hof- 
system vorübergingen  oder  demselben,  wenn  sie 
sich  auf  die  Darlegung  der  nationalökonomischen 
Verschiedenheiten  der  beiden  Systeme  einliessen, 
doch  so  wenig  Bedeutung  beilegten,  dass  sie 
höchstens  einzelne  charakteristische  Momente 
betonten,  ohne  im  Mindesten  ein  abgeschlossenes 
und  erschöpfendes  Bild  des  Hofsystems,  seiner 
Einrichtung,  seines  Hechtes  und  seines  örtlichen 
und  zeitlichen  Vorkommens  zu  geben. 

Diese  Lücke  will  er  wenigstens  für  Ein  Haupt- 

70 


922        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stuck  24. 

gebiet  des  Hofsystems,  das  deutsche  Alpenland 
ausfüllen  und  hat  sich  damit  eine  sehr  inter- 
essante Aufgabe  gestellt,  deren  Bearbeitung  ihm 
dadurch  erleichtert  worden  ist,  dass  die  bei  der 
Kaiserlichen  Akademie  in  Wien  niedergesetzte 
Commission  zur  Erforschung  der  österreichischen 
Weisthfimer  ihn  in  Verbindung  mit  Prof.  Zin- 
gerle  mit  der  Herausgabe  der  tirolischen  Weis- 
tbümer  betrauet  hatte,  womit  ihm  >eine seltene 
Gelegenheit  geboten  ward,  einen  tiefen  Blick  in 
das  Volksleben  jener  Zeiten  zu  werfen,  welche 
sich  in  diesen  volkstümlichen,  lebensfrischen 
Aufzeichnungen  heimischer  Rechts-  und  Wirth- 
schaftszustände  so  treu  und  ungeschminkt  wie- 

derspiegelnc 

Die  Abhandlung  zerfallt  in  fünf  Abschnitte: 

1.  Das  Wesen  und  der  nationalökonomische 
Charakter  des  Hofsystems. 

2.  Die  Berichte  des  Tacitus  über  die  agra- 
rischen Zustande  der  Germanen. 

3.  Das  Hofsystem  in  den  Zeiten  der  Volks- 
rechte. 

4.  Die  allgemeinen  Verhältnisse  des  Hof- 
systems in  der  zweiten  Hälfte  des  Mittelalters. 

5.  Das  Hofsystem  nach  den  Weisthümern 
des  deutschen  Alpenlandes. 

Mit  Recht  geht  der  Verfasser  davon  aus, 
dass  der  Unterschied  des  Hofsystems  vom  Dorf- 
system nicht  bloss  in  der  Einzellage  eines  Hofes 
im  Gegensatze  zu  dem  Wohnverband  eines  Dor- 
fes, sondern  zugleich  in  dem  arrondirten 
Grundbesitz  der  privativen  Ländereien  im  Gegen- 
satze zu  der  Gemenglage  auf  den  Dorffeldmar- 
ken besteht,  woraus  von  selber  die  Flurfreiheit 
(um  es  kurz  so  zu  nennen)  einerseits  und  der 
Flurzwang  andererseits*)  resultirt.     Man  wird 

*)  Durch  Aufhebung   des  Fltmswanges   ohne   vor- 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hofsystem.  923 

nicht  Tom  Hofsystem  sprechen  dürfen,  wenn  die 
Landstellen  (eines  Dorfes)  zwar  wie  Einzelhöfe 
auseinander,  die  dazu  gehörigen  Ländereien  aber 
im  Gemenge  auf  der  Dorffeldmark  untereinander 
liegen;  eben  so  noch  nicht  vom  Dorfsystem, 
wenn  ein  arrondirter  Hof  in  zwei  oder  mehrere 
kleine  Höfe  getheilt  worden,  deren  Gebäude 
zwar  nahe  an  einander  wie  in  Dörfern  aufge- 
richtet worden  sind ,  die  aber  abgesondert  ihre 
Ländereien  erhalten  haben.  Selbst  wenn  in 
solchem  Falle  ein  anderer  Theilungsmodus  statt- 
gefunden und  eine  Gemenglage  im  Kleinen  ent- 
standen oder  auch  von  vornherein  einige  nahe 
Hegende  Höfe  ihr  Ackerland  nicht  gegeneinander 
arrondirt  besitzen  *)  ist  dieser  Zustand  doch  von 
der  Feldmarkverfassung  eines  Dorfes  zu  unter* 
scheiden.  Hiebei  können  freilich  die  agrarischen 
Verhältnisse  so  gestaltet  sein,  dass  es  zweifel- 
haft ist,  ob  man  noch  den  Begriff  des  Hof- 
Bystems  festhalten  darf  oder  schon  das  Dorfsystem 
anerkennen  muss41*).  Klar  ist  die  Situation, 
wenn  aus  einem  grossen  arrondirten  Hofe  (Her- 
renhof) in  Einem  Gusse  entweder  ein  ganzes 
Dorf  mit  einer  Dorffeldmark  gebildet  ist,  wie 
dies  im  Mittelalter  zuweilen  vorgekommen  ist***) 

gängige  Fddzusammenlegung  und  Regulirung  der  Feld- 
wege u.  s.  w.  sind  die  Uebelstände  der  alten  Gemeng- 
lage nur  noch  verschärft  worden. 

*)  Auf  beiderlei  Ursprang  wird  die  Erscheinung 
zurückgeführt,  dass  im  Münsterlande  häufig;  zwei  Hole 
(auch  wohl  mehrere)  »ihr  altes  Ackerland  auf  Einem 
Esche  zusammenliegen  haben. 

**)  Die  in  Süddeutschland  sogenannten  Weiler, 
welche  so  häufig  in  einiger  Entfernung  von  grossen  Dör- 
fern gefunden  werden,  können  kleine  Gruppen  von  Ein- 
zelhöfen oder  auch  Töchterdörfer  sein. 

***)  Das  Umgekehrte,  der  Uebergang  vom  Dorfsystem 
sum  Hofsystem  seit  dem  Ende  des  Mittelalters  freilich 


924        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  24. 

oder  durch  Parzellirung  eine  Reihe  abgeschlos- 
sener kleiner  Höfe  entstanden  ist,  wie  bei  der 
Niederlegung  von  Domanialhöfen  im  18 ten  Jahr- 
hundert in  Dänemark,  Schleswig-Holstein  u.  s.  w. 

Das  Hofsystem  ist  noch  nicht  perfect  ge- 
worden ,  wenn  z.  B.  ein  Rittergut  durch 
die*  Separation  (allgemeine  Feldzusammenlegung 
und  Gemeinheitstheilung)  zwar  einen  zusammen- 
hängenden Grundbesitz  erlangt  hat,  die  Wohn- 
und  Wirtschaftsgebäude  desselben  aber  im 
Dorfe  verblieben  sind;  hier  muss  der  Ausbau 
noch  hinzutreten. 

Eine  Schwierigkeit  für  diese  Systematisirung 
bereiten  auch  die  zahlreichen,  nach  flämischen 
und  fränkischen  Hufen  gegründeten  Colonies, 
jene  zuerst  im  12 ten  Jahrhundert  in  den  Bruch-, 
Moor-  und  Marschgegenden  der  Nieder-Elbe  und 
Nieder- Weser  und  dann  weiter  sich  verbreitend 
nach  Pommern,  Schlesien  etc.,  diese  theilweise 
schon  in  noch  früheren  Jahrhunderten  in  wal- 
digen Gebirgsgegenden  (daher  auch  Waldhufen 
genannt),  wie  im  Odenwald,  im  Erzgebirge,  in 
den  Sudeten  u.  s.  w.  und  dann  auch  weiterhin 
im  nördlichen  Deutschland  angewendet;  beide 
auch  zu  Grunde  gelegt  für  die  Umgestaltung 
altslavischer  Dörfer  und  Dorffeldmarken,  nament- 
lich in  Schlesien ;  in  dem  hier  in  Betracht  kom- 
menden Punkte  —  Anlage  der  Gehöfte  und  Län- 
dereivertheilung  —  mit  einander  übereinstim- 
mend. Die  einzelnen  Hufen  einer  solchen 
Colonie  haben  ihre  gesammte  Länderei  in 
einem  langen  zusammenhängenden  Streifen  (das 
Maass  der  alten  flämischen  Höfe  720  Ru- 
then  lang   und    30   Ruthen   breit,    die   fränki- 

viel  häufiger:  Gründung  von  HerrenhÖfen  durch  Niedar- 
legung ganzer  Dörfer. 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  fib.  d.  Hofsystem.  92S 

sehe  Hofe  von  grösserer  Breite  und  geringerer 
Länge).  Diese  Streifen  laufen  parallel  neben- 
einander ;  die  Gehöfte  liegen  getrennt  von  einan- 
der in  Einer  fortlaufenden  Reihe  an  der  Strasse 
entweder  am  Kopfe  eines  jeden  Streifens  oder 
so,  dass  jeder  Streifen  von  der  Strasse  quer 
durchschnitten  wird*). 

Im  Erzgebirge,  Odenwald  etc.  liegen  die  Ge- 
höfte längs  des  Weges  an  der  Grenze  von  Acker- 
land und  Wiese,  so  dass  jedes  Gehöft  vor  sich 
thalabwärts  seine  Wiesen,  hinter  sich  bergauf- 
wärts seinen  Acker  hat,  an  welchen  sich  oben 
der  Waldantheil  in  der  Höhe  schliesst;  oder 
es  folgt  auf  das  eigentliche  Ackerland  zunächst 
noch  sogenanntes  Wildland  (Dreeschland  etc.)**). 

Der  Complex  von  Höfen  einer  solchen  Co- 
lonisations-Anlage,  welche  im  Gemeindeverbande 
stehen,  heisst  nun  zwar  auch  Dorf,  allein  es 
fehlen  die  wesentlichsten  Kriterien  des  Dorf- 
systems: Gemenglage  und  Flurzwang,  Jeder  hat 
seine  Feldwege  und  Viehtrifften  für  sich  u.  s.  w.; 
und  die  oft  stundenlange  Einzelreihe  der  Ge- 
höfte schafft  doch  nicht  einen  eigentlichen  Wohn- 
verband. Röscher  nennt  diese  Golonien  (wel- 
che in  Schlesien   etwa  ein  Viertel  des  Landes 

*)  Näheres  bei  Meitzen  der  Boden  und  die  land- 
wirtschaftlichen Verhältnisse  des  preussischen  Staates 
I,  356  ff. 

**)  Die  ganz  andere  Anlage  der  uralten  Einzelhöfe 
des  nördlichen  Westphalens  leuchtet  auf  den  ersten  An- 
blick ein:  keine  geometrische  Eintheilung;  statt  des  re- 
gilm&ssigen  Oblongs  des  ganzen  Streifens  eine  irreguläre 
estaltung,  die  einigermassen  der  Kreisform  sich  nähern 
mag;  innerhalb  des  Hofgebietes  je  nach  den  Terrain- 
verhältnissen die  mannigfaltigste  Gruppirung  von  Acker- 
land, Holzgründen,  Wiesen,  Weiden  etc.;  die  einzelnen 
Höfe  meist  durch  (ursprüngliche)  Gemeinheitsgründe  von 
einander  geschieden. 


926        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  24. 

einnehmen)  »Uebergangsdörfert.  Im  Sinne  des 
Verfassers  werden  sie  noch  zum  Hofsystem 
selbst  dann  zu  rechnen  sein»  wenn  eine  gewisse 
Weide-Genossenschaft  auf  den  Aeckern,  in  den 
Wald-Antheilen  etc.  früher  stattgefunden  haben 
sollte  oder  auch  noch  stattfindet4').  Es  ist  z.B. 
eine  gemeinschaftliche  Stoppelweide  der  Einzel- 
höfe denkbar,  wenn  dieselben,  wie  hie  und  da 
im  Odenwalde  nur  durch  eine  Furche  oder  auch 
durch  einen  Feldweg  von  einander  geschieden 
sind  **). 

Der  Verfasser  macht,  doch  wohl  in  Hinblick 
auf  seine  Alpengegenden,  p.  13  die  Bemerkung, 
dass  immerhin  auch  beim  Hofsystem  der  Flur- 
zwang in  Betreff  der  »gegenseitigen  Weidebe- 
rechtigung auf  den  ungebauten  Feldern  c  als 
AuBfluBS  ursprünglicher  Feldgemeinschaft  be- 
stehen könne.  Ueber  dieses  Verhältniss  hätten 
wir  näheren  Aufschluss  gewünscht.  Eine  » gegen- 
seitige €  Weideberechtigung  auf  den  Feldern 
setzt  voraus,  dass  diese  sich  im  Privateigenthum 
befinden,  welches  wir  bei  den  dortigen  Einzel- 

*)  Die  Colonisation  in  den  Marschen  nach  flamischen 
Hufen  kann  man  am  Unbedenklichsten  als  reines  Hof- 
system auffassen.  Die  Frage  der  Waldgenossenschaft 
fallt  hier  von  selber  weg.  Eben  so  die  Frage  einer  et- 
waigen gemeinsamen  Beweidung  der  Aecker  in  der  Stoppel, 
Brache  oder  Dreesch,  da  der  Ackerstreifen  einer  jeden  Hufe 
dnrch  breite  Entwässerungsgraben  von  den  angrenzenden 
Ackerstreifen  getrennt  ist.  Die  Graben  in  den  Marschen 
vertreten  überhaupt  die  Einfriedigung  von  Landereien  in 
anderen  Gegenden,  z.  B.  im  nördlichen  Westphalen. 

**)  Häufiger  freilich  sind  sie  dort  durch  einen  8  bis 
10  Fuss  breiten,  mit  Rasen  und  Hecken  bewachsenen 
steinigen  Rain  gegen  einander  abgegrenzt«  (Landau  Ter- 
ritorien p.  23).  Aehnlich  in  den  Sudeten  dnrch  Dämme 
von,  mit  Gestrüppen  bewachsenen  Gesteinen,  die  bei  der 
Rodung  aus  den,  das  Neuland  bedeckenden  Felstrümmern 
zusammengeworfen  worden  (Meitzen  I,  867). 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  fib.  d.  Hofsystem.  927 

höfen  für  durchgäDgig  eingefriedigt  hielten,  wo- 
bei also  gegenseitige  Weiderechte  etc.  nicht  be- 
stehen würden.  Nach  der  Aeusserung  des  Verf. 
scheint  es  nun  aber  vorzukommen,  dass  die 
Einzelhöfe  ausser  ihrem  hauptsächlichen  einge- 
friedigten Grundbesitz  noch  uneingefriedigte 
privative  Ländereien  haben,  die  der  gemein- 
schaftlichen Beweidung  wegen  (denn  doch  nur 
so  können  die  »gegenseitigen*  Weiderechte  aus- 
geübt werden)  unter  Flurzwang  zu  bewirt- 
schaften sind.  Man  ist  gezwungen,  dabei  an 
eine,  sei  es  regelmässige,  sei  es  unregelmässige 
Feldgraswirthschaft  mit  gemeinsamer  Beweidung 
in  den  Dreeschjahren  zu  denken.  Denn  unter 
»unbebauten  Feldern«  kann  der  Verf.  doch  nur 
die  Felder  während  der  Jahre,  wo  sie  nicht  be- 
baut sind,  gemeint  haben;  diesen  Ausdruck  für 
permanente  Weideflächen  zu  gebrauchen,  würde 
ganz  ungewöhnlich  sein,  auch  existirte  ja  dann 
kein  Flurzwang,  sondern  nur  eine  Regelung  des 
Weidebetriebs.  Wir  werden  es  hier  also  ver- 
muthlich  mit  den,  auch  in  mitteldeutschen  Ge- 
birgsgegenden (z.  B.  auf  dem  Hundsrück,  im 
westphälischen  Sauerlande  u.  s.  w.)  heimischen 
sogenannten  Anssenfeldern  oder  Wildländereien 
zu  thun  haben,  die  in  gleicher  Weise  vorhanden 
sein  können  bei  den,  aus  Einzelhöfen  bestehen- 
den Bauerschaften,  wie  bei  den  Dorfschaften. 
Entstanden  sind  sie  wohl  durch  Ausscheidung 
aus  den  Markengründen,  welche  Ausscheidung 
ursprünglich  nur  zur  vorübergehenden  Acker- 
nutzung nach  Loosvertheilung  unter  Conserva- 
tion des  Ge8ammteigenthum8  vorgenommen  wurde. 
Ist  hier  später  Privateigenthum  entstanden,  und 
die  Vertheilung  nicht  so  vorgenommen,  dass  Je- 
der seinen  Antheil  einfriedigen  und  selbstständig 
bewirtschaften  kann,  sondern  nach  demselben 


928        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  24. 

Verfahren  wie  bei  der  früheren  Loostheilung, 
dann  bleibt  die  offene  Gemenglage  and  mit  ihr 
die  Feldgemeinschaft,  so  dass  dieser  Theil  der 
Besitzungen  den  Anblick  von  Dorffeldmarken 
gewährt.  Sind  aber  die  Besitzungen  in  der  be- 
treffenden Gegend  nach  ihrem  alten  Länderei- 
bestand und  der  Art  des  Wohnens  Einzelhöfe, 
dann  wird  man  auch  mit  dem  Verfasser  um  die- 
ses Appendixes  wegen  nicht  das  Hofsystem  in 
Abrede  stellen.  Von  noch  durchgreifenderer 
Bedeutung  ist,  dass  das  Wesen  des  Hofsystems 
nicht  alterirt  wird  durch  die  Markgenossen- 
schaft, welche  sowohl  für  das  Hof6ystem  als  für 
das  Dorfsystem  die  historische  Grundlage  bildet, 
da  sie  überhaupt  mit  der  ersten  Gultivirung 
zusammenhängt.  (Maurer  u.  A.)  —  Keineswegs 
sind  die  Einzelhöfe  in  der  germanischen  Vor- 
zeit durch  beliebige  Occupationen  entstanden, 
sondern  eben  so  wie  die  Dorffeldmarken,  nur 
nach  einer  anderen  Art  der  Acker- Vertheilung, 
von  der  grossen  Markgenossenschaft  aus.  Sind 
auch  die  späteren  Marken  nur  Trümmer  der 
alten  grossen,  so  lässt  es  sich  doch  insbesondere 
von  Westphalen  nachweisen,  dass  mehrere 
Bauerschaften  (Complexe  von  Einzelhöfen)  so 
gut  wie  mehrere  Dorfschaften  an  derselben 
grossen  Mark  betheiligt  waren.  Es  war  der 
natürliche  Gang  der  Entwicklung,  dass  in  den 
meisten  Gegenden  die  Marken  allmählig  so  weit 
getheilt  wurden,  dass  jede  Dorfschaft  oder  jede 
Bauerschaft  ihren  Marken-Antheil  als  ein  neues 
Ganze  für  sich  ausgeschieden  erlangte  und  dass 
schliesslich  diese  spezifirten  Marken  zur  Privat- 
vertheilung  unter  die  Dorf-Interessenten,  resp. 
unter  die  Einzelhöfe  gelangten.  Aber  bis  auf 
die  neuere  und  neueste  Zeit  beruhete  in  West- 
phalen  die  wirtschaftliche  Existenz  auch  der 


Inama-Sternegg,  Untersuch. üb. d.  Hofsystem.  929 

Einzelhöfe  ganz  wesentlich  auf  der  Marken- 
Nutzung,  fast  mehr  als  auf  dem  privaten  und 
arrondirtem  Grundbesitz  an  Aeckern.  Denn  die 
Marken  ernährten  die  Schafe  und  das  Jungvieh, 
ermöglichten  die  Bienenzucht ,  lieferten  die 
Plaggen  für  die  Acker-Düngung,  in  ihren  Wal- 
dungen ausser  Bau-,  Nutz-  und  Brennholz  Vieh- 
weide und  Eicheln  und  Bucheckern  für  die 
Herbstma8tung  der  Schweine;  endlich  auch  das 
Heu  zur  Winterfütterung,  da  die  meisten  Wie- 
sen Harkengründe  waren. 

Ein  abstract  reines  Hofsystem,  wie  es  z.  B. 
im  Westen  der  vereinigten  Staaten  Nordameri- 
kas von  vornherein  durch  die  Ausweisung  der 
Staats-Ländereien  entsteht  (einzufriedigende  Qua- 
drate von  bestimmter  Grösse),  so  dass  kein  Be- 
sitzer in  irgend  einer  agrarischen  Beziehung  zu 
seinen  Feldnachbarn  und  überhaupt  nach  aussen 
steht,  hat  es  ursprünglich  in  Deutschland  sicher- 
lich nicht  gegeben.  Wo  wir  Einzelhöfe  im  vol- 
len Sinne  des  Wortes  finden,  sind  sie  später  ent- 
standen, z.  B.  durch  Niederlegung  von  Dörfern 
zu  Gutshöfen  oder  durch  okkupatorische  oder 
bewilligte  Waldrodung  und  Urbarmachung 
eines  einzelnen  Ansiedlers  oder  durch  die  neue- 
ren Separationen  (Verkoppelungen),  wenn  diese 
zugleich  zum  Ausbau  aus  den  Dörfern  führten. 


Als  erste  natürliche  Veranlassung  zum  Hof- 
system im  deutschen  Alpenland  hebt  der  Ver- 
fasser, der  hierbei  speciell  Tyrol  und  Salzburg, 
auch  Südbaiern  vor  Augen  hat,  die  dortigen 
Terrainverhältnisse  hervor.  Die  Menge  der  ab- 
solut unfruchtbaren  und  uncultivirbaren  Stellen, 
die  vielen  nur  zu  einseitiger  Bewirtschaftung 
geeigneten    Gründe   —   absolute    Weideplätze, 

71 


930        Gott  gel.  Abz.  1873.  Stück  24. 

absoluter  Waldboden  —  sind  eben  so  viele  na- 
türliche Productionshindernisse ,  die  aber  nicht 
beisammen  liegen,  sondern  die  einzelnen  Stücke 
artbaren  Landes  trennen,  welche  keinen  hin- 
länglichen Raum  fur  die  Gründung  von  Dorf- 
feldmarken gewähren.  Hieran  schliesst  sich  als 
hauptsächliches  wirtschaftliches  Motiv,  dass  die 
Erleichterung  der  Gultur  durch  das  Zusammen- 
liegen von  Hofstätte  und  -  Ackerland  im  Gebirge, 
wo  die  Natur  derselben  so  viele  Hindernisse 
entgegengestellt,  von  besonderer  Wichtigkeit  ist 
» Während  die  mit  der  Gemenglage  der  Felder 
nothwendige  Arbeitsverschwendung*)  in  derka- 

*)  Von  den  vielen  sonstigen  Nachtheilen  der  Ge- 
menglage berührt  der  Verf.  in  einem  anderen  Satze  noch 
die  mit  der  Gemenglage  unvermeidliche  Bodenverschwen- 
dung an  Grenzen  und  Feldwegen.  Dies  ist  richtig  in 
Bezug  auf  die  vielen  Grenzfurchen  (oder  Raine  in  man- 
chen Gegenden)  zwischen  den  einzelnen  Stücken  in  den 
Gewannen,  nicht  aber  in  Bezug  auf  die  Feldwege.  Viel- 
mehr charakteri8iren  sich  die  alten  Dorffeldmarken  durch 
einen  auffallenden  Mangel  an  Wegen.  Die  Gewanne 
stossen  sehr  häufig  unmittelbar  quer  auf  einander  und 
sehr  viele  Gewanne  haben  in  ihrer  eingeklemmten  Lage 
gar  keine  selbstständige  Zukömmlichkeit.  Daher  die  vie- 
len Wegeservituten  auf  dem  Ackerland,  das  Wenderecht 
oder  Trapprecht  auf  den  Anwandäckern.  Der  Flurzwang 
machte  durch  die  Uebereinstimmung  in  der  Rotation,  in 
der  Zeit  der  Feldbestellung  und  Erndte  auf  den  sämmt- 
lichen  eine  (ökonomische)  Flurabtheilung  bildenden  Ge- 
wannen, in  dem  Anfang  und  Ende  der  Feldweide  (— 
ähnlich  bei  der  Wiesennutzung)  den  an  sich  sehr  schäd- 
lichen Mangel  an  Feldwegen  in  früheren  Zeiten  bei  der 
einfachen  Cultur  weniger  fühlbar.  Bei  den  Feldzusam- 
menlegungen müssen  ganz  erhebliche  Flächen  für  das 
neue  Setz  von  Wegen  und  Entwässerungsgräben  auf  der 
reformirten  Feldmark  vorab  von  den  bisherigen  Aeckern 
entnommen  werden  (etwa  3  bis  5  Proc).  Dem  gegen- 
über steht  aber  der  meist  eben  so  grosse  Landgewinn 
durch  das  Einziehen  so  vieler  Grenzfurchen  oder  Raine. 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb. d.  Hofsystem.  931 

pitalarmen  Zeit  des  Mittelalters  unter  den  gün- 
stigeren Bedingungen  des  flachen  Landes  nicht 
nachtheilig  empfunden  wurde,  musste  der  Ge- 
birgsbewohner, der  zu  allen  Zeiten  einen  viel 
härteren  Kampf  um  das  Dasein  mit  der  Natur 
zu  kämpfen  hatte,  immer  von  dem  Bestreben 
geleitet  sein,  durch  möglichste  Concentration 
seiner  Arbeitskraft  das  zu  ersetzen,  was  ihm 
an  Gunst  der  ökonomischen  Lage  versagt  war«. 
(p.  10).    Ferner: 

»Ein  weiteres  Hauptmotiv  des  Hofsystems  in 
den  Alpen  ist  die  dadurch  gewonnene  Möglich- 
keit, bei  der  Wahl  und  Durchführung  einer  Be- 
triebsweise sich  den  Anforderungen  jeder  Oert- 
lichkeit,  den  Eigenschaften  jedes  Grundstückes 
und  endlich  auch  den  Bedürfnissen  der  eigenen 
Wirthschaft  so  wie  den  Konjunkturen  des  Mark- 
tes viel  besser  und  vollkommener  anschmiegen 
zu  können,  während  bei  Gemenglage  höchstens 
der  Ge8ammtgemeinde ,  aber  nicht  dem  einzel- 
nen Grundbesitzer  die  Möglichkeit  einer  freien 
Wahl  des  Wirthschaftsbetriebes  offen  steht. 
Und  besonders  das  für  natürliche  Viehzucht- 
Standorte  so  wichtige  Element  jeder  Landwirt- 
schaft, die  Wiese,  der  Futterbau  und  die  Weide, 
kann  bei  der  Gemenglage  nicht  leicht  von  dem 
Einzelnen ,  entsprechend  seinem  wechselnden 
Viehstand  beliebig  erweitert  oder  vermindert 
werdenc  (p.  15.  16).  Sehr  richtig,  nur  dass 
diese  wirthschaftlichen  Bücksichten  nicht  die 
primitive  Hofansiedelung  in  den  Alpengegenden 
bewirkt  haben  können,  sondern  das  Motiv  für 
späteren  Uebergang  vom  Dorfsystem  zum  Hof- 
system gewesen  sind,  wie  derselbe  in  den  letz- 
ten 3  Jahrhunderten  in  grosser  Ausdehnung  im 
Allgäu  ausgeführt  worden.  — 

Bekanntlich   ist  die   Feldgraswirthschaft  in 

71* 


932        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  24. 

den  eigentlichen  Alpengegenden  vorherrschend. 
Der  Verfasser  erklärt  dies  nicht  bloss  ans  der 
Naturbeschaffenheit  und  Lage  der  Ländereien*) 
und  den  Bedürfnissen  der  überwiegenden  Vieh- 
wirthschaft,  sondern  auch  aus  dem  Hof- 
system selber,  (p.  17).  Die  Feldgraswirth- 
sch&ft  finde  hier  eine  der  ersten  Voraussetzun- 
gen ihres  Betriebes  vor:  zusammenhängende 
Flächen,  arrondirten  Grundbesitz,  wofür  der 
Flurzwang  beim  Dorfsystem  doch  keinen  vollen 
Ersatz  biete.  Ein  innerer  Grund  sei  auch  wohl 
darin  zu  finden,  dass  Feldgraswirthschaft  voll- 
kommen (oder  doch  vollkommener)  durchgeführ- 
tes Privateigenthum  voraussetze,  dieses  aber  bei 
separirtem  und  arrondirtem  Grundbesitz  der 
Höfe  doch  eher  vorhanden  sei,  als  bei  der  Ge- 
menglage des  Dorfsystems.  Daraus  erkläre  sich 
auch  die  Thatsache,  dass  auch  anderwärts  'mit 
dem  Hofsystem  thatsächlich  in  der  Regel  die 
Feldgraswirthschaft  auftrete,  ja  dass  sogar  im 
Gefolge  der  neueren  Arrondirungen  und  Ver- 
einödungen  die  Feldgraswirthschaft  an  Stelle 
der  früheren  Dreifelderwirthschaft  eingeführt 
worden.  Hiermit  hängt  folgende  Aeusserung  in 
einer  Anmerkung  p.  18  zusammen:  »Selbst 
Hanssen,  der  im  Allgemeinen  den  Zusammenhang 
von  Hofsystem  und  Feldgraswirthschaft  bestrei- 
tet, (Tüb.  Ztschr.  1865  p.  79  ft.)  kann  doch 
nicht  umhin,  eine  Reihe  von  Thatsachen  zu 
verzeichnen,   welche  mit  dem  oben  (vom  Verf. 

*)  »Je  leichter  in  Folge  hohen  Feuchtigkeitgrades 
oder  sonstiger  natürlicher  Umstände  die  Berasung  des 
Ackers  sich  vollzieht,  desto  reiner  tritt  auch  im  Ge- 
birge eine  regelmässige  schlagmassige  Feldgraswirth- 
schaft auf;  so  häufiger  auf  Schiefer-,  als  auf  Kalkgebirge, 
häufiger  auf  der  Schatten-,  als  auf  der  Sonnenseite  der 
von  West  Dach  Ost  laufenden  Thälerc  (p.  18). 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hofeystem.  933 

im  Texte)  ausgesprochenen  Urtheil  übereinstim* 
men  (z.  B.  a.  a.  0.  1865  p.  73.  1868  p.  497. 
512).  Ja,  an  einzelnen  Stellen  nimmt  er  sogar 
diesen  Zusammenhang  doch  wieder  als  etwas 
Selbstverständliches  an.  (a.  a.  0.  1868  p.  509. 
512)«. 

Die  Citate  beziehen  sich  auf  die,  in  der 
Zeitschrift  für  die  gesammte  Staatswissenschaft 
artikelweise  veröffentlichte  (noch  nicht  been- 
digte) Abhandlung:  »Zur  Geschichte  der  Feld- 
systeme in  Deutschland  t.  Nach  der  Aeusserung 
des  Verfassers  müsste  ich  hinsichtlich  des  frag- 
lichen Punktes  zuerst  einen  theoretischen  Satz 
a  priori  aufgestellt  haben  und  hinterher  durch 
die  Macht  der  selbst  angeführten  Thatsachen 
gezwungen  gewesen  sein,  ihn  wieder  zurückzu- 
nehmen. Nun  heisst  es  aber  a.  a.  0.  1865 
p.  78 :  »Mit  diesem  Gegensatze  des  Wohnens  und 
Wirthschaftens  ( —  auf  Einzelhöfen  und  in  Dör- 
fern — )  bringen  Viele  die  Dreifelderwirtschaft 
und  die  Feldgraswirthschaft  in  einen  derarti- 

Sen  nothwendigen  Zusammenhang, 
ass  erstere  der  Dorfwirthschaft,  letztere  der 
Einzelwirtschaft  eigenthttmlich  sein  solle« 
Diese  Anschauung  habe  ich  als  grundfalsch 
widerlegt  und  historisch-statistisch  nachgewiesen, 
dass  weder  die  Dreifelderwirthschaft  (oder  Zwei-, 
Vierfelderwirthschaft  etc.)  der  Dorfansiedelung 
noch  die  Feldgraswirthschaft  der  Hofansiedelung 
gewissermassen  anklebt.  Alle  in  den  einzelnen 
Artikeln  angeführten  Thatsachen  bestätigen  die- 
sen Satz,  den  ich  mit  keiner  Silbe  späterhin 
modificirt  habe,  wie  der  Verfasser  missverstand- 
lieh  herausgelesen  hat. 

Um  einen  inneren  nothwendigen  Zu- 
sammenhang handelt  es  sich  hier  und  dieser 
muss  entschieden  gelaugnet  werden.    Ich  will 


934        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  24. 

hier  nur  wenige  Beispiele  aus  den  verschieden« 
sten  Gegenden  in  Erinnerung  bringen.  Vor  der 
Separation  trieben  die  holsteinischen  Bauern  die 
Feldgraswirthschaft  unter  Gemenglage  und  Flur- 
zwang auf  ihren  im  Privateigenthum  befindlichen 
Feldern,  die  wirtschaftlich  zu  grossen  Dorf- 
koppeln vereinigt  waren,  gleicher  Weise  wie  die 
Gutsherren  auf  den  arrondirten  Höfen,  oder  wie 
sie  selber  sie  jetzt  auf  ihren  Privatkoppeln  bei 
völliger  Freiheit  betreiben,  von  einer  weiteren 
Ausbildung  und  Entwickelung  des  Systems  na- 
türlich abgesehen.  Die  Feldgraswirthschaft  setzt 
daher  nicht  nothwendig  arrondirten  Privatbesitz 
voraus.  Allerdings  kann  der  Einzelne  bei  Ge- 
menglage auf  der  Dorffeldmark  sie  nicht  nach 
eigenem  Belieben,  unabhängig  von  den  Anderen 
treiben,  aber  der  Flurzwang  schafft  ja  eben  zu- 
sammenhängende grosse  Weideflächen  während 
der  Dreeschjahre.  Dass,  wie  der  Verfasser  sagt, 
der  Flurzwang  des  Dorfsystems  der  Feldgras- 
wirthschaft keinen  vollen  Ersatz  fur  arrondirten 
Privatbesitz  bietet,  ist  richtig,  gilt  aber  eben 
so  wohl  für  die  Dreifelderwirtschaft,  (oder  eine 
andere  Felderwirthschaft),  die  gleichfalls  auf 
einem  unabhängigen  Einzelhof  zu  grösserem 
Bruttoertrag  mit  geringeren  Kosten  durchgeführt 
werden  kann,  als  in  der  Gemenglage  auf  den 
Dorffeldmarken. 

Die  Feldgraswirthschaft  setzt  nicht  {einmal 
agrarisches  Privateigenthum  überhaupt  voraus. 
Von  ihrem  Betriebe  bei  Gesammteigentbum  auf 
den  Dorffeldmarken  unter  Gemenglage  der 
Loosantheile  und  Flurzwang  haben  sich  die 
Reste  bis  auf  unsere  Zeiten  erhalten.  So 
wurde  bis  Anfang  dieses  Jahrhunderts  auf 
den  Dorffeldmarken  an  der  Nord  Westküste 
von  Schleswig  und  auf  den  Dorfieldmarken  der 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hofsystem.  935 

gegenüberliegenden  nordfriesischen  Geestinseln 
die  Hauptmasse  der  Länderei  (Vongland)  im 
Gesammteigentbum  feldgraswirthscbaftlich  in  der 
Weise  genutzt,  dass  den  Einzelnen  nach  ihren 
ideellen  Antheilen  Streifen  (in  Gemenglage)  auf 
einige  Jahre  zum  Getreidebau  durch  das  Loos 
überwiesen  wurden,  worauf  dieses  Land  wieder 
eine  weit  längere  Reihe  von  Jahren  als  gemein- 
schaftliche Weide  diente  und  eine  andere  Strecke 
aufgebrochen  ward.  Und  noch  jetzt  werden  auf 
manchen  gehöferschafüichen  Feldmarken  des 
Hundsrücks  die  —  im  Gesammteigenthum  be- 
findlichen —  sogenannten  Wildländereien  auf 
Grund  der  Verloosung  in  Gemenglage  nach 
Feldgraswirthschaft,  nur  in  geregelterer  Weise 
betrieben.  — 

Eben  so  wenig  aber  als  die  Feldgraswirth- 
schaft ist  die  Dreifelderwirthschaft  durch  das 
Sondereigenthum  bedingt.  Denn  die  zuletzt  er- 
wähnten Feldmarken  kannten  bis  vor  wenigen 
Jahrzehnten  (resp.  Jahren)  das  Sondereigenthum 
auch  noch  nicht  an  dem  eigentlichen,  den  Dör- 
fern näher  gelegenen  permanenten  Ackerlande 
und  dieses  war  der  Dreifelderwirthschaft  unter- 
worfen. Hier  finden  wir  also  auf  einer  und  der- 
selben Feldmark  (und  zwar  bei  Gesammteigen- 
thum) unter  Gemenglage  und  Flurzwang  neben- 
einander Dreifelderwirthschaft  und  Feldgras- 
wirthschaft, und  dasselbe  Nebeneinanderbestehen 
beider  Wirtschaftssysteme  finden  wir  auch 
sonst  in  vielen  Gebirgsgegenden,  z.  B.  bei  den 
Dorfschaften  des  Allgäus,  wo  wenigstens  das 
permanente  Ackerland  längst  in  Sondereigenthum 
übergegangen  war  und  meistens  auch  wohl  schon 
die  Aussenfelder.  — 

Ein  Beispiel  nach  der  anderen  Seite  hin. 
Beim  Hof  system  auf    dem   Erzgebirge    hat 


936        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  24. 

ebenfalls  die  Dreifelderwirtschaft  auf  den  nähe- 
ren, die  Feldgra8wirth8cbaft  auf  den  ferneren 
Ländereien  eines  und  desselben  Grundbesitzes 
Fuss  gefasst.  Das  Hofsystem  an  sich  oder  das 
Dorfsystem  an  sich  hat  also  weder  mit  der 
Dreifelderwirtschaft  noch  mit  der  Feldgras- 
wirthschaft  eine  organische  Verbindung.  —  In 
den  ebenen  Gegenden  von  Sachsen  und  Deutsch- 
land überhaupt  u.  A.  auch  in  Mecklenburg 
wurde  bekanntlich  noch  im  vorigen  Jahrhunderte 
und  darüber  hinaus  exclusiv  Dreifelderwirt- 
schaft eben  so  wohl  auf  damals  schon  arrondir- 
ten  Höfen,  als  auf  den  Dorffeldmarken  getrie- 
ben. Wo  man  nun  entweder  schon  früher  freie 
Hand  auf  arrondirtem  Hofe  hatte  oder  durch 
die  Separation  aus  den  Fesseln  der  Gemenglage 
und  des  Flurzwangs  erlöst  ward,  ist  man  aus 
der  abgelebten  Dreifelderwirtschaft  z.  B.  in 
Mecklenburg  zur  Feldgraswirthschaft,  in  den 
Ebenen  von  Sachsen  u.  s.  w.  zur  Fruchtwechsel- 
wirthschaft  mit  Stallfütterung  übergegangen  und 
hat  zu  der  einen  wie  zu  der  anderen  Procedur 
seine  guten  Gründe  gehabt.  Im  sächsischen 
Erzgebirge  verliert  die  Feldgraswirthschaft  an 
Terrain  auch  beim  Hofsystem,  im  Allgäu  ge- 
winnt sie  an  Terrain  mit  weiterer  Verbreitung 
des  Hofsystems  durch  die  sogenannten  Verein- 
öd  un  gen.  Der  »vereinödete«  Allgäuer  Bauer 
aber  greift  doch  nicht  deshalb  zur  Feldgras- 
wirthschaft, weil  er  den  Einzelhof  erlangt  hat, 
sondern  er  erstrebt,  abgesehen  von  dem  allge- 
meinen hohen .  wirtschaftlichem  Werthe  der  Se- 
parirung,  den  Einzelhof,  weil  er  eine  gehobene 
Feldgraswirthschaft  treiben  will,  welche  über 
dem  Dorfbetrieb  der  Dreifelderwirtschaft  fund 
einer  etwaigen  ungeregelten  Feldgraswirthschaft 
auf  den  ferneren   Feldern)  steht,   zu  weloher 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hofsystem.  937 

aber  den  allgemeinen  Uebergang  im  Dorfbetriebe 
zn  erreichen  fast  unmöglich  ist*),  und  sollte  es 
dazu  kommen,  so  ist  der  Einzelne  von  der 
neuen  Feldrotation  des  Dorfes  wegen  der  Ge- 
menglage eben  so  abhängig,  wie  früher  von  der 
alten. 

In  England  ist' man  nach  Auflösung  der  al- 
ten Dorffeldmarken  und  nach  erlangter  Arron- 
dirung  von  der  Dreifelderwirtschaft  in  einigen 
Grafschaften  zur  Feld  gras  wirthschaft  übergegan- 
gen, in  anderen  dahingegen  zur  Fruchtwechsel- 
wirthschaft  (ich  erinnere  nur  an  die  weite  Ver- 
breitung der  sogenannten  Norfolker  Vierfelder- 
wirthschaft)  woneben  dann  permanente  Kunst- 
weiden auftreten;  auch  sind  beide  Systeme  in 
derselben  Gegend  nach  der  starken  Individuali- 
sirung  der  Wirtschaften  vertreten. 

Man  könnte  also  eben  so  gut  von  einem  Zu- 
sammenhange zwischen  Hofsystem  und  Frucht- 
wechselwirtbschaft als  zwischen  Hofsystem  und 
Feldgraswirthschaft  sprechen,  beides  aber  würde 
gleich  unrichtig  sein.  — 

Wie  es  nun  nach  dem  Verf.  mit  dem  Zu- 
sammenhange zwischen  Hofsystem  und  Feld- 
graswirthschaft, oder  zwischen  der  Art  der  An- 
siedelung und  den  Wirtschaftssystemen  über- 
haupt sich  eigentlich  verhalten  soll,  ist  uns  aus 

*)  Ditz  erzählt  in  seiner  Geschichte  der  Vereinödung 
im  Hochstift  Kempten  (Kempten  1865)  einen,  auch  vom 
Verf.  kurz  berührten  Vorgang,  wie  eine  Dorfschaft  1710 
den  Anlauf  nimmt,  insgeeammt  ans  der  Dreifelderwirth- 
ßohaffc  zur  Feldgraswirthschaft  versuchsweise  auf  9  Jahre 
in  der  Art  überzugehen,  dass  das  p.  t.  Brachfeld  auf  3 
Jahre  zur  Weide  liegen  bleiben  und  die  beiden  anderen 
Felder  vom  Flurzwange  (trotz  der  bleibenden  Gemeng- 
lage) befreiet  werden  sollten.  Nur  die  sofortige  durch- 
greifende Vereinödung  hätte  hier  gründlich  helfen  kön- 
nen. — 


938        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  24. 

seinen  erwähnten  Aeusserungen  in  Verbindung 
mit  anderen  hieher  gehörigen  Stellen  der  Ab- 
handlung nicht  klar  geworden.  Vorher  hatte  er 
auf  p.  17  selber  berichtet,  dass  bei  dem  Hof- 
8y8tem  im  Allgemeinen  eine  viel  grössere  Man- 
nigfaltigkeit der  Betriebsweisen  als  beim  Dorf- 
system gefunden  werde,  insbesondere  sei  reine 
Feldgraswirthschaft  mit  dem  Hofsysteme  in  den 
Alpen  nicht  nothwendig  verbunden; 
ewige  Wiesen  fanden  sich  eben  so  gut  wie  per- 
manentes Ackerland  und  letzteres  werde  dann 
und  wann  auch  wohl  nach  zwei-,  drei-  oder  vier- 
feldrigem  Turnus  behandelt.  Hiermit  harmonist, 
nachdem  gezeigt  worden,  warum  factisch  die 
Feldgraswirthschaft  daselbst  prävalirt,  was  p.  19 
unten  steht :  »Daraus  nun  erklärt  sich  wohl  zur 
Genüge  das  häufig  gleichzeitige  Auftreten  von 
Hofsystem  und  Feldgraswirthschaft,  ohne  dass 
sie  deshalb  nothwendig  mit  einander 
verbunden  wärest.  Also  kein  not- 
wendiger Zusammenhang.  Dann  wäre 
des  Verfassers  Polemik  gegen  mein  Abläugnen 
dieses  notwendigen  Zusammenhanges  gegen- 
standslos. Pag.  39  sagt  er  jedoch  (nach  seiner 
unten  zu  berührenden  Interpretation  von  cap.  26 
der  Germania),  dass  ein  gewisser  innerer 
Zusammenhang  zwischen  den  Besitz-  und 
Bewirthschaftungsverhältnissen  nicht  zu  läugnen 
sei.  Und  endlich  lesen  wir  p.  42  folgendes: 
»Mag  auch  immerhin  Hanssen  Recht  haben, 
dass  das  Wirtschaftssystem  weder  durch  die 
Verschiedenheit  des  Wohnens  in  Dörfern  oder 
auf  Einzelhöfen  noch  durch  die  Agrarverfassung 
mit  Notwendigkeit  bestimmt  wird,  so  geht  er 
doch  zu  weit,  jeden  Zusammenhang  zu  läugnen; 
die  Kegeln  gemeinsamen  Auftretens,  wie  sie 
Koscher   entwickelt,   werden  ja   dadurch  nicht 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hofsystem.  939 

schon  beseitigt,  class  Ausnahmen  von  denselben 
sich  wiederholt  nachweisen  lassen  c 

Hier  steht  nun  Anfang  und  Ende  in  offen- 
barem Widerspruch;  jener  Satz  kann  nicht  zu- 
gleich richtig  und  unrichtig  sein. 

Der  Verfasser  hat  sich  von  der  früheren  An- 
schauung Boschers  leiten  lassen,  welcher  noch 
in  der  vierten  Auflage  seiner  Nationalökonomik 
des  Ackerbaus  (Stuttgart  1865)  p.  75  sagt,  die 
Feldgraswirtbschaft  setze  in  der  Regel  ein  voll- 
kommen durchgeführtes  Privateigentum  des 
Bodens  voraus,  daher  sie  zumTheil  unvordenk- 
lich in  solchen  Gegenden,  wo  die  Bauern  ge- 
schlossene Einzelhöfe  bewohnen,  gefunden  werde, 
und  fügt  dann  p.  76  in  einer  Anmerkung  hinzu: 
»Nur  eine  Ausnahme  scheint  es,  wenn  auch  die 
Feldgraswirthschaft  mit  Gemengebesitz  und  Flur- 
zwang verbunden  gewesen;  so  z.  B.  in  Hol- 
stein: Haussen,  Aufhebung  der  Leibeigenschaft 
in  Schleswig-Holstein,  1861  S.  69  ff.c  Allein  Rö- 
scher selber  hat  sich  später  durch  die  ihm  ge- 
machten Einwendungen  von  der  Unrichtigkeit 
seiner  Auffassung,  als  ob  hier  Regel  und  Aus- 
nahme gegenübergestellt  werden  könnte,  über- 
zeugt und  schon  in  der  5ten  Auflage  (Stuttgart 
1867)  p.  79  den  betreffenden  Passus  im  Texte 
sammt  der  Anmerkung  weggelassen.  — 

Geschichtlich  geht  der  Verfasser  bis  auf  die 
Nachrichten  in  Gap.  16  und  26  der  Germania 
zurück,  mit  welchen  sich  nun  schon  so  viele 
Philologen,  Historiker  und  Nationalökonomen 
abgemüht  haben,  ohne  dass  eine  Einigung  des 
Verständnisses  erzielt  ist.  Dies  wird  auch 
schwerlich  je  gelingen,  nicht  bloss  weil  die  ge- 
drängte Schreibweise  des  Tacitus  gerade  in  die- 
ser Materie  das  Verständniss  erschwert,  sondern 
vornehmlich,  weil  Tacitus   selber  es  nicht  zu 


"1 


940        Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stück  24. 

einem  hinlänglich  klaren  Verständniss  des  ger- 
manischen Agrarwesens  gebracht  hat,  was  um 
so  weniger  zu  verwundern  ist,  als  manche  un- 
serer gelehrten  Zeitgenossen  agrarische  Institu- 
tionen, die  noch  bis  vor  Kurzem  bestanden  oder 
noch  jetzt  bestehen ,  ungeachtet  ausfuhrlicher 
Schilderungen  oder  des  Augenscheins  selber  irrig 
auffassen.  Erwägt  man  aber,  was  Alles  aus  den 
erwähnten  Stellen  heraus  oder  in  dieselben 
hineinpretirt  worden,  so  sollte  man  fast  wün- 
schen, Tacitus  hätte  uns  dieses  Vermächtniss 
gar  nicht  hinterlassen.  Denn  in  der  That  liegt 
die  Sache  so,  nicht  class  Tacitus  die  eigentliche 
Quelle  unserer  Belehrung  über  das  Agrarwesen 
der  germanischen  Vorzeit  ist,  wodurch  uns  die 
mittelalterlichen  Quellen  u.  s.  w.  verständlicher 
werden,  sondern  dass  wir  suchen  müssen,  so 
weit  wir  damit  kommen  können,  aus  unserer 
Eenntniss  der  mittelalterlichen  Quellen  und  der 
noch  conservirten  Ueberbleibsel  althistorischen 
Agrarwesens  einen  Sinn  in  Tacitus  hineinzu- 
bringen. 

Gap.  16  handelt  von  der  Art  der  Ansie- 
delung. 

Cap.  26  von  der  Landnahme,  Landver- 
theilung  und  Landnutzung.  Ans  der  Fassung 
von  Cap.  16  geht  dem  Verfasser  (mit  manchen 
Anderen,  womit  auch  Ref.  übereinstimmt)  her- 
vor, dass  Tacitus  sowohl  von  der  Hofansiede- 
lung, als  von  der  Dorfaußiedelung  der  Germa- 
nen Kunde  gehabt,  wenn  er  auch  nicht  näher 
berichtet,  auf  welche  Stämme,  resp.  Gegenden 
das  Eine  oder  Andere  sich  bezieht. 

Cap.  26  beginnt  mit  der  gemeinschaftlichen 
Inbesitznahme  der  alten  grossen  Marken.  Hier- 
auf würden  wir  in  Hinblick  auf  Cap.  16  Bericht 
erwarten  dürfen,  wie  innerhalb  der  Markgenossen- 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb*  d.  Hofsystem .  941 

schaft  das  Agrarwesen  verschieden  sich  gestaltete 

1'e  nach  der  Austheilung  von  separirtem  Acker- 
ande  zu  Einzelhöfen  und  je  nach  der  Einrich- 
tung ron  Dorffeldmarken  mit  Gemenglage  und 
Flurzwang.  Hierüber  erhalten  wir  aber  nur 
ganz  ungenügende,  unklare,  in  einander  ver- 
flochtene Andeutungen,  die  theils  auf  das  Hof- 
system, theils  auf  das  Dorfsystem  bezogen  wor- 
den sind.  Der  Verfasser  indessen  macht,  wenn 
der  Ausdruck  gestattet  ist,  »rein  Hause  für  das 
Hofsystem,  welches  er  hier  ausschlieslich  ge- 
schildert findet.  Nach  einer  ausführlichen  Inter- 
pretation der  Stelle  kommt  er  p.  38  zu  folgen- 
dem Abschlüsse:  »Die  Schilderungen  des  Taci- 
tus stehen  der  Annahme  eines  ursprünglichen 
Hofsystems  nicht  nur  nicht  entgegen,  sondern 
lassen  sogar  in  ihrem  ganzen  Umfange  eine  Be- 
ziehung auf  die  germanischen  Ansiedelungen  zu, 
welche  hofweise  vor  sich  gegangen  sind.  Bald 
nach  erfolgter  Ansiedelung  durch  einen  genos- 
senschaftlichen Verband  wurde  die  ganze  Feld- 
mark getheilt,  wodurch  jeder  Hofbesitzer  zu 
einem  der  Hauptsache  nach  arrondirten  Grund- 
besitz kam  und  ihn  selbstständig  bewirtschaftete. 
Ueber  das  Verbleiben  eines  ungeteilten  Ge- 
meinlandes und  Gemeinwirth8chaft  finden  sich 
keine  Spuren  und  sind  wir  daher  zu  der  An- 
nahme berechtigt,  dass  der  Gemeindeverband 
vorzugsweise  nur  als  Verband  der  Sippe  und 
der  Waffengenossenschaft  bestand,  während  ein 
wirtschaftlicher  Verband  höchstens  in  den  An- 
fangen nachzuweisen  ist  (genossenschaftliche 
Occupation)  und  jedenfalls  noch  ohne  nam- 
hafte Bedeutung  für  das  Wirtschaftsleben  im 
Ganzen  c. 

Wenn  Tacitus  nicht  mehr  sagen  wollte  oder 
konnte,    als  Dieses,  so  würden  wir  nur  um  so 


942        Gott,  gel  Adz.  1873.  Stück  24. 

geringere  Gesammt-Kunde  vom  altgermanischen 
Agrarwesen  durch  ihn  erlangen. 

Es  fehlt  dann  zunächst  die  Markgenossen- 
schaft der  Einzelhöfe,  da,  nachdem  die  Occupa- 
tion noch  genossenschaftlich  ausgeführt  worden, 
hernach  die  agrarische  Gemeinschaft  aufgehört 
oder  wenn  etwa  irgendwie  fortgesetzt,  auf  lange 
hin  keinen  rechten  Effect  gehabt  haben  soll. 
Und  warum?  »Weil  Tacitus  an  keiner  Stelle 
weder  von  einer  Regelung  einer  solchen  Gemein- 
benutzung (der  Marken)  spricht,  noch  von  eige- 
ner wirtschaftlicher  Verwaltung  durch  die  Ge- 
meinde oder  ihre  Organe.  Auch  hören  wir  ja 
nichts  von  einer  Abgrenzung  der  Mark,  welche 
daher  eine  unbestimmte  Grösse  gewesen  sein 
muss;  wohl  der  Einzelne,  der  den  Nutzen  da- 
von zog,  nicht  aber  die  Gemeinde  hatte  also 
an  der  Mark  Interesse  und  so  erscheint  auch 
in  dieser  Auffassung*)  das  Gemeinland  als  ein 
nicht  berührenswerthes,  vielleicht  gar  nicht  äusser- 
lieh  hervorgetretenes  und  daher  auch  nicht  be- 
obachtetes Verhältnisse  (p.  37  unten  und  38 
oben).  Ungeachtet  der  genossenschaftlichen 
Occupation  soll  die  Genossenschaft  nachher  um 
ihre  gemeine  Mark  nicht  weiter  sich  gekümmert 
haben,  da  die  »einzige  Benutzungsweise  dersel- 
ben die  durch  die  einzelnen  eultores  und  zwar 
unbestimmt  und  unbegrenzte  gewesen  (p.  37 
Mitte).  Also  in  der  ältesten  Zeit  beliebige 
Privatnutzung  der  Marken  durch  die  Einzelhöfe, 
jeder  lässt  sein  Vieh  für  sich  weiden  wo  er  will 
und  wie  viel  er  will,  mäht  Gras  wo  und  wie 
viel  ihm  gut  dünkt  und  die  Marken  selber  nicht 

*)  Es  bandelt  sich  um  die  verschiedenen  Auffassun- 

fen  von  agri  in  der  Taciteischen  Stelle,   die  aber  dem 
erfasser  for  das  fragliche  Verhältnis  dasselbe  Resultat 
geben. 


Inama-Stemegg,  Untersuch,  ab.  d.  Hofsystem.  943 

abgegrenzt  gegen  einander,  mithin  eigentlich  keine 
Marken,  zu  herrenlosem  Lande  zerfliessend, 
was  bald  einen  Krieg  omnium  contra  omnes 
hervorgerufen  haben  würde.  Und  späterhin  erst, 
etwa  im  frühen  Mittelalter  ein  Wiederaufleben 
der  primitiven  Genossenschaftlichkeit  und  Con- 
stituirung  des  markgenossenschaftlichen  Nutzungs- 
verbandes 1  Und  das  zu  glauben,  sollen  wir 
durch  Tacitus  oder  vielmehr  durch  die  Inter- 
pretation seiner  dunklen  Mittheilung  gezwun- 
gen sein! 

Pag.  74  aber  sagt  der  Verfasser  selber  im 
vollen  Widerspruch  mit  dem,  was  er  im  Tacitus 
gefunden:  »Da  die  Ansiedelung  immer  ge- 
schlechterweise vor  sich  gegangen,  so  war  eine 
ursprüngliche  und  fortdauernde  Markgenossen- 
schaft damit  schon  gegeben«  und  fügt  weiterhin 
erläuternd  hinzu,  der  Unterschied  zwischen  Hof- 
und  Dorfsystem  bestände  (nämlich  ad  hoc)  nur 
darin,  dass  beim  Hofsystem  die  Genossenschaft 
meist  nur  auf  Weide  und  Wald  sich  beschränke 
und  die  allgemeine  Feldgemeinschaft  des  Dorf- 
systems fehle.  Sehr  richtig,  aber  was  ist  dann 
mit  der  ganzen  Interpretation  erreicht  worden? 

Diese  Interpretation  beseitigt  ferner  jede, 
wenn  auch  noch  so  entfernte  Andeutung  der 
Dorffeldmarken  mit  der  Feldgemeinschaft  aus 
der  Germania  und  auch  damit  ist  nichts  gewon- 
nen, weil  nach  allen  neueren  Untersuchungen 
das  Dorfsystem  die  durchgreifende  primitive  Art 
der  Ansiedelung  bei  den  germanischen  Völkern 
(und  nicht  bloss  bei  diesen,  ebenso  bei  den 
skandinavischen,  slavischen,  celtischen)  gewesen 
und  die  Niederlassung  nach  Einzelhöfen  pri- 
mitiv auf  wenige  Gegenden  sich  beschränkt 
hat  (Innerhalb  der  Germania  des  Tacitus  muth- 
masslich   auf  das    nördliche   Westphalen    und 


944        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  24. 

einen  Theil  des  Niederrheins).  .Der  Verfasser 
freilich  scheint,  obwohl  er  jenen  Untersuchungen 
in  der  Einleitung  seine  Anerkennung  nicht  Ter- 
sagt,  doch  die  Ergebnisse  derselben  zu  bezwei- 
feln: praeoccupirt,  wie  man  fast  vermuthen 
möchte,  durch  ßeine  auf  allgemeines  Hofsystem 
hinzielende  Interpretation  der  Taciteischen  Stelle, 
übrigens  des  Näheren  geleitet  durch  folgende 
Auffassung:  Er  stimmt  Denen  (u.  A.  auch  dem 
Referenten)  bei,  welche  in  der  Germania  noch 
keine  Dreifelderwirthschaft  finden,  sondern  das 
Arva  per  annos  mutant  etc.  auf  eine  primi- 
tive Feldgraswirthschaft  deuten.  Da  er  nun  an 
einen  Zusammenhang  zwischen  Feldgraswirth- 
schaft und  Einzelhöfen  einerseits  und  zwischen 
Dreifelderwirthschaft  und  Dorffeldmarken  (mit 
Feldgemeinschaft,  Gemenglage,  Flur2wang)  an- 
dererseits glaubt,  so  ist  für  Tacitus  Zeiten  mit 
der  Dreifelderwirthschaft  auch  die  Feldmarkver- 
fassung der  Dörfer  nach  ihm  zu  bezweifeln. 

»Die  festere  Ordnung  des  Dreifeldersystems 
wird  eher  da  Bedürfniss  6ein,  wo  Gemenglage 
stattfindet,  als-  bei  arrondirtem  Besitz,  die  Un- 
regelmässigkeit einer  primitiven  Feldgraswirth- 
schaft dagegen  dürfte  bei  Gemenglage  kaum 
häufige  Anwendung  erfahren  haben«,  (p.  39  unt.*). 

»Was  endlich  Feldgemeinschaft  und  Flur- 
zwang betrifft,  so  haben  wir  schon  gezeigt,  dass 
die  strammeren  Regeln  der  Dreifelderwirthschaft 
dieselben  viel  leichter,  als  die  unregelmässige 
Wechselwirthschaft  ermöglichten,  daher  wir  auch 

*)  Damit  harmonirt  wieder  nicht  recht,  daps  nach 
p.  41  (Mitte)  die  (damalige)  Feldgraswirthschaft  eben  so 
gut  als  allgemein  freiwillig,  gewissermassen  naturnotu- 
wendig  durchgeführt  zu  denken  sei,  als  »durch  genos- 
senschaftliche Anordnung«.  Letztere  «etat  Gemenglage 
voraus. 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb\  d.  Höfsystem.  945 

an  diese  Verhältnisse  in  der  Zeit  des  Tacitus 
nicht  recht  glauben  mögen«,  p.  42  *).  Und  eben 
daselbst  ein  dritter  Satz :  »Erst,  nachdem  durch 
dichtere  Bevölkerung  und  näheres  Zusammen- 
rücken der  Höfe  ein  Bedürfniss  nach  Regelung 
sowohl  der  Weide  als  auch  der  Marknutzung 
entstanden  war,  mögen  auch  allgemein  verbind- 
liche Normen  über  die  Feldbestellung  aufge- 
kommen sein«  u.  s.  w. 

Man  sieht,  wohin  auch  in  der  Geschichts- 
wissenschaft die  unklare  Auffassung  rein  reali- 
stischer Verhältnisse  führen  kann.  —  Es  ge- 
winnt hiernach  den  Anschein,  als  ob  der  Ver- 
fasser die  ältere,  für  hinlänglich  widerlegt  ge- 
haltene Auffassung  theile,  dass  der  Wohnverband 
der  Dörfer  erst  später  durch  ein  Zusammen- 
rücken von  Einzelhöfen  und,  da  letztere  ihre 
Aecker  jeder  bis  dahin  für  sich  hatten,  folge- 
recht auch  die  Feldmarken  der  Dörfer  erst  durch 
ein  Untereinanderwerfen  der  Hofländereien  zur 
Oemenglage  mit  Flurzwang  entstanden  sind.  Aber 
schon  wenige  Seiten  weiter  finden  wir  die  ent- 
gegengesetzte richtige  Vorstellung  adoptirt:  pag. 
45,  wo  der  Verf.  rechtfertigt,  dass  er  den  Aus- 
gangspunkt seiner  geschichtlichen  Untersuchung 
erst  von  Tacitus  und  nicht  von  Caesar  (de  bell. 
Gall.  VI,  22)  genommen,  indem  letzterer  noch 
keinerlei  Aufschluss  über  die  hof-  oder  dorf- 
weise Ansiedelung  gebe.  »Denn  es  ist  klar, 
dass  hier  nur  von  einer  inneren  Vertheilung  des 
Gebietes  einer  Völkerschaft  an  die  einzelnen  Ge- 
schlechtergenossenschaften die  Rede  ist,  von  de- 
nen jede  für  sich  die  Bevölkerung  einer  künf- 
tigen  Dorf-  oder  Hofgenossenschaft**)   bildete. 

*)  Die  Confusion,  aus  welcher  diese  Satze  entspran- 
gen, ist  implicite  schon  oben  nachgewiesen  worden. 

**)  Bauerschaft  würden  wir  für  eine  Genossenschaft 
von  Einaelhöfen  sagen. 

72 


946        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück 


l 
24. 


Sobald   das   Wanderleben   der  Germanen    auf- 
hörte, wie   es   die  Noth  zu  Zeiten  Caesars   mit 
sich  brachte    und  eine  dauernde  Seashaftigkeit 
eintrat,   wie  wir  sie  zu  des  Tacitus  Zeiten   fin- 
den, konnte  Beides  erfolgen;   der  ganze  ager, 
welchen  die  magistrates  et  principes,  nan  zum 
letzten    Male,    den    gentibus   cognationjbusqne 
hominum,  qui  una  coierunt    attribuunt,  konnte 
dorfweise    oder  hofweise  von    diesen   besiedelt 
werden  und  ist  es  auch  in  der  That  ge- 
wordene.    Ob    Caesar  noch  ein   eigentliches 
Wanderleben    germanischer   Völker    oder     den 
Wechsel   der   Feldmarken   unter   den  gentibus 
und  cognationibus  innerhalb   des  Gebietes  eines 
im  Ganzen  schon  sesshaften  populus  vor  Augen 
gehabt,  kommt  hier  nicht  weiter  in  Betracht*). 
Genug,  class  der  Verfasser  hier  anerkennt,  dass 
die  dorfweise   Besiedelung    ebenso  primitiv   ist 
als    die    hofweise   Besiedelung.     In    Ueberein- 
stimmung  hiemit  nimmt  er  p.  100  eben  so  wohl 
eine    »originairec    dorfmässige   Ansiedelung    als 
eine   originaire   Hofansiedelung  an  zum  Unter- 
schiede von  einer  »sekundären«  Ansiedelung  der 
einen   oder   anderen   Art,   wenn   ein  Dorf  erst 
später  auf  dem  Grund  und  Boden  eines  Einzel- 
hofes  oder   ein   Einzelhof  durch   Ausbau    aus 
einem  Dorfe  entstanden  ist.    Dass  er  aber  un- 
ter  Dorfansiedelung  nicht  bloss  den  Wohnver- 
band versteht,  sondern  ganz  richtig  eo  ipso  die 
Feldgemeinschaft  mit   Gemenglage,   Flurzwang 
u.  8.  w.  geht  aus  vielen  Stellen  der  Abhandlung 
hervor,  z.  B.  p.  101  unten,   p.  127  unten,    p. 
128  oben  verzichtet  er  auch  auf  den  Versuch, 

*)  Nebenbei  bemerkt,  gebraucht  der  Verf.  p.  81 
»Wechsel  in  der  ganzen  Feldflur«  und»  Wechsel  der  gan- 
zen Feldmark«  identisch,  was  .aber  gans  verschieden«! 
Zustanden  des  Agrarwesens  angehört. 


Inama-Sternegg,  Untersuch .  fib.  d.  Hofsystem.  947 

die  Nachrichten  des  Tacitus  ausschliesslich 
auf  das  Hofsystem  zu  deuten.  In  Bezug  auf 
seine  Alpengegenden  hätte  er  sich  diese  Mühe 
von  rornherein  ersparen  können,  da  sie  damals 
noch  gar  nicht  von  germanischen  Volksstämmen 
besiedelt  waren,  mithin  die  Nachrichten  des 
Tacitus  sich  nicht  auf  dieselben  mit  beziehen. 
Immerhin  kann  in  einigen  Alpengegenden  das 
Hofsystem  uralt  sein,  nur  ist  das  nicht  aus  Ta- 
citus zu  deduciren.  — 

Wir  müssen  dem  Verfasser  jetzt  weiter 
folgen  in  die  Zeiten  der  Volksrechte,  der  ersten 
sicheren  Quellen,  deren  Aufzeichnung  in  das 
6te  bis  8te  Jahrhundert  fällt  und  deren  Wirk- 
samkeit bis  in  das  Ute  Jahrhundert  reicht. 
Für  seine  Untersuchung  kommen  vornehmlich 
die  lex  Bajuvariorum  und  demnächst  die  lex 
Alamannorum  in  Betracht.  Der  Verfasser  be- 
merkt, dass  keines  dieser  beiden.  Rechte  sich 
ausdrücklich  über  die  Art  der  Ansiedelung,  über 
Flurverfassung  und  Wirtschaftssystem  ausspreche, 
es  könne  aber  auch  nicht  angenommen  werden, 
dass  in  dem  Gebiete  derselben  ausschliesslich 
Hofsystem  oder  Dorfsystem  bestanden  habe. 
Die  Lex.  Baj.  lässt  das  Sondereigenthum  am 
Acker  als  Regel  erscheinen ,  also  nicht  bloss 
bei  den  Einzelhöfen,  sondern  auch  auf  den 
Dorffeldmarken,  bezeugt  ferner  auch  eine  wei- 
tere Ausbreitung  des  Sondereigenthums  auf 
Wiese,  Weide,  Wald,  was  der  Verf.  zunächst 
auf  das  Hofsystem  zu  beziehen  scheint. 

Durch  den  vierten  Abschnitt  unterbricht  der 
Verfasser  den  Faden  seiner  speciellen  Unter- 
suchung über  das  Hofsystem  der  Alpengegenden, 
indem  er  zum  besseren  Verständniss  des  fünf- 
ten Abschnittes  andere  Stationen  des  Hof  systems 
in  Deutschland  nach  den  Angaben,  die  hierüber 

72* 


948        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  24. 

bei  Maurer,  Landau,  Stüve  u.  A.  zu  finden,  mit 
heranzieht*).  Hierin  lässt  er  Betrachtungen 
über  das  Charakteristische  des  Hofsystems  ein- 
fliessen,  welche  einzelne  Punkte  näher  ausfuhren, 
die  schon  im  ersten  Abschniite  berührt  und  da- 
her auch  von  uns  bereits  besprochen  sind. 

Im  fünften  und  letzten  Abschnitt  kehrt  der 
Verfasser  zu  den  Alpengegenden  zurück,  um 
die  weitere  Entwickelung  des  dortigen  Hof- 
systems darzulegen  nach  den  Weisthumern, 
welche  zwar  erst  vom  14ten  Jahrhundert  an  da- 
tiren,  deren  Sätze  aber  unbedenklich  bis  ins 
12te  Jahrhundert  »yordatirtc  (p.  52)  werden 
können,  was  gewiss  unbedenklich  ist,  da  die' 
agrarischen  Zustände  im  Mittelalter  nur  lang- 
sam sich  geändert  haben;  der  Verf.  zieht  diese 
Zeitgrenze  mit  Rücksicht  darauf,  dass  bis  dahin 
noch  die  Volksrechte  nachweisbar  ihre  Gültig- 
keit behauptet  haben,  womit  er  denn  eine  Con- 
tinuität  der  Rechtsquellen  gewinnt. 

Die  Weisthümer  lassen  den  tiefgreifenden 
Gegensatz  von  Dorf  und  Einzelhof  nur  schwach 
durch  eine  bestimmte  Terminologie  erkennen. 
Hof  bedeutet  in  den  südbaierschen,  tirolischen 
etc.  Weisthumern  und  Urkunden  im  Allgemeinen 
immer  einen  Inbegrifi  von  Grundstücken  sammt 
den  dazu  notwendigen  Wohn-  und  Wirtschafts- 
gebäuden auf  dem  Lande,  kann  also  eben  so  gut 
eine  Landstelle  im  Dorfe  mit  den  dazu  gehöri- 
gen Ländereien  und  Berechtigungen  auf  der 
Dorffeldmark  (eine  Hufe)  sein.  Anders  schon, 
wenn  der  Hof  einen  besonderen  Namen   führt, 

*)  Diese  Angaben  bedürfen  theilweise  noch  sehr 
einer  kritischen  Sichtung  und  Vervollständigung,  insbe- 
sondere hinsichtlich  der  Frage,  wo  das  Hofsyatem  ab 
primitiv  anzusehen  oder  erst  spater  entstanden  sein 
möchte. 


i 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hofsystem.  949 

zumal  wenn  dieser  Name  von  einer  bestimmten 
Oertlichkeit  hergenommen  ist,  wie  denn  solche 
Höfe   zahllos  in  den  Weisthümern  vorkommen. 

Am  bestimmtesten  weist  der  Ausdruck  Ein- 
öde (Ainöd,  Ainet)  auf  den  eigentlichen  Einzel- 
hof hin ;  derselbe  ist  dem  Verf.  indessen  in  den 
tirolischen  und  salzburgischen  Weisthümern  nur 
einige  Male  begegnet,  während  er  in  Baiern 
heimisch  ist  und  dort  daher  auch  der  Ueber- 
gang  vom  Dorfsystem  zum  Hofsystem  als  »Ver- 
einödung«  bezeichnet  wird*). 

In  den  tirolischen  Weisthümern  hat  der 
Verf.  häufig  Berg-  und  Thalbewohner  dersel- 
ben Gemeinde  in  Begleitung  von  Angaben, 
welche  hinsichtlich  der  ersteren  auf  Einzelhöfe 
weisen,  unterschieden  gefunden.  »Bergmann 
und  Ebenmann«.  Es  kommt  vor,  dass  die  Berg- 
leute entweder  ganz  oder  grösstenteils  von  dem 
Gemeindenutzen,  besonders  von  der  gemeinen 
Weide  ausgeschlossen  sind,  was  indessen  voraus- 
setzt, dass  ihnen  besondere  Gemeindegründe 
ausgeschieden  worden  (S.  unten),  und  dies  konnte 
zu  neuen  Gemeindebildungen  Veranlassung  ge- 
ben. —  Aehnlich:  »Dorfnachbar  und  Aussen- 
mann  (äusserer  Mann)«,  oder  »Dorf-  undAussen- 
felderc  Nach  dem  Weisthume  von  Rietz  sollen 
alle  äusseren  Güter  sich  selbst  frieden  mit  ihren 
Zäunen:  eine  Bestimmung,  die  zugleich  beweist, 
dass  diese  Güter  doch  noch  im  (weiteren)  Ge- 
meindeverbande von  Rietz  verblieben,  weil  sonst 
das  Weisthum  nicht  mit  ihnen  sich  zu  beschäf- 
tigen haben  würde. 

*)  Sollte  nicht,  wo  der  Ausdruck  Einöde  vorkommt, 
iu  prasnmiren  sein,  dass  man  es  nioht  mit  ursprüngli- 
chen Einseihöfen,  sondern  mit  später  durch  Ausbau  aus 
den  Dörfern  oder  auch  durch  Waldrodung  etc.  entstande- 
nen n  than  hat? 


950        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  24. 

»Ebenso:  »Sonderfeld  und  Sonderfeldter« 
nach  Salzburgischen  Weisthümern.  »Die  Son- 
derfeldter  haben  in  die  Gemeinfelder  nichts  zu 
treiben;  sie  sollen  ihre  Felder  frieden  c  Ein 
weiteres  Kennzeichen  der  Existenz  von  räumlich 
abgeschlossenen,  arrondirten  Höfen  ist,  wenn 
diese  als  Grenzen  der  Gemeinweiden  oder  der 
genossenschaftlichen  Brach-  und  Stoppelweiden, 
auch  als  Gemeindegrenzen  in  den  Weisthümern 
aufgeführt  werden;  ferner:  das  häufige  Auftreten 
von  Wege-  oder  anderen  Real-Servituten,  welche 
einzelne  Höfe  zu  Gunsten  der  Gemeinde  zu 
tragen  haben*). 

Das  sicherste  Kennzeichen  aber  bleibt  im- 
mer, dass  die  Umfriedung  erwähnt  wird:  der 
Zaun  (Etter,  Gatter)  des  Hofes,  innerhalb  des- 
sen ausser  dem  Felde  und  den  Wiesen  zuweilen 
selbst  der  Wald  liegt.  Nicht  selten  tritt  der 
Gatter  geradezu  an  Stelle  der  Gutsbezeichnung 
auf.  —  Mit  der  Einzäunung  fallen  die  Weide- 
rechte fort,  welche  auf  den  Privatgrundstücken 
eines  solchen  Hofes  andere  Einzelhöfe  oder  eine 
Dorfschaft  ausübten,  womit  consequenter  Weise 
auch  die  in  Gegenseitigkeit  ausgeübten  Weide- 
rechte  des   Hofes   auf    den   Privatgrundsücken 

*)  p.  96:  »Der  Hof  hat  der  Gemein  oder  den 
Nachbarn  eine  offen  Gassen  zu  halten,  oder,  es  geht  ein 
gemeiner  Viehweg  durch  des  Hofs  ....  Felder  können 
wir  zu  dutzend  Malen  lesen  und  in  den  meisten  Fallen 
wird  es  auf  geschlossene  d.  h.  arrondirte  Höfe  sich  be- 
ziehen«. Man  ist  versucht,  hier  an  die  vom  Verf.  söge* 
nannte  sekundaire  Hofbildung  zu  denken  d.  h.  dass  diese 
Höfe  erst  durch  Ausbau  aus  den  Dörfern  (Vereinödung) 
entstanden  sind.  Wenn  Gemeindegründe  zwischen  den 
Höfen  zerstreut  lagen  (Ampasser  W.  ibid.),  mit  anderen 
Worten,  die  Höfe  durch  Markengründe  von  einander  ge- 
schieden waren  (wie  oft  in  Westphalen),  so  werden  wir 
eher  eine  primitive  Hofansiedelung  ftwnfAynAyt  dürfen. 


Inama-Stornegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hofsystem.  95 1 

der  Anderen  wegfallen.  Wie  solche  Auseinan- 
dersetzungen erfolgt  sind,  wird  von  dem  Ver- 
fasser aus  Weisthümern  näher  dargethan. 

Unabhängig  hiervon  ist  der  mögliche  Fort- 
bestand eines  agrarischen  Verbandes  der,  Eine 
Gemeinde  bildenden  Einzelhöfe  durch  gemeine 
Gründe  zu  genossenschaftlicher  Nutzung.  Der 
Verf.  meint,  dass  letztere  bei  dieser  Art  von 
Gemeinden  nicht  gerade  bedeutend  gewesen 
seien  (p.  113),  lässt  aber  dabei  offen,  dass  sie 
der  Hauptsache  nach  »sofern  sie  in  den  älte- 
sten Zeiten  überhaupt  vorhanden  waren«  (dies 
ursprüngliche  Vorhandensein  ist  wohl  schwer- 
lich zu  bezweifeln)  frühzeitig  zur  Vertheilung 
Sekommen  seien.  Er  hat  Einzelhof-Gemein- 
en gefunden,  welche  entweder  gar  kein  Ge- 
meindeland haben  oder  welche  ein  solches  erst 
in  neuer  Zeit  erhalten  (wiedererhalten?)  haben, 
wie  z.  B.  Hart  im  Zillerthale  durch  landes- 
herrliche Verleihung  eines  ehemaligen  Staats- 
forstes. 

Gomplicirter  sind  die  äusseren  agrarischen 
Beziehungen  der  Einzelhöfe  in  den  Gemeinden, 
wo  sie  neben  der  dorfmässigen  Besiedelung  auf- 
treten und  letztere  zumeist  überwiegend  war, 
es  auch  mancherwärts  noch  jetzt  sein  mag.  Ob 
und  wann  man  auch  hier  eine  ursprüngliche 
Niederlassung  nach  Einzelhöfen  annehmen  darf, 
wird  zweifelhaft  bleiben,  das  Quellenmaterial 
weist  auf  die  spätere  Entstehung  von  Einzel- 
höfen durch  Vereinödung  hin. 

»Bei  dieser  zweiten  Art  der  Gemeinden  — 
sagt  der  Verf.  p.  115  —  tritt  eine  ganz  wesent- 
liche Verschiedenheit  der  Rechte  und  Pflichten 
bei  Gemeinsleuten  und  sogenannten  Einödbauern 
auf.  Das  Ausscheiden  aus  der  Feldgemeinschaft, 
was  mit  der  Vereinödung  schon  begriffsmässig  ein- 
trat) bildete  hier  gewissermassen  den  Ausgangs- 


952        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  24. 

punkt  für  eine  weitgehende  Auseinandersetzung 
zwischen  den  Hofleuten  und  den  Dorfleuten,  bei 
welcher,  was  die  Rechte  am  Gemeinsnutzen  an- 
langt, der  Hofbesitzer  in  der  Regel  den  kürze- 
ren zog,  ja  sogar  nicht  selten  als  Ȋusserer 
Mann«  ähnlich  dem  Fremden  behandelt  wurde«  *). 
Das  compensirte  sich  indessen  wohl  reichlich 
mit  dem  Vortheile  der  Feldarrondirung  und  der 
dadurch  erlangten  wirtschaftlichen  Freiheit.  Im 
Allgäu  wurde  hiefür  (für  das  »Beundtrecht«) 
auch  baar  Geld  an  die  Gemeinde  gezahlt 

Definitiv  und  gänzlich  aus  dem  Gemeinde* 
verband  schieden  indessen  zumeist  nur  solche 
Einzelhöfe  aus,  welche  sich  zu  Herrenhöfen 
(Frohnhöfen)  emporgeschwungen  hatten  und  als 
solche  sich  eine  eigene  Hofverfassung  geben 
konnten,  wie  dies  häufig  mit  den  später  soge- 
nannten Hofmarken  der  Fall  war.  Aber  auch 
bei  diesen  ist  die  vollständige  Ausscheidung 
keineswegs  ausnahmslos  eingetreten.  Die  Herr- 
schaft Thaur  z.  B.  hat  ausser  dem  Burgfried 
in  ganz  gleicher  Weise  Weidegemeinschaft  mit 
der  Gemeinde  Thaur  und  muss  sich  den  An- 
ordnungen und  der  Aufsicht  des  Fluraufsehers 
ebenso  fügen  wie  die  Dorfangehörigen,  (p.  117). 

Um  so  begreiflicher  ist,  dass  die  vielen  Ein- 
zelhöfe, welche  keine  Immunität  erlangten,  nicht 
bloss  im  politischen,  sondern  auch  in  einem  ge» 

*)  Charakteristisch  für  diese  Behandlung  ist,  was 
das  W.  von  ßaumkirchen  über  die  Benutzung  der  Mühle 
ausspricht:  »Ob  ain  äusserer  Nachbar  zu  der  Ehmühl 
käme,  nnd  malen  wollt  und  hatt  sein  Korn  aufgeechütt 
und  ob  in  der  weil  ein  Nachbar  im  Dorfe  an  der  Mühl 
käme  mit  einem  Korn  and  malen  wollt,  so  soll  der  Mül- 
ler dem  äussern  Nachbar  sein  Korn  wieder  herabtragen 
und  soll  dem  Nachbarn  im  Dorfe  sein  Korn  aufschütten 
nnd  malen,  wo  er  des  nit  geraten  wolt  oder  kain 
leid  habenc.  (p.  125), 


Inama-Sternegg,  Untersuch .  Ob.  d. Hofsystem.  953 

wissen  agrarischen  Verbände  mit  ihren  Gemein- 
den verblieben,  namentlich  in  Betreff  der  Ge- 
meinweiden, wofür  der  Verf.  als  ihre  Gegen- 
leistung ansieht  u.  A.  die  Belastung  der  Höfe 
mit  Wege-Servituten ,  besonders  aber  die  Ver- 
pflichtung zur  Haltung  eines  Stiers  oder  andern 
Saamenviehs.  Die  Beweidung  wurde  dann  häufig 
so  regulirt,  dass  den  Einzelhöfen  einer  Gemeinde 
(diesen,  wie  es  scheint,  insgesamrot)  ein  beson- 
derer Weidebezirk  angewiesen  wurde,  für  wel- 
chen sie  dann  auch  ohne  Zweifel  ihre  eigenen 
Gemeindehirten  halten  mussten.  Diese  Art  der 
Nutzabfindung  war  die  natürlichste  und  lag  im 
beiderseitigen  Interesse,  wenn  Strecken  von  Ge- 
meinweiden den  Einzelhöfen  nahe,  dagegen  fern 
vom  Dorfe  lagen,  welches  seinerseits  die  ihm 
verbleibenden  Weiden  näher  liegen  hatte.  Wie 
leicht  übrigens  das  eigentliche  Eigenthumsver- 
hältniss  zwischen  den  Dörfern  und  Einzelhöfen 
späterhin  sich  verdunkeln  konnte,  zeigt  eine  Kund- 
schaft aus  Achenthai  über  einen  Streit  zwischen 
der  Gemeinde  Achen  und  den  ausgeschiedenen 
Höfen  zu  Ampelsbach  wegen  der  Weide.  Die 
Gemeinde  glaubt  den  Höfen  gar  keine  Berech- 
tigung an  der  gemeinen  Weide  zugestehen  zu 
können,  die  Höfe  sprechen  einen  bestimmten 
Weidebezirk  zu  Eigen  an;  das  Urtheil  lautet, 
dass  der  angesprochene  Bezirk  zwar  Gemeinde- 
grund sei,  an  diesem  aber  auch  die  Höfe  Mit- 
genuss  der  Weide  hätten,  (p.  122).  — 

Am  Schlüsse  der  Abhandlung  erhalten  wir 
das  Resultat  der  ganzen  Forschung  im  Wesent- 
lichen folgendermaassen  zusammengefasst:  »So 
weit  die  gesicherte  historische  Kunde  von  den 
Ansiedelungen  im  deutschen  Alpengebiete  zurück- 
reicht, finden  wir  die  Hofansiedelung,  und  zwar 
ist  sie  in  älterer  Zeit  relativ  häufiger  als  in 


954        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  24. 

spaterer  Zeit,   besonders  wenn  wir   dabei   die 
Herrschaft  des  Hofsystems  in  den  einzelnen  Ge- 
meinden im  Auge  haben.  —  In  späteren  Zeiten 
vermehrten  sich  zwar  die  Einzelhöfe  durch  die 
Bildung  von   geschlossenen  Herrenhöfen   (Hof- 
marken) so  wie  durch  die  Ausscheidung  einzel- 
ner Bauernhöfe  oder  durch  Rodungen  im  Ge- 
mein* oder  königlichen  Wald;   diese  Vorgänge 
sind   aber    dennoch   nicht  allzuhäufig  gewesen 
und  haben  sicher  keine  Vermehrung  der  abso- 
luten Ziffer  des  Procentsatzes  der  Höfe  herbei- 
geführt.   Dagegen  entstanden  häufig  neue  Dör- 
fer entweder  auf  Rottland  oder  durch  Besiede- 
lung  der  grossen  Einzelböfe  mit  Colonen,  oder 
auch   durch  Tb  eilung  mehrfach   besetzter  Höfe 
in  der  früher  beschriebenen  Weise  der  Weiler- 
bildung, endlich  auch  nicht  selten  durch  Zubau, 
wodurch  oft  das  Dorf  allmählig  in  der  Gemeinde 
herrschend    wurde,    während    früher   das   Hof- 
system diese  beherrschende  Stellung  eingenom- 
men hatte.    Dabei  ist  dann  der  wichtige  Unter- 
schied aufgetreten  zwischen  den  Gemeinden  mit 
reinem    oder    überwiegendem    Hofsystem    ohne 
Feldgemeinschaft,   oft  auch    ohne   Gemeinland, 
aber   doch    mit  selbstständigem   Gemeinderegi- 
ment und   den  Gemeinden  mit  gemischtem  Sy- 
stem, wo  dieEinhöfe  zwar  aus  der  Feldgemein- 
schaft ausgeschieden  sind,  aber  der  Zusammen- 
hang  mit   der  Dorfmarkgemeindo   auch   ökono- 
misch  zumeist   aufrecht  erhalten    blieb.     Gänz- 
lich ausgeschieden  sind  nicht  einmal  immer  die 
Frohnhöfe,  während  da,  wo  dieser  Fall  eintrat, 
der  Keim    zu    neuer    Gemeindebildung    gege- 
ben war«. 

Hienach  hätte  also  das  Hofsystem  gegen  das 
Dorfsystem  in  den  Alpengegenden  an  Terrain 
und  Herrschaft  im  Laufe  der  Zeiten   eher  yer- 


Inama-Sternegg,  Untersuch,  üb.  d.  Hof  system.  95S 

loren  als  gewonnen,  indem  die  spätere  Ent- 
stehung von  Einzelhöfen  durch  Ausbau  und  Ro- 
dungen den  späteren  Dorfbildungen  kaum  das 
Gleichgewicht  gehalten.  Wir  sind  bei  dem  Man- 
gel an  umfassenden  statistischen  Aufnahmen 
über  diesen  Punkt  in  früheren  und  späteren 
Zeiten  nicht  befugt,  das  Oegentheil  für  die 
Alpengegenden  von  Tirol  und  Salzburg,  dem 
eigentlichen  Untersuchungsgebiete  des  Verfas- 
sers, zu  behaupten,  können  aber  den  Zweifel 
nicht  unterdrücken,  ob  auf  dieses  Urtheil  nicht 
von  Einflusß  gewesen,  dass  der  Verf.  von  vorne 
herein  geneigt  ist,  das  Hofsystem  als  schon  ur- 
sprünglich sehr  weit  verbreitet  und  in  Ueberein- 
stimmung  damit  die  Existenz  von  Urdörfern  als 
sehr  beschränkt  sich  zu  denken,  somit  bei  den 
jetzt  vorhandenen  Einzelhöfen  seltener  und  bei 
den  jetzt  vorhandenen  Dörfern  häufiger,  als  es 
wirklich  der  Fall  gewesen  mag,  die  »sekundärec 
(spätere)  Entstehung  anzunehmen.  Er  führt 
zwar  p.  111  ausdrücklich  an,  dass  von  der 
Vereinödung  ganzer  Dorfschaften,  wie  im  AU- 
gäu,  ihm  kein  einziger  Fall  aus  seinen  Gegen- 
den bekannt  geworden.  Allein  was  er  aus  den 
Weisthümern  u.  s.  w.  über  die  Ausscheidung 
aus  den  Dorffeldmarken  detailirt  anführt,  hat 
uns  den  Eindruck  hinterlassen,  dass  die  Ver- 
einödung einzelner  Höfe  häufig  vorgekommen 
sein  muss,  und  wenn  dies  auf  derselben  Feld- 
mark, sei  es  auch  nach  langen  Intervallen,  suc- 
cessive geschah ,  indem  Einer  dem  Anderen 
folgte,  (was  auch  im  AUgäu  häufig  der  Qang  der 
Dinge  war),  so  kann  schliesslich  das  Hofsystem 
in  einer  ursprünglichen  Dorfgemeinde  überwiegen 
oder  selbst  zur  ausschliesslichen  Existenz  ge- 
langen, ohne  dass  die  Umwandelung  hinterher 
so  deutlich  sich  nachweisen  läset,  als  wenn  die 


956        Gott.  gel.  Anz.  1373.  Stück  24. 

ganze  Operation  auf  einmal  vorgenommen  wor- 
den. Wie  umgekehrt  das  Hofsystem  seine 
herrschende  Stellung  in  einer  Gemeinde  durch 
neue  Dorf-  und  Weiler-Bildungen  verloren,  hat 
der  Verf.  in  der  Abhandlung  selber  nicht  spe- 
cieller  behandelt,  da  diese  entgegengesetzte  Ent- 
wickelung  des  Agrarwesens  seiner  Aufgabe  fer- 
ner lag;  es  ist  aber  zu  wünschen,  dass  audi 
nach  dieser  Seite  hin  genauere  Untersuchungen 
angestellt  werden. 

G.  Haussen. 


Albertani  Brixiensis  Liber  Conso- 
lationis  et  Consilii,  ex  quo  hausta  est  fa- 
fula  de  Melibeo  et  Prudentia.  Edidit  Thor 
Sundby.  Havniae  apud  A.  F.  H*st  et  filium. 
MDCCCLXXin.    XXIV  —  136  S.    8°. 

Von  dem  nämlichen  Gelehrten,  welcher  im 
Jahre  1869  im  Anhange  zu  seiner  verdienstli- 
chen Schrift  über  Brunetto  Latino  den  zweiten 
von  den  drei  lateinischen  Tractaten  des  Brescia- 
ner  Richters  (de  arte  loquendi  et  tacendi,  1245) 
nach  fünf  alten  Drucken  herausgegeben  hat,  er- 
halten wir  hier  den  umfangreichern  und  literar- 
historisch wichtigeren  dritten  vom  Jahre  1246, 
so  dass  wir  nun  bloss  noch  für  den  ersten  (de 
amore  et  dilectione  Dei  u.  s.  w.,  1238)  auf  die 
allerdings  nicht  eben  seltenen  Handschriften, 
den  unerreichbaren  Druck  und  die  alten  Ueber- 
setzungen  angewiesen  sind.  Die  Chaucer-So- 
ciety,  fur  welche  die  vorliegende  Schrift  zwar 
nicht  als  unmittelbare  Vorlage,  aber  als  letzte 
Quelle  von  Chauoers  Tale  of  Melibeus  besonde- 


Sundby,  Albert.  Brixiensis  Lib.  Consolat.  etc.    957 

res  Interesse  haben  musste,  hat  die  Herausgabe 
möglich   gemacht   (für  welche  überdies  die  kön. 
dänische    Akademie    einige    Unterstützung    ge- 
währte), und   diesem  Umstände  wird  es  zuzu- 
schreiben sein,  dass  der  Herr  Verfasser  in  der 
Einleitung  diesmal  vom  Gebrauche  seiner  Mutter- 
sprache zu  Gunsten  der  englischen  abgegangen 
ist.    Diese  Einleitung  stellt  zusammen,  was  über 
die  Lebensumstände  Albertano's  (zumeist  in  ge- 
legentlichen   eigenen   Angaben   desselben)    sich 
Torfindet ,   charakterisirt   das   Werk    zutreffend 
und  handelt  von  den  Nachbildungen,  die  es  er- 
fahren hat  In  Betreff  der  letzten  beiden  Punkte 
würde  ein  noch  etwas  tieferes  Eingehn  erwünscht 
gewesen  sein.   Wer  mit  so  unermüdlicher  Sorge 
und  so  gutem  Erfolge  dem  Aufsuchen  der  Stel- 
len lateinischer  Autoren  obgelegen  hat,  für  de- 
ren Sammlung  und  Ordnung  die  dürftige  Fabel 
von  Melibeus  und  Prudentia  doch  nur  ein  Vor- 
wand Albertano's  ist,  wie  Herr  Sundby  hier  ge- 
than  hat  (und  von  gleichem  Fleisse  zeugte  die 
frühere  Publication),  dem  nimmt  nicht  gern  ein 
Andrer  die  leichtere,  aber  schönere  Aufgabe  ab, 
den  bereits  vorhandenen  höchst  dankenswerthen 
alphabetischen   Index   der  angeführten  Autoren 
in  eine  Uebersicht  der  literarischen  Studien  des 
Verfassers  umzuwandeln,  welche  ja  nicht  bloss 
für  diesen  charakteristisch  sein   würde.     Viel- 
leicht dass  der  Herausgeber  eine  derartige  Ar- 
beit  sich   für  die   Ausgabe    des  noch   übrigen 
Tractates   sowie   der  Reden  Albertano's  vorbe- 
hält.   Von  den  Uebersetzungen  und  Bearbeitun- 
gen des  Liber  Consolationis  ist  zwar  schon  öf- 
ter gehandelt  worden,  zuletzt  wohl  in  Mätzners 
und   Goldbecks  altenglischen   Sprachproben  (2. 
Abtheil.  S.  373),    aber  noch  fehlt  es  an  einer 
vollständigen  Uebersicht',  welche  den  Zusammen- 


058        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stack  24. 

bang  derselben  unter  einander  und  mit  der  Ur- 
schrift  klar   erkennen  Hesse;   auch   die    Frage 
nach  dem  Verfasser  der  freieren  von  den  beiden 
(oder  sind  ihrer  »wenigstens  drei«,   wie  Pichon 
im  Menag.  I  186  sagt?)  französischen  Bearbei- 
tungen scheint  noch  nicht  endgiltig  und  für  Alle 
überzeugend  beantwortet  zu  sein:  noch  nachdem 
P.  Paris   (Manuscrits,   T.   V  S.  61)   die   Stelle 
mitgetheilt  hat,  wonach  der  Verfasser  identisch 
wäre  mit  demjenigen  der  in  einer  Handschrift 
Toranstehenden,  zweifellos  von  Renaud  aus  Lou- 
hans  herrührenden  metrischen  Uebersetzung  des 
Boethiue,  hat  Montaiglon  (Chevalier  de  la  Tour 
Landry  S.  XLIII)  die  Histoire  de  Melibee  wie- 
der ein  Werk  der  Christine  de  Pisan  genannt, 
und   eine   Anmerkung   von   Sund  by  (S.  XV11I) 
lehrt   uns,   dass  P.  Meyer   dieselbe   dem   Jehan 
de  Meung  zuschreibe.    Es  ist  zu  bedauern,  dass 
der   Verfasser  des  Menagier  nicht  mit  gleicher 
Offenheit  wie  über  die  Herkunft  der  Griselidis 
und    des   Chemin   de  Pauvrete   et    de  Richesse 
über  den  Ursprung  der  Histoire  de  Melibee  sich 
ausgesprochen   hat.     Die   unlängst    erschienene 
Schrift:  Benaut  de  Louens,  poete  franc-comtois 
du  XIVe  siecle  par  A.  Vayssiere.    Paris.    16  S. 
8°,  welche  vielleicht  neue  Aufschlüsse  bringt,  ist 
dem  Ref.  noch  nicht  zu  Gesichte  gekommen. 

Für  die  Ausgabe  konnten  nur  sechs  Hand- 
schriften vollständig  verglichen  werden,  die  übri- 
gen sechs  dem  Herausgeber  bekannt  geworde- 
nen, darunter  zwei  dem  13.  Jahrhundert  zuge- 
wiesene, nur  für  einzelne  Stellen;  indessen  stehn 
die  verschiedenen  Texte  sich  sehr  nah,  die  Va- 
rianten betreffen  fast  nur  indifferente  Dinge. 
Eine  Ausnahme  macht  die  eine  Brüsseler  Hand- 
schrift, welche  vielfach  interpolirt  sein  soll; 
Herr   Sundby   hat   es   aber    leider   unterlassen 


Sundby,  Albert.  Brixiensis  Lib.  Consolat.  etc.    059 

durch  probeweise  Mittheilungen  fiber  den  Cha- 
rakter dieser  Einschiebsel  Anfschluss  zu  geben. 
Die  Collation  scheint  im  Ganzen  sorgfaltig  aus* 
geführt   zu  sein;   doch  hat  Referent  bei  Nach- 
vergleichung  einiger  Seiten  der  Berliner  Hand- 
schrift,  welche  alle  drei  Tractate  und  alle  fünf 
Sermones    enthält ,    ausser    manchen    blossen 
Schreibfehlern   doch  auch  einige  Abweichungen 
unbeachtet  gefunden,   welche  hätten  verzeichnet 
werden  müssen;  so  10,  11  multi  enim  in,  12,  3 
tnecum   consilium   habere,     14,    10   hilaris   non 
asperaro,  14,  12    importiert*;   10,  2  und  10,  32 
werden   irrthümlicb    Abweichungen    notirt.    — 
Ganz    besonderes   Lob   verdient    die  sorgsame 
Nachweisung  der  von  Albertano  aneinander  ge- 
reihten, in  der  Mehrzahl  der  Fälle  nur  von  dem 
Namen  des   Autors,   sehr  selten  auch  von  der 
Angabe  der   Schrift  begleiteten   Stellen,    deren 
manche   übrigens,    durch    ein  blosses   scriptum 
est  u.  dgl.  als   fremdes    Eigenthum   bezeichnet 
oder  gar  ohne  Weiteres  Albertano's  eigner  Bede 
einverleibt,  dem  Nachforschenden  ein  ganz  be« 
sonders  reiches  Mass  von  Arbeit  überlassen.    Es 
ist.  denn  auch  Herrn  Sundby  bei  aller  Vertraut- 
heit mit  der  in  Betracht  kommenden  Literatur 
noch  nicht  überall  gelungen,  Albertano's  Quellen 
nachzuweisen,  aber  des  nicht  Nachgewiesenen  ist 
doch   verhältmssmässig   nur   wenig   und  Herrn 
Sundby's   und  Anderer  Nacharbeit,  zu  welcher 
der  saubere  Index  einladet,  wird  über  kurz  oder 
lang  mit  dem  Reste  wohl  fertig  zu  werden  wis- 
sen.   Hier   sei  nur  bemerkt,  dass  der  dreimal 
citirte  Ysopus  der  Alter  Aesopus  des  Baldo  ist; 
zwei  der  ihm  entnommenen  Stellen  finden  sich 
in    Du  Meril's   Abdrucke   (Poäsies  inedites   du 
mpyen-age,  Paris  1854)  S.  232  und  S.  221,  die 
dritte  fehlt  da.    Das  Sprichwort  15,  21  von  den 


1 


960       Gott.  geL  Anz.  1873.  Stück  24 

drei  Dingen,  die  dem  Manne  das  Hans  verleiden 
(Nannucci,  Mannale  I  408  vermengt  damit  die 
menandriscbe,  dem  Mittelalter  ebenfalls  geläufige 
Zusammenstellung  der  drei  Unersättlichen,  Meer, 
Feuer,  Weib),  hat  auch  der  normandi&che  Cleri- 
ker  Guillaume   gekannt,   s.  Besant  de  Dieu   S. 
XXIX   und  124,  aber  sicher  nicht  aufgebracht. 
Antonio  Pucci  (Propugnatore  III  1,  41)  hält  es 
für    einen    Ausspruch    des  Aristoteles.     Nicht 
glücklich  variirt  ist  es  von  Teofilo  Folengo  im 
Orlandino  V  69:   Tre  cose  l'uomo  cacciano  di 
casa,  11  fumo,  il  foco  e  la  moglie  malvasa.  — 
Die  drei  Feinde  jedes  Menschen  (Welt,  Fleisch, 
Teufel)   sind  ebenfalls  ein  Gemeinplatz  des  13. 
Jahrhunderts   (84,  10);   aus   Anlass   der  Verse 
409  ff.  des  Besant  de  Dieu  hat  Martin  S.  XVIII 
und  S.  124   einige  Parallelstellen   beigebracht; 
etwas   später  findet  sich  der  Gedanke  auch  in 
Pucci's  Sammlung  (Propugn.  III  1,  35),  wo  als 
vierter  und  als  fünfter  Feind  der  Mensch  und 
das   böse  Weib   sich  den   dreien  zugesellen,  in 
dem  grossen  Werke  des  Arcipreste  deHita  Str. 
1558,   in  dem  waldensi&chen  Novel  Sermo,  wo 
jenen   dreien  als  den  drei  Herren,   denen  der 
Mensch  dienen  könne,    als   vierter  Oott  gegen- 
über  steht.    Martin's  Frage   nach  dem   ersten 
Vorkommen  dieser  Trilogie  kann  Ref.  nur  wie- 
derholen; doch  sei  erinnert,  dass  die  Histoire 
littöraire   XXIII  253   die  Zeilen  Mundus,  caro, 
demonia    Diversa    movent    prelia    Turbantque 
cordis  sabatum,  mit  denen  ein  übrigens  franzö- 
sisches Gedicht  wobl  des  dreizehnten  Jahrhun- 
derts anhebt,  als  »debut  de  l'ancienne  hymne« 
bezeichnet.     Bei  Daniel  oder  Mone  findet  sich 
ein  derartiger  Hymnus  nicht. 

Berlin.  Adolf  Tobler. 


961 

G5ttingisehe 

gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  25.  18.  Juni  1873. 


mm 


Augustinus:  Sein  theologisches  Sy* 
stem  und  seine  religionsphilosophi- 
sche Anschauung  dargestellt  von  Lie. 
Dr.  Dorn  er.  Berlin  bei  Wilh.  Hertz  (Besser- 
sche  Buchhandlung)  1873. 

Bei  der  Schrift,  welche  ich  über  das  System 
Ang's  verfasst  habe,  war  es  mir  insbesondere 
darum  zu  thun,  auf  den  Zusammenhang  der 
Augustinischen  Weltanschauung  aufmerksam  zu 
machen,  wie  dieser  selbst  in  den  Widersprüchen, 
die  sein  ganzes  System  consequent  durchziehen, 
hervortritt.  Es  Bind  nicht  nur  einzelne  Dogmen, 
die  er  bestimmt  hat;  er  hat  vielmehr  der  Ent- 
wicklung der  christlichen  Kirche  auf  längere 
Zeit  eine  eigentümliche  Richtung  gegeben: 
zwar  die  Vorstellungen  der  alten  Völker,  der 
vorchristlichen  Welt  durchkreuzen  sich  in  ihm 
mit  christlichen  Ideen;  insbesondere  streiten 
bei  ihm  die  neoplatonische  und  die  christ- 
liche Weltanschauung.  Allein  gerade  dieser 
so  scharf  ausgeprägte  Gegensatz,  der  sich  durch 
seine  Anschauung  hindurchzieht,  ist  für  die 
Folgezeit    von    grosser   Bedeutung.      Für    ihn 

73 


962        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  25. 

ist  es  charakteristisch,  und  ein  Beweis  dafür, 
dass  die  ethische  Richtung  des  Cbristenthums 
beginnt  Wurzel  zu  schlagen,  dass  er,  obgleich 
dem  NeopIatoni8mus  völlig  ergeben,  daneben  vor 
Allem  die  Welt  des  Willens  dem  Christenthume 
erobern  will,  ein  für  die  abendländische  mittel- 
alterliche Kirche  durchaus  charakteristischer 
Zug.  An  den  Neoplatonismus  lehnt  sich  Ang's 
Gottesbegriff  an,  sowie  der  durch  seine  ganze 
Anschauung  hindurchgehende  akosmistische  Zug. 
Er  neigt  in  seiner  Schöpfungslehre,  in  seiner 
Anthropologie,  in  seiner  Vorstellung  von  dem 
Werthe  der  Welt  und  des  Menschen  gegenüber 
dem  göttlichen  Wesen,  von  der  Wirksamkeit 
des  Menschen  im  Verhältniss  zu  Gott  überall 
dazu  die  endlichen  Wesen  in  den  Hintergrund 
treten  zu  lassen ,  ihren  Werth  zu  unterschätzen, 
sie  als  endliche,  soweit  sie  nicht  göttliche  Wir- 
kung sind,  bloss  als  der  Negation  angehörig  zu 
betrachten.  Freilich  genügt  ihm,  der  doch  ne- 
ben alle  dem  einen  durchweg  realistischen  Zug 
hat  und  die  Welt  des  Willens  in  das  Auge 
fasst,  diese  Anschauung  nicht.  Wir  finden  tim 
Gegentheil  auf  der  andern  Seite  das  Bestreben, 
die  Welt  für  sich  ihren  Gang  gehen  zu  lassen, 
soweit  sie  Veränderungen  unterworfen  ist,  in- 
dem der  unveränderliche  Gott  sich  ihr  gegen- 
über stets  gleich  verhält*  Das  zeigt  sich  in 
seiner  Auffassung  des  Verhältnisses  Gottes  zu 
Raum  und  Zeit,  in  seiner  Lehre  vom  Wunder 
und  nicht  minder  in  den  spezifisch-christlichen 
Lehren  namentlich  in  der  von  der  Kirche« 

Fragt  man  nach  der  gemeinsamen  Wurzel 
dieser  durch  das  System  sich  hindurchziehenden 
Gegensätze,  so  liegt  diese  in  der  Art  und  Weise, 
wie  bei  Aug.  Gott  und  sein  Verhältniss  zur 
Welt  gedacht   ist.    Der  neoplatonische  Gottes- 


Dorner,  Augustinus :  S.  theolog.  System  etc.    963 

begriff  überwiegt  bei  ihm.  Zwar  hat  er  die 
Lehre  von  der  Trinität  durch  den  Gedanken 
der  göttlichen  Selbstliebe  und  des  göttlichen 
Selbstbewusstseins  zu  begründen  gesucht.  Allein 
diese  mehr  intellectuelle  und  ethische  Auffas- 
sung des  göttlichen  Wesens  stimmt  nicht  mit 
seiner  sonstigen  Betrachtung  desselben.  Denn 
obgleich  er  die  absolute  Geistigkeit  Gottes  auf 
das  bestimmteste  verficht,  so  wird  doch  Gott 
von  ihm  sonst  als  essentia,  als  schlechthin  ein- 
faches Sein,  in  welchem  keine  Unterschiede  zu 
finden  sind,  angesehen.  Die  metaphysische  Be- 
trachtung des  göttlichen  Wesens  hat  vor  der 
ethischen,  die  sich  zu  regen  beginnt,  bei  Wei- 
tem den  Vorzug.  Und  diese  Vorstellung  von 
dem  göttlichen  Wesen  macht  sich  auch  in  dem 
Verhältoiiss  Gottes  zur  Welt  geltend.  Welt  und 
Gott  vermag  er  nur  so  zu  unterscheiden,  dass 
Gott  vollkommenes  Sein  ist,  die  Welt  unvoll- 
kommenes Sein,  Sein  mit  Negation;  er  vermag, 
weil  er  Gott  noch  als  die  allgemeine  Essenz 
denkt,  den  Schöpfungsbegriff  noch  nicht  klar 
zu  erfassen.  Das  Product  der  göttlichen  Thä- 
tigkeit  und  sie  selbst  wird  von  ihm  noch  nicht 
klar  unterschieden,  weil  er  auch  durch  diesen 
Unterschied  die  göttliche  Einfachheit  würde  ge- 
fährdet glauben.  So  kommt  der  Unterschied 
der  Welt  von  Gott  nur  durch  Zuziehung  der 
Negation  zu  Stande.  Gott  ist  einfaches  Sein, 
die  Welt  beschränktes  Sein,  Gott  unveränder- 
lich, die  Welt  veränderlich.  Gott  und  Welt 
wird  nur  durch  die  Negation  unterschieden, 
über  deren  Ursprung  nichts  gesagt  wird.  Hier- 
aus ergiebt  sich  beides  oben  Hervorgehobene. 
Sofern  die  Welt  bloss  vermindertes  Sein  ist, 
hat  sie  in  sich  keinen  Werth,  ist  nur  ein  un- 
vollkommenes Abbild  des   vollkommenen  gött- 


"H 


984       GStt.  gel,  Anz.  1873.  Stuck  36. 

lichen  Seins :  nach  diese*-  Seite  ist  Aug.  der  epi- 
nozistischen  Weltanschauung  nicht  fremd.  So- 
fern er  aber  nun  doch  dem  Einflüss  des  Chri- 
sten th  ums  zu  sehr  unterworfen  ist,  um  so  akos- 
raistisch  zu  lehren,  so  ergiebt  sich  bei  Betonung 
der  Selbstständigkeit  der  Welt  nothwendig  eine 
Ueberschätzung  derselben ;  die  Negation  ist  dann 
der  alleinige  Grund  der  Veränderungen.  Die 
ganze  Weltbewegung,  sofern  sie  aus  Wehver- 
änderungen  besteht,  kann  von  ihm  nur  aus  der 
Negation  erklärt  werden,  der  unveränderliche 
Gott  verhält  sich  in  seiner  Wirksamkeit  diesen 
Veränderungen  gegenüber  immer  gleichmässig. 
So  ergiebt  sich,  sofern  Aug.  auf  die  Welten!- 
Wickelung  refleCtirt,  eine  deistisehe  Neigung  zu 
erkennen.  Gott  und  Welt  schliessen  sich  völlig 
aus.  Betont  er  die  Selbstständigkeit  der  Welt, 
so  muss  Gott  in  den  Hintergrund  treten  und 
umgekehrt. 

Fragen  wir  indes,  welche  Seite  bei  Aug. 
überwiege,  so  ist  es  die  der  Abhängigkeit  der 
Welt.  Er  ist  vor  Allem  eine  tief  religiöse  Na- 
tur. Aber  er  fasst  die  Religion  vorwiegend 
noch  in  metaphysischer  Weise  auf.  Es  sind 
auch  hier  weniger  die  spezifisch  christlichen,  die 
auf  die  ethische  Beschaffenheit  des  religiösen 
Lebens  gerichteten  Fragen^  die  in  den  Vorder- 
grund treten  als  vielmehr  allgemein  metaphysi- 
sche. Denn  so  sehr  er  auGh  den  Gegensatz  von 
Sünde  und  Gnade  in  den  Vordergrund  treten 
lfi8st,  so  wird  doch  die  Sünde  selbst  weit  mehr 
unter  dem  metaphysischen  Begriff  einer  Schwfi- 
chung,  einer  Minderung  der  Kraft,  einer  Krank- 
heit als  unter  dem  eines  bestimmt  moralischen 
Uebels  aufgefasst,  was  man  an  seinem  Schuld- 
begriff besonders  erkennen  kann.  In  dem  pe- 
kgianischen  Streite  handelt  es  sich  ihm  haupt- 


Dorner,  Augustinus:  S.  theolog.  System  etc.    968 

sächlich  um  die  allgemeine  Frage  fiber  das  Ver* 
b&ltniss  der  göttlichen  und  menschlichen  Tha- 
tigkeit,  um  die  Machtspbäre  Gottes  und  des 
Menschen  bei  der  Bekehrung.  Der  vollkommene 
Zustand  ist  dann  gegeben,  wenn  Gott  in  dem 
Menschen  Alles  wirkt,  wenn  der  Geist  Yöllig 
yen  göttlicher  Wirksamkeit  erfüllt  ist.  Die 
Sünde  besteht  darin,  dass  die  Negation  eine  zu 
grosse  Macht  in  uns  hat,  dass  die  göttliche 
Wirksamkeit  in  dem  Geiste  zurücktritt  und 
zwar  ist  dieser  Zustand  bei  allen  Menschen 
ausser  Adam  erblich.  Wenn  man  auch  nicht 
sagen  kann,  dass  nach  ihm  die  Sünde  notwen- 
dige Folge  der  Negation  an  sich,  der  Beschränkt- 
heit und  Endlichkeit  des  Seins  sei,  da  sie  eine 
Verminderung  der  Seinskraft  ist ,  die  nicht  sein 
so U,  und  bei  Adam  aus  einem  Abfall  stammt, 
zu  dem  er  nicht  genöthigt  war,  so  ist  doch 
nicht  zu  leugnen,  dass  die  Sünde  der  Nachkom- 
men, soweit  sie  als  Erbsünde  anzusehen  ist,  als 
poena  peccati,  mehr  als  ein  Schwäcbezustand, 
in  dem  sie  einmal  sind,  als  eine  Verminderung 
der  Seinskraft  betrachtet  wird,  also  weniger 
ethisch  als  physisch,  wie  auch  auf  physische 
Weise  dieser  Zustand  gewonnen  wird.  Bei  der 
Aufhebung  der  Sünde  handelt  es  sich  in  dem 
pelagtaniechen  Streit  gar  nicht  um  eine  beson-> 
dere  Wirksamkeit  Christi ,  sondern  nur  um 
Durchführung  des  allgemeinen  Gedankens,  dass 
Gott  immer  in  dem  Menschen  wirken  solle, 
dass  auch  bei  der  Aufbebung  der  Sünde  Alles 
der  göttlichen  Thätigkeit  zuzuschreiben  sei,  dem 
Grundsatze  gemäss,  dass  Alles  positire  von  Gott 
stammt,  wie  ja  die  Sünde  selbst  dämm  eine 
Verminderung  der  Seinskraft  ist,  weil  Gottes 
operatio  in  dem  Sünder  geringer  ist 

Die  spezifische  Wirksamkeit  Christi  tritt  in 


966        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

Aug.'s  lehrhafter  Darstellung  bei  Weitem  in  den 
Hintergrund.  Die  historische  Seite  des  Christen- 
thum8,  die  Versöhnung  Christi,  die  Aufhebung 
der  Schuld  durch  ihn,  tritt  bei  Aug.  im  Ganzen 
noch  zurück.  Die  Inspiration  der  Liebe,  die 
Beseelung  des  Willens  durch  Gott  ist  das,  wor- 
auf ihm  das  Hauptgewicht  fallt.  Die  allge- 
meine Wirksamkeit  Gottes  im  Menschen  und  in 
seinen  Kräften  kommt  nach  ihm  in  dem  Chri- 
stenthume  zur  Vollendung.  Sein  Interesse  geht 
vorwiegend  auf  metaphysische  Fragen.  Die  ethi- 
schen Begriffe,  welche  in  dem  Christenthum  die 
erste  Rolle  spielen ,  der  Begriff  der  Schuld,  der 
Begriff  der  Persönlichkeit  treten  noch  zurück. 
Die  Schuld  wird  auf  die  Strafe  bezogen  und  es 
ist  auch  nur  die  Aufhebung  der  Strafe,  auf  die 
ihm  bei  der  Aufhebung  der  Schuld  das  Haupt- 
gewicht fällt.  Die  Befreiung  von  der  Schuld  ist 
ihm  identisch  mit  der  Erlösung  aus  der  Schuld- 
haft des  Teufels  und  Todes.  Von  einer  unmit- 
telbaren Erfahrung  der  Versöhnung  ist  fur  ihn 
nicht  die  Rede,  deshalb  auch  nicht  von  persön- 
licher Heilsgewissheit.  Seine  Mystik,  welche 
die  unmittelbare  Wirksamkeit  Gottes  im  Men- 
schen betont,  ist  zu  der  historischen  Seite  des 
Christenthums  nicht  in  Beziehung  gesetzt,  weil 
die  ethische  Seite  nicht  genügend  hervorgekehrt 
wird,  weil  die  Aufhebung  der  Schuld,  welche 
das  ethische  Centrum  in  dem  Begriff  der  Sünde 
ist,  nicht  genügend  betont  wird.  Wenn  daher 
Aug.  auch  dem  Pelagianismus  gegenüber  die  All- 
wirksamkeit der  Gnade  behauptet,  so  ist  darum 
doch  im  Wesentlichen  nur  ein  metaphysischer 
Satz  ausgesprochen,  welcher  noch  dazu  in  akos- 
mistischer  Weise  durchgeführt  wird,  so  dass  alle 
Selbstständigkeit  des  Individuums  aufgehoben 
ist.     Zugleich   aber  stellt   sich  hier  auch   das 


Dorner,  Augustinus:  S.  theolog.  System  etc.    967 

ein,  was  oben  bemerkt  wurde ;  er  will  doch  nicht 
die  Selbstständigkeit  des  Menschen  völlig  vernich- 
ten; es  wird  deshalb  wie  hier  zu  wenig  so  auf 
der  andern  Seite  wieder  zu  sehr  dieselbe  her- 
vorgehoben, indem  das  Heil  mit  durch  gute 
Werke  verdient  wird.  Er  hat  deshalb  auch 
den  Pelagiani8mus  nicht  völlig  überwunden,  weil 
er  mit  demselben  die  gemeinsame  Voraussetzung 
des  ausschliessenden  Verhältnisses  von  Gott  und 
Mensch  theilt,  so  dass  wenn  Gott  wirkt,  die 
Tbätigkeit  des  Menschen  möglichst  aufgehoben 
wird  und  umgekehrt,  wenn  er  auf  die  Willens- 
acte  des  Menschen  reflectirt,  er  doch  wieder  in 
den  verdienstlichen  Werken  Almosen,  Gebet  etc. 
die  Selbstständigkeit  unwillkürlich  hervortreten 
lässt.  Da  das  Eigentümliche  des  Christentums 
noch  zurücktritt,  die  Versöhnung  durch  Christus, 
so  ist  auch  der  vorchristliche  von  dem  christ- 
lichen Zustand  doch  nur  quantitativ  unterschie- 
den, insofern  einerseits  auch  vor  der  Bekehrung 
Gott  schon  eine  gewisse  Liebe  und  Erkenntniss 
in  der  Seele  wirkt,  da  bei  gänzlicher  Gottver- 
lassenheit auch  für  die  Bekehrung  kein  An- 
knüpfungspunkt gegeben  wäre,  andrerseits  aber 
nach  der  Bekehrung  weder  die  Liebe  noch  die 
Erkenntniss  vollkommen  und  von  Sünde  frei  ist. 
Wenn  so  die  Augustinische  Gnadenlehre  noch 
mehr  metaphysischer  Art  ist  und  seine  Mystik 
sich  noch  nicht  der  ethischen  Seite  des  Christen- 
thums  völlig  bemächtigt  und  die  Bedeutung  des 
Historischen  in  seiner  Gnadenlehre  nicht  genü- 
gend gewürdigt  wird,  so  ist  nicht  zu  verwundern, 
dass  er  die  historische  Seite  des  Christentums, 
die  er  anerkennt,  nicht  mit  seiner  Mystik  ver- 
webt. Von  hier  aus  bekommen  wir  ein  ganz 
anderes  Bild.  Das  Historische  ist  nicht  Gegen- 
stand  unmittelbarer  Erfahrung;  aber  auch  die 


968       Gott  gel.  A».  1873.  Stück  25. 

Bedeutung  desselben  soll  Dicht  können  unmit- 
telbar erfahren  werden.  Von  der  Versöhnung, 
der  Aufhebung  der  Schuld  giebt  es  keine  un- 
mittelbare innere  göttliche  Gewissheit.    Das  ist 
schon  deshalb  nicht  möglich,  weil  Gott  zu  me- 
taphysisch  gedacht  der  Schuld   fremd    bleibt, 
selbst  weder  zürnt  noch  versöhnt  wird;  dann 
aber  auch,  weil  die  Schuld  selbst  mehr  als  ein 
metaphysisches  Uebel  angesehen  wird ,  da  auch 
unbewusste  Wesen,  nemlich  Kinder,  sie  haben 
können,  und   sie   deshalb,  wie  gesagt,   auf  die 
Strafe  der   Schuldhaft   des  Teufels  und  Todes 
bezogen  wird.    Der  ganze  Process  der  Versöh- 
nung spielt  sich  so  innerhalb  der  Welt  ab  ohne 
eine  besondere  Einwirkung  Gottes.    Christus 
befreit  uns,  die  göttliche  Gnade  repräsentirend, 
aus   der  Schuldhaft  des  Teufels,   der  die  gött- 
liche Gerechtigkeit  offenbart,  Eigenschaften,  die 
im  göttlichen  Wesen  ununterschieden  sind  und 
nur  in  der  Offenbarung  auseinandertreten.   Diese 
Befreiung  von  Teufel  und  Tod  kann  pätürlich  nur 
historisch  geglaubt  werden.   Da  der  Schuldbegriff 
als    Bewusstsein     der    Strafwürdigkeit 
und    der   Werth    de*   einzelnen   Persönlichkeit! 
noch  nicht  tief  erfasst  ist,  so  ist  Aijg.  noch  nicht 
in    das   Herz   der  christlichen  Weltanschauung 
eingedrungen;  die  Versöhnung  wird  noch  nicht 
erfahren,    ist   gewissermaassen   noch  äusserlich 
noch  Gegenstand  des  historischen,  autoritativen 
Glaubens,  da  sie  vornehmlich  sich  auf  Befreiung 
von  äusserer  Strafe  reducirt.     So  ist  einerseits 
unmittelbares  alleiniges  Wirken  Gottes   im  In- 
nern  von    ihm   angenommen,   andrerseits   tritt 
das  eigentümlich    Christliche,    die  Versöhnung 
als  fremder  Stoff  noch  äusserlich  für  das  reli- 
giöse Bewusstsein  auf.    Die  Hüterin  des  histo- 
rischen Christenthums  ist  die  Kirche;  an  sie  ist 
man   in   dem   Glauben  deshalb  gebunden;  von 


Domer,  Augustinus:  S.  theolog.  System  etc.    969 

ihr  soll  der  Einzelne  in  seinem  Verhältniss  zu 
Gott  abhängen.  Obgleich  namentlich  die  Kirche 
in  der  Vollendung  mehr  als  Gemeinschaft 
der  Prädestinirten  aufgefasst  wird,  als  die  Ge- 
meinschaft derer,  in  denen  Gott  unmittelbar 
Willen  und  Intellect  beseelt,  so  wird  doch  die 
irdische  Kirche  mehr  als  die  Hüterin  des  histo- 
rischen Christenthums  in  ihrer  den  Einzelnen 
gegenüber  unbedingt  autoritativen  Stellung  er- 
fasst,  der  Einzelne  als  Exemplar  der  Gattung 
tritt  völlig  hinter  dem  Ganzen  zurück,  von  wel- 
chem er  in  Bezug  auf  seine  Stellung  zu  Gott 
abhängt.  Ausser  der  Kirche  ist  kein  Heil,  weil 
sie  die  historischen  Schätze  hütet,  welche  zu 
glauben  für  Jeden  Bedingung  der  Seligkeit  ist. 
Da  ohne  den  historischen  Glauben  keiner  selig 
werden  kann  und  dieser  nur  in  der  erscheinenden 
Kirche  zu  haben  ist,  so  muss  die  Kirche  auch 
organisirt  sein  und  als  Einheit  erscheinen,  was 
dadurch  geschieht,  dass  sie  im  Friesterthum  re- 
präsentirt  ist. 

Wie  die  ethische  Seite  bei  Aug.  in  den  Hin- 
tergrund tritt,  zeigt  sich  auch  hier  in  seiner 
Auffassung  der  Kirche  als  Heilsanstalt,  als  wel- 
cher ihr  eine  dingliche  von  der  Person  unab- 
hängige Heiligkeit  zugeschrieben  wird.  Der  ein- 
seitig religiösmetaphysische  Zug  seines  ganzen 
Systems  macht  hier  sich  geltend  in  Hervorhebung 
des  unethischen  character  indelebilis.  Die  Gna- 
denmittel haben  ausschliesslich  in  der  Kirche 
Heilswirksamkeit,  wenn  auch  nicht  Gültigkeit, 
indem  wenigstens  Taufe  und  Ordination  immer 
einen  Character  verleihen,  durch  welchen  ihre 
Gültigkeit  bestimmt  wird.  So  haben  wir  ein 
autoritatives  System,  indem  der  historische, 
dem  innersten  Bewusstsein  noch  fremde  Stoö 
des  Christenthums,  von  dem  aber  doch  die  Se- 

74 


970        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

ligkeit  abhängen  soll,  durch  die  aber  den  Erd- 
kreis verbreitete,  katholische  Kirche  und  deren 
Vertreter  verbürgt  wird.    Dass  hier  die  Kirche 
eine   zwischen  Gott  und  Menschen  vermittelnde 
Stellung  einnehmen  muss,   liegt  eben  darin  be- 
gründet,   dass   der  Stoff,  welcher  zur  Seligkeit 
nöthig  und  doch  dem  Bewusstsein  der  Einzelnen 
fremd   und   äusserlich  bleibt,   nur   durch    ihre 
Auctorität   bleibend   verbürgt  ist.    Und  dieser 
Stoff  ist  darum  noch  so  fremd,  weil  Aug. 's  Auf- 
fassung  noch  nicht  völlig  ethisch  ist,   weil  eine 
unmittelbare    Erfahrung    der    Aufhebung    der 
Schuld  in  der  Gemeinschaft  mit  Christus,  einer 
Versöhnung  mit  Gott  ihm  noch  unbekannt  ist, 
weil    er   die  Schuld    selbst  noch  nicht  in  ihrer 
ethischen  Bedeutung  völlig  erfasst  hat.    Hieran 
schlie8St  sich  natürlich  auch  an,  dass  die  Kirche 
deistisch  betrachtet  wird.    Während  jene  Wirk- 
samkeit  Gottes  in  dem  Einzelnen  akosmistisch 
gefärbt  ist,  so  scheint  hier  der  Geist  Gottes  an 
die  Kirche    abgetreten;    ausser   ihr   kann    man 
keine  Liebe  haben,  auf  die  Alles  ankommt.    Hier 
macht   sich  die  Selbstständigkeit  der  endlichen 
Seite   wieder  geltend;    die  Kirche  ist  Inhaberin 
des   Geistes  Gottes;  auf  sie  ist  er  beschränkt, 
an  sie  ist  er  gebunden.     So    erscheint  es  fast, 
als   ob   an  die  Kirche  Gott   seinen  Geist  abge- 
treten  hätte,    nicht  nur   insofern   der  Einzelne 
nur  durch  die  Kirche  und  ihre  Repräsentanten, 
die  ordinirten  Priester,  mit  Gott  in  Verbindung 
kommt,   sondern   auch    insofern,   als  der  Geist 
Gottes    mit   seiner   höchsten   Wirkung   auf   die 
Kirche  beschränkt  erscheint. 

Gemäss  der  Stellung,  welche  bei  Augustin 
die  Religion  überhaupt  hat,  ist  es  sehr  natür- 
lich, dass  der  Werth  von  allem  Irdischen  von 
ihm  nach  seinem  Verhältnies  zu  der  Religion  be- 


Dorner,  Augustinus:  S.  theolog.  System  etc.    971 

messen  wird.  Insofern  die  Augustinische  My- 
Btik  an  den  Neoplatonismus  anschliessend  Alles 
endliche  fur  verhältnissmässig  werthlos,  weil 
mit  Negation  gemischt  ansieht,  zeigt  sich  diese 
Richtung  in  der  Geringschätzung  der  Natur 
und  Naturwissenschaft,  des  Eigenthums,  der  Fa- 
milie, der  Ehe,  des  Staats.  Er  sieht  von  hier 
aus  Zurückziehung  von  der  Welt  als  den  höch- 
sten Gipfel  der  Religiosität  an.  Wenn  er  da- 
gegen auf  die  erscheinende  Kirche  reflectirt,  so 
wird  Alles  bemessen  in  seinem  Verhältnisse  zu 
dieser,  als  der  Vertreterin  der  wahren  Religion 
auf  Erden.  Wie  sie  zwischen  Gott  und  dem 
Einzelnen  vermittelt,  so  heiligt  sie  auch  die 
Sphären  des  Staates,  der  Ehe,  der  Familie,  ja 
auch  das  Eigenthum,  zumal  alle  nicht  nur  in 
sich  von  keinem  bleibenden  Werthe,  sondern 
auch  von  der  Sünde  verunreinigt  sind.  Erst 
durch  die  erscheinende  Kirche,  die,  wenn  auch 
nicht  lauter  heilige  Personen,  so  doch  heilige 
Anstalten  besitzt  und  darum  mit  der  wahren 
Kirche  sich  deckt,  werden  diese  Sphären  ge- 
heiligt. 

Wie  im  Allgemeinen  eine  pantheistische  Rieh» 
tung  mit  deistischen  Neigungen  in  seiner  An- 
schauung sich  kreuzt,  so  zeigt  sich  in  seinem 
theologisch-christlichen  System  der  Gegensatz 
zwischen  einer  pantheistisch  gefärbten  Mystik 
und  einem  kirchlichen  Deismus  und  insofern 
kann  man  ihn  mit  Recht  als  den  Vorläufer  des 
Mittelalters  bezeichnen. 

Wir  haben  es  uns  im  Einzelnen  besonders 
angelegen  sein  lassen,  gerade  darauf  zu  verwei- 
sen, dass  in  seinem  Gottesbegriff  wie  in  seiner 
Weltanschauung  überall  der  Grundton  mehr  ein 
metaphysischer  als  ethischer  ist,  dass  Aug.  öfter 
auch  die  ethischen  Begriffe  unter  metaphysische 

74* 


972        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

Categorieen  zu  bringen  sucht,  und  deshalb  im 
Christenthume  nur  den  allgemein  religiösen  Ge- 
danken göttlicher  Causal i tat  im  Geiste  des  Men- 
schen,  göttlicher   Gnaden  Wirkungen    mit   seiner 
Mystik  erreicht,  hingegen  den  Schuldbegriff,  die 
Versöhnung  und  Rechtfertigung  im   protestanti- 
schen  Sinne   noch  keineswegs  klar  erfasst  bat. 
Vielmehr  sind  diese  ethischen  Begriffe  ihm  noch 
fern,  und  die  Kirche,  welche  die  historische  Ver- 
söhnung verbürgt,  muss  ihm  durch  äussere  Aucto- 
rität  ersetzen,   was  seiner  Anschauung  an  inne- 
rer Erfahrung   der  Versöhnung  mangelt.      Und 
für  diese  Kirche  selbst,  von  deren  vermittelnder 
Auctorität  die  Seligkeit  des  Einzelnen   bleibend 
abhängt,  kommt  es  ihm  weit  mehr  auf  dingliche, 
so  zu  sagen  metaphysische,  als  auf  persönliche, 
ethische    Heiligkeit   an.      Freilich   ist   nicht  zu 
leugnen,   dass    bei   Aug.   die  Welt  des  Willens 
weit  mehr  in  den  Vordergrund  tritt,  als  bei  den 
griechischen  Vätern;   alles  Christenthum  gipfelt 
ihm    in   der  Liebe,   die   er  durchaus  als  Sache 
des  Willens  ansieht.    Er  betont  gerade  der  Hel- 
lenischen Anschauung  gegenüber,  dass  der  Wille 
darum  noch  nicht  gut  sein  müsse,  weil  der  In- 
tellect völlig  richtige  Erkenntnisse  habe;  er  ver- 
langt, dass  Gott  auch  unmittelbar  in  dem  Wil- 
len wirke  und   ihn  beseele,  und   das  gerade  ist 
seine  neue  Anschauung  gegenüber  dem  Pelagia- 
nismus.     Aber  trotzdem  ist  es  doch   berechtigt, 
wenn   wir   sagen,  die  Art,   wie  er  den   Willen 
betrachtet,    das,   was    er  in   der  Ethik  hervor- 
hebt, schliefst  sich  noch  mehr  an  die  Metaphy- 
sik an;   es   handelt  sich  ihm,  wie  gesagt,  noch 
vorwiegend   um  die  göttliche  Causalität  in  dem 
Willen    des  Menschen,   um    die  Aufhebung  des 
languor    der  Erbsünde    durch    göttliche  Macht- 
wirkung.   Die  Befreiung  ist  mehr  Befreiung  von 


Dorner,  Augustinus)  S.  theolog.  System  etc.    973 

Schwäche  und  von  Uebeln,  von  der  Schuldhaft 
des  Teufels  und  Todes  als  Befreiung  von  ethi- 
scher Schuld. 

Man  würde  indes  irren,  wenn  man  der  Mei- 
nung wäre,  bei  Aug.  spiele  die  göttliche  All- 
macht die  Hauptrolle,  vielmehr  ist  für  ihn  — 
und  hierin  ist  er  hellenisch  —  der  Zweck,  dem 
alle  diese  göttlichen  Machtwirkungen  dienen  ,  die 
Schönheit  und  Harmonie  der  Welt.  Auch  dies 
hängt  mit  seinem  Gottesbegrifi  zusammen,  in- 
dem der  göttlichen  Einfachheit  in  der  Offen- 
barungswelt eine  so  geartete  Offenbarung  ent- 
spricht, dass  alle  in  Gott  selbst  ungeschiedenen 
Eigenschaften  in  der  Welt  möglichst  gleich- 
massig  dargestellt  werden,  und  hierin  eben  sieht 
er  die  Harmonie  der  Welt.  Diesem  Zwecke 
dient  das  Böse,  dienen  die  Verdammten,  welche 
die  justitia  offenbaren,  dienen  die  Erlösten,  an 
welchen  die  misericordia  zur  Erscheinung  kommt. 
Die  harmonische  Offenbarung  Gottes  ist  der 
Endzweck  der  Welt,  sie  hat  in  sich  noch  nicht 
Werth,  sie  ist  Mittel  in  Gottes  Hand,  göttliches 
Offenbarungsorgan ,  noch  nicht  ein  Selbstzweck. 

Es  möge  an  diesen  Bemerkungen  genügen; 
wir  haben  versucht,  die  hier  angedeuteten  Ge- 
danken im  Einzelnen  bei  Aug.  nachzuweisen  und 
theilweise  im  Zusammenhang  mit  seiner  histori- 
schen Umgebung  zu  begreifen.  Wir  beschrän- 
ken uns  hier  darauf,  auf  die  Ausführungen  selbst 
mit  obigen  wenigen  Sätzen  aufmerksam  gemacht 
zu  haben.  Lie.  Dr.  Dorner. 


974       Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

Quellenschriften  für  Kunstgeschichte  und 
Kunsttechnik  des  Mittelalters  und  der  Renaissance 
herausgegeben  von  R.  Eitelbergerv.  E del- 
be  rg.  in.  Dürers  Briefe,  Tagebücher  und 
Reime  nebst  einem  Anhange  von  Zuschriften  an 
und  für  Dürer  übersetzt  und  mit  Einleitung, 
Anmerkungen,  Personenverzeichniss  und  einer 
Reisekarte  versehen  von  Moritz  Thausing. 
Wien  1872.  Wilhelm  Braumüller.  XX  und 
250  SS.  in  8°. 

Wenn  ich  es  heute  versuche ,  das  vorliegende 
Buch,  den  dritten  Band  einer  grossangelegten, 
wenn  auch  in  der  Ausführung  noch  nicht  Behr 
weit  vorgeschrittenen  Sammlung  von  Schriften 
zur  Kunstgeschichte  zu  besprechen,  so  bedarf 
es  für  diesen  Versuch,  vielleicht  einer  zwie- 
fachen Entschuldigung.  Denn  erstens  mag  66 
ungebührlich  erscheinen,  dass  ein  Laie  in  künst- 
lerischen Dingen  das  Wort  ergreife,  rechtfertigt 
sich  aber  dadurch ,  dass  Dürer  durch  seine 
Schicksale  und  sein  Streben  mit  den  deutschen 
Humanisten  in  nächster  Beziehung  stand;  und 
zweitens  mag  eine  Uebersetzung  als  ein  zur 
Besprechung  in  einem  gelehrten  Blatte  nicht 
geeigneter  Gegenstand  erscheinen,  was  aber  in 
unserm  Falle  nicht  zutrifft,  weil  die  vorliegende 
Schrift  auf  den  Namen  einer  wissenschaftlichen 
durchaus  gerechtfertigten  Anspruch  erheben  darf. 

Sie  begnügt  sich  nämlich  keineswegs  mit 
einer  Uebersetzung,  sondern  mehr  als  ein  Dritt- 
theil  ist  werthvollen,  mit  der  grössten  Sach- 
kenntni88  gearbeiteten  Anmerkungen  gewidmet 
Zu  der  Ausarbeitung  derselben  war  der  Verf. 
theils  durch  zwei  neuerdings  erschienene  Schrif- 
ten unterstützt,  die  eine:  Die  Personennamen 
in   Albrecht  Dürers  Briefen  aus   Venedig  von 


Thausing,  Quellenschrift,  f.  Kunstgesch.  etc.    975 

G.  W.  E.  Lochner,  Nürnberg  1670,  die  in 
diesen  Blättern  bereits  von  sachkundiger  Hand 
.eine  Besprechung  erfahren  hat,  die  andere: 
Jakob  Heller  und  Albrecht  Dürer.  Ein  Beitrag 
zur  Sitten-  und  Kunstgeschichte  des  alten  Frank- 
furt am  Main  um  1500  von  Otto  Cornill. 
Frankfurt  1871,  erschienen  als  Neujahrsblatt 
des  Vereins  für  Geschichte  und  Alterthums- 
kunde  zu  Frankfurt  a.  Main  für  das  Jahr  1871, 
die  ich  bei  dieser  Gelegenheit  der  Aufmerk- 
samkeit der  Leser  als  eine  überaus  öeissige  und 
sorgsame  Specialstudie  empfehle;  theils  auch 
durch  eigene  Dürer- Studien  (Ueber  Dürers 
Hausfrau  Ztschr.  für  bildende  Kunst  IV,  S.  33 
—42,  77—88;  andre  Studien  das.  VI,  S.  93— 
96,  135 — 139;  Jahrb.  für  Kunstwissenschaft  II, 
S.  175 — 182)  grade  zu  dieser  Arbeit  ganz  be- 
sonders berufen.  Die  vorliegende  Sammlung 
enthält:  Briefe  Dürers  an  Wilib.  Pirckheimer, 
an  Jakob  Heller  und  einige  Andere;  Tagebü- 
cher, die  sich  in  Familienchronik,  Niederländi- 
sche Reise  und  einige  Bruchstücke  theilen, 
Keime,  und  eine  Anzahl  Briefe  an  resp.  über 
Dürer. 

Sehen  wir  von  den  letzteren  als  den  am 
wenigsten  wichtigen,  auch  nicht  von  Dürer  her- 
rührenden Stücken  ab,  so  sind  alle  übrigen  in 
deutscher.  Sprache  abgefasst  und  es  handelte 
sich  daher  weniger  um  eine  wirkliche  Ueber- 
setzung  als  um  eine  Verwandelung  der  uns  ent- 
fremdeten in  die  ungewohnte  Ausdrucksweise. 
Grade  deswegen  war  die  Aufgabe  schwieriger 
als  sie  es  bei  der  Uebersetzung  aus  einer  frem- 
den Sprache  gewesen  wäre.  Denn  nicht  in  eine 
gewählte,  modern-poürte  Sprache  durfte  die 
Dürersche  Schreibweise,  die  häufig  ohne  jede 
Kunst,  gradezu  formlos  erscheint,   übertragen 


976        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  25. 

und  dadurch  der  eigentümliche  Charakter  der- 
selben gänzlich  verwischt  werden,  sondern  grade 
dieser  musste  möglichst  gewahrt  bleiben,  nur  die 
uns   unverständlichen    oder    wenigstens    unge- 
bräuchlichen   Ausdrücke    umgetauscht    werden. 
Das  bat  der  Verf.  meist  mit  gutem  Glucke  un- 
ternommen, nur  manchmal  finden  sich  unüber- 
setzte  oder  nicht  glücklich  gewendete  Ausdrücke. 
z.B.  S.  4:  »ich  brauche  weder  der  Mutter,  noch 
der  Frau   kein  Geld    zu  schicken 4 ,   das.    »aus 
Kunstwaare  gelöst«,   das.   »dem   Weibe«,  S.  70 
»in  der  dritten  Stunde  des  nächsten  Tages  nach 
Peter  und  Paul«,  S.  81  »zwei  Gulden  mehr  14 
Weisspfenningec,  S.  95:  »ein  Haus  aufreissen«, 
S.  103  »dagegen  soll  —  und  habe  ich  ihn  por- 
trätirtc,   S.  107    »ich   habe  bei  mir  selbst  ge- 
gessen«, S.  114  »wir  assen  zu  Morgen«,  8.  123 
»aufgehöht«,  S.  127  »überhalten«. 

Aber  selbst  eine  in  jeder  Beziehung  zufrie- 
denstellende Uebertragung  genügte  nicht,  denn 
in  gewisser  Weise  kann  man  auch  auf  die 
Uebertragung  das  Wort  Eye' 6  anwenden: 
»Man  sieht  übrigens,  dass  die  grössere  Treue 
in  Wiedergabe  der  Briefe,  deren  Inhalt  nicht 
grade  verständlicher  macht«.  Daher  mussten 
die  Anmerkungen  hinzugefügt  werden.  Wah- 
rend bei  der  Ausarbeitung  der  letzteren  fur  die 
Briefe  der  Herausgeber  sich  auf  die  Schriften  von 
Lochner  und  Cornill  beziehen  konnte,  war  er 
für  die  Tagebücher  vollständig  auf  sich  ange- 
wiesen und  hat  hier  namentlich  die  unzähligen 
Hinweisungen  auf  oft  nur  angedeutete  Künst- 
lernamen mit  einer  ganz  vortrefflichen  Sach- 
kenntniss  gegeben.  Gegen  seine  Ausfuhrungen 
habe  ich  nur  Einzelnes  zu  erwähnen.  Bei 
dem  Tagebuch  hätte  die  Frage  eine  Bespre- 
chung erwähnt,   wann   es  denn  eigentlich  ge- 


*  j 


Thausing,  Quellenschrift,  f.  Kunstgesch.  etc.    977 

schrieben  sei.  Denn  offenbar  sind,  obwol  die 
Bemerkungen  meist  gleich  nach  den  Er- 
eignissen aufgezeichnet  wurden ,  Einschiebun- 
gen  und  nachträgliche  Mittheilungen  gemacht, 
z.  B.  die  Angaben  über  seine  Mahlzeiten,  für 
die  er  Raum  Hess  und  später  ihn  durchstriche 
ausfüllte,  ferner  die  Stelle  S.  113,  in  welcher 
er,  noch  in  den  Niederlanden  weilend,  das  auf- 
zählt, was  er  seinen  Nürnberger  Landsleuten 
mitgebracht  habe.  Ferner  hätte  ich  Folgendes 
zu  berühren.  Der  Brief  S.  39  (vergl.  S.  198) 
ist  nach  Z.  11  ganz  entschieden  auf  Maximilian 
zu  beziehn ;  der  Brief  S.  48  fg.  hätte  von  dem 
S.  61  und  S.  63  fg.  nicht  getrennt  werden  dür- 
fen. Die  S.  71  erwähnten  Nürnberger  hätten 
wenigstens  in  kurzen  Bemerkungen  behandelt 
werden  können.  Der  S.  96  erwähnte  Dialogus 
wird  von  Thausing  S.  218  als  der  berühmte 
Dialog  zwischen  einem  Pfarrer  und  Schultheiss 
erklärt,  aber  offenbar  mit  Unrecht,  denn  dieses 
von  Schade,  Satiren  aus  der  Reformationszeit 
II,  S.  135—154,  327—339  abgedruckte  und  be- 
handelte, jetzt  auch  von  Baur:  Deutschland  in 
den  Jahren  1517—1525,  S.  113—128  bearbeitete 
Gespräch  enthält  eine  Hinweisung  auf  Luthers 
Aufenthalt  iq  Worms,  kann  also  nicht  von  D. 
bereits  Okt.  1520  gekauft  worden  sein;  ich 
würde  den  bei  Schade  II,  128—32,  325—27, 
Baur  S.  58 — 60  mitgetheilten  und  behandelten 
Dialog  vorschlagen,  welcher  der  Zeit  nach  passt 
und  auch,  waswol  zu  beachten,  eine  Hindeutung 
auf  Antwerpen  enthält.  S.  109  Z.  5  hätte  der 
Ausdruck:  6  Knoten/  S.  145  Z.  6  v.  u.  der: 
»Zwei  Ellen  und  ein  Viertele,  S.  147  Z.  4  v.  u. 
die  Worte  »ein  Notar«  eine  Erklärung  verdient, 
denn  er  lässt  sich  doch  wol  nicht  auf  den  sonst 
im    Gedicht  verspotteten  Lazarus  Spengler  be» 


j 


978        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

ziehen.  Ferner  habe  ich  zu  S.  242,  zu  der  Er- 
klärung zu  S.  183,  15  berichtigend  hinzuzu- 
fügen, dass  die  Freundschaft  zwischen  Pirck- 
heimer  und  dem  jüngeren  Pikus  von  Mirandula 
nicht  in  Italien,  sondern  erst  bei  einem  Be- 
suche des  Letzteren  in  Deutschland  1507  ge- 
schlossen worden  ist« 

Doch  können  diese  Ausstellungen  nur  dazu 
dienen,  das  Wort  zu  bewahrheiten,  dass  auch 
dem  Aehrenleser,  der  nach  dem  Schnitter 
kommt,  noch  Manches  zu  thun  übrig  bleibt;  sie 
sollen  aber  durchaus  nicht  den  Werth  der  Lei- 
stung beeinträchtigen  und  den  Genuss  an  der 
schönen  Gabe  schmälern,  welche  der  Heraus- 
geber uns  geboten  hat.  Zum  Nachweise  des 
Werthes  der  Gabe  muss  es  gestattet  sein,  einige 
Worte  hinzuzufügen,  deren  Aufgabe  es  freilich 
nicht  sein  kann  zu  zeigen,  was  Dürer  als  Maler 
gewesen  ist,  zumal  da  ein  solcher  Versuch. nur 
die  Wirkung  hätte,  längst  Bekanntes  zu  wieder- 
holen, besser  Gesagtes  mit  andern  Worten  auszu- 
drücken. Ueberdies  hat  es  auch  der  vorliegende 
Band  weniger  mit  Dürer  dem  Maler  zu  thun, 
mit  dem  sich  ein  andrer  Band  der  Sammlung, 
der  die  Fachschriften  wenigstens  in  Auszügen 
bringen  soll,  beschäftigen  wird,  als  mit  Dürer 
dem  Menschen.  Dieser  tritt  uns  mit  solcher 
Offenheit ,  Schlichtheit  und  Liebenswürdigkeit 
entgegen,  dass  es  sich  wol  lohnt,  einen  Augen- 
blick bei  ihm  zu  verweilen. 

Seine  Briefe  an  Pirckheimer  hat  er  aus  Ve- 
nedig im  Jahre  1506  geschrieben.  Er  war  hier- 
her, nach  dem  Lande  der  Sehnsucht  für  alle 
Maler,  ja,  sagen  wir,  für  alle  geistig  strebenden 
Männer  des  16.  Jahrh.  gegangen,  um  zu  lernen, 
und  trotz  der  Unbill,  der  Missgunst,  die  er  ge- 
rade  von  seinen    Collegen    bitter    zu  erfahren 


Thausing,  Quellenschrift,  f.  Kunstgesch.  etc.    979 

hatte,  fasste  er,  bei  allem  echtdeutschen  Patrio- 
tismus, eine  warme  Anhänglichkeit  für  das  Land, 
die  er  bei  seinem  Abschiede  von  demselben  in 
rührenden  Worten  aussprach:  »0,  wie  wird  mich 
nach  der  Sonnen  frieren !  Hier  bin  ich  ein  Herr, 
daheim  ein  Schmarotzer«.  (S.  22).  Aber  diese 
wehmüthig-ärgerliche  Stimmung,  in  welche  ihn 
sonst  wol  verdriessliche  Geldgeschäfte  und  man- 
cherlei unangenehme  Aufträge,  welche  der  Nürn- 
berger Freund,  Pirckheimer,  ihm  gab,  versetzten, 
war  keineswegs  die  vorherrschende.  Vielmehr 
ist  er  sorglos,  dem  Tage  lebend,  der  Zukunft 
ihre  Lasten  und  Mühen  überlassend,  voll  Hu- 
mors und  neckischen,  oft  derben  Spottes  gegen 
den  Addressaten.  Denn  dessen  politische  Mis- 
sion und  hohe  Stellung  bei  Fürsten  und  Herrn, 
deren  der  Freund  sich  wol  gerühmt,  weiss  er 
gar  anmuthig  zu  belächeln  und  hält  dem  vor- 
nehmen Patricier  und  grossen  Gelehrten  in  er- 
götzlichen Worten,  die  er  wohl  auch  durch 
Zeichnungen  illustrirt,  seine  Liebschaften  vor. 
Und  so  gewinnen  wir  aus  diesen  Briefen,  deren 
Verständniss  uns  nun  erst  recht  erschlossen  ist, 
ein  nicht  unwichtiges  geschichtliches  Resultat: 
Pirckheimers  oft  sehr  gerühmter  Charakter  wird 
angetastet,  von  seinem  Edelsinn,  von  seinem 
Eunstmäcenat  bleibt  wenig  übrig;  wissen  wir 
doch,  dass  in  seinem  ganzen  Nachlass  nicht  ein 
einziges  Bild  eines  Nürnberger  Künstlers  sich  , 
vorgefunden  hat.  Noch  ein  anderes,  für  Dürer 
wichtiges,  Resultat  geben  uns  diese  Briefe  und 
Tagebücher,  das  Thausing  bereits  in  einem  der 
oben  angeführten  Aufsätze  erhalten  hatte:  das 
Verhältniss  nämlich  zwischen  Dürer  und  seiner 
Frau  hört  auf  in  dem  hässlichen  Lichte  zu  er- 
scheinen, das  frühere  Biographen  unwissend  oder 
geflissentlich  darüber  verbreitet  haben,  und  zeigt 


980        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  25. 

sich  in  Wahrheit  als  ein  durchaus  freundliches 
und  harmonisches.  (Freilich  bleibt  die  Stelle 
S.  21,  Z.  8  unerklärt).  Doch  schliesst  der  Um- 
stand, dass  er  mit  seiner  Frau  in  Eintracht 
lebte,  nicht  aus,  dass  er  manchmal  ein  hartes 
Wort  über  die  Frauen  sagt,  »dass  es  verlorene 
Müh  sei  mit  den  Weibern c,  (S.  12)  oder  als 
ein  grosses  Wunder  betrachtet,  dass  eine  Frau 
malen  kann  (S.  124). 

Haben   uns   diese   Briefe   Dürer  in    seinem 
Umgange    mit  den  Nächststehenden  gezeigt,    so 
stellt  die  Briefreihe  an  Albrecht  Heller  in  Frank- 
furt ihn   uns  in   seiner   Eünstlerarbeit   und   in 
seinem  Eünstlerbewusstsein  dar.  In  diesen  Briefen 
handelt  es  sich  nämlich  um  ein  Bild,  das  Dürer 
in  kurzer  Zeit  und  zu  geringem  Preise  zu  liefern 
versprochen   hatte,   später   aber,   da  Muhe  und 
Kosten  sehr  gross  wurden,   weder  zu  dem  aus- 
gemachten Termine  noch  Preise  liefern  konnte, 
und  die  männliche  Art  und  Weise,  in  welcher 
er  auf  seinem  Recht  besteht,  ohne  irgendwie  ge- 
winnsüchtigen Sinn  zu  zeigen,   macht  uns  sein 
Wesen   angenehm   und   vertraut.    Diesem   echt 
künstlerischen  Zuge,  Freunde  gern  zu  beschen- 
ken,  für  sich   selbst   aber  wenig  zu  erwerben, 
begegnen  wir  namentlich    in   seinem  Tagebuch 
über  die  niederländische  Reise,  in   welchem  er 
an  manchen  Stellen  (S.  124,  129)  äussert,  dass 
er  für  seine  Zeichnungen  nur  von  Wenigen  et- 
was  erhalten    habe,   auch   nicht   von   der  Erz* 
herzogin  Margarethe,  und  dass  er  bei  der  gan- 
zen Reise  Schaden  und  Verlust  erlitten  habe. 

Unter  diesem  Tagebuch  haben  wir  uns  nun 
nicht  etwa  die  Beschreibung  einer  Künstlerfahrt 
im  modernen  Sinne,  eine  Schilderung  von  Land 
und  Leuten,  verziert  mit  geistreichen  Bemer- 
kungen, witzigen  Einfallen  und  eingefügten  Zeich- 


Thausing,  Quellenschrift,  f.  Kunstgesch.  etc.    981 

nungen  zu  denken,  sondern  eine  ganz  kurze  Auf- 
zählung der  Aufenthaltsorte,  genaue  Angaben 
über  seine  Einnahmen  und  Aasgaben  für  Essen, 
Trinken  und  Spielen  —  freilich  gibt  er  auch 
getreulich  an,  wenn  er  gewinnt  —  Nennung  der 
Personen,  mit  denen  er  zusammengewesen,  und, 
was  dem  Ganzen  seine  hohe  Bedeutung  für  die 
Kunstgeschichte  verleiht,  sehr  zuverlässige  Mit- 
theilungen über  Alles,  was  er  gezeichnet  und 
gemalt  und  über  die  Gemälde,  welche  er  ge- 
Behen  hat,  wobei  ich  die  neidlose  Anerkennung 
fremden  Talentes  besonders  hervorhebe.  Nur 
selten  gibt  er  etwas  ausgeführte  Schilderungen 
von  Merkwürdigkeiten,  die  er  gesehen,  z.  B. 
eines  Wallfischs,  eines  Riesen  (S.  103,  95),  oder 
erlebt  hat:  die  Krönung  Kaiser  Karl's,  die  An- 
kunft des  Königs  von  Dänemark,  die  Seegefahr 
(S.  98,  131  fg.,  105). 

Wohl  mag  er  manches  verständige  Wort  auf 
der  Reise  gesprochen  und  gehört  haben  und  er 
vergisst  auch  nicht,  die  bedeutenden  Männer  zu 
nennen,  mit  welchen  er  zusammentraf  —  der 
bedeutendste  ist  Erasmus  — ,  er  gibt  die  Bü- 
cher an,  welche  er  gekauft  und  wahrscheinlich 
auch  gelesen  hat,  aber  er  hält  es  nicht  für 
seine  Aufgabe ,  weitläufig  darauf  einzugehn. 
Denn  ein  Gelehrter  ist  Dürer  nicht,  wenn  er 
auch  durch  die  Einwirkungen  des  Kreises,  in 
welchem  er  lebte,  nicht  unberührt  geblieben  ist 
von  der  literarischen  Strömung,,  deren  Wogen  in 
jener  Zeit  hoch  genug  gingen.  Er  hat  wol 
Interesse  für  die  Forschungen  Anderer,  fragt  in 
Venedig  für  Pirckheimer  nach  neu  erschienenen 
griechischen  Büchern  (S.  14,  21),  beruft  sich  in 
den  Vorreden  zu  seinen  wissenschaftlichen  Wer- 
ken auf  die  Vorgänger,  die  er  gehabt,  und  spricht 


982        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

sich  mit  hübschen  Worten  über  sie  ans 
(S.  55). 

Da  er  kein  Gelehrter  war,  so  hat  er  sicher- 
lich anch  nicht  die  Sitte  der  Gelehrten  seiner 
Zeit  mitgemacht,  lateinische  Verse  zu  schmie- 
den*  aber  deutsche  hat  er  gemacht,  deren  lieber- 
Setzung  in  unsrer  Sammlung  gleichfalls  mitge- 
theilt  wird,  Verse,  die  theils  sinnige  Gedanken 
in  angemessener  Form  wiedergeben,  theils  in 
schalkhaften  Worten  den  Verf.  oder  andere  Per- 
sonen belachen.  Wie  hübsch  ist  die  Art  und 
Weise,  in  der  er  sGine  ersten  Keimversuche  er- 
zählt, und  der  Humor,  in  welchem  er  das  Spott- 
gedicht, das  sein  Reimverbesserer  Lazarus 
Spengler  auf  ihn  gemacht  hat,  beantwortet. 

Neben  diesen  reichen  humoristischen  An- 
wandlungen fehlt  es  aber  nicht  ausrasten  Ge- 
danken, an  religiösen  Empfindungen.-  Nament- 
lich den  Angriffen  gegenüber,  welche  behaupte- 
ten, dass  die  Kunst  den  Materialismus  befördere, 
zur  Verehrung  von  Holz  und  Stein  führe,  betont 
er  mit  aller  Stärke,  dass  im  Gegentheil  die 
Kunst  den  Geist  veredle  und  das  Gemüth  er- 
hebe (S.  55).  Die  Berichte  über  den  Tod  sei- 
nes Vaters  und  seiner  Mutter,  die  er  uns  hinter- 
lassen hat,  athmen  den  Geist  tiefer  Religiosität ; 
in  den  Erzählungen  mancher  Ereignisse,  wie  der 
Gefahr,  die  er  zur  See  bestand,  tritt  sein  Gotfc- 
vertraun  deutlich  hervor.  Und  während  er  durch 
abergläubische  Vorstellungen  (von  einem  Kreuze, 
das  vom  Himmel  fiel,  von  einem  Traumgesicht 
S.  135,  138)  als  rechtes  Kind  seiner  Zeit  er- 
scheint, während  er  durch  seine  Verehrung  der 
Reliquien, .  des  Rosenkranzes  (S.  97,  126)  noch 
auf  dem  Standpunkte  des  alten  Glaubens  zu  ver- 
harren scheint  (auch  den  Beichtvater,  dessen  er 
sich  bedient,  erwähnt  er  oft  S.  113,  114,  125), 


Thaußing,  Quellenschrift,  f.  Kunstgesch.  etc.    983 

ist  er  doch  ein  warmer  verehrungsvoller  Anhän- 
ger Luther 8.  Er  kauft  seine  Schriften  und 
möchte  gern,  wenn  ihm  das  vergönnt  wäre,,  sein 
Bild  malen  (S.  42)  und  als  er  auf  der  nieder- 
ländischen Reise  das  falsche  Gerücht  hört,  Lu- 
ther sei  gefangen,  ja  vielleicht  gestorben,  da 
bricht  er  in  eine  gewaltige,  erschütternde  Klage 
über  den  furchtbaren  Verlust  aus  und  ruft  mit 
flehenden  Worten  dem  Erasmus  zu,  dass  nun  er 
als  »Ritter  Christi  hervorreite  neben  dem  Herrn 
Jesus,  die  Wahrheit  beschütze  und  der  Märty- 
rer Krone  erlange«« 

Wie  er  sich  so  dem  gewaltigen  Kampfe  des 
Volkes  nicht  entzieht,  so  steht  er  auch  sonst 
seinem  Volk  nahe:  er  ist  ein  Bewunderer  der 
Kaiser,  ein  treuer  Freund  seines  Vaterlandes, 
ein  trefflicher  Sohn  seiner  Stadt. 

Ich  zweifle  nicht,  dass  die  Hoffnung,  welche 
der  Herausgeber  ausspricht,  dass  seine  Samm- 
lung »dazu  beitragen  werde,  Dürer  dem  Herzen 
seines  Volkes  wieder  näher  zu  bringen,  dem  er 
wie  nur  Einer,  mit  jeder  Fiber  seines  Wesens 
angehörte  sich  erfüllen  werde,  und  spreche  gern 
an  dieser  Stelle  für  die  verdienstliche  Leistung 
gebührenden  Dank  aus. 

Berlin.  Ludwig  Geiger. 


Ten  years  north  ofthe  Orange  river; 
a  story  of  e very-day  life  and  work  among  the 
South  African  tribes  from  1859  to  1869.  By 
John  Mackenzie  of  the  London  Missionary 
society.  Edinburgh,  Ed monston  &  Douglas  1871. 
XIX  und  523  Seiten,  kl.  Octav. 

Der  vorstehende  Titel  versetzt  den   Leser 


984        Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stück  25. 

andeutungsweise  wenigstens  mitten  hinein  in  den 
Inhalt  des  Buches,  welches  die  Erlebnisse  und 
Beobachtungen  des  Verf.,  die  er  während  eines 
zehnjährigen  Aufenthaltes  in  Süd-Afrika  gemacht 
hat,  erzählt.  Mit  mehreren  Arbeitsgenossen, 
speciell  mit  Mr.  Price,  beide  von  der  Lon- 
doner Missionsgesellschaft  angewiesen,  unter  den 
Makololo  zu  arbeiten,  verliess  er  im  Juni  1858 
Southampton;  nach  38  Tagen  stiegen  sie  in  der 
Gapstadt  ans  Land.  (Introduction  &  Ghapt  I 
S.  5).  Wir  eilen  mit  dem  Verf.  durch  das  erste 
Kapitel  (the  Cape  Colony  p.  5 — 27)  nach  Hope 
town.  Von  hier  tritt  er  die  Weiterreise  mit 
Hrn.  Price  zu  den  Bechuanas  an;  leider  ver- 
missen wir  genaue  Zeitangaben  hier  schon  und 
später,  so  dass  sich  die  Zeitdauer  der  grösseren 
Reisen  nicht  hinreichend  feststellen  lässt.  Von 
Hope  town  zuerst  nach  Griqua  town,  dann  nach 
Kuruman ,  wo  sie  Ende  1858  eintrafen.  Nach 
fünfmonatlichem  Aufenthalt  begaben  sie  sich 
nach  Fauresmith,  wo  sie  am  7.  Juni  1859  an- 
kamen. Auf  einem  mit  Pferden  bespannten 
Wagen  reisten  beide  in  6  Tagen  zurück  nach 
Kuruman,  vom  29.  Juni  bis  4.  Juli,  und  von 
da  zurück  nach  Fauresmith,  über  Griqua  town 
und  Campbell,  wo  sie  am  14 ten  Juli  ankamen: 
»it  being  winter,  schreibt  der  Verf.,  the  weather 
was  pleasant  during  the  day,  but  bitterly  cold 
at  night«  (S.  38).  Um  diese  Zeit  traten  die 
Missionare  Helmore  und  Price  mit  ihren  Frauen 
und  Kindern  und  der  nöthigen  Begleitung  von 
Eingebornen  die  Reise  in  das  Land  der  Makololo 
ftn,  von  welcher  nur  Price  lebend  zurückkehrte. 
Der  Verf.  blieb  zurück,  studirte  die  Sechuana- 
Sprache  und  half  den  Eingebornen  mit  seinen 
medicinischen  Kenntnissen  aus  (S.  40 — 45).  Die 
vier  folgenden  Kapitel  von  Ch.  III  bis  Ch.  VI 


Mackenzie,  Ten  years  north  of  the  Orange  river.  985 

sind  eine  Episode  historischen  Inhalts  über  die 
Missionen  unter  den  Griquas  und  Betchuanen, 
die  daher  nur  Bekanntes  bringen,  was  in  den 
betreffenden  Missionsschriften  laugst  veröffent- 
licht worden.  Eigentümlich  sind  in  diesem 
Abschnitt  seine  Ansichten  von  der  Zukunft  Süd- 
afrika's.  Die  europäischen  Colonisten  dringen 
immer  weiter  vor  nach  Norden:  wie  soll  das 
britische  Gouvernement  sich  gegen  die  unver- 
meidlich daraus  entstehenden  Streitigkeiten  um 
den  Besitz  des  Bodens  vorhalten?  »Is  it  best, 
fragt  der  Verf.,  that  the  Europeans  in  South 
Africa  should  be  divided  into  small  independent 
and  antagonistic  States  ?c  Er  meint  dies  nicht, 
und  hält  »one  large  and  powerful  European 
community«  für  besser,  wobei  er  hofft,  dass  die 
von  Geschlecht  zu  Geschlecht  weiter  vorwärts 
dringende  englische  Sprache  dazu  beitragen 
werde,  alle  Provinzen  zu  einem  Bundesstaat  un- 
ter der  Oberherrschaft  der  Königin  von  Gross- 
britannien zu  vereinigen  (S.  55).  Ch.  V  han- 
delt von  der  Ortschaft  Kuruman;  eine  lebendige 
Schilderung  eines  Sonntag-Morgens  daselbst 
steht  S.  72  u.  ff.  Ch.  VI  beschreibt  die  Mis- 
sion unter  den  Batlaping,  einem  Stamm  der 
Betchuanas,  in  Taung  und  in  Likhatlong;  sie 
erscheint  ihm  darum  besonders  lobenswerth, 
dass  sie  unter  den  feindseligen  Stämmen  Frie- 
den stiftet  (S.  89).  Am  25.  Mai  I860  begiebt 
sich  der  Verf.  selbst  auf  die  Reise  in  das  Ma- 
kololo-Land  (Gh.  VII,  S.  98).  Dieselbe  dauerte 
9  Monate,  denn  am  14.  Februar  des  nächsten 
Jahres  befand  sich  Hr.  Mackenzie  wieder  in 
Kuruman  (S.  221).  Wie  viel  hatte  er  inzwischen 
erlebt  und  gesehen  1  Seine  zwölf  Begleiter  ge- 
hörten verschiedenen  Volksstämmen  an:  Bet- 
chuanen, Hottentotten,  Buschmännern  u.  s.  w. 

75 


986        Gott,  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

Die  Dienerin  seiner  Frau  war  eine  Kaffer-Frau, 
deren  achtjähriger  Sohn,  Fama,  die  Mutter  be« 
gleitete.  Mebalwe,  ein  früher  Reisegenosae 
Livingstone's,  und  Furu,  der  Treiber  der  70 
Ochsen,  waren  erprobte  Männer  (S.  99  u.  f.). 
Kanye,  die  erste  grosse  Stadt  im  Bangwaketse- 
Lande,  liegt  mitten  unter  grossen  Aloebäumen, 
in  einer  wohlbewässerten,  waldigen  Landschaft. 
An  Kolobeng,  bekannt  aus  Livingstone's  Reisen, 
vorüber  kommen  sie  nach  zweitägigem  Marsch 
nach  Liteyana,  der  Residenz  des  Häuptlings 
Sechele,  der  sie  freundlich  empfängt  (S.  105). 
Von  hier  wandten  sie  sich  nördlich  nach  Ko- 
pong,  Boatlanama  und  Eopepe;  am  20.  Juli 
zogen  sie  in  Shoshong,  der  Stadt  der  Bamang- 
wato,  deren  Häuptling  Sekbome,  ein  (S.  112). 
Diese  Stadt  ist  die  grösste  im  Bechuana-Lande, 
eine  der  grössten  überhaupt  in  Süd-Afrika. 
Hier  war  der  Missionar  Moffat  anwesend  (S. 
112).  Der  schwierigste  Theil  der  Reise  stand 
nun  erst  bevor  (S.  114).  Die  nächste  grössere 
Stadt  war  Kanne  im  Bakalahari-Land ,  über 
welche  hinaus  sich  eine  weite  öde  Wüste  aus- 
dehnt. Nach  zwei  Tagereisen  kamen  sie  nach 
Nkowane.  »The  country  was  exceedingly  mono- 
tonous and  uninteresting«,  ohne  Wasser,  »an 
undulating  prairie,  whose  gently  sloping  ridges 
of  sand  followed  one  after  another  like  the 
waves  of  the  seac.  Hie  und  da  in  dem  hohen 
Grase  »a  solitary  camel-thorn,  with  fantasti- 
cally turned  branches«,  »small  shrubs  and  bushes 
between  the  tall  white  grass«,  »not  a  living 
creature  was  seen  for  miles«.  (S.  118u.  f.).  In 
der  Nabe  des  Lagerplatzes  zeigte  sich  ein  klei- 
ner Vogel,  der  wie  eine  Lerche  auffliegend,  einen 
kurzen  Gesang  vernehmen  liess;  in  einiger  Ent- 
fernung wurden  Antilopen  und  Giraffen  gesehen 


Mackenzie,  Ten  years  north  of  theOrange  river.  98? 

(S.  119).  In  Lotlakane  fanden  die  Reisenden 
Sporen  yon  Helmore  und  Price,  die  hier  einige 
Wochen  zugebracht  hatten  (S.  121).  Ein  er* 
greifender  Brief  von  der  Frau  Helmore,  in  wel- 
chem sie  ihre  grossen  Entbehrungen  beschreibt, 
schliesst  dies  Kapitel  (S.  121—127).  Die  Be- 
chuanas  spielen  hier  die  Herren,  die  Buschmän- 
ner sind  ihre  Sklaven;  erstere  haben  die  Ge- 
wohnheit, die  letzteren  auszuplündern  (Gh.  VIII, 
S.  128u.ff.).  Handel  mit  Elfenbein  und  Straussen- 
federn  ist  lebhaft;  kaum  weniger  der  Bürger- 
krieg zwischen  den  benachbarten  Stämmen,  bei 
welcher  Gelegenheit  die  Buschmänner  in  die 
Berge  und  Wälder  fliehen.  Sie  zeichnen  sich 
durch  Schlauheit  und  Intelligenz  aus,  besitzen 
gute  medicinische  Kenntnisse  und  sind  sehr 
abergläubisch  (S.  133  u.  ff.).  Am  6.  August 
brachen  die  Reisenden  von  Lotlakane  auf  und 
waren  Abends  in  Nchokotsa,  an  dem  Bette 
eines  ausgetrockneten  Sees  gelegen.  Hier  hörte 
die  Kenntniss  des  Weges  auf,  daher  man  ge- 
nöthigt  war  Buschmänner  aufzusuchen,  die  als 
Führer  dienen  konnten.  Dies  gelang,  wenn 
auch  nicht  ohne  Mühe  (S.  140  u.  f.).  Am  10. 
August  wurde  der  Zouga  oder  Botletle  über- 
schritten, an  einer  sehr  seichten  Stelle;  höher 
hinauf  fand  sich  mehr  Wasser.  Am  folgenden 
Tage  wurde  Kube  (auf  der  Karte  Kobe)  erreicht 
(S.  143),  von  wo  der  Marsch  durch  eine  sehr 
öde  Ebene  nach  Ntwetwe  führte.  Auf  dem 
Wege  dahin  »we  found  that  on  every  side,  as 
far  as  the  eye  could  reach,  there  extended  what 
has  probably  been  the  bed  of  an  inland  sea, 
but  is  now  completely  dry  in  winter  and 
gradually  curtailed  and  intersected  by  the  ad- 
vance of  vegetation.  Farther  north  I  came 
upon  a  »pan«  in  which  this  process  had  been 

75* 


s 


988        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  25. 

completed;  vegetation  extended  from  one  end  of 
it  to  the  otherc  (S.  145).  Solcher  pans  8ind 
auf  der  beigegebenen  Karte  in  dieser  Gegend 
mehrere,  grössere  und  kleinere,  als  Salt-pans 
verzeichnet.  Nachts  raubt  ein  Löwe  ein  Pferd 
S.  146  u.  f.).  Am  17.  August  waren  die  Reisen- 
en  unweit  der  Quelle  Maila  in  einer  kleinen 
Stadt  der  Makalaka,  deren  Bewohner,  obwol 
Wild  genug  (Büffel,  Zebras,  Gnus  etc.)  vorhanden, 
Hunger  litten  —  weil  sie  eben  nur  Ackerbauer, 
keine  Jäger  waren  —  »an  illustration  of  the 
strength  of  hereditary  prejudices  or  principles 
as  to  the  manners  and  customs  of  a  tribe«  (S. 
149).  Hier  erfuhren  sie  aus  dem  Munde  eines 
Buschmanns  von  dem  Tode  Helmore's  in  Liny- 
anti,  hielten  die  Nachricht  jedoch  für  erdichtet. 
Ein  Brief  von  Miss  Helmore  aus  1859  ist  hier 
eingeschaltet  (S.  160—165).  Die  Führer  woll- 
ten nun  die  Karawane  nicht  weiter  nördlich  ge- 
leiten: »there  is  no  water,  nothing  but  sun«, 
hiess  es.  Endlich  entschlossen  sie  sich  doch 
dazu,  nachdem  der  Häuptling  der  Buschmänner, 
Mokantse,  gesagt,  es  gäbe  fünf  Quellen  auf  dem 
Wege  (S.  167).  Der  Aufbruch  von  Maila  ge- 
schah am  20.  August.  Die  Route  wird  von 
jetzt  an  bestimmt  durch  das  Suchen  nach  Quel- 
len; Menschen  und  Thiere  leiden  Durst.  End- 
lich gelangen  sie,  nachdem  sie  sich  durch  einen 
dichten  Wald  mit  der  Axt  den  Weg  gebahnt 
haben,  an  den  Zouga-Flufes  (S.  173).  Hier  ver- 
nehmen sie  abermals  die  Erzählung  von  Hel- 
more's Tod:  »all  dead  except  one  man  and  two 
children c  (S.  174),  »and  the  surviving  teacher 
at  Lechulatebe's  town«.  Hr.  Mackenzie  meinte 
auch  diesmal,  es  sei  alles  nicht  wahr.  Auf- 
fallender Weise  ist  die  Route  an  den  Zouga 
auf  der  Karte  nicht  verzeichnet,  der  die  Route 


Mackenzie,  Ten  years  north  of  the  Orange  river.  989 

markirende  Strich  bis  Linyanti  nimmt  eine  ganz 
andere   Richtung;  es  scheint,  als  fehle  ein  sol- 
cher  Strich   von   Maila  westlich    hinüber   nach 
dem  Zouga,   da  der  Verf.  S.  167   schreibt:    >I 
found  towards  evening  that  we  were  going  almost 
due  west«.   Nach  einigen  Tagen  Rast  am  Zouga- 
fluss  ziehen  die  Reisenden  weiter,  am  6.  Sep- 
tember;  wieder  stösst  eine   Gesandtschaft   von 
Lechulatebe,  the  chief,  zu  ihnen.    Der  Häuptling 
sendet  ihnen  Boote,  über  den  Fluss  zu  setzen, 
und  lässt  sagen,  ein  weisser  Mann,  »your  dear 
friend,  but  sick  and  tired c,  sei  bei  ihm.     Auch 
jetzt  glaubt  Hr.  M.    nicht,   dass    dies  wahr  sei. 
Er  zieht  seines  Weges  weiter;  da  am  folgenden 
Tage  trifft  er  seinen  Freund  Price  mit  Helmo- 
re's   beiden  Kindern.    Ein  erschütterndes  Wie- 
dersehen :  «we  sat  down  and  wept  for  those  who 
where  note  (S.  182).     Das  Räthsel  war  gelöst: 
die  führenden   Buschmänner   hatten   absichtlich 
Hrn.  M.  an  den  Zouga  geleitet  statt  gen  Nor- 
den :   »I  have  the  utmost  pleasure  in  mentioning 
the  8tricking  instance  of  the  genuine  benevolence 
and  thoughtful  kindness  in  the  Bushmen  of  the 
African  desertc  (S.  184  u.  f.).    Ch.  X  (S.  186— 
203)  mit    der  Ueberschrift  Linyanti  beschreibt 
all   das   Unglück ,   wovon    Helmore    und   seine 
Reisegefährten   betroffen    worden  waren.     Man 
befand   sich  nun   im   Lande   der  Makoba   und 
fuhr  den  Zouga  hinauf  nach    der   Stadt    des 
Häuptlings  der  Batowana,  Lechulatebe,  unweit 
des  Ngami  oder  Nghabi-Sees  (am   18.  Septbr.), 
wo    am  23.   September    ein   Gottesdienst    ge- 
halten   wurde.     Nach  drei  Tagen  Rast  wurde 
die  Rückreise  angetreten.   Der  eigentliche  Zweck 
der  Reise,   unter   den  Makololo  eine  Miösions- 
station  zu  gründen,  war  nicht  erreicht.    Aber 
Niemand  wollte  Hrn.  M.  nach  Linyanti  beglei- 


990        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

ten.    Es  blieb  nichts  übrig,   als  nach  Euroman 
zurückzukehren,  wo  die  Reisenden,  wie  obener- 
wähnt,  am    14.  Februar   1861    ankamen.     Die 
nächste  Zeit  beschäftigen  den  Verf.  literarische 
Arbeiten,  Uebertragungen  in  dieSechuana-Sprache. 
Dann  dirigirt  ihn  die  Londoner  Missionsgesell- 
schaft nach  Shoshong,   im   Mai  1862  (Ch.  XII, 
S.  227).    Unterweges  besteht  er  ein  Abenteuer 
mit   einem  Löwen,    nachdem  er  das  Land  der 
Barolong  durchzogen ;  im  Juni  ist  er  in  Shoshong, 
wo  Hr.  Price  sich  schon  vorher  niedergelassen 
hat  (S.  238  u.  f.).   Der  Plan  bis  zu  den  Makololo 
von   hier    aus   vorzudringen    ward    durch   ver- 
schiedene   Gründe   vereitelt   (S.  242):  Sekeletu, 
der    Häuptling   der  Makololo,   starb  1863;    der 
Stamm   selbst   geräth    durch   Verrath   (S.   245) 
unter  die  Botmässigkeit  von  Lechulatebe:  »thus 
perished  the  Makololo  from  among  the  number 
of  South  African  tribes«  (S.  247).    In  Shoshong 
brachen  die  Blattern  aus,  zugleich  mit  den  Ma- 
sern.   Der  Verf.  bemerkt,  sie  seien  1713  durch 
die  Besatzung  eines  Schiffes  nach  der  Kapstadt 
und   von   da  ins   Land   gebracht,  kehrten  dann 
1755,  1767,  1812,  1831  und  1858  wieder.    Die 
Bamangwato  kannten   die  Impfung:  »they  were 
in  the  habit  of  inoculating  for  6mall  —  pox  — 
sometimes  in  the  forehead   but  more  frequently 
on  the  front  of  the  leg  a  little  above  the  knee« 
(S.  252).    Der  Verf.  fand  öfter  Gelegenheit  zur 
Jagd,    erlebte   manches   Abenteuer   und   heilte 
Kranke,  wodurch  sein  Ansehen  bedeutend  stieg. 
Im  folgenden  Kapitel  (XIV)  erzählt  er  den  Ver- 
lauf eines   Krieges  zwischen   den  Bamangwato 
und   den   Matabele,   durch   den   er  gezwungen 
wurde,    mit   seiner  Familie    in   die   Berge   zu 
flüchten  (S.  273  u.  f.).    Mitte  Juli    1863,    nach- 
dem die  Matabele  sich  zurückgezogen,   unter- 


Mackenzie,  Ten  years  north  of  the  Orange  river.  991 

nahm  Hr.  Mackenzie  eine  Reise  in  das  Land  der 
Matabele  (Ch.  XV).  Ch.  XVI  ist  der  Geschichte 
des  oft  genannten  Häuptlings  dieses  Stammes, 
Moselekatse,  gewidmet  und  Ch.  XVH  handelt 
von  der  militärischen  Organisation  unter  den 
Matabele  und  den  Wirkungen  des  Ghristenthnms 
unter  ihnen.  Ende  Februar  1864  kam  er  nach 
Shoshong  zurück  (S.  352).  Auf  der  Karte  ist 
zwar  die  Reiseroute  nachlnyate,  der  Hauptstadt 
im  Matabele-Land,  bezeichnet,  aber  kein  einzi- 
ger der  im  Text  genannten  Ortsnamen,  welche 
die  Reisenden  berührten,  angegeben.  Sehr  sorg- 
faltig gesammelte  und  zusammengestellte  Nach- 
richten über  die  der  Familie  der  Betchuanen 
angehörenden  Bamangwato  enthalten  Ch.  XVIII 
und  XIX,  das  erstere  die  Geschichte  dieses 
Stammes,  das  letztgenannte  dessen  religiöse 
Vorstellungen  und  politische  Verfassung  im  weite- 
sten Sinne  des  Wortes.  Familienzwiste  unter  den 
Häuptlingen  haben  zu  Spaltungen  unter  diesem 
Volke  und  langjährigen  Kriegen  geführt.  Auf 
den  Bergen  finden  sich  noch  die  Ruinen  ehe- 
maliger Wohnungen,  Zufluchtsstätten  in  Kriegs- 
zeiten (S.  365).  Shoshong,  die  Hauptstadt, 
zählt  30,000  Einwohner;  in  den  von  der  Stadt 
am  meisten  entfernten  Dörfern  wohnen  die  Ma- 
kalaka,  in  nordöstlicher  Richtung  die  Mach- 
wapong,  drei  Tagereisen  gen  Osten  die  Basilika 
S.  386  u.  f.).  Festbestimmte  Grenzen  zwischen 
en  verschiedenen  Stämmen  giebt  es  nicht  (S. 
369);  an  den  äussersten  Grenzen  liegen  Jagd- 
Stationen,  von  welchen  aus  in  Friedenszeiten  die 
Stämme  mit  einander  verkehren.  Hinsichtlich 
ihrer  geistigen  Fähigkeiten  stehen  die  Betchuana 
und  die  verwandten  Stämme  kaum  einem  andern 
Volke  dach  (S.  396  u.  ff.  in  Ch.  XX),  aber  dem 
Evangelium  sind  sie    schwer  zugänglich.     Der 


s 


992        Gott.  gel.  Anz.  1878.  Stück  25* 

Verf.  verbreitet  sich  ausführlich  über  die  Stel- 
lang  des   Häuptlings   Sekhome    zum    Christen- 
thum  Ch.  XXI.    Derselbe  besass  eine  nicht  ge- 
wöhnliche Kenntniss  vom  christlichen  Glauben, 
aber  er  verhielt  sich  demselben  gegenüber  feind- 
selig.   Seine  Söhne  wollte  er  zur  Vielweiberei, 
der   sie    abgeneigt   waren,    weil   sie    sich    zum 
Ghristenthum  bekannten,  nöthigen.    Sie  wider- 
standen.   Als  er  Gewalt   gegen   6ie  anwenden 
wollte,  weigerten  seine  Soldaten  ihm  zu  gehor- 
chen.  Er  floh  und  verbarg  sich  in  einem  Neben- 
gebäude bei  der  Wohnung  seiner  Mutter.    Seine 
Söhne,   anstatt  sich  zu  rächen,  verhielten  sich 
ruhig;  der  Vater  musste  sein  Vorhaben  vorlaufig 
aufgeben.    Aber  er  sann  auf  neue  Pläne  seineu 
Willen   durchzusetzen:   the   father   against  the 
son  lautet  die  Ueberschrift  von  Ch.  XXII,  wel- 
ches hievon  handelt.    Es  kam  zu  offnen  Feind- 
seligkeiten (S.  427  u.  ff.).    Der  Verf.  wurde  in 
Mitleidenschaft  gezogen;  ausführlich  beschreibt 
er   seine   Bemühungen  Frieden   zu  stiften,   was 
ihm    aber    nicht     gelang.      Inzwischen    berief 
Sekhome  seinen  Bruder  Macheng  und  übertrug 
ihm   die    Herrscherwürde.     Mit  diesem  söhnte 
sich  Ehame,  der  Sohn  Sekhome's  aus,  indem  er 
sich  ihm  unterwarf.    Sekhome  sah  seine  Sache 
verloren  und  entfloh.    Der  Verf.,  von  allen  ge- 
achtet, weil  er  stets  zur  Aussöhnung  gerathen, 
blieb    unbehelligt;    sein    Benehmen    kam    der 
Sache,   die  er  vertrat  zu  Gute:    »the  Christian 
life  and  character  were  a  new  force  in  the  town 
of  the  Bamangwato  (S.  451).    It  was  a  thing 
to   be  wondered  at  —  perhaps   admired  c    etc. 
Aehnlich  und   noch   eingehender  lautet  das  Ur- 
theil  des  Verf.  über  den  sichtbar  wohlthuenden 
Einflus8  der  Mission  auf  den  Volkscharacter  S. 
472  iL  f.    Nicht  wenige  Einwohner  in  Shoshong  ' 


Mackenzie,  Ten  years  north  of  the  Orange  river.  993 

bezeugen  dem  Sonntag  eine  gewisse  Achtung; 
tritt  Regen  ein,  so  sagt  man  jetzt :  Gott  hat  nns 
mit  Regen  ausgeholfen.  Sogar  über  die  Stadt 
hinaus  auf  den  Jagdgebieten  haben  die  Heiden 
Respect  vor  dem  Sonntage:  wer  am  Sonntag 
jagt,  6agt  ein  Heide,  der  erlegt  nichts,  er  trifft 
auf  einen  Löwen,  oder  verwundet  sich  mit  einem 
Dorn,  oder  seine  Flinte  zerspringt.  Im  Jahr 
1867  fing  der  Verf.  an,  in  Shoshong  eine  Kirche 
zu  bauen.  Nachdem  sie  fertig,  wurde  sie  unter 
grossem  Zulauf  eingeweiht  (S.  459  ff.).  In  dem- 
selben Jahre  wurde  am  Tatie-Fluss,  auf  dem 
Wege  von  Shoshong  nach  dem  Lande  der  Ma- 
tabele,  Gold  entdeckt  (Ch.  XXIV,  S.  453  ff.); 
zu  einer  energischen  Ausbeutung  kam  es  übri- 
gens nicht,  da  diese  Gegend  für  Fremde,  die  am 
Kap  landen,  zu  weit  entfernt  ist.  1869  kehrte 
der  Verf.  nach  England  zurück  (S.  474).  Er 
scbliesst  seine  ausführliche,  mitunter  sehr  breite, 
immerhin  aber  lehrreiche  Darstellung  seiner  Er- 
lebnisse während  zehn  Jahren  unter  jenen  Völ- 
kern Süd-Afrika^  mit  allgemeinen  Bemerkungen 
über  den  civilisirenden  Einfluss  der  evangeli- 
schen Mission  auf  das  Heidenthum.  Diese  Be- 
strebungen fortzusetzen  ist  'die  Pflicht  der 
Kirche  Christi  (S.  479).  —  In  dem  angeKäng- 
ten  Appendix  S.  483 — 523  verbreitet  sich  der 
Verf.  über  die  früheren  Einwohner  der  von  ihm 
bereisten  Gegenden,  deren  Religion,  Sitten  und 
Gewohnheiten  von  ihren  gegenwärtigen  Nach- 
kommen noch  aufs  äusserste  festgehalten  wer- 
den (S.  483 — 489).  Darnach  versucht  er  eine 
Gliederung  der  verschiedenen  südafrikanischen 
Stämme  nach  ihrer  Sprache  in  zwei  Familien: 
die  Sprachen  der  Hottentotten  und  Buschmänner 
und  die  Sprachen  der  Ban-tu-Familie,  wobei 
einige    Sprachproben,     Wortbildungen,    Wort- 


994        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  25. 

beugungen  u.  8.  w.  angegeben  werden.  Diese 
beiden  Familien  Bind  auch  in  ihrer  äusseren  Er- 
scheinung sehr  verschieden  von  einander:  die 
erstere  hat  einen  mongolischen,  die  zweite  einen 
arabischen  Typus  (S.  498).  Ein  kurzer  mit 
Abbildungen  versehener  Abschnitt  (S.  498 — 
504)  bespricht  einzelne  religiöse  Gebräuche, 
den  Bau  der  Häuser  und  die  Waffen.  Diesem 
schliesst  sich  ein  kurzer  Nachweis  an  über  den 
die  Stämme  verändernden  Einfluss  des  Klima's 
und  der  Nahrung,  nachdem  sie  aus  ihren  ur- 
sprünglichen Wohnsitzen  verdrängt  worden  (S. 
504 — 508).  Die  Berührung  mit  den  Europäern 
hat  auf  die  in  Sprache,  Sitten  und  Character 
verschiedenen  Stämme  eine  verschiedene  Wir- 
kung gehabt.  Dies  sucht  der  Verf.  in  einer 
kurzen  Skizze  des  ersten  Zusammentreffens  der 
Europäer  mit  den  Buschmännern,  den  Hotten- 
totten, den  Kaffern  und  Betchuanen  nachzuwei- 
sen. Das  Resultat  dieses  Nachweises  fasst  er 
in  den  Schlussworten  seines  Buchs  zusammen: 
»In  Southern  Africa  and  without  the  inter- 
ference of  any  one,  the  restless,  the  powerful 
and  skilful  are  passing  northwards;  the  com- 
paratively weak  and  ignorant  are  emigrating 
southward  and  there  finding  a  peaceful  home«. 
.  Der  Werth  des  Buches  beruht  auf  dem  reichen 
Material,  welches  Hr.  M.  darin  über  den  Cha- 
racter, die  Lebensweise,  die  Denkart  und  die 
Sitten  der  vielen  Stämme,  unter  denen  er  ge- 
lebt, niedergelegt  hat.  Dergleichen  zu  sammeln 
hat  ein  Missionar  die  beste  Gelegenheit,  dafür 
pflegt  er  auch  am  meisten  durch  seine  Berufs- 
bildung befähigt  zu  sein.  Die  6  landschaft- 
lichen Bilder,  Lithographien,  sind  besser  hin- 
sichtlich der  Zeichnung  als  des  Drucks ;  unter 
den    6   Holzschnitten    ist    der    der    Matabele- 


Dalton,  D.  evangelische  Bewegung  in  Spanien.  995 

Soldaten    am    meisten  characteris tisch.      Der 

Druck   des   Buchs    ist  uns    sehr    correct    er- 
schienen. 

Altona.  Dr.  Biernatzki. 


Dalton,  Hermann  (reform.  Pfarrer  in  St. 
Petersburg) :  Die  evangelische  Bewegung  in  Spa- 
nien. Reiseeindrüche.  Wiesbaden,  Julius  Nied- 
ner's  Verlagshandlung,  1872.  Philadelphia  bei 
Schäfer  und  Konradi.     88  Seiten. 

»Die  evangelische  Bewegung  in  Spanien  zieht 
so  sehr  die  Aufmerksamkeit  der  evangelischen 
Kirche  auf  sich,  das  Land  selber  aber  wird  von 
deutschen  evangelischen  Theologen  noch  so  sel- 
ten betreten,  dass  jeder  Geistliche,  der  da  aus 
eigener  Eenntniss  der  Sache  näher  getreten, 
fast  verpflichtet  ist,  seinen  Erwerb  den  Amts- 
brüdern und  Gemeindegliedern,  die  sich  dafür 
interessiren,  mitzutheilenc  So  der  Verf.  in 
der  Vorrede,  und  ganz  ohne  Zweifel  können 
wir  ihm  nur  dankbar  sein,  dass  er  diesem  Ge- 
fühle der  Verpflichtung  nachgekommen  und  uns 
die  Eindrücke  geschildert  hat,  welche  er  auf 
seiner  im  Jahre  1871  unternommenen  Ferien- 
reise nach  Spanien  von  der  dortigen  evangeli- 
schen Bewegung  bekommen.  Es  ist  ganz  ge- 
wiss wahr,  was  kürzlich  anderswo  bemerkt 
wurde,  dass  uns  die  kirchlichen  Zustände  der 
pyrenäischen  Halbinsel  doch  so  ziemlich  eine 
terra  incognita  und  dass  die  Kirchengeschichte 
Spaniens  bei  uns  über  die  Gebühr  vernachlässigt 
worden  ist.  Aber  eben  deshalb  ist  denn  auch 
jeder  auf  bewährte  Quellen  oder  auf  Autopsie 
gegründete  Beitrag  zur  näheren  Eenntniss  der 
dortigen  kirchlichen  Zustände  willkommen,  und 
von  dem,   was  der  Verf.  darbietet,  darf  gesagt 


996        Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  25. 

werden,  dass  es  den  da  zu  machenden  Anforde- 
rungen in  hohem  Masse  entspricht:  er  schildert 
anschaulich  und  mit  allem  warmen  Interesse, 
was  er  gefunden  hat,  aber  er  schildert  es  auch 
mit  dem  nüchternen  Sinne,  der  sich  an  That- 
sächliches  hält  und  sich  nicht  jedem  ersten  Ein- 
drucke bingiebt.  Wir  lernen  hier  allerdings 
kennen,  wie  es  um  das  Evangelium  in  Spanien  steht. 
Und  da  ist  es  denn  freilich  und  leider  selbst- 
verständlich,  dass  es  nicht  heitere  Bilder  sind, 
die  uns  der  Verf.  vor  Augen  fuhrt.  Er  hat 
seine  Mittheilungen  in  zwei  Theile  getheilt:  in 
dem  ersten  schildert  er  die  Schicksale  des  Evan- 
geliums und  seiner  Bekenner  iu  Spanien  wäh- 
rend des  Reformationsjahrhunderts,  und  in  dem 
zweiten  das,  was  das  wiedererwachende  Evange- 
lium und  die,  in  denen  und  durch  die  dies  ge- 
schehen ist,  in  unserem  Jahrhundert  in  dem 
»Lande  voll  Sonnenschein«  zu  erleben  gehabt 
haben,  allein  dass  beides,  die  Geschichte  des 
Evangeliums  im  16 ten  und  die  im  19 ten  Jahr- 
hundert, lediglich  eine  Märtyrergeschichte  bat 
sein  können,  das  lag  denn  freilich  in  der  Na- 
tur der  Sache.  Wahrhaft  erschütternd  ist,  was 
da  aus  den  Tagen  der  Reformation  an  Gross- 
thaten  der  Inquisition  mitgetheilt  wird,  und  wenn 
der  Jammer,  den  die  Glaubensrichter  in  unseren 
Tagen  dort  angerichtet,  jene  grauenvollen  Tha- 
ten  nicht  erreicht,  so  ist  das  wohl  ein  Zeichen, 
dass  die  Milde  der  Zeit  auch  dort  ihren  Einfluss 
nicht  ganz  verloren  hat,  aber  schlimm  bleibt 
doch  immer  auch  noch  die  Behandlung,  welche 
man  bis  vor  Kurzem  und  so  lange  der  Jesuitis- 
mus durch  die  Königin  Isabelle  in  dem  Lande 
jenseits  der  Pyrenäen  regierte,  den  Bekennera 
des  Evangeliums  geglaubt  hat  anthun  zu  müs- 
sen, und  gewiss  ist  es  erwünscht,  dies  Alles  von 


Dalton,  D.  evangelische  Bewegung  in  Spanien.  997 

dem  Verf.  hier  actenmässig  zusammen  gestellt 
zu  sehen.  Je  mehr  wir  gerade  jetzt  mit  den 
Mächten  zu  kämpfen  haben,  denen  noch  vor 
einem  Jahrzehent  ein  Matamoros  und  dessen  Ge- 
sinnungsgenossen in  Spanien  erlegen  sind,  und 
je  mehr  gerade  diese  Mächte  bei  uns  auf  die 
»Glaubens-  und  Gewissensfreiheit«  pochen,  diese 
für  sich  in  Anspruch  nehmend,  um  so  interessanter 
ist  es,  zu  sehen,  wie  sie  selbst  da,  wo  sie  die 
Herrschaft  haben,  die  Glaubens-  und  Gewissens- 
freiheit zu  handhaben  gewohnt  sind.  Im  16ten 
Jahrhundert  sehen  wir  die  Feuergerichte  die  von 
den  Jesuiten  gewährte  Gewissensfreiheit  in  das 
rechte  Licht  stellen,  und  in  unsern  Zeiten  lehren 
uns  die  von  ihnen  über  Evangelische  verhängten 
Eerkerstrafen  und  Landesverweisungen,  wie  sie 
es  verstehen,  wenn  sie  für  sich  die  Gewissens- 
freiheit fordern,  und  dass  der  Verf.  das  Alles 
uns  schildert,  macht  sein  Buch  für  uns  im  höch- 
sten Grade  lehrreich  und  interessant,  wenn  es 
auch  nicht  immer  erfreulich  ist,  was  wir  da  lesen. 
Am  Schluss  stellt  der  Verf.  Beobachtungen 
über  den  Erfolg  an,  den  man  der  evangelischen 
Bewegung  in  Spanien  vorher  sagen  dürfe,  und 
da  verhehlt  er  sich  denn  die  Schwierigkeiten 
nicht,  die  es  hat,  das  im  16 ten  Jahrhundert 
Versäumte,  resp.  Unterdrückte  in  dem  unsrigen 
nachzuholen.  Doch  meint  er  auch  nicht  muthlos 
sein  zu  müssen.  Die  Arbeit  ist  schwer  und  for- 
dert viel  Geduld,  aber  sie  ist  nicht  hoffnungslos, 
wenn  sie  recht  getrieben  wird.  Die  hier  von  dem 
Verf.  gegebenen  Winke  sind  gewiss  beachtens- 
werth.  F.  Brandes. 

Nicolai  Copernici  Thorunensis  de  revolutioni- 
bus  orbium  caelestium  libri  VI.  Ex  auctoris 
autographo  recudi  curavit  societas  Copernicana 


998        Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  25. 

Thorunensi8.  Accedit  Georgii  Joachimi  Rhetici 
de  libris  revolutionum  narratio  prima.  Thoruni 
8umptibu8  societatis  Copernicanae.  1873.  XXX 
und  494  S.  in  4. 

Diese  neue  Ausgabe  des  berühmten  Werkes 
ist  zum  400jährigen  Geburtsfeste  des  unsterb- 
lichen Verfassers  als  würdigste  Feier  erschienen. 
Gewidmet  ist  sie  dem  deutschen  Kaiser,  durch 
dessen  Munificenz  es  ermöglicht  wurde,  dieselbe 
auch  äusserlich  so  vortrefflich  auszustatten,  wie 
es  der  Veranlassung  ihres  Erscheinens  angemes- 
sen war. 

Sie  unterscheidet  sich  von  allen  früheren  dar 
durch,  da6S  hier  zum  ersten  Male  Copernicus 
eigene  Handschrift  zum  Abdruck  gelangt  ist 
Diese  Handschrift,  über  welche,  so  wie  über  jede 
der  früheren  Ausgaben  und  die  vorliegende,  in 
den  dem  Werke  vorausgeschickten  Prolegomena 
sich  ausführliche  Mittheilungen  finden,  hat  ur- 
sprünglich Rheticus,  der  bekannte  Freund  und 
Schüler  des  Copernicus  besessen;  aus  seiner 
Bibliothek  ist  sie  durch  verschiedene  Hände  ge- 
wandert, zuletzt  im  17 ten  Jahrhundert  an  das 
freiherrliche  jetzt  gräfliche  Haus  Nostitz  gekom- 
men ,  in  dessen  Besitz  sich  dieselbe  noch  jetzt 
zu  Prag  befindet.  Lange  war  die  Existenz,  noch 
länger  der  Werth  der  Handschrift  unbekannt, 
und  zwar  in  der  Weise,  dass  in  einem,  angeb- 
lich von  Sachkennern,  im  Jahre  1834  angefertig- 
ten Cataloge  der  Nostitzschen  Bibliothek  als 
Werth  ein  Gulden,  und  da  dieser  Preis  noch 
zu  hoch  erschien,  später  sogar  nur  ein  halber 
Gulden  angesetzt  wurde. 

Dass  die  Handschrift  wirklich  die  des  Coper- 
nicus ist,  dessen  Namensunterschrift  allerdings 
nirgendwo  darin  vorkommt,  geht  aus  dem  Ver- 
gleich  mit  anderen  seiner  Handschriften  sicher 


Rhetici,  Nicolai  Copernd.  999 

hervor.  Gassendi  sagt  in  seinem  Leben  des  Co- 
pernicus: cum  videri  potuisset,  satis  fecisse  cae- 
teris,  sibi  tarnen  ipsi  nunquam  satisfactum  pu- 
tavit.  Die  Handschrift  giebt  ein  treues  Abbild 
dieses  Streben 8  nach  Vollendung  und  ist,  schon 
aus  diesem  Gesichtspunkte  betrachtet,  ein  höchst 
ehrwürdiges  Denkmal.  Es  sind  viele  .Stellen 
durchgestrichen,  vieles  am  Rande  hinzugeschrie- 
ben, auch  sind  einzelne  Blätter  eingelegt. 

Es  giebt  vier  frühere  Ausgaben.  Die  erste 
ist  die  im  Jahre  1543  in  Nürnberg  gedruckte 
und  von  Rheticus  besorgte.  Wie  Gassendi  er- 
zählt, wurde  Copernicus  wenige  Stunden  vor  sei- 
nem Tode,  ein  Exemplar  dieser  Ausgabe  über- 
bracht. Nun  behauptet  Humboldt  im  Kosmos 
(Bd.  2  S.  344)  dies  sey  nicht  richtig,  Coperni- 
cus sey  nicht  wenige  Stunden,  sondern  erst  meh- 
rere Tage  nachher  gestorben,  er  beruft  sich  hier- 
bei in  einer  Anmerkung  auf  verschiedene  Zeug- 
nisse. Allein  diese  Zeugnisse  sagen  nur  aus, 
dass  das  Werk  wenige  Tage  vor  dem  Ableben 
des  Verfassers  erschienen  war  und  das  ist 
gewiss  richtig  und  steht  durchaus  in  keinem 
Widerspruche  mit  Gassendis  Angabe,  da  es  jeden- 
falls mehrere  Tage  dauerte,  bis  das  Exemplar 
von  Nürnberg  nach  Frauenburg  gelangte.  Eine 
zweite  Ausgabe  erschien  zu  Basel  1546,  eine 
dritte  zu  Amsterdam  1617.  Erst  nach  einem 
langen  Zwischenraum  erschien  die  vierte  Aus-, 
gäbe  im  Jahre  1854  in  Warschau  mit  polnischer 
Uebersetzung.  Durch  diese  Ausgabe  wurde  erst 
die  Copernicanische  Handschrift  in  weiteren  Krei- 
sen bekannt,  denn  hier  erschien  zum  ersten  Male 
die  Einleitung  in  das  erste  Buch,  welche  die 
früheren  Ausgaben  nicht  enthalten.  Im  Uebri- 
gen  aber  wurde  die  Handschrift  nicht  benutzt. 
Ueber  das  Verbältniss  der  verschiedenen  Aus- 


1000      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stuck  25. 

gaben,  und  namentlich  der  ersten,  von  welcher 
die  zweite  nur  ein  fehlerhafter  Abdruck  ist,  zu 
einander  und  zur  Handschrift  findet  man  in  den 
Prolegomena  ausführlichen  Bericht.  Nach  der 
Beschaffenheit  der  Handschrift,  urtheilen  die 
Herausgeber,  sei  es  einem  Drucker  gar  nicht 
möglich  gewesen,  sich  durch  das  Durchgestrichene 
und  Zugesetzte  hindurch  zu  finden,  und  vermu- 
then  daher,  class  der  erste  Druck  nicht  nach 
diesem  Autograph,  sondern  nach  einer  Abschrift 
gemacht  worden  sey,  woraus  sich  sehr  viele 
Differenzen  erklären  lassen.  Ueber  die  polni- 
sche Ausgabe,  welche  Ref.  nicht  aus  eigener  An- 
schauung kennt,  urtheilen  die  Herausgeber,  dass 
so  wie  sie  äusserlich  die  am  glänzendsten  aus- 
gestattete, sie  zugleich  bis  zur  Unbrauchbarkeit 
fehlerhaft  ist. 

In  dieser  neuen  Ausgabe,  aber  welche  die 
Prolegomena  ebenfalls  ausführlich  berichten,  ist 
nun  die  Handschrift  im  Wesentlichen,  von  offen- 
baren Schreibfehlern  abgesehen,  genau  wieder- 
gegeben, so  dass  auch  die  mitunter  eigentüm- 
liche Schreibweise  nicht  geändert  worden  ist 
Unter  dem  Texte  sind  nicht  blos  die  verschie- 
denen Lesarten  der  verschiedenen  Ausgaben  an- 
gegeben, sondern  es  sind  auch  die  Stellen,  welche 
Copernicus  wieder  ausgestrichen  hat,  ebenfalls 
abgedruckt.  Eine  besonders  merkwürdige  unter 
diesen  ausgestrichenen  Stellen  ist  diejenige  (p. 
166  dieser  Ausgabe),  in  welcher  die  Möglichkeit 
angedeutet  wird,  dass  die  Planeten  sich  in  ellip- 
tischen Bahnen  bewegen  könnten.  Wäre  nicht 
Copernicus,  wie  noch  sein  ganzes  Zeitalter,  durch 
die  Vorstellung  von  der  Vollkommenheit  der 
Kreisbewegung  gefesselt  gewesen,  so  hätte  er 
den  grossen  Bruch  mit  der  alten  Astronomie 
vollzogen,  welchen  erst  Eeppler  gewagt  hat. 

Stern. 


1001 


6  ft 1 1  i  a  g  i  s  c  li  e 


gelehrte  Anzeigen 

unter  der  Aufsicht 

der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften. 

Stück  26.  25.  Juni  1873. 


Die  Mitwirkung  der  Parteien  im  Strafprocess. 
Ein  Beitrag  zur  Beurtheilung  des  Entwurfs  einer 
Deutschen  Strafprocessordnung.  Von  Dr.  Hugo 
Meyer,  ord.Prof.  d.  R.  zu  Erlangen.  Erlangen 
1873.    Verlag  von  Deichert.     70  S.  in  8. 

Kritik  des  Entwurfes  einer  Strafprocessord- 
nung für  das  Deutsche  Reich.  Von  Dr.  W.  E. 
"Wahlberg,  k.  k.  Hofrath  und  Universitäts- 
professor. Wien,  Verlag  der  Manz'scben  Buch- 
handlung.    Ib73.     94  S.  in  gr.  8.  — 

Kritik  der  Principien  des  Entwurfs  einer 
Deutschen  Strafprocessordnung  vom  Januar  1873. 
Von  Dr.  L.  v.  Bar,  o.  ö.  Prof.  an  der  Univer- 
sität Breslau.  Berlin  Verlag  von  J.  Gutteu- 
berg  (D.  Collin)    1873.     58  6.  in  8.  — 

Ueber  den  in  diesem  Jahre  vom  Preussiscben 
Justiz-Ministerium  veröflentlichten,  nunmehr  den 
Berathungen  der  Bundes-CommissioD  unterliegen- 
den Entwurf  einer  Deutschen  Strafprocessordnung 
hat  die  Deutsche  rechtswissenschaftliche  Literatur, 

76 


1002      Gott.  gel.  Aoz.  1873.  Stück  26. 

abgesehen  von  der  Schöffen-  oder  Geschworenen- 
gerichtsfrage und  abgesehen  von  gelegentlichen 
Aeusserungen  geringeren  Umfanges»  sich  kaum 
noch  vernehmen  lassen*).  Die  drei  in  der 
Ueherschrift  genannten  Kritiken  sind  bis  jetzt 
noch  die  ersten,  und  sie  sind  so  kurze  Zeit  nach 
einander  erschienen,  dass  keine  die  andere  mehr 
berücksichtigen  konnte.  So  wird  es  vielleicht 
von  einigem  Interesse  sein,  in  einer  Gesammt- 
anzeige  die  Ergebnisse  der  drei  genannten  Schrif- 
ten zusammenzustellen. 

Der  Entwurf  will  nun  bekanntlich  die  Ge- 
schworenengerichte völlig  beseitigen,  sie  durch 
Schöffengerichte,  weiche  für  die  Aburtheilung 
aller  Strafsachen  als  grosse,  mittlere  und 
kleine  Schöffengerichte  bestehen  sollen,  ersetzen. 
H.  Meyer,  der  Verfasser  der  erstgenannten 
Schrift,  hat  sich  bereits  anderweit**)  für  die- 
sen Plan  ausgesprochen.  Der  Verfasser  der 
zweiten  Schrift  ist,  wie  er  bereits  verschiedent- 
lich bethätigt  hat,  ein  entschiedener  Anhänger 
des  Geschworenen-  und  Gegner  des  von  dem 
Entwürfe  adoptirten  Schöffengerichts.  Er  wid- 
met auch  in  der  vorliegenden  Schrift  dieser 
Frage  einen  besonderen  Abschnitt  (S.  10 — 29), 
in  welchem  er  insbesondere  gegen  den  Hauptver- 
treter des  modernen  Schöffengerichts  (Sc  h  w  a  rze) 
polemisirt  und  eine  Zusammenstellung  giebt  der 
Anhänger  und  der  Gegner  des  Geschworenenge- 
richts, wobei  denn  unzweifelhaft  sich  heraus- 
stellt, dass  die  grosse  Mehrzahl  der  Theoretiker 
durchaus  für  das  Geschworenen-  und  gegen  das 

*)  Eine  kurze  Anzeige  des  Entwurfs  von  Zacharii 
siehe  jedoch  in  diesen  Anzeigen  btüok  16  vom  SO.  April 
dieses  Jahres. 

**)  Die  Frage  des  Schöffengerichts  geprüft  an  der 
Aufgabe  der  Geschworenen.    Erlangen  1873. 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.  1003 

Schöffengericht  sich  erklärt  bat.  Der  Verfasser 
der  dritten  Schrift  spricht  sich  in  der  Vorrede, 
wie  er  auch  dies  schon  im  Jahre  1865  (Recht 
tind  Beweis  im  Geschworenengericht  S.  51  ff.) 
gethan,  gleichfalls  mit  Bestimmtheit  für  das 
Geschworenengericht  aus,  behält  aber  eine  weitere 
Verstärkung  seiner  Gründe  mit  Rücksicht  auf 
die  neuerdings  vorgebrachten  Angriffe  der  Geg- 
ner einer  besonderen  Schrift  vor.  Bei  der 
Schwierigkeit  die  Geschworenen-  oder  Schöffen- 
gerichtsfrage in  einer  kurzen  Anzeige  mit  zu  er- 
örtern, wird  es  daher  gerechtfertigt  sein,  die 
letztere  auf  den  übrigen  —  bei  der  tiefgreifen- 
den Bedeutung  des  Entwurfs  für  die  Deutsche 
Rechtspflege  doch  eine  ganze  Reihe  prinripieller 
Fragen  berührenden  —  Inhalt  der  drei  Kritiken 
zu  beschränken. 

Die  Schrift  von  H.  Meyer,  der  sich  im 
Grossen  und  Ganzen  sehr  günstig  über  den  Ent- 
wurf ausspricht,  behandelt  ausführlich  nur  die 
freilich  weitreichende  Frage  der  Durchführung 
des  Anklageprincip8,  nämlich  S.  9 — 24  in  Bezug 
auf  das  Vorverfahren,  S.  25 — 35  bezüglich  der 
Erhebung  der  Anklage  und  S.  36—59  bezüglich 
der  Hauptverhandlung,  und  fugt  nur  in  einem 
Anhange  S.  60 — 69  noch  einige  specielle  kriti- 
sche Bemerkungen  über  andere  Vorschriften  des 
Entwurfs  hinzu. 

Die  zweite  Schrift  ist  die  umfangreichste. 
Sie  bebandelt,  im  Ganzen  in  zehn  Abschnitte 
zerfallend,  abgesehen  von  dem  bereits  erwähn- 
ten zweiten  Abschnitte  über  die  Schwurgerichts- 
frage, S.  3 — 9  die  Technik  und  Oekonomie  des 
Entwurfs,  S.  29—43  die  öffentliche  Anklage  und 
Privatanklage,  S.  44 — 50  das  Verhältnis  des 
Urtheils  zu  der  Anklage,  S.  50—58  die  Unter- 
suchungshaft, S.  58—64  die  Staatsanwaltschaft- 


1004      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stade  26. 

liebe  Vorerhebung  und  gerichtliche  Vorunter- 
suchung,, 8.  G5 — 68  die  Vernehmung  des  Be- 
schuldigten, S.  68 — 75  die  Verteidigung.  S.  75 
—85  den  Beweis  und  S.  86—94  die  Rechts- 
mittel des  Entwurfs. 

Die  dritte  Schrift  will  nur  die  Principien 
des  Entwurfs  ,  diese  aber  in  ihrer  Gesammt- 
wirkung  und  in  ihrem  Verhältnis»  zu  einander 
prüfen,  um,  wenn  thunlich,  auch  dem  gebildeten 
Laien  und  insbesondere  den  Vertretern  unseres 
Volks,  die  nicht  Juristen  von  Fach  sind,  ein  Ur- 
theil  über  den  Entwurf  bilden  zu  helfen.  Der 
erste  Abschnitt  beschäftigt  sich  mit  dem  An- 
klagemonopol der  Staatsanwaltschaft,  der 
zweite  mit  der  Durchführung  des  Anklageprin- 
cips  in  den  vorbereitenden  Abschnitten  des  Pro« 
cesses  (S.  13 — 35),  der  dritte  mit  der  Durch* 
fribrufig  der  Principien  der  Anklage  und  der 
Mündlichkeit  in  der  Hauptverhandlung,  der  vierte 
(S.  42—48)  mit  den  Voraussetzungen  und  Fol- 
gen def  vom  Entwürfe  proponirten  vollständigen 
Aufhebung  der  Berufungsinstanz,  und  in  einem 
fünften  Abschnitte  (S.  48 — 57)  sind  noch  einige 
Detailfragen,  insbesondere  die  Untersuchungshaft 
und  der  Zwang  zürn  Zeugnisse  behandelt. 

Was  die  von  Meyer  behandelten  Fragen 
betrifft,  so  kommen  alle  drei  Schriften  hier  in 
der  Hauptsache  zu  demselben  Ergebnisse, 
dass  nämlich  der  Entwurf  noch  fast  durchaus 
in  den  Traditionen  des  Inquisitionsprincips  sich 
bewegt  und  hinter  den  Anforderungen  der  Deut- 
schen Rechtswissenschaft,  wie  selbst  hinter  dem- 
jenigen zurückbleibt,  was  in  einzelnen  Deutschen 
•JStrafprocessordnungen,  namentlich  in  der  Braun* 
schweigischen  und  jetzt  in  der  neuen  Oesterrei* 
chischen,    bereits  von  beiden  Häusern  des  Cis- 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.  100Ö 

leithanischen    Reichstags     genehmigten     Straf- 
processordn ung  verwirklicht  worden  ist. 

Der  Entwurf  fasst,  wie  man  leicht  bemerkt, 
im  Wesentlichen  auf  der  bisherigen  Preussischea 
Gesetzgebung  und  Praxis.  Wie  diese  will  er 
die  Voruntersuchung  durchaus  inquisito- 
risch einrichten  und  dabei,  wie  namentlich  in 
der  dritten  Schrift  S.  18  dargelegt  wird,  die 
Staatsanwaltschaft  noch  indirect  zum  Herrn  der 
Voruntersuchung  machen,  so  dass  selbst  bei  der 
Anwendung  von  Zwangsmassregeln,  insbesondere 
von  Zwangsmassregeln  zur  Erlangung  eines  Zeug- 
nisses das  Gericht  nicht  viel  mehr  als  ein  Werk- 
zeug in  der  Hand  des  Staatsanwaltes  sein 
würde:  denn,  wie  die  Motive  des  Entwurfs  S» 
108  erklären,  soll  der  Richter  bei  den  Vor- 
erbebungen,  deren  Ausdehnung  allein  vom  Er- 
messen der  Staatsanwaltschaft  abhängt,  nur  die 
gesetzliche  Zulässigkeit,  nicht  aber  die 
Zweckmässigkeit  der  von  ihm  vorzuneh- 
menden Handlungen,  also  im  Allgemeinen  auch 
wohl  der  Anwendung  von  Zwangsmitteln  zu 
prüfen  haben.  Freilich  gilt  dies  letztere  nur 
von  den  s.  g.  Vorerhebungen  oder  wie  man  in 
der  Altpreussischen  Gerichtssprache  sich  aus- 
drückt, von  dem  Scrutinialverfahren,  während 
nach  den  Bestimmungen  des  Entwurfs  in  der 
eigentlichen  Voruntersuchung  der  Richter  gerade 
unabhängig  von  den  Anträgen  des  Staatsanwalts 
vorgehen  soll.  Aber  da  einerseits  der  Beginn 
der  eigentlichen  Voruntersuchung  durchaus  von 
dem  Ermessen  der  Staatsanwaltschaft  abhängt, 
und  nach  dem  Entwürfe  nicht  einmal  im  Falle 
der  Verhaftung  ein  Zwang  zur  Erhebung  der 
öffentlichen  Klage  binnen  bestimmter  Frist  statt- 
finden soll,  andererseits  die  Vorerhebungen  Be- 
standteile der  Voruntersuchungsacten  werden, 


1006      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

so  sieht  man  leicht,  dass  die  Garantien  der 
Voruntersuchung  im  Wesentlichen  von  dem 
Ermessen  und  dem  guten  Willen  der  Staatsan- 
waltschaft abhängig  gemacht  sind. 

Gegen  diese  unhaltbare  Unterscheidung  von 
Vorerbebungen ,  welche  unter  Direction  des 
Staatsanwalts  stehen,  und  inquisitorischer  Vor- 
untersuchung sind  insbesondere  in  Meyer's 
Schrift  höchst  beachtenswerte  Ausführungen 
gerichtet.  Meyer  S.  16  ff.  will,  dass  die  Deut- 
sche Strafprocessordnung  auf  das,  was  technisch 
als  Voruntersuchung  bezeichnet  werde,  verzichte. 
Es  sollte  seiner  Ansicht  nach  zunächst  dem  An- 
kläger überlassen  bleiben,  aussergerichtlich  die 
erforderlichen  Nachforschungen  anzustellen,  und 
nur  da,  wo  es  ihm  noth wendig  erscheint,  oder 
durch  besondere  gesetzliche  Vorschrift  für  notb- 
wendig  erklärt  ist,  sollte  der  Ankläger  gericht- 
liche Erhebungen  besonders  beantragen.  Meyer 
erwartet  davon  nicht  nur  die  Aufrechterhaltung 
einer  wirklich  unparteiischen  Stellung  des  Rich- 
ters, sondern,  wie  wir  glauben  mit  Recht,  auch 
eine  kräftigere  Förderung  der  Untersuchung, 
da  ja  der  Staatsanwalt,  der  mit  den  polizeilichen 
ersten  Ermittelungen  vertraut  ist,  und  der  den 
ersten  Anstoss  zur  Untersuchung  giebt,  auch  die 
Zweckmässigkeit  der  Reihenfolge  der  einzelnen 
Untersuchungshandlungen  in  der  Regel  am  be- 
sten zu  beurtheilen  in  der  Lage  ist.  »Dabei 
würde  dann  von  selbst  sich  die  Praxis  einstel- 
len, dass  diese  Vernehmungen  wo  möglich  ver- 
einigt, mehrere  von  ihnen  oder  alle  in  dem- 
selben Termine,  erfolgen,  so  dass  danach  das 
Vorverfahren,  ähnlich  wie  im  englischen  Straf- 
process  ...  sich  zusammenzieht  zu  einem 
oder  einigen  solcher  Termine,  in  denen 
die  erforderlich  erscheinenden  gerichtlichen  Ver- 
nehmungen   stattfinden^      Diesen     Terminen 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.    1007 

musste  dann  auch,  wie  Meyer  weiter  ausfährt, 
der  Beschuldigte  in  Assistenz  eines  rechtsgelehr- 
ten Vertheidigers  beiwohnen  dürfen  unter  gleich- 
zeitiger Einführung  voller  Oeffentlicbkeit. 
Allerdings  hat  der  Entwurf,  was  die  Mitwirkung 
der  Parteien  und  insbesondere  des  Beschuldig- 
ten betrifft,  mehrere  beach  tens  werthe  Schritte 
vorwärts  getban.  Meyer  erachtet  sie  aber,  in 
Uebereinstimmung  mit  den  beiden  anderen 
Schriften,  nicht  für  ausreichend,  wie  denn  auch 
in  Belgien  die  volle  Oeffentlichkeit  der  Vorunter« 
Buchung  mit  Entschiedenheit  gefordert,  und  man 
in  England  davon  überzeugt  ist,  dass  die 
Oeffentlicbkeit  der  Voruntersuchung  nicht  nur 
das  Vertrauen  zur  Rechtspflege  stärke,  sondern 
selbst  die  Entdeckung  und  Verfolgung  der  Ver- 
brecher geradezu  erleichtere. 

Wenn  in  der  dritten  Schrift  der  richterlichen 
Voruntersuchung  gegenüber  dem  s.  g.  Scrutinial- 
verfahren  des  bisherigen  Preussischen  Rechts  das 
Wort  geredet  wird,  60  ist  der  Widerspruch  den 
Meyerschen  Ausführungen  gegenüber  doch  nur 
ein  scheinbarer.  Es  soll  eben  der  ganze  Unter- 
schied zwischen  Vorerhebung  und  eigentlicher 
Voruntersuchung  aufhören,  das  Untersuchungs- 
gericht im  Webentlicben  nur  auf  Antrag  thätig 
•werden,  wo  es  aber  thätig  wird,  die  volle  Cog- 
nition über  die  vorzunehmende  Handlung  er- 
halten, das  Gericht  soll  nie  blosses  Werkzeug 
des  Staatsanwalts  sein.  Sodann  aber  will  der 
Verf.  ein  den  Vorschriften  des  englischen  Rechts 
entsprechendes  Verbot  der  Benutzung  von  Be- 
weishandlungen (durch  Verlesung  der  Protokolle), 
bei  denen  dem  Angeklagten  nicht  die  Möglich- 
keit formeller  Vertheidigung  (Assistenz)  gewährt 
worden  ist,  es  müsste  denn  Gefahr  im  Verzuge 
von  Seiten  des  Untersuchungsrichters  bei  Vor- 


1008      Gott  gel.  Am.  1873.  Stuck  96. 

nähme  der  fraglichen  Handlung  besonders  be* 
zeugt  worden  sein.  Auch  Wahlberg  macht 
S*  63  darauf  aufmerksam,  dass  der  Entwurf 
was  das  Verhältniss  von  Vorerhebung  und  «eigent- 
licher gerichtlicher  Voruntersuchung  betreffe! 
höchst  bedenkliche  Lücken  und  Unklarheiten  in 
seinen  Bestimmungen  aufweise. 

Bei  einmal  eröffneter  förmlicher  gerichtlicher 
Voruntersuchung  will  der  Entwurf  in  lieberem* 
Stimmung  mit  dem  Französischen  Recht  und  der 
grossen    Mehrzahl    der    bisherigen    Deutschen 
Strafproce8sge6etze  dem  Staatsanwälte  eine  ein- 
fache  Zurücknahme  der  erhobenen   öffentlichen 
Klage   nicht   mehr  gestatten,   fordert   vielmehr 
hierzu  einen  Gerichtsbeschluss.     Meyer   S.  25 
erklärt  sich  hier  mit  dem  Entwürfe-  einverstan- 
den;   Wahlberg    und   Bar    dagegen    treten 
mit    Entschiedenheit   auf   die    Seite    der   neuen 
Oesterreichischen  Processordnung ,   die  jene  Zu- 
rücknahme    gestattet.      Bar    will    wenigstens, 
sofern  der  Angeschuldigte  nicht  selbst  auf  Fort- 
setzung der  Suche  dringt,  die  Zurücknahme  der 
öffentlichen   Klage   dem  Staatsanwälte    bis  zum 
förmlichen    Anklagebeschlusse     gestatten ;    denn 
ohne  solchen  förmlichen  Anklagebeschluss  kann 
in  der  That  no«  h  gar  nicht  davon  geredet  wer- 
den, dass  das  Gericht  die  Sache  fur  unbedingt 
verfolgbar  erklärt,   sie  zu  der  seinigen  gemacht 
habe,   und    die    gegenteilige   Auffassung   setzt, 
wie  Wahlberg  S.  30  bemerkt,  den   Staatsan- 
walt wesentlich   zum   blossen  Promotor  inquisi- 
tionis  herab.     Es  liegt  auf  der  Hand,   dass  mit 
der   Befugniss    des    Staatsanwalts   zum    Fallen 
Jassen  der  erhobenen  Klage  eine  grosse  Menge 
von  Weitläufigkeiten   und  Schreibereien  erspart 
werden,  und  nicht  minder  der  Staatsanwalt  mit 
der  unnatürlichen  Aufgabe  verschont  bleibt,  eine 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.    1009 

Anklage,  die  er  selbst  nicht  mehr  fur  haltbar 
erachtet,  nun  auf  Beschlass  eines  Gerichts  doch 
weiter  führen  zu  müssen.  Dagegen  ist  allerdings 
fur  jene  weitergehende  Befugniss  des  Staatsan- 
walts die  Zulassung  einer  subsidiären  Privatklage 
nicht  unwesentlich,  ein  Punkt,  der  von  Meyer 
nicht  erörtert  wird,  während  Wahlberg  und 
v.  Bar  nach  v.  Holtzendorff  und  in  Ueber- 
einstimmung  mit  der  neuen  Oesterreichischen 
Strafprocessordnung  die  Preisgabe  des  s.  g.  A  n- 
klagemonopols  der  Staatsanwaltschaft  unter 
gewissen  der  Privatanklage  aufzuerlegenden  Cau- 
telen  fordern.  An  diesem  Anklagemonopole  der 
Staatsanwaltschaft  aber  hält  der  Entwurf  — 
wie  Bar  8.  8.  9  nachzuweisen  unternimmt,  aus 
ganz  unzutreffenden  historisch-philosophischen 
Gründen  —  im  Wesentlichen  durchaus  fest:  die 
weitläufigen  Vorschriften  im  fünften  Buche  des 
Entwurfs  über  die  Betheiligung  des  Verletzten 
am  Strafverfahren,  welche  letztere  hauptsächlich 
nur  bei  den  auf  Antrag  verfolgbaren  Delicten 
zugelassen  wird,  sind  praktisch  wenig  bedeutend 
und  innerlich,  wie  Wahlberg  S.  33  ff.  zeigt, 
in  manchen  Beziehungen  verkünstelt  und  zum 
Theil  sich  selbst  widersprechend. 

Eine  weitere  Differenz  der  drei  Schriften  zeigt 
sich  darin,  dass  Meyer  S. .30  ff.  zwar  nicht  in 
dem  Umfange,  wie  der  Entwurf,  aber  doch  in  allen 
schweren  Strafsachen  eine  gerichtliche  Vorprü- 
fung von  Amtswegen  darüber  eintreten  lassen 
will  ob  der  Angeklagte  vor  das  erkennende  Ge- 
richt zu  stellen  sei,  während  Wahlberg  (S.  34) 
in  Uebereinstimmung  mit  einem  Aufsatze  Gla- 
ser's  und  mit  der  Oesterreichischen  Straf- 
processordnung die  gerichtliche  Vorprüfung  nur 
dann  fur  nöthig  erachtet,  wenn  der  Angeklagte 
sich   der  Stellung  vor  das   erkennende  Gericht 

77 


1010      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

opponirt.     Hier  müssen  wir  nun  Meyer 
Recht  geben,  dass  der  Angeklagte  bei  dem  letz- 
teren Systeme  leicht  zu  einer  für  ihn  bedenkli- 
chen Ueberlegung  veranlasst  wird.    In  der  drit- 
ten Schrift  ist  daher  für  den  Schluss  der  Vor- 
untersuchung eine  öffentliche  Verhandlung  vor- 
geschlagen, in  welcher  vor  einem  Richter,   der 
nicht   der   Untersuchungsrichter  sein   darf  (be- 
ziehungsweise vor  einem  Gerichtscollegium),  nur 
über  die  Frage  summarisch   verhandelt    wird, 
ob  die   Anklage  für  die  Hauptverhandlung  ge- 
nügend  vorbereitet   sei.     Bei  einer  solchen  nur 
summarischen   Verhandlung   wird   eine  grössere 
Schonung  des  Angeschuldigten  ermöglicht  —  es 
ißt  dabei  keinenfalls  nöthig  die  ganze  Vita  ante 
acta  festzustellen  —   und  zugleich  kann  dabei 
der  Angeklagte  sich  mehr  oder  weniger,   ohne 
doch  einen  formellen  Entschluss  fassen  zu  müs- 
sen, opponiren;  was  dann  in  zweifelhaften  Fäl- 
len von  selbst  auf  die  Entscheidung  des  Rich- 
ters  oder   des    Gerichtscollegiums   von   Einfluss 
sein   wird.     Ueber  die  juristische    Qualification 
der  Anklage  würde  nach  diesem  Vorschlage  nicht 
entschieden   werden.     Aber    diese   sollte    auch 
nach  Meyer's  Ansicht,  der  insoweit  wieder  mit 
Glaser  übereinkommt,  gar  nicht  zum  Gegen- 
stande deß  gerichtlichen  Anklagebeschlusses   ge- 
macht werden. 

Die  Herbeischaffung  der  Beweismittel  zur 
Hauptverhandlung  soll  nach  dem  Entwürfe  zu- 
nächst Sache  des  Anklägers  sein.  Der  Ange- 
klagte kann  auf  seine  Kosten  (unter  baarer 
Hinterlegung  der  Zeugengebühren)  selbständig 
Zeugen  laden  lassen ;  will  er  Ladung  auf  Staats- 
kosten, so  muss  er  sich  an  die  Staatsanwalt- 
schaft wenden,  falls  diese  nicht  zustimmt,  an 
den  Gerichtsvorsitzenden   (S.  177).    Hier  greift 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.   1011 

Meyer  (S.  37  ff.)  den  Entwarf  stark  an,  wäh- 
rend Wahlberg  (S.  73)  und  Bar  (S.  34)  es 
fur  principiell  richtig  erklären,  den  Parteien 
selbst  zunächst  die  Vorbereitung  der  Hauptver- 
handlung zuzuweisen.  Meyer  meint,  der  Ange- 
klagte dürfe  hier  der  Staatsanwaltschaft  gegen- 
über nicht  wie  ein  Bittender  erscheinen;  daher 
müsse  das  Gericht  entscheiden.  Dagegen  ist 
wohl  zu  erinnern,  dass  im  Interesse  der  Münd- 
lichkeit es  wünschenswerth  sein  muss,  das  Ge- 
richt selbst  vor  der  Hauptverhandlung  thunlichst 
nicht  mit  der  Sache  zu  befassen.  Hier  liegt 
u.  E.  wohl  nur  ein  Mangel  in  dem  formellen 
Ausdrucke  des  Gesetzes  vor,  wie  denn  die  ent- 
sprechenden Vorschriften  der  früheren  revidir- 
ten  Hannoverschen  Strafprocessordnung ,  auf 
welche  die  Motive  sich  berufen,  wie  wir  selbst 
bezeugen  können,  sich  praktisch  durchaus  be- 
währt haben.  Statt  dass  im  §  177  dem  Ge- 
richtsvorsitzenden auch  die  Befugniss  gegeben 
wird,  die  Ladung  von  Zeugen  und  Sachverstän- 
digen zur  Hauptverhandlung  zu  verfügen,  musste 
es  in  Uebereinstimmung  mit  der  erwähnten  Han- 
noverschen Processordnungheissen,  dass  im  Falle 
der  Meinungsverschiedenheit  zwischen  Staatsan- 
walt und  Angeklagtem  (Vertheidiger)  der  letztere 
sich  an  den  Gerichtsvorsitzenden  behuf  der  Ent- 
scheidung wenden  könne. 

Dagegen  halten  Wahlberg  S.  78  und  Bar 
S.  34  die  Bestimmung  des  §  173  des  Entwurfs, 
wonach  ohne  Weiteres  von  verspäteten,  nicht 
rechtzeitig  angezeigten  Beweismitteln  in  der 
Hauptverhandlung  selbst  zu  Gunsten  der  Anklage 
Gebrauch  gemacht  werden  kann,  für  eine  höchst 
gefahrliche,  mit  dem  Wesen  des  Anklageprincips 
unverträgliche :  Ueberraschungen  müssen  hier 
durchaus  vermieden  werden,  und  zumal  in  einem 

77* 


1012      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

Verfahren,  in  welchem  es  keine  Berufungsinstanz 
giebt.    Der   Angeklagte  muss   hier   Aassetzung 
der  Verhandlung  fordern   dürfen.    Meyer,  der 
überhaupt  weniger  streng  an  dem  Anklageprin- 
cip  fest  hält,    erachtet   die  Vorschrift  zwar  fur 
nicht  ganz  unbedenklich,   hofft  aber  auf  ein  die 
Hechte   des   Angeklagten   genügend    wahrendes 
billiges  richterliches  Ermessen.    Hier  erscheint 
es  am  Orte,  auf  eine  principielle  Differenz   der 
sonst  in  so  vielfacher  Beziehung  übereinkommen- 
den   drei    Schriften    aufmerksam    zu    machen. 
Meyer    betont   es    mehrfach     mit   Nachdruck, 
dass  der  Strafprocess  nicht  der  Verwirklichung 
eines  abstracten  Princips,   sondern  der  Gerech- 
tigkeit zu  dienen  habe,  weshalb  denn  auch  von 
ihm    mehrfach    vermittelnde  Bestimmungen     in 
Vorschlag  gebracht  werden.     Wir  sind    nun  ge- 
wiss   mit   dem  ersteren  Satze  durchaus   einver- 
standen,   meinen   aber,   und    es   ist  das  in  der 
dritten  Schrift  auch   verschiedentlich   hervorge- 
hoben,  dass  in  einem  Anklageproce6se  es   be- 
stimmte Punkte  geben  muss,  wo  das  richterliche 
Ermessen   authört,    das  unbedingte    Recht    der 
Partei    beginnt.     Möglich   freilich ,    dass    dabei 
zuweilen    die  materielle  Gerechtigkeit   Schaden 
leidet,   insbesondere   die   Freiheit   der  Anklage 
beeinträchtigt  wird.     Aber  präsumtiv   und  in 
der  Mehrzahl    der  Fälle   dürfte  es   anders  sich 
verbalten,    und    darauf  allein   scheint  es  anzu- 
kommen.    »Soll  diese  Erwägung  nicht  gelten,  so 
muss   man   überhaupt   die  Organisation   zweier 
Parteien  im  Strafprocesse  verwerfen,  das  reine 
Inquisitionsprincip   vertreten;   denn  möglich  ist 
es,  dass  der  durch  keine  Parteien  und  Partei- 
anträge behinderte  Richter  in  einzelnen  Fäl- 
len am  besten  die  Wahrheit  an's  Licht  bringt. 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.   1013 

Ueber  Einzelnheiten  wird  sich  freilich  in  mannicb- 
facher  Weise  streiten  lassen. 

Besonders  eingehend  beschäftigt  sich  die  erste 
Schrift  (S.  36  IST.)  mit  der  Modification  der  An- 
klage in  der  Hauptverhandlung  nnd  mit  der  Zu- 
lässigkeit  einer  Verurtheilung  auf  Grund  einer 
veränderten  juristischen  Qualification.  Uqs  will 
es  scheinen,  als  begnüge  Meyer  sich  doch  mit 
einer  zu  grossen  Allgemeinheit  der  Anklage: 
die  blosse  Bezeichnung  der  That  mit  cöncre- 
ten  Umständen  der  Art,  dass  sie  nur  einmal 
begangen  sein  kann,  dürfte  auch  dem  englischen 
Bechte  und  der  englischen  Praxis  nicht  ent- 
sprechen. Näher  hierauf,  wie  auf  die  Frage 
einer  Verurtheilung  aus  veränderten  rechtlichen 
Gesichtspunkten  einzugehen,  dürfte  an  diesem 
Orte  indess  nicht  möglich  sein.  Wir  wollen 
nur  bemerken,  dass  Meyer,  der  bekanntlich 
mit  Becht  die  Untrennbarkeit  der  That  und  der 
Rechtsfrage  im  Geschworenengerichte  so  strict 
behauptet  und  bewiesen  bat,  hier  nicht  so  prin- 
cipiell,  wie  es  S.  57,  58  geschieht,  die  tbatsäch- 
lichen  Aenderungen  von  den  rechtlichen  wird 
scheiden  dürfen,  sofern  es  sich  eben  nicht  le- 
diglich um  die  Subsumtion  der  in  allen 
ihren  Bestandtheilen  (Merkmalen)  un- 
verändert bleibenden  That  unter  einen 
anderen  Verbrechens  be  griff  handelt.  (?)  Stel- 
ling (Ueber  Anklagebesserüng,  1866  S.  42  ff.) 
hat  hier  wesentlich  Gewicht  gelegt  auf  die  von 
ihm  sogenannte  formale  Anklagebesserung, 
d.  h.  auf  einen  vorherigen  besonderen  Antrag 
des  Anklägers.  U.  E.  liegt  hier  ein  nicht  un- 
richtiger Gedanke  zum,  Grunde;  nur  hat  er 
nicht  die  absolute  Bedeutung,  welche  Stelling 
ihm  beilegt.  Der  die  Anklage  verbessernde  (mo- 
dificirende)  Antrag  des  Staatsanwalts  kann  den 


1014      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  26. 

Angeklagten  sehr  wohl  auf  besondere  Vertheidi- 
gungsgründe  rechtzeitig  aufmerksam  machen, 
und  auch  das  ist  nicht  gleichgültig,  dass  dent 
Angeklagten  die  Möglichkeit  wird,  gegen  eine 
veränderte  rechtliche  Auffassung  andere  Rechts- 
deductionen  vorzutragen.  Im  Allgemeinen  wird 
daher  das  Gericht  bei  einem  vorherigen  die  An- 
klage modificirenden  Antrage  des  Anklägers  nicht 
so  leicht  die  nothwendige  Vertheidigung  des  An- 
geklagten beschränken.  Der  vorherige  Antrag 
des  Anklägers  reicht  aber  keineswegs  in  allen 
Fällen  für  die  Sicherung  der  Vertheidigung  aus, 
wenn  nämlich  der  Angeklagte  etwa  noch  that- 
säcbliche  Erkundigungen  einziehen  müsste.  Die 
Vortheile  dieser  formellen  Anklagebesserung  wer- 
den ebenfalls  erreicht  durch  §  215  des  Ent- 
wurfs —  und  zwar  unter  noch  besserer  Wah- 
rung der  materiellen  Gerechtigkeit  — ,  da  nach 
diesem  §  das  Gericht  von  der  veränderten 
rechtlichen  Auffassung,  von  der  es  Gebrauch 
machen  will,  den  Angeklagten  zuvor  in  Kennt- 
nis8  setzen  muss,  während,  wie  Meyer  sehr 
richtig  bemerkt,  in  der  Weise,  wie  Stelling 
es  will,  die  Auffassung  des  Gerichts  nicht  von 
der  des  Anklägers  abhängig  gemacht  werden 
darf.  Alle  drei  Schriften  (vgl.  Wahlberg  S. 
49,  Bar  S.  42)  sind  aber  darüber  einig,  dass 
nicht,  wie  der  Entwurf  bestimmt,  die  Aussetzung 
der  Sache  bei  veränderter  Auffassung  der  Sache 
lediglich  vom  Ermessen  des  Gerichts  abhän- 
gen dürfe,  womit  denn  auch  jede  Nichtigkeits- 
beschwerde (Revision)  wegen  Verletzung  des 
Vertheidigung8rechtes  in  solchem  Falle  ausge- 
schlossen sein  würde. 

Einstimmig  erklären  sich  ferner  die  drei 
Schriften  gegen  die  im  Entwürfe  (vgl.  §§119, 
197)   noch  gestattete  inquisitorische    Ver- 


Meyer,  Wahlberg,  v.Bar,  Strafprocessordn.   1015 

nehmung  des  Angeschuldigten.  Meyer  S.  43 
spricht  zwar  ausdrücklich  nur  von  der  inquisi- 
torischen Vernehmung  in  der  Hauptyerhand- 
lung;  der  Consequenz  nach  wird  er  sie  auch 
während  der  Voruntersuchung  verwerfen  müs- 
sen. Nach  Meyer  's  Ansicht  sollte  dem  An- 
geklagten, bezw.  seinem  Vertheidiger,  nur  die 
Befugniss  gegeben  werden,  sich  nach  dem 
Vortrage  der  Anklage  über  deren  Inhalt  zu 
äussern.  Die  dritte  Schrift  verlangt  in  Ueber- 
einstimmung  mit  dem  Englischen  Rechte  und 
mit  der  Braunschweigischen  Processordnting 
eine  ausdrückliche  gesetzliche  Vorschrift  dahin, 
dass  der  Angeklagte  zu  keiner  Antwort  oder 
Erklärung  genöthigt  werden  könne  (S.  25):  »Wo 
die  Gesetzgebung  dem  Beschuldigten  nicht  for- 
mell das  Recht  zugesteht,  die  Antwort  zu  wei- 
gern, und  ihm  andererseits  (in  der  Vorunter- 
suchung) den  Beistand  eines  Vertheidigers  for- 
mell entzieht,  da  bestimmt  sie  indirect,  dass 
der  Untersuchungsrichter  jeden  Anlass  zur  Er- 
langung eines  Geständnisses  benutzen,  auf  dieses 
hinarbeiten,  den  Beschuldigten*)  bearbei- 
ten solle«. 

Eine  ausführlichere  Erörterung  findet  sich  in 
der  ersten  und  dritten  Schrift  über  das  8.  g. 
Kreuzverhör.  Der  Entwurf  6  194  will  als 
Regel  in  der  Hauptverhandlung  die  inquisitori- 
sche Beweisaufnahme  unmittelbar  durch  den 
Präsidenten  des  Gerichts  festhalten,  die  Beweis- 
führung aber  durch  die  Parteien  in  wesentlicher 
Ueberein8timmung  mit  dem  bisherigen  Preussi- 
schen  Gesetze  von  besonderer  Erlaubniss  des 
Vorsitzenden  abhängen  lassen,  eine  halbe  Mass- 

*)  Hier  ist  8.  25  statt  »Beschuldigten«  »Schuldigen« 
gedruckt. 


1016      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stack  26. 

regel,  die  als  solche  dann  auch  ebenso  unwirk- 
sam bleiben  wird,  wie  sie  dies  im  bisherigen 
Preus8ischen  Strafprocesse  gewesen  ist:  das  be- 
sondere Verlangen  der  Partei  die  Beweis- 
führung selbst  statt  des  Präsidenten  zu  über- 
nehmen enthält  dem  letzteren  gegenüber  ein 
nicht  unbedenkliches  Misstrauensvotura.  Indem 
nun  sowohl  Meyer  S.  44  ff.  als  Bar  S.  35  ff. 
in  Ueberein8timmung  z.  B.  auch  mit  ZachariS 
u.  A.  die  Beweisführung  durch  die  Parteien  un- 
ter Einführung  des  in  England  als  unumgäng- 
liche Gewähr  der  Beweisführung  betrachteten 
s.  g.  Kreuzverhörs  verlangen,  greifen  sie  beide 
die  hier  in  der  That  sehr  schwache  Logik  der 
Motive  des  Entwurfs  an ,  welche  sich  vergeblich 
bemühen,  dieser  unabweisbaren  Consequenz  des 
Anklageprincips  zu  begegnen. 

Kann  hiernach  allen  drei  Schriften  zufolge 
ein  Zweifel  darüber  nicht  bestehen,  dass  der 
Entwurf  das  Anklageprincip  gar  nicht  zum 
Grunde  legt,  dass  er  vielmehr  das  Inquisitions- 
princip  nur  mit  einigen  Zusätzen  und  Milderan- 
gen, welche  aus  dem  Anklageprincip  entnommen 
werden,  verficht,  so  macht  Bar  S.  38  noch 
besonders  darauf  aufmerksam,  dass  bei  einem 
Verfahren  ohne  Berufungsinstanz  einerseits  und 
andererseits  der  Ersetzung  des  Geschworenenge- 
richts durch  Schöffengerichte,  bei  denen  der  be- 
weisführende Richter  mit  den  urtheilenden  Per- 
sonen in  demselben  Collegium  vereinigt  ist  und 
eine  dieser  urtheilenden  Personen  selbst  ist,  der 
inquisitorische  Charakter  des  Verfahrens  noch 
viel  schärfer  wieder  hervortreten  werde,  als  dies 
in  dem  bisherigen  Verfahren  mit  Berufungs- 
instanz, beziehungsweise  mit  Geschworenen  der 
Fall  war. 

Die  Schriften  von  Wahlberg  und   Bar 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.    1017 

beschäftigen  sich  auch  eingehender  mit  den  Vor- 
schriften des  Entwurfs  über  die  Untersuchungs- 
haft. Beide  gelangen  zu  dem  Resultat,  dass  der 
Entwurf  auch  hier  viel  zu  sehr  und  mehr  als 
eine  ganze  Reihe  bisheriger  Deutscher  Straf- 
processgesetze,  weit  mehr  auch  als  die  neue 
Oesterreichische  Strafprocessordnung  in  den 
Traditionen  des  Inquisitioneprocesses  haften 
bleibt  und  besonders  bei  den  weiten  Strafrah- 
men des  Deutschen  Strafgesetzbuchs,  nach  denen 
für  geringfügigere  Fälle  doch  ein  hohes  Straf- 
maximum denkbar  erscheint,  die  Unter- 
suchungshaft in  einem  viel  zu  weiten  Umfange 
gestattet  und  damit  indirect  auch  vorschreibt. 
Bar  (S.  51)  verwirft  überhaupt  die  Collu- 
sionsbaft,  insofern  sie  aus  dem  Grunde  ein- 
treten soll,  dass  befürchtet  wird,  der  Verdäch- 
tige werde  sich  mit  Mitschuldigen  oder  Zeugen 
über  die  zu  machenden  Aussagen  verabreden. 
Diese  Haft  ist  in  der  That  nur  zu  begründen, 
wenn  man  dem  Staate  ein  Recht  auf  das  Ge- 
ständniss  des  Schuldigen  beilegt*). 

Die  Schrift  von  Wahl b erg,  welche  allein 
von  den  drei  genannten  Schriften  sich  auch  mit 
dem  Beweisrechte  des  Entwurfs  eingehend 
beschäftigt,  weist  hier  mehrfache  Inconsequenzen 
und  Unklarheiten  auf,  insbesondere  was  die  Be- 
nutzung unbeeidigter  Zeugenaussagen  betrifft. 
Sie  geht  ferner  auch,  wie  bemerkt,  genauer  ein 
auf  das  Rechtsmittelsystem  des  Entwurfs« 
Meyer  S.  68  erklärt  sich  mit  demselben  im 
Allgemeinen  einverstanden,  und  alle  drei  Schrif- 
ten sind  darüber  einig,  dass  die  vom  Entwürfe 
proponirte  Beseitigung  der  Berufungsinstanz  für 

*)  Vgl.  namentlich  S.  Mayer,  Zur  Reform  des 
Strafproceases  1870  S.  19  ff. 


1018      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

die   gegenwärtig    schon    bei    den    C oil egi alge- 
richten  verhandelten   Strafsachen    als   ein    er- 
heblicher Fortschritt   —   wie   Bar    frei- 
lich mehrfach  hervorhebt,  nur  unter  den  erfor- 
derlichen   Voraussetzungen,   insbesondere    unter 
der  Voraussetzung   eines  genügend   freien  Ver- 
theidigungsrechtes  des   Angeklagten  —  zu   be- 
trachten   sei.     Dagegen    will    Bar   S.   46     die 
Berufung  allerdings  aufrecht  erbalten  wissen  fur 
die   Uebertretungen ,  und  er   befindet  sich  mit 
dieser    Ansicht  in   Uebereinstimmung    mit    der 
neuen     Oesterreichischen     Strafprocessordnung, 
deren  Verfasser  (Glaser)  sonst  auch  ein  ent- 
schiedener Gegner  der  Berufung  ist.     Anschei- 
nend wird  durch  Beseitigung  der  Berufung  in 
allen  Strafsachen  die  grösste  Harmonie  herge- 
stellt.    »In   Wahrheit  aber  verhält  es  sich  an- 
ders.   Die  Beseitigung  der  Berufung  wirkt  ganz 
anders  in  einem  mehr  mit  schützenden  Formen 
umgebenen,  sorgfältiger  vorbereiteten  und  regel- 
mässig, bei  den  Strafgerichten  höchster  Ordnung 
nothwendig  unter  Zuziehung  eines  rechtsgelehr- 
ten Vertheidigers  vor  sich  gehenden  Verfahren, 
als  in  einem  mehr  formlosen  Verfahren,  wie  es 
bei   den   Strafgerichten   unterster  Ordnung   ge- 
setzlich und  mehr  noch  nach  der  Praxis  statt- 
finden   wird«.     Bar   erachtet   die   Beseitigung 
der  Berufung  in  diesen  vor  den  untersten  Straf- 
gerichten zu  verhandelnden  Strafsachen  in  einem 
Grossstaate  für  ein  höchst  gefahrliches  le- 
gislatives Experiment. 

Die  Revision  des  Entwurfs,  welche  gegen 
rechtliche  Fehler  des  Endurtheils  im  weite- 
sten Umfange  stattfinden  soll  —  im  Wesent- 
lichen eine  von  formellen  Vorschriften  mög- 
lichst entbundene  Nichtigkeitsbeschwerde  —  ist, 
wie   Wahlberg   S.  86   auch  anerkennt,   sehr 


Meyer,  Wahlberg,  v.  Bar,  Strafprocessordn.     1019 

einfach  und  consequent  durchgeführt.  Tndess  er- 
giebt  eine  nüchterne  Prüfung,  dass  in  Wirklich- 
keit bei  den  sehr  laxen  Formvorschriften  des 
Entwurfs,  dem  grossen  Spielräume,  welcher 
überall  dem  richterlichen  Ermessen,  zuweilen 
selbst  des  Gerichts  Vorsitzenden  allein  überlassen 
ist,  bei  den  äusserst  wenigen  als  absolut  vom 
Entwürfe  aufgestellten  Nichtigkeitsgründen  der 
Rechtsschutz,  welchen  der  Entwurf  den  Parteien 
gewährt,  nicht  sehr  tiefgreifend  sein  dürfte. 
Vielleicht  wird  man  die  Erfahrung  erst  noch 
machen  wollen,  dass  die  französischen  Vorschrif- 
ten in  gewissem  Umfange  doch  ihren  guten 
Grund  haben ,  und  eine  allzugrosse  Freiheit  des 
Revisionsgerichts  hier  vom  Uebel  ist 

Auf  weitere  Einzelheiten  einzugehen  wird 
dieser  Anzeige  nicht  gestattet  sein.  Es  sei  da- 
her nur  noch  bemerkt,  dass  sowohl  Wahlberg 
als  Bar  die  Verteidigung  durch  einen  rechts- 
gelehrten Beistand  in  dem  Entwürfe  —  nament- 
lich bei  dem  Wegfalle  der  Berufungsinstanz  — 
zu  wenig  liberal  behandelt  finden,  dass  ferner 
Wahlberg  eine  vollständige  Würdigung 
des  Entwurfs  nur  im  Zusammenhange  mit  dem 
noch  ausstehenden  Entwürfe  des  Gesetzes  über 
die  Gerichtsverfassung  möglich,  die  Trennung 
der  in  den  letztgenannten  Entwurf  und  der  in 
die  Strafprocessordnung  gehörigen  Materien  vom 
Entwürfe  nicht  für  folgerichtig  vorgenommen 
erachtet. 

Die  Sprache  des  Entwurfs  ist  im  Ganzen 
elegant  und  fliessend.  Nicht  selten  aber  hat 
darunter,  wie  von  Wahlberg  und  Bar,  in 
einzelnen  Beziehungen  auch  von  Meyer  hervor- 
gehoben wird ,  die  erforderliche  gesetzgeberische 
Bestimmtheit  gelitten,  und  einzelne  Sätze  dürf- 
ten der  erforderlichen  Ausführung  im  Einzelnen, 


1020      Gott  gel.  Anz.  1873.  Stack  26. 

ohne  welche  sie  selbst  leicht  fromme  Wünsche 
bleiben,  ermangeln. 

Nach  allen  drei  Schriften  aber  dürften  dem 
Entwürfe  noch  sehr  tiefgreifende  Aenderungen 
zu  wünschen  sein,  wenn  er  dem  Deutschen 
Reiche  nicht  nur  ein  neues  Stück  Rechtseinheit, 
sondern  auch  einen  die  Einheit,  am  Besten  be- 
siegelnden heilsamen  Fortschritt  brin- 
gen soll! 

Breslau.  L.  v.  Bar. 


Wünsche,  Dr.  August:  Jesus  in  seiner 
Stellung  zu  den  Frauen  mit  Hinblick  auf  die 
Bedeutung  derselben  im  Mosaismus,  im  talmu- 
dischen Judenthum  und  Ghristenthum.  Berlin, 
Verlag  yon  F.  Henschel,  1872.     146  Seiten. 

Man  kann  nicht  sagen ,  dass  dies  Buch  viel 
Neues  enthielte,  und  das  nicht  längst  bekannt 
gewesen  wäre,  auch  nicht,  dass  es  seinen  Gegen- 
stand in  tiefgehender  Weise  erfasste.  Was  es 
bringt,  ist  eben  nur  eine  Zusammenstellung  von 
längst  6ewus8tem  und  wie  sie  Jeder,  der  sich 
nur  einiger  Massen  mit  dem  Gegenstande 
befasst  hätte,  auch  würde  machen  können 
und  zwar  ohne  vielen  Aufwand  von  Mühe. 
Doch  aber  mag  das  Buch  ja  für  einen  grossen 
Theil  des  lesenden  Publicums  recht  gut  sein, 
und  wie  die  Zusammenstellung  mit  Verstand  ge- 
macht und  den  Bedürfnissen  derer  angepasst 
ist,  welchen  es"  nicht  um  Wissenschaft  im  eigent- 
lichen Sinne  zu  thun  ist,  so  ist  die  Tendenz, 
die  der  Verf.  verfolgt  hat,  auch  eine  recht  an- 
erkennenswerthe :  er  lehrt  die  Frau  in  ihrer 
höheren  Bedeutung  für  das  Reich  Gottes  schätzen 


Wünsche,  Jesus  in  s.  Stellung  zu  d.  Frauen.    1021 

und  seine  Arbeit  kann  jedenfalls  dazu  beitragen, 
da88  die  Frauen  immermehr  dahin  kommen,  den 
Beruf,  den  sie  gerade  in  dieser  Beziehung  ha- 
ben, recht  und  mit  vollem  Ernst  zu  ergreifen. 

Das  erste  Kapitel  versucht,  eine  Anschauung 
Ton  der  »Stellung  des  Weibes  in  der  alten  Welt 
im  Allgemeinen«  zu  geben,  und  ist  das  dort 
auf  4  Seiten  Gesagte  ohne  Zweifel  richtig,  nur 
dass  es  doch  vielleicht  wünschenswerth  gewesen 
wäre,  auch  hier  ein  wenig  näher  in's  Detail  zu 
gehen  und  namentlich  auch  die  Unterschiede, 
die  hier  doch  auch  wieder  bei  den  Völkern  der 
Alten  Welt  hervortreten,  in  ein  genaueres  Licht 
zu  stellen.  Andeutungen  finden  sich,  aber  eben 
auch  nur  Andeutungen,  und  doch  wäre  es  auch 
dem  Verf.  wohl  nicht  unmöglich  gewesen,  auch 
hier  eine  fortschreitende  Entwicklung  im  Zusam- 
menhange mit  der  religiösen  Entwicklung  der 
Völker  der  alten  Welt  überhaupt  darzustellen 
und  so  den  Einfluss  erkennen  zu  lassen,  den 
die  Verschiedenheit  hinsichtlich  der  religiösen 
Anschauungen  überhaupt  auch  auf  diese  socialen 
Verhältnisse  ausgeübt  hat. 

Reichhaltiger  und  in  vieler  Beziehung  an- 
sprechend ist  das  zweite  Kapitel,  die  »Erziehung 
und  Stellung  des  Weibes  bei  den  Hebräern«  dar- 
stellend, und  namentlich  auch,  was  aus  der  tal- 
mudischen Zeit  an  überaus  zartsinniger  Auf- 
fassung des  Verhältnisses  der  Frauen  beigebracht 
worden  ist,  wird  dem  Leser  zur  Freude  und  Er- 
bauung gereichen.  Nur  ist  die  Frage,  ob  der 
Verf.  hier  nicht  doch  allzusehr  bloss  die  Licht- 
seiten der  alttestamentlichen  Verhältnisse  her- 
vorgehoben hat,  so  dass  das  Bild,  welches  er  da 
von  der  Stellung  der  Frauen  im  Judenthum  uns 
zeichnet,  ein  all  zu  ideales  geworden  ist.  Es 
kamen,   was   denn    doch  nicht  ausser  Acht  ge- 


1022      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

lassen   und   jedenfalls   schärfer    betont    werden 
sollte,    als   es   von   dem    Verf.   geschieht,    doch 
auch  sehr  wenig  erfreuliche  Dinge  bei  dem  Volke 
des  Alten  Bundes  hinsichtlich  der  Stellung  vor, 
die  das  Weib  dort  einnahm,  wie  Jeder  erkennen 
muss,  der  nur  die  auch  bei  den  Hebräern  wal- 
tende Harem  swirth  schaft  näher  in's  Auge  fasst, 
und  um  so  weniger  durfte  diese  Seite  verschwie- 
gen oder  auch  nur  zurückgestellt  werden,  als  es 
sich  darum  handelte,  den  Fortschritt  in's  Licht 
zu  stellen,  der  hier  durch  das  Cbristenthum  ge- 
macht worden  ist  und  als  dieser  nur  dann  recht 
deutlich    werden  kann,   wenn  man  bei  den  He- 
bräern nicht  Alles  Licht  in  Licht  malt.     Noch 
möchten  wir  bei   diesem  Kapitel  fragen,   ob  es 
bei    einer    rein  geschichtlichen  Darstellung,    wie 
die   des   Verf.   doch   sein   soll,   verstattet   sein 
kann,  die  Verhältnisse  in  dem  Reflexe  zu  schil- 
dern,   denn   sie    durch  spätere  Dichtungen   ge- 
wonnen  haben.     Wenn   da    in   die   Geschichte 
Jephtha's   und   seiner  Tochter  Worte  aus    dem 
»religiösen  Drama  Niemeier's,  »Mesala,  die  Toch- 
ter Jephtha's«  eingestreut  werden,  so  dürfte  das 
wenigstens  in  der  Weise,  wie  der  Verf.  es  thut, 
doch  am  Ende  nicht  gebilligt  werden  können. 

Auf  das  Hauptthema  der  Schrift,  das  Ver- 
hältniss  Jesu  zu  den  Frauen,  kommt  dann 
das  dritte  Kapitel  zu  reden  und  zwar  schildert 
es  uns  zunächst  »Jesus  im  Umgange  mit  den 
Frauen  im  Allgemeinen«,  wo  dann  die  verschie- 
denen Frauen,  mit  denen  Jesus  zusammenge- 
troffen ist,  aufgezählt  und  ihre  Erlebnisse  mit 
Jesus  kurz  charakterisirt  werden.  Der  Verf. 
hält  sich  hier  im  Ganzen  an  den  biblischen  Text 
und  Jeder  wird  leicht  finden,  dass  er  das  Sei- 
nige thut,  um  die  Bedeutung,  welche  die  Frauen 
in  Jesu  Leben   gehabt  haben,   in   ein   schönes 


Wunsche,  Jesus  in  s.  Stellung  zu  d.  Frauen.    1023 

Licht  zu  stellen,  so  wie  auch,  dass  er  dies  thut 
mit  sinnigem  Gemüth  und  am  Wenigsten  in  der 
Weise,  wie  der  französische  Lebensbeschreiber 
Jesu  das  Verhältniss  des  Heilandes  zu  den 
Frauen  auffassen  zu  müssen  gemeint  hat.  Nur 
freilich,  dass  hier  die  Schilderung  des  Verf.  doch 
ein  wenig  zu  sehr  äusserlich,  so  zu  sagen  no- 
vellistisch bleibt  und  in  unbegreiflicher  Weise 
übergangen  wird,  was  vor  allen  Dingen  betont 
werden  musste :  die  höhere  Weibe,  welche  Jesus 
dem  ehelichen  Leben  zu  Theil  werden  lässt. 
Die  bekannten  Stellen,  wo  Jesus  sich  gegen 
leichtfertige  Trennung  des  ehelichen  Bandes 
rein  nach  der  Willkür  des  Mannes  ausspricht, 
sind  doch  hier  ohne  alle  Frage  von  der  höch- 
sten Wichtigkeit,  denn  eben  dadurch  ist  das 
Weib  dem  Manne  ebenbürtig  gegenüber  gestellt 
worden,  und  diese  Stellen  mussten  durch  den 
Verf.  gerade  da,  wo  er  von  Jesu  Verhältniss  zu 
den  Frauen  im  Allgemeinen  handelt,  zum  Fun- 
dament seiner  Darstellung  gemacht  werden: 
ganz  bestimmt  erhebt  sich  hier  ja  Jesus  über 
den  alttestamentlichen  Standpunkt,  der  noch 
erlaubt  hatte,  einen  Scheidebrief  zu  geben  >um 
der  Herzenshärtigkeit  willen!« 

Sehr  ansprechend  sind  dann  die  folgenden 
Kapitel  (4 — 6),  wo  auf  den  Verkehr  Jesu  mit 
einzelnen  Frauen,  mit  der  Samariterin,  mit  den 
Schwestern  von  Bethanien  und  mit  Maria  Magda- 
lena näher  eingegangen  wird,  und  hier  treten 
uns  einzelne  feine  Bemerkungen  entgegen,  die 
auch  zu  homiletischer  Verwendung  brauchbar 
sein  dürften.  Besonders  die  Schilderung  der 
Samariterin  ist  da  hervorzuheben,  vor  Allem 
auch  deshalb,  weil  der  Verf.  diese  Frau  hier  so 
rein  menschlich  und  natürlich  auffasst,  ohne  in 
sie  so  Manches  hinein  zu  exegisiren,  was  man 


1024      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

in  neuster  Zeit  in  ihr  hat  finden  wollen.  Und 
eben  so  ist  auch  die  Charakteristik  zutreffend, 
welche  von  den  beiden  Betbanierinnen  gegeben 
wird,  während  das  über  Maria  Magdalena  Bei- 
gebrachte ziemlich  dürftig  ist  und  das  schon  in 
Kap.  3  Gesagte  zum  Theil  wiederholt. 

Zustimmen  können  wir  sodann  auch  dem  in 
Kap.  7  über  die  Mutter  Jesu  und  deren  Ver- 
hältniss  zu  ihrem  Sohne  Gesagten.  Der  Verf. 
hat  hier  die  in  den  Evangelischen  Berichten  vor- 
kommenden Andeutungen  über  die  Stellung, 
welche  sich  Maria  ihrem  Sohne  gegenüber  ge- 
geben hat,  auf  treffende  und  unbefangene  Weise 
benutzt,  und  wenn  demnach  dies  Verbältniss 
nicht  so  ideal  erscheint,  wie  es  nicht  bloss  von 
der  römischen  Kirche,  sondern  auch  noch  oft 
genug  von  Evangelischen  aufgefasst  wird,  so 
kann  man  eben  nur  sagen,  dass  der  Verf.  Nichts 
thut,  ab  die  erwähnten  Andeutungen  auch  zur 
Charakterisirung  der  Maria  benutzen,  ohne  ihren 
wirklichen  Sinn  auf  künstliche  Weise  hinweg  zu 
deuten,  und  dass  es  mit  zu  den  schweren  Lei- 
den Jesu  gehört  hat,  von  Mutter  und  Geschwi- 
stern eben  so  wenig  völlig  verstanden  worden 
zu  sein,  wie  von  den  übrigen  Menschen,  mit  de- 
nen er  leben  musste.  Unter  allen  Umständen 
aber  muss  hier  klar  werden,  dass  die  Stellung, 
welche  die  »katholische  Kirche«,  auch  selbst  ab- 
gesehen von  ihrer  neusten  Entwicklung,  der 
Maria  gegeben  hat,  eine  rein  fingirte  und  den 
urkundlichen  Thatsachen  ganz  und  gar  nicht 
entsprechende  ist.  —  — 

Das  achte  Kapitel  erörtert  dann  die  Frage, 
weshalb  Jesus  denn  überhaupt  mit  den  Frauen 
verkehrt  habe,  und  auch  hier  treffen  wir  auf 
manche  gute  Bemerkung ,  nur  dass  uns  hier  und 
da  doch  des  Guten  in  Verherrlichung  der  Frauen 


Wünsche,  Jesu  in  s.  Stellung  zu  d.  Frauen.    1025 

zu  viel  gethan  zu  sein  scheint  und  dass  es  bei- 
nahe den  Anschein  gewinnt,  als  sei  die  Meinung 
des  Verf.,  dass  die  Religion  Jesu  hauptsächlich 
dem  weiblichen  Ingenium  gemäss  sei.  Pie  Klippe, 
die  Religion  und  den  ganzen  Charakter  Jesu  zu 
weiblich  und  damit  zu  weichlich  aufzufassen,  ist 
ja  allerdings  vorhanden,  und  doch  wie  unzutref- 
fend ist  eine  solche  Auffassung.  Wir  können 
den  Charakter  Jesu  nicht  ernst,  kräftig  und 
entschieden  genug  auffassen,  wie  ihm  ja  auch 
Paulus  das  >  volle  männliche  Alter«  beilegt,  und 
am  Ende  fühlten  sich  auch  eben  deshalb  die 
Frauen  zu  ihm  hingezogen,  nicht  weil  ihnen  in 
ihm  eine  übergrosse  Weichheit  entgegen  trat, 
sondern  vielmehr,  weil  sie  in  ihm  den  Mann  der 
höchsten  sittlich-religiösen  Kraft  erblickten,  an 
den  sie  in  den  Wirrnissen  des  Lebens  sich  hal- 
ten könnten.  Eben  diese  Seite  in  der  Erschei- 
nung Jesu  und  in  seinem  Verhältniss  zu  den 
Frauen  hätten  wir  doch  mehr  betont  zu  sehen 
gewünscht,  als  es  wirklich  geschehen  ist.  — 

In  den  drei  folgenden  Kapiteln  erfahren  wir 
noch  von  dem  Einfluss,  den  christliche  Frauen 
im  Verlaufe  der  Geschichte  der  christlichen 
Kirche  gehabt  haben:  in  der  apostolischen  und 
patristischen  Zeit  (Kap.  9)  in  der  Zeit  des  Mit- 
telalters (Kap.  10)  und  in  der  der  Reformation 
(Kap.  11),  und  auch  da  hat  der  Verf.  manches 
Gute  zusammen  getragen.  Ob  jedoch  Alles, 
was  wirklich  wünschenswerth  gewesen,  bezwei- 
feln wir  freilich.  Unter  allen  Umständen  hätte 
unter  den  Frauen  der  Reformation  noch  wohl 
die  eine  und  die  andre  verdient,  genannt  und 
näher  geschildert  zu  werden.  Tritt  unter  den 
deutschen  Frauen  auch  Luthers  Käthe  besonders 
hervor,  so  gab  es  doch  auch  noch  andre,  die  da 
hervorgetreten  sind,  wir  erinnern  nur  an  die 

78 


1026      Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stück  26. 

Gemahlin  Johann  Friedrichs  von  Sachsen,  an 
die  Gemahlin  des  Kurfürsten  Joachim  I.  von 
Brandenburg  und  eben  so  auch  an  die  Frau  des 
Weifen  Erich,  die  gewiss  neben  Katharina  Ton 
Bora  und  Auguste  von  Grumbach  zu  sieben 
verdienten.  Und  hätte  von  au 88 erdeutschen 
Frauen  nicht  auch  die  ältere  Margarethe  von 
Valois,  Jeanne  d' Albret,  die  Mutter  Heinrichs  IV., 
und  die  Frau  Duplessis-Mornay's,  die  Charlotte 
von  Arbaleste,  Erwähnung  verdient  ?  Dann  aber 
auch  in  den  nachreformatorischen  Zeiten  wie 
manche  Frau  aus  hohem  und  niederem  Hanse 
hätte  da  genannt  werden  können  als  Fördererin 
christlicher  Gesinnung  und  christlichen  Lebens 
in  ihren  Kreisen  1  wie  denn  auch  auf  der  andren 
Seite  es  wohl  dienlich  gewesen  wäre,  auch  die 
Kehrseite  hervorzuheben  und  jenen  Fördererin- 
nen des  Christen thum  s  die  Weiber  entgegen  zu 
setzen,  die  es  im  Laufe  der  christlichen  Ge- 
schichte verstört  und  die  Kirche  verwüsten  ge- 
holfen haben.  Weder  die  Marozia  und  ihre 
Sippe,  noch  die  Weiber  aus  dem  Hause  der 
Borgia's  und  Medici's  hätten  unerwähnt  bleiben 
dürfen,  und  so  manche  andre,  welche  sogar  ge- 
meint haben,  durch  blutige  Verfolgungen  Anders- 
glaubender Gott  einen  Dienst  zu  thun.  Durch 
Schilderung  dieser  Kehrseiten  hätte  das  Buch 
erst  recht  wirksam  werden  können,  und  dass 
Warnungen  noch  immer  nicht  unnütz  sind,  leh- 
ren die  Erfahrungen  bis  auf  diese  Tage  ja  wohl 
hinreichend.  — 

Die  »Schlussbetrachtung«  zieht  dann  noch 
die  »Frauenfragec  in  ihren  Bereich,  aber  da 
muss  Ref.  denn  gestehen,  dass  er  selten  etwas 
Oberflächlicheres  gelesen  hat,  als  der  Verf.  hier 
bietet.  Was  da  gesagt  wird,  ist  freilich  80 
selbstverständlich,    dass    sich  Nichts    dagegen 


Wünsche,  Jesu  in  8.  Stellung  zu  d.  Frau».    1027 

sagen  läset,  aber  eben  dass  es  so  selbstreratänd- 
lich  ist,  ist  schwerlich  ein  Beweis  von  tiefer 
Durchdringung  der  hier  berührten  Fragen»  Nach 
dieser  Seite  hin  fehlt  dem  Verf.  denn  vielleicht 
doch  das  Zeug  zu  einer  befriedigenden  Erörte- 
rung, und  jedenfalls  müssen  sich  seine  Studien 
hier  noch  bedeutend  erweitern  und  vertiefen,  um 
Resultate  bieten  zu  können,  mit  denen  sich 
überhaupt  etwas  machen  läset.    Doch  sind  wir 

E*  »ichwohl  überzeugt ,  dass  auch  diess  Schluss- 
pitel  in  mancher  Hinsieht  anregend  wirken 
kann,  und  jedenfalls  soll  Alles,  was  wir  tadelnd 
haben  hervorheben  müssen,  nicht  in  dem  Sinne 
verstanden  werden,  als  ob  das  Buch  absolut 
werthlos  wäre.  Den  Ansprüchen  der  Wissen* 
schaft  entspricht  es  nicht,  aber  für  solche  Kreise, 
welche  diese  Ansprüche  nicht  erbeben,  wird 
es  immerhin  eine  gute  Lecture  sein» 

F.  Brandes. 


Nordiskt  medicinsk  Arkiv,  Under 
medverkan  af  Dr.  A,  Asp,  Prof.  Dr.  J.  Est- 
land er,  Prof.  Dr.  H.  Bjelt,  i  Helsingfors,  ~- 
Prof.  Dr.  H.  Hei  borg,  Prof,  Dr.  J.  Nico- 
laysen,  Prof.  Dr.  E.  Winge,  i  Kristiania.  ~~ 
Prof.  Dr.  P.  L.  Panum,  Dr.  C  Reis«,  Dr. 
F.  Trier  i  Köbenhavn.  —  Prof.  Dr.  C.  Ask, 
Prof.  Dr. G.  Naumann,  Adj.  Dr.  V.  Odenius 
i  Lund,  —  Adj.  Dr. IL  Bruzelius,  E.  ©.Prof. 
Dr.  G.  Rossander,  JS.  o.  Prof«  Dr.  £.  Oed- 
m aas  son  i  Stockholm,  —  Adj.  Dr,  J.  Björ<- 
kea,  Prof.  Dr.  P.  Hed<eniue,  Pnof.  Dr.  Fr. 
Holmgren  i  Upsal*.  Redigeradt  af  Dr.  Axel 
Key,  Pjpot i patokg.  *»at« i  Stockholm.  Fj erde 
Bandet.  Med  H  tafler  onh  flere  träsnitt.    1872. 

78* 


1028      Gott.  gel.  Adz.  1873.  Stuck  26. 

Stockholm ,  Samson  &  Wallin.  Helsingfors, 
Frenckel  &  sons  bokhandel.  Kristiania,  J.  W. 
Cappelen,  Eöbenhavn,  H.  Hagerup.  In  Octav. 
(Die  Seitenzahlen  sind  auch  dieses  Hai  nicht 
exact  zu  bestimmen,  da  die  einzelnen  Aufsätze 
eine  besondere  Paginirung  zeigen). 

Die  verspätete  Anzeige  des  vierten  Bandes 
des   Nordischen   medicinischen   Archivs,   dessen 
erste   drei   Bände   wir  in  diesen  Blättern  dem 
Interesse   des   Deutschen    Publicums  empfahlen, 
ist  die  Folge  der  Weitläufigkeit  und  Umstand* 
liebkeit    der    buchhändlerischen     Verbindungen 
Schwedens   und   Deutschlands,    so  dass  wir  erst 
vor  wenigen  Wochen  den  Schluss  des  vorliegen* 
den  vierten  Bandes  (gleichzeitig  mit  dem  lsten 
Hefte  des  öten  Bandes)  erhielten.    Das  Erschei- 
nen des  vierten  Bandes  einer  periodisch  erschei- 
nenden wissenschaftlichen  Zeitschrift  gilt  bei  uns 
als  die  Signatur  der  Prosperität  des  Unterneh- 
mens  und   eines  langen  Lebens,  und  wenn  bei 
der   Mitwirkung   der    vortrefflichsten    Vertreter 
der  medicinischen  Wissenschaft  an  den  Univer- 
sitäten der  drei  Nordischen  Königreiche  und  des 
stammverwandten   Finnlands   auch  nicht  daran 
zu   zweifeln   war,   dass   das  Archiv   sich  einen 
hinreichenden  Leserkreis  in  den  Nordischen  Rei- 
chen sichern  werde,  wenn  mehr  als  der  Name 
der   Mitarbeiter   der  Werth   der  von  ihnen  ge- 
lieferten Beiträge  und  der  rege  wissenschaftliche 
Eifer  der  Nordischen  Aerzte  dies  verbürgte,  wie 
wir  dies  wiederholt  in  d.  Bl.  hervorgehoben  ha- 
ben, so  freut  es  uns  doch,   unsere  Erwartungen 
in  dieser  Beziehung  nicht  getäuscht  zu  finden. 
Es  mag  für  Deutsche  Aerzte  bemerkt  werden, 
dass  das  Nordische  medicinische  Archiv,  wie  die 
uns  von  dem  Herrn  Redacteur  im  vergangenen 


Nordiskt  medicinsk  Arkiv.  1029 

Winter  mündlich  mitgetheilten  Zahlen  beweisen, 
mehr  Abonnenten  zählt  als  (von  den  Wochen- 
blättern und  Sammeljournalen  abgesehen)  irgend 
eine  der  gelesensten  Fachzeitschriften  Deutsch- 
lands, obschon  ja  gut  redigirte  und  der.  Unter* 
Stützung  namhafter  Gelehrter  sich  erfreuende 
andre  medicinische  Journale  in  keinem  der 
Scandinavischen  Reiche  fehlen.  Eine  solche  Un- 
terstützung seitens  der  Nordischen  Aerzte  be- 
darf die  Zeitschrift  bei  ihrem  billigen  Preise 
und  der  brillanten  Ausstattung,  zumal  mit  Ta- 
feln, die  in  keinem  Hefte  fehlen  und  zum  Theil 
zu  dem  Vollendetsten  gehören,  was  wir  in  die- 
ser Hinsicht  in  medicinischen  Journalen  gesehen 
haben,  allerdings  auch;  und  es  freut  uns  zu 
constatiren,  dass  er  nicht  ausgeblieben  ist. 

Auch  Ton  dem  vorliegenden  vierten  Bande 
dürfen  wir  dreist  behaupten,  dass  er  an  Reich- 
haltigkeit, Gediegenheit  und  Trefflichkeit  des 
Inhaltes  mit  jeder  Deutschen  und  Englischen 
Zeitschrift  ähnlicher  Tendenz  gleichkommt,  und 
dass  er  an  Mannigfaltigkeit  von  keinem  der 
früheren  Jahrgänge  des  Archivs  übertroffen  wird. 

Das  erste  Heft  beginnt  mit  einem  »Aus  den 
Lazarethen  in  Deutschland  und  Frankreich« 
überschriebenen  Aufsatze  von  Dr.  Jacob  Hei- 
berg aus  Christiania.  Der  mit  einem  Stipen- 
dium zum  Studium  der  Chirurgie  und  Augen- 
heilkunde ausgerüstete  Verfasser  hatte  im  Juli 
1870  es  zweckmässig  gefunden,  dieses  in  der 
Weise  zu  benutzen,  dass  er  in  Berlin  einen 
Platz  bei  den  Preussischen  Armeehospitälern 
suchte.  Obschon  er  einen  solchen  in  Goblenz 
erhielt,  zog  er  es  doch  vor,  nicht  davon  Ge- 
brauch zu  machen,  sondern  in  Berlin  zu  blei- 
ben und  in  den  dortigen  Barackenlazarethen  bis 
Mitte  März   1871  freiwillige  Dienste  zu  thun. 


1030      Gott.  gel.  Ans.  1873.  Stück  26. 

Die  Arbeit  über  Hospitalbrand,  zu  welcher  die* 
ser  Aufenthalt  führte,  tat  in  Virchows  Archiv 
publicirt  und  hat  den  jungen  Norwegischen  Chi- 
rurgen in  Deutschland  bekannt  gemacht.  Der 
Aufsatz,  den  Heiberg  von  Rostock  aus  hier 
veröffentlicht,  enthält  manche  sehr  treffende 
Bemerkung  über  die  Einrichtung  von  Lazarethen, 
die  freiwillige  weibliche  Krankenpflege,  die  Car- 
bülsäure,  Irrigation,  Drainirung  von  Wunden, 
Thermometrie.  Dem  Hauptaufsatze  sind  zwei 
kleinere  Artikel  über  Barackenhospitäler  und 
Sanitätszüge  angeschlossen. 

Die  zweite  Arbeit  im  ersten  Heft  ist  von 
Dr.  Christian  Lov6n  in  Stockholm  und  han- 
delt über  die  vitale  Mittelstellung  der  Lungen. 
Die  Versuche  des  Verfassers  vervollständigen 
die  früher  von  Pan  um  in  dieser  Beziehung  ge- 
machten, woraus  dieser  Forscher  den  Sohluss 
zog,  das*  in  stehender  Position  mit  gefüllteren 
Lungen  als  in  sitzender  oder  liegender  geath- 
met  wird  und  dass  im  Liegen  mit  weniger  ge- 
füllten Lungen  als  im  Sitzen  gearbeitet  wird, 
und  dass  die  vitale  Mittelstellung  bei  verschie- 
denen Individuen  grosse  Variationen  zeigt  und 
dass  sie  sich  dem  Inspirationsmaximum  nähert, 
wenn  man  unter  dem  Einflüsse  eines  höheren 
Luftdruckes  (in  einem  medicopneumatischen 
Apparate)  athmet.  Mittelst  verbesserter  Me* 
thoden  fand  Loven,  dass  die  normale  Mittel* 
Stellung  der  Lungen  bei  einer  und  derselben  Person 
nicht  nur  bei  Wechsel  der  Position,  sondern  auch 
bei  Beibehaltung  derselben  Position  vielfach  v&- 
riirt,  dfcss  ausserdem  das  Alter  dabei  eine  be- 
sondere Bolle  spielt,  indem  die  normale  Stel- 
lung der  Lungen  bei  jüngeren  Personen  dem 
Exspirationsmaximum  näher  liegt  als  bei  alte* 
reu,  und  dass  letztere  überhaupt  von  anderen 


Nordiskt  medicin8k  Arkiv.  1031 

Ursachen  als  von  den  äusseren,  für  die  Respira- 
tionsbewegungen günstigen  oder  ungünstigen 
Momenten,  wie  solche  direct  aus  den  verschie« 
denen  Körperstellungen  hervorgehen,  abhängt. 

Weiter  folgt  eine  Abhandlung  von  Gand. 
med.  et  chir.  A.  Goldschmidt  aus  Kopen- 
hagen über  die  totale  Bewegung  des  Embryo 
und  deren  ätiologische  Bedeutung  für  Schädel- 
geburten ,  worin  namentlich  das  neuerdings  in 
Deutschland  gesammelte  Material  statistisch  ver* 
werthet  und  bezüglich  der  Ursache  der  fraglichen 
Bewegung  der  von  Küneke  ausgesprochenen 
Ansicht,  dass  dieselbe  eine  automatische  seitens 
des  Fötus  sei,  beigepflichtet  wird. 

Hieran  reiht  sich  ein  kürzerer  Aufsatz  von 
Dr.  Sven  Sköldberg  in  Stockholm,  der  eine 
Fortsetzung  der  im  zweiten  Bande  des  Archivs 
befindlichen  Abhandlung  des  Verfassers  über 
den  ulcerativen  Katarrh  im  Cervix  uteri  ist,  wel* 
eben  er  besonders  durch  Touchiren  mit  Zink- 
alaun behandelt,  und  ein  weiterer  von  Dr.  Adam 
Oewie  in  Christiania  über  die  Frage,  von  wem 
Vererbung  der  Syphilis  stattfindet,  wobei  sich 
der  Verfasser  gegen  die,  in  Schweden  besonders 
von  Abel  in  vertretene  Ansicht  der  Möglichkeit 
der  Vererbung  vom  Vater  auf  das  Kind,  ohne 
dass  die  Mutter  inficirt  wird,  ausspricht.  Der 
Aufsatz  hat  eine  Entgegnung  von  Abelin  her- 
vorgerufen, welche  sich  im  vierten  Hefte  des 
vorliegenden  Bandes  findet  und  dem  Skeptiker 
eine  Casuistik  von  sieben  Fällen,  darunter  einen 
aus  Abe  lins  eigener  Praxis  vorfuhrt,  welche 
in  der  That  überzeugend  genug  sein  dürften. 

Die  kleineren  Mittheilungen  in  diesem  Hefte 
sind  anatomischen  Inhalts  und  betreffen  das 
Vorhandensein  eines  Saftkanalsystems  im  respir 
ratorischen  Theile  der  Nasenschleimhaut  nach 


1032      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

Untersuchungen  von  Prof.  Hjalmar  Heiberg 
in  Ghri8tiania  und  einen  von  Prof.  A.6.  Drach- 
mann in  Kopenhagen  mitgetheilten  Fall  von 
angeborenem  Mangel  des  M.  quadriceps  femoris. 

Das  zweite  Heft  bringt  zunächst  aus  der 
Feder  von  Prof.  Dr.  F.  G.  Faye  in  Ghristiania 
Betrachtungen  über  Krankheiten,  welche  sieh 
epidemisch  und  durch  Uebertragung  verbreiten 
können ,  mit  besondrer  Rücksicht  auf  die  Ent- 
stehung des  Pueperalfiebers ,  welche  auch  im 
dritten  Hefte  fortgesetzt  werden.  Der  Aufsatz 
ist  wohl  geeignet,  eine  Discussion  über  diese 
namentlich  die  Gesundheitspolizei  berührenden 
Gegenstände  wach  zu  rufen. 

Der  zweite  Aufsatz  von  Med.  Lie.  G  us  tar 
Zander  betrifft  das  medico-mechanische  Insti- 
tut in  Stockholm.  Es  ist  dies  eine  neue  Art 
von  Instituten,  welche  eine  Modification  der 
Schwedischen  heilgymnastischen  Anstalten  dar- 
stellt, wo  die  Gymnasten,  denen  die  Ausführung 
der  passiven  Bewegungen  obliegt,  durch  mecha- 
nische Apparate  ersetzt  sind,  welche  entweder 
zur  Beugung,  Streckung  u.  s.  w.  der  einzelnen 
Glieder  dienen  oder  deren  Bewegung  die  An- 
spannung gewisser  Muskelgruppen  erfordert.  Es 
läset  sich  nicht  verkennen,  dass  auf  diese  Weise 
eine  grössere  Gleichmässigkeit  der  Bewegungen 
erzielt  wird,  als  bei  der  sog.  manuellen  Gymna- 
stik. Das  Einzelne  wird  durch  beigegebene 
Tafeln  veranschaulicht. 

Sehr  lesenewerth  ist  die  darauf  folgende  Ab- 
handlung von  Jacob  Heiberg  über  Erysipe- 
las, deren  Grundlage  Beobachtungen  auf  der 
chirurgischen  Klinik  zu  Rostock  bilden;  ebenso 
ein  Aufsatz  von  G.  Lange  in  Kopenhagen  über 
das  Leitungsvermögen  in  den  Hintersträngen 
des  Rückenmarkes,  woran  sich  einige  Beiner- 


Nordiskt  medicinsk  Arkiv.  1033 

kungen  über  die  Pathologie  der  Tabe»  dorsua- 
lis  knüpfen. 

Cand.  med.etchir.  Sophus  Fenger  bringt 
Untersuchungen  über  Epithelialregeneration  auf 
der  Cornea  nach  Versuchen  an  Kaninchen, 
welche,  wie  auch  die  früheren  Versuche  von 
Wadsworth,  Ebert,  Hoffmann  und  Hei- 
berg, als  Ausgangspunkt  das  Epithellager 
selbst,  nicht  die  unterliegenden  Gewebe,  welche 
noch  ganz  intact  sind,  wenn  die  Regeneration 
bereits  begonnen,  erscheinen  lassen. 

Weiter  handelt  Dr.  A.  Lil jenrot h  über 
Otomycosis,  anknüpfend  an  die  neueren  Beob- 
achtungen von  W reden  über  Pilze  im  Ohre 
und  sechs  Fälle  aus  eigner  Praxis  beschreibend, 
wo  Aspergillus  flavescens  die  Erkrankung  des 
Meatus  auditorius  bedingte. 

Kürzere  Mittheilungen  in  diesem  Hefte  bil- 
den ein  von  Drachmann  mitgetheilter  Fall 
von  Anchylose  des  Hüftgelenkes  nach  Coxi- 
tis, Bruch  des  Collum  femoris  beim  Brisement 
force  und  Heilung  mit  verkürzter,  aber  grader 
und  brauchbarer  Extremität,  eine  Notiz  von 
Jacob  Heiberg  über  Chlorzink  nach  seinen  in 
Deutschland  gesammelten  Erfahrungen  und  eine 
histologische  Arbeit  von  Gustav  Betzius  über 
Knorpelgewebe,  nach  welcher  zwar  nicht  in  den 
Knorpeln  mit  hyaliner  Grundsubstanz  und  in 
den  Netzknorpeln,  wohl  aber  in  den  Gelenk- 
knorpeln Saftkanäle  sich  finden. 

Im  dritten  Hefte  treffen  wir  zuerst  auf  den 
Schlu8s  der  Abhandlung  von  Faye,  dann  auf 
einen  Aufsatz  von  Prof.  J.  E.  Estland  er  in 
Helsingfors,  welcher  eine  von  ihm  erfundene 
Methode  der  Cheiloplastik,  wodurch  der  Sub- 
stanzverlust in  der  einen  Lippe  und  am  Kinn 
aus  der  anderen  Lippe  ersetzt  wird,  die  offen- 


1034      Gott.  gel.  Anz.  1873.  Stück  26. 

bar  einen  Fortschritt  in  der  Technik  dieser 
Operation  bekundet,  detaillirt  beschreibt. 

Hierauf  folgen  Untersuchungen  über  die  sen- 
siblen  Muskelnerven  von  Dr.  M.  V.  Oden  ins 
in  Lund,  wozu  der  Verf.  seine  Studien  1868  in 
Würzburg  unter  Recklinghausen  begonnen, 
später  in  Schweden  mit  ziemlich  abweichenden 
Resultaten  fortgesetzt  hatte. 

Eine  Mittheilung  von  Dr.  6.  Berghman 
in  Stockholm  über  eine  Hirnverletzung  durch 
Hufschlag  beweist  aufs  deutlichste,  dass  diö 
neuerdings  sehr  verbreiteten  Franzosischen  An- 
sichten, dass  die  Sprache  ihren  Sitz  in  den  vor* 
deren  Hirnlappen  habe,  unrichtig  sei,  indem  bei 
dem  betreffenden  Patienten  die  vorderen  Hirn- 
lappen völlig  zerstört  waren,  ohne  das6  Aphasie 
eintrat. 

Carl  Wettergren  in  Stockholm  bringt 
einen  besonders  in  Bezug  auf  pathologische  Ana* 
tomie  nnd  Histologie  werthvollen  Beitrag  zur 
Eenntnis8  des  Cystoma  testiculi,  welcher  noch 
im  folgenden  Hefte  fortgesetzt  wird,  und  welcher 
auf  drei  Fälle  des  gedachten  Leidens  sich  gründet 

Ebenso  finden  sich  die  Studien  über  Anato- 
mie des  Nervensystems  von  Axel  Key  und 
Gustav  Retzius  in  den  beiden  letzten  Heften 
dieses  Bandes.  Dieselben  reihen  sich  an  die 
früheren  gemeinsamen  Arbeiten,  durch  welche 
die  beiden  gründlichen  und  gewissenhaften  For- 
scher sich  die  Anerkennung  des  Auslandes  in  so 
hohem  Grade  erworben  haben,  an.  Während 
jene  ersten  Aufsätze  die  Hüllen  und  serösen 
Käume  des  Gehirns  und  der  Sinnesorgane  zum 
Gegenstande  hatten  nnd  darin  der  Uebergang  von 
Injectionsflüssigkeiten  in  das  Blutgefasssystem 
durch  die  Pacchionischen  Granulationon,  der 
Bau  derselben  und  ihre,  wie  es  scheint,  grosse 


Nordiskt  medicinsk  Arkiv.  1035 

physiologische  Bedeutung,  endlich  in  Kürze  der 
Uebergang  der  Flüssigkeiten  von  den  serösen 
Räumen  des  Gehirns  und  die  peripherischen 
Nerven  dargelegt  wurde,  bezieht  sich  der  vor- 
liegende Aufsatz  auf  die  Hüllen  und  serösen 
Räume  des  Rückenmarks  und  des  peripherischen 
Nervensystems,  wobei  dann  allerdings  auch  an- 
dere Fragen,  z.  B.  der  Bau  der  Nerven  selbst, 
die  Pacinischen  Körperchen,  endlich  die  Structur 
des  Bindegewebes  berührt  werden.  Die  beiden 
Aufsätze  enthalten  des  Neuen  und  Wichtigen  so 
viel,  dass  die  Histologen  gewiss  mit  Freuden  der 
Publication  des  grösseren  Werkes  über  die  Hül- 
len und  serösen  Häute  des  Rückenmarks,  wel- 
ches Key  und  Retzius  in  Aussicht  gestellt 
haben,  entgegensehen,  werden,  zumal  da  es  in 
einer  bekannteren  Sprache  als  der  Schwedischen 
erscheinen  wird.  Die  den  beiden  Aufsätzen  im 
Nordisk  medicinsk  Arkiv,  welche  somit  gewisser- 
mas8en  als  vorläufige  Mittheilungen  aus  dem 
grösseren  Werke  anzusehen  sind,  beigegebenen 
Tafeln  lassen  toraussehen,  dass  das  Werk  auch 
in  artistischer  Beziehung  ein  Musterwerk  sein 
wird. 

Von  den  kürzeren  Mittheilungen  des  dritten 
Heftes  ist  uns  von  speriellem  Interesse  eine  No- 
tiz von  Dr.  Oscar  Th.  Sandahl  in  Stock« 
holm  über  das  officinelle  Rhizoma  Chinae,  wo- 
nach dasselbe  nicht  als  Rhizom,  sondern  als 
Knolle  zu  bezeichnen  ist,  gewesen,  die  erste 
pharmacologische  Arbeit,  welche  das  Nordische 
Archiv  bringt.  Die  Anschauungen  Sandahls 
über  das  Rhizom  entsprechen  übrigens  im  Gan- 
zen den  von  Wiggers  früher  gemachten.  Prof« 
A.  Stadtfeld  in  Kopenhagen  bringt  einen  klei- 
nen Aufsatz  über  die  Ursache  von  Pyelits  im 
Puerperium,  in  Bezugnahme  auf  eine  eigene  äl- 


1036      Gott,  gel  Anz.  1873.  Stück  26. 

tere  Arbeit  über  Hydronephrose,  welche  von 
Deutschen  Geburtshelfern  nicht  gewürdigt  zu 
sein  scheint. 

Aus  dem  vierten  Hefte  haben  wir  ausser  den 
bereits  erwähnten  Arbeiten  von  Wettergren 
über  Cystoma testiculi,  von  Key  und  Retzius 
über  die  Hüllen  und  serösen  Räume  der  Medulla 
spinalis  u.  8.  w.,  welche  Fortsetzungen  aus  dem 
dritten  Hefte  bilden,  und  von  Abel  in  über 
Vererbung  von  Syphilis  einen  grösseren  Original- 
aufsatz von  Prof.  Ernst  OedmansBon  über 
subcutane  Sublimatinjectionen,  nach  dem  Vor- 
gange, von  Lewin  an  123  Patienten  versucht, 
welche  zusammen  2694  Injectionen  erhielten. 
In  28  Fällen  konnte  die  Behandlung  nicht  zu 
Ende  geführt  werden.  Von  den  übrigen  Patien- 
ten bekamen  37,  also  fast  40  Proc.,  ein  Recidiv. 
Im  Ganzen  glaubt  Oedmansson  sich  zu  dem 
Ausspruche  berechtigt,  class  die  Sublimatinjection 
als  Mittel  gegen  Syphilis  sich  dem  Quecksilber- 
jodiir,  Calomel  und  dem  internen  Gebrauche  von 
Sublimat  ebenbürtig  zur  Seite  stelle ,  aber  in 
der  Sicherheit  der  Wirkung  bedeutend  hinter 
der  Schmiercur  zurückstehn,  obschon  es  vor  die- 
ser den  Vorzug  einer  genauen  Dosirung  des 
Quecksilbers  und  das  Fehlen  von  intensiver  Sto- 
matitis in  den  meisten  Fällen  besitzt.  Beson- 
ders indicirt  hält  er  dieselben  bei  Syphilis  mit 
bedeutenden  Allgemeinerscheinungen  (Schwäche- 
zustand, Kachexie)  bei  relativ  minder  ausge- 
prägten localen  Symptomen,  so  .  dass  also  der 
Werth  des  Verfahrens  eigentlich  nur  in  der 
Milde,  die  sich  nothwendig  auch  mit  Verringe- 
rung der  Sicherheit  paart,  zu  suchen  wäre. 

Auch  die  einzige  kürzere  Mittheilung  im  letz- 
ten Heft  bezieht  sich  auf  Syphilis.  Dieselbe  ist 
eine   höchst -interessante  experimentelle  Studie 


Nordiskt  medicinßk  Arkiv.  1037 

von  Prof.  Dr.  W.  B  o  e  c  k  und  Reservearzt  Axel 
Scheel  in  Christiania  über  die  Inoculabilität 
deß  syphilitischen  Giftes  bei  Aufbewahrung,  Ein- 
trocknung zu  Krusten,  Einwirkung  von  Wärme 
und  Kälte  und  Mischung  mit  diversen  Substan- 
zen (Wasser,  Glycerin). 

Diese  kurzem  Andeutungen  dürften  genügen, 
die  Reichhaltigkeit  und  Mannigfaltigkeit  des  In- 
haltes der  vorliegenden  Zeitschrift  einerseits  und 
den  wissenschaftlichen  Werth  der  Originalauf- 
sätze in  klares  Licht  zu  stellen.  Möge  das 
Streben  der  Mitarbeiter  des  Nordischen  Archivs 
auch  in  Zukunft  ein  gleiches  sein,  damit  das 
Archiv  der  Sammelpunkt  der  trefflichsten  Origi- 
nalarbeiten der  drei  Scandinavischen  Reiche  und 
die  Zierde  der  Scandinavischen  medicinischen 
Literatur  bleibe.  Dass  die  Zahl  derer,  welche 
berufen  sind,  Bausteine  zur  Weiterentwickelung 
des  Baues  herbeizuschaffen,  eine  nicht  unbe- 
deutepde  ist,  lehrt  nicht  nur  ein  Blick  auf  die 
Namen  der  hervorragenden  Professoren  der  ver- 
schiedenen Zweige  der  Medicin  und  der  Aerzte, 
welche  zu  diesem  und  zu  den  vorhergehenden 
Bänden  Original  beitrage  brachten,  sondern  na- 
mentlich auch  die  Zahl  der  Arbeiten,  über  welche 
der  vierte  Band,  nach  dem  Vorgange  der  frühe« 
ren  kurze,  aber  ausreichende  Referate  liefert 

Schliesslich  möchten  wir  noch  einmal  darauf 
hinweisen,  dass  im  Interesse  derer,  welche  die 
Zeitschrift  wiederholt  und  namentlich  zu  wissen- 
schaftlichen Zwecken  benutzen  und  nachschlagen, 
eine  fortlaufende  Paginirung  (statt  der  störenden 
und  •  unbequemen  separaten  Paginirung  der  ein- 
zelnen Aufsätze)  sehr  wünschehswerth  wäre. 

Theod.  Husemann. 


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