c
Historische Zeitsclirift
Begründet von HEINRICH v. SYBEL
Unter Mitwirkung von
Paul Bailleu, Otto Hintze, Otto Krauske,
Max Lenz, Sigm. Riezler, Moriz Ritter, Konrad Varrentrapp,
Karl Zeumer
herausgegeben von
FRIEDRICH MEINECKE
Der ganzen Reihe 104. Band
Dritte Folge — 8. Band
MÜNCHEN UND BERLIN
DRUCK UND VERLAG VON R. OLDENBOURG
1910. , 1
D
ßoi./oy
INHALT.
Aufsätze. s^i^^
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. Von Eduard Schwartz. . . I
Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsaß. Von Georg Dehio . . 38
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. Von Walter Lenel . . 237
Dante als Historiker. Von Heinrich Finke 473
Walpole als Premierminister. Von Wolfgang Michael 504
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. Von Eduard
Spranger 278
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. Von Adalbert
Wahl 537
Bismarcks Jugend. Von Eberhard Gothein 322
Bennigsen und die Epochen des parlamentarischen Liberalismus in Deutsch-
land und Preußen. Von Hermann Oncken 53
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. Von K. Stähl in 80
Miszelle.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. Mitgeteilt von Karl Heldraann .... IM
Literaturbericht.
Seite
Allgemeines ö95
Alte Geschichte . . . 139. 341 ff. 601 ff.
Christentum 357 f. 609
Deutsche Kulturgeschichte . . . 359 f.
Deutsche Wirtschaftsgeschichte . . 361
Deutsche Kaisergeschichte . . . 615 ff.
Mittelalter 145 ff. 614
Staat und Gesellschaft der neueren
Zeit 621
16. Jahrhundert 151. 364
17. Jahrhundert 365
Geistesgeschichte des 18. Jahrhun-
derts 368 ff.
19. Jahrhundert 385 ff. 625
Deutsche Landschaften:
Lothringen 393
Jülich-Berg 628
Nassau 160
Seite
.159
. 163».
Königsberg .
... 162
Hanse.
... 165
Österreich .
166 ff. 394 fl.
. 398
Frankreicii:
Mittelalterliche
Stadt
geschichte 400
17. Jahrhundert
405. 634 fl.
Revolutionszeit
169 fl. 407 f.
Napoleon .
410 11.
Italien ...
. 176
Spanien .
. 412
Dänemark
414
Rußland ...
. . . . 176 ff.
Kriegswissenschaft
417
640
Geschichte der Me
dizin
642
IV
Inhalt.
Alphabetisches Verzeichnis der besprochenen
Schriften.
(Enthält auch die in den Aufsätzen und den Notizen und Nachrichten besprochenen
selbständigen Schriften.)
414
417
433
22')
634
185
145
628
Seite
Acta pontificum Danica, 1316—1536.
Bd. 1-3
V. Alten, Handbuch für Heer und
Flotte. Lieferg. 1-10 ....
Altmann und Bernheim, Aus-
gewählte Urkunden zur Verfas-
sungsgeschichte Deutschlands im
Mittelalter. 4. Aufl
F. Aubert s. du Breuil.
Baasch, Der Einfluß des Handels
auf das Geistesleben Hamburgs .
Barnes, The man of the mask . .
Baumgarten, Poland, Wagner,
Die hellenische Kultur. 2. Aufl.
deBelabre, Rhodes of the Knights
V. Below, Landtagsakten von
Jülich-Berg 1400—1610. 2. Bd.:
1563— 15S9
V. Bezold, Gothein, Koser,
Staat und Gesellschaft der neue-
ren Zeit (bis zur Französischen
Revolution). (Die Kultur der
Gegenwart. V, 1) 621
Blök, Geschichte der Niederlande.
4. Bd 447
Bö ekel, Die deutsche Volkssage . 359
Bock, Die Reform der Erfurter
Universität während des Dreißig-
jährigen Krieges 463
Bonwetsch, Geschichte des pas-
sauischen Vertrages von 1552 . .
B o u r g i n , La commune de Soissons
et le groupe communal Soissonais
Braun, Konrad von Marburg . .
Le Brethon s. Murat.
du Breuil, Stilus curie parlamenti,
herausg. von F. Aubert . . .
Brieger, Der Speierer Reichstag
von 1526 und die religiöse Frage
der Zeit
Bruchmann, Die Huldigungsfahrt
des .Winterkönigs"
Buchholz, Die Geschichte der Fa-
milie Lessing 211
Calderini, La manomissione e la
condizione dei liberti in Grecia
Caivi, Bibliografia di Roma nel
medio evo. Supplemento 1 . .
Cavaignac, ßtudes sur l'histoire
financi^-re d'Athtnes au V« sifecle
La Chronique de Morigny 1095— 1 152,
publice par Mirot 431
Cbrysosfomus-Festschrift 2. Heft . 189
672
400
435
437
670
675
601
432
352
Seite
Cochin, La Crise de l'Histoire
Rövolutionnaire. Taine et M.
Aulard 681
Courteault, Un cadet de Gas-
cogne au XVI' sifecle, Blaise de
Monluc 445
C u n o w. Die revolutionäre Zeitungs-
literatur Frankreichs während der
Jahre 1789—1794 682
Dähnhardt, Natursagen. Bd. 1:
Sagen zum Alten Testament . .
L. Darmstaedter, Handbuch zur
Geschichte der Naturwissen-
schaften und der Technik. 2. Aufl.
De la radthode dans les sciences .
Delbrück, Geschichte der Kriegs-
kunst im Rahmen der politischen
Geschichte. 1. Teil. Altertum.
2. Aufl
Delplanque, Fenelon et la doc-
trine de l'aniour pur 637
van Deman Magoffin, A Study
of the Topography and Municipal
History of Praeneste
Deterrainatio compendiosa de iuris-
dictione imperii ed. M. Kram-
mer
Disselnkötter, Aachens große
Heiligtümer und ihre geschicht-
liche Beglaubigung 434
D i 1 1 m a n n , Der Begriff des Volks-
geistes bei Hegel 182
Doch 1er, Geschichte der Ritter-
güter und Dörfer Lomnitz und
Bohra 696
Hannibal zu Dohna, Napoleon
im Frühjahr 1807 411
V. Domaszewski, Abhandlungen
zur römischen Religion ....
Donner, Die katholische Fraktion
in Preußen 1852—1858 ....
D o r V a u X und Lesprand, Cahiers
de dol6ances des communautös
en 1789, I. Bailliages de Boulay
et de Bouzonville 169
Dubois, Pouzzoles Antique (hist.
et topographie) 354
Dubreuil, La Rdvolution dans le
Departement des C6tes-du-Nord 453
Eck, Johann Calvin 443
Ehrentreich, Die freie Presse in
Sachsen-Weimar von den Frei-
heitskriegen bis zu den Karls-
bader Beschlüssen 686
599
595
419
344
356
660
603
457
Inhalt.
Seite
Eilen trop, Verfassung, Recht und
Wirtschaft in Rothenburg o. T. . 206
Enderle, Studien über den Besitz
des Klosters St. Blasien von
seinen Anfängen bis ins 14. Jahr-
hundert 461
Erler, Die Matrikel der Universität
Königsberg i. Pr. 1, 1 . . . . 162
Fellner, Die fränkische Ritter-
schaft von 1495 bis 1524 .... 148
Fischer, Grundzüge der deutschen
Altertumskunde 360
F I e i g , Handschriftliche, wirtschafts-
geschichtliche und verfassungs-
geschichtliche Studien zur Ge-
schichte des Klosters St. Peter
auf dein Schwarzwald .... 434
Fletcher und Walker, Historical
Portraits Richard II to Henry
W'riothesley 1400—1600 .... 203
Fling, Mirabeau and the French
Revolution. I 407
F o 1 1 m a n n ,\Vörterbuch der deutsch-
lothringischen Mundarten . . . 393
Frdmeaux, Ste H^l&ne. Les der-
niers jours de l'Empereur . . . 217
V. Freydorf, Geschichte der badi-
schen Truppen 1809 216
Friedensburg, Die Münze in der
Kulturgeschichte 640
Fritsche, Die Päpstliche Politik
und die Deutsche Kaiserwahl 1519 206
Fundberichte aus Schwaben (16. Jahr-
gang) 192
Geßler, Die Trutzwaffen der Karo-
lingerzeit 192
Goetz, Russkaja Prava 423
Goldfriedrich, Geschichte des
deutschen Buchhandels. 3. Bd.
(1740-1804) 375
Goldmann, Das Judenbuch der
Scheffstraße zu Wien (1389—1420) 167
Gothein s. v. Bezold.
Grabmann, Die Geschichte der
scholastischen Methode. Bd. 1 . 614
Grotefend, Die Erwerbungspoli-
tik Kaiser Karls IV 201
Häpke, Brügges Entwicklung zum
mittelalterlichen Weltmarkt . . 398
Hartmann, Geschichteltaliens im
Mittelalter. 3. Bd., 1. Hälfte. 175
Hauck, Die Entstehung der geist-
lichen Territorien 196
Hauser, Les sources de l'histoire
de France, XVI« si^cle. II . . . 205
Heineken, Der Salzhandel Lüne-
burgs mit Lübeck bis zum An-
fang des 15. Jahrliunderts . . . 463
Heine mann, Die Politik des Grafen
Brandenburg ....'.... 457
Seite
Henking, Johaiuies v. Müller. l.Bd.
(1752-1780) 370
Hennig, Die päpstlichen Zehnten
aus Deutschland im Zeitalter des
avignonesischen Papsttums und
während des großen Schismas . 436
Herre, Barbara Blomberg . . . 364
— , Papsttum und Papstwahl im Zeit-
alter Philipps 11 151
F. Herrmann, Die evangelische
Bewegung zu Mainz im Reforma-
tionszeitalter 668
Hogarth, Jonia and the East . . 351
Hohmann, Das Zunftwesen der
Stadt Fulda 694
V. Inama-Sternegg, Deutsche
Wirtschaftsgeschichte. 1. Bd. (bis
zum Schluß der Karolinger-
periode. 2. Aull 361
Inventare Österreichischer Archive.
Heft 1 649
V. Janson, Der Überfall über See
als Feldzugseinleitung .... 184
de Jessen, .Manuel Historique de
la Question du SIesvig .... 164
Joachim, Napoleon in Fincken-
stein 411
Johannis abbatis Victoriensis Liber
certarum historiarum. Ed. F.
Schneider 661
Jonas, Celius und Auri faber,
»Vom Christlichen abschied
D. Martini Lutheri 207
Jung, Das Frankfurter Stadtarchiv t)4S
Katalog der Nürnberger Stadtbiblio-
thek 648
Kayser, Die Kelten des Barden-
gaus 428
Kehr, Regesta pontificum Romano-
rum. III. Etruria 147
Kemmerich, Die Lebensdauer und
die Todesursachen innerhalb der
deutschen Kaiser- und Königs-
familien '»•5
— , Die deutschen Kaiser und Könige
im Bilde 618
K i e n e r , Die elsässische Bourgeoisie 461
Kircheisen, Memoiren aus dem
spanischen Freiheitskampfe 1808
bis 1811 ■*>2
Klawitter, Der erste schlesische
Provinziallandtag im Jahre 1825 467
Klein -Hattingen, Napoleon der
Erste, Bd. 1 '♦•0
Knoke, Hermann der Befreier
Deutschlands ^29
Knopf, Paulus 358
Kolb, Die Kraichgaucr Ritterschalt
unter der Regierung des Kurfürsten
Philipp von der Pfalz ... 440
VI
Inhalt.
210
346
597
Seite
Koser s. v. Bezold.
Krammer s. Determinatio.
Krollmann, Das Defensionswerk
im Herzogtum Preußen 2. Teil.
Das Defensionswerk unter dem
Kurfürsten Joliann Sigismund
K r o m a y e r, Antike Schlachtfelder in
Griechenland. Bausteine zu einer
antiken Kriegsgeschichte. Bd. 2
Krumbacher, Populäre Aufsätze.
Grat Kuef stein, Studien zur Fa-
miliengeschichte 396
Kuhns, Geschichte des passau-
ischen Vertrages von 1552 ... 672
Küster, Die Verwaltungsorganisa-
tion von Mecklenburg im 13. und
14. Jahrhundert 465
Die Kultur der Gegenwart V, 1 s.
V. Bezold.
Lahusen, Zur Entstehung der Ver-
fassung bairisch-österreichischer
Städte 166
Lemoine et Lichtenberger,
Trois familiers du Grand Cond6
Lesprand s. Dorvaux.
Lindner, Gallia Benedictina . .
Marcks, Bismarck. 1. Bd.: Bis-
marcks Jugend 1815-1848 . . .
Mardus, Die Eheschließungen in
den deutschen Königsfamilien von
Lothar III. bis Friedrich II. . .
Marion, La vente des biens natio-
naux pendant la Revolution . .
de Martens, Recueil des Trait6s et
Conventions. Bd. 15
Memoiren der Kaiserin Katharina II.
Übersetzung nach dem von der
kaiserl. Akademie der Wisssen-
schaften herausgegebenen Original 178
M e n t e und Warschauer, Die An-
wendung der Photographie für
die archivalische Praxis. . . .
Messikommer, Aus alter Zeit .
Meusel, Enea Silvio als Publizist .
E. Meyer, Geschichte des Alter-
tums. 2. Aufl. I, 1
.Mirot s. La Chronique de Morigny
.Mittelstaedt, Der Krieg von 1859.
Bismarck und die öffentliche
Meinung in Deutschland . . .
Murat, Lettres et documents pour
servir ä l'histoire de Joachim
Murat 1767—1815, avec introduc-
tion par Le Brethon ....
Ortner, Das römisciie Regensburg
Otto, Priester und Tempel im hel-
lenistischen Ägypten. Bd. 2 . .
Plischke, Die Heiratspolitik der
Ludolfinger 657
Perroud, Roland et Marie Phlipon,
Lettres d'amour 450
405
213
322
657
172
176
648
460
665
139
625
408
429
427
Seite
Pisani, L'feglise de Paris et la
Revolution. Bd 1 450
P 1 a t h n e r , Behördenorganisation
und Kriegskontributionen im
Königreich Sachsen 455
Poland s. Baumgarten.
Rietschel, Zur Abwehr ... 435
Rittmeyer, Seekriege und See-
kriegswesen in ihrer weltgeschicht-
lichen Entwicklung 184
Sach, Das Herzogtum Schleswig
in seiner ethnographischen und
nationalen Entwicklung. III . . 163
V. Schempp, Der Feldzug 1664 in
Ungarn 365
Schmidt, Die sächsischen Bauern-
unruhen des Jahres 1790 . . . 684
F. Schneider s. Joh. Victor.
Th. Schneider, Calvin und wir . 444
Schön, Bibliographie der Württem-
bergischen Geschichte .... 691
J. Schreiber, Recherches concer-
nant la „civitas Tungrorura" apr^s
l'invasion des Barbares et la Thu-
ringie Franque 430
v. Schrötter, Trierisches Münz-
werk. II 227
Schubert, Eine Lütticher Schrift-
provinz, nachgewiesen an Urkun-
den des 11. und 12. Jahrhunderts 194
V. Schubert, Calvin 443
V. Schulte, Lebenserinnerungen . 390
Schwarz, Das Wiener Ghetto,
seine Häuser und seine Bewohner 167
Schuyler, The transition in Illinois
from british to american govern-
ment 211
Schwalbe, Vorlesungen über Ge-
schichte der Medizin. 2. Aufl. . 642
Schwerdfeger, Die historischen
Vereine Wiens 1848-1908 ... 235
Seeliger, Zur Abwehr 435
Siegel der badischen Städte. Heft 3 691
Simons, Ein Vermächtnis Calvins 444
Sohra, Wesen und Ursprung des
Katholizismus 609
' Sommer s. Zedier.
Sthamer, Erzbischof Johann II.
von Mainz und die Absetzung
König Wenzels 663
Stahr, Die Hanse und Holland bis
i zum Utrechter Frieden 1474 . . 165
Stenger, Verwaltung und Verfas-
1 sung der Reichsstadt Donau-
' wörth (1193—1607) 461
Stenzel, Seekriegsgeschichte in
I ihren wichtigsten Abschnitten. I 184
S t i m ni i n g , Die Wahlkapitulationen
der Erzbischöfe und Kurfürsten
1 von Mainz (1233-1788) .... 198
Inhalt
VII
Seite
Stosiek, Das Verhältnis Karls des
Großen zur Klosterordnung mit
besonderer Rücksicht auf die
regula Benedicli 657
S t r n a d t , Materialien zur Geschichte
der Entwicklung der Gerichtsver-
fassung und des Verfahrens in
den alten Vierteln des Landes
ob der Enns 230
Tancrö, Die Anfänge der Akzise
in der Kurmark Brandenburg . 465
Testaments de l'officialitd de Besan-
fon 1265-1500 Bd. 2 .... 439
T hemmen, Schriftproben aus
Basler Handschriften des 14 bis
16. Jahrhunderts 663
Treblin, Beiträge zur Siedlungs-
kunde im ehemaligen Fürstentum
Schweidnitz ........ 467
Universitö de Paris. Biblioth^que
de la Facultö des Lettres. XXV.
M6langes d'histoire ancienne . . 341
Ursu, La politique Orientale de
Fran90is I. 1515-1547 667
The value of humanistic, particularly
classicai, studies as a training for
men of affairs 423
Voigt, Die königlichen Eigenklöster
im Langobardenreiche .... 656
R. Wagner s. Baum garten.
Waldschmidt, Altheidelberg und
sein Schloß. Kulturbilder aus
226
605
385
387
Seite
dem Leben der Pfalzgrafen be
Rhein
Walker s. Fletcher.
Waltz, Vie de S6n6que . . .
Ward u, a.,The Cambridge Modern
History. Bd. 10
Desgl. Bd. II
Warschauer s. Mente.
Weller, Württembergische Ge-
schichte 691
Wenck, Die Stellung des Erzstiftes
Mainz im Gange der deutschen
Geschichte 226
Wesenberg, Der Vizekanzler
David Georg Strube 159
Widmann, Geschichte Salzburgs.
1. u. 2. Bd
Wielands gesammelte Schriften.
1. Abt : Werke. 1. Bd., 1. Teil.
2. Abt.: Übersetzungen. I. Bd.,
I. u. 2. Teil
Windisch, Der messianische Krieg
und das Urchristentum ....
Witt ich, Kultur und National-
bewußtsein im Elsaß 460
Zedier und Sommer, Die Matrikel
der Hohen Schule und des Päda-
gogiums zu Herborn 160
Zernecke, Jac. Heinr. Zernecke
(1672-1741) 697
Ziegler, Aus meiner Pariser Mappe 451
394
368
357
Notizen und Nachrichten. g^jj^
Allgemeines >81. 419. 645
Alte Geschichte '85. 424. 650
Römisch-germanische Zeit und frühes Mittelalter bis 1250 .... 191. 428. 653
Späteres Mittelalter (1250—1500) l**»- ♦36. 660
Reformation und Gegenreformation (1500—1648) 205. 441. 667
1648—1789 211. 448. 676
Neuere Geschichte seit 1789 214. 450. 681
Deutsche Landschaften 225. 460. 690
Vermischtes 233. 469. 699
Nachtrag .236
Erklärung *^^
Berichtigung
Die Konzilien des 4. und S.Jahrhunderts.')
Von
Eduard Schwartz.
Die Epoche der konstantinischen und der theodo-
sianischen Dynastie ist für die christliche Kirche die Zeit
der großen Konzile. Nicht weniger als vier von den
anerkannten ökumenischen Synoden fallen in diest-
Periode: 325 Nizäa, 381 Konstantinopel, 431 Ephesus,
451 Chalzedon. Dazu kommen noch solche, die nach
der Form der Einberufung als ökumenische gelten müssen,
obgleich ihre Beschlüsse nicht allgemein anerkannt oder
später wieder aufgehoben wurden: das in zwei Hälften
sich spaltende Konzil von Sardica (342) unter Constans
und Constantius, die Doppelsynode von Rimini und dem
isaurischen Seleukeia (359) sowie das Konstantinopeler
Konzil (360) unter Constantius, unter Theodosius dem
Jüngeren (449) Ephesus, das latrodnium Ephesüiiim, wie
Papst Leo es nannte. All die Synoden ferner, auf denen
die Bischöfe einzelner oder mehrerer Diözesen — ich
gebrauche das Wort in dem staatsrechtlichen Sinne,
den es durch Diokletians Provinzialordnung erhalten
hat — zusammengetreten sind, hier aufzuzählen, ist un-
möglich und zwecklos: es kommt eine sehr stattliche
Anzahl zusammen, und nicht wenige sind darunter, wie
>) Vortrag, gehalten auf der 11. V^ersammlung deutscher
Historiker zu Straßburg i. E. am 16. September 1909.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. l
2 Eduard Schwartz,
z. B. die von Tyrus 335, die römischen unter Damasus,
die alexandrinische gegen Nestorius, die Konstantinopeler
gegen Eutyches, die es an historischer Bedeutung mit den
großen Konzilen aufnehmen können.
Nach Chalzedon ebbt die Flut allmählich wieder ab,
nur unter und durch Justinian schwillt sie im Osten noch
einmal mächtig an. im ganzen betrachtet, kann dies
historische Phänomen angesehen werden als die Form,
in der sich bis Justinian die Auseinandersetzung zwischen
dem Kaisertum und der sich in den Patriarchaten sam-
melnden kirchlichen Gewalt sowie zwischen den Patri-
archaten untereinander vollzieht; damit verschlingen sich
untrennbar die Kämpfe um die Formulierung des christo-
logischen Dogmas.
Das älteste Christentum kennt keine Synoden, das
sog. Apostelkonzil ist nichts als eine Besprechung der
Missionare Paulus und Barnabas mit den Führern der
Urgemeinde und trägt seinen Namen mit Unrecht. Aus
der einen, nur örtlich getrennten Gemeinde der Heiligen,
die au! Erden nichts als Beisassen sein wollten und
deren Reich im Himmel war, erwuchs im 2. Jahrhundert
erst langsam, dann rascher die Kirche mit dem Klerus
und den Laien, regiert von dem mehr und mehr mon-
archisch werdenden Episkopat. In der großen Krise
dieser Zeiten ist das Christentum vor der Gefahr, sich
in die religiöse Bewegung zu verlieren, die aus den
Tiefen des zertrümmerten Judentums und des orientali-
schen Hellenismus mit elementarer Gewalt emporquoll,
dadurch gerettet, daß die Gemeinden die Rechtsgedanken,
die von Anfang an in ihnen lebendig waren, zu einer
festen Form ausbildeten, die ihre losen Organisationen
zusammenschloß; ihren präzisesten Ausdruck findet
diese Entwicklung in dem Satz von der apostolischen
Sukzession der Bischöfe. Er ist so wenig von irgend-
einer Synode aufgestellt, wie je ein Dogma Marcions
oder Valentins auf einem Konzil verdammt ist; der
Kampf mit den Häretikern des 2. Jahrhunderts ist
innerhalb der einzelnen Gemeinden ausgefochten, und
das Komplement zu dem Rechtssatz, daß jeder Bischof
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 3
ein Nachfolger der Apostel ist, bildet der andere, daß
jede Gemeinde, um den Ausdruck des späteren griechi-
schen Kirchenrechts zu gebrauchen, autokephal ist. Wie
das politische Reichsbürgerrecht mit dem Bürgerrecht
der einzelnen Stadtgemeinde verbunden wird, so ist
jeder Christ ein Glied nicht nur der katholischen Kirche,
sondern zugleich auch einer autonomen Gemeinde; zur
Polis gehört der Bischof und umgekehrt. Die alte Frei-
zügigkeit, die die Christen als Bürger eines himmlischen
Reiches untereinander wahrten, mochte das Prinzip
mannigfach durchbrechen, in städtelosen Landschaften,
wie in Kappadozien, der Chorepiskopos den städtischen
Bischof ersetzen; durch diese Ausnahmen wurde die
aus den Verhältnissen des Weltreiches spontan entstan-
dene Analogie der kirchlichen mit der politischen Stadt-
gemeinde nicht aufgehoben.
Die autokephale, zentralisierte Bischofsgemeinde ist
erwachsen aus dem Bestreben, die Ekklesia, das neue
Volk Gottes, das sich für den berufenen Erben Israels
hielt, davor zu bewahren, daß es sich in aiQtGEig, in
Schulen und Sekten zerspaltete. Damit war unmittelbar das
Bedürfnis gegeben, zwischen diesen autonomen Einzel-
gemeinden die Einheit aufrecht zu erhalten. In der Idee
war sie stets vorhanden gewesen, und an dem Gedanken,
daß die eine Gemeinde der Heiligen nur faktisch, so
lange diese Welt noch stehe, in örtlich getrennten Einzel-
gemeinden in die Erscheinung trete und jede dieser
Einzelgemeinden das Volk darstelle, in dessen Mitte der
Herr ist, bis alle im Reiche Gottes vereinigt sind, an
diesem Gedanken hat die Ausbildung der Bischofsge-
meinde nichts geändert; nur die praktischen Formen
werden anders, in denen sich die theoretische Einheit
der Gemeinden durch den Verkehr miteinander ver-
wirklicht. In der ältesten Zeit vermitteln ihn Missionare,
Propheten, reisende Brüder, Gemeindeschreiben, er ist
noch frei und nicht an bestimmte Organe gebunden;
nachdem der Bischof als Nachfolger der Apostel der be-
rufene Leiter der Einzelgemeinde geworden ist, wird er
zum Träger der zwischen den Einzelgemeinden bestehen-
1*
4 Eduard Schwartz,
den Einheit, und diese Einheit kann jetzt einen einfachen
und imponierenden Ausdruck darin finden, daß die
Bischöfe zu Synoden zusammentreten. Trotz der dürf-
tigen Überlieferung läßt sich noch erkennen, daß diese
Entwicklung gegen Ende des zweiten Jahrhunderts im
Orient einsetzt und dann allmählich auf das Abendland
übergreift, die Friedenszeiten unter Commodus und
Severus Alexander haben sie jedenfalls begünstigt. Wie
alle historischen Prozesse, so hat auch dieser sich nicht
einfach, in gerader Linie abgespielt. Von einem bischöf-
lichen Absolutismus war die Kirche des angehenden
3. Jahrhunderts noch weit entfernt; Presbyterium und Ge-
meinde waren Faktoren, mit denen auch das kräftigste
Bischofsregiment zu rechnen hatte. Nur allmählich und
nicht überall gleichmäßig wird das Recht der Presbyter,
an Synoden aktiv teilzunehmen — die passive Assistenz
ist ihnen immer geblieben — , beschränkt und beseitigt;
und im ganzen 3. Jahrhundert ist die Rechtskraft eines
synodalen Beschlusses an die Zustimmung des Klerus
und der Laienversammlung derjenigen Gemeinde ge-
bunden, die er betrifft. Auch als die Bischöfe allein
das Recht, ihre Stimme abzugeben, beanspruchten, war
ihre Synode keineswegs ein Kollegium, das für sich, im
geheimen beriet; im Okzident wenigstens hat die Laien-
gemeinde des Orts, an dem die Synode stattfindet, noch
lange das Recht, anwesend zu sein, und ist im Orient
lediglich dadurch ausgeschaltet, daß die Kaiser zu den
großen Synoden nur die Bischöfe mit einer bestimmten
Anzahl Kleriker zuließen. Der Grund dieses Rechts dürfte
in einer Auffassung der Synode zu suchen sein, aus der
auch noch andere und wichtigere Folgerungen abgeleitet
werden. Die Bischöfe oder die Bischöfe und Presbyter
nahmen an ihr teil nicht als Mandatare ihrer Gemeinde,
sondern als Träger des Charisma; was sie beschließen,
oder richtiger, was sie als ihren übereinstimmenden
Willen und Glauben deklarieren, ist eine Offenbarung
des ihnen verliehenen göttlichen Geistes. Es gilt als un-
zulässig, den Laien zu verwehren, daß sie der gleichen
Offenbarung zuhören wie derjenigen, die in jeder Versamm-
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 5
lung der aus Klerus und Laien bestehenden Gemeinde
lebendig ist; es folgt aber weiter aus dieser Auffassung,
daß die Synode einer weltlichen, legislativen oder rich-
tenden oder wählenden Versammlung nicht gleichartig
ist, deren Beschlüsse die Majorität findet und die Minori-
tät hinnimmt. Da ihre Mitglieder alle Träger des Geistes
sind, so müssen sie. ideell genommen, einig sein; wer
in der Minorität ist, hat den Geist nicht oder spricht ihn
der Majorität ab. Tatsächlich gibt es auch selbst auf
den großen ökumenischen Synoden keine Minoritäten
im parlamentarischen Sinne; die Beschlüsse werden stets
einstimmig gefaßt, und wo Minoritäten vorkommen, da
schließen sie sich zu einem Sonderkonzil zusammen, das
den Geist für sich in Anspruch nimmt. Jede Synode
ist, unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder, eine Mani-
festation der inneren, göttlichen Einheit der Kirche, aber
sie ist es nur insofern, als jeder an ihr teilnehmende
Bischof oder Presbyter als solcher, nicht etwa als ihr
Mitglied, das Charisma des Geistes hat; sie schafft kein
neues Recht, das über den einzelnen Teilnehmern steht,
sondern deklariert nur eines, das als Offenbarung des
Geistes potentiell schon vorhanden ist. Es ist konsequent
gedacht, wenn afrikanische Synodalbeschlüsse dem ein-
zelnen Bischof die Freiheit des Handelns überlassen, frei-
lich mit der Warnung, daß er sich dann vor Gott werde
verantworten müssen. In schweien Fällen kann eine
Synode einem Bischof oder einer Gemeinde die Gemein-
schaft aufsagen, aber damit nicht die Autonomie der
Bischofsgemeinde aufheben, weil ohne diese eine Synode
überhaupt nicht denkbar ist; die Rezeption durch die
Gemeinden ist für einen Synodalbeschluß nicht die recht-
liche Konsequenz, sondern das rechtliche Komplement,
ebenso wie der Glaube das Komplement der Offen-
barung ist.
Es stand rechtlich jedem Bischof frei, soviel Kollegen
er wollte, zu einer Synode einzuladen, und wo nicht, wie
in Rom und Alexandrien, sich gewohnheitsrechtliche Pri-
vilegien ausgebildet hatten, ist noch bis ins 4. Jahrhun-
dert hinein von diesem Recht Gebrauch gemacht worden.
6 Eduard Schwartz.
Ob eine Synode als Manifestation der kirchlichen Einheit
angesehen und rezipiert wird, ist von der Form ihrer
Berufung an und für sich unabhängig; nur das praktische
Leben hat dazu geführt, daß, sei es in den Reichs-
provinzen, sei es in größeren Bezirken, die im Laufe der
Entwicklung von dem Bischofssitz einer Großstadt ab-
hängig geworden waren, die Synoden selbst sowie ihre
Berufung durch einen Vorort zu einer stehenden Insti-
tution wurden. Die Autorität dieser Synoden war unter-
einander völlig gleich; im Orient war es jedoch in
wichtigen Fällen Brauch, die Bischöfe verschiedener
Provinzen zusammenzurufen, um auf die Weise die Bürg-
schaft für die Rezeption der Synodalbeschlüsse zu er-
höhen, und gerade bei diesen größeren, außerordentlichen
Synoden ist von einem Recht der Berufung, überhaupt
von einer festen Ordnung keine Rede.
Solange es sich um Fragen der Disziplin handelte,
erfüllten die Synoden ihren Zweck, die Einheit der Kirche
auch äußerlich zur Erscheinung zu bringen. Auch als
die schwierige Frage an sie herantrat, nach der Zer-
trümmerung der Gemeinden durch die decianische Ver-
folgung sie nach einheitlichen Grundsätzen neu zu orga-
nisieren, sind sie einer drohenden Spaltung insoweit
Herr geworden, als nur eine verhältnismäßig kleine
Minorität sich abspaltete. Dagegen w^ar es ein folgen-
schwerer Schritt, als unter dem Einfluß des Origenes
die von ihm ausgebildete theologische Metaphysik zum
Gegenstand synodaler Beratungen gemacht wurde. Nach
der Überlieferung geschah dies zum erstenmal auf einer
Synode in Bostra, wo der dortige Bischof Beryll durch
die Argumente, die Origenes vor den versammelten
Bischöfen und der Ortsgemeinde vortrug, veranlaßt
wurde, seine christologischen Anschauungen zu wider-
rufen und „zu seiner früheren richtigen Ansicht zurück-
zukehren", wie Eusebius, der allein davon berichtet, sich
ausdrückt. Diese erste dogmatische Synode ist darin die
einzige geblieben, daß sie mit keiner Exkommunikation
und keinem Anathema schloß; durch Gründe und Gegen-
gründe war die Wahrheit gefunden und hatte kein Opfer
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 7
gekostet. Es schien, als sei die Kirche zu einer Philo-
sophenschule geworden, in der die gelehrte Disputation
entschied; die christlichen Philosophen konnten sich
rühmen, daß bei ihnen der Gegner selbst sich für be-
siegt erklärt hatte, was bei den heidnischen Konkurren-
ten nur in den literarischen Dialogen regelmäßig, in
der Praxis nie vorkam.
Origenes und die Origenianer ahnten nicht, daß sie
ihrer wissenschaftlichen Theologie dam.it das Grab bereitet
hatten, daß sie sie unter die Instanz bischöflicher Synoden
stellten. Zwar schien dieser Gedanke auf der großen
Synode, die Paul von Samosata in Antiochien verurteilte,
noch einmal zu triumphieren. Auch dort wurde dispu-
tiert; ebenso wie auf der Synode gegen Beryll wurde
durch Tachygraphen die ganze Debatte aufgezeichnet.
Diesmal lief es aber nicht so glatt ab: der ketzerische
Bischof von Antiochien erklärte sich nicht für überführt;
der Glaube der Origenianer an die argumentierende
Kraft ihrer Dogmatik litt kläglich Schiffbruch, und der
Versuch , durch eine Synode eine abweichende Lehr-
meinung zu unterdrücken, schafft nicht eine vorhandene
Häresie aus der Kirche hinaus, sondern eine neue
hinein. Es stand der Synode freilich zu, den renitenten
Bischof mitsamt seinen Anhängern zu exkommunizieren;
blieben ihm aber, wie mit Bestimmtheit anzunehmen
war, der größte Teil seines Klerus und seiner Gemeinde
treu, so wurde faktisch die Gemeinde von Antiochien
ausgeschlossen, der dritten Großstadt des Reiches, von
deren Stuhl schon damals nach Gewohnheitsrecht eine
Reihe benachbarter Gemeinden abhingen. Um das zu
verhüten, benutzte die Synode eine Minorität innerhalb
der antiochenischen Gemeinde, um Paul einen Nachfolger
zu setzen: damit wurde die Verlegenheit erst recht groß.
Denn Paul erklärte seine Absetzung und die Wahl des
Nachfolgers für einen Rechtsbruch und gab die Kirche
von Antiochien nicht heraus. Der Synode fehlte jedes
rechtliche Mittel ihren Willen durchzusetzen, und es blieb
dem von ihr eingesetzten Gegenbischof nichts anderes
übrig, als die Entscheidung des Kaisers darüber einzu-
8 Eduard Schwartz,
holen, wem die Kirche gehören solle, ob seiner Ge-
meinde oder der des Paulus. Da Paul Beziehungen zur
Zenobia gehabt hatte, fiel sie gegen ihn aus, aber es ver-
stand sich von selbst, daß der Kaiser nicht den Beschluß
einer Synode sanktionieren konnte, die für ihn noch viel
weniger ein rechtlich faßbarer Begriff war wie für die
Kirche selbst. Er dekretierte, daß die Kirche der Partei
gehören sollte, an welche die Bischöfe von Rom und
Italien ihre Schreiben richteten; der offizielle Briefverkehr
ist immer noch die rechtliche Form in der die kirchliche
Gemeinschaft örtlich getrennter Gemeinden am präzise-
sten zum Ausdruck kommt.
Die Synoden von Bostra und Antiochien beweisen,
daß im 3. Jahrhundert auch im Orient, wie im Okzident
noch in späterer Zeit, die Presbyter ein Recht zu reden
und zu stimmen hatten; wie auf der Synode gegen Beryll
der Presbyter Origenes, so übernahm auf der von Anti-
ochien der Presbyter Malchion die Disputation gegen den
Gegner. Origenes war geschulter Philosoph und Inter-
pret der Bibel; Malchion stand einer antiochenischen Rhe-
torenschule vor. Es gibt zu denken, daß, obgleich Ori-
genes in Alexandrien und noch mehr in Caesarea eine
unverächtliche Anzahl von Klerikern erzogen hatte, die
später den Thronos bestiegen, doch kaum ein Menschen-
alter nach seinem Tode kein Bischof sich fand, der Paul
von Samosata gewachsen war; die Kapazitäten der origeni-
schen Zeit, Dionys von Alexandrien und Firmilian von
Caesarea in Kappadozien, waren zu alt oder schon tot.
Damit war der Gedanke, die Synoden zu einer wissen-
schaftlichen Instanz zu machen, von vornherein gerichtet;
die Bildung der Bischöfe, bei denen trotz der Teilnahme
der Presbyter die Entscheidung lag, reichte nicht aus,
um ihnen die theologische Überlegenheit zu sichern, und
der intelligente, wissenschaftlich geschulte Presbyter blieb
dieselbe Gefahr für die Hierarchie, die er schon gewesen
war, als Origenes mit seinem Bischof Demetrius in Streit
geriet. Auch der Presbyter Pamphilus von Caesarea,
der größte Fortsetzer des Origenes, hatte unter dem
Mißtrauen der Bischöfe zu leiden; in Antiochien stiftete
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 9
der Presbyter „Luciari" eine Schule, die den offiziellen
Bischof von Antiochien nach Pauls Sturz nicht anerkannte
und aus der Bischöfe hervorgingen, die den Streit des
alexandrinischen Prebyters Arius gegen seinen Bischof
Alexander zu einem Kampf großen Stils ausgestalteten.
Noch in der Zeit nach Konstantin ist die arianische Lehre
dialektisch vertieft und zum Dogma einer geschlossenen
Sekte erhoben durch Aetius und Eunomins, die entweder
nie Bischöfe waren oder es erst später wurden: erst
mit der theodosianischen Zeit verschwindet wenigstens
im Osten der Typus des oppositionellen Presbyters, der
auf seine Intelligenz und Bildung gestützt, am Kampfe
der Bischöfe teilnimmt oder ihn gar entfesselt.
In den eben skizzierten Gegensatz zwischen dem
Bischof, der die Macht, und den Presbytern, die die
Bildung haben, einen Gegensatz, der im letzten Grunde
durch die Einführung der antiken Wissenschaft in den
kirchlichen Organismus hervorgerufen ist, brachten die
Verfolgungen, vor allem die lange anhaltende Diokle-
tians und seiner Nachfolger, ein neues Moment hinein.
Zwar standen die Intellektuellen an Glaubensmut nicht
zurück; Pamphilus und Lucian sind auch im Martyrium
führende Persönlichkeiten gewesen, und wenn es lapsl
unter den geistig Hochstehenden gab, so waren es
sicher nicht mehr als unter den Bischöfen selbst, von
dem großen Haufen zu schweigen. Mochten indes die
Gebildeten die schwere Probe noch so gut bestehen,
der bösen Konsequenz der Verfolgung konnten sie nicht
wehren, daß Philosophie und Wissenschaft für die Kirche
tief im Werte sanken zu einer Zeit, wo fanatischer
Glaubenseifer und eisenharte Nerven die wertvollsten
Eigenschaften für jedes Glied der Kirche und vor allem
für die Kleriker waren, die nach dem römischen Prinzip
als die Führer der für staatsfeindlich geltenden Organi-
sation am schärfsten verfolgt wurden. Die Kirche hat
ihren Sieg über den Staat mit einem starken Sinken ihres
geistigen Niveaus erkaufen müssen; in Alexandrien, wo
es am höchsten gewesen war, ist der Absturz am stärksten
zu spüren ; man braucht nur Dionys' Briefe mit Athanasius'
10 Eduard Schwartz,
Pamphleten zu vergleichen. Mit der Stellung der Bischöfe
stand es umgekehrt; daß die kirchliche Organisation ihre
Überlegenheit über die staatliche Bureaukratie bewährt
hatte, kam den Spitzen und Trägern dieser Organisation
in erster Linie zugute, und für ihre Macht war es nur
ein Vorteil, wenn Zahl und Ansehen der Kleriker ab-
nahm, deren Geist und Wissen ihre hierarchische Supre-
matie in Frage stellte.
Das von Galerius 311 erlassene Toleranzedikt, dem
nach Maximins Katastrophe ein zweites, von Licinius für
den Osten ergangenes folgte, gab der Kirche die Mög-
lichkeit, die Verwüstungen auszubessern, die der jahrelange
Kampf mit der Staatsgewalt und der Streit zwischen den
Rigoristen und den Opportunitätspolitikern angerichtet
hatte; aber ihr wurde die Zeit nicht gelassen, ihr Haus
für sich auszuflicken: Konstantins gedankenreiche Des-
potenpolitik stellte ihr größere Aufgaben, zunächst nur
im Okzident, dann nach Licinius' Sturz, in der wiederum
in einer Hand vereinigten Monarchie der Oekumene.
Gehört schon die Psychologie jedes Menschen, der
entscheidend in den Gang der Geschichte eingegriffen
hat, zu dem Grenzgebiet, wo der Historiker sich scheut,
einen graden Pfad durchzuschlagen und dem weglos dahin-
wandernden Dichter mit bewunderndem Neid oder über-
legener Schadenfreude das Feld überläßt, so ist die Seele
der großen Länderbezwinger im besonderen Maße ein
singuläres Phänomen, das der methodischen Forschung
spottet und das Urteil der darstellenden Geschichtschreiber
zu den widerspruchvollsten Sprüngen nach links und
rechts verführt. Dem mittelalterlichen Katholizismus war
Konstantin ein Heiliger, mit Recht: er hat das Ideal des
christlichen Weltreichs, in dem Kirche und Staat ein
Ganzes sind, in die Geschichte eingeführt. Dem prote-
stantischen Republikaner, der das Werden der modernen
Staatsidee mit unerreichter Genialität dargestellt hat, ist
der grelle Kontrast zwischen der blutigen Sultanswirt-
schaft, mit der Konstantin seine Familie dezimierte, und
der salbungsvollen Rhetorik seiner eigenen Erlasse und
seiner Lobredner, die nur das Symptom eines dekadenten
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts.. 11
Zeitstils ist, so bis in den Grund der Seele hinein wider-
wärtig gewesen, daß er Konstantin nur als den Heuchler,
freilich allergrößten Stils, zeichnen konnte. Man mag die
Kunst dieses düsteren Gemäldes bewundern, soll aber
doch, wenn man geschichtlich urteilen will, sich der Er-
wägung nicht verschließen, daßTartuffes gemeine Gesellen
sind, die der Weltgeschichte ihren Gang nicht vorschrei-
ben und vor allem sich von dem Wagnis neuer Gedanken
fernzuhalten pflegen. Religiöse Faktoren haben schon
bei der Reform Diokletians sicherlich mitgewirkt, und
Konstantin war nicht der erste, der die himmlischen
Mächte für sich in Bewegung setzte; aber nur die Kühn-
heit des politischen Genies konnte den Gedanken fassen,
den Thron statt auf einen mehr oder weniger direkten
Kaiserkult auf das Christentum zu stützen, vor dem Beam-
tenschaft und Heer zu bewahren noch unmittelbar vorher
höchste Regierungsweisheit war. Konstantin trug sich
mit der Hoffnung, durch die in der Kirche lebendigen
Kräfte das seelenlose Räderwerk der Bureaukratie zu
ergänzen und die einzige Organisation, die dem heid-
nischen Staat gegenüber ihre Unabhängigkeit behauptet
hatte, sich dadurch zu unterwerfen, daß er sie zum Regi-
ment heranzog; die politischen und kirchlichen Gebilde,
die aus seinem Wollen und Schaffen sich herausentwickel-
ten, haben jahrhundertelang die Welt in Fesseln gehal-
ten und üben ihren Druck aus bis auf den heutigen Tag.
So tiefe Linien gräbt ein Heuchler nicht in das Antlitz
der Weltgeschichte ein. Ob Konstantin der Mensch an-
ders zu der neuen Religion stand als Konstantin der
Kaiser, ist eine Frage, die sich schon darum nicht beant-
worten läßt, weil er nicht zu den seltenen Fürsten gehört,
die wie Kaiser Markus dociiments hiunains hinterlassen
haben. Doch liegt kein Grund vor anzunehmen, daß er
aufgeklärter war als seine Zeitgenossen, die die Gunst
der alten oder des neuen Gottes für nötig hielten, um zu
siegen, und wenn er das Kreuz zum Zeichen seines
Vexillum und damit das Christentum zur Militärreligion
machte, so hat der Glaube an die magische Kraft dieses
Zeichens sicherlich mitgewirkt, obgleich die aetiologische
12 lühiarc! Sclnv;irlz.
Ooschichte. mit der er diesen Kult motivierte, erst nacli-
trä«:licli von ilim erfunden ist. Sein christlicher Aber-
^lauln' i^ab vielleicht dem seiner Mutter wenig nach,
aber er gestaltete sich bei dem siegreichen Herrscher
schon darum anders, weil er bei ihm zusammenfiel mit
dem (llaul)en an seine persönliche Mission, der für alle
großen liroberer und Wcltbe/.winger eine konstitutive
r;igenschaft ist. Der Glaube an die Gottheit des Kaisers,
der zu Augustus' Zeit lebendig war, liatte längst seine
Kraft eingebüßt, weil er offiziell geworden war; es war
nicht bescheidener, sondern es bedeutete mehr, w^enn
Konstantin verlangte, daß man an ihn glaubte als an den
auserwählten Mann des Gottes, der durch ihn die alten
Götter besiegt hatte.
Wie er von dem einen Gott berufen war, die Welt
unter einem Scepter zu vereinigen, so traute er sich's auch
zu, die streitenden Bischöfe der Kirche unter einen Hut
zu bringen. Er sah in dem Christentum eine lex, und
ein Gesetz, das nicht alle bindet, ist keins. Eine Kirche,
mit der der Staat paktierte, mußte ein geschlossenes,
durch feste rechtliche Grenzen abgestecktes Ganze sein,
und es ist kein theologischer Dilettantismus, noch viel
weniger fanatischer Eifer, sondern ein politischer Zweck,
wenn Konstantin seine Herrschergewalt für die Einheit
der Kirche einsetzt, die bis dahin eine zwar im höchsten
Maße wirksame, aber doch lediglich in der Idee, nicht
in formuliertem Recht vorhandene Größe gewesen war. Er
bewährte seinen vorurteilsfreien, nur auf die Wirklich-
keiten gerichteten Scharfblick darin, daß er diese Einheit
nicht durch brutales Dazwischenfahren erzwingen, son-
dern durch das Mittel erreichen wollte, das ihm die inner-
kirchliche Entwicklung an die Hand gab, durch die Sy-
noden der Bischöfe. Dadurch, daß er sie berief, erhielten
•sie eine Autorität, die ihnen bis dahin gemangelt hatte.
Widerstand gegen Synodalbeschlüsse, die vom Kaiser an-
genommen waren, wurde von jetzt an ein Widerstand
gegen die Staatsgewalt. Daß Konstantin den Führern
einer bis vor kurzem für staatsfeindlich geltenden Orga-
nisation gestattete, sich zu gemeinsamer Beratung zu
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 13
versammeln, daß er das Resultat dieser Beratungen zur
Richtschnur für seine eigenen Entschließungen machte,
bedeutet nur scheinbar einen Abzug von der unum-
schränkten Herrschergewalt, die gerade die konstanti-
nische Monarchie für sich in Anspruch nahm. Nach der
christlichen Theorie manifestierte sich in den Synoden
der eine, göttliche, in der Universalkirche lebendige Geist;
wurden diese Synoden ein Werkzeug des kaiserlichen
Regiments, so legten sie das klarste Zeugnis dafür ab,
daß der Geist Gottes für das kaiserliche Regiment tätig
und lebendig war, und die neue Weltmonarchie erhielt
durch diese Offenbarungen eine Legitimation von einer
sich fortwährend erneuernden Kraft, wie sie kein offizieller
Kult ihr jemals verleihen konnte. Eher mag es auf den
ersten Blick erstaunlich erscheinen, daß die Bischöfe dem
Kaiser, der noch nicht einmal den Grad eines Katechu-
men hatte und bis kurz vor seinem Ende sich nicht durch
die Taufe unter die vollberechtigten Mitglieder der Laien-
gemeinde aufnehmen ließ, wie es scheint, ohne jeden
Widerstand, ja mit freudiger Zustimmung das Recht ein-
räumten, sie, die Häupter der Kirche, die, von vereinzel-
ten Ausnahmen abgesehen, in der Kirche damals keine
Instanz über sich anerkannten, zu einer Synode zusammen-
zurufen, deren Beschlüsse die Gesamtkirche binden soll-
ten. Was sollten sie aber machen? Daß ihnen unmittel-
bar nach der Verfolgung nicht etwa nur gestattet wurde, ge-
meinschaftlich zu beraten, sondern der Kaiser sie einlud
gewissermaßen zu einem consiliiini, das seine eigenen
Entschließungen vorbereitete, mußte ihnen als ein so un-
geheurer Erfolg der Kirche erscheinen, daß sie sich für
närrische Toren gehalten haben würden, wenn sie diese
Gelegenheit, an der Weltherrschaft teilzunehmen, von sich
gestoßen hätten. Und sie boten durch ihre eigene Un-
einigkeit oder, wie man geschichtlich richtiger sagen muß,
durch den in der kirchlichen Entwicklung liegenden
Widerspruch zwischen der Autonomie des Bischofs und
dem Anspruch der Kirche, nur eine, allgemeine, die Welt
umspannende Institution zu sein, dem Kaiser selbst die
Gelegenheit, sich zur entscheidenden Instanz zu machen;
14 Eduard Schwartz,
schon in dein Streit mit Paul von Samosata waren sie
ohne das Eingreifen des Staats nicht fertig geworden.
Bei den Synoden, die Konstantin als okzidentalischer
Augustus abhalten ließ, handelte es sich darum, der
Donatisten Herr zu werden, einer Minorität, die in Afrika
um praktischer Fragen willen sich von der Großkirche
abgespalten hatte; anders lagen die Dinge, als er nach
dem Sieg über Licinius die erste, beide Reichshälften
umfassende Synode nach Nizäa berief. Da tobte ein
Streit über ein Dogma, das wenigstens im Osten im
Mittelpunkt des kirchlichen Interesses stand, und die Par-
teien des alexandrinischen und nikomedischen Bischofs
griffen über deren Provinzen weit hinaus. Die Euse-
bianer hatten schon zwei Synoden abgehalten, die eine
arianische Glaubensformel aufstellten und Alexander auf-
forderten, die kirchliche Gemeinschaft mit den von ihm
exkommunizierten alexandrinischen Presbytern wieder-
herzustellen; Alexanders Anhänger hatten danach eine
Synode in Antiochien benutzt, um seine Formeln zu sank-
tionieren und die Bischöfe, die sie nicht unterzeichnen
wollten, auszuschließen, darunter keinen geringeren als
Euseb von Caesarea. Sie glaubten, mit diesen Be-
schlüssen einen Druck auf das vom Kaiser schon ein-
berufene Konzil ausüben zu können, hatten sich aber arg
verrechnet; der Kaiser akzeptierte die Exkommunika-
tionen nicht und setzte eine Formel durch, die gegen-
über der von ihnen aufgestellten etwas Neues, das latei-
nische consiibstantialis, griechisch ouooioiog, in das Be-
kenntnis einführte.
Das Recht, eine Reichssynode zu berufen, das Kon-
stantin für sich in Anspruch genommen hatte, ist den
Kaisern geblieben; die Kirche hat es bis zum siebenten
ökumenischen Konzil nicht bestritten. Im Gegenteil, sie
hat mehr als einmal die Kaiser ersucht, ein solches ein-
zuberufen, und nicht nur die orientalische: die Briefe von
Papst Leo sind noch erhalten, in denen er nach der Ver-
urteilung Flavians auf der ephesischen Synode von 449
Theodosius 11. dazu zu bewegen sucht, eine neue Synode
anzuberaumen. Wie die Akten der ephesischen Synode
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 15
besonders deutlich zeigen, beginnt die Synode rechtlich
mit der Verlesung der kaiserlichen Einberufung von 431
in der syrischen Übersetzung des Corpus Canonum, die
eine sehr alte Form der Überlieferung darstellt, steht der
Brief Konstantins, der die Synode nach Nizäa einberief, an
der Spitze der nizänischen Beschlüsse. Bei Teilung des
Regiments war die Zustimmung aller Augusti notwendig.
Das Konzil von Sardica wäre nicht einberufen worden,
wenn nicht Constantius sich vor offenem Widerstände
gegen die überlegene Macht seines Bruders Constans
gefürchtet hätte. Sardica lag an der Grenze der beiden
Reichshälften, noch auf okzidentalischem Gebiet; Con-
stantius wußte ihm unbequeme Beschlüsse nicht anders
zu verhindern, als daß er seinen Bischöfen den Rat gab,
sich unter einem passenden Vorwand abzusondern und
in Philippopel, auf seinem Territorium, zu einer Gegen-
synode zusammenzutreten. Da stehen der Antagonismus
der beiden Kaiser und das kirchliche Schisma, das in
den widersprechenden Beschlüssen der beiden Synoden
grell zutage tritt, in direkter Wechselbeziehung; wenn
die Einheit der offiziellen, staatlich anerkannten Kirche
doch erhalten blieb, so lag dies nur daran, daß Con-
stantius in dem wichtigsten Streitpunkt, der Anerkennung
des Athanasius, den Drohungen seines Bruders sich
fügte und bald danach durch dessen Tod und die Nieder-
werfung der Usurpatoren das Reich wieder in einer Hand
vereinigte. Daß er als Alleinherrscher eine ökumenische
Synode in der Form zusammentreten ließ, daß die okzi-
dentalischen Bischöfe sich in Rimini, die orientalischen
im isaurischen Seleukeia sich versammelten, gehört zu
den Singularitäten, an denen seine Kirchenpolitik reich
ist. Valentinian und Valens haben die Kirche nach ver-
schiedenen Grundsätzen regiert, aber sich gehütet, durch
ökumenische Synoden die Lage noch mehr zu kompli-
zieren; seit Theodosius 11. sind die Schattenkaiser des
Westens nicht mehr in der Lage, den Entschließungen
des konstantinopeler Hofes zu widersprechen.
Wieweit der Kaiser seine Berufungen ausdehnen will,
steht bei ihm; nur daran wird von jetzt an festgehalten.
16 Eduard Schwartz,
daß nur Bischöfe an den Abstimmungen und Debatten
teilnehmen dürfen; erst in späterer Zeit sind auch die
Archimandriten zugelassen. Eine Ausnahme bilden die
Presbyter, die als Mandatare des römischen Bischofs
schon auf dem nizänischen Konzil erscheinen: sie spre-
chen und stimmen nicht für sich, sondern im Namen ihres
Auftraggebers. Da der Kaiser rechtlich nicht verpflich-
tet ist, alle Bischöfe einzuladen und es faktisch nie getan
hat, vielmehr die Anzahl der auf einem Reichskonzil an-
wesenden Bischöfe den größten Schwankungen unter-
worfen ist, so ist die Frage, wann ein vom Kaiser be-
rufenes Konzil für ein ökumenisches anzusehen ist,
streng genommen, nicht zu entscheiden. Der ganze Be-
griff bildet sich erst allmählich aus dem der großen,
mehrere oder viele Provinzen umfassenden Synode her-
aus; auch das Prinzip, daß der römische Stuhl auf einer
ökumenischen Synode vertreten sein muß, gilt für das
4. Jahrhundert überhaupt noch nicht und ist später
ein Streitpunkt gewesen, der bei der großen Kirchen-
trennung eine Rolle gespielt hat. Das Wesentliche ist
eben nicht die Zahl der Teilnehmer, die ja auch für die
rein kirchlichen Synoden keine rechtliche Bedeutung hat,
sondern die Berufung durch den Kaiser; durch sie wurde
ausgesprochen, daß von der Entscheidung einer solchen
Kaisersynode die Anerkennung der Kirche durch die
Staatsgewalt abhing.
Weder Konstantin noch die späteren Kaiser, nicht
einmal Theodosius II., haben den Beschlüssen einer Reichs-
synode bindende Kraft für ihre eigenen Willensentschlie-
ßungen zuerkannt. Nur durch die kaiserliche Bestätigung
werden die Beschlüsse kaiserlicher Synoden staatliches
Recht, und es ist mehr als einmal vorgekommen, daß
diese Bestätigung versagt wurde; die Entscheidungen
des kaiserlichen Hofes über die sich widersprechenden
Verdammungen des ephesischen Konzils von 431 sind für
das staatsrechtliche Verhältnis besonders instruktiv. Aller-
dings geht die kaiserliche Politik darauf aus, solche Rei-
bungen zu vermeiden und von vornherein die Synoden
sich dienstbar zu machen. Konstantin kündigte den nach
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 17
Nizäa berufenen Bischöfen an, daß er ihrer Synode per-
sönhch beiwohnen werde, und so devot er sie behan-
delte, so wenig ließ er es sich nehmen, entscheidend in
den Gang der Verhandlungen einzugreifen. Wie die Be-
rufung der Synode, so ließen sich die Bischöfe auch ihre
Leitung durch ihn gefallen, und seitdem stand das Recht
der Kaiser, die Synoden persönlich zu dirigieren, fest.
Constantius hat es wiederholt ausgeübt; der Höhepunkt
des chalzedonischen Konzils war die Sitzung, in der,
nachdem die Glaubensformel festgesetzt war, Kaiser
Marcian persönlich mit der Kaiserin Pulcheria erschien
und in lateinischer und griechischer AUokution dem Kon-
zil seine allerhöchste Zufriedenheit aussprach. Das war
damals allerdings schon ungewöhnlich, sowohl der große
wie der kleine Theodosius ließen sich durch Kommissare
vertreten, wie es Konstantin schon in Tyrus und Jerusa-
lem gemacht hatte. Wie weit die Kaiser unmittelbar oder
mittelbar der Synode ihre persönlichen Entschließungen
aufnötigen wollten, hing lediglich von ihrem Ermessen und
ihrer Energie ab. Konstantin, Constantius, Theodosius I.
haben rücksichtslos ihren Willen durchgesetzt; der jüngere
Theodosius befahl seinen Kommissaren in Ephesus aus-
drücklich, sich nicht in die dogmatischen Fragen einzu-
mischen, und ließ es geschehen, daß das Konzil sich in
zwei spaltete, die diametral entgegengesetzte Beschlüsse
faßten ; auf dem zweiten Ephesischen Konzil gab er dem
alexandrinischen Patriarchen von vornherein die Leitung
in die Hand und stellte ihm seine Kommissare zur Ver-
fügung. In Chalzedon dagegen führten die kaiserlichen
Beamten ein scharfes Regiment; sie setzten gegen den
anfänglichen Widerspruch der Bischöfe es durch, daß
eine Glaubensformel angenommen wurde, die der Allianz
entsprach, welche der Hof mit dem Papst gegen das
alexandrinische Patriarchat geschlossen hatte.
Ich habe mit Absicht die überragende rechtliche
Macht, die dank der kraftvollen Politik Konstantins das
Kaisertum gegenüber der Kirche besaß, etwas ausführ-
licher geschildert, da diese Seite der Konziliengeschichte
meist in sehr verkürzender Perspektive gesehen wird.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 2
18 Eduard Schwartz,
Damit soll nicht gesagt sein, daß die in den großen
Konzilien sich abspielende dogmatische Entwicklung aus-
schließlich durch die kaiserliche Politik bestimmt sei; vor
einem derartigen Rückfall in einen antiquierten rationali-
stischen Pragmatismus ist die moderne Geschichtsfor-
schung hoffentlich sicher. Niemals hat ein Kaiser allein ein
Dogma machen können; der kaiserliche Wille kann nur
Synoden veranlassen oder dulden, die Streitigkeiten ent-
scheiden, welche aus dem Schoß der Kirche selbst hervor-
gegangen sind. Seit den Tagen des Klemens und Ori-
genes erhob die Kirche den Anspruch, nicht nur den
Glauben der Einfältigen sondern auch die Weltanschau-
ung der Gebildeten zu bestimmen, und dieser Anspruch
wurde universal, als der Staat sie zur Mitregentin machte.
Das Problem, wie die Gottheit und Menschheit dessen,
den sie als ihren Stifter verehrte, dogmatisch zu kon-
struieren sei, mußte sich ihr aufdrängen; aus jedem Ver-
such der Lösung ergaben sich neue Widersprüche, die
neue Lösungen heischten. Man kann viel eher die Frage
aufwerfen, wie das Problem zum Stillstand gekommen
ist, als warum es auftauchte; und eine gewisse Folge-
richtigkeit in der Ausbildung des Dogmas wird auch der
nicht verkennen wollen, der zweifelt, ob diese Folge-
richtigkeit mit einer Steigerung des religiösen Faktors
zusammenhängt. So soll der Dogmengeschichte ihr Recht
bleiben; nur kann sie die Stelle der Geschichte nicht
allein einnehmen und den Irrtum vertreten oder begün-
stigen, als ob die kirchliche Entwicklung in der Zeit der
großen Konzilien mit der logisch-dialektischen Fortbil-
dung der dogmatischen Spekulation identisch sei oder
in erster Linie von ihr abhänge. Solange sich die vom
Staat noch freie Kirche mit den Taufbekenntnissen be-'
gnügte, die im 2. und 3. Jahrhundert in den Gemeinden
entstanden waren und sich durch Verkehr und Pro-
paganda ausgeglichen hatten, war der Spekulation ein
weiter Spielraum gelassen, so daß die kirchliche Meta-
physik mit großer Freiheit mannigfaltige Blüten trieb.
Eine Tendenz, diese Freiheit zu beschränken, ist im
3. Jahrhundert schon deutlich wahrnehmbar; sie geht nicht
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 1**
eigentlich vom Kirchenregiment, sondern von den Theo-
logen selbst aus, die der Dogmatik einer Schule die
Alleinherrschait sichern wollen. In ganz anderem Maße
war die Freiheit der Spekulation bedroht von dem Augen-
blick an, in dem die Staatsgewalt es für nützlich hielt,
daß die von ihr anerkannte Kirche ihre Einheit durch
eine rechtlich bindende Glaubensformel äußerlich doku-
mentierte. Nunmehr wurde jede Lehre, die sich durch-
setzte oder verdammt wurde, auf einen kurzen, prä-
zisen Ausdruck gebracht und an Stelle einer kompli-
zierten, mehr oder weniger biegsamen dogmatischen An-
schauung, einer Stimmung, die auch starke Gegensätze
in der Schwebe zu halten vermochte, trat das Schlag-
wort, das mit harter Kürze, wie ein Gesetzesparagraph,
der Spekulation die Grenze setzt. Spielten sich die dog-
matischen Auseinandersetzungen früher in der intellek-
tuellen Oberschicht der Christenheit ab und sanken sie
nur dann bis zu den Gemeinden hinab, wenn ein be-
deutender Volksführer, wie Paul von Samosata es gewesen
sein muß, das Interesse an einem Dogma zur persön-
lichen Parteinahme steigerte, so war mit den Schlag-
worten der neuen Glaubensformeln ein Zündstoff ge-
schaffen, der die Massen in Flammen setzte. Dialektische
Bildung, Bibelkenntnis, religiöser Ernst der einzelnen
wogen leicht gegenüber dem Fanatismus der viel zu vielen,
der wie eine Waberlohe um ein solches Wort herumwogte;
gerade die alexandrinischen Kirchenfürsten, vor allem
Athanasius und Cyrill, haben aus dem oiwoiaiog, der
0-eoroy.oQ, dem ungeteilten Christus Feldzeichen gemacht,
die Heerhaufen von unwiderstehlicher Massenwirkung
zusainmenscharten. Erst jetzt erwachen die provinzialen
und nationalen Gegensätze in der Kirche, die bis dahin
geschlummert oder friedlich nebeneinander bestanden
hatten. Gegen das von Konstantin in Nizäa oktroyierte
okzidentalische ouooioiog lehnte sich der Orient auf; wenn
der Widerstand auch nur indirekt war und es nach dem
Tode des Euseb von Nikomedien an der überragenden
Persönlichkeit fehlte, die ihn zu einer einheitlichen Be-
wegung zusammenfaßte, so darf Athanasius" Polemik nicht
2*
20 Kduard Schwartz,
dazu verführen, die innere Einheit dieses Gegensatzes
zwischen dem orientalischen und okzidentalischen Christus-
glauben zu unterschätzen. Wo die äußeren Verhältnisse
ihm gestatteten, sich Luft zu machen, wie auf der Doppel-
synode von Sardica, führte er zum Schisma. Als eine
neue Generation herangewachsen war und neue Probleme
die alten Gegensätze zurückgedrängt hatten, hat wiederum
ein okzidentalischer Kaiser, Theodosius, in Konstantinopel
381 das Schisma zugunsten des Nizänums endgültig
beseitigt, und es dauerte eine geraume Zeit, bis Osten
und Westen von neuem aneinander gerieten. Aber nach-
dem in Chalzedon Rom, im Bunde mit dem Konstanti-
nopler Hof, den alexandrinischen Monophysitismus hin-
ausgewiesen hatte, ging zunächst Ägypten der Reichs-
kirche verloren und wurde zur koptischen Sonderprovinz;
solange Zeno und Anastasius die Opposition des Orients
gegen das Chalcedonense, so weit es irgend ging, tole-
rierten, war faktisch die Spaltung zwischen Orient und
Okzident da, und Justinian versuchte vergeblich, im Inter-
esse seiner Eroberungen in Italien und Afrika, sich dem
Westen wieder zu nähern und die Kirche durch neue
Formeln zu einigen: die Syrer fielen ab und fühlten
sich später in dem antichristlichen Weltreich des Islam
unter den toleranten Ummajaden wohler als unter den
Schikanen der Reichskirche. Es ist längst erkannt, daß
bei diesen Abspaltungen das nationale, durch die Sprach-
differenzen unterstützte Moment in zentrifugalem Sinne
gewirkt hat; es hat das aber, da von einem wirklichen
Nationalgefühl keine Rede sein kann, nur darum gekonnt,
weil die Schlagworte der Glaubensformeln dem dumpfen
Gesamtempfinden der Kopten, Syrer, Armenier usw.
Sammlung und Stoßkraft verliehen.
Da ferner die Entwicklung des Dogmas auf den
Konzilien sich in der Weise vollzieht, daß bestimmte
Lehren verurteilt und Formeln zur Abwehr dieser Lehren
aufgestellt werden, so müssen die Personen, die die
dogmatischen Gegensätze vertreten, und die mit den
Personen zusammenhängenden Machtfragen sich viel zu
sehr geltend machen, als daß die Ideen allein die Debatte
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 21
zu beherrschen vermögen. Der Sieg hing nicht davon
ab, daß eine Partei die andere überzeugte, das ist nie
vorgekommen, sondern wer, aus welchen Gründen auch
immer, den Kaiser auf seiner Seite hatte, und auch für
die Kirche selbst kam viel darauf an, ob der Kaiser sich
zum Werkzeug einer Partei hergab, oder ob er das divide
et impera geschickt zu handhaben verstand. Konstantin
nutzte die Dankbarkeit der Bischöfe für die hohe Stellung,
die er ihnen verschafft hatte, in genialer Weise aus: er
bekam immer, ohne gewaltsame Mittel, seine Majoritäten
zusammen und hütete sich, jemals einen Streit vollständig
auszutragen, so daß immer jede Partei etwas zu hoffen
hatte. Schon als er nur Herr des Westens war, tat er
so, als wolle er die Donatisten zur Unterwerfung unter
die Großkirche bringen, hat aber keine definitive Ent-
scheidung zu ihren Ungunsten gefällt. Beim arianischen
Streit standen sich, als er vors nizänische Konzil kam,
der alexandrinische Patriarch und der Bischof von Niko-
medien gegenüber. Jener war der Herr der durch be-
sondere Umstände zentralisierten ägyptischen Kirche: das
nizänische Konzil erkennt es als Gewohnheitsrecht des
alexandrinischen Stuhls an, daß er die kirchliche Supre-
matie über Ägypten, das damals in zwei Reichsprovinzen
zerfiel, ferner über Libyen und die Pentapolis hatte. Wie
dies Gewohnheitsrecht, das zweifellos älter als die dio-
kletianische Provinzialordnung ist, entstanden war, ist noch
nicht aufgeklärt, z. T. hängt es jedenfalls damit zusam-
men, daß Ägypten als Landbezirk von Alexandrien auf-
gefaßt wurde und der Bischof der Stadt die Oberhoheit
über die yv'ioa hatte. Es ist auch nicht überliefert, worin
dies Gewohnheitsrecht bestand; nur darf man vermuten,
daß der alexandrinische Bischof die sämtlichen Bistümer
in den angegebenen Provinzen besetzte und somit es in
der Hand hatte, sich eine ergebene und zahlreiche Pha-
lanx von Anhängern zu verschaffen; denn die Zahl dieser
Bistümer muß über 100 betragen haben. Ein ähnliches
Gewohnheitsrecht wie dem Stuhl des hl. Markus wurde
vom nizänischen Konzil den Nachfolgern Petri in Rom
und Antiochien bestätigt. Nach Ausweis einer uralten,
22 Eduard Schwartz,
durch den griechischen Text nicht gedeckten Obersetzung
des sechsten nizänischen Kanons beanspruchte der römi-
sche Papst die Suprematie über die siiburbicariae regiones,
d. h. die zehn diokletianisch-konstantinischen Provinzen,
die unter dem Vicarius Urbis standen. Das ist nur
ein den späteren Verhältnissen angepaßter Ausdruck für
die schon im 3. Jahrhundert nachweisbare kirchliche Ober-
hoheit des römischen Bischofs über Italien. Der Bischof
von Antiochien ordinierte im 5. Jahrhundert die Metro-
politen der zur Dioecesis Oriens zusammengefaßten Pro-
vinzen, mußte aber dies Recht später mit dem Thronos
von Jerusalem teilen, dem der Bischof Juvenalis durch
eine nicht übermäßig ehrliche Politik auf den Konzilen
von Ephesus und Chalzedon eine ähnliche Stellung wie
den vier anderen Patriarchaten verschafft hatte. Der
Thronos von Konstantinopel bedeutete 325 noch nichts;
erst die Synode von 381 erteilte ihm als dem Sitz von
Neu-Rom die zweite Stellung nach Rom, was durch das
Chalzedonische Konzil, unter scharfem Protest von Seiten
des Papstes Leo, dahin ausgelegt wurde, daß er das
Recht erhielt, die Metropoliten der pontischen, asiatischen
und thrakischen Diözese zu ordinieren. Dagegen be-
saßen die übrigen Metropoliten zur Zeit des nizänischen
Konzils höchstens das Bestätigungsrecht für die Bischöfe
ihrer Provinz; daneben existierte wahrscheinlich eine Fülle
von Sonderrechten einzelner Bistümer, die historisch ent-
standen waren, durch den Fortschritt der Mission oder
dadurch, daß attribuierte Ortschaften später zu Städten
wurden und Bischöfe erhielten, deren Ordination der
Bischof der Stadt, zu der sie früher gehörten, in Anspruch
nahm. Das Werden der Metropolitanverfassung ist darum
so schwer zu verfolgen, weil es in einer überlieferungs-
losen Zeit, vor den großen Konzilien begonnen hat, nicht
mit bestimmten Satzungen, sondern spontan und un-
regelmäßig. Die Entwicklung mag schon vor der dio-
kletianischen Provinzialordnung eingesetzt haben und
wurde dann durch die Zerlegung der alten Provinzen
in kleinere Einheiten zugleich kompliziert und gefördert;
im letzten Grunde ist sie ebenso wie die Svnoden aus
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrliunderts. 23
dem Bedürfnis entstanden , den Widerspruch zwischen
der alten autokephalen Gemeinde und der Einheit der
ökumenischen Kirche abzuschwächen.
Zweifellos vereinigte zur Zeit des nizänischen Kon-
zils von allen Bischöfen des gesamten Reichs der ale-
xandrinische die größte Macht in seiner Hand. Eusebius
von Nikomedien hatte ihm nur die Hoffnung entgegen-
zusetzen, daß er als Bischof der kaiserlichen Residenz
Nikomedien den Hof gewinnen könne — mit den kaiser-
lichen Damen glückte es ihm auch; außerdem w^ar durch
seine lebhafte Agitation eine Partei zusammengebracht,
die zwar nicht die Majorität bildete, aber doch zu stark
war, um von einer Regierung, welche die Kirche einigen
wollte, ignoriert zu werden. Zunächst erlitt der Bischof
der kaiserlichen Residenz eine völlige Niederlage. Die
Lehre des Arius wurde verdammt, dieser selbst verflucht,
vom Kaiser aus Alexandrien ausgewiesen und nach einem
Zwangsaufenthalt relegiert. Euseb war bereit gewesen,
die neue Glaubensformel, ja auch das Anathema der aus
Arius' Lehre herausgenommenen Sätze zu unterzeichnen,
aber der gegen seinen alten Freund persönlich gerich-
teten Verfluchung zuzustimmen, das war ihm zuviel. Er
weigerte sich und verfiel der Exkommunikation, auch
ihn traf das kaiserliche Verbannungsdekret, und seine
Gemeinde wurde aufgefordert, einen Nachfolger zu wählen.
Diesem Sturz gegenüber schien der alexandrinische Stuhl
in glänzender Machtfülle dazustehen. Von der Opposi-
tion der intellektuellen Presbyter und vom melitianischen
Schisma wurde er durch die nizänischen Beschlüsse be-
freit; ihm wnrden an erster Stelle, vor Antiochien und
den übrigen irgendeinen Vorzug beanspruchenden Thro-
noi, seine Gewohnheitsrechte bestätigt, mit einer Moti-
vierung, die ihn deutlich neben Rom, die Hauptstadt des
Westens, rückte; daß weder die Exkommunikationen der
antiochenischen Synode noch die alexandrinischen gegen
Arius aufgestellten Formeln angenommen, sondern ein
neues Schlagwort vom Kaiser oktroyiert wurde, machte
der alexandrinischen Politik nichts aus, da sie klug genug
war, sich von vornherein auf den Boden der Tatsachen
24 Eduard Schwartz,
zu stellen und das bf-ioovoiog auf das eigene Panier zu
schreiben. Aber die Hoffnung, Konstantin werde fort-
fahren, die Kirche im Sinne des alexandrinischen Patri-
archats zu regieren, sollte gründlich enttäuscht werden.
In dem zweiten großen Zentrum des Ostens, in Anti-
ochien, hatte kurz vor Nizäa Eustathius den Thronos
bestiegen, der in Nizäa eifrig gegen Arius und seine
Anhänger wirkte und sofort nach dem Konzil eine hitzige
Polemik mit Euseb von Caesarea und anderen begann,
die vor dem Konzil sich auf Arius' Seite gestellt, aber
die Synodalbeschlüsse unterzeichnet hatten. Er wurde,
nicht aus dogmatischen Gründen, auf einer antiochenischen
Synode abgesetzt, vom Kaiser persönlich verhört und
zur Relegation verurteilt. Als der an seiner Stelle ein-
gesetzte tyrische Bischof Paulinus, ein ausgesprochener
Anhänger der Eusebianer, und dessen Nachfolger rasch
hintereinander starben, versuchten die Anhänger des
Eustathius, durch einen Aufstand den abgesetzten Bischof
zurückzuführen. Konstantin griff sofort energisch durch
und erzwang den Frieden in der Gemeinde; zum Bischof
schlug er wiederum einen Eusebianer vor. Schwerlich ohne,
sicher nicht gegen die Absicht des Kaisers wurde Anti-
ochien eine Hochburg der antialexandrinischen Partei
und ist es immer geblieben; der Gegensatz zwischen den
Patriarchaten Ägyptens und der Dioecesis Oriens ist in
der Konziliengeschichte eines der wichtigsten Momente.
Die Kanones einer damals tagenden Synode von Anti-
ochien sind in die offizielle Sammlung gelangt; in den
scharfen Bestimmungen gegen die Kleriker, welche die
Autorität des Bischofs mißachten und dem Versuch, die
Suprematie des Metropoliten rechtlich zu fixieren, sind
wohl die Nachwirkungen des Kampfes mit den eustathia-
nischen Schismatikern zu spüren.
In derselben Linie der kaiserlichen Politik lag es,
daß Euseb von Nikomedien und sein Nachbarbischof
Theognis von Nizäa, der Exkommunikation und Ver-
bannung mit ihm geteilt hatte, binnen kurzem wieder in
Gnaden angenommen und ihren Gemeinden zurück-
gegeben wurden. Es hing das damit zusammen, daß
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 25
Arius auf Grund eines eingereichten Glaubensbekennt-
nisses ebenfalls vom Kaiser begnadigt war. Sicherlich
ist Konstantin so nicht vorgegangen, ohne daß eine von
Neuem berufene Synode mitgewirkt hätte; da unsere
Überlieferung durch die nizänische Orthodoxie bestimmt
ist, hat sich die Kunde von einem zweiten nizänischen
Konzil nur in wenigen, meist übersehenen Spuren er-
halten. Gemäß dem kirchlichen Recht und zugleich
seinem Grundsatz, nie definitiv zu entscheiden, getreu,
machte Konstantin die Rückkehr des Arius nach Alexan-
drien davon abhängig, ob der Bischof Alexander das
von Arius abgelegte Glaubensbekenntnis für orthodox
erklären wolle: tat er es, so war damit die Unterwerfung
des mächtigsten Bistums unter den kaiserlichen Willen
in ganz anderer Weise besiegelt als durch die Unter-
zeichnung des nizänischen Symbols. Es taucht hier
zuerst die Frage auf, ob neben dem Nicaenum andere
und ältere Formeln zugelassen werden sollen, die ihm
nicht direkt widersprechen. Konstantin bejahte sie, da
er auf diese Weise freie Hand behielt; die Eusebianer
ebenfalls, weil ihnen das unbiblische Schlagwort uiooioioQ
widerwärtig war; dagegen blieb das alexandrinische Pa-
triarchat in der Verneinung fest. Alexander starb schon
drei Jahre nach dem nizänischen Konzil; sein Nachfolger
Athanasius verweigerte Arius' Rezeption, da sein dem Kaiser
eingereichtes Bekenntnis nicht nizänisch sei. Konstantin
ließ sich das nicht nur gefallen, sondern deckte ihn sogar
gegen die Angriffe, die die melitianischen Schismatiker
gegen ihn erhoben; von Arius' Aufnahme war Jahre
hindurch keine Rede, und er bildete Sondergemeinden.
Da kam wieder einer der jähen Umschläge, die für das
Regiment Konstantins so charakteristisch sind. Um die
Jahreswende 332/33 erließ er ein scharfes Edikt gegen
Arius und ein persönliches Schreiben an ihn, in dem er
unter Androhung strenger Strafen gegen die ihm an-
hängenden Kleriker aufgefordert wurde, an den Hof zu
kommen und sich zu unterwerfen. Arius tat es, um
seine Anhänger vor arger Schädigung zu bewahren; sein
Glaubensbekenntnis wurde vom Kaiser angenommen.
2b Eduard Schwartz,
Damit war die Gefahr, daß er eine Sonderkirche bilden
könne, beseitigt; einen Arianismus im strengen Sinne des
Wortes gibt es von nun an nicht mehr, und es ist nicht ganz
ehrlich, wenn Athanasius in seiner literarischen Polemik
die Partei des Euseb von Nikomedien als Arianer an-
greift; sie haben sich seit Nizäa und vollends seit Arius'
definitiver Unterwerfung niemals mit seiner in Nizäa
verdammten Lehre identifiziert, und die ein Menschen-
alter später von Aetius und Eunomins begründete Sekte
der Anhomöer opponiert gerade gegen die Partei der
Eusebianer, die durch Constantius zur Herrschaft kam.
Nachdem der Arianismus erledigt war, schritt Kon-
stantin dazu, die Macht des alexandrinischen Patriarchen
zu brechen. Auf einem großen Konzil in Tyrus wurden
die Anklagen der Melitianer gegen ihn verhandelt; als
er merkte, daß er gegen die Majorität seiner Gegner
nicht aufkam, setzte er sich auf ein Schiff und fuhr nach
Konstantinopel, um sein Glück noch einmal beim Kaiser
persönlich zu versuchen. Das Konzil verurteilte ihn in
contumaciam zur Absetzung und nahm in Jerusalem,
wohin es sich auf Befehl des Kaisers zur Einweihung
der neuen Basilika begeben hatte, den Arius in die christ-
liche Gemeinschaft wieder auf; der Beschluß wurde sofort
der alexandrinischen Gemeinde mitgeteilt. Einen Augen-
blick schien es so, als sei es Athanasius in Konstantinopel
gelungen, den Kaiser auf seine Seite zu bringen; es ging
ein zorniges Schreiben an die Synode ab, den Prozeß
neu aufzunehmen. Aber bei einer persönlichen Unter-
redung zwischen den Machthabern des Reichs und der
Kirche kam es zum Konflikt; der Despot fühlte, daß der
Bischof das Zeug dazu hatte, ein zweiter Despot zu
werden, und relegierte ihn nach Trier. Doch brachte er
auch diesmal die Sache nicht zum Ende; der Befehl,
einen Nachfolger zu wählen, unterblieb, und die ägyptische
Kirche war so eisenfest mit ihrem Patriarchen verbunden,
daß sie aus freien Stücken nicht dazu schritt.
War es schon an und für sich keine leichte Erb-
schaft, die Constantius als Herrscher des östlichen Drit-
tels des Reiches mit diesem unausgetragenen Streit an-
Die Konzilien des 4. und 5. Jalirhunderts. 27
trat, SO wurde sie ihm eine noch schwerere Bürde dadurch,
daß sein ältester Bruder, Konstantin II., der als Caesar
in Trier residiert und unter dem persönlichen Einfluß des
Athanasius _<:jestanden hatte, ihm nebst einer Reihe ande-
rer orientalischer Bischöfe, die von Konstantin relegiert
waren, die Rückkehr verstattete. Constantius empfand
die Beleidigung um so schwerer, als er sich die Macht
zu direktem Widerstände nicht zutraute; er mußte es
dulden, daß der Patriarch wie ein Triumphator nach
seinem Herrschersitz zurückkehrte. Jetzt war für die
Eusebianer die Stunde gekommen. Constantius erhob
ihren Führer zum Bischof von Konstantinopel und ließ
auf einer Synode gegen die Rückkehr des Athanasius
Protest erheben; sie sei eine flagrante Verletzung der
Beschlüsse von Tyrus.
Damit war der erste Kampf zwischen einem Kaiser
und einem Papst ausgebrochen. Es ist Constantius bei
der Nachwelt übel gegangen: ein Heiliger der orthodoxen
Kirche und der letzte heidnische Geschichtschreiber in
lateinischer Sprache haben beide sein Bild in dunklen
Farben gemalt. Unter dem Druck eines Herrschers auf-
gewachsen, der für niemand so furchtbar war als für
seine Angehörigen, bei der Teilung des Erbes übervor-
teilt, so daß er auch als Augustus sich vor Mächtigeren
ducken mußte, verlor er, wenn er sie überhaupt je besaß,
die Herrschertugend, die für die Popularität in der Gegen-
wart und für den Ruhm bei der Nachwelt die wichtigste
ist, die Charis, die Untertanen und Gegnern den Beifall
ontlockt, den Gewalt und Sieg allein nicht erzwingen.
Mit Unrecht gilt Constantius als ein Feind der Kirche;
die Heiden haßten ihn, weil er der Freund und Wohl-
täter der Christen sein wollte. Er hat die Kirche nie so
willkürlich regiert und hat nie seine Kirchenpolitik so um
ihre Axe gedreht wie sein Vater; dem Rat der Bischöfe
ist er gehorsamer gefolgt und hat sich mit mehr Andacht
in die Finessen des christologischen Dogmas vertieft, als es
der Schöpfer des nizänischen Symbols je getan hat; in jeder
Großstadt zeugten prachtvolle Basiliken von seiner Muni-
fizenz, auch die alte Peterskirche hat seinen Namen auf
28 Eduard Schwartz,
der Dedikationsinschrift getragen. Es hat ihm alles nichts
geholfen. Während Athanasius und seine Anhänger sich
wohl gehütet haben, Konstantin für das tyrische Konzil
und die Rezeption des Arius verantwortlich zu machen,
schleuderten sie gegen Constantius schon zu seinen Leb-
zeiten die wütendsten Pamphlete, die er vornehm tole-
rierte; als er die Augen geschlossen hatte, war und blieb
sein Andenken verflucht. Es wurde ihm zum Verhäng-
nis, daß er sich über den Haß gegen Athanasius darum nicht
erheben konnte, weil er ihn zweimal, in entscheidenden
Momenten seines Lebens, hatte hinunterwürgen müssen;
als er durch einen unerhörten Glücksfall das gesamte
Reich in die Hand bekam, war er verbittert und machte
die Rache an seinem Gegner zur Triebfeder seiner Politik.
Damit wurde auch das vergiftet, was richtig und gut an
ihr gedacht war; sie wurde schließlich eine Beute von
Intriganten.
So schwer die kirchliche Geschichtschreibung bei
Constantius die Schatten aufzutragen liebt, so licht mischt
sie die Farben bei Athanasius. Wer ihn aus seinen
Schriften kennt, wird freilich bald zweifeln, ob seine Bio-
graphie sich zu einem Erbauungsbuch eignet, und eher
in ihm den polemischen Pamphletisten erkennen, der mit
allen Mitteln auf ein immer gleiches Ziel losgeht, ohne
sich ängstlich um die historische Wahrheit zu kümmern;
er wird dies unaufhörliche Hämmern auf den Gegner um
so weniger bewundern können, als Athanasius mit der
antiken Forderung, auch die Polemik zu stilisieren, völlig
gebrochen hat. Sein sprachlicher Ausdruck, die Anord-
nung der Gedanken, der Aufbau seiner Schriften stehen
bergetief unter dem, was die christliche Literatur vor und
nach ihm darin erreicht hat, und ihm fehlt als dem echten
Politiker die naive Originalität, die die Mängel der Form
mehr als wett machen kann. Im Handeln war er Real-
politiker; er regierte so brutal, wie es die Bischöfe über-
haupt taten, sobald die Staatsgewalt ihnen ihren Arm
lieh, und die Art, wie er Marceil von Ankyra bald zum
Genossen annahm, bald fallen ließ, vor allem aber die
fast zynische Politik, mit der er das Schisma in Anti-
Die Konzilien des 4. und ö. Jahrhunderts. 29
ochien unterhielt und so das rivalisierende Patriarchat
zur Ohnmacht verurteilte, legen Zeugnis davon ab, daü
er das evangelische Gebot der Schlangenklugheit mit
eifrigem Gehorsam befolgte. Basilius ist wenigstens in
seiner Jugend ein fühlender Mensch gewesen und ver-
mag sich auch später noch in vornehmem Plauderton
über das politische Getriebe zu erheben; Athanasius ist
nur Hierarch vom Schlage jener Kirchenfürsten, denen
der Glaube an eine bestimmte Lehre und der Wille zur
.Macht zu einer stahlharten Masse ohne Riß und Sprung
werden. Wie Gregor VII. war er über gemeine Motive
und niedrige Intrigen erhaben; er hat nur die orthodoxe
Einheit der Kirche und den Primat seines Thronos im
Orient, aber niemals einen persönlichen Vorteil gewollt,
und der unbeugsame Mut, mit dem er Konstantin und
Constantius gegenübertrat, ist allerdings von weltgeschicht-
licher Größe: solange die Cäsaren geboten, war so etwas
nicht vorgekommen und am allerwenigsten in der von
Konstantin anerkannten Bischofskirche.
Die einzelnen Stadien des Kampfes, den er mit Con-
stantius führte, ausführlich zu erzählen, liegt nicht in
meiner Absicht; ich kann hier nur die wichtigsten Etap-
pen kurz skizzieren. Daß gleich nach Athanasius' Rück-
kehr eine Synode, wie schon gesagt, diese Rückkehr für
einen Rechtsbruch erklärte, war durchaus in der Ord-
nung; es war eine arge Willkür von selten Konstantins II.,
die Beschlüsse einer so in aller Form Rechtens berufenen
Synode, wie es die tyrische war, zu ignorieren. Dagegen
wich Constantius allerdings von der schlau zuwartenden
Politik seines Vaters darin ab, daß er sofort zu gewalt-
samen Maßregeln schritt; er verjagte Athanasius aus Ale-
xandrien und nötigte den Alexandrinern einen Gegen-
bischof auf, den sie nicht gewählt hatten und den sie
nicht wollten. Athanasius ging nach dem Westen und
fand bei dem römischen Bischof Julius geneigtes Gehör;
die Verhandlungen zwischen diesem und den eusebiani-
schen Bischöfen des Ostens spitzten sich rasch zu starken
Unfreundlichkeiten zu und endeten 341 damit, daß eine
römische Synode die tyrischen Beschlüsse kassierte,
30 Eduard Schwartz,
eine antiochcnische, der Constantius persönlich beiwohnte,
sie aufrechterhielt und zugleich eine Formel aufstellte,
für die, nicht mit Ausschluß des Nicaenums, sondern
neben ihm, orthodoxe Gültigkeit behauptet wurde. Das
war ein zweiter politischer Fehler; man spürt, daß der
kluge Parteiführer Eusebius in Konstantinopel gestorben
war. Solange sich Constantius und die östlichen Bischöfe
strikt an die Rechtsbasis des tyrischen Konzils hielten,
war ihre Stellung unangreifbar; dagegen mußte jeder
Versuch, das dogmatische Gebiet zu betreten, zu unab-
sehbaren Konsequenzen führen. Die Freiheit, neben
dem Nicaenum ältere Formeln wieder aufzunehmen, war
zwar von Konstantin in einem einzelnen Falle anerkannt
und durch das Jerusalemische Konzil sanktioniert; aber
sie stand nun einmal im Widerspruch mit dem Grund-
satz, den Konstantin selbst für das Verhältnis von Kirche
und Staat aufgestellt hatte, und war im gegebenen Falle
der Unehrlichkeit verdächtig: das Nicaenum sollte unter-
wühlt werden. Das drohende Schisma kam ein Jahr
später, 342, auf der Synode von Sardica zum Ausbruch.
Nach dem Tode Konstantins II. hatte der dritte Bruder
Constans dessen Reichsteil hinzubekommen, so daß er
zwei Drittel der konstantinischen Monarchie in seiner
Hand vereinigte. Er hatte keine Lust, durch einen Krieg
auch das letzte Drittel noch hinzuzugewinnen, aber es
machte ihm Spaß, seine Überlegenheit zu benutzen, um
seinen Bruder zu ärgern, und so zwang er ihn, mit ihm
zusammen eine kaiserliche Synode nach Sardica zu be-
rufen, an der Grenze seines Reichs, in herausfordernder
Nähe von Konstantinopel. Da von vornherein feststand,
daß die Majorität sich zu Athanasius' Gunsten entscheiden
werde, machten die Orientalen von einem Mittel Gebrauch^
das in der Geschichte der späteren Konzilien immer wie-
der vorkommt: sie protestierten und bildeten auf Kon-
stantins' Rat in Philippopel, auf orientalischem Gebiet,
eine Gegensynode unter dem Vorsitz des antiochenischen
Metropoliten. Die Okzidentalen cassierten die tyrischen
Beschlüsse gegen Athanasius und stellten eine Formel
auf, die das Nicaenum aufnahm und erweiterte, die Orien-
Die Konzilien des 4. und f>. jaiirliunderts. 31
talen exkommunizierten Athanasius von neuem und er-
hoben eine Formel, die sie vorher, als die Verhandlungen
über die Einberufung der Synode noch schwebten, Con-
stans eingereicht hatten. Die Kirche war gespalten, wenn
auch die Verhandlungen nach dem Konzil noch fortgesetzt
wurden; sie blieb es auch, als Constans schließlich, im
Jahr 346, nachdem der Gegenbischof in Alexandrien ge-
storben war, es durchsetzte, daß Constantius Athanasius
zurückberief: denn mit dieser Konzession erkannte er
das okzidentalische Konzil von Sardica so wenig an wie
es die Bischöfe taten, die das orientalische unterzeichnet
hatten.
Alles wurde auf den KojDf gestellt, als Constans durch
den Usurpator Magnentius ermordet wurde und dieser
wieder Constantius erlag. Mit langsamem, aber zähem
Druck brach der neue Alleinherrscher den Widerstand
der okzidentalischen Bischöfe; auf einer Synode in Mai-
land wurde Athanasius abgesetzt, unmittelbar darauf mit
militärischer Gewalt entfernt und den Alexandrinern zum
zweiten Male ein Gegenbischof aufoktroyiert. Dann ging
Constantius daran, das Nicaenum aus der Welt zu schaf-
fen, denn so viel hatte er von den ihn umgebenden Bi-
schöfen gelernt, um einzusehen, daß dies die stärkste
Stütze für Athanasius war. Bei dieser Teilung der Beute
gerieten sich aber die machthungrigen Bischöfe in die
Haare. Gegen die Führer der alten eusebianischen Partei,
Basilius von Ankyra und Georg von Laodicea, in Syrien
erhob sich eine Opposition, im Westen geführt von den
intriganten Bischöfen Ursacius und Valens, die als alte
Gegner des Athanasius bei Constantius lieb Kind waren,
im Osten von dem ehrgeizigen Nachfolger des Euseb
von Caesarea, Acacius, der die Gelegenheit benutzen
wollte, um das Bistum von Jerusalem, das seine Metro-
politenstellung in Palästina gefährdete, und das Patriarchat
von Antiochien mit ihm ergebenen Leuten zu besetzen.
Ursprünglich hoffte diese Partei, die neu entstandene
Sekte der Anhomöer, die das Nicaenum mit dialektischen
Waffen direkt bekämpfte, in die Reichskirche hineinzu-
bringen und diese durch ein neues Credo umzugestalten.
32 Eduard Schwartz,
Basilius und Georg brachten 358 in Ankyra eine Synode
zusammen, die gegen diese Tendenzen auf das lebhaf-
teste protestierte, und wußten den Kaiser so gegen die
Anhomöer einzunehmen, daß Acacius sich gezwungen
sah, die Sektierer offiziell von sich zu stoßen und sie
nur indirekt zu fördern. Doch waren Basilius und seine
Partei durch den neuen Gegensatz gegen die Homoeer, wie
die Partei des Acacius sich jetzt nannte, dem Nicaenum
wie der so nahe gerückt, daß die Gegner sie bei Hofe
ausstachen; Acacius operierte im Bunde mit Ursacius und
Valens auf den Synoden von Rimini und dem isaurischen
Seleukeia so geschickt, daß sie, nicht Basilius und seine
Anhänger, die Formel von Konstantinopel 360 redigier-
ten, die die Kirche nun endlich einigen sollte, und ihre
Gegner haufenweise absetzten; die kaiserlichen Verban-
nungsdekrete folgten nach. Eudoxius, den Acacius am
Anfang des Streits nach Antiochien gebracht hatte, erhielt
den Thronos von Konstantinopel; nach Antiochien kam
der kluge, geschmeidige Meletius, der sich durch eine
geschickte Predigt als Anhänger der Konstantinopeler For-
mel legitimierte, ohne das kleine Häuflein von orthodoxen
Nizänern, das sich unter Paulinus zusammengefunden
hatte, zu sehr vor den Kopf zu stoßen. Acacius traute
ihm nicht; er wußte ihn bald zu entfernen und brachte
den alten Arianer Euzoius an seine Stelle.
Der Sieg des Kaisers war, äußerlich betrachtet, voll-
ständig. Athanasius war ein landflüchtiger Mann, der
es nicht wagen durfte, sein Eremitenversteck zu verlassen,
seine Anhänger waren verjagt und vertrieben: eine
neue Formel, die das Wort olola ausdrücklich verbot,
ersetzte das Nicaenum. In Wahrheit erreichte Constantius
durch seine antinizänische Politik das Gegenteil von dem,
was er beabsichtigte: das nizänische Symbol, das Kon-
stantin der orientalischen Kirche aufgezwungen hatte und
das im Anfang lediglich das Wahrzeichen der kaiserlichen
Oberhoheit über die geeinte Reichskirche war, wurde
jetzt, als Constantius es bekämpfte, durch Athanasius'
zähen Widerstand das Panier der vom Kaiser unabhän-
gigen Kirche und gewann damit eine Werbekraft, die es
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 33
ursprünglich nie besessen hatte. Die von Constantius neu
geschaffene Einheit der Kirche fristete faktisch ihr Dasein
nicht einmal zwei Jahre, rechtlich ist sie erst durch
Theodosius und das konstantinopeler Konzil von 381 be-
seitigt, nach einer zwanzigjährigen Verwirrung, die zu-
nächst Julian absichtlich dadurch anrichtete, daß er alle
verbannten Bischöfe zurückkehren ließ, und die dann
durch das schlaffe und inkonsequente Regiment des Valens
perpetuiert wurde, da er zwar durch allerhand Schikanen
die unter Constantius erzwungene Einheit der Kirche
wiederherzustellen suchte, aber gerade die Notabilitäten,
wie Athanasius. der wieder in Alexandrien thronte, und
Basilius im kappadozischen Caesarea, in ihren Positionen
nicht zu erschüttern wagte. Der Westen wurde unter
Valentinians toleranter Regierung wieder nizänisch; Da-
masus organisierte die in den Stürmen unter Constantius
arg zerrüttete römische Kirche von neuem und bot dem
nach Athanasius' Tode vertriebenen orthodoxen Pa-
triarchen von Alexandrien eine sichere Zuflucht. Völlige
Unordnung herrschte in Antiochien: zu den orthodoxen
Paulinianern und den anhomöischen Anhängern des
offiziell anerkannten Bischofs Euzoius war noch die
starke Partei des verbannten Meletius getreten, der sich,
wie übrigens sein Gegner Acacius auch, nach Constan-
tius' Tod für das Nicaenum erklärt hatte, im Bunde mit
Basilius entfaltete er eine lebhafte Tätigkeit, um die Rück-
kehr nach Antiochien durchzusetzen; aber der römische
und alexandrinische Bischof wollten den ehrgeizigen Mann
nicht auf den wichtigen Thronos lassen und hielten zäh an
Paulinus fest; es lag in ihrem Interesse, das dritte große
Bistum des Reiches durch die Fortdauer des Schismas
in Ohnmacht zu erhalten.
378 fegte der Gotensturm Kaiser Valens hinweg, die
einzige, morsche Stütze der zum Absterben verurteilten
Politik des Constantius; mit dem Spanier Theodosius
kam ein Kaiser auf den Thron, der die Politik Konstantins
kraftvoll erneuerte. Durch eine kaiserliche Konstitution
vom 27. Februar 380 wurde die Religion, zu der sich
Damasus von Rom und Petrus von Alexandrien be-
Historische Zeitschrift (104, Bd.) 3. Folge S. Bd. 3
34 Eduard Schwartz,
kannten, zur Staatsreligion erhoben, alle Abweichungen
davon für häretisch erklärt. War somit in der Frage des
Nicaenums den Papsttümern des Westens und Ostens, die
40 Jahre früher sich gegen Constantius verbündet hatten,,
der Sieg zugesprochen, so hütete sich Theodosius davor,,
ihren Ansprüchen das Patriarchat von Antiochien und
das neubegründete von Konstantinopel auszuliefern.
Gegen die Intrigen der Alexandriner setzte er in Kon-
stantinopel die Wahl eines kirchlich neutralen, kaiser-
treuen Beamten durch; in Antiochien wurde der zurück-
gekehrte Meletius und nach seinem Tode der von seiner
Partei aufgestellte Flavian gegen den heftigen Wider-
spruch der von Damasus geführten Okzidentalen anerkannt.
Wie das alexandrinische Patriarchat als das mäch-
tigste von allen in die von Konstantin aufgerichtete Reichs-
kirche eingetreten war, so ging es mit neugestärkter
Kraft in die Epoche der Dynastie des Theodosius hin-
über; der Kampf um das Nicaenum, in dem es Sieger
geblieben war, und die hierarchische Größe des Atha-
nasius ließen den Stuhl des hl. Markus in hellerem Glänze
erstrahlen, denn je zuvor. Allerdings wiesen die Kanones
von Konstantinopel die Bestrebungen des alexandrini-
schen Stuhls, seine Hoheitsrechte über Ägypten hinaus
zu erweitern, deutlich zurück und schufen ihm in dem
Thronos der östlichen Hauptstadt, der die Ehrenstellung
nach Rom jetzt erhielt, einen Rivalen; aber das alexan-
drinischePatriarchatnahm den Kampf auf, und die Kirchen-
geschichte der nächsten 70 Jahre ist durch die Bemü-
hungen der alexandrinischen Kirchenfürsten bestimmt,,
die aufstrebende Macht des konstantinopeler Stuhls zu
brechen und selbst den Primat des Ostens zu behaupten
und zu verstärken. Theophilus und Cyrill waren despo-
tische Gewaltmenschen, die Athanasius an Skrupellosig-
keit in der Wahl der Mittel bei weitem überboten; was
jener schon begonnen hatte, den gefürchteten Pöbel der
Hafenstadt zu organisieren und die beginnende Bewe-
gung des Mönchtums zu benutzen, um aus den vom
Volk abgöttisch verehrten Virtuosen der Heiligkeit gehor-
same Bataillone von Fanatikern zu formieren, wurde von^
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 35
ihnen mit diabolischer Schlauheit weitergeführt. Theo-
philiis glückte es, durch seine Intrigen den Bischof von
Konstantinopel, Johannes Chrysostomus, zu stürzen, außer
Gregor von Nazianz die einzige unter den großen kirch-
lichen Persönlichkeiten des 4. Jahrhunderts, deren Be-
trachtung einen reinen Eindruck hinterläßt. Es war ein
Pyrrhussieg; das Andenken des Gestürzten wurde bald
nach seinem Tode rehabilitiert. Die Herrschsucht des
Alexandriner ließ sich nicht irremachen. Unter dem
schwachen Kaiser Theodosius II., der besser getan hätte,
wenn er in ein Kloster gegangen wäre und seiner klugen
Schwester Pulcheria das Regieren überlassen hätte, als
im Okzident die Stürme der Völkerwanderung das Reich
auseinanderbliesen, glückte es Cyrill auf dem ephesischen
Konzil von 431 wiederum einen konstantinopeler Bischof
Nestorius, zu stürzen; der römische Papst Cölestin blieb
der alten Allianz mit Alexandrien treu, und der konstanti-
nopeler Hof ließ die Dinge laufen, da das alexandrinische
Geld unter den Anhängern des Nestorius aufräumte und
die Mönche für Cyrill mit fanatischem Eifer agitierten.
Nur der kluge Johannes von Antiochien ließ sich in den
Sturz des Nestorius nicht verstricken und hielt eine
Gegensynode ab, die Cyrill exkommunizierte; die Ver-
hältnisse lagen eine Zeitlang ähnlich wie bei Sardica.
Schließlich setzte der Hof eine Einigung zwischen Ale-
xandrien und Antiochien durch, bei der Cyrill in den
dogmatischen Formeln viel zurücknahm; da aber Nesto-
rius' Absetzung aufrechterhalten blieb und die gegen ihn
gerichteten Anathematismen Cyrills nicht ausdrücklich
für heterodox erklärt wurden, wie Johannes und seine
Partei ursprünglich verlangten, konnte der alexandrinische
Patriarch nach außen hin sich den Sieg zuschreiben.
Die eifrigsten Anhänger des Johannes protestierten gegen
seine Kompromißpolitik und bildeten eine Sonderkirche,
die auf persischem Gebiet sich kräftig entwickelte und
die christliche Mission bis nach China betrieben hat, für
die Reichskirche aber verloren war.
Auch mit dieser Niederlage Konstantinopels und
Antiochiens war Cyrills Nachfolger Dioskoros nicht zu-
3*
36 Eduard Schwartz,
frieden. Durch den konstantinopeler Archimandriten
Entyches, der mit heiligstem Klosterleben eine intrigante
Wühlarbeit im alexandrinischen Interesse vortrefflich zu
vereinigen wußte, zettelte er einen Streit mit dem konstanti-
nopeler Bischof Flavian an, der mit der Exkommunikation
des Eutyches auf einer konstantinopeler Synode endete.
Eutyches mobilisierte die Mönche, auch den Pöbel von
Konstantinopel; es gab Lärm, und nun hatte Dioskoros
gewonnenes Spiel. Der Eunuch Chrysaphios, der in
alexandrinischem Sold stand, stiftete Theodosius an, ein
ökumenisches Konzil nach Ephesus zu berufen; Dioskoros
erhielt von vornherein die Leitung, und die kaiserlichen
Kommissare wurden ihm zur Verfügung gestellt. So
setzte der alexandrinische Patriarch es durch, daß die
konstantinopeler Synode cassiert und Flavian exkom.muni-
ziert wurde: die kaiserliche Bestätigung folgte auf dem
Fuß. Der Sieg Alexandriens schien vollständig; wie hoch
Dioskoros' Pläne flogen, verrät eine unmittelbar nach dem
Konzil erlassene Konstitution des Theodosius, die nicht
nur jede Ordination eines Anhängers des Nestorius oder
Flavian untersagt, sondern auch befiehlt, daß alle, die
schon ordiniert seien, durch Beschluß der orthodoxen
Patriarchen abgesetzt werden sollten. Damit war Dios-
koros tatsächlich die höchste Gewalt über die Reichs-
kirche eingeräumt.
Aber er hatte mit zwei Faktoren nicht gerechnet:
mit einem Thronwechsel und mit dem römischen Stuhl.
Offenbar hoffte er ursprünglich, daß Papst Leo an der
traditionellen Allianz mit Alexandrien festhalten werde;
nicht Flavian, sondern Eutyches hat sich zuerst nach
Rom gewandt. Indes war Leo ein anderer Politiker als
Cölestin: er wagte eine kühne Achsendrehung und er-
klärte sich, gegen die römischen Traditionen, für Kon-
stantinopel; seine Legaten protestierten in Ephesus gegen
Flavians Absetzung, und er selbst erkannte das Konzil
nicht an. Wiederum drohte ein Schisma; den Bitten des
Papstes, der den okzidentalischen Hof für sich hatte,
setzte Theodosius oder richtiger der regierende Eunuch
ein rundes Nein entgegen. Zwei Jahre nach dem ephe-
Die Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts. 37
sischen Konzil starb er; die Kaiserin Pulcheria ver-
schaffte durch ihre Hand einem alten Beamten, dem
Senator Marcian, den Thron, und nunmehr entlud sich
die Erbitterung der konstantinopeler Bureaukratie gegen
das fortwährende Intrigenspiel des anmaßenden alexan-
drinischen Papstes. Um ihn zu besiegen, bedurfte es,
da Antiochien und Jerusalem von seinen Kreaturen be-
setzt waren, der Hilfe des römischen Stuhls; mit schnei-
dender Härte setzten die kaiserlichen Kommissare die
römischen Formeln auf der Synode durch, die sofort
nach Chalzedon berufen wurde, in die unmittelbare Nähe
der Hauptstadt, wo jeder Widerstand ausgeschlossen war.
Dioskoros sah, daß er zu hoch gespielt hatte; er lehnte
es stolz ab, in die Sitzung zu kommen, die über ihn
verhandelte, und dieselben Bischöfe, die ihm zwei Jahre
vorher zu Willen gewesen waren, stimmten jetzt, einer
nach dem anderen, seiner Absetzung zu. Nur die ägyp-
tischen weigerten sich, den neuen Glauben zu unter-
zeichnen, ehe er einen Nachfolger erhalten habe; das
Volk werde sie in Stücke reißen, wenn sie heimkehrten.
Tatsächlich mußte der von dem Kaiser bestimmte Nach-
folger des Dioskoros sein Wagnis mit dem Leben büßen,
er wurde vom Volke gelyncht, und trotz allen Anstren-
gungen der konstantinopeler Bureaukratie, ist es der sich
zum Chalcedonense bekennenden Reichskirche nie ge-
lungen, in Ägypten festen Fuß zu fassen. Aber mit der
Weltstellung des alexandrinischen Patriarchats war es
vorbei, ein für allemal: es wurde ihm zum Verhängnis,
daß es sich auf den schwachen Arm Theodosius' II. ge-
stützt hatte; das erstarkte Kaisertum und der sich zur
Selbständigkeit aufraffende römische Bischof haben es
überwunden, und die Kirche des Ostens hat die Kosten
bezahlen müssen.
Historisdie Betraditungen über die
Kunst im Elsaß.)
Von
Georg Dehio.
Die Redner der Historikertage wählen sich ihre Gegen-
stände ohne Rücksicht auf den zufälligen Ort der Zu-
sammenkunft; nur einer von ihnen soll eine Ausnahme
machen, er soll dem Genius loci die Huldigung bringen.
Was ich in diesem Sinne anzubieten habe, sind histo-
rische Erwägungen auf Grund kunsthistorischen Materials.
Ich werde von Kunst, aber ich werde von ihr nicht um
ihrer selbst willen reden; wir wollen sie als einen Spiegel
befragen, der auch Züge des allgemeinen geschicht-
lichen Lebens auffängt und zurückwirft, — hier im Elsaß,
wie mich dünkt, mit einer vielsagenden Deutlichkeit wie
anderswo nicht oft.
In ihrer konkreten Erscheinung in der Geschichte
wird die Kunst überall durch eine doppelte Tendenz be-
wegt. Insofern sie idealisierende Selbstdarstellung der
sie hervorbringenden Menschen ist, wird sie bestrebt sein,
sich abzuschließen, sich unvermischt zu halten; dann
aber will sie auch einem allgemeinen Vollkommenheits-
ideal sich nähern, und dies treibt sie, sich zu öffnen, mit
den Erfahrungen und Errungenschaften der Nachbarn
') öffentlicher Vortrag auf der 11. Versammlung deutscher
Historiker zu Straßburg i. E. am 16. September 1909.
Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsaß. 39
sich auseinanderzusetzen. Niemals herrscht eine dieser
beiden Tendenzen allein, aber in ihrer verhältnismäßigen
Stärke sind sie verschieden von Fall zu Fall. In der
elsässischen Kunstgeschichte steht in naher Beziehung zu
ihnen eine äußere Bedingung, die stets unverändert ge-
blieben ist: von der karolingischen Zeit ab fiel die poli-
tische Westgrenze des Elsaß mit der deutsch-romanischen
Sprachgrenze zusammen; ja auch die Südgrenze kommt
in Betracht, insofern etwa aus Italien kommende Einströ-
mungen hier zuerst deutschen Boden erreichten.
Was hat nun diese Grenzlage für die Kunst des
Elsaß in der Geschichte bedeutet? Haben die Elsässer
ein besonders offenes Organ für das Fremde besessen,
einen besonderen Eifer, es sich anzueignen? ist hier
vielleicht eine germanisch-romanische Misch- und Über-
gangskunst entstanden? Oder ist zum mindesten in jenen
Epochen, in denen auch das ganze übrige Deutschland
der Aufnahme westlicher Kultur- und Kunstformen sich
geneigt zeigte, dem Elsaß eine bedeutende Vermittler-
rolle zugekommen? Das sind Möglichkeiten, die durchaus
im Bereich der Wahrscheinlichkeiten liegen; immerhin nur
Möglichkeiten. Wieviel davon ist Wirklichkeit geworden?
Diese Fragen, ohne daß ich sie jedesmal laut wiederhole,
mögen uns bei der Betrachtung des historischen Verlaufs
begleiten.
Von der römischen Epoche, aus der sich Denkmal-
überreste in ziemlicher Menge, wie Sie wissen, erhalten
haben, brauche ich nicht zu reden. Es führt keine Brücke,
lokalgeschichtlich genommen, von ihr zum Mittelalter
hinüber. Eine zweite, weit spätere Einströmung der An-
tike mußte kommen, um eine keimfähige Aussaat zu
bringen: die in der Kirche organisierte christliche
Antike. Aus ihr entstand im Reiche der Karolinger der
sogenannte romanische Stil. Denkmäler aus seiner Werde-
zeit besitzt das Elsaß nicht. Zu überlegen bleibt, daß
wir für die Ankunft fruchtbarer Anregungen nicht aus-
schließlich an den westlichen Weg zu denken brauchen.
Literarische Quellen weisen beispielsweise auf nahe Be-
ziehungen zwischen Murbach, dem wichtigsten Kloster
40 Georg Dehio,
des Oberelsaß, und dem Bodenseekloster Reichenau, und
da ist es auch für die Klosterkunst ganz gut möglich,
fast wahrscheinlich, daß dieselben Beziehungen nicht
wirkungslos gewesen sein mögen; dieser zweite Weg
aber würde nach Italien hinweisen.
Die durch Denkmäler dokumentierte Kunstgeschichte
des Elsaß beginnt erst diesseits des Jahres 1000.
Das älteste Bauwerk romanischen Stils von Belang
in unserem Lande ist die Nonnenklosterkirche Ottmars-
heim bei Mülhausen. Papst Leo IX. vollzog hier eine
Weihe, was einen ungefähren Anhaltspunkt für die Ent-
stehungszeit gibt. Ottmarsheim ist ein Zentralbau, im
Grundriß achteckig, mit innerem Umgang und Emporen,
durchaus gewölbt, der Mittelraum mit Kuppel. Die zen-
trale Anlage ist im Verhältnis zum Zweck ungewöhnlich,
wenn auch nicht völlig alleinstehend; freilich im Lande
selbst waren sicher keine namhaften Vorbilder gegeben.
Wenn man nach einem solchen suchte, hätte man eines
verhältnismäßig nahe in Dijon, in der berühmten Benignus-
kirche, haben können. (Dijon ist von Ottmarsheim in
der Luftlinie nicht sehr viel weiter entfernt als Straßburg.)
Dieses aber ist nicht benutzt worden. Auch keine der
ziemlich zahlreichen Zentralkirchen Oberitaliens. Das
Muster der Kirche zu Ottmarsheim liegt in räumlichem
Sinne in großer Entfernung. Es ist das Münster Karls
des Großen in Aachen. Die Nachahmung ist, von leichten
Vereinfachungen abgesehen, so genau, daß jeder Zweifel
über das Verhältnis wegfällt. Welche Beziehungen darauf
geführt haben, wissen wir nicht; soviel aber ist deutlich,
sie liegen kunstgeschichtlich durchaus in der deutschen
Sphäre. Und ebendahin weisen die wenigen charakteri-
sierten Schmuckformen des schlichten Baus, zumal das
Würfelkapitell ist ein damals kaum vor fünfzig Jahren
erst in Aufnahme gekommenes selbständig deutsches
Formerzeugnis.
Etwas weiter zurück, bis zum Jahre 1020, führt der
Neubau des Straßburger Münsters durch Bischof Werinher.
Die unter dem Fußboden des heutigen Münsters in den
letzten Jahren angestellten Nachforschungen haben in
Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsaß. 41
betreff seiner zu Erpjebnissen von weit mehr als bloß
lokalem Interesse geführt.
Es steht jetzt fest, das Münster Werinhers hat schon
dieselbe Ausdehnung, dieselben Grundlinien gehabt wie
das heutige. Das sind für die Frühzeit des romanischen
Stils außerordentliche Abmessungen, in Deutschland erst
vom Speierer Dom, in Frankreich noch später und auch
nur dies eine Mal, von dem dritten Neubau der Kloster-
kirche Cluny, übertroffen; ja in einem für den Eindruck
wesentlichen Punkte, in der machtvollen Breite des Haupt-
schiffes, auch von jenen nicht erreicht. Nicht lange vor-
her waren die Dome von Mainz und Worms neu auf-
gebaut worden; offenbar wollte Straßburg mit ihnen in
Wetteifer treten, sie besiegen. Ein lange nicht gekannter
Baueifer, oft von hoher monumentaler Gesinnung getragen,
war damals, in der auf die ersten Ottonen folgenden Ge-
neration, allenthalben in Deutschland erwacht. Er ist die
solenne Besiegelung des nach einer Epoche der Zag-
heit und Unkraft wiedergekehrten Vertrauens in die Stand-
festigkeit der öffentlichen Ordnung. Wir können es deut-
lich verfolgen, wie dieser Baueifer zuerst im Stammland
des Königshauses einsetzt, dann in den Süden sich fort-
setzt. Dies ist der Zusammenhang der Dinge, in dem
der große Münsterneubau in Straßburg geplant und be-
gonnen wurde. Zum erstenmal drang in das Elsaß ein
belebender Impuls aus dem deutschen Norden. Unser
Münster ist das Denkmal dieses merkwürdigen Augen-
blickes.
Nun möchte ich noch auf ein baugeschichtlich un-
gemein wichtiges Einzelergebnis der jüngsten Münster-
forschung in aller Kürze zu sprechen kommen. Es hat
sich erwiesen: schon am Bau von 1020 war die Fassade
doppeltürmig. Das ist das älteste Beispiel dieses für den
mittelalterlichen Kirchentypus wichtigen Motives. Bisher
galt als solches die Klosterkirche Limburg a. d. Hardt,
und es wurde für sie die Ableitung aus dem burgun-
dischen Cluny als eine sich gut empfehlende Hypo-
these angenommen. Jetzt, nach der Straßburger Ent-
deckung, wird die Selbständigkeit des Oberrheins in der
42 Georg Dehio,
Entwicklung der Doppeltürme weit wahrscheinliciier, wo-
bei an eine Wurzelgemeinschaft mit Burgund, eine sehr
alte müßte sie sein, aber nicht an Import der fertigen
Form v^on dort, immerhin noch gedacht werden kann.
Ich wende mich nun zu der Epoche des reifen und
des späten romanischen Stils, die für das Elsaß die stau-
fische Epoche noch in einem besonderen Sinne ist. Sie
ist sehr fruchtbar gewesen, im Kirchen- wie im Burgen-
bau. Ihren Denkmälern, trotz massenhafter Zerstörungen,
in denen besonders die Revolution und das erste Kaiser-
reich eifrig waren, begegnen wir immer noch auf Schritt
und Tritt. Neben dem Straßburger Münster sind es am
meisten sie, durch die die historisch-künstlerische Phy-
siognomie unseres Landes ihre charakteristischen Linien
empfängt. Es ist eine durchaus einheitliche Kunst und
mehr als in irgendeiner anderen Epoche elsässische
Eigenkunst; in der geistigen Grundsubstanz deutsch,
aber mit sehr bestimmter landschaftlicher Sonderfarbe.
Man trete etwa vor die Fassade der Abtei Maursmünster
oder in das Schiff der Kirche von Rosheim und man
hat, in der symbolischen Sprache der architektonischen
Kunst, eine Schilderung alemannischer Stammesnatur so
treu, eindringlich und unmittelbar, wie sie durch nichts
anderes überliefert ist. Diese ihrer selbst so sichere
Kunst hatte jenseits der Grenzen wenig zu suchen, aber
sie brauchte auch keine Absperrung, um sich zu behaupten.
Von lombardischen Maurern, deren Spuren bis nach
Speier hin erkennbar sind, lernte man technische Ver-
besserungen; einige burgundische Erinnerungen spielen
in die Schmuckformen hinein; um so bedeutsamer ist
die unbefangene Selbständigkeit in den für die künst-
lerische Gesinnung entscheidenden Dingen. Wenn einige
jenseits des Vogesenkamms liegende Bauten Lothringens
Ähnlichkeit mit elsässischen aufweisen, so ist das Elsaß
als der gebende Teil anzusehen. Dagegen ist ein Über-
greifen elsässischer Einflüsse auf das rechte Rheinufer
in dieser Zeit noch nicht zu bemerken; die wenigen roma-
nischen Bauten dieses Gebietes schließen sich eng der
Schule von Hirsau an. Nur gegen Basel und Speier,
Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsal^. 43
also entsprechend einem auf das linke Rheinufer be-
schräniiten nordsikUichen Verkehr, finden sicli stilistische
Übergänge.
Das ist überhaupt der Charakter des 12. Jahrhunderts:
Gliederung der europäischen Baukunst in eine große Zahl
landschaftlicher Partikularstile. Die entgegengesetzte Ten-
denz bringt das 13. Jahrhundert: Erweiterung der Hori-
zonte, belebten Austausch der Gedanken, als Resultat eine
weltbürgerliche Kultur. Das Volk, das die brauchbarsten
Formeln aufstellte und dadurch das Zentrum der ganzen
Bewegung wurde, waren die Franzosen, wohlverstanden
in dem räumlich begrenzten Sinne, den der Name da-
mals hatte. In der Baukunst war die französische und
bald die allgemeine Formel diejenige, die wir heute die
gotische nennen. Wie hat sich das Elsaß bei der An-
kunft der großen gotischen Welle verhalten?
Ich habe es an anderem Ort als nützlich für das
Verständnis der gotischen Rezeption in Deutschland
empfohlen, sie nach drei prinzipiell verschiedenen Stufen
zu betrachten. Die erste ist in dem enthalten, was sonst
Cbergangsstil genannt wird, d. i. es werden aus der goti-
schen Konstruktion einzelne Elemente unsystematisch
herausgegriffen und in die traditionelle deutsche Bauart
so eingefügt, daß diese künstlerisch genommen den roma-
nischen Charakter bewahrt. Die zweite Stufe ist schon
ganz gotisch im Sinne der französischen Frühgotik; aber
sie ahmt diese nicht unmittelbar nach, sondern erzeugt
mit den gegebenen Mitteln eigenartige, immer sehr indi-
viduell behandelte Werke. Die dritte Stufe bedeutet den
bedingungs- und restlosen Anschluß an den Vollreifen,
klassisch gewordenen Stil der Franzosen.
Im Elsaß beginnt die erste Stufe, mit dem übrigen
Deutschland verglichen, sehr früh, schon um die Mitte
des 12. Jahrhunderts. Dann aber hält sie sich, ohne viel
Fortschritte zu machen, lange Zeit auf der erreichten Linie.
Ihre Merkmale sind erstens die leicht zugespitzten Bogen-
linien im Nebeneinander mit halbkreisförmigen, zweitens
die Verstärkung der Kreuzgewölbe durch Diagonalrippen.
Wenn in Frankreich hieraus in rapider Entwicklung eine
44 Georg Dehio,
durchgreifende Reform des ganzen konstruktiven Gerüstes
abgeleitet wurde, so geschah im Elsaß davon nichts. Es
ist mir auch zweifelhaft, ob diese Formen wirklich aus
der französischen Schule erworben sind. Für den Spitz-
bogen waren nähere Vorbilder in Burgund zu finden, für
die Kreuzrippen in der Lombardei. Da nun das Elsaß
mit diesen beiden Schulen nachweislich in Verkehr ge-
standen hat, mit der französischen aber, nach sonstigen
Merkmalen zu urteilen, nicht, so halte ich die elsässi-
schen Spitzbögen und Kreuzrippen des 12. und frühen
K^. Jahrhunderts nur für Analogien zur französischen
Gotik, nicht für Wirkungen derselben. Solche liegen erst
auf der zweiten Stufe vor. Doch ist gerade diese im
Elsaß nur durch wenige Bauten vertreten; weitaus der
schönste die leider nicht genau zu datierende Kirche
St. Arbogast zu Rufach. Hält man daneben die Chrono-
logie der ersten gotisierenden Bauten in anderen deut-
schen Landschaften, erinnert man an Maulbronn, Magde-
burg, Bamberg, Limburg, Trier, Marburg, so ist nur zu
sagen: In dieser Epoche war die Stellung des Elsaß zur
gotischen Reform, trotz früher Bekanntschaft mit deren
Grundgedanken, eine ausgesprochen retardierende. Bis
zur Mitte des Jahrhunderts waren zahlreiche andere
deutsche Orte, viel weiter entfernt von der Westgrenze,
mit der französischen gotischen Kunst schon viel ver-
trauter geworden. Ich glaubte mich in dem nicht zu
irren, was mir die Baudenkmäler sagen: das Elsaß blieb
zurück nicht aus mangelndem Wissen, sondern aus man-
gelndem Wollen; es fühlte sich gegen die französische
Kunst innerlich fremd. Ich empfehle zur Gegenprobe
einen Blick auf die Saar- und Moselgegend bis Trier:
sie sind im Gegensatz zum Elsaß kunstgeschichtlich der
Typus eines Grenzlandes mit offenem Schlagbaum.
Es ist doch nicht der Vogesenwall allein, der den Unter-
schied macht; ich meine, noch mehr tat dazu der Unter-
schied zwischen alemannischem und fränkischem Tem-
perament.
Auf einen Schlag änderte sich das geschilderte Ver-
halten durch die Tat des großen Künstlers, der um das
Historische Betraclitun«j;eii iihcr die Kunst iin lüsali. 45
Jahr 1250 das Langhaus des Straßburger Münsters zu
bauen begann. Woher er kam, ob er Rudolf geheißen
hat oder wie sonst, das wissen wir nicht; nur daß er
sicher, wie aus bestimmten Merkmalen exakt erwiesen
werden kann, ein Deutscher war. Er hatte eine voll-
ständige französische Schulung durchgemacht, in seiner
Denkweise lebte etwas unvertilgbar Deutsches fort, das
schon sein Zeitgenosse in Köln nicht mehr besaß. Die
Schnelligkeit ohnegleichen, mit der die Energie der
Bürgerschaft den Bau des Münsterlanghauses zur Voll-
endung trieb, war nicht nur ein Gewinn für die Stadt,
sondern ein entscheidendes Ereignis für ganz Süddeutsch-
land. Längere Zeit ist das Straßburger Münster der ein-
zige Bau auf deutschem Boden gewesen, aus dem zu
ersehen w^ar, was wahre und volle Gotik sei. Selten in
der Baugeschichte ist die Wirkung eines einzelnen Werkes
so a tempo eingetreten. Das rechte Rheinufer fiel noch
während des Münsterbaues unter seine Herrschaft: Aller-
heiligen, Lahr, vor allem Freiburg. Alsbald fortschrei-
tender Einfluß weit und breit in Schwaben und bis Nürn-
berg und Regensburg. Was in Schwaben, Franken und
Bayern vor dem Straßburger Münster gotisch gebaut
worden ist, läßt sich Fall für Fall als von unmittelbar in
Frankreich geschulten Meistern herrührend erweisen. Der
im Jahre der Vollendung unseres Münsterlanghauses be-
gonnene Dom zu Regensburg ist der letzte dieser Fälle.
Von da ab hörten die süddeutschen Bauleute auf, nach
Frankreich zu wandern: sie gingen nach Straßburg. So
hat also das Straßburger Münster französische Kunstele-
mente in umfassendster Weise propagiert, zugleich aber
den unmittelbaren Einfluß Frankreichs abgeschnitten. Aus
der engeren Verbindung aber, in die das Elsaß jetzt mit
dem Kunstleben Innerdeutschlands eingetreten war, wurde
ein dauerndes Verhältnis.
Als Einführung ganz neuer Werte hat der plastische
Schmuck des Musters fast noch mehr zu bedeuten als
seine Architektur. Dem Historiker sagt er aber nichts
anderes als diese, und so darf ich über ihn hinweg-
gehen.
46 Georg Dehio,
Wie entwickelten sich nun die Dinge weiter? Folgte
auf den Münsterbau eine neue Blütezeit elsässischer
Kunst? Das Gegenteil trat ein. Die Baukunst des
14. Jahrhunderts kam in schnellem Sinken auf ein
hohles Epigonentum, das selbst dazu unfähig war, den
Abstand zwischen sich und der großen Zeit zu bemerken.
Von seiner Impotenz sind leider auch an unserer
Münsterfassade einige unvertilgbare Spuren haften ge-
blieben. Die üblen allgemeinen Zustände unseres Landes
in jener Zeit mögen vieles erklären; der tiefste Grund
dafür, daß der Münsterbau, eine Quelle reicher Spenden
an die deutsche Kunst im ganzen, für die besondere
elsässische, wie man bekennen muß, sehr wenig fruchtbar
gewesen ist, ist doch der, daß ein geschenktes Gut
niemals den Wert eines selbsterworbenen hat. Schließ-
lich war es nur ein Zufall, daß dieses hohe Werk gerade
in Straßburg seinen Platz fand. Es ist nicht aus der
elsässischen Entwicklung motiviert. Ein genialer Künstler
war erschienen, hatte einem von ihm mitgebrachten Voll-
kommenheitsideal nachgestrebt; keine Volksüberlieferung
trug ihn.
In Besitz einer breit gegründeten volkstümlichen
Kunst kam das Elsaß erst im 15. Jahrhundert wieder,
zugleich mit einer vollständigen Umdrehung der Front-
stellung des 13. Frankreich war ganz aus dem Gesichts-
kreis verschwunden, jeder Zustrom frischer Kräfte aus
den deutschen Nachbarländern wurde willkommen ge-
heißen. In der Baukunst finden wir nicht nur spora-
disch, sondern an allen wichtigen Plätzen Männer vom
Mittel- und Niederrhein, vor allem aus Schwaben. Die
Vollendung der Münster von Straßburg und Thann sind
die Hauptleistungen der Spätgotik. In Straßburg wurde
in einem Momente schwieriger Entscheidung eine Kom-
mission berufen, in der wir einen Frankfurter, einen
Freiburger, einen Württemberger und neben ihnen nur
einen einzigen Elsässer sitzen sehen; Ulrich Ensinger
von Ulm und Johannes Hültz von Köln erfanden und
vollendeten den Turm; Jakob von Landshut errichtete
den prachtvollen Vorbau am nördlichen Querschiff; der
Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsaß. 47
Bau in Thann stand fortlaufend in engstem Zusammen-
hang mit der schwäbischen Schule.
Ich wiederhole: von Beziehungen zu Frankreich
nicht die leiseste Spur. Dies ist auch sehr begreiflich,
da sich zwischen das Elsaß und Frankreich ein dritte
stärkere Kunstmacht damals eingeschoben hatte, die
burgundisch- niederländische. Der Hof in Dijon war
einer der Brennpunkte der neuen Bewegung. Hier
wirkte Klaus Slüter, der Donatello des Nordens, nach
heutigem Urteil kein Kleinerer als der Florentiner.
Wie nahe lag Dijon, wie weit Ulm! Die elsässische
Kunst war vor die Möglichkeit einer großen Entschei-
dung gestellt. Aber die Westgrenze war für sie um
diese Zeit nun einmal etwas Unübersteigliches. Es ist
für die Kunstgeschichte ein höchst schmerzlicher Ver-
lust, daß der Bestand elsässischer Plastik und Malerei
des 15. Jahrhunderts durch die Achtlosigkeit späterer
Zeiten sich auf ein Minimum reduziert hat; über die
Hauptrichtungen werden wir uns schwerlich täuschen.
Was wir sehen, ist dieses: Die Elsässer sind von Natur
konservativ, aber sie waren es damals doch nicht so
sehr, um gegen die Weckrufe der neuen Zeit, die am
vernehmlichsten aus den Niederlanden herkamen, taub
zu bleiben. Aus der eben eingeschlagenen Bahn, Hand
in Hand mit den Schwaben, haben sie sich dadurch nicht
weglocken lassen. Vereinzelt hören wir einmal, daß ein
Maler in Schlettstadt geheißen wurde, gewisse Fresken
in Dijon sich zum Vorbild zu nehmen. Wichtiger waren
allem Anschein nach die Lehren, die es vom Schwaben
Konrad Witz erhielt. Dieser war einer der ersten Deut-
schen, die die niederländische Kunst an der Quelle
kennen gelernt haben. Später hatte er seinen Sitz in Basel,
das man kunstgeschichtlich überhaupt vom Elsaß nicht
trennen kann. Dann ist in den 60 er Jahren ein wan-
dernder Niederländer eine Zeitlang in Straßburg seß-
haft gewesen, der ausgezeichnete Bildhauer Nikolas von
Leiden; er zog später nach Wien, wo er für den Kaiser
und seine Gemahlin glänzende Grabdenkmäler ausführte.
In Straßburg war er am Schmuck des Rathauses be-
48 Georg Dehio,
schäftigt gewesen; der einzige Überrest davon sind die
beiden Büsten, die im Volksmund später Graf Johann
und das schöne Bärbel genannt wurden. Sicher ist
auch der erste große Maler, den die elsässische Kunst-
geschichte zu nennen hat, Martin Schongauer, in seiner
Jugend irgendwo und wie mit dem niederländischen
Kreise in folgenreiche Berührung gekommen. Aber
gerade Schongauer zeigt zur Evidenz, was bei aller
Ähnlichkeit der formalen Prinzipien im seelischen Kern
deutsche und niederländische Kunst unterscheidet. Daß
Schongauer der Sohn eines eingewanderten schwä-
bischen Goldschmieds war, soll von mir nicht urgiert
werden; ganz gleichgültig ist es doch nicht. Schließ-
lich war er weit mehr Individuum als Vertreter eines
einzelnen Stammesnaturells. Die Wirkung seiner Kunst
erstreckte sich über ganz Deutschland. Man findet
Kopien seiner Kompositionen bis in thüringische Dorf-
kirchen, und man hat einiges Recht, Dürer seinen Schüler
zu nennen. Es geschah zum erstenmal wieder seit dem
Straßburger Münsterbau des 13. Jahrhunderts, daß eine
im Elsaß sitzende Kunst so weit ausstrahlte. Schon-
gauer erreichte das allerdings nicht durch die Kunst
seines Pinsels, sondern als der erste bedeutende Maler,
der seine Gedanken der neuen Technik des Bilddrucks,
des Kupferstichs, anvertraute. Es ist eine nicht ganz
grundlose Hypothese, daß auch der beste unter seinen
Vorläufern, der Stecher mit dem Monogramm ES, ein
Elsässer war. Die soziale Entwicklung des Zeitalters
forderte von der Kunst Eindringen in die Massen, Be-
sitzergreifung des Bürgerhauses. Es währte nicht lange,
so ging der Bilddruck ein Bündnis mit dem Buchdruck
ein. Am Ende des 15. Jahrhunderts und das ganze 16.
hindurch war Straßburg im Wetteifer mit Basel einer
der betriebsamsten Verlagsorte in der Gattung der illu-
strierten Bücher.
Ich wiederhole: es ist ein schmählicher Verlust, daß
die Erzeugnisse dieser Epoche des Vorabends der Refor-
mation, der lebenskräftigsten in der elsässischen Kunst
nächst der staufischen, aber farbiger, bewegter, bezie-
Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsaß. 49
hungsreicher als diese, daß gerade sie auf wenige Reste
zusammengeschmolzen, verkommen, verschleudert sind.
Von den Werken des Hauptrepräsentanten der nach-
schongauerschen Zeit, Hans Baidungs, fanden wir 1870
kein einziges mehr im Lande vor. Jetzt besitzen wir
wieder einige als Geschenke. Das erste kam 1890 aus
dem Privatbesitz des Kaisers. Was die elsässische Kunst
damals war, wird uns fast deutlicher als im eigenen
Lande, auf der Nachbarseite des Rheins. Im älteren
Mittelalter, in der Zeit der Klosterkunst, ist von Bezie-
hungen zum Elsaß nichts zu bemerken; aber je mehr
der Kunstbetrieb sich in die Städte zog, um so mehr
begab sich das städtearme badische Land in die Klientel
des Elsaß. Von Baden-Baden und Lichtental bis Offen-
burg und Gengenbach ist alles, was uns von guter Kunst-
arbeit in dieser Zeit begegnet, aus Straßburger Werk-
stätten hervorgegangen. Selbst in Freiburg wurde für
das Hauptwerk dieser Zeit, den Hochaltar des Münsters,
Hans Baidung berufen.
Baidung lebte bis gegen die Mitte des 16. Jahr-
hunderts. In seiner Zeit zerfließen die provinziellen
Schulgrenzen mehr und mehr. Er selbst war Schüler
Dürers, wie Dürer einst in seinen Wanderjahren in eine
Straßburger Werkstatt eingetreten war. Als Gäste er-
schienen ferner der ältere Holbein und Matthäus Grüne-
wald. Und hätte Holbeins des Jüngeren Aufenthalt in
Basel längere Dauer gehabt, so wäre er ohne Zweifel
ein starker Faktor auch im elsässischen Kunstleben ge-
worden.
In der Baukunst und im Kunstgewerbe begann der
Kampf zwischen der Renaissance und der indigenen
nordischen Tradition, die mit dem Namen Spätgotik un-
vollkommen genug bezeichnet wird. Es ist auffallend,
wie wenig Anziehungskraft für die Elsässer das welsche
Wesen hatte. In keiner anderen deutschen Landschaft hat
die Renaissance so zögernde Aufnahme gefunden. Und
nicht minder merkwürdig ist, daß, als es schließlich ge-
schah, die französische Renaissance gänzlich aus dem
Spiele blieb. In der Spätgotik war eine Komponente
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 4
50 Georg Dehio,
enthalten, die in ihrer Weiterentwicklung immer deuthcher
als Anfang zum Barock sich zu erkennen gab. Erst als
diese mit der Renaissance zusammenschmolz, wurde die
Renaissance im Elsaß lebendig. Am Ende des 16. und
Anfang des 17. Jahrhunderts, während München und
Augsburg in tieferem Eingehen in die Gesetze der ita-
lienischen Kunst ihr Heil suchten, war Straßburg in
Süddeutschland der wichtigste Sammelpunkt für das
deutsche Frühbarock. Hier lebte Wendes Dietterlin, aus
Schaffhausen gebürtig, der Meister einer extravagant
barocken Dekorationsmalerei. Der Stadtbaumeister Hans
Schoch, dessen „große Metzig" in seiner heutigen Ge-
stalt die künstlerische Absicht des Meisters nur unvoll-
kommen ahnen läßt, ist aller Welt bekannt durch seinen
Friedrichsbau auf dem Heidelberger Schlosse. Ein anderer
Straßburger, Georg Riedinger, erbaute das in der deut-
schen Baugeschichte einen wichtigen Platz einnehmende
Schloß zu Aschaffenburg. Den tönendsten Ruhm aber
bei den Zeitgenossen hatte der städtische Festungsbau-
meister Specklin.
Mit dem Dreißigjährigen Kriege kam alles ins Stocken,
und zwar noch bevor das Elsaß selbst ein Teil des Kriegs-
theaters wurde. Der Westfälische Friede überlieferte das
Land an Frankreich; die politische Grenze verschob
sich aber noch keineswegs die der künstlerischen Kultur.
Zwei Menschenalter vergingen, bis sich der Anfang dazu
meldete. Die Kunst des 18. Jahrhunderts ist allenthalben
in Europa, gleich der des 13., international, wenn auch
wiederum die Franzosen mehr und mehr für diejenigen
galten, die den Sinn des Zeitalters am besten zu treffen
wußten. Für das Elsaß ist zu bemerken, daß die fran-
zösische Einströmung lange Zeit fast nur am Zentralsitz
der französischen Verwaltung und als unmittelbarer Aus-
druck derselben Boden fand. Wie sehr sich damit
das Aussehen der alten Reichsstadt verwandelte, es war
nichts anderes, als was an so vielen deutschen Fürsten-
sitzen geschah. Daß Straßburg aber für die Propagie-
rung der französischen Kunst nach Deutschland irgend-
welche Bedeutung gewonnen hätte, habe ich nicht ge-
Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsaß. 51
funden; die Vorgänge des 13. Jahrhunderts wiederholten
sich in dieser Hinsicht nicht mehr. Ein wesentlich
anderes Bild bot neben dem offiziellen Straßburg das
übrige Elsaß. Die Kunstbewegung war schwach ge-
worden, aber sie veränderte nicht ihre alten Richtlinien.
Ein französisches Muster findet sich erst spät und nur
ein einziges Mal, 1766 in der Ritterstiftskirche zu Geb-
weiler; die Ausführung hatte aber doch ein Meister aus
Bregenz, und allen plastischen Schmuck übertrug man
einer schwäbischen Bildhauerfamilie. Die ansehnlichste
unter den nicht vielen Barockkirchen des Landes, die
Abteikirche zu Ebersheimmünster, vollendet 1750, ist
ein Werk jener oberschwäbischen Schule, die im Neu-
bau von Klöstern damals so überaus rührig sich betätigte.
Weit merkwürdiger — fast möchte man es nicht glauben —
ist die Rückkehr zu den Formen des Mittelalters.
Die alte Klosterkirche Andlau wurde als ein romanischer
Bau erneuert, mit einiger Freiheit natürlich, zum Teil
aber mit wirklich archäologischer Treue. Dasselbe ge-
schah, nur mit Anwendung gotischer Formen, in Maurs-
münster, in S. Fides in Schlettstadt, ja selbst bei der
Anlage der neuen Kaufbuden am Straßburger Münster.
Hier hat die Anhänglichkeit an das Alte und Heimische
in einer innerhalb der Denkungsart des 18. Jahrhunderts
ganz einzigartigen Weise getan, was wir sonst erst von
der gelehrten Romantik des 19. kennen.
Die kunstgeschichtliche Hauptleistung der Revolu-
tionszeit sind die Zerstörungen der historischen Denk-
mäler; darunter 235 Statuen vom Straßburger Münster;
auch der Abbruch des Münsterturms war schon be-
schlossene Sache. Eine positive Tat ist das Denkmal
für General Desaix an der Straße nach Kehl. Merk-
würdig bleibt doch, daß die Straßburger dies franzö-
sische Ruhmesmal ganz unbefangen zweien rechtsrheini-
schen Künstlern, dem Badener Weinbrenner und dem Rott-
weiler Landolin Ohmacht in Auftrag gaben. Der letztere,
vielgewandert, schon durch Arbeiten in München und
Lübeck bekannt, nahm später seinen Wohnsitz ganz in
Straßburg. Seine letzten Arbeiten sind die Grabdenkmäler
4*
52 G. Dehio, Historische Betrachtungen über die Kunst im Elsaß.
in der Thomaskirche für Jeremias Oberlin, den Altertums-
forscher, und Christoph Wilhelm Koch, den gefeierten
Rechtslehrer und mannhaften Politiker. Diese Gräber
der letzten berühmten Professoren der alten deutschen
Universität, errichtet in demselben Jahre, in dem die von
Friedrich Rückert besungene Straßburger Tanne im
Hochwald fiel, sind die letzten Werke deutscher Kunst
im Elsaß; der Zusammenhang war bis dahin nie ganz
zerrissen gewesen. Von nun ab gab es keine deutsche,
aber auch keine elsässische Kunst mehr. Es gab nur
noch elsässische Einzelkünstler. Und diese wollten nichts
anderes sein als Tropfen in dem großen Sammelbecken
der Kunst von Paris.
Bennigsen und die Epochen des parla-
mentarisdien Liberalismus in Deutsch-
land und Preußen.)
Von
Hermann Oncken.
Das Problem des Liberalismus liegt in Deutschland
völlig anders als in den führenden Staaten Westeuropas.
Der Liberalismus hat bei uns zu keiner Zeit regiert, in
keiner staatlich -gesellschaftlichen Ordnung sich völlig
ausleben können, er hat keiner Periode unserer Ge-
schichte bleibend seinen Stempel aufgedrückt. Selbst
damals nicht, als die allgemeinen sozialen und wirtschaft-
lichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen, die
ihn in Westeuropa emporgetragen hatten, auch bei uns das
öffentliche Leben beherrschten. Der Grund hierzu liegt
auf der Hand: als er emporkam, fand der Liberalismus
bei uns nicht den Nationalstaat und die politischen Organe
vor, in die er seine Tendenzen hätte ergießen können,
er mußte diesen Nationalstaat erst schaffen oder viel-
mehr, da er es nicht allein vermochte, schaffen helfen.
Er mußte in ein Bündnis mit einer nationalen Bewegung
treten, die er mit seinem Geiste innigst durchtränkte,
') Dieser auf dem Straßburger Historikertage am 18. Sep-
tember 1909 gehaltene Vortrag ist in engem Anschluß an eine
zweibändige Biographie Rudolf v. Bennigsens niedergeschrieben,
die ich voraussichtlich im November d. J. veröffentlichen werde.
54 Hermann Oncken,
er war von vornherein auf die Mitwirkung des preußi-
schen Staates angewiesen. In den Jahren 1848—1849 ist
er in diesem Bemühen, sich selbst und ein neues deut-
sches Reich mit denselben Waffen durchzusetzen, zum
ersten Male gescheitert. Als nachher von anderen Kräften
der Nationalstaat geschaffen war, mußte der Liberalismus
aus den Händen des Siegers seinen Anteil an dem Neuen
entgegennehmen und sich die Grenze seiner Mitwirkung
bestimmen lassen; nur mit gebrochenem Lichte, in man-
nigfacher Abwandlung und trotz alledem bedeutsam nach-
wirkend, konnte sein Geist in das neue Reich einziehen.
Nicht von der ersten Periode, dem ideenbildenden
und vorbereitenden Liberalismus, gedenke ich zu sprechen,
dessen Wollen hin und her schwankt zwischen der engen
Wirklichkeit kleinstaatlicher Landtagsstuben und den glän-
zenden Träumen eines künftigen großen Nationalstaates;
der auf das tiefste erfüllt ist von dem heißen Einheits-
drange unserer Nation und zugleich getragen von jenen
fremden Auffassungen über Staat, Gesellschaft und Indi-
viduum, die in Westeuropa erwachsen waren; der hin-
überführt von dem klassischen Zeitalter deutscher Dichter
und Denker zu dem modernen industriell-kapitalistischen
Deutschland der Gegenwart, wie noch jüngst Joseph
Hansen in seinem Buche über Mevissen an einem vor-
bildlichen Typus uns gezeigt hat.
Ich wende mich zu der zweiten Generation, die den
Nationalstaat nicht nur herbeisehnte sondern auch er-
lebte, die in das von Bismarck geschaffene Reich in par-
lamentarischer Tätigkeit ein gewisses Maß ihrer Über-
zeugungen überzuführen unternahm und eine Brücke
von den Staats- und Gesellschaftsidealen, von denen sie
herkam, zu dem historischen Staate, der das Reich schuf,
zu schlagen versuchte. Es sind die Erben der Erbkaiser-
lichen in Nationalverein und Nationalliberalismus. Mitten
in diese zweite Generation stelle ich als typischen Ver-
treter einen Mann, der sie nicht unbedingt beherrscht
— in dem Sinne Emersons hat sie vielleicht keinen
representatlve man aufzuwiesen — , der aber, nach der
Tiefe seiner Überzeugungen und Fähigkeiten, nach dem
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 55
Umfange seines Wirkens und nach der charakteristischen
Abwandking seiner Eigenart, kurzum nach seiner ganzen
PersönHchkeit. diese SteUung mehr als jeder andere ver-
dient: Rudoh" von Bennigsen.
Parteigeschichtliche Stoffe des letzten Menschen-
alters waren allzulange ausschließlich parteipolitischer
Behandlung vorbehalten. Aber der Historiker hat die
Pflicht, was ihm aus dem bunten und reichen Flusse
jüngster Vergangenheit zuwächst und seinem Erkenntnis-
streben zugänglich wird, auch mit seinen Mitteln und
Zielen zu erfassen, in der getrosten Zuversicht, daß ihm
gleichzeitig ein höheres Maß innerer Freiheit und Un-
befangenheit damit zuwachse; daß er wagen darf, was
die Parteien selbst nicht tun wollen oder können. Wohl
sind auch die Parteien mit dem Bilde ihrer Vergangen-
heit beschäftigt, konservieren es achtungsvoll oder halten
es durch fleißige Übermalung frisch; aber da sie vor
allem ihre historische Kontinuität gläubigen Anhängern
beweisen wollen, scheuen sie nichts mehr als den Be-
griff der Entwicklung und das Zugeständnis des Relativen;
sie lieben, statt der historischen, nur die dogmatische
Betrachtung ihrer Vergangenheit und stellen neben ihre
Parteikatechismen auch Parteikirchengeschichten und
-heiligenlegenden, mit allem Zubehör politischer Ortho-
doxie, Ketzern und Zeugen der Wahrheit; alle aber wollen
sie unveränderlich erscheinen, obgleich sie sich immer-
fort wandeln, und unfehlbar, obgleich sie immer wieder
irren, und täuschen halb unbewußt sich und den Ihrigen
vor, daß sie das Ganze seien, während sie nur Teile
eines Körpers sind, denen man mit Bismarck das Wort
Koriolans zurufen möchte: Get home you fragments ! Um
so eher darf der Historiker auf das Meer dieser Relativi-
täten hinausfahren, wenn er sich nur bewußt bleibt, daß
er nicht der Forderung des Tages zu dienen hat — auch
ich will mich ihrer heute streng enthalten — , sondern
nur zu begreifen, wie es seines Amtes ist.
56 Hermann Oncken,
Mitten zwischen der ideologisciien und der praktisch-
parlamentarischen Periode des deutschen Liberahsmus
steht die Zeit des Nationalvereins, in allem, in den Per-
sonen, in den Mitteln und Zielen, eine Übergangsepoche.
Auch das Programm des Nationalvereins: preußische
Hegemonie und deutsches Parlament, rechnet, wie das
der Erbkaiserlichen, von vornherein mit dem preußischen
Staat: nur im Bündnis mit dieser Macht völlig anderen
Wesens und Ursprungs emporzukommen, ist immer
wieder das Schicksal des deutschen Liberalismus ge-
wesen. Auch im Frankfurter Parlament waren die Erb-
kaiserlichen, wie Lenz einmal gezeigt hat, keineswegs die
Doktrinäre in der deutschen Frage gewesen (obgleich
sie aus ihrer professoralen oder juristischen Vorbildung
genug privaten Doktrinarismus in ihre Beschäftigung mit
der Politik übernahmen). Der eigentliche Doktrinarismus
lebte in den republikanischen Träumen der Linken und in
den direktorialen Verlegenheitsplänen der Großdeutschen
— sie aber waren Opportunisten, die mit dem historisch
Gegebenen und mit dem politisch Möglichen rechneten.
Freilich war ihr Plan nur lebensfähig, wenn die Woge ihn
trug und der preußische Staat mitging; wenn er sich
ihnen versagte, wie Friedrich Wilhelm IV. im April 1849
es tat, war alles nur eine Seifenblase, die in der blauen
Luft verflatterte. Oder doch noch mehr: ein Phaeton-
sturz, der aus dem Gedächtnis der Menschen nicht
wieder schwand, sondern unendliche Sehnsucht hinterließ.
Mit besserer Aussicht aber auf Erfolg nahm im Herbst
1859 der Nationalverein die Frankfurter Politik wieder
auf, seitdem in Preußen mit der neuen Ära und ihrem
Programm der moralischen Eroberungen ein anderer Wind
wehte. Von seiner Begründung an war er nichts als eine
deutsche Rückwirkung auf die in Preußen entfachten Hoff-
nungen; in dieser Erwartung und mit leiser Fühlung nach
Berlin trat der Liberalismus in seine neue Epoche ein.
Am 12. September 1859 schrieb v. Unruh an Bismarck:
„Wie auch bei mir und meinen Freunden die nationale
Frage ganz im Vordergrunde steht, jeden Hintergedanken
ausschließt, können Sie daraus entnehmen, daß wir, auch
Bennigsen und die Kpochen des parlament. Liberalismus etc. 57
Herr v. Bennigsen, uns aufrichtig freuen werden, wenn
Ihre Ernennung zum Minister des Auswärtigen erfolgte.
Preußen bedarf jetzt mehr als je einer klaren, festen
und kühnen Politik. Die kühnste ist die verhältnismäßig
gefahrloseste." Also selbst dem reaktionären Junker
wollte man sich anvertrauen, weil er eine starke Hand
hatte, weil man ihm zutraute, er möchte ein deutscher
Cavour werden. Aber man wollte, durch das Scheitern
der Erbkaiserlichen belehrt, ihrem Beispiel nicht ohne
weiteres folgen. Vor allem ließ man den allzu doktrinär
gefärbten Unitarismus fallen und ersetzte ihn durch
ein bundesstaatliches Ideal; der Führer der hannover-
schen Liberalen hätte ohne eine solche Umbildung des
früheren Endzieles niemals an die Spitze der Agitation
treten können. Anders als die Erbkaiserlichen, die Offi-
ziere ohne Soldaten gewesen waren, wollten die Ben-
nigsen und Schulze-Delitzsch eine starke Nationalpartei
gründen und nach dem Vorbild der italienischen Societä
nationale die breiten Massen organisieren; man war
überhaupt ein Stück nach links gerückt, der taktische
Zweck der Nationalpolitik hatte die alten Parteigruppen
der Konstitutioneilen und Demokraten in sich vereinigt;
nicht auf gut Glück wieder, wie die Gothaer, wollte man
eine Kaiserkrone in Berlin anbieten, sondern nur auf Be-
dingungen hin, auf ein freiheitliches Programm, es wagen.
Einheit und Freiheit, so lautete lange das Losungswort,
sollten zusammen für die Deutschen erkämpft werden;
mit dieser von vornherein doppelpoligen Taktik wollte
man auf die kleinen Fürsten drücken, den Großen aber
locken und fortreißen und die Massen in hinreißender
Propaganda unter einem unwiderstehlichen Schlachtruf
sammeln. So ging man vorwärts im Bunde mit einer
Bewegung, die auch wirtschaftliche Befreiung und wirt-
schaftliche Einheit auf ihre Fahnen geschrieben hatte und
auf den volkswirtschaftlichen Kongressen, in zahlreichen
lauten Festen das wachsende Selbstgefühl eines aufstre-
benden Bürgertums verkörperte.
Niemals floß der Strom einer nationalen und frei-
heitlichen Bewegung breiter. Mit ihm ging eine junge
58 Hermann Oncken,
Fürstengeneration: der Koburger, der Badenser, der
preußische Kronprinz; mit ihm gingen Politiker und
Enthusiasten, die nach der Enttäuschung von 1848 wieder
das Haupt erhoben, von dem Utopischen und Ziellosen
hinweggerichtet auf das Mögliche; mit ihm ging
mancher kleine Mann, der in diesem Anteil an den Ge-
schicken der Nation sein höheres Selbst wiederfand.
Kein anderer als der niedersächsische Dichter Wilhelm
Raabe hat in seinem kaum gelesenen Roman „Gutmanns
Reisen" (der auf der Koburger Tagung des National-
vereins im Jahre 1860 spielt) diese Mischung von poli-
tischem Wollen und lauter Schwärmerei mit wundervollem
Humor dargestellt.
Und in einem anderen Niedersachsen, in dem Präsi-
denten des Nationalvereins von 18v59 bis 1867, dem Han-
noveraner Rudolf V. Bennigsen, sind die vielfachen
Bestandteile dieser Bewegung am besten zusammen-
zufassen, die Verbindung des Realpolitischen, des Agi-
tatorischen, das die Massen aufwühlte, und des Diplo-
matischen, das die Fühlung mit Preußen suchte. Der
Sohn einer exklusiven mittelstaatlichen Junkerkaste, Ab-
kömmling eines alten Geschlechtes, das schon im
13. Jahrhundert den Namen der Scholle trug, auf der
es im Herzen altwelfischer Lande saß, und zugleich ein
Idealist des deutschen liberalen Nationalstaats der Zukunft:
so trat dieser hannoversche Edelmann, der schon 1848
wie Chlodwig Hohenlohe in den auswärtigen Dienst des
Frankfurter Parlamentsreiches hatte treten wollen, mit
35 Jahren an die Spitze einer demokratischen Bewegung,
die das Ziel der Frankfurter wieder aufnahm. Kein
Volksmann, sondern ein gemessener Hannoveraner, aber
ein Politiker von äußeren und inneren Führerqualitäten,
die selbst den an Geisteskraft und Willensenergie Stär-
keren manchmal versagt sind, Fähigkeiten des Regierens,
wie die Rasse sie hervorbringt und vererbt: in der Sicher-
heit des Auftretens und dem Maße der Formen, in der
Zuverlässigkeit und der Selbstbeherrschung, in der
Summe seines diplomatischen Könnens, vor allem in
seinem Sinne für das Erreichbare, für die Realitäten der
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 5^)
politischen Welt. Er war ein Politiker, der zusammen-
zuhalten und zu vermitteln verstand und daher jahrzehnte-
lang der Bucer des deutschen Liberalismus werden
konnte; dieser aber brauchte ihn, um das deutsche Erb-
übel des individualistischen Meinens zu überwinden. Ja,
dieser Führer einer Kampipartei schien mit seinem poli-
tischen Temperament manchmal allzusehr über den
Dingen zu stehen und auch die Motive der Gegner zu
würdigen; jener objektive historische Zug, der ihn über
die Routine erhebt, mochte ihm Energie des Handelns zu-
weilen schwächen. Hätte doch solche historische Neigung
ihn in seiner Jugend beinahe zur Wissenschaft geführt;
ja, noch mit 75 Jahren saß er, wie einst als junger Bursch,
ein Semester lang zu den Füßen der Göttinger Pro-
fessoren, und noch im hohen Alter nahm er den Homer
und das Neue Testament auf die Höhen der Gletscher-
welt mit hinauf. Allein der große schöpferische Zorn
des Handelnden, der nur sich und seinen Weg sieht,
war dieser vornehmen niedersächsischen Natur nicht ge-
geben.
An der Spitze des Nationaivereins sollten seine
Fähigkeiten schließlich doch verpuffen. Denn das
Nationalvereinsprogramm zerbrach, sobald in Preußen
seit dem Jahre 1862 der Konflikt ausbrach. Sobald die
Liberalen in dem preußischen Staate das Ganze ihrer
konstitutionellen Überzeugungen durchzudrücken ver-
suchten, um ihn für seinen deutschen Beruf reif zu
machen, trat ihnen dieses altpreußische Staatswesen, in
Bismarck verkörpert, in seiner schroffsten und ursprüng-
lichsten Art entgegen; aus dem Scheinkonstitutionalismus
wurde ein verfassungswidriges Regiment und zuletzt ein
unseliges Zerwürfnis, dessen Spuren so schwer wieder
zu verwischen sein sollten. An der Stelle aber, an der
man einen deutschen Cavour sich erträumt hatte, schien
ein preußischer Polignac sein Wesen zu treiben. Und
so fühlten, schwerer noch als die Preußen selbst, die
Nationalen draußen in Deutschland sich getroffen, alle, die
an Preußens moralische Eroberungen geglaubt hatten und
nun den Boden verwüstet sahen, den sie so hingebend
60 Hermann Oncken,
bestellten. Sie gerieten in immer unhaltbarere Situationen
und trieben in eine Politik, die der Tendenz ihrer Grün-
dung völlig widersprach; aus den enttäuschten Patrioten
v/urden die bittersten Feinde Bismarcks, der ebenso ge-
waltsam zurückschoß. Nie erscheint sein Werk größer,
als wenn man es in diesen Jahren mit den Augen der-
jenigen ansieht, die das Reich herbeisehnten, aber den
Einzigen, der es bringen konnte, um jeden Preis stürzen
wollten.
Auf das höchste stieg die innere Zersetzung der
Liberalen und der Nationalpartei, als Bismarck, auf dem
Boden des Konflikts oder vielmehr hinter der Kulisse
des Konflikts, seine große auswärtige Politik begann.
Wie wurden die preußischen Liberalen in ihrem Be-
stände erschüttert, als der Vielgehaßte den Staat nach
Düppel führte und Schleswig- Holstein gewann! Für
Bennigsen freilich wie für viele andere schlössen die ver-
schiedenen in dem Einzelfalle Schleswig-Holstein mög-
lichen Lösungen — preußische Annexion oder Errichtung
eines in seiner Souveränität mehr oder weniger beschränk-
ten Bundesstaates — zugleich für ganz Deutschland die
prinzipielle Entscheidung über die künftige Staatsform —
Großpreußen, unitarisches Reich oder konstitutioneller
Bundesstaat — in vorbildlicher Weise in sich. So sah
sich der Anhänger des konstitutionellen Bundesstaats noch
tiefer in die Opposition hineingetrieben. Jeder Schritt
Bismarcks machte die Politik des Nationalvereins inner-
lich unmöglicher. Nachdem man lange seinen Sturz als
die einzige Rettung verkündet hatte, sah Anfang 1866
auch Bennigsen sich zu der Alternative gedrängt: wir
müssen ihn mit Entschiedenheit unterstützen oder be-
kämpfen.
Da warf Bismarck, kurz vor dem Ausbruch des Deut-
schen Krieges, die alte Forderung der Liberalen: Parla-
ment und allgemeines Stimmrecht, in die Wagschale;
was eine Kriegserklärung gegen Österreich war, sollte
zugleich ein Sprengmittel für die erschütterten Reihen
der Opposition sein. Wie gern hätte er den Bürgerkrieg
mit dem feurigen Chorus einer nationalen Bewegung
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 61
durchgefochten I Aber dieser Plan, in einer Begegnung
zwischen Bismarck und Bennigsen im IVIai 1866 bespro-
chen, mußte mißlingen. Eine von Ideen sich nährende
politische Partei konnte — ohne völliges Einlenken Bis-
marcks in der inneren Politik — nimmermehr wagen,
was das verschlagene Spiel eines Einzelnen auf sich nahm;
die Mittelstaatler aber, Bennigsen voran, konnten nichts
als Neutralität versprechen. Als vollends Bismarck in der
Stunde des Ausbruchs des Krieges in revolutionärem Stile
Bennigsens Mitwirkung für Hannover forderte, wies die-
ser ihn ab, keinen Augenblick darüber im Zweifel, daß
ein Hannoveraner nicht so handeln konnte wie Klapka
oder frühere bourbonische Minister in dem unterwühHen
Italien. So hatte die doppelpolige Taktik des National-
vereins kein Programm mehr, als statt der Revolution
von unten, mit der man die kleinen Machthaber geäng-
stigt hatte, die Revolution von oben kam.
War Bismarck das Schicksal der Liberalen gewesen,
solange er mit ihnen kämpfte, so wurde er es vollends,
als sein Sieg ihn mit den alten Gegnern zusammenführte.
Sein Sieg brachte sofort zustande, was er im Frühjahr
noch vergeblich erstrebt hatte: die Spaltung der Liberalen.
Zunächst in Preußen selbst. Sobald er, den Konserva-
tiven zum Trotz, das Indemnitätsgesetz einbrachte, das
er schon gleich nach Königgrätz, als Napoleon drohte,
den Bennigsen und Miquel als deutsche Konzession ver-
sprochen hatte, trennten sich die Liberalen des preußi-
schen Abgeordnetenhauses. Sowohl in der Fortschritts-
partei als in dem linken Zentrum konnte eine große
Anzahl den Konflikt nicht sobald überwinden; aber aus
beiden Fraktionen sonderte sich eine Gruppe ab, die auf
den Boden des Neuen trat und, ob mehr aus nationalen
oder aus wirtschaftlichen Motiven, vor allem aber aus
realpolitischem Instinkte die Indemnität bewilligte und
damit eine neue parlamentarische Ära in Preußen eröff-
nete. Die hier beginnende Spaltung griff sofort auf die
neupreußischen und kleinstaatlichen Liberalen über. Noch
62 Hermann Oncken,
schwankten die Grenzen der Fraktionen und als Bennigsen
zum konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bun-
des abreiste, suchten ihn gleichzeitig Schulze-Delitzsch,
sein alter fortschrittlicher Genosse aus dem Nationalverein,
und Twesten, der Führer der neuen nationalen Fraktion,
für sich zu gewinnen. Aber die Hannoveraner hatten
im Grunde schon gewählt, wie sie wählen mußten. Kurz
zuvor schrieb Bennigsen an Rochau: „Mehr kann die
Nation zurzeit nicht verlangen, die doch an der heilsamen
Krisis dieses Jahres ziemlich unschuldig ist und vorerst
keinen begründeten Anspruch erheben kann, von der
preußischen Krone und dem deutschen Richelieu den
Parlamentarismus und den ganzen Komplex von Frei-
heiten in Gnaden verliehen zu erhalten." So trieb ihn
seine realistische Veranlagung, als er endlich in die große
Wirklichkeit eines nationalen Staatslebens hinübertrat, sich
in positiver Weise an dessen Ausbau zu beteiligen. War
doch die Stellung der hannoverischen Liberalen von
vornherein unter den Opportunisten; frei von der verbit-
ternden Erinnerung an die Konfliktszeit sahen sie ihre
alten konservativen Gegner in der Provinz geschlossen
im Lager des weifischen Protestes und sich selber an
die Seite der Regierung gedrängt; obendrein vertraten
sie eine Provinz, die zwischen den sozialen und wirt-
schaftlichen Extremen deutschen Lebens eine Vermittlung
darstellte und auch die in ihr wurzelnden Politiker auf
die mittlere Linie wies.
So sollte der konstituierende Reichstag des nord-
deutschen Bundes von 1867 die Spaltung der Liberalen
vollenden. Während der alte Fortschritt den Verfassungs-
entwurf Bismarcks en bloc ablehnte, weil er der liberalen
Doktrin nicht genügte, beschloß die neue nationalliberale
Fraktion, ihn als Grundlage der Beratung anzunehmen,
aber alle irgend erreichbaren Garantien für die freiheit-
liche Entwicklung der Nation in ihm durchzusetzen.
Unter dem Zeichen dieser Taktik bildete sich im Eingang
unserer neueren Parlamentsgeschichte die neue Partei,
noch ohne Programm, überhaupt mehr politische Aktions-
partei von vornherein als eine Programmpartei alten
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 63
Stils, nur zusammengehalten durch eine programmatische
Ansprache Bennigsens, die den neuen Weg bestimmte.
Wohl war ihre Zusammensetzung nach Herkunft und
Tendenzen keineswegs einheitlich. Die Biegsamkeit der
Taktik schloß mehrere Möglichkeiten in sich. „Unsere
Fraktion," so schrieb Gustav Freytag, der in sie eintrat,
an Herzog Ernst von Koburg am 15. März 1867, „hat
ihre Rechte und ihre Linke; die erstere besteht aus den
neuannektierten Abgeordneten (Braun, Miquel), die Linke
aus den Berlinern (Twesten, Lasker, Unruh); Bennigsen
hält die Mitte." Das scharfe Auge Bismarcks aber er-
faßte vom ersten Augenblick an den inneren Gegensatz,
und ein offiziöser Artikel der Provinzialkorrespondenz
fragte schon am 7. März, „ob innerhalb dieser Fraktion
die Liberalen aus den neuen Landesteilen, die größten-
teils mit weit milderen Absichten in den Reichstag ein-
getreten seien, auf die Dauer mit den Mitgliedern aus
den altpreußischen Provinzen zusammengehen würden,
die bisher der Opposition in der preußischen Kammer
angehörten". So sind von Anfang an alle jene Faktoren
sichtbar, die die Entwicklung der Nationalliberalen be-
stimmen: ihre geographische Ausdehnung und Zusam-
mensetzung, ihre vorläufige Programmlosigkeit, die Nei-
gung Bismarcks, einen linken Flügel abzutreiben, und
schließlich, wie es in dem Schlußwort Freytags heißt:
Bennigsen hält die Mitte.
Also begann die Persönlichkeit Bismarcks und das
Heraufsteigen des neuen Reiches für lange Zeit einen ge-
mäßigten Liberalismus von einem entschiedenen, einen
realpolitischen Liberalismus von einem doktrinären zu
trennen — ähnlich wie er gleichzeitig von den altpreu-
ßischen Konservativen die opportunistischen Freikonser-
vativen losriß. Mit diesen neuen Parteien vornehmlich
brachte Bismarck die Verfassung des Norddeutschen Bun-
des zustande, und seine Kompromißverhandlungen mit
Bennigsen, Unruh, Forckenbeck waren das erste Beispiel
einer neuen Praxis, in der die Doktrin der Liberalen
sich mit der Macht auseinandersetzte. Und da die Libe-
ralen nationale Politik von dem preußischen Minister ver-
64 Hermann Oncken,
langten, so betrieb er gerade in den kritischen Tagen
die innere Politik mit der Dampfkraft der auswärtigen,
um die halb Widerstrebenden an sich zu fesseln: gerade
Bennigsen suchte im Namen der Partei Bismarck in
der Luxemburger Frage anzuspornen, daß er mit der
Front gegen Frankreich die Nation über die Mainlinie
führe, und nur die Gefahr der Stunde, von Bismarck
klug verwertet, beschwichtigte ihre konstitutionellen Be-
denklichkeiten. Auch wo sie in der Verfassung ihre
Wünsche durchsetzten, bestimmte Bismarck ihnen die
Grenze. Bennigsen war es, der die Verantwortlichkeit
des höchsten Bundesbeamten in die Verfassung brachte,
so daß Bismarck die Geschäfte des Bundes nicht mehr,
wie Jellinek neuerdings wieder nachgewiesen hat, einem
in dienstlicher Abhängigkeit von ihm stehenden Beamten
übertragen konnte, sondern sie selber übernehmen mußte.
Die Liberalen hatten eine Mehrheit von verantwortlichen
Ministern gewollt, Bismarck aber brach aus ihrem kon-
stitutionellen Verfassungsgedanken das Kernstück heraus
und schuf in fast monarchisch gearteter Ämterkombina-
tion für sich die Macht, mit der zu ringen das historische
Schicksal der Liberalen blieb.
Auch als die Nationaliiberalen einige Monate später
erst ihre Taktik programmatisch formulierten, gestalteten
sie nicht ein Programm im üblichen Sinne, sondern faß-
ten in einer längeren Denkschrift eine Summe keines-
wegs in sich homogener Tendenzen zusammen. Aber
es war das Programm, das die nächste Zukunft hatte.
Keine Partei hatte die Aufgaben des deutschen National-
staates so rückhaltlos ergriffen ; denn abgesehen von den
mannigfaltigen Gruppen der gänzlich Widerstrebenden,
die damals noch nicht unter Windthorst sich organisiert
hatten, trugen sowohl die Konservativen als auch die
Fortschrittler einen preußisch-partikularistischen Charak-
ter gegenüber den Nationalliberalen, die mit dem großen
Zuge der Zeit zum neuen Reiche gingen. Keine Partei
ferner hatte bei allem Glauben an die konstitutionellen
Staatsideale zugleich prinzipiell die tiefe und den Deut-
schen notwendige Erkenntnis ausgesprochen, daß es im
Bennigsen und die Epochen des parlainent. Liberalismus etc. ö5
politischen Leben nicht heißen darf: alles oder nichts,
sondern daß alle politische Arbeit, zumal auf dem zer-
klüfteten Boden dieses werdenden Reiches, an den Aus-
gleich mit verwandten Kräften gebunden bleibt. Zugleich
glaubt man in dem Programm die verschiedenen Hände
seiner Urheber erkennen zu können, der Altpreußen fort-
schrittlicher Vergangenheit, der Nationalen mehr unita-
rischer Richtung und schließlich der Angehörigen der
annektierten Provinzen. Alles in eigenartiger, nicht ganz
lückenloser Verschmelzung; man vernahm noch den
Nachklang der liberalen Doktrin, die nur in der milderen
Tonart sich von der Sprache der Fortschrittspartei unter-
schied; zugleich aber fühlte man den belebenden, real-
politischen Luftzug, der neuerdings durch die Reihen der
Liberalen ging. Kräfte, mit denen Bismarck einst auf
Leben und Tod gerungen hatte, und Kräfte, mit denen
zusammen er das nationale Werk vollenden konnte, trafen
hier zusammen: die beiden Seelen des Nationalliberalis-
mus. Sie wohnen auch in der Brust Bennigsens, aber
von vornherein ist die realpolitische die stärkere.
Unter den Forderungen des Programms war eine,
die verfassungsgeschichtlich bedeutsam, zugleich die
nationaliiberale Taktik im Abgeordnetenhause im nächsten
Jahre zum Siege führte. Es war jene alte Gagernsche
Idee, die Friedrich Meinecke jüngst in ihrem Ursprung
und in ihrer Wirksamkeit wieder entdeckt hat, nämlich
daß Preußen die Führung des neuen Deutschlands nur
dann haben dürfe, wenn es sich in sich selber auflöse;
sie war jetzt in dem Norddeutschen Bunde, von dem
Preußen allein vier Fünftel umfaßte, mit größerem Rechte
wieder aufgetaucht, von den alten Erbkaiserlichen begrüßt,
und dem Kurhessen Friedrich Oetker scharf formuliert von
von Bennigsen in dem Umfange, in dem sie jetzt noch
Sinn hatte, realpolitisch verwertet. So hieß es im national-
liberalen Programm vom Juni 1867: „Wir sind entschlos-
sen, die Bundeskompetenz zu befestigen und über alle
gemeinsamen Angelegenheiten auszudehnen. Als Ziel
schwebt uns vor, daß die parlamentarischen Funktionen
des Staates möglichst vollständig in den Reichstag ver-
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. 5
66 Hermann Oncken,
legt werden. Auch der preußische Landtag soll sich
nach und nach mit einer Stellung begnügen, welche in
keiner Weise geeignet sei, dem Ansehen und der Wirk-
samkeit des Reichstags Eintrag zu tun." So hat Bennig-
sen noch an dem Tage, als er im Oktober 1870 nach
V^ersaiiles berufen war, seinen Wählern in den bremischen
Marschen erklären lassen, daß er nur noch für dies eine
Mal, nur für den bedeutsamen Übergang, eine Wahl in
den preußischen Landtag annehme; der Fortschrittler
Virchow warf ihm sogar vor, er habe gleich in seiner
ersten Landtagsrede geraten, das Abgeordnetenhaus auf-
zulösen und Provinzialhäuser an die Stelle zu setzen.
So weit zu gehen war Bennigsen allerdings doch
nicht Doktrinär genug, aber einen Bruchteil wenigstens
jenes alten Programms, der ihm als Hannoveraner be-
sonders am Herzen lag, vermochte er Anfang 1868 zu
verwirklichen. Auf seinen Antrag hatte der hannoveri-
sche Provinziallandtag die Regierung um Aussonderung
eines Teiles des Staatsvermögens zur Begründung einer
ausgedehnten provinziellen Selbstverwaltung ersucht, und
zunächst im Interesse der Versöhnung der Provinz hatten
König und Ministerpräsident die Erfüllung des Wunsches
zugesagt. Bismarck hatte sich selbst von der Notwendig-
keit einer gewissen Dezentralisation überzeugt, aber nur
mit Mühe im Staatsministerium einen Gesetzentwurf durch-
gesetzt, der das allgemeine Prinzip provinzieller Dota-
tionen aussprach und als erstes Beispiel der Provinz Han-
nover eine Jahresrente von 500000 Tlr. überwies. Ein denk-
würdiger Vorgang, daß der preußische Staat in dem ersten
Jahre nach den Annexionen einen Anlauf zur Dezentrali-
sation nahm, der wenigstens in der Richtung der Gagern-
schen Idee lag; dieser Anlauf vollzog sich zunächst noch
ganz in der Sphäre der Verwaltung und griff nicht in
die Sphäre der Gesamtpolitik hinüber, aber er schränkte
doch die Befugnisse der Zentralinstanz sowohl im Mini-
sterium als im Landtag in etwas ein, und in den verfas-
sungsgeschichtlich höchst interessanten Jahren des Pro-
visoriums von 1867 bis 1870 schienen viele Möglichkeiten
denkbar. Selbst Schäffle, der mit einem gut württem-
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 67
bergischen Mißtrauen zum Zollparlament nach Berlin
kam, wußte nach seiner Rückkehr davon zu erzählen,
wie Bismarck an der Auflösung des preußischen Staates
arbeite. Die altpreußischen Konservativen aber erhoben
sich alsbald zur Gegenwehr; sie waren längst erbittert
über Indemnität und allgemeines Wahlrecht, sie fühlten
sich ausgeschaltet bei den nationalliberalen Kompromissen
und fragten sich, ob das die Frucht der preußischen
Siege sein solle, daß man um Deutschlands willen den
Liberalen immer von neuem Konzessionen mache. Ihr
Selbstgefühl bäumte sich dagegen auf, daß das Schwer-
gewicht aus dem preußischen in den deutschen Körper ver-
legt werden solle. So sahen sie in dem Entwurf über den
hannoverschen Provinzialfonds nicht eine verwaltungs-
technische, sondern eine allgemeinpolitische Angelegen-
heit, einen gefährlichen Ansatz zur Umbildung des Staates
und beschlossen die Entscheidung darüber zur ersten
Kraftprobe gegen den Junker zu machen, der aus ihren
Reihen stammte und sich nun doch dem teutonischen
Teufel verschrieben hatte. Sie verlangten von Bismarck
Garantien für die Zukunft; als er sie versagte, verweiger-
ten sie ihm die Heeresfolge, sie suchten ihn, wie er
grimmig sagte, zum Eintritt in ihre Fraktion zu zwingen;
sie hätten ihn gestürzt, wenn sie gekonnt hätten. Dieser
Bruch Bismarcks mit seinen alten Freunden gab den
Nationalliberalen unter Bennigsens Führung die Gelegen-
heit, mit geringer Majorität wenigstens den hannoverschen
Kern der Vorlage zu retten und zum erstenmal in Preußen
in die von den Konservativen verscherzte Position einzu-
rücken — das erste Vorspiel der parteipolitischen Kon-
stellation von 1871 bis 1877.
So konnten die Nationalliberalen schon seit 1868
sich führend an der Gesetzgebung beteiligen, die auf
allen Gebieten wirtschaftlichen Lebens die Schranken des
Polizeistaats und überlebter Wirtschaftsformen niederriß,
und, wenn sie auch in einzelnen Dingen über das Ziel
hinausschoß, damals eine nationalstaatliche wie volks-
wirtschaftliche Notwendigkeit war. Wenn allerdings die
Liberalen Bismarck immer stürmischer drängten, diesen
5*
68 Hermann Oncken,
Nationalstaat auch über Süddeutschland auszudehnen,
so begann er sich ihnen immer nervöser zu versagen,
denn er wollte sich die letzte Entscheidung nicht aus der
Hand nehmen lassen. Wie im Jahre 1866 mußten die
Liberalen zur Seite stehen, als Bismarcks Diplomatie und
die Waffen des Heeres in den Jahren 1870 und 1871 das
neue Reich vollendeten. Bismarck konnte die patrioti-
schen Bemühungen Bennigsens und Laskers in Süd-
deutschland nur so lange gebrauchen, wie sie als uni-
tarische Treiber ihm dienen mochten, den Bayernkönig
in sein Netz zu jagen; und er hat noch im November
1870, als das Werk zu guter Letzt stockte, auch Bennigsen
und seine Presse mobil zu machen gesucht; sowie aller-
dings die Liberalen, unter Verzicht auf jede Art von
unitarischem Doktrinarismus, mit einem eigenen bayeri-
schen Programm einen Mittelweg zu finden suchten,
schalt er, daß sie seine Kreise störten. Er aber konnte
die Gesamtheit der föderalistischen Konzessionen an
Bayern um so leichteren Herzens in den Kauf nehmen,
als sie indirekt den geschlossenen Bestand Preußens
gegen weitergehende Auflösungsgelüste konservierten.
Die Dezentralisation wurde zwar in der Verwaltung durch
die Provinzialordnung von 1875 auf ganz Preußen aus-
gedehnt, blieb aber ohne tiefergreifende politische Kon-
sequenzen.
In dem neuen Reiche fiel Bennigsen und den National-
liberalen als der führenden Partei die Aufgabe zu, zu-
gleich den nationalen und den freiheitlichen Ausbau zu
fördern: nun vollends auf die Brücke zu treten, die von
den liberalen Ideen zu dem Wesen des altpreußischen
Staates hinüberführte, aber in Gemeinschaft mit Bismarck,
der von Haus aus so wenig Anlage zum parlamentari-
schen Minister hatte, wie einst Friedrich Wilhelm IV. zum
konstitutionellen Monarchen. So begann die national-
liberale Ära in den Parlamenten von 1871 bis 1877. Das
Zusammenwirken Bismarcks und der Nationalliberalen in
dieser Ära ist völlig nur im Lichte ihrer gemeinschaft-
lichen Kampfstellung gegen das Zentrum zu begreifen.
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 69
Denn diese Partei, das Komplement des kleindeutschen
Liberalismus, ist von ihrer ersten Entstehung an — ihre
Entstehung, nicht ihre Erhaltung läßt sich als histo-
rische Notwendigkeit auffassen — ein Erzeugnis unserer
nationalen Geschichte. Sie ist die Reaktion der ge-
schlagenen Großdeutschen und Katholiken gegen die
kleindeutsche Lösung von 1866 und 1870. Es hat seine
tieferen Gründe, daß jene konfessionelle Spaltung, die
im 16. und 17. Jahrhundert unser Volk abgrundtief zerriß,
die dann im 18. Jahrhundert in dem zerfallenden alten
Reiche zurückwich, nun im 19. Jahrhundert zu neuem
politischen Leben erweckt ward, sobald nur die Möglich-
keit eines neuen Reiches, und zwar eines kleindeutschen
Reiches unter preußischer Hegemonie, in Frage kam.
Denn diese Lösung bedeutete ja für die deutschen Katho-
liken nicht allein die Hinausdrängung des habsburgi-
schen Kaiserhauses und den endlichen Sieg der Schmal-
kaldener, sondern fügte mit der Hinausdrängung der
Österreicher ihrem konfessionellen Gesamtkörper die
schmerzlichste Wunde zu, zerschnitt ihre kulturelle Ein-
heit und warf sie in Kleindeutschland in die Minorität.
So mußten sie von vornherein — auch wer anders denkt,
kann das nachempfinden — die heißesten Gegner jener
Lösung der deutschen Frage sein, die der Nationalverein
wollte und Bismarck vollbrachte — bis zu dem Tage hin.
an dem man in der Münchener Kammer um die Bewil-
ligung der Gelder für den Krieg stritt. Sie waren es um
so mehr, als die gleichzeitige italienische Einigung auf
Kosten ihrer ehrwürdigsten Institution erfolgte. Da hatten
sie wohl das Gefühl wie der wackere Preuße August
Reichensperger, daß die ganze historische Welt, die ihnen
teure Welt, versinke, und jede Freude an dem neuen
Reiche, das heraufzog, war ihnen vergällt. So trat das
Zentrum mit innerer Abneigung dem neuen Reiche ent-
gegen und wurde unter der verschlagenen Führung eines
anderen Hannoveraners der Sammelpunkt aller Oppo-
sition, konfessionellen, dynastischen oder partikularisti-
schen Ursprungs. Wie klangen noch in jener Adreß-
debatte vom 31. März 1871, als die Frage der Intervention
70 Hermann Oncken,
oder Nichtintervention zugunsten des Kirchenstaates zur
Debatte stand, die Schlachtrufe der Parteien gegeneinander,
der Kleindeutschen und der Großdeutschen! Als wenn
die historische Kontroverse zwischen Sybel und Ficker
auf der Tribüne wieder aufgelebt wäre, so zogen auf
der einen Seite die Männer des ehemaligen Nationalver-
eins, Bennigsen, Miquel, Schulze-Delitzsch, Volk, und auf
der anderen die Männer des großdeutschen Reformvereins,
Windthorst, Reichensperger, Bischof Ketteier, gegenein-
ander zu Felde, nach dem Faustwort:
„als GueHen und als Ghibellinen
erneuen rasch den ew'gen Streit,
fest, im ererbten Sinne wohnlich,
erweisen sie sich unversöhnlich".
Bismarck aber schwieg im Sinne der Nationalliberalen.
Wie sich dann der Kampf zwischen Staat und Kirche
erhob, was Schuld daran und was Notwendigkeit war
und was schließlich Taktik auf beiden Seiten, das zu er-
örtern gehört nicht hierher. Genug, daß die einen glaub-
ten, in der Nation, der das neue Reich gelungen, auch
die alte Spaltung nicht wieder um sich greifen lassen
zu dürfen, ja daß sie womöglich, wie Rachfahl in seinem
Essay über Windthorst es ausdrückt, sich vermaßen, auch
die katholische Kirche und den Klerus zu nationalisieren;
daß man auf der anderen Seite einen Eingriff des Staates
in die heiligsten Empfindungen der Minorität empfand
und sich zur Gegenwehr erhob.
In diesem Kampfe aber hatte Bismarck die National-
liberalen mit einem unzerreißbaren Bande an sich ge-
kettet. Der ehemalige französische Minister Bourgeois
hat einmal gesagt: eine Regierung könne auf die Dauer
nicht gegen etwas regieren, sie müsse auch für etwas
regieren. Nichts gewisser, als daß auch Bismarck in
jedem Stadium ein positives Programm verfolgt hat; aber
nie war ihm wohler, als wenn er es durchfechten konnte,
in einer Kampfstellung gegen ein anderes Programm,
gegen eine andere Partei, vor allem, um die Seinigen,
den König, die Mitarbeiter, die parlamentarischen Helfer,
in dem Kampfe fest zusammenzuschmieden. So wurde
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 71
die gemeinschaftliche Durchführung des Kulturkampfes
— ich sehe darin natürlich kein primäres Motiv, sondern
nur eine von Bismarck bewußt verwertete taktische Kon-
sequenz — auf die Dauer auch das Mittel zur politischen
Einschulung der in den beiden Parlamenten allmäch-
tigen Liberalen. Denn in Deutschland wie in Preußen
hatte er mit ihnen sich auseinanderzusetzen, und jene
Hemmung von heute, die in der ungleichartigen Zusam-
mensetzung des Reichstages und des Landtages liegt,
war noch nicht vorhanden. Man hat neuerdings die Frage
aufgeworfen, ob es nicht von vornherein ein arcanum
imperii Bismarcks gewesen wäre, bald mit dem preußi-
schen, bald mit dem deutschen Pferde zu fahren. In
den ersten Jahren nach der Gründung des Reiches hatte
die Ausnutzung solcher Möglichkeiten wenig praktische
Bedeutung, weil die jedesmal fast gleichzeitigen Reichs-
tags- und Abgeordnetenhauswahlen von 1871, 1873/74,
1877 trotz des verschiedenen Wahlrechts im wesentlichen
zu einem gleichen Ergebnis führten. So wechselte Ben-
nigsen aus dem Vizepräsidium des Reichstags, in das er
zuerst 1867 gewählt worden war, im Jahre 1874 in das
Präsidium des Abgeordnetenhauses hinüber, wie sein
Fraktionsgenosse Forckenbeck gleichzeitig aus dem Prä-
sidium des Abgeordnetenhauses in das des Reichstags
übertrat. Die parlamentarische Taktik hüben wie drüben
lief in einem Gespann, und auch die Gesetzgebung
fuhr in denselben Geleisen.
Aber die Nationalliberalen hätten nicht sie selber
sein müssen, wenn nicht die beiden Seelen, die von
vornherein in ihnen lebten, sich in dieser günstigen Situa-
tion wieder geregt hätten. Sie scheinen fast verkörpert
zu sein, auf der einen Seite in Bennigsen, dem Idealisten
des Nationalstaats, und auf der anderen Seite in Lasker,
dem Idealisten des Rechtsstaats; verkörpert, ohne sich
auszuschließen, denn jeder hatte von den politischen
Trieben des anderen genug in sich, um ihn ganz zu ver-
stehen und mit ihm zusammenzuarbeiten. So repräsen-
tierten sie innerhalb der biegsamen Taktik der Gesamt-
partei die verschiedenen Möglichkeiten und suchten die
72 Hermann Oncken,
verschiedenen Fühlungen: der eine mit dem Gesamt-
liberalismus, der andere, als der Diplomat der Partei, mit
der Regierung Bismarcks. Diese niemals aufhörende Span-
nung aber wurde durch eine persönliche Freundschaft
überbrückt, die den hannoverschen Edelmann zu jenem
heute fast vergessenen politischen Charakter hinzog, der
trotz aller Schranken seines Wesens die warme und ge-
rechteCharakteristik Schmollers verdient. Laskers Chancen
stiegen, als mit den Wahlen von 1874 die Nationallibe-
ralen so stark anwuchsen, daß sie allein mit dem Fort-
schritt zusammen die Reichstagsmehrheit bilden konnten,
und nun die Versuchung an sie herantrat, die parlamen-
tarischen Ansprüche durchzukämpfen gegen die Bedürf-
nisse des historisch erwachsenen preußischen Staates.
Aber in dem denkwürdigen Kampfe um das Militärgesetz
von 1874, in dem die fundamentalen Ordnungen dieses
Staates mit einem fundamentalen Anspruch der Doktrin,
dem Budgetrecht, aufeinanderstießen, war es doch nicht
Lasker, der seine Politik durchsetzte, sondern Bennigsen,
der nach starkem Drucke Bismarcks den Militärkonflikt
vermied und in dem Septennat einen Mittelweg fand,
auf dem die beiden Tendenzen sich begegnen mußten,
wenn sie miteinander leben wollten. Um so stärker regte
sich seitdem Bismarcks Bestreben, den Laskerschen Flügel
der Nationalliberalen abzuspalten, die „Fortschrittsleute
innerhalb der nationalliberalen Partei", wie er sie nannte,
und somit die Spaltung von 1867 reinlicher herauszu-
arbeiten. Jeder Konflikt in den nächsten Jahren diente
ihm dazu, den Keil tiefer hineinzutreiben. Immer aber
gelang es Bennigsen, bis zu der Justizreform vom De-
zember 1876 hin, den Bruch zu vermeiden, einen Kom-
promiß zu finden und doch die ganze Partei zusammen-
zuhalten. So vollzog sich der Ausbau des Reiches in
diesen Jahren wohl unter ständigem Ringen, aber auch
in ständigem Zusammenwirken des Meisters der Real-
politik mit der realpolitischen Partei des Liberalismus.
Ihren Führer aber hat Bismarck selbst später, als ihre
Wege sich wieder getrennt hatten, in einer Reichstags-
rede im Mai 1881, als den Mitkämpfer unter seinen Frak-
Bennigsen und die Epochen des parlanient. Liberalismus etc. 73
tionsgenossen bezeichnet, „dem ich wirklichen Beistand
verdanke und dem das Deutsche Reich für seine Her-
stelluni; und für seine Konsolidierung so viel schuldig
ist, für seine Politik von langen Jahren her".
Diese Zusammenarbeit mußte auf ihren Höhepunkt ge-
langen, als seit dem Jahre 1877 die letzte und entschei-
dende der grundlegenden Organisationen des Reiches,
die Ordnung der Reichsfinanzen, notvv^endig wurde, ihre
Durchführung mußte die Probe auf das Exempel werden.
Es handelte sich dabei nicht um rein finanztechnische
Fragen, sondern um die höchsten wirtschaftlichen und
politischen Probleme der Reichspolitik. Die Entscheidung
zwischen direkten und indirekten Steuern hing zusammen
mit der Frage, ob man das Freihandelsystem, dem die
Liberalen bisher angehangen hatten, verlassen und zu
einem System des Schutzes der nationalen Wirtschaft über-
gehen sollte; eine grundlegende Wendung in der Wirt-
schafts- und Handelspolitik stand vor der Tür. Hinzukam,
daß die Auseinandersetzung der finanziellen Verhältnisse
zwischen dem Reich und den Einzelstaaten auch das
immer noch nicht abschließend gelöste Problem Deutsch-
land-Preußen aufrollte. Die höchsten Organisationsfragen,
die verfassungsgeschichtliche Fortbildung des Reiches
— ob mehr nach der unitarisch-parlamentarischen oder
mehr nach der föderalistisch-bundesstaatlichen Seite hin —
mußten wieder in Bewegung kommen. Die Entscheidung
aber war auf das engste verflochten mit dem Macht-
bedürfnis der Liberalen und dem noch viel stärkeren
Machtbedürfnis Bismarcks. Es war klar, daß die Ge-
samtheit dieser Fragen nicht auf dem Wege eines Kom-
promisses im letzten Augenblick, wie ihn bisher Ben-
nigsen in der Regel durchzudrücken verstanden hatte,
erledigt werden konnte, sondern diesmal von langer Hand
vorbereitet werden mußte.
Um diese Dinge hat es sich in den Verhandlungen
Bismarcks mit Bennigsen gehandelt, die im März 1877
einsetzten, im Juli und Oktober wieder aufgenommen
wurden und im Dezember bei dem zweiten Besuche in
Varzin entschieden wurden. Mit diesen Verhandlungen
74 Hermann Oncken,
trat der parlamentarische Liberalismus in eine entschei-
dende Krisis ein, die nicht nach ihrem Verlaufe, sondern
nur nach ihren bestimmenden Momenten hier skizziert
werden mag. Eine Auffassung möchte ich dabei ab-
weisen, die schon damals im Lager der Fortschritts-
partei auftauchte und später von Eugen Richter in die
schärfste Formulierung gebracht worden ist: die National-
liberalen seien von vornherein die Düpierten gewesen,
Bennigsen ein zweiter Benedetti, die Gesamtheit der
Verhandlungen nichts als Schein, eine Kulisse, hinter der
der schutzzöllnerisch-reaktionäre Abmarsch Bismarcks
sich vollzogen habe. Richter hat diese Auffassung ge-
schöpft aus seiner doch nur mechanischen Gesamt-
anschauung Bismarckscher Politik, zugleich aus seiner
Geringschätzung der nationalliberalen Taktik und dann vor
allem — was ja auch den Historiker zu gleicher Ansicht
verführen könnte — aus dem späteren Verlaufe, der seit
1878 eintrat. Trotzdem halte ich diese Vermutung für
unrichtig und sehe mich darin bestärkt durch die wich-
tigen Aufzeichnungen, die uns neuerdings von einem
Manne, der es wissen konnte, Tiedemann, dem damaligen
Chef der Reichskanzlei, zuteil geworden sind. Bismarck
hat keineswegs, wie es auch nie seine Art war, von vorn-
herein die Bahn seiner Politik fest abgesteckt und einen
Rechtsabmarsch geplant, der ihm zugleich die Einschrän-
kung des Kulturkampfes, und damit das Geständnis einer
Niederlage kostete, sondern er hat ernsthaft an die Durchs
führung auch dieser Reformen in Gemeinschaft mit den
Nationalliberalen, oder wenigstens mit dem größeren und
ihm homogeneren Teile der Partei, gedacht, er hat ernst-
haft die Mitarbeit Bennigsens im Reiche und in Preußen
durch Kombination eines Reichsamtes und eines preußi-
schen Ministeriums herbeizuführen gesucht. Allerdings
mit dem Hintergedanken, die seit kurzem wieder regie-
rungsfähig gewordenen Deutschkonservativen in seine
Kombination mit hineinzuziehen und von der Gesamtheit
der Nationalliberalen sich zu emanzipieren.
Im voraus mußte Bismarck erkennen, daß von zwei
Seiten seinem Plane Schwierigkeiten gemacht werden
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 75
könnten: von dem 80jährigen Kaiser, der aus kircJilichen
und politischen Gründen eine stärkere Wendung nach
rechts wollte, und von dem linken Flügel der National-
liberalen, der bei dieser Gelegenheit die Gelüste parla-
mentarischen Mitregierens mit seiner freihändlerischen
Opposition verbinden mochte. Aber er war entschlossen,
gegen rechts und links seinen Plan durchzudrücken,
durch das oft erprobte Mittel des Rücktrittsgesuches beim
Kaiser seinen Willen zu erreichen und zugleich die lang-
ersehnte Abspaltung des linken Flügels bei dieser Ge-
legenheit vorzunehmen. Aber von rechts und links sollte
diese allzu fein berechnete Taktik gestört werden: durch
den Einspruch des Kaisers, der die Fortsetzung der Ver-
handlungen verbot, als Bennigsen kaum Varzin verlassen
hatte, und zugleich durch die Bedingungen, die Bennigsen,
um seine Partei zusammenzuhalten und sich selber einen
Rückhalt zu schaffen, für seinen Eintritt in das Mini-
sterium gestellt hatte. Auch der linke freihändlerische
Flügel hatte die Gefahr erkannt und hatte Bennigsen mit
parlamentarischen Forderungen überlastet, ihn mit ge-
bundener Marschroute nach Varzin entsandt. Später hat
sich Forckenbeck sogar gerühmt: nur um die Verhand-
lungen zum Scheitern zu bringen, habe er den Bogen
damals überspannt.
Auf diese Weise scheiterte, wenngleich Bennigsen
sich noch längere Zeit zutraute, die Brücke schlagen
zu können, die Zusammenarbeit zwischen dem parla-
mentarischen Liberalismus und der Staatsgewalt des
neuen Reiches, nicht so sehr an dem Willen Bismarcks
und Bennigsens, die beide Realpolitiker genug waren,
um sich zu finden, als an den politischen Mächten, von
denen sie herkamen, deren Einfluß sie folgen wollten
oder mußten. Als sie sich aber getrennt hatten, da schien
beiden das Wollen des anderen durch eine Welt von dem
eigenen Staatsideale getrennt. Da hatte der eine den
Eindruck, als ob der Reichskanzler die eigene Partei hätte
gouvernementalisieren wollen, der andere aber gedachte
noch in seinen Memoiren mit einem Unwillen, der doch
auch wieder den Ernst seiner damaligen Absichten spiegelt,
76 Hermann Oncken,
jenes Versuches einer Fraktion von 1877, seine Regierung"
parlamentarisieren zu wollen.
Man weiß, daß der Abbruch der Verhandlungen erst
im Februar 1878 erfolgte, fast in derselben Stunde, da
auf den intransigenten ein versöhnlicher Papst folgte,
da zum erstenmal die Möglichkeit auftauchte, den Kultur-
kampf abzubrechen und damit die parlamentarische Un-
entbehrlichkeit der Nationalliberalen zu erschüttern. Von
jetzt an konnte wenigstens Bismarck ein zweites Eisen
ins Feuer legen. Schon das erste Sozialistengesetz, mit
der sicheren Erwartung der Ablehnung übereilt einge-
bracht, sollte ihm nur dazu dienen, das Sündenkonto der
Nationalliberalen zu stärken. Aber erst das zweite Attentat
gab ihm die Gelegenheit, mit demagogischer Meister-
schaft die Nationalliberalen aus ihrer parlamentarischen
Machtstellung hinauszuwerfen; die Zerstörung des linken
Flügels, der die Verhandlungen mit Bennigsen zum
Scheitern gebracht hatte, war das Hauptziel der Reichs-
tagsauflösung, wie auch sein Generalstabsplan für die
Wahlen (im 1. Bande des Bismarck-Jahrbuchs) zeigt. Die
Nationalliberalen kehrten nur geschwächt zurück und
konnten in dieser Situation nicht anderes als das Sozia-
listengesetz annehmen. Noch einmal betrat Bennigsen
die Brücke der Kompromißpolitik und setzte gegen Lasker
in selbständiger Verhandlung mit Bismarck den Abschluß
durch. Seinem Geschick gelang es, sowohl die jetzt
schon drohende Spaltung der Nationalliberalen als auch
den Bruch mit Bismarck zu verhindern. So wurde das
Sozialistengesetz der letzte Kompromiß, ein Nachklang
der nationalliberalen Ära. Weit genug hatten die Libe-
ralen ihre freiheitlichen Ideale aufgeben müssen, um noch
einmal mit Bismarck, dem die Gunst der Stunde eine
unvergleichliche Überlegenheit gegeben, zusammengehen
zu können. Als aber im Jahre 1879 die erschütterte und
geschwächte Partei vor die Finanzgesetzgebung gestellt
wurde, da brach, angesichts des Zolltarifs, die wirtschaft-
liche Einheitlichkeit, die seit 1867 das Komplement ihrer
politischen Wirksamkeit gewesen war, hilflos auseinander.
Bennigsen selber war, wie sein großer Gegenspieler
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 77
Windthorst, ursprünglich Freihändler gewesen, aber weit
entfernt, sich gegen die Bedürfnisse einer neuen Lage
zu verschheßen; bis zum letzten Augenblick hoffte er
die ganze Partei für einen mäßigen Schutzzolltarif zu
gewinnen: da versagte sich ihm die freihändlerische
Linke vollständig. Er konnte Bismarck die zu einer
Majorität notwendige Zahl von Anhängern nicht mehr
bieten, und der Weg war freigegeben, auf dem das Zen-
trum in die parlamentarische Mitarbeit einrücken konnte.
Bezeichnend aber für Bennigsen und für seine in erster
Linie verfassungsrechtlich orientierte Partei war es, daß
auch in diesen großen wirtschaftlichen Gegensätzen der
letzte Bruch mit der Regierung nicht von einer wirt-
schaftlichen Einzelfrage ausging, sondern von der Klausel
Franckenstein, durch die die finanzielle Auseinanderset-
zung zwischen dem Reiche und den Einzelstaaten in
föderalistischem Sinne, unvollkommen genug, vorge-
nommen wurde.
Die Katastrophe der Nationalliberalen hatte begonnen.
Noch sprang nicht die Linke ab, an deren Abtreibung
Bismarck so lange gearbeitet hatte, sondern zunächst
eine rechtsstehende und schutzzöllnerische Gruppe. Ben-
nigsen selbst war entschlossen, im August 1879 die Nieder-
lage seiner Partei, die auch die seine war, durch seine
Resignation von aller parlamentarischen Tätigkeit anzu-
erkennen. Noch einmal ließ er sich, den Wünschen seiner
Freunde, hinter denen doch wieder Bismarck stand, fol-
gend, dazu bewegen, die undankbare Arbeit fortzusetzen.
Aber im folgenden Jahre ging sich die Sprengung der
Partei weiter: auf den Austritt Laskers im März folgte im
Sommer die Sezession des linken Flügels unter Forcken-
beck und Stauffenberg.
So war Bismarck in den Jahren 1878 bis 1880 die
zweite Spaltung der Liberalen geglückt. Er hatte ihre
parlamentarische Machtstellung auseinandergetrieben und
konnte die Teile der Partei in den nächsten Jahren sogar
gegeneinandertreiben. Er war der Sieger und doch schon
bald seines Sieges nicht recht froh; denn er hatte seine
bisherige Stütze mehr zerbrochen, als in seinen eigenen
78 Hermann Oncken,
Wünschen und Interessen lag, ohne zunächst sein letztes
Ziel, eine dauernde gemäßigte konservativ-liberale Mehr-
heit, dafür einzutauschen. Auch der Abbruch der Kultur-
kampfgesetzgebung gewann ihm das Zentrum, das im
Grunde ähnliche parlamentarische Tendenzen im Schöße
barg wie einst die Nationalliberalen, nicht zum zuver-
lässigen Helfer. Aber es war, wenn wir von allem anderen
absehen, doch der Zustand geschaffen, der bis heute hin
fortdauert und immer neue Hemmungen in den Gang
der Maschine hineinträgt: die Verhinderung einer weiter-
gehenden Parlamentarisierung des Reiches durch die ein-
ander kompensierende Rivalität zersplitterter kleiner und
großer Parteien.
In dieser neuen Situation hat Bennigsen während
der Jahre 1881 bis 1883 noch vergeblich versucht, mit
einer zusammenschmelzenden Mittelpartei, deren alleiniger
Führer er war, seine Richtung einer selbständigen natio-
nalen und liberalen Politik weiter zu verfolgen ; auf die
Länge war er nicht imstande, jeder jähen Wendung Bis-
marcks zu folgen und sich selbst dabei zu behaupten. Er
empfand seine Tätigkeit als aussichtslos und legte im Juni
1883 beide Mandate nieder. Ja, er mochte sich die Frage
vorlegen, ob die Taktik, die er mit seiner Partei Bis-
marck gegenüber verfolgt hatte, die richtige gewesen
war — ob sie ihm nicht das letzte Ziel des Staatsmannes,
an verantwortlicher Stelle zu wirken, verschlossen hatte.
Man hat diese Frage wohl verneint, von dem Stand-
punkte Bismarcks und vom Standpunkte der Liberalen.
In einem Briefe, den der ehemalige badische Minister
Frhr. v. Roggenbach mir in seinen letzten Jahren schrieb,
urteilte dieser: „Nur Bismarck allein gewann durch seine
[Schöpfung], durch die Staatsentwicklung in Preußen;
seine Wesenheit und die begünstigenden Umstände der
persönlichen Eigentümlichkeiten der Monarchen, denen
er diente, [gaben ihm] eine Stellung, in der er er selber
sein und als Charakter wirken konnte. Neben ihm mußten
darum alle, die nicht seine Gegner sein wollten, not-
wendig politische Nullen neben der einen Zahl werden.
Als Bennigsen das spät einsah, ging er mit Recht nach
Bennigsen und die Epochen des parlament. Liberalismus etc. 79
Hannover. Ich habe ihn öfters gewarnt, von dem Ver-
suche abzustehen, eine Partei führen zu wollen, die Bis-
marck beeinflussen, aber ihm weder folgen noch ihn
bekämpfen wollte. Es scheint mir das Tragische in
Bennigsens Leben, daß er der Versuchung dieses Ver-
suchs erlag.'' Ich bin jedoch weit entfernt, dieses Urteil
zu unterschreiben. Es verrät zu sehr die Stimmung des
liberalen Politikers, der allzufrüh resignierte und sich auf
das Altenteil einer beobachtenden und untätigen Kritik
zurückzog. Wohl enthält es, von der persönlichen Am-
bition und dem reinen Parteiinteresse aus gesehen, eine
gewisse Wahrheit, nicht aber von einem höheren, dem
Sinne Bennigsens entsprechenden Standpunkte, der über
seine Person und über seine Partei hinweg immer auf
das Ganze seines Vaterlandes und seiner Ideen gerichtet
war — in der ersten, der eigentlich historischen Periode
seines Wirkens bis 1883, wie in der zweiten Periode, in
der er mit einer neuen Generation ging.
Heute empfinden wir tagtäglich stärker, daß alles Heil
für die Fortentwicklung unseres Volkes in dem Problem
beschlossen liegt, wie die historisch gewordenen, die
autoritär geordneten Kräfte und die aus der freien Tätig-
keit des Individuums entspringenden, die konstitutionell
verfaßten Kräfte unseres Staatslebens sich immer organi-
scher und innerlicher durchdringen. Von hier aus dürfen
alle Parteien, die dieses Ziel verfolgen, sich eins fühlen
mit einem Patrioten, der am erfolgreichsten im ersten
Jahrzehnt des neuen Reiches am Einleben der alten Staats-
gewalt und der neuen Ideen miteinander gearbeitet hat.
Der diplomatische Kampf in der jüngsten
Baikankrisis.
Von
Karl Stählin.
Der Wortlaut dieser Überschrift ist eigentlich durch
die Ereignisse bereits überholt; denn die letzte Krisis betraf
die kretische Frage, während hier die bosnisch-bulgarische
gemeint ist; und vielleicht halten uns im Augenblick
der Publikation dieses Aufsatzes schon wieder aller-
neueste Probleme des nahen Orients in Atem. Denn
nur wenn es der jungen Türkei gelingt, dauernd am
Ruder zu bleiben, die unendlichen Rassen-, Nationalitäten-
und Religionsgegensätze endgültig zu überbrücken und
den europäischen Mächten gegenüber als wirklich gleich-
wertige Macht zu verharren, dürfte der Prozeß der
Staatenbildung auf dem Balkan nunmehr im großen und
ganzen abgeschlossen sein. Jedenfalls wies die Halbinsel,
während im übrigen Europa diese Entwicklung längst
ihr Ende erreicht hat, bis vor kurzem noch staatliche
Halbfabrikate mit staatsrechtlich zweideutiger Stellung
und ephemeren Gebietsgrenzen auf. Da wir aber noch
keineswegs den nötigen zeitlichen Abstand von den
Ereignissen gewonnen haben und somit erst dem künf-
tigen Historiker die endgültige Aufhellung der Zusammen-
hänge ermöglicht sein wird, so wird auch den folgenden
Zeilen etwas ähnlich Unfertiges anhaften bleiben. Konnte
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 81
ihnen doch kaum ein anderes Quellenmaterial als die
gleichzeitigen in- und ausländischen Preßstimmen zu-
grunde gelegt werden. Immerhin sei der Versuch — ein
Resultat der Seminarübungen im verflossenen Sommer-
semester— gewagt: die neuere Historie hat ein Anrecht
darauf, auch das Neueste in den Umkreis ihrer Betrach-
tung zu ziehen, und dem späteren Geschichtschreiber
mag es wenigstens von Wert sein, zu erfahren, wie sich
der Zeitgenosse der Ereignisse unter deren unmittelbarem
Eindruck bemühte, aus der Fülle der Momentphoto-
graphien, die jene Artikel und Telegramme der Presse
darstellen, ein Gesamtbild herzustellen und den Ablauf
der Krisis zu schildern.
Ich brauche weder den Anfang noch den Fortgang
des Abbröcklungsprozesses, dessen letzte Folgeerschei-
nungen die junge Türkei als böse Erbschaft aus den
alten Verhältnissen übernahm, weiter als in allgemeinsten
Umrissen vor Augen zu führen. Noch im Jahre 1768
konnte von den Türken geschrieben werden: „Sie leben
in der tiefsten Unwissenheit, die Künste werden ver-
nachlässigt, Barbarei, Unterdrückung und Finsternis
dauern fort, eine feige Untätigkeit, Mißtrauen und Schwer-
mut umgibt die stolzen Despoten des Orients; und doch
erhält sich ihr Reich, und ihre Macht breitet sich sogar
oft auf Kosten gesitteter Völker aus."^) Im selben Jahre
aber beginnt mit dem ersten Krieg gegen Katharina II.
die Periode des beständigen Niedergangs-), und der
Frieden von Kücük-Kainardza von 1774 leitet die moderne
Epoche der orientalischen Frage ein, indem Rußland
damals die Schiffahrt auf dem Schwarzen und „Weißen"
Meer und ein gewisses Protektorat über die griechischen
*) Abhandlungen der freien ökonomischen Gesellschaft in
St. Petersburg vom Jahre 1768, Vlll. Teil, Petersburg, Riga und
Leipzig 1775, § 34, S. 26 f. Die Worte sind unter dem Eindruck
des unerwarteten neuen Aufschwungs der Türkei seit dem Bel-
grader Frieden von 1739 geschrieben. Der eigentliche Höhe-
punkt des Reiches ist bekanntlich schon seit Lepanto über-
schritten.
2) Vgl. Carl Ritter v. Sax, Geschichte des Machtverfalls der
Türkei. Wien 1908.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. 6
82 Karl Stählin,
Katholiken vom Sultan zugestanden wurde. Hier liegt
der Anfang der russischen Balkanpolitik, deren eigentliches
Endziel die Eroberung Konstantinopels und die Vertrei-
bung der Türken aus Europa ist. Mit dem Aufstand der
Griechen beginnt dann im 19. Jahrhundert der Abbröck-
lungsprozeß auf der Balkanhalbinsel selbst und das Problem
der Aufteilung des türkischen Reiches. Einige Jahr-
zehnte später setzt der große englisch-russische Anta-
gonismus ein, der im Krimkrieg, im Krieg der West-
mächte gegen Rußland, implizite seinen ersten Austrag
findet. Im Pariser Frieden wird der unabhängige Fort-
bestand der Türkei unter europäische Garantie gestellt,
der schon 1841 abgeschlossene Meerengen vertrag, wo-
nach Bosporus und Dardanellen für die Kriegsschiffe
aller Nationen gesperrt bleiben, wird erneuert, das
Schwarze Meer neutralisiert, zugleich aber ein weiterer
Schritt zur Befreiung der christlichen Balkanvölker ge-
tan: die türkische Herrschaft in den Donaufürstentümern
wie in Serbien ist damit bereits auf ein Minimum be-
schränkt. Und diese Freiheitsbewegung schreitet weiter:
nach den Rumänen und Serben werden die Bulgaren
von ihr erfaßt. Rußland unternimmt aufs neue deren
Förderung und zugleich seinen eigenen Vormarsch: auf
die Londoner Konferenz von 1871, die Rußland seine
volle Bewegungsfreiheit im Schwarzen Meer zurückgibt,
folgt der Russisch -Türkische Krieg von 1877 — 1878.
Der Präliminarfrieden von San Stefano mit dem in ihm
stipulierten Großbulgarien bedeutet die fast völlige Zer-
stücklung der europäischen Türkei. Da legt sich Europa
ins Mittel und beschneidet den panslawistischen Entwurf:
es wird ein auf Donaubulgarien beschränktes, autonomes
und der Türkei tributäres Fürstentum Bulgarien ge-
schaffen, während die türkische Provinz Ostrumelien im
Süden des Balkans einen christlichen Generalgouverneur
erhält; Österreich okkupiert gemäß Artikel 25 Bosnien und
Herzegowina und bekommt außerdem das Recht, in dem
ursprünglich zu Bosnien gehörigen, aber nun von ihm
abgetrennten Sandschak Novibazar Garnisonen zu halten
sowie militärische und kommerzielle Verkehrsrouten an-
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkanltrisis. 83
zulegen; Rumänien, Serbien und Montenegro werden un-
abhängig, die beiden letzteren vergrößert, Montenegro
jedoch im Artikel 29 an seiner neuen Adriaküste mit
einigen Servituten belastet, die Österreich-Ungarn die
Seeherrschaft vorbehalten.
Mit alledem ist die drückende Vorherrschait Rußlands,
man kann sogar sagen, die alte panslavvistische Vor-
marschpolitik gebrochen: der allmählich einsetzende Neo-
panslawismus begnügt sich statt des direkt russischen
Fortschreitens mit der Entwicklung der jungen Balkan-
staaten unter russischer Protektion, ja eventuell statt der
Gemeinschaft der Sprache und der Kirche mit der Er-
haltung slawischer Kultur, slawischer Traditionen, slawi-
schen Einflusses. Zugleich ist als starkes Gegengewicht
gegen das Russentum und seine Slawenpolitik Österreich-
Ungarn mit seinem Völkergemisch und seiner eigenen
südslawischen Masse in die Balkanhalbinsel eingetreten;
es ist der Ersatz für sein Ausscheiden aus Deutschland
und aus Italien. Bosnien und Herzegowina sind das not-
wendige Hinterland für den schmalen Küstenstreifen Dal-
matiens^); sie gravitieren auch geographisch zur Mon-
archie und waren bis dahin die von der Pforte am meisten
vernachlässigten Außenprovinzen. Die österreichischen
Vorrechte im Sandschak weisen aber schon auf weitere
Entwicklungsmöglichkeiten in der Richtung auf Saloniki,
und der Sandschak selbst ist überdies als Keil zur Ver-
') Schon Radetzlty hatte diesen Gedanken in einer Denk-
schrift von 1856 vertreten; vgl. August Fournier, Wie wir zu
Bosnien kamen, Wien 1909, S. 4. Daß der Annexionsplan aber
noch einen viel älteren Vorläufer hat, daran erinnert an der
Hand der Relation Federico Corners vom 16. März 1690 ein inter-
essanter Aufsatz von Alfons Dopsch im Feuilleton der Wiener
„Zeit", 18. Mai 1909: Die österreichischen Truppen waren 1689
bis nach Albanien vorgedrungen, und die merkantilistische
Politik erhoffte von der Einverleibung Bosniens und der Herze-
gowina in Ungarn einen großartigen Aufschwung dieses Reiches.
Und wie heute, so teilte sich auch damals Europa über dem frei-
lich nur vorübergehend erörterten Projekt in zwei Lager: seine
eifrigsten Förderer waren Ragusa und Holland, sein Hauptgegner
das mit Österreich verbündete Venedig!
6*
84 Karl Stählin,
Hinderung einer Vereinigung Serbiens und Montenegros
und damit eines großserbischen Reiches gedacht.
Doch der Berliner Vertrag schafft wieder durchaus
keine fertigen Zustände, und überhaupt bleiben alle Ver-
hältnisse im Fluß. Das seit Mehemed Ali schon eigentlich
abgetrennte Ägypten geht 1882 aus französischen in eng-
lischen Besitz über und bildet seitdem mit dem Suezkanal
die wichtige kürzeste Verbindung mit Indien. Auf der
Balkanhalbinsel selbst wird die Frage über das Schick-
sal Mazedoniens immer brennender, Mazedoniens mit
seinem wie ein „zertrümmertes Mosaik" anmutenden
Nationalitätenwirrwar 1) aus Bulgaren, Serben, Griechen,
Türken, Kutzowallachen, Albanesen, mit seinem Krieg
aller gegen alle. Die inneren türkischen Reformen, die
immer wieder versprochen werden, bleiben auf dem Papier.
Aufstände auf Kreta drängen zur Einverleibung in
Griechenland. Das nationalbulgarische Streben geht auf
eine Union zunächst mit Ostrumelien aus: in der un-
blutigen Revolution von 1885 wird diese Vereinigung
tatsächlich durchgesetzt. Dann greift die bulgarische
Irredenta nach Mazedonien über und beginnt einen wilden,
terroristischen Vertilgungskrieg gegen die dortigen
anderen Nationalitäten, die ihrerseits von den Nachbar-
staaten unterstüzt werden. Wie Bulgarien eine groß-
bulgarische, so treibt Griechenland eine panhellenistische,
Serbien, das des alten auf dem Kossovofeld vernichteten
Großserbiens eingedenk ist und sich in unendlicher
Selbstüberschätzung für das Piemont des Balkans hält,
eine großserbische, Albanien, von Italien dazu angereizt,
eine großalbanische Propaganda. Auch das kleine Mon-
tenegro will selbstverständlich hinter den anderen nicht
zurückbleiben und drängt, nur in stillerer Weise, nach einer
Erweiterung, sei es auf der See- oder auf der Landseite.-)
^) Vgl. Leopold Frhr. v. Chlumecky, Österreich-Ungarn und
Italien, 2. Aufl., Leipzig und Wien 1907, S. 76 : „Als hätte man
ein Mosaik zertrümmert und die kleinen Steinchen stundenlang
in einem Sacke zusammengeschüttelt."
*) Es war mir vor zwei Jahren in dem Städtchen Podgorica
vergönnt, einen kleinen Einblick in die montenegrinisch-türkischen
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 85
Die kretische Frage führt 1897 zum Kriege zwischen
Griechenland und der Türkei, in dem es sich zeigt, daß
die Türkei, auch wenn sie im Felde siegreich bleibt,
kein einmal verlorenes christliches Land wiedergewinnen
kann. Italien, das seinerzeit die Besetzung von Tunis
versäumte und sich dafür in das abessynische Abenteuer
einließ, sucht seit dem letzten Jahrzehnt mit einer zivili-
satorischen Politik in Albanien Fuß zu fassen und hat
sich vor allem durch die dynastische Verbindung mit
Montenegro im westlichen Balkan einen Stützpunkt ge-
schaffen, so die österreichische Vorwärtspolitik durch-
kreuzend.
Und die Auflösung der alten Türkei geht weiter und
weiter. Während die europäischen Mächte ängstlich be-
müht sind, sie zu verlangsamen, um die große Frage der
schlleßüchen Aufteilung nach Möglichkeit hinauszu-
schieben, werden sie durch das mazedonische Problem
wider Willen vorangedrängt: das Mürzsteger Abkommen
von 1903 vereinigt die beiden Antagonisten Österreich
und Rußland zu gemeinsamer Reformaktion und zieht
eine förmliche Zerlegung Mazedoniens in ausländische
Polizeidistrikte nach sich. Dann aber folgt nach dem
Russisch-Japanischen Kriege der Vertrag Rußlands mit
seinem gewaltigen Konkurrenten in Asien, mit England,
und im Anschluß daran 1908 die Zusammenkunft von
Reval, die mit der geplanten Ernennung eines christlichen
mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten General-
gouverneurs für Mazedonien eine noch tiefer greifende
Grenzverhältnisse zu tun: im Hause des nach Montenegro aus-
gewanderten Sohnes eines Albanesenhäuptlings, das ich zufäUig
betrat, auf das gastfreundUchste bewirtet, erfuhr ich später, noch
ganz von dem Eindruck dieses komfortabeln Heims und seiner
westeuropäisch gebildeten Bewohner erfüllt, daß der Fiirst von
Montenegro mit dieser von ihm subventionierten Familie den
Plan einer Grenzerweiterung — wohl im Sinne gewisser nicht
zur Ausführung gelangten Stipulationen des Berliner Vertrags —
verfolgt, sie selbst aber derart in steter Gefahr der Ermordung
durch die Kugeln der eigenen ehemaligen Stammesangehörigen
schwebt, daß des Nachts nicht einmal ein Licht nach der Straßen-
seite zu aufgestellt werden darf.
86 Karl Stähün,
Einmischung, ja die tatsächliche Wiederaufrollung der
gesamten orientaüschen Frage in Aussicht stellt.
Die Geduld der Jungtürken ist jedoch nun endlich
erschöpft. Um den völligen Verfall hintanzuhalten, die
von Europa geplanten Reformen in die eigene Hand zu
nehmen und das Reich auf liberaler Grundlage neu er-
stehen zu lassen, zwingen sie in der Militärrevolution
vom Juli 1908 dem Sultan die Wiedereinführung der
schon von Midhat Pascha geschaffenen Verfassung ab.
Damit aber ist für Bulgarien und für Österreich-
Ungarn in Bosnien und der Herzegowina nur der An-
trieb zur völligen Loslösung gegeben.
Zwei kleine Vorspiele gehen voraus. Der bulgarische
Geschäftsträger in Konstantinopel wird als Vertreter eines
formell immer noch im Vasallenverhältnis befindlichen
Staates bei der Einladung zu einem diplomatischen Diner
übergangen. Auf der anderen Seite wird der alttürkisch
gesinnte und österreichfreundliche türkische Gouverneur
des Sandschaks Novibazar durch eine Revolte, die wohl
von großserbischer, aber auch von jungtürkischer Seite
ausgeht, vertrieben. Es ist also auch im zweiten Fall
nationalistischer Chauvinismus mindestens mitbeteiligt
und läßt im Bund mit der großserbischen Propaganda
weitere Verwicklungen nicht unmöglich erscheinen. Bul-
garien aber, dessen Fürst soeben mit demonstrativen
Ehrungen von Kaiser Franz Joseph in Budapest
empfangen wurde, besetzt nun am 24. September, einen
Eisenbahnstreik zum Vorwand benutzend, die ostrume-
lische Strecke der Orientbahn, die der Türkei gehört und
an die deutsch-österreichische Orientbahngesellschaft ver-
pachtet ist. Und am 5. Oktober erfolgt durch Ferdinand
in Tirnova die Proklamierung Bulgariens zum unabhän-
gigen Königreich sowie die Annexion Bosniens und der
Herzegowina durch „Erstreckung der Souveränitäts-
rechte" des Kaisers auf beide Provinzen, während gleich-
zeitig auf die österreichischen Rechte im Sandschak
Novibazar Verzicht geleistet und dieser Bezirk von öster-
reichischen Truppen geräumt wird.
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 87
Die allgemeinsten Motive für diese überraschenden
Aktionen liegen, wenn wir zunächst die Balkanverhält-
nisse allein in Betracht ziehen, in der unklaren und nach
der jungtürkischen Revolution doppelt undurchsichtigen
staatsrechtlichen Situation der beiden Länder, in dem
durch dreißigjährige gewaltige Kulturarbeit begründeten
moralischen Anspruch auf die Abstreifung der letzten
Fesseln und in dem Anreiz des Moments einer beson-
deren militärisch-politischen Schwächung der Türkei, wo
das alte Regime zusammengebrochen, das neue noch
nicht gefestigt ist. Die speziellen Motive sind für Bul-
garien in den dortigen nationalistischen Bestrebungen,
für Osterreich in den Wünschen der Bosniaken und
Herzegowzen nach Autonomie zu suchen, die mit der
Freiheitsbewegung der jungen Türkei parallel gehen, aber
bei der zwiespältigen staatsrechtlichen Stellung der Pro-
vinzen unmöglich erfüllt werden können. Dazu trat die
Erwägung, daß die Wahlen zum Parlament in Konstanti-
nopel infolge eben dieser unklaren Verhältnisse auch
für Bosnien und Herzegowina ausgeschrieben werden
könnten, was wiederum eine ganz unhaltbare Situation
heraufbeschworen hätte. Ihre letzte und tiefste Begrün-
dung aber findet die Annexion in der wachsenden Be-
sorgnis vor der großserbischen Propaganda; denn diese
wühlt, im Verein des „Slowenski Jug" (des Slawischen
Südens), in Belgrad verkörpert, ganz systematisch in Süd-
ungarn, Kroatien, Slawonien und in den okkupierten Pro-
vinzen^) und gibt hier zunächst das Schlagwort von der
Aufrechterhaltung der türkischen Souveränität aus, um
unter diesem Deckmantel des scheinbaren Bündnisses
mit der jungen Türkei ihre eigenen Zwecke, die Auf-
*) Vgl. den Artikel von Heinrich Friedjung in der Neuen
Freien Presse vom 25. März 1909, der ihm selbst nun von selten
der Abgeordneten der serbisch-kroatischen Koalition im ungari-
schen Reichstag einen Prozeß zugezogen hat, weiter Dr. J. M.
Baernreither, Bosnische Eindrücke, Wien 1908, S. 28 ff. u. 38 f.,
und — vom gegnerischen Standpunkt — Th. G. Masaryk, Der
Agramer Hochverratsprozeß und die Annexion von Bosnien und
Herzegowina, 2. Aufl., Wien 1909.
SS Karl Stählin,
richtung eines großserbischen Reiches zu verfolgen, die
natürlich leichter unter der schwächeren türkischen als
unter der österreichischen Herrschaft zu erreichen wäre.
All diese Umstände erklären das Zusammengehen
Österreichs und Bulgariens, wenn sich auch die An-
zeichen dafür mehren, daß ersteres seinen Streich erst
für einige Zeit später geplant hatte, dann aber durch
Bulgariens Vorgehen zu vorzeitiger Ausführung mit fort-
gerissen wurde. ^) Überdies aber sind beide aufeinander
angewiesen, nicht nur weil die beiderseitige Vertragsver-
letzung das dem einzelnen anhaftende Odium verringert,
sondern auch als Gewichte im Spiel und Gegenspiel der
politischen Kräfte: es ist das gemeinsame Verhältnis zu
Serbien und im Hintergrund zu Rußland, das hier maß-
gebend ist. Schon 1887 hatte sich Österreich für Bul-
garien eingesetzt, als sich dies zum erstenmal von
Rußland emanzipierte; heute muß Bulgarien, zum Zentral-
staat der Balkanhalbinsel erstarkt, für Österreich ein noch
willkommenerer Bundesgenosse sein. Daher reicht Öster-
reich Bulgarien die Hand, und dieses kann unter solcher
Gönnerschaft um so mehr seinen Gewaltstreich wagen.
Serbien ist damit in die Mitte genommen und der Türkei
ein zweiter Gegner beiderseits in die Flanke gesetzt.
Schon am 6. Oktober äußern diese Vorgänge ihre
Rückwirkung auf Kreta, wo die Vereinigung mit Griechen-
land beschlossen wird.
Die Balkanstaaten aber werden in einem engeren und
einem weiteren Kreis von den europäischen Mächten
umschlossen. Zum engeren gehören Rußland, der alte
Rivale Österreichs; England, der Beherrscher des Mittel-
meers, mit seinen liberalen Sympathien für die verjüngte
Türkei, seinem Gegensatz zum mitteleuropäischen „Block"
und seinen sehr reellen Handels- und politischen Inter-
essen auf dem Balkan, welch letztere teils mit seiner
1) über die noch etwas dunkle Vorgeschichte der Balkan-
krise vgl. u. a. Frankfurter Zeitung, 14. August 1909, Nr. 224,
2. Morgenblatt. Von selten Bulgariens ist nunmehr die Ver-
öffentlichung zweier Grünbücher über die Besetzung der Bahn
und die Unabhängigkeitserklärung angekündigt.
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 89
indischen Moiiammedanerpolitik, teils mit seinem gegen-
wärtig nur verschleierten Antagonismus zu Rußland im
Zusammenhang stehen^); endlich Italien mit seinem
Widerstreit gegen Österreich im Westen der Halbinsel.
Die Gruppe der Großmächte vervollständigen Deutsch-
land und Frankreich, die beide nicht unmittelbar an den
Balkanvorgängen interessiert sind.
Der größte Anreiz für die Gewaltakte lag nun wohl
in der internationalen Lage, die, wie sie einerseits die
Hoffnung auf eine friedlich-schiedliche Gewährung der
österreichischen und bulgarischen Wünsche durch die
Gesamtheit der Berliner Signatarmächte von vornherein
ausschloß, anderseits den Erfolg eigenmächtigen Handelns
vorherahnen ließ. Denn das geschwächte Rußland, das,
wie schon aus früher Gesagtem erhellt, nach seiner
Niederlage im fernen Osten einen neuen Anlauf in
der Richtung des Balkans unternommen hatte, aber
nun infolge der jungtürkischen Revolution auch hier den
Riegel vorgeschoben sieht, ist heute nur mehr fähig, in
der Linie des schwächsten Widerstands vorzugehen:
auf Teheran. England ist zunehmend mit all diesen per-
sischen und mit seinen indischen Sorgen beschäftigt,
durch die das Revaler Programm so jäh zerstörende
türkische Revolution augenblicklich desorientiert und von
schwerer wirtschaftlicher Depression heimgesucht, die
sich natürlich im Verlauf der langen Krise noch be-
trächtlich steigert. Italien befindet sich, wenn auch mit
seinen Mittelmeerinteressen und seinem Gegensatz zu
Österreich zu den Westmächten neigend, doch immer
noch im Dreibund. Frankreich ist infolge seiner enormen
Kapitalsanlage auf dem Balkan wie in Rußland, der Fest-
legung seiner auswärtigen Politik in Marokko und der
mancherlei Gebrechen seines Kriegsinstruments am euro-
päischen Frieden besonders interessiert. Deutschland
aber, der aufrichtige Freund der Türkei, ist zugleich der
nächste Partner Österreich-Ungarns.
') Vgl. hierzu den Artikel des liberalen Mitgliedes des eng-
lischen Unterhauses, Mr. Lynch, in der Neuen Freien Presse vom
8. Januar 1909.
90 Karl Stählin,
So scheinen die Regierungen aller Großmächte durch-
aus friedliebend gesinnt und bemüht, einen Balkankrieg,
aus dem sich leicht ein Weltbrand entwickeln könnte,
zu verhindern. Indessen bestehen überall kriegerische
Unterströmungen, eine vor allem durch den deutsch-
englischen Gegensatz charakterisierte starke internationale
Spannung und ein Netz von Ententen und Allianzen,
lauter Umstände, die an sich die Atmosphäre gewitter-
schwanger machen und die verhängnisvolle Eigenschaft
haben , irgendeine am entlegensten Ort auftauchende
Gefahr sich mit Blitzesschnelle fortpflanzen zu lassen.
Das ist die Ausgangssituation. Was nun folgt, ist
ein sechsmonatiges diplomatisches Ringen, das einige-
mal hart bis an den Kriegsausbruch streift, das aber
auch auf seinem eigensten Gebiet genug der feindlichen
Gegensätze zur Geltung bringt und ebenfalls, wenn auch
in bescheidenerem Maße als der große Waffenkampf, mit
der Mehrung des Prestiges auf der einen, mit der Min-
derung desselben auf der anderen Seite enden muß.
Das erste ist, daß die öffentliche Meinung der Gegner,
die sich bisher über Bulgariens Beschlagnahme der
Orientbahn erregt hat, nun über Österreich als den eigent-
lichen Unruhstifter und Schädiger des jungtürkischen
Ansehens herfällt und des weiteren Deutschland als den
Helfershelfer bei dem ganz absichtlich gegen das neue
Regime geführten Schlag verdächtigt. Auf Anregung
der Türkei proponiert sodann die russische Regierung
— Iswolski befindet sich gerade in Paris — eine Konferenz
der Berliner Signatarmächte. Doch England bemerkt
alsbald, daß Rußland und Italien von Österreich vorher
ins Geheimnis gezogen waren und ihre Einwilligung zu
den nun geschehenen Veränderungen gegeben hatten.
Zudem regt sich jenseits des Kanals sofort die Sorge,
daß Rußland auf dieser Konferenz die Öffnung der Dar-
danellen für sich herausschlagen möchte. In dieser
Meerengenfrage hatte sich ja zweifellos der frühere sehr
scharfe Gegensatz zwischen England und Rußland in letzter
Zeit gemildert, und England wird Rußland trotz der dann
stärkeren Bedrohung des Suezkanals jedenfalls weit eher
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 91
hier als im ängstlich gehüteten Persischen Meerbusen
einen maritimen Ausgang gestatten, natürlich immer so,
daß die Durchfahrt auch ihm selbst freistände, also ein
„swing-door", wie die Engländer sagen, geöffnet würde.
Aber seit der jungtürkischen Revolution hat doch auch
diese Angelegenheit wieder ein anderes Gesicht be-
kommen, und die befreundete Türkei würde sich damit
tödlich getroffen fühlen, die ganze orientalische Frage
— und diesmal ganz und gar gegen den Willen Eng-
lands — vielleicht neu aufgerollt werden: es wäre eine
Rückkehr zu der früheren Kompensationspolitik, wobei
allen anderen Ansprüchen Tür und Tor geöffnet wäre;
eine Rückkehr überdies zu der speziellen Kompensations-
politik Rußlands und Österreichs, also auch ein Wieder-
abrücken Rußlands von England und eine Wiederan-
näherung an die mitteleuropäische Allianz, während doch
Österreich-Deutschland für die vollzogene Annexion eine
Demütigung durch die „Tripelentente" erleiden soll.
Tatsächlich hatte sich Aehrenthal, offenbar im Sep-
tember bei Zusammenkünften in Buchlau und in Berchtes-
gaden, der Zustimmung sowohl Iswolskis wie Tittonis
versichert gehabt und dem einen dafür wahrscheinlich
die Dardanellenöffnung, dem anderen die Räumung des
Sandschaks und den Wegfall einiger Beschränkungen
Montenegros als Kompensation angeboten. Überdies
aber kommt als schwerwiegendes Moment in Betracht,
daß Rußland bereits vor dem letzten Kriege in mehreren
geheimen Abmachungen, nämlich bei der Entrevue von
Reichstadt 1876, im Budapester Vertrag vom Januar und
in der Nachtragskonvention vom März 1877, Bosnien
und Herzegowina dem österreichischen Staate mehr oder
minder unzweideutig zur dauernden Besitznahme zuge-
sprochen hatte, um sich damit die diplomatische oder
kriegerische Kooperation Österreichs, und als dies miß-
lungen war, wenigstens dessen wohlwollende Neutralität
zu erkaufen. Ja, am letzten Tage des Berliner Kon-
gresses hatte Rußland erklären lassen, es werde nichts
einwenden, wenn Österreich sich gezwungen fände, den
Sandschak ebenso endgültig wie das übrige Bosnien
92 Karl Stählin,
und die Herzegowina zu besetzen, und von 1881 bis
1887 soll ein österreichisch-russischer Vertrag bestanden
haben, „der Alexanders III. ausdrückliche Zustimmung
zur definitiven Angliederung der beiden Länder ver-
briefte", i)
Damit scheint nun von Anfang an der mittlere Mächte-
kreis zu Österreichs Gunsten durchbrochen, und aus dem
äußeren Kreis ragt der mächtige, Österreich deckende
Bundesgenosse Deutschland herein, dem das gegnerische,
ebenfalls nicht direkt beteiligte Frankreich kaum die
Wage hält. Daß Deutschland, wie anzunehmen ist, von
Österreich nicht vorher in das Geheimnis eingeweiht
wurde, braucht man ja nicht gerade mit den Offiziösen
als eine besondere Rücksichtnahme auszulegen; richtig
bleibt dennoch, daß es nun um so aufrichtiger die Ver-
dächtigungen der Gegner, die ihm sogar die Haupt-
schuld beimessen, zurückweisen kann. In dem Dilemma
aber, in das auch Deutschland durch seine Allianz mit
Österreich und seine Freundschaft mit der Türkei ge-
bracht wird, wird es durch die internationale Lage auf
ein unentwegtes Festhalten an Österreich hingewiesen;
nur Bulgarien gegenüber neigt das Schwergewicht seiner
Interessen von vornherein auf die türkische Seite.
Doch die bulgarische Angelegenheit, der Rußland
nolens volens sein Wohlwollen als alter Protektor nicht
entziehen kann, wird im großen und ganzen zur Neben-
sache; die wahrhaft europäische Frage wird das öster-
reichisch-bosnische Problem.
Nach vielem Hin und Her wird nun in London zwi-
schen Grey und Iswolski mühsam die erste Basis für die
Verhandlungen der beabsichtigten Konferenz geschaffen.
Da Österreich sofort betont, daß alle Teilnehmer von vorn-
herein mit vollzogenen Tatsachen rechnen müßten, soll
sie die Unabhängigkeit Bulgariens und die Annexion der
Provinzen einfach zur Kenntnis nehmen; indes hofft man.
') Vgl. Neue Freie Presse, 2. November 190S. Bismarck, Ge-
danken und Erinnerungen II, S. 214 f. Th. Schiemann, Deutsch-
land und die große Politik anno 1908, Berlin 1909, S. 321 f. und
vor allem A. Fournier a. a. O. S. 22 f., 41 ff., 74, 83.
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 93
auch den „rationellen" Wünschen der kleineren Balkan-
staaten, d. h. also Serbiens und Montenegros, Rechnung
tragen zu können. Als erste Sorge aber wird die einer
Entschädigung der Türkei und einer wirksamen Stärkung
derselben bezeichnet. Die kretische Frage wird dem-
nach von der Konferenz ausgeschlossen; auch verzichtet
Rußland auf eine Erörterung der Dardanellenfrage, die
einer späteren direkten Erledigung zwischen Rußland
und der Türkei vorbehalten bleibt. Gleichzeitig mit
diesen Nachrichten gelangt aber eine viel schroffere
Fassung in die Blätter: sie enthält als Konferenzpunkte
nicht nur die Einverleibung Kretas in Griechenland
sondern auch die bestimmte Absicht, für Serbien und
Montenegro Entschädigungen, und zwar territorialer Art,
zu stipulieren. Es ist zweifellos die Lesart Iswolskis,
der angesichts der zunehmenden panslawistischen Er-
regung in Rußland wenigstens nicht mit ganz leeren
Händen für die russischen Schützlinge auf dem west-
lichen Balkan zurückkehren wollte. Man glaubt jedoch
allgemein, daß beide Programme, oder doch mindestens
das zweite, durch eine vom russischen Minister selbst
gewollte Indiskretion in die Zeitungen kamen. Über die ihr
zugrunde liegende Absicht gehen freilich die Meinungen
auseinander: nach der einen Version sollte damit die
ihr Konferenz verhindert werden, an der er nach dem
vorläufigen Scheitern in der Dardanellenfrage kein Inter-
esse mehr hatte; nach der andern war eine Aufreizung
der Serben bezweckt.
Die Türkei ist, vor allem durch die schroffere Fassung,
in der Tat äußerst bestürzt. Nicht minder ist Österreich
vor den Kopf gestoßen, das mit Recht die territorialen
Forderungen auf Gebietsabtretungen im südlichen Bos-
nien zur Verbindung Serbiens mit Montenegro und dem
Adriatischen Meer bezieht und Serbiens Feindschaft gegen
sich damit neu gestärkt sieht. Doch auch die Panslawisten
sind äußerst unzufrieden: schon mit der bloßen Anregung
der Dardanellenfrage, die ja gegenwärtig gar nicht wichtig
sei, verscherze sich Iswolski die Sympathien der jungen
Türkei und versäume darüber die Wahrnehmung der
94 Karl Stählin,
Lebensinteressen des Slawen- und des Osmanentums,
das Zusammenstehen der beiden gegen den Vormarsch
des Germanentums zum Ägäischen Meer. Es ist die
Idee eines großen Balicanbundes, die von panslawistischen
und gleichzeitig von österreichfeindlichen englischen
Blättern verfochten wird. Und beiden Kreisen ist natür-
lich die Besorgnis gemeinsam, daß sich Iswolski, durch
den Köder der Dardanellenöffnung angelockt, seiner
Aktionsfreiheit gegen Österreich begeben habe.
Österreich aber hat bereits selbständige Verhand-
lungen mit der Pforte über die Annexion begonnen. Des-
gleichen tritt Bulgarien nach anfänglich schroffer Ableh-
nung in direkte Negoziationen mit der Türkei ein. Fast
durch die ganze Krise ist nun gegenüber der Türkei eine
Parallelaktion zwischen Bulgarien und Österreich erkenn-
bar. England dagegen sucht die Bemühungen Österreichs
um eine direkte Verständigung in Konstantinopel zu
durchkreuzen; das Londoner Balkankomitee ist — trotz
aller Ableugnungen — an der Förderung des Boykotts,
der schon im Oktober gegen die österreichischen Waren
zunächst in Konstantinopel und Saloniki einsetzt und
später nach Kleinasien, ja bis nach Tripolis übergreift,
zum mindesten mit einzelnen Persönlichkeiten stark be-
teiligt.
Inzwischen hat sich jedoch, und zwar schon Ende
Oktober, mit dem Empfang des serbischen Kronprinzen
durch den Zaren der Schwerpunkt nach Petersburg ver-
legt. In Serbien, mit dem Montenegro trotz des im Vor-
jahre in Belgrad ausgeheckten Anschlags gegen das Leben
des Fürsten Nikita^) ein Schutz- und Trutzbündnis ab-
schließt, flammt nunmehr die Kriegsbegeisterung erst
recht empor, und ein großer Teil der öffentlichen Mei-
nung Englands liiert sich mit den panslawistischen Bestre-
*) Vgl. auch hierzu den Artikel Friedjungs in der Neuen
Freien Presse vom 25. März 1909. Die Angelegenheit scheint
ebensosehr mit der Eifersucht der beiden südslawischen Dyna-
stien wie mit dem großserbischen Einheitstraum in Zusammen-
hang zu stehen, dem einer der beiden Rivalen zum Opfer ge-
bracht werden muß.
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Baikanlcrisis. 95
bungen, indem Österreich seine hartnäckige Weigerung
einer Gebietsabtretung vorgeworfen und die Wiederholung
des Schici<sals angedroht wird, das es in Itahen erlitt.
Als aber die Haltung Österreichs in dieser Beziehung
unerschütterlich bleibt, möchte England wenigstens eine
feierliche Erklärung der Autonomie Bosniens vor Europa
von Österreich erzwingen.
Anfang November verschärft sich das österreichisch-
russische Verhältnis noch mehr: der Panslawismus scheint
die russische Regierung so weit in sein Schlepptau ge-
bracht zu haben, daß sie nun die Annexion selbst wieder
in Frage stellen will. „Wenn diese", so sagt die Neue
Freie Presse, „obwohl sie die europäischen Machtver-
hältnisse nicht einmal streift, auf so heftigen Widerstand
in Petersburg stößt, dann müssen Pläne für die Zukunft
gestört worden sein, die die Annexion als Handlung des
Selbstschutzes rechtfertigen." Zur selben Zeit sendet
aber Rußland an das österreichisch-ungarische Auswärtige
Amt sein Konferenzprogramm, das die einfache Konsta-
tierung der Annexion enthält. Es besteht also — das
ist die einzige Erklärung — neben der diplomatischen
Aktion eine agitatorische, die den Panslawismus mit Is-
wolskis Politik versöhnen und gleichzeitig auf Österreich
einen Druck zur Erzielung der territorialen Abtretungen
ausüben will. Auch in dem Verhältnis zum serbischen
Kronprinzen macht sich diese Unstimmigkeit geltend: er
hat in Rußland von offizieller Seite nur Ratschläge zur
Ruhe und Mäßigung erhalten, zurückgekehrt aber inter-
pretieren er wie auch sein Begleiter Pasic dieselben in
durchaus kriegerischem Sinn. Es beginnen bereits ser-
bische Truppenkonzentrationen, auf die Österreich mit
der Verstärkung seines Grenzschutzes antworten muß.
Vergebens warnen selbst Blätter wie die Times vor Über-
stürzungen und Tollheiten. Vergebens unternehmen die
Gesandten der fünf Großmächte nach Mitte November in
Belgrad einen ersten Schritt zur Wahrung des Friedens,
indem sie die Zurücknahme der Truppen an der Grenze
verlangen: der Ministerpräsident Velimirovir bestreitet
die Vornahme von Kriegsrüstungen.
96 Karl Stählin,
Und auch die Gesamtlage bessert sich mit nichten:
Ende November hat sich die Boykottbewegung wesent-
Hch verschärft; der englische Einfluß scheint am Goldenen
Hörn dauernd zu triumphieren. Aehrenthal macht die
Wiederanknüpfung der abgebrochenen direkten Verhand-
lungen mit der Pforte vom vorherigen Aufhören des
Boykotts abhängig. Es fragt sich jedoch, ob er sich
durchsetzen wird: er oder wenigstens die unter ihm
arbeitenden Diplomaten haben den starken von England
geförderten Widerstand offenbar nicht in seiner ganzen
Tragweite vorausgesehen, und er muß jetzt wohl be-
dauern, daß er sich allzufrüh des wichtigen Kompensa-
tionsobjektes des Sandschaks begeben hat. Dazu tritt
nun die verstärkte, ebenfalls unentwegt von englischen
Preßstimmen unterstützte panslawistische Bewegung, deren
Anhänger die Räumung des Sandschaks nur als Anzeichen
dafür betrachten, daß Österreich aus strategischen Grün-
den ein Vorrücken durch Serbien vorziehe und dieses
Land demnächst aufsaugen werde, und im Zusammen-
hang damit erneuern sich die russisch-englischen Bemü-
hungen um einen Balkanbund. Als Kern desselben wäre
zunächst die Einigung Bulgariens mit der Türkei unter
russischer Protektion erwünscht. Aber diese Verhand-
lungen sind ja unter österreichischer Ägide begonnen
und nun zusammen mit den österreichischen Negoziatio-
nen völlig ins Stocken geraten. Die Selbständigkeit Bul-
gariens bleibt den Panslawisten ein Dorn im Auge. Dafür
wird jetzt von Serbien und Montenegro die enge An-
näherung an die Türkei versucht, und vielleicht ist es
ein Symptom dieser neubeginnenden Konstellation, daß
sich Montenegro nunmehr mit der unerhörten Forderung
einer Abtretung Spizzas an Österreich heranwagt, eine
Zumutung, die freilich die sofortige schroffste Abweisung
zur Folge hat.
Die türkische Regierung befolgt indessen, auch mit
Rücksicht auf den bevorstehenden Zusammentritt des
türkischen Parlaments, eine Politik vorsichtigen Abwartens:
sie will natürlich nicht bedingungslos die Annexion hin-
nehmen, aber auch nicht Österreich durch eine rasche
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 97
Verständigung mit Serbien und Montenegro unnötiger-
weise noch weiter reizen. Nur Griechenland betrachtet
sie mit unverhohlener Bitterkeit, weil letztere Macht wie-
der einmal die kretische Frage aufs Tapet bringt und die
in diesem Fall gänzlich unverdiente Unterstützung der
Mächte dafür erhofft.
Zwischen Wien und Petersburg wird im Dezember
der Notenaustausch fortgesetzt, ohne daß eine Einigung
zustande käme; denn Rußland besteht nunmehr auf einer
Diskussion der Annexion und betont auch in dieser
Korrespondenz die Notwendigkeit von Entschädigungen
für Serbien und Montenegro, die es jedoch absichtlich
noch nicht näher präzisiert. Die Panslawisten aber legen
auf das Zusammentreten der Konferenz überhaupt keinen
Wert mehr; dagegen suchen sie mittels des Balkanbundes
den direkten Abschluß zwischen Österreich und der Türkei
zu hintertreiben und mit alledem die bosnische Frage
als offene Wunde weitereitern zu lassen. Schon weist
man besorgt darauf hin, daß der Zar auch in den Krieg
von 1877 nur durch die panslawistische Strömung hinein-
getrieben worden sei.
Und auch Italien trägt Anfang Dezember mit seinen
erregten Kammerdebatten zur allgemeinen Beunruhigung
bei. Wie ein extrem österreichfeindliches russisches Organ
die Abtretung eines Teiles von Galizien als richtige Ent-
schädigung für Rußland verlangte, so fordern nun die
Irredentisten als einzige Möglichkeit die Abtretung des
Trentino. Selbst Fortis, der frühere Minister des Aus-
wärtigen, kann nicht umhin, auf die enorme Verstärkung
der österreichischen Position in der Adria und den weiteren
drohenden Vormarsch Österreichs gegen das Ägäische
Meer anzuspielen. Nur mit einiger Mühe zieht sich
Tittoni aus der Affäre, indem er hervorhebt, daß die Balkan-
interessen Italiens durch den Dreibund besser als durch
den Berliner Vertrag garantiert seien: denn bei der letz-
ten Verlängerung des Dreibundes sei Italien für jede künf-
tige außerhalb der jetzigen Annexion liegende Verschie-
bung territoriale Entschädigung zugesichert worden. Mit
dieser wichtigen Enthüllung verbindet er die Erklärung,
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 7
98 Karl Stählin,
daß auch Italien die Balkanstaaten nur diplomatisch unter-
stützen könne; dann aber legt auch er ihnen den Ab-
schluß eines großen Bundes ans Herz und gibt gleich-
zeitig die Annäherung Italiens an Rußland als vollzogene
Tatsache kund. Gewissermaßen als Programm dieses
neuen Einverständnisses erwähnt er: die schnelle Fertig-
stellung der Donau-Adria-Bahn — bekanntlich das Gegen-
projekt gegen die von Österreich geplante Sandschak-
bahn — und neben der Anerkennung der Annexion die
Befreiung Montenegros von den einengenden Bestim-
mungen. So hat auch Italien, wenngleich anderseits das
Festhalten am Dreibund unterstrichen wird, in der Orient-
frage eine beträchtliche Abschwenkung nach dem geg-
nerischen Lager ausgeführt.^)
Der Balkanbund freilich entpuppt sich, nicht zum
wenigsten wegen des serbisch-bulgarischen Interessen-
gegensatzes und der Feindschaft Griechenlands gegen
seine Nachbarn, aber auch wegen der engen Freund-
schaft Rumäniens zu Österreich-Deutschland, mehr und
mehr als bloße Utopie, und hinter der scheinbaren diplo-
matischen Übermacht der „Viererentente", wie wir sie
nun nennen dürfen, steht keine auch nur annähernd der
österreichisch-deutschen gleiche militärische Kraft und
Bereitschaft.
Immerhin muß jetzt Aehrenthal seine bisherige schroff
ablehnende Haltung, durch die er die Schwierigkeiten
selbst vermehrt hat, in gewissen Punkten aufgeben. Er
zeigt sich nun Rußland gegenüber einer Diskussion der
Annexion nicht mehr grundsätzlich abgeneigt, wenn nur
diese Diskussion im schriftlichen Gedankenaustausch der
Mächte vor der Konferenz stattfinde. Und während er
bisher der Türkei gegenüber die Wiederanknüpfung
der Verhandlungen vom vorherigen Aufhören des Boy-
kotts abhängig gemacht hatte, begnügt er sich jetzt
mit der bloßen Versicherung der türkischen Regierung,
sich um Aufhören des Boykotts zu bemühen, obwohl
') Vgl. neben den Zeitungsnachrichten auch Schultheß'
Europäischen Geschichtskalender, herausgegeben von Gustav
Roloff, N. F. 24. Jahrg. 1908, München 1909. S. 361 ff. u. 458.
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 9*)
diese, wie er sehr wohl weiß, gar nicht die Macht hat,
den Boykott zu beenden; denn die Bewegung liegt in
der Hand der Nebenregierung, des Komitees Jür Einheit
und Fortschritt". Gleichzeitig erfährt Österreich trotz
dieses Zurückweichens eine wesentliche Stärkung infolge
der förmlichen Verkündigung der deutsch-österreichischen
Solidarität durch Bülow im deutschen Reichstag. Noch
vor Mitte Dezember sind die direkten Verhandlungen
Österreichs und ebenso Bulgariens mit der Türkei wieder-
eröffnet. Da nun Rußland wie England auf halbem Wege
entgegenkommen und sich mit einer Diskussion, in wel-
cher Form immer, begnügen wollen, so ist eine allge-
meine Detente ersichtlich. Und das Erdbeben in Italien
ist, so beklagenswert es auch vom menschlichen Stand-
punkt erscheint, eine neue Friedensgarantie.
Aber freilich ist die einlenkende russische Zirkular-
note grämlich genug gehalten, der Vorschlag Österreichs,
bloß wirtschaftliche Vorteile für Serbien und Montenegro
ins Auge zu fassen, wird wieder ausweichend beantwortet,
und es ist durchaus nicht sicher, ob nicht die Pansla-
wisten die russische Regierung neuerdings beeinflussen
werden. Um Iswolski wenigstens bei dem bis jetzt müh-
sam Erreichten festzuhalten, veröffentlicht die österreichi-
sche Regierung den bisherigen Notenwechsel. Zur selben
Zeit, an Weihnachten, hält Iswolski seine langerwartete
Rede vor der Duma. Sie ist in vielem eine Parallel-
erscheinung zur Rede Tittonis. Auch bei ihm streiten
Gefühl und Vernunft, Rücksicht auf die Extremen im
Innern, die Freunde draußen und die Erwägung, daß es
unmöglich sei, bei dem gegenwärtigen Stand des Heeres
und der Finanzen eine kriegerische Verwicklung zu ris-
kieren. Er sieht sich selbst gezwungen, auf die nun doch
einmal durch die Presse publik gewordene Tatsache der
früheren Geheimverträge mit Österreich: „bindender Ver-
pflichtungen in der Vergangenheit" hinzuweisen, aber der
eigentliche Kern der Rede ist der Satz, daß ein Protest
nichts nütze, da Rußland zurzeit nicht schlagfertig sei.
Doch Serbien treibt nun weiter und weiter voran,
und der dortige Minister des Äußern setzt sich für die
100 Karl Stählin.
eigenen, kleineren Verhältnisse über die Bedenken hin-
weg, die die Sprache des Leiters der russischen auswär-
tigen Politik zu zügeln vermochten. Um das Kabinett
am Ruder zu erhalten, macht Milovanovic in seiner Skup-
tschinarede Anfang Januar gemeinsame Sache mit der
Kriegspartei: Man sei 1878 auf die unglückliche Idee
gekommen, Österreich-Ungarn als Wächter gegen Ruß-
land in die Balkanhalbinsel hineinzuziehen, bis sich die
Lage befestigt haben würde; da nun aber feststehe, daß
Rußland keine aggressiven Absichten hege, so sei die
provisorische Mission Österreichs auf der Balkanhalb-
insel beendet. Bosnien und Herzegowina, dessen Ein-
wohner Österreich zu Sklaven gemacht habe — der Aus-
druck wurde später auf eine österreichische Vorstellung
hin abgeleugnet — , müßten volle oder wenigstens halbe
Souveränität unter europäischer Kontrolle erhalten. Die
Rede wird in 50000 Exemplaren im Volk verteilt, und
eine Resolution der Skuptschina fordert die territoriale
Verbindung Serbiens mit Montenegro und die Autonomie
der annektierten Provinzen.
Die österreichische Regierung — auch Friedjung
greift in den Federkrieg ein — wittert geheime eng-
lische Unterstützung auch in Serbien. Selbst der Temps
charakterisiert in mehrmaligem scharfem Angriff die eng-
lische Politik als zänkisch, und die österreichische Presse
beginnt nun einen offenbar inspirierten noch stärkeren
Vorstoß gegen England: Wer könne es sein, der Gift
in die Ohren der serbischen Minister träufelt, in Kon-
stantinopel fortwährend neue Fallstricke legt und zur
Ächtung der österreichischen Waren drängt? Wenn man
in der Monarchie darüber abstimmen würde, Millionen
würden auf den Zettel schreiben: England! Und dies
alles nur deshalb, um durch ein schlagendes Beispiel zu
beweisen, daß niemand ungestraft auf selten des Deutschen
Reiches stehen dürfe. Diese Betrachtungsweise ist aller-
dings einigermaßen einseitig; jener Gegensatz spielt
Immer wieder höchst bedeutsam herein, eine Reihe von
Momenten deuten jedoch, wie schon eingangs erwähnt,
nach anderer Richtung. Und was Serbien anlangt, so
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Baikankrisis. 101
ist es überhaupt nicht aufgehellt, ob England hier seine
Hand direkt im Spiel hatte, obwohl es seit einem Meist-
begünstigungsvertrag von 1907 auch hier wirtschaitlich
engagiert erscheint. Vier Wochen später aber kann die
Neue Freie Presse schreiben: ,,Das serbische Rätsel ist
gelöst, es heißt Rußland!"
Doch Aehrenthal erhält nun endlich seine eigentliche
Trumpfkarte: gegen Mitte Januar erzielt er die Einigung
mit der Türkei, indem er nochmals einen Schritt zurück-
weicht und der Pforte neben handeis- und finanzpoliti-
schen Zugeständnissen eine bisher hartnäckig abgewiesene
finanzielle Entschädigung von 2^2 Millionen türk. Pfund
in der Form einer Ablösung der ehemals türkischen
Staatsdomänen in Bosnien gewährt. Es ist die bisher
schwerste Niederlage der serbischen Politik und aller ihrer
Freunde. Die englische Regierung vollzieht nunmehr
unter Greys Führung eine offenkundige Schwenkung im
Sinne Österreichs. Fast alle Mächte sind bemüht, die
Dinge auf dem Balkan ins gleiche zu bringen, ehe der
gefürchtete Moment der Schneeschmelze eintritt. Wir
stehen am Beginn der zweiten Phase des diplomatischen
Kampfes.
Rußland ist, freilich wieder im eigensten Interesse,
bestrebt, nun endlich auch die sich hinschleppenden bul-
garisch-türkischen Verhandlungen, die bulgarischerseits
immer wieder von Kriegsdrohungen begleitet werden,
zum Abschluß zu bringen: es schlägt im Februar zu
diesem Zweck eine Finanztransaktion vor, wonach Bul-
garien 82 Millionen Fr. Entschädigung statt an die Türkei
an Rußland abzuzahlen hat, das dafür der Türkei eine
entsprechende Anzahl Raten seiner seit 1878 immer noch
rückständigen Kriegsschuld abzieht; dazu treten noch
43 Millionen als Mehrforderung der Türkei, die Rußland
Bulgarien zum Geschenk machen will. Als die Frage
endlich im März auf dieser Basis erledigt wird, hat Ruß-
land immerhin einen gewissen Erfolg zu verzeichnen,
indem es sich die Türkei wie Bulgarien neuerdings ver-
pflichtet und letzterem obendrein eine finanzielle Fessel
angelegt hat. Auch hat es bereits im Februar den neuen
102 Karl Stählin,
Zaren Ferdinand mit königlichen Ehren in Petersburg
empfangen. Aber Bulgarien weiß dennoch ganz genau,
daß es lediglich seinen realen Interessen zu folgen hat
und sich nicht mehr als irgend notwendig von Rußland
abhängig machen darf.
Was aber die serbische Frage anlangt, so fordert der
Kriegsminister in Belgrad Anfang Februar einen Rüstungs-
kredit von 33^2 Millionen Kronen. Die österreischische
öffentliche Meinung regt daraufhin, natürlich vergebens,
ein Mandat Europas zur vorübergehenden Besetzung
Serbiens an, um dem unerträglichen Zustand an der
Grenze ein Ende zu machen. Dagegen treten die Mächte
seit dem 20. Februar in Beratungen über eine gemeinsam
zu unternehmende Intervention, die jedoch auf Rußlands
Verlangen in Wien und Belgrad und erst, nachdem sich
Österreich diese Gleichstellung schlechterdings verbeten
hat, einer schon vorher in Berlin mit dem französischen
Botschafter Cambon vereinbarten Formel gemäß in Bel-
grad allein erfolgen soll. Die deutsch-französischen Be-
ziehungen haben sich nämlich mittlerweile durch das
neue Marokko-Abkommen sehr freundlich gestaltet, die
deutsch-englischen durch den Besuch König Eduards in
Berlin wenigstens gebessert. Alles kommt darauf an,
wie sich Rußland stellt. Es schwankt wie bisher; es
bedeutet einmal den Serben, daß sie im Fall eines selbst-
mörderischen Angriffs auf Österreich allein bleiben wür-
den; es ergeht sich anderseits nun sogar in Drohungen,
daß Rußland mit Serbien vereinigt kämpfen würde, wenn
Österreich die Kompensationsforderungen nichtanerkenne.
Niemand wird aus dieser Haltung klug, obwohl die hef-
tigste Zeitung, die Nowoje Wremja, über Nacht ihren
Ton ändert und lamentiert, daß die extreme Kriegs-
partei Rußland im unglücklichsten Moment in den Kampf
treiben wolle und die Revolutionäre nur diesen Augen-
blick für eine neue innere Umwälzung abwarteten.
Am 26. Februar wird, nachdem die letzten Verhand-
lungen mit dem Sturz des englandfreundlichen Groß-
wesirs Kiamil Pascha in rascheren Fluß gekommen waren,
gleichzeitig mit der völligen Einstellung des Boykotts das
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 103
Ententeprotokoll zwischen Österreich und der Türkei unter-
zeichnet. Wenn die Serben nun immer noch die Auto-
nomie der annektierten Provinzen verlangen, sind sie
türkischer als der Sultan. Aber der gemeinsame Schritt
der Mächte Anfang März, der die Serben zur Zurück-
ziehung aller Forderungen und zur Abrüstung zwingen
will, verliert an Wirkung, da sich Rußland zwar inhaltlich,
aber nicht formell anschließt, sondern seinen Gesandten
von den übrigen getrennt vorgehen läßt.') Das neue,
aus allen Parteien gebildete Koalitionsministerium Nova-
kovic, das wenige Tage zuvor an die Spitze der Geschäfte
getreten war, beharrt auf der Resolution der Skuptschina
vom Januar. Auch ein neuer unzweideutiger in der Nord-
deutschen Allgemeinen Zeitung veröffentlichter Hinweis
der deutschen Regierung, daß Österreich gegebenenfalls
sicher auf seinen Bundesgenossen zählen dürfe, scheint in
Belgrad kein Gehör zu finden. Man beginnt dort trotz
allem auf eine schließliche Unterstützung durch Iswolski
oder aber auf seinen Sturz zu hoffen, worauf Rußland
durch die öffentliche Meinung zur Waffenhilfe gezwungen
würde, und Österreich muß berechtigte Zweifel hegen,
ob das russische Eingreifen überhaupt ehrlich gemeint
war und nicht vielmehr eine abermalige Verschleppung
zum Zweck hatte.
Wir schreiten dem Höhepunkte der gesamten Krisis
zu: nie war die Kriegsgefahr näher gerückt als in diesem
Moment. Für westländische Beobachter scheinen nun
die diplomatischen Mittel bis auf ein Ultimatum erschöpft.
Doch die Dinge spielen sich in einem kleinen Staat des
Orients ab, wo die Politik des „Bluff", die in den großen
Staaten des Westens trotz des modernen Namens nur in
der Vergangenheit ihre eigentliche Geltung hatte, noch
heute in vollstem Maße geübt wird. Und die Mächte
schmiegen sich selbst dieser Lage an: sie helfen sich
') In dem Artikel der Neuen Freien Presse vom 2. April
1909: „Eine Chronik der Annexionskrise" wird gesagt, daß sich
der deutsche Gesandte von diesem Schritte fernhielt, ohne daß
indes ein Grund für dieses Verhalten angegeben wird. Auch ist
mir diese Bemerkung sonst nirgends begegnet.
104 Karl Stählin,
mit der Ausrede, daß ihre gemeinsame Demarche nur
ein freundschafthcher Hinweis, aber noch kein entschei-
dender Schritt gewesen sei, und in Wien ist die Hoff-
nung durchaus nicht geschwunden, daß die serbische
Antwort nur „Geschützdonner vor dem Rückzug" sei.
In der Tat ist alsbald ein gewisses Einlenken auf ser-
bischer Seite sichtbar. Die dortige Regierung erläutert nun
ihren Standpunkt wie folgt: Wenn die Mächte erklären,
daß die bosnische Frage durch das Einvernehmen Öster-
reichs mit der Türkei geregelt sei, so hat Serbien nichts
weiter zu sagen. Wenn aber die Mächte im Gegenteil
der Anschauung sind, daß diese Änderung des Berliner
Vertrags eine internationale Behandlung erfordere, so
vertraut sich Serbien ohne Rückhalt der Weisheit der
Mächte an.
Österreich aber darf und kann sich nicht als Ange-
klagter Serbiens vor ein europäisches Tribunal schleppen
lassen und ist daher mit verdoppelten Kräften um den
direkten Austrag des Streites auch in dieser serbischen
Frage bemüht, die ja nun — nach der gemeinsamen De-
marche zu schließen — auch in den Augen der anderen
Mächte von Rechts wegen nur mehr wirtschaftliche Ver-
günstigungen, Handelsverträge und Bahnanschlüsse zum
Inhalt haben kann. ,,Für serbische Pflaumen und Bett-
federn, Schweine und geschlachtetes Vieh soll das ganze
europäische Hochgericht in Bewegung gesetzt werden",
spottet die Neue Freie Presse. Dann wird der Ton ge-
ändert: wer die Konferenz aus solchen Gründen wolle,
der drücke König Peter auf das internationale Niveau
eines Bey von Tunis herab. Dann wechseln Drohungen
und Lockungen: Österreich könne ja in der Tat Serbiens
Ausfuhr hemmen und in wenig Tagen seine fruchtbarsten
Landstriche besetzen; aber es gelte nicht mehr die alte
Gewaltpolitik, sondern die Anschauung: je gesünder unser
Nachbar, desto weniger Ansteckungsgefahr, je wohl-
habender, desto gewinnbringender unsere Handelsbezie-
hungen.
So werden nun auch gegen Serbien trotz seiner
immer feindseligeren Haltung mit voller Absicht freund-
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 105
lichere Töne angeschlagen und alles an richtigen und an
schiefen Argumenten aufgeboten, um es zur ernstlichen Auf-
gabe seiner bisherigen Forderungen und — nach so häufigen
Handelskriegen — zum wirtschaftlichen Wiederanschluß
an Österreich aufzufordern. Freilich wird gleichzeitig ganz
offiziell durch den Gesandten Graf Forgach verlangt, daß
Serbien direkt in Wien erkläre, es wolle mit Österreich
Freundschaft halten und seine übrigen Forderungen fallen
lassen. Serbien aber dreht und windet sich und bleibt in
eifrigem Gedankenaustausch mit der russischen Regierung,
die ihm seine am 11. März erscheinende Zirkulardepesche
redigiert und eifrig eine bulgarisch-serbische Zollunion
zustande zu bringen sucht, um Serbien aus der wirt-
schaftlichen Knebelung Österreichs zu lösen, allerdings
wieder ganz vergeblich. Die Zirkulardepesche, die am
II. durch den Gesandten Simic in Wien übergeben wird,
deckt sich ihrem Inhalt nach mit der vorhin erwähnten
Erklärung, ist aber noch provozierender in der Form:
„Serbien übergibt seine Sache, auf die Weisheit und Ge-
rechtigkeit der Mächte vertrauend, ohne Reserve ihnen
als dem kompetenten Gericht und verlangt folglich
bei diesem Anlaß von Österreich-Ungarn keine Entschädi-
gungen, weder territoriale, noch politische, noch ökono-
mische." Das heißt für österreichische Ohren nichts anderes
als: man will nichts von Österreich, weil man sich ihm
nicht unterwerfen will, aber alles von Europa durch Ruß-
lands Vermittlung. Im selben Augenblick beruft die ser-
bische Regierung — eine neue schwere Provokation, die
auch von ihren englischen Freunden als solche angesehen
wird — das zweite und dritte Aufgebot ein und läßt sich
ihre Rüstungskredite in der Kammer bewilligen. In Öster-
reich aber kostet die nun seit Wochen und Monaten nötige
Kriegsbereitschaft täglich etwa eine halbe Million Kronen.^)
Wenige Tage später wird noch eine direkte Antwort
Serbiens an Österreich übergeben, die dieses ebensowenig
M Infolge dieser finanziellen Oberanspannung ist in Öster-
reich, wie ich aus glaubwürdigster Quelle erfahren habe, eine
vorübergehende Stockung in den regelmäßigen Auszahlungen
der Staatskassen eingetreten.
106 Karl Stählin,
akzeptieren kann, da sie bloß auf eine Erneuerung des
Handelsvertrags eingeht, über alle politischen Fragen aber
schweigt und in vollster Unaufrichtigkeit die Beziehungen
trotz der beiderseitigen Kriegsrüstungen als unverändert
freundliche bezeichnet. Eben diese nichtssagende Ant-
wort scheint den Krieg zu bedeuten. Und Rußland macht
nun einen letzten Versuch, die Konferenzfrage mit der
serbischen Frage zu verquicken, die Österreich schlechter-
dings getrennt halten will.
Da wird nochmals von den übrigen Mächten ein
Vermittlungsschritt in Belgrad geplant, und, nachdem sich
die fieberhaft geführten Verhandlungen über die passende
Formel namentlich infolge Englands Hartnäckigkeit noch
vierzehn Tage hingezogen haben, endlich am 30. März
ausgeführt, an demselben Tag, an dem der strategische
Aufmarsch auf österreichischer Seite nach den Berech-
nungen des Generalstabs vollendet gewesen wäre. Die
Entscheidung, die dieser Augenblick bringen muß, kann
schon nach den Ereignissen der letztvorhergegangenen
Tage nicht mehr zweifelhaft sein. Denn Rußland hat
sich infolge einer in freundschaftlichste Form gekleideten
deutschen Vorstellung zum unbedingten Anschluß an die
übrigen Mächte bewogen gefunden, und die serbische
Kriegspartei ist durch den Sturz des Kronprinzen Georg
vernichtet: schon am 27, hatte die serbische Regierung
die Entlassung der Reserven beschlossen.
Schon nach 24 Stunden, am 31. März mittags, über-
reicht Simic dem Freiherrn von Aehrenthal folgende
Note: „Serbien erkennt an, daß es durch die in Bosnien
und Herzegowina geschaffenen Tatsachen in seinen
Rechten nicht berührt wurde, und daß es sich demgemäß
den Entschließungen anzupassen hat, die die Mächte in
bezug auf Artikel 25 des Berliner Vertrags treffen werden.
Indem Serbien den Ratschlägen der Großmächte Folge
leistet, verpflichtet es sich, die protestierende und oppo-
sitionelle Haltung, die es hinsichtlich der Annexion seit
letztem Herbst eingenommen hat, aufzugeben, und ver-
pflichtet sich ferner, die Richtung seiner gegenwärtigen
Politik gegen Österreich-Ungarn zu ändern, um künftighin
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 107
mit letzterem auf dem Fuße ^uter Nachbarschaft zu leben.
Diesen Erklärungen entsprechend und im Vertrauen auf
die friedlichen Intentionen Österreich-Ungarns wird Ser-
bien seine Armee bezüglich ihrer Organisation, Dis-
lokation und ihres Effektivstandes auf den Stand vom
Frühling 1908 zurückführen. Es wird seine Freiwilligen
und seine Banden entwaffnen und verabschieden und die
Bildung neuer irregulärer Korps auf seinem Gebiet ver-
hindern."
Das ist der eklatante, völlige Sieg Aehrenthals auch
in der zweiten, der serbischen Frage: es ist nicht bloß
der Verzicht Serbiens, sondern auch die Demütigung für
freches und unaufrichtiges Betragen, es liegt vor Öster-
reich auf den Knien. Der ganze Konferenzgedanke fällt
von selbst dahin, nachdem die Mächte ihre offizielle Zu-
stimmung zu den vollzogenen Veränderungen gegeben
haben und auch die Aufhebung der Souveränitätsbeschrän-
kung Montenegros vermittelst schriftlicher Verhandlungen
in die Wege geleitet ist. ^) Sofort aber schließen sich
Gerüchte von der tiefsten Ungnade des Zaren gegen
Iswolski und dessen bevorstehendem Rücktritt an. Denn
es ist die russische Politik, die dazwischen doch immer
wieder den Eindruck erweckt hatte, als spiele sie mit
dem Kriegsgedanken, die vielleicht wirklich einmal mit
dem Plan umging, durch einen serbischen Krieg Öster-
reich zu schwächen und Zeit für ein Eingreifen West-
■) Die Verhandlungen kamen im Mai zu befriedigendem
Abschluß. Montenegro muß sich indessen verpflichten, Kriegs-
schiffen den Zutritt in den Hafen von Antivari zu verweigern,
wie dies schon Artikel 29 des Berliner Vertrags vorsah. Die
Bestimmung war ehedem wesentlich gegen Rußland gerichtet;
heute ist sie für Osterreich gegen Italien von Wert. Überdies
ist die Bedeutung Antivaris für die italienische Kriegsflotte da-
durch illusorisch gemacht, daß die Bocche di Cattaro zu einem
starken Festungspunkt umgebaut wurden und die Befestigungen
von Spizza Antivari vollständig beherrschen. Vgl. den Auszug
aus der „Rivista Nautica" in der Vossischen Zeitung vom 25. Okt.
190S, Nr. 503 (Morgenausgabe). Soeben, 23. Oktober, wurde der
Hafen von Antivari nach Zeitungsmeldungen feierlich zum Frei-
hafen erklärt; über die volle Bedeutung dieses Vorganges wird
man indes weitere Nachrichten abwarten müssen.
108 Karl Stählin,
europas zu gewinnen, die aber nicht einmal Serbien mit
Bulgarien zusammenschließen konnte und nun mit Ser-
biens Fall die eigentliche Niederlage erlitten hat. Es ist
indes gleichzeitig die englische Politik der „Einkreisung",
die am festen Bestand des mitteleuropäischen Blocks, an der
mangelnden Kriegsbereitschaft des russischen Freundes,
am Zwiespalt im eigenen Lager, an dem im Erlöschen
begriffenen Revanchegedanken Frankreichs, an dem drin-
genden eigenen Friedensbedürfnis und dem Europas ge-
scheitert ist. In der russischen, der französischen und
namentlich der englischen Presse macht sich der Groll
des abziehenden Gewitters in letzten Entladungen gegen
Deutschland geltend. „Die deutsche Politik aber wäre",
so sagt die Vossische Zeitung ganz richtig im Gegensatz
zu Blättern wie die Hamburger Nachrichten oder das
Berliner Tageblatt und zu den Auslassungen eines Rasch-
dau, „die deutsche Politik wäre, so wie sie durchgeführt
wurde, selbst wenn kein Bündnis mit Österreich bestünde,
dennoch notwendig und deshalb richtig gewesen". Hat
es doch Deutschland mit seiner ganz ausgezeichneten
Vertretung am Goldenen Hörn zuwege gebracht, sich
nach der anderen Seite trotz Englands auch das Ver-
trauen der türkischen Regierung zu erhalten, und sich,
wie die jüngste Zusammenkunft der beiden Kaiser be-
weist, auch nicht die russische Freundschaft verscherzt.
Nach langer Lethargie ist Österreich-Ungarn wieder
einmal mit verblüffender Tatkraft als Großmacht aufge-
treten und hat mit seiner straffen Zusammenfassung nach
außen das Märchen vom Zerfall seines Staates zunichte
gemacht. Der kleine Nachbar freilich wurde übel be-
handelt, und feierlich garantierte Verträge wurden, wenig-
stens der Form nach, verletzt. Es ist das Recht des
Starken, das triumphierte, und ein Organ wie die In-
dependance Beige sagt nicht ohne Vorbedacht: „L'Eiirope
n'est genereuse que pour les foris et, sl triste que cela
sott ä constater, il faiit bleu convenir qiielle a le meprls
des faihles." Aber beweist es nicht die Geschichte der
Staaten und zumal die des nahen Orients auf jeder Seite,
daß die Verhältnisse im Lauf der Zeit zwingender werden
Der diplomatische Kampf in der jünj^sten Balkankrisis. 109
können als papierne Fesseln? Und hat nicht in diesem
speziellen Fall der Schwache mit seiner Geschichte voll
innerer Parteizerrüttung und blutiger Frevel gar wenig
Anrecht auf unsere besonderen Sympathien? Fern sei es
auch hier dem Historiker zu richten. Jedenfalls aber ist
es nun die Sache Österreichs, das zu Boden geschlagene
Serbien durch weitgehende wirtschaftliche Vergünstigun-
gen an sich zu fesseln, es der panslawistischen Umarmung,
die ihm schon allzuoft verhängnisvoll wurde'), durch
eine versöhnliche Haltung dauernd zu entziehen und die
außerordentlichen Schwierigkeiten der südslawischen
Frage, dieses ganz besonders lehrreichen Kapitels in
der Geschichte von „Nationalstaat" und „Kulturnation'',
durch eine Vereinigung von Festigkeit und Mäßigung zu
überwinden. Nur so würde der augenblickliche große
Sieg zu einem Markstein in seiner Balkanpolitik, seiner
„kolonialen" Auswirkung auf der Halbinsel werden, nur
so der russisch-slawischen Expansion mit einer erfolg-
reichen österreichisch-slawischen Expansion auf politi-
schem, religiösem und wirtschaftlichem Gebiet begegnet
werden können. Denn um diese zwei Gegensätze handelt
es sich bei der nun gewaltigen und auch nach der An-
nexion immer noch der Majorität nach römisch-katholi-
schen Masse der österreichisch-ungarischen Südslawen-)
in erster Linie.
Wie die Angliederung der annektierten Provinzen end-
gültig geregelt werden wird, ob im Sinne einer großen
südslawischen Neuschöpfung, wie es natürlich der bren-
•) Vgl. Wladan Georgewitsch, Die serbische Frage, Stuttgart
und Leipzig 1909, passim.
-) Masaryk, a.a.O. S. 112, berechnet dagegen die Gesamt-
menge der Serbo-Kroaten in und außerhalb Österreich-Ungarns
auf 9—10 Millionen und die österreichischen als beiläufig zur
Hälfte der orthodoxen, zur Hälfte der katholischen Kirche an-
gehörig, während außerhalb Österreichs nur eine ganz unbeträcht-
liche katholische Minorität vorhanden sei. Wieder etwas andere
Zahlen bei Paul Dehn, Die Völker Südeuropas und ihre politi-
schen Probleme (Angewandte Geographie III, 8), Halle a. S. 1909,
S. 22 f.
110 Karl Stählin,
nende Wunsch der Serbo-Kroaten ist^), also unter Schaf-
fung ehies Trialismus statt des bisherigen duaHstischen
Systems, ob unter Angliederung an die österreichische
oder an die ungarische Reichshälfte, wie es die Magyaren
in Erinnerung an eine episodenhafte Vereinigung beider
Gebiete in der Vergangenheit begehren, ob unter Fort-
bestehen Bosniens und der Herzegowina als Art Reichs-
land: das alles steht wohl noch dahin. Darum nur noch
ein Wort über die Frage der wirtschaftlichen Behandlung
Serbiens, die neben der Gewährung einer autonomen
Verfassung für jene Provinzen zunächst im Vordergrund
steht.2)
Es ist die fatale geographische Lage, die Serbien,
neben der Schweiz das einzige europäische Land ohne
Seeküste, in so starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von
seinem mächtigen Nachbar hält: während vom Import
an Manufakturartikeln des Jahres 1907, der sich auf über
5572 Millionen Fr. belief, über 33 Millionen Fr. oder 60%
von Österreich-Ungarn kamen, entfielen von der Gesamt-
ziffer des serbischen Rohstoffexports im selben Jahre,
der gegen 72 Millionen Fr. betrug, auf Österreich-Ungarn
über 64^2 Millionen Fr., also 90%, wobei freilich auch die
Transitwaren in einer Höhe von vielleicht 15 Millionen Fr.
einbegriffen sind. Doch die Einfuhrzölle Österreich-Un-
garns auf ländliche Produkte sind in jüngster Zeit bedeu-
tend erhöht worden, und jederzeit kann es unter irgend-
welchem Vorwand für serbische Export- und Transit-
güter, zumal für lebendes Vieh und Viehprodukte, seine
') Es gibt aber bekanntlich auch deutsche Österreicher, die
den Trialismus befürworten: sie haben dabei die Bekämpfung
der Separationspolitik der Magyaren im Auge und rechnen, wie-
wohl nach Fournier irrtümlicherweise, auf einen Gegensatz zwi-
schen Serben und Kroaten; vgl. a. a. O. S. 39 Anm.
*) Die Verfassung wird schon in allernächster Zeit pro-
klamiert werden; vgl. Neue Freie Presse, S.Oktober 1909, Ob
sie den Grundlinien entsprechen wird, die Baernreither, a. a. O.
S. 16 ff., für eine künftige Selbstverwaltung zieht? — Zum fol-
genden vgl. Servia and the Servians, compiled and edited by
Alfred Stead, London 1909, S. 240 ff.
Der diplomatische Kampf in der jüngsten Balkankrisis. 111
Grenze verschließen.^) Diesen Übelständen sucht Serbien
nunmehr, nachdem es viele Jahrzehnte lang nichts Ernst-
liches zur Entwicklung seiner Verkehrsmittel getan, durch
eine rationelle Eisenbahnpolitik abzuhelfen und sich so-
wohl nach der unteren Donau mit Umgehung des Eisernen
Tores w^ie vor allem — in Wiederaufnahme seiner schon
im Mittelalter bestehenden Handelswege nach Italien —
nach dem Adriatischen Meer geeignete Verbindungen zu
schaffen.-) Und wenn auch die Verwirklichung des letz-
teren Projekts noch in weiter Ferne liegt, so hat Serbien
in den allerletzten Jahren doch bereits Mittel und Wege
gefunden, sein Vieh bis nach Spanien zu verschiffen.'^)
AU dies aber sollte Österreich-Ungarn nur um so mehr
den rechtzeitigen Abschluß einer Zollunion mit Serbien
als das erstrebenswerteste Ziel erscheinen lassen. Die
Agrarier Österreichs und zumal diejenigen Südungarns,
denen Serbien jenen wirtschaftlichen Druck in erster
Linie zu verdanken hat, dürfen die Augen vor der eigent-
lichen Sachlage nicht verschließen und müssen ihre Sonder-
') Umgekehrt hat der gegenwärtige vertragslose Zustand in
Serbien eine enorme Verteuerung einzelner Importartikel hervor-
gerufen.
*) Das Nordende dieser Donau-Adria-Bahn wird Kladovo
gegenüber Turn-Severin sein; die Südstrecke soll nach dem ge-
läufigsten Projekt von Nisch über Kursumlija, Mitrovica, Prizren,
Scutari nach S. Giovanni di Medua führen. Vgl. Chlumecky
a. a. 0. S. 177 f. und Servia by the Servians S. 298. — Um sich
einen allgemeinen Begriff von den bisherigen Verkehrsverhält-
nissen zu verschaffen^ bedenke man, daß Belgrad— Semlin zurzeit
immer noch das einzige, von den beiderseitigen Grenzbehörden
streng gehütete Durchgangstor aus dem inneren Balkan nach
Mitteleuropa bildet, und daß Bosnien von Konstantinopel aus nur
über Slawonien zu erreichen ist. Wer übrigens die bosnische
Ostbahn von Sarajewo nach Visegrad und nach UvaO kennt, der
wird keinen Zweifel hegen, daß dieser großartige Bau kein Torso
bleiben kann, sondern in absehbarer Zeit seine Fortsetzung durch
das westliche Serbien und vor allem nach Mitrovica finden wird.
Diese Sandschak-Bahn wird dann zusammen mit der sie kreu-
zenden Donau-Adria-Bahn ganz neue Entwicklungsmöglichkeiten
auch für Nordalbanien eröffnen.
•\) Vgl. ein Interview Novacovits in der Neuen Freien Presse
vom 10. April 1909.
112 Karl Stählin,
Interessen vor den größeren des Staates zurücktreten
lassen. Denn diese Zollunion wäre das rechte Mittel,
um Serbien nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch
in engste Berührung mit Österreich zu bringen, Sie würde
auch dem Weg wenigstens nicht widersprechen, den Bis-
marck Österreich-Ungarn für seine Balkanpolitik in seinen
„Gedanken und Erinnerungen" gewiesen hat, indem er
es an die deutsche Reichsverfassung erinnerte, um „die
Versöhnung der politischen und materiellen Interessen
zwischen der Ostgrenze des rumänischen Volksstammes
und der Bucht von Cattaro" zu erreichen.^)
*) Dieses Wort Bismarcks findet sich bekanntlich in dem
mittleren der drei Kapitel, die der auswärtigen Politik seit 1871
gewidmet sind. „Er führt uns in diesen Kapiteln" sagt E. Marcks
noch in seiner kritischen Würdigung der „Gedanken und Erinne-
rungen", „auf ein überaus dunkles und unsicheres Gebiet, und
es versteht sich, daß auch diese knappe und hauptsächlich reflek-
tierende Darstellung des Haupthandelnden nicht dazu geeignet
ist, alle seine Dunkelheiten aufzuhellen." Seitdem beginnt sich
jedoch der Schleier da und dort etwas zu lüften. Insonderheit
gilt dies von dem Kernproblem jener Jahre, der Orientpolitik
Österreichs und Rußlands. Nachdem schon Tatischtschew im
zweiten Bande seines „Kaiser Alexander II." (Petersburg 1903)
und Gorjäinow in seiner Untersuchung der Meerengenfrage „Bos-
porus und Dardanellen" (Petersburg 1907, beide Werke in russi-
scher Sprache) hochbedeutsame Aufklärungen gegeben und Hano-
taux im jüngst erschienenen vierten Bande seiner „Histoire de la
France conlemporaine" viele wichtige Einzelheiten beigetragen
hatte, bietet uns nun August Fournier in seiner schon mehrfach
zitierten historischen Studie „Wie wir zu Bosnien kamen" (Wien,
Christoph Reißers Söhne, 1909, VIII u. 96 S.) neue wertvolle Auf-
schlüsse vom österreichischen Standpunkt. Zugleich ist hier die
Vorgeschichte der Okkupation zum erstenmal von berufener
historischer Feder im Zusammenhang erzählt und damit ein wei-
terer, wenn auch natürlich noch keineswegs der letzte Schritt
zur Aufhellung der Gesamtvorgänge getan, die im Berliner Kon-
greß gipfeln. Wir erfahren allem Anschein nach schlechthin Gül-
tiges über den Inhalt des Reichsstadter Abkommens, des Buda-
pester Vertrags und der zu Wien unterzeichneten Nachtragskon-
vention und hören interessante Einzelheiten über die bosnischen
Verhandlungen auf dem Berliner Kongreß, an die sich einerseits
das fatale österreichisch-türkische Geheimprotokoll mit der Zu-
sicherung bloß provisorischer Okkupation, anderseits die bisher
nur aus Zeitungsnachrichten bekannte russische Einwilligung zur
Der diplomatische Kampl in der jüngsten Balkankrisis. 113
definitiven Besetzung anschließen. Neben der vorwärtsdrängen-
den, aber unzuverlässigen und verbriefte Abmachungen im Moment
des Erfolgs in den Wind schlagenden russischen Politik treten
in der Darstellung deutlich die leitenden Gesichtspunkte der
Politik Andrassys hervor: auch sie ist, nachdem einmal der alte
Grundsatz der Beharrung zugunsten einer Parallelaktion mit Ruß-
land verabschiedet ist, der Idee nach eine Vorwärtspolitik, die
angesichts des scheinbar so nahen Endes der Türkei das Ziel der
wirtschaftlichen Expansion Österreichs bis an das Agäische Meer
verlegt; Rußlands Bestrebungen zum Trotz aber erblickt Andrassy
die Gewähr des eigenen Erfolges aus äußeren wie inneren Rück-
sichten im neutralen Abwarten und erreicht es damit auch schließ-
lich, daß die beiden Provinzen Österreich als reife Frucht in den
Schoß fallen. Aus demselben Prinzip erklärt sich für den Ver-
fasser auch der auffallende Umstand, daß England zwar verspricht,
die Erwerbung „in jeder Form" zu unterstützen, unmittelbar dar-
auf aber doch nur die Okkupation und Verwaltung und nicht die
Annexion beantragt: diese abschwächende, den eigentlichen End-
zweck freilich nur schlecht maskierende Formel war die von An-
drassy wiederum selbst gewünschte.
Wenn aber dieser Politik ihre Berechtigung nicht abgestritten
werden kann, so wird das gleiche nicht durchgängig von der-
jenigen der nächsten dreißig Jahre gesagt werden dürfen: gewiß
haben auch hier des öftern gewichtige Bedenken gegen den
letzten Schritt gesprochen; doch erzählt diese Periode auch von
versäumten Gelegenheiten, und der Verfasser selbst, dessen Dar-
stellung bis zur jüngsten Krisis ausgreift, kann nicht umhin, die
Zeit des letzten ostasiatischen Krieges als eine solche zu kenn-
zeichnen. In ganz Österreich ist gegenwärtig wohl das Gefühl
lebendig, daß damals die Annexion hätte vollzogen werden können,
ohne den Tumult von heute hervorzurufen, der uns bis an den
Rand eines neuen Balkankrieges gebracht hat.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd.
Miszelle.
Drei Briefe Theodor v. Sickels.
Mitgeteilt
von
Karl Heldmann.
Der 80. Geburtstag (18. Dezember 1906) und der Tod
Theodor v. Sickels (21. April 1908) haben eine ganze Reihe
von biographischen Aufsätzen gezeitigt, in denen namentlich
seine Schüler es unternahmen, den wechselvollen und inhalts-
reichen Lebensgang und die vielseitige wissenschaftliche Be-
deutung des Begründers der modernen Urkundenlehre und
ihrer kanzlei- und archivgeschichtlichen Spezialgebiete nach
allen Richtungen und im Zusammenhang mit den allgemeinen
Zeitverhältnissen und mit der Geschichte der historischen
Forschung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über-
haupt darzustellen.!) Soweit nicht Sickels zahlreiche gelehrten
Arbeiten das Quellenmaterial darboten 2), beruht die Kenntnis
') Eine Zusammenstellung habe ich in meinem Nekrolog
„Theodor v. Sickel (gest. 21. April 1908)" im Jahresbericht des
Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländi-
schen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale in Halle a. Saale
für 1907/08 (Halle 1909, S. 15—33), S. 15 N. 1 gegeben. Es fehlt
dort der Aufsatz von K. Uhlirz in der Beilage zur AUg. Zeitung
1906, Nr. 293/94.
^) Hierfür ist grundlegend die Analyse seiner wissenschaft-
lichen Untersuchungen bei R, Rosenmund, Die Fortschritte der
Diplomatik seit Mabillon vornehmlich in Deutschland-Österreich.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 115
seines Lebens und Wirkens vor allem auf den autobiographi-
schen Aufzeichnungen, die er seit 1898/99 teils seinem Schüler
B. Bretholz diktiert, teils selbst niedergeschrieben hat. Aus
ihrer intimen Kenntnis heraus hat Bretholz zuerst in der
Österreichischen Rundschau Bd. 9 (1906), S. 282 ff. Sickels Lehr-
und Wanderjahre zu behandeln, dann neuerdings in einem
Vortrag vor dem Deutschen Verein für die Geschichte Mährens
und Schlesiens (Brunn, 16. Oktober 1908^) ein umfassenderes
Lebensbild — in bezug auf Einzelheiten wohl das reichhaltigste
von allen bisher erschienenen — seines Lehrers zu entwerfen
vermocht. Insbesondere die Anfänge von Sickels Tätigkeit
am Wiener Institut, manches auch aus den vorhergehenden
Jahren, vor allem die Entstehungsgeschichte seiner Tridentiner
Forschungen-) sind aus Sickels Aufzeichnungen in bisher
noch nicht bekannter Deutlichkeit beleuchtet worden.
Gleichwohl befriedigt dies wertvolle Material nach zwei
Seiten hin nicht völlig: einmal handelt es sich dabei doch
um Lebenserinnerungen vom Standpunkt einer zahlreichen
Ereignissen schon recht fernliegenden Spätzeit des Lebens
aus, und zum andern ist Bretholz selbst durch den inzwischen
(August 1908) auch schon erfolgten Tod von Sickels Gattin
nicht mehr in die Lage gekommen, Sickels Memoiren gerade
über den bisher am wenigsten bekannten Lebensabschnitt vor
1856 verwerten zu können. 3) Das ist um so bedauerlicher,
als gerade für diesen Zeitraum das authentische Material spär-
lich ist: die Vita in der erst 1900 von E. Dümmler zum Druck
beförderten Dissertation vom Jahre 1850'*), ein Brief Sickels
München und Leipzig 1897 (Hist. Bibliothek, herausg. von der
Redaktion der Hist. Zeitschrift 4. Bd.), S. 57 ff.
') Zeitschrift d. Deutschen Vereins, Jahrg. XIII, Brunn 1909.
Ich zitiere nach dem Sonderabdruck als „Vortrag".
») In meinem Nekrolog habe ich dies Arbeitsgebiet Sickels
nur kurz angedeutet (S. 31); erst nachträglich entdeckte ich, daß
er von hier aus auch einmal das Gebiet der provinzialsächsischen
Geschichte betreten hat, in seinen „Beiträgen zur Geschichte des
Naumburger Fürstentages vom Jahre 1561" (Neue Mitteilungen
12, 1869, S. 501-583).
») Sein Vortrag S. 6 N. 1.
*) Ducatus Burgundiae quo modo et quo iure translatus est
ad gentem Valesiam? Diss. Th. Sickel. Zum 16. August 1900
8*
116 Karl Heldmann,
vom 1. Oktober 1854 an J. Chinel über das Mailänder Staats-
archiv mit undatierten Ergänzungen vom folgenden Jahre im
Notizenblatt der Wiener Akademie für 1855 1); endlich der
jedenfalls unter Sickels Mitwirkung zustande gekommene Be-
richt Darembergs im Journal des debats vom 26. September
1855 — das ist eigentlich alles. Dieser Mangel ist denn auch
von anderer Seite bereits bedauert worden. 2)
Um so willkommener wird es sein, wenn ich dieses
Material um drei Briefe Sickels vermehre, die nicht nur von
seiner Entwicklung bis 1858 eingehende und in vielfacher
Hinsicht neue Kunde geben, indem sie z. B. die Legende von
Sickels unfreiwilligem, durch politische Gründe bedingten
Fortgang aus Preußen im Jahre 1850 gründlichst zerstören^),
sondern auch ein allgemeineres Interesse beanspruchen dürfen,
weil sie auf die nachmärzliche Zeitgeschichte in Preußen und
Österreich und auf die Geschichte der historischen Forschung
im sechsten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts beachtenswerte
Streiflichter fallen lassen. Die beiden ersten dieser Briefe,
vom Jahre 1855 und 1858, als unmittelbare Zeugnisse aus der
Frühzeit von Sickels gelehrtem und öffentlichem Leben von
größtem Wert, sind gerichtet an seinen Oheim, den damaligen
Oberlehrer Karl Friedrich Sickel (geb. 1811, gest. 1887) in
Roßleben. Sie befinden sich im Besitz der Töchter des Adres-
saten, Frl. Marie und Anna Sickel in Halle, und sind mir von
diesen und ihrem Bruder, Herrn Professor Wilhelm Sickel in
Straßburg, zur Veröffentlichung gütigst zur Verfügung gestellt
worden. Der dritte Brief bringt den Dank für die Erneue-
rung des Doktordiploms seitens der philosophischen Fakultät
der Universität Halle-Wittenberg im Jahre 1900 an den da-
maligen Dekan Rudolf Haym zum Ausdruck und darf mit
seinen autobiographischen Angaben wenigstens den übrigen
Aufzeichnungen dieser Jahre des Alters gleichgestellt werden.
herausg. von E. Dümmler. Berlin 1900. 21 S. (Als Manuskript
für Freunde gedruckt.)
») S. unten S. 117 N. 3.
^) H. Steinacker im Bericht über das 17. und 18. Vereinsjahr
1905/06 und 1906/07 des Akademischen Vereins deutscher Histo-
riker in Wien 1908.
') Vgl. darüber meinen Nekrolog S. 21 f.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 117
Sein Abdruck sowie die Benutzung der Promotionsakten, die
ich zur Ergänzung herangezogen habe, erfolgt mit Genehmi-
gung des Herrn Dekans der philosophischen Fakultät Geh.
Rats Prof. Dr. Niese. Ihm wie den Geschwistern Sickel ver-
fehle ich nicht, verbindlichsten Dank für ihre Erlaubnis zu
sagen.
I.
(An Karl Friedrich Sickel.)
Berlin den 11 nov. 1855.
Lieber Onkel.
Mit großer freude vernahm ich schon vor einigen monaten
daß du meiner mutter gegenüber ein lebhaftes intereße an mir
und meinen Studien an den tag gelegt hattest, und nahm mir
deshalb schon damals vor dir einige weitere notizen über
meine forschungen und plane mitzutheilen. Am einfachsten wäre
geweßen, wenn ich dir die mehrfachen von mir und andern
abgefaßten berichte über meine forschungen hätte zugehn
laßen können, aber ich besitze kaum selbst alles. Andrer-
seits kann ich nicht erwarten, daß dir die franz. u. ital. Jour-
nale zu gesiebt kommen; ein hinweis auf sie würde also auch
nicht genügen. Höchstens wird dir das J. des D^bats zu
geböte stehn, das in der nummer vom 26 sept. 1855 einen
ausführlichen berichte) über meine erste mißion in Oberitalien
enthielt; außerdem kannst du dir vielleicht noch das Notizen-
blatt der bist, commißion der Wiener academie verschaffen,
das im Jahrgang 1855 zwei berichte von mir über das Mai-
lander'-) archiv enthält. =^) Sonst will ich versuchen dir eine
') Von Ch. (-Vict.) Daremberg (1817—1872), dem Erforscher
der Geschichte der medizinischen Wissenschaft, in deren Dienst
er seit 1845 Forschungsreisen nach Deutschland, Belgien, Eng-
land, Schweiz, Italien unternommen hatte; seit 1849 Bibliothekar
an der Bibliotheque Mazariiie. Vgl. über ihn die Nouv. biogr.
gdndr. XIII, 1866, Sp. 108 ff. und A. Hirschs Biogr. Lexikon der
hervorragenden Arzte aller Zeiten und Völker II, 1885, S. 130.
^) So.
•'') Nr. 1, S. 9—11 (Aus einem Schreiben Dr. Theodor Sickels
[vom 1. Oktober 1854] über das Mailänder Staatsarchiv) und
118 Karl Heldmann,
gedrängte Übersicht von meinen bisherigen Studien u. meinen
weiteren planen zu geben. —
In meinen letzten universitätsjahren hatte ich mich schon
mit verliebe dem geschichtsstudium hingegeben und wählte
deshalb auch für meine promotion bist, aufgaben: „die ge-
schichte des Jüngern Artevelde" (deutsch) i): „Quo modo et
quo jure ducatus Burgundiae translatus est adgentem Valesiam."
Leider fehlte mir das geld zum druck dieser arbeiten"-'), auf
die ich großen fleiß verwandt^ und die, soweit sie bekannt
wurden, große anerkennung fanden. 3) Eben diese anerken-
nung drängte mich weiter. Mein hauptfeld war damals bur-
gundische gesch. im 14. u. 15. jahrh. Meiner ansieht nach
bildet Burgund in jeder hinsieht den Übergang zwischen den
beiden Staatenkreisen des mittelalters, [p. 2] zwischen dem
deutschen und dem englisch-französischen. Nächst Italien
giebt es auch kein land, in dessen geschichte sich die Über-
gänge vom mittelalter zur neuen zeit so klar darstellen.
Daher zunächst mein Interesse an Burgund. Jedenfalls wollte
Nr. 24, S. 590 — 594 (Einige weitere Worte über das Mailänder
Staatsarchiv).
^) In seinem Meldungsgesuch betitelt er sie „De rebellione
Gandensium anno 1379 facta".
^) Die Drucklegung ist erst zu Sickels goldenem Doktor-
jubiläum erfolgt; s. oben S. 114 N. 4.
^) Das Prädikat, das Leo der lateinischen Dissertation gab
(vgl. m. Aufsatz S. 20), lautete im Protokoll und Diplom „docta
et acuta" ; die mündliche Prüfung (16. August 1850), die an die
deutsche Arbeit anknüpfte „und von der Entwickelung der Genter
Stadtverfassung ausgehend" einen „weiten Umlauf durch mittel-
alterliche Verhältnisse und Geschichten" nahm, „befriedigte voll-
kommen" und bewies „eine laiidabilis historiarum medii aevi
cognitio". Deutsche Literaturgeschichte wurde auf besonderen
Wunsch Sickels ebenfalls von Leo geprüft, aber „mehr als Neben-
fach behandelt, und für ein solches waren seine Kenntnisse aus-
reichend". In Philosophie ließ Gerlach den Kandidaten Piaton
und Kant miteinander vergleichen. „Dies that er in einer Weise,
welche erkennen ließ, daß er nicht allein eine gute Kenntnis,
sondern auch ein eigenes Urtheil in philosophischen Dingen sich
erworben habe". Protokoll der Promotion: Acta Ord. Philos.
Decano Gerlach anno 1850151, p. 28 ff.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 119
ich nun aber nicht, wie Barante, neue bücher aus alten zu-
sammenschreiben, sondern einen festern, thatsächlichern boden
gewinnen für die geschichtsschreibung. Unedirte Chroniken
wollte ich mitbenutzen, hauptsächlich auf die archivarischen
documente zurückgehn. Deshalb ging ich nach Paris. Ich
fand dort nicht allein reiche schätze in bibliotheken u. archiven,
sondern namentlich auch die uns in Deutschland noch fehlende
gelegenheit, gründliche palaeograph. u. diplomatische Studien
zu machen, zu welchem behufe ich in die Ecole des Chartesi)
eintrat. In ihr knüpfte ich zugleich Verbindungen mit den
besten forschern Frankreichs an, was mir später sehr zu
Statten kam. Auf einer reise durch Burgund und Schweiz
im sommer53-) setzte ich dann die in Paris begonnenen for-
schungen fort u. wurde durch sie auf Italien aufmerksam. Das
spätere^) mittelalter überhaupt ist ohne Italien nicht zu ver-
stehn u. namentlich sind die burgundisch-französ. händel so
vielfach mit Verhältnissen Italiens verwachsen, daß letztre mit
in betracht gezogen werden müssen. Ich wollte deshalb
meine forschungen auf ital. geschichte ausdehnen und deren
dortige Sammlungen durchsuchen.
Meine erste Station war Mailand und ist es seitdem ge-
blieben. Man wusste freilich , als ich dort zuerst anfragte,
nichts von archivarischen schätzen wie ich sie suchte, und
damit stimmte überein daß unsre deutschen forscher in Italien,
Raumer, Ranke, Leo, Böhmer u. a., nie Mail, archive erwähnen,
u. dass auch die neueren Mail, historiker, wie Verri, Giulini,
Rosmini nur privatsammlungen, aber kein bist. Staatsarchiv in
M. anführen. Und doch existirte letzteres. Bruchstücke von
briefen von Louis XI, die ich auf der Mail. Scuola di Paleo-
grafia (fast jede oestreich. provinz besitzt jetzt eine solche
anstatt) in den bänden der schüler fand, brachten mich auf
') Nach Bretholz, Österr. Rundschau 9, S. 284 war es K. Lach-
mann, der Sickel auf die Ecole des Charles (wegen der Paläo-
graphie) hingewiesen hat, an deren Übungen jedoch trotz der
Bemühungen des preußischen Gesandten Grafen Hatzfeld zu-
nächst nur par distance teilnehmen durfte.
^) Dieser Reise folgte der Plan (Herbst 1853) sich in Bern
zu habilitieren; Bretholz, österr. Rundschau 9, S. 285.
') Itali] durchgestrichen.
120 Karl Heldmann,
die spur, und nach langem suchen, bei dem mir die ängst-
lichkeit der behörden im wege stand, konnte ich endlich con-
statiren, dass das dortige Staatsarchiv nicht allein, wie selbst
die behörden glaubten, rein administrativer natur ist, sondern
auch histor. schätze, überbleibsei [p. 3] der archive der Vis-
conti u. Sforza, enthält. i) Von Louis XI u. Karl d. Kühnen
fand ich einzelne briefe, welche auf ganze reihenfolgen schließen
ließen u. von einigen briefen der ersteren u. zwar von solchen
die während der wichtigen Zusammenkunft in Peronne^) ge-
schrieben waren, wußte ich (allerdings zunächst per nefas)
abschrift zu nehmen. Zur weitern Verfolgung meines fundes
brauchte ich geld u. officielle Verwendung. Wie ich hoffte
fand ich sie in Paris. Freilich wurden zuerst die von mir
vorgelegten proben apokryph erklärt, denn sie waren in ital.
spräche u. bisher kannte noch niemand ital. correspondenzen
des franz. königs. Nachdem mir aber gelungen den beweis
für die echtheit zu führen, machte mein fund aufsehn u. be-
wog die franz. regierung (die sehr viel für franz. gesch. thut)
mir die mission zu ertheilen, in den archiven von Oberitalien
nach auf die franz. gesch. des 15. jahrh. bezüglichen docu-
menten zu suchen.^) Nun erhielt ich trotz des sträubens der
Mail, behörden, förmlichen zutritt in das dortige Staatsarchiv
') \m Notizenblatt 1855, in dem Sickel über seine Ent-
deckungen berichtete, haben aber auch schon Joseph Müller in
Pavia und Ludwig Ferrario in Mailand 16 „Aktenstücke zur Ge-
schichte Corsica's unter mailändischer Oberherrschaft" von Januar
bis Juli 1473 aus dem Archiv von San Fedele mitgeteilt (Nr. 3,
S. 65 ff.; Nr. 6, S. 131 ff. u. Nr. 22, S. 522 f.); weitere „Mitteilungen
aus der diplomatischen Correspondenz der letzten Herzoge von
Mailand" von J. Müller im Notizenblatt 1856, Nr. 24, 1857, Nr. 1—4
u. 1858, Nr. 2—12.
'^) 1468 Okt. 9/18; vgl. Prutz, Staatengeschichte des Abend-
landes im Mittelalter 11, S. 592.
=•) Nicht im Juli 1854 (Brethoiz, Vortrag S. 24), sondern am
15. Juni 1854 (Archiv es des mission s scientifiques el litter air es t. IV,
1856, S. 92: „Mission ayant poiir objet de faire dans les archives
de la haute Italic, et particulierement sans celles de Milan, des
recherches relatives ü notre histoire nationale").
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 121
zu San Fedele.^) Aber welche arbeit! Nachweislich ist das
alte herzogliche archiv (das schon mit 1400 beginnt u. bis
1535 geht) seit über 200 jähren in Vergessenheit u. Unordnung
gerathen. In kriegen geplündert, von ort zu ort geschleppt,
ist es lückenhaft u. ganz aus den fugen ursprünglicher Ord-
nung gerißen. Erst seit drei jähren, bei gelegenheit einer
reorganisation der sogen. Direzione generale degli archivi di
stato, wurden die alten akten aus ihrem versteck im Castell
hervorgezogen u. nun ordnungslos in sälen, schränken, kisten
u. kästen inmitten des sonst geordneten neueren administra-
tiven archivs untergebracht. Früher konnte also kein forscher
von diesen schätzen eine spur auffinden. Und daß bei dem
hervorholen derselben die archivbehörden nicht erkannten,
was sie besaßen, erklärt sich einfach daraus, daß von diesen
36 beamten kein einziger historische und nur ein einziger dürf-
tige palaeographische kenntnisse besitzt. So erklärt sich daß ich
das glück hatte zuerst wieder das alte herzogliche archiv zu
erkennen u. auszubeuten. Letzteres ist freilich wegen der
Unordnung und wegen der trotz aller Verluste noch so an-
sehnlichen maße unendlich schwer. Ich citire nur eins: allein
die Corrispondenza ducale, rein diplomatischen inhalts, be-
läuft sich pro jähr auf durchschnittlich 8000 nummern. Die
copirbücher, lehnsregister, Urkundensammlungen schätze ich
auf mindestens 10,000 bände, [p. 4J Eine ganze generation
von archivaren gehört also dazu dieß zu ordnen, u. eine
ganze generation von historikern wird das dort gebotene
material nicht erschöpfen können. Was sich dort vorfindet,
bezieht sich nämlich nicht allein auf Mailand u. Italien, für
die geschichte aller Staaten finden sich dort neue belege. Die
Sforzas trieben weltpolitik. Daher fand ich dort z. b.: täg-
liche correspondenzen aus Rom, berichte aus Constantinopel
u. Orient seit 1458, berichte aus Armenien, Persien, Egypten,
briefwechsel zwischen den Sforza's und den Yorks (meist
schon mit chemischer tinte geschrieben) — zwischen den
Sf. u. den deutschen fürsten (namentlich auch den Branden-
burgern) u. s. w. Alles, wie gesagt, weder nach ländern noch
>) Zum folgenden vgl. auch Sickels Berichte im Notizenblatt
1855, a. a. O., die durch die hier mitgeteilten Ausführungen man-
nigfach ergänzt werden.-
122 Karl Heldmann,
chronologisch geordnet, so daß, indem ich nach correspon-
denzen mit Frankreich u. Burgund suchte, alles durch meine
hände gehn lassen musste u. nur bedauerte nicht die zeit zu
haben von allem notiz zu nehmen. Von vornherein steckte
ich mir deshalb grenzen, wählte die zeit von 1447 — 1494
u. zog außer den franz. gesch. betreffenden akten nur noch
die spezialgeschichte der ersten Sforza's in's spiel. Gegen
50,000 stück habe ich in der art bis jetzt geprüft u. unter
ihnen etwa 1000 als besonders wichtig für franz. gesch. ab-
geschrieben. Zehnmal so viel arbeit bleibt mir aber noch in
Mailand allein. Da mein erster auftragt) auf Oberitalien
lautete, besuchte ich wenigstens noch Venedig u. Turin. In
Ven, ist das großartige archivio ai Frari (das 200 säle u.
400 zimmer füllt) in musterhafter Ordnung, so daß ich meine
epoche in nicht 2 monaten durcharbeiten konnte. Aber der
reichthum ist auch geringer. Aus dem 15. jahrh. bestehn dort
gar keine originalstücke mehr, sondern nur dürftige copir-
bücher u. register. Erst mit 1570 beginnt der werth der Ven.
archive. Grade dieser umstand aber u. der, daß die Floren-
tinischen auch erst mit 1500 beginnen und die freilich altern
römischen unzugänglich sind, giebt den von mir wieder ent-
deckten Mail, archiven einen unschätzbaren werth für die
gesch. d. 15. jahrh. Das alles musste ich in Paris mündlich
vorstellen, um ausgedehntere vollmacht u. mehr mittel zur
ausbeutung der Mail, archive zu erhalten. Auf der heimreise
hatte ich noch das glück in Genf die correspondenz des
gegenpapstes Felix 5 aufzufinden.
Außer den archiven durchstöberte ich nämlich auch alle
mir [p, 5] zugängliche öffentliche u. privatbibliotheken u. er-
wähne hier noch nachträglich folgende funde: 1.) den bisher
vergeblichen-) gesuchten 3. band der griech. reisebeschrei-
bung von Nicander Nucius um 1500.^) 2.) einen band von
aktenstücken zur geschichte der Pragmatique in Frankreich.
') Er wurde am 19. Dezember 1854 in gleicher Ausdehnung
erneuert {Archives des missions scientifiques IV, S. 401).
2) So.
") Vgl. über ihn: Nouv. biogr. gener. 34, 1866, Sp. 353, wo
konstatiert wird, daß die Handschrift der drei Bücher umfassenden
Reisen des N. N. auf der Ambrosiana wesentlich vollständiger
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 123
3.) ein deutsches bruchstück: der verliist von Akkon (um
1350)') 4.) über 1000 Mazarin'sche briefe.-) 5.) verschiedne
proven9alische und altfranzösische dichtungen u. s. \v. Indem
ich, was von diesen funden nicht in mein specielles fach
schlug, andern gelehrten zur Verfügung stellte, gewann ich
eine menge freunde, deren fürsprache bei meinen weitern
planen mir sehr zu statten kommen mußte. Ich erreichte auch
gleich nach meiner rückkehr in Paris^) alles was ich wollte.
Der minister') beauftragte mich für die „Collection des docu-
ments inädits" die zeit von Louis 11 u. Charles 8 zu be-
arbeiten. Ich sollte zu diesem zwecke, so lange als es nöthig
sein würde, in den oestr. u. ital. archiven forschungen an-
stellen u. das aufgefundene material dann später in Paris ver-
arbeiten. Die mir früher bewilligten missionsgelder wurden
verdoppelt, so daß ich eine eben so vortheilhafte als ehren-
volle Stellung einnahm. Auf meinen eignen Vorschlag wurde
bestimmt, daß ich zunächst Wien, Venedig u. Mailand wieder
besuchen sollte.'') In Wien galt es 1) die dorthin verschlepp-
ist als die der Bodleiana in Oxford, aus der J. A. Gramer das
2. Buch von Nikanders Reisen (London 1841) herausgegeben hat.
1) Nach Bretholz, Vortrag S. 25 hat Sickel seine Abschritt
dieses Gedichtfragments und des hier nicht erwähnten ältesten
Katalogs der Bibliothek von Pavia (ca. 1457) Th. v. Karajan über-
geben. Sie scheint seitdem verschollen zu sein. Die Abschrift
des Katalogs hat Karajan an den jungen Wolfgang Goethe ab-
getreten; auch sie ist seitdem nicht mehr nachweisbar.
*) Vgl. A. Cheruel, Pre'face p. IV zu den von ihm heraus-
gegebenen „Lettres du Cardinal Mazarin pendant son niinistere"
T- 1, Par. 1872 (in: Collection de documents ine'dits sur l'histoire
de France, 1. serie)
') Mai 1855 (Tangl S. 775).
••) Hippolyte-Nicolas-Honore Fortoul, geb. 1811, vom 3. Dez.
1851 bis zu seinem Tode (Ems, 7. Juli 1856) Minister des öffent-
lichen Unterrichts, Verfasser zahlreicher gelehrter Schriften. Vgl.
über ihn die Nouv. biogr. gener. T. 18, Sp. 225—227.
•') Die „Mission ä Vienne pour studier, dans les archives et
les bibliotheqnes de cette ville, les documents qui sont de nature
ä interesser l'histoire politique et litte'raire de la France au moyen
äge", datiert vom 7. (nicht 9., wie Bretholz, Vortrag S. 24) Juli
1855 (Archives des missions scienti/iques IV, S. 471).
124 Karl Heldmann,
ten Urkunden zu durchforschen u. 2.) im auftrage Frankreichs
mit der oestr. regierung über mehrere andre literarische plane
des franz. ministers Unterhandlungen anzuknüpfen. Auf den
erfolg rechnete ich um so mehr, da ich glauben mußte in
Wien eine persona grata zu sein. Denn indem ich zuerst
wieder die Mail, schätze an's tageslicht gezogen, hatte ich
offenbar der dortigen regierung einen dienst geleistet. Die
Wiener akademie hatte das auch schon auf besondre weise
anerkannt, hatte mich zur theilnahme an ihren histor. arbeiten
aufgefordert und hatte auch bereits beitrage von mir sowol
für ihr Archiv^), als für ihr Notizenblatt 2), als endlich auch
für die Monumenta Habsburgica^) erhalten u. zum druck an-
genommen. Da in der bist, commission dieser akademie
noch niemand lombardische geschichte übernommen hatte,
sollte ich mit dieser partie beauftragt werden. Das stimmte
ganz mit meinen planen. Denn neben meinen arbeiten für
Frankreich u. für franz. geschichte, wollte ich zugleich die
schätze des Mail, archivs für eine fp. 6] neue geschichte der
Sforza's ausbeuten. Dazu wäre ich später auf längere zeit
nach Mail, zurückgekehrt. In Venedig endlich wollte ich,
wenn der kaiser von Oestr. dazu die sich vorbehaltene er-
laubniß ertheilt hätte, die bisher noch von keinem historiker
benutzten Misti del Consiglio dei Dieci durcharbeiten.
So ging ich mit freudiger hoffnung nach Wien. Meine
officiellen empfehlungen verschafften mir auch einen scheinbar
freundlichen empfang; die akademiker u. der unterrichtsminister
Graf Leo Thum"*) interessirten sich auch wirklich lebhaft für
') Beiträge und Berichtigungen zur Geschichte der Erwerbung
Mailands durch Franz Sforza (1): Arch. f. österr. Geschichte XIV
(1855), S. 189—258.
2) S. oben S. 117 N. 3; ferner veröffentlichte Sickel im Notizen-
blatt 1856, Nr. 10, S. 227—229 „Drei Urkunden aus dem kgl. Haus-
archive in Berlin" (von König Friedrich IV. und Herzog Albrecht VI.,
1446 und 1450), und in den Sitzungsberichten, Phil. -histor. Klasse
XX, 1856, S. 185 ff. erschien der Aufsatz „Die Ambrosianische
Republik und das Haus Savoyen".
") Die von diesem Werke erschienenen drei Bände lassen
keine Spur einer Mitwirkung Sickels erkennen; vgl. unt. S. 132 N.2.
') So.
Drei Briefe Tlieodor v. Sickels. 125
meine Studien. Aber die mit den übrigen ministerien zu füh-
renden Unterhandlungen blieben trotz der bemühungen des B.v.
Bourqueney^) lange ohne erfolg, bis endlich der oestr. minister
der auswärtigen angelegenheiten in Paris erklären ließ, man
könne mir keine begünstigungen zu theil werden laßen u. müsse
mir auch die bisher für Mailand ertheilte autorisation entziehn
„in folge u. auf grund meiner politischen antecedentien". Als
mir der franz. minister davon kenntniß gab, drückte er sein
lebhaftes bedauern aus „so seine u. meine plane scheitern zu
sehn u. bot mir in der wolwollendsten weise eine anderweitige
wissenschaftliche Verwendung an. Ich hänge aber zu sehr an
den in Mail, begonnenen Studien, um sie so schnell aufzu-
geben, u. im bewußtsein den mir gemachten Vorwurf nicht
zu verdienen, nahm ich mir vor denselben nicht auf sich be-
ruhen zu lassen. Ich verschaffte mir zunächst in Wien auf-
klärung u. erfuhr, daß die angeregten polit. beschuldigungen
von Berlin ausgegangen waren. Dort hatte ich mich also zu
vertheidigen und begab mich also sofort dorthin. —
Mein verhältniß zu den preuss. behörden ist nun nämlich
folgendes. Ich habe wirklich an den bewegungen von 1848
u. 1849 lebhaften antheil genommen'-), indem es mir damals
noch an politischer einsieht mangelte. Zwar hatte ich mich
dabei in den schranken des damals erlaubten gehalten u. hatte
deshalb auch nie zur Untersuchung gezogen werden können,
war aber zunächst der Berliner polizei verdächtig geworden
u. war 1849 deshalb aus Berlin ausgewiesen worden. Obschon
diese maßregel an u. für sich nur administrativ u. von localer
bedeutung gewesen, hat sie mir seitdem in allen dingen ge-
schadet. Als ich nach meiner ersten, von unsrer regierung
unterstützten reise-') 1852 mich auf aufforderung v.Joh.Schultze^)
») Fran^ois Adolphe Comte de Bourqueney (1799—1869), da-
maliger französischer Gesandter in Wien.
*) Näheres darüber bei Bretholz, Vortrag S. 25 f.
=*) Im Mai 1852 nach Österreich und Süddeutschland, wobei
Sickel in München sechs Wochen lang augenkrank war; Bret-
holz, Üsterr. Rundschau 9, S. 284.
♦) Der Plan gehört offenbar in den allgemeinen Zusammen-
hang der großzügigen Universitätspolitik, die Schulze in den
Jahren 1851 — 1853 gegenüber der politischen und kirchlichen
126 Karl Heldmann,
habilitiren wollte, erhob die Berliner polizei einspruch dagegen
u. bei jeder seitdem wiederholten anfrage wurden meiner an-
stellung in Preussen [p. 7[ Schwierigkeiten in den weg gelegt,
so daß ich schon aus diesem gründe mich im auslande auf-
halten mußte. Ein 1852 eingereichtes recursgesuch wurde
nicht allein abschläglich beschieden, sondern hatte noch die
weitere folge, daß ich seitdem auch im minist, des innern als
politisch verdächtig galt. Nun erhielt ich zwar immer neue
passe von der regierung, wurde aber, wie sich jetzt heraus-
stellt, unter der band immer verfolgt. So auch als ich in
neuster zeit nach Wien gegangen war, waren dorthin berichte
geschickt, die ohne angäbe der wirklich gegen mich vorlie-
genden thatsachen mich in allgemeinen ausdrücken als poli-
tisch v^erdächtig hinstellten. Ich hoffte u. hoffe noch jetzt
diese beschuldigung rückgängig machen zu können, welche
sich der durchführung aller meiner wissensch. plane wider-
setzt u. mich zugleich meiner jetzigen existenzmittel beraubt.
Denn 1.) kann unmöglich einer solchen localen maßregel so
allgemeine ausdehnung u. solche dauer gegeben werden
2.) kann ich mich darauf berufen, seit jähren durch die kritik
der geschichte eines bessern belehrt, von meinen frühern
irrigen ansichten zurückgekommen zu sein u. mich demgemäß
seit nun sechs jähren fern von allem politischen treiben ge-
halten zu haben. Ich habe nun dieß alles hier geltend ge-
macht u. dadurch 1) auch erreicht, daß ich in erster instanz,
vor dem hiesigen Polizeipräsidium purificirt worden bin, nach-
dem ich selbst auf einleitung einer förmlichen Untersuchung
gegen mich angetragen hatte, die aber vom Staatsanwalt zu-
Reaktion befolgte; vgl. K. Varrentrapp, Job. Schulze und das
preußische Unterrichtswesen in seiner Zeit. Leipzig 1889, S. 546 ff.
Auch M. Duncker hatte sich wahrscheinlich auf Schulzes Ver-
anlassung in Halle habilitiert. Wo Sickel sich habilitieren wollte,
ob ebenfalls in Halle oder wahrscheinlicher in Berlin selbst, ist
nicht auszumachen. Er war damals (Herbst 1852) persönlich in
Berlin, um die Angelegenheit zu betreiben; Bretholz, österr.
Rundschau 9, S. 284.
') Und durch Empfehlungen, die er auf der Reise durch
Halle (15./16. Oktober) von Leo und Pernice an den Polizeipräsi-
dent v. Hinckeldey mitgekommen hatte; vgl. Bretholz S. 26.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 127
rückgewiesen ist, weil gegen mich nichts den gesetzen nach
sträfliches vorliegt. Das ist aber für mich der schwierige
punkt, daß ich nicht strafbar, sondern nur verdächtig gefunden
werde: in jenem falle Hesse sich vielleicht mit erfolg der
gnadenweg einschlagen, in diesem habe ich nur auf dem wege
der connexion eine günstige erledigung zu hoffen. Dadurch
daß mich v. Hinkeldey jetzt freigesprochen hat u. die alte
ausweisungsmassregel zurückgenommen hat, ist allerdings der
erste schritt gethan, aber ich habe mich nun noch bei dem
ministerium des innern u. des auswärtigen zu purificiren. Es
ist das jetzt meine einzige sorge u. mein einziges streben.
Glücklicherweise hoffe ich dabei von unserm kultusmini-
sterium unterstützt zu werden. Daselbst hatte man bereits
von meinen forschungen notiz genommen und will denselben
gern Vorschub leisten. Mehrere der räthe in diesem mini-
sterium haben mir ihre Verwendung zugesagt. Geh. Rath
Wiese legte mir bei dieser gelegenheit gleich die frage vor,
ob ich mit dir verwandt sei u. ob du fp. 8] auf dessen aus-
lassung sowol er als auch der minister viel geben würden,
über mich auskunft geben könntest, i) Ich antwortete ihm
sofort, daß ich dir dazu zu fern gestanden hätte und daß du
höchstens über meine dabei in betracht kommenden familien-
verhältnisse, über meine unbemitteltheit etc. auskunft ertheilen
könntest. Habe ich aber recht verstanden, so wird Hr. Wiese
dennoch bei dir über mich anfragen. Ich halte es deshalb
für meine pflicht, dir meine ganze läge darzustellen, u. über-
lasse es, lieber onkel, im übrigen ganz deiner freundlichen
gute, inwieweit du bei etwaniger anfrage mich dahin emp-
fehlen zu können glaubst, daß man nachsieht mit mir übe u.
mir für das frühere verschuldete Verzeihung gewähre in an-
betracht meiner entschiedenen umkehr, meiner wissenschaft-
») Die Bekanntschaft Wieses und des Roßlebener Oberlehrers
rührte wohl aus dem Jahre 1852 her, als ersterer im Auftrag des
Kultusministers v. Raumer die höheren Schulen in der Provinz
Sachsen zu bereisen gehabt hatte; vgl. L. Wiese, Lebenserinne-
rungen und Amtserfahrungen, l. Berlin 1886, S. 156. 158 ff. 167 ff.
Es mag hier daran erinnert sein, daß Wiese 1855 auch Bonitz aus
Wien wieder nach Preußen zu ziehen versuchte, indem er ihm das
Rektorat von Schulpforta anbot; Bonitz lehnte aber ab (S. 193 f.).
128 Karl Heldmann,
liehen bethätigung u. endlich meiner gewiß schwierigen läge.
Gelingt es mir, mich in Preussen zu purificiren, so ist mir
in Wien im voraus versprochen, mir die archive wieder zu
öffnen u. andrerseits kann ich bei dem persönlichen wolwollen
des Hrn. Fortoul in Paris darauf rechnen, sofort wieder mit
der jetzt suspendirten mission betraut zu werden, i) Aber
auch abgesehen davon habe ich alles Interesse, endlich puri-
ficirt zu werden: denn ohne rein dazustehn, wäre es unmög-
lich meine archivarischen Studien fortzusetzen, zu denen ich
stets specielle autorisation der regierungen haben muß, ohne
rein dazustehn, würde ich in allen Staaten in meinem fort-
kommen gehindert sein. —
In diesem augenblick erhalte ich eine ministerielle Ver-
fügung, die mir neue hoffnung giebt. Um hier nicht brach
zu liegen-), bat ich'') um die erlaubniß die hiesigen archive
für die geschichte des 15 jahrh. benutzen zu können und er-
halte nun so eben die genehmigung dazu. Also werde ich
hier schon mit gnädigem äugen angesehn u. erreiche viel-
leicht, daß ich wieder ganz in gnaden aufgenommen werde. —
Verzeihe, lieber onkel, die länge dieses briefes; ich glaube
daß ich ausführlich sein mußte für den fall, daß du nach mir
gefragt werden solltest. Ich empfehle mich für diesen fall
deiner freundlichkeit. Solltest du mich mit einer antwort auf
meine mittheilungen erfreuen wollen, so bitte adressire: Berlin,
Französische straße 58. Mit der bitte mich der tante bestens
zu empfehlen und unter der Versicherung meiner liebe und
hochachtung verbleibe ich dein ergebener neffe
Berlin d. 13 nov. 1855. Th. Sickel.
') Die Mission für Wien wurde Sickel erst am 27. Mai 1856
und nur für zwei Monate (1. Juni bis 1. August) verlängert
{Archives des missions sc. V, 1856, S. 655); inzwischen, am 7. Juli
1856, starb sein Gönner Fortoul (s. oben S. 123 N. 4); dessen Nach-
folger Roulant erneuerte Sickels Auftrag nicht wieder, weil er
nur noch Franzosen mit offiziellen Arbeiten betrauen wollte; Bret-
holz, Vortrag S. 27.
-) Sickels Aufenthalt in Berlin dauerte über zwei Monate,
vom 17. Oktober bis 23. Dezember; Bretholz S. 26.
') hier] durchgestrichen.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 129
II.
(An denselben.)
Lieber Onkel.
Obgleich mir noch nicht die Freude zu Theil geworden,
auf einen der früher an dich gerichteten Briefe Antwort erhalten
zu haben, gebe ich dir einmal wieder auf die Versicherung meiner
Mutter, dasz du am Leben und Treiben deines Neffen regen
Antheil nimmst, und auf ihre Aufforderung hin einige Nach-
richt von mir. Wie sich meine äusserlichen Verhältnisse ge-
staltet wirst du wissen; ich fühle mich in ihnen sehr wol. In
oesterreichische Dienste bin ich nur nach reiflicher Ueber-
legung getreten^) und nachdem ich die Ueberzeugung ge-
wonnen, dasz ich die Richtung, die ich im Leben und in der
Wissenschaft vertrete, hier wenn auch nicht ohne Kampf, doch
mit grosser Aussicht auf Erfolg verfolgen kann. In diesem
Sinne bin ich denn auch gut oesterreichisch und vertrete ent-
schieden die Interesse-) des Staates, in dem ich einen meinen
Anschauungen und Neigungen entsprechenden Wirkungskreis
gefunden. Am meisten freue ich mich meiner erst October
1857 erlangten Stellung an der Universität'-); dort werde ich
erfolgreicher wirken können, als an dem Institut für oesterr.
Geschichtsforschung, dessen bisherige Organisation meinen
Wünschen noch nicht entspricht. Denn dort begegne ich in
der Person des Direktors Prof. Jäger^), ehemaUger Benedic-
tiner, sehr toleranter Katholik und Josephiner, einem hart-
köpfigen Vertreter der altoesterreichischen historischen Schule,
[p. 2] deren Bekämpfung grade die mir auch von oben zu-
gedachte Aufgabe mit sich bringt. Ueberhaupt ist grade jetzt
die Spannung zwischen der älteren und jüngeren Schule sehr
grosz. Auf dem Gebiete der Geschichte stehn sich die Partein
ganz so gegenüber wie in München. Wie sich die jüngere
(meist sind wir ja auch zugleich die jungen) an Pertz Ranke
') Die Ernennung zum Dozent am österreichischen Institut
erfolgte am 12. September 1856.
*) So.
») Ernennung zum Extraordinarius 9. Oktober 1857.
') Albert Jäger, geb. 1801, gest. 1891, Professor der Geschichte
in Innsbruck 1845, in Wien 1851, Begründer des Wiener Instituts 1854.
Historische Zeitschrift (104. Bei.) 3. Folge 8. Bd. 9
130 Karl Heldmann,
Sybel anlehnt, so vertritt sie das Deutschthum nicht allein in
der Wissenschaft, sondern auch in allen nationalen politischen
und kirchlichen Dingen. So entschieden ich nun auch mich
zu ihr halte, so vorsichtig bin ich doch in meinem Auftreten.
Ich achte grade die Männer der alten Schule in hohem Masse:
sie haben vor uns allen das Verdienst voraus in sehr schwie-
riger Zeit, als der Staat gegen die Wissenschaft entweder
gleichgültig oder sogar feindlich sich verhielt, der Wissen-
schaft gedient und ihr Bahn gebrochen zu haben. Ich achte
sie, weil sie es von der deutschen Wissenschaft Jahre lang
abgeschlossen auf dem mühsamen Wege der Autodidaxie
immerhin weit genug gebracht haben. Also habe ich mir in
dem unvermeidlichen Kampfe Vorsicht und Schonung zur
Pflicht gemacht. —
Was die Regierung anbetrifft, so läszt sie trotz Concor-
dat (das überhaupt in der Praxis gar nicht so fürchterlich) der
Wissenschaft jetzt die groszartigste Förderung zu Theil werden.
Zahlen aus dem Budget mögen dafür reden. Die k. Akademie
hat jährlich allein für ihre Publicationen 40000fl. zur Verfügung.
[p, 3J In meinem Institut haben wir jährlich 3000 fl. als Stipen-
dien zu vergeben. Als ich meine Lehrthätigkeit in der Diplo-
matik begann, erklärte ich gleich die Anschaffung eines
Lehrapparats für erforderlich. Zunächst forderte ich eine
palaeographische Sammlung, für die gleich die sehr beträcht-
lichen Kosten bewilligt wurden. Ais Monumenta graphica
medii aevi sind nun schon die ersten Lieferungen dieses
Werkes erschienen. Jede Lieferung in 50 Exemplaren, welche
an alle oesterr. Universitäten vertheilt sind, kostet den Staat
etwa 1500 fl; zehn Lieferungen sollen es sein, i) Es ist ge-
wisz viel, dasz solche Summe auf eine einzige Disciplin ver-
wandt wird. Näheres über dieses Werk ersiehst du lieber
Onkel aus der Vorrede, die ich dir schicke, ich lege noch
7 Schrifttafeln bei, freilich nur Ausschuszblätter, über die ich
*) Die Vorrede zu den beiden ersten Lieferungen ist vom
1. Januar 1858 datiert. Das Werk erschien im Buchhandel Wien
1859—1882. Der Vorschlag, die Photographie dafür in Anwendung
zu bringen, ging, wie Sickel selbst (bei Bretholz, Vortrag S. 18)
erzählt, nicht von ihm, sondern vom Direktor der Staatsdruckerei
Auer aus.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 131
allein verfügen kann. Die Facsimile's der ausgegebenen Exem-
plare sind weit besser ausgeführt. Der Auftrag dieses Werk
herauszugeben kostet mir viel Zeit. So oft wir Ferien gehabt,
habe ich Rundreisen machen müssen, um die Originale aus-
zusuchen. Freilich habe ich dabei nun schon die deutschen
und ital. Kronländer, Böhmen, Ungarn kennen gelernt und
habe in Archiven und Bibliotheken, die mir alle offen stehn,
noch ganz andre Ausbeute für andre Arbeiten gemacht.
Aber bei diesen Reisen habe ich mich sehr abgehetzt. Dann
habe ich auch die ganze Leitung der technischen Ausführung
in die Hand nehmen müssen — zeitraubende Arbeit, bei der
für meine wissenschaftliche Bestrebungen nichts zu gewinnen
ist. Der eigentlich wissenschaftliche [p.4j Antheil, den ich
an den Mon. habe, kann erst darin bestehn, dasz ich die
Commentare veröffentlichen und darin ein in vielen Punkten
neues System der Palaeographie aufstellen werde; nur musz
ich diesz hinausschieben, bis die 200 Tafeln ziemlich voll-
ständig vorliegen. —
Ausser Palaeographie trage ich Urkundenlehre, Formel-
lehre u. Chronologie vor, ferner Lecture und Kritik von
Quellenschriftstellern und leite endlich historische und archi-
valische Uebungen. Also stets historische Hülfswissenschaften.
Geschichte selbst habe ich jetzt nicht die Zeit zu lesen und werde
es erst in späteren Jahren beginnen. Denn bis jetzt machen
mir jene Vorlesungen noch viel Arbeit. Ich habe ja früher
alle jene Disciplinen auch nur so weit getrieben, als ich sie
grade für specielle historische Forschungen gebrauchte. Auch
auf der Pariser Ecole des Chartes, der ich allerdings sehr viel
verdanke, habe ich doch kein systematisches Studium aus den
Hülfswissenschaften gemacht. Ich habe daher viel nachzu-
holen und überall mir erst selbst ein System zu bilden. Das
ist eine Aufgabe, die mich noch mehrere Jahre lang beschäftigen
wird. Darüber müssen meine eigentlich historischen Arbeiten,
die Geschichte der romanischen Völker im XV. Jahrhundert
in den Hintergrund treten. Ich arbeite zwar immer wieder
daran, ordne das Material das ich früher zusammengesucht,
bringe von meinen Reisen neues mit, behandle mal die eme
u. andre Frage als Monographie für die hiesigen akademischen
Schriften. Aber zum Abschlusz werde ich so bald nicht
9*
132 Karl Heldmann,
kommen. Ich gebrauche dazu noch manches, musz mindestens
noch ein Jahr in ital. Archiven namentlich in [p. 5] Rom
forschen u. s. w. Glücklicher Weise erhalten wir Universitäts-
professoren hier leicht Urlaub. Vielleicht verlange ich ihn
schon für nächstes Wintersemester; thue ich es nicht, so ge-
schieht es nur, um später gleich 2 Semester zu nehmen. Vor
nächstem Jahr kann ich auch der Monum. graph. wegen nicht
gut von Wien fortgehn. Auch ist es gut, wenn ich noch vor
einer neuen grössern Reise einige kleinere Arbeiten vollende.
Nächstens werde ich hier in der Academie lesen „über
die Beziehungen Mailands unter den Sforza's zum Reich". ^)
Diese Abhandlung soll gleichsam Vorrede sein zu einem Bande
der Monumenta Habsburgica, dessen Herausgabe ich für die
Academie übernommen habe, und in dem ich die Venedig,
Mailand, Montferrat, Savoyen etc. betreffenden Urkunden von
1474 an, soweit sie die Habsburger berühren, veröffentlichen
will.-) Für mich sind das alles nur Vorarbeiten zu der Ge-
schichte des XV. ^), ich habe ihnen, weil sie hier gewünscht
wurden, den Vorrang geben müssen vor den Aktenstücken
zur Geschichte Louis XI, an deren Herausgabe ich 1854 und
1855 für die franz. Regierung arbeitete. Mit dieser stehe ich,
natürlich mit Einwilligung meines Ministers, noch immer hin-
sichtlich meiner Arbeiten in regem Verkehr und habe erlangt,
dasz man mich mit der Beendigung jener Arbeiten jetzt nicht
drängt, mir aber alles dafür und auf Kosten des franz. Unter-
richtsministeriums gesammelte Material in den Händen läszt.'*) —
Da hast du lieber Onkel ein vorläufiges Bild von meinen
hist. Arbeiten, es ist ein wirres Bild, weil auch die Arbeiten
etwas wirr durcheinandergehn; aber doch] zieht sich durch
sie ein rother Faden, nämlich: Geschichte der roman. Völker
im XV. In das Gebiet schlagen auch meine kleineren kriti-
schen Arbeiten ein. Eine Probe davon „aus Mailänder Ar-
■) Dazu ist es, wie es scheint, nicht gekommen. Dagegen
hat Sickel in der Sitzung vom 5. Januar 1859 über „Das Vicariat
der Visconti" gelesen; der Vortrag ist abgedruckt in den
Sitzungsberichten XXX, 1859, S. 3 ff.
*) Die Edition ist nie erschienen; vgl. oben S. 124 N. 3.
») So.
*) Auch diese Editionspläne sind nie ausgeführt worden.
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 133
chiven" in der officiellen Wiener Zeitung gedruckt will ich
dir auch mit schicken. Wenn dich dann andres nicht inter-
essiert, wirst du wenigstens aus diesen Artikeln ersehn, dasz
man sich in Wien jetzt frei fp. 6] genug aussprechen darf.
Grade weil Erzh. Ferd. Max, Kais. Statthalter in Italien') jetzt
hier war, habe ich diese die dortigen Staatsarchive betreffen-
den Fragen besprochen. Es hat Aufsehn gemacht und ge-
wirkt. Es ist weiter nicht mein Verdienst, sondern nur Folge
meiner vielfachen Reisen und meines längeren Aufenthalts in
Oberitalien, dasz ich hier einer gewissen Autorität in Archiv-
sachen und speciell wieder für Italien geni«sse. Der betreffende
Minister wünscht daher, dasz ich selbst einmal die Reorgani-
sation der Mail. Archive vornehme u. es wäre nicht un-
möglich, dasz ich einmal von der Universität in die Verwal-
tung übergehe und zwar zum Archivwesen. Für meine eignen
hist. Arbeiten bleibt es sich gleich. Aber die Lehrthätigkeit
möchte ich doch nur in dem Fall aufgeben, das uns eine un-
glückselige Wendung die Lehrfreiheit, der wir uns jetzt er-
freuen, beeinträchtigen sollte. — Für jetzt steht es aber bei
uns nicht schlimm, und es ist nichts als grosse Vorsicht, wenn
ich mir, indem ich schon jetzt zuweilen in die Archivverwal-
tung einschlagende Arbeiten übernehme, den Uebertritt in
das Verwaltungsfach sichere. — -
Von der hiesigen Lehrfreiheit haben ich u. meine Freunde
in diesem Winter auch einmal in andrer Weise Gebrauch ge-
macht. Wir haben öffentliche Vorlesungen vor einem grössern
Publicum gehalten. Das war seit Schlegel's Zeiten-) hier
nicht geschehen. Unser Unternehmen erschien also auch als
Neuerimg. Man hat den Kopf geschüttelt, intriguiert und
räsonniert. Wir sind nicht irre geworden und haben schliesz-
lich glänzende Erfolge gehabt. Der Zudrang zwang uns den
grössten Saal in Wien zu nehmen, den der Landstände, der
500 Personen faszt; und doch sind gegen 200 zurückgewiesen.
Dabei das gewählteste Publicum, etwa Vr. Damen. Die Minister
kamen fleissig, die höchste Aristokratie üesz, wenn wir lasen,
0 Der spätere Kaiser von Mexiko (geb. 1832).
-) Gemeint sind Friedrich v. Sclilegels Vorlesungen über
Geschichte der alten und neuen Literatur ( 1812, veröffentlicht
1815).
134 Karl Heldmann,
Theater u. Soireen im Stich, die Geldaristokratie fehlte noch
weniger — es galt als Schande, unsre Vorlesungen nicht zu
besuchen. Und doch war es nicht reine Modesache, es hat
sich [p. 7] ein wirkliches Interesse an den wissenschaftlichen
Bestrebungen dabei auf unverkennbare Weise bekundet. Wir
werden bestürmt, im nächsten Winter alle 6 Monate hindurch
ähnliche Vorlesungen zu veranstalten, jeder wenigstens 6, um
grössere Partien u. eingehender behandeln zu können. Neben
uns bilden sich schon andre Gesellschaften zu gleichen
Zwecken. Uns bleibt aber der Ruhm muthig u. auf Gefahr
des Miszlingens hin begonnen zu haben, uns bleibt der Vor-
theil schon gemachter Erfahrung. Auch werden sich kaum
10 andre finden, die wie wir zusammengehn. Unter uns
herrscht das norddeutsche Element vor, das sich leichter ver-
ständigt. Wir standen, als unser Vorhaben anfangs bekämpft
wurde, alle für einen u. einer für alle. Das that bei uns frei-
lich auch Noth, denn in unsrer Gesellschaft wollten wir zu-
gleich zeigen, dasz Männer der Wissenschaft über der Con-
fession stehen können u. sollen: unter uns waren 4 Pro-
testanten und 1 Jude (Büdinger). Ich war der erste Protestant,
der in Wien öffentlich mit einer Geschichtsvorlesung auftrat.
Da nun aber grade von dieser Seite Verdrehungen zu fürchten
waren, da wir ferner zeigen wollten, dasz wir selbst bei Vor-
trägen, bei denen die Form besonders gewählt sein musz,
doch streng wissenschaftlich sind und die Kritik nicht scheuen,
haben auch die meisten von uns die Vorträge drucken lassen.
Dasz der Verleger dabei ein treffliches Geschäft macht, be-
weist auch, dasz das Unternehmen hier guten Boden ge-
funden. Ich schicke dir auch meinen Vortrag.^)
Weshalb ich dir das alles erzähle? Weil ich jede Gelegen-
heit benutze, draussen im Reich es bekannt zu machen, dasz
es sich jetzt in Wien doch rührt und regt. Nebenbei, denke
ich, freut es dich zu hören, dasz auch dein Neffe an dem
frischen Leben in Oesterreich Theil nimmt und dasz er sich
grade darum hier so wol fühlt. Auf dem Fortschritt des
geistigen Lebens in Oesterreich beruht die Möglichkeit, dasz
') Frankreich und Burgund um die Mitte des 15. Jahrhunderts.
Wien 1858 (39 S.).
Drei Briefe Theodor v. Sickels. 135
sich Oesterreich u. Deutschland in der Zukunft einmal wieder
näher treten. Was dieser Annäherung vorarbeiten kann liegt
uns hier am meisten am Herzen u. das legen wir allen draussen
im Reich am liebsten an das Herz. Noch diesz Jahr erwarten
wir in Hoffnung einen solchen Akt gegenseitiger Annäherung.
Die Philologenversammlung soll hier [p. S] tagen. Wir bitten
alle Schulmänner Deutschlands, w'em es irgend möglich ist.
zu diesem Fest zu kommen. Sie werden die beste Aufnahme
finden; ich brauche nur an die Versammlung der Naturwissen-
schaftler aus 1856 zu erinnern. Ich schreibe dir, lieber Onkel,
namentlich deshalb, um dich auch dringend einzuladen und
durch dich andre auffordern zu lassen. Du weiszt, die Reise
durch Oesterreich ist lohnend; man kann keine schönre
Ferienreise machen. Aus Oesterreich werden sich eine Menge
einfinden in der Hoffnung einmal die deutsche Welt der
Collegen kennen zu lernen. Die Vereinigung hat grade in
diesem Jahr für uns in Oesterreich grosse Tragweite, Du
kennst wol den jetzigen Stand unsrer Gymnasialfrage. Heuer
noch soll berathen werden, ob das neue durch Bonitz") ein-
geführte System-) unverändert fortbestehn oder nach den
Anforderungen der Ultramontanen u. Bureaukraten gemodelt
werden soll. Bekunden die deutschen Schulmänner durch
massenhaften Besuch der Philologenversammlung, dasz sie
auch Theil nehmen an dem Schulwesen in Oesterreich, so
wird diesz hier sehr viel Eindruck machen, den Muthigen zu
statten kommen, den Unentschlossenen imponieren, die Gegner
einschüchtern. Also nochmals: mögen recht viele kommen.
Für dich u. alle Bekannte, die du mir zuweisest, stehe ich
zur Verfügung: jetzt wenn ihr Auskunft haben wollt, während
der Versammlung als Führer. Ich habe noch kein eignes
Haus, sonst ladete ich dich zu mir ein. -- Ich hoffe, hierauf
antwortest du mir einmal u. erzählst mir dann von der Familie,
von der ich wenig erfahre. Alles was ich von Sendungen
erwähnt habe, schicke ich durch Buchhändler nach Halle an
') Vgl. oben S. 127 N. 1 und J. Frankfurter, Graf Leo Thun-
Hohenstein, Franz Exner und Hermann Bonitz. Wien 1893.
=■) Durch den „Entwurf der Organisation der Gymnasien und
Realschulen in Österreich" vom Jahre 1849. von Exner und Bonitz;
Franfkurter S. 107 ff., 116 ff., 124 ff.
136 Karl Heldmann,
Emil; wie es von dort weiter an dich gehn kann, weisz ich
ich hier nicht.
Mit den besten Wünschen für euer aller Wol verbinde
ich die herzlichen Grüsse an die Tante und eure Kinder, an
O. Wilhelm und seine Frau.
In alter Liebe und Anhänglichkeit
Wien, Ballgasse 931 dein Neffe
28. Mai 1858. Theodor.
III.
(An Rudolf Haym.)
Alt- Aussee 5. September 1900.
Hochverehrter Herr College!
Allem zuvor will ich hier, auf den privaten Brief vom
12. August antwortend, Ihnen für die herzlichen Glückwünsche
und für alle sie begleitenden Freundlichkeiten aufrichtigen
Dank sagen. Zu letzteren rechne ich auch den Hinweis auf
vergangene Zeiten. Ich selbst frischte im J. 1898, als ich
meine Biographie zu dictiren versuchte, meine Erinnerungen
auf, so auch die an unser beider erste Bekanntschaft einige
Wochen vor meinem Doctorexamen. Von letzterem kann ich
auch mehr erzählen, als unser lieber Freund Dümmler aus
den Akten herausgelesen hat. Mit meiner kurzen lateinischen
Dissertation z. B. hat es folgende Bewandtnisz. Heinrich Leo
d.Z. Decani) hatte meine umfangreiche deutsche Arbeit^) erst
als Dissertation gelten lassen wollen, verlangte dann aber als
Ergänzung eine lateinische Abhandlung, wenn sie auch nur
einen Bogen ausfülle: [p. 2J so schrieb ich in aller Eile letz-
tere nieder, in welcher ich einer u. a. von Leo aufgestellten
Behauptung entgegentrat. 2) Die mündliche Prüfung musste
1) Leo war vom 12. Januar bis 12. Juli 1850 Dekan gewesen;
Sickels Promotion fand aber erst unter dem darauf folgenden
Dekanat des Philosophen Wilhelm Gerlach und dem Rektorat des
Mediziners Alfred Volkmann statt.
s) S. oben S. 118.
4 S. oben S. 118.
Drei Briete Theodor v. Sickels. 137
dann, weil auch die Universität durch die Cholera ausser
Rand u. Band gerathen war, zweimal verschoben werden. i)
Auf Düminlers Wunsch werde ich ihm, sobald ich nach Rom
und zu meinen dort befindlichen Papieren zurückgekehrt sein
werde, genauen Bericht erstatten, wozu mir allerdings zwei
Daten erwünscht wären: das Ihrer Habilitation'-) und das
meiner Meldung zum Doctorexamen'^); für gütige Angabe der-
selben würde ich Ihnen sehr dankbar sein.
Vor zwei Jahren kamen mir auch meine den Preuss. Jahr-
büchern gelieferten ArtikeH) wieder zu Gesichte und riefen
mir alles vor die Seele, was ich seitdem in und an Oesterreich
erlebt habe. Daß ich trotz mehrfachen Rufes nach Preussen
in Wien ausgehalten habe, ist meiner wissenschaftlichen Thätig-
keit zu statten gekommen. Und mir persönlich ist es in
Oesterreich gut ergangen. Aber daß aus Oesterreich nicht
das geworden ist, was ich erwartet und wofür ich mich ganz
eingesetzt hatte, das betrübt mich sehr. Kann ich doch nicht
einmal die Hoffnung theilen, welcher Sie in meinem Doctor-
diplom Ausdruck gegeben haben.'')
Ich erhielt dieses am 18. August. Aber ich bin dann
durch zwei Wochen durch Besuche [p. 3J und anderes so in
•) Hier scheint insofern ein Irrtum Sickels vorzuliegen, als
nach seiner offiziellen Meldung (Halis, a. d. VIII. Id. Aug. 1850
= 6. Aug.) jedenfalls keine Verschiebung des durch Zirkular des
Dekans Gerlach vom 9. August auf Freitag den 16. angesetzten
Termins zum Rigorosum stattgefunden hat (Acta Ordin. Pliilos.
Dec. Gerlach anno 1850!51 S. 28 ff.).
») 29. Juni 1850.
») S. Note 1.
♦) Vgl. m. Aufsatz S. 29 m. Note 1. Nach Bretholz, österr.
Rundschau 9, S. 284 hatte Sickel schon von Paris aus (Nov. 1850
bis Mai 1852) für die Preußischen Jahrbücher geschrieben.
'") Bezieht sich auf den Schlußpassus: „nnde non modo ad
Studiorum historicorum per Imperium Austriacum florem et pro-
fectum mirum quantum redundavit fructus atque emolumenti, sed
etiam antiqua patria quam unice diligebat non minora beneficia
ei accepta jert, ut tota eins vita luculentissimum praebeat testi-
monium illius actissimae necessitudinis , quam inter utrumque
Imperium et nunc intercedere videmus et in perpetuum mansuruni
speranius."
138 Karl Heldmann, Drei Briefe Theodor v. Sickels.
Anspruch genommen und in Unruhe versetzt worden, daß
ich erst in den letzten Tagen Stimmung und Müsse zum Briefe
schreiben gefunden habe. Ich bitte Sie, hochverehrter Herr
Decan, wie alle anderen wegen Verzögerung meiner Antwort
um gütige Nachsicht.
Der ganzen philosophischen Facultät Ihrer Universität,
namentlich Ihnen als Decanus spectabilis und dem H. Geh.
Rath Dittenberger als beredtem und eleganten Dictator, sage
ich von ganzem Herzen Dank für die mir erwiesene Ehre,
für die schmeichelhafte Anerkennung meines Wirkens als
Forscher und als Lehrer und für die dem H. Geh. Rath Dümm-
1er ertheilte Erlaubniß, jene meine Dissertation noch nach
50 Jahren an die Öffentlichkeit zu ziehn. Ich kann mir ja nach
meinem Tode keinen schöneren Nachruf wünschen als die
Zeugnisse, welche mir bei Lebzeiten von Ihrer Facultät, von
der Berliner Akademie der Wissenschaften und von vielen
anderen gelehrten Corporationen ausgestellt worden sind.
Wird es genügen, daß ich der Facultät durch Ihren Mund
diesen meinen aufrichtigen Dank vermelden lasse oder ist es
üblich es noch in anderer Form zu thun? Als alter Freund
mögen Sie die Güte haben, mir da guten Rath zu ertheilen.
Auch mir gereicht es zu grosser Freude, daß ich bei
diesem Anlasse einmal wieder [p. 4] einen Brief von Ihrer
Hand erhielt und Ihnen zu schreiben habe. Auch in der
langen Zeit, in welcher der Verkehr zwischen uns ruhte, habe
ich mich mit Ihnen, hochverehrter Herr College, in freudigen
und durch nichts getrübten Erinnerungen und durch diese
verbunden gefühlt. Gerne benutze ich die Gelegenheit, Sie
dieser meiner Anhänglichkeit u. zugleich meiner unwandel-
baren, besonderen Hochachtung zu versichern.
Ihr ganz ergebener
Sickel.
In Erwartung geneigter Antwort auf meine zwei Fragen
füge ich hinzu, daß ich bis 15. d. M. hier bleibe, bis 25. etwa
in Wien (Hotel de France) sein und bis 1. Oktober nach Rom
(74 Via delle Croce) heimkehren werde. S.
Literaturbericht.
Geschichte des Altertums. Von E. Meyer. 2. Aufl. 1, 1. Ein-
leitung. Elemente der Anthropologie. Stuttgart und Berlin,
Cotta. 1Q07. 250 S.
Die Neubearbeitung seines großen Geschichtswerkes über
die Geschichte des Altertums (zunächst des 1. und 2. Bandes)
eröffnet E. Meyer mit einer umfassenden Einleitung, in der
er sich ausführlich über die grundlegenden Elemente ge-
schichtlichen Lebens und geschichtlicher Entwicklung aus-
spricht. In drei Hauptabschnitte gliedert er seine Darlegung;
der erste behandelt die politische und soziale, der zweite die
geistige Entwicklung, der dritte Geschichte und Geschichts-
wissenschaft. Diese allgemeinen Erörterungen, die der be-
sonderen geschichtlichen Darstellung vorausgeschickt wer-
den, legen in charakteristischer Weise Zeugnis ab sowohl für
das rege Interesse, das der Verfasser des Werkes selbst den
universalen Problemen geschichtlicher Forschung entgegen-
bringt, sein „Streben nach Gewinnung einer einheitlichen,
historisch begründeten Weltanschauung" (S. IX), wie für die
allgemeine Teilnahme an der Behandlung solcher Fragen, die
er bei dem wissenschaftlich gebildeten Leser der Gegenwart
voraussetzen zu dürfen glaubt. In besonderem Sinne steht
dieser Einleitungsband in Beziehung zu den (bisherigen)
beiden ersten Bänden der geschichtlichen Darstellung, insofern
diese sich mit den Anfängen der uns bekannten Geschichte
beschäftigen und gerade hierfür dem Verfasser eine zusammen-
fassende Orientierung über die Grundbegriffe geschichtlichen
Lebens überhaupt geboten schien.
140 Literaturbericht.
Man wird von einem Bande von 250 Seiten nicht er-
warten dürfen, daß er in einer auch nur einigermaßen er-
schöpfenden Behandlung das große Gebiet der geschichthchen
Erscheinungen umspanne und in weitestem Umfange zu den
Problemen, die gegenwärtig die geschichtliche Forschung be-
wegen, Stellung nehme. E. M. stellt — und dies ist gewiß
sein gutes Recht — diejenigen Probleme in den Vordergrund,
die ihm als die wichtigsten erscheinen und denen er für die
besonderen Zwecke seiner geschichtlichen Darstellung eine
hervorragende Bedeutung beimißt. Er liebt es auch mehr,
seine eigene Auffassung der grundlegenden Fragen bestimmt
hinzustellen, als auf andere Meinungen genauer einzugehen
und so gewissermaßen aus den Gegensätzen in den Rich-
tungen der Anschauung das Problem zu vielseitigerer Be-
leuchtung zu bringen. Auf Grund erstaunlicher, auf außer-
gewöhnlicher Arbeitskraft beruhender Beherrschung eines
weitschichtigen Materials und von einem umfassenden Hori-
zonte geschichtlicher Betrachtung aus ordnet er die Einzel-
erscheinungen klaren, beherrschenden Gesichtspunkten unter;
überall treten uns die festen und scharfen Umrisse einer
durchgebildeten historischen Gesamtanschauung entgegen.
Der Kritiker wird vor allem zunächst die vielfache Anregung
und Belehrung, die diese Darlegungen gewähren, mit Dank
hervorheben müssen. Besonders sympathisch fühlt sich Re-
ferent berührt von der Entschiedenheit, mit der E. M. überall
das eigenartige Wesen der geschichtlichen Erscheinungswelt,
die Bedeutung des einmaligen geschichtlichen Faktums und
der Individualität hervorhebt und die modernen Theorien,
die dem geschichtlichen Leben einen ihm fremden Charakter
typischer Regelmäßigkeit und allgemeiner Gesetzmäßigkeit
oktroyieren wollen, ablehnt. Ebenso verdient die umsichtige
Zurückhaltung gegenüber manchen Hypothesen , mit denen
gerade die Anfänge geschichtlichen Lebens von moderner
und modernster Forschung bedacht worden sind, lebhafte Zu-
stimmung.
Dagegen bietet nun doch, wie mir scheint, diese Prä-
liminarbehandlung wichtiger Fragen der geschichtlichen Ent-
wicklung an sich gewisse Gefahren, die auch in der vorsich-
tigen Ausführung E. M.s wohl nicht völlig vermieden worden
Alte Geschichte. 141
sind. Ich will nicht auf die Frage eingehen, ob nicht durch
die vorläufige Heraushebung bedeutsamer Probleme aus den
besonderen geschichtlichen Zusammenhängen, die das eigen-
artige geschichtliche Wesen bestmimter Erscheinungen erst
zu vollem Ausdruck bringen sollen, die nachfolgende, eigent-
lich historische Darstellung in ihrer Wirkung beeinträchtigt
werden könnte. Diese mehr formale Erwägung führt uns
aber zugleich zu einem inhaltlich wichtigen Moment. Liegt
nicht — trotz alier Kautelen, die E. M. selbst angebracht hat
— die Gefahr vor, daß in diesen allgemeinen Erörterungen
die geschichtlichen Erscheinungen zu sehr auf einer Fläche
nebeneinander auftreten, daß sie den Eindruck von beson-
deren Beispielen für die allgemeinen Prinzipien geschichtlicher
Entwicklung machen, daß ihre historische Klassifizierung doch
als eine zu summarische erscheint? Die Gegensätze zwi-
schen Homogenität und Individualisierung, universellen und
individuellen Tendenzen u.a. (vgl. S. 79 ff. 158 f. usw.), die
E. M. als Grundsätze geschichtlicher Entwicklung besonders
betont, können ja unstreitig in gewissem Sinne als Maßstäbe
für die Beurteilung der allgemeinen Faktoren geschichtlichen
Lebens dienen , aber sie haben — in ihrer allgemeinen Fas-
sung — nur einen verhältnismäßig geringen geschichtlichen
Erkenntnisinhalt; es gelingt, wie E. M. auch selbst andeutet,
von solchen Gesichtspunkten aus nur sehr unvollkommen, die
geschichtliche Wirklichkeit in ihrer Mannigfaltigkeit und Be-
sonderheit zu umspannen. Wenn (S. 80) als zwei entgegenge-
setzte Eventualitäten der geschichtlichen Entwicklung die Auf-
saugung des besonderen Volkstums durch die universelle Kultur
(in den orientalischen und dann in der hellenistischen und römi-
schen Kultur) und die Erhaltung der geistigen und politischen
Eigenart innerhalb einer umfassenderen Gesamtkultur (in den
modernen europäischen Nationen) nebeneinandergestellt
werden, so kommt dabei doch das entscheidende Moment,
daß wir hier charakteristische Stufen der geschichtlichen Ent-
wicklung, einen wesentlichen Unterschied antiken und modernen
historischen Lebens anzuerkennen haben, nicht genügend zur
Geltung. Und die Ausführungen auf S. 180 f. über das Um-
schlagen der Idee in ihr Gegenteil — insbesondere in ihrer
Anwendung auf die Geschichte der französischen Revolution
142 Literaturbericht.
und die moderne Sozialdemokratie — lassen nicht hervor-
treten, daß es sich hier in dem scheinbaren Umschlagen der
geschichtlichen Bewegung in ihren Gegensatz , in der Ent-
wicklung von der Proklamierung der individuellen Freiheit zu
Schreckensherrschaft und Despotismus des Systems, um ur-
sprünglich verschiedene Strömungen, die in einer Bewegung
zusammenfließen, handelt.
Die Bedenken, die ich soeben angedeutet habe, stehen
mit einer weiteren und tieferen Differenz in der allgemeinen
geschichtlichen Anschauung in gewissem Zusammenhange.
Es ist die Frage, worin wir überhaupt das Wesen der uni-
versalhistorischen Entwicklung zu sehen haben. Ich kann auf
dieses Problem, das ich bei anderer Gelegenheit ausführlicher
behandeln zu können hoffe, nicht weiter eingehen, will nur
betonen, daß mir E. Ms Formulierung, nach der in dem Kreis-
laufe die Grundform geschichtlichen Lebens gefunden werden
müsse (S. 82), nicht als ausreichend und nur sehr bedingungs-
weise als zutreffend erscheint. Wie die Anwendung dieser
Formel seitens des maurischen Historikers Ibn Chaldün als
eine durch einen beschränkten geschichtlichen Erfahrungskreis
bedingte gelten muß (vgl. auch E. M.s Andeutungen selbst),
so läßt sich auch der besondere Zusammenhang einer solchen
Auffassung mit spezifisch antiken Anschauungen oder solchen,
die sich vor allem auf Erscheinungen antiker geschichtlicher
Kultur gründen, dartun. Und noch eine andere Verschieden-
heit der Auffassung muß ich hier kurz hervorheben. Sie be-
trifft die Fassung des Begriffes der Anthropologie, insbeson-
dere des V^erhältnisses der geschichtlichen Erkenntnisse zu
den allgemeinen anthropologischen Wahrheiten. Über die
Verwendung des W^ortes Anthropologie selbst will ich nicht
streiten; aber es scheint mir, als ob E. M. (S. 184) von vorn-
herein zwischen den beiden Gebieten eine zu weitgehende
Scheidung eintreten lasse. Wenn er mit Recht für die Ge-
schichtswissenschaft die Aufgabe abweist, die allgemeinen
Formen menschlicher Entwicklung, welche die Anthropologie
darlege, am Einzelvorgang zu exemplifizieren, so kann doch
auch nicht gesagt werden , daß die allgemeinen anthropolo-
gischen Sätze und Lehren für die geschichtliche Forschung
etwas Gegebenes seien. (Der Hinweis auf die der Beschrei-
Alte Geschichte. 143
bung einer Schlacht zugrunde liegenden Voraussetzungen der
Mechanik u. a. trifft nicht zu, weil es sich hier nicht um spe-
zifisch geschichtliche Begriffe handelt.) Aus dem geschicht-
lichen Leben selbst werden doch erst auch jene allgemeineren,
für dieses geltenden Wahrheiten gewonnen. Sie führen kein
gesondertes Dasein, das etwa von der spezifisch geschicht-
lichen Erkenntnis unabhängig wäre.
Ich würde die dieser Besprechung gezogenen Grenzen
weit überschreiten, wenn ich eingehender die besonderen
Probleme geschichtlichen Lebens, die E. M. behandelt, er-
örtern wollte. Die Darlegung der Grundzüge der staatlichen
und sozialen ebenso wie der geistigen, namentlich religiösen
Entwicklung enthält eine Fülle wertvoller Bemerkungen. Sehr
verdient die ja auch schon aus den geschichtlichen Darstel-
lungen E. M.s bekannte, starke, teilweise vielleicht sogar von
Einseitigkeit nicht ganz freie Betonung des Staates, die Gel-
tendmachung der Bedeutung des politischen Momentes für
die geschichtliche Entwicklung hervorgehoben zu werden.
Ob wirklich gesagt werden kann, daß der Staat seinem Ur-
sprünge nach älter sei als das Menschengeschlecht überhaupt,
dessen Entwicklung erst in ihm und durch ihn möglich ge-
worden sei (S. 11), lasse ich hier dahingestellt sein. Wider-
spruch aber möchte ich erheben gegen die Zurückdrängung
der Bedeutung des gesellschaftlichen Momentes neben und
gegenüber dem staatlichen. Es ist gewiß richtig, daß der
moderne Liberalismus sich vielfach einer starken Unter-
schätzung des Staates schuldig gemacht hat, und von den
modernen soziologischen Theorien, die sich gewöhnlich durch
Mangel an Verständnis für das geschichtliche Leben aus-
zeichnen, bin ich im allgemeinen auch wenig erbaut. Aber
die Wichtigkeit der gesellschaftlichen Bildungen und Ten-
denzen läßt sich doch nicht verkennen, und ich vermisse in
E. M.s Erörterungen eine genauere Bestimmung des gegen-
seitigen V^erhältnisses von Staat und Gesellschaft. Die
wechselseitige Beziehung, bzw. der Gegensatz zwischen ge-
schichtlicher (staatlicher, nationaler) Gemeinschaft und gesell-
schaftlichen Klassenbildungen ist für die Würdigung geschicht-
licher Entwicklung sehr bedeutsam, und auch der Historiker
des Altertums hat besonderen Anlaß, den gesellschaftlichen
144 Literaturbericht.
Bildungen und Bestrebungen seine volle Aufmerksamkeit zu-
zuwenden.
Den Grundzügen der religiösen Entwicklung hat E. M.
vornehmlich eingehende Erörterungen gewidmet. Ich muß
mich gerade hier darauf beschränken, kurz meine abweichende
Meinung in wichtigen Punkten anzudeuten, indem ich zugleich
die vielfache Förderung der Forschung und Erkenntnis na-
mentlich für die primitiven Stadien religiöser Anschauung und
religiösen Lebens dankbar anerkenne. Die Ableitung der
Religion aus dem mythischen Denken und dem Zauberwesen
(S. 90 f.) halte ich für zu eng, und E. M.s eigene Darlegungen
von der Bedeutung der Religion für die Eigenart des geistigen
Lebens (vgl. z. B. Gesch. d. Altertums 1, 22, S. 822) lassen
sich wohl auch nicht völlig hiermit in Einklang bringen. Be-
achtenswert ist die Einteilung der Götter in zwei Hauptklassen
(S. 97 ff.), wenn auch E. M. hier selbst zugeben muß, daß
die beiden Klassen vielfach ineinander übergehen. Eine Aus-
einandersetzung mit der von Usener über die Entwicklung
der religiösen Anschauung, über die Formen der religiösen
Begriffsbildung aufgestellten Theorie würde mir, obgleich ich
nicht zu den Anhängern dieser Theorie gehöre, bei der Be-
deutung der Usenerschen Untersuchungen als wünschenswert
erschienen sein.
Mein hauptsächlicher Widerspruch gegen die Erörterungen
in dem Kapitel über die Religion bezieht sich aber darauf,
daß die tiefere Bedeutung der Religion für die geistige und
sittliche Kultur m. E. hier unterschätzt wird. E. M.s Auf-
fassung scheint mir doch wesentlich von der gewiß vielfach
starken Spannung zwischen Religion und geistiger Kultur aus
orientiert zu sein und seine Darstellung die völlige Unab-
hängigkeit der Moral von der Religion zu einseitig zu betonen
(vgl. namentlich S. 133 f., 136 f.). Sehr stark wird die Be-
deutung der Religion als der Macht des Beharrens, als des
Bollwerkes der Tradition hervorgehoben. Zum Teil gewiß
mit Recht. Aber anderseits steht dem doch wieder die
Tatsache gegenüber, die auch E. M. in gewissem Umfange
zugesteht, daß die Religion auch eine große Macht geistiger
Bewegung in der geschichtlichen Entwicklung ist und
in ihrer höchsten und innerlichsten Entfaltung ein schöpfe-
Mittelalter. 145
risches Element individuellen Lebens darstellt. Ich glaube die
Religion als produktiven Faktor geistiger Kultur wesentlich
höher einschätzen zu dürfen, als es E. M. tut. Gerade die
Entwicklung der geschichtlichen Kultur in der Neuzeit läßt
dies — trotz der Kompliziertheit der Entwicklung — erkennen.
Aber auch im griechischen Altertum fehlt doch diese Ein-
wirkung einer vergeistigten und geläuterten Religion nicht
völlig. Oder ist etwa bei Piaton die Religion nicht als eine
sehr wesentliche und einflußreiche Potenz in seinem geistigen
Gesamtwesen anzuerkennen?
Würzburg. /. Kaersl.
Rhodes of the Knights by Baron de Belabre, french Consul at
Dover, officer of public instruction of France and some years
consul in Rhodes, with maps, iuscriptions, shields , and
photographs by the author. Oxford at the Clarendon Press.
1908. 4". 196 S.
Der Verfasser, welcher vom Jahre 1900 — 1906 französi-
scher Konsul auf Rhodus war, hat sich während dieser Zeit
in seinem opferwilligen wissenschaftlichen Streben die er-
denklichste Mühe gegeben, alle aus der Zeit der Johanniter-
ordensherrschaft noch vorhandenen Bauten und Befestigungs-
werke auf Rhodus zu untersuchen und zu beschreiben sowie
deren Zusammenhang, in welchem sie zu dem sozialen und
militärischen Leben ihrer Erbauer stehen, nachzuweisen, bzw.
auch so manche in andern Darstellungen über dieselben an-
gegebenen Irrtümer aufzudecken und zu berichtigen. Zwar
hat das Erdbeben vom 12. Oktober 1856, ebenfalls dasjenige
vom 22. April 1863 auf der ganzen Insel und eine Pulver-
explosion am 6. November 1856 in der Stadt Rhodus eine nicht
geringe Zerstörung verursacht, dennoch aber blieb die größere
Mehrzahl der alten Gebäude und fast alle Befestigungswerke
der Stadt in wenig verändertem Zustande, in welchem die
Kreuzritter im Januar 1523 sie verlassen haben, bis in unsere
Zeit erhalten. Obgleich nun auch die Literatur über Rhodus
schon eine stattliche Reihe von Schriften aufweist, in welchen
über diese Insel und deren denkwürdige Geschichte eingehend
gehandelt wird, so ist doch in keiner derselben diesen aus
der Ritterzeit stammenden Bauten und Anlagen die Aufmerk-
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 10
146 Literaturbericht.
samkeit in dem Grade gewidmet worden wie de Belabre sie
sich im vorliegenden Buche zur Aufgabe gestellt hat. Eine
wesentliche Förderung erfuhr sein wissenschaftliches Unter-
nehmen durch die Gefälligkeit des türkischen Statthalters auf
Rhodus sowie durch eine von der französischen Gesandtschaft
in Konstantinopel für ihn erwirkte Spezialerlaubnis zum Ein-
tritt in die Militärbauten und Befestigungsanlagen der Stadt
— eine Gunstbezeugung, welche, seitdem die Türken die
Insel im Besitze haben, außer ihm keinem der früheren Autoren,
die über die Insel geschrieben haben, und nur einigen wenigen
Fremden von sehr hohem Stande gewährt worden war. So
ist es ihm auch möglich gewesen, eine große Anzahl photo-
graphischer Aufnahmen von Orten herzustellen, zu welchen
gewöhnlich ein Fremder keinen Zutritt hatte. Nach einem
kurzen historischen Überblick über die Organisation des
Johanniterordens und der Wiedergabe einer Liste der 19 vom
Jahre 1310 — 1523 den Orden leitenden Großmeister beschreibt
er unter Beifügung von Illustrationen zunächst die Außen-
werke der Stadt (das Nikolausfort, den ehemaligen Naillac-
turm und die Windmühlen), dann die Wälle und Befestigungen
derselben, das Collachium oder Ritterresidenz, dann die
Straßen, die Herbergen der verschiedenen „Zungen", die
Kirchen, Moscheen und Denkmäler, jeweils die auf die Bauten
und deren Erbauer bezüglichen geschichtlichen Überlieferungen
beifügend, um zuletzt auch die auf der Insel zerstreuten, jetzt
aber in Ruinen liegenden Johanniterkastelle durch Wort und
Bild dem Leser zu veranschaulichen. Es ist eine sehr inter-
essante archäologische Wanderung, die man an der Hand des
Verfassers durch die Stadt und Insel machen darf, und des
wissenschaftlich Anregenden und Belehrenden wird einem nicht
wenig geboten. V^ornehmlich kommen auch beim Durchlesen
des Buches die Heraldiker auf ihre Rechnung: gibt der Ver-
fasser doch außer 104 auf Grund eigener photographischer
Aufnahmen hergestellter Bilder von Gebäuden, Straßen,
Festungsmauern und Wällen, von einzelnen Stadtteilen und
Landschaften gegen 120 Abbildungen von an Häusern und
Wallmauern vorgefundenen Skulpturen, Inschriften und Wappen
wieder, welche vor ihm zumeist noch von keinem andern be-
schrieben und veröffentlicht worden sind. Das Buch soll
Mittelalter. 147
keine neue „Geschichte des Johanniterordens auf Rhodus"
sein, aber immerhin wird durch dasselbe die Kenntnis der
Geschichte der Großmeister des Ordens, welche die Erbauer
der Monumentalbauten waren, wesentlich gefördert. Der Ver-
fasser hat die Literatur über diese Insel eingehend studiert
und bringt in vielen Punkten seine von andern abweichende
Anschauung mitunter in scharfer Kritik zur Geltung; eine
Kontrolle jedoch in dieser Beziehung zu veranstalten, ist dem,
der dies tun wollte, sehr erschwert durch die keineswegs zu
billigende Methode de Belabres, zwar jeweils den Namen des
Autors nebst dessen Ansicht zu nennen oder anzudeuten,
jedoch niemals die Stelle von dessen Schrift zu bezeichnen,
wo dieselbe nachzulesen ist: hierin hätte der Verfasser ein
Mehreres geben sollen, was seinem vornehm ausgestatteten
und in wirkungsvoller Darstellung geschriebenen Buche nicht
zum Nachteil gereicht hätte, gewiß aber gar manchem Leser
desselben sehr willkommen gewesen sein würde.
Bödigheim. //. Hagenmeyer.
Regesta poniificum Romanorum. Jubente Regia Societate Gottin-
gensi congessit Paulus Fridolinus Kehr. Italia Ponti-
ficia sive repertorium privilegiorum et litterarum a Romanis
pontificibus ante annum MCLXXXXVIII Italiae ecclesiis,
monasteriis, civitatibus singulisque personis concessorum,
iubente Regia Societate Gottingensi, congessit Paulus Frido-
linus Kehr. Vol. III. Etruria. Berolini, apud Weidmannos.
1908. LH u. 492 S. 16 M.
Der dritte Band des großen, von dem Herausgeber mit
rastloser Tatkraft geförderten Regestenwerke, über dessen An-
lage und erste Bände an früherer Stelle (102, 114ff.) berichtet
wurde, begreift unter dem freigewählten Titel Etruria die Sprengel
von Florenz, Fiesole, Pistoja, Arezzo, Siena, Chiusi, Sovana,
Grossetto (Rosellae), Massa Maritima (Populonia), V^olterra,
Pisa und Lucca, ein Gebiet mit reicher Entwicklung des
Kirchenwesens, innerhalb dessen sich Archive von großer Be-
deutung befinden. Dementsprechend überragt der Band seine
Vorgänger an Umfang, er enthält 1501 Regesten, von denen
747 in der zweiten Auflage von Jaffas Regesta Pontificum
nicht verzeichnet sind. Davon sind 507 unangefochtene, 24
10*
148 Literaturbericht.
unechte Deperdita. 65 unechte Stücke, darunter eine Urschrift,
114 in Abschriften, 37 im Original erhaltene Urkunden, die
mit Ausnahme einer dem 12. Jahrhundert angehören. Da der
urkundliche Stoff sich auf nahezu 300 Empfänger verteilt, ver-
mißt man mehr noch als in den beiden ersten Bänden ein
alphabetisches Verzeichnis der Empfänger. Die Anordnung
der Urkunden nach diesen machte in nahezu 270 Fällen zwei-,
drei-, ja viermalige Erwähnung derselben Urkunde notwendig.
Schon diese Zahlen werden ein Bild von der gewaltigen
Arbeitsleistung geben, deren Früchte in sorgfältiger Form dar-
geboten werden; der größte Wert kommt auch in diesem
Bande den einleitenden Bemerkungen zu den einzelnen Emp-
fängergruppen, den archivalischen und überlieferungsgeschicht-
lichen Mitteilungen zu.
Graz. Karl Uhlirz.
Die fränkische Ritterschaft von 1495 bis 1524. Mit einer Einleitung.
Hauptsächlich nach Quellen aus dem Hochstift Würzburg.
Von Dr. Robert Felloer. (Historische Studien, veröffentlicht
von E. Ebering, Heft 50.) Berlin, Ehering. 1905. 312 S.
Der Verfasser hat sich eine dankbare Aufgabe gestellt.
Denn der Gegensatz zwischen Landesfürstentum und Ritter-
schaft hat für den Ausbau der deutschen Territorialstaaten
eine so große Bedeutung gehabt, daß es lohnt, ihn einmal
monographisch für ein bestimmtes Gebiet zu behandeln, und
die Arbeit gewinnt besonderes Interesse, da der Verfasser sich
ein Gebiet gewählt hat, in dem die Entwicklung andere Bahnen
als in den meisten andern Territorien eingeschlagen und nicht
mit dem Siege des Fürstentums, sondern mit dem Ausscheiden
der Ritterschaft aus dem Territorialverbande geendet hat.
Fellner hat seine Aufgabe auch gut gelöst. Freilich ist von
der poetischen Verklärung, die das Ringen der Ritterschaft
gegen den emporwachsenden Staat des 16. Jahrhunderts in
Goethes Götz von Berlichingen gefunden hat, in seiner
trockenen Darstellung, deren Übersichtlichkeit durch die sehr
ausführlichen, oft mehrere Seiten einnehmenden Aktenzitate
häufig beeinträchtigt wird, nichts zu spüren; aber sie ist auf
gründliches Aktenstudium aufgebaut und macht durchaus den
Eindruck der Zuverlässigkeit.
Mittelalter. 149
Nur für die Einleitung, die weit ausholend die Entstehung
der Ritterschaft und ihre Entwicklung bis zum Jahre 1405 ver-
folgt, muß ich diese Anerkennung etwas einschränken. Hier
hat F. gerade die neueren Veröffentlichungen, die Konsti-
tutionen der Monumenta Germaniae historica, die ältere Serie
der deutschen Reichstagsakten, die Monumenta Zollerana u. a.
ganz übersehen. Aber das Ergebnis bleibt trotzdem richtig
— wobei freilich zu berücksichtigen ist, daß wir bis jetzt für
die Zeit von 1484 — 1495 weder gedruckte noch iingedruckte
Quellen haben (S. 111): Nachdem die Versuche aus der Zeit
König Sigmunds, eine feste Organisation der fränkischen
Ritterschaft zu schaffen, gescheitert waren, hat eine politische
Verbindung der gesamten fränkischen Ritterschaft nicht mehr
bestanden; ihre rechtliche Lage war sowohl im Bistum Würz-
burg wie in Bamberg und in dem hohenzollernschen Franken
um das Jahr 1495 weder gegenüber den Landesfürsten noch
gegenüber dem Reich klar bestimmt. Die alte Unterordnung
der Ritterschaft unter das landesherrliche Gericht hatte längst
aufgehört; an ihre Stelle war das Austragsverfahren getreten.
Begünstigt durch die Schwäche der Landesherrn und durch
die Rivalität unter den fränkischen Fürsten hatte sich die
Ritterschaft im Laufe des 15. Jahrhunderts eine fast unab-
hängige Stellung errungen, ohne doch den Zusammenhang
mit den Territorien ganz aufzugeben.
Die Reichsreform des Jahres 1495 gab den Anlaß zur
Klärung dieser Verhältnisse. Gegenüber der Gefahr, eine
Geldsteuer, den gemeinen Pfennig, bezahlen zu müssen und
so auf die Stufe von zinspflichtigen Untertanen herabgedrückt
zu werden, begannen die Ritter in ganz Franken sich zu
einigen, und es gelang ihnen in der Tat, ihre Steuerfreiheit
zu behaupten. Ebenso entzogen sie sich 1500 dem allge-
meinen Reichsaufgebot. Geschickt nutzten sie ihre unklare
Stellung aus: vor dem Reich beriefen sie sich auf ihre Lehns-
pflichten, vor den Lehnsherrn auf die Forderungen des Reichs.
Der entscheidende Kampf aber spielte sich auf dem Ge-
biete der Rechtspflege ab. Das Verbot der Fehde, das der Land-
friede von 1495 gebracht hatte, blieb zwar lange Zeit wirkungs-
los, weil die Fürsten selbst das Treiben des Adels gegen die
Reichsstädte begünstigten. Aber die Ordnung der rechtlichen
150 Literaturbericht.
Verhältnisse durch die Errichtung des Reichskammergerichts
wirkte auch auf Franken ein. Unter der Führung von Hans
von Schwarzenberg versuchte von 1507 an die gesamte frän-
kische Ritterschaft ihre rechtlichen Beziehungen zu den frän-
kischen Fürsten einheitlich auf der Basis zu ordnen, daß die
Ritterschaft als eine besondere politische Organisation außer-
halb der Territorien und befreit von den landesherrlichen Ge-
richten anerkannt wurde. Aber sie drang den Fürsten gegen-
über, die die Kompetenz ihrer Gerichte wieder auf die Ritter-
schaft auszudehnen sich bemühten, nicht durch, und der
Zusammenhalt unter der Ritterschaft war zu lose, als daß
sie ihre Ansprüche hätten durchsetzen können. Jahrelang
schleppten sich die Verhandlungen, in die gelegentlich auch
Kaiser Maximilian eingriff, erfolglos hin.
Einen neuen Aufschwung nahmen die ritterschaftlichen
Bestrebungen unter der Einwirkung der allgemeinen Hoff-
nungen und Erwartungen, die sich an die Kaiserwahl Karls V.
knüpften. Und es schien, als sollte die Ritterschaft nicht ent-
täuscht werden; denn der Wormser Reichstag von 1521 kam
mit der Festsetzung des Austragsverfahrens den Ansprüchen
der Ritterschaft weit entgegen. Aber die Fürsten, insbesondere
der Bischof von Würzburg, kümmerten sich um die Bestim-
mungen des Reiches überhaupt nicht, und die Reichsgewalt
mußte, machtlos wie sie war, die Fürsten schalten lassen.
Vom Reiche verlassen, zur Selbsthilfe zu schwach, geriet die
Ritterschaft in heftige Erregung. Wie weit die religiöse Be-
wegung eingewirkt hat, ist fraglich. Ich möchte mit F. ihren
unmittelbaren Einfluß gering einschätzen; denn mochten auch
einige Führer der Ritter persönlich zur Lehre Luthers neigen,
so hatte doch die Ritterschaft als Stand ein zu großes Inter-
esse an der Erhaltung der Stifter und Klöster, als daß sie sich
Luther hätte anschließen können; aber man wird anderseits
auch die allgemeine Gärung der Zeit nicht außer Acht lassen
dürfen. Der Kampf Sickingens gegen Trier war ein Symptom
der allgemeinen Erregung der Ritterschaft; aber ein unmittel-
barer Zusammenhang zwischen Sickingen und der fränkischen
Ritterschaft bestand nicht. Nicht durch die Erhebung Sickingens,
sondern durch das wachsende Raubritterunwesen wurde die
Katastrophe über die fränkische Ritterschaft herbeigeführt.
16. Jahrluindert. 151
Schon seit 1520 war die Expedition des schwäbischen Bundes
gegen die Raubritter beschlossen, aber die Ritterschaft hatte
weder vermocht, die Landfriedensbrecher von sich aus zu
unterdrücken, noch sich zum Widerstand zusammen zu schließen ;
sie war eben — diesen allgemeinen Eindruck bestätigt auch
F. Darstellung — nur noch ein al")sterbendes Glied am deut-
schen Körper. Ohne Widerstand zu finden, konnte der schwä-
bische Bund im Sommer 1523 den Zug gegen die Raubschlösser
durchführen. Es war ein schw'erer Schlag für die ganzen
politischen Organisationsbestrebungen der Ritterscliaft, zumal
da bald darauf die Ritterschaft durch die Not des Bauern-
krieges zu engem Anschluß an die Fürsten gezwungen wurde.
Ein endgültiger Abschluß der Kämpfe zwischen Ritter-
schaft und Fürstentum war allerdings damit noch nicht er-
reicht. Wie in den Territorien Norddeutschlands, so setzte
auch in Franken in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
eine ständische Reaktion ein, und sie führte hier zur end-
gültigen Befreiung der Ritterschaft von der fürstlichen Landes-
hoheit, Freilich hatten die Ritter inzwischen auch gelernt,
den Kaiser durch Bewilligung von Charitativsubsidien an der
Erhaltung der Reichsritterschaft zu interessieren.
Charlottenburg. • Fn'f^ Härtung.
Papsttum und Papstwahl im Zeitalter Philipps 11. Von Dr. Paul
Herre, Privatdozent an der Universität Leipzig. Leipzig,
Teubner. 1907. XX u. 660 S. 24(!)M.
Das umfang- und inhaltreiche Buch Herres — das ich
längst hätte anzeigen wollen und sollen — ist aus dem Plane
eines Aufsatzes über die Wahl Gregors XIll. herausgewachsen,
der seinerseits in H.s Studien zum Zyprischen Kriege (Teil 1
1902 erschienen) wurzelte: das Ereignis von 1572 erwies
sich ihm als unauslösbares Glied einer Kette, als Mittelstück
einer bestimmten, in sich geschlossenen Entwicklung, deren
Träger Philipp 11. ist. So ist ein Buch entstanden, das die
gesamte Regierungszeit des Königs, die vier Jahrzehnte von
1559—1598 umspannt, und sie unter ganz allgemeine Gesichts-
punkte von hohem historischem Interesse rückt.
H. behandelt einmal die einzelnen Konklaven von Pius IV.
bis zu Klemens VlIL, acht an der Zahl. Er faßt jedesmal
152 Literaturbericht.
auf Grund sehr reichen Materials die Mächte ins Auge, die die
Wahl entscheiden: vor allem die beiden Weltgegner Spanien
und Frankreich, daneben die italienischen Fürsten mit ihren
Nebenbuhlerschaften, unter denen die Medici in Florenz voran-
stehen; die Gruppen im Kardinalkolleg, die geistlichen Ver-
treter der Staaten, den Kardinalnepoten mit seinem Anhange,
die Kreaturen des letzten und des vorletzten Papstes; schließ-
lich die Wirkung, die von allen diesen Gewalten geübt wird,
den persönlichen, den staatlichen, den kirchlich-religiösen. Er
schildert das Spiel der Einzelnen und der Mächte, die An-
läufe und V^erschiebungen, die so oft überraschenden Lösungen,
deren innere Folgerichtigkeit er zugleich nachweist. Er hat
dabei eine stattliche Reihe von Personen einzuführen und
zeichnet eine Anzahl lebendiger Bildnisse; er entwirrt das
zunächst unbegreifliche Durch- und Gegeneinander mit glück-
lich eindringendem und überzeugendem Scharfsinn und hat
offenbar eine verständnisvolle Freude an diesem virtuosen
diplomatischen Ringen; seine Erzählung ist klar, bewegt, oft
glänzend, die dramatische Spannung, die in den Vorgängen
liegt, kommt packend heraus. Ein eigentlich kompetentes
Urteil über diese acht Darstellungen würde nur fällen können,
wer das Material beherrschte wie der Verfasser; der Eindruck
aber, den man als Leser gewinnt, ist sehr günstig. Es ist
eine Reihe sauber ausgeführter Monographien, untereinander
verknüpft durch kürzere Überblicke über die Zeiträume, die
zwischen je zwei Konklaven liegen: das „Papsttum" des eben
Gewählten enthält zugleich, in der Ernennung neuer Kardinäle und
im unablässigen Spiele jener Kräfte, sehr ausdrücklich die Vor-
geschichte der künftigen Wahl. Und in diesen Vorgeschichten
wie in den Wahlgeschichten selbst bietet H.s Forschung eine
Fülle von neuen Tatsachen und neuem Stoffe. Wertvollere
Einzelvorarbeiten hat er nur für die Zeit bis 1565 benutzen
können; von Anfang bis zu Ende hat er neben den vielen
Aktenpublikationen Archivalien in Menge herangezogen, nicht
für alle Teile gleich vollständig, aber überall als entscheidende
Grundlage. Er hat außer Paris, München und Wien einen Teil
der italienischen Archive, vor allem aber Simancas ausgebeutet.
Die Arbeitsleistung ist neidenswert; der anscheinend allzu große
Umfang des Bandes kommt eben daher, daß sein Verfasser
16. Jahrhundert. 153
überall im einzelnen Eigenes zu sagen hatte und es, bei der
Verworrenheit und gleichzeitig der charakteristischen Bedeut-
samkeit der VVahlintriguen, zu sagen wünschte. Indessen war
ihm das im Grunde doch die Nebensache. Sein Hauptaugen-
merk gilt dem Gesamtcharakter dieser Epoche der Papstwahl
und Papstmacht. Eine Einleitung entwickelt in großen Zügen
die Einflüsse, die Renaissance, Reformation, Gegenreformation,
die jener nationale Kampf zwischen Spanien und Frankreich
auf die Wahlen im ganzen und damit zugleich auf die Gesamt-
stellung des heiligen Stuhles ausüben; das eigentliche Thema
bleibt von da ab, über alle bunten Einzelheiten hinweg, das
Verhältnis zwischen Spanien und Rom, zwischen Philipp II.
und der Kurie, die Einwirkung Philipps in ihrem An- und
Abschwellen, seine Beherrschung des Papsttums bis zu dessen
Wiedererhebung und Ablösung von Spanien. Daß der Bund
zwischen dem politischen Führer der Gegenreformation und
der Kurie lange ganz eng gewesen, daß Philipps staatliche
Gewalt während seiner früheren Jahrzehnte im Aufstiege, seine
Weltwirkung in den 60er, 70er Jahren — wenn man das Wort
bei dem Herrscher „mit den bleiernen Füßen" gebrauchen
darf — einmal frisch, jedenfalls ungebrochen und unwider-
stehlich gewesen ist, daß sie sich dann erst zu Zeiten, als
seine und seines Reiches Kraft innerlich zu erstarren begonnen
hatte, von 1584 ab, zu ihrer stärksten Betätigung über West-
europa, ja über ganz Europa hin erhob, daß erst der 60er
seinen Lebenskampf, vielleicht schon krampfhaft, aber doch
jetzt erst in den großartigsten Formen, ausgefochten hat, sich
selber getreu bis in Niedergang und Untergang hinein; daß
er noch im Sinken, in dem Jahrfünft nach 1588, am weitesten
griff und daß sich von dem Sinkenden das Papsttum abwandte
und dem aufsteigenden Heinrich IV., dem französischen Staate
zuwandte, dessen Genesung zugleich das durch Spaniens
Alleingewalt fast aufgehobene Gleichgewicht der katholischen
politischen Welt und damit auch die Selbständigkeit der obersten
geistlichen Macht wiederherstellte — dieser große Hergang ist
altbekannt; unter dem römischen Gesichtspunkte hat ihn auch
Ranke von früh an dargestellt und deutsche, französische,
spanische Monographien sind diesem gefolgt; H. strebt, an
Stoff und Auffassung, über sie alle, auch über Ranke selber
154 Literaturbericht.
hinaus. Auch die Geschlossenheit von Philipps politisch-
religiöser Weltansicht, die Aufrichtigkeit seiner Hingabe an
die Weltkirche, die sonderbare und eben doch ganz ehrliche
Vereinigung spanischer und gesamtkatholischer Ideale und
Zwecke in ihm wie in seinem Volke: auch das alles ist längst
erkannt und behauptet worden. H. hält an dieser Anschauung
fest, aber er glaubt sie vertiefen und verfeinern, in Philipp
selber und seiner Stellung zur Kirche eine noch nicht hervor-
gehobene Entwicklung nachweisen, jedenfalls den ganzen
großen Prozeß zwischen Spanien und Rom, zwischen dem
vorherrschenden Staate und dem Papsttum der Gegenrefor-
mation an der Geschichte der Papstwahlen einheitlicher und
zugleich innerlicher darstellen zu können als es vor ihm ge-
schehen ist. Deshalb eben analysiert er die einzelnen Kon-
klaven und ihre Vorgeschichte; und jene Zwischenstücke, die
jedesmal das „Papsttum" des Letztgewählten behandeln, geben
deshalb nicht bloß die Vorbereitung seiner Nachfolge, son-
dern eine zusammenfassende Charakteristik seiner eigenen
Regierung, unter dem Gesichtspunkte seiner Stellung zu
Spanien. Die Haltung der Päpste, der führenden Kardinäle
hier, der spanischen Gesandten beim heiligen Stuhle und des
„Einsiedlers vom Eskurial" dort, steht im Mittelpunkte des
Bildes, und das Bild hat folgende Züge. Philipp gibt von
Anfang an die überwiegend politische Stellungnahme seines
Vaters auf; geistliches und politisches Ziel deckt sich ihm in
erstaunlichem Maße : seine intimsten Äußerungen, seine immer
wiederkehrenden Handlungen beweisen das durchaus. Sein
Spanien ist der bedrängten und sich soeben wieder sammelnden
Kirche unentbehrlich; die Krise, in der Frankreich steht, lähmt
dessen Gegenwirkung fast ganz; die nahezu unbeschränkte
Übergewalt, die Philipp in Rom so beinahe von selber zufällt,
erlaubt es ihm, in seinen Ansprüchen und Maßregeln sehr
zurückhaltend zu sein; aber er will es auch sein. Seine
Diplomaten sind stets spanischer, egoistischer, staatlicher ge-
sinnt wie er, sie begreifen seine Bescheidenheit niemals völlig;
den ersten, Vargas, ruft er deshalb ab; die nächsten sind —
auf Philipps Höhe! — fast so geistlich gerichtet wie ihr Herr,
aber ein Unterschied bleibt doch stets: immer wieder suchen
sie auf den Standpunkt der spanischen Machtinteressen zurück-
16. Jahrhundert. 155
ziilenken. Der König verbietet es immer von neuem. Er
verzichtet auf das Machtmittel einer Besoldung der Kardi-
näle, er verschmäht vor und bei der Wahl grundsätzlich die
Nennung ihm erwünschter Papstkandidaten, die „Inklusion",
er will die Ausschließung Unerwünschter, die „Exklusion",
möglichst zurückhaltend wahrnehmen, übrigens nie als staat-
liches Recht, nur als natürliche Auswirkung der Macht und
vor allem der Gesinnung des katholischen Königs, der die
Reinheit und den Ernst der obersten geistlichen Behörde
sichern will und muß. Er ist durchaus der königliche Dok-
trinär, der ehrliche, beschränkt-einheitliche und in seiner Be-
schränktheit so historisch bedeutende Bekenner, der Schirm-
herr, aber auch Retter der romanisch-katholischen Welt. Und
dieses sein Verdienst verschafft ihm in den 60er, 70er Jahren
zuletzt stets wieder den entscheidenden Einfluß, ohne daß er
ihn geradezu packt: Spanien gibt in Rom in Wahl und Politik
jedesmal wieder den Ausschlag, Das Verhalten der Spanier,
auch ihres Königs, ist dabei naturgemäß, auch in ihrer geist-
lichen Politik, nicht frei von den bedenklichen Zügen der
Renaissancediplomatie, die das Zeitalter einmal beherrschte,
von ihrer Gewaltsamkeit und ihrer List, und noch w'eniger
frei von dem dogmatischen nationalen Hochmut, der das große
Spaniertum des 16. Jahrhunderts durchdrang, der es so un-
liebenswürdig und so starr machte; auch den Italienern war
das eine verhaßte Fremdherrschaft, und mit seinem Ideal fiel für
Philipp sein Interesse damals objektiv fast restlos zusammen.
Seine Absicht aber war rein; man darf angesichts dieser un-
endlich bezeichnenden Korrespondenzen unzweifelhaft von
einer idealistischen Politik, von einer auffallenden Einheit und
Ganzheit der historischen Erscheinung sprechen. Und es ist
von H. ebenso einleuchtend nachgewiesen, wie es in sich
selber dem tragischen Verlaufe alles historischen, alles mensch-
lichen Daseins entspricht, daß auch hier gerade die höchste
Entfaltung bereits den Keim der Auflösung in sich ausbildet.
Unter Gregor XIII. (1572—1585) läßt die spanisch-römische
Gegenreformation, so stark sie sich auswirkt, nach an schöpfe-
rischer Kraft. Spanien beginnt innerlich zu vertrocknen, der
Widerstand der Italiener steigt, allmählich kehrt dann auch
Frankreich die Widerstandskraft zurück; vor allem, das Papst-
156 Literaturbericht.
tum selber will wieder freier werden. Das ist der Hergang
der 80er, 90er Jahre: Sixtus V. lehnt sich als erster auf, in
den nachfolgenden Konklaven wächst die Opposition, Spanien
schlägt sie noch nieder, behauptet seine Macht, muß dabei
gelegentlich schon schärfere Zwangsmittel einsetzen als vor-
her; aber unter Klemens VlII.-Aldobrandini löst sich die
Kurie wirklich von ihm ab und erkennt Heinrichs IV. König-
tum an; scharfe Gutachten päpstlicher und spanischer Theo-
logen vollziehen 1594, 1598 eine grundsätzliche Auseinander-
setzung. Das Papsttum prägt seine Ansprüche der vollen
Unabhängigkeit ganz klar aus; ebenso klar sind die spanischen
Gesandten dieser Jahrzehnte, Olivares, Sessa; je mehr ihr
Staat aus der Selbstverständlichkeit seiner Hegemonie zurück-
sinkt, um so straffer wollen diese kastilianischen Staatsmänner
seine Machtmittel wieder anziehen. Und Philipp? ihn reißt
die Strömung mit. Er muß, noch so widerstrebend, doch
nachgeben; bald schon läßt er seinen Politikern in Rom freieren
Spielraum als früher; dann faßt sich der Doktrinär wieder
zusammen und untersagt Ende 1590 von neuem grundsätzlich
jede Inklusion; aber am Schlüsse seines Lebens steht, in
jenen Gutachten (und das letzte wurde in Madrid selber auf-
gestellt und von dem sterbenden Herrscher bestätigt), eine
Verteidigung nicht nur der Ex-, auch der Inklusion, nur daß
sie sachlich und maßvoll gehandhabt werde. Der katholische
König hat also die volle Reinheit seiner geistlichen Politik
nicht festhalten können, der Zwang der Macht unterwarf ihn
den Forderungen seines eigenen Staates; weltliche und geist-
liche Universalgewalt, Staat und Kirche stießen sich auch hier,
wo sie in so engem Bunde gegen das Ketzertum zusammen-
gestanden hatten, und der katholischeste aller großen Fürsten
mußte die Konsequenz erleben und anerkennen.
Das ist eine lehrreiche und ergreifende Darlegung. Ich
möchte nicht verhehlen, daß mir gelegentlich ein Fragezeichen
bleibt. H. hat aus unzähligen Tatsachen und Zeugnissen ein
einheitliches Gebäude errichtet, wohlgegliedert im Äußern und
Innern; er hat den Gesamthergang zu einem einheitlichen
Prozesse gestaltet: die Psychologie der Macht und ihrer per-
sönlichen Träger lebt sich darin aus, in einer einleuchtenden,
gewissermaßen logischen Entwicklung. Vielleicht hat er dann
16. Jahrhundert. 157
und wann übertrieben, die Einzelheit, die Einzeiwendung zu
vollständig in das Ganze eingereiht; man stößt wohl hier und
dort an der Interpretation einer .-Äußerung oder einer Hand-
lung an^), findet dies und jenes zu scharf pointiert. \'on dem
spanischen „Universalreich" würde ich vorsichtiger sprechen,
auch der „Sieg" der Kirche über Spanien (652) besagt mir
zu viel. Philipp selber ist, wie H. keineswegs verhehlt, trotz
allem stets „der Gleiche" (S. 363) geblieben; kann man da
wirklich, w^e H. es doch auch tut, von einem Zurücktreten
des geistlichen Elements, einem Vortreten der politischen
Selbstsucht in seinen letzten 20 Jahren reden, seine Regie-
rung „geradezu in zw^ei ...grundverschiedene Epochen" zer-
legen, in deren zweiter „der König ein anderer war" als in der
ersten? Das Entscheidende bleibt doch wohl einfach der
Wiedereintritt Frankreichs und die Erschöpfung Spaniens, nicht
so sehr eine Art innerer Untreue Spaniens oder gar Philipps 11.
gegen sich selbst. Daß die steigende eigene Not und die
natürliche Emanzipation der Kurie Philipp II. dazu drängte, die
Unbedingtheit seines Prinzips in Etwas einzuschränken, in die
Wahlen gröber als bisher einzugreifen, ist darum doch w'ahr
und überaus interessant, das ganze Widerspiel zwischen
Herrscher und Diplomaten nicht minder. Vielleicht handelt es
sich bei meinen Bedenken mehr um Ausdrucksfragen: so sehr,
wie H., zumal im Vorwort und Schluß, den Anblick der Epoche
verändert zu haben meint, möchte ich ihn nicht ändern. In-
dessen sind solche Zuspitzungen und Übertreibungen die fast
unvermeidliche Folge weitgreifender, allgemeiner und einheit-
licher Zusammenfassungen, und gerade in dieser Einheitlich-
keit, ich wiederhole es gern, liegt der höchste Reiz und Wert
dieses Buches. Es hat seine genaue Sachkenntnis und kritische
Tatsachenarbeit in den Dienst einer interessanten und als
Ganzes, wie mir scheint, durchaus überzeugenden Auffassung
gestellt. Nicht einer eigensinnigen und dürren These: H.
geht ganz vom lebendigen Stoffe aus. Er hat seine Epoche
') Ist z. B. der dritte Leitspruch des Titelblattes auf S. 405
richtig gedeutet? Ich will der Vollständigkeit halber anmerken,
daß mir die Einleitung im Ausdruck nicht so sorgsam und un-
anfechtbar scheint wie das Ganze des Buches und daß die Druck-
korrektur etwas pedantischer hätte sein dürfen.
158 Literaturbericht.
mit Feinheit und Schärfe, vor allem aber mit Gerechtigkeit, mit
der Freude des wirklichen Historikers an der Fülle und Kraft
und Farbigkeit der historischen Erscheinung ergriffen und
durchdrungen; die Gegenreformation und ihre römisch-spani-
schen Träger kommen bei ihm aus sich selber heraus zu starker
Wirkung. 1) Aber er steht zugleich über ihr: seine historische
Sympathie gehört, wie es Recht und Pflicht des Historikers
ist, weitergleitend dem jeweils Lebendigsten in ihr, erst dem
jugendlichen Philipp, später, als dieser welk wird, dem großen
Papste Sixtus V., und schließlich doch, über die Blüte dieses
Zeitalters überhaupt hinweg, der erneuten und ewigen Gegen-
wirkung des weltlichen Staates gegen die geistliche Herr-
schaftsidee.
Herre schuldet uns aber noch allerhand aus diesem Zeitalter.
Er hat es bereits hier im Großen angefaßt, er lebt darin; ein
sehr begreiflicher menschlicher Trieb zur Heimat und Gegen-
wart hin — der Referent hat am wenigsten das Recht, ihn zu
tadeln — und ein Zug zum Allgemeinen und Weiten, den
seine neuesten Arbeiten stark betätigen, droht ihn aus diesem
Arbeitsgebiete zu entführen. Ich würde es lebhaft beklagen,
wenn er uns keine Geschichte Philipps IL schriebe. Ich
glaube, trotz alter persönlicher Beziehungen, denen der Ver-
fasser dieses reifen und selbständigen Buches längst ent-
wachsen ist, es aussprechen zu dürfen, daß er zu der wahr-
lich großen Aufgabe ungewöhnlich berufen sei durch eine
glückliche Vereinigung elastischer Arbeitsenergie und gesunden,
kritischen wie politischen Denkens mit warmer, nachschaffen-
der historischer Phantasie, mit einer Gestaltungskraft, der er
immer ein hohes, zugleich künstlerisches Ziel stecken sollte,
') In der Löwener Revue d'histoire eccle'siastiqiie X, 387—393
hat van der Essen ihm eingehend und sehr lebhaft zugestimmt
und nur noch eine stoffliche Ergänzung aus den farnesischen
Akten gewünscht. — Die nicht eben wohlmeinende Anzeige von
j. Susta, Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. XXX, 539-545, die ich erst
nach Drucklegung der meinigen kennen lernte, mag in Einzel-
heiten Recht haben, insbesondere aus der frühesten Zeit — auch
da keineswegs in allen! In den Hauptfragen scheint sie mir, so-
weit sie über die oben angedeuteten Bedenken hinausgeht, weder
Recht zu haben, noch Herre irgendwie gerecht zu werden.
Deutsche Landschatten. 159
und mit der Fähigkeit zu universaler, vergeistigender und
vereinheitlichender Anschauung, die ich hier zu rühmen hatte.
Was er hier geleistet hat, erscheint mir sehr erheblich und
gibt ein Recht zu hohen Forderungen.
Hamburg. Erich Marcks.
Forschungen zur Geschichte Niedersachsens, lierausgegehen vom
Historischen Verein für Niedersachsen. 2. Bd., 8. Heft:
Der Vizekanzler David Georg Strube. Von Wesenberg.
Hannover und Leipzig, Hahnsche Buchhandlung. 1907.
Vin u. 100 S., mit einem Porträt Strubes.
Eine sorgfältige und eingehende Arbeit, die sowohl bio-
graphisch wie literärgeschichtlich der Persönlichkeit von David
Georg Strube (1694—1775), besonders in bezug auf „seine
staatsrechtlichen Anschauungen und deren Ergebnisse" durch-
aus gerecht wird. Sie ist verfaßt auf Grund nicht nur guter
Kenntnis des gedruckten Materials, sondern auch unter um-
sichtiger Benutzung handschriftlicher Stücke, die den Akten
und den mehr als 20 Manuskriptbänden des Oberlandesgerichts
in Celle entnommen sind. Darunter spielen namentlich die
teilweise recht bedeutsamen, von Strube in seiner offiziellen
Eigenschaft als juristischer Beirat des Ministeriums erstatteten,
ungedruckt gebliebenen Gutachten eine wichtige Rolle, außer-
dem Foliobände, die Strubes Exzerptensammlung enthalten.
Unter Verwertung aller dieser Quellen stellt der Verfasser
zunächst Strubes staatsrechtliche Anschauungen zusammen,
und zwar in drei Unterabteilungen, in denen gehandelt wird
von Strubes Stellung zum Naturrechte, von Strube als ener-
gischem Realisten und von Strubes historischen Anläufen.
Der zweite Hauptteil bringt die „Ergebnisse", wiederum in drei
Unterabschnitten : Stellung zu einer Rechtsreform in Deutsch-
land — Tätigkeit im Meierrecht — Anschauungen über adliges
und ständisches Recht. So ist in recht übersichtlicher Weise
von Strubes persönlicher und juristischer Eigenart eine Dar-
stellung gegeben, die überall, wo ich sie stichprobenweise
nachgeprüft habe, sich mir als eine wohlbegründete und zu-
treffende ergeben hat, die ferner aber auch recht erschöpfend
geraten sein dürfte und den Besprochenen recht geschickt
seiner Zeit und Umgebung eingliedert. Geht daraus auch über
160 Literaturbericht.
ihn, seine Schriften und deren Ergebnisse der bisher herr-
schenden Vorstellung gegenüber (z. B. gegenüber der von
mir, Gesch. d. D. RW. 3, 255 ff. vorgetragenen Skizze) nicht
wesentlich Neues hervor, wodurch etwa seine Gesamtstellung
in unserer Literär- oder Kulturgeschichte in ein ganz anderes
Licht gerückt wurde, so ist doch in einer Summe von Einzel-
heiten die Persönlichkeit Strubes eingehender beleuchtet und
mit erfreulicher Wärme gewürdigt. Man wird daher diese
fleißige Arbeit, die nach der Angabe des Verfassers im „Vor-
wort" auf eine Anregung von Max Lehmann zurückgeht, nur
freundlich begrüßen und anerkennend beurteilen können.
Bonn. Ernst Landsberg.
Die Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums zu Herborn.
Herausgegeben von Gottfried Zedier und Hans Sommer.
Wiesbaden, J. F. Bergmann. 1908. (Veröffentlichungen der
Historischen Kommission für Nassau V.) XIV u. 734 S.
Eine dankenswerte Publikation, die wie der Nebentitel
besagt, unter der Ägide der Historischen Kommission für
Nassau zustande gekommen ist. Es lag ursprünglich nur in
der Absicht des erstgenannten beauftragten Herausgebers,
den bereits im Jahre 1882 von van der Linde in seinem Werke
„Die Nassauer Drucke der Kgl. Landesbibliothek in Wies-
baden" S. 335 — 496 gegebenen Abdruck der Matrikel der
Hohen Schule durch ein ausgiebiges Register „wirklich nutz-
bar" zu machen. Eine Vergleichung des Abdruckes mit dem
Original ließ aber so viel Mängel des Lindeschen Textes er-
kennen, daß ein kritischer Neudruck unabweisbar erschien.
Im weiteren Verlauf der Arbeit erwies es sich als wünschens-
wert, bei den nahen Beziehungen der Universität zum Päd-
gogium auch die Schülerverzeichnisse des letztern in das Werk
aufzunehmen und zur Vervollständigung des hieraus gewon-
nenen Namenmaterials und zugleich um eine Beurteilung
der wissenschaftlichen Leistungen der Hohen Schule zu
ermöglichen, auch ein Verzeichnis der Herborner Dissertationen
hinzuzufügen. So haben wir in dem Werke den vollständigen
Personalbestand der ehemaligen gelehrten Anstalten von Her-
born beisammen. Das stattliche Werk wird, nach einer um-
fangreichen, etwas umständlichen Einleitung des ersten Her-
Deutsche Landschaften. 161
ausgebers Zedier (S. I~X1V), durch die Matrikel der Hohen
Schule von 1584 bis 1726 (S. 1 — 176) mit 4314 Einträgen er-
öffnet; es folgt die Matrikel des Pädagogiums (S. 184—517)
von 1688 bis 1791, die nach der Zählung der Herausgeber nicht
weniger als 8201 Einträge enthält, und ;^uletzt das zeitlich
geordnete Verzeichnis der in den Herborner Dissertationen
genannten Respondenten nebst alphabetischer Übersicht; um-
fassende Register vervollständigen das Ganze. Die Heraus-
geber hatten sich in die Arbeit so geteilt, daß Sommer die
Herausgabe der Matrikel des Pädagogiums und das Personen-
register zu derselben , Z. die der Hohen Schule nebst Per-
sonenregister und das ganze Ortsregister sowie das V^er-
zeichnis der Dissertationen übernahm. — In der Einleitung
setzt sich Z. zunächst mit der Publikation seines Vorgängers
van der Linde auseinander. Es war hiernach m. E. vmnötig,
am Schlüsse des Werkes (S. 731) nochmals eine Aufzählung
der Lindeschen Fehler in den Personen- und Ortsnamen zu
geben. Es folgt eine Beschreibung der in der Seminarbiblio-
thek zu Herborn ruhenden Originale und eine kurze Dar-
legung der bei der Herausgabe befolgten Grundsätze. Die
Bearbeitung zeugt durchgängig von anerkennenswerter Sorg-
falt. Nur eine Eigentümlichkeit der Matrikel ist mir aufge-
fallen, die von den Herausgebern hätte erklärt oder wenigstens
angemerkt werden müssen, daß nämlich viele Namen in der
Matrikel der Hohen Schule öfter erscheinen , ohne daß man
annehmen könnte, daß die Genannten vielleicht nach zeit-
weiliger Abwesenheit wieder nach Herborn zurückgekehrt
wären und eine nochmalige Einschreibung nachgesucht hätten.
Hier nur wenige Beispiele: Nr. 323 Theodor ab Hyllensberg
Aquensis (vgl. Nr. 411); Nr. 357 Johannes Christophorus Her-
dessianus Noriberg. (vgl. Nr. 413); Nr. 324 Joh. Zollner Fron-
husensis (vgl. Nr. 415); Nr. 322 Thobias Rivius Wesaliensis
(vgl. Nr. 404); Nr. 321 Henricus Copius Wesaliensis (vgl. Nr. 407 i,
vgl. auch Nr. 421 (Nr. 326), Nr. 387 (410), 388 (419), 395
(431), 640 (679) usw. Auch ein Druckfehler ist mir aufge-
fallen: Lapimannus Guldenstern Danus (H. Seh. Nr. 631) statt
Laxmannus (Paed. Nr. 1082). Verhängnisvoll sind diese Ver-
sehen dadurch geworden, daß die mehrfach wiederkehrenden
Namen auch mehrfache Nummern in der fortlaufenden Auf-
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. 11
152 Literaturbericht.
Zählung erhalten haben. Vgl. auch noch H. Seh. Nr. 742
Georg. Titius Bethaniensis Sil. mit Nr. 835 Petrus Titus Beutha-
niensis Sil., wo das Register unrichtig zwischen beiden Fami-
liennamen unterscheidet.
Straßburg i. E. Knod.
Die Matrikel der Universität Königsberg i. Pr. 1. Bd., 1. Heft.
Herausgegeben von Georg Erler. Leipzig, Duncker & Hum-
blot. 1908. 320 S. 8 M.
In einer „Vorbemerkung" gibt der Herausgeber über die
Vorgeschichte vorliegender Publikation Aufschluß. Hiernach
haben wir die Herausgabe der Königsberger Matrikel vor-
nehmHch der Initiative und Opferwilligkeit des Vereins für
die Geschichte Ost- und Westpreußens zu verdanken, der die
Kosten des Druckes übernahm und auch das Kgl. Kultus-
ministerium durch Vermittlung der Universität für das Unter-
nehmen interessierte. Schon ein Jahrzehnt früher hatte der
damalige Archivassistent Wittich eine Abschrift von der Ma-
trikel für die Jahre 1544—1655 zwecks Herausgabe genommen.
Die durch Wittichs Tod unterbrochene Arbeit wurde jetzt
durch die Oberlehrerin S. Meyer zu Ende geführt. Dem
Herausgeber, der sich schon durch die Veröffentlichung der
Leipziger Matrikel auf diesem Gebiet bekannt gemacht, fiel
die Vergleichung der Abschrift mit dem Original und die
Vorbereitung für den Druck zu. Das Ganze, die Zeit bis
1829 umfassend, ist auf zwei Bände berechnet, wovon der
erste Band, der auch eine ausführliche Einleitung bringen
wird, noch im Laufe dieses Jahres erscheinen soll. Der Her-
ausgeber hebt die hohe Bedeutung der Königsberger Hoch-
schule für die altpreußischen Lande wie für die benachbarten
baltischen Provinzen und den skandinavischen Norden her-
vor, betont aber anderseits auch mit Nachdruck, daß sie
stets auch mit dem deutschen Mutterlande in inniger Ver-
bindung geblieben. Dies kann man allenfalls, was die Schüler
angeht, für das östliche Deutschland bis zur Elbe gelten lassen,
aber auch hier nur mit Einschränkungen: im Westen und
Süden des Reiches, ebenso in Österreich, der Schweiz und
den Niederlanden war, nach dem z. Z. vorüegenden Bruch-
stücke zu urteilen (1544—1630), ein nennenswerter Einfluß
Deutsche Landschaften. 163
der Albertina nicht zu verspüren. Das eigentliche Ausland,
abgesehen von den nordischen Staaten, fällt für Königsberg
ganz weg; in den ersten 50 Jahren sind mir nur drei Aus-
länder begegnet, zwei Schotten und ein Gallus exul. Doch
darüber dürfen wir von den Registern genaueren Aufschluß
erwarten. Es ist bemerkenswert, daß, trotzdem die Preußen
sich jetzt einer eigenen Landesuniversität erfreuten, der Ab-
zug nach den altbeliebten benachbarten Hochschulen, vor-
nehmlich nach Wittenberg (vgl. die Zusammenstellung von
Freytag), ungeschwächt fortdauerte. Selbst nach dem fernen
Straßburg sandten die Herzoge ihre Stipendiaten. Man wird
in den deutschen und ausländischen Studentenverzeichnissen
manchem preußischen Studenten begegnen, dessen Namen
man in der Königsberger Matrikel vergeblich sucht. — Die
Vorlage leidet, wie es scheint, wie alle älteren Matrikeln, an
manchen Mängeln. So fehlt in den ersten Jahren vielfach
die Herkunftsbezeichnung der Studierenden; anderseits
kehren manche Namen öfter wieder. Manchmal hat der
Schreiber selbst auf frühere Einträge verwiesen (z. B. bei
Joh. Lobartus 1562, 1582, 1590), bei andern kann man zweifel-
haft sein, ob man es mit ein und derselben Person zu tun
hat (1561 Paul. Kruger Regiomontanus, 1573 Paul. Krueger
Lebnicensi s cum alicj uando Argen toratiliteris operamdedisset).
Da 1564 ein Träger dieses Namens mit Fabian v. Dohna nach
Straßburg zog (Krollmann, Selbstbiogr. d. Fabian v. Dohna
S. 2), so dürften beide Einträge sich auf ein und dieselbe
Person beziehen. Ebenso sind wohl 1544 Nr. 275 Zachar.
Weiß, 1545 Nr. 48 Zach. Albinus und 1547 Nr. 33 Zach.
Weiße Sil. identisch (vgl. Biogr. Index zu d. Acta Nat. Germ.
Univ. Bonon. Nr. 4103). Eine Erklärung seitens des Heraus-
gebers wäre hier am Platze gewesen.
Straßburg i. E. Knod.
Das Herzogtum Schleswig in seiner ethnographischen und natio-
nalen Entwicklung. III. Abt. V^on A. Sach. Halle a. S.
1907. 510 S.
Dieser Schlußband des Werkes verfolgt eingehend die Ent-
wicklung der nationalen und sprachlichen Verhältnisse des
Herzogtums Schleswig vom Mittelalter bis zur neuesten Zeit
11*
164 Literaturbericht.
und weist insbesondere die Ursachen von Rückschritten und
Fortschritten im Ringen der Dänen und Deutschen um Schleswig
nach. Die Darstellung des Verfassers ist von drei Gesichts-
punkten beherrscht, daß vor den Juten im Herzogtum Schleswig
die Angeln saßen, ein den Sachsen nahe verwandter Stamm,
der später auswanderte, daß die Juten ein von den Dänen
wesentlich verschiedener, den Westgermanen sprachlich näher
stehender Stamm, daß eine dänische Einwanderung ins Herzog-
tum Schleswig nicht nachzuweisen ist, sondern die Juten ledig-
lich dem stärkern Einfluß der dänischen Nationalität und Sprache
früh anheimfielen. Die Ausführungen Sachs, die sich auf ein
sehr bedeutendes urkundliches Material gründen, verdienen an-
gesichts der Tatsache, daß dänischerseits das „Manuel histo-
rique'^ gleichzeitig die Nationalitätenfrage in Schleswig erörtert,
ganz besonders eingehende Beachtung und Erwägung.
Kiel. E. Daenell.
Manuel Historlque de la Question du Slesvlg, documents, cartes,
pl^ces justiflcatlves et renselgnernents statistiques, publik
sous la diredion de Franz de Jessen. Copenhague. 1906.
473 S. 20 M.
Das Original dieses Werks : „Haandbog i dei nordsles-
vigske Spörgsmaals Historie" erschien bereits im Jahre 1901.
Der Inhalt der vorliegenden französischen Ausgabe ist nicht
unbeträchtlich erweitert und bereichert. Der letzte Abschnitt
der dänischen Ausgabe, der eine Reihe bedenklicher und nicht
zutreffender Formulierungen und Aussprüche enthält, ist in
der französischen Ausgabe weggelassen. Zustimmend zur
dänischen Ausgabe hat sich hier in der Histor. Zeitschrift
Bd. 93, S. 323 der Däne Aage Friis geäußert, zur französischen
gleichfalls zustimmend M. Mackeprang in den Sönderjydske
Aarböger 1901, S. 309 ff.
Jedoch kann das Werk in vielen Punkten durchaus nicht
als zuverlässiger, unparteiischer Leiter durch die oft verwickelten
Fragen der Geschichte Schleswigs angesehen werden. Und
wenn es sich im Vorwort für veridlque ausgibt, so muß da-
gegen protestiert werden. Ich kann mich mit einem Verweise
auf die kleine sachliche und geschickte Schrift eines Unge-
nannten: „das dänische Manuel historique de la question du
Deutsche Landschaften. 165
Sleswig in anderer Beleuchtung" (Flensburg 1907) begnügen.
Das Werk ist vielmehr und ist auch beabsichtigt zu sein eine
Agitationsschrift. Der Umstand, daß den englischen Journa-
listen bei ihrem Besuch in Kopenhagen 1907, danischen Zei-
tungen zufolge, das Buch überreicht wurde, besagt ja auch
genug. Es soll, kurz gesagt, mit literarischen Waffen dem Aus-
lande klar gemacht werden, daß Dänemark von den Deutschen
vergewaltigt worden ist und noch wird. Das Ausland soll in
ihm einen „zuverlässigen" Wegweiser erhalten zur Beurteilung
der Schleswiger Frage, die seit mehr als 40 Jahren noch un-
gelöst sei. Und das wissenschaftliche Gewand, in das die
nationale Agitation sich kleidet, dürfte allerdings nicht ver-
fehlen, außerhalb Deutschlands da, wo man uns übel will, den
Eindruck zu erwecken, den ein französischer Referent — aller-
dings mit Bezug auf ein anderes Buch — formuliert in dem
Satze: „le Sleswig est un pays danois ä tous les points de
viie et constitue une part'ie inalidnahle du Dänemark" {Revue
historique 1907, Bd. 93, S. 266).
Kiel. E. Daenell.
Die Hanse und Holland bis zum Utrechter Frieden 1474. Von
Kurt Stahr. Marburger Dissertation 1907. Marburg. 83 S.
und 2 Beilagen.
Es ist eine fleißige Erstlingsarbeit, die unter gründlicher
Heranziehung der von selten des Hansischen Ueschichts-
vereins veröffentlichten Akten eine Darstellung der Bezie-
hungen zwischen der Hanse und Holland von etwa der Mitte
des 14. Jahrhunderts bis zum Utrechter Frieden 1474 gibt,
Beziehungen, die seit der Wende des 14. Jahrhunderts immer
bestimmender beeinflußt werden durch die vordringende
Konkurrenz der Holländer im Ostseehandel. Stahr ent-
ledigt sich seiner Aufgabe im Anschlüsse an die Ausführun-
gen, die ich in meiner „Blütezeit der deutschen Hanse" und
ihr voraufgegangenen Abhandlungen zum Verständnis dieses
wichtigen Abschnitts in der hansischen wie in der holländi-
schen Geschichte gegeben habe. Besonders ausführlich ist
er über die zum Utrechter Frieden 1474 führenden Unterhand-
lungen beider Teile, deren Beschwerden die Beilage 2 zugleich
mit den Einwendungen des Gegners und den getroffenen Über-
166 Literaturbericht.
einkünften in übersichtlicher Form zusammengestellt. Beilage 1
gibt eine Nebeneinanderstellung der Dordrechter Zollsätze nach
den Rollen von 1287, 1340, 1358, 1363 und 1389.
Kiel. E. Daenell.
Zur Entstehung der Verfassung bairisch-österreichischer Städte.
Von Johannes Lahusen. Berlin und Leipzig, Dr. Walther
Rothschild. 1908. (Abhandlungen zur mittleren und neueren
Geschichte, herausg. von G. v. Below, H. Finke, Fr. Meinecke.
Heft 5.) 78 S.
Gustav Winters grundlegende Arbeiten auf dem Gebiete
des österreichischen Städtewesens haben, von Wien und Möd-
ling abgesehen, nicht die entsprechende Verwertung und Fort-
führung gefunden. Man konnte es daher mit Freude be-
grüßen, daß der Verfasser obiger Abhandlung sich der zwar
mühevollen, aber gewiß nicht undankbaren Aufgabe ange-
nommen hat, und es ist anzuerkennen, daß er mit bestem
Erfolge sich in die Quellen und die ortsgeschichtliche Literatur
eingearbeitet und es verstanden hat, die erste Entwicklung der
von ihm behandelten Städte entsprechend den allgemeinen
Ergebnissen der neueren städtegeschichtlichen Forschung klar-
zulegen. Darin bedeutet seine Abhandlung jedenfalls einen
wichtigen Fortschritt. Vollständig gelöst ist aber die Aufgabe
noch nicht. Für diesen Zweck hätte die Untersuchung und
Darstellung vor allem nach zwei Seiten hin auf breiterer
Grundlage aufgebaut werden müssen. Man erfährt nicht, von
welchen Gesichtspunkten sich Lahusen bei der Auswahl der
von ihm behandelten Städte leiten ließ, man weiß daher auch
nicht, warum von bayrischen Städten gerade Salzburg und
Passau berücksichtigt, von österreichischen etwa Freistadt,
Zwettl und Eggenburg weggelassen sind. Salzburg kommt
für die österreichischen Städte gar nicht, Passau nur in sehr
beschränktem Maße in Betracht. Um die Entstehung des
österreichischen Städtewesens vollständig und deutlich zu er-
fassen, wäre es dann notwendig gewesen, die Märkte in ihrer
Gesamtheit zu beachten; hier liegen, worauf schon Winter
hingewiesen hat, die Anfänge einer eigenartigen Entwicklung,
während die Stadtwerdung zumeist durch eine gesetzgeberische
Handlung erfolgt ist. Endlich hätte es sich empfohlen, den
Österreich. 167
Stoff mit Rücksicht auf die Ortsherrschaft, in erster Reihe den
Bischof von Passau und den Landesherrn, zu scheiden. Auf
Einzelheiten einzugehen, wird sich mir an anderer Stelle Ge-
legenheit bieten. Hier möchte ich nur darauf hinweisen, daß
L. sich in allzu große Abhängigkeit von Vancsas Geschichte
Nieder- und Oberösterreichs begeben hat (vgl. Gott. Gel. Anz.
1908, 295 ff.), was sich namentlich in der Einleitung fühlbar
macht. Für Salzburg war das Urkundenbuch des Hochstifts
stärker auszubeuten. Bei Passau nimmt L. für DO. 11. 137 die
von Strauß und Dopsch vorgeschlagene „freie Übersetzung"
von nihilominus mit „ebensowenig" an (S. 19). Die Freiheit
darf aber doch nicht bis zum Gegenteil der Wortbedeutung
getrieben werden, um so weniger, als, soviel ich feststellen konnte,
das später häufiger gebrauchte Wort in Diplomen Ottos 11. sich
nur in dem ebenfalls von dem Notar Willigis C. verfaßten
D. 167a, und zwar in seiner rechten Bedeutung findet. Für
Krems war die Abhandlung Johann Strobls (18. Jahresbericht
der nö. Landesoberrealschule Krems 1881) zu beachten.
Graz. Karl Uhlirz.
Das Judenbuch der Scheffstraße zu Wien (1389—1420). Im Auf-
trage der Historischen Kommission der Israelitischen Kultus-
gemeinde zu Wien herausg. von Dr. Artur Goldmann. Mit
einer Schriftprobe. Wien und Leipzig, Wilh. Braumüller.
1908. XLII u. 148 S. mit 1 Faksimile. 5 M.
Das Wiener Ghetto, seine Häuser und seine Bewohner. ... Im
Auftrage der Historischen Kommission usw. bearbeitet von
Dr. Ignaz Schwarz. Mit 2 Plänen und 7 Textabbildungen.
Ebenda 1909. XII u. 314 S. (Quellen und Forschungen zur
Geschichte der Juden in Deutsch-Österreich. 1. und 2. Bd.)
In vortrefflicher und würdiger Weise leitet die Historische
Kommission der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde ihre
Tätigkeit mit zwei Veröffentlichungen ein, die allgemeine Be-
achtung verdienen. So hoch der gesellschaftliche und wirt-
schaftliche Einfluß zu veranschlagen ist, den die Wiener Juden
ungeachtet wiederholter Austreibung geübt haben und noch
üben, so wenig entspricht dem der Vorrat an geschichtlichen
Denkmälern und die bisherige Bearbeitung der erhaltenen.
Gewinnen diese, in erster Linie Urkunden und Amtsbücher,
168 Literaturbericht.
dadurch an Wert, so ist es höchst verdienstlich, daß sie nun-
mehr in sorgfältiger Ausgabe der Benutzung zugänglich ge-
macht werden.
An erster Stelle steht das Grundbuch der Scheffstraße,
des Geländes zwischen der Stadtmauer an dem Stubentor
und dem Wienflusse bis zu seiner Mündung in den Donau-
arm, das der jeweiligen Herzogin zugewiesen war und von
ihrem Amtmann geleitet wurde. Hier hatten sich Handwerker
und Gewerbetreibende angesiedelt, die mit dem Schiffsverkehr
aus Bayern zu tun hatten oder auf das Wasser angewiesen
waren, wie Müller und Fischer, zumeist Leute geringen
Besitzes, die des Geldleihverkehrs mit den Juden bedurften.
Dadurch wurde das älteste erhaltene Grundbuch der Scheff-
straße vom Jahre 1389 zu einer Quelle für die Geschichte der
Wiener Judengemeinde. Es ist mit einem zweiteiligen Satz-
buche für Verpfändungen bei Geldgeschäften der Christen
untereinander und der Christen mit Juden verbunden. Eben
das letztere, das eigentliche „judenpuch", bildet den Gegen-
stand der vorliegenden Ausgabe, während die in dem Grund-
buche und dem Christenbuche enthaltenen, auf Juden bezüg-
lichen Stellen als Nachlese mitgeteilt werden. Die Ausgabe
weist alle Sorgfalt und Sachkenntnis auf, die man bei dem
Herausgeber gewohnt ist. In der Einleitung unterrichtet er
uns über die aus den Geldgeschäften abzuleitenden recht-
lichen und wirtschaftlichen Grundsätze und bietet damit einen
wertvollen Beitrag zur Geschichte der jüdischen Geldwirtschaft.
Reichlichen Aufschluß gewähren auch seine Ausführungen
über die in dem Judenbuche enthaltenen Judennamen. Im An-
hang findet man wichtige Aktenstücke zur Geschichte der
Judenverfolgung von 1420 und 1421, die Wiener Geserah (Ver-
folgung, noch erkennbar in dem dialektischen Geseres) und
die Urteilsverkündigungen von 1421. Die Geserah ist ein
allerdings nur in späteren Handschriften und Drucken ent-
haltener Bericht, der nach Goldmanns Ausführungen auf
eine zeitgenössische Vorlage, wohl ein Sendschreiben über
die Leiden der Wiener Juden, zurückgeht. Wegen ihrer
Sprache ist die Geserah bisher wenig beachtet worden, und
es ist Goldmann zu danken, daß er durch Übersetzung der
eingestreuten jüdischen Worte und sorgfältige Textbearbeitung
Frankreich. 169
diesen Bericht von ergreifender Eindringlichkeit bequem be-
nutzbar gemacht hat. Beigegeben ist dem Buche das Faksi-
mile der ersten Seite des Judenbuches.
Mit der eigentlichen Wiener Judenstadt beschäftigt sich
das zweite Buch, das einen wichtigen Beitrag zur geschicht-
lichen Topographie Wiens liefert. In übersichtlicher Weise
werden unter Beigabe von Plänen, Abbildungen und Ta-
bellen die finanziellen Folgen der Geserah von 1421, die
Geschichte der ersten Judenstadt von der Mitte des 13. Jahr-
hunderts bis 1421, die Entstehung und Entwicklung der neuen
Judenstadt in dem Untern Werd (Leopoldstadt) vom Jahre 1626
bis zur dritten Austreibung im Jahre 1670 dargestellt. Sehr
reichhaltig und wichtig sind die Beilagen, ein Häuserverzeichnis
mit genauer Wiedergabe der Grundbuchseintragungen und
Urkundenstellen (S. 61 ff.), das Grundbuch von 1632 (S. l%ff.),
die Beschreibung und Schätzung der Judenstadt von 1660
(S. 227 ff.), die Auszüge aus den städtischen Totenbüchern
von 1648 bis 1669 (S. 254ff.). Die Namenregister berück-
sichtigen nur die Hausbesitzer, wiewohl für die Geschichte
der jüdischen Namen auch die anderer Personen von Wert
gewesen wären.
Graz. Karl Uhlirz.
Cahiers de dole'ances des coinmunaute's en 17S9, I. Bailliages de
Boulay et de Bouzonville. Von N. Dorvaux und P. Les-
prand. Bd. 9 der Quellen zur lothringischen Geschichte,
herausgegeben von der Gesellschaft für lothringische Ge-
schichte und Altertumskunde. Metz 1908. XV u. 547 S.
Seit einigen Jahren sind in Frankreich auf Anregung der
Volksvertretung und der Zentralbehörden in den einzelnen
Departements Arbeitskommissionen ins Leben getreten, um
die wirtschaftliche Gesamtlage des Volkes zum Beginne der
großen Revolution zu erforschen. In dem Quellenmaterial
nehmen die Cahiers de doUance, die Beschwerden der ein-
zelnen Gemeinden, eine wichtige Stelle ein. Von der Kom-
mission des Departements Meurthe-et-Moselle wurde im Jahre
1907 ein Band veröffentlicht, der das zur Provinz „les Trois-
Evech^s" gehörige Amt Vic — größtenteils im heutigen Be-
170 Literaturbericht.
zirke Deutsch-Lothringen gelegen — umfaßte. Durch eine
dankenswerte Verständigung der lothringischen Kommission
mit der des Nachbarlandes blieb es jener vorbehalten, die
Akten zu veröffentlichen, die sich weiter auf Deutsch-Loth-
ringen beziehen. Der vorliegende Band umfaßt die zum ehe-
maligen Herzogtum Lothringen gehörigen Ämter Bolchen und
Busendorf, es sollen folgen die Ämter Dieuze, Diedenhofen,
Metz. Eine kurze Einleitung unterrichtet gut über die Art
der Herausgabe: die Beschwerdeschriften selbst werden in
extenso gegeben, ihnen selbst sind, soweit sie sich in den
Akten vorfinden, die Steuern der einzelnen Gemeinden vorauf-
geschickt; über die Erhaltung des Materials, über die Zu-
sammensetzung der beiden Ämter, die durch zwei Karten
illustriert wird, sowie über die Persönlichkeiten der Amt-
männer und ihrer Stellvertreter. Die Beschwerdeschriften sind
dann alphabetisch nach den einzelnen Ortschaften geordnet;
während die des Amtes Bolchen durchweg in französischer
Sprache abgefaßt wurden, finden sich unter denen des Amtes
Busendorf zahlreiche deutsche.
Die Beschwerden, die die einzelnen Ortschaften vor-
bringen, kehren naturgemäß oft wieder. Von allgemein politi-
schen Forderungen werden häufig verlangt: Einrichtung von
Provinzialständen, Verbesserung der Justiz und schnellere Be-
endigung der Prozesse, Abschaffung der Soldaten in den Pro-
vinzen, gleiche Lasten für die Geistlichen und den Adel wie
für den gemeinen Mann, Nachprüfung der Privilegien des
Klerus, namentlich der Abteien, die meistens auf Kosten der
königlichen Rechte usurpiert seien. Gegenüber diesen politi-
schen überwiegen weit die sozialen und wirtschaftlichen For-
derungen, die die gedrückte Lage der lothringischen Land-
bevölkerung am Schluß des Anden regime kennzeichnen; sie
ist um nichts besser gestellt als die Bewohner der kleinen
deutschen Territorien und Herrschaften. In erster Linie sehnte
sich der Bauer nach einer Verringerung oder gänzlichen Auf-
hebung der gemessenen Dienste und der Rechte der Seigneurial-
herren, deren Einkünfte sich größtenteils aus jenen Leistungen
und aus der Pacht der Bauern zusammensetzten, nach der
Abschaffung des Lederstempels und des Salzzolles, also staat-
licher Steuern, nach einer Verhinderung der Holzausfuhr nach
Frankreich. 171
Holland und einer Verminderung des Ankaufes durch die
Salinen. Gelegentlich äußert sich auch der Haß gegen die
Juden, die durch ihren Wucher das platte Land hart be-
drängten, so daß der Bauer die Beschränkung ihrer Wohn-
sitze innerhalb der Städte wünschte, eine Erscheinung, die
im 18. Jahrhundert auch in süd- und mitteldeutschen Terri-
torien, z. B. im ehemaligen Kurhessen, wiederkehrt. Bemer-
kenswert ist, daß sich nirgends ein politischer Gegensatz
gegen das Königtum oder ein geistiger gegen die Kirche
findet.
Bei dem niedrigen Stande der Schulbildung des Land-
volkes und bei der Abhängigkeit von Mittelspersonen im Ver-
kehr mit den staatlichen oder herrschaftlichen Behörden ist
wohl als sicher anzunehmen, daß ein guter Teil der Be-
schwerden nicht dem selbständigen Beschlüsse der Gemeinde-
versammlungen entsprungen ist, sondern von jenen verfaßt
wurde; einzelne erkennen ganz naiv an, daß sie sich der Auf-
gabe nicht gewachsen fühlen und sich den weiseren Mitteln
zur Abhilfe von Mißständen anschlössen, die etwa eine be-
nachbarte größere Gemeinde vorgeschlagen habe; und schließ-
lich läßt ein Vergleich einzelner Beschwerdeschriften keinen
Zweifel darüber, daß gedruckte Formulare in Umlauf gewesen
sind, die als Vorlagen dienten. Somit bedarf es einer sehr
genauen Einzelkritik, ehe sie als Grundlage für eine Darstel-
lung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der fran-
zösischen Provinzen vor der Revolution verwertet werden.
Aber trotz aller Bedenken wird sich ein reiches Material er-
geben, das die Gründe ersehen läßt, aus denen heraus der
Gedanke der Revolution in so kurzer Zeit das ganze Land
bis in seine entlegensten Dörfer hinein ergriff; dieses Problem
bringen sie der Lösung näher. Die leitenden Köpfe ver-
standen es, dem gemeinen Mann seine soziale und wirtschaft-
liche Not fühlbar zu machen, sie ihm so zum Bewußtsein zu
bringen, daß er, bei aller Königstreue gerade in Lothringen,
doch von den neuen Ideen der Umwälzung gepackt und hin-
gerissen wurde. Für die Erklärung der psychologischen Vor-
gänge in den weiten Schichten der Landbevölkerung bilden
diese Beschwerdehefte gleichfalls ein wertvolles Quellenmaterial,
selbst wo der Inhalt nur fingiert ist. Wir können nur wünschen.
172 Literaturbericht.
daß die neue Publikation der lothringischen Kommission recht
bald guten Fortgang nimmt.
Schöneberg-Berlin. E. Müsebeck.
Marcel Marion, La vente des biens nationaiix pendant la Revo-
lution avec etiide speciale des ventes dans les ddpartements
de la Gironde et du Cher. Paris, Honore Champion. 1908.
XVIII u. 448 S. 10 Fr.
Die Forschung über die Nationalgüterveräußerung hat in
den letzten Jahren erfreuliche Fortschritte aufzuweisen, und
das Buch Marions, das von der Academie des Sciences morales
et politiqnes mit dem Prix Rossi ausgezeichnet wurde, be-
deutet eine weitere Etappe, und vielleicht die wichtigste bis-
her erreichte, auf dem Wege zur endlichen Lösung dieses so
schwierigen und so heiß umstrittenen Problems. Seit längerer
Zeit hat sich die Ansicht durchgesetzt, daß die Durcharbei-
tung der in den Departementalarchiven aufbewahrten Ver-
kaufsprotokolle unerläßlich ist, um zu einem einigermaßen
sichern Ergebnis zu gelangen, und so hat auch M. die Ver-
kaufsprotokolle zweier ihm besonders vertrauten Departe-
ments, der Gironde und des Cher, zur Grundlage seiner Arbeit
gemacht. Obwohl die Durchsicht dieser Dokumente eine fast
übermenschliche Arbeitsleistung bedeutet, hat sich der Ver-
fasser es nicht verdrießen lassen, noch eine Fülle weiterer
Quellen, wie z. B. die Akten der Enregistrementsbehörden
sowie der Notare, heranzuziehen, und außerdem verfügt er
über eine staunenswerte Lokalkenntnis, die es ihm gestattet,
auch mündliche Überlieferungen, freilich mit großer Vorsicht,
zu verwerten. Selbstverständlich hat er auch die schon recht
ansehnliche Literatur, die andere Gegenden Frankreichs be-
trifft, herangezogen*), deren Ergebnisse mit den von ihm selbst
gewonnenen verglichen und, soweit es angängig war, ver-
allgemeinert.
Das Werk schildert ausführlich den Verlauf der National-
güterveräußerung in ihren verschiedenen Phasen von den
') Nur die wertvolle Arbeit des Grafen zu Solms-Rödelheim,
Die Nationalgüterverkäufe im Distrikt Straßburg 1791 — 1811 (Straß-
burg 1904), scheint ihm entgangen zu sein.
Frankreich. 17.^
ersten Zeiten der Revolution bis zum Ende des Kaiserreichs,
ja auch die Entschädigung der Emigranten unter der Restau-
ration, von den besonderen V^erhältnissen der beiden Departe-
ments Cher und Gironde ausgehend, aber stets im Zusammen-
hang mit den allgemeinen Begebenheiten der Epoche. Es
verdient hervorgehoben zu werden, daß sich weder in der
Gironde noch im Cher irgendwelche Abneigung der Bevölke-
rung gegen den Ankauf von Kirchengütern nachweisen läßt,
daß der Adel und sogar Geistliche sich daran beteiligt haben,
eine Beobachtung, die auf die meisten Gegenden f'rankreichs
zutrifft, so daß man den Widerstand der kirchlich gesinnten
Bevölkerung, der sich in einigen Bezirken, wie z. B. im Elsaß,
zeigte, als eine anormale Erscheinung bezeichnen muß. Auch
von den sog. schwarzen Banden hat M. in den von ihm
untersuchten Departements keine Spur gefunden. Ein Gesichts-
punkt, auf den Verfasser wiederholt aufmerksam macht und
auf den bisherige Forscher meist nicht geachtet haben, ist
der, daß der Zuschlagspreis keineswegs für den wirklich ge-
zahlten Preis entscheidend ist, daß es bei dem raschen Sinken
des Assignatenkurses nicht nur darauf ankommt, den Kurs im
Augenblick des Verkaufs, sondern auch den Kurs zur Zeit der
jeweiligen Zahlungstermine festzustellen, um zu einem Urteil
über das finanzielle Ergebnis der Verkäufe zu gelangen. Im
ganzen gilt auch für die Departements Gironde und Cher,
daß die Nationalgüter, insbesondere die Kirchengüter, gut ver-
kauft, aber schlecht bezahlt wurden. Die Tatsache, daß die
Nationalgüterveräußerung als Finanzoperation total mißglückt
ist, ist über jeden Zweifel erhaben.
Aber die Nationalgüterveräußerung ist mehr als eine bloße
Episode der Revolutionsgeschichte, und wenn die Frage nach
ihrer Bedeutung die Gemüter so vielfach beschäftigt hat und
noch immer beschäftigt, so gilt dies nicht ihren ephemeren
finanziellen, sondern ihren großen dauernden wirtschaftlichen
und sozialen Wirkungen, oder m. a. W. es gilt festzustellen,
welchen Einfluß diese enorme Besitzumwälzung auf die Ver-
mögens- und insbesondere auf die Grundbesitzverteilung in
Frankreich ausgeübt hat. Es ist außerordentlich zu bedauern,
daß M. nicht eine Übersicht über die Verteilung und Nutzung
des Grundeigentums in den beiden von ihm behandelten De-
174 Literaturbericht.
partements vor 1789 seinem Werke vorangestellt hat; wir
können zwar aus seinem Buch impiicite entnehmen, daß der
Grundbesitz des Adels im Departement Cher überaus be-
deutend war, viel bedeutender als z. B. in der Gironde, aber
es wäre doch sehr interessant gewesen, von einem so aus-
gezeichneten Kenner wie M. noch mehr darüber zu erfahren.
Eine Frage, die bisher m. W. noch nie behandelt worden ist,
ist die, welche Bedeutung dem bürgerlichen Grundeigentum
vor der Revolution zukommt, und — das sei hier gleich be-
merkt — auch über die Nutzung des während der Revolution
durch die Bourgeoisie erworbenen ländlichen Grundeigentums
wissen wir bisher herzlich wenig. Die Geschichte und das
Wesen der Bourgeoisie nirale verdiente einmal eine eingehende
Behandlung. Aber es hieße von der Arbeitskraft eines Ein-
zelnen vielleicht Unmögliches verlangen, wenn man die Be-
antwortung aller dieser Fragen fordern würde, und auch so
bietet die Arbeit M.s eine Fülle der wertvollsten Ergebnisse.
Es steht fest, daß bei den Verkäufen der Kirchengüter die
Bourgeoisie in den beiden Departements und auch wohl in
den meisten anderen Bezirken den größten Anteil erworben
hat. Aber wenn dies auch zuzugeben ist, so ist es anderseits
sicher, daß auch die bäuerliche Bevölkerung sich in den
beiden Departements rege an den Verkäufen beteiligt und
einen in den einzelnen Gemeinden freilich sehr verschiedenen
Anteil gekauft hat. In der Nähe der großen Städte, bei Bor-
deaux ebenso wie bei Paris, Lyon oder Straßburg, machte sich
der Einfluß der städtischen Bevölkerung besonders geltend.
Von den Emigrantengütern hat die bäuerliche Bevölkerung
nach den Feststellungen M.s ungefähr ebensoviel erworben
wie die städtische. Unter den Bauern haben wieder diejenigen
am meisten gekauft, die bereits Grundeigentum besaßen; doch
gab es auch manche Besitzlose, denen es bei der National-
güterveräußerung gelang, eine Scholle Landes zu erwerben.
M. hat mit vollem Recht darauf aufmerksam gemacht, daß es,
um die Tragweite der Nationalgüterveräußerung zu ermessen,
keineswegs nur darauf ankommt, die ersten Käufer festzu-
stellen; denn in sehr vielen Fällen haben diese ihren Erwerb
sofort oder doch nach kurzer Zeit weiter veräußert, und so ist der
Gewinn der bäuerlichen Bevölkerung, die ja weniger zu speku-
Italien. 175
lativen Zwecken kaufte als die Bourgeoisie, wahrscheinlich
viel größer gewesen, als er in den Verkaufsprotokollen er-
scheint. Es kann als sicher gelten, daß das bäuerliche Eigen-
tum, das ja unzweifelhaft auch vor der Revolution in großem
Maßstab vorhanden war, durch die Nationalgüterveräußerung
außerordentlich vermehrt und gestärkt worden ist, nicht so
sehr dadurch, daß Nichteigentümer Eigentümer wurden, was
übrigens auch häufig der Fall war, als dadurch, daß kleine
und wirtschaftlich schwache Grundeigentümer Gelegenheit
fanden, ihren Besitz zu vermehren und zu befestigen, im
einzelnen sind die Wirkungen in den verschiedenen Departe-
ments und Gemeinden überaus verschieden gewesen, wofür
M. eine Fülle von Belegen liefert'), aber es wird sich nicht
mehr bestreiten lassen, daß die Nationalgüterveräußerung
keineswegs, wie die Feinde der Revolution behauptet haben,
nur einige Spekulanten bereichert, sondern neben der Bour-
geoisie den kleinen und mittleren bäuerlichen Grundbesitz
vergrößert und gekräftigt und damit die Grundlagen der fran-
zösischen Demokratie wenn auch nicht geschaffen so doch
sehr verstärkt hat.
Göttingen. Paul Darmstaedter.
Geschichte Italiens im Mittelalter. Von Ludo Moritz Hartmann.
3. Bd., 1. Hälfte: Italien und die fränkische Herrschaft.
(Geschichte der europäischen Staaten von Heeren, Ukert
usw.; 32.) Gotha, Perthes. 1908. X u. 310 S.
Der Sondertitel dieses das 4. Buch enthaltenden Halb-
bandes trifft insofern nicht ganz zu, als die Zeit bis zur
Kaiserkrönung Karls des Großen schon im Buch 3 behandelt
ist. Die Darstellung setzt ein mit einer dankenswerten Schil-
derung des Zustandes und der Verwaltung Italiens unter
*) Von großer Bedeutung ist z. B. die von Marion gemachte
Beobachtung, daß es den Familien der Emigranten in vielen Fällen
gelungen ist, ihren Besitz ganz oder zum Teil zurückzukaufen.
Im Departement Cher ist der Grundbesitz des Adels nur im ge-
ringen Grade durch die Revolution berührt worden. Von großem
Interesse sind übrigens auch die Folgen der Nationalgüterver-
äußerung für die städtischen Gemeinden, die bisher wenig Be-
achtung gefunden haben und die Marion eingehend behandelt.
176 Literaturbericht.
fränkischer Herrschaft, behandelt dann in Kapitel 2—4 die
Zeit bis zum Vertrage von Verdun, in Kapitel 5 die Erobe-
rung Siziliens durch die Araber und in den beiden Schluß-
kapiteln die Regierung Ludwigs II., wobei die Stellung dieses
Herrschers zu den Päpsten und den unteritalienischen Dingen
naturgemäß im Vordergrunde steht. Bei völlig quellenmäßiger
Begründung seiner Arbeit hat der Verfasser doch mit Recht
eine Häufung von Zitaten vielfach durch den Hinweis auf
ältere Bearbeitungen ersetzt; wenn das besonders bei den nicht
unmittelbar mit Italien zusammenhängenden Reichsangelegen-
heiten (S. 43) geschehen ist, so hätte man doch gewünscht,
daß sich der Vf. hier, schon mit Rücksicht auf den nicht mehr
absehbaren Umfang seines Werkes, eine noch weit größere
Beschränkung auferlegt hätte ; namentlich im Kapitel 4 ver-
schwindet Italien aus der Darstellung so gut wie ganz. Auf
den Inhalt im einzelnen einzugehen, muß ich mir bis zum Er-
scheinen der 2. Hälfte des Bandes vorbehalten; nur bezüglich
der Form will ich noch bemerken, daß man nicht ganz selten
auf Schwerfälligkeiten, ja auf völlig undeutsche Wendungen
stößt; dahin gehören die „einzelnen Unrechtfertigkeiten" und
der „arbeitsteilige Mechanismus" (S. 231 und 232), „sich dar-
über hinaussetzen" und „Abgaben dem Staate abführen"
(S. 52 und 164); ja die Araber lehnen sogar (S. 177) einen
Vertrag „in Anhoffung der reichen Beute" ab und beim Tode
König Lothars wird sofort „von den auf die Beute lauernden
Nachbarn auf eigene Faust die Verlassenschaftsabhandlung
über seine Erbschaft eröffnet" (S. 279).
Brieg. Adolf Schaube.
Recueil des Traite's et Conventions conclus par la Russie avec les
puissances etrangires, piiblie Vordre du Minstere des affaires
etrangeres par F. de Martens. Tome XV.Traites avec la
France 1822—1906. Petersboiirg 1909. XIV u. 836 S.
Herr v. Martens verspricht in der Vorrede zu diesem
15. Bande seiner großartigen Publikation, daß mit dem 16. Bande
die 5. Serie, die Verträge mit der Pforte beginnen würden,
und daß er damit, wenn Zeitverhältnisse und Gesundheit es
gestatten, eine Arbeit zum Abschluß bringen wolle, an die er
Rußland. 177
35 Jahre seines Lebens gesetzt habe.i) Wir wünschen ihm
beides, die Gunst der Zeit und die Spannkraft von Körper
und Geist zur Vollendung der Edition, die uns, trotz aller
Einwände, die wir erheben mußten und noch heute geltend
machen müssen, doch reiche Belehrung und wissenschaftliche
Förderung gebracht haben.
Der historische Kommentar, mit dem M. seine Publikation
zu begleiten pflegt, reicht diesmal bis 1856. Er steht unter
dem Einfluß der These, daß die Russisch-französisch-englische
Allianz das Ziel sei, das das eigentliche Ideal der russischen
Staatsmänner war, aber durch die Ungunst der Verhältnisse
verschoben oder behindert, erst jetzt Wirklichkeit geworden
sei. Wo die Monarchen so weit verblendet waren, daß sie
das Ziel nicht erkannten, habe der politische Instinkt des
Volkes sich dazu bekannt, oder hätten einsichtige Staats-
männer die Härten ihrer Herren gemildert. Nun ist die These
zweifellos falsch. So einfach waren die politischen Richt-
punkte zu keiner Zeit. Bis 1848 hat es einen gelegentlichen
Flirt mit Frankreich gegeben, den Nikolai aufnahm, als er in
dem Präsidenten Napoleon eine sympathische Autokratennatur
zu erkennen glaubte, um ihn bald genug fallen zu lassen.
Mit England dagegen gab es leidliche Beziehungen, sobald
die Tory am Ruder waren; die Freundschaft und das unge-
schriebene Bündnis in orientalischen Angelegenheiten, die
Nikolai 1844 errungen zu haben meint, ruhten auf einer Illu-
sion, die von den englischen Staatsmännern keinen Augen-
blick geteilt worden ist und die im Krimkriege erstarb. Herr
V. M., der übrigens in den letzten, nach der Revolution ge-
schriebenen Bänden weit freier urteilt als vorher und jetzt
mehrfach auf Fehler in der Politik Nikolaus' 1. aufmerksam
macht, steht unter dem Banne der politischen Strömungen
des Augenblicks. Da ich gerade die Periode bearbeite oder
bereits dargestellt habe, die den Gegenstand dieses Bandes
bildet, gehe ich auf Detailfragen nicht ein. Ich will nur be-
merken, daß die Datierungen sorgfältiger behandelt werden
als bisher, daß aber nach wie vor der Stoff, auf den er seine
Darstellung aufbaut, nur der des Petersburger Archivs ist, so
') Herr v. Martens ist inzwischen gestorben.
Historische Zeitschrift (104. ßd.) 3. Folge 8. Bd. 12
178 Literaturbericht.
daß damit notwendig das Bild ein einseitiges wird. Auch
sind diese Petersburger Materialien keineswegs erschöpfend
benutzt worden. Dazu kommt eine souveräne Vernachlässi-
gung der Literatur dieser Zeitperiode.
Im übrigen bleibt des Guten und Neuen so viel übrig,
daß wir allen Grund haben, ihm dankbar zu sein.
Berlin. Theodor Schiemann.
Memoiren der Kaiserin Katharina II. Übersetzung nach dem
von der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften heraus-
gegebenen Original. Mit 12 Porträts und 5 Autographen.
Petersburg, Ausgabe A. S. Ssuworins. 1907. VIII u. 748 S.
(Russisch.)
Die Ssuworinsche russische Übersetzung der Memoiren
Katharinas ist eine direkte Übertragung des unter dem Son-
dertitel: „Autobiographische Aufzeichnungen" erschienenen
12. Bandes, der von der Petersburger Akademie herausge-
gebenen Werke Katharinas 11. Die akademische Edition hat
der verstorbene verdiente russische Kulturhistoriker Pypin
vorbereitet; sie erschien wie die russische Übersetzung 1907,
ist ihr aber in jeder Hinsicht vorzuziehen, da sie die Auf-
zeichnungen der Kaiserin stets in der Sprache des Originals
wiedergibt, das mit geringen Ausnahmen französisch ge-
schrieben ist. Ein Vorzug der russischen Ausgabe liegt nur
in den fünf Faksimiles der verschiedenen Redaktionen. Da-
gegen sind die instruktiven Anmerkungen, mit denen Pypin
den Text begleitet, weggefallen, auch der Index ist gekürzt
worden. An der akademischen Ausgabe vermissen wir nur
eine Übersetzung der wenigen russisch geschriebenen Stücke
in eine der westeuropäischen Sprachen. Für die Geschichte
Katharinas II. ist die Edition der Memoiren von unschätzbarem
Wert. Erst jetzt liegt die Möglichkeit vor, sie kritisch zu be-
arbeiten, und das ist eine Aufgabe, die durchaus gelöst werden
muß. Die Aufzeichnungen der Kaiserin werden in beiden
Ausgaben in gleicher Reihenfolge wiedergegeben. — Wir
folgen der Ssuworinschen Ausgabe (Autographie des Ori-
ginals):
1. Memoires comences le 21 d'Avril 1771. Dedie a Mon
Amte la Comtesse Bruce nee Comtesse Roumanzof a laquelle
Rußland. 179
je puis tont dire sans qiie cela iire a consequence. Pag. 1
bis 72, reicht bis 21. August 1745, dem Hochzeitstage Katha-
rinas. Der französische Text ist in russischer Übersetzung
wiedergegeben, dazu eine Seite Faksimile des französischen
Originals in der Handschrift Katharinas.
2. Seconde Partie (Fortsetzung aus dem Jahre 1791)
A Monsieur le Baron Alexandre Czerkassof du corps duquel
je Suis engagde en lionneur de iirer tous les jours au moins
au iclat de rire ou bien aussi de dispuies avec lui depuis le
matin jusqu'au soir, parceque ses deux plaisirs sont equi-
valent chez Lui, et que j'aime a faire plaisir a mes amis.
Ediert wie oben. Pag. 74—142, reicht bis zur Reise Katha-
rinas nach Moskau 1748.
3. Memoiren 3. Teil, ohne Faksimile. Übersetzung nach
dem französischen Original reicht bis 1750, pag. 143 — 194.
4. Chronologische Notizen von 1746 bis 1751 und von
1749 bis 1750. Eine Disposition zu den vorausgegangenen
Aufzeichnungen. Das Original französisch.
5. Eigenhändige Memoiren Katharinas II. mit französischem
Faksimile; in russischer Übersetzung. Einleitung: La fortune
nest pas aussi aveugle qu'on ce l'iniagine, eile est souvent
le resultat d'une longue suite de mesure juste et precise non
apercue par le vulgaire qui ont precedie Vdvenement, eile est
encore dans les personnes plus particulierement un resultat
des qualit^s du caractere et de la conduite personelle j'en ferai
le sollicisme suivant.
Les qualites et le caractere seront la majeure.
La conduite la mineure.
La fortune ou Vinfortune la conclusion.
En voifi deux exemples frapans.
Catharine IL
Pierre II L
Abschnitte: Pierre III pag. 203 — 316, bis Ende 1750.
Memoiren 2. Teil, pag. 317— 461, reicht bis zum 17. April 1759.
Disposition (Plan), Ende 1756—1759, pag. 462— 466. Dies ist
bis pag. 461 der von Herzen gedruckte Text.
6. Memoiren. Kurze Redaktion, pag. 467—499, wahrschein-
lich für Poniatowski Ende der 50er Jahre geschrieben. Über-
setzung nach dem französischen Original.
12»
180 Literaturbericht.
7. u. 8. Zwei kurze Redaktionen pag. 500 — 522 von denen
die zweite inhaltlich mit dem bekannten Brief Katharinas an
Poniatowski 1762 identisch ist.
9. Aufzeichnungen der Kaiserin in russischer Sprache:
Krankheit und Tod der Kaiserin Elisabeth. Letzte Gedanken
der Kaiserin Elisabeth, pag. 523—545.
10. Occasions perdues: „Ce que je sais et ce dont je me
souviens et qui doit etre inserd dans les memoires ou du moins
leurs Servir d'Apendix/ pag. 546—550, Übersetzung.
11. Anekdoten. Anweisungen für den Kaiser Peter 111.
Übersetzung aus dem Französischen.
12. Briefe der Kaiserin an Stanislaus Poniatowski, pag. 560
bis 582, Übersetzung,
13. Historische Bemerkung: Zustand Rußlands im Juli
1762, pag. 583—584, Übersetzung.
14. Drei kurze Ansätze zu den Memoiren in russischer
Sprache, pag. 585 — 590.
15. Den Schluß, pag. 591—720, bilden Historische Notizen,
Betrachtungen, Briefe, Polemiken und Verwandtes, unter denen
die bedeutendsten Stücke die „Aufrichtige Beichte", Brief an
den Fürsten Polemkin aus dem Jahre 1774, und ein zweiter
Brief der Kaiserin an denselben vom Juni 1794 sind. Fast
sämtliche Stücke dieses Abschnitts sind im Original fran-
zösisch.
Berlin. Theodor Schiemann.
Notizen und Nachriditen.
Die Herren Verfasser ersuchen wir, Sonderabzüge ihrer
in Zeitschriften erschienenen Aufsätze, welche sie an dieser
Stelle berücksichtigt wünschen, uns freundlichst einzusenden.
Die Redaktion.
Allgemeines.
Als einen „Vertreter der vergleichenden Geschichtsforschung
im 18. Jahrhundert" behandelt M. G. S c hy b er gson in der Hlst.
Viertel]. XII, 3 den finnländischen Historiker „Heinr. Gabriel
Porthan" (1739—1804). Er war ein Schüler von Ihre und stand
zu den Göttinger Kulturhistorikern (Schlözer, Gatterer u. a.) in
persönlichen Beziehungen. Als einer der ersten versuchte er die
vergleichende Betrachtung von Liedern, Traditionen und Sprachen
zu benutzen, um die historische Entwicklung der Finnen und
ihrer Nachbarvölker aufzuhellen: „Er ist der Erfinder der ver-
gleichenden Kulturwörterforschung."
Sehr interessante Probleme behandelt A. Sartorius Frhr.
V. Waltershausen unter dem Titel: „Zwischenstaatliche
Wanderung und Ungleichheit der Menschenrassen" (Ztsch. f.
Sozialw. Xll, 7—9). Er will an Beispielen beweisen, daß die indi-
vidualistische Betrachtungsweise der Wanderungen nicht zureicht,
sondern Gruppentypen aufgestellt und vor allem die Resultate
der werdenden Rassenbiologie hinzugezogen werden müssen, die
eine Rangordnung der Menschenrassen lehrt. Durch diese Ge-
sichtspunkte müssen auch die Gesetzgebungsmaßnahmen geleitet
werden, wozu es vor allem wissenschaftlich zureichender Wande-
rungsstatistiken bedarf. Der Verfasser geht auf die Negerfrage
in der amerikanischen Union, auf Australien und die Zuwanderung
1S2 Notizen und Nachrichten.
der Juden von Osten nach Deutschland näher ein. Er streift
ferner das Problem der geschlechtlichen Rassenmischung und
der Erzeugung von Mischtypen. Endlich hebt er mit Recht her-
vor, daß Kolonialpolitik zugleich Rassenpolitik sein muß.
Die „Internationale Wochenschrift" bringt außer dem Auf-
satz über „Wesen und Werden der modernen Kultur" von W.
L e X i s (Nr. 31—34) aus der 2. Auflage der „Kultur der Gegenwart" I.
die Berliner Rektoratsrede von W. Kahl: „Geschichtliches und
Grundsätzliches aus der Gedankenwelt über Universitätsreformen".
(Nr. 32). Der Redner geht auf die Angriffe Diesterwegs gegen
die Universitäten und die Literatur aus Anlaß des Falls der
Göttinger Sieben, auf die Reformkonferenzen von 1848/49 und
verwandte gegenwärtige Bestrebungen näher ein. Mit Recht weist
er auf die Gefahren der Popularisierung des akademischen Lehr-
betriebes hin; den Schluß bildet eine 100 Nummern umfassende
Literaturübersicht. — In Nr. 37/38 behandelt H. Jäger „die Ent-
deckung naturgesetzlicher Bestimmtheiten in der Geschichte des
Menschengeschlechts". Gegenstand des Aufsatzes ist die Über-
einstimmung zwischen den Theorien von Lamprecht-Breysig und
gewissen Richtungen der modernen Biologie, wobei auch die
Theorie des psychophysischen Parallelismus als Stütze heran-
gezogen wird. Den Wert dieser Analogie erkennt jedoch der
Verfasser selbst S. 1190 f. ganz richtig, wenn er darauf hinweist,
daß allein der psychischen Forschung ein unmittelbarer Einblick
in die Art der seelischen Entwicklung gewährt ist. In der Tat
liefert doch die Biologie der physischen Organismen dafür nicht
mehr als ein bequemes optisches Bild, Kant würde sagen : Schema.
Die Ehrengabe für Karl Lamprecht, dargebracht aus Anlaß
der Eröffnung des Kgl. Sächsischen Instituts für Kultur- und Uni-
versalgeschichte bei der Universität Leipzig {„Studium Lipsiense"),
wird eröffnet durch einen Aufsatz von K. R. B r o th e r u s : „Sind
Kant und Lamprecht unvereinbare Gegensätze?" Wenn man sich
schon wundern muß, diese Frage in dieser Form aufgeworfen
zu sehen, so muß man sich doppelt darüber wundern, daß sie in
der vorliegenden Skizze so wenig beantwortet wird. Sie enthält
eine Darstellung von einigen Punkten der Kantischen Geschichts-
philosophie, die allerdings mit Beziehung auf Lamprecht gewählt
sind; aber erschöpft das das Thema?
Fr. Dittmann, „Der Begriff des Volksgeistes bei Hegel;
zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Begriffs der Entwick-
lung im 19. Jahrhundert." (Beiträge zur Kultur- und Universal-
geschichte, herausg. von K. Lamprecht, Heft 10, 108 S., 3.60 M.
Allgemeines. 183
gibt eine fleißige, obwohl nirgends tiefdringende Zusammenstel-
lung aus Hegels Werken mit besonderer Rücksicht auf seine
historische Praxis. Die gelegentlichen Streiflichter auf die Frage,
wie sich Hegels Lehre vom Volksgeist zu Lamprechts Theorie
der Kulturstufen verhalte, mögen wohl die Veranlassung zu dem
etwas anspruchsvollen Untertitel gegeben haben.
Zur Revue de synth. hist. erscheint ein Beiheft von L. Keau:
„U Organisation des mus^es", das die allgemeinen Fragen der
Einrichtung und Verwaltung erörtert. (45 S., 2 Fr.)
In Heft XXIX, 2 des Archivs f. Sozialw. u. Sozialpol. er-
reicht der mehrfach erwähnte umfangreiche Artikel von E.
Troeltsch über „die Soziallehren der christlichen Kirchen" die
Schwelle, die zu dem Kirchenbegriff des Luthertums und Cal-
vinismus hinüberführt. Wir wissen schon aus des Verfassers
früheren Publikationen, daß er bei aller Feinheit der Nüancierung
den Protestantismus näher an den katholischen, als an den
Sektentypus heranrückt. In diesen Untersuchungen über das
soziologische Problem des Protestantismus ergibt sich ihm nun
als Hauptresultat: „Der Protestantism.us führt die im späten Alter-
tum schüchtern angebahnte, vom Mittelalter aber erst wirklich
vollzogene Rezeption des Weltlebens in die Ethik einer christ-
lichen Universalgesellschaft fort und steigert sie bis zum letzten
möglichen Grade." — In demselben Heft verbreitet sich F. Eulen -
bürg, sein Referat über „Neuere Geschichtsphilosophie ab-
schließend, über die Theorien von Gottl und Dittrich ; Max Weber
handelt über „Energetische Kulturtheorien" (Ostwald).
In Tilles Deutschen Geschichtsblättern 1909, Juli gibt F. O h -
mann einen Überblick über die Literatur der Postgeschichte
Deutschlands und stellt die Gesichtspunkte zusammen, von denen
eine Postgeschichte mit besonderer Berücksichtigung der wirt-
schaftlichen Seite des Postwesens auszugehen hätte. — Ebenda
August-September veröffentlicht G.Wolf einen Aufsatz: Archiv-
literatur, der im Zusammenhang mit einem demnächst erschei-
nenden Werke (Einführung in das Studium der neueren Geschichte)
entstanden ist und den Benutzern dieses Buches die erste An-
leitung zu weiterer selbständiger Arbeit geben soll. Ist auch
dieser Versuch, „das weite Gebiet der Archivliteratur als Ganzes
zu überschauen", an sich verdienstlich, so kann man doch mehr-
fach des Eindrucks sich nicht erwehren, daß der Verfasser sich
auf ein Feld begeben hat, das ihm nicht in jeder Hinsicht
vertraut ist; namentlich waltet in der Auswahl des Stoffes nicht
immer eine glückliche Hand.
184 Notizen und Nachrichten.
L. Perroni-Grande handelt im Archivio storico Siciliano
nuova Serie, anno 33, fasc. 4 über das Provinzialarchiv zu Messina
und seine durch das Erdbeben vom Dezember 1908 verringerten
Bestände sowie über das Wirken der Societä messinese di storia
patria.
Die „Seekriegsgeschichte in ihren wichtigsten Abschnitten,
mit Berücksichtigung der Seetaktik", von Alfred S te n z e 1, Teil 1.
Hannover und Leipzig, 1907 8 M. behandelt die Seekriege der
Alten bis zum Jahre 413 v. Chr., meist auf Grund von abgelei-
teten Quellen. Das Buch macht einen unfertigen Eindruck; der
Verfasser ist vor der Veröffentlichung gestorben. Die Breite
und zahlreiche Abschweifungen auf die spätere Zeit, die nicht
immer am Platze sind, machen das Buch schwer lesbar. Daß
Erzherzog Karl Napoleons 1. „fähigster Gegner" gewesen (S. 56),
ist doch wohl ein überwundener Standpunkt. B.
Das Buch von R. Rittmeyer, Seekriege und Seekriegs-
wesen in ihrer weltgeschichtlichen Entwicklung, mit besonderer
Berücksichtigung der großen Seekriege des 17. und 18. Jahr-
hunderts, Bd. 1, Berlin 1907, Mittler, stellt eine brauchbare chroni-
kalische Seegeschichte, soweit sie sich auf die Seekriege be-
schränkt, für die Zeit von 1648—1739 dar. Die kleineren See-
mächte gehen freilich fast ganz leer aus. In der Quellenbenutzung
fällt auf die Bevorzugung der Quellen zweiten und dritten Ranges,
während wichtige Quellenwerke, wie Schuck, Brandenb.-Preuß.
Kolonial-Politik , wo doch auch die Marine behandelt ist, nicht
benutzt sind. B.
Der Überfall über See als Feldzugseinleitung. Eine kriegs-
geschichtliche Studie von A. v. Janson. Berlin, Eisenschmidt.
147 S. 4 M. Das Buch bringt eine summarische und oft anfecht-
bare Darstellung mehrerer maritimer Unternehmungen seit der
französischen Revolution bis zum russisch- japanischen Kriege
aus zweiter Hand, so daß für die historische Forschung dabei
nichts gewonnen wird. Die Urteile des Verfassers und seine
„Lehren", die er für die Praxis aus den Ereignissen zieht, lesen
sich mitunter recht gut, halten sich aber nicht von Trivialitäten
frei, z. B. wenn er versichert, daß die Macht der Persönlichkeit
zu Lande wie zu Wasser den gleichen großen Einfluß ausübt.
G. Roloff.
Neue Bücher: Pratt, What is pragmatism? (New York,
Macmillan. 1,25 Doli.) — Adf. Weber, Die Aufgaben der Volks-
wirtschaftslehre als Wissenschaft. (Tübingen, Mohr. 1,60 M.) —
Gide et Riste, Histoire des doctrines economiques depuis les
Allgemeines. 185
physiocrates jusqu'ä nos jours. (Paris, Larose et Tenin. 12 fr.) —
de Morgan, Les premieres civilisations. Etudes sur la prehistoire
et l'histoire jusqu'ä la fin de l'empire rtiace'donien. (Paris, Leroux.)
— Die Staatsverfassungen des Erdballs. Hrsg. von Paul Posener.
(Charlottenburg, Fichtner (& Co. 60 M.) — Kemmerich, Die
Lebensdauer und die Todesursachen innerhalb der deutschen
Kaiser- und Königsfamilien. (Wien, Deuticke. 3,50 M.) — Ihm,
Palaeographia latina. Series I. (Leipzig, Teubner. 5 M.) —
Ferey, Jules Michelet et Hippolyte Taine. (Paris, Societe fran-
faise d'inipr. et de libr.)
Alte Geschichte.
Einen guten Überblick über die Assyriologie im Jahre 1906
gibt C. Fossey im Journal asiatique 1909, Mai-Juni.
Die hellenische Kultur dargestellt von Fr. Baumgarten,
Fr. Pol and, Rieh. Wagner. 2., stark vermehrte Auflage. Leip-
zig-Berlin, Teubner. 1908. VI u. 529 S. Geh. 10 M.; geb. 12 M. —
Die günstige Prognose, die dem Buche von allen Seiten bei
seinem Erscheinen gestellt wurde (vgl. H. Z. 97, 153), hat sich
schnell erfüllt; nach drei Jahren wurde seine zweite Auflage nötig.
Sie ist nicht bloß eine stark vermehrte, wie das Titelblatt besagt,
sondern auch eine ehrlich verbesserte, und zwar in Bild wie in
Wort, wenn ich auch bedauern muß, daß der Geist der lex Heinze
noch in dem Walde von Feigenblättern weht. Die älteste Mittel-
meerkultur hat ganz neue Bearbeitung erfahren; Kreta und My-
kene sind jetzt getrennt. Vielleicht hätte in der Aufzählung der
Unterschiede der Bauweisen darauf hingewiesen werden können,
daß in Kreta das Holz (Holzsäule) eine bedeutende Rolle gespielt
hat, während es in Mykene und Tiryns fast gar nicht bei größeren
Bauteilen zur Verwendung kommt. Der Gegensatz der beiden
Typen von offener Halle und geschlossenem Megaron hat klima-
tische, aber auch konstruktive Gründe, die auf geographisch-
physikalischen Unterschieden beruhen. Kreta muß in alter Zeit
stärkere Bewaldung gehabt haben, so gut wie Kypern noch um
300 Bauholz ausführte. — Unter den ungriechischen Elementen
dieser ältesten Kultur vermisse ich die Erwähnung des Lenden-
schurzes, der ja ein von dem Griechischen völlig verschiedenes
Prinzip der Bekleidung anzeigt. — Für den hockenden Alten vom
Ostgiebel in Olympia kann man doch die Benennung Myrtilos
(Fig. 249) wirklich nicht aufrechterhalten, wenn man bedenkt, daß
an dem Tempel unmöglich eine Sagenform dargestellt sein konnte,
die die Flucht der Pelops aus dem Peloponnes voraussetzt; diese
186 Notizen und Nachrichten.
ist aber mit Myrtilos verbunden. — Die 3. Auflage wird woh!
nach Pomtows Epikrise die phantastische Rekonstrulction des
pythischen Temenos von Tournaire stark ändern oder besser
beseitigen müssen. — Furtwänglers Lemnia wird nun nach Ame-
iungs Darlegung (österr. jahresh. 1908) wohl auch dahin sein ;
daß sie der neuen Amelungschen Athena des Phidias das Feld
zu räumen habe, möchte ich allerdings auch nicht befürworten. —
Ich hätte noch sonst dies und jenes anzumerken, aber es sind
doch alles nur Einzelheiten und Kleinigkeiten. Daß das Buch
bald eine 3. Auflage finde, brauche ich ihm selbst nicht zu wün-
schen; es verdient sie sich selbst; aber ich wünsche sie um der
Sache willen, der es dient.
Straßburg i. E. Bruno Keil.
Lehrreich und anregend ist die Arbeit R. Hirzels: Die
Strafe der Steinigung (Abhandlungen der philologisch-historischen
Klasse der Kgl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften 27,
7 [1909]).
In den Neuen Jahrbüchern für das klassische Altertum, Ge-
schichte und deutsche Literatur und für Pädagogik 12, 8 handeln
F.Marx über die Entwicklung des römischen Hauses; A.Klotz
über die Schlacht von Munda (17. März 45 v. Chr.) und Fr.
Schemmel über die Hochschule von Alexandria im 4. und
5. Jahrhundert v. Chr.
Eine ungewöhnlich eingehende und fördernde Kritik über
Ferreros Römische Geschichte verdanken wir Fr. Smith in den
Preußischen Jahrbüchern 1909, Juli.
Die Ausgrabungen römischer Legionslager am Rhein und an
der Donau gaben Dr. Haberling Gelegenheit, darin Baulich-
keiten zu finden, welche er als valetudinaria anpricht. In einem
Aufsatz: Die Militärlazarette im alten Rom teilt er seine Beob-
achtungen und Forschungen mit (Deutsche Militärärztliche Zeit-
schrift 1909, 11).
In den Rendiconti della r. Accademia dei Lincei, Classe di
scienze morali, storiche e filologiche 1908, 10 — 12 berichten L.
Per nie r über Un singolare monumento della scrittura pittogra-
fica Cretese und L. Mariani: Di una nuova stele Picena.
Aus den Notizie degli Scavi di antichitä 1909, 1—4 notieren
wir D. Vaglieri: Ostia. Nuove scoperte tra la via dei Sepolcri,
le Terme ed il Teatro ; A. Taramelli: Sardinia. Alghero. Sco-
perte nelta necropoli a grolle arlificiali di Cuguttu e Cagliari.
Resti di edificio termali ; dann unter den fortlaufenden Ausgra-
bungsberichten aus Rom von allem F. Barnabei: Iscrizione
Alte Geschichte. IS7
votiva a Serapide und E. Ghislanzoni: Frammento di latercolo
militare ; A. Giussani und G. Patroni: Conto. Nuova iscri-
2ione della Gens Plinia und Iscrizione dedicata a Giove dagli
Aneuniati ; P. Castelfranco: Cug^iono. Tonibe della prima
etä del ferro ; N. Persichetti: Antrodoco. Milliario deU'antica
via Salaria appartenente al ramo della detta via che da Inter-
ocriuni andava ad Amiternum; L. Pernier: Orvieto. Tomba
etrusca, scoperta presso il castello medievale di Prodo ; P. 0 r s i :
Siracusa. Ripostiglio di monetine del basso impero und Avola.
Ripostiglio di assi romani und Pozzallo. Tesoretto di grandi
bronzi imperiali und Barrafranca. Tesoretto di piccoli bronzi
sicelioti e romani; G. Pellegrini: 5. Pietro al Natisone. Scavi
e ricerche di antichitä. Notizia preliminare ; G. Pellegrini:
Cividale. Necropoli Veneta riconosciuta a Dernazacco.
Aus den Mernorie della r. Accademia dei Lincei, Classe di
scienze morali, storiche e filologiche 12, 3—6 notieren wir A. D e 1 1 a
Seta: La genesi dello scorcio nell'arte greca und die sorgfältige
und belehrende Arbeit von A. M o s s o : Le armi piü antiche di
rame e di bronzo, worin vor allem die ägyptischen und kretischen
Funde verwertet werden.
In den Atti della r. Accademia delle scienze di Torino, Classe
di scienze morali, storiche e filologiche 4A, 8 handelt L.F. Benedetto
über: Lo storico Cratippo, auf den von verschiedenen Seiten in
den letzten Jahren das in Oxyrhynchos gefundene Fragment eines
griechischen Historikers zurückgeführt wurde, eine Ansicht, welche
Benedetto mit guten Gründen ablehnt.
Das Nuovo Bullettino di archeologia cristiana 1909, 1/3 ent-
hält einen für die älteste Kirchengeschichte wichtigen Aufsatz
von O. Marucchi: Osservazioni sull' iscrizione del papa Pon-
ziano recentemente scoperta e su quelle degli altri papi del
nie secolo. Weiter veröffentlichen AI. Chaine: Brevi note sulle
mernorie di S. AJena; R. Kanzler: Relazione ufficiale degli
scavi eseguiti dalla comniissione di archeologia sacra neue cuta-
conibe Romane (1907—1909); A. Sorrentino: Un' epigrafe
cristiana e sua relazione con la tomba di Partenope a Napoli
und M. Colagrossi: Di un monumento recentemente scoperto
presso il sepolcro apostolico dell' Appia.
Wegen seines über das, was man nach dem Titel erwarten
sollte, hinausgehenden und ägyptische Verhältnisse in römischer
Zeit beleuchtenden Inhalts ist der Aufsatz von H. de la Ville
de Mirmont: La date du voyage de Seneque en ^gypte er-
wähnenswert in Revue de philologie, de litte'rature et d'histoire
188 Notizen und Nachrichten.
anciennes 33,2/3. Ebendort handelt E. Cavaignac sur un
passage de la lettre de Philippe aux Larisdens. Philippe et les
institutions Romaines.
In den Comptes-rendus des seances de l'Acade'mie des In-
scriptions et Belles-lettres 1909, April veröffentlicht und bespricht
Heron de Villefosse eine lateinische Inschrift aus Afrika,
welche in dem gewöhnlichen cursus honorum ein Amt ab actis
senatus consulum aufzählt, welches verglichen mit dem bereits
bekannten ab actis imperatoris Trajani Augusti unsere Kenntnis
des römischen Staatsrechts aufs willkommenste mehrt. Außer-
dem sind darin noch erwähnenswert M. Besnier: Deux manu-
scrits epigraphiques de Nicolas Foucault; L e y n a u d : Rapport
sur les fouilles des catacombes d'Hadrumete en 1908; Carton:
De'coiiverte d'une ne'cropole Berbere ancienne au Djebel Ferza
(Tunisie), wodurch unsere Kenntnisse der afrikanische Siedlungen
vor der römischen Okkupation bedeutend bereichert werden, und
Clermont-Ganneau: Une dddicace ä „Astarte Palestinienne"
ddcouverte ä DHos.
In den Comptes-rendus de l'Academie des Inscriptions et
Belles-lettres 1909, März-Juli nehmen die Berichte und Forschungen
P. Gaucklers ein ungewöhnliches Interesse in Anspruch. I. Les
derniers re'sultats des fouilles au Janicule. 2. La nativite de la
de'esse syrienne Atargatis. 3. Les dernieres recherches dans le
sanctuaire grec du Lucus Furrinae ä Rome ; hierzu kommen noch
in den Mdlanges d'archeologie et d'histoire 20, 1/4 (1909) die Auf-
sätze von G. Nicole et G. Darier: Le sanctuaire des dieux
orientaux au Janicule und P. Gauckler: Le couple heliopolitain
et la triade solalre dans le sanctuaire Syrien du Lucus Furrinae
ä Rome.
In der Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie 51, 3/4
(1909) veröffentlichen J. Dräseke eine Übersicht: Zum Stande
der hagiographischen Forschung, welche sich im wesentlichen
an Ehrhard anlehnt, und außerdem H. Lietzmann und G.
Loeschcke eine gute Rundschau über die Kirchengeschichte,
wodurch man über die Haupterscheinungen auf diesem Gebiet
knapp und sicher orientiert wird.
In 77?^ Expositor 1909, August setzt W. M, Ramsay seinen
schon von uns angezeigten Historical Commentary on the first
epistle to Timothy fort. Dann bespricht St. A. Cook die Palesii-
nian excavations and the history of Israel, und S. Langdon
gibt eine sorgfältige Schilderung von Babylon at the time of
the exile.
Alte Geschichte. 189
Unter dem Titel: L'^pigraphie Donatiste bietet P. Mon-
ceaux wertvolle und auf genaueste Kenntnis des epigraphischen
Materials bestens fundierte Beiträge zur Geschichte der Dona-
tisten in der Revue de philologie, de litterature et d'histoire an-
ciennes 33, 2 3.
Die Fortsetzung der Bd. 102, S. 427 f. besprochenen Chry-
sostomus-Festschrift hat sich zu einem sehr stattlichen
Bande ausgewachsen: das der Liturgie gewidmete 2. Heft umfaßt
nicht weniger als 725 Quartseiten : zunächst eine sehr gründliche
Abhandlung von Dom Placidus de Meester (am Collegio
greco zu Rom) über Ursprung, Verbreitung und Veränderungen
der griechischen Liturgie unter Chrysostomus' Namen mit dem
Resultat: Wenn die auf syrischer Grundlage ruhende Liturgie in
ihrem Grundstocke auch so alt ist, so mangelt der Zuweisung
an Chrysostomus doch die Begründung in der Tradition. Die
Umbildungen werden erst in Form einer Analyse der einzelnen
Teile, dann in übersichtlicher Tabelle chronologisch vorgeführt.
Bei der ungemeinen Sorgfalt in Benutzung der Literatur (auch
der russischen) fällt die Nichtberücksichtigung der neueren deut-
schen Arbeiten von P. Drews und F. Kattenbusch zur Liturgie
und Mystagogie der griechischen Kirche doppelt auf. Über den
Beinamen Chrysostomus hatten vor Dom. Baur A. Jülicher in
dieser Zeitschrift 1894, 485 und G. Krüger in Zacharias Rhetor
1899, 300 wertvolle Nachweise gegeben. Unter den Ausgaben
fehlt der Abdruck einer italo-griechischen Form aus cod. Karls-
ruhe E. M. 6 durch Engdahl 1908. Daß in Barocc. 42 die Abschrift
eines Druckes vorliegt, hat Referent schon in Berl. phil. Wochen-
schrift 1909 angemerkt. Das in der Theol. Lit.-Ztg. 1902, Sp. 644
erwähnte Typikon der Universitätsbibliothek zu Jena hat sich in-
zwischen als das von Grottaferrata herausgestellt. Die Formen,
welche diese Chrysostomus-Liturgie bei den Armeniern, Arabern,
den melkitischen Patriarchen des Orients, Rumänen, Slawen und
speziell Ruthenen angenommen haben, behandeln, meist unter
Mitteilung noch unedierter Texte, Aucher, Bacha, Charon, Auner,
Petrovski, Bocian. Dazwischen druckt H. W. Codrington
aus Mus. Br. add. 17 128 den syrischen Text der Liturgia prae-
sanctificatorum ab, und A. Baumstark liefert den ausführlichen
Beweis für seine These, daß die sog. Nestorios-Liturgie der Syrer
den Kern der älteren Liturgie von Konstantinopel darstellt, aus
der sich später die sog. Chrysostomus-Liturgie, hauptsächlich
durch Kürzungen, entwickelt hat. — Weniger glücklich ist das
3. Heft ausgefallen: es wird eröffnet durch den Abdruck einer
anonymen Festpredigt auf Petri Kettenfeier, die dem Chrysosto-
190 Notizen und Nachrichten.
mus beizulegen weder äußere noch innere Gründe anraten.
E. Bata reikh (zu Jerusalem) benutzt außer seinem Cod. S. Sep. 9
noch einen von 8 Vaticani, ist aber der Aufgabe einer griechi-
schen Textpublikation in keiner Weise gewachsen: den Versuch
durch sprachliche und sachliche Parallelen aus den Werken des
Chrysostomus dessen Urheberschaft zu erweisen, erwartet man
vergeblich; sie ist auch ausgeschlossen, schon durch die Schluß-
apostrophe an den Heiligen, die sich nie in den Enkomien des
Chrysostomus, auch nicht denen des Proclus findet und uns in
die Zeit des Germanus oder der Hagiographie des 9. und 10. Jahr-
hunderts weist, wo sie sehr beliebt ist. Das Stück steht in einer
Chrysostomus-Festschrift mit demselben Recht, mit dem der Her-
ausgeber die Lobsprüche auf den Apostelfürsten auf den Primat
des römischen Stuhles deutet. Die Geschichte der Verehrung
des Heiligen behandelt H. Kellner-Bonn recht dürftig; von
dem Fest der drei ökumenischen Lehrer am 30. Januar ist nicht
die Rede, auch nicht von den Riten in der Apostelkirche, die
Konstantin Porph. de caer. aul. byz. beschreibt. Hier hätte man
eine Übersicht über die dem Heiligen geweihten Kirchen, auch
eine Aufzählung der Festreden und Gesänge auf ihn erwartet.
Delehayes Ausgabe des Synaxars von Konstantinopel scheint
dem Verfasser unbekannt, und die Lektüre der Abhandlung
Sanctus in den Anal. Boll. 1909 wäre ihm sehr zu empfehlen.
Wuescher-Becchi, der die Ikonographie behandelt, beklagt
sich, daß ihm viele orientalische Monumente unzugänglich waren;
leider bietet er uns auch die römischen nicht so, wie man wünscht:
die Zeichnung des Bildes von S. Maria Antiqua ist ungenau, und
von dem Silberreliquiar des Sancta Sanctorum wird uns die Seite
gezeigt, auf der Chrysostomus nicht ist! In der prächtigen Publi-
kation des Menologion Basilianum liegen doch jetzt auch wunder-
volle Reproduktionen der Abführung des Heiligen ins Exil und
der Translation seiner Reliquien vor, die Erwähnung verdient
hätten. Der „Lipsanologie" endlich hat der inzwischen verstorbene
gelehrte Bibliothekar von Grottaferrata Ant. Rocchi eine gründ-
liche Untersuchung von über 100 Seiten gewidmet, manches nach-
holend, was wir in dem Aufsatz über die Verehrung vermißten.
So geleitet er uns unter vielen Wundern von Komana über Byzanz
bis zur Peterskirche in Rom, wo 1626 der „Goldmund" seine letzte
Ruhestätte fand — von den vielen Reliquien abgesehen, die sich
in Rußland, auf dem Athos und im Okzident zerstreut finden.
v.D.
Neue Bücher: Morel, Au temps des Pharaons. (Paris,
Colin. 4fr.) — Erinoni, La religion de VEgyple ancienne.
Frühes Mittelalter. 191
(Paris, Lethielleux.) — MSlanges d'histoire ancienne. (1. G. Bloch ,
M. Aemilius Scaurus. 2. J. Carcopino, Histoire de rostracisme
athenien. 3. L. Gernet, L'approvisionnement d'AtItenes en ble
au V' et au VI« siecles. (Paris, Alcan.) — K ö s t e r , Das Pelar-
gikon. Untersuchungen zur ältesten Befestigung der Akropolis
von Athen. (Straßburg, Heitz. 3,50 M.) — Dörrenberg, Römer-
spuren und Römerkriege im nordwestlichen Deutschland. (Leipzig,
Dieterich. 12,50 M.) — Knoke, Armin, der Befreier Deutsch-
lands. (Berlin, Weidmann. 1,20 M.) — Detlefsen, Die Anord-
nung der geographischen Bücher des Plinius und ihre Quellen.
(Berlin, Weidmann. 6 M.)
Römisch-germanische Zeit und frühes Mittelalter bis 1250.
An die Spitze unserer Nachrichten mag der Hinweis auf
zwei wie immer willkommene Übersichten gestellt werden: in der
ersten faßt A. Goetze die vorgeschichtlichen Forschungen und
Funde, in der zweiten G. Anthes die aus römisch-germanischer
Zeit zusammen, derart daß jedes Referat des Dankes Vieler ge-
wiß sein kann (Korrespondenzblatt des Gesamtvereins 1909,
Nr. 7 u. 8).
iMit einer prächtig ausgestatteten Zeitschrift j^Mannus" führt
sich die neubegründete Deutsche Gesellschaft für V^orgeschichte
ein. Erschienen sind bisher die beiden ersten Hefte, deren Auf-
sätze hier aufgezählt seien, um das Arbeitsgebiet der jungen
Vereinigung kennen zu lehren. G. Kossinna handelt über den
Ursprung der Urfinnen und der Urindogermanen wie ihre Aus-
breitung nach dem Osten, 0. Montelius über das Sonnen-
rad und das christliche Kreuz. A. Devoir hat eine Studie über
urzeitliche Astronomie in Westeuropa beigesteuert, C. Rade-
macher eine solche über die germanische Dorfanlage der Kaiser-
zeit am Fliegenberg bei Troisdorf (Regierungsbezirk Köln), während
R. R. Schmidt sich mit dem Aurignacien in Deutschland be-
schäftigt. Aus den iMitteilungen sei die von A. Goetze über
ostgotische Helme und symbolische Zeichen erwähnt. Alle Ab-
handlungen sind mit zahlreichen Abbildungen und Tafeln ver-
sehen, die den Text veranschaulichen, kurz. Alles ist getan, um
für die neue Zeitschrift zu werben. Die Befürchtung freilich wird
nicht zerstreut, die steigende Zahl periodischer Organe möchte
ihren Leserkreis zu stets kleiner werdendem Umfang verurteilen.
Die Frage, ob nicht eine der bisher vorhandenen Zeitschriften
der prähistorischen Wissenschaft vollauf Genüge leistete, ist auch
jetzt noch keineswegs zu verneinen, abgesehen davon daß die
192 Notizen und Nachrichten.
allzustarke Betonung des Wertes der Prähistorie den der Historie
zu beeinträchtigen droht (Würzburg, C.Kebitsch [A. Stuber] 1909.
168 S. mit 20 Tafeln).
Das Römisch-Germanische Korrespondenzblatt 2, 4 enthält
zunächst einen Bericht von H. Lehner über die erfolgreichen
Ausgrabungen von Vetera auf dem Fürstenberg bei Xanten, von
P. Goeßler über neue römische Grabfunde bei Jagsthausen
(vgl. unten über die Fundberichte aus Schwaben). E. Krüger
erläutert das Hauptbild auf der Igler Säule, R. Goldmann han-
delt über Tonmodelle von Toren und Türmen, die in Siebenbürgen
zutage traten. — Nebenbei sei erneut der Wunsch ausgesprochen,
daß auf sorgfältige und ausreichende Identifizierung der lateini-
schen Ortsnamen mit den heutigen ein entscheidendes Gewicht
gelegt werde; nicht alle Leser tragen geographische Ortslexika
im Kopfe. — Angefügt sei außer dem Hinweis auf den Verwal-
tungsbericht des Provinzialmuseums zu Trier durch E. Krüger
(Korrespondenzblatt des Gesamtvereins 1909, Nr. 8) ein solcher
auf die Bonner Jahrbücher 118, 1. Hier handeln E. Sadee über
den Einbruch der Kimbern ins Etschtal (102 v.Chr.), A. Oxe
über die älteste Truppenverteilung im Legionslager von Neuß,
A. von Salis über ein Germanenbild auf einer Tonbüste im
Bonner Akademischen Kunstmuseum, H. Lehn er endlich über
einen römischen Marmorkopf aus Schwarzrheindorf.
Der neue Band der „Fundberichte aus Schwaben" (16. Jahr-
gang, herausg. von P. Goeßler. Stuttgart, Schweizerbart [Nägele
und Sproesser] 1909. 107 S. mit 7 Tafeln) enthält eine stattliche
Reihe übersichtlich angeordneter Mitteilungen, aus deren Zahl
hier nur wenige hervorgehoben werden können. 0. Paret be-
spricht neolithische Ansiedelungen bei Heutingsheim und Hohen-
eck, F. Hertlein Grabungen auf dem Ipf bei Bopfingen, der
Herausgeber die prähistorischen Befestigungen auf dem Lemberg
bei Feuerbach, römische Gräber bei Jagsthausen und Funde
antiker Münzen in Württemberg. Auf ihm vertrautem Arbeits-
gebiete bewegt sich R. Knorr mit Darlegungen über neue
Sigillatafunde bei Cannstatt, während Paradeis sich über Funde
in Rottenburg verbreitet.
Aus der Westdeutschen Zeitschrift 28, 1 notieren wir die
eingehende Besprechung, der H. Rahtgens das Buch von A.
Haupt (Die älteste Kunst, insbesondere die Baukunst der Ger-
manen von der Völkerwanderung bis zu Karl den Großen. Leipzig
1909) unterzieht.
Eduard A. Geßler bietet in seiner Schrift über die Trutz-
waffen der Karolingerzeit vom 8. bis zum 11. Jahrhundert (Basel,
Frühes Mittelalter. 193
Kommissionsverlag vorm. Geering, 160 S., 3 M.) eine eigenartige
Fortsetzung zu den auf das Waffenwesen bezüglichen Teilen von
Lindenschmits Handbuch der deutschen Altertumskunde. Er stellt
bei jeder einzelnen für die karolingische Zeit in Betracht kom-
menden Gattung der Angriffswaffen die Quellen unseres Wissens
zusammen, zunächst die Funde, und zwar vorzüglich die aus den
Rheinlanden und aus der Schweiz, dann die bildlichen Darstel-
lungen, unter denen die karolingischen Miniaturen hervorragen,
endlich die Schriftquellen. Auf diese Weise bringt er eine
sehr willkommene Materialsammlung zustande. Die zusammen-
fassenden Beobachtungen, welche Geßler über das Harmonieren
der drei verschiedenen Gruppen von Erkenntnismitteln anstellt,
und die Folgerungen, die er über den tatsächlichen Gebrauch der
Waffen zieht, werden allerdings noch zu manchen kritischen Be-
merkungen Anlaß geben ; S. 26 ist in bezug auf das Verbot
Karls des Großen quod nullus in hostein baculum haheat die
Deutung von Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte 2, 416 unbe-
rücksichtigt geblieben; S. 80, wo von dem als Fahne erwähnten
angelus bei Widukind die Rede ist, hätte auf die in der neuen
Ausgabe von K. A. Kehr S. 49 zusammengestellten Äußerungen
von Koppmann, Krause und Gritzner Bezug genommen werden
können; andere Einwendungen erhebt v. Schubert-Soldern in der
Zeitschr. f. bist. Waffenkunde 5, 63 f. ; aber ein guter Anfang ist
gemacht, und er verdient aufrichtigen Dank. W. Erben.
In den Abhandlungen der Königl. Preuß. Akademie der
Wissenschaften 1909 (Anhang) erläutert eine eindringende Studie
von M. Conrat einen Arbor iuris des früheren Mittelalters mit
eigenartiger Komputation, die sich in einem vatikanischen Kode.v
des 11. Jahrhunderts erhalten hat.
Das neue Heft des Archivs für Urkundenforschung (2, 2)
enthält außer den Bemerkungen von F. Philippi über Forst
und Zehnten — sie setzen sich mit der Arbeit von Thimme (vgl.
103, 191 f.) auseinander — die umfangreiche Abhandlung von M.
Tangl, der ihr die Überschrift „Forschungen zu Karolinger Di-
plomen" gegeben hat. Sie zerfällt in zwei Teile. Der erste gilt
den Tironiana und der Konzeptfrage, knüpft an die ältere Arbeit
des Verfassers über die tironischen Noten (vgl. 100, 430) an und
setzt sich mit W. Erben und G. Seeliger auseinander (vgl. 101, 194 f.).
Der zweite Teil bringt Tangls eindringende Untersuchungen über
den gesamten Bestand der für das Bistum Osnabrück gefälschten
Urkunden zum Abschluß. In weitausgreifender Darlegung handelt
Tangl über die Überlieferung, die Gründungsurkunde für die
Historische Zeitschrift (104, Bd.) 3. Folge 8. Bd. 13
194 Notizen und Nachrichten.
sächsischen Bistümer, den Zehntstreit, die gefälschten Urliunden
und schließlich über die Anfänge des Bistums Osnabrück. Man
sieht, nicht nur die Diplomatik erfährt eine wertvolle Bereicherung,
sondern auch die Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des
sächsischen Bistums. Alles in allem eine mühsame Arbeit, die
ihrem Urheber den Dank Vieler sichert, nicht allein um der
methodischen Gründlichkeit, sondern auch um der Ergebnisse
willen. — Als neuen Beitrag zur Diplomatik der sog. Privat-
urkunden nennen wir anhangsweise den Ausschnitt einer größeren
Arbeit, den soeben B. Heinemann unter dem Titel „Beiträge
zum Urkundenwesen der Bischöfe von Konstanz im 13. Jahr-
hundert" (Berlin und Leipzig, W. Rothschild 1909, 62 S.) ver-
öffentlicht. Sein Augenmerk gilt dem Bestand und der Über-
lieferung der Konstanzer Urkunden, den bischöflichen Notaren
und ihrem Amt, endlich der Schriftprovenienz der Urkunden.
Nach Abschluß der ganzen Arbeit wird wohl auf sie noch einmal
zurückzukommen sein: jedenfalls bedeutet, was jetzt vorliegt,
eine nützliche Vorarbeit zum weiteren Ausbau der Diplomatik
der Territorialurkunden.
Die tüchtige Marburger Dissertation von H. Schubert, Eine
Lütticher Schriftprovinz, nachgewiesen an Urkunden des 11. und
12. Jahrhunderts (N. G. Elwert 1908) ist bemerkenswert durch die
Neuheit des methodischen Verfahrens. Der Verfasser geht von
der theoretisch anerkannten, praktisch aber, d. h. bei Herausgabe
von Urkundenbüchern, meist vernachlässigten Forderung aus,
daß die seit Sickel bei den Diplomen so erfolgreich angewendete
Bestimmung der Schriftprovenienz auch bei den Privaturkunden
durchgeführt werde. (Bei dem Wort „Privaturkunde" wird man
trotz Uhlirz, H. Z. 101, 364 bleiben müssen, bis er oder jemand
anderer einen zutreffenderen, dabei aber handlichen Ausdruck
vorschlägt.) Als einzig sicheres Mittel der Provenienzbestimmung
sieht Schubert mit mir (Meisters Grundriß 1, 256) die Feststellung
der Gleichhändigkeit an, betrachtet also die individuelle Hand-
schrift als Grundlage und nicht den von Posse vorgeschlagenen
„Klosterduktus", dem er aber ein häufigeres Vorkommen ein-
räumt, als ich es getan Dazu und zum Einwand Uhlirzs a. a. O.
367, als ob ich das Dasein von Klosterschreibschulen zu bestimmt
abgelehnt hätte, möchte ich doch bemerken, daß ich Posses
grundlegende Beobachtungen nur dahin eingeschränkt habe, daß
ein bestimmter Duktus selten bei der Mehrzahl der Kloster-
sctireiber längere Zeit zu beobachten sei. Und daß dem so
ist, geht auch aus dem Materiale Schuberts wieder hervor; sein
eigener neuer Gedanke ist ja gerade, den unfaßbaren ^.Kloster-
Frühes Mittelalter. 195
duktus" zu ersetzen durch die „Schriftprovinz", die er definiert
als „eine jjeschlossene Gruppe von Klöstern und Stiftern mit
einer nur hier vorkommenden Schriftart, die an verschiedenen
Kifjentümlichkeiten als solche erkennbar ist". Khe es nicht zu
der von Lamprecht angeregten Lichtbildaufnahme aller deutschen
Originale kommt, läßt sich die mühsame paläographische Arbeit,
mit der der Verfasser nun speziell eine Lüttich er Schriftpro-
vinz feststellt, nicht nachprüfen. Sie scheint aber sehr sorgfältig
und verwertet hübsch auch geistesgeschichtliche Momente (Rolle
der Lütticher Domschule, Wirkung der Kluniazenserreform usw.).
Aber für die Definition von „Schriftprovinz" möchte ich schon
auf Grund der beigegebenen Tafeln eine Änderung vorschlagen.
Es handelt sich hier doch wohl nicht um eine „Schriftart", oder,
da dies Wort unter Paläographen schon einen technischen Sinn
hat, wollen wir lieber sagen um eine „Schreibweise", die „als solche"
an gewissen Eigentümlichkeiten kenntlich ist, sondern nur um
diese einzelnen Eigentüinlichkeiten selbst, welche in die zum
Teil schon kaum mehr verwandten Schreibweisen verschiedener
Hände eines Gebietes eindringen. Solche Eigentümlichkeiten, wie
eine besondere Art der Schlängelung, eine auffallende Gestaltung
des g und anderer Schrittelemente, wandern natürlich viel leichter
als eine die ganze Schrift erfassende Schreibweise, z. B. ein
Klosterduktus. Das hängt mit der Natur der diplomatischen
Minuskel zusammen, die eben eine verzierte Schrift war und
stets gern einzelne kalligraphische Elemente übernahm, z. B. aus
der Papsturkunde in die Privaturkunden. So möchte ich denn
unter „Schriftprovinz" nur verstehen „das Verbreitungs-
gebiet bestimmter graphischer bzw. kalligraphi-
scher Eigentümlichkeiten". Auch in dieser Beschränkung
hat aber der neue Begriff gewiß einen heuristischen Wert für
Diplomatik wie Paläographie. Das lehren die diplomatischen Er-
gebnisse Schuberts (Nachweis von Schreibern der Provinz in der
päpstlichen und kaiserlichen Kanzlei, Erklärung verschiedener
Fälschungen), die freilich zum Teil noch der Probe aufs Exempel
bedürfen, d. h, der Feststellung, ob die aufgezeigten Eigentüm-
lichkeiten sich wirklich anderwärts nicht auch entwickelt haben
(vgl. dazu Bretholz, Hist. V^ierteljahrschr. 1909, 313). Bedeutsam
kann aber die weitere Forschung nach Schriftprovinzen vor allem
für die Paläographie werden. Wie wollen wir zu einer Entwick-
lungsgeschichte der Urkundenschrift kommen, ohne zunächst zu
erforschen, wie gerade die von der Buchschrift abweichenden
Merkmale entstehen und sich verbreiten? Wie beispielsweise
Eigentümlichkeiten der päpstlichen Urkundenschrift in Deutsch-
13»
1% Notizen und Nachrichten.
iand eindringen? Und so fort. Die Notwendiglceit und der Nutzen
solcher paläographischer Einzeluntersuchungen wird durch die
Arbeit Schuberts gut demonstriert; sie bringt mir einen Ausspruch
in Erinnerung, den ich in Wien einmal gelegentlich von W.
Meyer-Speyer hörte: „Über den Buchstaben J könnte man ein
Buch schreiben." — Man könnte nicht nur, man sollte.
Harold Steinacker.
H. Breßlau veröffentlicht im Jahrbuch der Gesellschaft
für lothringische Geschichte und Altertumskunde 21, I einen
glücklichen Fund, eine Urkunde der Kaiserin Agnes vom Jahre
1059, in der die Ausstellerin zugunsten des Verduner Stifts über
mehrere Hufen Landes im heutigen Kreis Diedenhofen verfügt.
„Die Entstehung der geistlichen Territorien" ist der Gegen-
stand einer Abhandlung von A. Hauck, Ihr Ziel ist es, „die
Grundlinien zu suchen, auf denen sich bei aller Verschiedenheit
im einzelnen die Territorialbildung vollzog", und dies Ziel ist
erreicht dank übersichtlicher Anordnung eines weit zerstreuten
Quellenmaterials, dem gegenüber die neuere Literatur etwas ins
Hintertreffen geraten ist. Jedenfalls hat Hauck es verstanden, die
Bedeutung der einzelnen Voraussetzungen für die Bildung jener
Gebiete klar herauszuarbeiten und in ihrer Tragweite zu erfassen;
der Leser ist ihm für manche Belehrung zu Dank verpflichtet,
zumal es nie schadet, selbst bekanntere Dinge durch Vereinigung
mit anderen in neue und schärfere Beleuchtung gerückt zu sehen.
Hauck hat sich bemüht, der weitgehenden Auflösung seines
Stoffes in zahlreiche Einzelbeispiele von besonderer Eigenart Herr
zu werden, und der Erfolg läßt sein Mühen als nicht vergeblich
erscheinen (Abhandlungen der philol.-hist. Klasse der Königl.
Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften 27, 18; auch ge-
sondert erschienen, Leipzig, B. G. Teubner 1909, 28 S.).
In der Fortsetzung seiner genealogischen Studien zur Reichs-
geschichte kommt G. Freiherr Schenk zu Schweinsberg
zu dem Ergebnis, daß der Mannesstamm des fürstlichen Hauses
Nassau in den Niederlanden seinen Ursprung gehabt habe (Archiv
für hessische Geschichte und Altertumskunde N. F. 6).
Aus den Göttingischen Gelehrten Anzeigen 1909, Nr. 9 no-
tieren wir einmal die Kritik des Buches von B. Monod (Essai
sur les rapports de Pascal II avec Philippe /«»". Paris 1907) durch
F. V igen er, der zwei Leitsätzen dieses Werkes, Paschalis habe
mit Philipp 1. einen Bund wider Kaiser Heinrich V. geschlossen
und mit demselben König ein Kompromiß über die Bischofs-
wahlen in Frankreich vereinbart, den Boden entzieht; sodann
Frühes Mittelalter. 197
den Bericht von E. Bernheim über das Buch von F. Güter-
bock (Der Prozeß Heinrichs des Löwen Berlin 1909). Lehrreich
ist der Hinweis auf den Prozeß gegen den Grafen von Genf aus
dem Jahre 11S6, dessen Urteilsurkunde für Güterbocks Analyse
zweier nebeneinander hergehender Verfahren eine glänzende Be-
stätigung erbringt.
F. Philippi glaubt die herrschende Ansicht bekämpfen zu
sollen, die, gestützt auf die Reimvorrede zum Sachsenspiegel,
lehrt, daß Eike von Repgow sein Rechtsbuch erst in lateinischer
Sprache verfaßt und dann in die deutsche übersetzt habe. Nur
an eine von Anfang an deutsche Niederschrift des Rechtsbuches
könne gedacht werden. Es scheint, als wolle die an sich ge-
schickt durchgeführte These zu viel beweisen (Mitteilungen des
Instituts für österreichische Geschichtsforschung 30, 3).
Ein Aufsatz von E. Habel gilt dem Verfasser zahlreicher
Schul- und Lehrbücher, Johannes de Garlandia, der, ein geborener
Engländer, in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts namentlich
in Paris eine ausgebreitete Lehrtätigkeit entfaltete (Mitteilungen
der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte
19, 12).
Neue Bücher: Regesta pontiflcum romanorum congessit Paul.
Fridolinus Kehr. Vol. IV. Umbria. Picenum. Marsia. (Berlin,
Weidmann. 12 M.) — Maurer, Vorlesungen über altnordische
Rechtsgeschichte. Aus dem Nachlaß des Verfassers herausgegeben.
4. Bd. Das Staatsrecht des isländischen Freistaates. (Leipzig,
Deichert Nachf. 17 M.) — v. Inama-Sternegg, Deutsche
Wirtschaftsgeschichte. 1. Bd. Bis zum Schluß der Karolinger-
periode. 2. verb. u. verm. Aufl. (Leipzig, Duncker & Humblot.
20 M.) — Schnürer, Bonifatius. Die Bekehrung der Deutschen
zum Christentum. (Mainz, Kirchheim & Co. 4 M.) — Regesto
di Coltibuono a cura di Luigi Pag Hai. (Rom, Loescher & Co.
8,80 M.) — La Chronique de Morigny (1095—1152) publie'e par
Leon Mirot. (Paris, Picard et fils.) — Regesto di Camaldoli a
cura di L. Scltiaparel li e F. Baldasseroni. Vol. 11. (Rom,
Loescher & Co. 9,20 M.) — Peters, Charakteristik der inneren
Kirchenpolitik Friedrich Barbarossas. (Hamburg, Herold. 1,50 M.)
— AI vis i, II cotnune d'Imola nel secolo XI 1. (Bologna, Zanichelli.
6 L.) — Lemmens, Der heilige Bonaventura, Kardinal und
Kirchenlehrer aus dem Franziskanerorden (1221 — 1274). (Kempten,
Kösel. 3,20 M.)
198 Notizen und Nachrichten.
Späteres Mittelalter (1250—1500).
Manfred Stimming, Die Wahlkapitulationen der Erz-
bischöfe und Kurfürsten von Mainz (1233 — 1788) (Göttingen,
Vandenhoeck & Ruprecht. 1909. VI, 152 S. 4 M.). — Eine inhalts-
reiche und tüchtige Arbeit. Der einleitenden Übersicht über
Entstehung und Ausbildung der Wahlkapitulationen anderer deut-
scher Bistümer, die einige allgemeine Entwicklungslinien erkennen
läßt und einen Maßstab für die Beurteilung der Mainzer Kapi-
tulationen bietet, folgt eine in der Hauptsache abschließende Dar-
stellung der äußeren Geschichte dieser Mainzer Kapitulationen.
Die Anfänge findet der Verfasser in der ersten Hälfte des 13. Jahr-
hunderts, den Ausgangspunkt im kapitularen Steuerbewilligungs-
recht. Die Entwicklung war im 14. Jahrhundert noch nicht ganz
gradlinig, doch behalten die meisten Zugeständnisse Heinrichs
von Virneburg (1337) dauernde Geltung. Seit dem 15. Jahrhundert
ist eine stetige Zunahme der Forderungen des Domkapitels fest-
zustellen; wie das Kapitel selbst über sie dachte, zeigen die mit
dem Jahre 1451 einsetzenden Kapitelsprotokolle. Neben den
Sonderinteressen des Kapitels, die stets im V^ordergrund bleiben,
tritt die Sorge für die Landesverwaltung in bedeutendem Maße
hervor, seit der Zeit der Gegenreformation auch der Eifer für den
katholischen Glauben. Einige Erzbischöfe des 16. und 17. Jahr-
hunderts setzten sich über ihre Wahlkapitulation hinweg. Johann
Philipp von Schönborn, dem das Kapitel die anspruchsvollste
Kapitulation aufgenötigt hatte, kümmerte sich nicht um sie. Die
Domherrn haben indes, trotz der von Papst und Kaiser geför-
derten Reaktion der Erzbischöfe, auch in den folgenden Kapi-
tulationen ihren hauptsächlichen Forderungen Anerkennung zu
verschaffen gewußt. Der Gedanke, eine „capitulatio perpetua''
als dauernde, den Erzbischof und alle Beamten bindende prag-
matische Sanktion für das Erzstift zu erlassen, gewann zwar 1787
im Schöße des Kapitels feste Gestalt, aber der im Januar 1788
dem Erzbischof überreichte Entwurf ist - nie Gesetz geworden.
Daß dieser Entwurf übrigens nicht, wie Stimming (S. 86) meint,
verloren gegangen ist, sondern im Wiener Staatsarchive ruht,
hat inzwischen F. Herrmann in den Quartalblättern des hist. Ver.
für das Großherzogt. Hessen N. F. 4 (1909), S. 353 bemerkt. —
Wie sich die verschiedenartigen Forderungen des Kapitels auf
den Hauptgebieten der kirchlichen und fürstlichen Tätigkeit des
Erzbischofs geltend machten, zeigt St. in dem zweiten Teil seiner
Abhandlung. Es sind willkommene Beiträge zur Geschichte der
inneren Verwaltung, die wenigstens so lange ihre Bedeutung be-
Späteres Mittelalter. 199
halten werden, als wir nur über Ausschnitte der Mainzer Ver-
fassungsgeschichte Untersuchungen besitzen, wie etwa in dem
trefflichen Buche von H. Goldschmidt (vgl. H. Z. 103, 594). Auf
Einzelheiten kann ich nicht näher eingehen. Neben zahlreichen
Druckfehlern sind mir einige kleine Versehen aufgestoßen (S. 23
Anm. 4 das Privileg Gerlachs ist vom 24. Januar 1358 und stimmt
nicht genau mit dem des Erzbischofs Mathias überein, vgl. m.
Mainzer Regesten Nr. 960; Die Wahlkapitulation Johanns [S. 36| ist
vom 5. Juli 1371, die Adolfs I. [S. 38] vom 5. November 1379).
Auch zeigen einige irrige Vorstellungen und Behauptungen
einen (bei dem Stand der Vorarbeiten übrigens sehr begreiflichen)
Mangel an engerer Vertrautheit mit der Mainzer Geschichte. Im
ganzen aber hat der Verfasser sein Thema in eindringender Weise
behandelt. F. Vigener.
L. F. Benedetto unternimmt in den Atti della r. acca-
demia delle scienze di Torino, cl. di seien ze morali, storiche e
filologiehe vol. 44, disp. 9 a den Nachweis, daß Jean de Meung
die Fortsetzung des berühmten, auch für den Historiker wichtigen
Roman de la Rose 1255 oder 1256 begonnen habe, was wiederum
zur Folge haben würde, daß der erste Teil um 1212 abgeschlossen
worden wäre.
Über den Verlauf der englischen Legation des Kardinals Gui
Foucoi (1264), der bald darauf als Klemens IV. die päpstliche
Vv'ürde erlangte, berichtet nach den Angaben einer Handschrift
der Nationalbibliothek J. T albert in den Annales de l'Est et
du Nord 1909, Juli. Wie kann der Verfasser aber die den Be-
glaubigungsschreiben eigenen formelhaften Wendungen (S. 412)
wörtlich nehmen?!
Unsere Kenntnis von den im Jahre 1266 an der Pariser Uni-
versität herrschenden Streitigkeiten vermehrt R. Poupardin im
Bulletin de la Society de l'histoire de Paris et de l'Ile-de-France
36, 1 durch den Abdruck der bisher nicht bekannten Responsiones
Magistrorum nationis Picardorum ad gravamina tradita ex parte
Gallicorum.
Analekten zur Geschichte des 13. und 14. Jahrhunderts hat
in den Mitteilungen des Instituts f. Österreich. Gesch. 30, 3 Fr.
Kern veröffentlicht. Die Darlegungen behandeln einmal an der
Hand neuer Materialien aus dem Jahre 1275 — 1283 die Beziehungen
Peters von Aragon zu Eduard I. von England, der andere um-
fangreichere Teil stellt sich im wesentlichen als ein Zeugenverhör
dar über den vornehmlich mit Berufung auf das sog. Memoire
des Musciatto Franzesi als berechtigt anerkannten Vorwurf, daß
200 Notizen und Nachrichten.
Adolf von Nassau im Reichskrieg gegen Frankreich sich durch
König Philipp habe bestechen und so zum Verrat an seinen Ver-
bündeten habe verführen lassen.
Von einem Mandat Philipps des Schönen aus dem Jahre 1297
ausgehend erörtert J. Valery in der Revue generale du droit,
de la le'gislation et de La jnrisprudence 1909 die Gründe, die zur
Ausbildung des Wechselgeschäfts geführt haben, und dessen
Entwicklung bis zur Schwelle des 14. Jahrhunderts (auch als
Sonderdruck erschienen: Paris, Fontemoing 1909. 45 S.).
W. Hoppe teilt in den Deutschen Geschichtsblättern 1909,
August- September die Bestimmungen eines Testaments des
Meißener Domherrn Dietrich von Torgau (1299) mit, aus denen
er Anhaltspunkte für die Lebensweise des Genannten zu ge-
winnen sucht.
Gl. P e r k i n s schildert kurz das Verfahren gegen die Templer
in England das keine Beweise für die Schuld des Ordens ge-
zeitigt hat {The English historical review 1909, Juli).
Das Trierische Archiv Heft 13 (1908) bringt Untersuchungen
über das Trierer Balduineum von Bastgen, die zu dem Er-
gebnis führen, daß fast alle in der Sammlung enthaltenen Ur-
kunden bereits bekannt und gedruckt sind. — In Heft 14 (1909)
gibt derselbe Verfasser eine Übersicht über die im Archiv des
Erzstifts und des Domkapitels zu Trier im 14. Jahrhundert vor-
handenen Bestände, während R. Salomon die bisher in ihrem
Wortlaut noch nicht bekannten Akten der Wahl des Erzbischofs
Boemund II. von Trier veröffentlicht, die namentlich in verfassungs-
geschichtlicher Hinsicht bemerkenswert sind.
Das Archivio stör, per le province Napoletane anno 34, fasc. 1
bringt eine abermalige Fortsetzung der Quellenveröffentlichung
von R. Bevere über die Signorie Karls, des Sohnes König
Roberts, zu Florenz, die nun bis zum Schluß des Jahres 1326
geführt ist (vgl. 102, 667; 103, 441).
Aus dem Bolletino della r. deputazione di storia patria per
VUrtibria anno 14, fasc. 2 — 3 verzeichnen wir P. T. Lugano:
Gentilis Fulginas Speculator (anknüpfend an eine kurz nach dem
Tode des Gentilis abgefaßte Urkunde vom 2. August 1348 und ein
Verzeichnis der Drucke seiner zahlreichen medizinischen Werke);
F. Briganti: Lo statuto di Gaiche del 1318 (Abdruck) und B.
Gerald ini: Della dominazione di Francesco Sforza in Amelia
(1434—1435, mit reichlicher Verwertung urkundlicher Auszüge).
Das Archivio della r. societä romana di storia patria 30 ent-
hält eine Arbeit von G. Zippel über den von Tolfa ausgehenden
Späteres Mittelalter. 201
Alaunhandel im späteren Mittelalter (fasc. 1—4) und den Anfang
eines auf neuem Material beruhenden Aufsatzes von M. A n to-
neil i über die mehrfach wieder ernsthaften Schwierij^'keiten be-
gegnende päpstliche Herrschaft im Patrimonium während der
beiden letzten Jahrzehnte der avignonesischen Periode (fasc. 3— 4).
Einer Anregung Lindners folgend, gibt Siegfried Grote-
fend eine erwünschte Zusammenstellung der Erwerbungen, die
Karl IV. für die Krone Böhmen auf deutschem Boden zu ge-
winnen wußte. (Die Erwerbungspolitik Kaiser Karls IV. Zugleich
ein Beitrag zur politischen Geographie des deutschen Reiches
im 14. Jahrhundert. Berlin, Ehering. 1909. 128 S.) Der Verfasser
betrachtet nacheinander die Erwerbungen Karls in Schlesien,
im Egerland, in der Oberpfalz und dem übrigen Süddeutschland,
auf sächsisch-thüringischem Boden, in der Lausitz und schlicti-
lich die Gewinnung der Mark Brandenburg. Die Schrift beruht
auf dem gedruckten Material; nur an einer Stelle ist eine unge-
druckte Urkunde (des Bischofs Gerhard von Naumburg für Bolko
von Schweidnitz, 1367 Jan. 6) herangezogen. Die Darstellung
hätte durch größere Straffheit gewonnen; sie enthält viel zu viel
Rohstoff. Die Literaturkenntnis des Verfassers verdient im ganzen
Anerkennnung, immerhin zeigt sie Lücken (zu S. 21 ff. war das
1907 veröffentlichte Amberger Programm von Lommer heranzu-
ziehen, S. 60 das Friedberger Urkundenbuch). In der Verarbei-
tung verfährt der Verfasser bisweilen flüchtig (mehr als flüchtig
S. 50 mit Anm. 6), und Schnitzer, wie „der Chronist Heinrich Reb-
dorf" (S. 49) oder „Pfandgewehre" (S. 60 u. 71) sollte man in Dis-
sertationen höchstens vor der Drucklegung finden. Das völlig
unbefriedigende Kapitelchen „Karl IV. und das Reichsgut" (S. 1 19 f.,
1 Vi Seiten!) wäre besser unterdrückt worden. Die gespreizte Po-
lemik gegen K. Wencks Jugendarbeit über den voigtländischen
Krieg (S. 70 f., im Texte !) wirkt um so unerfreulicher, als Grote-
fend der Untersuchung Wencks doch recht viel verdankt (auch
die Feststellung S. 72 Anm. 17 ist aus Wenck übernommen). Daß
der Verfasser sein nützliches Büchlein ohne Register veröffent-
licht hat, ist bedauerlich. F. V.
Es fällt nachgerade schwer, die zahlreichen kleinen Beiträge
zur Geschichte der großen Kirchenspaltung zu übersehen, mit
denen F. Bliemetzrieder die Spalten der verschiedensten
Zeitschriften füllt. So sind neuerdings wieder drei urkundliche
Beiträge aus den Studien und Mitteilungen aus dem Benediktiner-
und dem Zisterzienserorden zu verzeichnen. In Bd. 29, 4 wird
ein um 1381 angesetzter Bericht des Matthaeus Clementis an
Urban VI. zum Abdruck gebracht, in dem der genannte Rechts-
202 Notizen und Nachrichten.
lehrer sein durch persönliche Opfer erkauftes Eintreten für den
Papst in Aragonien gebührend hervorhebt. Bd. 30, 1 '2 bringt
eine Urban VI. günstige Entscheidung der juristischen Fakultät
zu Padua über die Wahl von 1378 und die Anrede, mit der der
zu Klemens VII. haltende Bischof Petrus Girardi zwei neue Kar-
dinäle begrüßt. Bliemetzrieder erblickt in diesen beiden Pileus
de Prata und Galeotto Tarlati de Petramala, die von der urbani-
stischen Partei zu der seines Gegners übergegangen sind, und
stellt demgemäß als Entstehungszeit 1386/87 fest.
Einen die Nachricht vom Tode Johannas von Neapel über-
mittelnden Brief Karls von Durazzo an Franz von Carrara nebst
der Antwort des letzteren veröffentlicht C. Tropea im Nuovo
archivio Veneto nuova serie, vol. 17, 2. Die Absicht des könig-
lichen Schreibens geht aus der Angabe hervor, daß Johanna auf
dem Sterbebette — „quodam gravi morbo depressa" [!] — zur
Obedienz Urbans VI. zurückgekehrt sei.
Aus dem Archivio storico Lombardo serie quarta, anno 36,
fasc. 22 erwähnen wir G. Collino: La guerra veneto-viscontea
contro i Carraresi nelle relazioni di Firenze e di Bologna col conte
di Virtü 1388 (Schluß, vgl. 103, 442 f.) und E. Motta: Ancora
dell' uccisione di Galeazzo Maria Sforza 1476 (Abdruck und Er-
läuterung eines Berichts des Mailänder Notars Antonio da Zunico).
Im Journal of the Gypsy Lore Society N. S. 3, 1 stellt E. O.
Winsted t Zeugnisse über die Niederlassung der Zigeuner zu
Modon (Peloponnes) im 15. Jahrhundert zusammen, A. G. Spi-
nell! beginnt mit einer Arbeit über die Zigeuner im Gebiet von
Modena, die bis jetzt das 15. und 16. Jahrhundert umfaßt.
J. M. Vidal weist in der Revue d'histoire ecclesiastique 1909,
Juli 15 auf eine von dem Klosterneuburger Kanonikus Koloman
Knapp veranstaltete Sammlung von Predigten hin, die auf den
Konzilien zu Konstanz und Basel gehalten sind und mehrfach
Anklänge an Vorgänge erkennen lassen, die sich auf den beiden
Kirchenversammlungen abgespielt haben.
Ein längerer Artikel von A. E s m e i n : Encore un historien
de Jeanne d' Are setzt sich mit den Ergebnissen eines unlängst
erschienenen Buches von Andrew Lang (The Maid of France.
London 1908) auseinander; Revue historique 1909, September-
Oktober.
Aus den zu Beauvoir bewahrten Papieren der Familie Beau-
laincourt-Marles veröffentlicht Mary Flor an in der Revue des
etudes historiques 1909, Juli-August eine Schilderung des Einzugs
Heinrichs VI. von England in Paris (1431).
Späteres Mittelalter. 203
Ein kleiner Aufsatz von C. Binz (Archiv für Kulturjjeschichte
7, 2) beschäftigt sich namentlich mit der Stellung des Nikolaus
von Cues zum Hexenwahn: der Kardinal ist überzeugt, daß bei
dem V^erfahren schweres Unrecht geschehe, wenngleich er sich
von dem Glauben an den persönlichen Einfluß des Teufels auf
den Menschen nicht loszumachen vermag. — Eine warme, in
mancher Hinsicht allzu warme Würdigung des Cusanus und seiner
wissenschaftlichen Bedeutung liefert J. Resinger in der Beilage
zum 34. Jahresbericht des fürstbischöflichen Privatgymnasiums
am Seminarium Vicentinum in Brixen a. E. (Der Kardinal Niko-
laus von Cues, ein Pionier der Wissenschaft. Brixen 1909. 54 S.).
Das Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirt-
schaft 33,3 bringt den von H. Pi renne auf dem Berliner Inter-
nationalen Kongreß 1908 gehaltenen Vortrag, der die Entstehung
des scheinbar so willkürlich zusammengestückten Burgundischen
Reiches nach ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ur-
sachen schildert, um sodann auf seine Verfassung und Verwal-
tung im 15. und 16. Jahrhundert einzugehen. Während hier an-
fangs „oben eine moderne Einheit, unten eine mittelalterliche
Mannigfaltigkeit" zu finden ist, gewinnt der Staat durch das
Fortschreiten der Einheit Je länger je mehr an innerer Festigkeit.
Eine kurze Charakteristik Ludwigs XI. von Frankreich aus
der Feder B. de M and r o t s , zu der die V^ollendung der zehn-
bändigen Brietsammlung den Anlaß bot, ist im Annuaire-bullelin
de la Socie'te de l'histoire de France 1909, 2 abgedruckt.
Ad. Gottlob untersucht im Hochland 1909, August die
vielfach schon erörterte Frage, wie weit Papst Sixtus IV. an dem
im Frühjahr 1478 gegen Lorenzo und Giuliano Medici ausgeführten
Mordanschlag beteiligt gewesen ist. Sein Urteil geht dahin, daß
der Papst den Mord nicht gewollt habe, von Schuld aber nicht
freizusprechen sei, weil er die Verschwörer nicht überhaupt von
sich gewiesen habe.
Sehr erwünscht kommt die R. Jung zu verdankende Über-
sicht über die im Frankfurter Stadtarchiv bewahrten und bisher
nur wenig ansgebeuteten Archivalien, die über die Erhebung des
„gemeinen Pfennigs" in den Jahren 1495-1499 Auskunft geben
(Korrespondenzblatt des Gesamtvereins d. dtsch. Geschichts- und
Altertumsvereine 1909, August).
Eine hübsche Auswahl historischer Porträts zur englischen
Geschichte von 1400 bis 1600 bietet in guten Reproduktionen die
Veröffentlichung von Fletcher und Walker {Historical Por-
traits Richard II to Henry Wriothesley 1400—1600. Oxford 1909).
204 Notizen und Nachrichten.
Der erstere ist der Verfasser der sämtlichen Porträts hinzuge-
fügten biographischen Skizzen, der letztere ist der geschickte
Verfertiger der Photographien nach den Originalen. In einer vor-
trefflichen Einleitung (deren Verfasser nicht genannt wird) erhält
man zunächst eine Übersicht über die Geschichte der Porträt-
malerei in England, welche allerdings in diesen früheren Jahr-
hunderten fast lediglich von ausländischen Künstlern oder doch
völlig unter ihrem Einflüsse ausgeübt wurde. Denn eine natio-
nale englische Porträtmalerei ist ja erst viel später entstanden. —
Das Jahr 1400 als Ausgangspunkt für die Sammlung hat seine
gute Berechtigung, weil in dem, was vorangeht, etwa in den
Miniaturen der mittelalterlichen Codices, von einer Individuali-
sierung, wie das Porträt sie voraussetzt, noch nichts zu finden
ist. Die steinernen Bildnisse aber, welche auf den Grabdenk-
mälern der englischen Könige eine vollständigere Reihe von
Königsporträts bilden, als sie in irgend einem anderen Lande er-
halten sind, bieten in dem Dunkel der Kirchen, wo sie ruhen,
dem Photographen noch unüberwindliche Schwierigkeiten dar.
Die Originale der wiedergegebenen Bildnisse befinden sich zum
großen Teil in der National Portrait Gallery in London, viele
andere im Privatbesitz der großen Familien. Bei der Auswahl
scheint es den Herausgebern besonders auf charakteristische
Porträts angekommen zu sein, sonst hätten sich vom künstleri-
schen Standpunkt aus oft schönere Darstellungen der betreffenden
Personen als die hier gebotenen finden lassen (z. B. von Hein-
rich VIII. und Elisabeth). Außer den erwähnten biographischen
Skizzen wären wohl auch jedesmal noch einige Notizen am
Platze gewesen, um über den Künstler, die Geschichte des Bildes
und andere kunsthistorische Daten zu orientieren. Vielleicht
entschließt man sich zu einer derartigen Behandlung bei der ge-
planten Fortsetzung des Werkes, welche die Zeit bis zur Mitte
des 19. Jahrhunderts umfassen soll. W. Michael.
Neue Bücher: Er r dzuriz , Florencia en la edad media,
Florencia y los Medici : historia y cronicas. 2 voll. (Roma,
Unione editrice.) — Herm. Meyer, Lupoid v. Bebenburg. Studien
zu seinen Schriften. Ein Beitrag zur Geschichte der staatsrecht-
lichen und kirchenpolitischen Ideen und der Publizistik im H.Jahr-
hundert. (Freiburg i. B., Herder. 5,60 M.) — Das Florentiner
Strafrecht des 14. Jahrhunderts mit einem Anhang über den
Strafprozeß der italienischen Statuten, hrsg. von Jos. Kohler
und G. degli Azzi. (Mannheim, Bensheimer. b M.) — Lo Sta-
tuta delV arte degli ortolani dell' anno MCCCLXXIX, a cura di
Francesco Guerri. (Roma, Tip. Nazionale. 5,50 L.) — Krack,
Reformation und Gegenreformation. 205
Das Urbild des Blaubart. Lebensgeschichte des Barons Gilles
de Rais, Marschalls von Frankreich. (Berlin, Eckstein Nachf.
4 M.) — Bischoff, Studien zu P. P. Vergerio dem Älteren.
(Berlin, Rothschild. 3 M.) — Colecciön de documen/os para el
estudio de la Historia de Aragon. Tomos 4 y 5. Ordinaciones
de la Ciudad de ^aragopa. Vol. I. II. Transcripciön, prologo y
notas de Manuel Mora y Gandö. (Zaragoza, Tip. de M. Escor.
20 Pes.) — Actes de la chancellerie d'Henri VI concernant la
Normandie saus la domination anglaise (1422 — 1435); publ. par
Paul Le Cacheux. T. /f. (Paris, Picard et fils.) — Des Eneas
Silvius Piccolomini Briefwechsel. Hrsg. von Rud. Wölk an.
1. AbtIg.: Briefe aus der Laienzeit (1431-1445). 2. Bd. Amtliche
Briefe. (Wien, Holder. 4,20 M.) — H. Koch, Der sächsische
Bruderkrieg (1445-1451). l.TI. (Halle, Kaemmerer & Co. 1,50 M.)
— Gaul t ie r de Saint- Amand, Torquemada. Essai sur 1' In-
quisition d'Espagne en 1483. (Saint- Denis, Libr. du Temple. 5 fr.)
— All a nie, Le prisonnier de la tour d'Elven, ou la jeunesse du
roy Henri VII d'Angleterre. (Vannes, Le Beau. 2,50 fr.)
Reformation und Gegenreformation (1500—1648).
Ein Aufsatz von F. W. E. Roth über den Kampf um die
Judenbücher und Reuchlin vor der theologischen Fakultät zu
Mainz 1509—1513 (Der Katholik 4 F. 40, 8) gibt nur eine kurze
Zusammenstellung bekannten Materials ohne neue Gesichtspunkte.
Von Hausers Französischer Quellenkunde des 16. Jahr-
hunderts ist der zweite Band erschienen {Manuels de bibliographie
historique III : Les sources de l'hist. de France, 2. Teil, XVI^
siede, par Henri Haus er, Bd. 2, Paris, Alphonse Picard et fils
1909, XV u. 201 S., 5 Fr.) Er behandelt die Regierungszeit der
Könige Franz 1. und Heinrich II. und entspricht in Form und Ge-
halt dem ersten Band (vgl. H. Z. 100, 207). Der Stoff ist nach
einer doppelten Scheidung (allgemeine und spezielle, französische
und ausländische Quellen) übersichtlich angeordnet, die wichtigeren
Schriftsteller verständig beurteilt. Die Arbeit ist um so dankens-
werter, als sie für das 16. Jahrhundert zum ersten Male ge-
schehen ist, und man wird mit dem Verfasser wegen allerhand
Einzelheiten, die namentlich bei der summarischen Behandlung
der ausländischen Quellen aufstoßen, nicht ins Gericht gehen.
(Zu Nr. 976, Briefe und Akten von Druffel — nicht Drüffel 1 —
sind aber die von Brandi und Goetz besorgten Bände 4 und 5
unbedingt nachzutragen; und auch die Venetianischen Berichte
206 Notizen und Nachrichten.
vom Kaiserhof werden ungern vermißt.) Besonderen Dank ver-
dient die instruktive allgemeine historiographische Einleitung
(S. 1—20). Die noch ausstehenden Bände sollen nunmehr in
rascher Folge erscheinen. R- H.
Die Schrift von Bernhard Pritsche, Die Päpstliche Politik
und die Deutsche Kaiserwahl 1519 (Halle a. S., Buchhandlg. d.
Waisenhauses 1909, VI u. 58 S., 1,80 M , Sonderabdruck aus dem
Jahresber. des Gymnasiums zu Burg b. M.) bietet eine hübsche
und übersichtliche Darstellung der bekannten Vorgänge und ist
hauptsächlich auf Grund der Kluckhohnschen Reichstagsakten
sowie der gangbarsten Literatur (Rösler, Baumgarten, Weicker)
gearbeitet. Neue Ergebnisse werden dabei nicht gewonnen, die
päpstliche Politik als streng antihabsburgisch gezeichnet. An
dieser Tendenz ist freilich nicht zu zweifeln, aber vielleicht hebt
man sie in neuester Zeit etwas zu scharf hervor. Man pflegt an
der Kurie, sich auf alle Eventualitäten einzurichten, und Leo X.
hat auch im Wahlkampf nie die Brücken hinter sich abgebrochen.
Den Dispens von der bekannten Bestimmung des sizilischen
Lehnseides haben jedenfalls noch seine Nachfolger mit Recht
den Habsburgern als eine besondere Gunst, die der Papst Karl V.
erwiesen habe, hervorgehoben; vgl. mein Buch über Maximilian II.
S. 116 Anm. 1. R- H-
Das 13. Heft des Trierischen Archivs bringt den Schluß des
Aufsatzes von Paul Hau st ein. Wirtschaftliche Lage und soziale
Bewegungen im Kurfürstentum Trier während des Jahres 1525
(vgl. H. Z. 101, 444). Die auf handschriftlichen Quellen beru-
hende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß die wirtschaft-
liche Lage der Bauern im Trierischen durchaus ungünstig war,
daß trotzdem die Bewegung von 1525 hier vom Geiste der Mäßi-
gung getragen war, daß aber auch so die drückende Notlage
nirgends gebessert worden ist.
Eine instruktive, gewissenhaft gearbeitete Marburger Disser-
tation von Paul Eilentrop beschäftigt sich mit „Verfassung,
Recht und Wirtschaft in Rothenburg o. T. z. Z. des Bauernkrieges"
(93 S.). Rothenburg hat sich 1525 nach längerem Zögern den
Bauern angeschlossen und der ganzen fränkischen Bewegung
damit einen wertvollen Stützpunkt gegeben. Die Untersuchung
über die wirtschaftliche Lage der Stadt kommt zu dem Ergebnis,
daß die vielfachen Klagen der Bürger zum Teil allerdings be-
rechtigt, zum anderen Teil aber stark übertrieben waren. Mehr
als die Höhe der Abgaben reizte ihre ungleiche Verteilung: sie
hat die Benachteiligten zum Aufstand fortgerissen. R. H.
Reformation und Gegenreformation. 207
Das 3. tieft der Zeitschr. f. Kirchcnjjesch. 30 bringt den
Schluß der „Beiträge zur Geschichte der evangelischen Bekennt-
nis- und Bündnisbildung 1529/30" von H. v. Schubert (vgl. H. Z.
103,670). Verfasser handelt zunächst über die viel ventilierte Frage
nach dem Recht des Widerstands gegen den Kaiser und ver-
öffentlicht hierzu einen interessanten, für die temperamentvolle Art
Philipps des Großmütigen bezeichnenden Briefwechsel zwischen
Philipp und Georg von Brandenburg-Ansbach. in dem jener für
den Fall eines kaiserlichen Angriffs die feste Zusage bewaffneter
Hilfe verlangt, dieser sich vorsichtig zurückhält. Sodann werden
die bisher nur in undeutlichen Umrissen bekannten Sonder-Ver-
handlungen, die Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen vor
dem Zusammentritt des Augsburger Reichstags mit dem Kaiser
gepflogen hat, in scharfsinniger Untersuchung mit Hilfe neuer
Archivalien klargelegt. Die schlechten Erfahrungen, die Johann
dabei gemacht hat, haben seine Bedenken zerstreut und ihn zum
Anschluß an Philipp von Hessen gedrängt. /?. ti.
In den Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet historisch-anti-
quarischer Forschungen 24, 1 veröffentlicht Friedrich Bode einen
Brief Bugenhagens an Johann Friedrich von Sachsen (1536) und
drei Befehle von 1547, die sich auf Zinszahlung an die Universität
Wittenberg beziehen.
Eine Würdigung des Seefahrers Sebastiano Caboto versucht
Henry Harrisse in der Revue hist. 102, 1. Er hält dafür, daß
seine Verdienste gelegentlich übertrieben worden sind, und be-
zeichnet sein V^erhalten gegen Spanien und England, die ihn in
Dienst genommen hatten, als häßliche V^erräterei.
Der Verlag von Friedrich Jansa zu Leipzig hat einen photo-
graphisch getreuen Nachdruck des seltenen Berichtes von Justus
Jonas, Michael C e 1 i u s und Johannes A u r i f a b e r über Luthers
Tod hergestellt („Vom Christlichen abschied aus diesem töd-
lichen leben des Ehrwürdigen Herrn D.Martini Lutheri" etc., 1546)
und gibt ihn in schöner Ausstattung zu billigem Preis ab (50 Pf.,
10 Exemplare 4 M.). Wenn damit freilich dem Märchen von
Luthers Selbstmord entgegengetreten werden soll, so dürfte das
vergebliche Liebesmühe sein; denn wer heute noch daran glaubt,
dem ist überhaupt nicht zu helfen. R- H.
Wir notieren noch einige kleine Aufsätze zum Calvinjubiläum
(vgl. H. Z. 103, 671). Die Revue ChrMenne bringt in den Num-
mern vom 1. August und 1. September 1909 die schwungvollen An-
sprachen der drei Pfarrer der Pariser Reformierten Kirche (Ora-
toire du Louvre): John Vienot feierte in Calvin den Menschen,
208 Notizen und Nachrichten.
VVilfred Monod den Theologen, J. E. Roberty das Ergebnis
und die Bedeutung seines Werks. Ebenda veröffentlicht in den
Heften vom 1. September und 1. Oktober Karl Lelievre eine
Untersuchung über die Lehre von der Rechtfertigung durch den
Glauben in Calvins Theologie, während (Nummer vom 1. Okt.)
Nathan Soderbton die kurze Ansprache über Calvin und
Schweden, die er bei der Genfer Jubiläumsfeier gehalten hat,
mitteilt. Über Calvin als reformatorischen Systematiker handelt
Karl Beth in der Ztschr. f. Theologie und Kirche 19, 5, über
Calvin als Gesetzgeber Henry Collin Min ton in der North ameri-
can review 190, 2.
In Ergänzung einer früheren Abhandlung (vgl. H. Z. 99, 211)
untersucht St. Ehses in der Römischen Quartalschrift 23, 1—2
den Anteil des Augustinergenerals Seripando an dem Dekret des
Tridentinums über die Rechtfertigung (1546). Danach hat Seri-
pando, der auf der Seite der Vermittelungstheologie Groppers stand,
einen wesentlichen Anteil an dem Dekret, obgleich man seinen
Entwurf an erheblichen Stellen geändert hat.
In der Revue d'hist. ecclesiastique 10, 3 beginnt Rene Ancel
eine breit angelegte Reihe von Aufsätzen über die Wiederver-
einigung Englands mit der römischen Kirche durch Maria die
Katholische. Der erste Artikel handelt über den Beginn der eng-
lischen Legation des Reginald Pole (1553—1554) und verwertet
einige neue vatikanische Archivalien. — Derselbe Verfasser be-
trachtet in der Revue des questions hist. 86 (Lfg. 171) die Kardinals-
wahlen unter Paul IV., in denen dessen reformatorische Tätigkeit
besonders zum Ausdruck gekommen ist, sofern er mit der Tra-
dition, die Kardinäle nach Wunsch der weltlichen Fürsten zu er-
heben, energisch gebrochen hat.
Zur Geschichte Albrechts von Preußen und der Reformation
in Polen bringt die Altpreußische Monatsschrift 46, 3 zwei neue
Beiträge von Theodor Wotschke. Der eine zeigt auf Grund
zweier Briefe Albrechts von 1558 und 1561,, wie der Herzog die
Übergriffe der katholischen Geistlichkeit Ermlands zurückzuweisen
verstand; der andere stellt die spärlichen Nachrichten über die
Beziehungen Albrechts zu dem Grafen Raphael von Lissa, dem
Schutzherrn der Böhmischen Brüder in Großpolen, zusammen
(1558-1564).
Über die Konstanzer Diözesansynode von 1567, die der Bischof
Marx Sittich zur Durchführung der Tridentiner Beschlüsse ver-
sammelt hat, macht Hermann Baier in der Ztschr. f. d. Gesch. des
Oberrheins N. F. 24, 4 interessante Mitteilungen aus einem etwas zer-
Reformation und Gegenreformation. 209
streuten und lückenhaften Material, das aber doch erkennen läßt,
wie sehr dem Bischof von verschiedenen Seiten zugesetzt wurde,
so daß man es für gut fand, erst im Jahre 1609 wieder eine
Diözesansynode einzuberufen.
K. Rauch, Zum Traktat über den Reichstag im 16. Jahr-
hundert (Mitteilungen des Instituts f. österr. Geschichtsf. 30, 3),
verteidigt seine Ausgabe des Traktates gegenüber einigen Aus-
stellungen Hartungs (vgl. H. Z. 101, 449).
Das Anniiaire-bulletin de la soc. de l'hist. de France 1909, 2
bringt einen kurzen Lebensabriß des Paul Choart de Buzenval
(1551 — 1607) aus der P'eder von Baguenault de Puchesse.
Buzenval war ein Freund Heinrichs IV. von Frankreich und wurde
von diesem verschiedentlich zu Gesandtschaften benutzt.
Mit dem Verhältnis Ludwigs XIII. zu den Jesuiten beschäftigt
sich Eugene Griselle in der Revue du nionde catliolique 23, 5.
Danach war die Haltung des Königs, trotz der nationalen Oppo-
sition, die ihn gegen den Orden einzunehmen suchte, im ganzen
günstig und wohlwollend.
Die Politik Venedigs gegen die seeräuberischen Uskoken
und die Verschwörung von 1618 unterzieht Paolo Negri im
Nuovo archivio Veneto 74 (N. S. 34) einer Untersuchung, in der er
auf Grund neuen Parmeser Materials teilweise gegen die Darstel-
lung Rankes Stellung nimmt.
Die Erbschaft des Herzogtums Kleve im Jahre 1609 brachte
der brandenburgischen Regierung einen Konflikt mit dem Erz-
bischof von Köln wegen dessen geistlicher Jurisdiktion, die von
den Kurfürsten für Kleve nicht anerkannt wurde. Der Streit wurde
namentlich heftig seit einem scharfen Edikt des Großen Kurfürsten
von 1661 und dauerte noch das ganze 18. Jahrhundert hindurch.
Seine rechtlichen Grundlagen und seinen Verlauf untersucht
Wilhelm Meier in der Festschrift des Hist. Vereins f. d. Nieder-
rhein zur Feier der 300jähr. Zugehörigkeit Kleves zur Krone
Preußen. Wir entnehmen der sorgfältigen Darlegung, daß der
Rechtsstandpunkt der brandenburgischen Regierung (sie berief
sich auf eine Bulle Eugens IV., auf das Verhalten der früheren
klevischen Herzoge und auf einen Paragraphen des Westfälischen
Friedens) formell irrig und unhaltbar war, daß die Kurfürsten-
Könige sich aber mit Recht auf ihre Anschauung von der Souve-
ränität ihres Gesamtstaates berufen konnten, und daß sie zudem
tatsächlich den Katholiken in Kleve mehr Rechte zugestanden,
als sie nach Reichsrecht zu gewähren verpflichtet waren.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. 14
210 Notizen und Nachrichten.
Ein kleiner Aufsatz, den G. Liebe in der Ztschr. f. hist.
Waffenkunde 5, 3 veröffentlicht, gibt einen Überblick über „Die
Bewaffnung ländlicher Aufgebote bis zum 17. Jahrhundert" mit
manchen neuen Aufschlüssen aus archivalischen Quellen.
Das Defensionswerk im Herzogtum Preußen. 2. Teil. Das
Defensionswerk unter dem Kurfürsten Johann Sigismund. Von
C. Krollmann. Berlin, Ebhardt; 1909. 140 S. Die Fortsetzung
der Krollmannschen Arbeit ist eben so lehrreich und zuverlässig
wie der erste Teil und gibt so einen trefflichen Beitrag zu dem
Kampf zwischen Fürstentum und Ständen um die staatliche Macht.
Die Bemühungen, die Wehrkraft zu heben, sind wegen dieses
Gegensatzes in Preußen gescheitert, obgleich die äußere Not-
wendigkeit dazu vorlag und obgleich man über tüchtige in den
Niederlanden geschulte Kriegsmänner verfügte. Es zeigt sich
bei diesen preußischen Versuchen wieder, wie das Söldnertum
dem Aufgebot überlegen war, und um welche Größen es sich da-
mals im Kriegswesen vorwiegend handelte: um regelmäßige
Musterung und Übung, administrative Gliederung und Unifor-
mierung. G. Roloff.
Neue Bücher: Vindry, Les parlementaires franfais au
XVIe siede. T. /«''. (Paris, Champion.) — Documents pour servir
ä Vhistoire de Beauvais et du Beauvaisis au XVI^ siede. Publ.
par V. Le blond. (Paris, Champion.) — de Zorita, Historia
de la Nueva Espaha (Siglo XVI). Tomo I. (Madrid, Impr. de For-
tanet. 10 Pes.) — Court eault , Un cadet de Gascogne au
XV b siede. Blaise de Monluc. (Paris, Picard et fils.) — Romier,
La carriere d'un favori. Jacques d' Alton de Saint-Andre, mare'chal
de France (1512—1562). (Paris, Perrin & Cie.) — Thudichum,
Die deutsche Reformation 1517—1537. 2. Bd. (Leipzig, Sänge-
wald. 5 M.) — Denifle, Luther und das Luthertum in der
ersten Entwickelung. 2. Bd. Bearb. von Alb. Maria Weiß. (Mainz,
Kirchheim & Co. 7 M.) — Kilian Leibs Briefwechsel und Diarien.
Hrsg. von Jos. Schlecht. (Münster, Aschendorff. 4,80 M.) —
C ha gny , Etudes sur la premiere annexion de la Bresse ä la
France en 1536. (Bourg, Uhr. Jeanne d'Arc.) — Plönes, Die
direkten Staatssteuern unter den Grafen und Herzögen von Geldern
bis zur Zeit des Venloer Traktats (1543). (Münster, Coppenrath.
1,70 M.) — Israel, Adam Adami und seine Arcana pacis West-
phalicae. (Berlin, Ebering. 7,50 M.)
1648— 17S9. 211
1648—1789.
C. Brinkmann bringt seine Übersicht über die Beziehungen
Englands zu Deutschland in den Jahren 1660 bis 1688 zum Ab-
schluß. (The English Historical Review, Juli 1909.)
H. Haupt widmet der Festnahme Voltaires in Frankfurt,
1753, unter Heranziehung mannigfachen neuen Materials eine
gründliche Untersuchung (Zeitschrift für französische Sprache
und Literatur, 1909).
O. Hahne teilt im Braunschweigischen Magazin, 1909, Nr. 8,
den Bericht des Proviantschreibers Möhle über die Schlacht bei
Minden (1. August 1759) mit.
„DieGeschichtederFamilieLessing. Herausgegeben
von Carl Robert Lessing. Verfaßt von Arend Buchholz" ist
soeben als Privatdruck (Berlin 1909, Druck von Otto v. Holten)
erschienen. In zwei stattlichen Folianten, mit einer Fülle von
Porträts und andern Kunstbeilagen, typographisch in einer Weise
ausgestattet, wie das bisher in Deutschland selten gewesen und
einer Familiengeschichte gewiß noch niemals zuteil geworden
ist. Von den eichten Namensvettern Gotthold Ephraim Lessings
(es gibt auch viele unechte jungem Namensdatums!), dessen
Stammbaum bis auf den Leineweber Michel Lessigk zu Jahnsdorf
im Erzgebirge 1518 zurückverfolgt werden kann, leben heute noch
zwei Stämme in Deutschland (ein dritter ist bereits im 18. Jahr-
hundert unter den Buren in Südafrika aufgegangen!): einmal die
Abkömmlinge seines Vaterbruders Theophilus (f als kursächs.
Jiistizamtmann in Hoyerswerda 174S), und dann die Nachkommen
seines eigenen Bruders Karl Gotthelf (des Herausgebers seiner
Werke), der als Münzdirektor in Breslau 1812 starb: dessen ältester
Enkel war der Düsseldorfer und Karlsruher Maler Carl Friedrich
Lessing (der wieder der Vater des Bildhauers Otto Lessing ist),
ein jüngerer Bruder von diesem ist der jetzt 82 jährige Senior der
Familie Carl Robert Lessing (Geh. Justizrat und Landgerichts-
direktor a. D.), dem es beschieden gewesen ist, am Abend seines
Lebens dies gehaltvolle Prachtwerk hinauszusenden, den lebenden
Mitgliedern der Familie zum Beispiel und zur Mahnung. X.
L. Chotkowski handelt in Nr. 1 des Bulletin international
de Vacademie des sciences de Cracovie 1909 über die politische
Geschichte der galizischen Kirche unter der Herrschaft Maria
Theresias (1772—1780).
Robert Livingston Schuyier. the transition in Illinois
fr am british to american government. New York, Columbia Uni-
14*
212 Notizen und Nachrichten.
versity Press. 1909. XI, 145 S. Schuyler schildert in dieser auf um-
fassender Kenntnis des einschlägigen Materials beruhenden Ab-
handlung die Zustände im Illinoisgebiet (nicht ganz identisch mit
dem heutigen Staate gleichen Namens, s. S. 17) von dem Über-
gang an Großbritannien (1763) bis zum Friedensschluß zwischen
England und den Vereinigten Staaten (1782), durch den das Land
definitiv an letztere fiel. Verfasser beschreibt zunächst die
britische Verwaltung des Nordwestgebiets und hebt hervor, daß
die Politik der englischen Regierung wesentlich die Interessen
des Pelzhandels im Auge hatte, als sie die Besiedlung des Landes
jenseits der Alleghanies untersagte. Es kann indes keinem
Zweifel unterliegen, daß auch bei dem Fortbestand der britischen
Herrschaft die Kolonisation weitere Fortschritte gemacht hätte.
Schuyler geht dann auf die Eroberung des Gebiets durch die
Amerikaner während des Unabhängigkeitskrieges ein, die bekannt-
lich im Auftrage des Staates Virginia durch George Rogers Clark
erfolgte. Er behandelt weiter die Verwaltung, die Virginia in
dem eroberten Gebiet eingerichtet hat, und zeigt, warum die
amerikanische Herrschaft, die zuerst von den französischen Be-
wohnern von Illinois mit Freuden begrüßt, nach wenigen Jahren
vor dem Zusammenbruche stand: die Hauptursache war, wie bei
so vielen Schäden des damaligen amerikanischen Staatswesens,
die Finanznot. In einem Schlußkapitel bespricht Verfasser die
Friedensverhandlungen zwischen Großbritannien und den Ver-
einigten Staaten, soweit sie sich auf den Westen bezogen. Er
schließt sich der Ansicht derjenigen an, die meinen, daß Spanien
das Transalleghaniesland für sich begehrt, in diesen Ansprüchen
von Frankreich unterstützt worden sei, und daß die amerikanischen
Unterhändler deshalb berechtigt gewesen seien, unter Verletzung
ihrer Instruktionen den Separatfrieden mit England abzuschließen.
Ob und wieweit die französische Regierung eigene Annexions-
absichten gehegt habe, läßt er dahingestellt sein. Den Grund
dafür, daß die britische Regierung so leichthin das kolossale
Nordwestgebiet aufgab, sieht Schuyler weniger in der voraus-
gegangenen Okkupation durch Clark als in der allgemeinen poli-
tischen Lage und namentlich in der geringen Rentabilität dieses
Landes für England, dessen Verwaltungskosten zu dem Nutzen
des Pelzhandels — und in diesem sah man damals den Haupt-
wert des Gebiets — in keinem Verhältnis standen. P. D.
H. Fechner hält gegen G. Croon seine Anschauung von
den im ganzen wenig erfreulichen Wirkungen der merkantilistischen
Wirtschaftspolitik Preußens in Schlesien aufrecht (Vierteljahr-
164S-1789. 213
Schrift für Sozial- und Wirtschaftsj,'eschichte 1909, 2. H. ; Zeit-
schrift des Vereins für Geschichte Schlesiens Bd. 42 u. 43),
J. Ziekursch liefert einen neuen Beitrag zur Charakteristik
des schlesischen Beamtentums, indem er sich den Steuerräten
zuwendet (Zur Charakteristik der schlesischen Steuerräte, 1742
bis 1809, Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. Schlesiens, Bd. 43, 1909). Er
unternimmt es, das, wie er meint, allzu günstige Urteil Hintzes,
Kosers, Schmollers u. A. über den preußischen Steuerrat stark
zu modifizieren, und zeigt in der Tat an der Hand der Akten,
daß in Schlesien recht viele untüchtige, unglaublich faule und
auch korrupte Persönlichkeiten als Steuerräte wirkten. Allein
das gilt nur von der Zeit 1742 — 1755. Unter dem Ministerium
Schlabrendorff verschwinden diese Erscheinungen nahezu ganz.
Nach 1770 ist wieder eine gewisse Verschlechterung, die Zie-
kursch wohl übertreibt, festzustellen. Ziekursch macht selbst dar-
auf aufmerksam, daß in seinem Material vielmehr von den minder-
wertigen Elementen als von den tüchtigen die Rede ist. Allein,
er hätte nach unserer Ansicht noch weit energischer davor warnen
sollen, aus den Verhältnissen einer Übergangszeit in einer frisch
eroberten und noch nicht gesicherten Provinz Schlüsse auf die
ganze Monarchie zu ziehen.
Unter dem Titel: „Gallia B ene dictina" hat P. Pirmin
Lindner eine dankenswerte Zusammenstellung der 1789 beim
Ausbruch der Revolution in Frankreich vorhandenen Männer-
und Frauenabteien veröffentlicht, mit Angaben über deren
Patrone, Stiftungszeit und Stifter, Kongregationszugehörigkeit usw.
(Kempten und München, J. Koesel. 1909. VIII u. 62 S.). K.
Neue Bücher: Puntons, Un diocese civil de Languedoc.
Les Etats particuliers du diocese de Toulouse aux XVII« et XVIlIe
siecles. (Paris, Giard et Briere. 10 fr.) — M. Lange , La Bruykre.
Critique des conditions et des institutions sociales. (Paris, Hachette
<& Cie.) — Regelmeier, Die politischen Beziehungen der Fürsten
Nordwestdeutschlands zu Frankreich und den nordischen See-
mächten in den Jahren 1674—1676. (Hildesheim, Lax. 3 M.) —
Dedieu , Montesquieu et la tradition politique anglaise en France.
(Paris, Gabalda & Cie.) — Dukmeyer, Korbs Diarium itineris
in Moscoviam und Quellen, die es ergänzen. Beiträge zur mosko-
witisch-russischen, österreichisch-kaiserlichen und brandenbur-
gisch-preußischen Geschichte aus der Zeit Peters des Großen.
(Berlin, Ebering. 12 M.) — Le Campagne di guerra in Piemonte,
1703—1708, e l'assedio di Torino, 1706. Vol. IX. (Torino, Frat.
Bocca.) — George Schmoller, Der Feldzug von 1706 in Italien.
214 Notizen und Nachrichten.
(Berlin, Ehering. 1,40 M.) — Häberle, Auswanderung und
Koloniegründungen der Pfälzer im 18. Jahrhundert. (Kaisers-
lautern, Kayser. 6 M.) — Vollmer, Friedrich Wilhelm I. und
die Volksschule. (Göttingen, Vandenhoeck <6 Ruprecht. 3,60 M.)
— La guerre de la succession d'Autriche (1740 — 1748). Operations
militaires en Baviere du traue de Nieder-Schönenfeld jiisqu'ä la
paix de Füssen (juillet 1743—1745); par Z***. (Paris, Chapelot
& Cie.) — Rev er dy , Morelly. Ide'es philosophiques, e'conomiques
et politiques. (Poitiers, Impr. Bousrez.) — Die Kriege Friedrichs
des Großen. 2. 3. Tl.: Der Siebenjährige Krieg 1756—1763. 7. Bd.
Olmütz und Crefeld. (Berlin, Mittler & Sohn. 12,50 M.) — Rodet,
Le Contrat social et les idees politiques de J.-J. Rousseau. (Paris,
A. Rousseau. 7 fr.) — Saint- Andre , Madame Du Barry, d'apres
des documents authentiques. (Paris, Emile-Paul. 5 fr.)— Vi gier,
Du partage des Mens communaux en Auvergne sous fanden
regime et J^tude sommaire de la quation de la Revolution ä nos
jours. (Paris, Larose et Tenin.)
Neuere Geschichte seit 1789.
Das Augustheft 1909 der Revolution Franfaise enthält die
Fortsetzung zweier von uns schon erwähnter Arbeiten (s. Hist.
Ztschr. 103, S. 676f.): Aulard behandelt eine weitere Reihe der
„ersten Historiker der Französischen Revolution", nämlich Lacre-
telle (1801 ff.), Toulongeon (1801 ff.), Beaulieu (1801 ff.) und Ber-
trand de Moleville (1800). Toulongeon erhält eine gute Note, die
drei übrigen als Gegenrevolutionäre außerordentlich schlechte.
Perroud beendigt seine gewissenhaften Studien über Brissots
Memoiren, deren vorweggenommenes Resultat wir schon a. a. O.
mitgeteilt haben. Er plant eine neue Ausgabe dieser Me-
moiren, in der das erwiesenermaßen Interpolierte einfach weg-
gelassen und das Verdächtige durch den Druck kenntlich gemacht
werden soll. Aus dem Septemberheft notieren wir: L. Cahen,
la question de l'e'tat civil ä Paris au 18« siede (1736). Ferner
untersucht M. Rouff le personnd des premieres erneutes de 1789.
Das durchaus nicht neue Resultat ist, daß dieses Personal zu-
meist aus Arbeitern bestand. Keineswegs erwiesen bleibt es da-
gegen trotz Rouff, daß es sich um Arbeitslose gehandelt habe.
Schließlich schildert Boutillier du Retail den Prozeß des
„Nain Tricolore" 1816. Dieser Zwerg war eine Monatszeitung
„bonapartistisch-republikanischer" Richtung, die sich durch einen
äußerst gemeinen Ton auszeichnete und nicht über die erste Nummer
hinaus gedieh. Das Personal der Zeitung, unter dem Robert
Neuere Geschichte. 215
Babeuf, ein Sohn des Gracchus, eine hervorragende Rolle spielte
(übrigens ein vollkommener Lump), wurde verurteilt, z. T. zur
Deportation, vor der man indessen die Betroffenen entwischen lieH.
In der Revue d'Hist. Moderne etc. Juni-Juli 1909 behandelt
C. Richard, apologetisch den Jakobinern gegenüber, l'appli-
cation de la Constitution civile du clerge dans le departement du
Nord, juin 1791 ä sept. 1792. Sagnac veröffentiichi einen nicht
unwichtigen, revolutionsfeindlichen Bericht über den 10. August
1792, der von dem Buchhändler Ruault stammt.
In der Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 24,3 verteidigt
sich Th. Renaud in einem Aufsatz „Zur Lebensgeschichte
Johann Friedr. Simons von Straßburg" gegen R. Reuß (vgl.
Hist. Zeitschr. 103, S. 678), wobei er einige der ihm von jenem
nachgewiesenen Irrtümer zugibt. Hoffentlich ist damit die Kon-
troverse über den unbedeutenden Revolutionär abgeschlossen.
In einem kurzen Aufsatz der Rev. des ätudes Histor. Juli-
August 1909 untersucht Bodereau die Gründe, warum sich
Bonaparte Ende 1796 zu seinem Zuge gegen den Papst ent-
schloß und warum er den Weg über Ancona wählte {Bonaparte
et la route d'Ancöne).
W. Andreas liefert der Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins
N. F. Bd. 24 zwei Beiträge: Heft 3, „Ein Bericht des Hof-Referen-
därs Herzog über die Regierung Bischof Wilderichs von Speyer
beim Übergang der rechtsrheinisch-speyerischen Lande an Baden
1802" — Anklagen gegen den Bischof, die man mit Vorsicht auf-
nehmen wird. Sehr viel erheblicher ist der zweite Beitrag:
Heft 4, „Friedrich Brauer und die Entstehung des ersten badi-
schen Organisationsediktes vom 4. Februar 1803." Der Geh. Rat
Brauer, zweifellos ein hervorragender Kopf, schlug vor, das ver-
größerte badische Land nach historischen und konfessionellen
Gesichtspunkten einzuteilen und bei der Einrichtung der Zentral-
behörden möglichst Vorkehrungen zu treffen, welche eine Will-
kürherrschafterschweren sollten. Letzteres scheiterte an dem „un-
gebrochen absolutistischen Sinn" Karl Friedrichs; ersteres an
dem allmählichen Sieg des „romanischen Geistes der schemati-
schen Gleichförmigkeit und der Unterdrückung provinzieller
Sonderheiten".
An der Hand von einigem noch ungedrucktem Material
handelt R. Krauel in interessanter Weise von Steins Eintreten
für gute Beziehungen zu England und seinem Kampf gegen
Haugwitz und den Pariser Vertrag (Art. IV), im April und Mai
1806. Dieser Kampf erweiterte sich zu einem solchen gegen die
216 Notizen und Nachrichten.
franzosenfreundliche Partei am Berliner Hofe überhaupt (Stein
während des preußisch-englischen Konfliktes 1806, Preuß. Jahrb.
Sept. 1909).
In der Histor. Vierteljahrschr. XII, 1909, 3 findet sich eine
Arbeit Th. Bitteraufs über den „Prozeß gegen Johann Philipp
Palm und Konsorten 1806". Sie beruht auf einigem neuem Mate-
rial und ist mit der Frische geschrieben, die wir an Bitterauf
schätzen. Allein es ist zu hoffen, daß weder ihre apologetische
Tendenz Beifall finden wird, noch die seltsamen Argumente, mit
denen das Verhalten Napoleons entschuldigt wird: s. z. B. S. 377/78,
die Gründe, warum Napoleon „die zweifelhafte, staatsrechtliche
Grundlage für sich ausbeuten konnte". S. 385, Otto konnte von
seinem Standpunkte mit Recht behaupten, daß die Verbreitung
ähnlicher Schriften . . . immer als ... Spionage betrachtet wurde!
W.
Die Revue Historique bringt in ihrem September-Oktoberheft
1909 den ersten Teil einer Arbeit des verstorbenen G. Canton
über Napoleon et l'abbe Hanon.
In der Abhandlung „Zu Hormayrs Tätigkeit in Tirol 1809",
Histor. Jahrb. 1909, Bd. 30, Heft 3, bietet J. Hirn aus jüngst im
Münchener Staatsarchiv entdeckten Papieren Ergänzungen zu
seinem Buche „Tirols Erhebung im Jahre 1909". Dem Münchener
Staatsarchive verdankt auch Jos. Weiß das Material für seinen
ebendaselbst veröffentlichten Beitrag zur Geschichte des Tiroler
Aufstandes vom Jahre 1809, „die Deportierung des Grafen Khuen".
Unter den Rheinbundstruppen, welche im Jahre 1809 den
Krieg gegen Österreich mitmachten, befand sich auch ein Kon-
tingent Badener (6300 Mann), welche dem Korps Massenas zu-
geteilt waren. Dieselben fanden wiederholt, namentlich bei Aspern
und Wagram, Gelegenheit, sich auszuzeichnen. Ihren Anteil an
den Ereignissen des Feldzugs hat bereits Ende der 20 er Jahre des
vorigen Jahrhunderts ein Mitkämpfer, der damalige Major im
badischen Generalstab v. Zech, in einer besonderen Schrift ge-
schildert, die später (1835) von einem anderen badischen General-
stabsoffizier, v. Porbeck, überarbeitet und vollendet wurde. Bis-
her nicht gedruckt, ist dieselbe nunmehr von R. v. Freydorf
veröffentlicht worden (Geschichte der badischen Truppen 1809 etc.
Mit 17 Gefechtsskizzen, 1 Übersichtskarte und 7 Porträts. Heidel-
berg, Carl Winter. 1909. XI u. 289 S.). Als erste und einzige
Darstellung der Taten der badischen Truppen, die in den fran-
zösischen Werken nicht immer nach Verdienst gewürdigt worden
sind, wie auch als Beitrag zur allgemeinen Geschichte jenes
Neuere Geschichte. 217
Krieges verdient die Schrift, deren Angaben sich durch Zuver-
lässigkeit und Genauigkeit auszeichnen, volle Beachtung. Der
Abschnitt über die Vorgänge vom Einzug in Wien bis zur Schiacht
bei Wagram (14. Mai bis 30. Juni), der in der Handschrift nicht
mehr vorlag, rührt vom Herausgeber her, welcher für denselben
die noch erhaltenen Originaldienstberichte. Kriegstagebücher etc.
benutzen konnte.
In einem anziehenden Vortrag über „L. G. Kosegarten und
E. M. Arndt als literarisch-politische Gegenfüßler im Jahre 1813"
macht es H. Ulmann äußerst wahrscheinlich, daß der Napoleon-
verehrer und Weltbürger Kosegarten bei den Ausfällen seiner
jammervollen Gedichte und anderen Schriften gegen die deut-
schen Patrioten, die zum Kampf gegen Frankreich aufriefen, in
erster Linie an Arndt gedacht habe. Möglich auch, daß dieser
gelegentlich auf Äußerungen seines früheren Greifswalder Kol-
legen Bezug genommen hat! (Pommersche Jahrbücher X, S. I ff.)
W. Smart schildert hauptsächlich auf Grund der Verhand-
lungen des Parlaments das Zustandekommen der Com Law von
1815. Für und gegen das Gesetz wurde mit äußerst seltsamen
Argumenten operiert. Die Lage der britischen Landwirtschaft
war in der Tat sehr ernst. Die Masse der Bevölkerung (d. h.
doch wohl nur derjenigen, die Petitonen einreichte, also der
städtischen!) war aber gegen das Gesetz {Tlie antccedcnts of the
Corn Law of 1815. English Hist. Review Juli 1909).
Paul Fremeaux, Ste Helene. Les derniers jours de l'Em-
pereur. Paris, Flammerion. XXI u. 421 S. Das Buch enthält eine
recht interessant geschriebene Darstellung und hat insbesondere
das Verdienst, daß sie den Inhalt einer Reihe wenig bekannter
Schriften wie des Tagebuchs von Henry weiteren Kreisen zu-
gänglich macht. Der Verfasser teilt Roseberys ungünstiges Urteil
über Hudson Lowe und führt mit Recht aus, daß die für Napo-
leon unerträgliche Langeweile ein gutes \'erhältnis zum Gouver-
neur unmöglich machte. G. Roloff.
Aus dem „Handwörterbuch der Staatswissenschaf-
ten", dessen 3. Auflage im Erscheinen begriffen ist, machen wir
— aus den letzten Lieferungen — an dieser Stelle auf folgende
Artikel aufmerksam: Chartismus (III, 370—375) von L. Bren-
tano; Christlic h-soziale Bewegung (evangelische) von
Schneemelcher (111,376—387) und (katholische) von W.Liese
(387—398); Commune (Paris) von G. Adler und Lexis (III,
419 — 428); Donauschiffahrt von Jellinek (III, 549 — 553);
Eisen III (Zollgeschichtliches) von L e x i s (111,800-805); Fidei-
218 Notizen und Nachrichten.
icommisse II (volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeu-
tung) von J. Conrad (IV, 116—124); Finanzen V (19. Jahr-
hundert) von Eheberg (IV, 207-226) und VI (Gegenwart) von
0. Schwarz (226 — 261); Eisenbahnen 1 (Geschichte und
Bedeutung) von G. Cohn (III, 805 — 819), V (Eisenbahnpolitik)
von A. V. d. Leyen (852—883) und VII (Eisenbahnstatistik) von
K. Wiedenfeld (896—922).
Im Verwaltungsarchiv 1908 gibt J. Niedner eine kurze
Übersicht über die Vorarbeiten zu der unausgeführt gebliebenen
„Revision des preußischen Kirchenrechts 1826—1837" auf Grund
der jetzt im Staatsarchiv ruhenden Akten des Kultusministeriums.
In der Revue de Paris (15. Juli) zeigt Phil. Gonnard, wie
sehr Napoleon III. in seinen publizistischen Arbeiten und Kund-
gebungen vor, aber auch nach 1848, besonders in den Ide'es
Napoleoniennes, von den Schriften und Ideen des ersten Napoleon
aus den Zeiten seiner Verbannung, bis zu wörtlicher Entlehnung,
beeinflußt ist {Sainte-Helene et Napoleon III).
A. Fournier teilt (Deutsche Revue, Oktober) „Neue Doku-
mente über Lola Montez und den Regierungswechsel in Bayern
1847" mit; er druckt nach einer einleitenden Übersicht über die
gesamten Vorgänge ab: 1. Berichte „einer beglaubigten Person"
aus München an Metternich (vom 25. November 1846 bis 25. Fe-
bruar 1847) und 2. das Schreiben Maurers über die Krisis vom
1. März 1847 an den bayerischen Gesandten in Wien, Graf Jenison.
In den Forschungen zur brandenb. u. preußischen Geschichte
XXll, 1 hat H. Oncken in einer ausführlichen Rezension zu
Meineckes „Weltbürgertum und Nationalstaat" mit einer Reihe von
kritischen Erörterungen Stellung genommen: zunächst über die
Bedeutung und Berechtigung von „Ideengeschichte", sodann zu
dem Problem: Preußen und Deutschland in der Epoche von 1848:
ablehnende Stellung der rheinischen Liberalen und eines erheb-
lichen Teiles der Erbkaiserlichen zu der Möglichkeit einer Auf-
lösung der preußischen Staatspersönlichkeit; Bedeutung der
Oktroyierung der preußischen Verfassung vom Dezember 1848 und
Anteil klerikaler Tendenzen sowie einzelner Persönlichkeiten;
endlich Wiederauftauchen jenes preußisch-deutschen Problems
1866, unter Abdruck eines sehr wertvollen Briefes von M. Barth
an H. Baumgarten vom 10. September 1866 und mit Hinweis auf
Äußerungen von F. Oetker 1867. Oetker betont, wie sehr solche
Zumutungen an Preußen Bismarck gegenüber noch mehr Utopie
waren als 1848/49. K. J.
Neuere Gescliichte. 21*)
Neundörfer handelt im Archiv f. kath. Kirchenrecht 89
(3. F. 13), Heft 2 u. 3 über den „älteren deutschen Liberalismus
und die Forderung der Trennunjr von Staat und Kirche". Er will
unter diesem älteren Liberalismus verstehen „jene politische
StrömunjT in Deutschland, welche im Anschluß an das sog. Natur-
recht eine strenge Beschränkung der Staatstätigkeit auf den
Schutz individueller Freiheitsrechte znm Programm erhob", im
ersten Teil wird das naturrechtliche Staatsideal (von Hugo Grotius
bis auf Humboldt, Fichte und Hegel) im Gegensatz zum „speku-
lativ-romantischen" untersucht, im zweiten die Umbildung dieser
staatsphilosophischen Ideen in politische Programmfordenmgen,
besonders bei R. Blum, Rotteck und Welcker, im dritten „die
praktisch-politische Auswirkung in den Verhandlungen der Frank-
furter Nationalversammlung, besonders bei den Verhandlungen
über die Vorschläge des Verfassungsausschusses, unter Hervor-
hebung der Bestrebungen auf Freiheit vom Polizeistaat bei evange-
lischen und katholischen Mitgliedern, zugleich auf Demokrati-
sierung der katholischen Kirche, aber meist gegen eine Trennung
vom Staat, weil die Aufsicht des Staats besonders der katholischen
Kirche gegenüber nötig sei.
„Aus Preußens trübsten Tagen" (Deutsche Revue,
Augustheft), „nach unveröffentlichten Hamburger Quellen", nennen
sich Mitteilungen über die Flucht des Prinzen von Preußen und
seiner Begleiter im März 1848 und ihr Erscheinen in Hamburg.
— „Drei Briefe von Augusta, Prinzessin von Preußen
an Fürst Karl von Leiningen' aus dem April 1849 über Preußens
deutschen Beruf und die Entscheidung über Kaiserkrone und
Reichsverfassung finden sich im Oktoberheft derselben Zeitschrift.
Eine anschauliche Schilderung der „Waffenstreckung bei
Vilägos" (13. August 1849) verdanken wir dem „einzigen Augen-
zeugen der k. k. österr. Armee", Hauptmann im Ingenieurkorps
K. Schroeder, von dessen Bericht bisher nur Bruchstücke
bekannt waren (österr. Rundschau XX.).
„Aus der Frankfurter Privatkorrespondenz Bismarcks 1851
bis 1859" mit Manteuffel veröffentlicht H. v. Pose hing er im
August- und Septemberheft der Deutschen Revue neue Stücke,
dazu Angaben über die Entstehung der bekannten Publikation
„Preußen im Bundestag", sowie summarische Notizen über die
veröffentlichten Bismarckbriefe dieser Epoche. — über M. de Bis-
tnarck ä Francfort et la politique de la Prasse pendant la <ruerre
de Crimde steht ein von unzutreffenden Auffassungen und Irrtümern
220 Notizen und Nachrichten.
nicht freier Aufsatz von J. Aulneau in der Revue d'histoire
diplomatique 1909, XXIII, 3.
Fortsetzungen und Schluß der zuletzt Bd. 103, S. 684 genannten
Erinnerungen von L. Ritter v. Przibram handeln — stets mit
einer Fülle lehrreicher Details — von der „Kaiserreise (Franz
Josephs) zur Eröffnung des Suezkanals", dem „Konzil in Rom"
(das Rom jener Zeit, die Haltung des österreichischen Gesandten
Graf Trautmannsdorff) — Augustheft — , von der österreichischen
Politik in den Anfängen des deutsch-französischen Kriegs —
Septemberheft — und über die „Ära Andrassy" (Beiträge zur
großen Politik der 70 er Jahre, besonders 1875 und Würdigung
Andrassys) — Oktoberheft.
In der Revue des deux mondes vom 1. September ist der sehr
interessante Bericht abgedruckt, den der Prinz Napoleon
(Plon-Plon) über seine zum Stillstand von Villafranca führende
Unterhandlung mit Kaiser Franz Joseph in Verona am 11. Juli 1859
am folgenden Tage aufgezeichnet hat (1859—1909. Les Pre'limi-
naires de la paix 11. Juli 1859. Journal de ma mission ä Ve'rone
aupres de Vempereur d'Autriche).
Im Augustheft der Preußischen Jahrbücher erörtert H. Del-
brück im Anschluß an Olliviers l' Empire liberal den Ursprung
des Krieges von 1870 („Ollivier über den Krieg 1870"). Für Del-
brück ist kein Zweifel, daß man mit der HohenzoUernschen Thron-
kandidatur Kriegsabsichten gegen Frankreich nicht verbunden
hat. „Die Zurückziehung der Kandidatur wurde für Bismarck
nur dadurch zu einer Niederlage, daß sie erpreßt schien durch
französische Drohungen". Die Emser Depesche kann gewürdigt
werden „nur als eine Aktion der Politik". Sie macht wohl aus
einer Chamade eine Fanfare, „aber sie hat die politische Situation
dadurch nicht gefälscht, sie hat sie auf den richtigen Ausdruck
gebracht". Bismarck beantwortete „in der Emser Depesche den
französischen Vorstoß derart, daß das Dunstbild, Preußen weiche
zurück, weil es einen Krieg mit Frankreich scheue, zerstob, damit
aber auch, da die Franzosen gerade diese Demütigung wollten,
den Krieg unvermeidlich machte". — Eine kraftvolle Regierung
hätte sich mit der Zurückziehung der Kandidatur begnügt und
dadurch die Emser Depesche und die tragische Zuspitzung des
Konflikts vermieden: „Hier haben wir den von Ollivier selbst
angegebenen Grund für den Kriegsausbruch auf den wahren und
richtigen historischen Ausdruck gebracht: das französische Volk
war von einem solchen Selbstbewußtsein erfüllt, daß es das Recht
in Anspruch nahm, sich in einem unerträglichen Maße und auf
Neuere Geschichte. 221
die arroganteste Weise in die Angelegenheiten anderer Völker
zu mischen." — Wenn Ollivier meint, daß Napoleon und der
französischen Regierung ohne die Emser Depesche die Beruhigung
der Leidenschaften und die Erhaltung des Friedens gelungen wäre,
so kann dem „entgegengestellt" werden nichts, als die Mission
Lebrun: Diese aber ist durchschlagend. Ollivier hat zwar von
den Verhandlungen mit Erzherzog Albrecht und der Mission
Lebruns nichts erfahren, „weil es sich um das allerintimste Ge-
heimnis der napoleonischen Politik handelte". „Dies negative
Ergebnis seiner eigensten Darstellung ist geradezu die wichtigste
Enthüllung in dem ganzen Werk." Wohl sehen auch deutsche
Autoren in jenen Verhandlungen des Erzherzogs und Lebruns
nur akademische Erörterungen. „Wäre das zutreffend, so stehe
ich nicht an zu sagen, daß Olliviers Darstellung der Genesis des
Krieges in allem Wesentlichen als richtig erkannt werden muß."
Aber „es gab eine doppelte Politik in Frankreich: eine amtliche,
von Olliviers vertretene, die durchaus nichts als Frieden atmete
und eine geheime, in die außer dem Kaiser, Gramont, Leboeuf
und Lebrun niemand oder jedenfalls nur ganz wenige Personen
eingeweiht waren, die getrieben durch den verletzten französischen
Nationalstolz auf den Krieg gegen Preußen losging". „Das
französisch - österreichisch - italienische Bündnis war tatsächlich
im Werden und der Krieg wäre im Frühjahr 1871, spätestens 1872
zum Ausbruch gekommen, wenn nicht Bismarck durch die spanische
Kandidatur seine Gegenmine gelegt und sie durch die Emser
Depesche zur Explosion gebracht hätte." Aber „ohne das Be-
wußtsein, daß er mit den beiden Herrschern von Österreich und
Italien jene Abmachungen getroffen hatte, die sich leicht in ein
Bündnis umsetzen ließen und ferner ohne jene zweite Idee, daß
der Krieg gar nicht zu einem Ringen auf Leben und Tod zu
führen brauche, sondern sich Preußen schnell zu dem Abkommen
über Belgien bereit finden lassen werde, hätte Napoleon den so
überaus unvorsichtigen Schritt der Garantieforderung, der ihn vor
ganz Europa ins Unrecht setzte, doch wohl nicht gewagt". —
„Von den österreichisch-italienischen Verhandlungen also, der
Mission Lebruns in Wien hängt in letzter Linie das Urteil ab, das
wir über die große Katastrophe zu fällen haben." Bismarck hat
wohl die Machenschaften geahnt, aber doch nicht, wie gefährlich
sie waren. Er hat Napoleon nicht heimtückisch überfallen, sondern
er ist ihm nur mit seiner überlegenen Staatskunst zuvorgekommen
und hat ihm mitten in seinem Aufmarsch hineingestoßen.
In der Augsburger Abendzeitung vom 7. Juli weist v. Mfüller?]:
„Die Papiere von Cer9ay und die Gründung des Deutschen Reichs"
222 Notizen und Nachrichten.
mit Recht auf das entschiedenste die phantastischen Behauptungen
zurück, welche nach Ruville — in seinem Buche Bayern und die
Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs 1909 — die nach seiner
Meinung unter den Rouherschen Papieren befindlichen Korrespon-
denzen bayerischer und württembergischer Minister mit der
französischen Regierung in den Jahren 1865 und 1866 über Allianzen
gegen Preußen und ferner angeblich ebenda gefundenen Briefe
Graf Brays aus dem Jahre 1870 über Bemühungen, mit franzö-
sischer Hilfe Bayern aus der preußischen Allianz zu lösen, auf
den Verlauf und den Ausgang der Versailler Verhandlungen zur
Aufrichtung des Reichs gehabt haben sollen, v. M. erklärt auf
Grund „authentischer Information", daß die zu diesem Zwecke
durchgesehenen bayerischen Staatsakten nicht den geringsten
Anhalt für Ruvilles Behauptungen bieten, welche für Württemberg
durch Suckows und Mittnachts Aufzeichnungen aufs bündigste
widerlegt werden.
In der Deutschen Revue (Augustheft) veröffentlicht L. Rase h-
dau („Eine Unterhaltung mit Sultan Abdul Hamid vor seiner
Thronbesteigung") den Brief eines deutschen Arztes aus Kon-
stantinopel vom 23. August 1876 mit interessanten Nachrichten
über die kritische Situation vom Goldenen Hörn in den Tagen,
die dem Sturze Murads (31. August) und der Erhebung Abd Ul
Hamids vorangingen. Im Oktoberheft der Deutschen Rundschau
findet sich — ebenfalls von Raschdau herausgegeben — eine
Fortsetzung der Bd. 102 S. 689 erwähnten Aufzeichnungen aus
dem Nachlaß des Unterstaatssekretärs Dr. Busch: „Die Bot-
schafterkonferenz in Konstantinopel und der russisch-türkische
Krieg" I (bis zum Sturz Midhat Paschas und seinen Folgen,
März 1877).
Über die Geschichte der 1878 der Türkei auferlegten Kriegs-
kostenentschädigung, einem Stück russischer Orientpolitik, handelt
N. Komarow in der Revue de Paris, 15. Juli.
Eine „Historische Betrachtung zum (30.) Gedenktage" des
deutsch-österreichischen Bündnisses von 1879 aus der Feder von
Erich Marcks brachte die Neue Freie Presse vom 6. Oktober,
eine geschichtliche Würdigung in großen Perspektiven — ; dazu
von E. Wertheimer einen wertvollen Brief Bismarcks an
Andrassy vom 29. September 1879 (unerschütterliches Festhalten
an der Vereinbarung, unbeirrt durch der Besorgnis entspringende
russische Werbungen); dieser Brief ist in vielen Zeitungen nach-
gedruckt, u. a. Frankf. Z. Nr. 279.
Neuere Geschichte. 223
„Erinnerungen an (den unlängst verstorbenen, einflußreichen
iMitarbeiter an der auswärtigen Politilc des Deutschen Reichs)
Herrn v. Holstein" von Leg.-Rat H. v. Roth findet man im Sep-
temberheft der Deutschen Revue. „Sein Fehler war, daß er der ver-
antwortlichen Stellung aus dem Wege ging" ; das gab er zuletzt zu.
Der zweite Teil des Bd. 103, S. 685 erwähnten Aufsatzes von
H. Welschinger über die mdmoires du prince Clovis de Hohen-
lohe {Revue des deux mondes, 1. Oktober) beschäftigt sich fast
ausschließlich mit den Beziehungen Hohenlohes zu Thiers, zu
Gambetta, zu Bismarck (in den 70er und 80er Jahren) und mit
der deutschen Politik in Elsaß-Lothringen.
über den Fürsten Bülow veröffentlicht (Revue des deux
mondes, 1. u. 15. September) der bekannte französische Publizist
Andre Tardieu zwei Artikel über den Fürsten Bülow (/. la
politique Interieure, II. la poUtique exte'rieure), sicherlich keine
unbefangene historische wissenschaftliche Würdigung, aber
interessant und lehrreich als Äußerungen von Anschauungen
französischer politischer Kreise über den leitenden Staatsmann
und die deutsche Politik des letzten Jahrzehnts.
Neue Bücher: Comptes de Louis XVI publids par le cotnte
de Beauchatnp, d' apres le manuscrit autographe du roi, conserve
aux Archives nationales. (Paris, Ledere.) — Bord, La conspira-
tion rdvolutionnaire de 1789. (Paris, Bibliotheque d'histoire mo-
derne.) — Collection de documents ine'dits sur l'histoire e'cono-
mique de la Revolution franfaise. L'Abolition des droits seigneu-
riaux en Savoie (1761 — 1793). Documents publies par Max
Bruchei. (Paris, Leroux.) — Rolland, The'dtre de la Revo-
lution. Le 14 juillet. Danton. Les Loups. (Paris, Hachette & Cie.
3,50 fr.) — Inventaire sommaire des archives de'partementales,
rddige par A. Prudhomme. Sdrie L (Documents de la pdriode
rdvolutionnaire). T. 2. (Grenoble, Impr. Allier freres.) — Char-
don, Cahiers des proces-verbaux des seances de la Societd popu-
laire de Rouen (1790 — 1795). (Rouen, Impr. Gy.) — Nicolas,
L'esprit public et les dlections dans le departement de la Marne,
de 1790 ä Van VIII. (Chdlons-sur-Marne, Union rdpublicaine.) —
De haut, Pretres victimes de la Revolution dans le diocese de
Cambrai, 1792—1799. (Cambrai, Masson.) — Coste, Le pouvoir
legislatif dans la Constitution de 1793. (Paris, Pichon et Durand-
Auzias.) — Turquan, La derniere Dauphine, Madame Duchesse
d'Angouleme (1778—1851). (Paris, Emile-Paul. 5 fr.) — Autour
de Bonaparte. Journal du comte P. L. Roederer , ministre et
conseiller d'Elat. Introduction et notes par Maurice Vitrac. (Paris,
224 Notizen und Nachrichten.
Daragon. 15 fr.) — Gachot, Histoire militaire de Massena. Le
siege de Genes (1800). (Paris, Plon-Nourrit & Cie. 7,50 fr.) —
Azan, La campagne de 1800 en Allemagne. T. 2. (Paris, Cha-
pelot & Cie.) — Picard, Hohenlinden. (Paris, Charles-Lauzelle.
16 fr.) — B ress o nnet , Etudes tactiques sur la campagne de
1806 (Saalfeld — Jena — Auerstedt). (Paris, Chapelot & Cie.) —
Christian M ey er, Die Erhebung Österreichs, insbesondere Tirols,
im Jahre 1809. (Dresden-Blasewitz, v. Grumbkow. 3 M.) — „Aus
vergilbten Blättern." Zeitgenössische Beiträge zur Geschichte
von anno Neun. Akten zu Tirols Jahrhundertfeier. Nach Original-
aufschreibungen herausg. von Heinr. v. Wörndle. (Innsbruck,
Wagner. 3 M.) — Lee and Hutchinson , The ancestry of
Abraham Lincoln. (Boston, Houghthon Mifflin Co. 10 Doli.) —
Mdmoires de l'amiral Paul Tchitchagof, commandant en chef
de l'armee du Danube, gouverneur des principautes de Moldavie
et de Valachie en 1812 publies par Ch. Gr. Lahovary. (Paris,
Plon-Nourrit & Cie.) — Souvenirs du Chevalier de Cussy , gar de
du Corps, diplomate et consul ge'ne'ral, 1795 — 7566, publie's par
Marc de Germiny. T. 2. (Paris, Plon-Nourrit & Cie. 7,50 fr.) —
Wendland, Die Religiosität und die kirchenpolitischen Grund-
sätze Friedrich Wilhelms 111. in ihrer Bedeutung für die Ge-
schichte der kirchlichen Restauration. (Gießen, Töpelmann. 5 M.)
— Biermann, Karl Georg Winkelblech (Karl Mario). 2. Bd.:
Die deutsche Handwerker- und Arbeiterbewegung des Jahres
1848. (Leipzig, Deichert Nachf. 10 M.) — Mauve, Le Bour-
bonnais dans la seconde Re'publique (1848—1851). (Moulins, Inipr.
du „Progres social'^.) — Pasqua di liberazione: raccolta di docu-
menti inediti, rari e dimenticati sul 27 aprile 1859, [a cura di]
V. Soldani. (Firenze, Civelli. 2,50 L.) — H. v. Müller, Krie-
gerisches und Friedliches aus den Feldzügen von 1864, 1866 und
1870/71. (Berlin, Mittler <& Sohn. 5 M.) — Gasselin, La question
du Schleswig-Holstein. Contribution ä la the'orie de l'annexion.
(Paris, A. Rousseau.) — Ollivier, L' Empire liberal. T. 14: La
guerre. (Paris, Garnier freres. 3,50 fr.) — Kirkp atrick de
Closebur n , Souvenirs de la derniere guerre carliste (1872—1876).
(Paris, Picard et fils.) — Del V alle- I ncldn , La guerra car-
lista. Vol. II. (Madrid, Impr. de Primitivo Ferndndez. 3,50 Pes.)
— Samwer, Zur Erinnerung an Franz v. Roggenbach. (Wies-
baden, Bergmann. 3 M.) — Ferrandiz, Das heutige Spanien
unter dem Joch des Papsttums. Übertr. von Don Ibero. (Frank-
furt a. M., Neuer Frankfurter Verlag. 2,50 M.) — Imbert, La
rdnovation de l'empire otioman. Affaires de Turquie. (Paris,
Perrin & Cie. 3,50 fr.)
Deutsche Landschaften. 225
Deutsche Landschaften.
S. Maire schildert in den Blättern f. Bernische Geschichte,
Kunst und Altertumskunde 1909, Februar die Lage der Schweizer
Seidengewinnung und Seidenverarbeitung nach den unter den
Akten des Preußischen Generaldirektoriums befindlichen Berichten
des französischen Obergerichtsrats d'Alen^on.
Von den in der Zeitschrift f. d. Geschichte d. Oberrheins
NF. 24, 3 veröffentlichten Arbeiten sind an dieser Stelle vor allem
zu nennen die an das Buch von E. v. Borries anknüpfenden kri-
tischen Bemerkungen von Fr. Kien er: Zur Geschichte Straß-
burgs und die sachkundigen Ausführungen von F. v. Borries
über die Entwicklung des berühmten mit Straßburgs Geschichte
eng verknüpften Geschlechts v. Müllenheim. Unter den kleineren
Beiträgen sind zu erwähnen K. Roth: Über das Todesjahr der
Markgräfin Adelheid von Baden (zwischen August 1370 und De-
zember 1373) und der Abdruck einer für die Kulturverhältnisse
des Dreißigjährigen Krieges immerhin bemerkenswerten Breisacher
Ratsverordnung aus dem Jahre 1643 durch F. Wer nli. Die badische
Geschichtsliteratur des Jahres 1908 ist wiederum von H. Baier
zusammengestellt. — Aus Heft 4 desselben Jahrgangs verzeichnen
wir die hübsche kleine Untersuchung von O. Winckelmann:
Zur Geschichte des Badischen und des Nassauischen Hofs in
Straßburg und die Zusammenstellung der elsässischen Geschichts-
literatur des Jahres 1908 durch W. Teich mann.
Die Mitteilungen der Gesellschaft f. Erhaltung d. geschichtl.
Denkmäler im Elsaß enthalten in Bd. 22, 2 die Einleitung zu der
in 23, 1 beginnenden Veröffentlichung der wahrscheinlich in der
Zeit von 1616—1623 geschriebenen Straßburger Chronik des Johann
Georg Saladin von A. Meister und A, Ruppel. In 23, 1 wird
überdies aus dem Nachlaß von A. Adam ein längerer Aufsatz
über Schloß Hohbarr und seine Bedeutung in der Geschichte des
Straßburger Bistums zum Abdruck gebracht. — Aus dem Straß-
burger Diözesanblalt 1909, Juli-September ist ein beachtenswerter
Aufsatz über die Entstehung des bischöflichen Hofrichteramtes
in Straßburg von L. Ober hervorzuheben, der die Ansicht be-
kämpft, daß das Offizialat dem Einfluß der Archidiakone habe
Abbruch tun sollen, und das Vorbild für die in allen Bistümern
zu fast gleicher Zeit aufkommende Einrichtung in der Rota Ro-
mana sucht.
In den Annales de l'Est et du Nord 1909, Juli findet die in-
haltreiche Studie von R. Reuß über das elsässische Volksschul-
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 15
226 Notizen und Nachrichten.
wesen zur Zeit der französischen Revolution ihren Abschluß (vgl.
100, 460; 101, 225 u. 465; 102, 692).
W. Waldschmidts unter dem Titel „Altheidelberg und
sein Schloß" zusammengefaßten „Kulturbilder aus dem
Leben der Pfalzgrafen bei Rhein" vom 15. bis zum Ende
des 18. Jahrhunderts sind für einen größeren Leserkreis bestimmt.
Die zahlreichen Abbildungen sind mit Geschick ausgewählt und
gut wiedergegeben. (Jena, Eugen Diederich 1909. 288 S. 5 M.)
Die Aufhebung des Jesuitenordens in der Pfalz und die da-
mit in engem Zusammenhang stehende Neuordnung des Unter-
richtswesens behandelt F. Haug in den Mannheimer Geschichts-
blättern 1909, August-September.
Die Zeitschrift des Historischen Vereins f. Schwaben u. Neu-
burg 35 (1909) enthält als wertvollsten Bestandteil eine den
Gegenstand erschöpfende Abhandlung von 0. Leuze über das
Augsburger Domkapitel im Mittelalter. Es reihen sich an H.
Ockel mit kurzen Bemerkungen zu einem die Anfänge des
Augsburger St. Anna-Gymnasiums betreffenden Gutachten aus
dem Jahre 1533 oder 1534, P. Dirr mit einer ungedrucktes
Material veröffentlichenden Arbeit über Kaufleutezunft und Kauf-
leutestube in Augsburg zur Zeit des Zunftregiments (1368—1548)
und J. Miede 1 mit Abdruck und Erläuterung eines Memminger
Bücherverzeichnisses aus dem Jahre 1430.
Aus dem Inhalt des Jahrbuchs des Historischen Vereins
Dillingen 21 (1908) seien erwähnt die Mitteilungen über die Herren
von Faimingen und ihren Besitz (G. Rücke rt), die Beiträge zur
Geschichte des Dillinger Buchdrucks im 17. und 18. Jahrhundert
(Th. Specht) und der Abdruck einer Hofordnung des Augs-
burger Bischofs Heinrich von Knöringen aus dem Jahre 1611
(J. Spind 1er).
J. Widemann veröffentlicht in der Altbayerischen Monats-
schrift 9, 1 u. 2 fünf ungedruckte Urkunden über Besitzungen des
Klosters Raitenhaslach in München aus der Zeit von 1253 — 1323.
Sehr hübsch verfolgt die Machtstellung des Erzstiftes Mainz
im Laufe einer tausendjährigen Entwicklung K. Wenck in der
Zeitschrift des Vereins f. hessische Geschichte u. Landeskunde 43,
S. 278 ff., indem er in knapper, aber wirkungsvoller Darstellung
die Grundlagen der kirchlichen und politischen Herrschaft vor-
führt. (Auch als Sonderdruck erschienen: Die Stellung des Erz-
stiftes Mainz im Gange der deutschen Geschichte. Kassel, Dufayel
1909. 43 S.)
Deutsche Landschaften. 227
Als „XXX. Publikation der Geseilschaft für Rheinische Ge-
schichtsltunde" ist zunächst der zweite Teil des Trierischen
Münzwerkes erschienen (Bonn, P. Hanstein, 1908), zu dessen
Herstellung ein Legat die Veranlassung und die Mittel gegeben
hat. Fr. Frhr. v. Schrötter bietet darin unter Beigabe von
21 Lichtdrucktafeln die Beschreibung der neuzeitlichen Münzen
(1556-1794): in der gediegenen und säubern Art, wie man sie aus
seinem „Preußischen Münzwesen im 18. Jahrhundert" kennt. Den
ersten, dem Mittelalter gewidmeten Band verspricht Prof. Menadier
bald nachzuliefern: er wird in der Numismatik Balduins und be-
sonders Kunos V. Falkenstein gewiß anziehende Kapitel bringen.
— Ein darstellender Teil scheint vorläufig nicht geplant zu sein,
Mitteilungen aus Urkunden und Akten sind nicht beigefügt. Aber
schon die Fernhaltung der Medaillen, Marken und Rechenpfennige
zeigt, daß die Verfasser ihre Arbeit weniger für den Sammler als
für den Geschichtschreiber schaffen. Und tatsächlich ist die An-
ordnung durchweg derart, daß die Grundzüge des Münzwesens
von Kurtrier und seine Wandlungen überall klar hervortreten, wie
man sich denn beispielsweise über die Wirkungen der Kipperzeit
(1622) und über die des Siebenjährigen Krieges (1757) sehr be-
quem orientieren kann. X.
Als Beitrag zur Geschichte des send- und grundherrlichen
Gerichtswesens veröffentlicht Ferd. Schmitz, Annalen d. Hist.
Ver. f. d. Niederrhein, Heft 87, 1909, aus dem Meßbuch des Pfarr-
dorfes Paffrath eine Anzahl Weistümer und solche Nachrichten, die
auf Weistümer Bezug haben. Beachtung für Rechts- und Kultur-
geschichte beanspruchen vor allem zwei Stücke: Das Sendrechts-
weistum vom 12. Februar 1452 und das Weistum des Hofrechts vom
14. Januar 1454 bzw. 9. April 1460. — Ant. Miebachs Beiträge zur
Regierungsgeschichte des Kölner Kurfürsten Friedrichs 111. von
Sarwerden behandeln vornehmlich die Wahl (1368), die Regelung
der vom Erzbischof der Kurie gegenüber eingegangenen finan-
ziellen Verpflichtungen, den Lütticher Bistumsstreit (1379) — All-
gemeineres Interesse erweckt das von Alfr. Hermann entworfene,
auch in der Allgemeinen Deutschen Biographie veröffentlichte
Lebensbild des Grafen zu Solms-Laubach, Oberpräsidenten der
Provinz Jülich-Cleve-Berg (geb. 1769, f 1822), dem das Verdienst
gebührt, jenen Teil der Rheinprovinz durch zweckmäßige Reformen
mit dem von Stein und Hardenberg neugeordneten Preußen ver-
schmolzen zu haben. — Franz Xaver Münch, „Die philosophi-
schen Studien an der kurkölnischen Universität zu Bonn", berück-
sichtigt vornehmlich die philosophischen Arbeiten Johannes Neebs.
15*
228 Notizen und Nachrichten.
— H. Cardauns endlich handelt über die Beziehungen der
Dichterin Annette von Droste zum Rheinland.
Die Mitteilungen d. Ver. f. Gesch. u. Landesk. v. Osnabrück,
Bd. 33, 1909, bringen wiederum eine Reihe beachtenswerter Ab-
handlungen. Die eingehende, auf breiter archivalischer Grundlage
aufgebaute Untersuchung von Br. Krusch über die Wahlen der
drei nach dem Ableben Johann von Hoyas (1574) erwählten prote-
stantischen Bischöfe von Osnabrück, Herzog Heinrichs von Sachsen-
Lauenburg (t 1585), des Grafen Bernhard von Waldeck (-1-1591),
Philipp Sigismunds von Braunschweig-Wolfenbüttel (f 1623) er-
öffnet lehrreiche Einblicke in die kirchlich-politischen Verhältnisse
der Zeit. — Den Kampf der Landesherrschaft gegen die ständi-
schen Sonderrechte schildert G. Schöttkes Abhandlung „Die
Stände des Hochstifts Osnabrück unter dem ersten evangelischen
Bischof Ernst August von Braunschweig-Lüneburg" (1662—1698),
der die Macht des Landtags systematisch beschränkte und gleich
anderen Territorialherren der Zeit eine zentralisierte Verwaltung
zu begründen suchte. Im Rahmen dieses inneren Machtkampfes
ist ein Bild der Verfassung und Verwaltung des Stifts, wie auch
des besonderen Verhältnisses der drei Stände zur Landesregierung
gegeben. — Willkommen sind ferner H. Schierbaums Aus-
führungen über „Justus Mosers Stellung in den deutschen Lite-
raturströmungen während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts",
zumal wir eine ausführliche, eindringende Biographie des großen
Osnabrücker Staatsmannes und Literaten noch immer entbehren.
Dietrich Schäfers Vortrag, „Niedersachsen und die See",
in der Zeitschr. d. Histor. Ver. L Niedersachsen, 1909, bezweckt,
durch Hinweis auf die Lücken der bisherigen Forschung zu weiteren
Arbeiten auf dem Gebiete der Handels- und Seegeschichte anzu-
regen. Er schildert die „Seebetätigung" der Friesen und Sachsen,
der „Vertreter Deutschlands zur See", in großem Zusammenhange
von der Einwanderung an, die Mission mit ihren Handelsbezie-
hungen zum skandinavischen Norden, die Entfaltung des auch
von binnenländischen Orten gepflegten sächsischen Handels seit
der Kolonisierung und Germanisierung der norddeutschen Küste usf.
bis zur neuesten Zeit. — G. H. Müller gibt ebendaselbst eine
ganz nützliche Übersicht über die Entwicklung der allgemein-
deutschen und landesgeschichtlichen, speziell niedersächsischen
Bibliographie. — Der Band enthält ferner Abhandlungen von P.
J. Meier, „Die Anfänge und die Grundrißbildung der Stadt
Hameln" und W. v. Mandelsloh, „Aus der Regierungszeit des
Herzogs Albrecht von Sachsen und Lauenburg. 1371—1385", wo
Deutsche Landschaften. 229
vornehmlich des Herzogs Krieg um den „Wasserweg" von Han-
nover nach Bremen (1376), seine Kämpfe gegen das Erzstift Bremen
(1378—1381) dargestellt werden.
In den Hansischen Geschichtsblättern 1909, Heft 1 verteidigt
Dietr. Schäfer unter dem Titel „Zur Vorgeschichte des Steck-
nitz-Kanals" die in seinem Buche „Die Hansestädte und König
Waldemar" (1879) ausgesprochene Vermutung, daß bereits zwischen
1335 und 1341 eine Wasserverbindung zwischen Lübeck und der
Elbe hergestellt worden sei. — M. Bahrfeldt veröffentlicht
ebendaselbst den bisher nur in hochdeutscher Übertragung be-
kannten Münzrezeß der Städte Lübeck, Wismar und Lüneburg
vom 13. Januar 1433 in seiner ursprünglichen niederdeutschen
Fassung.
Ernst Baasch, Der Einfluß des Handels auf das Geistes-
leben Hamburgs, Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins,
Blatt 5 , Leipzig 1909 , betont sehr scharf den merkantilen C!;harakter
der eigenartigen Hamburger Geisteskultur. Selbst die Kirche,
die neben der Börse bis zum letzten Viertel des 17. Jahrhun-
derts das öffentliche Leben der Stadt beherrschte, betätigte ihr
warmes Interesse für Handel und Schiffahrt. Seit dem Ende des
17. Jahrhunderts gewann außer jenen beiden Faktoren das Theater
und bald auch die Literatur im öffentlichen Leben Bedeutung.
Nicht Klopstock, sondern Richey und vor allem Brockes, in dessen
Dichtungen der merkantile Geist am schärfsten hervortrat, be-
stimmten im 18. Jahrhundert den literarischen Geschmack des
Hamburger Bürgertums. Noch mehr zog dann im 19. Jahrhundert
seit der Entwicklung Hamburgs zur Welthandelsstadt die Börse
alle anderen Kulturaufgaben in ihren Bannkreis.
Th. Mußfeldts Aufsatz „Das Hamburgische Militär. Über-
sicht über seine Organisation und seine Offiziere" (von 1618 bis
1811) berücksichtigt hauptsächlich die wechselnde Stärke, Zusam-
mensetzung und Bewaffnung der Truppen. In den fünf Anlagen
sind eingehende Verzeichnisse der Kompagnien zu Fuß (1600 bis
1811), sowie der in hamburgischen Diensten angestellten Offiziere
mit Angabe der Ernennung, Beeidigung etc. beigefügt.
Einige Ergänzungen zu K. H. Schäfers Aufsatz, Päpstliche
Ehrenkapläne aus deutschen Diözesen im 14. Jahrhundert, Rom.
Quartalschrift 1907, liefern aus der Geschichte der thüringisch-
sächsischen Länder (14. Jahrh.) die Mitteilungen aus dem Gebiet
histor.-antiquar. Forschungen, herausgegeben von K. Heldmann,
Bd. 24, Heft 1, wo auch von K. Schöppe zwei kursächsische
Weinbergsordnungen von 1588 und 1627 mitgeteilt werden.
15**
230 Notizen und Nachrichten.
Herzog Boleslav I. der Lange von Schlesien hat nach
K. Wutke (Oberschlesische Heimat, Zeitschr. d. oberschl. Ge-
schichtsver., Bd. 5, Heft 3, 1909) nicht, wie man bisher auf Grund
einer gefälschten Leubuser Urkunde von 1201 annahm, an der
italienischen Heerfahrt Kaiser Heinrichs VI. (1195—1198), sondern
vielmehr 1161, 1162 an Friedrich Barbarossas Heerzuge gegen die
Lombarden teilgenommen.
Die Zeitschrift des westpreußischen Geschichtsvereins, 1909,
bringt in Heft 51 eine Übersicht der in den ersten 50 Heften er-
schienenen Abhandlungen, ferner Aufsätze M. Bars über das
Kadukrecht der Stadt Danzig, das Recht auf herrenlos gewor-
dene Güter und erblose Verlassenschaften, und G. Sommer-
feldts über die Lage des Deutschen Ordens nach der Schlacht
bei Tannenberg und die Anfänge der Verschwörung des Georg
von Wirsberg.
Die Zeitschrift der histor. Ges. f. die Provinz Posen, Jahr-
gang 24, erster Halbband 1909 enthält Abhandlungen über die
„Geschichte der Posener Logen", 1780-1820 (R. Prüm er s), und
„das evangelische Provinzialgymnasium zu Bojanowo" , als
Beitrag zur Posener Kirchen-, Schul- und Literaturgeschichte
(Th. Wotschke). 0. Ruppersberg berichtet in den histor.
Monatsbl. f. d. Provinz Posen, Jahrgang 10, Februar 1909, Nr. 2
über die Vorarbeiten, den praktischen und wissenschaftlichen
Wert des seit 1906 im Auftrage der histor. Ges. in Angriff ge-
nommenen historischen Ortslexikons für die Provinz Posen.
Eine neue Vorarbeit zum historischen Atlas der österreichi-
schen Alpenländer legt Jul. Strnadt, über dessen eindringende
Untersuchungen schon berichtet werden konnte (vgl. H. Z. 97,
467, 468), im Archiv f. österreichische Geschichte, 1909, Bd. 97
vor. Er verfolgt die „Entwicklung der Gerichtsverfassung und
des Verfahrens in den alten Vierteln des Landes ob der Enns",
wo die Entwicklung sich im Unterschied zum Innkreise gleich-
mäßig vollzogen hat, von der Entstehung der Landgerichte (im
13. Jahrhundert) an, behandelt die Rechtspflege unter den Land-
gerichtsordnungen (1514, 1559, 1641), die constitutio criminalis
Theresiana — die erste einheitliche Gesetzgebung für die deutschen
Erbländer — und die Justizreformen Kaiser Josephs IL, endlich
die Wiederherstellung und den Untergang der Patrimonialgerichts-
barkeit (1850). Strnadt beabsichtigt bei der Lückenhaftigkeit der
bisher erschlossenen archivalischen Quellen weniger eine ab-
rundete Schilderung, als vielmehr Materialien zu bieten. Dem-
gemäß nimmt auch die Aktenpublikation den größten Teil seiner
Deutsche Landschaften. 231
umfangreichen Abhandlung ein. Sie veröffentlicht unter anderem
mittelalterliche Gerichtsbriefe (1262—1509) und enthält zum Schluß
eine statistische übersieht der politischen und Justizverwaltung
des Landes ob der Enns vor dem Jahre 1850 (aucii besonders er-
schienen u. d. T. „Materialien zur Geschichte der Entwicklung
der Gerichtsverfassung und des Verfahrens in den alten Vierteln
des Landes ob der Enns etc.", Wien, Holder. 9 M.). — Ebendaselbst
erscheinen aus Viktor Hasenöhrls Nachlaß, herausgegeben
und teilweise umgearbeitet durch Luschin v. Ebengreuth, weitere
„Beiträge zur Geschichte des deutschen Privatrechts in den
österreichischen Alpenländern", welche gleich der in Bd. 93 des
Archivs veröffentlichten Abhandlung zur Geschichte der Rechts-
bildung und der Rechtsquellen (vgl. U.Z. 96, 189) den Teil eines
großgeplanten Werkes über die Geschichte des deutschen Privat-
rechts in Österreich bilden. Der neue Beitrag, betitelt „Rechts-
subjekte", gliedert sich in zwei Teile, der Tatsache entsprechend,
daß die Rechts- und Handlungsfähigkeit physischer Personen
einerseits von natürlichen Zuständen, wie Leben, Geschlecht,
Alter, andererseits von staatlichen Zuständen, insbesondere der
Standeszugehörigkeit bedingt ist. Der zweite Teil in fünf Para-
graphen über 1. Freiherren (Erwerbung des Standes, rechtliche
und soziale Stellung), 2, Ministerialen (Rang, Rechtsverhältnis,
Dienstpflicht, Ausgang des Standes), 3. Ritter (Herren der Ritter.
Rechtsverhältnisse), 4. Bürger (Zusammensetzung der städtischen
Bevölkerung, Erwerbung des Bürgerrechts, privatrechtliche Stellung
der Bürger), 5. Bauern (Freie Bauern, censuales, coloni, hoinines
propra) bietet willkommene Beiträge zur mittelalterlichen Stände-
geschichte. Ihr Hauptwert beruht, wie der Herausgeber zutreffend
bemerkt, in der „Reichhaltigkeit und Treue" des gesammelten
Quellenstoffs,
Anton Kern, „Zur neueren Literatur über die Reformation
und Gegenreformation in Innerösterreich", Zeitschr. d. hist. Ver.
f. Steiermark, Jahrg. 6, Heft 4, 1909 gibt eine Aufzählung aller
von Joh. Loserth auf diesem Gebiet veröffentlichten Arbeiten.
Die schon gelegentlich einer Abhandlung über die Grafen
des Mediascher Provinzialverbandes (Arch. d. Ver. f. siebenbürg.
Landesk. Bd. 34, 1907) angeregte Frage der Kolonisation dieses
Landes sucht Georg Müller im Korrespondenzbl. d. Vereins f.
siebenbürg. Landesk., Jahrg. 32, 1909 „Wann sind Mediasch,
Furkeschdorf und Tobsdorf kolonisiert worden?" für die erwähn-
ten Ortschaften genauer zu beantworten. Er hält Mediasch für
eine nach 1241 entstandene Neuschöpfung König Belas IV., des
?.^2 Notizen und Nachrichten.
eifriiren Förderers deutscher Ansiedlung in Ungarn. — Das Archiv
f. siebenb. Landesk. bringt in Bd. 36, Heft 2, 1909 aktenmäßige
Beiträge M. K'.eins zur Geschichte Siebenbürgens im 18. Jahr-
hundert nach Aufzeiclinungen des Bistritzer Stadtrichters
V. Straußenburg (1698—1714) und aus Joh. H ö c h s m a n ns Nach-
lai5 „Siebenbürgische Geschichte im Zeitalter der Reformation".
Neue Bücher: Materialien zur Standes- und Landesgeschichte
Gem. 111 Bünde (Graubünden) 1464 — 1803. Herausg. von Fritz
jecklin. 2. Tl.: Te.xte. (Basel, Basler Buch- u. Antiquariatsh.
i2 M.) — Das Nekrologium des Cluniacenser-Priorates München-
wiler (V^illars-les-Moines). Herausg. von Gust. Schnürer. (Frei-
burg [Schweiz]. Universitätsbuchh. 4 M.) — Die Rcchtsquellen
des Kantons Argau. l.Tl. Stadtrechte. 4. Bd. Die Stadtrechte
von Bremgarten und Lenzburg. Bearbeitet und herausgegeben
von Walth. Merz. (Aarau. Sauerländer ^. Co. 12 M.) — Harms,
Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter. 1. Abtlg.
Die Jaliresrechnungen , 1360 — 1535. 1. Bd. (Tübingen, Laupp.
25 M.) ~- E. Brunn er. Der Kanton Zürich in der Media-
tionszeit (1803 — 1813). (Zürich, Leemann & Co. 5,50 M.) —
Geschichte der Stadt Lindau im Bodensee. Herausgegeben von
K. Wolfart. 2. Bd. (Lindau, Stettner. 7,50 M.) — Christian
Mever, Geschichte Frankens. (Leipzig, Göschen. 0,80 M.) —
Heßler, 296 Burgen und Schlösser in Unterfranken und den
angrenzenden Gebieten von Mittelfranken, Württemberg und
Baden. Geschichte und Besclireibung. (Würzburg, Perschmann.
3,20 M.) — Wirtembergisches Urkundenbuch. 10. Bd. (Stuttgart,
Kohlhammer. 10 ^\.) — Hanauer, La finerre de trent ans ä
Haifuenau d'apres; des docnmciifs inc'dits. Piihlie'e par Ingold.
(Colmar, Hüffel. 6 !\L) — K r u d e w i g , Übersicht über den Inhalt
der kleineren Arcliixe der Rheinprovinz. 3. Bd. (Bonn, Behrendt.
6 M.) — A. Müüer, Die Kölner Bürger-Sodalität, 1608-1908.
(Paderborn, Junfermann. 4 .M.) — Die Grafschaft Mark. Fest-
schrift zum Gedächtnis der 300jährigen V'ereinigung mit Bran-
denburg-Preußen. (Hrsg. von A.Meister.) 2 Bde. (Dortmund,
Ruhfus. 30 M.) — Beiträge zur Geschichte des Herzogtums Kleve.
Festschrift des historischen Vereins für den Niederrhein zur Feier
der 300jährigen Zugehörigkeit Kleves zur Krone Preußen. (Köln,
Boisseree. 8 M.) — Minden-Ravensberg unter der Herrschaft der
Hohenzollern. Festschrift zur Erinnerung an die 300jährige Zu-
gehörigkeit der (Grafschaft Ravensberg zum brandenburg-preußi-
schen Staate. (Bielefeld, Velhagen <J. Klasing. 4M.)— Schwarz-
kopf t. -Alt- Kassel". Gesammelte Vorträge und Aufsätze.
(Kassel, Scheel. 2,50 M.) — Codex diplomaticus Saxoniae regiae.
Vermischtes. 233
1. Haupttl.. Abt. B. 3. Bd. Urkunden der .Markgrafen von Meißen,
und Landgrafen von Thüringen, 1407— I41S. Herausg. von Hub.
Ermisch. (Leipzig, Giesecke «?. Devrient. 25 M.) — Kaemmel,
Geschichte des Leipziger Schulwesens vom Anfang des 13. bis
gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts (1214 — 1846). (Leipzig,
Teubner. 14 M.) — Beiträge zur Geschichte der Universität
Leipzig im 15. Jahrhundert. (Leipzig, Harrassowitz. 4 .M.) —
Erler, Die jüngere Matrikel der Universität Leipzig 1559 — 1809,
als Personen- und Ortsregister bearbeitet und durch Nachträge
aus den Promotionslisten ergänzt. 3 Bde. (Leipzig, Giesecke
& Devrient. 120 M.) — Bär, Westpreußen unter Friedrich dem
Großen. 1. u. 2. Bd. (Leipzig, Hirzel. 33 M.) — Feuereisen,
Livländische Geschichtsliteratur 1906. (Riga, Kymmel. 2 M.) —
Strnadt, Materialien zur Geschichte der Entwicklung der Ge-
richtsverfassung und des Verfahrens in den alten V^ierteln des
Landes ob der Enns bis zum Untergang der Patrimonialgerichts-
barkeit. (Wien, Holder. 9 M.) — v. Zingerle, Mittelalterliche
Inventare aus Tirol und Vorarlberg. (Innsbruck, Wagner. 14 AL)
— Schiviz v. S ch i viz hof f e n , Der Adel in den Matriken
der Stadt Graz. (Graz, Moser. 20 M.)
Vermischtes.
Die 11. Versammlung deutscher Historiker wurde
vom 15. bis 19. September 1909 unter H. Breßlaus Leitung in
Straßburg i. E. abgehalten. Die Reihe der wissenschaftlichen
Darbietungen eröffnete Eduard Schwartz mit seinem Vortrage
über die Konzilien des 4. Jahrhunderts, den die Leser an der
Spitze dieses Heftes finden. Einer Anregung Keils folgend, brachte
Schwartz in der Diskussion noch eine Übersicht der Quellen; er
klagte über die völlig ungenügenden Ausgaben der Werke des
Athanasius. Hier scheint eine der vielen schönen Aufgaben der
vereinigten Akademien zu liegen. In dem zweiten Vortrag, der
sich leichter gab und leichter einging als der erste, behandelte
E. Brandenburg die Staatsanschauungen von Machiavelli und
Thomas Morus im Zusammenhang mit der Weltanschauung der
Renaissance. Das Neue gegenüber mittelalterlicher Anschauung
und zugleich das Gemeinsame beider Männer fand er darin, daß
sie beide den Staat als natürliches Erzeugnis betrachten; die
tiefen Gegensätze, die sie trennen, wußte er durch eingehende
Darlegung ihrer Staatsgedanken deutlich zu machen. Den ersten
öffentlichen Vortrag hielt Dehio über die Kunst im Elsaß; der
Verfasser hat ihn uns zu unserer Freude für dieses Heft geschenkt.
234 Notizen und Nachrichten.
W. Lenel wußte die Epochen der älteren venezianischen Ge-
schichte, obwohl er die Schwierigkeiten der Überlieferung nicht ver-
hehlte, mit solch überzeugender Klarheit hinzustellen, daß man
auch da, wo der Boden sonst wohl bedenklich schwankend erschien,
sich auf die terra ferma gesicherter Forschung versetzt fühlte.
Die feinsinnige Verknüpfung der inneren und äußeren Geschichte
— die Entwicklung vom unumschränkten Dogentum zur oligar-
chischen Verfassung erscheint durch den Gang der auswärtigen
Politik wesentlich gefördert — gab dem Vortrage einen besonderen
Reiz. Möge dem Vortragenden auch der Beifall im Gedächtnis
bleiben, der den Wunsch K. J. Neumanns begleitete: Wir bitten
um die abschließende Geschichte des alten Venedigs, solange
Venedig noch steht und wir noch leben! Über Dante als Histo-
riker sprach Finke. In der Danteliteratur ist das Thema wohl
berührt, sind einzelne Seiten auch behandelt worden, aber mit
einer einheitlichen Betrachtung ist Finke als erster vor die Öffent-
lichkeit getreten. Auch die, denen Dante vertraut ist, werden
aus der mit umfassender Kenntnis und sicherem Gefühl durch-
geführten Untersuchung reiche Anregung gewonnen haben. In
dem zweiten öffentlichen Vortrage wußte der Dresdener Redakteur
W. Kaufmann, ein Bruder des Breslauer Historikers, in liebevoller
Freude an seinem Stoffe Interesse zu wecken für das Wirken der
Deutschen im amerikanischen Bürgerkriege. Er gab, aus ge-
nauester Kenntnis, ins einzelne gehende Mitteilungen, auch die
kleinen und kleinlichen Züge nicht übergehend; zuletzt wurde
der Vortrag etwas gar ausschließlich zum Schlachtbericht. W. Mi-
chael zeigte in höchst interessanter Weise, wie Walpole als Pre-
mierminister dem König und namentlich, wie er dem Parlamente
gegenüber stand. Die Auffassung, daß Walpole die ihm nur zum
Teil ergebene whigistische Mehrheit des Parlaments durch Be-
stechung zusammenzuhalten suchte, konnte Michael mit neuen
Beweismitteln belegen. Er deutete aber zugleich darauf hin
(nähere Ausführung wäre hier, wenn ich von mir aus urteilen darf,
willkommen gewesen), daß der Minister die Kräfte des bestochenen
Parlamentes im Interesse der Nation zu verwerten wußte. Der
Vortrag von H. Oncken über Bennigsen und die Epochen des
parlamentarischen Liberalismus in Deutschland und Preußen
(s. oben S. 52) war noch vom lebendigen Hauche der Gegenwart
berührt, war auch lebendig in sich, neben den vielen Vorlesungen
einmal ein echter und rechter Vortrag mit der ganzen Wirkungs-
kraft eines solchen. Hübsch war, wie im Anschluß an diesen
Vortrag G. Kaufmann aus eigenem Erleben heraus den Ein-
druck Bennigsens auf die junge Generation der 60 er Jahre, die
Vermischtes. 235
in Bennigsen „das Gewissen der Nation" sah, zu schildern wußte.
Unter dem Titel „Ablenkungen und Abirrungen der Kreuzzüge"
brachte der Vortrag von R. Sternfeld, der neunte und letzte
der Tagung, in der Hauptsache eine eingehende Darstellung der
christlichen Unternehmungen gegen Ägypten im 12. und 13. Jahr-
hundert. Sternfeld möchte besonders die ägyptische Politik
Amalrichs I. von Jerusalem ziemlich hoch eingeschätzt wissen;
auch beim Abschluß des byzantinisch-jerusalemitischen Bünd-
nisses sieht er in Amalrich, nicht in Manuel die treibende Kraft.
Was von dem Neuen, das der Vortrag bot, als gesichert gelten
kann (auf das Unzulängliche bisheriger Anschauungen hat der
Vortragende wiederholt hingewiesen), wird sich erst feststellen
lassen, wenn die Abhandlung mit den Belegen vorliegt. — Vor,
neben und nach den wissenschaftlichen Darbietungen hielt vieler-
lei die Teilnehmer zusammen. Aber hier ist davon nicht zu
sprechen; nur des Begrüßungsabends mit Wiegands hübscher
Ansprache sei im Vorübergehen gedacht. Die Versammlung war
von rund 200 Teilnehmern besucht, etwa »3 davon kommen auf
Straßburg. Die nächste Tagung des Verbandes deutscher Histo-
riker soll im Frühjahr 1911 unter Brandis Vorsitz in Braunschweig,
Hildesheim oder Hannover stattfinden. — Die Konferenz von Ver-
tretern landesgeschichtlicher Publikationsinstitute war, wie üblich,
gleichzeitig mit dem Historikertag tätig. F. V.
Im Juliheft des Zentralblatts für Bibliothekswesen berichtet
G. Naetebus über die Brüsseler Conference internationale de
bibliographie 1908.
Das Zentralblatt für Bibliothekwesen 26, 8 u. 9 (August-
September 1909) enthält einen ausführlichen Bericht über die
Vorträge und Verhandlungen der 10. Versammlung deutscher
Bibliothekare zu Münster i. W. (3. u. 4. Juni 1909). Wir
verweisen besonders auf den Vortrag von A. Bömer über Hand-
schriftenschätze westfälischer Bibliotheken; er ist S. 338—358
abgedruckt.
Zur Feier des sechzigjährigen Regierungsjubiläums Kaiser
Franz Josefs 1. hat Dr. Jos. Schwerdfeger, Professor am Aka-
demischen Gymnasium in Wien, im Auftrage der historischen
Vereine Wiens eine Darstellung der wissenschaftlichen Wirk-
samkeit dieser (13) Vereine, deren ältester, der Altertumsverein,
1853 gegründet worden ist, verfaßt. Der Stoff ist nach sachlichen
Gesichtspunkten in folgenden Kapiteln behandelt: Geschichte der
Stadt Wien; Landeskunde von Niederösterreich; Carnuntum;
Reichsgeschichte; Numismatik und Heraldik; Anthropologie und
236 Notizen und Nachrichten.
Volkskunde. Das inhaltreiche Werk ist leider sehr unhandlich
und unübersichtlich; es hat weder Register noch Inhaltsübersicht.
(Die historischen Vereine Wiens 1848—1908. Eine Darstellung
ihres wissenschaftlichen Wirkens. Wien, Braumüller, 1908, X u.
182 S. 4«.)
Der Jahresbericht des Vereins für siebenbürgische
Landeskunde für das Vereinsjahr 1908 ist als Schlußheft des
Jahrganges 1909 des Archivs des Vereins (36, 4) veröffentlicht
worden.
Preisaufgabe der Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften
zu Göttingen : Die Geschichte des Buchtitels in der mittelalter-
lichen Literatur bis zum Festwerden des Titelblattes im Buchdruck
des 16. Jahrhunderts. Termin: 1. Februar 1911. Preis: 1000 M.
Einen Nachruf auf Achille Luchaire veröffentlicht Imbart
de la Tour in der Revue des deux mondes vom 15. August. In
der Histor. Vierteljahrschrift 12, 3 gedenkt A. Wahl mit warmen
Worten des jung verstorbenen F. K. Wittic h e n. An gleicher
Stelle veröffentlicht E. Mischler einen kurzen Nachruf auf K. Th.
V. Inama-Sternegg; seine Gedächtnisrede auf Inama hat der-
selbe Gelehrte in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung usw.
33, 3 drucken lassen.
Aus dem Korrespondenzblatt de s Ge samt Vereins
der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 57 (1909), Nr. 8
(August) erwähnen wir an dieser Stelle den Verwaltungsbericht
des Provinzialmuseums zu Trier, der über die Ausgrabungen und
Funde_, die Erwerbungen und wissenschaftlichen Arbeiten des
Museums in dem Geschäftsjahre 1908/09 berichtet.
Nachtrag.
Im Anschluß an den Aufsatz: „Der diplomatische Kampf in
der jüngsten Balkankrisis" (oben S. 80 ff.) sei noch für die Vor-
geschichte der Annexion auf die beiden anonymen Artikel der
„Fortnightly Review" vom September und November 1909 (von
„Vox et praeterea nihil" und „Vox alterae partis") hingewiesen,
die eine sachlich und persönlich interessante Preßfehde zwischen
Iswolski und Aehrenthal darstellen, aber für den Aufsatz nicht
mehr benutzt werden konnten. /<^, Stählin.
Die Epodien der älteren venezianischen
Geschidite.
Vortrag, gehalten auf der 11. Versammlung deutscher Historiker
zu Straßburg i. E. am 17. September 1909")
von
Walter Lenel.
Ich habe es unternommen, die Epochen der älteren
venezianischen Geschichte hier zu schildern, von den
Anfängen bis zu dem Höhepunkte der Entwicklung, den
die Eroberung von Byzanz im vierten Kreuzzuge bildet.
Das Verlockende an dieser Aufgabe sind gerade die
Schwierigkeiten, die sie darbietet. Es scheint mir rat-
sam, von vornherein Rechenschaft davon zu geben.
Ein Haupthindernis liegt in der Beschaffenheit der
Überlieferung. Sie ist eigentümlich spröde und trümmer-
haft, und, was schlimmer ist, durchaus problematischer
Natur. Man begnügt sich in der Regel, durch allerhand
') Der Vortrag ist in Form und Umfang unverändert abge-
druckt. Der mehrfach an mich herangetretenen Aufforderung,
einzelne Abschnitte zu erweitern, habe ich nach reiflicher Er-
wägung doch nicht Folge gegeben, weil sonst das Gleichgewicht
der Gesamtanlage sich nicht hätte erhalten lassen. Soweit der
Vortrag auf den Ergebnissen noch unveröffentlichter Forschungen
beruht, ist das jeweils angedeutet worden. Im übrigen habe ich
den Ballast von Anmerkungen nach Möglichkeit zu beschränken
gesucht, indem ich hinsichtlich der Quellen und der Literatur im
allgemeinen auf H. Kretschmayrs Geschichte von Venedig Bd. 1
(1905) und auf die einschlagenden Abschnitte in Ad. Schaubes
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 16
238 Walter Lenel,
Mutmaßungen und Vorbehalte einen leidlich gesicherten
und fortlaufenden Tatbestand herzustellen; allein man
täuscht sich darüber, daß dies Experimentieren im kleinen
nicht zum Ziele führt, da es vielmehr auf die großen Zu-
sammenhänge ankäme, innerhalb deren das Zufällige und
Bedingte unserer Erkenntnis erst unbefangen gewürdigt
werden kann. Das sind methodische Nöte. Andere,
nicht minder gewichtige, haften am Stoffe selbst. Die
Entwicklung Venedigs, aus engeren zu umfassenderen
Verhältnissen aufsteigend, folgt darin ihrem eigenen Ge-
setz. Aber daneben sind es von Anfang an die großen
Wandlungen in den Beziehungen des Abendlandes zu
Byzanz, die dieser Entwicklung Anstoß und Richtung
geben. Es gilt also, den besonderen Verlauf aus dieser
allgemeineren Perspektive zu begreifen. Der äußeren
tritt sodann die innere Entwicklung an die Seite. Sie
ist nicht so bodenständig, wie man früher geglaubt hat,
aber auch nicht so stark auswärtigem, namentlich fest-
ländischem Einfluß unterworfen, wie man wohl heute
meint; man muß unterscheiden und bei aller Ähnlichkeit
auch das Eigenwüchsige ja nicht übersehen. Mit einer
isolierten Betrachtung hier der äußeren, dort der inneren
Geschichte ist es indes nicht getan; erst in dem Zu-
sammentreffen beider Entwicklungsreihen wird das orga-
nische Fortschreiten der gesamten Entwicklung offenbar.
Dergestalt häufen und kreuzen sich die verschieden-
artigsten Bedenken. Je komplizierter aber die Forschung
Handelsgeschichte der romanischen Völker des Mittelmeergebiets
(1906) verweise. — Doch ist es mir Bedürfnis, hier noch ein Wort
des Dankes für die nie versagende Hilfsbereitschaft hinzuzufügen,
deren ich mich auch bei diesem Vortrag von selten italienischer
Fachgenossen zu erfreuen hatte. Meinen langjährigen verehrten
Freund am Staatsarchiv in Venedig, Riccardo Predelli, der
inzwischen unerwartet einem Herzschlag erlegen ist, erreicht
dieser Dank leider nicht mehr. So möchte ich ihn wenigstens
seinem Nachfolger, Giuseppe Dalla Santa, und dem Ver-
treter der Rechtsgeschichte an der Universität Palermo, Enrico
Besta, aussprechen, der mir auf meine Bitte bereitwilligst Ab-
züge seiner wertvollen, in Deutschland z. T. anscheinend nicht
vorhandenen Arbeiten zur Rechts- und Verfassungsgeschichte
Venedigs überließ.
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 239
wird, um so geringer wird die Aussicht auf eine einheit-
liche Konzeption großen Stils, die alle Anforderungen
befriedigte. Vielleicht liegt darin eine Entschuldigung für
das Wagnis, dessen ich mich unterlange. Nur um eine
bloße Skizze kann es sich ja handeln, die noch dazu
auf die Unfertigkeit der Forschung Rücksicht nehmen
muß. Eine gewisse Selbstherrlichkeit in der Auswahl
und Verteilung der Akzente ist dabei unvermeidlich,
gleichwie umgekehrt eine Debatte über schwebende
Fragen sich verbietet. Dies alles ist Nebensache, wenn
es nur überhaupt gelingt, den Gesamteindruck so zu
fassen, daß zugleich mit den bestimm.enden Hauptlinien
auch der Geist der Entwicklung deutlich wird.
1.
Die Geschichte Venedigs hebt mit einer der großen
Abrechnungen an, in denen das Abendland sich mit
Byzanz auseinandersetzt, mit dem Einbruch der Lango-
barden in Italien. Denn die Lagunen, mögen sie auch
schon zur Römerzeit bewohnt und in den Stürmen der
Völkerwanderung wieder und wieder aufgesucht worden
sein, sind doch erst damals durch den allgemeinen poli-
tisch-kirchlichen Exodus vom Festlande her dauernd be-
siedelt worden, wie auch die Geschichtschreibung trotz
der früh verwirrenden Sage noch um das Jahr 1000 den
Einbruch der Langobarden als das entscheidende Ereignis
festgehalten hat.^)
Politisch, kirchlich, administrativ machten sich als-
bald die Folgen bemerkbar. Die vordem weit über die
Terraferma sich erstreckende Provinz Venetien schrumpft
jetzt zu dem schmalen inselstreif zusammen, der später-
hin das Gebiet des venezianischen Staates bildet, während
die frühere Verwaltungsgemeinschaft mit Istrien vorerst
^) Ich habe hierbei das Chron. Venetum des Johannes Dia-
conus im Auge, ed. Monticolo, Cronaclie Veneziane anfichissime
Bd. 1 (1890). Eine kritische Untersuchung über die Entwicklung
der venezianischen Gründungssage fehlt noch; einstweilen ist
Kretschmayr Bd. 1, 19 ff. zu vergleichen.
IG*
240 Walter Lenel,
noch fortbesteht, bis uns hernach der venezianische
Dukat als ein besonderer Verwaltungsbezirk für sich be-
gegnet.
Der staatlichen entsprach die kirchliche Trennung.
Das alte ungeteilte Erzbistum Aquileja spaltete sich in
ein langobardisches von Aquileja-Friaul und in ein byzan-
tinisches von Grado, das Venetien und Istrien, d. h. den
Rest des byzantinischen Besitzes unter sich hatte.^)
Endlich trat durch den langen Kriegszustand eine
innere Umgestaltung ein, indem das militärische Element,
zumal durch die regionale Heerverfassung, in Verwal-
tung und Wirtschaft in steigendem Maße dominiert. Wie
in dem byzantinischen Italien überhaupt, so setzte sie sich
auch in Venetien durch. Tribunen mit erblicher Würde
sind es, die als lokale Grundherren alle Funktionen der
öffentlichen Gewalt, Heerbefehl, Rechtsprechung, Steuer-
erhebung, in erster Instanz ausüben, denen als Provinzial-
vorstand ein einheimischer Dux übergeordnet ist. Dar-
über hinaus ist im einzelnen fast alles unsicher und durch
den Schleier der Sage verhüllt. Nur eine dunkle Kunde
klingt herüber von Geschlechterkämpfen, die zwischen
Mutter- und Tochtergemeinde toben, dieweil der Doge
1) über die Spaltung des Patriarchats Aquileja vgl. Wilhelm
Meyer (aus Speyer) in den Abhandlungen der Göttinger Gesell-
schaft der Wissenschaften, Philos.-Histor. Klasse, Neue Folge
Bd. 2 Nr. 6 (1898); dazu und über die neuere Literatur meine
Bemerkung, Hist. Zeitschr. (1907) Bd. 99, 482. Der Ansicht Wil-
helm Meyers, daß eine Regelung der Rechtsverhältnisse nach
der Spaltung unterblieben sei, kann ich nicht beistimmen. Ich
bin vielmehr der Meinung, daß die Spaltung einen unzweideutigen
Rechtszustand hinterließ, und daß insbesondere auch, worauf es
hier ankommt, die Metropolitangrenze ursprünglich mit der
Reichsgrenze zusammenfiel. Die Rechtsfrage ist wichtig, insofern
Wilhelm Meyer aus der angeblichen Unklarheit der Rechtsver-
hältnisse nach der Spaltung den Ursprung des für die ältere
venezianische Geschichte so bedeutsamen Rechtsstreits zwischen
dem Patriarchen von Aquileja und dem von Grado herleitet. Ich
werde die Ursachen und den Verlauf des Rechtsstreits und
namentlich auch seine Einwirkung auf die Anfänge der venezia-
nischen Geschichtschreibung in einer eingehenden Untersuchung
erörtern, die demnächst in den Abhandlungen der Straßburger
Wissenschaftlichen Gesellschaft erscheinen wird.
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 241
den lokalen Feindschaften und Machthabern gegenüber
mühsam nach Ansehen ringt. Flammt einmal auch ein
flüchtiges Interesse an einer nationalen Sache auf, wie
bei dem Anteil des venezianischen Heeres an dem Auf-
stand Gregors 11. wider die Reichsgewalt, so ist diese
gleich danach doch wieder anerkannt, und noch die letzte
Wiedereroberung Ravennas ist vornehmlich der venezia-
nischen Flotte zu verdanken.^)
Und so ist der wesentliche Inhalt dieser Epoche die
Absonderung Venetiens von dem langobardischen Fest-
land, dahingegen es politisch, kirchlich und in seiner
inneren Struktur noch durchaus der byzantinischen Macht-
sphäre eingegliedert bleibt.
Nun aber kommt die fränkische Eroberung Italiens,
die nach einer kurzen Übergangszeit eine neue Abrech-
nung mit Byzanz und damit neue Daseinsbedingungen
für Venetien herbeiführt.
Bisher war die Adria das unangetastete Herrschafts-
gebiet von Byzanz gewesen, wie sie denn über Dalmatien,
*) In Betreff der schwierigen, ganz und gar problematischen
Frage nach den Anfängen der venezianischen Dukats wird man
am besten die AusfiJhrungen in den verschiedenen Arbeiten Ludo
Moritz Hartmanns zu Rate ziehen. Ich habe mich darüber ab-
sichtlich kurz gefaßt, da ich hier nur das einigermaßen sicher
Erkennbare und für die Gesamtentwicklung Bestimmende heraus-
greifen kann. Zur Literatur über die italienische Revolution
gegen die Reichsgewalt möchte ich noch eine Untersuchung
Enrico Bestas nachtragen, Un sigillo inedito di Leone Vhaurico,
Napoli (1906), Estratto dagli studi in onore di Carlo Fadda,
der in Deutschland, soviel ich sehe, nicht die gebührende Be-
achtung zuteil geworden ist. Sie enthält u. a. ein Ineditum von
größter Seltenheit, ein bisher unbekanntes, unzweifelhaft echtes
Schreiben der Kaiser Leo III. des Isauriers und Konstantin vom
Oktober 727 an den Erzbischof von Grado, das der Herausgeber
bei Gelegenheit seiner Studien über den venezianischen Publi-
zisten Tomaso Diplovataccio in dessen auf der Marciana be-
ruhenden Papieren entdeckte, und das in dem 1907 von Brandi
im Archiv für Urkundenforschung Bd. 1, 23 ff., zusammenge-
stellten Verzeichnis der bisher bekannt gewordenen Urkunden,
Gesetze und Briefe der byzantinischen Herrscher fehlt.
242 Walter Lenel,
Istrien, Venetien bis zum Exarchat und nach dessen Fall
wenigstens bis nach Venetien eine geschlossene Etappen-
linie von Stützpunkten darbot. Nur ganz zuletzt hören
wir von einem übrigens doch bloß vorübergehenden Vor-
stoß der Langobarden nach Istrien. Jetzt unter Karl dem
Großen breitet sich die fränkische Herrschaft erst über
Istrien, dann auch über Dalmatien und Venetien aus,
einen Augenblick so die ganze nördliche Adria umklam-
mernd. Allein Karl der Große dachte nicht an dauernde
Aneignung. Istrien allerdings blieb beim fränkischen
Reich, während er Venetien und die romanischen Küsten-
städte Dalmatiens, die ihren Unterhalt vom Meere hatten,
812 im Frieden mit Byzanz den Griechen herausgab.
Die fränkische Landmacht verzichtete auf Seegeltung.
Auf Jahrhunderte ist dieser Frieden von einschneidender
Bedeutung. Denn die Zukunft Istriens beruht fortan neben
seinen alten Beziehungen zu Italien auf der staatsrecht-
lichen Abhängigkeit von dem abendländischen Imperium.^)
Venetien umgekehrt wird zu einem vorgeschobenen by-
zantinischen Außenposten, den die Not der Zeit lehren
wird, auf sich selbst zu stehen.
Auch eine kirchliche Neuordnung drängte sich auL
Noch zu Beginn des neunten Jahrhunderts ist der alte
Rechtszustand in Kraft, der Venetien und Istrien dem
Gradenser Stuhle zusprach. Schon die staatliche Tren-
nung aber machte die Aufhebung auch der kirchlichen
Gemeinschaft unabwendbar. Den Ausschlag gab eine
neue Rechtsanschauung, die der Patriarch des unter frän-
kischer Herrschaft mächtig emporstrebenden Stuhles von
Aquileja aufbrachte. 827 auf der Synode von Mantua
trug sie den Sieg davon. Nicht bloß das fränkische
Istrien wies sie dem Patriarchen von Aquileja zu; die
1) Eine Skizze der mittelalterlichen Geschichte Istriens von
der Zeit Karls des Großen bis ins vierzehnte Jahrhundert hinein,
die von dem hier angedeuteten Gesichtspunkte aus dem wech-
selnden Einfluß des deutschen und des italienischen Elements auf
die politische und auf die Verfassungsentwicklung des Landes
nachgeht, werde ich gleichfalls in den Abhandlungen der Straß-
burger Wissenschaftlichen Gesellschaft veröffentlichen.
Die Epochen der älteren venezianischen Gescliichte. 24.^
Selbständigkeit des Gradenscr Stuhls überhaupt sollte
aufhören; er selber wurde dem Patriarchen von Aquileja
unterstellt. ^)
Mit dieser Umwälzung politischer und kirchlicher
Art, die aus der fränkischen Eroberung erwuchs, geriet
Venetien an einen Wendepunkt seines Schicksals. Politisch
isoliert, fand es sich noch dazu in seiner kirchlichen
Selbständigkeit bedroht. Hieraus entsprang die Not-
wendigkeit, sich in diesem Sonderdasein zu behaupten.
Eine durchgreifende innere Umwandlung, die den (>ha-
rakter des werdenden Staates nachhaltig bestimmt, nimmt
davon ihren Ausgang.'-)
Die eine Neuerung betrifft das Wesen des Dogen-
tums. Mit dem Frieden Karls des Großen mit Byzanz
beginnt jene Epoche, die man als die der Dogendynastien
bezeichnen kann. Im neunten Jahrhundert ist es das Ge-
schlecht der Parteciaci, im zehnten und beginnenden
elften das der Candiani und Orseoli, dem diese Vorherr-
schaft zufällt. Nicht eigentlich Erblichkeit besteht; in der
Regel wird ein Sohn oder Angehöriger des Dogen zum
Mitregenten oder Nachfolger bestellt; aber die Tendenz
zur Erblichkeit ist unverkennbar. Der Doge selbst, der
senior, ist prinzipiell, soweit er nicht Widerstand findet,
unbeschränkt. Die Verlockung zum Mißbrauch lag hier-
bei sehr nahe. Das warnende Beispiel ist bald nach der
Mitte des zehnten Jahrhunderts Peter IV. Candiano, der
geradeswegs auf eine Gewaltherrschaft über Staat und
>) Eine Begründung dafür, wie trotz des nocii zu Beginn des
neunten Jahrhunderts unerschütterten Rechtszustands eine neue
Rechtsanschauung aufkommen und durchdringen konnte, werde
ich in der bereits angekündigten Untersuchung über die Ge-
schichte des Rechtsstreits geben.
«) Die schlechthin entscheidende Bedeutung, die der frän-
kischen Eroberung Italiens für die politischen und die kirchlichen
Verhältnisse und weiterhin für die gesamten Daseinsbedingungen
Venedigs zukommt, ist bisher m. E. nicht zutreffend gewürdigt
worden. So hat noch jüngst Kretschmayr, sehr zu Unrecht, wie
ich glaube, die angeblich um die Mitte des neunten Jahrhunderts
beginnende Ablösung Venedigs von Byzanz zum Haupteinschnitt
der Entwicklung gemacht.
244 Walter Lenel,
Kirche losging, und die Anlehnung an festländische Macht-
haber, die er suchte, zeigt deutlich, welche Gefahr hier
drohte, nämlich die Einmündung in den feudalen Kurs
des festländischen Italiens. Allein das Korrektiv dagegen
war Aufruhr und Empörung, wie denn Peter IV. Can-
diano Thron und Leben einbüßte, und so ist diese Epoche
des unbeschränkten Dogentums von fast unablässiger
innerer Parteiung erfüllt. Wenn gleichwohl dieses System
mehr als zwei Jahrhunderte überdauerte, so beweist das
nur, wie unentbehrlich es war. Es garantierte eben noch
am ehesten die Sicherheit und Macht des Staates nach
außen hin.
In dem gleichen Bedürfnis wurzelt eine andere Neue-
rung, das Emporkommen des Rialto, der heutigen Stadt
Venedig. Schon im achten Jahrhundert ist er bewohnt
und mit einem Bistum begabt, aber nach dem Frieden
Karls des Großen mit Byzanz wird er durch einmütigen
Beschluß zum dauernden Sitz der Regierung auserkoren.
Er verdankte das offenbar seiner geschützten Lage in-
mitten der Lagune, die sich soeben beim Angriffe Pippins
erprobt hatte; als daher zur Zeit der Ungarnnot die Ge-
fahr eines Angriffs sich erneuerte, da wird er überdies
ummauert und die Zufahrt mit Ketten abgesperrt. So-
dann waren 828 gleich nach der Synode von Mantua
auch die Gebeine des heiligen Markus von Alexandrien
dahin übertragen worden, wie es scheint, ein Schachzug
wider die entgegenstehenden Ansprüche des Patriarchen
von Aquileja, um den Schutz des Evangelisten an den Staat
zu fesseln.^) Der Doge selbst ist es, der ihm die Grabes-
kirche baut, und mit der wachsenden Macht des Staates
steigt so auch das Ansehen des Schutzpatrons, während
die geistliche Oberbehörde, der Gradenser Stuhl, sich
auf eine mehr politische Funktion zurückzieht. Und zu
alledem kommt noch die Übersiedelung der großen Ge-
schlechter auf den Rialto, deren Namen das sogenannte
Chronicon Altlnate aufzählt, eben aus den Orten, die
*) übrigens ein antiker Zug, der an die Einholung der Gebeine
des Theseus von Skyros nach Athen im Jahre 476 erinnert. Zur
Sache vgl. Rhode, Psyche (1898*) Bd. 1, 159 ff.
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 245
sich zuvor bekämpft hatten, ein Synoikismos, der den
Rialto erst vollends zum anerkannten Vorort und Mittel-
punkt erhebt.
Diese durchgehende Konzentration macht es begreif-
lich, daß die Anarchie der früheren Tribunatsverfassung
nunmehr überwunden ist. Das Tribunat, auch als erb-
liche Würde, verschwindet seit dem zehnten Jahrhundert,
und als Lokalbehörden begegnen jetzt die Gastalden,
die, gleichviel von wem sie ernannt werden, der Zentral-
regierung Untertan sind. Als Zentralregierung aber er-
scheint das piibliciini placitUm, das unter dem Vorsitz
des Dogen zu Zwecken der Rechtspflege und Verwaltung
auf dem Rialto tagt. Teilnehmer daran ist die hohe Geist-
lichkeit, der Patriarch und seine Suffragane, mitunter
auch die Abte der venezianischen Klöster. Es beleuchtet
den eingetretenen Umschwung, daß der Patriarch, weil
bloß noch Haupt der venezianischen Landeskirche, eben
deshalb auch, wie die Überlieferung geflissentlich betont,
ausnahmslos Venezianer und nicht selten ein Dogensohn
ist. Als Vertreter der weltlichen Obrigkeit sodann treten
6\t printates oder iudices^) auf, die bei der Rechtsprechung
*) Gegen meine früheren Ausführungen über den Zusammen-
hang der iudices mit dem Tribunat, Die Entstehung der Vor-
herrschaft Venedigs an der Adria, mit Beiträgen zur Verfassungs-
geschichte (1897) S. 114 ff. hat Meichiorre Roberti in seinem Werke
Le magistrature giudiziarie veneziane e i loro capitolari fiiio
al 1300 (1907) Bd. 1, 30—44 Kap. 1 § 3 Teoria del Lcnel sehr leb-
hafte Einwendungen erhoben. Er leugnet die Möglichkeit der
von mir angenommenen Entwicklung von innen heraus, leugnet
insbesondere auch die Zulässigkeit einer Gleichstellung der pri-
mates mit den iudices und betrachtet das Amt der iudices nicht
als eine Weiterbildung, sondern als eine völlige Neuerung in
dem venezianischen Gerichtsverfahren, die er auswärtigem Ein-
fluß, nämlich dem Vorbild des festländischen Gerichtswesens, sei
es römisch-ravennatischen, sei es langobardisch-fränkischen Ge-
präges zuschreibt. Daß der Verfasser dabei meine irüheren Aus-
führungen, obwohl er sie zuvor wörtlich übersetzt, zu allerhand
Umdeutungen und Unterstellungen mißbraucht, könnte noch hin-
gehen, wenn wenigstens seine eigenen Erörterungen über den
Einfluß des festländischen Gerichtswesens die schwierige Frage
förderten. Sie sind aber, zumal bei einem Rechtshistnriker, von
einer so auffallenden Oberflächlichkeit — man braucht, um sich
246 Walter Lenel,
das Urteil iinden, das der Doge seinerseits nur bestätigt.
Den „Umstand" endlich bildet der popiiliis, den die Ur-
kunden häufig nach seinen drei Klassen unterscheiden.
Wie aber die primates oder iiidlces dem Adel angehören,
so wird bei den drei Klassen des populiis die Mitwirkung
des Adels besonders hervorgehoben, und der Adel ist
es denn auch, von dem jeweils der Widerstand gegen
den Dogen ausgeht. Mag dieser Apparat auch noch un-
vollkommen und mit häufigen Reibungen arbeiten, der
entscheidende Fortschritt ist doch, daß eine einheitliche
Zentralregierung damit geschaffen ist.^)
davon zu überzeugen, nur etwa die entsprechenden Darlegungen
im dritten Bande von Fickers Forschungen zur Reichs- und
Rechtsgeschichte Italiens zu vergleichen — , daß ich mich vor-
läufig zu ernsthafter Abwehr nicht gedrungen fühle. Daneben sei
ohne weiteres eingeräumt, daß die späteren Abschnitte des Werkes,
etwa vom zwölften Jahrhundert an, die auf umfassender Durch-
arbeitung auch des archivalischen Urkundenbestands beruhen,
für die Erkenntnis des venezianischen Gerichtswesens von hohem
Werte sind. Zur Sache selbst bemerke ich, daß ich meine frühere
Anschauung in allem Wesentlichen aufrecht halte; nur zur Er-
gänzung möchte ich hinzufügen, daß ich in den iudices die An-
gehörigen der tribunizischen Familien erblicke, aus deren Reihen
nach der Übersiedelung auf den Rialto die Vertreter der welt-
lichen Obrigkeit vornehmlich hervorgehen.
1) Unmittelbar vor Abschluß dieses Vortrags erschien die ita-
lienische Verfassungsgeschichte von Ernst Mayer (1909, zwei Bde.),
worin auch die Entwicklung der venezianischen Verfassung ein-
gehend behandelt wird. Nur ungern füge ich mich der Notwen-
digkeit, mich hier irgendwie zu diesem Werke zu äußern. So
erstaunlich wiederum die Vertrautheit des Verfassers mit dem
schier unerschöpflichen Urkundenmaterial ist, so wenig befriedigt
nach wie vor die von ihm beliebte Arbeitsweise, insofern er sich
über sonst unverbrüchlich feststehende Grundsätze methodischer
Quellenkritik mit rücksichtsloser Subjektivität des Urteils hinweg-
setzt. Um wenigstens ein allerdings bezeichnendes Beispiel
anzuführen, was soll man dazu sagen, wenn er Bd. 2, 143 ff. aus
je einer (!) Urkunde des zehnten, elften und zwölften Jahrhunderts
(die letzte noch dazu nicht etwa vom Rialto, sondern von Chioggia)
mit angeblich je 57 Unterschriften die Existenz „einer vollkommen
abgeschlossenen Körperschaft von 57 Ratgebern" herausliest, die
er überdies nach den Unterschriften der Urkunde des zehnten
Jahrhunderts als Konsuln anspricht, während es sich in Wahrheit
dort nicht um Konsuln (die in Venedig so überhaupt nicht vor-
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 247
Diese innere Umbildiinir ist nun durch die äußeren
Verhältnisse ganz wesentlich gefördert worden. Das
neunte Jahrhundert ist die Zeit der großen Heimsuchungen,
tler Sarazenen- und später der Ungarnnot, der als nicht
minder lästige Plage die Seeräuberei der slawischen An-
wohner der östlichen Adria sich hinzugesellt. Von Byzanz,
das vollauf mit sich selbst beschäftigt ist, kommt jetzt
keine Hilfe. Wenn die alte Oberherrschaft auch noch
lange fortbesteht, so schwankt doch je nach der Schwäche
oder Stärke der Reichsgewalt das Maß ihres Einflusses.
Die Abwehr der Feinde, die Sicherung der Existenz, liegt
so ganz und gar dem Dogen ob, und es festigt natür-
lich seine Macht, daß er nach anfänglichen Niederlagen
dieser Aufgabe sich nicht ohne Glück entledigt. Die
schwerste Arbeit ist im neunten Jahrhundert bereits ge-
tan, im zehnten beginnt dann schon die Machtpolitik
nach außen hin. In den Kaiserpakten, die neben dem
grenznachbarlichen auch den Handelsverkehr mit dem
Festlande regeln, war seit 880 die Handelsfreiheit für
das ganze italienische regnum ausdrücklich zugesichert.
Jetzt wird überdies Istrien zum rückhaltlosen Eingeständnis
seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit genötigt und Comac-
chio und Ferrara, den Handelsplätzen im Mündungs-
gebiet des Po, mit Angriffen zugesetzt. Ohne gelegent-
lichen Rückschlag geht es indes nicht ab. Die von
Otto II. verfügte Handelssperre, die nach der mißglückten
Gewaltherrschaft Peters IV. Candiano die inneren Wirren
noch verschärft, enthüllt die Verwundbarkeit Venedigs
von dieser Seite her. Zu um so unbestrittenerem An-
sehen hebt dann Peter II. Orseolo den Staat empor.
Seine Regierung (991 — 1009) bezeichnet den Höhepunkt
des unbeschränkten Dogentums. Mit vorschauender Klug-
heit weiß er innerem Aufruhr vorzubauen und seine aus-
kommen), sondern um den üblichen Zustimmunjrsvermerk cons.
= consensi handelt! Ich habe unter diesen Umständen von einer
fortlaufenden Berücksichtigung des in Rede stehenden Werkes
abgesehen, da es hier nicht meine Aufgabe sein kann, zu solchen
und ähnlichen, durchaus willkürlichen Folgerungen Stellung zu
nehmen.
248 Walter Lenel,
wärtigen Beziehungen dem Vorteil des Staates dienstbar
zu machen. Gegen die alte Verpflichtung zur Flotten-
hilfe, die er hernach beim Entsätze Baris ruhmvoll be-
tätigt, hat er von Byzanz kommerzielle Vergünstigungen
erwirkt, damit, mag man sie noch so gering bewerten^),
den Weg andeutend, den die venezianische Politik hier
künftig einschlagen wird; und durch ein Netz von Han-
delsverträgen, und, wenn es not tat, auch durch eine
Handelssperre, durch die planmäßige Züchtigung der
Seeräuber und durch die glorreiche Unterwerfung Dal-
matiens hat er die unbedingte wirtschaftliche und mili-
tärische Suprematie Venedigs an der nördlichen Adria
erstmals zu sichtbarem Ausdruck gebracht, auch hier der
Entwicklung neue Ziele weisend.
Auf diesem politischen Machtaufschwung des Staates
aber baut sich zugleich der kirchliche auf. Auch da ist
es der Doge, der die Anfeindungen des Patriarchen von
Aquileja abwehrend, die kirchliche Unabhängigkeit ver-
teidigen muß. Wenn dann 968 die Wiederanerkennung
der Selbständigkeit des Gradenser Stuhls und seiner
Metropolitanrechte auf ganz Venetien erreicht wird, so
ist das auf die festländischen Verbindungen Peters IV.
Candiano zurückzuführen, genau so wie später die Wieder-
ausdehnung der Metropolitanrechte auch auf Istrien mit
der Machtausbreitung Venedigs an der Adria unter Peter II.
Orseolo Hand in Hand geht.-)
Endlich knüpft an die überragende Persönlichkeit
dieses Dogen auch die erste Blüte der Geschichtschrei-
bung an, indem sie, gleichsam auf diesen Gipfel zu-
strebend, einen Abriß der früheren Schicksale Venedigs
entwirft, während ungefähr zur selben Zeit, durch den
Streit um die Ansprüche des Gradenser Stuhls angeregt,
eine höchst merkwürdige Publizistik nicht bloß die Rechte
') Vgl. hierzu neuerdings wieder die abweichende Einschät-
zung bei Kretschmayr Bd. 1, 128 f. und Schaube S. 18.
*) Eine genaue Erläuterung der bisher noch fast ganz im
Dunkel liegenden kirchlichen Entwicklung künftig in der Unter-
suchung über die Geschichte des Rechtsstreits.
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 244
der Kirche, sondern daneben auch die Rechte des Staates
an der Kirche diskutiert. M
Gerade auf diesem Höhepunkt aber biegt die Ent-
wicklung um. Schon unter Otto Orseolo, dem Sohne
Peters II., kommt es 1026 zum Sturz des herrschenden
Geschlechts, und damit zum Sturz des bisherigen Systems.
Das Verbot, bei Lebzeiten des Dogen einen Mitregenten
oder Nachfolger zu ernennen, schob der Ausbildung
weiterer Dogendynastien einen Riegel vor. Es war der
Anfang einer grundsätzlichen Beschränkung der Dogen-
macht überhaupt.
') Man wird von dem Charakter dieser Pubhzistik eine etwas
konkretere Vorstellung gewinnen, wenn ich, indem ich mir den
umfassenden Nachweis vorbehalte, die wichtigsten Ergebnisse
der zugrunde liegenden quellenkritischen Untersuchung hier ganz
kurz andeute. Eine ältere Gradenser Theorie, die für die Wieder-
anerkennung der Selbständigkeit des Gradenser Stuhls und seiner
Metropolitanrechte auf ganz Venetien plädiert, ruft zunächst die
Geschichtschreibung zu Hilfe, indem sie in einem verlorenen Patri-
archenkatalog die Urgeschichte der beiden Patriarchate von Grade
und von Aquileja von diesem Rechtsstandpunkt aus erzählt. Eine
jüngere Gradenser Theorie sodann, die auf die Wiederausdehnung
der Metropolitanrechte auch auf Istrien abzielt, greift hierbei zur
Urkundenfälschung großen Stils durch Anfertigung 1. der angeb-
lichen Akten der Synode des Patriarchen Elias zu Grado im Jahre
.t79 mit dem eingerückten Briefe des Papstes Pelagius und 2. des
angeblichen Synodalschreibens des Papstes Gregor III. über die
römische Synode des Jahres 731. Auch der Patriarchenkatalog
der älteren Theorie muß jetzt selbstverständlich [im Sinne der
jüngeren Theorie abgeändert werden. Dieser rein kirchlichen
Betrachtungsweise gegenüber vertritt hierauf eine neue ab-
weichende Darstellung der Urgeschichte Grados das bisher igno-
rierte Interesse des venezianischen Staats, insofern sie zwar die
geistlichen Herrschaftsansprüche des Gradenser Stuhls im Um-
fange der jüngeren Theorie anerkennt, zugleich aber dem Dogen
als dem Repräsentanten des Staats die entscheidende Initiative
und überdies das Recht der Ernennung des Patriarchen vindi-
ziert. Danach erfolgt jedoch wieder eine Entgegnung von kirch-
licher Seite her, indem jene staatsfreundliche Darstellung, wo sie
Anstoß erregt, eine berichtigende Überarbeitung in kirchlichem
Geiste erfährt. Dies der rein sachliche Zusammenhang ; daneben
läßt sich endlich noch in hohem Maße wahrscheinlich machen,
daß dieser publizistischen Betriebsamkeit, soweit sie von Grado
ausgeht, der Patriarch Vitalis IV. Candiano nahesteht.
250 Walter Lenel,
Wieder ist eine tiefe innere Erschütterung die Folge.
Auch die äußere Machtstellung läßt sich nicht aufrecht
halten. Die kirchliche Unabhängigkeit sogar wird noch
einmal bedroht. Von dem Patriarchen von Aquileja auf-
gereizt, setzt Konrad IL, in dessen Hand der Papst ein
willenloses Werkzeug ist, auf der römischen Synode von
1027 die Erneuerung der Beschlüsse der Mantuaner Sy-
node durch, und, obwohl Doge und Volk sich der An-
sprüche Grados annehmen, so hat doch erst Leo IX. in
seiner Konstitution von 1053 sie in vollem Umfange
wieder gut geheißen. Freilich die auf Istrien waren auch
jetzt nicht durchführbar, aber wenigstens die Selbstän-
digkeit des Gradenser Stuhls ist seitdem gesichert. Bis
über die Mitte des zehnten Jahrhunderts sind so die
Nachwehen des Bruches mit dem früheren Regierungs-
systeme fühlbar gewesen.
Erst von hier läßt sich daher die Bedeutung dieser
Epoche der Dogendynastien vollends übersehen ; sie be-
ruht darauf, daß sie von den durch die fränkische Er-
oberung Italiens geschaffenen Grundlagen aus den Staat
politisch und kirchlich konsolidiert. Aber sobald diese
Aufgabe gelöst ist, zu Beginn des elften Jahrhunderts,
da wird mit einer gewissen Unvermeidlichkeit das System
gleichsam abgestreift. In der Ökonomie der geschicht-
lichen Entwicklung ist es insofern nur eine monarchisch-
patrimoniale Durchgangsstufe.
Hier zeigt sich die Ähnlichkeit, aber auch die Ab-
weichung von der gleichzeitigen festländischen Entwick-
lung; auch dort finden wir das Aufkommen provinzialer
Gewalten im Kampfe wider den äußern Feind; der Unter-
schied ist aber, daß bei den besonderen Daseinsbedin-
gungen Venedigs das patrimoniale Element weit früher,
wenn auch noch nicht beseitigt, so doch eingeengt wird.i)
1) Außerdem ist ja die politische Organisationsform auf dem
Festlande der in Venedig fehlende Feudalismus.
Die l-pochen der älteren venezianischen Geschichte. 251
3.
Da eröffnet sich wiederum mit einem Vorstoß des
Abendlandes, mit dem Gegensatz der Normannen zu
Byzanz eine neue, die dritte Epoche, und nun ist es das
Glück und die Größe Venedigs, daß es wieder so weit
erstarkt und fähig ist, in diesem Gegensatz eine ent-
scheidende Stellung zu ergreifen. Die durch Peter 11.
Orseolo eingeleitete Politik wird wieder autgenommen
und die günstige Konjunktur entsprechend ausgenutzt.
Bei dem Verfall der byzantinischen Flotte durchaus auf
die Hilfe Venedigs angewiesen, ist Alexios 1. Komncnos
genötigt, sie mit dem großen Privileg von 1082 zu er-
kaufen, das durch ewige Befreiung von allen Abgaben
die Venezianer selbst vor den Einheimischen weit bevor-
zugt. Aber dieses Handelsmonopol muß Venedig fortan
um jeden Preis behaupten, während die byzantinische
Regierung, sobald sie wieder zu Kräften kommt, danach
trachten muß, sich davon frei zu machen. Von Anbeginn
liegt hier der Keim zu schweren Zerwürfnissen.
Überhaupt aber wird Venedig damit in das Getriebe
der großen südeuropäischen Politik hineingezogen.') All-
enthalben tauchen neue Probleme auf. Das Vordringen
der Normannen bedroht die Bewegungsfreiheit Venedigs
auf der Adria, daher auf das erste Anzeichen davon der
Doge den Städten Dalmatiens das Gelöbnis abfordert,
jede Verbindung mit den Normannen wie mit anderen
Fremden als Hochverrat zu ahnden. Ferner ist seit der
Eroberung des binnenländischen Kroatiens durch Ungarn
dessen Vorrücken auch nach Dalmatien zu gewärtigen.
Mag der Doge sich jetzt immerhin den Titel eines Her-
zogs von Kroatien beilegen, der König von Ungarn läßt
*) Gerade auf dieser umfassenden Wirkung des norman-
nisch-byzantinischen Gegensatzes beruht seine Epoche machende
Bedeutung für die venezianische Geschichte. Wenn Kretschmayr
den Normannenkrieg des elften Jahrhunderts noch der Epoche
der „dogalen Monarchie" zurechnet und eine neue Epoche
„venezianischer Großmachtstellung" erst vom Beginn der Kreuz-
züge ab datiert, so zerreißt und verdunkelt er den wesentlichen
Zusammenhang.
252 Walter Lenel,
darüber keinen Zweifel, daß er die Ansprüche Venedigs
nicht anerkennt. Der jahrhundertelange Kampf Venedigs
mit Ungarn um den Besitz Dalmatiens steht so vor der
Tür, und ein normannisches und ein byzantinisches Ehe-
bündnis des ungarischen Königshauses schon um 1100
bezeugt, wie auch hier die große südeuropäische Politik
hineinspielt. Eben durch diese Feindschaften aber wird
dann auch das kühle Verhältnis Venedigs zu dem gre-
gorianischen Papsttum und das freundschaftliche zu dem
deutschen Kaisertum unter Heinrich IV. und Heinrich V.
bestimmt.
Dazu kommen Verschiebungen handelspolitischer
Art. Der regere Warenaustausch, die Sorge für die Lebens-
mittelzufuhr macht jetzt Sonderverträge mit den zur
Selbständigkeit emporstrebenden Städten der Terraferma
notwendig, aber auch Zusammenstöße mit den nächst
benachbarten Städten bleiben nicht aus. Wichtiger noch
ist, daß durch das Vorgehen der Normannen der Handel
über See sich umgestaltet. Während die alte Neben-
buhlerin Amalfi seit der Eroberung durch die Normannen
mehr und mehr an Bedeutung einbüßt, sehen sich die
jüngeren Seemächte Pisa und Genua eben durch die
Konkurrenz der Normannen veranlaßt, seit etwa 1100 der
Kreuzzugsbewegung folgend, den Schv/erpunkt ihrer
Unternehmungen aus dem westlichen in das östliche
Mittelmeer zu verlegen.^) An den Handelsniederlassungen
in den Kreuzfahrerstaaten will natürlich auch Venedig
teil haben. Sofort aber meldet sich Argwohn und Eifer-
sucht. Die Venezianer, für ihr Handelsmonopol in By-
zanz fürchtend, besiegen die heimkehrende Kreuzzugs-
flotte der Pisaner und geben sie nur gegen die feierliche
Verpflichtung frei, nie in Zukunft zu Zwecken des Handels
den Boden Romaniens zu betreten.-) Allein es versteht
») E. Caspar, Roger II (1101 — 1154) und die Gründung der
normannisch-sizilischen Monarchie (1904) S. 134 f.
*) Hinsichtlich des Zeitpunkts vgl. Schaube, Handels-
geschichte S. 125 N. 6. Ich lasse hier unerörtert, daß der nor-
mannisch-byzantinische Gegensatz auch auf das Verhalten der
Seemächte im ersten Kreuzzug von Einfluß gewesen ist.
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 253
sich, daß weder Pisa noch auch Genua sich von dem
byzantinischen Markte ausschheßen ließ, wie denn diese
Konkurrenz, von der byzantinischen Regierung nicht
ungern gefördert, mit der Zeit immer ernster und be-
drohlicher anwächst.
So in einen großen universalen Zusammenhang ver-
setzt, findet sich Venedig ebenso mannigfaltigen wie
schwierigen Aufgaben gegenüber. Die ganze Existenz
ist unendlich viel komplizierter geworden. Nicht als ob
alle Konsequenzen der neuen Konstellation sofort in
Sicht kämen; allmählich erst bilden sie sich heraus, und
demgemäß wechselt der Kurs der venezianischen Politik,
bis zuletzt die fortschreitende Zuspitzung der Verhält-
nisse einer gewaltsamen Lösung zudrängt. Etwa dr'^i
Hauptphasen kann man in diesem Sinne unterscheiden.
Die erste reicht bis zu den 40er Jahren des zwölften
Jahrhunderts. Nach im ganzen ungetrübten Beziehungen
zu Alexios I. muß Venedig schon unter seinem Sohn und
Nachfolger Johannes durch mehrjährige Brandschatzung
der Inseln und Küsten des Reichs die Erneuerung und
Erweiterung des Vertrags erzwingen. Daß die Venezianer
sich seitdem bartlos tragen nach der Sitte des Abend-
landes, ist ein Symptom beginnender Entfremdung. Doch
verharrt Venedig nach der Wiederaussöhnung vorerst auf
der Linie des Zusammengehens mit Byzanz. In den
Kreuzfahrerstaaten sind anfangs keine besonderen Er-
folge zu verzeichnen trotz hochgespannter, die Ansprüche
der jüngeren Seemächte weit übertrumpfender Forde-
rungen. Um so größere Vorteile bringt hernach die Mit-
wirkung bei der Eroberung von Tyrus, das neben Akkon
die Hauptniederlassung wird.^) An der Adria hingegen
hält, ganz abgesehen von vorübergehenden Reibungen
mit Nachbarstädten, der Kampf mit Ungarn Venedig jahr-
•) über die Einrichtung venezianischer Ritterlehen in Tyrus
als Vorstufe der venezianischen Militärkolonien des dreizehnten
Jahrhunderts vgl. Histor. Zeitschrift (1907) Bd. 99, 508- 513. Ich
muß hier berichtigen, daß das Privileg Balduins II., das die Vene-
zianer zur Mitverteidigung von Tyrus verpflichtete, erst nach der
Eroberung der Stadt ausgestellt wurde.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 1 ^
254 Walter Lenel,
zehntelarig in Atem. Trotz aller Anstrengungen wird
nur der Norden Dalmatiens, insbesondere Zara mit den
vorliegenden Inseln festgehalten, während der Süden an
Ungarn fällt. ^) Und als der Kampf mit Ungarn einst-
weilen zum Stillstand kommt, da ist es die Erstarkung
der normannischen Macht unter Roger IL, die Venedig
mit Sorge erfüllt. Der von Venedig beratene und unter-
stützte Angriff des Papsttums und Lothars auf das Nor-
mannenreich scheitert. Bis zur Mark Ankona schiebt es
seine Grenzen vor. Im Osten der Adria durch Ungarn,
im Westen durch die Normannen wird so Venedig be-
engt und eingeschnürt.
Dieser Gefahr gegenüber beginnt seit den 40er Jahren
eine neue, die zweite Phase der venezianischen Politik.
Auch die venezianische Interessensphäre an der Adria
(ein Begriff, der uns jetzt zuerst begegnet) wird nun-
mehr fester organisiert.'^) Das geschieht zunächst durch
Schutzverträge, an der Westküste mit dem von seinem
') Was die Politik Venedigs gegenüber Dalmatien und was
namentlich Andrea Dandolos Nachrichten darüber anlangt, so
hat H. Simonsfeld in seiner Anzeige meines Buches , Hist. Zeit-
schrift (1900) Bd. 84, 430—451 gegen meine früheren Ausführungen
zur Sache lebhaft polemisiert. Befremdlich ist nur, daß der Inhalt
meiner Darlegungen hier sowohl wie auch sonst in der Regel
auf Grund schiefer und nicht selten entstellender Analyse be-
kämpft wird. Ja es kommt vor S. 435 , daß selbst da, wo an-
scheinend wortgetreue Wiedergabe in Anführungszeichen er-
folgt, die innerhalb der Anführungszeichen durch Sperrdruck
hervorgehobenen Worte vielmehr Zusatz des Kritikers und zwar
ein den Sinn des Ganzen wesentlich verändernder Zusatz sind.
Es genügt mir, da von mala fides nicht die Rede sein kann, die
Tatsache als solche zu registrieren. Nicht als ob ich frühere Irr-
tümer leugnen wollte ; ich habe deren auch in diesem Vortrag
einzugestehen. Aber allerdings solche angeblichen Mißgriffe, wie
sie dort vielfach und mit einer gewissen Überlegenheit gerügt
werden, möchte ich doch auch nach Jahren noch, hier, wo die
Möglichkeit dazu von selbst sich darbietet, nicht ohne Wider-
spruch mir aufbürden lassen.
^) Auf die Abgrenzung der venezianischen Interessensphäre
an der Adria habe ich schon früher (Entstehung S. 23 ff.) hin-
gewiesen; nur übersah ich damals noch nicht die politische
Situation, aus der sie sich erklärt.
Die Epochen der alteren venezianischen Geschichte. 255
Nachbarn bedrohten Fano, namentlich aber mit den seit
alters wirtschaftlich abhängigen Kiistenstädten Istriens,
die sich als Gegenleistimg zur Ablegung des Treueids,
zu einer jährlichen Abgabe und zur Hceresfolge inner-
halb jener venezianischen Interessensphäre, nämlich einer-
seits bis Ankona und andrerseits bis Zara oder Ragusa
verpflichten müssen. Eine weitere Maßregel ist sodann
die allmählich durchgeführte straffere administrative und
kirchliche Unterordnung des venezianischen Dalmatiens.')
Auch Byzanz gegenüber bereitet sich jetzt ein Um-
schwung vor. Kaiser Manuel, anfangs gleich seinem
Vater mit der Erneuerung der venezianischen Privilegien
zögernd, muß, durch den Angriff der Normannen im
zweiten Kreuzzuge überrascht, die Hilfe der Venezianer
mit der Bestätigung und Erweiterung ihrer Vorrechte be-
zahlen. Schon damals macht sich in Venedig ein Zwie-
spalt der Ansichten geltend. Der Patriarch Heinrich Dan-
dolo und das ihm nahestehende Geschlecht der Badoer-)
widerraten den Kampf gegen den Normannenkönig als
einen Getreuen der Kirche, wogegen der Doge, den Pa-
triarchen mit seinem Anhang aus der Stadt verjagend,
trotz des päpstlichen Bannes die traditionell byzanzfreund-
liche Politik aufrecht hält. Allein schon während des
Feldzugs brechen Mißhelligkeiten zwischen den Verbün-
deten aus, und als vollends Manuel mit einer byzanti-
nischen Restaurationspolitik in Italien begann, Ankona
zum Stützpunkt wider Venedig ausersah, gegen Süditalien
') Die Angabe Schaubes, Handelsgeschichte S. 682 N. 2, daß
im Jahre 1116 Marcus Michael als erster bekannter venezianischer
Comes von Zara auftrete, beruht auf einem Versehen. Marcus
Michael war vielmehr 1324 Graf von Zara und hat als solcher
ein Transsumpt der Urkunde von 1116 unterzeichnet. Venezia-
nische comites sind in Dalmatien nicht vor den 40 er Jahren des
zwölften Jahrhunderts nachweisbar, vgl. Entstehung S. 25.
^) Die bekannte Nachricht von dem Widerspruch des F^atri-
archen und des Geschlechts der Badoer schon gegen die Wahl
des Dogen, die sich in dem Chron. monasterii S. Salvatoris des
Francesco de Grazia findet, ist neuerdings als einem Mißverständ-
nis entsprungen von Monticolo in der neuen Muratori-Ausgabe
der Vita del Dogi des Marin Sanudo S. 218 N. 4, wie mir scheint,
mit Recht verworfen worden.
17*
256 Walter Lenel,
vorging und die konkurrierenden Seemächte begünstigte,
da gewann die byzanzfeindliche Stimmung in Venedig
das Übergewicht und ein Systemwechsel erfolgte, der
auf eine Politik der freien Hand hinauslief. Durch den
Patriarchen vermittelt, bahnte sich ein enges Einvernehmen
mit dem Papsttum an, das dafür die kirchliche Unter-
ordnung des venezianischen Dalmatiens guthieß und auch
im byzantinischen Reiche kirchliche Vorrechte einräumte.
Ein Friedensvertrag mit Rogers II. Nachfolger Wilhelm I.
bot den Venezianern Sicherheit und Handelsfreiheit im
Normannenreich und überdies eine Garantie ihres Besitz-
standes nordwärts von Ragusa. Erst recht aber bewährte
sich diese Entente, als auch die traditionelle Freundschaft
mit dem abendländischen Kaisertum in Stücke ging, seit-
dem Friedrich I. mit seinen Absichten gegen die selbst-
herrliche Entwicklung der oberitalienischen Kommunen
deutlicher hervortrat. Obwohl Venedig trotz seiner Partei-
nahme für Alexander III. den offenen Kampf mit dem
Kaiser lange hinauszog, mußte es sich, von Friedrich
herausgefordert, doch dazu entschließen, hat dann aber,
indem es im Verein mit den übrigen Widersachern des
Kaisers erst den Veroneser Bund, dann die lombardische
Liga finanzierte, dem erfolgreichen Widerstand gegen
Friedrich die feste Grundlage geschaffen. Als freilich
dies Ziel erreicht war, scheute es sich auch nicht, ob-
gleich Mitglied der Liga, durch die Unterstützung Christians
von Mainz bei seinem Angriff auf das verhaßte Ankona
mit dem Kaiser wieder anzuknüpfen, so daß, als nach
den Tagen von Legnano und Anagni eine Verständigung
sich empfahl, bei den Beziehungen Venedigs zur Liga,
zum Papsttum, zu den Normannen trotz des Mißtrauens
der Lombarden seine Wahl als Kongreßort sich schließ-
lich von selbst ergab. So verstand es Venedig durch
die Beweglichkeit seiner Politik sowohl seine adriatische
Machtsphäre zu sichern wie des Kaisers Absichten zu
durchkreuzen und dennoch sein Wohlwollen wiederzu-
gewinnen.
Um so empfindlicher schmerzte die Wunde, die Ma-
nuels Arglist den Venezianern schlug. Man weiß, daß
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 257
er am selben Tage, im März 1171 alle Venezianer im
griechischen Reiche, deren er habhaft werden konnte,
mitsamt ihrer Habe gefangen setzen ließ. Eine zur Ver-
geltung entsandte Flotte, die bei der Ausfahrt die admini-
strative Unterwerfung des südlichen Dalmatiens in An-
griff, die kirchliche in Aussicht nahm, mußte unverrich-
teter Dinge heimkehren, da unterwegs eine pestartige
Seuche ausbrach. In Venedig entstand eine ungeheure
Aufregung, die sich in der Ermordung des Dogen Luft
machte. Aber alle diplomatischen Bemühungen blieben
erfolglos, da Manuel sie rein dilatorisch behandelte. Schon
taucht vorübergehend der Gedanke eines venezianisch-
normannischen Bündnisses gegen Byzanz auf, als dessen
Wortführer Heinrich Dandolo, der spätere Doge, und ein
Badoer genannt werden. i) Doch begnügt man sich zu-
letzt mit der bloßen Erneuerung und Erweiterung des
letzten Friedensvertrags mit den Normannen, d. h. man
läßt es bei den bisherigen venezianisch-normannischen
Beziehungen bewenden, zufrieden damit, daß durch einen
tatsächlichen Friedenszustand mit Byzanz sich ein vor-
läufiger modus vivendi herstellte.-)
Seit den 80er Jahren aber verdüstert sich von neuem
der Horizont; die dritte Phase der Entwicklung setzt
damit ein. Mühsam aufgebaut, gerät die venezianische
Machtsphäre an der Adria ins Wanken. Zara, das schon
*) Ich habe dieses meist gar nicht oder doch nur nebenbei
erwähnte Intermezzo mit Absicht hervorgehoben, weil es mir im
Rahmen des Gesamtverlaufs der Entwicklung bedeutsam er-
scheint.
') Über das Endergebnis der Verhandlungen mit Manuel
geht die venezianische Überlieferung und die Darstellung des
Niketas auseinander. Vgl. darüber zuletzt die einleuchtende Er-
örterung von Besta, La cattura dei Veneziani in Oriente, Estratto
dall'Antologia Veneta Bd. 1 Feltre (1900) S. 17ff. Daß aber schon
1175 wieder ein tatsächlicher Friedenszustand eingetreten war,
beweisen urkundliche Zeugnisse, vgl. Heynen, Zur Entstehung
des Kapitalismus in Venedig, Münchner volkswirtschaftliche
Studien, 71. Stück (1905) S. 60 N. 4, und Schaube, Handels-
geschichte S. 224 und 458. Danach dürfte die oben vorgetragene
Auffassung noch am ehesten dem wirklichen Sachverhalt ent-
sprechen.
258 Walter Lenel,
SO oft sich empört hatte, der Stützpunkt der venezia-
nischen Herrschaft in Dalmatien, fällt wieder zu Ungarn
ab. Beim Angriff der Normannen auf Byzanz geht auch
das südUche Dalmatien wieder verloren. Kostspielige
Unternehmungen gegen Zara scheitern.^) Man muß sich
zu einer alle zwei Jahre zu erneuernden Waffenruhe mit
Ungarn verstehen. In den 90er Jahren sodann hindert
Verona den freien Verkehr nach Venedig; Pola weigert
die Heeresfolge; Pisa, das früher schon mit dem auf-
ständischen Zara einen Handelsvertrag abgeschlossen,
sperrt, von Brindisi unterstützt, die Mündung der Adria,
so daß eine venezianische Flotte „zur Öffnung des Meeres"
ausfahren muß. Und wenn hier die Energie des Dogen
Heinrich Dandolo alsbald Wandel schafft-), Zara gegen-
über erweist auch sie sich als ohnmächtig. Man liest,
daß er im Jahre 1200 nur noch als Doge von Venedig
und Kroatien, aber nicht als Doge von Dalmatien zu
unterfertigen pflegte, da er sich dieses Titels bis zur
Wiedererwerbung Zaras nicht mehr habe bedienen wollen.^)
Am schlimmsten freilich war der unaufhaltsameNieder-
gang des byzantinischen Reichs. Seit der Verfolgung
des Andronikos (1182), die den Ingrimm der Einheimi-
schen gegen die überall eingedrungenen Abendländer
') Wie Kretschmayr S. 470 mit Reclit bemerkt, erfahren wir
nicht, ob eine zweite im November 1187 geplante Belagerung
von Zara zur Ausführung kam; sicher aber ist, daß Zara nicht
erobert wurde.
*) Auf den für die Adriapolitik des Dogen höchst bezeich-
nenden Vertrag mit dem Patriarchen Peregrin von Aquileja vom
Juni 1200 (noch ungedruckt, mir in zwei Abschriften vorliegend;
ein kurzes Regest bei Kretschmayr S. 501, ein längeres, irrig zu
1220, bei Minotto, Acta et diplomata e R. tabulario Veneto (1870 ff.)
I, 1, 13, vgl. Dandolos Annalen, Muratori, Rer. Ital. SS. XII, 320 A),
kann ich hier nicht eingehen, werde aber in anderem Zusammen-
hang darauf zurückkommen.
3) Obschon die Nachricht erst in dem sog. Chron. Justiniani
sec. 14 überliefert ist (Mon. Germ. SS. XIV, 92) halte ich sie, wie
die ähnliche von Simonsfeld, Venezianische Studien (1878) Bd. 1,
161 aus derselben Quelle mitgeteilte und nachweisbar richtige
Angabe, für durchaus glaubwürdig. Vgl. auch Lazzarini, / titoli
dei dogi di Venezia, IViiovo Archivio Veneto N. S. Bd. 5, S.-A.
S. 25 N. 4.
Die Epochen der älteren venezianischen Gescliichtc. 259
an den Tag brachte, lähmten L'surpationen von oben.
Angriffe von außen und die furchtbare Plünderung durch
genossenschaftlich organisierte Raubzüge pisaner und
genueser Korsaren die Widerstandskraft des Staats. An-
gesichts dieser Bedrängnis wirft die venezianische Politik
noch einmal das Steuer herum. Das Einvernehmen mit
den Normannen und mit dem Papsttum \) preisgebend,
übernimmt sie gegen die Wiederanerkennung der vene-
zianischen Privilegien und Entschädigungsansprüche die
X'erteidigung des Reiches, um ihre Machtstellung in By-
zanz zu retten, die ja in der Tat eine Existenzfrage für
Venedig war. Eben der Vorstoß der Normannen in den
80er Jahren bot den Anlaß dazu. Zwar die abermalige
Gefahr eines Angriffs, die von Friedrich I. und unheim-
licher noch von Heinrich VI. drohte, ging vorüber. Nicht
zu hindern aber war, daß die pisaner und genueser Kon-
kurrenz allenthalben den Venezianern auflauerte und den
schwachen Herrschern immer weitere Zugeständnisse
abtrotzte. Und wenn auch ganz zuletzt noch einmal eine
Bestätigung und sogar Ausdehnung der venezianischen
Privilegien erpreßt wurde, nach langer Weigerimg frei-
lich nur und in der Angst, daß die Venezianer sich
sonst eines Thronprätendenten annähmen, was half es,
da die kaiserliche Gunst sich doch gleich wieder erst
den Pisanern, dann den Genuesen zuwandte? Es gebrach
mithin den venezianischen Vorrechten bei der grauen-
haften Anarchie des Reiches an jeglicher Sicherheit.
So scheint zu Ende des zwölften Jahrhunderts an
der Adria wie in Byzanz das beharrlich festgehaltene
Ziel der venezianischen Politik in Frage gestellt. Aber
der Doge Heinrich Dandolo war nicht der Mann, darauf
zu verzichten. Schon sein Name war ein Programm.
Wie der Patriarch Heinrich Dandolo das Bündnis mit
Manuel gegen die Normannen bekämpft, so hatte einst
Heinrich Dandolo, der spätere Doge, das Bündnis mit
den Normannen gegen Manuel befürwortet, imd, wenn
') Die byzantinischen Privilegien von 1187 und 1198 ent-
halten die Klausel, daß weder Bann noch Absolution des Papstes
den Vertrag sollen aufheben dürfen.
260 Walter Lenel,
er sonst jeglichen Widerstand mit unbeugsamer Tatkraft
niederwarf, weshalb hätte er da vor Zara und vor Byzanz
zurückweichen sollen? Nur die Konjunktur fehlte, und
die brachte der vierte Kreuzzug. Die Abhaltung der
großen Fürsten durch heimatliche Wirren gab den Kreuz-
zug in die Hand des ritterlichen Kreuzheeres, in dem
der Doge ein brauchbares Werkzeug fand. Nicht daß
man ihm seine Machenschaften nachrechnen könnte, aber
der Verlauf war so, wie wenn er ihn bestellt hätte. Nicht
allein, daß das Kreuzheer Zara wieder erobern half, auch
der Teilungsplan des griechischen Reiches trägt durch-
aus venezianisches Gepräge. Wie dem Sozius einer
großen Handelsgesellschaft fielen dem Dogen drei Achtel
des Gewinnes zu, die den venezianischen Handelsinter-
essen gemäß ausgewählt wurden. Und auch das ent-
sprach venezianischer Praxis, daß ein kirchlicher Vor-
teil heraussprang, insofern der erste lateinische Patriarch
von Konstantinopel und die Kanoniker der Hagia Sophia
Venezianer waren. Man erkennt, das Ergebnis des vierten
Kreuzzugs war gleichsam die Krönung der Bestrebungen,
die wir Venedig seit seinem Eintritt in die große süd-
europäische Politik haben verfolgen sehen.
4.
Wie aber gestaltete sich die innere Entwicklung?
Wir berühren damit ein schwieriges Problem der vene-
zianischen Geschichte.
Die heimische Tradition, auf späte, unzuverlässige
Schriftsteller zurückgehend, knüpft die großen Verfassungs-
änderungen des zwölften Jahrhunderts kurzer Hand an
ein bestimmtes Ereignis an, an die Krise nämlich, die
der Gewaltstreich Manuels 1171 in Venedig hervorrief.
Die neuere Forschung hat den Nimbus dieser Tradition
zerstört. Sie zeigte, daß es sich vielmehr um eine all-
mähliche Wandlung der Verfassung handelt, um die Ent-
stehung des comune, das mit seinem Organ, dem Rate
der sapientes urkundlich seit den 40er Jahren auftauchend,
die Macht des Dogen auf den verschiedenen Gebieten
staatlicher Tätigkeit nach und nach zurückdrängt. Die
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 2öl
Analogie der venezianischen mit der festländischen Ver-
fassung trat dabei hervor. Allein es fehlt viel, daß das
Problem bereits erledigt wäre. Sowohl die Vorgeschichte
des comiuie wie der weitere Verlauf und insbesondere
die Ursachen, die gerade diesen Verlauf bedingt haben,
dies alles bedarf noch präziserer Feststellung. Ich will
versuchen, das komplizierte Phänomen soweit zu erläu-
tern, wie es im Rahmen dieser Skizze möglich ist.')
Wir erinnern uns des Verfassungszustands, den die
Epoche der Dogendynastien hinterließ.-) Die Herrschafts-
gewalt des Dogen ist im wesentlichen noch unerschüttert,
wenn auch zuletzt der Bruch mit dem bisherigen System
den Beginn einer grundsätzlichen Beschränkung der
Dogenmacht herbeiführt. Neben dem Dogen aber steht
die Zentralregierung auf dem Rialto, an der zumal dem
Adel ein hervorragender Anteil zukommt. Dieser Ein-
fluß des Adels ist nun seit dem Ausgang des elften Jahr-
hunderts unverkennbar im Wachsen. Die Aussagen der
Quellen, der venezianischen wie der ausländischen, der
erzählenden wie der urkundlichen, lassen darüber nicht
den geringsten Zweifel. 3) Nicht von ungefähr aber trifft
') Die Entthronung der heimischen Tradition fällt mir zur
Last, Entstehung S. 105—145. Meine frühere Untersuchung hat
vor allem Schmeidler durch seine Darlegungen über das comune
wesentlich ergänzt und weitergeführt, ohne freilich das Problem
zu lösen, B. Schmeidler, Der dux und das comune Venetiarum
von 1141 bis 1229. Histor. Studien, veröffentlicht von E. Ehering,
Heft 35 (1902), vgl. meine Anzeige, Histor. Zeitschrift (1903)
Bd. 91, 542 und über den gegenwärtigen Stand des Problems
meine Bemerkungen, Histor. Zeitschrift (1907) Bd. 99, 483 f.
*) Die Vorgeschichte des comune, die ich im folgenden zu-
nächst erörtern will, ist bisher nicht beachtet worden. Es handelt
sich um Übergangsverhältnisse mehr tatsächlicher als rechtlicher
Art, die ich früher nicht als solche erkannt habe, die sich aber
von dem Verfassungszustand der vorangehenden Epoche deut-
lich unterscheiden.
') Eine Anzahl solcher Aussagen habe ich bereits (Entstehung
S. 121 f.) zusammengestellt, dazu Kretschmayr S. 195. So wendet
sich König Koloman von Ungarn brieflich nicht bloß an den
Dogen, sondern stets auch an seine optimales, proceres, maiorcs
(Entstehung S. 122N. 1); Papst Paschalis II. (Jaffe - Löwenfeld
Nr. 6284, 6285), indem er ein Schreiben an dux. nobiles und
2o2 Walter Lenel,
diese Machtsteigerung des Adels mit dem Eintritt Vene-
digs in die große südeuropäisclie Politik zusammen.^)
populiis Veneciae richtet, bezieht sich auf eine cum ducis caetero-
ramqiie magnatum consilio zu treffende Entscheidung. Ent-
sprechend datiert der venezianische Verfasser der Translatio
S. Nicolai {Recueil des historiens des croisades, historiens occi-
dentaux Bd. 5, 254, cp. 1): Vitale Michaele principante remque
publicum magnatum suorum Providentia sapienter et utiliter dis-
ponente. Wenn ferner Anna Komnena, ed. Bonn. Bd. 1, 285 von
reichen Geschenken ttoös ie xhv SovKa Bsvexini aal tov^ vnavrov
aqxovTai erzählt, oder wenn in dem Privileg Heinrichs IV, für
Venedig {Mon. Germ. Constitutiones Bd. 1 Nr. 72 S. 121) der Doge
prudentum iuditio virorum sapiens ac discretus Venetici regni
rector heißt, so liegt darin zwar an sich nur, daß diese äoxovTei
oder pradentes neben dem Dogen an der Regierung teilhaben,
aber die vorangehenden Aussagen beweisen, daß darunter Mit-
glieder des Adels zu verstehen sind. — Leider ist gerade für das
elfte und für das beginnende zwölfte Jahrhundert mit dem Verlust
mehrerer venezianischer Geschichtsquellen zu rechnen. Hierzu
gehört die Chronik des Zeno, Abtes von S. Niccolö del Lido, die
in der Translatio S. Nicolai und in der verlorenen Chronik des
Bartolommeo da Verona benutzt ist, vgl. Carl Neumann, Preußi-
sche Jahrbücher (1892) Bd. 69, 621 N. 2, und über Bartolommeo,
Monticolo in der Neuausgabe des Sanudo S. 272 N. 6. Sodann
erwähnt Cerbanus Cerbani, der Verfasser der Translatio S. Isi-
dori {Recueil des historiens des croisades, historiens occidentaux
Bd. 5, 324) anläßlich des Kreuzzugs von 1122, er habe bereits
super huius rei primordiis duos heroico carmine libellos heraus-
gegeben, und stellt eine ausführliche Darstellung in Aussicht;
dazu bemerkt er, praeterea Jacobus Graecus prosaico de his stylo
luculentam inchoavit historiam. Auch an die in der Historia
ducum mehrfach erwähnte, aber bis jetzt nicht wieder aufge-
tauchte Chronica Venetorum ist zu erinnern.
') Bezeichnend ist auch — was bisher gleichfalls unbemerkt
geblieben ist — , daß, soviel ich sehe, nur in dieser Übergangs-
zeit um die Wende des elften und zwölften Jahrhunderts außer
dem Dogen auch Angehörige des venezianischen Adels im Be-
sitze byzantinischer Ehrentitel erscheinen. Ich stelle die mir be-
kannten Belege, die sich wohl noch vermehren lassen, hier zu-
sammen. 1. Johannes Maurocenus protospatarius aus ungedruckter
Urkunde von 1079 (St.-A. Venedig, S. Giorgio b. 27), in anderem
Zusammenhang angeführt von Besta, // diritto e le leggi civili
di Venezia fino al dogado di Enrico Dandolo, überarbeiteter
Sonderabdruck (1900) aus dem Ateneo Veneto anno 20—22 (1897
— 1899) S. 73 N. 6; 2. Dominicus Polani imperialis protonobi-
Jissimus, Translatio S. Stefani ad. a. 1110, ed. Corner, Eccles.
Die Epochen der älteren venezianischen Gescliielite. 263
Der Adel, der den Dogen dabei berät, der ihm aiali
weiterhin unentbehrlich ist, nimmt gemeinsam mit dem
Dogen die Leitung der Geschäfte in die Hand. Auch
in der Praxis der Verwaltung kommt das zum Ausdruck.
Zwar bleibt der Doge noch senior ; der patrimoniale Grund-
ton wird vorerst gewahrt. Doch wird es jetzt üblich, daß die
iudices, die Vertreter der weltlichen Obrigkeit, die ja alle
dem Adel arrgehören, von Amts wegen die Urkunden
des Dogen unterzeichnen. i) Wir finden sie überdies mit
den Funktionen eines Gesandten, eines Flottenchefs, eines
Gastalden, eines Vicedominus, d. h. mit den wichtigsten
Venet. Bd. 8, 107; 3. johannis Darbore imperialis magistro, Unter-
schrift in Urkunde von 1112, gedruckt bei Cecchetti, Proitramma
della J. R. scuola di paleografia in Venezia (1862) S. 33 ff.;
4. Domeiiico Dolfin imperiale protonobilissinio, aus Urkunde von
1116 angeführt bei Cecchetti, La vita dei Veneziani fino al
secolo 13, Archivio Veneto (1871) Bd. 2, 106. Genau dieselben
byzantinischen Ehrentitel begegnen zur gleichen Zeit häufig in
Süditalien, vgl. Ernst Mayer, Italienische V'erfassungsgeschichte
Bd. 2, 161 f.
') Auch diese Tatsache ist bisher nicht beachtet worden.
Zwar nimmt auch in der vorangehenden Epoche das Formular
der Urkunde stets auf die Mitwirkung der iudices als solcher
Bezug; doch ist es nicht Brauch, daß die einzelnen iudices mit
ihrem Amtstitel unterfertigen. Eine Ausnahme bilden lediglich
zwei Gerichtsurkunden von 912? und 919? (bei Gloria, Codice
diplomatico Padovano (1877) Bd. 1 Nr. 28 S. 41 und Nr. 32 S. 50 f.
und bei Bellemo, // territorio di Chioggia (1893) S. 287 u. 289 ff.) ;
aber bei der späten und schlechten Oberlieferung beider Urkunden
könnte es sich um einen dem späteren Brauch entsprechenden
Zusatz des Amtstitels durch einen Abschreiber handeln, zumal
da der Titel iudex in einer Abschrift der Urkunde von 912? nur
bei drei, in einer anderen bei fünf Namen vorkommt. (Auch die
Unterschrift der vicedomini in der Urkunde von 919? findet
sich sonst nicht vor Beginn des zwölften Jahrhunderts). Als
Regel nachweisbar ist die Unterschrift mit dem Amtstitel jeden-
falls nicht vor den 60 er Jahren des elften Jahrhunderts, in einer
Gerichtsurkunde zuerst 1065 (u. a. bei Gloria a. a. O. Bd. 1 Nr. 193
5. 222), in einer Dogenurkunde zuerst in dem bekannten Aus-
stattungsprivileg für Grado von 1074. Man vergleiche im übrigen
das sehr dankenswerte, wenn auch nicht ganz vollständige Ver-
zeichnis der venezianischen iudices bis 1180 von Roberti, zuerst
im Nuovo Archivio Veneto N. S. (1904) Bd. 8, 230 ff., wiederholt
in den Magistrature giudiziarie veneziane Bd. 1, 140 ff.
2b4 Walter Lenel,
Verwaltungsposten betraut.^) Auch wird jetzt nicht mehr
die Mitwirkung des popiUiis nach seinen drei Ständen,
sondern in der Regel nur die einer angesehenen Ober-
schicht, der fldeles, der boni homines, erwähnt.^) Seit
etwa 1100 kündigt sich eine weitere Neuerung an. Der
Titel senior für den Dogen verschwindet^), die fideles
und boni homines begegnen nur noch in Gerichtsurkunden,
^) über die umfassende Kompetenz der iudices vgl. bereits
Entstehung S. 118 ff. Die dort beigebrachten Belege ließen sich
leicht vermehren.
*) Dies ist um so bemerkenswerter, als in den übrigen Orten
des Dukats, z. B. in Chioggia oder Jesolo, der frühere Brauch
noch fortdauert. Die fideles und boni homines kommen auch
schon in Urkunden des neunten und zehnten Jahrhunderts vor.
Sie werden da zuweilen geflissentlich aus der Gesamtheit des
übrigen popiilus hervorgehoben, wie sonst der Adel, ein deut-
liches Anzeichen dafür, daß sie als Vertreter einer angesehenen
Oberschicht aufzufassen sind, vgl. Urkunde von 934? bei Ro-
manin, Storia documentata di Venezia (1853) Bd. 1 Nr. 21 S. 398:
residente me Joanne . . . Veneiiae duce . . . una cum nostris pri-
matibus et ibi circumstantibus fidelibus et una parte populi terrae
nostrae; Urkunde von circa 1000, mangelhafter Druck bei Bellemo
S. 291 ; neuerdings nach Abschrift Predellis aus dem Codex Tre-
visaneus veröffentlicht von Schmeidler, Venedig und das deutsche
Reich von 983 bis 1024, Mitteilungen des Instituts für Österreich.
Geschichtsforschung (1904) Bd. 25, 574 f. : ante vestram (scilicet
ducis) presentiam et vestrorum nobilium iudicum terre, et parte
bonorum hominum ibidem astante, etiam mediocrium et minorum.
Eine ausdrückliche Bestätigung dieser Anschauung findet sich
dann in einer venezianischen Quelle des beginnenden zwölften
Jahrhunderts, der Translatio S. Nicolai, wo einmal die maior pars
bonorum den minores gegenübergestellt wird, a.a.O. S.257 cp. 5 :
Haec et his similia episcopo praelibante maior pars bonorum, qui
satls in proposito firmi erant firmioresque effecti, et minores ad
eorum unitatem sunt redacti. Es ist das bekanntlich dasselbe
Ergebnis, zu dem die neuere Forschung in betreff der boni
homines auch im festländischen Italien gelangt ist. Über die
boni homines des venezianischen Gerichtswesens vgl. Roberti
S. 64 ff., mit dem ich indes nicht durchweg übereinstimme.
ä) Ich finde den Titel senior für den Dogen zuletzt in einer
schon früher mehrfach angeführten, aber erst neuerdings von
Roberti S. 148 f. vollständig veröffentlichten Urkunde von 1096
erwähnt. Zu Bestas abweichender Angabe (// diritto, S.-A. S. 73
N. 6), daß der Doge sich häufig, namentlich im zwölften Jahr-
hundert, dux et senior nenne, ist mir gerade aus dem zwölften
Die Kpochen der älteren venezianischen Geschichte. 265
wobei indes zu beachten ist. daß die Gerichtshoheit des
Dogen ungeschmälert fortbesteht. Dagegen kennt die
gleichzeitige Geschichtschreibung jetzt sapicntes, und
demgemäß auf der Flotte sapientes stoli, obwohl sapicntes
als Organ des comiine urkundlich erst seit den 40er Jahren
nachweisbar sind; desgleichen ist schon 1107 gelegent-
lich von communes legati, 1112 von einem commune de-
bitum die Rede, obwohl der Begriff des comune selber
als Rechtssubjekt der offiziellen Terminologie noch bis
in die 40er Jahre fremd bleibt. Man hat sich den Vor-
gang offenbar so zu denken, daß die neue Verfassungs-
form sich zwar schon seit dem Beginn des Jahrhunderts
vorbereitet, daß sie aber erst seit den 40 er Jahren zu
fest konstituierter Existenz gelangt.^)
Das comune oder, wie es wohl auch genannt wird,
der omnis communis populus Venetie, ist nun aber nichts
Jahrhundert nicht ein einziges Beispiel mehr bekannt, vgl. auch
Lazzarini, / titoli dei dogi di Venezia, a. a. O. S.-A. S. 41.
') Sapientes vgl. Translatio S.Nicolai S. 279 cp. 45: Interea
quia adhuc plurimi ab aliorum confirmatione diffidebant et
etiam sapientes de tanto tftesauro vel vim vel fraudem vel rumo-
rem fieri dubitabant etc.; sapientes stoli vgl. Translatio
S. Nicolai S. 257 cp. 4: ubi consilio Joannis ducis atque fienrici
episcopi aliorumque stoli sapientum . . . hyemaverunt. Dazu der
Bericht des freilich erst später schreibenden Wilhelm von Tyrus
über Ereignisse des Jahres 1123 (Rec. des histor. des croisades,
Hist. Occidentaux Bd. 1, 549): Dax ... relictis , qui classi prae-
essent viris prudentibus, ipse cum maioribus eiusdem populi Hiero-
solymam venit. Communes legati, Urk. von 1107 (Corner,
Eccl. Ven. Bd. 3, 66 = Fontes Rer. Austriacarum Diplom, et acta
Bd. 12,67): salva tamen Uta honorificentia quam quondam nostri
communes legati in eadem ecclesia et tabernis habuerunt ; com-
mune debitum, Urk. von 1112 (Cecchetti, Programma S. 33 ff.) :
de quo predicto precio nos similiter deliberavimus Dominica
Polano libras denariorum 870 pro nostro communi debito, unde
ipsa terra Uli subiacebat. — Zugegeben auch, daß hier die ein-
zelnen Quellenzeugnisse als solche noch nicht von durchschla-
gender Beweiskraft sind, so ergänzen sie sich doch insgesamt
so vortrefflich, daß ich nicht sehe, wie sie anders denn als Sym-
ptome der in Rede stehenden Wandlung der Verfassung zu deuten
wären. Auf die Anführung von Analogien aus der festländischen
Verfassungsgeschichte muß ich der Kürze halber verzichten.
266 Walter Lenel,
anderes als die durch gemeinsame Handelsinteressen
verbundene, wehr- und abgabenpflichtige Bevölkerung
des Rialto, die nach lokalen Unterabteilungen, den Tren-
tacien gegliedert, eine in gegenseitigem Schutzverband
stehende Schwurgenossenschait bildet.^) Wie der Doge
dem comiine bei seinem .Amtsantritt einen Eid schwört,
so ist das comiine seinerseits durch Eidschwur den sa-
pientes zu Gehorsam verpflichtet. Man darf dieses Auf-
treten des comune nicht dahin auslegen, als ob damit
der Rialto die Vorherrschaft im Dukat an sich nehme.-)
Denn diese Vorherrschaft besaß er im wesentlichen be-
reits, seitdem das Übergewicht der Zentralregierung sich
durchgesetzt hatte. Das Entscheidende ist vielmehr, daß
der früher nur tatsächlich vorwaltende Einfluß des Adels,
wie ihn zuletzt die Oberschicht der fideles und bonl
homines ausgeübt hatte, sich fortan in einen verfassungs-
*) über das comune als eine nach lokalen Unterabteilungen,
den Trentacien, gegliederte, in gegenseitigem Schutzverband
stehende Schwurgenossenschaft der Bevölkerung des Rialto vgl.
die Vertragsurkunden mit Ankona vom Juni und August 1152,
gedruckt von Monticolo in der neuen Ausgabe der Vite dei dogi
des Sanudo S. 235N. 2; durch gemeinsame Handelsinteressen
verbunden, wehr- und abgabenpflichtig: siehe den Bürgereid des
Rodulfinus de Zoto aus Mantua, Romanin Bd. 2 Nr. 4 S. 412.
Die hier vorgetragene Auffassung, die überdies durch festlän-
dische Analogien sich empfiehlt, erledigt zum guten Teil die Be-
denken Schmeidlers S. 15 ff. — Als erstes Zeugnis für die Exi-
stenz des comune wird gewöhnlich die sog. constitutio de ordine
processionis scolarum vom Februar 1143 angeführt auf Grund
des Abdrucks, den neuerdings Monticolo zuerst in den Rendi-
conti della R. accademia dei Lincei, hist.-phil. Kl. Ser. 5 (1900)
Bd. 9, 124 ff. dann in der Neuausgabe des Sanudo S. 224 f. nach
der ältesten, im über primus Pactorum überlieferten Abschrift
veröffentlicht hat. In der Strafandrohung wird die Austreibung
des Schuldigen aus Venedig verfügt, ita quod in Veneciam non
redeat nisi ducis precepto et communis consilio. Sollte indes als
Lesart des Originals (entsprechend älteren Drucken) nicht viel-
mehr communi consilio anzunehmen sein? Die zeitlich nächste
Erwähnung des comune ist dann die in dem Friedensschluß
zwischen Venedig und Padua von 1144 (öfters gedruckt, vgl.
Schmeidler S. 24 N. 2).
*) Ich wende mich hierbei gegen die m. E. zu einseitig for-
malistische Anschauungsweise Schmeidlers, namentlich S. 22.
Die hpochen der älteren venezianischen Geschichte. 2o7
mäßig anerkannten verwandelt, der den sapientcs als Organ
des im coniune geeinten populiis des Rialto zufällt.')
Das aber gerade seit den 40er Jahren die neue Ver-
fassungsform sich zu offizieller Geltung durchringt, hat
doch wohl seinen bestimmteren Grund. Die ungefähr
gleichzeitige Ausbreitung der kommunalen Bewegung in
der Nachbarschaft Venedigs, in der Mark Treviso und
drüben in Istrien ist dabei weniger von Belang. Wohl
aber dürfte die Absteckung der venezianischen Macht-
sphäre auf der Adria den eigentlichen Anlaß dazu geboten
haben. Die Notwendigkeit, das tatsächliche Machtver-
hältnis nach außen hin genauer abzugrenzen und recht-
lich zu formulieren, rief, so scheint es, das gleiche Be-
dürfnis auch im innern hervor. Dafür spricht, daß comiine
und sapientes zunächst hauptsächlich bei Angelegenheiten
der äußeren Politik mitwirken, und zwar gerade bei den
Verträgen, die der Absteckung der venezianischen Inter-
essensphäre dienen.
Gleichzeitig scheidet die hohe Geistlichkeit aus der
Zentralregierung aus; es war so zu sagen kein Platz für
sie innerhalb der neuen Verfassungsform des comiiner)
Aber im übrigen bleibt die Verwaltung vorerst unver-
ändert. Die Einkünfte des comiine werden, soweit sich das
beobachten läßt, von den alten Marktbeamten, den vice-
domini eingezogen''^), und daneben ist die Bauverwaltung
') Aus der hier dargelegten Vorgeschichte des comune er-
gibt sich, daß die Wendung der inneren Entwicklung nicht erst
in den 40 er Jahren des zwölften Jahrhunderts, wie man bisher
annahm, erfolgt, sondern daß die Ansätze dazu bereits in den
Ausgang des elften Jahrhunderts zurückreichen. Dieser Nach-
weis ist um so wichtiger, als damit erst vollends deutlich wird,
daß das Einlenken auch der inneren Entwicklung in neue Bahnen
mit dem Eintritt V'^enedigs in die große südeuropäische Politik
zusammenhängt.
*) Inwieweit etwa der damalige Investiturstreit darauf ein-
wirkte, läßt sich nicht genauer erkennen ; zur Zeit des ersten
urkundlichen Auftretens der sapientes (1141) war der Ausbruch
des Investiturstreits wohl noch nicht erfolgt, vgl. Entstehung
S. 144 N. 1 und 2.
') Über die redditus communis nostri qui in Rivoalto sunt
vgl. die bekannte Anleiheurkunde von 1164 (jetzt am besten bei
2b8 Walter Lenel,
von S. Marco, mit einem Prokurator an der Spitze^),
durch ihren Kapitalreichtum und als offizielle bankmäßige
Depotstelle 2) von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Draußen aber in den Kolonien, abgesehen von Konstan-
tinopel, wo allein ständige Beamte, die Legaten sind,
liegt die Verwaltung noch der Kolonialgemeinde oder
einem Ausschuß von bonl homines ob, und, wie S. Marco
in Venedig, so sind dort die venezianischen Kirchen die
bankmäßigen Depotstellen für den venezianischen Handel,
daher ihnen auch die Aufsicht über Maß und Gewicht
vom Staate übertragen wird.^)
Monticolo, Sanudo S. 277 ff.); daß sie wie auch das Quadragesi-
mum und das Quintum von den vicedomini eingezogen wurden,
erliellt aus den späteren Anleiheurkunden von 1187 Mai und
November und von 1207 Mai (über Handschriften und Drucke
vgl. Entstehung S. 42 N. 1). (Eine Zusammenstellung der zahl-
reichen Nachrichten über die Obliegenheiten der vicedomini fehlt
noch; die ältesten sicheren Zeugnisse ihrer Existenz in Urkunden
von 1107, 1112 und 1116.) Weitere Einnahmen des comune flössen
aus Strafgeldern, Urkunden von 1148 an erwähnt bei Besta, //
diritto S. 107 N. 3 und bei Roberti S. 133 N. 6; ferner aus dem
advetaticum, vgl. Besta S. 65 N. 2, die dort angeführten Zeug-
nisse ließen sich noch vermehren. Auch wird Geld des comune
(de habere communis) zu Darlehen an Private ausgetan, Urk. von
1152 Januar (Monticolo, Sanudo S. 238 f.).
0 Eine zu Anfang fabelhafte Liste der Prokuratoren von
6". Marco ex Marci Barbari chron. bei Corner, Eccl. Ven. Bd. 10,
312 ff. Nach Cecchetti, Süll' istiluzione dei magistrati della
repub. Veneta fino al secolo 13 (1865), der sich dafür auf das
Archivio Generale beruft, würde ein procurator zuerst 1108 ge-
nannt. Die Camera S. Marci kommt urkundlich bereits 1074 und
1107 vor. Den ersten bis jetzt sicher nachweisbaren procurator
Basilius finde ich in einer Urkunde von 1137 August bei Gloria,
Cod. dipl. Padov. Bd. 2 Nr. 322 S. 247 erwähnt.
2) Über S. Marco als offizielle Depotstelle (commendaria)
vgl. die promissio des Orio Malipiero von 1181 (neuer Abdruck
bei Kretschmayr S. 494 ff.) ; Gli statuti civili di Venezia anteriori
al 1242, ed. Besta und Predelli, Nuovo Archivio Veneto, N. S.
(1901) Bd. 1, 5 ff., 205 ff., Statut. Henr. Dandul. cp. 39 S. 227,
Statut. Rainer. Dandul. cp. 12 und 14 S. 249 f., Statut. Petri Ziani
cp. 10 S. 264, dazu die Urkunden von 1137 bei Gloria a. a. 0. und
von 1181 Januar bei Baracchi, Le carte del mille e del mille-cento
nelR. Archivio notarile di Venezia, Archivio Veneto (1875) Bd. 9, 112.
ä) Über die venezianischen Legaten in Konstantinopel vgl.
Schaube, Handelsgeschichte S. 236f., dessen Darstellung hier
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 269
Erst mit den 60er Jahren treten Veränderungen ein.
Überall ist das Bestreben wahrnehmbar, die Einkünfte
des comune zu erhöhen, in Syrien hofft man alte ver-
lorene Rechte durch Schenkung an S. Marco wiederzu-
erlangen. In Dalmatien werden zu den herkömmlichen
Ehrenabgaben an den Dogen auch noch Zahlungen an
das comune auferlegt. Ja, es wird dem Dogen streng
verboten, über Eigen des comune zu verfügen ohne ent-
indes nicht durchaus zutreffend ist; Verwaltung durch die Kolo-
nialgemeinde, Urk. von 1157 Tyrus bei Baracchi, Archivio Veneto
(1874) Bd. 7, 362; Tätigkeit der boni homines, Urk. von 1112
Halmyrus, Roberti S. 150; Urk. von 1147 Rodosto, Fontes rer.
Austr. Bd. 12, 107, von 1150 Konstantinopel, Sacerdoti, Le colle-
ganze nella pratica degli affari e nella legislazione Veneta, Atti
dell'Ist. Ven. (1899 1900) LIX S. 27 f. ; venezianische Kirchen als
Depotstellen, z.B. S. Niccolö, Korinth 1149; S.Giorgio, Halmyrus
1154; S. Marco, Tyrus 1157; S. .Marco, Konstantinopel 1188, vgl.
Besta, // diritto S. 140 N, 3. Statutarische Bestimmungen über
die commendaria „foras Veneciam" und die Mitwirkung der boni
homines, Statut. Henr. Dand. cp. 40, 41 S. 228 f., Petri Ziani
cp. 20 S. 275. Verleihung der Aufsicht über Maß und Gewicht
z. B. an S. Giorgio, Rodosto, Urk. von 1145 F. R. A. Bd. 12, 105.
Eben diese Verwendung der venezianischen Kirchen als
coinmendariae, die dann auch wohl die Handhabung von Maß
und Gewicht übernahmen, und andrerseits die freiwillige Gerichts-
barkeit, sei es der Kolonialgemeinde, sei es eines Ausschusses
von boni homines, ist für die Anfänge der venezianischen Kolo-
nialverwaltung charakteristisch; sie ersparte dem Staate längere
Zeit die Einrichtung ständiger Kolonialbehörden. Für ganz ver-
fehlt halte ich Schmeidlers Anschauung S. 35 ff., daß die kirch-
liche Gemeinde die erste Form der Gemeinschaftsbildung der
Venezianer im Auslande gewesen sei. Er folgert das zu Unrecht
aus dem Protokoll einer Gerichtsverhandlung von 1157 Juni,
Baracchi a. a. O. Arch. Ven. Bd. 7, 362; vgl. meine Bemerkungen
dazu Histor. Zeitschrift (1907) Bd. 99, 511 f., indem er den zu-
grunde liegenden Tatbestand verkennt.
Beiläufig bemerkt (auf die Anführung der zahlreichen Belege
muß ich hier der Kürze halber verzichten) ist bei den Dotationen
des venezianischen Staats für die venezianische Kirche im Aus-
lande ein gewisses System wahrnehmbar. Das Patriarchat und
die großen Klöster S. Giorgio und S. Niccolö de! Lido sind auf
Einkünfte in Byzanz, die Suffraganbistümer Jesolo, Torcello,
Caorle und Castello auf solche aus den Kreuzfahrerstaaten fun-
diert; nur S. Marco empfängt deren von überall her.
Historische Zeitschrift (\0X. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 18
270 Walter Lenel,
Sprechenden Vorteil für die Allgemeinheit. Dieser Wunsch
intensiverer Ausnutzung führt jetzt in Syrien zur Ein-
richtung ständiger Kolonialbehörden. So wird die Ver-
waltung des gesamten venezianischen Drittels von Tyrus
gegen gewisse Gegenleistungen auf eine Anzahl von
Jahren an die Bauverwaltung von S. Marco verpachtet,
deren Bevollmächtigter jedoch in bezug auf seine Er-
nennung an die Zustimmung des Dogen und seines Rates
gebunden ist, die ihn ihrerseits nicht ohne Genehmigung
der Bauverwaltung vor der Zeit abberufen dürfen. Um-
gekehrt übernimmt in Akkon der staatliche vicecomes
auch die Verwaltung der Besitzungen von S. Marco.i)
') Sehr zu Unrecht faßt Schmeidler S. 28 ff., 50 den Sach-
verhalt so auf, als ob das comune die Einkünfte aus den dalma-
tinisch-istrischen Besitzungen an sich gebracht und dem Dogen
nur Ehrenabgaben belassen habe. Denn Istrien komrfit hier über-
haupt nicht in Frage, und in Dalmatien hat das comune nicht
etwa Einkünfte usurpiert, sondern zu den früheren Ehrenabgaben
an den Dogen werden neue an das comune zu entrichtende Ab-
gaben auferlegt. Ebensowenig ist die Anschauung zutreffend
(Schmeidler S. 33 ff., 50), daß im Orient das comune als Besitzer
der Kolonien an die Stelle des Dogen trete, ohne daß wir Ge-
naueres über das Wie und die Rechtmäßigkeit des Vorgangs
erführen. Denn die Verleihung von Gerechtsamen erfolgt hier
nie bloß an den Dogen, sondern stets auch an die Gesamtheit
der Venezianer oder an die gens Veneticorum , und zwar in
Byzanz ebenso wie in den Kreuzfahrerstaaten (ChrysobuU des
Alexios, Bericht der Anna Komnena, Inhalt des Vertrags mit
Gottfried nach der Translatio S. Nicolai, Pactum Warmundi, Pri-
vileg Balduins 11. usw.). Auch verfügt der Doge darüber nicht
nach Gutdünken, sondern mit Zustimmung der iudices und des
populus (Urk. von 1107, Corner EccL Ven. Bd. 3, 66 = F. R. A
Bd. 12, 67). Die an den Dogen zahlbare Jahresrente von 300 By-
zantien hingegen war ein Entgelt für ein von den Venezianern vor-
gestrecktes Darlehen, und schon das schließt aus, daß sie, wie
Schmeidler zu Unrecht behauptet, dem Dogen „ursprünglich ge-
hörte". Es ist also nur in der Ordnung, daß das comune, sobald
es sich endgültig konstituiert, in die Rechte der zuvor nicht
organisierten Gesamtheit eintritt, und daß demgemäß auch die
ursprünglich an den Dogen zahlbare, mittlerweile eingestellte
Jahresrente von 300 Byzantien jetzt als dem comune zustehend
betrachtet wird. Man wird vielmehr im Gegenteil annehmen
dürfen, daß gerade der außerordentliche Zuwachs an Besitzungen
und Einkünften, der durch die südeuropäische Politik Venedigs
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 271
Es ist nun sicherlich kein Zufall, daß diese Neue-
rungen genau. seit den Jahren beginnen, als der Kampf
gegen Friedrich I. große Summen verschlang. Soll doch
Venedig 12000 Mark dafür aufgewandt haben, und der
Gründung des Veroneser Bundes im April 1164 folgt im
Juni die erste uns bekannte Staatsanleihe, die nament-
lich von kapitalkräftigen Mitgliedern der Regierung selber
aufgebracht wird. Man sieht, wie die Unzulänglichkeit
der Staatseinkünfte zur Beschaffung größerer Mittel und
zu besserer Kontrolle der Verwaltung nötigte.
Die trüben Erfahrungen im Kriege gegen Manuel
führten auf diesem Wege weiter. Er hat Venedig noch
viel tiefer aufgerührt. Die tumultuarische Einmischung
der Volksmasse störte den ruhigen Fortgang der Ge-
schäfte, und es mag sein, daß die Ermordung des Dogen
damals zu einer festeren Regelung auch der Dogenwahl
Anlaß gab, die nun nicht mehr von der Gesamtheit, son-
dern von eigens dazu ernannten, bezeichnenderweise
adligen Wahlmännern, vollzogen wurde. ^) Dazu Ver-
den Gesamtheit zufiel, zur Ausbildung des coniune wesentlich
beigetragen hat. — Das Verbot an den Dogen in der Urk. von
1168, Entstehung S. 126 N.3; Kolonialverwaltung in Syrien, Schaube,
Handelsgeschichte S. 138 f. Über die Verpachtung der Verwal-
tung des venezianischen Drittels unterrichten Urkunden von llöö
Januar und 1175 Juni, aber die Gegenleistung der Bauverwaltung
von S. Marco ist uns nur 1175 bekannt. In betreff Akkons
Schaube S. 139.
') Ich habe früher Entstehung, S. 107—110 die Einführung
des neuen Wahlmodus im Jahre 1172 in Zweifel gezogen, weil
unsere älteste und beste Quelle, die Historia ducuni, das bei der
Wahl von 1172 eingeschlagene Verfahren, abweichend von der
späteren Überlieferung, nicht als etwas Neues oder Ungewöhn-
liches hinstellt. Aber diese Ansicht läßt sich, glaube ich, so
nicht aufrechthalten. Ich möchte dabei nicht soweit gehen wie
Simonsfeld, Histor. Zeitschrift (1900) Bd. 84, 442—446, der in selt-
sam aufgeregter, mit Sperr- und Kursivdruck arbeitender Polemik
in dem betreffenden Abschnitt der Historia ducum „geradezu den
locus classicus für die Einführung des neuen Wahlmodus bei der
Wahl von 1172 erblickt". Auch das seinerzeit von mir „ganz
übersehene" älteste Zeugnis für diese Anschauung, ein Zusatz
in der Dogenliste der Dresdener Handschrift des sog. Chron.
Altinate, die noch dem dreizehnten Jahrhundert angehört, ist im
18*
272 Walter Lenel,
schärften sich die finanziellen Schwierigkeiten. Die eiüge
Ausrüstung einer großen Flotte von 100 Schiffen machte
eine Zwangsanleihe erforderlich, die erste, von der wir
wissen. Aber der unglückliche Ausgang des Unter-
nehmens trug dem Dogen den Vorwurf ein, er habe die
Staatseinkünfte vergeudet. Auf den Rat der sapientes hin
wurden die Zahlungen an die Staatsgläubiger suspendiert
und die Staatseinnahmen vorläufig unter Sequester der
Bauverwaltung von S. Marco gestellt. Es war ein kaum
verhüllter Staatsbankerott. Wenn uns nun im folgenden
Jahre zuerst die camerarli comunis, die Finanzbeamten
des comiine, und neben ihnen die advocatores comunis,
die „Anwälte des Interesses der Gemeinheit" begegnen,
so ist klar, daß die Einsetzung dieser Beamten eine Nach-
wirkung jener Finanzmisfere war.^) Es sind das übrigens
Grunde doch nur die früheste, bis jetzt bekannte Variante der
späteren ausdrücklichen Tradition. Was mich aber dennoch be-
stimmt, meine Ansicht in der oben formulierten Fassung zu
modifizieren, ist die Erwägung, daß den allgemeinen Zeitverhält-
nissen nach eine Änderung des Wahlmodus im Jahre 1172 am
wahrscheinlichsten ist, obwohl unsere älteste und beste Quelle
das Verfahren bei dieser Wahl nicht als Neuerung bezeichnet.
») Simonsfeld a. a. 0. S. 445 läßt mich die Zwangsanleihe von
1171 „ohne Grund bezweifeln"; ich habe indessen Entstehung
S. 41 lediglich bemerkt, daß die Nachricht in keiner der älteren
Quellen sich finde. Außer den schon von mir beigebrachten
Zeugnissen vgl. jetzt auch die Aufzählung der hier in Betracht
kommenden handschriftlichen Chroniken bei Monticolo, Sanudo
S. 267 N. 3. Der Vorwürfe gegen den Dogen gedenkt das in dem
Sammelkodex 551 der Marciana cl. 7 ital. sec. 16 (nach Monti-
colo sec. 17) enthaltene lateinische Fragment fol. 91 ff., das mit
der Historia ducum enge Verwandtschaft zeigt, zuerst mitgeteilt
von Simonsfeld, Venez. Studien Bd. 1, 137. Die Suspension der
Zahlungen erwähnt Dandolo, Muratori, R. I. SS. XII, 297 C 298 A.
Alle diese Angaben ergänzen und stützen einander. Eine weitere
Bestätigung liegt in der zuerst 1173 urkundlich nachweisbaren
Existenz der camerarii und advocatores comunis; denn daß deren
Einsetzung als Nachwirkung jener Finanzmisere aufzufassen ist,
scheint mir kaum bestreitbar, obschon dieser Zusammenhang
bisher merkwürdigerweise nicht beachtet wurde. Die Kompetenz
der camerarii comunis erhellt unmittelbar aus dem Titel selbst;
nicht so klar ist wenigstens für die Anfänge die der advocatores
comunis. Schwerlich zutreffend Kretschmayr S. 492; hinsichtlich
Die Epochen der älteren venezianischen üeschiclite. 273
die ersten Beamtenkategorien, die ausdrücklich als solche
des comune bezeichnet werden, wenn auch schon früher
durch Vermittlung der sapienies an einem Einfluß des
comune auf die Ernennung der Behörden nicht zu zwei-
feln ist.i)
Auch nach der langen Vorbereitungszeit des comune
sind es also vorerst noch bestimmte wichtige Aufgaben
der äußeren Politik: die Sicherung der Machtsphäre auf
der Adria, die Abwehr Friedrichs I., der Kampf mit
Manuel, die auch die innere Entwicklung der Verfassung
vorwärts treiben. Allmählich aber macht sich dann ein
allgemeiner durchgreifendes Organisationsbedürfnis gel-
tend, ohne daß wir jeweils den besonderen Anlaß zu
erkennen vermögen. Es bildet sich, angeblich zuerst
1178, ein engeres geschäftsführendes Kollegium, das dem
Dogen bei der Exekutive an die Hand geht, aus sechs
Mitgliedern, Vertretern je eines Stadtsechstels bestehend,
die als sapientes minoris consilii von den sapientes maioris
consilii unterschieden werden.^) Auch die ausschließ-
der späteren Nachrichten Roberti Bd. 1, 180 ff. Bertaldo im Splen-
dor consuetudinum Venetiarum, Bibliot. iuridica med. aevi ed.
A. Gaudenzi (1901) Bd. 3, 102 definiert ihre Kompetenz als maxi-
mum officium advocandi ubique pro factis de comuni et contra
quemcunque officialem et personarn et rectorem. Jedenfalls sind
die advocatores comunis, wie schon der Name besagt, als Kon-
trollbeamte anzusehen, und man wird sie insofern noch am
ehesten mit Ranke, S. W. Bd. 42, 43 als „Anwälte des Interesses
der Gemeinheit" ansprechen dürfen.
') So wird das statutum de edulis vendendis von 1173 (mehr-
fach gedruckt, vgl. Entstehung S. 45 N. 4), mit dem die Einsetzung
von Marktbeamten, iusticiarii, in Zusammenhang steht, cum iudi-
cibus et sapientibus nostris collaudatione atque confirmatione
populi Venecie erlassen; vgl. Dandolo, Muratori XII, 299 D: Hie
dux . . . officiales quos iusticiarios appellavit, de novo laudante
concione constituit. Auch die Ernennung des Bevollmächtigten
der Bauverwaltung von S. Marco für Tyrus soll erfolgen cum
consilio nostro (des Dogen) et nostrorum consiliatorum.
^) Einsetzung des consilium minus 1 178 nach Dandolo, Mur. XII,
308 C. Doch ist diese Nachricht in der ältesten und besten Hand-
schrift der Annalen, Marc. cod. Zanetti 400, durch Ausstreichen
getilgt, Entstehung S. 132 N. 3. Eine anscheinend jüngere Tra-
dition, zuerst im Chron. Justin, c. 72 A (nach Monticolo, Sanudo
274 Walter Lenel,
liehe Gerichtshoheit büßt der Doge nunmehr ein. Einmal
im Besitze eigener Finanzverwaltung, erwirbt das comune
bald auch eigene Vertretung vor Gericht durch die zu-
erst 1179 genannten iiidlces comunis, denen überdies die
Rechtsprechung zwischen Venezianern und Fremden zu-
gewiesen wird.^) Ferner tauchen in den 80er Jahren neue
Behörden für spezielle Zweige der Verwaltung auf, die
camerarii ad introitus salis, die monetarli, die capi con-
trada: die Vorsteher der städtischen Einzelbezirke.-) Da-
S. 282 N. 9) meldet die Einrichtung des kleinen Rates schon zu
1172. Für die Einsetzung zu 1178 plädiert mit m. E. nicht durch-
schlagenden Gründen Simonsfeld, Histor. Zeitschrift (1900) Bd. 84,
450 f. Über die Kompetenz Roberti Bd. 1, 177 f.
') Urkunde von 1179 November, Cecchetti, Programma S. 36.
(Dem widerspricht nur scheinbar, daß bereits die Anleiheurkunde
von 1164 Juni in dem Neudruck Monticolos, Sanudo S. 277 ff.,
unter den Unterschriften die eines Dominicas Mauroceno iudex
communis anführt. Dieser Neudruck beruht auf zwei Abschriften;
die eine davon findet sich eingelegt in den Originalkodex des
Sanudo, die andere in dem schon erwähnten Sammelkodex 551
der Marciana. Nun fügt aber die Abschrift in dem. Sanudokodex
nach Mauroceno und vor iudex communis die Worte de[i] gratia
ein, und da andrerseits in einer im Original erhaltenen Urkunde
von 1164 August (F. R. A. Bd. 12, 140) ein Dominicus Maureceni dei
gratia comes Jadre unterzeichnet, so ist offenbar auch in der
Anleiheurkunde von 1164 Juni nicht iudex communis , sondern
dei gratia iad. com. = Jadre comes zu lesen.) — Die Geschicht-
schreibung, Dandolo, Mtir. XII, 310 D und mit ihm übereinstimmend
das Chr. Justin. Mon, Germ. SS. XIV, 90 weist die Einsetzung der
iudices comunis demi Dogen Orio Malipiero zu, ohne sie auf
ein bestimmtes Jahr zu fixieren. Über die Kompetenz Roberti
Bd. 1, 186 ff.; als Richter zwischen Venezianern und Fremden finde
ich sie zuerst in dem Vertrag mit Ferrara von 1204 erwähnt, wo-
fern, was aus dem unzureichenden Neudruck Ghettis, / patti tra
Venezia e Ferrara dal 1191 al 1303, (1907) S. 70, 103 N. I, 170
nicht klar hervorgeht, bei den Worten sub iudicibus Venetie [qui
sunt pro eis et aliis forasteriis] nicht etwa nur eine Interpolation
in späteren Abschriften vorliegt.
^) camerarii ad introitus salis recipiendos und monetarii
in der Urkunde von 1 187 November bei Sanudo, Muratori XXII, 522.
Über die capita contratarum Besta, // dlritto S. 41 N. 2; ein
solches zuerst erwähnt in einer Urkunde von 1187, Cecchetti,
Vita dei Veneziani, Arch. Ven.{\%l\) Bd. 2, 108 und Besta, Cattura
S. 20 N. 1.
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 275
bei wahrt auch jetzt noch die Entwicklung gern den
Charakter des Provisorischen. So ist in den Urkunden
des Dogen nach wie vor von den sapientes consilii die
Rede, so daß man anfangs den engeren Rat der supicntes
noch gar nicht als ein besonderes Kollegium für sich
betrachtet zu haben scheint.^) Und obwohl schon 1179
und 1184 Beamte pro facto salis nachweisbar sind-'), ist
die ständige Einrichtung dieser Behörde doch erst 1187
erfolgt, als man zur Deckung der Kosten einer Anleihe
für die Belagerung von Zara u. a. auch die Einnahmen
aus der Salzverwaltung verpachtete, deren regelmäßige
Ablieferung an die Staatsgläubiger der neuen Behörde
eidlich vorgeschrieben wurde.
Neben der fortschreitenden Organisation der Staats-
verwaltung aber geht, sie ergänzend, die Kodifikation der
Gesetzgebung einher. Der Strafrechtsordnung des Dogen
Orio Malipiero von 1181 folgt 1195 das erste bürgerliche
Gesetzbuch des Dogen Heinrich Dandolo. Mit großer
Sorgfalt werden außerdem in gleichzeitigen Verträgen
mit Ferrara, Verona, Treviso und Byzanz die prozes-
sualen Normen geregelt. Der Zweck ist offenbar, eine
feste Rechtsbasis für ein gesteigertes Wirtschaftsleben zu
schaffen.^)
Zu Ende des zwölften Jahrhunderts ist so die frühere
Machtfülle des Dogen in der Exekutive, in der Rechts-
>) Vgl. Entstehung S. 132 N. 3.
^) Urkunde von 1179 November, Cecchetti, Pro^ramma S.36;
Urkunde von 1184 (nicht 1183), Cecchetti, // doge di Venezia
(1864) S. 253.
') Verträge mit Ferrara von 1191, Ghetti S. 161 ff., vgl.
Schaube, Handelsgeschichte S. 700, mit Verona von 1193, Cipolla,
Nuovo Archivio Veneto (1895) Bd. 10, 316 ff. mit Nachtrag, Archivio
Storico Italiano, 5. Ser. (1907) Bd. 40, 349 ff. und Schaube S. 698;
mit Treviso von 1198, Minotto, Acta et diplomata e R. Tabulario
Veneto II 1, 23 ff. und 2, 66 ff. und Schaube S. 693; mit Byzanz von
1198, F. RA. Bd. 12, 246 f. — Der Förderung des Handels diente
ferner die Ausprägung des silbernen denarius grossus , auch
matapanus genannt, durch Heinrich Dandolo seit 1194, zur Sache
vgl. Schaube S. 116. — Übrigens berührt sich diese Entwicklung
mit gleichzeitigen Tendenzen des oberitalienischen Handels und
Verkehrs, die einmal imZusammenhang zu betrachten lohnend wäre.
276 Walter Lenel,
pflege, in dem Finanz- und Kolonialwesen, kurz auf allen
Gebieten der staatlichen Verwaltung durch das comune
und seine Organe begrenzt und eingedämmt. Man be-
greift, daß selbst staatliche Behörden, die an sich früheren
Ursprungs sind als das comune, wie die alten Markt-
beamten, die vicedomini, jetzt als solche des comune be-
zeichnet werden. Ihren greifbarsten Ausdruck aber findet
die Machtverringerung des Dogen in seiner Wahlkapitu-
lation, der sogenannten promissio, deren älteste noch
erhaltene, eben die des Heinrich Dandolo von 1192 die
Beschränkung seiner Befugnisse im einzelnen darlegt.
Man darf damit zusammenhalten, daß auch die Ko-
difikation der Gesetzgebung ein Zusammenfassen des
geltenden Rechtes ist.
Nicht als ob ein auch nur vorläufiger Abschluß er-
reicht wäre, die Entwicklung geht unablässig vorwärts;
aber die weitere Ausbildung im dreizehnten Jahrhundert,
die Einrichtung der großen Zentralbehörden: der Qua-
rantie und des Senats, die Neuordnung der Kolonial-
verwaltung, die außerordentliche Differenzierung des
lokalen Behördenapparats, die umfassende statutarische
Gesetzgebung, dies alles gehört vielmehr einer späteren
Entwicklungsstufe an, die bereits die neuen, durch den
vierten Kreuzzug geschaffenen Zustände zur Voraus-
setzung hat. Die innere Entwicklung zu Ende des
zwölften Jahrhunderts ist so im Hinblick darauf gleichsam
ein Reifwerden des Staates für die künftigen Aufgaben,
die ihm aus der gewaltsamen Lösung der auswärtigen
Verhältnisse durch den vierten Kreuzzug erwachsen
werden.
Es sind also nicht einseitig politische oder wirt-
schaftliche Ursachen, die diesen Verlauf bestimmt haben;
sondern er ist durchgehends eine Begleiterscheinung der
durch den Eintritt in einen großen universalen Zusammen-
hang veränderten Weltstellung Venedigs. Die an sich
entlehnte Verfassungsform des comune wird dabei mit
wunderbarem Instinkt den speziellen Daseinsbedingungen
Venedigs angepaßt. Es gibt dafür kaum einen lehrreicheren
•Vergleich als etwa den mit der frühreifen Entwicklung
Die Epochen der älteren venezianischen Geschichte. 277
Pisas, das schon um 1160, abgesehen von der Kodifi-
kation seiner Gesetzgebung, über einen Behördenapparat
verfügt, wie ihn Venedig noch zu Ende des Jahrhunderts
nicht erreicht.^)
Und dies ist ja überhaupt das individuell Besondere,
was bei einer knappen Skizze vielleicht zu schar! sich
aufdrängt, was aber den nachdenkenden Betrachter durch
alle Trübungen der Überlieferung hindurch immer wieder
fesselt: der streng organische Aufbau des Geschehens im
ganzen, die unvergleichliche Ökonomie der Entwicklung,
in der die äußere und die innere Geschichte Venedigs
zusammenklingt.
') Das gilt nicht nur von Zentral- und Lokalbehörden, son-
dern bezeichnenderweise auch von der Vertretung im Ausland.
So unterhält Pisa in Konstantinopel Legaten, einen Vicecomes
und Konsuln mit z. T. konkurrierender Kompetenz, während
Venedig trotz seiner weit größeren Kolonie mit Legaten und
einem erst zu Ende des Jahrhunderts auftauchenden Finanz-
beamten, dem procurator super redditibus communis in Constan-
tinopoli sich begnügt. Sogar auf künstlerischem Gebiet (Doni-
fassade in Pisa und S. Marco im zwölften Jahrhundert) trifft man
auf entsprechende Analogien. Einen Hinweis auf charakteristische
Verschiedenheiten in der Verfassungsentwicklung der drei See-
mächte, Venedig, Pisa und Genua, den ich ursprünglich beab-
sichtigte, habe ich mir leider versagen müssen, um den Rahmen
dieses Vortrags nicht zu sprengen.
Philosophie und Pädagogik der
preußischen Reformzeit.
Von
Eduard Spranger.
Max Lenz zum 60. Geburtstag.
Die Stein-Hardenbergsche Reform ist bisher vor-
wiegend biographisch behandelt worden; man sah sie
durch das Medium bestimmter PersönHchkeiten und ver-
lieh so der Darstellung dramatisches Leben und indivi-
duellen Reiz. Andrerseits aber handelt es sich doch
hier um eine Gesamtbewegung, die wie ein großer Strom
die einzelnen Gestalten trägt; es muß daher möglich
sein, diesen Strom selbst nach Tiefe und Richtung zur
Anschauung zu bringen. Die Umbildung des Bewußt-
seins und der Lebensformen, die sich in der politischen
Neugestaltung ausprägt, greift über bloß individuelle
Geistesrichtungen weit hinaus. Es soll versucht werden,
diesen allgemeinen Untergrund der Reform an den Be-
ziehungen darzustellen, die zwischen der Philosophie
und den Organisationen der Zeit bestehen, oder mit
anderen Worten: zu prüfen, wie weit diese Organisa-
tionen als gleichsam plastisch gewordene Ideen betrachtet
werden können.
Nun sind philosophische Theorien natürlich niemals
die direkten Ursachen politischer Ereignisse: sie fassen
nur die verworrene Lage des Lebens in einen klaren
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 279
begrifflichen Ausdruck und verwandeln so das dunkle
Drängen in ein zielbewußtes Wollen. Ebensowenig ist
es möglich, irgendeine der beteiligten Individualitäten
auf das Ganze der philosophischen Zeitideen zu ver-
pflichten; denn jede Persönlichkeit ist eine Eigenwelt
für sich und nur aus ihrem besonderen Gesetz erklär-
lich; aber ein Stück von ihnen lebt in jeder, oft ihr un-
bewußt, ja fast ein fremder Tropfen in ihrem Blute. Man
begreift, wie die spekulative Philosophie von einem ob-
jektiven Geiste sprechen konnte, oder von den Zwecken
einer Weltvernunft, für die der einzelne zum Mittel wird.
Nur läßt sich das Wesen dieses Geistes nicht in einer
Formel aussprechen, sondern es muß verstanden werden
in allseitiger Darlegung seiner Struktur und in der Ein-
ordnung der individuellen Momente in den übergreifen-
den Zusammenhang.
Die Parallele der preußischen Reform mit der fran-
zösischen Revolution liegt nahe, wenn man nur die
allgemeinsten Zeittendenzen beachtet. In Wahrheit aber
tritt das Eigentümliche der Reform erst ans Licht, wenn
man sie gegen den Hintergrund der Revolution gegen-
sätzlich abzeichnet. In Frankreich vollzieht sich der
weltgeschichtliche Schritt durchaus katastrophisch: ein
historischer Bau wird über den Haufen geworfen, indem
man ihm mit den ewigen Forderungen der Vernunft
entgegentritt. Das abstrakte Schibboleth der Menschen-
rechte, die Dogmen von der Volkssouveränität und der
Gewaltenteilung richten über den konkret gegebenen Zu-
stand. Eine tiefe Erschütterung aller politischen und
moralischen Lebensformen ist die Folge, bis ein auto-
kratischer Wille neue Ordnungen heraufführt. Nicht mit
Unrecht hat man daher gesagt: die französische Revo-
lution sei aufzufassen als der Versuch, das Naturrecht
direkt in die Praxis umzusetzen.
Ganz anders in Preußen; schon das Allgemeine
Landrecht hatte den aufgeklärten Geist an einzelnen
Punkten zur Anerkennung gebracht. Schrittweise be-
gannen Reformen; die Ideen waren längst da, als der
Zusammenbruch von Jena ihnen den Stempel höherer
280 Eduard Spranger,
Notwendigkeit aufdrückte und das Tempo beschleunigte.^)
Da aber trug die Reorganisation des Staates schon fühl-
bar wieder die Keime der nächsten Zeitepoche in sich.
Das monarchische Prinzip ist nie ernstlich bedroht: von
oben her geschieht unter sorgsamer Anknüpfung an die
alten Traditionen, was sich in Frankreich von unten her
mit elementarer Gewalt Bahn gebrochen hatte. Diese
unverkennbare Kontinuität macht es auch unmöglich, die
Grenzen der Reformperiode in Preußen durch bestimmte
Jahreszahlen festzulegen. Deutliche Zeichen ihres Er-
wachens gibt sie schon, als Hardenberg 1804 das De-
partement des Auswärtigen übernimmt; und sie sinkt für
Jahrzehnte in Schlummer, als am Silvestertage 1819
W. V. Humboldt demselben Hardenberg weicht, der nun-
mehr die Sache der Reaktion zum Siege führt, und als
Grolman in seinem Entlassungsgesuch an den König
von den traurigen Jahren spricht, die er seit 1815 ver-
lebt habe. Die eigentliche Blüte der Reform fällt in die
Jahre 1807—1812.
Aber diese Kontinuität ist nicht nur objektiv vor-
handen, sondern sie spiegelt sich auch subjektiv im Be-
wußtsein der Handelnden. Die Kultur ist gleichsam
in diesen Jahren 1789 — 1804 um eine Lebensstufe älter
geworden: sie hat eine Erfahrung gemacht, die ihr
Bewußtsein mit ungeheurer Macht beherrscht; sie hat
gelernt, daß die Zeiten sich ändern und mit ihnen die
Menschen. Nun folgt sie mit Spannung der Uhr des
Weltgeschehens, um den Augenblick nicht zu versäumen,
wo es heißt einzugreifen und dem Dasein neue Formen
zu geben. Das Schlagwort der Reform sind nicht die
ewigen Menschenrechte, sondern der Zeitgeist. Nicht
absolut allgemeinen Vernunftforderungen will man ge-
nügen, wohl aber den ebenso notwendigen Ansprüchen,
die die erreichte historische Stufe stellt. Das setzt eine
Auseinandersetzung mit der Geschichte voraus,
und nur auf diesem bewußten Boden erfolgt eine be-
wußte Umgestaltung der Wirklichkeit.
1) Vgl. E. V. Meier, Französische Einflüsse auf die Staats-
und Rechtsentwicklung in Preußen II, 199 ff.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 2SI
Die beiden denkbaren Formen der Beziehung zur
Vergangenheit sind Kontinuität und Kontrast; es hängt
von der individuellen Geistesrichtung ab, welche sich in
den Vordergrund des Bewußtseins drängt: sie sind nur
verschiedene Akzentuationen bei gleichem Tempo. So
wirken denn auch in dem philosophischen Bewußtsein
der Zeit die Ideen dreier Epochen friedlich zusammen:
sie trägt Vergangenheit, Gegenwart und ein Stück Zu-
kunft zugleich in ihrem Schöße. Die preußische Reform
ruht auf den Humanitätsideen der absterbenden Auf-
klärung; sie hebt sie empor zu der erhabeneren Auf-
fassung des klassischen Idealismus, und sie wölbt sie
schließlich zu dem gotischen Bogen einer romantisch-
religiösen Mystik. Diese drei Stufen des Geistes sind
in ihr ganz so vereint, wie später Hegels Geschichts-
philosophie in der Gegenwart alle geistigen Momente
der Vergangenheit aufgehoben dachte.
Aber natürlich leben diese Tendenzen in den leiten-
den Staatsmännern nicht immer in begrifflich-philosophi-
scher Gestalt. Gerade die beiden hervorragendsten,
Stein und Hardenberg selbst, sind durchaus unphilo-
sophische Naturen. Die allgemeine geistige Atmosphäre
ihrer Zeit verleugnen sie deshalb nicht. Steins historische
Richtung ist in vielen Zügen der romantischen Strömung
verwandt^); gerade ihm stellt sich in dem Bilde einer
Geschichtsauffassung dar, was anderen eine Idee war.
Denn wie Goethe, stand auch er unbewußt unter dem
Ideenglauben der Zeit. Durch seine Niederschriften, be-
sonders die „Staatswissenschaftlichen Betrachtungen"
(1809/10), klingen oft Wendungen hindurch, die unbewußt
der philosophischen Sprache der Zeit entnommen sind.-)
Es steht nicht im Widerspruch hierzu, wenn er die Meta-
physik in poUticis verabscheute und ihr vorwarf, daß
sie die Deutschen zur Politik verdürbe. Seine Philo-
sophie war eben die mittelalterliche Mythe von deutscher
Freiheit, die er sich geschaffen, eine religiös gefärbte
») Vgl. M. Lehmann, Der Freiherr vom Stein 111, 110.
') Vgl. z. B. Pertz, Das Leben des Ministers Freiherrn vom
Stein II, 445. 502.
282 Eduard Spranger,
Geschichtsphilosophie, die ihm um so mehr enghsche
Vorbilder nachzuahmen gestattete, als die englische Ver-
fassung ja nach der damals geltenden Ansicht Montes-
quieus in den germanischen Wäldern gewachsen war. —
Noch weniger kann bei Hardenberg von einer eigent-
lichen Theorie die Rede sein. Gerade dies erhebt ihn
vielmehr in den Dingen der Diplomatie selbst über die
edelsten seiner Mitarbeiter, daß er in solchen Fragen
kein anderes Dogma kannte als das Machtinteresse
des Staates. Aber zugleich hatte er doch einen offenen
Sinn für die neuen Strömungen der Welt; in seinen
besten Jahren glaubte auch er an das Recht des Zeit-
geistes und nahm ebenso wie Stein die philosophischen
Formeln unbedenklich auf, in denen ihn die Konzepte
seiner Mitarbeiter ausgesprochen hatten. Darauf beruht
vor allem der bedeutende Anteil, den Altenstein an den
Gesetzentwürfen der Jahre 1807 und 1808 hat: unter
seinen Händen gestaltete sich alles zur Theorie: er
knüpfte aneinander, was Denker und Verwaltungsbeamte
ihm einzeln gegeben hatten, i)
Aber es ist eine einseitige Ansicht, die Ideen der
Reform ausschließlich oder auch nur vorwiegend auf
Kants Rechnung zu schreiben. Die maßgebenden Staats-
männer stehen doch schon unter anderen Einflüssen.
Gewiß war eine stattliche Zahl von ihnen: Th. v. Schön,
die beiden Schrötter, Stägemann, Morgenbesser, Frey,
Nicolovius, Boyen, Clausewitz und W. v. Humboldt durch
Kants Schule hindurchgegangen.^) Aber die entschei-
denden Gedanken der Reform sind nicht aus Kants
ungeschichtlichem Moralismus, am allerwenigsten aus
1) Vgl. meinen Aufsatz: „Altensteins Denkschrift von 1807 und
ihre Beziehungen zur Philosophie", Forschungen zur brandenb.-
preuß. Geschichte XVIII, 2, dessen Einzelresultate ich im fol-
genden voraussetze.
2) Für Clausewitz und Boyen vgl. H. Cohen, Kants Einfluß
auf die deutsche Kultur, Berlin 1883; für Humboldt m. Aufsatz:
„W. V. Humboldt und Kant", Kant-Studien Bd. 13. — Nicolovius'
Religiosität fühlte sich immer in tiefem Gegensatz zu Kant. Vgl.
Alf. Nicolovius, Denkschrift auf Ludwig Nicolovius S. 64, 155.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 283
seiner Rechtsphilosophie zu erklären, sondern sie ge-
hören den idealistischen Systemen an, die die Generation
nach ihm, freilich auf dem von ihm jrelegten Grundstein,
errichtete. Vor allem ist es Fichte, der, seit 1800 per-
sönlich an die Schicksale des preußischen Staates ge-
kettet, die neue Gedankenwelt aus sich produzierte. Aber
auch Schellings architektonischer Geist und Schieier-
machers religiös-humanistische Denkweise haben Be-
deutendes beigesteuert. Es ist bekannt, welchen Ein-
druck Gneisenau von Fichte empfingt), wie Altenstein
ganz in seinen Gedanken aufging, Schön ihn verehrte'-).
Süvern in seiner Sprache redete; ja selbst die Männer
des alten Regimes, Lombard und besonders Beyme,
wurden von der prophetischen Gewalt dieses Geistes
ergriffen."^) Und wer zu ihm selbst nicht den Zugang
fand, der war doch den verständlicheren Tönen offen,
die das gleiche Lebensgefühl in den Schriften von
E. M. Arndt gewann. Wichtige Momente der Schelling-
schen Philosophie erlangten praktische Gestalt. Waren
doch Fichte, Schleiermacher und Humboldt von seinem
Denken nicht unberührt geblieben. Allenthalben be-
merken wir Spuren, wie der romantische Geist sich
mit dem klassischen verbindet und die Organisation,
deren Begriff selbst aus der Romantik geboren ist, tief-
greifend beeinflußt.
Wir versuchen nun, diese mannigfach verschlungenen
Linien nachzuziehen und die einzelnen philosophischen
Ideen herauszuheben, die sich in jener Zeit als politisch-
pädagogische Macht entfalteten.
*) Vgl. C. Varrentrapp, Gneisenau, Biographische Blätter
Bd. 1, 1895. — Delbrück, Gneisenau IP, S. 334.
•-) Vgl. z. B. Schöns Studienreisen S. 247 if.
') Beymes Verdienst, joh. v. Müller und Fichte für den
preußischen Staat gewonnen, um Schiller geworben zu haben,
soll ihm unvergessen bleiben. Er gehört nach mancher Richtung
tatsächlich in den Kreis der Reformer. — Vgl. Schleiermacher
an Brinckmann (23. März 1804): „Daß sich Beyme und Lombard
das Rätsel der Welt von Fichte lösen lassen wollen, ist wirklich
sonderbar genug. (Aus Schleiermachers Leben in Briefen IV, Q7.)
284 Eduard Spranger,
I.
Der Gedanke Montesquieus, daß jede Staatsform ihre
eigene Ethik habe, bewahrt auch gegenüber einer ge-
schichtlicheren Auffassung sein Recht. Was im Staate
Friedrichs des Großen „Tugend" gewesen war, vermochte
auf die Dauer das große Reich nicht in den Fugen zu
halten. Die gefällige Freude an der moralischen Har-
monie, mochte sie nun als Vollkommenheit oder als
Glückseligkeit gedacht werden, führte schließlich zu
jenem Standpunkt, der die Ruhe für die erste Bürger-
pflicht erklärt. Dem Staate gegenüber war diese Auf-
fassung nur ein verfeinerter ästhetischer Egoismus. Denn
hatten einst die preußischen Könige durch ihre Maß-
nahmen ein ehernes Pflichtgefühl gleichsam aus dem
Boden gestampft, so mußte das Ganze zerfallen, sobald
das frische Leben aus den alten Formen wich und die
Ämter zu „Polstern der Trägheit" wurden. Eine allge-
meine moralische Erschlaffung ist das Zeichen der Zeit,
das die ernsteren Geister mit Unwillen und Besorgnis
erfüllt. Der französische Materialismus dringt ein, die
Pariser Sitten zerfressen die Moralität des Bürgertums,
und echte Sittlichkeit erscheint im besten Fall als eine
Form liebenswürdigen Geschmackes.
Diese mattherzige Gesinnung findet ihren ersten ge-
waltigen Ankläger in Kant. Seine Ethik ruht auf dem
Gedanken, daß die Erhebung zur sittlichen Gesinnung
die Produktion einer höheren Lebensstufe bedeutet.
Unbarmherzig zerreißt er von diesem sittlichen Erlebnis
aus die Welt: Moralität gehört nicht in den Naturzusammen-
hang, gehört nicht in das eigennützige Zweckgetriebe
dieses Lebens, sondern trägt den Adel einer höheren
Geburt in sich. Sie offenbart sich allemal da, wo das
Vernunftwesen den sinnlich-natürlichen Trieben autonom
entgegentritt. Von diesem Dualismus aus baut sich eine
ganze neue Weltanschauung auf: der sittliche Wille reicht
hinab in unergründete Lebenstiefen; aus diesem intelli-
giblen Grunde stammt alle höhere Produktivität, jedes
verpflichtende Gesetz des Lebens; das ist, aus den
Philosophie und Pädagogik der preußischen Retornizeit. 2.S5
Formeln der Schule herausgenommen, die neue Weltauf-
fassung des deutschen Idealismus, dasselbe GrundgefiihI,
das in reicherer, freierer Form auch die klassische Dich-
tung der Zeit beseelt.
Das alte Naturrecht hatte etwas Ähnliches gewollt,
aber es hatte die feine Grenzscheide nicht gefunden, wo
Sinnliches und Sittliches sich trennen. So hatte die
französische Revolution aus ihm nur das selbstsüchtige
Recht einer allgemeinen Freiheit und den rationalistischen
Gedanken einer allgemeinen Gleichheit herausgelesen.
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, diese naturrechtlichen
Schlagworte der Revolution, wandeln sich für die Reform
in eine andere Trias um, die man als Grundlage für
das neue idealistische Naturrecht bezeichnen könnte:
Freiheit, Selbsttätigkeit, Pflicht. Durch sie ist
der ethische Gehalt des neuen Staates bestimmt.
1. Zunächst erhebt auch er die Forderung der Frei-
heit, aber nicht mit der antimonarchischen Tendenz, die
diese Lehre in Frankreich angenommen hatte, nicht als
absolutes politisches Recht der Volkssouveränität, sondern
als eine Bedingung der Menschenwürde. So wendet
sich der preußische Freiheitsgedanke gegen das Bevor-
mundungssystem des Despotismus. Dieses Gängeln und
Erziehen erscheint nun des reif gewordenen Staatsbürgers
unwürdig. Er will seine eigene Vernunft anwenden, ein
Leben auf eigene sittliche Verantwortung führen. Die
dynastische Politik war in diese Bahnen bereits ein-
gelenkt durch die Aufhebung der Erbuntertänigkeit auf
den Domänen. Zum allgemeinen Prinzip erhoben wurde
dieser Gedanke durch das Edikt vom 9. Oktober 1807.
Es ist nicht zu verkennen, daß diese Habeascorpusakte
des preußischen Staates, wie sie Th. v. Schön voll Be-
geisterung nannte, der naturrechtlichen Freiheitsidee sehr
nahe steht. Deshalb fiel auch diese gesetzgeberische
Maßnahme am meisten aus der historischen Kontinuität
heraus. Sie gab Menschen die Freiheit, in denen jener
Vernunftzusammenhang, wie Kant ihn sich als ein starres
Besitztum dachte, tatsächlich noch nicht entwickelt war,
die also weder moralisch noch intellektuell und wirt-
Historische Zeitschrift (104. Bd.) S.Folge 8. Bd. 19
286 Eduard Spranger,
schaftlich dazu reif waren. Erst die Reguherungsedikte
unter Hardenberg haben die Schäden geheilt, die aus
dieser falschen Idee einer absolut gleichen, entwick-
lungslosen Vernunft für die Praxis erwuchsen. Deshalb
mußte die Philosophie Fichtes und Schellings bald das
Übergewicht gewinnen, die die Vernunft selbst in die
Bedingungen einer geschichtlichen Entwicklung hinein-
20g. — Vorsichtiger ging Humboldt in seinen Entwürfen
für das Gesetz über die Judenemanzipation vor. Man
erkannte hier, wie bei der Aufhebung der Prügelstrafen
für die Soldaten, daß es sich zunächst darum handle,
das Ehrgefühl erzieherisch zu wecken, ehe die
sittliche Autonomie politisch anerkannt werden könne.
Als Symptome dieser Mündigerklärung sind hier auch
die liberalere Handhabung der Zensur und das Prinzip
der Publizität in der Verwaltung zu nennen.
Mit der Forderung der politischen Freiheit aber
verband sich von vornherein eng, wie schon der Titel
des Edikts vom 9. Oktober 1807 beweist, der Gedanke
der wirtschaftlichen Freiheit. Adam Smith wurde
das Evangelium der Modernen: mit der Wirkung Kants
verschmolz, schon durch eine seltsame lokale Fügung,
die seines unmittelbaren Kollegen Kraus. Die Folge
waren die Gesetze über den freien Verkehr mit Grund-
eigentum und die Versuche zur Einführung der Gewerbe-
freiheit. Auch diese Maßnahmen erwiesen sich als zu
unvermittelt und wurden später teilweise wieder einge-
schränkt, wohl auch unter dem Einfluß der politischen
Romantiker, die die Lehren von Adam Smith energisch
bekämpften.^) Sie sind nur verständlich aus dem Glauben
der Zeit an die Harmonie der Freiheit. Diese meta-
physische Weltanschauung, die schon von Leibniz und
Shaftesbury her das Denken beherrscht, empfängt nun
die neue Wendung, daß nichts, was aus den Tiefen des
Vernunftlebens frei entströme, das Leben zerstören oder
auch nur zu schweren Verwicklungen führen könne.
») Vgl. R. Steig, Heinrich v. Kleists Berliner Kämpfe, 1901,
S. 55 ff.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 287
2. Neben der Freiheit forderte man 1789 die Gleich-
heit. In der Tat ist auch in Preußen dieser Ruf laut
geworden. Fichte prophezeite die Gleichheit der Rechte,
ein Nachklang des alten Rousseauschen Evangeliums
vom reinen Menschentum, das ihn in seiner Jugend be-
rauscht hatte. Hardenberg, Altenstein und Schön for-
derten in der Hochglut des Reformeifers die Abschaf-
fung des Adels und folgten damit der allgemeinen Zeit-
stimme, die den alten Ständestaat sozial nivellieren wollte.
Aber auch dieser Gedanke ist ein Rest des rationalisti-
schen Mißverständnisses, daß die Vernunft in allen Men-
schen und Zeiten die gleiche sei. Er blieb in seiner
extremen Formulierung Theorie: wo die Vernunft noch
nicht durchgedrungen ist, hat sie keine Rechte; erst wo
sie ins Leben wirkt, bestimmt sie den Wert des Menschen.
So setzte denn Steins historischer Sinn dem Radikalis-
mus der Gleichmacher ein anderes Ideal entgegen : Nicht
Gleichheit, sondern Selbsttätigkeit, so können wir
seine eigenste Absicht formulieren.
Für ihn wurzelte dieser Gedanke in den alten deut-
schen Traditionen und dem Vorbild der englischen Selbst-
verwaltung. Aber es war kein Zufall, daß er zugleich
das Herz der idealistischen Philosophie bildete: das
Höchste im Menschen tritt als ein produktives Wesen
heraus, gestaltet die Welt und bemißt den Menschen-
wert des Handelnden. Das war ja die Kopernikanische
Wandlung, die Kant vollzogen hatte: selbst die Welt der
theoretischen Erfahrung entsteht aus schöpferischen Akten
des Geistes. Noch konsequenter ging Fichte diesen
Weg zu Ende: den ganzen Weltzusammenhang erklärte
er aus den Tathandlungen des absoluten Ich. Der Zu-
sammenhang der endlichen Dinge ist nichts als Produkt
der Selbsteinschränkung dieses Ich. Dahinter aber lebt
ungebrochen der unendliche Trieb des selbstbewußten
Geistes, sich selbst darzustellen, sein Gesetz und seine
Emheit in der Erscheinungswelt mehr und mehr zu
realisieren. So sinkt das vorgefundene Leben zu einem
Übungsstoff für jene ideellen Kräfte herab. Das Sitten-
gesetz aber ist nichts anderes als das ungehemmte Hin-
19*
288 Eduard Spranger,
durchdringen dieser autonomen Vernunft: der katego-
rische Imperativ ist zuletzt die freie Betätigung unseres
innersten Kernes.
Indem dieser Idealismus den alten Staat ergriff,
führte er neues Blut in seine erstorbenen Adern. Denn
nun ergab sich die Forderung, der Selbstbetätigung der
Bürger Raum zu schaffen und aus den toten Objekten
der Staatsiätigkeit lebendige Träger von staatlichen Ar-
beiten, Rechten und Pflichten zu machen, oder der
Widerspruch zwischen Staat und Eigenleben mußte ewig
unheilbar bleiben. Teilnahme an der Staatsverwaltung,
wie sie in England längst bestand, in Frankreich mit
andrer theoretischer Begründung versucht wurde, war die
Konsequenz. Die Steinsche Städteordnung führte zuerst
einen Teil dieser Idee in die Wirklichkeit über. Aber
daran schloß sich eine Fülle von Zukunftsaufgaben: Noch
gelang es nicht, eine Gemeindeordnung analog auch für
das platte Land durchzuführen. Und der Kampf um die
Teilnahme der Nation an der Provinzial- und Gesamt-
staatsregierung erschütterte jahrzehntelang den Staat.
Diese letzte Frage der Nationalrepräsentation mußte
wieder tief in theoretische Probleme zurückführen. Sollte
das Volk als eine homogene Masse betrachtet werden,
oder sollten die alten historischen, die individuell per-
sönlichen Unterschiede berücksichtigt werden? Die erste
Auffassung gehört dem Naturrecht an. Sie geht auf
Rousseaus Konstruktion der volonte generale zurück, ein
nie und nirgends gegebenes Abstraktum, das aber sofort
seinen Sinn empfängt, wenn man den Staat ideell als
einen einheitlichen Interessenkomplex auffaßt. Dazu war
die Zeit noch nicht reif. So blieb denn nur jener histo-
rische Gedanke einer Wiederbelebung der alten Stände,
freilich in dem neuen Geiste der Staatsgesinnung, und
der Selbstverwaltung. Hardenberg, der 1807 die fatale
'Nachahmung französischer Muster nicht gescheut und
„demokratische Grundsätze in einer monarchischen Re-
gierung gefordert hatte", rief doch seit 1810 nichts andres
ins Leben als eine Art von Ständeversammlungen und
scheiterte dabei zuletzt an der ständischen Opposition
Philosophie und Pädagogik der preußischen Refornizeit. 289
selbst. Ebenso hat Humboldt bis 1819 hin immer die
Volksvertretung in den historisch gegebenen Individuali-
täten der Provinzen verankern wollen. Auch was 1850
geschaffen wurde, ist zum Teil noch historisch-ständisch
gedacht, und wenn Bismarck in der neuen Reichsver-
fassung davon abwich, so rechtfertigt sich einmal diese
halb naturrechtliche Schöpfung durch die Notwendigkeit,
die Einheitsidee des Reiches so sinnfällig wie möglich
auszuprägen, und andrerseits hat sie deutlich genug
unter den Schäden ihres abgekürzten Rechnungsver-
fahrens zu leiden gehabt.
Nur an einem Punkte em.pfing die Idee der allge-
meinen gleichen Repräsentation (der volonte generale)
schon damals praktische Gestalt, nämlich in der Ein-
richtung der Stadtverordnetenwahl nach § 73 der Städte-
ordnung, der auf Freys Rechnung zu setzen ist. Hier
wurde tatsächlich von Beruf, Abkunft und lokalen Inter-
essen abgesehen und nur das Bürgerrecht gefordert, wie
es bei den kleinen Stadtrepubliken unter Aufsicht der
Monarchie tatsächlich möglich war. Im übrigen aber
drang nicht das Dogma der Gleichheit durch, sondern
die Idee der Selbsttätigkeit, die die politische Stellung
(wie schon Aristoteles) nach der Leistung für den Staat
bemißt. Daher gilt der Adel als Geburtsadel für ab-
getan; aber der Adel als staatliches Diplom steigt im
Werte. ^) Die Nichtadligen dringen in den Besitz der
Rittergüter und der Offiziersstellen ein: nur die Leistung
entscheidet. Es ist bemerkenswert, daß erst seitdem
der Adelsgeist im Offizierkorps seine Höhe erreicht hat:
denn von nun an schloß sich dieser Stand au.ch gegen
die in Bildung und Abkunft Gleichstehenden schroff ab
durch die ideellen Momente eines besonderen staatlichen
Ehr- und Pflichtgefühls, das strenger als alle Geburts-
schranken wirken mußte.
Auch zu dieser ethischen Idee der Selbsttätigkeit
findet sich übrigens die wirtschaftliche Parallele: sie liegt
in der fast demokratischen Bewertung der Arbeit. Diese
») Vgl. Pertz, Gneisenau II, 140.
290 Eduard Spranger,
erscheint jetzt als der Hauptquell wirtschaftlicher Werte,
nicht mehr die „nahrungspendende Flur". Nicht nur
Adam Smith verbreitete in Preußen diesen beherrschen-
den Gedanken, sondern auch der Ideologe der Tat
und Rousseauschüler Fichte, der in seinem „Naturrecht"
und „Geschlossenen Handelsstaat" zugleich die rechts-
philosophischen Konsequenzen dieses Gedankens für das
Privatrecht gezogen hatte. So begann auch von dieser
Seite das Leben seinen aktiven Charakter durchzusetzen.
3. Man würde jedoch die tiefste Kraft der ganzen
Zeitbewegung übersehen, wenn man glaubte, daß sie nur
für die Autonomie des Menschen Raum geschaffen habe.
Gewiß machten diese Tendenzen sich gebieterisch gel-
tend; aber es war doch im Sinne der besten Führer der
Reform, wenn Gneisenau ausrief:
„Begeistre Du das menschliche Geschlecht
Für seine Pflicht zuerst, dann für sein Recht!"
Bringen die Ansätze zur Einführung der Selbstverwal-
tung und Volksvertretung die subjektiven staatlichen
Rechte des Bürgers zum Ausdruck, so bedeutet die
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durch Scharn-
horst, Gneisenau und ihre Mitarbeiter eine ebenso ener-
gische Proklamierung der entsprechenden staatlichen
Pflichten. Kant hatte den großen Gedanken gewagt,
die Idee der Pflicht allein auf die Selbstachtung des In-
dividuums zu begründen, ein tiefer Blick in das Ethische,
der aber doch auch unter den Schranken der Aufklärung
steht. Fichte ging anfangs den gleichen Weg; später
aber rang er sich zu dem Gedanken eines allgemeinen
Lebens durch, das ein Volk durchwaltet, und hierin lag
eine noch faßlichere Begründung der Pflicht auf den
Gemein sinn, den alle Denkschriften der Zeit eindring-
lich predigen. Das Große dieser Weltanschauung aber
bleibt, daß es derselbe intelligible Zusammenhang ist,
aus dem Freiheit, Selbsttätigkeit und Pflicht als eine
einzige Lebensform entspringen. So konnte diejenige
sittliche Idee, die bisher nur die Dynastie und das Be-
amtentum in Preußen verkörpert hatten, die Nation als
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 291
ein lebendiges Ganzes durchströmen. Gewiß hatte schon
Rousseau in der Enzyklopädie (De Veconomie polifique)
dieses Ideal aufgestellt; aber man müßte blind sein,
wenn man den Gegensatz dieses Lebensgefühls gegen die
Stimmung der Revolution von 1789 nicht grell empfände,
und es ist unnötig, das an den bekannten Einzelheiten,
z. B. der Militärgesetzgebung, weiter zu verfolgen.
Versuchen wir vielmehr, dieses sittliche Pathos auf
seinen höchsten philosophischen Ausdruck zu erheben.
Wir betonten bereits, daß das Ethische vom klassischen
Idealismus als eine höhere, naturüberlegene Lebensstufe
aufgefaßt wird. Es ist mehr als eine intellektualistische
Deutung des Daseins. Dieser einheitliche Vernunft-
zusammenhang selbsttätiger und pflichtbewußter Freiheit
erscheint der empirischen Existenz gegenüber als eine
intelligible Macht, für die man keinen treffenderen Namen
findet, als den platonischen und neuplatonischen Terminus
der Idee.^) Leise vorbereitet bei Kant und seinen
Nachfolgern, wird die Idee durch Schelling und Fichte
der Ausdruck für alles höhere Leben. Sie ist mehr als
ein bloßer Erkenntnisbegriff; denn sie wurzelt tief in den
Grundanschauungen der Kantschen Ästhetik-) und der
idealistischen Ethik. So umfaßt sie die ganze Fülle
der menschlichen Innerlichkeit und kann als
Quelle seiner höchsten Kraftäußerung angesehen werden.
Hier erst vollendet sich Fichtes tiefsinniges Bestreben,
jenen letzten metaphysischen Punkt zu fassen, wo Han-
deln und Einsicht aus einer Quelle entspringen: alles
echte Leben wird nun Darstellung der Idee in der
Wirklichkeit, d. h. aber Überströmen des Unendlichen
') Es fehlt noch immer eine eindringende Darstellung der
Motive, die um 1802, zuerst bei Schelling, die Ideenlehre mit so
ungeheurer Gewalt aufleben lassen, daß sie trotz der einschrän-
kenden Thesen Kants von allen zeitgenössischen Denkern
(Schiller, Humboldt, Fichte, Schleiermacher, Ad. Müller, Hegel,
Ranke) sofort als weltbeherrschende Mächte aufgenommen werden.
') Die ästhetischen Voraussetzungen dieser Ideenlehre habe
ich entwickelt in m. Buch „Wilhelm v. Humboldt und die Huma-
nitätsidee", auf das ich auch für die nähere Begründung der
späteren Ausführungen über den Neuhumanismus verweisen darf.
292 Eduard Spranger,
in die endliche Welt. Staat, Wissenschaft, Kunst, Rehgion
sind solche Ideenwirkungen. An die Stelle der abstrakten
analytischen Philosophie tritt ein Totalzustand der Be-
geisterung. Wir finden uns auf dem Boden, wo die
scheue Romantik ernst und hehr in die Wirklichkeit ein-
greift: Fichtes Mystik der Tat bedeutet die aktive
Seite dieser poetischen Zeitrichtung. Ich habe früher
dargestellt, wie Altenstein seine ganzen Reformpläne auf
diesen Enthusiasmus der Idee, auf die „Idee der höchsten
Kraftäußerung" gründete. Aber das gleiche Feuer loderte
in all diesen Naturen. Gneisenau wollte durch die Geist-
lichen auf dem Lande den Kreuzzug gegen Frankreich
predigen lassen; und als der König an den Rand dieser
Stelle seiner Denkschrift schrieb: „Als Poesie gut," da
brach es in Gneisenau los: „Religion, Gebet, Liebe zum
Regenten, zum Vaterland sind nichts anderes als Poesie,
keine Herzenserhebung ohne poetische Stimmung. Wer
nur nach kalter Berechnung handelt, wird ein starrer
Egoist. Auf Poesie ist die Sicherheit der Throne ge-
gründet Dies ist Poesie, und zwar von der edelsten
Art. An ihr will ich mich aufrichten mein Lebelang."^)
Wir werden sehen, daß diese innere Erhebung mit einer
religiösen Krönung abschließen mußte. Nie aber ist die
Mystik tiefer aus dem Leben selbst geboren worden. Es
war eine Heiligung und Veredlung der Erde, eine
Schwärmerei, die aus gesunden Kräften hervorquoll. Und
es entsprach der Stimmung der Zeit, wenn E. M. Arndt
schon 1806 ausrief: „Was ist der Mensch ohne Schwär-
merei und Liebe? .... Als wenn Mystik nicht immer die
Lebenskraft der edelsten Naturen wäre!" 2)
') Pertz, Gneisenau II, 137 f. Ganz ähnlich feierten etwa
Fr. Schlegel und Novalis die Poesie als Weltmacht.
») Arndt, Geist der Zeit 1806, S. 50. Man vgl. die großartige
Stelle über die Ideen in Wilhelm und Caroline v. Humboldt Bd. 3,
S. 141 f. — „Das eigentliche Leben ist doch nur in den Ideen und
im Idealen, wenn es nicht zu fromm und mystisch klänge, in
Gott und dem Himmel." Ferner S. 171, 238.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Rcformzeit. 2M3
II.
Von der Mystik dieser ethischen Ideenlehre wenden
wir uns zu der eigentlichen Staatsphilosophie der Zeit.
Aber wir könnten keinen größeren Fehler machen, als
wenn wir etwa diese als eine bloße Anwendung jener
darstellen wollten. Vielmehr tun wir den interessantesten
Einblick in die geistige Konstitution der Zeit, wenn wir
uns klar machen, wie in ihr zwei völlig entgegen-
gesetzte Staatsauf fassunge n nebeneinander leben
und gleichsam durch ihren steten Kampf miteinander das
politische Leben in Bewegung halten, ich bezeichne die
beiden einander gegenübergestellten Staatsprinzipien als
Rechtsstaat und idealstaat. Das erste gehört schon der
älteren Generation an und wurzelt ganz in der Kant-
schen Ethik und dem damaligen politischen Zeitgefühl:
Sittlichkeit ist Selbstbestimmung durch Vernunft; der
Staat ist Motivierung durch Egoismus. Also fällt er ganz
in die Sphäre der Natur: er wirkt nur durch äußere
Mittel, durch einen Rechtsmechanismus, der an das ver-
nünftige Wesen des Menschen nicht heranreicht. Er mag
daher eine Zuchtrute sein auf die wahre Sittlichkeit,
vielleicht auch ein äußerer Hebel des geschichtlichen
Fortschritts, aber nicht mehr. Demnach ist er im besten
Falle Mittel zum Zweck, und der Zweck des Staates
wäre es, sich selbst mehr und mehr überflüssig zu
machen, wie das von jeder äußeren Erziehung gilt.
W, V. Humboldt hat zuerst diesen Gedanken des Rechts-
und Sicherheitsstaates bis in seine letzte Konsequenz
durchgeführt. Fichtes etwas gemäßigteres Naturrecht
folgte 1796, so daß Kants eigene Darstellung von 1797
schon durch die Folgerungen überholt war, die andere
aus seinen Prämissen gezogen hatten. Nach dieser An-
schauung muß sich der Staat von den idealen, sittlichen
Gütern fernhalten. Sein Zwang kann da nichts aus-
richten, so überlasse er dies der Selbsttätigkeit der sitt-
lichen Individuen. Religion, Wissenschaft, Kunst und
Erziehung kann der Staat nicht befördern; er kann im
besten Falle Hindernisse hinwegschaffen. Die Spitze ist
294 Eduard Spranger.
offenbar gegen den Erziehungsstaat des aufgeklärten
Despotismus gerichtet, der auf keine spontane Kraft-
äußerung rechnete, sondern alles durch Bevormundung
künstlich zu erzeugen strebte. Es ist die Sprache der
Staatsfeindschaft, die uns aus diesen, meist von
Mirabeau beeinflußten Schriften entgegenklingt, und sie
entspricht durchaus der Gesamtstimmung am Ende des
18. Jahrhunderts.
Daneben aber kommt nun seit der Frühromantik,
besonders durch Fr. Schlegel, Novalis, Schleiermacher,
eine idealere Staatsauffassung empor: der Staat erscheint
hier als der erhabene Gipfel geistiger Tätigkeit. Je mehr
der alte Dualismus von Natur und Vernunft, von Sinnen-
welt und Sittlichkeit durch ein Totalgefühl des Lebens
überwunden wird, um so mehr muß auch der Staat als
ein Gebilde des gemeinsamen Lebens erscheinen: Er
wird nun gedacht als erfüllt von sittlichen, pädagogischen
und religiösen Ideen; ja er selbst ist ein Werk der
schöpferischen Ideen, hervorgegangen aus dem allge-
meinen geistigen Untergrunde des Lebens. In systema-
tischer Form hat diese Staatsauffassung zuerst ein Mann
ausgesprochen, der im übrigen weit unpolitischer ver-
anlagt war als Fichte: nämlich Schellin g in seinen
„Vorlesungen über die Methode des akademischen Stu-
dium" (1803). Er hat nicht nur die Ideenlehre in der
modernen Philosophie überhaupt erneuert, sondern sie
auch sogleich auf das Politische angewandt; er ist ebenso
der Schöpfer der politischen wie der historischen Ideen-
lehre. Nach Schelling ist der Staat eine in der Wirk-
lichkeit dargestellte Idee; er tritt dadurch in Parallele zu
dem Organismus und dem Kunstwerk, von denen das
gleiche gilt. Vermöge der ursprünglichen Identität des
geistigen Untergrundes und Typus kann der Staat daher
sowohl als Organismus, wie als Kunstwerk aufgefaßt
werden. Doch tritt hierzu eine doppelte nähere Bestim-
mung: Einmal ist der (vollendete) Staat die objektive
Verwirklichung einer völligen Identität von Freiheit und
Notwendigkeit; zu diesem Ziel strebt die ganze historische
Entwicklung. Im Idealstaat also müßte die befürchtete Ge-
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 2M5
iährdung der sittlichen Freiheit durch den äußeren Zwang
völlig ausgeschlossen sein: beide wären vermöge einer
prästabilierten Harmonie im Resultat identisch. Diesen
Gedanken hat Hegel später fortgebildet. Den zweiten
finden wir besonders durch Schellings Schüler Steffens
ausgeführt: die staatliche Organisation verhält sich zu
den in ihm geborgenen sittlichen und geistigen Inhalten
wie der allgemeine Gegensatz des Realen und Idealen.
Demnach wäre auch der Staat eine Durchdringung von
Leib und Seele, wie jedes Lebewesen. Organisation und
geistiger Gehalt verschlingen sich. Das Gesetz dieses
Lebens ist Entwicklung und unablässiger Fortschritt; es
wohnt ihm ein verborgener Formtrieb zur Harmonie
inne. So beginnt man denn, auch unter der Wirkung
der Schriften Adam Müllers'), der sich durchaus zu
Schelling bekennt, das Bild des Organismus anzuwenden
auf die besondere Art der Organisation, die der Staat
zeigt. Selbst Fichte hat diesen naturphilosophisch in-
fizierten Gedanken in seinen Dialogen ,,Über den Patrio-
tismus" aufgenommen; und auch in den „Reden an die
deutsche Nation" wendet er sich mit seinem gewaltigen
Pathos gegen die mechanische Staatsauffassung der ab-
gelaufenen Zeit, bei der man nicht sieht, wo Leben und
Bewegung herkommen soll. Der Staat ist kein künst-
liches Erzeugnis, sondern ein Stück lebendiger Ver-
nunft.
Aber dieses zweite politische Prinzip rang in den
Tagen der Reform noch mit jenem ersten individualisti-
schen, und der Geist der ganzen Stein-Hardenbergschen
Gesetzgebung ist nur zu verstehen, wenn man diese
Dualität ganz so schroff bestehen läßt, wie sie sich dar-
stellt. Denn beide Richtungen kämpfen nicht nur äußer-
lich miteinander, sondern oft in derselben Seele, die an
') „Der Staat ist nicht eine bloße Manufaktur, Meierei, Asse-
kuranzgesellschaft oder merkantilistische Sozietät; er ist die
innige Verbindung der gesamten physischen und geistigen Be-
dürfnisse, des gesamten physischen und geistigen Reichtums,
des gesamten inneren und äußeren Lebens einer Nation zu einem
großen, energischen, unendlich bewegten und lebendigen Ganzen."
296 Eduard Spranger,
den Staat glauben möchte und doch noch ganz in der
Idee der Freiheit und Autonomie des Individuums lebt.
Es ist ergreifend zu sehen, wie Fichte hier mit den
festesten Anschauungen seiner Jugend ringt. Noch 1804/05
weist er dem Staat jene niedere Stellung zu; dann 1807/08
macht er ihn zum Träger all seiner hohen Erziehungs-
ideale, um später doch wieder in den alten Skeptizismus
zurückzusinken. Nicht anders sein Schüler Altenstein;
so ernst er danach strebt, den Staat auf Ideen zu gründen,
so zieht er doch in seiner Denkschrift von 1807 noch
immer ängstlich die Hand zurück, wo der Staat ideale
Güter, wie Erziehung, Wissenschaft und Religion, be-
fördern soll. Noch immer scheint es ihm, als könne er
nicht mehr tun, als Hindernisse wegräumen und äußere
Bedingungen setzen. Und ganz so endlich Humboldt:
Dieser Mann, der die Verstaatlichung des ganzen Er-
ziehungswesens durchsetzte, hat doch im Grunde noch
keinen vollen, frohen Glauben an den Staat. Die Ge-
danken von 1792 sind in ihm noch nicht tot, und immer
wieder klingt die Meinung durch, daß der Staat sich
selbst überflüssig machen solle, daß die Sektion des
Unterrichts nur daraufhinarbeite, das Aufhören ihrer
Funktionen vorzubereiten. Mit Recht sagt Meinecke
von seinen späteren Denkschriften, er trage im Grunde
noch die Reste einer unstaatlichen Ansicht vom Staate
in sich, die er bei aller Schärfe politischer Erkenntnis
nicht ganz los werden könne. ^) Die gleiche Grund-
stimmung ließe sich auch für Schleiermacher nachweisen.
Nur aus der Polarität dieser entgegengesetzten Staats-
philosophien, so betonten wir, lasse sich das Wesen der
Reform verstehen; denn diese trägt durchaus auch eine
doppelte Tendenz in sich: die Richtung auf höchste
Zentralisation und die auf liberalste Dezentralisation der
Staatstätigkeit. Beides liegt gleich ursprünglich und
gleich ernst in Steins Absichten, wie sie besonders schärf
') Weltbürgertum und Nationalstaat, 1908, S. 193. Vgl. auch
die prägnante Formulierung in desselben Autors „Zeitalter der
deutschen Erhebung" S. 56. Besonders charakteristisch sind die
Äußerungen Humboldts W. W. X, 87.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 2<J7
die Nassauer Denkschrift ausprägt. Erst jetzt wird aus
dem alten preußischen Föderativstaat ein Einheitsstaat,
der seine Kraft an einem Zentralpunkte sammelt. Des-
halb hat auch die Lehre von der Teilung der Gewalten,
so stark Montesquieu sonst auf Stein und die ganze
Zeit gewirkt hat, niemals auf die oberste Instanz der
preußischen Monarchie, sondern immer nur auf die
Zwischenbehörden Anwendung gefunden. Fichte hat sie
in seiner Theorie ebenso energisch wie Rousseau ver-
worfen. Andrerseits aber wird ein großer Teil der Staats-
tätigkeit auf die kleineren Lokalverbände abgewälzt, um
den Gemeinsinn zu stärken, die Gefahren des Bureau-
kratismus einzuschränken und die Individualität der be-
sonderen Verhältnisse zur Geltung kommen zu lassen.
Diese Übertragung staatlicher Funktionen bedeutet offen-
bar ein Zurücktreten der schroffen staatlichen Omnipotenz,
zugleich allerdings eine Belebung des Staatsgedankens,
insofern als man die Teilnahme an ihm vermehrt und ihn
dadurch sinnfälliger macht. Es entsteht so eine doppelte
Bewegung, die durch die Verordnung über die veränderte
Verfassung der obersten Verwaltungsbehörden vom 24. No-
vember 1808 ihren organisatorischen Ausdruck findet.
Die Formulierung dieser Verordnung, und also auch die
des abgeschwächten Publikandums vom 16. Dezember
geht im wesentlichen auf Altenstein zurück, der den
eigensten Absichten Steins zugleich einige philosophisch-
theoretische Gesichtspunkte aufprägte.^) „Der Haupt-
zweck bei der neuen Verfassung ist, der Geschäftsver-
waltung die größtmöglichste Einheit, Kraft und Regsam-
keit zu geben, sie in einen obersten Punkt zusammen-
zufassen, und alle Kräfte der ganzen Nation und des
einzelnen auf die zweckmäßigste und einfachste Art für
solche in Anspruch zu nehmen. Die Regierungsverwal-
tung geht zu dem Ende künftig von einem, dem über-
haupt des Staates unmittelbar untergeordneten obersten
Standpunkt aus." Dahinter liegt offenbar die Philosophie
der Denkschrift von 1807: der Staat schwinge sich auf
») Vgl. Lehmann, Stein II, 370.
298 Eduard Spranger,
den Standpunkt der Idee, so wird er die höchste Ein-
heit und die höchste Kraft erhahen. Die alte IsoHerung
der Behörden und der künsthche Verwaltungsmechanis-
mus soll einem innigen Zusammenwirken aller Admini-
strationszweige weichen. Von der Spitze bis in die Wur-
zeln pulsiert nun organisches Leben. Freilich wurde die
Spitze, nämlich der Staatsrat, durch das „Publikandum"
schon wieder abgebrochen, und das Fundament, die
Nationalvertretung, dort weit kürzer angekündigt als in der
„Verordnung". Aber in den besten Geistern blieben beide
Gedanken lebendig. Selbst Humboldt, der dem Staat
irvnerlich so mißtrauisch gegenüberstand, hat in seiner
Amtsführung doch gerade die energische staatliche Zen-
tralisation des Unterrichtswesens fast rigoros durchgeführt,
und indem er den Staatsrat oder für den Chef der Unter-
richtssektion die Ministerstellung forderte, wurde er der
ideelle Gründer des Kultusministeriums.^) Aber erfolgte
damit mehr instinktiv der allmächtigen Woge der Zeit,
als daß ihm Schellings, Steffens' und Müllers Begriff des
Ideenstaats ein innerer Glaubensartikel geworden wäre.
Die allgemeine Unklarheit und Unfertigkeit des poli-
tischen Denkens äußert sich nun vor allem in der Art,
wie dem Staate häufig die Nation substituiert wird,
ohne daß man sich über ihr Verhältnis zur staatlichen
Organisation klar würde. Ich darf mich hier auf Mei-
neckes umfassende Forschungen berufen. Der Begriff
der Nation, wie er damals herrschte, ist nur zu ver-
stehen aus der philosophischen Ideenlehre der Zeit. Die
höchste Idee ist die der Menschheit schlechthin (Huma-
nität). Sie ist aber nirgends in der Wirklichkeit realisiert,
sondern liegt nur als unendlicher Trieb in jedem mensch-
lichen Wesen. Im letzten Grunde des Geistes ist daher
der Mensch Kosmopolit; denn „Kosmopolitismus", sagt
Fichte, „ist der herrschende Wille, daß der Zweck des
Menschengeschlechtes im Menschengeschlechte wirklich
erreicht werde".-) Nun aber läßt sich die unendliche
i) Wilh. und Car. v. Humboldt in ihren Briefen III, 186. 240.
244. 252. 374.
'') Nachgelassene Werke lll, 228 ff.
Philosophie und Pädagojrik der preiiliischen Refnrmzeit. 2^'*)
Idee der Menschheit immer nur in beschränkten, indivi-
duellen Bildungen verwirklichen. Sie tritt nur in natio-
naler Darstellung auf. Daher fährt Fichte fort: „Patrio-
tismus ist der Wille, daß dieser Zweck erreicht werde
zu allererst in derjenigen Nation, deren Mitglieder wir
selber sind, und daß von dieser aus der Erfolg sich ver-
breite über das ganze Geschlecht." ist nun der Staats-
verband dasjenige Moment, wodurch sich die Nationen
individualisieren? Diese Frage würden fast alle Denker
der Zeit verneinen. Für die historische Individualität des
preußischen Staates haben weder Arndt noch Fichte
Sinn.^) „Die Absonderung des Preußen von den übrigen
Deutschen ist künstlich, gegründet auf willkürliche und
durch das Ungefähr zustande gebrachte Einrichtungen;
die Absonderung des Deutschen von den übrigen euro-
päischen Nationen ist begründet durch die Natur." Es
ist ein bezeichnendes Zugeständnis, das Fichte hier der
Natur macht. Und zwar berührt er sich nun darin tief
mit Schleiermacher und Humboldt, daß er das indivi-
dualisierende Moment in der Sprache findet. Denn sie
ist die ursprünglichste, unmittelbarste Objektivierung des
Geistes. Aber Fichte tut diesen Schritt, so packend er
in den „Reden" nationale Sprache und nationale Selb-
ständigkeit einander gleichsetzt, nur mit innerem Wider-
streben. Diese ind^ividuellen Darstellungen sind und
bleiben ihm doch nur Beschränkungen, gleichsam Ne-
gationen des Absoluten, und die Preußen haben ihm nur
so viel Wert, als sie das Deutsche, die Deutschen nur
so viel, als sie das Menschliche, Ideale in sich aus-
prägen. Ja im Grunde galt ihm nur die Nation als
menschlich, die es vermochte, sich die Wissenschafts-
lehre lebendig in Wissen und Tat anzueignen. Der alte
Rationalismus setzte noch immer dem Problem der In-
dividualität unüberwindliche Hindernisse entgegen.
') Spezifisch preußisch denken nur Boyen, Clausewitz, Nie-
buhr, in gewissem Sinne auch Jahn, Schleiermacher und damals
Adam Müller. Man sehe vor allem, wie unbefangen Stein in der
Nassauer Denkschrift das Problem der polnischen Nation be-
handelt.
300 Eduard Spranger,
Eine andere Strömung der Philosophie vermochte
doch dem Nationalgedanken gerechter zu werden, näm-
lich diejenige, die von der Naturphilosophie, Ästhetik und
Religion herkam. Schleiermacher zuerst lehrte, im An-
schluß an Spinoza, die notwendige Immanenz des Un-
endlichen im Endlichen, in dem Sinne, daß er beide
Momente dieser Korrelation als gleichwertig betrachtete.
So konnte ihm jeder Mensch eine individuelle Darstel-
lung der unendlichen Menschheit von unverlierbarem
Rechte werden, und jede Nation ebenso eine unersetzliche
Menschheitsform. Schelling entwickelte denselben Ge-
danken in seiner organischen Naturphilosophie; so knüpfte
er die einzelnen Volksgeister zugleich an ihre Natur-
grundlage, d. h. ihren ethnischen Charakter an; und Hum-
boldt stand auf demselben Boden: ihm waren die Völker
gleichsam Pflanzen, in denen das identische unendliche
Leben sich nach einem besonderen Bildungsprinzip aus-
wirke. An Stelle der schroffen Rangordnung der Nationen
nach ihrer Annäherung an das Absolute, wie bei Fichte
und Altenstein, haben wir also hier gleichwertige Volks-
individualitäten, geschieden durch ihre seelische Kon-
stitution, die sich vor allem in der Sprache ausprägt.
Hieraus wird auch verständlich, daß gerade Humboldt
1813 einen höher entwickelten Nationbegriff als Stein
und Gneisenau vertritt, denen diese theoretischen Ge-
sichtspunkte fehlten (vgl. Meinecke). Gemeinsam aber ist
allen der Gegensatz gegen die wirkliche Universalherr-
schaft Napoleons, während sie die ideell-universalistische
Tendenz in den einzelnen Völkern gelten lassen, wie
dies z. B. auch Süvern in seinen historischen Vorlesungen
durchführte.^)
Ein typisches Beispiel für diese Gedankenrichtung
ist Friedrich Ludwig Jahn, der den Begriff des Volks-
tums zu begründen als seine eigentliche Aufgabe be-
*) Auf diese universalistischen Ideen gründet Süvern noch
in seinem Unterrichtsgesetzplan 1817 die deutsche Mission
Preußens, indem er für freie Entwicklung der Nationalkräfte ein-
tritt, „die ja nichts anderes als allgemein menschliche unter der
besonderen Form der Nationalität sind".
Philosophie und Pädaj^o^ik der preußischen Reformzeit. 301
trachtete. „Einst war mein Streben", sagt er von sich
selbst, „die Deutschheit als eine wohltätige Begrün-
dung der Menschheit unter den Völkern geschichtlich
nachzuweisen und überhaupt auf alle übrigen Volkstümer
die Aufmerksamkeit zu richten. Denn nirgends erscheint
die Menschheit hienieden abgesondert und rein, immer
wird sie nur durch Volkstümer vorgestellt und vertreten."
Also wieder die nationale Ideenlehre: Die Deutschheit
ist ein menschheitliches Volkstum. Die Idee Fichtes,
Schellings und der Romantiker von einem Urvolk, das
der Idee adäquat gewesen sei, lehnt er ab; aber das
Werden und Wesen der gegebenen Volksseele zu er-
gründen, eine „Erfahrungsseelenlehre der Völker", ist
sein Ziel. Über die Beziehung der Nation zum Staat
hat er zutreffendere Gedanken als alle Zeitgenossen. Das
äußere umgelegte Staatsband macht allein noch kein
Volk. Er denkt sich umgekehrt den wahren Staat aus
dem Volkstum mit innerer Notwendigkeit hervorwachsend:
„Nichts ist ein Staat ohne Volk, ein seelenloses Kunst-
werk; nichts ist ein Volk ohne Staat, ein leibloser luftiger
Schemen, wie die weltflüchtigen Zigeuner und Juden." ')
Nun kann sich der Adel der Menschheit nicht in einem
Volke allein aussprechen, sondern nur in allen zusammen;
daher strebe jeder Mensch nach Individualität; sie ist
das Ziel, nicht die Gleichförmigkeit. Aber für die Rang-
ordnung gilt doch auch ihm der absolute Maßstab:
„Welches Volkstum steht am höchsten, hat sich am
meisten der Menschheit genähert? Kein anderes als was
den heiligen Begriff der Menschheit in sich aufgenommen
hat, mit einer äußerlichen Allseitigkeit sie sinnbildlich
im Kleinen vorbildet, wie weiland volkstümlich die
Griechen, und noch bis jetzt weltbürgerlich die Deu t-
schen, der Menschheit heilige Völker."
Jahn bringt uns hier auf einen weiteren tiefen Zu-
sammenhang: das Bildungsideal der Zeit findet bekannt-
lich seinen theoretischen Ausdruck in der Geschichts-
') Deutsches Voiicstum, 1810, S. 18. Vgl. S. 16, 24. Der
Einfluß Rousseaus zeigt sich z. B. in dem Motto S. 168.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 20
302 Eduard Spranger,
Philosophie des Neuhumanismus, die auf dem Gedanken
beruht, daß aus einer Synthese des griechischen und
deutschen Volkscharakters eine neue Kulturepoche ent-
stehen werde: Schiller und Humboldt hnden in diesem
Glauben ihre Religion. Auch er ist nur zu verstehen
aus der Ideenlehre: die Griechen sind das Menschheits-
volk; sie haben die Humanität in den Grenzen ihrer
Geistesart am reinsten verwirklicht. Darum können wir
uns nur an ihnen zur Humanität bilden. Aber noch
mehr: sie allein helfen uns auch, uns zur Nation im
höheren Sinne zu bilden; denn sie stellten volkstümlich
dar, was die Gegenwart nur in individualistischer Zer-
splitterung erstrebt. Und doch leiten sie andrerseits
wieder über die Enge der Nation hinaus. Schon F. A.
Wolf spricht gern von dem gebildeten Europäertum, das
später bei Nietzsche zum Schlagwort wurde.
All diese Ideen, der Liberalismus und das klassische
Gymnasium haben so das Werden eines wahren politi-
schen Denkens immer wieder im Keime erstickt. Fast
möchte man glauben, Jahrzehntelang habe in Deutsch-
land nur ein Mann die alte Wahrheit gesehen und be-
folgt, daß der Staat Macht ist, und ohne sie ein bloßer
Traum.
So viel aber wurde doch damals trotz all dieser
metaphysischen Umwege erreicht, daß die Gleichung
von Dynastie und Staat, der alte Grundsatz L'e'tat c'est
moi, überwunden wurde. Es entstand über dem Gegen-
satz von Herrschern und Untertanen ein eigentliches
Staatsbürgertum. Das politische Leben ergoß sich in
plötzlichem Strom in die Adern der passiven Untertanen-
schaft. Man begann, sich als Teil und Glied einer histo-
rischen Kulturgemeinschaft und eines bestimmten Staats-
wesens zu fühlen. Eine große Liebe zum preußischen
Staat rang sich durch all die inneren Widerstände hin-
durch, schamhaft und verschwiegen wie die Liebe zu
Männern, die zu groß sind, als daß unsere Achtung für
sie sich in Liebe zu verwandeln wagte.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 303
ill.
Das alles macht den Inhalt der großen Zeitenwende,
die sich von Steins Denkart aus als Reform bezeichnen
durfte. Denn man begriff sie als eine notwendige Stufe
der welthistorischen Entwicklung: die preußische Reform-
zeit bedeutet, philosophisch betrachtet, den Moment, wo
die Geschichtsphilosophie praktisch wird und
aus der historischen Selbstbesinnung neue Daseinsformen
geschaffen werden. Darin liegt keineswegs die Behaup-
tung, daß in allen Schaffenden ein eigentliches Konti-
nuitätsbewußtsein lebendig gewesen sei: im Gegenteil:
die Auseinandersetzung mit der Geschichte kann das
schärfste Kontrastgefühl zur unmittelbaren Vergangen-
heit hervorrufen. Nur darauf kommt es an, daß man
den Fortschritt aus einem Plan der Weltentwicklung
überhaupt begreift, ein kühnes Vermessen, das jedoch
seine Bedeutung darin hat, eine Epoche zum Selbst-
bewußtsein über seine geschichtliche Stellung zu führen.
Nun hatten eben damals Schelling und nach ihm
Fichte ihre großen geschichtsphilosophischen Konzep-
tionen entworfen. Sie beide ruhen auf dem spekulativen
Grundgedanken, daß eine prästabilierte Harmonie zwischen
Freiheit und Notwendigkeit bestehe. Hinter beiden Reihen:
dem kausalen Ablauf und der freien V^ernunftbestimmung
liegt ein identischer Grund; so mußte denn kommen, was
kam, und muß getan werden, was wir tun werden. Auch
dieser Gedanke ruht ganz auf einer mystischen Gemüts-
verfassung. In ihr mischen sich willige Ergebung gegen
das Schicksal mit einem energischen Tatwillen. Ohne
Murren nimmt man die Vergangenheit hin. Napoleon
erscheint als ein Werkzeug in der Hand der Weltregie-
rung i); für Arndt ist er der „Mann des Verhängnisses";
und Hegel staunte in ihm die Weltseele an. Aber ebenso
sehr liegt es in dem Willen der Vorsehung, daß jetzt die
Freiheit erwacht. Denn sie soll ja zuletzt hindurch-
') Vgl. Forschungen zur brandenb.-preuß. Geschichte XVIli,
139. — Gneisenau an Rüchel, 4. Oktober 1814. Bei Varrentrapp
a. a. O. S. 259.
20*
304 Eduard Spranger,
dringen durch den Zusammenhang der Natur, durch die
Gesetze der Autorität und des Instinktes. Darin sah
Fichte die Bestimmung des Menschengeschlechts auf der
Erde, „daß es mit Freiheit sich zu dem mache, was es
ursprünglich ist" (nämlich Vernunftzusammenhang). Also
muß mit dem Hange zur Sinnlichkeit und all dem
schwächlichen Wesen gebrochen werden, das die abge-
laufene Weltperiode beherrschte. Eine tiefe Verachtung
gegen die Lebensformen der Aufklärung bricht allent-
halben hindurch; sie erscheint jetzt als der Abfall von
der eigentlichen, wahren Vernunft. Es ist unmöglich,
alle Stimmen hierüber zu sammeln. Nicht nur Fichte
verspottet diese flache Zeit der „Humanität, Popularität,
Liberalität", sondern auch Arndt hat für eine solche
„Humanität" nur Geringschätzung: „Eine neue Geburt
muß werden". Das stolze Hochgefühl dieser Wieder-
geburt schwellt alle Herzen; und Fichte hat nicht ganz
unrecht, wenn er die neue Epoche von dem Durch-
dringen der Wissenschaftslehre datiert; denn in der Tat
vollendet sich das, was die Geschichtsphilosophie weis-
sagt, durch das totale Lebensgefühl jener enthusiastischen
Ideenlehre: wieder einmal macht die Geschichtsphilo-
sophie ein Stück Geschichte.
Auch ihm selbst hatte doch erst die fortschreitende
Erfahrung diese Bekehrung zur Geschichte abgedrungen.
Die französische Revolution bedeutete ein Stück erlebter
Geschichte. Aber man begann in Deutschland doch
immer mehr, sie mit den Augen Burkes anzusehen.
Adam Müller und Gentz , in deren Köpfen schon alle
Keime der romantischen Reaktion schlummerten, haben
schon damals für die Erweckung des historischen
Staatsbewußtseins viel getan. Den gleichen Standpunkt
teilten Nicolovius und später Niebuhr. Schelling lieferte
auch hierfür die spekulativen Formeln, indem er die
Staats- und Rechtsbildung, im Anschluß an Kant, un-
mittelbar seiner Geschichtsphilosophie einordnete. Steffens
folgt seinen Pfaden. Die starre, abstrakte Vernunft des
Naturrechts wurde aufgelöst in die gesetzlichen Ent-
wicklungsstufen eines lebendigen Geistes: an die Stelle
Philosophie und Pädagogik der preußischen Refonnzeit. 305
des Naturrechtes tritt eine Philosophie des Zeit-
geistes.^) Arndt suchte ihn in seinen feinsten Schwin-
gungen zu belauschen. Jahn versenkte sich, ein Ver-
treter i^raftvoller Romantik, mit Lust in die Geschichte
des deutschen Volkstums. Joh. v. Müller gilt als Muster
eines nationalen Historikers. Büsching und v. d. Hagen
richten das Interesse auf die historische Germanistik, und
der Freiherr v. Stein lebt in der deutschen Vercanj^en-
heit, die ihm allein zu erklären vermochte, was in ihm
lebte und strebte.
Demgemäß sind nun die Maßnahmen der Reform
vom Geiste der historischen Kontinuität geleitet. Selbst
Hardenberg, der in den Jahren 1807 — 1812 von demo-
kratischem Radikalismus nicht frei war, scheute doch
jeden unvermittelten Eingriff: die Revolution in Preußen
sollte sich jedenfalls ohne die schmerzlichen Zuckungen
vollziehen, die man in Frankreich erlebt hatte. So trug
denn die entscheidende Verordnung an der Spitze das
geschichtsphilosophische Bekenntnis, das ohne Zweifel
Altenstein formuliert hatte: „Es soll eine neue, verbes-
serte, den Fortschritten des Zeitgeistes und der durch
äußere Verhältnisse herbeigeführten veränderten Lage und
neubestimmten Bedürfnissen des Staats angemessene Ein-
richtung der Geschäftspflege eintreten." In der Tat wer-
den sich dem Kundigen überall die Verbindungslinien
zu den Institutionen des alten Preußen zeigen, auf die
zuerst 0. Hintze eindringlich hingewiesen hat.-)
Einen Exponenten dieses ganzen Zeitgefühls haben
wir in der Beurteilung, die Friedrich der Große in dieser
Epoche erfährt. Gewiß hat sein Gestirn an Glanz ver-
loren; jeder, dessen Hand sich von der Arbeit zurück-
zieht, hinterläßt Schwierigkeiten, die um so schärfer
kritisiert werden, je weniger Männer da sind, sie in
gleich großem Geiste zu behandeln. Aber eben deshalb
lebt doch auch die Sehnsucht nach ihnen fort. Abgesehen
') über den Zeitgeist hatte schon Herder in der 2. Samm-
lung seiner Briefe zur Beförderung der Humanität 1793 philo-
sophiert.
•') Histor. Zeitschn.Bd. 76, S. 441 ff.
306 Eduard Spranger,
von Joh. V. Müllers charakterloser Akademierede findet
doch nur der alldeutsche Schwärmer Arndt harte Worte
für den großen König. ^) Die andern messen ihn mit
gerechtem Sinn an den historischen Bedingungen der
Zeiten. Freilich hat er nicht erkannt, was eine Nation
ist und wie sie wirkt. Aber er hat erfüllt, was der Geist
seiner Tage forderte. So geht Altensteins Denkschrift
immer auf ihn, entschuldigend und erklärend, zurück.
Noch feiner ist Schleiermachers historischer Sinn ent-
wickelt. So sehr dieser Mann, zugleich ein tätiges Mit-
glied des Tugendbundes, in den Tendenzen der Reform
lebte, gab ihm doch der 24. Januar 1808 Anlaß zu jener
berühmten Predigt „Über die rechte Verehrung gegen
das einheimische Große aus einer früheren Zeit", in der
er Friedrich II. aus freiem Herzen ein Totenopfer brachte
und sein Werk mit dem des Freiherrn v. Stein zu ver-
knüpfen strebte.-) Auch Dohm und Adam Müller fanden
Worte der Rechtfertigung für den großen König, dessen
Verdienste selbst Steins so abweichender Geist zu wür-
digen wußte. Und am höchsten wiegt es vielleicht, daß
Süvern, ein Mann, der ganz von dem ethischen Zeit-
gefühl Fichtes und seinem Gegensatz gegen die abge-
laufene Epoche durchdrungen war, in seinen Königs-
berger Vorlesungen über Geschichte ein tiefes V^erständnis
für Friedrichs preußische Mission bewies. Daß er „Samen
auch der Gegenwart" streute, erkannte man doch z. B.
dadurch an, wenn man die Medaille der Magistratsmit-
glieder mit seinem Bildnis zieren wollte; denn man be-
wies dadurch, daß man zwischen der demokratischen
Städteordnung und Friedrichs im Allgemeinen Landrecht
ausgeprägten Tendenzen keinen unüberbrückbaren Zwie-
spalt empfand. ^^)
0 Geist der Zeit I, 303 ff.
^) Vgl. Dilthey, Schleiermachers politische Gesinnung und
Wirksamkeit. Preußische Jahrbücher Bd. 10. — Joh. Bauer, Schleier-
macher als patriotischer Prediger, Gießen 1908, S. 109 — 206. —
W. Wiegand, Friedrich der Große im Urteil der Nachwelt, Straß-
burg 1888.
3) Vgl. W. V. Humboldt, Werke Bd. 10, S. 22 ff.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit. 307
Und es fehlte auch nicht der Mann, der diese Ge-
schichtsauffassung vor dem Throne selbst auszusprechen
wagte. Der alte Scheffner war es, der der Königin Luise
die Vorlesungen Süverns von 180708, ein echtes Gegen-
stück zu Fichtes „Reden", in einer Abschrift verschaffte,
die dann auch Stein zum Lesen erhielt. Es ist ein herr-
licher Ausdruck dafür, wie die neuen Ideen selbst in
den Greisen pulsierten, wenn Scheffner die Königin halb
tröstend, halb mahnend auf die Lehren Fichte-Süverns
von Freiheit und Notwendigkeit verweist, um
dann fortzufahren: „Schönste, gütigste, jedem redlichen
Preußen unaussprechlich liebe und teure Königin, sollte
es unmöglich sein, zu dem Wege des Mutes und der
Kräftigkeit zurückzukehren, und seiner Zeit gemäß
so sicher zu wandeln, wie Friedrich IL? Ich weiß, daß
es unnütz sein und auch nicht glücken würde, in jede
seiner Fußstapfen zu treten — aber wie nützlich könnte
es werden, die Gegenwart in und mit seinem Geiste
zu behandeln !"\) —
Nur der Aufschwung zur Idee wäre Friedrichs des
Großen würdig gewesen, zur ethischen, politischen und
nationalen Idee. Dies war die Stunde, die nach Fichtes
Meinung angebrochen war: ein neues Weltalter, ein neu
vom Grund des Geistes aus geborenes Leben. Noch
aus einer zweiten geschichtlichen Quelle strömten diese
Kräfte der Gegenwart zu : die neuhumanistische Geschichts-
philosophie hatte ein Land entdeckt, wo wahres Menschen-
tum einmal wirklich gewesen war. Die klassische Lite-
ratur nahm dieses Evangelium auf. Aus ihr stammen
die Ideale, stammt das ästhetische Bild des Menschen,
das der geistige Inhalt der neu entstehenden Nation werden
sollte. Wir kommen auf diese zweite geschichtsphilo-
sophische Theorie, die nicht minder als die erste im
Dienst des Lebens stand, noch zurück.
') Altpreußische Monatsschrift Bd. 1, S. 71b.
308 Eduard Spranger,
IV.
Jede Epoche, die sich zum vollen Bewußtsein ihres
Gehaltes durchgerungen hat, strömt mit ihrem höchsten
Wellengipfel schon in die nächste Phase des historischen
Flusses über. Auf dem Grunde der Reform lebten noch
die alten philanthropischen Gedanken des 18. Jahrhunderts,
wie vor allem der König und seine Umgebung sie ver-
traten. Eine Zeitlang trug ihn die Bewegung des neuen
Idealismus; dann aber warf er sich mit eigener Teil-
nahme derjenigen Idee in die Arme, die immer deut-
licher als Abschluß dieses Idealismus sich herausbildete:
der religiösen Staatsauffassung.
Der innere Zusammenhang dieser Wendung kann
nicht überraschen. Wir sahen ja, wie die ganze neue
Ideenlehre auf dem Grunde der Mystik ruhte: die Idee,
welche es auch sei, läßt das unendliche Leben unmittel-
bar in die Endlichkeit überströmen. Es ist der charak-
teristische Grundzug dieser an Spinoza und Kant ge-
nährten Philosophie, daß sie jede geistige Tatsache als
ein Ineinandersein des Unendlichen und Endlichen be-
trachtet, wie etwa aus den engen Grenzen eines Kunst-
werkes das Leben des Universums uns entgegenstrahlt.
Schleiermacher hatte 1799 zuerst auszusprechen ge-
wagt, daß eben diese Art, das Universum anzuschauen,
Religion sei. Schelling nahm von nun an dies religiöse
Moment in sich auf. Die ganze Romantik ist von den
gleichen Ahnungen durchdrungen. Der Atheismusstreit
brachte es zum deutlichen Bewußtsein, daß auch auf dem
Grunde der Fichteschen Philosophie religiöse Kräfte
schlummerten. Denn was war dies innere Ergriffensein
vom Gedanken der Pflicht anderes, als eine tiefe Sehn-
sucht nach dem Besseren, die Eröffnung einer neuen
Welt? Die Worte, die sich Gneisenau aus Fichtes „Apel-
lation an das Publikum" abschrieb, zeigen die Wurzeln
des ethisch-religiösen Idealismus, mit dem man von
nun an auch den Staat umfaßt. Denn diese Daseins-
form, als ein Durchbruch höheren Lebens, ist
damit ein Gegenstand der Religiosität. Das ist das
Philosophie und F'ädagogik der preußischen Reformzeit. 309
Pathos, das uns z. B. aus Süverns V^erfüiruniren cnt^'efi[eti-
klingt, ein Ton, der ebenso, seit den tiinfliissen Lavatcrs
her, in Steins Seele schlummerte. Selbst Humboldt lieh
seine Feder diesen Gedanken, wenn er auch der spezi-
fisch christlichen Wendung, die sie bei Adam Müller oder
F. Schlegel nahmen, innerlich noch fernstand. Ja er gab
zu, daß nicht das Unglück der Zeit diese Religiosität
abgenötigt habe: „Sie wurde zum Teil gleichsam dem
Herzen entrissen durch die mit frohem Staunen ver-
knüpfte Überzeugung, daß nur die Vorsehung diese Kraft
verleihen, diesen Schutz gewähren konnte."') Man sagt,
daß Fichte und Schleiermacher in diesen Jahren den
ganzen Geist der Berliner Bevölkerung umgebildet hätten.
Die patriotische Predigt Schleiermachers wurde den
Besten in finstern Stunden eine Quelle des Trostes: in
der klaren Mäßigung dieses Geistes knüpfte sich eine
gesunde Beziehung zwischen der christlichen Religiosität
und dem neu sich bildenden Staate.
Viel weiter aber gingen die radikalen Romantiker:
die Kreise der „Berliner Abendblätter" und der „christ-
lich-deutschen Tischgesellschaft", deren Seele Adam
Müller, Arnim und Kleist waren. Für sie bedeutete der
Staat geradezu eine religiös-patriarchalische Institution:
die eigentliche politische Romantik beginnt. Anfangs
verhielten sich die offiziellen Regierungskreise, ganz im
Sinne Hardenbergs, dieser extremen Richtung gegenüber
ablehnend, ja feindlich. Noch erschien sie wie ein fremder
Tropfen im Blute der Reform; aber sie bedeutete doch
nur eine äußerste Entfaltung von Keimen, die in der Ge-
dankenwelt der Zeit tatsächlich lagen. Tief durchdrungen
von der Johanneischen Logoslehre hatte Fichte den Ber-
linern jene viel bespöttelte „Anweisungzum seligen Leben"
gegeben, und sein Name stand mit manchen anderen
echten Vertretern der Reform in der Liste der Christlich-
deutschen Tischgesellschaft. Daß man tatsächlich schon
damals den inneren Zusammenhang dieser Entwicklung
>) Vgl. W. V. Humboldt und die Humanitätsidee S. 300 ff. —
Beachtenswert ist übrigens die starke Gleichgültigkeit dieser
Religiosität gegen die Konfession.
310 Eduard Spranger,
vom mystischen Idealismus zur religiös-politischen Ro-
mantik empfand, beweist eine Äußerung des Kriegsrats
V. Colin etwa aus dem Jahre 1810: „Eine auffallende Er-
scheinung ist auch die hohe Religiosität, welche man
hier affektiert und der die Tagesblätter unausgesetzt
huldigen. Ja ich hörte sogar neulich den Redakteur der
sich zur Ruhe neigenden Abendblätter behaupten, der
tiefe Sinn der Apokalypse scheine dem Zeitgeist zu ent-
sprechen. Adam Müller, der berühmte Gesetzgeber, setzt
die Kirche über die Regierung, und unser Erbadel ist
ihm schon von Gott selbst eingesetztes religiöses Institut.
Alles lebt in der Idee, von Fichte bis auf Kleist, den
ci-devant „Prometheus" (Phoebus), und nur der Be-
obachter an der Spree befaßt sich noch mit der Wirk-
lichkeit. Wehe der Religion, wo Religiosität Mode wirdl"^)
Aber die Zukunft gehörte trotzdem dieser vorläufig
von Hardenberg und seinen Anhängern bekämpften
Gruppe. Es war ihr beschieden, nach 1815 mehr und
mehr die offizielle Staatsgesinnung zu repräsentieren.
So geschah das Seltsame: Der Traum von einer euro-
päischen Christenheit, den der Poet Novalis in der Zeit
der Religionsverächter geträumt hatte, er wurde in einem
Zeitalter des Aber- und Überglaubens zur Wahrheit.
Wieder wie in alten Zeiten umfing die Gemeinschaft in
Christus die Völker. Die Religiosität wurde nicht nur
zur politischen Macht, sondern zum politischen Schlag-
wort von zündender Kraft, und der Staat, den man noch
eben so feindlich betrachtet hatte, sollte nun, gleichsam
ein Vikar der Kirche, mit patriarchalischen Formen das
ganze Leben umfassen: Das System der christlichen
Völkerbeglückung begann. 2)
Es sind die letzten Pulsschläge der neuerwachten,
politischen Kraft, die wir hier fühlen. In ihnen verebbte
1) Zitiert bei R. Steig a. a. O. S. 486.
2) Schon 1809 erklärte Steffens den idealen Staat für „die
Gemeinschaft der Heiligen". „Der Staat soll aufblühen in der
Kirche, die Kirche das ewige Vorbild des Staates sein, und nur
wo heilige Andacht alle Gemüter verbindet, ist der Staat in sich
gesund und frisch." (Über die Idee der Universitäten S. 144.)
Philosophie und Pädajrogik der preußischen Reformzeil. .^11
die große Bewegung. Wir treten in die Heilige Allianz
wie in einen gotischen Dom, der von einer erhabenen
Geschichte erzählt. Feldzeichen hängen an seinen Wän-
den, die einst von lebendiger Hand zum Streite ge-
tragen wurden; aber die Krieger sind tot, und das Licht
ist gedämpft.
V.
Wenden wir uns zurück in die eigentliche Blüte der
Reform. Kein Idealismus, der nicht prophetische Kraft
und pädagogischen Drang in sich trüge. So finden wir
denn auch hier die neue Bewegung geschwellt von einem
ungeheuren Enthusiasmus der Erziehung. Um die For-
derung des geschichtlichen Momentes tatsächlich zu er-
füllen, um das Leben in der Idee zu verbreiten, sinnt
man auf eine völlig neue Erziehung der Generation.^)
Es gehört zur Vollständigkeit des Bildes, wenigstens in
großen Zügen darzustellen, wie auch auf diesem Gebiet
die Organisationen allenthalben der adäquate Abdruck
weithin herrschender Ideen sind.
„Der dermalen in der ewigen Zeit an der Tages-
ordnung sich befindende Fortschritt ist die vollkommene
Erziehung der Nation zum Menschen", sagt Fichte in den
„Reden an die deutsche Nation". Und wir würden den
Sinn dieser nationalen Prophetie völlig entstellen, wenn
wir stattdessen sagen zu dürfen meinten: „Erziehung
des Menschen zur Nation". Denn wir haben bereits
') Über diesen wachsenden Idealismus schreibt Humboldt
an seine Gattin (III, 159): „Eine viel glaubensvollere Religion,
Volksbildung, Pestalozzische Unterrichtsmethode, alles hat diese
Tendenz." — Vgl. ferner das Politische Testament Steins: „Am
meisten ... ist von der Erziehung und dem Unterricht der Jugend
zu erwarten. Wird durch eine auf die innere Natur des Menschen
gegründete Methode jede Geisteskraft von innen heraus ent-
wickelt, und jedes edle Lebensprinzip angereizt und genährt, alle
einseitige Bildung vermieden, und werden die bisher oft mit
seichter Gleichgültigkeit vernachlässigten Triebe, auf denen die
Kraft und Würde des Menschen beruht, Liebe zu Gott, König
und Vaterland sorgfältig gepflegt, so können wir hoffen, ein
physisch und moralisch kräftiges Geschlecht aufwachsen und
eine bessere Zukunft sich eröffnen zu sehen."
312 Eduard Spranger,
entwickelt, daß nach der Auffassung der Zeit erst der
reine Mensch geboren werden muß, ehe sich die hoch-
stehende Menschheitsn ati on entfalten kann. So ist denn
auch die Erziehung der Epoche ganz auf das bloße
Menschentum gerichtet: auf die Herausbildung jener
geistigen Urkräfte, die wir vorhin unter dem Namen
freier Selbsttätigkeit zusammenfaßten. Nicht Lernen und
Maulbrauchen, sondern naturgemäße Entwicklung der ele-
mentaren geistigen Funktionen, das ist das Prinzip Pesta-
lozzis, der der Herold der neuen pädagogischen Methode
wird. Er will die Kinder nicht für einen bestimmten Beruf
drillen, sondern sie innerlich ausbilden, so daß Auge und
Ohr, Herz, Hand und Mund jeder künftigen Forderung
genügen. Alles Erlernte wird sogleich wieder in Lehren
umgesetzt: die älteren Kinder unterrichten die jüngeren.
Auf diese Weise kommt Handlung und Leben in den
toten Schematismus des Unterrichts. Schon vor Jena
war man in Preußen auf diese Methode aufmerksam ge-
worden. Nicolovius und Süvern brachten sie zur tat-
sächlichen Einführung. Die Königin Luise, Stein, Schön,
Humboldt und Altenstein folgten ihr mit Interesse^); nur
die religiöse Romantik schloß sich dem ablehnenden
Urteil Karl v. Raumers an. Am wichtigsten aber war es,
daß Fichte in Königsberg das Pestalozzische Prinzip
aufgriff und seine Verwandtschaft mit dem eignen Idealis-
mus erkannte. Schon im 2. Gespräch über den Patrio-
tismus , also vor jener berühmten Parteinahme in den
„Reden", erklärte er: „Die Seele des Pestalozzischen
Lebens war Liebe zu dem armen verwahrlosten Volke:
Seine Liebe wurde ihm so gesegnet, daß er mehr fand^
als er suchte : das einzige Heilmittel der gesamten Mensch-
heit." Dies aber ist das Zurückgehen bis auf die letzten
schöpferischen Akte des Geistes. Nur wenn die Er-
ziehung vordringt „bis zur letzten Wurzel der wirklichen
Lebensregung", trifft sie den Menschen im Kern seiner
M Vgl. Eylert, Charakterzüge und historische Fragmente aus
dem Leben des Königs Friedrich Wilhelm III. Bd. 2, S. 258 f. —
Aus Schöns Papieren Bd. 5. — Wilh. und Car. v. Humboldt in
ihren Briefen III, 168. 172. 183. 282.
Philosophie und Pädajjogik der preußischen Reformzeit. 313
Bildsamkeit — so dachte Fichte die Pestalozzische Pä-
dagogik zu Ende. Das ist mehr als Nationalerziehung:
„Man hat gar viel von Nationalerziehung gesprochen,
ehe es eine Erziehungskunst gab. Diese haben wir nun;
gebt sie den Bürgern, und ihr werdet zugleich eine
Nation erhalten, und diese Erziehung wird im höchsten
Sinne des Wortes als Nationalerziehung sich bewährt
haben."
Aber noch von einer andern Seite her suchte man
den reinen Menschen zu bilden, nämlich von den An-
schauungen des neu erwachten ästhetischen Humanismus
aus, der auf Vollendung der Individualität gerichtet ist.
Schillers Gedanke der ästhetischen Erziehung verwirk-
lichte sich durch die Proklamierung des klassischen
Ideals: das Studium der Griechen ist der einzige Weg,
um alle Kräfte zu einer harmonischen Totalität zu
bilden. Innerer Reichtum und kräftige Individualität finden
sich in dem Kunstwerk vereint, zu dem sich der Mensch
im Umgang mit der Antike selbst gestaltet. Er wird da-
durch mehr als Repräsentant dieses oder jenes Berufs;
mit innerer Überlegenheit steht er als reiner Mensch der
besonderen Aufgabe gegenüber, vor die ihn das Leben
stellt.
Auch hier also die Bildung reinen Menschentums,
die Humanitätsidee der Herder, Goethe, Schiller, Hum-
boldt und F. A. Wolf. Noch sieht man die Brücke kaum,
die von dieser inneren Welt zum nationalen Erwachen
hinüberführt. Nur F. L. Jahn tritt von vornherein be-
wußt für Nationalerziehung im weitesten Sinne ein. Sein
Schulplan ist in wenigen Worten: „Was der Mensch als
Mensch und als Staatsbürger wissen muß — lernen alle
Schüler gemeinsam. Die besonderen Vor- und Hilfs-
kenntnisse des Berufs und Erwerbs — lernt jede Schüler-
art besonders."^)
Aber indem es sich nun darum handelte, die For-
derung nach reiner Menschheitserziehung zur Anerken-
nung beim Staate zu bringen, regte sich in all diesen
') Deutsches Volkstum, 1810, S. 73.
314 Eduard Spranger,
Köpfen doch wieder das alte Mißtrauen gegen den Kultur-
beruf des Staates. Die Gedanken Mauvillons, Mirabeaus,
Campes und des jungen Humboldt spukten noch immer.
Geradeheraus erklärt der Chef der Sektion des Kultus
und des öffentlichen Unterrichts, der Staat sei kein Er-
ziehungs-, sondern ein Rechtsinstitut, i) Und auch Schleier-
macher konstruiert in seinen „Gelegentlichen Gedanken
über Universitäten" den grundlegenden Gegensatz, der
zwischen dem Interesse des Staats und der Wissenschaft
bestehe. Es ist die Atmosphäre, in der Herbarts päda-
gogischer Begriff der Regierung im Sinne bloß äußer-
licher Zucht seinen Ursprung hat. Ganz anders freilich
dachten schon, wie wir gesehen haben, die echten Roman-
tiker, und so auch Steffens in seinen gleichzeitigen Vor-
lesungen „Über die Idee der Universitäten".
Die Notwendigkeit des Lebens aber behält natürlich
die Obermacht über die widerstrebende Theorie. Es ist
seltsam, daß gerade Humboldt nicht berufen war, die
liberale Seite seines Programms durchzusetzen. Mit un-
vergleichlicher Energie vollendet er in wenigen Monaten
die strenge staatliche Zentralisation des Bildungswesens,
wie sie bereits das Allgemeine Landrecht als Prinzip
aufgestellt hatte und nun durch Steins Ideen in einem
neuen Sinne gefordert war. Im Eifer dieses Werkes er-
klärt er unbefangen die höhere Geistesbildung für einen
wahren Staatszweck. Die Vielheit der Behörden weicht
dem zentralen Einfluß der Sektion, die Sonderkuratorien
und provinziellen Eigenrechte schwinden, es beginnt
eine einheitliche Schulpolitik, deren Grundsätze für die
ganze Monarchie maßgebend sind.
Natürlich bleiben daneben die liberalen Tendenzen
bestehen: Auch auf diesem Gebiet wird die Selbstver-
1) W. V. Humboldt, Werke X, 100. Das. S. 252: „. . . daß die
Sache an sich ohne ihn unendlich viel besser gehen würde." —
Monatlicher Generalverwaltungsbericht an Dohna, 9. Mai 1809
(Akt. d. Kultusministeriums): „Der Grundsatz, daß der Staat sich
um das Schulwesen gar nicht einzeln bekümmern muß, ist an
sich, einer konsequenten Theorie der Staatswissenschaft nach,
gewiß der einzig wahre und richtige."
Philosophie und Pädagogik der prculJischeii Reformzeit. 315
waltung durchgeführt. Schon § 179 der Städteordnung
bestimmte gemischte Deputationen für tue Scliiilsachen.
Es ist Humboldts „großer Plan, die Schulen ganz von
der Nation besolden zu lassen". Auf diese Weise soll
das Interesse der Bevölkerung für die Schulen geweckt
werden. Nur solche Anstalten, an denen eine ganze
Provinz Interesse hat, sollen aus königlichen Alitteln Zu-
schüsse erhalten. Humboldt selbst entwarf einen umfang-
reichen Plan für die Reform der Königsberger Schulen,
in dem er zugleich die Aufbringung der Mittel durch
die Kommune erwog, ein Plan, der sich vorläufig noch
nicht als durchführbar erwies. Aus liberalem Geiste
entstanden ursprünglich auch die ,,Wissenschaftlichen
Deputationen", die aber, von den Romantikern von vorn-
herein bekrittelt^), bald gerade die Behörden für die
staatliche Prüfung sämtlicher Oberlehrer wurden, und in
denen der Normalplan für die ganze Monarchie vor-
bereitet wurde. Die neue Sanktion des 1788 eingeführten
Abiturientenexamens bedeutete eine weitere staatliche
Normierung, während andrerseits die Aufhebung des
Verbots, ausländische Universitäten zu besuchen, dem
neuen Geiste der freien Konkurrenz auch auf diesem
Gebiet Rechnung trug. —
Von besonderer Wichtigkeit aber ist die Gliederung
der Unterrichtsanstalten, da sich in ihr die Ideenrichtung
der Zeit charakteristisch spiegelt.
Der Grundgedanke der reinen Menschenbildung fand
zunächst seine Anerkennung dadurch, daß alle Standes-
schulen aufgehoben wurden: so die Militärschulen, die
Ritterakademien, ja selbst die Kadettenhäuser schienen
nunmehr überflüssig. Die Schulformen sollten sich nicht
mehr durch spezielle Berufszwecke, sondern allein nach
Dauer und Umfang der Bildung unterscheiden. Hum-
boldt wollte nur drei Stufen als berechtigt anerkennen:
Elementarschule, Schule (= gelehrte Schule) und Uni-
versität. Die Sonderexistenz von Bürger- oder Real-
schulen hielt er für unberechtigt; an dem Gedanken der
') R. Steig a. a. O. S. 297.
316 Eduard Spranger,
Realgymnasien, den eben damals sein alter Berliner
Lehrer, E. G. Fischer, entwickelt hatte, ging er vorüber;
Realakademien gar, wie Niethammer sie eben in Bayern
einzuführen versucht hatte, waren ihm ein Abscheu.
Etwas gemäßigter dachten Süvern und die von Schleier-
macher geleitete wissenschaftliche Deputation: Sie er-
kannten das Recht der Bürgerschule an und ließen
zwischen dem Stande der Handwerker und Studierenden
für den Stand der Künstler, d. h. der höheren Gewerbe-
treibenden, Techniker und Fabrikanten, eine besondere
Bildungsmöglichkeit gelten. ^)
Aber darüber war man sich einig: alle diese Schulen
von der Volksschule bis zur Universität sollten eine Ein-
heit bilden, so daß der Übergang von der einen zur
andern jederzeit leicht wäre. Darin spiegelt sich einmal
der soziale Geist der Reform, für den Berufe und Stände
keine abgeschlossenen Kasten mehr bildeten. Aber zu-
gleich liegt dahinter der wichtige Gedanke der zeit-
genössischen Wissenschaftstheorie: Alles Wissen ist eine
Einheit, es bildet in seiner Gesamtheit einen idealen
Organismus, und die Schulformen müssen ein adä-
quater Abdruck dieser Totalität in der realen Organi-
sation sein. Fichtes Wissenschaftslehre hatte diese Idee
zuerst zu begründen versucht; aber erst Schelling hatte
auf ihrer Grundlage in seinen Vorlesungen über die
„Methode des akademischen Studium" (1803) eine um-
fassende Wissenschaftsarchitektonik entworfen. Sein Ein-
fluß ist es, wenn man jetzt organische Einheit im
Schulwesen, „das Ineinandersein" der einzelnen Schul-
formen, wie Bernhardi sich ausdrückte, zu verwirklichen
sucht. Auch Schleiermacher ist von solchen Gedanken
beeinflußt. Deshalb fordert er die organische Verbin-
1) Humboldts Schulpolitik erhellt aus zwei bisher unbe-
kannten Denkschriften auf dem Kultusministerium, die ich in
der Akademieausgabe mitteilen werde. Die eine behandelt die
Littauischen, die andere, größere, die Königsberger Schulen.
Dazu kommt die wichtige Äußerung vom 20. August 1814 in den
Briefen an die Gattin Bd. 4, S. 380 f. und der bekannte große
Bericht an den König, Werke X, S. 199 ff. — Vgl. außerdem
Wilh. und Gar. v. Humboldt in ihren Briefen Bd. 3, S. 168. 444.
Philosophie und Pädagojj[ik der preußischen Reformzeit. 317
dung der einzelnen Wissenschaftsanstalten, und Hum-
boldt folgt seinen Plänen um so mehr, als sie auch an
das historisch Gewordene mit feinem Sinn anknüpfen.
Süverns „Anweisung über die Einrichtung der öffent-
lichen allgemeinen Schulen im preußischen Staate" von
1816, die übrigens schon 1815 den Lehranstalten als Richt-
schnur mitgeteilt wurde, verlangt ausdrücklich, daß
der „Geist des organischen Denkens" geweckt werde.
„Bei der Bestimmung der Lehrgegenstände in den Gym-
nasien — so lautet § 1 — wird von dem Grundsatze
ausgegangen, daß, obwohl die Anlagen verschieden und
nicht bei jedem gleichmäßig auf alle Zweige der Wissen-
schaft und Kunst gerichtet sind, doch ein jeder seine
wissenschaftlichen und Kunstanlagen überhaupt sowohl,
als auch für die besonderen wissenschaftlichen Fächer
versuchen . . . müsse, daß dies um so eher möglich sei,
je verwandter bei aller Verschiedenheit des Stoffes der
allgemeine Organismus aller Wissenschaften ist, und je
leichter es einem in der allgemeinen Elementarschule
zum richtigen organischen Denken gebildeten Kopfe
werden muß, in jedwedes Fach einzudringen." —
Werfen wir endlich einen kurzen Blick auf die ein-
zelnen Schulformen, so finden wir auch hier den Geist
historischer Kontinuität wieder, der mit jener organischen
Denkweise der Reformzeit eng zusammenhängt.
Die Reform der Volksschule hatte schon Stein ins
Auge gefaßt.^) Unter den von ihm 1808 hinterlassenen
Akten des Kultusministeriums findet sich der Entwurf
einer Kabinetsordre von Klewitz' Hand, die dem Minister
von Schrötter die Schulreform in Preußen ans Herz
legt. Darin wird ausdrücklich an die Schulregulative von
1736, 1741 und 1743 angeknüpft, aber auch auf die Ideen
von Scheffner, Süvern, Jachmann u. a. verwiesen. Die
») Vgl. Dilthey, Süvern, Allg. Deutsche Biographie XXXVll,
S. 240. Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts IP, S. 288.
Der Schulplan selbst in Mushackes Schulkalender für 1858. Dazu
Arnoldt, F. A. Wolf 1, 280.
■^) Vgl. M. Lehmann, Stein 11,535.— B. Gebhardt, Einführung
der Pestalozzischen Methode in Preußen 18%, und Dilthey a. a. O.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 21
318 Eduard Spranger,
Pestalozzische Methode wird von neuem empfohlen, wie
sie denn tatsächhch durch Zeller in Königsberg, Piamann
in Berlin eingeführt wurde. „Nicht Wissenschaft, sondern
Verständigkeit, Gemeinsinn, Sittlichkeit und Religiosität
sind der Zweck der Volksschulen." An der Spitze aber
steht der Leitsatz, der diesem Humanismus die Wage
hält: „Die Erziehung und der Schulunterricht sind An-
gelegenheiten der Nation."
Was die Pestalozzische Methode für die Elementar-
schulen bedeutet, leistet für die gelehrten Schulen der
Neuhumanismus. Wie Pestalozzis Prinzip die formale
Schulung der geistigen Elementarprozesse fordert, so
beruht die Organisation der gelehrten Schulen auf dem
Ideal der formalen universalen Bildung, die nur
deshalb an das klassische Altertum angeknüpft wird,
weil man hier das Vorbild dieser kräftigen Individualität,
reichen Universalität und schönen Totalität findet. So
formuliert Bernhardi das Bildungsziel als die Verbindung
der Universalität mit der Nationalität. Den Ästhetiker
Humboldt zeichnet es aus, daß er ausdrücklich der
Individualität einen freieren Spielraum gewähren will.
Das Griechische setzt sich als allgemeine Forderung
durch, und zwar erhält es seine Rechtfertigung für die
Schule zunächst ebenfalls durch den Gedanken der
formalen Bildung: im Erlernen der alten Sprachen
liegt eine Geistesgymnastik. Vergeblich wird man in
den Schulplänen dieser Zeit schon die Bildungs-
philosophie direkt ausgesprochen suchen, die später etwa
Thiersch und Joh. Schulze zur Begründung des klassi-
schen Gymnasiums vorbrachten, und auf der die klassische
Humanitätsidee beruht. Aber wenn auch Humboldt,
F. A. Wolf und Süvern in den Formeln nicht so weit
gingen, so war ihr Standpunkt deshalb nicht niedriger.
Zwei Erwägungen erheben dies zur Gewißheit: Einmal
liegt es, wie wir schon sahen, ganz im Zuge dieser
spekulativen Zeit, die Sprache selbst als die adäquateste
Manifestation des Geistes anzusehen, so daß das Studium
der griechischen Sprache und Literatur als eine unmittel-
bare Einführung in den ästhetischen Geist der Griechen
Philosophie und PädajTo^nk der preußischen Reformzeit. 319
gelten kann.^) Zweitens ist das Griechentum damals
eine „Idee", keine historische Anschauung. (Jii man
lange oder kurz mit ihr in Berührung sei, sie an vielen
oder wenigen Beispielen kennen gelernt habe: genug,
daß man nur überhaupt einen Hauch ihres Geistes emp-
fangen hat. Man zweifelt nicht, daß daraus eine Saat
des Segens aufgehen müsse. Bildung des ganzen
Menschen, innere Universalität und Harmonie muß die
notwendige Folge sein. Das war das Evangelium einer
Zeit, die einen neuen Staat aus sich zu schaffen ver-
mochte!"^)
Über die Universitäten endlich kann ich kurz sein,
da uns die abschließende Darstellung dessen, was die
Reform auf diesem Gebiet geleistet hat, bevorsteht. Die
Aufklärung hatte gegen den Wert der Universitäten Miß-
trauen erzeugt. Es ist das große Verdienst der spekula-
tiven Philosophie, den tiefen Sinn wieder ans Licht gestellt
zu haben, der in dem organischen Zusammenhang
der Wissenschaften liegt. Freilich, dem Wege, auf dem
Schelling 1803 die vier Fakultäten a priori aus der Idee
des Wissens deduzierte, ist keiner gefolgt. Aber sein
Vorgehen blieb nicht ohne Einfluß auf Fichte, Steffens
und Schleiermacher. Daß die Universität den totalen
Umfang der Wissenschaften spiegeln solle, war ihnen
gemeinsame Überzeugung. Fichte nahm, wie üblich,
seinen eignen geschichtslosen Weg, als er die Gutachten
für Erlangen und Berlin entwarf. Aber sein Pathos der
Tat klang doch auch hier mächtig hindurch, wenn er
die Wissenschaft nicht für einen gegebenen Befund, son-
dern für ein fortgesetztes, lebendiges und innerliches
Erzeugen erklärte. Humboldt ging über seine radikalen
Neuerungspläne zur Tagesordnung über, und Schleier-
0 Vgl. die Äußerung Humboldts in Wiih. und Car. v. Hum-
boldt in, 260 und den Königsberger Schulplan. Die Idee erscheint
zuerst bei Bernhardi.
*) Wie sehr übrigens auch auf diesem Gebiet eine Konti-
nuität der Verwaltung bestand, beweist ein Aufsatz von Heu-
baum in den Mitteilungen der Gesellschaft für Schul- und Er-
ziehungsgeschichte XIV,. 1904.
21*
320 Eduard Spranger,
machers geschichtlicher Sinn behielt den Sieg. Es ist in
jener prägnanten Bedeutung zu verstehen, wenn Schleier-
macher und anfangs auch Humboldt Akademie, Uni-
versität und wissenschaftliche Institute in organische
Verbindung miteinander setzen wollen. i) Schleiermacher
hatte in seiner platonisierenden Art die Stufenfolge Aka-
demie, Universität, Schule mit der von Meistern, Ge-
sellen und Lehrlingen gleichgesetzt. So war ihm die
Universität im Grunde doch bloßes Lehr- und Lern-
institut. Es ist das Verdienst von Humboldt, in diesem
Punkte Fichte, Schelling und Steffens mehr gefolgt zu
sein als Schleiermacher: die Universität hat die Aufgabe,
Wissen zu produzieren.-) Unter diesem Zeichen
ist die Universität Berlin gegründet worden.
Durch diese Linien etwa mag der innere Zusammen-
hang zwischen Ideen und Organisationen in jener Epoche
zu bestimmen sein. Tausendfach natürlich durchbricht
der Strom der Individualitäten das allgemeine Schema.
Aber wir dürfen hoffen, daß wir nicht nur einen zufälligen
Gesichtspunkt herausgegriffen haben: die innere Ver-
bindung von Philosophie und Organisation ist für die
preußische Reformzeit tief charakteristisch. Die Philo-
sophie bedeutet für sie eine politische und pädagogische
Macht.
Es ist nicht das Amt des Historikers, zu wünschen
oder zu prophezeien. Jedes Leben hat seine eigene
Blüte. Was man auch gegen Ranke sagen möge: Das
Werden und Auswirken dieser mächtigen Ideenzusammen-
hänge, die eine Epoche tragen, hat er tiefer geahnt und
geschildert als das ganze Heer der Positivisten. Aber
jeder sieht die Vergangenheit so tief, als er sich selbst
versteht. Käme doch auch uns eine Zeit, in der die
*) Diesen Einfluß Schleiermachers auf Humboldt hat zuerst
Max Lenz in einem Berliner Akademievortrag festgestellt. Bei
dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß ich seiner Auffassung auch
sonst mannigfache Förderung verdanke.
») Vgl. W. V. Humboldt, Werke X, S. 31 mit 251. 256*.
Philosophie und Pädagogik der preußischen Rcfornizeit. 321
innere Einheit des Geistes das Leben beherrscht und
hinter dem pohtischen Wollen die begeisternde Macht
einer Weltanschauung steht! Staat und Schule sind leer
von diesen großen GlaubensmUchten, Kein Reglement
kann sie aus dem Boden stampfen. Möge auch uns
die Geschichte zu einem Bad der Wiedergeburt werden
und das, was aus einer hundertjährigen Vergangenheit
heute wieder vor uns aufsteigt, als erweckende Macht
in das Leben eingreifen! Ideen kann man nicht be-
weisen — Gott schijtze uns vor der Philosophie, die
alles beweist — : man kann nur ihre Kraft in der Höhe
der eignen Daseinsgestaitung erfahren.
Bistnardcs Jugend.
Von
Eberhard Gothein.
Bismarck. Eine Biographie von E r i c ii M ar c ks. 1. Bd.: Bis-
marcks Jugend 1815 — 1848. Stuttgart, Cotta Nachf. XVI
u. 476 S.
Mit Spannung hat man lange diesem Werke ent-
gegengesehen. Der Biograph Wilhelms I. mußte dem
ersten Werke dieses zweite, bedeutsamere, hinzufügen.
Man wußte, daß sich ihm zuerst alle persönlichen Quellen
erschlossen haben — wie reich, darüber gibt uns die
Vorrede Auskunft; und wir empfinden auch bei diesem
Bericht, daß es gerade jetzt Zeit ist zu einer solchen
Biographie, wie sie Marcks schreibt: Der Zeitpunkt des
richtigen Abstandes vom Gegenstande. Bismarcks Ge-
stalt kann auch in der Zukunft nicht mehr wachsen, aber
sie könnte verschwimmen. Und so sehr auch noch Bis-
marcks Schatten eine gewaltige politische Macht ist und
bleiben muß, so hat sich doch, seitdem nun auch bereits
die Söhne dahingegangen sind und persönliche Neigung
und Feindschaft keinen Platz mehr finden, fast überall
dem Großen gegenüber die wohlwollende Stimmung
gerechter Beurteilung geltend gemacht. In unserer Epi-
gonenzeit, in der die großen Worte die großen Taten
abgelöst haben, empfinden auch die alten Gegner schmerz-
lich, daß der große Widersacher sie nicht drückte, wie
Bismarcks Jugend. 323
sie oft bitter klagten, sondern hob. Es ist also die Zeit
der persönlichen, historischen Würdigung gekommen,
und Marcks' Buch kommt zur rechten Zeit: es kann in
seiner feinsinnigen, warmherzigen Art der allgemeinen
Beistimmung sicher sein.
Mit Ehrfurcht und Liebe steht er seinem Stoffe, nicht
bloß dem Menschen Bismarck, gegenüber; das läßt ihn
die eigene Reflexion, die doch überall zugrunde liegt,
diskret behandeln; aus sich selbst heraus entwickelt sich
dieser Mann vor uns. Marcks versteht sich auf jene
Kunst des Historikers: wo er notgedrungen in Mosaik
arbeiten muß, den Schein des großen Fresko zu erwecken,
weil er selber das Bild so empfunden hat. „Rundheit der
Darstellung" gibt er selber als sein Ziel an; fügen wir
hinzu Geschmack und Liebenswürdigkeit, vereinigt mit
einer peinlichen Gewissenhaftigkeit, lassen ihn dieses
Ziel erreichen. Man denkt bei der Lektüre so wenig an
den Verfasser, weil man sich mit ihm gleichsetzt — und
gerade das dürfte er gewollt haben. Man könnte sich
eine Darstellung gerade dieser Jugendzeit Bismarcks auch
in ganz andrer Weise denken, persönlich, wie Carlyle
schrieb, so daß die Stimmung des Sturmes und Dranges,
die des Zweifels, die der Romantik, die der Seelen-
kämpfe, des beruhigten Glückes, die der Fehdelust und
des Kaltsinnes — diese ganze reiche Tonleiter des Emp-
findens, wie sie so kein andrer der letzten Menschen-
alter wie Bismarck durchlebt hat — überströmen in den
Leser; aber uns will es scheinen, daß vornehme Heiter-
keit und taktvolle Wärme gerade das richtige Gegen-
gewicht zu diesem erregten und deshalb auch aufregen-
den Inhalt sind.
Eine Biographie, nicht eine Geschichte Bismarcks
will Marcks geben. Wie weit in den späteren Bänden
diese Biographie Zeitgeschichte, wenn auch bezogen auf
diesen einen Mann, wie bei Lenz werden muß, steht
dahin; in diesem ersten mußte der psychologische Ge-
sichtspunkt vorwalten; wo Ereignisse besprochen, Zu-
stände geschildert werden, sind sie nur als Hintergrund
für Bismarcks Gestalt und als Bedingungen seiner Ent-
324 Eberhard Gotheiii,
Wicklung gegeben. Meist geschielit dies nur mit wenigen
bezeichnenden Pinselstrichen; so wird uns die philan-
thropische Pädagogik, die Göttinger Universität, der Zu-
stand der preußischen Verwaltung im Westen und Osten
der Monarchie, so aber auch nur der vereinigte Landtag
vorgeführt. Wo aber diese Umgebung Bismarck in sich
hineinzieht, wo sie ein Element seines Wesens wird, da
tritt auch die eingehende Schilderung in ihr Recht: so vor
allem der Kreis pommerscher, pietistischer Landedelleute.
Der psychologischen Entwicklung liegt hier die eigen-
artige und schwerste Aufgabe ob; denn Bismarck ist
eine höchst komplizierte Natur, und daß er trotzdem ver-
möge seiner höchsten Gabe, einer beispiellosen, uner-
schütterlichen Willenskraft, in allem Handeln als eine ganz
einheitliche, geschlossene Natur auftritt, macht das Problem
nicht einfacher. W^enn man selbst in der Deutung jedes
Einzelzuges zur Übereinstimmung gelangte, noch immer
würde man auch dann über die Art, wie sie zusammen-
stimmen, welches ihre dauernde Bedeutung für Bismarcks
gesamtes Wesen und Leben ist, verschiedener Ansicht
sein können. Man wird mit Bismarck wie mit Friedrich
dem Großen und Goethe nie fertig. Jeder gestaltet sich
im Grunde von solchen Naturen eine eigene Biographie.
Dem psychologischen Zweck dient auch die Ein-
leitung, die Schilderung der Vorfahren. Bei einem Mann,
der selber ein so starkes Gefühl des Zusammenhanges
mit der Vergangenheit seines Geschlechtes hat wie Bis-
marck, ist das mehr als ein bloßes Requisit der Voll-
ständigkeit. Die atavistische Theorie der Ableitungen,
die das Individuum aufteilt unter seinen Vorfahren, und
die um so zuversichtlicher auftritt, je unsicherer sie im
einzelnen ist, hat sich Bismarck zu einem ihrer Schlacht-
opfer erkoren. Marcks behandelt sie seiner liebens-
würdigen Art gemäß rücksichtsvoll; aber es ist gut, daß
er an einem Beispiel zeigt, wie weit man allenfalls dieses
Prinzip verwenden darf : Willensenergie, kaltblütige Tapfer-
keit, eine gewisse unbotmäßige Eigenrichtigkeit, die sich
zwar gern im Militär und Krieg, aber nur sich sträubend
im Frieden und Zivildienst ein- und unterordnet, guter
Bismarcks Jujiend. 325
Humor, Freude an innigem Familienleben und eine ge-
waltige Eß- und Trinklust: das sind Eigenschaften, die
unter preußischen Junkern nicht gerade selten sind.
Übrigens fehlt in der Reihe dieser ebenso tüchtigen wie
wenig originellen Vorfahren, wie es scheint, ganz der
Typus des tollen Durchgängers. Sehr interessant ist es
nun in Marcks Darstellung zu verfolgen, wie sich in
diesen reichlich bequemen Landedelleuten der Wechsel
der Zeiten abspiegelt, besonders anziehend bei dem Groß-
vater, dem Sohn der gefühlvollen Zeit, voll edler Emp-
findungen und sentimentalen Überschwangs. Am wenig-
sten ist von der Bildung der Zeit der Vater berührt; und
wenn die Natur einen großen Geist in dem Sohne hat
hervorbringen wollen, so hat sie sich dazu beim Vater
jedenfalls gründlich ausgeruht. Marcks zeichnet das Bild
des prächtigen, aber gänzlich unbedeutenden alten Herrn
so humorvoll und liebevoll, wie ihn Bismarck selber an-
sah. Bismarck ist ganz ein Kind des väterlichen Stammes
und fühlte sich als solches, aber doch nur im Charakter
und der von ihm bestimmten Lebensführung; die Poten-
zierung solcher grundlegenden Eigenschaften im Intellekt
und auch im feineren Gefühlsleben erscheint doch ganz
individuell.
Aber zu der Erbschaft der Eigenschaften kam die
Tradition des im heimatlichen Boden festgewurzelten
Junkergeschlechtes; für Bismarck um so wirksamer, weil
er sich absichtlich nach weitausgreifenden Jünglings-
träumen ihr wieder zuwendete: die patriarchalische Lebens-
gestaltung des großen Gutsherrn, der doch oft hart genug
um seine wirtschaftliche Position kämpfen muß. Man
sieht mit Genugtuung, daß Bismarck ein musterhafter
Gutsherr war. Daß die Regulation ein Opfer für den
Adel, aber ein selbstverständliches gewesen sei, steht
ihm fest. Selbstverständlich glaubten die Bismarcks dabei
zu Schaden gekommen zu sein, aber er selber sah doch
bei der Übernahme von Schönhausen mit Mißbehagen,
daß die herrschaftliche Schäferei sich gegen die Bauern
nur durch unredliche Mittel behauptet habe, und stellte
das sofort ab. Von Standesbeschränktheit ist Bismarck
326 Eberhard Gothein,
immer völlig frei gewesen — sein „von" hat er bekannt-
lich erst 1848 aufgenommen, aus Trotz, als man es ab-
schaffen wollte — ; festgewurzelt aber ist er im Leben
des großen Landwirts. In diesem Daseinskreis ist ihm
alles lebendig, alles Anschauung; mit vollem Recht betont
Marcks, daß hier seine Kraft bis hinein in die Kraft seiner
bilderreichen Rede lag — wir mögen hinzusetzen: Auch
in sozialen Fragen entsprang für ihn, der auch auf diesem
Gebiete der große Umgestalter geworden ist, hier die
Kraft, wie sie Erleben und Anschauen gewähren; aber
auch die Schranken lagen hier, Familientradition aber war
auch, selbst bei dem harmlosen Vater, jene Opposition
gegen Staatsbevormundung und jene Abneigung gegen
den Staatsdienst, die Friedrich Wilhelm \. die Bismarcks
seinem Sukzessor in seinem Testament zu so liebevoller
Beachtung empfehlen hieß. Ranke hat dem ängstlichen
Amanuensis, der die Opposition der Bismarcks gegen
die Hohenzollern verschweigen wollte, erwidert: „Da
kennen Sie Bismarck schlecht. Den freut es nur zu
hören, daß seine Vorfahren auch borstig waren." In
Marcks gehaltene Darstellung würde Rankes Scherz nicht
passen; aber Bismarck würde auch er sicher gefreut
haben.
Für seine ganze Jugendgeschichte ist dieser Trotz
der Selbstherrlichkeit, der sich dem Staate gegenüber
als scharfe Betonung der Selbstverwaltung im aristokra-
tisch-patriarchalischen Sinn zeigt, charakteristisch. Auch
für jene Bildungselemente, die bei ihm die stärksten sind,
ist er es. Zu Shakespeare und Byron zieht ihn doch
vor allem die gemeinsame Sympathie des aristokrati-
schen Individualismus. Er zeigt sich in der Kritik des
Referendars im Staatsdienst, in der Führung der eigenen
bescheidenen, aber energisch angefaßten Selbstverwal-
tungsposten, in der ausgesprochenen Vorliebe für engli-
sches Wesen, die jene, welche hier Abneigung vermuteten,
vielleicht mit Erstaunen sehen werden, vor allem in seinen
Plänen zur Reform der Patrimonialgerichtsbarkeit. Man
wird es nur billigen, daß Marcks diese mit peinlicher
Genauigkeit verfolgt, obwohl doch das alles vergebliche
Bismarcks Jugend. 327
Mühe war: Sie sind der Abschluß von Bismarcks Lehr-
jahren, sein Übergang zu öffentlicher Tätigkeit, und sie
geben das treue Bild der politischen und sozialen Ge-
sinnung, die er in jene mitbrachte. Es wird eine der
interessantesten Aufgaben der späteren Bände sein zu
zeigen, wie sich aus dieser Grundlage bei Bismarck die
entschiedenste Staatsgesinnung entwickelt, ohne daß er
sie je aufgegeben hätte, bis sie nach seinem tragischen
Scheitern an denselben Mächten, die er groß gemacht
hatte, wieder mit der alten Schroffheit hervortritt. Jene
klassische Kritik gleich im Anfang der „Gedanken und
Erinnerungen" an der neuen Form Bureaukratie, die sich
fälschlich Selbstverwaltung benenne, verbindet den alten
mit dem jungen Bismarck.
Der Einfluß der mütterlichen Linie, der Menkens, ist
öfters übermäßig betont worden. Von Marcks wird
schlagend das Gegenteil erwiesen. Die landläufige Be-
hauptung, daß der Intellekt von der Mutter erbe, könnte
sich auf Bismarck als Beispiel berufen, schon durch den
indirekten Beweis, daß dieser jedenfalls vom Vater nicht
ererbt war. Aber die Art seines Intellektes entspricht
gar nicht dem jener Vorfahren, der Gelehrten und Ver-
waltungsbeamten; und ihre liberal-bureaukratische Tra-
dition, die die gescheite Mutter festhielt, hat immer nur
seine Opposition wachgerufen. Bismarck hat noch zum
Schluß betont, seine Mutter würde wohl an den äußeren
Erfolgen seiner amtlichen Laufbahn große Freude emp-
funden haben, aber mit seiner Richtung nicht einver-
standen gewesen sein. Die Wendung ist liebevoll ge-
meint, aber sie malt unwillkürlich die Mutter, der er in
den Briefen an die Braut das Gemüt abspricht. „Amt-
liche Laufbahn", „äußerer Erfolg" sind für diese Ber-
liner Geheimratstochter das Höchste neben der „Bildung"',
die den gesellschaftlichen Erfolg sichert. Ihr hierdurch
allein bedingter Ehrgeiz, ihr rationalistischer, selbst-
gefälliger Verstand, ihre Hast, selbst ihre Phantasie, die
sich in mystischen Modetorheiten gefällt, sind durchaus
von den entsprechenden Eigenschaften ihres Sohnes ver-
schieden. Man fragt sich nur, wie diese schöne und
328 Eberhard Gothein,
überbildete, jedoch auch liebenswürdig feine Städterin
zu dem gänzlich bildungslosen, aber ganz natürlichen
Landjunker gekommen ist. Den komischen Gegensatz
des übrigens ganz glücklichen Paares hat schon der alte
kluge Beyme mit ein paar Strichen witzig gezeichnet.
Bismarck hat die Mutter nicht geliebt; er spricht wohl
einmal mit leisem Selbstvorwuri aber gewöhnlich bitter
von ihr. Man bekommt aber auch aus Marcks nicht
geschmeichelter Darstellung den Eindruck, daß sie trotz
ihres öfters übel angebrachten Ehrgeizes ein nützliches
Gegengewicht gegen die grenzenlose gutmütige Nach-
sicht des Vaters in der Erziehung des jüngeren Sohnes
gewesen ist — bei dem älteren scheint ihre beständige
schulmeisternde Sorge für elegantes Französisch hoff-
nungslos gewesen zu sein. Der hat es aber auch nur
zum tüchtigen Landwirt und braven pommerischen Land-
rat gebracht.
Bei der Darstellung der Kinderjahre, aber auch noch
der der Studenten- und Referendarzeit war Marcks Auf-
gabe überwiegend die, kritische, übertreibende Nach-
richten zu stutzen. Bismarcks eigene unwirsche Ab-
lehnung: „Ich war ein Junge wie andere Jungen'' gibt
ihm recht. Die wichtigste Urkunde der Kinderzeit ist
eigentlich das Bildnis Krügers; aber gern verfolgen wir
die Einzelzüge, in denen sich das Kind als des Mannes
Vater zeigt. Übrigens scheint bei Kind und Schüler jede
Unbändigkeit zu fehlen; auch die gelegentliche schlag-
fertige Opposition gegen Lehrer hält sich in der Defen-
sive. Und doch muß auch für die Mitschüler in Bismarck
schon etwas Außergewöhnliches gelegen haben. Blanken-
burg betonte es schon früh Keudell gegenüber, daß er
ihm schon damals als ein „rätselhafter Mensch" erschienen
sei — freilich in der Weise, die Mitschülern immer am
rätselhaftesten ist: „Nie sah ich ihn arbeiten, und doch
wußte er immer alles." Für die Studentenzeit führt Marcks
die Vorstellungen von Bismarck, dem Korpsstudenten,
auf ihr richtiges Maß zurück und zeigt namentlich, daß da-
mals das Korpsleben keine soziale Abschließung, vollends
nicht eine Fessel fürs weitere Leben bedeutete — Dinge,
Bismarcks Juj^reiid. 329
die Bismarcks Wesen gründlich widersprochen haben
würden. Der Versuch, einen EinfUiß Hecrens auf Bis-
marci<s politische und historische Auffassungen nachzu-
weisen, ist interessant, bleibt aber problematisch. Es ist
der seltsamste Zufall, daß der Bismarck dieser Zeit, der
zum Schreiben selbst von Briefen und vollends zu nach-
träglichen Selbstschilderungen gar keine Neigung hatte,
für uns erst recht lebendig wird in dem. kaum versteckten
Pseudonym einer Romanfigur Motleys, „Otto von Raben-
mark", der in ihm den genialen Menschen und zugleich
die komplizierte Natur schilderte. In demselben Augen-
blick, als das Urbild durch seinen freien Entschluß, aber
eben um seine Individualität zu wahren, Landjunker wurde,
der köstlichen Persiflage, die er von einem solchen ent-
worfen hatte, zum Trotz, wurde er in dieser Gestalt als
der geborene Menschenbeherrscher, als ein neuer Prinz
Heinz dem amerikanischen Publikum vorgeführt.
Der Höhepunkt dieses Sturm- und Drang-Daseins,
die Aachener Zeit, kommt in Marcks kritischer Dar-
stellung etwas zu matt heraus. Er ist vorsichtig im
psychologischen Ergänzen, das hier aber ganz unent-
behrlich ist. Es ist ihm etwas unheimlich bei dem Bis-
marck dieser Zeit zumute: „Es waren Erlebnisse, die
sich aus seinem Entwicklungsgange nicht streichen
lassen", und er gibt nur eben zu, daß diese phantastisch
erregte Zeit „zum Werden seiner Persönlichkeit, zu
deren Wachstum ins Breite hinaus, aber schließlich auch
in die Tiefe hinab" beigetragen hat. So hat Bismarck
selber, als er in der Religion und der Liebe ins reine
mit sich gekommen war, ehe er Stürmen ganz anderer
Art entgegenging, diese Epoche trüber Gärung ange-
sehen. Marcks, der mit Recht in jener zweiten, ver-
tieften Epoche des Drängens die entscheidende für Bis-
marcks Wesen sieht, stellt sich ganz auf seinen Stand-
punkt. Gewiß: Bismarck war nicht dazu berufen, ein
Kraftgenie zu bleiben, das abenteuerlich zwischen inter-
nationaler Aristokratie und ebenso internationaler Boheme
„würfelnd, trinkend, liebelnd" seine Leidenschaft bald
austobt, bald sie mit Spinozas Affektenzergliederung
330 Eberhard Gothein,
beschwichtigt — ; aber die Individualität Bismarcks ist
hier geworden. Für ihn ist Aachen und dann nach
seinem abenteuerlichen Verschwinden und seiner myste-
riösen „Verlobung" mit der nicht mehr zu ermittelnden
blonden Engländerin von erlesener Schönheit Wiesbaden
nur der Platz internationaler Gesellschaft. Im rheinischen
Leben und in der von ihm noch spät so hart beurteilten
Regierungstätigkeit in den Rheinlanden sieht er nichts
als eitel Philisterei. Der englische Einfluß, der mit Motley
beginnt, erreicht jetzt in der für einen Einundzwanzig-
jährigen wirksamsten Gestalt, d. h. in der schöner Ladies,
seinen Höhepunkt. Vielleicht kann man noch schärfer
als Marcks betonen, daß Shakespeare und Byron inhalt-
lich für ihn die bestimmenden Dichter bleiben, und daß
er seine Sprache wesentlich an ihnen gebildet hat. Die
Briefe an Motley — halb Shakespeare halb Fielding,
Probestücke englischen Humors — sind hierfür charak-
teristisch. Wie weit Marcks recht hat, wenn er in seinem
Stil zunächst die idealisierte Sprechweise Brandenburgi-
scher Edelleute sieht, sei dahingestellt. Guter Humor
galt im Hause; lustigere Geschwisterbriefe, als die an
Malvine, gibt es überhaupt nicht, aber die behagliche
Selbstironie, mit der der Alte sich selber neckt und
necken läßt, ist Bismarcks offensivem Humor ganz ent-
gegengesetzt.
Wie weit ist nun der Bismarck dieser Frühzeit in
den späteren untergegangen? Diese Frage läßt sich nur
nach subjektiver Empfindung beantworten. Nach meinem
Gefühl faßt Marcks den späteren Bismarck zu sehr als
einheitliche Natur. Nicht als ob starke Widersprüche in
ihm bestehen geblieben wären; aber er ist ein anderer
in jedem Lebenskreise und keinem gibt er sich ganz hin.
Das ist seine eigenartige Größe, und dies hat ihm fort-
während aus enttäuschten Freunden Feinde gemacht —
ein Schicksal, das er mit dem ihm sonst so wesens-
fremden Goethe teilt. Solchen schwächeren Naturen wie
Blanckenburg, die faute de mieux einheitlich sind, scheint
das Abfall, fast Verrat, und wer, der mit ihm zu arbeiten
hatte, hat nicht über seine „Unberechenbarkeit" geklagt?
Bismarcks Jugend. 331
Selbst die Männer ehrlicher Vasallentreiie, die Kcudell
und Abeken, seufzen wohl im Stillen. Er aber bleibt
immer auf der Höhe, ob er sich begeistert hinj^ibt, ob
er mit verletzendem Hohn, der manchmal bis zur Un-
klugheit geht, den Gegner bekämpft; aber jeder konnte
auch gewärtig sein, einmal Gegner zu werden. Diese
Herrschernatur — er ist es, mag er sich auf seinem
Grabstein auch als Diener bezeichnen — hat sich voll
entwickelt doch in jener frühen Werdezeit. Sie spricht
sich in jenem meisterhalten Briefe kühler Selbstzergliede-
rung an seine Cousine aus, als er freiwillig diese Periode
abschloß. Wer so Landjunker wird, wird eben keiner.
Es lockt ihn ja auch, sobald er seine Gutsverhäitnisse
geordnet hat, nochmals in seinen Plänen hinaus nach
Indien, in englische Dienste, auch als ihn die Augen keiner
blonden Lady mehr ziehen: Das Abenteurerideal großer
Tätigkeit in völlig fremden Verhältnissen, an denen
keinerlei Neigung beteiligt ist, schwebt ihm noch vor
der Seele.
Auch in zwei nebensächlichen Zügen zeigt sich diese
souveräne individualistische Sicherheit: einmal in der un-
bedingten Wertschätzung der gesellschaftlichen Formen,
auf die er gerade, wenn er zu verletzen sucht, besonde-
ren Nachdruck legt — ; er verachtet den Gegner, den
Temperament oder mangelhafte Bildung sie verletzen
lassen, sodann in seinem Kultus des Duells. Da hat er
auch vor den Frommen nicht kapituliert und es noch
später ernsthaft vor dem eitel zudringlichen Andrae-
Roman verteidigt. Zum Glück hat er mit dieser üblen
Gewohnheit — denn das ist sie auch bei einem Bismarck
— in politischen Kämpfen die Pistole als Eventualität
im Hintergrund zu halten, keine Schule gemacht. Für
ihn aber ist es eine Freude gewesen, vielleicht sogar
gerade wegen der Ungesetzlichkeit; es ist der Appell an
die sich selbst einsetzende Persönlichkeit. Es gehört frei-
lich ein Bismarck dazu, um uns nicht von der Komik
der Situation eines Duells mit — Virchow überwältigen
zu lassen. Mommsen aber hat er doch selber lieber ver-
klagt als sich mit ihm zu schießen.
332 Eberhard Gothein,
Wenn für irgend jemand das l'yM oiv. tyouca gilt, so
ist es Bismarck. Es gilt auch für die Epoche der Be-
kehrung, der Werbung, wie für jede andere. Gewiß; die
Briefe an die Braut sind völlig rückhaltlos; sie bekommen
auch für uns ihr hinreißendes Ethos durch diesen Zwang,
sein Innerstes zu erschließen, zur Klarheit über sich, zur
Einheit mit sich zu gelangen, um ein andres Wesen ganz
dem seinen zu verbinden; und trotzdem steht er auch
hier über den Dingen und Personen, indem er dieses
Mädchen, die nichts anderes als den engsten objektiven
Maßstab des Pietismus kennt, zur Freiheit emporzuheben
sucht, obwohl er in ihre Welt sich einordnet. Er sagt
„dem gefallenen Engel, der schön ist aber traurig", doch
nicht so ganz ab. Wo jene Frommen den Quell des
Bösen sehen, sieht er den der Tragik und Erhabenheit.
Es ist doch nicht forcierte Gleichgültigkeit, wenn er an
den Bruder so anders schreibt als an den Schwiegervater.
Sein Bestreben bei seiner „Bekehrung", ganz in die Ge-
danken und Empfindungen des frommen Adelskreises
einzugehen, ist ganz ehrlich, aber zugleich nimmt er
von ihm Distanz; und die andern wissen das auch recht
gut. Den Beitritt hat ihm sehr wesentlich erleichtert,
daß er in dem Haupt dieser Pietisten, dem alten Thadden,
ein echtes Original vor sich sah, das den lebendigen
Beweis erbrachte, wie sich die Selbständigkeit der Per-
sönlichkeit mit der unbedingtesten Frömmigkeit vereinigen
lasse. Mit dem Eifer des Neophyten, nicht etwa des
Renegaten ist er zwar im vereinigten Landtage aufge-
treten; aber diejenigen, welche damals den „Geist des
Mittelalters" in leibhafter Gestalt in ihm zu sehen meinten,
ahnten nicht, daß bei ihm dieser Geist gerade ein halbes
Jahr alt sei, und daß dieser „Junker" einen verwegenen
Individualismus durchlebt hatte und nach wie vor in
sich barg, der im Grunde viel freier war, als der „im-
portierte belgisch-französische Liberalismus", über den
er spottete.
Es ist dies wohl nur eine schärfere Betonung, nicht
ein wesentlicher Unterschied zu Marcks' Auffassung. Den
eigentlichen Mittelpunkt seines Buches mußten gerade
Bismarcks Jugend. v^33
jene Kapitel über Bismarck, den Landedelmann, die Be-
kehrung, den Brautstand, bilden. Sie sind so edel auf-
gefaßt, so fein geschrieben, daß sie allein das Buch zu
einer Perle unserer Literatur machen. Bismarck hat über
den Interessenhorizont Pommerns in den Gedanken und
Erinnerungen ziemlich abfällig geurteilt; es scheint ihm,
als ob er in eine ihm gemäßere Atmosphäre bei der
Übersiedlung nach Schönhausen komme; aber wenn man
nicht das Milieu im ganzen, sondern die einzelnen Kreise
ansieht, so wurzelt Bismarck ganz unzweifelhaft in Pom-
mern. Wie das Land, das ihm Heimat und Arbeitsfeld
ist, diesen Ruhelosen überwältigt hat, wie er bodenständig
und grundfest wird, wie sein ganzes Wesen dadurch einen
andern Kern gewinnt, das hat Marcks überzeugend ge-
schildert. Das Bild des „wilden Junkers", wie er sich
selber später nennt, des „tollen Bismarck", wie ihn die
Pommern nannten, bekommt doch ganz anders ernste
Züge, — übrigens ist gerade die „Wildheit" dieser Jahre
für uns lange nicht so interessant, wie die der vorher-
gehenden. Aus dieser Epoche geht der fertige Bismarck
hervor; auch die Diplomatenzüge fehlen nicht: die Kunst,
abwechselnd durch erstaunliche Offenheit zu verblüffen und
die Offenheit als Maske zu benutzen, ebenso wie die kalte
Gelassenheit, mit der er, wo man schlechterdings nicht
weiterkommt, abbricht oder durch wohlberechnete Grob-
heit sich durchsetzt. Die geistige Potenz dieses Hinter-
pommern ist damals doch sehr beträchtlich: Der starke
Einschlag von Selbstherrlichkeit und Eigennutz ist selbst-
verständlich und wird von Marcks ohne viel Aufhebens
so behandelt. Die Standesvorurteile sind, außer etwa bei
den Damen, gering; Thaddens Spott über den „Pfauen-
schwanz" des „v-o-n" werden wir freilich nicht als all-
gemeine Stimmung auffassen. Schmerzlich berührt uns
der Gedanke, eine wie feine und vielseitige Bildung
ästhetischer und historischer Art damals dem Pietismus
eignet, wie er sich ohne alle Ängstlichkeit diesen Ge-
nüssen erschließt, wenn man weiß, was er jetzt ist in
der Form des imitierten Methodismus, jener „Gemein-
schaftsbewegung", die in steigendem Maß die Aristo-
Historische Zeitschrift (1Q4. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 22
334 Eberhard Gothein,
kratie des Ostens erfaßt. Dieses Bedauern wiederholt
sich, wenn wir später in die Hofgesellschaft treten. Die
Romantik, die ja freilich allem aristokratischen, in der
Vergangenheit wurzelndem Wesen weit entgegenkam, ist
die letzte große Flutwelle der deutschen geistigen Ent-
wicklung, die jene Schichten der Gesellschaft erreicht
hat! Und wenn nicht dem Historiker keine Rolle übler
anstände, als die des laiidator temporls acti, so müßte
man über die fortschreitende Barbarisierung oder — mit
Ehrhardt zu reden — Paganisierung unserer höheren
Klassen klagen. Nicht anders ist es in der Politik; die
geistige Entfaltung des konservativen und agrarischen
Standpunktes hat mit seiner Machtentfaltung nicht gleichen
Schritt gehalten: Von Stahl zu Zorn, von Bülow-Cum-
merow zu Ruhland — das stimmt wehmütig. Marcks
Werk aber ist zu allem übrigen auch ein interessanter
Beitrag zur Geschichte der romantischen Gesellschaft; es
erwirbt auch für Hinterpommern einen Platz in der
deutschen Kulturgeschichte.
Und schon deshalb wendet sich das Hauptinteresse
in dieser Epoche Bismarcks den Frauen, „der romanti-
schen Frau" zu. Im Leben des Staatsmannes Bismarck
gibt es kein Kapitel mit der Überschrift: „Die Frau." Er
hat noch zuletzt seinen Abscheu vor „allen Politikern in
langen Röcken", Weibern und Pfaffen aller Konfessionen
kräftig ausgesprochen, und vielleicht hätte er sich sein
Leben durch etwas weniger Kundgebung dieser Abnei-
gung leichter gemacht. Übrigens hat er seiner großen
Gegnerin — beiläufig gesagt — durch die Gedanken
und Erinnerungen historisch den größten Dienst erwiesen ;
denn es lohnt schon der ebenbürtige und der innerlich
respektvoll behandelte Gegner eines Bismarck zu sein.
In Bismarcks Innenleben aber hat die Frau eine Rolle
gespielt wie in dem weniger großen Männer. Darüber
konnte niemand im Zweifel sein, seit dem Erscheinen der
Briefe an die Braut und Gattin. Durch Marcks aber
erhält das Bild eine außerordentliche Bereicherung. Diese
psychologische Entwicklung fällt mit der religiösen durch-
aus zusammen. Denn wenn sich auch schon, ehe diese
Bismarcks Jugend. 335
weiblichen Einflüsse sich geltend machen, eine gewisse
Leere, ein Bedürfnis des religiösen Suchens äuliert, so
wird doch die religiöse Bestürmung bis dahin durchaus
zurückgeschlagen.
Hier setzt die Bedeutung Blanckenburgs und seiner
Gattin ein. Blanckenburgs Gestalt wird von Marcks pietät-
voll behandelt, aber ich finde nicht, daß sie schließlich
viel gewinnt. In dieser, trotz gelegentlicher pommerscher
Derbheit weichlichen Natur liegt etwas Unzulängliches,
der Briefwechsel mit Roon zeigte ihn schon so. Mit
den größeren Freunden wird er, der überall dabei ist,
zumal es ihm an Kenntnissen und Feinheit nicht fehlt,
gehoben, schließlich bis zum parlamentarischen Partei-
führer; aber wo es Handeln, Zugreifen, Übernahme von
Verantwortlichkeit gilt, scheut er zurück. Wie kleinlich
er im Grunde ist, zeigt sich am besten darin, daß er in
bitterm Zorn während der Deklarantenzeit Bismarcks
Briefe verbrannt hat — für uns ein unersetzlicher Ver-
lust; aber dieses Autodafe richtet nur ihn. Jedoch seine
Frau, Marie v. Thadden! Über dieser wundervollen
Erscheinung, diesem glänzenden Meteor in Bismarcks
Leben, liegt der Hauch der romantischen Poesie, in
Schwärmerei und neckischer Heiterkeit, in inniger Un-
schuld und Kraftgefühl. Das Bild, das Marcks von ihr
und dem „Platonischen", wie ihr Bismarck im Scherze
heißt, gezeichnet hat, gibt diesen Hauch einfach und un-
gesucht wieder. Man würde es sonst nie glauben, wie
tief Bismarck in Leben und Sinnesart der Romantik ein-
getaucht ist. So bringt eine ganz reine, hohe Liebe, von
der selbst jeder Gedanke des Begehrens ausgeschlossen
ist, den Sonnenschein in Bismarcks Seele, den sie brauchte,
da sie Byrons Weltschmerz und Trotz, Shakespeares über-
legenes Spiel mit dem Leben, Spinozas unerbittliche
Leidenschaftszergliederung, Feuerbachs Kritik nicht aus-
zufüllen vermochten. Daß Maries Tod der Augenblick
des religiösen Umschwungs in ihm ist, hat er selber
gesagt: er bringt das Erlebnis des ersten Gebetes, des
nicht erhörten und doch erhörten. Die Verlobung mit
Johanna v. Puttkamer ist doch gutenteils Werk und Ver-
22*
336 Eoerhard Gothein,
mächtnis der Freundin. Dann ist aber für diese kräf-
tigste Natur der Schmerz auch abgeschlossen, die Er-
innerung ungetrübt. Ich vermisse etwas bei Marcks,
eines der Kraftworte an die zu trüber SentimentaUtät
leicht geneigte Braut: Er wünsche nicht, daß Blancken-
burg ihre Augen als Gießkanne für seinen Schmerz be-
nutze.
Ist nun Marie v. Thadden von Marcks neu geschaffen
worden, so tritt doch deshalb die Braut nicht zurück;
im Gegenteil : ihre Gestalt tritt jetzt erst in die richtige
Beleuchtung. In den früheren Briefen an sie, wo man
Bismarck allein reden hört, wo er so oft in der Lage
ist, ihre Ängstlichkeit zu bekämpfen, die Schranken ihres
Gesichtskreises zu erweitern, überragt seine Persönlich-
keit die ihre zu gewaltig; in den späteren an sie sieht
man den Mann, der für die einfachen Freuden der Fa-
milie geschaffen ist, der in ihnen das ruhige Gegen-
gewicht zu den Kämpfen und Aufregungen eines stets
angespannten, leidenschaftlich erregten Lebens findet,
aber etwas hat man doch das Gefühl der Enge bei ihr,
wie es Bismarck selber liebevoll und humorvoll schildert.
Der Riese dehnt sich behaglich in den vier Wänden, an
die er überall mit Kopf und Schultern stößt. Man begreift
es ganz gut, daß er, völlig abgehärtet gegen die leisen
Spitzen der Schwiegermutter, Johanna nicht in die Gesell-
schaft einführt, selber aber „aus Gesundheitsrücksichten"
tanzt „wie ein Fähnrich", daß er ihr für Frankfurt die
einfachsten Instruktionen für das Benehmen als große
Dame erteilt. Auch später versteht man, wie wohl es
ihm in Biarritz wird im vertraulich harmlosen Verkehr
mit einer edlen Frau der hohen Aristokratie, die unbe-
engt auf den Höhen der Gesellschaft und der Kunst wie
selbstverständlich wandelt. Er atmet dort völlig freie,
geistige Luft, er genießt eine Erholungspause zwischen
zwei Kampfeszeiten. Er darf das in entzückenden Briefen
der eigenen Frau, die unterdessen krank zu Hause weilt,
schildern, ohne die Sorge, mißverstanden zu werden.
Eins freilich sah man stets, daß diese glaubensstarke
Frau auch den begeisterten Glauben an ihn besaß, daß
Bismarcks Jugend. 337
schon das Mädchen die Schatze, die er vor ihr aus-
schüttete, zu würdigen wußte, daß sie stets ein uner-
schütterlicher Grundpfeiler seines Lebens hheb; und die
hebenswürdigen Briefe, die Keudell von ihr mitteilt, zeigen
doch auch eine heitere Anmut des Familienverkehrs,
eine Herzlichkeit gegen Freunde und Hausgenossen, die
sich stets treu blieb. Jetzt, bei Marcks bleiben zwar auch
diese Züge; die Zaghaftigkeit ist freilich wohl begreif-
lich, denn der Löwe bleibt Löwe, auch wenn er sich
sanft geberdet wie ein Lamm; aber in ihrem Bilde wächst
alles und rundet sich. Schon in dem Mädchenkreise ist
Johanna, die Jüngste, doch die Kritische, Ernste, die dem
romantischen Überschwang des Phantasiespieles bei Marie
Ziel und Grenze setzt. Nicht nur Innigkeit, Zartheit und
feine Bildung, sondern auch ein heller Verstand und so-
gar mehr Weltfreude, als man nach dem Elternhause, in
dem die Kopfhängerei Familiensitte ist, erwarten sollte,
sprechen aus ihren Briefen, die bei Neuauflagen in Aus-
wahl den seinigen zugefügt werden könnten. Übrigens
haben in diesen grundtüchtigen, pietistischen Schlössern
die Frauen zwar bisweilen die Tüllkragen, aber weder
sie das Tanzen noch vollends die Männer die Ananas-
bowle für Sünde gehalten.
Die „Bekehrung" Bismarcks ist unzweifelhaft zum
Teil ein Werk der Liebe: In seinem bei aller Krafi-
äußerung als leer und namentlich als zwecklos empfun-
denen Treiben rührt ihn die Reinheit und Sicherheit
dieser in ihren Glauben befriedigten Frauenseelen und
reißt ihn hin - das ist auch ein „Erlebnis", um das jetzt
im Übermaße verwendete Wort zu gebrauchen. Marcks
hat aber völlig recht, daß das nicht das einzige Motiv
ist. Der psychologische Nachweis, wie aus ihm heraus
die Wandlung sich vollzieht, ist Marcks in allen wesent-
lichen Punkten gelungen. Schon in seinem Pantheismus
ist, sozusagen, ein heroischer Deismus zu erkennen:
dieser sich selbst und das Leben bejahenden Individua-
lität genügt es nicht, nur „Staub vom Rade des rollenden
Wagens" zu sein. Auch hier ist Bismarck überall originell.
Er konnte als Neubekehrter leidenschaftlicher Parteimann
338 Eberhard Gothein,
werden, aber den Jargon der Partei hat er nie gesprociien,
obwohl doch der fromme Jargon Parteikennzeichen ist.
Er konnte Pietist werden, weil der Pietismus die Indivi-
duaHtät zuläßt, ja fordert, nicht Orthodoxer, freilich noch
weniger Separatist. Es ist schon an sich merkwürdig,
daß sich an dem größten deutschen Staatsmann, der wie
keiner ein Mann der Tat war, auch zugleich das reich-
haltigste und genaueste Bild der religiösen Psychologie
entwerfen läßt. Späteren Zeiten wird dieses eine wich-
tige Urkunde zur Geschichte des protestantischen Emp-
findens sein, so protestantisch, daß man allerdings schon
aus dieser persönlichen Entwicklung vorhersagen kann,
daß dieser sonst so vielseitige Geist nie ein Verständnis
für das Wesen des Katholizismus erwerben konnte. Was
aber dieses Bild über das Typische weit hinaushebt, ist
der Reichtum der Züge: In Roons Leben ist das religiöse
Motiv noch viel stärker, aber es ist leidenschaftlich ein-
seitig, und es fehlt jede Entwicklung. Moltke hat nach
seinem Tode die Welt mit einem religiösen Bekenntnis
überrascht. Daß er in sich die Notwendigkeit empfand,
ein solches abzulegen, zeigt, wie stark auch in ihm das
religiöse Leben war. Aber dieser Mensch der strengen
Selbstzucht hat sich einen klaren, wohldisziplinierten Ratio-
nalismus, der gerade so viel Gefühlswärme besitzt, als
mit der Vernunft bestehen kann, erarbeitet, — nicht er-
kämpft. Bismarck dagegen hat gar kein Bedürfnis zum
Bekenntnis: wenn es in der Kriegsstimmung der ersten
Jahre anders scheint, so sind das scharfe Formulierungen
eines politischen Standpunktes, der sich mit der Hoff-
nung trägt, daß das Narrenschiff der Zeit am Felsen der
Kirche zerschelle, aber nicht Kundgebungen seines Innen-
lebens. Nur eine kurze Zeit seines Lebens hat es ihn
gedrängt, von seinem religiösen Leben zu reden, da tat
er es so reich, wie keiner der andern. Auch damals —
das möchte ich gegen Marcks festhalten — gibt es aber
noch einen andern Bismarck. Der Werbebrief in seinem
männlichen Ernst, mit der einzigen Mischung von Zurück-
haltung und Offenheit, ist freilich nicht nur ein diploma-
tisches Aktenstück — aber er ist es auch. Jedenfalls
Bismarcks Jugend. 339
entspricht er einem der mancherlei christhchcn Ideale:
ohne Falsch wie die Tauben, klug wie die Schlangen.
Das alles ist nun bei Marcks feiner und vollständiger,
als wir es bisher wissen konnten, dargestellt. Er spannt
unsere Erwartung, wie diese Seite des Innenlebens doch
auch in der spcäteren Zeit bisweilen zur Sprache kommen
wird. Denn die religiöse Entwicklung Bismarcks ist noch
nicht abgeschlossen; er hat ja nicht kapituliert mit jener
Bekehrung, sondern sich frei angeschlossen; er weiß in
der Erfurter Zeit bereits bei aller Bewunderung für Stahl,
daß er auch wieder von ihm abrücken werde. Wird uns
Marcks auch darüber Aufschluß geben können, wie und
wann Bismarck zu jener großen, auch den Protestantismus
in den welthistorischen Prozeß einordnenden Auffassung
gelangt, wie sie sich etwa in einem Brief an Motley aus-
spricht? Werden wir über den Bruch mit den Konser-
vativen, über den Kulturkampf und die „Ära Falk" auch
von dieser Seite Erklärungen erhalten? Schwerlich viele!
— Der Brief an Andrae-Roman ist ja ein Zeugnis, wie
gut protestantisch Bismarck seine Eigenart wahrte, ohne
mehr Worte zu machen als nötig. Aber Marcks wird
auch diese, für den Biographen so wichtige Seite mit
Liebe weiter verfolgen.
Eins tritt klar hervor: Die religiöse Wandlung bereitet
auch den Boden für Bismarck, den Politiker. Schon
treten bei Marcks die Persönlichkeiten der religionspoli-
tischen Gruppe, die zunächst die seine ist, die ihn bereits
durch den Mund Kleist-Retzows als „Otto den Großen,
Otto den Sachsen'- begrüßt, und die so schwere Ent-
täuschungen an ihm erleben sollte, deutlich hervor. Der
König bleibt noch im Hintergrunde; ihn wird das Jahr
1848 zeigen. Es wurde schon bemerkt, wie richtig Marcks
darin tut, die nüchterne politische Kleinarbeit pro nihilo,
die langen Verhandlungen über die Reform der Patri-
monialgerichte eingehend als Bismarcks erste politische
Lehrzeit zu verfolgen. Bismarcks Stellung im Vereinigten
Landtag liegt dann so klar, daß hier das Neue wesent-
lich in der sorgsamen Einzelkritik liegt, wie die Retuschen
an der berühmten ersten Rede, der Herausforderung, an-
340 Eberhard Gothein, Bismarcks Jugend.
gebracht sind, und eine wie sorgfältige Vorbereitung der
junge Parlamentarier seinen Reden zuteil werden ließ.
Marcks zeigt, wie Bismarck im Verlaufe des Land-
tages immer weiter nach rechts rückte, was zunächst
noch die natürliche Entwicklung eines rüstigen Kämpfers
ist, der seine Gegner gründlich geringschätzt. Wie es
Bismarck, als er geringschätzig den Staatsdienst ver-
lassen hatte, aussprach, bewährt es sich: er konnte nur
in einem Parlamente sich geltend machen und die ersten
Stufen, auf denen er emporstieg, legen. Die Bureau-
kratie hätte ihn erstickt — das wußte er — , in einem
Parlament mußte er sofort in den Vordergrund treten.
Er hat im Grunde den Boden dieses Kampfes immer
geliebt, so oft auch dieser Kampf darin bestand, die An-
sprüche dieses Parlaments zu dämpfen. Versetzt uns
nun auch Marcks letztes Kapitel, die Hochzeitsreise, die
sich von der anderer Sterblichen wenig unterscheidet,
nochmals zurück in eine Idylle, so weist doch jene Land-
tagszeit schon hinaus in eine andere Welt. Das Jahr
1848 sollte auch für ihn entscheidend werden; es riß
ihn, wie Marcks in seinen Schlußworten sagt, „hinaus in
das Leben des Allgemeinen, das Leben des Staates und
der Tat, das sein Schicksal war und nun sein Schicksal
blieb bis an seinen Tod".
Literaturbericht.
Universite de Paris. Bibliotltkque de la Faciilte des Lettres. XXV.
Melanges d'histoire ancienne. Paris, Felix Atcan. IQo*».
391 S.
Den Band eröffnet (S. 1—81) eine Abhandlung von O.
Bloch über M. Aemilius Scaurus, den princeps senatus von
109 bis 90 V. Chr. Sie läuft im wesentlichen auf eine „Ret-
tung" hinaus, gegenüber der tendenziösen Darstellung Sallusts
im Jugurtha. Mir scheinen die Ausführungen des Verfassers
durchaus überzeugend, und es ist zu bedauern, daß er auf
Scaurus' weitere politische Tätigkeit nicht näher eingegangen ist.
In dem zweiten Aufsatz (S. 85— 267) behandelt J. Car-
c opino die Geschichte des athenischen Ostrakismos. Dit-
Modalitäten des Verfahrens werden ausführlich dargelegt und
dann ebenso eingehend die einzelnen Fälle besprochen. Unter
dem Banne der Autorität des Aristoteles hält der Verfasser
an Kleisthenes als Urheber der Institution fest, trotz der
schweren Bedenken, die gegen diese Angabe sprechen und
durch Androtions Zeugnis gestützt werden. Die 6000 Stim-
men, die zur Gültigkeit des Ostrakismos erforderlich waren,
faßt Verfasser nicht als Gesamtzahl der abzugebenden Stimmen,
sondern als Stimmen der Majorität, so daß also nur der ver-
bannt worden wäre, dessen Namen auf wenigstens 6000 Tcn-
scherben stand. Aber die drei Zeugnisse, aus denen das her-
vorgehen soll (PolydeukesVIll,20, Schol. Aristoph. Ritter 855,
Philoch.fr. 79b), sind in Wahrheit ein einziges, da die beiden
anderen auf Philochoros zurückgehen; und ob Philochoros
wirklich gesagt hat, was der Verfasser ihn sagen läßt, ist
342 Literaturbericht.
keineswegs sicher, da wir seine Worte ja nur im Auszuge
haben. Dem gegenüber steht ein ganz i<lares, unzweideutiges
Zeugnis bei Plut. Arist. 7, und daß dieses das Richtige bietet,
folgt aus der Analogie der übrigen i'nftoi en' urdoi, aus statisti-
schen Gründen, und aus der bekannten Stelle Thuk. VIII,
72,1. Diese Stelle enthält ja eine Übertreibung; aber gar
so arg kann die Übertreibung nicht sein, sonst würde sie
sinnlos. Mit Recht hält der Verfasser an der GeschichtHch-
keit des Ostrakismos des älteren Alkibiades fest; er setzt
ihn, De Sanctis folgend (Riv. dl Fil. XX, 153) ins Jahr 485,
was ich ebenfalls für richtig halte, nur muß es sich dann
nicht um den Großvater, sondern um den Urgroßvater des
berühmten Alkibiades handeln. Dagegen möchte der Ver-
fasser den Ostrakismos Dämons aus der Geschichte strei-
chen: die Stelle der li^Jt]V(xic)v nolntia des Aristoteles, die
ihn erwähnt (27, 4) soll interpoliert sein. Hier kann ich
dem Verfasser nicht folgen; wenn er gesagt hätte, Aristo-
teles ist falsch berichtet gewesen, so ließe sich eher dar-
über reden. Denn allerdings ist es noch niemand gelun-
gen, einen Zeitpunkt anzugeben, an den dieser Ostrakismos
mit einiger Wahrscheinlichkeit gesetzt werden könnte; wie
denn überhaupt unsere ganze Überlieferung über Dämon voll
chronologischer Widersprüche ist. Aber w^ir wissen über die
innere Geschichte Athens bis 425 so wenig, daß es sehr be-
denklich ist, hier mit dem argumentum ex silentlo zu ope-
rieren. Sehr ausführlich wird endlich der letzte Ostrakismos,
der des Hyperbolos, behandelt; die Ausführungen des Ver-
fassers sind hier, wie überall, sehr anregend; näher darauf
einzugehen, ist an dieser Stelle kein Raum. Im ganzen ist
die Arbeit von Carcopino das Beste, was wir über den Ostra-
kismos besitzen.
Den Schluß des Heftes bildet eine Untersuchung von
L. Gernet über die Getreidezufuhr nach Athen (S. 271—391).
Dies Thema ist bis jetzt noch nie in solcher Ausführlichkeit
behandelt worden, und darum bleibt die Arbeit immerhin ver-
dienstlich, wenn auch die Ausführung sehr vieles zu wünschen
übrig läßt. Der Verfasser glaubt noch an die Sklavenzahlen
bei Athenäos; infolgedessen muß er für Athen einen Ge-
treidekonsum von 31/2—4 Millionen Medimnen annehmen, und
Alte Geschichte. 343
da er verständigerweise die Getreideproduktion von Attika,
abzüglich der Aussaat im Maximum zu 600 000 Medimnen
ansetzt, bleibt eine Einfuhr von mindestens 2 900000 Medimnen.
Das steht in schroffem Widerspruch zu der bekannten Stelle
des Demosthenes (g. Lept. 31), wonach der Import um die
Mitte des 4. Jahrhunderts nur gegen 800000 Medimnen be-
tragen hat. Aber gleichviel: Demosthenes war ja ein Ad-
vokat, und der braucht es mit der Wahrheit nicht so genau
zu nehmen. Auch habe ja der König des Bosporos, Leukon,
zwei Jahre vorher den Athenern 2 100000 Medimnen Getreide
geschickt (Strab. VII. 311), während die Einfuhr aus dem Bos-
poros, nach Demosthenes, nur 400 000 Medimnen betragen
hätte. Aber die Angabe Strabons bezieht sich keineswegs
auf ein einzelnes Jahr, sondern es handelt sich um die ge-
samte Menge Getreides, das Leukon während seiner Regie-
rung, oder bis zu einem bestimmten Jahre seiner Regierung,
den Athenern zum Geschenk geschickt hatte. Ich bezweifle
sehr, daß die gesamte Getreideproduktion des bosporani-
schen Reiches viel über 2 000000 Medimnen betragen hat;
wenigstens hat später Mithradates Eupator nicht mehr als
180 000 Medimnen aus dem Reiche gezogen (Strab. a, a. 0.), und
das war doch wahrscheinlich der Ertrag eines Zehnten. Auch
hat Demosthenes, der für Leukon sprach , den Betrag der
Getreideeinfuhr aus dem Bosporos jedenfalls nicht zu niedrig
angegeben; und ebenso sicher ist es, daß der Bosporos das
für Athen wichtigste Getreideimportiand bildete. Also Demo-
sthenes' Angabe ist jedenfalls annähernd' richtig. Das mag
zur Charakterisierung der Methode und des wirtschafts-
geschichtlichen Verständnisses des Verfassers genügen. Auch
sonst finden sich sehr merkwürdige Behauptungen, z. B. (S. 353) :
Inutile de rappeler que, dans l'antiquite grecque, c'est une
pratique erigee en Systeme que la capture des vaisseaux de
commerce; (S. 385): La clti est une entreprise de guerre qui
sert au ravitaillement des siens. Es wäre ganz überflüssig,
auf die Ergebnisse einzugehen, die aus solchen Prämissen
gewonnen werden.
Rom. Beloch.
344 Literaturbericht.
Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der pohtischen Geschichte.
Von Hans Delbrück. I. Teil. Das Altertum. 2. neu durch-
gearbeitete und vervollständigte Auflage. Berlin, Georg
Stilke. 1908. XIV u. 608 S.
Wenige Bücher, die in den letzten Jahren erschienen sind,
haben unsere historische Erkenntnis so gefördert, wie Del-
brücks „Geschichte der Kriegskunst". Hier wird zum ersten-
mal gegeben, was uns bis dahin ganz fehlte, eine Darstellung
der gesamten Kriegsgeschichte des Altertums und Mittelalters
von einheitlichen Gesichtspunkten aus und von einem Manne,
der der militärischen wie der historisch-philologischen Seite
seiner Aufgabe in gleicher Weise gewachsen ist. Daß dabei
die Kriegsgeschichte zum großen Teil eine ganz andere Ge-
stalt annehmen mußte als in unseren bisherigen Darstellungen,
liegt in der Natur der Sache, und es hat denn auch, wie
immer wo etwas neues geboten wird, an lebhaftem Wider-
spruch nicht gefehlt. Umlernen zu müssen, ist unbequem:
und sehr vielen unserer Philologen und sog. Historikern, die
ja in ihrer Mehrzahl, wenigstens was das Altertum angeht,
nichts weiter sind als bloße Philologen, geht bei ihrem Bil-
dungsgang überhaupt die Fähigkeit ab, die Ausführungen des
Verfassers auch nur zu verstehen. Es ist sehr begreiflich,
wenn Leute, die in taktischen und strategischen Dingen
kein Urteil haben, dem Verfasser einen Vorwurf daraus
machen, daß er den Quellen nicht immer blind gefolgt ist;
andere werden vielleicht sagen , daß er hier und da in der
Kritik noch weiter hätte gehen können, namentlich Polybios
gegenüber. Denn Polybios wird noch immer als Quelle weit
überschätzt, während er doch in der ganzen ersten Hälfte
seines Werkes nichts gibt als Auszüge aus seinen Vorlagen,
entstellt durch gelegentliche Flüchtigkeiten beim Exzerpieren,
Kontaminationen und vor allem sein ewiges Besserwissenwollen.
Nur das VI. Buch bildet eine Ausnahme: hier schöpft der
Verfasser aus erster Hand, und dasselbe gilt auch von der
zweiten Hälfte des Werkes, von der wir aber nur dürftige
Trümmer besitzen. Doch darüber an anderer Stelle.
Ein besonderes Verdienst D.s besteht darin, daß er die
Wichtigkeit der Heereszahlen energisch betont hat und überall
bemüht gewesen ist, hier zu konkreter und kritisch begrün-
Alte Geschichte. 345
deter Anschauung zu gelangen, während bisher auf diesem
Gebiete der roheste Empirismus herrschte und die wider-
sinnigsten Angaben gläubig hingenommen wurden. Ich brauche
nicht zu bemerken, daß ich hier auf demselben Boden stehe
wie der Verfasser; habe ich doch meine „Bevölkerung" zum
Teil eben zu dem Zwecke geschrieben, für solche Unter-
suchungen die Grundlage zu schaffen. Im ganzen kann ich
D.s Ergebnissen durchaus zustimmen, wenn ich auch im ein-
zelnen manches anders fassen würde. So glaube ich, daß
Xerxes' Heer doch stärker gewesen sein muß, als D. an-
nimmt; denn eben die maßlosen Übertreibungen in unseren
Quellen geben den Beweis, daß es das bei weitem größte
Heer war, das die Griechen bis dahin gesehen hatten. Auch
scheint es mir sehr unwahrscheinlich, daß Xerxes geglaubt
haben sollte, mit nur 15—20000 Mann (Delbrück S. 103) ein
Land wie Griechenland erobern zu können. Umgekehrt
hätte D. an der polybianischen Angabe, die Römer hätten bei
Cannä 86000 Mann gezählt, nicht festhalten sollen; die Zahl
stammt aus karthagischer Quelle und ist dann von den römi-
schen Annalisten übernommen worden, vielleicht eben aus
Polybios. D. hat sich dadurch das richtige Verständnis
der Schlacht verschlossen. Doch das kann erst an anderer
Stelle näher begründet werden, überhaupt ist es mit der
Kritik von Fall zu Fall nicht getan ; wir brauchen eine syste-
matische Untersuchung des ganzen aus dem Altertum vor-
liegenden Materials, wie sie D. im Rahmen seines Werkes
natürlich nicht geben konnte.
Auch sonst kann eine allgemeine Geschichte der Kriegs-
kunst nicht genügend ins einzelne gehen, um überall zu end-
gültigen Ergebnissen zu gelangen. Man sollte eigentlich über
eine Schlacht nur dann schreiben, wenn man das Schlacht-
feld selbst gesehen hat; denn auch die besten topographi-
schen Aufnahmen vermögen die Autopsie nicht zu ersetzen,
und für sehr viele Schlachtfelder des Altertums fehlt es über-
haupt an genügenden Karten. Hier hat Kromayer eingesetzt
und für die Perserkriege Grundy; erst wenn in derselben
Weise alle antiken Schlachtfelder erforscht und aufgenommen
sein werden, wird eine Kriegsgeschichte geschrieben werden
können, die allen Anforderungen entspricht. D. läßt diesen
346 Literaturbericht.
Arbeiten nicht volle Gerechtigkeit widerfahren, Kromayer
und Grundy freilich D.s bahnbrechender Leistung ebenso-
wenig. Wir anderen können uns freuen, daß die Aufgabe
von beiden Seiten her, von oben und unten, gleichzeitig in
Angriff genommen ist.
Auf Einzelheiten einzugehen, hätte hier keinen Zweck,
denn der Verfasser hat zwar die Ergebnisse der seit dem Er-
scheinen der ersten Auflage herausgekom.menen Untersuchun-
gen in sein Buch eingearbeitet, soweit sie ihm beachtenswert
schienen, oder sich polemisch mit ihnen auseinandergesetzt,
im ganzen aber ist der Band geblieben, wie er w^ar. Die
wesentlichste Änderung betrifft die älteste römische Kriegs-
verfassung, die jetzt nach dem Buche von Francis Smith,
Die römische Timokratie (Berlin 1906), dargestellt wird.
Gewiß wird jeder Leser, auch wer prinzipiell auf demselben
Standpunkte steht wie der Verfasser, manches anders gefaßt
oder näher ausgeführt wünschen. Doch darauf kommt es bei
einem solchen Werke sehr wenig an. Mit Recht sagt der
Verfasser am Schluß der Vorrede zu der neuen Auflage : „Wie
mir selbst das Werk aus der Gesamtanschauung der Entwick-
lung der Kriegskunst erwachsen ist, so kann auch nur der-
jenige den vollen wissenschaftlichen Gewinn aus ihm ziehen,
der es nicht bloß als alter, mittlerer oder neuerer Histo-
riker benutzt, sondern es im ganzen nimmt als eine Forschung
zur Weltgeschichte."
Rom. Beloch.
Antike Schlachtfelder in Griechenland. Bausteine zu einer antiken
Kriegsgeschichte. Von Johannes Kromayer. 2. Bd. Die
hellenistisch -römische Periode: von Kynoskephalae bis
Pharsalos. Mit 12 lithographischen Karten, 11 Beikarten,
2 Skizzen im Text und einer Tafel in Lichtdruck. Berlin,
Weidmann. 1907.
Dem im Jahre 1903 erschienenen ersten Bande seiner an-
tiken Schlachtfelder in Griechenland hat Kromayer nach vier
Jahren einen zweiten Band folgen lassen, der sich gleichfalls
auf die Ergebnisse der Expedition gründet, welche der Vf.
im Frühjahre 1900 teilweise zusammen mit Oberst Janke und
Alte Geschichte. 347
Hauptmann Goeppel ausgeführt hat, der aber in vieler Beziehung
darüber hinausgreift. Wie der erste Band, der die Schlachten
bei xMantinea (362 und 207 v. Chr.), Chaeronea (338) und Sel-
lasia (221) betrifft, sehr anregend gewirkt und zu einer An-
zahl auch in dieser Zeitschrift behandelter Kontroversen An-
laß gegeben hat, so erregt auch der zweite Band, der die
Kämpfe des zweiten und dritten makedonischen und des
syrisch-römischen Krieges, die Feldzüge Sullas in Griechen-
land und die Schlacht bei Pharsalos zum Gegenstand hat, das
lebhafteste Interesse. Denn der Vf. bietet außerordentlich viel
Neues und weicht in seiner Auffassung der militärischen und
politischen Vorgänge, insbesondere des zweiten vorchrist-
lichen Jahrhunderts, die er am eingehendsten behandelt, sehr
erheblich von allen seinen Vorgängern ab. Der Versuch, die
kriegerischen Ereignisse im einzelnen zu lokalisieren und die
örtlichen Verhältnisse zur Erläuterung und Ergänzung der
Überlieferung zu verwerten, war meistens nicht angestellt
worden, weil die Quellen und Hilfsmittel dazu entweder nicht
zu Gebote standen oder nicht ausreichend erschienen und die
eigene Anschauung der in Betracht kommenden Örtlichkeiten
fehlte. Allerdings hatten Forschungsreisende wie Oberst Leake
und Heuzey auch die Fragen nach der Örtlichkeit und dem
Verlauf der kriegerischen Ereignisse in den von ihnen be-
suchten Gegenden zum Teil sehr eingehend erörtert, aber ihre
meist schwer kontrollierbare Lokalisierung und Auffassung
war doch nicht so recht zur Geltung gelangt, über Lage und
Beschaffenheit der antiken Kriegsschauplätze in Nordgriechen-
land, Makedonien und Kleinasien besteht, von wenigen Aus-
nahmen abgesehen, große Unsicherheit. Hier versucht nun
der Verfasser Wandel zu schaffen, indem er nicht allein die
Ergebnisse der planmäßig von ihm selbst und seinen Reise-
begleitern durchgeführten Untersuchungen besonders wichtiger
Punkte wie Kynoskephalae, Magnesia, Pydna, Thermopylae
und Pharsalos mitteilt, sondern das gesamte geographische
Material, welches über die in weiterem Umfange in Betracht
kommenden Landschaften und Örtlichkeiten existiert, auch
ungedruckte Aufnahmen, die er sich zu verschaffen wußte,
in möglichst erschöpfender Weise verwertet. So war es
eigentlich selbstverständlich, daß der Vf. besonders in den
348 Literaturbericht.
topographischen Fragen über seine Vorgänger vielfach hinaus-
gehen und sehr viel Neues mitteilen konnte.
K. geht bei seinen Untersuchungen von der jeweiligen
Kriegslage aus, die nach ihrer strategisch-politischen Seite
entwickelt wird, und leitet daraus die für die beiden krieg-
führenden Parteien sich ergebenden militärischen Aufgaben
ab. Wie im ersten Bande geschieht dies auch hier im zweiten
unter besonderer Betonung der theoretischen Gesichtspunkte
vornehmlich nach Clausewitz und mit Heranziehung von
Parallelen aus der neueren Kriegsgeschichte. Alsdann werden
die einzelnen militärischen Vorgänge verfolgt, auf Grund des
geographischen und topographischen Materials näher bestimmt,
und schließlich wird der Versuch gemacht, ein anschauliches
Bild der Hauptereignisse zu entwerfen, sowie Erfolg und Miß-
erfolg militärisch zu erklären. Dabei wird das Verfahren oder
Verhalten der leitenden Führer zumeist einer eingehenden Kritik
unterzogen. Gegen diese Methode ist im allgemeinen wohl
nichts einzuwenden, und die Bedenken, die sich dem Leser
des Buches aufdrängen, richten sich vielmehr gegen die Aus-
dehnung der Grenzen des wirklich Feststellbaren und Wissens-
möglichen, welche der Vf. sowohl in den theoretischen Be-
trachtungen wie in den geographischen und topographischen
Feststellungen für zulässig hält.
Mit großer Bestimmtheit pflegt K. die Ergebnisse seiner
Betrachtungen und Feststellungen auszusprechen; offenbar ist
er selbst von ihrer Richtigkeit sehr fest überzeugt. Für den
Leser hat diese bestimmte, den Indikativ des Präsens be-
vorzugende Form etwas Bestechendes, und man folgt dem
Verfasser zuerst willig auf seinen sehr klar dargestellten,
zumeist einleuchtenden Gedankengängen, auch wenn sie zu-
weilen etwas gar zu breit ausgeführt sind. Aber diese über-
zeugende Wirkung der Hauptdarstellung hält nicht an, und
daran ist zunächst etwas Äußerliches, die Ökonomie des
Buches, schuld. Zu den Darlegungen im Texte bieten näm-
lich die Anmerkungen keineswegs bloß die Belege, sondern
oft sehr nötige Ergänzungen, es wird vielfach hin und
herverwiesen, und zu den einzelnen Abschnitten gehören
wieder Anhänge mit Übersetzungen der Quellenstellen und
Beilagen über die Chronologie der Ereignisse, die Heeres-
Alte Geschichte. 349
stärken, Kritik der Quellen u. a., die viele Dinge enthalten,
welche zum vollen Verständnis und zur kritischen Würdigung
des Haupttextes unentbehrlich sind. Und wer sie sich dann
im einzelnen überlegt, dem ergeben sich hinterdrein die Zweifel
an der Richtigkeit der oben in apodiktischer Form aus-
gesprochenen Tatsachen, und der ganze Bau kommt dadurch
ins Schwanken. Ich kann diese Anordnung für den vorliegen-
den Gegenstand nicht glücklich finden und würde es vor-
gezogen haben, wenn die Probleme als solche in analytischer
Form entwickelt und im Texte selbst alles von vornherein
zur Sprache gebracht würde, was zur Beurteilung der Sache
wichtig ist, vor allem die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit
der Überlieferung, wovon doch in erster Linie die Bestimmung
der Grenzen des Feststellbaren abhängt. Denn die Dinge
sind wirklich vielfach noch recht probleinatisch, trotz der
Bestimmtheit, mit der der Vf. seine Ansichten darüber aus-
spricht. So hängt, um gleich aus dem ersten Abschnitt ein
Beispiel anzuführen, die ganze Rekonstruktion des Feldzuges,
den Sulpicius Galba im Jahre 199 gegen Makedonien gerichtet
hat, von der Angabe des Livius über das erste Standlager
der Römer ad Lyncum ab. Der Vf. erklärt von vornherein,
nur die Ebene von Monastir, das Herz der Landschaft Lyn-
kestis, die von den Alten in der Regel Lynkos genannt wird,
könne damit gemeint sein. Aber ob an der Liviusstelle Lyn-
cus der Landschaftsname ist oder einen Ort bezeichnet, läßt
sich mit Sicherheit nicht ausmachen, und wenn die Landschaft
gemeint ist, so könnte gerade der Ausdruck ad Lyncum nur
von der Grenze, nicht aber von dem Zentrum des Landes,
der Ebene von Monastir, verstanden werden. In solchen und
ähnlichen Fällen muß man m. E. lieber zunächst auf Fest-
stellungen verzichten und abwarten bis durch die weitere Er-
forschung des Landes sicherere Anhaltspunkte gewonnen sind.
Damit daß eine bestimmte Operation dem Vf. als die unter
den von ihm angenommenen Umständen militärisch einzig
richtige erscheint, ist doch noch lange nicht bewiesen, daß sie
wirklich ausgeführt worden ist. Als ob über das, was mili-
tärisch richtig ist, nicht die Ansichten schon der zunächst Be-
teiligten vermutlich auseinandergegangen wären und alb ob
die Ausführung des etwa beschlossenen nicht durch uns un-
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Rd. 23
350 Literaturbericht.
bekannte Zufälligkeiten verhindert worden sein könnte! Von
theoretischen Argumenten macht der Vf. m. E. einen viel zu
weitgehenden Gebrauch.
Mit dem angeführten Beispiel soll keineswegs gesagt sein,
daß alle oder auch nur die meisten topographischen Fest-
stellungen des Vf. ebenso problematisch seien. Die Örtlich-
keitengerade der bedeutendsten Schlachtendes 2. Jahrhunderts
genauer und sicherer zu bestimmen, dürfte K. wirklich ge-
lungen sein. Das gilt zunächst von Pydna, denn man muß
es dem Vf. glauben, daß in dem verhältnismäßig sehr be-
schränkten Gebiet, in dem das Schlachtfeld zu suchen war,
tatsächlich keine andere örtlichkeit zu den hier sehr be-
stimmten Voraussetzungen paßt. Auch Ed. Meyer weicht in
seiner vor kurzem in den Sitzungsberichten der Berliner
Akademie (1909 XXXI) erschienenen, erneuten Behandlung der
Schlacht bei Pydna nicht hinsichtlich des Schlachtfeldes, son-
dern nur in der Rekonstruktion des Schlachtbildes von K. ab.
Auch von Kynoskephalae und Magnesia ist ein hoher Grad
von Wahrscheinlichkeit erreicht, und jedenfalls hat der Vf.
gezeigt, daß eine Vereinigung der scheinbar widersprechenden
Quellen über den Verlauf dieser letzteren Schlacht sehr wohl
möglich ist und daß man keineswegs daran zu verzweifeln
braucht, den Verlauf des Kampfes der Hauptsache nach zu
verstehen. Mag also in den topographischen Ansätzen auch
noch recht vieles zweifelhaft sein, die Fülle des neu bei-
gebrachten Materials und die mit großem Scharfsinn durch-
geführten Untersuchungen sind doch von großem, bleibendem
Wert.
Bei der Behandlung der Kriege des 2. Jahrhunderts, für
welche die verhältnismäßig reiche, auf Polybius zurückgehende
Überlieferung vorliegt, hat K. sich nicht auf die militärischen
Vorgänge beschränkt, sondern seine Betrachtungen auch auf
die jeweilige politische Situation ausgedehnt und hierüber
vielfach neue Auffassungen entwickelt. Von der Berück-
sichtigung der politischen Verhältnisse aus kommt er dabei
insbesondere zu einer von Mommsen und andern abweichen-
den, wie er meint, unparteiischeren und den Besiegten ge-
rechter werdenden Beurteilung der hellenistischen Kriegs-
führung dieser Zeit. In erster Linie handelt es sich dabei um
Alte Geschichte. 351
Perseus und um dessen schwächliches Verhalten im 3. Make-
donischen Krieg. Der Vf. meint, der König habe eine römische
Niederlage um jeden Preis vermeiden wollen, um sich die
Aussicht auf den von ihm ersehnten glimpflichen Frieden
nicht zu verscherzen, ja einen Sieg seiner Waffen fast mehr
als die eigene Niederlage gefürchtet. Diese aus der politischen
Lage versuchte Rechtfertigung des Perseus wird schwerlich als
unparteiisches Urteil angenommen werden, sondern höchstens
als eine Verteidigung, die für mildernde Umstände plädiert.
Auch nach K.s Darstellung ist Perseus seiner Krone doch
nicht wert gewesen, und wenn die Zeitgenossen, wie Polybius,
den König auch in seinen militärischen Leistungen ungünstiger,
als vielleicht berechtigt war, beurteilt haben, so war das die
natürliche Folge seines erbärmlichen politischen Verhaltens.
Freiburg i. B. Ernsl Fabricius.
Jonia and the East. Six lectures delivered before the University
of London by David G. Hogarth. Oxford, Clarendon
Press. 1909. 117 S.
Der Wert dieser Vorträge beruht auf der Zusammenstel-
lung des archäologischen Materials, bis auf die Ergebnisse
der letzten Ausgrabungen hinab; leider fehlen alle Literatur-
nachweise, was den Nutzen des Buches für jeden, der niclit
spezieller Fachmann ist, sehr beeinträchtigt. Der Fachmann
aber lernt nicht eben viel neues. Daß die frühe Kulturblüte
loniens zum großen Teil dem lebhaften Verkehr mit dem
Osten verdankt wird, wußten wir; daß die Phöniker dabei
nur eine sehr bescheidene Rolle gespielt haben, wird mehr
und mehr anerkannt, und auch auf die Wichtigkeit, die neben
dem Seeverkehr die „Überland-Route" durch Kleinasien ge-
habt haben muß, ist schon längst hingewiesen worden (vgl.
z. B. meine Gesch. I, 71); das letztere bleibt freilich auch
heute noch eine bloße Vermutung, da das innere Kleinasien
prähistorisch noch immer eine terra incognila ist. Neben
diesen sehr verständigen Dingen stehen nun freilich Behaup-
tungen ganz anderer Art, wie z. B. daß das phrygische Alpha-
bet älter sei als das griechische, daß die Phöniker erst 479
Kition auf Kypros besiedelt hätten, oder gar daß die Griechen,
wenigstens die Dorier und loner, erst am Anfang der Eisen-
23*
352 Literaturbericht.
zeit aus Mitteleuropa in Griechenland eingewandert wären
und dort die Sprache der Urbevölkerung angenommen hätten.
Doch einem Prähistoriker wird man so etwas gern zugute
halten. Weiter erfahren wir, daß es in Deutschland eine
Historikerschule gegeben hat of which Biisolt was one of the
most able leaders. Ich denke , niemand wird sich darüber
mehr wundern als „Büsolt" selbst.
Rom. Beloch.
E, Cavaignac, Etudes sur l'histoire financiere d'Athenes au
K« siede. (Bibliotheque des Ecoles franpaises d' Äthanes et
de Rome, fasc. 100.) Paris, Fontemoing. 1908. LXXV u.
192 S.
Verfasser ist Epigraphiker, während finanzgeschichtliche
Studien ihm offenbar ferner liegen. Dem entsprechend ist
denn auch der epigraphische Teil bei weitem das Beste an
dem Buche; und was wir von der Finanzgeschichte Athens
im 5. Jahrhundert wissen, beruht ja in erster Linie auf den
Inschriften. Die Einleitung gibt eine Übersicht über dieses
Material, die um so dankenswerter ist, als die Supplemente
zum 1. Bande des Corpus Inscriptionum Atticarum bekannt-
lich sehr unübersichtlich sind und außerdem seit 1891 zu er-
scheinen aufgehört haben. Ganz besonders erwünscht ist
auch die Beigabe von Schriftproben einer Reihe der wichtig-
sten Urkunden, woran die Herausgeber des Corpus nicht ge-
dacht haben. Ferner erhalten wir auf Tafel 1 und S. XLVII
Herstellungen der Tributlisten aus 425/24 und den folgenden
Jahren und auf Tafel II den Versuch der Herstellung der Bau-
rechnung eines Tempels, an dem von 447 bis 432 gebaut
worden ist und den man deswegen für den Parthenon hält;
hier sind auch einige unedierte Fragmente herangezogen.
Nicht ganz so befriedigend sind die finanzgeschichtlichen
Untersuchungen, die den hauptsächlichsten Inhalt des Buches
bilden. Allerdings findet sich auch hier manches Gute. So
hat der Verfasser unbedingt recht, wenn er gegen Eduard
Meyer darlegt, daß ein irgend nennenswerter Schatz der
Athena zur Zeit der Perserkriege noch nicht vorhanden ge-
wesen sein kann, und daß der Bundesschatz bei seiner Über-
führung von Delos nach Athen schon recht ansehnlich ge-
Alte Geschichte. 353
wesen sein muß, sonst hätte die Überführung^ ja keinen Zweck
gehabt. Auch die Schwierigkeit, die in der Angabe des Thu-
kydides Hegt, oder sagen wir besser, unseres Thukydides-
Textes, der Schatz hätte einige Jahre vor dem Beginn des
Peloponnesischen Krieges seinen Maximalbetrag mit 9700 Ta-
lenten erreicht, hat der Verfasser richtig erkannt; ich be-
zweifle aber, daß seine Lösung vielen Beifall finden wird.
Er will nämlich Thuk. 11, 13, 3 nach Schol. Aristoph. PIiil.
1193 korrigieren, obgleich doch dieses Scholion nicht einmal
verständliches Griechisch redet und also ganz sicher korrupt
ist. Auch in der Behandlung von CIA. 1, 32 ist er nicht kon-
sequent; er setzt nämlich das Dekret des Kallias auf der
Vorderseite dieses Steines in 434/33, das Dekret auf der Rück-
seite dagegen nach dem Nikias-Frieden, während doch dieses
zweite Dekret auf eine Finanzmaßregel (die Rückzahlung von
200 Talenten an den Schatz der „anderen Götter") Bezug
nimmt, die in dem Dekret des Kallias angeordnet wird; es
ist also klar, daß beide Dekrete derselben Zeit angehören.
Mir scheint nach wie vor evident, daß auch das Dekret des
Kallias in die Zeit nach dem Nikias-Frieden gesetzt werden
muß; was ich Rh. Mus. 43, S. 113 ff. darüber geschrieben
habe, ist nicht widerlegt worden und kann jetzt durch neue
Beweise gestützt werden. Auf eine andere Grundfrage ist
der Verfasser überhaupt nicht näher eingegangen, die Frage
nämlich, ob es sich in den erhaltenen Rechnungen der Schatz-
meister der Athena um Anleihen bei dem Schatze der Göttin
handelt oder um Staatsgelder, die von den Schatzmeistern
der Göttin verwaltet wurden. Auch wenn er die Frage im
ersteren Sinne für erledigt hielt, hätte er die Beweise geben
müssen; er würde dann vielleicht gesehen haben, daß die
Sache doch nicht so einfach liegt.
Weiter wird der Versuch gemacht, die Einnahmen und
Ausgaben Athens während des Peloponnesischen Krieges
Jahr für Jahr zu berechnen. Unser Material reicht dazu bei
weitem nicht aus. Wir können wohl innerhalb einer gewissen,
nicht zu weiten Fehlergrenze ermitteln, was der ganze Krieg
und jeder seiner drei Hauptabschnitte gekostet haben; ich
habe diese Rechnung schon vor langen Jahren gegeben {Rh.
Mus. 39, S. 244 ff.). Und für historische Zwecke ist das auch
3r-i4 Literaturhcricht.
vollständig genügend. Was darüber hinausgeht, ist leere
Spielerei.
In einem Anhang behandelt der Verfasser die Frage nach
der Bevölkerung von Attika im 5. Jahrhundert; daß ein so
kompliziertes Problem nicht cn pas^cnit au[ 15 Seiten zu lösen
ist, liegt auf der Hand. Persönlich bemerke ich nur, daß es
mir nie in den Sinn gekommen ist, bei Thuk. II, 13, 8 16 000
in OOOO zu korrigieren, wie der \'erfasser mir imputiert (S. 166);
hätte er sich die Mühe genommen, mich ordentlich zu lesen,
so würde er gesehen haben, daß ich diesen Ausweg nur zur
Diskussion stelle, selbst aber sehr weit davon entfernt bin,
ihn anzunehmen (vgl. Klio V, S. 369 A.). Kaum besser ist
der zweite Exkurs: über das Münzwesen des attischen Reiches.
Neues lernen wir daraus nicht ; wohl aber überrascht es, im
Tciblean des monnaies des allies Melos und Knosos aufge-
führt zu finden (S. 179).
Auffallend bleibt es bei einem französischen Buche, daß
der Verfasser so wenig Sorgfalt auf die Form verw'endet hat;
die Darstellung ist schwerfällig und sehr unübersichtlich,
selbst das Inhaltsverzeichnis ganz ungenügend. Auch seine
Vorgänger zu nennen, denen er doch so viel verdankt, liat
der Verfasser nur ausnahmsweise für nötig gehalten.
Rom. Beloch.
Poiizzoles Antique (liistoire et topograpliie) par Charles Dubois.
Bibliotheqiie des Ecoles franfaises d'Atlienes et de Roine,
fasc. 9S. Paris, Fontemoing. 1907. XI u. 432 S.
Seit ich, vor jetzt gerade 30 Jahren, zu einer wissen-
schaftlichen Topographie des alten Puteoli den Grund gelegt
habe, sind wichtige archäologische Entdeckungen dort nicht
gemacht worden. So stimmt denn das Bild, das Dubois von
der Stadt und ihrer Entwicklung entwirft, mit dem damals von
mir gezeichneten in allem wesentlichen überein, nur daß der
Verfasser, der Puteoli einen ganzen Band widmet, natürlich
viel mehr ins einzelne gehen konnte. Die einzelnen Gebäude,
von denen Reste erhalten sind, werden ausführlich beschrieben
und die Beschreibungen durch Ansichten und Pläne erläutert.
Nur hätte näher auf die baugeschichtlichen Fragen eingegangen
werden sollen, die doch gerade das sind, was uns bei den
Alte Geschichte. 335
Monumenten liauptsächlich interessiert. So füllt die Beschrei-
bung des sog. Serapistempels fast 30 Seiten, wir erfahren
aber nicht, wann er erbaut ist und welche Veränderungen
etwa an der ursprünglichen Konstruktion vorgenommen sind.
Offenbar ist das ein Gebiet, auf dem der Verfasser, der, wie
wir aus der Vorrede sehen, von wirtschaftsgeschichtlichen
Gesichtspunkten aus an seine Aufgabe herangetreten ist, sich
nicht recht zu Hause fühlte.
Die Großstadt Puteoli ist nie ummauert gewesen, und
infolgedessen können wir den Umfang des von Häusern be-
deckten Raumes nur ganz im groben bestimmen. Verfasser
dehnt ihn viel zu weit aus; er hat nicht erwogen, daß das
Amphitheater an der Peripherie der Stadt errichtet sein muß
zur Zeit seiner Erbauung also, d. h. in der zweiten Hälfte
des 1. Jahrhunderts, der größten Blütezeit der Stadt, reichte
die zusammenhängend bebaute Fläche nur bis hierher. Daß
auch noch weiter landeinwärts zahlreiche Ruinen sich finden,
ist kein Gegenbeweis; es handelt sich um V^illen und zerstreute
Gebäude. Im Westen bildet der Circus die Grenze, und zwar
natürlich das der Stadt zugekehrte Ostende, nicht das West-
ende, wie der Verfasser will. Das wird durch die Peutinger-
sche Tafel bestätigt, die 4 Milien von Cumä nach Puteoli
rechnet, nämlich 3 bis in Vinias, und dann noch co, d. h.,
wie Cuntz gezeigt hat, 1000 Schritt (~) bis Puteoli. Verfasser
hat, ohne die Arbeit von Cuntz zu kennen, in der Sache zwar
ebenfalls das Richtige gesehen (S. 241, 6), gibt es aber, da
er die Bedeutung von co nicht erkannt hat, mit einem peut-
etre, und spricht auf S. 233 so, als ob die Tafel 3 Milien als
Distanz von Cumä nach Puteoli gäbe. Es muß also dabei
bleiben, daß die eigentliche Stadt Puteoli nur etwa 80 ha
(Campanien 2459) oder, wenn wir sie längs des Strandes
sich auf beiden Seiten recht weit ausdehnen lassen, vielleicht
100 ha bedeckt hat, was auf eine Bevölkerung von etwa
30—40000 Einwohner schließen läßt; einschließlich der Vor-
städte mögen es immerhin 50000 gewesen sein.
Über die äußere Geschichte der Stadt gibt der Verfasser
kaum etwas neues. Sehr wertvoll ist dagegen der Abschnitt
über Handel und Industrie; hier wird das gesamte epigra-
phische Material aus allen Teilen des römischen Reiches
356 Literaturbericht.
herangezogen, und so ein Bild gewonnen, wie wir es bisher
in dieser Vollständigkeit noch nicht besaßen. Gut ist auch
das Kapitel über die Kulte; nur hätte in einer so ausführ-
lichen Monographie über das Fest der Evöhßuu wohl etwas
mehr gegeben werden können als die kurze Bemerkung auf
S. 146.
Den Schluß des Bandes bilden Anhänge über die Villen
von Puteoli und Bajä (ungenügend), über die Mineralquellen
und eine sehr dankenswerte Zusammenstellung der in Pozzuoli
gefundenen Skulpturen, Bronzen, Vasen und sonstigen kleine-
ren Altertümer. Der beigegebene Plan (1 : 12500) ist recht
brauchbar, nur sollte die Nomenklatur reicher sein; auch wäre
ein zweiter Plan der eigentlichen Stadt in größerem Maßstabe
sehr erwünscht gewesen.
Das Buch ist eine sehr gute und nützliche Materialien-
sammlung; zu neuen Ergebnissen freilich ist der Verfasser
kaum gelangt. Sollte über Puteoli wirklich nichts mehr zu
sagen sein ?
Rom. Beloch.
Ralph van Deman Magotfin, A Study of the Topography
and Municipal History of Praeneste. John Hopkins Uni-
versity Studies in historical and political science. Series
XXVI, No. 9, 10. Baltimore, The John Hopkin Press. 1908.
101 S.
In knapper Form gibt der Verfasser eine recht gute Über-
sicht der Topographie des alten Präneste. Leider ist kein
Plan beigegeben, was um so mehr zu bedauern ist, als die
Pläne bei Fernique und Marucchi ganz ungenügend sind und
der Verfasser den besten existierenden Stadtplan zu seiner
Verfügung hatte. Er verspricht allerdings, diesen Plan in
einigen Jahren zu veröffentlichen (S. 31), aber das ist ein
schlechter Trost, und er hätte besser getan, seine ganze
Arbeit bis dahin zurückzuhalten.
Der zweite Abschnitt des Buches handelt von der Ver-
fassung der Stadt. Verfasser zeigt, daß die Altbürger auch
nach der Kolonisation durch Sulla zu Ehrenstellen gelangen
konnten. Auf die Frage, wie lange Präneste, seit es durch
Tiberius wieder zum Municipium geworden war, in dieser
Urchristentum. 3ö7
Stellung geblieben ist. wird nicht eingegangen. Auch finden
sich in diesem Teil manche unrichtige Behauptungen, wie
z. B. daß die Bewohner von Präneste 215 das ihnen ange-
botene römische Bürgerrecht abgelehnt hätten, während es
sich doch nur um die pränestinischen Soldaten handelt, die
Casilinum verteidigt hatten.
Verfasser beabsichtigt, eine Reihe ähnlicher Arbeiten über
andere altlatinische Städte zu geben. Sie sollen uns will-
kommen sein.
Rom. Bei och.
Der messianische Krieg und das Urchristentum. Von Hans
Windisch. Lic. theoi. Dr. phil. Tübingen, Mohr (Sieheck).
1909. VII u. 95 S. 2 M.
Im ausgesprochenen Gegensatz zu Kautskys „Ursprung
des Christentums" vertritt der schon durch seine gleichzeitigen
Schriften über „Taufe und Sünde im ältesten Christentum"
und über „die Frömmigkeit Philos" vorteilhaft bekannt ge-
wordene Leipziger Privatdozent die beiden Sätze, daß eine
gegen den Zeitgeist offen protestierende religiöse Bewegung
wie das Urchristentum nicht aus wirtschaftlichen Mißständen
und Massenbedürfnissen heraus erzeugt worden sein kann,
sondern ihre entscheidende Richtung nur von einer mit über-
legener Kraft wirksamen Persönlichkeit empfangen haben könne
(S. 93), und daß speziell der bei Kautsky als Rebell gegen
das römische Imperium gewürdigte „angebliche Stifter" des
Christentums eine solche prophetenartige Persönlichkeit ge-
wesen sei, in deren geschichtlich gesicherterem Charakterbilde
übrigens gerade die konsequente Ausschaltung aller kriege-
rischen Z\xg^ von unabkömmlicher Bedeutung erscheint. Als
Folie für diese unkriegerische und deshalb unnationale Messia-
nität dient die mit Sachkunde gezeichnete geschichtliche Ent-
wicklung der kriegerischen Motive im Messiasglauben sowohl
des Alten Testaments als auch der apokryphischen und apo-
kalyptischen Literatur, während ihr gänzlicher Ausfall im mes-
sianischen Auftreten Jesu eher zu gründlich und ausführlich
nachgewiesen (S. 28 f.), als nur wie etwas ohnedies Selbst-
verständliches behandelt wird. Zusammenfassend hofft der
Verfasser gezeigt zu haben, „wie die christliche Theologie
358 Literaturbericht.
dem schlichten Messiaspropheten Jesus von Nazareth den
Prachtmantel des grausigen Blutkönigs der jüdischen Apo-
kalyptik umgelegt hat" (S. 77). „Nicht ein Rebell ist zum
Friedensbruder gestempelt worden, sondern ein Prophet und
Dulder ward nachträglich für seine zukünftige Erscheinung
mit dem messianischen Wunderschwert umgürtet" (S. 81).
Natürlich ist es hauptsächlich die Apokalypse, auf deren grelle
Ausmalung der „Messiasschlacht" sich diese Anschauungs-
weise beruft, wobei noch besonders hervorgehoben werden
soll, daß unser Verfasser zu den bis jetzt wenigen Theologen
gehört, welche die von Spitta scharfsinnig dargelegte Doppel-
wurzel der apokalyptischen Vorstellung vom Lamm (gehörnter
Widder, der seine Herde zum Kampf führt, und geschlach-
tetes Opferlamm) anerkennt (S. 71).
Baden-Baden. H. Holtzmann.
Paulus. Von Rudolf Knopf, Dr. theol. Professor der evgl. Theo-
logie in Wien. (Wissenschaft und Bildung. Einzeldarstel-
lungen aus allen Gebieten des Wissens, herausgegeben von
Dr. R. Herre. 48.) Leipzig, Quelle <& Meyer. 1909. III u.
123 S. 1 M., geb. 1,25 M.
Die Arbeit kann allen denen bestens empfohlen werden,
welchen mit einer kurz gefaßten, aber in enger Begrenztheit
doch zuverlässigen Darstellung des gegenwärtigen Standes der
paulinischen Frage gedient wäre. Das rein Biographische ist
auf 78 Seiten behandelt. Streitiges dabei meist im Sinne der
neueren Kritik erledigt: die „große Mission" fällt in die sechs
bis sieben Jahre zwischen Apostelkonzil und Gefangenschaft,
vorher Judenmission; die „erste Reise" erst nach dem Kon-
zil, die vorherige Kollektenreise ungeschichtlich; Südgalatien-
theorie; keine Areopagrede; Zwischenreise nach Korinth;
Rom. 16 geht nach Ephesus; Epheserbrief zweifelhaft; echte
Überbleibsel in Pastoralbriefen; spanische Reise und zweite
Gefangenschaft wahrscheinlich; das Abkommen in Jerusalem
von Paulus geographisch gemeint, daher Anlaß zu dauernden
Konflikten; das Aposteldekret ungeschichtlich, dagegen das
Nasiräatsgelübde nicht undenkbar. Besondere Beachtung ver-
dienen die beiden Schlußabschnitte über „Paulus als Organi-
sator der Gemeinde" und seine „Theologie und Frömmigkeit",
Deutsche Kulturgeschichte. 35Q
sofern sie dem Leser Anweisung zur Unterscheidung zweier
Faktoren geben, auf deren Ineinanderarbeit die ganze Origi-
nalität, aber auch der widerspruchsvolle Charakter der pauli-
nischen Gedankenwelt beruht. Es sind das auf der einen
Seite die aus dem Judentum übernommenen juridisch-forensi-
schen Begriffe, mit deren Hilfe der Apostel seine Versühnungs-
und Rechtfertigungslehre erbaut, auf der anderen die der
hellenistischen Umwelt angehörigen Ideen der Mystik, darauf
seine Anschauung vom Wesen und Walten des Geistes beruht.
Daher auch beispielsweise was er Kirche nennt, bald nur
einfach bedeutet, was im Judentum Gemeinde heißt, bald aber
jene mystische Größe, die als „Leib Christi" in diese irdische
Welt hineinragt.
Baden-Baden. //. Hoüzmann.
Die deutsche Volkssage. Von 0. Böckel. Leipzig, B. G. Teubner.
1909. (Aus Natur u. Geisteswelt, 262. Bd.) IV u. 162 S. 1 M.
,Alle meine Werke schließen sich aneinander wie die
Blätter einer Seerose um ihren Blütenkelch, um mein Volk
und meinen Gott." So sagt der Verfasser am Schlüsse des
vorliegenden Büchleins, und in der Tat trägt seine Arbeit über
die deutsche Sage denselben Charakter wie seine früheren
Bücher über das Volkslied. Das will sagen, sie ist aus einer
begeisterten Liebe für unser Volk und alle Äußerungen seines
Wesens geflossen, ruht aber zugleich auf einer ausgebreiteten
Kenntnis volkstümlicher Überlieferung. Nur das Systematische
ist weniger des Verfassers Sache.
Ungefähr drei Viertel des Buches füllt das zweite Kapitel,
das den Inhalt der deutschen Volkssage schildert. Der Ver-
fasser teilt die Sagen in mythische, geschichtliche, Natursagen
und Schatz- und Zaubersagen. Er behandelt die einzelnen
Gruppen in Unterabteilungen, die wieder nach inhaltlichen
Gesichtspunkten ordnen, unter Anführung vielfacher Auszüge
und Belege. Nicht eben gleichmäßig, sondern da und dort be-
vorzugend, was ihm lieb oder wichtig ist, wie denn etwa der
deutschen Kaisersage eine besonders ausführliche Darstellung
gewidmet wird. Ein Kapitel über „Sage und Volkssitte" be-
spricht auch die ethischen Elemente der Sage, undschließlich
kommt noch der „Humor in der Sage" zu seinem Recht.
360 Literaturbericht.
Das dritte Kapitel „Quellen der deutschen Volkssage"
gibt im wesentlichen eine Bibliographie der wichtigsten deut-
schen Sagensammlungen, das vierte rühmt mit tiefer Emp-
findung den Wert der Sage für das deutsche Volk, tritt leb-
haft für ihre Verwendung im Unterrichte ein und fleht in be-
weglichen Worten um Schutz der Natur- und Kunstdenkmäler
gegen die unsinnige Restaurierungs- und Zerstörungswut auch
im Interesse der Sage, die an diese Denkmäler sich knüpft,
mit ihnen lebt und stirbt. Das Schlußkapite! gibt einige An-
leitung zum Sammeln und plädiert für eine kritische Zusammen-
stellung aller deutschen Sagen in einem großen Werke.
Der schwächste Teil des Buches ist der theoretische, der
im ersten Kapitel das Wesen der deutschen Volkssage zu be-
handeln unternimmt. Daß die Aufstellungen und Definitionen
des Verfassers anfechtbar sind, will nicht viel besagen, denn
die Erforschung dieser Dinge hat noch nicht gar viel sicher
gestellt. Aber das Gesagte ist allzu dürftig, die Anwendung
zu wenig systematisch, wichtigste Fragen, wie die Abgrenzung
der Volkssage gegen die Heldensage, gegen Märchen, Mythus,
Legende, ihr inneres Verhältnis zur Geschichte, zur Dichtung
werden nicht einmal gestreift.
So erhalten wir hier eine Arbeit, die Wesen und Ge-
schichte ihres Gegenstandes allerdings nicht erschöpft, ihn
aber doch mit guter Kenntnis des Tatsächlichen, mit viel
Frische und einer hingebenden Liebe schildert, die sich wohl
den hoffentlich recht zahlreichen Lesern des Büchleins mit-
teilen muß.
Frankfurt a. M. Friedrich Panzer.
Grundzüge der deutschen Altertumskunde. Von Hermann Fischer.
Leipzig, Quelle & Meyer. 1908. 135 S.
Wenn der gelehrte Verfasser das Gesamtgebiet der deut-
schen Altertumskunde in einem knappen Bändchen zur Dar-
stellung bringt, so konnte nur die umfassendste Vertrautheit
mit dem Stoff ein so kühnes Wagnis unternehmen. Und der
Stoff verträgt keine einseitig philologische oder gar linguisti-
sche Behandlung. In der Behandlung zahlreicher Einzel-
probleme, die in Fachzeitschriften zerstreut sind, hat Hermann
Fischer seine Vertiefung in die Realien des germanischen
Deutsche Wirtschaftsgeschichte. 3öl
Altertums oft genug bewiesen; zudem ist der Verfasser des
monumentalen Schwäbischen Wörterbuchs über den Verdacht
erhaben, daß er sprachliche Dinge um ihrer selbst willen be-
handelt. Das Gebiet, das er sich hier vorgenommen hat, ist
allerdings sehr groß; die Grenzen nach Mittelalter und Neu-
zeit hin sind ebensowenig einzuhalten wie die zwischen
Germanentum und Indogermanentum. Das Licht und die Be-
leuchtung unserer Altertümer holt Fischer her, wo die Wissen-
schaft es gefunden hat: in den Ausgrabungen der Prähistorie,
in den literarischen Quellen des klassischen Altertums, in den
lateinischen Volksrechten und Geschichtsquellen und nicht
zum geringsten in allen den volkssprachlichen Quellen, wie
sie dem Germanisten besonders am Herzen liegen. In
schlichter Sachlichkeit, aber ohne verweilende Ruhe, die beim
einzelnen Halt macht, wird das ganze Leben der Germanen
in seiner Einheitlichkeit und seinen Wandlungen dargestellt.
Die Probleme der Völkerkunde, der Mythologie, der Staats-
und Privataltertümer und die Fragen fremdländischer Kultur-
berührungen werden mit gleichmäßiger Sachkenntnis zu einer
eindrucksvollen Gesamtdarstellung verarbeitet. Daß ein solcher
kühner Versuch von einem deutschen Philologen und Sprach-
forscher unternommen ist. der seit lange mit den Forderungen
unserer Altertumskunde vertraut ist, wird dem Büchlein bei
Historikern wohl zur Empfehlung gereichen.
Freiburg i. B. F. Kluge.
Deutsche Wirtschaftsgeschichte. Von K. Th. v. Inama-Sternegg.
1. Band (bis zum Schluß der Karolingerperiode). 2., ver-
besserte und vermehrte Auflage. Leipzig, Dunckcr <& Hum-
blot. 1909. XXXVIII u. 755 S.
In der Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschafts-
geschichte 1909, S. 167ff. habe ich einen Nekrolog auf Inama
veröffentlicht und dabei auch kurz die allgemeine Bedeutung
seiner deutschen Wirtschaftsgeschichte hervorgehoben. Der
erste Band derselben steht formell und inhaltlich am höchsten.
Ihn hat 1. noch für eine notwendig gewordene 2. Auflage einer
Umarbeitung unterzogen; der Tod ereilte ihn, als er den
24. Korrekturbogen gelesen hatte. Vielleicht wäre gerade bei
diesem ersten Band ein unveränderter Abdruck berechtigt ge-
362 Literaturbericht.
wesen: er enthielt eine gewissermaßen klassische Darstellung:
namentlich eine Würdigung der Großgrundherrschaft, die, wenn
sie auch zu weit ging, doch sehr viel Treffliches bot und zu-
gleich einer Anschauung, die lange in der wissenschaftlichen
Literatur vorherrschte, einen erhöhten, klassischen Ausdruck
gab. Anderseits ist es auch wieder interessant zu beobachten,
was I. bei einer neuen Bearbeitung zu ändern oder hinzu-
zufügen für gut hielt. Im großen und ganzen hat er nun mehr
hinzugefügt als geändert, seinen Standpunkt durchaus im
wesentlichen festgehalten. Um sogleich eine Hauptsache her-
vorzuheben, so verteidigt er S. 409 (vgl. S. 295 der 1. Aufl.)
gegen Waitz seine Auffassung hinsichtlich der Abnahme des
kleinen Grundeigentums. Daß Waitz im Recht ist, wird nicht
zu bestreiten sein (vgl. meine Entstehung der deutschen Stadt-
gemeinde S. 10—17; Gott. Gel. Anz. 1891, S. 771). Die Zu-
sätze entstammen meistens der Verwertung von Resultaten
neuer Forschungen. So ist S. 281 ff. (vgl. 1. Aufl. S. 213) ein
längerer Abschnitt „Grundsätze und Einrichtungen der karo-
lingischen Kolonisation" eingeschoben, der auf Rübeis be-
kanntes Buch (vgl. H. Z. 97, S. 574) zurückgeht. Früher las
man: „Der Löwenanteil an der Kolonisation" falle der Kirche
zu. I.s Einschiebsel bewirkt, daß jetzt (S. 285) der Kirche nur
ein „großer Anteil" zuerkannt wird. Auf Rubel nimmt I. oft
Rücksicht; doch schließt er sich ihm nicht schlechthin an
(s. die nähere Darlegung seiner Stellung S. 124, Anm. 1).
S. Saif. (vgL 1. Aufl. S. 226) ist ein Abschnitt über das Auf-
kommen von Köttern eingefügt, der durch Rhamms „Groß-
hufen" veranlaßt ist. Die Berücksichtigung dieser Frage ist
durchaus zu billigen. Indessen bedarf es doch wohl noch
einer genaueren Prüfung der Quellenstellen, die man für ein
so frühes Vorkommen von Köttern anführt; mir scheinen nicht
alle beweiskräftig zu sein. Rhamms gelehrtes, leider schwer
lesbares Buch zitiert I. mit Recht oft (vgl. S. 108 mit S 82
der 1. Aufl.). Die Erweiterungen, die sich S. 537 f. (vgl.
1. Aufl. S. 395) finden, sind wohl durch Caros Arbeiten, vielleicht
auch durch Waitz IV, 2. Aufl., S. 359 veranlaßt. In der Dar-
stellung der ständischen Gliederung S. 63 ff. (vgl. 1. Aufl.
S. 52 ff.) ist mehr die Disposition als der Inhalt geändert.
I. hält an der alten Anschauung von dem Verhältnis von Adel
Deutsche Wirtschaftsgeschichte. 3o3
und Gemeinfreien in der deutschen Urzeit fest, was ich übrigens
auch tue. Er scheint aber von der gegnerischen Literatur
nicht nähere Kenntnis genommen zu haben, was zu bedauern
ist, da sie manchen fruchtbaren Gesichtspunkt eröffnet und
die Anhänger der alten Ansicht genötigt hat, sie zu vertiefen
und fester zu begründen. Der neue Abschnitt über „die
Preis- und VVuchergesetzgebung der Karohnger" S. 668 ff. geht
wesentlich wohl auf Schaubs „Zinswucher" zurück (vgl. dazu
H. Meyer, Zeitschr. f. d. gesamte Handelsrecht 60, S. 270ff.
und F. Schneider, Vierteljahrschrift f. Sozial- und Wirtschafts-
gesch. 1907, S. 292 ff.). S. 307 ff. ist eine längere Erörterung
über die ständischen Verhältnisse der karolingischen Zeit ein-
geschoben, durch die die kurzen Bemerkungen über die
„Sozialpolitik" der Karolinger in der 1. Aufl. (S. 231) ersetzt
werden. Die „Beilagen"' sind um eine Zusammenstellung der
karolingischen Maße und Gewichte vermehrt worden. Um
einige neuere Arbeiten zu nennen, deren Benutzung man ver-
mißt, so würden vor allem Hoops „Waldbäume und Kultur-
pflanzen" (vgl. z. B. S. 9 f. und 217) anzuführen sein. Ebenso
fällt es auf, daß I. bei der Erörterung der Siedlungsformen
nicht die Kritik, die Meitzens Theorie bei G. F. Knapp und
Henning gefunden hat, heranzieht (vgl. S. 44 ff.). Zu den
Ausführungen über den friesischen Handel und die Anfänge
der Weberei waren die Studien von Häpke (Hansische Ge-
schichtsblätter 1906, S. 309 ff.) und E. Kober (Die Anfänge des
deutschen Wollgewerbes) hinzuzunehmen. Nachträglich ist
dazu gekommen : Pirenne, Draps de Frise ou draps de Flandre,
Vierteljahrschrift f. Sozial- und Wirtschaftsgesch. 1909, S. 308 ff.
Gegenüber den Lücken in der Literaturbenutzung mag ander-
seits hervorgehoben werden, daß I. die Quellenbelege um
manches hübsche Stück vermehrt hat (vgl. z. B. S. 678 Anm. 1),
wobei man beobachtet, mit welcher Liebe er sich in seinen
Stoff vertieft hat.
Der neue Band übertrifft den alten um mehr als 200 Seiten.
Ist nun auch die Grundanschauung die gleiche geblieben, so
wird man doch um der zahlreichen Erweiterungen im ein-
zelnen fortan stets die 2. Auflage zur Hand nehmen. Eine
unbedingte Bereicherung stellt das eingehende Sachregister
dar. Wir verdanken es einem Sohne I.s, der sich dabei
364 Literaturbericht.
der Unterstützung des Rechtshistorikers E. v. Schwind be-
dient hat, 1)
Ich möchte noch auf zwei Dinge hinweisen, die in der
2. Auflage mit derselben Auffassung vorgetragen sind wie die
in der 1. S. 577 f. spricht I. kurz von dem Baugewerbe. In
den späteren Bänden der Wirtschaftsgeschichte nimmt er auf
dieses gar keine Rücksicht. Das ist charakteristisch für die
geringe Aufmerksamkeit, die dem so wichtigen Thema in der
wirtschaftsgeschichtlichen Literatur geschenkt wird. Zum min-
desten sollte das, was die kunsthistorische Literatur ermittelt
hat, verwertet werden. S. 679 äußert sich I. über die Einflüsse
des Christentums auf die sozialen und wirtschaftlichen Ver-
hältnisse. Da dies Problem heute mit erhöhtem Eifer disku-
tiert wird (vgl. z. B. Tröltsch, Archiv f. Sozialwissenschaft 28,
8. 66 ff.), so mag notiert werden, daß I.s Urteile wenig treffend
sind. Wenn er z. B. meint, daß das Christentum „den sozialen
Zusammenhalt der Genossenschaften an der Mark vernichtete",
so liegt dies weitab vom Wege.
Freiburg i. B. G. v. Below.
Barbara Blomberg, die Geliebte Kaiser Karls V. und Mutter Don
Juans de Austria. Ein Kulturbild des 16. Jahrhunderts von
Dr. Paul Herre. Leipzig, Quelle & Meyer. 1909. V u. 160 S.
Der ungemein rührige Verfasser von „Europäische Politik
im Cyprischen Krieg", „Papsttum und Papstwahl im Zeitalter
Philipps II." u. a. m. hat uns mit der vorliegenden Schrift — des
trockenen Tons nun satt — ein Büchlein ganz anderer Art
bescheert. Ein Zufallsfund, darunter das im Anhang wieder-
gegebene, äußerst interessante Inventar Barbaras, hat ihn, als
er in Simancas nach größeren Schätzen grub, auf die Spuren
der Geliebten Kaiser Karls geführt, und schließlich ist, nach
so manchen weniger vom Glück begünstigten Anläufen der
früheren Forschung, das erste historisch einwandfreie und
gleichzeitig abschließende Lebensbild Barbara Blombergs daraus
entstanden. Es sind, wie der Verfasser in seinem stimmungs-
vollen Vorwort richtig bemerkt. Gestalten und Verhältnisse,
die im dämmerigen Halbdunkel entlegener Gemächer und
1) Merkwürdig ist es, daß der Name des oft zitierten Kiessei-
bach stets Kisselbach gedruckt wird.
16. Jahrhundert. 365
winkliger Hintertreppen ihr Dasein führten, ehe auch auf sie
das unerbittliche Licht der Forschung fiel, es ist mit einem Worte
ein Stück Halbwelt des 16. Jahrhunderts, das hier mit dem Natu-
ralismus eines Caravaggio auf das Papier gebannt ist. Und in
seinem Mittelpunkt Barbara, der Ausbund weiblicher Tugenden :
die von Anfang an wohl wenig spröde Regensburger Gürtler-
meisterstochter, deren Anmut die flüchtige Neigung des Kaisers
gewann; die bescheidenere, aber darum nicht weniger genuß-
frohe Madame Kegel von Brüssel; die offiziell anerkannte
Mutter Don Juans, die einem Alba die Zähne weist und den
Titel „Prinzessin" beansprucht, aber mit ihrem Schwärm eng-
lischer und spanischer Liebhaber in Gent und Brüssel ein
Leben in der Gosse führt; endlich die alternde, der zere-
moniellen spanischen Frömmigkeit hingegebene Gutsherrin
von Colindres am biscayischen Meerbusen. Wenn uns aber
auch der Charakter dieser Frau und ihrer anrüchigen Um-
gebung nicht gerade in Entzücken versetzt, so freuen wir uns
doch der feinen Seelenkunde des Verfassers und seiner treff-
lichen Schilderung der jeweils so verschiedenartigen Umwelt
und beglückwünschen ihn zu dem kulturhistorischen und bio-
graphischen Kabinetstückchen, an dem, die Pikanterie des
Stoffes mildernd und veredelnd, der Spürsinn des gewissen-
haften Forschers wie die künstlerische Gestaltungskraft des
Darstellers den gleichen Anteil haben.
Heidelberg. K. Stähiin.
Der Feldzug 1664 in Ungarn; unter besonderer Berücksichtigung
der Herzoglich Württembergischen Allianz- und Schwäbi-
schen Kreistruppen. A. u. d. T. : Darstellungen aus der
Württembergischen Geschichte. 3. Bd. Von A. v. Schempp.
Stuttgart, W. Kohlhammer. 1909. XII u. 310 S.
Es ist freudig zu begrüßen, daß ein militärischer Fach-
mann sich der Mühe unterzogen hat, den Feldzug des Jahres
1664 gegen die Türken kritisch zu erörtern. An übersichtlich
gehaltenen Darstellungen des ganzen Feldzuges, wie an ein-
gehenderen kritischen Schilderungen des Anteils einzelner
Truppenkörper und einzelner Kriegsereignisse — in erster
Linie der Entscheidungsschlacht bei St. Gotthard am 1. August
1664 — hat es uns zwar nicht gefehlt; allein es mangelte bis-
Historiscbe Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. 24
366 Literaturbericht.
lang eine auf kritischer Benutzung des gedrucliten wie un-
gedruckten Materials aufgebaute Studie des ganzen Feldzuges,
wie sie v. Schempp in dem vorliegenden Buche bietet. Ab-
schließend wird man auch seine Arbeit nicht nennen dürfen;
es bleibt nicht nur im einzelnen genug zu tun übrig; es wird
wohl zweifellos erst nach genauer Durchforschung der türki-
schen Archive ein definitives Urteil über den ganzen Feldzug
wie über die Schlacht bei St. Gotthard gefällt werden können.
Möge die Leitung des Wiener Kriegsarchives, die seit längerer
Zeit mit so viel Eifer und Erfolg die neuere österreichische
Kriegsgeschichte von kritisch geschulten und militärisch aus-
gebildeten Fachmännern darstellen läßt, nicht zu lange zögern,
auch diese lohnende Aufgabe in Angriff zu nehmen. Bis
dahin aber wird die Schrift v. Sch.s unbedingt eine erste Stelle
in der Literatur des Feldzuges von 1664 einnehmen; denn sie
bietet uns eine klare, objektiv gehaltene Schilderung aller
wesentüchen Ereignisse dieses Kriegsjahres, vermehrt unsere
Kenntnisse durch eine Fülle neuer, zum Teil nicht unwichtiger
Tatsachen und führt in ihren kritischen Teilen die Unter-
suchung so weit, als dies bei dem derzeitigen Quellenstande
möglich ist. Wichtige neue Materialien bringt der Verfasser
im ersten Kapitel seines Buches über die Kriegsvorbereitungen»
zumal des schwäbischen Kreises und des Herzogtums Württem-
berg, bei; was hier über die Schwierigkeit der Truppenwer-
bung, wie deren Verpflegung beim Marsche und während der
Schlachten gesagt wird, hat allgemeine Geltung und hat seine
Bedeutung so gut für die Kultur- wie für die Kriegsgeschichte.
Sehr wertvoll sind die Auseinandersetzungen v. Sch.s über
die kriegerischen Unternehmungen der Murarmee. Er ver-
urteilt den Winterfeldzug Zrinyis, besonders den Plan, Kanisza
zu erobern, auf das entschiedenste, zeigt, daß man seitens
der Kaiserlichen die Widerstandskraft dieser im türkischen
Besitze befindlichen Festung unter-, ihre Bedeutung „als
Schlüssel von Oberungarn, Steiermark und Österreich" über-
schätzt hat. Interessant ist ferner der von v. Seh. (S. 78 ff.)
geführte Nachweis, daß Leopold 1. seine Einwilligung zum
Angriffe Kaniszas in erster Linie deshalb gab, weil er der
weitverbreiteten Ansicht seiner Verbündeten begegnen wollte,,
als beabsichtige er gar nicht, die ihm von ihnen zur Ver-
17. Jahrhundert. 367
fügung gestellten Truppen gegen die Türken zu verwenden.
Sehr verständig urteilt v. Seh. über den kaiserlichen Ober-
befehlshaber; er betont nachdrücklichst die Schwierigkeiten,
mit denen Montecuccoli während des ganzen Verlaufes des
Feldzuges zu kämpfen hatte; aber er faßt sein Urteil über den
kaiserlichen Feldherrn doch dahin zusammen, daß derselbe
nicht ganz auf der Höhe war; er meint, Montecuccoli hätte
sich früher bewußt werden sollen, daß es bei St. Gotthard
zur entscheidenden Schlacht kommen werde. Er wirft ferner,
wie Referent glaubt, mit Recht, den Führern der christlichen
Armeen vor, daß sie nicht rechtzeitig zur Unterstützung der
Reichsarmee eingegriffen haben. Sehr entschieden widerspricht
v. Seh. der weitverbreiteten Ansicht von der besonderen
Tapferkeit der französischen Soldaten während der Schlacht
und von ihrem ausschlaggebenden Einflüsse auf die Ent-
scheidung des Tages; doch gibt er zu, daß ihre Truppen
disziplinierter waren, als die übrigen. Von hohem Interesse
ist auch, wie Seh. über die Entwicklung der Schlacht bei
St. Gotthard und über die Wertung derselben urteilt. Nach
seiner Meinung waren es unvorhergesehene Zufälle, die am
I.August 1664 zur Schlacht führten. Sie hat sich daraus ent-
wickelt, daß die Türken den Übergang über die Raab in ihre
Hände bekommen wollten und auf beiden Seiten die Truppen
sich allmählich durch das selbständige Eingreifen der Unter-
führer in den von den Führern beider Heere nicht beabsich-
tigten Kampf hereinziehen ließen, in der Streitfrage, ob man
die Schlacht bei St. Gotthard überhaupt einen Sieg der Christen
nennen kann, nimmt Seh. eine vermittelnde Stellung ein; er
wertet die errungenen Vorteile der christlichen Armeen höher als
Nottebohm aber niedriger als v. Zwiedineek-Südenhorst. „Der
Gewinn der Schlacht", meint er schließlich, der Sieg der christ-
lichen Waffen bezeichnet den Wendepunkt in der Geschichte
der bisherigen türkischen Waffenüberlegenheit. Nur dadurch
gewinnt die Schlacht neben der geringen taktischen eine
historische Bedeutung, eine strategische hat sie überhaupt
nicht." Alle diese Urteile scheinen dem Referenten gut be-
gründet und berechtigt. Dagegen kann er sich nicht einver-
standen erklären, wenn Seh. behauptet, der Kaiser hätte besser
getan, sich in die siebenbürgischen Verwicklungen nicht einzu-
24*
368 Literaturbericht.
mengen, und den Kampf gegen die Türken überhaupt nicht
zu wagen. Wer die Geschichte jener Jahre genau verfolgt,
wird sich leicht überzeugen können, daß Kaiser Leopold in
der Erkenntnis der Mängel seines Heeres und aller sonstigen
Schwierigkeiten den Kampf mit den Türken so lange als mög-
lich hinausschob und ihn erst dann begann, als er nur zwischen
Angriff und schwierigster Verteidigung zu wählen hatte.
Im Anhange druckt v. Seh. zahlreiche zum Teil recht
wichtige Aktenstücke zur Geschichte des Feldzuges von 1664
ab. Bedauerlich ist der Mangel eines Registers.
Wien. A. Pribram.
Wielands gesammelte Schriften. Herausgegeben von der Deut-
schen Kommission der Kgl. Preuß. Akademie der Wissen-
schaften. Berlin, Weidmann.
\. Abteilung: Werke. 1. Bd. Poetische Jugendwerke. I. Teil,
herausg. von Frit2 Homeyer. 1909. VIII u. 462 S.
2. Abteilung: Übersetzungen, 1, Bd. Shakespeares theatralische
Werke. 1. u. 2. Teil, herausg. von Ernst Stadler. 1909.
372 S.
Nachdem für die kritische Bearbeitung unserer modernen
Klassiker K. Lachmann durch seine Lessing-Ausgabe (1838
bis 1840) den Weg gewiesen hatte, haben Schiller (1867ff.),
Herder (1877 ff.), Goethe (1887 ff.) lange genug warten müssen,
und Klopstock hat bisher nur teilweise eine brauchbare Edi-
tion erfahren. Inzwischen sind Uhland, Kleist und Grillparzer,
ja auch schon 0. Ludwig und Hebbel gut und teilweise treff-
lich versorgt — für Wieland war noch so gut wie nichts
geschehen. Und doch sind die vielfach zu Seltenheiten ge-
wordenen Originalfassungen seiner Werke, und ist insbe-
sondere ihre späte reiche Textgeschichte, soweit nämlich der
Autor selbst an ihr beteiligt war, von der größten Bedeutung:
für die Geschichte unserer Schriftsprache wie für die Ge-
schichte der poetischen Form und des poetischen Stils. Das
hat Wieland schon selbst erkannt und betont, indem er den
letzten Ausgaben seiner zum Teil mehrfach umgearbeiteten
Jugendschriften umfangreiche Proben aus den älteren Fas-
sungen beigab.
18. Jahrhundert. 369
Die „Deutsche Kommission" hat es denn gleich bei ihrer
Begründung als eine ihrer vornehmsten Aufgaben festgelegt,
eine kritische Gesamtausgabe Wielands ins Werk zu leiten.
Diese beginnt nach sechsjähriger Vorbereitung soeben ans
Licht zu treten: unter den günstigsten Auspizien. Ihr General-
redaktor ist Prof. Bernhard Se u ffert in Graz, seit Jahrzehnten
als unser bester Wielandkenner angesehen, und durch hervor-
ragende Akribie bei seiner Mitarbeit an der Weimarer Goethe-
Ausgabe bewährt. Er hat vor allem dafür gesorgt, daß eine
breite und sichere Grundlage durch eine erschöpfende Biblio-
graphie der Handschriften und Drucke geschaffen wurde;
unter dem Mangel einer solchen haben die Goethe- und die
Lutherausgabe — und die Mitarbeiter der beiden — dauernd
zu leiden gehabt. In Seufferts „Prolegomena zu einer Wie-
land-Ausgabe" (I— VI) (4 Hefte, Berlin 1904—1909, S.-A. aus
d. Anhang d. Abhandlungen d. Kgl. Preuß. Ak. d. Wiss.) ver-
folgen wir auf 344 Quartseiten (in fast 1400 Nummern) des
Dichters Schaffen von dem ersten Auftauchen poetischer Be-
tätigung im 10. Lebensjahre (1743) bis kurz vor seinen Tod
(nämlich zum 24. Oktober 1812) und werden so über eine
knappe Beschreibung der alten zu dem wohlbegründeten Plane
der neuen Ausgabe geleitet.
Sie wird in drei Abteilungen zerfallen: „Werke", „Über-
setzungen", „Briefe" — für das große Briefkorpus ist Seuffert
selbst seit Jahren tätig, die Arbeit an den ersten Abteilungen
liegt zumeist in den Händen jüngerer Gelehrter, und zwei von
ihnen haben uns heuer je einen Band unterbreitet. Es sind
reine Textbände, denen (außer einem knappen allgemeinen
Vorwort Erich Schmidts vor I 1) keine Einleitung und kein
Rechenschaftsbericht beigegeben ist; ein Kommentar ist über-
haupt nicht vorgesehen, der Apparat wird in besonderen Heften
oder Bänden geliefert, zu deren Abnahme die Subskribenten
nicht verpflichtet sind.
Der Kritiker, dessen Willkomm ein herzlicher und auf-
richtiger ist, steht doch diesen Bänden und besonders dem
ersten Band der I. Abteilung mit einer gewissen Verlegenheit
gegenüber: wären ihm nicht Seufferts Prolegomena zur Hand,
so würde er damit wenig anzufangen wissen. Kein Wort über
die Form und Gewähr der Überlieferung, keine Zahl, die uns
370 Literaturbericht.
über die Entstehungszeit oder das Erscheinungsjahr Aufschluß
gibt, wo nicht die beigefügten Vor- und Nachworte des Autors
datiert sind. Ich fürchte, daß dies splitternackte Hervortreten
wenig einladend auf Subskribenten wirkt — vielmehr ich habe
es bereits erfahren, und ich möchte dringend bitten, daß man
im weitern Verlauf davon absehen und für den ersten Band
eine Tabelle nachliefern möchte, die eine chronologische und
die allernotdürftigste bibliographische Orientierung auch denen
ermöglicht, welche die „Prolegomena" Seufferts nicht besitzen
und auf die teuern Bände mit dem Apparat verzichten wollen.
Ich habe oft genug gewettert gegen den Schwindel, der mit
dem Aufputz sog. kritischer Ausgaben getrieben wurde —
hier haben wir ein Beispiel für den Rückschlag, eine wissen-
schaftliche Ausgabe mit übertriebener Schlichtheit der äußeren
Erscheinung. Inzwischen aber ist unser Publikum doch einiger-
maßen verwöhnt worden: historische Orientierung verlangt
jedermann, der Geld an die Ausgaben alter Autoren wendet.
Der von Dr. Stadler besorgte Band bringt das erste Viertel
der Shakespeare-Übersetzung (1762/63). Dr. Homeyer legt
die poetische Produktion Wielands bis zum Herbst 1752 vor:
nach Drucken und Handschriften, denn manches von den
lyrischen Sachen und von den epischen z. B. der „Hermann"
ist bis zum Erwachen der literargeschichtlichen Forschung
ungedruckt geblieben. Die Lesung macht im allgemeinen
einen zuverlässigen Eindruck, die Korrektur könnte hier und
da noch sauberer sein, und mit der Zurückhaltung, welche
der Herausgeber gegenüber deutlichen Fehlern der Manuskripte
(zumeist von Schreiberhand, aber von Wieland durchgesehen)
übt, bin ich nicht immer einverstanden. Im ganzen aber
macht die Arbeit einen soliden Eindruck, und man darf der
jungen Schar ein frohes Glückauf zurufen.
Göttingen. E. Schröder.
Johannes v. Müller 1752-1809. Auf den 100. Gedenktag seines
Todes im Auftrage des Historisch-antiquarischen Vereins
des Kantons Schaffhausen herausgegeben von Dr. Karl
Henking. 1. Bd. (1752—1780). Mit 6 Abbildungen. Stutt-
gart und Beriin, J. G. Cotta Nachf. 1909. 252 S.
So vieles auch schon über Johannes v. Müller geschrieben
worden ist, so fehlte es doch immer noch an einer Biographie,
18. Jahrhundert. 371
die den Menschen und den Historiker wissenschaftlich gründ-
lich behandelt hätte. Wir besitzen gelegentliche Urteile, die
den Stil und die Tendenz der Müllerschen Geschichtswerke
nicht übel charakterisieren; aber diese konnten den Mangel
an selbständigen, ernsthaften Untersuchungen über Müllers
Stellung in der Geschichte der Historiographie, seine Abhän-
gigkeit von früheren und seinen Einfluß auf spätere Geschicht-
schreiber nicht ersetzen. Ebenso hat der Mensch schon mehr-
fach die Aufmerksamkeit historischer Psychologen auf sich
gezogen; keiner der Beurteiler hatte aber das Material zur
Biographie vollständig herangezogen. Dies letztere ist nun
freilich mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Die „Sämt-
lichen Werke*" bieten, obwohl sie auch die Korrespondenz
und die nachgelassenen Schriften umfassen, nur scheinbar
eine sichere Grundlage. Es sind w'eder alle wichtigen Schriften
publiziert, noch liegt das, was gedruckt wurde, in authen-
tischer Form vor. Als Johann Georg Müller, der Bruder des
Historikers, 1810—1819 die erste Ausgabe der „Werke" be-
sorgte, stellten sich der vollständigen Mitteilung des Nach-
lasses mannigfache Bedenken entgegen. Die Furcht, noch
lebende Freunde in der Schweiz und im Auslande zu ver-
letzen oder bei Napoleon und Preußen aus politischen Gründen
Anstoß zu erregen, ließ vieles unterdrücken, und besonders
die Grundlage für Müllers Biographie, die Briefe, wurden beim
Abdrucke stark verstümmelt. Die zweite Ausgabe der „Sämmt-
lichen Werke" 1831 — 1835 brachte keine Verbesserung. Glück-
licherweise blieb der handschriftliche Nachlaß selbst unver-
sehrt in Schaffhausen erhalten. Ihn auszuschöpfen war aber
wohl nur einem einheimischen Forscher möglich, und der
Historisch-antiquarische Verein des Kantons Schaffhausen hat
sich daher nicht nur um das Andenken eines berühmten Mit-
bürgers, sondern um die allgemeine Geschichte der Revolu-
tionszeit ein wirkliches Verdienst erworben, als er beschloß,
auf die hundertste Wiederkehr von Müllers Todestage eine
möglichst vollständige Biographie herausgeben zu lassen. Als
Bearbeiter gewann er Dr. Karl Henking, der sich bereits früher
durch Publikationen an verschiedenen Orten als Müller Forscher
ausgewiesen hatte. Von der Biographie liegt bis jetzt der erste
der zwei Bände vor. Er reicht bis zum Herbste 1780, d. h.
372 Literaturbericht.
bis zur Publikation des ersten Buches der „Geschichten der
Schweizer" in der äUeren Rezension. Er behandeU also ver-
hältnismäßig nur einen kleinen Teil von Müllers Leben; der
Verfasser sieht denn auch voraus, daß der Schlußband, zu
dem die Vorarbeiten zum großen Teile beendigt sind, den
doppelten, wenn nicht den dreifachen Umfang erreichen werde
— eine weder für das Auge noch für den Gebrauch eben an-
genehme Differenz. H. hat auf den Wunsch, daß im Säkular-
jahre wenigstens ein Teil der Biographie erscheinen möge,
wohl allzuviel Rücksicht genommen.
Soweit es nun darauf ankam, Müllers Persönlichkeit zu
schildern, hat H. seine Aufgabe vortrefflich gelöst. Der Bio-
graph beherrscht das gedruckte und handschriftliche Material
vollständig und wählt seine Belege mit der ruhigen Sicherheit
aus, die er sich im langjährigen Umgang mit dem Stoff er-
worben hat. Er läßt vorzugsweise Müller selbst sprechen;
man könnte das Buch nach englischer Sitte als ^Life and
Leiters" bezeichnen. Nun hat diese Methode bei einer Per-
sönlichkeit wie Müller, der seinen beinahe ungesunden Freund-
schaftskult zu einem guten Teile auf dem Wege der brief-
lichen Aussprache pflegte und in seiner Korrespondenz sein
Wesen so offen enthüllte wie nirgends sonst, gewiß ihre be-
sonderen Vorzüge. Die eigenartige, durch und durch wider-
spruchsvolle Natur Müllers, in der sich anziehende jugendliche
Begeisterung seltsam mit überspannter Eitelkeit mischt, läßt
sich auf keine bessere Weise zu lebendiger Anschauung bringen,
als durch Auszüge aus dem Briefwechsel, in dem sich Müller
unbedenklich der Stimmung des Augenblicks hingibt. Aber
die sozusagen rein beschreibende Methode hat auch ihre
• Nachteile. Die Schilderung des „Milieus" kommt zu kurz.
Wir lernen auch Müllers Umgebung fast nur aus seinen eigenen
Urteilen kennen. Die geistigen Anregungen, die er unbewußt
in sich aufnahm, oder die wahre Natur der Einflüsse, denen
er bewußt folgte, bleiben uns verborgen. Der Verfasser
schreibt nicht als Apologet, wenn er auch, wie begreiflich,
gerne mildernde Umstände geltend macht; aber sein Held
nimmt nicht nur den ganzen Prospekt ein, sondern verdeckt
auch den Hintergrund. Und doch hätte wohl auch eine bloße
Biographie davon Nutzen gezogen, wenn z. B. die auf Müller
18. Jahrhundert. 373
stark einwirkende schweizerische Aufklärung, die patriotischen,
unklar idealististischen, im Grunde romantisch-konservativen
Bestrebungen der „Helvetischen Gesellschaft" und ihre Oppo-
sition gegen den bornierten Zünftlergeist eingehend geschildert
worden wären. Die Begeisterung, die dem künftigen Verfasser
der Schweizergeschichte, bevor er noch etwas geleistet, ent-
gegengebracht wurde, die tatkräftige Unterstützung, die er bei
den Anhängern der freiem Geistesrichtung fand — sie lassen
sich nur dadurch erklären, daß die Tendenzen, die Müller
bei seiner historiographischen Tätigkeit verfolgte, in den
Kreisen der Schweiz, die von der Aufklärung des Aus-
landes berührt worden waren, bereits kräftig Wurzeln ge-
schlagen hatten. Das alles findet sich bei H. kaum an-
gedeutet. Auch die eigenartige Weltanschauung des Genfer
Naturforschers und Philosophen Charles Bonnet hätte sich
wohl schärfer fassen lassen. Es ist ja allerdings schwer,
vielleicht unmöglich, in einer Biographie die Proportionen
zwischen Geschichte und Lebensbeschreibung richtig abzu-
messen. Allein H. dürfte wohl in der Beschränkung auf
das rein Biographische zu weit gegangen sein. Die spärlichen
Ausblicke auf die geistigen Bestrebungen in Müllers Be-
kanntenkreise, hätten ohne Schaden für den Charakter des
Werkes präziser und in kräftigeren Farben gehalten werden
können.
Noch mehr gilt dies von dem, was über Müllers histo-
rische Arbeiten gesagt wird. H. will allerdings erst in einem
besonderen Kapitel des zweiten Bandes über „Müller als Histo-
riker" im Zusammenhang handeln, und es wäre unbillig, in
den zerstreuten Bemerkungen des vorliegenden Bandes eine
Charakteristik des Geschichtschreibers suchen zu wollen, um '
so mehr als Müllers große Geschichtswerke erst in eine spätere
Zeit fallen. Trotzdem kann ich dies Thema schon jetzt nicht
ganz übergehen, wenn auch nur, um den Verfasser darauf
aufmerksam zu machen, daß er auch hier die Neigung zeigt,
seinen Helden allzusehr zu isolieren. Die Geschichte der
neuem Historiographie ist allerdings bis jetzt so wenig be-
arbeitet worden, daß es nicht leicht ist, Müllers Stellung in
der Entwicklung der Geschichtschreibung genau zu bestimmen.
Aber H. geht auf diese Seite seiner Aufgabe überhaupt kaum
374 Literaturbericht.
ein. Ich hebe nur zwei Punicte hervor. Bei der Besprechung
von Müllers Dissertation, des „Bellum Clmbricum" ist nicht
bemerkt, daß hier Müller genau nach der Vorschrift seines
Lehrers Schlözer gearbeitet und gesammelt hat (vgl. Wesen-
donck. Gatterer und Schlözer S. 116) und daß bereits Bünau
in seiner von Müller jedenfalls benutzten Reichshistorie Dar-
stellung und Quellenzeugnisse in der Art des „Bellum C//«-
^nV«/»" getrennt hat. Anstößiger ist die andere Stelle. S. 244
bemerkt H. bei Anlaß der Schweizergeschichte: „Noch lag zu
jener Zeit die historische Kritik in ihren Anfängen." Diese
Äußerung ist in dieser Form kaum richtig. Müllers Mangel
an Kritik kann nicht durch die Zeit der Abfassung entschuldigt
werden. Seitdem die Mauriner im 17. Jahrhundert die syste-
matische urkundliche Forschung und die moderne Diplomatik
gegründet hatten und anderseits Voltaire und seine Schule
mit der methodischen Säuberung der Geschichte von Fabeln
und Legenden begonnen hatte, kam es einem Zurückfallen in
die unkritische Manier der Humanisten gleich, wenn Müller
in seiner Schweizergeschichte in dem Streben nach einer ästhe-
tisch befriedigenden und patriotisch erbauenden Darstellung
alte und neue Berichte, Urkunden und Chroniken, willkürlich
zu einer Erzählung zusammenfügte, die weder Tradition noch
Geschichte war. Man braucht nur an Historiker wie Muratori
und Gibbon zu denken, von denen der eine sich direkt an
Mabillon anschloß, der andere, obwohl ebensowenig ein bloßer
Gelehrter wie Müller, trotzdem die Vorarbeiten eines Tille-
mont gewissenhaft benutzte, um zu erkennen, wie weit Müller
auch hinter den Anforderungen der zeitgenössischen Kritik
zurückblieb. Natürlich darf man die „Schweizergeschichte"
nicht nach der Methode der modernen Forschung messen:
aber man darf nicht meinen, damit den Mangel an elemen-
tarer Kritik, wie er bei Müller zu konstatieren ist, rechtfer-
tigen zu können.
Die Arbeit am zweiten Bande wird dem Verfasser wohl
Gelegenheit geben, die Stellung und Bedeutung Müllers in
der Geschichte der Historiographie eingehender zu würdigen.
Es wäre zu bedauern, wenn die Biographie, die als solche
hohes Lob verdient und wohl auf lange hinaus das abschließende
18. Jahrhundert. 375
Werk über den Schaffhauser Historiker bilden wird, nach dieser
Seite hin eine Lücke lassen sollte.
Zürich. Fiieter.
Geschichte des deutschen Buchhandels. Im Auftrage des Börsen-
vereins der deutschen Buchhändler herausgegeben von der
Historischen Kommission desselben. Von Johann Gold-
friedrich. 3. Bd.: Vom Beginn der klassischen Literatur-
periode bis zum Beginn der Fremdherrschaft (1740—1804).
Leipzig, Verlag des Börsenvereins der deutschen Buch-
händler. 1909. 673 S.
In überraschend kurzer Frist ist auf den 1908 erschienenen
zweiten Band des hervorragenden Werkes (vgl. Hist. Zeitschr.
Bd. 102, S. 387—393) der ebenso stattliche und inhaltsreiche
dritte gefolgt. Im ganzen wohl von mehr buchhändlerisch
intimem Charakter als sein Vorgänger, weniger als dieser für
die allgemeine Kulturgeschichte bedeutsam, zeigt er doch un-
vermindert alle Vorzüge, die diesen auszeichneten, vor allem
die erschöpfende Beherrschung des Stoffes, die einsichtsvolle
Würdigung der historischen Zusammenhänge, geistvolle Auf-
fassung, flüssige und fesselnde Darstellung. Nach der für das
Gesamtwerk getroffenen Einteilung sollte die Gründung des
Börsenvereins 1825 den zeitlichen Abschluß des Bandes bilden.
Statt dessen ergab sich dem Verfasser aus der Arbeit selbst
als natürlicher und notwendiger Abschluß der Beginn der
Fremdherrschaft.
Die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts bringt der Lite-
ratur, dem Buchhandel und dem Buchhändler, dem Schrift-
steller und dem Publikum einen neuzeitlichen Charakter. Fast
den wichtigsten Gegenstand in dem Stoffe dieses Zeitraums
bildet der Nachdruck. Kampf und Streit wegen dieser Frage
eröffnet die Darstellung und zieht sich durch den ganzen
Band hindurch. Anziehend wird geschildert, wie sich die
Gegensätze des Nachdruckzeitalters in zwei Persönlichkeiten
typisch verkörperten: in Johann Thomas v. Trattner in Wien
und Philipp Erasmus Reich in Leipzig. Trattner (1717—1798),
in niedrigem Stande geboren, verstand es durch Klugheit und
Rührigkeit, unter der wirksamen Protektion Gerhards v. Swieten,
376 Literaturbericht.
des Präsidenten der Zensurhofkommission, Leibarztes und
mächtigen Günstlings der Kaiserin Maria Theresia, zum reichen
Hofbuchhändler und Hofbuchdrucker, Ritter des Reiches usw.
aufzusteigen. Vom Staate finanziell unterstützt, überfüttert
mit persönlichen Privilegien, besaß er 1755 15 Pressen, be-
schäftigte über 100 Leute, lehrte den Kronprinzen, späteren
Kaiser Joseph II. die Buchdruckerei. In Österreich, das tatsäch-
lich und rechtlich außerhalb des Schutzbereiches der deutschen
Literatur stand, vereinigten sich die allgemeinen Voraus-
setzungen, die zur Entwickelung des eigentlichen Nachdruck-
zeitalters führen mußten. Während Verhältnisse den Wiener
Trattner zum größten Nachdrucker schufen, schufen sie den
Leipziger Reich (1717 — 1787, geboren zu Laubach in der
Wetterau) zum größten Nachdruckbekämpfer seinerzeit. Doch
war es nicht der Gegensatz zum österreichischen, sondern
zum schweizerischen Nachdruck und dessen Unterstützung
durch Frankfurt a. M., aus dem sich Reichs Kampf gegen den
Nachdruck entwickelte. Der endgiltige Bruch Norddeutsch-
lands mit der Frankfurter Messe 1764, organisationsgeschicht-
lich der Grenzstein zwischen mittlerer und neuerer Zeit in der
Geschichte des deutschen Buchhandels, war hauptsächlich das
Werk Reichs, der die Buchhändler in einem Rundschreiben
zu genossenschaftlicher Selbshilfe gegen den von Frankfurt
unterstützten Nachdruck aufrief, während er seine Absichten
bezüglich der Übersetzungen (Monopolisierung der ersten Über-
setzung) und fremdsprachlichen Nachdrucke auf dem Wege
der Gesetzgebung zu erreichen suchte. Er erweiterte dann
seinen Plan zu dem Gedanken einer Reform des Buchhandels
überhaupt und gründete in Leipzig die Buchhandelsgesellschaft,
worin der Kampf gegen den Nachdruck beherrschend in den
Mittelpunkt gerückt war. Aber die Mehrzahl der Vereins-
genossen selbst kehrte sich nicht an die Verpflichtungen, die
kursächsische Regierung, Rat und Universität zu Leipzig er-
klärten sich gegen die Gesellschaft, und Nicolai hatte nicht
unrecht, wenn er urteilte, sie sei innerhalb Jahresfrist wieder
in ihr Nichts verfallen. Das kursächsiche Mandat von 1773,
die Frucht langer Bemühungen der Verleger, war ausschließlich
ein Gesetz zum Schutze gegen den Nachdruck von Büchern,
die in kursächsischen Landen gedruckt waren. Später wurden
18. Jahrhundert. 377
Versuche gemacht, dem Nachdruck durch eine Konvention
der norddeutschen Hauptstaaten, dann durch ein Reichsgesetz
zu begegnen, aber man kam nicht über Projekte und Ver-
handlungen hinaus. Dagegen brachte das preußische Landrecht
1791 das erste verlagsrechtliche Gesetz in der Geschichte
des deutschen Buchhandels. Das buchhiindlerische Gewohn-
heitsrecht der mittleren Zeit kannte kein sogenanntes ewiges
Verlagsrecht, sondern vielmehr eine Verjährung des Verlags-
rechtes, welchem Grundsatze sich allmählich der Maßstab eines
gewissen hinreichenden Gewinns des Originalverlags unter-
zuschieben begann. Wenn der Verleger außer seinen Kosten
„einen ehrbaren Handelsgewinnst" eingebracht habe, dann,
meinte z. B. der Miinchener Buchhändler StrobJ, sei der Nach-
druck berechtigt; der Verleger habe kein Recht auf einen
„Gewinnst ohne Ende", der das Verhältnis zu seiner Mühe
und Auslage weit übersteige. Deutsciiland wurde reif für eine
von England und Frankreich schon besessene Einrichtung:
die gesetzlich auf eine gewisse Reihe von Jahren beschränkte
Dauer des Verlagsrechts. Daß die Frage des Nachdrucks so-
gar Kreise beschäftigte, von denen man dies nicht erwartet,
zeigt die vom Verfasser nicht erwähnte Tatsache, daß auf
dem 1741 in Oberaltaich abgehaltenen Generalkapitel der
bayerischen Benediktinerkongregation auch über Verhütung
des Nachdrucks verhandelt wurde (Bach in Mitteilungen der
Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte
VII, 90).
Ein anderes Gebiet, auf dem der Gegensatz der Inter-
essen zu Schlachten und Scharmützeln führte, war das \'er-
hältnis zwischen Schriftsteller und Verleger. Wenn auch in
unserer klassischen Literaturperiode manches hohe Honorar
bezahlt wurde — Wieland bezog von Reich 6700 Taler Ho-
norar — war doch Ärmlichkeit der Honorare die Regel, und
in weiten Schichten der neuen Schriftstellerwelt erwuchs dar-
aus Gehässigkeit und Erbitterung gegen die Buchhändler. Als
Schulbeispiel werden Gellerts Fabeln genannt, „vielleicht das
am meisten gelesene Buch des 18. Jahrhunderts". Sie trugen
dem Dichter ein Honorar — wie Gleim sagte: „ein Trink-
geld" — von 20 Reichstalern 16 Groschen imd machten den
Verleger Wendler zum reichen Mann (wofür sich dieser wenig-
378 Literaturbericht.
stens durch Wohltätigkeitsstiftungen erl^enntlich erwies). Als
Waffe der Gegenwehr gewann nun der Selbstverlag größere
Bedeutung, auch benutzten die Gelehrten das aus England
herübergekommene Pränumerationswesen mindestens ebenso
fleißig wie die Buchhändler. Man bemühte sich, die Orga-
nisation des Selbstverlags möglichst vieler, ja aller deutschen
Schriftsteller ins Leben zu rufen. Lessing war an einem solchen
Plane, der aber nicht verwirklicht wurde, beteiligt. Epoche-
machend in der Geschichte des Selbstverlags war Klopstocks
1773 erschienene „Gelehrtenrepublik". Eine die ganze Ge-
lehrtenwelt umspannende republikanische Organisation sollte
durch das Mittel der Subskription die Idee verwirklichen, jede
buchhändlerische Vermittlung auszuschalten. Bekannt sind
Goethes Äußerungen darüber in Dichtung und Wahrheit. Der
Plan würde, vollständig durchgeführt, dem Berufsbuchhändler-
tum in Deutschland das Ende bereitet haben. Dagegen wehrte
sich Reich im Namen des Buchhandels, Reimarus als Vertreter
des Publikums, und der Versuch scheiterte, wiewohl die Sub-
skriptionsliste auf die Gelehrtenrepublik, die sich zur Über-
raschung und Bestürzung des Publikums als eine Poetik erwies,
3678 Subskribenten zählte. Das war kein Sieg der Sache,
sondern, wie Goethe sagt, eine heilige Spende für den Dichter
des Messias und der Oden. Ein anderer Plan des organi-
sierten Selbstverlags, die Dessauer „Buchhandlung der Ge-
lehrten", fand in einem Fürsten, Leopold Friedrich Franz von
Anhalt-Dessau einen Protektor und erfreute sich anfangs einer
günstigen Entwicklung. Von 1782 an aber verfiel sie dem
Niedergang, und 1788 erfolgte die Geschäftsauflösung.
Das vierte Kapitel zeichnet den Durchbruch der neuzeit-
lichen Organisation, die Zunahme des reinen Verlags, dessen
Zentrum 1801 Leipzig mit 30 Handlungen ist, und der Zahlungs-
rechnung, die Unzuträglichkeiten des Tauschhandels, an dem
Süddeutschland festhielt, die Verbreitung der Konditions-
sendung unverlangter Neuigkeiten außerhalb des Meßhandels,
die dagegen eintretende Reaktion, die Gründung einer kurz-
lebigen Buchhändlerbörse 1792 durch den Leipziger Paul Gott-
helf Kummer (nachdem GeorgJoachimGöschens gleicher Plan im
Vorjahre gescheitert war). Das fünfte Kapitel ist dem Bücher-
markt gewidmet. Wir verfolgen das Wachstum der Produk-
18. Jahrhundert. 37Q
tion (1763 — 1805 das Zehnfache der Steigerung, welche die
Produktionsziffer in dem gleich langen Zeitraum von 1721 bis
1763 erfahren hatte), die ungeheure V'erbreitung der Lektüre
und die Veränderungen in der Welt der Leser, „die man sich
vor allem als eine Veränderung des Pulses, des Tempos, der
Erregbarkeit vorzustellen hat"; das Aufkommen der Lese-
gesellschaften und Leihbibliotheken, die Entwicklung der öffent-
lichen Bibliotheken, unter denen die Göttinger Universitäts-
bibliothek als „die erste moderne Bibliothek der Welt" verehrt
wird. Wir hören von der buchhändlerischen Bedeutung der
Klassiker, von den unglaublich hohen Preisen ihrer Luxusaus-
gaben, von dem starken Absatz einzelner auch teurer Original-
ausgaben, daneben aber die Klage, daß die wenigen Käufer
klassischer Schriften sich unter dem großen Haufen verlören.
Immerhin wird festgestellt, daß das große Publikum mit Vor-
liebe schöne und nützliche Literatur und die zwischen beiden
schwebenden Fächer: Geschichte und Reisebeschreibung liest.
Für die Gedichte waren eine Hauptpflegestätte die Almanache
und Taschenbücher, die mit dem Beginn der siebziger Jahre
um sich zu greifen beginnen. Als buchhändlerischer Sozial-
pädagog tritt uns W. Fleischer in Frankfurt entgegen. „Der
Geist Rousseaus verbindet sich mit Comenius imd Pestalozzi."
Wichtig ist die Frage, inwieweit Buchhändler durch eigene
Gedanken, Anregungen, Aufträge auf das Erscheinen und die
Gestaltung literarischer Werke eingewirkt oder selbst solche ver-
faßt haben. Goldfriedrich hat nicht versäumt, darauf zu ant-
worten. Als ein Beispiel der letzteren Art wird uns Rudolf
Zacharias Becker mit seinem „Noth- und Hülfsbüchlein für
Bauersleute" 1788 genannt, das, aus klarer Erkenntnis des
literarischen Bedürfnisses entstanden, eines der populärsten
Bücher Deutschlands wurde, so daß andere Verleger den Titel:
Not- und Hilfsbüchlein als Anziehungsmittel aufgriffen. Die
Verlegerinitiative wird zunächst in dem Sinne der Jagd nach
Autoren, dann ihres Feilens an den herausgegebenen Werken
und Beihilfe bei der Materialbeschaffung verstanden, den Gipfel
erreicht sie in der Verlegerunternehmung. Und diese läßt
nun die große Veränderung in der Intensität und Qualität des
literarischen Bedürfnisses üppig emporschießen. Man wird
lächeln, wenn Wilhelm Fleischer den Verleger „gleichsam den
380 Literaturbericht.
Direktor der Literatur" nennt, „der die Kräfte der Gelehrten
dahin leiten sollte, wo sie am nützlichsten sind", aber die
gesteigerte Bedeutung der buchhändlerischen Unternehmung
m dieser Periode kann nicht übersehen werden. Schon Nicolai
konnte viele Beispiele von Schriften anführen, deren Idee der
Verleger hatte und die von ihm gewählte und beauftragte
Werkzeuge ausführten. Am häufigsten wohl äußerte sich die
Initiative des Verlegers in den Übersetzungen, die im Reich-
schen Zeitalter ihren Höhepunkt ersteigen. Nach Nicolai
waren beinahe die Hälfte aller neuen deutschen Bücher Über-
setzungen. Bei diesen stand das Französische an der Spitze,
ihm folgte das Englische und erst in weitem Abstand die
andern Sprachen. Inhaltlich steht bei den Übersetzungen die
Gruppe der Poesie obenan, am nächsten anfangs die Ge-
schichte, später die Naturwissenschaften. Das Gewerbe der
Kompilation, der Abschreiberei herrschte besonders im geogra-
phisch-statistischen Gebiete. Weiter werden besprochen die
enzyklopädische Literatur, das Konversationslexikon, die Speku-
lation auf die „Masseninstinkte", die Zeitungsliteratur, auf deren
Gebiet die Führung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
von Frankfurt a. M. auf Hamburg überging. Erst die 1760er
Jahre veränderten das Gesamtbild der deutschen Presse.
Justus Mosers „Patriotische Phantasien", die Werke des Wands-
becker Boten erschienen in Zeitungen. Nicolais „Allgemeine
deutsche Bibliothek" (1765—1806) wurde für die literarhisto-
rische Kritik des Reichschen Zeitalters, was Reich in Leipzig
für den Buchhandel überhaupt war. Die ästhetisch-philoso-
phischen Ideen dienenden, die Politik grundsätzlich aus-
schließenden literarisch-historischen Journale, die Schiller,
Goethe, Schlegel ins Leben riefen, die Hören, die Propy-
läen u. a. waren buchhändlerisch Nieten. Das Erstarken der
politischen Zeitung verhinderte die dem revolutionären Geist
gegenüber gesteigerte Wirksamkeit der Zensur.
Das sechste Kapitel über die Zensurverhältnisse darf man
vom allgemein literar- und kulturgeschichtlichen Standpunkte
aus wohl als das wichtigste des Bandes bezeichnen. Zuerst
wird uns die Zensur in Österreich und Bayern bis zur fran-
zösischen Revolution und seit dieser Bewegung vor Augen
geführt; es folgen die Wahlkapitulationen von 1790 und 1792,
18. Jahrhundert. 381
die Zensur im übrigen Süddeutschland, in Preußen und im
übrigen Norddeutschland. Der allgemeine Entwicklungsgang
zeigt das Erstarken der staatlichen Zensurgewalt gegenüber
der geistlichen. In Osterreich erschien 1765 ein Catalofrus
librorum prohibitorurn, der im Jahre 1777 selbst unter die ver-
botenen Bücher gesetzt wurde — wie Nicolai sagte, „damit die
schlechten Leute nicht die schlechten und die klugen Leute
nicht die klugen Bücher aus demselben kennen lernen." Selbst
Schriften wie Mendelssohns Phädon und Rousseaus tmile
wurden vom Lose der Verbrennung betroffen. Die geistige
Bevormundung war bis auf die höchstgebildeten Personen
erstreckt, die Tagespresse natürlich der schärfsten Überwachung
ausgesetzt. Die josefinische Zensurgesetzgebung verfolgte
freisinnige Grundsätze, erkannte eine geistliche Zensur nicht
mehr an, wollte die Zensur nicht auf Privateigentum bezogen
haben. Aber die Hofkommission dachte peinlicher als der
Kaiser, und die festgewurzelte Übung benahm dem Zensur-
gesetz viel von seiner Wirkung, noch ehe es Josef 11. selbst,
einen Monat vor seinem Tode, widerrief. Auch in Bayern,
wo der offene Speditionshandel den Hauptbestandteil des nicht
bedeutenden Buchhandels bildete, suchte Maximilian III. Joseph
gegenüber der Anmaßung der geistlichen Zensur den ganzen
Buchhandel des Landes in seiner landesherrlichen Hand zügelnd
und meisternd zusammenzuhalten. Auch hier ist das Zensur-
mandat von 1769 vorläufig auf dem Papier geblieben. (S. 358
lies Lochstein statt Hochstein.) Unter Karl Theodor aber, be-
sonders seit dem Ausbruch der Französischen Revolution,
äußerte sich dann die finstere Reaktion auch in einer Zensur-
tyrannei, wie sie selbst damals kein anderer deutscher Staat
kannte — wiewohl damals in ganz Deutschland grundsätzlich
eine Verschärfung der staatlichen Buchaufsicht platzgriff. Die
Verzweiflung der bayerischen Buchhändler machte sich 1791
in einer bitteren Eingabe Luft. Den besten Einblick in die
Pflege der „verfassungsmäßigen Dummheit" gewähren die kaum
glaublichen Bücherverbote in Bayern wie Österreich. In Bayern
wurden u. a. alle auf die vaterländische Geschichte bezüglichen
Schauspiele verboten und damit dem eben erst aufgekommenen,
durch den Grafen Törring, Babo, Einzinger v. Einzing, Anton
Nagel u. a. gepflegten .vaterländischen Drama auf lange der
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 25
382 Literaturbericht.
Todesstoß versetzt. Verboten wurde alles, was Kant und Kant-
kommentar hieß, Herders Briefe zur Beförderung der Huma-
nität, Knigges Umgang mit Menschen, Schiller, Wieland, Les-
sing, Goethes Leiden des jungen Werther und überhaupt alle
Liebesromane, die Schriften Friedrichs des Großen, Schmidts
Geschichte der Teutschen, Homers Ilias! Die Kataloge der
verbotenen Bücher selbst gehörten wie in Österreich zu den
verbotenen Dingen. Verboten waren auch alle Bücher und
Zeitschriften, die mit Zeitgeschichte, mit der Revolution, den
politischen Verhältnissen zu Frankreich, ja mit Geschichte
und Geographie Frankreichs und mit Staatsrecht zu tun hatten.
In Bayern war auch Hübners „Oberdeutsche allgemeine Litte-
ratur-Zeitung" verboten, die in Salzburg erschien und durch
ihren Kampf gegen Aberglauben und Intoleranz zu einem
weißen Raben im katholischen Deutschland gestempelt wurde.
In Norddeutschland bezeichnete die Unterdrückung der Denk-
freiheit und die Fesselung des Buchhandels, die in Preußen
nach dem Tode Friedrichs des Großen angestrebt wurde, einen
Ausnahmezustand. Die kursächsische Zensur erfreute sich
zwar keines so besonderen Ruhmes, wie sie Preußen Friedrich
dem Großen verdankte, war aber nicht so schlimm, daß sie
das Gedeihen des Buchhandels in Leipzig gestört hätte. In
mehreren der kleinen mitteldeutschen Staaten, in den thürin-
gischen Ländern, in Anhalt, genoß die Schriftsteller- und Ver-
legerwelt im allgemeinen eine sehr weitgehende Freiheit Eine
wie lästige Fessel die Zensur auch rein formal für das Buch-
gewerbe war, läßt sich denken. Aber im ganzen blieben die
Wirkungen der Zensur doch weit hinter dem zurück, was
die Regierungen beabsichtigten. Der geschäftsgewandte Sorti-
mentshandel war schwer von den Behörden zu fassen, über-
dies wurde die Wirksamkeit der Zensur abgeschwächt durch
die Konsequenzen des ewig gültigen Nitimur in vetitum und
durch die politische Vielgestaltigkeit der deutschen Lande. In
den großen süddeutschen Gebieten, die weite geschlossene
Landstrecken einer gleichförmigen Aufsicht unterwerfen konnten,
war die Zensur freilich ein schweres Hindernis für eine ge-
deihliche Entfaltung des Buchhandels — und, fügen wir hinzu,
in der Tat eine folgenschwere geistige Knebelung des Volkes.
Im übrigen aber urteilt der Verfasser: Die Zensur war in
18. Jahrhundert. 383
Deutschland zuerst und im ganzen eine Belästigung, ja Miß-
handlung einzelner Autoren, eine Behelligung, unter Umständen
Schädigung der Buchdruckerei, in einzelnen Fällen eine Schä-
digung des Verlegers, im allgemeinen eine Niederhaltung der
periodischen Presse, nicht aber eine Verstümmelung der
deutschen Literatur, wie sie sich in Büchern und Broschüren
auslebt.
Das siebente Kapitel handelt von Nachdruck und Verlags-
recht, von staatlichen Konventionen zum Schutze gegen den
Nachdruck, von dem preußischen Vorstoße gegen das kursächsi-
sche Übersetzungsmonopol, wobei Reichs Verhalten wenig rühm-
lich war. Kursachsen regte (1779) eine Konvention zwischen
Preußen, Sachsen, Braunschweig zum Rechtsschutz gegen den
Nachdruck an, aber dieser Weg wurde nicht weiter verfolgt.
Auch der Plan, einen Nachdrucksparagraphen in die Wahlkapi-
tulation Kaiser Leopolds II. aufzunehmen, kam nicht zur Aus-
führung. Das achte Kapitel: „Das bibliopolische Deutschland"
bringt eine Rangordnung der deutschen Verlagsplätze nach den
Meßkatalogen. Mit großer Gewalt, stellenweise einer wahren
Springflut gleich, schwillt nun Süddeutschland empor. Im
Norden fesselt der mit dem Ende des Siebenjährigen Krieges
beginnende glänzende Aufstieg Berlins, das im Anfang dieser
Periode 6—8, 1804 32 privilegierte Buchhandlungen zählte.
Wenn Friedrich Perthes sagte, bis zum Ende des 18. Jahr-
hunderts sei der deutsche Buchhandel auf den Nordosten
Deutschlands beschränkt, liegt nach dem Verfasser die Wahr-
heit der Angabe darin, „daß der Westen und Süden in weitem
Umfange literarisch, konfessionell, politisch, wirtschaftlich den
großen zusammenhängenden Gebieten nationalen Fortschritts
gegenüber ein gewisses Sonderdasein führte und daß gerade
der Buchhandel in seinen gewerbe-, rechts- und organisations-
geschichtlichen Seiten ein lehrreiches Spiegelbild dieser Ver-
hältnisse ist." „Frankfurt war das alte Leipzig, Wien, um kurz so
zu sagen, das neue Berlin Süddeutschlands; denn ebenso, wie
sich das Berlin Friedrichs des Großen an die Spitze der nord-
deutschen Verlagsproduktion, nur von Leipzig abgesehen,
emporschwang, so in Süddeutschland (auch Frankfurt über-
flügelnd) das Wien Maria Theresias und Josephs." Diesen
Sätzen gegenüber, soweit sie über den Buchhandel hinaus-
25*
3S4 Literaturbericht.
greifen, müssen wir dieselbe nur halb zustimmende Stellung
einnehmen wie der Verfasser zu dem Ausspruche von Friedrich
Perthes. Sollte, um nur eines zu erwähnen, der nationale
Fortschritt nicht auch eng mit Schiller, Goethe, Karl Friedrich
V. Moser, dem Verfasser des Büchleins vom deutschen National-
staat, mit Stein und anderen, die nicht dem deutschen Nord-
osten angehörten, verknüpft sein? Mit Interesse wird man
weiter in diesem Kapitel von bedeutenden Verlegern und ihrer
Verlagstätigkeit in einzelnen Städten lesen, von dem wachsen-
den Bewußtsein, von der Bedeutung des buchhändlerischen
Berufs, von der Bildung des Buchhändlers, den buchhändle-
rischen Geschäftszweigen, von Fernvertriebfilialen, Wander-
handel, Marktbesuch, ausländischem Buchhandel, Mängeln und
Wandlungen des Meßkatalogs, Lager- und Sortimentskatalogen,
Handbibliothek, Buchhändlerzeitungen, Hinrichs Bücherver-
zeichnis, Heinsius' Bücherlexikon, Bücheranzeige und Rezen-
sion. Das neunte und Schlußkapitel handelt u. a. von den
Reformjahren 1800 — 1804, von dem Horvath-Göschenschen
Reformversuch und von dem „Vertrag der Buchhändler" von
1804, den schon der Zusatz: „über einige Gegenstände ihres
Handels" in ein bescheideneres Licht rückt, der in Wirklichkeit
nur das Gutachten einer Buchhändlerdeputation war und dem
Buchhandel keineswegs einen organisatorischen Mittelpunkt
seiner gemeinsamen Interessenvertretung schuf. Der Reform-
versuch, der dies anstrebte, war zu groß und zu früh aufge-
treten. „Die Zeit erst, die jetzt anbrach, schuf die Weite und
Reife der Bedingungen und reifte zugleich die Besonnenheit
der Zielsetzung, die das gründen, wachsen und reifen Heß,
was die Vergangenheit erstrebt hatte. So und ähnlich aber
auf allen anderen Gebieten. Die Zeit steht niemals still, und
wie die Schuppen eines Panzers greifen Jahre und Jahrzehnte
übereinander."
Quellennachweise und Anmerkungen schließen den Band,
dessen ungemein reicher Inhalt hier nur angedeutet werden
konnte.
S.R.
19. Jahrhundert. 385
The Cambridge Modern History. Planned by the Late Lord Acton,
L. L. D. Regius Professor of Modern History, edited by
A. W. Ward, G. W. Prothero, Stanley Leatbes. Vol. X.
The Restoration. Cambridge, University Press. 1907.
Der Band zerfällt in 24 Kapitel, die von verschiedenen
Verfassern geschrieben sind und 784 Seiten füllen. Es folgt
S. 785 — 892 die Bibliographie, wieder nach Kapiteln geordnet,
sodann S. 893 — 898 eine Zeittafel der wichtigsten Ereignisse,
endlich S. 899 — 936 ein Index von Personen und Sachen.
Die Geschichte von Frankreich und Deutschland ist bis 1840,
von England bis 1841, von Spanien bis 1845 geführt, und so
ist die Periode der Restauration mit Recht für die einzelnen
Länder nicht mit dem gleichen Jahre beendet. Das ist alles
richtig und praktisch, so daß wir ohne Zweifel hier ein in
vieler Beziehung brauchbares Handbuch der Geschichte
dieser Periode haben. Auch die Auswahl und Gruppierung
des Stoffes ist angemessen. Besondere Kapitel sind der
deutschen Literatur, der englischen Literatur (c. 22), der wirt-
schaftlichen Umwälzung in England aber auch auf dem Kon-
tinent und sonst in der Welt (c. 23), der Nationalökonomie
Englands (c. 24) und anderen Sondergebieten gewidmet, neben
den Kapiteln, die der politischen Geschichte der einzelnen
Länder dienen.
Es ist unmöglich, die einzelnen Kapitel hier auf ihren
Wert zu prüfen. Die Herausgeber haben sich bemüht, gute
Kenner für die verschiedenen Fächer und Länder zu gewinnen,
und es sind darunter tüchtige Arbeiten. So fordert das
Kap. 12 über die deutsche Literatur die Anerkennung, daß
der Verfasser mit gründlicher Kenntnis und durchaus selb-
ständigem Urteil das wunderbare Erwachen der poetischen
Produktion und einer Weltliteratur in dem noch im IS. Jahr-
hundert so ganz unentwickelten und niedergedrückten Volke
zu begreifen versucht. Meinem Gefühl nach ist das Kapitel
etwas überladen mit Material und mit Reflexionen, auch habe
ich bei mehr als einer Behauptung Bedenken, aber es ist
gewiß eine Leistung, die jedem derartigen Sammelwerk zur
Zierde gereicht. Der Verfasser Robertson ist Professor der
deutschen Sprache und Literatur an der University of London.
Die Darstellung greift tief ins 18. Jahrhundert zurück bis auf
386 Literaturbericht.
Lessing und Herder, gibt eine Entwicklung von Goethe und
Schiller, nicht bloß eine Schilderung ihrer klassischen Leistun-
gen, behandelt ihre Stellung zur Aufklärung, zu Sturm und
Drang, zur Romantik, und in dem Abschnitt über die Romantik
ist manch kluges Wort gesagt, ebenso über das junge Deutsch-
land. Heinrich Heine wird trotz der wenigen Zeilen, die ihm
zufallen konnten, besser gewürdigt als in mancher unserer
deutschen Literaturgeschichten.
Zwei Kapitel, das zweite The Doctrinaires und das fünfte
The Papacy and the Catholic Church sind von Lady Blenner-
hassett geschrieben, und ich glaube dies fünfte Kapitel doch
auch hervorheben zu sollen. Consalvi, De Maistre, Haller,
Lamennais und andere werden in kurzen, aber inhaltvollen
Zügen charakterisiert. Von De Maistre sagt die Verfasserin
recht treffend: „He possessed the mlnd and the wit of Voltaire
as well as a splendid eloqiience capable of every form of ex-
pression. He was philosophically trained and read Plato,
Bacon, Malthiis, Kant in their own tongue as well as the
Mystlcs and the Fathers of the Church. He nsed and mis-
used history for his own ends as one who knew it weW (p. 161).
Das ist richtig und glücklich ausgedrückt. Man lese nur die
köstliche Stelle Du Pape c. 6 über die plumpe Fälschung, die
man die Konstantinische Schenkung nennt. L'antiquite, qui
aime assez voir et toucher tout, fit bientöt l'abandon (des
Gebiets von Rom) . . . une donation dans les formes. Elle
la vit ecrite sur le parchemin et deposie sur l'autel de Saint
Pierre. Les modernes crient ä la faussete et c'est l'innocence
mime qui racontait ainsi ses pensdes. Man möchte glauben,
De Maistre habe die Urkunde nie gelesen, aber ich zweifle
nicht, daß seine dreiste Dialektik auch alles beiseite geworfen
hätte, was sich beim Sehen dergleichen Spiel mit Worten
entgegenstellen mußte.
An dem ersten Kapitel The congresses 1815—1822 ist mir
manches aufgestoßen, was mir nicht einleuchtet, doch hebe
ich hier nur die gewagte These von der Uneigennützigkeit
Englands bei den Friedensverhandlungen hervor. Die Frei-
gebigkeit Englands war doch wesentlich nur auf andere Kosten
vorhanden.
19. Jahrhundert. 387
Im ganzen haben wir hier ein tüchtiges Hilfsmittel, den
gewaltigen Stoff der Geschichte des 19. Jahrhunderts zu be-
herrschen und die eigenen Versuche nachzuprüfen und zu
bessern.
Breslau. G. Kaufmann.
The Cambridge Modern History. Planned by the late Lord Acton.
Edited by A. W. Ward, Litt, D. G, W. Protbero, Litt.,
D. Stanley Leather, M. A. VoL XL The Growth of Na-
tionalities. Cambridge, At the University Press. 1909.
XL u. 1044 S.
Der 11. Band der großen Geschichte der Neuzeit, die mit
dem Namen des verstorbenen Lord Acton verknüpft ist, trägt
den Nebentitel „Das Wachstum der Nationalitäten". Man kann
freilich nicht sagen, daß er für jedes einzelne Kapitel des
Buches paßt. Aber ein Blick auf seinen Gesamtinhalt wird
die Wahl dieses Stichwortes, wofern überhaupt ein solches
nötig erschien, rechtfertigen. Wir lassen, um den Lesern der
Histor. Zeitschrift einen Begriff von dem reichen Inhalt des
Bandes zu geben, die Überschriften der Kapitel mit Nennung
der Verfasser folgen: I. Großbritannien und der Freihandel
1841 — 1852 von J. H. Clapham. II. Der Fall des Konstitu-
tionalismus in Frankreich 1840—1848 von Emile Bourgeois.
III. Liberalismus und Nationalität in Deutschland und Öster-
reich 1840—1848 von F. Mein ecke. IV. Italien in Revo-
lution 1846 — 1849 von E. Masi. V. Die französische Repu-
blik 1848—1852 von Emile Bourgeois. VI. und VII. Die
Revolution und die Reaktion in Deutschland und Österreich
von A. W. Ward. VIII. Die Vollendung der Einheit der
Schweizer Eidgenossenschaft von W. Oechsli. IX. Rußland
und der Orient. 1. Rußland unter Nikolaus I. von Geoffrey
Drage. 2. Der Orient von E. C. Blech. X. Napoleon III.
und die Periode der persönlichen Regierung 1852—1859 von
A. Th omas. XI. Großbritannien und der Krimkrieg 1852 — 185ö
von Sir Spencer Wal pole. XII. Großbritannien, die letzten
Jahre des Whiggismus, parlamentarische Reform 1856 — 1868 von
demselben. XIII. Englische Literatur 1840-1870 von H.Walker.
XIV. Cavour und das Königreich Italien von E. Masi.
XV. Österreich, Preußen und der deutsche Bund. 1. Reaktion
388 Literaturbericht.
und Reorganisation 1852 — 1862 von H. Friedjung. 2. Deutsche
Literatur 1840—1870 von K. Breul. 3. Der nationale Geist
in der ungarischen Literatur 1686 — 1900 von A. B. Yolland.
XVI. Bismarck und die deutsche Einheit von G. Roloff.
XVIL Das liberale Kaiserreich 1859—1870 von A. Thomas.
XVIII. Die Reaktion gegen die Romantik in der französischen
Literatur von E. Bourgeois. XIX. Die Vollendung der
italienischen Einheit. 1. Die Nachfolger Cavours 1861 — 1870
von E. Masi. 2. Die Literatur des „Risorgimento" und der
Folgezeit 1846—1870 von C. Segre. XX. Der Verlauf der
Revolution in Spanien und Portugal 1845—1871 von J. Fitz-
maurice-Kelly. XXI. Der französisch -deutsche Krieg
1870/71 von F. Maurice. XXII. Rußland und der Orient
nach dem Krimkrieg. 1. Rußland und die Periode der Reform
von Geoffrey Drage. 2. Die Balkanländer von E.C.Blech.
3. Russische Literatur 1800 — 1900 von Geoffrey Drage.
4. Nationaler Einfluß in der böhmischen und polnischen Lite-
ratur. XXIII. Holland und Belgien von G. Edmundson.
XXIV. Skandinavien 1815—1870. 1. Schweden und Norwegen
von W. F. Reddaway. 2. Dänemark von demselben. 3. Dänisch-
norwegische Literatur von E. Gosse. XXV. Rom und das
vatikanische Konzil von G. A. Fawkes. XXVI. Indien und
Afghanistan 1815—1869 von W. Lee-Warner. XXVII. Groß-
britannien und seine Kolonien. 1. Die neue Kolonialpolitik
1840—1870 von H. W. V. Temperley. 2. Die Föderation von
Kanada von Stuart R. Reid. 3. Die Engländer und Holländer
in Südafrika 1815—1870 von A. R. Colqhoun. 4. Die Ent-
wicklung Australiens 1815— 1870 von J.D. Rogers. XXVIII. Der
entfernte Osten 1815—1871. 1. China und seine Beziehungen
zu den Mächten des Westens von Sir E. M. Satow. 2. Japan
von demselben.
Es würde nicht schwer sein, gegen die gewählte Ein-
teilung und gegen die Reihenfolge der Gegenstände dies und
jenes Bedenken zu äußern. So z. B. bildet das unter XXII.
Untergebrachte ein sonderbares Konglomerat. Auch lassen
sich fühlbare Lücken (z. B. die Geschichte Ungarns vor 1848
oder der Hauptzüge des preußischen Verfassungskonfliktes,
das Fehlen der Namen Lasker, Twesten, Gneist), ebenso manche
Wiederholungen (z. B. die Erwähnung des polnischen Auf-
19. Jahrhundert. 389
Standes von 1863, der Bericht über die Luxemburger Ange-
legenheit von 1867, über das Treffen von Mentana) ohne große
Mühe nachweisen. Indessen sind gewisse Mängel der Kom-
position bei einem Werk von so gewaltigem Umfang um so
weniger zu vermeiden, da es nicht eine individuelle Schöpfung
aus einem Guß, sondern die gemeinsame, zusammengelötete
Arbeit vieler Hände ist.i) Eben dieser Umstand entlastet die
Herausgeber von der Verantwortlichkeit für jedes Urteil, das
vielleicht nicht das ihrige ist (z. B. über den Zaren Nikolaus
in Kapitel IX). Alles in allem wird man sagen dürfen: die
meisten Mitarbeiter, unter die sie den Stoff zu verteilen hatten,
sind ihrer Aufgabe in vorzüglicher Weise gerecht geworden.
In einzelnen Kapiteln, sowohl der politischen wie der Literatur-
geschichte, ist die Kunst übersichtlicher, fesselnder, wahrheits-
getreuer Darstellung des höchsten Lobes wert. Außerordent-
lich nützlich ist die auch diesem Bande wieder beigefügte
Bibliographie. Freilich wird der Spezialist mitunter einen
Titel vermissen, der nicht hätte fehlen dürfen (z.B. für Italien:
Rivista storica del Riaor^imento Ilaliano, diritta dal Prof.
B. Manzone 1895 ff., die Biblioteca storica del Risorgimento
Ilaliano diretta da T. Casini e V. Fiorini. C. Fabbris: 67/
avvenimenti militari del 1848 — 1849. Für Deutschland : Hansen:
Gustav V. Mevissen, für Spanien: Hans Gmelin : Studien zur
spanischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert 1895,
für Dänemark: Marcus Rubin: Frederiks VI Tid 1895). Dafür
erhält man nicht selten wertvolle Angaben von Quellenmaterial,
die über die im Druck zugänglichen Veröffentlichungen hin-
ausgehen. Man sehe z. B. was S. 927 über die im Pariser
Nationalarchiv befindlichen Akten zur Geschichte des zweiten
Kaiserreiches, S. 977 über die in London aufbewahrte amt-
liche Korrespondenz mit den Gouverneuren in Australien ge-
sagt wird.
Der Druck ist im ganzen und großen sorgfältig. Das
Verzeichnis der Druckfehler S. XL wäre indessen noch be-
deutend zu vermehren (z. B. Wiscilenus statt Urslivenus S. 51
') Wie im Vorwort S. X bemerkt, sind die zeitgenössischen
Ereignisse Nordamerikas schon in einem anderen Bande erzählt
worden.
390 Literaturbericht.
und Register, Falkson statt Falksen S. 895, Bacourt statt Bar-
court S. 960, Nippold statt Nippohl S. 963). Auch wäre S. 122
als Tag der Landung der Franzosen in Civita Vecchia der
25. April statt des 29. August) 1849 und S. 200 die vom deut-
schen Rumpfparlament ernannte Reichsregentschaft als ein
Kollegium von fünf statt von sechs Mitgliedern zu bezeichnen
gewesen.
Zürich. Alfred Stern.
Lebenserinnerungen von Dr. Joh. Friedrich v. Schulte. Gießen,
Emil Roth. 1909. I. „Mein Wirken als Rechtslehrer, mein
Anteil an der Politik in Reich und Staat" 4. Aufl., X u.
450 S.; II. „Kirchenpolitische Aufsätze" Vlll u. 227 S.; 111. „Ge-
schichtliche, soziale, politische und biographische Essays"
VIII u. 320 S. geb. 10 M.; 7,50 M.; 7,50 M.
Diese inhaltsreichen Erinnerungen an ein von stiller
Arbeit und öffentlicher Tätigkeit erfülltes Leben haben wir
hier nur vom allgemein historischen Standpunkt aus zu wür-
digen. Und für diesen sind sie interessant genug. Denn wie
immer man sich in politischer oder religiöser Hinsicht zu dem
Kampfe zwischen Ultramontanismus und Katholizismus stellen
mag — und tatsächlich handelt es sich in allen drei Bänden
kaum je um etwas anderes — , klar ist, daß die Jahre von der
„Entstehung des deutschen Ultramontanismus" (2, 114 f. bes.
S. 121) bis zur Beendigung des „Kulturkampfes" (2, 200) einen
bedeutungsvollen Moment in der so wechselvollen als im Grund
unveränderlichen Geschichte des Kampfes zwischen Kirche
und Staat (oder, wie man nach der Auffassung Eduard Meyers
sagen muß, zwischen Staat und Kirche) bildet. Und vom
Gesichtspunkt der vergleichenden Religionsgeschichte aus muß
man wohl den Altkatholizismus jenen periodischen Versuchen
einreihen, der unvermeidlichen inneren Entwicklung des kirch-
lichen Lebens gegenüber einen bestimmten, als ideal ange-
sehenem Moment festzuhalten, wie sie etwa der Jansenismus
oder in anderer Weise die altlutherische Orthodoxie ebenfalls
darstellen. So wird der Altkatholizismus denn zwischen jenen
beiden vom Willen zur Macht beherrschten großen Organisa-
tionen ein Versuchsobjekt, dem die staatliche Teilnahme so
gut wie der kirchliche Haß mehr symbolisch als direkt gelten.
19. Jahrhundert. 391
V. Schulte selbst hat zwischen den beiden großen Mächten
gestanden. Der Nefie des iiltrainontanen hessischen Ministers
V. Linde (gegen den Credner seine „ Asterisken" schrieb, eine der
ersten antiultramontanen Streitschriften nach den Kölner Wirren)
war solange in einer „Täuschung" über die strengkatholischen
Tendenzen befangen (vgl. 3, 317), daß noch lange Mißtrauen
gegen den langjährigen Berater der Kardinäle Rauscher und
Schwarzenberg herrschte. Er wird dann der leidenschaft-
lichste Anwalt des Kulturkampfes, zu dessen Geschichte er
interessante Bilder liefert (Audienz bei Bismarck 1, 317). Eine
große Reihe von politisch-historischen Aufsätzen begründet
seine Parteistellung; Dokumente, wie die Erklärungen von
Nürnberg (S. 272) und Königswinter (S. 274) haben historische
Bedeutung. Von hier sucht er (2, 1) zur allgemeinen Cha-
rakteristik des deutschen Wesens aufzusteigen, in einer Reihe
von Studien (3, 1 f.), die vorzugsweise Schwächen im National-
charakter illustrieren (Partikularismus, Philistertum, Eitelkeits-
pflege), aber auch dauernde Gegensätze (deutsches und römi-
sches Recht 3, 1; Bürgertum und andere Stände 3, 29; der
klerikale Adel 3, 133) hervorhebt. Ihm dient auch die aus
der A. D. B. geschöpfte Übersicht über die Abkunft von mehr
als 1600 deutschen Gelehrten (3, 271), die dem Zölibat gegen-
über die Verdienste des deutschen Pfarrhauses betonen will.
Am liebsten jedoch beschäftigt der Verfasser als prak-
tischer Staatsmann sich mit der greifbaren Realität wichtiger
Einzelpersönlichkeiten, und die Biographien (3, 143 f.) scheinen
mir der allgemein wertvollste Teil. Viele stammen aus der
A. D. B. (wie die beiden des Wiener und des Prager Erz-
bischofs 3, 173. 181); neben anderen bedeutenden Kirchen-
fürsten (Papst Leo XIIL, Kardinal Antonelli, Kardinal Franehi,
Kardinal Ledochowski, Bischof v. Ketteier, Bischof Martin,
Bischof Reinkens u. a.) werden Politiker geschildert, die in
jenem großen Kampf mitgefochten haben (v. Linde S. 240,
Schmerling S. 248, Falk S. 250, Windthorst S. 261) oder
ebensolche Gelehrte (Döllinger S. 231). Der Wert des Porträts
liegt in dem vorgebrachten, oft anekdotischem Tatsachen-
material. Ein großes Talent der Charakteristik besitzt Seh.
eben nicht, der auch (l, 247) zwei so grundverschiedene Na-
turen wie Lasker und .Bamberger zusammenwirft; auch ist
392 Literaturbericht.
seine Voreingenommenheit (nicht nur in dem Artikel über
Windthorst) allzu sichtbar. Aber ein Mann, der seine Hand
in vielen Staatsgeschäften hatte, der gelehrtenmäßig Einzel-
züge beobachtet, gesammelt, verarbeitet hat, weiß aus so
bedeutungsvoller Zeit viel zu erzählen, was bessere Schrift-
steller und objektive Darsteller nicht zu melden haben.
Denn ein Schriftsteller ist der tüchtige Journalist wirklich
nicht. Konnten denn nicht wenigstens bei der Überarbeitung
Schriftproben verbessert werden wie (1, 88): „Ein anderer
Vorschlag, der von Otto Franklin, hatte keinen Erfolg, wie
Thun mir sagte, weil Philipps es für unmöglich erklärt habe,
einen so enragierten Preußen zu berufen. Den Grund hatte
dieser gefunden in Franklins Schrift — eine als Student ge-
löste Preisaufgabe — „Die deutsche Politik Friedrichs I. ... "?
Oder wie findet man folgendes Charakterbild (3, 187): „Schwar-
zenberg war Gegner des Dogmas von der Unbefleckten Emp-
fängnis, hat dagegen gestimmt und war der einzige, welcher
bei dem bekannten Einstürze des Zimmerbodens in St. Agnese
nicht mit Pius IX. herunterkollerte, sondern auf einem Balken
stehen blieb?" Der Satz könnte für eine ganze, Charakter-
züge und Erlebnisse durcheinander wirrende Art anekdotischer
Historiographie, als Musterstück gelten.
Dieser Flüchtigkeit der Schreibart entspricht die Un-
genauigkeit in der Schreibung der Namen. Auf zwei Seiten
(3, 282—283) notiere ich: Hermann Saza (statt Salza) Cou-
derhove (statt Coudenhove) und gar v. Raddowitz (statt Ra-
dowitz). Eugen Richter wird (1, 256) mit dem Maler Gustav
Richter verwechselt (seine Palette war erheblich weniger weich
und süß!) V. Puttkamer war (1, 256) „Staatssekretär in Kol-
mar" u. dgl. m.
Was noch befremdet, ist der Eindruck einer Einseitigkeit^
die uns eben das kirchlich-staatliche Problem zu sehen scheint.
Daß er „seine Person nicht in den Vordergrund stellen wollte"
(I, S. VII), macht dies noch nicht erklärlich, daß Kunst,
Literatur, Natur für den Gelehrten und Staatsmann kaum zu
existieren scheinen. Außer jener Frage interessieren ihn
nur die Menschen, und auch sie oft nur in Hinsicht auf sie;
doch erhalten wir über Gelehrte der Prager und Bonner Uni-
versität (wie Kelle und Höfler), über Beamte (besonders des
Deutsche Landschaften. 393
preußischen Kultusministeriums) und Politiker mancherlei
Personalnotizen, die freilich öfters (wie über Brunner 1, 84)
hart an den Klatsch streifen. Von Wohlwollen sind sie gerade
nicht diktiert; es weht etwas von der Luft Gervinischer Selbst-
herrlichkeit durch das ganze Buch, aber ohne die Milderung,
die die Lebenserinnerungen jenes großen Historikers und un-
glücklichen Politikers durch den warmen Ton seiner Freund-
schaften erfahren.
Berlin. Richard M. Meyer.
Wörterbuch der deutsch-lothringischen Mundarten. Von Michael
Ferdinand Follmann. (Quellen zur lothr. Geschichte, her-
ausgegeben von der Gesellschaft für lothr. Geschichte und
Altertumskunde Bd. 12.) Leipzig, Quelle <& Meyer. 1909.
XVI u. 571 S. 32 M.
Die rührige Gesellschaft für lothringische Geschichte und
Altertumskunde hat dem Wörterbuch der elsässischen Mund-
arten, welche die Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen hat
erscheinen lassen, ein ähnliches Unternehmen für die loth-
ringischen Mundarten zur Seite gestellt. Ähnlich ist der Plan,
die Ausführung in manchen Punkten verschieden, zuweilen
gewiß zum V'orteil der nicht sprachwissenschaftlich Geschulten
und Interessierten. Die Anordnung ist nach der Wortfolge,
nicht nach der Stammfolge vorgenommen worden; die An-
gabe der Aussprache ist weit beschränkter. Wie beim elsäs-
sischen Wörterbuch mit Anerkennung hervorgehoben worden
ist, hat auch hier der Bearbeiter die volkstümlichen Redens-
arten besonders ins Auge gefaßt. Sie sind an sich weit
weniger zahlreich als im Elsaß: der städtische, im geistigen
Strome des Rheingebietes ausgebildete elsässische Sprach-
charakter des Elsässers war hierfür günstiger als die länd-
liche, hügeldurchschnittene Landesart Lothringens. Hier ist
z. B. die Menge der Ausdrücke für Pflügen auffallend S. 132.
Die Literatur, die im Elsaß so reich vertreten ist, fehlt in Loth-
ringen. Um so mehr tritt der naive, besonders der religiöse
Sinn des katholischen Lothringens hervor. Legenden ver-
treten die historischen Anknüpfungen. Auffällig ist — was
allerdings schon beim Sammeln und Sichten des Stoffes nicht
ohne Absicht gewesen sein mag — die verhältnismäßig geringe
394 Literaturbericht.
Anzahl der französischen Fremdwörter und Wendungen. Da-
gegen weisen manche Ausdrücke doch wohl auf neuhoch-
deutschen Einfluß hin: verbliffe, verratzt „verloren". Uralt
ist Donk „das Zusammenkommen an Winterabenden im ge-
heizten Gemach" = mittelhochdeutsch tunc gynxceum; elsässisch
haben wir dafür Kwelte, Spinnstube. Die philologische Be-
schäftigung mit den Mundarten wird immer weitergehen und
im Lothringer wie im Elsässer Wörterbuch hoffentlich geeig-
nete Grundlagen zu weiterem Aufbau vorfinden.
Straßburg. Martin.
Geschichte Salzburgs. Von Hans Widmann. L Bd. Bis 1270.
Gotha, F. A. Perthes. 1907. XVI u. 384 S. — 2. Bd. Von
1270 bis 1519. Ebenda 1909. VIII u. 422 S. Je 8 M. (All-
gemeine Staatengeschichte. Herausg. von K. Lamprecht.
3. Abt. Deutsche Landesgeschichten. Herausg. von Armin
Tille. 9. Werk.)
Unverdrossen setzt Armin Tille jedem neuen Werke der
rüstig fortschreitenden Deutschen Landesgeschichten die Er-
klärung vor, daß „jede Landesgeschichte eine kulturell ein-
heitliche Landschaft behandeln und sich mit der besonderen
Variation deutschen Wesens, die jene aufweist, beschäftigen"
soll. Kaum ein Teil deutschen Landes kann diesen Voraus-
setzungen und Forderungen weniger entsprechen als Salzburg.
Der Verfasser des neunten Werkes der Deutschen Landes-
geschichten stand allerdings vor schwerer Wahl. Für ihn stellte
sich die Frage dahin, ob er das ganze Gebiet, über das sich
der kirchliche, literarische, künstlerische, wirtschaftliche und
politische Einfluß des Salzburger Erzbistums erstreckte, oder
den erzbischöflichen Territorialstaat oder nur das erst seit 1849
als selbständige politische Einheit anerkannte österreichische
Kronland berücksichtigen wollte. Weder im Vorwort noch
an anderer Stelle spricht sich Widmann bestimmt über seinen
Standpunkt aus, tatsächlich hat er sich von vornherein auf
das Kronland „als die Hauptmasse des ehemaligen erzbischöf-
lichen Staates" beschränkt, nur hier und da den mit Bayern
vereinigten Teil einbezogen. Das läßt sich nur schwer mit
der Forderung des Herausgebers und dem Plan des Gesamt-
werkes in Einklang bringen. Der bis 1815 bestehende staat-
Österreich. 395
liehe Zusammenhang ivann doch nicht ganz außer acht ge-
lassen werden, und nicht minder wichtig wäre die Darstellung
jener vielfältigen zivilisatorischen und kulturellen Beziehungen
gewesen, in denen die über ausgedehnte und sehr verschieden-
artige Gebiete zerstreuten Besitzungen des Hochstifts mit
dem Mittelpunkte standen. Hier tauchen bedeutungsvolle
Fragen der Besiedelungsgeschichte , der wirtschafts-, ver-
waltungs- und rechtsgeschichtlichen Forschung auf, die man
nicht einfach mit der Bemerkung beiseite schieben sollte, daß
die Besitzungen „Enklaven im Gebiete mächtiger Fürsten
wären" (S. 1), die vielmehr von größter Wichtigkeit sind, und
an denen man viel eher kulturelle Einheiten und Abwand-
lungen deutschen Wesens zu erkennen vermöchte als an dem
willkürlich zusammengestutzten Kronlande. Gewiß werden
manche dieser Fragen bequemer von den Bearbeitern der Ge-
schichte der betreffenden Kronländer und Staaten, in erster
Reihe Niederösterreichs, Steiermarks, Ungarns und Bayerns,
behandelt werden, aber gerade mit Rücksicht auf jene allge-
meine, grundsätzliche Forderung ist die Betrachtung vom
Mittelpunkt aus nicht zu umgehen. Für Absichten, die als
neu und tiefgreifend hingestellt werden, sollte man den Maß-
stab der Stoffverteilung nicht von ganz zufälligen politischen
Entscheidungen der Gegenwart, sondern von der geschicht-
lichen Entwicklung selbst ableiten.
Innerhalb der gewählten Beschränkung liefert W. eine
Darstellung von manchmal etwas zu volkstümlichem Gepräge,
die durch Verwertung neuerer Einzelforschungen und Quellen-
veröffentlichungen einen Fortschritt gegen ältere Leistungen
bedeutet, in der neben der Regierungstätigkeit der Erzbischöfe
auch andere Verhältnisse berücksichtigt werden. Auffällig ist
die Ungleichmäßigkeit in der Benutzung der neueren Literatur.
Der Verfasser stützt seine allgemeine Auffassung auf die ein-
schlägigen Bände der von W. Oncken herausgegebenen Welt-
geschichte in Einzeldarstellungen und Chamberlains Grund-
lagen, hat aber mit Ausnahme von Dümmlers Geschichte des
ostfränkischen Reichs die Jahrbücher der deutschen Geschichte
ebensowenig wie Haucks Kirchengeschichte Deutschlands be-
nützt. Auch Gutmanns Buch über die soziale Gliederung der
Bayern zur Zeit der Volksrechte und die zweite Abteilung des
396 Literaturbericht.
neunten Bandes von Dahns Könige der Germanen sind ihm
entgangen. Daß bei der Verwertung dieser Werke manche
Abschnitte des ersten Bandes eine etwas andere Gestalt ge-
wonnen hätten, braucht nicht im einzelnen ausgeführt zu
werden. Die Vernachlässigung der neueren Forschung, soweit
sie nicht Salzburg unmittelbar betrifft, macht sich auch an
andern Stellen bemerkbar, so etwa in der zudem überflüssigen
Anmerkung über die älteste Geschichte der Magyaren (S. 147)
oder der ganz unzureichenden Darstellung des städtischen
Wesens (2, 56 ff., 252 ff.). Eigentümlich ist auch die Art der
Bücheranführung. Der Verfasser liebt die mit Siglen ge-
kürzten Titel , von denen man sich erfreulicherweise wieder
abzuwenden beginnt; da er aber keine Zusammenstellung mit
entsprechender Auflösung bietet, die Kürzungen entweder gar
nicht oder nur bei dem erstmaligen Gebrauche erklärt, werden
MFöG. oder MJöG., RI., LK., SUB., RP. oder PR., MRK., MRS.,
MRB., KI., St.RK., MCC. für alle mit dem Stoffe nicht nahe
Vertrauten compendiosa aenigmata sein. Die Mitteilungen aus
dem Vatikanischen Archive (Wiener Briefsammlung) sind nicht
von Kaltenbrunner herausgegeben (2, 5 Anm. 6), Johannes
Victoriensis hätte nicht als Joh. Victor angeführt werden sollen
(S. 84, 86 usw.).
Graz. Karl Uhllrz.
Studien zur Familiengeschichte. Von Karl Graf Kuefstein. Wien
und Leipzig, Wilh. Braumüller. 1908.
In Österreich ist in neuester Zeit in erfreulicher Weise
das Interesse des hohen Adels für die Geschichte seiner
Familien im Wachsen begriffen. War dies in Böhmen seit jeher
der Fall — und man darf hier nur an die Häuser Schwarzen-
berg und Lobkowitz erinnern — , so tritt dies nun auch in Nieder-
österreich und Steiermark in die Erscheinung, und es ist
beachtenswert, daß Mitglieder des hohen Adels selbst, wie
z. B. der Erbgraf Ferdinand v. Trautmannsdorff, als Arbeiter
auf dem Felde der Geschichte auftreten. Ihnen hat sich Karl
Graf Kuefstein zugesellt. Bisher liegt der erste Teil vor, der
in 16 Abschnitten die Geschichte des Hauses Kuefstein bis
1525 führt. Wieviele Bände das ganze Werk enthalten soll.
Österreich. 397
ist aus dem V^orwort nicht ersichtlich. Es wird nur beiut*rkt.
daß die ältere Periode allein drei Teile umfassen soll, deren
erster vorliegt, während der zweite die Zeit des Landunter-
marschalls Hans Lorenz Kufsteiner bis 1547 und der dritte
jene seines Sohnes Hans Georg !!!. bis in die ersten Jahre
des 17. Jahrhunderts umfassen soll. Darnach dürfte das Ganze
ein bändereiches Unternehmen werden. Der Verfasser des
Buches schildert sich selbst in bescheidener Weise als Dilet-
tanten; aber er ist einer der besten Art. Es ist ja sicher,
daß dem Buche Mängel anhaften, wie sie bei einem Nicht-
fachmann begreiflich sind. Man findet, daß eins und das
andere wiederholt behandelt ist: in der knapp gefaßten ge-
schichtlichen Übersicht und in dem eigentlichen Werke selbst,
daß manche Ausführungen, wie die über die Genesis des
Namens Kufstein zu weit ausgesponnen sind; man wird in
der Gruppierung des Stoffes manches anders wünschen und
hätte es lieber gesehen, wenn der Stoff mehr verarbeitet und
dem Leser die reife Frucht der Arbeit vorgelegt worden wäre;
es fehlt nicht an Zitaten aus Schriftstellern, die längst in
bessern und kritischen Ausgaben vorliegen, man vernimmt
da noch von einem Ottokar v. Horneck, mit dem die öster-
reichische Reimchronik gemeint ist: aber im ganzen ist das
Verfahren doch ein kritisches und gibt nicht bloß eine Dar-
stellung der Geschichte der genannten Fannlie sondern auch
die der verwandten Häuser. In der Einleitung sind die Aus-
führungen über die archivalischen Bestände des Hauses von
Interesse; die geschichtliche Übersicht gibt eine scharf um-
rissene Zusammenfassung der Geschichte des Hauses, das
schon in der sog. Protestantenzeit mit Hans Ludwig v. Kuf-
stein eine hervorragende Rolle spielt. Aus dieser Übersicht
verdient die warme Schilderung des Lebens und Wirkens des
Staatsmannes Franz Seraphicus Grafen Kuefstein ncch be-
sonders hervorgehoben zu werden. Im Anhange folgen Ol ur-
kundliche Beilagen aus der Zeit von 1294 bis 1518. Die Aus-
stattung ist eine sehr geschmackvolle: außer den Urkunden
und Siegeln, die auf photographischem Wege beigestellt smd,
finden wir die Ansichten von den dem Hause gehörigen oder
mit seiner Geschichte eng verbundenen Häusern und Schlös-
sern wie Greillenstein, Schloß Spitz, Feinfeld, Kunstblätter wie
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 2b
398 Literaturbericht.
das Dachbeckbild vom Jahre 1499 in der Pfarrkirche zu
Rohrenbach, das Gnadenbild zu Maria Laach usw.
Graz. /. Loserlh.
Brügges Entwicklung zum mittelalterlichen Weltmarkt. Von
Rudolf Häpke. Berlin, Curtius. XXIV u. 296 S. 9 M.
Die im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins von
Dietrich Schäfer herausgegebenen Abhandlungen zur Verkehrs-
und Seegeschichte sind im Jahre 1908 durch die vorliegende
gehaltvolle Arbeit Rud. Häpkes in vielversprechender Weise
eröffnet worden. Je bequemer es ist, die Stellung der Stadt
Brügge im Mittelalter als eine notwendige Folge ihrer geo-
graphischen Lage aufzufassen und je leichter demgemäß mit
dem Begriff des „Weltmarkts" Brügge als einer gegebenen
Größe operiert wird, um so schärfer verdient betont zu
werden, daß mit dem Hinweis auf die geographische Lage
allein wenig getan ist, daß diese erst erkannt, ausgenutzt,
ja in gewissem Sinne geschaffen werden mußte, um wirk-
lich Geltung zu erlangen, daß es also noch auf ganz andere
Faktoren ankam, die sich als wirksam und ausschlaggebend
zu erweisen hatten. Ihnen mit emsigem Fleiße nachgegangen
zu sein, ist das große Verdienst der vorliegenden Arbeit,
in der auf Grund einer ausgedehnten Belesenheit die Handels-
beziehungen der einzelnen Nationen zu Brügge von ihren
Anfängen bis zu dem Zeitpunkte, in dem sich feste Ver-
hältnisse herausgebildet hatten, im Zusammenhang mit wich-
tigen Problemen der Brügger Stadtgeschichte erörtert werden.
Seine Untersuchungen führen den Verfasser zu dem Ergebnis,
daß der flandrische Aktivhandel das ausschlaggebende Mo-
ment gewesen ist, das Brügge seine Stellung als Weltmarkt
verschafft hat. Das ist gewiß eine in Betracht zu ziehende
Möglichkeit, und jedenfalls ist an dieser Auffassung so viel
richtig, daß der ausgedehnte Eigenhandel der Vlamen als
wesentlicher Faktor für das Aufblühen Brügges in Anschlag
zu bringen ist. Immerhin wird man es als fraglich bezeichnen
müssen^ ob ihm wirklich die gewichtige Rolle zufällt, die der
Verfasser ihm beimißt, ob in der Tat die Handelsfahrten
der Vlamen den Fahrten der Auswärtigen nach dem Zwyn
in solchem Umfange vorangegangen sind, wie er annimmt;
Belgien. 399
denn das urkundliche Material, das ihm vorlag, erlaubt in
dieser Beziehung nicht durchweg bündige Schlüsse zu
ziehen. Die volle Ausbildung Brügges zum Weltmarkt setzt
der Verfasser erst um das Jahr 1300 an. Sicher mit gutem
Rechte. Denn sie hatte zur Voraussetzung den freien Waren-
austausch der fremden Kaufleute untereinander, dieser aber
wurde, wie W. Stein in seiner grundlegenden Abhandlung
über die ältesten Privilegien der deutschen Hanse in Flan-
dern (Hans. Gblt. Jahrgang 1902) gezeigt hat, erst gegen
Ende des 13. Jahrhunderts, formell sogar erst im Jahre 1309
zugestanden. Um diese Zeit erst kann von Brügge als einem
ständigen Markt für den unmittelbaren internationalen Verkehr
die Rede sein. Das schließt natürlich nicht aus, daß, direkt
auf der Brügger Messe und indirekt durch Vermittlung der
Brügger Kaufleute auch sonst, schon vorher ein lebhafter inter-
nationaler Verkehr in der Stadt heimisch gewesen sein kann.
A. Kiesselbach hat in seiner Besprechung des vorliegenden
Buches (Ztschr. d. Vereins f. Hamb. Gesch. Bd. XllI) auf die
Schilderung des Wilhelmus Brito hingewiesen, die solchen
Verkehr bereits für den Anfang des 13. Jahrhunderts zeige.
Der Verfasser glaubt auf diese Schilderung kein Gewicht legen
zu sollen. (Vgl. seine Entgegnung in der genannten Zeitschr.
Bd. XIV; ebenda Erwiderung A. Kiesselbachs.) Indessen ist
es schwerlich zulässig, sie lediglich als poetische Phantasie
aufzufassen. Auf jeden Fall bedarf die aufgeworfene Frage
weiterer Klärung. Im Zusammenhang mit ihrer Erörterung
würde auch auf das bekannte Verzeichnis der Brügger Waren
und ihrer Herkunft von neuem näher einzugehen sein, nach-
dem der beste Kenner der Brügger Stadtgeschichte, Gilliodts-
van Severen, es jüngst auffallenderweise, schwerlich freilich
mit Recht, im Gegensatz zu Höhlbaum (Hans. ÜB. 111, S. 419
Anm. 1) in das Jahr 1200 hinaufgerückt hat (Car/ulaire de
fancienne estaple de Bruges, 1904). — Nachdem der Verfasser
die Gestaltung der Handelsbeziehungen Brügges bis in das
Ende des 13. Jahrhunderts verfolgt hat, nimmt er Veranlas-
sung, uns mit der Stadt, ihren Bewohnern, ihren Einrichtungen,
insbesondere ihrem Hafen und der Art ihres Handelsbetriebs
genauer bekanntzumachen. Es ist ein anziehendes, buntes
Bild, das er entwirft. Auf zahlreichen Einzelstudien sich auf-
26*
400 Literaturbericht.
bauend, behandelt seine Darstellung mit Geschick eine Fülle
anregender Fragen.
Hamburg. H. Nlrrnheim.
G. Bourgin, La commune de Soissons et le groupe communal
Soissonais. Paris, Librairie Honore Champion, Editeur. 1908,
LXXI u. 494 S.
In dem vorliegenden umfangreichen Buche will Bourgin
einen Beitrag zur Geschichte der Kommunen Nordfrankreichs
liefern, indem er die Kommune von Soissons und der Gruppe
von Städten und ländlichen Orten (in der Isle de France,
Pikardie, Champagne und Bourgogne), für welche die Kom-
mune von Soissons direkt oder indirekt das Muster abgegeben
hat, von ihrer Entstehung bis zu ihrem Untergange zum Gegen-
stande eingehender Untersuchungen macht. Ob der Wert des
Buches zu seinem Umfange im rechten Verhältnis steht, will
mir freilich zweifelhaft erscheinen. An Mühe hat es B. nicht
fehlen lassen: 20 Seiten umfaßt das Verzeichnis der von ihm
benutzten Werke und Schriften, mit dem er seine Bücher-
kenntnis beleuchtet. Dabei vermisse ich aber die Kenntnis
eines für den Gegenstand sehr wichtigen Werkes, Karl Hegels
Städte und Gilden, in dem im 1. Teile des 2. Bandes die fran-
zösischen Kommunen behandelt sind. B. hätte sich an diesem
Muster einer nüchternen, nur auf das Tatsächliche gerichteten,
in knapper Darstellung sich bewegenden Geschichtsforschung
sehr zum Nutzen seines Buches ein Vorbild nehmen können.
Operiert er doch nur zu gern, selbst da, wo die urkund-
lichen Zeugnisse dafür eigentlich keinen Raum lassen, mit über-
flüssigen und haltlosen Hypothesen. Einige Beispiele aus dem
Abschnitte über die Entstehung der Kommune von Soissons
mögen das zeigen.
Die Kommunalcharte für Soissons liegt nur in der Bestäti-
gung König Philipps II. August von 1181 vor. Sie wird hier
ausdrücklich auf seinen Großvater Ludwig VI. zurückgeführt,
und dieser erklärt auch selbst in einem durch die Klagen
des Bischofs und seiner Kirche über die Übergriffe der Kom-
mune veranlaßten Rechtsspruche von 1136: ob pacem patrie
nos in civitatem Suessionensem communiam constituisse . . . unde
et ipsis cartam feclmus, ferner: nostra emunitate con-
Frankreich. 401
tenti non fiierunt . . . miilta qiiae a nobis non acceperant,
temerarie occupaverunt. Diesen bestimmten uricundiichen An-
gaben gegenüber will B. dartun, daß der Bischof Lisiard
de Cr^py zwischen 1116 und 1118 der Stadt die Kommune
bewilligt und sein Nachfolger Joslein 1133 vom Könige ihre
Bestätigung erwirkt habe. Natürlich kann er nichts weiter
tun als zeigen, daß der Bischof nach Lage der Dinge und
seiner Persönlichkeit der Stadt die Kommune verliehen haben
könnte und daß dann die angegebene Zeit dafür besonders
in Frage kommen müßte. Aber ist es nur irgendwie wahr-
scheinlich, daß der König in einer für den Bischof ausgestellten
Urkunde die Errichtung der Kommune wiederholt als sein
Werk bezeichnet hätte, wenn sie das des Bischofs gewesen
wäre? Unter den Klagen des Bischofs über die übergriffe der
Kommune befindet sich auch die, daß die Kommune im Bischofs-
hofe ihre Versammlungen halte — läßt das darauf schließen,
daß der Bischof die Kommune verliehen hat? Weiter läßt B.
die in der Bestätigung Philipp Augusts von 1181 vorliegende
Charte nicht die ursprüngliche, sondern erst das Werk seines
Sohnes Ludwig Vll. sein. Es geniert ihn nicht, daß diese
Bestätigungsurkunde nur von der Charte Ludwigs VL spricht:
chartam super communia eis a memorato avo nostro con-
cessam heißt es am Eingange und has itaque consuetudines
pretaxatas (am Schlüsse hatte der König einige neue Be-
willigungen gemacht) et eas que ab avo nostro eis concesse
fuerunt et confirmata . . . concedimiis et confirmamus. Es muß
nach dem Wortlaute der Urkunde überhaupt sehr zweifelhaft
erscheinen, ob eine Charte von Ludwig VII. vorhanden war;
denn während auf die Charte Ludwigs VI. ausdrücklich Bezug
genommen und ihre Bestätigung ausgesprochen wird, heißt
es von Ludwig VII. nach Erwähnung der Charte Ludwigs VI. :
post cuius decessum pater noster Ludovicus ... eis eam manu-
tenuit et custodivit, ebenso weiter: et communia consue-
tudines, sicut pater noster eas eis tenuit — also nur davon,
daß Ludwig VII. ihnen die Charte gehalten hat, nicht daß
er ihnen eine Charte ausgefertigt hat, ist die Rede; am
allerwenigsten lassen diese Ausdrücke die Annahmen einer
Erweiterung der Rechte der Kommune durch eine neue Charte
Ludwigs VII. gegenüber der Charte Ludwigs VI. zu. Man
402 Literaturbericht.
müßte ja direkt sagen, Philipp August hiabe den wahren
Sachverhalt verschleiern wollen , wenn die von ihm be-
stätigte Vorlage eine Charte Ludwigs VII. und nicht die
Ludwigs VI. gewesen wäre! Wo wir in der Lage sind, kon-
trollieren zu können, ob sich König Philipp bei seinen Be-
stätigungen an die von ihm angegebene Vorlage gehalten hat,
da zeigt sich, daß das durchaus der Fall ist: man vergleiche
die Charte Ludwigs VI, für Laon mit ihrer Bestätigung durch
Philipp August von 1189 (Hegel II, 49). Aber B. hält seine
Hypothese für so sicher erwiesen, daß er im folgenden immer
nur von der Charte Ludwigs VII. spricht, öfters mit Hinzu-
fügung der für sie selbstverständlich von ihm auch gefundenen
Abfassungszeit 1144 — 1146!
Die Gründe, die B. für seine Annahme ins Feld führt, sind
in keiner Weise stichhaltig. Wenn der Text der von Ludwig VII.
den Tochterstädten von Soissons verliehenen Charten dem
der Charte von Soissons ähnlich ist, so ist das doch nur
natürlich. Ludwig Vll. hat sich eben an das von seinem Vater
herrührende Vorbild gehalten; hat er doch ein Jahr vor seinem
Regierungsantritte in der oben erwähnten Urkunde von 1136
gerade diese Charte kennen zu lernen Gelegenheit gehabt, da
er sich für ihre Innehaltung durch die Bürger dem Bischof
gegenüber mit verbürgte — ein Grund mehr dafür, daß es
unwahrscheinlich ist, daß Ludwig VII. den Bürgern von Sois-
sons eine neue Charte ausgefertigt hat. Wenn B. weiter darauf
hinweist, daß die Charte das Übergewicht der bischöflichen
Gewalt über die gräfliche, die gar nicht erwähnt sei, zeige,
und daß dieses Übergewicht erst in der Belehnung des Grafen
durch den Bischof 1141 seinen deutlichen Ausdruck gefunden
habe, es also wahrscheinlich sei, daß die Charte für Soissons
erst nach jenem Akt der Belehnung abgefaßt sei, so ist zu
bemerken, daß das Zurücktreten der gräflichen hinter der
bischöflichen Gewalt nach B.s eigenen Ausführungen (S. 17 ff.)
auch schon vor 1241 nachweisbar, im übrigen die Nicht-
erwähnung des Grafen in der Charte auch belanglos ist, da
sie bestehende Rechtsverhältnisse voraussetzt und bestehen
läßt, soweit sie nicht ausdrücklich abgeändert werden: salvo
iure noslro et episcopi et ecclesianim et do minor um, qui in
predicta villa aliquid habent iuris, heißt es im Schluß-
Frankreich. 403
satze unserer Charte. Warum B. unter den dominis sich den
Grafen nicht eingeschlossen denken kann, ist schwer erfind-
lich. B. will endlich in der Charte deutliche Anzeichen dafür
haben, daß ihre einzelnen Teile verschiedenen Zeiten ange-
hören. Er weist da besonders darauf hin, daß Art. 1 die
Kommune durch die firmitates, Art. 8 von der Bannmeile be-
grenzt sein lasse. Da nach Ludwigs VI. Rechtsspruche von
1136 die Kommune von Soissons Stadt und Vorstädte umfaßte,
letztere aber noch nicht ummauert waren, B. den Ausdruck
firmitates aber auf Ummauerung deutet, der angebliche Wider-
spruch hier also nicht durch die Annahme einer Ausdehnung
des Kommunegebietes durch eine neue Charte Ludwigs VII.
gelöst werden kann, sieht er sich ferner genötigt, für die an-
gebliche Charte Ludwigs VII. für Soissons als Vorlage die
Charte dieses Königs für Beauvais (von 1144) anzunehmen, die
in Art. 2 und 5 dieselbe Verschiedenheit aufweist, die er dar-
aus erklärt, daß Ludwig dem älteren Teil der Urkunde, zu dem
Art. 2 gehört habe, einen der weiteren Ausdehnung der Kom-
mune Rechnung tragenden neuen hinzugefügt habe und daß
das dann so für die Charte von Soissons übernommen worden
sei. Die Priorität der Charte von Beauvais vor der von Sois-
sons ist aber ebenso unerweislich wie die angebliche Erweite-
rung der alten, auf Ludwig VI. zurückgehenden Charte von
Beauvais durch Ludwig VII. Dann aber scheint mir auch der
Ausdruck firmitates zu eng gefaßt zu sein: er ist m. E. nicht
bloß auf die Ummauerung sondern auch auf die Anlage von
Wall und Graben anwendbar, und damit waren sicher auch
die Vorstädte umgeben, so daß sich also zwischen firmitates
und urbs et suburbia eine Differenz gar nicht ergeben würde.
Ebensowenig nötigt der Ausdruck Bannmeile in Art. 8 eine
Erweiterung der Charte durch Ludwig VII. anzunehmen, da,
während es sich in den anderen Artikeln um das bewohnte
Gebiet von Soissons handelt, hier von dem Eintritt des fremden
Kaufmanns in das Stadtgebiet die Rede ist, so daß hier die
Bannmeile rechtlich allein von Belang war. Außerdem ist
noch zu beachten, daß der Verfasser der Urkunde für dieselbe
Sache gern die verschiedensten Ausdrücke wählt, wie das der
bunte Wechsel der Bezeichnung für die iurati zeigt, was B.
nicht entgangen ist. Wir haben auch hier dieselbe Neigung
404 Literaturbericht.
des Schreibers zu konstatieren; ist doch außer den genannten
Ausdrücken auch villa öfters für dasselbe Rechtsgebiet gebraucht.
Indem aber B. die genannte Charte von Beauvais von 1144
als Vorbild für die von ihm angenommene Charte für Soissons
betrachtet, die Charte von Senlis von 1146 aber wieder auf die
von Soissons zurückgeht, erhält er für seine fingierte Charte
Ludwigs VII. für Soissons die Abfassungszeit 1144 — 1146, was
ihm nun als unumstößliche Tatsache gilt!
Wie B. Urkunden in seiner Weise deutet, zeigt auch seine
Auffassung von dem erwähnten Rechtsspruch Ludwigs VI. von
1136. Er bezeichnet ihn als Demütigung des Bischofs, die
dieser der Stadt nicht mehr habe vergessen können — aber
die unfreundliche Haltung des Bischofs zur Kommune zeigt
sich doch schon in den hier gegen die Kommune erhobenen
Klagen! — und betrachtet als einzigen Sieg des Bischofs die
Verbannung des Urhebers der vom Bischöfe gerügten Über-
griffe der Kommune (S. 95). Tatsächlich hatte der Bischof
aber allen Anlaß, mit dem Rechtsspruch zufrieden zu sein. Der
König bezeichnet die vom Bischof gerügten Handlungen der
Kommune als dreiste Anmaßungen {temerarle occupaverunt),
der Rechtsspruch selbst geht dahin, daß communia supradicta
omnia usurpasse, und die vor dem König in St. Germain
erschienenen Vertreter der Kommune, Maire und Geschworene,
geloben eidlich se liuiusmodi nunquam usurpatiiros. Ja, die
ganze Kommune muß vor einem nach Soissons entsandten
Hofbeamten des Königs dasselbe Gelöbnis ablegen. Als Bürgen
für die künftige strikte Innehaltung des Rechtsspruches geben
sich dem Bischof und der Kirche gegenüber der König, sein
Sohn, die Königin (diese fehlt bei B. im Texte S. 91), der
Truchseß Graf Radulf. Was der Rechtsspruch regelt, ist eben-
falls keine neue Begünstigung der Kommune. Freilich bestimmt
er, daß Männer und Frauen einer Hofgenossenschaft, die in-
folge einer wider Willen ihres Herrn geschlossenen Heirat
mit einem Mitgliede der Kommune widerrechtlich in die Kom-
mune aufgenommen worden waren, in der Kommune ver-
bleiben sollten; aber sonst hätte man ja die Ehe lösen müssen!
Und es wurde dem dadurch geschädigten Herrn Ersatz durch
die Bestimmung geboten, daß ein Kind dieser Ehen in die
Hofgenossenschaft des Herrn einheiraten mußte, der eins der
Frankreich. 405
Eltern angehört hatte. Hatte Art. 2 der Charte bestimmt, daß
alle Vergehimgen in der Korimiune außer Friedensbruch und
Geschlechterfehde mit 5 sol. gebüßt werden sollen, so hatte
der Bischof gerügt, daß die Kommune bei Friedensbruch und
allen anderen Vergebungen auf den innerhalb der Kommune
liegenden herrschaftlichen Gebieten den Herren eine höhere
Buße als 5 sol. nicht zugestand, dagegen bei Vergehungen
gegen die Kommune der Übeltäter unter Umständen ganz mit
Beschlag belegt wurde. Hier enthielt die Charte eine Lücke,
und der Rechtsspruch bestimmte nun, die Kommune dürfe bei
Vergehungen gegen die Kommune wider Willen der Herren
der Übeltäter mehr als 60 sol. nicht erheben, die Herren aber
dürften gegen sie vollen Schadenersatz verlangen und unter
Ausschluß der Klage der Kommune das Vermögen der Übel-
täter auf ihrem Herrschaftsgebiete in Höhe des Schadens ein-
ziehen. Auch das ist keine Begünstigung der Kommune, und
wenn B. meint, das Recht zu jener Vermögenskonfiskation sei
wohl auf Besitz außerhalb der Kommune beschränkt gewesen,
so ist das sicher unzutreffend, da sonst eine solche ein-
schränkende Bestimmung hätte angefügt werden müssen.
Mit Vorstehendem soll natürlich nicht gesagt sein, daß
sich in den Erörterungen von B. nicht auch manches Beachtens-
werte findet; aber zur Vorsicht den von ihm gewonnenen Re-
sultaten gegenüber muß man mahnen. Dankenswert sind die
urkundlichen Beilagen S. 405—462, die die Nachprüfung des
Gebotenen erleichtern, sowie das angefügte Namens- und Sach-
register. Das Druckfehlerverzeichnis S. 494 läßt sich ver-
mehren; ich merke an: S. LXIX Schäfer, Pfarrersteilung und
Quartalschrieft statt einteilung und schrift, S. 93 Anm. 1 letzte
Zeile on für o«, S. 421 Z. 16 volentibus statt nolentibus. S. 427
Art. 16 alis statt alii, Art. 17 //// statt Ulis.
Breslau. Kolmar Scliaube.
Jean Lemoine et Andre Lichtenberger, Trois familiers du
Grand Coiide. L'Abbe Boiirdelot. Le Perc Talon. Le Pere
Tixler. Paris, H. Champion. 1909. VIII u. 336 S.
Abb6 Bourdelot — eigentlich Pierre Michon — 1610 ge-
boren, 1685 gestorben, war Arzt, Philosoph, Dichter, Diplo-
mat u.a.m. In keinem Fache leistete er Außerordentliches:
406 Literaturbericht.
auch als Charakter überragt er den Durchschnitt seiner Zeit-
genossen nicht. Da er aber viel in der Welt herumgekommen
ist, zu hervorragenden Persönlichkeiten in intimen Beziehungen
gestanden, an wichtigen Ereignissen Anteil genommen hat,
lohnte es sich, sein Leben zu verfolgen. Die zahlreichen im
Schlosse Chantilly aufbewahrten Papiere bilden die Grund-
lage für die vorliegende Biographie. Französischen Lesern
werden die Mitteilungen über die Beziehungen B.s zum Hause
Conde, anderen die Schilderungen, die B. von Christine von
Schweden — deren Arzt er jahrelang gewesen ist — gibt, am
wertvollsten erscheinen. Am sympathischsten berührt den
Leser die Anhänglichkeit B.s an das Haus Cond6, zumal an
den Sieger von Rocroix und Senef. Sie zeichnet auch den
Pater Nikolaus Talon (1605 — 1691) aus, der fast zwei Jahrzehnte
Beichtvater Conde's war, sich bei der Erziehung von dessen
Sohn vielfach Verdienste erworben hat und wiederholt Ge-
legenheit fand, seinem Herrn zu dienen. Talon war in erster
Linie Schriftsteller, Verfasser zahlreicher Werke, vornehmlich
kirchengeschichtlichen Inhaltes, die auch heute noch von Fach-
männern geschätzt werden. Weitere Kreise dürften sich am
meisten für die Schilderungen interessieren, die T. von dem
Verhalten der zum Tode verurteilten Gefangenen entwirft, die
er als geistlicher Berater auf ihrem letzten Wege begleitete.
Wesentlich interessanter als B. und T. ist Pater Tixier (1617
bis 1701), dessen bisher nicht edierte Memoiren und dessen
reiche Korrespondenz den Verfassern die Mittel boten, ein
anziehendes Bild dieser merkwürdigen, geistig und sittlich
hochstehenden Persönlichkeit zu entwerfen. Sein kluges und
dabei charaktervolles Benehmen während der heftigen Kämpfe
Mazarins gegen die Fronde — er war damals Subprior von
Saint-Denis — , seine belebende Wirksamkeit als Klosterrefor-
mator, sein ruhiges, jedem Fanatismus abgeneigtes Verhalten
gelegentlich der Revokation des Ediktes von Nantes ge-
winnen ihm die Sympathie des Lesers. Sehr interessante
Nachrichten über M™e Montespan und M^^ Scarron, über den
großen Conde und dessen Nachkommenschaft sowie über Jo-
hann Kasimir von Polen — den Conde einmal „un hon komme,
mais iin sot roi" nennt — und über Christine von Schweden
— die auf die Mitteilung ihres Arztes, man erzähle sich, sie
Frankreich. 407
gehe nach Rom, um religiös zu werden, erwidert: „Moi
j'aimerais mieux cent fois etre morte que marih, mais mille
fois mieux etre marine que religieuse" — erhöhen den Wert
dieser Biographie, die dem Referenten auch stilistisch als die
gelungenste erscheint. Im Anhange werden Briefe von Bour-
delot an Saumaise und Cond^, von Talon an letzteren und
an Christine, Auszüge aus Bourdelots „Relatiou des assembl^es
faites ä Versailles 1683" und Bruchstücke aus den Memoiren
Tixiers mitgeteilt.
Wien. A. Pribram.
Mirabeau and the French Revolution. By Fred Morrow Fling,
Ph. D. Part I. The Youth of Mirabeau. lltustrated. New
York and London, G. P. Putnam's Sons. 1908. XII u. 497 S.
Nichts könnte besser die nachhaltig bezaubernde Wirkung
des Namens Mirabeau bezeugen, als daß nach so vielen Vor-
gängern ein amerikanischer Gelehrter sich anschickt, sein Bio-
graph zu werden. Der rühmlich bekannte Professor der euro-
päischen Geschichte an der Universität Nebraska, Fred Morrow
Fling, hatte schon als Leipziger Student den Plan des histo-
rischen Werkes gefaßt, dessen erster Band die Jugend Mira-
beaus bis zum Jahre 1774 behandelt. Zwei weitere Bände sollen
folgen. Ihr Umfang wird, entsprechend der wachsenden Be-
deutung Mirabeaus, ohne Zweifel noch größer werden als
der des ersten. Nach dem bisher vorliegenden Teilstück zu
schließen wird man sich einer äußerst sorgfältigen, gewissen-
haften Arbeit zu erfreuen haben. Der Verfasser hat nichts
vernachlässigt, sich mit seinem Stoff aufs gründlichste vertraut
zu machen. Durch Forschungen in öffentlichen und Privat-
archiven sowie durch Lokalbesichtigungen bei wiederholten Rei-
sen ist es ihm auch geglückt, eine Nachlese auf dem Felde der
Quellensammlung einzubringen und seiner Darstellung den
Charakter großer Anschaulichkeit zu verleihen. Auch hat er
sich der Hilfe photographischer Nachbildungen bedient, deren
nicht weniger als zehn (Bildnisse Mirabeaus, seiner Wohnun-
gen, seines Vaters, seines Onkels) den prachtvoll ausgestat-
teten Band schmücken.
Unter den handschriftlichen Quellen, die dem Verfasser
zustatten gekommen sind, nimmt die schon mehrfach benutzte
408 Literaturbericht.
Korrespondenz zwischen dem Marquis und dem Bailli, Mira-
beaus Vater und Onkel, unstreitig den ersten Platz ein. Pro-
fessor F. hat die zwölf Foliobände, die sie enthalten, dank der
Erlaubnis M. de Montignys, des Enkels des Adoptivsohnes
Mirabeaus, in voller Muße durchsehen dürfen. Daneben kam,
von anderem abgesehen, besonders eine wertvolle, von dem
verstorbenen Mouttet in Aix angelegte Sammlung in Betracht:
Selbstverständlich war wie für frühere Forscher das National-
archiv in Paris auch für Professor F. zugänglich und ertragreich.
Das kritische Verständnis, mit dem die zahlreichen, oft wider-
spruchsvollen Zeugnisse erklärt und für die Darstellung aus-
gebeutet werden, verdient alles Lob. Im ganzen ist der Ver-
fasser geneigt, diese und jene Episode der Jugend Mirabeaus
etwas nachsichtiger, mehr zugunsten seines Helden zu beur-
teilen, als es in den jüngsten auf ihn bezüglichen größeren
Werken geschehen ist. Für wichtige, die gesicherte Über-
lieferung umstürzende Entdeckungen bot sich freilich kein An-
laß. Mit Recht wird zur Erklärung des Verhältnisses zwischen
dem Marquis und seinem Sohne großes Gewicht auf ihre finan-
ziellen Beziehungen gelegt. Der nächste Band, dessen bal-
diges Erscheinen wir erhoffen, wird dies noch deutlicher zu
zeigen haben. In der Bibliographie dieses nächsten Bandes
ward man auch ein kritisches Studium der ^Lettres dcrites du
donjon de Vincennes" erwarten dürfen. Nach den Andeu-
tungen, die in der ausgezeichneten kritischen Bibliographie
dieses ersten Bandes gemacht werden, hat man sich viel davon
zu versprechen.
Zürich. Alfred Stern.
Lettres et documents pour servir ä l'histoire de Joachim Alurat
1767—1815, publies par S. A. le prince Murat, avec introduc-
tion et notes par Paul Le Brethon, bibliothecaire ä la
Bibliotheque Nationale. T. I. Paris, Plön, Nourrit & Cie.
1908. XXXIX u. 505 S.; T. II. 1909. 500 S.
Zur hundertjährigen Gedächtnisfeier der Besitznahme des
Thrones von Neapel durch Joachim Murat hat der Urenkel
desselben die Herausgabe sämtlicher im eigenen und in öffent-
lichen Archiven befindlichen Korrespondenzen desselben und
der auf ihn bezüglichen Aktenstücke beschlossen. Mit diesen
Frankreich. 409
ersten Bänden, welche die Anfänge Joachims und seine ersten
Feldzüge am Rhein, in Italien und Ägypten, sowie sein Kom-
mando in der Apenninischen Halbinsel umfassen, beginnt ein
weitausgedehntes Sammelwerk, das für die Geschichte des
Napoleonischen Zeitalters unstreitig von größerer Bedeutung
sein wird. Wie gering auch seine Gegner den moralischen
WertMurats einschätzen und wie man über seine abenteuernde
Politik denken mag — sie ist ja häufig, noch in jüngster Zeit,
scharf genug getadelt worden — , so ist doch gewiß, daß er
als Großherzog von Berg und König von Neapel, allerdings
mehr durch die Geschicklichkeit seiner willenstarken Gemahlin
als durch eigenes Talent, in der Napoleonischen Sphäre eine
zuweilen bedeutsame Rolle gespielt hat. Die Königin Karoline
wußte sich stets über Meinungen und Absichten ihres Bruders
orientiert zu halten und blieb nicht ohne Einfluß auf gewisse
Entschließungen desselben, wie aus den wichtigen Akten des
glücklich aus Neapel geretteten Familienarchivs ersichtlich sein
wird, nachdem die Erben des Grafen von Mosburg, des in-
timen Beraters des Königs, im Jahre 1892 den Nachkommen
Murats eine Menge wichtigster Dokumente, die sie seit 1815
geborgen, zurückerstattet haben.
Von ihnen ist natürlich in diesen zwei Bänden noch wenig
die Rede. Als Sohn eines ärmeren Landmannes 1767 geboren,
tritt uns der spätere König vorerst als gemeiner Soldat in einer
elsässischen Garnison entgegen. Schon 1793 ist er Offizier und
feuriger Republikaner. Im Jahre 1796 kommt er als Brigade-
general zuerst in Berührung mit Bonaparte und weiß ihn durch
geschickte Huldigungen zu gewinnen, geht mit ihm nach dem
Orient und erlangt bald nach dem Staatsstreich vom 18. Bru-
maire, als stattlicher Kriegsmann und ergebenster Anhänger
des ersten Konsuls, im Januar 1800 die Hand von dessen
Schwester Annunziata — sie hieß damals noch nicht offiziell
Karoline — und zugleich den Oberbefehl über das Okkupa-
tionsheer in Italien. Aus den mitgeteilten Briefen und Akten
ersieht man, daß er sich in diesen verschiedenen, zuweilen
schwierigen Lagen und Stellungen als ein zwar naturwüchsiger,
aber nicht ungewandter Diplomat zu gebärden wußte, wenn
er auch hier und da den schneidigen Reitergeneral mehr her-
vortreten läßt. Eigentümlich berührt auch den geneigteren
410 Literaturbericht.
Leser die zuweilen naiv ausgesprochene Überzeugung von
seinem eigenen Talent sowie der schon damals hervorbrechende
maßlose Ehrgeiz, der ihm später so verhängnisvoll werden
sollte. Die Stellung als Oberkommandierender , zuerst in
Florenz, bis zur Einrichtung des Königreichs Etrurien (August
1801), dann in Mailand, wo er die Zisalpinische, dann Italieni-
sche Republik zu verteidigen oder, besser gesagt, zu über-
wachen und zu gängeln hatte, verlieh ihm natürlich einen
bedeutenden Einfluß in die dortigen Angelegenheiten. Beson-
ders interessant sind eine Reihe von Briefen, die er in den
letzten Monaten des Jahres 1802 und den ersten des Jahres
1803 an den ersten Konsul richtet, in denen er höchst aus-
fällig über die italienischen Regenten und Patrioten spricht
und versichert, daß es der allgemeine Wunsch des Landes
sei, französisch zu werden (S. 316). Bonaparte selbst ist häu-
fig mit ihm nicht zufrieden, und Murat klagt dann : „Je m'ef-
force Sans cesse de vous pLaire et je suis bien malheiireux de
in' apercevoir que je n'y rdussirai Jamals" (S. 332). — Die
letzten Aktenstücke des zweiten Bandes reichen bis zum
Oktober 1803.
Der Herausgeber dieser neuen Sammlung, Herr Biblio-
thekar Le Brethon, hat seinen Text mit einer recht ausführ-
lichen Einleitung über die Quellen und mit den nötigen Anmer-
kungen versehen 1), und man darf der Fortsetzung des Unter-
nehmens, die hoffentlich bald erfolgen wird, nur mit Interesse
entgegensehen. R.
Napoleon der Erste. Eine Schilderung des Mannes und seiner
Welt. Von Oskar Klein-Hattingen. Berlin, Dümmler. 1906.
L Teil. 160 S. 3 M.
Die erste Lieferung dieses auf zwei starke Bände berech-
neten Werkes reicht bis zum Beginne des ägyptischen Feid-
zugs. Sie enthält eine frische Erzählung der Ereignisse und
einen Versuch fortlaufender Charakteristik, belebt durch Mit-
teilung zahlreicher Quellenzeugnisse. In der Auswahl der
') Einzelne Druckfehler sind stehen geblieben. So z. B. Bd. 1,.
S. 19, wo 1797 statt 17 79 zu lesen. — S. 105 lies Rastatt für
Radstadt, S. 452 lies 1767 für 1787 usw.
Frankreich. 41t
Zeugnisse ist der Verfasser nicht i<ritisch genug ; Bourrienne
und Miot treten z. B. als glaubwürdige Gewährsmänner auf;
in der Betrachtung drängt wiederholt ein leichtes moralisieren-
des Meistern die Erklärung in den Hintergrund. Da aber nur
ein Bruchteil vorliegt, so ist ein abschließendes Urteil über
das Werk noch nicht möglich. — In der Darstellung der
Jugendzeit lehnt sich Klein-Hattingen an Masson und Chu-
quet an, ohne sich ihnen völlig hinzugeben. Überall vermag
ich ihm nicht zu folgen. Z. B. halte ich den Familiensinn
Napoleons für tiefer und ursprünglicher als der Verfasser, der
ihn nur als eine Form des Egoismus betrachtet, und der Gegen-
satz zu Paoli entsprang m. E. nicht bloß aus Napoleons un-
befriedigtem Ehrgeiz: er ergab sich zugleich mit Notwendig-
keit aus der verschiedenen politischen Auffassung. Paoli er-
strebte die Unabhängigkeit der Insel, Napoleon, durch die
Revolution vom Franzosenhaß geheilt, verwarf diese Idee als
unausführbar. In der Darstellung des italienischen Feldzugs
sind die Einzelheiten zutreffend; nur ist die Erzählung zu will-
kürlich in chronologische Perioden zerrissen, und die politi-
schen und militärischen Ereignisse sind getrennt voneinander
erzählt, so daß ihre gegenseitige Beeinflussung und insbesondere
der Gegensatz Napoleons zum Direktorium in den verschie-
denen Phasen nicht drastisch genug zutage tritt. Die Charak-
teristik des Feldherrn Napoleon genügt nicht. Hier betont
Kl.-H. viel zu wenig das Wagen und zu sehr das Berechnen;
so scheut er die Erzählung der Anekdote nicht, daß Napoleon
1805 den Verlauf des Austerlitzer Feldzugs bis zum Einzüge
in Wien genau vorausgesehen habe.
Gießen. G. Roloff.
Napoleon in Finckenstein. Von Dr. Erich Joachim. Im Auftrag
des Burggrafen und Grafen Georg zu Dohna-Finckenstein.
Berlin, Behrend. 1906. XXVII u. 229 S.
Napoleon im Frühjahr 1807. Ein Zeitbild. Von Burggraf und
Graf Hannibal zu Dohna. Leipzig, Wigand. 1907. V u.
143 S.
Beide Werke verdanken dem lokalhistorischen Interesse
an Napoleons Aufenthalt in Finckenstein (1. April bis 6. Juni
1807) ihre Entstehung. Joachim hat sich streng an das Thema
412 Literaturbericht.
gehalten und eine einfache, ansprechende Erzählung von dem
persönlichen Leben des Kaisers gegeben ohne den Anspruch,
die Probleme der Napoleonischen Politik jener Spanne Zeit tiefer
erörtern zu wollen. Neue Aufschlüsse findet man daher nicht,
nur einige unbekannte Mitteilungen über den Verkehr des
Kaisers mit den Umwohnern, seine Jagden und ähnliches, die
auf Aussagen von Zeitgenossen zurückgehen. Allerdings sind
diese Zeugnisse, die Napoleons Auftreten sympathisch schil-
dern, erst 1841 gesammelt worden. — Höhere Ziele stellt sich
Graf Dohna. Um die Bedeutung der Finckensteiner Zeit ins
rechte Licht zu setzen, gibt er eine Charakteristik Napoleons
und eine Übersicht seiner bisherigen Geschichte vermischt
mit Ausblicken auf die Zukunft. Dohna faßt als ausgespro-
chener Anhänger Taines Napoleon auf als den großen Con-
dottiere ohne vaterländisches Gefühl, vorwärts getrieben durch
kolossalen Ehrgeiz, der bald in Größenwahn umschlägt; Laune
und Willkür bestimmen seine Handlungen mehr als politische
Notwendigkeit. Ich kann dieser — wie man weiß, nicht neuen
— Gesamtauffassung so wenig zustimmen wie vielen Einzel-
ausführungen: z. B. wenn der Verfasser in der Scheidung von
Josephine eine verhängnisvolle Wendung sieht — „er kehrte
dem Glücke den Rücken" — , oder wenn er den Feldherrn
Napoleon im Jahre 1807 einen „methodischen Kriegskünstler
des 18. Jahrhunderts" nennt. Aber bei allem wissenschaft-
lichen Dilettantismus ist das Büchlein mit literarischem Talent
geschrieben, und manche Leser mögen in den leichten Re-
flexionen ihre Rechnung finden.
Gießen. G. Roloff.
Memoiren aus dem spanischen Freiheitskampfe 1808 — ISU. . . .
Bearbeitet von Friedrich M. Kircheisen. (Bibliothek wert-
voller Memoiren . . . herausg. von Dr. Ernst Schnitze. 7. Bd.)
Hamburg 1908. 506 S.
Der vorliegende Band hält sich nicht auf der Höhe, die
sonst von der Bibliothek wertvoller Memoiren innegehalten
ist, und zwar weder in der Auswahl des Gebotenen noch in
der Art der Behandlung. Die Memoirenliteratur des spani-
schen Unabhängigkeitskampfes ist allerdings unendlich, und
der Wert eines großen Teiles derselben reicht über das Mili-
Spanien. 413
tärische nur wenig hinaus. Was daneben sich breit macht,
trägt dann wieder zum Teil einen sehr aneivdotenhaften Cha-
rakter. Von dem ersteren hat der Bearbeiter nicht mit Un-
recht geglaubt, sich fern halten zu müssen, denn er konnte
es nicht als seine Aufgabe ansehen, eine Geschichte der spa-
nischen Feldzüge in Memoirenform zu geben. Um so mehr
aber hätte sich ihm die Überzeugung aufdrängen müssen,
daß er, um den Charakter der Zeit zu erfassen, die ent-
scheidenden Momente des Kampfes auf der Pyrenäenhalbinsel
in der Auswahl der zeitgenössischen Berichte zur Anschauung
bringen mußte. Davon ist aber wenig zu spüren. Der erste
Wendepunkt, die Kapitulation von ßailen und die Einnahme
von Madrid, wird ganz übergangen. Das ist um so ver-
kehrter, als ohne den Taumel des unverdienten Sieges von
Bauen weder die Stimmung der spanischen Bevölkerung noch
die Politik Englands verständlich ist. Ohne die Niederlage
von Bauen hätte es wahrscheinlich überhaupt keinen spani-
schen Befreiungskrieg gegeben. Ein zweiter kritischer Punkt
ist die erste, erfolglose Belagerung von Saragossa; aber nicht
diese, sondern die zweite Belagerung ist mit einem Berichte
vertreten, der von einem auf Seiten der Franzosen kämpfenden
Deutschen, also wiederum der weniger interessanten Seite
vertreten ist. Charakteristisch endlich ist das lange Ringen
um die Isla de Leon, und hier hatte der Bearbeiter die Be-
richte von Luis und Fernando Fernandez de Cordola so be-
quem zur Hand. Aber auch davon erfahren wir nichts. Daß
der w^eitaus größte Teil — dem Umfang nach — den Be-
richten deutscher Mitkämpfer entnommen ist, ist aus dem
Charakter der Sammlung verständlich, die auf einen deutschen
Leserkreis rechnet. Außerdem kommen ein Italiener und ein
Franzose auf napoleonischer Seite zum Worte. Die Freiheits-
kämpfer sind nur mit einem Engländer, dessen Bericht aber
nach Gegenstand und Auffassung ganz besonders minder-
wertig ist, und einen spanischen Arzt vertreten, der die Be-
lagerung von Gerona schildert. Die modernen Gesichtspunkte
für die Beurteilung des Krieges sind weder in der Auswahl
der Abschnitte noch in den Einleitungen des Bearbeiters
irgendwie zum Ausdruck gelangt. Das Stück, das am meisten
Charakter besitzt, ist der Bericht von Brandt über den Feld-
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 27
414 Literaturbericht.
zug in Katalonien; auch Roccas Bericht über den Kleinkrieg
in der Gegend von Ronda hat bezeichnende Züge. Dagegen
ist in ersterem bereits dem Novellistischen ein recht breiter
Raum gegönnt, und die Bearbeitung ist derartig flüchtig, daß
an einzelnen Stellen — z. B. S. 351 — die Bezugnahme auf
Angaben stehen geblieben ist, die selbst ausgemerzt worden
sind. So verrät sich durchgängig, daß der Bearbeiter mit dem
Stoffe, den er zu behandeln hatte, durchaus nicht gründlich
vertraut gewesen ist und auch die Mühe gescheut hat, durch
sorgfältige Einzelarbeit diesen Mangel zu verdecken.
Friedenau. K. Haebler.
Acta pontificum Danica, pavelige aktstykker vedrerende Danmark
1316—1536. I. Bind, 1316 1378 udgivet af L. Moltesen.
VIII u. 383 S. //. Bind, 1378—1431, udg. af Alfr. Krarup
og Jobs. Lindbaek. IV u. 468 S. ///. Bind, 1431—1471,
herausgegeben von denselben. 464 S. Kopenhagen, G. E. C.
Gad. 1904, 1907, 1908.
Das Unternehmen, welches seit 1904 mit den bis jetzt
vorliegenden drei Bänden in die Erscheinung getreten ist, be-
zweckt die Veröffentlichung der auf Dänemark sich beziehen-
den päpstlichen Aktenstücke, wobei natüriich der weitere
Umfang des mittelalteriichen Dänemark zur Grundlage ge-
nommen ist, d. h. einerseits also Schleswig, anderseits Schonen
mit hereingezogen sind. Die Hauptmasse des Materials ent-
stammt den verschiedenen Serien der päpstlichen Register.
In der Verzeichnung anderweitigen Materials sind die Heraus-
geber der späteren Bände über die im 1. Bande allzueng und
übrigens willküriich gezogenen Grenzen hinausgegangen. Die
Motivierung, warum der erste Bearbeiter das Jahr 1316 als
Anfangspunkt wählte, kann, namentlich im Hinblick auf die
wahrscheinlich nicht große Anzahl päpstlicher Briefe, die für
Dänemark aus früherer Zeit überiiefert sind, kaum als stich-
haltig gelten. Die Heranziehung auch dieser zu der voriie-
genden Publikation hätte für diese nur von Vorteil sein können.
Für die Bearbeitung des 1. Bandes (I3I6— 1378) hatte
sich L. Moltesen durch seine Studien im Vatikanischen Archiv
und seine darauf aufgebaute Schrift: De avignonske pavers
forhold tu Danmark, Kopenhagen 1896, empfohlen. Die
Dänemark. 415
Herausgabe des 2. und 3. Bandes (1378—1431, 1431-1471)
lag in Händen von A. Krarup und Jobs. Lindbaek, von denen
der letztere durch seine stattliche Dissertation: Favernes for-
hold tu Danmark ander Kongerne Kristiern I og Hans, Kopen-
hagen 1907, sieb mit dem Stoffgebiet und seinen Problemen
vertraut erwiesen hatte.
Die drei Bände bieten insgesamt 2452 Nummern. Unter
ihnen sind die Urkunden von politischer Bedeutung gering
an Zahl. Desto besseres und umfangreicheres Material ist in
ihnen zur Geschichte der Finanzpolitik und des Finanzwesens
der Kurie enthalten. Die verschiedenen Arbeiten von Kirsch
und Gottlob, von G. Schneider (Die finanziellen Beziehungen
der Florentiner Bankiers zur Kirche in Schmoller, Forschungen
XVll, 1), AI. Schulte (Geschichte des mittelalterlichen Verkehrs
zwischen Westdeutschland und Italien Buch IV) und Ehren-
berg (Zeitalter der Fugger) u. a. sind wertvolle Vorarbeiten
für die Kenntnis der Beziehungen der italienischen Händler
zur Finanzwirtschaft der Kurie, des Einflusses dieser größten
mittelalterlichen Finanzmacht auf die Ausbildung des Kapita-
lismus, der Verbreitung und Tätigkeit der italienischen Geld-
leute nördlich der Alpen und der Technik ihres Betriebs, der
Einsammlung, Übertragung, Verrechnung der päpstlichen
Gelder mit der Kurie. Hier nun fällt auch aus dem nordischen
Material reiches Licht auf die Tätigkeit der päpstlichen Kol-
lektoren im Norden, die selbst häufig italienische Kaufleute
waren. Man erfährt von den von ihnen gesammelten Summen
und erkennt die Art und die Wege der Abführung derselben
an die Kurie. Im 1. Bande spielen als Empfänger und Über-
mittler der dänischen Gelder so gut wie ausschließlich eine
Rolle Florentiner Häuser und ihre Faktoren in Flandern und
Avignon.') Das Register des 1. Bandes nennt etliche 30 Namen
florentinischer Kaufleute und Handelshäuser, die mit den
Finanzoperationen der Kurie in Zusammenhang stehen. 2) Im
2. und 3. Bande stehen unter diesen an vornehmster Stelle
*) Auch etliche Kaufleute von Asti kommen vor.
*) I, Nr. 16 gibt überdies über die finanziellen Zusammen-
hänge des Johanniterordens mit dem Bankhaus der Bardi und
Peruzzi in Florenz interessante Aufschlüsse.
27*
416 Literaturbericht.
die Medicis, die im Zeitraum des 1. Bandes noch gar nicht
erwähnt werden. Sie treten auch in den Geldbeziehungen
der Kurie zum Norden zuerst 1410 auf, d. h. zu demselben
Zeitpunkt, an dem ihre finanziellen Zusammenhänge mit der
Kurie überhaupt beginnen, deren Hauptbankiers sie dann un-
unterbrochen bis 1476 gewesen sind. Wenn A. Schulte noch
nicht über Material verfügte, um Filialen italienischer Bank-
häuser in Lübeck und Nürnberg z. B. nachweisen zu können
(Geschichte des mittelalterlichen Verkehrs etc. I, S. 286), so
erfahren wir hier aus einer Anzahl Urkunden des 3. Bandes
gelegentlich der Überführung von Zahlungen aus dem Norden
an Häuser in Florenz zu 1458 und 1459, daß in Nürnberg
das Bankhaus Pangrotiner Geldsendungen an das Haus Medicis,
dessen Filiale es war, übermittelte. Für Krakau wird 1465
auf die Nürnberger Firma Jacob Muler für denselben Zweck
verwiesen. In Lübeck vermittelte in den 60 er Jahren das Floren-
tiner Haus Rucellai, wie übrigens schon bekannt war, wieder-
holt Geldsendungen aus dem Norden nach Italien, darunter
an Franziskus Neronis in Florenz, i)
Jeder Band ist mit einem Register, das Personen, Ört-
lichkeiten und Sachliches verzeichnet, versehen. Auch hier
ist erfreulicherweise festzustellen, daß die nicht geringe Un-
zuverlässigkeit der Angaben des 1. Bandes im 2. und 3. Bande
nicht wiederkehrt. Auch haben die Herausgeber dieser beiden
den Brauch M.s, die Seitenzahlen zu verzeichnen, ersetzt
durch die in Werken dieser Art allgemein übliche und viel
übersichtlichere Angabe der Urkundennummern. Und schließ-
lich ist im 2. und 3. Bande bei jeder Urkunde die Fundstelle
angegeben, während der 1, Band gegen diese natürlichste
Anforderung an jede Aktenpublikation verstieß, indem bei
den aus den avignonesischen und vatikanischen und den
Supplikregistern stammenden Stücken, d. h. also bei der
Hauptmasse derselben, keinerlei Fundort genannt, sondern im
Vorwort statt dessen verwiesen ist auf die im dänischen
^) Ist der Name richtig gelesen? Schon in den ersten Jahr-
zehnten des 15. Jahrhunderts sitzt in Lübeck der Florentiner Ger-
hard de Boeris, vgl. Pauli, Lüb. Zustände II, S. 104 ff. und meine:
Blütezeit der deutschen Hanse II, S. 420 ff.
Kriegswissenschaft. 417
Reichsarchiv deponierten Abschriften, auf denen die Fund-
stelle vermerkt sei I
Kiel. E. Daenell.
Handbuch für Heer und Flotte, Fnzyklopädie der Kriegswissen-
schaften und verwandter Gebiete. Unter Mitwirkunfr von
zahlreichen Offizieren, Sanitätsoffizieren, Beamten, Gelehrten,
Künstlern usw. herausgegeben von Georg v. Alten, General-
leutnant z. D. Mit zahlreichen schwarzen und farbigen
Tafeln, Tabellen, Karten, Plänen und Textillustrationen.
Berlin, Leipzig, Stuttgart, Wien, Deutsches Verlagshaus
Bong <& Co.
Dieses großangelegte Werk hat sich durch die bisher er-
schienenen Lieferungen in vortrefflicher Weise eingeführt.
„Es soll — wie die Vorrede sagt — dem Landoffizier wie
dem Seeoffizier, dem Militärarzt, dem Beamten des Heeres
und der Marine sowie denen, die sich auf diese Berufszweige
vorbereiten oder nicht im aktiven Dienst stehen, zuverlässige,
übersichtliche und allgemeinverständliche Auskunft über alle
Fragen aus dem Reiche der Kriegswissenschaften geben. Es
soll auch die Quellen angeben, aus denen man bei einer Ver-
tiefung des Studiums schöpfen kann. Den gleichen Dienst
soll das Handbuch allen leisten, deren Beruf oder Interesse
Kenntnis kriegswissenschaftlicher Dinge erheischt, den Schrift-
stellern und Journalisten, den Technikern, den Verfertigern
von Kriegsmaterial und manchen anderen Gewerbtreibenden,
den Gelehrten, namentlich den Geschichtsforschern, den Poli-
tikern, auch den Landwirten und Pferdezüchtern usw. — Das
deutsche und das österreichisch-ungarische Heer- und Marine-
wesen sind gleichwertig behandelt, und auf die Vollständig-
keit der Angaben über die Wehrmacht der Schweiz ist be-
sonderer Wert gelegt worden. Den Angehörigen dieser Mächte
bietet das Werk über alle Wissenszweige so viel, daß sie
anderer Quellen nur für Sonderstudien bedürfen. Die einem
häufigen Wechsel unterworfenen Dienstvorschriften und Be-
stimmungen bringt das Buch nicht; ein Taschenbuch soll es
nicht ersetzen. — Die Heere und Kriegsflotten der übrigen
Staaten der Erde sind in zusammenhängenden Aufsätzen be-
handelt, die alle wichtigen" Angaben enthalten." Der Heraus-
418 Literaturbericht.
geber erklärt auch, aus welchen Gründen er den Begriff „ver-
wandter Gebiete" nicht allzueng hat fassen wollen. Man wird
ihm darin nur beistimmen können.
Es wäre vergeblich, wenn man versuchen wollte, durch
wörtliche Anführung einzelner Beispiele einen Begriff von der
Art der Stoffbehandlung zu geben, weil selbstverständlich je
nach der Bedeutung der Gegenstände der Maßstab ein wech-
selnder ist. Bei Durchsicht einer längeren Folge von Einzel-
artikeln erkennt man, daß die Schriftleitung klare und ein-
fache Grundsätze aufgestellt haben muß, um ihre vielseitige
Mitarbeiterschaft — mit zahlreichen hochangesehenen Namen —
zu einer so einheitlichen Auffassung der Aufgabe anzuleiten,
wie sie hier zutage tritt.
Der Buchstabe A füllt die ersten 9 und die Hälfte der
10. Lieferung mit im ganzen 742 Seiten. Das ganze Werk soll
in 108 Lieferungen (9 Bänden) etwa 8100 Seiten stark werden.
Der dafür im Laufe einiger Jahre zu entrichtende Preis von
216 M. ist nach Umfang und Bedeutung des Gebotenen sicher-
lich nicht zu hoch. Möchten außer Bibliotheken und Kasinos
sich auch zahlreiche Einzelkäufer in allen Landen deutscher
Zunge finden !
Berlin. v. Caemmerer.
Notizen und Nachriditen.
Die Herren Verfasser ersuchen wir, Sonderabzüge ihrer
in Zeitschriften erschienenen Aufsätze, welche sie an dieser
Stelle berücksichtigt wünschen, uns freundlichst einzusenden.
Die Redaktion.
Allgemeines.
Eine Schrift „De la melhode dans les sciences" (Paris, Alcan,
1909), die über die Aufgaben und die Methode der einzelnen
Wissenschaften Ausführungen aus der Feder hervorragender Fach-
vertreter bringt, enthält als Schlußkapitel (S. 367—410) eine
„Histoire" überschriebene Abhandlung von G. M o n o d. Über
den nächsten Zweck, dem Anfänger eine Einführung in die Me-
thodologie zu bieten, führt sie wenigstens in einzelnen Teilen
wesentlich hinaus. Doch will es uns scheinen, als ob Monod
durch den Wunsch, eine flüssige und leicht verständliche Dar-
stellung zu geben, in seiner Gedankenentwicklung gelegentlich
etwas gehemmt worden wäre. Die Probleme der Geschichts-
philosophie werden oft nur angedeutet oder doch nur mit einigen
Sätzen umschrieben. Die Auseinandersetzungen über die „question
tres ardue" nach der geschichtlichen Bedeutung der großen Per-
sönlichkeiten gipfeln in den Worten (S. 402): Aucun d'eux n'est
indispensable ä la marche generale de Vhumanitd. Daß dieser
Satz zum mindesten völlig unbeweisbar ist, wird den Jüngern der
Wissenschaft schwerlich verborgen bleiben. Aber es mag ganz
in der Ordnung sein, wenn sie auch zum Widerspruch angeregt
werden, da ihnen so vielerlei positive Anregung geboten wird.
Denn der erfahrene und urteilsvolle Historiker Monod zeigt sich
außer in der kühlen Zurückhaltung gegenüber geschichtsphilo-
420 Notizen und Nachrichten.
sophischen Konstruktionen doch auch in manchen treffenden Be-
merliungen und glücklichen Formulierungen. v.
Die Geschichtsphilosophie von Theodor Lindner (zweite
Auflage, Stuttgart 1904) ist soeben in schwedischer Übersetzung
in dem Verlage Hugo Geber in Stockholm erschienen.
Otto V. d. Pfordten stellt in einem, an anfechtbaren Be-
hauptungen reichen Aufsatz „Historische und biologische Kausa-
lität" (Ztschr. f. Phil. u. phil. Kritik 1909. 2. Ergänzungsheft) die
Theorie auf, daß die spezifische Form der historischen Kausalität
die Gabelkausalität sei, d. h. die Zuordnung von zwei möglichen
Wirkungen zu einer Ursache. Diese Ansicht zerstört die ganze
Bedeutung des Kausalitätsprinzips und ist durchaus unhaltbar.
Abgesehen davon, daß es sich in der Geschichtswissenschaft in
der Regel darum handelt, zu einer gegebenen Wirkung die
Ursache zu finden, ist auch jener progressive Schluß immer
eindeutig. Denn da, wo wir zwei verschiedene Wirkungen aus
einem scheinbar gleichen Ursachenkomplex hervorgehen
sehen, entsteht sofort das Problem, woher diese Divergenz der
Richtungen kommt, und nötigt — gleichsam a priori — zu einer
weiteren Analyse der für gleich gehaltenen Ursachen. Wäre dies
nicht der Fall, so folgte (trotz des Verfassers Verwahrung da-
gegen) aus der Doppeldeutigkeit der Kausalität sofort eine un-
begrenzte Vieldeutigkeit. Der richtige Gedanke, der dem Ver-
fasser vorgeschwebt hat, ist der, daß bei der Unmöglichkeit, auf
historischem Gebiet zu letzten elementaren Ursachen zu gelangen,
jene doppelte „Reflexionsmaxime" dem Historiker bisweilen gute
Dienste leistet; mehr nicht. — Mir liegt ein Programm der Kaiser
Franz josef-Staats-Realschule in Plan vor, enthaltend einen ge-
dankenreichen Aufsatz von Heilsberg „Die Bedeutung des
Zufallsbegriffes in der Geschichtswissenschaft", worin das gleiche
Problem weit glücklicher behandelt ist. E. S.
Während Lamprecht bei der Abfassung seiner „Deutschen
Geschichte" den induktiven Charakter seiner Forschungsmethode
betont hat, legt er jetzt, wo sich sein Interesse der Aufgabe einer
Universalgeschichte zuwendet, das Schwergewicht auf die deduk-
tive Seite, d. h. auf die Hypothesenbildung, die die an einer
Nationalentwicklung gewonnenen Kulturstufen versuchsweise auf
andere Völker überträgt. In einer Abhandlung „Zur universal-
geschichtlichen Methodenbildung" (Abhandl. der phil.-hist. Klasse
der Kgl. sächs. Gesellsch. der Wiss. XXVII 2. 31 S. 1,20 M.) be-
richtet er über die Ergebnisse, die mit dieser Methode für die
chinesische Geschichte erzielt worden sind. Weitere Förderung
Allgemeines. 421
verspricht er sich, auf Grund des phylogenetischen Gesetzes, von
dem Studium der Kinderzeichnungen, obwohl er sich die Ge-
fahren und Schwierigkeiten dieser Analogie nicht verhehlt. Es
ist doch noch ein weiter Weg von der Struktur der ästhetisch-
sinnlichen Auffassung zur Struktur eines ganzen Kulturgefüges.
Unzweifelhaft enthält jenes Verfahren etwas Richtiges; aber
es ist nur im Dienste der Typenbildung zu verwenden. Für die
eigentliche Geschichte leistet es nicht mehr, als es etwa für bio-
graphische Zwecke bedeuten würde zu wissen, daß Luther und
Bismarck beide bis zum 15. Jahre Kinder waren, dann den Typus
des Jünglingsalters und schließlich beide die allgemeinen Züge
des Greisenalters trugen. Jedenfalls also will auch Lamprecht
auf diesem Wege nichts anderes erreichen, als den allgemeinen
Gerüstbau für die Universalgeschichte.
In der Internat. Wochenschr. vom 4. Dez. macht Lam-
precht Vorschläge „Zur Fortbildung unserer Universitäten", die
veranlaßt sind durch die enorm gestiegene Frequenz der Studie-
renden und zumal durch die Cbelstände, die aus dem Massen-
besuche der historischen und philologischen Seminare zu er-
wachsen drohen. Daß man irgendwie abhelfen muß, um die bis-
herige Intensität des historischen Unterrichtes zu erhalten, ist
außer Frage, aber ob ein Großbetrieb, wie das von Lamprecht
begründete universalhistorische Seminar in Leipzig, der richtige
Weg ist, erscheint uns zweifelhaft. Er läuft auf eine warenhaus-
artige Zusammenfassung verschiedener, neben- und übergeord-
neter Einzelseminare unter der Leitung eines Mannes zusammen.
Wir wollen es Lamprecht glauben, daß er nicht nach dem
Absolutismus naturwissenschaftlicher Institutsdirektoren, sondern
nach einem konstitutionellen und föderativen Verhältnis zu
seinen Mitarbeitern strebt, aber wir halten nun einmal im geistes-
wissenschaftlichen Unterricht ein freies Nebeneinander selbständiger
wissenschaftlicher Individualitäten für gedeihlicher als eine noch
so milde und konstitutionelle Monarchie. Dabei wird man gern
anerkennen, daß Lamprechts Energie für die Erweiterung der
äußeren Hilfsmittel eines historischen Seminars (Bibliothek, Ar-
beitsraum) Bedeutendes und Nachahmenswertes geleistet hat und
vor allem sehen wir in seinem Vorschlage, namhafte Forscher
aus den Kreisen der Oberlehrer, Archivare etc. zur Abhaltung
von Seminarübungen heranzuziehen und zu ermuntern, einen
gangbaren Weg zur Abhilfe — vorausgesetzt natürlich, daß
strengste Auswahl geübt wird. M.
Wir erwähnen hierbei zugleich, daß unter dem Titel „L'in-
stitut de Lamprecht ä Leipzig et l'enseignement siiperieur de
422 Notizen und Nachrichten.
l'histoire'' Henri Berr in der von ihm geleiteten Revue de Syn-
these historique (XIX, 1, August 1909) einige Bemerkungen über
Lamprechts Institut für Kultur- und Universalgeschichte ver-
öffentlicht.
In Nr. 37 der Internation. Wochenschrift behandelt C. Born-
hak „Das Abiturientenexamen als Bedingung des Universitäts-
studiums" und kommt nach einem historischen Überblick zu dem
Resultat, daß diese Bedingung durchaus festzuhalten ist. — Die
Antrittsreden der amerikanischen Austauschprofessoren Wheeler
(„Der Urquell aller Macht in den Vereinigten Staaten ist die
öffentliche Meinung") und Moore („Die Aufgabe der Religions-
geschichte") sind in Nr. 45, Erich Schmidts geistvolle Be-
grüßungsrede in Nr. 46 abgedruckt.
Prinzipielle Erörterungen mit Fragen der praktischen Politik
Frankreichs feinsinnig verknüpfend behandelt A. Fouillee in der
Revue des Deux Mondes Bd. 54, November „Les erreurs socio-
logiques et morales des demoer aties". Da eine Nation nur zu be-
greifen ist als eine Mittelbildung zwischen Sozialvertrag und
sozialem Organismus, so ist auch zwischen dem extremen Indi-
vidualismus und Sozialismus der Demokratien ein Mittelweg zu
suchen. Die Irrtümer der Demokratie sind meist ein atomistischer
Individualismus, eine öde Gleichmacherei und ein praktischer
Materialismus, der das Leben ins äußerliche zieht. Fouillee führt
dies zuerst für das Gebiet der Erziehung durch: weder die
Herausbildung des anonymen, gleichen, traditionslosen, elite-
feindlichen Individuums ist zu wünschen, noch die sozialistische
Einengung der Erziehungsfreiheit; sodann für die politischen
Systeme, wo die Gefahren einerseits in der Kontinuitätslosigkeit,
Verantwortungslosigkeit und Geistlosigkeit, anderseits in der
Sozialisierung des Eigentums liegen. Hinter all diesen Aus-
führungen steckt verhüllt das aristokratische Prinzip der Pro-
portionalität der Leistungen und Rechte, und das der geschicht-
lichen Kontinuität.
Hugo Falkenheim (Eine unbekannte politische Druck-
schrift Hegels. Preuß. Jahrb. Bd. 138, November) hat eine Über-
setzung aus Hegels Berner Hauslehrerjahren aufgefunden: j, Ver-
traute Briefe über das vormalige staatsrechtliche Verhältnis des
Waadtlandes zur Stadt Bern. Aus dem Französischen des J. J.
Gart. Frankfurt a. M. 1798." Er ordnet sie der inneren und äußeren
Entwicklung des Philosophen ein und macht interessante Be-
merkungen über die Bedeutung dieser Berner Eindrücke für
Allgemeines. 423
Hegels politische Anschauungen und besonders sein späteres
Verhältnis zu Ludwig v. Haller.
Symptomatisch von höchstem Interesse ist ein Heft „The
value of humanistic, particiilarly classical, studies as a training
for nien of affairs' (University Bulletin New series X, 21, 40 S.),
das die Verhandlungen eines zu Ann Arbor abgehaltenen „Sym-
posiums" wiedergibt. Es enthält Briefe und Vorträge über die
Bedeutung der in Verfall geratenen und nur noch fakultativ be-
triebenen klassischen Studien für Staats- und Geschäftsleute,
Gelehrte und das ganze moderne Leben. Auch die Resultate
einer — allerdings wenig präzisen — Umfrage werden mitgeteilt;
sie lehren, daß die Stimmen in Amerika ebenso geteilt sind wie
bei uns. Unter den Gründen, die für die Wiederbelebung geltend
gemacht werden, stehen auch dort der historische und ästhetische,
der formal-sprachliche und rein utilitarische Gesichtspunkt ohne
schärfere Unterscheidung nebeneinander. Als Reaktion aber gegen
die Herrschaft des Dollars und des realistischen Erwerbssinnes
verdienen diese Stimmen alle Beachtung.
!m Zentralblatt für Bibliothekwesen 26, 11 (November 1909),
S. 485— 516 gibt 0. Handwerker Beiträge zur Geschichte der
Handschriftensammlung der Würzburger Universitätsbibliothek
mit Andeutungen über den Inhalt wichtiger Handschriften.
Das große Unternehmen der Inventari dei manoscritti delle
biblioteche d'Italia, von denen bis jetzt 13 Bände vorliegen (Ver-
lag von Luigi Bordandini in Forli), wird jetzt, nach dem Tode des
seitherigen Herausgebers Giuseppe Mazzatinti, von Albano Sor-
belli, Bibliothekar des Archiginnasio zu Bologna, geleitet.
Band 13 und 14 werden demnächst erscheinen.
Die Mitteilungen der Zentralstelle für dtsch. Personen- und
Familiengesch. bringen in ihrem 5. Heft eingehende Mitteilungen
über den im August 1908 zu Gießen abgehaltenen Kurs über
Familienforschung und Vererbungslehre.
Im Korrespondenzblatt d. Gesamtvereins d. dtsch. Geschichts-
und Altertumsvereins 1909, September-Oktober handelt H. Grote-
fend über die verschiedenen Daten, die für das Fest des hl. Bran-
danus in Betracht kommen.
Für den Rechts- und Kulturhistoriker ist die von wertvollen
Anmerkungen begleitete Übersetzung des russischen Rechts von
Wichtigkeit, die L. K. Goetz in einem Bonner Universitäts-
programm {Russkaja Prava. Bonn, Georgi 1909. 36 S.) bietet.
Wiedergegeben sind die Bestimmungen der drei ersten Re-
daktionen.
424 Notizen und Nachrichten.
In der Zeitschrift für Politik III, 1 mahnt R. Fester (Der
Staat und die zeitgenössische Geschichtschreibung") mit be-
herzigenswerten Gründen die Regierungen, der historischen For-
schung — mit selbstverständlichen Einschränkungen und Vor-
behalten — bis in die letzten Jahrzehnte hinein die Benutzung
der Archive zu gestatten; viel weniger könne ihnen durch die
von dem nötigen Takt getragene, rein wissenschaftliche Arbeit
Nachteil und Ungelegenheit erwachsen, als die doch nicht zu
verhindernden und dann leider oft von der Tagespresse sensa-
tionell ausgebeuteten Veröffentlichungen von Memoiren, Briefen,
Tagebüchern usw.
Neue Bücher: Pf leiderer, Reden und Aufsätze. (München,
Lehmann. 4 M.) — Loria, Corso completo di economia politica.
(Torino, Fratelli Bocca. 18 L.) — Gumplowicz, Sozialphilo-
sophie im Umriß. (Innsbruck, Wagner. 3 M.) — Schmidt-
Gibichenfels, Das Problem der besten Gesellschaftsordnung.
(Leipzig, Thüringische Verlagsanstalt. 1,50 M.) — Hammacher,
Das philosophisch-ökonomische System des Marxismus. (Leipzig,
Duncker & Humblot. 17 M.) — Steffen, Lebensbedingungen
moderner Kultur. Sozialphilosophische, soziologische und sozial-
politische Studien. Vom Verfasser bearbeitete Übersetzung von
M. Langfeldt. (Jena, Fischer. 7 M.) — Ruck, Die Leibnizsche
Staatsidee. (Tübingen, Mohr. 3 M.) — DavilU, Leibniz histo-
rien. (Paris, Alcan.) — Pandiani, L'opera della societä ligure
di storia patria dal 1858 al 1908. (Genova, Bacigalupi.) —
Wolfsgruber, Kirchengeschichte Österreich-Ungarns. (Wien,
Kirsch. 4,80 M.)
Alte Geschichte.
Die im Alten Orient 11, 1 veröffentlichte Arbeit von F. De-
litzsch: Asurbanipal und die assyrische Kultur seiner Zeit wird
vielen willkommen sein.
In den Abhandlungen der Kgl. Preußischen Akademie der
Wissenschaften 1908 gibt U. v. Wilamowitz-Moellendorff
Nordionische Steine heraus mit Beiträgen von P. Jacobsthal, wor-
auf hier hingewiesen sei.
In den Neuen Jahrbüchern für das klass. Altertum 1909, 9
behandelt Th. Eisele: Die phrygischen Kulte und ihre Bedeu-
tung für die griechisch-römische Welt und W. Sternkopf:
Cäsars gallischer Feldzug in Ciceros Briefen, ein Aufsatz, der
viel zur detaillierten Kenntnis der Jahre 54 und 53 beiträgt.
Alte Geschichte. 425
Im Philologus 68, 3 sind Abhandlungen von J. Sit zier:
Der Koer Kadmos, welcher Kadmos Vater Skythes identifiziert mit
Skythes dem Beherrscher Zankles, der vorher über Kos herrschte,
was einleuchtend gemacht ist; Fr. R e u 15 , Der erste punische
Krieg, und W. Aly, Karer und Leleger, der sehr geschickt diese
beiden Völker voneinander scheidet und die Leleger mit der
Urbevölkerung Kleinasiens wie der Inseln identifiziert.
Aus dem Hermes 44, 4 notieren wir E. Seh war tz, Die
Zeit des Ephoros (gegen Nieses Hypothese); C Bardt: Plancus
und Lepidus im Mutinensischen Krieg; W.Otto: Kauf und Ver-
kauf von Priestertümern bei den Griechen; G. Tdgläs: Zur
Frage nach der ersten Besetzung Daciens.
Treffliche Untersuchungen über die Via Salaria nei circon-
darii di Roma e Rleti bietet N. Pe r si ch e tti in den Mitteilungen
des Kais. Deutschen Archäologischen Instituts. Römische Ab-
teilung 23, 4 (1909); ebendort sind noch Arbeiten veröffentlicht
von M. Jatta: Tombe greclie in Puglia und K. Esdaile: Fresh
light on the temple of the Magna Mater.
Die Comptes rendus de l'Acade'mie des Inscriptions et Belles-
lettres 1909, August-September enthalten E. Espdrandieu: Un
nouveau sanctuaire siir le Moni Auxois ; R. Cagnat: Les Nvy-
ßi]iui de Ptolemee, welche durch eine jüngst gefundene Inschrift
erklärt und gedeutet werden; Gar ton: Note sur les fouilles exe-
cutees en 1909 dans les thermes publics de Bulla Regia; P.
Gauckler: Les trois temples superposäs du „Lucas Furrinae".
In der Revue archeologique 1909, Juli-August setzt A. J.
Rein ach seine Untersuchungen: Les mercenaires et les colonies
militaires de Pergame fort; dann behandelt sehr instruktiv L.
Parmentier: La lettre de l'empereur Constantin au sujet de la
construction de l'Eglise au Saint-Sepulcre ä Jerusalem und J.
Dechelette entwickelt Le culte du soleil aux temps pre'histo-
riques.
In der Revue des questions historiques 1909, Oktober findet
sich eine sorgfältige Untersuchung von P. Guiraud über L'„Ager
publicus" ä Rome. La conquete de l'ltalie et la condition des
terres italiennes.
In der Revue des etudes anciennes 11, 3 (1909) handelt G.
Rad et über La premiere incorporation de l'Egypte ä l'Empire
perse, welche er nach Xenophons Kyr. I, 4 und VIII, 6, 20 auf
Kyros zurückführt, durch den Amasis Vasall des Perserkönigs
wurde. Diese Annahme ist wohl nicht so ganz sicher, nament-
lich im Hinblick auf des Kambyses späteres Verhalten zu Ägypten.
426 Notizen und Nachrichten.
Eine vortreffliche Übersicht über Funde in Tebessa gibt
G u e n i n : Inventaire archdologique du cercle de Tdbessa, wo man
auch zahlreiche Inschriften findet, in Nouvelles Archives des Mis-
sions scientifiques et littäraires 17, 4 (1908).
Außerordentlich inhaltreich ist der 14. Vol. des Annual of
the British School at Athens, welcher die Jahre 1907—1908 um-
faßt und vor allen Dingen Rechenschaft gibt über die ertrag-
reichen Ausgrabungen in Sparta, wovon hier namentlich die In-
schriften, herausgegeben und besprochen von A. M. Wood ward,
und ein Fund hellenistischer Münzen, besprochen von A. J. B.
Wace, hervorgehoben seien. Sonst nennen wir Studien zur
Topographie Laconias von A. J. B. Wace und F. W. Hasluck;
D. G. H o g a r t h : Hierapolis Syriae ; A.J. B Wace, J. P. Droop,
M. S. Thompson: Excavations at Zerelia, Thessaly ; R. M.
Burrows und P. N. Ure: Excavations at Rhitsöna in Boeotia;
M. M. Vassits: South-eastern elements in the pre-historic civili-
zation of Servia und D. Mackenzie: Cretan palaces and the
Aegean civilization. IV.
In der English Historical Review 1909, Oktober findet sich
die Fortsetzung von H. H. Howorths Abhandlung: The Germans
of Caesar.
Über die jüngsten Grabungen und Funde im römischen Bri-
tannien orientieren in der Archaeologia Aeliana 5 (1909) J. P.
G i b s o n : Recently discovered Roman inscriptions ; J, P. G i b s o n
and F. Simpson: The Roman Fort on the Stanegate at Halt-
whistle Biirn ; W. H. K n o w 1 e s and R. H. Forster: Corstopi-
tum ; report on the excavations in 1908; in dem Annual Report
der Classical Association of England and Wales, Manchester and
District Branch 2 nebst supplementary volume, F. A. B r u t o n :
Excavations at Toothill and Melandra; R. S. Conway, J. Mac
Innes and G. C. Brooke: The Roman coins of Manchester und
Fr. Bruton: The Roman Fort at Manchester mit Plänen und
vielen Tafeln; in den Proceedings of the Cambridge Antiquarian
Society 13, 2/3 R. A. Smith: A hoard of metal found at Santon
Downham, Suffolk und F. G. Walker: Greek coins and Syrian
arrowhead dug up in a Roman cemetery at Godmanchester.
Aus dem Rivista di filologia e d'istruzione classica 37, 3
notieren wir G. C o r r a d i : Sulla data della nascita di Filippo V.
In gründlicher und lehrreicher Weise handelt E. Pais: Sulla
civiltä dei nuraghi e sullo sviluppo sociologico della Sardegna
in den Rendiconti della r. Accademia dei Lincei; Classe di scienze
morali storiche e filologiche 1909, 1—3. Ebendort behandelt
Alte Geschichte. 427
E. Schiaparelli: La geografia dell'Africa Orientale secondo le
indicazioni dei monumenti egiziani. Weiter erwähnenswert sind
die Aufsätze von T. Rivoira: Di Adriano architetto e dei monu-
menti Adrianei und von P. D u c a t i : Contrihiito allo studio della
civiltä Etrusca in Felsina.
In den Rendiconti des r. Istituto Lombardo di scienze e let-
tere 42, 14 handelt G. Ferrani di alcune leggi Bizantine riguar-
danti il litorale marino e la pesca nelle acque private.
Eine dankenswerte und zuverlässige Liste der ägyptischen
Präfekten gibt L. Cantarelli, und zwar 1. von Augustus bis
Diokletian (30 v. Chr. bis 288 n. Chr.) in den Memorie della r.
Accademia dei Lincei 12, 2 (1906).
Aus den Notizie degli scavi di antichita 1909, 5—8 notieren
wir A. Alfonsi: Este. Nuove esplorazioni nella necropoli setten-
trionale atestina. Scoperta di un sepolcreto preromano ; D. \'a-
glieri: Ostia, wo Ausgrabungen stattfinden und wertvolle Funde
gemacht werden; A. Taramelli: Cagliari. Iscrizione imperiale
romana e tomba di etä cristiana ; G. Peilegrini eA. Alfonsi:
Galzignano (Venetia). Stazione preisiorica ; E. Stefani: Civita
Castellana. Nuove esplorazioni nell' area dell' antica Falerii ;
E. G ä b r i c i : Miseno. Base di statua con iscrizione onoraria ad
uno stolarco della flotta Alisenate (sehr interessant) ; E. Gäbrici:
Sala Consilina. Cippo miliare della via Popilia ; A. Pasqui e
F. Barnabei: Roma. Nuove scoperte nella cittä e nel suburbio ;
E. Stefani: Otricoli. Avanzi di etä romana ed oggetli di sup-
pellettile funebre preromana; A. Taramelli: Cagliari. Scavi
nella necropoli punica di S. Avendrace.
Walter Otto, Priester und Tempel im hellenistischen Ägyp-
ten. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Hellenismus. Bd. 2.
Leipzig und Berlin, B. G. Teubner. 1905. XIV u. 417 S. Dieser
Band bringt die große Arbeit zum Abschluß, in welcher Otto
die Religion und Kirche des hellenistischen Ägyptens geschildert
hat. In vier Kapiteln sind „die Ausgaben der Tempel", „die
Kultusverwaltung", „die soziale Stellung der Priester" und das
Verhältnis von Staat und Kirche" behandelt. Ausführliche Register
ermöglichen die schnelle Orientierung. Das fast erdrückende
Material der einheimischen (demotischen) und griechischen Ur-
kunden ist wieder erschöpfend verwertet worden, ja häufig so
vollständig, daß darunter die Übersichtlichkeit der Darstellung
etwas gelitten hat. Um so wertvoller ist das Buch daher für den
Fachgelehrten geworden, der hier für alle einschlägigen Fragen
das Arbeitsmaterial bequem und zuverlässig gesammelt vorfindet.
428 Notizen und Nachrichten.
Das weittragendste Ergebnis dieses Bandes ist der Nachweis, daß
die Verwaltung der Tempel des hellenistischen Ägypten unter
staatlicher Aufsicht gestanden hat, wie überhaupt das Schluß-
kapitel des Buches über das Verhältnis von Staat und Kirche für
den Historiker besonders lehrreich ist.
Neue Bücher: Kittel, Geschichte des Volkes Israel. 2. Bd.
2., vollständig neubearbeitete Auflage. (Gotha, Perthes. 12 M.) —
Pfister, Der Reliquienkult im Altertum. 1. Halbbd. (Gießen,
Töpelmann. 14 M.) — Fimmen, Zeit und Dauer der kretisch-
mykenischen Kultur. (Leipzig, Teubner. 3 M.) — Buseskul,
Geschichte der athenischen Demokratie. (St. Petersburg, Typogr.
Stasilewitz. 2,50 Rub.) — Eduard Meyer, Theopomps Hellenika
Mit einer Beilage über die Rede an die Larisäer und die Ver-
fassung Thessaliens. (Halle, Niemeyer. 8 M.) — Diehl, Das
alte Rom. Sein Werden, Blühen und Vergehen. (Leipzig, Quelle
<S Meyer. IM.) — Ferrero, Größe und Niedergang Roms. 5. Bd.
(Übers, von Ernst Kapff.) (Stuttgart, Hoffmann. 4 M.) — Leuze,
Die römische Jahrzählung. (Tübingen, Mohr. 10 M.) — Willers,
Geschichte der römischen Kupferprägung vom Bundesgenossen-
krieg bis auf Kaiser Claudius. Nebst einleitendem Überbück
über die Entwicklung des antiken Münzwesens. (Leipzig, Teubner.
12 M.) — V. Domaszewski, Geschichte der römischen Kaiser.
2 Bde. (Leipzig, Quelle <& Meyer. Je 8 M.) — Morigi, II
cristianesimo sotto l'impero di Diocleziano e la tetrarchia. (Forli,
Danesi.) — B u giani , L'imperatore Avito. Opera postuma.
(Pistoia, Tip. Cino, dei fratelli Bracali. 3 L.) — Seeck, Ge-
schichte des Untergangs der antiken Welt. 3. Bd. (Berlin, Sie-
menroth. 8,40 M.) — Jullian, Histoire de la Gaule. 2 vol.
(Paris, Hachette & Cie. 20 fr.)
Römisch-germanische Zeit und frühes Mittelalter bis 1250.
Wir verzeichnen kurz den Inhalt einer kleinen Schrift von
H. Kayser, ohne über ihren Wert ein Urteil aussprechen zu
dürfen, wenngleich auch über die Methode der an den Ortsnamen
orientierten Forschung ein ehrliches Bedenken statthaft ist. Sie
will mit Hilfe der Ortsnamen des Bardengaus feststellen, daß aus
diesem „Völkernest" an der unteren Elbe bereits 600 Jahre vor
Christi Geburt keltische Stämme ausgezogen sind, die zu Cäsars
Zeiten den „Hauptstock" der gallischen Bevölkerung ausgemacht
hätten, daß also dieselbe Lüneburger Heide wie zuerst von jenen
Kelten so später von den Langobarden besetzt gewesen sei (Die
Frühes Mittelalter. 429
Kelten des Bardengaus. Hannover und Berlin, C. Meyer (G. Prior)
1Q09. 87 S. mit 2 Karten).
Im Korrespondenzblatt des Gesamtvereins 57, 9/10 findet sich
der Bericht über die Tagung des nordwestdeutschen Verbandes
für Altertumsforschung; genannt seien hier die Vorträge von
C. Schuchhardt (Jahresbericht für 1908 über die wissenschaft-
lichen Unternehmungen im Verbände), von Lange (Neolithisches
Grab bei Ellenberg in der Nähe von Kassel), H. Jellinghaus
(Vor- und frühgeschichtliche Spuren in norddeutschen ürts- und
Flußnamen), von G. Anthes (Ringwälle und Verwandtes in
Oberhessen). Erwähnt sei auch der Verwaltungsbericht des
Bonner Provinzialmuseums (1908 09) aus der Feder von H.
Lehner. — Im Römisch-Germanischen Korrespondenzblatt 2, 5
bespricht A. v. Domaszewski eine Kölner Inschrift aus dem
zweiten nachchristlichen Jahrhundert, Körb er teilt neue Mainzer
Inschriften mit, während A. Günther über einen römischen
Töpferofen bei Ehrenbreitstein handelt. Die Mitteilungen von
Kohl (Römischer Mosaikfußboden zu Münster bei Bingerbrück),
von Helmke (Römisches Gebäude bei Bad Nauheim) und F.
Behn (Tonteller mit Innenrelief aus Heddernheim) sind Miszellen
von fast verschwindender Kleinheit.
F. Knokes neue Schrift will das Andenken an Arminius,
dessen Sieg im Jahre 9 n. Chr. vor kurzem Anlaß zu einer
Erinnerungsfeier wurde, festhalten. Sie sucht das Leben ihres
Helden, freilich in mehrfach recht breiter Ausmalung zu be-
schreiben, ausgehend von der Schlacht im Teutoburger Walde
bis zu den oft wiederholten Worten des Tacitus über den Be-
freier Deutschlands. Daß der Verfasser an seinen Lokalisierungen
der wichtigsten Ereignisse festhält, versteht sich bei ihm von
selbst; man wird aber die Schrift nicht ungern lesen, wenn auch
zu wünschen wäre, daß manch hohles Pathos vermieden und die
wichtigsten Quellenstellen im vollen Wortlaut mitgeteilt worden
wären. Erwähnung verdienen neben dem Bilde von Bandeis
Hermannsdenkmal fünf kleine Kartenskizzen, die dem Büchlein
gute Dienste tun (Hermann, der Befreier Deutschlands. Berlin,
Weidmann 1909. 80 S.).
Ansprechend faßt eine Schrift von H. Ortner die Ergeb-
nisse von Ausgrabungen und Untersuchungen zusammen, die in
den letzten 50 Jahren das römische Regensburg wieder haben
erstehen lassen. Ihren Zweck der Belehrung und Anregung
wird sie um so eher erfüllen, als der schlichten Beschreibung
eine Reihe von Tafeln mit Kartenskizzen und Abbildungen der
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3 Folge 8. Bd. 28
430 Notizen und Nachrichten.
wichtigsten Funde beigegeben ist (Das römische Regensburg.
Regensburg, H. Bauhof 1909. 58 S. mit 8 Tafeln).
Die Bestimmung eines kleinen Büchleins von J. Schreiber
^Recherches concernant la „civitas Tungrorum" apres l' Invasion
des Barbares et la Thuringie Franque" (Tongres, Vranken [1909]
51 S.) ist uns trotz der eingestreuten Ortsnamenlisten nicht recht
klar geworden. Vielleicht ergibt sie sich aus dem zweiten „Bande",
den der Verfasser in Aussicht stellt. S. 12 heißt es, daß der alte
Name von Lüttich (Liege) Vicus Leudicus gewesen sei, S. 49 wird
der Schluß gezogen, daß die Ortsnamen, die mit leudicus oder
einem entsprechenden Worte gebildet sind, die Bedeutung haben
von village, bourg, foret des Colons ; daß aber bei jenen Orts-
namen immer nur die heutige Form in Erwägung gezogen ist,
ficht den Verfasser nicht weiter an. Muß denn wirklich jede Ar-
beit eines Dilettanten die Geduld des Papiers in Anspruch
nehmen?
Die meisten der im Neuen Archiv 35, 1 veröffentlichten Auf-
sätze und Mitteilungen befassen sich mit Fragen der frühmittel-
alterlichen Geschichte und Quellenkunde, sind also hier wenn-
gleich in aller Kürze zu erwähnen. W. Levison bewegt sich
mit seinen Untersuchungen über die Vita Sigolenae sowie über
das Necrologium des Dom Racine und die Chronologie der Me-
rowinger auf ihm vertrauten Gebiete, jene ergibt sich als ein
recht eigenartiges Mosaik aus bekannten Schriften, das Nekro-
logium dagegen in seinen Angaben über sonst unbekannte Todes-
tage von Merowingerkönigen als völlig wertlos. E. S eckeis
Studie zu den Quellen des Benedictus Levita gilt den Vorlagen
des zweiten Buchs seiner Kapitulariensammlung, die mit nach-
spürendem Scharfsinn aufgedeckt werden; dankenswert vor allem
sind die Nachweise über das Verhältnis des Fälschers zur Re-
latio episcoporum vom Jahre 829, dessen Darlegung zu den
methodisch lehrreichsten Abschnitten der entsagungsvollen Ar-
beit gerechnet werden muß. In sorgfältig abwägender Unter-
suchung prüft R. Holtzmann aufs neue die Frage nach den
Beziehungen Wipos zur schwäbischen Weltchronik. Seine Ergeb-
nisse sind denen von Dieterich entgegengesetzt und kehren zur
älteren Meinung zurück, daß Wipo verwandt sei mit der Epi-
tome Sangallensis, mit der Chronik Hermanns von Reichenau
und den Annales Sangallenses maiores durch das Mittel einer
gemeinsamen Vorlage, eben der verlorenen schwäbischen Welt-
chronik, als deren Heimat die Reichenau erschlossen wird.
K. Zeumer veröffentlicht einen Aufsatz über par litterarum, der
Frühes Mittelalter. 431
in den Streit zwischen Hampe und Simonsfeld über eine Stelle
bei Rahewin (III, c. 11) eingreift und dartut, daß par litterarum
nichts weiter denn „Brief" bedeutet, daß also paria litterarum in
keiner Weise auf eine Gleichheit oder Ähnlichkeit des Inhalts
zusammengenannter paria litterarum (— Briefe) hinweist. H.
Wibel schließlich unterzieht den ersten Band des Siegelwerkes
von O. Posse einer gründlichen Kritik, die bei aller Anerkennung
seiner Verdienste doch mancherlei Fehler und Mängel aufzudecken
vermag; eine Tafel mit Siegelabbildungen nach Abgüssen ist um
deren Schärfe willen überaus willkommen.
Die neue Ausgabe der Chronik von Morigny, die das 41. Heft
der Collection de textes bildet, gereicht leider dieser wertvollen
Sammlung nicht zur Zierde. Der Herausgeber hat die einzige
Handschrift mit allen Fehlern abgedruckt (höchstens setzt er ge-
legentlich einen vergessenen Buchstaben ein) und selbst neue
hinzugefügt, wie das Holder -Egger (Neues Archiv 35, 278) und
L. Halphen {Revue histor. 102, 450) an vielen Beispielen gezeigt
haben. Daß der Herausgeber die Textgestaltung völlig außer
acht gelassen hat, ist um so bedauerlicher, als er seiner Ausgabe
eine nützliche Einleitung und sehr reichhaltige Anmerkungen
beigegeben hat. {La Cltronique de Morigny 1095 — 1152, publice
par Leon Alirot. Paris, A. Picard et fils. 1909. XIX u. 100 S.
3,15 Fr.).
Alle fünf Aufsätze des Bulletino dell'istituto Italiano Nr. 30
verdienen Erwähnung. L. Schiaparelli hat Untersuchungen
zu langobardischen Urkunden im Kapitelarchiv von Piacenza und
Texte aus den Jahren 735 bis 774 beigesteuert, ferner eine un-
gedruckte Urkunde des Königs Rudolf II. für die Kirche von
Pavia aus dem Jahre 925 und Bemerkungen über die Original-
diplome dieses Königs. G. B. Siragusa veröffentlicht Erläute-
rungen und Berichtigungen zur Ausgabe des Liber ad honorem
Augusti des Petrus von Ebulo. A. M u n o z beschreibt die Minia-
turen in einer Handschrift des Chronicon Vulturnense, die in der
Barberina aufbewahrt wird und Bilder u. a. von Päpsten und
Kaisern enthält (mit zwei Tafeln). S. Pivanos Ausführungen
endlich sind bestimmt, auf die Bedeutung des Hofverbandes und
seiner Erkenntnis für die frühmittelalterliche Wirtschaftsgeschichte
Italiens hinzuweisen.
Eine gründliche Studie von B. Pitzorno handelt über die
carta mater und curla filia im italienischen, besonders im vene-
tianischen Gerichtsgebrauch, um zugleich auf ihre Entstehung
und Bedeutung für die Formen des Güterverkehrs in der Lagunen-
28*
432 Notizen und Nachrichten.
Stadt einzugehen. Beigegeben ist der Abdruck von vier Ur-
kunden mit entsprechenden Vermerken aus den Jahren 1126—1187
(Nuovo archivio Veneto N. S. 17, 2).
Zu dem im Jahre 1906 erschienenen Bande seiner Bibliografia
generale di Roma nel medio evo hat E. Calvi ein erstes Supple-
ment erscheinen lassen. Es besteht aus zwei Teilen. Der erste
gibt Nachträge zu jenem Bande (p. I— XXXIV), der zweite unter-
nimmt eine Bibliographie zur Geschichte der Katakomben und
der Einzelkirchen von Rom (S. 1 — 162); die Unterabteilungen
sind hier nicht zu wiederholen. Jedenfalls überrascht im ersten
Teil die weitgehende Berücksichtigung der Papstgeschichte, die
den Rahmen einer Bibliographie der Stadt Rom zu sprengen
droht und unmöglich auch entfernt durch die Kraft eines ein-
zelnen Mannes Vollständigkeit erzielen kann. Der zweite Teil
gruppiert sich nach allgemeinen und speziellen Titeln und wird
gewiß gute Dienste leisten, obwohl durch die Angaben von
P. Kehr im ersten Band seiner Regesta pontificum Romanorum
— man kennt seine Anordnung nach den Empfängern der Papst-
urkunden — schon sehr viel vorgearbeitet ist. Calvi bringt u. a.
aber auch Hinweise auf speziell kunstgeschichtliche Veröffent-
lichungen, so daß z. B. die Literatur zur Geschichte der Peters-
kirche mit rund 230 nach ihren Autoren geordneten Arbeiten ver-
treten ist. Der Bienenfleiß des Verfassers sei mit Dank hervor-
gehoben, wenngleich Lücken im einzelnen aufzudecken nicht
schwer sein dürfte. Bibliographien sind in gewissem Sinne trotz
aller auf sie gewandten Mühe kurzlebige Produkte, die rasch
überholt werden; wie wenige Benutzer zudem sind ihrem Urheber
gegenüber gerecht, wenn sie trotz den ihnen gewährten Erleich-
terungen nur die Mängel hervorkehren, die ihnen bei ihren
SpezialStudien entgegentreten (E. Calvi, Bibliografia di Roma
nel medio evo. Supplemento I. Roma, E. Loescher 1908).
Aus dem Anzeiger der Akademie der Wissenschaften in
Krakau, philol. und philos.-histor. Klasse 1908, 10 notieren wir
das Referat über eine verkehrsgeographische Untersuchung der
ältesten Straßen von Polen nach dem Orient von A. Szela-
go wsk i.
W. Erbens Beitrag zum „Innsbrucker Festgruß von der
philosophischen Fakultät der 50. Versammlung deutscher Philo-
logen und Schulmänner in Graz (1909) dargebracht" behandelt
in sorgsam abwägender Untersuchung die karolingischen und
Ottonischen Besitzbestätigungen für das Erzstift Salzburg; be-
sondere Beachtung verdienen die Darlegungen über Entstehungs-
Frühes Mittelalter. 433
zeit und -Art einer auf den Namen Arnolfs von Kärnten ge-
fälschten Urkunde angeblich aus dem Jahre 8Q0.
Die vierte Auflage von W. Altmanns und E. Bernheims
längst eingebürgerten „Ausgewählten Urkunden zur Verfassungs-
geschichte Deutschlands im Mittelalter" (Berlin, Weidmann 1909.
4b3 S.) ist ihrem Inhalt nach im wesentlichen eine Wiederholung
der dritten, der gegenüber ein Stück durch ein anderes ersetzt
und ein Kapitulare Karls des Großen hinzugefügt erscheint,
während natürlich die neueren kritischen Ausgaben der Herstel-
lung der Texte zugute gekommen sind. Die Unterschiede der
Sammlung von derjenigen Zeumers sind bekannt und darum hier
nicht zu wiederholen: beide sind für Seminarübungen unentbehr-
lich geworden. Über die Neuaufnahme von Dokumenten wird
jeder Benutzer je nach seinen Interessen Wünsche äußern — so
möchten im zweiten Abschnitt das Konstanzer Konkordat von
1418, die kurfürstliche Neutralität von 1438, die Mainzer Accep-
tation von 1439 und die sog. Fürstenkonkordate von 1447 sich zur
Wiederholung eignen — , wo aber sollten sie Platz finden, ohne
andere zu verdrängen? Im fünften Abschnitt über dasGerichtswesen
könnte vielleicht an Stelle von Nr. 109 (Placitum eines Grafen-
gerichts) eine Urkunde des Königsgerichts (etwa MG. Dipl. Karol. I
n. 110 oder 148) eingerückt werden, um sie mit dem Bericht der
Annales regni Francorum z. Jahre 788 über den Prozeß Tassilos
vergleichen zu können. Dankenswert wie früher ist das chrono-
logische Verzeichnis der Urkunden am Schluß, das vielleicht
durch eine Konkordanz aller Auflagen der Sammlung — das
Inhaltsverzeichnis gibt eine solche nur nach den Ziffern der zweiten
bis vierten Auflage — vermehrt werden könnte. Kurz, subjektive
Wünsche eines Benutzers, die nur sein Interesse an der Samm-
lung bekunden sollen. A. W.
Um seiner trotz aller Kürze inhaltsreichen Darlegung willen
verdient der Artikel von K. Jacob über Deutschland im Mittel-
alter besondere Hervorhebung. Der Sammlung entsprechend, in
der er Aufnahme fand (Die Religion in Geschichte und Gegen-
wart, Tübingen 1909, Sp. 2062 ff.), befaßt er sich vornehmlich mit
den Wechselwirkungen zwischen politischer und kirchlicher Ge-
schichte ; er berücksichtigt die Ausbreitung des Christentums, die
Organisation der Kirche in Deutschland, die Entwicklung des
kirchlichen Lebens und Deutschlands Anteil an Kirchenlehre und
Verfassungsleben, endlich Staat und Kirche. Eine Reihe von
Formulierungen ist als überaus glücklich zu bezeichnen und einige
nicht allzu erhebliche Bedenken mindern nicht das Verdienst
der anregenden Zusammenfassung.
434 Notizen und Nachrichten.
E. Mayers Anzeige des Buches von Ph. Heck (Die friesi-
schen Standesverhäitnisse in nachtränlcischer Zeit. Tübingen 1907)
ist hier zu erwähnen, da sie in wichtigen Fragen wie der Datie-
rung der Rechtsquellen und der des Wergeids von Heck ab-
weichende Ansichten aufstellt (Deutsche Literaturzeitung 1909,
Nr. 41).
Unter dem Titel : „Handschriftliche, wirtschaftsgeschichtliche
und verfassungsgeschichtliche Studien zur Geschichte des Klosters
St. Peter auf dem Schwarzwald" veröffentlicht E. Fleig eine lehr-
reiche Abhandlung, die durch den Wiederabdruck des Rotulus
Sanpetrlnus und die zeitliche Festlegung der in ihm vereinigten
Stücke aus den Jahren 1095 bis 1203 besonderen Wert erhält
(Beilage zum Jahresbericht des Großherzogl. Friedrichsgymnasium
in Freiburg i. Br. 1907 08. Freiburg i. Br., F. M. Poppen u. Sohn
1908. 128 S. m. Karte).
In der Historischen Vierteljahrschrift 1909, 4 macht 0. Ken-
tenich auf einen deutschen Parteigänger — besser wäre zu
sagen: Gesinnungsverwandten — Arnolds von Brescia aufmerk-
sam, nämlich auf den Trierer Burggrafen Ludwig zur Zeit des
Erzbischofs Adelbero (1131 bis 1152).
F. Fliedner prüft in der Historischen Vierteljahrschrift 1909,
S. 395 ff. aufs neue die Lage von Roncaglia und fixiert sie end-
gültig auf das linke Po-Ufer im Gebiete von Lodi gegenüber der
Mündung der Trebbia (vgl. 97, 670).
Eine Schrift von H. D is s e In kö 1 1 e r über „Aachens große
Heiligtümer und ihre geschichtliche Beglaubigung" polemisiert
mit schneidiger Schärfe und überzeugend gegen den Versuch,
die Bekanntschaft mit jenen Reliquien schon in die karolingische
Zeit zurückzuverlegen ; in Wahrheit kommen sie erst im zweiten
Drittel des 13. Jahrhunderts zum Vorschein und sind vielleicht
erst damals untergeschoben worden. Der vor allem gegen St.
Beißel gerichteten Studie sind mehrere Exkurse beigegeben, u. a.
über die Handschriften der Vita s. Karoli Magni und ihren Ver-
fasser, über das Alter der Descriptio qiialiter Carolas M. ctavum
et coronam a Constantinopoli Agisgrani detulerit und Friedrichs I.
Urkunde für Aachen vom Jahre 1166 (Bonn, C. Georgi 1909. 95 S.).
Im Anschluß an den Hinweis auf die Abhandlung von
G. Roethe „Nibelungias und Waltharius" (vgl. 103, 436) notieren
wir einen Aufsatz von K. Droege über die „Vorstufe unseres
Nibelungenliedes" in der Zeitschrift für deutsches Altertum 51
(N. F. 39), S. 177 ff. Er setzt sich mit Roethes Studie auseinander,
aber sein wichtigstes Ziel ist, im heutigen Text die Spuren eines
Frühes Mittelalter. 435
älteren Spielmannsepos zu finden, das in ursprünglicherer, wenn-
gleich nicht unveränderter Gestalt der Thidrekssage zugrunde
liege.
Im ersten Heft der Geschichtsblätter für Stadt und Land
Magdeburg 1909 veröffentlicht W. Hoppe eine Reihe von Ex-
kursen zu seiner in dieser Zeitschrift 102, 195 f. und 663 erwähnten
Arbeit über Wichmann von Magdeburg; vermerkt sei der über
das Tages- und Memoriendatum Wichmanns: als jener ist der
25. August 1192 anzusehen, während die Memorie am 24. August
oder in der Zeit vom Abend des 24. bis zum Morgen des 25. August
gefeiert zu werden pflegte.
P. Braun veröffentlicht vorläufig die ersten beiden Kapitel
einer umfangreichen Schrift über den Beichtvater der hl. Elisabeth
und deutschen Inquisitor Konrad von Marburg (f 1233) als Jenaer
Dissertation, der überdies ein Exkurs über Konrads angebliche
Beteiligung an der Ketzerverfolgung in Straßburg (121 1) und eine
Stammtafel Konrads beigegeben ist. Die fleißige Arbeit, die der
Tätigkeit Konrads bis zum Jahre 1223 oder 1224 nachgeht, ver-
dient Erwähnung auch wegen ihrer sorgfältigen Bibliographie der
Quellen und Literatur, die auch für die Geschichte der hl, Elisa-
beth willkommen ist (Weimar, Hofbuchdruckerei 1909. 59 S.).
In der Bibliothäque de V4cole des chartes 70, 3/4 beschreibt
L. Auvray die Handschrift des Registers Gregors IX. (1227 bis
1241) in der Stadtbibliothek zu Perugia, aus der er die Regesten
einer erheblichen Zahl von bisher unbekannten Briefen und Ur-
kunden jenes Papstes mitteilen kann.
in zwei Schriften gleichen Titels treten S. Rietschel und
G. Seeliger einander gegenüber. Geht jener davon aus, daß
G. Seeligers Studie zur älteren Verfassungsgeschichte Kölns „auf
Grund einer unrichtigen Darstellung des Tatbestandes Angriffe
gegen S. Rietschel und seine Arbeitsmethode richtet", daß drei
in letzter Zeit erschienene Rezensionen Seeligers ihn „als einen
unwissenden und unfähigen Arbeiter darzustellen suchen", so
entgegnet G. Seeliger: „Es ist alles das, was über die Verfolgung
und über den mein Sinnen und Trachten beherrschenden Einfluß
der Persönlichkeit Rietschels gesagt ist, nichtiges Phantom"
(S. Rietschel, Zur Abwehr. Antwort auf die Angriffe des Herrn
Geh. Hofrat Dr. G. Seeliger an der Universität Leipzig. Tübingen,
j. C. B. Mohr 1909. 26 S. — G. Seeliger, Zur Abwehr. Leipzig,
A. Edelmann 1909. 12 S.).
Neue Bücher: Binding, Die Entstehung der öffentlichen
Strafe im germanisch-deutschen Recht. (Leipzig, Duncker <6 Hum-
436 Notizen und Nachrichten.
blot. 1 M.) — // Chartarium dertonense, ed altri docutnenti del
comune di Tortona, 934—1346, pubbl. a cura di E. Gabotto. (Torino,
Tip. Derossi.) — // Libro verde del comune di Fossano, ed altri docu-
meriti fossanesi, 984 — 1314, a cura di G. Salsotto. (Pinerolo,
Tip. giä Chiantore-Mascarelli.) — Rieh. Bock, Die Glaubwürdig-
keit der Nachrichten Bonithos von Sutri im liber ad amicum und
deren Verwertung in der neueren Geschichtschreibung. (Berlin,
Ehering. 5 M.) — Caspar, Petrus diaconus und die Monte
Cassineser Fälschungen. (Berlin, Springer. 12 M.) — Larigal-
die, Chevalier et moine, ou Jean de Montmirail, conne'table de
France, 1165 — 1217. (Paris, Lethielleux.) — Luchai re, La socidtd
franpaise au temps de Philippe-Auguste. (Paris, Hachette & Cie.
10 fr.) — Funk, Jakob von Vitry. Leben und Werke. (Leipzig,
Teubner. 5 M.) — Graefe, Die Publizistik in der letzten Epoche
Kaiser Friedrichs IL (Heidelberg, Winter. 7,20 M.)
Späteres Mittelalter (1250—1500).
Eine Königsberger Dissertation von E. Hennig veröffent-
licht als Ausschnitt aus einer inzwischen im Verlag von Nie-
meyer-Halle erschienenen Arbeit: Die päpstlichen Zehnten aus
Deutschland im Zeitalter des avignonesischen Papsttums und
während des großen Schismas eine nützliche Zusammenstellung
über Zustandekommen und Ergebnisse der von den Päpsten für
ihre eigenen Zwecke erhobenen Zehnten (Kurialzehnten).
A. Kober bringt in einer territorial und zeitlich begrenzten
Untersuchung (Die rechtliche Lage der Juden im Rheinland
während des 14. Jahrhunderts im Hinblick auf das kirchliche
Zinsverbot) einen neuen Beitrag zu der Frage, wie sich die Kirche
zu den Zinsforderungen der Juden gestellt hat. War das Wucher-
verbot schon unter Innozenz 111. auf die Juden ausgedehnt worden,
so hat namentlich Johann XXll. in dieser Richtung energisch
weitergearbeitet, wenn auch Theorie und Praxis nicht immer in
Einklang zu bringen waren (Westdeutsche Zeitschr. 28, 2 und 3).
Zwei wertvolle Arbeiten zur italienischen Geschichte des
H.Jahrhunderts hat C. Cipolla in den Memorie della r. acca-
demia delle scienze di Torino ser. 11, vol. 59 veröffentlicht: einmal
urkundliche Nachweise zur Geschichte Petrarcas, die aus dem
Vatikanischen Archiv zusammengebracht sind und vielfach über
das rein Persönliche weit hinausgehen, wie dies die Mitteilungen
über den Aufenthalt von Florentinern am Hof zu Avignon (in
den vierziger Jahren) und über die Gesandtschaft der Römer an
Späteres Mittelalter. 437
Clemens VI. (im Sommer 1343) und deren Mitglieder zeigen. In
engem Zusammenhang hiermit steht die andere Arbeit, die vor-
nehmlich mit Benutzung der Florentiner Archivalien die infolge
der Bedrohung durch Giovanni Visconti zu Avignon betriebenen
Verhandlungen der Florentiner (1351 52) darstellt und die An-
nahme zurückweist, daß an ihnen Petrarca, der zur gleichen Zeit
an der Kurie weilte, im Interesse von Florenz irgendwie sich be-
teiligt habe.
Als 42. Heft der Collection de textes pour servir ä l'etude et
ä l'enseignement de l'histoire ist eine von F. Aubert besorgte
Ausgabe des Stiliis curie parlamenti Wilhelms von Breuil
(GuUlelmus de Brolio) erschienen. Wilhelm (f 1344 oder 1345),
seit dem Jahre 1332 Advokat am Pariser Parlament, hat zwischen
1330 und 1332 diese Schrift vollendet, die eine systematische Dar-
stellung des Gerichtsverfahrens enthält, wie es zu seiner Zeit am
Pariser Parlament üblich war. Der Stilus hatte noch in der Mitte
des 16. Jahrhunderts praktische Bedeutung und ist bisher meist
in der eben dieser Zeit angehörigen Ausgabe von Dumoulin
(1551 und 1558) benutzt worden. Für die neue handliche und
hübsche Ausgabe Auberts sind 22 Handschriften herangezogen
(zwei weitere hat der Herausgeber erst nachträglich kennen ge-
lernt, vgl. S. LXXf.). Neben dem Variantenapparat bringen die
Anmerkungen knappe sachliche Erläuterungen, die zum großen
Teil auf archivalische Quellen zurückgreifen. (Guillaume du Breuil,
Stilus curie parlamenti. Nouvelle ediiion critique publiee avec une
introduction et des notes par Felix Aubert. Paris, A. Picard et
fils. 1909. LXXX u. 259 S. 7,50 Fr.) v.
Die Einträge des ältesten Rechnungsbuchs der Universität
Oxford, die den Jahren 1357-1358 zuzuweisen sind, werden von
Str. Gibson in der English historical Review 1909, Oktober zum
Abdruck gebracht.
Aus den Annalen des Historischen Vereins f. d. Nieder-
rhein 87 sind die Beiträge zur Regierungsgeschichte des Kölner
Erzbischofs Friedrich 111. von Saarwerden von A. Miebach
hervorzuheben (Wahl und Regelung der der Kurie gegenüber
eingegangenen finanziellen Verpflichtungen, Haltung im Schisma
bei Gelegenheit des Lütticher Bistumstreits).
Aus einer Handschrift der Wiener Hofbibliothek veröffent-
licht F. Bliemetzrie der in den Mitteilungen des Vereines f.
Gesch. d. Deutschen in Böhmen 47, 3 ein in Briefform gekleidetes
unvollständiges Schriftstück aus dem Jahre 1379, das seiner Mei-
nung nach von Kreisen des Prager Hofs angeregt ist und jeden-
438 Notizen und Nachrichten.
falls ein getreues Spiegelbild der dort über die Rechtmäßigkeit
der Wahl Urbans VI. herrschenden Ansichten gibt. Der Gedanke,
ein Generalkonzil zu berufen, wird abgelehnt. — In der gleichen
Zeitschrift 48, 1 handelt A. Naegle über den Prager Domherrn
Matthias v. Janow und die ihm in kirchengeschichtlicher Hin-
sicht zukommende Stellung (auf Grund des unlängst erschienenen
ersten Bandes seiner Regulae veteris et novi testamenti), indem
er sich gegen die Ansicht wendet, daß Matthias als Vorläufer der
Reformation anzusehen sei.
An der letztgenannten Stelle handelt Bliemetzrieder
weiterhin über das sog. Fragment der Epistola concordiae des
Konrad von Gelnhausen im Cod. XL C. 8 der Prager Universitäts-
bibliothek, in dem ich bei der Herausgabe der „Brevis epistola"
einige diesem ersten Gutachten Konrads entnommene Sätze er-
blickt hatte (Hist. Vierteljahrschrift 3, S. 392 ff.). Man konnte da-
mals nicht wissen, daß Lindner (Geschichte d. Deutsch. Reichs
unter König Wenzel 1, S. 402) das Bruchstück nicht vollständig
wiedergegeben hat, das noch einen für die Entscheidung wich-
tigen mittleren Teil aufweist; würde dadurch schon meine An-
sicht modifiziert werden, da zwei Zeilen aus diesen jetzt erst
zugänglich gewordenen Ausführungen im „kurzen Brief sich
nicht finden, so gewährt andrerseits der Vergleich mit dem Bliemetz-
rieder inzwischen bekannt gewordenen Text des Widmungs-
schreibens an den Pfalzgrafen Ruprecht (Cod. Pal. 592) die Mög-
lichkeit einer positiven Erklärung. Das Bruchstück bildet einen
Teil des 1380 oder 1381 anzusetzenden Begleitschreibens, das der
Übersendung des Eintrachtbriefs an König Wenzel beigefügt
worden ist. Immerhin bleibt auch nach dieser Feststellung mein
Nachweis bestehen, daß die Sätze des Fragments fast völlig mit
den Ausführungen des „kurzen Briefs" sich decken, der demnach
bei der Abfassung der erwähnten Begleitschreiben als Vorlage
gedient hat. — Die von Bliemetzrieder in Aussicht gestellte Neu-
ausgabe des „Eintrachtsbriefs" wird man gern entgegennehmen.
H. K.
Ergänzungen und Berichtigungen zu Bd. 2 und 4 der Deut-
schen Reichstagsakten liefert Ed. Sthamer im Neuen Archiv
d. Ges. f. ä. dtsch. Gesch. 35, L Namentlich die Nrn. 3 und 5
(Verhandlungen wegen Tötung Friedrichs von Braunschweig und
Vermittlungsversuch König Ruprechts zwischen Erzbischof Johann
von Mainz und seinen Gegnern) sind beachtenswert.
Das Historische Jahrbuch der Görres-Gesellschaft bringt in
Heft 4 des 30. Bandes drei Beiträge, deren hier kurz zu gedenken
Späteres Mittelalter. 439
ist. Eine Lebensskizze des Heinrich von Ahaus (1371 — 1439), der
die ersten Niederlassungen der Brüderschaften vom gemeinsamen
Leben in Deutschland ins Leben gerufen hat, gibt Kl. Löffler
mit Benutzung unverwerteten Materials. J. Schlecht bringt
eine Dispensbulle Martins \'. vom 25. Dezember 1430 für Dr.
Johannes Grünwalder zum Abdruck, der — ein natürlicher Sohn
des Herzogs Johann IL von Baiern-München — in kirchenpoliti-
scher Hinsicht vielfach tätig gewesen ist. V. Schweizer ver-
öffentlicht die drei ersten Abstimmungslisten, die der Wahl Papst
Alexanders VI. vorangingen und die bis zum Morgen des 10. Au-
gust 1492 innerhalb der Parteien erfolgten Verschiebungen deut-
lich erkennen lassen.
Der zweite Band der in der Reihe der Documents inddiis
sur l'histoire de France erschienenen Testaments de l'officialite
de Besanfon 1265—1500 (Paris, Imprimerie Nationale 1907. 452 S.),
von U. Robert bearbeitet, umfaßt rund 100 Nummern, nämlich
die Testamente der Jahre 1402—1498, zu denen die in den Zeit-
raum des ersten Bandes fallenden Fälschungen noch hinzukommen.
Ein nach dem Tode Roberts von M. Prinet fertiggestelltes,
über 200 Seiten starkes Verzeichnis der in beiden Bänden sich
findenden Orts- und Personennamen macht den Beschluß.
Das Archivio stör. Lombardo serie quarta, anno 36, fasc. 23
enthält an größeren Arbeiten neue Materialien zur Geschichte
der Nachkommen Bernabo Viscontis, die M. Brünett i aus den
Beständen des Venezianischen Staatsarchivs veröffentlicht, und
einen Beitrag zur äußeren Politik Mailands unter Ludovico Moro
(1480/81) von F. Fossati. Wir verzeichnen noch die Titel zweier
urkundlichen Mitteilungen: Nuovo contributo alla storia del con-
tratto di matrimonio tra Galeazzo Maria Sforza e Susanna Gon-
zaga (A. Colombo); Schema di un tentato accordo tra Alfonso
d'Aragona e Francesco Sforza nel 1442 (N. Ferorelli).
Eine Arbeit von J. Hollerbach: Die gregorianische Partei,
Sigismund und das Konzil zu Konstanz schildert in ihrem ersten
Teil, der in der Römischen Quartalschrift 23, 3 u. 4 erschienen
ist, die Haltung Gregors XIl. bis zu dem Entschluß, auf dem
Konzil sich vertreten zu lassen. Störend wirkt die Ungleichheit
der Benennung des Königs (in der Überschrift: Sigismund, im
Text fast durchweg: Sigmund); es dürfte überhaupt an der Zeit
sein, die latinisierte Form endgültig zu verabschieden.
Fürst Arthur Odescalchi veröffentlicht im Jahrbuch der
K. K. heraldischen Gesellschaft „Adler" N. F. 19 (1909) 25 Köni-
ginnenbriefe mit teilweise ganz interessantem Inhalt aus dem
440 Notizen und Nachrichten.
Archiv der königl. freien Hauptbergstadt Kremnitz in Oberungarn
(1—9: Königin Barbara, 10—18: Königin Elisabeth, 19: König
Friedrich III.).
Über die Händel, in die der Kaplan der Pfalzgräfin Marga-
reta, Johannes Koch (Coci), wegen einer im Jahre 1450 zu Gießen
gehaltenen Predigt über die Bedeutung der genugtuenden guten
Werke geriet, und den dem vermittelnden Eingreifen der Heidel-
berger Theologen zu dankenden glücklichen Ausgang der Ange-
legenheit unterrichtet H. Haupt in den Beiträgen zur Hessischen
Kirchengeschichte 4, 1.
Die zusammenfassende Abhandlung von L. Gelier: L'ide'e
de reforme ä la coiir pontificale du concile de Bäle au concile de
Latran wendet sich gegen die Ansicht, daß die Kurie nach dem
Basler Konzil den Reformgedanken völlig habe fallen lassen,
indem sie kurz auf die Reformabsichten unter Pius IL, Sixtus IV.
und Alexander VI. hinweist {Revue des questions historiques
1909, Oktober 1).
Über die Kraichgauer Ritterschaft unter der Regierung des
Kurfürsten Philipp von der Pfalz handelt eine Freiburger Disser-
tation von A. G. Kolb (Stuttgart, Kohlhammer 1909. VIII, 154 S.),
die nicht nur die Kraichgauer Verhältnisse in ihrer Entwicklung
vorführt, sondern zugleich zu zeigen sucht, wie der Traum von
einer südwestdeutschen Vormachtstellung, die Friedrich I. anzu-
bahnen gesucht hat, unter Philipp zerronnen ist. Auch der
Kraichgauer Adel, mit dessen völligem Aufgehen im pfälzischen
Territorium man bereits gerechnet hatte, ist durch den Bairischen
Erbfolgekrieg von der Pfalz abgedrängt worden.
In Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik
1909, November weist Joh. Müller die charakteristischen Merk-
male der inneren und äußeren Handelspolitik Nürnbergs im spä-
teren Mittelalter nach: milde Behandlung, ja geradezu Bevor-
zugung der Fremden einerseits. Streben nach ähnlichen Vorteilen
für die Nürnberger draußen und rücksichtslose Verfolgung der
geschäftlichen Interessen andrerseits. Wie meisterhaft der Rat es
verstanden hat, über halb Europa hin seine Verbindungen aus-
zudehnen, zeigt der Überblick im zweiten Abschnitt.
Urkundliches Material zur Geschichte der von der Mark und
des Lütticher Bischofs Johann von Hörn, das zumeist dem Ende
des 15. Jahrhunderts angehört, hat F. Tihon im Bulletin de l' In-
stitut archdologique Lie'geois 38, 2 mitgeteilt.
Neue Bücher: Schiff, König Sigmunds italienische Politik
bis zur Romfahrt (1410—1431). (Frankfuri a. M., Baer & Go. 5 M.)
Reformation und Gegenreformation. 441
— Valois, La crise religiense du XV*: siede. Le pape et le con-
cile (1418— 1450 J. T. I. 2. (Paris, Picard et fils. 20 fr.) — Hors-
burgh, Lorenzo the Magnificent and Florence in her golden age.
(London, Methuen. 15 sh.) — Cartwright, Baldassare Casti-
glione, the perfect courtier. His life and letters. 1478-1529. 2 vols.
(London, Murray. 30 sh.)
Reformation und Gegenreformation (1500—1648).
Ein recht unerfreuliches Bild von den endlosen Streitereien
zwischen den Ernestinern und Herzog Georg von Sachsen 1500
bis 1508 entwirft H.Virck im Neuen Archiv für Sächsische Gesch.
u. Altertumsk. 30, 3—4. Diese FamiÜenhändei, die beinahe zum
offenen Krieg geführt hätten, haben den Gegensatz im Hause
Wettin so verderblich gemacht.
In Nr. 24 des Archivs f. Reformationsgesch. (6. Jahrgang, 4)
veröffentlicht Fritz Herrmann 13 Mainzer Ablaßkisten-Visitations-
protokolle von 1517—1518 und zwei Notizen des Mainzer Dom-
kapitels über den Ablaßkommissar Johannes Breidenbach vom
Februar 1513. Die anschließende Fortsetzung der von Nik. Müller
publizierten Akten zur Wittenberger Bewegung von 1521 — 1522
(vgl. H. Z. 103, 669) bringt wiederum zahlreiche interessante Stücke
über die Wirksamkeit der Zwickauer Propheten, die Verhand-
lungen wegen der Meßordnung u. a. m. (bis März 1522).
Alfred Th. Jörgensen beschäftigt sich in den Theologischen
Studien und Kritiken 1910, 1 mit dem Begriff des Pelagianismus
in der Reformationszeit und zeigt, wie Luther gegenüber den
mittelalterlichen Dogmatikern (Occam, Biel) eine anthropologische
Auffassung vertrat und von hier aus im Pelagianismus das um-
fassende Wort fand für alles, was er in der katholischen Kirche
angriff.
An der Hand der Untersuchungen von P. Schweizer im
Zürcher Taschenbuch 1902 spricht N. Paulus in den Historisch-
politischen Blättern 144, 8 über den Hexenwahn bei den Zwingli-
anern des 16. Jahrhunderts und stellt mit Befriedigung fest, daß
es hier nicht besser wie anderswo stand.
Zur Schlacht bei FrankenWausen macht R.Jordan im Jahres-
bericht des Thüringisch-Sächsischen Vereins in Halle für 1908 bis
1909 einige neue kritische Bemerkungen. Insonderheit weist er
darauf hin, daß die Wittenberger über die Vorgänge in Mühl-
hausen schlecht unterrichtet waren.
442 Notizen und Nachrichten.
Der Lebensgeschichte des Bauern Peter Paßler aus Antholz
und seiner Rolle beim Ausbruch des Bauernaufstands in Tirol
1525 geht Hartm. Ammann in den Forschungen und Mitteilungen
zur Gesch. Tirols und Vorarlbergs 6, Heft 1 und 2, nach.
Der Bauernkrieg hatte in Schlesien 1527—1528 ein kleines
Nachspiel, über das Arthur Kern in den Schlesischen Geschichts-
blättern 1909, 2 einige Mitteilungen macht. Doch war der Adel
hier im allgemeinen vorsichtig bemüht, die Bauern nicht zu reizen.
Einem Aufsatz von Henri F roid ev aux über die Franzosen
in Madagaskar vor der (1642 durch Richelieu in die Wege ge-
leiteten) französischen Okkupation {Rev. des questions hist. 44,
N. 172) entnehmen wir, daß das erste französische Schiff nicht
1504 sondern 1527 die Insel berührt hat.
Eine neue Studie von Friedrich Spitta zu Herzog Albrechts
Liedern (Monatschrift f. Gottesdienst u. kirchl. Kunst 14, 11; vgL
H. Z. 103, 444) sucht die drei sog. ungarischen Königslieder, die
als Akrostichon die Namen Ludwig und Maria tragen, aber gewiß
nicht von dem ungarischen Königspaar herrühren, dem Herzog
zuzusprechen.
Die Kirchenpolitik der Grafen von Fürstenberg im 16. Jahr-
hundert wird von Jos. Meister im Freiburger Diözesanarchiv 37
im Zusammenhang beleuchtet. Sie lief natürlich auf eine Stärkung
der landesfürstlichen Gewalt hinaus.
Die Fortsetzung der „Lutherana" von Paul Vetter im Neuen
Archiv f. Sächsische Gesch. u. Altertumsk. 30, 3—4 (vgl. H. Z. 102,
443) bespricht den ärgerlichen Streit Jakob Schencks mit Melanch-
thon und Jonas 1537 und die Stellung Luthers dabei. Daß Schenck
diesen Kampf gegen den Sakramentsartikel in Melanchthons Visi-
tationsordnung von 1528 nicht, wie man häufig lesen kann, aus
egoistischen Beweggründen begonnen hat, wird mit Recht hervor-
gehoben.
Die Wissenschaftliche Beilage zur Germania 1909 Nr. 44 bringt
den instruktiven, von einem gesunden Urteil zeugenden Vortrag,
den Erich König auf der Generalversammlung der Görres-Gesell-
schaft über Konrad Peutinger als Historiker gehalten hat. Ohne
die Verdienste Peutingers zu verkennen, spricht König sich auf
Grund der Durchsicht seines literarischen Nachlasses dahin aus,
daß er mehr Sammler als Kritiker und Darsteller war; zu den
großen Geschichtschreibern des deutschen Humanismus gehört
er nicht.
Unter den reformierten Kreisen Italiens ragt Fra Giulio da
Milano hervor, über den zuletzt K. Benrath, Bernardino Ochino
Reformation und Gegenreformation. 443
S. 62, 92 und Realenzyklopädie f. protest. Theologie, 3. Aufl. 9, 530
gehandelt hat. Neue Mitteilungen über sein Leben und insonder-
heit über seinen Prozeß (1541 — 1542) gibt Gaetano Capasso im
Archiv io stör. Lombardo, Jahrg. 36, Nr. 22.
G. Buschbell veröffentlicht im Hist. Jahrbuch 30, 4 einen
Brief des Cochlaeus an den Bischof A. Catharinus von Minori
vom 28. April 1548 mit Klagen über die fortschreitende Ausbreitung
der Ketzerei.
Aus den Beiträgen zur Geschichte von Stadt und Stift Essen 30
notieren wir hier einen Aufsatz von Konrad Ribbeck über Ka-
tharina von Tecklenburg, Äbtissin von Essen (1551 — 1560), deren
Jahre sehr bewegt waren wegen des allmählichen Eindringens der
Reformation, sowie die kurzen Mitteilungen von K. Heinrich
Schäfer über Plünderungszüge der spanischen Soldateska ins
Kirchspiel Steele 15S6 und 1587.
Hübsche Einblicke in die kirchlichen Zustände Pommerns
gewährt eine Schrift des Generalsuperintendenten Jakob Runge
vom Jahre 1556, die Alfred Uckeley in den Pommerschen Jahr-
büchern 10 herausgibt. Sie führt den Titel : „Bedenken von Ge-
brechen in den Kirchen und Schulen in Pommern."
Die auf die Zentenarfeier Calvins bezügliche Literatur ist
noch immer nicht im Versiegen (vgl. oben S. 207 f.). Wir nennen
heute an erster Stelle die beiden gehaltvollen, an Form und In-
halt hervorragenden Festreden von Samuel Eck, Johann Calvin
(38 S.), und von Hans v. Schubert, Calvin (39 S.), die beide bei
J. C. B. Mohr in Tübingen 1909 erschienen sind (jede 80 Pfg.). Die
verständnisvolle Würdigung des Reformators durch den Gießener
Redner ist mit feinen Parallelen zu Luther durchsetzt, während
der Heidelberger Redner besonders den Einflüssen nachgeht, die
auf Calvin gewirkt haben (hohe Bewertung des Straßburger Auf-
enthalts), und den Wirkungen, die von ihm ausgegangen sind.
Die Hallenser Rede von Friedrich Loofs, die in den Theologi-
schen Studien und Kritiken 1910, 1 zum Abdruck gekommen ist,
faßt namentlich die Bedeutung Calvins in Deutschland und für
Deutschland ins Auge. Die Schweizerische Theologische Zeit-
schrift 26, 4—5 bringt die Züricher Festpredigt von R. Finsler
sowie eine Rede, in der G. Meyer von Knonau die Wirkung
der Calvinschen Schule von Genf über die ganze Erde feiert. Be-
sondere Beachtung verdienen die geistvollen Ausführungen, die
Felix Rachfahl in der Internationalen Wochenschrift 3, 39-43
über Calvinismus und Kapitalismus niedergelegt hat. Im An-
schluß und mehr noch im Gegensatz zu Weber und Troeltsch
444 Notizen und Nachrichten.
weist er darauf hin, daß die calvinistische Berufsethik jünger ist als
der kapitalistische Geist und diesen also wohl gefördert aber nicht
geschaffen hat ; was die katholischen Staaten wirtschaftlich herunter-
brachte, war die enge Verschmelzung von Religion und Politik,
die Ausbeutung des Staates durch die Religion im Äußeren und
im Inneren, während bei den Protestanten gerade die toleranten
Nationen am meisten in die Höhe kamen. Die größte Wirkung
hat Calvins eigentümliche Religiosität sowie seine Kirchenver-
fassung ausgeübt, während seine Staatslehre erst nach Durch-
setzung mit täuferischen Gedanken in den englischen Revolutions-
kirchen bahnbrechend wurde. Anschaulich und instruktiv ist das
Referat, das Gustav Roggenburger über Calvin als Organi-
sator im Badischen wissenschaftlichen Predigerverein gehalten
hat, und das er in den Protestantischen Monatsheften 13, 10 zum
Abdruck bringt; wir sehen die Organisation der Genfer Kirche
aus deutschen und französischen Wurzeln zu mächtiger Einheit
heranwachsen und von gewaltigem Einfluß auf Mit- und Nach-
welt werden. Die Bedeutung Calvins für die Gemeindekirche ver-
folgt Eduard Simons, Ein Vermächtnis Calvins an die deutsch-
evangelischen Kirchen (Tübingen, Mohr 1909, 26 S., 80 Pf.), in
warmherzigem Vortrag. Auch Th. Schneider, Calvin und wir
(Wiesbaden, Selbstverlag 1909, 32 S., 50 Pf. zum Besten armeni-
scher Waisen), sucht aus einer Betrachtung der Tätigkeit Calvins
praktische Lehren für die Gegenwart zu gewinnen und widerlegt
im Anhang den unglücklichen Versuch von Weiß, Calvin von der
Schuld an Servets Tod reinzuwaschen (vgl. H. Z. 102, 444 u. 103,
208). Für Servet verweise ich auf die schöne und verständige
Würdigung durch den Oxiorder Mediziner William Osler im
Dezemberheft der Deutschen Revue 1909; der Verfasser, dem die
Untersuchungen Schneiders (vgl. H. Z. 95, 544) übrigens un-
bekannt sind, wird besondere Beachtung mit der Einschätzung
der großen medizinischen Verdienste Servets finden. 7?. H.
Der hübsche Vortrag, den G.Wolfram auf der Mannheimer
Versammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1907
über den Pfalzgrafen Georg Hans von Veldenz-Lützelstein und
die Gründung der Stadt Pfalzburg gehalten hat (vgl. auch H. Z.
101, 665), ist jetzt im Jahrbuch der Gesellsch. für lothringische
Gesch. u. Altertumsk. 20 abgedruckt. Der Verfasser wird der
eigenartigen Persönlichkeit des viel verkannten Pfalzgrafen gerecht
und weist insonderheit nach, daß die Beschuldigung, Georg Hans
habe Straßburg an Frankreich verraten wollen, auf einer unwahren
Verdächtigung seines Feindes Johann Casimir beruht. Beigegeben
Reformation und Gegenreformation. 445
sind 35 Aktenstücke von 1566—1577 zur Geschichte der Gründung
von Pfalzburg.
Zur Geschichte des Cyprischen Kriegs bringt das Archiv
für österreichische Gesch. 98, 2 eine interessante Publikation: die
Depeschen des Francesco Gondola, Gesandten der Republik
Ragusa bei Pius V. und Gregor XIII., aus den Jahren 1570—1573,
herausgegeben von L. Grafen Vo i n ov i c h, mit eine« instruktiven
geschichtlichen Einleitung.
Die nicht ganz klaren Machenschaften des Jesuiten Antonio
Possevino bei dem polnischen Sukzessionshandel von 1587 sucht
Jos. Schweizer in der Römischen Quartalschrift 23, 3—4 etwas
aufzuhellen. Er veröffentlicht u. a, ein Rechtfertigungsschreiben
Possevinos an den Erzherzog Maximilian, das aber m. E. zur
Widerlegung der Beschuldigung antihabsburgischer Intriguen
nicht ausreichen kann. — Ebenda bringt Ehses einige Berich-
tigungen zu dem „verfrühten" Buch von J. Hefner, Die Entstehungs-
geschichte des Trienter Rechtfertigungsdekretes. /?. H.
Aus der großen kritischen Untersuchung, die er 1908 über
„Monluc als Historiker" veröffentlichte (vgl. H. Z. 101, 407), hat
Paul Courteault nun selbst einen populären Auszug verfaßt,
der unter dem Titel „Un cadet de Gascogne au XVI« siede, Blaise
de Monluc" erschienen ist. (Paris 1909, Alphonse Picard et fils,
308 S.) Obwohl die neue Schrift in höherem Maße als das ältere
Werk den Nachdruck auf die Lebensgeschichte Monlucs legt, so
hat sie sich doch fast durchweg jenem genau anschließen können;
Courteault hatte ja bereits in seiner ersten Abhandlung, um über
den historischen Wert der „Commentaires" ins reine zu kommen,
vor allem die Biographie des Verfassers kritisch rekonstruieren
müssen. So enthält die jüngere Schrift nur wenige Zusätze,
wesentlich Neues, das das Bild des Menschen und des Autors
Monluc in einem andern Lichte erscheinen lassen könnte, über-
haupt nicht. Die wissenschaftliche Forschung wird sich daher
auch jetzt noch so gut wie ausschließlich an das erste Werk
zu halten haben, um so mehr, da in der populären Schrift nicht
nur alle Belege fehlen, sondern, wie natürlich, manche Behaup-
tungen apodiktischer formuliert sind, als nach den Ausführungen
des größeren Werkes selbst in einer eigentlich wissenschaftlichen
Darstellung erlaubt wäre. F.
Boratynski handelt, auf venetianische Akten gestützt,
über die Anknüpfung von Handelsbeziehungen zwischen Danzig
und Venedig, Ende des 16. Jahrhunderts. Veranlassung dazu bot
der mehrjährige Mißwachs, der vor 1590 Südeuropa heimsuchte
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 29
446 Notizen und Nachrichten.
und die venetianische Regierung bewog, den Sekretär Marko Otto-
boni nach Polen zu schicken, um Getreide anzukaufen. Da dieser
erkannte, daß der Transport zu Land zu kostspielig wäre, knüpfte
er die Handelsbeziehungen mit Danzig an {Przyczynek do dziejöw
pierwszych stosunköw handlowych in „Sprawozdania" der Kra-
kauer Akademie 1908, Nr. 5). /?. F. Kaindl.
Graf Heinrich Posthumus von Reuß-Gera (1572—1635) hat in
der Neuen kirchlichen Zeitschr. 20, 10 und 11 in W. Vollert
einen Biographen gefunden, der insonderheit seine Wirksamkeit
für die evangelische Kirche seines Landes betrachtet.
Daß die Infantin Isabella, die 1598 die Niederlande erhielt,
keine Kinder erhalten werde, galt anfangs keineswegs überall als
ausgemacht. Aus ihren Familienbriefen weist Em, Gossart in
der Rev. de Belgique vom November 1909 nach, daß auch sie
selbst Jahre lang auf einen Sohn hoffte und ihm sogar schon
eine Frau zugedacht hatte, ihre „Schwiegertochter" Anna (die
spätere Gemahlin Ludwigs XIII.).
In Fortsetzung früherer Studien (vgl. H. Z. 97,445; 101,210)
beginnt Louis Batiffol in der Revue hist. 102, 2 eine Arbeit über
Ludwig XIII. und den Herzog von Luynes. Der vorliegende erste
Artikel sucht das eigenartige Verhältnis des Königs zu diesem
Günstling sowie den komplizierten, aus Gutem und Bösem ge-
mischten Charakter des Herzogs klarzulegen.
Zur Geschichte der Smifyckischen Güter in Böhmen, deren
Teilung 1622 — 1623 für die Erwerbung des Friedländischen Be-
sitzes von Wichtigkeit war, macht S. Gorge einige Angaben
in den Mitteilungen des Vereins für Gesch. der Deutschen in
Böhmen 48, 1.
Im Dezemberheft der Preußischen Jahrbücher 1909 veröffent-
licht Robert Hoeniger einen Aufsatz über den Dreißigjährigen
Krieg und die deutsche Kultur mit der Absicht, „weit über die
bisherigen Anläufe hinaus die Gesamtanschauungen über den
Umfang der Kriegsschädigungen und über ihre Bedeutung für
unsere Kulturentwicklung überwinden zu helfen." Schon die zeit-
genössische Überlieferung habe stark übertrieben, und durch
spätere Zutaten sei den Verwüstungen jener grauenhafte Zug an-
gedichtet worden, den sie in Wahrheit gar nicht gehabt hätten;
der schwere Druck, der im 17. Jahrhundert auf Deutschland lastete,
stamme nicht aus dem Krieg, sondern aus der staatlichen Zersplit-
terung. Auf die Gefahr hin, an gewisser Stelle zu den Leim-
siedern gerechnet zu werden (vgl. H. Z. 103, 424), muß ich ge-
stehen, daß diese Ausführungen mich von der Unzulänglichkeit
Reformation und Gegenreformation. 447
der herrschenden Ansicht, wie sie in maßvoller Weise z. B. Erd-
mannsdörffer vertreten hat, nicht zu überzeugen vermochten. Die
Bemerkungen über die Unzuverlässigkeit einiger gleichzeitigen
Darstellungen (Khevenhlller, Grimmeishausen u. a.) scheinen mir
unbefriedigend, und zu der notwendigen Zusammenfassung der sehr
zahlreichen fiinzeluntersuchungen der letzten Jahrzehnte über die
Leiden und Folgen des Kriegs in den einzelnen Territorien und
Orten wird kaum der Anfang gemacht. Sie würde ein wesentlich
anderes Resultat ergeben. R. H.
Wir notieren zwei neue Spezialarbeiten über die schweren
Schäden, die der Dreißigjährige Krieg mit sich brachte. H. S u h 1 e,
der bereits im 2. Band der Mitteilungen des Vereins f. Anhaltische
Gesch. und Altertumsk. S. 704 ff. das Schicksal der Stadt Bern-
burg während des Kriegs bis 1628 verfolgt hatte, setzt diese Arbeit
nunmehr ebenda 11,2 für die Jahre 1629— 1650 fort. Und F. Hey-
mach veröffentlicht in den Annalen des Vereins f. Nassauische
Altertumsk. u. Geschichtsforschung 38 Aufzeichnungen des Pfarrers
Plebanus von Miehlen (Kreis St. Goarshausen), die den Jahren
1636—1637 angehören und in ihrer unmittelbaren Frische lebendige
Einblicke in die Leidenszeit des Krieges geben.
Ein aktuelles Thema behandelt Ellen A. Mac Arthur in der
English hist. Review 24 (Nr. 96). Sie geht die von Frauen ans
Lange Parlament gerichteten Petitionen durch und zeigt, wie die
Frauen damals zwar noch kein Stimmrecht forderten, sich aber
mit zahlreichen Fragen innerer und äußerer Politik beschäftigten
und Aufmerksamkeit für ihre Interessen verlangten.
Von P. J. Bloks trefflicher Geschichte der Niederlande ist
in deutscher Übersetzung soeben der 4. Band, die Zeit von 1609
bis 1648 behandelnd (in der H. Z. 85, 136 besprochen), als 88. Lie-
ferung der AUgem. Staatengeschichte erschienen (Gotha, F. A.
Perthes).
Neue Bücher: Documents ine'dits relatifs aux Etats de Bretagne
de 1491 ä 1589 publies par Ch. de La Lande de C al a n. T. 2.
(Rennes, Sociüd des bibliophiles bretons et de l'hist. de Bretagne.)
— Rieh. Wolf f, Die Reichspolitik Bischof Wilhelms 111. von Straß-
burg, Grafen von Honstein, 1506—1541. (Berlin, Ehering. 10 M.)
— V. Schultheß-Rechberg, Luther, Zwingli und Calvin in
ihren Ansichten über das Verhältnis von Staat und Kirche.
(Aarau, Sauerländer & Co. 2,80 M.) — B rieger, Der Speierer
Reichstag von 1526 und die religiöse Frage der Zeit. (Leipzig,
Edelmann. 2,25 M.) — v. Schubert, Bekenntnisbildung und
Religionspolitik 1529/30 (1524—1534). (Gotha, Perthes. 6 M.) —
29»
448 Notizen und Nachrichten.
Pacheco y de Leyva, Carlos V y los turcos en 1532. La Jor-
nada de Viena, segün un manuscrito inedito del siglo XVI exi-
stente en la Biblioteca de El Escorial. (Madrid, Impr. del Asilo
de Huerfanos. 3 Pes.) — v. Pastor, Geschichte der Päpste seit
dem Ausgang des Mittelalters. 5. Bd. Geschichte Papst Pauls III.
(1534 — 1549). (Freiburg i. B., Herder. 12,50 M.) — Tacchi-
V enturi, Storia della compagnia di Gesii in Italia. Vol. I (La
vita religiosa in Italia dar ante la prim et ä dell'ordine). (Roma-
Milano, Albright, Segati e C. 15 L.) — Blennerhassett, Marie
Stuart, 1542-1587. (Paris, Plon-Nourrit & Cie. 3,50 fr.) — Pala-
dino , Giiilia Gonzaga e il movimento valdesiano. (Napoli, Tip.
Sangiovanni e figlio.) — Thompson, The wars of religion in
France: the Huguenots, Catherine de Medici , and Philip the
Second, 1559 — 1576. (New York, University of Chicago Press.
4,50 Doli.) — Davilld, Les pre'tentions de Charles III, duc de
Lorraine, ä la couronne de France. (Paris, Alcan. 6,50 fr.) —
Gondola, des Gesandten der Republik Ragusa bei Pius V. und
Gregor XIII. Francesco, Depeschen (1570 — 1573). Herausg. von
L. Graf Voinovich. (Wien, Holder. 3,70 M.) — Van Rensse-
laer, History of the city of New York in the 17th century. 2 voll.
(New York, Macmillan. 5 Doli.) — Blök, Geschichte der Nieder-
lande. Verdeutscht durch Ö. G. H ou t ro u w. 4. Bd. Bis 1648.
(Gotha, Perthes. 14 M.) — Aymks, Trente anne'es de grand
stiele. La France de Louis XIII. (Paris, Nouvelle Libr. nationale.)
— Bruchmann, Die Huldigungsfahrt König Friedrichs I. von
Böhmen (des „Winterkönigs") nach Mähren und Schlesien. (Bres-
lau, Hirt. 2,40 M.)
1648—1789.
F. Zweybrück bemängelt in einer anerkennenden Rezen-
sion (Zeitschr. f. d. österr. Gymnasien 1909, 7. Heft) von Dorschel
„Maria Theresias Staats- und Lebensanschauungen", die, wie er
meint, noch landläufige Zurücksetzung der theresianischen Herr-
schaft durch preußische Beurteiler (er nennt Sybel, Treitschke
und „vgl. auch Koser") und den von ihnen infizierten Zwiedineck-
Südenhorst und begrüßt die Rückkehr zu Ranke, die er bei
M. Lehmann, Delbrück, Lenz feststellt. Richtig ist, daß die öster-
reichische und die preußische Geschichte des 18. Jahrhunderts
nicht nach nationalen Kriterien bewertet werden dürfen. Ander-
seits hat die moderne Geschichtschreibung ein gutes Recht, die
starken Wurzeln des neudeutschen Nationalstaats im frideriziani-
schen Preußen, sowie die Schwierigkeiten, ja Unmöglichkeit
1648—1789. 449
nationaler Staatsbildung unter österreichischer Leitung nachzu-
weisen. F. F.
F. Ilwoi handelt über österreichische Flußregulierungen
und Wasserbauten 1772—1774, besonders nach Akten der 1773
errichteten Navigationsdirektion, — darunter ein interessantes
Gutachten über 45 Meilen (statt bisher 2) Wasserwege auf der
Handelsstraße Prag— Triest vom 10. .März 1774 (S. 533 ff.). (Archiv
für österreichische Geschichte 97. Bd., 2. Hälfte.)
G. Stanton Ford behandelt vortrefflich die Publizistik des
berühmten Göttingers A. L. Schlözer und Schubarts, des schwä-
bischen Stürmers und Drängers, in ihrem Verhältnis zum nord-
amerikanischen Freiheitskrieg. Schlözer hat, obwohl als Mann
der Staatsautorität und entschlossener Monarchist (power must
rest somewhere and it had better be in the hand of the Sovereign
than in the will of the mob. — Terrible to nie is the democratic
despot, plurality, the people or the Janhagel) den Amerikanern
wenig geneigt, in den späteren Jahrgängen seines „Briefwechsels
meist historischen und politischen Inhalts" (1776 — 1782) seinen
Korrespondenten, meist Offizieren der hannoverschen Söldner-
truppen, doch zu überraschend günstigen Urteilen über die Ame-
rikaner die Spalten geöffnet. — Seh u hart verleugnet auch in
seiner „Deutschen Chronik" (1774 — 1779) nicht den Dichterpro-
pheten: Sometimes there is a vision from the year 2400 picturing
the twelve colonies as ruling over all the part of the world —
with America the honie of the sciences and of religion pure and
undefiled. Schubart bestimmt den Charakter der Freiheitskämpfer
als eine Mischung aus Heroismus und Pietismus, Herrnhuter und
Spartaner. Es ist eine Schande, daß wir Deutschen unsere An-
sichten über die wichtigsten menschlichen Dinge aus der amt-
lichen englischen Presse beziehen; — um so bemerkenswerter,
als Schubart die enthusiastische Bewunderung seiner Zeitgenossen
für England als politisches Musterland teilt {Journal of english
and germanic philology VIII, Nr. 2).
Neue Bücher: Gronau, Drei Jahrhunderte deutschen Lebens
in Amerika. Eine Geschichte der Deutschen in den Vereinigten
Staaten. (Berlin, Reimer. 12 M.) — Kent, The early history of
the Tories, from the accession of Charles II. to the death of
William II l. (1660—1702). (London, Smith. 12,6 sh.) — Siemsen,
Kur-Brandenburgs Anteil an den kaiserl. Wahlkapitulationen von
1689-1742. (Weimar, Böhlaus Nachf. 4,60 M.) — Frd. Förster,
Friedrich August IL „der Starke", Kurfürst von Sachsen und
König von Polen. (Leipzig, Hartmann. 5 M.) — Atkinson.
450 Notizen und Nachrichten.
A history of Germany, 1715—1815. (London, Methuen. 12,6 sh.) —
Pichat, La campagne du marechal de Saxe dans les Flandres.
De Fontenoy (mal 1745) ä la prise de Bnixelles (fdvrier 1746).
(Paris, Chapelot & Cie.) — Gürtler, Die Volkszählungen Maria
Theresias und Joseph II. 1753—1790. (Innsbruck, Wagner. 6 M.)
— Lucas, A history of Canada, 1763—1812. (New York, Oxford
University Press. fAmer. Branch]. 4,15 DolL) — // marchese de
Cordon a Vittorio Amedeo III: corrispondenza inedita e cifrata,
a cura di A. f. Trucco. (Alessandria, Societä poligrafica.) —
DeSantis, Federigo Manfredini e la sua politica. (Roma,
Roma letteraria. 2,50 L.)
Neuere Geschichte seit 1789.
Die Briefe, die Frau Roland während ihrer Brautzeit (1777
bis 1780) mit ihrem späteren Gatten wechselte, lagen uns bisher
in einer sehr unkritischen Ausgabe vor. Der bewährte Roland-
forscher Claude Ferro ud hat eine sorgfältige Neuausgabe im
Verlage von A. Picard et fils (Paris 1909, 410 S., 7,50 Fr.), unter
dem Titel: Roland et Marie Phlipon, Lettres d' a mour
publikes avec introduction, commentaire explicatifet notes erscheinen
lassen, die sich durch einige sehr wichtige Inedita, eine gut orien-
tierende Einleitung und zahlreiche, das Verständnis der Publika-
tion erleichternde Anmerkungen auszeichnet. //. Gl.
Der Kanonikus P i s a n i , Professor am Institut Catholique
de Paris, hat der Geschichte der Pariser Kirche während der
Revolution zwei Bände gewidmet, die die Erzählung bis zum
Jahre 1796 führen (L'^glise de Paris et la Revolution,
Paris, A. Picard et fils, 1908, 1909, je 3,50 Fr. 350 u. 424 S.). Ob-
wohl der geistliche Herr, dessen Arbeit die kirchliche Zensur
passiert hat, seinen katholischen Standpunkt nicht verleugnet,
darf man ihm nachrühmen, daß diese Tendenz sich eigentlich
nirgends mit störender Aufdringlichkeit bemerkbar macht. Pisani
hat eindringende Vorstudien gemacht, namentlich im Pariser
Nationalarchiv, wo er wertvolles statistisches Material fand; er
gibt uns eine wohlgegliederte anmutige Darstellung, die reich
an lebensvollen Bildern ist. Kurz, man kann aus seinem Werk
mancherlei Belehrung schöpfen, ohne freilich dabei zu vergessen,
daß der Verfasser die außerordentlich verwickelte Kirchenfrage
nur von einer Seite betrachtet; so wenn er die eidweigernden
Priester ohne Ausnahme als die unschuldigen Opfer ihrer Recht-
gläubigkeit hinstellt und außer acht läßt, daß ein nicht unerheb-
licher Teil derselben sich nicht auf die geistlichen Funktionen
Neuere Geschichte. 451
beschränkte, sondern, wie z. B. in der Vendee, aber auch in Paris,
am politischen Kampf gegen die Revolution regsten Anteil nahm
und mit Feuereilcr an der Wiederherstellung der alten Zustände
arbeitete. H. Gl.
Eugen Ziegler hat unter dem Titel „Aus meiner Pariser
Mappe" (Zürich, Druck und Verlag von Schultheß & Co. 1906,
282 S., 3,60 M.) eine Reihe anspruchsloser Plaudereien vereinigt,
in denen er, meist an der Hand irgendeiner neueren literarischen
Erscheinung, Episoden aus der französischen Königsgeschichte
oder Revolutionszeit entrollt. Das Büchlein soll nicht so sehr
ernster Belehrung als angenehmer Unterhaltung dienen: es trägt
einen feuilletonistischen Charakter. H. GL
Im Oktoberheft 1909 der Revolution Fratifaise findet sich
eine Arbeit von Ldvy-Schneider über l'abbd Morellet et la
Revolution Franfaise. Sie ist entschieden lesenswert, dringt aber
nicht eben in die Tiefe des Gegensatzes zwischen den Physio-
kraten und der Revolution, den der Verfasser viel zu einseitig
auf die verschiedene Auffassung der Eigentumsfrage zurückführt.
Auch vergißt er dabei völlig zu betonen, daß man das Eigentum
der Individuen (im Gegensatz zu dem der Korporationen) gar nicht
stärker betonen kann, als es die Revolution in ihren ersten Jahren
getan hat. Aus demselben Hefte notieren wir noch: Combet,
Les comitds de surveillance du distrid de Grasse (Oct. 1793 ä
29 ventöse an III). Über das Oktober- und Novemberheft erstreckt
sich ein Artikel E. Tarles über la classe ouvriere et le parti
contre-re'volutionnaire sous la Constituante. Die Propaganda der
„Gegenrevolutionäre" (d. h. im wesentlichen wohl der gemäßigten
Männer von 1789) unter den Arbeitern war schwach und hörte im
Sommer 1791 ganz auf. In letzterem Hefte veröffentlicht ferner
Perroud einen knappen Briefwechsel zwischen Couthon und
Roland (Okt. 1792). Ersterer bat um eine Wohnung in den Tui-
lerien(!), die der Minister begreiflicherweise zu gewähren ab-
lehnte. Aus diesem Hefte notieren wir noch: P. Haury, les com-
missaires de Ledru-Rollin en 1848.
Der gelehrte Abbe A. Sicard beginnt in der Revue des
Deux Mondes vom 15. November 1909 eine Arbeit über „la vieille
France nionastique, ses derniers jours, son ätat d'ame, d'aprks
des documents inedits". In einem ersten Kapitel, betitelt les reli-
gieux, zeigt er, wie wenig heroisch, mit seltenen Ausnahmen, die
Mönche sich während der Revolution verhalten haben. Den viel
größeren Heldenmut der Nonnen wird ein zweiter Abschnitt
schildern.
452 Notizen und Nachrichten.
In einer Arbeit, deren ersten Teil er der Rev. des Etudes
Histor. Sept.-Okt. 1909 liefert, u. d. T. le 10 aoät 1792 ä Paris et
le r^giment des Gardes-Suisses, kommt Gart zu dem Ergebnis,
daß die Schweizer erst auf einen formellen Befehl des Königs
hin ihren Posten am Schloß verlassen haben. Die Frage, wer
zuerst geschossen habe, die angreifende Garde Nationale oder
die Schweizer, läßt er einstweilen offen, man merkt aber, daß er
der ersteren Annahme zuneigt.
Auf archivalischer Grundlage ruht ein kurzer, lesenswerter
Aufsatz W. Stengels in den Schlesischen Geschichtsblättern
1909, 3 über „Gneisenau und die Unruhen im Kreise Hirschberg
1798". Gneisenau, damals Hauptmann, sollte Rädelsführer aufstän-
discher Bauern verhaften lassen, aber ohne Blutvergießen. Als
dennoch ein Bauer erschossen worden war, erhielt er — es ist
für die Zeit bezeichnend — heftige Vorwürfe von selten des Stadt-
direktors Schmiedicke, trotzdem Gneisenaus Soldaten in der Not-
wehr gehandelt hatten. Die Rechtfertigungsschreiben des letzteren
zeichnen sich durch Festigkeit und Mäßigung aus.
Marion setzt seine von uns schon erwähnten, wertvollen
Studien über die Behandlung der Verwandten der Emigrierten
fort, indem er sich den „partages de pre'succession" zuwendet
{Revue des Questions Histor. 1. Okt. 1909). Nach dem Staats-
streich des Fructidor wurden die Aszendenten der Emigrierten
gezwungen, ihre Güter entweder der Sequestration oder dem
partage de presuccession zu unterwerfen, d. h. sie sofort in eben-
soviele Teile zu zerlegen, wie sie Kinder hatten, dazu einen, den
sie selbst behalten durften. Die Teile aller emigrierten Kinder
fielen ohne weiteres an den Staat. Es ist bezeichnend, daß die
Mehrzahl der Betroffenen diese Art der Behandlung der Sequestra-
tion vorzog. Erst die Regierung Napoleons setzte dieser schänd-
lichen Räuberei ein Ziel, die in Wirklichkeit dem Staate nicht
Vorteile, sondern Nachteile gebracht hatte.
Aus dem Nachlaß Friedrich Karl W i 1 1 i c h e n s veröffentlicht
die Sonntagsbeilage 49 zur Vossischen Zeitung 570 (5. Dez. 1909)
einen anziehenden Aufsatz über Friedrich Gentz und Amalie
von Imhof. Er zeigt u. a., daß die Beziehungen zwischen beiden
nähere waren, als Amalie es gegenüber ihrem späteren Gatten,
dem schwedischen Offizier Helvig, zugegeben hat. Die wichtigste
Quelle hierfür ist ein zum erstenmal veröffentlichtes Schreiben
Gentzens an Brinckmann vom 9. November 1804, dem Wittichen
zweifellos mit Recht mehr Glauben beimißt, als den Versicherungen
Amaliens. Gentz erscheint als außerordentlich stark im Fühlen
und schwach im Handeln.
Neuere Geschichte. 453
In den Memorie della Reale Accademia delle Scienze di To-
rino, II. Serie, Bd. LIX (Scienze morali, storiche e filologiche)
S. 215—339, veröffentlicht G. Sforza eine sehr umfangreiche
Arbeit über l' Amministratione generale del Piemonte e Carlo Boita
(1799), nebst Urkundenanhang. Botta, der bekannte Mediziner
und Historiker, war damals neben Robert Agent der General-
administration bei der Pariser Regierung. Der Wert der sorg-
fältigen, auf liebevoller Beschäftigung mit ihrem Gegenstand be-
ruhenden Arbeit liegt in der Mitteilung einer Reihe neuer Einzel-
heiten.
Leon Dubreuil, La Revolution dans le Departement des
Cötes-du-Nord. (Ettides et Documents.) Avec une Prtfface de M.
H. S^e, Professeur ä l'Universite de Rennes. Paris 1909. XII u.
311 S. Der Verfasser, der vor einigen Jahren eine Schrift über
den Distrikt von Redon in den Jahren 1790—1796 verfaßt hat (siehe
H. Z. 97, S. 639 f.) vereinigt in diesem Bändchen sechs inhaltlich
nur lose zusammenhängende Studien über das Departement Cötes-
du-Nord während der Revolution. Die erste behandelt seine
Grenzen und beweist, wie stark übertrieben die Auffassung ist,
wonach man sich bei der Abgrenzung der Departements im wesent-
lichen an historische oder natürliche Bedingungen hielt. Davon
kann bei diesem Departement gar keine Rede sein, das ganz will-
kürlich hergestellt wurde, und dessen Name „noch schlechter ge-
wählt und irreführender" ist, als die der Mehrzahl der französischen
Departements. Die zweite Monographie zeigt, wie die von der
Revolution eingesetzten Behörden funktionierten und mit welchen
Schwierigkeiten persönlicher und sachlicher Art sie zu kämpfen
hatten. Die dritte beschäftigt sich mit dem domaine conge'able
unter der Revolution, jener für den Hintersassen ungünstigen
Leiheform, die ausschließlich in einigen Teilen der Bretagne vor-
kam. In der vierten Studie wird der Föderalismus (d. h. die Partei-
nahme für die Girondisten und gegen die Kommune von Paris)
dieses Departements und seine Überwindung geschildert. Die
beiden letzten befassen sich mit dem Staatsstreich des Fructidor
und dem Übergang zur Regierung des ersten Konsuls. Der Leser
hat trotz den Aktenstudien des Verfassers gelegentlich den Ein-
druck der Einseitigkeit und der ungenügenden Begründung der
Urteile. Aber im ganzen kann die Arbeit als ein Beitrag zu der
noch lange nicht genügend aufgehellten Revolutionsgeschichte
der Provinz freudig begrüßt werden. Wahl.
In der Revue des Etudes Histor. Sept.-Okt. 1909 setzt Auzoux
seine Studien über den Admiral Linois fort, die er vor zwei Jahren
454 Notizen und Nachrichten.
in einer anderen Zeitschrift begonnen hatte (s. H. Z. 99, 683). Er
behandelt dieses Mal „Linois' letzten Feldzug 1803—1806". Die
noch nicht vollendete Arbeit beruht auf überaus emsig gesam-
meltem archivalischem und gedrucktem Material und ist für die
Marinegeschichte der Zeit des Untergangs der französischen Flotte
von bedeutendem Wert.
Der Artikel der Zeitschrift La Espaha moderna (Sept. 1909)
von P. Rain, Espaha fuera Espana: Espana y Napoleon (1804 bis
1809) ist lediglich eine Übersetzung eines in der Revue Hebdo-
madaire erschienenen Aufsatzes.
In der Internationalen Wochenschrift (1909 Nov. 20) versucht
A. Wahl „das Problem der napoleonischen Politik in ihren Zielen
und Methoden der Beantwortung näher zu bringen." Er lehnt die
Auffassung, Napoleon „sei in seiner Herrschaft von Anfang an so
sehr gefährdet gewesen, daß er immer Krieg und Sieg gebraucht
habe, um sich als Herrscher zu halten; auch seien seine Kriege
bei dem ewigen Geldmangel des Reichs zugleich Raubzüge —
auf Geld aus — gewesen" begreiflicherweise von vornherein ab.
Er weist sodann, m. E. durchaus zutreffend, die Anschauung zurück,
daß Napoleon „immer den Frieden gewollt, den sein Land wollte";
er sei „zu allen seinen Kriegen gezwungen worden". W. führt
den Gegenbeweis durch die Betrachtung der Politik Napoleons
im Jahre 1802, „der wichtigsten Entscheidung in der Geschichte
Napoleons überhaupt". Im Vordergrunde der ganzen Politik Na-
poleons steht für Wahl die Niederwerfung Englands. Aber, so
fügt er hinzu, „so groß die Rolle ist, die in Napoleons Leben der
Kampf mit England spielte, ... so ist daneben [ich würde sagen:
erscheint als das beherrschende Motiv, aus dem der Kampf zur
Beugung der britischen Macht mit Notwendigkeit hervorgeht] ein
Drang nach Expansion und Vorherrschaft in Europa als selb-
ständige Kraft in ihm dauernd auf das bedeutsamste wirksam.
Beides läuft nebeneinander her". Mit Recht wendet sich Wahl
weiter gegen die Ausschaltung von Napoleons Persönlichkeit aus
den Erörterungen über seine Politik, dadurch versperre man sich
das Verständnis für Napoleons Größe und Fall. „Aus seiner Per-
sönlichkeit entspringen die Methoden seiner Politik in erster Linie."
„Von diesen kommen weitaus am meisten die Erfahrungen der
Revolutionszeit in Betracht." In der Methode der Brutalisierung
und Bedrohung ist er der Schüler der Schreckensmänner; er setzt
die Methoden der Revolution fort, anfänglich mit Erfolg, dann
immer mehr das Gegenteil seiner Absicht herbeiführend. „Immer
hat er zudem die Macht und die Kraft der Idee verkannt." Der
Neuere Geschichte. 455
Satz, daß Napoleon in erster Linie Realpolitiker ist, bedarf stark
der Einschränkung und der näheren Bestimmung. Seine ganze
innere Politik hatte er restlos dem Gedanken seiner Machtpolitik
untergeordnet. Letztlich: „es war Hybris, Übermut, der Napoleon
ergriffen hatte! Dreifacher Übermut ! Der Übermut Ludwigs XIV.
mit seiner Devise: nee pliiribus impar . . ., der Übermut der Re-
volution mit ihrer fast komischen (?) Überschätzung Frankreichs
und Unterschätzung der anderen Mächte; es war der Übermut
des Emporkömmlings, dem nahezu alles, auch das Wunderbarste,
geglückt war." ^- J-
Behördenorganisation und Kriegskontributionen im König-
reich Sachsen während des Generalgouvernements von 1813 und
1814 von Ferdinand Plathner. (Bibliothek der sächsischen Ge-
schichte und Landeskunde, herausgegeben von Gustav Buchholz,
I, 3.) Leipzig 1<)09. 91 S. Die gründliche und solide, aber etwas
matt und langweilig geschriebene Arbeit behandelt im ersten Ka-
pitel die Behördenorganisation, im zweiten die Kriegskontribution
in Sachsen in der im Titel angegebenen Zeit. Letztere wurde im
wesentlichen durch die sog. Zentralsteuer aufgebracht. Man hat
im allgemeinen den Eindruck, daß das Generalgouvernement unter
Repnin und in letzter Linie unter der Zentralverwaltung des Frei-
herrn vom Stein viel geleistet hat. Der Leser der Schrift wird
öfters durch charakteristische Steinsche Äußerungen und Auf-
fassungen erfrischt, siehe z. B. S. 29 (Hinzuziehung der Einwohner
zur Verwaltung), S. 73 und vor allem S. 89-91 (Stein an Repnin,
Frankfurt a. M., 5. Juli 1814). Der Verfasser stellt eine Reihe
von Maßnahmen und Vorschlägen in den richtigen Zusammen-
hang, überall ist es ihm freilich nicht gelungen, Beziehungen
und Vorbilder zu finden. Dem Referenten ist aufgefallen, daß der
Erhebungsmodus der Zentralsteuer durch Kommunrepräsentanten
(S. 47, 48, 58) sich durchaus mit dem deckt, den mehrere franzö-
sische Provinzialversammlungen des Jahres 1787 für die Erhebung
der Taille in den ländlichen Gemeinden empfohlen hatten. Mit
der Heeresreorganisation befaßt sich Plathner nur in einem knappen
Exkurs, und da ist es denn sehr erfreulich, daß seine Schrift durch
folgende Arbeit ergänzt wird: „Der Banner der freiwilligen Sachsen
in den Jahren 1813—1815" von Oberlehrer Dr. Rudolf Müller.
(S.-A. a. d. Schriften des Vereins für die Geschichte Leipzigs.
9. Bd.) Der Banner (masculinum !) nahm die Stelle der preußi-
schen freiwilligen Jäger ein. Müller schildert in außerordentlich
frischer und anschaulicher Weise das Zustandekommen des Banners
durch freiwillige Meldung, die nationale Begeisterung, die sich
dabei zeigte und ihre Grenzen, die Uniformierung und Equipierung
456 Notizen und Nachrichten.
und die Aufbringung der Kosten dafür und schließlich den un-
blutigen Feldzug des Banners, der keinen Mann im Kampfe verlor.
Er versteht es auch, die oft belachte Tatsache, daß man den
Banner zur russischen Garde ernennen ließ, vollständig zu erklären,
und zwar durch den Wunsch, den Zaren für Sachsen zu inter-
essieren. Hätte man dagegen den Banner, seiner ursprünglichen
Bestimmung gemäß, dem Oberbefehle Karl Augusts in Holland
unterstellt, so hätte man geglaubt, einen gefährliehen Gegner
Sachsens zu unterstützen, der hoffte, den Albertinern das wieder
abzunehmen, was Moritz einst erbeutet hatte.
Smolkas auf den Akten des Wiener Haus-, Hof- und
Staatsarchivs aufgebaute Arbeit charakterisiert Metternichs Politik
gegenüber Rußland 1820. Das Verhältnis Österreichs zu Ruß-
land war in der ersten Hälfte dieses Jahres gespannt, denn
Alexander huldigte damals liberalen Ideen (er soll sogar zu den
italienischen Karbonari in Beziehungen gestanden haben) und
suchte in Deutschland und im übrigen Europa seinen Einfluß zu
stärken. Daher hat Metternich mit Hilfe Englands, das Rußlands
Einfluß ebenfalls perhoreszierte, Alexanders Eingreifen in die
spanischen Verhältnisse hintertrieben. Der Ausbruch der Revo-
lution in Neapel, die die österreichischen Interessen in Italien
gefährdete, veranlaßt Metternich auf eine Verständigung mit Ruß-
land hinzuarbeiten. Er eröffnete Alexander wieder Aussichten
auf großen Einfluß im europäischen Staatenkonzert, dieser gab
seine liberalen Ideen auf und wandte sich den reaktionären Met-
ternichs zu, was dieser für seinen größten Triumph ansah. Die
Kongresse von Troppau (1820) und Laibach (1821) finden beide
Mächte geeinigt {Aleksander I i Meiiernich przed kongresem opaw-
skim r. 1820 in „Sprawozdania" der Krakauer Akad. d. Wissensch.
1908, Nr. 1). R. F. Kaindl.
W. Meyer handelt im Novemberheft der Preußischen Jahr-
bücher an der Hand ungedruckter Briefe von Fr. L. Jahn (an
seine Frau, aus der Zeit der Untersuchung, nach Abschriften)
über Jahns Prozeß, Jahns Verhaftung und seine Schicksale bis
zur Freisprechung.
P. J. B 1 o k : de Prins van Oranje te Antwerpen in October
1830 {Koninklijke Vlaamsche Academie voor Taalen Letterkunde
1909, S.-A.) nimmt den Prinzen namentlich gegen den Verdacht
des Verrats in Schutz; die ihm besonders verdachte Prokla-
mation vom 16.x. (s. über die ganze Mission: A. Stern, Gesch.
Europas 1815—1871, IV, S. 112 ff.) war eine Unvorsichtigkeit. „De
schuld van de mislukking zijner zending ligt aan zijn geringe
Neuere Geschichte. 457
politicke ervaring en talenten, zijn te weifelend en meegaand ka-
rakter, zijn onvastheid van geest, maar even ongetwijfeld ook
aan den snellen loop der omstandigheden, aan de onvoldoend/ieid
der tot zijn beschikking gestelde middelen, aan de geringe be-
kwaantheid der hem toegevoegde raadslieden, aan de onverant-
woordelijke wijze, waarop men hem van den Haag uit zonder
instructie, zonder voldoende inlichtingliet. Hij is hei slachtoffer
geweest der dubbelzinnige Staatkunde zijns vaders . . .
Den im Augustheft 1907 der Deutschen Rundschau veröffent-
lichten Briefen Fr. T. V'ischers aus der Paulskirche (s. H. Z. 99,
685 f.), läßt G. Egelhaaf jetzt achtzehn jenen zeitlich voran-
gehende (vom 6. April 1S48 an), an seinen Freund Rektor Schnitzer
in Reutlingen gerichtete folgen (Deutsche Revue, November- und
Dezemberheft 1909), auch diese für Parteibildung (besonders d.
Brief vom 6. Juni) und Parteileben von Wert.
Zwei Leipziger Dissertationen zur preußischen Geschichte
unter Friedrich Wilhelm IV., F. Heinemann, Die Politik des
Grafen Brandenburg, und H. Donner, Die katholische Fraktion
in Preußen 1852—1858 zeichnen sich durch sorgfältige Sammlung
des Materials und verständiges Urteil aus.
Die S. 219 erwähnten Mitteilungen „Aus der Frankfurter
Privatkorrespondenz Bismarcks 1851 — 1859" mit Manteuffel
werden im Novemberheft der Deutschen Revue fortgesetzt. Po-
se hinger macht zunächst wieder einige Angaben über Rand-
bemerkungen Bismarcks (auch Sybels) zum Abdruck der für
„Preußen im Bundestag" bestimmten Korrespondenzen und gibt
dann Briefe Bismarcks an Manteuffel vom Dezember 1853 bis
September 1858. Erwähnt sei, daß Bismarck (2. September 1858)
meint, die bevorstehenden Wahlen zum preußischen Abgeordneten-
hause würden ziemlich genau so ausfallen wie die früheren (von
1852 und 1855).
Die zuletzt 103, 220 erwähnten Mitteilungen von G. Bapst
„Aus bisher ungedruckten Aufzeichnungen des Marschalls Can-
robert" behandeln (Deutsche Revue, Novemberheft) eine „Episode
aus der Schlacht von VMonville— Mars-la-Tour", „den Angriff der
französischen Gardekürassiere und der braunschweigischen und
westfälischen Husaren, u. a. die Attacke, bei der Bazaine und
Frossard fast in deutsche Gefangenschaft geraten wären.
Über les pre'liminaires de la Conference de Londres (Pontus-
konferenz 1871) handelt ausführlich, auf Grund und in. ausführ-
licher Verwertung der Akten des Archivs des Ministeriums des
Äußeren in St. Petersburg und der russischen Botschaft in Kon-
458 Notizen und Nachrichten.
stantinopel G. Troubetzkoi in Revue d'histoire diplomatique
1909, Heft 1—3: /. l'Europe et la Turquie en 1870, II. la guerre
franco-allemande et l'Orient, III. l'entretien du gdneral Ignatieff,
IV. la circulaire russe, V. vers la Conference.
Die zuletzt S. 222 erwähnten Aufzeichnungen aus dem Nach-
laß des Unterstaatssekretärs Dr. Busch wurden im November-
und Dezembemeft der Deutschen Rundschau fortgesetzt: II. Der
Russisch-türkische Krieg 1877/78, III. Der Berliner Kongreß (an
dem Busch als Sekretär teilgenommen hat).
Der im Novemberheft der Deutschen Revue abgedruckte
Artikel von A. Tardieu, „Fürst Bülow als Mensch und Staats-
mann" ist die Übersetzung des ersten Kapitels aus dem soeben
erschienenen Buche Tardieus Je prince de Bülow", hier über-
schrieben: l'homme et le milieu, dessen übrige Teile die S. 223 ver-
zeichneten, im Buche erweiterten Aufsätze Tardieus über Bülows
auswärtige und innere Politik bilden.
Zur Geschichte der Ostmarkenpolitik sei auf den Aufsatz
von V. Dewitz „Siedlungspolitik in der Provinz Posen" (Preuß,
Jahrb. Nov. 1909) mit dem Nachwort von H. Delbrück hin-
gewiesen (vgl. auch M. Reihlen, Ostmarkenfahrt (Grenzboten
1909 Nr. 41 und 42). Sehr beachtenswert ist auch die kleine
Skizze von 0. H ö t z s c h über Panslawismus (Velhagen & Klasings
Monatshefte Nov. 1909): Der Hinweis auf die Wandlung dieses
Begriffes in neuester Zeit: Die Entstehung eines Neopanslawis-
mus, der im Gegensatz zu den älteren von großrussischen Ex-
pansionsbestrebungen getragenen Ideen die „Autonomie jedes
einzelnen slawischen Volksorganismus will" und damit zur Auf-
lösung nicht nur des österreichisch-ungarischen Gesamtstaats,
sondern auch des russischen Einheitsstaats führen müßte.
Sehr interessant ist der Hinweis von 0. Corbach auf die
„Amerikanisierung britischer Kolonien" (Canada und Australien)
im letzten Jahrzehnt mit ihrer Tendenz zur Verselbständigung
(Preuß. Jahrb. Nov. 1909); auch sei auf den in demselben Hefte
stehenden Aufsatz von L. Rieß über „Eisenbahnbauten und Kolo-
nisation in Ostasien" hingewiesen.
In Revue de Paris 1909, I handelt Vicomte de G u i c h e n über
la politique exterieure du Japon depuis quinze ans.
Neue Bücher: Bourgin, La France et Rome de 1788 ä 1797.
Regeste des depeches du cardinal secre'taire d'Etat, tire'es du fond
des „ Vescovi" des archives secretes du Vatican. (Paris, Fonte-
moing.) — Carrano, L'Italia dal 1789 al 1870. Vol. I (1789
—1799). (Napoli, Pierro. 7 L.) — War w ick, Robespierre and
Neuere Geschichte. 459
the french revoltition. (Philadelphia, Jacobs & Co. 2,50 Doli.) —
Buffenoir, Les portraits de Robespierre. Etüde icono^raphique
et historique. (Paris, Leroux. 10 fr.) — Ph. Buonarroti, Babeuf
und die Verschwörung für die Gleichheit mit dem durch sie ver-
anlaßten Prozeß und den Belegstücken, übersetzt und eingeleitet
von A. und W. Bios. (Stuttgart, Dietz Nachf. 2 M.) — Sa^nac,
La r^volution du 10 aoüt 1792. La chute de la royaut^. (Paris,
Hachette & Cie..) — Me'moires du gene'ral Griois, 1792-1822.
Introduction et notes par A. Chuquet. T. 2. (Paris, Plon-Nourrit
<& Cie. 7,50 fr.) — Recueil des actes du Comite de salut public,
avec la correspondance officielle des reprdsentants en mission, et le
registre du conseil executif provisoire, publie par F. A. Aulard.
T.19: 21 d^cembre 1794 — 31 janvier 1795. (Paris, Impr. nationale.)
— Bourdeau, Pichegru a-t-il trahi ü Mannheim? (septembre
1795). (Paris, Chapelot & Cie.) — Bottoni, II generale Mac-
donald nelle campagne d'ltalia del 179S — 1799. (Rocco, Bevi-
lacqua e C. 2 L.) — v. d. Goltz, Kriegsgeschichte Deutsch-
lands im 19. Jahrhundert. 1. Tl. (Berlin, Bondi. 10 M.) — Aus
der Umgebung Bonapartes. Tagebuch des Grafen P.-L. Rödere r,
Ministers und Staatsrats unter Napoleon I. Aus dem Franzö-
sischen von V. Pfaff. (Berlin, Siegismund. 5 M.) — Brach-
vogel, Madame Mfere (Lätitia Bonaparte). (Bielefeld, Velhagen
& Klasing. 4 M.) — Lettres et documents pour servir ä l'histoire
de Joachim Mural, publie's par S. A. le prince Mural. III. Gou-
vernement de Paris (1804 — 1805). (Paris, Plon-Nourrit (t Cie.
7,50 fr.) — Kl ein -Hattingen, Napoleon I. 2. (Schluß-) Bd.
Von 1806—1821. (Berlin, Dümmler. 13 M.) — Gömez Villa-
fr anca , Exlremadura en la guerra de la independencia espafiola.
(Badajoz , Tip. de Uceda Hermanos. 12 Pes.) — Wilhelm und
Caroline v. Humboldt in ihren Briefen. Herausg. von Anna
V. Sydow. 4. Bd. Federn und Schwerter in den Freiheitskriegen.
(Berlin, Mittler <& Sohn 10 .M.) — De Bas et J. de T'Serclaes
de Wommersom, La campagne de 1815 aux Pays-Bas. T.1 — 3.
(Bruxelles, Dewit.) — The statesmanship of Andrew Jackson as
told in his writings and speaches ; ed by F. N. Thorpe. (New
York, Tandy-Thomas Co. 2,50 Doli.) — Bau mann, Theodor von
Schön. Seine Geschichtschreibung und seine (ilaubwürdigkeit.
(Berlin, Mittler <fe Sohn. 3,75 M.) — Ballerini, Les premieres
pages du pontificat de Pie IX. (Rome, Bretschneider. 4,50 L.) —
Biermann, Karl GeorgWinkelblech (Karl Mario). 2. Bd. (Leip-
zig, Deichert Nachf. 10 M.) — Leti, Roma e lo Stato pontificio
dal 1849 al 1870. 2 voll. (Roma, Tip. Unione editrice. 10 L.) —
Genin, Sessant'anni di governo costituzionale , 1849—1909.
460 Notizen und Nachrichten.
(Torino, Tip. Bona. 5 L.) — Jordan, Friedrich Wilhelm IV. und
der preußische Adel bei Umwandlung der 1. Kammer in das
Herrenhaus, 1850—1854. (Berlin, Ehering. 8,40 M.) — Bertuch,
Beiträge zur Vorgeschichte der Einheit Italiens. Nach zeitgenös-
sischen Aufzeichnungen herausgegeben. (Halle, Niemeyer. 3 M.)
— Silvestre, ^tude sur la campagne de 1859 en Italie. (Nancy-
Paris, Berger-Levrault. 3,50 fr.) — Montini, La pace di Villa-
franca. (Mantova, Tip. Rossi.) — Devaureix, Souvenirs et
observations sur la campagne de 1870 (Armee du Rhin). (Paris,
Charles- Lavauzelle. 10 fr.) — Hanotaux, Geschichte des zeit-
genössischen Frankreich 1871 — 1900. Übersetzt von Th. J. Plange.
3. (Schluß-) Bd. (Berlin, Grote. 9 M.) — Vigo, Annali d'ltalia:
storia degli Ultimi trent'anni del secolo XIX. Vol. III (1879— 1882).
(Milano, Fratelli Treves. 5 L.) — Fürst B ü 1 o w s Reden, nebst
urkundlichen Beiträgen zu seiner Politik. 3. Bd. 1907—1909. Hrsg.
von Otto Hötzsch. (Berlin, Reimer. 7 M.)
Deutsche Landschaften.
Das uns zugegangene Büchlein von H. Messikommer:
Aus alter Zeit (Zürich, Orell Füßli 1909. 200 S.) bringt mit seinen
Schilderungen von Sitten und Gebräuchen im zürcherischen
Oberlande einen ganz hübschen Beitrag zur Volkskunde jener
Gegend.
In der Basler Zeitschrift f. Gesch. u. Altertumskunde 9, 1
veröffentlicht C. Chr. Bernoulli eine Untersuchung über die
teils lose erhaltenen, teils in Sammelbände eingefügten Inkunabeln
des Staatsarchivs zu Basel, die zahlreiche Erlasse und ähnliche
Schriftstücke aus den Jahren 1462—1500 verbreiten und in viel-
facher Hinsicht von Interesse sind. C. Roth widmet den Grafen
von Saugern, die er aus elsässischem Stamm ableitet, eine ge-
nealogische Untersuchung; E. Dürr handelt über die von dem
Glarner Landschreiber Rudolf Mad während seiner amtlichen
Tätigkeit verfaßte, von Tschudi benutzte Chronik der Jahre 1460
bis 1478, die eine Fortsetzung der Zürcher Chronik bildet,
während F. Burckhardt über den in Basels Diensten vielver-
wandten Oberstzunftmeister Christoph Burckhardt und seine
Schicksale im Revolutionsjahr 1691 in eingehenden, eine neue
Auffassung vertretenden Darlegungen sich verbreitet.
Die eigenartigen Strömungen im heutigen Elsaß haben neben
ihrer politischen und aktuellen Bedeutung noch ihre höchst inter-
essante historische Seite, weil es sich hier um ein besonders
verwickeltes Problem der Nationalität handelt. Werner Wittich,
Deutsche Landschaften. 461
dem wir schon eine sehr bedeutende Studie über die französische
Kultur im Elsaß verdanken, hat neuerdings in der Illustr. Elsaß.
Rundschau (auch als Broschüre erschienen: „Kultur und National-
bewußtsein im Elsaß"; Straßburg, Verlag der Illustr. Eis. R. 1909.
19 S.) die Meinung entwickelt, daß auf absehbare Zeit zwar die
persönliche Kultur der Elsässer eine deutsch-französische Misch-
kultur sein werde, aber daß zugleich sehr wohl ein deutsches
Nationalgefühl auf der Grundlage politischer (autonomer) Ein-
richtungen und gemeinsamer realer Interessen bei ihnen er-
wachsen könne, denn das ist der historisch bemerkenswerte, aber
hier doch einseitig übertriebene Gedanke dabei: „Das nationale
Bewußtsein ist eine wesentlich politische Stimmung". — Noch
stärkere Bedenken wird man gegen die historische Konstruktion
einwenden müssen, die F. Kieners Broschüre „Die elsässische
Bourgeoisie" (im gleichen Verlage, 36 S.) unternimmt, denn sie
löst die Entwicklung des Bürgertums im Elsaß vor 1648 aus der
gesamt-deutschen Entwicklung übermäßig heraus. Interessant
aber sind seine natürlich auch stark partikularistisch gefärbten
Ausführungen über das elsässische Großbürgertum im 19. Jahr-
hundert.
Das langsame Wachstum des Grundbesitzes weist für das
Kloster St. Blasien J. Enderle in einer Freiburger Dissertation
nach, von der vorerst nur zwei Kapitel erschienen sind, welche
die Anfänge des Klosters und den unmittelbaren Besitz im Rahmen
der einzelnen Ämter und in den Städten behandeln. Für die
elsässischen Verhältnisse ließe sich hie und da eine kleine Er-
gänzung oder Beanstandung anführen. Der vollständigen Arbeit
wird hoffentlich ein Ortsverzeichnis beigegeben (Studien über
den Besitz des Klosters St. Blasien von seinen Anfängen bis
ins 14. Jahrhundert. 1909. 70 S.).
In den Württembergischen Vierteljahrsheften f. Landesgesch.
1904, 4 gibt G. Bessert (Topographisches) Belege und Er-
gänzungen zu Angaben in der Beschreibung des Königreichs
Württemberg, während K. 0. M ü 1 1 e r den Einfluß des Ulmer
Stadtrechts auf die Weiterbildung des ravensburgischen für das
14. Jahrhundert im einzelnen verfolgt. Th. Schön hat wiederum
die Württembergische Geschichtsliteratur für das Jahr 1908 zu-
sammengestellt.
Einen wenig rühmenswerten Beitrag zur Erforschung der
Stadtgeschichte liefert H. Stenger, Verwaltung und Verfassung
der Reichsstadt Donauwörth (1193—1607). Donauwörth 1909. Er
huldigt der Sohmschen Marktrechtstheorie und meint, daß gerade
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 30
462 Notizen und Nachrichten.
die Entwickking von Donauwörth einen deutlichen Beweis dafür
biete. Er ist ihn schuldig geblieben. Donauwörth ist durch
einen Akt Kaiser Heinrichs VI. Stadt geworden. Stenger sieht
darin zugleich die Erhebung zur Reichsstadt und läßt sie als
solche von König Konradin 1263 testamentarisch vermacht und
12b6 durch ihn „vom Reiche'' verpfändet werden. Wußte er nicht,
daß Konradin niemals deutscher König war, also auch von Reichs
wegen nichts verpfänden konnte, so mußten ihn die Eingangs-
worte der Urkunde belehren: K. Jerusalem et Sicilie rex et dux
Suevie. Im übrigen lassen seine Darlegungen bei den einzelnen
Institutionen häufig nicht erkennen, was alt und was Produkt
späterer Entwicklung ist. Der Urkundenanhang — es sind Ur-
kunden meist aus dem 16. Jahrhundert — ist unpraktisch nach
der Folge ihrer Erwähnung im Text angeordnet und entbehrt so
der zeitlichen wie der sachlichen Ordnung.
Breslau. Kolmar Schaube.
Fr. Th. Gramer, „Gewerbe, Handel und Verkehrswesen der
Freiheit Mülheim a. Rh., ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des
Herzogtums Berg", i. d. Zeitschr. z. Gesch. des Niederrheins,
Bd. 22, 1909 schildert das Aufblühen der Freiheit Mülheim vom
Beginn des 18. Jahrhunderts bis zur Stadterhebung 1785, Ernst
Baumgartner am gleichen Ort den Kampf des Pfalzgrafen
Philipp Wilhelm mit den jülich-bergischen Ständen 1669—1672.
Otto Zentgraf, „Das Zuständigkeitswesen und der Zu-
ständigkeitsstreit in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (1567
bis 1803)", behandelt nach hessischen Akten unter dem beson-
deren, im Titel angedeuteten Gesichtspunkt die Entwicklung
der Behördenverfassung in der Landgrafschaft von der einfachen
Organisation des 16. Jahrhunderts bis zu den komplizierteren
neuzeitlichen Behördenformen, im ersten Teil Hofgericht, Kanzlei,
Oberappellations- oder Revisionsgericht in Kassel, im letzten Teil
(„Verfassungsgrundsätze") die Landeshoheit in Justizsachen, Justiz
und Verwaltung, das formelle Zuständigkeitsrecht. — Eine will-
kommene Gabe ist ferner der Aufsatz von Richard Harms, „Land-
miliz und stehendes Heer in Kurmainz, namentlich im 18. Jahr-
hundert", zumal die Truppenorganisationen in geistlichen Staaten
bei der historischen Forschung bisher nur geringe Beachtung
gefunden haben. Neben der äußeren Organisation, Stärkever-
hältnis, Standort, Werbung etc. ist hier auch die Militärgerichts-
barkeit und die Entwicklung des Hofkriegsrates berücksichtigt.
— G. Schenk zu Schweinsberg handelt in seinen , Genea-
logischen Studien zur Reichsgeschichte" von der Abstammung des
Deutsche Landschaften. 463
Hauses Nassau. — Zwei weitere Beiträge führen den Titel „Das
Aisfelder Passionsspiel und die Wetterauer Spielgruppe" (E. Zim-
mermann) und (G. Bauch), „Ein Satyrvorspiel zur Gründung
der Ludoviciana" (Archiv f. hess. Gesch. N. F. 6.).
F. Küch veröffentlicht in der Zeitschr. f. hessische Gesch.
und Landeskunde 1909, Bd. 43 ein ausführliches, als Quelle für
die Zustände am landgräflichen Hofe ergiebiges Ausgaberegister
des Kammerschreibers Siegfr. Schrunter (von Anfang August 1430
bis Ende Juli 1431); er schickt dem Abdruck der Quelle eine
Übersicht über die hessische Politik der Zeit über die Amter
und das Leben am hessischen Hofe voraus. — Ernst V^ogt ver-
wertet ebendaselbst die von Grotefend bearbeiteten Landgrafen-
regesten für einen kritischen Beitrag zur Geschichte Heinrichs L
von Hessen (j 1308). — K. Wencks Abhandlung über die Stel-
lung des Erzstiftes Mainz im Gange der deutschen Geschichte
ist bereits gerühmt worden (vgl. H. Z. Bd. 104, S. 226). Aus der
Reihe weiterer Beiträge zur hessischen Geschichte seien noch
hervorgehoben: „Das hessische Wappen zur Zeit Heinrichs 11."
(F. Küch), „Tapfere Hessen bei Roermond 1758" (G. Eisen-
traut). „Das Stammbuch eines Marburger Studenten aus dem
Jahre 1576" (W. F a 1 c k e n h e i n e r).
Nach dem Vorbilde anderer Landschaften ist nun auch die
Inventarisation der nichtstaatlichen Archive der Provinz Hannover
begonnen worden. Die beiden ersten von H. Hoogeweg und
A. Peters in den Forschungen z. Gesch. Niedersachsens 1909,
Bd. II, 3 und 4 veröffentlichten ertragreichen Hefte verzeichnen
das Material der Kreise Alfeld und Gronau nach den von Hooge-
weg im Vorwort angegebenen Grundsätzen. Die Verzeichnung
ist auf alles erreichbare Material bis etwa zur Mitte des vorigen
Jahrhunderts ausgedehnt worden.
Die Schrift von Herrn. Heineken, Der Salzhandel Lüne-
burgs mit Lübeck bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts, Berlin,
Ehering 1908, 150 S., schildert den Einfluß Lübecks auf die Lüne-
burger Saline und den hohen Wert, den wegen des Saizhandels,
der die Lübeck-Lüneburger Beziehungen beherrscht, die Lüne-
burger Straße für Lübeck besaß. Von besonderem Interesse sind
die im Kap. 5 gemachten Mitteilungen über den Salzvertrieb in
Lüneburg, zum Teil nach dortigen Archivalien. B.
Es ist nur eine Episode, die Otto Bock unter dem Titel
„Die Reform der Erfurter Universität während des Dreißigjährigen
Krieges" (Hallesche Abhandlungen zur neueren Gesch. H. XLVI,
1908) behandelt. Denn die von Gustav Adolf angebahnte, vom
30*
464 Notizen und Nachrichten.
Erfurter Rat fortgesetzte Reform der Universität fand teils schon
durch den Prager, teils durch den Westfälischen Frieden ein
schnelles Ende. Die Reform wurde ermöglicht durch Überweisung
bisher mainzischer Einkünfte an den Stadtrat, sie hat einen
durchaus protestantischen Charakter, führt außerdem zu Fort-
schritten auf den Gebieten der Universitätsverfassung, des Lehr-
stoffs, der Methoden usw. Die Reform fügt sich in allen diesen
Beziehungen ein in den allgemeinen Entwicklungsgang der Uni-
versitäten. Dadurch erhebt sie sich über das Episodenhafte und
gewinnt Anspruch auf allgemeineres Interesse. G. Mentz.
Ein nachahmenswertes Beispiel gibt Straßburgers in d.
Zeitschr. d. Harzver. f. Gesch. und Altertumsk., 1909, Jahrg. 42,
Heft 2 veröffentlichter Vortrag über „die alten Namen der Straßen,
Plätze und Gebäude" der Stadt Aschersleben; es ist ein Ver-
such, jene Namen als Quelle für die älteste Stadtgeschichte zu
verwerten. — U. Hol seh er setzt ebendaselbst die Veröffent-
lichung seiner „Beiträge zur Goslarschen Verwaltungsgeschichte
im 15. Jahrhundert" fort (vgl. H. Z. Bd. 103, S. 692, 693).
Die Forschungen Herrn. Größlers „Zur Gaugeographie
und Ortsnamenkunde der Bistümer Merseburg, Zeitz-Naumburg
und Meißen", im neuen Archiv f. sächs. Gesch. und Altertumsk.,
Bd. 30, Heft 3 u. 4, 1909, bezwecken vornehmlich, die Lage urkund-
lich erwähnter, bisher aber noch nicht oder falsch gedeuteter
Orte, die Ausdehnung des Gaues Ostchutici, die Grenzverhältnisse
der drei Hochstifter zu bestimmen. — Das umfassende von Frank
Ludwig verarbeitete Material über die elfjährige Wirksamkeit des
großen Chirurgen und Anatomen Dr. Simon Simonius in Leipzig
bereichert unsere Kenntnis des Leipziger Universitätslebens in
der Zeit von 1569 bis 1580 (bis zur Universitätsreform von 1580)
um wesentliche Züge. — Otto Giemen entwirft ein kurzes
Lebensbild des (wahrscheinlich 1544 f) Mediziners Georg Py-
lander.
Chr. Reuter, „Die nordelbingische Politik der Karolinger",
Zeitschr. d. Ges. f. Schleswig-Holsteinische Gesch., Bd. 39, 1909,
versucht eine Erklärung für den „limes Saxonicus" Adams von
Bremen (II, 15) zu geben, — Ebendaselbst referiert P. v. Hede-
mann-Heespen über M. Serings kürzlich erschienenes Werk
„Erbrecht und Agrarverfassung in Schleswig-Holstein auf ge-
schichtlicher Grundlage", das eingehend auch von Fei. Rach-
fahl in den Jahrbb. f. Nationalökon. und Statistik 1909, III. Folge,
Bd. 38, Heft 4 besprochen wird. Die lehrreiche Abhandlung Rach-
fahls bezweckt, mit Verwertung des ersten, geschichtlichen Teiles
Deutsche Landschaften. 465
der Seringschen Arbeit, eine zusammenfassende Übersicht über
die Entwicklung der Schleswig-Hoisttinschen Agrargeschichte zu
geben und dabei den Wert der Forschungsergebnisse Serings für
die allgemeine deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte her-
vorzuheben.
Rob. Küster, Die Verwaltungsorganisation von Mecklen-
burg im 13. und U.Jahrhundert, Freib. Diss., 1909 gibt eine syste-
matische Darstellung der Zentral- ufid Lokalverwaltung des
Landes. Er bestätigt, daß auch am Hofe der Fürsten von Mecklen-
burg, Werle und Schwerin seit dem Ende des 13. Jahrhunderts
ein engerer Rat bestanden hat. Die Hofbeamten sind in Mecklen-
burg ritterbürtiger Herkunft gewesen, da hier, wie in anderen
germanisierten Slawenländern das Institut der Ministerialität nicht
existierte.
joh. Tancre, Die Anfänge der Akzise in der Kurmark
Brandenburg, Gott. Diss. 1909. Man schied im 17. Jaiirhundert
die alte Biersteuer („Ziese") von den neuen Konsumtionssteuern,
der „Akzise", mit deren Einführung (nach dem Vorbild der hol-
ländischen „Generalmittel") die Nachteile des alten Systems der
direkten städtischen Steuern ausgeglichen werden sollten. Kur-
fürst Georg Wilhelm setzte 1623 mit den Reformversuchen ein.
Diese „Anfänge" schildert Tancrä nach den Akten des Berliner
Geh. Staatsarchivs bis zur Akziseordnung vom Jahre 1641. Eine
Verwertung auch der systematischen, finanzwissenschaftlichen
Literatur wäre der Arbeit sicherlich zugute gekommen.
Der kgl. Oberlandmesser C. D r o 1 s h a g e n , der schon mehr-
fach seine praktischen Kenntnisse im Dienste der Wissenschaft
verwertet hat (vgl. H. Z. Bd. 95, S. 564), beginnt in den Pommer-
schen Jahrbüchern, 1909 eine Geschichte des älteren (speziell
pommerschen) Karten- und Vermessungswesens, um an einigen
Beispielen den Übergang von den älteren Landbildern zu den
Landkarten des 19. Jahrhunderts aufzuzeigen. Er erörtert mit
Hilfe kartographischer Abbildungen die älteren Methoden der
Landesaufnahme bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. — In ähn-
licher Weise hat gleichzeitig W. Behrmann im Jahrb. f. d.
Gesch. d. Herzogt. Oldenburg, Bd. 17, 1909, die Entwicklung des
Kartenbildes Oldenburgs und seiner Küste behandelt.
Eine beachtenswerte Anregung gibt F. C u r sc h m a n n in
der Hist, Vierteljahrschrift 1909, Heft 1: Er entwirft den Plan zu
einem geschichtlichen Atlas der von der historisch-geographi-
schen Forschung bisher vernachlässigten östlichen Provinzen des
preußischen Staates. Vorbildlich erscheint ihm der Atlas der
30'*
466 Notizen und Nachrichten.
österreichischen Alpenländer und die hier befolgte Methode, von
der neueren Zeit rückwärtsschreitend die Zustände des Mittel-
alters zu ergründen. C. empfiehlt als Grundlage des Unter-
nehmens die Anfertigung von Kreiskarten des gesamten Gebietes
nach dem Stande vor der Neuordnung in den Jahren 1815 bis
1819. Das Hauptproblem liegt hernach darin, mit Hilfe des
archivalischen und topographischen Materials die Verbindung
zwischen der Verwaltungseinteilung des 18. und 13. Jahrhunderts
herzustellen, wobei man zweckmäßigerweise sich nicht auf Er-
mittlung der Verwaltungs- und politischen Grenzen beschränken,
sondern gleichzeitig das Material zu vielseitigerer Ausgestaltung
des Atlasses, zur Veranschaulichung der Kolonisation neuerer
Zeit, Feststellung von Wüstungen, Darstellung der Straßen,
Wasseriäufe, Waldflächen etc. sammeln soll. — Eine gemeinsame
Leitung des Unternehmens ist im Sinne der Einheitlichkeit des
Arbeitsplanes und des schnelleren Fortganges gewiß erwünscht;
die Arbeit selbst aber wird bei der verschiedenartigen Entwick-
lung deutscher Landschaften wohl nur gesondert nach einzelnen
Provinzen, durch Herstellung von Provinzialatlanten, bewältigt
werden können.
Die Zeitschr. f. Numismatik 1909, Bd. 27, Heft 3/4 enthält
W. Schwinkowskis aus O. Krauskes Schule hervorgegangene,
sehr ergebnisreiche Darstellung des Geldwesens in Preußen unter
Herzog Albrecht (1525-1569), deren erster Teil die von Herzog
Albrecht mit den preußischen und polnischen Ständen sowie dem
König von Polen über das Münzwesen geführten Verhandlungen,
der zweite den Münzbetrieb (Stellung der Beamten und ihre
Funktionen) und die Geldverfassung schildert. — Dieser Ab-
handlung schließen sich an: „Nachträge zur Münzgeschichte der
Grafschaft Holstein-Schauenburg" (P. We inme i s te r) und „Zwei
Entwürfe zu preußischen Talerstempeln mit eigenhändigen Be-
merkungen der Könige Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr."
(Fr. Frhr. v. Sehr Ott er).
Nach Siegfr. Maire, Zeitschrift der Altertumsges. Inster-
burg, Heft 11, 1909, ist das häufige Vorkommen französischer
Familiennamen in Städten Litauens nicht ausschließlich auf die
Einwanderung französischer Schweizer (1710, 1712 etc.), sondern
zum Teil auch auf Ansiedlung französischer Landsleute, die aus
der Uckermarck, Pfalz und Flandern (während der ersten Hälfte
des 18. Jahrhunderts) nach Ostpreußen eingewandert, zurückzu-
führen. Die französischen Kolonien der Uckermark sind meist
in den Jahren 1686—1690 entstanden. — G e r ß handelt am gleichen
I
Deutsche Landschaften. 467
Ort über die Vorgeschichte und Einwanderung der „Philipponen",
einer griechisch-christlichen Raskohiiltenselite, die in Ostpreußen
(Regierungsbez. Gumbinnen und Kreis Sensburg) elf Kolonien
anlegte.
F. Tetzner- Leipzig gibt in den Mitteil. d. literar. Ges.
Masovia 1909, Heft 15 ein hinterlassenes Werk von Martin Gerß
heraus über die Glaubenslehren der Philipponen zur Zeit ihrer
Einwanderung in Ostpreußen. — Ebendaselbst veröffentlicht K.
Ed. Schmidt -Lötzen Nachträge zu „Dreißig Jahre am Hofe
Friedrichs des Großen" aus den Tagebüchern des Reichsgrafen
Ernst Ahasverus Heinrich von Lehndorff (1761 — 1765).
Martin Treblin will in seiner Erstlingsarbeit „Beiträge zur
Siedlungskunde im ehemaligen Fürstentum Schweidnitz" (Dar-
stellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte. Band 6.
Breslau 190S) in erster Linie „Landschaftsbild, Besiedlung und
Kulturzustand des ehemaligen Fürstentums Schweidnitz in sla-
vischer Zeit" aufstellen. Er fördert seinen Zweck durch mehrere
praktisch angelegte Kartenskizzen, aus denen sich — mag auch
die nicht immer genügend gesicherte Grundlage der Ortsnamen
Zweifel übrig lassen — doch so viel ergibt, daß die slavische
Siedlung in Anknüpfung an die prähistorische im wesentlichen
auf das niedere Land, die Höhenlinie von 250 Metern nur in Aus-
nahmefällen überschreitend, beschränkt war und sich unter Frei-
lassung großer Strecken der Ebene namentlich längs den Flüssen
und Bächen zusammendrängte. Die also in der Ebene noch
klaffenden Lücken, namentlich aber das Gebirgsland und der
Waldesboden, dessen ehemalige weite Ausdehnung Treblin dar-
zustellen sucht, wurden erst durch die deutsche Einwanderung
der Besiedlung erschlossen. Die Germanisation wird nur in den
Grundzügen dargestellt. H. W.
Über den schlesischen Geschichtschreiber Johannes Froben
(t 1510 oder bald nachher) handelt Erwin D y b e k in der Zeitschr.
des Vereins f. Gesch. Schlesiens 43. Froben hat in Namslau
Anna'en über die Jahre 1347-1.509 geschrieben, deren Zuver-
lässigkeit von Dybek hoch eingeschätzt wird.
W. Klawitter, Der erste schlesische Provinziallandtag im
Jahre 1825, Diss., Breslau 1909, gibt eine kurze Einleitung über die
Reform in Preußen und ihre Widerstände; er schildert dann mit
Verwertung der Akten des Landeshauses der Provinz Schlesien
und des Breslauer Staatsarchivs die Einrichtung der Ständetage
in Schlesien und den "ersten daselbst vom 2. Oktober bis zum
468 Notizen und Nachrichten.
22. Dezember 1825 abgehaltenen Provinziallandtag (1. Allgemeines
S.36ff., 2. Übersicht über die Verhandlungsgegenstände S. 43—105).
Eine Studie Emil Rzehaks in d. Zeitschr. f. Gesch. und
Kulturgesch. Österreichisch-Schlesiens, 1908/9, Heft 3 handelt
über „Jägerndorf als Münzstätte" zur Zeit der Regierung der
Markgrafen von Brandenburg (1524—1622).
Die Literatur über den historischen Atlas der österreichischen
Alpenländer wird bereichert durch zwei lehrreiche Besprechungen,
in denen sich W. Erben (Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforsch.
Bd. 30, Heft 4) und K. Uhlirz (Göttingische gelehrte Anzeigen,
1909, Nr. 9) über die Geschichte und den augenblicklichen Stand
des Unternehmens, die drei Formen desselben (Karten, Erläute-
rungen, Abhandlungen), sowie über mannigfache besondere Fragen
der technischen Ausführung und historischen Bearbeitung sach-
verständig äußern.
Ign. Rothenberg gibt im Programm des k. k. Staats-
Realgymnasiums (im XXI. Gemeindebezirke Wiens), 1909 mit Hilfe
archivalischen Materials einige Bemerkungen zur Reorganisation
des Wiener Zunftwesens (um 1600).
Neue Bücher: Egli f, Schweizerische Kirchengeschichte.
1. Bd. Umfassend die Jahre 1519-1525. Herausg. von Finsler.
(Zürich, Zürcher & Furrer. 6,50 M.) — Mantel, Über die Ver-
anlassung des Zwölfer- oder 2. Vilmergerkrieges. Die Toggen-
burgerwirren in den Jahren 1706—1712. (Zürich, Gebr. Leemann
<& Co. 5,50 M.) — Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich.
Bearb. von J. Escher(t) und P. Schweizer. 8. Bd., 1. Hälfte.
(Zürich, Beer & Co. 7 M.) — Kreis, Die Grafschaft Baden im
18. Jahrhundert. (Zürich, Gebr. Leemann & Co. 3,50 M.) — Ur-
kundenbuch der Stadt Basel. 11. Bd. Bearbeitet durch Aug.
Huber. (Basel, Helbing & Lichtenhahn. 32 M.) — Scheyrer,
Geschichte der Revolution in Baden 1848 49. (Darmstadt, Berg-
straeßer. 2 M.) — Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289
bis 1396. Herausg. von Goswin Frhrn. von der Ropp. 5. und
6. Lieferung. Bearbeitet von Fritz Vigener und Ernst Vogt.
(Leipzig, Veit & Co. 9 M.) — M ar t i n i, Die Trierer Bischofs-
wahlen vom Beginn des 10. bis zum Ausgang des 12, Jahrhunderts.
(Berlin, Ebering. 2,80 M.) — Knetsch, Die landständische Ver-
fassung und reichsritterschaftliche Bewegung im Kurstaate Trier,
vornehmlich im 16. Jahrhundert. (Berlin, Ebering. 4,80 M.) —
Essers, Zur Geschichte der kurkölnischen Landtage im Zeit-
alter der französischen Revolution (1790—1797). (Gotha, Perthes.
4M.) — Löhr, Die Verwaltung des kölnischen Großarchi-
Vermischtes. 469
diakonats Xanten am Ausgang des Mittelalters. (Stuttgart, Enke.
10,60 M.) — Wigand Gerstenberg v. Frankenberg, Chroniken.
Bearb. von Herrn Diemar. (Marburg, Elwert. 18 M.) — Inven-
tare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Hannover. I. Kreis
Alfeld. Bearb. von H. Hoogeweg. (Hannover, Hahn. 2,50 M.)
— Keber, Die Naumburger Freiheit. (Leipzig, Quelle & Meyer.
3,25 M.) - Urkundenbuch des Klosters Pforte. 2. Tl., 1. Halbbd.
(1351—1500). Bearbeitet von Paul Boehme. (Halle, Hendel.
9 M.) — V.Strenge und Devrient, Die Stadtrechte von
Eisenach, Gotha und Waltershausen. (Jena, Fischer. 18 M.) —
Ein icke, 20 Jahre schwarzburgischer Reformationsgeschichte,
1521 — 1541. 2. (Schluß-)Tl. (Rudolstadt, Müller. 6 M.) — Sem-
pert, Die Siedelungen in der Oberherrschaft von Schwarzburg-
Rudolstadt. (Rudolstadt, Mänicke & Jahn. 4 M.) — Witte,
Mecklenburgische Geschichte, in Anknüpfung an Ernst Boll neu
bearb. 1. Bd. (Wismar, Hinstorff. 6 M.) — Bauch, Geschichte
des Breslauer Schulwesens vor der Reformation. (Breslau, Hirt.
9 M.) — Meinard US, Das Halle-Neumarkter Recht von 1181.
(Breslau, Hirt. 2 M.) — Akten und Rezesse der livländischen
Ständetage. Hrsg. von Osk. Sta ve nh age n. 3. Bd. (1494— 1535).
Bearb. von Leonid Arbusow. 3. u. 4. Lfg. (Riga, Deubner.
UM.) — V. Bu Imerincq, Kämmereiregister der Stadt Riga
1348—1361 und 1405—1474. 1. Bd. (Leipzig, Duncker «& Humblot.
13 M.)
Vermischtes.
Der Rassenkongreß, den die International Union of ethical
Societies zu veranstalten gedenkt (vgl. H. Z. 103, 696), soll erst
im Juli 1911 in London zusammentreten.
K. Lamprecht übersendet uns einen Bericht über den
Stand der von ihm geleiteten Allgemeinen Staatengeschichte.
Wir entnehmen daraus folgendes: Der 7. Band von Riezlers Ge-
schichte Baierns soll bis 1726 reichen, der 4. Band von Pirennes
Geschichte Belgiens bis ca. 1650, der 3. Band von Bachmanns
Geschichte Böhmens von 1526 bis ca. 1627. Der Druck von Hart-
mann, Geschichte Italiens III, 2 wird vermutlich 1910 beginnen.
Blök, Gesch. der Niederlande V, soll 1911 erscheinen. Eine Fort-
setzung zu dem von Brückner verfaßten 1. Band der russischen
Geschichte hat G. Mettig übernommen; dieser 2. Band soll Ende
1910 im Manuskript vorliegen. Der 4. Band von Dierauers Ge-
schichte der schweizerischen Eidgenossenschaft wird bis 1798
führen und spätestens Ende 1910 druckfertig sein. Jorga, Gesch.
470 Notizen und Nachrichten.
der Türiiei III ist unter der Presse. Der 1. Band von Daenells
Geschichte der Vereinigten Staaten soll 1910, der 2., von Kroll-
mann bearbeitete Band der Geschichte Ost- und Westpreußens
1911 zum Drucke kommen. Der 3. (Schluß-) Band von Kaindls
Geschichte der Deutschen in den Karpathenländern und der
2. Band von Seraphims Geschichte von Livland sollen 1910, der
2. Band von Vancsas Geschichte Nieder- und Oberösterreichs 1911
ausgegeben werden.
Das bedeutende englische Unternehmen der Cambridge
modern history, von der einzelne Bände in unserer Zeitschrift
bereits zur Besprechung gelangt sind (vgl. auch oben S. 385 ff.),
nähert sich jetzt dem Abschlüsse. Der bisher noch fehlende
Band 6, das 18, Jahrhundert behandelnd, ist im Dezember 1909
eben erschienen. Band 12 „the tatest age" wird vorbereitet. Ferner
werden noch zwei Supplementbände erscheinen, deren einer
Karten, genealogische Tabellen u.a. bringen wird, während der
andere einen detaillierten Generalindex enthalten soll.
Am 22. und 23. Oktober 1909 fand in Karlsruhe die 28. Plenar-
sitzung der Badischen Historischen Kommission statt.
Das Material für den 3. Band der Regesten der Bischöfe von
Konstanz (1383—1436) hat Rieder nahezu vollständig gesammelt
und verzeichnet, ferner ist bereits ein Teil des Materials für den
4. Band verzeichnet — Die Bearbeitung des 4. Bandes der Re-
gesten der Markgrafen von Baden (Regesten des Markgrafen
Karl) hat Krieger übernommen. In der Fortführung der Regesten
der Pfalzgrafen am Rhein ist Graf v. Oberndorf f so weit gelangt,
daß in diesem Jahre mit der Drucklegung des 2. Bandes (Regesten
König Ruprechts 1400—1410) begonnen werden kann. — Von dem
Briefwechsel der Brüder Blaurer wird der 2. Band (1539-48), von
Schieß bearbeitet, noch in diesem Jahre erscheinen; ein 3. Band,
der die Korrespondenz bis zum Tode des Ambrosius Blaurer
(1564) weiterführen soll, ist in Aussicht genommen. — Von den
Grundkarten des Großherzogtums Baden sind die noch aus-
stehenden Blätter in diesem Jahre zu erwarten. — Mit den Vor-
arbeiten zu einer Geschichte der badischen Verwaltungsorganisa-
tion von 1802—1818 ist Andreas seit etwa Jahresfrist beschäftigt.
— Den Abschluß des Manuskripts für den 2. Band seiner Wirt-
schaftsgeschichte des Schwarzwalds stellt Gothein für Ende 1910
in Aussicht. — Von dem Oberbadischen Geschlechterbuch be-
findet sich die 3. Lieferung des 3. Bandes unter der Presse;
eine weitere Lieferung ist von dem neuen Bearbeiter, Freiherrn
v. Stotzingen, für dieses Jahr zugesagt. — Das 3. Heft der
Vermischtes. 471
Badischeii Städtesiegel ist vor kurzem ausgegeben worden. Von
den Oberrheinischen Stadtrechten ist erschienen in der fränlti-
schen Abteihmg das 8. Heft (Grünsfeld, Neidenau, Osterburken),
bearbeitet von Koehne, und in der schwäbischen Abteilung
ein Nachtrag und das Register zum 1. Heft (Villingen) von
Roder. — Das Register des von Geier bearbeiteten Überlinger
Stadtrechts soll im Jahre 1910 erscheinen. Das Manuskript
des ersten Bandes des auf zwei Bände berechneten Freiburger
Stadtrechts, dessen Bearbeitung Lahusen übernommen hat,
wird voraussichtlich der nächsten Plenarversammlung druck-
fertig vorgelegt werden können. — Der Bearbeiter der Münz-
und Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten
Territorien, Cahn, hofft, das Manuskript für das I.Heft in diesem
Jahre abschließen können. — Die Gemeinde- und Pfarrarchive des
Landes sind sämtlich verzeichnet. Die Verzeichnung der grund-
herrlichen Archive nähert sich dem Abschluß. — Das Neujahrs-
blatt für 1909, „Mittelalterliche Gesundheitspflege im heutigen
Baden", von Baas gelangte im Januar zur Ausgabe. Das Neu-
jahrsblatt für 1910, „Die Markgrafschaft Baden im 16. Jahrhundert",
von Gothein wird bis zum Schluß des Jahres erscheinen. —
Die zur Erinnerung an die Feier des 25 jährigen Bestehens der
Kommission im Jahre 1908 herausgegebene Festschrift enthält
außer dem Festbericht das Statut und die Geschäftsordnung der
Kommission sowie die Verzeichnisse der Mitglieder und der Ver-
öffentlichungen. („1883 bis 1908. 25 Jahre der Badischen Histori-
schen Kommission." Heidelberg, Karl Winters Universitätsbuch-
handlung. 1909. 81 S.)
J. Franklin Arnold, der Herausgeber der American Historical
Review, eröffnet den 15. Band dieser Zeitschrift (Nr. 1, Oktober
1909) mit einer Übersicht über die Leistungen und den Bestand
der American Historical Association, die 1884 ins Leben gerufen
wurde. Die Gesellschaft zählt jetzt 2500 Mitglieder.
Der Verein für bayerische Volkskunde und Mundartforschung
erläßt folgendes Preisausschreiben: Die Besiedlung eines
kleineren Gebietes innerhalb Bayerns ist geschichtlich und volks-
kundlich darzustellen. Preis 300 Mk. Bewerbungsschriften bis
zum I.Juli 1911 an Prof. O. Brenner in Würzburg.
Der Verein für Geschichte und Altertumskunde der Herzog-
tümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln (zu Stade)
und der Heimatbund der Männer vom Morgenstern (zu Wilhelms-
haven) setzen zwei Preise von 250 und 160 M. aus für zwei
Heimatsgeschichten, die sich auf das Gebiet des jetzigen Re-
472 Notizen und Nachrichten.
gierungsbezirkes Stade oder das Amt Ritzebüttel beziehen. Ter-
min: 1. März 1911. Näheres in Tilles Geschichtsblättern 10, 9
(Juni 1909).
Am 5. Dezember 1909 starb erst 49 jährig Dr. Albrecht
S tauf f er, Professor der Geschichte an der Kgl. Bayer. Kriegs-
akademie. Sein Studium hatte ihn, den Katholiken, nach seinen
eigenen stolz-freimütigen Worten zum Protestanten gemacht. Wie
einst in seinen anregenden Vorlesungen, so gibt sich in seinen
Werken eine im Humanitätsgedanken wurzelnde idealistisch-
universale Betrachtungsweise kund. Seinen Hörern wird zumal
sein Essay über die Gliederung der Weltgeschichte eine bleibende
Erinnerung an den großgesinnten Lehrer und Menschen sein.
Der hochverdiente Byzantinist Karl Krumbacher (geb.
1856) ist am 13. Dezember 1909 gestorben. Als Herausgeber der
von ihm ins Leben gerufenen Byzantinischen Zeitschrift und mit
seinen bedeutenden Arbeiten, namentlich der Geschichte der
byzantinischen Literatur, hat er auch unserer Wissenschaft große
Dienste geleistet. — Am 20. Dezember starb Ludwig Fried-
länder (geb. 1824) in Straßburg i. E. Seine „Darstellungen aus
der Sittengeschichte Roms" sind nächst Mommsens Römischer
Geschichte gewiß das am meisten gelesene unter den deutschen
wissenschaftlichen Werken über Geschichte des Altertums.
Erklärung.
Professor Troeltschs Besprechung meiner Schrift über die
Wissenschaft vom Menschen (Hist. Zeitschr. 103, S. 122 ff.) sowie
die darin enthaltene Kritik der Lamprechtschen Methode haben
mich zu einer Entgegnung veranlaßt, die unter dem Titel
„Troeltsch-Heidelberg und die Lamprechtsche Richtung" in Dr.
Seeles Verlag, Leipzig, erschienen ist.
Leipzig. Dr. F. Günther.
Berichtigung.
S. 65 Z. 8 V. u.: statt „und" lies „von", statt „von" lies „und".
S. 218 Z. 3 V. u. lies: Oncken betont, . . .
Dante als Historiker.')
Von
Heinritli Finke.
Zu den reichsten Perioden europäischer Mensch-
heitsgeschichte zählt das 13. Jahrhundert Die nach-
haltigsten politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen und
zum Teil auch literarischen Wandlungen verdanken wir
ihm. Überreich ist es für den mittelalterlichen Forscher
an bedeutenden Persönlichkeiten, deren Wesen und Wirken
wir infolge besserer Erhaltung des Quellenstoffes zu er-
kennen vermögen. Dazu hat ein gütiges Geschick ein
Riesenmonument an das Ende dieses Zeitraumes gesetzt,
in das hundert und aber hundert Ereignisse und Namen
der Zeit mit Dichtergrifiel eingezeichnet sind. Was der
Historiker so oft vergebens als Ergänzung und Vertiefung
seiner verstandesmäßigen Forschungsergebnisse ersehnt,
die Zeitgeschichte durch das Medium schöpferischer
Dichterphantasie erschaut zu sehen, hier ist es ihm in
einem Meisterwerke der Weltliteratur zuteil geworden.
Mit Recht erblickte Schelling die Größe der Göttlichen
Komödie in „der Durchdringung der Begebenheiten der
') Vortrag, gehalten auf dem Historikertag in Straßburg am
17. September 1909. — Bei den Literaturangaben beschränke ich
mich auf die Veröffentlichungen vor allem neuester Zeit, denen
ich besondere Förderung verdanke oder gegen die ich mich in
irgendeinem Punkte wenden zu müssen glaube.
Historische Zeitschrift (104 Bd.) 3. Folge 8. Bd. 31
474 Heinrich Finke,
ganzen Zeit mit den Ideen der Religion, Wissensciiaft
und der Poesie in dem überlegensten Geist jenes
Jahrhunderts".
So hat denn auch die Geschichtsforschung dankbar
aus Dantes Werk geschöpft, und haben auf deutscher
Seite gerade Historiker neben den Theologen — ich
nenne außer Witte nur Schlosser, Wegele, Scheffer-
Boichorst, neuerdings Grauert und Davidsohn neben
Hettinger, Scartazzini und Kraus — sich in die Divina
Commedia vertieft und zu ihrem Verständnis und zu
ihrer Beurteilung Wertvolles geleistet. Die Vorliebe für
Dante ist bis auf die neueste Zeit bei uns sogar wesent-
lich auf Seiten der Historiker gewesen, so daß noch jüngst
eine angesehene Zeitschrift, das „Hochland", die lite-
rarische und dichterische Arbeit an Dante trotz Voßler
auf den Plan rief.
Merkwürdig ist dabei, daß trotzdem die Frage, wie
ich sie mir gestellt habe, noch nicht so formuliert worden
ist; auch auf italienischer Seite nicht, wenn sich ja auch
die Arbeiten eines Bartoli, eines del Lungo oder Gorra u. a.
mit einzelnen Punkten meines Themas berühren. i) Wohl-
gemerkt in der Allgemeinheit der Fassung: Dante als
Historiker, seine geschichtlichen Anschauungen und die
Art. seiner Verarbeitung des historischen Stoffes. Im
') A. Bartoli, Storia della letteratura Italiana VI (1889), S. 1 bis
151: La politica e la storia nella Divina Commedia. J. del Lungo,
La figurazione storica del medio evo Italiano nel poema di Dante.
Conferenze I, 11 u. III in 2 Heften (1891). E. Gorra, // soggetti-
vismo di Dante (1899). Vgl. dazu die ausführliche Rezension von
E. G. Parodi im Bull, della societä Dantesca Italiana VII (1899), 1 ff.
C. Cipolla, Alcuni luoghi autobiografici nella D. C. (XXVIII vol.
d. atti della r. accademia delle scienze di Torino). Allerlei An-
regung verdanke ich auch desselben Verfassers freundlicher
Sendung: L'origine Fiorentina della storia Italiana {Estratto dalla
Rassegna Nazionale, fasc. 1, Febbr. 1907). F. d'Ovidio, Nuove
studii Danteschi (2 Bde., 1906 f.). — Von neuesten deutschen
Arbeiten nenne ich K. Voßler, Die göttliche Komödie I, 1 u. 2;
II, 1 (1907 1.) und die gehaltreiche Studie von F. Kampers, Dantes
Kaisertraum (1909). E. Moore's Studies in Dante (2 Reihen 1896
und 1899) bieten nach der historischen Seite weniger als nach
der literarischen.
Dante als Historiker. 475
einzelnen ist ja unendlich viel geleistet; mit Bienen-
fleiß hat die italienische Forschung die Lokalarchive auf
Persönlichkeiten und Begebenheiten, die von Dante er-
wähnt werden oder Beziehungen zu ihm haben, durch-
gearbeitet. Zahlreiche, auch kleine Orte Italiens lohnten
durch solche Urkundenpublikationen dem Dichter, daß
er ihrer gedacht hat.
Unleugbar liegt darin ja etwas Kleinliches gegen-
über all dem Herrlichen, der plastischen Vorführung von
Persönlichkeiten und Weltereignissen aus dem Jahr-
tausende alten Gange der Geschichte nüchtern zu fragen:
Ist das wahr? Wo ist die Quelle? Aber unzweifelhaft
ist die Frage geeignet, der literarischen Seite der Dante-
forschung das historisch-kritische Gewissen zu schärfen,
das ihr schon die ersten Danteerklärungen einzuschläfern
suchten. Sie ist immer wieder nötig, um den Historiker
vor Irrtümern zu schützen gegenüber Urteilen Dantes,
die, wie Hampe sagt, „so oft der Erkenntnis der histo-
rischen Wahrheit hemmend im Wege gestanden haben".')
Denn es gibt ja wohl keine zweite Dichterkraft, bei der
man so beständig fragen muß: Wo ist Wahrheit und wo
Dichtung? Dante besitzt die Kunst, was er mit der
Phantasie erschaffen, mit dem Verstände ernst zu nehmen
und uns zum Glauben daran zu zwingen. Uns allen ist
das Liebesdrama Francescas von Rimini, die grausige
Szene, in der Graf Ugolino den Schädel des Erzbischofs
Ruggiero von Pisa zernagt, vielleicht auch die Persön-
lichkeit Guidos von Montefeltre, des listigsten und ge-
fürchtetsten Söldnerführers seiner Zeit, bekannt — den
wenigsten aber wohl, auf wie schwachen Füßen 2) selbst
der einfachste Kern dieser Erzählungen ruht, wenn wir
in Dante nur den Dichter, nicht auch in gewissem Sinne
den Historiker erkennen, der mit seiner Phantasie niemals
bestimmte Grenzen überschreitet.
1) Deutsche Kaisergeschichte (Bibl. d. Geschichtswiss.) S. 274.
») Bartoli S. 15: La storia vera dei due anianti infelici e
sempre coperta di tnolta oscuritä. Bei UgoHno S. 109: Grave
questione. Moranda, La Francesca di Dante (1884) kenne ich
nicht.
31*
476 Heinrich Finke,
Für Dantes geschichtliche Anschauungen bieten neben
der Divina Commedia auch die Prosaschriften ergiebigen
Stoff. So wenig er Historiker im engeren Sinne ist, so
hat er sich doch ein erstaunlich umfangreiches Wissen,
über moderne Geschichte würden wir sagen, angeeignet.
Wie er es anzubringen weiß, demgegenüber sind selbst
unsere interessantesten Chroniken trocken zu nennen.
Freilich ist das nicht zunftmäßig studiert; es ist mehr
journalistische Kenntnis der Zeitgeschichte, gewisser-
maßen für den Tagesbedarf: Anekdoten, Urteile über
leitende Personen, Einzelblicke in den großen Mensch-
heitsbetrieb. Wo's herstammt, hat er nicht nach zwar
langweiliger, aber doch sehr beruhigender mittelalter-
licher Weise angegeben.
Dante hat über geschichtliche Dinge , über den
Wandel der Zeiten und der Personen nachgedacht. Ent-
wicklungsgedanken, allerdings in primitivster Form, be-
schäftigen ihn: „Alles, was uns gehört, Sitten und Ge-
wohnheiten, ändern sich nach Ort und Zeit", erklärt er
in dem Werkchen über die Volkssprache. Und darin
stellt er auch allerlei Untersuchungen über Sprach-
geschichte an. Wann und was der Mensch zuerst ge-
sprochen? Welches die Ursprache sei? Er weiß, daß
die Eitelkeit der Menschen sie stets für die eigene Heimat
vindiziert. „Wir aber," betont er, „denen die Welt
Vaterland ist, wie den Fischen das Meer, wir halten
dafür, daß manche Nation eine lieblichere und tauglichere
Sprache habe als die Lateiner." Er kennt sehr genau
historisch und literarisch die Schwäche der Über-
setzungen. Merkwürdige historische Gedankengänge
finden sich auch im Convivio, besonders dort, wo er
dem Wesen und der Deutung der nobiltä nachgeht.
Dem Geschichtlichen nahe steht die Vita nova; denn
es ist „die Ausgestaltung einer tatsächlich und geschicht-
lich erlebten Geistesentwicklung". Freilich eine dichte-
rische Ausgestaltung, Seelenmalerei, Reflexion über die
eigene Seelenstimmung. Von unschätzbarem Werte ist
die Vita nova für den Historiker. Denn seit den Con-
fessiones des hl. Augustin ist es die erste wertvolle
Dante als Historiker. 477
Selbstbiographie, leider nur in Bruchstücicen und leider
nicht einheitlich. Wer so tief und mit so starker Wir-
kung einen Einblick in das Zarteste, was das Menschen-
leben aufzuweisen vermag, in das erste Liebesempfinden,
gewähren kann: der ist auch fähig, anderer Wesen zu
verstehen und beurteilend wiederzugeben.
Eine Reihe Züge^) hat Dante mit dem mittelalter-
lichen Historiker gemein, nur hat er sie in verstärktem
Maße. So die überaus scharfe Beobachtungsgabe des
Zeitgenössischen, den Gegenwartssinn. Bei geographi-
schen Schilderungen Dantes wird die Akkuratesse ja
immer betont. Bei Personenzeichnung ist es die wunder-
bare Technik in einer Zeile, einem Schlager, den Menschen
äußerlich und im Wesen zu charakterisieren. Selbst in
einer abstrusen Sprache vermag er verwickelte politische
Komplikationen durch Hervorhebung des Maßgebenden
lichtvoll zu gestalten. So stellt er anschaulich die Um-
triebe der Florentinei in Oberitalien, am päpstlichen
Hofe, in Neapel während einer kleinen politischen Durch-
gangsphase im Frühjahr 1311 dar. Auch der zünftige
Historiker könnte es nicht besser.'-)
Scheffer -Boichorst hat bekanntlich einmal betont,
daß er keinen mittelalterlichen Charakter kenne, in dem
das Bedürfnis nach Wahrheit schärfer ausgeprägt ist als
bei Dante. Das ist richtig, auch wenn man in Betracht
zieht, was Scheffer-Boichorst nicht erwähnt hat, daß die
Wahrheitsbeteuerung ein notwendiges literarisches Re-
quisit bei manchen Geisteserzeugnissen des Mittelalters
zu sein scheint, vornehmlich bei der Geschichtsschreibung,
») Scheffer-Boichorst, Aus Dantes Verbannung (1882), S. 9 ff.
betont, daß die „große Sucht" nach Ruhm in Dante zuerst ent-
standen sei. Da dürfte die neuere Forschung anderer Ansicht
sein. Bonifaz VIII. hat sicherlich eine gleich ausgeprägte Ruhm-
sucht.
*) Man vgl. die Münchner Dissertation von P. Wagner, Die
Echtheit der drei Kaiserbriefe Dantes im Lichte der Kritik (1908?),
die viel .Material zusammenträgt, und an einigen Stellen über
A. Werminghoff, Die Briefe Dantes aus der Zeit von Heinrichs VII.
Romzug (in Neue Jahrbücher für das klassische Altertum XVII,
S. 678 ff.) hinausgeht. .
478 Heinrich Finke,
WO sie als erste Pflicht galt. Die Formulierung bei Dante
ist meist so eigenartig, daß man nach ihr die Echtheits-
frage bei einer zweifelhaften Schrift, wie die Quaestio de
aqua et terra, entscheiden möchte. „Von Jugend auf ist
er in der Liebe zur Wahrheit aufgewachsen"; „die Wahr-
heit bittet ihn vor ihren unwandelbaren Thron"; um der
Wahrheit willen müsse man auch „die häuslichen Ver-
hältnisse der Zerstörung preisgeben"; „die Wahrheil
adelt"; „der Herrscher muß die Wahrheit am meisten
lieben"; „die Wahrheitssucher sind Menschen höherer
Ordnung" ; „unser Denken sättigt sich nimmer, eh' die
Wahrheit ihm nicht leuchtet".
Die Sonne, die mein Herz mit Lieb erst wärmte,
Sie hatte schöner Wahrheit holdes Antlitz
Mir durch Beweis enthüllt und Widerlegung.
Mit dem Wahrheitsstreben ist es die Wissenschaft,
die ihn in den kummervollen Tagen der Verbannung
und des Alters tröstet. Inmitten des irdischen Paradieses
bekennt er, daß er Virgil, der menschlichen Weisheit und
Wissenschaft, sich zu seinem Heile ergeben habe. Wissen-
schaft und Wahrheitssuchen waren ihm erhebender Gottes-
dienst. Dante hat auch den Freimut besessen, das als
wahr Erkannte unerschütterlich zu bekennen, dafür zu
streiten und zu leiden — denn Feigheit war seiner edlen
Seele unbekannt — , obwohl gerade er eine so unend-
liche Friedenssehnsucht im Herzen trug und in so rüh-
renden Worten das Friedensideal verherrlichte.
Mußte ein Mann, der die ganze Bildung der Zeit in
sich aufgenommen, der in eingehenden Studien die
schwierigsten Erkenntnisprobleme behandelt, der vor
allem mit glühender Liebe die Wahrheit erforschte, der
von sich selbst sagte:
Doch macht ein Zweifel
Mich bersten, wenn ich sein mich nicht entlade.
mußte er nicht einen vorzüglichen Kritiker abgeben?
Nicht bloß für die Gegenwart, sondern auch für die
Vergangenheit? Dante hat solche kritische Anwand-
lungen, ich möchte sie angeborne, solche des gesunden
Menschenverstandes nennen. Er scheidet Einbildung und
Dante als Historiker. 479
Wahrheit, er weiß, daß der allegorische Sinn eine Wahr-
heit gibt sotto bella menzogna — unter einer schönen
Lüge^) — , er weiß, daß die Fama Gutes wie Böses ver-
größert wiedergibt, daß die Gegenwart oft kein richtiges
Maß an den Menschen anlegt — vor allem kennt er die
Selbsttäuschung. Kein Mensch ist für seine eigene
Person der richtige Abschätzer, denn allzuleicht täuscht
die Eigenliebe. Psychologisch fein ist der Gedanke, daß
vermindertes Ansehen der Person auch leicht verminderte
Wertschätzung des Werkes zur Folge habe. Alles Ge-
danken, die für die Kritik der Zeitgeschichte fruchtbar
werden können.
Leider wirkt dies nicht der Vergangenheit gegen-
über. Wie er von der schönen Lüge der Allegorie spricht,
da weist er auf die Bezauberung von Tier und Baum
durch Orpheus hin: das sei allegorisch auf die unge-
bildeten Menschen zu deuten. Daß aber Orfeo, savio
iiomo — der weise Mann, existiert habe, ist ihm unfrag-
lich. Fabelwesen der Antike sind ihm ebenso wirklich
wie die klassischen Größen. Auch nicht die leiseste
kritische Tendenz habe ich nach der Seite hin gefunden;
denn seine Meister — Dichter und Historiker durch-
einander, Virgil an der Spitze, haben es gesagt und
gesungen und an ihren Worten deutelt er nicht. Er, der
in für uns oft zu tiefen Spekulationen thomistischer Philo-
sophie sich mit Leichtigkeit ergeht, steht antiken Dingen
hilflos gegenüber wie die meisten Historiker und Ge-
lehrten des Mittelalters. Jedes Scheidungsvermögen
zwischen Altertum und seiner Zeit, so weit es nicht
religiöser Natur ist, fehlt ihm. Aber auch bei älteren
mittelalterlichen Angaben übt er keine Kritik.
Anders steht's mit der Beurteilung der gegebenen
Tatsachen; da geht er eigene Wege. Wie er es fertig
bringt, den Tatsachen zum Trotz aus der römischen
Geschichte herauszulesen, daß das römische Volk von
Gott zum Kaisertum berufen, daß Gott zur Vollendung
des römischen Reiches Wunder verrichtet hat — Livius
*) Ob hier der Ausdruclc zum ersten Male vorkommt?
480 Heinrich Finke,
und Lukan sind Zeugen — , daß Cloelia, Porsennas Ge-
fangene, mit Hilfe Gottes den Tiber durchschwömmen
— alle Geschichtschreiber Roms melden es ja — , daß
das „römische Reich stammt aus dem Borne der Fröm-
migkeit", daß es bei der Unterwerfung des Erdkreises
die öffentliche Wohlfahrt beabsichtigte, daß bei Erreichung
des Zieles die Römer sprechen konnten wie der Völker-
apostel zu Timotheus: „Mir ist beigelegt die Krone der
Gerechtigkeit", nämlich von der göttlichen Vorsehung —
alles das liest man mit Behagen, aber auch Verwunde-
rung im zweiten Buche der Monarchia. Da begreift man
auch Sätze wie: „Wenn die römische Herrschaft nicht
rechtmäßig gewesen, so sei die Sünde Adams in Christus
nicht gesühnt", und den für Dantes Rechtsgefühl so
merkwürdigen Spruch: „Was durch Zweikampf erworben
wird, wird rechtmäßig erworben." Himmel und Erde
leihen Dante ihr Beweismaterial. Und doch kann man
nicht behaupten, daß er in dieser sonderbaren Beweis-
führung irgend etwas Tatsächlichem Gewalt angetan
hätte. Er nimmt die Tatsachen und schaltet souverän
in ihrer Deutung. Das wurde ihm für die Vergangen-
heit verhängnisvoll, den sicheren Tatsachen der Zeit-
geschichte gegenüber unterlag seine stets selbständige
Natur nicht immer einer solchen Gefahr. Wo das dich-
terische Element oder gleichzunennende Einseitigkeiten
sich nicht hervordrängten, wo er den Kampf mit Übel-
ständen aufnahm, da ist seine Kritik nicht ohne Wirkung,
zuweilen bahnbrechend gewesen.
Dantes Kritik ist mithin nicht historisch, sondern
persönlich, politisch. Mit Politischem und Persönlichem
hängt auch folgendes zusammen.^) Uns allen sind in
der Erinnerung die poetisch prächtigen Schilderungen
des Gegensatzes zwischen der guten alten Zeit im Land-
städtchen Florenz und der jetzigen reichen Handelsstadt.
Dantes Herz ist bei der Frau mit der Spindel. Er ist
überhaupt ein Lobredner des Vergangenen: man stößt
bei ihm immer wieder auf starke Spuren dieser Gesin-
') Ich ziehe hier auch die Divina Commedia heran.
Dante als Historiker. 481
nung, nicht blo(3 in der Divina Comnicdia. Wie er im
Convivio den Begriff cortesia mit dem Hofleben in Ver-
bindung bringt, hebt er hervor, daß Tugend und schöne
Sitte ehemals von den Höfen stammten, jetzt gelte aber
das Gegenteil: würde man das Wort heute nach den
Höfen, besonders den italienischen, benennen, so heiße
es tnrpezza. Daß er Florenz — nachdem die Zeit des
Hoffens vergangen — nicht glimpflich behandelt, ist
verständlich, obwohl auch so die Frage in der Divina
Comniedia: Ist einer drin gerecht? ebenso einseitig
übertrieben ist wie die rätselhafte Antwort: Zwei sind
gerecht, doch will man sie nicht hören.
Daß aber Genua:
daß Pistoja:
daß Lucca:
daß Siena:
0 Genuesen alier Sitt' entblößt
Und überreich an Schande!
Pistoja, Pistoja, daß vom Boden
Du dich nicht wegsengst —
Feil sind sie alle dort bis auf Buontoro
Gab es irgendwo
So eitles Volk wie jenes der Sanesen?
Selbst die Franzosen sind gewiß nicht so.
daß Pisa:
Weh Pisa dir, du Schandfleck alles Volkes,
daß also im weiten Umkreis von Florenz fast jede respek-
table Stadt als verlumpt, heruntergekommen, gemein ge-
brandmarkt wird, zeugt doch von einer dem persön-
lichen Empfinden entstammenden ungerechten Über-
treibung, von einem nicht mehr begründeten, sondern
gewollten Pessimismus, der alles grau in grau sieht,
weil er es so sehen will:
Die Welt ist in der Tat verödet.
Aus ähnlichem Empfinden heraus stammen kirchen-
politische Urteile, bei denen die Übertreibung alsbald
hervortritt; so wenn er in seinem Sendschreiben an die
Kardinäle 1314 alle Kirchenfürsten als korrumpiert be-
zeichnet außer dem ihm wohl persönlich bekannten
Bischof von Luni, oder wenn er die Freunde der Wissen-
482 Heinrich Finke,
Schaft aus Eigennutz Pseudophilosophen nennt und dann
anschließt: Siccome sono Legisti, Medici e quasi tiitti li
Religiosi, che non per sapere studiano ma per aqiiistar
moneta o dignitä.
Dieser Satz könnte ebensogut wörtlich in den Streit-
schriften eines gleichzeitigen berühmten Mediziners,
Arnald von Villanova, stehen, dessen Persönlichkeit als
Laientheologe und Kirchenpolitiker jüngst gekennzeichnet
ist.^) Überhaupt erinnern einzelne Traktate Dantes in
ihrer philosophierenden Beweisführung und in der Popu-
larisierung und Bevorzugung theologischer Stoffe lebhaft
an die gleichgearteten Schöpfungen dieses Katalanen
und seines berühmten Landsmannes Ramon Lull. Arzt
wie Dichter verlangen Reformen, Beseitigung der Habgier
aus der Welt, Rückkehr zu den evangelischen Zuständen
der alten Kirche, Entfernung der „karnalen" Päpste,
Besserung vor allem des Mönchswesens. So weit geht
die Übereinstimmung, daß der sicher für die Weltmon-
archie sich nicht interessierende katalanische Arzt allen
Ernstes das Erscheinen eines spiritualen Papstes vorher-
sagt, der durch einen alles beherrschenden Monarchen
das ganze Christentum reinigen wird: Das wäre der
Zukunftskaiser Dantes!
Alle drei schwelgen in Zahlensymbolik und leben
unter dem Drucke geheimnisvoller, vor allem joachiti-
scher Prophezeiungen. In der Divina Commedia er-
wartet Dante bekanntlich einen großen Erretter, den
Wiederhersteller der durch maßlose Selbstzucht gestürzten
christlichen Republik des Mittelalters, den Veltro, den
verheißenen Heiland; wer dieser gewaltige Hund, dieser
Erlöser, der so zentral die Gedankenflüge der Komödie
beherrscht, sein soll, ist bekanntlich bis zur Stunde um-
stritten; nunmehr hat Kampers in überzeugender Weise
nachgewiesen-), daß in einer vor Jahrzehnten von mir
') P. Diepgen, Arnald von Villanova als Politiker und Laien-
theologe (1909).
-) Vgl. die oben S. 474 zitierte Arbeit. In der Datierung
der Monarchia begegnet sich Kampers mit L. Chiappelli im Arch.
Stör. Italiano Ser. V, tom. XLIII, S. 237 ff.
Dante als Historiker. 483
aufgefundenen und nicht gedeuteten Prophetie die wei-
fische Umdeutung des rettenden Jagdhundes steckt: nicht
der Veltro wird die Lupa, die gierige Wölfin, ver-
nichten, sondern die Wölfin wird mit Hilfe des Löwen
die Veronensiiim canes verschlingen. Und Kampers hat
ferner dargetan, daß Dante diese Weissagung kannte
und umdeutete auf den siegenden Jagdhund von Verona,
Can Grande, den kommenden Weltkaiser, oder wohl
eher seinen Vorläufer.
Er hat somit wohl eins der bekanntesten Rätsel der
Danteforschung gelöst, zugleich aber wieder gezeigt,
wie diese Weissagungen Denken und Dichten Dantes
belasteten. Prophezeiungen, Zahlensymbole, Hoffnung
auf große kirchliche, vereinzelt auch politische Umwäl-
zungen, sie bewegen um 1300 die Gemüter der gelehrten
Laien; und zu ihnen gehört Dante.. Es sind joachitische
Strömungen, die sich mit spiritualistischen Anschauungen
franziskanischer Kreise stark berührten, ohne sich mit
ihnen zu decken. Dante stimmt im Paradiese weder der
laxen Partei des Matthaeus von Aquasparta noch der
rigorosen Ubertinos von Casale zu, und so dürfte es
auch im Leben gewesen sein.
Bei Dantes Staatsschrift über die Monarchie, die
neben starken theologischen und philosophischen Ge-
dankenreihen eine historische Grundlage hat, ist die
Methode der Beweisführung von großem Interesse. Dante
entnahm die Farben für das Gemälde seiner Weltmon-
archie dem kirchlichen Kreise.^) Was die Zeit vor Dante
für die Kirche und ihr Haupt, das Papsttum empfand,
diese religiöse Begeisterung suchte er für das Kaisertum
zu wecken; was der Papst als gemeinsamer Vater der
Christenheit im Bewußtsein der Völker sein sollte: Hort
der Gerechtigkeit, Spender des Friedens, Rächer des
Bösen, Richter unter den Streitenden: das sollte der
Weltkaiser für die Christenheit werden. Darum die
religiöse Weihe, mit der Dante sein Kaiserideal um-
•) Darauf hat Hettinger, Die göttliche Komödie, 2. Aufl.
(1889), S. 559f. mit Recht schon hingewiesen.
484 Heinrich Finke.
gibt; darum wendet er jene Schriftstelle, die man in der
Kirche auf Christus zu deuten gewohnt war, auf das
Kaisertum an. So werden fast alle Bibelstellen — und
es sind gegen 100 — umgedeutet; die „Vestis incon-
sutilis", das ungenähte Gewand des Herrn benutzt er
zum Beweise der Unteilbarkeit des Imperiums^); Boni-
faz VIII. hatte es in der Bulle „Unam sandam" für die
Einheit der Kirche verwandt. So erklären sich jene
merkwürdigen Deduktionen von der Unveräußerlichkeit
weltstaatlichen Eigentums, in diesem Falle an die Kirche,
die starke Betonung der Einheit — Eigenschaften, die
ja speziell der Kirche und nur ihr stets zugesprochen
wurden. So erklärt sich auch die Entstehung des römi-
schen Reiches, des Vorläufers „aus dem Borne der
Frömmigkeit", der Ursprung dieses Weltstaates als ein
„remedlum contra Inflrmltatnm peccati'' : gegen die
Sünde, nicht durch die Sünde! So die Ausdehnung
auf das ganze Menschengeschlecht, so die ewige Dauer
des Weltreiches; so dürfte sich aber auch die schwan-
kende Machtstellung, die Dante dem Weltkaiser gegeben,
am besten erklären. Er ist unzweifelhaft kein absoluter
Monarch, wie Gregorovius und Hettinger meinen. Man
kann auch nicht von einer „Despotie des römischen Welt-
reichgedankens" reden, wie Chamberlain in seinen Grund-
lagen es getan. Dagegen sprechen ja der bekannte Satz:
— der König ist wegen des Volkes da — „rex propter
gentem'' und die berühmte Stelle vom „Diener Aller":
„procul dubio minister omniiim''. Dante hat nur eine
mehr väterliche Oberleitung gewollt. Er war vernünftig
genug, nicht in die innere Selbständigkeit der Staaten,
die beginnende Entwicklung der Nationen eingreifen zu
wollen.
Unmöglich scheint mir freilich nicht zu sein, daß es
ihm hier überhaupt — trotz des universellen Anstriches —
nur um die Stellung des Imperators zu Italien zu tun
war. Jedenfalls bleibt das Maß der Kaiserrechte bei
') Vgl. H. Kelsen, Die Staatslehre des Dante Allighieri in
Wiener Staatswiss. Studien. VI, H. 3.
Dante als Historiker. 485
Dante unausgefüllt, weil es ja auch für die Kirche nach
der Seite hin keine feste Formel gab. Erst Lupoid von
Bebenburg hat eine festere Umgrenzung der Weltkaiser-
rechte versucht.^)
Da Voßler in seiner geistvollen Entwicklungs-
geschichte auch ein Kapitelchen „Dante und die mittel-
alterliche Geschichtsphilosophie"-) überschrieben hat, so
möchte ich darauf hinweisen, daß man in der Monarchia
allerdings einige Andeutungen dafür finden kann. Hier
berührt Dante Fragen, die in der mittelalterlichen wie
in der christlichen Geschichtsphilosophie zur Sprache
kommen: die Entstehung des Staates, seine Entwicklung,
seine Ziele. Nach einer oberflächlichen Geschichts-
betrachtung, meint Dante, entstände die Macht durch
Gewalt. Bei näherem Zusehen stimme das nicht: man
erkenne zu deutlich das Walten der göttlichen Vorsehung.
Seine Universalmonarchie ist direkt göttlichen Ursprunges.
Und ihre Entwicklung begleiten Wunder; denn die Welt-
geschichte ist das Weltgericht. Gott wirkte Wunder bei
der Gründung des Imperiums, bei der Entwicklung des
römischen Staates, er kann es auch jetzt noch, wenn er
will, um Kirche und Staat zu reformieren.
Die Ziele der Weltherrschaft sind doppelte: Der
Kaiser muß der Menschheit das irdische Glück, das vor
allem im Völkerfrieden besteht, Gerechtigkeit und wahre
Freiheit bringen, das Böse vernichten; dann aber die
Menschheit den ewigen Zielen, der himmlischen Selig-
keit entgegenführen. Das sind, wie gesagt, in den Leit-
punkten allgemeine Gedanken der mittelalterlichen Ge-
schichtsphilosophie, die bei Otto von Freising u. a. wieder-
kehren; nur in der Form und in der Begründung sind
sie bei Dante so ganz anders. Sonst müht er sich nicht
allzusehr ab, um die Gründe der Wandlung zum Schlech-
tem bei der Kirche, ihren Dienern und dem Staate zu
') H. Meyer, Lupoid von Bebenburg (Studien und Darstell,
aus d. Gebiete d. Geschichte von H. Grauert VI!, H. 1 u. 2 (1909),
S. 145 ff.
*) übrigens gibt es doch noch andere Standpunkte für uns
als die beiden, die sich .V. 1,404. „logischermaßen" denken kann.
486 Heinrich Finke,
deuten. Er zeichnet den Wechsel, wie er ihn vor Augen
hat; das Tiefere lag ihm nicht, und seine Begründung
wäre von Willkürlichkeiten nicht frei gewesen.
Dantes Weltmonarchie steht bei den Praktikern der
Jetztzeit nicht hoch in der Schätzung: sie nennen sie
ein Traumreich. Mag sein! Obwohl gerade in unseren
Tagen man wieder von der Möglichkeit einer „Organi-
sation der Welt"^) spricht und Dantesche Friedensbestre-
bungen in der ganzen Welt wieder lebendig geworden
sind. Aber man darf bei der Wertung der Monarchie
eines nicht vergessen: In den Tagen Dantes hatte der
Hostiensis den Satz aufgestellt, daß „omne dominium et
omnis iurisdidio" den Gläubigen gehöre. Damals er-
klärte Aegidius Colonna, daß alles Weltliche Eigentum
der Kirche sei, und Bonifaz VIII. hatte ganz ausdrück-
lich in seiner Frühjahrsrede 1303 die Weltpyramide pro-
klamiert und sich für die Spitze der Weltpyramide er-
klärt, bei der auf zweiter Stufe der römische Kaiser,
und unter diesem alle anderen Könige und Fürsten
ständen. Das Weltkaisertum war durch Bonifaz VIII.
ausdrücklich sanktioniert worden, aber nur in unbedingter
Abhängigkeit vom Papste. Diesen gewaltigen geistigen
Strömungen gegenüber hatten wohl vereinzelt die Fran-
zosen Stellung genommen — am würdigsten Johannes
von Paris — aber sie waren interessiert, sie nahmen
auch nur ihren Staat aus, um andere wollten sie sich
prinzipiell nicht kümmern, sie schrieben parteipolitisch ;
Dante schrieb von allgemeinen Gesichtspunkten aus, mit
wissenschaftlichem Apparat, ohne Rücksicht auf Zeit und
Ort. Ob er im einzelnen fehlte, tut ja weniger, als daß
durch ihn zuerst weiten Kreisen die Überzeugung kam:
Auch die weltliche Gewalt ist Gottes Werk — ein Ge-
danke, der seitdem der Menschheit nicht mehr abhanden
gekommen ist. Und das ist etwas Großes.-)
') So der Marburger Jurist Schücking.
-) Ganz ungerecht scheint mir aber, wenn der neueste Dar-
steller Kelsen wieder, nach dem Vorgange von Hegel und Scar-
tazzini, von Inkonsequenz und Widerspruch Dantes wegen des
Schlusses der Monarchia redet. Während sonst in der Monarchia
Dante als Historiker. 487
Freilich geht Kraus in der Verherrhchun^ dieses
Danteschen Staatsprogramms zu weit, wenn er in der
Danteschen Idealschöpfung den christlichen Zukunfts-
staat sieht: „Dante stellt die individuelle Gewissensfrei-
heit als unantastbares Gut eines jeden Bürgers und als
Grundlage und Voraussetzung jeder irdischen Wohlfahrt
und jedes vernunftgemäß eingerichteten Staatswesens
hin."^) Kraus hat Dante hier nicht verstanden. So be-
geistert Dante für die Freiheit sich geäußert, für die in-
dividuelle Gewissensfreiheit konnte er und wollte er
sicher noch nicht eintreten. Es handelt sich an der
Stelle um Willensfreiheit, die sich mit Gewissensfreiheit
keineswegs deckt.
Dante hat auch praktisch an der Verwirklichung
seines Staatsideals gearbeitet, als der Augenblick dazu
gekommen schien. Aus der Einsamkeit der Verbannung
hat er in flammenden Flugschriften, deren Echtheit un-
bedingt sicher ist'-), in Erzeugnissen subjektivster Art,
auch voller Übertreibungen, um Heinrich Vll. geworben
und die Geißel seines Grimmes auf seine Gegner nieder-
sausen lassen. Aber selbst in diesem Paroxismus patrio-
tischen Empfindens weiß er doch, wie ich schon be-
tont, die Situation historisch und politisch richtig zu
zeichnen. Nur in einem ist er unglücklich, im Prophe-
zeien der Zukunft. Und das hat er mit manchem großen
Historiker gemein!
Ich verkenne nun nicht, daß, wenn auch in ganz
anderer Weise die Persönlichkeit Dantes in ihrem histo-
schon der moderne Gedanke der Trennung von Kirche und Staat
angedeutet sei, zöge Dante durch die Schlußerklärung, daß „der
Kaiser dem Petrus jene Ehrerbietung zollen möge, die der erst-
geborne Sohn dem Vater schuldig ist" jenes stolze Banner ein,
auf dem die „Unabhängigkeit des Kaisers vom Papste" die „Frei-
heit des Staates von der Kirche" geschrieben stand. Das Banner
hat aber Dante im Sinne Kelsens nie erhoben! Im Grunde ist
die Dante vorgeworfene Inkonsequenz seit Jahrhunderten immer
wieder das Leitprogramm einsichtsvoller Kreise im Katholizismus
geworden.
') Dante (1897) S. 723.
-) Vgl. die oben an-geführte Dissertation von P. Wagner.
488 Heinrich Finke,
Tischen Empfinden fest umrissen wäre, damit noch nicht
allzuviel für die Frage gewonnen sein würde, für die ich
diese Erörterungen angestellt — für die Frage nach dem
Wahrheitsgehalt des historischen Stoffes in der Divina
Commedia. — Immerhin ist allerlei geboten: Dante der
Wahrheitsforscher, Dante die überlieferten Tatsachen
respektierend, aber souverän und subjektiv in der Be-
urteilung, Dante zu Übertreibungen neigend und zur
Einseitigkeit, pessimistisch, religiös spiritualistisch gesinnt.
Leise berühren doch diese Eigenschaften das Problem.
Dante findet Hunderte von Menschen jammernd,
verfluchend, verzweifelnd in den Qualen des Höllen-
pfuhles, viele schmerzens-, aber auch hoffnungsreich in
den Flammen des Purgatoriums. Er nennt sie mit Namen
und Familie, oft erst jüngst verstorben, deren Angehörige
auf italienischem Boden weilen; er nennt oder deutet
ihr Verbrechen, ihre Schuld an.
Wir wissen, daß das Mittelalter eine unglaubliche
Freiheit des persönlichen Angriffes, auch der Auktorität
gegenüber, besessen hat: in den Kirchen fahren an den
Wänden Päpste und Kaiser mit gekröntem Haupte zur
Hölle, und ähnliches sah in der biblia paiiperum das
Volk recht oft; wir wissen auch, daß Kaiser und Päpste,
Fürsten und Herren sich oft in Ausdrücken öffentlich
kritisierten, die einer Beschimpfung ganz ähnlich sahen.
Trotzdem liegt in Dantes Vorgehen doch etwas Außer-
gewöhnliches, eine gewaltige Kühnheit selbst dem Mittel-
alter gegenüber. Unser Empfinden begnügt sich bei
Dante nicht mit Lessings Theorien vom Verhältnis der
Dichtung zur Geschichte^); wenn bei irgendeinem poeti-
schen Erzeugnis ist hier eine der ersten Fragen des
Lesers, nicht bloß des Historikers: Woher hat Dante
seine Urteile? Hat Dante seine Anschuldigungen im
Inferno und Purgatorio^) übernommen oder erfunden?
') Vgl. W. Wetz, über das Verhältnis der Dichtung zur
Wirklichkeit und Geschichte in Ztschr. f. vgl. Literaturgeschichte
N. F. IX, S. 145 tf.
'■^) Auf beide beschränke ich mich möglichst. Auch möchte
ich Dantes Stellung zur Antike nicht genauer berühren.
Dante als Historiker. 489
Schon SO ist uns nicht jede Anklage behaglich — ich
erinnere nur an Brunetto Latini — der Gedanke, daß
Schuld und Sühne von Dante frei für diese oder jene
Persönhchkeit erfunden wäre, würde ein direktes Miß-
behagen auslösen. So gewaltig wirkt das Werk eben
auf den ganzen Menschen, wenigstens der Jetztzeit, daß
es in der Darstellung des Einzelgeschickes als Geschichte
gelten muß. Ähnliches Empfinden bekunden wir auch
bei der realistischen Dichtung unserer Tage: Gegen eine
zu starke Kenntlichmachung zeitgenössischer Kreise und
Persönlichkeiten in Roman und Drama wendet sich nicht
bloß unser literarisches, sondern auch unser moralisches
Gefühl: und nun gar erst, wenn Unwahres mit unter-
läuft! Vielleicht hat sich von den großen Dichtern der
Neuzeit Ibsen am weitesten vorgewagt imd ähnelt hier
in etwas Dante. In dem „Bund der Jugend" hat er seinen
bedeutendsten Gegner Björnson zwar nicht mit Namen,
aber doch an Redewendungen klar kenntlich, vorgeführt.
Er hat sich, wenn er wegen solcher zu offenkundiger
Bloßstellung angegriffen wurde, entschuldigt: er handle
iiiunine afflafus^) Ahnlich würde in gleichem Falle
Dante geantwortet haben.
Ich wiederhole: Gibt es bei Dante eine invenzlone
poetica, wie sie d'Ovidio einmal formuliert: Che il poeta
[Dante] danni a siio Capriccio senza teuer conto della
corrente, daß der Dichter also ohne Tradition, ohne Tat-
sache, nur aus poetischem Empfinden heraus verurteilt?
Der bekannte italienische Literarhistoriker kam zu einer
solchen Behauptung durch die zahlreichen Schwierig-
keiten und Bedenken, die sich dem Nachweis der Wahr-
heit mancher dantischer Erzählungen entgegenstellen.
Gerade bei der Gruppe der Zeitgenossen, die nicht auf
den Höhen des Lebens standen, versagen ja so oft die
quellenmäßigen Belege. Sehr oft ist hier Dante erste und
in gewissem Sinne einzige Quelle. Die literargeschicht-
lichen Erläuterungen halten sich an die Kommentatoren.
Darf das der Historiker? Jedenfalls bei weitem nicht so oft,
') Den Hinweis verdanke ich Herrn Professor Wörner.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Kolge S. Bd. 32
490 Heinrich Finke,
als es landläufig geschieht. Die ältesten Kommentare sind
dürftig, Boccaccios Zuverlässigkeit ist umstritten — und
auch hier geht's wie so oft in der Geschichte: Der
jüngste, Benvenuto da Imola, weiß am meisten! Und
wie oft versagt auch er oder umschreibt, um sein Nicht-
wissen zu verbergen; anderseits weiß er Dinge, die
Dante nicht wußte und kaum wissen konnte.
Aber die zahlreichen Quellenuntersuchungen und
archivalischen Funde italienischer Forscher engen doch
in neuerer Zeit die bei Dante isoliert vorkommenden
Ereignisse und Personen erfreulich ein. Ist es auch nur
der Nachweis, daß die von Dante charakterisierte, bisher
unbekannte Persönlichkeit in Urkunden vorkommt, wie
Davidsohn öfter solche Fälle gebracht hat^); wir kennen
dann wenigstens ihre Existenz. Öfter finden aber auch
früher angezweifelte Stellen überraschende Bestätigungen,
und mancher Forscher hat mit Freuden sein Schärflein
zur Verteidigung der Wahrheitsliebe Dantes beigetragen.
So findet, um auch meinerseits ein Beispiel zu bieten,
die seltsame Stelle über die schlimmen sittlichen Ver-
hältnisse der Weiber Sardiniens:
Denn sittsamer noch zeigt in ihren Weibern
Um vieles sich Sardiniens Barbagia,
eine genügende Bestätigung durch eine Briefstelle meiner
„Acta Aragonensia" (S. 513) aus dem Jahre 1307, in der
eine Kumulativlegitimation für alle Sardinier vom Papste
erbeten wird : guoä omnes homines dicte Insiile legitima-
rentiir, wann nicht alle dann wenigstens einige! So ist
für den „mal consigUo" Guidos von Montefeltre doch
wohl die Unabhängigkeit der Version Fra Pippinos von
Dante neuerdings schärfer betont worden.
Jedenfalls liegt bei all dem vielen Suchen nach den
Quellen Dantes noch kein Zeugnis vor, das seine Wahr-
heitsliebe in dem von mir umgrenzten Sinne beeinträch-
tigte. Wohl hat Dante wiederholt nachweisbar Vergehen
Zeitgenossen oder Personen der Geschichte angedichtet:
^) Vgl. seine ergebnisreichen Analecta Dantesca in Forsch.
z. Gesch. V. Florenz IV, 369 ff. (1908).
Dante als Historiker. 491
z. B. dem Papst Anastasius Häresie und Karl von Anjoii
die Vergiftung des großen Aquinaten\), aber beide Male
iolgte er nachweislich einer irregeleiteten wissenschaft-
lichen oder Volkstradition. Nicht anders verhält es sich
mit den verfehlten Charakterzeichnungen: ich erinnere
nur an Bertran de Born oder an den löwenartigen Trou-
badour Sordello, der in Wirklichkeit der Typus eines
abenteuernden und herzenbrechenden Musikers war. Der
Glaube an Dantes Wahrheitsliebe wird natürlich auch
dadurch nicht erschüttert, wenn wir sehen, daß der
Dichter, wahrscheinlich aus dichterischen Motiven, ein
für die Hauptfrage gleichgültiges historisches Faktum
ausläßt oder verändert. Ein solcher Fall ist der Tod
Corso Donatis: Dante läßt seinen furchtbaren Gegner
durch ein Pferd zu Tode schleifen. Nach Dino Cam-
pagni und Giovanni Villani wurde er auf der Flucht von
einem Katalanen erstochen; das bestätigte ein Bericht
der „Acta Aragonensia" , der wenige Tage nach dem
Ereignis in Florenz geschrieben wurde.
Gewisse Schwankungen Dantes in seinen Charakte-
ristiken haben in der neueren Literatur öfter Beachtung
und widersprechende Beurteilung gefunden. Ich ver-
weise besonders auf zwei interessante Fälle, im 10. Ge-
sänge des Inferno liegt Kaiser Friedrich II. im Kreise
der Ketzer in offenem, glühendem Sarge; „am jüngsten
Tage wird der Sarg zufallen und er dann in Nacht und
Gottesferne für immer begraben bleiben". Auf diesen
Kaiser beruft sich Dante im Convivio wiederholt als
Autorität, und in De vidgari eloqiiio rühmt er, daß die
illustres lieroes Friedrich und sein edelgeborener Sohn
Manfred die Humanität förderten, bmtalia dedignantes,
daß alle wahrhaft Herzensadligen ihnen gefolgt und an
ihrem Hofe alle edlen Künste Italiens geblüht und daß
nach ihrem Königssitz die Kunst als sizilianische be-
zeichnet worden. Und dem stellt er spöttisch die tiiba
novissimi Frlderici, das tlntinnabiilnm Karls II., die
') In der umfangreichen Literatur hierüber ist doch immer
mehr die Ansicht von der Unmöglichkeit einer solchen Vergiftung
durchgedrungen.
32*
492 Heinrich Finke,
coniiia der Este und die tibiae der anderen Signori
gegenüber: Was tönen sie?: Kommt Ihr Henker, kommt
ihr Freunde des Geizes! Ganz deutlich zeigt sich also
die Verehrung Dantes für die Kulturiörderer Friedrich
und Manfred. Ferner: in der 8. Klamm verzehren
wütende Flammen den alten Diplomaten, Kriegshelden
und schließlich demütigen Franziskanerbruder Guido
von Montefeltro, weil er auf Betreiben Bonifaz' VIII.
diesem den mal conslglio : „Viel Versprechen und wenig
Halten" gegenüber den Colonna gegeben.
Wie du siehst, bin ich verloren,
tönt's noch jammernd und klagend dem scheidenden
Dichter nach. Und diesen Guido feiert Dante im Con-
vivio, weil er nicht wie Elende und Niedrige mit hohen
Segeln dem Hafen der Ewigkeit zugetrieben, sondern
er und Ritter Lancelot „zogen plötzlich die Segel der
weltlichen Beschäftigungen ein, so daß sie in hohem
Alter in den Ordensstand eintraten und alle weltliche
Liebe und weltliches Werk ablegten". Dabei nennt er
Guido ausdrücklich mit erkennbarem Stolze ,,// nobi-
lissimo nostro Latino" !
Präsentieren sich nun beide, Friedrich IL und Guido
von Montefeltre, in ganz verschiedener Beleuchtung in
der Dlvlna Commedia und in Dantes anderen Schriften?
Nach den Äußerungen Bartolis und del Lungos sollte
man es glauben. Wie das möglich ist, wird mit dem
soggettivismo storico des Dichters erklärt; Bartoli meint
bei Guido: Pub averlo lodato prima dl conoscere II reo
conslglio dato al papa}) Das scheint mir doch etwas
gesucht zu sein: die moderne Dante -Erklärung geht
gerade hier zu sehr von der Ansicht aus, daß die von
Dante in die Hölle Verbannten von ihm auch gehaßt
•) Storia della Letteratura Italiana VI, 90 f. Davidsohn,
Forschungen IV, 387 meint durch Hinweis auf eine Stelle des
Prozesses Bonifaz' VIII. den „mal consiglio" in etwas stützen zu
können. Das ist m. E. irrig. Es dürfte sich dabei (qiiod per-
sonas religiosas, regulärem vitam ducentes . . . ad saeculum revo-
cavit) um die Umwandlung einzelner Klosterstifter in weltliche
Stifter handeln.
Dante als Historiker. 493
und als verachtenswerte, niedrige Persönlichkeiten an-
gesehen würden; wie sie selbst bei Brunetto Latini her-
vorheben, ist das aber doch nicht immer der Fall. Fried-
rich konnte als Kulturförderer von Dante begeistert ver-
ehrt und doch als Typ des Unglaubens, wie ihn eine
bestimmte Tradition vorführte, in die Hölle verbannt
werden. Ja, die anscheinend naive Frage sei hier ge-
stattet: Glaubt Dante an die Verdammnis seiner Ge-
stalten im Inferno? Müssen sie nach ihm wirklich ewig
in der Hölle brennen? ich glaube, wir dürfen nur sagen:
das von den einzelnen Persönlichkeiten dem Dichter
bekannt gewordene Verbrechen verdiente die Hölle und
wurde mit der Hölle bestraft, wenn der Sünder nicht
bereut hatte. Nach katholischer Glaubenslehre kann
selbst der größte Verbrecher, wenn er in seiner Todes-
stunde auch nur einen Moment wahre Reue empfindet,
gerettet werden: das glaubte auch Dante. Von niemand,
selbst nicht vom Selbstmörder, konnte man mit absoluter
Sicherheit wissen, ob er nicht einen solchen Moment
der Reue gehabt. Wußte Dante letzteres, so hat er auch
die größten Sünder in das Fegefeuer versetzt. So ist die
Rettung König Manfreds zu erklären, der von sich selbst
gesagt :
Zwar grauenvoll sind gewesen meine Sünden,
von dem aber Dante, wie vor kurzem nachgewiesen
wurde ^), einer Tradition folgend, Bekehrung in der Todes-
stunde annahm. Wußte er darüber nichts, so konnte er
hier allerdings mit „historischem Subjektivismus" ver-
fahren. Buonconte verscheidet in tiefster Einsamkeit an
einer Todeswunde: niemand war bei seinem Tode zu-
gegen, aber Dante läßt ihn reuig sterben und kann ihn
darum vor der Hölle erretten. Bertran de Born und
Foulquet von Marseille huldigten in der Jugend dem-
selben Liebesleben: aber ersterer trägt sein abgetrenntes
Haupt im Höllenpfuhle, der andere strahlt im Paradies.
') Durch einen glücklichen Fund Novatis, der nachwies, daß
die Anschauung von der Bekehrung Manfreds Ende des 13. Jahr-
hunderts vorhanden war. Vgl. seine Indagini e postille dan-
tesche (1899).
494 Heinrich Finke,
Daß Bertran in seinen späten Tagen frommer Zister-
ziensermönch gewesen, hat Dante nicht gewußt, wohl
aber war ihm die Ketzerbekämpfung des späteren Bischofs
Foulquet bekannt. Darum der Unterschied in der Be-
handlung; wie bei den Heldinnen der Liebe Francesca
da Rimini und Cunizza: erstere starb im Liebesrausche,
letztere konnte in Florenz in alten Tagen sich bessern
und bereuen; so ist Francescas Erbteil bei Dante die
Hölle und Cunizza weilt bei den Seligen.
Viele Einzeltatsachen geben noch nicht immer ein
Geschichtswerk. Wenn Dante im einzelnen getreu ist,
wird darum seine Schöpfung zu einem brauchbaren
Geschichtswerk? Hat er in großem Rahmen ein Bild
seines Zeitalters gezeichnet und wollte er es? Del Lungo
hat den Versuch gemacht, in systematischer Reihenfolge
nach den von Dante genannten Persönlichkeiten ein Bild
des vaterstädtischen, des italienischen Lebens, der Kaiser-
und Papstpolitik zu geben. Hier ist nun aber Vorsicht
im höchsten Maße angeraten. Da muß doch zuerst
immer wieder betont werden, daß Dante für den Beruf
des zünftigen Historikers Kenntnisse, Urteil und Neigung
stark abgingen. Dante wollte seiner Zeit nur ein Spiegel-
bild ihrer selbst vorhalten, wie er es in seinem poetischen
und prophetischen Geiste erschaute, und er tat es mit
grandioser Einseitigkeit. Nicht wie der Historiker sondern
wie der Dramatiker hat er bei der Auswahl seiner Be-
lege gehandelt — seine Dichtung ist ja ein gewaltiges
Drama — , mit vollster dichterischer Freiheit nahm er
seine Haupt- und wählte er die Nebenpersonen, nach
der Stärke ihrer Wirkung auf die Gesamtheit. Dabei
hat er weiter auch ein gewisses System beobachtet, um
die Sünder der verschiedenen Parteigruppierungen zu
klassifizieren, keine Partei zu bevorzugen, weil er
selbst doch keiner mehr angehörte. Das läßt sich nicht
verkennen: ein blinder Ghibellinismus waltet bei ihm
nicht vor. Es ist schon so oft darauf hingewiesen worden,
daß es hier keines Belegmaterials bedarf: Neben zwei
Ghibellinen stellt er sicher zwei Weifen, höchstens noch
einen von unbekannter Färbung. Ein ghibellinischer
Dante als Historiker. 495
Verräter folgt dem weliischen, und beide verraten dann
noch sich selbst. Ja selbst bis in die Verteilung der
Familienglieder auf Himmel und Hölle scheint mir dieses
System scheinbarer Objektivität zu herrschen. Und seiner
eigenen Familie, seines Lehrers schont er nicht. Freilich
müßte man die gewaltige Gefühlstiefe des Florentiner
Verbannten unterschätzen, wenn man ihm bei dieser
Auswahl wahre, historische Objektivität zutrauen wollte.
Er hat sich an seinen Gegnern furchtbar gerächt für alle
Zeiten! Und wer daraufhin die Divina Commedia genau
verfolgt, der entdeckt bald auch die Freundschaft wie
Feindschaft des großen Hassers in allerlei versteckten
Zügen. Wie unfreundlich behandelt er z. B. das Ge-
schlecht der Este: die ganze Chronique scandcäeiise
dieser freilich nicht durch Sittenreinheit sich auszeich-
nenden Familie wird an verschiedenen Stellen aufgerollt;
selbst die bissigen Bemerkungen über die Witwe des
Jiidice gentiV' — eine Este — wegen ihrer allzufrühen
Wiederverheiratung kann er nicht zurückhalten. Daß'
da der grimmige Haß mitspricht, wie bei der Hervor-
hebung der Malaspina die tiefgefühlte Dankbarkeit, ist
unzweifelhaft.
Der Dichter selbst hat sich durch den Mund seines
Ahnen die Persönlichkeiten bezeichnen lassen, deren
Sünder-, Büßer- und Gnadenleben er zeichnen sollte:
Offenbare
Dein ganz Gesicht, jedweder Lüg' entsagend . . .
Drum wurden dir gezeigt in diesem Kreise
Am Berge und im schmerzensreichen Tale
Nur solche Seelen, die an Ruf bekannt sind.
Indem des Hörers Geist nicht wird befriedigt . . . durch ein
Beispiel,
Deß Wurzel unbekannt ist und verborgen.
Natürlich folgte er diesem selbstgewählten Programm.
Den von ihm genannten guten Gerhard von Cammino
müßte nach dem Purgatorio in Toskana eigentlich jeder
kennen. Und den Schuster Asdente aus Parma durfte
er als Typus der Wahrsager in der Hölle unterbringen,
denn Asdente war eben ein weit und breit bekannter
496 Heinrich Finke,
Mannl „Wäre die Nobilität nichts anderes als weithin
bekannt sein", heißt es im Convivio : Asdente iL calzolaio
di Parma sarebbe plü nobile che alciino siio clttadlno.
Ähnlich scheint nach Boccaccio der Fresser Ciacco eine
Florentiner Stadtberühmtheit zu sein. Einige dieser nach
Dutzenden zählenden Namen haben noch einen gewissen
Klang für uns, manches Dutzend besagt uns aber gar
nichts mehr, weil keine Chronik und keine Urkunde sie
bislang kennt. Interessant ist nun immer, wenn uns
der Nachweis gelingt, daß auch bei diesen für uns „Ruhm-
losen" Dante nach dem Programm, volkstümliche Per-
sönlichkeiten, Zeitberühmtheiten auszusuchen, verfahren
ist. Ich möchte da hinweisen auf die Pia im 5. Gesänge
des Purgatorio, deren tragisches Geschick sie wohl in
aller Mund und in die Dlvlna Commedia gebracht hat,
obwohl uns ihr Name leerer Schall ist.
Die Pia bin ich, gedenke mein!
Siena war Wiege mir, Maremma Grab.
Der Zauber dieser Gestalt hat von je die Ausleger
angezogen, und der wurde erhöht durch den Schleier
des Geheimnisses, meint noch Bassermann, jüngst hat
nun Davidsohn ^) über das düstere Geschick dieser Pia
de Tolomei fast völlige Aufklärung gegeben. Ihr Gatte
Nello hat sie beiseite geschafft, heimlich und heimtückisch;
und warum? Um die im ganzen fünfmal verheiratete
Bigamistin Margherita, Pfalzgräfin von Pitigliano, zu ehe-
lichen. Nellos und Margheritas Angelegenheit und damit
indirekt auch die Sache Pias, spielt in dem weltgeschicht-
lichen Prozeß gegen das Andenken des verstorbenen
Papstes Bonifaz VIII. eine Rolle. Ihr Name wird damals
auf italienischem wie französischem Boden vielen be-
kannt geworden sein. Allerdings, ein Geheimnis bleibt
uns auch jetzt noch: Warum die Pia, die mit rührender
Schüchternheit Dante um seine Fürsprache bittet, im
Fegefeuer büßen muß?
Als Zeitberühmtheit ist auch ein um 1300 noch in
den ersten Lebensjahren stehendes Mädchen von Dante
') Forschungen IV, 347 ff.
Dante als Historiker. 497
seinem Werke eingereiht worden: Giovanna, des früh
verstorbenen Herrschers von Gallura Tochter und Erbin.
An sie denkt im 8. Gesänge des Purgatorio „Nino jiidice
gentil" im Jenseits in so rührenden Worten:
Wenn jenseits du der breiten Flut, sag meiner
Giovanna, daß für mich sie flehen möge
Dort, wo Unschuldige Gewährung finden.
Das Kind ist durch die Divina Commcdia der Un-
sterblichkeit sicher. Warum hat Dante sie genannt?
Weil er unzweifelhaft ihren Namen an den oberitalieni-
schen Höfen oft gehört hat. Sie war eine der gesuch-
testen Heiratskandidatinnen : die einzige Erbin von Gallura,
des wichtigsten Teiles von Sardinien, auf das seit dem
Beginne des Jahrhunderts sich die Blicke des damit be-
lehnten aragonesischen Königs lenkten, ihre Ehewahl
war politisch von größter Bedeutung; in zahlreichen
Briefen beschäftigen sich Herrscher und Diplomaten mit
der für Aragonien günstigsten Versorgung der Erbin.
Von Davidsohn und von mir sind eine Anzahl veröffent-
licht. Giovannas Geschick war nicht glänzend; ihr
jugendlicher, von Dante ebenfalls genannter Gemahl,
Richard von Cammino, erlag dem Mordstahl, und sie
selbst, eine weitere Beute der Politik, starb als Pensio-
närin von Florenz.^)
Eine große Gruppe von Namen in der Divina Coni-
media hat seit langem die mittelalterliche Geschicht-
schreibung, nicht bloß die italienische oder gar lokale,
beschäftigt; und auch jetzt noch muß ein jeder, der sich
mit der glänzenden Periode des Hochmittelalters und
der Geistesgeschichte überhaupt befaßt, sich hier mit
Dante auseinandersetzen. Es ist ein in der Form so
') Die berühmte Stelle: „Seitdem dein Karl, o liebliche
Clemenza, mich aufgeklärt", mit der der 9. Gesang des Paradiso
beginnt, soll sich nach mancher Kommentatoren Ansicht auf die
Tochter und nicht die Gemahlin Karl Martells beziehen. Ist das
richtig, was ich hier nicht näher prüfe, so wäre darauf hinzu-
weisen, daß auch sie eine im zweiten Jahrzehnt des 14. Jahr-
hunderts öfter genannte Heiratskandidatin war. wie sich aus den
^Acta Aragonensia" ergibt. Sie heiratete schließlich 1315 Lud-
wig X. von Frankreich. .
498 Heinrich Finke,
ganz dem gewöhnlichen Geschichtsstoif entgegengesetz-
tes Material: die Beurteilung seiner Zeit durch die Cha-
rakteristik der zeitgenössischen geistlichen und weltlichen
Herrscher der Christenheit. Nicht faßbare Tatsachen
werden in erster Linie geboten, sondern Zeichnungen
des inneren, zuweilen auch des äußeren Menschen, Ur-
teile in sonderbarem Gemisch von Wahrem und Falschem,
aber stets von blendender Sicherheit, in knappster Form,
Schon mancher nüchterne Forscher hat den mächtigen
Reiz dieser Stellen empfunden, und an sich selbst er-
fahren, wie schwer es ist, sich von der Wirkung dieser
oft spruchartigen und dem Gedächtnis fest sich einprägen-
den Verse zu befreien. Der Kreis ist zeitlich umgrenzt:
die Persönlichkeiten entstammen der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts und dem beginnenden neuen ; die meisten
gehören den Toten an, vereinzelte der Beurteilten leben
und überleben sogar den Dichter. Den früheren Epochen
sind wenige entnommen, und da entbehrt die Charakte-
ristik meist des eigenen Kolorits. Aus dem Zeitalter
Dantes bleiben wenige unerwähnt von den Päpsten wie
von den führenden Staatsoberhäuptern Europas: selbst
einige Herrscher an der Peripherie, Portugals und Nor-
wegens, sind wenigstens genannt. Von den Päpsten
birgt oder erwartet der Höllenpfuhl nicht bloß die Gruppe
Nikolaus 111., Bonifaz VIII. und Klemens V. — dazu in
der Vorhölle Cölestin V. — , sondern auch mehrere nicht
genannte Vorgänger und wahrscheinlich auch Nach-
folger; im Purgatorium weilen Hadrian V. und Martin IV.
und im Paradies gar nur Johannes XXI. Dazwischen
bleiben einige ungenannt, d. h. ziffernmäßig ausgedrückt
verdammt Dante mehr als die Hälfte der Päpste des
letzten Halbjahrhunderts: daneben scheint nach seiner
Meinung wohl auch, wenn man alle Notizen aus der
Dlvina Commedla und den Briefen zusammenhält, die
Mehrzahl der Kardinäle in die Hölle zu gehören. Die
Wirkung dieses Bildes wird noch stärker, wenn man
dagegen die paar Kaiser und Könige hält, die die gleiche
Strafe bereits getroffen oder wohl noch erwartet. Kaiser
und Könige sind fast alle im Stande der Gnade ge-
Dante als Historiker, 499
stürben — auch Manfred, der Jurchtbar gesündigt — ,
und sie harren des Paradieses, in dem Heinrich VII.
bereits der Sitz geschmückt ist.
Gerade hier drangt sich von selbst die Frage auf:
Hat Dante eine quellenmäßige Begründung, er, der von
allen diesen Herrschern höchstens ein paar, vielleicht,
persönlich gekannt hat? Für den Einzelfall können wir
nur sagen, daß Dante auf seinen vielen Wanderungen, die
ihn auch über die Alpen geführt haben, an den Höfen
der italienischen Dynasten manches wahre und falsche
Urteil über die gekrönten Häupter vernommen und wohl
ohne großes Bedenken und ohne Nachprüfung verwertet
hat. Im allgemeinen wissen wir, daß zwei Grundanschau-
ungen des Dichters: sein pessimistisch angehauchter
Spiritualismus und sein glühender Imperialismus hier
zur Verdammung der Päpste, dort zur milderen Beurtei-
lung der weltlichen Herrscher führen mußten. Die Kirche
als solche mit ihren Dogmen tastet er nicht an, aber
ihre Vertreter, vom Papst bis zum Mönch herab, die
dem urchristlichen Ideal der Armut widersprachen, ver-
wirft er. Da nun das kirchenpolitische System des
Papsttums in der Höhezeit des Mittelalters so offen-
kundig den Danteschen Anschauungen widersprach, so
mußte er verdammen. Auch wir würden so handeln,
wenn wir Dantes prinzipiellen Standpunkt teilten. Die
deutschen Herrscher verwarfen ja nicht sein Ideal des
Imperiums, sie sündigten nur aus Schwäche, und darum
schont er sie. Wohl trifft manch ingrimmig Wort die
anderen Könige, welche das Imperium schädigen wollen,
aber trotzdem verfährt er milder mit ihnen als mit den
Päpsten.
Hat man diese allgemeineren Grundlagen Dantescher
Kritik und Einseitigkeit erkannt, so werden in den Cha-
rakteristiken den Historiker vor allem die Besonder-
heiten reizen; denn aus ihnen kann vielleicht auf eine
besondere Quellenkenntnis des Dichters gedeutet werden.
Nicht die angebliche Verdammnis Nikolaus' III. reizt so
sehr, als daß er, dessen persönliche Lauterkeit in der
Kardinalzeit Sternfeld, nachgewiesen hat, an die Spitze der
500 Heinrich Finke.
Simonisten gestellt wird. Ich stimme der Deutung Hallers
bei^), wonach der Grund der Abneigung Dantes in der
eigenartigen politischen Tätigkeit des Orsinipapstes und
in seinem entscheidenden Eingreifen in die Spaltungen
des Minoritenordens liegt. Die Kreise, mit denen Dante
sympathisierte, haben Nikolaus bereits bald nach seinem
Tode Häretiker genannt: ihn wie den zweitgenannten
Simonisten, Bonifaz VIII. Simonie ist dabei die Bezeich-
nung der Verquickung des Religiösen mit dem Welt-
lichen. Bonifaz VIII. sahen zudem die spiritualistischen
Kreise als unrechtmäßigen Papst an. Und bei ihm trifft
persönlicher Haß des Dichters mit einer grenzenlosen
Unbeliebtheit bei den Zeitgenossen zusammen. Auch in
Florenz soll aus kirchlichen Kreisen das Wort dlabolus
gegen ihn angewandt sein, das die aragonesischen Ge-
sandtschaftsberichte wie Ubertin von Casale gebrauchen.-)
Auffällig ist also nicht die Nennung dieses Papstes in
diesem Zusammenhang, sondern daß der Dichter, der
ihn doch wohl am besten gekannt hat, über den Schritt
seines Vorgängers Cölestin V. so unhistorisch aburteilen
und über Bonifaz' VIII. so gar nichts Individuelles, Per-
sönliches bringen konnte, wie er es z. B. bei Klemens V.
tut. Die Ausdrücke „neuer Jason" 3), „senza legge",
„Du, der nur um zu löschen, schreibet" sind Schlag-
worte, die nur der intimsten Kenntnis der Geschichte
und Person des ersten avignonesischen Papstes ent-
stammen können. Einzigartig, auf persönlicher Kenntnis
beruhend, ist die Charakteristik des Einmonatspapstes
Hadrian V., über dessen Wesen und Tätigkeit keine
schriftliche Quelle, kein Register erzählt.
0 In der Rezension des Buches von Sternfeld, Der Kardinal
Johann Gaetan Orsini in der Theol. Literatur-Ztg. 1906, S. 178.
-) Die zahlreichen Berichte in meinen Büchern: Aus den
Tagen Bonifaz' VIII. und Acta Aragonensia beweisen, daß die
Empfindungen Dantes Bonifaz gegenüber in weiten Kreisen ge-
teilt wurden.
«) Das bedeutet, daß Dante um den Verdacht, daß Clemens V.
sich seine Wahl gewissermaßen von Philipp d. Seh. erkauft hat,
wußte. Man vgl. die Berichte über Clemens' V. Wahl in meinen
obengenannten Büchern.
Dante als Historiker. 501
Dantes Urteile über weltliche Herrscher und die
Politik seiner Zeit zeigen überraschende Kenntnisse und
hier und da Scharfblick, widersprechen aber auch oft
der begründeten historischen Auffassung. Wenn er
Carobert von Ungarn über seinen Bruder Robert von
Neapel sagen läßt:
Und macht zum König, dem die Predigt ziemte,
so haben wir hier eine erst in neuerer Zeit erkannte
Würdigung dieses doktrinären Politikers; und wohl nur
wenig Zeitgenossen haben gewußt, was Dante wahr-
scheinlich gehört hat und wir Schwarz auf Weiß haben,
daß Robert tatsächlich Sermone gehalten hat.^) Und
wenn der Dichter Hugo Capet den so merkwürdigen
Abriß französischer Geschichte beginnen läßt:
ich war die Wurzel jenes schlimmen Baumes,
Der so die ganze Christenheit beschattet,
Daß gute Frucht nur karg davon man sammelt,
SO glaube ich, daß in keiner zeitgenössischen Quelle
das drückende und verderbenbringende Übergewicht
Philipps des Schönen und des französischen Wesens zu
Beginn des 14. Jahrhunderts so klar ausgedrückt sich
findet. Mag es überlegt sein oder nicht, jedenfalls ist
es richtig — das hat die neue Forschung festgestellt — ,
daß Philipp der Schöne, wie Dante sagt, senza decreto
gegen die Templer vorgegangen ist; die Erklärer ver-
gessen bis jetzt nicht hinzuzufügen, daß es x\\Q\\i senza
decreto geschehen! — Und dem halte man nun gegen-
über die unzweifelhaft falsche Charakteristik desselben
Philipp:
Sie kennen sein unflätig Lasterleben.
(Sanno la vita sua viziata e lorda)
Wenn bei der schwer ergründlichen Persönlichkeit
dieses Mannes etwas feststeht, so ist es die Reinheit
seiner Sitten; das hat die gesamte Forschung dargetan. =^)
') Vgl. das Werk von G. B. Siragusa, L'ingegno, il sapere
e gl'intendimenti di Roberto d'Angiö (1891), besonders das Kapitel:
/ sermoni S. 40 ff.
-) Das hat auch K. Wenck in seiner fein abgewogenen Cha-
rakteristik (1905) betont.
502 Heinrich Finke,
Noch unerklärlicher bleiben die bitteren Bemerkungen
Dantes über Friedrich III. von Sizilien. Er wie sein
Bruder Jayme II. und ihr Onkel Jayme von Mallorca
sind dem Dichter durchaus unsympathisch. Aber bei
Jayme II., dem Gegner der Pisaner, durch seine sardi-
nischen Pläne ein ständiger Unruhestifter auf italieni-
schem Boden, läßt sich allerlei sachliche Gegnerschaft
denken. Bei Friedrich jedoch, der idealsten Fürsten-
gestalt damaliger Zeit, dem Freunde Heinrichs VII., dem
Gönner und Schützer der Spiritualen, dessen kirchliche
Reformpläne an Dantes Gedanken erinnern: warum hat
er ihn verfolgt, verhöhnt, nicht etwa nur damals, als
Friedrich Pisa nach Heinrichs VII. Tode im Stich lassen
mußte, sondern schon lange vorher im Convivlo, in De
vulgarl eloqulof Und warum hat er ihn, den Helden
eines armen, ausgesogenen Landes, als Geizhals, als
Schande seines Stammes gebrandmarkt? Ich kann mir
nur denken, daß hier persönliche Gründe bei Dante sein
Urteil beeinflußt haben, daß vielleicht nicht erfüllte Hoff-
nungen mitwirken bei dem Dichter, der die Freigebigen
so zu feiern verstand, und der den frühverstorbenen
Bruder der beiden Aragonesen, der sicherlich in keiner
Weise an beide heranreichte, so stark und unbegründet
gelobt hat. Der hieß merkwürdigerweise Alfonso el liberal,
d. h. der Freigebige!
Meine Erörterungen bezogen sich wesentlich auf
Inferno und Purgatorio; nicht als ob im Paradiso den
Historiker interessierende Persönlichkeiten und Urteile
fehlten; auch hier gibt es einige für den Historiker schwer
deutbare Stellen, ja sogar ein paar „luoghi storicamente
incomprenslbiW, wie Bartoli einmal sagt. Zu ersteren
gehört wohl die Unterbringung des Philosophen des
Averroismus, Siger von Brabant, über den die For-
schungen von Bäumker zuerst Licht verbreitet haben,
in die Nähe der Thomas von Aquino, Albertus Magnus
und Richard von St. Viktor? Gern wüßte man mit Sicher-
heit, ob der einzige zeitgenössische Papst, der der Ehre
des Himmels gewürdigt wird, Johannes XXL, nur als
Gelehrter, wie die Bezeichnung andeutet, und als Ver-
Dante als Historiker. 503
fasser des berühmtesten philosophischen Schulbuches
dorthin gelangt ist? Oder ob die eigenartige Persön-
lichkeit des Mannes, der unter seinen Büchern in seiner
Bibliothek erschlagen wurde und den Zeitgenossen einen
Zauberer nannten, wie auch Dante bezeichnet wurde,
den Dichter besonders sympathisch berührte? Doch
alles in allem genommen tritt die Bedeutung des Para-
diso für den Historiker, was das Persönliche und Poli-
tische angeht, weit hinter die beiden anderen Teile zu-
rück. Hier, wo im Glänze des Unendlichen sich die
großen seligen Geister sonnen, deren Wesen der Be-
urteilung weniger Angriffsfläche bietet, schweigt ja meist
die Kritik des Dichters. Hier ist das Gebiet des Un-
persönlichen, der großen philosophischen und theologi-
schen Probleme.
Walpole als Premierminister.)
Von
Wolfgang Michael.
Die staatsmännische Größe Robert Walpoles war nicht
von der Art, wie sie geeignet ist, die Herzen zu er-
wärmen, den mitlebenden Volksgenossen Liebe und Be-
wunderung abzuzwingen. Er ist viel angegriffen und
gescholten, aber auch in Schutz genommen und gerühmt
worden. Freilich haben selbst seine intimsten Verehrer
in ihren Lobpreisungen Walpoles sich stets eine gewisse
Reserve auferlegt. Sie haben allenfalls seine glänzenden,
aber einseitig entwickelten Fähigkeiten und seine eminent
nützlichen Leistungen für den Staat und für die Gesell-
schaft anerkannt, aber wohl niemals so volle Töne ange-
schlagen, wie der Engländer sie etwa bei der Beurteilung
der beiden Pitts zu finden pflegt.
Nicht eine Geschichte des Ministeriums Walpole ist
es, was ich Ihnen heute vortragen möchte. Nicht was
er für die Größe Englands getan, sondern wie er es
vollbracht hat, seine Stellung als Premierminister, soll
den Gegenstand dieses Vortrages bilden. Vielleicht wird
aber selbst eine derartige, mehr der Form als der Sache
geltende Betrachtung noch etwas dazu beitragen können,
um zu einer gerechten Würdigung des Mannes und
seines Werkes zu gelangen.
>) Vortrag, gehaUen auf der XI. Versammlung deutscher
Historiker in Straßburg i. E. am 18. September 1909.
Walpole als Premierminister. 505
So darf ich denn über die Hauptereignisse aus dem
Leben und der politischen Laufbahn Walpoles mit wenigen
Worten der Erinnerung schnell hinwegeilen.
Robert Walpole war einer alten Familie des Landadels
von Norfolk entsprossen, deren Ursprung gern, aber wohl
nicht mit vollem Rechte, auf einen Stammvater in der
Zeit Wilhelms des Eroberers zurückgeführt wurde. Ge-
boren 1676, war er, da zwei ältere Brüder früh verstor-
ben waren, im Jahre 1700 beim Tode des Vaters in den
Besitz des Familiengutes eingetreten. 1701 wird er ins
Unterhaus gewählt, wo er bald einer der Führer der
Whigpartei wird. Unter Königin Anna ist er wiederholt
Mitglied des Kabinetts, zuletzt in der großen Zeit von
Godolphin und Marlborough. Der Sturz dieses Mini-
steriums macht auch seiner ministeriellen Tätigkeit ein
Ende und zieht ihm politische Verfolgung und Gefangen-
schaft zu. 1714, als bei der Thronbesteigung Georgs L
die Whigs wieder ans Ruder kommen, erhält auch Walpole
wieder ein Amt, obwohl noch nicht in leitender Stellung.
1715 wird er als erster Lord des Schatzes und Kanzler
der Schatzkammer an die Spitze der Finanzverwaltung
gestellt. Doch ist sein Einfluß im Ministerium keines-
wegs entscheidend und sicherlich nicht so groß wie der-
jenige der beiden Staatssekretäre Townshend und Stan-
hope. Walpole in dieser Zeit als Premierminister zu
bezeichnen, wie es manche tun, einfach weil er erster
Schatzlord war, ist völlig unrichtig. Immerhin hat Georg I.
das Verwaltungsgenie Walpoles schnell schätzen gelernt.
Als infolge einer Spaltung unter den Whigs Townshend
1717 zurücktritt, sieht der König diesen viel leichteren
Herzens scheiden als Robert Walpole, der doch auf
seinem Rücktritte besteht. Die Szene ist uns mehrfach
geschildert wie der König das von Walpole auf den Tisch
niedergelegte Siegel wohl zehnmal in Walpoles Hut
zurücklegte, wie er immer wieder die Worte: Rogo te,
rogo te (die Unterhaltung wurde lateinisch geführt), aus-
stößt, ohne Walpole zum Bleiben bewegen zu können.
Als nach einigen Jahren die Versöhnung der streiten-
den Gruppen erfolgt ist, kehren auch Townshend und
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 33
506 WoHgang Michael,
Walpole in die Regierung zurück, Walpole tritt bald wieder
in seine früheren Ämter als erster Lord des Schatzes
und Kanzler der Schatzkammer ein. Er ist im Besitze
des Vertrauens zweier Könige, Georgs I. und II., 21 Jahre
lang, von 1721 bis 1742, in dieser Stellung geblieben.
Er ist 1745 gestorben. Die Erinnerung an eine lange
Friedenszeit, an das Aufblühen von Handel und Wandel,
an die steigende Bedeutung der Kolonien ist mit seinem
Namen eng verknüpft.
Diese 21 Jahre also sind es, denen wir von unserem
besonderen Gesichtspunkt aus unsere Betrachtung widmen
wollen.
Robert Walpole ist oft als der erste englische Premier-
minister, das Kabinett, dem er angehörte, als das erste
Kabinett in dem modernen Sinne bezeichnet worden.
Die Historie läßt für die Erscheinungen einer jeden
Periode nur die dieser selbst eigenen Maßstäbe gelten.
Die modernen englischen Verfassungsnormen hier heran-
zuziehen kann denn auch nicht den Zweck haben, ent-
scheiden zu wollen, ob die Einrichtungen zu Walpoles
Zeit besser oder schlechter waren als die heutigen. Aber
da es sich nun einmal um dieselben Institutionen in ver-
schiedenen Stadien ihrer Entwicklung handelt, so wird
vielleicht das Damals noch deutlicher werden, wenn wir
uns das Heute rasch vergegenwärtigen.
Die Rolle, welche im heutigen englischen Verfassungs-
leben der Premierminister und das Kabinett, an dessen
Spitze er steht, spielen, ist bekannt genug. Das Kabinett
wird gern bezeichnet als ein zur Exekutive berufener
Ausschuß aus der jeweiligen Majorität des Unterhauses.
Es ist daher notwendig nur aus Mitgliedern einer, näm-
lich der herrschenden Partei zusammengesetzt. Es ist
insgesamt verantwortlich für die Handlungen aller wie
der einzelnen Mitglieder, und zwar verantwortlich gegen-
über dem Unterhause und weiterhin gegenüber den
Wählern, d. h. dem Volke. Das Oberhaupt des Kabinetts,
der Premierminister, welcher die Zusammensetzung des-
selben bestimmt, wird zwar durch die Krone ernannt,
doch hat die Krone hierbei keine freie Wahl. Sie muß
Walpole als Premierminister. 507
den Führer der herrschenden Partei ernennen. Sie muß
ferner den Premierminister und das Kabinett in dem
Augenblicke entlassen, wo die Mehrheit des Unterhauses
sich gegen dieselben erklärt hat. Premierminister und
Kabinett sind demnach die durch das Vertrauen der
Volksvertretung berufenen und vom Könige eben nur
ernannte regierende Körperschaft.
Eine zu eingehende Vergleichung mit dem heutigen
Prime Minister könnte aber das Bild, das wir von der
Stellung Walpoles zu zeichnen haben, leicht verwirren,
ich will jetzt vielmehr, die Gegenwart beiseite lassend,
versuchen, unseren Stoff von drei verschiedenen Gesichts-
punkten aus zu fassen, freilich ohne die Hoffnung, ihn
damit irgend erschöpfend behandelt zu haben und will
nacheinander Walpoles Verhältnis zum Könige, seine
Stellung im Kabinett und sein Verhalten dem Parlamente
gegenüber zu schildern versuchen.
Georg I. hat Walpole im Jahre 1721 in die Regierung
berufen, kurze Zeit nachdem Staat und Volk eine der
schwersten Krisen, von der die englische Geschichte zu
berichten hat, die Südsee-Katastrophe, überwunden haben.
Walpole ward damals als eine Art Retter der Gesell-
schaft, jedenfalls als der einzige angesehen, der die
Fähigkeit besaß, die Finanzen, den Handel, das ganze
Geschäftsleben der Nation wieder in ruhige Bahnen zu
lenken. Der König gibt ihm Gelegenheit, die Rolle zu
spielen, die jedermann von ihm erwartet und setzt ihn
bald auch in seinen alten Rang als ersten Schatzlord
und Kanzler der Schatzkammer wieder ein. Dem mit
solchen Erwartungen in die Regierung Berufenen mußte
durch die Gewalt der Umstände das stärkste Gewicht
im Rate des Monarchen zufallen. Dieser scheint der Mei-
nung Walpoles in allen Stücken zu folgen, bei der Be-
setzung von Stellen, ebenso wie in bezug auf die Be-
handlung des Parlaments. Walpoles Neider und Gegner
fürchten — und nicht ganz mit Unrecht — daß er nun
alles entscheiden werde. Sie trösten sich wohl mit der
33*
508 Wolfgang Michael,
Erwartung, daß Georg selbst es nicht so meine. „Der
König ist entsciilossen", schreibt Carteret, „daß Walpole
nicht regieren soll. Aber", fügt er besorgt hinzu, „es
wird schwer zu verhindern sein".
Wie es hier angedeutet ist, steht es zunächst beim
Könige, dem Minister soviel Macht einzuräumen, wie es
ihm beliebt. Recht lehrreich sind um diese Zeit die Be-
richte des österreichischen Residenten in London, Joh.
Philipp Hoffmann, welcher Walpoles Vorgänger Sunder-
Jand persönlich sehr nahe stand. Dieser hatte sich, weil
€r in der Südseeaffaire stark kompromittiert war, nicht
halten können, blieb aber noch erster Kammerherr des
Königs. Von ihm schreibt Hoffmann am 15. April 1721:
„Er wird noch vor Primum Ministrum angesehen, wie
er denn annoch den größten Credit beim Könige haben
soll." Hoffmann fügt hinzu, daß Sunderland gleichwohl
der ganzen Nation verhaßt sei. Nach einem Jahre stirbt
Sunderland. Hoffmann wiederholt, Sunderland sei bis
an sein Ende „vor Primum Ministrum angesehen ge-
wesen". Nun wird, meint er, Walpole als Haupt des
Schatzamts in inneren Fragen, besonders „in Vorstehung
der Parlamentsangelegenheiten" das meiste zu sagen
haben, während die Staatssekretäre Townshend und
Carteret die auswärtigen Geschäfte allein führen werden.
Folgen wir weiter diesen Hoffmannschen Berichten, so
lesen wir (Bericht vom 23. Juli 1723), daß Walpole „wegen
seiner großen Fähigkeit und Erfahrenheit in den inner-
lichen Geschäften, noch mehr aber, weil er dem König-
lichen Schatzamt vorsteht und damit das Parlament in
der Hand hat, vor das Primum Mobile und fürnehmsten
Ministrum angesehen wird, in welchem Posten nun er
sich dem Anschein nach so viel länger erhalten dürfte,
da kein anderes Subjektum vorhanden ist, so in die
Regierung der Auflagen-, Subsidien- und publiken Gelder
mit ihm zu vergleichen wäre".
In weiteren Berichten erfahren wir 1724, daß Walpole
in den inneren, Townshend in den auswärtigen Fragen
allmächtig sind. „Der König, heißt es ein andermal, hat
sich gänzlich in der zwei Schwäger Hände geworfen, und
Walpole als Premierminister. 509
will mit keinem anderen als mit ihnen mehr von Ge-
schäften reden. Alle anderen Minister sind durch die
große Pouvoir beider Schwäger so erschreckt, daß sie
sich nichts zu sagen getrauen."
Ein anderer Berichterstatter. Graf Starhemberg, wun-
dert sich 1725, daß der König sich den „allzugroßen
Despotismus" von Townshend und Walpole gefallen lasse.
Was wir aus diesen Nachrichten erfahren, ist zu-
nächst die Tatsache, daß Walpole in der Regierung
Georgs 1. stark dominiert, aber doch eigentlich nur in
der inneren Politik, während sein Schwager Townshend
die äußere leitet. Man könnte also jetzt eher von einem
Duumvirat dieser beiden reden, als von einem alleinigen
Regimente Walpoles. Ja, Townshend fühlt sich wohl als
der Vornehmere und zeigt in dem Verkehr mit seinem
Schwager eine gewisse Jovialität. An der auswärtigen
Politik, die ihm anfangs fernliegt, beginnt Walpole erst
seit 1725 lebhafteren Anteil zu nehmen, nämlich von dem
Zeitpunkte an, wo dieselbe zu Konflikten mit fremden
Staaten zu führen und damit seine Friedensarbeit ver-
hängnisvoll zu stören droht. Das berühmte „Quieta
non movere'^ Walpoles angeblicher Wahlspruch, gibt nun
den Charakter der auswärtigen Politik nicht ganz unzu-
treffend wieder.
Was wir ferner den mitgeteilten Nachrichten ent-
nehmen, ist die völlige Abhängigkeit des Ministers vom
Könige. Diese Abhängigkeit wird vollends durch Walpoles
eigenes Verhalten bewiesen. Den König freundlich zu
stimmen und zu erhalten, ist für ihn sozusagen das
höchste Gesetz. Er leistet ihm in der Tat große persön-
liche Dienste. Er erleichtert dem Könige die Erfüllung
seiner perönlichen Wünsche, er berücksichtigt stets die
hannoverischen Interessen, er bezahlt pünktlich des Königs
Mätressen, er ebnet ihm den Weg zu seinen Reisen nach
Hannover, wo die beiden ersten George in der altver-
trauten deutschen Umgebung und über dem Jagdvergnügen
in der Göhrde so gern ihre englischen Sorgen vergaßen.
Schonend genug wird es Georg I. mitgeteilt, als dieser
1722 auf die Reise verzichten muß, weil die Pläne der
510 Wolfgang Michael,
Jakobiten ein Feuer zu entzünden drohen, das leicht
seinen Thron verzehren könnte. Aber der Jakobitismus,
das Schreckgespenst für die beiden ersten George, wird
ebenfalls durch Walpole beschworen. Er ist es, ^er 1722
die Verschwörung Atterburys entdeckt und vereitelt hat.
Georg I. schätzt wohl am meisten Walpoles Finanzgenie.
Für die Zwecke des Königs ist immer Geld da. „Wal-
pole kann „Steine in Gold verwandeln", hat der König
einmal gesagt. Aber indem er sich in dieser Weise
seinem Herrn unentbehrlich macht, trägt Walpole auch
selbst dafür Sorge, dem Könige gegenüber seine Ver-
dienste immer in das rechte Licht zu setzen. Im Jahre
1723, als Georg I. in Hannover weilt, Walpole in London,
meint der König für die Zwecke der auswärtigen Politik
einer außergewöhnlichen Summe von 100 000 bis 200000 :£
zu bedürfen. Townshend schreibt nach London und
Walpole antwortet, daß er, wenn auch mit bedeutenden
Schwierigkeiten, die er umständlich beschreibt, die Summe
zu beschaffen in der Lage sei. Der König ist entzückt.
Als Townshend ihm seine mit Lobeserhebungen ange-
füllte Antwort an Walpole vorlegt und ihn fragt, ob er
nicht zuviel Komplimente gemacht habe, antwortet Georg:
„Das wäre unmöglich, denn er hat in Geschäften nicht
seinesgleichen." Der ganze Vorgang wird aber noch
interessanter, wenn man nun einen Brief liest, den Wal-
pole bei dieser Gelegenheit an Newcastle geschrieben
hat (er ist heute im Britischen Museum), in dem Walpole
gleichsam schmunzelnd erklärt: „ich habe mich bemüht,
den Bericht über die Finanzlage «o abzufassen, daß der
Dienst, den ich leisten soll, auch weder leicht noch un-
bedeutend erscheinen kann."
Es gehört ferner in das Gebiet der Bestrebungen
Walpoles, sich einen wohlgeneigten König zu erhalten,
wenn er die ganze Umgebung des Herrschers von sich
abhängig zu machen sucht. Es sind die englischen und
deutschen Minister, Hofbeamten und Mätressen. Walpole
überwindet sie alle. Diejenigen aber, deren er nicht
Herr zu werden vermag, sucht er, und gewöhnlich mit
Erfolg, aus ihrer Stellung zu verdrängen. Die Hof-
Walpole als Premierminister. 511
Intrigen, die da spielen, haben ihre eigene Geschichte
und sind ebenso von persönhchem wie von hoch-
politischem Charakter. Carteret, Bernstorff. Cadogan
sind einige berühmte Opfer dieses Intrigenspiels. Eine
ähnliche Bedeutung hat es, als 1723 Robert Walpoles
Bruder Horace bestimmt wird nach Paris zu gehen, um
dort den für Walpole unbequemen Gesandten Lucas
Schaub sachte zu verdrängen. Der König selbst darf
das Spiel nicht ganz durchschauen. Angeblich reist.
Horace Walpole, nur um Paris kennen zu lernen, nach
Frankreich und schreibt in einem unschuldigen Briefe
nach Hannover, wo der König weilt, wie sehr es ihn
verlangt habe, die ihm noch unbekannten Kunstschätze
der französischen Hauptstadt einmal mit eigenen Augen
zu sehen. Als er erst in Paris ist, erhält er zunächst
einen kleinen diplomatischen Auftrag, wird sodann an
Stelle Schaubs Gesandter und ist sieben Jahre lang in
dieser Stellung geblieben. 1725 wird das Staatssekre-
tariat für Schottland wesentlich aus dem Grunde abge-
schafft, um damit den Herzog von Roxburghe zu be-
seitigen, welcher der Gruppe Townshend-Walpole noch
selbständig gegenübersteht. Und endlich führt 1730 ein
Konflikt zwischen den beiden Schwägern zum Rücktritt
Townshends. Walpole allein bleibt übrig, als der über
untergeordneten Geistern frei schaltende Staatsmann.
Wir sind damit schon in die Regierungszeit Georgs II.
gekommen, deren Anfang in diesem Zusammenhange
noch von besonderem Interesse ist. Denn es war ein
wichtiger und, wie es den Zeitgenossen zunächst erschien,
für Walpole verhängnisvoller Moment, als König Georg I.
die Augen schloß. Auf der Reise nach seinem vielge-
liebten Hannover begriffen, ist er unterwegs vom Schlage
getroffen worden. Die Nachricht kommt nach London,
wo niemand an einen nahen Thronwechsel gedacht hat.
Walpole ist der erste, der sie empfängt. Er tut, was der
Augenblick von ihm fordert. Er fährt in größter Eile,
sechsspännig, von seinem Hause in Chelsea nach Rich-
mond, wo der Prinz wohnt, und begrüßt ihn kniend als
den neuen Herrn. Als Georg IL sich von seinem Er-
512 Wolfgang Michael,
staunen erholt hat, iragt ihn Walpole nach seinen Be-
fehlen für die zunächst notwendigen Anordnungen, er
fragt ihn insbesondere, wer die Rede aufsetzen solle, mit
welcher der neue König sein Privy Council zu begrüßen
hatte. Und da war es jedenfalls für Walpole ein nieder-
schmetternder Bescheid, als er aus dem Munde des
Souveräns nicht seinen eigenen Namen vernahm, sondern
einen anderen, den des Sir Spencer Compton.
Mit diesem Bescheid zieht Walpole ab. Er und
seine nächsten Freunde mußten wohl der Meinung sein,
daß Compton, bisher Sprecher des Unterhauses, der kom-
mende Mann sei. Sie alle, Walpole, Townshend, New-
castle, Devonshire machen sich auf ihre baldige Ent-
lassung gefaßt. „Wir können", schrieb Newcastle am
Tage nachdem Georg II. den Thron in Besitz genommen
hatte, „noch garnicht über die Lage urteilen, aber aller
Wahrscheinlichkeit nach wird der Sprecher der erste
Mann werden." Compton war in der Tat bisher der
nächste Vertraute des Prinzen von Wales gewesen. Des-
halb, aber auch nur deshalb, soll er nun, da der Prinz
König geworden ist, die Leitung des Staates führen, wie
er bisher die Leitung des prinzlichen Haushaltes in der
Hand gehabt hat. Man wußte auch, wie oft der Prinz über
Walpole, schon weil er der Minister seines Vaters war,
mit Schimpf und Spott zu reden pflegte. Aber immer-
hin, der Abscheu gegen Walpole saß wohl nicht sehr
tief beim Könige. Georg 11. war sein Leben lang ein
Freund starker Ausdrücke. Nach wenigen Tagen hat
sich das Bild schon wieder völlig verändert. Wir werden
heute nicht mehr sagen können, was in der Seele
Georgs II. vorgegangen sein mag, welche Einflüsse auf
ihn gewirkt haben. Sicher ist die Königin Karoline von
Anfang an zugunsten Walpoles bei ihrem Gatten einge-
treten. Auch die Rücksicht auf die auswärtige Politik
hat eine Rolle gespielt. Das bestehende Bündnis mit
Frankreich schien den Fortbestand des Ministeriums
Walpole-Townshend zu heischen. Robert Walpoles
Bruder Horace, Gesandter in Paris, kam sofort nach
London herüber, um Georg IL schriftlich und mündlich
Walpole als Premierminister. 513
die friedlichen Absichten des Kardinals Fleury mitzuteilen
und auch wohl vertraulich im Namen des Kardinals für
Walpole zu wirken. Nach einer handschriftlichen Auf-
zeichnung im Britischen Museum soll Robert Walpole
selbst Fleury geschrieben haben, um von seiner Hand
einen Brief zu seinen Gunsten zu erwirken.
Alle diese Umstände haben sicherlich mitgewirkt,
aber ich glaube garnicht, daß es ein einzelner Umstand
war, der den Entschluß des Königs bestimmte, sondern
vielmehr die schnell gewonnene Erkenntnis von den über-
ragenden Fähigkeiten Walpoles. Spencer Compton hat,
so einfach die Aufgabe auch war, die Rede des Königs
im Privy Council nicht selbst aufzusetzen vermocht,
sondern sich an Walpole gewandt, und dieser fand leicht
die würdige und der Gelegenheit entsprechende Form.
Und vor allem die Finanzen. Georg 11. hatte seine be-
sonderen Wünsche in bezug auf die Zivilliste. Hier war
nun der unvergleichliche Kenner der Geldverhältnisse
des Staates, der große Rechner Walpole, vollends un-
ersetzlich. Ich glaube, daß dieser Punkt schnell zu seinen
Gunsten entschieden hat. Schon in dem erwähnten
handschriftlichen Briefe Newcastles vom 15. Juni heißt
es: „Der König hat sehr viel mit Sir Robert über die
Zivilliste gesprochen." Als dann dieses wichtige Ge-
schäft über Erwarten günstig für den König zu verlaufen
schien, da war dieser längst entschlossen, sich von Wal-
pole nicht zu trennen. Er nahm ihn bei der Hand und
sagte: „Sehen Sie, Sir Robert, diese Sache wird für meine
Ruhe ebenso dienlich sein wie für die Ihrige. Denn dies
wird nun für meine Lebenszeit geregelt sein, aber auch
für die Ihrige."
Genug, Sir Spencer Compton, der einen kurzen Mo-
ment der Mann des Schicksals gewesen war, von aller
Welt gesucht und gefeiert, war ebenso schnell von aller
Welt vergessen. Er ward auf Walpoles Empfehlung durch
die Erhebung zum Peer geehrt und unschädlich gemacht.
Der König hatte sich für Walpole entschieden.
Fragen wir noch einmal, was denn nun diesen Wende-
punkt für uns so bedeutsam macht, und weshalb ich es
514 Wolfgang Michael,
wagen durfte, so ausführlich dabei zu verweilen, so ist
es zunächst der Eindruck, den wir empfangen, daß die
Menschen von 1720 in der Erwartung übereinstimmten,
daß wieder ein Einziger das Staatsruder in der Hand
halten werde, und daß sie nur fragen, wer wohl dieser
Eine sei. „Wahrscheinlich wird der Sprecher der führende
Mann", schreibt Newcastle. „Es wird wohl im wesent-
lichen so bleiben wie es ist", heißt es in einem anderen
zeitgenössischen Briefe. „Wie sollte man es auch anders
erwarten, wenn man bedenkt, wer Premier sein wird."
Also wieder ein Premier; nur über die Person herrschen
noch Zweifel, nicht über die Sache. Der leitende
Minister ist den damals Lebenden eine ebenso vertraute
Erscheinung, wie ihnen der Name Premier für denselben
bereits geläufig ist.
Aber dann fällt es uns auch auf, daß der König
allein entscheidet, wer dieser Eine sein soll. Keine
Partei, kein Parlament, keine Volksversammlung hat ihm
dreinzureden. Der König hat es mit sich selbst abzu-
machen und in freier Erwägung zu entscheiden, ob ein
Compton oder ein Walpole der richtige Mann sei, um
seine Geschäfte zu führen. Praktische Rücksichten und
Ratschläge, welche von dieser oder jener Seite gegeben
werden, wirken ein, bestimmen vielleicht seinen Ent-
schluß, nicht aber etwas, das wir als konstitutionelle Be-
einflussung des Souveräns zu bezeichnen hätten. So an-
gesehen, wählt vielmehr Georg II. seinen ersten Rat-
geber fast mit derselben naiven Selbstherrlichkeit, wie
nur ein Heinrich VIII. es hatte tun können.
Von dieser Zeit an ist Walpoles Bündnis mit dem
neuen Könige so fest begründet wie früher dasjenige mit
dem Vorgänger. Aber ebenso auch die Freundschaft
mit der Königin Karoline. Sie ist, so lange sie lebte,
die beste Stütze und Fürsprecherin Walpoles bei Georg II.
gewesen. Aber der Minister weiß auch, was er an der
Freundschaft der Königin besitzt, er ist zärtlich besorgt
für ihr Leben, während ihrer Krankheit gibt er ihr als
ihr Quacksalber, wie er sich nennt, kleine medizinische
Ratschläge, er fleht sie an, für ihre Gesundheit zu sorgen.
Walpole als Premierminister. 515
„Sagen Sie ihr, sie muß ihr Leben für uns alle erhalten,
non sibi sed toti genitani se credere mundo:' Auf ihrem
letzten Krankenlager — sie ist 1737 gestorben — hat
Walpole sie noch einmal gesehen. Gerührt und stolz
hat er nachmals oft die Worte wiederholt, welche die
Sterbende an ihn gerichtet hatte: „Ich habe Ihnen nichts
zu sagen, als den König, meine Kinder und das König-
reich Ihrer Sorge zu empfehlen.'' Wohl niemals mag
Walpole sich mehr als Prime-Minister gefühlt haben, als
in diesem .Augenblicke.
Walpoles Verhältnis zu den beiden Königen, unter
denen er sein hohes Amt verwaltet, ist aus den zeit-
genössischen Quellen, gedruckten wie ungedruckten,
noch ziemlich klar zu erkennen. Viel schwieriger ist
es, seine Stellung im Kabinette zu schildern, oder das
Bild zu zeichnen, wie er neben, vielleicht über seinen
Kollegen im Ministerium den entscheidenden Einfluß ge-
übt hat, den er doch bekanntermaßen besaß.
Das englische Kabinett war eine von der Verfassung,
damals wie heute, nicht vorgesehene Behörde. Im
17. Jahrhundert hatte es sich herausgebildet als ein Aus-
schuß des Privy Council, welcher unter dem Vorsitz des
Monarchen die Staatsgeschäfte beriet. Der 1701 bei Ge-
legenheit der Act of Settlement gefaßte Beschluß, das
Kabinett als eine unkonstitutionelle Neuerung abzu-
schaffen, ward nach wenigen Jahren aufgegeben. Wir
sehen noch die Königin Anna den Sitzungen ihrer
Kabinette präsidieren. Unter dem ersten hannövrischen
Könige ändert sich das Bild. Für Georg I., welcher der
englischen Sprache nicht mächtig war, bedeutete der
Vorsitz im Kabinett, dessen Verhandlungen er garnicht
folgen konnte, eine sehr lästige Pflicht. Es war jeden-
falls angenehmer, die Minister unter sich tagen und ihre
Beschlüsse dem Monarchen zur Entscheidung vorlegen
zu lassen. Das war die Praxis, welche sich unter
Georg I. einbürgerte, zwar nicht sofort, denn er hat tat-
sächlich noch einige Male die lächerliche Rolle des
stummen Beisitzers der Versammlungen des Kabinetts
516 Wolfgang Michael,
gespielt. Dann aber blieb er fern, und das ohne den
König tagende Kabinett ist seitdem zu einer stehenden
Einrichtung, von der nur das Gesetz nichts weiß, im eng-
lischen Verfassungsleben geworden.
Der bis heute lediglich gewohnheitsrechtliche Cha-
rakter der Institution hat eine Entwicklung möglich ge-
macht, innerhalb welcher das Kabinett zu verschiedenen
Zeiten, seiner äußeren Gestalt nach wie als politischer
Faktor, eine sehr verschiedene Rolle zu spielen ver-
mochte. Wir werden, wenn wir Walpoles Stellung zum
Parlament zu würdigen haben, noch auf die Verände-
rungen zurückkommen, welche sich in dem Verhältnis
zwischen Kabinett und Parlament im Wandel der Zeiten
vollzogen haben. Hier haben wir es nun mit dem
Kabinett als solchem zu tun, wie es in Walpoles Zeit be-
schaffen war. Eine genaue Schilderung zu geben ist frei-
lich unmöglich, ja auf die einfachsten Fragen, wie diese:
„Wer beruft das Kabinett? Wo und wie oft versammelt
es sich? Wer führt darin den Vorsitz? Nach welchem
Modus faßt es seine Beschlüsse?" läßt sich eine sichere
Antwort nicht geben. Der Grund dafür liegt in dem Fehlen
jeglichen offiziellen Aktenmaterials. Weil das Kabinett
keine anerkannte Behörde war, so wurden auch keine offi-
ziellen Protokolle geführt. Man muß lange in den Quellen
herumsuchen, um nur weniges zu finden, was als ein
Ersatz dafür gelten kann. Neben einigen schon bekannten
privaten Aufzeichnungen finden sich weit verstreut unter
den Handschriften des Britischen Museums und des Record
Office doch noch eine kleine Anzahl protokollartiger
Aufzeichnungen. Es dürfte sich, aus Walpoles Zeit, ins-
gesamt um die Protokolle von etwa 25 Sitzungen handeln;
das ist allerdings betrübend wenig, wenn man bedenkt,
daß in der Periode, um die es sich handelt, gewiß nicht
weniger als tausend Kabinettssitzungen stattgefunden haben.
Diese Protokolle haben sämtlich einen privaten Charakter,
sie sind von einem oder dem anderen Teilnehmer für
seine eigenen Zwecke angefertigt worden. Die ausführ-
lichsten sind im Anhang zu Lord Herveys Memoiren
gedruckt und von diesem verfaßt, die übrigen rühren
Walpole als Premierminister. 517
zum größeren Teil von dem Herzog von Newcastle her.
Aber immerhin ist noch eine andere Aktengruppe vor-
handen, welche ebenfalls als eine Art Ersatz für die nicht
existierenden ofiiziellen Kabinettsprotokolle gelten kann.
Wenn die beiden ersten George ins Ausland reisten, so
wurde in England eine Regentschaft eingesetzt. Sie be-
stand im allgemeinen aus den Ministern, die dem Kabi-
nett angehörten. Überhaupt haben wir hier ein verfas-
sungsgeschichtliches Kuriosum vor uns, indem wir das
oifiziell nicht existierende Kabinett sich nun in Gestalt einer
Regentschaft als verfassungsmäßige Behörde konstituieren
sehen, allerdings mit höheren Befugnissen als sie sonst
dem Kabinett innewohnen. Und nun werden auch amt-
liche Protokolle geführt, nach denen wir das Verfahren
in den Sitzungen der Regentschaft beobachten können.
Höchst wahrscheinlich ist aber dieses Verfahren von dem
der gewöhnlichen Kabinettssitzungen nicht sehr ver-
schieden gewesen.
Was wir nun den vorhin genannten Kabinetts-
protokollen, denen die zuletzt erwähnten Regentschafts-
protokolle zur Seite stehen, entnehmen können, ist zu-
nächst jedesmal ein Verzeichnis der bei der Sitzung
Anwesenden, die Gegenstände der Verhandlung und
die gefaßten Beschlüsse; die letzteren in der Form der
dem König mitzuteilenden Meinung des Kabinetts. Es
heißt etwa: „Ihre Lordschaften sind untertänigst der
Meinung", oder „es soll Seiner Majestät unterbreitet
werden", oder andere ähnliche Wendungen. So ent-
spricht es ja auch der Logik der Entwicklung. Das
Kabinett, das früher die Entscheidungen des an seiner
Spitze sitzenden Königs unmittelbar herbeigeführt hatte,
faßt jetzt nur vorbereitende Entschlüsse, die alsdann als
solche dem König unterbreitet werden. Das Recht der
Entscheidung liegt noch bei ihm, er hat es gleichsam
bei seinem Ausscheiden aus dem Kabinett mit sich ge-
nommen. Und in der Tat ist es damit völliger Ernst,
denn der König regiert in England noch persönlich. Wir
sehen gelegentlich gleichsam den starken persönlichen
Einfluß des abwesenden Königs noch in die Kabinetts-
518 Wolfgang Michael,
Sitzungen hineinspielen. Als es sich 1740 um eine
Prinzenheirat handelt, hat Walpole Georg II. einige Be-
denken des Kabinetts in bezug auf Fragen der Kirche
und des Rechts mitgeteilt und berichtet in der nächsten
Sitzung selbst im Kabinett über die heftigen Worte, mit
denen der Monarch ihn angefahren hat, „ich will nichts
mehr hören von eurem Geschwätz über Kirche und
Recht, ich will meine Tochter verheiratet sehen", — und
das Kabinett hat sich von neuem mit der Frage zu be-
fassen.
Die erwähnten Protokolle lassen manchmal auch
deutlich den starken Einfluß erkennen, welchen Walpole
in diesen Verhandlungen ausübt, aber auch die Schwierig-
keiten, auf die er stößt. Ebenso klar ist es, daß nicht
sein Amt ihm einen Vorrang vor den übrigen gibt, nichts
von einem Premierminister, der er formell ja auch gar-
nicht ist, selbst mit der Bezeichnung eines primus inter
pares wäre, was den Charakter der Kabinettssitzungen
betrifft, schon zuviel gesagt. Wenn man ihn in der Ver-
sammlung dominieren sieht, so ist es, weil er vornehm-
lich das Vertrauen des Königs besitzt, weil er der mäch-
tigste Mann im Unterhause ist und gewiß auch, weil er
an Kenntnis und Erfahrung, an Geist und Urteil allen
übrigen weit überlegen ist. Diese Überlegenheit läßt er
selbst die vornehmsten Mitglieder des Kabinetts gelegent-
lich in fast brutaler Weise empfinden.
Was die vorhin berührten Fragen betrifft, so ist es
ganz wahrscheinlich, daß Walpole das Kabinett berufen
hat, soweit nicht, was wohl oft der Fall war, in der
Sitzung selbst der Termin für die nächste beschlossen
worden war. Daß er formell den Vorsitz geführt habe,
glaube ich nicht, wohl aber scheint er einfach durch das
Gewicht seiner Persönlichkeit oft der praktische Leiter
der Verhandlungen gewesen zu sein. Die Zahl der An-
wesenden schwankt, aber Walpole ist immer unter ihnen.
Von Abstimmungen sehen wir keine Spur. Man einigt
sich über einen Beschluß, oder ein solcher kommt gar-
nicht zustande. Es ist auch nicht leicht zu sagen, wer
von den hohen Beamten verfassungsmäßig oder, richtiger
Walpole als Premierminister. 519
gesagt, gewohnheitsrechtlich zum Kabinett gehört, denn
die Zusammensetzung war noch weniger fest bestimmt
als heute. An einem Punkte aber hielt Walpole fest, nur
sichere Whigs durften Ämter erhalten, welche zum Ein-
tritt ins Kabinett berechtigten. Sein Regiment war eine
ausgesprochene Parteiherrschaft. Und ferner: Dem Könige
gegenüber besaß der erste Schatzlord so wenig einen
Vorrang vor den übrigen Ministern wie im Kabinett. Er
ist nicht wie heute der Vermittler zwischen König und
Kabinett, nicht der Mann, nach dem der König schickt,
um ihm die Kabinettsbildung zu übertragen. Das alles
hindert nicht, daß freilich Walpoles Stellung zu den
beiden ersten Georgen eine weit über diesen Rahmen
hinaus bedeutende war. So sehr, daß damit nicht allein
das Muster für die Stellung eines Prime Minister gegeben,
sondern auch eine gewisse Tradition geschaffen war,
nach welcher man sich gewöhnte, den ersten Schatzlord
als den Inhaber einer solchen Stellung zu betrachten.
Was endlich die Verantwortlichkeit des Kabinetts
betrifft, so gilt dieselbe zu Walpoles Zeit noch mehr
dem Könige als dem Unterhause gegenüber. Auch von
der heute anerkannten kollektiven Verantwortlichkeit des
Kabinetts ist wenig vorhanden. Walpole hat allerdings
1725 das Prinzip einmal verkündigt. „Ich möchte be-
merken," schreibt er, „daß die gegenwärtige Verwaltung
die erste ist, von der man weiß, daß sie für die ge-
samte Regierung verantwortlich ist." Aber die Praxis
läßt diesen Grundsatz höchstens in der Form erkennen,
daß alle irgendeinem Zweige der Verwaltung geltenden
Angriffe gegen W^alpole persönlich gerichtet zu werden
pflegten.
Wir kommen zu unserem dritten Abschnitt: Walpoles
Stellung zum Parlament.
Um ihn herum saßen im Kabinett die Mitglieder des
hohen Adels von England, Herzöge und Grafen. Er selbst,
der Premierminister, wenn wir ihn mit seinen Zeitgenossen
so nennen wollen, blieb der einfache Mr. Walpole oder,
seit 1725, Sir Robert Walpole, er blieb durch seine ganze
520 Wolfgang Michael,
politische Laufbahn hindurch im Unterhause, 30 Jahre
lang als der Vertreter von King's Lynn, des kleinen
Städtchens in seiner Nachbarschaft in Norfolk. Daß ein
Minister der Krone dieser im Unterhause oft nützlicher
sein konnte als bei den Lords, hatte man zwar schon
früher erlebt. Henry St. Johns Erhebung zum Peer war
noch über den Winter 1711/12 hingezögert worden, um
seine Beredsamkeit im Unterhause während der schweren
parlamentarischen Kampagne nicht entbehren zu müssen.
Aber dann war auch aus ihm ein Viscount Bolingbroke
geworden. Walpole blieb sich treu und wich nicht von
dem Boden, auf dem seine politische Größe erwachsen
war. Sein Sohn ward zum Peer erhoben, er selbst aber
erklärte, als der König ihn 1726 durch die Verleihung
des Hosenbandordens auszeichnete, er wolle dennoch
als Commoner aus diesem Leben scheiden. Und wenn
gleichwohl zuletzt noch der entlassene Minister zum
Grafen Orford erhoben wurde, so schien diese Erhebung
der Welt nur sagen zu sollen, daß die politische Rolle
Robert Walpoles ausgespielt sei. Die Geschichte nennt
ihn nicht mit diesem neuen Titel, dafür hat sie ihm
neben dem Geschlechtsnamen auch den volkstümlicher
klingenden Ehrentitel gelassen, den die Zeitgenossen
in ihm zum ersten Male einem leitenden Staatsmann
verliehen hatten, den Namen „der große Commoner".
Ein Redner großen Stiles ist Walpole übrigens
kaum gewesen. Er besaß wenig von der glänzenden,
geistvollen Rhetorik, wie sie Bolingbroke nachgerühmt
wird, und nichts von dem hohen Pathos und der hin-
reißenden Kraft, wie sie den Reden des älteren Pitt inne-
wohnten. Dafür war er aber auch frei von jeder thea-
tralischen Gebärde, wie sie auch Pitt keineswegs ver-
schmäht hat. Was Robert v. Mohl an der englischen par-
lamentarischen Beredsamkeit seit Burke rühmt, es gelte
hier für unerträgliche Geschmacklosigkeit, die Kunst der
Rede in anderem als in der inneren Kraft der Beweis-
gründe und in der logischen Anordnung des Stoffes,
ihren Schmuck anderswo als in der einfachsten Klarheit
und der gebildeten Sprachrichtigkeit zu suchen, das
Walpole als Premierminister. 521
könnte man schon an Walpoles Reden rühmen. Sie sind
ausgezeichnet durch eine Sachl<enntnis, mit welcher VVal-
pole seinen Gegnern meistens überlegen ist. Er ist der
Mann der Zahlen. In Finanzfragen ist er stets der beste
Kenner, in Handelsfragen kaum weniger, und in seiner
späteren Zeit spricht er mit derselben Sicherheit auch
über die auswärtige Politik. Man ist gewohnt, den Stand-
punkt der Regierung in wichtigen Fragen von ihm selbst
klar und deutlich dargelegt zu hören. Die parlamenta-
rische Praxis beherrscht er wie kein anderer. In der
Debatte ist er schlagfertig und tritt den Gegnern oft
mit überlegenem Sarkasmus entgegen. Er versäumt
keine wichtige Sitzung. Er ist recht eigentlich zu Hause
im Parlament. Gewiß ist er in seiner natürlichsten Er-
scheinung auf jenem Stiche dargestellt, der ihn uns im
Unterhause zeigt, in leichter Haltung neben dem Sprecher
stehend und die Reihen der Mitglieder überblickend.
Und doch ist er nicht schlechthin einer der Ihrigen.
Er steht vielmehr als Oberhaupt der Regierung vor dem
Hause wie der Vertreter von Interessen, welche dem
Parlament fremd und, wie man es vielfach empfindet,
sogar entgegengesetzt sind. Noch sieht man in den
Ministern nicht die Vertrauensmänner des Parlaments,
welche dieses zur Führung der Regierungsgeschäfte der
Krone zur Verfügung stellt. Das Verhältnis ist umge-
kehrt. Der König hat den fähigsten Mann im Parlament
für sich gewonnen und ihn damit an ein Interesse ge-
fesselt, welches dem Parlament fremd ist. Mit Mißtrauen
blickt dieses auf die Regierung und will in jedem ein-
zelnen Falle überzeugt werden, daß die Regierung bei
der Sache bleibt. Man meint immer auf der Hut sein
zu müssen, daß die Inhaber der Ämter nicht ihren per-
sönlichen Vorteil verfolgen, daß sie in der inneren Politik
nicht einzelne Gruppen des Volkes zum Schaden der
Gesamtheit begünstigen, in der auswärtigen nicht die
Geschäfte fremder Staaten besorgen. So sind die Minister
durch das Vertrauen des Königs und durch das Amt,
das er ihnen gibt, gleichsam Fremde im Parlament ge-
worden, dem sie doch nach wie vor angehören. Durch
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 34
522 Wolfgang Michael,
den König, nicht durch das Parlament ist Walpole zum
großen Staatsmann geworden. Freilich, nur einige Jahr-
zehnte weiter, und das Bild hat sich geändert. Wie
Doktor Johnson es ausgedrückt hat: Walpole war dem
Volke vom Könige gegeben worden, Pitt ward dem Könige
durch das Volk gegeben.
Sucht und findet nun Walpole die Stütze seiner
Macht am Thron des Königs, so muß doch freilich sein
ferneres Sinnen vornehmlich darauf gerichtet sein, sich
die dauernde Mitarbeit des Parlaments zu sichern, um
regieren zu können. Hier liegt die eigentliche Schwie-
rigkeit, ich möchte fast sagen, das tragische Moment in
Walpoles Stellung und Laufbahn. Ich habe hier nicht
die historischen Verdienste Walpoles, um die Größe des
modernen England zu schildern. Sie liegen auf dem
Gebiete der inneren Politik, der Förderung aller Wirt-
schaftszweige, zumal des auswärtigen Handels, durch
eine weise und für jene Zeit liberale Zollpolitik, der Be-
günstigung der Kolonien, einer ungemein geschickten
und erfolgreichen Steuer- und Finanzpolitik, immer unter
möglichster, oft etwas ängstlicher Vermeidung auswär-
tiger Konflikte, oder doch, soweit es an ihm lag, jeg-
licher kriegerischen Verwickelung. Mit dieser Verwaltung
ist der Grund gelegt zu dem waffenstarken und geld-
mächtigen England des Siebenjährigen Krieges. Ohne
Walpole kein Pitt, dürfte man vielleicht sagen. Hier aber
sollen alle diese Dinge, soll die großartige Friedens-
politik und Friedensarbeit Walpoles nur in dem Sinne
berührt werden, als ihre Verwirklichung nur mit Hilfe
der gesetzgeberischen Arbeit und der Bewilligungen des
Parlaments zu erreichen war. Hier liegt wohl die inten-
sivste und aufreibendste Arbeit, welche Walpole geleistet
hat. Er gebot nicht schlechthin über eine bedeutende
Majorität, er hat sie sich vielmehr von Fall zu Fall
schaffen oder doch sichern müssen. Blickt man freilich
nur auf die großen Parteien der Whigs und Tories, so
schien die Sache einfach genug. Mit dem hannoverschen
Königtum waren die Whigs die herrschende Partei im
Parlament geworden, sie sind einige Jahrzehnte hindurch
Walpole als Premierminister. 523
im sicheren Besitze dieser Stellung geblieben. Walpole
selbst war, wie die anderen Größen dieser Partei, nach
der Thronbesteigung Georgs I. wieder zu Amt und Ehren
gekommen. Hier ist es nun von Interesse, zu erfahren,
wie er sich als Minister der Krone zu den Parteien zu
stellen gedachte. An sich gehörte es sozusagen zum
politischen Anstände, das Vorhandensein der beiden
Parteien oder doch die Schärfe der Gegensätze zu be-
klagen. 1717 war Rapins berühmte Dissertation sur les
Whigs et les Torys erschienen, welche in scharfen Strichen
die Geschichte und den Charakter der beiden Faktionen
zeichnete und mit dem Hinweise schloß, daß die völlige
Überlegenheit der einen noch viel schlimmer sein würde
als ein Gleichgewicht ihrer Kräfte. Wenn irgend etwas^
so könne nur die Weisheit des Souveräns dieser Art
von innerem Kriege ein Ende bereiten, und von dem
gegenwärtigen Könige, der mit allen dazu nötigen Tugen-
den ausgestattet sei — wir vergessen fast, daß es sich
um Georg I. handelt — , dürfe man es mit Recht er-
warten.
Diese Erwartung ist nun, wenn anders der König
der Mann gewesen wäre, sie zu erfüllen, durch Walpole
gründlich getäuscht worden. Wohl hatte man schon
früher zu Zeiten die völlige Herrschaft einer Partei ge-
sehen. Walpole aber ist wohl der erste, der solches zum
Grundsatz erhebt. Wie er im Kabinett nur Whigs dulden
will, wie Carteret wegen seiner torystischen Neigungen
aus demselben verdrängt wird, so kann die whiggistische
Mehrheit im Parlament nach Walpoles Meinung gar nicht
groß genug sein. Walpole ist freilich mit dieser Auf-
fassung nicht sofort durchgedrungen. Aus Hofmanns
Berichten erfahren wir, daß noch Sunderland die Tories
mit heranziehen wollte, „pro principio führend, wie er
mir selbst gesagt, daß eine allzu große Superiorität von
einer Partei über die andere im Unterhause sich nicht
gouvernieren läßt, sondern gouvernieren will, welcher
Staatsregel der Walpole sich aber widersetzt, und so
viele Whigs als möglich im neuen Parlament zu haben,
für ratsam gehalten",- „Über diesen Streitpunkt," fügt
34»
524 Wolfgang Michael,
Hofmann hinzu, ,,sind die beiden fast wöchentlich mit-
einander zerfallen'', und erst vier Wochen vor Sunder-
lands Tode habe der König in Person eine Versöhnung
zwischen ihnen zustande gebracht.
Sunderland starb und Walpole ward der leitende
Mann im Staate. Es ist ihm gelungen, in allen während
seiner Amtsverwaltung zusammentretenden Parlamenten
eine bedeutende whiggistische Mehrheit gewählt zu sehen.
Aber nun ergab sich die weitere Schwierigkeit, daß diese
großen Mehrheiten ihm keineswegs schlechthin zu willen
waren. Spaltungen unter den Whigs (wie übrigens auch
unter den Tories) spielen in der ganzen Zeit Walpoles eine
bedeutende Rolle. Ein Teil geht gelegentlich oder regel-
mäßig zur Opposition über, und der Minister muß sehen,
wie er immer noch genügend Stimmen zusammenbringt,
um schwere Niederlagen zu vermeiden, und seine Vor-
lagen Gesetze werden zu lassen. Er hat es wahrlich
— er selbst wie seine Anhänger — an allen Mitteln der
Überredung nicht fehlen lassen, und die im Hause vor-
gebrachten Argumente wurden in der ihm zur Verfügung
stehenden Presse noch dem Verständnis des Volkes
nahegebracht. Aber von diesen Mitteln machten auch
die Gegner Gebrauch. Walpole hat noch andere ange-
wendet, um das Parlament sich gefügig zu machen. Die
Schriften der Gegner, insbesondere die 1743 und 1744
nach seinem Sturze erschienenen, welche die früher er-
hobenen Vorwürfe systematisch ordnen, stellen allerlei
Sünden der Regierung zusammen, die, insofern es sich
um das Parlament handelt, sämtlich auf die ungebühr-
hche Ausdehnung der Macht der Krone gegenüber dem
Parlament hinauslaufen. Dahin gehört die Erledigung
mancher parlamentarischer Geschäfte außerhalb des
Hauses, ehe sie an das Parlament kommen. Man be-
hauptet, daß bei intimen Zusammenkünften der Minister
mit Heranziehung einzelner Abgeordneter die Adressen
der- beiden Häuser im voraus vereinbart und die Redner
dazu nominiert wurden. Dahin gehört die in den Unter-
hausadressen jetzt eingeführte Wendung, daß man es an
der finanziellen Unterstützung der Regierung nicht fehlen
Walpole als Premierminister. 525
lassen wolle u. dgl. m. Wie man dies alles als eine un-
konstitutionelle Überschreitung der Rechte der Krone
hinstellt, so wird dabei sehr charakteristisch der Minister
ohne weiteres mit der Krone identifiziert. Blickt man
von diesen Zeiten hinweg auf die fernere Entwicklung
des Parlamentarismus in England, so findet man, daß
diese Streitfragen schließlich in ganz anderer Weise als
sie damals gestellt wurden, gelöst worden sind. Die
hier gerügte Macht des Kabinetts ist inzwischen eher
noch gewachsen. Aber das Verhältnis hat sich völlig
umgekehrt: das Kabinett ist aus einem Organ der Krone
zu einem Organ des Parlamentswillens geworden.
Unter den Mitteln, welche Walpole angewendet hat,
um das Parlament zu beherrschen, ist aber von Zeit-
genossen und Nachlebenden als das wichtigste und als
das verwerflichste von jeher die Korruption bezeichnet
worden. Man meint mit diesem einen Worte den schwär-
zesten Makel, den eigentlichen Krebsschaden des ganzen
Systems genannt zu haben. Um nur zwei berühmte Aus-
länder reden zu lassen, so sagt Friedrich der Große von
Walpole: „er lenkte den Geist der Nation nach seinem
Belieben durch die Ämter und Pensionen, die er ge-
legentlich verteilte, um die Majorität im Parlament zu
erreichen." Und ein anderes Mal von Georg II.: „Das
war der König, der die vom Parlament ihm bewilligten
Gelder dazu verwendete, um das Parlament zu bestechen."
Unser zweiter Zeuge ist Voltaire. Er war in den Jahren
1726 — 1729 in England gewesen und schreibt 1764 über
Walpole: .,Die guten englischen Patrioten werden es ihm
nicht verzeihen, daß er die Korruption zum System er-
hob. Eines Tages sagte jemand in seiner Gegenwart,
daß alle Stimmen im Parlament käuflich seien. Das weiß
ich selbst am besten, antwortete Walpole, ich habe ja
ihren Tarif in der Tasche." Die Wahrheit dieser Erzäh-
lung ist freilich so wenig zu kontrollieren wie die Rich-
tigkeit eines anderen, fast noch zynischer klingenden
Wortes, das Walpole nachgesagt wird, etwa in dem Sinne:
ich bezahle die Abgeordneten dafür, daß sie nach ihrem
Gewissen stimmen.
526 Wolfgang Michael,
Solchen Erzählungen gegenüber ist gewiß der Wunsch
berechtigt, der Sache einmal auf den Grund gehen und
aus unzweifelhaften Quellen bestimmte Angaben von der
Bedeutung und dem Umfang der Korruption machen zu
können. Leider ist aber für die Erfüllung dieses Wun-
sches wenig Aussicht vorhanden. Unter den Akten des
Schatzamtes im Londoner Record Office sucht man ver-
geblich nach Aufzeichnungen der Summen, welche für
parlamentarische Bestechung, Pensionen u. dgl. in Wal-
poles Zeiten ausgegeben wurden. Die Verwendung des
sog. Secret Service money bleibt dunkel, und die her-
gebrachte Auffassung, daß Walpole selbst späterhin, als
man mit Untersuchung und Anklagen gegen seine Amts-
führung vorzugehen Miene machte, daß er selbst damals
diese delikaten Schriftstücke vernichten ließ, scheint durch
das Fehlen dieses Materials bestätigt. Von Seiten der
Empfänger wird man ebensowenig Auskunft erwarten
dürfen, und so sind wir auf die Angaben Dritter ange-
wiesen, wobei die Mitteilungen der oft gut unterrichteten
auswärtigen Diplomaten besonders beachtenswert er-
scheinen.
Zunächst mag aber darauf hingewiesen sein, daß
die öffentliche Moral in diesem Punkte noch schwach
entwickelt war. Die Bestechlichkeit vieler hoher Be-
amter war eine in ganz Europa bekannte Erscheinung.
Grumbkow am Hofe Friedrich Wilhelms L, Sinzendorff
in Wien sind ein paar bekannte zeitgenössische Beispiele
außerhalb Englands. 1715, als man in England den Tory-
ministern der Königin Anna den Prozeß machte, ward
an Friedrich Wilhelm L die Anfrage gerichtet, ob er bereit
sei, in England erklären zu lassen, daß er seinerzeit dem
Grafen Strafford 50000 Taler dafür gegeben habe, daß
er für die preußische Erwerbung von Ober-Geldern ein-
getreten sei. Der König von Preußen stellte die Tatsache
durchaus nicht in Abrede, wenn er auch diese wider-
wärtige Zumutung mit Entrüstung von sich wies mit den
Worten: „Wenn ich auch mein Geld vierfach wieder-
kriegte, so werde ich ihn nicht verraten."
Walpole als Premierminister. 527
Wir können nach diesen Bemerkungen wohl sagen,
daß es sich bei der Bestechung der Parlamentsmitgüeder
eben um einen ähnUchen Tiefstand des Pfhchtgefühls
handelt wie bei der Diplomatie.
Was sodann Walpole betrifft, so hat nicht er die
Korruption erfunden, ebensowenig wie sie mit seinem
Rücktritt beseitigt war. Der Vorwurf kann denn auch
in seiner schlimmsten Form nicht anders lauten, als daß
er sie zum System erhoben habe. Er hatte sie früher
ebenso wie jeder andere rechtlich denkende Mann als
einen verwerflichen Mißbrauch bezeichnet. Eine von
Walpole 1713 verfaßte kurze Geschichte des eben ab-
tretenden Parlaments, voller Anklagen gegen die Recht-
lichkeit der Mitglieder, trägt als Motto auf dem Titelblatt
die Worte: Venalis Populus, venalis Curia Patrum! So
schrieb 1713 derselbe Mann, in dem man nachmals den
eigentlichen Träger der Korruption erblickt hat.
Daß die Regierung bei Neuwahlen mit Geldmitteln
nachhalf, war schon eine alte Praxis. Es wurde als eine
Art von heroischer Entsagung aufgefaßt, als es 1715 bei
der ersten Parlamentswahl unter Georg 1. hieß, der König
wolle dieses Mal kein Geld für die Wahlen ausgeben,
damit man nicht sagen könne, er habe seine Herrschaft
mit Bestechungen begonnen. Aber die löbliche Absicht
ließ sich, gegenüber dem Treiben der Gegner, nicht
ausführen, denn man brauchte notwendig eine whiggi-
stische Majorität im Unterhause. So kam man am Hofe
zu der Einsicht „daß man es sich doch etwas kosten
lassen müsse". Welcher Art die dabei gemachten Aus-
gaben waren, darüber belehrt uns in drastisch scherz-
hafter Form ein Pamphlet von 1715. Es weist die
Kostenrechnung für die Wahl eines Torymitgliedes auf
<und bei den Whigs wird es nicht anders gewesen sein),
wobei die folgenden Posten vorkommen :
528 Wolfgang Michael,
Einen Pöbelhaufen zu bestellen und zu sammein £ 20
Für mehrere Abteilungen Hurrarufer .... ^ 40
„ Leute, die „Church" schreien =*' 40
„ andere, welche „No Roundhead" rufen . £ 40
„ 2 demolierte Häuser £ 200
„ zerbrochene Fensterscheiben ^'20
„ geheime Unterstützung von Tumultuanten £ 40
„ eine Rotte notorischer Lügner of 50
„ Bier ^100
„ Prozesse und Gerichtskosten =£300
usw.
Die nächste Wahl fand 1722 statt, also schon unter
Walpoles Ministerium. Neu war dieses Mal, daß die
Agitation der Regierungskandidaten schon einige Monate
vor der Auflösung des alten Parlaments einsetzte. Zu-
gleich tritt jetzt die einfache Bestechung der Wähler
stärker als bisher hervor. Die Regierung gibt Geld,
aber die Kandidaten selbst desgleichen. Und nun wird
auch hingewiesen auf die Bestechungen im Parlament
selbst, wie auf eine Einnahmequelle der Abgeordneten.
Danach müssen auch in dem nun abtretenden Parla-
ment, das noch nicht eigentlich in Walpoles Zeit fiel,
diese Bestechungen also schon üblich gewesen sein.
Denn nun wirkt bereits die notorische Bestechlichkeit
der Mitglieder auch geradezu auf die Praxis bei den
Wahlen zurück. Die Wähler finden, daß ihr Abgeord-
neter sie auch dafür bezahlen könne, daß er durch ihre
Wahl in die Lage kommen soll, von der Regierung große
Summen zu empfangen. In klassischer Formulierung
findet sich diese Anschauung bei Gelegenheit der Wahl
von 1722 in einem Berichte des österreichischen Resi-
denten Hoffmann vom 20. März 1722. Hoffmann be-
richtet, daß „die Geld-Bestechungen, um sich erwählen
zu machen, noch niemals so groß und so öffentlich ge-
wesen als dieses Mal; Ein jeder so ein Votum hat, sucht
es aufs teuerste zu verkaufen, unterm Vorwand, daß,
nachdem es so weit gekommen, daß die Deputierten ihre
Stimme im Parlament dem Hofe hinwieder verkaufen,
es sei um Plätze, Pensionen oder bares Geld, es billig
Walpole als Premierminister. 529
sei, daß sie auch seine Stimme erkaufen." Also ein sehr
klares Geschäft: der Wähler wird von dem Kandidaten
bezahlt für die Wahl; der Gewählte wird entschädigt
durch die Honorierung seiner Stimmabgabe im Par-
lament.
Diese Praxis war übrigens nur möglich in den aller-
dings zahlreichen Wahlkreisen, in welchen die Zahl der
Wähler eine geringe war. In London und Vororten
z. B., wo acht Abgeordnete von einigen tausend Wählern
zu wählen waren, versagte das Mittel vollständig. Sonst
wurde der Zweck aber vollkommen erreicht. Der Aus-
fall der Wahlen ergab eine große whiggistische Majorität.
In welchem Umfange nun in diesem sowie in den
weiteren Parlamenten Walpoles die Entscheidungen durch
Bestechungen der Mitglieder, sei es in Form von Be-
günstigungen, von Ämtern, Pensionen oder einmaligen
Geldzahlungen, herbeigeführt worden sind, das wird sich
heute im einzelnen nicht mehr feststellen lassen. Aber
sicherlich hat in manchen großen Momenten die Kor-
ruption zugunsten der Regierung den Ausschlag gegeben;
besonders wohl in in solchen Fällen, wo es galt, eine
besonders unpopuläre Maßregel durchzubringen, an dem
Parlament eine Stütze gegen die aufgebrachte öffentliche
Meinung zu gewinnen. So lag die Sache z. B. im Jahre
1726. Die wenig glückliche auswärtige Politik der Regie-
rung, welche zuerst Karl VI., den alten Verbündeten
Englands in die Arme Spaniens getrieben, dann diese
Verbindung durch das Gegenbündnis von Herrenhausen
wettzumachen gesucht und damit die drohende Gefahr
eines Krieges heraufbeschworen hatte, führte zu einem
heftigen Kampfe im Unterhause. Er endete mit einem
Siege der Regierung, indem eine Dankadresse an den
König mit 285 gegen 107 Stimmen angenommen wurde.
Aber dieser Ausfall war durchaus nicht allein der Bered-
samkeit der beiden Brüder Walpole zuzuschreiben. Werfen
wir wieder einen Blick in die Berichte des österreichi-
schen Residenten (es ist Palm, der Nachfolger des 1724
verstorbenen Hoffmann), so lesen wir da unter dem
1. März 1726, daß Palm den Sieg der Regierung voraus-
530 Wolfgang Michael,
sieht, da „zwei Drittel der Stimmen erkauft sind". Und
abermals am 12. März, nachdem die Entscheidung ge-
fallen ist, die Majorität sei „mit schweren Kosten" er-
kauft.
Ohne uns nun bei den einzelnen Fällen aufhalten
zu wollen, haben wir also die Tatsache vor uns, daß der
Vorwurf der Korruption — ich meine jetzt insbesondere
der Korruption im Parlament — immer wiederkehrt, daß
die Angriffe der Gegner Walpoles und seines Systems
in letzter Linie immer auf diesen einen Punkt hinaus-
laufen. Hier darf man wohl einmal sagen, der Mißbrauch
muß wirklich existiert haben, denn er war in jedermanns
Munde innerhalb und außerhalb des Parlaments, er war
notorisch und ein Gegenbeweis der Anklagen ist niemals
geführt worden. So geht es bis zum Ende von Walpoles
Verwaltung. Das alte Thema ist es auch, aus dem zu-
letzt noch Pitt seine stärkste Waffe schmiedet in seinen
Sturmläufen gegen das Ministerium Walpole. Und als
der Mächtige endlich gefallen ist, da werden Vergleiche
angestellt zwischen ihm und dem Nachfolger, zwischen
Walpole und Carteret. Im französischen Archiv des Aus-
wärtigen Amtes ist ein interessantes Dokument aus dem
Jahre 1742 mit der Überschrift: Portrait du Chevalier
Walpole et du Lord Carteret, offenbar auf sehr genauen
Informationen beruhend, aber auch das nun üblich ge-
wordene, gehässige Urteil wiedergebend. Der neue
Minister wird auf Kosten des gestürzten gefeiert. „Der
Chevalier Walpole hat sein Heil und seine Sorge allein
darin gesehen, durch Korruption, und zwar in klingender
Münze, die Mehrheit im Parlament zu erlangen, ohne
sich um die Meinung der Nation zu kümmern. Er hat
kein anderes Mittel gekannt, um zu regieren, und dieses
war die einzige Triebfeder aller seiner Handlungen."
Gegen den gestürzten Minister ward noch eine Unter-
suchung eingeleitet mit deren resultatlosem Verlauf wir
uns hier nicht zu beschäftigen haben. Ich will nur er-
wähnen, daß bei dieser Gelegenheit natürlich auch der
Vorwurf der Bestechung wiederkehrte. Um ihn zu be-
weisen, wurden einige Zahlen vorgebracht, welche zeigen
Walpolc als Premierminister. 531
sollten, wie unter Walpole der Verbrauch an Secret Service
Money in die Höhe gegangen war. Er sollte in dem
Jahrzehnt von 1731 bis 1741 etwa die vierfache Höhe des
Betrages in dem Zeitraum 1707 — 1717 erreicht haben.
Daß damit die parlamentarische Korruption bewiesen sei,
kann niemand behaupten, denn über die Verwendung
im einzelnen war nichts mehr festzustellen. Sicher ist
ein großer Teil des Geldes für die Presse, für Infor-
mationen, zur Bestechung ausländischer Minister u. dgl.
mehr verwendet worden, und es bleibt jedem überlassen,
zu vermuten, wieviel nun wirklich in so einem Zeitraum
von zehn Jahren für die eigentliche parlamentarische
Korruption ausgegeben worden sei.
Lehrreicher ist, um auch einmal eine positive An-
gabe mitzuteilen, und es ist so ziemlich die einzige, die
sich machen läßt, eine Stelle in Herveys Memoiren,
welcher mitteilt, daß ihm Robert Walpole und die Königin,
unabhängig voneinander, erzählt haben, daß ein gerade
im Unterhause errungener Sieg dem Könige nur 900 ^''
koste, nämlich 500 £ an einen Mann und 400 £ an einen
anderen. Ich würde in dieser Stelle freilich nicht, wie
wohl auch gesagt worden ist, einen Beweis dafür erblicken,
daß die Bezahlung der Mitglieder eine ungewöhnliche
Sache gewesen sei. Hervey will im Gegenteil die Be-
stechung als die regelmäßige Praxis erscheinen lassen.
Merkwürdig findet er nur, daß in dem gegebenen Falle
die Regierung schon mit einer so bescheidenen Summe
ihren Zweck erreichte.
Noch ein letztes Wort über die Korruption. Gar so
schlimm kann es doch wohl nicht damit gewesen sein.
Sicherlich geht Walpole von großen, nationalen Gesichts-
punkten aus und sucht das Parlament mit sich fort-
zureißen. „Er hatte Zeit genug, sagt Hervey einmal,
herumzugehen und mit den Leuten zu reden, sie zu
drängen, sie einzuschüchtern, sie mit Gründen und Tat-
sachen zu überzeugen und vielleicht zu bestechen." Ich
möchte sogar das Gegenteil von dem, was die zitierte
französische Aussage angibt, behaupten. Ich finde nicht,
daß Walpole die Gefühle der Nation vernachlässigt, sondern
532 Wolfgang Michael,
im Gegenteil, er ist oft nationaler als das nach Partei-
rücksichten handelnde Parlament. ich möchte noch
einmal auf die Situation von 1726 zurückkommen. Walpole
hat den Vertrag, der ohne sein Zutun in Hannover ge-
schlossen ist, mißbilligt, weil er die Gefahren eines Krieges
in sich schließt. Er arbeitet in der Tat an der Erhaltung
des Friedens, aber anderseits muß er die Tatsachen
anerkennen und die Politik des Königs im Unterhause
gegen eine gehässige Opposition verteidigen. Es gelingt
ihm vollkommen, wenn er auch seinen parlamentarischen
Sieg, wie die Zeitgenossen behaupten, der Bezahlung
der Stimmen verdankte. Das größere Odium bei diesem
Spiel der Korruption scheint mir auf Seiten der Be-
stochenen zu liegen. Walpoles Ministerlaufbahn hat
wohl nicht viel größere Momente aufzuweisen als diesen,
da er, gestützt auf eine gekaufte Majorität, den wider-
strebenden König zur Seite, nach außen in voller Un-
erschrockenheit, mit unsicheren Bundesgenossen (be-
sonders Preußen, das noch 1726 abschwenkt) einer
gefährlichen Koalition gegenüber die Ehre und den Vor-
teil Großbritanniens glücklich behauptet.
Um aus dem Gesagten die Summe zu ziehen, so ist
die Korruption für Walpole nur eines der Mittel, vielleicht
das letzte, zu dem er greift, um der Herr im Parlament
zu bleiben.
So sehen wir Robert Walpole über zwei Jahrzehnte
hindurch seines Amtes walten, bewundert von der einen,
aber auch maßlos bekämpft von der andern Seite. Eine
ganze Generation von Politikern wächst heran, auch der
ältere Pitt ist unter ihnen, die darauf ausgehen, Walpole
und sein System zu stürzen. Schon die Tatsache, daß
man einen einzigen Mann als das faktische Oberhaupt
der Regierung erblickte, erschien vielen anstößig und
unerträglich, manchen freilich, wie Bolingbroke oder
Pulteney, besonders aus dem Grunde, weil nicht sie
selbst dieser Eine waren. Die öffentliche Meinung sah
übrigens in Walpole den Alleinherrschenden, Allgewaltigen
fast schon früher als er es wirklich war. Die Flug-
Walpole als Premierminister. 533
Schriften und Briefe der Zeit sind voll von solcfien An-
spielungen. „Unser Großer Mann", heißt er schon in
einem Briefe aus dem Jahre 1725. Namen wie „Bob the
Great", „King Robin" begegnen uns wohl. In einem
gereimten Gespräch zwischen Walpole und Händel, dem
Führer des musikalischen Lebens in London, schlägt
dieser dem Minister eine Teilung ihrer Macht vor. Händel
möchte in Haymarket herrschen, wie Walpole in West-
minster.
interessanter ist ein anderer Name, der ihm an-
gehängt wird, nämlich die Bezeichnung „Premier", oder
„Prime Minister". Das englische Verfassungsrecht jener
Zeit kennt den Namen nicht, wie es ihn, genau genom-
men, noch heute nicht kennt. In der Umgangssprache
längst gebräuchlich, wendet man ihn öffentlich Walpole
gegenüber an, wenn man ihn schmähen, wenn man die
Überschreitung seiner Befugnisse ausdrücken will. I74I
bei der Anklage im Parlament wird ihm vorgeworfen, er
habe sich zum „Sole oder Prime Minister" machen wollen.
Er weist den Namen mit Entrüstung ab, aber die Be-
zeichnung ist gleichwohl an ihm hängen geblieben. Sie
ist mit der Sache auf seinen Nachfolger übergegangen
und bis auf den heutigen Tag gebräuchlich.
Was die Sache betrifft, so geht ja auf Walpole auch
die allgemeine Regel zurück, von der freilich die Aus-
nahmen nicht ganz selten sind, daß der erste Schatzlord
der Premierminister sein müsse. Die Entstehung des
Premierministers wird man gewiß mit der Tatsache des
ohne den König tagenden Kabinetts in Zusammenhang
bringen dürfen. Aber warum gerade der erste Schatz-
lord? In der Zeit der Königin Anna hatte Defoe in einem
vor wenigen Jahren gedruckten Schreiben an Harley die
Behauptung aufgestellt, daß das Amt des Staatssekretärs
die meiste Aussicht auf eine leitende Stellung biete. Dem
gegenüber scheint nun neben der großen Bedeutung
gerade der Finanzverwaltung an sich auch der Präzedenz-
fall gewirkt zu haben, der durch Walpoles lange Ver-
waltung gegeben war.
534 Wolfgang Michael,
So war nun eine neue Erscheinung im englischen
Verfassungsleben aufgetreten, ein einzelner Minister als
der Führer des Kabinetts. Und wie zeigte sich nun der
Träger des neuen Gedankens vor der Welt? Walpole ist
nicht in einsamer Größe, der Menge unnahbar, seinen Weg
gewandelt, er ist in jeglichem Sinne ein Kind seiner Zeit
gewesen, er hat mit ihr gelebt, er hat ihre Freuden, ihre
Leidenschaften, ihre Schwächen geteilt. Die Millionen,
welche er in der Zeit des großen Südsee-Geschäftes
erworben, das unzweifelhaft enorme Einkommen, welches
er ganz erlaubterweise aus seiner amtlichen Stellung
bezog, hat er verwendet, um es an fürstlicher Lebens-
haltung den Größten und Reichsten in England gleich-
zutun oder sie zu übertreffen. Auf dem altererbten
Landsitze zu Houghton in Norfolk hat er seit 1722 ein
neues schloßartiges Wohnhaus errichtet, fortan das präch-
tigste der Grafschaft, mit der berühmten kubusförmigen
Halle, welche manche mit naiver Unwissenheit die schönste
Halle in England genannt haben. Nach Houghton zieht
Walpole sich zurück, so oft die Geschäfte es ihm ge-
statten, hier weilt er wochenlang im Sommer und im
Herbst. Der König sucht seine Erholung in Hannover,
Walpole in Houghton. Das Haus ist immer voller Gäste,
Sir Robert ist ein vortrefflicher Wirt, es wird viel gejagt
(6 Tage in der Woche) und stark getrunken. Eine fröh-
liche, lärmende Gesellschaft, und der Hausherr ist der
ausgelassenste von allen. Natürlich folgen ihm die Staats-
geschäfte auch hierher. Eines der Zimmer, mit einem
Bildnis Georgs L geschmückt, wird noch heute das Coun-
cil Chamber genannt, als ob Walpole hier zu Zeiten
die Minister um sich versammelt hätte.
Man soll übrigens nicht glauben, daß er feineren
ästhetischen Genüssen unzugänglich gewesen sei. Für
Wissenschaft und Literatur hat er freilich wenig empfunden.
Der größte Schriftsteller der Zeit, Jonathan Swift, von
Walpole auch persönlich enttäuscht, hat mit der Feder
grimmige Rache genommen und marschiert in dem Zuge
der Lästerer und Verleumder Walpoles. Handschriftlich
im Britischen Museum erhaltene Verse Swifts enthalten
Walpole als Premierminister. 535
vielleicht die härteste Verdammung des Ministers, die
wir kennen. Aber ich denice nicht einmal zunächst an
solche flüchtige Spottschriften und Verschen, wie auch
Swift sie gegen den mächtigen Mann in die Welt hinaus-
flattern ließ. Von viel größerer Bedeutung ist eine andere
Dichtung, auf deren Entstehung und tieferen Sinn blickend,
die Nachwelt Ursache hat, sich dieser Feindschaft zu
freuen. Denn ihr verdankt sie die köstlichste Satire der
Zeit. „Gullivers Reisen" sind der satirischen Stimmung
des Autors gegenüber der von einem Walpole beherrsch-
ten englischen Gesellschaft entsprungen.
Der bildenden Kunst aber hat Walpole nicht nur
Liebe und Verständnis entgegengebracht, er ist ihr, der
guten alten Sitte der englischen Großen folgend, auch ein
Förderer und Beschützer gewesen. Durch die ersten
Künstler der Zeit ließ er sein Houghton bauen und
schmücken. Für Gemälde gab er gewaltige Summen
aus, er hat eine der schönsten Sammlungen besessen,
die nur je in dem Landsitze eines vornehmen Engländers
zu finden waren.
An dem Maßstabe seiner Zeitgenossen gemessen, ist
Walpole vielleicht ein vollendeter Lebenskünstler gewesen.
Immerhin, wenn ich nicht irre, höher als jeglichen Genuß
schätzte er doch den Besitz der Macht. Man kann aus
seinen vertraulichen Briefen wohl manchmal noch das
innige Behagen herauslesen, das er empfindet, wenn der
hohe Adel des Landes, die Herzöge und Grafen, als
Bittende zu ihm, dem einfachen Mr. Walpole kommen,
weil er es in der Hand hat, ihren Ehrgeiz zu befriedigen;
oder die Genugtuung, wenn es ihm gelungen ist, die
den Whigs im Grunde mißtrauisch gegenüberstehende
Geistlichkeit für die Regierung zu gewinnen.
Ich bin mit meinem Gegenstande zu Ende. Ich habe
Ihnen, v. A., zu zeigen versucht, wie sich alte und neue
Prinzipien in der Stellung Walpoles vermengen. Ein
schlechthin parlamentarischer Minister ist er sicherlich
nicht gewesen. Er verwaltet den Staat, wie er es für
recht findet und wie er es mit seinem Könige, dessen
Wünsche und Meinungen er vorsichtig schont, vereinbart
536 Wolfgang Michael, Walpole als Premierminster.
hat. Aber neben ihm steht das Parlament mit seinen
historisch gewordenen Rechten und Traditionen, mit Ge-
setzgebung und Steuerbewilligung, mit dem Anspruch,
die Nation gegenüber der Krone zu vertreten. Noch
sieht es niemand so an, als seien die Minister der Krone
nur die Mandatare des Parlaments. Die Zweiheit von
Legislative und Exekutive ist unbezweifelt. Der Minister
ist so wenig das Geschöpf des Parlaments wie dieses
ihm untertänig ist. Er muß es immer von neuem um-
werben und gewinnen, um mit ihm leben und arbeiten
zu können.
So muß er gleichsam die besseren Seiten seiner
Natur zurückdrängen, um sich von einem Tage zum
andern behaupten zu können. Die großen Gesichts-
punkte, an denen es seiner Politik nicht fehlt, treten in
dem historischen Bilde Walpoles leicht zurück hinter der
Erinnerung an die widerwärtigen Waffen, Intrige und
Korruption, die er in seinem Kampfe nicht verschmähen
darf. Die englischen Minister späterer Zeiten, die Staats-
männer Viktorias, die einfach mit ihrer Unterhausmajori-
tät standen und fielen, haben es doch leichter gehabt.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte
im 19. Jahrhundert.
Von
Adalbert Wahl.
Moriz Ritter zum 70. Geburtstag.
Für jeden, der sich an die lockende, aber schwierige
Aufgabe wagt, über Parteigeschichte zu schreiben, gilt
es zunächst, den Stoii abzugrenzen. Im folgenden soll
im wesentlichen vom deutschen Liberalismus im 19. Jahr-
hundert die Rede sein, wobei freilich naturgemäß auch
der Konservativismus als Komplementärerscheinung be-
handelt werden muß. Mit dieser Beschränkung auf zwei
Parteien eines Landes und eines Jahrhunderts ist aber
unsere Aufgabe noch nicht in ausreichender Weise ab-
gegrenzt. Die folgenden Blätter wollen sich auf den
gedanklichen und Stimmungsinhalt^) der Parteien be-
schränken und ihre wechselnde Interessenvertretung
beiseite lassen. Ohne selbstverständlich die Bedeutung
der Parteien als Interessenvertretungen und vor allem
auch als soziale Gruppierungen leugnen zu wollen, gehen
') Es ist eine Tatsache, die sich auf Schritt und Tritt dem
unbefangenen Betrachter des Parteiwesens aufdrängt, daß es sich
vielfach bei den Handlungen und Programmen der Parteien weit
weniger um fest und klar umrissene Gedanken handelt als um
Stimmungen. Die liberale Stimmung ist ein überaus wichtiger
Faktor in der Geschichte der liberalen Partei.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. 35
538 Adalbert Wahl,
sie doch von der Ansicht aus, daß die oft von jenen
unabhängigen Überzeugungen und Stimmungen, vor-
nehmlich der Parteiführer, neben jenen eine überaus
wichtige Rolle spielen. Auf alle Fälle aber dürfte eine
Prüfung des gedanklichen Inhalts in isolierter Betrachtung
von Interesse sein.
Wem, der sich mit diesen Gegenständen beschäftigen
will, fielen nicht die schönen und tiefen Untersuchungen
Adolf Merkels ein?^) Niemand wird sie beiseite legen,
ohne einen starken Eindruck, eine Fülle von Anregung
und Belehrung empfangen zu haben. Auch gegen seine
Arbeit gilt es, die folgenden Bemerkungen abzugrenzen l
Merkel will, philosophisch vorgehend, gewissermaßen
zeitlose Gegensätze zwischen konservativer und liberaler
Staatsanschauung ermitteln. Die Aufgabe der folgenden
Zeilen ist eine weit bescheidenere; es soll in der Haupt-
sache nur ein Beitrag geliefert werden zur Geschichte
der Entwicklung einer bestimmten Partei in einem Lande.
Dabei werden nun freilich Merkels Gesichtspunkte vom
allergrößten Werte bleiben und sie dürfen nie aus den
Augen verloren werden. Deswegen mag gleich hier dar-
getan werden, wo und inwiefern sich die Ansicht des Ver-
fassers von der Merkels an einem wichtigen Punkte scheidet.
Den erheblichsten Unterschied wohl zwischen konserva-
tiver und liberaler Anschauung sieht Merkel darin, daß
die Liberalen vom Individuum ausgehen, die Konservativen
von der Gemeinschaft; erstere sind Individualisten, letztere
Vertreter des Staatsgedankens. Das ist zweifellos im
ganzen tief und richtig gesehen, bedarf aber doch
noch näherer Bestimmung: Auch der Konservative
ist in gewissem Sinne Individualist; die Begriffe Indivi-
dualismus und Individualist bedürfen in Wirklichkeit, um
auf die Geschichte unserer zwei Parteien angewandt zu
werden, näherer Definition; es werden sich dann ver-
schiedene Arten von Individualismus nachweisen und
zeigen lassen, daß der Liberalismus die eine, der Kon-
servativismus die andere vertritt. Auch diese nähere
') Fragmente der Sozialwissenschaft. Straßburg 1898.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 539
Bestimmung wird die Aufgabe der folgenden Zeilen
sein.^)
Wir fragen nach den hauptsächlichsten Kriterien,
durch die der deutsche Liberale sich vom Konservativen
unterscheidet, oder nach dem Wesen des deutschen
Liberalismus. Daß wir dabei von der Gegenwart ab-
sehen, versteht sich von selbst, in der infolge einer
ganzen Reihe von Momenten eine Verwischung gerade
der liberalen Grundideen-) zu beobachten ist. Wir haben
>) Stärker möchte der Verfasser in einem zweiten, sehr wich-
tigen Punkte von Merkel abweichen. Dieser meint doch, trotz
allen Reserven, der Konservative sei regelmäßig geneigt, den
jedesmal bestehenden Zustand aufrechtzuerhalten, während der
Liberale die staatlichen Zustände mit den inzwischen erfolgten
V'eränderungen der Gesellschaft und Wirtschaft in Einklang zu
bringen trachte. Wir meinen, im ersten Teile des obigen Satzes
halte sich Merkel zu sehr an das Wort konservativ, im zweiten
habe er für die Bestrebungen des Liberalismus ein ungenügendes,
auch vages Kriterium, da dieser doch seinem Wesen nach nicht
nur den genannten V^eränderungen nachfolge, sondern gerade
sie zu fördern gedrängt werde. Beide Parteien sind sich in Wirk-
lichkeit einig über die Notwendigkeit der Weiterbildung staat-
licher Einrichtungen (nur taktisch sind zeitweilig die Konservativen
„konservativ, wie schon Burke es sein wollte), ebenso wie sich
ja, nach jenem Worte Dahlmanns, alle ernstlich politisch in Frage
kommenden Denker darüber einig sind, daß in jedem Staate (zu
allen Zeiten, bei noch so stürmischer Reform) immer weitaus das
meiste konserviert werden muß. Es handelt sich also doch nur
um das Tempo und die Richtung der Reform. Dabei möchte
nun der Unterschied zwischen Liberalen und Konservativen so
zu formulieren sein, daß erstere von Hause aus, abgesehen
von taktischen Erwägungen, bei den notwendigen Weiterbildungen
mehr von dem Sein-Sollenden, dem absolut Guten, wie sie es
sehen, ausgehen, dem Seienden aber mehr oder weniger gleich-
gültig gegenüberstehen (es ist ihre hauptsächliche Stärke und
ihre größte Schwäche zugleich), letztere dagegen von dem
Seienden ausgehen und nur dessen Verbesserung erstreben, ohne
das absolut Gute für erreichbar zu halten oder sich viel darum
zu kümmern.
2) V^or allem durch Beeinflussungen von der sozialen Seite
her (vgl. u.a. Merkel a.a.O., ferner Bendixen, Die Reichsfinanz-
reform, Hamburg 1909 u. v. a.). Ahnliche Verwischungen sind
übrigens auch bei der konservativen und der sozialdemokrati-
schen Partei zu beobachten.
35*
540 Adalbert Wahl,
d€n Liberalismus nur bis etwa zu den Zeiten der Reichs-
gründung im Auge. Zum Verständnis seines Wesens
kann aber nur die Erkenntnis seiner Herkunft
führen. Eine andere Methode, die sich freihch ge-
radezu gewahsam selbst zu empfehlen scheint, wäre die,
vom Namen der Partei auszugehen, und in ihm ihr Wesen
angedeutet zu vermuten. Allein diese Methode führt nicht
zum Ziele. Wie ungenügend, ja irreführend der spät
auftretende Name „konservativ" ist, ward oben (S. 539
Anm. 1) schon zur Genüge angedeutet. Aber nicht er-
heblich besser steht es mit „liberal". „Liberal", im Fran-
zösischen und andern romanischen Sprachen, ferner im
Englischen, bis zum letzten Ende des 18. Jahrhunderts,
wie es scheint, abgesehen von der Bedeutung „freigebig",
ausschließlich in der Bedeutung „frei" in Verbindung
mit „Künsten" und „Wissenschaften" benutzt^), tritt fast
genau mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts zuerst
in der politischen Bedeutung „freiheitlich" und zwar nach
der bisherigen Annahme in französischer Sprache auf.
Es ist ein alter Streit, ob Chateaubriand oder Frau von
Stael diese Bedeutung des vorhandenen Wortes auf-
gebracht haben.-) Obgleich es nun bei ersterem schon
im Genie du Christlanlsme (1802) gefunden worden ist,
bei letzterer erst 1807 (in der Corinne), trifft vielleicht
doch die letztere Annahme das Richtige, in Frau von
Staels Umgebung läßt sich das Wort besonders häufig nach-
weisen, und zwar fast sicher schon vor dem Erscheinen
des Genie du Cliristianisnie und merkwürdigerweise auf
deutsch.-^) Bald wird die neue Bedeutung geradezu
') Doch finde ich das Hauptwort liberalily etwa in der Be-
deutung „Freisinnigkeit" schon in Burkes Reflections (1790): „phi-
losophy, light, liberality, the rights of nien." Da Burke sich
über den Begriff lustig macht, muß er schon eine gewisse Ver-
breitung gehabt haben.
-) Littre s. v. liberal.
-) s. L. Wittmer, Charles de Villers, Genf 1908, S. 104 Anm.:
Brief Stapfers an Usteri, undatiert, aber nach dem Zusammen-
hang aus dem Jahre 1801 („alle liberalen Ideen unter dem
Namen Metaphysik verschreien").
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 541
gebrauchlich'), ja weniife Jahre später, im Jahre des Er-
scheinens der Corinne finden wir das Wort in diesem
Sinne von der Feder Napoleons geschrieben. Zuerst,
soweit ich sehe, am 15. November 1807 in Ermahnun-
gen an jerome, den König von Westfalen '-'), wobei der
Kaiser übrigens zweifellos etwas ganz anderes im ein-
zelnen unter „liberal" versteht, als die verhaßte ideo-
logische Feindin und ihr Kreis. Als eigentlicher Partei-
name ist liberal nach allgemeiner Ansicht in Spanien
1812 zuerst gebraucht worden. Von den Vertretern also
gemäßigt konstitutioneller Ideen ist der Name „liberal"
als lobende Bezeichnung eigener Bestrebungen ursprüng-
lich höchst wahrscheinlich aufgebracht worden, bald aber
in viel weiterem Sinne vielfältig gebraucht worden. Das
Entscheidende bleibt die Herkimft des Wortes liberal von
libertas, also die allgemeine Bedeutung „freiheitlich".
Kann aber, fragen wir nun weiter, aus dieser Bedeutung
ein genügender Inhalt für die liberalen Parteien Deutsch-
lands gewonnen werden, und vor allem kann dieser Name,
was doch das erste Erfordernis sein müßte, die Partei
von den andern und vornehmlich der konservativen ab-
grenzen? Wir meinen aber zu diesem Zwecke sei er
völlig unzureichend. Denn in der Bedeutung „freiheitlich"
umfaßt liberal eigentlich auch die konservative Partei
mit. Gehen wir von dem Namen liberal in der allge-
meinen Bedeutung „freiheitlich" aus, so waren auch
Stein und Marwitz und Dahlmann imd Bismarck libe-
ral. Nun wird es zwar niemand tadeln, wenn der Histo-
riker etwa die adligen Männer in Frankreich vor 1789
als liberal := freiheitlich bezeichnet, die so leidenschaft-
lich für die „Freiheit", d. h. die Beschränkung der Mon-
archie eintraten ; ebenso wird man den unentbehrlichen
Begriff ..ständisch -liberal" billigen imd es Bismarck
nicht verwehren wollen, ihn auf sich selbst anzuwen-
den; dabei wird man sich aber doch klar darüber sein,
') Ebd. S. 173 (1803), 218 (1804), 274.
■■') Correspondance Nr. 13361 (Bd. 16): gouvernement liberal,
administration sage et liberale, ide'es liberales.
542 Adalbert Wahl,
daß jene Männer in Frankreich doch nur zum Teil Vor-
läufer der liberalen Partei gewesen, daß Stein und
Marwitz bei allem Eintreten für die Freiheit auch ihrer-
seits nicht liberale (im parteigeschichtlichen Sinne) Vor-
läufer oder liberale Parteimänner gewesen sind, schon
weil sie sich in der in Wirklichkeit für die Abgrenzung
zwischen konservativ und liberal viel wichtigeren Gleich-
heitsfrage von den Liberalen entschieden trennen. Ferner
wird man nicht verkennen, daß der „Ständisch-Liberale"
parteigeschichtlich meist auf die Seite der Konservativen
gehört.^) Von dem Namen liberal auszugehen, ist also
für unsere Zwecke durchaus untunlich. Es bleibt kein
anderer Weg, als der, nach der historischen Herkunft der
deutschen Liberalen zu fragen. Ist so die Frage ernst-
lich gestellt, so türmen sich erst die eigentlichen Schwie-
rigkeiten auf, und es zeigt sich, wieviel geduldiger Ein-
tel- und Kleinarbeit wir noch bedürfen, ehe wir eine
Geschichte des deutschen Liberalismus erhalten können.
Nehmen wir die deutschen Liberalen, wie sie sich 1848
mehr oder weniger scharf von den Radikalen einerseits,
von den Parteien der Rechten anderseits abheben, und
sehen wir bei ihnen näher zu, so finden wir in ihnen
eine Fülle von Richtungen und von Einzelpersönlich-
keiten, die sich aus ganz verschiedenen Lagern zusammen-
gefunden haben. Von Richtungen des Liberalismus
kommen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts viel-
leicht hauptsächlich drei in Betracht: die eine umfaßt den
größten Teil der liberalen Staatsbürger und legt den
Schwerpunkt auf die Beschränkung der Monarchie (ein-
zelnes s. u.). Die zweite besteht aus den liberalen Be-
amten, die sich meist erheblich von jenen unterscheiden;
sie stammen direkt ab von den Beamten des aufgeklär-
ten Despotismus, sind mehr für Gleichheit als für Frei-
heit, legen den Nachdruck ihrer Forderungen keineswegs
etwa auf eine Mitwirkung des Volkes in den Dingen der
Verwaltung, sondern halten innerlich, wenn auch keines-
wegs eingestandenermaßen, noch an einem guten Teil
') Für Bismarck vgl. E. Marcks, Bismarck I, S. 164 f. 209 f.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 543
der Parole: „alles fürs Volk, nichts durchs Volk" fest.
Der Schwerpunkt ihres „Liberalismus" liegt in der ersten
Hälfte dieses Satzes. Sie fördern Kunst und Wissen-
schaften, vor allem sind sie unermüdlich in der Sorge
für das materielle Wohl, indem sie den wirtschaftlichen
Dingen ihre volle Aufmerksamkeit zuwenden. Dabei
unterscheiden sie sich dann von einem großen Teil ihrer
Vorläufer unter den Dienern des aufgeklärten Absolutis-
mus, indem sie die wirtschaftliche Freiheit konsequent
und energisch vertreten, während von jenen ein Teil an
der staatlichen Bevormundung festhielt, während ein
anderer Teil freilich auch in dieser Hinsicht schon „liberal"
zu werden anfing. Von dieser Gruppe der liberalen
Bureaukraten soll im folgenden nicht mehr die Rede
sein. Eine dritte Gruppe auserlesener Geister unter den
Liberalen, die unleugbar konservativer Staatsauffassung
von Anfang an verwandt sind, hebt sich bei näherem
Zusehen deutlich genug von der Masse der Liberalen
ab. Über sie sollen zum Schlüsse einige Bemerkungen
angehängt werden, während der Hauptgegenstand des
Folgenden die erste große Gruppe der Liberalen sein
soll. Nimmt man die Tatsache hinzu, daß die Grenzen
zwischen diesen Richtungen vielfach flüssige sind, so
könnte man geneigt sein, den Versuch, das Wesen des
deutschen Liberalismus zu erfassen, überhaupt aufzugeben
und sich mit einer beschreibenden Nebeneinanderstellung
der einzelnen Liberalen zu begnügen. Daß ein derartiger
Verzicht aber äußerst schmerzlich wäre, daß er eine
große historische Kraft gänzlich unerklärt ließe, ja daß
er, allzuhistorisch, gerade große historische Zusam-
menhänge zerrisse, liegt auf der Hand. Freilich sind
soeben noch nicht einmal alle Schwierigkeiten genannt
worden. Neben den genannten Richtungen finden wir
eine ganze Reihe einzelner Individuen, die sich schwer
einordnen lassen. Da ist ein Marwitz, der, obwohl mit
Recht als ein Vorläufer der konservativen Partei ange-
sehen (s. u.), eine ganze Reihe von Forderungen der
Liberalen energisch vertritt. Da ist ein Dahlmann, der,
vielfach als eines der Häupter der Liberalen aufgefaßt,
544 Adalbert Wahl,
doch in Wirklichkeit durchaus von der konservativen
Seite herkommt; wie schwer es ist, seine Stellung^
schärfer zu fassen, findet darin seinen Ausdruck, daß
die hervorragendsten Forscher, die sich mit ihm beschäf-
tigt haben, sie verschieden bezeichnen; während Springer
ihn einfach als Konservativen auffassen wilP), gehört er
nach Treitschke-) zu einer „konservativ-liberalen" Gruppe
und Seignobos prägt für ihn und die Seinen eine be-
sondere Parteibezeichnung: le parti du droit historique.^)
Niebuhr freilich dürfte mit Fug und Recht ohne weiteres
zu den Konservativen zu rechnen sein. Bei vielen andern
aber bleibt die Zuweisung schwer oder unmöglich. Und
schließlich noch eines! Nahezu alle bedeutenderen Männer^
deren Lebenswerk in unsern Zusammenhang gehört^
haben eine Entwicklung durchgemacht und weisen je
nach den Zeiten in ihren politischen Grundanschauungen
recht erhebliche Unterschiede auf — die hervorragenderen
freilich wohl geringere als die kleineren Geister. Solche
Weiterentwicklungen finden sich ebenso bei denjenigen,
die, wie Dahlmann, schwer einer Partei oder auch nur
den Vorläufern einer Partei zuzuzählen sind, wie bei aus-
gesprochenen und anerkannten Parteiführern, wie Rotteck.
Schwierigkeiten genug also, die jedem Versuch entgegen-
stehen, das Bleibende in der Erscheinungen Flucht fest-
zuhalten! Schwierigkeiten, die der Leser gebeten wird,
dem Verfasser zugute zu halten, wenn er im folgenden
irren sollte.
Es soll also der Versuch gemacht werden, für das
Gros der deutschen Liberalen des 19. Jahrhunderts das
Wesen aus ihrer historischen Herkunft zu ermitteln. Da
möchten denn folgende Sätze in den Vordergrund zu stellen
sein. Der Liberalismus kommt von 1789 her,
wie der Konservativismus von der Reaktion gegen
1789, von Burke und der Romantik herstammt.
Während aber nun der deutsche Radikalismus nach 1815
') In seiner Biographie und der A. D. B.
*) S. seinen schönen Essay über Dahlmann in den Hist. u.
Politischen Aufsätzen Bd. I (1864 geschrieben).
•"*) In seiner Histoire Politique.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 545
im wesentlichen nichts tut, als die Ideen und Stimmungen
von 1789 weiter vertreten, hat der Liberalismus schon
im Moment, wo er nach 1815 zur Parteibiidu ng zu
führen beginnt, sich durch die Ereignisse und
neue Erkenntnisse belehrt, von einem guten Teil
dieser Ideen und Stimmungen befreit. Die weitere
Geschichte des Liberalismus bedeutet dann eine
zum Teil peinliche und schmerzliche Loslösung
von diesen Ideen und Stimmungen, die langsam
und keineswegs ohne Rückschläge erfolgt. So
wird man sich der Tatsache nicht verschließen können,
die wohl viel in der Laufbahn des Liberalismus erklärt,
daß er von Anfang an eine abbröckelnde Staatsauffassung
darstellt. Wir gehen nun dazu über, den ersten der
beiden soeben aufgestellten Sätze etwas näher zu be-
stimmen.
I.
Ideen, die im Frankreich des Jahres 1789 entstanden
seien, gibt es nicht. Wenn wir der Kürze halber von
,,Ideen von 1789" reden, so meinen wir Ideen, die er-
heblich älter sind, die auch nicht allein in Frankreich
herrschten, die aber in Frankreich 1789 den weitaus
großartigsten Ausdruck gefunden haben. Wenn wir den
deutschen Liberalismus von ihnen ableiten, so meinen
wir also nicht, daß er geradezu französischen Ursprungs
sei; rein deutsche Elemente mögen gelegentlich dazu-
gekommen sein. Aber das Wesentliche an diesen Ideen
— gemeineuropäisch und nordamerikanisch — war in
französische Formen gegossen worden. Frankreich hat
sich im Jahre 1789 zum Vertreter von ganz Europa gemacht,
in dessen geistesverwandten Kreisen die französischen
Formulierungen mit unbeschreiblichem Jubel allenthalben
aufgenommen wurden. Ihren maßgebenden Einfluß zu-
gunsten rein deutscher Nuancen verkennen zu wollen,
wäre gefährlich. Im besondern dürfte es verfehlt sein,
Kant, bei seiner bekannten Stellungnahme zu den Ideen
von 1789, als besonderen, deutschen politischen Ein-
fluß neben den französischen zu stellen, oder ihn gar in
546 Adalbert Wahl,
Kontrast zu ihm zu setzen. ') Wenn wir also den Liberalis-
mus auf die „Ideen von 1789" zurückführen, so können
wir uns an die französischen Formulierungen und Stim-
mungen halten. Das Jahr 1789 war nun aber, wie an-
gedeutet, keineswegs aller Dinge Anfang, und so liegen
denn auch die feinsten Wurzeln des Liberalismus selbst-
verständlich in viel tieferen Schichten, in der individua-
listischen Philosophie und im Rationalismus, in der natur-
und menschenrechtlichen Jurisprudenz und Staatslehre.
Für unsere Zwecke aber genügt es, nachdem diese Tat-
sache einmal erkannt ist, vom Jahre 1789 auszugehen,
in dem auf politischem Gebiet alles, was als stilgerechtes
Produkt der Zeit vorhanden war, einen so mächtigen
Ausdruck fand. Wie aber lassen sich für unsere Zwecke
die Ideen von 1789 zusammenfassen? Es geschieht am
besten unter dem Begriffe des reinen oder naiven Indi-
vidualismus-), der nun (s. o.) näher zu bestimmen ist.
Der Mensch soll das Maß aller Dinge sein. Der Staat
hat keine eigenen Zwecke, kein eigenes Leben; sein
alleiniger Zweck, insbesondere der alleinige Zweck seiner
Machtmittel ist die Konservierung von ein paar vorstaat-
lichen Rechten des Menschen. Staatliche Machtpolitik,
Kriege, Eroberungen, Erwerb von Kolonien ■'') sind lauter
Verirrungen, da sie ja das oberste Gebot, die Sicher-
heit der Einzelnen, bedrohen, und überdies Geld kosten,
also das Eigentum beeinträchtigen. Der Mensch hat
dem Staate gegenüber nur Forderungen und Rechte,
der Staat hat nur Pflichten. In diesem Sinne, „Frei-
heit vom Staate", ist die Freiheitsforderung des Jahres
') Auch der energische und gelehrte Versuch Hashagens,
in den politischen Ideen der Rheinländer der Franzosenzeit be-
deutende nicht-französische Elemente nachzuweisen, scheint mir
nicht gelungen zu sein. Insbesondere ist die moralisierende
Tendenz, auf die er wieder und wieder hinweist, keineswegs
spezifisch deutsch, sondern durchaus charakteristisch auch für
das vorrevolutionäre Frankreich. Vielleicht tritt sie allerdings
in Deutschland etwas stärker hervor.
^) Vgl. Histor. Zeitschr. 101, S. 300 ff. Zeitschr. f. Politik I,
S. 159 ff.
") Letzteres auch aus wirtschaftlichen Theorien heraus.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 547
1780 aufzufassen. Charakteristisch hierfür ist das den
Staat in Wiri<lichkeit auflösende Widerstandsrecht. Die
Freiheitsforderung kann dann in einer ganzen Reihe
von Richtungen verfolgt werden: man verlangt per-
sönliche und politische Freiheit, also Beschränkung der
Monarchie, die man aber entsprechend der staatsfeind-
lichen Tendenz und der Lehre von der inalienablen
Volkssouveränität so energisch betreibt, daß von einer
eigentlichen Regierung zunächst überhaupt nichts übrig
bleibt; man verlangt geistige und wirtschaftliche Freiheit.
Erstere führt zum Kampf gegen jedes Dogma, zu der
für die französische Revolution so charakteristischen
Feindschaft gegen die Kirche, die sich bei vielen zur
Feindschaft gegen die Religion steigerte. Wie der Einzel-
mensch der Zweck ist und der Staat nur das Mittel, so
steht auch das vorstaatliche Recht des Individuums un-
endlich hoch über dem positiven Recht des Staates.
Damit hängt ein Weiteres zusammen: alles historisch
Gewordene hat nur Wert, insoweit es mit den Forde-
rungen der Vernunft übereinstimmt. Ist eine Gelegenheit
zur Erneuerung eines Staatswesens gegeben, so soll
nicht etwa an das durch die Geschichte Gegebene an-
geknüpft, sondern möglichst von Grund auf ein neuer
Bau aus wilder Wurzel errichtet werden. Der Indivi-
dualismus des Jahres 1789 muß aber noch einmal näher
bestimmt werden. Er ist durchaus diesseitig: es kommt
ihm alles auf irdisches Glück durch Tugend oder Genuß,
und zwar doch im Grunde materiellen Genuß, an. Hie-
raus ergibt sich eine weitere Grundstimmung des Bürgers
dem Staate gegenüber, den man doch so sehr geschwächt
hatte, wonach der Staat die Pflicht hat, für das diesseitige
Glück der Menschen zu sorgen. Alle diese Tatsachen
rechtfertigen wohl die Bezeichnung dieses Individualis-
mus als eines naiven. Aber weiter: er unterscheidet sich
in einem wichtigen Punkt von dem Individualismus der
Renaissancezeit, dem er entstammt. Ist dieser aristo-
kratisch, so der von 1789 demokratisch. An diesem
Punkt trifft sich mit der Forderung der Freiheit die der
Gleichheit. Alles, was oben von dem Verhältnis der
548 Adalbert Wahl,
Individuen zum Staate gesagt ist, gilt für alle Individuen
gleichmäßig. Die Gleichheit wird bald zum Menschen-
recht und zwar nimmt sie ja dann rasch in der Phantasie
der Franzosen eine sehr viel bedeutendere Stellung ein
als die Freiheit. Ein überaus interessanter Beleg hierfür
ist folgender: noch beim Zusammentritt der General-
stände war die Mehrzahl der Franzosen im Interesse der
Freiheit für die bestehenden (ungleichen) Rechte, Privi-
legien und Organisationen der Provinzen und Städte,
noch in demselben Jahre aber setzt die Entwicklung ein,
die im Interesse der Gleichheit mit alledem aufräumt.
Wie die Freiheit, so kann man dann die Gleichheit wieder
in verschiedenen Richtungen verfolgen: Gleichheit im
Zivilrecht (im Familien- und Erbrecht, im Personenstands-
recht), im Strafrecht, im Staatsrecht (Zugänglichkeit der
Ämter, Gleichheit im Anteil am Staate, Wahlrecht usw.).
Aus verschiedenen Richtungen des reinen Individualismus
(Eudämonismus, Gleichheit, Menschenrecht, Ablehnung des
Historischen, Nichtverstehen des staatlichen Eigenlebens)
fließt dann schließlich noch eine überaus wichtige Er-
scheinung: der Kosmopolitismus des Jahres 1789. Über
<len von Natur gleichen Menschen sollte eigentlich nur
die Menschheit stehen; die Staaten mit ihrer Verschieden-
heit, ihrer historischen Selbstsucht, mit ihrem Ehrgeiz
und ihrem Machtstreben hindern eigentlich nur das Glück
der Menschheit; ein Gesichtspunkt, der seinerseits wieder
die Staatsfeindschaft des Jahres 1789 steigert. So also
etwa in kurzen Sätzen die wundervoll einheitlichen Ideen
und Stimmungen von 1789, von denen in letzter Linie
auch der deutsche Liberalismus stammt, die große Aktion,
welche eine ebenso bedeutende Reaktion^) hervorrief.
Wie die Aktion die Vorläuferin der liberalen Parteien
ist, so die Reaktion die der konservativen. Noch ehe
der historische Verlauf erwiesen hatte — was für uns
Zurückblickende ja als selbstverständlich erscheint — ,
daß mit diesem Programm des radikalen, reinen Indivi-
') Das Wort wird hier und im folgenden natürlich im Ranke-
schen Sinne, ohne jede tadelnde Nebenbedeutung, gebraucht und
nicht in der gedankenlosen, modernen Anwendung.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im Im. Jahrlnindert. 549
dualismiis kein Staatswesen reformiert und regiert werden
könne, ja, daß es von den harten Tatsachen des Lebens
in wenigen Jahren ad absurdum geführt werden müsse, er-
hob sich in eindrucksvoller Weise der prinzipielle Wider-
spruch in den herrlichen Schriften Edmund BurkesJ)
Hier wird in einer ganzen Reihe von entscheidenden
Punkten der Auffassung von 1789 der Krieg erklärt. Mit
wundervoller Schärfe wird von ihm meist der Kern der
gegnerischen Auffassung getroffen. Der Staat ist für
Burke eine von Gott gewollte Ordnimg, die notwendigste,
heilige Vorbedingung für jede menschliche Kultur, für
jede menschliche Tätigkeit (S. 171ff.)-), und nicht, wie
die Männer von 1789 wähnten, ein notwendiges Übel
— notwendig, um den Schlaf der Bürger zu bewachen!
Gegen die sinnlose Staatsfeindschaft der Stimmung von
1789 wendet er sich wieder und wieder, bald mit Pathos,
bald mit Spott und Witz, wie z. B. in Sätzen wie der
folgende: „Ich schmeichle mir, daß ich eine männliche,
sittliche, regulierte Freiheit ebensosehr liebe wie irgend-
ein Herr aus der Revolutionsgesellschaft", aber, fährt er
fort, und damit trennt er sich prinzipiell von allen
Männern von 1789, „an sich ist die Regierung (d. h. das
Regiertwerden) ebensosehr ein Gut wie die Freiheit
(S. 3()f.), es kommt auf das Maß an." Auch gegen fast
alle anderen der oben dargelegten Stimmungen des
Jahres 1789 tritt er bald mit gelegentlichen Seitenhieben,
bald mit wuchtigen, besonderen Gedankenreihen auf. Er
verurteilt häufig und stark die kirchenfeindliche Politik
der Revolution. Er nennt, sehr respektwidrig, die
') Das Folgende im wesentlichen nach den Reflections (1790).
Eine befriedigende Darstellung der Quellen von Burkes Ideen
fehlt noch durchaus. Man wird bei einer solchen wohl besonders
auf Montesquieu zu achten haben. In manchen Punkten ist Burke
auffällig verwandt sein Zeitgenosse A. Young (vgl. unten). Ist
Burke vielleicht mehr, als man angenommen hat, Vertreter von
in England weit verbreiteten Ideen?
■■') Die Seitenzahlen beziehen sich auf die Übersetzung \on
Gentz. die bei uns wohl verbreiteter ist als die mannigfaltigen eng-
lischen Ausgaben, und zwar in der Ausgabe von VVeick, Ausgew.
Werke Bd. 1. Der Wortlaut der Übersetzungen stammt von mir.
550 Adalbert Wahl,
Rousseausche Lehre von der Volkssouveränität, die Gel-
tung habe, auch wo scheinbar ein erblicher Fürst souverän
sei, einfach „Unsinn", in unvergeßlichen Worten wendet
er sich gegen die Gleichheit und preist er die Bedeutung
eines gesunden Adels für das Leben des Staates. Alles
das aber hängt schon mit dem Hauptvorwurfe Burkes
gegen die französische Revolution zusammen. Er wendet
sich gegen das unhistorische Vorgehen der Männer von
1789, gegen den Versuch, aus Menschenrechten den
richtigen Staat abzuleiten (ohne Rücksicht auf das Ge-
wordene und auf das überlieferte Recht), überhaupt gegen
den Plan, einen Staat oder eine Regierung „herzustellen".
„Der Gedanke allein, eine neue Regierung zu fabrizieren,
genügt, uns Engländer mit Ekel und Grauen zu er-
füllen" (S. 69).^) Dann beschreibt Burke die Art und
Weise, wie die Engländer vorgehen: „Wir wollen, was
wir besitzen, besitzen als Erbschaft unserer Vorväter.
Wir haben uns gehütet, auf dieses Erbe ein fremdes Reis
aufzupfropfen; alle die Reformen, die wir bisher durch-
geführt haben, beruhten auf dem Prinzip der Achtung
vor der früheren Zeit, und ich hoffe und vertraue, daß
auch die, welche möglicherweise in Zukunft eingeführt
werden, vorsichtig gebildet werden nach Analogie
unserer Geschichte, nach ihrer Autorität und ihrem Bei-
spiel" (ebd.). Wir meinen, wenn man diesen Satz noch
ergänzt durch den oben-) schon angedeuteten, wonach
es Zeiten gibt, in denen es aus taktischen Gründen alle
Reformen zu unterlassen gelte, so habe man hier das
Wesen des wahren Konservatismus: nicht Stillstand, oder
auch nur unbedeutende Reformen — denn wie umwälzend
waren die englischen Reformen, auf die Burke anspielt 1 —
wohl aber Fortbildung ausschließlich in der Richtung der
bisherigen Entwicklung.
Prinzipiell noch wichtiger vielleicht sind seine Be-
merkungen über die Menschenrechte, d. h. gegen den
') Hierzu A. Young, der das Jahr vorher sich in seinem
Tagebuch über die Franzosen lustig macht, die eine Verfassung
machen wollen „nach einem Rezept wie einen Pudding".
•■') S. 539 Anm. 1.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jalirhundert. 551
Begriff des Menschenrechts. Er zitiert die englischen
Erklärungen der Rechte und weist nach, daß es sich in
ihnen um Rechte der Engländer handelt, ei erbte Rechte
ihrer Väter, nicht abstrakte Menschenrechte (71 ff. u. öfters).
Wie die Krone und der Eintritt ins Oberhaus erblich
sind, so haben auch das Unterhaus und die Nation eine
Fülle von Privilegien, Freibriefen und Freiheiten von ihren
Vätern geerbt. „Unser System ist das der Natur^) selbst,
die sich allmählich entwickelt." Also, selbstverständlich,
kein schrankenloser Staat, sondern ein solcher, der eine
Fülle von Rechten der Einzelnen und Korporationen zu
achten hat; diese stehen aber jedem einzelnen zu nicht
von Natur, sondern als positives Recht. Freilich konnte
nun natürlich nicht alles positive Recht für unveränder-
lich gelten, sondern nur ein Teil davon. In den ver-
flossenen Jahrhunderten hatte man sich auf zwei Wegen
abgemüht, Schranken für die Staatsgewalt zu finden. Der
eine, ältere, war der gewesen, eine gewisse Gruppe von
Gesetzen zu Fundamentalgesetzen zu erklären und diese
vor jeder Überschreitung oder Veränderung durch die
Regierung sicherzustellen; der andere, jüngere, beruhte
auf dem Gedanken (s. o.), daß jedem Menschen von der
Natur subjektive Rechte mitgegeben seien, welche der
Staat unbedingt zu achten habe. Den letzteren Weg be-
schritt der werdende Liberalismus, den ersteren setzt der
Konservatismus fort, der so einen sehr alten Stammbaum
erhält.'-) Bei dieser Gelegenheit läßt sich am besten auch
ein Wort über den Individualismus der Konservativen
sagen. Es ist richtig, wie Merkel ausführt, daß der
Konservative an sich geneigt ist, mehr die Erwägungen
in den Vordergrund zu stellen, welche vom Wohl der
Allgemeinheit ausgehen, schon weil er von Haus aus
eine so sehr viel höhere Vorstellung von dem Wesen
und dem Zweck der Gesamtheit hat. Das materielle und
') Es bedarf kaum des Hinweises, daß Burke liiermit nicht
etwa von den Voraussetzungen des Naturrechts ausgeht,
sondern von den geradezu entgegengesetzten.
■-') Der Begriff „Fundamentalgesetze" bei Buriie z. B. S. 74
und 110.
552 Adalbert Wahl,
sonstige Wohlergehen, das „Glück'- der Einzelnen liegen
ihm, wo es sich um öffentliche Dinge handelt, weniger
am Herzen^); deswegen birgt aber doch auch seine Lehre
ein gewisses Maß von Individualismus; nämlich die alte
Freiheitslehre des positiven Rechtes, die sich sogar
im ganzen praktisch widerstandsfähiger er-
wiesen hat als die menschenrechtliche, welch letztere
nur zu leicht vor dem „richtig eingerichteten" Staate die
Segel strich und ihm die Schrankenlosigkeit zugestand,
während der Konservative die freilich bescheideneren
Schranken, die er errichtet, zäher zu verteidigen pflegt.
Der konservative Individualismus unterscheidet sich aber
weiterhin von dem liberalen dadurch, daß er, älter als
dieser, mehr dem der Renaissance ähnlich, aristokratisch
ist, während (vgl. oben) für den Individualismus von 1789
das demokratische (Gleichheits-) Moment charakteristisch
ist. Aber eben dieser aristokratische Zug birgt wohl eher
ein Moment der Stärke.
So finden wir bei Burke die meisten Wurzeln der
konservativen Staatsanschauung. Eine überaus wertvolle
und wichtige Reihe von politischen Vorstellungen der
deutschen Konservativen sind deutschen Ursprungs.
Es sind jene, wenn man will, abermals individualistischen
Ideen vom Nationalstaat und seiner Eigenart, denen
Mein ecke seine glänzenden Untersuchungen gewidmet
hat. Daß dabei eine Fülle von Burke verwandten, viel-
leicht zum Teil auf ihn zurückgehenden Gedanken all-
gemeiner Art mit unterlaufen, versteht sich von selbst.
So trifft die Kritik des Novalis den Geist von 1789 auf
das genaueste, und sie ist Burke aufs engste verwandt,
wenn er klagt-), daß der Staat zu wenig bei uns ver-
kündigt werde; wenn er Staatsverkündiger verlangt; wenn
er kritisiert, daß die meisten Staatsgenossen auf einem
sehr gemeinen, dem feindlichen sehr nahe kommenden
Fuße mit dem Staate sind; wenn er alle Kultur aus den
Verhältnissen eines Menschen mit dem Staate entspringen
läßt usw.
*) Jüngere Verwischungen bleiben hier natürlich unbeachtet.
^) Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat S. 63.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 553
Ein überaus wichtijres Element konservativer Staats-
lehre lieferte dann weiter das Jahr 1814, in dem Savigny
seine Schrift „Ober den Beruf unserer Zeit zur Gesetz-
gebung" erscheinen ließ und damit die, freilich schon
seit Montesquieu in der Luft liegende historische Rechts-
lehre begründete, die das Recht nicht als Ausfluß von
gleicher Menschennatur und Vernunft, sondern als Aus-
fluß der überall verschiedenen individuellen völkischen
Veranlagung (Volksgeist) und der überall verschiedenen
staatlichen Geschichte begreifen lehrte. M
Indem so hier der freilich notwendig mangelhafte
Versuch gemacht wurde, Aktion und Reaktion in kurzen
Zügen zu schildern, ist wohl ein fester Maßstab ge-
wonnen, an dem gemessen die meisten Denker der Zeit
der einen oder anderen Richtung vorwiegend zugewiesen
werden können. Danach kann der alte Streit, ob der
Freiherr vom Stein im wesentlichen unter die Vorläufer
des Liberalismus oder die des Konservatismus gehöre, doch
nur zugunsten der letzteren entschieden werden, bei den
historischen Begründungen von Steins politischem Pro-
gramm, bei seinem Betonen des staatlichen Standpunktes,
bei seiner Ablehnung der Gleichheit, seiner religiösen
Fundamentierung u. v. a. m. Auch über Marwitz könnte
man mit größerem Recht, als es auf den ersten Blick
scheinen möchte, streiten. "-^j Freilich echt konservativ ist
seine Abneigung gegen den Absolutismus; bei aller Be-
wunderung für den großen König, die seinem gesunden
Sinne und preußischen Patriotismus entspringt, tadelt er
doch uninißverständlich seine despotische Regierungsweise
(ed. Meusel I, S 530 f.). Metternich, das Haupt der europä-
ischen Absolutisten, ist ihm „ein Kerl wie Hardenberg,
') Vgl. E. V. Möller, Die Entstehung des Dogmas von dem
Ursprung des Rechtes aus dem Voilesgeist (Mitteil. d. I. f. österr.
Gesch. XXX, S. 1 ff., Heft 1), wo gezeigt wird, daß das Wort
Volksgeist in Savignys jüngeren Jahrzehnten und speziell im
„Beruf" nicht nachzuweisen ist. Aber: „nur der Ausdruck Volks-
geist fehlt" (S. 3).
'■') Auf das verwickelte Problem der Schwankungen in Mar-
witzens Ideen kann in den folgenden knappen Bemerkungen
nicht eingegangen werden.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 36
554 Adalbert Wahl,
aber viel schlechter" (S. 553); hierher gehört, daß er sich
wieder und wieder gegen Beamtenwillkür und den Des-
potensinn der Verwaltung wendet (S. 609). Zweifelhaft
aber könnte es manchem Betrachter doch schon er-
scheinen, von welcher Seite die Beeinflussungen stammen,
wenn er (1818) für die Zukunft nur hofft, wenn der
Freiheitsgeist in der Armee erhalten bleibe (S. 609);
wenn er in den Jahren nach den Freiheitskriegen beklagt,
daß König Friedrich Wilhelm III. nicht, wie er versprochen,
eine Verfassung gegeben, — ganz anders deutlich wird er
freilich nicht preußischen Fürsten gegenüber, die ihre
Versprechungen nicht gehalten haben (S. 643) — ; wenn
sein heller Zorn durch die Karlsbader Beschlüsse von
1819, die Beaufsichtigung der Universitäten und der Presse,
entfacht wird, und wenn er hierzu bemerkt, daß „in der
schamlosesten Weise das neue Preßgesetz als die Aus-
führung eines Artikels der Bundesakte bezeichnet worden
sei, der die Preßfreiheit versprochen habe" (S. 626); wenn
er sehr energisch die Forderung der Geschworenen-
gerichte (S. 604) und der Ministerverantwortlichkeit ver-
tritt; ja, wenn er sich Sätze aneignet, die Rousseau oder
anderen Autoren entstammen, deren Werke zur französi-
schen Revolution geführt haben. So hat er die berühmte
Bemerkung des Contrat Social nahezu wörtlich über-
nommen, wonach eine Despotie kein Staat sei; Marwitz
sagt, eine Despotie, eine unbeschränkte Alleinherrschaft,
sei „ein Nichtstaat" (Ausgabe von 1852, II, S. 232 ff.).
Aus Rousseau stammt nahezu wörtlich der Satz, daß der
Wille des Staates niemals auf das Individuelle gerichtet
sein dürfe. Weiter entlehnt er den Franzosen der Re-
volutionszeit den unzählige Male gebrauchten und vor
allem von Mably verbreiteten Begriff „republikanische
Monarchie". Marwitz schreibt: „Eine Monarchie kann
sehr wohl eine Republik sein, oder, genauer genommen,
sie muß es sein." Bei den letzteren Gedanken diente
vielleicht sein früh gefallener geistvoller Bruder Alexander
als Vermittler. Auch seine Stellung in der nationalen
Frage war eine durchaus andere, als wenigstens das
landläufige Urteil sie bei einem der Väter der preußi-
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 553
sehen konservativen Partei vermuten würde. Er berichtet,
daß er vor dem Zusammenbruch Preußens in den Kriegen
zwischen Österreichern und Franzosen innerUch immer
auf der Seite der ersteren gestanden habe, weil sie
Deutsche waren (Meusel I, S. 164). Zu einem ergreifen-
den Ausdruck kam sein deutscher Patriotismus in der
Abschiedsrede, die er den preußischen Offizieren seines
Freikorps, das er entlassen mußte, am 1. Oktober 1807
hielt. Er sprach darin die Hoffnung aus, daß „unser
gemeinschaftliches deutsches Vaterland der
Gewalt des Feindes und einer jammervollen Knechtschaft
dereinst wieder entrissen werden möchte". In den
Freiheitskriegen ist er für rücksichtslose Geltendmachung
des deutsch-nationalen Gedankens. Es ist bekannt, daß
er in jenen Tagen öfters ein kleindeutsches Programm
deutscher Einigung entworfen, in dem er auch, fast
möchte man sagen in prophetischer Weise, zwar Öster-
reich ausschließen will, aber doch ein enges völkerrecht-
liches Bündnis mit dieser Macht befürwortet. Freilich
wird man die Auffassung von der Gleichgültigkeit der
Konservativen in der Frage der nationalen Einigung über-
haupt stark modifizieren müssen: es handelte sich bei
sehr vielen von ihnen') den Liberalen gegenüber doch
wohl nur um einen Gradunterschied der Leidenschaft, vor
allem aber um einen tiefgehenden Meinungsunterschied
über den einzuschlagenden Weg. Die Konservativen
waren z. B. nicht geneigt, für die Einheit Deutschlands
den Preis zu zahlen, zu dem viele Liberale, wie Meinecke
gezeigt hat, bereit waren: nämlich zu dem Opfer der
staatlichen Eigenart, ja Selbständigkeit Preußens.
Jedenfalls könnte man aus manchen der oben zitierten
Äußerungen Marwitzens geneigt sein, den Schluß zu
ziehen, daß bei ihm ein starker liberaler Einschlag vor-
') Gewiß nicht allen. Vgl. v. Below. Das parlamentarische
Wahlrecht in Deutschland S 9: v. Below-Hohendorf erklärt, er
habe „abweichend von manchem seiner politischen Freunde
. . . die Notwendigkeit einer deutschnationalen Politik vertreten".
Die deutschnationalen Hoffnungen eines Roon und eines Kleist-
Retzow sind bekannt.
36»
556 Adalbert Wahl,
banden sei. Dabei ist es nun aber möglich, unter An-
wendung der oben dargelegten Gedanken über die Her-
kunft des liberalen und konservativen Programms mühelos
nachzuweisen, daß und warum er unter die Vorläufer
der konservativen Partei zu rechnen ist. ^) Daß der
Kampf, der ihn berühmt gemacht, der Kampf für positives
Recht und Freiheiten der Stände, eine konservative Oppo-
sition darstellt, liegt auf Hand. Wenn oben dargelegt wurde,
daß der liberale Individualismus geneigt sei, vom Wohl-
ergehen und Glück des einzelnen Menschen auszugehen,
so stellt sich Marwitz mit der einfachen Genialität seines
Wesens ganz bewußt dieser Ansicht wieder und wieder
entgegen. So schreibt er einmal: „Vom Staate wurde
gesagt, .... die Menschen hätten sich Oberhäupter ge-
wählt, .... überhaupt, um das Volk glücklich zu
machen. Wird diese grundfalsche Prämisse zugegeben,
so folgt auch die ganze Teufelei, die seitdem Europa
auf den Kopf gestellt hat, ganz logisch aus derselben"
(S. 36f.). An einer anderen Stelle führt er tief und schön
aus, daß jeder Mensch nur sich selbst glücklich machen
könne, daß dazu nicht einmal ein anderer Mensch im-
stande sei, geschweige denn eine Institution wie der Staat.
Ein zweiter Punkt von entscheidender Bedeutung! Marwitz
geht durchaus vom historisch Gewordenen, vom positiven
Recht aus. Aus Rechtsgedanken heraus bekämpft er den
Absolutismus, der ihm kein Recht, sondern der Bruch
des alten Rechtes ist, wie er denn auch ein heftiger
Gegner der heiligen Allianz ist (z. B. S. 647). Die Legi-
timität des Monarchen ist nur gültig, wo sie „alle anderen
Rechtmäßigkeiten der bürgerlichen Freiheit, des überall
gleichen Rechtes, des Besitzes und Herkommens in sich
schließt" (S. 589). Und schließlich, wenn Marwitz hier
die Rechtsgleichheit fordert, so tritt er sonst in schärfster
Tonart dem liberalen Programmpunkt der Gleichheit ent-
gegen — geht er doch sogar so weit, die Bauernbefreiung
abzulehnen !
') Ganz abgesehen wird hier natürUch von seiner sozialen
und beruflichen Zugehörigkeit.
Beiträge zur deutschen Partei^cscliichtc im 19. Jalirliundert. 557
Nahezu ebenso vollständig wie bei Marwitz wird
bei Dahlmann die Herkunft von der konservativen
Richtung zu behaupten sein. Die Herkunft! Denn bei
Dahhnann ist eine Entwickkmg in Uberaler Richtung,
wenn auch keine sehr weitgehende, unverkennbar, von
der unten zu berichten sein wird, während Marwitz sich
in späteren Jahren in umgekehrtem Sinne weiterbildet.
Wohl finden sich auch in Dahlmanns Anfängen liberale
Ansätze. Frühzeitig preist er z. B. „die öffentliche Mei-
nung." Allein Derartiges kommt wenig in Betracht, gegen-
über den ja bekannten Anschauungen und Tatsachen,
welche seine Herkunft von der anderen Seite her be-
weisen. Er beginnt seine politische Laufbahn als Ritter-
schaftssekretär und als Vertreter von Privilegien der
Ritterschaft. Noch als hannoversches Kammermitglied
ist er stets geneigt, sich möglichst auf den Standpunkt
der Regierung gegen die liberale Opposition zu stellen.
(Springer schreibt durchaus mit Recht zu letzterem
Punkte: „So war Dahlmanns letzte größere Rede in
der Kammer, wie seine erste, eine strenge Zurückweisung
der herrschenden liberalen Bestrebungen, die eine wie
die andere ein beredtes Zeugnis seiner unwandelbaren,
konservativen Gesinnung.") Hierher gehört sein Ablehnen
der Gleichheit („den besseren Teil des Volkes zur
Sprache zu bringen, ist die Kunst der Verfassungen")^);
sein Betonen des positiven Rechtes, sein Ausgehen vom
historisch Gegebenen-), sein Auftreten (1820)=') gegen
die, „welchen Menschenrechte und Bürgerrechte un-
verständigsterweise eines sind, die ihre Freiheitsliebe
allein im Hasse jeder Aristokratie erkennen, und denen
unvermerkt alles zur Aristokratie wird, was sie nicht
selber sind." Gegen den Begriff des Menschenrechtes
wendet er sich in weit eindrucksvollerer Weise in seiner
') „Ein Wort über Verfassunir", Kieler Blätter 1 (1815), S. 57;
noch schärfer S. 72.
-) Schon in derselben Arbeit S. 78 und S. 245 ff.
-) In den Kieler Beiträgen II, 1821 erschienen, „von politi-
schen Drangsalen" S. 424 f. (Im Unmut geschrieben, nicht zu
vergleichen mit dem Wort über Verfassung.)
558 Adalbert Wahl,
Politik 1), wo er ja auch die inalienable Volkssouveränität
im Rousseauschen Sinne in nachdrücklicher Weise ab-
lehnt.2) Hierher gehört seine bekannte Bewunderung der
englischen Verfassung. Es sind ferner charakteristisch
konservative Auffassungen, wenn er zu Ende seines
Kapitels über die Staatsregierung •^) schreibt: „Die Regie-
rungsform eines großen Staates muß, um Dauer zu haben,
nicht aus gleichartigen, sondern aus verschiedenartigen,
so w^enig als möglich aus künstlich gebildeten, so viel
als möglich aus real vorhandenen Bestandteilen gebaut
sein. Den Unterschied solcher zeigt schon der Gegen-
satz: Präsident und König, Rat der Alten und erbliche
Pairie, allgemeine Volksversammlung ohne Unterschied
der Personen und auf den tätigen Zuständen basierte
Volksvertretung." in diesem Satz ist natürlich jedesmal
die erstere Alternative die von Dahlmann verworfene, die
letztere die von ihm gebilligte. Und unverbrüchlich hielt
er auch in den Jahren 1848 und 1849 an dem Satz fest,
der dem Vulgärliberalismus durchaus widersprach, daß
„durch Reichsstände die Willkür des Herrschers beschränkt,
aber nicht die Kraft der Staatsregierung geschwächt wer-
den solle".*) Gleichmacherei auf vielen Gebieten ist ihm
ein Greuel. Im hannoverschen Landtage wendet er sich
gegen die volle Judenemanzipation °), ferner gegen die
Einheit von Münze, Maß und Gewicht, mit Gründen, die
in diesem Zusammenhang besonders interessant sind.*^)
So ließe sich noch eine Fülle von Beispielen nennen,
welche zeigen, daß Dahlmann eigentlich aus dem den
Liberalen feindlichen Lager stammte. Allein der gemein-
same Kampf gegen den Absolutismus verdunkelte diesen
fundamentalen Unterschied so sehr, daß sich zwar Dahl-
mann selber des tiefgehenden Gegensatzes zwischen ihm
und der Masse seiner liberalen Kampfgenossen durchaus
') § 235 (auch 2. Auflage).
•') § 233. § 139 (2. Auflage).
3) § 99 (auch 2. Auflage).
') Politik "^§170. (Dieser Paragraph fehlt in der 1. Auflage.)
^) Springer 1, S. 358 f.
«') Ebd. S. 328.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichtc im \^. Jalirhundert. 5ö9
bewußt war, jene aber keineswegs. Vielmehr wurden
viele Liberale, wie es scheint, zwar bei seinem Auftreten
in der hannoverschen Kammer, und vornehmlich bei
seiner Stellungnahme gegen die Göttingischen Gefangenen
im Jahre 183P) stutzig, aber sie hielten ihn doch seit
seinem Auftreten im Jahre 1837 wieder durchaus für einen
der Ihrigen.
Nachdem so der V^ersuch gemacht worden ist, den
Gegensatz von liberal und konservativ nach seiner histo-
rischen Herkunft zu bestimmen und an einigen Bei-
spielen zu erläutern, wenden sich die folgenden Blätter
im wesentlichen nur noch dem Liberalismus zu und nur
einige wenige Bemerkungen über den Konservativismus
seien hier noch angefügt. Ebensowenig wie beim Liberalis-
mus (s. u.), verlief hier die Entwicklung glatt. Die Ideen
der heiligen Allianz und Hallers und die Revolutionsfurcht
der Jahre nach den Freiheitskriegen werden bei manchem
Konservativen den Konservativismus dem Wesen nach
zum Konservativismus dem Worte nach'-^) gemacht haben,
also aus einem Vertreter ständischer Beschränkung der
Monarchie zu einem Absolutisten und aus einem Vertreter
organischer Fortbildung zu einem starren Hüter des vor-
handenen Rechts wenigstens aus taktischen Gründen.
Allein für die Mehrzahl wenigstens der preußischen Kon-
servativen dürfte das doch nicht gelten. Sehr interessant
sind in diesem Zusammenhange Mitteilungen Treitschkes'')
über jene Stände-Enquete vom Jahre 1817, d, h. eine
von drei Ministern unternommene Rundreise, welche u. a.
den Zweck hatte, festzustellen, wie sich eine Reihe von
') Ebd. S. 332 f.
*) Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei daran erinnert,
daß „konservativ" bisher zuerst im Jahre 1831 bezeugt ist, und
zwar auf englisch (Murray), wenige Jahre später auf deutsch;
s. Ladendorf, Historisches Schlagwörterbuch S. 176f.
») D. G. II, S. 288 ff., vgl. die überaus stoffreiche und wert-
volle Arbeit Alfred Sterns über diesen Gegenstand („Die preuß.
Verfassungsfrage im Jahre 1817 und die Rundreise von Alten-
stein, Klewitz, Beyme" in der D. Zeitschr. f. Geschichtswissen-
schaft IX), die an dem zusammenfassenden Urteil Treitschkes
indessen nichts ändert. •
560 Adalbert Wahl,
maßgebenden Persönlichkeiten aller Provinzen zu der
Frage stellten, ob neben Adel und Städten eine Ver-
tretung des Bauernstandes in den Provinzialständen
erwünscht sei. Gegen 300 Personen wurden gefragt,
davon die weitaus größere Hälfte Landedelleute. Die
Mehrzahl der Befragten war für eine Vertretung des
Bauernstandes, also Fortbildung, aber eben in der Rich-
tung der bisherigen historischen Entwicklung. Freilich
wollte der Landadel die Bauernschaft nur durch Bauern
vertreten lassen (nicht durch Bauernadvokaten), und auf
der andern Seite erklärte eine große Anzahl von Männern
aus allen Ständen, das Volk sei noch nicht reif für ständische
Vertretung. Ein Menschenalter später warf die Revolu-
tion manchen „ständisch-liberalen" Edelmann auf die
absolutistische Seite und machte also zeitweilig einen
taktisch wirklich „Konservativen" aus ihm. Berühmt ist
ja Bismarcks Bekenntnis^), v^onach schon die Opposition
auf dem ersten Vereinigten Landtag ihn aus seiner
ständisch-liberalen Stimmung wieder entgleiste. Bald
genug hat dann freilich Stahl die nunmehr erst gegrün-
dete konservative Partei unter der Parole geeinigt: „konsti-
tutionelle, nicht parlamentarische Regierung"-), und zwar
bis zur heutigen Stunde mit vollem Erfolge. Eine dauernde
übrigens nicht unvorbereitete Folge der Revolution aber
blieb es, daß die Konservativen viel stärker als bisher
die preußische Monarchie betonten. Wird diese von
einem Marwitz noch im wesentlichen als ein Teil des
historisch gegebenen preußischen Staates hochgehalten,
so spielt bei den Konservativen (gegen und vor allem)
seit 1848 das „monarchische Prinzip" eine geradezu selb-
ständige Rolle.
') G. u. E. I, S. 17.
*) Nach seiner eigenen Erklärung s. Koser, Zur Charakte-
ristik des Vereinigten Landtags von 1847 in der Schmoller-Fest-
schrift des Ver. f. Gesch. der Mark Brandenburg S. 328; s. ferner
Stahl, Die gegenwärtigen Parteien in Staat und Kirche, vornehm-
lich Vorlesung 13.
Beiträjfe zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 561
II.
Die Geschichte des deutschen Liberalismus läßt sich,
so scheint es dem Verfasser, am besten disponieren, wenn
man von den oben dargelegten Sätzen ausgeht (s. S. 544 f.) :
Der deutsche Liberalismus kommt von 1789') her. in dem
Moment aber, wo er nach 1815 zur Parteibiidung zu
führen beginnt, hat er schon einen großen Teil der Ideen
und Stimmungen, welche aus dem Jahre 1789 stammen,
abgestreiit oder modifiziert, weil die Erfahrungen der ver-
flossenen zwei Jahrzehnte jene Ideen, oder auch nur ihre
Übertreibungen Lügen gestraft, oder aber weil neue
Gedanken sie überwunden haben. Im großen und ganzen
bedeutet dann die weitere Geschichte unseres Liberalismus
bis auf den heutigen Tag eine immer weiter gehende
Loslösung von 1789. Diese Entwicklung vollzieht sich
aber keineswegs glatt, sondern unter häufigen Rück-
schlägen und Rückfällen. Wie die Erinnerung an die
Kriegsjahre verblaßt, tritt schon in mancher Hinsicht ein
Rückschlag ein. Weitere starke Rückfälle bringen die
Revolutionen der 20er Jahre und vor allem die von 1830
und 1848 und die preußische Konfliktszeit. Die obigen
Sätze nun mögen im folgenden zunächst an einigen
kleinen Beispielen erläutert werden, worauf der führende
Liberale der Jahrzehnte von 1820 bis 1840, Karl von
Rotteck, unter dem hier in Betracht kommenden Gesichts-
punkte etwas eingehender behandelt werden soll.
Wenn soeben zunächst der Satz ausgesprochen wurde,
daß der Liberalismus nach 1815 schon eine Reihe von
Elementen von 1789 abgestreift hatte, so gilt dieser nur
für den eigentlichen Liberalismus, keineswegs aber für
den Radikalismus. Es spricht vielmehr alles dafür, daß
dieser nichts gelernt und nichts vergessen hatte. Dafür
mag hier, wo es sich ja nicht um die Geschichte des
Radikalismus handelt, ein Beispiel genügen: Karl Folien
') Daß in den folgenden knappen Austührungen nicht an
eine eigentliche Quellenuntersuchung gedacht wird, versteht sich
von selbst. Solche Untersuchungen sind ein dringendes Be-
dürfnis.
562 Adalbert Wahl,
hält Zeit seines Lebens, wie er die ganze Tyrannenlehre
der Revolution mitmacht, wie ihm Freiheit und Republik
mehr oder weniger identisch gewesen und geblieben
sind, an den Kernsätzen des reinen Individualismus von
1789 fest; vor allem dem, daß der einzige Zweck des
Staates der Schutz der Menschenrechte sei^), dann, daß
jeder Krieg außer zum Schutz der Menschenrechte'^), im
äußersten Grade verwerflich sei u. dergl. m. ^) Bei
seinem Vorschlag (1818), alle Einzelstaaten zu beseitigen
und das Reich in Gaue mit gleicher Seelenzahl zu
gliedern, die nach Flüssen, Bergen und großen natio-
nalen Taten benannt werden sollten^), glaubt man sich
wahrlich in die Zeiten der Revolution zurückversetzt!
Der Liberalismus dagegen hat, wenn er auch seinen
Ursprung nicht verleugnet, viel gelernt und viel ver-
gessen, dabei freilich schon sehr viel von der wunder-
vollen Stilreinheit und Einheitlichkeit eingebüßt, die die
Ideen und Stimmungen von 1789 kennzeichnen. An
anderer Stelle ist gezeigt worden^), daß nach wenigen
Jahren (es war schon 1793) die Überspannung der Frei-
heitsidee mitten in der französischen Revolution die voll-
kommenste tatsächliche Abwendung von den Ideen von
1789 herbeiführte, die dann unter Napoleon andauert. Das,
was damals im Gegensatz zu den Ideen von 1789 ge-
schaffen wurde, wirkte nun freilich weit mehr in den
Institutionen nach als in den Programmen; aber eben
das kurze Leben der Ideen von 1789 in der Praxis des
Staates Frankreich, die Tatsache, daß statt eines goldenen
Zeitalters der Freiheit ein blutiges Zeitalter der Tyrannei
heraufgeführt worden war, hat doch mächtig dazu bei-
getragen, der unbeschränkten Herrschaft jener Ideen ein
') Erklärung der Menschenrechte von 1789 (1791): le but de
toute association politique est la conservation des droits naturels
et imprescriptibles de l'homme.
^) Ebd. La garantie des droits de l'homme et du citoyen
ne'cessite une force publique.
') S. Treitschke D. G. III, S. 448.
*) S. H. Haupt, Karl Folien und die Gießener Schwarzen,
Gießen, 1907, S. 120.
^) Zeitschr. f. Politik I, S. 517 ff.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 563
Ende zu bereiten. Eine j^anze Reihe dieser Ideen, und
vornehmlich ihrer Übertreibungen, erhielt dann weiterhin
durch den langen Krieg ihren Todesstoß. Diese Momente
mögen die wichtigsten, wenn auch keineswegs die
einzigen gewesen sein, welche jene bedeutende Ab-
schwächung der Ideen von 1789 nach 1815 herbeiführten.
Von diesen Modifikationen seien hier einige wichtigere
angeführt: die Auffassung, wonach der Staat nur Mittel,
der Einzelmensch nur Zweck sei, und wonach der erstere
zugunsten des letzteren soviel wie nur irgend möglich
geschwächt werden müsse, war in dieser Schärfe für
alle gemä(3igten liberalen Politiker bei allem Beharren
auf dem individualistischen Ausgangspunkt dahin; war
es doch mit Händen zu greifen, zu welchen Greueln
und zu welchem V^erderben gerade auch für die Einzelnen
die allzugroße Schwächung der Staatsgewalt in Frank-
reich geführt hatte, und für welchen Jammer und welche
Schande die staatlose Gesinnung des deutschen Volkes
eine der hauptsächlichsten Ursachen gewesen war. Dahin
war im wesentlichen der Kosmopolitismus. Auch war
das Verständnis für staatliche Machtpolitik wenigstens
stellenweise etwas gewachsen, wenn man sich auch die
Fortschritte in dieser Hinsicht als nicht allzu bedeutend
oder gar dauernd vorstellen darf. Die mit der Ablehnung
der Machtpolitik Hand in Hand gehende Herabsetzung
der stehenden Heere blieb bestehen. Eine nicht nur
deutsche, sondern allgemein europäische Erscheinung
blieb bis in unsere Tage • die Abneigung gegen eine
eigentliche Kolonialpolitik'), ganz gemäß den Ideen des
späteren 18. Jahrhunderts. Die Betonung des historisch
Gewordenen und Nationaleigentümlichen war in weit-
') Beispiele: Martignacs schlaffes V^orgehen gegen Algier.
Gegensatz dazu: das Vorgehen des reaktionären Polignac, der
die f^rwerbung anbahnt. Der liberale Bürgerkönig und seine
liberale Kammer führen das glänzend begonnene Unternehmen
so lau, so sehr mit innerem Widerstreben fort, daß noch unter
Napoleon 111. viel zu tun bleibt. Englische Kolonialpolitik unter
Gladstone. Liberale Gegnerschaft gegen Bismarcks Kolonial-
politik.
564 Adalbert Wahl,
gehendem Maße auch Eigentum der Liberalen geworden^),
wenn auch gewiß nicht in demselben Grade, wie auf der
andern Seite, und wenn auch von der Mehrzahl die natur-
rechtliche Basis noch nicht verlassen worden zu sein
scheint. Von ebenso großer Bedeutung ein Anderes!
Nach der Wiedererweckung der positiven Religion bei
beiden Konfessionen während der Zeit der Revolution
und der Fremdherrschaft war unmittelbar nach den
Freiheitskriegen auch im liberalen Lager keine Rede
davon, daß die feindselige Stimmung gegen die Kirche
und doch auch die Religion, wie sie das Jahr 1789 kenn-
zeichnet, angehalten hätte. Auch der extreme kommunale
und provinzielle Partikularismus, wie er in den ersten An-
fängen der französischen Revolution seine große Rolle
spielte, ist dahingeschwunden vor dem Einheitsgedanken,
der ja auch in der Revolution selbst so bald zu vollem
Siege durchgedrungen war. Der im Jahre 1789 so laut
verkündigte, allerdings bald wieder verlassene Gedanke
der wirklichen wirtschaftlichen Freiheit mußte sich in
Deutschland wenigstens vielerorts sehr erhebliche Ein-
schränkungen gefallen lassen. Bekannt ist ja die Gruppe
der rheinischen, liberalen Schutzzöllner. Und sehr stark
modifiziert ward die Gleichheitsidee, im wesentlichen
doch wieder infolge der Einwirkungen der Erfahrung. Man
forderte Gleichheit im Straf- und Privatrecht, Abschaffung
der Privilegien usw., bei den deutschen Liberalen aber
keineswegs etwa Gleichheit im Anteil am Staate, gewarnt
zweifellos hauptsächlich durch die jedem Politiker der
Zeit in jeder Stunde seines Lebens gegenwärtigen Er-
fahrungen der französischen Revolution. Zwar hatte ja
die Constituante nicht wirklich allen Bürgern gleichen
Anteil am Staate verliehen, sondern einige Millionen der
am wenigsten Bemittelten als „Passivbürger" ausgeschaltet
(übrigens nicht infolge einer Einschränkung ihres
Gleichheitsprinzips, sondern eines feigen und ungeschick-
ten Bruches dieses Prinzips); allein, man sah, daß noch
viel zu viele Elemente am Staate beteiligt geblieben
•) Beispiel: Rotteck, s. u.
Beiträge zur deutschen F^arteigescliiclite im l'>. Jalirhundert. 565
waren, welche nichts zu verlieren hatten, imd, zu jeder
radikalen Neuerung bereit, viel zu der allgemeinen Auf-
lösung beigetragen hatten. Der Ausfall der wirklich nach
allgemeinem Wahlrecht vorgenommenen Konventswahlen
konnte keinen menschlich empfindenden imd besonnen
denkenden Politiker zur Nachahmimg dieses Systems
verleiten ; ebensowenig wie die erdrückenden Mehrheiten,
welche bei den Plebisziten der neue Alleinherrscher und
Tyrann erhielt, dem freiheitlich Denkenden die politische
Haltung der Massen besonders empfehlen konnten. So
sind auch bei den Liberalen damals durchaus ablehnende
Urteile über die politische Reife der Massen verbreitet
und — wie es scheint — ganz allgemein der Gedanke
des Ausschlusses eines großen Teils der Bürger vom
Wahlrecht in Geltung. Diese Bemerkung führt hinüber
zu einer letzten: der Gedanke der inalienablen Volks-
souveränität in der Fassung der französischen Revolution
war wohl unter den deutschen Liberalen vor dem März
erheblich weniger weit verbreitet, als gewöhnlich an-
genommen zu werden pflegt, und als ein Treitschke
meinte. M Sicher aber ist es, daß in den konkreten Ge-
danken über die Verfassung eine starke Einschränkung
gegenüber den Ideen von 1789 eingetreten war: die
Würdigimg der Monarchie war bei aller schönen und
großen Leidenschaft, die dem Absolutismus gegenüber
aufgeboten wurde, eine sehr viel gerechtere als die,
welche im Jahre 1789 (um von den späteren Jahren
der Revolution zu schweigen) üblich war. Ferner war
der Radikalismus preisgegeben, welcher die Regierung
der Staaten der Legislative, d. h. der Vertretung des
souveränen Volkes, unbedingt unterwerfen wollte. Damit
') Auch hierüber sind freilich nocli zahlreiche Einzelunter-
suchungen erforderlich. Mevissen lehnte außer in einem Jugend-
gedicht (1815) bis 1848 die Volkssouveränität durchaus ab
(s. Hansen); vgl. für ihn, wie Rotteck, unten. Für K. Th. Welcker
s. den oben zitierten Aufsatz von Koser; W. Kraemers Freiburger
Dissertation 1909: Die politische Wirksamkeit K. Th. W.s 1813
bis 1819; Hebeisen, Die Kämpfe der politischen Parteien in Baden
am Vorabend von 1848, in Zeitschr. d. G. z. Bef. der üeschichts-
usw. Kunde von Freibufg 25, S. 1 ff.
566 Adalbert Wahl,
ist wohl im allgemeinen das wesentlichste über jene
Modifikationen von unabsehbarer Wichtigkeit gesagt,
welche sich das Programm von 1789 gefallen lassen
mußte, ehe oder indem es zum Programme des deutschen
Liberalismus wurde.
Allein lange nicht alle der oben behandelten Posi-
tionen blieben dauernd aufgegeben (s. oben)! Einige
Beispiele für jene Rückfälle mögen hier noch folgen.
Wenige Jahre nach den Freiheitskriegen schon begann
sich wieder Religions- und Kirchenfeindschaft mit dem
politischen Liberalismus zu verbinden; „man bezeichnete
beides mit dem wohllautenden Namen der Freisinnigkeit". ^)
„Aus den alten Wahlsprüchen „frisch, frei, fröhlich, fromm"
und „Gott, Freiheit, Ehre, Vaterland," wurde die Fröm-
migkeit und der liebe Gott stillschweigend weggelassen,
hier und da schon förmlich gestrichen." '-) Einen beson-
deren Antrieb scheinen dann die südeuropäischen Revo-
lutionen dem Liberalismus gegeben zu haben, sich in
radikaler Richtung zu entwickeln. Sehr viel wichtiger aber
ward in dieser Hinsicht die Julirevolution. Es erübrigt
sich fast, hier Beispiele zu geben. Besonders stark war
die Wirkung in Süddeutschland. Man kann in Rottecks
Geschichte des badischen Landtags von 1831, z. B. in
den Reden Itzsteins, Belege genug dafür finden. Aber
zweifellos war die Wirkung auch auf den von der kon-
servativen Seite herkommenden Dahlmann sehr groß.
Vielleicht könnte man der Ansicht sein, daß die leise
Entwicklung nach links, welche ihn später den wirklich
Liberalen näher brachte, 1830 einzusetzen beginnt. Be-
sonders interessant ist ja seine tiefgehende und beide
Männer erschütternde Kontroverse mit Niebuhr über
die Julirevolution und ihre Folgen.^) Während letzterer
von ihr zu den dunkelsten Auffassungen veranlaßt wurde,
schrieb Dahlmann, er sei froh, daß es ihm vergönnt sei,
eine solche Zeit noch mitzuerleben, — ein Wort, das man
doch nach Dahlmanns Vergangenheit, ja seinen später
') Treitschke D. G. II, S. 98/99 zu 1819.
') Ebd. III, S. 441 zu 1823.
=•) S. Springer I, S. 291 ff.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 5b7
wieder niedergeschriebenen politischen Überzeugungen'),
erstaunt ist, zu lesen, wenn man auch seine Befriedigung
über die braunschweigischen und kurhessischen Vorgänge
vollauf würdigen wird.
Sehr viel gründlicher war dann freilich die Links-
schwenkung des Liberalismus in der Märzrevolution.
Während einige „ständisch-liberale", d. h. von der kon-
servativen Seite herkommenden Elemente (s. o. für Bis-
marck) nach rechts getrieben wurden, machten zahllose
Liberale eine rapide Entwicklung nach der andern Seite
durch. Da wurde denn aus dem Arsenal von 1789 manches
alte Waffenstück hervorgeholt. Auch Dahlmann blieb
nicht unerschüttert; freilich hält sich bei seiner theore-
tischen Festigkeit, zu der sich eine seltene Charakter-
festigkeit gesellte, die Weiterbildung in recht engen
Grenzen. Am deutlichsten läßt sich seine Entwicklung
vielleicht an seiner Stellung zur Pairskammer machen.
Er war immer ein Anhänger einer erblichen Pairie ge-
wesen; noch in der 2. Auflage seiner Politik (1847) hatte
er mehrere Stellen aus der ersten stehen lassen, welche
in diesem Sinne sprachen.-') Im Jahre 1849 sprach er
dagegen in der preußischen ersten Kammer in anderm
Sinne ^); zweimal wandte er sich heftig gegen eine preu-
ßische Pairie. Von Stahl auf den Widerspruch aufmerk-
sam gemacht, erwiderte Dahlmann: „Ich trage kein Be-
denken, hier öffentlich zu erklären, daß ich nach fort-
gesetzter Erfahrung und Nachdenken über den Gegen-
stand, und vielleicht noch durch besondere Erfahrungen,
die durch eigene Lebensverhältnisse mir nahe getreten
sind, seitdem zu einer andern Meinung gekommen bin.')
Es dürften auch Wendungen, wie die von der „Notwen-
digkeit zwischen Fürstenrecht und Volksrecht zu unter-
scheiden und beiden ihre Ehre zu sichern", die er in
derselben Zeit einmal in einer Rede gebraucht, an Auf-
') Vornehmlich in seiner Politik (1835, 1. Aufl.).
-) S. z. B. die oben S. 558 zitierte Stelle.
=") Springer II, S. 363 ff.
*) Ebd. S. 367. Auch Treitschke betont in seinem zitierten
Aufsatz (S. 431) diese Änderung in den Ansichten Dahlmanns.
568 Adalbert Wahl,
fassLingen des damaligen Liberalismus eher als an Dahl-
manns eigene Anschauungen von der Einheit des Staates
anklingen. Sehr viel intensiver und vielseitiger als bei
diesem starken Denker und starken Manne war in den
Jahren 1848 — 1849 die Entwicklung der Mehrzahl der
Liberalen. Die Tatsache steht ja wohl über jeden Zweifel
fest^), und es möge deswegen hier nur noch ein Beispiel
folgen, wobei wir uns absichtlich einem besonders ge-
mäßigten Manne zuwenden. Es ist oben gesagt worden,
daß Gustav Mevissen sich, abgesehen von einem
poetischen Jugenderguß, immer als Gegner der Lehre
von der Volkssouveränität erwiesen hat. 1848 aber ging
er mit aller Leidenschaft auf den Gedanken ein. Es ist so-
gar ganz unmöglich, zu verkennen, daß ihn dabei die Volks-
souveränität im Sinne Rousseaus und der französischen
Revolution (abgesehen freilich von der unmöglichen For-
derung der Unteilbarkeit der Souveränität) vorschwebte,
wenn man Äußerungen liest, wie die folgenden-): „Fortan
hat nur die demokratische Monarchie, in der der Monarch
nicht mehr über dem Volke, sondern als ein vom Volk
bestellter Teil") der gesetzgebenden Gewalt im Volke
steht, noch Zukunft. Der Grundsatz der belgischen Ver-
fassung: „alle Gewalt geht vom Volke aus", ist fortan
auch der Grundsatz Deutschlands." Es scheint auch
unzweifelhaft^), daß der Entwurf einer nie gehaltenen
Rede vom 22. Juli 1848°) ganz auf dem Boden der Volks-
souveränität steht. Es ist deutlich genug, daß Mevissen
sich hier mit einem suspensiven Veto der Regierung be-
gnügt, und wenn er schreibt: „Das deutsche Volk hat
einen Teil seiner Souveränität und nur einen Teil Ihnen
übertragen," so sucht er zweifellos den andern Teil nicht
') Ein besonders interessantes Beispiel bei Springer II,
S. 213: rapide, radikale Entwicklung der Deutschen Zeitung im
März 1848.
'■') Familienbrief Mevissens vom 25. Juni 1848 bei Hansen
11, S. 391.
■■') Beinahe „notre commis" !
*) Ich weiche hier von Hansen 1, S. 559 f. ab.
•>) Bei Hansen il, S. 387.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 569
bei den Fürsten, sondern bei den Volksvertretungen der
Einzelstaaten. ^) Ja, es ist eine geradezu pikante Beob-
achtung, daß dieser Mann, der sonst historischen Erwä-
gungen nicht ganz unzugänglich war, der gelegentlich
eine „Abweichung vom Prinzip" durch die historische
Entwicklung gerechtfertigt werden ließ-), jetzt 1848 sym-
pathisch über die Versuche berichten kann, durch die
Volksvertretungen eine Verbrüderung zwischen Deutschen
und Franzosen herbeizuführen. Er schreibt aus Frankfurt
am 2. Juni 1848 nach Hause''): „Einzelne Mitglieder der
Nationalversammlung beginnen an die Möglichkeit eines
friedlichen Zusammenwirkens mit der Pariser Versamm-
lung für die Interessen der Zivilisation in Europa zu
denken. Du siehst aus diesen wenigen Andeutungen,
welcher ungeheure Gesichtskreis sich eröffnet und welche
Fragen sich zur Lösung drängen." Wer meinte da nicht,
in das Jahr 1789 zurückversetzt zu sein? Freilich erfolgte
bei vielen Liberalen sehr bald, noch im Jahre 1848, eine
entschiedene Rückbildung. -•)
Diese hielt im allgemeinen bis zur Konfliktszeit an.
Damals aber erlebte der deutsche Liberalismus in meh-
reren, wenn auch gewiß nicht in allen Richtungen, einen
überaus bedeutenden Rückfall in die Ideen und Stim-
mungen von 1789. Wieder sehen wir einen allgemeinen
Sturmlauf gegen den Staat als Macht und ein Verkennen
der Bedeutung der Macht des Staates. •'^) Wir sehen den
Versuch der Volksvertretung, die eigentlichen Machtmittel
des Staates, die Armee und die Finanzen, der Regierung
zu entreissen und in die eigene Hand zu bekommen.
') Er schreibt: „Ist die volksvertretende Versammlung in
Berlin etwa nicht ein Teil der Souveränität des preußischen
Volkes?"
«) In einem Artikel der Kölnischen Zeitung 1847, bei Hansen
II, S. 205.
') Hansen II, S. 384.
♦) S. darüber Kosers zitierten Aufsatz.
4 Die Erscheinung ist besonders deshalb so charakteristisch,
weil man von dem Staate, dessen Macht man im Innern brechen
wollte und dem man die notwendigsten Machtmittel verweigerte,
im selben Augenblick Machte n tfa Itu n g nach Außen forderte.
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 37
570 Adalbert Wahl,
Wir beobachten wiederum das Verkennen des historisch
Gewordenen und der Eigenart der Staaten bei diesem Ver-
such, den preußischen König nach, vom Ausland oder
aus der Theorie genommenen Ideen herabzudrücken zu
einem roi qui regne mais qui ne gouverne pas. Dann
aber, nachdem dieser Versuch gescheitert ist, setzt noch
im Jahre 1866 eine Entwicklung ein, welche derartige
Rückfälle des Liberalismus in den reinen Individualismus
der französischen Revolution außerordentlich erschwert,
wenn auch gewiß nicht unmöglich gemacht hat^): Die
nationalliberale Partei entsteht.
Ehe aber über dieses Ereignis noch einige Worte
hinzugefügt werden, gilt es, die oben vertretene Ansicht
von der Herkunft des deutschen Liberalismus an einem
besonders wichtigen Beispiel etwas eingehender zu
erweisen !
III.
R Ott eck harrt noch einer eingehenden Behandlung,
die er weit mehr als mancher andere verdient, wegen
der vielen anziehenden Seiten seiner warmen und tapferen
Persönlichkeit, wegen der relativen Energie seines politi-
schen Denkens, vor allem wegen der ungeheuren Wir-
kung, die er ausübte, und die ihn für mehrere Jahrzehnte
der deutschen Geschichte zu einer wahrhaft bedeutenden
historischen Kraft gemacht hat. Es wird den Historiker
immer wieder reizen, ihn mit Dahlmann zu kontrastieren.
Schon das Datum der Geburt beider bedingt einen Gegen-
satz! Denn 10 Jahre früher das Licht der Welt erblickt
zu haben — Rotteck ist 1775, Dahlmann 1785 geboren —
bedeutete damals durchaus andere Jugendeindrücke und
Entwicklungen. Rotteck machte noch als denkender und
vor allem fühlender Mensch die erste Begeisterung des
Jahres 1789 mit; er wurde ein reifer Mann, ehe er die
Leiden der Fremdherrschaft als Deutscher empfinden
lernte. Dahlmann war 1789 vier Jahre alt; in frühem
') Treffend sagt v. Below a.a.O. S. 136: „Während es ein
Verdienst der Nationalliberalen war, den disziplinlosen Individua-
lismus überwunden zu haben, taucht er . . . wieder auf."
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 571
Jünglingsalter wurde er schon durch äußere Verhältnisse
unter den Eindrücken der Fremdherrschaft zum Patrioten
und damit äußerst ablehnend gegen französische Ein-
flüsse jeder Art. Überaus interessant wird immer der
Gegensatz der Lehren beider bleiben. Allein wir meinen,
Treitschke habe Licht und Schatten nicht gerecht verteilt
und neben den Unterschieden seien auch Ähnlichkeiten
beider Männer vorhanden. Da fällt zunächst die Ähnlich-
keit des Lebenslaufes und der Wirksamkeit beider auf;
beide werden Professoren der Geschichte, ohne eine Zeile
auf diesem Gebiete veröffentlicht zu haben; beide sind
auch als Historiker, Dahlmann freilich mit sehr viel mehr
Recht, berühmt geworden; beide, und gerade auch Dahl-
mann, wurzeln aber im Grunde in der theoretischen und
praktischen Politik und sind auf diesem Gebiete sehr viel
bedeutender als auf dem der Geschichtsschreibung;
beide werden im weiteren Verlauf infolge der Uner-
schrockenheit ihres Charakters abgesetzt und schließlich
ihrer Tätigkeit wiedergegeben. Daneben bestehen doch
mehr Ähnlichkeiten der Menschen, als man zunächst an-
nehmen möchte! Bei beiden verbindet sich die lauterste
Charakterstärke und der reinste Überzeugungsmut mit
unverkennbarem Ehrgeiz und einer leisen Neigung zur
Pose. Beide sind hervorragende Stilisten, jeder mit
besonderen Vorzügen ausgestattet; Rotteck schreibt
klassischer, fließender, korrekter; Dahlmann eigenartiger,
pointierter, wuchtiger. Schließlich finden sich doch auch
in ihrer Lehre, bei freilich verschiedenen Ausgangspunkten,
gelegentlich auch in wichtigen Punkten starke Überein-
stimmungen. Bei alledem kann kein Zweifel sein, daß
Dahlmann der größere, stärkere und geistvollere ge-
wesen ist.
Nur von der Lehre Rottecks soll im folgenden die
Rede sein. Es ist dabei nicht entfernt an eine systema-
tische oder in irgendeiner Richtung vollständige Darstel-
lung gedacht. Es soll nur an Rotteck als an einem
wichtigen Beispiel — es ist wohl das allerwichtigste —
gezeigt werden, in wiefern die Ideen und Stimmungen
von 1789 im deutschen vormärzlichen Liberalismus
37*
572 Adalbert Wahl,
weiterleben, inwiefern sie dagegen in bedeutender Weise
modifiziert oder aufgegeben worden sind. An eine eigent-
liche Quellenuntersuchung, d. h. eine Untersuchung der
unmittelbaren Quellen, aus denen Rotteck schöpfte, wird
dabei durchaus nicht gedacht. Von den zweifellos über-
aus zahlreichen eigentlichen Quellen Rottecks — auch
Moser gehört z. B. dazu^) — ist wohl die wichtigste
(auch gerade als Vermittlerin der Ideen von 1789) die
französische gemäßigt konstitutionelle Doktrin. Allein
sie, wie andere Quellen sind von Rotteck, wie eingehende
Beschäftigung mit ihm jedem bestätigen wird, mit voll-
kommener geistiger Durchdringung, selbständigem Urteil
und immer reger Kritik benutzt worden. Freilich wird
auch die folgende unter einem einzigen und besonderen
Gesichtspunkte unternommene Behandlung zeigen, daß
Treitschke das Bild der Lehre Rottecks an vielen nicht
unwichtigen Stellen zuungunsten ihres Urhebers ver-
zeichnet hat.'-)
Auch Rotteck stellt ein viel komplizierteres Problem
dar, als angenommen zu werden pflegt, schon weil auch
er sich in seinen Ansichten nicht immer gleich geblieben
ist, sondern sich entwickelt hat. Freilich gilt auch von
ihm das von Dahlmann Gesagte, daß er weit energischer
an seinen Grundanschauungen festgehalten hat als das
Gros der Politiker der Zeit und auch gerade der Liberalen.
Daß Rotteck mancherlei von Rousseau entlehnt, fällt
auf den ersten Blick auf. Vor allem spielt bei ihm der
Rousseausche Begriff des Gesamtwillens eine sehr große
Rolle. In geradezu fataler Weise erinnert an Rousseaus
Sophismen ein Satz wie der^), „daß der wahre Gesamt-
wille nie etwas Ungerechtes beschließen könne, weil ein
solcher Beschluß entweder dem Gesellschaftsvertrag ge-
mäß und dieser folglich ungültig oder demselben ungemäß
') S. unten.
-) Ohne ihn zu nennen, wandte sich v. Roepell 1883 gegen
Treitschke (Bd. II) mit einer sympathischen Rede über Rotteck,
in der er für die Persönlichkeit Rottecks und, freilich eigentlich
nur an einem Punkte, auch für seine Lehre eintrat.
^) Staatswörterbuch \ Art. Gesellschaft.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 573
und mithin nichtig wäre". Wie Rousseau nimmt er nur
einen, nicht zwei Verträge an.') Er meint, „ein Ver-
einigungsvertrag sei ganz und gar nichts, wenn man nicht
eben die Unterwerfung unter den Gesamtwillen darunter
verstehe". Einmal ergänzt er diese Ansicht durch die
Bemerkung, es bedürfe keines Vertrages mit einem be-
stimmten Haupt; dieses werde vielmehr durch eine gesetz-
gebende Erklärung des Gesamtwillens eingesetzt. Hier
geht Rotteck so weit mit Rousseau und 1789, daß man
meinen könnte, die allgemeine Ansicht sei richtig, wonach
die Lehre von der inalienablen Volkssouveränität sich
bei ihm finde. Allein das wäre doch ein entschiedener
Irrtum (s. u.)! Aber sonst ist die Abhängigkeit von
Rousseau unverkennbar. Ja, es gab Zeiten in Rottecks
Leben, in denen er mit Rousseau zu gehen geneigt schien,
auch wo dieser ganz andere Bahnen empfahl als die
waren, die dann das Jahr 1789 beschritt. Rousseau unter-
scheidet sich auf das tiefgreifendste von den 1789 sieg-
reichen Ideen, indem er den schrankenlosen Staat predigt
(der dann von 1793 an durchdrang), während jene den
Staat allenthalben durch die angeborenen Menschenrechte
der Individuen beschränkt sein ließen. Rotteck nun ging
hierin einmal sehr weit mit Rousseau; es war in der An-
trittsrede, die er bei der Übernahme der Professur für Ver-
nunftrecht und Staatswissenschaften hielt, auf die er von
der für Geschichte avanciert war.-) In diesem akademischen
Vortrag stellte er ganz scharf die Frage, ob historisches
oder Vernunftrecht den Vorrang verdiene. Die gewiß
überraschende Antwort lautet, daß der Staat (freilich der
„richtig gebildete" Gesamtwille) keinerlei Schranken
zu achten habe, — wir müssen verstehen, auch keine
angeborenen Rechte der Individuen! — außer den „wohl-
erworbenen Rechten" der Staatsbürger. Mochte er viel-
leicht damals noch an die baldige „richtige Bildung"
des Gesamtwillens in Deutschland und vornehmlich in
») Ebd.
*) Über den Streit natürlicher Rechtsprinzipien oder idealer
Politik mit historisch begründeten Verhältnissen (1818); auch in
Kleinen Schriften Bd. II.
574 Adalbert Wahl,
Baden glauben! Sicher ist es, daß er später in diesem
Punkte sich resolut von Rousseau und der Sache des
Gesamtwillens trennt und den Ideen von 1789 zuwendet,
allerdings schon nicht, ohne sie in charakteristischer
Weise abgeschwächt zu haben. Der Gesamtwille hat
nach diesen späteren Äußerungen Rottecks eine ihm vor-
gezeichnete Sphäre, über die er nicht hinaus darf i), einer
der Grundgedanken seiner späteren Zeit, in dem schon
die Formulierung von der „staatlosen Sphäre" im Keime
steckt. Er nennt-) die persönlichen Rechte der Mitglieder die
wichtigste Beschränkung des Gesamtwillens; er spricht
wieder und wieder von Rechten, welche den Staats-
angehörigen „schlechthin als Personen" zukommen^);
zu diesen gehört z. B. die Freiheit. Er hat auch den
Begriff des vorstaatlichen Rechtes, des „Urrechts"^);
das Eigentumsrecht'^), das „unmittelbar der rechtlichen
Vernunft entflossen ist", hat der Mensch vor seinem Ein-
tritt in den Staat. Es ist eine Rechtsschuldigkeit des
Staates, es zu schützen und eine Expropriation ist —
selbstverständlich! — nur gegen Entschädigung statthaft.
Das alles ist, wie sich von selbst versteht, Geist vom
Geist von 1789. Und doch, es mag gleich hier darauf
hingewiesen werden, ist, wie gesagt, eine charakteristische
Abschwächung unverkennbar. Es ist zunächst nicht ohne
Bedeutung, daß Rotteck, so weit ich sehe, das Wort
„Menschenrecht" vermeidet, das doch die wuchtigste
Verkörperung des ihm zugrunde liegenden Gedankens
darstellt. Wesentlicher aber ist folgender Unterschied!
1789 ward es geradezu als alleiniger Zweck des Staates
aufgefaßt, die vorstaatlichen Rechte aufrechtzuerhalten.
Rotteck weist sie doch nur noch einer Sphäre zu, die
der Staat zn achten hat. Der Gradunterschied und die
Wegentwicklung vom naiven und radikalen Individualis-
mus liegt auf der Hand!
') Art. Freiheit. Art. Gleichheit u. öfter.
2) Art. Gesellschaft.
=•) Z. B. Art. Freiheit. Art. Konstitution.
*) Z. B. Lehrbuch des Vernunftrechts I"^, S. 144.
*"> Art. Eigentum.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 575
Mehr nebenbei, ehe wir das Gebiet des Gesamtwillens
verlassen, sei auf die außerordentlich hohe Bedeutung
hingewiesen, die Rotteck der öffentlichen Meinung bei-
mißt und die blinde Verehrung, die er ihr zollt. Er be-
zeichnet sie gelegentlich als „fast gleichbedeutend mit
dem vernünftigen Gesamtwillen", mit derselben erstaun-
lichen Verkennung eines entscheidenden Gesichtspunktes
— nämlich der Wankelmütigkeit der öffentlichen Meinung —
wie wir sie auch bei einem Necker und andern Männern
von 1789 verheerend wirksam finden,^)
Es sind Stimmungen von 1789, die Rotteck jeder
staatlichen Machtpolitik und ihrem vornehmlichen Mittel,
dem Krieg, verständnislos gegenüberstehen lassen. „Der
Krieg ist leider so alt wie die Menschheit," — mit diesem
Satz beginnt er seine Schrift „über stehende Heere und
Nationalmiliz."-) Auch stehende Heere sind ihm, wie
der französischen Revolution in ihren ersten Jahren, ver-
dächtig; wie ungezählte andere Liberale nach den Frei-
heitskriegen, ist er für die Landwehr oder Nationalmiliz,
während er das auf allgemeiner Dienstpflicht beruhende
stehende Heer für noch viel verderblicher hält als das
Soldheer. Reines achtzehntes Jahrhundert, das Entzücken
der Männer von 1789, waren verständnislos absprechende
Urteile über die großen Kriegshelden der Menschheit;
an solchen ist Rottecks Weltgeschichte bekanntlich reich.
Völlige Verständnislosigkeit für staatliche Machtpolitik,
ja für auswärtige Politik überhaupt, zeigt er^), unver-
kennbar im Stile von 1789, wenn er unterscheidet zwi-
schen „Fürstenkriegen", d. h. „ungerechten Angriffs- und
Eroberungskriegen" und gerechten Verteidigungskriegen,
Es gibt nach ihm „wohl nur wenige ungerechte Volks-
kriege". Wie falsch und schief diese Sätze in ihrer ver-
nunftgemäßen Einfachheit sind, braucht hier nicht dar-
gelegt zu werden.
^) Doch ist auch (vgl. oben) Dahlmann, und zwar von Anfang
an, ein Verehrer der öffentlichen Meinung.
2) 1816. Auch Kleine Schriften Bd. II.
") In der eben erwähnten Milizschrift.
576 Adalbert Wahl,
Eine der wichtigsten Fragen, in denen Rotteck auf
den Fundamenten weiterbaut, die 1789 auf Grund der
Ideen des 18. Jahrhunderts gelegt wurden, ist die nach
den vornehmsten Quellen des Rechts. Bekanntlich ist
Rotteck einer der letzten energischen Vertreter des
Natur- und Vernunftrechts. Hat er doch geradezu ein
„Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissen-
schaften" geschrieben! Wenn er auch, um das gleich hier
zu sagen (vgl. u.), mit dem positiven Recht gewiß nicht
so leichtfertig umspringt wie die Konstituante, so gibt
er doch immer dem Vernunftrecht den Vorzug. Betont
er gelegentlich sogar die Heiligkeit auch des positiven
Rechts, vor die Frage gestellt, ob dieses dem Vernunft-
recht gegenüber bestehen könne, hat er sich doch immer
für letzteres entschieden. Die Grundanschauung der
historischen Rechtsschule, durch die sie vornehmlich den
Gedanken des positiven Rechtes wieder geadelt und der
Herrschaft des Naturrechts ein Ende bereitet hat, daß
nämlich das Recht ein Produkt des unbewußt arbeitenden,
überall verschiedenen Volksgeistes und der historischen
Entwicklung sei, lehnt er im wesentlichen ausdrücklich
ab. Er vertritt vielmehr die rationalistische Ansicht, wo-
nach das positive Recht im wesentlichen der Willkür,
Gewalt oder List einzelner Gesetzgeber entstamme; schon
hierdurch wird das positive Recht dem Naturrecht gegen-
über, wie von selber einleuchtet, herabgedrückt. Der
Historiker wird über das Festhalten Rottecks am Vernunft-
recht urteilen, daß er eine verlorene Sache vertrat und
eine unhaltbare Position zu verteidigen suchte. Wie
einige andere Grundlagen des Liberalismus durch die
Ereignisse zerstört worden waren, so diese, die natur-
rechtliche, durch die Wissenschaft, und es ist nun einmal
dem Menschen nicht gegeben, Tote zum Leben zu er-
wecken. Auf der andern Seite aber wird man es dennoch
verstehen, daß er sich zu diesem verlorenen Kampf ent-
schloß. Denn es handelte sich dabei für den Liberalis-
mus um sehr viel. Das Naturrecht war einer der Eck-
steine, auf dem das ganze Gebäude ruhte und keine
ornamentale Zutat, die es ungefährlich war, zu beseitigen.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 577
Die Partei, die von den Individualrechten ausging, ver-
lor mit der naturrechtlichen Begründung dieser Individual-
rechte einen großen Teil ihrer Schwungkraft; die Partei,
die immer das Sein-Sollende im Auge hat und haben
muß, den Kompaß, nach dem sie ihre Fahrt eingerichtet
hatte. Es ist im Grunde erstaunlich, daß nach dem
Sturz des Naturrechtes noch so viel Liberalismus übrig
geblieben ist. Auch ist es gewiß, daß mit dem Natur-
recht ein letzter starker Damm eingerissen worden ist,
der dem — ja heutzutage allgemein und auch vom
Liberalismus anerkannten — absolut schrankenlosen Staat
noch entgegenstand.
Es ist Geist vom Geist von 1789, wenn Rotteck
überall stillschweigend annimmt, daß der Krieg zwischen
„Regierung und Volk", den „zwei Persönlichkeiten", wie
er sie bezeichnet^) der normale Zustand des Staatslebens
sei und den Hauptinhalt des Verfassungslebens bilde. ■■^)
Eine ganze Fülle von Stimmungen von 1789 liegt hier
zugrunde und vor allem, trotz gegenteiliger Behaup-
tungen, die Überzeugung vom natürlichen bösen Willen
der Regierung, vom beschränkten Ministerverstand und
von der Selbstverständlichkeit der Opposition um der
Opposition willen — Stimmungen, die ja bis in unsere
Tage fortgelebt haben. Wie die Männer von 1789 ver-
langt er wieder und wieder die Gedanken-, Gewissens-,
Rede-, Preßfreiheit. Von den zahlreichen Übereinstim-
mungen im einzelnen sei hier nur ein Beispiel — nur
um Beispiele handelt es sich ja für uns! — aus dem
Gebiet der Verfassung genannt: Wie die Konstituante ist
Rotteck prinzipiell durchaus für ein Einkammersystem.
So finden sich also eine ganze Fülle von Hinweisen, von
denen hier nur ein kleiner Teil mitgeteilt wurde, aus
denen hervorgeht, daß das Jahr 1789, seine Stim-
') Art. Konstitution, ferner Geschichte des Landtags von
1831 § 42 u. oft.
") S. über eine Wurzel dieser Auffassung, nämlich die alte
ständische dualistische Staatsidee, den lichtvollen Vortrag von
G. Jellinek, Regierung und Parlament in Deutschland, 1909, S. 9.
578 Adalbert Wahl,
mungen und Programme für diesen bedeutenden liberalen
Führer den Ausgangspunkt abgegeben haben.
Und doch läßt sich dann wieder an diesem als so
radikal verschrieenen Denker sehr leicht nachweisen, wie-
viel von dem Gepäck von 1789 er über Bord geworfen
hat. Man könnte vielleicht in diesem Zusammenhang
darauf hinweisen, daß er sehr häufig die französische
Revolution als Ganzes verurteilt und als warnendes Bei-
spiel hinstellt. Allein darauf dürfte kein besonderer
Nachdruck zu legen sein. Es wäre an sich sehr gut
möglich, ja manche Äußerung spricht dafür, daß er die
Ideen von 1789 und die Leistungen der Konstituante im
ganzen gebilligt habe und nur von den Greueln der
späteren Jahre abgeschreckt worden sei. Das Verhältnis
zur französischen Revolution, in dem so viele, vor allem
unter den politisch Mittelmäßigen, sich befanden! Aber
es läßt sich in der Tat nachweisen, daß bei Rotteck in
einer ganzen Reihe wichtigster Punkte die Ideen von
1789 nur umgebogen, abgeschwächt, verändert, weiter-
leben. Von einer besonders wichtigen Grundauffassung
ist oben schon gesprochen worden. Es war geradezu
der Lebensodem jener Ideen, daß sie bezweckten, den
einzelnen Menschen im Interesse seines Glückes vom
Staate nach Möglichkeit zu emanzipieren, ja ihm zu
diesem Zwecke Mittel in die Hand zu geben, wie das
Widerstandsrecht, welche mit der Existenz des Staates
unvereinbar sind. Rotteck geht zwar meist von diesen
Auffassungen aus; aber er konstruiert doch nur eine
Sphäre, in die der Gesamtwille nicht eindringen darf,
während dieser, sofern er richtig gebildet ist, oder das
Prädikat „wahr" verdient, auf dem Gebiet der Gesetz-
gebung schrankenlos ist. Auch wer, n. u, A. ganz mit
Recht, der Ansicht wäre, daß dieser Lehre in mancherlei
Hinsicht eine fatale Unbestimmtheit anhaftet, und daß
sie praktisch wertlos ist, da keine Instanz vorhanden
wäre, welche den „wahren" Gesamtwillen innerhalb seiner
Sphäre hielte, müßte doch erkennen, wie weit sich Rotteck
hier von seinem Ausgangspunkt entfernt. War weiterhin
oben darauf hinzuweisen, daß er der historischen Rechts-
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jaiirhundert. 579
schule gegenüber die Bedeutung des positiven Rechts herab-
zudrücken sich bemühte, so ist auf der andern Seite doch
deutlich, daß er sich diesem gegenüber in sehr viel ge-
mäßigterer Gesamtstimmung befindet als die Männer
von 1789. Hier, und sogar bei einem Turgot, welcher
Leichtsinn bei der Behandlung des überlieferten Rechts,
dem man, als aus der Zeit der Unwissenheit und Bar-
barei stammend, so gar keinen Wert zuzugestehen ge-
neigt war, und das man so rücksichtslos abschaffte und
änderte. Rotteck dagegen ist sich der Heiligkeit auch
des positiven Rechts wohl bewußt, wenn er auch gewiß
dem Naturrecht den Vorzug gibt. Er ruft z. B.^) einmal:
„Du treue, nie täuschende und nie getäuschte Geschichte!
Auf jedem Blatt Deiner heiligen Bücher steht mit Flammen-
zeichen geschrieben : Ehret das natürliche, ehret das
geschriebene Recht!" Wer hätte 1789 gewagt, so das
positive Recht neben das natürliche zu stellen? Auch in
den radikaleren Stimmungen nach der Julirevolution
entfernt sich Rotteck kaum von diesem vermittelnden
Standpunkt, in den Debatten des so ergebnisreichen
badischen Landtags von 1831, den er selbst beschrieben
hat, will er-) dem historischen Recht doch nur „Schranken
setzen". Bei der Fronablösung will er zu einem Ver-
gleich zwischen dem rein vernünftigen und dem histo-
rischen Recht gelangen.'*) in einer Rede über die Zehn-
ten ruft er aus^): „Die große Aufgabe unserer Zeit ist:
Wie kann bestehendes Unrecht abgeschafft, oder verletz-
tes Recht wiederhergestellt werden, ohne andern Rechten
zu nahe zu treten?" Die Forderung der Preßfreiheit
leitet er her aus dem ewigen Vernunftrecht und^) unserer
Landeskonstitution — ebenso wie die französischen Par-
lamente vor der Revolution die Rechte der Franzosen
teils naturrechtlich, teils positivrechtlich begründen,
während die Revolution rein naturrechtlich vorging.
') In seiner schon zitierten Antrittsrede von 1818.
*) Geschichte des Landtags von 1831 S. 139.
3) S. 359.
*) S. 379.
•^) S. 271, 274.
580 Adalbert Wahl,
Dabei bleibt es bestehen, daß Rotteck die Ansichten
der historischen Rechtsschule über die Entstehung des
positiven Rechts im wesentlichen ablehnt (s. o.). Das
bedeutet nun aber noch lange nicht — und nun kommen
wir abermals zu einem Unterschied von fundamentaler Be-
deutung gegenüber 1789 — , daß Rotteck deswegen auch in
der Politik historischen Erwägungen unzugänglich sei. Sie
sind bei ihm vielmehr so wichtig und entscheidend, daß
man sie geradezu als charakteristisch für ihn bezeichnen
möchte. Während die Konstituante — wo nicht schnödes
Klasseninteresse dazwischentrat — alles „nach den Prin-
zipien" regelte, kontrastiert Rotteck das, was eigentlich
„nach den Prinzipien" sein sollte, immer wieder mit
dem, was auf einer bestimmten historischen Entwicklungs-
stufe, z. B. bei dem Bildungsgrad eines Volkes oder
seiner sozialen Zusammensetzung, einstweilen möglich
ist, stellt sich also, nebenbei bemerkt, auf den, man wird
sagen, für alle Zeiten richtigen Standpunkt. In seiner
Schrift über Landstände ^) z. B. unterscheidet er bei der
Frage, ob diese die unbeschränkte Gesetzgebungsgewalt
haben sollten, zwischen den verschiedenen, historisch
gegebenen Verhältnissen : „Nur da, wo die Stände nach
reinen staatsrechtlichen Prinzipien konstruiert sind, und
bei einem Volke, in dessen Mitte politische Einsicht und
politische Tugend herrschen, mag den Ständen das Recht
der Gesetzgebung unbeschränkt erteilt werden." Diese
Bedingungen sind aber zurzeit noch in keinem europä-
ischen Staat erfüllt. Deswegen muß in allen noch die
Regierung positiven oder negativen Anteil an der Gesetz-
gebung haben. Genau dieselbe Art zu argumentieren,
kehrt in derselben Schrift wieder, wo die Frage Ein-
oder Zweikammersystem? erörtert wird.-) Eine erste
Kammer wird zwar als den allgemeinen Prinzipien ent-
gegengesetzt bezeichnet (vgl. oben); es wird aber von
Rotteck dennoch als notwendig erachtet, eine Adels-
kammer einzuführen, wo die Regierung zu wenig Macht
') Ideen über Landstände (1819) S. 21. Auch Kleine Schrif-
ten Bd. II.
») S. 64 ff.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 581
hat, um sich gegenüber dem Volke allein verteidigen zu
können, oder aber, wo die Regierung in den Händen
eines V^olksausschusses liegt — denn Rotteck verabscheut
die reine Demokratie. Recht häufig finden sich Wendungen
wie die, daß diese oder jene Einrichtung „mitunter",
d. h. je nach den historisch gewordenen Verhältnissen,
gut sei. So sind die Schriften Rottecks geradezu erfüllt
von historischen, antidoktrinären Erwägungen! In diesem
Punkte hat er zweifellos auch von Burke gelernt. (Ihm,
wenn nicht vielleicht Moser, entlehnt er wohl auch die in
seinem Ideenkreise so wichtige Vergleichung des Staates
mit einer Aktiengesellschaft.^) Bei jenem einmal an einer
wichtigen Stelle zu einem besonderen Zwecke hin-
geworfen, kehrt sie bei Rotteck mit ermüdender Beharr-
lichkeit wieder.) Aber auch darin ist er historisch ge-
richtet, daß er sich in der Welt der Erfahrung umsieht
und einzelne bestehende Verfassungen prüft. Seine rela-
tive Anerkennung der je durchaus gemäßigten Charte
von 1830 ist bekannt.-) Nur kritisiert er u. a. mit Recht
ihren Wahlzensus, der tatsächlich viel zu hoch war und
bekanntlich die überwiegende Mehrzahl aller Franzosen,
und zwar auch zahlreiche Hochgebildete, vom politischen
Leben ausschloß. Aber er gehört auch — was meistens
') Die Idee war übrigens damals in den Kreisen gemäßigter
Politiker weit verbreitet. S. z. B. H . . . seh (Hegewisch) in den
Kieler Blättern 1, S. 110 Note.
=<) Vgl. Koser a. a. 0. S. 290. Dieser drückt sich aber n. u. A.
entschieden zu stark aus, wenn er meint, daß Rotteck Frankreich
als den „Musterstaat für das neue konstitutionelle System" gelten
lasse. Rotteck schreibt (Art. Charte Staatslexikon 111, S. 418), die
französische Konstitution nehme eine nähere Betrachtung schon
darum in Anspruch, „weil Frankreich als Musterstaat für das
neue konstitutionelle System gilt, die Grundzüge seiner Charte
auch wirklich vielen der neuesten Verfassungen als Vorbild
gedient haben und überhaupt die Vorschritte oder Rückschritte
Frankreichs auf der Bahn des freiheitlichen Staatslebens auf das
künftige Schicksal Europas jedenfalls verhängnisreich . . . ein-
wirken werden." Ich meine, daß Rotteck hier in den weiteren
Satzteilen die Auffassung Frankreichs als Musterstaat nur als
teilweise richtig gelten lasse (etwa: daran ist so viel richtig, daß
die Grundzüge seiner Charte . . .).
582 Adalbert Wahl,
verkannt wird — zu den entschiedenen Bewunderern
der englischen Verfassung^); er meint, „sie sei nach der
Gesamtwirkung aller ihrer Bestandteile gut oder wenig-
stens vergleichsweise gut", deswegen brauche aber nicht
jedes Element für sich gut zu sein; vornehmlich meint
er damit das englische Oberhaus. Treffend fügt er hinzu,
die ganze englische Konstitution und dazu noch alle
übrigen inneren und äußeren Verhältnisse jenes glück-
lichen Volkes müßten uns eigentlich von ihren Bewun-
derern angeboten werden. Er ist in dieser Hinsicht
genau derselben Ansicht — mit umgekehrter Anwendung
— wie Stahl, der in seinen Vorlesungen über „die gegen-
wärtigen Parteien in Staat und Kirche" lehrte'-): „Si duo
faciunt idem, non est idem. Die parlamentarische Regie-
rung, wie sie in England als die Frucht der englischen
Geschichte und Zustände besteht, und die parlamentarische
Regierung, wie sie bei uns ohne die Wurzeln und Stämme
der englischen Geschichte und der englischen Zustände
bestehen soll, sind zwei von Grund auf verschiedene
Dinge." Wir meinen in diesem Moment sei Rotteck
historischer als die meisten historischen Bewunderer der
englischen Verfassung; auch kann die späte Bekehrung
des größten der letzteren, Dahlmanns, in der Oberhaus-
frage (s. o.) als eine posthume Genugtuung für den viel-
geschmähten Rotteck gelten. Freilich zeigt dieser bei
alledem wieder die Spuren seiner Herkunft, indem er
in unmittelbarem Anschluß an das oben Wiedergegebene
der englischen Verfassung wegen ihrer Entstehung aus
zufälliger Verkettung von Umständen, statt aus politischem
Scharfsinn, eine Rüge erteilt!
Aber, mehr noch! genau wie Montesquieu und Stein
und so viele Väter konservativer Staatsauffassung, ist
Rotteck ein Bewunderer des „alten, teutschen Rechtes",
zweifellos unter dem Einfluß von Moser, mit dem er
den Verfall eben dieses Rechts beklagt."^) Man erinnere
') S. z. B. seine schon zitierte Schrift: Ideen über Land-
stände (1S19).
*) Berlin 1863, S. 144, 12. Vorlesung. (Gehalten wurden diese
Vorlesungen zuerst im W. S. 1850/51.)
') Art. Dingliches Recht.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. f»83
sich dabei der Tiraden der Männer von 1789 über „die
Zeiten der Barbarei", aus denen sie erst im Begriff
waren, die Menschen zum Licht zu führen, um zu er-
messen, welchen Weg vorwärts der Liberalismus zurück-
gelegt hatte.
Sehr schon kann man weiterhin Rottecks Herkunft
von 1789 und dann wieder die bedeutende Wegentwick-
lung seiner Ideen von ihrem Ausgangspunkte beobachten,
wenn man sich seiner Lehre vom Staatszwecke zu-
wendet.^) Der Zweck des Staates ist nach ihm „Aufrecht-
erhaltung von Freiheit und Sicherheit des Menschen
(1789 alleiniger Zweck: Aufrechterhaltung von Freiheit,
Eigentum, Sicherheit, Widerstandsrecht), dann aber teil-
weise Beförderung seiner beliebigen Zwecke (also „Kultur-
staat", wenigstens im KeimI) und vor allem Schutz der
Rechtsordnung (also „Rechtsstaat").
Und ganz Ähnliches gilt von der Lehre von der
Volkssouveränität. Niemais hat sich Rotteck für
die praktisch wirkende, inalienable Volkssouve-
ränität'-) Rousseaus ausgesprochen. Der Begriff
Volkssouveränität schon ist ihm offenbar peinlich. Er sagt,
souverän im Staat ist der ideale Gesamtwille. Allein,
das hat rein theoretische Bedeutung. „Souveränität ist
die ursprüngliche Machtvollkommenheit des Volkes, aus
welcher die höchste Gewalt ausfließt" — genau wie etwa
jetzt wieder so vielfach das Rechtsbewußtsein des Volks
als letzte Quelle des Rechts angesehen wird. Rotteck
fährt fort: „Volkssouveränität im demagogischen Sinn,
nämlich so gedacht, daß die Majestät im Volke liege,
daß die höchste Regierungsgewalt von demselben, oder
in seinem Namen nach Belieben und ohne Beschränkung
ausgeübt werden könne, ist ein Unding." In Wirklichkeit
vollstreckt der König") „mit souveräner Gewalt" die
') Lehrbuch des Vernunftrechts 1, S. 56 — 59.
*) Die wichtigsten Stellen hierüber vielleicht sind Aretin-
Rotteck, Staatsrecht der konstitutionellen Monarchie (die ersten
anderthalb Bände von Aretin, der Rest von Rotteck. 2. Aufl. von
Rotteck besorgt) l^ S. 147— 149, und Vernunftrecht II, S. 101.
') Vernunftrecht a. a. O.
584 Adalbert Wahl,
Gesetze usw., die Stände bewilligen ebenso die Steuern
usw., „doch wird in solchen Verhältnissen die Benennung
vom Vorherrschenden entnommen und heißt also auch
ein konstitutioneller König „Souverän" — und zwar
mit Recht!" Die eben zitierte Stelle, wie viele andere,
ergeben einen weiteren hierfür wichtigen Gedanken.
Die Konstituante verband Volkssouveränität (Rousseau)
mit Gewaltenteilung (Montesquieu), indem sie letztere
ersterer unterordnete; es besteht nach ihr Gewalten-
teilung in einer niederen Sphäre, nämlich in der vom
souveränen Volke immer „abhängigen, jederzeit absetz-
baren Regierung"; Rotteck rückt die Volkssouveränität
hinauf in die Ferne eines praktisch gleichgültigen Prinzips
und macht mit der Gewaltenteilung ernst, indem er
geradezu die Souveränität teilt^) (unter Bevorzugung
des Monarchen). Äußerst pikant ist die Annäherung
dieses „Radikalen" an Hobbes in der von Hermes über-
nommenen Lehre vom Staatsvertrag-): sogleich im
Augenblick des Zusammentretens zum Staate wird die
Machtvollkommenheit des Gesamtvereins vertragsmäßig
in die Hand des Fürsten gelegt, welcher aber verpflichtet
ist, in den wichtigsten Regierungsangelegenheiten die
Einwilligung der vom Volk erwählten Repräsentations-
versammlung einzuholen. Bei Hobbes entsteht durch
einen Vertrag Staat und absoluter König, bei Aretin-
Rotteck Staat und konstitutioneller König. Von einer
inalienablen Souveränität des Volkes ist also keine
Rede.
Wer dann in concreto in bezug auf das Grundgesetz
entscheidet, das hängt von den gegebenen Verhält-
nissen ab! Im Artikel Konstitution spricht Rotteck bei der
Betrachtung der beschränkten Monarchie von „vom Volk
sich vorbehaltenen oder vom König verliehenen Rechten".
Daß er in späteren Jahren gelegentlich^) die Einsetzung
des Hauptes durch einen Gesetzgebungsakt erfolgen läßt,
») Ähnlich K. Th. Welcker, s. Koser a. a. O. S. 290.
'') Staatsrecht I, S. 148 !.
=>) Art. Gesellschaft.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 5S5
ist oben erwähnt worden.') Allein er fährt dann fort,
zur Einsetzung des Hauptes komme meist ein Vertrag
mit ihm. In diesem Falle könne seine Einsetzung über-
haupt nicht widerrufen werden. „Der Widerruf ist aber
auch bei rein gesetzlicher Einsetzung schwer oder un-
möglich." In seiner Geschichte des Landtags von 1831
nennt er die Verfassung „Grundgesetz und Vertrag zu-
gleich".-) Aus alledem ersieht man deutlich, wie sehr
weit sich Rotteck aus seinem starken monarchischen
Empfinden heraus bei allem Ausgehen von der Revolu-
tion doch von der Lehre von der inalienablen, wirklichen
Volkssouveränität entfernt. Gegebenenfalls kann das
Volk einen Akt der Souveränität ausüben, wie z. B. in
Frankreich 1830"*), allein unter normalen Verhältnissen
ist das in Monarchien unmöglich. Davon, daß das Volk
auch in Monarchien der wirkliche Souverän bleibe, ist
keine Rede. Und auf diesen Rousseauschen Gedanken
kommt es doch bei dem ganzen Problem praktisch fast
allein an.
Gewiß ist oben mit Recht darauf hingewiesen worden,
daß Rotteck ganz im Sinne von 1789, wie Niebuhr
spottete'), sich das Verfassungsleben nur als Kampf des
Volkes gegen die Regierung denken konnte. Allein, nun
wieder der charakteristische Unterschied! 1789 erstrebte
man aus derartigen Stimmungen heraus, mit Hilfe der
Idee der Volkssouveränität, die völlige Unterwerfung der
Regierung. Ließ es die Nationalversammlung doch nicht
einmal zu, daß jene die wenigen ihr gebliebenen Rechte
wirklich ausübte. Von alledem ist Rotteck weit entfernt.
Was er erstrebt, ist „Gleichgewicht der zwei Gewalten"
oder der „zwei Persönlichkeiten".^) Das Gegenüber-
') Ein gewisser Widerspruch gegen die eben besprochene
Stelle des Staatsrechts ist dabei unverkennbar.
«) S. 41/42. Wie Welcker (Koser 290) läßt auch Rotteck
keinen Unterschied gelten zwischen den einseitig verliehenen und
den auf Vertrag beruhenden Verfassungen; s. Art. Charte.
=>) Art. Charte.
') S. Treitschke III, S. 102.
=) Oft; z. B. Art. Konstitution.
Historische Zeitschrift (104. I5d.) 3. Folge 8. Bd. 38
586 Adalbert Wahl,
stehen von Landtag und Regierung soll einmal sogar
„ein nach freundlicher Vereinigung sich sehnendes sein".i)
Um dieses Gleichgewicht herzustellen, ist er, wie sonst^
bereit, Abweichungen von der reinen Theorie zu ge-
statten, z. B. (vgl. o.) wo das Volk oder seine Repräsen-
tanten der Regierung gegenüber zu stark sind, diese
durch eine — nach den reinen Prinzipien ja nicht
erwünschte — erste Kammer stützen zu lassen. Alle
diese Erwägungen sind 1789 völlig undenkbar! Und
wieder war es, neben dem monarchischen Empfinden
Rottecks, zweifellos die historische Erfahrung, nämlich
die Betrachtung all des Elends und der Greuel, die die
Folgen der Vernichtung der Regierungsgewalt im Jahre 1 789
gewesen waren, welche diese bedeutende Modifikation
der Grundstimmung von 1789 erzeugt hat. Steigerte
sich ferner damals die eben erwähnte Stimmung der
Regierungsfeindschaft zu einer ausgesprochenen Staats-
feindschaft, die so charakteristisch ist, so finden sich von
dieser bei Rotteck kaum mehr Spuren. In seiner ver-
mittelnden Art stellt er^) vielmehr den freilich in seiner
Allgemeinheit recht nichtssagenden Satz auf: „gebet dem
Staate was des Staates ist, und dem Bürger was des
Bürgers ist."
Weit entfernt ist er davon, die Gleichheitsideen von
1789 zu teilen. Zwar ist bei ihm, wie damals so viel-
fach, eine gewisse Adelsfeindschaft unverkennbar. Allein
schon hierbei ist ein bedeutender Gradunterschied festzu-
stellen; von dem wilden Fanatismus der Franzosen ist
bei ihm nichts zu finden — ja in seinen Ideen über
Landstände'^) (1819) erscheint es einmal als ein löblicher
Zweck, „die rechtsbeständigen Prärogativen des Adels"
beizubehalten. Weit mehr noch freilich entfernt er sich
von den Gleichheitsideen in anderen Punkten. Es ist ja
oben darauf hingewiesen worden, daß auch die Konsti-
tuante nicht wirkliche Gleichheit dem Staate gegenüber
einführte. Allein es war zu keiner Zeit zweifelhaft, daft
») Lehrbuch II, S. 229, zitiert von Jellinek a. a. 0. S. 11.
*) Z. B. in einer Landtagsrede 1831.
s) S. 51.
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 587
hier nicht eine Idee, sondern ein auf Kiassenriicksichten
beruhender Bruch einer der eigenen heiligsten Ideen
vorlag. Für Rotteck aber ist nicht einmal die wirkliche
Rechtsgleichheit ein unbedingt gültiges Prinzip. ') Recht-
liche Ungleichheiten sind im Prinzip zulässig — sogar
im Strafrecht I Vor allem aber im Wahlrecht. Über
dieses hat er sich, wie sich denken läßt, besonders häufig
verbreitet. Immer ist er für einen mehr oder weniger
hohen Zensus eingetreten, wenn ihm auch derjenige
der Charte von 1830 und erst recht der der Charte von
1814 zu hoch war. Selbst in den Zeiten der Erregung
nach der Julirevolution, als er die Geschichte des Land-
tages von 1831 abfaßte, kritisierte er-) die Ablehnung
eines Zensus für die Gemeindewahlen in den großen Städten
seitens der von ihm sonst so bewunderten zweiten
Kammer. Zwölf Jahre vorher hatte er"'), in unverkenn-
barer Anlehnung an Moser und Verwandtschaft mit den
Physiokraten, ja mit einem Marwitz, folgendes ausgeführt:
Die eigentlichen Anteilnehmer am Staate sind die Grund-
besitzer, die „Sassen"; das ist altes, teutsches Recht.
„Der schlichte natürliche Verstand der Teutschen ordnete
die Verhältnisse weit besser als die berühmtesten Lehrer
und Gesetzgeber alter und neuer Zeiten, durch die tief-
sinnigsten Systeme oder die künstlichsten Einrichtungen
zu tun vermochten." Die übrigen Staatsbürger, „Hinter-
sassen", können zwar die Rechte wahrer Bürger erhalten,
besitzen sie aber an sich nicht. Die Ansprüche der
Städter an die Landstandschaft sind geringer als die der
Bauern.'') Trotzdem soll sie ihnen allerdings gewährt
werden. Später tritt diese bei einem ,, Radikalen" gewiß
auffallende Bevorzugung der landwirtschaftlichen Bevölke-
rung zurück, während er an der Forderung des Zensus,
wie gesagt, unverbrüchlich festhält.'') Daß in allen da-
mals bestehenden Staaten das Gesetzgebungsrecht der
>) Art. Gleichheit.
-) S. S. 137 38.
=) In den Ideen über Landstände.
*) Während Dahhnanns Politik die Städter bevorzugt.
*) S. auch den Art. "Abgeordneter (1834).
38*
588 Adalbert Wahl,
Stände kein unbeschränktes sein sollte, ist als Rottecks
Ansicht schon mitgeteilt worden. Aber er legt auch
wieder und wieder Nachdruck auf den Satz, daß die
einzelnen Abgeordneten nicht das ganze Volk vertreten
sollen, sondern nur ihre Kreise und Stände; und so ließe
sich denn noch eine Fülle von Beispielen dafür anführen,
wie weit sich Rotteck von den Ideen des Jahres 1789
entfernt, von denen er ausgegangen war.
Wie mehr nebenbei an wenigen seiner Ansichten ge-
zeigt worden ist, hat Rotteck ebensowenig wie die anderen
Denker der Zeit starr an seinen Ideen festgehalten. Auch
er machte die Entwicklung nach links mit, die für den
Liberalismus etwa seit den südeuropäischen Revolutionen,
vornehmlich aber seit der Julirevolution, so charakteristisch
ist. Die rapideste Linksschwenkung, die des Jahres 1848,
hat er nicht mehr erlebt. 1840 ist er 65jährig gestorben.
Die ganze Entwicklung des Liberalismus aber, im großen
betrachtet, von 1815 bis zu den Zeiten nach der Reichs-
gründung, ging doch weg von den Ideen von 1789 und
nicht zu ihnen, und bei dieser Entwicklung mußte, wie
schon angedeutet, manches aufgegeben werden, was
dieser Denker, der sich im Grunde als so gemäßigt er-
weist, noch verteidigte. Die Wissenschaft hat das Natur-
recht endgültig überwunden und die Geschichte das
Mißverstehen staatlicher Machtpolitik. Die Kriege von
1864 bis 1871 gaben in diesem Punkte den Stimmungen
von 1789 im allgemeinen und der Abneigung gegen
stehende Heere im besonderen bei allen politisch ver-
anlagten Liberalen, wenn auch gewiß nicht allen Li-
beralen, den Todesstoß. Auch lag es in der Natur der
Dinge, daß der Liberalismus nach Rotteck noch historischer
wurde, d. h. die Nachahmung des Auslandes noch mehr
— freilich gewiß noch nicht völlig — zurücktreten ließ,
und noch weit mehr als bisher an die eigenen Verhält-
nisse anzuknüpfen trachtete.
Den größten Schritt aber auf dem Wege weg von
1789 tat der deutsche Liberalismus zum Schluß der Kon-
iliktszeiL
Beiträge zur deutschen Parteigescliichte im 19. Jahrhundert. 589
IV.
Im folgenden soll der Versuch gemacht werden, auf
wenigen Seiten den Stammbaum der national-
liberalen Partei herzustellen, wobei sich der Verfasser
wohl bewußt ist, daß dieser Versuch selbst im Rahmen
der obigen skizzenhaften Ausführungen besonders lücken-
haft ausfallen muß, ja daß es leicht sein würde, ihn
mißzuverstehen, ja zu karikieren.
Es wurde oben von einer dritten Richtung des Li-
beralismus gesprochen und ihre Betrachtung auf später
verschoben. Sie möchten wir mit dem Nationalliberalismus
in Verbindung bringen. Es wurde dort von ihr ge-
sagt, daß sie von vornherein Elemente konservativer
Staatsanschauung in sich berge. Das war insofern ungenau,
als sie älter ist als die Aktion der Ideen von 1789 und
die Reaktion gegen sie, so daß man eher sagen müßte,
aus ihr hätten beide Richtungen schöpfen können. Sie
wurde anfänglich durchaus nur von wenigen erlauchten
Geistern vertreten, deren Gedanken weder mit den Ideen
von 1789 noch mit dem Rückschlag gegen sie identifi-
ziert werden können, vor allem nicht mit ersteren. Liefen
die Männer von 1789 Sturm gegen den Staat im Interesse
des Einzelmenschen, stellten sich ihre Gegner — bei
aller Betonung unverletzlicher, ererbter Rechte der Ein-
zelnen und der Korporationen — auf die Seite des Staates
und seiner Aufgaben^), die doch im Konflikt mit den Ein-
zelnen zu lösen waren, sollte bei den einen der Staat
schwach sein, zugunsten des Bürgers, bei den andern
stark auch auf Kosten des Bürgers, war bei beiden also
der Kampf der Interessen von Staat und Bürger im
Vordergrund, so gingen jene von dem Kerngedanken
aus, daß beider Vorteil identisch sei, vor allem aber, daß
die erhöhte Freiheit des Bürgers, und zwar auch die
„politische Freiheit", d. h. die Hinzuziehung des Bürgers
zur Führung seiner eigenen Geschäfte, die Regierung
und den Staat nicht nur nicht schwäche, sondern stärke;
') Man beachte die Betonung der „Autorität".
590 Adalbert Wahl,
sie forderten also die Freiheit, damit der Staat stärker
werde; ihre Parole war: zugleich Freiheit und Staat.
Das ist der Gedanke, der diese Richtung charakterisiert.
(Die Voraussetzung für dieses Programm war bei jenen
erlesenen Denkern die richtige Erkenntnis, daß die Staaten
des 18. Jahrhunderts zu schwach geworden waren und
der Stählung bedurften, nicht weiterer Schwächung.) Der
Weg aber, auf dem die „Freiheit" den Staat stärken
sollte, war die Erweckung von Bürgersinn oder Ge-
meingeist, der unter dem Regime der Bevormundung
erstorben war. Es ist schwer, diese Gedanken mit aller
Bestimmtheit der Vorgeschichte des Liberalismus oder
der des Konservativismus zuzuweisen. Wir finden sie
später vertreten von Denkern, die im übrigen der einen
wie von solchen die der anderen Richtung angehören.
Man dürfte aber doch geneigt sein, wie der Verfasser,
sie näher dem Liberalismus verwandt zu finden, schon
weil sie bei ihrem ersten Auftreten mit energischem
wirtschaftlichem Liberalismus verbunden sind, und sich
auch ein enger, wenn auch tiefliegender, innerer Zu-
sammenhang zwischen ihnen und dem wirtschaftlichen
Liberalismus aufzeigen läßt. Wie dieser an die Stelle
der mittelalterlichen Auffassung, wonach der Schade des
einen der Vorteil des andern war, den großen Gedanken
setzte, daß im Grunde unter der Herrschaft der Freiheit
der Vorteil des einen zugleich der Vorteil des andern
sei, so zeigt die politische Idee, die uns hier interessiert,
auf ihrem Gebiete dasselbe: die Freiheit der Untertanen
ist nicht Nachteil und Schwächung des Staates,
sondern seine Stärkung. Der erste Denker, bei dem sie
nachzuweisen ist, ist der Marquis von Argenson (Con-
siderations sur le Gouvernement de la France, 1. Auflage
1764). Viel deutlicher tritt sie in der berühmten Selbst-
verwaltungsdenkschrift Turgots (Duponts) auf. Die drei
Männer, Argenson, Turgot und Dupont de Nemours
sind zugleich Väter des wirtschaftlichen Liberalismus.
Sie halten allerdings noch am Absolutismus fest, indem
sie die politische Freiheit nur in der Mitarbeit des Volkes
an der Verwaltung suchen, und eben durch sie den
Beiträge zur deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert. 591
Gemeingeist stärken wollen. Während der Revolution
tritt der Gedanke durchaus zurück zugunsten bald der
Idee der Knechtung und Schwächung der Staatsgewalt,
bald der Idee der schrankenlosen Unterwerfung des
Bürgers, in Deutschland findet der uns hier beschäfti-
gende Gedanke wohl den ersten großen und leidenschaft-
lichen Vertreter in dem Freiherrn vom Stein, dessen ganze
Wirksamkeit man auf die Formel bringen könnte: Freiheit,
Gemeingeist, Staat. i) Ähnliche Gedanken finden sich bei
Marwitz. Bei Dahlmann kehrt die Forderung der be-
schränkten Monarchie kaum häufiger wieder, als die des
starken Staates (s. oben). „Durch Reichsstände soll die
Willkür des Herrschers beschränkt, aber nicht die Kraft
der Staatsregierung geschwächt werden." 2) Aber auch
bei dem deutschen Liberalismus vor dem März findet
er sich hier und da; z. B. bei den gemäßigten rheinischen
Liberalen. Wir haben ein äußerst interessantes Zeugnis =')
dafür, daß in Frankreich, wo von den linksstehenden
Parteien in so ganz anderem. Geiste, nämlich dem alten
von 1789, gearbeitet wurde, der Gegensatz ganz scharf
empfunden wurde. Die damals offiziöse Zeitung Journal
des Debats schreibt am 30. April 1847 über die rhei-
nischen Liberalen des ersten Vereinigten Landtags: „Sie
wollen den Fortschritt, die Garantien eines konstitu-
tionellen Staatslebens, aber sie sprechen sich zugleich
mit einer sehr lehrreichen Energie für die monarchischen
Institutionen, und mit bewundernswertem Klarblick für
die heilsame Verbindung einer monarchischen Regierung
mit einer demokratischen') Gesellschaft aus. Herr
Mevissen war das glückliche Organ dieser weisen Über-
») Spranger hätte in seinem schönen Aufsatz über die Philo-
sophie und Pädagogik der preußischen Reformzeit (H. Z. 104,
S. 296f.) noch weit schärfer herausarbeiten sollen, daß bei Stein
die zwei Richtungen „Zentralisation und Dezentralisation" nicht
im Gegensatz zueinander weiterleben, sondern daß vielmehr Steins
Gedanken die Auflösung dieses Gegensatzes bedeuten. Gerade
darin liegt seine Größe. Vgl. Zeitschr. f. Politik 1, S. 183 ff. bes. 190.
«) Politik -, § 170.
») Das wir Hansen verdanken; s. seinen Mevissen I, S. 460.
*) Diesen Ausdruck darf man freilich nicht zu genau nehmen.
592 Adalbert Wahl,
Zeugungen. Er verlangte die Freiheit, um die
Monarchie zu befestigen." In dieser Formel, die sich
soweit zurückverfolgen läßt, „Freiheit und starker Staat'%
kann das Wesen des Nationalliberalismus zusammen-
gefaßt werden, wenn man etwa noch betont, daß er einen
Einschlag von konservativer Seite, nämlich die Berück-
sichtigung des historisch Gewordenen, ebenfalls in weit
höherem Grade enthält, als es bei der Mehrzahl der
übrigen Liberalen doch auch der Fall war. 1848 und wieder
in der Konfliktszeit scheinen diese Gedanken durchaus
zurückgetreten zu sein, um dann, als abermals historische
Erscheinungen, die Widerstandsfähigkeit der Monarchie
unter Bismarcks Leitung und vornehmlich die Erfolge der
auswärtigen Politik, der glorreiche Krieg, einem großen
Teil der Liberalen die Augen geöffnet hatten, wieder ihre
große Rolle zu spielen. Jetzt wurde abermals dem reinen
Individualismus bewußt die Absage erteilt. Der Pfarrer
Richter in Mariendorf schreibt z. B. am 21. Juni 1866^)
„man solle vertrauen, daß das Individuum Werkzeug der
nationalen Idee sei". Noch viel klarer geht die ganze
Schärfe des Umschwungs aus einer Rede Twestens her-
vor-): „Die Liberalen", sagte er, „dürfen die Macht des
Staates nicht wieder in Frage stellen". Noch weiter
geht eine andere Äußerung s): „Wir dürfen niemanden
tadeln, wenn er jetzt die Fragen der Macht in den Vorder-
grund stellt und meint, daß die Fragen der Freiheit warten
können". Ist hier schon die Macht vor die Freiheit ge-
stellt, aber beide innig verbunden, so erscheint der alte
Gedanke (die Macht des Staates soll wachsen durch
Freiheit) in äußerst interessanter Umkehrung in der
Nationalzeitung, die schreibt^): „Wir vertraten deshalb
') Vossische Zeitung I.Juli 1866 bei M. Spahn, Zur Ent-
stehung der nationalliberalen Partei, Zeitschr. f. Politik I, S. 389.
-) 5. November 1866 ebd. S. 432.
•'') Ebd. S. 441 Note.
*) 16. November 1866 s. Spahn a. a. O. S. 446. Ein ähnlicher
Gedanke in einem Artikel der Grenzboten 1866, 1. Viertel]., S. 197 ff.
über „Die gegenwärtige Situation in der schleswig-holsteinischen
Frage". Spahn irrt aber, wenn er Freytag für dessen Verfasser
hält, der vielmehr J. D. zeichnet. Freytag hat vielmehr die sich
Beiträge zur deutschen Parteigeschiclite im 10. Jahrhundert. 593
gleich nach BeenditTiin«T cles dänischen Krieges die Über-
zeugung, daß es ein Anstoß zu freiheithcher Entwicklung
sein würde, wenn der Staat wächst und neue Aufgaben
erhielte". Hier soll also umgekehrt ein Wachsen des
Staates geradezu die Freiheit stärken. Kein Wunder, daß
der Verfasser damals mißverstanden wurde! Die Haupt-
sache für unsere Zwecke ist die innige Verknüpfung von
Freiheit und Staat, von Freiheit und Macht. Der Vulgär-
liberalismus der Zeit aber, wir wiederholen es, war wie
1780 noch immer der Ansicht, daß Freiheit und Macht
des Staates unüberbrückbare Gegensätze seien, daß, wie
die Freiheit nur auf Kosten des Staates wachsen könne,
so eine Machtzunahme des Staates nur auf Kosten der
Freiheit und zugunsten des Absolutismus erfolgen könne.
In immer neuen Wendungen aber sagen sich die werden-
den Nationalliberalen von der jüngsten Vergangenheit
los. ^) Der Liberalismus müsse sich mehr als bisher mit
„staatsbildenden Gedanken" erfüllen, meinte Twesten
mit treffender Kritik der Vergangenheit, und Michaelis
kehrte sich gegen eine verwandte bisherige Grundauf-
fassung, wenn er sagte (4. Februar 1867): „Das ver-
fassungsmäßige Leben ist nicht der Versuch des einen
Teils, den andern Teil zu unterwerfen".
Und so liegt denn dieser Gedanke auch den Grün-
dungsurkunden der nationalliberalen Partei'-) zugrunde.
Zwar finden sich hier noch Spuren genug der alten Auf-
fassung, die erst die Zeit hinwegräumen konnte. Aber
das Ganze läßt sich doch unter den Gesichtspunkt bringen:
„Freiheit und Macht" oder „Freiheit und Staat". Der
„Wahlspruch", den sich die Partei erkor^): „Der deutsche
Staat und die deutsche Freiheit müssen gleichzeitig mit
denselben Mitteln errungen werden", der sich ja zunächst
auf die Einheitsfrage bezieht, muß doch auch in unserem
bei seiner Partei durchsetzende, neue Auffassung: „erst Macht,
dann Freiheit" sehr heftig bekämpft. S. z. B. dens. Band der
Grenzboten S. 410.
*) Für das folgende s. Spahn S. 446.
«) U. a. bei Salomon I, S. 74 ff.
^) Gründungsprogram'm vom 12. Juni 1S67, Salomon 1, S. 78.
594 Adalbert Wahl, Beiträge zur deutschen Parteigeschichte etc.
Sinne gedeutet werden: Die deutsche Freiheit und der
deutsche Staat! d. h. zugleich Freiheit und Staat, und zwar
nicht eine „metaphysische" Freiheit, sondern eine diesem
Volk eigentümliche Freiheit, und nicht ein konstruierter
Prinzipienstaat, sondern ein diesem Volke eigentümlicher,
ihm angemessener Staat. So stellt in seiner schon durch
ihr Alter ehrwürdigen Grundauffassung der wahre National-
liberalismus eine geradezu vollendete, nach peinlichen
Erfahrungen herbeigeführte Versöhnung der Gegensätze
von Aktion und Reaktion dar.
Literaturbericht.
Handbuch zur Geschichte der Naturwissenschaften und derTechnik.
In chronologischer Darstellung von Ludwig Darmstaedter.
2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Berlin, Jul. Springer.
1908. 1262 S.
Das Werk erschien 1904 unter dem Titel: 4000 Jahre
Pionierarbeit in den exakten Wissenschaften und ist in dieser
Zeitschrift Bd. 96, S. 459 vom Unterzeichneten besprochen
worden. Daß das Werk einem Bedürfnis entsprach, zeigt die
Schnelligkeit, mit der die zweite Auflage erfolgte. Es hat in
dieser sehr erheblich an Inhalt, leider auch, was unvermeid-
lich war, an Umfang gewonnen. Referent hat seinerzeit es
ausgesprochen, daß Handbücher dieser Art erst in den fol-
genden Ausgaben gut werden; das vorliegende ist im Begriff,
ein Konversationslexikon der exakten Wissenschaften zu
werden, was besonders durch das „Sachverzeichnis" bewirkt
wird. Die damals gerügten Mängel sind, wenn man von der
reinen Mathematik absieht, verschwunden; übrigens ist es
nach dem jetzigen Titel gar nicht nötig, diese zu berücksich-
tigen. Wenn sie ihrem historischen Ursprung nach auch eine
Erfahrungswissenschaft war, so ist sie gegenwärtig eine so
reine Geisteswissenschaft wie die Philosophie.
Aufgefallen ist mir, daß bei dem geringen Raum, der der
Zeit von 3500 v.Chr. bis 1000 n.Chr. eingeräumt ist, sich
dort noch eine ganze Menge Überflüssiges findet, wie z. B.
die neun Zeilen über Silphium, die sehr zweifelhafte chine-
sische Angabe, die Notiz über die sechsspeichigen Räder der
ägyptischen Streitwagen, die erst nach dem Zusammenstoß
596 Literaturbericht.
mit den Chetitern auftraten, die Notizen über die dubiöse
römische Königszeit etc. Dabei ist bei dem naturgemäß
immer stärkeren Anwachsen des InhaUs jede Raumersparnis
von Wert.
Der Telegrammstil, eine notwendige Folge der Anlage,
wirkt manchmal mißverständlich, z. B. hätte bei Ptolemäus das
Wort Astronom hinzugefügt werden müssen, manchmal komisch,
so z. B. die Notiz über Parmenides, den Begründer der
Begriffsphilosophie, den ersten wirklichen Metaphysiker, der
die Einheit von Denken und Sein gelehrt und das Kontinui-
tätsproblem in die Wissenschaft eingeführt hat. Sein großer
Schüler Zenon von Elea mit dessen Paradoxien jede Ge-
schichte der Differentialrechnung beginnen müßte, ist ganz
übergangen.
Ich möchte hier keine Ausstellung von Gelehrsamkeit
geben, aber eine Ausnahme muß ich doch machen, um nicht
Mitschuldiger zu werden. Unter 300 v. Chr. ist Euklid, der
vorzugsweise Alexandrien zum Brennpunkt hellenischen
Geisteslebens gemacht hat, mit Euklid von Megara, der
die Schule des Sokrates nach dessen Tode zusammenhielt,
verwechselt! Diesen groben Irrtum hat schon Commandinus
richtig gestellt.
Am meisten scheint mir die Chemie gewonnen zu haben,
daneben vielleicht die Medizin; die Notizen, welche die Tech-
nik betreffen, auch nur annähernd zu beurteilen, bin ich
außerstande. Ich möchte für die folgenden Auflagen einige
Vorschläge machen. Vor allem wäre es vorteilhaft, das Werk
in mindestens zwei Bände zu zerlegen und nach den einzelnen
Disziplinen zu ordnen; es würde an Übersichtlichkeit dadurch
erheblich gewinnen. Sodann wird eine schärfere Kritik des
Bedeutenden und Unbedeutenden nötig, so z. B. können die
acht Zeilen unter 360 v. Chr. ruhig weggelassen werden, nebst
der Notiz 1526 über das Nachtlicht und manches andere von
1580, die Somatose etc. Es ist selbstverständlich, daß auch die
Scheidung nach Disziplinen keine Entwicklungsgeschichte
geben soll, denn damit wäre die Spezialität des Werkes ge-
fährdet, auf der gerade der Erfolg beruht. Auch diese zweite
Auflage wird bald einer dritten Platz machen.
Straßburg i. E. Max Simon.
Allgemeines. 597
Populäre Aufsätze. Von Karl Krumbachor. l.cipzij^f, Teubner.
1909. 3SS S.
Am 12. Dezember 1909 ist Krumbacher erschreckend früh,
noch nicht 54 Jahre alt, gestorben. Ein Gelehrter und zugleich
Organisator großen Stils, der das byzantinische Gebiet als
einen selten besuchten, langweiligen Abladeplatz kompilato-
rischer Bemühungen vorfand und mit seiner Byzantinischen
Literaturgeschichte (1890; in zweiter, auf doppelten Umfang
gebrachten Auflage 1897) in ein fruchtbares Ackerland
der Wissenschaft verwandelt hat. Ein Sohn des Algäuer
Bauernlandes, von seiner Studienzeit an in Münchener Ver-
hältnisse versetzt, hat er scharfäugig und unbefangen die
reichen Gelegenheiten zur Bildung genutzt, ideal in seinen
Zielen, ein energischer Realist auf dem Weg zum Erfolg. Die
unbehauene Rustikafassade seines Wesens blieb stehen, und
sie stand ihm gut, ja sie verschaffte ihm die Gunst der aristo-
kratischen Kreise in der Residenz. Erstaunlich, wie dieser
seiner gelehrten Beschäftigung nach weltfremde Mensch,
den die subtilsten Fragen der Handschriften, der Metrik, der
Hymnologie, der Heiligenleben lockten, die Wirklichkeit sich
dienstbar machte: so entstand aus „guten und schlechten Er-
fahrungen, aus Erfolgen und Mißgriffen" sein Buch über die
Photographie im Dienst der Geisteswissenschaften (1906), so
wurde er ein ausgezeichneter Redakteur, der in 18 Jahrgängen
seine Byzantinische Zeitschrift in den Sattel gesetzt und ge-
sichert hat, so verschmähte er nicht, wohlbewußt, daß neue
Ideen und Studien die Gunst der öffentlichen Meinung brauchen,
Kammermajoritäten zu bearbeiten und für die Dinge, die ihm
am Herzen lagen, die Tagespresse zu interessieren. Aus solcher
Bereitwilligkeit, überall, wo hilfreiche Hände fehlten, selber
einzuspringen, sind die vorliegenden „populären Aufsätze"
entstanden. Es sind Bücherbesprecluingen größeren Umfangs
aus dem Feld der Historie, der gelehrten und schönen Lite-
ratur des mittleren und neueren griechischen Gebietes, es
sind Nekrologe (darunter einer über seinen Münchener Aka-
demiegenossen Ferd. Gregorovius), es sind Besprechungen
von Fragen des griechischen Lebens, vor allem der Sprachen-
fragen. Es ist eine Chronik schnell vergessener, aber bedeut-
samer Dinge, von denen K. erzählt, wie nach dem griechisch-
598 Literaturbericht.
türkischen Krieg die Königin eine Evangelienübersetzung in
die allein allgemein verstandene Volkssprache befördert und
wie ein Volksaufstand gegen die Profanierung der klassischen
Sprache inszeniert wird; wie ein Versuch, Äschylus durch neu-
griechische Übersetzung bühnenfähig zu machen, aus einem
toten Kapital in ein Stück Leben zu verwandeln, als eine
„Untergrabung des Parthenons der Literatur", als „Verrat an
Griechenland" gebrandmarkt wird. Das Eingreifen in diese
furchtbare Rückständigkeit des Griechentums, welches in roman-
tisch klassizistischer Verblendung an einer völlig abgestorbenen,
mumienhaften Schriftsprache festhält und das Kreisen frischer
Lebenssäfte aus lebendig gesprochener Sprache unmöglich
macht, das Eingreifen in dieses verstockte Byzantinertum des
modernen Griechenland hat K. böse Enttäuschungen verschafft.
Er hat in diesem Streit erfahren müssen, daß, was an Haß
und Sykophantie, an Invektive und Skrupellosigkeit antike
Parteikämpfe aufgebracht haben, auch den heutigen Griechen
als unverrostetes Arsenal weiterdient. Er ist in widerwärtig
ehrenrühriger Weise persönlich angegriffen und sein Philhelle-
nismus ist wie einst der Fallmerayers auf schwere Proben
gestellt worden. K. schrieb es ruhig in den Schatz seiner
Erfahrungen, widmete sein Buch den griechischen Jugend-
freunden und bemerkte, frei von jeder Romantik (S. 199):
Alles in allem bin ich längst zu der Überzeugung gelangt, daß
die alten Griechen politisch und militärisch nicht besser waren
als die heutigen. Was diesen populären Aufsätzen ihr Interesse
gibt, ist bei aller Ungleichwertigkeit des Inhalts der Eindruck,
daß ein Wille und eine Person dahinter steht, die es als große
Aufgabe erkannt hat, uns die griechisch-slawische Welt ver-
stehen zu lehren. Hier geht die Arbeit des Gelehrten fast
in die Politik über. K. hat mit seiner großen Energie noch
spät das Russische erlernt und ist für die Vervielfachung von
Lehrstühlen des Slawischen an unseren Universitäten einge-
treten. Man liest den bitteren Satz: „Die einstige Ignoranz
unserer westlichen Nachbarn von Deutschland war nicht
schlimmer als unsere eigene heutige Ignoranz von den öst-
lichen Nachbarn." Diese ganze östliche Welt aber hat in
wesentlichen Stücken ihr Gepräge von Byzanz empfangen.
Allgemeines. 599
K.s Diadochen werden es schwer haben, sein Reich und
seine Ansprüche zu behaupten. Er war eine europäische Auto-
rität. Es sind über 25 Jahre, daß ich ihn in seinen Anfängen
und gleichzeitig Ludwig Traube in München kennen lernte.
Als die Dioskuren der mittelalterlichen Philologie des Latei-
nischen und Griechischen sind diese beiden dann auf neuge-
gründeten, schwer erstrittenen Lehrstühlen nebeneinder ge-
standen; beide haben die selbstgewählte große Aufgabe, Er-
oberer wissenschaftlichen Neulandes zu sein, mit frühem Tode
bezahlt und ihre Freunde, Sciiüler, Bewunderer in verfrühter
Trauer über unersetzbare Verluste zurückgelassen.
Kiel. Carl Neiimann.
Natursagen. Eine Sammlung naturdeutender Sagen, Märchen,
Fabeln und Legenden mit Beiträgen von V. Arnhaus, M.
Boehm, J. Bolte . . . u. anderen, herausgegeben von Oskar
Dähnhardt. Bd. 1 : Sagen zum Alten Testament. Leipzig
und Berlin, B. G. Teubner. 1907. XIV u. 376 S. 8 M.
Mit einer Sammlung naturgeschichtlicher Volksmärchen,
die 1898 erschienen, war der Verfasser zuerst einem Gegen-
stande nahe getreten, dem er seither ein umfassendes Studium
gewidmet hat. In dem vorliegenden Bande erhalten wir die
erste, verheißungsvolle Probe seiner Bemühungen.
Natursagen, d. h. naturdeutende Sagen, bilden den Gegen-
stand der Untersuchung. Der Verfasser gesellt aber 7.\\ den
„rein naturdeutenden" Sagen, d. h. solchen, die zum Zwecke
der Naturerklärung erfunden sind, noch die „willkürlich natur-
deutenden", die, zu anderen Zwecken erfunden, erst nachträg-
lich zu naturerklärenden umgestaltet wurden (man spricht also
wohl deutlicher und bequemer von primären und sekundären
Natursagen); damit ist der Kreis der zw behandelnden Über-
lieferungen sehr weit gezogen, und es wird vieles untersucht,
was mit der Natur an sich nur lose zusammenhängt, mit ihr
sich nicht um ihrer selbst willen beschäftigt. Seine Veröffent-
lichung hat der Verfasser passend mit den Sagen von der
Weltschöpfung begonnen, und hier ergab sich von selbst eine
beständige Rücksichtnahme auf die biblische Erzählung. So
nennt er den ersten Band geradezu „Sagen zum alten Testa-
600 Literaturbericht.
ment", ordnet seinen Stoff im Anschluß an die biblischen
Bücher und bezieht seine Darstellung fortlaufend auf ihren
Bericht, wie weit die behandelten Überlieferungen sich auch
häufig von den jüdischen Fassungen entfernen. Er unter-
sucht so die Sagen von der Erschaffung der Welt, der Er-
schaffung des Menschen mit all den mannigfaltigen Erzählungen
vom Ringen zwischen Gott und dem Teufel, die daran sich
knüpfen. Dann die Sagen vom Sündenfall, der die Natur
weithin überschattet, und der Bestrafung der Schlange, die Er-
zählungen, wie Mann und Weib ihre jetzige Gestalt gewannen,
die Geschichten, die an Kain und Abel sich schließen; das
große Kapitel der Sintflutsagen, dann was von Noah und
seinem Wein, von Abraham, Ismael, Joseph, Moses, josua,
David, in reicher Fülle von Salomon, endlich von Jonas und
Hiob erzählt wird.
Ein gewaltiges Material aus allen Erdteilen, aus allen
Völkern und Sprachen hat der Verfasser mit großer Umsicht
und Belesenheit zusammengetragen. Eine ganze Schar von
Mitarbeitern, Sammlern und Übersetzern, die das Vorwort
rühmt, hat ihn dabei unterstützt; ausgezeichnete Kenner, wie
Bolte, Feilberg, Polivka, Krohn u. a., befinden sich darunter.
Auf diese Weise konnte namentlich die sachlich so wichtige,
spi-achlich schwierige slawische Überlieferung gründlich ge-
nutzt werden. Dähnhardt ist aber über die bloße Samm-
lung hinaus allenthalben zu einer wirklichen Verarbeitung des
Materials vorgeschritten. Er hat versucht, die ursprüngliche
Form einer jeden Sage herauszuschälen, ihre Heimat festzu-
stellen und womöglich den Weg aufzuzeigen, auf dem sie von
dort sich weiterverbreitet hat. In diesen Ausführungen liegt
die nicht geringe, über den besonderen Stoff hinausreichende
Bedeutung der Arbeit. Es ist dem Verfasser vielfach ge-
lungen, Ursprungsort und Wanderungswege der einzelnen
Motive mit großer Wahrscheinlichkeit festzustellen; sein Stoff
bot dafür auch ausnahmsweise günstige Vorbedingungen, weil
diese Sagen oft auf einer ganz bestimmten und national ab-
gegrenzten, durch anderweitige, alte religiöse Überlieferungen
kontrollierbaren Weltanschauung ruhen. So hat D. deutlicher
als seine Vorgänger nachgewiesen, daß neben Babylon be-
sonders Iran den Ausgangspunkt für zahlreiche volkstümliche
Alte Geschichte. 601
Überlieferungen Asiens und Europas bildet, er hat gezeigt,
daß vielfach religiöse Sekten bei ihrer Ausbildung und Ver-
breitung tätig gewesen sind, er hat in besonders interessanten
Ausführungen (vgl. bes. S. 74 ff.) überzeugend dargetan, daß
Traditionen der nord-, ja sogar der südamerikanischen Ein-
geborenen aus Asien dorthin gewandert sein müssen.
Die Darstellung des Buches ist nicht überall sehr be-
quem für den Leser. Der Verfasser läßt ihn durchweg mit-
finden, was wohl auch seinen Reiz hat, da es hier oft Neu-
land zu bepflügen, kleine Entdeckungen zu machen galt; aber
eine andere Art der Darstellung hätte doch eine raschere
Aufnahme und Orientierung ermöglicht. Sehr dankenswert
ist das sorgfältige Register, das die dauernde Benutzung des
stoffreichen Buches wesentlich erleichtert.
Der zweite Band wird die Sagen zum Neuen Testament,
der dritte und vierte Tier- und Pflanzensagen behandeln. Die
Sagen von Himmel und Erde, vom Menschen sollen folgen,
eine kritische Untersuchung über Wesen, Werden und Wan-
dern der Natursagen das Ganze beschließen. Wir sehen,
durch den ersten Band schon vielfach belehrt und gefördert,
der weiteren Entwicklung des Werkes mit gespannter Erwar-
tung und dem Wunsche rascher Vollendung entgegen.
Frankfurt a. M. Friedrich Panzer.
Aristide Calderini, La manomissione e la condizione dei liberti
in Grecia. Milano, Ulrico Hoepli. 1908. XIX u. 464 S. 12 L.
Es ist eine ungemein erfreuliche Tatsache, daß das Stu-
dium der griechischen Geschichte und der griechischen Alter-
tümer seit ungefähr zwei Dezennien in Italien großen Auf-
schwung genommen hat; nicht zum mindesten durch das Ver-
dienst von Julius Beloch, dessen Wirksamkeit als Forscher und
Lehrer gerade auf diesem Gebiete vorbildlich wirkte und in
dessen Fußtapfen Gelehrte wie E. Pais und G. de Sanctis
traten, deren Veröffentlichungen mit Recht allgemeine Aner-
kennung gefunden haben. In diesen Kreis von Studien gehört
auch das vorliegende von der Mailänder Akademie mit einem
Preise gekrönte Buch, das allen Altertumsfreunden willkommen
sein wird. Es ist ein Produkt großen Fleißes, in dem das
gesamte, mit dem Thema in Verbindung stehende Quellen-
Historische Zeitschrift (104, Bd.) 3. Folge 8. Bd. 39
602 Literaturbericht.
material an Inschriften, Papyri und literarischen Stellen in
erschöpfender Weise zusammengebracht und verwertet ist;
wer jemals in ähnlicher Weise gearbeitet hat, weiß die Summe
von Mühe und auch von Entsagung zu würdigen, die mit einer
solchen Tätigkeit verknüpft ist. Die Gliederung des Werkes
ist schon durch den Titel angedeutet. Im ersten Buche, das
von der Freilassung handelt, untersucht der Verfasser die ver-
schiedenen Arten der Freilassung: er stellt ganz richtig zwei
Typen derselben, die religiöse und die bürgerliche Freilassung
auf, zu welchen noch die spätere Umgestaltung durch römi-
schen Einfluß kommt. Im zweiten Teil dieses Buches beschäf-
tigt er sich mit den verschiedenen Faktoren der Freilassung:
dem Freilasser, den Freigelassenen, den Bürgen und Zeugen,
dem Freilassungspreis, Zeit und Ort der Freilassung usw.
Leider konnte C. noch nicht die grundlegende Ausgabe der
thessalischen Inschriften durch Otto Kern {IG. IX, 2) benutzen,
so daß zur Ergänzung seiner Darstellung die auf jener fußende
Dissertation von W. Rentsch De manumissionum titulis apud
Thessalos {Dissertat. Malens. XVllI, 1908) heranzuziehen ist.
Das zweite Buch über die juristische und soziale Stellung
der Freigelassenen ist von viel geringerem Umfang, was wesent-
lich in dem Stande der Quellen begründet ist; denn im Gegen-
satz dazu daß, was die Freilassung anlangt, für Athen fast gar
keine Nachrichten (von Inschriften nur die Listen der (fiülai
iiiXerd-tor/.ui), für das übrige Griechenland dagegen reichliche
Urkunden vorliegen, sind wir für die rechtliche Stellung der
Freigelassenen fast nur auf die attischen Quellen angewiesen.
In einer Reihe von Appendices werden dann einzelne Punkte,
besonders die Interpretationen einiger Inschriften behan-
delt. Jedesfalls bedeutet C.s Werk durch seine umfassende
Stoffsammlung einen entschiedenen Fortschritt gegenüber seinen
Vorgängern. Die Gefahr bei Arbeiten solcher Art ist nun,
daß man zu sehr in das Registrieren des Materials verfällt,
und leider ist dies bei dem trotz aller Reichhaltigkeit oft lücken-
haften Stand desselben nie ganz zu vermeiden, da mit bestem
Willen manchmal keine Erklärung für diese oder jene Erschei-
nung gegeben, sondern eben nur die Tatsache selbst festgestellt
werden kann. Das beste Mittel gegen diese Gefahr mechanischer
Behandlung ist die Durchdringung des Stoffes mit juristischer
Alte Geschichte. 603
Denkweise, wie sie erfreulicherweise jetzt auch auf dem Gebiet
des lange zurückgebliebenen und nur von antiquarischen Ge-
sichtspunkten aus behandelten griechischen Rechtes geübt
wird; und was das Thema unseres Buches anlangt, das in
wichtige Gebiete des privaten und öffentlichen Rechts hinein-
reicht, so verträgt es nicht bloß, sondern fordert es geradezu
eine solche Behandlung. In dieser Beziehung liegt nun, wie
ich glaube, eine gewisse Schwäche von C.s Werk; es wird
dies jedem VV^issenden klar werden, wenn er beispielsweise
die in ihm enthaltenen Ausführungen über den Garanten der
Freilassung (ßfjiuKOTig) mit denjenigen in dem ausgezeichneten
Buche von Joseph Partsch. Griech. Bürgschaftsrecht 1,340 ff.
vergleicht.
Prag. Heinrich Swoboda.
Abhandlungen zur römischen Religion. Mit 26 Abbildungen im
Text und einer Tafel. Von Alfred v. Domaszewski. Leipzig
und Berlin, B. G. Teubner. 1909. 240 S.
Eine Sammlung von 24 Abhandlungen, kürzeren Auf-
sätzen und Miszellen, die etwa im Verlauf der letzten 15 Jahre
in verschiedenen Zeitschriften und Festschriften verstreut er-
schienen sind. Ein engerer Zusammenhang als der im Titel
angegebene besteht unter ihnen nicht, und bei mehreren von
ihnen könnte man fragen, ob es nötig war, sie noch einmal
abzudrucken, da sie an leicht zugänglicher Stelle vorliegen
(so Nr. IX über die Ära Pacis in den Jahresheften des öster-
reichischen Institutes Bd. 6) und auch nicht durchgängig gleich
ergiebig sind (so Nr. XI über Horazische Oden, aus dem Rhein.
Mus. Bd. 59). Im ganzen genommen aber ist es erwünscht,
Arbeiten beisammen zu haben, in denen sich ebensoviel Ge-
dankenreichtum wie Gelehrsamkeit zeigt und Epigraphik wie
Archäologie für die Kultur- und Religionsgeschichte der Römer
fruchtbar gemacht wird. Zunächst die Untersuchungen zur
römischen Religion. Sie sind Ergänzungen zu v. Domaszewskis
Studien „Religion des römischen Heeres", „Die Fahnen des
römischen Heeres" u. a. Besonders glücklich die Besprechung
der „Eigenschaftsgötter" (Nr. X). Wir wissen jetzt, was im
alten Gebet die Salacia Neptuni, was die Neriene Martis ist.
Diese Feminina sind keine Götterfrauen, sie sind Göttereigen-
39»
604 Literaturbericht.
Schäften. Dunkel bleibt hier freilich noch mehreres (was ist
die Here oder Herie bei Ennius Ann. 104?). Daran schließen
sich die dei certi und incerti Varros (Nr. XVII) und die Unter-
suchung der alten Triumphalstraße Roms (XXIII). Besonders
hübsch der Nachweis über Silvanus (VII), den Waldgott der
Provinzen, der u. a. zum Gott des Männerbades wird. Frauen
dürfen ihm nicht opfern. Vor allem stellt sich heraus, daß,
wo Inschriften, die den Silvanus ehren, gefunden sind, sich
Weidegebiete, wo sie fehlen, sich Ackerland erstreckte. Weil
die Viehwirtschaft von Sklaven und Freigelassenen betrieben
wurde, stammen diese Weihinschriften zumeist von Sklaven
und Libertinen her. So wird dann Silvanus weiter zum
Schutzgott der diesem Stande entstammenden, fahrenden
Handelsleute, endlich aber der städtischen Sklavenfamilien,
auch gerade in der familia Caesaris. Die Analyse der Reliefs
der Juppitersäule in Mainz (XIV) ergibt, daß dies gewaltige
Denkmal aus Neros Zeit sein Vorbild im griechischen Massilia
gehabt haben muß (dasselbe hat in anderer Weise E. Maaß
dargelegt); die Abhandlung über die Tierbilder als Legions-
abzeichen (signa) lehrt, daß den Stier schon die Legionen
des Julius Cäsar führten; der Stier war das Tierzeichen des
Monats, der der Venus Genetrix gehört; Augustus selbst ver-
lieh den Legionen, die er neu gründete, sein eigenes Nativi-
tätszeichen, den Steinbock usf. Doch gab es auch solche
Tierabzeichen, wie den Storch, die ein Zodiakalzeichen nie
gewesen sind. Ihre Verwendung steigert sich noch seit dem
3. Jahrhundert n. Chr.
In das Gebiet der späteren Kaisergeschichte und der
Regierung des Septimius Severus und der kaiserlichen Frauen
Julia Domna und Mäsa und Mamäa führen die Untersuchungen
über orientalische Kulte, die Virgo Caelestis (XV) und den
Sonnenkult in Emesa (XXII). Dies sind Vorstudien zu v. D.
„Geschichte der römischen Kaiser", die eben jetzt vorliegt.
Und dahin gehört endlich auch die feinsinnige Auslegung
der zahlreichen Reliefs des Trajansbogens in Benevent, auf
denen in göttlichen und menschlichen Szenen symbolischen
und repräsentativen Stiles das Imperium des Trajan, des
„besten" Kaisers, in künstlerischer Weise verherrlicht und
charakterisiert worden ist: in Konkurrenz zum Panegyricus
Alte Geschichte. 605
des Plinius. Der Bogen sucht die Kulturhöhe darzustellen,
auf der sich die Welt unter Trajan befand: auf seiner der
Stadt Benevent zugekehrten Seite das Glück Roms und Italiens,
auf seiner Außenseite oder Landseite die Beglückung der
Provinzen. Es handelt sich um denjenigen Kaiser, dessen
leitender und neuer Gedanke war, in allen Gaben der Ver-
waltung und Kultur die Provinzen Italien gleichzustellen, und
der dementsprechend auch die Militärrekrutierungen für die
Legionen aus Provinzialen zum Gesetz machte. Der genannte
Triumphbogen ist im Jahre 114 errichtet. Hadrian erscheint
auf ihm schon als Thronfolger anerkannt und deutlich ge-
kennzeichnet
Daß manche Ausführungen (wie über die dei certi und
incerti) auch zu Fragen und Bedenken Anlaß geben können,
ist bei der Mannigfaltigkeit der behandelten Gegenstände
nicht zu verwundern. Doch war es hier meine Aufgabe, den
Leser über den Inhalt des vorliegenden Bandes zu orientieren.
Marburg a. L. Th. Birt.
Rene Waltz, Vie de Se'neque. Paris, Librairie acaddmiqiie Perrin
(f. Cie. 1909. 464 S.
Ein neues Leben des Seneca war trotz der Behandlung
desselben Gegenstandes von L. Friedländer in dieser Zeit-
schrift (N. F. Bd. 49, 1900) ein vvohlberechtigtes Unternehmen
Denn dies Buch gibt keine vollständige Biographie und
Würdigung des Ph il osophe n , sondern nur eine Darstellung
des Staatsmannes Seneca. Es handelt sich um die Stellung
des Mannes in der politischen Geschichte, um seinen Einfluß
auf die Verwaltung und Regierung des römischen Kaiserreichs.
Wir erhalten somit römische Kaisergeschichte, die ja eine
Zeitlang in der Tat von Seneca gemacht worden ist. Um so
mehr verdient das Buch eine Besprechung in dieser Zeit-
schrift. Leider herrscht in ihm eine große Ausführlichkeit,
und uns wird die detaillierte Schilderung der Regierung des
Tiberius und des Caligula nicht erspart, obschon Seneca selbst
mit ihr nichts zu tun hatte und wir den Einfluß, den sie event,
auf ihn und seine Anschauungen ausgeübt haben, nur mehr
erraten als nachweisen können. Erst unter Claudius kam
606 Literaturbericht.
Seneca mit dem Hof in Berührung; seitdem treten auch die
unverhohlenen Schwächen seines Charakters hervor, die der
Verfasser jedesmal in einer Weise, die nicht neu ist, zu ent-
schuldigen oder begreiflich zu machen sucht. Eine wirkliche
tiefgreifende Erfassung und Klarlegung der Psyche dieses
seltenen Mannes, der zugleich Dichter, Apostel der stoischen
Keligion, Finanzmann und Staatsmann war, hat er uns jedoch
nicht gegeben. Die Aufgabe ist noch ungelöst. Immerhin
darf der Historiker gegebenenfalls den Privatcharakter eines
kaiserlichen Ministers von seinen politischen Maximen trennen.
Auf diese kommt es hier an. Von Wert ist daher die Dar-
stellung, die Waltz von den berühmten 5 — 7 Jahren gibt, wo
Seneca über den jungen Nero hinweg das Reich regiert. Es
war doch etwas, für einige Jahre einem Weltreich und seiner
Hauptstadt nach langen Zeiten kopfloser Mißwirtschaft und
Despotie Glück und Wohlfahrt wirklich wiederzugeben. Die
Prinzipien Senecas sind dabei bedeutsam und sie treten klar
hervor: die Sultanwirtschaft der vierzig Jahre 14 — 54 sollte
gleichsam nicht existiert haben und der Staat direkt an das
Regime des Idealkaisers Augustus wieder anknüpfen. Kein
Justizmord geschieht deshalb mehr; das Delatorenwesen hört
auf; das Gerichtsverfahren ist wieder das alte, der Kaiser nur
der erste Bürger Roms, der Senat wieder die selbständige,
gesetzgebende Körperschaft. Mit diesen wenigen Sätzen ist
viel gesagt. Der Regierungsapparat, wie ihn Augustus er-
sonnen, funktionierte unter Senecas diskreter Leitung wieder
auf das beste und nur in einem wurde dam.als die Autorität
des Senats beschränkt; Seneca zentralisierte im Interesse der
Verwaltung in der Hand des Kaisers das Finanzwesen: eine
Neuerung, die sich auf die Dauer bewährt hat.
Seneca war ein Mann der Kompromisse; aber es ist nicht
wahr, daß er nur laviert hat. Agrippina hatte ihn, den großen
Prosaautor, aus der Verbannung zurückberufen, damit er Nero
in der Rhetorik unterrichte. W. stellt nicht klar, was das
bedeutete. Wie Plinius epist. III 3, 7 ausdrücklich sagt, hatten
damals die Hauslehrer für Rhetorik in den vornehmen Familien
den ersten Zweck, für die sittliche Erziehung des Zöglings
zu sorgen, darnach auch ihn im Stil und Sprachausdruck
zu bilden. Agrippina hatte also dem Seneca die moralische
Alte Geschichte. 607
Leitung Neros in die Hand gegeben; dies war die Hand-
habe, durch die Seneca zur Macht kam, und der junge Kaiser
bheb ihm in der Tat sieben Jahre einigermaßen gefügig. Aber
Seneca benutzte seine Stellung sofort mit anerkennenswerter
Entschlossenheit gegen Agrippina selbst. Denn die Kaiserin-
Mutter wollte jetzt selbst herrschen und die fluchwürdige
Libertinenwirtschaft, wie sie unter Claudius bestand, einfach
fortsetzen. Ihre Machtansprüche wurden sofort zu Boden
geschlagen. Der Präfekt Burrus war dabei des Seneca red-
licher Helfer.
Gegen Nero aber fand Seneca nicht den gleichen Mut.
Als Nero den Britannicus, als er gar die eigene Mutter um-
bringen ließ, suchte Seneca das Gräßliche zu vertuschen, um
den jungen Kaiser für seine Zwecke in der Hand zu behalten.
Das rächte sich schnell. Seneca war damals in einer Stellung
wie Sejan, aber er hatte nicht wie Sejan den Mut des Ver-
brechens; er verwarf die Gewalttat grundsätzlich, auch wo
sie opportun war. Hätte Seneca damals im Jahre 59 die
Stimmung des Publikums benutzt und den Muttermörder Nero
aus der Welt geschafft, um selbst als Kaiser zu herrschen
(warum sollte er nicht Kaiser werden können? auch der Rechts-
gelehrte Nerva wurde es), er hätte der Menschheit die ent-
setzlichsten Jahre ihrer Geschichte erspart. Nun konnte erst
Trajan im Jahre 98 an des Seneca Regierung anknüpfen, und
Trajan wies auf Senecas Regierung ausdrücklich als auf sein
Vorbild hin; in Marc Aurel aber wurde endlich der Stoiker
wirklich Kaiser. Was im 2. Jahrhundert unter den Antoninen
systematisch geschah, die Vermenschlichung der Verwaltung
und Gesetzgebung des Reiches nach stoischen Grundsätzen,
eben dies hat Seneca schon 100 Jahre früher angebahnt; aller-
dings nur aphoristisch; die Zeit mangelte ihm mehr zu tun.
Die politische Linie führt von Augustus direkt über Seneca zu
Trajan und Marc Aurel. Damit ist die Bedeutung unseres
Philosophen angezeigt.
Noch sei hervorgehoben, daß die römische Literatur, die
unter Tiber, Caligula und Claudius wie tot und erdrosselt am
Boden liegt, nach des Claudius Ermordung sofort das Haupt
hebt und neu erblüht; in den Dichtern Lucan, Persius, Cal-
purnius hat sich die augusteische Literatur des Horaz und
608 Literaturbericht.
Vergil einfach fortgesetzt. Auch das war das Verdienst der
freiheitlichen Verwaltung Senecas.
Aber auch Seneca selbst war Literat ersten Ranges. Mit
Recht hebt W. hervor, was wir vielfach verkannt haben, daß
die Claudiussatire, die sog. Apocolocyntosis Senecas, ihre
Spitzen gegen Agrippina richtete. Denn die lächerliche Ver-
göttlichung des Claudius, die darin verhöhnt wird, war eben
das Werk Agrippinas gewesen. Durch diesen Zweck steigert
sich aber die Bedeutsamkeit der interessanten Schrift; sie war
nicht ein gemeines Pamphlet gegen einen Toten, sondern eine
scharfe Waffe im Kampf gegen die überlebende Kaiserin, die
es zu demütigen galt. Der Hieb saß. Nero selbst lernte es,
über die Regierungsmaßregeln seiner Mutter zu lachen. Im
übrigen würdigt W. die Schriftstellerei Senecas nur, soweit
sie mit seinem politischen Leben in Beziehung zu stehen
scheint. Die bedeutsamen Tragödien fehlen ganz; dagegen
werden die Epigramme aus der Verbannung in Corsica benutzt,
obschon von ihnen doch schon im Jahre 1876 nachgewiesen
wurde, daß sie unecht sind. Die Schrift De Providentia datiert
W. wie De constantia wohl mit Recht in die Zeit der Ver-
bannung. Geschickt wird der Traktat De vita beata heran-
gezogen, um die Stimmung des Autors in der Zeit seiner
höchsten Macht zur Anschauung zu bringen. Trotzdem ist,
wie mir scheint, der bedeutsame Charakter und Zweck der Publi-
zistik Senecas noch nicht genügend hervorgehoben worden.
Seneca hat seine Erziehungsschrift über die Gnade, De cle-
menlia, nicht nur persönlich dem Nero in die Hand gelegt;
er hat sie gleichzeitig kühn ins Publikum geworfen. Damit
stellte er für das kaiserliche Regime ein Programm auf, das
so lange, wie er in Macht war, gelten sollte. Er band sich
damit vor der Öffentlichkeit. Der Öffentlichkeit vertraute der
Minister an, was er von seinem Monarchen forderte. Nur
sein Sturz konnte sein Programm aufheben, und mit Senecas
Sturz war in der Tat auch die Schrift De dementia kassiert.
Sie war aktuell und zeitbewegend wie manches andere aus
Senecas Feder, was scheinbar die Blässe der Schule an sich
trägt.
Ergänzend sei noch daran erinnert, daß, wie neuerdings
festgestellt worden ist (U. Wiicken, Archiv f. PapyrusforschungV
Christentum. 609
S. 182 f.), von der kaiserlichen Regierung sehr bald nach
Neros Regierungsantritt in Ägypten eine neue Phylenordnung
eingeführt worden ist. Es kann wohl keinem Zweifel unter-
liegen, daß auch diese wesentlich Senecas Werk war. Seneca
hatte ja selbst in Ägypten gelebt, hatte ein Werk De situ et
sacris Aegyptiorum geschrieben.
Marburg a. L, Th. Birt.
Wesen und Ursprung des Katholizismus. Von Rudolf Sohm.
Abhandlungen der philo). -histor. Klasse der Kgl. Sachs.
Ges. d. Wiss. XXVIl, 10, S. 333—390. Leipzig, B. G. Teubner.
1909.
Für diejenigen, welche Sohms Kirchenrecht I kennen, ent-
halt die Abhandlung kaum etwas Neues; der geistvolle Jurist
sichert seine Positionen in nochmaliger, scharfer Formulierung
namentlich gegen Harnacks letzte Ausführungen in der Kultur
der Gegenwart 1, 4, 129 ff. und in der Protestantischen RE.
Bd. 20 (Artikel: „Verfassung").
Wenn ich hier die Hauptsätze der S. sehen Lehre nach
seiner Abhandlung zusammenstelle, so geschieht das zu dem
Zweck, auch die der Kirchengeschichte fernstehenden Leser
der Histor. Zeitschrift nachdrücklich auf die Abhandlung sowie
auf das größere Werk aufmerksam zu machen: es handelt
sich hier um geschichtliche, bis auf den heutigen Tag fort-
wirkende Probleme ersten Ranges.
Der Katholizismus ist nicht auf theologischem, sondern
auf dem praktischen Gebiet erwachsen: seine Eigenart liegt
in dem „göttlichen" Kirchenrecht. Ihm ist die von Luther
entdeckte Idee der Kirche Christi, die, weil unsichtbar, ein
Gegenstand des Glaubens ist, ebenso fremd, wie die unter
dem Einfluß der kalvinischen Kirchenverfassung und der Auf-
klärung entstandene Unterscheidung zwischen der Kirche im
theologisch -dogmatischen und der Kirche im Rechtssinn.
Gerade der Mangel dieses Unterschieds ist für den Katholi-
zismus von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart charakte-
ristisch: die Kirche Christi ist ihm eine „rechtlich verfaßte"
Organisation.
„Sobald das Wesen des Katholizismus erkannt ist, ergibt
sein Ursprung sich von selbst", heißt es mit einer Bestimmt-
610 Literaturbericht.
heit, die für den konstruierenden Juristen charakteristisch ist.
„Das Urchristentum mußte sich zum Katholizismus entwickeln,
wenn es außer Stande war, die äußerlich erscheinende Christen-
heit (= Kirche) von der Christenheit (= Kirche) im religiösen
Sinne zu unterscheiden. Diese Voraussetzung war gegeben",
da instinktiv das sichtbare Volk Gottes mit dem nur für das
Auge des Glaubens vorhandenen Volk Gottes gleichgesetzt
wurde; die Urzeit wendet den religiösen Kirchenbegriff ohne
weiteres auf die körperlich sichtbare Christenheit an. Damit
ist gegeben, daß die Urkirche keine Gemeinden in unserem
Sinne kennt: die eine ökumenische Ekklesia erscheint in un-
zähligen Ekklesien, die alle religiös gleichbedeutend sind, weil
sie alle religiös dieselbe eine Größe, die Kirche Gottes, dar-
stellen. Das gilt nicht nur für das Verhältnis der Ortsgemein-
den untereinander, sondern auch für die Hauskirchen, die bei
der rezipierten, von der „körperschaftlichen" Einheit der Orts-
gemeinde ausgehenden Lehre unverständlich bleiben. Wie es
unrichtig ist, das Bischofsamt als ein lokales den pneumati-
schen Ämtern der Apostel, Propheten, Lehrer, entgegenzu-
setzen, so darf auch nicht eine doppelte Organisation der
Gemeinden angenommen werden, die lokale und die univer-
sale der Missionsgemeinde. „Die Missionsgemeinde Petri,
Pauli ist als solche religiös wertlos, pneumatisch ist nur die
Gesamtekklesia ohne Unterscheidung der Missionsgebiete. "
Durch die Organisation der Gesamtekklesia ist die Organi-
sation jeder örtlichen Ekklesia gegeben; auch die Amtsträger
der örtlichen Christenheit, Bischöfe und Diakonen, werden
darum unter die Organe der ökumenischen Christenheit ein-
gereiht: sie dienen der Christenheit, keineswegs einer Orts-
gemeinde.
Die „Ämter" der Ekklesia — S. hätte nach dem Sprach-
gebrauch des Paulus die Diakonien sagen können — beruhen
auf dem von Gott gegebenen Charisma, nicht nur Apostolat,
Prophetie und Lehre, sondern auch Bistum und Diakonat (im
engeren Sinne); merkwürdigerweise läßt S. an der Hauptstelle
(S. 376) die Presbyter aus, doch vgl. Anm. 74. Das Charisma
muß, wenn es wirken soll, durch die Ekklesia anerkannt, d. h.
geglaubt werden; der Ausdruck des Glaubens ist die Wahl,
denn die Ekklesia wählt nicht, wie eine Körperschaft die
Christentum. 611
Männer ihres Vertrauens wählt, sondern sie deklariert durch
die Wahl, daß das Charisma vorhanden ist. Ihre Wahl ist
von religiösem, nicht von rechtlichem Wert.
Die Ekklesia der Urzeit war zugleich die sichtbare Ekklesia.
Nun bedarf aber das Gemeinleben einer sichtbaren Menschen-
gemeinschaft, einer gemeingültigen Ordnung, die in der Ver-
gangenheit entstanden, doch die Gegenwart beherrscht, so daß
bei Irrungen innerhalb der Gemeinschaft die formale Tatsache
des Einklangs mit der überlieferten Ordnung den Ausschlag
gibt, grundsätzlich ohne Rücksicht auf innere Zustimmung
des Betroffenen, wie es die Art der Rechtsordnung ist. Damit
ist das „Kirchenrecht" im S. sehen Sinne da und zugleich der
Katholizismus. Konstatieren läßt sich diese Entwicklung zuerst
in dem sog. ersten Clemensbrief, einem Schreiben, das die
römische Gemeinde am Ende des 1. Jahrhunderts an die
korinthische schickte, womit natürlich S. nicht sagen will, daß
sie von dem Brief ausgegangen ist. Hier ist von einer an-
geblich göttlichen, durch die Apostel vermittelten, im Alten
Testament nachweisbaren Ordnimg die Rede, nach dem Brief
bindet Gott die Berufung durch den Geist an die einmal ge-
schehene Wahl. Damit wird das Charisma des Geistes nicht
ausgeschaltet; es soll vielmehr in seiner Anerkennung ge-
sichert werden dadurch, daß es an bestimmte, äußerlich wahr-
nehmbare Vorgänge — Wahl und Ordination — geknüpft und
mit Rechtsvvirkung ausgerüstet wird. Auch die Gesamtekklesia
wird nicht ausgeschaltet : im Gegenteil, die angeblich göttliche
Ordnung ist ein Kennzeichen der Gesamtekklesia und nur
darum für jede Einzeiekklesia verbindlich. Der Katholizismus
vergesetzlicht das Wesen der Ekklesia (im religiösen Sinne);
das Leben der Menschheit mit Gott wird an bestimmte kirch-
liche Formen gebunden.
Es steht dem Verständnis dieser tiefsinnigen Konstruk-
tionen im Wege, daß S. sie in einen aufs äußerste zugespitzten
Gegensatz zwischen Religion und Recht auslaufen läßt. Er
hat zwar selbst das Ärgernis, das die vulgäre Auffassung an
der Paradoxie „Kirchenrecht steht mit dem Wesen der Kirche
in Widerspruch" nimmt, für die Einsichtigen dadurch hinweg-
geräumt, daß er Kirchenrecht in dem Sinne einer Rechtsord-
nung faßt, die dem Leben- der an und für sich rein geistlichen
612 Literaturbericht.
Kirche „Hilfe und Stütze" sei. Praktisch gefaßt, bedeutet die
Paradoxie, daß das protestantische oder richtiger, das Christen-
tum Luthers, rein rehgiös genommen, kein Kirchenrecht ver-
trägt; es ist aber fraglich, ob es gut ist, eine solche For-
mulierung in die Geschichte des alten Christentums zu über-
tragen: ich würde eine andere vorziehen. Jede Religion ist
eine Gemeinschaft, und zur Gemeinschaft gehört nicht nur
empirisch, um der eisernen Notwendigkeit willen, sondern
auch ideell ein Recht, das der Ausdruck der Gemeinschaft ist;
es braucht ja kein formales Recht zu sein. Die älteste Christen-
heit der „Jünger", d. h. die Urgemeinde, ist die Gemeinschaft mit
dem auferstandenen Herrn; diese Gemeinde selbst ist ebenso
wie ihr Stifter Petrus, wie ihre Amtsträger, die Zwölf, Jakobus,
die Missionare als solche legitimiert durch die ihnen zuteil
gewordenen Offenbarungen des Auferstandenen (vgl. Nachr.
d. Gott. Ges. d. Wiss. 1907, 276). In der Ekklesia, die an die
Stelle der „Jünger" tritt, ist das Charisma des Geistes die
notwendige Legitimation. Dies sowohl wie jenes sind für die
Christenheit der Vorzeit genau so wesentliche Rechtsgedanken
wie der, daß das bischöfliche Amt in der Kirche das aposto-
lische Charisma fortpflanzt, für die älteste katholische Kirche:
der Unterschied ist, daß jene in religiösen Erlebnissen wur-
zeln, dieser dogmatischer und in seinen Folgerungen juristi-
scher Natur ist. Es muß ferner hervorgehoben werden, daß
die S.sche Konstruktion der Urzeit eine ideelle ist, in welche die
historischen Tatsachen nicht glatt aufgehen; im geschichtlichen
Leben sind die ihrer Idee nach rein religiösen Rechtsgedanken
von Anfang an einer gewissen Denaturierung zu formal ver-
standenen Rechtssätzen unterworfen gewesen, wie sie umge-
kehrt die formalisierten Ordnungen immer wieder durchbrochen
haben und durchbrechen, wo überhaupt noch ein religiöses
Gemeinschaftsleben vorhanden ist.
Diese Differenz, die etwas mehr als eine bloß termino-
logische sein dürfte, hebt den Inhalt der S.schen Hauptsätze
nicht auf. S. hat in geschickter und unterhaltender Weise
Harnack nachgewiesen, wie er diesen Sätzen auf weite Strecken
folgt und ihnen doch immer von neuem sich entzieht, um
seine älteren Anschauungen zu retten; doch bezweifle ich,
daß sie sich bei den protestantischen Theologen — für die
Christentum. 613
katholischen liegt die Sache von vornherein anders — so
durchsetzen werden, daß sie neue und fruchtbare Arbeit er-
zeugen. Sollte ich mich als falschen Propheten erweisen, so
soll mir's recht sein; der Historiker kann jedenfalls nichts
Besseres tun, als die Totalität dieser großartigen Konzeption
in sich aufnehmen, um von ihr aus die historischen Bildungen
der kirchlichen Verfassung zu verstehen. Wer die geschicht-
lichen Tatsachen zu beobachten versteht, wird die nötigen
Abstriche, Korrekturen, Ergänzungen schon finden; hier kann
ich nur auf zwei Punkte kurz aufmerksam machen.
Auch im Recht bewährt es sich, daß das Evangelium des
Gesetzes Erfüllung ist. Die religiöse Idee eines Volkes Gottes,
das mit dem historisch gegebenen Volke nicht zusammenfällt,
ist jüdisch und in den Psalmen schon da; und der Glaube,
daß Gott seinem Volke heilige Männer erweckt, die es führen
und leiten, ist nicht nur jüdisch, sondern israelitisch. Hem-
mend wirkte die sichtbare jerusalemische Theokratie, mit der
dann auch das jene Gedanken entwickelnde Christentum zu-
sammenstieß. Für das historische Judentum gehören zur Ge-
meinde die „Ältesten"; das junge Christentum hat diese In-
stitution vergeistigt und sie zum Träger sowohl der Überliefe-
rung wie der Regierung gemacht: beide Funktionen sind
ursprünglich charismatisch gedacht, nicht anders als Diakonie
und Episkopat. Die „Cheirotonie", d. h. die Ordination durch
Auflegen der Hand und der damit gegebene Begriff der Suk-
zession in das geistliche Amt stammen, obgleich S. es leugnet,
aus dem Alten Testament; daß das Charisma des Apostels,
des Propheten, des Lehrers eine Tatsache ist, die bezeugt
und geglaubt wird, der Bischof hingegen sein Charisma durch
die Zeremonie der Ordination erhält, ist eine prinzipielle
Differenz, in der die Entwicklung der Urgemeinde zur katho-
lischen Ekklesie scharf zum Ausdruck kommt.
Das nachexilische Judentum setzt an Stelle der Nation
eine Kirche. Das war nur möglich, weil die Fremdherrschaft
die Juden der Notwendigkeit einen Staat zu schaffen und zu
erhalten überhob; als sie ihn durch die Hasmonäer erhielten,
sind sie an der Unvereinbarkeit des staatlichen und des kirch-
lichen Lebens zugrunde gegangen. Für die Entwicklung des
alten Christentums ist es die notwendige Voraussetzung, daß
614 Literaturbericht.
die Christenheit eine Minorität ist, die sich um die Aufgaben
des heidnischen Staats, der „Welt", wie die Christen sagen,
nicht kümmern will noch soll. S. betont mit Recht, daß die
Kirche nicht daran denkt, ihren Gliedern die staatliche Orga-
nisation zu ersetzen, daß zwar die Formen der Reichsver-
fassung, aber nicht die Grundgedanken auf die Kirche ein-
gewirkt haben. Wie im späteren Judentum der Gedanke zwar
auftaucht, das Gesetz zu einem Kulturfaktor der heidnischen
Welt zu machen, aber die Organisationen des Judentums nicht
wesentlich ändert, so tritt auch der gleiche Gedanke im ale-
xandrinischen Christentum hervor, ohne die Verfassung in
ihren Fundamenten zu berühren. Das wird völlig anders,
seitdem Konstantin die Bischofskirche zu den Aufgaben der
Universalmonarchie heranzieht. Die mittelalterliche Kirche,
die das ganze Leben der Menschheit beherrschen will, ist nur
durch diese Tat Konstantins möglich geworden: sie hat sein
Andenken mit Recht geehrt.
Freiburg i. B. Eä. Schwartz.
Die Geschichte der scholastischen Methode. Nach den gedruck-
ten und ungedruckten Quellen dargestellt von Dr. Martin
Grabmann, Professor der Dogmatik am bischöflichen Lyzeum
zu Eichslätt. 1. Bd. Die scholastische Methode von ihren
ersten Anfängen in der Väterliteratur bis zum Beginn des
12. Jahrhunderts. Freiburg i. B., Herder. 1909. XIII u.
354 S.
Das Werk ist eine tüchtige und schätzbare Leistung, die
als ein Beitrag zu genauerer Erkenntnis der mittelalterlichen
Gedankenarbeit auch jenseit der katholisch-kirchlichen Kreise
Beachtung verdient. Nachdem der Verfasser ein Bild von
der Beurteilung der scholastischen Methode durch For-
scher der Gegenwart entworfen hat, sucht er selbst eine vor-
läufige Begriffsbestimmung dieser Methode und findet sie in
dem Streben „durch Anwendung der Philosophie auf die Offen-
barungswahrheiten möglichste Einsicht in den Glaubensinhalt
zu gewinnen, um so die übernatürliche Wahrheit dem denken-
den Menschengeiste inhaltlich näher zu bringen". Er zeigt die
Anfänge dieses Strebens schon in der Patristik, wobei freilich
die entgegengesetzte, Glauben und Wissen scheidende Denk-
Deutsche Geschichte. 615
weise zu sehr im Hintergrunde bleibt; mit Recht findet dabei
Augustin eine besonders eingehende Darstellung. Boethius
„der letzte Römer" wird als der „erste Scholastiker" bezeichnet
und sorgfältig behandelt. Nach kürzerer, aber vollauf aus-
langender Behandlung der frühmittelalterlichen Denker wird
das wissenschaftliche Verfahren Anselms von Canterbury, des
., Vaters der Scholastik" genau analysiert und nach seinen
verschiedenen Seiten anschaulich vorgeführt. Ein vortreff-
liches Personen- und Sachregister erhöht die Brauchbarkeit
des Buches. Als ein besonderer Vorzug von ihm darf die
sorgfältige Beachtung der Terminologie der mittelalterlichen
Denker gelten. So sehen wir der Weiterführung des Werkes
mit Interesse entgegen.
Jena. Rudolf Eucken.
Die Lebensdauer und die Todesursachen innerhalb der deutschen
Kaiser- und Könlgsfamiiien. Von Dr. Max Kemnierich in
München. Erweiterter Sonderdruck aus Alfred v. Lindheim,
„Saluti senectutis". Leipzig und Wien, Franz Deuticke.
1909. 106 S.
Daß die Fortschritte der Hygiene im 19. Jahrhundert eine
außerordentliche Besserung der Gesundheitsverhältnisse und
eine Steigerung der Lebensdauer herbeiführten, und daß den
Fortschritten auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiete
solche auf dem biologischen entsprechen, dürfte allgemein
anerkannt sein. Kemmerich erbringt nun für die Kaiser-
familien den ziffernmäßig statistischen Nachweis, daß in diesen
Kreisen die Lebensdauer seit dem frühen Mittelalter in stetigem
Wachstum begriffen ist. Sie beträgt in der ersten der von
ihm in angemessener Weise angesetzten Perioden, von den
Karolingern bis etwa 1300: 31 Jahre, in der fünften : vom Tode
Friedrichs d. Gr. bis zur Gegenwart: 41,1 Jahre, während die
Durchschnittsbevölkerung in der Gegenwart eine Lebensdauer
von ca. 37 Jahren hat. Dabei wird in der ältesten Periode
allerdings auch mit einigen nicht erwiesenen, sondern nur
mehr oder minder wahrscheinlichen Daten gerechnet. Denn
die bekannte Tatsache, daß im Mittelalter der Todestag w^eit
häufiger sicher bezeugt ist als der Geburtstag und das er-
reichte Alter, trifft auch bei den deutschen Herrschern zu.
616 Literaturbericht.
Man mag es aber mit dem Verfasser gelten lassen, daß sich
kleine Irrtümer hier ausgleichen werden. Die weit größere
Wahrscheinlichkeit eines gewaltsamen Todes in den älteren
Zeiten (von den 33 Kaisern und Königen der ersten Periode
sind 5 durch Gewalt gestorben) gehört ja auch zu den Kenn-
zeichen und Folgen einer niedrigeren Kulturstufe; gleichwohl
hätte es sich empfohlen, neben der Berechnung des Verfassers
eine besondere unter Ausscheidung der gewaltsamen Todes-
fälle anzustellen. Der lebensverlängernde Einfluß des Wohl-
standes und seiner Begleiterscheinungen ist unverkennbar.
Daß die höchsten Stände trotz der Gefahren ihres Berufs stets
eine höhere Lebensdauer hatten als die übrige Bevölkerung,
wird dem Verfasser (S. 104) zuzugeben sein. Zur Aufnahme
dieses Satzes unter die Ergebnisse der von ihm geführten
Untersuchung muß jedoch zur Ausschließung von Mißver-
ständnissen bemerkt werden, daß sich dieser Satz statistisch
nicht nachweisen läßt, da für die früheren Jahrhunderte die
Daten für die große Masse der Bevölkerung fehlen. Hinter
der heutigen Durchschnittsziffer der Lebensdauer blieb das
Lebensalter der Fürsten im früheren Mittelalter zurück. In
der Periode von 1450 bis 1600 kam es ihr gleich. Die Aus-
sicht des frühmittelalterlichen Aristokraten, das 60. Jahr zu
erreichen, war nur ein Drittel so groß als gegenwärtig bei
jedem Deutschen, Bauern, Bürger und Handwerker. Der Ver-
fasser spricht (S. 104) von der „bisher geltenden Anschauung,
daß der Fortschritt der Kultur und der wachsende Reichtum
zur Degeneration führe", und bezeichnet diese als grund-
falsch. Diese Ansicht ist aber, wie uns scheint, schon lange
überwunden und an ihre Stelle, wenigstens bei den historisch
Gebildeten, die richtige getreten, daß durch Kultur und Wohl-
stand die Menschheit auch physisch im ganzen mehr gehoben
als geschwächt werde. Widerspruch muß auch gegen die
Auffassung erhoben werden, daß Degeneration und kürzere
Lebensdauer sich deckende Begriffe seien. Die physische
Kraft und Gesundheit eines Zeitalters ist ein schwer zu fas-
sender und nicht meßbarer Begriff. Er setzt sich aus einer
Reihe von Faktoren zusammen, von denen in der Geschichte
der einzige der Lebensdauer und auch dieser nur bei den
höchststehenden Famiüen sich ziffernmäßig feststellen läßt.
Deutsche Geschichte. 617
Von diesen Faktoren können gleichzeitig einzelne im Nieder-
gang, andere im Aufsteigen begriffen sein, wie denn kaum
jemand bezweifeln wird, daß unser Zeitalter trotz seiner
höheren Lebensdauer in einigen Richtungen, z. B. durch Ner-
vosität, Schwächung der Sehkraft, gegenüber dem Mittelalter
degeneriert ist.
K.s Untersuchungen beschränken sich, abgesehen von
den mittelalterlichen Kaisern aus wechselnden Häusern, auf
zwei fürstliche Familien: Habsburger und Hohenzollern. Für
einen kürzeren Zeitraum, von 1800 bis 1908, ist auch die
Sterblichkeit der Wettiner berücksichtigt. Außer Lebensdauer
und Todesursachen werden auch die damit zusammenhängen-
den biologischen Fragen: Lebensgewohnheiten, Gesundheits-
verhältnisse, Fruchtbarkeit der Ehe, Kindersterblichkeit usw.
herangezogen und auch hier manches Beachtenswerte fest-
gestellt. Erwähnen wir nur, daß die Kindersterblichkeit bei
den Habsburgern in den letzten vier Dezennien nur etwa Vio
von jener der übrigen Bevölkerung und bei den Hohenzollern
im 19. Jahrhundert weniger als 1/3 im Verhältnis zur übrigen
Bevölkerung betrug (S. 88, 93). Der Verfasser meint (S. 7):
es wäre zu wünschen, daß in gleicher Weise auch die anderen
deutschen Herrscherfamilien, Witteisbacher, Wettiner, Zäh-
ringer usw., einen Bearbeiter fänden, „kurz, daß, angeregt
durch diese Untersuchung, eine kleine Literatur entstände,
die den deutschen hohen Adel nach allen Richtungen hin
bevölkerungsstatistisch untersucht und dadurch nicht nur
kulturgeschichtlich wertvolle Resultate liefert, sondern auch
bedeutsame Winke für die Makrobiotik der Gegenwart erteilt".
Ob viele diesen Wunsch teilen werden, ist uns zweifelhaft.
Daß man einmal den Versuch gemacht hat, gewisse biologische
Sätze historisch-statistisch zu beweisen und ziffernmäßig zu
fixieren, ist sicher berechtigt und verdienstlich. Der Ge-
danke aber, daß eine ganze Literatur dieses Inhalts entstehen
könnte, erfüllt uns eher mit Beklommenheit und ruft uns die
Worte in den Sinn, die Gottfried Keller seinem Martin Sa-
Jander in den Mund legt: Eingeschlagene Eier backen, den
Thermometer in der Pfanne!
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge S. Bd. 40
618 Literaturbericht.
Die deutschen Kaiser und Könige im Bilde. Ein Ergänzungsbuch
zum deutschen Geschichtsunterricht. Von Dr. Max Kem-
meridi. Leipzig, Klinlihardt <6 Biermann. 1910. 60 S. in Fol.
2,50 M.
Wenn seit einigen Jahren die Forschung auf dem lange
vernachlässigten Gebiete der historischen Ikonographie in regeren
Fluß gekommen ist, darf man dem Verfasser ein großes Ver-
dienst daran zuschreiben. Auch seine neueste Publikation
wird man mit Dank begrüßen, wiewohl sie ihren Hauptzweck
nach der Natur der Sache nur teilweise erreichen kann.
K. dachte ursprünglich an ein monumentales Werk, das das
gesamte ikonographische Material für die deutschen Herrscher
vorführen sollte. Da dieser Plan an finanziellen Erwägungen
scheiterte, begnügte er sich mit dieser kleineren, in erster
Reihe dem Unterricht dienenden Sammlung. Sie soll „dem
Hauptmangel unseres Unterrichtsbetriebs, dem Fehlen der
Anschauung" (gilt das noch jetzt?) abhelfen und beschränkt
sich auf jene Porträts der Herrscher von Karl d. Gr. bis auf
Karl V., die der Verfasser für charakteristisch hält, wobei es
ihm vor allem auf das Gesicht ankömmt. K. will, wie er im
Vorwort sagt, „dem Schüler eine möglichst klare Vorstellung
von der äußeren Erscheinung der Herrscher vermitteln". Ist
das aber für die älteren Zeiten möglich? — Ich muß diese
Frage verneinen, so daß mir für die erste Hälfte der Bilder
nur der Gewinn zu bleiben scheint (den ich nicht unterschätzen
will), daß der Beschauer dadurch einen Einblick in gewisse
Seiten vorzeitlicher Kultur und Kunst erhält. In der Einleitung
(S. IV) bemerkt der Verfasser selbst, daß im früheren Mittel-
alter nur eine unvollständige Porträtmanier existierte, die nur
einige mehr oder weniger individuelle Züge ähnlich wieder-
geben wollte. Und „was die Auffassung betrifft, war im frühen
Mittelalter der Hauptakzent niemals auf die Person des Kaisers
gelegt, sondern stets auf seine Würde". Erst das Grabportät
Rudolfs von Habsburg und die Porträts Karls IV. können, wie
der Verfasser meint, eine gewisse Vollständigkeit beanspruchen.
Mit diesen Sätzen läßt sich die folgende Behauptung nicht
zusammenreimen, daß die Siegel „eine fast lückenlose Por-
trätreihe liefern". Abgesehen davon, daß nicht wenige Siegel-
abbildungen des Werkes (Lothar IL, Karlmann, Arnulf, Ludwig
Deutsche Geschichte. 619
d. Kind, Konrad I., Heinrich I.) so dunkel geraten sind, daß
sie vom Gesicht des Herrschers nichts oder fast nichts er-
kennen lassen, ist längst bemerkt worden (so neuestens von
Philippi, Zu den Porträts deutscher Herrscher; N. A. 34,524),
daß die Siegel mehrerer Karolinger keine für diesen Gebrauch
angefertigten Bilder, sondern antike Gemmen enthalten, die
von dem König nicht mit dem Anspruch, die Darstellung des
Sieglers zu bieten, benutzt wurden. (Mühlbacher betrachtet
ein Siegel Ludwigs d. Deutschen als das älteste in Deutsch-
land geschnittene Porträtsiegel.) In der Tat beruht die Schei-
dung zwischen „Porträt" und „Bildnis" — ich will mich dieser
jetzt fast eingebürgerten Nomenklatur anschließen, so wenig es
mir auch gefällt, daß gerade für den wichtigsten Begriff, ein
Bild, das die Wiedergabe der vollen wirklichen Erscheinung
anstrebt und mehr oder minder erreicht, das Fremdwort „Porträt"
dienen soll — diese Scheidung beruht für das frühere Mittel-
alter bis ins 13. Jahrhundert hinein in den weitaus meisten
Fällen nur auf Willkür. Wenn der Verfasser z. B. gleich zu
seinem ersten Bilde (Karl d.Gr. nach dem Mosaik des Lateran-
palastes in Rom) urteilt: Der Kopf des Kaisers dürfte Porträt-
wert besitzen, so kann mit gleichem Rechte das Gegenteil
ausgesprochen werden. Eine Ähnlichkeit des Kaisers mit
dem folgenden Bilde, der bekannten Reiterstatuette, von der
K. offen läßt, ob sie Karl d. Gr. oder Karl den Kahlen darstelle,
liegt nicht vor.
Übereinstimmung mehrerer, von verschiedenen Künstlern
rührender, von einander unabhängiger Bildnisse unter sich ist
fast das einzige untrügliche Kriterium, das uns für diese
Scheidung zu Gebote steht. Ich kann nicht finden, daß sich
ein solcher Einklang in den Bildern irgendeines der älteren
Herrscher feststellen ließe. Übereinstimmung eines Bildes mit
einem literarischen Porträt wird doch nur selten ein Kriterium
bieten können, da die Schilderungen der äußeren Persönlich-
keit in der Literatur fast immer zu dürftig, vielfach sogar
nur schablonenhaft sind. Einen dieser selteneren Fälle stellt
wohl das Bildnis der Grabplatte des Kenotaphs für Ludwig den
Bayern in der Münchener Frauenkirche dar, das gut zu den
Schilderungen der Zeitgenossen, auch zu einigen gleichzeitigen
Porträts stimmt, so daß die Annahme begründet erscheint,
40*
^20 Literaturbericht.
daß dieser nach der neuesten Forschung Hagers erst um
1490 entstandene Grabstein nach einer gleichzeitigen Vor-
lage gearbeitet wurde. Seine Aufnahme in K.s Werk wäre
daher gerechtfertigt gewesen.
Wenn also Philippi (S. 528) urteilte: eine Klassifizierung
•der Bilder in Porträts und Bildnisse müsse nach dem jetzigen
Stande unserer Forschung vielfach Stückwerk bleiben und die
Scheidung w^erde nach eingehenderer Forschung wohl noch
oft umgeworfen werden, vermag ich mir, noch einen Schritt
w^eiter gehend, für das frühere Mittelalter auch von einem
Fortschritt der Forschung nur wenig zu versprechen; denn
neue Bildnisse, woran ein solcher anknüpfen müßte, werden
sicher nur mehr vereinzelt zum Vorschein kommen.
K. hat den Bildnissen jedes Herrschers gedrängte histo-
rische Daten vorangeschickt, welche kurz die wichtigsten
Regierungstatsachen in Erinnerung rufen und, Vertrautheit mit
dem Stoffe voraussetzend, nur einer flüchtigen Repetition als
Anhaltspunkt dienen sollen. Zu S. 41 ist zu bemerken, daß
Ludwig der Bayer bei Gammelsdorf die Österreicher besiegte,
aber nicht Friedrich den Schönen, der damals gleich seinem
Bruder Leopold in Schwaben weilte. Lob verdient die Bei-
gabe der wichtigeren literarischen Porträts, soweit sie von
Zeitgenossen rühren, die Auswahl der Bilder und mit wenigen
Ausnahmen (s. oben) die Art der Reproduktion. Zu Heinrich IV.,
von dem nur zwei Siegelbildnisse mitgeteilt sind, hätte wohl
auch die Federzeichnung in der Cambridger Handschrift der
Weltchronik Ekkehards von Aura (abgebildet M. G. Scr.VI, vor
p. 66)^ die Grauert (Speirer Kaisergräber S. 579) „in gewissem
Sinne porträtähnlich" nennt, eine Wiedergabe verdient, zu
Friedrich Rotbart seine Darstellung als Kreuzfahrer, die Mi-
niature eines bayerischen Geistlichen, abgebildet bei Stacke,
Deutsche Geschichte I, 465. Bei Heinrich IV. vermißt man die
Angabe seiner ungewöhnlichen Körpergröße. Wie für alle
Salier ist diese auch für ihn durch die Ausgrabung der
Speirer Kaisergräber festgestellt (Grauert S. 576). Auch aus
dem literarischen Zeugnis der Vita Heinrici IV. sollte das
rtCaeteris eminentior" angeführt sein.
Wenn K. die Zeit Karls IV. als jene bezeichnet, seit der
auch profane Statuen Bedeutung erlangen, muß man an die
Geschichte der Neuzeit. 621
hochinteressanten gleichzeitigen Standbilder Ludwigs des
Bayern und der Kurlürsten von seiner Königswahl erinnern,
die vordem als Zinnen am alten Mainzer Kaufhause angebracht,
jetzt in der Sammlung des Mainzer Altertumsvereins bewahrt
werden. Sie sind in der Zeitschrift des Vereins z. Erf. d.
rhein. Geschichte iV, mit Erläuterungen von Schrohe abge-
bildet, Ludwig der Bayer, der in K.s Werk Aufnahme verdient
hätte, auf Tafel IV.
München. Sigmund Riezler.
Staat und Gesellschaft der neueren Zeit (bis zur Französischen
Revolution). Von Fr. v. Bezold, E. Gothein, R. Koser.
(Die Kultur der Gegenwart. Ihre Entwicklung und ihre
Ziele. Herausgegeben von Paul Hinneberg. Teil II, Ab-
teilung V^ 1.) Berlin und Leipzig, B. G. Teubner. 1908.
VI u. 349 S.
Es ist für einen jungen Gelehrten, der kaum in den Kreis
seiner Wissenschaft eingetreten ist, nicht einfach und un-
bedenklich, sich über die Leistung dreier Gelehrter, die einen
anerkannten Ruf genießen, zu äußern, zumal wenn sie über
ihr engeres Arbeitsgebiet Zusammenfassungen vorlegen, die
in reicher Erfahrung und völliger Beherrschung des Stoffes
beruhen. Aber da es ja wohl nicht des Kritikers Pflicht ist,
es besser oder noch besser zu machen, so sei die schwierige
Stellung genommen, die zugleich die Gelegenheit bietet, eine
Frage von grundsätzlicher Bedeutung anzuschneiden.
Der vorliegende Band hat es sich nach dem Gesamttitel
zur Aufgabe gemacht, das innere Werden der Völker und ihrer
Staaten von Beginn der Neuzeit bis zur Französischen Revo-
lution zur Darstellung zu bringen. Den ersten Hauptteil
„Staat und Gesellschaft des Reformationszeitalters" hat Friedrich
V. Bezold übernommen, der unstreitig dafür geeignetste
deutsche Historiker. Ein kürzerer Abschnitt, dem einige all-
gemeine einführende Bemerkungen vorausgeschickt werden,
behandelt in knappen Zügen „Staatensystem und Macht-
verschiebungen", also die politische Entwicklung Europas vom
Ausgang des 15. Jahrhunderts bis in die Mitte des 16. Jahr-
hunderts: die unerläßliche Grundlage für das Verständnis des
staatlichen und gesellschaftlichen Zustandes der Zeit.
622 Literaturbericht.
Die beiden folgenden Abschnitte „Der moderne Staat und
die Reformation" und „Die gesellschaftlichen Wandlungen und
die neue Geisteskultur" machen den eigentlichen Kern und
dem äußerlich entsprechend den weitaus überwiegenden Teil
dieser Darstellung aus. In vielem greift B. auf die Aus-
führungen seiner „Reformation" zurück, in vielem wächst er
darüber hinaus. Eine geradezu klassische Ruhe des Urteils
und eine souveräne Beherrschung des Stoffes verbinden sich
mit einer glänzenden Kunst der Darstellung und einer rest-
losen Ausschöpfung des Themas: ich stehe nicht an, diesen
ersten Hauptteil für den vollkommensten des Buches zu er-
klären. In den neuerdings wieder strittig gewordenen schwie-
rigen Fragen nach der Ansetzung des Beginns der Neuzeit,
der Beurteilung der Renaissance und der Reformation und
ihrer Stellung hinsichtlich des Individualismus sowie in der
Frage nach den Ursachen der Reformation nimmt der Verfasser
überaus besonnen Stellung, was einen Besprecher „Z." im
Historischen Jahrbuch (Bd. 30, Heft 2, S. 433) sogleich ein
tieferes Einschätzen der Reformation durch B. hat feststellen
lassen. Ich erblicke in der vorsichtigen Auseinandersetzung
mit neueren Thesen indessen lediglich das Bestreben des
erfahrenen Forschers, eine gegnerische Anschauung zu
begreifen zu suchen, und möchte glauben, daß die hier
niedergelegten Formulierungen schließlich Anerkennung finden
werden.
Der Bearbeiter des zweiten Hauptteils, der sich dem Zeit-
alter der Gegenreformation widmet, ist Eberhard Gothein.
Zweifellos bot G.s Aufgabe ganz besondere Schwierigkeiten,
denn der von ihm gestaltete Stoff unterliegt mehr als irgend-
ein anderer dem Einwirken der Verschiedenheiten welt-
anschaulicher Betrachtungsweise. Daß sich der Verfasser des
„Ignatius v. Loyola" mit diesen Schwierigkeiten glänzend ab-
gefunden hat, bedarf kaum besonderer Hervorhebung. Man
weiß nicht, ob man mehr die erstaunliche Belesenheit oder
die Kunst der Verarbeitung der gewaltigen Stoffmassen be-
wundern soll. Für das glänzendste Kapitel halte ich den Ab-
schnitt IV „Die Mystik im Katholizismus der Gegenreformation",
für am wenigsten gelungen den Abschnitt VIII „Die Toleranz-
idee", der deutlich verrät, daß G. vorwiegend auf romanischem
Geschichte der Neuzeit. 623
Boden zu Hause ist. Denn den französischen „Politikern",
die „die eigentlichen Väter der Toleranzbestrebungen in diesem
Jahrhundert" sein sollen, sind für alle Länder mit konfessio-
neller Spaltung entsprechende Repräsentanten des Toleranz-
gedankens an die Seite zu stellen, und das Urteil über die
Voraussetzungen der damaligen Toleranz ist in der allge-
meinen Formulierung richtiger, die Bezold S. 84 gibt.
Auch Gotheins Darstellung hat zur Überschrift „Staat und
Gesellschaft", aber wie der Verfasser am Eingang des Literatur-
verzeichnisses (S. 230) selbst ausspricht, „ist in dem hier ge-
gebenen Abrisse nur die geistige Bewegung der Epoche der
Gegenreformation geschildert worden. Dieser Aufsatz will
nichts sein als eine Analyse des neuzeitlichen Katholizismus
und seiner Wirksamkeit auf den verschiedenen Gebieten der
Gesellschaft und des Geisteslebens". Unstreitig hat Gothein
diese beschränkte Aufgabe in seltener Vollkommenheit gelöst,
und sein Anteil ist nach meinem Dafürhalten der wissen-
schaftlich wertvollste des Buches, denn an einer zusammen-
fassenden Darstellung der durchaus eigenartigen Geisteskultur
der Gegenreformation mangelte es noch vollständig. Es bleibt
ein für allemal Gotheins hohes Verdienst, die Grundlinien
dieser Kulturentwicklung entschieden und wirksam gezeichnet
zu haben. Jedoch dem gesamten Werke gegenüber bedeutet
diese beabsichtigte Beschränkung der Aufgabe eine Ver-
fehlung, leistet sie doch bewußt Verzicht auf die Schilde-
rung alles dessen, was mit dem staatlichen und wirtschaft-
lichen Leben in Verbindung steht. Täusche ich mich nicht,
so sind die Ursachen für des Verfassers Entschluß in der
Richtung zu suchen, auf die mehrfach begegnende auffällige
Schönheitsfehler im Stil (z. B. S. 224 Z. 7 und 18—16 von
unten) und in der Drucklegung (namentlich des Literaturver-
zeichnisses) hindeuten.
Freilich scheint ein sachlicher Grund nicht weniger be-
deutungsvoll. Denn der dritte Hauptteil, der „Staat und Ge-
sellschaft zur Höhezeit des Absolutismus" behandelt und von
Reinhold Kos er verfaßt ist, weist dem Thema gegenüber
dieselben Inkongruenzen auf, nur in der Veränderung, daß das
ausschließlich geistesgeschichtliche Interesse Gotheins durch ein
vorwiegend politisches Interesse ersetzt ist. Diese letzte Dar-
524 Literaturbericht.
Stellung zerfällt in drei Abschnitte. In einem ersten kurzen
Kapitel werden „Tendenzen, Erfolge und Niederlagen des
Absolutismus" erörtert, ein zweites verbreitet sich auf 20 Druck-
seiten über „Zustände der Gesellschaft", wobei lediglich die
„soziale Schichtung" und die „Vorherrschaft der französischen
Bildung" besprochen werden; der mehr als zwei Drittel fül-
lende Rest des Anteils Kosers ist den „Abwandlungen des
europäischen Staatensystems" vorbehaUen: wie man sieht,
schlägt der Verfasser in Anordnung und Stoffverteilung genau
das umgekehrte Verfahren ein zu demjenigen, das Bezold be-
obachtet.
Auch dieser dritte Hauptteil zeichnet sich wieder zugleich
durch eine Kunst der Darstellung und eine Durchdringung
des Stoffes aus, daß er den beiden andern nicht nachzustellen
ist. Der letzte umfangreiche Abschnitt dürfte für lange Zeit
die glänzendste zusammenfassende Darstellung der politischen
Entwicklung Europas im Zeitalter Ludwigs XIV. und Friedrichs
des Großen bleiben, deren klar herausgearbeitete Linien ebenso
eindringlich zu dem Neuling wie zu dem erfahrenen Fach-
mann sprechen und die Leistung schlechthin mustergültig;
erscheinen lassen. Auch die beiden ersten Abschnitte geben
in ihrem knappen und scharf gezogenen Rahmen ein überaus
lebendiges Bild von Staat und Gesellschaft im 17. und 18. Jahr-
hundert. Aber doch eben kein im entfernten vollständiges.
Was Gothein des Guten zu viel, hat Koser zu wenig ge-
tan: das geistige Leben, zu keiner Zeit von größerer Be-
deutung als im 18. Jahrhundert, ist nur so weit in den Be-
reich der Betrachtung gezogen, als es sich in der politischen
Entwicklung äußert oder zu ihr in Beziehung steht. Neben
der Staatspraxis tritt die Staatstheorie ganz zurück, deren
wichtigste Vertreter kaum einmal nebenbei erwähnt, meist
überhaupt nicht genannt werden. Über die Bewegung des
Pietismus verlautet kein Wort. Von der Aufklärung wird nur
dreimal ganz kurz gesprochen, bezeichnenderweise zweimal
davon nur im Sinne staatlicher Praxis. Die neuen wertvollen
Arbeiten von Harnack, Troeltsch, Dilthey u. a. werden an
keiner Stelle ausgenutzt. Es fehlt jede Mitteilung über die
Stellung der Kirche und über die im Kampfe liegenden kirchen-
politischen Anschauungen, jedes Wort über die bildende
19. Jahrhundert. 625
Kunst, die im Zeitalter des Absolutismus ebenso charakteristisch
Ausdruck gefunden hat wie in den früheren Epochen.
Es läßt sich somit sagen, daß der Anteil Bezolds stofflich
wesentlich mehr bietet als die Anteile Gotheins und Kosers.
Ich konstatiere das selbstverständlich ohne den Schatten eines
Vorwurfes. Ich erwähne die Tatsache jedoch mit besonderer
Betonung, weil sie mir von grundsätzlicher Bedeutung scheint.
Vor Jahren herrschte in unserer Wissenschaft ein lebhafter
Meinungsaustausch über den Begriff „Kulturgeschichte", der
leider zu einer Einigung nicht geführt hat. Die weitgehende
Verschiedenheit der Beiträge des vorliegenden Buches, die
ganz gewiß nicht nur in den auseinandergehenden persön-
lichen, von dem Herausgeber nicht ausgeglichenen Motiven
begründet ist und vielleicht noch auffälliger und wirksamer
wäre, wenn die ursprünglich dem Bande zugehörigen beiden
Darstellungen für die Zeit der Französischen Revolution und
Napoleons I. sowie des 19. Jahrhunderts sich jenen ange-
schlossen hätten, scheint mir im Zusammenhang damit zu
stehen. Ich habe den Eindruck und er verstärkt sich mir
durch Umfragen, daß wir Historiker uns durchaus nicht einig
sind, nach welcher Richtung der Begriff „Staat und Gesell-
schaft" aufzufassen sei, und es scheint mir eine Verständigung
über die Frage in hohem Grade wertvoll. Ich für meinen
Teil möchte sie im Sinne Friedrich v. Bezolds beantworten.
Leipzig. P. Herre.
Der Krieg von 1859. Bismarck und die öffentliche Meinung in
Deutschland. Von Dr. phil. Annie Mittelstaedt. Stuttgart
und Berlin, J. G. Cotta. 1904. X u. 184 S.
Die Anzeige dieser tüchtigen Untersuchung ist durch
Zufälligkeiten unliebsam verzögert worden, aber ich möchte
um so nachdrücklicher hervorheben, daß wir in ihr ein gutes
Muster für Quellenuntersuchungen zur Geschichte des 19. Jahr-
hunderts haben, die ein dringendes Erfordernis sind. Die
Aufgabe berührt sich in einem Hauptteile sehr nahe mit der
1902 erschienenen Arbeit von Theodor Scheffer, Die preußische
Publizistik im Jahre 1859 unter dem Einfluß des italienischen
Krieges. Ein Beitrag zur Geschichte der öffentlichen Meinung
in Deutschland. Diese Arbeit Scheffers diente der vorliegenden
626 Literaturbericht.
als eine Vorarbeit, und zwar vorzugsweise durch ihre vor-
trefflichen bibliographischen Nachweise. Scheffer hat für zahl-
reiche Pseudonyme und anonyme Flugschriften die Ver-
fasser festgestellt und dadurch neue Mittel zu ihrer Beurtei-
lung geliefert. Auch sonst bot Scheffer manche Hilfe. In der
Beurteilung der Schriften stimmen sie im wesentlichen überein,
aber die Aufgabe ist verschieden begrenzt und in verschiedener
Weise angefaßt. Sie ergänzen einander. Im ganzen erscheint
mir die Art, wie Frl. Dr. Mittelstaedt die Zeitungen und Flug-
schriften durcheinander erläutert, fruchtbarer, aber sie macht
die ältere Arbeit — auch abgesehen von dem bibliographischen
Element — keineswegs entbehrlich. So übergeht M. S. 117 f.
bei der Besprechung der wichtigen, vermutlich aus Kreisen,
die dem Prinzregenten nahestanden, hervorgegangenen Flug-
schrift „Gerade heraus" die Äußerungen der Sorge, daß ein
Sieg Österreichs durch Preußens Unterstützung eine Gefahr
für den Protestantismus bedeute. Denn Österreich sei durch
das Konkordat dem Dienst der ultramontanen Tendenzen ver-
pflichtet. Scheffer hat das S. 11 3 f. mit Grund stark hervor-
gehoben. Denn damit gewinnen wir einen weiteren Einblick
in die Widersprüche, in denen sich die preußischen Konser-
vativen bewegten, deren Neigung für Österreich M. S.69f.
nach der Rede ihres geistig bedeutendsten Führers Stahl recht
glücklich schildert.
Das Buch gliedert den Stoff in drei Teile. Der erste um-
faßt die preußische Politik, Bismarck und die deutsche Publi-
zistik von 1859 bis zum Ultimatum des 23. April 1859. Der
zweite Teil behandelt S. 66—121 die Publizistik bis zum Frieden
von Villafranca am 11. Juli 1859, der dritte den Rest des
Jahres. Mit großem Geschick werden aus Zeitungen und Flug-
schriften bezeichnende Sätze mitgeteilt, in denen die Gegen-
sätze der Auffassung zum Ausdruck kommen. Die Augsburger
Allgemeine Zeitung, die Deutsche Vierteljahrschrift, die Frank-
furter Zeitung, das Journal de Francfort, die damals einfluß-
0 Ich benutze diese Gelegenheit, einen Schreibfehler auf
S. 33 zu bessern. Der Nachfolger von Kerns Verlag in Breslau,
der Scheffer die Auskunft erteilte, heißt Max Müller, nicht wie
dort steht Herrn. Müller.
19. Jahrhundert. 627
reichsten Vertreter großdeutscher und partikularistischer Ten-
denzen lernen wir in ihren Bemühungen kennen, den Abschluß
des Friedens von Villafranca Preußen zur Last zu legen.
Und Stellen aus Gerlach, der Kreuzzeitung u. a. vergegen-
wärtigen uns den Prozeß der Gärung, der damals durch
Bismarcks anti-östereichische Haltung und durch seine nüch-
terne Beurteilung Napoleons in den Kreisen der Berliner Re-
gierung erregt wurden. Mir fällt hier eine Jugenderinnerung
ein, die da zeigt, daß solche nüchterne Auffassung damals
auch in den bürgerlichen Kreisen Verbreitung fanden. Ich
war damals Schüler der Obersekunda der Latina in Halle a. S.,
und wußte es nicht anders, als daß Napoleon der Erbfeind sei.
Ebenso dachten die meisten unter uns, aber einer — er
stammte aus einer tüchtigen Familie in Calbe a. S. — vertrat
schon mit Bestimmtheit den Gedanken, daß hier die Gelegen-
heit geboten sei, die bedenkliche Vorherrschaft Österreichs
in Deutschland einzuschränken.
Von Einzelheiten hebe ich hervor, daß S. 70 Wiener Bun-
desakte steht statt Wiener Schlußakte, ferner S. 46 heißt es
von den Führern der kleindeutschen Partei, den Sybel, Duncker,
Haym, Ägidi, Mathy usw., etwas altklug, ihre Argumente
schmeckten oft nach der Studierstube. Das ist ja richtig, aber
von den Vorschlägen der Militärs und Diplomaten ließe sich
das gleiche sagen. Die Heilung des Prozesses durch Blut
und Eisen zu beschleunigen konnte damals nur ein Bismarck
oder ein Radikaler ins Auge fassen. Im ganzen richtig heißt
es dann : „Der warme Patriotismus dieser Männer ist ihre Stärke,
ihr Ideal das konstitutionelle Preußen als Führer Deutschlands,
wenn auch ihr preußisches Staatsgefühl noch schwächer ist
als die unbestimmte Begeisterung für Deutschlands Einheit."
Aber irreleitend ist der frühere Satz „Beherrscht vom Hegel-
schen Staatsbegriff suchen sie den ethischen Hintergrund, den
Rechtstandpunkt". Den Rechtsstandpunkt suchten sie aller-
dings, aber von dem Hegeischen Staatsbegriff waren sie nicht
beherrscht, auch Duncker nicht, der in der Hegeischen Philo-
sophie aufgewachsen war und sich nicht scheute, die großen
Probleme der Geschichte in der uns heute kaum verständ-
lichen Schulsprache der Hegelinge auszusprechen. Ihm erschien
,in Sonnennähe wie in Sonnenferne die elliptisch gewundene
628 Literaturbericht.
Bahn der historischen Entwicklung stets im Aufsteigen begriffen'
in der Weise, „daß aus dem Tode des Ansich-Seins die wahr-
hafte Welt des lebendig freien An-und-für-sich-Seins erwachse".
Aber auch dieser hegelisch predigende Genosse des Kreises
hatte sich von dem unfruchtbaren Staatsbegriff Hegels los-
gemacht. Schon im Jahre 1844 deckte er in einer Beurteilung
von Hegels Rechtsphilosophie die Mängel des Hegeischen
Staatsbegriffes auf, bei dem der Staat „nicht die Wirklichkeit
der sittlichen Idee, sondern der Kirchhof derselben" sei (Haym,
Max Duncker S. 62). Überschaue ich die Fülle der Zeugen,
die uns hier zusammengestellt werden, viele von ihnen mit
nach Zeit und Ort wechselnden Ansichten, so glaube ich, daß
es ihrer wirklich genug sind. Vollständigkeit ist weder mög-
lich noch nötig. Es genügt, die Hauptrichtungen der Ansichten
und Parteien kennen zu lernen, es ist unnötig, jede Ansicht
in ihrem Entstehen, Steigen und Verschwinden zu begleiten.
Auch wird es nicht ohne vielfache Selbsttäuschung geschehen,
wo immer wir einen solchen Prozeß glauben bloßlegen zu
können.
Das Jahr 1859 war eine Zeit der Unruhe, des Hoffens
aber oft auch des Verzagens : wie denn das der gemeine
Charakter menschlicher Kämpfe und Arbeiten zu sein pflegt.
Breslau. G. Kaufmann.
Landtagsakten von Jülich-Berg 1400—1610. Herausgegeben von
Georg von Below. 2. Bd. 1563—1589. Mit einem Sachregister
zu Bd. 1 und 2. Düsseldorf, L. Voß <& Cie., Kgl. Hofbuch-
druckerei. 1907. (Publikationen der Gesellschaft für rhei-
nische Geschichtskunde XI.) XVI u. 1018 S.
Seit dem Erscheinen des ersten Bandes der Jülich-Bergi-
schen Landtagsakten hat ihr Herausgeber, G. v. Below, mit
fruchtbarer und erfolgreicher Kritik in die Erörterung mehrerer
bedeutender verfassungsgeschichtlicher Probleme eingegriffen
und zudem wiederholt den Schauplatz seiner akademischen
Wirksamkeit gewechselt. Daraus erklärt sich, daß die nun-
mehr vorliegende Fortsetzung zwölf Jahre lang hat auf sich
warten lassen; aber aufgeschoben war hier nicht aufgehoben:
vielmehr hat diese Quellengruppe den Herausgeber wie in den
Anfängen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit so auch weiter
Deutsche Landschaften. 629
und bis jetzt beständig begleitet; und sie hat nicht bloß seine
allgemeineren Arbeiten über landständische Verfassung, son-
dern auch manche seiner andern rechts- und wirtschafts-
geschichtlichen Forschungen, wie z. B. die über die Rezeption
des römischen Rechts, aufs nachhaltigste beeinflußt.
Von dieser ungewöhnlichen Vielseitigkeit des Materials
legt auch der neue Band ein beredtes Zeugnis ab. Doch
würde es weit über den Rahmen einer Besprechung hinaus-
gehen, wenn man die Bereicherung unsers Wissens, wie sie
die Publikation nach den verschiedensten Richtungen hin
bietet, im einzelnen näher bestimmen wollte; es mag daher
genügen, hier den allgemeinen Eindruck wiederzugeben, den
man aus dem Studium der Akten von dem ständischen Leben
der beiden Territorien in dem behandelten Zeitraum gewinnt.
Da ist denn — um gleich das wichtigste Resultat vorwegzu-
nehmen — vor allem zu konstatieren, daß Macht und Einfluß
der Jülich-Bergischen Stände damals einen sehr hohen Grad
erreichten. Das ist ein Urteil, das w'ohl an sich relativ ge-
scholten zu werden verdient, das aber in einem Vergleich
mit der Machtverteilung zwischen Herrschaft und Landschaft
in andern, namentlich ostdeutschen Territorien seine Berech-
tigung findet. Für die starke Intensität des ständischen Lebens
spricht schon die Häufigkeit der ständischen Tagungen :
während z. B. in der Mark Brandenburg während der ganzen
Zeit von 1571 bis 1608 nur zwei allgemeine Landtage abge-
halten wurden, treten hier solche alle paar Jahre, mitunter
sogar in Abständen von nur einem und einem halben Jahre
zusammen — zu geschweigen der zahlreichen, oft ebenfalls
recht bedeutungsvollen Ausschußtage. Einmal erhebt sich
auch schon die Forderung der Periodizität der Landtage;
durchgesetzt haben sie die Stände freilich nicht; aber ebenso-
wenig gelang es andrerseits der Regierung, die allgemeinen
Landtage durch genügend bevollmächtigte Ausschüsse zu er-
setzen, w'ie man das ja verschiedentlich auch anderwärts ver-
suchte.
Der großen Zahl der ständischen Versammlungen ent-
sprechend wurde natürlich auch von dem Beschwerderecht
ein sehr ausgiebiger Gebrauch gemacht. Man weiß, daß man
über die politischen und wirtschaftlichen Tendenzen der Stände
630 Literaturbericht.
nirgends bessere und reichhaltigere Auskunft erhäU als in
diesen „Gravamina", und so stellen sie auch in diesem Bande
nebst den durch sie hervorgerufnen Wechselschriften die
interessantesten Stücke dar. Die große Vielgestaltigkeit des
Inhalts, die wir an diesen Beschwerdeschriften wahrnehmen,
ist allerdings nichts Ungewöhnliches; und auch in Jülich-Berg
besaßen die Stände kein rechtlich anerkanntes Mittel, die Ab-
stellung ihrer Klagen zu erzwingen. Aber sie begnügen sich
doch nicht damit, in Dupliken und Tripliken auf diesen oder
jenen Punkt heftig zu „dringen", sie scheuen vielmehr nicht
vor der Drohung zurück, die Reichsgewalt zum Schutz ihrer
Privilegien anzurufen; ja es kommt vor, daß sie sich weigern,
bereits bewilligte Steuern zu zahlen, ehe nicht gewisse Klag-
punkte erledigt und die Reverse ausgehändigt wären — ein
Verhalten, dem gegenüber sich die herzoglichen Räte be-
merkenswerterweise auf gütlichen Zuspruch angewiesen sahen.
Trotzdem vermochte die Landschaft gerade einige ihr be-
sonders am Herzen liegende Wünsche durch ihr Gravaminieren
nur wenig zur Geltung zu bringen: da war zunächst die
Religionsfrage, die namentlich auch deswegen immer wieder
aufs Tapet kam, weil hinsichtlich ihrer auf die Stände ein
starker Druck von unten ausgeübt wurde. Wie nachdrücklich
man sich da auch auf die Reichsbestimmungen berief, war es
doch nicht möglich, den Bekennern der Augsburgischen Kon-
fession bedingungslose Duldung und Gleichberechtigung zu
erkämpfen. Noch häufiger und regelmäßiger kehrt in den Be-
schwerden das Verlangen nach strikter Beobachtung des
Eingebornenrechts (Indigenats) wieder. Die Stände glaubten
auf diesem Recht um so mehr bestehen zu müssen, als sie
die fremden Räte in dem — wohl unberechtigten — Verdacht
unredlicher Verbindung mit auswärtigen Potentaten hatten;
und so dringlich wurden sie dabei, daß sie dem Herzog
namentliche Verzeichnisse der nicht im Lande gebornen und
darum zu entlassenden Beamten überreichten. Der Herzog
mußte nun zwar in der Theorie anerkennen, daß die Verwen-
dung nicht eingeborner Beamten den Privilegien zuwiderlaufe,
und ließ sich, um die Stände zu beruhigen, auch einmal
dazu herbei, sie zur Beratung über die Wiederbesetzung des
erledigten Kanzlerpostens aufzufordern; aber ein weiteres
Deutsche Landschaften. 631
Entgegenkommen in dieser Hinsicht würde ihn, da nun ein-
mal soviel Ämter mit Fremden besetzt waren, in arge Un-
gelegenheiten gestürzt haben; ja die Stände mußten sich zeit-
weise sogar als Vertreter des Kanzlers einen von auswärts
stammenden Bürgerüchen gefallen lassen. Mehr Erfolg hatten
ihre Vorstellungen auf dem (jebiete der Rechtsprechung, der
ja die Stände überall besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden
pflegten, und man kann wohl sagen, daß da ihr Einfluß vor-
wiegend günstige Wirkungen erzielte.
Am bedeutendsten erscheint ihre Stellung in ihrer außer-
ordentlich lebhaften Beteiligung an der auswärtigen Politik des
Herzogs. Die große Forderung, daß „nichts, daran der Lande
Gedeih und Verderb gelegen," ohne Zuziehung der Landschaft
geschehen solle, so wenig sie dort, wo sie diese klassische
Formulierung erhalten hat — in Brandenburg — jemals erfüllt
worden ist: hier erscheint sie zeitweise in der Tat verwirklicht.
Die Stände verlangen ausdrücklich die Einholung ihrer Zustim-
mung beim Abschluß von Bündnissen ; sie üben scharfe Kritik an
der vom Herzog eingenommenen politischen Haltung^ insbe-
sondre an seiner Parteinahme für Spanien und Kurköln und
wissen dann durchzusetzen, daß gegenüber den Unruhen in
den benachbarten Niederlanden strengere Neutralität beobachtet
wird. Auch dabei entsprachen ihre Tendenzen offenbar durchaus
dem Interesse des Landes. Und sie ließen es auch nicht bei
bloßer Kritik bewenden: in der Abwehr der Fährlichkeiten,
denen das Land durch die Rückwirkungen des niederländi-
schen Krieges, durch Truppendurchzüge u. ä., ausgesetzt war,
ist auch positiv viel Nützliches von ihnen geleistet worden.
Sie stellten, wenn auch mitunter zögernd, die nötigen Geld-
mittel bereit und wirkten auch bei der Organisation des zum
Schutz des Landes angeworbnen Kriegsvolkes tätig mit. Er-
füllten diese militärischen Maßnahmen ihren direkten Zweck
auch nur mangelhaft, so erlangten sie doch insofern große
Bedeutung, als sie zu mehr als einer zukunftsreichen Ent-
wicklung den Anstoß gaben: wozu man anderwärts in der
Verwaltung erst durch die Not des Dreißigjährigen Krieges
gedrängt wurde, zur Erhebung von Kontributionen (Kriegs-
steuern) und zur Anstellung von Kriegskommissarien, zu
diesen für die moderne Entwicklung der Verwaltung und des
632 Literaturbericht.
Beamtentums bekanntlich entscheidenden Fortschritten, ist
man in Jülich-Berg schon rund ein halbes Jahrhundert früher
veranlaßt worden: bereits im Jahre 1579 tauchen hier jene
beiden Ausdrücke in ihrer charakteristischen Bedeutung auf.
Das gleiche Bedürfnis der Landesverteidigung führte im Jahre
1587 auch zu einer „Union" der vier Länder Jülich, Berg,
Cleve und Mark, zu einem engeren Zusammenschluß der ver-
schiedenen ständischen Vertretungen zwecks Veranstaltung
gemeinsamer Abwehrmaßregeln.
All das hatte naturgemäß eine erhebliche Steigerung der
ständischen Macht zur Folge. Aber was geschah, geschah
nicht gerade im Gegensatz zur Regierung, sondern mehr zur
Ergänzung ihrer Tätigkeit, teilweise auch direkt auf ihre An-
regung. Überhaupt darf man sich den Gegensatz zwischen
Herrschaft und Land — und das gilt nicht bloß für diese
Territorien — nicht als zu stark und besonders nicht als
prinzipiell vorstellen. Die Zuziehung der Stände galt an und
für sich keineswegs von vornherein als eine Beeinträchtigung
der fürstlichen Gewalt; dem Fürsten war es vielmehr oft
„tröstlich", — wie es ein pommerscher Herzog einmal ausdrückt
— an seinen getreuen Ständen in schwierigen Lagen so etwas
wie einen moralischen Rückhalt zu finden. Freilich kam dabei
auch viel auf die Persönlichkeit des Herrschers an: Hier in
Jülich-Berg ließ sich der alte Herzog offenbar nicht ungern
von den Ständen leiten, und ähnlich waren anscheinend auch
die meisten seiner Räte gesinnt. Einer aber empfand das
Walten der Stände doch durchaus als eine demütigende Herab-
minderung der landesherrlichen Autorität und Macht: das
war der „Jungherzog". Zwar das stärkste Motiv für seine
Stellungnahme lag in seiner religiösen Überzeugung, in seinem
starren Festhalten am Katholizismus; aber nicht immer sieht
man seine oppositionelle Haltung durch einen sachlich be-
rechtigten Gegensatz begründet, und da sprach denn neben
kronprinzenhaftem Widerspruchsgeist gewiß auch ein lebhaft
ausgeprägtes Herrscherbewußtsein mit.
In der äußeren Einrichtung der Edition wird vielleicht
mancher diese oder jene Einzelheit anders wünschen; aber
es handelt sich dabei fast durchweg um wenig belangreiche
Kleinigkeiten, bei denen es zudem mehr auf den individuellen
Deutsche Landschaften. bSi
Geschmack ankommt. Nur für die Technik der Anmerkung,
von der der Herausgeber sehr häufig Gebrauch macht, lieüo
sich doch wohl eine bestimmte Regel aufstellen: ausführ-
lichere erläuternde Mitteilungen aus den Akten sollte man
immer in den Text nehmen; lassen sie sich da nicht an-
bringen, so ist das gewöhnlich das beste Zeichen dafür, da(i
sie überhaupt entbehrlich sind. Im übrigen aber ist die Edition,
wie man das seinerzeit schon dem ersten Bande nachrüiimen
konnte, schlechthin musterhaft, zumal der Band auch mit ganz
vorzüglichen, von G. Croon angefertigten Registern versehen
ist. Man kann nur wünschen, daß sie auch fürderhin für die
Publikation von Landtagsakten, wie sie jetzt für eine ganze
Reihe von Territorien teils geplant, teils schon in Angriff ge-
nommen ist, vorbildlich bleiben möchte. Doch kann ich nicht
unterlassen, gerade auch im Hinblick auf diese zu erwartenden
Veröffentlichungen, den Bedenken Ausdruck zu geben, zu
denen der unverhältnismäßig starke Umfang des vorliegenden
Bandes Anlaß geben dürfte. Selbstverständlich hat auch der
Herausgeber die Frage der Stoffbeschränkung, wie sich schon
aus dem Vorwort ergibt, gründlich erwogen; und im Kürzen
und Exzerpieren der Akten ist er in der Tat auch soweit ge-
gangen, als es nur möglich war. Die Landtagsakten allein
würden auch nicht so übermäßig viel Raum eingenommen
haben; was den Band so sehr hat anschwellen lassen, ist
vielmehr, daß der Herausgeber noch zahlreiche andre, mehr
zur Erläuterung dienende Akten beigebracht hat, die sich auf
die in den ständischen Verhandlungen berührten Angelegen-
heiten beziehen. So sehr dies Verfahren nun auch für die
Solidität und Sorgfalt der archivalischen Forschung zeugt,
wieviele interessante Informationen es auch ermöglicht, be-
einträchtigt es doch die Geschlossenheit der Publikation,
deren Hauptzwecke bei strengerer Auswahl des Materials
wohl noch besser erreicht worden wären, Editionen dieser
Art entgehen dem Schicksal, uferlos zu werden und stecken
zu bleiben, meist nur wenn sie sich an ganz bestimmte Ge-
sichtspunkte halten und möglichst wenige Nebenzwecke ver-
folgen. In diesem Sinne scheint mir auch die Rücksicht auf
die Lokaigeschichtschreibung, von der sich v. B. mit hat be-
stimmen lassen, nicht ungefährlich zu sein: der Historiker,
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 41
634 Literaturbericht.
dessen Aufgabe es ist, allenthalben in der Überlieferung das
Wesentliche vom Unwesentlichen zu scheiden, hat eigentlich
keine Ursache, dem vielfach unwissenschaftlichen und nicht
selten überhaupt unnützen Detailkultus der lokalen Geschicht-
schreibung Vorschub zu leisten.
Ich möchte nicht schließen, ohne den Wunsch auszu-
sprechen, daß der Herausgeber, der mit diesem Bande von
der Publikation Abschied nimmt, sich noch entschließen
möchte, seine dem ersten Bande vorangestellte, ausgezeichnete
Darstellung der Jülich-Bergischen Landtagsverfassung weiter
fortzusetzen. Denn wer wäre berufener, das schöne Material
zu verwerten als er? Und würden dann nicht die Ergebnisse
der Edition ungleich rascher Gemeingut der Forschung werden?
Doch soll dieser Wunsch nicht den Dank übertönen, den sich
v. B. auch schon mit seiner so erfolgreichen, durch ihre rein
positive Art besonders erfreuliche Editionstätigkeit bei allen
Fachgenossen in reichem Maße verdient hat.
Charlottenburg. Martin Haß.
Arthur Stapylton Barnes, The Man of the Mask. A study in
the Byways of History. London, SmiUi Eider & Co. 1908.
345 S.
Die „eiserne Maske" läßt die Historiker nicht ruhen, immer
wieder wird mit Scharfsinn und Fleiß ein neuer Kandidat für
diese interessante Figur ausgeklügelt. Auch Barnes ist ihrem
Zauber verfallen: er hat uns ein lesenswertes und fesselnd
geschriebenes Buch beschert; vielleicht schon deshalb lesens-
wert, weil es zeigt, wie weit einen gründlich angelegten Histo-
riker die Forscherleidenschaft hinreißen kann. Zunächst rech-
net B. mit seinen Vorgängern ab und gibt eine kurze gelungene
Skizze über die Entstehung dieser literarischen Frage. Referent
stimmt da mit ihm überein, namentlich auch darin, daß Matthioli,
der gegenwärtig herrschenden Ansicht entgegen, nicht der
Mann mit der Maske gewesen ist. Nachdem er so freie Bahn
gewonnen hat, sucht B., wer an Stelle aller Vorgänger eigent-
lich zu setzen wäre. Er erzählt uns da zuerst die romantische
Geschichte eines natürlichen Sohnes Karls II. von England, den
dieser im jugendlichen Alter mit einer Dame aus gutem Ge-
schlechte von der Insel Jersey gezeugt hat, den er dann später
Frankreich. 635
anerkannte und den er, als dieser katholisch wurde und dem
Jesuitenorden beitrat, als Mittler zwischen sich und der römi-
schen Kurie benutzen wollte. Denn sehr mit Recht weist B.
nach, wie weit zurück die katholischen Tendenzen Karls 11. von
England gehen und wie sehr er bemüht gewesen ist, seinen
Übertritt zu diesem Glauben zu ermöglichen und seinen katho-
lischen Untertanen Erleichterungen von den auf ihnen lasten-
den Strafbestimmungen zu erwirken. 1669 verschwindet dieser
Sohn Karls, James de la Cloche, von der Bildfläche, d. h. er
scheint damals gestorben zu sein; aber selbst ein vorsichtiger
Historiker, wie es Lord Acton gewesen ist, rechnet mit der
Möglichkeit, daß da ein Geheimnis verborgen liege. Um die-
selbe Zeit tritt nun in England ein Abgesandter Ludwigs XIV.
auf, ein Abb6 Pregnani, den Lionne nach London an Colbert
de Croissy, den französischen Gesandten dortselbst, schickte,
um die gewünschte Verbindung zwischen Frankreich und Eng-
land zu erreichen. Es handelt sich für Ludwig XIV. um eng-
lische Unterstützung in dem bevorstehenden Kampfe gegen
die Holländer, für Karl aber um Geld und die Möglichkeit,
mit französischer Hilfe seinen Übertritt zur katholischen Kirche
durchzuführen. Dieser Pregnani ist am 5. Juli alten Stiles 1669
noch in England, am 26. Juli spricht vermutlich Lionne in
Paris mit ihm, und von diesem Tage an verschwindet er aus
der politischen Korrespondenz jener Zeiten. Gleichzeitig er-
hält de Vauroy, der Kommandant von Dünkirchen, den Auf-
trag, einen Gefangenen in aller Stille nach Pignerol zu Saint-
Mars zu bringen; dieser war schon zehn Tage vorher von
Louvois unterrichtet worden, daß er einen sehr sorgfältig zu
hütenden Gefangenen bekommen werde. B. nimmt nun an,
dieser Gefangene sei Pregnani gewesen, und das ist durch-
aus nicht ausgeschlossen; eines fügt sich so gut an das
andere, daß diese Vermutung sich sehr gut hören läßt. Da-
gegen will B. in diesem Pregnani zugleich den James de la
Cloche sehen, der unter fremdem Namen nach England geschickt
worden sei. Diese Hypothese nun ist ganz unhaltbar; der
Brief Lionnes an Colbert vom 13. Februar 1669, den B. in
seinem Anhange S. 325 zum Abdrucke bringt, mußte ihn da
eines Besseren belehren. Referent hat Ursache anzunehmen,
daß der Verfasser selbst ' in dieser Hinsicht bereits von
41*
636 Literaturbericht.
seiner ersten Ansicht abgekommen ist. Überhaupt steht seine
ganze Erzählung über James de la Cloche auf sehr unsicheren
Füßen: sie beruht vornehmlich auf drei im Jesuitenarchive in
Rom befindlichen Briefen, die angeblich von Karl II, an den
Jesuitengeneral Oliva geschrieben waren und die dieser als
echt angesehen hat. Die Briefe selbst sind aber vom Verfasser
nicht eingesehen worden urid ein Urteil über ihre Echtheit ist
vorläufig nicht möglich.
Aber auch was Pregnani anbetrifft, will Referent nicht mehr
zugestehen, als daß die Sache plausibel ist. In dieser Hinsicht
wäre nämlich folgendes noch zu erwägen: B. versichert, daß
seit Juli 1669 der Abbe aus der politischen Korrespondenz
verschwindet, damit ist er aber noch nicht aus dem Leben
überhaupt verschwunden: man müßte da in Frankreich nach-
forschen, ob wirklich jede Spur von ihm aufhört, ob er nicht
vielleicht in die Stille des Theatinerklosters, der ihn Ludwig XIV.
entrissen hatte, wieder zurückgekehrt ist? Ferner: es ist ganz
begreiflich, daß Ludwig damals, als die höchst wichtige Ver-
handlung mit England geführt worden ist, die Absicht oder
den Wunsch gehabt haben mag, den vielleicht aus irgendeinem
Grunde unbequem oder sogar verdächtig gewordenen Unter-
händler, der so viel wußte, verschwinden zu lassen; aber dieser
Grund mußte doch schon nach einer Reihe von Jahren weg-
fallen, besonders dann, als Karl II. längst nicht mehr unter
den Lebenden weilte, Wilhelm III. in England regierte und sich
die Verhältnisse überhaupt von Grund aus verändert hatten;
wozu dann noch die Heimlichkeit, die Strenge, wozu das Be-
streben, selbst die Gesichtszüge dieses doch eigentlich recht
unbedeutenden Mönches, von dem 1698 kaum jemand mehr
eine Erinnerung haben mochte, zu verbergen? Das ist eine
Frage, auf die uns B. die Antwort schuldig bleibt; aber auch
seinen Vorgängern ist es nicht anders ergangen; eine Schuld
verjährt binnen 30 Jahren auch in praktischer Beziehung.
Ob wir da alle nicht auf falscher Fährte wandern und das
Märchen, das uns einst Voltaire aufgebunden hat, nicht selbst
noch vergröbert haben, ob es immer derselbe „ancien Pri-
sonnier" gewesen ist, der 1669 Saint-Mars anvertraut worden
ist und den dieser 1703 in Pariser Erde gebettet hat?
Prag. 0. Weber.
Frankreich. 637
Albert Delplanque, Fe'nelon et la doctrine de l'amour pur
d' apres sa correspondance avec ses principaux aniis. Essai
sur Fe'nelon dans rintimitä d'apr^s ses lettres et Celles de
ses amis. Lille, Facultas catholiques. 1907. XXV u. 470 S.
Appendice, 101 S.
Nur ein Theolog kann beurteilen, ob in dem berühmten
Kampf zwischen F^nelon und Bossuet wirklich tiefgehende
prinzipielle Gegensätze ausgetragen werden — wie etw^a in
dem zwischen Lessing und Semler — , oder ob nicht doch
zwei grundverschiedene Naturen nur bei Gelegenheit eines
verhältnismäßig nebensächlichen Motivs ihre persönliche Un-
ausgleichbarkeit („Unverträglichkeit" wird man wenigstens
bei dem Erzbischof von Cambrai nicht sagen dürfen I) an den
Tag legten. Derjenige wenigstens, der vom theologischen
Standpunkt aus „interesselos" bleibt, wird beim Studium dieses
umfangreichen Werkes über jenen Konflikt die Empfindung
nicht ganz überwinden, daß der Adler von Meaux und die
Taube von Cambrai (die auch nicht „ohne Galle" war, wie
namentlich Bruneti^re gern betonte) doch beide mehr die
Person als die Sache des Gegners anfeindeten.
Merkwürdig genug ist ja das unsterbliche Paar. Der
vornehme Aristokrat, bei allem tiefen Ernst von einer ge-
wissen Neigung zum Tändeln nicht ganz frei, bei aller Größe
des Charakters der Intrige nicht völlig fremd („man würde
w^eniger Geschicklichkeit und mehr Geradheit wünschen,"
sagt Delplanque S. 224), und der stolze Mann aus dem Volke,
der seine Herrschsucht und Ruhmesliebe bei allem Asketis-
mus nicht überwinden konnte, sie konnten sich so wenig
lieben wie Conrad Ferdinand Meyer und Gottfried Keller, sie
mußten feindliche Parteiführer werden wie Petrus und Paulus.
F^nelon begeistert sich für die Lehre von der „reinen Liebe",
der von Gott selbst geleiteten Liebe oderFreundschaft, die nichts
erstrebt als die Vollkommenheit des Geliebten (S. 27,87,224);
Bossuet verwirft jedes Gefühl, das nicht die Seligkeit zum Ziel
hat (8. 224), Wohl; aber die Differenz zwischen Schillers „Frei-
heit" und Goethes „Natur" ist viel größer, ohne doch ihre
Einigung auszuschließen. Aber — hinter den Prinzipien standen
Menschen, standen große Ingenien, die nach voller Betätigung
ihrer Kräfte brannten. Bossuets Ehrgeiz stand kaum je in
^38 Literaturbericht.
Frage (vgl. über ihn z. B. S. 291); aber auch der Fenelons
ist nicht zu leugnen (S. 91). Das Höchste, was sie erstrebten,
blieb beiden versagt: Bossuet gelangte nicht in das höchste
Kollegium der römischen Kirche, und Fenelons Zögling kam
nicht auf den Thron. Aber beide arbeiteten sich auf das Ziel
hin, die Kirche Frankreichs zu beherrschen, und standen sich
einer dem anderen im Wege. Der Donnerer von Meaux mußte
den Hofprälaten für einen Schleicher halten, fast für einen
Tartüff; der Meister der Erziehung konnte die Demostheni-
schen Perioden Bossuets nicht für Beredsamkeit des Herzens
halten. (In einem seiner historischen Romane hat Wilibald
Alexis diesen typischen Gegensatz glänzend an dem Bischof
von Bredow und dem Abt Scultetus ausgeführt.) Man stellt
sich unwillkürlich die beiden im Kampfe vor, lang ehe sie in
ihn verstrickt sind ; und wäre Gladstone-Fenelon nicht Tory
geworden, so hätte Disraeli-Bossuet Whig bleiben müssen,
nur um sein Gegenüber nicht zu verlieren.
So kommt der Kampf, weil er kommen mußte. Und nun
— im Streit werden die Feinde sich ähnlich (vgl. S. 162, 249,
435). Der eine wie der andere verschmäht neben der ange-
borenen Gottesgabe der Beredsamkeit die häßliche Kunst der
Intrige nicht. Bossuet handhabt sie vielleicht schlimmer, durch
seinen Verwandten und Agenten in Rom, den Abbe Bossuet,
einen geistlichen Marinelli, aufgestachelt (S. 284, 315); aber
auch ohne dessen Schlangenrat spielt er ein übles Spiel der
List und Gewalt (S. 261, 385). Aber auch Fenelon, der gleich-
falls in einem Verwandten einen treuergebenen Vertreter am
Sitz der Kurie hat, hält sich nicht rein: er studiert den Ein-
druck, den seine Haltung hervorbringen wird (S. 293) ; sein Stolz
läßt ihm bei äußerer Unterwerfung innerlich die Verbitterung
nicht überwinden (S. 441). Sein liebevolles Herz (vgl. S. 446)
widersteht doch der Versuchung der Eitelkeit nicht: „Auf
beiden Seiten steht gleich viel Eigenliebe", sagt der Verfasser
(S. 345).
So hilft uns das Buch nicht, die historische Bedeutung
der berühmten Kontroverse klarer erfassen. Von katholischem
Pietismus zu sprechen, genügt offenbar nicht; Fenelon ist
noch viel weniger einfach ein katholischer Protestant, als der
Newman der Oxfard Tracts einfach ein protestantischer Katho-
Frankreich. 639
lik ist. Wie schwierig die Sache liegt, erkennen wir nur
deutlicher, wenn wir theologische Autoritäten befragen: dem
Jesuiten Baumgartner (in seiner Geschichte der Weltliteratur)
ist der Gallikanismus Bossuets (für den sich doch schließlich
sein Herz entscheidet!) so unangenehm wie F^nelons Quietis-
mus. Schon bei den Inquisitoren mußte „die hohe Gunst, in
der der Bischof von Meaux sich am französischen Hofe be-
findet" (S. 269), mitwirken, und der Abb6 Bossuet schreibt
die Verurteilung F^nelons „scheinbar einem Wunder, in Wirk-
lichkeit den Donnerschlägen aus Frankreich" (S. 409) zu.
Welche Intrigen hatten helfen müssen! Madame Guyon, die
ekstatische, aber sittenreine „Erweckte" (S. 203) muß in
ihrer Sittenreinheit verdächtigt werden, damit an ihrem Freund
F6nelon etwas hängen bleibt; ja schon die Verdächtigung
ihres geistlichen Leiters soll dazu genügen! (S. 347.)
Wenn aber wenigstens der Nichttheologe eine allgemeine
historische Bedeutung — wie sie etwa bei uns der so viel
weniger berühmte Agendenstreit hatte — dem Kampf der beiden
großen Kirchenfürsten nicht abzugewinnen vermag, so geht
er doch von der Lektüre des sorgsam abwägenden, reich doku-
mentierten Werkes mit einer lohnenden Bereicherung unserer
Kenntnis F^nelons heim. Die Briefe an seine, meist geist-
lichen, Freunde, die D. mitteilt, analysiert und würdigt,
scheinen mir freilich als Ganzes innerhalb einer festen Tra-
dition zu stehen: von Hieronymus bis zu Lacordaire geht
diese Spezialität des liebenswürdig-anziehenden , asketisch-
freudigen „geistlichen Familienbriefes". Aber F^nelon ver-
tritt gewiß die „pidt^ aimable" (S. 103) in der vollendetsten
Weise: ein Mentor, dessen Telemache allerdings alle etwas von
dem klassizistischen Faltenwurf jener großartigen Liebenswür-
digkeit zeigen, die nach dem „grand siede" nicht wieder er-
reicht ist.
So kommt denn der Literaturhistoriker dazu, ein theolo-
gisches Werk anzuzeigen. Denn F^nelon hat in der Welt-
literatur eine ganz einzige Stellung. Bossuet ist vielleicht der
größte Redner neuerer Zeit, mindestens im Sinne der antiken
Eloquenz; auch aus dem anderen großen Lande neuerer Be-
redsamkeit kann man ihm wenigstens keinen geistlichen
Redner gleichstellen. Aber er ist nur der unerreichte Meister
540 Literaturbericht.
einer Gattung, die auch Fenelon und Bourdaloue, Jeremy
Taylor und Bernhard von Regensburg vertreten. Fenelon ist
sui generis: der einzige große Schriftsteller, in dem geistliche
und weltliche Kunst sich zu gleicher Vollendung vereinten;
der Treffpunkt zweier weltliterarischer Richtungen, die sich
sonst überall fliehen und befeindeten. Sucht man ein Gegen-
stück, so wäre es nur auf einem ganz anderen Boden zu
finden: in Calderon oder in Murillo.
Man hat viel, und gewiß nicht ohne Recht, über die
Schilderung der Kurie in Zolas „Rome" gescholten. Aber
einige Züge, die gerade den nichtkatholischen Leser befrem-
deten, trifft man hier wieder: die starke Beeinflussung geist-
licher Fragen durch weltliche Rücksichten; den mächtigen
Einfluß gewandter geistlicher Diplomaten hinter den Kulissen.
Es ließe sich vielleicht von allem, was groß und was anfecht-
bar, was ewig und was kleinlich in den großen Prälaten der
Gegenreformation war, kein reicheres Bild aufrollen als in
einer breiten historischen Darstellung jenes großen Geschichts-
romans, dessen Überschrift lautet: „Fenelon und Bossuet!"
Berlin. Richard M. Meyer.
Die Münze in der Kulturgeschichte. Von Ferd. Friedensburg,
Dr. phil. h. c. Berlin, Weidmann. 1909. VIII u. 241 SS.
Geheimrat Friedensburg, dem Schlesien die vortreffliche
Darstellung seines Münzwesens in alter und neuer Zeit ver-
dankt, hat auf die Ehrenpromotion, mit welcher die Breslauer
philosophische Fakultät den Abschluß dieses Werkes krönte,
durch das Büchlein geantwortet, das uns hier vorliegt: es
beweist, daß das schlesische Münzwesen nur einen durch
Quellenstudien vertieften Ausschnitt aus den umfassenden
Bildungsinteressen darstellt, die sich für den Verfasser um
die Münze gruppieren. Es ist durchaus kein Buch für Münz-
sammler oder solche, die es werden wollen; es wendet sich
vielmehr an den großen, sehr großen Kreis der historisch
Gebildeten und historisch Forschenden, die vom Münzwesen
nichts verstehen und nicht selten mit Geringschätzung auf
den blicken, den diese Dinge lebhaft interessieren. F. will
zeigen, daß die Münze zugleich Erzeugnis, Werkzeug und
Denkmal der Kultur ist, und wie sie sich in Recht und Sitte,
Münzkunde. 641
Handel und Verkehr, Wissenschaft und Kunst, ja in die großen
Zusammenhänge des Völi<erlebens einfügt. In sieben Ab-
schnitten handelt er so von „Münze und Wissenschaft", „Münze
und Staat", „iMünze und Religion", „Münze und Verkehr",
„Münze und Kunst", „Münze und öffentliche Meinung", „Münze
und Volk" — ein sehr sorgfältig gearbeitetes Register be-
schließt das Ganze und läßt den Reichtum des Einzelwissens
erkennen, der hier verwertet ist.
F. schöpft aus dem Vollen und hat sein Buch mit Liebe
geschrieben — man möchte dieser Wärme, mit der er für
seine Lieblingswissenschaft eintritt und ihr „ausgiebigere Be-
rücksichtigung durch die anderen Disziplinen" zusichern strebt,
werbende Kraft wünschen und zutrauen. Und doch, fürchte
ich, hat er nicht ganz den rechten Weg eingeschlagen, indem
er sich ängstlich hütete, seinem Werkchen jede Ähnlichkeit
mit einem Lehrbuch fernzuhalten (s. Vorwort S. V) : tatsächlich
enthält das Buch keine Anmerkung, kein Zitat und keinen Titel.
Gewiß verlangen die Leser nicht, daß „bei jeder Anführung
alle erreichbaren Belege zusammengetragen" werden, aber sie
würden doch recht oft für mehr Tatsachen und mehr Beispiele,
Namen und Jahreszahlen dankbar sein. Auch der Sachkun-
dige muß zugestehen, daß manche Darstellungen in der vor-
liegenden Form irreführen können, weil sie zu allgemein ge-
halten sind: so läßt der Abschnitt über phantastische Münz-
bilder S. 150 nicht erkennen, daß seine Ausführungen nur (für
die romanische Zeit und) für ganz bestimmte Landschaften
Deutschlands (Osten und Südosten) gelten, während gleich-
zeitig in andern Gegenden durch Generationen an einem oder
wenigen Symbolen (Kreuz, Lilie, Hand, Stadtbild) starr fest-
gehalten wird. Die sehr große Verschiedenheit der landschaft-
lichen Münztypen gerade in spätromanischer Zeit sollte in einem
derartigen Buche scharf betont und womöglich illustriert werden.
Ja, die Abbildungen! Ihre Zahl mag allenfalls ausreichend
sein, gegen die Auswahl hätte ich einzuwenden, daß sehr
charakteristische und schöne Gruppen, wie die süddeutschen
Brakteaten des 13. Jahrhunderts, gar nicht zur Geltung kommen,
während andere bei den verschiedensten Gelegenheiten immer
wieder ihre Vertreter stellen. Aber vor allem die Ausführung.
Wie bei Dannenberg, wie bei Luschin hat die Photographie
642 Literaturbericht.
versagt. Es wirkt wie eine Verspottung des Beschauers, wenn
er hier ein Trinitätssymbol (Abb. 26), dort ein „Monstrum"
(Abb. 57) studieren, ein andermal gar das köstliche Gepräge
eines Roty (Abb. 69) bewundern soll — und jedesmal steht
er einer trüben, schmierigen Fläche gegenüber! Dazu kommen
so verdrießliche Versehen (?), wie wenn gerade die beiden
herrlichen Brakteaten von Falkenstein (Abb. 28 und 64) von
der Rückseite aufgenommen sind.
Offen gestanden: ich stehe hier vor einem Rätsel. F.
wurde doch nach seinem Vorwort durch die Herren vom Ber-
liner Münzkabinett beraten: die besten Exemplare standen
ihm zur Verfügung, und die Publikationen von v. Schrötter
und Regung aus den letzten Jahren bringen lauter Tafeln von
höchster technischer Vollendung. Und hier, wo uns die Herr-
lichkeit der antiken und eines Teils der mittelalterlichen Münzen
gepriesen wird, wo der edlen Münzwissenschaft Freunde und
Gönner auf den Nachbargebieten geworben werden sollen,
muß jeder Laie im Angesicht der Abbildungen ungläubig den
Kopf schütteln.
Göttingen. Edward Schröder.
Vorlesungen über Geschichte der Medizin. Von E. Schwalbe.
2. Aufl. Mit einer Übersichtstabelle von L. Aschoff. Jena,
G. Fischer. 1909. 213 S.
Die schon in der ersten Auflage von der medizinischen
Fachpresse mit Anerkennung begrüßten Vorlesungen Schwalbes
sind nunmehr in wenig veränderter, in einzelnem verbesserter,
durch, manche Ergänzungen bringende Geschichtstabellen von
Aschoff bereicherter Neuauflage erschienen. Seinem mehr
theoretischen Berufe als Pathologe entsprechend hat Schw.
dem Büchlein als leitenden Gesichtspunkt die Lehre von der
Krankheitsentstehung zugrunde gelegt; das medizinisch-prak-
tische tritt ganz in den Hintergrund. Hierdurch wird, wie ich
glaube, bis auf wenige Stellen der Inhalt der Vorlesungen für
den gebildeten Nichtmediziner verständlich. Und nicht nur
dies, sondern wohl auch interessant dadurch, daß Seh. überall
die Zusammenhänge der medizinischen Anschauungen mit den
jeweiligen Zeitumständen, insbesondere mit den Meinungen
Geschichte der Medizin. 643
der Philosophen dargelegt hat. Daß Zusammenhänge letzterer
Art in sogar engerer Weise bestehen, ist ja für das Altertum
sowie das Mittelalter jedermann bekannt, weniger dürfte dies
der Fall sein für solche Beziehungen in der Neuzeit. Welche
Bedeutung Bacons induktive Methode für die Medizin als einen
Teil der Naturwissenschaft im allgemeinen haben mußte, braucht
des weiteren kaum dargelegt zu werden. Und Descartes be-
kannte sich, um einzelnes zu erwähnen, alsbald zu der Kreis-
laufsentdeckung von Harvey, dessen Hauptwerk Schw. mit
dem Novum Organum vergleicht. Dem weitgehenden Einfluß,
welchen Schellings Naturphilosophie auf die Medizin gewann
— hat Schelling doch eine „Theorie der Krankheit, ab-
geleitet aus der dynamischen Stufenfolge in der Natur" ge-
schrieben — entspricht eine genaue Betrachtung Schw.s Wir
sehen zu welchen Ungeheuerlichkeiten die Anwendung der
Theorien jenes Philosophen auf die Krankheitsanschauungen,
z. B. in der Bamberger Schule, führte. Des weiteren werden
die Beziehungen der Lehren Mesmers (Tierischer Magnetismus),
sowie Hahnemanns resp. Rademachers (Homöopathie) zur
Naturphilosophie dargelegt. Rückwärts ergeben sich hier
wieder Zusammenhänge mit dem Vitalismus resp. Mystizismus
von Paracelsus und v. Helmont. Im Schlußkapitel wird be-
sprochen, wie die Abkehr von der philosophischen Konstruk-
tion, an deren Stelle die naturwissensciiaftliche Beobachtung
trat, den großartigen Aufschwung der modernen Heilkunde
heraufgeführt hat. Virchows Bedeutung tritt vor vielen anderen
hier besonders uns entgegen.
Noch mag auf das Einleitungskapitel hingewiesen werden,
welches die Beziehungen der Geschichte der Medizin zu den
vielen anderen Gebieten der Gesamtkultur darstellt; sodann
auf die vierte Vorlesung, welche die Gründe des Verfalles der
Kultur und der Wissenschaften zu Beginn des Mittelalters in
einer von der üblichen Auffassung abweichenden, interessanten
Weise bespricht und weiterhin den Einfluß des Christentums
nach der für die Medizin günstigen wie auch ungünstigen
Seite untersucht-
Alles in allem genommen werden auch dem Nichtmediziner,
der ja die größeren Hand- und Lehrbücher nicht lesen will
oder kann, die Vorlesungen von Schw. viele Belehrung zu
644 Literaturbericht.
geben vermögen, und wohl wird der kulturgeschichtlich Ge-
richtete manche Anregung zum Weitereindringen durch ein-
gehendes Studium etwa der zitierten größeren Werke über Ge-
schichte der Medizin empfangen. Es wäre zu wünschen, daß
insbesondere diejenigen das vorliegende Buch zur Hand nähmen,
welche etwa die Magnusschen „Sechs Jahrtausende im Dienste
des Äskulap" gelesen haben, auf daß diesem Zerrbilde medi-
zinischer Geschichtschreibung ein in demselben kleineren
Umfange sich haltendes, aber ernstes und tüchtiges Buch
gegenüberträte. B.
Notizen und Nachriditen.
Die Herren Verfasser ersuchen wir, Sonderabzüge ihrer
in Zeitschriften erschienenen Aufsätze, welche sie an dieser
Stelle berücksichtigt wünschen, uns freundlichst einzusenden.
Die Redaktion.
Allgemeines.
Das von G. Steinhausen herausgegebene Archiv für
Kulturgeschichte wird fortan, unter Mitwirkung von Fr. v. Bezold,
G. Dehio, W. Diithey, H. Finke, W. Goetz, K. Hampe, O. Lauffer,
K. Neumann, A. Schulte und E. Troeltsch, im Verlage von
B. G. Teubner erscheinen. In der Zeitschrift soll künftig die Ge-
schichte des höheren Geisteslebens stärker in den Vordergrund
gestellt werden. Noch in dem laufenden Jahrgange sollen auch
die regelmäßigen Literaturberichte einsetzen.
Eine Halbmonatsschrift für politische Bildung unter dem Titel
„Der Staatsbürger" gibt H. D o r n in Verbindung mit E. Groth
und L. Wappes heraus (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig
und Berlin). Die Zeitschrift, die sich die Förderung der staats-
bürgerlichen Bildung zur Aufgabe macht, wird neben den Auf-
sätzen und einer systematischen Bibliographie u. a. Übersichten
über neue Gesetze, Parlamentsverhandlungen und Kongresse
bringen.
Im Verlage von Fichtner «& Co. zu Charlottenburg ist unter
dem Titel „Die Staatsverfassungen des Erdballs" eine von Paul
Posener im Verein mit Gelehrten und Staatsmännern bearbeitete
Sammlung der Verfassungsurkunden aller Staaten erschienen. Das
Werk enthält die Texte mit kurzer Einleitung, nur ausnahmsweise
auch Kommentare. Bei Staaten, die keine geschriebene Verfas-
sung haben, ist eine Skizze des Verfassungszustandes gegeben
646 Notizen und Nachrichten.
Zu der Notiz auf S. 421 ist nachzutragen, daß unter dem
Titel „Das Kgl. Sächsische Institut für Kultur- und Universal-
geschichte bei der Universität Leipzig" die von Lamprecht
am 15. Mai 1909 gehaltene Eröffnungsrede erschienen ist (Leipzig,
Röder und Schunke, 23 S.). Charakteristisch für die Arbeits-
richtung des Instituts ist die Definition: „Die Geschichtswissen-
schaft ist die Lehre und das Wissen von der seelischen Ent-
wicklung der Menschheit."
Das Archiv f. syst. Philosophie XV, 4 bringt einen Artikel
von Bär-Kupperberg „Die Welt der Natur- und Geistes-
wissenschaften, die Metaphysik und die Philosophie", worin der
geschichtliche Charakter des geistigen Lebens stark betont wird,
und einen Bericht über den VII. soziologischen Kongreß in Bern
(Juli 1909), dessen Hauptthema der Begriff der Solidarität bildete.
In der Vierteljahrsschr. f. wiss. Phil. XXXIII setzt P.Barth
seinen mehrfach erwähnten Aufsatz über „Geschichte der Er-
ziehung in soziologischer Beleuchtung" fort. Ziemlich dispositions-
los behandelt Abschnitt XI Montaigne, Ratke, Comenius, Baco usw.,
unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Bedeutung
des Naturbegriffs und der Beziehungen zum Staat.
In der „Zeitschr. f. Politik" 111, 1 veröffentlicht der rumä-
nische Sozialphilosoph D. Gusti eine umfangreiche Abhandlung:
„Sozialwissenschaften, Soziologie, Politik und Ethik in ihrem ein-
heitlichen Zusammenhang." Den ersten Teil bildet ein histori-
scher Überblick über die Klassifikation der Wissenschaften. Der
zweite Teil setzt Sozialwissenschaften den Geisteswissenschaften
gleich und in Gegensatz zu den Naturwissenschaften. Die im
Titel genannten Disziplinen gehören erkenntnistheoretisch zu
einem „vollendeten, abgeschlossenen, einheitlichen Ganzen zu-
sammen" und bilden „eine streng folgerichtige logische Kette".
Die Schrift von Brie „Der Volksgeist bei Hegel und die
historische Rechtsschule" (vgl. Hist. Zeitschr. 102, S. 655) hat zwei
Aufsätze von verschiedener Stellungnahme veranlaßt. Edgar
Loening („Die philosophischen Ausgangspunkte der rechts-
historischen Schule", Intern. Wochenschr. IV 3/4) bestreitet, daß
der fragliche Begriff von Hegel stamme und weist auf Schellin'g
als Konzipienten der Idee hin. Wenn man auf das unbewußte
Rechtsschaffen des Volksgeistes den Ton legt, so kommt in der
Tat diese Quelle in erster Linie in Betracht. Feinsinnig in den
Kern der philosophischen Lehren eindringend, zieht Loening die
Lehre vom Zusammenfallen der Freiheit und Notwendigkeit bei
Fichte und besonders in Schellings „System des transcendentalen
Allgemeines. 647
Idealismus" heran: „In dem bewußtlosen Handeln der Menschen
herrscht eine bewußtlose Gesetzmäßigkeit." Hegel dagegen ver-
bindet nach Loening mit dem Wort Volksgeist einen ganz andern
Begriff als Puchta usw.; für ihn ist das Recht das Werk des
denkenden Willens; daher auch sein Gegensatz gegen das
Gewohnheitsrecht. - Ad. Lassen, der in der Ztschr. f. Sozial-
wissenschaft XII, 12 Bries Schrift unter demselben Titel bespricht,
will auf diese Unterschiede kein so erhebliches Gewicht legen;
freilich gibt auch er zu, daß der Gedanke des Volksgeistes schon
vor Hegel aufgetaucht sein mag. (Die von Loening gesuchten
Jean Paul-Stellen stehen in der „Levana" § 7 und 8.) — Beide
Untersuchungen beweisen, daß derartige Strömungen niemals auf
einen Entdecker zurückzuführen sind, sondern aus der geistigen
Gesamtkonstitution der Zeit begriffen werden müssen. Außer
den von Loening sehr treffend hervorgehobenen Systemen kommt
noch die nationale Ideenlehre der Zeit in Betracht. Ebenso muß
die Theorie von der Identität der Freiheit und Notwendigkeit be-
griffen werden als der Versuch, auch im scheinbar freien geistigen
Leben gesetzliche Zusammenhänge aufzuweisen. E. Spr.
Im Archiv f. Rechts- und Wirtschaftsphilosophie 111, 1 for-
muliert F. Berolz heimer „Grundprobleme der Rechts- und
Wirtschaftsphilosophie samt der Soziologie" vom Standpunkt des
universalgeschichtlichen Neuhegelianismus.
Die Kaiserfestrede der Berliner Akademie von Harnack
(Sitz.-Ber. 1910, V) erinnert an ein doppeltes Jubiläum: an die
ersten Publikationen der Akademie (1710) und an Humboldts
Denkschrift von 1810. Sie regt zum Schluß die Preisfrage an:
„Welche Momente verbinden den Geist des deutschen philo-
sophischen Idealismus mit der Aufklärungsepoche?" (vgl. oben
S. 305 ff.).
Besonders reichhaltig ist auch diesmal wieder der Inhalt der
Revue de synth. hist. (XIX, 2), die überhaupt einen der ersten
Plätze unter den wenigen Blättern wirklich internationaler Ten-
denz verdient. V. Chapot behandelt „U Organisation des biblio-
theques". Unter dem Titel „De quelques livres et de quelques
questions d'histoire contetnporaine" werden Schriften von Hano-
taux {L'histoire de la France contetnporaine), Bosq, Marcere,
Meaux, Lacombe, Thiers usw. besprochen (Ref.: H. Salomon).
Endlich erwähne ich einen Aufsatz von L. Febvre: „Proudhon
et le syndicalisme contemporain."
Die Resultate der neuesten Forschungen, besonders der von
Heubaum, zusammenfassend, behandelt E. Clausnitzer in den
^48 Notizen und Nachrichten.
^Päd. Blättern f. Lehrerbildung" 1909, H. 8 die „Entwicklung der
deutschen Volksschule", zunächst ihre Vorgeschichte im Mittel-
alter und zur Zeit der Reformation, dann ihre eigentliche Ent-
stehung im Zusammenhang mit der Politik des Absolutismus als
Berufsschule und endlich ihre Umwandlung in eine wirkliche
Volksschule mit allgemein menschlichem Bildungsideal.
Im Auftrage des Stadtmagistrats ist ein vortrefflich aus-
gestatteter erster Band eines Katalogs der Nürnberger
Stadtbibliothek (Nürnberg, Sebald 1909. VIII, 599 S.) von
der Bibliothekverwaltung herausgegeben worden, der in 4387 Num-
mern einen Teil der historischen Druckschriften (Allgemeines,
Hilfswissenschaften, Weltgeschichte) verzeichnet. Der Band nennt
seltene und wertvolle Werke in großer Zahl.
Auf die durch schöne Tafeln erläuterten Ausführungen von
O. Mente und Ad. Warschauer: Die Anwendung der Photo-
graphie für die archivalische Praxis, die über Versuche im Photo-
chemischen Laboratorium an der Berliner Technischen Hoch-
schule berichten, darf auch an dieser Stelle aufmerksam gemacht
werden (Mitteilungen der Kgl. preußischen Archivverwaltung
Heft 15).
Das Frankfurter Stadtarchiv. Seine Bestände und seine Ge-
schichte von Rudolf Jung (Frankfurt a. M., Baer 1909. XXIV,
414 S.). — Die vor kurzem begründete Historische Kommission
der Stadt Frankfurt leitet die Reihe ihrer Veröffentlichungen sehr
glücklich durch eine Neubearbeitung des vielbenutzten Buches
ein, das Jung 1896 unter dem Titel: „Das historische Archiv der
Stadt Frankfurt" herausgegeben hatte (vgl. H. Z. 80, 316 ff.). Die
Anlage des Werkes ist, wie der Untertitel sagt, dieselbe ge-
blieben, doch haben beide Teile eine wesentliche Erweiterung er-
fahren: bei der Übersicht über die Bestände haben die sehr be-
trächtlichen Zugänge sowie die mannigfachen Änderungen Be-
rücksichtigung gefunden, die in der Ordnung und Verzeichnung
eingetreten sind, während die ausführliche Geschichte des Archivs
über das Jahr 1813 hinaus bis zur endgültigen Trennung des
historischen von dem Verwaltungsarchiv (1863) fortgeführt ist.
Sehr dankenswert ist auch die freilich sehr knapp gehaltene Über-
sicht über ortsgeschichtlich wichtiges Material, das zwar in Frank-
furt bewahrt wird, aber nicht im Besitz des Stadtarchivs sich be-
findet; unter diesem nimmt das Archiv des vormaligen Deutschen
Bundes 1816—1866 die wichtigste Stelle ein.
Die von E. Tä übler herausgegebenen Mitteilungen des Ge-
samtarchivs der deutschen Juden enthalten im 1. Heft des 2. Jahr-
Allgemeines. 649
gangs die Akteninventare der Synagogengemeinden Thorn, Brom-
berg, Krotoschin und Aurich.
Die Reihe der Inventare österreichischer Archive,
deren Bearbeitung nach den vom k. k. Archivrat aufgestellten
Grundsätzen in Angriff genommen ist, wird durch das Inventar
des Allgemeinen Archivs des Ministeriums des Innern eröffnet
(Heft I. Wien 1909. 95 S.). Geboten wird ein kurzer Abriß der
Geschichte des Archivs und eine summarische Übersicht über
die Bestände nach dem Einteilungsschema: Urkunden (mit dem
Jahre 1256 beginnend), Bücher und Akten. Unter den letzteren
sind die Hofkanzleiakten besonders hervorzuheben.
Neue Bücher: B o gl i e 1 1 i , Scritti storici e letterari, con
appunti biografici di G. Faldella. (Torino, Lottes e C. 3,50 L.) —
Stolzmann, Der Zweck in der Volkswirtschaft. Die Volks-
wirtschaft als sozial-ethisches Zweckgebilde. (Berlin, Puttkammer
& Mühlbrecht. 16 M.) — M aur iv e x , De la question sociale.
T. /«'■, Ecunomie politique. (Paris, Giard et Briere. 3 fr.) —
M a y er- M or e a u , Hegels Sozialphilosophie. (Tübingen, Mohr.
2,50 M.) — Mehlis, Die Geschichtsphilosophie Auguste Comtes.
(Leipzig, Eckardt. 3 M.) — Ströle, Thomas Carlyles Anschau-
ung vom Fortschritt in der Geschichte. (Gütersloh, Bertelsmann.
3,60 M.) — C aste II a , Buchez historien. Sa tMorie du progres
dans la philosophie de l'histoire. (Freiburg [Schweiz), Universi-
tätsbuchh. 2,40 M.) — Lamprecht, Deutsche Geschichte. Der
ganzen Reihe 11. Bd. 2. Hälfte u. 12. (Schluß-)Bd. (Berlin, Weid-
mann. 12 M.) — Osk, Jäger, Deutsche Geschichte. 2. Bd. Vom
westfälischen Frieden bis zur Gegenwart. (München, Beck. 6 M.)
— Koeniger, Quellen zur Geschichte der Sendgerichte in
Deutschland. (München, Lentner. 7,60 M.) — Lavisse, Histoire
de France. T. /«' ; //. Les origines. La Gaule independante et la
Gaule r omaine; par G. Bloch. (Paris, Hachette & Cie.) — Alba-
nes et Fillet, Histoire des archevechds, dvechds et abbayes de
France. Compldtde, annote'e et publice par U. Chevalier. (Valence,
Impr. Arthaud.) — Stenzel, Seekriegsgeschichte in ihren wich-
tigsten Abschnitten mit Berücksichtigung der Seetaktik. 2. Tl. Von
400 vor Christus bis 1600 nach Christus. Bearb. durch Herrn.
Kirchhoff. (Hannover, Hahn. 15 M.) — Monumenta palaeogra-
phica. Hrsg. von Chroust. 1. AbtIg., 2. Ser., 3. Lfg. (München,
Bruckmann. 20 M.) — Gust. Wolf, Einführung in das Studium
der neueren Geschichte. (Berlin, Weidmann. 16 M.)
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 42
650 Notizen und Nachrichten.
Alte Geschichte.
Aus Klio (Beiträge zur alten Geschichte) 9,4 (1909) notieren
wir E. Pais: La lotta di Eutimo di Locri a Temesa; A. Lang-
hammer: Zum Bellum Afiicanum ; K. Eckhardt: Die armeni-
schen Feldzüge des Lucullus I; E. Obst: Hat Miltiades am
Skythenzug teilgenommen? H. Willrich: Zum hellenistischen
Titel- und Ordenswesen; E. Kornemann: Zu den Germanen-
kriegen des Augustus; M. Holleaux: Etudes d'histoire helle-
nistique. L'expedition de Philippe V en Asie mineure. La bataille
de Chios (201 a.J.-C); J. Kromayer: Eryx. Die Kämpfe des
Hamilcar Barkas und die Auffindung der Stadt; Borchardt:
Die diesjährigen deutschen Ausgrabungen in Ägypten; Bor-
chardt: Diesjährige amerikanische Ausgrabungen in Ägypten;
N. Vulic: Alexanders Zug gegen die Triballer; G. Kazarow:
Zur Geschichte des linkspontischen xoivör; F. Blumenthal:
Zur zensorischen Tätigkeit des Augustus; E. Kornemann: Zur
Limesforschung.
Gleichzeitig sind zwei Arbeiten erschienen, welche sich
mit dem Einfluß griechischer Kultur und Kunst auf den fernsten
Osten befassen und vielfach neues Licht in dies dunkle Gebiet
bringen, und zwar Grün w edel: Die archäologischen Ergebnisse
der dritten Turfan-Expedition (Zeitschrift für Ethnologie 41, 6)
und 0. Münsterberg: Influences occidentales dans l'art de
l'Extretne-Orient {Revue des etudes ethnographiques et sociolo-
giques 1909, 13—18).
In Saktsche-Gözi, dem neben Sendjirli längst bekannten
Orte hethitischer Ansiedlung und Kultur hat jüngst J. Garstang
gegraben und darüber einen Bericht in den Annais of archaeo-
logy and anthropology 1, 3/4 (1908) veröffentlicht.
In den Proceedings of the Society of biblical archeology 31, 7
(1909) setzt H. R. H al 1 seine Untersuchungen fort : The discoveries
in Crete and their relation to the history of Egypt and Palestine.
Im Alten Orient 11, 2 (1910) findet sich ein Aufsatz von
Th. Kluge: Die Lykier. Ihre Geschichte und ihre Inschriften,
aus welchem weder für jene noch für diese viel gelernt werden
kann.
Anregend sind die beiden in der Revue de l'histoire des reli-
gions 60, 2 (1909) veröffentlichten Arbeiten von Ch. Michel:
Les survivances du f^tichisme dans les cultes populaires de la Grece
ancienne und von A. J. Reinach: Itanos et l'„inventio scuti".
Alte Geschichte. 651
Stades sur l'hoplolatrie primitive en Grece. Übersichtlicli und
gut orientierend ist weiter das Bulletin de la religio/! assyro-
babylonienne 1908 von E. C o m b e.
Feine und für die Kenntnis des griechischen Rechts ersprieß-
liclie Beobaclitungen zum Recht von Gortyns veröffentliciit H.
Lipsius in den Abhandlungen der philologisch-historischen
Klasse der Kgl. Sächsischen Geseilschaft der Wissenschaften 27, 11.
Ebendort finden sich ferner noch folgende lesenswerte Arbeiten
von H. Peter: Die römischen sog. dreißig Tyrannen und R.
Heinze: Ciceros politische Anfänge.
In den Mitteilungen des Kaiserl. Deutschen Archäologischen
Instituts, Athenische Abteilung 34,3 (1909) sind die Arbeiten von
A. V. Premerstein: Die Urkunde eines Arkadischen Synoikismos
und von K. Müller: Alt-Pylos. II: Die Funde aus den Kuppel-
gräbern von Kakovatos, von weittragendem Interesse.
Erträgnisreich sind A. Brueckners Untersuchungen über
den Friedhof am Eridanos zu Athen, worüber er in einem Vor-
trag berichtet (abgedruckt in den Neuen Jahrbüchern für das
klassische Altertum 1910, 1), während die größere Publikation
über denselben Gegenstand gleichzeitig erschien.
Vortrefflich sind die Untersuchungen H. Dessaus: Die
Herkunft der Offiziere und Beamten des römischen Kaiserreiches
während der ersten zwei Jahrhunderte seines Bestehens im Hermes
45, 1 (1910).
Aus dem Philologus 68, 4 (1909) notieren wir A. Müller:
Die Neujahrsfeier im römischen Kaiserreich und J. Sund wall:
Zwei attische Dekrete.
Im Rheinischen Museum 65, 1 (1910) veröffentlicht W. Ban-
nier: Weitere Bemerkungen zu den attischen Rechnungs- und
Übergabeurkunden. Weiter erwähnen wir Th. Steinwender:
Zur Schlachtordnung der Manipulare und M. H o ef e r : Apollodors
IJEi'l rfl2'>j der Niese widerspricht und die weitgehende Be-
nutzung Apollodors durch Skymnos ablehnt.
Sorgsam und gut ist die Arbeit H. M a u re r s : Kaiser Valen-
tinians Aufenthalt am Rhein im Sommer des Jahres 369 in der
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 25, 1 (1910).
Aus den Comptes rendus de l'Acad^mie des Inscriptions et
Belles-lettres 1909, Oktober notieren wir A. Merlin: Les recherches
sous-marines de Mahdia (Tunisie); Maspero: Les travaux
execute's en Egypte au cours de l'annee 1908 und J. Cledat:
Recherches et fouilles au Mont Casios et au lac Sirbonis.
42*
652 Notizen und Nachrichten.
Reich und interessant ist wieder das neueste Heft des Bul-
letin de Correspondance helle'nique (33, 8—12), P. Roussel:
Note sur les inscriptions de Delos en l'honneur de C. Billienus ;
W. V o 1 1 g r a f { : Inscriptions d'Argos ; J, H a t z f e 1 d : Une inscrip-
tion de Delos en l'honneur r(e M. Junius Brutus; dann veröffent-
lichen P. Roussel und J. Hatzfeld die bei den Ausgrabungen
auf Delos gefundenen Inschriften, wobei der letztere noch be-
sonders über L. Calpurnius L. J.Piso, proconsul de Grece handelt;
G. Glotz: Philippe et la surprise d'Elatee, worin neue und be-
achtenswerte Ansichten über Philipps Politik vorgetragen werden.
M. S. Thompson und A. J. B. Wace veröffentlichen in
The Classical Review 1909, 7 einen Aufsatz: The Connection of
the Aegean culture with Servia, welcher gegenüber dem früher
von uns angezeigten Artikel von Vassits über dieselbe Materie
(104, 2, S. 426) Beachtung verdient.
Sorgfältig sind die Untersuchungen von W. W. Tarn: The
battles of Andres and Cos im Journal of hellenic studies 29, 2
(1909). Ebendort veröffentlicht A. M. Woodward: Three new
fragments of Attic treasure records ; J. Baker-Penoyre die
Resultate seiner topographischen Studien auf Thasos und R. M.
Burrows and P. N. Ure: Excavations at Rhitsöna in Boeotia.
Aus den Rendiconti del r. Istituio Lombardo di scienze e
lettere 1909, 18 notieren wir A. D e M a r c h i : Le virtü della donna
nelle iscrizioni sepolcrali latine.
Gegen Ch. Huelsens The burning of Rome under Nero wendet
sich A. Profumo: L'incendio di Roma delV anno 64 und tritt
lebhaft und geschickt für den dolus Principls ein.
Aus den Rendiconti della r. Accademia dei Lincei. Classe
di scienze morali, storiche e filologiche 1909, 4 — 6 notieren wir
L. P i g o r i n i : Scavi del Palatino ; G. Patroni: La pretesa pala-
fitta del Sarno; A. dellaSeta: // disco di Phaistos (mit schönen
Tafeln); L. Mariani: Di una stete sepolcrale Salapina.
Die Zeitschrift für alttestamentliche Wissenschaft 30, 1 (1910)
bringt eine Untersuchung von H. Greßmann: Sage und Ge-
schichte in den Patriarchenerzählungen, welche sehr lesenswert
ist und die betreffenden Probleme sehr fördert.
Aus der Theologischen Quartalschrift 92, 1 (1910) notieren
wir P. Rießler: Wann wirkte Nehemias?; K. Bihlmeyer: Die
Christenverfolgung des Kaisers Decius und J. Stoffels: Mar-
karius der Ägypter auf den Pfaden der Stoa.
Frühes Mittelalter. 653
Im Histor. Jahrbuch 30, 4 (1909) behandelt K. Lübeck den
hl. Phokas von Sinope und leugnet die neuerdings vielfach von
Radermacher, Kern, Jaisle und Lucius behauptete Abhängigkeit
des hl. Phokas von einem antiken Gott, ohne doch selbst zu
einer völlig befriedigenden Erklärung zu gelangen.
The Expositor 1910, Januar enthält einen Aufsatz VV. M.
Ramsays: The epitaph of M. Julius Eugenius, Bishop of Lao-
diceia, worin Preuschens Abdruck des wichtigen Textes in seinen
Analekten in einigen Punkten richtig gestellt und namentlich das
Ende der Inschrift nach eigener Besichtigung derselben verbessert
wird. Weiter setzt E. H. Askwith seine Untersuchungen über
the historical value of the fourth gospel fort, und zwar VI: The
resurrection.
Neue Bücher: B reas ted, Geschichte Ägyptens. Vom Ver-
fasser neu bearb. Ausgabe. Deutsch von Herm. Ranke. 2 Halb-
bände. (Berlin, Curtius. 18 M.) — v. Präsek, Geschichte der
Meder und Perser bis zur makedonischen Eroberung. 2. Bd.
(Gotha, Perthes. 6 M.) — Isnardi, La battaglia di Mantinea
(362 a.C). (Biella, Tip. G. Testa.) — Hands, Coins of Magna
Graecia. The coinage of the greek colonies of Southern Italy.
(London, Spink.) — Abbott, Society and politics in ancient
Ronie. (New York, Scribner.) — Botsford , The Roman assem-
blies, front their origin to the end of the Republic. (New York,
Macmillan. 4 Doli.) — Regnault, Une province procuratorienne
au d^but de l' Empire romain. Le proces de Jesus-Christ. (Paris,
Picard et fils.)
Römisch-germanische Zeit und frühes Mittelalter bis 1250.
Der Inhalt des neuen Doppelheftes der Zeitschrift für Vor-
geschichte „Mannus" (1, 3/4) ist so reich, daß es genügen muß,
die Titel der einzelnen Arbeiten zu verzeichnen. 0. Montelius
beschließt seine Studie über das Sonnenrad und das christliche
Kreuz, das ihm nicht als Sinnbild von Christi Erniedrigung, son-
dern seiner Gottheit erscheint (S. 169 ff.). G. Kossinna führt
seine Untersuchung über den Ursprung der Urfinnen und Ur-
indogermanen sowie ihre Ausbreitung nach dem Osten fort
(S. 225 ff.). R. R. V. Weinzierl gibt eine Übersicht über die
Forschungsergebnisse in Nordböhmen (S. 187 ff.). K. Rieken
beschreibt drei Holzbrandplätze mit Steinkern aus der Bronzezeit,
die in der Nähe von Kottbus zutage traten (S. 211 ff.). Es folgen
mehrere Mitteilungen, außer der von H. Schneider über Rasse-
reinheit und Kultur (S. 247 ff) solche von G. Wilke (Der neue
654 Notizen und Nachrichten.
Skelettfund des homo Aurignacensis Hauseri S. 252 ff.) , von
R. Beltz (Einige seltenere steinzeitliche Funde aus Mecklenburg
S. 258 ff.) und H. Müller-Brauel über den sog. Hexenberg am
Wege Brauel-Offensen im Kreise Zeven (S. 262 ff.). K. Waase
berichtet über Funde bei Plöritzsch in der Leipziger Tiefland-
bucht (S. 273 ff.), H. Schmidt über Ergebnisse von Wallfor-
schungen auf dem Breitenberge bei Striegau in Schlesien (S. 280 ff.),
während H. Voges die Vorgeschichte des braunschweigischen
Dorfes Beierstedt bei Jersheim zu erzählen sucht (S. 288 ff.).
A. H ekler hat eine Studie beigesteuert über eine bisher un-
bekannte Bronzebüste eines Germanen im ungarischen Privat-
besitz (S. 277; vgl. diese Zeitschrift 104, 192). Berichte über die
Museen zu Koblenz, Köln, Braunschweig und Posen und Bücher-
anzeigen (darunter die des Buches von A. Kiekebusch, Der Ein-
fluß der römischen Kultur auf die germanische im Spiegel der
Hügelgräber des Niederrheins. Berlin 1908; S. 314ff.), Sitzungs-
referate und Nachrichten bilden den Beschluß des Heftes, dem
Tafeln und Abbildungen in fast verschwenderischer Fülle bei-
gegeben sind; vgl. 104, 191 f.
Im Römisch-germanischen Korrespondenzblatt 2, 6 berichtet
E. Krüger von den ergebnisreichen Ausgrabungen im Arena-
keller des Trierer Amphitheaters, F. Koepp über die zu Haltern
im Laufe des Sommers 1909, während F. Goeßler von einer
steinzeitlichen Niederlassung im württembergischen Vaihingen
Kunde gibt. Lehrreich ist auch der Bericht über die Verhand-
lungen des zehnten Denkmalpflegetages, der sich mit der Frage
der Wiederherstellung des Trierer Kaiserpalastes beschäftigte.
Bei dem reichen Inhalt des neuen Bandes der Zeitschrift
der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. 30 bleibt
kaum anderes übrig als die Titel der einzelner Aufsätze kurz an-
zugeben und die Stellen unserer früheren Berichte anzumerken,
an denen Aufsätze notiert sind, an welche die jetzt zu ver-
zeichnenden Aufsätze anknüpfen, sei es um sie zu befehden, sei
es um sie weiterzuführen. F. Schiller behandelt das erste
Fragment des Codex Euricianus im Gegensatz zu Zeumers Text-
konstitution (S. 18 ff.), S. Rietschel die Entstehungszeit der
Lex Salica und des pactus pro tenore pacis; diesen weist er jetzt
der Zeit Childeberts 1. und Chlothars I. zu, jene der Periode von
Chlodowechs Söhnen (vgl. 102, 659; 103,658). Ein zweiter Auf-
satz (S. 193 ff.) desselben Gelehrten gilt der Hundertschaftsfrage
(vgl. 100, 662; 102, 659). R. So hm handelt über das Hantgemal
(S. 103 ff.) und S. Keller über Hantmahal und Anthmallus
Frühes Mittelalter. 655
(S. 224 ff.; vgl. 100, 663 f.). Zur friesischen Rechtsgeschichte hat
H. Jaekel zwei Aufsätze beigesteuert, einmal über die münz-
metrologischen Anhaltspunkte für die Erkenntnis der altfriesischen
Ständeverfassung (S. 49 ff.) und über chumas und twalepti (S. 251 ff.;
vgl. 98,665; 99, 103; 100,661). Die Grundherrschaft im Sachsen-
spiegel ist Gegenstand einer scharfsinnigen Studie von H. Fehr,
während die Gerichtstermine im Magdeburger Stadtrecht und die
Dingzeiten des Schultheißen von Magdeburg 0. Loen ing (S. 37ff,),
K. V. Amira (S. 310 ff.) und S. R ie t s c h e 1 (S. 317 ff.) beschäftigen
(vgl. 100,661; 102, 659). Die Theorie des dänischen Grundregals
wird von K. Haff erläutert (S. 290 ff.), der Ursprung der nieder-
ländischen Rechte mit Rücksicht auf ihre Stammeszugehörigkeit
von FockemaAndreae{S. 1 ff.). Besondere Hervorhebung ver-
dienen die eindringenden Untersuchungen von H. Schreuer über
altfranzösische Krönungsordnungen des 13. Jahrhdts (S. 142ff.), die
daran erinnern, daß wir noch immer die Ausgabe der deutschen Or-
dines coronationis in den Monumenta Germaniae entbehren müssen,
sodann die Abhandlung von P. Puntschart über den Roland von
Ragusa. der wohl im Jahre 1418 errichtet wurde „als Blut- und
Marktsäule, als das Wahrzeichen der Konzentration des politi-
schen, rechtlichen und wirtschaftlichen Lebens" der dalmatinischen
Stadt (S. 299 ff. mit Abb.). Zahlreiche Rezensionen geben ein
Bild des rüstigen Betriebs rechtsgeschichtlicher Forschung; er-
wähnt seien nur — man nenne die Auswahl nicht subjektiv —
die von P. Puntschart (S. 339 ff.) über F. Güterbock (Der Pro-
zeß Heinrichs des Löwen; vgl. 104, 197), von K. Beyerle
(S. 408 ff.) über S. Rietschel (Neuere Forschungen über die älteren
Stadtrechte von Freiburg i. B.; vgl. 100, 432), von R. Schröder
(S. 436 ff.) über K. v. Amira (Der Stab in der germanischen
Rechtsgeschichte), endlich von U. Stutz (S. 467 ff.) über neuere
Erscheinungen zur schweizerischen Rechtsgeschichte und (S. 478ff.)
über das Buch von A. Eggers (Der königliche Grundbesitz im
10. und beginnenden 11. Jahrhundert).
Die Internationale Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst und
Technik 1909, S. 1561 ff., 1615ff., 1633 ff. bringt aus der Feder von
U. Stutz eine kritische Studie über Arianismus und Germanis-
mus. Sie ist veranlaßt durch den Vortrag von H. v. Schubert
über „Das älteste germanische Christentum oder der sog. , Aria-
nismus' der Germanen" (Tübingen 1909), zu dessen Grund-
gedanken Stutz Stellung nimmt. Die Frage nach der Bedeutung
des Arianismus wird dem Gelehrten, der zuerst die Bedeutung
des germanischen Kirchenrechts glückhaft herausarbeitete, zum
Anlaß, seine Ansicht aufs neue darzutun, sie abzugrenzen und
556 Notizen und Nachrichten.
ihre Tragweite zu bestimmen. Das Eigenkirchenwesen ist ger-
manisch, nicht arianisch; das fränkische Reichskirchentum ist in
seinen Anfängen weit eher nach römischem als nach arianischem
Kirchenrecht kopiert und erschUeßt sich erst im 7. und 8. Jahr-
hundert germanischen Einflüssen, und endlich: Auch in Recht
und Verfassung hatte der Arianismus seine Rolle alsbald end-
gültig ausgespielt, als er aufhörte, Kirchenglaube zu sein. Nur
die wichtigsten Resultate des an Anregungen überreichen Auf-
satzes konnten hier angemerkt werden; er ist jedenfalls mit da&
Reifste, das uns U. Stutz geschenkt hat, durchsichtig im Aufbau,
zielbewußt in der Ausführung, ein Muster endlich vornehmer
Polemik gegen den Vorgänger, dem solcher Widerspruch nur
Ehre bringt.
Karl Voigt geht in seiner Schrift: Die königlichen Eigen-
klöster im Langobardenreiche (174 S. Gotha, Fr. A. Perthes.
1909) von den Ergebnissen aus, die Stutz für die Eigenkirche als
Element des mittelalterlich -germanischen Kirchenrechtes ge-
wonnen hat (vgl. H. Z. 76, S. 358 und 359). An eine Übersicht
der einzelnen königlichen Eigenklöster und ihres Ursprunges
schließen sich die Abschnitte über das königliche Verfügungs-
recht, den Königsschutz und den Gerichtsstand der Klöster, die
Ernennung und Wahl der Vorsteher, das Vermögen und die staat-
lichen Lasten der Klöster. Ein Exkurs behandelt, nach Urkunden
beneventanischer Herzöge und süditalienischer Bischöfe, die Stel-
lung dortiger Eigenklöster und Eigenkirchen. Der Verfasser
wendet sich mehrfach besonders gegen die Auffassungen zweier
neuerer Arbeiten italienischer Forscher, von Galante: La condi-
zione giuridica delle cose sacre, I (1903), und Gaudenzi: // mo-
nastero di Nonantola, il docato di Persiceta e la chiesa di Bo-
logna {Bulletino dell'Istit. stör, ital., XXII), gegen des letzteren
Ansicht, daß bei der Gründung oder Förderung der großen lango-
bardischen Klöster stets politische Gesichtspunkte — die Lage der
Klöster an den Straßen oder, zur Verteidigung des Gebietes,,
nahe an den Grenzen — vorgeherrscht hätten. Er findet, daß
im wesentlichen auf die langobardischen Königsklöster immer
die Anschauungen des germanischen Eigenkirchenrechtes ange-
wandt wurden und daß, soviel sich aus den Quellen erkennen
läßt, die Könige nur selten von ihrem Eigentümerrechte einen
für Kloster und klösterliches Leben ungünstig wirkenden Ge-
brauch machten. M- v. K.
In der Deutschen Literaturzeitung 1910, 1 erstattet A. Lu-
schin von Ebengreuth eingehenden Bericht über das Buch
Frühes Mittelalter. 657
von F. Gutmann (Die soziale Gliederung der Bayern zur Zeit
des Volksrechts. Straßburg 1906); vgl. 100, 6b2.
Die Dissertation von K. Stosiek faßt nicht ohne Geschick
das in den Kapitularien und Konzilsbeschlüssen aus der Zeit
Karls des Großen vorliegende Material zusammen, um daraus
„das Verhältnis Karls des Großen zur Klosterordnung mit be-
sonderer Rücksicht auf die regiila Benedicti" zu erkennen und in
systematischer Stoffverteilung darzulegen. Man bedauert freilich,
einmal daß die italienischen Kapitularien nicht ausgebeutet sind,
zumal die Bemerkung (S. 10 Anm. 2) zur Begründung dieser Ent-
haltsamkeit nicht ausreicht, sodann daß kein Blick auf Karls Ur-
kunden für die Klöster fällt, obwohl von hier aus eine Wertung
der von Pöschl angeregten Betrachtungen hätte erfolgen können;
auf S. 12 vermißt man eine Benutzung des Buches von H. K. Schäfer
über Pfarrkirche und Stift. (Greifswald, H. Adler 1909. 73 S.)
Zwei Greifswalder Dissertationen mögen um ihres ver-
wandten Inhalts willen gemeinsam angemerkt werden. F. P 1 i s c h k e
untersucht ,,Die Heiratspolitik der Ludolfinger", d. h. die politische
Bedeutung der von Mitgliedern des sächsischen Herrscherhauses
eingegangenen Eheverbindungen (Neisse, F. Bär 1909. 111 S.).
A. Mardus hingegen würdigt „Die Eheschließungen in den
deutschen Königsfamilien von Lothar III. bis Friedrich II. hinsicht-
lich ihrer politischen Bedeutung" (Greifswald, H. Adler 1909.
71 S.). Beide Arbeiten sind als F"ortsetzungen des Aufsatzes von
S. Hellmann über die Heiraten der Karolinger (vgl. 92, 456 f.) will-
kommen, zumal sie zerstreute Quellenbelege und Literaturnotizen
mit beachtenswertem Fleiß zusammengetragen haben. Am ge-
lungensten erscheint die Arbeit von Plischke, vor allem auch um
ihrer gewandten Darstellung willen, die sich erfreulich von der
sonst in Erstlingsschriften zu findenden abhebt. Wäre es aber
für beide Autoren eine allzugroße Mühe gewesen, Personen-
verzeichnisse und vielleicht auch Stammbäume ihren Schriften
beizufügen? Bei der steigenden Zahl unserer Dissertationen
sollten ihre Verfasser doch alles tun, um durch solche und ähn-
liche Beigaben ihre Studien für den Leser und Benutzer wert-
voller auszugestalten, damit sie ihren Abhandlungen über das
Los der Eintagsfliegen hinweghelfen.
E. Müllers wertvolle Untersuchung geht von einem Ver-
zeichnis der Königsurkunden für die Hildesheimer Kirche aus.
Es führt ihn zu den Privilegien Heinrichs II. für Bischof Bernward;
eines von ihnen erkennt er als eine Wiederholung einer Ur-
kunde Ludwigs des Frommen vielleicht aus dem Jahre 815, das
658 Notizen und Nachrichten.
somit als das urkundlich festgelegte Jahr der Gründung jenes
westfälischen Bistums angesehen werden kann (Archiv für Ur-
kundenforschung 2, 3).
Aus dem Archiv für kattiolisches Kirchenrecht 89, 4 notieren
wir die Darlegungen von F. Gi 11 mann über die Lehren des
Huguccio von Ferrara (f 1210) hinsichtlich der simonistischen
Papstwahl, aus der Deutschen Zeitschrift für Kirchenrecht 3. Folge
19. 3 die Fortsetzung der Studie von P. Haensel über die mittel-
alterlichen Erbschaftssteuern in England (vgl. 103, 662).
Der Aufsatz von G. Caro in der Vierteljahrschrift für
Social- und Wirtschaftsgeschichte 1909, 3/4 gilt der Auseinander-
setzung mit C. Beyerle über Schuppose und mansus servilis.
Sein Ergebnis ist: „Daß bereits zur Zeit des Tacitus die Hufe den
Normalbesitz des Hörigen bildete, ist wenig wahrscheinlich ....
Erst als nach der Völkerwanderung unter fränkischem Einfluß die
Fronhöfe allmählich zu festerer Organisation gelangten, wird die
Ausbildung der Hufen begonnen haben, denen später, als nicht
mehr so reichlich Land zur Verfügung stand, die Schupposen
zur Seite traten, aus zerteilten Hufen hervorgegangen, von
größeren Hufen abgesplittert oder auch neu auf Rodung ange-
legt. Indem auf den Schupposen vielfach Fronden lasteten,
nahmen sie wohl in der Grundherrschaft des 12. Jahrhunderts eine
ähnliche Stellung ein wie die mansi serviles zur Karolingerzeit;
nur können eben die beiden Arten von dienenden Gütern nicht
identifiziert werden. Die kleinen Grundbesitzer der brevium exempla
hatten zum Eigenbau auf ihrem Salland Fronden zur Verfügung,
die durch Inhaber von mansi serviles, nicht aber von Schupposen
geleistet wurden."
G. V. Below kehrt in einem Aufsatz über Stadtgemeinde,
Landgemeinde und Gilde (Vierteljahrschrift für Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte 1909, 3/4) zu dem ihm besonders vertrauten
Gebiete zurück. Er setzt sich in ihm vornehmlich mit S. Rietschel,
G. Seeliger und Joachim auseinander; als Leitsätze aber seiner
Darlegungen sind hervorzuheben, daß er „die Stadt als Gemeinde-
verband ganz direkt und nur aus der Landgemeinde« herleitet
(S. 426 f.), daß der neuen Theorie von der Bedeutung der Gilde
die überzeugende Kraft fehlt, obwohl sie das Problem des äußeren
Verbandes der sich bildenden Stadtgemeinde lösen sollte (vgl.
S. 442).
0. Oppermanns Untersuchungen zur Geschichte von
Stadt und Stift Utrecht werden in ihrem zweiten Teile (über den
ersten vgl. 103, 193) bis fast zum Ende des 13. Jahrhunderts geführt.
Frühes Mittelalter. 659
Deutlich tritt auch hier die sorgsam abwägende Methode des
Verfassers hervor, dessen Ausführungen freilich den Leser nicht
immer in gleicher Weise zu fesseln vermögen. Immerhin hat
Oppermann selbst durch die Einfügung eines besonderen Ab-
schnittes (S. 184 ff.) für die Zusammenfassung seiner Ergebnisse
und die Grundlegung der späteren Entwicklungsbediiigungen
Sorge getragen; erst durch sie erhält die lokal angelegte Studie
die Verbindung mit der allgemeinen Geschichte. Ein Exkurs
sucht die Fälschung der Urkunde Heinrichs IV. vom Jahre 1064
zu erweisen, vier Beilagen enthalten Urkunden aus der Zeit von
1260 bis 1273 über Lombarden, Gerichtsstand der Bürger und
Nachlaß der Fremden. In demselben Hefte der Westdeutschen
Zeitschrift (2S, 2 3) bespricht W. Kisky das Urkundenbuch der
Abtei Heisterbach von F. Schmitz (Bonn 1908).
Im Anzeiger der Akademie der Wissenschaften zu Krakau,
phil.-hist.-philos. Klasse 1909, 4 findet sich das Referat über eine
Abhandlung von W. Kytrznski über den Verfasser und den Text
der ältesten polnischen Chronik, der des sog. Gallus, den K^trznski
der Zeit Boleslaws III. (f 1139) zuweisen möchte.
In einer fünften Folge von Mitteilungen (vgl. zuletzt 103, 661)
handelt H. Simonsfeld über Urkunden Friedrichs I. Barbarossa
in italienischen Archiven, namentlich in solchen der Marken. Wie
früher sind sie nach ihrem jetzigen Aufenthaltsort aufgezählt —
leider also nicht chronologisch — , aber auch hier fehlt es nicht
an Beilagen, die sich mit verlorenen oder verloren geglaubten
Urkunden Friedrichs befassen, ungedruckte Urkunden mitteilen
darunter eine solche aus dem Jahre 1200, in welcher der Placen-
tiner Annalist Johannes Codagnellus als Notar erscheint (Sitzungs-
berichte der Kgl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
philos.-philol. und histor. Klasse 1909, 7).
Die durch M. Krammers Untersuchungen über den Reichs-
gedanken der Stauferzeit gegebenen Anregungen wirken nach,
Zeugnis dessen ist einmal die Anzeige von F. Kern in den Mit-
teilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 30,
4, S. 662 ff., sodann die Fortsetzung der Krammer befehdenden
Studie von H. Bloch (Historische Vierteljahrschrift 1909, S. 481 ff.).
Sie wirft ein helles Licht auf die Vorgänge und Gedankenreihen
bei den Wahlen von 1205, 1208, 1211 und 1212. Für die beiden
letzten gilt die Zusammenfassung: Innocenz lil. hielt fest daran,
daß die Deutschen den Kaiser wählten, den er zu bestätigen
habe; Friedrich IL, getreu der fürstlichen Auffassung, trat stets
als römischer König auf, unabhängig von Papst und geistlicher
660 Notizen und Nachrichten.
Gewalt. Bloch stellt noch eine dritte Abhandlung (über die erste
vgl. 103, 661) in Aussicht. Sie wird Gelegenheit geben, noch ein-
mal auf seine Studien im ganzen zurückzukommen, zumal sie
auf einem schier überreich bestellten Gebiete durch tiefes Schürfen
neue Ergebnisse genug erzielten.
In den Hansischen Geschichtsblättern 1909, 2 macht H. Rich-
ter den Abschnitt eines satirischen Gedichtes (Palpanista) be-
kannt, in welchem der Verfasser, der münsterische Geistliche
Bernhard von der Geist (f nach 1247) mit lebhaften Farben das
Treiben in einer westfälischen Stadt schildert, um auseinander-
zusetzen, wie der Stadtherr städtische Vorkommnisse zum Vorteil
seiner Steuerpläne benutzen könnte.
Neue Bücher: Besta, La Sardegna medioevale. (Palermo,
Reber. 15 L.) — Dahn, Die Könige der Germanen. 12. (Schluß-)
Bd. Die Langobarden. (Leipzig, Breitkopf <& Härtel. 8 M.) —
Tarducci, Storia di S. Gregorio magno e del suo tempo. (Roma,
Pustet. 6 L.) — C outurier , Sainte Bathilde, reine des Francs.
Histoire politique et religieuse. (Paris, Teqiii. 3,50 fr.) — Monii-
menta Germaniae historica. Diplomatum regum et imperatorum
Germaniae Tom. IV. Conradi II. diplomata. Unter Mitwirkung
von H. Wibel und A. Hessel hrsg. von H. Breßlau. (Hannover,
Hahn. 25 M.) — // libro rosso del comune di Osimo (documenti
dei secoli XII— XIII), pubblicato da L. C olin i- B aldeschi.
(Macerata, Tip. Giorgetti.) — Hessel, Geschichte der Stadt
Bologna von 1116 bis 1280. (Berlin, Ehering. 14,50 M.) — Recueil
des actes de Henri II, roi d'Angleterre et duc de Normandie, con-
cernant les provinces franfaises et les affaires de France, publik
par L. Delisle. Introduction. (Paris, KHncksieck.) — Cronaca
di Antonio Godi, vicentino, dall'anno MCXCIV all' anno MCCLX,
a cura di G. Soranzo. (Cittä di Castello, Lapi. 10 L.) — E.Jor-
dan, De mercatoribus camerae apostolicae saeculo XIII. (Rennes,
Inipr. Oberthur.) — Viard, Histoire de la dtme ecclesiastique,
principalement en France, jusqii'au de'cret de Gratien. (Dijon,
Impr. Jobard.) — Eich mann. Acht und Bann im Reichsrecht
des Mittelalters. (Paderborn, Schöningh. 4,40 M.)
Späteres Mittelalter (1250—1500).
Der neue Band der Fontes iuris Germanici antiqui eröffnet die
Aussicht, daß in dieser handlichen Sammlung nach und nach die
wichtigsten Traktate über das Verhältnis von Staat und Kirche
aus dem 13. Jahrhundert und der Folgezeit leichter zugänglich
gemacht werden. Seinen Inhalt bilden zwei Abhandlungen, ein-
Späteres Mittelalter. 661
mal die Determinatio coinpcndiosa de iiirisdktione imperii, sodann
die Schrift De origine ac translacione et statu Romani imperii.
Ihr Herausgeber M. Krammer möchte den ersten Traktat dem
Fholomeo von Lucca zuschreiben; er sei verfaßt in der ersten
Hälfte des Jahres 12S1, um die Besitzungen von Lucca gegen die
Ansprüche des von König Rudolf bestellten Vikars zu sichern.
Demselben Autor weist Krammer die zweite, hier zum ersten Male
herausgegebene Schrift zu; sie sei auf Befehl des Papstes Cle-
mens V. im Jahre 1308 verfaßt und dazu bestimmt gewesen,
gegen Dantes Monarchie zu polemisieren, die demnach im Jahre
130S aufgezeichnet sein müßte. Hierfür wird die von Krammer
in Aussicht gestellte Untersuchung abzuwarten sein — , jeden-
falls verdiente sein Fund die sorgfältige Edition, zumal die Ab-
handlung von Landulf von Colonna und Marsilius von Padua be-
nutzt worden ist; man möchte wünschen, daß deren Werke selbst
recht bald in derselben Sammlung Platz fänden (Determinatio
compendiosa de iurisdictione imperii aiictore anonymo ut videtur
Tholomeo Lucensi 0. P. Accedit tractatus anonymus de origine ac
translacione et statu Romani imperii ed. M. Krammer. Hannoverae
et Lipsiae, Hahn 1909. XLIll, 84 S.).
In den Mitteilungen des Instituts f. österr. Gesch. 30,4 bringt
K. Kovac aus dem Sammelband 131 der Cameralia des Vatika-
nischen Archivs ein Zehntverzeichnis aus der Diözese Aquileja
vom Jahre 1296 mit angemessenen Erläuterungen zum Abdruck.
Es handelt sich um das wichtige Einblicke in das innere Leben
des Bistums gestattende Register der Subkollektoren Paganus
della Torre und Jacobus de Udine, die unter dem Bischof Bar-
tholomaeus Quirini von Castello den von Papst Bonifaz VIII. im
Jahre vorher „pro negotio Siciliae" ausgeschriebenen Zehnten
einzutreiben hatten. — Im gleichen Heft veröffentlicht W. Som-
merfei dt einen zweiten Teil seiner H. Z. 101, 439 erwähnten
Abhandlung: Aus der Zeit der Begründung der Universität Wien
(Hinweis auf Langensteins Bemühungen um die Herstellung des
kirchlichen Friedens, wie sie in einem dein Anfang des Jahres
1389 zugewiesenen Ratschlag an Personen aus der Umgebung
Herzog Albrechts III. hervortreten).
Die Vorarbeiten für die dringend notwendige Neuausgabe
der Chronik des Johann von Viktring sind so weit vorgeschritten,
daß F. Schneider, dessen lehrreiche Vorarbeiten seinerzeit an
dieser Stelle (90, 357 u. 93, 158) erwähnt worden sind, nunmehr in
der Reihe der Schulausgajjen der Monumenta Germaniae in einem
ersten Bande die drei ersten Bücher des Geschichtswerks vor-
662 Notizen und Nachrichten.
legen kann. Der außerordentliche Fortschritt gegenüber dem
bisherigen Stande der Dinge besteht in der Verwertung und
Wiedergabe der gesamten Überlieferung, durch die einmal eine
sehr erwünschte Vervollständigung des Materials erreicht wird,
anderseits die Arbeitsweise des Autors nun genau zu verfolgen
ist (Johannis abbatis Victoriensis Liber certarum historiarum.
Ed. Fedorus Schneider. Tomas I. Libri l—Ill. Hannover und
Leipzig, Hahn 1909. XXII u. 387 S.).
Im Anschluß an eine neuere Arbeit von 0. Martin über die
bekannte, im Kampfe des Königtums gegen die geistliche Ge-
richtsbarkeit eine Rolle spielende Versammlung zu Vincennes
vom Jahre 1329 veröffentlicht P. Fournier im Journal des
Savants 1909, Dezember einen kleinen Artikel: Histoire de la
juridiction ecclesiastique.
R. Bevere setzt im Archivio stör, per le province Napo-
letane anno 34, fasc. 3 seine Veröffentlichung über die Floren-
tiner Signorie Karls, des Sohnes König Roberts, fort (vgl. 102,
667; 103, 441; 104, 200).
Im Schwäbischen Archiv 27, 1 u. 2 veröffentlicht K. 0.
Müller aus dem ältesten erhaltenen Stadtrechtsbuch von Ravens-
burg eine Liste der kriegspflichtigen Bürger, die er in die zweite
Hälfte des Jahres 1338 setzt: über 100 Namen mit eingehenden
Nachweisen. — In Nr. 8 des gleichen Jahrgangs druckt und er-
läutert Weser ein absichtlich erhaltenes Einladungsschreiben zu
einem Schützenfest zu Gmünd im Jahre 1480.
G. Mollat schildert in der Revue d'histoire ecclesiastique
1909, Oktober 15 den Gang der Verhandlungen, die Papst Inno-
zenz VI. im Interesse einer Friedensstiftung zwischen Frankreich
und England 1353—1355 betrieben hat.
Einen kleinen Beitrag zur Geschichte der Predigt liefert
M. Bihl, indem er in den Mühlhäuser Geschichtsblättern 10
(1909/10) eine zwischen den Dominikanern und Franziskanern zu
Mühlhausen zur Wahrung von Gleichheit und Gerechtigkeit ge-
troffene Vereinbarung über die von den beiden Klöstern zu feiern-
den Festtage und abzuhaltenden Predigten zum Abdruck bringt
(1368).
Einen Einblick in die innere Politik König Karls V. von
Frankreich gewährt die kleine in den Annales de l'Est et du Nord
1909, Juli veröffentlichte Arbeit von A. Crapet: Suppression et
r^tablissement de la commune de Douai.
Im Archivio stör. Italiano 1909,4 stellt A. Zardo als Todes-
ursache Petrarcas Fieber, als Todestag den 13. Juli 1373 fest,
Späteres Mittelalter. 663
während A. Segre seine sehr wertvolle Quellenveröffentlichung
über die Berichte des Cristoforo da Piacenza vom päpstlichen
Hofe (1371 — 13S3) zum Abschluß bringt (vgl. 103, 443).
Ein kleiner Artikel von R. Cessi: Un antipapista (Nuovo
archivio Veneto nuova serie, Vol. 18, 1) berichtet auf Grund archi-
valischen Materials von dem Mißgeschick eines als Papstfeind
gebrandmarkten Minoriten Franziskus und von der Bestrafung
seiner Gegner (1387). — Zur italienischen Geschichte verzeichnen
wir ferner wenigstens dem Titel nach aus dem Archivio stör, per
la Sicilia Orientale 6, 2 3 die kleine Mitteilung von M. C.Tiritto:
/ piii capitoli di Catania (1392), ferner aus den Atti e memorie
della r. deputazione di storia patria per le provincie delle Marche
N. S. 5, 3 4 die Arbeiten von U. Aloisi: Sulla formazione storica
del Liber Constitutionum Sande Matris Ecclesie (1357); B. Felici-
angeli: Delle relazioni di Francesco Sforza coi Camerti et del
suo governo nella Marca ; G. Gasperoni: Angelo e Piersimone
Ghislieriy magistrati ed umanisti del secolo XV.
Eduard Sthamer, Erzbischof Johann II. von Mainz und
die Absetzung König Wenzels (Jena, Taucher. 1909. XII u. 70 S.)
bringt stofflich nur wenig Neues (vgl. S. 26 f., S. 30), stellt aber
die oft behandelten Vorgänge hier und da in schärferes Licht
und berichtigt die bisherigen Darstellungen in manchen Einzel-
heiten. Schade doch, daß der Verfasser gerade da abbricht, wo
seine archivalischen Forschungen einsetzen.
VI. Kybal handelt in der Revue historique 1910, Januar-
Februar über Leben, Lehre und geschichtliche Bedeutung des
Matthias von Janow, den er als einen durchaus unabhängigen
Denker bezeichnet. Der Titel des Aufsatzes {Etüde sur les
origines du mouvement hussite en Boheme) läßt schon erkennen,
daß der Verfasser Janow einen maßgebenden Einfluß auf die Ent-
wicklung des Hussitentums beimißt.
Rudolf Thommens „Schriftproben aus Basler Handschriften
des 14. bis 16. Jahrhunderts" sind kürzlich in zweiter vermehrter
Auflage erschienen (Basel 1908). Unter den 25 Tafeln sind neun,
die in der ersten Ausgabe (1888) nicht enthalten waren. Bei
ihrer Zusammenstellung hat der Herausgeber danach getrachtet,
von allen Basler Stadtschreibern der fraglichen Zeit eine Schrift-
probe zu liefern, was ihm auch — mit einer Ausnahme — ge-
lungen ist. Erfreulicherweise sind die ausgewählten Stücke, die
den Zeitraum von 1357 bis 1540 umfassen, nicht nur paläogra-
phisch, sondern auch inhaltlich von Interesse. Das Werk ver-
dient es, zum Selbststudium und zum Seminarunterricht fleißig
664 Notizen und Nachrichten.
benutzt zu werden; die technische Ausführung der Lichtdruclt-
tafeln ist vortrefflich und die in einem besonderen Hefte bei-
gegebene Transskription der Texte sehr gewissenhaft.
0. Winckelmann.
Die lehrreiche Untersuchung von E. Kleeberg: Stadt-
schreiber und Stadtbücher in Mühlhausen i. Th. vom 14. bis
16. Jahrhundert, von der ein Teil bereits als Göttinger Disser-
tation erschienen ist, kommt zu dem Ergebnis, daß die Ausge-
staltung des Stadtschreiberamts zu Mühlhausen ungeachtet man-
nigfacher Einflüsse von außen her doch in letzter Linie aus den
besonderen lokalen Bedingungen erfolgt ist; als Ausgangspunkte
bestimmter Entwicklungsstufen sind die Jahre 1340, 1460 und 1523
zu betrachten. Der Protonotar ist schließlich zum höchsten
städtischen Beamten geworden. Der Beschreibung der Mühl-
hauser Stadtbücher, deren Entstehung in dem genannten Zeit-
raum genau verfolgt wird, ist eine sehr dankenswerte Übersicht
über die wichtigsten Editionen mittelalterlicher Stadtbücher über-
haupt beigegeben (Archiv f. Urkundenforschung 2, 3).
C. L. Kingsford unterzieht in der English historical
Review 1910, Januar die älteren biographischen Darstellungen
Heinrichs V. vom Jahre 1417 ab einer kritischen Besprechung.
Eine die bisherige Auffassung von dem Reformversuch des
Basler Konzils erheblich modifizierende Anschauung kommt in
dem schönen Vortrag zur Geltung, den Joh. Ha 11 er auf der
Wormser Hauptversammlung des Gesamtvereins der dtsch. Ge-
schichts- und Altertumsvereine gehalten hat: Die Kirchenreform
auf dem Konzil zu Basel, abgedruckt im Korrespondenzblatt des
Gesamtvereins 1910, Januar. In der Tat läßt sich jetzt, nachdem
in Cues ein Band ans Licht gezogen ist, der amtliches Material
des Konzilvorsitzenden Cesarini enthält, über Anfang und Ver-
lauf der Reformverhandlungen wie auch über das Verhältnis, in
dem ursprüngliche Absicht und Ergebnis zueinander stehen,
wesentlich sicherer urteilen. Wir können im Rahmen einer kurzen
Notiz über die höchst interessanten Einzelheiten, die Haller aus
dem Inhalt des Bandes mitteilt, nicht weiter eingehen, sondern
müssen uns damit begnügen, sein Urteil über das Endergebnis
der Verhandlungen zu verzeichnen: daß nämlich das Konzil
keineswegs mit einem Triumph des Papsttums geendet hat; ein-
mal insofern die zu Konstanz und Basel vertretenen Prinzipien
auf Jahrhunderte hinaus fortlebten, erst 1870 für immer beseitigt
werden konnten, — dann aber, weil das Papsttum auf der ganzen
Linie vor dem weltlichen Staat den Rückzug angetreten hat,
Späteres Mittelalter. 665
so daß die Kirche nationalisiert, in Italien und Deutschland
wenigstens territorialisiert werden konnte. Damit aber sind die
kirchenpolitischen Zustände angebahnt, „in denen sich die Ge-
schichte der Reformation im 16. Jahrhundert abspielte, ohne die
ihr Verlauf gar nicht denkbar wäre. . . . Geradeaus führen die
Wege der geschichtlichen Entwicklung von Basel nach Witten-
berg und Worms".
Mit der Veröffentlichung ungedruckter eidgenössischer Ab-
schiede aus dem 15. Jahrhundert, die zumeist aus der Zeit der
Burgunderkriege stammen und der in der Freiburger Kantonal-
bibliothek befindlichen Sammlung Girard angehören, beginnt A.
Büchi im Anzeiger für schweizerische Geschichte 1909, 3. —
F. Schillmann druckt ebenda aus dem ersten der im Staats-
archiv zu Hannover bewahrten päpstlichen Formularbücher zwei
Provisionsbullen Gregors XI. und Urbans VI. (für die Klöster
St. Lorenzen und St. Alban in Basel, letztere durch die Wirren
der Kirchenspaltung veranlaßt).
Das Sammelblatt des historischen Vereins Eichstätt 30 ent-
hält eine gutgemeinte Abhandlung über Johann von Roth, der
längere Zeit im Dienste Kaiser Friedrichs 111. gestanden hat und
später Bischof von Breslau geworden ist, aus der Feder von
j. Scheid. — F. X. Buchner beginnt im gleichen Hefte mit
einer Zusammenstellung der vorreformatorischen Benefizien des
Bistums Eichstätt.
F. W. E. Roth macht im Katholik 89, 12 Mitteilungen aus
dem Leben einiger Gelehrten (Emich, Vilhauer, Kesse, Ruscher,
Quattermart, Drap, Zehender), die im 15. und zu Anfang des
16. Jahrhunderts als Theologieprofessoren an der Mainzer Hoch-
schule gewirkt haben.
Aus den Neuen Jahrbüchern f. d. klassische Altertum etc.
23, 10 verzeichnen wir den von J. Freude nthal hinterlassenen
Artikel: Lorenzo Valla als Philosoph.
Alfred Meusel, Enea Silvio als Publizist. (Untersuchungen
zur dtsch. Staats- u. Rechtsgesch., herausg. von O. Gierke, Heft 77),
Breslau, M. und H. Marcus. 1905. — Der von dem Verfasser für
seine Arbeit gewählte Titel entspricht nicht ganz dem Inhalt.
Wir erhalten keine Gesamtdarstellung der publizistischen Wirk-
samkeit des Eneas Silvius, sondern eine allerdings in der Haupt-
sache wohl gelungene Einführung in seinen „Libellus de ortu
et auctoritate imperil Romani". — Insofern die Schrift nach Ver-
anlassung, Inhalt und Darstellung sehr wohl geeignet ist, das
Wesen der publizistischen Tätigkeit des Eneas vergegenwärtigend
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 43
666 Notizen und Nachrichten.
nahezubringen, mag man den Titel gelten lassen. Der Traktat
selbst sucht nach einem einleitenden geschichtlichen Überblick
die Allgewalt des Kaisertums darzutun. Den Inhalt weiß unser
Verfasser nach seinen Harptteilen ganz anschaulich wiederzu-
geben. Ebenso orientiert er über die Zeit (wahrscheinlich 1446)
und die Gründe der Abfassung. Die Veranlassung der Arbeit
ist für Eneas bezeichnend: kein sachliches, sondern ein persön-
liches Interesse leitete ihn; durch die Verfechtung der Ansprüche
des Kaisertums wollte er sich bei Friedrich III. in Gunst setzen;
und der Versuch glückte. Über die Quellen der Schrift werden
lehrreiche Aufschlüsse gegeben. Mehr als aus dem Altertum
schöpft Eneas aus der publizistischen Literatur des ausgehenden
Mittelalters; außerdem benutzt er die mittelalterliche Scholastik
und Historiographie, von dieser namentlich Otto von Freising
und Ragewin. Der Referent hat schon in den Jahresberichten
für neuere deutsche Literaturgeschichte 1905, S. 697 darauf hin-
gewiesen, wie wichtig namentlich die Aufdeckung der mittelalter-
lichen Quellen ist. Denn es kann nicht zweifelhaft sein, daß der
Humanismus sowohl in seiner Gedankenwelt wie in seiner
Kunstübung vielfach an die geistige Macht anknüpft, die er be-
kämpft und verdrängen will. Daß eine genaue Untersuchung
dieses Zusammenhanges sich als durchaus notwendig erweist,
wird wohl nicht bestritten werden; ebensowenig daß eine der-
artige Untersuchung naturgemäß sich dem Frühhumanismus und
dem älteren Humanismus zuzuwenden hätte. Bei den großen
Schwierigkeiten, die sich dieser Arbeit in den Weg stellen, wird
man für jeden Einzelbeitrag dankbar sein und schon aus diesem
Grunde die auch an sich förderliche vorliegende Quellenunter-
suchung willkommen heißen. G. Ellinger.
Neue Bücher: Annales forolivienses, a cura di G. Mazza-
tinti. (Cittä di Castello, LapL 10 L.) — Monumenta Germaniae
historica. Legum Sectio IV. Constiiutiones et acta publica im-
peratorum et regum. Tomi V, pars I ed. Schwalm. (Hannover,
Hahn. 20 M.) — Statuti della repubblica fiorentina, editi da R.
C aggese. Vol. I. (Statuto del capitano del popolo degli anni
1322—1325.) (Firenze, Tip. Galileiana. 12 L.) — Bliemetz-
rieder. Literarische Polemik zu Beginn des großen abendlän-
dischen Schismas. Ungedruckte Texte und Untersuchungen.
(Wien, Tempsky. Leipzig, Freytag. 10 M.) — Anzilotti, La
costituzione interna dello stato fiorentina sotto il duca Cosimo I
de' Medici. (Firenze, Lumachi. 4L.) — Hegi, Die geächteten
Räte des Erzherzogs Sigmund von Österreich und ihre Beziehun-
gen zur Schweiz 1487—1499. (Innsbruck, Wagner. 22 M.)
Reformation und Gegenreformation. 66T
Reformation und Gegenreformation (1500—1648).
Wir notieren drei Aufsätze über das italienische Renaissance-
Fürstentum. P^ladan handelt in der Revue bleue 1909, 2 Nr. 2S
über das Ideal eines Tyrannen im Geist der Renaissance (wobei
Lorenzo der Prächtige als Beispiel dient), Ed. Lange ron in der
Nouvelle Revue 3. Ser., 12, Nr. 47 über den Einfluß des Cesare
Borgia auf Machiavelli (ohne diesem vielbehandelten Thema
wesentlich neue Seiten abgewinnen zu Icönnen) und ebenda 13,
Nr. 50 über Machiavelli und die Medici (wobei die kleinlichen
Seiten im Charakter Machiavellis vielleicht zu sehr betont werden).
Erasmus hat am 4. Januar 1506 von Julius II. eine Dispen-
sation zum leichteren Empfang kirchlicher Benefizien erhalten;
P. S. Allen veröffentlicht das bisher unbekannte Schreiben in
der English hist. Review 25, Nr. 97.
Der Rumäne J. Ursu, der bereits in anderen kleineren Ar-
beiten sein Interesse an der Geschichte des Orients bezeugt hat,
widmet der orientalischen Politik König Franz' I. von Frankreich
eine auf gründlicher Forschung und Kenntnis beruhende Dar-
stellung (La politique Orientale de Franfois l. 1515 — 1547. Paris,
Honor^ Champion 1908). Die zahlreichen alten und neuen, teil-
weise schwer zugänglichen Publikationen sind zuverlässig ver-
arbeitet, auch sind einige ungedruckte Quellen, die im Anhang
publiziert werden, zur Ergänzung herangezogen worden. Das
uns gezeichnete Bild kann auf Vollständigkeit Anspruch er-
heben, und nur hier und da läßt sich in Einzelheiten nachzeichnen
und ergänzen: so etwa auf Grund des umfassenden spanischen
Werkes von Francisco Duro (La Armada espanola L), des ita-
lienischen Buches von Carlo Manfroni (Storia della Marina ita-
liana dalla caduta di Costantinopoli /in alla baltaglia di Le-
panto) oder der Pariser These von Hauvette über Luigi Ala-
manni (1903), die namentlich zu den Angaben S. 129 über das
Jahr 1541 wichtige Ergänzungen bietet. Jedenfalls kann man an
Hand des vorliegenden Buches die zwischen unbekümmerter fran-
zösischer Verstandes- und Interessenpolitik und christlicher Ge-
fühls- und Traditionspolitik schwankende Orientpolitik Franz' I.
gut verfolgen. Im ganzen hätten freilich die allgemeineren Linien
dieser Politik etwas schärfer gezogen werden können. Die Dar-
stellung bewegt sich allzu stark in der einfachen Feststellung
der Aufeinanderfolge und Begründung der einzelnen Vorgänge,
Sendungen, Verhandlungen usw., und es entspricht diesem Ver-
zicht auf Heraushebung -allgemeinerer Gesichtspunkte, daß sie
plötzlich mitten in der Schilderung der französisch-türkischen
43*
668 Notizen und Nachrichten.
Verhandlungen zur Zeit des Schmalkaldischen Krieges mit dem
Datum des Todes des Königs (31. März 1547) abbricht. — Die
reiche und gut orientierende Literaturzusammenstellung weist die
bei Büchern in romanischei Sprache üblichen Druckfehler der
deutschen Titel auf. Der Seite 100 und 111 erwähnte Papst Paul
ist selbstverständlich der III., nicht der IV. Herre.
Seit dem Erscheinen der Werke Melanchthons im Corpus
Reformator um sind zahlreiche neue Briefe von und an Melanch-
thon bekannt geworden. Eine dankenswerte Zusammenstellung
dieser recht zerstreuten Literatur beginnt Vogt (Vorname?) in
den Theologischen Studien und Kritiken 1910, 2 zu veröffentlichen.
— Weitere Ergänzungen werden natürlich nicht ausbleiben. So
druckt Friedrich Wecken in der Ztschr. f. Kirchengesch. 30, 4
zwei Briefe der Gräfin Barbara von Wertheim an Cam.erarius
und Melanchthon v. J. 1544, von denen der letztere schon jetzt
bei Vogt nachzutragen wäre.
Ein sorgfältiges Bild der Reformationsbewegung in Mainz
gibt F. Herr mann (Die evangelische Bewegung zu Mainz im
Reformationszeitalter. XII, 280 S. Mainz, Hermann Quasthoff 1907.
6 M.). Schöpfend vornehmlich aus den in Würzburg befindlichen
Protokollen des Mainzer Domkapitels (deren Herausgabe ihm in-
zwischen von der Historischen Kommission des Großherzogtums
Hessen übertragen ist), leitet H. ein mit einer Schilderung der
sittlichen Zustände im Mainzer Klerus, der etwa 300 Weltkleriker
zählte. Wenn hier Vigener in der Theol. Literaturzeitung 1908
Nr. 9 mit Recht den methodologischen Fehler rügte, Quellenbelege
aus späterer Zeit für die Frühzeit der Reformation herangezogen zu
haben, so wird doch sachlich das gezeichnete Bild richtig sein,
die Zustände sind so schlimm gewesen, daß in ihnen eine der
Hauptursachen der evangelischen Bewegung zu erblicken ist.
Die Reformversuche halfen aber allesamt nicht, erst die erziehe-
rische Tätigkeit der Jesuiten brachte Besserung. Albrecht von
Mainz zeigte der lutherischen Bewegung gegenüber die bekannte
„passive Opposition" und „Politik des Abwartens"; darin bestärken
ihn die Humanisten, vor allem dann Capito. So kann sich eine
evangelische Bewegung bilden, über die im einzelnen zwar
nicht allzuviel zu sagen ist. Dr. Eberbach, Adam Weiß, Melchior
Ambach, Nikolaus Carbach, Hedio, Andreas Maier treten heraus,
eine Presse steht in Johann Schöffer zur Verfügung; aus ihr
gehen die angeblich auf der Ebenburg gedruckten Schriften
Huttens hervor. Der humanistische Einschlag dieses Kreises hätte
von H. etwas stärker betont werden sollen, so sicher Humanis-
Reformation und Gegenreformation. 669
mus und» Reformation hiier ineinander übergehen. Aber die
Mainzer Bewegung fällt mit der allgemeinen Krisis des Huma-
nismus 1525, nachdem schon 1523 mit Aibrechts Hinwendung
zum Katholizismus ein Umschwung einsetzte, der den zielbe-
wußten Leiter der kleinen Schar, Hedio, nach Straßburg trieb.
Ein Schlußkapitel skizziert kurz die weiteren Schicksale reforma-
torischer Bewegung in Mainz seit 1525, zahlreiche, nicht immer
wertvolle Quellenstücke sind beigegeben. W. K.
Aus dem 44. Band der Geschichtsblätter f. Stadt und Land
Magdeburg verzeichnen wir hier die folgenden Aufsätze zur Re-
formationszeit: F. Schultz, Zunftstreitigkeiten im Tuchgewerbe
zwischen der Altstadt Magdeburg und Sudenburg (heute Vorstadt
im Westen) unter der Regierung der Erzbischöfe Ernst und Al-
brecht (1476—1545); M. Riemer, Die Einkünfte des Klosters
Meyendorf (bei Seehausen) aus den umliegenden Dörfern (nach
einem Zinsregister des 16. Jahrhunderts); aus dem Nachlaß von
Ausfeld, Lehnbuch des Magdeburgischen Kanzlers Dr. Türck
(ein Verzeichnis zahlreicher Belehnungen, die Türck 1527—1545
erhielt); E. Heine, Ein Bild aus dem Magdeburger Leben von
1562 (die Streitigkeiten des Rats mit Heßhusen und seinen An-
hängern); G. Liebe, Ein Schmähgedicht von 1580 (betrifft die
streitige Abtwahl im Kloster Ammensieben).
Der 10. Jahrgang der Mühlhäuser Geschichtsblätter (1909
bis 1910) enthält zwei neue Beiträge R. Jordans zur Geschichte
der Stadt Mühlhausen in den Jahren 1523 (Rezeß zwischen Rat
und Bürgerschaft über das Stadtregiment) und 1525 (Herrschaft
der Wiedertäufer).
Als Ergänzung seiner Spalatiniana (vgl. H. Z. 100, 676 u. 103,
669 f.) vermag B erbig in der Neuen kirchlichen Zeitschrift 21,2
noch einige Schreiben Spalatins von 1524 und 1525 mitzuteilen.
Einen anregenden Essay über die Gründe des Bauernkriegs
veröffentlicht Richard Wolf f in den Deutschen Geschichtsblättern
11,3. Verfasser ist sich bewußt, die Ursachen der Bewegung noch
nicht erschöpfend klarlegen zu können, hebt aber hervor, daß
weder die politischen noch die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Bauern allein eine genügende Erklärung bieten. Besonderen Wert
legt er auf die Teilnahme des Adels, dessen soziale Lage von
Lenz und Stolze zu günstig beurteilt werde, und der Städte,
deren Gegensatz zum Land bei Lamprecht maßlos übertrieben
erscheint. Den äußeren Anlaß zum Ausbruch des Bauernkriegs
bot das Scheitern der Reform in Staat und Kirche (Absagung
des Speyerer Konzils). Mit vollem Recht wird hervorgehoben,
670 Notizen und Nachrichten.
daß mit einseitigen Schlagworten (soziale Bewegung, keine soziale
Bewegung) in der Frage jedenfalls nichts getan ist. R. H.
Die fesselnd geschriebene, die leitenden Gesichtspunkte klar
herausarbeitende Abhandlung von Theodor B ri e g e r, DerSpeierer
Reichstag von 1526 und die religiöse Frage der Zeit (Leipzig,
Alex. Edelmann 1909. 79 S. 4") beruht zwar im wesentlichen auf
dem in der bekannten Monographie Friedensburgs 1887 muster-
gültig zusammengetragenen Material, sucht aber die Ereignisse
und ihre Bedeutung in mancher Hinsicht anders zu beurteilen.
Höheren Wert als auf das Eingreifen der Städte am 5. August
wird auf das Tags zuvor im Kurfürstenrate abgeschlossene Kom-
promiß gelegt, das die Grundlage für den Reichsabschied ge-
boten hat. In der Würdigung dieses Abschieds aber kehrt Brieger
gegen Kluckhohn, Friedensburg, Baumgarten u. a. zu der Ansicht
Rankes zurück, worin ich ihm beipflichten möchte; die Evangeli-
schen erhielten eine gesetzliche Grundlage für ihre Existenz und
Weiterentwicklung, kein Stand durfte den anderen auf Grund des
Wormser Ediktes belästigen, den Kaiser hoffte man umstimmen
zu können , und schlimmstenfalls ging die Verantwortung vor
Gott derjenigen vor dem Kaiser voran. R. H.
Wie früh die evangelische Lehre in Steiermark Anhänger
fand, ergibt sich aus zwei Schreiben Ferdinands I. vom August 1526,
die Julius Mayer in der Ztschr. des hist. Vereins f. Steiermark 6, 4
veröffentlicht.
Aus dem Nachlaß von Rudolf v. Jacobi veröffentlicht das
Hohenzollern-jahrbuch 13 eine sorgfältige, auf vielseitiger archi-
valischer Forschung beruhende Studie über die Flucht der
Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg (Gemahlin Joachims I.)
1528. Alle mit diesem Aufsehen erregenden Ereignis zusammen-
hängenden Fragen werden mit Verständnis und Gewinn besprochen,
als Ursache der Flucht wird endgültig die Zuneigung Elisabeths
zur Reformation erwiesen.
Die Beiträge zur Frage nach der geistlichen Dichtung Al-
brechts von Preußen werden von Fr. Spitta in der Altpreußi-
schen Monatsschrift 47, 1 fortgesetzt (vgl. zuletzt oben S. 442).
Er weist die drei sog. Markgrafenlieder gegen Tschackert mit
guten Gründen dem Herzog zu.
Zu den Differenzpunkten zwischen Karl V. und Clemens VII.
gehörte die Säkularisation des Bistums Utrecht durch Karl 1528.
Den vergeblichen Versuchen, die der Papst noch vier Jahre lang
dagegen unternahm, geht Gisbert Brom in den Bijdragen voor
vaderlandsche Geschiedenis en Oudheidkunde 4. Ser., 8, 3 nach.
Reformation und Gegenreformation. 671
Die dürftigen Nachrichten über den Weimarer Franziskaner
Johann V'oit, der um 1530 in Ronneburg (südwestlich von Alten-
burg) als erster evangelischer Pfarrer tätig war, werden von
Otto Giemen in der Ztschr. f. Kirchengesch. oO, 4 zusammen-
gestellt.
Vom Dienst der Heiligen handelt Artikel 21 der Augsburgi-
schen Konfession, den I. L. Neve in der Neuen kircliüchen
Zeitschrift einer Würdigung unterziehen will. Der vorliegende
erste Aufsatz (Bd. 21, 2) bespricht den Heiligenkult in der katholi-
schen Kirche bis zur Reformation.
Das zweite Heft der Quellen und Forschungen 12 bringt die
Beilagen zu dem Aufsatz von L. Cardauns, Zur Geschichte
Karls V. in den Jahren 1536-1538 (vgl. H. Z. 103, 670). Unter den
fünf Aktenstücken befinden sich zwei interessante Denkschriften
des Kaisers.
Die überseeischen Kolonien und der starke Zufluß von
Gold und Silber im 16. Jahrhundert brachten im europäischen
Geldwesen eine Umwälzung mit sich, der E. Levasseur in den
S^ances et travaux de V academie des sciences morales et politiques
172, 12 eine hübsche, vornehmlich allerdings sich auf Frankreich
beschränkende Untersuchung widmet. Zu den Wirkungen der
neuen Zeit gehören der Sieg der Goldwährung, starke Preis-
steigerungen bei Waren und Arbeitslohn, Vermehrung des be-
weglichen Kapitals, Schädigung der Gläubiger u. a. m. — Arturo
Segre teilt in der Vierteljahrschrift f. Social- u. Wirtschaftsgesch.
7, 3 — 4 einige interessante Ratschläge mit, die ein italienischer
Bankier, Giov. Leonardo Massone von Benevent, im Jahre 1559
dem König Franz II. zur Hebung der französischen Finanzen unter-
breitet hat.
Die literarische Tätigkeit des Franziskaners Giovanni Antonio
Delfini (j Dezember 1560) in ihren Beziehungen zum Tridentinum
betrachtet Friedrich Lauchert in der Zeitschr. f. kathol. Theo-
logie 1910, 1. Der Aufsatz gibt sich als Vorstudie zu einem Buch
über die italienischen literarischen Gegner Luthers. — Die im
Jahre 1562 auf dem Konzil verhandelte Kontroverse über die
Interpretation von Evang. Joh. 6 bespricht Ferdinand Cavallera
in der Revue d'hist. ecclesiastique 10, 4.
Über die gegenseitigen Beziehungen Calvins und Servets
bringt Louis Ruffet in der Revue Chrelienne vom I.Januar und
1. Februar 1910 eine Untersuchung, die zwar nach Unparteilich-
keit strebt, aber gelegentlich doch etwas einseitig im Sinne
Calvins gehalten ist. In der besonders bedenklichen Angelegen-
672 Notizen und Nachrichten.
heit der Beteiligung Calvins an der Denunziation Servets durch
de Trie nimmt Verfasser eine unklare Haltung ein. Auch wäre
es Zeit, die gedankenlose Beschuldigung, daß Servets Buch
(Christianismi restitutio) einen anmaßlichen Titel getragen habe,
endlich einmal nicht mehr nachzusprechen. Was wollten denn
die Reformatoren anders als die Wiederherstellung des unver-
fälschten Christentums? Wer damals in diesen Kreisen von ihr
redete, dem war es ernst genug damit; er glaubte, keiner Eitel-
keit zu frönen, sondern eine religiöse Pflicht zu erfüllen. —
Ebenda (Nummer vom 1. Januar) preist J. E. Roberty die fran-
zösischen Reformierten als die Vorläufer der Verkündiger der
Menschenrechte — eine Anschauung, die auch nur unter starken
Restriktionen zu Recht besteht. R. H.
Calvins Beziehungen zu Tübingen, denen W. Buder im
11. Jahrgang der Tübinger Blätter nachgeht, bestanden namentlich
in dem Schriftverkehr mit Melchior Volm.er, Charles Du Moulin
(1553—1554 vorübergehend in Tübingen) und Hans Ungnad. Da-
gegen wird die Behauptung, daß Calvin einmal in Tübingen ge-
weilt habe, als irrig erwiesen. — Die regen literarischen Be-
ziehungen Calvins zum Posener Lande bespricht Th. Wotschke
in den Histor. Monatsblättern f. d. Prov. Posen 10, 7.
Aus einer Göttinger Preisaufgabe sind die beiden Arbeiten
von Gerhard Bonwetsch: Geschichte des Passauischen Ver-
trages von 1552 (Göttingen, Dietrichsche Univ.-Buchdruckerei
[W. Fr. Kaestner]. 1907. VIII u. 216 S.) und von Walter Kuhns
unter dem gleichen Titel (Gießener Diss. 1906. Göttingen 1906.
VIII u. 98 S.) entstanden; sie beruhen im wesentlichen auf ge-
drucktem Material, wenn auch Bonwetsch durch archivalische
Forschungen den bereits vorliegenden umfangreichen Quellen-
stoff in wichtigen Punkten mit Glück ergänzt hat. Der Haupt-
wert beider Arbeiten beruht in der eindringenden Darstellung
der Einzeltatsachen; über jede Phase der langwierigen Verhand-
lungen von Linz und Passau werden wir aufs genaueste unter-
richtet. In dem Gesamtergebnis weichen beide Forscher doch
schließlich weniger voneinander ab, als es eine Bemerkung von
B. (pag. V) vermuten läßt. Anstatt eine Würdigung der Resul-
tate beider Arbeiten im einzelnen zu geben — vgl. dazu G. Wolf
in der Deutschen Literaturzeitung 1908, Sp. 310 ff. — , möchte ich
einige Punkte von allgemeinerer Bedeutung hervorheben. Was
beiden Forschern gemeinsam ist — bei Bonwetsch noch stärker her-
vortretend als bei Kuhns — , ist eine Überschätzung der Stellung des
Kurfürsten Moritz, besonders aber eine Unterschätzung der be-
Reformation und Gegenreformation. 673
deutsamen Position, welche Franitreich in dem Fürstenaufstand
vom Jahre 1552 einnimmt: für Karl V. handelt es sich doch in
erster Linie um eine erneute Austragung des alten Streites
zwischen den Häusern Valois und Burgund; die Bekämpfung der
deutschen protestantischen Fürsten hatte im Grunde genommen
für den Kaiser nur sekundäre Bedeutung. Sobald er sich gegen
Frankreich behauptete, war seine Weltstellung gesichert, ver-
mochten die deutschen Fürsten mit ihrer relativ geringen Macht
ihm wohl lästig zu fallen, konnten aber nicht mehr ernstlich ge-
fährlich werden. Daher seine ablehnende Haltung gegenüber
allen Vergleichsvorschlägen Ferdinands: Karl V. durfte vor der
kleineren Macht nicht kapitulieren, wollte er nach Vollendung
seiner Rüstungen die größere siegreich bestehen. In dem Ver-
hältnis des Kaisers zu Heinrich 11. liegt der Schlüssel zum Ver-
ständnis der Passauer Verhandlungen. Anderseits wieder: weil
Moritz nach seinem Vordringen bis Innsbruck nichts mehr zu er-
obern hatte — ein Zug nach Italien lag, ganz abgesehen von
taktisch-strategischen Gründen, allein schon aus Rücksicht auf
seinen französischen V^erbündeten außerhalb des Bereiches der
Möglichkeit - , mußte er sich auf Verhandlungen einlassen, wollte
er sich nicht nach und nach aus seiner militärischen Position
herausmanövrieren lassen. So glänzend des Kurfürsten Vorstoß
war, und so viele Rechtfertigungsgründe im Hinblick auf die un-
gestüme Haltung seiner deutschen Bundesgenossen er dafür an-
führen mochte, politisch war dieser Zug ein großer Fehler.
Moritz hatte in seine Rechnung Faktoren eingesetzt, die sich nur
zu bald als trügerisch erwiesen: die Möglichkeit, einen viel-
geprüften Mann wie Karl V. durch einen Augenblickserfolg zu
überraschen; die Hoffnung, daß Ferdinands Vorstellungen auf
seinen Bruder Einfluß zu gewinnen vermöchten. Jedoch weil
Karl in seinen politischen Entschließungen sich nicht durch
Augenblicksstimmungen oder durch persönliche Rücksichten be-
einflußen ließ, weil er, im Gegensatz zu Ferdinand, die Gesamt-
lage des Hauses Habsburg in Gegenwart und mehr noch in Zu-
kunft stets vor Augen hatte, deshalb konnte er jene souveräne
Stellung über den Parteien einnehmen, die es ihm schließlich
gestattet hat, wenn auch nicht voll und ganz zu triumphieren, so
doch ohne seiner Ehre und seinem Gewissen etwas zu vergeben,
aus einer zeitweise recht gefährlichen Lage herauszukommen.
Halle a. S. Adolf Hasenclever.
In der Revue d'hist. eccldsiastique 10, 4 beschließt R. Ancel
seinen Aufsatz über die englische Legation des Reginald Pole
1553 — 1554 (vgl. oben S, 208). Er schätzt die Verdienste des
674 Notizen und Nachrichten.
Kardinals bei der Wiedervereinigung Englands mit der römischen
Kirche hoch ein, spricht aber auch dem Papst die Überwindung
zahlreicher Schwierigkeiten, die namentlich Karl V. machte, zu.
Im 8. Jahrgang der Zeitschrift „Vom Rhein" betrachtet A.
Trieb die kirchlichen Zustände im kurpfälzischen Oberamt Alzey
auf Grund eines Visitationsberichtes von 1556; sie waren in
mancher Hinsicht reformbedürftig.
Der Geschichtsfreund 64 bringt einige, von Eduard Wy-
mann publizierte Aktenstücke zur Geschichte des „Römer-
krieges" von 1557 (d. h. des Feldzugs der Schweizer Söldner im
Dienst Pauls IV. gegen Spanien).
Zwei neue Notizen über die Krönung Elisabeths von Eng-
land 1559 werden von A. F. Pollard in der English hist. Review
25, Nr. 97 den kürzlich von mehreren Seiten zusammengestellten
Nachrichten (vgl. zuletzt H. Z. 100, 678) angereiht.
Die Untersuchung von Naunin über die Kirchenordnungen
des Joh. Laski (vgl. H. Z. 103, 448) wird in der Deutschen Ztschr.
f. Kirchenrecht 19, 3 zu Ende geführt (Londoner und Polnische
Kirchenordnung). Die kirchenbildende Persönlichkeit Laskis er-
weckt im ganzen einen starken Eindruck.
Unter dem Titel „Der katholische Erzbischof und der prote-
stantische Kurfürst" handelt H. Widmann in den Mitteilungen
der Gesellsch. f. Salzburger Landeskunde 49 über die freund-
schaftlichen Beziehungen des Salzburger Erzbischofs Johann
Jakob V. Kuen-Belanz (1560 — 1586) zu August von Sachsen.
Das Archivio storico per la Sicilia Orientale 6 enthält zwei
Beiträge zur Schlacht von Lepanto. Nunzio Vaccalluzzo be-
spricht einige lateinische Dichtungen über die Schlacht, Beatrice
Vaccalluzzo-Fagioli den Aufenthalt, den Soldaten des Don
Juan d'Austria nach der Schlacht in Catania nahmen.
Ein neuer Aufsatz von Henri Monod (Bulletin de la soc.
de l'hist. du protestantisme f ran f als 1909, November-Dezember)
über die Darstellung, die Heinrich von Anjou (Heinrich III.) 1573
von der Bartholomäusnacht geben ließ, beruht auf seinen früheren
Untersuchungen (vgl. H. Z. 102, 207 f. u. 103, 672) und bringt eine
französische Übersetzung des Schriftchens mit kommentierenden
Anmerkungen.
Der Ärger der Wittenberger Philippisten über die Berufung
des Vorkämpfers der Konkordienbestrebungen Jakob Andreae
nach Sachsen 1576 fand Ausdruck in einem Schmähgedicht gegen
Andreae, das W. Lücke in der Zeitschr. f. Kirchengesch. 30, 4
veröffentlicht.
Reformation und Gegenreformation. 675
Ein Vortrag von P f a f f (Vorname?) über die verdienstliche
Tätigkeit des Abtes Georg Wegeiin von Weingarten (1587—1627)
gelangt in den Schritten des Vereins f. Gesch. des Bodensees
und seiner Umgebung 38 zum Abdruck.
Die inhaltlich etwas disparaten Aufsätze von Ernst Koch
über Moskowiter in der Oberlausitz und Bartholomäus Scultetus
in Görlitz (vgl. H. Z. 100, 679 u. 102, 695) werden im Neuen
Lausitzischen Magazin 85 mit allerhand Mitteilungen über die
österreichisch - russisch-türkischen Beziehungen von 1588—1595
fortgesetzt.
Umberto Benassi veröffentlicht im Archivio stör, per le
proviiicie Par/ne/isi N. S. 9 zwei Aufsätze zur Geschichte der
Farnese. Der eine handelt über die Heirat des HerzogsRanuccioI.
(1592— 1622) mit Margherita Aldobrandini, einer Nichte Clemens' VllL,
Dezember 1599, der andere über die Jugend des aus dieser Ehe
hervorgegangenen Sohnes und Nachfolgers Ranuccios, Odoardo
(geb. 1612), bis zur Übernahme der selbständigen Regierung 1629.
L. Batiffol setzt m der Revue historique 103, 1 seinen oben
S. 446 genannten Aufsatz über Ludwig Xlll. und den Herzog
von Luynes fort.
In Bd. 9 der Darstellungen und Quellen zur schlesischen
Geschichte (Breslau, F. Hirt. 1909) schildert K. Bruchmann
eingehend die Huldigungsfahrt des „Winterkönigs" Friedrich i.
(Anfang 1620).
Zur Geschichte der niederländischen Nordischen Kompagnie,
die von 1614—1642 ein Privileg für den Walfischfang bei Spitzbergen
hatte, teilt S. van Brakel in den Bijdragen en mededeelingen
van het historisch genootschap 30 eine ganze Reihe von Akten
mit. — Ebenda veröffentlicht VV. E. van Dam van Isselt einige
Berichte über die Einnahme von Amersfoort (nordöstl. v. Utrecht)
durch die Österreicher 1629.
Den „Abschluß des Galileihandels" macht Karl Braig in
den beiden ersten Heften der Historisch-politischen Blätter 145
zum Gegenstand eines Aufsatzes, der vollständig kirchlich-apolo-
getischen Charakter trägt und das, was ihm an historischem
Verständnis abgeht, nur unvollkommen ersetzt durch ein Ge-
zanke gegen den katholischen Modernismus, gegen einen Auf-
satz, den Alois Riehl im vorigen Jahre in der Internationalen
Wochenschrift über Galilei erschemen ließ, u. a. m. In dem
Charakter Galileis findet B. einen „dunkelsten Punkt", der ihm
zu folgender platten Zensurierung Anlaß bietet: „Der Mann
hat nie scharf genug unterschieden zwischen auf- und ab-
676 Notizen und Nachrichten.
schwankender Gelehrtenmeinung und festgegründeter wissen-
schaftUcher Überzeugung." Die Kirche aber wird natürlich mit
dem Universalmittel der Differenzierung ihrer Entscheidungen
verteidigt: ein dogmatisches Endurteil gegen das heliozentrische
Weltsystem ist nicht gefällt worden. Womit leider dem verur-
teilten Galilei und der Wissenschaft wenig gedient war. R. H.
Der materielle Segen, den die Neutralität Oldenburgs im
Dreißigjährigen Krieg dem Land gebracht hat, erhellt aus dem
Inventar eines Marschbauernhofes zu Colmar (Gemeinde Strück-
hausen) vom Jahre 1647, das Wilh. Ramsauer in der Viertel-
jahrschr. f. Social- u. Wirtschaftsgesch. 7, 3 — 4 veröffentlicht.
Neue Bücher: Mac Nutt, Fernando Cortes and the con-
quest of Mexico, 1485—1547. (New York, Piitnam. 1,35 Doli.) —
Heep, Juan de Valdes, seine Religion, sein Werden, seine Bedeu-
tung. Ein Beitrag zum Verständnis des span. Protestantismus im
16. Jahrh. (Leipzig, Heinsius Nachf. 8 M.) — Westermann,
Die Türkenhilfe und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem
Reichstag zu Regensburg 1532. (Heidelberg, Winter. 6,20 M.) —
Wernle, Calvin und Basel bis zum Tode des Myconius 1535 bis
1552. (Tübingen, Mohr. 5 M.) — Scherffig, Friedrich Mekum
von Lichtenfels. (Leipzig, Heinsius Nachf. 5,50 M.) — Saul-
nier, Le Parlement de Bretagne, 1554 — 1790. 2''- partie. (Rennes,
Plihon et Hommay.) — Bratli, Filip II af Spanien, hans Liv
og Personlighed. (K&benhavn, Lybecker. 5 Kr.) — Die süd-
deutsche Nuntiatur des Grafen Bartolomäus von Portia. (Schluß-
jahre: 1575. 1576.) Bearb. von Karl Schellhaß. (Berlin, Bath.
36 M.) — Chandon de Briailles etBertal, Archives muni-
cipales d'Epernay (1576—1619). (Paris, Ledere. 7 fr.)
1648—1789.
In der English Historical Review (Januar 1910) veröffentlicht
0. H. Richardson einen Aufsatz über religiöse Toleranz unter
dem Großen Kurfürsten. In den beiden ersten Abschnitten legt
er auf Grund von bekanntem Material und, zumeist auch be-
kannte Gedankengänge wiederholend, die Gründe dar, welche
dem Kurfürsten für seine konfessionell gemischten Gebiete die
strenge Durchführung des jus reformandi zur Unmöglichkeit
machten. Er zeigt ferner, wie der Kurfürst auch von seinem
calvinistischen Standpunkt aus dahin gelangt, auf die Gewissen
seiner Untertanen keinen Zwang ausüben zu wollen, dann auch,
wie der Ruf der in brandenburgischen Landen herrschenden reli-
giösen Freiheit die Verfolgten aus anderen Staaten herbeizog,
164S-1789. 677
wie also hierin eine günstige Vorbedingung für die innere Kolo-
nisation zu erblicken ist. „Die Verfolgenden Staaten lieferten
die Auswanderer, die lutherischen zogen sie nicht an: das Er-
gebnis war ein unverhältnismäßiger Machtzuwachs ihres toleranten
Rivalen." Den wertvollsten Teil der Untersuchung enthält der dritte
Abschnitt. Hier sind auf Grund der Akten des Geheimen Staats-
archivs genauer als sie bisher (besonders durch Schuck) be-
kannt waren, die Verhandlungen dargestellt, welche zwischen
dem großen Kurfürsten und Gruppen englischer Kaufleute in den
Jahren 1683—1685 gepflogen wurden. Dabei handelt es sich um
den Gedanken, das Interlopertum, d. h. den mit V^erletzung des
Monopols der Ostindischen Kompagnie betriebenen Handel nach
Indien unter brandenburgischer Flagge segeln zu lassen, um da-
durch den Nachstellungen der Kompagnie zu entgehen. Das eine
Mal sucht der Kurfürst 200 Engländer, die mit der Kompagnie im
Streit liegen, zur Ansiedelung in Emden zu bewegen. Ein anderes
Mal wird ihm in Aussicht gestellt, daß 50 Familien reicher Fabri-
kanten, die als Nonconformisten nach größerer religiöser Freiheit
verlangen, sich in brandenburgischen Landen niederzulassen wün-
schen, eine größere Zahl werde folgen, und schließlich soll sich
das ganze Interlopertum unter den Schutz der brandenburgischen
Flagge begeben. Alle diese Pläne sind freilich zerscheitert, noch
ehe der Versuch ihrer Ausführung gemacht war. Man wird wohl
sagen dürfen, daß dies ein Glück für den Kurfürsten war. Denn
was ihm von der Seite Englands, nämlich von der Kompagnie
wie von der Regierung widerfahren wäre, kann man leicht er-
raten, wenn man an die klägliche Geschichte der im 18. Jahr-
hundert gegründeten Kompagnie von Ostende denkt.
W. Michael.
In der Altpreußischen Monatsschrift 47, 1, S. 1—49 veröffent-
licht C. Flakowski Beiträge zur Geschichte der Erbpacht unter
König Friedrich 1.; in dem vorliegenden ersten Artikel führt er
die Darstellung bis zum Jahre 1704. Der erste gescheiterte Ver-
such, die kurfürstlich-brandenburgischen Domänen in Erbpacht
zu vergeben, fällt noch in das 16. Jahrhundert. Flakowski gibt
nun eine aktenmäßige Darstellung der auf dasselbe Ziel ge-
richteten Bestrebungen des Kammerrats und magdeburgischen
Kammermeisters Luben. In der Denkschrift, welche er dem Kur-
fürsten am 1. Mai 1700 überreichte, empfahl er seinen Reform-
plan, von dessen Verwirklichung er eine Vermehrung der Ein-
künfte und Zuwachs der Bevölkerung und eine Besserung in der
Lage der Bauern erwartete- Friedrich tritt dem Plan näher, der
zunächst in einigen V^orwerken gemachte Versuch gelingt über
678 Notizen und Nachrichten.
Erwarten. Nun aber setzen die hier ausführlich geschilderten
Bemühungen der Gegner ein, denen gegenüber Luben einen
schweren Stand hat. Für ien Kurfürsten und König scheint die
Aussicht auf die Erhöhung der Einnahmen die treibende Ursache
zu sein, zumal gegenüber den Gefahren des Krieges im Westen
und im Osten. Fünf Kommissionen haben sich nacheinander auf
Befehl des Königs mit der Frage zu beschäftigen. Im März 1704
entschied sich Friedrich I. für die Einführung der Erbpacht in
allen seinen Ländern. W. M.
Nach Münchener und Pariser Archivalien (wobei man nur
die Orientierung nach den bekannten gedruckten Materialien
etwas vermißt) ist eine kriegsgeschichtlich interessante Unter-
suchung gearbeitet, welche Karl Engel über das elsässische Re-
giment zu Fuß (Regiment d'Alsace) in der Schlacht bei Ramillies
am 23. Mai 1706 in der Zeitschr. f. d. Gesch. des Oberrheins.
N. F. 25, Heft 1 veröffentlicht. In dem ersten Abschnitt wird die
Zusammensetzung des Regiments mitgeteilt, dessen Offiziere —
und wahrscheinlich auch die Mannschaften — zum größten Teile
Deutsche waren. Der zweite Abschnitt schildert die Rolle, welche
das Regiment in der Schlacht gespielt hat. Zusammen mit dem
Regiment Picardie haben diese deutschen Truppen in der Armee
Ludwigs XIV. das schon verlorene Dorf Ramillies im Sturm-
angriff zurückerobert. Sie konnten es freilich gegenüber den auf
anderen Teilen des Schlachtfeldes errungenen Erfolgen der Armee
Marlboroughs nicht auf die Dauer behaupten. Aber auch auf
dem Rückzuge haben sie noch eine rühmliche Rolle gespielt, die
feindliche Reiterei vorübergehend in Schach gehalten, bis aucfi
sie zuletzt von der allgemeinen Flucht und Verwirrung mit fort-
gerissen wurden. Der Verlust des Regiments betrug etwa ein
Drittel der Mannschaften. W. M.
Ein im Januarheft der Edinburgh Review erschienener Lebens-
abriß des Diamanten-Pitt, des Großvaters Chathams, mag zu-
sammen mit dem 1. Kapitel des v. Ruvilleschen Buches über Pitt-
Chatham gelesen werden, das der Verfasser dieses Artikels übrigens
nicht zu kennen scheint. Hier, in dem vorliegenden Artikel,
kommt die Persönlichkeit Thomas Pitts, der durch kühne und
glückliche Handelsunternehmungen in Ostindien, teils als Inter-
loper, teils im Dienste der alten, dann der kombinierten neuen
ostindischen Kompagnie, zu Reichtum und Ansehen gelangt war,
sehr hübsch zum Ausdruck. Wohl glaublich, daß dieser Mann
mit seinem tatkräftigen Patriotismus, mit der Wucht seines sitt-
lichen Zornes den Charakter des Enkels stark beeinflußt haben
mag. W. M.
164S— 17S9. 679
In der Karl Zeumer zum 60. Geburtstajje darj^ebrachten Fest-
gabe „Historische Aufsätze" veröffentlicht R. Koser unter dem
Titel „Eine preußisch-englische Verhandlung von 1743 wegen der
Reichsneutralität" eine feine Studie, weiche für die richtige Be-
urteilung diplomatischer Schriftstücke aus dem 18. Jahrhundert
recht lehrreich ist. In dieser Verhandlung sollte nach Arneth und
Broglie der englische Gesandte Lord Hyndford Friedrich dem
Großen eine in hochfahrenden Worten verfaßte Denkschrift über-
reicht haben, welche von jenen beiden Schriftstellern im Auszug,
bzw. im Wortlaut abgedruckt worden war. Demgegenüber führt
Koser auf Grund der Akten des Record Office in London den Nach-
weis, daß es sich bei jener angeblichen Denkschrift nur um eine
Niederschrift handelt, welche Hyndford nach seinen Instruktionen
angefertigt hatte, und welche er seinem Vortrage beim Könige von
Preußen am 18. Januar 1743 zugrunde legte. Dem Berliner Hofe
wurde dieses Schriftstück überhaupt nicht überreicht. Die darin
sich findenden angeblichen Marginalien Friedrichs des Großen
sind nur Notizen, welche Hyndford sich nach den mündlichen
Äußerungen des Königs machte. Das einzige wirklich über-
reichte Schriftstück, eine mit Weglassung der scharfen Stellen
abgefaßte Überarbeitung jener Hyndfordschen Niederschrift, war
von Koser selbst bereits im Jahre 1877 veröffentlicht worden.
W. M.
In den Mitteilungen des Gesamtarchivs der deutschen Juden
(herausg. von E. Tä übler) 2, 1 wird ein Bericht des preußischen
Generalfiskals ühden vom 7. Februar 1749 abgedruckt, der
L. Geigers Darstellung (Geschichte der Juden in Berlin II, 281 f.)
ergänzt. Dem Berichte ist eine statistische Übersicht der Juden-
familien beigegeben, die in den einzelnen preußischen Gebieten
1728 und 1749 gezählt worden waren.
In mehreren Aufsätzen, von denen der erste im Januarheft
der Deutschen Rundschau erschienen ist, will Gustaf Dickhuth
Friedrich den Großen und Napoleon Bonaparte in ihren ersten
Feldzügen schildern; also wohl das oft behandelte Thema ihrer
verschiedenartigen Auffassung der Kriegskunst. Freilich bringt
der erste Aufsatz fast noch nichts Derartiges, sondern nur eine
etwas oberflächliche Skizze der Anfänge Friedrichs des Großen
und der Besetzung Schlesiens im Winter 174041. Schon hier
fehlt es nicht an Irrtümern und schiefen Urteilen. Bartenstein
war 1740 nicht Minister, sondern nur Protokollführer der Kon-
ferenz. Auch ist es bedenklich, die alte Kriegskunst, welche ihre
Zwecke durch das Manöver zu erreichen sucht und nur im Not-
falle zur Schlacht greift, als Rokoko zu bezeichnen, in dem Sinne
680 Notizen und Nachrichten.
unnatürlicher Verfeinerung nach der Barbarei des Dreißigjährigen
Krieges. So einfach ist diese Kriegskunst nicht zu erklären, und
sie war ja auch nicht auf Deutschland beschränkt. Eugen und
Marlborough waren sicherlich große Feldherren und keine Rokoko-
Helden. W. M.
Ein gewisses kulturhistorisches Interesse beansprucht ein
Aufsatz von Rene Musset über Gestüte und Pferdezucht in
Frankreich im 18. Jahrhundert. Während noch im 17. Jahrhundert
der größte Teil des Bedarfs an Pferden vom Auslande gekauft
wurde, nahmen die von Colbert begründeten Gestüte im 18. Jahr-
hundert einen bedeutenden Umfang an und waren bestimmt, den
ganzen Bedarf sowohl für die Armee wie für den Verkehr zu
decken, was freilich nicht erreicht wurde. Die Zahl der Zucht-
hengste (etwa 3500) war um das Jahr 1789 ungelähr dieselbe wie
heute {Revue d'histoire moderne et contemporaine XIII, 1). W. M.
Mathiez zeigt in einem kurzen Überblick, den er der
Revue Historique ]an.-Fehr. 1910 liefert, absolut überzeugend, daß
die Philosophen des 18. Jahrhunderts keineswegs — und zwar selbst
ein Meslier in seinem rabiaten „Testament", von dem Voltaire
1762 Bruchstücke veröffentlichte, nicht — die „Trennung von
Staat und Kirche", sondern die strenge Unterordnung der Kirche
unter den Staat verlangt haben, der sie zu seinen Zwecken re-
formieren und dirigieren sollte. Diesen Gedanken entsprang die
Zivilkonstitution {Les philosophes et la Separation de l'Eglise
et de l'Etat ä la fin du XVlllf siede).
Neue Bücher: Briefe an den Feldmarschall Raimund Grafen
Montecuccoli. Beiträge zur Geschichte des nordischen Krieges
in den Jahren 1659 — 1660. Bearb. von Adalb. Fr. Fuchs. (Wien,
Stern. 9 M.) — Fehl in g, Die europäische Politik des Großen
Kurfürsten 1667—1688. (Leipzig, Quelle & Meyer. 1 M.) —
Memoires de Saint- H ilaire , publies par L. Lecestre. T. 3.
1697 — 1704. (Paris, Laurens.) — Le Moy, Le Parlement de Bre-
tagne et le pouvoir royal au XVIII^ siede. (Angers, Impr. Burdin
& Cie.) — Le Moy, Remontrances du Parlement de Bretagne au
XVIII^ si^de. Textes in^dits. (Angers, Impr. Burdin & Cie.) —
Lindner, Gallia Benedictina oder Übersicht der am Beginne
des 18. Jahrhunderts bis zum Ausbruche der französischen Revo-
lution (1789) in Frankreich noch bestandenen Männer- und Frauen-
abteien des Benediktinerordens. (Kempten, Kösel. 3 M.) —
E. Bourgeois , Le secret des Farnese, Philippe V et la politique
d'Alberoni. (Paris, Colin. 10 fr.) — Sautai, Les de'buts de la
guerre de la succession d'Autriche. T. 1er. (Paris, Chapelot S Cie.)
Neuere Geschichte. 681
— Luise Ulrike, die scliwedische Schwester Friedrichs des
Großen. Ungedruckte Briefe an Mitf^üeder des preußischen
Königshauses. Herausg. von Fritz Arnheim. 2. Bd. 1747—1758.
(Gotha, Perthes. 10 M.) — Khevenhüller-Metsch, Aus der
Zeit Maria Theresias. 3. Bd. 1752 — 1755. (Wien, Holzhausen.
Leipzig, Engelmann. 14 M.) — Bain, The last king of Poland
and his contemporaries (Stanislaus Poniatowski). (New York,
Putnam. 3 Doli.) — Brawer, Galizien, wie es an Österreich
kam. Eine historisch-statist. Studie über die inneren Verhältnisse
des Landes im Jahre 1772. (Leipzig, Freytag. Wien, Tempsky.
4 M.) — Politische Korrespondenz Friedrichs des Großen. 33. Bd.
(Berlin, Duncker. 20 M.)
Neuere Geschichte seit 1789.
La Crise de l'Histoire Re'volutionnaire. Taine et AI. Aulard.
Par Augustin C och in, Archiviste Paleographe. Paris, Honore
Champion. 1909. 103 S. — Das vorliegende Buch ist eine her-
vorragende Leistung eines feinen Kopfes und glänzenden Schrift-
stellers. Cochin weist zunächst eine ganze Reihe der bekannten,
z. T. so kleinlichen Vorwürfe Aulards gegen Taine zurück; er
zeigt ferner, wie lückenhaft die Archivbenutzung auch Aulards
ist. Dann aber erhebt er sich zu einer sehr beherzigenswerten,
kritischen Würdigung beider Historiker der Revolution. Der
Vergleich fällt entschieden zugunsten von Taine aus. „Taine
sucht die Seele des Volkes selbst; Aulard beachtet die Gesten
der sogenannten Volkspartei. Taine schreibt die Geschichte der
öffentlichen Meinung nach dem, was geschieht; Aulard nach
dem, was man zu verkündigen für gut findet." Das große Ver-
dienst von Taine ist es, als erster die Hauptfrage der Revolu-
tionsgeschichte gestellt zu haben, nämlich die Frage nach dem
Wesen des Jakobinertums: wie kommt es, daß die Menschlich-
keit tötet, daß die Freiheit in das Gefängnis wirft, daß die
Brüderlichkeit spioniert, daß die Vernunft exkommuniziert? Bei
der Beantwortung dieser Frage ist freilich Taine irregegangen.
Nach seiner veralteten psychologischen Methode kommt er
schließlich zu Resultaten, die nur noch den einen, unbefriedigen-
den Schluß zulassen: „die Jakobiner sind alle Narren!" Ebenso-
wenig befriedigt den Verfasser der Aulardsche Erklärungsver-
such (ganz abgesehen davon, daß dieser allzuviel zu vertuschen
sucht), wonach ,.die Verhältnisse", vornehmlich der auswärtige
Krieg, das Vorgehen der Jakobiner vollauf erklären und ent-
schuldigen. Mit blutigem Hohn wird die Bedeutung von Aulards
Historische Zeitschrift (104. BJ.) 3. Folge S. Bd. 44
682 Notizen und Nachrichten.
Werk etwa in folgenden Sätzen zusammengefaßt (S. lOlf.):
„Aulard schreibt kein Wort, zitiert keinen Text, die nicht seinem
[politischen] Zweck dienten." „Aulard hat nicht die Eleganz
eines Mignet, nicht den hohen Flug eines Michelet, nicht die Glut
eines Quinet, nicht die schöne Sprache irgendeines von ihnen,
aber er ist ihrer aller Meister in jakobinischer Orthodoxie. Bei
ihm ist man sicher, die „patriotische" Version zu erhalten,
sicherer selbst als bei so guten Führern wie Fauchet, Brissot,
Marat, Saint-Just!" Alles das ist zu großen Teilen zutreffend,
wenn wir auch meinen, daß sowohl die Tainesche als auch die
Aulardsche Antwort auf jene Frage Taines weit mehr Zutreffen-
des enthalten, als Cochin zugeben will. Ganz ablehnen möchten
wir aber die neue Methode der Forschung, die er weiterhin vor-
schlägt. Es ist die „soziologische". Er meint, man müsse ein
soziologisches Gesetz finden, unter das das Verhalten der Jako-
biner in der Revolution falle; ein Gesetz, das überall gültige Er-
kenntnisse liefere über das Verhältnis der „Denkgesellschaften"
{societes de pense'e) zu der normalen öffentlichen Meinung, des
„kleinen Staates" (die Jakobiner!) zu dem großen (die Masse der
Nation!). Wir meinen, ein derartiges „Gesetz" würde niemals
eine individuelle Erscheinung, wie das Verhalten der Jakobiner
in der Revolution, dem Verständnis in irgend erheblichem Maße
näher bringen. Wahl.
Ein gelehriger Schüler von Kautsky, der 18S9 eine Broschüre
über „die Klassengegensätze im Zeitalter der französischen Revo-
lution" veröffentlichte (Neue Ausgabe 1908), Heinrich Cunow,
hat in einem stattlichen, in den Farben der Trikolore schillernden
Bande über „die revolutionäre Zeitungsliteratur Frankreichs
während der Jahre 1789 — 1794" (Berlin, Buchhandlung Vorwärts.
1908. 5,50 M.) gehandelt. Ich brauche kaum zu sagen, daß Cunow
auf dem Boden des sozialdemokratischen Programms steht, daß
er als orthodoxer Marxist die große französische Revolution, wie
er selbst in der Einleitung sagt, „vom Standpunkt der materialisti-
schen Geschichtsauffassung aus betrachtet". Seine Sympathien
gelten den extremen Montagnards, den Leuten, die sich um Marat,
Hebert und die Partei des Stadthauses scharen; ja, er zeigt mit-
unter fast anarchistische Neigungen, wenn er das Recht jeder ver-
fassungsmäßigen Autorität zum Einschreiten gegenüber den Auf-
ruhrgelüsten des Pöbels leugnet und der zügellosesten Straßen-
demagogie das Wort redet. Cunow hat vieles gelesen, kennt
aber im wesentlichen nur die Zeitungsliteratur, während ihm die
höher stehenden Quellengattungen, mit denen sich der Historiker
zunächst vertraut machen sollte, um eine sichere Grundlage für
Neuere Geschichte. 683
seine Forschung zu gewinnen, fremd geblieben sind. Der Ver-
such Cunows, die einzelnen Parteien als wirtschaftliche Interessen-
gruppen zu charakterisieren, wie z. B. die Girondisten als Ver-
treter der mittleren Geschäftsbourgeoisie, scheint mir nicht glück-
lich zu sein: ökonomische Momente spielten in jener Zeit bei
weitem nicht eine solche Rolle wie in unsern heutigen Partei-
kämpfen, die Cunow gern zum \'ergleich heranzieht. Sind doch
bis auf die Sozialdemokraten und die Wirtschaftliche Vereinigung
auch unsere deutschen Parteien in ökonomischer Beziehung keines-
wegs in sich festgeschlossene wirtschaftspolitische Gebilde mit ein-
heitlichen Zielen. Man braucht nur an das Zentrum zu denken, in dem
sich die verschiedensten wirtschaftlichen Interessengruppen gegen-
überstehen und als das alle einigende Band das kirchliche Moment
empfunden wird. So waren die .Montagnards in ihrer sozialpoli-
tischen Gesetzgebung durchaus nicht arbeiterfreundlich, obwohl
sich, wie ja bekannt genug ist, ihre Führer gerade auf die Arbeiter-
schaft der Pariser Vorstädte stützten. Alle Streik- und Koalitions-
versuche wurden von Robespierre und seinen Anhängern vielmehr
mit Härte unterdrückt. Das hätte Cunow aus Aulards Histoire
politiqiie de la Revolution fraiifciise (Paris 1*)01, s. die Besprechung
in dieser Zeitschr. Bd. 91, S. 233 ff.) erfahren können, ein Werk,
aus dem er für das Verständnis der revolutionären Parteibewegung
reiche Belehrung hätten schöpfen können. Er hätte in diesem
Falle auch nicht behaupten können, daß die Geschichtschreibung
der Revolution die Zeitungsliteratur bisher vernachlässigt habe ;
denn Aulard ist ein gründlicher Kenner dieser literarischen Gat-
tung. H. Glagau.
Der gelehrte Herausgeber der Korrespondenz M"'*; Rolands,
Gl. Perroud, bespricht im Dezemberheft 1909 der Revolution
Frarifaise ausführlich das Buch von M"<-' Plan über Henri-Albert
Gosse, einen Freund der Frau Roland. Er weist darauf hin, daß
darin 13 bisher unbekannte Briefe der letzteren veröffentlicht
werden. Zweifellos werden im Laufe der Zeit noch viele zutage
treten. Gleich im selben Heft druckt W^^ Sakellarides zwei
weitere, an Henriette Cannet gerichtete aus dem Jahre 177S ab.
Sie sind voll althistorischer Gelehrsamkeit im Stil der Zeit, aber
nicht ohne lebendige Kritik geschrieben. Über das Dezember-
und Januarheft erstreckt sich eine Arbeit von R. Baticie über
le pl^biscite sur la Constitution de 1793, die viele interessante
Einzelheiten enthält. Die Beteiligung an dem Plebiszit war über-
aus schwach, trotzdem man gelegentlieh Frauen und Kinder mit-
abstimmen ließ! In letzterem Hefte beginnt Gart einen Artikel,
der den umfangreichen Titel trägt: Trois sernaines ü Paris pen-
44*
684 Notizen und Nachrichten.
dant la Revolution (3 Aoät — 27 Acut 1789). Impressions du
voyageur allemand Campe. Es werden darin lediglich Auszüge
aus den bekannten Schriften des braven Campe geboten, mit
verbindendem Text — gewiß ein merkwürdiges Unternehmen in
einer Zeitschrift, die auch wissenschaftliche Zwecke verfolgt! (In
demselben Heft S. 81 und auf dem Umschlag lies Kurt Heidrich
statt Ku5t ATeidrich oder ÄTeidrich/!)
Die sächsischen Bauernunruhen des Jahres 1790. Von
Dr. phil. Hellmuth Schmidt (Mitteil. d. Ver. f. Gesch. der Stadt
Meißen VII, 3. Kap. 1—5 auch als Diss. Leipzig 1907) Meißen
1908. 168 S. Die vorliegende kleine Schrift kann nur auf das
wärmste empfohlen werden. Sie beruht auf sehr umfangreichen
archivalischen Studien, zeigt kritisch-gesundes Urteil, ist gut dis-
poniert und geschrieben und enthält eine Fülle des Neuen und
Interessanten. In dieser knappen Anzeige mag aus dem reichen
Inhalt nur auf eine Reihe von Erscheinungen hingewiesen werden:
nämlich auf die Zusammenhänge dieser sächsischen Bauern-
bewegung mit der französischen. Ausgesprochenermaßen ist es das
französische Beispiel, das die Bauern aufreizte (daneben freilich
eschatalogische u. a. religiöse Vorstellungen). Wie in Frankreich
spielen Dorfadvokaten eine entscheidende Rolle. Hier wie dort
geben sich die Bauern mit Leidenschaft den Freuden der Jagd
hin. Geradezu verblüffend ist die Tatsache (S. 73), daß der
sächsische Geschäftsträger in Turin (!), Legationsrat Hasse, am
4. August 1790 die unmittelbar bevorstehenden sächsischen Un-
ruhen vorausgesagt hat, weil er gehört hatte, daß die revolutionäre
Propaganda sich Sachsen als eines ihrer ersten Tätigkeitsobjekte
ausgesucht habe. Nach einigen, fügte er hinzu, sei das Werk
der französischen Emissäre in Sachsen schon nahezu vollendet!
Wahl.
In der Rev. des ^tudes Histor. Nov. -Dez. 1909 werden zwei
von uns schon erwähnte Arbeiten fortgesetzt oder zu Ende ge-
führt. Gart schließt seinen Artikel über den 10. August 1792
ab, während Auzoux einen zweiten Teil seiner wertvollen Studie
über den letzten Feldzug des Admirals Linois (1803—1806) liefert
(vgl. Hist. Zeitschr. 104, S. 452 u. 453 f.).
Der Girondist Genet war nach den Vereinigten Staaten ent-
sandt worden, um sie zum Eintritt in den Krieg gegen die Frank-
reich bedrohende Koalition zu veranlassen. Er benahm sich aber
keineswegs als Diplomat, sondern als Parteimann, der durch Auf-
wiegelung der extremen Parteien (Antiföderalisten) Washington
große Verlegenheiten bereitete. Dieser verlangte daher dringend
Neuere Geschichte. öS5
Genets Abberufung. Bisher hatte man nun anifcnoniinen, daß
die tatsächlich erfolgte Abberufung lediglich auf den Wunsch der
amerikanischen Regierung erfolgt sei. Jetzt zeigt aber Man-
toux in interessanter Weise, daß das Comite de saliit public,
und zwar gerade auch Robespierre, von selbst im höchsten Grade
unzufrieden mit jenem Verhalten Genets war — realpolitische
und antidoktrinäre Züge, auf die man achten muß. (Z.e coniM
de saliit public et la mission de Genet aux Etats-Unis. Revue
d'Histoire moderne et contemporaine, Nov.- Dez. 1909. Wir be-
merken bei dieser Gelegenheit, daß diese Zeitschrift in Zukunft
nicht mehr zehnmal, sondern nur noch sechsmal im Jahre er-
scheinen wird.)
Es war für den unparteiischen Betrachter schon seit langer
Zeit klar, daß das Problem des Rastatter Gesandtenmordes ohne
neues Material nicht wirklich lösbar sei. Nun ist es M. Spahn
gelungen, in der Tat neue Nachrichten zu finden, nämlich in der
Korrespondenz eines französischen Agenten, des Elsässers Bacher.
Dieser meldete zuerst am 17. September 1800 und dann öfters
seiner Regierung, daß überaus wichtiges, die Österreicher be-
lastendes und ihnen gestohlenes .Material zu der Frage (Prozeß-
akten, Bericht des Erzherzogs Karl, Briefe des Obersten Bar-
baczy unmittelbar vor der Tat u. a. m.) sich in den Händen einer
ungenannten Persönlichkeit finde, die bereit sei, es der französi-
schen Regierung zu verkaufen. Der Kauf unterblieb aber, und
hier möchten wir mit der kritischen Frage einsetzen: ist es wirk-
lich denkbar, daß ein Talleyrand und ein Napoleon vor Luneville
(und doch auch noch nach dem Frieden!) sich dieses Material
hätten entgehen lassen, wenn sie nicht angenommen hätten, daß
es gefälscht sei? Spahn hält zum Schlüsse mit seinem Urteil
zurück, aber er neigt dazu, „Österreichs Verschulden" anzunehmen.
Es ist schade, daß er nicht hinzufügt, wen in Österreich er für
schuldig hält (Österreich und der Rastatter Gesandtenmord,
Deutsche Rundschau, Dez. 1909). W.
Die Franzosen im Kloster llfeld nach der Schlacht bei Jena.
Von Professor Dr. Georg Meyer (im Jahresbericht über die
Kgl. Klosterschule llfeld, April 1908 bis April 1909, S. 1-28).
Göttingen 1909. Die gewissenhafte, auf großer Liebe zur Sache
beruhende Arbeit liefert genaue Angaben über das Hausen der
siegreichen Franzosen und die Verluste an Geld, Lebensmitteln,
Hemden, Hosen, Schnupftüchern u. a. nützlichen Gegenständen,
welche Lehrer und Schüler erlitten. Von allgemeinerem Interesse
ist nur der schon früher gedruckte, aber hier dankenswerterweise
(,86 Notizen und Nachrichten.
abermals gebotene Bericht des Konrektors Zieserling (S. 20—27)
mit seinen peinlich zu lesenden Mitteilungen über das Verhalten
der Preußen, Offiziere wie Gemeinen, auf der Flucht, die man
freilich nicht ohne Nachprüfung hinnehmen wird. Wahl.
Ad. Wohlwill veröffentlicht zwei neue inhaltreiche Bei-
träge zur Geschichte Hamburgs während der Napoleonischen
Zeit. In dem einen (Hansische Geschichtsblätter 1909, 2), „Karl
V. Villers und die Hansestädte, insbesondere während der Ham-
burger Konferenzen vom Herbst 1809", liefert er wichtige Er-
gänzungen zu dem Buche Wittmers, Charles de Villers, Genf
1908. Er behandelt darin hauptsächlich eine Denkschrift Villers
vom 4. November 1809 und einen Brief an Dalberg vom 20. No-
vember, worin V. sich über die handelspolitische Bedeutung der
Hansestädte äußert, um auf Napoleon Eindruck zu machen. Daß
dies nicht gelang, wird den Leser der dilettantisch-konstruktiven
Arbeiten, die mit keinem Wort den springenden Punkt, nämlich
das Kontinentalsystem, berühren, nicht wundernehmen. In dem
zweiten Beitrag (Zeitschr. des V. f. Hamburg. Gesch. 14, 2) wird
die „Geschichte des Justizwesens in Hamburg während der Fran-
zosenzeit, mit besonderer Berücksichtigung des Präsidenten
de Serre", einem kurzen Überblick unterzogen. — Erfreulicher-
weise verlautet, daß Wohlwill nunmehr beabsichtigt, an die Ab-
fassung einer Geschichte Hamburgs in der Neuzeit heranzutreten,
die nur er schreiben kann, der er zahllose Vorarbeiten voraus-
geschickt und für die er jahrzehntelang gesammelt hat.
H. Ehrentreichs Dissertation: „Die freie Presse in Sachsen-
Weimar von den Freiheitskriegen bis zu den Karlsbader Be-
schlüssen" (Hallesche Abhandl. z. n. Gesch., Heft 45, Halle, 1907.
87 S.) bietet eine dankenswerte Ergänzung zu Salomons „Geschichte
des deutschen Zeitungswesens." Im ersten Teile gibt Verfasser auf
Grund reichen Quellenmaterials — auch Archivalien sind heran-
gezogen worden — eine zusammenhängende Geschichte der ein-
zelnen liberalen Journale und Zeitungen Sachsen-Weimars. Sehr
hübsch ist das Bild der „Nemesis" getroffen. Gelegentlich der
Geschichte des vom Hofrat Martin (Heidelberg-Jena) gegründeten
und herausgegebenen Neuen Rheinischen Merkurs vermissen wir
einen Hinweis darauf, daß Salomons Angaben (Gesch. d. deutsch.
Zeitgsw. III, 58) über den Gründer und Herausgeber dieses Blattes
falsch bzw. ungenau sind. Teil 11 der Abhandlung schildert die
politischen Schicksale der liberalen Weimarer Presse. Verfasser
zeigt in eingehender Darstellung den heldenmütigen und selbst-
bewußten Kampf des kleinen Sachsen-Weimar gegen die be-
Neuere Geschichte. 687
ginnende europäische Reaittion: wie es seine durch Karl August
in der Verfassung gewälirte Prelifreiheit zu eriialten sucht, wie
pohtische Gründe eine l-linschränkung nach der andern nötig
machen, wie des GroLiherzugs Bestreben im Bundeslage nach
einem Preßgesetz für den Deutschen Bund vor allem an Mel-
ternichs Widerstand scheitern, wie schließlich Metternichs Politik
die Regierung mundtot macht und ihr seine der freien Presse
ein jähes Hnde bereitenden Beschlüsse aufzwingt. Mürmann.
In der Revue des Deux Mondes vom 15. Januar 1910 veröffent-
licht Grat H o r a c e de C h o i s e u 1 {Je tröne de la Belgique en
1831') Briefe von Talleyrand - der damals französischer Ge-
sandter in London war — und von König Louis Philipp an den
französischen Minister des Auswärtigen, Grafen Sebastiani, aus
dem Dezember 1830 und Januar und Februar 1831, die haupt-
sächlich die damalige Politik Frankreichs in der belgischen Frage
betreffen.
Die kurzen Mitteilungen von K. Th. Zingeler: Aus der
Studienzeit des Fürsten Karl Anton von Hohenzollern (Deutsche
Rundschau 1910, Januar) enthalten Briefe von Goethe (13. April
1828) und A. v. Humboldt (5. Februar 1828 und 16. April 1830,
beide in französischer Sprache) mit Ratschlägen über die Aus-
bildung des Prinzen.
In den Preuß. Jahrbb. 137, 2 handelt J. Heyderhoff über
„Immermanns politische Anschauungen" vornehmlich im letzten
Jahrzehnt seines Lebens: seine feste preußische Staatsgesinnung,
seine Abneigung gegen den Konstitutionalismus, besonders den
in den süddeutschen Mittelstaaten, seine Ansichten über das
Verhältnis der Rheinlande zu Preußen.
„Aus dem Jugendleben des Prinzen Friedrich Karl
von Preußen" „nach eigenhändigen Niederschriften und Briefen
des Prinzen" sind zwei Artikel im Januar- und Februarheft 1910
der Deutschen Revue überschrieben, die einer demnächst zu er-
wartenden Biographie des Prinzen (vom Hauptmann W. Foerster)
entnommen sind. Der Abschnitt berührt einerseits das Verhältnis
zu seinem Gouverneur Hauptmann (1870 kommandierender Ge-
neral des VII. A.-K.) V. Zastrow und anderseits Aufzeichnungen
militärprogrammatischen Inhalts (wesentlich aus den 40er Jahren).
In der Festgabe für Zeumer („Historische Aufsätze") macht
Fr. Meinecke einige Mitteilungen über den ihm zur Fortsetzung
des Hasseischen Werkes anvertrauten Nachlaß von Radowitz und
fügt dann quellenkritische Angaben (chronologischer und texl-
688 Notizen und Nachrichten.
kritischer Art), besonders über die „Gesammelte Schriften" Bd. 4
abgedruckten „Fragmente" hinzu („Zur Kritik der Radowitzschen
Fragmente").
P. Egelhaaf setzt seiiie Veröffentlichung von 18 Briefen
F. Th. Vischers aus der Paulskirche im Januarheft der Deut-
schen Revue fort: insbesondere ist der (undatierte) „Rechen-
schaftsbericht an die Wähler" „über meine Tätigkeit seit Pfingsten"
abgedruckt, der sich namentlich über Vischers Haltung in der
Frage der Zentralgewalt verbreitet.
Einige „ungedruckte Briefe Erzherzogs Johanns aus
Frankfurt a. M. von 1848 und 1849" an seinen langjährigen Privat-
sekretär J. Zahlbruckner werden im Januarheft 1910 der Deutschen
Revue von Anton Schlossar „mitgeteilt, erläutert und ein-
geleitet".
In einer eingehenden Besprechung (Die Freistatt 1909 Nr. 20
bis 25) nimmt K. Hugelmann kritisch zu Friedjungs bekanntem
Werk „Österreich von 1848 bis 1851" Stellung.
Über die vorläufigen Mitteilungen, die E. Salz er in einer
Sitzung des Vereins f. Gesch. d. Mark Brandenburg im März 1909
über den Inhalt von Briefen Fr. J. Stahls an seinen Freund,
Freiherrn Herm. v. Rotenhan gemacht hat, s. Forsch, z. brand.-
preuß. Gesch. 22, 2, Satzungsber. 15.
Einen interessanten Beitrag zur Geschichte der Pariser Kom-
mune gewähren die Tagebuchaufzeichnungen des Direktors des
Archives nationales, Alfred Maury, von März bis Juli 1871 {Les
archives nationales sous la commune in der Revue des Deux
Mondes, 15. Januar 1910).
Im Januar- und Februarheft der Deutschen Revue veröffent-
licht der langjährige Berliner Kliniker E. v. Leyden „Lebens-
erinnerungen", zunächst bis zu seiner Berufung als Ordinarius
nach Königsberg (Ostern 1865).
Zu den im letzten Jahre erschienenen Denkwürdigkeiten der
württembergischen Minister Suckow („Rückschau") und Mittnacht
(„Rückblicke", deren vierte Auflage mit Rücksicht auf Suckow
ergänzt ist) sind die Besprechungen von W. Lang (Voss. Zeitung
Sonntagsbeil. 1910, 1 u. 2) und W. Goetz (Neckarzeitung, 15. Jan.
1910, Nr. 11) zu erwähnen.
Neue Bücher: Aulard, Etudes et lepons sur la Revolution
franfaise. 6« serie. (Paris, Alcan.) — Chuquet, Episodes et
portraits. 2« s^rie. (Paris Champion. 3,50 fr.) — Cahiers de do-
Uances de la sdn^chaussäe de Nimes pour les Etats gendraux de
Neuere Geschichte. 689
17S9, publie's par E. Bl i ^ny - B o nd u r and. T. 2. (Paris, Le-
roux.) — Cahiers de doleances de la sdnechauss^e de Rennes pour
les Etats generaiix de I7S9, publie's et annotds par H. Sie et
A. Lesort. T. /«■. (Rennes-Paris, Inipr. Oberthür.) — A. Pri-
vost, Histoire du diocese de Troyes pendant la Revolution. T.2.3.
(Troyes, Impr. Fre'mont. 15 fr.) — Godard, Lc Conseil gener al
de la Haute-Loire, le Directoire et l' Administration däpartemen-
tale de 1790 ü ISOO. (Paris, Champion.) — Driault, Napoleon
et l'Europe. La politique exterieure du premier Consul, ISOO — 1803.
(Paris, Alcan. 7 fr.) — v. Landmann, Der Krieg von 1806 und
IS07. (Berlin, Voß. 10 M.) — Ruffert, Belagerung und Ein-
nahme der Stadt und Festung Neisse im Jahre 1807 und ihre
Drangsale bis zum Abzüge der Franzosen im Jahre 1808. (Neisse,
Graveur. 1,50 M.) — Geschichte der Kämpfe Österreichs. Krieg
1809. 4. Bd. Aspern. Bearb. von Max. Ritter v. Hoen, Hugo
Kerchnawe. (Wien, Seidel & Sohn. 25 M.) — Buat, Etüde
critique d'histoire militaire. 1809. De Ratisbonne ä Zna'im. 4 vol.
(Paris, Chapelot <& Cie.) — 1812. Der Feldzug in Kurland nach
den Tagebüchern und Briefen des Leutnants Jul. v. Hartwich.
Zusamniengest. von Rüdiger v. Schoeler. (Berlin, Eisenschmidt.
2,25 M.) — Vichier-Guerre, 1814. Operations en Savoie et en
D auphine.( Paris, Charles- Lav au zelte. )—^ Karl Schmidt, Napoleon
paa Elba. En Raekke Meddelelser vedrorende Tidsrummet fra
25. Januar 1814 til 1. Marls 1815. (Kebenhavn, Hagerup. 6 Kr.)
— Weit, Joachim Mural, roi de Naples. La derniere anne'e de
regne (mai 1814 — mai 1815). T. 1—3. (Paris, Fontemoing.) —
Un decennio di carboneria in Sicilia (1821 — 1831): documenti a
cura di V. La bäte. (Roma-Milano, Albright, Segati e C. 3,50 L.)
— Chauvet, Histoire du parti ripublicain dans les Pyrdndes-
Orientales (1830—1877). (Perpignan , Impr. de l'lnde'pendant.
3,50 fr.) — Briefe von und an Friedrich v. Gentz. Hrsg. von
Frdr. Carl Wittichen. (In 4 Bdn.) 1. Bd. (München, Oidenbourg.
10 M.) — Gabr. Fantoni, Catalogo della raccolta Fantoni nel
museo civico di Udine per la storia del 1848 in particolare e del
risorgimento nazionale in generale. (Udine, Tip. Cooperativa.) —
Meinhold, Arndt. (Berlin, Hofmann & Co. 2,40 M.) - Mahl,
Die Überleitung Preußens in das konstitutionelle System durch
den 2. vereinigten Landtag. (München, Oidenbourg. 6 M.) —
Bergamaschi, La guerra del 1859 in Italia. (Voghcra, Tip.
Riva-Zolla-Bellinzona. 2 L.) — Gius. M a z zin i , Scritti politici
editi ed inediti. Vol. IV. (Imola, Galeati.) — Canonne, Etudes
sur la journe'e du 16 aoüt 1870. (Nancy-Paris, Berger- Levrault
& Cie. 7 fr.) — La guerre 1870 — 71. L'investissement de Paris.
690 Notizen und Nachrichten.
//. Clidtillon. 3 vol. (Paris, Chapelot & Cie.) — Mevil, De la
paix de Francfort ä la Conference d'Algesiras. (Paris, Plon-
Nourrit & Cie. 3,50 fr.) — Hosotte, Histoire de la troisieme
Re'publique, 1870—1910. (Paris, Libr. des Saints-Peres.) — Dis-
cours du duc de Broglie. 1^^ partie : Discours politiques (1871 ä
1891). (Paris, Gabalda & Cie.) - Lemonon, L'Europe et la
politique britannique (1882 — 1909 j. (Paris , Alcan. 10 fr.) —
Herrn. Oncken, Rudolf v. Bennigsen. Ein deutscher liberaler
Politiker. Nach seinen Briefen und hinterlassenen Papieren.
2 Bde. (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. 24 M.) — Knight,
The aw akenin g of Turkey : a hlstory of the Turkish revolution.
(Philadelphia, Lippincott. 3 Doli.) — T ar dieu , Le prince de
Bülow. (Paris, Calmann-Levy. 3,50 fr.)
Deutsche Landschaften.
Im Geschichtsfreund Bd. 64 gibt M. Ochsner eine akten-
rnäßige Darstellung der kirchlichen Verhältnisse in Einsiedeln
zur Zeit der Helvetik, während Fr. Haas-Z umbüh 1 die Schick-
sale der im 14. Jahrhundert entstandenen Luzerner Gesellschaft
zu Safran bis zum Jahre 1850 verfolgt. — Die Mitteilungen des
historischen Vereins des Kantons Schwyz 20 enthalten in der
Arbeit von A. Dettling: Die Scharfrichter des Kantons Schwyz
einen Beitrag zur Geschichte des Strafrechts vom 14. Jahrhundert
bis in die neuere Zeit.
Zur elsässischen Geschichte verzeichnen wir Fortsetzung und
Schluß der aus dem Nachlaß von A. Hanauer veröffentlichten
Arbeit über Hagenauer Beginenhäuser {Revue d'Alsace 1909, No-
vember-Dezember und 1910, Januar-Februar; vgl. 103, 689) und den
Anfang einer an übermäßiger Breite leidenden Abhandlung von
A. Dorlan über das Stadtbild des alten Schlettstadt (ebenda
1909, September-Dezember und 1910, Januar-Februar). Auch auf
den im Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Literatur Elsaß-
Lothringens 25 befindlichen, auf archivalisches Material sich
stützenden Aufsatz von L. Ehret über die Kämpfe, die sich am
Vorabend der Revolution (1788/89) zwischen Munizipalität und
Magistrat in Gebweiler erhoben haben, mag hingewiesen werden.
Von den in den Schriften des Vereins f. Gesch. d. Boden-
sees und seiner Umgebung 38 erschienenen Vorträgen und Ab-
handlungen erwähnen wir an dieser Stelle G. Schöttle: Ravens-
burgs Handel und Verkehr im Mittelalter (noch nicht abgeschlossen) ;
Joetze: Urkunden zur Geschichte der Stadt Lindau im Mittel-
Deutsche Landschaften. 691
alter (zumeist aus dem 13., 14. und 15. Jahrliuudert) ; t. Blesch:
Die Überlingen Nachbarschaften (=^ Vereine von Hausbesitzern,
die in einer oder mehreren anstoßenden Straßen oder an einem
freien Platz wolmen . zur Pflege j^uter Freund- und Nachbar-
schaft; schon im Ib. Jahrhundi-rt bezeugt, wahrscheinlich aber
noch weiter zurückreichend); R. We.^eli: Eine Geschütz^neßerei
in Langenargen (Abdruck einiger Angaben betr. Ergänzung des
St. Gallischen Geschützwesens in den Jahren 1573 74).
in der Zeitschrift f. d, Gesch. d. Oberrheins N. F. 25, 1 weist
H. Baier darauf hin, daß die Ursache für den Niedergang des
Bistums Konstanz nicht allein in den religiösen Wirren des
16. Jahrhunderts zu suchen sei, sondern daß schon die mittel-
alterliche Fxemption infolge der mit ihr verbundenen Entziehung
kirchlicher Gerichtsbarkeit und materieller Mittel die verhängnis-
vollsten Folgen gezeitigt habe. Er erläutert dies an dem Ver-
hältnis zwischen dem Bistum und dem Johanniterorden.
Die durch das Ableben Friedr. v. Weechs etwas ins Stocken
geratene Veröffentlichung der Badischen historischen Kommission:
Siegel der badischen Städte in chronologischer Reihen-
folge ist jetzt in einem dritten, die Kreise Freiburg, Villingen und
Lörrach behandelnden Heft weitergeführt (1909. 67 Tafeln mit Text ;
vgl. 83, 565 und 93, 559). Die Herstellung der Zeichnungen rührt,
wie bisher, von Fr. Held her, die Erläuterungen haben Fr. Frank-
hauser und A. Krieger übernommen.
Von der „Bibliographie der Württembergischen Geschichte"
ist Bd. IV, 1 erschienen (VIII u. 240 S.), bearbeitet wie Bd. 111
von Theodor Schön; er enthält insbesondere die Nachträge zur
Geschichte der Oberämter, Städte und Dörfer des Königreichs.
Auch in diesem Bande möchte man (wie im vorhergehenden, s.
H. Z. 100, S. 461) schärfere Ausscheidung wertloser Zeitungsartikel
wünschen. Es kann der Zweck einer derartigen Bibliographie
nur der sein, diejenigen Titel zu bringen, die dem Geschichts-
forscher oder Geschichtsfreund wirklichen Dienst bei der Be-
nutzung leisten; andernfalls verliert er mit dem Aufsuchen minder-
wertiger Kleinliteratur unnötig Zeit, was ihm eben durch eine
brauchbare Bibliographie erspart werden soll. K. W.
Die in der Sammlung Göschen erschienene, von K.Weiler
bearbeitete Württembergische Geschichte will „das Wesentliche
und Lebensvolle, das historisch Wirksame, soweit dies auf be-
schränktem Räume geschehen kann, zu voller Klarheit heraus-
gestalten" und ist diesem Vorhaben im ganzen auch gerecht ge-
worden: daß in der - Gliederung hie und da kleine Mängel
692 Notizen und Nachrichten.
infolge von störenden Wiederholungen hervortreten, war bei der
Art des Stoffes wohl nicht immer zu vermeiden.
In den Württembergiscfien Vierteljahrsheften f. Statistik u.
Landeskunde 1909, 1 bringt A. Rapp: Zur Verfassung und Ver-
waltung Stuttgarts bis um 1500 auf Grund von Archivalien einige
Ergänzungen und Berichtigungen zu einzelnen Teilen der von
K. Pfaff bearbeiteten Geschichte Stuttgarts; Th. Knapp handelt
lehrreich über Marksteine und andere Grenzbezeichnungen.
Das vom Historischen Verein Dillingen ins Leben gerufene
Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg enthält in 1, 1
einen Versuch von J. M i e d e 1 , die Besiedelungsgeschichte des
Amtsbezirks Schwabmünchen auf Grund der Ortsnamen klarzu-
stellen; Ausführungen von M. Kemmerich über das Grabmal
des Augsburger Bischofs Wolfhard von Roth, in dem er das be-
deutendste Bronzewerk Süddeutschlands aus dem Ausgang der
romanischen Periode erblickt; ferner die wertvolle Arbeit von
O. Riedner über Besitzungen und Einkünfte des Augsburger
Domkapitels um 1300 und schließlich einen Beitrag des Heraus-
gebers A. Schröder: Quellen zur Geschichte des Bischofs Fried-
rich von Zoilern, in dem u. a. die von einem Beamten der bischöf-
lichen Kanzlei herrührenden Denkwürdigkeiten aus den vier ersten
Regierungsjahren Friedrichs (14S6 — 1490) zum ersten Male zum
Abdruck gelangen. — Der zweite Band ist für den Druck der
Matrikel der Universität Dillingen bestimmt, deren Bearbeitung
Th. Specht übernommen hat; die gleichzeitig mit 1, 1 erschienenen
ersten beiden Lieferungen dieses 2. Bandes enthalten die Ein-
träge aus den Jahren 1551 — 1597.
Th. Mayer beschließt in den Verhandlungen des Histor.
Vereins für Niederbayern 45 seine Veröffentlichung der beiden
Passauer Mautbücher aus den Jahren 1400 — 1402 (vgl. 102, 462).
Ein Verzeichnis der Orts- und Personennamen und eingehende
Erläuterungen sind beigegeben.
Einen Überblick über die Mainzer Ortsgeschichtsforschung
während des letzten Jahrzehnts hat W. F. Storck in Tilles
Deutschen Geschichtsblättern 1909, Dezember gegeben. — Einen
Vergleich zwischen Würzburg und Mainz aus dem Jahre 1656
über einen Pfarreien-Austausch bringt L. S t ei n el nach der Vor-
lage im Würzburger Kreisarchiv zum Abdruck (Freiburger Diö-
zesan-Archiv N. F. 10).
Hilar Schwarz beschließt in der Westdeutschen Zeitschr.
f. Gesch. und Kunst, Jahrg. 28, Heft 2, 3, 1909, ,Zur Geschichte
der rheinischen Pfalzgrafschaft" seine ausführlichen Erörterungen
Deutsche Landschaften. 693
über die kurkölnischen und pfalzgräfiichen Rechte in Ziilpich mit
einem letzten Kapitel über die pfalzgräfiichen Gerechtsame in
Ziilpich bis zum 19. Jahrhundert (vgl. H. Z. Bd. 101, S. 46b).
In den Beiträgen zur Gesch. von Stadt und Stift Essen, 1909,
Heft 30 handelt K. Hüsgen ausführlich über die militärische
Vertretung des Stifts Essen durch Brandenburg-Preußen (von
etwa lb70 bis zur Säkularisation 1802). — R. Giese fügt einiges
zur Erklärung der in Ottos I. Diplom (für Essen, 947 Jan. 15) ge-
nannten Personen und Ortschaften bei. — In Heft 31 sind zwei
verdienstliche, auf Konrad Ribbecks Anregung von Karl Mews
und Phil. Vollmer verfaßte Beiträge zur rheinisch-westfälischen
Wirtschaftsgeschichte veröffentlicht: „Geschichte der Essener Ge-
wchrindustrie" (Mews) und „Handel, Industrie und Gewerbe in
den ehemaligen Stiftsgebieten Essen und Werden sowie in der
Stadt Essen zur Zeit der französischen Herrschaft, 1806 — 1813"
(Bergbau; Eisenindustrie; Textilindustrie; Handwerk und Ge-
werbe, Handel und V^erkehr). Beide Autoren Iiabeii umfassendes
archivaüsches Material verarbeitet.
Aus Br. Kuskes Aufsatz, „Die Kölner Handelsbeziehungen
im 15. Jahrhundert", in der Vierteljahrschr. f. Social- und Wirt-
schaftsgeschichte 1909, Bd. 7, Heft 2 erhalten wir ein anschau-
liches Bild von den natürlichen Grundlagen des Kölner Handels
und der europäischen Bedeutung, die er im 15. Jahrhundert ge-
wonnen hat.
Bruno Kuske, „Handel und Handelspolitik am Niederrhein
vom 13. bis 16. Jahrhundert", Hansische Geschichtsbl., Jahrg. 1909,
Heft 2, unterscheidet vier Wirtschaftsgebiete am Niederrhein,
deren jedes sich durch eine bestimmte Art der Produktion aus-
zeichnete (Wald- und Bergwirtschaft, Landbau, Viehzucht und
Fischhandel). Der Verkehr konzentrierte sich um Köln, das
gleichzeitig den Mittelpunkt des niederrheinischen Geldhandels
bildete. — Bernh. Hagedorn begitmt ebendaselbst eingehende
Untersuchungen über die Betriebsformen und Einrichtungen des
Emder Seehandelsverkehrs in den letzten drei Jahrzehnten des
16. Jahrhunderts. — Hans Richter veröffentlicht aus dem Pal-
panista Bernhards von der Geist (Notar des münsterschen Bischofs
Ludolf von Holte, 1226-1247) einen Abschnitt, der lehrreiche
Einblicke in das städtische Leben Westfalens während der ersten
Hälfte des 13. Jahrhunderts eröffnet.
In der Darstellung des „westfälischen Gildenwesens mit Aus-
schluß der geistlichen Brüderschaften und Gewerbsgilden", Archiv
f. Kulturgesch., Bd. 7, 1909, Heft 4 knüpft Jakob Sommer an die
694 Notizen und Nachrichten.
älteren Arbeiten von Wiimans und Philippi an. Er erörtert mit
Verwertung münsterischer Archivalien zunächst Entstehung, Zweck
und Wirkungskreis der Gilden, 2. ihre Verbreitung auf dem Lande,
wo sich die Erinnerung an sie in Sitten und Gewohnheiten des
Volkes bis heute erhalten hat, 3. die Gilden oder Nachbarschaften
in den Städten. „Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen
Gilde und Bauerschatt. Das eine Institut ist offenbar in An-
lehnung an das andere entstanden." Wie „die Bauerschaft oder
lescap ursprünglich eine Gilde gewesen", so sind nach Sommers
Ansicht auch die als Leischaften bezeichneten Stadtbezirke zu
Münster und Osnabrück aus Gilden entstanden.
Den Aufsatz Schills über die „Einführung des Landrats-
amtes in Cleve-Mark", in den Forsch, z. brand. u. preuß. Gesch.
1909, Bd. 22, zweite Hälfte, könnte man als Beitrag zur Entstehung
des preußischen Einheitsstaates bezeichnen. Die von Schill dar-
gestellten Vorgänge bildeten ein Glied in jener langen Kette von
Maßnahmen, die durch Beseitigung oder Einschränkung der klein-
staatlichen Verwaltung und durch Einführung eines zentralisierten
Behördenwesens die einzelnen Territorien dem Gesamtstaate ein-
fügen sollten. Cleve-Mark und Ostpreußen waren die letzten
preußischen Provinzen, wo das Landratsamt in Wirksamkeit trat
(1753). Die aktenmäßige Darstellung des Autors umfaßt die Zeit
von 1749 bis 1753. — Bei dem geringen Bestand an Spezial-
untersuchungen über die gutsherrlich-bäueriichen Verhältnisse
einzelner Dörfer sind Arbeiten, wie sie Frhr. Senfft v. Piisach
über die neumärkische Ortschaft Sandow (im Kreise West-Stern-
berg) bietet, stets willkommen. Er schildert nach den Akten
des Gutsarchivs Sandow und der Generalkommission Frank-
furt a. O. die „bäuerlichen Wirtschaftsverhältnisse" \. vor der
Regulierung (Entstehung der lassitischen Verhältnisse, Besitz-
rechte und Dienstverpflichtungen der Bauern und Kossäten, Ver-
hältnis zur Gutsherrschaft), 2. den ersten auf Grund des Edikts
von 1811 im November 1817 begonnenen Regulierungsversuch.
— Die Abhandlung A. Ernsts „Zur Entstehung der Gutsherr-
schaft in Brandenburg" stellt zwei Fragen zur Beantwortung:
1. Wie sich die Grundbesitzverhältnisse in der Zeit zwischen
der Entstehung des Landbuchs von 1375 und der Schoßregister
von 1450 gestaltet haben, 2. „in wessen Hand sich ursprünglich
der Zensus befunden", bzw. ob die Kolonisation des Landes
ausschließlich durch den Markgrafen oder teilweise auch durch
Ritter vollzogen worden sei.
Als achte Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins
erscheint eine Arbeit Jos. Hohmanns über „Das Zunftwesen
Deutsche Landschaften. 695
der Stadt Fulda von seinen Anfängen bis zur Mitte des 17. Jahr-
hunderts" (Fulda 1909. 125 S. 2,50 M.), welche nach einleitenden
Kapiteln über die Entstehung der Stadt Fulda und der Zünfte die
öffentlich-rechtliche Stellung der Zünfte, ihre Organisation, ihre
Stellung im Wirtschaftsleben, den kirchlichen Charakter der Zünfte
mit Verwertung der Bestände des Fuldaer Stadtarchivs zur Dar-
stellung bringt.
Die in der Zeitschr. d. Histor. Vereins für Niedersachsen,
Jahrg. 1909, Heft 4 veröffentlichte Denkschrift K. Brandis „über
eine historische Kommission für Hannover, Braunschweig, Olden-
burg und Schaumburg- Lippe" gibt zunächst eine allgemeine
Übersicht über Entstehung und Entwicklung der historischen
Kommissionen und sucht aus den bisherigen Erfahrungen die
Nutzanwendung für die Einrichtung der gleichartigen Institution
zu ziehen, die der Pflege landesgeschichtlicher Forschung im
Nordwesten Deutschlands dienen soll; sie erwägt die Beschaffung
der Mittel und bestimmt in großen Zügen den Arbeitsplan. —
Eine wichtige Aufgabe dieses Arbeitsplanes, die Anfertigung des
seit 1904 geplanten historischen Atlasses für Niedersachsen, be-
spricht K. Brandi anschließend in einer besonderen Abhandlung,
die hauptsächlich „Grundfragen historischer Geographie", Fragen
kartographischer Darstellung in lehrreicher Weise erörtert. (1. F''ör-
derung der historischen Geographie durch die bisherige Arbeit
an den historischen Landes-Atlanten. 2. Die Probleme der bist.
Karte, insbesondere der Grenze und der Sprengeldarstellung.
3. Grenzen des kartographisch Darstellbaren, Siedlungskarten
und Stadtpläne. 4. Das Arbeitsprogramm für den niedersächsi-
schen Atlas). — Ebendaselbst beendet W. v. M and e Isl oh seine
Abhandlung „aus der Regierungszeit des Herzogs Albrecht von
Sachsen und Lüneburg, 1371-1385" (vgl. H. Z., Bd. 104, S. 228,29).
R. Kos ers Aufsatz im Hohenzollernjahrbuch , Jahrg. 13,
1909, „Die Politik der Kurfürsten Friedrich II. und Albrecht von
Brandenburg", begründet eine neue und sicher richtige Wertung
der Regierung Friedrichs II. Abweichend von Joh. G. Droysen,
der unter den Hohenzollern die Vertreter des Reichsgedankens,
von den Kurfürsten des 15. Jahrhunderts daher Albrecht am
höchsten eingeschätzt hat, betont Koser Friedrichs iL Bedeutung.
Albrecht Achill ist gewiß „der glänzendste Fürst im damaligen
Deutschland gewesen". Aber die Regierung seines Bruders, der
sich in seiner Politik möglichst auf Wahrnehmung der märkischen
Interessen beschränkte, „hat tiefere Spuren hinterlassen" ; sie ist
„keineswegs nur vorbereitend" gewesen und „wird durchaus nicht
durch die ihr folgende Regierung in den Schatten gestellt". —
696 Notizen und Nachrichten.
Dem Herausgeber des Jahrbuchs, Seidel, verdanken wir die
Abbildung eines Miniaturbildnisses des Herzogs Albrecht in
Preußen, Markgrafen von Brandenburg. Das Bildnis des Herzogs
(Kupferdruck), das sich in den Vorräten des Kaiser Friedrich-
Museums vorgefunden hat und jetzt in der Miniaturensammlung
der Gemäldegalerie ausgestellt worden ist, hat deswegen beson-
deren Wert, weil bisher kein gleichzeitig gemaltes Porträt des
Herzogs bekannt war. Es ist die Arbeit des herzoglichen Hof-
malers Heinrich Königswieser, eines Schülers von Lukas Cranach.
P. R. Do eh 1er, dem wir bereits eine Studie über das Dorf
Leuba (1907) verdanken, veröffentlicht als weiteren Beitrag zur
Entwicklungsgeschichte der Oberlausitzer Kolonialdörfer eine „Ge-
schichte der Rittergüter und Dörfer Lomnitz und Bohra im Gör-
litzer und Laubaner Kreise" im Selbstverlage der Oberlausitzer
Gesellsch. d. Wiss. und in Kommission der Buchhandlung von
H. Tzschaschel. Die Darstellung beider Dorfgeschichten zerfällt
in drei Teile: 1. Ortherrschaften, 2. Gerichtswesen, 3. Flur- und
Untertanen Verhältnisse.
Aus Anlaß der Einweihung des neuen Posener Akademie-
gebäudes (2. November 1909) hat A. Warschauer in den
Histor. Monatsbl. f. d. Prov. Posen, Jahrg. 10, Nr. 11, Nov. 1909
einen überblick über „die Epochen des Hochschulgedankens in
der Provinz Posen" gegeben. Der erste Versuch zur Gründung
eines hochschulartigen Instituts ist die Einrichtung der Lubranski-
schen Akademie (1519) gewesen. Sie bestand bis 1780 und erhielt
im Jesuitenkolleg, das 1573 eröffnet, 1773 geschlossen wurde, eine
Art Konkurrenzanstalt. Die Frage einer Universitätsgründung
Ist schon gleich nach dem Anfall Posens an Preußen (1793), um
die Mitte des 19. Jahrhunderts in national-polnischer Fassung
zur Verhandlung gekommen. — An den 400jährigen Geburtstag
des Genfer Reformators knüpft in derselben Zeitschrift Nr. 7,
Juli 1909 Th. Wotschkes Aufsatz „Calvins Beziehungen zum
Posener Lande" an. Seine Ausführungen gründen sich vornehm-
lich auf die Korrespondenzen der Posener mit Calvin und Beza
(ca. 1550 — 1605).
C. Fredrich verzeichnet in der Zeitschr. d. Histor. Ges. f. d.
Prov. Posen 1909, Jahrg. 24, Halbbd. 2 die in der Provinz Posen
aufgefundenen antiken griechischen und römischen Münzen, be-
stimmt die Zeit, den Wert der Münzen für die Siedlungs-, Ver-
kehrs- und Handelsgeschichte und veranschaulicht sein Ergebnis
durch eine dankenswerte kartographische Darstellung der Fund-
orte (Anhang 2: Funde römischer Münzen im westlichen Ruß-
Deutsche Landschaften. 697
land und in Galizien). — Der Aufsatz W. Bickerichs, „Der
Lissaer Seher Steph. Melisch und sein Verhältnis zu Comenius'',
ist durch Auffindung der Visionen des Sehers (gest. nach 1683)
veranlaßt worden.
Die Ansicht Schnippeis, daß das Grab der 1410 gefalle-
nen preußischen und polnischen Ritter in der Tannenberger
Kirche selbst zu suchen sei (Oberland. Geschichtsbl. 1909, Heft 11),
stützt sich auf den Bericht des polnischen Chronisten Dlugoß.
Ein Lebensbild des Thorner Bürgermeisters und Chronisten
Jac. Heinr. Zernecke (1672—1741) ist aus der Feder des Gutsver-
walters W. F. H. Zernecke erschienen (Riesenburg i. Westpr.,
P. Engels Buchdruckerei. 1909. 186 S. 6 M.).
G. Croon, „Zunftzwang und Industrie im Kreise Reichen-
bach« (Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. Schlesiens 1909, Bd. 43) be-
zweckt an einem einzelnen Beispiel, an dem Kampfe der Reichen-
bacher Züchner- und Zeugweberzunft mit der Zeugindustrie,
festzustellen, inwieweit der merkantilistische Staat in Schlesien
zur Zeit industrieller Entwicklung die Zunftschranken beseitigte,
inwieweit er sie aufrecht erhielt. — K. Pflug gibt ebendaselbst
einen Überblick über die Geschichte des Bergbaues im Walden-
burger Berglande vom Jahre 1366, dem Jahre der ältesten Berg-
werksverleihung, bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. — Als weitere
Beiträge sind zu nennen: Die Gründung des landschaftlichen
Pensionsfonds für arme adlige Witwen und Waisen durch Fried-
rich den Großen (K. Wutke), Zur Geschichte und Literatur der
Schwenckfelder (C. Franklin Arnold), Zur Geschichte der Oper
und des Schauspiels in Schlesien bis zum Jahre 1740 (H. Bor-
cherdt), das Dreiding in der Herrschaft Moschen (J. Chrzaszcz).
Der neuen Abhandlung von Joh. Ziekursch, Zur Charakteristik
der schlesischen Steuerräte (1742—1809), ist bereits (vgl. H. Z.
Bd. 104, S. 213) Erwähnung geschehen.
Rieh. Burandt erörtert in der Abhandlung, „Die politische
Stellung des Breslauer Bistums unter Bischof Thomas I (1232 bis
1268)", Oberschlesische Heimat Bd. 5, Heft 4, 1909, das Verhältnis
der Breslauer Kirche 1. zum Papsttum, 2. zum Metropoliten, zu
den Mit- und Nachbarbischöfen.
Die Zeitschrift des Deutschen Vereins f. d. Gesch. Mährens
u. Schlesiens, Jahrg. 13, Heft 3—4, 1909 enthält außer einer Ge-
schichte der Stadt Römerstadt (Berger) und A. Altrichters
Aufsatz „Iglau im Jahre 1848" eine ausführliche, von Schier
nach Akten des Landes-, Kriegs- und Stadtarchivs verfaßte
Historische Zeitschrift (104. Bd.) 3. Folge 8. Bd. 45
698 Notizen und Nachrichten.
Schilderung der Einschließung von Brunn durch die Preußen und
Sachsen im Jahre 1742.
Die eindringende Sorgfalt, mit der Otto Stolz „Das mittel-
alterliche Zollwesen Tirols bis zur Erwerbung des Landes durch
die Herzoge von Österreich (1363)" im Archiv f. österr. Gesch.
1909, Bd. 97, S. 539— 806 erforscht hat, kommt auch der allge-
meinen Handelsgeschichte zugute. Die Abhandlung umfaßt vier
Kapitel: 1. Entwicklung der Zollhoheit, 2. Übersicht über die ört-
liche Verteilung der Zollstätten, 3. Inhalt und Bedeutung des
Zollregals, 4. Zollverwaltung und Zollpolitik. Sie enthält u. a.
Ausführungen über die auf der Etsch bzw. auf dem Gardasee
erhobenen, dem Trienter Territorium eigentümlichen Schiffszölle
(S. 665), über das Straßenwesen, die Pflicht zur Erhaltung öffent-
licher Brücken und Wege (S. 638 ff.), das Ungelt (S. 681), das
Anweisungssystem (S. 704 ff.), Zollstrafrecht (S. 731 ff.) etc. Die
fiskalische Bedeutung der Zollstätten wird durch Zusammen-
stellung aller überlieferten Erträge einzelner Zollstätten, der
Jahresertrag aus einem um 1300 entstandenen Verzeichnis sämt-
licher Einnahmen der Grafschaft Tirol veranschaulicht (S. 710 ff.,
719, 720). Die Zahl der überlieferten Zolltarife ist auffallend
spärlich. Was vorhanden, ist S. 791 ff. abgedruckt.
Neue Bücher: Dändliker, Geschichte der Stadt und des
Kantons Zürich. 2. Bd. (Zürich, Schultheß & Co. 10 M.) —
Merz, Die Stadt Aarau als Beispiel einer landesherrlichen Stadt-
gründung. (Aarau, Sauerländer & Co. 3,20 M.) — Well er,
Württembergische Geschichte. (Leipzig, Göschen. 0,80 M.) —
Härtung, Die Geschichte des fränkischen Kreises von 1521 bis
1559. (Leipzig, Quelle & Meyer. 18 M.) — Schrötter, Ge-
schichte der Stadt Nürnberg. (Nürnberg, Koch. 6,50 M.) — Des
Johs. Mechtel Limburger Chronik. Hrsg. von Carl Knetsch.
(Wiesbaden, Bergmann. 10 M.) — Übersicht über den Inhalt der
kleineren Archive der Rheinprovinz. 3. Bd. Bearb. von Krude-
wig. 3. Heft: Die Kreise Eupen, Montjoie und Malmedy. (Köln,
Boisseree. 3,60 M.) — Lappe, Das Recht des Hofes zu Gahmen.
Zur Geschichte der Hofverfassung des Mittelalters. (Dortmund,
Ruhfus. 2,80 M.) — Ohlendorf, Das niedersächsische Patriziat
und sein Ursprung. (Hannover, Hahn. 3 M.) — Inventare der
nichtstaatlichen Archive der Provinz Hannover. Kreis Gronau.
Bearb. von A. Peters. (Hannover, Hahn. 2,75 M.) — Hage-
dorn, Ostfrieslands Handel und Schiffahrt im 16. Jahrhundert.
(Berlin, Curtius. 9 M.) — v. Schrötter, Beschreibung der neu-
zeitlichen Münzen des Erzstifts und der Stadt Magdeburg 1400
Vermischtes. 699
bis 1682. (Magdeburg, Baensch. 20 AI.) — Regesten der Ur-
kunden des herzog!. Haus- und Stadtarchivs zu Zerbst aus den
Jahren 1401 — 1500. Hrsg. von Wäschke. 14. bis 16. (Schluß-)
Heft. (Dessau, Dünnhaupt. 3 M.) — Krabbo, Regesten der
Markgrafen von Brandenburg aus askanischem Hause. 1. Lfg.
(Leipzig, Duncker & Humblot. 4,40 ^\.) — Preußisches Urkunden-
buch. Politische (allgemeine) Abteilung. 1. Bd., 2. Hälfte. Bearb.
von Aug. Seraphim. Mit Registern zu Bd. 1. (Königsberg,
Härtung. 60 M.) — Sturmhoefel, Illustrierte Geschichte der
sächsischen Lande und ihrer Herrscher. 2. (Schluß-) Bd. 2 Ab-
teilungen. (Leipzig, Hübel <& Denck. 17 M.) — Je cht, Quellen
zur Geschichte der Stadt Görlitz bis 1600. (Görlitz, Worbs <6 Co.
3 M.) — Sie gl, Die Egerer Zunftordnungen. Ein Beitrag zur
Geschichte des Zunftwesens. (Prag, Calve. 3,30 M.)
Vermischtes.
Aus dem Berichte der Kommission für neuere Ge-
schichte Österreichs über das Jahr 1909 sei folgendes mit-
geteilt. Der 2. Band des von L. Bittner bearbeiteten Chrono-
logischen Verzeichnisses der österreichischen Staatsverträge, der
von 1763 bis 1843 reicht, wurde im Berichtsjahre ausgegeben.
Der von H. v. Srbik bearbeitete 1. Band (bis 1724) der öster-
reichisch-holländischen Staatsverträge soll im Frühjahr zum
Druck gelangen. Die siebenbürgischen Verträge, die Goos
herausgibt, sind im Druck und sollen noch in diesem Jahre er-
scheinen. Der Druck der Korrespondenz Ferdinands I. (W.Bauer)
soll demnächst beginnen. Die beiden Aktenbände von Kretsch-
mayrs Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung sollen
im Juli 1910 unter die Presse kommen; die Drucklegung des
darstellenden Teiles wird sich unmittelbar daran anschließen.
Die zwei nächsten Hefte der Archivalien zur neueren Geschichte
Österreichs werden Berichte aus Böhmen und Mähren bringen;
die Ausgabe des ersten steht unmittelbar bevor.
Der Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Ge-
schichtskunde setzt aus der Mevissen-Stiftung einen Preis
von 5000 M. aus für die Lösung folgender Preisaufgabe: Die
Rheinprovinz unter der preußischen Verwaltung von 1815 bis
zum Erlaß der Verfassungsurkunde. Gewünscht wird eine aus
dem handschriftlichen und gedruckten Quellmaterial geschöpfte
Darstellung in einem Bande ohne Quellenbeilagen. — Bewer-
bungsschriften sind bis zum 1. März 1914 an den Vorsitzenden,
Archivdirektor Professor Dr. Hansen in Köln, einzusenden.
45*
700 Notizen und Nachrichten.
Von der TeylerschenTheologischenGesellschaft
zu Haariem wird als neue Preisfrage zur Beantwortung vor
dem 1. Januar 1912 ausgeschrieben: Die Gesellschaft verlangt eine
Geschichte des Socinianismus in den Niederlanden. Der Preis
besteht in einer goldenen Medaille oder in 400 Flor. Bewerbungs-
schriften an: Fundatiehuis van wijlen den Heer P. Teyler van
der Hülst, Haariem.
August Meitzen (geb. 1822 in Breslau) ist am 19. Januar
gestorben. Nach mancherlei agrarischen und statistischen Unter-
suchungen hat er als Siebziger die wissenschaftliche Welt mit
dem großen Werke über Siedelung und Agrarwesen der West-
und Ostgermanen usw. überrascht, das seinen Namen für die
Dauer dem Historiker lebendig erhalten wird. — Am 2. Februar
starb in Halle Benedictus Niese (geb. 1849 in Burg auf Fehmarn);
unsere Zeitschrift verliert in dem ausgezeichneten Kenner der
alten Geschichte einen langjährigen Mitarbeiter. — Kurz nach
Vollendung seiner zweibändigen Deutschen Geschichte, die er
als sein Lebenswerk ansah, ist der verdiente pädagogische Ge-
schichtschreiber Oskar Jäger (geb. 1830 zu Stuttgart) am 2. März
in Bonn gestorben.
Wir nennen den inhaltvollen Nachruf, den W. Wiegand dem
um die elsässische Geschichte verdienten Alcuin Hollaender
(gest. 24. September 1909) in der Zeitschrift für die Geschichte
des Oberrheins N. F. 25, 1 widmet.
(£7
D Historische Zeitschrift
1
Bd.lO^
PLEASE DO NOT REMOVE
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