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Full text of "Historische Zeitschrift"

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Historische  Zeitsclirift 

Begründet  von  HEINRICH  v.  SYBEL 


Unter  Mitwirkung  von 

Paul  Bailleu,  Otto  Hintze,  Otto  Krauske, 

Max  Lenz,  Sigm.  Riezler,  Moriz  Ritter,  Konrad  Varrentrapp, 

Karl  Zeumer 

herausgegeben  von 

FRIEDRICH  MEINECKE 


Der  ganzen   Reihe   104.  Band 
Dritte  Folge  —  8.  Band 


MÜNCHEN  UND  BERLIN 

DRUCK  UND  VERLAG  VON  R.  OLDENBOURG 

1910.  ,    1 


D 


ßoi./oy 


INHALT. 


Aufsätze.  s^i^^ 

Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.     Von  Eduard  Schwartz.     .     .  I 

Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsaß.    Von  Georg  Dehio  .     .  38 

Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.     Von  Walter  Lenel  .     .  237 

Dante  als  Historiker.     Von  Heinrich  Finke 473 

Walpole  als  Premierminister.     Von  Wolfgang  Michael 504 

Philosophie    und     Pädagogik     der    preußischen    Reformzeit.       Von    Eduard 

Spranger 278 

Beiträge    zur    deutschen   Parteigeschichte   im  19.  Jahrhundert.     Von  Adalbert 

Wahl 537 

Bismarcks  Jugend.     Von  Eberhard  Gothein 322 

Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlamentarischen  Liberalismus  in  Deutsch- 
land und  Preußen.     Von  Hermann  Oncken 53 

Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.     Von  K.  Stähl  in  80 

Miszelle. 

Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.     Mitgeteilt  von  Karl  Heldraann  ....  IM 


Literaturbericht. 


Seite 

Allgemeines ö95 

Alte  Geschichte  .     .     .    139.  341  ff.  601  ff. 

Christentum 357  f.  609 

Deutsche  Kulturgeschichte  .  .  .  359  f. 
Deutsche  Wirtschaftsgeschichte  .  .  361 
Deutsche  Kaisergeschichte  .     .     .     615  ff. 

Mittelalter 145  ff.  614 

Staat  und  Gesellschaft  der  neueren 
Zeit 621 

16.  Jahrhundert 151.  364 

17.  Jahrhundert 365 

Geistesgeschichte   des   18.  Jahrhun- 
derts     368  ff. 

19.  Jahrhundert 385  ff.  625 

Deutsche  Landschaften: 

Lothringen       393 

Jülich-Berg 628 

Nassau 160 


Seite 

.159 

.     163». 

Königsberg  . 

...     162 

Hanse. 

...     165 

Österreich    . 

166  ff.  394  fl. 

.     398 

Frankreicii: 

Mittelalterliche 

Stadt 

geschichte    400 

17.  Jahrhundert 

405.  634  fl. 

Revolutionszeit 

169  fl.  407  f. 

Napoleon     . 

410  11. 

Italien       ... 

.     176 

Spanien   . 

.     412 

Dänemark 

414 

Rußland  ... 

.     .     .     .     176  ff. 

Kriegswissenschaft 

417 

640 

Geschichte  der  Me 

dizin 

642 

IV 


Inhalt. 


Alphabetisches  Verzeichnis  der  besprochenen 
Schriften. 

(Enthält  auch  die  in  den  Aufsätzen  und  den  Notizen  und  Nachrichten  besprochenen 
selbständigen  Schriften.) 


414 


417 


433 


22') 
634 


185 
145 


628 


Seite 
Acta  pontificum  Danica,   1316—1536. 

Bd.  1-3 

V.  Alten,  Handbuch   für  Heer  und 
Flotte.    Lieferg.  1-10      .... 
Altmann    und    Bernheim,    Aus- 
gewählte  Urkunden    zur  Verfas- 
sungsgeschichte Deutschlands  im 

Mittelalter.    4.  Aufl 

F.  Aubert  s.  du  Breuil. 

Baasch,   Der  Einfluß  des  Handels 

auf  das  Geistesleben  Hamburgs  . 

Barnes,  The  man  of  the  mask  .    . 

Baumgarten,  Poland,  Wagner, 

Die   hellenische  Kultur.     2.  Aufl. 

deBelabre,  Rhodes  of  the  Knights 

V.     Below,       Landtagsakten      von 

Jülich-Berg    1400—1610.      2.  Bd.: 

1563— 15S9 

V.  Bezold,  Gothein,  Koser, 
Staat  und  Gesellschaft  der  neue- 
ren Zeit  (bis  zur  Französischen 
Revolution).      (Die    Kultur     der 

Gegenwart.  V,  1) 621 

Blök,  Geschichte  der  Niederlande. 

4.  Bd 447 

Bö  ekel,  Die  deutsche  Volkssage  .    359 
Bock,    Die    Reform    der    Erfurter 
Universität  während  des  Dreißig- 
jährigen Krieges 463 

Bonwetsch,  Geschichte  des  pas- 

sauischen  Vertrages  von  1552  .     . 

B  o  u  r  g  i  n ,  La  commune  de  Soissons 

et  le  groupe  communal  Soissonais 

Braun,  Konrad  von  Marburg     .     . 

Le  Brethon  s.  Murat. 

du  Breuil,  Stilus  curie  parlamenti, 

herausg.  von  F.  Aubert    .     .     . 

Brieger,    Der    Speierer  Reichstag 

von  1526  und  die  religiöse  Frage 

der  Zeit 

Bruchmann,  Die  Huldigungsfahrt 

des  .Winterkönigs" 

Buchholz,  Die  Geschichte  der  Fa- 
milie Lessing 211 

Calderini,  La  manomissione  e  la 

condizione   dei   liberti  in  Grecia 

Caivi,    Bibliografia    di    Roma    nel 

medio  evo.     Supplemento  1    .     . 

Cavaignac,   ßtudes   sur  l'histoire 

financi^-re  d'Athtnes  au  V«  sifecle 

La  Chronique  de  Morigny  1095—  1 152, 

publice  par  Mirot 431 

Cbrysosfomus-Festschrift     2.  Heft  .     189 


672 


400 
435 


437 


670 


675 


601 


432 


352 


Seite 
Cochin,    La    Crise    de    l'Histoire 
Rövolutionnaire.      Taine    et    M. 

Aulard 681 

Courteault,    Un    cadet    de    Gas- 
cogne   au  XVI'  sifecle,  Blaise  de 

Monluc 445 

C  u  n  o  w.  Die  revolutionäre  Zeitungs- 
literatur Frankreichs  während  der 

Jahre  1789—1794 682 

Dähnhardt,    Natursagen.     Bd.  1: 
Sagen  zum  Alten  Testament  .    . 
L.  Darmstaedter,  Handbuch  zur 
Geschichte       der      Naturwissen- 
schaften und  der  Technik.  2.  Aufl. 
De  la  radthode  dans  les  sciences    . 
Delbrück,  Geschichte  der  Kriegs- 
kunst im  Rahmen  der  politischen 
Geschichte.      1.  Teil.     Altertum. 

2.  Aufl 

Delplanque,    Fenelon   et   la  doc- 

trine  de  l'aniour  pur 637 

van  Deman  Magoffin,  A  Study 
of  the  Topography  and  Municipal 

History  of  Praeneste 

Deterrainatio  compendiosa  de  iuris- 
dictione   imperii   ed.  M.  Kram- 

mer 

Disselnkötter,  Aachens  große 
Heiligtümer  und  ihre  geschicht- 
liche Beglaubigung 434 

D  i  1 1  m  a  n  n ,  Der  Begriff  des  Volks- 
geistes bei  Hegel 182 

Doch  1er,  Geschichte  der  Ritter- 
güter  und    Dörfer   Lomnitz  und 

Bohra 696 

Hannibal   zu  Dohna,   Napoleon 

im  Frühjahr  1807 411 

V.  Domaszewski,  Abhandlungen 
zur  römischen  Religion  .... 
Donner,  Die  katholische  Fraktion 
in  Preußen  1852—1858  .... 
D o r V a u X  und  Lesprand,  Cahiers 
de  dol6ances  des  communautös 
en  1789,  I.    Bailliages  de  Boulay 

et  de  Bouzonville 169 

Dubois,  Pouzzoles  Antique  (hist. 

et  topographie) 354 

Dubreuil,  La  Rdvolution  dans  le 
Departement  des  C6tes-du-Nord    453 

Eck,  Johann  Calvin 443 

Ehrentreich,  Die  freie  Presse  in 
Sachsen-Weimar  von  den  Frei- 
heitskriegen bis  zu  den  Karls- 
bader Beschlüssen 686 


599 


595 
419 


344 


356 


660 


603 


457 


Inhalt. 


Seite 

Eilen trop,  Verfassung,  Recht  und 
Wirtschaft  in  Rothenburg  o.  T.  .     206 

Enderle,  Studien  über  den  Besitz 
des  Klosters  St.  Blasien  von 
seinen  Anfängen  bis  ins  14.  Jahr- 
hundert     461 

Erler,  Die  Matrikel  der  Universität 
Königsberg  i.  Pr.     1,  1     .     .     .     .     162 

Fellner,  Die  fränkische  Ritter- 
schaft von  1495  bis  1524  ....     148 

Fischer,  Grundzüge  der  deutschen 
Altertumskunde 360 

F I  e  i  g ,  Handschriftliche,  wirtschafts- 
geschichtliche und  verfassungs- 
geschichtliche Studien  zur  Ge- 
schichte des  Klosters  St.  Peter 
auf  dein  Schwarzwald     ....    434 

Fletcher  und  Walker,  Historical 
Portraits  Richard  II  to  Henry 
W'riothesley  1400—1600     ....     203 

Fling,  Mirabeau  and  the  French 
Revolution.    I 407 

F  o  1 1  m  a  n  n  ,\Vörterbuch  der  deutsch- 
lothringischen  Mundarten  .     .     .    393 

Frdmeaux,  Ste  H^l&ne.  Les  der- 
niers  jours  de  l'Empereur   .     .     .    217 

V.  Freydorf,  Geschichte  der  badi- 
schen Truppen  1809 216 

Friedensburg,  Die  Münze  in  der 
Kulturgeschichte 640 

Fritsche,  Die  Päpstliche  Politik 
und  die  Deutsche  Kaiserwahl  1519    206 

Fundberichte  aus  Schwaben  (16. Jahr- 
gang)   192 

Geßler,  Die  Trutzwaffen  der  Karo- 
lingerzeit      192 

Goetz,  Russkaja  Prava 423 

Goldfriedrich,  Geschichte  des 
deutschen  Buchhandels.  3.  Bd. 
(1740-1804) 375 

Goldmann,  Das  Judenbuch  der 
Scheffstraße  zu  Wien  (1389—1420)     167 

Gothein  s.  v.  Bezold. 

Grabmann,  Die  Geschichte  der 
scholastischen  Methode.     Bd.  1   .     614 

Grotefend,  Die  Erwerbungspoli- 
tik Kaiser  Karls  IV 201 

Häpke,  Brügges  Entwicklung  zum 
mittelalterlichen  Weltmarkt    .     .    398 

Hartmann,  Geschichteltaliens  im 
Mittelalter.    3.  Bd.,  1.  Hälfte.         175 

Hauck,  Die  Entstehung  der  geist- 
lichen Territorien 196 

Hauser,   Les   sources  de  l'histoire 

de  France,  XVI«  si^cle.    II    .     .     .    205 
Heineken,   Der  Salzhandel  Lüne- 
burgs  mit  Lübeck    bis    zum  An- 
fang des  15.  Jahrliunderts    .     .     .     463 
Heine  mann,  Die  Politik  des  Grafen 
Brandenburg    ....'....    457 


Seite 

Henking,  Johaiuies  v.  Müller.  l.Bd. 

(1752-1780) 370 

Hennig,  Die  päpstlichen  Zehnten 
aus  Deutschland  im  Zeitalter  des 
avignonesischen  Papsttums  und 
während  des  großen  Schismas    .    436 

Herre,  Barbara  Blomberg      .     .     .     364 

— ,  Papsttum  und  Papstwahl  im  Zeit- 
alter Philipps  11 151 

F.  Herrmann,  Die  evangelische 
Bewegung  zu  Mainz  im  Reforma- 
tionszeitalter    668 

Hogarth,  Jonia  and  the  East    .    .    351 

Hohmann,  Das  Zunftwesen  der 
Stadt  Fulda 694 

V.  Inama-Sternegg,  Deutsche 
Wirtschaftsgeschichte.  1.  Bd.  (bis 
zum  Schluß  der  Karolinger- 
periode.   2.  Aull 361 

Inventare  Österreichischer  Archive. 

Heft  1 649 

V.  Janson,  Der  Überfall  über  See 
als  Feldzugseinleitung     ....     184 

de  Jessen,  .Manuel  Historique  de 
la  Question  du  SIesvig   ....     164 

Joachim,  Napoleon  in  Fincken- 
stein 411 

Johannis  abbatis  Victoriensis  Liber 
certarum  historiarum.  Ed.  F. 
Schneider 661 

Jonas,  Celius  und  Auri  faber, 
»Vom  Christlichen  abschied 
D.  Martini  Lutheri 207 

Jung,   Das  Frankfurter  Stadtarchiv    t)4S 

Katalog  der  Nürnberger  Stadtbiblio- 
thek      648 

Kayser,  Die  Kelten  des  Barden- 
gaus     428 

Kehr,  Regesta  pontificum  Romano- 
rum.    III.  Etruria 147 

Kemmerich,  Die  Lebensdauer  und 
die  Todesursachen  innerhalb  der 
deutschen  Kaiser-  und  Königs- 
familien   '»•5 

— ,  Die  deutschen  Kaiser  und  Könige 
im    Bilde 618 

K  i  e  n  e  r ,  Die  elsässische  Bourgeoisie    461 

Kircheisen,  Memoiren  aus  dem 
spanischen  Freiheitskampfe  1808 
bis  1811 ■*>2 

Klawitter,  Der  erste  schlesische 
Provinziallandtag  im  Jahre  1825       467 

Klein -Hattingen,  Napoleon  der 

Erste,     Bd.  1 '♦•0 

Knoke,    Hermann    der    Befreier 

Deutschlands ^29 

Knopf,  Paulus 358 

Kolb,  Die  Kraichgaucr  Ritterschalt 
unter  der  Regierung  des  Kurfürsten 
Philipp  von  der  Pfalz     ...    440 


VI 


Inhalt. 


210 


346 
597 


Seite 
Koser  s.  v.  Bezold. 
Krammer  s.  Determinatio. 
Krollmann,    Das    Defensionswerk 
im  Herzogtum  Preußen     2.  Teil. 
Das    Defensionswerk    unter    dem 
Kurfürsten  Joliann  Sigismund 
K  r  o  m  a  y  e  r,  Antike  Schlachtfelder  in 
Griechenland.  Bausteine  zu  einer 
antiken  Kriegsgeschichte.     Bd.  2 
Krumbacher,  Populäre  Aufsätze. 
Grat  Kuef stein,   Studien   zur  Fa- 
miliengeschichte   396 

Kuhns,     Geschichte    des    passau- 

ischen  Vertrages  von  1552  ...     672 
Küster,  Die  Verwaltungsorganisa- 
tion von  Mecklenburg  im  13.  und 

14.  Jahrhundert 465 

Die  Kultur  der  Gegenwart  V,  1   s. 

V.  Bezold. 
Lahusen,  Zur  Entstehung  der  Ver- 
fassung bairisch-österreichischer 

Städte 166 

Lemoine    et    Lichtenberger, 

Trois  familiers  du  Grand  Cond6 

Lesprand  s.  Dorvaux. 

Lindner,  Gallia  Benedictina      .     . 

Marcks,    Bismarck.      1.  Bd.:    Bis- 

marcks  Jugend  1815-1848    .     .     . 

Mardus,   Die  Eheschließungen   in 

den  deutschen  Königsfamilien  von 

Lothar  III.  bis  Friedrich  II.     .     . 

Marion,  La  vente  des  biens  natio- 

naux  pendant  la  Revolution    .     . 

de  Martens,  Recueil  des  Trait6s  et 

Conventions.     Bd.  15 

Memoiren  der  Kaiserin  Katharina  II. 
Übersetzung  nach   dem   von   der 
kaiserl.   Akademie  der  Wisssen- 
schaften  herausgegebenen  Original  178 
M e n t e  und  Warschauer,  Die  An- 
wendung   der    Photographie    für 
die  archivalische  Praxis.     .     .     . 
Messikommer,  Aus  alter  Zeit     . 
Meusel,  Enea  Silvio  als  Publizist . 
E.   Meyer,   Geschichte   des   Alter- 
tums.   2.  Aufl.     I,  1 

.Mirot  s.  La  Chronique  de  Morigny 
.Mittelstaedt,  Der  Krieg  von  1859. 
Bismarck      und      die    öffentliche 
Meinung  in  Deutschland      .     .     . 
Murat,  Lettres  et  documents  pour 
servir    ä    l'histoire    de    Joachim 
Murat  1767—1815,   avec  introduc- 
tion  par  Le  Brethon     .... 
Ortner,  Das  römisciie  Regensburg 
Otto,  Priester  und  Tempel  im  hel- 
lenistischen Ägypten.     Bd.  2  .     . 
Plischke,   Die  Heiratspolitik    der 

Ludolfinger 657 

Perroud,  Roland  et  Marie  Phlipon, 
Lettres  d'amour 450 


405 


213 


322 


657 


172 


176 


648 
460 
665 

139 


625 


408 
429 


427 


Seite 
Pisani,     L'feglise    de    Paris    et    la 

Revolution.     Bd   1 450 

P  1  a  t  h  n  e  r ,      Behördenorganisation 
und      Kriegskontributionen      im 

Königreich  Sachsen 455 

Poland  s.  Baumgarten. 
Rietschel,  Zur  Abwehr         ...    435 
Rittmeyer,    Seekriege    und    See- 
kriegswesen in  ihrer  weltgeschicht- 
lichen Entwicklung 184 

Sach,    Das    Herzogtum    Schleswig 
in  seiner  ethnographischen  und 
nationalen  Entwicklung.     III    .     .     163 
V.  Schempp,  Der  Feldzug  1664  in 

Ungarn 365 

Schmidt,  Die  sächsischen  Bauern- 
unruhen des  Jahres  1790      .     .     .     684 
F.  Schneider  s.  Joh.  Victor. 
Th.  Schneider,  Calvin  und  wir   .     444 
Schön,  Bibliographie  der  Württem- 
bergischen Geschichte     ....     691 
J.  Schreiber,  Recherches  concer- 
nant  la  „civitas  Tungrorura"  apr^s 
l'invasion  des  Barbares  et  la  Thu- 

ringie  Franque 430 

v.  Schrötter,  Trierisches  Münz- 
werk.   II 227 

Schubert,  Eine  Lütticher  Schrift- 
provinz, nachgewiesen  an  Urkun- 
den des  11.  und  12.  Jahrhunderts    194 

V.  Schubert,  Calvin 443 

V.  Schulte,  Lebenserinnerungen  .  390 
Schwarz,      Das     Wiener    Ghetto, 

seine  Häuser  und  seine  Bewohner    167 
Schuyler,  The  transition  in  Illinois 
from  british  to  american  govern- 

ment 211 

Schwalbe,  Vorlesungen  über  Ge- 
schichte der  Medizin.   2.  Aufl.     .    642 
Schwerdfeger,    Die   historischen 
Vereine  Wiens  1848-1908    ...    235 

Seeliger,  Zur  Abwehr 435 

Siegel  der  badischen  Städte.  Heft  3  691 
Simons,  Ein  Vermächtnis  Calvins  444 
Sohra,    Wesen    und  Ursprung   des 

Katholizismus 609 

'  Sommer  s.  Zedier. 
Sthamer,    Erzbischof    Johann    II. 
von    Mainz    und    die    Absetzung 

König  Wenzels 663 

Stahr,  Die  Hanse  und  Holland  bis 
i        zum  Utrechter  Frieden   1474    .     .     165 

Stenger,  Verwaltung    und  Verfas- 
1       sung     der     Reichsstadt    Donau- 

'        wörth  (1193—1607) 461 

Stenzel,     Seekriegsgeschichte    in 
I       ihren  wichtigsten  Abschnitten.    I    184 
S  t  i  m  ni  i  n  g ,  Die  Wahlkapitulationen 
der  Erzbischöfe   und  Kurfürsten 
1        von  Mainz  (1233-1788)     ....     198 


Inhalt 


VII 


Seite 

Stosiek,  Das  Verhältnis  Karls  des 
Großen  zur  Klosterordnung  mit 
besonderer  Rücksicht  auf  die 
regula  Benedicli 657 

S  t  r  n  a  d  t ,  Materialien  zur  Geschichte 
der  Entwicklung  der  Gerichtsver- 
fassung und  des  Verfahrens  in 
den  alten  Vierteln  des  Landes 
ob  der  Enns 230 

Tancrö,    Die  Anfänge    der  Akzise 

in  der  Kurmark  Brandenburg      .     465 

Testaments  de  l'officialitd  de  Besan- 
fon  1265-1500      Bd.  2      ....     439 

T  hemmen,  Schriftproben  aus 
Basler  Handschriften  des  14  bis 
16.  Jahrhunderts 663 

Treblin,  Beiträge  zur  Siedlungs- 
kunde im  ehemaligen  Fürstentum 
Schweidnitz      ........     467 

Universitö  de  Paris.  Biblioth^que 
de  la  Facultö  des  Lettres.  XXV. 
M6langes  d'histoire  ancienne  .     .    341 

Ursu,  La  politique  Orientale  de 
Fran90is  I.  1515-1547 667 

The  value  of  humanistic,  particularly 
classicai,  studies  as  a  training  for 
men  of  affairs 423 

Voigt,  Die  königlichen  Eigenklöster 
im   Langobardenreiche    ....    656 

R.  Wagner  s.  Baum  garten. 

Waldschmidt,  Altheidelberg  und 
sein    Schloß.     Kulturbilder    aus 


226 


605 


385 
387 


Seite 
dem    Leben    der  Pfalzgrafen   be 
Rhein 

Walker  s.  Fletcher. 

Waltz,  Vie  de  S6n6que      .     .     . 

Ward  u,  a.,The  Cambridge  Modern 
History.     Bd.  10 

Desgl.  Bd.  II 

Warschauer  s.  Mente. 

Weller,  Württembergische  Ge- 
schichte   691 

Wenck,  Die  Stellung  des  Erzstiftes 
Mainz  im  Gange  der  deutschen 
Geschichte 226 

Wesenberg,  Der  Vizekanzler 
David  Georg  Strube 159 

Widmann,  Geschichte  Salzburgs. 
1.  u.  2.  Bd 

Wielands  gesammelte  Schriften. 

1.  Abt  :   Werke.     1.  Bd.,    1.  Teil. 

2.  Abt.:    Übersetzungen.     I.  Bd., 
I.  u.  2.  Teil 

Windisch,  Der  messianische Krieg 
und  das  Urchristentum    .... 

Witt  ich,  Kultur  und  National- 
bewußtsein im  Elsaß 460 

Zedier  und  Sommer,  Die  Matrikel 
der  Hohen  Schule  und  des  Päda- 
gogiums zu  Herborn 160 

Zernecke,    Jac.    Heinr.    Zernecke 

(1672-1741) 697 

Ziegler,  Aus  meiner  Pariser  Mappe    451 


394 


368 


357 


Notizen  und  Nachrichten.  g^jj^ 

Allgemeines >81.  419.  645 

Alte  Geschichte '85.  424.  650 

Römisch-germanische  Zeit  und  frühes  Mittelalter  bis  1250   ....  191.  428.  653 

Späteres  Mittelalter  (1250—1500) l**»-  ♦36.  660 

Reformation  und  Gegenreformation  (1500—1648) 205.  441.  667 

1648—1789 211.  448.  676 

Neuere  Geschichte  seit  1789 214.  450.  681 

Deutsche  Landschaften 225.  460.  690 

Vermischtes 233.  469.  699 

Nachtrag .236 

Erklärung *^^ 

Berichtigung 


Die  Konzilien  des  4.  und  S.Jahrhunderts.') 


Von 

Eduard  Schwartz. 


Die  Epoche  der  konstantinischen  und  der  theodo- 
sianischen  Dynastie  ist  für  die  christliche  Kirche  die  Zeit 
der  großen  Konzile.  Nicht  weniger  als  vier  von  den 
anerkannten  ökumenischen  Synoden  fallen  in  diest- 
Periode:  325  Nizäa,  381  Konstantinopel,  431  Ephesus, 
451  Chalzedon.  Dazu  kommen  noch  solche,  die  nach 
der  Form  der  Einberufung  als  ökumenische  gelten  müssen, 
obgleich  ihre  Beschlüsse  nicht  allgemein  anerkannt  oder 
später  wieder  aufgehoben  wurden:  das  in  zwei  Hälften 
sich  spaltende  Konzil  von  Sardica  (342)  unter  Constans 
und  Constantius,  die  Doppelsynode  von  Rimini  und  dem 
isaurischen  Seleukeia  (359)  sowie  das  Konstantinopeler 
Konzil  (360)  unter  Constantius,  unter  Theodosius  dem 
Jüngeren  (449)  Ephesus,  das  latrodnium  Ephesüiiim,  wie 
Papst  Leo  es  nannte.  All  die  Synoden  ferner,  auf  denen 
die  Bischöfe  einzelner  oder  mehrerer  Diözesen  —  ich 
gebrauche  das  Wort  in  dem  staatsrechtlichen  Sinne, 
den  es  durch  Diokletians  Provinzialordnung  erhalten 
hat  —  zusammengetreten  sind,  hier  aufzuzählen,  ist  un- 
möglich und  zwecklos:  es  kommt  eine  sehr  stattliche 
Anzahl  zusammen,  und  nicht  wenige  sind  darunter,  wie 


>)   Vortrag,    gehalten    auf    der    11.  V^ersammlung    deutscher 
Historiker  zu  Straßburg  i.  E.  am  16.  September  1909. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  l 


2  Eduard  Schwartz, 

z.  B.  die  von  Tyrus  335,  die  römischen  unter  Damasus, 
die  alexandrinische  gegen  Nestorius,  die  Konstantinopeler 
gegen  Eutyches,  die  es  an  historischer  Bedeutung  mit  den 
großen  Konzilen  aufnehmen  können. 

Nach  Chalzedon  ebbt  die  Flut  allmählich  wieder  ab, 
nur  unter  und  durch  Justinian  schwillt  sie  im  Osten  noch 
einmal  mächtig  an.  im  ganzen  betrachtet,  kann  dies 
historische  Phänomen  angesehen  werden  als  die  Form, 
in  der  sich  bis  Justinian  die  Auseinandersetzung  zwischen 
dem  Kaisertum  und  der  sich  in  den  Patriarchaten  sam- 
melnden kirchlichen  Gewalt  sowie  zwischen  den  Patri- 
archaten untereinander  vollzieht;  damit  verschlingen  sich 
untrennbar  die  Kämpfe  um  die  Formulierung  des  christo- 
logischen  Dogmas. 

Das  älteste  Christentum  kennt  keine  Synoden,  das 
sog.  Apostelkonzil  ist  nichts  als  eine  Besprechung  der 
Missionare  Paulus  und  Barnabas  mit  den  Führern  der 
Urgemeinde  und  trägt  seinen  Namen  mit  Unrecht.  Aus 
der  einen,  nur  örtlich  getrennten  Gemeinde  der  Heiligen, 
die  au!  Erden  nichts  als  Beisassen  sein  wollten  und 
deren  Reich  im  Himmel  war,  erwuchs  im  2.  Jahrhundert 
erst  langsam,  dann  rascher  die  Kirche  mit  dem  Klerus 
und  den  Laien,  regiert  von  dem  mehr  und  mehr  mon- 
archisch werdenden  Episkopat.  In  der  großen  Krise 
dieser  Zeiten  ist  das  Christentum  vor  der  Gefahr,  sich 
in  die  religiöse  Bewegung  zu  verlieren,  die  aus  den 
Tiefen  des  zertrümmerten  Judentums  und  des  orientali- 
schen Hellenismus  mit  elementarer  Gewalt  emporquoll, 
dadurch  gerettet,  daß  die  Gemeinden  die  Rechtsgedanken, 
die  von  Anfang  an  in  ihnen  lebendig  waren,  zu  einer 
festen  Form  ausbildeten,  die  ihre  losen  Organisationen 
zusammenschloß;  ihren  präzisesten  Ausdruck  findet 
diese  Entwicklung  in  dem  Satz  von  der  apostolischen 
Sukzession  der  Bischöfe.  Er  ist  so  wenig  von  irgend- 
einer Synode  aufgestellt,  wie  je  ein  Dogma  Marcions 
oder  Valentins  auf  einem  Konzil  verdammt  ist;  der 
Kampf  mit  den  Häretikern  des  2.  Jahrhunderts  ist 
innerhalb  der  einzelnen  Gemeinden  ausgefochten,  und 
das  Komplement  zu  dem   Rechtssatz,   daß  jeder  Bischof 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  3 

ein  Nachfolger  der  Apostel  ist,  bildet  der  andere,  daß 
jede  Gemeinde,  um  den  Ausdruck  des  späteren  griechi- 
schen Kirchenrechts  zu  gebrauchen,  autokephal  ist.  Wie 
das  politische  Reichsbürgerrecht  mit  dem  Bürgerrecht 
der  einzelnen  Stadtgemeinde  verbunden  wird,  so  ist 
jeder  Christ  ein  Glied  nicht  nur  der  katholischen  Kirche, 
sondern  zugleich  auch  einer  autonomen  Gemeinde;  zur 
Polis  gehört  der  Bischof  und  umgekehrt.  Die  alte  Frei- 
zügigkeit, die  die  Christen  als  Bürger  eines  himmlischen 
Reiches  untereinander  wahrten,  mochte  das  Prinzip 
mannigfach  durchbrechen,  in  städtelosen  Landschaften, 
wie  in  Kappadozien,  der  Chorepiskopos  den  städtischen 
Bischof  ersetzen;  durch  diese  Ausnahmen  wurde  die 
aus  den  Verhältnissen  des  Weltreiches  spontan  entstan- 
dene Analogie  der  kirchlichen  mit  der  politischen  Stadt- 
gemeinde nicht  aufgehoben. 

Die  autokephale,  zentralisierte  Bischofsgemeinde  ist 
erwachsen  aus  dem  Bestreben,  die  Ekklesia,  das  neue 
Volk  Gottes,  das  sich  für  den  berufenen  Erben  Israels 
hielt,  davor  zu  bewahren,  daß  es  sich  in  aiQtGEig,  in 
Schulen  und  Sekten  zerspaltete.  Damit  war  unmittelbar  das 
Bedürfnis  gegeben,  zwischen  diesen  autonomen  Einzel- 
gemeinden die  Einheit  aufrecht  zu  erhalten.  In  der  Idee 
war  sie  stets  vorhanden  gewesen,  und  an  dem  Gedanken, 
daß  die  eine  Gemeinde  der  Heiligen  nur  faktisch,  so 
lange  diese  Welt  noch  stehe,  in  örtlich  getrennten  Einzel- 
gemeinden in  die  Erscheinung  trete  und  jede  dieser 
Einzelgemeinden  das  Volk  darstelle,  in  dessen  Mitte  der 
Herr  ist,  bis  alle  im  Reiche  Gottes  vereinigt  sind,  an 
diesem  Gedanken  hat  die  Ausbildung  der  Bischofsge- 
meinde nichts  geändert;  nur  die  praktischen  Formen 
werden  anders,  in  denen  sich  die  theoretische  Einheit 
der  Gemeinden  durch  den  Verkehr  miteinander  ver- 
wirklicht. In  der  ältesten  Zeit  vermitteln  ihn  Missionare, 
Propheten,  reisende  Brüder,  Gemeindeschreiben,  er  ist 
noch  frei  und  nicht  an  bestimmte  Organe  gebunden; 
nachdem  der  Bischof  als  Nachfolger  der  Apostel  der  be- 
rufene Leiter  der  Einzelgemeinde  geworden  ist,  wird  er 
zum  Träger  der  zwischen  den  Einzelgemeinden  bestehen- 

1* 


4  Eduard  Schwartz, 

den  Einheit,  und  diese  Einheit  kann  jetzt  einen  einfachen 
und  imponierenden  Ausdruck  darin  finden,  daß  die 
Bischöfe  zu  Synoden  zusammentreten.  Trotz  der  dürf- 
tigen Überlieferung  läßt  sich  noch  erkennen,  daß  diese 
Entwicklung  gegen  Ende  des  zweiten  Jahrhunderts  im 
Orient  einsetzt  und  dann  allmählich  auf  das  Abendland 
übergreift,  die  Friedenszeiten  unter  Commodus  und 
Severus  Alexander  haben  sie  jedenfalls  begünstigt.  Wie 
alle  historischen  Prozesse,  so  hat  auch  dieser  sich  nicht 
einfach,  in  gerader  Linie  abgespielt.  Von  einem  bischöf- 
lichen Absolutismus  war  die  Kirche  des  angehenden 
3.  Jahrhunderts  noch  weit  entfernt;  Presbyterium  und  Ge- 
meinde waren  Faktoren,  mit  denen  auch  das  kräftigste 
Bischofsregiment  zu  rechnen  hatte.  Nur  allmählich  und 
nicht  überall  gleichmäßig  wird  das  Recht  der  Presbyter, 
an  Synoden  aktiv  teilzunehmen  —  die  passive  Assistenz 
ist  ihnen  immer  geblieben  — ,  beschränkt  und  beseitigt; 
und  im  ganzen  3.  Jahrhundert  ist  die  Rechtskraft  eines 
synodalen  Beschlusses  an  die  Zustimmung  des  Klerus 
und  der  Laienversammlung  derjenigen  Gemeinde  ge- 
bunden, die  er  betrifft.  Auch  als  die  Bischöfe  allein 
das  Recht,  ihre  Stimme  abzugeben,  beanspruchten,  war 
ihre  Synode  keineswegs  ein  Kollegium,  das  für  sich,  im 
geheimen  beriet;  im  Okzident  wenigstens  hat  die  Laien- 
gemeinde des  Orts,  an  dem  die  Synode  stattfindet,  noch 
lange  das  Recht,  anwesend  zu  sein,  und  ist  im  Orient 
lediglich  dadurch  ausgeschaltet,  daß  die  Kaiser  zu  den 
großen  Synoden  nur  die  Bischöfe  mit  einer  bestimmten 
Anzahl  Kleriker  zuließen.  Der  Grund  dieses  Rechts  dürfte 
in  einer  Auffassung  der  Synode  zu  suchen  sein,  aus  der 
auch  noch  andere  und  wichtigere  Folgerungen  abgeleitet 
werden.  Die  Bischöfe  oder  die  Bischöfe  und  Presbyter 
nahmen  an  ihr  teil  nicht  als  Mandatare  ihrer  Gemeinde, 
sondern  als  Träger  des  Charisma;  was  sie  beschließen, 
oder  richtiger,  was  sie  als  ihren  übereinstimmenden 
Willen  und  Glauben  deklarieren,  ist  eine  Offenbarung 
des  ihnen  verliehenen  göttlichen  Geistes.  Es  gilt  als  un- 
zulässig, den  Laien  zu  verwehren,  daß  sie  der  gleichen 
Offenbarung  zuhören  wie  derjenigen,  die  in  jeder  Versamm- 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  5 

lung  der  aus  Klerus  und  Laien  bestehenden  Gemeinde 
lebendig  ist;  es  folgt  aber  weiter  aus  dieser  Auffassung, 
daß  die  Synode  einer  weltlichen,  legislativen  oder  rich- 
tenden oder  wählenden  Versammlung  nicht  gleichartig 
ist,  deren  Beschlüsse  die  Majorität  findet  und  die  Minori- 
tät hinnimmt.  Da  ihre  Mitglieder  alle  Träger  des  Geistes 
sind,  so  müssen  sie.  ideell  genommen,  einig  sein;  wer 
in  der  Minorität  ist,  hat  den  Geist  nicht  oder  spricht  ihn 
der  Majorität  ab.  Tatsächlich  gibt  es  auch  selbst  auf 
den  großen  ökumenischen  Synoden  keine  Minoritäten 
im  parlamentarischen  Sinne;  die  Beschlüsse  werden  stets 
einstimmig  gefaßt,  und  wo  Minoritäten  vorkommen,  da 
schließen  sie  sich  zu  einem  Sonderkonzil  zusammen,  das 
den  Geist  für  sich  in  Anspruch  nimmt.  Jede  Synode 
ist,  unabhängig  von  der  Zahl  ihrer  Mitglieder,  eine  Mani- 
festation der  inneren,  göttlichen  Einheit  der  Kirche,  aber 
sie  ist  es  nur  insofern,  als  jeder  an  ihr  teilnehmende 
Bischof  oder  Presbyter  als  solcher,  nicht  etwa  als  ihr 
Mitglied,  das  Charisma  des  Geistes  hat;  sie  schafft  kein 
neues  Recht,  das  über  den  einzelnen  Teilnehmern  steht, 
sondern  deklariert  nur  eines,  das  als  Offenbarung  des 
Geistes  potentiell  schon  vorhanden  ist.  Es  ist  konsequent 
gedacht,  wenn  afrikanische  Synodalbeschlüsse  dem  ein- 
zelnen Bischof  die  Freiheit  des  Handelns  überlassen,  frei- 
lich mit  der  Warnung,  daß  er  sich  dann  vor  Gott  werde 
verantworten  müssen.  In  schweien  Fällen  kann  eine 
Synode  einem  Bischof  oder  einer  Gemeinde  die  Gemein- 
schaft aufsagen,  aber  damit  nicht  die  Autonomie  der 
Bischofsgemeinde  aufheben,  weil  ohne  diese  eine  Synode 
überhaupt  nicht  denkbar  ist;  die  Rezeption  durch  die 
Gemeinden  ist  für  einen  Synodalbeschluß  nicht  die  recht- 
liche Konsequenz,  sondern  das  rechtliche  Komplement, 
ebenso  wie  der  Glaube  das  Komplement  der  Offen- 
barung ist. 

Es  stand  rechtlich  jedem  Bischof  frei,  soviel  Kollegen 
er  wollte,  zu  einer  Synode  einzuladen,  und  wo  nicht,  wie 
in  Rom  und  Alexandrien,  sich  gewohnheitsrechtliche  Pri- 
vilegien ausgebildet  hatten,  ist  noch  bis  ins  4.  Jahrhun- 
dert hinein  von  diesem  Recht  Gebrauch  gemacht  worden. 


6  Eduard  Schwartz. 

Ob  eine  Synode  als  Manifestation  der  kirchlichen  Einheit 
angesehen  und  rezipiert  wird,  ist  von  der  Form  ihrer 
Berufung  an  und  für  sich  unabhängig;  nur  das  praktische 
Leben  hat  dazu  geführt,  daß,  sei  es  in  den  Reichs- 
provinzen, sei  es  in  größeren  Bezirken,  die  im  Laufe  der 
Entwicklung  von  dem  Bischofssitz  einer  Großstadt  ab- 
hängig geworden  waren,  die  Synoden  selbst  sowie  ihre 
Berufung  durch  einen  Vorort  zu  einer  stehenden  Insti- 
tution wurden.  Die  Autorität  dieser  Synoden  war  unter- 
einander völlig  gleich;  im  Orient  war  es  jedoch  in 
wichtigen  Fällen  Brauch,  die  Bischöfe  verschiedener 
Provinzen  zusammenzurufen,  um  auf  die  Weise  die  Bürg- 
schaft für  die  Rezeption  der  Synodalbeschlüsse  zu  er- 
höhen, und  gerade  bei  diesen  größeren,  außerordentlichen 
Synoden  ist  von  einem  Recht  der  Berufung,  überhaupt 
von  einer  festen  Ordnung  keine  Rede. 

Solange  es  sich  um  Fragen  der  Disziplin  handelte, 
erfüllten  die  Synoden  ihren  Zweck,  die  Einheit  der  Kirche 
auch  äußerlich  zur  Erscheinung  zu  bringen.  Auch  als 
die  schwierige  Frage  an  sie  herantrat,  nach  der  Zer- 
trümmerung der  Gemeinden  durch  die  decianische  Ver- 
folgung sie  nach  einheitlichen  Grundsätzen  neu  zu  orga- 
nisieren, sind  sie  einer  drohenden  Spaltung  insoweit 
Herr  geworden,  als  nur  eine  verhältnismäßig  kleine 
Minorität  sich  abspaltete.  Dagegen  w^ar  es  ein  folgen- 
schwerer Schritt,  als  unter  dem  Einfluß  des  Origenes 
die  von  ihm  ausgebildete  theologische  Metaphysik  zum 
Gegenstand  synodaler  Beratungen  gemacht  wurde.  Nach 
der  Überlieferung  geschah  dies  zum  erstenmal  auf  einer 
Synode  in  Bostra,  wo  der  dortige  Bischof  Beryll  durch 
die  Argumente,  die  Origenes  vor  den  versammelten 
Bischöfen  und  der  Ortsgemeinde  vortrug,  veranlaßt 
wurde,  seine  christologischen  Anschauungen  zu  wider- 
rufen und  „zu  seiner  früheren  richtigen  Ansicht  zurück- 
zukehren", wie  Eusebius,  der  allein  davon  berichtet,  sich 
ausdrückt.  Diese  erste  dogmatische  Synode  ist  darin  die 
einzige  geblieben,  daß  sie  mit  keiner  Exkommunikation 
und  keinem  Anathema  schloß;  durch  Gründe  und  Gegen- 
gründe war  die  Wahrheit  gefunden  und  hatte  kein  Opfer 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  7 

gekostet.  Es  schien,  als  sei  die  Kirche  zu  einer  Philo- 
sophenschule geworden,  in  der  die  gelehrte  Disputation 
entschied;  die  christlichen  Philosophen  konnten  sich 
rühmen,  daß  bei  ihnen  der  Gegner  selbst  sich  für  be- 
siegt erklärt  hatte,  was  bei  den  heidnischen  Konkurren- 
ten nur  in  den  literarischen  Dialogen  regelmäßig,  in 
der  Praxis  nie  vorkam. 

Origenes  und  die  Origenianer  ahnten  nicht,  daß  sie 
ihrer  wissenschaftlichen  Theologie  dam.it  das  Grab  bereitet 
hatten,  daß  sie  sie  unter  die  Instanz  bischöflicher  Synoden 
stellten.  Zwar  schien  dieser  Gedanke  auf  der  großen 
Synode,  die  Paul  von  Samosata  in  Antiochien  verurteilte, 
noch  einmal  zu  triumphieren.  Auch  dort  wurde  dispu- 
tiert; ebenso  wie  auf  der  Synode  gegen  Beryll  wurde 
durch  Tachygraphen  die  ganze  Debatte  aufgezeichnet. 
Diesmal  lief  es  aber  nicht  so  glatt  ab:  der  ketzerische 
Bischof  von  Antiochien  erklärte  sich  nicht  für  überführt; 
der  Glaube  der  Origenianer  an  die  argumentierende 
Kraft  ihrer  Dogmatik  litt  kläglich  Schiffbruch,  und  der 
Versuch ,  durch  eine  Synode  eine  abweichende  Lehr- 
meinung zu  unterdrücken,  schafft  nicht  eine  vorhandene 
Häresie  aus  der  Kirche  hinaus,  sondern  eine  neue 
hinein.  Es  stand  der  Synode  freilich  zu,  den  renitenten 
Bischof  mitsamt  seinen  Anhängern  zu  exkommunizieren; 
blieben  ihm  aber,  wie  mit  Bestimmtheit  anzunehmen 
war,  der  größte  Teil  seines  Klerus  und  seiner  Gemeinde 
treu,  so  wurde  faktisch  die  Gemeinde  von  Antiochien 
ausgeschlossen,  der  dritten  Großstadt  des  Reiches,  von 
deren  Stuhl  schon  damals  nach  Gewohnheitsrecht  eine 
Reihe  benachbarter  Gemeinden  abhingen.  Um  das  zu 
verhüten,  benutzte  die  Synode  eine  Minorität  innerhalb 
der  antiochenischen  Gemeinde,  um  Paul  einen  Nachfolger 
zu  setzen:  damit  wurde  die  Verlegenheit  erst  recht  groß. 
Denn  Paul  erklärte  seine  Absetzung  und  die  Wahl  des 
Nachfolgers  für  einen  Rechtsbruch  und  gab  die  Kirche 
von  Antiochien  nicht  heraus.  Der  Synode  fehlte  jedes 
rechtliche  Mittel  ihren  Willen  durchzusetzen,  und  es  blieb 
dem  von  ihr  eingesetzten  Gegenbischof  nichts  anderes 
übrig,   als  die  Entscheidung  des  Kaisers  darüber  einzu- 


8  Eduard  Schwartz, 

holen,  wem  die  Kirche  gehören  solle,  ob  seiner  Ge- 
meinde oder  der  des  Paulus.  Da  Paul  Beziehungen  zur 
Zenobia  gehabt  hatte,  fiel  sie  gegen  ihn  aus,  aber  es  ver- 
stand sich  von  selbst,  daß  der  Kaiser  nicht  den  Beschluß 
einer  Synode  sanktionieren  konnte,  die  für  ihn  noch  viel 
weniger  ein  rechtlich  faßbarer  Begriff  war  wie  für  die 
Kirche  selbst.  Er  dekretierte,  daß  die  Kirche  der  Partei 
gehören  sollte,  an  welche  die  Bischöfe  von  Rom  und 
Italien  ihre  Schreiben  richteten;  der  offizielle  Briefverkehr 
ist  immer  noch  die  rechtliche  Form  in  der  die  kirchliche 
Gemeinschaft  örtlich  getrennter  Gemeinden  am  präzise- 
sten zum  Ausdruck  kommt. 

Die  Synoden  von  Bostra  und  Antiochien  beweisen, 
daß  im  3.  Jahrhundert  auch  im  Orient,  wie  im  Okzident 
noch  in  späterer  Zeit,  die  Presbyter  ein  Recht  zu  reden 
und  zu  stimmen  hatten;  wie  auf  der  Synode  gegen  Beryll 
der  Presbyter  Origenes,  so  übernahm  auf  der  von  Anti- 
ochien der  Presbyter  Malchion  die  Disputation  gegen  den 
Gegner.  Origenes  war  geschulter  Philosoph  und  Inter- 
pret der  Bibel;  Malchion  stand  einer  antiochenischen  Rhe- 
torenschule  vor.  Es  gibt  zu  denken,  daß,  obgleich  Ori- 
genes in  Alexandrien  und  noch  mehr  in  Caesarea  eine 
unverächtliche  Anzahl  von  Klerikern  erzogen  hatte,  die 
später  den  Thronos  bestiegen,  doch  kaum  ein  Menschen- 
alter nach  seinem  Tode  kein  Bischof  sich  fand,  der  Paul 
von  Samosata  gewachsen  war;  die  Kapazitäten  der  origeni- 
schen  Zeit,  Dionys  von  Alexandrien  und  Firmilian  von 
Caesarea  in  Kappadozien,  waren  zu  alt  oder  schon  tot. 
Damit  war  der  Gedanke,  die  Synoden  zu  einer  wissen- 
schaftlichen Instanz  zu  machen,  von  vornherein  gerichtet; 
die  Bildung  der  Bischöfe,  bei  denen  trotz  der  Teilnahme 
der  Presbyter  die  Entscheidung  lag,  reichte  nicht  aus, 
um  ihnen  die  theologische  Überlegenheit  zu  sichern,  und 
der  intelligente,  wissenschaftlich  geschulte  Presbyter  blieb 
dieselbe  Gefahr  für  die  Hierarchie,  die  er  schon  gewesen 
war,  als  Origenes  mit  seinem  Bischof  Demetrius  in  Streit 
geriet.  Auch  der  Presbyter  Pamphilus  von  Caesarea, 
der  größte  Fortsetzer  des  Origenes,  hatte  unter  dem 
Mißtrauen  der  Bischöfe  zu  leiden;   in  Antiochien  stiftete 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  9 

der  Presbyter  „Luciari"  eine  Schule,  die  den  offiziellen 
Bischof  von  Antiochien  nach  Pauls  Sturz  nicht  anerkannte 
und  aus  der  Bischöfe  hervorgingen,  die  den  Streit  des 
alexandrinischen  Prebyters  Arius  gegen  seinen  Bischof 
Alexander  zu  einem  Kampf  großen  Stils  ausgestalteten. 
Noch  in  der  Zeit  nach  Konstantin  ist  die  arianische  Lehre 
dialektisch  vertieft  und  zum  Dogma  einer  geschlossenen 
Sekte  erhoben  durch  Aetius  und  Eunomins,  die  entweder 
nie  Bischöfe  waren  oder  es  erst  später  wurden:  erst 
mit  der  theodosianischen  Zeit  verschwindet  wenigstens 
im  Osten  der  Typus  des  oppositionellen  Presbyters,  der 
auf  seine  Intelligenz  und  Bildung  gestützt,  am  Kampfe 
der  Bischöfe  teilnimmt  oder  ihn  gar  entfesselt. 

In  den  eben  skizzierten  Gegensatz  zwischen  dem 
Bischof,  der  die  Macht,  und  den  Presbytern,  die  die 
Bildung  haben,  einen  Gegensatz,  der  im  letzten  Grunde 
durch  die  Einführung  der  antiken  Wissenschaft  in  den 
kirchlichen  Organismus  hervorgerufen  ist,  brachten  die 
Verfolgungen,  vor  allem  die  lange  anhaltende  Diokle- 
tians und  seiner  Nachfolger,  ein  neues  Moment  hinein. 
Zwar  standen  die  Intellektuellen  an  Glaubensmut  nicht 
zurück;  Pamphilus  und  Lucian  sind  auch  im  Martyrium 
führende  Persönlichkeiten  gewesen,  und  wenn  es  lapsl 
unter  den  geistig  Hochstehenden  gab,  so  waren  es 
sicher  nicht  mehr  als  unter  den  Bischöfen  selbst,  von 
dem  großen  Haufen  zu  schweigen.  Mochten  indes  die 
Gebildeten  die  schwere  Probe  noch  so  gut  bestehen, 
der  bösen  Konsequenz  der  Verfolgung  konnten  sie  nicht 
wehren,  daß  Philosophie  und  Wissenschaft  für  die  Kirche 
tief  im  Werte  sanken  zu  einer  Zeit,  wo  fanatischer 
Glaubenseifer  und  eisenharte  Nerven  die  wertvollsten 
Eigenschaften  für  jedes  Glied  der  Kirche  und  vor  allem 
für  die  Kleriker  waren,  die  nach  dem  römischen  Prinzip 
als  die  Führer  der  für  staatsfeindlich  geltenden  Organi- 
sation am  schärfsten  verfolgt  wurden.  Die  Kirche  hat 
ihren  Sieg  über  den  Staat  mit  einem  starken  Sinken  ihres 
geistigen  Niveaus  erkaufen  müssen;  in  Alexandrien,  wo 
es  am  höchsten  gewesen  war,  ist  der  Absturz  am  stärksten 
zu  spüren ;  man  braucht  nur  Dionys'  Briefe  mit  Athanasius' 


10  Eduard  Schwartz, 

Pamphleten  zu  vergleichen.  Mit  der  Stellung  der  Bischöfe 
stand  es  umgekehrt;  daß  die  kirchliche  Organisation  ihre 
Überlegenheit  über  die  staatliche  Bureaukratie  bewährt 
hatte,  kam  den  Spitzen  und  Trägern  dieser  Organisation 
in  erster  Linie  zugute,  und  für  ihre  Macht  war  es  nur 
ein  Vorteil,  wenn  Zahl  und  Ansehen  der  Kleriker  ab- 
nahm, deren  Geist  und  Wissen  ihre  hierarchische  Supre- 
matie in  Frage  stellte. 

Das  von  Galerius  311  erlassene  Toleranzedikt,  dem 
nach  Maximins  Katastrophe  ein  zweites,  von  Licinius  für 
den  Osten  ergangenes  folgte,  gab  der  Kirche  die  Mög- 
lichkeit, die  Verwüstungen  auszubessern,  die  der  jahrelange 
Kampf  mit  der  Staatsgewalt  und  der  Streit  zwischen  den 
Rigoristen  und  den  Opportunitätspolitikern  angerichtet 
hatte;  aber  ihr  wurde  die  Zeit  nicht  gelassen,  ihr  Haus 
für  sich  auszuflicken:  Konstantins  gedankenreiche  Des- 
potenpolitik stellte  ihr  größere  Aufgaben,  zunächst  nur 
im  Okzident,  dann  nach  Licinius'  Sturz,  in  der  wiederum 
in  einer  Hand  vereinigten  Monarchie  der  Oekumene. 

Gehört  schon  die  Psychologie  jedes  Menschen,  der 
entscheidend  in  den  Gang  der  Geschichte  eingegriffen 
hat,  zu  dem  Grenzgebiet,  wo  der  Historiker  sich  scheut, 
einen  graden  Pfad  durchzuschlagen  und  dem  weglos  dahin- 
wandernden  Dichter  mit  bewunderndem  Neid  oder  über- 
legener Schadenfreude  das  Feld  überläßt,  so  ist  die  Seele 
der  großen  Länderbezwinger  im  besonderen  Maße  ein 
singuläres  Phänomen,  das  der  methodischen  Forschung 
spottet  und  das  Urteil  der  darstellenden  Geschichtschreiber 
zu  den  widerspruchvollsten  Sprüngen  nach  links  und 
rechts  verführt.  Dem  mittelalterlichen  Katholizismus  war 
Konstantin  ein  Heiliger,  mit  Recht:  er  hat  das  Ideal  des 
christlichen  Weltreichs,  in  dem  Kirche  und  Staat  ein 
Ganzes  sind,  in  die  Geschichte  eingeführt.  Dem  prote- 
stantischen Republikaner,  der  das  Werden  der  modernen 
Staatsidee  mit  unerreichter  Genialität  dargestellt  hat,  ist 
der  grelle  Kontrast  zwischen  der  blutigen  Sultanswirt- 
schaft, mit  der  Konstantin  seine  Familie  dezimierte,  und 
der  salbungsvollen  Rhetorik  seiner  eigenen  Erlasse  und 
seiner  Lobredner,  die  nur  das  Symptom  eines  dekadenten 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts..  11 

Zeitstils  ist,  so  bis  in  den  Grund  der  Seele  hinein  wider- 
wärtig gewesen,  daß  er  Konstantin  nur  als  den  Heuchler, 
freilich  allergrößten  Stils,  zeichnen  konnte.  Man  mag  die 
Kunst  dieses  düsteren  Gemäldes  bewundern,  soll  aber 
doch,  wenn  man  geschichtlich  urteilen  will,  sich  der  Er- 
wägung nicht  verschließen,  daßTartuffes  gemeine  Gesellen 
sind,  die  der  Weltgeschichte  ihren  Gang  nicht  vorschrei- 
ben und  vor  allem  sich  von  dem  Wagnis  neuer  Gedanken 
fernzuhalten  pflegen.  Religiöse  Faktoren  haben  schon 
bei  der  Reform  Diokletians  sicherlich  mitgewirkt,  und 
Konstantin  war  nicht  der  erste,  der  die  himmlischen 
Mächte  für  sich  in  Bewegung  setzte;  aber  nur  die  Kühn- 
heit des  politischen  Genies  konnte  den  Gedanken  fassen, 
den  Thron  statt  auf  einen  mehr  oder  weniger  direkten 
Kaiserkult  auf  das  Christentum  zu  stützen,  vor  dem  Beam- 
tenschaft und  Heer  zu  bewahren  noch  unmittelbar  vorher 
höchste  Regierungsweisheit  war.  Konstantin  trug  sich 
mit  der  Hoffnung,  durch  die  in  der  Kirche  lebendigen 
Kräfte  das  seelenlose  Räderwerk  der  Bureaukratie  zu 
ergänzen  und  die  einzige  Organisation,  die  dem  heid- 
nischen Staat  gegenüber  ihre  Unabhängigkeit  behauptet 
hatte,  sich  dadurch  zu  unterwerfen,  daß  er  sie  zum  Regi- 
ment heranzog;  die  politischen  und  kirchlichen  Gebilde, 
die  aus  seinem  Wollen  und  Schaffen  sich  herausentwickel- 
ten, haben  jahrhundertelang  die  Welt  in  Fesseln  gehal- 
ten und  üben  ihren  Druck  aus  bis  auf  den  heutigen  Tag. 
So  tiefe  Linien  gräbt  ein  Heuchler  nicht  in  das  Antlitz 
der  Weltgeschichte  ein.  Ob  Konstantin  der  Mensch  an- 
ders zu  der  neuen  Religion  stand  als  Konstantin  der 
Kaiser,  ist  eine  Frage,  die  sich  schon  darum  nicht  beant- 
worten läßt,  weil  er  nicht  zu  den  seltenen  Fürsten  gehört, 
die  wie  Kaiser  Markus  dociiments  hiunains  hinterlassen 
haben.  Doch  liegt  kein  Grund  vor  anzunehmen,  daß  er 
aufgeklärter  war  als  seine  Zeitgenossen,  die  die  Gunst 
der  alten  oder  des  neuen  Gottes  für  nötig  hielten,  um  zu 
siegen,  und  wenn  er  das  Kreuz  zum  Zeichen  seines 
Vexillum  und  damit  das  Christentum  zur  Militärreligion 
machte,  so  hat  der  Glaube  an  die  magische  Kraft  dieses 
Zeichens  sicherlich  mitgewirkt,  obgleich  die  aetiologische 


12  lühiarc!  Sclnv;irlz. 

Ooschichte.  mit  der  er  diesen  Kult  motivierte,  erst  nacli- 
trä«:licli  von  ilim  erfunden  ist.  Sein  christlicher  Aber- 
^lauln'  i^ab  vielleicht  dem  seiner  Mutter  wenig  nach, 
aber  er  gestaltete  sich  bei  dem  siegreichen  Herrscher 
schon  darum  anders,  weil  er  bei  ihm  zusammenfiel  mit 
dem  (llaul)en  an  seine  persönliche  Mission,  der  für  alle 
großen  liroberer  und  Wcltbe/.winger  eine  konstitutive 
r;igenschaft  ist.  Der  Glaube  an  die  Gottheit  des  Kaisers, 
der  zu  Augustus'  Zeit  lebendig  war,  liatte  längst  seine 
Kraft  eingebüßt,  weil  er  offiziell  geworden  war;  es  war 
nicht  bescheidener,  sondern  es  bedeutete  mehr,  w^enn 
Konstantin  verlangte,  daß  man  an  ihn  glaubte  als  an  den 
auserwählten  Mann  des  Gottes,  der  durch  ihn  die  alten 
Götter  besiegt  hatte. 

Wie  er  von  dem  einen  Gott  berufen  war,  die  Welt 
unter  einem  Scepter  zu  vereinigen,  so  traute  er  sich's  auch 
zu,  die  streitenden  Bischöfe  der  Kirche  unter  einen  Hut 
zu  bringen.  Er  sah  in  dem  Christentum  eine  lex,  und 
ein  Gesetz,  das  nicht  alle  bindet,  ist  keins.  Eine  Kirche, 
mit  der  der  Staat  paktierte,  mußte  ein  geschlossenes, 
durch  feste  rechtliche  Grenzen  abgestecktes  Ganze  sein, 
und  es  ist  kein  theologischer  Dilettantismus,  noch  viel 
weniger  fanatischer  Eifer,  sondern  ein  politischer  Zweck, 
wenn  Konstantin  seine  Herrschergewalt  für  die  Einheit 
der  Kirche  einsetzt,  die  bis  dahin  eine  zwar  im  höchsten 
Maße  wirksame,  aber  doch  lediglich  in  der  Idee,  nicht 
in  formuliertem  Recht  vorhandene  Größe  gewesen  war.  Er 
bewährte  seinen  vorurteilsfreien,  nur  auf  die  Wirklich- 
keiten gerichteten  Scharfblick  darin,  daß  er  diese  Einheit 
nicht  durch  brutales  Dazwischenfahren  erzwingen,  son- 
dern durch  das  Mittel  erreichen  wollte,  das  ihm  die  inner- 
kirchliche Entwicklung  an  die  Hand  gab,  durch  die  Sy- 
noden der  Bischöfe.  Dadurch,  daß  er  sie  berief,  erhielten 
•sie  eine  Autorität,  die  ihnen  bis  dahin  gemangelt  hatte. 
Widerstand  gegen  Synodalbeschlüsse,  die  vom  Kaiser  an- 
genommen waren,  wurde  von  jetzt  an  ein  Widerstand 
gegen  die  Staatsgewalt.  Daß  Konstantin  den  Führern 
einer  bis  vor  kurzem  für  staatsfeindlich  geltenden  Orga- 
nisation   gestattete,    sich    zu    gemeinsamer    Beratung    zu 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  13 

versammeln,  daß  er  das  Resultat  dieser  Beratungen  zur 
Richtschnur  für  seine  eigenen  Entschließungen  machte, 
bedeutet  nur  scheinbar  einen  Abzug  von  der  unum- 
schränkten Herrschergewalt,  die  gerade  die  konstanti- 
nische Monarchie  für  sich  in  Anspruch  nahm.  Nach  der 
christlichen  Theorie  manifestierte  sich  in  den  Synoden 
der  eine,  göttliche,  in  der  Universalkirche  lebendige  Geist; 
wurden  diese  Synoden  ein  Werkzeug  des  kaiserlichen 
Regiments,  so  legten  sie  das  klarste  Zeugnis  dafür  ab, 
daß  der  Geist  Gottes  für  das  kaiserliche  Regiment  tätig 
und  lebendig  war,  und  die  neue  Weltmonarchie  erhielt 
durch  diese  Offenbarungen  eine  Legitimation  von  einer 
sich  fortwährend  erneuernden  Kraft,  wie  sie  kein  offizieller 
Kult  ihr  jemals  verleihen  konnte.  Eher  mag  es  auf  den 
ersten  Blick  erstaunlich  erscheinen,  daß  die  Bischöfe  dem 
Kaiser,  der  noch  nicht  einmal  den  Grad  eines  Katechu- 
men  hatte  und  bis  kurz  vor  seinem  Ende  sich  nicht  durch 
die  Taufe  unter  die  vollberechtigten  Mitglieder  der  Laien- 
gemeinde aufnehmen  ließ,  wie  es  scheint,  ohne  jeden 
Widerstand,  ja  mit  freudiger  Zustimmung  das  Recht  ein- 
räumten, sie,  die  Häupter  der  Kirche,  die,  von  vereinzel- 
ten Ausnahmen  abgesehen,  in  der  Kirche  damals  keine 
Instanz  über  sich  anerkannten,  zu  einer  Synode  zusammen- 
zurufen, deren  Beschlüsse  die  Gesamtkirche  binden  soll- 
ten. Was  sollten  sie  aber  machen?  Daß  ihnen  unmittel- 
bar nach  der  Verfolgung  nicht  etwa  nur  gestattet  wurde,  ge- 
meinschaftlich zu  beraten,  sondern  der  Kaiser  sie  einlud 
gewissermaßen  zu  einem  consiliiini,  das  seine  eigenen 
Entschließungen  vorbereitete,  mußte  ihnen  als  ein  so  un- 
geheurer Erfolg  der  Kirche  erscheinen,  daß  sie  sich  für 
närrische  Toren  gehalten  haben  würden,  wenn  sie  diese 
Gelegenheit,  an  der  Weltherrschaft  teilzunehmen,  von  sich 
gestoßen  hätten.  Und  sie  boten  durch  ihre  eigene  Un- 
einigkeit oder,  wie  man  geschichtlich  richtiger  sagen  muß, 
durch  den  in  der  kirchlichen  Entwicklung  liegenden 
Widerspruch  zwischen  der  Autonomie  des  Bischofs  und 
dem  Anspruch  der  Kirche,  nur  eine,  allgemeine,  die  Welt 
umspannende  Institution  zu  sein,  dem  Kaiser  selbst  die 
Gelegenheit,  sich  zur  entscheidenden  Instanz  zu  machen; 


14  Eduard  Schwartz, 

schon  in  dein  Streit  mit  Paul  von  Samosata  waren  sie 
ohne  das  Eingreifen  des  Staats  nicht  fertig  geworden. 
Bei  den  Synoden,  die  Konstantin  als  okzidentalischer 
Augustus  abhalten  ließ,  handelte  es  sich  darum,  der 
Donatisten  Herr  zu  werden,  einer  Minorität,  die  in  Afrika 
um  praktischer  Fragen  willen  sich  von  der  Großkirche 
abgespalten  hatte;  anders  lagen  die  Dinge,  als  er  nach 
dem  Sieg  über  Licinius  die  erste,  beide  Reichshälften 
umfassende  Synode  nach  Nizäa  berief.  Da  tobte  ein 
Streit  über  ein  Dogma,  das  wenigstens  im  Osten  im 
Mittelpunkt  des  kirchlichen  Interesses  stand,  und  die  Par- 
teien des  alexandrinischen  und  nikomedischen  Bischofs 
griffen  über  deren  Provinzen  weit  hinaus.  Die  Euse- 
bianer  hatten  schon  zwei  Synoden  abgehalten,  die  eine 
arianische  Glaubensformel  aufstellten  und  Alexander  auf- 
forderten, die  kirchliche  Gemeinschaft  mit  den  von  ihm 
exkommunizierten  alexandrinischen  Presbytern  wieder- 
herzustellen; Alexanders  Anhänger  hatten  danach  eine 
Synode  in  Antiochien  benutzt,  um  seine  Formeln  zu  sank- 
tionieren und  die  Bischöfe,  die  sie  nicht  unterzeichnen 
wollten,  auszuschließen,  darunter  keinen  geringeren  als 
Euseb  von  Caesarea.  Sie  glaubten,  mit  diesen  Be- 
schlüssen einen  Druck  auf  das  vom  Kaiser  schon  ein- 
berufene Konzil  ausüben  zu  können,  hatten  sich  aber  arg 
verrechnet;  der  Kaiser  akzeptierte  die  Exkommunika- 
tionen nicht  und  setzte  eine  Formel  durch,  die  gegen- 
über der  von  ihnen  aufgestellten  etwas  Neues,  das  latei- 
nische consiibstantialis,  griechisch  ouooioiog,  in  das  Be- 
kenntnis einführte. 

Das  Recht,  eine  Reichssynode  zu  berufen,  das  Kon- 
stantin für  sich  in  Anspruch  genommen  hatte,  ist  den 
Kaisern  geblieben;  die  Kirche  hat  es  bis  zum  siebenten 
ökumenischen  Konzil  nicht  bestritten.  Im  Gegenteil,  sie 
hat  mehr  als  einmal  die  Kaiser  ersucht,  ein  solches  ein- 
zuberufen, und  nicht  nur  die  orientalische:  die  Briefe  von 
Papst  Leo  sind  noch  erhalten,  in  denen  er  nach  der  Ver- 
urteilung Flavians  auf  der  ephesischen  Synode  von  449 
Theodosius  11.  dazu  zu  bewegen  sucht,  eine  neue  Synode 
anzuberaumen.     Wie  die  Akten  der  ephesischen  Synode 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  15 

besonders  deutlich  zeigen,  beginnt  die  Synode  rechtlich 
mit  der  Verlesung  der  kaiserlichen  Einberufung  von  431 
in  der  syrischen  Übersetzung  des  Corpus  Canonum,  die 
eine  sehr  alte  Form  der  Überlieferung  darstellt,  steht  der 
Brief  Konstantins,  der  die  Synode  nach  Nizäa  einberief,  an 
der  Spitze  der  nizänischen  Beschlüsse.  Bei  Teilung  des 
Regiments  war  die  Zustimmung  aller  Augusti  notwendig. 
Das  Konzil  von  Sardica  wäre  nicht  einberufen  worden, 
wenn  nicht  Constantius  sich  vor  offenem  Widerstände 
gegen  die  überlegene  Macht  seines  Bruders  Constans 
gefürchtet  hätte.  Sardica  lag  an  der  Grenze  der  beiden 
Reichshälften,  noch  auf  okzidentalischem  Gebiet;  Con- 
stantius wußte  ihm  unbequeme  Beschlüsse  nicht  anders 
zu  verhindern,  als  daß  er  seinen  Bischöfen  den  Rat  gab, 
sich  unter  einem  passenden  Vorwand  abzusondern  und 
in  Philippopel,  auf  seinem  Territorium,  zu  einer  Gegen- 
synode zusammenzutreten.  Da  stehen  der  Antagonismus 
der  beiden  Kaiser  und  das  kirchliche  Schisma,  das  in 
den  widersprechenden  Beschlüssen  der  beiden  Synoden 
grell  zutage  tritt,  in  direkter  Wechselbeziehung;  wenn 
die  Einheit  der  offiziellen,  staatlich  anerkannten  Kirche 
doch  erhalten  blieb,  so  lag  dies  nur  daran,  daß  Con- 
stantius in  dem  wichtigsten  Streitpunkt,  der  Anerkennung 
des  Athanasius,  den  Drohungen  seines  Bruders  sich 
fügte  und  bald  danach  durch  dessen  Tod  und  die  Nieder- 
werfung der  Usurpatoren  das  Reich  wieder  in  einer  Hand 
vereinigte.  Daß  er  als  Alleinherrscher  eine  ökumenische 
Synode  in  der  Form  zusammentreten  ließ,  daß  die  okzi- 
dentalischen  Bischöfe  sich  in  Rimini,  die  orientalischen 
im  isaurischen  Seleukeia  sich  versammelten,  gehört  zu 
den  Singularitäten,  an  denen  seine  Kirchenpolitik  reich 
ist.  Valentinian  und  Valens  haben  die  Kirche  nach  ver- 
schiedenen Grundsätzen  regiert,  aber  sich  gehütet,  durch 
ökumenische  Synoden  die  Lage  noch  mehr  zu  kompli- 
zieren; seit  Theodosius  11.  sind  die  Schattenkaiser  des 
Westens  nicht  mehr  in  der  Lage,  den  Entschließungen 
des  konstantinopeler  Hofes  zu  widersprechen. 

Wieweit  der  Kaiser  seine  Berufungen  ausdehnen  will, 
steht  bei  ihm;  nur  daran  wird  von  jetzt  an  festgehalten. 


16  Eduard  Schwartz, 

daß  nur  Bischöfe  an  den  Abstimmungen  und  Debatten 
teilnehmen  dürfen;  erst  in  späterer  Zeit  sind  auch  die 
Archimandriten  zugelassen.  Eine  Ausnahme  bilden  die 
Presbyter,  die  als  Mandatare  des  römischen  Bischofs 
schon  auf  dem  nizänischen  Konzil  erscheinen:  sie  spre- 
chen und  stimmen  nicht  für  sich,  sondern  im  Namen  ihres 
Auftraggebers.  Da  der  Kaiser  rechtlich  nicht  verpflich- 
tet ist,  alle  Bischöfe  einzuladen  und  es  faktisch  nie  getan 
hat,  vielmehr  die  Anzahl  der  auf  einem  Reichskonzil  an- 
wesenden Bischöfe  den  größten  Schwankungen  unter- 
worfen ist,  so  ist  die  Frage,  wann  ein  vom  Kaiser  be- 
rufenes Konzil  für  ein  ökumenisches  anzusehen  ist, 
streng  genommen,  nicht  zu  entscheiden.  Der  ganze  Be- 
griff bildet  sich  erst  allmählich  aus  dem  der  großen, 
mehrere  oder  viele  Provinzen  umfassenden  Synode  her- 
aus; auch  das  Prinzip,  daß  der  römische  Stuhl  auf  einer 
ökumenischen  Synode  vertreten  sein  muß,  gilt  für  das 
4.  Jahrhundert  überhaupt  noch  nicht  und  ist  später 
ein  Streitpunkt  gewesen,  der  bei  der  großen  Kirchen- 
trennung eine  Rolle  gespielt  hat.  Das  Wesentliche  ist 
eben  nicht  die  Zahl  der  Teilnehmer,  die  ja  auch  für  die 
rein  kirchlichen  Synoden  keine  rechtliche  Bedeutung  hat, 
sondern  die  Berufung  durch  den  Kaiser;  durch  sie  wurde 
ausgesprochen,  daß  von  der  Entscheidung  einer  solchen 
Kaisersynode  die  Anerkennung  der  Kirche  durch  die 
Staatsgewalt  abhing. 

Weder  Konstantin  noch  die  späteren  Kaiser,  nicht 
einmal  Theodosius  II.,  haben  den  Beschlüssen  einer  Reichs- 
synode bindende  Kraft  für  ihre  eigenen  Willensentschlie- 
ßungen zuerkannt.  Nur  durch  die  kaiserliche  Bestätigung 
werden  die  Beschlüsse  kaiserlicher  Synoden  staatliches 
Recht,  und  es  ist  mehr  als  einmal  vorgekommen,  daß 
diese  Bestätigung  versagt  wurde;  die  Entscheidungen 
des  kaiserlichen  Hofes  über  die  sich  widersprechenden 
Verdammungen  des  ephesischen  Konzils  von  431  sind  für 
das  staatsrechtliche  Verhältnis  besonders  instruktiv.  Aller- 
dings geht  die  kaiserliche  Politik  darauf  aus,  solche  Rei- 
bungen zu  vermeiden  und  von  vornherein  die  Synoden 
sich  dienstbar  zu  machen.    Konstantin  kündigte  den  nach 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  17 

Nizäa  berufenen  Bischöfen  an,  daß  er  ihrer  Synode  per- 
sönhch  beiwohnen  werde,  und  so  devot  er  sie  behan- 
delte, so  wenig  ließ  er  es  sich  nehmen,  entscheidend  in 
den  Gang  der  Verhandlungen  einzugreifen.  Wie  die  Be- 
rufung der  Synode,  so  ließen  sich  die  Bischöfe  auch  ihre 
Leitung  durch  ihn  gefallen,  und  seitdem  stand  das  Recht 
der  Kaiser,  die  Synoden  persönlich  zu  dirigieren,  fest. 
Constantius  hat  es  wiederholt  ausgeübt;  der  Höhepunkt 
des  chalzedonischen  Konzils  war  die  Sitzung,  in  der, 
nachdem  die  Glaubensformel  festgesetzt  war,  Kaiser 
Marcian  persönlich  mit  der  Kaiserin  Pulcheria  erschien 
und  in  lateinischer  und  griechischer  AUokution  dem  Kon- 
zil seine  allerhöchste  Zufriedenheit  aussprach.  Das  war 
damals  allerdings  schon  ungewöhnlich,  sowohl  der  große 
wie  der  kleine  Theodosius  ließen  sich  durch  Kommissare 
vertreten,  wie  es  Konstantin  schon  in  Tyrus  und  Jerusa- 
lem gemacht  hatte.  Wie  weit  die  Kaiser  unmittelbar  oder 
mittelbar  der  Synode  ihre  persönlichen  Entschließungen 
aufnötigen  wollten,  hing  lediglich  von  ihrem  Ermessen  und 
ihrer  Energie  ab.  Konstantin,  Constantius,  Theodosius  I. 
haben  rücksichtslos  ihren  Willen  durchgesetzt;  der  jüngere 
Theodosius  befahl  seinen  Kommissaren  in  Ephesus  aus- 
drücklich, sich  nicht  in  die  dogmatischen  Fragen  einzu- 
mischen, und  ließ  es  geschehen,  daß  das  Konzil  sich  in 
zwei  spaltete,  die  diametral  entgegengesetzte  Beschlüsse 
faßten  ;  auf  dem  zweiten  Ephesischen  Konzil  gab  er  dem 
alexandrinischen  Patriarchen  von  vornherein  die  Leitung 
in  die  Hand  und  stellte  ihm  seine  Kommissare  zur  Ver- 
fügung. In  Chalzedon  dagegen  führten  die  kaiserlichen 
Beamten  ein  scharfes  Regiment;  sie  setzten  gegen  den 
anfänglichen  Widerspruch  der  Bischöfe  es  durch,  daß 
eine  Glaubensformel  angenommen  wurde,  die  der  Allianz 
entsprach,  welche  der  Hof  mit  dem  Papst  gegen  das 
alexandrinische  Patriarchat   geschlossen  hatte. 

Ich  habe  mit  Absicht  die  überragende  rechtliche 
Macht,  die  dank  der  kraftvollen  Politik  Konstantins  das 
Kaisertum  gegenüber  der  Kirche  besaß,  etwas  ausführ- 
licher geschildert,  da  diese  Seite  der  Konziliengeschichte 
meist    in   sehr   verkürzender   Perspektive    gesehen    wird. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  2 


18  Eduard  Schwartz, 

Damit  soll  nicht  gesagt  sein,  daß  die  in  den  großen 
Konzilien  sich  abspielende  dogmatische  Entwicklung  aus- 
schließlich durch  die  kaiserliche  Politik  bestimmt  sei;  vor 
einem  derartigen  Rückfall  in  einen  antiquierten  rationali- 
stischen Pragmatismus  ist  die  moderne  Geschichtsfor- 
schung hoffentlich  sicher.  Niemals  hat  ein  Kaiser  allein  ein 
Dogma  machen  können;  der  kaiserliche  Wille  kann  nur 
Synoden  veranlassen  oder  dulden,  die  Streitigkeiten  ent- 
scheiden, welche  aus  dem  Schoß  der  Kirche  selbst  hervor- 
gegangen sind.  Seit  den  Tagen  des  Klemens  und  Ori- 
genes  erhob  die  Kirche  den  Anspruch,  nicht  nur  den 
Glauben  der  Einfältigen  sondern  auch  die  Weltanschau- 
ung der  Gebildeten  zu  bestimmen,  und  dieser  Anspruch 
wurde  universal,  als  der  Staat  sie  zur  Mitregentin  machte. 
Das  Problem,  wie  die  Gottheit  und  Menschheit  dessen, 
den  sie  als  ihren  Stifter  verehrte,  dogmatisch  zu  kon- 
struieren sei,  mußte  sich  ihr  aufdrängen;  aus  jedem  Ver- 
such der  Lösung  ergaben  sich  neue  Widersprüche,  die 
neue  Lösungen  heischten.  Man  kann  viel  eher  die  Frage 
aufwerfen,  wie  das  Problem  zum  Stillstand  gekommen 
ist,  als  warum  es  auftauchte;  und  eine  gewisse  Folge- 
richtigkeit in  der  Ausbildung  des  Dogmas  wird  auch  der 
nicht  verkennen  wollen,  der  zweifelt,  ob  diese  Folge- 
richtigkeit mit  einer  Steigerung  des  religiösen  Faktors 
zusammenhängt.  So  soll  der  Dogmengeschichte  ihr  Recht 
bleiben;  nur  kann  sie  die  Stelle  der  Geschichte  nicht 
allein  einnehmen  und  den  Irrtum  vertreten  oder  begün- 
stigen, als  ob  die  kirchliche  Entwicklung  in  der  Zeit  der 
großen  Konzilien  mit  der  logisch-dialektischen  Fortbil- 
dung der  dogmatischen  Spekulation  identisch  sei  oder 
in  erster  Linie  von  ihr  abhänge.  Solange  sich  die  vom 
Staat  noch  freie  Kirche  mit  den  Taufbekenntnissen  be-' 
gnügte,  die  im  2.  und  3.  Jahrhundert  in  den  Gemeinden 
entstanden  waren  und  sich  durch  Verkehr  und  Pro- 
paganda ausgeglichen  hatten,  war  der  Spekulation  ein 
weiter  Spielraum  gelassen,  so  daß  die  kirchliche  Meta- 
physik mit  großer  Freiheit  mannigfaltige  Blüten  trieb. 
Eine  Tendenz,  diese  Freiheit  zu  beschränken,  ist  im 
3.  Jahrhundert  schon  deutlich  wahrnehmbar;  sie  geht  nicht 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  1** 

eigentlich  vom  Kirchenregiment,  sondern  von  den  Theo- 
logen selbst  aus,  die  der  Dogmatik  einer  Schule  die 
Alleinherrschait  sichern  wollen.  In  ganz  anderem  Maße 
war  die  Freiheit  der  Spekulation  bedroht  von  dem  Augen- 
blick an,  in  dem  die  Staatsgewalt  es  für  nützlich  hielt, 
daß  die  von  ihr  anerkannte  Kirche  ihre  Einheit  durch 
eine  rechtlich  bindende  Glaubensformel  äußerlich  doku- 
mentierte. Nunmehr  wurde  jede  Lehre,  die  sich  durch- 
setzte oder  verdammt  wurde,  auf  einen  kurzen,  prä- 
zisen Ausdruck  gebracht  und  an  Stelle  einer  kompli- 
zierten, mehr  oder  weniger  biegsamen  dogmatischen  An- 
schauung, einer  Stimmung,  die  auch  starke  Gegensätze 
in  der  Schwebe  zu  halten  vermochte,  trat  das  Schlag- 
wort, das  mit  harter  Kürze,  wie  ein  Gesetzesparagraph, 
der  Spekulation  die  Grenze  setzt.  Spielten  sich  die  dog- 
matischen Auseinandersetzungen  früher  in  der  intellek- 
tuellen Oberschicht  der  Christenheit  ab  und  sanken  sie 
nur  dann  bis  zu  den  Gemeinden  hinab,  wenn  ein  be- 
deutender Volksführer,  wie  Paul  von  Samosata  es  gewesen 
sein  muß,  das  Interesse  an  einem  Dogma  zur  persön- 
lichen Parteinahme  steigerte,  so  war  mit  den  Schlag- 
worten der  neuen  Glaubensformeln  ein  Zündstoff  ge- 
schaffen, der  die  Massen  in  Flammen  setzte.  Dialektische 
Bildung,  Bibelkenntnis,  religiöser  Ernst  der  einzelnen 
wogen  leicht  gegenüber  dem  Fanatismus  der  viel  zu  vielen, 
der  wie  eine  Waberlohe  um  ein  solches  Wort  herumwogte; 
gerade  die  alexandrinischen  Kirchenfürsten,  vor  allem 
Athanasius  und  Cyrill,  haben  aus  dem  oiwoiaiog,  der 
0-eoroy.oQ,  dem  ungeteilten  Christus  Feldzeichen  gemacht, 
die  Heerhaufen  von  unwiderstehlicher  Massenwirkung 
zusainmenscharten.  Erst  jetzt  erwachen  die  provinzialen 
und  nationalen  Gegensätze  in  der  Kirche,  die  bis  dahin 
geschlummert  oder  friedlich  nebeneinander  bestanden 
hatten.  Gegen  das  von  Konstantin  in  Nizäa  oktroyierte 
okzidentalische  ouooioiog  lehnte  sich  der  Orient  auf;  wenn 
der  Widerstand  auch  nur  indirekt  war  und  es  nach  dem 
Tode  des  Euseb  von  Nikomedien  an  der  überragenden 
Persönlichkeit  fehlte,  die  ihn  zu  einer  einheitlichen  Be- 
wegung zusammenfaßte,  so  darf  Athanasius"  Polemik  nicht 

2* 


20  Kduard  Schwartz, 

dazu  verführen,  die  innere  Einheit  dieses  Gegensatzes 
zwischen  dem  orientalischen  und  okzidentalischen  Christus- 
glauben zu  unterschätzen.  Wo  die  äußeren  Verhältnisse 
ihm  gestatteten,  sich  Luft  zu  machen,  wie  auf  der  Doppel- 
synode von  Sardica,  führte  er  zum  Schisma.  Als  eine 
neue  Generation  herangewachsen  war  und  neue  Probleme 
die  alten  Gegensätze  zurückgedrängt  hatten,  hat  wiederum 
ein  okzidentalischer  Kaiser,  Theodosius,  in  Konstantinopel 
381  das  Schisma  zugunsten  des  Nizänums  endgültig 
beseitigt,  und  es  dauerte  eine  geraume  Zeit,  bis  Osten 
und  Westen  von  neuem  aneinander  gerieten.  Aber  nach- 
dem in  Chalzedon  Rom,  im  Bunde  mit  dem  Konstanti- 
nopler  Hof,  den  alexandrinischen  Monophysitismus  hin- 
ausgewiesen hatte,  ging  zunächst  Ägypten  der  Reichs- 
kirche verloren  und  wurde  zur  koptischen  Sonderprovinz; 
solange  Zeno  und  Anastasius  die  Opposition  des  Orients 
gegen  das  Chalcedonense,  so  weit  es  irgend  ging,  tole- 
rierten, war  faktisch  die  Spaltung  zwischen  Orient  und 
Okzident  da,  und  Justinian  versuchte  vergeblich,  im  Inter- 
esse seiner  Eroberungen  in  Italien  und  Afrika,  sich  dem 
Westen  wieder  zu  nähern  und  die  Kirche  durch  neue 
Formeln  zu  einigen:  die  Syrer  fielen  ab  und  fühlten 
sich  später  in  dem  antichristlichen  Weltreich  des  Islam 
unter  den  toleranten  Ummajaden  wohler  als  unter  den 
Schikanen  der  Reichskirche.  Es  ist  längst  erkannt,  daß 
bei  diesen  Abspaltungen  das  nationale,  durch  die  Sprach- 
differenzen unterstützte  Moment  in  zentrifugalem  Sinne 
gewirkt  hat;  es  hat  das  aber,  da  von  einem  wirklichen 
Nationalgefühl  keine  Rede  sein  kann,  nur  darum  gekonnt, 
weil  die  Schlagworte  der  Glaubensformeln  dem  dumpfen 
Gesamtempfinden  der  Kopten,  Syrer,  Armenier  usw. 
Sammlung  und  Stoßkraft  verliehen. 

Da  ferner  die  Entwicklung  des  Dogmas  auf  den 
Konzilien  sich  in  der  Weise  vollzieht,  daß  bestimmte 
Lehren  verurteilt  und  Formeln  zur  Abwehr  dieser  Lehren 
aufgestellt  werden,  so  müssen  die  Personen,  die  die 
dogmatischen  Gegensätze  vertreten,  und  die  mit  den 
Personen  zusammenhängenden  Machtfragen  sich  viel  zu 
sehr  geltend  machen,  als  daß  die  Ideen  allein  die  Debatte 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  21 

zu  beherrschen  vermögen.     Der  Sieg  hing  nicht   davon 
ab,    daß   eine  Partei  die  andere  überzeugte,    das  ist    nie 
vorgekommen,  sondern  wer,  aus  welchen  Gründen  auch 
immer,  den  Kaiser   auf  seiner  Seite  hatte,    und  auch  für 
die  Kirche  selbst  kam  viel  darauf  an,  ob  der  Kaiser  sich 
zum  Werkzeug  einer  Partei  hergab,  oder  ob  er  das  divide 
et  impera  geschickt  zu  handhaben  verstand.    Konstantin 
nutzte  die  Dankbarkeit  der  Bischöfe  für  die  hohe  Stellung, 
die  er  ihnen  verschafft  hatte,    in   genialer  Weise  aus:    er 
bekam  immer,  ohne  gewaltsame  Mittel,  seine  Majoritäten 
zusammen  und  hütete  sich,  jemals  einen  Streit  vollständig 
auszutragen,   so  daß  immer  jede  Partei  etwas   zu  hoffen 
hatte.     Schon  als   er  nur  Herr   des  Westens  war,   tat   er 
so,  als  wolle   er  die  Donatisten   zur  Unterwerfung   unter 
die  Großkirche   bringen,    hat   aber   keine   definitive    Ent- 
scheidung zu  ihren  Ungunsten  gefällt.    Beim  arianischen 
Streit  standen  sich,   als  er    vors  nizänische  Konzil   kam, 
der  alexandrinische  Patriarch  und  der  Bischof  von  Niko- 
medien    gegenüber.     Jener  war  der  Herr   der  durch  be- 
sondere Umstände  zentralisierten  ägyptischen  Kirche:  das 
nizänische  Konzil    erkennt   es   als  Gewohnheitsrecht   des 
alexandrinischen  Stuhls  an,  daß  er  die  kirchliche  Supre- 
matie über  Ägypten,  das  damals  in  zwei  Reichsprovinzen 
zerfiel,  ferner  über  Libyen  und  die  Pentapolis  hatte.    Wie 
dies  Gewohnheitsrecht,    das  zweifellos  älter   als  die  dio- 
kletianische Provinzialordnung  ist,  entstanden  war,  ist  noch 
nicht  aufgeklärt,   z.  T.  hängt   es  jedenfalls  damit   zusam- 
men, daß  Ägypten  als  Landbezirk  von  Alexandrien   auf- 
gefaßt wurde  und  der  Bischof  der  Stadt  die  Oberhoheit 
über  die  yv'ioa  hatte.    Es  ist  auch  nicht  überliefert,  worin 
dies  Gewohnheitsrecht  bestand;  nur  darf  man  vermuten, 
daß  der  alexandrinische  Bischof  die  sämtlichen  Bistümer 
in  den  angegebenen  Provinzen  besetzte  und  somit  es  in 
der  Hand  hatte,  sich  eine  ergebene  und  zahlreiche  Pha- 
lanx von  Anhängern  zu  verschaffen;  denn  die  Zahl  dieser 
Bistümer  muß  über   100  betragen  haben.     Ein    ähnliches 
Gewohnheitsrecht   wie    dem  Stuhl  des  hl.  Markus  wurde 
vom  nizänischen  Konzil    den  Nachfolgern    Petri   in  Rom 
und   Antiochien    bestätigt.     Nach  Ausweis   einer   uralten, 


22  Eduard  Schwartz, 

durch  den  griechischen  Text  nicht  gedeckten  Obersetzung 
des  sechsten  nizänischen  Kanons  beanspruchte  der  römi- 
sche Papst  die  Suprematie  über  die  siiburbicariae  regiones, 
d.  h.  die  zehn  diokletianisch-konstantinischen  Provinzen, 
die  unter  dem  Vicarius  Urbis  standen.  Das  ist  nur 
ein  den  späteren  Verhältnissen  angepaßter  Ausdruck  für 
die  schon  im  3.  Jahrhundert  nachweisbare  kirchliche  Ober- 
hoheit des  römischen  Bischofs  über  Italien.  Der  Bischof 
von  Antiochien  ordinierte  im  5.  Jahrhundert  die  Metro- 
politen der  zur  Dioecesis  Oriens  zusammengefaßten  Pro- 
vinzen, mußte  aber  dies  Recht  später  mit  dem  Thronos 
von  Jerusalem  teilen,  dem  der  Bischof  Juvenalis  durch 
eine  nicht  übermäßig  ehrliche  Politik  auf  den  Konzilen 
von  Ephesus  und  Chalzedon  eine  ähnliche  Stellung  wie 
den  vier  anderen  Patriarchaten  verschafft  hatte.  Der 
Thronos  von  Konstantinopel  bedeutete  325  noch  nichts; 
erst  die  Synode  von  381  erteilte  ihm  als  dem  Sitz  von 
Neu-Rom  die  zweite  Stellung  nach  Rom,  was  durch  das 
Chalzedonische  Konzil,  unter  scharfem  Protest  von  Seiten 
des  Papstes  Leo,  dahin  ausgelegt  wurde,  daß  er  das 
Recht  erhielt,  die  Metropoliten  der  pontischen,  asiatischen 
und  thrakischen  Diözese  zu  ordinieren.  Dagegen  be- 
saßen die  übrigen  Metropoliten  zur  Zeit  des  nizänischen 
Konzils  höchstens  das  Bestätigungsrecht  für  die  Bischöfe 
ihrer  Provinz;  daneben  existierte  wahrscheinlich  eine  Fülle 
von  Sonderrechten  einzelner  Bistümer,  die  historisch  ent- 
standen waren,  durch  den  Fortschritt  der  Mission  oder 
dadurch,  daß  attribuierte  Ortschaften  später  zu  Städten 
wurden  und  Bischöfe  erhielten,  deren  Ordination  der 
Bischof  der  Stadt,  zu  der  sie  früher  gehörten,  in  Anspruch 
nahm.  Das  Werden  der  Metropolitanverfassung  ist  darum 
so  schwer  zu  verfolgen,  weil  es  in  einer  überlieferungs- 
losen Zeit,  vor  den  großen  Konzilien  begonnen  hat,  nicht 
mit  bestimmten  Satzungen,  sondern  spontan  und  un- 
regelmäßig. Die  Entwicklung  mag  schon  vor  der  dio- 
kletianischen Provinzialordnung  eingesetzt  haben  und 
wurde  dann  durch  die  Zerlegung  der  alten  Provinzen 
in  kleinere  Einheiten  zugleich  kompliziert  und  gefördert; 
im   letzten  Grunde   ist   sie    ebenso  wie  die  Svnoden  aus 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrliunderts.  23 

dem  Bedürfnis  entstanden ,  den  Widerspruch  zwischen 
der  alten  autokephalen  Gemeinde  und  der  Einheit  der 
ökumenischen  Kirche  abzuschwächen. 

Zweifellos  vereinigte  zur  Zeit  des   nizänischen   Kon- 
zils von    allen  Bischöfen   des   gesamten  Reichs    der  ale- 
xandrinische  die  größte  Macht  in  seiner  Hand.    Eusebius 
von  Nikomedien  hatte  ihm    nur  die  Hoffnung   entgegen- 
zusetzen, daß  er  als  Bischof    der   kaiserlichen    Residenz 
Nikomedien  den  Hof  gewinnen  könne  —  mit  den  kaiser- 
lichen Damen  glückte  es  ihm  auch;  außerdem  w^ar  durch 
seine   lebhafte  Agitation    eine  Partei    zusammengebracht, 
die  zwar  nicht  die  Majorität  bildete,   aber  doch  zu  stark 
war,  um  von  einer  Regierung,  welche  die  Kirche  einigen 
wollte,  ignoriert  zu  werden.     Zunächst  erlitt  der  Bischof 
der  kaiserlichen  Residenz    eine   völlige   Niederlage.     Die 
Lehre  des  Arius  wurde  verdammt,  dieser  selbst  verflucht, 
vom  Kaiser  aus  Alexandrien  ausgewiesen  und  nach  einem 
Zwangsaufenthalt  relegiert.     Euseb    war   bereit  gewesen, 
die  neue  Glaubensformel,  ja  auch  das  Anathema  der  aus 
Arius'  Lehre  herausgenommenen  Sätze  zu  unterzeichnen, 
aber  der    gegen  seinen  alten   Freund  persönlich  gerich- 
teten Verfluchung  zuzustimmen,  das  war  ihm  zuviel.    Er 
weigerte   sich   und    verfiel    der   Exkommunikation,    auch 
ihn    traf    das    kaiserliche   Verbannungsdekret,    und  seine 
Gemeinde  wurde  aufgefordert,  einen  Nachfolger  zu  wählen. 
Diesem  Sturz  gegenüber  schien  der  alexandrinische  Stuhl 
in  glänzender  Machtfülle   dazustehen.     Von  der  Opposi- 
tion der  intellektuellen  Presbyter  und  vom  melitianischen 
Schisma  wurde  er  durch  die  nizänischen  Beschlüsse  be- 
freit;  ihm  wnrden   an    erster  Stelle,   vor  Antiochien    und 
den  übrigen  irgendeinen  Vorzug  beanspruchenden  Thro- 
noi,   seine    Gewohnheitsrechte   bestätigt,    mit   einer  Moti- 
vierung, die  ihn  deutlich  neben  Rom,  die  Hauptstadt  des 
Westens,  rückte;  daß  weder  die  Exkommunikationen  der 
antiochenischen  Synode  noch  die  alexandrinischen  gegen 
Arius   aufgestellten    Formeln   angenommen,   sondern   ein 
neues  Schlagwort   vom    Kaiser  oktroyiert  wurde,  machte 
der  alexandrinischen  Politik  nichts  aus,  da  sie  klug  genug 
war,   sich  von  vornherein    auf  den  Boden  der  Tatsachen 


24  Eduard  Schwartz, 

zu  stellen  und  das  bf-ioovoiog  auf  das  eigene  Panier  zu 
schreiben.  Aber  die  Hoffnung,  Konstantin  werde  fort- 
fahren, die  Kirche  im  Sinne  des  alexandrinischen  Patri- 
archats zu  regieren,   sollte   gründlich  enttäuscht  werden. 

In  dem  zweiten  großen  Zentrum  des  Ostens,  in  Anti- 
ochien,  hatte  kurz  vor  Nizäa  Eustathius  den  Thronos 
bestiegen,  der  in  Nizäa  eifrig  gegen  Arius  und  seine 
Anhänger  wirkte  und  sofort  nach  dem  Konzil  eine  hitzige 
Polemik  mit  Euseb  von  Caesarea  und  anderen  begann, 
die  vor  dem  Konzil  sich  auf  Arius'  Seite  gestellt,  aber 
die  Synodalbeschlüsse  unterzeichnet  hatten.  Er  wurde, 
nicht  aus  dogmatischen  Gründen,  auf  einer  antiochenischen 
Synode  abgesetzt,  vom  Kaiser  persönlich  verhört  und 
zur  Relegation  verurteilt.  Als  der  an  seiner  Stelle  ein- 
gesetzte tyrische  Bischof  Paulinus,  ein  ausgesprochener 
Anhänger  der  Eusebianer,  und  dessen  Nachfolger  rasch 
hintereinander  starben,  versuchten  die  Anhänger  des 
Eustathius,  durch  einen  Aufstand  den  abgesetzten  Bischof 
zurückzuführen.  Konstantin  griff  sofort  energisch  durch 
und  erzwang  den  Frieden  in  der  Gemeinde;  zum  Bischof 
schlug  er  wiederum  einen  Eusebianer  vor.  Schwerlich  ohne, 
sicher  nicht  gegen  die  Absicht  des  Kaisers  wurde  Anti- 
ochien  eine  Hochburg  der  antialexandrinischen  Partei 
und  ist  es  immer  geblieben;  der  Gegensatz  zwischen  den 
Patriarchaten  Ägyptens  und  der  Dioecesis  Oriens  ist  in 
der  Konziliengeschichte  eines  der  wichtigsten  Momente. 
Die  Kanones  einer  damals  tagenden  Synode  von  Anti- 
ochien  sind  in  die  offizielle  Sammlung  gelangt;  in  den 
scharfen  Bestimmungen  gegen  die  Kleriker,  welche  die 
Autorität  des  Bischofs  mißachten  und  dem  Versuch,  die 
Suprematie  des  Metropoliten  rechtlich  zu  fixieren,  sind 
wohl  die  Nachwirkungen  des  Kampfes  mit  den  eustathia- 
nischen  Schismatikern  zu  spüren. 

In  derselben  Linie  der  kaiserlichen  Politik  lag  es, 
daß  Euseb  von  Nikomedien  und  sein  Nachbarbischof 
Theognis  von  Nizäa,  der  Exkommunikation  und  Ver- 
bannung mit  ihm  geteilt  hatte,  binnen  kurzem  wieder  in 
Gnaden  angenommen  und  ihren  Gemeinden  zurück- 
gegeben  wurden.     Es   hing   das   damit    zusammen,    daß 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  25 

Arius  auf  Grund  eines  eingereichten  Glaubensbekennt- 
nisses ebenfalls  vom  Kaiser  begnadigt  war.  Sicherlich 
ist  Konstantin  so  nicht  vorgegangen,  ohne  daß  eine  von 
Neuem  berufene  Synode  mitgewirkt  hätte;  da  unsere 
Überlieferung  durch  die  nizänische  Orthodoxie  bestimmt 
ist,  hat  sich  die  Kunde  von  einem  zweiten  nizänischen 
Konzil  nur  in  wenigen,  meist  übersehenen  Spuren  er- 
halten. Gemäß  dem  kirchlichen  Recht  und  zugleich 
seinem  Grundsatz,  nie  definitiv  zu  entscheiden,  getreu, 
machte  Konstantin  die  Rückkehr  des  Arius  nach  Alexan- 
drien  davon  abhängig,  ob  der  Bischof  Alexander  das 
von  Arius  abgelegte  Glaubensbekenntnis  für  orthodox 
erklären  wolle:  tat  er  es,  so  war  damit  die  Unterwerfung 
des  mächtigsten  Bistums  unter  den  kaiserlichen  Willen 
in  ganz  anderer  Weise  besiegelt  als  durch  die  Unter- 
zeichnung des  nizänischen  Symbols.  Es  taucht  hier 
zuerst  die  Frage  auf,  ob  neben  dem  Nicaenum  andere 
und  ältere  Formeln  zugelassen  werden  sollen,  die  ihm 
nicht  direkt  widersprechen.  Konstantin  bejahte  sie,  da 
er  auf  diese  Weise  freie  Hand  behielt;  die  Eusebianer 
ebenfalls,  weil  ihnen  das  unbiblische  Schlagwort  uiooioioQ 
widerwärtig  war;  dagegen  blieb  das  alexandrinische  Pa- 
triarchat in  der  Verneinung  fest.  Alexander  starb  schon 
drei  Jahre  nach  dem  nizänischen  Konzil;  sein  Nachfolger 
Athanasius  verweigerte  Arius'  Rezeption,  da  sein  dem  Kaiser 
eingereichtes  Bekenntnis  nicht  nizänisch  sei.  Konstantin 
ließ  sich  das  nicht  nur  gefallen,  sondern  deckte  ihn  sogar 
gegen  die  Angriffe,  die  die  melitianischen  Schismatiker 
gegen  ihn  erhoben;  von  Arius'  Aufnahme  war  Jahre 
hindurch  keine  Rede,  und  er  bildete  Sondergemeinden. 
Da  kam  wieder  einer  der  jähen  Umschläge,  die  für  das 
Regiment  Konstantins  so  charakteristisch  sind.  Um  die 
Jahreswende  332/33  erließ  er  ein  scharfes  Edikt  gegen 
Arius  und  ein  persönliches  Schreiben  an  ihn,  in  dem  er 
unter  Androhung  strenger  Strafen  gegen  die  ihm  an- 
hängenden Kleriker  aufgefordert  wurde,  an  den  Hof  zu 
kommen  und  sich  zu  unterwerfen.  Arius  tat  es,  um 
seine  Anhänger  vor  arger  Schädigung  zu  bewahren;  sein 
Glaubensbekenntnis    wurde    vom    Kaiser    angenommen. 


2b  Eduard  Schwartz, 

Damit  war  die  Gefahr,  daß  er  eine  Sonderkirche  bilden 
könne,  beseitigt;  einen  Arianismus  im  strengen  Sinne  des 
Wortes  gibt  es  von  nun  an  nicht  mehr,  und  es  ist  nicht  ganz 
ehrlich,  wenn  Athanasius  in  seiner  literarischen  Polemik 
die  Partei  des  Euseb  von  Nikomedien  als  Arianer  an- 
greift; sie  haben  sich  seit  Nizäa  und  vollends  seit  Arius' 
definitiver  Unterwerfung  niemals  mit  seiner  in  Nizäa 
verdammten  Lehre  identifiziert,  und  die  ein  Menschen- 
alter später  von  Aetius  und  Eunomins  begründete  Sekte 
der  Anhomöer  opponiert  gerade  gegen  die  Partei  der 
Eusebianer,   die    durch  Constantius  zur  Herrschaft   kam. 

Nachdem  der  Arianismus  erledigt  war,  schritt  Kon- 
stantin dazu,  die  Macht  des  alexandrinischen  Patriarchen 
zu  brechen.  Auf  einem  großen  Konzil  in  Tyrus  wurden 
die  Anklagen  der  Melitianer  gegen  ihn  verhandelt;  als 
er  merkte,  daß  er  gegen  die  Majorität  seiner  Gegner 
nicht  aufkam,  setzte  er  sich  auf  ein  Schiff  und  fuhr  nach 
Konstantinopel,  um  sein  Glück  noch  einmal  beim  Kaiser 
persönlich  zu  versuchen.  Das  Konzil  verurteilte  ihn  in 
contumaciam  zur  Absetzung  und  nahm  in  Jerusalem, 
wohin  es  sich  auf  Befehl  des  Kaisers  zur  Einweihung 
der  neuen  Basilika  begeben  hatte,  den  Arius  in  die  christ- 
liche Gemeinschaft  wieder  auf;  der  Beschluß  wurde  sofort 
der  alexandrinischen  Gemeinde  mitgeteilt.  Einen  Augen- 
blick schien  es  so,  als  sei  es  Athanasius  in  Konstantinopel 
gelungen,  den  Kaiser  auf  seine  Seite  zu  bringen;  es  ging 
ein  zorniges  Schreiben  an  die  Synode  ab,  den  Prozeß 
neu  aufzunehmen.  Aber  bei  einer  persönlichen  Unter- 
redung zwischen  den  Machthabern  des  Reichs  und  der 
Kirche  kam  es  zum  Konflikt;  der  Despot  fühlte,  daß  der 
Bischof  das  Zeug  dazu  hatte,  ein  zweiter  Despot  zu 
werden,  und  relegierte  ihn  nach  Trier.  Doch  brachte  er 
auch  diesmal  die  Sache  nicht  zum  Ende;  der  Befehl, 
einen  Nachfolger  zu  wählen,  unterblieb,  und  die  ägyptische 
Kirche  war  so  eisenfest  mit  ihrem  Patriarchen  verbunden, 
daß  sie  aus  freien  Stücken  nicht  dazu  schritt. 

War  es  schon  an  und  für  sich  keine  leichte  Erb- 
schaft, die  Constantius  als  Herrscher  des  östlichen  Drit- 
tels des  Reiches   mit  diesem    unausgetragenen  Streit  an- 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jalirhunderts.  27 

trat,  SO  wurde  sie  ihm  eine  noch  schwerere  Bürde  dadurch, 
daß  sein  ältester  Bruder,  Konstantin  II.,  der  als  Caesar 
in  Trier  residiert  und  unter  dem  persönlichen  Einfluß  des 
Athanasius  _<:jestanden  hatte,  ihm  nebst  einer  Reihe  ande- 
rer orientalischer  Bischöfe,  die  von  Konstantin  relegiert 
waren,  die  Rückkehr  verstattete.  Constantius  empfand 
die  Beleidigung  um  so  schwerer,  als  er  sich  die  Macht 
zu  direktem  Widerstände  nicht  zutraute;  er  mußte  es 
dulden,  daß  der  Patriarch  wie  ein  Triumphator  nach 
seinem  Herrschersitz  zurückkehrte.  Jetzt  war  für  die 
Eusebianer  die  Stunde  gekommen.  Constantius  erhob 
ihren  Führer  zum  Bischof  von  Konstantinopel  und  ließ 
auf  einer  Synode  gegen  die  Rückkehr  des  Athanasius 
Protest  erheben;  sie  sei  eine  flagrante  Verletzung  der 
Beschlüsse  von  Tyrus. 

Damit  war  der  erste  Kampf  zwischen  einem  Kaiser 
und  einem  Papst  ausgebrochen.  Es  ist  Constantius  bei 
der  Nachwelt  übel  gegangen:  ein  Heiliger  der  orthodoxen 
Kirche  und  der  letzte  heidnische  Geschichtschreiber  in 
lateinischer  Sprache  haben  beide  sein  Bild  in  dunklen 
Farben  gemalt.  Unter  dem  Druck  eines  Herrschers  auf- 
gewachsen, der  für  niemand  so  furchtbar  war  als  für 
seine  Angehörigen,  bei  der  Teilung  des  Erbes  übervor- 
teilt, so  daß  er  auch  als  Augustus  sich  vor  Mächtigeren 
ducken  mußte,  verlor  er,  wenn  er  sie  überhaupt  je  besaß, 
die  Herrschertugend,  die  für  die  Popularität  in  der  Gegen- 
wart und  für  den  Ruhm  bei  der  Nachwelt  die  wichtigste 
ist,  die  Charis,  die  Untertanen  und  Gegnern  den  Beifall 
ontlockt,  den  Gewalt  und  Sieg  allein  nicht  erzwingen. 
Mit  Unrecht  gilt  Constantius  als  ein  Feind  der  Kirche; 
die  Heiden  haßten  ihn,  weil  er  der  Freund  und  Wohl- 
täter der  Christen  sein  wollte.  Er  hat  die  Kirche  nie  so 
willkürlich  regiert  und  hat  nie  seine  Kirchenpolitik  so  um 
ihre  Axe  gedreht  wie  sein  Vater;  dem  Rat  der  Bischöfe 
ist  er  gehorsamer  gefolgt  und  hat  sich  mit  mehr  Andacht 
in  die  Finessen  des  christologischen  Dogmas  vertieft,  als  es 
der  Schöpfer  des  nizänischen  Symbols  je  getan  hat;  in  jeder 
Großstadt  zeugten  prachtvolle  Basiliken  von  seiner  Muni- 
fizenz,  auch  die  alte  Peterskirche  hat  seinen  Namen  auf 


28  Eduard  Schwartz, 

der  Dedikationsinschrift  getragen.  Es  hat  ihm  alles  nichts 
geholfen.  Während  Athanasius  und  seine  Anhänger  sich 
wohl  gehütet  haben,  Konstantin  für  das  tyrische  Konzil 
und  die  Rezeption  des  Arius  verantwortlich  zu  machen, 
schleuderten  sie  gegen  Constantius  schon  zu  seinen  Leb- 
zeiten die  wütendsten  Pamphlete,  die  er  vornehm  tole- 
rierte; als  er  die  Augen  geschlossen  hatte,  war  und  blieb 
sein  Andenken  verflucht.  Es  wurde  ihm  zum  Verhäng- 
nis, daß  er  sich  über  den  Haß  gegen  Athanasius  darum  nicht 
erheben  konnte,  weil  er  ihn  zweimal,  in  entscheidenden 
Momenten  seines  Lebens,  hatte  hinunterwürgen  müssen; 
als  er  durch  einen  unerhörten  Glücksfall  das  gesamte 
Reich  in  die  Hand  bekam,  war  er  verbittert  und  machte 
die  Rache  an  seinem  Gegner  zur  Triebfeder  seiner  Politik. 
Damit  wurde  auch  das  vergiftet,  was  richtig  und  gut  an 
ihr  gedacht  war;  sie  wurde  schließlich  eine  Beute  von 
Intriganten. 

So  schwer  die  kirchliche  Geschichtschreibung  bei 
Constantius  die  Schatten  aufzutragen  liebt,  so  licht  mischt 
sie  die  Farben  bei  Athanasius.  Wer  ihn  aus  seinen 
Schriften  kennt,  wird  freilich  bald  zweifeln,  ob  seine  Bio- 
graphie sich  zu  einem  Erbauungsbuch  eignet,  und  eher 
in  ihm  den  polemischen  Pamphletisten  erkennen,  der  mit 
allen  Mitteln  auf  ein  immer  gleiches  Ziel  losgeht,  ohne 
sich  ängstlich  um  die  historische  Wahrheit  zu  kümmern; 
er  wird  dies  unaufhörliche  Hämmern  auf  den  Gegner  um 
so  weniger  bewundern  können,  als  Athanasius  mit  der 
antiken  Forderung,  auch  die  Polemik  zu  stilisieren,  völlig 
gebrochen  hat.  Sein  sprachlicher  Ausdruck,  die  Anord- 
nung der  Gedanken,  der  Aufbau  seiner  Schriften  stehen 
bergetief  unter  dem,  was  die  christliche  Literatur  vor  und 
nach  ihm  darin  erreicht  hat,  und  ihm  fehlt  als  dem  echten 
Politiker  die  naive  Originalität,  die  die  Mängel  der  Form 
mehr  als  wett  machen  kann.  Im  Handeln  war  er  Real- 
politiker; er  regierte  so  brutal,  wie  es  die  Bischöfe  über- 
haupt taten,  sobald  die  Staatsgewalt  ihnen  ihren  Arm 
lieh,  und  die  Art,  wie  er  Marceil  von  Ankyra  bald  zum 
Genossen  annahm,  bald  fallen  ließ,  vor  allem  aber  die 
fast  zynische  Politik,    mit   der   er   das  Schisma   in  Anti- 


Die  Konzilien  des  4.  und  ö.  Jahrhunderts.  29 

ochien  unterhielt  und  so  das  rivalisierende  Patriarchat 
zur  Ohnmacht  verurteilte,  legen  Zeugnis  davon  ab,  daü 
er  das  evangelische  Gebot  der  Schlangenklugheit  mit 
eifrigem  Gehorsam  befolgte.  Basilius  ist  wenigstens  in 
seiner  Jugend  ein  fühlender  Mensch  gewesen  und  ver- 
mag sich  auch  später  noch  in  vornehmem  Plauderton 
über  das  politische  Getriebe  zu  erheben;  Athanasius  ist 
nur  Hierarch  vom  Schlage  jener  Kirchenfürsten,  denen 
der  Glaube  an  eine  bestimmte  Lehre  und  der  Wille  zur 
.Macht  zu  einer  stahlharten  Masse  ohne  Riß  und  Sprung 
werden.  Wie  Gregor  VII.  war  er  über  gemeine  Motive 
und  niedrige  Intrigen  erhaben;  er  hat  nur  die  orthodoxe 
Einheit  der  Kirche  und  den  Primat  seines  Thronos  im 
Orient,  aber  niemals  einen  persönlichen  Vorteil  gewollt, 
und  der  unbeugsame  Mut,  mit  dem  er  Konstantin  und 
Constantius  gegenübertrat,  ist  allerdings  von  weltgeschicht- 
licher Größe:  solange  die  Cäsaren  geboten,  war  so  etwas 
nicht  vorgekommen  und  am  allerwenigsten  in  der  von 
Konstantin  anerkannten  Bischofskirche. 

Die  einzelnen  Stadien  des  Kampfes,  den  er  mit  Con- 
stantius führte,  ausführlich  zu  erzählen,  liegt  nicht  in 
meiner  Absicht;  ich  kann  hier  nur  die  wichtigsten  Etap- 
pen kurz  skizzieren.  Daß  gleich  nach  Athanasius'  Rück- 
kehr eine  Synode,  wie  schon  gesagt,  diese  Rückkehr  für 
einen  Rechtsbruch  erklärte,  war  durchaus  in  der  Ord- 
nung; es  war  eine  arge  Willkür  von  selten  Konstantins  II., 
die  Beschlüsse  einer  so  in  aller  Form  Rechtens  berufenen 
Synode,  wie  es  die  tyrische  war,  zu  ignorieren.  Dagegen 
wich  Constantius  allerdings  von  der  schlau  zuwartenden 
Politik  seines  Vaters  darin  ab,  daß  er  sofort  zu  gewalt- 
samen Maßregeln  schritt;  er  verjagte  Athanasius  aus  Ale- 
xandrien  und  nötigte  den  Alexandrinern  einen  Gegen- 
bischof auf,  den  sie  nicht  gewählt  hatten  und  den  sie 
nicht  wollten.  Athanasius  ging  nach  dem  Westen  und 
fand  bei  dem  römischen  Bischof  Julius  geneigtes  Gehör; 
die  Verhandlungen  zwischen  diesem  und  den  eusebiani- 
schen  Bischöfen  des  Ostens  spitzten  sich  rasch  zu  starken 
Unfreundlichkeiten  zu  und  endeten  341  damit,  daß  eine 
römische    Synode     die    tyrischen    Beschlüsse    kassierte, 


30  Eduard  Schwartz, 

eine  antiochcnische,  der  Constantius  persönlich  beiwohnte, 
sie  aufrechterhielt  und  zugleich  eine  Formel  aufstellte, 
für  die,  nicht  mit  Ausschluß  des  Nicaenums,  sondern 
neben  ihm,  orthodoxe  Gültigkeit  behauptet  wurde.  Das 
war  ein  zweiter  politischer  Fehler;  man  spürt,  daß  der 
kluge  Parteiführer  Eusebius  in  Konstantinopel  gestorben 
war.  Solange  sich  Constantius  und  die  östlichen  Bischöfe 
strikt  an  die  Rechtsbasis  des  tyrischen  Konzils  hielten, 
war  ihre  Stellung  unangreifbar;  dagegen  mußte  jeder 
Versuch,  das  dogmatische  Gebiet  zu  betreten,  zu  unab- 
sehbaren Konsequenzen  führen.  Die  Freiheit,  neben 
dem  Nicaenum  ältere  Formeln  wieder  aufzunehmen,  war 
zwar  von  Konstantin  in  einem  einzelnen  Falle  anerkannt 
und  durch  das  Jerusalemische  Konzil  sanktioniert;  aber 
sie  stand  nun  einmal  im  Widerspruch  mit  dem  Grund- 
satz, den  Konstantin  selbst  für  das  Verhältnis  von  Kirche 
und  Staat  aufgestellt  hatte,  und  war  im  gegebenen  Falle 
der  Unehrlichkeit  verdächtig:  das  Nicaenum  sollte  unter- 
wühlt werden.  Das  drohende  Schisma  kam  ein  Jahr 
später,  342,  auf  der  Synode  von  Sardica  zum  Ausbruch. 
Nach  dem  Tode  Konstantins  II.  hatte  der  dritte  Bruder 
Constans  dessen  Reichsteil  hinzubekommen,  so  daß  er 
zwei  Drittel  der  konstantinischen  Monarchie  in  seiner 
Hand  vereinigte.  Er  hatte  keine  Lust,  durch  einen  Krieg 
auch  das  letzte  Drittel  noch  hinzuzugewinnen,  aber  es 
machte  ihm  Spaß,  seine  Überlegenheit  zu  benutzen,  um 
seinen  Bruder  zu  ärgern,  und  so  zwang  er  ihn,  mit  ihm 
zusammen  eine  kaiserliche  Synode  nach  Sardica  zu  be- 
rufen, an  der  Grenze  seines  Reichs,  in  herausfordernder 
Nähe  von  Konstantinopel.  Da  von  vornherein  feststand, 
daß  die  Majorität  sich  zu  Athanasius'  Gunsten  entscheiden 
werde,  machten  die  Orientalen  von  einem  Mittel  Gebrauch^ 
das  in  der  Geschichte  der  späteren  Konzilien  immer  wie- 
der vorkommt:  sie  protestierten  und  bildeten  auf  Kon- 
stantins' Rat  in  Philippopel,  auf  orientalischem  Gebiet, 
eine  Gegensynode  unter  dem  Vorsitz  des  antiochenischen 
Metropoliten.  Die  Okzidentalen  cassierten  die  tyrischen 
Beschlüsse  gegen  Athanasius  und  stellten  eine  Formel 
auf,  die  das  Nicaenum  aufnahm  und  erweiterte,  die  Orien- 


Die  Konzilien  des  4.  und  f>.  jaiirliunderts.  31 

talen  exkommunizierten  Athanasius  von  neuem  und  er- 
hoben eine  Formel,  die  sie  vorher,  als  die  Verhandlungen 
über  die  Einberufung  der  Synode  noch  schwebten,  Con- 
stans  eingereicht  hatten.  Die  Kirche  war  gespalten,  wenn 
auch  die  Verhandlungen  nach  dem  Konzil  noch  fortgesetzt 
wurden;  sie  blieb  es  auch,  als  Constans  schließlich,  im 
Jahr  346,  nachdem  der  Gegenbischof  in  Alexandrien  ge- 
storben war,  es  durchsetzte,  daß  Constantius  Athanasius 
zurückberief:  denn  mit  dieser  Konzession  erkannte  er 
das  okzidentalische  Konzil  von  Sardica  so  wenig  an  wie 
es  die  Bischöfe  taten,  die  das  orientalische  unterzeichnet 
hatten. 

Alles  wurde  auf  den  KojDf  gestellt,  als  Constans  durch 
den  Usurpator  Magnentius  ermordet  wurde  und  dieser 
wieder  Constantius  erlag.  Mit  langsamem,  aber  zähem 
Druck  brach  der  neue  Alleinherrscher  den  Widerstand 
der  okzidentalischen  Bischöfe;  auf  einer  Synode  in  Mai- 
land wurde  Athanasius  abgesetzt,  unmittelbar  darauf  mit 
militärischer  Gewalt  entfernt  und  den  Alexandrinern  zum 
zweiten  Male  ein  Gegenbischof  aufoktroyiert.  Dann  ging 
Constantius  daran,  das  Nicaenum  aus  der  Welt  zu  schaf- 
fen, denn  so  viel  hatte  er  von  den  ihn  umgebenden  Bi- 
schöfen gelernt,  um  einzusehen,  daß  dies  die  stärkste 
Stütze  für  Athanasius  war.  Bei  dieser  Teilung  der  Beute 
gerieten  sich  aber  die  machthungrigen  Bischöfe  in  die 
Haare.  Gegen  die  Führer  der  alten  eusebianischen  Partei, 
Basilius  von  Ankyra  und  Georg  von  Laodicea,  in  Syrien 
erhob  sich  eine  Opposition,  im  Westen  geführt  von  den 
intriganten  Bischöfen  Ursacius  und  Valens,  die  als  alte 
Gegner  des  Athanasius  bei  Constantius  lieb  Kind  waren, 
im  Osten  von  dem  ehrgeizigen  Nachfolger  des  Euseb 
von  Caesarea,  Acacius,  der  die  Gelegenheit  benutzen 
wollte,  um  das  Bistum  von  Jerusalem,  das  seine  Metro- 
politenstellung in  Palästina  gefährdete,  und  das  Patriarchat 
von  Antiochien  mit  ihm  ergebenen  Leuten  zu  besetzen. 
Ursprünglich  hoffte  diese  Partei,  die  neu  entstandene 
Sekte  der  Anhomöer,  die  das  Nicaenum  mit  dialektischen 
Waffen  direkt  bekämpfte,  in  die  Reichskirche  hineinzu- 
bringen und  diese  durch  ein  neues  Credo  umzugestalten. 


32  Eduard  Schwartz, 

Basilius  und  Georg  brachten  358  in  Ankyra  eine  Synode 
zusammen,  die  gegen  diese  Tendenzen  auf  das  lebhaf- 
teste protestierte,  und  wußten  den  Kaiser  so  gegen  die 
Anhomöer  einzunehmen,  daß  Acacius  sich  gezwungen 
sah,  die  Sektierer  offiziell  von  sich  zu  stoßen  und  sie 
nur  indirekt  zu  fördern.  Doch  waren  Basilius  und  seine 
Partei  durch  den  neuen  Gegensatz  gegen  die  Homoeer,  wie 
die  Partei  des  Acacius  sich  jetzt  nannte,  dem  Nicaenum 
wie  der  so  nahe  gerückt,  daß  die  Gegner  sie  bei  Hofe 
ausstachen;  Acacius  operierte  im  Bunde  mit  Ursacius  und 
Valens  auf  den  Synoden  von  Rimini  und  dem  isaurischen 
Seleukeia  so  geschickt,  daß  sie,  nicht  Basilius  und  seine 
Anhänger,  die  Formel  von  Konstantinopel  360  redigier- 
ten, die  die  Kirche  nun  endlich  einigen  sollte,  und  ihre 
Gegner  haufenweise  absetzten;  die  kaiserlichen  Verban- 
nungsdekrete folgten  nach.  Eudoxius,  den  Acacius  am 
Anfang  des  Streits  nach  Antiochien  gebracht  hatte,  erhielt 
den  Thronos  von  Konstantinopel;  nach  Antiochien  kam 
der  kluge,  geschmeidige  Meletius,  der  sich  durch  eine 
geschickte  Predigt  als  Anhänger  der  Konstantinopeler  For- 
mel legitimierte,  ohne  das  kleine  Häuflein  von  orthodoxen 
Nizänern,  das  sich  unter  Paulinus  zusammengefunden 
hatte,  zu  sehr  vor  den  Kopf  zu  stoßen.  Acacius  traute 
ihm  nicht;  er  wußte  ihn  bald  zu  entfernen  und  brachte 
den  alten  Arianer  Euzoius  an  seine  Stelle. 

Der  Sieg  des  Kaisers  war,  äußerlich  betrachtet,  voll- 
ständig. Athanasius  war  ein  landflüchtiger  Mann,  der 
es  nicht  wagen  durfte,  sein  Eremitenversteck  zu  verlassen, 
seine  Anhänger  waren  verjagt  und  vertrieben:  eine 
neue  Formel,  die  das  Wort  olola  ausdrücklich  verbot, 
ersetzte  das  Nicaenum.  In  Wahrheit  erreichte  Constantius 
durch  seine  antinizänische  Politik  das  Gegenteil  von  dem, 
was  er  beabsichtigte:  das  nizänische  Symbol,  das  Kon- 
stantin der  orientalischen  Kirche  aufgezwungen  hatte  und 
das  im  Anfang  lediglich  das  Wahrzeichen  der  kaiserlichen 
Oberhoheit  über  die  geeinte  Reichskirche  war,  wurde 
jetzt,  als  Constantius  es  bekämpfte,  durch  Athanasius' 
zähen  Widerstand  das  Panier  der  vom  Kaiser  unabhän- 
gigen Kirche  und  gewann  damit  eine  Werbekraft,  die  es 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  33 

ursprünglich  nie  besessen  hatte.  Die  von  Constantius  neu 
geschaffene  Einheit  der  Kirche  fristete  faktisch  ihr  Dasein 
nicht  einmal  zwei  Jahre,  rechtlich  ist  sie  erst  durch 
Theodosius  und  das  konstantinopeler  Konzil  von  381  be- 
seitigt, nach  einer  zwanzigjährigen  Verwirrung,  die  zu- 
nächst Julian  absichtlich  dadurch  anrichtete,  daß  er  alle 
verbannten  Bischöfe  zurückkehren  ließ,  und  die  dann 
durch  das  schlaffe  und  inkonsequente  Regiment  des  Valens 
perpetuiert  wurde,  da  er  zwar  durch  allerhand  Schikanen 
die  unter  Constantius  erzwungene  Einheit  der  Kirche 
wiederherzustellen  suchte,  aber  gerade  die  Notabilitäten, 
wie  Athanasius.  der  wieder  in  Alexandrien  thronte,  und 
Basilius  im  kappadozischen  Caesarea,  in  ihren  Positionen 
nicht  zu  erschüttern  wagte.  Der  Westen  wurde  unter 
Valentinians  toleranter  Regierung  wieder  nizänisch;  Da- 
masus organisierte  die  in  den  Stürmen  unter  Constantius 
arg  zerrüttete  römische  Kirche  von  neuem  und  bot  dem 
nach  Athanasius'  Tode  vertriebenen  orthodoxen  Pa- 
triarchen von  Alexandrien  eine  sichere  Zuflucht.  Völlige 
Unordnung  herrschte  in  Antiochien:  zu  den  orthodoxen 
Paulinianern  und  den  anhomöischen  Anhängern  des 
offiziell  anerkannten  Bischofs  Euzoius  war  noch  die 
starke  Partei  des  verbannten  Meletius  getreten,  der  sich, 
wie  übrigens  sein  Gegner  Acacius  auch,  nach  Constan- 
tius' Tod  für  das  Nicaenum  erklärt  hatte,  im  Bunde  mit 
Basilius  entfaltete  er  eine  lebhafte  Tätigkeit,  um  die  Rück- 
kehr nach  Antiochien  durchzusetzen;  aber  der  römische 
und  alexandrinische  Bischof  wollten  den  ehrgeizigen  Mann 
nicht  auf  den  wichtigen  Thronos  lassen  und  hielten  zäh  an 
Paulinus  fest;  es  lag  in  ihrem  Interesse,  das  dritte  große 
Bistum  des  Reiches  durch  die  Fortdauer  des  Schismas 
in  Ohnmacht  zu  erhalten. 

378  fegte  der  Gotensturm  Kaiser  Valens  hinweg,  die 
einzige,  morsche  Stütze  der  zum  Absterben  verurteilten 
Politik  des  Constantius;  mit  dem  Spanier  Theodosius 
kam  ein  Kaiser  auf  den  Thron,  der  die  Politik  Konstantins 
kraftvoll  erneuerte.  Durch  eine  kaiserliche  Konstitution 
vom  27.  Februar  380  wurde  die  Religion,  zu  der  sich 
Damasus    von    Rom    und    Petrus    von    Alexandrien    be- 

Historische  Zeitschrift  (104,  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  3 


34  Eduard  Schwartz, 

kannten,  zur  Staatsreligion  erhoben,  alle  Abweichungen 
davon  für  häretisch  erklärt.  War  somit  in  der  Frage  des 
Nicaenums  den  Papsttümern  des  Westens  und  Ostens,  die 
40  Jahre  früher  sich  gegen  Constantius  verbündet  hatten,, 
der  Sieg  zugesprochen,  so  hütete  sich  Theodosius  davor,, 
ihren  Ansprüchen  das  Patriarchat  von  Antiochien  und 
das  neubegründete  von  Konstantinopel  auszuliefern. 
Gegen  die  Intrigen  der  Alexandriner  setzte  er  in  Kon- 
stantinopel die  Wahl  eines  kirchlich  neutralen,  kaiser- 
treuen Beamten  durch;  in  Antiochien  wurde  der  zurück- 
gekehrte Meletius  und  nach  seinem  Tode  der  von  seiner 
Partei  aufgestellte  Flavian  gegen  den  heftigen  Wider- 
spruch der  von  Damasus  geführten  Okzidentalen  anerkannt. 
Wie  das  alexandrinische  Patriarchat  als  das  mäch- 
tigste von  allen  in  die  von  Konstantin  aufgerichtete  Reichs- 
kirche eingetreten  war,  so  ging  es  mit  neugestärkter 
Kraft  in  die  Epoche  der  Dynastie  des  Theodosius  hin- 
über; der  Kampf  um  das  Nicaenum,  in  dem  es  Sieger 
geblieben  war,  und  die  hierarchische  Größe  des  Atha- 
nasius  ließen  den  Stuhl  des  hl.  Markus  in  hellerem  Glänze 
erstrahlen,  denn  je  zuvor.  Allerdings  wiesen  die  Kanones 
von  Konstantinopel  die  Bestrebungen  des  alexandrini- 
schen  Stuhls,  seine  Hoheitsrechte  über  Ägypten  hinaus 
zu  erweitern,  deutlich  zurück  und  schufen  ihm  in  dem 
Thronos  der  östlichen  Hauptstadt,  der  die  Ehrenstellung 
nach  Rom  jetzt  erhielt,  einen  Rivalen;  aber  das  alexan- 
drinischePatriarchatnahm  den  Kampf  auf,  und  die  Kirchen- 
geschichte der  nächsten  70  Jahre  ist  durch  die  Bemü- 
hungen der  alexandrinischen  Kirchenfürsten  bestimmt,, 
die  aufstrebende  Macht  des  konstantinopeler  Stuhls  zu 
brechen  und  selbst  den  Primat  des  Ostens  zu  behaupten 
und  zu  verstärken.  Theophilus  und  Cyrill  waren  despo- 
tische Gewaltmenschen,  die  Athanasius  an  Skrupellosig- 
keit  in  der  Wahl  der  Mittel  bei  weitem  überboten;  was 
jener  schon  begonnen  hatte,  den  gefürchteten  Pöbel  der 
Hafenstadt  zu  organisieren  und  die  beginnende  Bewe- 
gung des  Mönchtums  zu  benutzen,  um  aus  den  vom 
Volk  abgöttisch  verehrten  Virtuosen  der  Heiligkeit  gehor- 
same Bataillone  von  Fanatikern  zu  formieren,   wurde  von^ 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  35 

ihnen  mit  diabolischer  Schlauheit  weitergeführt.  Theo- 
philiis  glückte  es,  durch  seine  Intrigen  den  Bischof  von 
Konstantinopel,  Johannes  Chrysostomus,  zu  stürzen,  außer 
Gregor  von  Nazianz  die  einzige  unter  den  großen  kirch- 
lichen Persönlichkeiten  des  4.  Jahrhunderts,  deren  Be- 
trachtung einen  reinen  Eindruck  hinterläßt.  Es  war  ein 
Pyrrhussieg;  das  Andenken  des  Gestürzten  wurde  bald 
nach  seinem  Tode  rehabilitiert.  Die  Herrschsucht  des 
Alexandriner  ließ  sich  nicht  irremachen.  Unter  dem 
schwachen  Kaiser  Theodosius  II.,  der  besser  getan  hätte, 
wenn  er  in  ein  Kloster  gegangen  wäre  und  seiner  klugen 
Schwester  Pulcheria  das  Regieren  überlassen  hätte,  als 
im  Okzident  die  Stürme  der  Völkerwanderung  das  Reich 
auseinanderbliesen,  glückte  es  Cyrill  auf  dem  ephesischen 
Konzil  von  431  wiederum  einen  konstantinopeler  Bischof 
Nestorius,  zu  stürzen;  der  römische  Papst  Cölestin  blieb 
der  alten  Allianz  mit  Alexandrien  treu,  und  der  konstanti- 
nopeler Hof  ließ  die  Dinge  laufen,  da  das  alexandrinische 
Geld  unter  den  Anhängern  des  Nestorius  aufräumte  und 
die  Mönche  für  Cyrill  mit  fanatischem  Eifer  agitierten. 
Nur  der  kluge  Johannes  von  Antiochien  ließ  sich  in  den 
Sturz  des  Nestorius  nicht  verstricken  und  hielt  eine 
Gegensynode  ab,  die  Cyrill  exkommunizierte;  die  Ver- 
hältnisse lagen  eine  Zeitlang  ähnlich  wie  bei  Sardica. 
Schließlich  setzte  der  Hof  eine  Einigung  zwischen  Ale- 
xandrien und  Antiochien  durch,  bei  der  Cyrill  in  den 
dogmatischen  Formeln  viel  zurücknahm;  da  aber  Nesto- 
rius' Absetzung  aufrechterhalten  blieb  und  die  gegen  ihn 
gerichteten  Anathematismen  Cyrills  nicht  ausdrücklich 
für  heterodox  erklärt  wurden,  wie  Johannes  und  seine 
Partei  ursprünglich  verlangten,  konnte  der  alexandrinische 
Patriarch  nach  außen  hin  sich  den  Sieg  zuschreiben. 
Die  eifrigsten  Anhänger  des  Johannes  protestierten  gegen 
seine  Kompromißpolitik  und  bildeten  eine  Sonderkirche, 
die  auf  persischem  Gebiet  sich  kräftig  entwickelte  und 
die  christliche  Mission  bis  nach  China  betrieben  hat,  für 
die  Reichskirche  aber  verloren  war. 

Auch    mit    dieser    Niederlage    Konstantinopels    und 
Antiochiens  war  Cyrills  Nachfolger  Dioskoros   nicht  zu- 

3* 


36  Eduard  Schwartz, 

frieden.  Durch  den  konstantinopeler  Archimandriten 
Entyches,  der  mit  heiligstem  Klosterleben  eine  intrigante 
Wühlarbeit  im  alexandrinischen  Interesse  vortrefflich  zu 
vereinigen  wußte,  zettelte  er  einen  Streit  mit  dem  konstanti- 
nopeler Bischof  Flavian  an,  der  mit  der  Exkommunikation 
des  Eutyches  auf  einer  konstantinopeler  Synode  endete. 
Eutyches  mobilisierte  die  Mönche,  auch  den  Pöbel  von 
Konstantinopel;  es  gab  Lärm,  und  nun  hatte  Dioskoros 
gewonnenes  Spiel.  Der  Eunuch  Chrysaphios,  der  in 
alexandrinischem  Sold  stand,  stiftete  Theodosius  an,  ein 
ökumenisches  Konzil  nach  Ephesus  zu  berufen;  Dioskoros 
erhielt  von  vornherein  die  Leitung,  und  die  kaiserlichen 
Kommissare  wurden  ihm  zur  Verfügung  gestellt.  So 
setzte  der  alexandrinische  Patriarch  es  durch,  daß  die 
konstantinopeler  Synode  cassiert  und  Flavian  exkom.muni- 
ziert  wurde:  die  kaiserliche  Bestätigung  folgte  auf  dem 
Fuß.  Der  Sieg  Alexandriens  schien  vollständig;  wie  hoch 
Dioskoros'  Pläne  flogen,  verrät  eine  unmittelbar  nach  dem 
Konzil  erlassene  Konstitution  des  Theodosius,  die  nicht 
nur  jede  Ordination  eines  Anhängers  des  Nestorius  oder 
Flavian  untersagt,  sondern  auch  befiehlt,  daß  alle,  die 
schon  ordiniert  seien,  durch  Beschluß  der  orthodoxen 
Patriarchen  abgesetzt  werden  sollten.  Damit  war  Dios- 
koros tatsächlich  die  höchste  Gewalt  über  die  Reichs- 
kirche eingeräumt. 

Aber  er  hatte  mit  zwei  Faktoren  nicht  gerechnet: 
mit  einem  Thronwechsel  und  mit  dem  römischen  Stuhl. 
Offenbar  hoffte  er  ursprünglich,  daß  Papst  Leo  an  der 
traditionellen  Allianz  mit  Alexandrien  festhalten  werde; 
nicht  Flavian,  sondern  Eutyches  hat  sich  zuerst  nach 
Rom  gewandt.  Indes  war  Leo  ein  anderer  Politiker  als 
Cölestin:  er  wagte  eine  kühne  Achsendrehung  und  er- 
klärte sich,  gegen  die  römischen  Traditionen,  für  Kon- 
stantinopel; seine  Legaten  protestierten  in  Ephesus  gegen 
Flavians  Absetzung,  und  er  selbst  erkannte  das  Konzil 
nicht  an.  Wiederum  drohte  ein  Schisma;  den  Bitten  des 
Papstes,  der  den  okzidentalischen  Hof  für  sich  hatte, 
setzte  Theodosius  oder  richtiger  der  regierende  Eunuch 
ein  rundes  Nein  entgegen.    Zwei  Jahre  nach  dem  ephe- 


Die  Konzilien  des  4.  und  5.  Jahrhunderts.  37 

sischen  Konzil  starb  er;  die  Kaiserin  Pulcheria  ver- 
schaffte durch  ihre  Hand  einem  alten  Beamten,  dem 
Senator  Marcian,  den  Thron,  und  nunmehr  entlud  sich 
die  Erbitterung  der  konstantinopeler  Bureaukratie  gegen 
das  fortwährende  Intrigenspiel  des  anmaßenden  alexan- 
drinischen  Papstes.  Um  ihn  zu  besiegen,  bedurfte  es, 
da  Antiochien  und  Jerusalem  von  seinen  Kreaturen  be- 
setzt waren,  der  Hilfe  des  römischen  Stuhls;  mit  schnei- 
dender Härte  setzten  die  kaiserlichen  Kommissare  die 
römischen  Formeln  auf  der  Synode  durch,  die  sofort 
nach  Chalzedon  berufen  wurde,  in  die  unmittelbare  Nähe 
der  Hauptstadt,  wo  jeder  Widerstand  ausgeschlossen  war. 
Dioskoros  sah,  daß  er  zu  hoch  gespielt  hatte;  er  lehnte 
es  stolz  ab,  in  die  Sitzung  zu  kommen,  die  über  ihn 
verhandelte,  und  dieselben  Bischöfe,  die  ihm  zwei  Jahre 
vorher  zu  Willen  gewesen  waren,  stimmten  jetzt,  einer 
nach  dem  anderen,  seiner  Absetzung  zu.  Nur  die  ägyp- 
tischen weigerten  sich,  den  neuen  Glauben  zu  unter- 
zeichnen, ehe  er  einen  Nachfolger  erhalten  habe;  das 
Volk  werde  sie  in  Stücke  reißen,  wenn  sie  heimkehrten. 
Tatsächlich  mußte  der  von  dem  Kaiser  bestimmte  Nach- 
folger des  Dioskoros  sein  Wagnis  mit  dem  Leben  büßen, 
er  wurde  vom  Volke  gelyncht,  und  trotz  allen  Anstren- 
gungen der  konstantinopeler  Bureaukratie,  ist  es  der  sich 
zum  Chalcedonense  bekennenden  Reichskirche  nie  ge- 
lungen, in  Ägypten  festen  Fuß  zu  fassen.  Aber  mit  der 
Weltstellung  des  alexandrinischen  Patriarchats  war  es 
vorbei,  ein  für  allemal:  es  wurde  ihm  zum  Verhängnis, 
daß  es  sich  auf  den  schwachen  Arm  Theodosius'  II.  ge- 
stützt hatte;  das  erstarkte  Kaisertum  und  der  sich  zur 
Selbständigkeit  aufraffende  römische  Bischof  haben  es 
überwunden,  und  die  Kirche  des  Ostens  hat  die  Kosten 
bezahlen  müssen. 


Historisdie  Betraditungen  über  die 
Kunst  im  Elsaß.) 


Von 

Georg  Dehio. 


Die  Redner  der  Historikertage  wählen  sich  ihre  Gegen- 
stände ohne  Rücksicht  auf  den  zufälligen  Ort  der  Zu- 
sammenkunft; nur  einer  von  ihnen  soll  eine  Ausnahme 
machen,  er  soll  dem  Genius  loci  die  Huldigung  bringen. 

Was  ich  in  diesem  Sinne  anzubieten  habe,  sind  histo- 
rische Erwägungen  auf  Grund  kunsthistorischen  Materials. 
Ich  werde  von  Kunst,  aber  ich  werde  von  ihr  nicht  um 
ihrer  selbst  willen  reden;  wir  wollen  sie  als  einen  Spiegel 
befragen,  der  auch  Züge  des  allgemeinen  geschicht- 
lichen Lebens  auffängt  und  zurückwirft,  —  hier  im  Elsaß, 
wie  mich  dünkt,  mit  einer  vielsagenden  Deutlichkeit  wie 
anderswo  nicht  oft. 

In  ihrer  konkreten  Erscheinung  in  der  Geschichte 
wird  die  Kunst  überall  durch  eine  doppelte  Tendenz  be- 
wegt. Insofern  sie  idealisierende  Selbstdarstellung  der 
sie  hervorbringenden  Menschen  ist,  wird  sie  bestrebt  sein, 
sich  abzuschließen,  sich  unvermischt  zu  halten;  dann 
aber  will  sie  auch  einem  allgemeinen  Vollkommenheits- 
ideal sich  nähern,  und  dies  treibt  sie,  sich  zu  öffnen,  mit 
den    Erfahrungen    und    Errungenschaften    der   Nachbarn 


')  öffentlicher  Vortrag    auf   der  11.  Versammlung  deutscher 
Historiker  zu  Straßburg  i.  E.  am  16.  September  1909. 


Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsaß.         39 

sich  auseinanderzusetzen.  Niemals  herrscht  eine  dieser 
beiden  Tendenzen  allein,  aber  in  ihrer  verhältnismäßigen 
Stärke  sind  sie  verschieden  von  Fall  zu  Fall.  In  der 
elsässischen  Kunstgeschichte  steht  in  naher  Beziehung  zu 
ihnen  eine  äußere  Bedingung,  die  stets  unverändert  ge- 
blieben ist:  von  der  karolingischen  Zeit  ab  fiel  die  poli- 
tische Westgrenze  des  Elsaß  mit  der  deutsch-romanischen 
Sprachgrenze  zusammen;  ja  auch  die  Südgrenze  kommt 
in  Betracht,  insofern  etwa  aus  Italien  kommende  Einströ- 
mungen hier  zuerst  deutschen  Boden  erreichten. 

Was  hat  nun  diese  Grenzlage  für  die  Kunst  des 
Elsaß  in  der  Geschichte  bedeutet?  Haben  die  Elsässer 
ein  besonders  offenes  Organ  für  das  Fremde  besessen, 
einen  besonderen  Eifer,  es  sich  anzueignen?  ist  hier 
vielleicht  eine  germanisch-romanische  Misch-  und  Über- 
gangskunst entstanden?  Oder  ist  zum  mindesten  in  jenen 
Epochen,  in  denen  auch  das  ganze  übrige  Deutschland 
der  Aufnahme  westlicher  Kultur-  und  Kunstformen  sich 
geneigt  zeigte,  dem  Elsaß  eine  bedeutende  Vermittler- 
rolle zugekommen?  Das  sind  Möglichkeiten,  die  durchaus 
im  Bereich  der  Wahrscheinlichkeiten  liegen;  immerhin  nur 
Möglichkeiten.  Wieviel  davon  ist  Wirklichkeit  geworden? 
Diese  Fragen,  ohne  daß  ich  sie  jedesmal  laut  wiederhole, 
mögen  uns  bei  der  Betrachtung  des  historischen  Verlaufs 
begleiten. 

Von  der  römischen  Epoche,  aus  der  sich  Denkmal- 
überreste in  ziemlicher  Menge,  wie  Sie  wissen,  erhalten 
haben,  brauche  ich  nicht  zu  reden.  Es  führt  keine  Brücke, 
lokalgeschichtlich  genommen,  von  ihr  zum  Mittelalter 
hinüber.  Eine  zweite,  weit  spätere  Einströmung  der  An- 
tike mußte  kommen,  um  eine  keimfähige  Aussaat  zu 
bringen:  die  in  der  Kirche  organisierte  christliche 
Antike.  Aus  ihr  entstand  im  Reiche  der  Karolinger  der 
sogenannte  romanische  Stil.  Denkmäler  aus  seiner  Werde- 
zeit besitzt  das  Elsaß  nicht.  Zu  überlegen  bleibt,  daß 
wir  für  die  Ankunft  fruchtbarer  Anregungen  nicht  aus- 
schließlich an  den  westlichen  Weg  zu  denken  brauchen. 
Literarische  Quellen  weisen  beispielsweise  auf  nahe  Be- 
ziehungen   zwischen   Murbach,   dem    wichtigsten  Kloster 


40  Georg  Dehio, 

des  Oberelsaß,  und  dem  Bodenseekloster  Reichenau,  und 
da  ist  es  auch  für  die  Klosterkunst  ganz  gut  möglich, 
fast  wahrscheinlich,  daß  dieselben  Beziehungen  nicht 
wirkungslos  gewesen  sein  mögen;  dieser  zweite  Weg 
aber  würde  nach  Italien  hinweisen. 

Die  durch  Denkmäler  dokumentierte  Kunstgeschichte 
des  Elsaß  beginnt  erst  diesseits  des  Jahres   1000. 

Das  älteste  Bauwerk  romanischen  Stils  von  Belang 
in  unserem  Lande  ist  die  Nonnenklosterkirche  Ottmars- 
heim bei  Mülhausen.  Papst  Leo  IX.  vollzog  hier  eine 
Weihe,  was  einen  ungefähren  Anhaltspunkt  für  die  Ent- 
stehungszeit gibt.  Ottmarsheim  ist  ein  Zentralbau,  im 
Grundriß  achteckig,  mit  innerem  Umgang  und  Emporen, 
durchaus  gewölbt,  der  Mittelraum  mit  Kuppel.  Die  zen- 
trale Anlage  ist  im  Verhältnis  zum  Zweck  ungewöhnlich, 
wenn  auch  nicht  völlig  alleinstehend;  freilich  im  Lande 
selbst  waren  sicher  keine  namhaften  Vorbilder  gegeben. 
Wenn  man  nach  einem  solchen  suchte,  hätte  man  eines 
verhältnismäßig  nahe  in  Dijon,  in  der  berühmten  Benignus- 
kirche,  haben  können.  (Dijon  ist  von  Ottmarsheim  in 
der  Luftlinie  nicht  sehr  viel  weiter  entfernt  als  Straßburg.) 
Dieses  aber  ist  nicht  benutzt  worden.  Auch  keine  der 
ziemlich  zahlreichen  Zentralkirchen  Oberitaliens.  Das 
Muster  der  Kirche  zu  Ottmarsheim  liegt  in  räumlichem 
Sinne  in  großer  Entfernung.  Es  ist  das  Münster  Karls 
des  Großen  in  Aachen.  Die  Nachahmung  ist,  von  leichten 
Vereinfachungen  abgesehen,  so  genau,  daß  jeder  Zweifel 
über  das  Verhältnis  wegfällt.  Welche  Beziehungen  darauf 
geführt  haben,  wissen  wir  nicht;  soviel  aber  ist  deutlich, 
sie  liegen  kunstgeschichtlich  durchaus  in  der  deutschen 
Sphäre.  Und  ebendahin  weisen  die  wenigen  charakteri- 
sierten Schmuckformen  des  schlichten  Baus,  zumal  das 
Würfelkapitell  ist  ein  damals  kaum  vor  fünfzig  Jahren 
erst  in  Aufnahme  gekommenes  selbständig  deutsches 
Formerzeugnis. 

Etwas  weiter  zurück,  bis  zum  Jahre  1020,  führt  der 
Neubau  des  Straßburger  Münsters  durch  Bischof  Werinher. 
Die  unter  dem  Fußboden  des  heutigen  Münsters  in  den 
letzten   Jahren    angestellten    Nachforschungen    haben    in 


Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsaß.         41 

betreff  seiner  zu  Erpjebnissen  von  weit  mehr  als  bloß 
lokalem  Interesse  geführt. 

Es  steht  jetzt  fest,  das  Münster  Werinhers  hat  schon 
dieselbe  Ausdehnung,  dieselben  Grundlinien  gehabt  wie 
das  heutige.  Das  sind  für  die  Frühzeit  des  romanischen 
Stils  außerordentliche  Abmessungen,  in  Deutschland  erst 
vom  Speierer  Dom,  in  Frankreich  noch  später  und  auch 
nur  dies  eine  Mal,  von  dem  dritten  Neubau  der  Kloster- 
kirche Cluny,  übertroffen;  ja  in  einem  für  den  Eindruck 
wesentlichen  Punkte,  in  der  machtvollen  Breite  des  Haupt- 
schiffes, auch  von  jenen  nicht  erreicht.  Nicht  lange  vor- 
her waren  die  Dome  von  Mainz  und  Worms  neu  auf- 
gebaut worden;  offenbar  wollte  Straßburg  mit  ihnen  in 
Wetteifer  treten,  sie  besiegen.  Ein  lange  nicht  gekannter 
Baueifer,  oft  von  hoher  monumentaler  Gesinnung  getragen, 
war  damals,  in  der  auf  die  ersten  Ottonen  folgenden  Ge- 
neration, allenthalben  in  Deutschland  erwacht.  Er  ist  die 
solenne  Besiegelung  des  nach  einer  Epoche  der  Zag- 
heit und  Unkraft  wiedergekehrten  Vertrauens  in  die  Stand- 
festigkeit der  öffentlichen  Ordnung.  Wir  können  es  deut- 
lich verfolgen,  wie  dieser  Baueifer  zuerst  im  Stammland 
des  Königshauses  einsetzt,  dann  in  den  Süden  sich  fort- 
setzt. Dies  ist  der  Zusammenhang  der  Dinge,  in  dem 
der  große  Münsterneubau  in  Straßburg  geplant  und  be- 
gonnen wurde.  Zum  erstenmal  drang  in  das  Elsaß  ein 
belebender  Impuls  aus  dem  deutschen  Norden.  Unser 
Münster  ist  das  Denkmal  dieses  merkwürdigen  Augen- 
blickes. 

Nun  möchte  ich  noch  auf  ein  baugeschichtlich  un- 
gemein wichtiges  Einzelergebnis  der  jüngsten  Münster- 
forschung in  aller  Kürze  zu  sprechen  kommen.  Es  hat 
sich  erwiesen:  schon  am  Bau  von  1020  war  die  Fassade 
doppeltürmig.  Das  ist  das  älteste  Beispiel  dieses  für  den 
mittelalterlichen  Kirchentypus  wichtigen  Motives.  Bisher 
galt  als  solches  die  Klosterkirche  Limburg  a.  d.  Hardt, 
und  es  wurde  für  sie  die  Ableitung  aus  dem  burgun- 
dischen  Cluny  als  eine  sich  gut  empfehlende  Hypo- 
these angenommen.  Jetzt,  nach  der  Straßburger  Ent- 
deckung, wird  die  Selbständigkeit  des  Oberrheins  in  der 


42  Georg  Dehio, 

Entwicklung  der  Doppeltürme  weit  wahrscheinliciier,  wo- 
bei an  eine  Wurzelgemeinschaft  mit  Burgund,  eine  sehr 
alte  müßte  sie  sein,  aber  nicht  an  Import  der  fertigen 
Form  v^on  dort,  immerhin  noch  gedacht  werden  kann. 

Ich  wende  mich  nun  zu  der  Epoche  des  reifen  und 
des  späten  romanischen  Stils,  die  für  das  Elsaß  die  stau- 
fische  Epoche  noch  in  einem  besonderen  Sinne  ist.  Sie 
ist  sehr  fruchtbar  gewesen,  im  Kirchen-  wie  im  Burgen- 
bau. Ihren  Denkmälern,  trotz  massenhafter  Zerstörungen, 
in  denen  besonders  die  Revolution  und  das  erste  Kaiser- 
reich eifrig  waren,  begegnen  wir  immer  noch  auf  Schritt 
und  Tritt.  Neben  dem  Straßburger  Münster  sind  es  am 
meisten  sie,  durch  die  die  historisch-künstlerische  Phy- 
siognomie unseres  Landes  ihre  charakteristischen  Linien 
empfängt.  Es  ist  eine  durchaus  einheitliche  Kunst  und 
mehr  als  in  irgendeiner  anderen  Epoche  elsässische 
Eigenkunst;  in  der  geistigen  Grundsubstanz  deutsch, 
aber  mit  sehr  bestimmter  landschaftlicher  Sonderfarbe. 
Man  trete  etwa  vor  die  Fassade  der  Abtei  Maursmünster 
oder  in  das  Schiff  der  Kirche  von  Rosheim  und  man 
hat,  in  der  symbolischen  Sprache  der  architektonischen 
Kunst,  eine  Schilderung  alemannischer  Stammesnatur  so 
treu,  eindringlich  und  unmittelbar,  wie  sie  durch  nichts 
anderes  überliefert  ist.  Diese  ihrer  selbst  so  sichere 
Kunst  hatte  jenseits  der  Grenzen  wenig  zu  suchen,  aber 
sie  brauchte  auch  keine  Absperrung,  um  sich  zu  behaupten. 
Von  lombardischen  Maurern,  deren  Spuren  bis  nach 
Speier  hin  erkennbar  sind,  lernte  man  technische  Ver- 
besserungen; einige  burgundische  Erinnerungen  spielen 
in  die  Schmuckformen  hinein;  um  so  bedeutsamer  ist 
die  unbefangene  Selbständigkeit  in  den  für  die  künst- 
lerische Gesinnung  entscheidenden  Dingen.  Wenn  einige 
jenseits  des  Vogesenkamms  liegende  Bauten  Lothringens 
Ähnlichkeit  mit  elsässischen  aufweisen,  so  ist  das  Elsaß 
als  der  gebende  Teil  anzusehen.  Dagegen  ist  ein  Über- 
greifen elsässischer  Einflüsse  auf  das  rechte  Rheinufer 
in  dieser  Zeit  noch  nicht  zu  bemerken;  die  wenigen  roma- 
nischen Bauten  dieses  Gebietes  schließen  sich  eng  der 
Schule   von  Hirsau   an.     Nur   gegen  Basel    und    Speier, 


Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsal^.         43 

also  entsprechend  einem  auf  das  linke  Rheinufer  be- 
schräniiten  nordsikUichen  Verkehr,  finden  sicli  stilistische 
Übergänge. 

Das  ist  überhaupt  der  Charakter  des  12. Jahrhunderts: 
Gliederung  der  europäischen  Baukunst  in  eine  große  Zahl 
landschaftlicher  Partikularstile.  Die  entgegengesetzte  Ten- 
denz bringt  das  13.  Jahrhundert:  Erweiterung  der  Hori- 
zonte, belebten  Austausch  der  Gedanken,  als  Resultat  eine 
weltbürgerliche  Kultur.  Das  Volk,  das  die  brauchbarsten 
Formeln  aufstellte  und  dadurch  das  Zentrum  der  ganzen 
Bewegung  wurde,  waren  die  Franzosen,  wohlverstanden 
in  dem  räumlich  begrenzten  Sinne,  den  der  Name  da- 
mals hatte.  In  der  Baukunst  war  die  französische  und 
bald  die  allgemeine  Formel  diejenige,  die  wir  heute  die 
gotische  nennen.  Wie  hat  sich  das  Elsaß  bei  der  An- 
kunft der  großen  gotischen  Welle  verhalten? 

Ich  habe  es  an  anderem  Ort  als  nützlich  für  das 
Verständnis  der  gotischen  Rezeption  in  Deutschland 
empfohlen,  sie  nach  drei  prinzipiell  verschiedenen  Stufen 
zu  betrachten.  Die  erste  ist  in  dem  enthalten,  was  sonst 
Cbergangsstil  genannt  wird,  d.  i.  es  werden  aus  der  goti- 
schen Konstruktion  einzelne  Elemente  unsystematisch 
herausgegriffen  und  in  die  traditionelle  deutsche  Bauart 
so  eingefügt,  daß  diese  künstlerisch  genommen  den  roma- 
nischen Charakter  bewahrt.  Die  zweite  Stufe  ist  schon 
ganz  gotisch  im  Sinne  der  französischen  Frühgotik;  aber 
sie  ahmt  diese  nicht  unmittelbar  nach,  sondern  erzeugt 
mit  den  gegebenen  Mitteln  eigenartige,  immer  sehr  indi- 
viduell behandelte  Werke.  Die  dritte  Stufe  bedeutet  den 
bedingungs-  und  restlosen  Anschluß  an  den  Vollreifen, 
klassisch  gewordenen  Stil  der  Franzosen. 

Im  Elsaß  beginnt  die  erste  Stufe,  mit  dem  übrigen 
Deutschland  verglichen,  sehr  früh,  schon  um  die  Mitte 
des  12.  Jahrhunderts.  Dann  aber  hält  sie  sich,  ohne  viel 
Fortschritte  zu  machen,  lange  Zeit  auf  der  erreichten  Linie. 
Ihre  Merkmale  sind  erstens  die  leicht  zugespitzten  Bogen- 
linien  im  Nebeneinander  mit  halbkreisförmigen,  zweitens 
die  Verstärkung  der  Kreuzgewölbe  durch  Diagonalrippen. 
Wenn  in  Frankreich  hieraus  in  rapider  Entwicklung  eine 


44  Georg  Dehio, 

durchgreifende  Reform  des  ganzen  konstruktiven  Gerüstes 
abgeleitet  wurde,  so  geschah  im  Elsaß  davon  nichts.  Es 
ist  mir  auch  zweifelhaft,  ob  diese  Formen  wirklich  aus 
der  französischen  Schule  erworben  sind.  Für  den  Spitz- 
bogen waren  nähere  Vorbilder  in  Burgund  zu  finden,  für 
die  Kreuzrippen  in  der  Lombardei.  Da  nun  das  Elsaß 
mit  diesen  beiden  Schulen  nachweislich  in  Verkehr  ge- 
standen hat,  mit  der  französischen  aber,  nach  sonstigen 
Merkmalen  zu  urteilen,  nicht,  so  halte  ich  die  elsässi- 
schen  Spitzbögen  und  Kreuzrippen  des  12.  und  frühen 
K^.  Jahrhunderts  nur  für  Analogien  zur  französischen 
Gotik,  nicht  für  Wirkungen  derselben.  Solche  liegen  erst 
auf  der  zweiten  Stufe  vor.  Doch  ist  gerade  diese  im 
Elsaß  nur  durch  wenige  Bauten  vertreten;  weitaus  der 
schönste  die  leider  nicht  genau  zu  datierende  Kirche 
St.  Arbogast  zu  Rufach.  Hält  man  daneben  die  Chrono- 
logie der  ersten  gotisierenden  Bauten  in  anderen  deut- 
schen Landschaften,  erinnert  man  an  Maulbronn,  Magde- 
burg, Bamberg,  Limburg,  Trier,  Marburg,  so  ist  nur  zu 
sagen:  In  dieser  Epoche  war  die  Stellung  des  Elsaß  zur 
gotischen  Reform,  trotz  früher  Bekanntschaft  mit  deren 
Grundgedanken,  eine  ausgesprochen  retardierende.  Bis 
zur  Mitte  des  Jahrhunderts  waren  zahlreiche  andere 
deutsche  Orte,  viel  weiter  entfernt  von  der  Westgrenze, 
mit  der  französischen  gotischen  Kunst  schon  viel  ver- 
trauter geworden.  Ich  glaubte  mich  in  dem  nicht  zu 
irren,  was  mir  die  Baudenkmäler  sagen:  das  Elsaß  blieb 
zurück  nicht  aus  mangelndem  Wissen,  sondern  aus  man- 
gelndem Wollen;  es  fühlte  sich  gegen  die  französische 
Kunst  innerlich  fremd.  Ich  empfehle  zur  Gegenprobe 
einen  Blick  auf  die  Saar-  und  Moselgegend  bis  Trier: 
sie  sind  im  Gegensatz  zum  Elsaß  kunstgeschichtlich  der 
Typus  eines  Grenzlandes  mit  offenem  Schlagbaum. 
Es  ist  doch  nicht  der  Vogesenwall  allein,  der  den  Unter- 
schied macht;  ich  meine,  noch  mehr  tat  dazu  der  Unter- 
schied zwischen  alemannischem  und  fränkischem  Tem- 
perament. 

Auf  einen  Schlag  änderte  sich  das  geschilderte  Ver- 
halten durch  die  Tat  des  großen  Künstlers,  der  um  das 


Historische  Betraclitun«j;eii  iihcr  die  Kunst  iin   lüsali.  45 

Jahr    1250   das  Langhaus   des   Straßburger   Münsters    zu 
bauen   begann.     Woher   er   kam,   ob  er  Rudolf  geheißen 
hat   oder  wie    sonst,    das  wissen  wir    nicht;    nur   daß   er 
sicher,    wie   aus   bestimmten  Merkmalen    exakt   erwiesen 
werden   kann,   ein    Deutscher   war.     Er   hatte   eine   voll- 
ständige französische  Schulung  durchgemacht,  in  seiner 
Denkweise  lebte   etwas  unvertilgbar  Deutsches  fort,   das 
schon  sein  Zeitgenosse   in   Köln  nicht  mehr  besaß.     Die 
Schnelligkeit    ohnegleichen,    mit    der    die    Energie    der 
Bürgerschaft  den  Bau   des  Münsterlanghauses   zur  Voll- 
endung  trieb,   war  nicht   nur  ein  Gewinn    für   die  Stadt, 
sondern  ein  entscheidendes  Ereignis  für  ganz  Süddeutsch- 
land.   Längere  Zeit  ist  das  Straßburger  Münster  der  ein- 
zige Bau   auf   deutschem  Boden   gewesen,   aus   dem   zu 
ersehen  w^ar,  was  wahre  und  volle  Gotik  sei.     Selten  in 
der  Baugeschichte  ist  die  Wirkung  eines  einzelnen  Werkes 
so  a  tempo  eingetreten.     Das  rechte  Rheinufer  fiel  noch 
während  des  Münsterbaues  unter  seine  Herrschaft:  Aller- 
heiligen, Lahr,  vor   allem    Freiburg.     Alsbald   fortschrei- 
tender Einfluß  weit  und  breit  in  Schwaben  und  bis  Nürn- 
berg und  Regensburg.    Was  in  Schwaben,  Franken  und 
Bayern   vor   dem   Straßburger   Münster    gotisch    gebaut 
worden  ist,  läßt  sich  Fall  für  Fall  als  von  unmittelbar  in 
Frankreich  geschulten  Meistern  herrührend  erweisen.  Der 
im  Jahre  der  Vollendung  unseres  Münsterlanghauses  be- 
gonnene Dom  zu  Regensburg  ist  der  letzte  dieser  Fälle. 
Von   da  ab  hörten  die  süddeutschen  Bauleute  auf,   nach 
Frankreich  zu  wandern:  sie  gingen  nach  Straßburg.    So 
hat  also  das  Straßburger  Münster  französische  Kunstele- 
mente in  umfassendster  Weise  propagiert,  zugleich  aber 
den  unmittelbaren  Einfluß  Frankreichs  abgeschnitten.  Aus 
der  engeren  Verbindung  aber,  in  die  das  Elsaß  jetzt  mit 
dem  Kunstleben  Innerdeutschlands  eingetreten  war,  wurde 
ein  dauerndes  Verhältnis. 

Als  Einführung  ganz  neuer  Werte  hat  der  plastische 
Schmuck  des  Musters  fast  noch  mehr  zu  bedeuten  als 
seine  Architektur.  Dem  Historiker  sagt  er  aber  nichts 
anderes  als  diese,  und  so  darf  ich  über  ihn  hinweg- 
gehen. 


46  Georg  Dehio, 

Wie  entwickelten  sich  nun  die  Dinge  weiter?  Folgte 
auf  den  Münsterbau  eine  neue  Blütezeit  elsässischer 
Kunst?  Das  Gegenteil  trat  ein.  Die  Baukunst  des 
14.  Jahrhunderts  kam  in  schnellem  Sinken  auf  ein 
hohles  Epigonentum,  das  selbst  dazu  unfähig  war,  den 
Abstand  zwischen  sich  und  der  großen  Zeit  zu  bemerken. 
Von  seiner  Impotenz  sind  leider  auch  an  unserer 
Münsterfassade  einige  unvertilgbare  Spuren  haften  ge- 
blieben. Die  üblen  allgemeinen  Zustände  unseres  Landes 
in  jener  Zeit  mögen  vieles  erklären;  der  tiefste  Grund 
dafür,  daß  der  Münsterbau,  eine  Quelle  reicher  Spenden 
an  die  deutsche  Kunst  im  ganzen,  für  die  besondere 
elsässische,  wie  man  bekennen  muß,  sehr  wenig  fruchtbar 
gewesen  ist,  ist  doch  der,  daß  ein  geschenktes  Gut 
niemals  den  Wert  eines  selbsterworbenen  hat.  Schließ- 
lich war  es  nur  ein  Zufall,  daß  dieses  hohe  Werk  gerade 
in  Straßburg  seinen  Platz  fand.  Es  ist  nicht  aus  der 
elsässischen  Entwicklung  motiviert.  Ein  genialer  Künstler 
war  erschienen,  hatte  einem  von  ihm  mitgebrachten  Voll- 
kommenheitsideal nachgestrebt;  keine  Volksüberlieferung 
trug  ihn. 

In  Besitz  einer  breit  gegründeten  volkstümlichen 
Kunst  kam  das  Elsaß  erst  im  15.  Jahrhundert  wieder, 
zugleich  mit  einer  vollständigen  Umdrehung  der  Front- 
stellung des  13.  Frankreich  war  ganz  aus  dem  Gesichts- 
kreis verschwunden,  jeder  Zustrom  frischer  Kräfte  aus 
den  deutschen  Nachbarländern  wurde  willkommen  ge- 
heißen. In  der  Baukunst  finden  wir  nicht  nur  spora- 
disch, sondern  an  allen  wichtigen  Plätzen  Männer  vom 
Mittel-  und  Niederrhein,  vor  allem  aus  Schwaben.  Die 
Vollendung  der  Münster  von  Straßburg  und  Thann  sind 
die  Hauptleistungen  der  Spätgotik.  In  Straßburg  wurde 
in  einem  Momente  schwieriger  Entscheidung  eine  Kom- 
mission berufen,  in  der  wir  einen  Frankfurter,  einen 
Freiburger,  einen  Württemberger  und  neben  ihnen  nur 
einen  einzigen  Elsässer  sitzen  sehen;  Ulrich  Ensinger 
von  Ulm  und  Johannes  Hültz  von  Köln  erfanden  und 
vollendeten  den  Turm;  Jakob  von  Landshut  errichtete 
den  prachtvollen  Vorbau  am  nördlichen  Querschiff;   der 


Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsaß.         47 

Bau  in  Thann  stand  fortlaufend  in  engstem  Zusammen- 
hang mit  der  schwäbischen  Schule. 

Ich  wiederhole:  von  Beziehungen  zu  Frankreich 
nicht  die  leiseste  Spur.  Dies  ist  auch  sehr  begreiflich, 
da  sich  zwischen  das  Elsaß  und  Frankreich  ein  dritte 
stärkere  Kunstmacht  damals  eingeschoben  hatte,  die 
burgundisch- niederländische.  Der  Hof  in  Dijon  war 
einer  der  Brennpunkte  der  neuen  Bewegung.  Hier 
wirkte  Klaus  Slüter,  der  Donatello  des  Nordens,  nach 
heutigem  Urteil  kein  Kleinerer  als  der  Florentiner. 
Wie  nahe  lag  Dijon,  wie  weit  Ulm!  Die  elsässische 
Kunst  war  vor  die  Möglichkeit  einer  großen  Entschei- 
dung gestellt.  Aber  die  Westgrenze  war  für  sie  um 
diese  Zeit  nun  einmal  etwas  Unübersteigliches.  Es  ist 
für  die  Kunstgeschichte  ein  höchst  schmerzlicher  Ver- 
lust, daß  der  Bestand  elsässischer  Plastik  und  Malerei 
des  15.  Jahrhunderts  durch  die  Achtlosigkeit  späterer 
Zeiten  sich  auf  ein  Minimum  reduziert  hat;  über  die 
Hauptrichtungen  werden  wir  uns  schwerlich  täuschen. 
Was  wir  sehen,  ist  dieses:  Die  Elsässer  sind  von  Natur 
konservativ,  aber  sie  waren  es  damals  doch  nicht  so 
sehr,  um  gegen  die  Weckrufe  der  neuen  Zeit,  die  am 
vernehmlichsten  aus  den  Niederlanden  herkamen,  taub 
zu  bleiben.  Aus  der  eben  eingeschlagenen  Bahn,  Hand 
in  Hand  mit  den  Schwaben,  haben  sie  sich  dadurch  nicht 
weglocken  lassen.  Vereinzelt  hören  wir  einmal,  daß  ein 
Maler  in  Schlettstadt  geheißen  wurde,  gewisse  Fresken 
in  Dijon  sich  zum  Vorbild  zu  nehmen.  Wichtiger  waren 
allem  Anschein  nach  die  Lehren,  die  es  vom  Schwaben 
Konrad  Witz  erhielt.  Dieser  war  einer  der  ersten  Deut- 
schen, die  die  niederländische  Kunst  an  der  Quelle 
kennen  gelernt  haben.  Später  hatte  er  seinen  Sitz  in  Basel, 
das  man  kunstgeschichtlich  überhaupt  vom  Elsaß  nicht 
trennen  kann.  Dann  ist  in  den  60  er  Jahren  ein  wan- 
dernder Niederländer  eine  Zeitlang  in  Straßburg  seß- 
haft gewesen,  der  ausgezeichnete  Bildhauer  Nikolas  von 
Leiden;  er  zog  später  nach  Wien,  wo  er  für  den  Kaiser 
und  seine  Gemahlin  glänzende  Grabdenkmäler  ausführte. 
In    Straßburg    war   er    am   Schmuck   des  Rathauses   be- 


48  Georg  Dehio, 

schäftigt  gewesen;  der  einzige  Überrest  davon  sind  die 
beiden  Büsten,  die  im  Volksmund  später  Graf  Johann 
und  das  schöne  Bärbel  genannt  wurden.  Sicher  ist 
auch  der  erste  große  Maler,  den  die  elsässische  Kunst- 
geschichte zu  nennen  hat,  Martin  Schongauer,  in  seiner 
Jugend  irgendwo  und  wie  mit  dem  niederländischen 
Kreise  in  folgenreiche  Berührung  gekommen.  Aber 
gerade  Schongauer  zeigt  zur  Evidenz,  was  bei  aller 
Ähnlichkeit  der  formalen  Prinzipien  im  seelischen  Kern 
deutsche  und  niederländische  Kunst  unterscheidet.  Daß 
Schongauer  der  Sohn  eines  eingewanderten  schwä- 
bischen Goldschmieds  war,  soll  von  mir  nicht  urgiert 
werden;  ganz  gleichgültig  ist  es  doch  nicht.  Schließ- 
lich war  er  weit  mehr  Individuum  als  Vertreter  eines 
einzelnen  Stammesnaturells.  Die  Wirkung  seiner  Kunst 
erstreckte  sich  über  ganz  Deutschland.  Man  findet 
Kopien  seiner  Kompositionen  bis  in  thüringische  Dorf- 
kirchen, und  man  hat  einiges  Recht,  Dürer  seinen  Schüler 
zu  nennen.  Es  geschah  zum  erstenmal  wieder  seit  dem 
Straßburger  Münsterbau  des  13.  Jahrhunderts,  daß  eine 
im  Elsaß  sitzende  Kunst  so  weit  ausstrahlte.  Schon- 
gauer erreichte  das  allerdings  nicht  durch  die  Kunst 
seines  Pinsels,  sondern  als  der  erste  bedeutende  Maler, 
der  seine  Gedanken  der  neuen  Technik  des  Bilddrucks, 
des  Kupferstichs,  anvertraute.  Es  ist  eine  nicht  ganz 
grundlose  Hypothese,  daß  auch  der  beste  unter  seinen 
Vorläufern,  der  Stecher  mit  dem  Monogramm  ES,  ein 
Elsässer  war.  Die  soziale  Entwicklung  des  Zeitalters 
forderte  von  der  Kunst  Eindringen  in  die  Massen,  Be- 
sitzergreifung des  Bürgerhauses.  Es  währte  nicht  lange, 
so  ging  der  Bilddruck  ein  Bündnis  mit  dem  Buchdruck 
ein.  Am  Ende  des  15.  Jahrhunderts  und  das  ganze  16. 
hindurch  war  Straßburg  im  Wetteifer  mit  Basel  einer 
der  betriebsamsten  Verlagsorte  in  der  Gattung  der  illu- 
strierten Bücher. 

Ich  wiederhole:  es  ist  ein  schmählicher  Verlust,  daß 
die  Erzeugnisse  dieser  Epoche  des  Vorabends  der  Refor- 
mation, der  lebenskräftigsten  in  der  elsässischen  Kunst 
nächst   der   staufischen,   aber   farbiger,   bewegter,   bezie- 


Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsaß.         49 

hungsreicher  als  diese,  daß  gerade  sie  auf  wenige  Reste 
zusammengeschmolzen,  verkommen,  verschleudert  sind. 
Von  den  Werken  des  Hauptrepräsentanten  der  nach- 
schongauerschen  Zeit,  Hans  Baidungs,  fanden  wir  1870 
kein  einziges  mehr  im  Lande  vor.  Jetzt  besitzen  wir 
wieder  einige  als  Geschenke.  Das  erste  kam  1890  aus 
dem  Privatbesitz  des  Kaisers.  Was  die  elsässische  Kunst 
damals  war,  wird  uns  fast  deutlicher  als  im  eigenen 
Lande,  auf  der  Nachbarseite  des  Rheins.  Im  älteren 
Mittelalter,  in  der  Zeit  der  Klosterkunst,  ist  von  Bezie- 
hungen zum  Elsaß  nichts  zu  bemerken;  aber  je  mehr 
der  Kunstbetrieb  sich  in  die  Städte  zog,  um  so  mehr 
begab  sich  das  städtearme  badische  Land  in  die  Klientel 
des  Elsaß.  Von  Baden-Baden  und  Lichtental  bis  Offen- 
burg und  Gengenbach  ist  alles,  was  uns  von  guter  Kunst- 
arbeit in  dieser  Zeit  begegnet,  aus  Straßburger  Werk- 
stätten hervorgegangen.  Selbst  in  Freiburg  wurde  für 
das  Hauptwerk  dieser  Zeit,  den  Hochaltar  des  Münsters, 
Hans  Baidung  berufen. 

Baidung  lebte  bis  gegen  die  Mitte  des  16.  Jahr- 
hunderts. In  seiner  Zeit  zerfließen  die  provinziellen 
Schulgrenzen  mehr  und  mehr.  Er  selbst  war  Schüler 
Dürers,  wie  Dürer  einst  in  seinen  Wanderjahren  in  eine 
Straßburger  Werkstatt  eingetreten  war.  Als  Gäste  er- 
schienen ferner  der  ältere  Holbein  und  Matthäus  Grüne- 
wald. Und  hätte  Holbeins  des  Jüngeren  Aufenthalt  in 
Basel  längere  Dauer  gehabt,  so  wäre  er  ohne  Zweifel 
ein  starker  Faktor  auch  im  elsässischen  Kunstleben  ge- 
worden. 

In  der  Baukunst  und  im  Kunstgewerbe  begann  der 
Kampf  zwischen  der  Renaissance  und  der  indigenen 
nordischen  Tradition,  die  mit  dem  Namen  Spätgotik  un- 
vollkommen genug  bezeichnet  wird.  Es  ist  auffallend, 
wie  wenig  Anziehungskraft  für  die  Elsässer  das  welsche 
Wesen  hatte.  In  keiner  anderen  deutschen  Landschaft  hat 
die  Renaissance  so  zögernde  Aufnahme  gefunden.  Und 
nicht  minder  merkwürdig  ist,  daß,  als  es  schließlich  ge- 
schah, die  französische  Renaissance  gänzlich  aus  dem 
Spiele    blieb.     In    der    Spätgotik   war    eine    Komponente 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  4 


50  Georg  Dehio, 

enthalten,  die  in  ihrer  Weiterentwicklung  immer  deuthcher 
als  Anfang  zum  Barock  sich  zu  erkennen  gab.  Erst  als 
diese  mit  der  Renaissance  zusammenschmolz,  wurde  die 
Renaissance  im  Elsaß  lebendig.  Am  Ende  des  16.  und 
Anfang  des  17.  Jahrhunderts,  während  München  und 
Augsburg  in  tieferem  Eingehen  in  die  Gesetze  der  ita- 
lienischen Kunst  ihr  Heil  suchten,  war  Straßburg  in 
Süddeutschland  der  wichtigste  Sammelpunkt  für  das 
deutsche  Frühbarock.  Hier  lebte  Wendes  Dietterlin,  aus 
Schaffhausen  gebürtig,  der  Meister  einer  extravagant 
barocken  Dekorationsmalerei.  Der  Stadtbaumeister  Hans 
Schoch,  dessen  „große  Metzig"  in  seiner  heutigen  Ge- 
stalt die  künstlerische  Absicht  des  Meisters  nur  unvoll- 
kommen ahnen  läßt,  ist  aller  Welt  bekannt  durch  seinen 
Friedrichsbau  auf  dem  Heidelberger  Schlosse.  Ein  anderer 
Straßburger,  Georg  Riedinger,  erbaute  das  in  der  deut- 
schen Baugeschichte  einen  wichtigen  Platz  einnehmende 
Schloß  zu  Aschaffenburg.  Den  tönendsten  Ruhm  aber 
bei  den  Zeitgenossen  hatte  der  städtische  Festungsbau- 
meister Specklin. 

Mit  dem  Dreißigjährigen  Kriege  kam  alles  ins  Stocken, 
und  zwar  noch  bevor  das  Elsaß  selbst  ein  Teil  des  Kriegs- 
theaters wurde.  Der  Westfälische  Friede  überlieferte  das 
Land  an  Frankreich;  die  politische  Grenze  verschob 
sich  aber  noch  keineswegs  die  der  künstlerischen  Kultur. 
Zwei  Menschenalter  vergingen,  bis  sich  der  Anfang  dazu 
meldete.  Die  Kunst  des  18.  Jahrhunderts  ist  allenthalben 
in  Europa,  gleich  der  des  13.,  international,  wenn  auch 
wiederum  die  Franzosen  mehr  und  mehr  für  diejenigen 
galten,  die  den  Sinn  des  Zeitalters  am  besten  zu  treffen 
wußten.  Für  das  Elsaß  ist  zu  bemerken,  daß  die  fran- 
zösische Einströmung  lange  Zeit  fast  nur  am  Zentralsitz 
der  französischen  Verwaltung  und  als  unmittelbarer  Aus- 
druck derselben  Boden  fand.  Wie  sehr  sich  damit 
das  Aussehen  der  alten  Reichsstadt  verwandelte,  es  war 
nichts  anderes,  als  was  an  so  vielen  deutschen  Fürsten- 
sitzen geschah.  Daß  Straßburg  aber  für  die  Propagie- 
rung der  französischen  Kunst  nach  Deutschland  irgend- 
welche Bedeutung   gewonnen  hätte,   habe   ich   nicht  ge- 


Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsaß.         51 

funden;  die  Vorgänge  des  13.  Jahrhunderts  wiederholten 
sich  in  dieser  Hinsicht  nicht  mehr.  Ein  wesentlich 
anderes  Bild  bot  neben  dem  offiziellen  Straßburg  das 
übrige  Elsaß.  Die  Kunstbewegung  war  schwach  ge- 
worden, aber  sie  veränderte  nicht  ihre  alten  Richtlinien. 
Ein  französisches  Muster  findet  sich  erst  spät  und  nur 
ein  einziges  Mal,  1766  in  der  Ritterstiftskirche  zu  Geb- 
weiler; die  Ausführung  hatte  aber  doch  ein  Meister  aus 
Bregenz,  und  allen  plastischen  Schmuck  übertrug  man 
einer  schwäbischen  Bildhauerfamilie.  Die  ansehnlichste 
unter  den  nicht  vielen  Barockkirchen  des  Landes,  die 
Abteikirche  zu  Ebersheimmünster,  vollendet  1750,  ist 
ein  Werk  jener  oberschwäbischen  Schule,  die  im  Neu- 
bau von  Klöstern  damals  so  überaus  rührig  sich  betätigte. 
Weit  merkwürdiger  —  fast  möchte  man  es  nicht  glauben  — 
ist  die  Rückkehr  zu  den  Formen  des  Mittelalters. 
Die  alte  Klosterkirche  Andlau  wurde  als  ein  romanischer 
Bau  erneuert,  mit  einiger  Freiheit  natürlich,  zum  Teil 
aber  mit  wirklich  archäologischer  Treue.  Dasselbe  ge- 
schah, nur  mit  Anwendung  gotischer  Formen,  in  Maurs- 
münster, in  S.  Fides  in  Schlettstadt,  ja  selbst  bei  der 
Anlage  der  neuen  Kaufbuden  am  Straßburger  Münster. 
Hier  hat  die  Anhänglichkeit  an  das  Alte  und  Heimische 
in  einer  innerhalb  der  Denkungsart  des  18.  Jahrhunderts 
ganz  einzigartigen  Weise  getan,  was  wir  sonst  erst  von 
der  gelehrten  Romantik  des   19.  kennen. 

Die  kunstgeschichtliche  Hauptleistung  der  Revolu- 
tionszeit sind  die  Zerstörungen  der  historischen  Denk- 
mäler; darunter  235  Statuen  vom  Straßburger  Münster; 
auch  der  Abbruch  des  Münsterturms  war  schon  be- 
schlossene Sache.  Eine  positive  Tat  ist  das  Denkmal 
für  General  Desaix  an  der  Straße  nach  Kehl.  Merk- 
würdig bleibt  doch,  daß  die  Straßburger  dies  franzö- 
sische Ruhmesmal  ganz  unbefangen  zweien  rechtsrheini- 
schen Künstlern,  dem  Badener  Weinbrenner  und  dem  Rott- 
weiler Landolin  Ohmacht  in  Auftrag  gaben.  Der  letztere, 
vielgewandert,  schon  durch  Arbeiten  in  München  und 
Lübeck  bekannt,  nahm  später  seinen  Wohnsitz  ganz  in 
Straßburg.  Seine  letzten  Arbeiten  sind  die  Grabdenkmäler 

4* 


52    G.  Dehio,  Historische  Betrachtungen  über  die  Kunst  im  Elsaß. 

in  der  Thomaskirche  für  Jeremias  Oberlin,  den  Altertums- 
forscher, und  Christoph  Wilhelm  Koch,  den  gefeierten 
Rechtslehrer  und  mannhaften  Politiker.  Diese  Gräber 
der  letzten  berühmten  Professoren  der  alten  deutschen 
Universität,  errichtet  in  demselben  Jahre,  in  dem  die  von 
Friedrich  Rückert  besungene  Straßburger  Tanne  im 
Hochwald  fiel,  sind  die  letzten  Werke  deutscher  Kunst 
im  Elsaß;  der  Zusammenhang  war  bis  dahin  nie  ganz 
zerrissen  gewesen.  Von  nun  ab  gab  es  keine  deutsche, 
aber  auch  keine  elsässische  Kunst  mehr.  Es  gab  nur 
noch  elsässische  Einzelkünstler.  Und  diese  wollten  nichts 
anderes  sein  als  Tropfen  in  dem  großen  Sammelbecken 
der  Kunst  von  Paris. 


Bennigsen  und   die  Epochen  des  parla- 
mentarisdien    Liberalismus  in   Deutsch- 
land und  Preußen.) 


Von 

Hermann  Oncken. 


Das  Problem  des  Liberalismus  liegt  in  Deutschland 
völlig  anders  als  in  den  führenden  Staaten  Westeuropas. 
Der  Liberalismus  hat  bei  uns  zu  keiner  Zeit  regiert,  in 
keiner  staatlich -gesellschaftlichen  Ordnung  sich  völlig 
ausleben  können,  er  hat  keiner  Periode  unserer  Ge- 
schichte bleibend  seinen  Stempel  aufgedrückt.  Selbst 
damals  nicht,  als  die  allgemeinen  sozialen  und  wirtschaft- 
lichen, politischen  und  kulturellen  Voraussetzungen,  die 
ihn  in  Westeuropa  emporgetragen  hatten,  auch  bei  uns  das 
öffentliche  Leben  beherrschten.  Der  Grund  hierzu  liegt 
auf  der  Hand:  als  er  emporkam,  fand  der  Liberalismus 
bei  uns  nicht  den  Nationalstaat  und  die  politischen  Organe 
vor,  in  die  er  seine  Tendenzen  hätte  ergießen  können, 
er  mußte  diesen  Nationalstaat  erst  schaffen  oder  viel- 
mehr, da  er  es  nicht  allein  vermochte,  schaffen  helfen. 
Er  mußte  in  ein  Bündnis  mit  einer  nationalen  Bewegung 
treten,    die   er   mit   seinem    Geiste   innigst   durchtränkte, 


')  Dieser  auf  dem  Straßburger  Historikertage  am  18.  Sep- 
tember 1909  gehaltene  Vortrag  ist  in  engem  Anschluß  an  eine 
zweibändige  Biographie  Rudolf  v.  Bennigsens  niedergeschrieben, 
die    ich  voraussichtlich  im  November  d.  J.  veröffentlichen  werde. 


54  Hermann  Oncken, 

er  war  von  vornherein  auf  die  Mitwirkung  des  preußi- 
schen Staates  angewiesen.  In  den  Jahren  1848—1849  ist 
er  in  diesem  Bemühen,  sich  selbst  und  ein  neues  deut- 
sches Reich  mit  denselben  Waffen  durchzusetzen,  zum 
ersten  Male  gescheitert.  Als  nachher  von  anderen  Kräften 
der  Nationalstaat  geschaffen  war,  mußte  der  Liberalismus 
aus  den  Händen  des  Siegers  seinen  Anteil  an  dem  Neuen 
entgegennehmen  und  sich  die  Grenze  seiner  Mitwirkung 
bestimmen  lassen;  nur  mit  gebrochenem  Lichte,  in  man- 
nigfacher Abwandlung  und  trotz  alledem  bedeutsam  nach- 
wirkend, konnte  sein  Geist  in  das  neue  Reich  einziehen. 
Nicht  von  der  ersten  Periode,  dem  ideenbildenden 
und  vorbereitenden  Liberalismus,  gedenke  ich  zu  sprechen, 
dessen  Wollen  hin  und  her  schwankt  zwischen  der  engen 
Wirklichkeit  kleinstaatlicher  Landtagsstuben  und  den  glän- 
zenden Träumen  eines  künftigen  großen  Nationalstaates; 
der  auf  das  tiefste  erfüllt  ist  von  dem  heißen  Einheits- 
drange unserer  Nation  und  zugleich  getragen  von  jenen 
fremden  Auffassungen  über  Staat,  Gesellschaft  und  Indi- 
viduum, die  in  Westeuropa  erwachsen  waren;  der  hin- 
überführt von  dem  klassischen  Zeitalter  deutscher  Dichter 
und  Denker  zu  dem  modernen  industriell-kapitalistischen 
Deutschland  der  Gegenwart,  wie  noch  jüngst  Joseph 
Hansen  in  seinem  Buche  über  Mevissen  an  einem  vor- 
bildlichen Typus  uns  gezeigt  hat. 

Ich  wende  mich  zu  der  zweiten  Generation,  die  den 
Nationalstaat  nicht  nur  herbeisehnte  sondern  auch  er- 
lebte, die  in  das  von  Bismarck  geschaffene  Reich  in  par- 
lamentarischer Tätigkeit  ein  gewisses  Maß  ihrer  Über- 
zeugungen überzuführen  unternahm  und  eine  Brücke 
von  den  Staats-  und  Gesellschaftsidealen,  von  denen  sie 
herkam,  zu  dem  historischen  Staate,  der  das  Reich  schuf, 
zu  schlagen  versuchte.  Es  sind  die  Erben  der  Erbkaiser- 
lichen in  Nationalverein  und  Nationalliberalismus.  Mitten 
in  diese  zweite  Generation  stelle  ich  als  typischen  Ver- 
treter einen  Mann,  der  sie  nicht  unbedingt  beherrscht 
—  in  dem  Sinne  Emersons  hat  sie  vielleicht  keinen 
representatlve  man  aufzuwiesen  — ,  der  aber,  nach  der 
Tiefe  seiner  Überzeugungen  und  Fähigkeiten,  nach  dem 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.     55 

Umfange  seines  Wirkens  und  nach  der  charakteristischen 
Abwandking  seiner  Eigenart,  kurzum  nach  seiner  ganzen 
PersönHchkeit.  diese  SteUung  mehr  als  jeder  andere  ver- 
dient: Rudoh"  von  Bennigsen. 

Parteigeschichtliche  Stoffe  des  letzten  Menschen- 
alters waren  allzulange  ausschließlich  parteipolitischer 
Behandlung  vorbehalten.  Aber  der  Historiker  hat  die 
Pflicht,  was  ihm  aus  dem  bunten  und  reichen  Flusse 
jüngster  Vergangenheit  zuwächst  und  seinem  Erkenntnis- 
streben zugänglich  wird,  auch  mit  seinen  Mitteln  und 
Zielen  zu  erfassen,  in  der  getrosten  Zuversicht,  daß  ihm 
gleichzeitig  ein  höheres  Maß  innerer  Freiheit  und  Un- 
befangenheit  damit  zuwachse;  daß  er  wagen  darf,  was 
die  Parteien  selbst  nicht  tun  wollen  oder  können.  Wohl 
sind  auch  die  Parteien  mit  dem  Bilde  ihrer  Vergangen- 
heit beschäftigt,  konservieren  es  achtungsvoll  oder  halten 
es  durch  fleißige  Übermalung  frisch;  aber  da  sie  vor 
allem  ihre  historische  Kontinuität  gläubigen  Anhängern 
beweisen  wollen,  scheuen  sie  nichts  mehr  als  den  Be- 
griff der  Entwicklung  und  das  Zugeständnis  des  Relativen; 
sie  lieben,  statt  der  historischen,  nur  die  dogmatische 
Betrachtung  ihrer  Vergangenheit  und  stellen  neben  ihre 
Parteikatechismen  auch  Parteikirchengeschichten  und 
-heiligenlegenden,  mit  allem  Zubehör  politischer  Ortho- 
doxie, Ketzern  und  Zeugen  der  Wahrheit;  alle  aber  wollen 
sie  unveränderlich  erscheinen,  obgleich  sie  sich  immer- 
fort wandeln,  und  unfehlbar,  obgleich  sie  immer  wieder 
irren,  und  täuschen  halb  unbewußt  sich  und  den  Ihrigen 
vor,  daß  sie  das  Ganze  seien,  während  sie  nur  Teile 
eines  Körpers  sind,  denen  man  mit  Bismarck  das  Wort 
Koriolans  zurufen  möchte:  Get  home you  fragments !  Um 
so  eher  darf  der  Historiker  auf  das  Meer  dieser  Relativi- 
täten hinausfahren,  wenn  er  sich  nur  bewußt  bleibt,  daß 
er  nicht  der  Forderung  des  Tages  zu  dienen  hat  —  auch 
ich  will  mich  ihrer  heute  streng  enthalten  — ,  sondern 
nur  zu  begreifen,  wie  es  seines  Amtes  ist. 


56  Hermann  Oncken, 

Mitten  zwischen  der  ideologisciien  und  der  praktisch- 
parlamentarischen Periode  des  deutschen  Liberahsmus 
steht  die  Zeit  des  Nationalvereins,  in  allem,  in  den  Per- 
sonen, in  den  Mitteln  und  Zielen,  eine  Übergangsepoche. 
Auch  das  Programm  des  Nationalvereins:  preußische 
Hegemonie  und  deutsches  Parlament,  rechnet,  wie  das 
der  Erbkaiserlichen,  von  vornherein  mit  dem  preußischen 
Staat:  nur  im  Bündnis  mit  dieser  Macht  völlig  anderen 
Wesens  und  Ursprungs  emporzukommen,  ist  immer 
wieder  das  Schicksal  des  deutschen  Liberalismus  ge- 
wesen. Auch  im  Frankfurter  Parlament  waren  die  Erb- 
kaiserlichen, wie  Lenz  einmal  gezeigt  hat,  keineswegs  die 
Doktrinäre  in  der  deutschen  Frage  gewesen  (obgleich 
sie  aus  ihrer  professoralen  oder  juristischen  Vorbildung 
genug  privaten  Doktrinarismus  in  ihre  Beschäftigung  mit 
der  Politik  übernahmen).  Der  eigentliche  Doktrinarismus 
lebte  in  den  republikanischen  Träumen  der  Linken  und  in 
den  direktorialen  Verlegenheitsplänen  der  Großdeutschen 
—  sie  aber  waren  Opportunisten,  die  mit  dem  historisch 
Gegebenen  und  mit  dem  politisch  Möglichen  rechneten. 
Freilich  war  ihr  Plan  nur  lebensfähig,  wenn  die  Woge  ihn 
trug  und  der  preußische  Staat  mitging;  wenn  er  sich 
ihnen  versagte,  wie  Friedrich  Wilhelm  IV.  im  April  1849 
es  tat,  war  alles  nur  eine  Seifenblase,  die  in  der  blauen 
Luft  verflatterte.  Oder  doch  noch  mehr:  ein  Phaeton- 
sturz,  der  aus  dem  Gedächtnis  der  Menschen  nicht 
wieder  schwand,  sondern  unendliche  Sehnsucht  hinterließ. 

Mit  besserer  Aussicht  aber  auf  Erfolg  nahm  im  Herbst 
1859  der  Nationalverein  die  Frankfurter  Politik  wieder 
auf,  seitdem  in  Preußen  mit  der  neuen  Ära  und  ihrem 
Programm  der  moralischen  Eroberungen  ein  anderer  Wind 
wehte.  Von  seiner  Begründung  an  war  er  nichts  als  eine 
deutsche  Rückwirkung  auf  die  in  Preußen  entfachten  Hoff- 
nungen; in  dieser  Erwartung  und  mit  leiser  Fühlung  nach 
Berlin  trat  der  Liberalismus  in  seine  neue  Epoche  ein. 
Am  12.  September  1859  schrieb  v.  Unruh  an  Bismarck: 
„Wie  auch  bei  mir  und  meinen  Freunden  die  nationale 
Frage  ganz  im  Vordergrunde  steht,  jeden  Hintergedanken 
ausschließt,  können  Sie  daraus  entnehmen,  daß  wir,  auch 


Bennigsen  und  die  Kpochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.     57 

Herr  v.  Bennigsen,  uns  aufrichtig  freuen  werden,  wenn 
Ihre  Ernennung  zum  Minister  des  Auswärtigen  erfolgte. 
Preußen  bedarf  jetzt  mehr  als  je  einer  klaren,  festen 
und  kühnen  Politik.  Die  kühnste  ist  die  verhältnismäßig 
gefahrloseste."  Also  selbst  dem  reaktionären  Junker 
wollte  man  sich  anvertrauen,  weil  er  eine  starke  Hand 
hatte,  weil  man  ihm  zutraute,  er  möchte  ein  deutscher 
Cavour  werden.  Aber  man  wollte,  durch  das  Scheitern 
der  Erbkaiserlichen  belehrt,  ihrem  Beispiel  nicht  ohne 
weiteres  folgen.  Vor  allem  ließ  man  den  allzu  doktrinär 
gefärbten  Unitarismus  fallen  und  ersetzte  ihn  durch 
ein  bundesstaatliches  Ideal;  der  Führer  der  hannover- 
schen Liberalen  hätte  ohne  eine  solche  Umbildung  des 
früheren  Endzieles  niemals  an  die  Spitze  der  Agitation 
treten  können.  Anders  als  die  Erbkaiserlichen,  die  Offi- 
ziere ohne  Soldaten  gewesen  waren,  wollten  die  Ben- 
nigsen und  Schulze-Delitzsch  eine  starke  Nationalpartei 
gründen  und  nach  dem  Vorbild  der  italienischen  Societä 
nationale  die  breiten  Massen  organisieren;  man  war 
überhaupt  ein  Stück  nach  links  gerückt,  der  taktische 
Zweck  der  Nationalpolitik  hatte  die  alten  Parteigruppen 
der  Konstitutioneilen  und  Demokraten  in  sich  vereinigt; 
nicht  auf  gut  Glück  wieder,  wie  die  Gothaer,  wollte  man 
eine  Kaiserkrone  in  Berlin  anbieten,  sondern  nur  auf  Be- 
dingungen hin,  auf  ein  freiheitliches  Programm,  es  wagen. 
Einheit  und  Freiheit,  so  lautete  lange  das  Losungswort, 
sollten  zusammen  für  die  Deutschen  erkämpft  werden; 
mit  dieser  von  vornherein  doppelpoligen  Taktik  wollte 
man  auf  die  kleinen  Fürsten  drücken,  den  Großen  aber 
locken  und  fortreißen  und  die  Massen  in  hinreißender 
Propaganda  unter  einem  unwiderstehlichen  Schlachtruf 
sammeln.  So  ging  man  vorwärts  im  Bunde  mit  einer 
Bewegung,  die  auch  wirtschaftliche  Befreiung  und  wirt- 
schaftliche Einheit  auf  ihre  Fahnen  geschrieben  hatte  und 
auf  den  volkswirtschaftlichen  Kongressen,  in  zahlreichen 
lauten  Festen  das  wachsende  Selbstgefühl  eines  aufstre- 
benden Bürgertums  verkörperte. 

Niemals   floß   der  Strom    einer   nationalen    und  frei- 
heitlichen Bewegung  breiter.     Mit   ihm    ging   eine  junge 


58  Hermann  Oncken, 

Fürstengeneration:  der  Koburger,  der  Badenser,  der 
preußische  Kronprinz;  mit  ihm  gingen  Politiker  und 
Enthusiasten,  die  nach  der  Enttäuschung  von  1848  wieder 
das  Haupt  erhoben,  von  dem  Utopischen  und  Ziellosen 
hinweggerichtet  auf  das  Mögliche;  mit  ihm  ging 
mancher  kleine  Mann,  der  in  diesem  Anteil  an  den  Ge- 
schicken der  Nation  sein  höheres  Selbst  wiederfand. 
Kein  anderer  als  der  niedersächsische  Dichter  Wilhelm 
Raabe  hat  in  seinem  kaum  gelesenen  Roman  „Gutmanns 
Reisen"  (der  auf  der  Koburger  Tagung  des  National- 
vereins im  Jahre  1860  spielt)  diese  Mischung  von  poli- 
tischem Wollen  und  lauter  Schwärmerei  mit  wundervollem 
Humor  dargestellt. 

Und  in  einem  anderen  Niedersachsen,  in  dem  Präsi- 
denten des  Nationalvereins  von  18v59  bis  1867,  dem  Han- 
noveraner Rudolf  V.  Bennigsen,  sind  die  vielfachen 
Bestandteile  dieser  Bewegung  am  besten  zusammen- 
zufassen, die  Verbindung  des  Realpolitischen,  des  Agi- 
tatorischen, das  die  Massen  aufwühlte,  und  des  Diplo- 
matischen, das  die  Fühlung  mit  Preußen  suchte.  Der 
Sohn  einer  exklusiven  mittelstaatlichen  Junkerkaste,  Ab- 
kömmling eines  alten  Geschlechtes,  das  schon  im 
13.  Jahrhundert  den  Namen  der  Scholle  trug,  auf  der 
es  im  Herzen  altwelfischer  Lande  saß,  und  zugleich  ein 
Idealist  des  deutschen  liberalen  Nationalstaats  der  Zukunft: 
so  trat  dieser  hannoversche  Edelmann,  der  schon  1848 
wie  Chlodwig  Hohenlohe  in  den  auswärtigen  Dienst  des 
Frankfurter  Parlamentsreiches  hatte  treten  wollen,  mit 
35  Jahren  an  die  Spitze  einer  demokratischen  Bewegung, 
die  das  Ziel  der  Frankfurter  wieder  aufnahm.  Kein 
Volksmann,  sondern  ein  gemessener  Hannoveraner,  aber 
ein  Politiker  von  äußeren  und  inneren  Führerqualitäten, 
die  selbst  den  an  Geisteskraft  und  Willensenergie  Stär- 
keren manchmal  versagt  sind,  Fähigkeiten  des  Regierens, 
wie  die  Rasse  sie  hervorbringt  und  vererbt:  in  der  Sicher- 
heit des  Auftretens  und  dem  Maße  der  Formen,  in  der 
Zuverlässigkeit  und  der  Selbstbeherrschung,  in  der 
Summe  seines  diplomatischen  Könnens,  vor  allem  in 
seinem  Sinne  für  das  Erreichbare,  für  die  Realitäten  der 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.     5^) 

politischen  Welt.  Er  war  ein  Politiker,  der  zusammen- 
zuhalten und  zu  vermitteln  verstand  und  daher  jahrzehnte- 
lang der  Bucer  des  deutschen  Liberalismus  werden 
konnte;  dieser  aber  brauchte  ihn,  um  das  deutsche  Erb- 
übel des  individualistischen  Meinens  zu  überwinden.  Ja, 
dieser  Führer  einer  Kampipartei  schien  mit  seinem  poli- 
tischen Temperament  manchmal  allzusehr  über  den 
Dingen  zu  stehen  und  auch  die  Motive  der  Gegner  zu 
würdigen;  jener  objektive  historische  Zug,  der  ihn  über 
die  Routine  erhebt,  mochte  ihm  Energie  des  Handelns  zu- 
weilen schwächen.  Hätte  doch  solche  historische  Neigung 
ihn  in  seiner  Jugend  beinahe  zur  Wissenschaft  geführt; 
ja,  noch  mit  75  Jahren  saß  er,  wie  einst  als  junger  Bursch, 
ein  Semester  lang  zu  den  Füßen  der  Göttinger  Pro- 
fessoren, und  noch  im  hohen  Alter  nahm  er  den  Homer 
und  das  Neue  Testament  auf  die  Höhen  der  Gletscher- 
welt mit  hinauf.  Allein  der  große  schöpferische  Zorn 
des  Handelnden,  der  nur  sich  und  seinen  Weg  sieht, 
war  dieser  vornehmen  niedersächsischen  Natur  nicht  ge- 
geben. 

An  der  Spitze  des  Nationaivereins  sollten  seine 
Fähigkeiten  schließlich  doch  verpuffen.  Denn  das 
Nationalvereinsprogramm  zerbrach,  sobald  in  Preußen 
seit  dem  Jahre  1862  der  Konflikt  ausbrach.  Sobald  die 
Liberalen  in  dem  preußischen  Staate  das  Ganze  ihrer 
konstitutionellen  Überzeugungen  durchzudrücken  ver- 
suchten, um  ihn  für  seinen  deutschen  Beruf  reif  zu 
machen,  trat  ihnen  dieses  altpreußische  Staatswesen,  in 
Bismarck  verkörpert,  in  seiner  schroffsten  und  ursprüng- 
lichsten Art  entgegen;  aus  dem  Scheinkonstitutionalismus 
wurde  ein  verfassungswidriges  Regiment  und  zuletzt  ein 
unseliges  Zerwürfnis,  dessen  Spuren  so  schwer  wieder 
zu  verwischen  sein  sollten.  An  der  Stelle  aber,  an  der 
man  einen  deutschen  Cavour  sich  erträumt  hatte,  schien 
ein  preußischer  Polignac  sein  Wesen  zu  treiben.  Und 
so  fühlten,  schwerer  noch  als  die  Preußen  selbst,  die 
Nationalen  draußen  in  Deutschland  sich  getroffen,  alle,  die 
an  Preußens  moralische  Eroberungen  geglaubt  hatten  und 
nun    den  Boden  verwüstet  sahen,    den  sie  so  hingebend 


60  Hermann  Oncken, 

bestellten.  Sie  gerieten  in  immer  unhaltbarere  Situationen 
und  trieben  in  eine  Politik,  die  der  Tendenz  ihrer  Grün- 
dung völlig  widersprach;  aus  den  enttäuschten  Patrioten 
v/urden  die  bittersten  Feinde  Bismarcks,  der  ebenso  ge- 
waltsam zurückschoß.  Nie  erscheint  sein  Werk  größer, 
als  wenn  man  es  in  diesen  Jahren  mit  den  Augen  der- 
jenigen ansieht,  die  das  Reich  herbeisehnten,  aber  den 
Einzigen,  der  es  bringen  konnte,  um  jeden  Preis  stürzen 
wollten. 

Auf  das  höchste  stieg  die  innere  Zersetzung  der 
Liberalen  und  der  Nationalpartei,  als  Bismarck,  auf  dem 
Boden  des  Konflikts  oder  vielmehr  hinter  der  Kulisse 
des  Konflikts,  seine  große  auswärtige  Politik  begann. 
Wie  wurden  die  preußischen  Liberalen  in  ihrem  Be- 
stände erschüttert,  als  der  Vielgehaßte  den  Staat  nach 
Düppel  führte  und  Schleswig- Holstein  gewann!  Für 
Bennigsen  freilich  wie  für  viele  andere  schlössen  die  ver- 
schiedenen in  dem  Einzelfalle  Schleswig-Holstein  mög- 
lichen Lösungen  —  preußische  Annexion  oder  Errichtung 
eines  in  seiner  Souveränität  mehr  oder  weniger  beschränk- 
ten Bundesstaates  —  zugleich  für  ganz  Deutschland  die 
prinzipielle  Entscheidung  über  die  künftige  Staatsform  — 
Großpreußen,  unitarisches  Reich  oder  konstitutioneller 
Bundesstaat  —  in  vorbildlicher  Weise  in  sich.  So  sah 
sich  der  Anhänger  des  konstitutionellen  Bundesstaats  noch 
tiefer  in  die  Opposition  hineingetrieben.  Jeder  Schritt 
Bismarcks  machte  die  Politik  des  Nationalvereins  inner- 
lich unmöglicher.  Nachdem  man  lange  seinen  Sturz  als 
die  einzige  Rettung  verkündet  hatte,  sah  Anfang  1866 
auch  Bennigsen  sich  zu  der  Alternative  gedrängt:  wir 
müssen  ihn  mit  Entschiedenheit  unterstützen  oder  be- 
kämpfen. 

Da  warf  Bismarck,  kurz  vor  dem  Ausbruch  des  Deut- 
schen Krieges,  die  alte  Forderung  der  Liberalen:  Parla- 
ment und  allgemeines  Stimmrecht,  in  die  Wagschale; 
was  eine  Kriegserklärung  gegen  Österreich  war,  sollte 
zugleich  ein  Sprengmittel  für  die  erschütterten  Reihen 
der  Opposition  sein.  Wie  gern  hätte  er  den  Bürgerkrieg 
mit    dem    feurigen    Chorus    einer    nationalen    Bewegung 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.    61 

durchgefochten  I  Aber  dieser  Plan,  in  einer  Begegnung 
zwischen  Bismarck  und  Bennigsen  im  IVIai  1866  bespro- 
chen, mußte  mißlingen.  Eine  von  Ideen  sich  nährende 
politische  Partei  konnte  —  ohne  völliges  Einlenken  Bis- 
marcks  in  der  inneren  Politik  —  nimmermehr  wagen, 
was  das  verschlagene  Spiel  eines  Einzelnen  auf  sich  nahm; 
die  Mittelstaatler  aber,  Bennigsen  voran,  konnten  nichts 
als  Neutralität  versprechen.  Als  vollends  Bismarck  in  der 
Stunde  des  Ausbruchs  des  Krieges  in  revolutionärem  Stile 
Bennigsens  Mitwirkung  für  Hannover  forderte,  wies  die- 
ser ihn  ab,  keinen  Augenblick  darüber  im  Zweifel,  daß 
ein  Hannoveraner  nicht  so  handeln  konnte  wie  Klapka 
oder  frühere  bourbonische  Minister  in  dem  unterwühHen 
Italien.  So  hatte  die  doppelpolige  Taktik  des  National- 
vereins kein  Programm  mehr,  als  statt  der  Revolution 
von  unten,  mit  der  man  die  kleinen  Machthaber  geäng- 
stigt hatte,  die  Revolution  von  oben  kam. 


War  Bismarck  das  Schicksal  der  Liberalen  gewesen, 
solange  er  mit  ihnen  kämpfte,  so  wurde  er  es  vollends, 
als  sein  Sieg  ihn  mit  den  alten  Gegnern  zusammenführte. 
Sein  Sieg  brachte  sofort  zustande,  was  er  im  Frühjahr 
noch  vergeblich  erstrebt  hatte:  die  Spaltung  der  Liberalen. 
Zunächst  in  Preußen  selbst.  Sobald  er,  den  Konserva- 
tiven zum  Trotz,  das  Indemnitätsgesetz  einbrachte,  das 
er  schon  gleich  nach  Königgrätz,  als  Napoleon  drohte, 
den  Bennigsen  und  Miquel  als  deutsche  Konzession  ver- 
sprochen hatte,  trennten  sich  die  Liberalen  des  preußi- 
schen Abgeordnetenhauses.  Sowohl  in  der  Fortschritts- 
partei als  in  dem  linken  Zentrum  konnte  eine  große 
Anzahl  den  Konflikt  nicht  sobald  überwinden;  aber  aus 
beiden  Fraktionen  sonderte  sich  eine  Gruppe  ab,  die  auf 
den  Boden  des  Neuen  trat  und,  ob  mehr  aus  nationalen 
oder  aus  wirtschaftlichen  Motiven,  vor  allem  aber  aus 
realpolitischem  Instinkte  die  Indemnität  bewilligte  und 
damit  eine  neue  parlamentarische  Ära  in  Preußen  eröff- 
nete. Die  hier  beginnende  Spaltung  griff  sofort  auf  die 
neupreußischen  und  kleinstaatlichen  Liberalen  über.  Noch 


62  Hermann  Oncken, 

schwankten  die  Grenzen  der  Fraktionen  und  als  Bennigsen 
zum  konstituierenden  Reichstag  des  Norddeutschen  Bun- 
des abreiste,  suchten  ihn  gleichzeitig  Schulze-Delitzsch, 
sein  alter  fortschrittlicher  Genosse  aus  dem  Nationalverein, 
und  Twesten,  der  Führer  der  neuen  nationalen  Fraktion, 
für  sich  zu  gewinnen.  Aber  die  Hannoveraner  hatten 
im  Grunde  schon  gewählt,  wie  sie  wählen  mußten.  Kurz 
zuvor  schrieb  Bennigsen  an  Rochau:  „Mehr  kann  die 
Nation  zurzeit  nicht  verlangen,  die  doch  an  der  heilsamen 
Krisis  dieses  Jahres  ziemlich  unschuldig  ist  und  vorerst 
keinen  begründeten  Anspruch  erheben  kann,  von  der 
preußischen  Krone  und  dem  deutschen  Richelieu  den 
Parlamentarismus  und  den  ganzen  Komplex  von  Frei- 
heiten in  Gnaden  verliehen  zu  erhalten."  So  trieb  ihn 
seine  realistische  Veranlagung,  als  er  endlich  in  die  große 
Wirklichkeit  eines  nationalen  Staatslebens  hinübertrat,  sich 
in  positiver  Weise  an  dessen  Ausbau  zu  beteiligen.  War 
doch  die  Stellung  der  hannoverischen  Liberalen  von 
vornherein  unter  den  Opportunisten;  frei  von  der  verbit- 
ternden Erinnerung  an  die  Konfliktszeit  sahen  sie  ihre 
alten  konservativen  Gegner  in  der  Provinz  geschlossen 
im  Lager  des  weifischen  Protestes  und  sich  selber  an 
die  Seite  der  Regierung  gedrängt;  obendrein  vertraten 
sie  eine  Provinz,  die  zwischen  den  sozialen  und  wirt- 
schaftlichen Extremen  deutschen  Lebens  eine  Vermittlung 
darstellte  und  auch  die  in  ihr  wurzelnden  Politiker  auf 
die  mittlere  Linie  wies. 

So  sollte  der  konstituierende  Reichstag  des  nord- 
deutschen Bundes  von  1867  die  Spaltung  der  Liberalen 
vollenden.  Während  der  alte  Fortschritt  den  Verfassungs- 
entwurf Bismarcks  en  bloc  ablehnte,  weil  er  der  liberalen 
Doktrin  nicht  genügte,  beschloß  die  neue  nationalliberale 
Fraktion,  ihn  als  Grundlage  der  Beratung  anzunehmen, 
aber  alle  irgend  erreichbaren  Garantien  für  die  freiheit- 
liche Entwicklung  der  Nation  in  ihm  durchzusetzen. 
Unter  dem  Zeichen  dieser  Taktik  bildete  sich  im  Eingang 
unserer  neueren  Parlamentsgeschichte  die  neue  Partei, 
noch  ohne  Programm,  überhaupt  mehr  politische  Aktions- 
partei   von    vornherein     als    eine   Programmpartei    alten 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.    63 

Stils,  nur  zusammengehalten  durch  eine  programmatische 
Ansprache  Bennigsens,  die  den  neuen  Weg  bestimmte. 
Wohl  war  ihre  Zusammensetzung  nach  Herkunft  und 
Tendenzen  keineswegs  einheitlich.  Die  Biegsamkeit  der 
Taktik  schloß  mehrere  Möglichkeiten  in  sich.  „Unsere 
Fraktion,"  so  schrieb  Gustav  Freytag,  der  in  sie  eintrat, 
an  Herzog  Ernst  von  Koburg  am  15.  März  1867,  „hat 
ihre  Rechte  und  ihre  Linke;  die  erstere  besteht  aus  den 
neuannektierten  Abgeordneten  (Braun,  Miquel),  die  Linke 
aus  den  Berlinern  (Twesten,  Lasker,  Unruh);  Bennigsen 
hält  die  Mitte."  Das  scharfe  Auge  Bismarcks  aber  er- 
faßte vom  ersten  Augenblick  an  den  inneren  Gegensatz, 
und  ein  offiziöser  Artikel  der  Provinzialkorrespondenz 
fragte  schon  am  7.  März,  „ob  innerhalb  dieser  Fraktion 
die  Liberalen  aus  den  neuen  Landesteilen,  die  größten- 
teils mit  weit  milderen  Absichten  in  den  Reichstag  ein- 
getreten seien,  auf  die  Dauer  mit  den  Mitgliedern  aus 
den  altpreußischen  Provinzen  zusammengehen  würden, 
die  bisher  der  Opposition  in  der  preußischen  Kammer 
angehörten".  So  sind  von  Anfang  an  alle  jene  Faktoren 
sichtbar,  die  die  Entwicklung  der  Nationalliberalen  be- 
stimmen: ihre  geographische  Ausdehnung  und  Zusam- 
mensetzung, ihre  vorläufige  Programmlosigkeit,  die  Nei- 
gung Bismarcks,  einen  linken  Flügel  abzutreiben,  und 
schließlich,  wie  es  in  dem  Schlußwort  Freytags  heißt: 
Bennigsen  hält  die  Mitte. 

Also  begann  die  Persönlichkeit  Bismarcks  und  das 
Heraufsteigen  des  neuen  Reiches  für  lange  Zeit  einen  ge- 
mäßigten Liberalismus  von  einem  entschiedenen,  einen 
realpolitischen  Liberalismus  von  einem  doktrinären  zu 
trennen  —  ähnlich  wie  er  gleichzeitig  von  den  altpreu- 
ßischen Konservativen  die  opportunistischen  Freikonser- 
vativen losriß.  Mit  diesen  neuen  Parteien  vornehmlich 
brachte  Bismarck  die  Verfassung  des  Norddeutschen  Bun- 
des zustande,  und  seine  Kompromißverhandlungen  mit 
Bennigsen,  Unruh,  Forckenbeck  waren  das  erste  Beispiel 
einer  neuen  Praxis,  in  der  die  Doktrin  der  Liberalen 
sich  mit  der  Macht  auseinandersetzte.  Und  da  die  Libe- 
ralen nationale  Politik  von  dem  preußischen  Minister  ver- 


64  Hermann  Oncken, 

langten,  so  betrieb  er  gerade  in  den  kritischen  Tagen 
die  innere  Politik  mit  der  Dampfkraft  der  auswärtigen, 
um  die  halb  Widerstrebenden  an  sich  zu  fesseln:  gerade 
Bennigsen  suchte  im  Namen  der  Partei  Bismarck  in 
der  Luxemburger  Frage  anzuspornen,  daß  er  mit  der 
Front  gegen  Frankreich  die  Nation  über  die  Mainlinie 
führe,  und  nur  die  Gefahr  der  Stunde,  von  Bismarck 
klug  verwertet,  beschwichtigte  ihre  konstitutionellen  Be- 
denklichkeiten. Auch  wo  sie  in  der  Verfassung  ihre 
Wünsche  durchsetzten,  bestimmte  Bismarck  ihnen  die 
Grenze.  Bennigsen  war  es,  der  die  Verantwortlichkeit 
des  höchsten  Bundesbeamten  in  die  Verfassung  brachte, 
so  daß  Bismarck  die  Geschäfte  des  Bundes  nicht  mehr, 
wie  Jellinek  neuerdings  wieder  nachgewiesen  hat,  einem 
in  dienstlicher  Abhängigkeit  von  ihm  stehenden  Beamten 
übertragen  konnte,  sondern  sie  selber  übernehmen  mußte. 
Die  Liberalen  hatten  eine  Mehrheit  von  verantwortlichen 
Ministern  gewollt,  Bismarck  aber  brach  aus  ihrem  kon- 
stitutionellen Verfassungsgedanken  das  Kernstück  heraus 
und  schuf  in  fast  monarchisch  gearteter  Ämterkombina- 
tion für  sich  die  Macht,  mit  der  zu  ringen  das  historische 
Schicksal  der  Liberalen  blieb. 

Auch  als  die  Nationaliiberalen  einige  Monate  später 
erst  ihre  Taktik  programmatisch  formulierten,  gestalteten 
sie  nicht  ein  Programm  im  üblichen  Sinne,  sondern  faß- 
ten in  einer  längeren  Denkschrift  eine  Summe  keines- 
wegs in  sich  homogener  Tendenzen  zusammen.  Aber 
es  war  das  Programm,  das  die  nächste  Zukunft  hatte. 
Keine  Partei  hatte  die  Aufgaben  des  deutschen  National- 
staates so  rückhaltlos  ergriffen ;  denn  abgesehen  von  den 
mannigfaltigen  Gruppen  der  gänzlich  Widerstrebenden, 
die  damals  noch  nicht  unter  Windthorst  sich  organisiert 
hatten,  trugen  sowohl  die  Konservativen  als  auch  die 
Fortschrittler  einen  preußisch-partikularistischen  Charak- 
ter gegenüber  den  Nationalliberalen,  die  mit  dem  großen 
Zuge  der  Zeit  zum  neuen  Reiche  gingen.  Keine  Partei 
ferner  hatte  bei  allem  Glauben  an  die  konstitutionellen 
Staatsideale  zugleich  prinzipiell  die  tiefe  und  den  Deut- 
schen notwendige  Erkenntnis  ausgesprochen,  daß  es  im 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlainent.  Liberalismus  etc.     ö5 

politischen  Leben  nicht  heißen  darf:  alles  oder  nichts, 
sondern  daß  alle  politische  Arbeit,  zumal  auf  dem  zer- 
klüfteten Boden  dieses  werdenden  Reiches,  an  den  Aus- 
gleich mit  verwandten  Kräften  gebunden  bleibt.  Zugleich 
glaubt  man  in  dem  Programm  die  verschiedenen  Hände 
seiner  Urheber  erkennen  zu  können,  der  Altpreußen  fort- 
schrittlicher Vergangenheit,  der  Nationalen  mehr  unita- 
rischer Richtung  und  schließlich  der  Angehörigen  der 
annektierten  Provinzen.  Alles  in  eigenartiger,  nicht  ganz 
lückenloser  Verschmelzung;  man  vernahm  noch  den 
Nachklang  der  liberalen  Doktrin,  die  nur  in  der  milderen 
Tonart  sich  von  der  Sprache  der  Fortschrittspartei  unter- 
schied; zugleich  aber  fühlte  man  den  belebenden,  real- 
politischen Luftzug,  der  neuerdings  durch  die  Reihen  der 
Liberalen  ging.  Kräfte,  mit  denen  Bismarck  einst  auf 
Leben  und  Tod  gerungen  hatte,  und  Kräfte,  mit  denen 
zusammen  er  das  nationale  Werk  vollenden  konnte,  trafen 
hier  zusammen:  die  beiden  Seelen  des  Nationalliberalis- 
mus. Sie  wohnen  auch  in  der  Brust  Bennigsens,  aber 
von  vornherein  ist  die  realpolitische  die  stärkere. 

Unter  den  Forderungen  des  Programms  war  eine, 
die  verfassungsgeschichtlich  bedeutsam,  zugleich  die 
nationaliiberale  Taktik  im  Abgeordnetenhause  im  nächsten 
Jahre  zum  Siege  führte.  Es  war  jene  alte  Gagernsche 
Idee,  die  Friedrich  Meinecke  jüngst  in  ihrem  Ursprung 
und  in  ihrer  Wirksamkeit  wieder  entdeckt  hat,  nämlich 
daß  Preußen  die  Führung  des  neuen  Deutschlands  nur 
dann  haben  dürfe,  wenn  es  sich  in  sich  selber  auflöse; 
sie  war  jetzt  in  dem  Norddeutschen  Bunde,  von  dem 
Preußen  allein  vier  Fünftel  umfaßte,  mit  größerem  Rechte 
wieder  aufgetaucht,  von  den  alten  Erbkaiserlichen  begrüßt, 
und  dem  Kurhessen  Friedrich  Oetker  scharf  formuliert  von 
von  Bennigsen  in  dem  Umfange,  in  dem  sie  jetzt  noch 
Sinn  hatte,  realpolitisch  verwertet.  So  hieß  es  im  national- 
liberalen  Programm  vom  Juni  1867:  „Wir  sind  entschlos- 
sen, die  Bundeskompetenz  zu  befestigen  und  über  alle 
gemeinsamen  Angelegenheiten  auszudehnen.  Als  Ziel 
schwebt  uns  vor,  daß  die  parlamentarischen  Funktionen 
des  Staates  möglichst  vollständig   in  den  Reichstag  ver- 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  5 


66  Hermann  Oncken, 

legt  werden.  Auch  der  preußische  Landtag  soll  sich 
nach  und  nach  mit  einer  Stellung  begnügen,  welche  in 
keiner  Weise  geeignet  sei,  dem  Ansehen  und  der  Wirk- 
samkeit des  Reichstags  Eintrag  zu  tun."  So  hat  Bennig- 
sen  noch  an  dem  Tage,  als  er  im  Oktober  1870  nach 
V^ersaiiles  berufen  war,  seinen  Wählern  in  den  bremischen 
Marschen  erklären  lassen,  daß  er  nur  noch  für  dies  eine 
Mal,  nur  für  den  bedeutsamen  Übergang,  eine  Wahl  in 
den  preußischen  Landtag  annehme;  der  Fortschrittler 
Virchow  warf  ihm  sogar  vor,  er  habe  gleich  in  seiner 
ersten  Landtagsrede  geraten,  das  Abgeordnetenhaus  auf- 
zulösen und  Provinzialhäuser  an  die  Stelle  zu  setzen. 

So  weit  zu  gehen  war  Bennigsen  allerdings  doch 
nicht  Doktrinär  genug,  aber  einen  Bruchteil  wenigstens 
jenes  alten  Programms,  der  ihm  als  Hannoveraner  be- 
sonders am  Herzen  lag,  vermochte  er  Anfang  1868  zu 
verwirklichen.  Auf  seinen  Antrag  hatte  der  hannoveri- 
sche Provinziallandtag  die  Regierung  um  Aussonderung 
eines  Teiles  des  Staatsvermögens  zur  Begründung  einer 
ausgedehnten  provinziellen  Selbstverwaltung  ersucht,  und 
zunächst  im  Interesse  der  Versöhnung  der  Provinz  hatten 
König  und  Ministerpräsident  die  Erfüllung  des  Wunsches 
zugesagt.  Bismarck  hatte  sich  selbst  von  der  Notwendig- 
keit einer  gewissen  Dezentralisation  überzeugt,  aber  nur 
mit  Mühe  im  Staatsministerium  einen  Gesetzentwurf  durch- 
gesetzt, der  das  allgemeine  Prinzip  provinzieller  Dota- 
tionen aussprach  und  als  erstes  Beispiel  der  Provinz  Han- 
nover eine  Jahresrente  von  500000  Tlr.  überwies.  Ein  denk- 
würdiger Vorgang,  daß  der  preußische  Staat  in  dem  ersten 
Jahre  nach  den  Annexionen  einen  Anlauf  zur  Dezentrali- 
sation nahm,  der  wenigstens  in  der  Richtung  der  Gagern- 
schen  Idee  lag;  dieser  Anlauf  vollzog  sich  zunächst  noch 
ganz  in  der  Sphäre  der  Verwaltung  und  griff  nicht  in 
die  Sphäre  der  Gesamtpolitik  hinüber,  aber  er  schränkte 
doch  die  Befugnisse  der  Zentralinstanz  sowohl  im  Mini- 
sterium als  im  Landtag  in  etwas  ein,  und  in  den  verfas- 
sungsgeschichtlich höchst  interessanten  Jahren  des  Pro- 
visoriums von  1867  bis  1870  schienen  viele  Möglichkeiten 
denkbar.     Selbst  Schäffle,    der   mit   einem   gut  württem- 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.    67 

bergischen    Mißtrauen    zum    Zollparlament    nach    Berlin 
kam,   wußte    nach  seiner   Rückkehr   davon    zu    erzählen, 
wie  Bismarck  an  der  Auflösung  des  preußischen  Staates 
arbeite.     Die  altpreußischen  Konservativen  aber  erhoben 
sich  alsbald  zur  Gegenwehr;   sie   waren   längst   erbittert 
über  Indemnität   und   allgemeines  Wahlrecht,    sie  fühlten 
sich  ausgeschaltet  bei  den  nationalliberalen  Kompromissen 
und   fragten    sich,    ob   das    die    Frucht    der    preußischen 
Siege  sein  solle,    daß   man  um  Deutschlands  willen    den 
Liberalen  immer   von    neuem  Konzessionen  mache.     Ihr 
Selbstgefühl  bäumte  sich  dagegen  auf,  daß  das  Schwer- 
gewicht aus  dem  preußischen  in  den  deutschen  Körper  ver- 
legt werden  solle.    So  sahen  sie  in  dem  Entwurf  über  den 
hannoverschen  Provinzialfonds    nicht    eine   verwaltungs- 
technische,  sondern  eine  allgemeinpolitische  Angelegen- 
heit, einen  gefährlichen  Ansatz  zur  Umbildung  des  Staates 
und   beschlossen   die  Entscheidung   darüber    zur    ersten 
Kraftprobe  gegen  den  Junker  zu  machen,  der  aus  ihren 
Reihen    stammte   und   sich   nun    doch    dem   teutonischen 
Teufel  verschrieben  hatte.     Sie  verlangten  von  Bismarck 
Garantien  für  die  Zukunft;  als  er  sie  versagte,  verweiger- 
ten  sie    ihm    die    Heeresfolge,    sie    suchten    ihn,    wie  er 
grimmig  sagte,  zum  Eintritt  in  ihre  Fraktion  zu  zwingen; 
sie  hätten  ihn  gestürzt,  wenn  sie  gekonnt  hätten.    Dieser 
Bruch    Bismarcks    mit   seinen   alten    Freunden    gab    den 
Nationalliberalen  unter  Bennigsens  Führung  die  Gelegen- 
heit, mit  geringer  Majorität  wenigstens  den  hannoverschen 
Kern  der  Vorlage  zu  retten  und  zum  erstenmal  in  Preußen 
in  die  von  den  Konservativen  verscherzte  Position  einzu- 
rücken —  das  erste  Vorspiel  der   parteipolitischen  Kon- 
stellation von   1871   bis   1877. 

So  konnten  die  Nationalliberalen  schon  seit  1868 
sich  führend  an  der  Gesetzgebung  beteiligen,  die  auf 
allen  Gebieten  wirtschaftlichen  Lebens  die  Schranken  des 
Polizeistaats  und  überlebter  Wirtschaftsformen  niederriß, 
und,  wenn  sie  auch  in  einzelnen  Dingen  über  das  Ziel 
hinausschoß,  damals  eine  nationalstaatliche  wie  volks- 
wirtschaftliche Notwendigkeit  war.  Wenn  allerdings  die 
Liberalen  Bismarck  immer  stürmischer  drängten,   diesen 

5* 


68  Hermann  Oncken, 

Nationalstaat  auch  über  Süddeutschland  auszudehnen, 
so  begann  er  sich  ihnen  immer  nervöser  zu  versagen, 
denn  er  wollte  sich  die  letzte  Entscheidung  nicht  aus  der 
Hand  nehmen  lassen.  Wie  im  Jahre  1866  mußten  die 
Liberalen  zur  Seite  stehen,  als  Bismarcks  Diplomatie  und 
die  Waffen  des  Heeres  in  den  Jahren  1870  und  1871  das 
neue  Reich  vollendeten.  Bismarck  konnte  die  patrioti- 
schen Bemühungen  Bennigsens  und  Laskers  in  Süd- 
deutschland nur  so  lange  gebrauchen,  wie  sie  als  uni- 
tarische Treiber  ihm  dienen  mochten,  den  Bayernkönig 
in  sein  Netz  zu  jagen;  und  er  hat  noch  im  November 
1870,  als  das  Werk  zu  guter  Letzt  stockte,  auch  Bennigsen 
und  seine  Presse  mobil  zu  machen  gesucht;  sowie  aller- 
dings die  Liberalen,  unter  Verzicht  auf  jede  Art  von 
unitarischem  Doktrinarismus,  mit  einem  eigenen  bayeri- 
schen Programm  einen  Mittelweg  zu  finden  suchten, 
schalt  er,  daß  sie  seine  Kreise  störten.  Er  aber  konnte 
die  Gesamtheit  der  föderalistischen  Konzessionen  an 
Bayern  um  so  leichteren  Herzens  in  den  Kauf  nehmen, 
als  sie  indirekt  den  geschlossenen  Bestand  Preußens 
gegen  weitergehende  Auflösungsgelüste  konservierten. 
Die  Dezentralisation  wurde  zwar  in  der  Verwaltung  durch 
die  Provinzialordnung  von  1875  auf  ganz  Preußen  aus- 
gedehnt, blieb  aber  ohne  tiefergreifende  politische  Kon- 
sequenzen. 

In  dem  neuen  Reiche  fiel  Bennigsen  und  den  National- 
liberalen als  der  führenden  Partei  die  Aufgabe  zu,  zu- 
gleich den  nationalen  und  den  freiheitlichen  Ausbau  zu 
fördern:  nun  vollends  auf  die  Brücke  zu  treten,  die  von 
den  liberalen  Ideen  zu  dem  Wesen  des  altpreußischen 
Staates  hinüberführte,  aber  in  Gemeinschaft  mit  Bismarck, 
der  von  Haus  aus  so  wenig  Anlage  zum  parlamentari- 
schen Minister  hatte,  wie  einst  Friedrich  Wilhelm  IV.  zum 
konstitutionellen  Monarchen.  So  begann  die  national- 
liberale Ära  in  den  Parlamenten  von  1871  bis  1877.  Das 
Zusammenwirken  Bismarcks  und  der  Nationalliberalen  in 
dieser  Ära  ist  völlig  nur  im  Lichte  ihrer  gemeinschaft- 
lichen Kampfstellung   gegen    das  Zentrum   zu  begreifen. 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.    69 

Denn  diese  Partei,  das  Komplement  des  kleindeutschen 
Liberalismus,  ist  von  ihrer  ersten  Entstehung  an  —  ihre 
Entstehung,  nicht  ihre  Erhaltung  läßt  sich  als  histo- 
rische Notwendigkeit  auffassen  —  ein  Erzeugnis  unserer 
nationalen  Geschichte.  Sie  ist  die  Reaktion  der  ge- 
schlagenen Großdeutschen  und  Katholiken  gegen  die 
kleindeutsche  Lösung  von  1866  und  1870.  Es  hat  seine 
tieferen  Gründe,  daß  jene  konfessionelle  Spaltung,  die 
im  16.  und  17.  Jahrhundert  unser  Volk  abgrundtief  zerriß, 
die  dann  im  18.  Jahrhundert  in  dem  zerfallenden  alten 
Reiche  zurückwich,  nun  im  19.  Jahrhundert  zu  neuem 
politischen  Leben  erweckt  ward,  sobald  nur  die  Möglich- 
keit eines  neuen  Reiches,  und  zwar  eines  kleindeutschen 
Reiches  unter  preußischer  Hegemonie,  in  Frage  kam. 
Denn  diese  Lösung  bedeutete  ja  für  die  deutschen  Katho- 
liken nicht  allein  die  Hinausdrängung  des  habsburgi- 
schen  Kaiserhauses  und  den  endlichen  Sieg  der  Schmal- 
kaldener,  sondern  fügte  mit  der  Hinausdrängung  der 
Österreicher  ihrem  konfessionellen  Gesamtkörper  die 
schmerzlichste  Wunde  zu,  zerschnitt  ihre  kulturelle  Ein- 
heit und  warf  sie  in  Kleindeutschland  in  die  Minorität. 
So  mußten  sie  von  vornherein  —  auch  wer  anders  denkt, 
kann  das  nachempfinden  —  die  heißesten  Gegner  jener 
Lösung  der  deutschen  Frage  sein,  die  der  Nationalverein 
wollte  und  Bismarck  vollbrachte  —  bis  zu  dem  Tage  hin. 
an  dem  man  in  der  Münchener  Kammer  um  die  Bewil- 
ligung der  Gelder  für  den  Krieg  stritt.  Sie  waren  es  um 
so  mehr,  als  die  gleichzeitige  italienische  Einigung  auf 
Kosten  ihrer  ehrwürdigsten  Institution  erfolgte.  Da  hatten 
sie  wohl  das  Gefühl  wie  der  wackere  Preuße  August 
Reichensperger,  daß  die  ganze  historische  Welt,  die  ihnen 
teure  Welt,  versinke,  und  jede  Freude  an  dem  neuen 
Reiche,  das  heraufzog,  war  ihnen  vergällt.  So  trat  das 
Zentrum  mit  innerer  Abneigung  dem  neuen  Reiche  ent- 
gegen und  wurde  unter  der  verschlagenen  Führung  eines 
anderen  Hannoveraners  der  Sammelpunkt  aller  Oppo- 
sition, konfessionellen,  dynastischen  oder  partikularisti- 
schen  Ursprungs.  Wie  klangen  noch  in  jener  Adreß- 
debatte  vom  31.  März  1871,  als  die  Frage  der  Intervention 


70  Hermann  Oncken, 

oder  Nichtintervention  zugunsten  des  Kirchenstaates  zur 
Debatte  stand,  die  Schlachtrufe  der  Parteien  gegeneinander, 
der  Kleindeutschen  und  der  Großdeutschen!  Als  wenn 
die  historische  Kontroverse  zwischen  Sybel  und  Ficker 
auf  der  Tribüne  wieder  aufgelebt  wäre,  so  zogen  auf 
der  einen  Seite  die  Männer  des  ehemaligen  Nationalver- 
eins, Bennigsen,  Miquel,  Schulze-Delitzsch,  Volk,  und  auf 
der  anderen  die  Männer  des  großdeutschen  Reformvereins, 
Windthorst,  Reichensperger,  Bischof  Ketteier,  gegenein- 
ander zu  Felde,  nach  dem  Faustwort: 

„als  GueHen  und  als  Ghibellinen 
erneuen  rasch  den  ew'gen  Streit, 
fest,  im  ererbten  Sinne  wohnlich, 
erweisen  sie  sich  unversöhnlich". 

Bismarck   aber   schwieg   im  Sinne   der  Nationalliberalen. 

Wie  sich  dann  der  Kampf  zwischen  Staat  und  Kirche 
erhob,  was  Schuld  daran  und  was  Notwendigkeit  war 
und  was  schließlich  Taktik  auf  beiden  Seiten,  das  zu  er- 
örtern gehört  nicht  hierher.  Genug,  daß  die  einen  glaub- 
ten, in  der  Nation,  der  das  neue  Reich  gelungen,  auch 
die  alte  Spaltung  nicht  wieder  um  sich  greifen  lassen 
zu  dürfen,  ja  daß  sie  womöglich,  wie  Rachfahl  in  seinem 
Essay  über  Windthorst  es  ausdrückt,  sich  vermaßen,  auch 
die  katholische  Kirche  und  den  Klerus  zu  nationalisieren; 
daß  man  auf  der  anderen  Seite  einen  Eingriff  des  Staates 
in  die  heiligsten  Empfindungen  der  Minorität  empfand 
und  sich  zur  Gegenwehr  erhob. 

In  diesem  Kampfe  aber  hatte  Bismarck  die  National- 
liberalen mit  einem  unzerreißbaren  Bande  an  sich  ge- 
kettet. Der  ehemalige  französische  Minister  Bourgeois 
hat  einmal  gesagt:  eine  Regierung  könne  auf  die  Dauer 
nicht  gegen  etwas  regieren,  sie  müsse  auch  für  etwas 
regieren.  Nichts  gewisser,  als  daß  auch  Bismarck  in 
jedem  Stadium  ein  positives  Programm  verfolgt  hat;  aber 
nie  war  ihm  wohler,  als  wenn  er  es  durchfechten  konnte, 
in  einer  Kampfstellung  gegen  ein  anderes  Programm, 
gegen  eine  andere  Partei,  vor  allem,  um  die  Seinigen, 
den  König,  die  Mitarbeiter,  die  parlamentarischen  Helfer, 
in  dem  Kampfe  fest  zusammenzuschmieden.     So   wurde 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.     71 

die  gemeinschaftliche  Durchführung  des  Kulturkampfes 
—  ich  sehe  darin  natürlich  kein  primäres  Motiv,  sondern 
nur  eine  von  Bismarck  bewußt  verwertete  taktische  Kon- 
sequenz —  auf  die  Dauer  auch  das  Mittel  zur  politischen 
Einschulung  der  in  den  beiden  Parlamenten  allmäch- 
tigen Liberalen.  Denn  in  Deutschland  wie  in  Preußen 
hatte  er  mit  ihnen  sich  auseinanderzusetzen,  und  jene 
Hemmung  von  heute,  die  in  der  ungleichartigen  Zusam- 
mensetzung des  Reichstages  und  des  Landtages  liegt, 
war  noch  nicht  vorhanden.  Man  hat  neuerdings  die  Frage 
aufgeworfen,  ob  es  nicht  von  vornherein  ein  arcanum 
imperii  Bismarcks  gewesen  wäre,  bald  mit  dem  preußi- 
schen, bald  mit  dem  deutschen  Pferde  zu  fahren.  In 
den  ersten  Jahren  nach  der  Gründung  des  Reiches  hatte 
die  Ausnutzung  solcher  Möglichkeiten  wenig  praktische 
Bedeutung,  weil  die  jedesmal  fast  gleichzeitigen  Reichs- 
tags- und  Abgeordnetenhauswahlen  von  1871,  1873/74, 
1877  trotz  des  verschiedenen  Wahlrechts  im  wesentlichen 
zu  einem  gleichen  Ergebnis  führten.  So  wechselte  Ben- 
nigsen aus  dem  Vizepräsidium  des  Reichstags,  in  das  er 
zuerst  1867  gewählt  worden  war,  im  Jahre  1874  in  das 
Präsidium  des  Abgeordnetenhauses  hinüber,  wie  sein 
Fraktionsgenosse  Forckenbeck  gleichzeitig  aus  dem  Prä- 
sidium des  Abgeordnetenhauses  in  das  des  Reichstags 
übertrat.  Die  parlamentarische  Taktik  hüben  wie  drüben 
lief  in  einem  Gespann,  und  auch  die  Gesetzgebung 
fuhr  in  denselben  Geleisen. 

Aber  die  Nationalliberalen  hätten  nicht  sie  selber 
sein  müssen,  wenn  nicht  die  beiden  Seelen,  die  von 
vornherein  in  ihnen  lebten,  sich  in  dieser  günstigen  Situa- 
tion wieder  geregt  hätten.  Sie  scheinen  fast  verkörpert 
zu  sein,  auf  der  einen  Seite  in  Bennigsen,  dem  Idealisten 
des  Nationalstaats,  und  auf  der  anderen  Seite  in  Lasker, 
dem  Idealisten  des  Rechtsstaats;  verkörpert,  ohne  sich 
auszuschließen,  denn  jeder  hatte  von  den  politischen 
Trieben  des  anderen  genug  in  sich,  um  ihn  ganz  zu  ver- 
stehen und  mit  ihm  zusammenzuarbeiten.  So  repräsen- 
tierten sie  innerhalb  der  biegsamen  Taktik  der  Gesamt- 
partei  die  verschiedenen  Möglichkeiten   und  suchten  die 


72  Hermann  Oncken, 

verschiedenen  Fühlungen:  der  eine  mit  dem  Gesamt- 
liberalismus, der  andere,  als  der  Diplomat  der  Partei,  mit 
der  Regierung  Bismarcks.  Diese  niemals  aufhörende  Span- 
nung aber  wurde  durch  eine  persönliche  Freundschaft 
überbrückt,  die  den  hannoverschen  Edelmann  zu  jenem 
heute  fast  vergessenen  politischen  Charakter  hinzog,  der 
trotz  aller  Schranken  seines  Wesens  die  warme  und  ge- 
rechteCharakteristik Schmollers  verdient.  Laskers Chancen 
stiegen,  als  mit  den  Wahlen  von  1874  die  Nationallibe- 
ralen so  stark  anwuchsen,  daß  sie  allein  mit  dem  Fort- 
schritt zusammen  die  Reichstagsmehrheit  bilden  konnten, 
und  nun  die  Versuchung  an  sie  herantrat,  die  parlamen- 
tarischen Ansprüche  durchzukämpfen  gegen  die  Bedürf- 
nisse des  historisch  erwachsenen  preußischen  Staates. 
Aber  in  dem  denkwürdigen  Kampfe  um  das  Militärgesetz 
von  1874,  in  dem  die  fundamentalen  Ordnungen  dieses 
Staates  mit  einem  fundamentalen  Anspruch  der  Doktrin, 
dem  Budgetrecht,  aufeinanderstießen,  war  es  doch  nicht 
Lasker,  der  seine  Politik  durchsetzte,  sondern  Bennigsen, 
der  nach  starkem  Drucke  Bismarcks  den  Militärkonflikt 
vermied  und  in  dem  Septennat  einen  Mittelweg  fand, 
auf  dem  die  beiden  Tendenzen  sich  begegnen  mußten, 
wenn  sie  miteinander  leben  wollten.  Um  so  stärker  regte 
sich  seitdem  Bismarcks  Bestreben,  den  Laskerschen  Flügel 
der  Nationalliberalen  abzuspalten,  die  „Fortschrittsleute 
innerhalb  der  nationalliberalen  Partei",  wie  er  sie  nannte, 
und  somit  die  Spaltung  von  1867  reinlicher  herauszu- 
arbeiten. Jeder  Konflikt  in  den  nächsten  Jahren  diente 
ihm  dazu,  den  Keil  tiefer  hineinzutreiben.  Immer  aber 
gelang  es  Bennigsen,  bis  zu  der  Justizreform  vom  De- 
zember 1876  hin,  den  Bruch  zu  vermeiden,  einen  Kom- 
promiß zu  finden  und  doch  die  ganze  Partei  zusammen- 
zuhalten. So  vollzog  sich  der  Ausbau  des  Reiches  in 
diesen  Jahren  wohl  unter  ständigem  Ringen,  aber  auch 
in  ständigem  Zusammenwirken  des  Meisters  der  Real- 
politik mit  der  realpolitischen  Partei  des  Liberalismus. 
Ihren  Führer  aber  hat  Bismarck  selbst  später,  als  ihre 
Wege  sich  wieder  getrennt  hatten,  in  einer  Reichstags- 
rede im  Mai  1881,  als  den  Mitkämpfer  unter  seinen  Frak- 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlanient.  Liberalismus  etc.     73 

tionsgenossen  bezeichnet,  „dem  ich  wirklichen  Beistand 
verdanke  und  dem  das  Deutsche  Reich  für  seine  Her- 
stelluni;  und  für  seine  Konsolidierung  so  viel  schuldig 
ist,  für  seine  Politik  von  langen  Jahren  her". 

Diese  Zusammenarbeit  mußte  auf  ihren  Höhepunkt  ge- 
langen, als  seit  dem  Jahre  1877  die  letzte  und  entschei- 
dende der  grundlegenden  Organisationen  des  Reiches, 
die  Ordnung  der  Reichsfinanzen,  notvv^endig  wurde,  ihre 
Durchführung  mußte  die  Probe  auf  das  Exempel  werden. 
Es  handelte  sich  dabei  nicht  um  rein  finanztechnische 
Fragen,  sondern  um  die  höchsten  wirtschaftlichen  und 
politischen  Probleme  der  Reichspolitik.  Die  Entscheidung 
zwischen  direkten  und  indirekten  Steuern  hing  zusammen 
mit  der  Frage,  ob  man  das  Freihandelsystem,  dem  die 
Liberalen  bisher  angehangen  hatten,  verlassen  und  zu 
einem  System  des  Schutzes  der  nationalen  Wirtschaft  über- 
gehen sollte;  eine  grundlegende  Wendung  in  der  Wirt- 
schafts- und  Handelspolitik  stand  vor  der  Tür.  Hinzukam, 
daß  die  Auseinandersetzung  der  finanziellen  Verhältnisse 
zwischen  dem  Reich  und  den  Einzelstaaten  auch  das 
immer  noch  nicht  abschließend  gelöste  Problem  Deutsch- 
land-Preußen aufrollte.  Die  höchsten  Organisationsfragen, 
die  verfassungsgeschichtliche  Fortbildung  des  Reiches 
—  ob  mehr  nach  der  unitarisch-parlamentarischen  oder 
mehr  nach  der  föderalistisch-bundesstaatlichen  Seite  hin  — 
mußten  wieder  in  Bewegung  kommen.  Die  Entscheidung 
aber  war  auf  das  engste  verflochten  mit  dem  Macht- 
bedürfnis der  Liberalen  und  dem  noch  viel  stärkeren 
Machtbedürfnis  Bismarcks.  Es  war  klar,  daß  die  Ge- 
samtheit dieser  Fragen  nicht  auf  dem  Wege  eines  Kom- 
promisses im  letzten  Augenblick,  wie  ihn  bisher  Ben- 
nigsen in  der  Regel  durchzudrücken  verstanden  hatte, 
erledigt  werden  konnte,  sondern  diesmal  von  langer  Hand 
vorbereitet  werden  mußte. 

Um  diese  Dinge  hat  es  sich  in  den  Verhandlungen 
Bismarcks  mit  Bennigsen  gehandelt,  die  im  März  1877 
einsetzten,  im  Juli  und  Oktober  wieder  aufgenommen 
wurden  und  im  Dezember  bei  dem  zweiten  Besuche  in 
Varzin  entschieden   wurden.     Mit   diesen  Verhandlungen 


74  Hermann  Oncken, 

trat  der  parlamentarische  Liberalismus  in  eine  entschei- 
dende Krisis  ein,  die  nicht  nach  ihrem  Verlaufe,  sondern 
nur  nach  ihren  bestimmenden  Momenten  hier  skizziert 
werden  mag.  Eine  Auffassung  möchte  ich  dabei  ab- 
weisen, die  schon  damals  im  Lager  der  Fortschritts- 
partei auftauchte  und  später  von  Eugen  Richter  in  die 
schärfste  Formulierung  gebracht  worden  ist:  die  National- 
liberalen seien  von  vornherein  die  Düpierten  gewesen, 
Bennigsen  ein  zweiter  Benedetti,  die  Gesamtheit  der 
Verhandlungen  nichts  als  Schein,  eine  Kulisse,  hinter  der 
der  schutzzöllnerisch-reaktionäre  Abmarsch  Bismarcks 
sich  vollzogen  habe.  Richter  hat  diese  Auffassung  ge- 
schöpft aus  seiner  doch  nur  mechanischen  Gesamt- 
anschauung Bismarckscher  Politik,  zugleich  aus  seiner 
Geringschätzung  der  nationalliberalen  Taktik  und  dann  vor 
allem  —  was  ja  auch  den  Historiker  zu  gleicher  Ansicht 
verführen  könnte  —  aus  dem  späteren  Verlaufe,  der  seit 
1878  eintrat.  Trotzdem  halte  ich  diese  Vermutung  für 
unrichtig  und  sehe  mich  darin  bestärkt  durch  die  wich- 
tigen Aufzeichnungen,  die  uns  neuerdings  von  einem 
Manne,  der  es  wissen  konnte,  Tiedemann,  dem  damaligen 
Chef  der  Reichskanzlei,  zuteil  geworden  sind.  Bismarck 
hat  keineswegs,  wie  es  auch  nie  seine  Art  war,  von  vorn- 
herein die  Bahn  seiner  Politik  fest  abgesteckt  und  einen 
Rechtsabmarsch  geplant,  der  ihm  zugleich  die  Einschrän- 
kung des  Kulturkampfes,  und  damit  das  Geständnis  einer 
Niederlage  kostete,  sondern  er  hat  ernsthaft  an  die  Durchs 
führung  auch  dieser  Reformen  in  Gemeinschaft  mit  den 
Nationalliberalen,  oder  wenigstens  mit  dem  größeren  und 
ihm  homogeneren  Teile  der  Partei,  gedacht,  er  hat  ernst- 
haft die  Mitarbeit  Bennigsens  im  Reiche  und  in  Preußen 
durch  Kombination  eines  Reichsamtes  und  eines  preußi- 
schen Ministeriums  herbeizuführen  gesucht.  Allerdings 
mit  dem  Hintergedanken,  die  seit  kurzem  wieder  regie- 
rungsfähig gewordenen  Deutschkonservativen  in  seine 
Kombination  mit  hineinzuziehen  und  von  der  Gesamtheit 
der  Nationalliberalen  sich  zu  emanzipieren. 

Im  voraus  mußte  Bismarck  erkennen,  daß  von  zwei 
Seiten    seinem   Plane    Schwierigkeiten    gemacht    werden 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.     75 

könnten:  von  dem  80jährigen  Kaiser,  der  aus  kircJilichen 
und  politischen  Gründen  eine  stärkere  Wendung  nach 
rechts  wollte,  und  von  dem  linken  Flügel  der  National- 
liberalen, der  bei  dieser  Gelegenheit  die  Gelüste  parla- 
mentarischen Mitregierens  mit  seiner  freihändlerischen 
Opposition  verbinden  mochte.  Aber  er  war  entschlossen, 
gegen  rechts  und  links  seinen  Plan  durchzudrücken, 
durch  das  oft  erprobte  Mittel  des  Rücktrittsgesuches  beim 
Kaiser  seinen  Willen  zu  erreichen  und  zugleich  die  lang- 
ersehnte Abspaltung  des  linken  Flügels  bei  dieser  Ge- 
legenheit vorzunehmen.  Aber  von  rechts  und  links  sollte 
diese  allzu  fein  berechnete  Taktik  gestört  werden:  durch 
den  Einspruch  des  Kaisers,  der  die  Fortsetzung  der  Ver- 
handlungen verbot,  als  Bennigsen  kaum  Varzin  verlassen 
hatte,  und  zugleich  durch  die  Bedingungen,  die  Bennigsen, 
um  seine  Partei  zusammenzuhalten  und  sich  selber  einen 
Rückhalt  zu  schaffen,  für  seinen  Eintritt  in  das  Mini- 
sterium gestellt  hatte.  Auch  der  linke  freihändlerische 
Flügel  hatte  die  Gefahr  erkannt  und  hatte  Bennigsen  mit 
parlamentarischen  Forderungen  überlastet,  ihn  mit  ge- 
bundener Marschroute  nach  Varzin  entsandt.  Später  hat 
sich  Forckenbeck  sogar  gerühmt:  nur  um  die  Verhand- 
lungen zum  Scheitern  zu  bringen,  habe  er  den  Bogen 
damals  überspannt. 

Auf  diese  Weise  scheiterte,  wenngleich  Bennigsen 
sich  noch  längere  Zeit  zutraute,  die  Brücke  schlagen 
zu  können,  die  Zusammenarbeit  zwischen  dem  parla- 
mentarischen Liberalismus  und  der  Staatsgewalt  des 
neuen  Reiches,  nicht  so  sehr  an  dem  Willen  Bismarcks 
und  Bennigsens,  die  beide  Realpolitiker  genug  waren, 
um  sich  zu  finden,  als  an  den  politischen  Mächten,  von 
denen  sie  herkamen,  deren  Einfluß  sie  folgen  wollten 
oder  mußten.  Als  sie  sich  aber  getrennt  hatten,  da  schien 
beiden  das  Wollen  des  anderen  durch  eine  Welt  von  dem 
eigenen  Staatsideale  getrennt.  Da  hatte  der  eine  den 
Eindruck,  als  ob  der  Reichskanzler  die  eigene  Partei  hätte 
gouvernementalisieren  wollen,  der  andere  aber  gedachte 
noch  in  seinen  Memoiren  mit  einem  Unwillen,  der  doch 
auch  wieder  den  Ernst  seiner  damaligen  Absichten  spiegelt, 


76  Hermann  Oncken, 

jenes  Versuches  einer  Fraktion  von  1877,  seine  Regierung" 
parlamentarisieren  zu  wollen. 

Man  weiß,  daß  der  Abbruch  der  Verhandlungen  erst 
im  Februar  1878  erfolgte,  fast  in  derselben  Stunde,  da 
auf  den  intransigenten  ein  versöhnlicher  Papst  folgte, 
da  zum  erstenmal  die  Möglichkeit  auftauchte,  den  Kultur- 
kampf abzubrechen  und  damit  die  parlamentarische  Un- 
entbehrlichkeit  der  Nationalliberalen  zu  erschüttern.  Von 
jetzt  an  konnte  wenigstens  Bismarck  ein  zweites  Eisen 
ins  Feuer  legen.  Schon  das  erste  Sozialistengesetz,  mit 
der  sicheren  Erwartung  der  Ablehnung  übereilt  einge- 
bracht, sollte  ihm  nur  dazu  dienen,  das  Sündenkonto  der 
Nationalliberalen  zu  stärken.  Aber  erst  das  zweite  Attentat 
gab  ihm  die  Gelegenheit,  mit  demagogischer  Meister- 
schaft die  Nationalliberalen  aus  ihrer  parlamentarischen 
Machtstellung  hinauszuwerfen;  die  Zerstörung  des  linken 
Flügels,  der  die  Verhandlungen  mit  Bennigsen  zum 
Scheitern  gebracht  hatte,  war  das  Hauptziel  der  Reichs- 
tagsauflösung, wie  auch  sein  Generalstabsplan  für  die 
Wahlen  (im  1.  Bande  des  Bismarck-Jahrbuchs)  zeigt.  Die 
Nationalliberalen  kehrten  nur  geschwächt  zurück  und 
konnten  in  dieser  Situation  nicht  anderes  als  das  Sozia- 
listengesetz annehmen.  Noch  einmal  betrat  Bennigsen 
die  Brücke  der  Kompromißpolitik  und  setzte  gegen  Lasker 
in  selbständiger  Verhandlung  mit  Bismarck  den  Abschluß 
durch.  Seinem  Geschick  gelang  es,  sowohl  die  jetzt 
schon  drohende  Spaltung  der  Nationalliberalen  als  auch 
den  Bruch  mit  Bismarck  zu  verhindern.  So  wurde  das 
Sozialistengesetz  der  letzte  Kompromiß,  ein  Nachklang 
der  nationalliberalen  Ära.  Weit  genug  hatten  die  Libe- 
ralen ihre  freiheitlichen  Ideale  aufgeben  müssen,  um  noch 
einmal  mit  Bismarck,  dem  die  Gunst  der  Stunde  eine 
unvergleichliche  Überlegenheit  gegeben,  zusammengehen 
zu  können.  Als  aber  im  Jahre  1879  die  erschütterte  und 
geschwächte  Partei  vor  die  Finanzgesetzgebung  gestellt 
wurde,  da  brach,  angesichts  des  Zolltarifs,  die  wirtschaft- 
liche Einheitlichkeit,  die  seit  1867  das  Komplement  ihrer 
politischen  Wirksamkeit  gewesen  war,  hilflos  auseinander. 
Bennigsen    selber    war,    wie    sein    großer    Gegenspieler 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.     77 

Windthorst,  ursprünglich  Freihändler  gewesen,  aber  weit 
entfernt,  sich  gegen  die  Bedürfnisse  einer  neuen  Lage 
zu  verschheßen;  bis  zum  letzten  Augenblick  hoffte  er 
die  ganze  Partei  für  einen  mäßigen  Schutzzolltarif  zu 
gewinnen:  da  versagte  sich  ihm  die  freihändlerische 
Linke  vollständig.  Er  konnte  Bismarck  die  zu  einer 
Majorität  notwendige  Zahl  von  Anhängern  nicht  mehr 
bieten,  und  der  Weg  war  freigegeben,  auf  dem  das  Zen- 
trum in  die  parlamentarische  Mitarbeit  einrücken  konnte. 
Bezeichnend  aber  für  Bennigsen  und  für  seine  in  erster 
Linie  verfassungsrechtlich  orientierte  Partei  war  es,  daß 
auch  in  diesen  großen  wirtschaftlichen  Gegensätzen  der 
letzte  Bruch  mit  der  Regierung  nicht  von  einer  wirt- 
schaftlichen Einzelfrage  ausging,  sondern  von  der  Klausel 
Franckenstein,  durch  die  die  finanzielle  Auseinanderset- 
zung zwischen  dem  Reiche  und  den  Einzelstaaten  in 
föderalistischem  Sinne,  unvollkommen  genug,  vorge- 
nommen wurde. 

Die  Katastrophe  der  Nationalliberalen  hatte  begonnen. 
Noch  sprang  nicht  die  Linke  ab,  an  deren  Abtreibung 
Bismarck  so  lange  gearbeitet  hatte,  sondern  zunächst 
eine  rechtsstehende  und  schutzzöllnerische  Gruppe.  Ben- 
nigsen selbst  war  entschlossen,  im  August  1879  die  Nieder- 
lage seiner  Partei,  die  auch  die  seine  war,  durch  seine 
Resignation  von  aller  parlamentarischen  Tätigkeit  anzu- 
erkennen. Noch  einmal  ließ  er  sich,  den  Wünschen  seiner 
Freunde,  hinter  denen  doch  wieder  Bismarck  stand,  fol- 
gend, dazu  bewegen,  die  undankbare  Arbeit  fortzusetzen. 
Aber  im  folgenden  Jahre  ging  sich  die  Sprengung  der 
Partei  weiter:  auf  den  Austritt  Laskers  im  März  folgte  im 
Sommer  die  Sezession  des  linken  Flügels  unter  Forcken- 
beck und  Stauffenberg. 

So  war  Bismarck  in  den  Jahren  1878  bis  1880  die 
zweite  Spaltung  der  Liberalen  geglückt.  Er  hatte  ihre 
parlamentarische  Machtstellung  auseinandergetrieben  und 
konnte  die  Teile  der  Partei  in  den  nächsten  Jahren  sogar 
gegeneinandertreiben.  Er  war  der  Sieger  und  doch  schon 
bald  seines  Sieges  nicht  recht  froh;  denn  er  hatte  seine 
bisherige  Stütze  mehr  zerbrochen,  als  in  seinen  eigenen 


78  Hermann  Oncken, 

Wünschen  und  Interessen  lag,  ohne  zunächst  sein  letztes 
Ziel,  eine  dauernde  gemäßigte  konservativ-liberale  Mehr- 
heit, dafür  einzutauschen.  Auch  der  Abbruch  der  Kultur- 
kampfgesetzgebung gewann  ihm  das  Zentrum,  das  im 
Grunde  ähnliche  parlamentarische  Tendenzen  im  Schöße 
barg  wie  einst  die  Nationalliberalen,  nicht  zum  zuver- 
lässigen Helfer.  Aber  es  war,  wenn  wir  von  allem  anderen 
absehen,  doch  der  Zustand  geschaffen,  der  bis  heute  hin 
fortdauert  und  immer  neue  Hemmungen  in  den  Gang 
der  Maschine  hineinträgt:  die  Verhinderung  einer  weiter- 
gehenden Parlamentarisierung  des  Reiches  durch  die  ein- 
ander kompensierende  Rivalität  zersplitterter  kleiner  und 
großer  Parteien. 

In  dieser  neuen  Situation  hat  Bennigsen  während 
der  Jahre  1881  bis  1883  noch  vergeblich  versucht,  mit 
einer  zusammenschmelzenden  Mittelpartei,  deren  alleiniger 
Führer  er  war,  seine  Richtung  einer  selbständigen  natio- 
nalen und  liberalen  Politik  weiter  zu  verfolgen ;  auf  die 
Länge  war  er  nicht  imstande,  jeder  jähen  Wendung  Bis- 
marcks  zu  folgen  und  sich  selbst  dabei  zu  behaupten.  Er 
empfand  seine  Tätigkeit  als  aussichtslos  und  legte  im  Juni 
1883  beide  Mandate  nieder.  Ja,  er  mochte  sich  die  Frage 
vorlegen,  ob  die  Taktik,  die  er  mit  seiner  Partei  Bis- 
marck  gegenüber  verfolgt  hatte,  die  richtige  gewesen 
war  —  ob  sie  ihm  nicht  das  letzte  Ziel  des  Staatsmannes, 
an  verantwortlicher  Stelle  zu  wirken,  verschlossen  hatte. 

Man  hat  diese  Frage  wohl  verneint,  von  dem  Stand- 
punkte Bismarcks  und  vom  Standpunkte  der  Liberalen. 
In  einem  Briefe,  den  der  ehemalige  badische  Minister 
Frhr.  v.  Roggenbach  mir  in  seinen  letzten  Jahren  schrieb, 
urteilte  dieser:  „Nur  Bismarck  allein  gewann  durch  seine 
[Schöpfung],  durch  die  Staatsentwicklung  in  Preußen; 
seine  Wesenheit  und  die  begünstigenden  Umstände  der 
persönlichen  Eigentümlichkeiten  der  Monarchen,  denen 
er  diente,  [gaben  ihm]  eine  Stellung,  in  der  er  er  selber 
sein  und  als  Charakter  wirken  konnte.  Neben  ihm  mußten 
darum  alle,  die  nicht  seine  Gegner  sein  wollten,  not- 
wendig politische  Nullen  neben  der  einen  Zahl  werden. 
Als  Bennigsen  das  spät  einsah,   ging  er  mit  Recht  nach 


Bennigsen  und  die  Epochen  des  parlament.  Liberalismus  etc.    79 

Hannover.  Ich  habe  ihn  öfters  gewarnt,  von  dem  Ver- 
suche abzustehen,  eine  Partei  führen  zu  wollen,  die  Bis- 
marck  beeinflussen,  aber  ihm  weder  folgen  noch  ihn 
bekämpfen  wollte.  Es  scheint  mir  das  Tragische  in 
Bennigsens  Leben,  daß  er  der  Versuchung  dieses  Ver- 
suchs erlag.''  Ich  bin  jedoch  weit  entfernt,  dieses  Urteil 
zu  unterschreiben.  Es  verrät  zu  sehr  die  Stimmung  des 
liberalen  Politikers,  der  allzufrüh  resignierte  und  sich  auf 
das  Altenteil  einer  beobachtenden  und  untätigen  Kritik 
zurückzog.  Wohl  enthält  es,  von  der  persönlichen  Am- 
bition und  dem  reinen  Parteiinteresse  aus  gesehen,  eine 
gewisse  Wahrheit,  nicht  aber  von  einem  höheren,  dem 
Sinne  Bennigsens  entsprechenden  Standpunkte,  der  über 
seine  Person  und  über  seine  Partei  hinweg  immer  auf 
das  Ganze  seines  Vaterlandes  und  seiner  Ideen  gerichtet 
war  —  in  der  ersten,  der  eigentlich  historischen  Periode 
seines  Wirkens  bis  1883,  wie  in  der  zweiten  Periode,  in 
der  er  mit  einer  neuen  Generation  ging. 

Heute  empfinden  wir  tagtäglich  stärker,  daß  alles  Heil 
für  die  Fortentwicklung  unseres  Volkes  in  dem  Problem 
beschlossen  liegt,  wie  die  historisch  gewordenen,  die 
autoritär  geordneten  Kräfte  und  die  aus  der  freien  Tätig- 
keit des  Individuums  entspringenden,  die  konstitutionell 
verfaßten  Kräfte  unseres  Staatslebens  sich  immer  organi- 
scher und  innerlicher  durchdringen.  Von  hier  aus  dürfen 
alle  Parteien,  die  dieses  Ziel  verfolgen,  sich  eins  fühlen 
mit  einem  Patrioten,  der  am  erfolgreichsten  im  ersten 
Jahrzehnt  des  neuen  Reiches  am  Einleben  der  alten  Staats- 
gewalt  und    der  neuen  Ideen  miteinander  gearbeitet  hat. 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten 
Baikankrisis. 


Von 
Karl  Stählin. 


Der  Wortlaut  dieser  Überschrift  ist  eigentlich  durch 
die  Ereignisse  bereits  überholt;  denn  die  letzte  Krisis  betraf 
die  kretische  Frage,  während  hier  die  bosnisch-bulgarische 
gemeint  ist;  und  vielleicht  halten  uns  im  Augenblick 
der  Publikation  dieses  Aufsatzes  schon  wieder  aller- 
neueste  Probleme  des  nahen  Orients  in  Atem.  Denn 
nur  wenn  es  der  jungen  Türkei  gelingt,  dauernd  am 
Ruder  zu  bleiben,  die  unendlichen  Rassen-,  Nationalitäten- 
und  Religionsgegensätze  endgültig  zu  überbrücken  und 
den  europäischen  Mächten  gegenüber  als  wirklich  gleich- 
wertige Macht  zu  verharren,  dürfte  der  Prozeß  der 
Staatenbildung  auf  dem  Balkan  nunmehr  im  großen  und 
ganzen  abgeschlossen  sein.  Jedenfalls  wies  die  Halbinsel, 
während  im  übrigen  Europa  diese  Entwicklung  längst 
ihr  Ende  erreicht  hat,  bis  vor  kurzem  noch  staatliche 
Halbfabrikate  mit  staatsrechtlich  zweideutiger  Stellung 
und  ephemeren  Gebietsgrenzen  auf.  Da  wir  aber  noch 
keineswegs  den  nötigen  zeitlichen  Abstand  von  den 
Ereignissen  gewonnen  haben  und  somit  erst  dem  künf- 
tigen Historiker  die  endgültige  Aufhellung  der  Zusammen- 
hänge ermöglicht  sein  wird,  so  wird  auch  den  folgenden 
Zeilen  etwas  ähnlich  Unfertiges  anhaften  bleiben.    Konnte 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.       81 

ihnen  doch  kaum  ein  anderes  Quellenmaterial  als  die 
gleichzeitigen  in-  und  ausländischen  Preßstimmen  zu- 
grunde gelegt  werden.  Immerhin  sei  der  Versuch  —  ein 
Resultat  der  Seminarübungen  im  verflossenen  Sommer- 
semester—  gewagt:  die  neuere  Historie  hat  ein  Anrecht 
darauf,  auch  das  Neueste  in  den  Umkreis  ihrer  Betrach- 
tung zu  ziehen,  und  dem  späteren  Geschichtschreiber 
mag  es  wenigstens  von  Wert  sein,  zu  erfahren,  wie  sich 
der  Zeitgenosse  der  Ereignisse  unter  deren  unmittelbarem 
Eindruck  bemühte,  aus  der  Fülle  der  Momentphoto- 
graphien,  die  jene  Artikel  und  Telegramme  der  Presse 
darstellen,  ein  Gesamtbild  herzustellen  und  den  Ablauf 
der  Krisis  zu  schildern. 

Ich  brauche  weder  den  Anfang  noch  den  Fortgang 
des  Abbröcklungsprozesses,  dessen  letzte  Folgeerschei- 
nungen die  junge  Türkei  als  böse  Erbschaft  aus  den 
alten  Verhältnissen  übernahm,  weiter  als  in  allgemeinsten 
Umrissen  vor  Augen  zu  führen.  Noch  im  Jahre  1768 
konnte  von  den  Türken  geschrieben  werden:  „Sie  leben 
in  der  tiefsten  Unwissenheit,  die  Künste  werden  ver- 
nachlässigt, Barbarei,  Unterdrückung  und  Finsternis 
dauern  fort,  eine  feige  Untätigkeit,  Mißtrauen  und  Schwer- 
mut umgibt  die  stolzen  Despoten  des  Orients;  und  doch 
erhält  sich  ihr  Reich,  und  ihre  Macht  breitet  sich  sogar 
oft  auf  Kosten  gesitteter  Völker  aus."^)  Im  selben  Jahre 
aber  beginnt  mit  dem  ersten  Krieg  gegen  Katharina  II. 
die  Periode  des  beständigen  Niedergangs-),  und  der 
Frieden  von  Kücük-Kainardza  von  1774  leitet  die  moderne 
Epoche  der  orientalischen  Frage  ein,  indem  Rußland 
damals  die  Schiffahrt  auf  dem  Schwarzen  und  „Weißen" 
Meer  und  ein  gewisses  Protektorat  über  die  griechischen 

*)  Abhandlungen  der  freien  ökonomischen  Gesellschaft  in 
St.  Petersburg  vom  Jahre  1768,  Vlll.  Teil,  Petersburg,  Riga  und 
Leipzig  1775,  §  34,  S.  26  f.  Die  Worte  sind  unter  dem  Eindruck 
des  unerwarteten  neuen  Aufschwungs  der  Türkei  seit  dem  Bel- 
grader Frieden  von  1739  geschrieben.  Der  eigentliche  Höhe- 
punkt des  Reiches  ist  bekanntlich  schon  seit  Lepanto  über- 
schritten. 

2)  Vgl.  Carl  Ritter  v.  Sax,  Geschichte  des  Machtverfalls  der 
Türkei.    Wien  1908. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  6 


82  Karl  Stählin, 

Katholiken  vom  Sultan  zugestanden  wurde.  Hier  liegt 
der  Anfang  der  russischen  Balkanpolitik,  deren  eigentliches 
Endziel  die  Eroberung  Konstantinopels  und  die  Vertrei- 
bung der  Türken  aus  Europa  ist.  Mit  dem  Aufstand  der 
Griechen  beginnt  dann  im  19.  Jahrhundert  der  Abbröck- 
lungsprozeß  auf  der  Balkanhalbinsel  selbst  und  das  Problem 
der  Aufteilung  des  türkischen  Reiches.  Einige  Jahr- 
zehnte später  setzt  der  große  englisch-russische  Anta- 
gonismus ein,  der  im  Krimkrieg,  im  Krieg  der  West- 
mächte gegen  Rußland,  implizite  seinen  ersten  Austrag 
findet.  Im  Pariser  Frieden  wird  der  unabhängige  Fort- 
bestand der  Türkei  unter  europäische  Garantie  gestellt, 
der  schon  1841  abgeschlossene  Meerengen  vertrag,  wo- 
nach Bosporus  und  Dardanellen  für  die  Kriegsschiffe 
aller  Nationen  gesperrt  bleiben,  wird  erneuert,  das 
Schwarze  Meer  neutralisiert,  zugleich  aber  ein  weiterer 
Schritt  zur  Befreiung  der  christlichen  Balkanvölker  ge- 
tan: die  türkische  Herrschaft  in  den  Donaufürstentümern 
wie  in  Serbien  ist  damit  bereits  auf  ein  Minimum  be- 
schränkt. Und  diese  Freiheitsbewegung  schreitet  weiter: 
nach  den  Rumänen  und  Serben  werden  die  Bulgaren 
von  ihr  erfaßt.  Rußland  unternimmt  aufs  neue  deren 
Förderung  und  zugleich  seinen  eigenen  Vormarsch:  auf 
die  Londoner  Konferenz  von  1871,  die  Rußland  seine 
volle  Bewegungsfreiheit  im  Schwarzen  Meer  zurückgibt, 
folgt  der  Russisch -Türkische  Krieg  von  1877 — 1878. 
Der  Präliminarfrieden  von  San  Stefano  mit  dem  in  ihm 
stipulierten  Großbulgarien  bedeutet  die  fast  völlige  Zer- 
stücklung der  europäischen  Türkei.  Da  legt  sich  Europa 
ins  Mittel  und  beschneidet  den  panslawistischen  Entwurf: 
es  wird  ein  auf  Donaubulgarien  beschränktes,  autonomes 
und  der  Türkei  tributäres  Fürstentum  Bulgarien  ge- 
schaffen, während  die  türkische  Provinz  Ostrumelien  im 
Süden  des  Balkans  einen  christlichen  Generalgouverneur 
erhält;  Österreich  okkupiert  gemäß  Artikel  25  Bosnien  und 
Herzegowina  und  bekommt  außerdem  das  Recht,  in  dem 
ursprünglich  zu  Bosnien  gehörigen,  aber  nun  von  ihm 
abgetrennten  Sandschak  Novibazar  Garnisonen  zu  halten 
sowie  militärische  und  kommerzielle  Verkehrsrouten  an- 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkanltrisis.       83 

zulegen;  Rumänien,  Serbien  und  Montenegro  werden  un- 
abhängig, die  beiden  letzteren  vergrößert,  Montenegro 
jedoch  im  Artikel  29  an  seiner  neuen  Adriaküste  mit 
einigen  Servituten  belastet,  die  Österreich-Ungarn  die 
Seeherrschaft  vorbehalten. 

Mit  alledem  ist  die  drückende  Vorherrschait  Rußlands, 
man  kann  sogar  sagen,  die  alte  panslavvistische  Vor- 
marschpolitik gebrochen:  der  allmählich  einsetzende  Neo- 
panslawismus  begnügt  sich  statt  des  direkt  russischen 
Fortschreitens  mit  der  Entwicklung  der  jungen  Balkan- 
staaten unter  russischer  Protektion,  ja  eventuell  statt  der 
Gemeinschaft  der  Sprache  und  der  Kirche  mit  der  Er- 
haltung slawischer  Kultur,  slawischer  Traditionen,  slawi- 
schen Einflusses.  Zugleich  ist  als  starkes  Gegengewicht 
gegen  das  Russentum  und  seine  Slawenpolitik  Österreich- 
Ungarn  mit  seinem  Völkergemisch  und  seiner  eigenen 
südslawischen  Masse  in  die  Balkanhalbinsel  eingetreten; 
es  ist  der  Ersatz  für  sein  Ausscheiden  aus  Deutschland 
und  aus  Italien.  Bosnien  und  Herzegowina  sind  das  not- 
wendige Hinterland  für  den  schmalen  Küstenstreifen  Dal- 
matiens^);  sie  gravitieren  auch  geographisch  zur  Mon- 
archie und  waren  bis  dahin  die  von  der  Pforte  am  meisten 
vernachlässigten  Außenprovinzen.  Die  österreichischen 
Vorrechte  im  Sandschak  weisen  aber  schon  auf  weitere 
Entwicklungsmöglichkeiten  in  der  Richtung  auf  Saloniki, 
und  der  Sandschak  selbst  ist  überdies  als  Keil  zur  Ver- 


')  Schon  Radetzlty  hatte  diesen  Gedanken  in  einer  Denk- 
schrift von  1856  vertreten;  vgl.  August  Fournier,  Wie  wir  zu 
Bosnien  kamen,  Wien  1909,  S.  4.  Daß  der  Annexionsplan  aber 
noch  einen  viel  älteren  Vorläufer  hat,  daran  erinnert  an  der 
Hand  der  Relation  Federico  Corners  vom  16.  März  1690  ein  inter- 
essanter Aufsatz  von  Alfons  Dopsch  im  Feuilleton  der  Wiener 
„Zeit",  18.  Mai  1909:  Die  österreichischen  Truppen  waren  1689 
bis  nach  Albanien  vorgedrungen,  und  die  merkantilistische 
Politik  erhoffte  von  der  Einverleibung  Bosniens  und  der  Herze- 
gowina in  Ungarn  einen  großartigen  Aufschwung  dieses  Reiches. 
Und  wie  heute,  so  teilte  sich  auch  damals  Europa  über  dem  frei- 
lich nur  vorübergehend  erörterten  Projekt  in  zwei  Lager:  seine 
eifrigsten  Förderer  waren  Ragusa  und  Holland,  sein  Hauptgegner 
das  mit  Österreich  verbündete  Venedig! 

6* 


84  Karl  Stählin, 

Hinderung  einer  Vereinigung  Serbiens  und  Montenegros 
und  damit  eines  großserbischen  Reiches  gedacht. 

Doch  der  Berliner  Vertrag  schafft  wieder  durchaus 
keine  fertigen  Zustände,  und  überhaupt  bleiben  alle  Ver- 
hältnisse im  Fluß.  Das  seit  Mehemed  Ali  schon  eigentlich 
abgetrennte  Ägypten  geht  1882  aus  französischen  in  eng- 
lischen Besitz  über  und  bildet  seitdem  mit  dem  Suezkanal 
die  wichtige  kürzeste  Verbindung  mit  Indien.  Auf  der 
Balkanhalbinsel  selbst  wird  die  Frage  über  das  Schick- 
sal Mazedoniens  immer  brennender,  Mazedoniens  mit 
seinem  wie  ein  „zertrümmertes  Mosaik"  anmutenden 
Nationalitätenwirrwar  1)  aus  Bulgaren,  Serben,  Griechen, 
Türken,  Kutzowallachen,  Albanesen,  mit  seinem  Krieg 
aller  gegen  alle.  Die  inneren  türkischen  Reformen,  die 
immer  wieder  versprochen  werden,  bleiben  auf  dem  Papier. 
Aufstände  auf  Kreta  drängen  zur  Einverleibung  in 
Griechenland.  Das  nationalbulgarische  Streben  geht  auf 
eine  Union  zunächst  mit  Ostrumelien  aus:  in  der  un- 
blutigen Revolution  von  1885  wird  diese  Vereinigung 
tatsächlich  durchgesetzt.  Dann  greift  die  bulgarische 
Irredenta  nach  Mazedonien  über  und  beginnt  einen  wilden, 
terroristischen  Vertilgungskrieg  gegen  die  dortigen 
anderen  Nationalitäten,  die  ihrerseits  von  den  Nachbar- 
staaten unterstüzt  werden.  Wie  Bulgarien  eine  groß- 
bulgarische, so  treibt  Griechenland  eine  panhellenistische, 
Serbien,  das  des  alten  auf  dem  Kossovofeld  vernichteten 
Großserbiens  eingedenk  ist  und  sich  in  unendlicher 
Selbstüberschätzung  für  das  Piemont  des  Balkans  hält, 
eine  großserbische,  Albanien,  von  Italien  dazu  angereizt, 
eine  großalbanische  Propaganda.  Auch  das  kleine  Mon- 
tenegro will  selbstverständlich  hinter  den  anderen  nicht 
zurückbleiben  und  drängt,  nur  in  stillerer  Weise,  nach  einer 
Erweiterung,  sei  es  auf  der  See-  oder  auf  der  Landseite.-) 


^)  Vgl.  Leopold  Frhr.  v.  Chlumecky,  Österreich-Ungarn  und 
Italien,  2.  Aufl.,  Leipzig  und  Wien  1907,  S.  76 :  „Als  hätte  man 
ein  Mosaik  zertrümmert  und  die  kleinen  Steinchen  stundenlang 
in  einem  Sacke  zusammengeschüttelt." 

*)  Es  war  mir  vor  zwei  Jahren  in  dem  Städtchen  Podgorica 
vergönnt,  einen  kleinen  Einblick  in  die  montenegrinisch-türkischen 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.       85 

Die  kretische  Frage  führt  1897  zum  Kriege  zwischen 
Griechenland  und  der  Türkei,  in  dem  es  sich  zeigt,  daß 
die  Türkei,  auch  wenn  sie  im  Felde  siegreich  bleibt, 
kein  einmal  verlorenes  christliches  Land  wiedergewinnen 
kann.  Italien,  das  seinerzeit  die  Besetzung  von  Tunis 
versäumte  und  sich  dafür  in  das  abessynische  Abenteuer 
einließ,  sucht  seit  dem  letzten  Jahrzehnt  mit  einer  zivili- 
satorischen Politik  in  Albanien  Fuß  zu  fassen  und  hat 
sich  vor  allem  durch  die  dynastische  Verbindung  mit 
Montenegro  im  westlichen  Balkan  einen  Stützpunkt  ge- 
schaffen, so  die  österreichische  Vorwärtspolitik  durch- 
kreuzend. 

Und  die  Auflösung  der  alten  Türkei  geht  weiter  und 
weiter.  Während  die  europäischen  Mächte  ängstlich  be- 
müht sind,  sie  zu  verlangsamen,  um  die  große  Frage  der 
schlleßüchen  Aufteilung  nach  Möglichkeit  hinauszu- 
schieben, werden  sie  durch  das  mazedonische  Problem 
wider  Willen  vorangedrängt:  das  Mürzsteger  Abkommen 
von  1903  vereinigt  die  beiden  Antagonisten  Österreich 
und  Rußland  zu  gemeinsamer  Reformaktion  und  zieht 
eine  förmliche  Zerlegung  Mazedoniens  in  ausländische 
Polizeidistrikte  nach  sich.  Dann  aber  folgt  nach  dem 
Russisch-Japanischen  Kriege  der  Vertrag  Rußlands  mit 
seinem  gewaltigen  Konkurrenten  in  Asien,  mit  England, 
und  im  Anschluß  daran  1908  die  Zusammenkunft  von 
Reval,  die  mit  der  geplanten  Ernennung  eines  christlichen 
mit  weitgehenden  Vollmachten  ausgestatteten  General- 
gouverneurs  für  Mazedonien    eine   noch   tiefer  greifende 


Grenzverhältnisse  zu  tun:  im  Hause  des  nach  Montenegro  aus- 
gewanderten Sohnes  eines  Albanesenhäuptlings,  das  ich  zufäUig 
betrat,  auf  das  gastfreundUchste  bewirtet,  erfuhr  ich  später,  noch 
ganz  von  dem  Eindruck  dieses  komfortabeln  Heims  und  seiner 
westeuropäisch  gebildeten  Bewohner  erfüllt,  daß  der  Fiirst  von 
Montenegro  mit  dieser  von  ihm  subventionierten  Familie  den 
Plan  einer  Grenzerweiterung  —  wohl  im  Sinne  gewisser  nicht 
zur  Ausführung  gelangten  Stipulationen  des  Berliner  Vertrags  — 
verfolgt,  sie  selbst  aber  derart  in  steter  Gefahr  der  Ermordung 
durch  die  Kugeln  der  eigenen  ehemaligen  Stammesangehörigen 
schwebt,  daß  des  Nachts  nicht  einmal  ein  Licht  nach  der  Straßen- 
seite zu  aufgestellt  werden  darf. 


86  Karl  Stähün, 

Einmischung,   ja   die   tatsächliche    Wiederaufrollung   der 
gesamten  orientaüschen  Frage  in  Aussicht  stellt. 

Die  Geduld  der  Jungtürken  ist  jedoch  nun  endlich 
erschöpft.  Um  den  völligen  Verfall  hintanzuhalten,  die 
von  Europa  geplanten  Reformen  in  die  eigene  Hand  zu 
nehmen  und  das  Reich  auf  liberaler  Grundlage  neu  er- 
stehen zu  lassen,  zwingen  sie  in  der  Militärrevolution 
vom  Juli  1908  dem  Sultan  die  Wiedereinführung  der 
schon   von   Midhat  Pascha    geschaffenen   Verfassung   ab. 

Damit  aber  ist  für  Bulgarien  und  für  Österreich- 
Ungarn  in  Bosnien  und  der  Herzegowina  nur  der  An- 
trieb zur  völligen  Loslösung  gegeben. 

Zwei  kleine  Vorspiele  gehen  voraus.  Der  bulgarische 
Geschäftsträger  in  Konstantinopel  wird  als  Vertreter  eines 
formell  immer  noch  im  Vasallenverhältnis  befindlichen 
Staates  bei  der  Einladung  zu  einem  diplomatischen  Diner 
übergangen.  Auf  der  anderen  Seite  wird  der  alttürkisch 
gesinnte  und  österreichfreundliche  türkische  Gouverneur 
des  Sandschaks  Novibazar  durch  eine  Revolte,  die  wohl 
von  großserbischer,  aber  auch  von  jungtürkischer  Seite 
ausgeht,  vertrieben.  Es  ist  also  auch  im  zweiten  Fall 
nationalistischer  Chauvinismus  mindestens  mitbeteiligt 
und  läßt  im  Bund  mit  der  großserbischen  Propaganda 
weitere  Verwicklungen  nicht  unmöglich  erscheinen.  Bul- 
garien aber,  dessen  Fürst  soeben  mit  demonstrativen 
Ehrungen  von  Kaiser  Franz  Joseph  in  Budapest 
empfangen  wurde,  besetzt  nun  am  24.  September,  einen 
Eisenbahnstreik  zum  Vorwand  benutzend,  die  ostrume- 
lische  Strecke  der  Orientbahn,  die  der  Türkei  gehört  und 
an  die  deutsch-österreichische  Orientbahngesellschaft  ver- 
pachtet ist.  Und  am  5.  Oktober  erfolgt  durch  Ferdinand 
in  Tirnova  die  Proklamierung  Bulgariens  zum  unabhän- 
gigen Königreich  sowie  die  Annexion  Bosniens  und  der 
Herzegowina  durch  „Erstreckung  der  Souveränitäts- 
rechte" des  Kaisers  auf  beide  Provinzen,  während  gleich- 
zeitig auf  die  österreichischen  Rechte  im  Sandschak 
Novibazar  Verzicht  geleistet  und  dieser  Bezirk  von  öster- 
reichischen Truppen   geräumt  wird. 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.       87 

Die  allgemeinsten  Motive  für  diese  überraschenden 
Aktionen  liegen,  wenn  wir  zunächst  die  Balkanverhält- 
nisse allein  in  Betracht  ziehen,  in  der  unklaren  und  nach 
der  jungtürkischen  Revolution  doppelt  undurchsichtigen 
staatsrechtlichen  Situation  der  beiden  Länder,  in  dem 
durch  dreißigjährige  gewaltige  Kulturarbeit  begründeten 
moralischen  Anspruch  auf  die  Abstreifung  der  letzten 
Fesseln  und  in  dem  Anreiz  des  Moments  einer  beson- 
deren militärisch-politischen  Schwächung  der  Türkei,  wo 
das  alte  Regime  zusammengebrochen,  das  neue  noch 
nicht  gefestigt  ist.  Die  speziellen  Motive  sind  für  Bul- 
garien in  den  dortigen  nationalistischen  Bestrebungen, 
für  Osterreich  in  den  Wünschen  der  Bosniaken  und 
Herzegowzen  nach  Autonomie  zu  suchen,  die  mit  der 
Freiheitsbewegung  der  jungen  Türkei  parallel  gehen,  aber 
bei  der  zwiespältigen  staatsrechtlichen  Stellung  der  Pro- 
vinzen unmöglich  erfüllt  werden  können.  Dazu  trat  die 
Erwägung,  daß  die  Wahlen  zum  Parlament  in  Konstanti- 
nopel infolge  eben  dieser  unklaren  Verhältnisse  auch 
für  Bosnien  und  Herzegowina  ausgeschrieben  werden 
könnten,  was  wiederum  eine  ganz  unhaltbare  Situation 
heraufbeschworen  hätte.  Ihre  letzte  und  tiefste  Begrün- 
dung aber  findet  die  Annexion  in  der  wachsenden  Be- 
sorgnis vor  der  großserbischen  Propaganda;  denn  diese 
wühlt,  im  Verein  des  „Slowenski  Jug"  (des  Slawischen 
Südens),  in  Belgrad  verkörpert,  ganz  systematisch  in  Süd- 
ungarn, Kroatien,  Slawonien  und  in  den  okkupierten  Pro- 
vinzen^)  und  gibt  hier  zunächst  das  Schlagwort  von  der 
Aufrechterhaltung  der  türkischen  Souveränität  aus,  um 
unter  diesem  Deckmantel  des  scheinbaren  Bündnisses 
mit   der  jungen  Türkei   ihre   eigenen   Zwecke,    die   Auf- 


*)  Vgl.  den  Artikel  von  Heinrich  Friedjung  in  der  Neuen 
Freien  Presse  vom  25.  März  1909,  der  ihm  selbst  nun  von  selten 
der  Abgeordneten  der  serbisch-kroatischen  Koalition  im  ungari- 
schen Reichstag  einen  Prozeß  zugezogen  hat,  weiter  Dr.  J.  M. 
Baernreither,  Bosnische  Eindrücke,  Wien  1908,  S.  28  ff.  u.  38  f., 
und  —  vom  gegnerischen  Standpunkt  —  Th.  G.  Masaryk,  Der 
Agramer  Hochverratsprozeß  und  die  Annexion  von  Bosnien  und 
Herzegowina,  2.  Aufl.,  Wien   1909. 


SS  Karl  Stählin, 

richtung  eines  großserbischen  Reiches  zu  verfolgen,  die 
natürlich  leichter  unter  der  schwächeren  türkischen  als 
unter  der  österreichischen  Herrschaft  zu  erreichen  wäre. 

All  diese  Umstände  erklären  das  Zusammengehen 
Österreichs  und  Bulgariens,  wenn  sich  auch  die  An- 
zeichen dafür  mehren,  daß  ersteres  seinen  Streich  erst 
für  einige  Zeit  später  geplant  hatte,  dann  aber  durch 
Bulgariens  Vorgehen  zu  vorzeitiger  Ausführung  mit  fort- 
gerissen wurde. ^)  Überdies  aber  sind  beide  aufeinander 
angewiesen,  nicht  nur  weil  die  beiderseitige  Vertragsver- 
letzung das  dem  einzelnen  anhaftende  Odium  verringert, 
sondern  auch  als  Gewichte  im  Spiel  und  Gegenspiel  der 
politischen  Kräfte:  es  ist  das  gemeinsame  Verhältnis  zu 
Serbien  und  im  Hintergrund  zu  Rußland,  das  hier  maß- 
gebend ist.  Schon  1887  hatte  sich  Österreich  für  Bul- 
garien eingesetzt,  als  sich  dies  zum  erstenmal  von 
Rußland  emanzipierte;  heute  muß  Bulgarien,  zum  Zentral- 
staat der  Balkanhalbinsel  erstarkt,  für  Österreich  ein  noch 
willkommenerer  Bundesgenosse  sein.  Daher  reicht  Öster- 
reich Bulgarien  die  Hand,  und  dieses  kann  unter  solcher 
Gönnerschaft  um  so  mehr  seinen  Gewaltstreich  wagen. 
Serbien  ist  damit  in  die  Mitte  genommen  und  der  Türkei 
ein  zweiter  Gegner  beiderseits  in  die  Flanke  gesetzt. 

Schon  am  6.  Oktober  äußern  diese  Vorgänge  ihre 
Rückwirkung  auf  Kreta,  wo  die  Vereinigung  mit  Griechen- 
land beschlossen  wird. 

Die  Balkanstaaten  aber  werden  in  einem  engeren  und 
einem  weiteren  Kreis  von  den  europäischen  Mächten 
umschlossen.  Zum  engeren  gehören  Rußland,  der  alte 
Rivale  Österreichs;  England,  der  Beherrscher  des  Mittel- 
meers, mit  seinen  liberalen  Sympathien  für  die  verjüngte 
Türkei,  seinem  Gegensatz  zum  mitteleuropäischen  „Block" 
und  seinen  sehr  reellen  Handels-  und  politischen  Inter- 
essen   auf   dem    Balkan,   welch    letztere   teils    mit   seiner 


1)  über  die  noch  etwas  dunkle  Vorgeschichte  der  Balkan- 
krise vgl.  u.  a.  Frankfurter  Zeitung,  14.  August  1909,  Nr.  224, 
2.  Morgenblatt.  Von  selten  Bulgariens  ist  nunmehr  die  Ver- 
öffentlichung zweier  Grünbücher  über  die  Besetzung  der  Bahn 
und  die  Unabhängigkeitserklärung  angekündigt. 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.       89 

indischen  Moiiammedanerpolitik,  teils  mit  seinem  gegen- 
wärtig nur  verschleierten  Antagonismus  zu  Rußland  im 
Zusammenhang  stehen^);  endlich  Italien  mit  seinem 
Widerstreit  gegen  Österreich  im  Westen  der  Halbinsel. 
Die  Gruppe  der  Großmächte  vervollständigen  Deutsch- 
land und  Frankreich,  die  beide  nicht  unmittelbar  an  den 
Balkanvorgängen  interessiert  sind. 

Der  größte  Anreiz  für  die  Gewaltakte  lag  nun  wohl 
in  der  internationalen  Lage,  die,  wie  sie  einerseits  die 
Hoffnung  auf  eine  friedlich-schiedliche  Gewährung  der 
österreichischen  und  bulgarischen  Wünsche  durch  die 
Gesamtheit  der  Berliner  Signatarmächte  von  vornherein 
ausschloß,  anderseits  den  Erfolg  eigenmächtigen  Handelns 
vorherahnen  ließ.  Denn  das  geschwächte  Rußland,  das, 
wie  schon  aus  früher  Gesagtem  erhellt,  nach  seiner 
Niederlage  im  fernen  Osten  einen  neuen  Anlauf  in 
der  Richtung  des  Balkans  unternommen  hatte,  aber 
nun  infolge  der  jungtürkischen  Revolution  auch  hier  den 
Riegel  vorgeschoben  sieht,  ist  heute  nur  mehr  fähig,  in 
der  Linie  des  schwächsten  Widerstands  vorzugehen: 
auf  Teheran.  England  ist  zunehmend  mit  all  diesen  per- 
sischen und  mit  seinen  indischen  Sorgen  beschäftigt, 
durch  die  das  Revaler  Programm  so  jäh  zerstörende 
türkische  Revolution  augenblicklich  desorientiert  und  von 
schwerer  wirtschaftlicher  Depression  heimgesucht,  die 
sich  natürlich  im  Verlauf  der  langen  Krise  noch  be- 
trächtlich steigert.  Italien  befindet  sich,  wenn  auch  mit 
seinen  Mittelmeerinteressen  und  seinem  Gegensatz  zu 
Österreich  zu  den  Westmächten  neigend,  doch  immer 
noch  im  Dreibund.  Frankreich  ist  infolge  seiner  enormen 
Kapitalsanlage  auf  dem  Balkan  wie  in  Rußland,  der  Fest- 
legung seiner  auswärtigen  Politik  in  Marokko  und  der 
mancherlei  Gebrechen  seines  Kriegsinstruments  am  euro- 
päischen Frieden  besonders  interessiert.  Deutschland 
aber,  der  aufrichtige  Freund  der  Türkei,  ist  zugleich  der 
nächste  Partner  Österreich-Ungarns. 

')  Vgl.  hierzu  den  Artikel  des  liberalen  Mitgliedes  des  eng- 
lischen Unterhauses,  Mr.  Lynch,  in  der  Neuen  Freien  Presse  vom 
8.  Januar  1909. 


90  Karl   Stählin, 

So  scheinen  die  Regierungen  aller  Großmächte  durch- 
aus friedliebend  gesinnt  und  bemüht,  einen  Balkankrieg, 
aus  dem  sich  leicht  ein  Weltbrand  entwickeln  könnte, 
zu  verhindern.  Indessen  bestehen  überall  kriegerische 
Unterströmungen,  eine  vor  allem  durch  den  deutsch- 
englischen Gegensatz  charakterisierte  starke  internationale 
Spannung  und  ein  Netz  von  Ententen  und  Allianzen, 
lauter  Umstände,  die  an  sich  die  Atmosphäre  gewitter- 
schwanger machen  und  die  verhängnisvolle  Eigenschaft 
haben ,  irgendeine  am  entlegensten  Ort  auftauchende 
Gefahr   sich   mit   Blitzesschnelle   fortpflanzen   zu    lassen. 

Das  ist  die  Ausgangssituation.  Was  nun  folgt,  ist 
ein  sechsmonatiges  diplomatisches  Ringen,  das  einige- 
mal hart  bis  an  den  Kriegsausbruch  streift,  das  aber 
auch  auf  seinem  eigensten  Gebiet  genug  der  feindlichen 
Gegensätze  zur  Geltung  bringt  und  ebenfalls,  wenn  auch 
in  bescheidenerem  Maße  als  der  große  Waffenkampf,  mit 
der  Mehrung  des  Prestiges  auf  der  einen,  mit  der  Min- 
derung desselben  auf  der  anderen  Seite  enden  muß. 

Das  erste  ist,  daß  die  öffentliche  Meinung  der  Gegner, 
die  sich  bisher  über  Bulgariens  Beschlagnahme  der 
Orientbahn  erregt  hat,  nun  über  Österreich  als  den  eigent- 
lichen Unruhstifter  und  Schädiger  des  jungtürkischen 
Ansehens  herfällt  und  des  weiteren  Deutschland  als  den 
Helfershelfer  bei  dem  ganz  absichtlich  gegen  das  neue 
Regime  geführten  Schlag  verdächtigt.  Auf  Anregung 
der  Türkei  proponiert  sodann  die  russische  Regierung 
—  Iswolski  befindet  sich  gerade  in  Paris  —  eine  Konferenz 
der  Berliner  Signatarmächte.  Doch  England  bemerkt 
alsbald,  daß  Rußland  und  Italien  von  Österreich  vorher 
ins  Geheimnis  gezogen  waren  und  ihre  Einwilligung  zu 
den  nun  geschehenen  Veränderungen  gegeben  hatten. 
Zudem  regt  sich  jenseits  des  Kanals  sofort  die  Sorge, 
daß  Rußland  auf  dieser  Konferenz  die  Öffnung  der  Dar- 
danellen für  sich  herausschlagen  möchte.  In  dieser 
Meerengenfrage  hatte  sich  ja  zweifellos  der  frühere  sehr 
scharfe  Gegensatz  zwischen  England  und  Rußland  in  letzter 
Zeit  gemildert,  und  England  wird  Rußland  trotz  der  dann 
stärkeren  Bedrohung  des  Suezkanals  jedenfalls  weit  eher 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.       91 

hier  als  im  ängstlich  gehüteten  Persischen  Meerbusen 
einen  maritimen  Ausgang  gestatten,  natürlich  immer  so, 
daß  die  Durchfahrt  auch  ihm  selbst  freistände,  also  ein 
„swing-door",  wie  die  Engländer  sagen,  geöffnet  würde. 
Aber  seit  der  jungtürkischen  Revolution  hat  doch  auch 
diese  Angelegenheit  wieder  ein  anderes  Gesicht  be- 
kommen, und  die  befreundete  Türkei  würde  sich  damit 
tödlich  getroffen  fühlen,  die  ganze  orientalische  Frage 
—  und  diesmal  ganz  und  gar  gegen  den  Willen  Eng- 
lands —  vielleicht  neu  aufgerollt  werden:  es  wäre  eine 
Rückkehr  zu  der  früheren  Kompensationspolitik,  wobei 
allen  anderen  Ansprüchen  Tür  und  Tor  geöffnet  wäre; 
eine  Rückkehr  überdies  zu  der  speziellen  Kompensations- 
politik Rußlands  und  Österreichs,  also  auch  ein  Wieder- 
abrücken Rußlands  von  England  und  eine  Wiederan- 
näherung an  die  mitteleuropäische  Allianz,  während  doch 
Österreich-Deutschland  für  die  vollzogene  Annexion  eine 
Demütigung  durch  die  „Tripelentente"  erleiden  soll. 

Tatsächlich  hatte  sich  Aehrenthal,  offenbar  im  Sep- 
tember bei  Zusammenkünften  in  Buchlau  und  in  Berchtes- 
gaden,  der  Zustimmung  sowohl  Iswolskis  wie  Tittonis 
versichert  gehabt  und  dem  einen  dafür  wahrscheinlich 
die  Dardanellenöffnung,  dem  anderen  die  Räumung  des 
Sandschaks  und  den  Wegfall  einiger  Beschränkungen 
Montenegros  als  Kompensation  angeboten.  Überdies 
aber  kommt  als  schwerwiegendes  Moment  in  Betracht, 
daß  Rußland  bereits  vor  dem  letzten  Kriege  in  mehreren 
geheimen  Abmachungen,  nämlich  bei  der  Entrevue  von 
Reichstadt  1876,  im  Budapester  Vertrag  vom  Januar  und 
in  der  Nachtragskonvention  vom  März  1877,  Bosnien 
und  Herzegowina  dem  österreichischen  Staate  mehr  oder 
minder  unzweideutig  zur  dauernden  Besitznahme  zuge- 
sprochen hatte,  um  sich  damit  die  diplomatische  oder 
kriegerische  Kooperation  Österreichs,  und  als  dies  miß- 
lungen war,  wenigstens  dessen  wohlwollende  Neutralität 
zu  erkaufen.  Ja,  am  letzten  Tage  des  Berliner  Kon- 
gresses hatte  Rußland  erklären  lassen,  es  werde  nichts 
einwenden,  wenn  Österreich  sich  gezwungen  fände,  den 
Sandschak    ebenso    endgültig    wie    das    übrige    Bosnien 


92  Karl  Stählin, 

und  die  Herzegowina  zu  besetzen,  und  von  1881  bis 
1887  soll  ein  österreichisch-russischer  Vertrag  bestanden 
haben,  „der  Alexanders  III.  ausdrückliche  Zustimmung 
zur  definitiven  Angliederung  der  beiden  Länder  ver- 
briefte", i) 

Damit  scheint  nun  von  Anfang  an  der  mittlere  Mächte- 
kreis zu  Österreichs  Gunsten  durchbrochen,  und  aus  dem 
äußeren  Kreis  ragt  der  mächtige,  Österreich  deckende 
Bundesgenosse  Deutschland  herein,  dem  das  gegnerische, 
ebenfalls  nicht  direkt  beteiligte  Frankreich  kaum  die 
Wage  hält.  Daß  Deutschland,  wie  anzunehmen  ist,  von 
Österreich  nicht  vorher  in  das  Geheimnis  eingeweiht 
wurde,  braucht  man  ja  nicht  gerade  mit  den  Offiziösen 
als  eine  besondere  Rücksichtnahme  auszulegen;  richtig 
bleibt  dennoch,  daß  es  nun  um  so  aufrichtiger  die  Ver- 
dächtigungen der  Gegner,  die  ihm  sogar  die  Haupt- 
schuld beimessen,  zurückweisen  kann.  In  dem  Dilemma 
aber,  in  das  auch  Deutschland  durch  seine  Allianz  mit 
Österreich  und  seine  Freundschaft  mit  der  Türkei  ge- 
bracht wird,  wird  es  durch  die  internationale  Lage  auf 
ein  unentwegtes  Festhalten  an  Österreich  hingewiesen; 
nur  Bulgarien  gegenüber  neigt  das  Schwergewicht  seiner 
Interessen  von  vornherein  auf  die  türkische  Seite. 

Doch  die  bulgarische  Angelegenheit,  der  Rußland 
nolens  volens  sein  Wohlwollen  als  alter  Protektor  nicht 
entziehen  kann,  wird  im  großen  und  ganzen  zur  Neben- 
sache; die  wahrhaft  europäische  Frage  wird  das  öster- 
reichisch-bosnische Problem. 

Nach  vielem  Hin  und  Her  wird  nun  in  London  zwi- 
schen Grey  und  Iswolski  mühsam  die  erste  Basis  für  die 
Verhandlungen  der  beabsichtigten  Konferenz  geschaffen. 
Da  Österreich  sofort  betont,  daß  alle  Teilnehmer  von  vorn- 
herein mit  vollzogenen  Tatsachen  rechnen  müßten,  soll 
sie  die  Unabhängigkeit  Bulgariens  und  die  Annexion  der 
Provinzen  einfach  zur  Kenntnis  nehmen;  indes  hofft  man. 


')  Vgl.  Neue  Freie  Presse,  2.  November  190S.  Bismarck,  Ge- 
danken und  Erinnerungen  II,  S.  214  f.  Th.  Schiemann,  Deutsch- 
land und  die  große  Politik  anno  1908,  Berlin  1909,  S.  321  f.  und 
vor  allem  A.  Fournier  a.  a.  O.  S.  22  f.,  41  ff.,  74,  83. 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.        93 

auch  den  „rationellen"  Wünschen  der  kleineren  Balkan- 
staaten, d.  h.  also  Serbiens  und  Montenegros,  Rechnung 
tragen  zu  können.  Als  erste  Sorge  aber  wird  die  einer 
Entschädigung  der  Türkei  und  einer  wirksamen  Stärkung 
derselben  bezeichnet.  Die  kretische  Frage  wird  dem- 
nach von  der  Konferenz  ausgeschlossen;  auch  verzichtet 
Rußland  auf  eine  Erörterung  der  Dardanellenfrage,  die 
einer  späteren  direkten  Erledigung  zwischen  Rußland 
und  der  Türkei  vorbehalten  bleibt.  Gleichzeitig  mit 
diesen  Nachrichten  gelangt  aber  eine  viel  schroffere 
Fassung  in  die  Blätter:  sie  enthält  als  Konferenzpunkte 
nicht  nur  die  Einverleibung  Kretas  in  Griechenland 
sondern  auch  die  bestimmte  Absicht,  für  Serbien  und 
Montenegro  Entschädigungen,  und  zwar  territorialer  Art, 
zu  stipulieren.  Es  ist  zweifellos  die  Lesart  Iswolskis, 
der  angesichts  der  zunehmenden  panslawistischen  Er- 
regung in  Rußland  wenigstens  nicht  mit  ganz  leeren 
Händen  für  die  russischen  Schützlinge  auf  dem  west- 
lichen Balkan  zurückkehren  wollte.  Man  glaubt  jedoch 
allgemein,  daß  beide  Programme,  oder  doch  mindestens 
das  zweite,  durch  eine  vom  russischen  Minister  selbst 
gewollte  Indiskretion  in  die  Zeitungen  kamen.  Über  die  ihr 
zugrunde  liegende  Absicht  gehen  freilich  die  Meinungen 
auseinander:  nach  der  einen  Version  sollte  damit  die 
ihr  Konferenz  verhindert  werden,  an  der  er  nach  dem 
vorläufigen  Scheitern  in  der  Dardanellenfrage  kein  Inter- 
esse mehr  hatte;  nach  der  andern  war  eine  Aufreizung 
der  Serben  bezweckt. 

Die  Türkei  ist,  vor  allem  durch  die  schroffere  Fassung, 
in  der  Tat  äußerst  bestürzt.  Nicht  minder  ist  Österreich 
vor  den  Kopf  gestoßen,  das  mit  Recht  die  territorialen 
Forderungen  auf  Gebietsabtretungen  im  südlichen  Bos- 
nien zur  Verbindung  Serbiens  mit  Montenegro  und  dem 
Adriatischen  Meer  bezieht  und  Serbiens  Feindschaft  gegen 
sich  damit  neu  gestärkt  sieht.  Doch  auch  die  Panslawisten 
sind  äußerst  unzufrieden:  schon  mit  der  bloßen  Anregung 
der  Dardanellenfrage,  die  ja  gegenwärtig  gar  nicht  wichtig 
sei,  verscherze  sich  Iswolski  die  Sympathien  der  jungen 
Türkei    und    versäume    darüber    die   Wahrnehmung    der 


94  Karl  Stählin, 

Lebensinteressen  des  Slawen-  und  des  Osmanentums, 
das  Zusammenstehen  der  beiden  gegen  den  Vormarsch 
des  Germanentums  zum  Ägäischen  Meer.  Es  ist  die 
Idee  eines  großen  Balicanbundes,  die  von  panslawistischen 
und  gleichzeitig  von  österreichfeindlichen  englischen 
Blättern  verfochten  wird.  Und  beiden  Kreisen  ist  natür- 
lich die  Besorgnis  gemeinsam,  daß  sich  Iswolski,  durch 
den  Köder  der  Dardanellenöffnung  angelockt,  seiner 
Aktionsfreiheit  gegen  Österreich  begeben  habe. 

Österreich  aber  hat  bereits  selbständige  Verhand- 
lungen mit  der  Pforte  über  die  Annexion  begonnen.  Des- 
gleichen tritt  Bulgarien  nach  anfänglich  schroffer  Ableh- 
nung in  direkte  Negoziationen  mit  der  Türkei  ein.  Fast 
durch  die  ganze  Krise  ist  nun  gegenüber  der  Türkei  eine 
Parallelaktion  zwischen  Bulgarien  und  Österreich  erkenn- 
bar. England  dagegen  sucht  die  Bemühungen  Österreichs 
um  eine  direkte  Verständigung  in  Konstantinopel  zu 
durchkreuzen;  das  Londoner  Balkankomitee  ist  —  trotz 
aller  Ableugnungen  —  an  der  Förderung  des  Boykotts, 
der  schon  im  Oktober  gegen  die  österreichischen  Waren 
zunächst  in  Konstantinopel  und  Saloniki  einsetzt  und 
später  nach  Kleinasien,  ja  bis  nach  Tripolis  übergreift, 
zum  mindesten  mit  einzelnen  Persönlichkeiten  stark  be- 
teiligt. 

Inzwischen  hat  sich  jedoch,  und  zwar  schon  Ende 
Oktober,  mit  dem  Empfang  des  serbischen  Kronprinzen 
durch  den  Zaren  der  Schwerpunkt  nach  Petersburg  ver- 
legt. In  Serbien,  mit  dem  Montenegro  trotz  des  im  Vor- 
jahre in  Belgrad  ausgeheckten  Anschlags  gegen  das  Leben 
des  Fürsten  Nikita^)  ein  Schutz-  und  Trutzbündnis  ab- 
schließt, flammt  nunmehr  die  Kriegsbegeisterung  erst 
recht  empor,  und  ein  großer  Teil  der  öffentlichen  Mei- 
nung Englands  liiert  sich  mit  den  panslawistischen  Bestre- 


*)  Vgl.  auch  hierzu  den  Artikel  Friedjungs  in  der  Neuen 
Freien  Presse  vom  25.  März  1909.  Die  Angelegenheit  scheint 
ebensosehr  mit  der  Eifersucht  der  beiden  südslawischen  Dyna- 
stien wie  mit  dem  großserbischen  Einheitstraum  in  Zusammen- 
hang zu  stehen,  dem  einer  der  beiden  Rivalen  zum  Opfer  ge- 
bracht werden  muß. 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Baikanlcrisis.        95 

bungen,  indem  Österreich  seine  hartnäckige  Weigerung 
einer  Gebietsabtretung  vorgeworfen  und  die  Wiederholung 
des  Schici<sals  angedroht  wird,  das  es  in  Itahen  erlitt. 
Als  aber  die  Haltung  Österreichs  in  dieser  Beziehung 
unerschütterlich  bleibt,  möchte  England  wenigstens  eine 
feierliche  Erklärung  der  Autonomie  Bosniens  vor  Europa 
von  Österreich  erzwingen. 

Anfang  November  verschärft  sich  das  österreichisch- 
russische Verhältnis  noch  mehr:  der  Panslawismus  scheint 
die  russische  Regierung  so  weit  in  sein  Schlepptau  ge- 
bracht zu  haben,  daß  sie  nun  die  Annexion  selbst  wieder 
in  Frage  stellen  will.  „Wenn  diese",  so  sagt  die  Neue 
Freie  Presse,  „obwohl  sie  die  europäischen  Machtver- 
hältnisse nicht  einmal  streift,  auf  so  heftigen  Widerstand 
in  Petersburg  stößt,  dann  müssen  Pläne  für  die  Zukunft 
gestört  worden  sein,  die  die  Annexion  als  Handlung  des 
Selbstschutzes  rechtfertigen."  Zur  selben  Zeit  sendet 
aber  Rußland  an  das  österreichisch-ungarische  Auswärtige 
Amt  sein  Konferenzprogramm,  das  die  einfache  Konsta- 
tierung der  Annexion  enthält.  Es  besteht  also  —  das 
ist  die  einzige  Erklärung  —  neben  der  diplomatischen 
Aktion  eine  agitatorische,  die  den  Panslawismus  mit  Is- 
wolskis  Politik  versöhnen  und  gleichzeitig  auf  Österreich 
einen  Druck  zur  Erzielung  der  territorialen  Abtretungen 
ausüben  will.  Auch  in  dem  Verhältnis  zum  serbischen 
Kronprinzen  macht  sich  diese  Unstimmigkeit  geltend:  er 
hat  in  Rußland  von  offizieller  Seite  nur  Ratschläge  zur 
Ruhe  und  Mäßigung  erhalten,  zurückgekehrt  aber  inter- 
pretieren er  wie  auch  sein  Begleiter  Pasic  dieselben  in 
durchaus  kriegerischem  Sinn.  Es  beginnen  bereits  ser- 
bische Truppenkonzentrationen,  auf  die  Österreich  mit 
der  Verstärkung  seines  Grenzschutzes  antworten  muß. 
Vergebens  warnen  selbst  Blätter  wie  die  Times  vor  Über- 
stürzungen und  Tollheiten.  Vergebens  unternehmen  die 
Gesandten  der  fünf  Großmächte  nach  Mitte  November  in 
Belgrad  einen  ersten  Schritt  zur  Wahrung  des  Friedens, 
indem  sie  die  Zurücknahme  der  Truppen  an  der  Grenze 
verlangen:  der  Ministerpräsident  Velimirovir  bestreitet 
die  Vornahme  von  Kriegsrüstungen. 


96  Karl  Stählin, 

Und  auch  die  Gesamtlage  bessert  sich  mit  nichten: 
Ende  November  hat  sich  die  Boykottbewegung  wesent- 
Hch  verschärft;  der  englische  Einfluß  scheint  am  Goldenen 
Hörn  dauernd  zu  triumphieren.  Aehrenthal  macht  die 
Wiederanknüpfung  der  abgebrochenen  direkten  Verhand- 
lungen mit  der  Pforte  vom  vorherigen  Aufhören  des 
Boykotts  abhängig.  Es  fragt  sich  jedoch,  ob  er  sich 
durchsetzen  wird:  er  oder  wenigstens  die  unter  ihm 
arbeitenden  Diplomaten  haben  den  starken  von  England 
geförderten  Widerstand  offenbar  nicht  in  seiner  ganzen 
Tragweite  vorausgesehen,  und  er  muß  jetzt  wohl  be- 
dauern, daß  er  sich  allzufrüh  des  wichtigen  Kompensa- 
tionsobjektes des  Sandschaks  begeben  hat.  Dazu  tritt 
nun  die  verstärkte,  ebenfalls  unentwegt  von  englischen 
Preßstimmen  unterstützte  panslawistische  Bewegung,  deren 
Anhänger  die  Räumung  des  Sandschaks  nur  als  Anzeichen 
dafür  betrachten,  daß  Österreich  aus  strategischen  Grün- 
den ein  Vorrücken  durch  Serbien  vorziehe  und  dieses 
Land  demnächst  aufsaugen  werde,  und  im  Zusammen- 
hang damit  erneuern  sich  die  russisch-englischen  Bemü- 
hungen um  einen  Balkanbund.  Als  Kern  desselben  wäre 
zunächst  die  Einigung  Bulgariens  mit  der  Türkei  unter 
russischer  Protektion  erwünscht.  Aber  diese  Verhand- 
lungen sind  ja  unter  österreichischer  Ägide  begonnen 
und  nun  zusammen  mit  den  österreichischen  Negoziatio- 
nen völlig  ins  Stocken  geraten.  Die  Selbständigkeit  Bul- 
gariens bleibt  den  Panslawisten  ein  Dorn  im  Auge.  Dafür 
wird  jetzt  von  Serbien  und  Montenegro  die  enge  An- 
näherung an  die  Türkei  versucht,  und  vielleicht  ist  es 
ein  Symptom  dieser  neubeginnenden  Konstellation,  daß 
sich  Montenegro  nunmehr  mit  der  unerhörten  Forderung 
einer  Abtretung  Spizzas  an  Österreich  heranwagt,  eine 
Zumutung,  die  freilich  die  sofortige  schroffste  Abweisung 
zur  Folge  hat. 

Die  türkische  Regierung  befolgt  indessen,  auch  mit 
Rücksicht  auf  den  bevorstehenden  Zusammentritt  des 
türkischen  Parlaments,  eine  Politik  vorsichtigen  Abwartens: 
sie  will  natürlich  nicht  bedingungslos  die  Annexion  hin- 
nehmen,   aber   auch   nicht  Österreich  durch  eine   rasche 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.        97 

Verständigung  mit  Serbien  und  Montenegro  unnötiger- 
weise noch  weiter  reizen.  Nur  Griechenland  betrachtet 
sie  mit  unverhohlener  Bitterkeit,  weil  letztere  Macht  wie- 
der einmal  die  kretische  Frage  aufs  Tapet  bringt  und  die 
in  diesem  Fall  gänzlich  unverdiente  Unterstützung  der 
Mächte  dafür  erhofft. 

Zwischen  Wien  und  Petersburg  wird  im  Dezember 
der  Notenaustausch  fortgesetzt,  ohne  daß  eine  Einigung 
zustande  käme;  denn  Rußland  besteht  nunmehr  auf  einer 
Diskussion  der  Annexion  und  betont  auch  in  dieser 
Korrespondenz  die  Notwendigkeit  von  Entschädigungen 
für  Serbien  und  Montenegro,  die  es  jedoch  absichtlich 
noch  nicht  näher  präzisiert.  Die  Panslawisten  aber  legen 
auf  das  Zusammentreten  der  Konferenz  überhaupt  keinen 
Wert  mehr;  dagegen  suchen  sie  mittels  des  Balkanbundes 
den  direkten  Abschluß  zwischen  Österreich  und  der  Türkei 
zu  hintertreiben  und  mit  alledem  die  bosnische  Frage 
als  offene  Wunde  weitereitern  zu  lassen.  Schon  weist 
man  besorgt  darauf  hin,  daß  der  Zar  auch  in  den  Krieg 
von  1877  nur  durch  die  panslawistische  Strömung  hinein- 
getrieben worden  sei. 

Und  auch  Italien  trägt  Anfang  Dezember  mit  seinen 
erregten  Kammerdebatten  zur  allgemeinen  Beunruhigung 
bei.  Wie  ein  extrem  österreichfeindliches  russisches  Organ 
die  Abtretung  eines  Teiles  von  Galizien  als  richtige  Ent- 
schädigung für  Rußland  verlangte,  so  fordern  nun  die 
Irredentisten  als  einzige  Möglichkeit  die  Abtretung  des 
Trentino.  Selbst  Fortis,  der  frühere  Minister  des  Aus- 
wärtigen, kann  nicht  umhin,  auf  die  enorme  Verstärkung 
der  österreichischen  Position  in  der  Adria  und  den  weiteren 
drohenden  Vormarsch  Österreichs  gegen  das  Ägäische 
Meer  anzuspielen.  Nur  mit  einiger  Mühe  zieht  sich 
Tittoni  aus  der  Affäre,  indem  er  hervorhebt,  daß  die  Balkan- 
interessen Italiens  durch  den  Dreibund  besser  als  durch 
den  Berliner  Vertrag  garantiert  seien:  denn  bei  der  letz- 
ten Verlängerung  des  Dreibundes  sei  Italien  für  jede  künf- 
tige außerhalb  der  jetzigen  Annexion  liegende  Verschie- 
bung territoriale  Entschädigung  zugesichert  worden.  Mit 
dieser  wichtigen  Enthüllung   verbindet  er  die  Erklärung, 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  7 


98  Karl  Stählin, 

daß  auch  Italien  die  Balkanstaaten  nur  diplomatisch  unter- 
stützen könne;  dann  aber  legt  auch  er  ihnen  den  Ab- 
schluß eines  großen  Bundes  ans  Herz  und  gibt  gleich- 
zeitig die  Annäherung  Italiens  an  Rußland  als  vollzogene 
Tatsache  kund.  Gewissermaßen  als  Programm  dieses 
neuen  Einverständnisses  erwähnt  er:  die  schnelle  Fertig- 
stellung der  Donau-Adria-Bahn  —  bekanntlich  das  Gegen- 
projekt gegen  die  von  Österreich  geplante  Sandschak- 
bahn —  und  neben  der  Anerkennung  der  Annexion  die 
Befreiung  Montenegros  von  den  einengenden  Bestim- 
mungen. So  hat  auch  Italien,  wenngleich  anderseits  das 
Festhalten  am  Dreibund  unterstrichen  wird,  in  der  Orient- 
frage eine  beträchtliche  Abschwenkung  nach  dem  geg- 
nerischen Lager  ausgeführt.^) 

Der  Balkanbund  freilich  entpuppt  sich,  nicht  zum 
wenigsten  wegen  des  serbisch-bulgarischen  Interessen- 
gegensatzes und  der  Feindschaft  Griechenlands  gegen 
seine  Nachbarn,  aber  auch  wegen  der  engen  Freund- 
schaft Rumäniens  zu  Österreich-Deutschland,  mehr  und 
mehr  als  bloße  Utopie,  und  hinter  der  scheinbaren  diplo- 
matischen Übermacht  der  „Viererentente",  wie  wir  sie 
nun  nennen  dürfen,  steht  keine  auch  nur  annähernd  der 
österreichisch-deutschen  gleiche  militärische  Kraft  und 
Bereitschaft. 

Immerhin  muß  jetzt  Aehrenthal  seine  bisherige  schroff 
ablehnende  Haltung,  durch  die  er  die  Schwierigkeiten 
selbst  vermehrt  hat,  in  gewissen  Punkten  aufgeben.  Er 
zeigt  sich  nun  Rußland  gegenüber  einer  Diskussion  der 
Annexion  nicht  mehr  grundsätzlich  abgeneigt,  wenn  nur 
diese  Diskussion  im  schriftlichen  Gedankenaustausch  der 
Mächte  vor  der  Konferenz  stattfinde.  Und  während  er 
bisher  der  Türkei  gegenüber  die  Wiederanknüpfung 
der  Verhandlungen  vom  vorherigen  Aufhören  des  Boy- 
kotts abhängig  gemacht  hatte,  begnügt  er  sich  jetzt 
mit  der  bloßen  Versicherung  der  türkischen  Regierung, 
sich   um   Aufhören   des    Boykotts   zu    bemühen,    obwohl 

')  Vgl.  neben  den  Zeitungsnachrichten  auch  Schultheß' 
Europäischen  Geschichtskalender,  herausgegeben  von  Gustav 
Roloff,  N.  F.  24.  Jahrg.  1908,  München  1909.  S.  361  ff.  u.  458. 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.        9*) 

diese,  wie  er  sehr  wohl  weiß,  gar  nicht  die  Macht  hat, 
den  Boykott  zu  beenden;  denn  die  Bewegung  liegt  in 
der  Hand  der  Nebenregierung,  des  Komitees  Jür  Einheit 
und  Fortschritt".  Gleichzeitig  erfährt  Österreich  trotz 
dieses  Zurückweichens  eine  wesentliche  Stärkung  infolge 
der  förmlichen  Verkündigung  der  deutsch-österreichischen 
Solidarität  durch  Bülow  im  deutschen  Reichstag.  Noch 
vor  Mitte  Dezember  sind  die  direkten  Verhandlungen 
Österreichs  und  ebenso  Bulgariens  mit  der  Türkei  wieder- 
eröffnet. Da  nun  Rußland  wie  England  auf  halbem  Wege 
entgegenkommen  und  sich  mit  einer  Diskussion,  in  wel- 
cher Form  immer,  begnügen  wollen,  so  ist  eine  allge- 
meine Detente  ersichtlich.  Und  das  Erdbeben  in  Italien 
ist,  so  beklagenswert  es  auch  vom  menschlichen  Stand- 
punkt erscheint,  eine  neue  Friedensgarantie. 

Aber  freilich  ist  die  einlenkende  russische  Zirkular- 
note grämlich  genug  gehalten,  der  Vorschlag  Österreichs, 
bloß  wirtschaftliche  Vorteile  für  Serbien  und  Montenegro 
ins  Auge  zu  fassen,  wird  wieder  ausweichend  beantwortet, 
und  es  ist  durchaus  nicht  sicher,  ob  nicht  die  Pansla- 
wisten  die  russische  Regierung  neuerdings  beeinflussen 
werden.  Um  Iswolski  wenigstens  bei  dem  bis  jetzt  müh- 
sam Erreichten  festzuhalten,  veröffentlicht  die  österreichi- 
sche Regierung  den  bisherigen  Notenwechsel.  Zur  selben 
Zeit,  an  Weihnachten,  hält  Iswolski  seine  langerwartete 
Rede  vor  der  Duma.  Sie  ist  in  vielem  eine  Parallel- 
erscheinung zur  Rede  Tittonis.  Auch  bei  ihm  streiten 
Gefühl  und  Vernunft,  Rücksicht  auf  die  Extremen  im 
Innern,  die  Freunde  draußen  und  die  Erwägung,  daß  es 
unmöglich  sei,  bei  dem  gegenwärtigen  Stand  des  Heeres 
und  der  Finanzen  eine  kriegerische  Verwicklung  zu  ris- 
kieren. Er  sieht  sich  selbst  gezwungen,  auf  die  nun  doch 
einmal  durch  die  Presse  publik  gewordene  Tatsache  der 
früheren  Geheimverträge  mit  Österreich:  „bindender  Ver- 
pflichtungen in  der  Vergangenheit"  hinzuweisen,  aber  der 
eigentliche  Kern  der  Rede  ist  der  Satz,  daß  ein  Protest 
nichts  nütze,  da  Rußland  zurzeit  nicht  schlagfertig  sei. 
Doch  Serbien  treibt  nun  weiter  und  weiter  voran, 
und  der   dortige  Minister   des  Äußern  setzt    sich  für  die 


100  Karl   Stählin. 

eigenen,  kleineren  Verhältnisse  über  die  Bedenken  hin- 
weg, die  die  Sprache  des  Leiters  der  russischen  auswär- 
tigen Politik  zu  zügeln  vermochten.  Um  das  Kabinett 
am  Ruder  zu  erhalten,  macht  Milovanovic  in  seiner  Skup- 
tschinarede  Anfang  Januar  gemeinsame  Sache  mit  der 
Kriegspartei:  Man  sei  1878  auf  die  unglückliche  Idee 
gekommen,  Österreich-Ungarn  als  Wächter  gegen  Ruß- 
land in  die  Balkanhalbinsel  hineinzuziehen,  bis  sich  die 
Lage  befestigt  haben  würde;  da  nun  aber  feststehe,  daß 
Rußland  keine  aggressiven  Absichten  hege,  so  sei  die 
provisorische  Mission  Österreichs  auf  der  Balkanhalb- 
insel beendet.  Bosnien  und  Herzegowina,  dessen  Ein- 
wohner Österreich  zu  Sklaven  gemacht  habe  —  der  Aus- 
druck wurde  später  auf  eine  österreichische  Vorstellung 
hin  abgeleugnet  — ,  müßten  volle  oder  wenigstens  halbe 
Souveränität  unter  europäischer  Kontrolle  erhalten.  Die 
Rede  wird  in  50000  Exemplaren  im  Volk  verteilt,  und 
eine  Resolution  der  Skuptschina  fordert  die  territoriale 
Verbindung  Serbiens  mit  Montenegro  und  die  Autonomie 
der  annektierten  Provinzen. 

Die  österreichische  Regierung  —  auch  Friedjung 
greift  in  den  Federkrieg  ein  —  wittert  geheime  eng- 
lische Unterstützung  auch  in  Serbien.  Selbst  der  Temps 
charakterisiert  in  mehrmaligem  scharfem  Angriff  die  eng- 
lische Politik  als  zänkisch,  und  die  österreichische  Presse 
beginnt  nun  einen  offenbar  inspirierten  noch  stärkeren 
Vorstoß  gegen  England:  Wer  könne  es  sein,  der  Gift 
in  die  Ohren  der  serbischen  Minister  träufelt,  in  Kon- 
stantinopel fortwährend  neue  Fallstricke  legt  und  zur 
Ächtung  der  österreichischen  Waren  drängt?  Wenn  man 
in  der  Monarchie  darüber  abstimmen  würde,  Millionen 
würden  auf  den  Zettel  schreiben:  England!  Und  dies 
alles  nur  deshalb,  um  durch  ein  schlagendes  Beispiel  zu 
beweisen,  daß  niemand  ungestraft  auf  selten  des  Deutschen 
Reiches  stehen  dürfe.  Diese  Betrachtungsweise  ist  aller- 
dings einigermaßen  einseitig;  jener  Gegensatz  spielt 
Immer  wieder  höchst  bedeutsam  herein,  eine  Reihe  von 
Momenten  deuten  jedoch,  wie  schon  eingangs  erwähnt, 
nach    anderer   Richtung.     Und   was   Serbien   anlangt,   so 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Baikankrisis.      101 

ist  es  überhaupt  nicht  aufgehellt,  ob  England  hier  seine 
Hand  direkt  im  Spiel  hatte,  obwohl  es  seit  einem  Meist- 
begünstigungsvertrag von  1907  auch  hier  wirtschaitlich 
engagiert  erscheint.  Vier  Wochen  später  aber  kann  die 
Neue  Freie  Presse  schreiben:  ,,Das  serbische  Rätsel  ist 
gelöst,    es  heißt  Rußland!" 

Doch  Aehrenthal  erhält  nun  endlich  seine  eigentliche 
Trumpfkarte:  gegen  Mitte  Januar  erzielt  er  die  Einigung 
mit  der  Türkei,  indem  er  nochmals  einen  Schritt  zurück- 
weicht und  der  Pforte  neben  handeis-  und  finanzpoliti- 
schen Zugeständnissen  eine  bisher  hartnäckig  abgewiesene 
finanzielle  Entschädigung  von  2^2  Millionen  türk.  Pfund 
in  der  Form  einer  Ablösung  der  ehemals  türkischen 
Staatsdomänen  in  Bosnien  gewährt.  Es  ist  die  bisher 
schwerste  Niederlage  der  serbischen  Politik  und  aller  ihrer 
Freunde.  Die  englische  Regierung  vollzieht  nunmehr 
unter  Greys  Führung  eine  offenkundige  Schwenkung  im 
Sinne  Österreichs.  Fast  alle  Mächte  sind  bemüht,  die 
Dinge  auf  dem  Balkan  ins  gleiche  zu  bringen,  ehe  der 
gefürchtete  Moment  der  Schneeschmelze  eintritt.  Wir 
stehen  am  Beginn  der  zweiten  Phase  des  diplomatischen 
Kampfes. 

Rußland  ist,  freilich  wieder  im  eigensten  Interesse, 
bestrebt,  nun  endlich  auch  die  sich  hinschleppenden  bul- 
garisch-türkischen Verhandlungen,  die  bulgarischerseits 
immer  wieder  von  Kriegsdrohungen  begleitet  werden, 
zum  Abschluß  zu  bringen:  es  schlägt  im  Februar  zu 
diesem  Zweck  eine  Finanztransaktion  vor,  wonach  Bul- 
garien 82  Millionen  Fr.  Entschädigung  statt  an  die  Türkei 
an  Rußland  abzuzahlen  hat,  das  dafür  der  Türkei  eine 
entsprechende  Anzahl  Raten  seiner  seit  1878  immer  noch 
rückständigen  Kriegsschuld  abzieht;  dazu  treten  noch 
43  Millionen  als  Mehrforderung  der  Türkei,  die  Rußland 
Bulgarien  zum  Geschenk  machen  will.  Als  die  Frage 
endlich  im  März  auf  dieser  Basis  erledigt  wird,  hat  Ruß- 
land immerhin  einen  gewissen  Erfolg  zu  verzeichnen, 
indem  es  sich  die  Türkei  wie  Bulgarien  neuerdings  ver- 
pflichtet und  letzterem  obendrein  eine  finanzielle  Fessel 
angelegt  hat.    Auch  hat  es  bereits  im  Februar  den  neuen 


102  Karl  Stählin, 

Zaren  Ferdinand  mit  königlichen  Ehren  in  Petersburg 
empfangen.  Aber  Bulgarien  weiß  dennoch  ganz  genau, 
daß  es  lediglich  seinen  realen  Interessen  zu  folgen  hat 
und  sich  nicht  mehr  als  irgend  notwendig  von  Rußland 
abhängig  machen  darf. 

Was  aber  die  serbische  Frage  anlangt,  so  fordert  der 
Kriegsminister  in  Belgrad  Anfang  Februar  einen  Rüstungs- 
kredit von  33^2  Millionen  Kronen.  Die  österreischische 
öffentliche  Meinung  regt  daraufhin,  natürlich  vergebens, 
ein  Mandat  Europas  zur  vorübergehenden  Besetzung 
Serbiens  an,  um  dem  unerträglichen  Zustand  an  der 
Grenze  ein  Ende  zu  machen.  Dagegen  treten  die  Mächte 
seit  dem  20.  Februar  in  Beratungen  über  eine  gemeinsam 
zu  unternehmende  Intervention,  die  jedoch  auf  Rußlands 
Verlangen  in  Wien  und  Belgrad  und  erst,  nachdem  sich 
Österreich  diese  Gleichstellung  schlechterdings  verbeten 
hat,  einer  schon  vorher  in  Berlin  mit  dem  französischen 
Botschafter  Cambon  vereinbarten  Formel  gemäß  in  Bel- 
grad allein  erfolgen  soll.  Die  deutsch-französischen  Be- 
ziehungen haben  sich  nämlich  mittlerweile  durch  das 
neue  Marokko-Abkommen  sehr  freundlich  gestaltet,  die 
deutsch-englischen  durch  den  Besuch  König  Eduards  in 
Berlin  wenigstens  gebessert.  Alles  kommt  darauf  an, 
wie  sich  Rußland  stellt.  Es  schwankt  wie  bisher;  es 
bedeutet  einmal  den  Serben,  daß  sie  im  Fall  eines  selbst- 
mörderischen Angriffs  auf  Österreich  allein  bleiben  wür- 
den; es  ergeht  sich  anderseits  nun  sogar  in  Drohungen, 
daß  Rußland  mit  Serbien  vereinigt  kämpfen  würde,  wenn 
Österreich  die  Kompensationsforderungen  nichtanerkenne. 
Niemand  wird  aus  dieser  Haltung  klug,  obwohl  die  hef- 
tigste Zeitung,  die  Nowoje  Wremja,  über  Nacht  ihren 
Ton  ändert  und  lamentiert,  daß  die  extreme  Kriegs- 
partei Rußland  im  unglücklichsten  Moment  in  den  Kampf 
treiben  wolle  und  die  Revolutionäre  nur  diesen  Augen- 
blick für  eine  neue  innere  Umwälzung  abwarteten. 

Am  26.  Februar  wird,  nachdem  die  letzten  Verhand- 
lungen mit  dem  Sturz  des  englandfreundlichen  Groß- 
wesirs Kiamil  Pascha  in  rascheren  Fluß  gekommen  waren, 
gleichzeitig  mit  der  völligen  Einstellung  des  Boykotts  das 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.      103 

Ententeprotokoll  zwischen  Österreich  und  der  Türkei  unter- 
zeichnet.    Wenn  die  Serben  nun  immer  noch  die  Auto- 
nomie   der  annektierten    Provinzen    verlangen,    sind    sie 
türkischer  als  der  Sultan.    Aber  der  gemeinsame  Schritt 
der   Mächte   Anfang  März,   der   die   Serben   zur  Zurück- 
ziehung aller  Forderungen    und  zur  Abrüstung  zwingen 
will,  verliert  an  Wirkung,  da  sich  Rußland  zwar  inhaltlich, 
aber  nicht  formell  anschließt,  sondern  seinen  Gesandten 
von   den   übrigen   getrennt   vorgehen    läßt.')     Das   neue, 
aus  allen  Parteien  gebildete  Koalitionsministerium  Nova- 
kovic,  das  wenige  Tage  zuvor  an  die  Spitze  der  Geschäfte 
getreten  war,  beharrt  auf  der  Resolution  der  Skuptschina 
vom  Januar.    Auch  ein  neuer  unzweideutiger  in  der  Nord- 
deutschen Allgemeinen  Zeitung   veröffentlichter  Hinweis 
der  deutschen  Regierung,  daß  Österreich  gegebenenfalls 
sicher  auf  seinen  Bundesgenossen  zählen  dürfe,  scheint  in 
Belgrad  kein  Gehör  zu  finden.     Man  beginnt   dort  trotz 
allem  auf  eine  schließliche  Unterstützung  durch  Iswolski 
oder   aber   auf   seinen  Sturz   zu  hoffen,   worauf  Rußland 
durch  die  öffentliche  Meinung  zur  Waffenhilfe  gezwungen 
würde,   und    Österreich    muß   berechtigte  Zweifel   hegen, 
ob  das   russische  Eingreifen    überhaupt   ehrlich    gemeint 
war  und  nicht  vielmehr  eine    abermalige  Verschleppung 
zum  Zweck  hatte. 

Wir  schreiten  dem  Höhepunkte  der  gesamten  Krisis 
zu:  nie  war  die  Kriegsgefahr  näher  gerückt  als  in  diesem 
Moment.  Für  westländische  Beobachter  scheinen  nun 
die  diplomatischen  Mittel  bis  auf  ein  Ultimatum  erschöpft. 
Doch  die  Dinge  spielen  sich  in  einem  kleinen  Staat  des 
Orients  ab,  wo  die  Politik  des  „Bluff",  die  in  den  großen 
Staaten  des  Westens  trotz  des  modernen  Namens  nur  in 
der  Vergangenheit  ihre  eigentliche  Geltung  hatte,  noch 
heute  in  vollstem  Maße  geübt  wird.  Und  die  Mächte 
schmiegen    sich  selbst    dieser  Lage   an:    sie    helfen   sich 

')  In  dem  Artikel  der  Neuen  Freien  Presse  vom  2.  April 
1909:  „Eine  Chronik  der  Annexionskrise"  wird  gesagt,  daß  sich 
der  deutsche  Gesandte  von  diesem  Schritte  fernhielt,  ohne  daß 
indes  ein  Grund  für  dieses  Verhalten  angegeben  wird.  Auch  ist 
mir  diese  Bemerkung  sonst  nirgends  begegnet. 


104  Karl   Stählin, 

mit  der  Ausrede,  daß  ihre  gemeinsame  Demarche  nur 
ein  freundschafthcher  Hinweis,  aber  noch  kein  entschei- 
dender Schritt  gewesen  sei,  und  in  Wien  ist  die  Hoff- 
nung durchaus  nicht  geschwunden,  daß  die  serbische 
Antwort  nur  „Geschützdonner  vor  dem  Rückzug"  sei. 
In  der  Tat  ist  alsbald  ein  gewisses  Einlenken  auf  ser- 
bischer Seite  sichtbar.  Die  dortige  Regierung  erläutert  nun 
ihren  Standpunkt  wie  folgt:  Wenn  die  Mächte  erklären, 
daß  die  bosnische  Frage  durch  das  Einvernehmen  Öster- 
reichs mit  der  Türkei  geregelt  sei,  so  hat  Serbien  nichts 
weiter  zu  sagen.  Wenn  aber  die  Mächte  im  Gegenteil 
der  Anschauung  sind,  daß  diese  Änderung  des  Berliner 
Vertrags  eine  internationale  Behandlung  erfordere,  so 
vertraut  sich  Serbien  ohne  Rückhalt  der  Weisheit  der 
Mächte  an. 

Österreich  aber  darf  und  kann  sich  nicht  als  Ange- 
klagter Serbiens  vor  ein  europäisches  Tribunal  schleppen 
lassen  und  ist  daher  mit  verdoppelten  Kräften  um  den 
direkten  Austrag  des  Streites  auch  in  dieser  serbischen 
Frage  bemüht,  die  ja  nun  —  nach  der  gemeinsamen  De- 
marche zu  schließen  —  auch  in  den  Augen  der  anderen 
Mächte  von  Rechts  wegen  nur  mehr  wirtschaftliche  Ver- 
günstigungen, Handelsverträge  und  Bahnanschlüsse  zum 
Inhalt  haben  kann.  ,,Für  serbische  Pflaumen  und  Bett- 
federn, Schweine  und  geschlachtetes  Vieh  soll  das  ganze 
europäische  Hochgericht  in  Bewegung  gesetzt  werden", 
spottet  die  Neue  Freie  Presse.  Dann  wird  der  Ton  ge- 
ändert: wer  die  Konferenz  aus  solchen  Gründen  wolle, 
der  drücke  König  Peter  auf  das  internationale  Niveau 
eines  Bey  von  Tunis  herab.  Dann  wechseln  Drohungen 
und  Lockungen:  Österreich  könne  ja  in  der  Tat  Serbiens 
Ausfuhr  hemmen  und  in  wenig  Tagen  seine  fruchtbarsten 
Landstriche  besetzen;  aber  es  gelte  nicht  mehr  die  alte 
Gewaltpolitik,  sondern  die  Anschauung:  je  gesünder  unser 
Nachbar,  desto  weniger  Ansteckungsgefahr,  je  wohl- 
habender, desto  gewinnbringender  unsere  Handelsbezie- 
hungen. 

So  werden  nun  auch  gegen  Serbien  trotz  seiner 
immer  feindseligeren  Haltung  mit  voller  Absicht  freund- 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.       105 

lichere  Töne  angeschlagen  und  alles  an  richtigen  und  an 
schiefen  Argumenten  aufgeboten,  um  es  zur  ernstlichen  Auf- 
gabe seiner  bisherigen  Forderungen  und  —  nach  so  häufigen 
Handelskriegen  —  zum  wirtschaftlichen  Wiederanschluß 
an  Österreich  aufzufordern.  Freilich  wird  gleichzeitig  ganz 
offiziell  durch  den  Gesandten  Graf  Forgach  verlangt,  daß 
Serbien  direkt  in  Wien  erkläre,  es  wolle  mit  Österreich 
Freundschaft  halten  und  seine  übrigen  Forderungen  fallen 
lassen.  Serbien  aber  dreht  und  windet  sich  und  bleibt  in 
eifrigem  Gedankenaustausch  mit  der  russischen  Regierung, 
die  ihm  seine  am  11.  März  erscheinende  Zirkulardepesche 
redigiert  und  eifrig  eine  bulgarisch-serbische  Zollunion 
zustande  zu  bringen  sucht,  um  Serbien  aus  der  wirt- 
schaftlichen Knebelung  Österreichs  zu  lösen,  allerdings 
wieder  ganz  vergeblich.  Die  Zirkulardepesche,  die  am 
II.  durch  den  Gesandten  Simic  in  Wien  übergeben  wird, 
deckt  sich  ihrem  Inhalt  nach  mit  der  vorhin  erwähnten 
Erklärung,  ist  aber  noch  provozierender  in  der  Form: 
„Serbien  übergibt  seine  Sache,  auf  die  Weisheit  und  Ge- 
rechtigkeit der  Mächte  vertrauend,  ohne  Reserve  ihnen 
als  dem  kompetenten  Gericht  und  verlangt  folglich 
bei  diesem  Anlaß  von  Österreich-Ungarn  keine  Entschädi- 
gungen, weder  territoriale,  noch  politische,  noch  ökono- 
mische." Das  heißt  für  österreichische  Ohren  nichts  anderes 
als:  man  will  nichts  von  Österreich,  weil  man  sich  ihm 
nicht  unterwerfen  will,  aber  alles  von  Europa  durch  Ruß- 
lands Vermittlung.  Im  selben  Augenblick  beruft  die  ser- 
bische Regierung  —  eine  neue  schwere  Provokation,  die 
auch  von  ihren  englischen  Freunden  als  solche  angesehen 
wird  —  das  zweite  und  dritte  Aufgebot  ein  und  läßt  sich 
ihre  Rüstungskredite  in  der  Kammer  bewilligen.  In  Öster- 
reich aber  kostet  die  nun  seit  Wochen  und  Monaten  nötige 
Kriegsbereitschaft  täglich  etwa  eine  halbe  Million  Kronen.^) 
Wenige  Tage  später  wird  noch  eine  direkte  Antwort 
Serbiens  an  Österreich  übergeben,  die  dieses  ebensowenig 

M  Infolge  dieser  finanziellen  Oberanspannung  ist  in  Öster- 
reich, wie  ich  aus  glaubwürdigster  Quelle  erfahren  habe,  eine 
vorübergehende  Stockung  in  den  regelmäßigen  Auszahlungen 
der  Staatskassen  eingetreten. 


106  Karl   Stählin, 

akzeptieren  kann,  da  sie  bloß  auf  eine  Erneuerung  des 
Handelsvertrags  eingeht,  über  alle  politischen  Fragen  aber 
schweigt  und  in  vollster  Unaufrichtigkeit  die  Beziehungen 
trotz  der  beiderseitigen  Kriegsrüstungen  als  unverändert 
freundliche  bezeichnet.  Eben  diese  nichtssagende  Ant- 
wort scheint  den  Krieg  zu  bedeuten.  Und  Rußland  macht 
nun  einen  letzten  Versuch,  die  Konferenzfrage  mit  der 
serbischen  Frage  zu  verquicken,  die  Österreich  schlechter- 
dings getrennt  halten  will. 

Da  wird  nochmals  von  den  übrigen  Mächten  ein 
Vermittlungsschritt  in  Belgrad  geplant,  und,  nachdem  sich 
die  fieberhaft  geführten  Verhandlungen  über  die  passende 
Formel  namentlich  infolge  Englands  Hartnäckigkeit  noch 
vierzehn  Tage  hingezogen  haben,  endlich  am  30.  März 
ausgeführt,  an  demselben  Tag,  an  dem  der  strategische 
Aufmarsch  auf  österreichischer  Seite  nach  den  Berech- 
nungen des  Generalstabs  vollendet  gewesen  wäre.  Die 
Entscheidung,  die  dieser  Augenblick  bringen  muß,  kann 
schon  nach  den  Ereignissen  der  letztvorhergegangenen 
Tage  nicht  mehr  zweifelhaft  sein.  Denn  Rußland  hat 
sich  infolge  einer  in  freundschaftlichste  Form  gekleideten 
deutschen  Vorstellung  zum  unbedingten  Anschluß  an  die 
übrigen  Mächte  bewogen  gefunden,  und  die  serbische 
Kriegspartei  ist  durch  den  Sturz  des  Kronprinzen  Georg 
vernichtet:  schon  am  27,  hatte  die  serbische  Regierung 
die  Entlassung  der  Reserven  beschlossen. 

Schon  nach  24  Stunden,  am  31.  März  mittags,  über- 
reicht Simic  dem  Freiherrn  von  Aehrenthal  folgende 
Note:  „Serbien  erkennt  an,  daß  es  durch  die  in  Bosnien 
und  Herzegowina  geschaffenen  Tatsachen  in  seinen 
Rechten  nicht  berührt  wurde,  und  daß  es  sich  demgemäß 
den  Entschließungen  anzupassen  hat,  die  die  Mächte  in 
bezug  auf  Artikel  25  des  Berliner  Vertrags  treffen  werden. 
Indem  Serbien  den  Ratschlägen  der  Großmächte  Folge 
leistet,  verpflichtet  es  sich,  die  protestierende  und  oppo- 
sitionelle Haltung,  die  es  hinsichtlich  der  Annexion  seit 
letztem  Herbst  eingenommen  hat,  aufzugeben,  und  ver- 
pflichtet sich  ferner,  die  Richtung  seiner  gegenwärtigen 
Politik  gegen  Österreich-Ungarn  zu  ändern,  um  künftighin 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.       107 

mit  letzterem  auf  dem  Fuße  ^uter  Nachbarschaft  zu  leben. 
Diesen  Erklärungen  entsprechend  und  im  Vertrauen  auf 
die  friedlichen  Intentionen  Österreich-Ungarns  wird  Ser- 
bien seine  Armee  bezüglich  ihrer  Organisation,  Dis- 
lokation und  ihres  Effektivstandes  auf  den  Stand  vom 
Frühling  1908  zurückführen.  Es  wird  seine  Freiwilligen 
und  seine  Banden  entwaffnen  und  verabschieden  und  die 
Bildung  neuer  irregulärer  Korps  auf  seinem  Gebiet  ver- 
hindern." 

Das  ist  der  eklatante,  völlige  Sieg  Aehrenthals  auch 
in  der  zweiten,  der  serbischen  Frage:  es  ist  nicht  bloß 
der  Verzicht  Serbiens,  sondern  auch  die  Demütigung  für 
freches  und  unaufrichtiges  Betragen,  es  liegt  vor  Öster- 
reich auf  den  Knien.  Der  ganze  Konferenzgedanke  fällt 
von  selbst  dahin,  nachdem  die  Mächte  ihre  offizielle  Zu- 
stimmung zu  den  vollzogenen  Veränderungen  gegeben 
haben  und  auch  die  Aufhebung  der  Souveränitätsbeschrän- 
kung Montenegros  vermittelst  schriftlicher  Verhandlungen 
in  die  Wege  geleitet  ist.  ^)  Sofort  aber  schließen  sich 
Gerüchte  von  der  tiefsten  Ungnade  des  Zaren  gegen 
Iswolski  und  dessen  bevorstehendem  Rücktritt  an.  Denn 
es  ist  die  russische  Politik,  die  dazwischen  doch  immer 
wieder  den  Eindruck  erweckt  hatte,  als  spiele  sie  mit 
dem  Kriegsgedanken,  die  vielleicht  wirklich  einmal  mit 
dem  Plan  umging,  durch  einen  serbischen  Krieg  Öster- 
reich  zu  schwächen    und    Zeit    für   ein  Eingreifen   West- 

■)  Die  Verhandlungen  kamen  im  Mai  zu  befriedigendem 
Abschluß.  Montenegro  muß  sich  indessen  verpflichten,  Kriegs- 
schiffen den  Zutritt  in  den  Hafen  von  Antivari  zu  verweigern, 
wie  dies  schon  Artikel  29  des  Berliner  Vertrags  vorsah.  Die 
Bestimmung  war  ehedem  wesentlich  gegen  Rußland  gerichtet; 
heute  ist  sie  für  Osterreich  gegen  Italien  von  Wert.  Überdies 
ist  die  Bedeutung  Antivaris  für  die  italienische  Kriegsflotte  da- 
durch illusorisch  gemacht,  daß  die  Bocche  di  Cattaro  zu  einem 
starken  Festungspunkt  umgebaut  wurden  und  die  Befestigungen 
von  Spizza  Antivari  vollständig  beherrschen.  Vgl.  den  Auszug 
aus  der  „Rivista  Nautica"  in  der  Vossischen  Zeitung  vom  25.  Okt. 
190S,  Nr.  503  (Morgenausgabe).  Soeben,  23.  Oktober,  wurde  der 
Hafen  von  Antivari  nach  Zeitungsmeldungen  feierlich  zum  Frei- 
hafen erklärt;  über  die  volle  Bedeutung  dieses  Vorganges  wird 
man  indes  weitere  Nachrichten  abwarten  müssen. 


108  Karl  Stählin, 

europas  zu  gewinnen,  die  aber  nicht  einmal  Serbien  mit 
Bulgarien  zusammenschließen  konnte  und  nun  mit  Ser- 
biens Fall  die  eigentliche  Niederlage  erlitten  hat.  Es  ist 
indes  gleichzeitig  die  englische  Politik  der  „Einkreisung", 
die  am  festen  Bestand  des  mitteleuropäischen  Blocks,  an  der 
mangelnden  Kriegsbereitschaft  des  russischen  Freundes, 
am  Zwiespalt  im  eigenen  Lager,  an  dem  im  Erlöschen 
begriffenen  Revanchegedanken  Frankreichs,  an  dem  drin- 
genden eigenen  Friedensbedürfnis  und  dem  Europas  ge- 
scheitert ist.  In  der  russischen,  der  französischen  und 
namentlich  der  englischen  Presse  macht  sich  der  Groll 
des  abziehenden  Gewitters  in  letzten  Entladungen  gegen 
Deutschland  geltend.  „Die  deutsche  Politik  aber  wäre", 
so  sagt  die  Vossische  Zeitung  ganz  richtig  im  Gegensatz 
zu  Blättern  wie  die  Hamburger  Nachrichten  oder  das 
Berliner  Tageblatt  und  zu  den  Auslassungen  eines  Rasch- 
dau,  „die  deutsche  Politik  wäre,  so  wie  sie  durchgeführt 
wurde,  selbst  wenn  kein  Bündnis  mit  Österreich  bestünde, 
dennoch  notwendig  und  deshalb  richtig  gewesen".  Hat 
es  doch  Deutschland  mit  seiner  ganz  ausgezeichneten 
Vertretung  am  Goldenen  Hörn  zuwege  gebracht,  sich 
nach  der  anderen  Seite  trotz  Englands  auch  das  Ver- 
trauen der  türkischen  Regierung  zu  erhalten,  und  sich, 
wie  die  jüngste  Zusammenkunft  der  beiden  Kaiser  be- 
weist, auch  nicht  die  russische  Freundschaft  verscherzt. 
Nach  langer  Lethargie  ist  Österreich-Ungarn  wieder 
einmal  mit  verblüffender  Tatkraft  als  Großmacht  aufge- 
treten und  hat  mit  seiner  straffen  Zusammenfassung  nach 
außen  das  Märchen  vom  Zerfall  seines  Staates  zunichte 
gemacht.  Der  kleine  Nachbar  freilich  wurde  übel  be- 
handelt, und  feierlich  garantierte  Verträge  wurden,  wenig- 
stens der  Form  nach,  verletzt.  Es  ist  das  Recht  des 
Starken,  das  triumphierte,  und  ein  Organ  wie  die  In- 
dependance  Beige  sagt  nicht  ohne  Vorbedacht:  „L'Eiirope 
n'est  genereuse  que  pour  les  foris  et,  sl  triste  que  cela 
sott  ä  constater,  il  faiit  bleu  convenir  qiielle  a  le  meprls 
des  faihles."  Aber  beweist  es  nicht  die  Geschichte  der 
Staaten  und  zumal  die  des  nahen  Orients  auf  jeder  Seite, 
daß  die  Verhältnisse  im  Lauf  der  Zeit  zwingender  werden 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jünj^sten  Balkankrisis.      109 

können  als  papierne  Fesseln?  Und  hat  nicht  in  diesem 
speziellen  Fall  der  Schwache  mit  seiner  Geschichte  voll 
innerer  Parteizerrüttung  und  blutiger  Frevel  gar  wenig 
Anrecht  auf  unsere  besonderen  Sympathien?  Fern  sei  es 
auch  hier  dem  Historiker  zu  richten.  Jedenfalls  aber  ist 
es  nun  die  Sache  Österreichs,  das  zu  Boden  geschlagene 
Serbien  durch  weitgehende  wirtschaftliche  Vergünstigun- 
gen an  sich  zu  fesseln,  es  der  panslawistischen  Umarmung, 
die  ihm  schon  allzuoft  verhängnisvoll  wurde'),  durch 
eine  versöhnliche  Haltung  dauernd  zu  entziehen  und  die 
außerordentlichen  Schwierigkeiten  der  südslawischen 
Frage,  dieses  ganz  besonders  lehrreichen  Kapitels  in 
der  Geschichte  von  „Nationalstaat"  und  „Kulturnation'', 
durch  eine  Vereinigung  von  Festigkeit  und  Mäßigung  zu 
überwinden.  Nur  so  würde  der  augenblickliche  große 
Sieg  zu  einem  Markstein  in  seiner  Balkanpolitik,  seiner 
„kolonialen"  Auswirkung  auf  der  Halbinsel  werden,  nur 
so  der  russisch-slawischen  Expansion  mit  einer  erfolg- 
reichen österreichisch-slawischen  Expansion  auf  politi- 
schem, religiösem  und  wirtschaftlichem  Gebiet  begegnet 
werden  können.  Denn  um  diese  zwei  Gegensätze  handelt 
es  sich  bei  der  nun  gewaltigen  und  auch  nach  der  An- 
nexion immer  noch  der  Majorität  nach  römisch-katholi- 
schen Masse  der  österreichisch-ungarischen  Südslawen-) 
in  erster  Linie. 

Wie  die  Angliederung  der  annektierten  Provinzen  end- 
gültig geregelt  werden  wird,  ob  im  Sinne  einer  großen 
südslawischen  Neuschöpfung,  wie  es  natürlich  der  bren- 


•)  Vgl.  Wladan  Georgewitsch,  Die  serbische  Frage,  Stuttgart 
und  Leipzig  1909,  passim. 

-)  Masaryk,  a.a.O.  S.  112,  berechnet  dagegen  die  Gesamt- 
menge der  Serbo-Kroaten  in  und  außerhalb  Österreich-Ungarns 
auf  9—10  Millionen  und  die  österreichischen  als  beiläufig  zur 
Hälfte  der  orthodoxen,  zur  Hälfte  der  katholischen  Kirche  an- 
gehörig, während  außerhalb  Österreichs  nur  eine  ganz  unbeträcht- 
liche katholische  Minorität  vorhanden  sei.  Wieder  etwas  andere 
Zahlen  bei  Paul  Dehn,  Die  Völker  Südeuropas  und  ihre  politi- 
schen Probleme  (Angewandte  Geographie  III,  8),  Halle  a.  S.  1909, 
S.  22  f. 


110  Karl  Stählin, 

nende  Wunsch  der  Serbo-Kroaten  ist^),  also  unter  Schaf- 
fung ehies  Trialismus  statt  des  bisherigen  duaHstischen 
Systems,  ob  unter  Angliederung  an  die  österreichische 
oder  an  die  ungarische  Reichshälfte,  wie  es  die  Magyaren 
in  Erinnerung  an  eine  episodenhafte  Vereinigung  beider 
Gebiete  in  der  Vergangenheit  begehren,  ob  unter  Fort- 
bestehen Bosniens  und  der  Herzegowina  als  Art  Reichs- 
land: das  alles  steht  wohl  noch  dahin.  Darum  nur  noch 
ein  Wort  über  die  Frage  der  wirtschaftlichen  Behandlung 
Serbiens,  die  neben  der  Gewährung  einer  autonomen 
Verfassung  für  jene  Provinzen  zunächst  im  Vordergrund 
steht.2) 

Es  ist  die  fatale  geographische  Lage,  die  Serbien, 
neben  der  Schweiz  das  einzige  europäische  Land  ohne 
Seeküste,  in  so  starker  wirtschaftlicher  Abhängigkeit  von 
seinem  mächtigen  Nachbar  hält:  während  vom  Import 
an  Manufakturartikeln  des  Jahres  1907,  der  sich  auf  über 
5572  Millionen  Fr.  belief,  über  33  Millionen  Fr.  oder  60% 
von  Österreich-Ungarn  kamen,  entfielen  von  der  Gesamt- 
ziffer des  serbischen  Rohstoffexports  im  selben  Jahre, 
der  gegen  72  Millionen  Fr.  betrug,  auf  Österreich-Ungarn 
über  64^2  Millionen  Fr.,  also  90%,  wobei  freilich  auch  die 
Transitwaren  in  einer  Höhe  von  vielleicht  15  Millionen  Fr. 
einbegriffen  sind.  Doch  die  Einfuhrzölle  Österreich-Un- 
garns auf  ländliche  Produkte  sind  in  jüngster  Zeit  bedeu- 
tend erhöht  worden,  und  jederzeit  kann  es  unter  irgend- 
welchem Vorwand  für  serbische  Export-  und  Transit- 
güter, zumal  für  lebendes  Vieh  und  Viehprodukte,  seine 


')  Es  gibt  aber  bekanntlich  auch  deutsche  Österreicher,  die 
den  Trialismus  befürworten:  sie  haben  dabei  die  Bekämpfung 
der  Separationspolitik  der  Magyaren  im  Auge  und  rechnen,  wie- 
wohl nach  Fournier  irrtümlicherweise,  auf  einen  Gegensatz  zwi- 
schen Serben  und  Kroaten;  vgl.  a.  a.  O.  S.  39  Anm. 

*)  Die  Verfassung  wird  schon  in  allernächster  Zeit  pro- 
klamiert werden;  vgl.  Neue  Freie  Presse,  S.Oktober  1909,  Ob 
sie  den  Grundlinien  entsprechen  wird,  die  Baernreither,  a.  a.  O. 
S.  16  ff.,  für  eine  künftige  Selbstverwaltung  zieht?  —  Zum  fol- 
genden vgl.  Servia  and  the  Servians,  compiled  and  edited  by 
Alfred  Stead,  London  1909,  S.  240  ff. 


Der  diplomatische  Kampf  in  der  jüngsten  Balkankrisis.      111 

Grenze  verschließen.^)  Diesen  Übelständen  sucht  Serbien 
nunmehr,  nachdem  es  viele  Jahrzehnte  lang  nichts  Ernst- 
liches zur  Entwicklung  seiner  Verkehrsmittel  getan,  durch 
eine  rationelle  Eisenbahnpolitik  abzuhelfen  und  sich  so- 
wohl nach  der  unteren  Donau  mit  Umgehung  des  Eisernen 
Tores  w^ie  vor  allem  —  in  Wiederaufnahme  seiner  schon 
im  Mittelalter  bestehenden  Handelswege  nach  Italien  — 
nach  dem  Adriatischen  Meer  geeignete  Verbindungen  zu 
schaffen.-)  Und  wenn  auch  die  Verwirklichung  des  letz- 
teren Projekts  noch  in  weiter  Ferne  liegt,  so  hat  Serbien 
in  den  allerletzten  Jahren  doch  bereits  Mittel  und  Wege 
gefunden,  sein  Vieh  bis  nach  Spanien  zu  verschiffen.'^) 
AU  dies  aber  sollte  Österreich-Ungarn  nur  um  so  mehr 
den  rechtzeitigen  Abschluß  einer  Zollunion  mit  Serbien 
als  das  erstrebenswerteste  Ziel  erscheinen  lassen.  Die 
Agrarier  Österreichs  und  zumal  diejenigen  Südungarns, 
denen  Serbien  jenen  wirtschaftlichen  Druck  in  erster 
Linie  zu  verdanken  hat,  dürfen  die  Augen  vor  der  eigent- 
lichen Sachlage  nicht  verschließen  und  müssen  ihre  Sonder- 


')  Umgekehrt  hat  der  gegenwärtige  vertragslose  Zustand  in 
Serbien  eine  enorme  Verteuerung  einzelner  Importartikel  hervor- 
gerufen. 

*)  Das  Nordende  dieser  Donau-Adria-Bahn  wird  Kladovo 
gegenüber  Turn-Severin  sein;  die  Südstrecke  soll  nach  dem  ge- 
läufigsten Projekt  von  Nisch  über  Kursumlija,  Mitrovica,  Prizren, 
Scutari  nach  S.  Giovanni  di  Medua  führen.  Vgl.  Chlumecky 
a.  a.  0.  S.  177  f.  und  Servia  by  the  Servians  S.  298.  —  Um  sich 
einen  allgemeinen  Begriff  von  den  bisherigen  Verkehrsverhält- 
nissen zu  verschaffen^  bedenke  man,  daß  Belgrad— Semlin  zurzeit 
immer  noch  das  einzige,  von  den  beiderseitigen  Grenzbehörden 
streng  gehütete  Durchgangstor  aus  dem  inneren  Balkan  nach 
Mitteleuropa  bildet,  und  daß  Bosnien  von  Konstantinopel  aus  nur 
über  Slawonien  zu  erreichen  ist.  Wer  übrigens  die  bosnische 
Ostbahn  von  Sarajewo  nach  Visegrad  und  nach  UvaO  kennt,  der 
wird  keinen  Zweifel  hegen,  daß  dieser  großartige  Bau  kein  Torso 
bleiben  kann,  sondern  in  absehbarer  Zeit  seine  Fortsetzung  durch 
das  westliche  Serbien  und  vor  allem  nach  Mitrovica  finden  wird. 
Diese  Sandschak-Bahn  wird  dann  zusammen  mit  der  sie  kreu- 
zenden Donau-Adria-Bahn  ganz  neue  Entwicklungsmöglichkeiten 
auch  für  Nordalbanien  eröffnen. 

•\)  Vgl.  ein  Interview  Novacovits  in  der  Neuen  Freien  Presse 
vom   10.  April   1909. 


112  Karl   Stählin, 

Interessen  vor  den  größeren  des  Staates  zurücktreten 
lassen.  Denn  diese  Zollunion  wäre  das  rechte  Mittel, 
um  Serbien  nicht  nur  wirtschaftlich,  sondern  auch  politisch 
in  engste  Berührung  mit  Österreich  zu  bringen,  Sie  würde 
auch  dem  Weg  wenigstens  nicht  widersprechen,  den  Bis- 
marck  Österreich-Ungarn  für  seine  Balkanpolitik  in  seinen 
„Gedanken  und  Erinnerungen"  gewiesen  hat,  indem  er 
es  an  die  deutsche  Reichsverfassung  erinnerte,  um  „die 
Versöhnung  der  politischen  und  materiellen  Interessen 
zwischen  der  Ostgrenze  des  rumänischen  Volksstammes 
und  der  Bucht  von  Cattaro"  zu  erreichen.^) 


*)  Dieses  Wort  Bismarcks  findet  sich  bekanntlich  in  dem 
mittleren  der  drei  Kapitel,  die  der  auswärtigen  Politik  seit  1871 
gewidmet  sind.  „Er  führt  uns  in  diesen  Kapiteln"  sagt  E.  Marcks 
noch  in  seiner  kritischen  Würdigung  der  „Gedanken  und  Erinne- 
rungen", „auf  ein  überaus  dunkles  und  unsicheres  Gebiet,  und 
es  versteht  sich,  daß  auch  diese  knappe  und  hauptsächlich  reflek- 
tierende Darstellung  des  Haupthandelnden  nicht  dazu  geeignet 
ist,  alle  seine  Dunkelheiten  aufzuhellen."  Seitdem  beginnt  sich 
jedoch  der  Schleier  da  und  dort  etwas  zu  lüften.  Insonderheit 
gilt  dies  von  dem  Kernproblem  jener  Jahre,  der  Orientpolitik 
Österreichs  und  Rußlands.  Nachdem  schon  Tatischtschew  im 
zweiten  Bande  seines  „Kaiser  Alexander  II."  (Petersburg  1903) 
und  Gorjäinow  in  seiner  Untersuchung  der  Meerengenfrage  „Bos- 
porus und  Dardanellen"  (Petersburg  1907,  beide  Werke  in  russi- 
scher Sprache)  hochbedeutsame  Aufklärungen  gegeben  und  Hano- 
taux  im  jüngst  erschienenen  vierten  Bande  seiner  „Histoire  de  la 
France  conlemporaine"  viele  wichtige  Einzelheiten  beigetragen 
hatte,  bietet  uns  nun  August  Fournier  in  seiner  schon  mehrfach 
zitierten  historischen  Studie  „Wie  wir  zu  Bosnien  kamen"  (Wien, 
Christoph  Reißers  Söhne,  1909,  VIII  u.  96  S.)  neue  wertvolle  Auf- 
schlüsse vom  österreichischen  Standpunkt.  Zugleich  ist  hier  die 
Vorgeschichte  der  Okkupation  zum  erstenmal  von  berufener 
historischer  Feder  im  Zusammenhang  erzählt  und  damit  ein  wei- 
terer, wenn  auch  natürlich  noch  keineswegs  der  letzte  Schritt 
zur  Aufhellung  der  Gesamtvorgänge  getan,  die  im  Berliner  Kon- 
greß gipfeln.  Wir  erfahren  allem  Anschein  nach  schlechthin  Gül- 
tiges über  den  Inhalt  des  Reichsstadter  Abkommens,  des  Buda- 
pester Vertrags  und  der  zu  Wien  unterzeichneten  Nachtragskon- 
vention und  hören  interessante  Einzelheiten  über  die  bosnischen 
Verhandlungen  auf  dem  Berliner  Kongreß,  an  die  sich  einerseits 
das  fatale  österreichisch-türkische  Geheimprotokoll  mit  der  Zu- 
sicherung bloß  provisorischer  Okkupation,  anderseits  die  bisher 
nur  aus  Zeitungsnachrichten  bekannte  russische  Einwilligung  zur 


Der  diplomatische  Kampl  in  der  jüngsten  Balkankrisis.      113 

definitiven  Besetzung  anschließen.  Neben  der  vorwärtsdrängen- 
den, aber  unzuverlässigen  und  verbriefte  Abmachungen  im  Moment 
des  Erfolgs  in  den  Wind  schlagenden  russischen  Politik  treten 
in  der  Darstellung  deutlich  die  leitenden  Gesichtspunkte  der 
Politik  Andrassys  hervor:  auch  sie  ist,  nachdem  einmal  der  alte 
Grundsatz  der  Beharrung  zugunsten  einer  Parallelaktion  mit  Ruß- 
land verabschiedet  ist,  der  Idee  nach  eine  Vorwärtspolitik,  die 
angesichts  des  scheinbar  so  nahen  Endes  der  Türkei  das  Ziel  der 
wirtschaftlichen  Expansion  Österreichs  bis  an  das  Agäische  Meer 
verlegt;  Rußlands  Bestrebungen  zum  Trotz  aber  erblickt  Andrassy 
die  Gewähr  des  eigenen  Erfolges  aus  äußeren  wie  inneren  Rück- 
sichten im  neutralen  Abwarten  und  erreicht  es  damit  auch  schließ- 
lich, daß  die  beiden  Provinzen  Österreich  als  reife  Frucht  in  den 
Schoß  fallen.  Aus  demselben  Prinzip  erklärt  sich  für  den  Ver- 
fasser auch  der  auffallende  Umstand,  daß  England  zwar  verspricht, 
die  Erwerbung  „in  jeder  Form"  zu  unterstützen,  unmittelbar  dar- 
auf aber  doch  nur  die  Okkupation  und  Verwaltung  und  nicht  die 
Annexion  beantragt:  diese  abschwächende,  den  eigentlichen  End- 
zweck freilich  nur  schlecht  maskierende  Formel  war  die  von  An- 
drassy wiederum  selbst  gewünschte. 

Wenn  aber  dieser  Politik  ihre  Berechtigung  nicht  abgestritten 
werden  kann,  so  wird  das  gleiche  nicht  durchgängig  von  der- 
jenigen der  nächsten  dreißig  Jahre  gesagt  werden  dürfen:  gewiß 
haben  auch  hier  des  öftern  gewichtige  Bedenken  gegen  den 
letzten  Schritt  gesprochen;  doch  erzählt  diese  Periode  auch  von 
versäumten  Gelegenheiten,  und  der  Verfasser  selbst,  dessen  Dar- 
stellung bis  zur  jüngsten  Krisis  ausgreift,  kann  nicht  umhin,  die 
Zeit  des  letzten  ostasiatischen  Krieges  als  eine  solche  zu  kenn- 
zeichnen. In  ganz  Österreich  ist  gegenwärtig  wohl  das  Gefühl 
lebendig,  daß  damals  die  Annexion  hätte  vollzogen  werden  können, 
ohne  den  Tumult  von  heute  hervorzurufen,  der  uns  bis  an  den 
Rand  eines  neuen  Balkankrieges  gebracht  hat. 


Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd. 


Miszelle. 

Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels. 

Mitgeteilt 

von 

Karl  Heldmann. 

Der  80.  Geburtstag  (18.  Dezember  1906)  und  der  Tod 
Theodor  v.  Sickels  (21.  April  1908)  haben  eine  ganze  Reihe 
von  biographischen  Aufsätzen  gezeitigt,  in  denen  namentlich 
seine  Schüler  es  unternahmen,  den  wechselvollen  und  inhalts- 
reichen Lebensgang  und  die  vielseitige  wissenschaftliche  Be- 
deutung des  Begründers  der  modernen  Urkundenlehre  und 
ihrer  kanzlei-  und  archivgeschichtlichen  Spezialgebiete  nach 
allen  Richtungen  und  im  Zusammenhang  mit  den  allgemeinen 
Zeitverhältnissen  und  mit  der  Geschichte  der  historischen 
Forschung  in  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  über- 
haupt darzustellen.!)  Soweit  nicht  Sickels  zahlreiche  gelehrten 
Arbeiten  das  Quellenmaterial  darboten  2),  beruht  die  Kenntnis 


')  Eine  Zusammenstellung  habe  ich  in  meinem  Nekrolog 
„Theodor  v.  Sickel  (gest.  21.  April  1908)"  im  Jahresbericht  des 
Thüringisch-Sächsischen  Vereins  für  Erforschung  des  vaterländi- 
schen Altertums  und  Erhaltung  seiner  Denkmale  in  Halle  a.  Saale 
für  1907/08  (Halle  1909,  S.  15—33),  S.  15  N.  1  gegeben.  Es  fehlt 
dort  der  Aufsatz  von  K.  Uhlirz  in  der  Beilage  zur  AUg.  Zeitung 
1906,  Nr.  293/94. 

^)  Hierfür  ist  grundlegend  die  Analyse  seiner  wissenschaft- 
lichen Untersuchungen  bei  R,  Rosenmund,  Die  Fortschritte  der 
Diplomatik  seit  Mabillon  vornehmlich  in  Deutschland-Österreich. 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  115 

seines  Lebens  und  Wirkens  vor  allem  auf  den  autobiographi- 
schen Aufzeichnungen,  die  er  seit  1898/99  teils  seinem  Schüler 
B.  Bretholz  diktiert,  teils  selbst  niedergeschrieben  hat.  Aus 
ihrer  intimen  Kenntnis  heraus  hat  Bretholz  zuerst  in  der 
Österreichischen  Rundschau  Bd.  9  (1906),  S.  282  ff.  Sickels  Lehr- 
und  Wanderjahre  zu  behandeln,  dann  neuerdings  in  einem 
Vortrag  vor  dem  Deutschen  Verein  für  die  Geschichte  Mährens 
und  Schlesiens  (Brunn,  16.  Oktober  1908^)  ein  umfassenderes 
Lebensbild  —  in  bezug  auf  Einzelheiten  wohl  das  reichhaltigste 
von  allen  bisher  erschienenen  —  seines  Lehrers  zu  entwerfen 
vermocht.  Insbesondere  die  Anfänge  von  Sickels  Tätigkeit 
am  Wiener  Institut,  manches  auch  aus  den  vorhergehenden 
Jahren,  vor  allem  die  Entstehungsgeschichte  seiner  Tridentiner 
Forschungen-)  sind  aus  Sickels  Aufzeichnungen  in  bisher 
noch  nicht  bekannter  Deutlichkeit  beleuchtet  worden. 

Gleichwohl  befriedigt  dies  wertvolle  Material  nach  zwei 
Seiten  hin  nicht  völlig:  einmal  handelt  es  sich  dabei  doch 
um  Lebenserinnerungen  vom  Standpunkt  einer  zahlreichen 
Ereignissen  schon  recht  fernliegenden  Spätzeit  des  Lebens 
aus,  und  zum  andern  ist  Bretholz  selbst  durch  den  inzwischen 
(August  1908)  auch  schon  erfolgten  Tod  von  Sickels  Gattin 
nicht  mehr  in  die  Lage  gekommen,  Sickels  Memoiren  gerade 
über  den  bisher  am  wenigsten  bekannten  Lebensabschnitt  vor 
1856  verwerten  zu  können.  3)  Das  ist  um  so  bedauerlicher, 
als  gerade  für  diesen  Zeitraum  das  authentische  Material  spär- 
lich ist:  die  Vita  in  der  erst  1900  von  E.  Dümmler  zum  Druck 
beförderten  Dissertation   vom  Jahre  1850'*),   ein   Brief  Sickels 

München  und  Leipzig  1897  (Hist.  Bibliothek,  herausg.  von  der 
Redaktion  der  Hist.  Zeitschrift  4.  Bd.),  S.  57  ff. 

')  Zeitschrift  d.  Deutschen  Vereins,  Jahrg.  XIII,  Brunn  1909. 
Ich  zitiere  nach  dem  Sonderabdruck  als  „Vortrag". 

»)  In  meinem  Nekrolog  habe  ich  dies  Arbeitsgebiet  Sickels 
nur  kurz  angedeutet  (S.  31);  erst  nachträglich  entdeckte  ich,  daß 
er  von  hier  aus  auch  einmal  das  Gebiet  der  provinzialsächsischen 
Geschichte  betreten  hat,  in  seinen  „Beiträgen  zur  Geschichte  des 
Naumburger  Fürstentages  vom  Jahre  1561"  (Neue  Mitteilungen 
12,   1869,  S.  501-583). 

»)  Sein  Vortrag  S.  6  N.  1. 

*)  Ducatus  Burgundiae  quo  modo  et  quo  iure  translatus  est 
ad   gentem    Valesiam?    Diss.  Th.  Sickel.     Zum    16.  August    1900 

8* 


116  Karl  Heldmann, 

vom  1.  Oktober  1854  an  J.  Chinel  über  das  Mailänder  Staats- 
archiv mit  undatierten  Ergänzungen  vom  folgenden  Jahre  im 
Notizenblatt  der  Wiener  Akademie  für  1855 1);  endlich  der 
jedenfalls  unter  Sickels  Mitwirkung  zustande  gekommene  Be- 
richt Darembergs  im  Journal  des  debats  vom  26.  September 
1855  —  das  ist  eigentlich  alles.  Dieser  Mangel  ist  denn  auch 
von  anderer  Seite  bereits  bedauert  worden. 2) 

Um  so  willkommener  wird  es  sein,  wenn  ich  dieses 
Material  um  drei  Briefe  Sickels  vermehre,  die  nicht  nur  von 
seiner  Entwicklung  bis  1858  eingehende  und  in  vielfacher 
Hinsicht  neue  Kunde  geben,  indem  sie  z.  B.  die  Legende  von 
Sickels  unfreiwilligem,  durch  politische  Gründe  bedingten 
Fortgang  aus  Preußen  im  Jahre  1850  gründlichst  zerstören^), 
sondern  auch  ein  allgemeineres  Interesse  beanspruchen  dürfen, 
weil  sie  auf  die  nachmärzliche  Zeitgeschichte  in  Preußen  und 
Österreich  und  auf  die  Geschichte  der  historischen  Forschung 
im  sechsten  Jahrzehnt  des  19.  Jahrhunderts  beachtenswerte 
Streiflichter  fallen  lassen.  Die  beiden  ersten  dieser  Briefe, 
vom  Jahre  1855  und  1858,  als  unmittelbare  Zeugnisse  aus  der 
Frühzeit  von  Sickels  gelehrtem  und  öffentlichem  Leben  von 
größtem  Wert,  sind  gerichtet  an  seinen  Oheim,  den  damaligen 
Oberlehrer  Karl  Friedrich  Sickel  (geb.  1811,  gest.  1887)  in 
Roßleben.  Sie  befinden  sich  im  Besitz  der  Töchter  des  Adres- 
saten, Frl.  Marie  und  Anna  Sickel  in  Halle,  und  sind  mir  von 
diesen  und  ihrem  Bruder,  Herrn  Professor  Wilhelm  Sickel  in 
Straßburg,  zur  Veröffentlichung  gütigst  zur  Verfügung  gestellt 
worden.  Der  dritte  Brief  bringt  den  Dank  für  die  Erneue- 
rung des  Doktordiploms  seitens  der  philosophischen  Fakultät 
der  Universität  Halle-Wittenberg  im  Jahre  1900  an  den  da- 
maligen Dekan  Rudolf  Haym  zum  Ausdruck  und  darf  mit 
seinen  autobiographischen  Angaben  wenigstens  den  übrigen 
Aufzeichnungen  dieser  Jahre  des  Alters  gleichgestellt  werden. 

herausg.  von  E.  Dümmler.  Berlin  1900.  21  S.  (Als  Manuskript 
für  Freunde  gedruckt.) 

»)  S.  unten  S.  117  N.  3. 

^)  H.  Steinacker  im  Bericht  über  das  17.  und  18.  Vereinsjahr 
1905/06  und  1906/07  des  Akademischen  Vereins  deutscher  Histo- 
riker in  Wien  1908. 

')  Vgl.  darüber  meinen  Nekrolog  S.  21  f. 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  117 

Sein  Abdruck  sowie  die  Benutzung  der  Promotionsakten,  die 
ich  zur  Ergänzung  herangezogen  habe,  erfolgt  mit  Genehmi- 
gung des  Herrn  Dekans  der  philosophischen  Fakultät  Geh. 
Rats  Prof.  Dr.  Niese.  Ihm  wie  den  Geschwistern  Sickel  ver- 
fehle ich  nicht,  verbindlichsten  Dank  für  ihre  Erlaubnis  zu 
sagen. 

I. 

(An  Karl  Friedrich  Sickel.) 

Berlin  den  11  nov.  1855. 
Lieber  Onkel. 
Mit  großer  freude  vernahm  ich  schon  vor  einigen  monaten 
daß  du  meiner  mutter  gegenüber  ein  lebhaftes  intereße  an  mir 
und  meinen  Studien  an  den  tag  gelegt  hattest,  und  nahm  mir 
deshalb  schon  damals  vor  dir  einige  weitere  notizen  über 
meine  forschungen  und  plane  mitzutheilen.  Am  einfachsten  wäre 
geweßen,  wenn  ich  dir  die  mehrfachen  von  mir  und  andern 
abgefaßten  berichte  über  meine  forschungen  hätte  zugehn 
laßen  können,  aber  ich  besitze  kaum  selbst  alles.  Andrer- 
seits kann  ich  nicht  erwarten,  daß  dir  die  franz.  u.  ital.  Jour- 
nale zu  gesiebt  kommen;  ein  hinweis  auf  sie  würde  also  auch 
nicht  genügen.  Höchstens  wird  dir  das  J.  des  D^bats  zu 
geböte  stehn,  das  in  der  nummer  vom  26  sept.  1855  einen 
ausführlichen  berichte)  über  meine  erste  mißion  in  Oberitalien 
enthielt;  außerdem  kannst  du  dir  vielleicht  noch  das  Notizen- 
blatt der  bist,  commißion  der  Wiener  academie  verschaffen, 
das  im  Jahrgang  1855  zwei  berichte  von  mir  über  das  Mai- 
lander'-)   archiv  enthält. =^)     Sonst  will    ich  versuchen    dir  eine 

')  Von  Ch.  (-Vict.)  Daremberg  (1817—1872),  dem  Erforscher 
der  Geschichte  der  medizinischen  Wissenschaft,  in  deren  Dienst 
er  seit  1845  Forschungsreisen  nach  Deutschland,  Belgien,  Eng- 
land, Schweiz,  Italien  unternommen  hatte;  seit  1849  Bibliothekar 
an  der  Bibliotheque  Mazariiie.  Vgl.  über  ihn  die  Nouv.  biogr. 
gdndr.  XIII,  1866,  Sp.  108  ff.  und  A.  Hirschs  Biogr.  Lexikon  der 
hervorragenden  Arzte   aller  Zeiten  und  Völker  II,  1885,  S.  130. 

^)  So. 

•'')  Nr.  1,  S.  9—11  (Aus  einem  Schreiben  Dr.  Theodor  Sickels 
[vom    1.  Oktober    1854]    über    das    Mailänder    Staatsarchiv)     und 


118  Karl  Heldmann, 

gedrängte  Übersicht  von  meinen  bisherigen  Studien  u.  meinen 
weiteren  planen  zu  geben.  — 

In  meinen  letzten  universitätsjahren  hatte  ich  mich  schon 
mit  verliebe  dem  geschichtsstudium  hingegeben  und  wählte 
deshalb  auch  für  meine  promotion  bist,  aufgaben:  „die  ge- 
schichte  des  Jüngern  Artevelde"  (deutsch)  i):  „Quo  modo  et 
quo  jure  ducatus  Burgundiae  translatus  est  adgentem  Valesiam." 
Leider  fehlte  mir  das  geld  zum  druck  dieser  arbeiten"-'),  auf 
die  ich  großen  fleiß  verwandt^  und  die,  soweit  sie  bekannt 
wurden,  große  anerkennung  fanden.  3)  Eben  diese  anerken- 
nung  drängte  mich  weiter.  Mein  hauptfeld  war  damals  bur- 
gundische  gesch.  im  14.  u.  15.  jahrh.  Meiner  ansieht  nach 
bildet  Burgund  in  jeder  hinsieht  den  Übergang  zwischen  den 
beiden  Staatenkreisen  des  mittelalters,  [p.  2]  zwischen  dem 
deutschen  und  dem  englisch-französischen.  Nächst  Italien 
giebt  es  auch  kein  land,  in  dessen  geschichte  sich  die  Über- 
gänge vom  mittelalter  zur  neuen  zeit  so  klar  darstellen. 
Daher  zunächst  mein  Interesse  an  Burgund.   Jedenfalls  wollte 


Nr.  24,  S.  590  —  594  (Einige  weitere  Worte  über  das  Mailänder 
Staatsarchiv). 

^)  In  seinem  Meldungsgesuch  betitelt  er  sie  „De  rebellione 
Gandensium  anno  1379  facta". 

^)  Die  Drucklegung  ist  erst  zu  Sickels  goldenem  Doktor- 
jubiläum erfolgt;  s.  oben  S.  114  N.  4. 

^)  Das  Prädikat,  das  Leo  der  lateinischen  Dissertation  gab 
(vgl.  m.  Aufsatz  S.  20),  lautete  im  Protokoll  und  Diplom  „docta 
et  acuta" ;  die  mündliche  Prüfung  (16.  August  1850),  die  an  die 
deutsche  Arbeit  anknüpfte  „und  von  der  Entwickelung  der  Genter 
Stadtverfassung  ausgehend"  einen  „weiten  Umlauf  durch  mittel- 
alterliche Verhältnisse  und  Geschichten"  nahm,  „befriedigte  voll- 
kommen" und  bewies  „eine  laiidabilis  historiarum  medii  aevi 
cognitio".  Deutsche  Literaturgeschichte  wurde  auf  besonderen 
Wunsch  Sickels  ebenfalls  von  Leo  geprüft,  aber  „mehr  als  Neben- 
fach behandelt,  und  für  ein  solches  waren  seine  Kenntnisse  aus- 
reichend". In  Philosophie  ließ  Gerlach  den  Kandidaten  Piaton 
und  Kant  miteinander  vergleichen.  „Dies  that  er  in  einer  Weise, 
welche  erkennen  ließ,  daß  er  nicht  allein  eine  gute  Kenntnis, 
sondern  auch  ein  eigenes  Urtheil  in  philosophischen  Dingen  sich 
erworben  habe".  Protokoll  der  Promotion:  Acta  Ord.  Philos. 
Decano  Gerlach  anno  1850151,  p.  28  ff. 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  119 

ich  nun  aber  nicht,  wie  Barante,  neue  bücher  aus  alten  zu- 
sammenschreiben, sondern  einen  festern,  thatsächlichern  boden 
gewinnen  für  die  geschichtsschreibung.  Unedirte  Chroniken 
wollte  ich  mitbenutzen,  hauptsächlich  auf  die  archivarischen 
documente  zurückgehn.  Deshalb  ging  ich  nach  Paris.  Ich 
fand  dort  nicht  allein  reiche  schätze  in  bibliotheken  u.  archiven, 
sondern  namentlich  auch  die  uns  in  Deutschland  noch  fehlende 
gelegenheit,  gründliche  palaeograph.  u.  diplomatische  Studien 
zu  machen,  zu  welchem  behufe  ich  in  die  Ecole  des  Chartesi) 
eintrat.  In  ihr  knüpfte  ich  zugleich  Verbindungen  mit  den 
besten  forschern  Frankreichs  an,  was  mir  später  sehr  zu 
Statten  kam.  Auf  einer  reise  durch  Burgund  und  Schweiz 
im  sommer53-)  setzte  ich  dann  die  in  Paris  begonnenen  for- 
schungen  fort  u.  wurde  durch  sie  auf  Italien  aufmerksam.  Das 
spätere^)  mittelalter  überhaupt  ist  ohne  Italien  nicht  zu  ver- 
stehn  u.  namentlich  sind  die  burgundisch-französ.  händel  so 
vielfach  mit  Verhältnissen  Italiens  verwachsen,  daß  letztre  mit 
in  betracht  gezogen  werden  müssen.  Ich  wollte  deshalb 
meine  forschungen  auf  ital.  geschichte  ausdehnen  und  deren 
dortige  Sammlungen  durchsuchen. 

Meine  erste  Station  war  Mailand  und  ist  es  seitdem  ge- 
blieben. Man  wusste  freilich ,  als  ich  dort  zuerst  anfragte, 
nichts  von  archivarischen  schätzen  wie  ich  sie  suchte,  und 
damit  stimmte  überein  daß  unsre  deutschen  forscher  in  Italien, 
Raumer,  Ranke,  Leo,  Böhmer  u.  a.,  nie  Mail,  archive  erwähnen, 
u.  dass  auch  die  neueren  Mail,  historiker,  wie  Verri,  Giulini, 
Rosmini  nur  privatsammlungen,  aber  kein  bist.  Staatsarchiv  in 
M.  anführen.  Und  doch  existirte  letzteres.  Bruchstücke  von 
briefen  von  Louis  XI,  die  ich  auf  der  Mail.  Scuola  di  Paleo- 
grafia  (fast  jede  oestreich.  provinz  besitzt  jetzt  eine  solche 
anstatt)   in    den   bänden   der  schüler  fand,   brachten  mich  auf 


')  Nach  Bretholz,  Österr.  Rundschau  9,  S.  284  war  es  K.  Lach- 
mann, der  Sickel  auf  die  Ecole  des  Charles  (wegen  der  Paläo- 
graphie)  hingewiesen  hat,  an  deren  Übungen  jedoch  trotz  der 
Bemühungen  des  preußischen  Gesandten  Grafen  Hatzfeld  zu- 
nächst nur  par  distance  teilnehmen  durfte. 

^)  Dieser  Reise  folgte  der  Plan  (Herbst  1853)  sich  in  Bern 
zu  habilitieren;  Bretholz,  österr.  Rundschau  9,  S.  285. 

')  Itali]  durchgestrichen. 


120  Karl  Heldmann, 

die  spur,  und  nach  langem  suchen,  bei  dem  mir  die  ängst- 
lichkeit  der  behörden  im  wege  stand,  konnte  ich  endlich  con- 
statiren,  dass  das  dortige  Staatsarchiv  nicht  allein,  wie  selbst 
die  behörden  glaubten,  rein  administrativer  natur  ist,  sondern 
auch  histor.  schätze,  überbleibsei  [p.  3]  der  archive  der  Vis- 
conti u.  Sforza,  enthält. i)  Von  Louis  XI  u.  Karl  d.  Kühnen 
fand  ich  einzelne  briefe,  welche  auf  ganze  reihenfolgen  schließen 
ließen  u.  von  einigen  briefen  der  ersteren  u.  zwar  von  solchen 
die  während  der  wichtigen  Zusammenkunft  in  Peronne^)  ge- 
schrieben waren,  wußte  ich  (allerdings  zunächst  per  nefas) 
abschrift  zu  nehmen.  Zur  weitern  Verfolgung  meines  fundes 
brauchte  ich  geld  u.  officielle  Verwendung.  Wie  ich  hoffte 
fand  ich  sie  in  Paris.  Freilich  wurden  zuerst  die  von  mir 
vorgelegten  proben  apokryph  erklärt,  denn  sie  waren  in  ital. 
spräche  u.  bisher  kannte  noch  niemand  ital.  correspondenzen 
des  franz.  königs.  Nachdem  mir  aber  gelungen  den  beweis 
für  die  echtheit  zu  führen,  machte  mein  fund  aufsehn  u.  be- 
wog  die  franz.  regierung  (die  sehr  viel  für  franz.  gesch.  thut) 
mir  die  mission  zu  ertheilen,  in  den  archiven  von  Oberitalien 
nach  auf  die  franz.  gesch.  des  15.  jahrh.  bezüglichen  docu- 
menten  zu  suchen.^)  Nun  erhielt  ich  trotz  des  sträubens  der 
Mail,  behörden,   förmlichen  zutritt  in  das  dortige  Staatsarchiv 


')  \m  Notizenblatt  1855,  in  dem  Sickel  über  seine  Ent- 
deckungen berichtete,  haben  aber  auch  schon  Joseph  Müller  in 
Pavia  und  Ludwig  Ferrario  in  Mailand  16  „Aktenstücke  zur  Ge- 
schichte Corsica's  unter  mailändischer  Oberherrschaft"  von  Januar 
bis  Juli  1473  aus  dem  Archiv  von  San  Fedele  mitgeteilt  (Nr.  3, 
S.  65  ff.;  Nr.  6,  S.  131  ff.  u.  Nr.  22,  S.  522  f.);  weitere  „Mitteilungen 
aus  der  diplomatischen  Correspondenz  der  letzten  Herzoge  von 
Mailand"  von  J.  Müller  im  Notizenblatt  1856,  Nr.  24,  1857,  Nr.  1—4 
u.   1858,  Nr.  2—12. 

'^)  1468  Okt.  9/18;  vgl.  Prutz,  Staatengeschichte  des  Abend- 
landes im  Mittelalter  11,  S.  592. 

=•)  Nicht  im  Juli  1854  (Brethoiz,  Vortrag  S.  24),  sondern  am 
15.  Juni  1854  (Archiv es  des  mission s  scientifiques  el  litter air es  t.  IV, 
1856,  S.  92:  „Mission  ayant  poiir  objet  de  faire  dans  les  archives 
de  la  haute  Italic,  et  particulierement  sans  celles  de  Milan,  des 
recherches  relatives  ü  notre  histoire  nationale"). 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  121 

zu  San  Fedele.^)  Aber  welche  arbeit!  Nachweislich  ist  das 
alte  herzogliche  archiv  (das  schon  mit  1400  beginnt  u.  bis 
1535  geht)  seit  über  200  jähren  in  Vergessenheit  u.  Unordnung 
gerathen.  In  kriegen  geplündert,  von  ort  zu  ort  geschleppt, 
ist  es  lückenhaft  u.  ganz  aus  den  fugen  ursprünglicher  Ord- 
nung gerißen.  Erst  seit  drei  jähren,  bei  gelegenheit  einer 
reorganisation  der  sogen.  Direzione  generale  degli  archivi  di 
stato,  wurden  die  alten  akten  aus  ihrem  versteck  im  Castell 
hervorgezogen  u.  nun  ordnungslos  in  sälen,  schränken,  kisten 
u.  kästen  inmitten  des  sonst  geordneten  neueren  administra- 
tiven archivs  untergebracht.  Früher  konnte  also  kein  forscher 
von  diesen  schätzen  eine  spur  auffinden.  Und  daß  bei  dem 
hervorholen  derselben  die  archivbehörden  nicht  erkannten, 
was  sie  besaßen,  erklärt  sich  einfach  daraus,  daß  von  diesen 
36  beamten  kein  einziger  historische  und  nur  ein  einziger  dürf- 
tige palaeographische  kenntnisse  besitzt.  So  erklärt  sich  daß  ich 
das  glück  hatte  zuerst  wieder  das  alte  herzogliche  archiv  zu 
erkennen  u.  auszubeuten.  Letzteres  ist  freilich  wegen  der 
Unordnung  und  wegen  der  trotz  aller  Verluste  noch  so  an- 
sehnlichen maße  unendlich  schwer.  Ich  citire  nur  eins:  allein 
die  Corrispondenza  ducale,  rein  diplomatischen  inhalts,  be- 
läuft sich  pro  jähr  auf  durchschnittlich  8000  nummern.  Die 
copirbücher,  lehnsregister,  Urkundensammlungen  schätze  ich 
auf  mindestens  10,000  bände,  [p.  4J  Eine  ganze  generation 
von  archivaren  gehört  also  dazu  dieß  zu  ordnen,  u.  eine 
ganze  generation  von  historikern  wird  das  dort  gebotene 
material  nicht  erschöpfen  können.  Was  sich  dort  vorfindet, 
bezieht  sich  nämlich  nicht  allein  auf  Mailand  u.  Italien,  für 
die  geschichte  aller  Staaten  finden  sich  dort  neue  belege.  Die 
Sforzas  trieben  weltpolitik.  Daher  fand  ich  dort  z.  b.:  täg- 
liche correspondenzen  aus  Rom,  berichte  aus  Constantinopel 
u.  Orient  seit  1458,  berichte  aus  Armenien,  Persien,  Egypten, 
briefwechsel  zwischen  den  Sforza's  und  den  Yorks  (meist 
schon  mit  chemischer  tinte  geschrieben)  —  zwischen  den 
Sf.  u.  den  deutschen  fürsten  (namentlich  auch  den  Branden- 
burgern) u.  s.  w.    Alles,  wie  gesagt,  weder  nach  ländern  noch 

>)  Zum  folgenden  vgl.  auch  Sickels  Berichte  im  Notizenblatt 
1855,  a.  a.  O.,  die  durch  die  hier  mitgeteilten  Ausführungen  man- 
nigfach ergänzt  werden.- 


122  Karl  Heldmann, 

chronologisch  geordnet,  so  daß,  indem  ich  nach  correspon- 
denzen  mit  Frankreich  u.  Burgund  suchte,  alles  durch  meine 
hände  gehn  lassen  musste  u.  nur  bedauerte  nicht  die  zeit  zu 
haben  von  allem  notiz  zu  nehmen.  Von  vornherein  steckte 
ich  mir  deshalb  grenzen,  wählte  die  zeit  von  1447 — 1494 
u.  zog  außer  den  franz.  gesch.  betreffenden  akten  nur  noch 
die  spezialgeschichte  der  ersten  Sforza's  in's  spiel.  Gegen 
50,000  stück  habe  ich  in  der  art  bis  jetzt  geprüft  u.  unter 
ihnen  etwa  1000  als  besonders  wichtig  für  franz.  gesch.  ab- 
geschrieben. Zehnmal  so  viel  arbeit  bleibt  mir  aber  noch  in 
Mailand  allein.  Da  mein  erster  auftragt)  auf  Oberitalien 
lautete,  besuchte  ich  wenigstens  noch  Venedig  u.  Turin.  In 
Ven,  ist  das  großartige  archivio  ai  Frari  (das  200  säle  u. 
400  zimmer  füllt)  in  musterhafter  Ordnung,  so  daß  ich  meine 
epoche  in  nicht  2  monaten  durcharbeiten  konnte.  Aber  der 
reichthum  ist  auch  geringer.  Aus  dem  15.  jahrh.  bestehn  dort 
gar  keine  originalstücke  mehr,  sondern  nur  dürftige  copir- 
bücher  u.  register.  Erst  mit  1570  beginnt  der  werth  der  Ven. 
archive.  Grade  dieser  umstand  aber  u.  der,  daß  die  Floren- 
tinischen  auch  erst  mit  1500  beginnen  und  die  freilich  altern 
römischen  unzugänglich  sind,  giebt  den  von  mir  wieder  ent- 
deckten Mail,  archiven  einen  unschätzbaren  werth  für  die 
gesch.  d.  15.  jahrh.  Das  alles  musste  ich  in  Paris  mündlich 
vorstellen,  um  ausgedehntere  vollmacht  u.  mehr  mittel  zur 
ausbeutung  der  Mail,  archive  zu  erhalten.  Auf  der  heimreise 
hatte  ich  noch  das  glück  in  Genf  die  correspondenz  des 
gegenpapstes  Felix  5  aufzufinden. 

Außer  den  archiven  durchstöberte  ich  nämlich  auch  alle 
mir  [p,  5]  zugängliche  öffentliche  u.  privatbibliotheken  u.  er- 
wähne hier  noch  nachträglich  folgende  funde:  1.)  den  bisher 
vergeblichen-)  gesuchten  3.  band  der  griech.  reisebeschrei- 
bung  von  Nicander  Nucius  um  1500.^)  2.)  einen  band  von 
aktenstücken   zur  geschichte   der  Pragmatique   in  Frankreich. 

')  Er  wurde  am  19.  Dezember  1854  in  gleicher  Ausdehnung 
erneuert  {Archives  des  missions  scientifiques  IV,  S.  401). 

2)  So. 

")  Vgl.  über  ihn:  Nouv.  biogr.  gener.  34,  1866,  Sp.  353,  wo 
konstatiert  wird,  daß  die  Handschrift  der  drei  Bücher  umfassenden 
Reisen   des   N.  N.  auf   der   Ambrosiana   wesentlich   vollständiger 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  123 

3.)  ein  deutsches  bruchstück:  der  verliist  von  Akkon  (um 
1350)')  4.)  über  1000  Mazarin'sche  briefe.-)  5.)  verschiedne 
proven9alische  und  altfranzösische  dichtungen  u.  s.  \v.  Indem 
ich,  was  von  diesen  funden  nicht  in  mein  specielles  fach 
schlug,  andern  gelehrten  zur  Verfügung  stellte,  gewann  ich 
eine  menge  freunde,  deren  fürsprache  bei  meinen  weitern 
planen  mir  sehr  zu  statten  kommen  mußte.  Ich  erreichte  auch 
gleich  nach  meiner  rückkehr  in  Paris^)  alles  was  ich  wollte. 
Der  minister')  beauftragte  mich  für  die  „Collection  des  docu- 
ments  inädits"  die  zeit  von  Louis  11  u.  Charles  8  zu  be- 
arbeiten. Ich  sollte  zu  diesem  zwecke,  so  lange  als  es  nöthig 
sein  würde,  in  den  oestr.  u.  ital.  archiven  forschungen  an- 
stellen u.  das  aufgefundene  material  dann  später  in  Paris  ver- 
arbeiten. Die  mir  früher  bewilligten  missionsgelder  wurden 
verdoppelt,  so  daß  ich  eine  eben  so  vortheilhafte  als  ehren- 
volle Stellung  einnahm.  Auf  meinen  eignen  Vorschlag  wurde 
bestimmt,  daß  ich  zunächst  Wien,  Venedig  u.  Mailand  wieder 
besuchen  sollte.'')    In  Wien  galt  es   1)  die  dorthin  verschlepp- 


ist als  die  der  Bodleiana  in  Oxford,  aus  der  J.  A.  Gramer  das 
2.  Buch  von  Nikanders  Reisen  (London  1841)  herausgegeben  hat. 

1)  Nach  Bretholz,  Vortrag  S.  25  hat  Sickel  seine  Abschritt 
dieses  Gedichtfragments  und  des  hier  nicht  erwähnten  ältesten 
Katalogs  der  Bibliothek  von  Pavia  (ca.  1457)  Th.  v.  Karajan  über- 
geben. Sie  scheint  seitdem  verschollen  zu  sein.  Die  Abschrift 
des  Katalogs  hat  Karajan  an  den  jungen  Wolfgang  Goethe  ab- 
getreten; auch  sie  ist  seitdem  nicht  mehr  nachweisbar. 

*)  Vgl.  A.  Cheruel,  Pre'face  p.  IV  zu  den  von  ihm  heraus- 
gegebenen „Lettres  du  Cardinal  Mazarin  pendant  son  niinistere" 
T-  1,  Par.  1872  (in:  Collection  de  documents  ine'dits  sur  l'histoire 
de  France,   1.  serie) 

')  Mai  1855  (Tangl  S.  775). 

••)  Hippolyte-Nicolas-Honore  Fortoul,  geb.  1811,  vom  3.  Dez. 
1851  bis  zu  seinem  Tode  (Ems,  7.  Juli  1856)  Minister  des  öffent- 
lichen Unterrichts,  Verfasser  zahlreicher  gelehrter  Schriften.  Vgl. 
über  ihn  die  Nouv.  biogr.  gener.  T.  18,  Sp.  225—227. 

•')  Die  „Mission  ä  Vienne  pour  studier,  dans  les  archives  et 
les  bibliotheqnes  de  cette  ville,  les  documents  qui  sont  de  nature 
ä  interesser  l'histoire  politique  et  litte'raire  de  la  France  au  moyen 
äge",  datiert  vom  7.  (nicht  9.,  wie  Bretholz,  Vortrag  S.  24)  Juli 
1855  (Archives  des  missions  scienti/iques  IV,  S.  471). 


124  Karl  Heldmann, 

ten  Urkunden  zu  durchforschen  u.  2.)  im  auftrage  Frankreichs 
mit  der  oestr.  regierung  über  mehrere  andre  literarische  plane 
des  franz.  ministers  Unterhandlungen  anzuknüpfen.  Auf  den 
erfolg  rechnete  ich  um  so  mehr,  da  ich  glauben  mußte  in 
Wien  eine  persona  grata  zu  sein.  Denn  indem  ich  zuerst 
wieder  die  Mail,  schätze  an's  tageslicht  gezogen,  hatte  ich 
offenbar  der  dortigen  regierung  einen  dienst  geleistet.  Die 
Wiener  akademie  hatte  das  auch  schon  auf  besondre  weise 
anerkannt,  hatte  mich  zur  theilnahme  an  ihren  histor.  arbeiten 
aufgefordert  und  hatte  auch  bereits  beitrage  von  mir  sowol 
für  ihr  Archiv^),  als  für  ihr  Notizenblatt 2),  als  endlich  auch 
für  die  Monumenta  Habsburgica^)  erhalten  u.  zum  druck  an- 
genommen. Da  in  der  bist,  commission  dieser  akademie 
noch  niemand  lombardische  geschichte  übernommen  hatte, 
sollte  ich  mit  dieser  partie  beauftragt  werden.  Das  stimmte 
ganz  mit  meinen  planen.  Denn  neben  meinen  arbeiten  für 
Frankreich  u.  für  franz.  geschichte,  wollte  ich  zugleich  die 
schätze  des  Mail,  archivs  für  eine  fp.  6]  neue  geschichte  der 
Sforza's  ausbeuten.  Dazu  wäre  ich  später  auf  längere  zeit 
nach  Mail,  zurückgekehrt.  In  Venedig  endlich  wollte  ich, 
wenn  der  kaiser  von  Oestr.  dazu  die  sich  vorbehaltene  er- 
laubniß  ertheilt  hätte,  die  bisher  noch  von  keinem  historiker 
benutzten  Misti  del  Consiglio  dei  Dieci  durcharbeiten. 

So  ging  ich  mit  freudiger  hoffnung  nach  Wien.  Meine 
officiellen  empfehlungen  verschafften  mir  auch  einen  scheinbar 
freundlichen  empfang;  die  akademiker  u.  der  unterrichtsminister 
Graf  Leo  Thum"*)   interessirten    sich  auch  wirklich  lebhaft  für 


')  Beiträge  und  Berichtigungen  zur  Geschichte  der  Erwerbung 
Mailands  durch  Franz  Sforza  (1):  Arch.  f.  österr.  Geschichte  XIV 
(1855),  S.  189—258. 

2)  S.  oben  S.  117  N.  3;  ferner  veröffentlichte  Sickel  im  Notizen- 
blatt 1856,  Nr.  10,  S.  227—229  „Drei  Urkunden  aus  dem  kgl.  Haus- 
archive in  Berlin"  (von  König  Friedrich  IV.  und  Herzog  Albrecht  VI., 
1446  und  1450),  und  in  den  Sitzungsberichten,  Phil. -histor.  Klasse 
XX,  1856,  S.  185  ff.  erschien  der  Aufsatz  „Die  Ambrosianische 
Republik  und  das  Haus  Savoyen". 

")  Die  von  diesem  Werke  erschienenen  drei  Bände  lassen 
keine  Spur  einer  Mitwirkung  Sickels  erkennen;  vgl.  unt.  S.  132  N.2. 

')  So. 


Drei  Briefe  Tlieodor  v.  Sickels.  125 

meine  Studien.  Aber  die  mit  den  übrigen  ministerien  zu  füh- 
renden Unterhandlungen  blieben  trotz  der  bemühungen  des  B.v. 
Bourqueney^)  lange  ohne  erfolg,  bis  endlich  der  oestr.  minister 
der  auswärtigen  angelegenheiten  in  Paris  erklären  ließ,  man 
könne  mir  keine  begünstigungen  zu  theil  werden  laßen  u.  müsse 
mir  auch  die  bisher  für  Mailand  ertheilte  autorisation  entziehn 
„in  folge  u.  auf  grund  meiner  politischen  antecedentien".  Als 
mir  der  franz.  minister  davon  kenntniß  gab,  drückte  er  sein 
lebhaftes  bedauern  aus  „so  seine  u.  meine  plane  scheitern  zu 
sehn  u.  bot  mir  in  der  wolwollendsten  weise  eine  anderweitige 
wissenschaftliche  Verwendung  an.  Ich  hänge  aber  zu  sehr  an 
den  in  Mail,  begonnenen  Studien,  um  sie  so  schnell  aufzu- 
geben, u.  im  bewußtsein  den  mir  gemachten  Vorwurf  nicht 
zu  verdienen,  nahm  ich  mir  vor  denselben  nicht  auf  sich  be- 
ruhen zu  lassen.  Ich  verschaffte  mir  zunächst  in  Wien  auf- 
klärung  u.  erfuhr,  daß  die  angeregten  polit.  beschuldigungen 
von  Berlin  ausgegangen  waren.  Dort  hatte  ich  mich  also  zu 
vertheidigen  und  begab  mich  also  sofort  dorthin.  — 

Mein  verhältniß  zu  den  preuss.  behörden  ist  nun  nämlich 
folgendes.  Ich  habe  wirklich  an  den  bewegungen  von  1848 
u.  1849  lebhaften  antheil  genommen'-),  indem  es  mir  damals 
noch  an  politischer  einsieht  mangelte.  Zwar  hatte  ich  mich 
dabei  in  den  schranken  des  damals  erlaubten  gehalten  u.  hatte 
deshalb  auch  nie  zur  Untersuchung  gezogen  werden  können, 
war  aber  zunächst  der  Berliner  polizei  verdächtig  geworden 
u.  war  1849  deshalb  aus  Berlin  ausgewiesen  worden.  Obschon 
diese  maßregel  an  u.  für  sich  nur  administrativ  u.  von  localer 
bedeutung  gewesen,  hat  sie  mir  seitdem  in  allen  dingen  ge- 
schadet. Als  ich  nach  meiner  ersten,  von  unsrer  regierung 
unterstützten  reise-')  1852  mich  auf  aufforderung  v.Joh.Schultze^) 


»)  Fran^ois  Adolphe  Comte  de  Bourqueney  (1799—1869),  da- 
maliger französischer  Gesandter  in  Wien. 

*)  Näheres  darüber  bei  Bretholz,  Vortrag  S.  25  f. 

=*)  Im  Mai  1852  nach  Österreich  und  Süddeutschland,  wobei 
Sickel  in  München  sechs  Wochen  lang  augenkrank  war;  Bret- 
holz, Üsterr.  Rundschau  9,  S.  284. 

♦)  Der  Plan  gehört  offenbar  in  den  allgemeinen  Zusammen- 
hang der  großzügigen  Universitätspolitik,  die  Schulze  in  den 
Jahren    1851  —  1853    gegenüber    der    politischen    und    kirchlichen 


126  Karl  Heldmann, 

habilitiren  wollte,  erhob  die  Berliner  polizei  einspruch  dagegen 
u.  bei  jeder  seitdem  wiederholten  anfrage  wurden  meiner  an- 
stellung  in  Preussen  [p.  7[  Schwierigkeiten  in  den  weg  gelegt, 
so  daß  ich  schon  aus  diesem  gründe  mich  im  auslande  auf- 
halten mußte.  Ein  1852  eingereichtes  recursgesuch  wurde 
nicht  allein  abschläglich  beschieden,  sondern  hatte  noch  die 
weitere  folge,  daß  ich  seitdem  auch  im  minist,  des  innern  als 
politisch  verdächtig  galt.  Nun  erhielt  ich  zwar  immer  neue 
passe  von  der  regierung,  wurde  aber,  wie  sich  jetzt  heraus- 
stellt, unter  der  band  immer  verfolgt.  So  auch  als  ich  in 
neuster  zeit  nach  Wien  gegangen  war,  waren  dorthin  berichte 
geschickt,  die  ohne  angäbe  der  wirklich  gegen  mich  vorlie- 
genden thatsachen  mich  in  allgemeinen  ausdrücken  als  poli- 
tisch v^erdächtig  hinstellten.  Ich  hoffte  u.  hoffe  noch  jetzt 
diese  beschuldigung  rückgängig  machen  zu  können,  welche 
sich  der  durchführung  aller  meiner  wissensch.  plane  wider- 
setzt u.  mich  zugleich  meiner  jetzigen  existenzmittel  beraubt. 
Denn  1.)  kann  unmöglich  einer  solchen  localen  maßregel  so 
allgemeine  ausdehnung  u.  solche  dauer  gegeben  werden 
2.)  kann  ich  mich  darauf  berufen,  seit  jähren  durch  die  kritik 
der  geschichte  eines  bessern  belehrt,  von  meinen  frühern 
irrigen  ansichten  zurückgekommen  zu  sein  u.  mich  demgemäß 
seit  nun  sechs  jähren  fern  von  allem  politischen  treiben  ge- 
halten zu  haben.  Ich  habe  nun  dieß  alles  hier  geltend  ge- 
macht u.  dadurch  1)  auch  erreicht,  daß  ich  in  erster  instanz, 
vor  dem  hiesigen  Polizeipräsidium  purificirt  worden  bin,  nach- 
dem ich  selbst  auf  einleitung  einer  förmlichen  Untersuchung 
gegen   mich  angetragen  hatte,   die  aber  vom  Staatsanwalt  zu- 


Reaktion befolgte;  vgl.  K.  Varrentrapp,  Job.  Schulze  und  das 
preußische  Unterrichtswesen  in  seiner  Zeit.  Leipzig  1889,  S.  546  ff. 
Auch  M.  Duncker  hatte  sich  wahrscheinlich  auf  Schulzes  Ver- 
anlassung in  Halle  habilitiert.  Wo  Sickel  sich  habilitieren  wollte, 
ob  ebenfalls  in  Halle  oder  wahrscheinlicher  in  Berlin  selbst,  ist 
nicht  auszumachen.  Er  war  damals  (Herbst  1852)  persönlich  in 
Berlin,  um  die  Angelegenheit  zu  betreiben;  Bretholz,  österr. 
Rundschau  9,  S.  284. 

')  Und  durch  Empfehlungen,  die  er  auf  der  Reise  durch 
Halle  (15./16.  Oktober)  von  Leo  und  Pernice  an  den  Polizeipräsi- 
dent v.  Hinckeldey  mitgekommen  hatte;  vgl.  Bretholz  S.  26. 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  127 

rückgewiesen  ist,  weil  gegen  mich  nichts  den  gesetzen  nach 
sträfliches  vorliegt.  Das  ist  aber  für  mich  der  schwierige 
punkt,  daß  ich  nicht  strafbar,  sondern  nur  verdächtig  gefunden 
werde:  in  jenem  falle  Hesse  sich  vielleicht  mit  erfolg  der 
gnadenweg  einschlagen,  in  diesem  habe  ich  nur  auf  dem  wege 
der  connexion  eine  günstige  erledigung  zu  hoffen.  Dadurch 
daß  mich  v.  Hinkeldey  jetzt  freigesprochen  hat  u.  die  alte 
ausweisungsmassregel  zurückgenommen  hat,  ist  allerdings  der 
erste  schritt  gethan,  aber  ich  habe  mich  nun  noch  bei  dem 
ministerium  des  innern  u.  des  auswärtigen  zu  purificiren.  Es 
ist  das  jetzt  meine  einzige  sorge  u.  mein  einziges  streben. 

Glücklicherweise  hoffe  ich  dabei  von  unserm  kultusmini- 
sterium  unterstützt  zu  werden.  Daselbst  hatte  man  bereits 
von  meinen  forschungen  notiz  genommen  und  will  denselben 
gern  Vorschub  leisten.  Mehrere  der  räthe  in  diesem  mini- 
sterium haben  mir  ihre  Verwendung  zugesagt.  Geh.  Rath 
Wiese  legte  mir  bei  dieser  gelegenheit  gleich  die  frage  vor, 
ob  ich  mit  dir  verwandt  sei  u.  ob  du  fp.  8]  auf  dessen  aus- 
lassung  sowol  er  als  auch  der  minister  viel  geben  würden, 
über  mich  auskunft  geben  könntest,  i)  Ich  antwortete  ihm 
sofort,  daß  ich  dir  dazu  zu  fern  gestanden  hätte  und  daß  du 
höchstens  über  meine  dabei  in  betracht  kommenden  familien- 
verhältnisse,  über  meine  unbemitteltheit  etc.  auskunft  ertheilen 
könntest.  Habe  ich  aber  recht  verstanden,  so  wird  Hr.  Wiese 
dennoch  bei  dir  über  mich  anfragen.  Ich  halte  es  deshalb 
für  meine  pflicht,  dir  meine  ganze  läge  darzustellen,  u.  über- 
lasse es,  lieber  onkel,  im  übrigen  ganz  deiner  freundlichen 
gute,  inwieweit  du  bei  etwaniger  anfrage  mich  dahin  emp- 
fehlen zu  können  glaubst,  daß  man  nachsieht  mit  mir  übe  u. 
mir  für  das  frühere  verschuldete  Verzeihung  gewähre  in  an- 
betracht   meiner   entschiedenen   umkehr,  meiner  wissenschaft- 


»)  Die  Bekanntschaft  Wieses  und  des  Roßlebener  Oberlehrers 
rührte  wohl  aus  dem  Jahre  1852  her,  als  ersterer  im  Auftrag  des 
Kultusministers  v.  Raumer  die  höheren  Schulen  in  der  Provinz 
Sachsen  zu  bereisen  gehabt  hatte;  vgl.  L.  Wiese,  Lebenserinne- 
rungen und  Amtserfahrungen,  l.  Berlin  1886,  S.  156.  158  ff.  167  ff. 
Es  mag  hier  daran  erinnert  sein,  daß  Wiese  1855  auch  Bonitz  aus 
Wien  wieder  nach  Preußen  zu  ziehen  versuchte,  indem  er  ihm  das 
Rektorat  von  Schulpforta  anbot;  Bonitz  lehnte  aber  ab  (S.  193  f.). 


128  Karl  Heldmann, 

liehen  bethätigung  u.  endlich  meiner  gewiß  schwierigen  läge. 
Gelingt  es  mir,  mich  in  Preussen  zu  purificiren,  so  ist  mir 
in  Wien  im  voraus  versprochen,  mir  die  archive  wieder  zu 
öffnen  u.  andrerseits  kann  ich  bei  dem  persönlichen  wolwollen 
des  Hrn.  Fortoul  in  Paris  darauf  rechnen,  sofort  wieder  mit 
der  jetzt  suspendirten  mission  betraut  zu  werden,  i)  Aber 
auch  abgesehen  davon  habe  ich  alles  Interesse,  endlich  puri- 
ficirt  zu  werden:  denn  ohne  rein  dazustehn,  wäre  es  unmög- 
lich meine  archivarischen  Studien  fortzusetzen,  zu  denen  ich 
stets  specielle  autorisation  der  regierungen  haben  muß,  ohne 
rein  dazustehn,  würde  ich  in  allen  Staaten  in  meinem  fort- 
kommen gehindert  sein.  — 

In  diesem  augenblick  erhalte  ich  eine  ministerielle  Ver- 
fügung, die  mir  neue  hoffnung  giebt.  Um  hier  nicht  brach 
zu  liegen-),  bat  ich'')  um  die  erlaubniß  die  hiesigen  archive 
für  die  geschichte  des  15  jahrh.  benutzen  zu  können  und  er- 
halte nun  so  eben  die  genehmigung  dazu.  Also  werde  ich 
hier  schon  mit  gnädigem  äugen  angesehn  u.  erreiche  viel- 
leicht, daß  ich  wieder  ganz  in  gnaden  aufgenommen  werde.  — 
Verzeihe,  lieber  onkel,  die  länge  dieses  briefes;  ich  glaube 
daß  ich  ausführlich  sein  mußte  für  den  fall,  daß  du  nach  mir 
gefragt  werden  solltest.  Ich  empfehle  mich  für  diesen  fall 
deiner  freundlichkeit.  Solltest  du  mich  mit  einer  antwort  auf 
meine  mittheilungen  erfreuen  wollen,  so  bitte  adressire:  Berlin, 
Französische  straße  58.  Mit  der  bitte  mich  der  tante  bestens 
zu  empfehlen  und  unter  der  Versicherung  meiner  liebe  und 
hochachtung  verbleibe  ich  dein  ergebener  neffe 

Berlin  d.  13  nov.  1855.  Th.  Sickel. 


')  Die  Mission  für  Wien  wurde  Sickel  erst  am  27.  Mai  1856 
und  nur  für  zwei  Monate  (1.  Juni  bis  1.  August)  verlängert 
{Archives  des  missions  sc.  V,  1856,  S.  655);  inzwischen,  am  7.  Juli 
1856,  starb  sein  Gönner  Fortoul  (s.  oben  S.  123  N.  4);  dessen  Nach- 
folger Roulant  erneuerte  Sickels  Auftrag  nicht  wieder,  weil  er 
nur  noch  Franzosen  mit  offiziellen  Arbeiten  betrauen  wollte;  Bret- 
holz,  Vortrag  S.  27. 

-)  Sickels  Aufenthalt  in  Berlin  dauerte  über  zwei  Monate, 
vom  17.  Oktober  bis  23.  Dezember;  Bretholz  S.  26. 

')  hier]  durchgestrichen. 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  129 

II. 

(An  denselben.) 
Lieber  Onkel. 
Obgleich  mir    noch  nicht   die  Freude   zu  Theil  geworden, 
auf  einen  der  früher  an  dich  gerichteten  Briefe  Antwort  erhalten 
zu  haben,  gebe  ich  dir  einmal  wieder  auf  die  Versicherung  meiner 
Mutter,   dasz    du  am  Leben  und  Treiben  deines  Neffen  regen 
Antheil  nimmst,   und   auf  ihre  Aufforderung  hin  einige  Nach- 
richt von  mir.     Wie  sich  meine  äusserlichen  Verhältnisse  ge- 
staltet wirst  du  wissen;  ich  fühle  mich  in  ihnen  sehr  wol.    In 
oesterreichische    Dienste   bin   ich    nur   nach   reiflicher  Ueber- 
legung    getreten^)    und   nachdem    ich   die   Ueberzeugung  ge- 
wonnen, dasz  ich  die  Richtung,  die  ich  im  Leben  und  in  der 
Wissenschaft  vertrete,  hier  wenn  auch  nicht  ohne  Kampf,  doch 
mit   grosser  Aussicht   auf  Erfolg   verfolgen    kann.     In   diesem 
Sinne  bin  ich  denn  auch  gut  oesterreichisch  und  vertrete  ent- 
schieden die  Interesse-)  des  Staates,  in  dem  ich  einen  meinen 
Anschauungen  und  Neigungen  entsprechenden  Wirkungskreis 
gefunden.     Am   meisten   freue   ich   mich  meiner  erst  October 
1857  erlangten  Stellung  an  der  Universität'-);    dort   werde  ich 
erfolgreicher  wirken    können,    als    an  dem  Institut  für  oesterr. 
Geschichtsforschung,   dessen    bisherige   Organisation    meinen 
Wünschen  noch  nicht  entspricht.     Denn    dort  begegne   ich  in 
der  Person    des  Direktors    Prof.  Jäger^),    ehemaUger   Benedic- 
tiner,    sehr    toleranter   Katholik   und   Josephiner,    einem    hart- 
köpfigen Vertreter  der  altoesterreichischen  historischen  Schule, 
[p.  2]   deren  Bekämpfung   grade    die    mir   auch  von   oben  zu- 
gedachte Aufgabe  mit  sich  bringt.   Ueberhaupt  ist  grade  jetzt 
die  Spannung  zwischen  der  älteren  und  jüngeren  Schule  sehr 
grosz.   Auf  dem  Gebiete  der  Geschichte  stehn  sich  die  Partein 
ganz   so   gegenüber   wie    in  München.     Wie  sich    die  jüngere 
(meist  sind  wir  ja  auch  zugleich   die  jungen)  an  Pertz  Ranke 


')  Die  Ernennung  zum  Dozent  am  österreichischen  Institut 
erfolgte  am  12.  September  1856. 

*)  So. 

»)  Ernennung  zum  Extraordinarius  9.  Oktober  1857. 

')  Albert  Jäger,  geb.  1801,  gest.  1891,  Professor  der  Geschichte 
in  Innsbruck  1845,  in  Wien  1851,  Begründer  des  Wiener  Instituts  1854. 
Historische  Zeitschrift  (104.  Bei.)  3.  Folge  8.  Bd.  9 


130  Karl  Heldmann, 

Sybel  anlehnt,  so  vertritt  sie  das  Deutschthum  nicht  allein  in 
der  Wissenschaft,  sondern  auch  in  allen  nationalen  politischen 
und  kirchlichen  Dingen.  So  entschieden  ich  nun  auch  mich 
zu  ihr  halte,  so  vorsichtig  bin  ich  doch  in  meinem  Auftreten. 
Ich  achte  grade  die  Männer  der  alten  Schule  in  hohem  Masse: 
sie  haben  vor  uns  allen  das  Verdienst  voraus  in  sehr  schwie- 
riger Zeit,  als  der  Staat  gegen  die  Wissenschaft  entweder 
gleichgültig  oder  sogar  feindlich  sich  verhielt,  der  Wissen- 
schaft gedient  und  ihr  Bahn  gebrochen  zu  haben.  Ich  achte 
sie,  weil  sie  es  von  der  deutschen  Wissenschaft  Jahre  lang 
abgeschlossen  auf  dem  mühsamen  Wege  der  Autodidaxie 
immerhin  weit  genug  gebracht  haben.  Also  habe  ich  mir  in 
dem  unvermeidlichen  Kampfe  Vorsicht  und  Schonung  zur 
Pflicht  gemacht.  — 

Was  die  Regierung  anbetrifft,  so  läszt  sie  trotz  Concor- 
dat  (das  überhaupt  in  der  Praxis  gar  nicht  so  fürchterlich)  der 
Wissenschaft  jetzt  die  groszartigste  Förderung  zu  Theil  werden. 
Zahlen  aus  dem  Budget  mögen  dafür  reden.  Die  k.  Akademie 
hat  jährlich  allein  für  ihre  Publicationen  40000fl.  zur  Verfügung. 
[p,  3J  In  meinem  Institut  haben  wir  jährlich  3000  fl.  als  Stipen- 
dien zu  vergeben.  Als  ich  meine  Lehrthätigkeit  in  der  Diplo- 
matik  begann,  erklärte  ich  gleich  die  Anschaffung  eines 
Lehrapparats  für  erforderlich.  Zunächst  forderte  ich  eine 
palaeographische  Sammlung,  für  die  gleich  die  sehr  beträcht- 
lichen Kosten  bewilligt  wurden.  Ais  Monumenta  graphica 
medii  aevi  sind  nun  schon  die  ersten  Lieferungen  dieses 
Werkes  erschienen.  Jede  Lieferung  in  50  Exemplaren,  welche 
an  alle  oesterr.  Universitäten  vertheilt  sind,  kostet  den  Staat 
etwa  1500  fl;  zehn  Lieferungen  sollen  es  sein,  i)  Es  ist  ge- 
wisz  viel,  dasz  solche  Summe  auf  eine  einzige  Disciplin  ver- 
wandt wird.  Näheres  über  dieses  Werk  ersiehst  du  lieber 
Onkel  aus  der  Vorrede,  die  ich  dir  schicke,  ich  lege  noch 
7  Schrifttafeln  bei,  freilich  nur  Ausschuszblätter,  über  die  ich 

*)  Die  Vorrede  zu  den  beiden  ersten  Lieferungen  ist  vom 
1.  Januar  1858  datiert.  Das  Werk  erschien  im  Buchhandel  Wien 
1859—1882.  Der  Vorschlag,  die  Photographie  dafür  in  Anwendung 
zu  bringen,  ging,  wie  Sickel  selbst  (bei  Bretholz,  Vortrag  S.  18) 
erzählt,  nicht  von  ihm,  sondern  vom  Direktor  der  Staatsdruckerei 
Auer  aus. 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  131 

allein  verfügen  kann.  Die  Facsimile's  der  ausgegebenen  Exem- 
plare sind  weit  besser  ausgeführt.  Der  Auftrag  dieses  Werk 
herauszugeben  kostet  mir  viel  Zeit.  So  oft  wir  Ferien  gehabt, 
habe  ich  Rundreisen  machen  müssen,  um  die  Originale  aus- 
zusuchen. Freilich  habe  ich  dabei  nun  schon  die  deutschen 
und  ital.  Kronländer,  Böhmen,  Ungarn  kennen  gelernt  und 
habe  in  Archiven  und  Bibliotheken,  die  mir  alle  offen  stehn, 
noch  ganz  andre  Ausbeute  für  andre  Arbeiten  gemacht. 
Aber  bei  diesen  Reisen  habe  ich  mich  sehr  abgehetzt.  Dann 
habe  ich  auch  die  ganze  Leitung  der  technischen  Ausführung 
in  die  Hand  nehmen  müssen  —  zeitraubende  Arbeit,  bei  der 
für  meine  wissenschaftliche  Bestrebungen  nichts  zu  gewinnen 
ist.  Der  eigentlich  wissenschaftliche  [p.4j  Antheil,  den  ich 
an  den  Mon.  habe,  kann  erst  darin  bestehn,  dasz  ich  die 
Commentare  veröffentlichen  und  darin  ein  in  vielen  Punkten 
neues  System  der  Palaeographie  aufstellen  werde;  nur  musz 
ich  diesz  hinausschieben,  bis  die  200  Tafeln  ziemlich  voll- 
ständig vorliegen.  — 

Ausser  Palaeographie  trage  ich  Urkundenlehre,  Formel- 
lehre u.  Chronologie  vor,  ferner  Lecture  und  Kritik  von 
Quellenschriftstellern  und  leite  endlich  historische  und  archi- 
valische  Uebungen.  Also  stets  historische  Hülfswissenschaften. 
Geschichte  selbst  habe  ich  jetzt  nicht  die  Zeit  zu  lesen  und  werde 
es  erst  in  späteren  Jahren  beginnen.  Denn  bis  jetzt  machen 
mir  jene  Vorlesungen  noch  viel  Arbeit.  Ich  habe  ja  früher 
alle  jene  Disciplinen  auch  nur  so  weit  getrieben,  als  ich  sie 
grade  für  specielle  historische  Forschungen  gebrauchte.  Auch 
auf  der  Pariser  Ecole  des  Chartes,  der  ich  allerdings  sehr  viel 
verdanke,  habe  ich  doch  kein  systematisches  Studium  aus  den 
Hülfswissenschaften  gemacht.  Ich  habe  daher  viel  nachzu- 
holen und  überall  mir  erst  selbst  ein  System  zu  bilden.  Das 
ist  eine  Aufgabe,  die  mich  noch  mehrere  Jahre  lang  beschäftigen 
wird.  Darüber  müssen  meine  eigentlich  historischen  Arbeiten, 
die  Geschichte  der  romanischen  Völker  im  XV.  Jahrhundert 
in  den  Hintergrund  treten.  Ich  arbeite  zwar  immer  wieder 
daran,  ordne  das  Material  das  ich  früher  zusammengesucht, 
bringe  von  meinen  Reisen  neues  mit,  behandle  mal  die  eme 
u.  andre  Frage  als  Monographie  für  die  hiesigen  akademischen 
Schriften.      Aber    zum    Abschlusz    werde    ich    so    bald    nicht 

9* 


132  Karl  Heldmann, 

kommen.  Ich  gebrauche  dazu  noch  manches,  musz  mindestens 
noch  ein  Jahr  in  ital.  Archiven  namentlich  in  [p.  5]  Rom 
forschen  u.  s.  w.  Glücklicher  Weise  erhalten  wir  Universitäts- 
professoren hier  leicht  Urlaub.  Vielleicht  verlange  ich  ihn 
schon  für  nächstes  Wintersemester;  thue  ich  es  nicht,  so  ge- 
schieht es  nur,  um  später  gleich  2  Semester  zu  nehmen.  Vor 
nächstem  Jahr  kann  ich  auch  der  Monum.  graph.  wegen  nicht 
gut  von  Wien  fortgehn.  Auch  ist  es  gut,  wenn  ich  noch  vor 
einer  neuen  grössern  Reise  einige  kleinere  Arbeiten  vollende. 

Nächstens  werde  ich  hier  in  der  Academie  lesen  „über 
die  Beziehungen  Mailands  unter  den  Sforza's  zum  Reich". ^) 
Diese  Abhandlung  soll  gleichsam  Vorrede  sein  zu  einem  Bande 
der  Monumenta  Habsburgica,  dessen  Herausgabe  ich  für  die 
Academie  übernommen  habe,  und  in  dem  ich  die  Venedig, 
Mailand,  Montferrat,  Savoyen  etc.  betreffenden  Urkunden  von 
1474  an,  soweit  sie  die  Habsburger  berühren,  veröffentlichen 
will.-)  Für  mich  sind  das  alles  nur  Vorarbeiten  zu  der  Ge- 
schichte des  XV.  ^),  ich  habe  ihnen,  weil  sie  hier  gewünscht 
wurden,  den  Vorrang  geben  müssen  vor  den  Aktenstücken 
zur  Geschichte  Louis  XI,  an  deren  Herausgabe  ich  1854  und 
1855  für  die  franz.  Regierung  arbeitete.  Mit  dieser  stehe  ich, 
natürlich  mit  Einwilligung  meines  Ministers,  noch  immer  hin- 
sichtlich meiner  Arbeiten  in  regem  Verkehr  und  habe  erlangt, 
dasz  man  mich  mit  der  Beendigung  jener  Arbeiten  jetzt  nicht 
drängt,  mir  aber  alles  dafür  und  auf  Kosten  des  franz.  Unter- 
richtsministeriums gesammelte  Material  in  den  Händen  läszt.'*)  — 

Da  hast  du  lieber  Onkel  ein  vorläufiges  Bild  von  meinen 
hist.  Arbeiten,  es  ist  ein  wirres  Bild,  weil  auch  die  Arbeiten 
etwas  wirr  durcheinandergehn;  aber  doch]  zieht  sich  durch 
sie  ein  rother  Faden,  nämlich:  Geschichte  der  roman.  Völker 
im  XV.  In  das  Gebiet  schlagen  auch  meine  kleineren  kriti- 
schen Arbeiten    ein.     Eine   Probe   davon    „aus   Mailänder  Ar- 


■)  Dazu  ist  es,  wie  es  scheint,  nicht  gekommen.  Dagegen 
hat  Sickel  in  der  Sitzung  vom  5.  Januar  1859  über  „Das  Vicariat 
der  Visconti"  gelesen;  der  Vortrag  ist  abgedruckt  in  den 
Sitzungsberichten  XXX,  1859,  S.  3  ff. 

*)  Die  Edition  ist  nie  erschienen;  vgl.  oben  S.  124  N.  3. 

»)  So. 

*)  Auch  diese  Editionspläne  sind  nie  ausgeführt  worden. 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  133 

chiven"  in  der  officiellen  Wiener  Zeitung  gedruckt  will  ich 
dir  auch  mit  schicken.  Wenn  dich  dann  andres  nicht  inter- 
essiert, wirst  du  wenigstens  aus  diesen  Artikeln  ersehn,  dasz 
man  sich  in  Wien  jetzt  frei  fp.  6]  genug  aussprechen  darf. 
Grade  weil  Erzh.  Ferd.  Max,  Kais.  Statthalter  in  Italien')  jetzt 
hier  war,  habe  ich  diese  die  dortigen  Staatsarchive  betreffen- 
den Fragen  besprochen.  Es  hat  Aufsehn  gemacht  und  ge- 
wirkt. Es  ist  weiter  nicht  mein  Verdienst,  sondern  nur  Folge 
meiner  vielfachen  Reisen  und  meines  längeren  Aufenthalts  in 
Oberitalien,  dasz  ich  hier  einer  gewissen  Autorität  in  Archiv- 
sachen und  speciell  wieder  für  Italien  geni«sse.  Der  betreffende 
Minister  wünscht  daher,  dasz  ich  selbst  einmal  die  Reorgani- 
sation der  Mail.  Archive  vornehme  u.  es  wäre  nicht  un- 
möglich, dasz  ich  einmal  von  der  Universität  in  die  Verwal- 
tung übergehe  und  zwar  zum  Archivwesen.  Für  meine  eignen 
hist.  Arbeiten  bleibt  es  sich  gleich.  Aber  die  Lehrthätigkeit 
möchte  ich  doch  nur  in  dem  Fall  aufgeben,  das  uns  eine  un- 
glückselige Wendung  die  Lehrfreiheit,  der  wir  uns  jetzt  er- 
freuen, beeinträchtigen  sollte.  —  Für  jetzt  steht  es  aber  bei 
uns  nicht  schlimm,  und  es  ist  nichts  als  grosse  Vorsicht,  wenn 
ich  mir,  indem  ich  schon  jetzt  zuweilen  in  die  Archivverwal- 
tung einschlagende  Arbeiten  übernehme,  den  Uebertritt  in 
das  Verwaltungsfach  sichere.  — - 

Von  der  hiesigen  Lehrfreiheit  haben  ich  u.  meine  Freunde 
in  diesem  Winter  auch  einmal  in  andrer  Weise  Gebrauch  ge- 
macht. Wir  haben  öffentliche  Vorlesungen  vor  einem  grössern 
Publicum  gehalten.  Das  war  seit  Schlegel's  Zeiten-)  hier 
nicht  geschehen.  Unser  Unternehmen  erschien  also  auch  als 
Neuerimg.  Man  hat  den  Kopf  geschüttelt,  intriguiert  und 
räsonniert.  Wir  sind  nicht  irre  geworden  und  haben  schliesz- 
lich  glänzende  Erfolge  gehabt.  Der  Zudrang  zwang  uns  den 
grössten  Saal  in  Wien  zu  nehmen,  den  der  Landstände,  der 
500  Personen  faszt;  und  doch  sind  gegen  200  zurückgewiesen. 
Dabei  das  gewählteste  Publicum,  etwa  Vr.  Damen.  Die  Minister 
kamen  fleissig,  die  höchste  Aristokratie  üesz,  wenn  wir  lasen, 

0  Der  spätere  Kaiser  von  Mexiko  (geb.  1832). 

-)  Gemeint  sind  Friedrich  v.  Sclilegels  Vorlesungen  über 
Geschichte  der  alten  und  neuen  Literatur  ( 1812,  veröffentlicht 
1815). 


134  Karl  Heldmann, 

Theater  u.  Soireen  im  Stich,  die  Geldaristokratie  fehlte  noch 
weniger  —  es  galt  als  Schande,  unsre  Vorlesungen  nicht  zu 
besuchen.  Und  doch  war  es  nicht  reine  Modesache,  es  hat 
sich  [p.  7]  ein  wirkliches  Interesse  an  den  wissenschaftlichen 
Bestrebungen  dabei  auf  unverkennbare  Weise  bekundet.  Wir 
werden  bestürmt,  im  nächsten  Winter  alle  6  Monate  hindurch 
ähnliche  Vorlesungen  zu  veranstalten,  jeder  wenigstens  6,  um 
grössere  Partien  u.  eingehender  behandeln  zu  können.  Neben 
uns  bilden  sich  schon  andre  Gesellschaften  zu  gleichen 
Zwecken.  Uns  bleibt  aber  der  Ruhm  muthig  u.  auf  Gefahr 
des  Miszlingens  hin  begonnen  zu  haben,  uns  bleibt  der  Vor- 
theil  schon  gemachter  Erfahrung.  Auch  werden  sich  kaum 
10  andre  finden,  die  wie  wir  zusammengehn.  Unter  uns 
herrscht  das  norddeutsche  Element  vor,  das  sich  leichter  ver- 
ständigt. Wir  standen,  als  unser  Vorhaben  anfangs  bekämpft 
wurde,  alle  für  einen  u.  einer  für  alle.  Das  that  bei  uns  frei- 
lich auch  Noth,  denn  in  unsrer  Gesellschaft  wollten  wir  zu- 
gleich zeigen,  dasz  Männer  der  Wissenschaft  über  der  Con- 
fession  stehen  können  u.  sollen:  unter  uns  waren  4  Pro- 
testanten und  1  Jude  (Büdinger).  Ich  war  der  erste  Protestant, 
der  in  Wien  öffentlich  mit  einer  Geschichtsvorlesung  auftrat. 
Da  nun  aber  grade  von  dieser  Seite  Verdrehungen  zu  fürchten 
waren,  da  wir  ferner  zeigen  wollten,  dasz  wir  selbst  bei  Vor- 
trägen, bei  denen  die  Form  besonders  gewählt  sein  musz, 
doch  streng  wissenschaftlich  sind  und  die  Kritik  nicht  scheuen, 
haben  auch  die  meisten  von  uns  die  Vorträge  drucken  lassen. 
Dasz  der  Verleger  dabei  ein  treffliches  Geschäft  macht,  be- 
weist auch,  dasz  das  Unternehmen  hier  guten  Boden  ge- 
funden.    Ich  schicke  dir  auch  meinen  Vortrag.^) 

Weshalb  ich  dir  das  alles  erzähle?  Weil  ich  jede  Gelegen- 
heit benutze,  draussen  im  Reich  es  bekannt  zu  machen,  dasz 
es  sich  jetzt  in  Wien  doch  rührt  und  regt.  Nebenbei,  denke 
ich,  freut  es  dich  zu  hören,  dasz  auch  dein  Neffe  an  dem 
frischen  Leben  in  Oesterreich  Theil  nimmt  und  dasz  er  sich 
grade  darum  hier  so  wol  fühlt.  Auf  dem  Fortschritt  des 
geistigen  Lebens  in  Oesterreich  beruht  die  Möglichkeit,   dasz 


')  Frankreich  und  Burgund  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts. 
Wien  1858  (39  S.). 


Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels.  135 

sich  Oesterreich  u.  Deutschland  in  der  Zukunft  einmal  wieder 
näher  treten.  Was  dieser  Annäherung  vorarbeiten  kann  liegt 
uns  hier  am  meisten  am  Herzen  u.  das  legen  wir  allen  draussen 
im  Reich  am  liebsten  an  das  Herz.  Noch  diesz  Jahr  erwarten 
wir  in  Hoffnung  einen  solchen  Akt  gegenseitiger  Annäherung. 
Die  Philologenversammlung  soll  hier  [p.  S]  tagen.  Wir  bitten 
alle  Schulmänner  Deutschlands,  w'em  es  irgend  möglich  ist. 
zu  diesem  Fest  zu  kommen.  Sie  werden  die  beste  Aufnahme 
finden;  ich  brauche  nur  an  die  Versammlung  der  Naturwissen- 
schaftler aus  1856  zu  erinnern.  Ich  schreibe  dir,  lieber  Onkel, 
namentlich  deshalb,  um  dich  auch  dringend  einzuladen  und 
durch  dich  andre  auffordern  zu  lassen.  Du  weiszt,  die  Reise 
durch  Oesterreich  ist  lohnend;  man  kann  keine  schönre 
Ferienreise  machen.  Aus  Oesterreich  werden  sich  eine  Menge 
einfinden  in  der  Hoffnung  einmal  die  deutsche  Welt  der 
Collegen  kennen  zu  lernen.  Die  Vereinigung  hat  grade  in 
diesem  Jahr  für  uns  in  Oesterreich  grosse  Tragweite,  Du 
kennst  wol  den  jetzigen  Stand  unsrer  Gymnasialfrage.  Heuer 
noch  soll  berathen  werden,  ob  das  neue  durch  Bonitz")  ein- 
geführte System-)  unverändert  fortbestehn  oder  nach  den 
Anforderungen  der  Ultramontanen  u.  Bureaukraten  gemodelt 
werden  soll.  Bekunden  die  deutschen  Schulmänner  durch 
massenhaften  Besuch  der  Philologenversammlung,  dasz  sie 
auch  Theil  nehmen  an  dem  Schulwesen  in  Oesterreich,  so 
wird  diesz  hier  sehr  viel  Eindruck  machen,  den  Muthigen  zu 
statten  kommen,  den  Unentschlossenen  imponieren,  die  Gegner 
einschüchtern.  Also  nochmals:  mögen  recht  viele  kommen. 
Für  dich  u.  alle  Bekannte,  die  du  mir  zuweisest,  stehe  ich 
zur  Verfügung:  jetzt  wenn  ihr  Auskunft  haben  wollt,  während 
der  Versammlung  als  Führer.  Ich  habe  noch  kein  eignes 
Haus,  sonst  ladete  ich  dich  zu  mir  ein.  --  Ich  hoffe,  hierauf 
antwortest  du  mir  einmal  u.  erzählst  mir  dann  von  der  Familie, 
von  der  ich  wenig  erfahre.  Alles  was  ich  von  Sendungen 
erwähnt  habe,    schicke    ich  durch  Buchhändler  nach  Halle  an 


')  Vgl.  oben  S.  127  N.  1  und  J.  Frankfurter,  Graf  Leo  Thun- 
Hohenstein,  Franz  Exner  und  Hermann  Bonitz.    Wien  1893. 

=■)  Durch  den  „Entwurf  der  Organisation  der  Gymnasien  und 
Realschulen  in  Österreich"  vom  Jahre  1849.  von  Exner  und  Bonitz; 
Franfkurter  S.  107  ff.,  116  ff.,  124  ff. 


136  Karl  Heldmann, 

Emil;   wie    es   von  dort  weiter   an  dich  gehn  kann,  weisz  ich 
ich  hier  nicht. 

Mit  den  besten  Wünschen  für  euer  aller  Wol  verbinde 
ich  die  herzlichen  Grüsse  an  die  Tante  und  eure  Kinder,  an 
O.  Wilhelm  und  seine  Frau. 

In  alter  Liebe  und  Anhänglichkeit 
Wien,  Ballgasse  931  dein  Neffe 

28.  Mai  1858.  Theodor. 


III. 

(An  Rudolf  Haym.) 

Alt- Aussee  5.  September  1900. 
Hochverehrter  Herr  College! 
Allem  zuvor  will  ich  hier,  auf  den  privaten  Brief  vom 
12.  August  antwortend,  Ihnen  für  die  herzlichen  Glückwünsche 
und  für  alle  sie  begleitenden  Freundlichkeiten  aufrichtigen 
Dank  sagen.  Zu  letzteren  rechne  ich  auch  den  Hinweis  auf 
vergangene  Zeiten.  Ich  selbst  frischte  im  J.  1898,  als  ich 
meine  Biographie  zu  dictiren  versuchte,  meine  Erinnerungen 
auf,  so  auch  die  an  unser  beider  erste  Bekanntschaft  einige 
Wochen  vor  meinem  Doctorexamen.  Von  letzterem  kann  ich 
auch  mehr  erzählen,  als  unser  lieber  Freund  Dümmler  aus 
den  Akten  herausgelesen  hat.  Mit  meiner  kurzen  lateinischen 
Dissertation  z.  B.  hat  es  folgende  Bewandtnisz.  Heinrich  Leo 
d.Z.  Decani)  hatte  meine  umfangreiche  deutsche  Arbeit^)  erst 
als  Dissertation  gelten  lassen  wollen,  verlangte  dann  aber  als 
Ergänzung  eine  lateinische  Abhandlung,  wenn  sie  auch  nur 
einen  Bogen  ausfülle:  [p.  2J  so  schrieb  ich  in  aller  Eile  letz- 
tere nieder,  in  welcher  ich  einer  u.  a.  von  Leo  aufgestellten 
Behauptung   entgegentrat.  2)     Die   mündliche   Prüfung   musste 


1)  Leo  war  vom  12.  Januar  bis  12.  Juli  1850  Dekan  gewesen; 
Sickels  Promotion  fand  aber  erst  unter  dem  darauf  folgenden 
Dekanat  des  Philosophen  Wilhelm  Gerlach  und  dem  Rektorat  des 
Mediziners  Alfred  Volkmann  statt. 

s)  S.  oben  S.  118. 

4  S.  oben  S.  118. 


Drei  Briete  Theodor  v.  Sickels.  137 

dann,  weil  auch  die  Universität  durch  die  Cholera  ausser 
Rand  u.  Band  gerathen  war,  zweimal  verschoben  werden. i) 
Auf  Düminlers  Wunsch  werde  ich  ihm,  sobald  ich  nach  Rom 
und  zu  meinen  dort  befindlichen  Papieren  zurückgekehrt  sein 
werde,  genauen  Bericht  erstatten,  wozu  mir  allerdings  zwei 
Daten  erwünscht  wären:  das  Ihrer  Habilitation'-)  und  das 
meiner  Meldung  zum  Doctorexamen'^);  für  gütige  Angabe  der- 
selben würde  ich  Ihnen  sehr  dankbar  sein. 

Vor  zwei  Jahren  kamen  mir  auch  meine  den  Preuss.  Jahr- 
büchern gelieferten  ArtikeH)  wieder  zu  Gesichte  und  riefen 
mir  alles  vor  die  Seele,  was  ich  seitdem  in  und  an  Oesterreich 
erlebt  habe.  Daß  ich  trotz  mehrfachen  Rufes  nach  Preussen 
in  Wien  ausgehalten  habe,  ist  meiner  wissenschaftlichen  Thätig- 
keit  zu  statten  gekommen.  Und  mir  persönlich  ist  es  in 
Oesterreich  gut  ergangen.  Aber  daß  aus  Oesterreich  nicht 
das  geworden  ist,  was  ich  erwartet  und  wofür  ich  mich  ganz 
eingesetzt  hatte,  das  betrübt  mich  sehr.  Kann  ich  doch  nicht 
einmal  die  Hoffnung  theilen,  welcher  Sie  in  meinem  Doctor- 
diplom  Ausdruck  gegeben  haben.'') 

Ich  erhielt  dieses  am  18.  August.  Aber  ich  bin  dann 
durch  zwei  Wochen  durch  Besuche  [p.  3J  und  anderes  so  in 


•)  Hier  scheint  insofern  ein  Irrtum  Sickels  vorzuliegen,  als 
nach  seiner  offiziellen  Meldung  (Halis,  a.  d.  VIII.  Id.  Aug.  1850 
=  6.  Aug.)  jedenfalls  keine  Verschiebung  des  durch  Zirkular  des 
Dekans  Gerlach  vom  9.  August  auf  Freitag  den  16.  angesetzten 
Termins  zum  Rigorosum  stattgefunden  hat  (Acta  Ordin.  Pliilos. 
Dec.  Gerlach  anno  1850!51  S.  28  ff.). 

»)  29.  Juni   1850. 

»)  S.  Note  1. 

♦)  Vgl.  m.  Aufsatz  S.  29  m.  Note  1.  Nach  Bretholz,  österr. 
Rundschau  9,  S.  284  hatte  Sickel  schon  von  Paris  aus  (Nov.  1850 
bis  Mai  1852)  für  die  Preußischen  Jahrbücher  geschrieben. 

'")  Bezieht  sich  auf  den  Schlußpassus:  „nnde  non  modo  ad 
Studiorum  historicorum  per  Imperium  Austriacum  florem  et  pro- 
fectum  mirum  quantum  redundavit  fructus  atque  emolumenti,  sed 
etiam  antiqua  patria  quam  unice  diligebat  non  minora  beneficia 
ei  accepta  jert,  ut  tota  eins  vita  luculentissimum  praebeat  testi- 
monium  illius  actissimae  necessitudinis ,  quam  inter  utrumque 
Imperium  et  nunc  intercedere  videmus  et  in  perpetuum  mansuruni 
speranius." 


138  Karl  Heldmann,  Drei  Briefe  Theodor  v.  Sickels. 

Anspruch  genommen  und  in  Unruhe  versetzt  worden,  daß 
ich  erst  in  den  letzten  Tagen  Stimmung  und  Müsse  zum  Briefe 
schreiben  gefunden  habe.  Ich  bitte  Sie,  hochverehrter  Herr 
Decan,  wie  alle  anderen  wegen  Verzögerung  meiner  Antwort 
um  gütige  Nachsicht. 

Der  ganzen  philosophischen  Facultät  Ihrer  Universität, 
namentlich  Ihnen  als  Decanus  spectabilis  und  dem  H.  Geh. 
Rath  Dittenberger  als  beredtem  und  eleganten  Dictator,  sage 
ich  von  ganzem  Herzen  Dank  für  die  mir  erwiesene  Ehre, 
für  die  schmeichelhafte  Anerkennung  meines  Wirkens  als 
Forscher  und  als  Lehrer  und  für  die  dem  H.  Geh.  Rath  Dümm- 
1er  ertheilte  Erlaubniß,  jene  meine  Dissertation  noch  nach 
50  Jahren  an  die  Öffentlichkeit  zu  ziehn.  Ich  kann  mir  ja  nach 
meinem  Tode  keinen  schöneren  Nachruf  wünschen  als  die 
Zeugnisse,  welche  mir  bei  Lebzeiten  von  Ihrer  Facultät,  von 
der  Berliner  Akademie  der  Wissenschaften  und  von  vielen 
anderen  gelehrten  Corporationen  ausgestellt  worden  sind. 

Wird  es  genügen,  daß  ich  der  Facultät  durch  Ihren  Mund 
diesen  meinen  aufrichtigen  Dank  vermelden  lasse  oder  ist  es 
üblich  es  noch  in  anderer  Form  zu  thun?  Als  alter  Freund 
mögen  Sie   die  Güte   haben,   mir  da  guten  Rath  zu  ertheilen. 

Auch  mir  gereicht  es  zu  grosser  Freude,  daß  ich  bei 
diesem  Anlasse  einmal  wieder  [p.  4]  einen  Brief  von  Ihrer 
Hand  erhielt  und  Ihnen  zu  schreiben  habe.  Auch  in  der 
langen  Zeit,  in  welcher  der  Verkehr  zwischen  uns  ruhte,  habe 
ich  mich  mit  Ihnen,  hochverehrter  Herr  College,  in  freudigen 
und  durch  nichts  getrübten  Erinnerungen  und  durch  diese 
verbunden  gefühlt.  Gerne  benutze  ich  die  Gelegenheit,  Sie 
dieser  meiner  Anhänglichkeit  u.  zugleich  meiner  unwandel- 
baren, besonderen  Hochachtung  zu  versichern. 

Ihr  ganz  ergebener 
Sickel. 

In  Erwartung  geneigter  Antwort  auf  meine  zwei  Fragen 
füge  ich  hinzu,  daß  ich  bis  15.  d.  M.  hier  bleibe,  bis  25.  etwa 
in  Wien  (Hotel  de  France)  sein  und  bis  1.  Oktober  nach  Rom 
(74  Via  delle  Croce)  heimkehren  werde.  S. 


Literaturbericht. 


Geschichte  des  Altertums.  Von  E.  Meyer.  2.  Aufl.  1,  1.  Ein- 
leitung. Elemente  der  Anthropologie.  Stuttgart  und  Berlin, 
Cotta.    1Q07.     250  S. 

Die  Neubearbeitung  seines  großen  Geschichtswerkes  über 
die  Geschichte  des  Altertums  (zunächst  des  1.  und  2.  Bandes) 
eröffnet  E.  Meyer  mit  einer  umfassenden  Einleitung,  in  der 
er  sich  ausführlich  über  die  grundlegenden  Elemente  ge- 
schichtlichen Lebens  und  geschichtlicher  Entwicklung  aus- 
spricht. In  drei  Hauptabschnitte  gliedert  er  seine  Darlegung; 
der  erste  behandelt  die  politische  und  soziale,  der  zweite  die 
geistige  Entwicklung,  der  dritte  Geschichte  und  Geschichts- 
wissenschaft. Diese  allgemeinen  Erörterungen,  die  der  be- 
sonderen geschichtlichen  Darstellung  vorausgeschickt  wer- 
den, legen  in  charakteristischer  Weise  Zeugnis  ab  sowohl  für 
das  rege  Interesse,  das  der  Verfasser  des  Werkes  selbst  den 
universalen  Problemen  geschichtlicher  Forschung  entgegen- 
bringt, sein  „Streben  nach  Gewinnung  einer  einheitlichen, 
historisch  begründeten  Weltanschauung"  (S.  IX),  wie  für  die 
allgemeine  Teilnahme  an  der  Behandlung  solcher  Fragen,  die 
er  bei  dem  wissenschaftlich  gebildeten  Leser  der  Gegenwart 
voraussetzen  zu  dürfen  glaubt.  In  besonderem  Sinne  steht 
dieser  Einleitungsband  in  Beziehung  zu  den  (bisherigen) 
beiden  ersten  Bänden  der  geschichtlichen  Darstellung,  insofern 
diese  sich  mit  den  Anfängen  der  uns  bekannten  Geschichte 
beschäftigen  und  gerade  hierfür  dem  Verfasser  eine  zusammen- 
fassende Orientierung  über  die  Grundbegriffe  geschichtlichen 
Lebens  überhaupt  geboten  schien. 


140  Literaturbericht. 

Man  wird  von  einem  Bande  von  250  Seiten  nicht  er- 
warten dürfen,  daß  er  in  einer  auch  nur  einigermaßen  er- 
schöpfenden Behandlung  das  große  Gebiet  der  geschichthchen 
Erscheinungen  umspanne  und  in  weitestem  Umfange  zu  den 
Problemen,  die  gegenwärtig  die  geschichtliche  Forschung  be- 
wegen, Stellung  nehme.  E.  M.  stellt  —  und  dies  ist  gewiß 
sein  gutes  Recht  —  diejenigen  Probleme  in  den  Vordergrund, 
die  ihm  als  die  wichtigsten  erscheinen  und  denen  er  für  die 
besonderen  Zwecke  seiner  geschichtlichen  Darstellung  eine 
hervorragende  Bedeutung  beimißt.  Er  liebt  es  auch  mehr, 
seine  eigene  Auffassung  der  grundlegenden  Fragen  bestimmt 
hinzustellen,  als  auf  andere  Meinungen  genauer  einzugehen 
und  so  gewissermaßen  aus  den  Gegensätzen  in  den  Rich- 
tungen der  Anschauung  das  Problem  zu  vielseitigerer  Be- 
leuchtung zu  bringen.  Auf  Grund  erstaunlicher,  auf  außer- 
gewöhnlicher Arbeitskraft  beruhender  Beherrschung  eines 
weitschichtigen  Materials  und  von  einem  umfassenden  Hori- 
zonte geschichtlicher  Betrachtung  aus  ordnet  er  die  Einzel- 
erscheinungen klaren,  beherrschenden  Gesichtspunkten  unter; 
überall  treten  uns  die  festen  und  scharfen  Umrisse  einer 
durchgebildeten  historischen  Gesamtanschauung  entgegen. 
Der  Kritiker  wird  vor  allem  zunächst  die  vielfache  Anregung 
und  Belehrung,  die  diese  Darlegungen  gewähren,  mit  Dank 
hervorheben  müssen.  Besonders  sympathisch  fühlt  sich  Re- 
ferent berührt  von  der  Entschiedenheit,  mit  der  E.  M.  überall 
das  eigenartige  Wesen  der  geschichtlichen  Erscheinungswelt, 
die  Bedeutung  des  einmaligen  geschichtlichen  Faktums  und 
der  Individualität  hervorhebt  und  die  modernen  Theorien, 
die  dem  geschichtlichen  Leben  einen  ihm  fremden  Charakter 
typischer  Regelmäßigkeit  und  allgemeiner  Gesetzmäßigkeit 
oktroyieren  wollen,  ablehnt.  Ebenso  verdient  die  umsichtige 
Zurückhaltung  gegenüber  manchen  Hypothesen ,  mit  denen 
gerade  die  Anfänge  geschichtlichen  Lebens  von  moderner 
und  modernster  Forschung  bedacht  worden  sind,  lebhafte  Zu- 
stimmung. 

Dagegen  bietet  nun  doch,  wie  mir  scheint,  diese  Prä- 
liminarbehandlung  wichtiger  Fragen  der  geschichtlichen  Ent- 
wicklung an  sich  gewisse  Gefahren,  die  auch  in  der  vorsich- 
tigen Ausführung  E.  M.s  wohl  nicht  völlig  vermieden  worden 


Alte  Geschichte.  141 

sind.  Ich  will  nicht  auf  die  Frage  eingehen,  ob  nicht  durch 
die  vorläufige  Heraushebung  bedeutsamer  Probleme  aus  den 
besonderen  geschichtlichen  Zusammenhängen,  die  das  eigen- 
artige geschichtliche  Wesen  bestmimter  Erscheinungen  erst 
zu  vollem  Ausdruck  bringen  sollen,  die  nachfolgende,  eigent- 
lich historische  Darstellung  in  ihrer  Wirkung  beeinträchtigt 
werden  könnte.  Diese  mehr  formale  Erwägung  führt  uns 
aber  zugleich  zu  einem  inhaltlich  wichtigen  Moment.  Liegt 
nicht  —  trotz  alier  Kautelen,  die  E.  M.  selbst  angebracht  hat 
—  die  Gefahr  vor,  daß  in  diesen  allgemeinen  Erörterungen 
die  geschichtlichen  Erscheinungen  zu  sehr  auf  einer  Fläche 
nebeneinander  auftreten,  daß  sie  den  Eindruck  von  beson- 
deren Beispielen  für  die  allgemeinen  Prinzipien  geschichtlicher 
Entwicklung  machen,  daß  ihre  historische  Klassifizierung  doch 
als  eine  zu  summarische  erscheint?  Die  Gegensätze  zwi- 
schen Homogenität  und  Individualisierung,  universellen  und 
individuellen  Tendenzen  u.a.  (vgl.  S.  79  ff.  158  f.  usw.),  die 
E.  M.  als  Grundsätze  geschichtlicher  Entwicklung  besonders 
betont,  können  ja  unstreitig  in  gewissem  Sinne  als  Maßstäbe 
für  die  Beurteilung  der  allgemeinen  Faktoren  geschichtlichen 
Lebens  dienen  ,  aber  sie  haben  —  in  ihrer  allgemeinen  Fas- 
sung —  nur  einen  verhältnismäßig  geringen  geschichtlichen 
Erkenntnisinhalt;  es  gelingt,  wie  E.  M.  auch  selbst  andeutet, 
von  solchen  Gesichtspunkten  aus  nur  sehr  unvollkommen,  die 
geschichtliche  Wirklichkeit  in  ihrer  Mannigfaltigkeit  und  Be- 
sonderheit zu  umspannen.  Wenn  (S.  80)  als  zwei  entgegenge- 
setzte Eventualitäten  der  geschichtlichen  Entwicklung  die  Auf- 
saugung des  besonderen  Volkstums  durch  die  universelle  Kultur 
(in  den  orientalischen  und  dann  in  der  hellenistischen  und  römi- 
schen Kultur)  und  die  Erhaltung  der  geistigen  und  politischen 
Eigenart  innerhalb  einer  umfassenderen  Gesamtkultur  (in  den 
modernen  europäischen  Nationen)  nebeneinandergestellt 
werden,  so  kommt  dabei  doch  das  entscheidende  Moment, 
daß  wir  hier  charakteristische  Stufen  der  geschichtlichen  Ent- 
wicklung, einen  wesentlichen  Unterschied  antiken  und  modernen 
historischen  Lebens  anzuerkennen  haben,  nicht  genügend  zur 
Geltung.  Und  die  Ausführungen  auf  S.  180  f.  über  das  Um- 
schlagen der  Idee  in  ihr  Gegenteil  —  insbesondere  in  ihrer 
Anwendung  auf  die  Geschichte  der   französischen  Revolution 


142  Literaturbericht. 

und  die  moderne  Sozialdemokratie  —  lassen  nicht  hervor- 
treten, daß  es  sich  hier  in  dem  scheinbaren  Umschlagen  der 
geschichtlichen  Bewegung  in  ihren  Gegensatz ,  in  der  Ent- 
wicklung von  der  Proklamierung  der  individuellen  Freiheit  zu 
Schreckensherrschaft  und  Despotismus  des  Systems,  um  ur- 
sprünglich verschiedene  Strömungen,  die  in  einer  Bewegung 
zusammenfließen,  handelt. 

Die  Bedenken,  die  ich  soeben  angedeutet  habe,  stehen 
mit  einer  weiteren  und  tieferen  Differenz  in  der  allgemeinen 
geschichtlichen  Anschauung  in  gewissem  Zusammenhange. 
Es  ist  die  Frage,  worin  wir  überhaupt  das  Wesen  der  uni- 
versalhistorischen Entwicklung  zu  sehen  haben.  Ich  kann  auf 
dieses  Problem,  das  ich  bei  anderer  Gelegenheit  ausführlicher 
behandeln  zu  können  hoffe,  nicht  weiter  eingehen,  will  nur 
betonen,  daß  mir  E.  Ms  Formulierung,  nach  der  in  dem  Kreis- 
laufe die  Grundform  geschichtlichen  Lebens  gefunden  werden 
müsse  (S.  82),  nicht  als  ausreichend  und  nur  sehr  bedingungs- 
weise als  zutreffend  erscheint.  Wie  die  Anwendung  dieser 
Formel  seitens  des  maurischen  Historikers  Ibn  Chaldün  als 
eine  durch  einen  beschränkten  geschichtlichen  Erfahrungskreis 
bedingte  gelten  muß  (vgl.  auch  E.  M.s  Andeutungen  selbst), 
so  läßt  sich  auch  der  besondere  Zusammenhang  einer  solchen 
Auffassung  mit  spezifisch  antiken  Anschauungen  oder  solchen, 
die  sich  vor  allem  auf  Erscheinungen  antiker  geschichtlicher 
Kultur  gründen,  dartun.  Und  noch  eine  andere  Verschieden- 
heit der  Auffassung  muß  ich  hier  kurz  hervorheben.  Sie  be- 
trifft die  Fassung  des  Begriffes  der  Anthropologie,  insbeson- 
dere des  V^erhältnisses  der  geschichtlichen  Erkenntnisse  zu 
den  allgemeinen  anthropologischen  Wahrheiten.  Über  die 
Verwendung  des  W^ortes  Anthropologie  selbst  will  ich  nicht 
streiten;  aber  es  scheint  mir,  als  ob  E.  M.  (S.  184)  von  vorn- 
herein zwischen  den  beiden  Gebieten  eine  zu  weitgehende 
Scheidung  eintreten  lasse.  Wenn  er  mit  Recht  für  die  Ge- 
schichtswissenschaft die  Aufgabe  abweist,  die  allgemeinen 
Formen  menschlicher  Entwicklung,  welche  die  Anthropologie 
darlege,  am  Einzelvorgang  zu  exemplifizieren,  so  kann  doch 
auch  nicht  gesagt  werden  ,  daß  die  allgemeinen  anthropolo- 
gischen Sätze  und  Lehren  für  die  geschichtliche  Forschung 
etwas  Gegebenes  seien.     (Der  Hinweis   auf  die  der  Beschrei- 


Alte  Geschichte.  143 

bung  einer  Schlacht  zugrunde  liegenden  Voraussetzungen  der 
Mechanik  u.  a.  trifft  nicht  zu,  weil  es  sich  hier  nicht  um  spe- 
zifisch geschichtliche  Begriffe  handelt.)  Aus  dem  geschicht- 
lichen Leben  selbst  werden  doch  erst  auch  jene  allgemeineren, 
für  dieses  geltenden  Wahrheiten  gewonnen.  Sie  führen  kein 
gesondertes  Dasein,  das  etwa  von  der  spezifisch  geschicht- 
lichen Erkenntnis  unabhängig  wäre. 

Ich  würde  die  dieser  Besprechung  gezogenen  Grenzen 
weit  überschreiten,  wenn  ich  eingehender  die  besonderen 
Probleme  geschichtlichen  Lebens,  die  E.  M.  behandelt,  er- 
örtern wollte.  Die  Darlegung  der  Grundzüge  der  staatlichen 
und  sozialen  ebenso  wie  der  geistigen,  namentlich  religiösen 
Entwicklung  enthält  eine  Fülle  wertvoller  Bemerkungen.  Sehr 
verdient  die  ja  auch  schon  aus  den  geschichtlichen  Darstel- 
lungen E.  M.s  bekannte,  starke,  teilweise  vielleicht  sogar  von 
Einseitigkeit  nicht  ganz  freie  Betonung  des  Staates,  die  Gel- 
tendmachung der  Bedeutung  des  politischen  Momentes  für 
die  geschichtliche  Entwicklung  hervorgehoben  zu  werden. 
Ob  wirklich  gesagt  werden  kann,  daß  der  Staat  seinem  Ur- 
sprünge nach  älter  sei  als  das  Menschengeschlecht  überhaupt, 
dessen  Entwicklung  erst  in  ihm  und  durch  ihn  möglich  ge- 
worden sei  (S.  11),  lasse  ich  hier  dahingestellt  sein.  Wider- 
spruch aber  möchte  ich  erheben  gegen  die  Zurückdrängung 
der  Bedeutung  des  gesellschaftlichen  Momentes  neben  und 
gegenüber  dem  staatlichen.  Es  ist  gewiß  richtig,  daß  der 
moderne  Liberalismus  sich  vielfach  einer  starken  Unter- 
schätzung des  Staates  schuldig  gemacht  hat,  und  von  den 
modernen  soziologischen  Theorien,  die  sich  gewöhnlich  durch 
Mangel  an  Verständnis  für  das  geschichtliche  Leben  aus- 
zeichnen, bin  ich  im  allgemeinen  auch  wenig  erbaut.  Aber 
die  Wichtigkeit  der  gesellschaftlichen  Bildungen  und  Ten- 
denzen läßt  sich  doch  nicht  verkennen,  und  ich  vermisse  in 
E.  M.s  Erörterungen  eine  genauere  Bestimmung  des  gegen- 
seitigen V^erhältnisses  von  Staat  und  Gesellschaft.  Die 
wechselseitige  Beziehung,  bzw.  der  Gegensatz  zwischen  ge- 
schichtlicher (staatlicher,  nationaler)  Gemeinschaft  und  gesell- 
schaftlichen Klassenbildungen  ist  für  die  Würdigung  geschicht- 
licher Entwicklung  sehr  bedeutsam,  und  auch  der  Historiker 
des  Altertums   hat   besonderen  Anlaß,   den    gesellschaftlichen 


144  Literaturbericht. 

Bildungen  und  Bestrebungen  seine  volle  Aufmerksamkeit  zu- 
zuwenden. 

Den  Grundzügen  der  religiösen  Entwicklung  hat  E.  M. 
vornehmlich  eingehende  Erörterungen  gewidmet.  Ich  muß 
mich  gerade  hier  darauf  beschränken,  kurz  meine  abweichende 
Meinung  in  wichtigen  Punkten  anzudeuten,  indem  ich  zugleich 
die  vielfache  Förderung  der  Forschung  und  Erkenntnis  na- 
mentlich für  die  primitiven  Stadien  religiöser  Anschauung  und 
religiösen  Lebens  dankbar  anerkenne.  Die  Ableitung  der 
Religion  aus  dem  mythischen  Denken  und  dem  Zauberwesen 
(S.  90  f.)  halte  ich  für  zu  eng,  und  E.  M.s  eigene  Darlegungen 
von  der  Bedeutung  der  Religion  für  die  Eigenart  des  geistigen 
Lebens  (vgl.  z.  B.  Gesch.  d.  Altertums  1,  22,  S.  822)  lassen 
sich  wohl  auch  nicht  völlig  hiermit  in  Einklang  bringen.  Be- 
achtenswert ist  die  Einteilung  der  Götter  in  zwei  Hauptklassen 
(S.  97  ff.),  wenn  auch  E.  M.  hier  selbst  zugeben  muß,  daß 
die  beiden  Klassen  vielfach  ineinander  übergehen.  Eine  Aus- 
einandersetzung mit  der  von  Usener  über  die  Entwicklung 
der  religiösen  Anschauung,  über  die  Formen  der  religiösen 
Begriffsbildung  aufgestellten  Theorie  würde  mir,  obgleich  ich 
nicht  zu  den  Anhängern  dieser  Theorie  gehöre,  bei  der  Be- 
deutung der  Usenerschen  Untersuchungen  als  wünschenswert 
erschienen  sein. 

Mein  hauptsächlicher  Widerspruch  gegen  die  Erörterungen 
in  dem  Kapitel  über  die  Religion  bezieht  sich  aber  darauf, 
daß  die  tiefere  Bedeutung  der  Religion  für  die  geistige  und 
sittliche  Kultur  m.  E.  hier  unterschätzt  wird.  E.  M.s  Auf- 
fassung scheint  mir  doch  wesentlich  von  der  gewiß  vielfach 
starken  Spannung  zwischen  Religion  und  geistiger  Kultur  aus 
orientiert  zu  sein  und  seine  Darstellung  die  völlige  Unab- 
hängigkeit der  Moral  von  der  Religion  zu  einseitig  zu  betonen 
(vgl.  namentlich  S.  133  f.,  136  f.).  Sehr  stark  wird  die  Be- 
deutung der  Religion  als  der  Macht  des  Beharrens,  als  des 
Bollwerkes  der  Tradition  hervorgehoben.  Zum  Teil  gewiß 
mit  Recht.  Aber  anderseits  steht  dem  doch  wieder  die 
Tatsache  gegenüber,  die  auch  E.  M.  in  gewissem  Umfange 
zugesteht,  daß  die  Religion  auch  eine  große  Macht  geistiger 
Bewegung  in  der  geschichtlichen  Entwicklung  ist  und 
in    ihrer  höchsten    und    innerlichsten   Entfaltung    ein   schöpfe- 


Mittelalter.  145 

risches  Element  individuellen  Lebens  darstellt.  Ich  glaube  die 
Religion  als  produktiven  Faktor  geistiger  Kultur  wesentlich 
höher  einschätzen  zu  dürfen,  als  es  E.  M.  tut.  Gerade  die 
Entwicklung  der  geschichtlichen  Kultur  in  der  Neuzeit  läßt 
dies  —  trotz  der  Kompliziertheit  der  Entwicklung  —  erkennen. 
Aber  auch  im  griechischen  Altertum  fehlt  doch  diese  Ein- 
wirkung einer  vergeistigten  und  geläuterten  Religion  nicht 
völlig.  Oder  ist  etwa  bei  Piaton  die  Religion  nicht  als  eine 
sehr  wesentliche  und  einflußreiche  Potenz  in  seinem  geistigen 
Gesamtwesen  anzuerkennen? 

Würzburg.  /.  Kaersl. 

Rhodes  of  the  Knights  by  Baron  de  Belabre,  french  Consul  at 
Dover,  officer  of  public  instruction  of  France  and  some  years 
consul  in  Rhodes,  with  maps,  iuscriptions,  shields ,  and 
photographs  by  the  author.  Oxford  at  the  Clarendon  Press. 
1908.     4".     196  S. 

Der  Verfasser,  welcher  vom  Jahre  1900 — 1906  französi- 
scher Konsul  auf  Rhodus  war,  hat  sich  während  dieser  Zeit 
in  seinem  opferwilligen  wissenschaftlichen  Streben  die  er- 
denklichste Mühe  gegeben,  alle  aus  der  Zeit  der  Johanniter- 
ordensherrschaft  noch  vorhandenen  Bauten  und  Befestigungs- 
werke auf  Rhodus  zu  untersuchen  und  zu  beschreiben  sowie 
deren  Zusammenhang,  in  welchem  sie  zu  dem  sozialen  und 
militärischen  Leben  ihrer  Erbauer  stehen,  nachzuweisen,  bzw. 
auch  so  manche  in  andern  Darstellungen  über  dieselben  an- 
gegebenen Irrtümer  aufzudecken  und  zu  berichtigen.  Zwar 
hat  das  Erdbeben  vom  12.  Oktober  1856,  ebenfalls  dasjenige 
vom  22.  April  1863  auf  der  ganzen  Insel  und  eine  Pulver- 
explosion am  6.  November  1856  in  der  Stadt  Rhodus  eine  nicht 
geringe  Zerstörung  verursacht,  dennoch  aber  blieb  die  größere 
Mehrzahl  der  alten  Gebäude  und  fast  alle  Befestigungswerke 
der  Stadt  in  wenig  verändertem  Zustande,  in  welchem  die 
Kreuzritter  im  Januar  1523  sie  verlassen  haben,  bis  in  unsere 
Zeit  erhalten.  Obgleich  nun  auch  die  Literatur  über  Rhodus 
schon  eine  stattliche  Reihe  von  Schriften  aufweist,  in  welchen 
über  diese  Insel  und  deren  denkwürdige  Geschichte  eingehend 
gehandelt  wird,  so  ist  doch  in  keiner  derselben  diesen  aus 
der  Ritterzeit  stammenden  Bauten  und  Anlagen  die  Aufmerk- 
Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  10 


146  Literaturbericht. 

samkeit  in  dem  Grade  gewidmet  worden  wie  de  Belabre  sie 
sich  im  vorliegenden  Buche  zur  Aufgabe  gestellt  hat.  Eine 
wesentliche  Förderung  erfuhr  sein  wissenschaftliches  Unter- 
nehmen durch  die  Gefälligkeit  des  türkischen  Statthalters  auf 
Rhodus  sowie  durch  eine  von  der  französischen  Gesandtschaft 
in  Konstantinopel  für  ihn  erwirkte  Spezialerlaubnis  zum  Ein- 
tritt in  die  Militärbauten  und  Befestigungsanlagen  der  Stadt 
—  eine  Gunstbezeugung,  welche,  seitdem  die  Türken  die 
Insel  im  Besitze  haben,  außer  ihm  keinem  der  früheren  Autoren, 
die  über  die  Insel  geschrieben  haben,  und  nur  einigen  wenigen 
Fremden  von  sehr  hohem  Stande  gewährt  worden  war.  So 
ist  es  ihm  auch  möglich  gewesen,  eine  große  Anzahl  photo- 
graphischer Aufnahmen  von  Orten  herzustellen,  zu  welchen 
gewöhnlich  ein  Fremder  keinen  Zutritt  hatte.  Nach  einem 
kurzen  historischen  Überblick  über  die  Organisation  des 
Johanniterordens  und  der  Wiedergabe  einer  Liste  der  19  vom 
Jahre  1310 — 1523  den  Orden  leitenden  Großmeister  beschreibt 
er  unter  Beifügung  von  Illustrationen  zunächst  die  Außen- 
werke der  Stadt  (das  Nikolausfort,  den  ehemaligen  Naillac- 
turm  und  die  Windmühlen),  dann  die  Wälle  und  Befestigungen 
derselben,  das  Collachium  oder  Ritterresidenz,  dann  die 
Straßen,  die  Herbergen  der  verschiedenen  „Zungen",  die 
Kirchen,  Moscheen  und  Denkmäler,  jeweils  die  auf  die  Bauten 
und  deren  Erbauer  bezüglichen  geschichtlichen  Überlieferungen 
beifügend,  um  zuletzt  auch  die  auf  der  Insel  zerstreuten,  jetzt 
aber  in  Ruinen  liegenden  Johanniterkastelle  durch  Wort  und 
Bild  dem  Leser  zu  veranschaulichen.  Es  ist  eine  sehr  inter- 
essante archäologische  Wanderung,  die  man  an  der  Hand  des 
Verfassers  durch  die  Stadt  und  Insel  machen  darf,  und  des 
wissenschaftlich  Anregenden  und  Belehrenden  wird  einem  nicht 
wenig  geboten.  V^ornehmlich  kommen  auch  beim  Durchlesen 
des  Buches  die  Heraldiker  auf  ihre  Rechnung:  gibt  der  Ver- 
fasser doch  außer  104  auf  Grund  eigener  photographischer 
Aufnahmen  hergestellter  Bilder  von  Gebäuden,  Straßen, 
Festungsmauern  und  Wällen,  von  einzelnen  Stadtteilen  und 
Landschaften  gegen  120  Abbildungen  von  an  Häusern  und 
Wallmauern  vorgefundenen  Skulpturen,  Inschriften  und  Wappen 
wieder,  welche  vor  ihm  zumeist  noch  von  keinem  andern  be- 
schrieben   und    veröffentlicht   worden    sind.      Das    Buch    soll 


Mittelalter.  147 

keine  neue  „Geschichte  des  Johanniterordens  auf  Rhodus" 
sein,  aber  immerhin  wird  durch  dasselbe  die  Kenntnis  der 
Geschichte  der  Großmeister  des  Ordens,  welche  die  Erbauer 
der  Monumentalbauten  waren,  wesentlich  gefördert.  Der  Ver- 
fasser hat  die  Literatur  über  diese  Insel  eingehend  studiert 
und  bringt  in  vielen  Punkten  seine  von  andern  abweichende 
Anschauung  mitunter  in  scharfer  Kritik  zur  Geltung;  eine 
Kontrolle  jedoch  in  dieser  Beziehung  zu  veranstalten,  ist  dem, 
der  dies  tun  wollte,  sehr  erschwert  durch  die  keineswegs  zu 
billigende  Methode  de  Belabres,  zwar  jeweils  den  Namen  des 
Autors  nebst  dessen  Ansicht  zu  nennen  oder  anzudeuten, 
jedoch  niemals  die  Stelle  von  dessen  Schrift  zu  bezeichnen, 
wo  dieselbe  nachzulesen  ist:  hierin  hätte  der  Verfasser  ein 
Mehreres  geben  sollen,  was  seinem  vornehm  ausgestatteten 
und  in  wirkungsvoller  Darstellung  geschriebenen  Buche  nicht 
zum  Nachteil  gereicht  hätte,  gewiß  aber  gar  manchem  Leser 
desselben  sehr  willkommen  gewesen  sein  würde. 

Bödigheim.  //.  Hagenmeyer. 

Regesta  poniificum  Romanorum.  Jubente  Regia  Societate  Gottin- 
gensi  congessit  Paulus  Fridolinus  Kehr.  Italia  Ponti- 
ficia  sive  repertorium  privilegiorum  et  litterarum  a  Romanis 
pontificibus  ante  annum  MCLXXXXVIII  Italiae  ecclesiis, 
monasteriis,  civitatibus  singulisque  personis  concessorum, 
iubente  Regia  Societate  Gottingensi,  congessit  Paulus  Frido- 
linus Kehr.  Vol.  III.  Etruria.  Berolini,  apud  Weidmannos. 
1908.     LH  u.  492  S.     16  M. 

Der  dritte  Band  des  großen,  von  dem  Herausgeber  mit 
rastloser  Tatkraft  geförderten  Regestenwerke,  über  dessen  An- 
lage und  erste  Bände  an  früherer  Stelle  (102,  114ff.)  berichtet 
wurde,  begreift  unter  dem  freigewählten  Titel  Etruria  die  Sprengel 
von  Florenz,  Fiesole,  Pistoja,  Arezzo,  Siena,  Chiusi,  Sovana, 
Grossetto  (Rosellae),  Massa  Maritima  (Populonia),  V^olterra, 
Pisa  und  Lucca,  ein  Gebiet  mit  reicher  Entwicklung  des 
Kirchenwesens,  innerhalb  dessen  sich  Archive  von  großer  Be- 
deutung befinden.  Dementsprechend  überragt  der  Band  seine 
Vorgänger  an  Umfang,  er  enthält  1501  Regesten,  von  denen 
747  in  der  zweiten  Auflage  von  Jaffas  Regesta  Pontificum 
nicht  verzeichnet  sind.     Davon    sind    507  unangefochtene,    24 

10* 


148  Literaturbericht. 

unechte  Deperdita.  65  unechte  Stücke,  darunter  eine  Urschrift, 
114  in  Abschriften,  37  im  Original  erhaltene  Urkunden,  die 
mit  Ausnahme  einer  dem  12.  Jahrhundert  angehören.  Da  der 
urkundliche  Stoff  sich  auf  nahezu  300  Empfänger  verteilt,  ver- 
mißt man  mehr  noch  als  in  den  beiden  ersten  Bänden  ein 
alphabetisches  Verzeichnis  der  Empfänger.  Die  Anordnung 
der  Urkunden  nach  diesen  machte  in  nahezu  270  Fällen  zwei-, 
drei-,  ja  viermalige  Erwähnung  derselben  Urkunde  notwendig. 
Schon  diese  Zahlen  werden  ein  Bild  von  der  gewaltigen 
Arbeitsleistung  geben,  deren  Früchte  in  sorgfältiger  Form  dar- 
geboten werden;  der  größte  Wert  kommt  auch  in  diesem 
Bande  den  einleitenden  Bemerkungen  zu  den  einzelnen  Emp- 
fängergruppen, den  archivalischen  und  überlieferungsgeschicht- 
lichen Mitteilungen  zu. 

Graz.  Karl  Uhlirz. 

Die  fränkische  Ritterschaft  von  1495  bis  1524.  Mit  einer  Einleitung. 
Hauptsächlich  nach  Quellen  aus  dem  Hochstift  Würzburg. 
Von  Dr.  Robert  Felloer.  (Historische  Studien,  veröffentlicht 
von  E.  Ebering,  Heft  50.)     Berlin,  Ehering.     1905.    312  S. 

Der  Verfasser  hat  sich  eine  dankbare  Aufgabe  gestellt. 
Denn  der  Gegensatz  zwischen  Landesfürstentum  und  Ritter- 
schaft hat  für  den  Ausbau  der  deutschen  Territorialstaaten 
eine  so  große  Bedeutung  gehabt,  daß  es  lohnt,  ihn  einmal 
monographisch  für  ein  bestimmtes  Gebiet  zu  behandeln,  und 
die  Arbeit  gewinnt  besonderes  Interesse,  da  der  Verfasser  sich 
ein  Gebiet  gewählt  hat,  in  dem  die  Entwicklung  andere  Bahnen 
als  in  den  meisten  andern  Territorien  eingeschlagen  und  nicht 
mit  dem  Siege  des  Fürstentums,  sondern  mit  dem  Ausscheiden 
der  Ritterschaft  aus  dem  Territorialverbande  geendet  hat. 
Fellner  hat  seine  Aufgabe  auch  gut  gelöst.  Freilich  ist  von 
der  poetischen  Verklärung,  die  das  Ringen  der  Ritterschaft 
gegen  den  emporwachsenden  Staat  des  16.  Jahrhunderts  in 
Goethes  Götz  von  Berlichingen  gefunden  hat,  in  seiner 
trockenen  Darstellung,  deren  Übersichtlichkeit  durch  die  sehr 
ausführlichen,  oft  mehrere  Seiten  einnehmenden  Aktenzitate 
häufig  beeinträchtigt  wird,  nichts  zu  spüren;  aber  sie  ist  auf 
gründliches  Aktenstudium  aufgebaut  und  macht  durchaus  den 
Eindruck  der  Zuverlässigkeit. 


Mittelalter.  149 

Nur  für  die  Einleitung,  die  weit  ausholend  die  Entstehung 
der  Ritterschaft  und  ihre  Entwicklung  bis  zum  Jahre  1405  ver- 
folgt, muß  ich  diese  Anerkennung  etwas  einschränken.  Hier 
hat  F.  gerade  die  neueren  Veröffentlichungen,  die  Konsti- 
tutionen der  Monumenta  Germaniae  historica,  die  ältere  Serie 
der  deutschen  Reichstagsakten,  die  Monumenta  Zollerana  u.  a. 
ganz  übersehen.  Aber  das  Ergebnis  bleibt  trotzdem  richtig 
—  wobei  freilich  zu  berücksichtigen  ist,  daß  wir  bis  jetzt  für 
die  Zeit  von  1484 — 1495  weder  gedruckte  noch  iingedruckte 
Quellen  haben  (S.  111):  Nachdem  die  Versuche  aus  der  Zeit 
König  Sigmunds,  eine  feste  Organisation  der  fränkischen 
Ritterschaft  zu  schaffen,  gescheitert  waren,  hat  eine  politische 
Verbindung  der  gesamten  fränkischen  Ritterschaft  nicht  mehr 
bestanden;  ihre  rechtliche  Lage  war  sowohl  im  Bistum  Würz- 
burg wie  in  Bamberg  und  in  dem  hohenzollernschen  Franken 
um  das  Jahr  1495  weder  gegenüber  den  Landesfürsten  noch 
gegenüber  dem  Reich  klar  bestimmt.  Die  alte  Unterordnung 
der  Ritterschaft  unter  das  landesherrliche  Gericht  hatte  längst 
aufgehört;  an  ihre  Stelle  war  das  Austragsverfahren  getreten. 
Begünstigt  durch  die  Schwäche  der  Landesherrn  und  durch 
die  Rivalität  unter  den  fränkischen  Fürsten  hatte  sich  die 
Ritterschaft  im  Laufe  des  15.  Jahrhunderts  eine  fast  unab- 
hängige Stellung  errungen,  ohne  doch  den  Zusammenhang 
mit  den  Territorien  ganz  aufzugeben. 

Die  Reichsreform  des  Jahres  1495  gab  den  Anlaß  zur 
Klärung  dieser  Verhältnisse.  Gegenüber  der  Gefahr,  eine 
Geldsteuer,  den  gemeinen  Pfennig,  bezahlen  zu  müssen  und 
so  auf  die  Stufe  von  zinspflichtigen  Untertanen  herabgedrückt 
zu  werden,  begannen  die  Ritter  in  ganz  Franken  sich  zu 
einigen,  und  es  gelang  ihnen  in  der  Tat,  ihre  Steuerfreiheit 
zu  behaupten.  Ebenso  entzogen  sie  sich  1500  dem  allge- 
meinen Reichsaufgebot.  Geschickt  nutzten  sie  ihre  unklare 
Stellung  aus:  vor  dem  Reich  beriefen  sie  sich  auf  ihre  Lehns- 
pflichten, vor  den  Lehnsherrn  auf  die  Forderungen  des  Reichs. 

Der  entscheidende  Kampf  aber  spielte  sich  auf  dem  Ge- 
biete der  Rechtspflege  ab.  Das  Verbot  der  Fehde,  das  der  Land- 
friede von  1495  gebracht  hatte,  blieb  zwar  lange  Zeit  wirkungs- 
los, weil  die  Fürsten  selbst  das  Treiben  des  Adels  gegen  die 
Reichsstädte  begünstigten.   Aber  die  Ordnung  der  rechtlichen 


150  Literaturbericht. 

Verhältnisse  durch  die  Errichtung  des  Reichskammergerichts 
wirkte  auch  auf  Franken  ein.  Unter  der  Führung  von  Hans 
von  Schwarzenberg  versuchte  von  1507  an  die  gesamte  frän- 
kische Ritterschaft  ihre  rechtlichen  Beziehungen  zu  den  frän- 
kischen Fürsten  einheitlich  auf  der  Basis  zu  ordnen,  daß  die 
Ritterschaft  als  eine  besondere  politische  Organisation  außer- 
halb der  Territorien  und  befreit  von  den  landesherrlichen  Ge- 
richten anerkannt  wurde.  Aber  sie  drang  den  Fürsten  gegen- 
über, die  die  Kompetenz  ihrer  Gerichte  wieder  auf  die  Ritter- 
schaft auszudehnen  sich  bemühten,  nicht  durch,  und  der 
Zusammenhalt  unter  der  Ritterschaft  war  zu  lose,  als  daß 
sie  ihre  Ansprüche  hätten  durchsetzen  können.  Jahrelang 
schleppten  sich  die  Verhandlungen,  in  die  gelegentlich  auch 
Kaiser  Maximilian  eingriff,  erfolglos  hin. 

Einen  neuen  Aufschwung  nahmen  die  ritterschaftlichen 
Bestrebungen  unter  der  Einwirkung  der  allgemeinen  Hoff- 
nungen und  Erwartungen,  die  sich  an  die  Kaiserwahl  Karls  V. 
knüpften.  Und  es  schien,  als  sollte  die  Ritterschaft  nicht  ent- 
täuscht werden;  denn  der  Wormser  Reichstag  von  1521  kam 
mit  der  Festsetzung  des  Austragsverfahrens  den  Ansprüchen 
der  Ritterschaft  weit  entgegen.  Aber  die  Fürsten,  insbesondere 
der  Bischof  von  Würzburg,  kümmerten  sich  um  die  Bestim- 
mungen des  Reiches  überhaupt  nicht,  und  die  Reichsgewalt 
mußte,  machtlos  wie  sie  war,  die  Fürsten  schalten  lassen. 
Vom  Reiche  verlassen,  zur  Selbsthilfe  zu  schwach,  geriet  die 
Ritterschaft  in  heftige  Erregung.  Wie  weit  die  religiöse  Be- 
wegung eingewirkt  hat,  ist  fraglich.  Ich  möchte  mit  F.  ihren 
unmittelbaren  Einfluß  gering  einschätzen;  denn  mochten  auch 
einige  Führer  der  Ritter  persönlich  zur  Lehre  Luthers  neigen, 
so  hatte  doch  die  Ritterschaft  als  Stand  ein  zu  großes  Inter- 
esse an  der  Erhaltung  der  Stifter  und  Klöster,  als  daß  sie  sich 
Luther  hätte  anschließen  können;  aber  man  wird  anderseits 
auch  die  allgemeine  Gärung  der  Zeit  nicht  außer  Acht  lassen 
dürfen.  Der  Kampf  Sickingens  gegen  Trier  war  ein  Symptom 
der  allgemeinen  Erregung  der  Ritterschaft;  aber  ein  unmittel- 
barer Zusammenhang  zwischen  Sickingen  und  der  fränkischen 
Ritterschaft  bestand  nicht.  Nicht  durch  die  Erhebung  Sickingens, 
sondern  durch  das  wachsende  Raubritterunwesen  wurde  die 
Katastrophe    über    die    fränkische    Ritterschaft    herbeigeführt. 


16.  Jahrluindert.  151 

Schon  seit  1520  war  die  Expedition  des  schwäbischen  Bundes 
gegen  die  Raubritter  beschlossen,  aber  die  Ritterschaft  hatte 
weder  vermocht,  die  Landfriedensbrecher  von  sich  aus  zu 
unterdrücken,  noch  sich  zum  Widerstand  zusammen  zu  schließen ; 
sie  war  eben  —  diesen  allgemeinen  Eindruck  bestätigt  auch 
F.  Darstellung  —  nur  noch  ein  al")sterbendes  Glied  am  deut- 
schen Körper.  Ohne  Widerstand  zu  finden,  konnte  der  schwä- 
bische Bund  im  Sommer  1523  den  Zug  gegen  die  Raubschlösser 
durchführen.  Es  war  ein  schw'erer  Schlag  für  die  ganzen 
politischen  Organisationsbestrebungen  der  Ritterscliaft,  zumal 
da  bald  darauf  die  Ritterschaft  durch  die  Not  des  Bauern- 
krieges zu  engem  Anschluß  an  die  Fürsten  gezwungen  wurde. 

Ein  endgültiger  Abschluß  der  Kämpfe  zwischen  Ritter- 
schaft und  Fürstentum  war  allerdings  damit  noch  nicht  er- 
reicht. Wie  in  den  Territorien  Norddeutschlands,  so  setzte 
auch  in  Franken  in  der  zweiten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts 
eine  ständische  Reaktion  ein,  und  sie  führte  hier  zur  end- 
gültigen Befreiung  der  Ritterschaft  von  der  fürstlichen  Landes- 
hoheit, Freilich  hatten  die  Ritter  inzwischen  auch  gelernt, 
den  Kaiser  durch  Bewilligung  von  Charitativsubsidien  an  der 
Erhaltung  der  Reichsritterschaft  zu  interessieren. 

Charlottenburg.  •  Fn'f^  Härtung. 

Papsttum  und  Papstwahl  im  Zeitalter  Philipps  11.  Von  Dr.  Paul 
Herre,  Privatdozent  an  der  Universität  Leipzig.  Leipzig, 
Teubner.     1907.     XX  u.  660  S.    24(!)M. 

Das  umfang-  und  inhaltreiche  Buch  Herres  —  das  ich 
längst  hätte  anzeigen  wollen  und  sollen  —  ist  aus  dem  Plane 
eines  Aufsatzes  über  die  Wahl  Gregors  XIll.  herausgewachsen, 
der  seinerseits  in  H.s  Studien  zum  Zyprischen  Kriege  (Teil  1 
1902  erschienen)  wurzelte:  das  Ereignis  von  1572  erwies 
sich  ihm  als  unauslösbares  Glied  einer  Kette,  als  Mittelstück 
einer  bestimmten,  in  sich  geschlossenen  Entwicklung,  deren 
Träger  Philipp  11.  ist.  So  ist  ein  Buch  entstanden,  das  die 
gesamte  Regierungszeit  des  Königs,  die  vier  Jahrzehnte  von 
1559—1598  umspannt,  und  sie  unter  ganz  allgemeine  Gesichts- 
punkte von  hohem  historischem  Interesse  rückt. 

H.  behandelt  einmal  die  einzelnen  Konklaven  von  Pius  IV. 
bis   zu  Klemens  VlIL,  acht    an    der    Zahl.     Er   faßt    jedesmal 


152  Literaturbericht. 

auf  Grund  sehr  reichen  Materials  die  Mächte  ins  Auge,  die  die 
Wahl  entscheiden:  vor  allem  die  beiden  Weltgegner  Spanien 
und  Frankreich,  daneben  die  italienischen  Fürsten  mit  ihren 
Nebenbuhlerschaften,  unter  denen  die  Medici  in  Florenz  voran- 
stehen; die  Gruppen  im  Kardinalkolleg,  die  geistlichen  Ver- 
treter der  Staaten,  den  Kardinalnepoten  mit  seinem  Anhange, 
die  Kreaturen  des  letzten  und  des  vorletzten  Papstes;  schließ- 
lich die  Wirkung,  die  von  allen  diesen  Gewalten  geübt  wird, 
den  persönlichen,  den  staatlichen,  den  kirchlich-religiösen.  Er 
schildert  das  Spiel  der  Einzelnen  und  der  Mächte,  die  An- 
läufe und  V^erschiebungen,  die  so  oft  überraschenden  Lösungen, 
deren  innere  Folgerichtigkeit  er  zugleich  nachweist.  Er  hat 
dabei  eine  stattliche  Reihe  von  Personen  einzuführen  und 
zeichnet  eine  Anzahl  lebendiger  Bildnisse;  er  entwirrt  das 
zunächst  unbegreifliche  Durch-  und  Gegeneinander  mit  glück- 
lich eindringendem  und  überzeugendem  Scharfsinn  und  hat 
offenbar  eine  verständnisvolle  Freude  an  diesem  virtuosen 
diplomatischen  Ringen;  seine  Erzählung  ist  klar,  bewegt,  oft 
glänzend,  die  dramatische  Spannung,  die  in  den  Vorgängen 
liegt,  kommt  packend  heraus.  Ein  eigentlich  kompetentes 
Urteil  über  diese  acht  Darstellungen  würde  nur  fällen  können, 
wer  das  Material  beherrschte  wie  der  Verfasser;  der  Eindruck 
aber,  den  man  als  Leser  gewinnt,  ist  sehr  günstig.  Es  ist 
eine  Reihe  sauber  ausgeführter  Monographien,  untereinander 
verknüpft  durch  kürzere  Überblicke  über  die  Zeiträume,  die 
zwischen  je  zwei  Konklaven  liegen:  das  „Papsttum"  des  eben 
Gewählten  enthält  zugleich,  in  der  Ernennung  neuer  Kardinäle  und 
im  unablässigen  Spiele  jener  Kräfte,  sehr  ausdrücklich  die  Vor- 
geschichte der  künftigen  Wahl.  Und  in  diesen  Vorgeschichten 
wie  in  den  Wahlgeschichten  selbst  bietet  H.s  Forschung  eine 
Fülle  von  neuen  Tatsachen  und  neuem  Stoffe.  Wertvollere 
Einzelvorarbeiten  hat  er  nur  für  die  Zeit  bis  1565  benutzen 
können;  von  Anfang  bis  zu  Ende  hat  er  neben  den  vielen 
Aktenpublikationen  Archivalien  in  Menge  herangezogen,  nicht 
für  alle  Teile  gleich  vollständig,  aber  überall  als  entscheidende 
Grundlage.  Er  hat  außer  Paris,  München  und  Wien  einen  Teil 
der  italienischen  Archive,  vor  allem  aber  Simancas  ausgebeutet. 
Die  Arbeitsleistung  ist  neidenswert;  der  anscheinend  allzu  große 
Umfang  des  Bandes  kommt   eben   daher,    daß   sein  Verfasser 


16.  Jahrhundert.  153 

überall  im  einzelnen  Eigenes  zu  sagen  hatte  und  es,  bei  der 
Verworrenheit  und  gleichzeitig  der  charakteristischen  Bedeut- 
samkeit der  VVahlintriguen,  zu  sagen  wünschte.  Indessen  war 
ihm  das  im  Grunde  doch  die  Nebensache.  Sein  Hauptaugen- 
merk gilt  dem  Gesamtcharakter  dieser  Epoche  der  Papstwahl 
und  Papstmacht.  Eine  Einleitung  entwickelt  in  großen  Zügen 
die  Einflüsse,  die  Renaissance,  Reformation,  Gegenreformation, 
die  jener  nationale  Kampf  zwischen  Spanien  und  Frankreich 
auf  die  Wahlen  im  ganzen  und  damit  zugleich  auf  die  Gesamt- 
stellung des  heiligen  Stuhles  ausüben;  das  eigentliche  Thema 
bleibt  von  da  ab,  über  alle  bunten  Einzelheiten  hinweg,  das 
Verhältnis  zwischen  Spanien  und  Rom,  zwischen  Philipp  II. 
und  der  Kurie,  die  Einwirkung  Philipps  in  ihrem  An-  und 
Abschwellen,  seine  Beherrschung  des  Papsttums  bis  zu  dessen 
Wiedererhebung  und  Ablösung  von  Spanien.  Daß  der  Bund 
zwischen  dem  politischen  Führer  der  Gegenreformation  und 
der  Kurie  lange  ganz  eng  gewesen,  daß  Philipps  staatliche 
Gewalt  während  seiner  früheren  Jahrzehnte  im  Aufstiege,  seine 
Weltwirkung  in  den  60er,  70er  Jahren  — wenn  man  das  Wort 
bei  dem  Herrscher  „mit  den  bleiernen  Füßen"  gebrauchen 
darf  —  einmal  frisch,  jedenfalls  ungebrochen  und  unwider- 
stehlich gewesen  ist,  daß  sie  sich  dann  erst  zu  Zeiten,  als 
seine  und  seines  Reiches  Kraft  innerlich  zu  erstarren  begonnen 
hatte,  von  1584  ab,  zu  ihrer  stärksten  Betätigung  über  West- 
europa, ja  über  ganz  Europa  hin  erhob,  daß  erst  der  60er 
seinen  Lebenskampf,  vielleicht  schon  krampfhaft,  aber  doch 
jetzt  erst  in  den  großartigsten  Formen,  ausgefochten  hat,  sich 
selber  getreu  bis  in  Niedergang  und  Untergang  hinein;  daß 
er  noch  im  Sinken,  in  dem  Jahrfünft  nach  1588,  am  weitesten 
griff  und  daß  sich  von  dem  Sinkenden  das  Papsttum  abwandte 
und  dem  aufsteigenden  Heinrich  IV.,  dem  französischen  Staate 
zuwandte,  dessen  Genesung  zugleich  das  durch  Spaniens 
Alleingewalt  fast  aufgehobene  Gleichgewicht  der  katholischen 
politischen  Welt  und  damit  auch  die  Selbständigkeit  der  obersten 
geistlichen  Macht  wiederherstellte  —  dieser  große  Hergang  ist 
altbekannt;  unter  dem  römischen  Gesichtspunkte  hat  ihn  auch 
Ranke  von  früh  an  dargestellt  und  deutsche,  französische, 
spanische  Monographien  sind  diesem  gefolgt;  H.  strebt,  an 
Stoff  und  Auffassung,  über  sie  alle,   auch   über  Ranke    selber 


154  Literaturbericht. 

hinaus.      Auch    die    Geschlossenheit    von    Philipps    politisch- 
religiöser Weltansicht,    die  Aufrichtigkeit    seiner    Hingabe   an 
die  Weltkirche,   die  sonderbare  und  eben  doch   ganz  ehrliche 
Vereinigung    spanischer    und    gesamtkatholischer    Ideale    und 
Zwecke  in  ihm  wie  in  seinem  Volke:  auch  das  alles  ist  längst 
erkannt  und  behauptet  worden.    H.  hält  an  dieser  Anschauung 
fest,    aber   er   glaubt    sie  vertiefen    und  verfeinern,    in  Philipp 
selber  und  seiner  Stellung  zur  Kirche  eine  noch  nicht  hervor- 
gehobene   Entwicklung    nachweisen,    jedenfalls    den    ganzen 
großen  Prozeß    zwischen    Spanien    und    Rom,    zwischen    dem 
vorherrschenden  Staate   und   dem   Papsttum   der   Gegenrefor- 
mation  an   der  Geschichte   der  Papstwahlen  einheitlicher  und 
zugleich  innerlicher  darstellen  zu   können  als  es  vor  ihm  ge- 
schehen ist.     Deshalb   eben   analysiert  er  die   einzelnen  Kon- 
klaven und  ihre  Vorgeschichte;  und  jene  Zwischenstücke,  die 
jedesmal  das  „Papsttum"  des  Letztgewählten  behandeln,  geben 
deshalb   nicht  bloß    die  Vorbereitung   seiner  Nachfolge,   son- 
dern   eine    zusammenfassende    Charakteristik    seiner    eigenen 
Regierung,    unter    dem    Gesichtspunkte    seiner    Stellung    zu 
Spanien.     Die  Haltung   der  Päpste,    der  führenden    Kardinäle 
hier,  der  spanischen  Gesandten  beim  heiligen  Stuhle  und  des 
„Einsiedlers  vom  Eskurial"    dort,    steht    im   Mittelpunkte   des 
Bildes,    und    das  Bild    hat    folgende    Züge.     Philipp   gibt  von 
Anfang  an  die   überwiegend   politische  Stellungnahme   seines 
Vaters  auf;  geistliches  und  politisches  Ziel  deckt  sich  ihm  in 
erstaunlichem  Maße  :  seine  intimsten  Äußerungen,  seine  immer 
wiederkehrenden    Handlungen   beweisen   das   durchaus.     Sein 
Spanien  ist  der  bedrängten  und  sich  soeben  wieder  sammelnden 
Kirche  unentbehrlich;  die  Krise,  in  der  Frankreich  steht,  lähmt 
dessen  Gegenwirkung  fast   ganz;    die    nahezu   unbeschränkte 
Übergewalt,  die  Philipp  in  Rom  so  beinahe  von  selber  zufällt, 
erlaubt   es   ihm,    in    seinen  Ansprüchen    und    Maßregeln   sehr 
zurückhaltend    zu    sein;    aber    er    will    es   auch  sein.     Seine 
Diplomaten  sind  stets  spanischer,  egoistischer,  staatlicher  ge- 
sinnt wie  er,  sie  begreifen  seine  Bescheidenheit  niemals  völlig; 
den  ersten,  Vargas,  ruft  er  deshalb  ab;   die  nächsten  sind  — 
auf  Philipps  Höhe!  —  fast  so  geistlich  gerichtet  wie  ihr  Herr, 
aber  ein  Unterschied  bleibt  doch  stets:  immer  wieder  suchen 
sie  auf  den  Standpunkt  der  spanischen  Machtinteressen  zurück- 


16.  Jahrhundert.  155 

ziilenken.  Der  König  verbietet  es  immer  von  neuem.  Er 
verzichtet  auf  das  Machtmittel  einer  Besoldung  der  Kardi- 
näle, er  verschmäht  vor  und  bei  der  Wahl  grundsätzlich  die 
Nennung  ihm  erwünschter  Papstkandidaten,  die  „Inklusion", 
er  will  die  Ausschließung  Unerwünschter,  die  „Exklusion", 
möglichst  zurückhaltend  wahrnehmen,  übrigens  nie  als  staat- 
liches Recht,  nur  als  natürliche  Auswirkung  der  Macht  und 
vor  allem  der  Gesinnung  des  katholischen  Königs,  der  die 
Reinheit  und  den  Ernst  der  obersten  geistlichen  Behörde 
sichern  will  und  muß.  Er  ist  durchaus  der  königliche  Dok- 
trinär, der  ehrliche,  beschränkt-einheitliche  und  in  seiner  Be- 
schränktheit so  historisch  bedeutende  Bekenner,  der  Schirm- 
herr, aber  auch  Retter  der  romanisch-katholischen  Welt.  Und 
dieses  sein  Verdienst  verschafft  ihm  in  den  60er,  70er  Jahren 
zuletzt  stets  wieder  den  entscheidenden  Einfluß,  ohne  daß  er 
ihn  geradezu  packt:  Spanien  gibt  in  Rom  in  Wahl  und  Politik 
jedesmal  wieder  den  Ausschlag,  Das  Verhalten  der  Spanier, 
auch  ihres  Königs,  ist  dabei  naturgemäß,  auch  in  ihrer  geist- 
lichen Politik,  nicht  frei  von  den  bedenklichen  Zügen  der 
Renaissancediplomatie,  die  das  Zeitalter  einmal  beherrschte, 
von  ihrer  Gewaltsamkeit  und  ihrer  List,  und  noch  w'eniger 
frei  von  dem  dogmatischen  nationalen  Hochmut,  der  das  große 
Spaniertum  des  16.  Jahrhunderts  durchdrang,  der  es  so  un- 
liebenswürdig und  so  starr  machte;  auch  den  Italienern  war 
das  eine  verhaßte  Fremdherrschaft,  und  mit  seinem  Ideal  fiel  für 
Philipp  sein  Interesse  damals  objektiv  fast  restlos  zusammen. 
Seine  Absicht  aber  war  rein;  man  darf  angesichts  dieser  un- 
endlich bezeichnenden  Korrespondenzen  unzweifelhaft  von 
einer  idealistischen  Politik,  von  einer  auffallenden  Einheit  und 
Ganzheit  der  historischen  Erscheinung  sprechen.  Und  es  ist 
von  H.  ebenso  einleuchtend  nachgewiesen,  wie  es  in  sich 
selber  dem  tragischen  Verlaufe  alles  historischen,  alles  mensch- 
lichen Daseins  entspricht,  daß  auch  hier  gerade  die  höchste 
Entfaltung  bereits  den  Keim  der  Auflösung  in  sich  ausbildet. 
Unter  Gregor  XIII.  (1572—1585)  läßt  die  spanisch-römische 
Gegenreformation,  so  stark  sie  sich  auswirkt,  nach  an  schöpfe- 
rischer Kraft.  Spanien  beginnt  innerlich  zu  vertrocknen,  der 
Widerstand  der  Italiener  steigt,  allmählich  kehrt  dann  auch 
Frankreich  die  Widerstandskraft  zurück;  vor  allem,  das  Papst- 


156  Literaturbericht. 

tum  selber  will  wieder  freier  werden.  Das  ist  der  Hergang 
der  80er,  90er  Jahre:  Sixtus  V.  lehnt  sich  als  erster  auf,  in 
den  nachfolgenden  Konklaven  wächst  die  Opposition,  Spanien 
schlägt  sie  noch  nieder,  behauptet  seine  Macht,  muß  dabei 
gelegentlich  schon  schärfere  Zwangsmittel  einsetzen  als  vor- 
her; aber  unter  Klemens  VlII.-Aldobrandini  löst  sich  die 
Kurie  wirklich  von  ihm  ab  und  erkennt  Heinrichs  IV.  König- 
tum an;  scharfe  Gutachten  päpstlicher  und  spanischer  Theo- 
logen vollziehen  1594,  1598  eine  grundsätzliche  Auseinander- 
setzung. Das  Papsttum  prägt  seine  Ansprüche  der  vollen 
Unabhängigkeit  ganz  klar  aus;  ebenso  klar  sind  die  spanischen 
Gesandten  dieser  Jahrzehnte,  Olivares,  Sessa;  je  mehr  ihr 
Staat  aus  der  Selbstverständlichkeit  seiner  Hegemonie  zurück- 
sinkt, um  so  straffer  wollen  diese  kastilianischen  Staatsmänner 
seine  Machtmittel  wieder  anziehen.  Und  Philipp?  ihn  reißt 
die  Strömung  mit.  Er  muß,  noch  so  widerstrebend,  doch 
nachgeben;  bald  schon  läßt  er  seinen  Politikern  in  Rom  freieren 
Spielraum  als  früher;  dann  faßt  sich  der  Doktrinär  wieder 
zusammen  und  untersagt  Ende  1590  von  neuem  grundsätzlich 
jede  Inklusion;  aber  am  Schlüsse  seines  Lebens  steht,  in 
jenen  Gutachten  (und  das  letzte  wurde  in  Madrid  selber  auf- 
gestellt und  von  dem  sterbenden  Herrscher  bestätigt),  eine 
Verteidigung  nicht  nur  der  Ex-,  auch  der  Inklusion,  nur  daß 
sie  sachlich  und  maßvoll  gehandhabt  werde.  Der  katholische 
König  hat  also  die  volle  Reinheit  seiner  geistlichen  Politik 
nicht  festhalten  können,  der  Zwang  der  Macht  unterwarf  ihn 
den  Forderungen  seines  eigenen  Staates;  weltliche  und  geist- 
liche Universalgewalt,  Staat  und  Kirche  stießen  sich  auch  hier, 
wo  sie  in  so  engem  Bunde  gegen  das  Ketzertum  zusammen- 
gestanden hatten,  und  der  katholischeste  aller  großen  Fürsten 
mußte  die  Konsequenz  erleben  und  anerkennen. 

Das  ist  eine  lehrreiche  und  ergreifende  Darlegung.  Ich 
möchte  nicht  verhehlen,  daß  mir  gelegentlich  ein  Fragezeichen 
bleibt.  H.  hat  aus  unzähligen  Tatsachen  und  Zeugnissen  ein 
einheitliches  Gebäude  errichtet,  wohlgegliedert  im  Äußern  und 
Innern;  er  hat  den  Gesamthergang  zu  einem  einheitlichen 
Prozesse  gestaltet:  die  Psychologie  der  Macht  und  ihrer  per- 
sönlichen Träger  lebt  sich  darin  aus,  in  einer  einleuchtenden, 
gewissermaßen  logischen  Entwicklung.    Vielleicht  hat  er  dann 


16.  Jahrhundert.  157 

und  wann  übertrieben,  die  Einzelheit,  die  Einzeiwendung  zu 
vollständig  in  das  Ganze  eingereiht;  man  stößt  wohl  hier  und 
dort  an  der  Interpretation  einer  .-Äußerung  oder  einer  Hand- 
lung an^),  findet  dies  und  jenes  zu  scharf  pointiert.  \'on  dem 
spanischen  „Universalreich"  würde  ich  vorsichtiger  sprechen, 
auch  der  „Sieg"  der  Kirche  über  Spanien  (652)  besagt  mir 
zu  viel.  Philipp  selber  ist,  wie  H.  keineswegs  verhehlt,  trotz 
allem  stets  „der  Gleiche"  (S.  363)  geblieben;  kann  man  da 
wirklich,  w^e  H.  es  doch  auch  tut,  von  einem  Zurücktreten 
des  geistlichen  Elements,  einem  Vortreten  der  politischen 
Selbstsucht  in  seinen  letzten  20  Jahren  reden,  seine  Regie- 
rung „geradezu  in  zw^ei  ...grundverschiedene  Epochen"  zer- 
legen, in  deren  zweiter  „der  König  ein  anderer  war"  als  in  der 
ersten?  Das  Entscheidende  bleibt  doch  wohl  einfach  der 
Wiedereintritt  Frankreichs  und  die  Erschöpfung  Spaniens,  nicht 
so  sehr  eine  Art  innerer  Untreue  Spaniens  oder  gar  Philipps  11. 
gegen  sich  selbst.  Daß  die  steigende  eigene  Not  und  die 
natürliche  Emanzipation  der  Kurie  Philipp  II.  dazu  drängte,  die 
Unbedingtheit  seines  Prinzips  in  Etwas  einzuschränken,  in  die 
Wahlen  gröber  als  bisher  einzugreifen,  ist  darum  doch  w'ahr 
und  überaus  interessant,  das  ganze  Widerspiel  zwischen 
Herrscher  und  Diplomaten  nicht  minder.  Vielleicht  handelt  es 
sich  bei  meinen  Bedenken  mehr  um  Ausdrucksfragen:  so  sehr, 
wie  H.,  zumal  im  Vorwort  und  Schluß,  den  Anblick  der  Epoche 
verändert  zu  haben  meint,  möchte  ich  ihn  nicht  ändern.  In- 
dessen sind  solche  Zuspitzungen  und  Übertreibungen  die  fast 
unvermeidliche  Folge  weitgreifender,  allgemeiner  und  einheit- 
licher Zusammenfassungen,  und  gerade  in  dieser  Einheitlich- 
keit, ich  wiederhole  es  gern,  liegt  der  höchste  Reiz  und  Wert 
dieses  Buches.  Es  hat  seine  genaue  Sachkenntnis  und  kritische 
Tatsachenarbeit  in  den  Dienst  einer  interessanten  und  als 
Ganzes,  wie  mir  scheint,  durchaus  überzeugenden  Auffassung 
gestellt.  Nicht  einer  eigensinnigen  und  dürren  These:  H. 
geht  ganz  vom  lebendigen  Stoffe  aus.     Er   hat   seine  Epoche 

')  Ist  z.  B.  der  dritte  Leitspruch  des  Titelblattes  auf  S.  405 
richtig  gedeutet?  Ich  will  der  Vollständigkeit  halber  anmerken, 
daß  mir  die  Einleitung  im  Ausdruck  nicht  so  sorgsam  und  un- 
anfechtbar scheint  wie  das  Ganze  des  Buches  und  daß  die  Druck- 
korrektur etwas  pedantischer  hätte  sein  dürfen. 


158  Literaturbericht. 

mit  Feinheit  und  Schärfe,  vor  allem  aber  mit  Gerechtigkeit,  mit 
der  Freude  des  wirklichen  Historikers  an  der  Fülle  und  Kraft 
und  Farbigkeit  der  historischen  Erscheinung  ergriffen  und 
durchdrungen;  die  Gegenreformation  und  ihre  römisch-spani- 
schen Träger  kommen  bei  ihm  aus  sich  selber  heraus  zu  starker 
Wirkung.  1)  Aber  er  steht  zugleich  über  ihr:  seine  historische 
Sympathie  gehört,  wie  es  Recht  und  Pflicht  des  Historikers 
ist,  weitergleitend  dem  jeweils  Lebendigsten  in  ihr,  erst  dem 
jugendlichen  Philipp,  später,  als  dieser  welk  wird,  dem  großen 
Papste  Sixtus  V.,  und  schließlich  doch,  über  die  Blüte  dieses 
Zeitalters  überhaupt  hinweg,  der  erneuten  und  ewigen  Gegen- 
wirkung des  weltlichen  Staates  gegen  die  geistliche  Herr- 
schaftsidee. 

Herre  schuldet  uns  aber  noch  allerhand  aus  diesem  Zeitalter. 
Er  hat  es  bereits  hier  im  Großen  angefaßt,  er  lebt  darin;  ein 
sehr  begreiflicher  menschlicher  Trieb  zur  Heimat  und  Gegen- 
wart hin  —  der  Referent  hat  am  wenigsten  das  Recht,  ihn  zu 
tadeln  —  und  ein  Zug  zum  Allgemeinen  und  Weiten,  den 
seine  neuesten  Arbeiten  stark  betätigen,  droht  ihn  aus  diesem 
Arbeitsgebiete  zu  entführen.  Ich  würde  es  lebhaft  beklagen, 
wenn  er  uns  keine  Geschichte  Philipps  IL  schriebe.  Ich 
glaube,  trotz  alter  persönlicher  Beziehungen,  denen  der  Ver- 
fasser dieses  reifen  und  selbständigen  Buches  längst  ent- 
wachsen ist,  es  aussprechen  zu  dürfen,  daß  er  zu  der  wahr- 
lich großen  Aufgabe  ungewöhnlich  berufen  sei  durch  eine 
glückliche  Vereinigung  elastischer  Arbeitsenergie  und  gesunden, 
kritischen  wie  politischen  Denkens  mit  warmer,  nachschaffen- 
der historischer  Phantasie,  mit  einer  Gestaltungskraft,  der  er 
immer  ein  hohes,   zugleich  künstlerisches  Ziel  stecken   sollte, 


')  In  der  Löwener  Revue  d'histoire  eccle'siastiqiie  X,  387—393 
hat  van  der  Essen  ihm  eingehend  und  sehr  lebhaft  zugestimmt 
und  nur  noch  eine  stoffliche  Ergänzung  aus  den  farnesischen 
Akten  gewünscht.  —  Die  nicht  eben  wohlmeinende  Anzeige  von 
j.  Susta,  Mitt.  d.  Inst.  f.  österr.  Gesch.  XXX,  539-545,  die  ich  erst 
nach  Drucklegung  der  meinigen  kennen  lernte,  mag  in  Einzel- 
heiten Recht  haben,  insbesondere  aus  der  frühesten  Zeit  —  auch 
da  keineswegs  in  allen!  In  den  Hauptfragen  scheint  sie  mir,  so- 
weit sie  über  die  oben  angedeuteten  Bedenken  hinausgeht,  weder 
Recht  zu  haben,  noch  Herre  irgendwie  gerecht  zu  werden. 


Deutsche  Landschatten.  159 

und  mit  der  Fähigkeit  zu  universaler,  vergeistigender  und 
vereinheitlichender  Anschauung,  die  ich  hier  zu  rühmen  hatte. 
Was  er  hier  geleistet  hat,  erscheint  mir  sehr  erheblich  und 
gibt  ein  Recht  zu  hohen  Forderungen. 

Hamburg.  Erich  Marcks. 

Forschungen  zur  Geschichte  Niedersachsens,  lierausgegehen  vom 
Historischen  Verein  für  Niedersachsen.  2.  Bd.,  8.  Heft: 
Der  Vizekanzler  David  Georg  Strube.  Von  Wesenberg. 
Hannover  und  Leipzig,  Hahnsche  Buchhandlung.  1907. 
Vin  u.  100  S.,  mit  einem  Porträt  Strubes. 

Eine  sorgfältige  und  eingehende  Arbeit,  die  sowohl  bio- 
graphisch wie  literärgeschichtlich  der  Persönlichkeit  von  David 
Georg  Strube  (1694—1775),  besonders  in  bezug  auf  „seine 
staatsrechtlichen  Anschauungen  und  deren  Ergebnisse"  durch- 
aus gerecht  wird.  Sie  ist  verfaßt  auf  Grund  nicht  nur  guter 
Kenntnis  des  gedruckten  Materials,  sondern  auch  unter  um- 
sichtiger Benutzung  handschriftlicher  Stücke,  die  den  Akten 
und  den  mehr  als  20  Manuskriptbänden  des  Oberlandesgerichts 
in  Celle  entnommen  sind.  Darunter  spielen  namentlich  die 
teilweise  recht  bedeutsamen,  von  Strube  in  seiner  offiziellen 
Eigenschaft  als  juristischer  Beirat  des  Ministeriums  erstatteten, 
ungedruckt  gebliebenen  Gutachten  eine  wichtige  Rolle,  außer- 
dem Foliobände,  die  Strubes  Exzerptensammlung  enthalten. 
Unter  Verwertung  aller  dieser  Quellen  stellt  der  Verfasser 
zunächst  Strubes  staatsrechtliche  Anschauungen  zusammen, 
und  zwar  in  drei  Unterabteilungen,  in  denen  gehandelt  wird 
von  Strubes  Stellung  zum  Naturrechte,  von  Strube  als  ener- 
gischem Realisten  und  von  Strubes  historischen  Anläufen. 
Der  zweite  Hauptteil  bringt  die  „Ergebnisse",  wiederum  in  drei 
Unterabschnitten :  Stellung  zu  einer  Rechtsreform  in  Deutsch- 
land —  Tätigkeit  im  Meierrecht  —  Anschauungen  über  adliges 
und  ständisches  Recht.  So  ist  in  recht  übersichtlicher  Weise 
von  Strubes  persönlicher  und  juristischer  Eigenart  eine  Dar- 
stellung gegeben,  die  überall,  wo  ich  sie  stichprobenweise 
nachgeprüft  habe,  sich  mir  als  eine  wohlbegründete  und  zu- 
treffende ergeben  hat,  die  ferner  aber  auch  recht  erschöpfend 
geraten  sein  dürfte  und  den  Besprochenen  recht  geschickt 
seiner  Zeit  und  Umgebung  eingliedert.    Geht  daraus  auch  über 


160  Literaturbericht. 

ihn,  seine  Schriften  und  deren  Ergebnisse  der  bisher  herr- 
schenden Vorstellung  gegenüber  (z.  B.  gegenüber  der  von 
mir,  Gesch.  d.  D.  RW.  3,  255  ff.  vorgetragenen  Skizze)  nicht 
wesentlich  Neues  hervor,  wodurch  etwa  seine  Gesamtstellung 
in  unserer  Literär-  oder  Kulturgeschichte  in  ein  ganz  anderes 
Licht  gerückt  wurde,  so  ist  doch  in  einer  Summe  von  Einzel- 
heiten die  Persönlichkeit  Strubes  eingehender  beleuchtet  und 
mit  erfreulicher  Wärme  gewürdigt.  Man  wird  daher  diese 
fleißige  Arbeit,  die  nach  der  Angabe  des  Verfassers  im  „Vor- 
wort" auf  eine  Anregung  von  Max  Lehmann  zurückgeht,  nur 
freundlich  begrüßen  und  anerkennend  beurteilen  können. 
Bonn.  Ernst  Landsberg. 

Die  Matrikel  der  Hohen  Schule  und  des  Pädagogiums  zu  Herborn. 
Herausgegeben  von  Gottfried  Zedier  und  Hans  Sommer. 
Wiesbaden,  J.  F.  Bergmann.  1908.  (Veröffentlichungen  der 
Historischen  Kommission  für  Nassau  V.)     XIV  u.  734  S. 

Eine  dankenswerte  Publikation,  die  wie  der  Nebentitel 
besagt,  unter  der  Ägide  der  Historischen  Kommission  für 
Nassau  zustande  gekommen  ist.  Es  lag  ursprünglich  nur  in 
der  Absicht  des  erstgenannten  beauftragten  Herausgebers, 
den  bereits  im  Jahre  1882  von  van  der  Linde  in  seinem  Werke 
„Die  Nassauer  Drucke  der  Kgl.  Landesbibliothek  in  Wies- 
baden" S.  335 — 496  gegebenen  Abdruck  der  Matrikel  der 
Hohen  Schule  durch  ein  ausgiebiges  Register  „wirklich  nutz- 
bar" zu  machen.  Eine  Vergleichung  des  Abdruckes  mit  dem 
Original  ließ  aber  so  viel  Mängel  des  Lindeschen  Textes  er- 
kennen, daß  ein  kritischer  Neudruck  unabweisbar  erschien. 
Im  weiteren  Verlauf  der  Arbeit  erwies  es  sich  als  wünschens- 
wert, bei  den  nahen  Beziehungen  der  Universität  zum  Päd- 
gogium  auch  die  Schülerverzeichnisse  des  letztern  in  das  Werk 
aufzunehmen  und  zur  Vervollständigung  des  hieraus  gewon- 
nenen Namenmaterials  und  zugleich  um  eine  Beurteilung 
der  wissenschaftlichen  Leistungen  der  Hohen  Schule  zu 
ermöglichen,  auch  ein  Verzeichnis  der  Herborner  Dissertationen 
hinzuzufügen.  So  haben  wir  in  dem  Werke  den  vollständigen 
Personalbestand  der  ehemaligen  gelehrten  Anstalten  von  Her- 
born beisammen.  Das  stattliche  Werk  wird,  nach  einer  um- 
fangreichen, etwas  umständlichen  Einleitung   des   ersten  Her- 


Deutsche  Landschaften.  161 

ausgebers  Zedier  (S.  I~X1V),  durch  die  Matrikel  der  Hohen 
Schule  von  1584  bis  1726  (S.  1  —  176)  mit  4314  Einträgen  er- 
öffnet; es  folgt  die  Matrikel  des  Pädagogiums  (S.  184—517) 
von  1688  bis  1791,  die  nach  der  Zählung  der  Herausgeber  nicht 
weniger  als  8201  Einträge  enthält,  und  ;^uletzt  das  zeitlich 
geordnete  Verzeichnis  der  in  den  Herborner  Dissertationen 
genannten  Respondenten  nebst  alphabetischer  Übersicht;  um- 
fassende Register  vervollständigen  das  Ganze.  Die  Heraus- 
geber hatten  sich  in  die  Arbeit  so  geteilt,  daß  Sommer  die 
Herausgabe  der  Matrikel  des  Pädagogiums  und  das  Personen- 
register zu  derselben ,  Z.  die  der  Hohen  Schule  nebst  Per- 
sonenregister und  das  ganze  Ortsregister  sowie  das  V^er- 
zeichnis  der  Dissertationen  übernahm.  —  In  der  Einleitung 
setzt  sich  Z.  zunächst  mit  der  Publikation  seines  Vorgängers 
van  der  Linde  auseinander.  Es  war  hiernach  m.  E.  vmnötig, 
am  Schlüsse  des  Werkes  (S.  731)  nochmals  eine  Aufzählung 
der  Lindeschen  Fehler  in  den  Personen-  und  Ortsnamen  zu 
geben.  Es  folgt  eine  Beschreibung  der  in  der  Seminarbiblio- 
thek zu  Herborn  ruhenden  Originale  und  eine  kurze  Dar- 
legung der  bei  der  Herausgabe  befolgten  Grundsätze.  Die 
Bearbeitung  zeugt  durchgängig  von  anerkennenswerter  Sorg- 
falt. Nur  eine  Eigentümlichkeit  der  Matrikel  ist  mir  aufge- 
fallen, die  von  den  Herausgebern  hätte  erklärt  oder  wenigstens 
angemerkt  werden  müssen,  daß  nämlich  viele  Namen  in  der 
Matrikel  der  Hohen  Schule  öfter  erscheinen ,  ohne  daß  man 
annehmen  könnte,  daß  die  Genannten  vielleicht  nach  zeit- 
weiliger Abwesenheit  wieder  nach  Herborn  zurückgekehrt 
wären  und  eine  nochmalige  Einschreibung  nachgesucht  hätten. 
Hier  nur  wenige  Beispiele:  Nr.  323  Theodor  ab  Hyllensberg 
Aquensis  (vgl.  Nr.  411);  Nr.  357  Johannes  Christophorus  Her- 
dessianus Noriberg.  (vgl.  Nr.  413);  Nr.  324  Joh.  Zollner  Fron- 
husensis  (vgl.  Nr.  415);  Nr.  322  Thobias  Rivius  Wesaliensis 
(vgl.  Nr.  404);  Nr.  321  Henricus  Copius  Wesaliensis  (vgl.  Nr.  407  i, 
vgl.  auch  Nr.  421  (Nr.  326),  Nr.  387  (410),  388  (419),  395 
(431),  640  (679)  usw.  Auch  ein  Druckfehler  ist  mir  aufge- 
fallen: Lapimannus  Guldenstern  Danus  (H.  Seh.  Nr.  631)  statt 
Laxmannus  (Paed.  Nr.  1082).  Verhängnisvoll  sind  diese  Ver- 
sehen dadurch  geworden,  daß  die  mehrfach  wiederkehrenden 
Namen  auch  mehrfache  Nummern  in  der  fortlaufenden  Auf- 
Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  11 


152  Literaturbericht. 

Zählung  erhalten  haben.  Vgl.  auch  noch  H.  Seh.  Nr.  742 
Georg.  Titius  Bethaniensis  Sil.  mit  Nr.  835  Petrus  Titus  Beutha- 
niensis  Sil.,  wo  das  Register  unrichtig  zwischen  beiden  Fami- 
liennamen unterscheidet. 

Straßburg  i.  E.  Knod. 

Die    Matrikel    der   Universität    Königsberg  i.  Pr.     1.  Bd.,    1.  Heft. 

Herausgegeben  von  Georg  Erler.    Leipzig,  Duncker  &  Hum- 

blot.     1908.     320  S.     8  M. 
In  einer  „Vorbemerkung"  gibt  der  Herausgeber  über  die 
Vorgeschichte   vorliegender  Publikation  Aufschluß.     Hiernach 
haben    wir    die  Herausgabe    der   Königsberger    Matrikel    vor- 
nehmHch    der  Initiative    und   Opferwilligkeit   des   Vereins    für 
die  Geschichte  Ost-  und  Westpreußens  zu  verdanken,  der  die 
Kosten    des    Druckes    übernahm   und    auch    das    Kgl.  Kultus- 
ministerium durch  Vermittlung  der  Universität  für  das  Unter- 
nehmen interessierte.     Schon    ein  Jahrzehnt   früher   hatte  der 
damalige  Archivassistent  Wittich  eine  Abschrift   von   der  Ma- 
trikel für  die  Jahre  1544—1655  zwecks  Herausgabe  genommen. 
Die    durch    Wittichs  Tod    unterbrochene    Arbeit   wurde    jetzt 
durch    die    Oberlehrerin    S.    Meyer   zu    Ende    geführt.      Dem 
Herausgeber,    der  sich  schon   durch  die  Veröffentlichung  der 
Leipziger  Matrikel    auf  diesem  Gebiet   bekannt  gemacht,    fiel 
die    Vergleichung    der    Abschrift   mit   dem    Original    und    die 
Vorbereitung    für    den  Druck    zu.     Das  Ganze,    die    Zeit    bis 
1829    umfassend,    ist   auf  zwei  Bände  berechnet,    wovon  der 
erste  Band,    der   auch    eine   ausführliche   Einleitung    bringen 
wird,  noch  im  Laufe  dieses  Jahres  erscheinen  soll.    Der  Her- 
ausgeber hebt  die    hohe  Bedeutung   der  Königsberger  Hoch- 
schule für  die  altpreußischen  Lande  wie  für  die  benachbarten 
baltischen  Provinzen    und    den    skandinavischen  Norden   her- 
vor,   betont    aber    anderseits    auch    mit  Nachdruck,    daß    sie 
stets    auch    mit    dem    deutschen  Mutterlande    in    inniger  Ver- 
bindung geblieben.    Dies  kann  man  allenfalls,  was  die  Schüler 
angeht,  für  das  östliche  Deutschland  bis  zur  Elbe  gelten  lassen, 
aber    auch    hier    nur    mit    Einschränkungen:    im  Westen    und 
Süden  des  Reiches,    ebenso  in  Österreich,    der  Schweiz  und 
den  Niederlanden  war,    nach    dem  z.  Z.  vorüegenden  Bruch- 
stücke zu    urteilen  (1544—1630),    ein    nennenswerter  Einfluß 


Deutsche  Landschaften.  163 

der  Albertina  nicht  zu  verspüren.  Das  eigentliche  Ausland, 
abgesehen  von  den  nordischen  Staaten,  fällt  für  Königsberg 
ganz  weg;  in  den  ersten  50  Jahren  sind  mir  nur  drei  Aus- 
länder begegnet,  zwei  Schotten  und  ein  Gallus  exul.  Doch 
darüber  dürfen  wir  von  den  Registern  genaueren  Aufschluß 
erwarten.  Es  ist  bemerkenswert,  daß,  trotzdem  die  Preußen 
sich  jetzt  einer  eigenen  Landesuniversität  erfreuten,  der  Ab- 
zug nach  den  altbeliebten  benachbarten  Hochschulen,  vor- 
nehmlich nach  Wittenberg  (vgl.  die  Zusammenstellung  von 
Freytag),  ungeschwächt  fortdauerte.  Selbst  nach  dem  fernen 
Straßburg  sandten  die  Herzoge  ihre  Stipendiaten.  Man  wird 
in  den  deutschen  und  ausländischen  Studentenverzeichnissen 
manchem  preußischen  Studenten  begegnen,  dessen  Namen 
man  in  der  Königsberger  Matrikel  vergeblich  sucht.  —  Die 
Vorlage  leidet,  wie  es  scheint,  wie  alle  älteren  Matrikeln,  an 
manchen  Mängeln.  So  fehlt  in  den  ersten  Jahren  vielfach 
die  Herkunftsbezeichnung  der  Studierenden;  anderseits 
kehren  manche  Namen  öfter  wieder.  Manchmal  hat  der 
Schreiber  selbst  auf  frühere  Einträge  verwiesen  (z.  B.  bei 
Joh.  Lobartus  1562,  1582,  1590),  bei  andern  kann  man  zweifel- 
haft sein,  ob  man  es  mit  ein  und  derselben  Person  zu  tun 
hat  (1561  Paul.  Kruger  Regiomontanus,  1573  Paul.  Krueger 
Lebnicensi s  cum alicj uando  Argen toratiliteris  operamdedisset). 
Da  1564  ein  Träger  dieses  Namens  mit  Fabian  v.  Dohna  nach 
Straßburg  zog  (Krollmann,  Selbstbiogr.  d.  Fabian  v.  Dohna 
S.  2),  so  dürften  beide  Einträge  sich  auf  ein  und  dieselbe 
Person  beziehen.  Ebenso  sind  wohl  1544  Nr.  275  Zachar. 
Weiß,  1545  Nr.  48  Zach.  Albinus  und  1547  Nr.  33  Zach. 
Weiße  Sil.  identisch  (vgl.  Biogr.  Index  zu  d.  Acta  Nat.  Germ. 
Univ.  Bonon.  Nr.  4103).  Eine  Erklärung  seitens  des  Heraus- 
gebers wäre  hier  am  Platze  gewesen. 

Straßburg  i.  E.  Knod. 

Das  Herzogtum  Schleswig  in  seiner  ethnographischen  und  natio- 
nalen Entwicklung.  III.  Abt.  V^on  A.  Sach.  Halle  a.  S. 
1907.     510  S. 

Dieser  Schlußband  des  Werkes  verfolgt  eingehend  die  Ent- 
wicklung der  nationalen  und  sprachlichen  Verhältnisse  des 
Herzogtums  Schleswig   vom  Mittelalter   bis  zur  neuesten  Zeit 

11* 


164  Literaturbericht. 

und  weist  insbesondere  die  Ursachen  von  Rückschritten  und 
Fortschritten  im  Ringen  der  Dänen  und  Deutschen  um  Schleswig 
nach.  Die  Darstellung  des  Verfassers  ist  von  drei  Gesichts- 
punkten beherrscht,  daß  vor  den  Juten  im  Herzogtum  Schleswig 
die  Angeln  saßen,  ein  den  Sachsen  nahe  verwandter  Stamm, 
der  später  auswanderte,  daß  die  Juten  ein  von  den  Dänen 
wesentlich  verschiedener,  den  Westgermanen  sprachlich  näher 
stehender  Stamm,  daß  eine  dänische  Einwanderung  ins  Herzog- 
tum Schleswig  nicht  nachzuweisen  ist,  sondern  die  Juten  ledig- 
lich dem  stärkern  Einfluß  der  dänischen  Nationalität  und  Sprache 
früh  anheimfielen.  Die  Ausführungen  Sachs,  die  sich  auf  ein 
sehr  bedeutendes  urkundliches  Material  gründen,  verdienen  an- 
gesichts der  Tatsache,  daß  dänischerseits  das  „Manuel  histo- 
rique'^  gleichzeitig  die  Nationalitätenfrage  in  Schleswig  erörtert, 
ganz  besonders  eingehende  Beachtung  und  Erwägung. 

Kiel.  E.  Daenell. 

Manuel  Historlque  de  la  Question  du  Slesvlg,  documents,  cartes, 
pl^ces  justiflcatlves  et  renselgnernents  statistiques,  publik 
sous  la  diredion  de  Franz  de  Jessen.  Copenhague.  1906. 
473  S.     20  M. 

Das  Original  dieses  Werks :  „Haandbog  i  dei  nordsles- 
vigske  Spörgsmaals  Historie"  erschien  bereits  im  Jahre  1901. 
Der  Inhalt  der  vorliegenden  französischen  Ausgabe  ist  nicht 
unbeträchtlich  erweitert  und  bereichert.  Der  letzte  Abschnitt 
der  dänischen  Ausgabe,  der  eine  Reihe  bedenklicher  und  nicht 
zutreffender  Formulierungen  und  Aussprüche  enthält,  ist  in 
der  französischen  Ausgabe  weggelassen.  Zustimmend  zur 
dänischen  Ausgabe  hat  sich  hier  in  der  Histor.  Zeitschrift 
Bd.  93,  S.  323  der  Däne  Aage  Friis  geäußert,  zur  französischen 
gleichfalls  zustimmend  M.  Mackeprang  in  den  Sönderjydske 
Aarböger  1901,  S.  309  ff. 

Jedoch  kann  das  Werk  in  vielen  Punkten  durchaus  nicht 
als  zuverlässiger,  unparteiischer  Leiter  durch  die  oft  verwickelten 
Fragen  der  Geschichte  Schleswigs  angesehen  werden.  Und 
wenn  es  sich  im  Vorwort  für  veridlque  ausgibt,  so  muß  da- 
gegen protestiert  werden.  Ich  kann  mich  mit  einem  Verweise 
auf  die  kleine  sachliche  und  geschickte  Schrift  eines  Unge- 
nannten:   „das  dänische  Manuel  historique  de  la  question  du 


Deutsche  Landschaften.  165 

Sleswig  in  anderer  Beleuchtung"  (Flensburg  1907)  begnügen. 
Das  Werk  ist  vielmehr  und  ist  auch  beabsichtigt  zu  sein  eine 
Agitationsschrift.  Der  Umstand,  daß  den  englischen  Journa- 
listen bei  ihrem  Besuch  in  Kopenhagen  1907,  danischen  Zei- 
tungen zufolge,  das  Buch  überreicht  wurde,  besagt  ja  auch 
genug.  Es  soll,  kurz  gesagt,  mit  literarischen  Waffen  dem  Aus- 
lande klar  gemacht  werden,  daß  Dänemark  von  den  Deutschen 
vergewaltigt  worden  ist  und  noch  wird.  Das  Ausland  soll  in 
ihm  einen  „zuverlässigen"  Wegweiser  erhalten  zur  Beurteilung 
der  Schleswiger  Frage,  die  seit  mehr  als  40  Jahren  noch  un- 
gelöst sei.  Und  das  wissenschaftliche  Gewand,  in  das  die 
nationale  Agitation  sich  kleidet,  dürfte  allerdings  nicht  ver- 
fehlen, außerhalb  Deutschlands  da,  wo  man  uns  übel  will,  den 
Eindruck  zu  erwecken,  den  ein  französischer  Referent  —  aller- 
dings mit  Bezug  auf  ein  anderes  Buch  —  formuliert  in  dem 
Satze:  „le  Sleswig  est  un  pays  danois  ä  tous  les  points  de 
viie  et  constitue  une  part'ie  inalidnahle  du  Dänemark"  {Revue 
historique  1907,  Bd.  93,  S.  266). 

Kiel.  E.  Daenell. 

Die  Hanse  und  Holland  bis  zum  Utrechter  Frieden  1474.  Von 
Kurt  Stahr.  Marburger  Dissertation  1907.  Marburg.  83  S. 
und  2  Beilagen. 

Es  ist  eine  fleißige  Erstlingsarbeit,  die  unter  gründlicher 
Heranziehung  der  von  selten  des  Hansischen  Ueschichts- 
vereins  veröffentlichten  Akten  eine  Darstellung  der  Bezie- 
hungen zwischen  der  Hanse  und  Holland  von  etwa  der  Mitte 
des  14.  Jahrhunderts  bis  zum  Utrechter  Frieden  1474  gibt, 
Beziehungen,  die  seit  der  Wende  des  14.  Jahrhunderts  immer 
bestimmender  beeinflußt  werden  durch  die  vordringende 
Konkurrenz  der  Holländer  im  Ostseehandel.  Stahr  ent- 
ledigt sich  seiner  Aufgabe  im  Anschlüsse  an  die  Ausführun- 
gen, die  ich  in  meiner  „Blütezeit  der  deutschen  Hanse"  und 
ihr  voraufgegangenen  Abhandlungen  zum  Verständnis  dieses 
wichtigen  Abschnitts  in  der  hansischen  wie  in  der  holländi- 
schen Geschichte  gegeben  habe.  Besonders  ausführlich  ist 
er  über  die  zum  Utrechter  Frieden  1474  führenden  Unterhand- 
lungen beider  Teile,  deren  Beschwerden  die  Beilage  2  zugleich 
mit  den  Einwendungen  des  Gegners  und  den  getroffenen  Über- 


166  Literaturbericht. 

einkünften  in  übersichtlicher  Form  zusammengestellt.  Beilage  1 
gibt  eine  Nebeneinanderstellung  der  Dordrechter  Zollsätze  nach 
den  Rollen  von  1287,  1340,  1358,  1363  und  1389. 

Kiel.  E.  Daenell. 

Zur  Entstehung   der  Verfassung   bairisch-österreichischer  Städte. 
Von   Johannes  Lahusen.     Berlin   und  Leipzig,  Dr.  Walther 
Rothschild.    1908.   (Abhandlungen  zur  mittleren  und  neueren 
Geschichte,  herausg.  von  G.  v.  Below,  H.  Finke,  Fr.  Meinecke. 
Heft  5.)   78  S. 
Gustav  Winters  grundlegende  Arbeiten   auf   dem  Gebiete 
des  österreichischen  Städtewesens  haben,  von  Wien  und  Möd- 
ling  abgesehen,  nicht  die  entsprechende  Verwertung  und  Fort- 
führung  gefunden.      Man    konnte    es    daher    mit    Freude    be- 
grüßen, daß  der  Verfasser  obiger  Abhandlung  sich   der  zwar 
mühevollen,    aber   gewiß    nicht    undankbaren    Aufgabe    ange- 
nommen hat,    und   es   ist   anzuerkennen,    daß    er  mit  bestem 
Erfolge  sich  in  die  Quellen  und  die  ortsgeschichtliche  Literatur 
eingearbeitet  und  es  verstanden  hat,  die  erste  Entwicklung  der 
von   ihm   behandelten  Städte    entsprechend    den    allgemeinen 
Ergebnissen  der  neueren  städtegeschichtlichen  Forschung  klar- 
zulegen.    Darin   bedeutet   seine  Abhandlung  jedenfalls   einen 
wichtigen  Fortschritt.   Vollständig  gelöst  ist  aber  die  Aufgabe 
noch  nicht.     Für   diesen  Zweck   hätte   die  Untersuchung  und 
Darstellung    vor    allem    nach    zwei    Seiten    hin    auf   breiterer 
Grundlage  aufgebaut  werden  müssen.    Man  erfährt  nicht,  von 
welchen  Gesichtspunkten  sich  Lahusen  bei   der  Auswahl   der 
von  ihm  behandelten  Städte  leiten  ließ,  man  weiß  daher  auch 
nicht,   warum   von   bayrischen  Städten   gerade   Salzburg   und 
Passau    berücksichtigt,    von    österreichischen    etwa   Freistadt, 
Zwettl  und   Eggenburg   weggelassen   sind.     Salzburg   kommt 
für  die  österreichischen  Städte  gar  nicht,   Passau  nur  in  sehr 
beschränktem    Maße    in    Betracht.     Um    die    Entstehung    des 
österreichischen  Städtewesens  vollständig  und  deutlich  zu  er- 
fassen, wäre  es  dann  notwendig  gewesen,  die  Märkte  in  ihrer 
Gesamtheit   zu   beachten;    hier   liegen,   worauf   schon   Winter 
hingewiesen  hat,  die  Anfänge  einer  eigenartigen  Entwicklung, 
während  die  Stadtwerdung  zumeist  durch  eine  gesetzgeberische 
Handlung  erfolgt  ist.     Endlich  hätte   es   sich    empfohlen,    den 


Österreich.  167 

Stoff  mit  Rücksicht  auf  die  Ortsherrschaft,  in  erster  Reihe  den 
Bischof  von  Passau  und  den  Landesherrn,  zu  scheiden.  Auf 
Einzelheiten  einzugehen,  wird  sich  mir  an  anderer  Stelle  Ge- 
legenheit bieten.  Hier  möchte  ich  nur  darauf  hinweisen,  daß 
L.  sich  in  allzu  große  Abhängigkeit  von  Vancsas  Geschichte 
Nieder-  und  Oberösterreichs  begeben  hat  (vgl.  Gott.  Gel.  Anz. 
1908,  295  ff.),  was  sich  namentlich  in  der  Einleitung  fühlbar 
macht.  Für  Salzburg  war  das  Urkundenbuch  des  Hochstifts 
stärker  auszubeuten.  Bei  Passau  nimmt  L.  für  DO.  11.  137  die 
von  Strauß  und  Dopsch  vorgeschlagene  „freie  Übersetzung" 
von  nihilominus  mit  „ebensowenig"  an  (S.  19).  Die  Freiheit 
darf  aber  doch  nicht  bis  zum  Gegenteil  der  Wortbedeutung 
getrieben  werden,  um  so  weniger,  als,  soviel  ich  feststellen  konnte, 
das  später  häufiger  gebrauchte  Wort  in  Diplomen  Ottos  11.  sich 
nur  in  dem  ebenfalls  von  dem  Notar  Willigis  C.  verfaßten 
D.  167a,  und  zwar  in  seiner  rechten  Bedeutung  findet.  Für 
Krems  war  die  Abhandlung  Johann  Strobls  (18.  Jahresbericht 
der  nö.  Landesoberrealschule  Krems  1881)  zu  beachten. 
Graz.  Karl  Uhlirz. 

Das  Judenbuch  der  Scheffstraße  zu  Wien  (1389—1420).  Im  Auf- 
trage der  Historischen  Kommission  der  Israelitischen  Kultus- 
gemeinde zu  Wien  herausg.  von  Dr.  Artur  Goldmann.  Mit 
einer  Schriftprobe.  Wien  und  Leipzig,  Wilh.  Braumüller. 
1908.    XLII  u.  148  S.  mit  1  Faksimile.    5  M. 

Das  Wiener  Ghetto,  seine  Häuser  und  seine  Bewohner.  ...  Im 
Auftrage  der  Historischen  Kommission  usw.  bearbeitet  von 
Dr.  Ignaz  Schwarz.  Mit  2  Plänen  und  7  Textabbildungen. 
Ebenda  1909.  XII  u.  314  S.  (Quellen  und  Forschungen  zur 
Geschichte  der  Juden  in  Deutsch-Österreich.    1.  und  2.  Bd.) 

In  vortrefflicher  und  würdiger  Weise  leitet  die  Historische 
Kommission  der  Wiener  Israelitischen  Kultusgemeinde  ihre 
Tätigkeit  mit  zwei  Veröffentlichungen  ein,  die  allgemeine  Be- 
achtung verdienen.  So  hoch  der  gesellschaftliche  und  wirt- 
schaftliche Einfluß  zu  veranschlagen  ist,  den  die  Wiener  Juden 
ungeachtet  wiederholter  Austreibung  geübt  haben  und  noch 
üben,  so  wenig  entspricht  dem  der  Vorrat  an  geschichtlichen 
Denkmälern  und  die  bisherige  Bearbeitung  der  erhaltenen. 
Gewinnen   diese,    in   erster  Linie  Urkunden  und  Amtsbücher, 


168  Literaturbericht. 

dadurch  an  Wert,  so  ist  es  höchst  verdienstlich,  daß  sie  nun- 
mehr in  sorgfältiger  Ausgabe  der  Benutzung  zugänglich  ge- 
macht werden. 

An   erster  Stelle    steht   das  Grundbuch   der   Scheffstraße, 
des    Geländes    zwischen   der   Stadtmauer    an    dem    Stubentor 
und  dem  Wienflusse   bis   zu    seiner  Mündung  in  den   Donau- 
arm,  das  der  jeweiligen  Herzogin    zugewiesen  war   und   von 
ihrem  Amtmann  geleitet  wurde.    Hier  hatten  sich  Handwerker 
und  Gewerbetreibende  angesiedelt,  die  mit  dem  Schiffsverkehr 
aus  Bayern  zu  tun    hatten   oder  auf   das  Wasser   angewiesen 
waren,    wie    Müller    und    Fischer,    zumeist    Leute    geringen 
Besitzes,   die  des  Geldleihverkehrs  mit   den  Juden   bedurften. 
Dadurch  wurde  das   älteste    erhaltene  Grundbuch   der  Scheff- 
straße vom  Jahre  1389  zu  einer  Quelle  für  die  Geschichte  der 
Wiener  Judengemeinde.     Es  ist  mit   einem    zweiteiligen  Satz- 
buche   für   Verpfändungen    bei    Geldgeschäften    der    Christen 
untereinander  und  der  Christen   mit  Juden  verbunden.     Eben 
das  letztere,  das  eigentliche  „judenpuch",   bildet   den  Gegen- 
stand der  vorliegenden  Ausgabe,  während  die  in  dem  Grund- 
buche und  dem  Christenbuche  enthaltenen,  auf  Juden  bezüg- 
lichen Stellen   als   Nachlese   mitgeteilt  werden.     Die  Ausgabe 
weist  alle  Sorgfalt    und  Sachkenntnis   auf,    die   man  bei   dem 
Herausgeber   gewohnt   ist.     In   der  Einleitung   unterrichtet   er 
uns    über    die    aus    den  Geldgeschäften    abzuleitenden    recht- 
lichen und  wirtschaftlichen  Grundsätze  und  bietet  damit  einen 
wertvollen  Beitrag  zur  Geschichte  der  jüdischen  Geldwirtschaft. 
Reichlichen    Aufschluß    gewähren    auch    seine    Ausführungen 
über  die  in  dem  Judenbuche  enthaltenen  Judennamen.   Im  An- 
hang   findet    man    wichtige  Aktenstücke    zur   Geschichte    der 
Judenverfolgung  von  1420  und  1421,  die  Wiener  Geserah  (Ver- 
folgung, noch  erkennbar  in   dem   dialektischen  Geseres)   und 
die    Urteilsverkündigungen   von    1421.     Die    Geserah    ist    ein 
allerdings   nur   in    späteren  Handschriften    und   Drucken   ent- 
haltener   Bericht,    der    nach    Goldmanns    Ausführungen     auf 
eine    zeitgenössische   Vorlage,   wohl   ein    Sendschreiben   über 
die    Leiden    der    Wiener   Juden,    zurückgeht.      Wegen    ihrer 
Sprache  ist  die  Geserah   bisher  wenig   beachtet  worden,   und 
es  ist  Goldmann  zu  danken,    daß    er   durch  Übersetzung   der 
eingestreuten  jüdischen  Worte  und  sorgfältige  Textbearbeitung 


Frankreich.  169 

diesen  Bericht  von  ergreifender  Eindringlichkeit  bequem  be- 
nutzbar gemacht  hat.  Beigegeben  ist  dem  Buche  das  Faksi- 
mile der  ersten  Seite  des  Judenbuches. 

Mit  der  eigentlichen  Wiener  Judenstadt  beschäftigt  sich 
das  zweite  Buch,  das  einen  wichtigen  Beitrag  zur  geschicht- 
lichen Topographie  Wiens  liefert.  In  übersichtlicher  Weise 
werden  unter  Beigabe  von  Plänen,  Abbildungen  und  Ta- 
bellen die  finanziellen  Folgen  der  Geserah  von  1421,  die 
Geschichte  der  ersten  Judenstadt  von  der  Mitte  des  13.  Jahr- 
hunderts bis  1421,  die  Entstehung  und  Entwicklung  der  neuen 
Judenstadt  in  dem  Untern  Werd  (Leopoldstadt)  vom  Jahre  1626 
bis  zur  dritten  Austreibung  im  Jahre  1670  dargestellt.  Sehr 
reichhaltig  und  wichtig  sind  die  Beilagen,  ein  Häuserverzeichnis 
mit  genauer  Wiedergabe  der  Grundbuchseintragungen  und 
Urkundenstellen  (S.  61  ff.),  das  Grundbuch  von  1632  (S.  l%ff.), 
die  Beschreibung  und  Schätzung  der  Judenstadt  von  1660 
(S.  227 ff.),  die  Auszüge  aus  den  städtischen  Totenbüchern 
von  1648  bis  1669  (S.  254ff.).  Die  Namenregister  berück- 
sichtigen nur  die  Hausbesitzer,  wiewohl  für  die  Geschichte 
der  jüdischen  Namen  auch  die  anderer  Personen  von  Wert 
gewesen  wären. 

Graz.  Karl  Uhlirz. 


Cahiers  de  dole'ances  des  coinmunaute's  en  17S9,  I.  Bailliages  de 
Boulay  et  de  Bouzonville.  Von  N.  Dorvaux  und  P.  Les- 
prand.  Bd.  9  der  Quellen  zur  lothringischen  Geschichte, 
herausgegeben  von  der  Gesellschaft  für  lothringische  Ge- 
schichte und  Altertumskunde.     Metz  1908.     XV  u.  547  S. 

Seit  einigen  Jahren  sind  in  Frankreich  auf  Anregung  der 
Volksvertretung  und  der  Zentralbehörden  in  den  einzelnen 
Departements  Arbeitskommissionen  ins  Leben  getreten,  um 
die  wirtschaftliche  Gesamtlage  des  Volkes  zum  Beginne  der 
großen  Revolution  zu  erforschen.  In  dem  Quellenmaterial 
nehmen  die  Cahiers  de  doUance,  die  Beschwerden  der  ein- 
zelnen Gemeinden,  eine  wichtige  Stelle  ein.  Von  der  Kom- 
mission des  Departements  Meurthe-et-Moselle  wurde  im  Jahre 
1907  ein  Band  veröffentlicht,  der  das  zur  Provinz  „les  Trois- 
Evech^s"  gehörige  Amt  Vic  —  größtenteils  im   heutigen  Be- 


170  Literaturbericht. 

zirke  Deutsch-Lothringen  gelegen  —  umfaßte.  Durch  eine 
dankenswerte  Verständigung  der  lothringischen  Kommission 
mit  der  des  Nachbarlandes  blieb  es  jener  vorbehalten,  die 
Akten  zu  veröffentlichen,  die  sich  weiter  auf  Deutsch-Loth- 
ringen beziehen.  Der  vorliegende  Band  umfaßt  die  zum  ehe- 
maligen Herzogtum  Lothringen  gehörigen  Ämter  Bolchen  und 
Busendorf,  es  sollen  folgen  die  Ämter  Dieuze,  Diedenhofen, 
Metz.  Eine  kurze  Einleitung  unterrichtet  gut  über  die  Art 
der  Herausgabe:  die  Beschwerdeschriften  selbst  werden  in 
extenso  gegeben,  ihnen  selbst  sind,  soweit  sie  sich  in  den 
Akten  vorfinden,  die  Steuern  der  einzelnen  Gemeinden  vorauf- 
geschickt; über  die  Erhaltung  des  Materials,  über  die  Zu- 
sammensetzung der  beiden  Ämter,  die  durch  zwei  Karten 
illustriert  wird,  sowie  über  die  Persönlichkeiten  der  Amt- 
männer und  ihrer  Stellvertreter.  Die  Beschwerdeschriften  sind 
dann  alphabetisch  nach  den  einzelnen  Ortschaften  geordnet; 
während  die  des  Amtes  Bolchen  durchweg  in  französischer 
Sprache  abgefaßt  wurden,  finden  sich  unter  denen  des  Amtes 
Busendorf  zahlreiche  deutsche. 

Die  Beschwerden,  die  die  einzelnen  Ortschaften  vor- 
bringen, kehren  naturgemäß  oft  wieder.  Von  allgemein  politi- 
schen Forderungen  werden  häufig  verlangt:  Einrichtung  von 
Provinzialständen,  Verbesserung  der  Justiz  und  schnellere  Be- 
endigung der  Prozesse,  Abschaffung  der  Soldaten  in  den  Pro- 
vinzen, gleiche  Lasten  für  die  Geistlichen  und  den  Adel  wie 
für  den  gemeinen  Mann,  Nachprüfung  der  Privilegien  des 
Klerus,  namentlich  der  Abteien,  die  meistens  auf  Kosten  der 
königlichen  Rechte  usurpiert  seien.  Gegenüber  diesen  politi- 
schen überwiegen  weit  die  sozialen  und  wirtschaftlichen  For- 
derungen, die  die  gedrückte  Lage  der  lothringischen  Land- 
bevölkerung am  Schluß  des  Anden  regime  kennzeichnen;  sie 
ist  um  nichts  besser  gestellt  als  die  Bewohner  der  kleinen 
deutschen  Territorien  und  Herrschaften.  In  erster  Linie  sehnte 
sich  der  Bauer  nach  einer  Verringerung  oder  gänzlichen  Auf- 
hebung der  gemessenen  Dienste  und  der  Rechte  der  Seigneurial- 
herren,  deren  Einkünfte  sich  größtenteils  aus  jenen  Leistungen 
und  aus  der  Pacht  der  Bauern  zusammensetzten,  nach  der 
Abschaffung  des  Lederstempels  und  des  Salzzolles,  also  staat- 
licher Steuern,  nach  einer  Verhinderung  der  Holzausfuhr  nach 


Frankreich.  171 

Holland  und  einer  Verminderung  des  Ankaufes  durch  die 
Salinen.  Gelegentlich  äußert  sich  auch  der  Haß  gegen  die 
Juden,  die  durch  ihren  Wucher  das  platte  Land  hart  be- 
drängten, so  daß  der  Bauer  die  Beschränkung  ihrer  Wohn- 
sitze innerhalb  der  Städte  wünschte,  eine  Erscheinung,  die 
im  18.  Jahrhundert  auch  in  süd-  und  mitteldeutschen  Terri- 
torien, z.  B.  im  ehemaligen  Kurhessen,  wiederkehrt.  Bemer- 
kenswert ist,  daß  sich  nirgends  ein  politischer  Gegensatz 
gegen  das  Königtum  oder  ein  geistiger  gegen  die  Kirche 
findet. 

Bei  dem  niedrigen  Stande  der  Schulbildung  des  Land- 
volkes und  bei  der  Abhängigkeit  von  Mittelspersonen  im  Ver- 
kehr mit  den  staatlichen  oder  herrschaftlichen  Behörden  ist 
wohl  als  sicher  anzunehmen,  daß  ein  guter  Teil  der  Be- 
schwerden nicht  dem  selbständigen  Beschlüsse  der  Gemeinde- 
versammlungen entsprungen  ist,  sondern  von  jenen  verfaßt 
wurde;  einzelne  erkennen  ganz  naiv  an,  daß  sie  sich  der  Auf- 
gabe nicht  gewachsen  fühlen  und  sich  den  weiseren  Mitteln 
zur  Abhilfe  von  Mißständen  anschlössen,  die  etwa  eine  be- 
nachbarte größere  Gemeinde  vorgeschlagen  habe;  und  schließ- 
lich läßt  ein  Vergleich  einzelner  Beschwerdeschriften  keinen 
Zweifel  darüber,  daß  gedruckte  Formulare  in  Umlauf  gewesen 
sind,  die  als  Vorlagen  dienten.  Somit  bedarf  es  einer  sehr 
genauen  Einzelkritik,  ehe  sie  als  Grundlage  für  eine  Darstel- 
lung der  wirtschaftlichen  und  sozialen  Verhältnisse  der  fran- 
zösischen Provinzen  vor  der  Revolution  verwertet  werden. 
Aber  trotz  aller  Bedenken  wird  sich  ein  reiches  Material  er- 
geben, das  die  Gründe  ersehen  läßt,  aus  denen  heraus  der 
Gedanke  der  Revolution  in  so  kurzer  Zeit  das  ganze  Land 
bis  in  seine  entlegensten  Dörfer  hinein  ergriff;  dieses  Problem 
bringen  sie  der  Lösung  näher.  Die  leitenden  Köpfe  ver- 
standen es,  dem  gemeinen  Mann  seine  soziale  und  wirtschaft- 
liche Not  fühlbar  zu  machen,  sie  ihm  so  zum  Bewußtsein  zu 
bringen,  daß  er,  bei  aller  Königstreue  gerade  in  Lothringen, 
doch  von  den  neuen  Ideen  der  Umwälzung  gepackt  und  hin- 
gerissen wurde.  Für  die  Erklärung  der  psychologischen  Vor- 
gänge in  den  weiten  Schichten  der  Landbevölkerung  bilden 
diese  Beschwerdehefte  gleichfalls  ein  wertvolles  Quellenmaterial, 
selbst  wo  der  Inhalt  nur  fingiert  ist.    Wir  können  nur  wünschen. 


172  Literaturbericht. 

daß  die  neue  Publikation  der  lothringischen  Kommission  recht 
bald  guten  Fortgang  nimmt. 

Schöneberg-Berlin.  E.  Müsebeck. 

Marcel  Marion,  La  vente  des  biens  nationaiix  pendant  la  Revo- 
lution avec  etiide  speciale  des  ventes  dans  les  ddpartements 
de  la  Gironde  et  du  Cher.  Paris,  Honore  Champion.  1908. 
XVIII  u.  448  S.    10  Fr. 

Die  Forschung  über  die  Nationalgüterveräußerung  hat  in 
den  letzten  Jahren  erfreuliche  Fortschritte  aufzuweisen,  und 
das  Buch  Marions,  das  von  der  Academie  des  Sciences  morales 
et  politiqnes  mit  dem  Prix  Rossi  ausgezeichnet  wurde,  be- 
deutet eine  weitere  Etappe,  und  vielleicht  die  wichtigste  bis- 
her erreichte,  auf  dem  Wege  zur  endlichen  Lösung  dieses  so 
schwierigen  und  so  heiß  umstrittenen  Problems.  Seit  längerer 
Zeit  hat  sich  die  Ansicht  durchgesetzt,  daß  die  Durcharbei- 
tung der  in  den  Departementalarchiven  aufbewahrten  Ver- 
kaufsprotokolle unerläßlich  ist,  um  zu  einem  einigermaßen 
sichern  Ergebnis  zu  gelangen,  und  so  hat  auch  M.  die  Ver- 
kaufsprotokolle zweier  ihm  besonders  vertrauten  Departe- 
ments, der  Gironde  und  des  Cher,  zur  Grundlage  seiner  Arbeit 
gemacht.  Obwohl  die  Durchsicht  dieser  Dokumente  eine  fast 
übermenschliche  Arbeitsleistung  bedeutet,  hat  sich  der  Ver- 
fasser es  nicht  verdrießen  lassen,  noch  eine  Fülle  weiterer 
Quellen,  wie  z.  B.  die  Akten  der  Enregistrementsbehörden 
sowie  der  Notare,  heranzuziehen,  und  außerdem  verfügt  er 
über  eine  staunenswerte  Lokalkenntnis,  die  es  ihm  gestattet, 
auch  mündliche  Überlieferungen,  freilich  mit  großer  Vorsicht, 
zu  verwerten.  Selbstverständlich  hat  er  auch  die  schon  recht 
ansehnliche  Literatur,  die  andere  Gegenden  Frankreichs  be- 
trifft, herangezogen*),  deren  Ergebnisse  mit  den  von  ihm  selbst 
gewonnenen  verglichen  und,  soweit  es  angängig  war,  ver- 
allgemeinert. 

Das  Werk  schildert  ausführlich  den  Verlauf  der  National- 
güterveräußerung   in    ihren    verschiedenen    Phasen    von    den 


')  Nur  die  wertvolle  Arbeit  des  Grafen  zu  Solms-Rödelheim, 
Die  Nationalgüterverkäufe  im  Distrikt  Straßburg  1791  —  1811  (Straß- 
burg 1904),  scheint  ihm  entgangen  zu  sein. 


Frankreich.  17.^ 

ersten  Zeiten  der  Revolution  bis  zum  Ende  des  Kaiserreichs, 
ja  auch  die  Entschädigung  der  Emigranten  unter  der  Restau- 
ration, von  den  besonderen  V^erhältnissen  der  beiden  Departe- 
ments Cher  und  Gironde  ausgehend,  aber  stets  im  Zusammen- 
hang mit  den  allgemeinen  Begebenheiten  der  Epoche.  Es 
verdient  hervorgehoben  zu  werden,  daß  sich  weder  in  der 
Gironde  noch  im  Cher  irgendwelche  Abneigung  der  Bevölke- 
rung gegen  den  Ankauf  von  Kirchengütern  nachweisen  läßt, 
daß  der  Adel  und  sogar  Geistliche  sich  daran  beteiligt  haben, 
eine  Beobachtung,  die  auf  die  meisten  Gegenden  f'rankreichs 
zutrifft,  so  daß  man  den  Widerstand  der  kirchlich  gesinnten 
Bevölkerung,  der  sich  in  einigen  Bezirken,  wie  z.  B.  im  Elsaß, 
zeigte,  als  eine  anormale  Erscheinung  bezeichnen  muß.  Auch 
von  den  sog.  schwarzen  Banden  hat  M.  in  den  von  ihm 
untersuchten  Departements  keine  Spur  gefunden.  Ein  Gesichts- 
punkt, auf  den  Verfasser  wiederholt  aufmerksam  macht  und 
auf  den  bisherige  Forscher  meist  nicht  geachtet  haben,  ist 
der,  daß  der  Zuschlagspreis  keineswegs  für  den  wirklich  ge- 
zahlten Preis  entscheidend  ist,  daß  es  bei  dem  raschen  Sinken 
des  Assignatenkurses  nicht  nur  darauf  ankommt,  den  Kurs  im 
Augenblick  des  Verkaufs,  sondern  auch  den  Kurs  zur  Zeit  der 
jeweiligen  Zahlungstermine  festzustellen,  um  zu  einem  Urteil 
über  das  finanzielle  Ergebnis  der  Verkäufe  zu  gelangen.  Im 
ganzen  gilt  auch  für  die  Departements  Gironde  und  Cher, 
daß  die  Nationalgüter,  insbesondere  die  Kirchengüter,  gut  ver- 
kauft, aber  schlecht  bezahlt  wurden.  Die  Tatsache,  daß  die 
Nationalgüterveräußerung  als  Finanzoperation  total  mißglückt 
ist,  ist  über  jeden  Zweifel  erhaben. 

Aber  die  Nationalgüterveräußerung  ist  mehr  als  eine  bloße 
Episode  der  Revolutionsgeschichte,  und  wenn  die  Frage  nach 
ihrer  Bedeutung  die  Gemüter  so  vielfach  beschäftigt  hat  und 
noch  immer  beschäftigt,  so  gilt  dies  nicht  ihren  ephemeren 
finanziellen,  sondern  ihren  großen  dauernden  wirtschaftlichen 
und  sozialen  Wirkungen,  oder  m.  a.  W.  es  gilt  festzustellen, 
welchen  Einfluß  diese  enorme  Besitzumwälzung  auf  die  Ver- 
mögens- und  insbesondere  auf  die  Grundbesitzverteilung  in 
Frankreich  ausgeübt  hat.  Es  ist  außerordentlich  zu  bedauern, 
daß  M.  nicht  eine  Übersicht  über  die  Verteilung  und  Nutzung 
des  Grundeigentums  in  den  beiden  von  ihm  behandelten  De- 


174  Literaturbericht. 

partements  vor  1789  seinem  Werke  vorangestellt  hat;  wir 
können  zwar  aus  seinem  Buch  impiicite  entnehmen,  daß  der 
Grundbesitz  des  Adels  im  Departement  Cher  überaus  be- 
deutend war,  viel  bedeutender  als  z.  B.  in  der  Gironde,  aber 
es  wäre  doch  sehr  interessant  gewesen,  von  einem  so  aus- 
gezeichneten Kenner  wie  M.  noch  mehr  darüber  zu  erfahren. 
Eine  Frage,  die  bisher  m.  W.  noch  nie  behandelt  worden  ist, 
ist  die,  welche  Bedeutung  dem  bürgerlichen  Grundeigentum 
vor  der  Revolution  zukommt,  und  —  das  sei  hier  gleich  be- 
merkt —  auch  über  die  Nutzung  des  während  der  Revolution 
durch  die  Bourgeoisie  erworbenen  ländlichen  Grundeigentums 
wissen  wir  bisher  herzlich  wenig.  Die  Geschichte  und  das 
Wesen  der  Bourgeoisie  nirale  verdiente  einmal  eine  eingehende 
Behandlung.  Aber  es  hieße  von  der  Arbeitskraft  eines  Ein- 
zelnen vielleicht  Unmögliches  verlangen,  wenn  man  die  Be- 
antwortung aller  dieser  Fragen  fordern  würde,  und  auch  so 
bietet  die  Arbeit  M.s  eine  Fülle  der  wertvollsten  Ergebnisse. 
Es  steht  fest,  daß  bei  den  Verkäufen  der  Kirchengüter  die 
Bourgeoisie  in  den  beiden  Departements  und  auch  wohl  in 
den  meisten  anderen  Bezirken  den  größten  Anteil  erworben 
hat.  Aber  wenn  dies  auch  zuzugeben  ist,  so  ist  es  anderseits 
sicher,  daß  auch  die  bäuerliche  Bevölkerung  sich  in  den 
beiden  Departements  rege  an  den  Verkäufen  beteiligt  und 
einen  in  den  einzelnen  Gemeinden  freilich  sehr  verschiedenen 
Anteil  gekauft  hat.  In  der  Nähe  der  großen  Städte,  bei  Bor- 
deaux ebenso  wie  bei  Paris,  Lyon  oder  Straßburg,  machte  sich 
der  Einfluß  der  städtischen  Bevölkerung  besonders  geltend. 
Von  den  Emigrantengütern  hat  die  bäuerliche  Bevölkerung 
nach  den  Feststellungen  M.s  ungefähr  ebensoviel  erworben 
wie  die  städtische.  Unter  den  Bauern  haben  wieder  diejenigen 
am  meisten  gekauft,  die  bereits  Grundeigentum  besaßen;  doch 
gab  es  auch  manche  Besitzlose,  denen  es  bei  der  National- 
güterveräußerung  gelang,  eine  Scholle  Landes  zu  erwerben. 
M.  hat  mit  vollem  Recht  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es, 
um  die  Tragweite  der  Nationalgüterveräußerung  zu  ermessen, 
keineswegs  nur  darauf  ankommt,  die  ersten  Käufer  festzu- 
stellen; denn  in  sehr  vielen  Fällen  haben  diese  ihren  Erwerb 
sofort  oder  doch  nach  kurzer  Zeit  weiter  veräußert,  und  so  ist  der 
Gewinn  der  bäuerlichen  Bevölkerung,  die  ja  weniger  zu  speku- 


Italien.  175 

lativen  Zwecken  kaufte  als  die  Bourgeoisie,  wahrscheinlich 
viel  größer  gewesen,  als  er  in  den  Verkaufsprotokollen  er- 
scheint. Es  kann  als  sicher  gelten,  daß  das  bäuerliche  Eigen- 
tum, das  ja  unzweifelhaft  auch  vor  der  Revolution  in  großem 
Maßstab  vorhanden  war,  durch  die  Nationalgüterveräußerung 
außerordentlich  vermehrt  und  gestärkt  worden  ist,  nicht  so 
sehr  dadurch,  daß  Nichteigentümer  Eigentümer  wurden,  was 
übrigens  auch  häufig  der  Fall  war,  als  dadurch,  daß  kleine 
und  wirtschaftlich  schwache  Grundeigentümer  Gelegenheit 
fanden,  ihren  Besitz  zu  vermehren  und  zu  befestigen,  im 
einzelnen  sind  die  Wirkungen  in  den  verschiedenen  Departe- 
ments und  Gemeinden  überaus  verschieden  gewesen,  wofür 
M.  eine  Fülle  von  Belegen  liefert'),  aber  es  wird  sich  nicht 
mehr  bestreiten  lassen,  daß  die  Nationalgüterveräußerung 
keineswegs,  wie  die  Feinde  der  Revolution  behauptet  haben, 
nur  einige  Spekulanten  bereichert,  sondern  neben  der  Bour- 
geoisie den  kleinen  und  mittleren  bäuerlichen  Grundbesitz 
vergrößert  und  gekräftigt  und  damit  die  Grundlagen  der  fran- 
zösischen Demokratie  wenn  auch  nicht  geschaffen  so  doch 
sehr  verstärkt  hat. 

Göttingen.  Paul  Darmstaedter. 

Geschichte  Italiens  im  Mittelalter.  Von  Ludo  Moritz  Hartmann. 
3.  Bd.,  1.  Hälfte:  Italien  und  die  fränkische  Herrschaft. 
(Geschichte  der  europäischen  Staaten  von  Heeren,  Ukert 
usw.;  32.)     Gotha,  Perthes.  1908.    X  u.  310  S. 

Der  Sondertitel  dieses  das  4.  Buch  enthaltenden  Halb- 
bandes trifft  insofern  nicht  ganz  zu,  als  die  Zeit  bis  zur 
Kaiserkrönung  Karls  des  Großen  schon  im  Buch  3  behandelt 
ist.  Die  Darstellung  setzt  ein  mit  einer  dankenswerten  Schil- 
derung   des    Zustandes    und    der   Verwaltung    Italiens    unter 


*)  Von  großer  Bedeutung  ist  z.  B.  die  von  Marion  gemachte 
Beobachtung,  daß  es  den  Familien  der  Emigranten  in  vielen  Fällen 
gelungen  ist,  ihren  Besitz  ganz  oder  zum  Teil  zurückzukaufen. 
Im  Departement  Cher  ist  der  Grundbesitz  des  Adels  nur  im  ge- 
ringen Grade  durch  die  Revolution  berührt  worden.  Von  großem 
Interesse  sind  übrigens  auch  die  Folgen  der  Nationalgüterver- 
äußerung für  die  städtischen  Gemeinden,  die  bisher  wenig  Be- 
achtung gefunden  haben  und  die  Marion  eingehend  behandelt. 


176  Literaturbericht. 

fränkischer  Herrschaft,  behandelt  dann  in  Kapitel  2—4  die 
Zeit  bis  zum  Vertrage  von  Verdun,  in  Kapitel  5  die  Erobe- 
rung Siziliens  durch  die  Araber  und  in  den  beiden  Schluß- 
kapiteln die  Regierung  Ludwigs  II.,  wobei  die  Stellung  dieses 
Herrschers  zu  den  Päpsten  und  den  unteritalienischen  Dingen 
naturgemäß  im  Vordergrunde  steht.  Bei  völlig  quellenmäßiger 
Begründung  seiner  Arbeit  hat  der  Verfasser  doch  mit  Recht 
eine  Häufung  von  Zitaten  vielfach  durch  den  Hinweis  auf 
ältere  Bearbeitungen  ersetzt;  wenn  das  besonders  bei  den  nicht 
unmittelbar  mit  Italien  zusammenhängenden  Reichsangelegen- 
heiten (S.  43)  geschehen  ist,  so  hätte  man  doch  gewünscht, 
daß  sich  der  Vf.  hier,  schon  mit  Rücksicht  auf  den  nicht  mehr 
absehbaren  Umfang  seines  Werkes,  eine  noch  weit  größere 
Beschränkung  auferlegt  hätte ;  namentlich  im  Kapitel  4  ver- 
schwindet Italien  aus  der  Darstellung  so  gut  wie  ganz.  Auf 
den  Inhalt  im  einzelnen  einzugehen,  muß  ich  mir  bis  zum  Er- 
scheinen der  2.  Hälfte  des  Bandes  vorbehalten;  nur  bezüglich 
der  Form  will  ich  noch  bemerken,  daß  man  nicht  ganz  selten 
auf  Schwerfälligkeiten,  ja  auf  völlig  undeutsche  Wendungen 
stößt;  dahin  gehören  die  „einzelnen  Unrechtfertigkeiten"  und 
der  „arbeitsteilige  Mechanismus"  (S.  231  und  232),  „sich  dar- 
über hinaussetzen"  und  „Abgaben  dem  Staate  abführen" 
(S.  52  und  164);  ja  die  Araber  lehnen  sogar  (S.  177)  einen 
Vertrag  „in  Anhoffung  der  reichen  Beute"  ab  und  beim  Tode 
König  Lothars  wird  sofort  „von  den  auf  die  Beute  lauernden 
Nachbarn  auf  eigene  Faust  die  Verlassenschaftsabhandlung 
über  seine  Erbschaft  eröffnet"  (S.  279). 

Brieg.  Adolf  Schaube. 


Recueil  des  Traite's  et  Conventions  conclus  par  la  Russie  avec  les 
puissances  etrangires,  piiblie  Vordre  du  Minstere  des  affaires 
etrangeres  par  F.  de  Martens.  Tome  XV.Traites  avec  la 
France  1822—1906.     Petersboiirg  1909.     XIV  u.  836  S. 

Herr  v.  Martens  verspricht  in  der  Vorrede  zu  diesem 
15.  Bande  seiner  großartigen  Publikation,  daß  mit  dem  16.  Bande 
die  5.  Serie,  die  Verträge  mit  der  Pforte  beginnen  würden, 
und  daß  er  damit,  wenn  Zeitverhältnisse  und  Gesundheit  es 
gestatten,  eine  Arbeit  zum  Abschluß  bringen  wolle,  an  die  er 


Rußland.  177 

35  Jahre  seines  Lebens  gesetzt  habe.i)  Wir  wünschen  ihm 
beides,  die  Gunst  der  Zeit  und  die  Spannkraft  von  Körper 
und  Geist  zur  Vollendung  der  Edition,  die  uns,  trotz  aller 
Einwände,  die  wir  erheben  mußten  und  noch  heute  geltend 
machen  müssen,  doch  reiche  Belehrung  und  wissenschaftliche 
Förderung  gebracht  haben. 

Der  historische  Kommentar,  mit  dem  M.  seine  Publikation 
zu  begleiten  pflegt,  reicht  diesmal  bis  1856.  Er  steht  unter 
dem  Einfluß  der  These,  daß  die  Russisch-französisch-englische 
Allianz  das  Ziel  sei,  das  das  eigentliche  Ideal  der  russischen 
Staatsmänner  war,  aber  durch  die  Ungunst  der  Verhältnisse 
verschoben  oder  behindert,  erst  jetzt  Wirklichkeit  geworden 
sei.  Wo  die  Monarchen  so  weit  verblendet  waren,  daß  sie 
das  Ziel  nicht  erkannten,  habe  der  politische  Instinkt  des 
Volkes  sich  dazu  bekannt,  oder  hätten  einsichtige  Staats- 
männer die  Härten  ihrer  Herren  gemildert.  Nun  ist  die  These 
zweifellos  falsch.  So  einfach  waren  die  politischen  Richt- 
punkte zu  keiner  Zeit.  Bis  1848  hat  es  einen  gelegentlichen 
Flirt  mit  Frankreich  gegeben,  den  Nikolai  aufnahm,  als  er  in 
dem  Präsidenten  Napoleon  eine  sympathische  Autokratennatur 
zu  erkennen  glaubte,  um  ihn  bald  genug  fallen  zu  lassen. 
Mit  England  dagegen  gab  es  leidliche  Beziehungen,  sobald 
die  Tory  am  Ruder  waren;  die  Freundschaft  und  das  unge- 
schriebene Bündnis  in  orientalischen  Angelegenheiten,  die 
Nikolai  1844  errungen  zu  haben  meint,  ruhten  auf  einer  Illu- 
sion, die  von  den  englischen  Staatsmännern  keinen  Augen- 
blick geteilt  worden  ist  und  die  im  Krimkriege  erstarb.  Herr 
V.  M.,  der  übrigens  in  den  letzten,  nach  der  Revolution  ge- 
schriebenen Bänden  weit  freier  urteilt  als  vorher  und  jetzt 
mehrfach  auf  Fehler  in  der  Politik  Nikolaus'  1.  aufmerksam 
macht,  steht  unter  dem  Banne  der  politischen  Strömungen 
des  Augenblicks.  Da  ich  gerade  die  Periode  bearbeite  oder 
bereits  dargestellt  habe,  die  den  Gegenstand  dieses  Bandes 
bildet,  gehe  ich  auf  Detailfragen  nicht  ein.  Ich  will  nur  be- 
merken, daß  die  Datierungen  sorgfältiger  behandelt  werden 
als  bisher,  daß  aber  nach  wie  vor  der  Stoff,  auf  den  er  seine 
Darstellung  aufbaut,  nur  der  des  Petersburger  Archivs  ist,  so 


')  Herr  v.  Martens  ist  inzwischen  gestorben. 

Historische  Zeitschrift  (104.  ßd.)  3.  Folge  8.  Bd.  12 


178  Literaturbericht. 

daß  damit  notwendig  das  Bild  ein  einseitiges  wird.  Auch 
sind  diese  Petersburger  Materialien  keineswegs  erschöpfend 
benutzt  worden.  Dazu  kommt  eine  souveräne  Vernachlässi- 
gung der  Literatur  dieser  Zeitperiode. 

Im  übrigen  bleibt  des  Guten  und  Neuen  so  viel  übrig, 
daß  wir  allen  Grund  haben,  ihm  dankbar  zu  sein. 

Berlin.  Theodor  Schiemann. 

Memoiren   der    Kaiserin    Katharina    II.      Übersetzung    nach    dem 
von  der  Kaiserlichen  Akademie  der  Wissenschaften  heraus- 
gegebenen   Original.     Mit  12  Porträts   und    5  Autographen. 
Petersburg,  Ausgabe  A.  S.  Ssuworins.    1907.   VIII  u.  748  S. 
(Russisch.) 
Die   Ssuworinsche   russische  Übersetzung   der   Memoiren 
Katharinas   ist   eine  direkte  Übertragung  des  unter  dem  Son- 
dertitel:   „Autobiographische    Aufzeichnungen"    erschienenen 
12.  Bandes,   der   von   der   Petersburger   Akademie   herausge- 
gebenen Werke   Katharinas  11.     Die   akademische  Edition   hat 
der    verstorbene    verdiente    russische    Kulturhistoriker   Pypin 
vorbereitet;  sie  erschien  wie  die  russische  Übersetzung  1907, 
ist   ihr  aber  in  jeder  Hinsicht   vorzuziehen,   da   sie   die  Auf- 
zeichnungen   der  Kaiserin  stets   in  der  Sprache  des  Originals 
wiedergibt,    das    mit    geringen    Ausnahmen    französisch    ge- 
schrieben  ist.     Ein  Vorzug  der  russischen  Ausgabe  liegt  nur 
in   den   fünf  Faksimiles  der  verschiedenen  Redaktionen.     Da- 
gegen  sind   die   instruktiven  Anmerkungen,   mit  denen  Pypin 
den  Text   begleitet,    weggefallen,   auch   der  Index   ist  gekürzt 
worden.     An  der   akademischen  Ausgabe  vermissen   wir   nur 
eine  Übersetzung  der  wenigen  russisch  geschriebenen  Stücke 
in   eine   der  westeuropäischen  Sprachen.     Für  die  Geschichte 
Katharinas  II.  ist  die  Edition  der  Memoiren  von  unschätzbarem 
Wert.   Erst  jetzt  liegt  die  Möglichkeit  vor,  sie  kritisch  zu  be- 
arbeiten, und  das  ist  eine  Aufgabe,  die  durchaus  gelöst  werden 
muß.     Die   Aufzeichnungen    der   Kaiserin    werden    in    beiden 
Ausgaben    in    gleicher    Reihenfolge    wiedergegeben.    —    Wir 
folgen    der   Ssuworinschen    Ausgabe   (Autographie    des    Ori- 
ginals): 

1.    Memoires   comences  le  21  d'Avril  1771.     Dedie  a  Mon 
Amte  la  Comtesse  Bruce   nee  Comtesse  Roumanzof  a  laquelle 


Rußland.  179 

je  puis  tont  dire  sans  qiie  cela  iire  a  consequence.  Pag.  1 
bis  72,  reicht  bis  21.  August  1745,  dem  Hochzeitstage  Katha- 
rinas. Der  französische  Text  ist  in  russischer  Übersetzung 
wiedergegeben,  dazu  eine  Seite  Faksimile  des  französischen 
Originals  in  der  Handschrift  Katharinas. 

2.  Seconde  Partie  (Fortsetzung  aus  dem  Jahre  1791) 
A  Monsieur  le  Baron  Alexandre  Czerkassof  du  corps  duquel 
je  Suis  engagde  en  lionneur  de  iirer  tous  les  jours  au  moins 
au  iclat  de  rire  ou  bien  aussi  de  dispuies  avec  lui  depuis  le 
matin  jusqu'au  soir,  parceque  ses  deux  plaisirs  sont  equi- 
valent  chez  Lui,  et  que  j'aime  a  faire  plaisir  a  mes  amis. 
Ediert  wie  oben.  Pag.  74—142,  reicht  bis  zur  Reise  Katha- 
rinas nach  Moskau  1748. 

3.  Memoiren  3.  Teil,  ohne  Faksimile.  Übersetzung  nach 
dem  französischen  Original  reicht  bis  1750,  pag.  143 — 194. 

4.  Chronologische  Notizen  von  1746  bis  1751  und  von 
1749  bis  1750.  Eine  Disposition  zu  den  vorausgegangenen 
Aufzeichnungen.     Das  Original  französisch. 

5.  Eigenhändige  Memoiren  Katharinas  II.  mit  französischem 
Faksimile;  in  russischer  Übersetzung.  Einleitung:  La  fortune 
nest  pas  aussi  aveugle  qu'on  ce  l'iniagine,  eile  est  souvent 
le  resultat  d'une  longue  suite  de  mesure  juste  et  precise  non 
apercue  par  le  vulgaire  qui  ont  precedie  Vdvenement,  eile  est 
encore  dans  les  personnes  plus  particulierement  un  resultat 
des  qualit^s  du  caractere  et  de  la  conduite  personelle  j'en  ferai 
le  sollicisme  suivant. 

Les  qualites  et  le  caractere  seront  la  majeure. 

La  conduite  la  mineure. 

La  fortune  ou  Vinfortune  la  conclusion. 

En  voifi  deux  exemples  frapans. 

Catharine  IL 

Pierre  II L 

Abschnitte:  Pierre  III  pag.  203  —  316,  bis  Ende  1750. 
Memoiren  2.  Teil,  pag.  317— 461,  reicht  bis  zum  17.  April  1759. 
Disposition  (Plan),  Ende  1756—1759,  pag.  462— 466.  Dies  ist 
bis  pag.  461   der  von  Herzen  gedruckte  Text. 

6.  Memoiren.  Kurze  Redaktion,  pag.  467—499,  wahrschein- 
lich für  Poniatowski  Ende  der  50er  Jahre  geschrieben.  Über- 
setzung nach  dem  französischen  Original. 

12» 


180  Literaturbericht. 

7.  u.  8.  Zwei  kurze  Redaktionen  pag.  500 — 522  von  denen 
die  zweite  inhaltlich  mit  dem  bekannten  Brief  Katharinas  an 
Poniatowski  1762  identisch  ist. 

9.  Aufzeichnungen  der  Kaiserin  in  russischer  Sprache: 
Krankheit  und  Tod  der  Kaiserin  Elisabeth.  Letzte  Gedanken 
der  Kaiserin  Elisabeth,  pag.  523—545. 

10.  Occasions  perdues:  „Ce  que  je  sais  et  ce  dont  je  me 
souviens  et  qui  doit  etre  inserd  dans  les  memoires  ou  du  moins 
leurs  Servir  d'Apendix/  pag.  546—550,  Übersetzung. 

11.  Anekdoten.  Anweisungen  für  den  Kaiser  Peter  111. 
Übersetzung  aus  dem  Französischen. 

12.  Briefe  der  Kaiserin  an  Stanislaus  Poniatowski,  pag.  560 
bis  582,  Übersetzung, 

13.  Historische  Bemerkung:  Zustand  Rußlands  im  Juli 
1762,  pag.  583—584,  Übersetzung. 

14.  Drei  kurze  Ansätze  zu  den  Memoiren  in  russischer 
Sprache,  pag.  585 — 590. 

15.  Den  Schluß,  pag.  591—720,  bilden  Historische  Notizen, 
Betrachtungen,  Briefe,  Polemiken  und  Verwandtes,  unter  denen 
die  bedeutendsten  Stücke  die  „Aufrichtige  Beichte",  Brief  an 
den  Fürsten  Polemkin  aus  dem  Jahre  1774,  und  ein  zweiter 
Brief  der  Kaiserin  an  denselben  vom  Juni  1794  sind.  Fast 
sämtliche  Stücke  dieses  Abschnitts  sind  im  Original  fran- 
zösisch. 

Berlin.  Theodor  Schiemann. 


Notizen  und  Nachriditen. 


Die  Herren  Verfasser  ersuchen  wir,  Sonderabzüge  ihrer 
in  Zeitschriften  erschienenen  Aufsätze,  welche  sie  an  dieser 
Stelle  berücksichtigt  wünschen,   uns  freundlichst  einzusenden. 

Die  Redaktion. 

Allgemeines. 

Als  einen  „Vertreter  der  vergleichenden  Geschichtsforschung 
im  18.  Jahrhundert"  behandelt  M.  G.  S  c  hy  b  er  gson  in  der  Hlst. 
Viertel].  XII,  3  den  finnländischen  Historiker  „Heinr.  Gabriel 
Porthan"  (1739—1804).  Er  war  ein  Schüler  von  Ihre  und  stand 
zu  den  Göttinger  Kulturhistorikern  (Schlözer,  Gatterer  u.  a.)  in 
persönlichen  Beziehungen.  Als  einer  der  ersten  versuchte  er  die 
vergleichende  Betrachtung  von  Liedern,  Traditionen  und  Sprachen 
zu  benutzen,  um  die  historische  Entwicklung  der  Finnen  und 
ihrer  Nachbarvölker  aufzuhellen:  „Er  ist  der  Erfinder  der  ver- 
gleichenden Kulturwörterforschung." 

Sehr  interessante  Probleme  behandelt  A.  Sartorius  Frhr. 
V.  Waltershausen  unter  dem  Titel:  „Zwischenstaatliche 
Wanderung  und  Ungleichheit  der  Menschenrassen"  (Ztsch.  f. 
Sozialw.  Xll,  7—9).  Er  will  an  Beispielen  beweisen,  daß  die  indi- 
vidualistische Betrachtungsweise  der  Wanderungen  nicht  zureicht, 
sondern  Gruppentypen  aufgestellt  und  vor  allem  die  Resultate 
der  werdenden  Rassenbiologie  hinzugezogen  werden  müssen,  die 
eine  Rangordnung  der  Menschenrassen  lehrt.  Durch  diese  Ge- 
sichtspunkte müssen  auch  die  Gesetzgebungsmaßnahmen  geleitet 
werden,  wozu  es  vor  allem  wissenschaftlich  zureichender  Wande- 
rungsstatistiken bedarf.  Der  Verfasser  geht  auf  die  Negerfrage 
in  der  amerikanischen  Union,  auf  Australien  und  die  Zuwanderung 


1S2  Notizen  und  Nachrichten. 

der  Juden  von  Osten  nach  Deutschland  näher  ein.  Er  streift 
ferner  das  Problem  der  geschlechtlichen  Rassenmischung  und 
der  Erzeugung  von  Mischtypen.  Endlich  hebt  er  mit  Recht  her- 
vor, daß  Kolonialpolitik  zugleich  Rassenpolitik  sein  muß. 

Die  „Internationale  Wochenschrift"  bringt  außer  dem  Auf- 
satz über  „Wesen  und  Werden  der  modernen  Kultur"  von  W. 
L  e  X  i  s  (Nr.  31—34)  aus  der  2.  Auflage  der  „Kultur  der  Gegenwart"  I. 
die  Berliner  Rektoratsrede  von  W.  Kahl:  „Geschichtliches  und 
Grundsätzliches  aus  der  Gedankenwelt  über  Universitätsreformen". 
(Nr.  32).  Der  Redner  geht  auf  die  Angriffe  Diesterwegs  gegen 
die  Universitäten  und  die  Literatur  aus  Anlaß  des  Falls  der 
Göttinger  Sieben,  auf  die  Reformkonferenzen  von  1848/49  und 
verwandte  gegenwärtige  Bestrebungen  näher  ein.  Mit  Recht  weist 
er  auf  die  Gefahren  der  Popularisierung  des  akademischen  Lehr- 
betriebes hin;  den  Schluß  bildet  eine  100  Nummern  umfassende 
Literaturübersicht.  —  In  Nr.  37/38  behandelt  H.  Jäger  „die  Ent- 
deckung naturgesetzlicher  Bestimmtheiten  in  der  Geschichte  des 
Menschengeschlechts".  Gegenstand  des  Aufsatzes  ist  die  Über- 
einstimmung zwischen  den  Theorien  von  Lamprecht-Breysig  und 
gewissen  Richtungen  der  modernen  Biologie,  wobei  auch  die 
Theorie  des  psychophysischen  Parallelismus  als  Stütze  heran- 
gezogen wird.  Den  Wert  dieser  Analogie  erkennt  jedoch  der 
Verfasser  selbst  S.  1190  f.  ganz  richtig,  wenn  er  darauf  hinweist, 
daß  allein  der  psychischen  Forschung  ein  unmittelbarer  Einblick 
in  die  Art  der  seelischen  Entwicklung  gewährt  ist.  In  der  Tat 
liefert  doch  die  Biologie  der  physischen  Organismen  dafür  nicht 
mehr  als  ein  bequemes  optisches  Bild,  Kant  würde  sagen  :  Schema. 

Die  Ehrengabe  für  Karl  Lamprecht,  dargebracht  aus  Anlaß 
der  Eröffnung  des  Kgl.  Sächsischen  Instituts  für  Kultur-  und  Uni- 
versalgeschichte bei  der  Universität  Leipzig  {„Studium  Lipsiense"), 
wird  eröffnet  durch  einen  Aufsatz  von  K.  R.  B  r  o  th  e  r  u  s  :  „Sind 
Kant  und  Lamprecht  unvereinbare  Gegensätze?"  Wenn  man  sich 
schon  wundern  muß,  diese  Frage  in  dieser  Form  aufgeworfen 
zu  sehen,  so  muß  man  sich  doppelt  darüber  wundern,  daß  sie  in 
der  vorliegenden  Skizze  so  wenig  beantwortet  wird.  Sie  enthält 
eine  Darstellung  von  einigen  Punkten  der  Kantischen  Geschichts- 
philosophie, die  allerdings  mit  Beziehung  auf  Lamprecht  gewählt 
sind;  aber  erschöpft  das  das  Thema? 

Fr.  Dittmann,  „Der  Begriff  des  Volksgeistes  bei  Hegel; 
zugleich  ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  Begriffs  der  Entwick- 
lung im  19.  Jahrhundert."  (Beiträge  zur  Kultur-  und  Universal- 
geschichte,  herausg.   von   K.  Lamprecht,   Heft  10,  108  S.,  3.60  M. 


Allgemeines.  183 

gibt  eine  fleißige,  obwohl  nirgends  tiefdringende  Zusammenstel- 
lung aus  Hegels  Werken  mit  besonderer  Rücksicht  auf  seine 
historische  Praxis.  Die  gelegentlichen  Streiflichter  auf  die  Frage, 
wie  sich  Hegels  Lehre  vom  Volksgeist  zu  Lamprechts  Theorie 
der  Kulturstufen  verhalte,  mögen  wohl  die  Veranlassung  zu  dem 
etwas  anspruchsvollen  Untertitel  gegeben  haben. 

Zur  Revue  de  synth.  hist.  erscheint  ein  Beiheft  von  L.  Keau: 
„U Organisation  des  mus^es",  das  die  allgemeinen  Fragen  der 
Einrichtung  und  Verwaltung  erörtert.     (45  S.,  2  Fr.) 

In  Heft  XXIX,  2  des  Archivs  f.  Sozialw.  u.  Sozialpol.  er- 
reicht der  mehrfach  erwähnte  umfangreiche  Artikel  von  E. 
Troeltsch  über  „die  Soziallehren  der  christlichen  Kirchen"  die 
Schwelle,  die  zu  dem  Kirchenbegriff  des  Luthertums  und  Cal- 
vinismus hinüberführt.  Wir  wissen  schon  aus  des  Verfassers 
früheren  Publikationen,  daß  er  bei  aller  Feinheit  der  Nüancierung 
den  Protestantismus  näher  an  den  katholischen,  als  an  den 
Sektentypus  heranrückt.  In  diesen  Untersuchungen  über  das 
soziologische  Problem  des  Protestantismus  ergibt  sich  ihm  nun 
als  Hauptresultat:  „Der  Protestantism.us  führt  die  im  späten  Alter- 
tum schüchtern  angebahnte,  vom  Mittelalter  aber  erst  wirklich 
vollzogene  Rezeption  des  Weltlebens  in  die  Ethik  einer  christ- 
lichen Universalgesellschaft  fort  und  steigert  sie  bis  zum  letzten 
möglichen  Grade."  —  In  demselben  Heft  verbreitet  sich  F.  Eulen - 
bürg,  sein  Referat  über  „Neuere  Geschichtsphilosophie  ab- 
schließend, über  die  Theorien  von  Gottl  und  Dittrich ;  Max  Weber 
handelt  über  „Energetische  Kulturtheorien"  (Ostwald). 

In  Tilles  Deutschen  Geschichtsblättern  1909,  Juli  gibt  F.  O  h - 
mann  einen  Überblick  über  die  Literatur  der  Postgeschichte 
Deutschlands  und  stellt  die  Gesichtspunkte  zusammen,  von  denen 
eine  Postgeschichte  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  wirt- 
schaftlichen Seite  des  Postwesens  auszugehen  hätte.  —  Ebenda 
August-September  veröffentlicht  G.Wolf  einen  Aufsatz:  Archiv- 
literatur, der  im  Zusammenhang  mit  einem  demnächst  erschei- 
nenden Werke  (Einführung  in  das  Studium  der  neueren  Geschichte) 
entstanden  ist  und  den  Benutzern  dieses  Buches  die  erste  An- 
leitung zu  weiterer  selbständiger  Arbeit  geben  soll.  Ist  auch 
dieser  Versuch,  „das  weite  Gebiet  der  Archivliteratur  als  Ganzes 
zu  überschauen",  an  sich  verdienstlich,  so  kann  man  doch  mehr- 
fach des  Eindrucks  sich  nicht  erwehren,  daß  der  Verfasser  sich 
auf  ein  Feld  begeben  hat,  das  ihm  nicht  in  jeder  Hinsicht 
vertraut  ist;  namentlich  waltet  in  der  Auswahl  des  Stoffes  nicht 
immer  eine  glückliche  Hand. 


184  Notizen  und  Nachrichten. 

L.  Perroni-Grande  handelt  im  Archivio  storico  Siciliano 
nuova  Serie,  anno  33,  fasc.  4  über  das  Provinzialarchiv  zu  Messina 
und  seine  durch  das  Erdbeben  vom  Dezember  1908  verringerten 
Bestände  sowie  über  das  Wirken  der  Societä  messinese  di  storia 
patria. 

Die  „Seekriegsgeschichte  in  ihren  wichtigsten  Abschnitten, 
mit  Berücksichtigung  der  Seetaktik",  von  Alfred  S  te  n  z  e  1,  Teil  1. 
Hannover  und  Leipzig,  1907  8  M.  behandelt  die  Seekriege  der 
Alten  bis  zum  Jahre  413  v.  Chr.,  meist  auf  Grund  von  abgelei- 
teten Quellen.  Das  Buch  macht  einen  unfertigen  Eindruck;  der 
Verfasser  ist  vor  der  Veröffentlichung  gestorben.  Die  Breite 
und  zahlreiche  Abschweifungen  auf  die  spätere  Zeit,  die  nicht 
immer  am  Platze  sind,  machen  das  Buch  schwer  lesbar.  Daß 
Erzherzog  Karl  Napoleons  1.  „fähigster  Gegner"  gewesen  (S.  56), 
ist  doch  wohl  ein  überwundener  Standpunkt.  B. 

Das  Buch  von  R.  Rittmeyer,  Seekriege  und  Seekriegs- 
wesen in  ihrer  weltgeschichtlichen  Entwicklung,  mit  besonderer 
Berücksichtigung  der  großen  Seekriege  des  17.  und  18.  Jahr- 
hunderts, Bd.  1,  Berlin  1907,  Mittler,  stellt  eine  brauchbare  chroni- 
kalische Seegeschichte,  soweit  sie  sich  auf  die  Seekriege  be- 
schränkt, für  die  Zeit  von  1648—1739  dar.  Die  kleineren  See- 
mächte gehen  freilich  fast  ganz  leer  aus.  In  der  Quellenbenutzung 
fällt  auf  die  Bevorzugung  der  Quellen  zweiten  und  dritten  Ranges, 
während  wichtige  Quellenwerke,  wie  Schuck,  Brandenb.-Preuß. 
Kolonial-Politik ,  wo  doch  auch  die  Marine  behandelt  ist,  nicht 
benutzt  sind.  B. 

Der  Überfall  über  See  als  Feldzugseinleitung.  Eine  kriegs- 
geschichtliche Studie  von  A.  v.  Janson.  Berlin,  Eisenschmidt. 
147  S.  4  M.  Das  Buch  bringt  eine  summarische  und  oft  anfecht- 
bare Darstellung  mehrerer  maritimer  Unternehmungen  seit  der 
französischen  Revolution  bis  zum  russisch- japanischen  Kriege 
aus  zweiter  Hand,  so  daß  für  die  historische  Forschung  dabei 
nichts  gewonnen  wird.  Die  Urteile  des  Verfassers  und  seine 
„Lehren",  die  er  für  die  Praxis  aus  den  Ereignissen  zieht,  lesen 
sich  mitunter  recht  gut,  halten  sich  aber  nicht  von  Trivialitäten 
frei,  z.  B.  wenn  er  versichert,  daß  die  Macht  der  Persönlichkeit 
zu  Lande  wie  zu  Wasser  den  gleichen  großen  Einfluß  ausübt. 

G.  Roloff. 

Neue  Bücher:  Pratt,  What  is  pragmatism?  (New  York, 
Macmillan.  1,25  Doli.)  —  Adf.  Weber,  Die  Aufgaben  der  Volks- 
wirtschaftslehre als  Wissenschaft.  (Tübingen,  Mohr.  1,60  M.)  — 
Gide  et  Riste,    Histoire  des   doctrines  economiques   depuis  les 


Allgemeines.  185 

physiocrates  jusqu'ä  nos  jours.  (Paris,  Larose  et  Tenin.  12  fr.)  — 
de  Morgan,  Les  premieres  civilisations.  Etudes  sur  la  prehistoire 
et  l'histoire  jusqu'ä  la  fin  de  l'empire  rtiace'donien.  (Paris,  Leroux.) 
—  Die  Staatsverfassungen  des  Erdballs.  Hrsg.  von  Paul  Posener. 
(Charlottenburg,  Fichtner  (&  Co.  60  M.)  —  Kemmerich,  Die 
Lebensdauer  und  die  Todesursachen  innerhalb  der  deutschen 
Kaiser-  und  Königsfamilien.  (Wien,  Deuticke.  3,50  M.)  —  Ihm, 
Palaeographia  latina.  Series  I.  (Leipzig,  Teubner.  5  M.)  — 
Ferey,  Jules  Michelet  et  Hippolyte  Taine.  (Paris,  Societe  fran- 
faise  d'inipr.  et  de  libr.) 

Alte  Geschichte. 

Einen  guten  Überblick  über  die  Assyriologie  im  Jahre  1906 
gibt  C.  Fossey  im  Journal  asiatique  1909,  Mai-Juni. 

Die  hellenische  Kultur  dargestellt  von  Fr.  Baumgarten, 
Fr.  Pol  and,  Rieh.  Wagner.  2.,  stark  vermehrte  Auflage.  Leip- 
zig-Berlin, Teubner.  1908.  VI  u.  529  S.  Geh.  10  M.;  geb.  12  M. — 
Die  günstige  Prognose,  die  dem  Buche  von  allen  Seiten  bei 
seinem  Erscheinen  gestellt  wurde  (vgl.  H.  Z.  97,  153),  hat  sich 
schnell  erfüllt;  nach  drei  Jahren  wurde  seine  zweite  Auflage  nötig. 
Sie  ist  nicht  bloß  eine  stark  vermehrte,  wie  das  Titelblatt  besagt, 
sondern  auch  eine  ehrlich  verbesserte,  und  zwar  in  Bild  wie  in 
Wort,  wenn  ich  auch  bedauern  muß,  daß  der  Geist  der  lex  Heinze 
noch  in  dem  Walde  von  Feigenblättern  weht.  Die  älteste  Mittel- 
meerkultur hat  ganz  neue  Bearbeitung  erfahren;  Kreta  und  My- 
kene  sind  jetzt  getrennt.  Vielleicht  hätte  in  der  Aufzählung  der 
Unterschiede  der  Bauweisen  darauf  hingewiesen  werden  können, 
daß  in  Kreta  das  Holz  (Holzsäule)  eine  bedeutende  Rolle  gespielt 
hat,  während  es  in  Mykene  und  Tiryns  fast  gar  nicht  bei  größeren 
Bauteilen  zur  Verwendung  kommt.  Der  Gegensatz  der  beiden 
Typen  von  offener  Halle  und  geschlossenem  Megaron  hat  klima- 
tische, aber  auch  konstruktive  Gründe,  die  auf  geographisch- 
physikalischen Unterschieden  beruhen.  Kreta  muß  in  alter  Zeit 
stärkere  Bewaldung  gehabt  haben,  so  gut  wie  Kypern  noch  um 
300  Bauholz  ausführte.  —  Unter  den  ungriechischen  Elementen 
dieser  ältesten  Kultur  vermisse  ich  die  Erwähnung  des  Lenden- 
schurzes, der  ja  ein  von  dem  Griechischen  völlig  verschiedenes 
Prinzip  der  Bekleidung  anzeigt.  —  Für  den  hockenden  Alten  vom 
Ostgiebel  in  Olympia  kann  man  doch  die  Benennung  Myrtilos 
(Fig.  249)  wirklich  nicht  aufrechterhalten,  wenn  man  bedenkt,  daß 
an  dem  Tempel  unmöglich  eine  Sagenform  dargestellt  sein  konnte, 
die  die  Flucht  der  Pelops  aus  dem  Peloponnes  voraussetzt;  diese 


186  Notizen  und  Nachrichten. 

ist  aber  mit  Myrtilos  verbunden.  —  Die  3.  Auflage  wird  woh! 
nach  Pomtows  Epikrise  die  phantastische  Rekonstrulction  des 
pythischen  Temenos  von  Tournaire  stark  ändern  oder  besser 
beseitigen  müssen.  —  Furtwänglers  Lemnia  wird  nun  nach  Ame- 
iungs  Darlegung  (österr.  jahresh.  1908)  wohl  auch  dahin  sein ; 
daß  sie  der  neuen  Amelungschen  Athena  des  Phidias  das  Feld 
zu  räumen  habe,  möchte  ich  allerdings  auch  nicht  befürworten.  — 
Ich  hätte  noch  sonst  dies  und  jenes  anzumerken,  aber  es  sind 
doch  alles  nur  Einzelheiten  und  Kleinigkeiten.  Daß  das  Buch 
bald  eine  3.  Auflage  finde,  brauche  ich  ihm  selbst  nicht  zu  wün- 
schen; es  verdient  sie  sich  selbst;  aber  ich  wünsche  sie  um  der 
Sache  willen,  der  es  dient. 

Straßburg  i.  E.  Bruno  Keil. 

Lehrreich  und  anregend  ist  die  Arbeit  R.  Hirzels:  Die 
Strafe  der  Steinigung  (Abhandlungen  der  philologisch-historischen 
Klasse  der  Kgl.  Sächsischen  Gesellschaft  der  Wissenschaften  27, 
7  [1909]). 

In  den  Neuen  Jahrbüchern  für  das  klassische  Altertum,  Ge- 
schichte und  deutsche  Literatur  und  für  Pädagogik  12,  8  handeln 
F.Marx  über  die  Entwicklung  des  römischen  Hauses;  A.Klotz 
über  die  Schlacht  von  Munda  (17.  März  45  v.  Chr.)  und  Fr. 
Schemmel  über  die  Hochschule  von  Alexandria  im  4.  und 
5.  Jahrhundert  v.  Chr. 

Eine  ungewöhnlich  eingehende  und  fördernde  Kritik  über 
Ferreros  Römische  Geschichte  verdanken  wir  Fr.  Smith  in  den 
Preußischen  Jahrbüchern  1909,  Juli. 

Die  Ausgrabungen  römischer  Legionslager  am  Rhein  und  an 
der  Donau  gaben  Dr.  Haberling  Gelegenheit,  darin  Baulich- 
keiten zu  finden,  welche  er  als  valetudinaria  anpricht.  In  einem 
Aufsatz:  Die  Militärlazarette  im  alten  Rom  teilt  er  seine  Beob- 
achtungen und  Forschungen  mit  (Deutsche  Militärärztliche  Zeit- 
schrift 1909,  11). 

In  den  Rendiconti  della  r.  Accademia  dei  Lincei,  Classe  di 
scienze  morali,  storiche  e  filologiche  1908,  10 — 12  berichten  L. 
Per  nie  r  über  Un  singolare  monumento  della  scrittura  pittogra- 
fica  Cretese  und  L.  Mariani:  Di  una  nuova  stele  Picena. 

Aus  den  Notizie  degli  Scavi  di  antichitä  1909,  1—4  notieren 
wir  D.  Vaglieri:  Ostia.  Nuove  scoperte  tra  la  via  dei  Sepolcri, 
le  Terme  ed  il  Teatro ;  A.  Taramelli:  Sardinia.  Alghero.  Sco- 
perte nelta  necropoli  a  grolle  arlificiali  di  Cuguttu  e  Cagliari. 
Resti  di  edificio  termali ;  dann  unter  den  fortlaufenden  Ausgra- 
bungsberichten   aus    Rom    von   allem    F.  Barnabei:    Iscrizione 


Alte  Geschichte.  IS7 

votiva  a  Serapide  und  E.  Ghislanzoni:  Frammento  di  latercolo 
militare ;  A.  Giussani  und  G.  Patroni:  Conto.  Nuova  iscri- 
2ione  della  Gens  Plinia  und  Iscrizione  dedicata  a  Giove  dagli 
Aneuniati ;  P.  Castelfranco:  Cug^iono.  Tonibe  della  prima 
etä  del  ferro ;  N.  Persichetti:  Antrodoco.  Milliario  deU'antica 
via  Salaria  appartenente  al  ramo  della  detta  via  che  da  Inter- 
ocriuni  andava  ad  Amiternum;  L.  Pernier:  Orvieto.  Tomba 
etrusca,  scoperta  presso  il  castello  medievale  di  Prodo ;  P.  0  r  s  i : 
Siracusa.  Ripostiglio  di  monetine  del  basso  impero  und  Avola. 
Ripostiglio  di  assi  romani  und  Pozzallo.  Tesoretto  di  grandi 
bronzi  imperiali  und  Barrafranca.  Tesoretto  di  piccoli  bronzi 
sicelioti  e  romani;  G.  Pellegrini:  5.  Pietro  al  Natisone.  Scavi 
e  ricerche  di  antichitä.  Notizia  preliminare ;  G.  Pellegrini: 
Cividale.    Necropoli  Veneta  riconosciuta  a  Dernazacco. 

Aus  den  Mernorie  della  r.  Accademia  dei  Lincei,  Classe  di 
scienze  morali,  storiche  e  filologiche  12,  3—6  notieren  wir  A.  D  e  1 1  a 
Seta:  La  genesi  dello  scorcio  nell'arte  greca  und  die  sorgfältige 
und  belehrende  Arbeit  von  A.  M  o  s  s  o :  Le  armi  piü  antiche  di 
rame  e  di  bronzo,  worin  vor  allem  die  ägyptischen  und  kretischen 
Funde  verwertet  werden. 

In  den  Atti  della  r.  Accademia  delle  scienze  di  Torino,  Classe 
di  scienze  morali,  storiche  e  filologiche  4A,  8  handelt  L.F.  Benedetto 
über:  Lo  storico  Cratippo,  auf  den  von  verschiedenen  Seiten  in 
den  letzten  Jahren  das  in  Oxyrhynchos  gefundene  Fragment  eines 
griechischen  Historikers  zurückgeführt  wurde,  eine  Ansicht,  welche 
Benedetto  mit  guten  Gründen  ablehnt. 

Das  Nuovo  Bullettino  di  archeologia  cristiana  1909,  1/3  ent- 
hält einen  für  die  älteste  Kirchengeschichte  wichtigen  Aufsatz 
von  O.  Marucchi:  Osservazioni  sull' iscrizione  del  papa  Pon- 
ziano  recentemente  scoperta  e  su  quelle  degli  altri  papi  del 
nie  secolo.  Weiter  veröffentlichen  AI.  Chaine:  Brevi  note  sulle 
mernorie  di  S.  AJena;  R.  Kanzler:  Relazione  ufficiale  degli 
scavi  eseguiti  dalla  comniissione  di  archeologia  sacra  neue  cuta- 
conibe  Romane  (1907—1909);  A.  Sorrentino:  Un'  epigrafe 
cristiana  e  sua  relazione  con  la  tomba  di  Partenope  a  Napoli 
und  M.  Colagrossi:  Di  un  monumento  recentemente  scoperto 
presso  il  sepolcro  apostolico  dell' Appia. 

Wegen  seines  über  das,  was  man  nach  dem  Titel  erwarten 
sollte,  hinausgehenden  und  ägyptische  Verhältnisse  in  römischer 
Zeit  beleuchtenden  Inhalts  ist  der  Aufsatz  von  H.  de  la  Ville 
de  Mirmont:  La  date  du  voyage  de  Seneque  en  ^gypte  er- 
wähnenswert  in    Revue  de  philologie,   de   litte'rature  et  d'histoire 


188  Notizen  und  Nachrichten. 

anciennes  33,2/3.  Ebendort  handelt  E.  Cavaignac  sur  un 
passage  de  la  lettre  de  Philippe  aux  Larisdens.  Philippe  et  les 
institutions  Romaines. 

In  den  Comptes-rendus  des  seances  de  l'Acade'mie  des  In- 
scriptions  et  Belles-lettres  1909,  April  veröffentlicht  und  bespricht 
Heron  de  Villefosse  eine  lateinische  Inschrift  aus  Afrika, 
welche  in  dem  gewöhnlichen  cursus  honorum  ein  Amt  ab  actis 
senatus  consulum  aufzählt,  welches  verglichen  mit  dem  bereits 
bekannten  ab  actis  imperatoris  Trajani  Augusti  unsere  Kenntnis 
des  römischen  Staatsrechts  aufs  willkommenste  mehrt.  Außer- 
dem sind  darin  noch  erwähnenswert  M.  Besnier:  Deux  manu- 
scrits  epigraphiques  de  Nicolas  Foucault;  L  e  y  n  a  u  d :  Rapport 
sur  les  fouilles  des  catacombes  d'Hadrumete  en  1908;  Carton: 
De'coiiverte  d'une  ne'cropole  Berbere  ancienne  au  Djebel  Ferza 
(Tunisie),  wodurch  unsere  Kenntnisse  der  afrikanische  Siedlungen 
vor  der  römischen  Okkupation  bedeutend  bereichert  werden,  und 
Clermont-Ganneau:  Une  dddicace  ä  „Astarte  Palestinienne" 
ddcouverte  ä  DHos. 

In  den  Comptes-rendus  de  l'Academie  des  Inscriptions  et 
Belles-lettres  1909,  März-Juli  nehmen  die  Berichte  und  Forschungen 
P.  Gaucklers  ein  ungewöhnliches  Interesse  in  Anspruch.  I.  Les 
derniers  re'sultats  des  fouilles  au  Janicule.  2.  La  nativite  de  la 
de'esse  syrienne  Atargatis.  3.  Les  dernieres  recherches  dans  le 
sanctuaire  grec  du  Lucus  Furrinae  ä  Rome ;  hierzu  kommen  noch 
in  den  Mdlanges  d'archeologie  et  d'histoire  20,  1/4  (1909)  die  Auf- 
sätze von  G.  Nicole  et  G.  Darier:  Le  sanctuaire  des  dieux 
orientaux  au  Janicule  und  P.  Gauckler:  Le  couple  heliopolitain 
et  la  triade  solalre  dans  le  sanctuaire  Syrien  du  Lucus  Furrinae 
ä  Rome. 

In  der  Zeitschrift  für  wissenschaftliche  Theologie  51,  3/4 
(1909)  veröffentlichen  J.  Dräseke  eine  Übersicht:  Zum  Stande 
der  hagiographischen  Forschung,  welche  sich  im  wesentlichen 
an  Ehrhard  anlehnt,  und  außerdem  H.  Lietzmann  und  G. 
Loeschcke  eine  gute  Rundschau  über  die  Kirchengeschichte, 
wodurch  man  über  die  Haupterscheinungen  auf  diesem  Gebiet 
knapp  und  sicher  orientiert  wird. 

In  77?^  Expositor  1909,  August  setzt  W.  M,  Ramsay  seinen 
schon  von  uns  angezeigten  Historical  Commentary  on  the  first 
epistle  to  Timothy  fort.  Dann  bespricht  St.  A.  Cook  die  Palesii- 
nian  excavations  and  the  history  of  Israel,  und  S.  Langdon 
gibt  eine  sorgfältige  Schilderung  von  Babylon  at  the  time  of 
the  exile. 


Alte  Geschichte.  189 

Unter  dem  Titel:  L'^pigraphie  Donatiste  bietet  P.  Mon- 
ceaux  wertvolle  und  auf  genaueste  Kenntnis  des  epigraphischen 
Materials  bestens  fundierte  Beiträge  zur  Geschichte  der  Dona- 
tisten  in  der  Revue  de  philologie,  de  litterature  et  d'histoire  an- 
ciennes  33,  2  3. 

Die  Fortsetzung  der  Bd.  102,  S.  427  f.  besprochenen  Chry- 
sostomus-Festschrift  hat  sich  zu  einem  sehr  stattlichen 
Bande  ausgewachsen:  das  der  Liturgie  gewidmete  2.  Heft  umfaßt 
nicht  weniger  als  725  Quartseiten :  zunächst  eine  sehr  gründliche 
Abhandlung  von  Dom  Placidus  de  Meester  (am  Collegio 
greco  zu  Rom)  über  Ursprung,  Verbreitung  und  Veränderungen 
der  griechischen  Liturgie  unter  Chrysostomus'  Namen  mit  dem 
Resultat:  Wenn  die  auf  syrischer  Grundlage  ruhende  Liturgie  in 
ihrem  Grundstocke  auch  so  alt  ist,  so  mangelt  der  Zuweisung 
an  Chrysostomus  doch  die  Begründung  in  der  Tradition.  Die 
Umbildungen  werden  erst  in  Form  einer  Analyse  der  einzelnen 
Teile,  dann  in  übersichtlicher  Tabelle  chronologisch  vorgeführt. 
Bei  der  ungemeinen  Sorgfalt  in  Benutzung  der  Literatur  (auch 
der  russischen)  fällt  die  Nichtberücksichtigung  der  neueren  deut- 
schen Arbeiten  von  P.  Drews  und  F.  Kattenbusch  zur  Liturgie 
und  Mystagogie  der  griechischen  Kirche  doppelt  auf.  Über  den 
Beinamen  Chrysostomus  hatten  vor  Dom.  Baur  A.  Jülicher  in 
dieser  Zeitschrift  1894,  485  und  G.  Krüger  in  Zacharias  Rhetor 
1899,  300  wertvolle  Nachweise  gegeben.  Unter  den  Ausgaben 
fehlt  der  Abdruck  einer  italo-griechischen  Form  aus  cod.  Karls- 
ruhe E.  M.  6  durch  Engdahl  1908.  Daß  in  Barocc.  42  die  Abschrift 
eines  Druckes  vorliegt,  hat  Referent  schon  in  Berl.  phil.  Wochen- 
schrift 1909  angemerkt.  Das  in  der  Theol.  Lit.-Ztg.  1902,  Sp.  644 
erwähnte  Typikon  der  Universitätsbibliothek  zu  Jena  hat  sich  in- 
zwischen als  das  von  Grottaferrata  herausgestellt.  Die  Formen, 
welche  diese  Chrysostomus-Liturgie  bei  den  Armeniern,  Arabern, 
den  melkitischen  Patriarchen  des  Orients,  Rumänen,  Slawen  und 
speziell  Ruthenen  angenommen  haben,  behandeln,  meist  unter 
Mitteilung  noch  unedierter  Texte,  Aucher,  Bacha,  Charon,  Auner, 
Petrovski,  Bocian.  Dazwischen  druckt  H.  W.  Codrington 
aus  Mus.  Br.  add.  17  128  den  syrischen  Text  der  Liturgia  prae- 
sanctificatorum  ab,  und  A.  Baumstark  liefert  den  ausführlichen 
Beweis  für  seine  These,  daß  die  sog.  Nestorios-Liturgie  der  Syrer 
den  Kern  der  älteren  Liturgie  von  Konstantinopel  darstellt,  aus 
der  sich  später  die  sog.  Chrysostomus-Liturgie,  hauptsächlich 
durch  Kürzungen,  entwickelt  hat.  —  Weniger  glücklich  ist  das 
3.  Heft  ausgefallen:  es  wird  eröffnet  durch  den  Abdruck  einer 
anonymen  Festpredigt  auf  Petri  Kettenfeier,   die  dem  Chrysosto- 


190  Notizen  und  Nachrichten. 

mus  beizulegen  weder  äußere  noch  innere  Gründe  anraten. 
E.  Bata  reikh  (zu  Jerusalem)  benutzt  außer  seinem  Cod.  S.  Sep. 9 
noch  einen  von  8  Vaticani,  ist  aber  der  Aufgabe  einer  griechi- 
schen Textpublikation  in  keiner  Weise  gewachsen:  den  Versuch 
durch  sprachliche  und  sachliche  Parallelen  aus  den  Werken  des 
Chrysostomus  dessen  Urheberschaft  zu  erweisen,  erwartet  man 
vergeblich;  sie  ist  auch  ausgeschlossen,  schon  durch  die  Schluß- 
apostrophe an  den  Heiligen,  die  sich  nie  in  den  Enkomien  des 
Chrysostomus,  auch  nicht  denen  des  Proclus  findet  und  uns  in 
die  Zeit  des  Germanus  oder  der  Hagiographie  des  9.  und  10.  Jahr- 
hunderts weist,  wo  sie  sehr  beliebt  ist.  Das  Stück  steht  in  einer 
Chrysostomus-Festschrift  mit  demselben  Recht,  mit  dem  der  Her- 
ausgeber die  Lobsprüche  auf  den  Apostelfürsten  auf  den  Primat 
des  römischen  Stuhles  deutet.  Die  Geschichte  der  Verehrung 
des  Heiligen  behandelt  H.  Kellner-Bonn  recht  dürftig;  von 
dem  Fest  der  drei  ökumenischen  Lehrer  am  30.  Januar  ist  nicht 
die  Rede,  auch  nicht  von  den  Riten  in  der  Apostelkirche,  die 
Konstantin  Porph.  de  caer.  aul.  byz.  beschreibt.  Hier  hätte  man 
eine  Übersicht  über  die  dem  Heiligen  geweihten  Kirchen,  auch 
eine  Aufzählung  der  Festreden  und  Gesänge  auf  ihn  erwartet. 
Delehayes  Ausgabe  des  Synaxars  von  Konstantinopel  scheint 
dem  Verfasser  unbekannt,  und  die  Lektüre  der  Abhandlung 
Sanctus  in  den  Anal.  Boll.  1909  wäre  ihm  sehr  zu  empfehlen. 
Wuescher-Becchi,  der  die  Ikonographie  behandelt,  beklagt 
sich,  daß  ihm  viele  orientalische  Monumente  unzugänglich  waren; 
leider  bietet  er  uns  auch  die  römischen  nicht  so,  wie  man  wünscht: 
die  Zeichnung  des  Bildes  von  S.  Maria  Antiqua  ist  ungenau,  und 
von  dem  Silberreliquiar  des  Sancta  Sanctorum  wird  uns  die  Seite 
gezeigt,  auf  der  Chrysostomus  nicht  ist!  In  der  prächtigen  Publi- 
kation des  Menologion  Basilianum  liegen  doch  jetzt  auch  wunder- 
volle Reproduktionen  der  Abführung  des  Heiligen  ins  Exil  und 
der  Translation  seiner  Reliquien  vor,  die  Erwähnung  verdient 
hätten.  Der  „Lipsanologie"  endlich  hat  der  inzwischen  verstorbene 
gelehrte  Bibliothekar  von  Grottaferrata  Ant.  Rocchi  eine  gründ- 
liche Untersuchung  von  über  100  Seiten  gewidmet,  manches  nach- 
holend, was  wir  in  dem  Aufsatz  über  die  Verehrung  vermißten. 
So  geleitet  er  uns  unter  vielen  Wundern  von  Komana  über  Byzanz 
bis  zur  Peterskirche  in  Rom,  wo  1626  der  „Goldmund"  seine  letzte 
Ruhestätte  fand  —  von  den  vielen  Reliquien  abgesehen,  die  sich 
in  Rußland,  auf  dem  Athos  und  im  Okzident  zerstreut  finden. 

v.D. 
Neue   Bücher:    Morel,    Au    temps   des   Pharaons.    (Paris, 
Colin.    4fr.)    —    Erinoni,    La    religion    de    VEgyple    ancienne. 


Frühes  Mittelalter.  191 

(Paris,  Lethielleux.)  —  MSlanges  d'histoire  ancienne.  (1.  G.  Bloch  , 
M.  Aemilius  Scaurus.  2.  J.  Carcopino,  Histoire  de  rostracisme 
athenien.  3.  L.  Gernet,  L'approvisionnement  d'AtItenes  en  ble 
au  V'  et  au  VI«  siecles.  (Paris,  Alcan.)  —  K  ö  s  t  e  r ,  Das  Pelar- 
gikon.  Untersuchungen  zur  ältesten  Befestigung  der  Akropolis 
von  Athen.  (Straßburg,  Heitz.  3,50  M.)  —  Dörrenberg,  Römer- 
spuren und  Römerkriege  im  nordwestlichen  Deutschland.  (Leipzig, 
Dieterich.  12,50  M.)  —  Knoke,  Armin,  der  Befreier  Deutsch- 
lands. (Berlin,  Weidmann.  1,20  M.)  —  Detlefsen,  Die  Anord- 
nung der  geographischen  Bücher  des  Plinius  und  ihre  Quellen. 
(Berlin,  Weidmann.     6  M.) 

Römisch-germanische  Zeit  und  frühes  Mittelalter  bis  1250. 

An  die  Spitze  unserer  Nachrichten  mag  der  Hinweis  auf 
zwei  wie  immer  willkommene  Übersichten  gestellt  werden:  in  der 
ersten  faßt  A.  Goetze  die  vorgeschichtlichen  Forschungen  und 
Funde,  in  der  zweiten  G.  Anthes  die  aus  römisch-germanischer 
Zeit  zusammen,  derart  daß  jedes  Referat  des  Dankes  Vieler  ge- 
wiß sein  kann  (Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins  1909, 
Nr.  7  u.  8). 

iMit  einer  prächtig  ausgestatteten  Zeitschrift  j^Mannus"  führt 
sich  die  neubegründete  Deutsche  Gesellschaft  für  V^orgeschichte 
ein.  Erschienen  sind  bisher  die  beiden  ersten  Hefte,  deren  Auf- 
sätze hier  aufgezählt  seien,  um  das  Arbeitsgebiet  der  jungen 
Vereinigung  kennen  zu  lehren.  G.  Kossinna  handelt  über  den 
Ursprung  der  Urfinnen  und  der  Urindogermanen  wie  ihre  Aus- 
breitung nach  dem  Osten,  0.  Montelius  über  das  Sonnen- 
rad und  das  christliche  Kreuz.  A.  Devoir  hat  eine  Studie  über 
urzeitliche  Astronomie  in  Westeuropa  beigesteuert,  C.  Rade- 
macher  eine  solche  über  die  germanische  Dorfanlage  der  Kaiser- 
zeit am  Fliegenberg  bei  Troisdorf  (Regierungsbezirk  Köln),  während 
R.  R.  Schmidt  sich  mit  dem  Aurignacien  in  Deutschland  be- 
schäftigt. Aus  den  iMitteilungen  sei  die  von  A.  Goetze  über 
ostgotische  Helme  und  symbolische  Zeichen  erwähnt.  Alle  Ab- 
handlungen sind  mit  zahlreichen  Abbildungen  und  Tafeln  ver- 
sehen, die  den  Text  veranschaulichen,  kurz.  Alles  ist  getan,  um 
für  die  neue  Zeitschrift  zu  werben.  Die  Befürchtung  freilich  wird 
nicht  zerstreut,  die  steigende  Zahl  periodischer  Organe  möchte 
ihren  Leserkreis  zu  stets  kleiner  werdendem  Umfang  verurteilen. 
Die  Frage,  ob  nicht  eine  der  bisher  vorhandenen  Zeitschriften 
der  prähistorischen  Wissenschaft  vollauf  Genüge  leistete,  ist  auch 
jetzt  noch  keineswegs    zu  verneinen,   abgesehen   davon   daß   die 


192  Notizen  und  Nachrichten. 

allzustarke  Betonung  des  Wertes  der  Prähistorie  den  der  Historie 
zu  beeinträchtigen  droht  (Würzburg,  C.Kebitsch  [A.  Stuber]  1909. 
168  S.  mit  20  Tafeln). 

Das  Römisch-Germanische  Korrespondenzblatt  2,  4  enthält 
zunächst  einen  Bericht  von  H.  Lehner  über  die  erfolgreichen 
Ausgrabungen  von  Vetera  auf  dem  Fürstenberg  bei  Xanten,  von 
P.  Goeßler  über  neue  römische  Grabfunde  bei  Jagsthausen 
(vgl.  unten  über  die  Fundberichte  aus  Schwaben).  E.  Krüger 
erläutert  das  Hauptbild  auf  der  Igler  Säule,  R.  Goldmann  han- 
delt über  Tonmodelle  von  Toren  und  Türmen,  die  in  Siebenbürgen 
zutage  traten.  —  Nebenbei  sei  erneut  der  Wunsch  ausgesprochen, 
daß  auf  sorgfältige  und  ausreichende  Identifizierung  der  lateini- 
schen Ortsnamen  mit  den  heutigen  ein  entscheidendes  Gewicht 
gelegt  werde;  nicht  alle  Leser  tragen  geographische  Ortslexika 
im  Kopfe.  —  Angefügt  sei  außer  dem  Hinweis  auf  den  Verwal- 
tungsbericht des  Provinzialmuseums  zu  Trier  durch  E.  Krüger 
(Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins  1909,  Nr.  8)  ein  solcher 
auf  die  Bonner  Jahrbücher  118,  1.  Hier  handeln  E.  Sadee  über 
den  Einbruch  der  Kimbern  ins  Etschtal  (102  v.Chr.),  A.  Oxe 
über  die  älteste  Truppenverteilung  im  Legionslager  von  Neuß, 
A.  von  Salis  über  ein  Germanenbild  auf  einer  Tonbüste  im 
Bonner  Akademischen  Kunstmuseum,  H.  Lehn  er  endlich  über 
einen  römischen  Marmorkopf  aus  Schwarzrheindorf. 

Der  neue  Band  der  „Fundberichte  aus  Schwaben"  (16.  Jahr- 
gang, herausg.  von  P.  Goeßler.  Stuttgart,  Schweizerbart  [Nägele 
und  Sproesser]  1909.  107  S.  mit  7  Tafeln)  enthält  eine  stattliche 
Reihe  übersichtlich  angeordneter  Mitteilungen,  aus  deren  Zahl 
hier  nur  wenige  hervorgehoben  werden  können.  0.  Paret  be- 
spricht neolithische  Ansiedelungen  bei  Heutingsheim  und  Hohen- 
eck,  F.  Hertlein  Grabungen  auf  dem  Ipf  bei  Bopfingen,  der 
Herausgeber  die  prähistorischen  Befestigungen  auf  dem  Lemberg 
bei  Feuerbach,  römische  Gräber  bei  Jagsthausen  und  Funde 
antiker  Münzen  in  Württemberg.  Auf  ihm  vertrautem  Arbeits- 
gebiete bewegt  sich  R.  Knorr  mit  Darlegungen  über  neue 
Sigillatafunde  bei  Cannstatt,  während  Paradeis  sich  über  Funde 
in  Rottenburg  verbreitet. 

Aus  der  Westdeutschen  Zeitschrift  28,  1  notieren  wir  die 
eingehende  Besprechung,  der  H.  Rahtgens  das  Buch  von  A. 
Haupt  (Die  älteste  Kunst,  insbesondere  die  Baukunst  der  Ger- 
manen von  der  Völkerwanderung  bis  zu  Karl  den  Großen.  Leipzig 
1909)  unterzieht. 

Eduard  A.  Geßler  bietet  in  seiner  Schrift  über  die  Trutz- 
waffen der  Karolingerzeit  vom  8.  bis  zum  11.  Jahrhundert  (Basel, 


Frühes  Mittelalter.  193 

Kommissionsverlag  vorm.  Geering,  160  S.,  3  M.)  eine  eigenartige 
Fortsetzung  zu  den  auf  das  Waffenwesen  bezüglichen  Teilen  von 
Lindenschmits  Handbuch  der  deutschen  Altertumskunde.  Er  stellt 
bei  jeder  einzelnen  für  die  karolingische  Zeit  in  Betracht  kom- 
menden Gattung  der  Angriffswaffen  die  Quellen  unseres  Wissens 
zusammen,  zunächst  die  Funde,  und  zwar  vorzüglich  die  aus  den 
Rheinlanden  und  aus  der  Schweiz,  dann  die  bildlichen  Darstel- 
lungen, unter  denen  die  karolingischen  Miniaturen  hervorragen, 
endlich  die  Schriftquellen.  Auf  diese  Weise  bringt  er  eine 
sehr  willkommene  Materialsammlung  zustande.  Die  zusammen- 
fassenden Beobachtungen,  welche  Geßler  über  das  Harmonieren 
der  drei  verschiedenen  Gruppen  von  Erkenntnismitteln  anstellt, 
und  die  Folgerungen,  die  er  über  den  tatsächlichen  Gebrauch  der 
Waffen  zieht,  werden  allerdings  noch  zu  manchen  kritischen  Be- 
merkungen Anlaß  geben ;  S.  26  ist  in  bezug  auf  das  Verbot 
Karls  des  Großen  quod  nullus  in  hostein  baculum  haheat  die 
Deutung  von  Brunner,  Deutsche  Rechtsgeschichte  2,  416  unbe- 
rücksichtigt geblieben;  S.  80,  wo  von  dem  als  Fahne  erwähnten 
angelus  bei  Widukind  die  Rede  ist,  hätte  auf  die  in  der  neuen 
Ausgabe  von  K.  A.  Kehr  S.  49  zusammengestellten  Äußerungen 
von  Koppmann,  Krause  und  Gritzner  Bezug  genommen  werden 
können;  andere  Einwendungen  erhebt  v.  Schubert-Soldern  in  der 
Zeitschr.  f.  bist.  Waffenkunde  5,  63  f. ;  aber  ein  guter  Anfang  ist 
gemacht,  und  er  verdient  aufrichtigen  Dank.  W.  Erben. 

In  den  Abhandlungen  der  Königl.  Preuß.  Akademie  der 
Wissenschaften  1909  (Anhang)  erläutert  eine  eindringende  Studie 
von  M.  Conrat  einen  Arbor  iuris  des  früheren  Mittelalters  mit 
eigenartiger  Komputation,  die  sich  in  einem  vatikanischen  Kode.v 
des  11.  Jahrhunderts  erhalten  hat. 

Das  neue  Heft  des  Archivs  für  Urkundenforschung  (2,  2) 
enthält  außer  den  Bemerkungen  von  F.  Philippi  über  Forst 
und  Zehnten  —  sie  setzen  sich  mit  der  Arbeit  von  Thimme  (vgl. 
103,  191  f.)  auseinander  —  die  umfangreiche  Abhandlung  von  M. 
Tangl,  der  ihr  die  Überschrift  „Forschungen  zu  Karolinger  Di- 
plomen" gegeben  hat.  Sie  zerfällt  in  zwei  Teile.  Der  erste  gilt 
den  Tironiana  und  der  Konzeptfrage,  knüpft  an  die  ältere  Arbeit 
des  Verfassers  über  die  tironischen  Noten  (vgl.  100,  430)  an  und 
setzt  sich  mit  W.  Erben  und  G.  Seeliger  auseinander  (vgl.  101,  194  f.). 
Der  zweite  Teil  bringt  Tangls  eindringende  Untersuchungen  über 
den  gesamten  Bestand  der  für  das  Bistum  Osnabrück  gefälschten 
Urkunden  zum  Abschluß.  In  weitausgreifender  Darlegung  handelt 
Tangl    über   die    Überlieferung,    die    Gründungsurkunde    für    die 

Historische  Zeitschrift  (104,  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  13 


194  Notizen  und  Nachrichten. 

sächsischen  Bistümer,  den  Zehntstreit,  die  gefälschten  Urliunden 
und  schließlich  über  die  Anfänge  des  Bistums  Osnabrück.  Man 
sieht,  nicht  nur  die  Diplomatik  erfährt  eine  wertvolle  Bereicherung, 
sondern  auch  die  Verfassungs-  und  Verwaltungsgeschichte  des 
sächsischen  Bistums.  Alles  in  allem  eine  mühsame  Arbeit,  die 
ihrem  Urheber  den  Dank  Vieler  sichert,  nicht  allein  um  der 
methodischen  Gründlichkeit,  sondern  auch  um  der  Ergebnisse 
willen.  —  Als  neuen  Beitrag  zur  Diplomatik  der  sog.  Privat- 
urkunden nennen  wir  anhangsweise  den  Ausschnitt  einer  größeren 
Arbeit,  den  soeben  B.  Heinemann  unter  dem  Titel  „Beiträge 
zum  Urkundenwesen  der  Bischöfe  von  Konstanz  im  13.  Jahr- 
hundert" (Berlin  und  Leipzig,  W.  Rothschild  1909,  62  S.)  ver- 
öffentlicht. Sein  Augenmerk  gilt  dem  Bestand  und  der  Über- 
lieferung der  Konstanzer  Urkunden,  den  bischöflichen  Notaren 
und  ihrem  Amt,  endlich  der  Schriftprovenienz  der  Urkunden. 
Nach  Abschluß  der  ganzen  Arbeit  wird  wohl  auf  sie  noch  einmal 
zurückzukommen  sein:  jedenfalls  bedeutet,  was  jetzt  vorliegt, 
eine  nützliche  Vorarbeit  zum  weiteren  Ausbau  der  Diplomatik 
der  Territorialurkunden. 

Die  tüchtige  Marburger  Dissertation  von  H.  Schubert,  Eine 
Lütticher  Schriftprovinz,  nachgewiesen  an  Urkunden  des  11.  und 
12.  Jahrhunderts  (N.  G.  Elwert  1908)  ist  bemerkenswert  durch  die 
Neuheit  des  methodischen  Verfahrens.  Der  Verfasser  geht  von 
der  theoretisch  anerkannten,  praktisch  aber,  d.  h.  bei  Herausgabe 
von  Urkundenbüchern,  meist  vernachlässigten  Forderung  aus, 
daß  die  seit  Sickel  bei  den  Diplomen  so  erfolgreich  angewendete 
Bestimmung  der  Schriftprovenienz  auch  bei  den  Privaturkunden 
durchgeführt  werde.  (Bei  dem  Wort  „Privaturkunde"  wird  man 
trotz  Uhlirz,  H.  Z.  101,  364  bleiben  müssen,  bis  er  oder  jemand 
anderer  einen  zutreffenderen,  dabei  aber  handlichen  Ausdruck 
vorschlägt.)  Als  einzig  sicheres  Mittel  der  Provenienzbestimmung 
sieht  Schubert  mit  mir  (Meisters  Grundriß  1,  256)  die  Feststellung 
der  Gleichhändigkeit  an,  betrachtet  also  die  individuelle  Hand- 
schrift als  Grundlage  und  nicht  den  von  Posse  vorgeschlagenen 
„Klosterduktus",  dem  er  aber  ein  häufigeres  Vorkommen  ein- 
räumt, als  ich  es  getan  Dazu  und  zum  Einwand  Uhlirzs  a.  a.  O. 
367,  als  ob  ich  das  Dasein  von  Klosterschreibschulen  zu  bestimmt 
abgelehnt  hätte,  möchte  ich  doch  bemerken,  daß  ich  Posses 
grundlegende  Beobachtungen  nur  dahin  eingeschränkt  habe,  daß 
ein  bestimmter  Duktus  selten  bei  der  Mehrzahl  der  Kloster- 
sctireiber  längere  Zeit  zu  beobachten  sei.  Und  daß  dem  so 
ist,  geht  auch  aus  dem  Materiale  Schuberts  wieder  hervor;  sein 
eigener   neuer  Gedanke   ist  ja  gerade,   den   unfaßbaren  ^.Kloster- 


Frühes  Mittelalter.  195 

duktus"  zu  ersetzen  durch  die  „Schriftprovinz",  die  er  definiert 
als  „eine  jjeschlossene  Gruppe  von  Klöstern  und  Stiftern  mit 
einer  nur  hier  vorkommenden  Schriftart,  die  an  verschiedenen 
Kifjentümlichkeiten  als  solche  erkennbar  ist".  Khe  es  nicht  zu 
der  von  Lamprecht  angeregten  Lichtbildaufnahme  aller  deutschen 
Originale  kommt,  läßt  sich  die  mühsame  paläographische  Arbeit, 
mit  der  der  Verfasser  nun  speziell  eine  Lüttich  er  Schriftpro- 
vinz feststellt,  nicht  nachprüfen.  Sie  scheint  aber  sehr  sorgfältig 
und  verwertet  hübsch  auch  geistesgeschichtliche  Momente  (Rolle 
der  Lütticher  Domschule,  Wirkung  der  Kluniazenserreform  usw.). 
Aber  für  die  Definition  von  „Schriftprovinz"  möchte  ich  schon 
auf  Grund  der  beigegebenen  Tafeln  eine  Änderung  vorschlagen. 
Es  handelt  sich  hier  doch  wohl  nicht  um  eine  „Schriftart",  oder, 
da  dies  Wort  unter  Paläographen  schon  einen  technischen  Sinn 
hat,  wollen  wir  lieber  sagen  um  eine  „Schreibweise",  die  „als  solche" 
an  gewissen  Eigentümlichkeiten  kenntlich  ist,  sondern  nur  um 
diese  einzelnen  Eigentüinlichkeiten  selbst,  welche  in  die  zum 
Teil  schon  kaum  mehr  verwandten  Schreibweisen  verschiedener 
Hände  eines  Gebietes  eindringen.  Solche  Eigentümlichkeiten,  wie 
eine  besondere  Art  der  Schlängelung,  eine  auffallende  Gestaltung 
des  g  und  anderer  Schrittelemente,  wandern  natürlich  viel  leichter 
als  eine  die  ganze  Schrift  erfassende  Schreibweise,  z.  B.  ein 
Klosterduktus.  Das  hängt  mit  der  Natur  der  diplomatischen 
Minuskel  zusammen,  die  eben  eine  verzierte  Schrift  war  und 
stets  gern  einzelne  kalligraphische  Elemente  übernahm,  z.  B.  aus 
der  Papsturkunde  in  die  Privaturkunden.  So  möchte  ich  denn 
unter  „Schriftprovinz"  nur  verstehen  „das  Verbreitungs- 
gebiet bestimmter  graphischer  bzw.  kalligraphi- 
scher Eigentümlichkeiten".  Auch  in  dieser  Beschränkung 
hat  aber  der  neue  Begriff  gewiß  einen  heuristischen  Wert  für 
Diplomatik  wie  Paläographie.  Das  lehren  die  diplomatischen  Er- 
gebnisse Schuberts  (Nachweis  von  Schreibern  der  Provinz  in  der 
päpstlichen  und  kaiserlichen  Kanzlei,  Erklärung  verschiedener 
Fälschungen),  die  freilich  zum  Teil  noch  der  Probe  aufs  Exempel 
bedürfen,  d.  h,  der  Feststellung,  ob  die  aufgezeigten  Eigentüm- 
lichkeiten sich  wirklich  anderwärts  nicht  auch  entwickelt  haben 
(vgl.  dazu  Bretholz,  Hist.  V^ierteljahrschr.  1909,  313).  Bedeutsam 
kann  aber  die  weitere  Forschung  nach  Schriftprovinzen  vor  allem 
für  die  Paläographie  werden.  Wie  wollen  wir  zu  einer  Entwick- 
lungsgeschichte der  Urkundenschrift  kommen,  ohne  zunächst  zu 
erforschen,  wie  gerade  die  von  der  Buchschrift  abweichenden 
Merkmale  entstehen  und  sich  verbreiten?  Wie  beispielsweise 
Eigentümlichkeiten   der   päpstlichen  Urkundenschrift  in  Deutsch- 

13» 


1%  Notizen  und  Nachrichten. 

iand  eindringen?  Und  so  fort.  Die  Notwendiglceit  und  der  Nutzen 
solcher  paläographischer  Einzeluntersuchungen  wird  durch  die 
Arbeit  Schuberts  gut  demonstriert;  sie  bringt  mir  einen  Ausspruch 
in  Erinnerung,  den  ich  in  Wien  einmal  gelegentlich  von  W. 
Meyer-Speyer  hörte:  „Über  den  Buchstaben  J  könnte  man  ein 
Buch  schreiben."  —  Man  könnte  nicht  nur,  man  sollte. 

Harold  Steinacker. 
H.  Breßlau  veröffentlicht  im  Jahrbuch  der  Gesellschaft 
für  lothringische  Geschichte  und  Altertumskunde  21,  I  einen 
glücklichen  Fund,  eine  Urkunde  der  Kaiserin  Agnes  vom  Jahre 
1059,  in  der  die  Ausstellerin  zugunsten  des  Verduner  Stifts  über 
mehrere    Hufen   Landes   im   heutigen   Kreis  Diedenhofen  verfügt. 

„Die  Entstehung  der  geistlichen  Territorien"  ist  der  Gegen- 
stand einer  Abhandlung  von  A.  Hauck,  Ihr  Ziel  ist  es,  „die 
Grundlinien  zu  suchen,  auf  denen  sich  bei  aller  Verschiedenheit 
im  einzelnen  die  Territorialbildung  vollzog",  und  dies  Ziel  ist 
erreicht  dank  übersichtlicher  Anordnung  eines  weit  zerstreuten 
Quellenmaterials,  dem  gegenüber  die  neuere  Literatur  etwas  ins 
Hintertreffen  geraten  ist.  Jedenfalls  hat  Hauck  es  verstanden,  die 
Bedeutung  der  einzelnen  Voraussetzungen  für  die  Bildung  jener 
Gebiete  klar  herauszuarbeiten  und  in  ihrer  Tragweite  zu  erfassen; 
der  Leser  ist  ihm  für  manche  Belehrung  zu  Dank  verpflichtet, 
zumal  es  nie  schadet,  selbst  bekanntere  Dinge  durch  Vereinigung 
mit  anderen  in  neue  und  schärfere  Beleuchtung  gerückt  zu  sehen. 
Hauck  hat  sich  bemüht,  der  weitgehenden  Auflösung  seines 
Stoffes  in  zahlreiche  Einzelbeispiele  von  besonderer  Eigenart  Herr 
zu  werden,  und  der  Erfolg  läßt  sein  Mühen  als  nicht  vergeblich 
erscheinen  (Abhandlungen  der  philol.-hist.  Klasse  der  Königl. 
Sächsischen  Gesellschaft  der  Wissenschaften  27,  18;  auch  ge- 
sondert erschienen,  Leipzig,  B.  G.  Teubner  1909,  28  S.). 

In  der  Fortsetzung  seiner  genealogischen  Studien  zur  Reichs- 
geschichte kommt  G.  Freiherr  Schenk  zu  Schweinsberg 
zu  dem  Ergebnis,  daß  der  Mannesstamm  des  fürstlichen  Hauses 
Nassau  in  den  Niederlanden  seinen  Ursprung  gehabt  habe  (Archiv 
für  hessische  Geschichte  und  Altertumskunde  N.  F.  6). 

Aus  den  Göttingischen  Gelehrten  Anzeigen  1909,  Nr.  9  no- 
tieren wir  einmal  die  Kritik  des  Buches  von  B.  Monod  (Essai 
sur  les  rapports  de  Pascal  II  avec  Philippe  /«»".  Paris  1907)  durch 
F.  V  igen  er,  der  zwei  Leitsätzen  dieses  Werkes,  Paschalis  habe 
mit  Philipp  1.  einen  Bund  wider  Kaiser  Heinrich  V.  geschlossen 
und  mit  demselben  König  ein  Kompromiß  über  die  Bischofs- 
wahlen   in    Frankreich    vereinbart,    den    Boden    entzieht;    sodann 


Frühes  Mittelalter.  197 

den  Bericht  von  E.  Bernheim  über  das  Buch  von  F.  Güter- 
bock (Der  Prozeß  Heinrichs  des  Löwen  Berlin  1909).  Lehrreich 
ist  der  Hinweis  auf  den  Prozeß  gegen  den  Grafen  von  Genf  aus 
dem  Jahre  11S6,  dessen  Urteilsurkunde  für  Güterbocks  Analyse 
zweier  nebeneinander  hergehender  Verfahren  eine  glänzende  Be- 
stätigung erbringt. 

F.  Philippi  glaubt  die  herrschende  Ansicht  bekämpfen  zu 
sollen,  die,  gestützt  auf  die  Reimvorrede  zum  Sachsenspiegel, 
lehrt,  daß  Eike  von  Repgow  sein  Rechtsbuch  erst  in  lateinischer 
Sprache  verfaßt  und  dann  in  die  deutsche  übersetzt  habe.  Nur 
an  eine  von  Anfang  an  deutsche  Niederschrift  des  Rechtsbuches 
könne  gedacht  werden.  Es  scheint,  als  wolle  die  an  sich  ge- 
schickt durchgeführte  These  zu  viel  beweisen  (Mitteilungen  des 
Instituts  für  österreichische  Geschichtsforschung  30,  3). 

Ein  Aufsatz  von  E.  Habel  gilt  dem  Verfasser  zahlreicher 
Schul-  und  Lehrbücher,  Johannes  de  Garlandia,  der,  ein  geborener 
Engländer,  in  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts  namentlich 
in  Paris  eine  ausgebreitete  Lehrtätigkeit  entfaltete  (Mitteilungen 
der  Gesellschaft  für  deutsche  Erziehungs-  und  Schulgeschichte 
19,  12). 

Neue  Bücher:  Regesta  pontiflcum  romanorum  congessit  Paul. 
Fridolinus  Kehr.  Vol.  IV.  Umbria.  Picenum.  Marsia.  (Berlin, 
Weidmann.  12  M.)  —  Maurer,  Vorlesungen  über  altnordische 
Rechtsgeschichte.  Aus  dem  Nachlaß  des  Verfassers  herausgegeben. 
4.  Bd.  Das  Staatsrecht  des  isländischen  Freistaates.  (Leipzig, 
Deichert  Nachf.  17  M.)  —  v.  Inama-Sternegg,  Deutsche 
Wirtschaftsgeschichte.  1.  Bd.  Bis  zum  Schluß  der  Karolinger- 
periode. 2.  verb.  u.  verm.  Aufl.  (Leipzig,  Duncker  &  Humblot. 
20  M.)  —  Schnürer,  Bonifatius.  Die  Bekehrung  der  Deutschen 
zum  Christentum.  (Mainz,  Kirchheim  &  Co.  4  M.)  —  Regesto 
di  Coltibuono  a  cura  di  Luigi  Pag  Hai.  (Rom,  Loescher  &  Co. 
8,80  M.)  —  La  Chronique  de  Morigny  (1095—1152)  publie'e  par 
Leon  Mirot.  (Paris,  Picard  et  fils.)  —  Regesto  di  Camaldoli  a 
cura  di  L.  Scltiaparel li  e  F.  Baldasseroni.  Vol.  11.  (Rom, 
Loescher  &  Co.  9,20  M.)  —  Peters,  Charakteristik  der  inneren 
Kirchenpolitik  Friedrich  Barbarossas.  (Hamburg,  Herold.  1,50  M.) 
—  AI  vis  i,  II  cotnune  d'Imola  nel  secolo  XI 1.  (Bologna,  Zanichelli. 
6  L.)  —  Lemmens,  Der  heilige  Bonaventura,  Kardinal  und 
Kirchenlehrer  aus  dem  Franziskanerorden  (1221  —  1274).  (Kempten, 
Kösel.    3,20  M.) 


198  Notizen  und  Nachrichten. 

Späteres  Mittelalter  (1250—1500). 

Manfred  Stimming,  Die  Wahlkapitulationen  der  Erz- 
bischöfe und  Kurfürsten  von  Mainz  (1233 — 1788)  (Göttingen, 
Vandenhoeck  &  Ruprecht.  1909.  VI,  152  S.  4  M.).  —  Eine  inhalts- 
reiche und  tüchtige  Arbeit.  Der  einleitenden  Übersicht  über 
Entstehung  und  Ausbildung  der  Wahlkapitulationen  anderer  deut- 
scher Bistümer,  die  einige  allgemeine  Entwicklungslinien  erkennen 
läßt  und  einen  Maßstab  für  die  Beurteilung  der  Mainzer  Kapi- 
tulationen bietet,  folgt  eine  in  der  Hauptsache  abschließende  Dar- 
stellung der  äußeren  Geschichte  dieser  Mainzer  Kapitulationen. 
Die  Anfänge  findet  der  Verfasser  in  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahr- 
hunderts, den  Ausgangspunkt  im  kapitularen  Steuerbewilligungs- 
recht. Die  Entwicklung  war  im  14.  Jahrhundert  noch  nicht  ganz 
gradlinig,  doch  behalten  die  meisten  Zugeständnisse  Heinrichs 
von  Virneburg  (1337)  dauernde  Geltung.  Seit  dem  15.  Jahrhundert 
ist  eine  stetige  Zunahme  der  Forderungen  des  Domkapitels  fest- 
zustellen; wie  das  Kapitel  selbst  über  sie  dachte,  zeigen  die  mit 
dem  Jahre  1451  einsetzenden  Kapitelsprotokolle.  Neben  den 
Sonderinteressen  des  Kapitels,  die  stets  im  V^ordergrund  bleiben, 
tritt  die  Sorge  für  die  Landesverwaltung  in  bedeutendem  Maße 
hervor,  seit  der  Zeit  der  Gegenreformation  auch  der  Eifer  für  den 
katholischen  Glauben.  Einige  Erzbischöfe  des  16.  und  17.  Jahr- 
hunderts setzten  sich  über  ihre  Wahlkapitulation  hinweg.  Johann 
Philipp  von  Schönborn,  dem  das  Kapitel  die  anspruchsvollste 
Kapitulation  aufgenötigt  hatte,  kümmerte  sich  nicht  um  sie.  Die 
Domherrn  haben  indes,  trotz  der  von  Papst  und  Kaiser  geför- 
derten Reaktion  der  Erzbischöfe,  auch  in  den  folgenden  Kapi- 
tulationen ihren  hauptsächlichen  Forderungen  Anerkennung  zu 
verschaffen  gewußt.  Der  Gedanke,  eine  „capitulatio  perpetua'' 
als  dauernde,  den  Erzbischof  und  alle  Beamten  bindende  prag- 
matische Sanktion  für  das  Erzstift  zu  erlassen,  gewann  zwar  1787 
im  Schöße  des  Kapitels  feste  Gestalt,  aber  der  im  Januar  1788 
dem  Erzbischof  überreichte  Entwurf  ist  -  nie  Gesetz  geworden. 
Daß  dieser  Entwurf  übrigens  nicht,  wie  Stimming  (S.  86)  meint, 
verloren  gegangen  ist,  sondern  im  Wiener  Staatsarchive  ruht, 
hat  inzwischen  F.  Herrmann  in  den  Quartalblättern  des  hist.  Ver. 
für  das  Großherzogt.  Hessen  N.  F.  4  (1909),  S.  353  bemerkt.  — 
Wie  sich  die  verschiedenartigen  Forderungen  des  Kapitels  auf 
den  Hauptgebieten  der  kirchlichen  und  fürstlichen  Tätigkeit  des 
Erzbischofs  geltend  machten,  zeigt  St.  in  dem  zweiten  Teil  seiner 
Abhandlung.  Es  sind  willkommene  Beiträge  zur  Geschichte  der 
inneren  Verwaltung,  die  wenigstens  so  lange  ihre  Bedeutung  be- 


Späteres  Mittelalter.  199 

halten  werden,  als  wir  nur  über  Ausschnitte  der  Mainzer  Ver- 
fassungsgeschichte Untersuchungen  besitzen,  wie  etwa  in  dem 
trefflichen  Buche  von  H.  Goldschmidt  (vgl.  H.  Z.  103,  594).  Auf 
Einzelheiten  kann  ich  nicht  näher  eingehen.  Neben  zahlreichen 
Druckfehlern  sind  mir  einige  kleine  Versehen  aufgestoßen  (S.  23 
Anm.  4  das  Privileg  Gerlachs  ist  vom  24.  Januar  1358  und  stimmt 
nicht  genau  mit  dem  des  Erzbischofs  Mathias  überein,  vgl.  m. 
Mainzer  Regesten  Nr.  960;  Die  Wahlkapitulation  Johanns  [S.  36|  ist 
vom  5.  Juli  1371,  die  Adolfs  I.  [S.  38]  vom  5.  November  1379). 
Auch  zeigen  einige  irrige  Vorstellungen  und  Behauptungen 
einen  (bei  dem  Stand  der  Vorarbeiten  übrigens  sehr  begreiflichen) 
Mangel  an  engerer  Vertrautheit  mit  der  Mainzer  Geschichte.  Im 
ganzen  aber  hat  der  Verfasser  sein  Thema  in  eindringender  Weise 
behandelt.  F.  Vigener. 

L.  F.  Benedetto  unternimmt  in  den  Atti  della  r.  acca- 
demia  delle  scienze  di  Torino,  cl.  di  seien ze  morali,  storiche  e 
filologiehe  vol.  44,  disp.  9  a  den  Nachweis,  daß  Jean  de  Meung 
die  Fortsetzung  des  berühmten,  auch  für  den  Historiker  wichtigen 
Roman  de  la  Rose  1255  oder  1256  begonnen  habe,  was  wiederum 
zur  Folge  haben  würde,  daß  der  erste  Teil  um  1212  abgeschlossen 
worden  wäre. 

Über  den  Verlauf  der  englischen  Legation  des  Kardinals  Gui 
Foucoi  (1264),  der  bald  darauf  als  Klemens  IV.  die  päpstliche 
Vv'ürde  erlangte,  berichtet  nach  den  Angaben  einer  Handschrift 
der  Nationalbibliothek  J.  T  albert  in  den  Annales  de  l'Est  et 
du  Nord  1909,  Juli.  Wie  kann  der  Verfasser  aber  die  den  Be- 
glaubigungsschreiben eigenen  formelhaften  Wendungen  (S.  412) 
wörtlich  nehmen?! 

Unsere  Kenntnis  von  den  im  Jahre  1266  an  der  Pariser  Uni- 
versität herrschenden  Streitigkeiten  vermehrt  R.  Poupardin  im 
Bulletin  de  la  Society  de  l'histoire  de  Paris  et  de  l'Ile-de-France 
36,  1  durch  den  Abdruck  der  bisher  nicht  bekannten  Responsiones 
Magistrorum  nationis  Picardorum  ad  gravamina  tradita  ex  parte 
Gallicorum. 

Analekten  zur  Geschichte  des  13.  und  14.  Jahrhunderts  hat 
in  den  Mitteilungen  des  Instituts  f.  Österreich.  Gesch.  30,  3  Fr. 
Kern  veröffentlicht.  Die  Darlegungen  behandeln  einmal  an  der 
Hand  neuer  Materialien  aus  dem  Jahre  1275  —  1283  die  Beziehungen 
Peters  von  Aragon  zu  Eduard  I.  von  England,  der  andere  um- 
fangreichere Teil  stellt  sich  im  wesentlichen  als  ein  Zeugenverhör 
dar  über  den  vornehmlich  mit  Berufung  auf  das  sog.  Memoire 
des  Musciatto  Franzesi   als  berechtigt   anerkannten  Vorwurf,  daß 


200  Notizen  und  Nachrichten. 

Adolf  von  Nassau  im  Reichskrieg  gegen  Frankreich  sich  durch 
König  Philipp  habe  bestechen  und  so  zum  Verrat  an  seinen  Ver- 
bündeten habe  verführen  lassen. 

Von  einem  Mandat  Philipps  des  Schönen  aus  dem  Jahre  1297 
ausgehend  erörtert  J.  Valery  in  der  Revue  generale  du  droit, 
de  la  le'gislation  et  de  La  jnrisprudence  1909  die  Gründe,  die  zur 
Ausbildung  des  Wechselgeschäfts  geführt  haben,  und  dessen 
Entwicklung  bis  zur  Schwelle  des  14.  Jahrhunderts  (auch  als 
Sonderdruck  erschienen:  Paris,  Fontemoing  1909.  45  S.). 

W.  Hoppe  teilt  in  den  Deutschen  Geschichtsblättern  1909, 
August- September  die  Bestimmungen  eines  Testaments  des 
Meißener  Domherrn  Dietrich  von  Torgau  (1299)  mit,  aus  denen 
er  Anhaltspunkte  für  die  Lebensweise  des  Genannten  zu  ge- 
winnen sucht. 

Gl.  P  e  r  k  i  n  s  schildert  kurz  das  Verfahren  gegen  die  Templer 
in  England  das  keine  Beweise  für  die  Schuld  des  Ordens  ge- 
zeitigt hat  {The  English  historical  review  1909,  Juli). 

Das  Trierische  Archiv  Heft  13  (1908)  bringt  Untersuchungen 
über  das  Trierer  Balduineum  von  Bastgen,  die  zu  dem  Er- 
gebnis führen,  daß  fast  alle  in  der  Sammlung  enthaltenen  Ur- 
kunden bereits  bekannt  und  gedruckt  sind.  —  In  Heft  14  (1909) 
gibt  derselbe  Verfasser  eine  Übersicht  über  die  im  Archiv  des 
Erzstifts  und  des  Domkapitels  zu  Trier  im  14.  Jahrhundert  vor- 
handenen Bestände,  während  R.  Salomon  die  bisher  in  ihrem 
Wortlaut  noch  nicht  bekannten  Akten  der  Wahl  des  Erzbischofs 
Boemund  II.  von  Trier  veröffentlicht,  die  namentlich  in  verfassungs- 
geschichtlicher Hinsicht  bemerkenswert  sind. 

Das  Archivio  stör,  per  le  province  Napoletane  anno  34,  fasc.  1 
bringt  eine  abermalige  Fortsetzung  der  Quellenveröffentlichung 
von  R.  Bevere  über  die  Signorie  Karls,  des  Sohnes  König 
Roberts,  zu  Florenz,  die  nun  bis  zum  Schluß  des  Jahres  1326 
geführt  ist  (vgl.  102,  667;  103,  441). 

Aus  dem  Bolletino  della  r.  deputazione  di  storia  patria  per 
VUrtibria  anno  14,  fasc.  2 — 3  verzeichnen  wir  P.  T.  Lugano: 
Gentilis  Fulginas  Speculator  (anknüpfend  an  eine  kurz  nach  dem 
Tode  des  Gentilis  abgefaßte  Urkunde  vom  2.  August  1348  und  ein 
Verzeichnis  der  Drucke  seiner  zahlreichen  medizinischen  Werke); 
F.  Briganti:  Lo  statuto  di  Gaiche  del  1318  (Abdruck)  und  B. 
Gerald  ini:  Della  dominazione  di  Francesco  Sforza  in  Amelia 
(1434—1435,  mit  reichlicher  Verwertung  urkundlicher  Auszüge). 

Das  Archivio  della  r.  societä  romana  di  storia  patria  30  ent- 
hält eine  Arbeit  von  G.  Zippel  über  den  von  Tolfa  ausgehenden 


Späteres  Mittelalter.  201 

Alaunhandel  im  späteren  Mittelalter  (fasc.  1—4)  und  den  Anfang 
eines  auf  neuem  Material  beruhenden  Aufsatzes  von  M.  A n to- 
neil i  über  die  mehrfach  wieder  ernsthaften  Schwierij^'keiten  be- 
gegnende päpstliche  Herrschaft  im  Patrimonium  während  der 
beiden  letzten  Jahrzehnte  der  avignonesischen  Periode  (fasc.  3— 4). 

Einer  Anregung  Lindners  folgend,  gibt  Siegfried  Grote- 
fend  eine  erwünschte  Zusammenstellung  der  Erwerbungen,  die 
Karl  IV.  für  die  Krone  Böhmen  auf  deutschem  Boden  zu  ge- 
winnen wußte.  (Die  Erwerbungspolitik  Kaiser  Karls  IV.  Zugleich 
ein  Beitrag  zur  politischen  Geographie  des  deutschen  Reiches 
im  14.  Jahrhundert.  Berlin,  Ehering.  1909.  128  S.)  Der  Verfasser 
betrachtet  nacheinander  die  Erwerbungen  Karls  in  Schlesien, 
im  Egerland,  in  der  Oberpfalz  und  dem  übrigen  Süddeutschland, 
auf  sächsisch-thüringischem  Boden,  in  der  Lausitz  und  schlicti- 
lich  die  Gewinnung  der  Mark  Brandenburg.  Die  Schrift  beruht 
auf  dem  gedruckten  Material;  nur  an  einer  Stelle  ist  eine  unge- 
druckte Urkunde  (des  Bischofs  Gerhard  von  Naumburg  für  Bolko 
von  Schweidnitz,  1367  Jan.  6)  herangezogen.  Die  Darstellung 
hätte  durch  größere  Straffheit  gewonnen;  sie  enthält  viel  zu  viel 
Rohstoff.  Die  Literaturkenntnis  des  Verfassers  verdient  im  ganzen 
Anerkennnung,  immerhin  zeigt  sie  Lücken  (zu  S.  21  ff.  war  das 
1907  veröffentlichte  Amberger  Programm  von  Lommer  heranzu- 
ziehen, S.  60  das  Friedberger  Urkundenbuch).  In  der  Verarbei- 
tung verfährt  der  Verfasser  bisweilen  flüchtig  (mehr  als  flüchtig 
S.  50  mit  Anm.  6),  und  Schnitzer,  wie  „der  Chronist  Heinrich  Reb- 
dorf" (S.  49)  oder  „Pfandgewehre"  (S.  60  u.  71)  sollte  man  in  Dis- 
sertationen höchstens  vor  der  Drucklegung  finden.  Das  völlig 
unbefriedigende  Kapitelchen  „Karl  IV.  und  das  Reichsgut"  (S.  1 19  f., 
1  Vi  Seiten!)  wäre  besser  unterdrückt  worden.  Die  gespreizte  Po- 
lemik gegen  K.  Wencks  Jugendarbeit  über  den  voigtländischen 
Krieg  (S.  70  f.,  im  Texte !)  wirkt  um  so  unerfreulicher,  als  Grote- 
fend  der  Untersuchung  Wencks  doch  recht  viel  verdankt  (auch 
die  Feststellung  S.  72  Anm.  17  ist  aus  Wenck  übernommen).  Daß 
der  Verfasser  sein  nützliches  Büchlein  ohne  Register  veröffent- 
licht hat,  ist  bedauerlich.  F.   V. 

Es  fällt  nachgerade  schwer,  die  zahlreichen  kleinen  Beiträge 
zur  Geschichte  der  großen  Kirchenspaltung  zu  übersehen,  mit 
denen  F.  Bliemetzrieder  die  Spalten  der  verschiedensten 
Zeitschriften  füllt.  So  sind  neuerdings  wieder  drei  urkundliche 
Beiträge  aus  den  Studien  und  Mitteilungen  aus  dem  Benediktiner- 
und  dem  Zisterzienserorden  zu  verzeichnen.  In  Bd.  29,  4  wird 
ein  um  1381  angesetzter  Bericht  des  Matthaeus  Clementis  an 
Urban  VI.  zum  Abdruck  gebracht,   in  dem  der  genannte  Rechts- 


202  Notizen  und  Nachrichten. 

lehrer  sein  durch  persönliche  Opfer  erkauftes  Eintreten  für  den 
Papst  in  Aragonien  gebührend  hervorhebt.  Bd.  30,  1 '2  bringt 
eine  Urban  VI.  günstige  Entscheidung  der  juristischen  Fakultät 
zu  Padua  über  die  Wahl  von  1378  und  die  Anrede,  mit  der  der 
zu  Klemens  VII.  haltende  Bischof  Petrus  Girardi  zwei  neue  Kar- 
dinäle begrüßt.  Bliemetzrieder  erblickt  in  diesen  beiden  Pileus 
de  Prata  und  Galeotto  Tarlati  de  Petramala,  die  von  der  urbani- 
stischen  Partei  zu  der  seines  Gegners  übergegangen  sind,  und 
stellt  demgemäß  als  Entstehungszeit  1386/87  fest. 

Einen  die  Nachricht  vom  Tode  Johannas  von  Neapel  über- 
mittelnden Brief  Karls  von  Durazzo  an  Franz  von  Carrara  nebst 
der  Antwort  des  letzteren  veröffentlicht  C.  Tropea  im  Nuovo 
archivio  Veneto  nuova  serie,  vol.  17,  2.  Die  Absicht  des  könig- 
lichen Schreibens  geht  aus  der  Angabe  hervor,  daß  Johanna  auf 
dem  Sterbebette  —  „quodam  gravi  morbo  depressa"  [!]  —  zur 
Obedienz  Urbans  VI.  zurückgekehrt  sei. 

Aus  dem  Archivio  storico  Lombardo  serie  quarta,  anno  36, 
fasc.  22  erwähnen  wir  G.  Collino:  La  guerra  veneto-viscontea 
contro  i  Carraresi  nelle  relazioni  di  Firenze  e  di  Bologna  col  conte 
di  Virtü  1388  (Schluß,  vgl.  103,  442  f.)  und  E.  Motta:  Ancora 
dell'  uccisione  di  Galeazzo  Maria  Sforza  1476  (Abdruck  und  Er- 
läuterung eines  Berichts  des  Mailänder  Notars  Antonio  da  Zunico). 

Im  Journal  of  the  Gypsy  Lore  Society  N.  S.  3,  1  stellt  E.  O. 
Winsted  t  Zeugnisse  über  die  Niederlassung  der  Zigeuner  zu 
Modon  (Peloponnes)  im  15.  Jahrhundert  zusammen,  A.  G.  Spi- 
nell! beginnt  mit  einer  Arbeit  über  die  Zigeuner  im  Gebiet  von 
Modena,  die  bis  jetzt  das  15.  und  16.  Jahrhundert  umfaßt. 

J.  M.  Vidal  weist  in  der  Revue  d'histoire  ecclesiastique  1909, 
Juli  15  auf  eine  von  dem  Klosterneuburger  Kanonikus  Koloman 
Knapp  veranstaltete  Sammlung  von  Predigten  hin,  die  auf  den 
Konzilien  zu  Konstanz  und  Basel  gehalten  sind  und  mehrfach 
Anklänge  an  Vorgänge  erkennen  lassen,  die  sich  auf  den  beiden 
Kirchenversammlungen  abgespielt  haben. 

Ein  längerer  Artikel  von  A.  E  s  m  e  i  n  :  Encore  un  historien 
de  Jeanne  d' Are  setzt  sich  mit  den  Ergebnissen  eines  unlängst 
erschienenen  Buches  von  Andrew  Lang  (The  Maid  of  France. 
London  1908)  auseinander;  Revue  historique  1909,  September- 
Oktober. 

Aus  den  zu  Beauvoir  bewahrten  Papieren  der  Familie  Beau- 
laincourt-Marles  veröffentlicht  Mary  Flor  an  in  der  Revue  des 
etudes  historiques  1909,  Juli-August  eine  Schilderung  des  Einzugs 
Heinrichs  VI.  von  England  in  Paris  (1431). 


Späteres  Mittelalter.  203 

Ein  kleiner  Aufsatz  von  C.  Binz  (Archiv  für  Kulturjjeschichte 
7,  2)  beschäftigt  sich  namentlich  mit  der  Stellung  des  Nikolaus 
von  Cues  zum  Hexenwahn:  der  Kardinal  ist  überzeugt,  daß  bei 
dem  V^erfahren  schweres  Unrecht  geschehe,  wenngleich  er  sich 
von  dem  Glauben  an  den  persönlichen  Einfluß  des  Teufels  auf 
den  Menschen  nicht  loszumachen  vermag.  —  Eine  warme,  in 
mancher  Hinsicht  allzu  warme  Würdigung  des  Cusanus  und  seiner 
wissenschaftlichen  Bedeutung  liefert  J.  Resinger  in  der  Beilage 
zum  34.  Jahresbericht  des  fürstbischöflichen  Privatgymnasiums 
am  Seminarium  Vicentinum  in  Brixen  a.  E.  (Der  Kardinal  Niko- 
laus von  Cues,  ein  Pionier  der  Wissenschaft.    Brixen  1909.    54  S.). 

Das  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirt- 
schaft 33,3  bringt  den  von  H.  Pi  renne  auf  dem  Berliner  Inter- 
nationalen Kongreß  1908  gehaltenen  Vortrag,  der  die  Entstehung 
des  scheinbar  so  willkürlich  zusammengestückten  Burgundischen 
Reiches  nach  ihren  politischen,  wirtschaftlichen  und  sozialen  Ur- 
sachen schildert,  um  sodann  auf  seine  Verfassung  und  Verwal- 
tung im  15.  und  16.  Jahrhundert  einzugehen.  Während  hier  an- 
fangs „oben  eine  moderne  Einheit,  unten  eine  mittelalterliche 
Mannigfaltigkeit"  zu  finden  ist,  gewinnt  der  Staat  durch  das 
Fortschreiten  der  Einheit  Je  länger  je  mehr  an  innerer  Festigkeit. 

Eine  kurze  Charakteristik  Ludwigs  XI.  von  Frankreich  aus 
der  Feder  B.  de  M  and  r  o  t  s  ,  zu  der  die  V^ollendung  der  zehn- 
bändigen Brietsammlung  den  Anlaß  bot,  ist  im  Annuaire-bullelin 
de  la  Socie'te  de  l'histoire  de  France  1909,  2  abgedruckt. 

Ad.  Gottlob  untersucht  im  Hochland  1909,  August  die 
vielfach  schon  erörterte  Frage,  wie  weit  Papst  Sixtus  IV.  an  dem 
im  Frühjahr  1478  gegen  Lorenzo  und  Giuliano  Medici  ausgeführten 
Mordanschlag  beteiligt  gewesen  ist.  Sein  Urteil  geht  dahin,  daß 
der  Papst  den  Mord  nicht  gewollt  habe,  von  Schuld  aber  nicht 
freizusprechen  sei,  weil  er  die  Verschwörer  nicht  überhaupt  von 
sich  gewiesen  habe. 

Sehr  erwünscht  kommt  die  R.  Jung  zu  verdankende  Über- 
sicht über  die  im  Frankfurter  Stadtarchiv  bewahrten  und  bisher 
nur  wenig  ansgebeuteten  Archivalien,  die  über  die  Erhebung  des 
„gemeinen  Pfennigs"  in  den  Jahren  1495-1499  Auskunft  geben 
(Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins  d.  dtsch.  Geschichts-  und 
Altertumsvereine  1909,  August). 

Eine  hübsche  Auswahl  historischer  Porträts  zur  englischen 
Geschichte  von  1400  bis  1600  bietet  in  guten  Reproduktionen  die 
Veröffentlichung  von  Fletcher  und  Walker  {Historical  Por- 
traits  Richard  II  to  Henry   Wriothesley  1400—1600.    Oxford   1909). 


204  Notizen  und  Nachrichten. 

Der  erstere  ist  der  Verfasser  der  sämtlichen  Porträts  hinzuge- 
fügten biographischen  Skizzen,  der  letztere  ist  der  geschickte 
Verfertiger  der  Photographien  nach  den  Originalen.  In  einer  vor- 
trefflichen Einleitung  (deren  Verfasser  nicht  genannt  wird)  erhält 
man  zunächst  eine  Übersicht  über  die  Geschichte  der  Porträt- 
malerei in  England,  welche  allerdings  in  diesen  früheren  Jahr- 
hunderten fast  lediglich  von  ausländischen  Künstlern  oder  doch 
völlig  unter  ihrem  Einflüsse  ausgeübt  wurde.  Denn  eine  natio- 
nale englische  Porträtmalerei  ist  ja  erst  viel  später  entstanden.  — 
Das  Jahr  1400  als  Ausgangspunkt  für  die  Sammlung  hat  seine 
gute  Berechtigung,  weil  in  dem,  was  vorangeht,  etwa  in  den 
Miniaturen  der  mittelalterlichen  Codices,  von  einer  Individuali- 
sierung, wie  das  Porträt  sie  voraussetzt,  noch  nichts  zu  finden 
ist.  Die  steinernen  Bildnisse  aber,  welche  auf  den  Grabdenk- 
mälern der  englischen  Könige  eine  vollständigere  Reihe  von 
Königsporträts  bilden,  als  sie  in  irgend  einem  anderen  Lande  er- 
halten sind,  bieten  in  dem  Dunkel  der  Kirchen,  wo  sie  ruhen, 
dem  Photographen  noch  unüberwindliche  Schwierigkeiten  dar. 
Die  Originale  der  wiedergegebenen  Bildnisse  befinden  sich  zum 
großen  Teil  in  der  National  Portrait  Gallery  in  London,  viele 
andere  im  Privatbesitz  der  großen  Familien.  Bei  der  Auswahl 
scheint  es  den  Herausgebern  besonders  auf  charakteristische 
Porträts  angekommen  zu  sein,  sonst  hätten  sich  vom  künstleri- 
schen Standpunkt  aus  oft  schönere  Darstellungen  der  betreffenden 
Personen  als  die  hier  gebotenen  finden  lassen  (z.  B.  von  Hein- 
rich VIII.  und  Elisabeth).  Außer  den  erwähnten  biographischen 
Skizzen  wären  wohl  auch  jedesmal  noch  einige  Notizen  am 
Platze  gewesen,  um  über  den  Künstler,  die  Geschichte  des  Bildes 
und  andere  kunsthistorische  Daten  zu  orientieren.  Vielleicht 
entschließt  man  sich  zu  einer  derartigen  Behandlung  bei  der  ge- 
planten Fortsetzung  des  Werkes,  welche  die  Zeit  bis  zur  Mitte 
des  19.  Jahrhunderts  umfassen  soll.  W.  Michael. 

Neue  Bücher:  Er r dzuriz ,  Florencia  en  la  edad  media, 
Florencia  y  los  Medici :  historia  y  cronicas.  2  voll.  (Roma, 
Unione  editrice.) —  Herm.  Meyer,  Lupoid  v.  Bebenburg.  Studien 
zu  seinen  Schriften.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  staatsrecht- 
lichen und  kirchenpolitischen  Ideen  und  der  Publizistik  im  H.Jahr- 
hundert. (Freiburg  i.  B.,  Herder.  5,60  M.)  —  Das  Florentiner 
Strafrecht  des  14.  Jahrhunderts  mit  einem  Anhang  über  den 
Strafprozeß  der  italienischen  Statuten,  hrsg.  von  Jos.  Kohler 
und  G.  degli  Azzi.  (Mannheim,  Bensheimer.  b  M.)  —  Lo  Sta- 
tuta delV arte  degli  ortolani  dell'  anno  MCCCLXXIX,  a  cura  di 
Francesco  Guerri.    (Roma,  Tip.  Nazionale.  5,50  L.)  —  Krack, 


Reformation  und  Gegenreformation.  205 

Das  Urbild  des  Blaubart.  Lebensgeschichte  des  Barons  Gilles 
de  Rais,  Marschalls  von  Frankreich.  (Berlin,  Eckstein  Nachf. 
4  M.)  —  Bischoff,  Studien  zu  P.  P.  Vergerio  dem  Älteren. 
(Berlin,  Rothschild.  3  M.)  —  Colecciön  de  documen/os  para  el 
estudio  de  la  Historia  de  Aragon.  Tomos  4  y  5.  Ordinaciones 
de  la  Ciudad  de  ^aragopa.  Vol.  I.  II.  Transcripciön,  prologo  y 
notas  de  Manuel  Mora  y  Gandö.  (Zaragoza,  Tip.  de  M.  Escor. 
20  Pes.)  —  Actes  de  la  chancellerie  d'Henri  VI  concernant  la 
Normandie  saus  la  domination  anglaise  (1422 — 1435);  publ.  par 
Paul  Le  Cacheux.  T.  /f.  (Paris,  Picard  et  fils.)  —  Des  Eneas 
Silvius  Piccolomini  Briefwechsel.  Hrsg.  von  Rud.  Wölk  an. 
1.  AbtIg.:  Briefe  aus  der  Laienzeit  (1431-1445).  2.  Bd.  Amtliche 
Briefe.  (Wien,  Holder.  4,20  M.)  —  H.  Koch,  Der  sächsische 
Bruderkrieg  (1445-1451).    l.TI.   (Halle,  Kaemmerer  &  Co.  1,50  M.) 

—  Gaul  t  ie  r  de  Saint- Amand,  Torquemada.  Essai  sur  1' In- 
quisition d'Espagne  en  1483.    (Saint- Denis,  Libr.  du  Temple.  5  fr.) 

—  All a  nie,  Le  prisonnier  de  la  tour  d'Elven,  ou  la  jeunesse  du 
roy  Henri  VII  d'Angleterre.    (Vannes,  Le  Beau.   2,50  fr.) 


Reformation  und  Gegenreformation  (1500—1648). 

Ein  Aufsatz  von  F.  W.  E.  Roth  über  den  Kampf  um  die 
Judenbücher  und  Reuchlin  vor  der  theologischen  Fakultät  zu 
Mainz  1509—1513  (Der  Katholik  4  F.  40,  8)  gibt  nur  eine  kurze 
Zusammenstellung  bekannten  Materials  ohne  neue  Gesichtspunkte. 

Von  Hausers  Französischer  Quellenkunde  des  16.  Jahr- 
hunderts ist  der  zweite  Band  erschienen  {Manuels  de  bibliographie 
historique  III :  Les  sources  de  l'hist.  de  France,  2.  Teil,  XVI^ 
siede,  par  Henri  Haus  er,  Bd.  2,  Paris,  Alphonse  Picard  et  fils 
1909,  XV  u.  201  S.,  5  Fr.)  Er  behandelt  die  Regierungszeit  der 
Könige  Franz  1.  und  Heinrich  II.  und  entspricht  in  Form  und  Ge- 
halt dem  ersten  Band  (vgl.  H.  Z.  100,  207).  Der  Stoff  ist  nach 
einer  doppelten  Scheidung  (allgemeine  und  spezielle,  französische 
und  ausländische  Quellen)  übersichtlich  angeordnet,  die  wichtigeren 
Schriftsteller  verständig  beurteilt.  Die  Arbeit  ist  um  so  dankens- 
werter, als  sie  für  das  16.  Jahrhundert  zum  ersten  Male  ge- 
schehen ist,  und  man  wird  mit  dem  Verfasser  wegen  allerhand 
Einzelheiten,  die  namentlich  bei  der  summarischen  Behandlung 
der  ausländischen  Quellen  aufstoßen,  nicht  ins  Gericht  gehen. 
(Zu  Nr.  976,  Briefe  und  Akten  von  Druffel  —  nicht  Drüffel  1  — 
sind  aber  die  von  Brandi  und  Goetz  besorgten  Bände  4  und  5 
unbedingt  nachzutragen;   und   auch   die  Venetianischen  Berichte 


206  Notizen  und  Nachrichten. 

vom  Kaiserhof  werden  ungern  vermißt.)  Besonderen  Dank  ver- 
dient die  instruktive  allgemeine  historiographische  Einleitung 
(S.  1—20).  Die  noch  ausstehenden  Bände  sollen  nunmehr  in 
rascher  Folge  erscheinen.  R-  H. 

Die  Schrift  von  Bernhard  Pritsche,  Die  Päpstliche  Politik 
und  die  Deutsche  Kaiserwahl  1519  (Halle  a.  S.,  Buchhandlg.  d. 
Waisenhauses  1909,  VI  u.  58  S.,  1,80  M  ,  Sonderabdruck  aus  dem 
Jahresber.  des  Gymnasiums  zu  Burg  b.  M.)  bietet  eine  hübsche 
und  übersichtliche  Darstellung  der  bekannten  Vorgänge  und  ist 
hauptsächlich  auf  Grund  der  Kluckhohnschen  Reichstagsakten 
sowie  der  gangbarsten  Literatur  (Rösler,  Baumgarten,  Weicker) 
gearbeitet.  Neue  Ergebnisse  werden  dabei  nicht  gewonnen,  die 
päpstliche  Politik  als  streng  antihabsburgisch  gezeichnet.  An 
dieser  Tendenz  ist  freilich  nicht  zu  zweifeln,  aber  vielleicht  hebt 
man  sie  in  neuester  Zeit  etwas  zu  scharf  hervor.  Man  pflegt  an 
der  Kurie,  sich  auf  alle  Eventualitäten  einzurichten,  und  Leo  X. 
hat  auch  im  Wahlkampf  nie  die  Brücken  hinter  sich  abgebrochen. 
Den  Dispens  von  der  bekannten  Bestimmung  des  sizilischen 
Lehnseides  haben  jedenfalls  noch  seine  Nachfolger  mit  Recht 
den  Habsburgern  als  eine  besondere  Gunst,  die  der  Papst  Karl  V. 
erwiesen  habe,  hervorgehoben;  vgl.  mein  Buch  über  Maximilian  II. 
S.   116  Anm.  1.  R-  H- 

Das  13.  Heft  des  Trierischen  Archivs  bringt  den  Schluß  des 
Aufsatzes  von  Paul  Hau  st  ein.  Wirtschaftliche  Lage  und  soziale 
Bewegungen  im  Kurfürstentum  Trier  während  des  Jahres  1525 
(vgl.  H.  Z.  101,  444).  Die  auf  handschriftlichen  Quellen  beru- 
hende Untersuchung  kommt  zu  dem  Ergebnis,  daß  die  wirtschaft- 
liche Lage  der  Bauern  im  Trierischen  durchaus  ungünstig  war, 
daß  trotzdem  die  Bewegung  von  1525  hier  vom  Geiste  der  Mäßi- 
gung getragen  war,  daß  aber  auch  so  die  drückende  Notlage 
nirgends  gebessert  worden  ist. 

Eine  instruktive,  gewissenhaft  gearbeitete  Marburger  Disser- 
tation von  Paul  Eilentrop  beschäftigt  sich  mit  „Verfassung, 
Recht  und  Wirtschaft  in  Rothenburg  o.  T.  z.  Z.  des  Bauernkrieges" 
(93  S.).  Rothenburg  hat  sich  1525  nach  längerem  Zögern  den 
Bauern  angeschlossen  und  der  ganzen  fränkischen  Bewegung 
damit  einen  wertvollen  Stützpunkt  gegeben.  Die  Untersuchung 
über  die  wirtschaftliche  Lage  der  Stadt  kommt  zu  dem  Ergebnis, 
daß  die  vielfachen  Klagen  der  Bürger  zum  Teil  allerdings  be- 
rechtigt, zum  anderen  Teil  aber  stark  übertrieben  waren.  Mehr 
als  die  Höhe  der  Abgaben  reizte  ihre  ungleiche  Verteilung:  sie 
hat  die  Benachteiligten  zum  Aufstand  fortgerissen.  R.  H. 


Reformation  und  Gegenreformation.  207 

Das  3.  tieft  der  Zeitschr.  f.  Kirchcnjjesch.  30  bringt  den 
Schluß  der  „Beiträge  zur  Geschichte  der  evangelischen  Bekennt- 
nis- und  Bündnisbildung  1529/30"  von  H.  v.  Schubert  (vgl.  H.  Z. 
103,670).  Verfasser  handelt  zunächst  über  die  viel  ventilierte  Frage 
nach  dem  Recht  des  Widerstands  gegen  den  Kaiser  und  ver- 
öffentlicht hierzu  einen  interessanten,  für  die  temperamentvolle  Art 
Philipps  des  Großmütigen  bezeichnenden  Briefwechsel  zwischen 
Philipp  und  Georg  von  Brandenburg-Ansbach.  in  dem  jener  für 
den  Fall  eines  kaiserlichen  Angriffs  die  feste  Zusage  bewaffneter 
Hilfe  verlangt,  dieser  sich  vorsichtig  zurückhält.  Sodann  werden 
die  bisher  nur  in  undeutlichen  Umrissen  bekannten  Sonder-Ver- 
handlungen,  die  Kurfürst  Johann  der  Beständige  von  Sachsen  vor 
dem  Zusammentritt  des  Augsburger  Reichstags  mit  dem  Kaiser 
gepflogen  hat,  in  scharfsinniger  Untersuchung  mit  Hilfe  neuer 
Archivalien  klargelegt.  Die  schlechten  Erfahrungen,  die  Johann 
dabei  gemacht  hat,  haben  seine  Bedenken  zerstreut  und  ihn  zum 
Anschluß  an  Philipp  von  Hessen  gedrängt.  /?.  ti. 

In  den  Neuen  Mitteilungen  aus  dem  Gebiet  historisch-anti- 
quarischer Forschungen  24,  1  veröffentlicht  Friedrich  Bode  einen 
Brief  Bugenhagens  an  Johann  Friedrich  von  Sachsen  (1536)  und 
drei  Befehle  von  1547,  die  sich  auf  Zinszahlung  an  die  Universität 
Wittenberg  beziehen. 

Eine  Würdigung  des  Seefahrers  Sebastiano  Caboto  versucht 
Henry  Harrisse  in  der  Revue  hist.  102,  1.  Er  hält  dafür,  daß 
seine  Verdienste  gelegentlich  übertrieben  worden  sind,  und  be- 
zeichnet sein  V^erhalten  gegen  Spanien  und  England,  die  ihn  in 
Dienst  genommen  hatten,  als  häßliche  V^erräterei. 

Der  Verlag  von  Friedrich  Jansa  zu  Leipzig  hat  einen  photo- 
graphisch getreuen  Nachdruck  des  seltenen  Berichtes  von  Justus 
Jonas,  Michael  C  e  1  i  u  s  und  Johannes  A  u  r  i  f  a  b  e  r  über  Luthers 
Tod  hergestellt  („Vom  Christlichen  abschied  aus  diesem  töd- 
lichen leben  des  Ehrwürdigen  Herrn  D.Martini  Lutheri"  etc.,  1546) 
und  gibt  ihn  in  schöner  Ausstattung  zu  billigem  Preis  ab  (50  Pf., 
10  Exemplare  4  M.).  Wenn  damit  freilich  dem  Märchen  von 
Luthers  Selbstmord  entgegengetreten  werden  soll,  so  dürfte  das 
vergebliche  Liebesmühe  sein;  denn  wer  heute  noch  daran  glaubt, 
dem  ist  überhaupt  nicht  zu  helfen.  R-  H. 

Wir  notieren  noch  einige  kleine  Aufsätze  zum  Calvinjubiläum 
(vgl.  H.  Z.  103,  671).  Die  Revue  ChrMenne  bringt  in  den  Num- 
mern vom  1.  August  und  1.  September  1909  die  schwungvollen  An- 
sprachen der  drei  Pfarrer  der  Pariser  Reformierten  Kirche  (Ora- 
toire  du  Louvre):  John  Vienot   feierte  in  Calvin  den  Menschen, 


208  Notizen  und  Nachrichten. 

VVilfred  Monod  den  Theologen,  J.  E.  Roberty  das  Ergebnis 
und  die  Bedeutung  seines  Werks.  Ebenda  veröffentlicht  in  den 
Heften  vom  1.  September  und  1.  Oktober  Karl  Lelievre  eine 
Untersuchung  über  die  Lehre  von  der  Rechtfertigung  durch  den 
Glauben  in  Calvins  Theologie,  während  (Nummer  vom  1.  Okt.) 
Nathan  Soderbton  die  kurze  Ansprache  über  Calvin  und 
Schweden,  die  er  bei  der  Genfer  Jubiläumsfeier  gehalten  hat, 
mitteilt.  Über  Calvin  als  reformatorischen  Systematiker  handelt 
Karl  Beth  in  der  Ztschr.  f.  Theologie  und  Kirche  19,  5,  über 
Calvin  als  Gesetzgeber  Henry  Collin  Min  ton  in  der  North  ameri- 
can  review  190,  2. 

In  Ergänzung  einer  früheren  Abhandlung  (vgl.  H.  Z.  99,  211) 
untersucht  St.  Ehses  in  der  Römischen  Quartalschrift  23,  1—2 
den  Anteil  des  Augustinergenerals  Seripando  an  dem  Dekret  des 
Tridentinums  über  die  Rechtfertigung  (1546).  Danach  hat  Seri- 
pando, der  auf  der  Seite  der  Vermittelungstheologie  Groppers  stand, 
einen  wesentlichen  Anteil  an  dem  Dekret,  obgleich  man  seinen 
Entwurf  an  erheblichen  Stellen  geändert  hat. 

In  der  Revue  d'hist.  ecclesiastique  10,  3  beginnt  Rene  Ancel 
eine  breit  angelegte  Reihe  von  Aufsätzen  über  die  Wiederver- 
einigung Englands  mit  der  römischen  Kirche  durch  Maria  die 
Katholische.  Der  erste  Artikel  handelt  über  den  Beginn  der  eng- 
lischen Legation  des  Reginald  Pole  (1553—1554)  und  verwertet 
einige  neue  vatikanische  Archivalien.  —  Derselbe  Verfasser  be- 
trachtet in  der  Revue  des  questions  hist.  86  (Lfg.  171)  die  Kardinals- 
wahlen unter  Paul  IV.,  in  denen  dessen  reformatorische  Tätigkeit 
besonders  zum  Ausdruck  gekommen  ist,  sofern  er  mit  der  Tra- 
dition, die  Kardinäle  nach  Wunsch  der  weltlichen  Fürsten  zu  er- 
heben, energisch  gebrochen  hat. 

Zur  Geschichte  Albrechts  von  Preußen  und  der  Reformation 
in  Polen  bringt  die  Altpreußische  Monatsschrift  46,  3  zwei  neue 
Beiträge  von  Theodor  Wotschke.  Der  eine  zeigt  auf  Grund 
zweier  Briefe  Albrechts  von  1558  und  1561,,  wie  der  Herzog  die 
Übergriffe  der  katholischen  Geistlichkeit  Ermlands  zurückzuweisen 
verstand;  der  andere  stellt  die  spärlichen  Nachrichten  über  die 
Beziehungen  Albrechts  zu  dem  Grafen  Raphael  von  Lissa,  dem 
Schutzherrn  der  Böhmischen  Brüder  in  Großpolen,  zusammen 
(1558-1564). 

Über  die  Konstanzer  Diözesansynode  von  1567,  die  der  Bischof 
Marx  Sittich  zur  Durchführung  der  Tridentiner  Beschlüsse  ver- 
sammelt hat,  macht  Hermann  Baier  in  der  Ztschr. f.  d.  Gesch.  des 
Oberrheins  N.  F.  24, 4  interessante  Mitteilungen  aus  einem  etwas  zer- 


Reformation  und  Gegenreformation.  209 

streuten  und  lückenhaften  Material,  das  aber  doch  erkennen  läßt, 
wie  sehr  dem  Bischof  von  verschiedenen  Seiten  zugesetzt  wurde, 
so  daß  man  es  für  gut  fand,  erst  im  Jahre  1609  wieder  eine 
Diözesansynode  einzuberufen. 

K.  Rauch,  Zum  Traktat  über  den  Reichstag  im  16.  Jahr- 
hundert (Mitteilungen  des  Instituts  f.  österr.  Geschichtsf.  30,  3), 
verteidigt  seine  Ausgabe  des  Traktates  gegenüber  einigen  Aus- 
stellungen Hartungs  (vgl.  H.  Z.  101,  449). 

Das  Anniiaire-bulletin  de  la  soc.  de  l'hist.  de  France  1909,  2 
bringt  einen  kurzen  Lebensabriß  des  Paul  Choart  de  Buzenval 
(1551  —  1607)  aus  der  P'eder  von  Baguenault  de  Puchesse. 
Buzenval  war  ein  Freund  Heinrichs  IV.  von  Frankreich  und  wurde 
von  diesem  verschiedentlich  zu  Gesandtschaften  benutzt. 

Mit  dem  Verhältnis  Ludwigs  XIII.  zu  den  Jesuiten  beschäftigt 
sich  Eugene  Griselle  in  der  Revue  du  nionde  catliolique  23,  5. 
Danach  war  die  Haltung  des  Königs,  trotz  der  nationalen  Oppo- 
sition, die  ihn  gegen  den  Orden  einzunehmen  suchte,  im  ganzen 
günstig  und  wohlwollend. 

Die  Politik  Venedigs  gegen  die  seeräuberischen  Uskoken 
und  die  Verschwörung  von  1618  unterzieht  Paolo  Negri  im 
Nuovo  archivio  Veneto  74  (N.  S.  34)  einer  Untersuchung,  in  der  er 
auf  Grund  neuen  Parmeser  Materials  teilweise  gegen  die  Darstel- 
lung Rankes  Stellung  nimmt. 

Die  Erbschaft  des  Herzogtums  Kleve  im  Jahre  1609  brachte 
der  brandenburgischen  Regierung  einen  Konflikt  mit  dem  Erz- 
bischof von  Köln  wegen  dessen  geistlicher  Jurisdiktion,  die  von 
den  Kurfürsten  für  Kleve  nicht  anerkannt  wurde.  Der  Streit  wurde 
namentlich  heftig  seit  einem  scharfen  Edikt  des  Großen  Kurfürsten 
von  1661  und  dauerte  noch  das  ganze  18.  Jahrhundert  hindurch. 
Seine  rechtlichen  Grundlagen  und  seinen  Verlauf  untersucht 
Wilhelm  Meier  in  der  Festschrift  des  Hist.  Vereins  f.  d.  Nieder- 
rhein zur  Feier  der  300jähr.  Zugehörigkeit  Kleves  zur  Krone 
Preußen.  Wir  entnehmen  der  sorgfältigen  Darlegung,  daß  der 
Rechtsstandpunkt  der  brandenburgischen  Regierung  (sie  berief 
sich  auf  eine  Bulle  Eugens  IV.,  auf  das  Verhalten  der  früheren 
klevischen  Herzoge  und  auf  einen  Paragraphen  des  Westfälischen 
Friedens)  formell  irrig  und  unhaltbar  war,  daß  die  Kurfürsten- 
Könige  sich  aber  mit  Recht  auf  ihre  Anschauung  von  der  Souve- 
ränität ihres  Gesamtstaates  berufen  konnten,  und  daß  sie  zudem 
tatsächlich  den  Katholiken  in  Kleve  mehr  Rechte  zugestanden, 
als  sie  nach  Reichsrecht  zu  gewähren  verpflichtet  waren. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  14 


210  Notizen  und  Nachrichten. 

Ein  kleiner  Aufsatz,  den  G.  Liebe  in  der  Ztschr.  f.  hist. 
Waffenkunde  5,  3  veröffentlicht,  gibt  einen  Überblick  über  „Die 
Bewaffnung  ländlicher  Aufgebote  bis  zum  17.  Jahrhundert"  mit 
manchen  neuen  Aufschlüssen  aus  archivalischen  Quellen. 

Das  Defensionswerk  im  Herzogtum  Preußen.  2.  Teil.  Das 
Defensionswerk  unter  dem  Kurfürsten  Johann  Sigismund.  Von 
C.  Krollmann.  Berlin,  Ebhardt;  1909.  140  S.  Die  Fortsetzung 
der  Krollmannschen  Arbeit  ist  eben  so  lehrreich  und  zuverlässig 
wie  der  erste  Teil  und  gibt  so  einen  trefflichen  Beitrag  zu  dem 
Kampf  zwischen  Fürstentum  und  Ständen  um  die  staatliche  Macht. 
Die  Bemühungen,  die  Wehrkraft  zu  heben,  sind  wegen  dieses 
Gegensatzes  in  Preußen  gescheitert,  obgleich  die  äußere  Not- 
wendigkeit dazu  vorlag  und  obgleich  man  über  tüchtige  in  den 
Niederlanden  geschulte  Kriegsmänner  verfügte.  Es  zeigt  sich 
bei  diesen  preußischen  Versuchen  wieder,  wie  das  Söldnertum 
dem  Aufgebot  überlegen  war,  und  um  welche  Größen  es  sich  da- 
mals im  Kriegswesen  vorwiegend  handelte:  um  regelmäßige 
Musterung  und  Übung,  administrative  Gliederung  und  Unifor- 
mierung. G.  Roloff. 

Neue  Bücher:  Vindry,  Les  parlementaires  franfais  au 
XVIe  siede.  T.  /«''.  (Paris,  Champion.)  —  Documents  pour  servir 
ä  Vhistoire  de  Beauvais  et  du  Beauvaisis  au  XVI^  siede.  Publ. 
par  V.  Le blond.  (Paris,  Champion.)  —  de  Zorita,  Historia 
de  la  Nueva  Espaha  (Siglo  XVI).  Tomo  I.  (Madrid,  Impr.  de  For- 
tanet.  10  Pes.)  —  Court eault ,  Un  cadet  de  Gascogne  au 
XV b  siede.  Blaise  de  Monluc.  (Paris,  Picard  et  fils.)  —  Romier, 
La  carriere  d'un  favori.  Jacques  d' Alton  de  Saint-Andre,  mare'chal 
de  France  (1512—1562).  (Paris,  Perrin  &  Cie.)  —  Thudichum, 
Die  deutsche  Reformation  1517—1537.  2.  Bd.  (Leipzig,  Sänge- 
wald. 5  M.)  —  Denifle,  Luther  und  das  Luthertum  in  der 
ersten  Entwickelung.  2.  Bd.  Bearb.  von  Alb.  Maria  Weiß.  (Mainz, 
Kirchheim  &  Co.  7  M.)  —  Kilian  Leibs  Briefwechsel  und  Diarien. 
Hrsg.  von  Jos.  Schlecht.  (Münster,  Aschendorff.  4,80  M.)  — 
C ha gny ,  Etudes  sur  la  premiere  annexion  de  la  Bresse  ä  la 
France  en  1536.  (Bourg,  Uhr.  Jeanne  d'Arc.)  —  Plönes,  Die 
direkten  Staatssteuern  unter  den  Grafen  und  Herzögen  von  Geldern 
bis  zur  Zeit  des  Venloer  Traktats  (1543).  (Münster,  Coppenrath. 
1,70  M.)  —  Israel,  Adam  Adami  und  seine  Arcana  pacis  West- 
phalicae.     (Berlin,  Ebering.    7,50  M.) 


1648— 17S9.  211 

1648—1789. 

C.  Brinkmann  bringt  seine  Übersicht  über  die  Beziehungen 
Englands  zu  Deutschland  in  den  Jahren  1660  bis  1688  zum  Ab- 
schluß.    (The  English  Historical  Review,  Juli  1909.) 

H.  Haupt  widmet  der  Festnahme  Voltaires  in  Frankfurt, 
1753,  unter  Heranziehung  mannigfachen  neuen  Materials  eine 
gründliche  Untersuchung  (Zeitschrift  für  französische  Sprache 
und  Literatur,  1909). 

O.  Hahne  teilt  im  Braunschweigischen  Magazin,  1909,  Nr.  8, 
den  Bericht  des  Proviantschreibers  Möhle  über  die  Schlacht  bei 
Minden  (1.  August  1759)  mit. 

„DieGeschichtederFamilieLessing.  Herausgegeben 
von  Carl  Robert  Lessing.  Verfaßt  von  Arend  Buchholz"  ist 
soeben  als  Privatdruck  (Berlin  1909,  Druck  von  Otto  v.  Holten) 
erschienen.  In  zwei  stattlichen  Folianten,  mit  einer  Fülle  von 
Porträts  und  andern  Kunstbeilagen,  typographisch  in  einer  Weise 
ausgestattet,  wie  das  bisher  in  Deutschland  selten  gewesen  und 
einer  Familiengeschichte  gewiß  noch  niemals  zuteil  geworden 
ist.  Von  den  eichten  Namensvettern  Gotthold  Ephraim  Lessings 
(es  gibt  auch  viele  unechte  jungem  Namensdatums!),  dessen 
Stammbaum  bis  auf  den  Leineweber  Michel  Lessigk  zu  Jahnsdorf 
im  Erzgebirge  1518  zurückverfolgt  werden  kann,  leben  heute  noch 
zwei  Stämme  in  Deutschland  (ein  dritter  ist  bereits  im  18.  Jahr- 
hundert unter  den  Buren  in  Südafrika  aufgegangen!):  einmal  die 
Abkömmlinge  seines  Vaterbruders  Theophilus  (f  als  kursächs. 
Jiistizamtmann  in  Hoyerswerda  174S),  und  dann  die  Nachkommen 
seines  eigenen  Bruders  Karl  Gotthelf  (des  Herausgebers  seiner 
Werke),  der  als  Münzdirektor  in  Breslau  1812  starb:  dessen  ältester 
Enkel  war  der  Düsseldorfer  und  Karlsruher  Maler  Carl  Friedrich 
Lessing  (der  wieder  der  Vater  des  Bildhauers  Otto  Lessing  ist), 
ein  jüngerer  Bruder  von  diesem  ist  der  jetzt  82  jährige  Senior  der 
Familie  Carl  Robert  Lessing  (Geh.  Justizrat  und  Landgerichts- 
direktor a.  D.),  dem  es  beschieden  gewesen  ist,  am  Abend  seines 
Lebens  dies  gehaltvolle  Prachtwerk  hinauszusenden,  den  lebenden 
Mitgliedern  der  Familie  zum  Beispiel  und  zur  Mahnung.         X. 

L.  Chotkowski  handelt  in  Nr.  1  des  Bulletin  international 
de  Vacademie  des  sciences  de  Cracovie  1909  über  die  politische 
Geschichte  der  galizischen  Kirche  unter  der  Herrschaft  Maria 
Theresias  (1772—1780). 

Robert  Livingston  Schuyier.  the  transition  in  Illinois 
fr  am  british  to  american  government.    New   York,  Columbia   Uni- 

14* 


212  Notizen  und  Nachrichten. 

versity  Press.  1909.  XI,  145  S.    Schuyler  schildert  in  dieser  auf  um- 
fassender Kenntnis   des  einschlägigen  Materials   beruhenden  Ab- 
handlung die  Zustände  im  Illinoisgebiet  (nicht  ganz  identisch  mit 
dem  heutigen  Staate   gleichen  Namens,  s.  S.  17)    von    dem  Über- 
gang an  Großbritannien  (1763)    bis  zum  Friedensschluß  zwischen 
England  und  den  Vereinigten  Staaten  (1782),  durch  den  das  Land 
definitiv    an    letztere    fiel.      Verfasser    beschreibt     zunächst    die 
britische  Verwaltung  des  Nordwestgebiets   und  hebt  hervor,   daß 
die  Politik    der    englischen    Regierung   wesentlich    die  Interessen 
des  Pelzhandels  im  Auge  hatte,  als  sie  die  Besiedlung  des  Landes 
jenseits    der    Alleghanies    untersagte.      Es    kann    indes    keinem 
Zweifel  unterliegen,  daß  auch  bei  dem  Fortbestand  der  britischen 
Herrschaft    die  Kolonisation   weitere  Fortschritte    gemacht    hätte. 
Schuyler   geht    dann    auf    die  Eroberung   des  Gebiets    durch  die 
Amerikaner  während  des  Unabhängigkeitskrieges  ein,  die  bekannt- 
lich im  Auftrage  des  Staates  Virginia  durch  George  Rogers  Clark 
erfolgte.     Er   behandelt   weiter    die  Verwaltung,    die   Virginia    in 
dem    eroberten    Gebiet    eingerichtet   hat,    und    zeigt,    warum    die 
amerikanische  Herrschaft,   die   zuerst  von   den  französischen  Be- 
wohnern von  Illinois   mit  Freuden  begrüßt,    nach  wenigen  Jahren 
vor  dem  Zusammenbruche  stand:   die  Hauptursache  war,  wie  bei 
so  vielen  Schäden   des  damaligen  amerikanischen  Staatswesens, 
die   Finanznot.     In    einem  Schlußkapitel   bespricht   Verfasser   die 
Friedensverhandlungen    zwischen   Großbritannien    und    den   Ver- 
einigten Staaten,    soweit   sie   sich    auf    den  Westen  bezogen.     Er 
schließt  sich  der  Ansicht  derjenigen  an,  die  meinen,  daß  Spanien 
das  Transalleghaniesland  für  sich  begehrt,  in  diesen  Ansprüchen 
von  Frankreich  unterstützt  worden  sei,  und  daß  die  amerikanischen 
Unterhändler  deshalb  berechtigt  gewesen  seien,  unter  Verletzung 
ihrer  Instruktionen  den  Separatfrieden  mit  England  abzuschließen. 
Ob   und   wieweit   die   französische  Regierung   eigene  Annexions- 
absichten   gehegt    habe,    läßt    er    dahingestellt  sein.     Den  Grund 
dafür,    daß    die  britische  Regierung    so    leichthin    das    kolossale 
Nordwestgebiet  aufgab,    sieht  Schuyler   weniger   in    der    voraus- 
gegangenen Okkupation  durch  Clark  als  in  der  allgemeinen  poli- 
tischen Lage  und  namentlich   in  der  geringen  Rentabilität  dieses 
Landes  für  England,    dessen  Verwaltungskosten    zu    dem  Nutzen 
des  Pelzhandels  —  und  in  diesem  sah    man    damals    den  Haupt- 
wert des  Gebiets  —  in  keinem  Verhältnis  standen.  P.  D. 

H.  Fechner  hält  gegen  G.  Croon  seine  Anschauung  von 
den  im  ganzen  wenig  erfreulichen  Wirkungen  der  merkantilistischen 
Wirtschaftspolitik    Preußens    in    Schlesien    aufrecht    (Vierteljahr- 


164S-1789.  213 

Schrift  für  Sozial-  und  Wirtschaftsj,'eschichte  1909,  2.  H. ;  Zeit- 
schrift des  Vereins  für  Geschichte  Schlesiens  Bd.  42  u.  43), 

J.  Ziekursch  liefert  einen  neuen  Beitrag  zur  Charakteristik 
des  schlesischen  Beamtentums,  indem  er  sich  den  Steuerräten 
zuwendet  (Zur  Charakteristik  der  schlesischen  Steuerräte,  1742 
bis  1809,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Gesch.  Schlesiens,  Bd.  43,  1909).  Er 
unternimmt  es,  das,  wie  er  meint,  allzu  günstige  Urteil  Hintzes, 
Kosers,  Schmollers  u.  A.  über  den  preußischen  Steuerrat  stark 
zu  modifizieren,  und  zeigt  in  der  Tat  an  der  Hand  der  Akten, 
daß  in  Schlesien  recht  viele  untüchtige,  unglaublich  faule  und 
auch  korrupte  Persönlichkeiten  als  Steuerräte  wirkten.  Allein 
das  gilt  nur  von  der  Zeit  1742  —  1755.  Unter  dem  Ministerium 
Schlabrendorff  verschwinden  diese  Erscheinungen  nahezu  ganz. 
Nach  1770  ist  wieder  eine  gewisse  Verschlechterung,  die  Zie- 
kursch wohl  übertreibt,  festzustellen.  Ziekursch  macht  selbst  dar- 
auf aufmerksam,  daß  in  seinem  Material  vielmehr  von  den  minder- 
wertigen Elementen  als  von  den  tüchtigen  die  Rede  ist.  Allein, 
er  hätte  nach  unserer  Ansicht  noch  weit  energischer  davor  warnen 
sollen,  aus  den  Verhältnissen  einer  Übergangszeit  in  einer  frisch 
eroberten  und  noch  nicht  gesicherten  Provinz  Schlüsse  auf  die 
ganze  Monarchie  zu  ziehen. 

Unter  dem  Titel:  „Gallia  B ene dictina"  hat  P.  Pirmin 
Lindner  eine  dankenswerte  Zusammenstellung  der  1789  beim 
Ausbruch  der  Revolution  in  Frankreich  vorhandenen  Männer- 
und  Frauenabteien  veröffentlicht,  mit  Angaben  über  deren 
Patrone,  Stiftungszeit  und  Stifter,  Kongregationszugehörigkeit  usw. 
(Kempten  und  München,  J.  Koesel.     1909.    VIII  u.  62  S.).        K. 

Neue  Bücher:  Puntons,  Un  diocese  civil  de  Languedoc. 
Les  Etats  particuliers  du  diocese  de  Toulouse  aux  XVII«  et  XVIlIe 
siecles.  (Paris,  Giard  et  Briere.  10  fr.)  —  M.  Lange ,  La  Bruykre. 
Critique  des  conditions  et  des  institutions  sociales.  (Paris,  Hachette 
<&  Cie.)  —  Regelmeier,  Die  politischen  Beziehungen  der  Fürsten 
Nordwestdeutschlands  zu  Frankreich  und  den  nordischen  See- 
mächten in  den  Jahren  1674—1676.  (Hildesheim,  Lax.  3  M.)  — 
Dedieu ,  Montesquieu  et  la  tradition  politique  anglaise  en  France. 
(Paris,  Gabalda  &  Cie.)  —  Dukmeyer,  Korbs  Diarium  itineris 
in  Moscoviam  und  Quellen,  die  es  ergänzen.  Beiträge  zur  mosko- 
witisch-russischen,  österreichisch-kaiserlichen  und  brandenbur- 
gisch-preußischen Geschichte  aus  der  Zeit  Peters  des  Großen. 
(Berlin,  Ebering.  12  M.)  —  Le  Campagne  di  guerra  in  Piemonte, 
1703—1708,  e  l'assedio  di  Torino,  1706.  Vol.  IX.  (Torino,  Frat. 
Bocca.)  —  George  Schmoller,  Der  Feldzug  von  1706  in  Italien. 


214  Notizen  und  Nachrichten. 

(Berlin,  Ehering.  1,40  M.)  —  Häberle,  Auswanderung  und 
Koloniegründungen  der  Pfälzer  im  18.  Jahrhundert.  (Kaisers- 
lautern, Kayser.  6  M.)  —  Vollmer,  Friedrich  Wilhelm  I.  und 
die  Volksschule.  (Göttingen,  Vandenhoeck  <6  Ruprecht.  3,60  M.) 
—  La  guerre  de  la  succession  d'Autriche  (1740 — 1748).  Operations 
militaires  en  Baviere  du  traue  de  Nieder-Schönenfeld  jiisqu'ä  la 
paix  de  Füssen  (juillet  1743—1745);  par  Z***.  (Paris,  Chapelot 
&  Cie.)  —  Rev er dy ,  Morelly.  Ide'es  philosophiques,  e'conomiques 
et  politiques.  (Poitiers,  Impr.  Bousrez.)  —  Die  Kriege  Friedrichs 
des  Großen.  2.  3.  Tl.:  Der  Siebenjährige  Krieg  1756—1763.  7.  Bd. 
Olmütz  und  Crefeld.  (Berlin,  Mittler  &  Sohn.  12,50  M.)  —  Rodet, 
Le  Contrat  social  et  les  idees  politiques  de  J.-J.  Rousseau.  (Paris, 
A.  Rousseau.  7  fr.)  —  Saint-  Andre ,  Madame  Du  Barry,  d'apres 
des  documents  authentiques.  (Paris,  Emile-Paul.  5  fr.)—  Vi  gier, 
Du  partage  des  Mens  communaux  en  Auvergne  sous  fanden 
regime  et  J^tude  sommaire  de  la  quation  de  la  Revolution  ä  nos 
jours.    (Paris,  Larose  et  Tenin.) 

Neuere  Geschichte  seit  1789. 

Das  Augustheft  1909  der  Revolution  Franfaise  enthält  die 
Fortsetzung  zweier  von  uns  schon  erwähnter  Arbeiten  (s.  Hist. 
Ztschr.  103,  S.  676f.):  Aulard  behandelt  eine  weitere  Reihe  der 
„ersten  Historiker  der  Französischen  Revolution",  nämlich  Lacre- 
telle  (1801  ff.),  Toulongeon  (1801  ff.),  Beaulieu  (1801  ff.)  und  Ber- 
trand de  Moleville  (1800).  Toulongeon  erhält  eine  gute  Note,  die 
drei  übrigen  als  Gegenrevolutionäre  außerordentlich  schlechte. 
Perroud  beendigt  seine  gewissenhaften  Studien  über  Brissots 
Memoiren,  deren  vorweggenommenes  Resultat  wir  schon  a.  a.  O. 
mitgeteilt  haben.  Er  plant  eine  neue  Ausgabe  dieser  Me- 
moiren, in  der  das  erwiesenermaßen  Interpolierte  einfach  weg- 
gelassen und  das  Verdächtige  durch  den  Druck  kenntlich  gemacht 
werden  soll.  Aus  dem  Septemberheft  notieren  wir:  L.  Cahen, 
la  question  de  l'e'tat  civil  ä  Paris  au  18«  siede  (1736).  Ferner 
untersucht  M.  Rouff  le  personnd  des  premieres  erneutes  de  1789. 
Das  durchaus  nicht  neue  Resultat  ist,  daß  dieses  Personal  zu- 
meist aus  Arbeitern  bestand.  Keineswegs  erwiesen  bleibt  es  da- 
gegen trotz  Rouff,  daß  es  sich  um  Arbeitslose  gehandelt  habe. 
Schließlich  schildert  Boutillier  du  Retail  den  Prozeß  des 
„Nain  Tricolore"  1816.  Dieser  Zwerg  war  eine  Monatszeitung 
„bonapartistisch-republikanischer"  Richtung,  die  sich  durch  einen 
äußerst  gemeinen  Ton  auszeichnete  und  nicht  über  die  erste  Nummer 
hinaus   gedieh.     Das   Personal   der   Zeitung,    unter   dem    Robert 


Neuere  Geschichte.  215 

Babeuf,  ein  Sohn  des  Gracchus,  eine  hervorragende  Rolle  spielte 
(übrigens  ein  vollkommener  Lump),  wurde  verurteilt,  z.  T.  zur 
Deportation,  vor  der  man  indessen  die  Betroffenen  entwischen  lieH. 

In  der  Revue  d'Hist.  Moderne  etc.  Juni-Juli  1909  behandelt 
C.  Richard,  apologetisch  den  Jakobinern  gegenüber,  l'appli- 
cation  de  la  Constitution  civile  du  clerge  dans  le  departement  du 
Nord,  juin  1791  ä  sept.  1792.  Sagnac  veröffentiichi  einen  nicht 
unwichtigen,  revolutionsfeindlichen  Bericht  über  den  10.  August 
1792,  der  von  dem  Buchhändler  Ruault  stammt. 

In  der  Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrheins  N.  F.  24,3  verteidigt 
sich  Th.  Renaud  in  einem  Aufsatz  „Zur  Lebensgeschichte 
Johann  Friedr.  Simons  von  Straßburg"  gegen  R.  Reuß  (vgl. 
Hist.  Zeitschr.  103,  S.  678),  wobei  er  einige  der  ihm  von  jenem 
nachgewiesenen  Irrtümer  zugibt.  Hoffentlich  ist  damit  die  Kon- 
troverse über  den  unbedeutenden  Revolutionär  abgeschlossen. 

In  einem  kurzen  Aufsatz  der  Rev.  des  ätudes  Histor.  Juli- 
August  1909  untersucht  Bodereau  die  Gründe,  warum  sich 
Bonaparte  Ende  1796  zu  seinem  Zuge  gegen  den  Papst  ent- 
schloß und  warum  er  den  Weg  über  Ancona  wählte  {Bonaparte 
et  la  route  d'Ancöne). 

W.  Andreas  liefert  der  Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrheins 
N.  F.  Bd.  24  zwei  Beiträge:  Heft  3,  „Ein  Bericht  des  Hof-Referen- 
därs  Herzog  über  die  Regierung  Bischof  Wilderichs  von  Speyer 
beim  Übergang  der  rechtsrheinisch-speyerischen  Lande  an  Baden 
1802"  —  Anklagen  gegen  den  Bischof,  die  man  mit  Vorsicht  auf- 
nehmen wird.  Sehr  viel  erheblicher  ist  der  zweite  Beitrag: 
Heft  4,  „Friedrich  Brauer  und  die  Entstehung  des  ersten  badi- 
schen Organisationsediktes  vom  4.  Februar  1803."  Der  Geh.  Rat 
Brauer,  zweifellos  ein  hervorragender  Kopf,  schlug  vor,  das  ver- 
größerte badische  Land  nach  historischen  und  konfessionellen 
Gesichtspunkten  einzuteilen  und  bei  der  Einrichtung  der  Zentral- 
behörden möglichst  Vorkehrungen  zu  treffen,  welche  eine  Will- 
kürherrschafterschweren sollten.  Letzteres  scheiterte  an  dem  „un- 
gebrochen absolutistischen  Sinn"  Karl  Friedrichs;  ersteres  an 
dem  allmählichen  Sieg  des  „romanischen  Geistes  der  schemati- 
schen Gleichförmigkeit  und  der  Unterdrückung  provinzieller 
Sonderheiten". 

An  der  Hand  von  einigem  noch  ungedrucktem  Material 
handelt  R.  Krauel  in  interessanter  Weise  von  Steins  Eintreten 
für  gute  Beziehungen  zu  England  und  seinem  Kampf  gegen 
Haugwitz  und  den  Pariser  Vertrag  (Art.  IV),  im  April  und  Mai 
1806.     Dieser  Kampf  erweiterte  sich  zu  einem  solchen  gegen  die 


216  Notizen  und  Nachrichten. 

franzosenfreundliche  Partei  am  Berliner  Hofe  überhaupt  (Stein 
während  des  preußisch-englischen  Konfliktes  1806,  Preuß.  Jahrb. 
Sept.  1909). 

In  der  Histor.  Vierteljahrschr.  XII,  1909,  3  findet  sich  eine 
Arbeit  Th.  Bitteraufs  über  den  „Prozeß  gegen  Johann  Philipp 
Palm  und  Konsorten  1806".  Sie  beruht  auf  einigem  neuem  Mate- 
rial und  ist  mit  der  Frische  geschrieben,  die  wir  an  Bitterauf 
schätzen.  Allein  es  ist  zu  hoffen,  daß  weder  ihre  apologetische 
Tendenz  Beifall  finden  wird,  noch  die  seltsamen  Argumente,  mit 
denen  das  Verhalten  Napoleons  entschuldigt  wird:  s.  z.  B.  S.  377/78, 
die  Gründe,  warum  Napoleon  „die  zweifelhafte,  staatsrechtliche 
Grundlage  für  sich  ausbeuten  konnte".  S.  385,  Otto  konnte  von 
seinem  Standpunkte  mit  Recht  behaupten,  daß  die  Verbreitung 
ähnlicher  Schriften  .  .  .  immer  als  ...  Spionage  betrachtet  wurde! 

W. 

Die  Revue  Historique  bringt  in  ihrem  September-Oktoberheft 
1909  den  ersten  Teil  einer  Arbeit  des  verstorbenen  G.  Canton 
über  Napoleon  et  l'abbe  Hanon. 

In  der  Abhandlung  „Zu  Hormayrs  Tätigkeit  in  Tirol  1809", 
Histor.  Jahrb.  1909,  Bd.  30,  Heft  3,  bietet  J.  Hirn  aus  jüngst  im 
Münchener  Staatsarchiv  entdeckten  Papieren  Ergänzungen  zu 
seinem  Buche  „Tirols  Erhebung  im  Jahre  1909".  Dem  Münchener 
Staatsarchive  verdankt  auch  Jos.  Weiß  das  Material  für  seinen 
ebendaselbst  veröffentlichten  Beitrag  zur  Geschichte  des  Tiroler 
Aufstandes  vom  Jahre  1809,  „die  Deportierung  des  Grafen  Khuen". 

Unter  den  Rheinbundstruppen,  welche  im  Jahre  1809  den 
Krieg  gegen  Österreich  mitmachten,  befand  sich  auch  ein  Kon- 
tingent Badener  (6300  Mann),  welche  dem  Korps  Massenas  zu- 
geteilt waren.  Dieselben  fanden  wiederholt,  namentlich  bei  Aspern 
und  Wagram,  Gelegenheit,  sich  auszuzeichnen.  Ihren  Anteil  an 
den  Ereignissen  des  Feldzugs  hat  bereits  Ende  der  20  er  Jahre  des 
vorigen  Jahrhunderts  ein  Mitkämpfer,  der  damalige  Major  im 
badischen  Generalstab  v.  Zech,  in  einer  besonderen  Schrift  ge- 
schildert, die  später  (1835)  von  einem  anderen  badischen  General- 
stabsoffizier, v.  Porbeck,  überarbeitet  und  vollendet  wurde.  Bis- 
her nicht  gedruckt,  ist  dieselbe  nunmehr  von  R.  v.  Freydorf 
veröffentlicht  worden  (Geschichte  der  badischen  Truppen  1809  etc. 
Mit  17  Gefechtsskizzen,  1  Übersichtskarte  und  7  Porträts.  Heidel- 
berg, Carl  Winter.  1909.  XI  u.  289  S.).  Als  erste  und  einzige 
Darstellung  der  Taten  der  badischen  Truppen,  die  in  den  fran- 
zösischen Werken  nicht  immer  nach  Verdienst  gewürdigt  worden 
sind,    wie    auch    als   Beitrag    zur    allgemeinen    Geschichte    jenes 


Neuere  Geschichte.  217 

Krieges  verdient  die  Schrift,  deren  Angaben  sich  durch  Zuver- 
lässigkeit und  Genauigkeit  auszeichnen,  volle  Beachtung.  Der 
Abschnitt  über  die  Vorgänge  vom  Einzug  in  Wien  bis  zur  Schiacht 
bei  Wagram  (14.  Mai  bis  30.  Juni),  der  in  der  Handschrift  nicht 
mehr  vorlag,  rührt  vom  Herausgeber  her,  welcher  für  denselben 
die  noch  erhaltenen  Originaldienstberichte.  Kriegstagebücher  etc. 
benutzen  konnte. 

In  einem  anziehenden  Vortrag  über  „L.  G.  Kosegarten  und 
E.  M.  Arndt  als  literarisch-politische  Gegenfüßler  im  Jahre  1813" 
macht  es  H.  Ulmann  äußerst  wahrscheinlich,  daß  der  Napoleon- 
verehrer und  Weltbürger  Kosegarten  bei  den  Ausfällen  seiner 
jammervollen  Gedichte  und  anderen  Schriften  gegen  die  deut- 
schen Patrioten,  die  zum  Kampf  gegen  Frankreich  aufriefen,  in 
erster  Linie  an  Arndt  gedacht  habe.  Möglich  auch,  daß  dieser 
gelegentlich  auf  Äußerungen  seines  früheren  Greifswalder  Kol- 
legen Bezug  genommen  hat!    (Pommersche  Jahrbücher  X,  S.  I  ff.) 

W.  Smart  schildert  hauptsächlich  auf  Grund  der  Verhand- 
lungen des  Parlaments  das  Zustandekommen  der  Com  Law  von 
1815.  Für  und  gegen  das  Gesetz  wurde  mit  äußerst  seltsamen 
Argumenten  operiert.  Die  Lage  der  britischen  Landwirtschaft 
war  in  der  Tat  sehr  ernst.  Die  Masse  der  Bevölkerung  (d.  h. 
doch  wohl  nur  derjenigen,  die  Petitonen  einreichte,  also  der 
städtischen!)  war  aber  gegen  das  Gesetz  {Tlie  antccedcnts  of  the 
Corn  Law  of  1815.  English  Hist.  Review  Juli  1909). 

Paul  Fremeaux,  Ste  Helene.  Les  derniers  jours  de  l'Em- 
pereur.  Paris,  Flammerion.  XXI  u.  421  S.  Das  Buch  enthält  eine 
recht  interessant  geschriebene  Darstellung  und  hat  insbesondere 
das  Verdienst,  daß  sie  den  Inhalt  einer  Reihe  wenig  bekannter 
Schriften  wie  des  Tagebuchs  von  Henry  weiteren  Kreisen  zu- 
gänglich macht.  Der  Verfasser  teilt  Roseberys  ungünstiges  Urteil 
über  Hudson  Lowe  und  führt  mit  Recht  aus,  daß  die  für  Napo- 
leon unerträgliche  Langeweile  ein  gutes  \'erhältnis  zum  Gouver- 
neur unmöglich  machte.  G.  Roloff. 

Aus  dem  „Handwörterbuch  der  Staatswissenschaf- 
ten", dessen  3.  Auflage  im  Erscheinen  begriffen  ist,  machen  wir 
—  aus  den  letzten  Lieferungen  —  an  dieser  Stelle  auf  folgende 
Artikel  aufmerksam:  Chartismus  (III,  370—375)  von  L.  Bren- 
tano; Christlic  h-soziale  Bewegung  (evangelische)  von 
Schneemelcher  (111,376—387)  und  (katholische)  von  W.Liese 
(387—398);  Commune  (Paris)  von  G.  Adler  und  Lexis  (III, 
419  —  428);  Donauschiffahrt  von  Jellinek  (III,  549  —  553); 
Eisen  III  (Zollgeschichtliches)  von  L  e x i  s  (111,800-805);  Fidei- 


218  Notizen  und  Nachrichten. 

icommisse  II  (volkswirtschaftliche  und  sozialpolitische  Bedeu- 
tung) von  J.  Conrad  (IV,  116—124);  Finanzen  V  (19.  Jahr- 
hundert) von  Eheberg  (IV,  207-226)   und  VI  (Gegenwart)  von 

0.  Schwarz  (226  —  261);  Eisenbahnen  1  (Geschichte  und 
Bedeutung)  von  G.  Cohn  (III,  805  —  819),  V  (Eisenbahnpolitik) 
von  A.  V.  d.  Leyen  (852—883)  und  VII  (Eisenbahnstatistik)  von 
K.  Wiedenfeld  (896—922). 

Im  Verwaltungsarchiv  1908  gibt  J.  Niedner  eine  kurze 
Übersicht  über  die  Vorarbeiten  zu  der  unausgeführt  gebliebenen 
„Revision  des  preußischen  Kirchenrechts  1826—1837"  auf  Grund 
der  jetzt  im  Staatsarchiv  ruhenden  Akten  des  Kultusministeriums. 

In  der  Revue  de  Paris  (15.  Juli)  zeigt  Phil.  Gonnard,  wie 
sehr  Napoleon  III.  in  seinen  publizistischen  Arbeiten  und  Kund- 
gebungen vor,  aber  auch  nach  1848,  besonders  in  den  Ide'es 
Napoleoniennes,  von  den  Schriften  und  Ideen  des  ersten  Napoleon 
aus  den  Zeiten  seiner  Verbannung,  bis  zu  wörtlicher  Entlehnung, 
beeinflußt  ist  {Sainte-Helene  et  Napoleon  III). 

A.  Fournier  teilt  (Deutsche  Revue,  Oktober)  „Neue  Doku- 
mente über  Lola  Montez  und  den  Regierungswechsel  in  Bayern 
1847"  mit;  er  druckt  nach  einer  einleitenden  Übersicht  über  die 
gesamten  Vorgänge  ab:  1.  Berichte  „einer  beglaubigten  Person" 
aus  München  an  Metternich  (vom  25.  November  1846  bis  25.  Fe- 
bruar 1847)    und    2.  das  Schreiben  Maurers    über   die  Krisis  vom 

1.  März  1847  an  den  bayerischen  Gesandten  in  Wien,  Graf  Jenison. 

In  den  Forschungen  zur  brandenb.  u.  preußischen  Geschichte 
XXll,  1  hat  H.  Oncken  in  einer  ausführlichen  Rezension  zu 
Meineckes  „Weltbürgertum  und  Nationalstaat"  mit  einer  Reihe  von 
kritischen  Erörterungen  Stellung  genommen:  zunächst  über  die 
Bedeutung  und  Berechtigung  von  „Ideengeschichte",  sodann  zu 
dem  Problem:  Preußen  und  Deutschland  in  der  Epoche  von  1848: 
ablehnende  Stellung  der  rheinischen  Liberalen  und  eines  erheb- 
lichen Teiles  der  Erbkaiserlichen  zu  der  Möglichkeit  einer  Auf- 
lösung der  preußischen  Staatspersönlichkeit;  Bedeutung  der 
Oktroyierung  der  preußischen  Verfassung  vom  Dezember  1848  und 
Anteil  klerikaler  Tendenzen  sowie  einzelner  Persönlichkeiten; 
endlich  Wiederauftauchen  jenes  preußisch-deutschen  Problems 
1866,  unter  Abdruck  eines  sehr  wertvollen  Briefes  von  M.  Barth 
an  H.  Baumgarten  vom  10.  September  1866  und  mit  Hinweis  auf 
Äußerungen  von  F.  Oetker  1867.  Oetker  betont,  wie  sehr  solche 
Zumutungen  an  Preußen  Bismarck  gegenüber  noch  mehr  Utopie 
waren  als  1848/49.  K.  J. 


Neuere  Gescliichte.  21*) 

Neundörfer  handelt  im  Archiv  f.  kath.  Kirchenrecht  89 
(3.  F.  13),  Heft  2  u.  3  über  den  „älteren  deutschen  Liberalismus 
und  die  Forderung  der  Trennunjr  von  Staat  und  Kirche".  Er  will 
unter  diesem  älteren  Liberalismus  verstehen  „jene  politische 
StrömunjT  in  Deutschland,  welche  im  Anschluß  an  das  sog.  Natur- 
recht eine  strenge  Beschränkung  der  Staatstätigkeit  auf  den 
Schutz  individueller  Freiheitsrechte  znm  Programm  erhob",  im 
ersten  Teil  wird  das  naturrechtliche  Staatsideal  (von  Hugo  Grotius 
bis  auf  Humboldt,  Fichte  und  Hegel)  im  Gegensatz  zum  „speku- 
lativ-romantischen" untersucht,  im  zweiten  die  Umbildung  dieser 
staatsphilosophischen  Ideen  in  politische  Programmfordenmgen, 
besonders  bei  R.  Blum,  Rotteck  und  Welcker,  im  dritten  „die 
praktisch-politische  Auswirkung  in  den  Verhandlungen  der  Frank- 
furter Nationalversammlung,  besonders  bei  den  Verhandlungen 
über  die  Vorschläge  des  Verfassungsausschusses,  unter  Hervor- 
hebung der  Bestrebungen  auf  Freiheit  vom  Polizeistaat  bei  evange- 
lischen und  katholischen  Mitgliedern,  zugleich  auf  Demokrati- 
sierung der  katholischen  Kirche,  aber  meist  gegen  eine  Trennung 
vom  Staat,  weil  die  Aufsicht  des  Staats  besonders  der  katholischen 
Kirche  gegenüber  nötig  sei. 

„Aus  Preußens  trübsten  Tagen"  (Deutsche  Revue, 
Augustheft),  „nach  unveröffentlichten  Hamburger  Quellen",  nennen 
sich  Mitteilungen  über  die  Flucht  des  Prinzen  von  Preußen  und 
seiner  Begleiter  im  März  1848  und  ihr  Erscheinen  in  Hamburg. 
—  „Drei  Briefe  von  Augusta,  Prinzessin  von  Preußen 
an  Fürst  Karl  von  Leiningen'  aus  dem  April  1849  über  Preußens 
deutschen  Beruf  und  die  Entscheidung  über  Kaiserkrone  und 
Reichsverfassung  finden  sich  im  Oktoberheft  derselben  Zeitschrift. 

Eine  anschauliche  Schilderung  der  „Waffenstreckung  bei 
Vilägos"  (13.  August  1849)  verdanken  wir  dem  „einzigen  Augen- 
zeugen der  k.  k.  österr.  Armee",  Hauptmann  im  Ingenieurkorps 
K.  Schroeder,  von  dessen  Bericht  bisher  nur  Bruchstücke 
bekannt  waren  (österr.  Rundschau  XX.). 

„Aus  der  Frankfurter  Privatkorrespondenz  Bismarcks  1851 
bis  1859"  mit  Manteuffel  veröffentlicht  H.  v.  Pose  hing  er  im 
August-  und  Septemberheft  der  Deutschen  Revue  neue  Stücke, 
dazu  Angaben  über  die  Entstehung  der  bekannten  Publikation 
„Preußen  im  Bundestag",  sowie  summarische  Notizen  über  die 
veröffentlichten  Bismarckbriefe  dieser  Epoche.  —  über  M.  de  Bis- 
tnarck  ä  Francfort  et  la  politique  de  la  Prasse  pendant  la  <ruerre 
de  Crimde  steht  ein  von  unzutreffenden  Auffassungen  und  Irrtümern 


220  Notizen  und  Nachrichten. 

nicht    freier    Aufsatz    von   J.  Aulneau    in    der    Revue  d'histoire 
diplomatique  1909,  XXIII,  3. 

Fortsetzungen  und  Schluß  der  zuletzt  Bd.  103,  S.  684  genannten 
Erinnerungen  von  L.  Ritter  v.  Przibram  handeln  —  stets  mit 
einer  Fülle  lehrreicher  Details  —  von  der  „Kaiserreise  (Franz 
Josephs)  zur  Eröffnung  des  Suezkanals",  dem  „Konzil  in  Rom" 
(das  Rom  jener  Zeit,  die  Haltung  des  österreichischen  Gesandten 
Graf  Trautmannsdorff)  —  Augustheft  — ,  von  der  österreichischen 
Politik  in  den  Anfängen  des  deutsch-französischen  Kriegs  — 
Septemberheft  —  und  über  die  „Ära  Andrassy"  (Beiträge  zur 
großen  Politik  der  70  er  Jahre,  besonders  1875  und  Würdigung 
Andrassys)  —  Oktoberheft. 

In  der  Revue  des  deux  mondes  vom  1.  September  ist  der  sehr 
interessante  Bericht  abgedruckt,  den  der  Prinz  Napoleon 
(Plon-Plon)  über  seine  zum  Stillstand  von  Villafranca  führende 
Unterhandlung  mit  Kaiser  Franz  Joseph  in  Verona  am  11.  Juli  1859 
am  folgenden  Tage  aufgezeichnet  hat  (1859—1909.  Les  Pre'limi- 
naires  de  la  paix  11.  Juli  1859.  Journal  de  ma  mission  ä  Ve'rone 
aupres  de  Vempereur  d'Autriche). 

Im  Augustheft  der  Preußischen  Jahrbücher  erörtert  H.  Del- 
brück im  Anschluß  an  Olliviers  l' Empire  liberal  den  Ursprung 
des  Krieges  von  1870  („Ollivier  über  den  Krieg  1870").  Für  Del- 
brück ist  kein  Zweifel,  daß  man  mit  der  HohenzoUernschen  Thron- 
kandidatur Kriegsabsichten  gegen  Frankreich  nicht  verbunden 
hat.  „Die  Zurückziehung  der  Kandidatur  wurde  für  Bismarck 
nur  dadurch  zu  einer  Niederlage,  daß  sie  erpreßt  schien  durch 
französische  Drohungen".  Die  Emser  Depesche  kann  gewürdigt 
werden  „nur  als  eine  Aktion  der  Politik".  Sie  macht  wohl  aus 
einer  Chamade  eine  Fanfare,  „aber  sie  hat  die  politische  Situation 
dadurch  nicht  gefälscht,  sie  hat  sie  auf  den  richtigen  Ausdruck 
gebracht".  Bismarck  beantwortete  „in  der  Emser  Depesche  den 
französischen  Vorstoß  derart,  daß  das  Dunstbild,  Preußen  weiche 
zurück,  weil  es  einen  Krieg  mit  Frankreich  scheue,  zerstob,  damit 
aber  auch,  da  die  Franzosen  gerade  diese  Demütigung  wollten, 
den  Krieg  unvermeidlich  machte".  —  Eine  kraftvolle  Regierung 
hätte  sich  mit  der  Zurückziehung  der  Kandidatur  begnügt  und 
dadurch  die  Emser  Depesche  und  die  tragische  Zuspitzung  des 
Konflikts  vermieden:  „Hier  haben  wir  den  von  Ollivier  selbst 
angegebenen  Grund  für  den  Kriegsausbruch  auf  den  wahren  und 
richtigen  historischen  Ausdruck  gebracht:  das  französische  Volk 
war  von  einem  solchen  Selbstbewußtsein  erfüllt,  daß  es  das  Recht 
in  Anspruch  nahm,    sich   in  einem  unerträglichen  Maße   und    auf 


Neuere  Geschichte.  221 

die  arroganteste  Weise  in  die  Angelegenheiten  anderer  Völker 
zu  mischen."  —  Wenn  Ollivier  meint,  daß  Napoleon  und  der 
französischen  Regierung  ohne  die  Emser  Depesche  die  Beruhigung 
der  Leidenschaften  und  die  Erhaltung  des  Friedens  gelungen  wäre, 
so  kann  dem  „entgegengestellt"  werden  nichts,  als  die  Mission 
Lebrun:  Diese  aber  ist  durchschlagend.  Ollivier  hat  zwar  von 
den  Verhandlungen  mit  Erzherzog  Albrecht  und  der  Mission 
Lebruns  nichts  erfahren,  „weil  es  sich  um  das  allerintimste  Ge- 
heimnis der  napoleonischen  Politik  handelte".  „Dies  negative 
Ergebnis  seiner  eigensten  Darstellung  ist  geradezu  die  wichtigste 
Enthüllung  in  dem  ganzen  Werk."  Wohl  sehen  auch  deutsche 
Autoren  in  jenen  Verhandlungen  des  Erzherzogs  und  Lebruns 
nur  akademische  Erörterungen.  „Wäre  das  zutreffend,  so  stehe 
ich  nicht  an  zu  sagen,  daß  Olliviers  Darstellung  der  Genesis  des 
Krieges  in  allem  Wesentlichen  als  richtig  erkannt  werden  muß." 
Aber  „es  gab  eine  doppelte  Politik  in  Frankreich:  eine  amtliche, 
von  Olliviers  vertretene,  die  durchaus  nichts  als  Frieden  atmete 
und  eine  geheime,  in  die  außer  dem  Kaiser,  Gramont,  Leboeuf 
und  Lebrun  niemand  oder  jedenfalls  nur  ganz  wenige  Personen 
eingeweiht  waren,  die  getrieben  durch  den  verletzten  französischen 
Nationalstolz  auf  den  Krieg  gegen  Preußen  losging".  „Das 
französisch  -  österreichisch  -  italienische  Bündnis  war  tatsächlich 
im  Werden  und  der  Krieg  wäre  im  Frühjahr  1871,  spätestens  1872 
zum  Ausbruch  gekommen,  wenn  nicht  Bismarck  durch  die  spanische 
Kandidatur  seine  Gegenmine  gelegt  und  sie  durch  die  Emser 
Depesche  zur  Explosion  gebracht  hätte."  Aber  „ohne  das  Be- 
wußtsein, daß  er  mit  den  beiden  Herrschern  von  Österreich  und 
Italien  jene  Abmachungen  getroffen  hatte,  die  sich  leicht  in  ein 
Bündnis  umsetzen  ließen  und  ferner  ohne  jene  zweite  Idee,  daß 
der  Krieg  gar  nicht  zu  einem  Ringen  auf  Leben  und  Tod  zu 
führen  brauche,  sondern  sich  Preußen  schnell  zu  dem  Abkommen 
über  Belgien  bereit  finden  lassen  werde,  hätte  Napoleon  den  so 
überaus  unvorsichtigen  Schritt  der  Garantieforderung,  der  ihn  vor 
ganz  Europa  ins  Unrecht  setzte,  doch  wohl  nicht  gewagt".  — 
„Von  den  österreichisch-italienischen  Verhandlungen  also,  der 
Mission  Lebruns  in  Wien  hängt  in  letzter  Linie  das  Urteil  ab,  das 
wir  über  die  große  Katastrophe  zu  fällen  haben."  Bismarck  hat 
wohl  die  Machenschaften  geahnt,  aber  doch  nicht,  wie  gefährlich 
sie  waren.  Er  hat  Napoleon  nicht  heimtückisch  überfallen,  sondern 
er  ist  ihm  nur  mit  seiner  überlegenen  Staatskunst  zuvorgekommen 
und  hat  ihm  mitten  in  seinem  Aufmarsch  hineingestoßen. 

In  der  Augsburger  Abendzeitung  vom  7.  Juli  weist  v.  Mfüller?]: 
„Die  Papiere  von  Cer9ay  und  die  Gründung  des  Deutschen  Reichs" 


222  Notizen  und  Nachrichten. 

mit  Recht  auf  das  entschiedenste  die  phantastischen  Behauptungen 
zurück,  welche  nach  Ruville  —  in  seinem  Buche  Bayern  und  die 
Wiederaufrichtung  des  Deutschen  Reichs  1909  —  die  nach  seiner 
Meinung  unter  den  Rouherschen  Papieren  befindlichen  Korrespon- 
denzen bayerischer  und  württembergischer  Minister  mit  der 
französischen  Regierung  in  den  Jahren  1865  und  1866  über  Allianzen 
gegen  Preußen  und  ferner  angeblich  ebenda  gefundenen  Briefe 
Graf  Brays  aus  dem  Jahre  1870  über  Bemühungen,  mit  franzö- 
sischer Hilfe  Bayern  aus  der  preußischen  Allianz  zu  lösen,  auf 
den  Verlauf  und  den  Ausgang  der  Versailler  Verhandlungen  zur 
Aufrichtung  des  Reichs  gehabt  haben  sollen,  v.  M.  erklärt  auf 
Grund  „authentischer  Information",  daß  die  zu  diesem  Zwecke 
durchgesehenen  bayerischen  Staatsakten  nicht  den  geringsten 
Anhalt  für  Ruvilles  Behauptungen  bieten,  welche  für  Württemberg 
durch  Suckows  und  Mittnachts  Aufzeichnungen  aufs  bündigste 
widerlegt  werden. 

In  der  Deutschen  Revue  (Augustheft)  veröffentlicht  L. Rase h- 
dau  („Eine  Unterhaltung  mit  Sultan  Abdul  Hamid  vor  seiner 
Thronbesteigung")  den  Brief  eines  deutschen  Arztes  aus  Kon- 
stantinopel vom  23.  August  1876  mit  interessanten  Nachrichten 
über  die  kritische  Situation  vom  Goldenen  Hörn  in  den  Tagen, 
die  dem  Sturze  Murads  (31.  August)  und  der  Erhebung  Abd  Ul 
Hamids  vorangingen.  Im  Oktoberheft  der  Deutschen  Rundschau 
findet  sich  —  ebenfalls  von  Raschdau  herausgegeben  —  eine 
Fortsetzung  der  Bd.  102  S.  689  erwähnten  Aufzeichnungen  aus 
dem  Nachlaß  des  Unterstaatssekretärs  Dr.  Busch:  „Die  Bot- 
schafterkonferenz in  Konstantinopel  und  der  russisch-türkische 
Krieg"  I  (bis  zum  Sturz  Midhat  Paschas  und  seinen  Folgen, 
März  1877). 

Über  die  Geschichte  der  1878  der  Türkei  auferlegten  Kriegs- 
kostenentschädigung, einem  Stück  russischer  Orientpolitik,  handelt 
N.  Komarow  in  der  Revue  de  Paris,  15.  Juli. 

Eine  „Historische  Betrachtung  zum  (30.)  Gedenktage"  des 
deutsch-österreichischen  Bündnisses  von  1879  aus  der  Feder  von 
Erich  Marcks  brachte  die  Neue  Freie  Presse  vom  6.  Oktober, 
eine  geschichtliche  Würdigung  in  großen  Perspektiven  —  ;  dazu 
von  E.  Wertheimer  einen  wertvollen  Brief  Bismarcks  an 
Andrassy  vom  29.  September  1879  (unerschütterliches  Festhalten 
an  der  Vereinbarung,  unbeirrt  durch  der  Besorgnis  entspringende 
russische  Werbungen);  dieser  Brief  ist  in  vielen  Zeitungen  nach- 
gedruckt, u.  a.  Frankf.  Z.  Nr.  279. 


Neuere  Geschichte.  223 

„Erinnerungen  an  (den  unlängst  verstorbenen,  einflußreichen 
iMitarbeiter  an  der  auswärtigen  Politilc  des  Deutschen  Reichs) 
Herrn  v.  Holstein"  von  Leg.-Rat  H.  v.  Roth  findet  man  im  Sep- 
temberheft der  Deutschen  Revue.  „Sein  Fehler  war,  daß  er  der  ver- 
antwortlichen Stellung  aus  dem  Wege  ging" ;  das  gab  er  zuletzt  zu. 

Der  zweite  Teil  des  Bd.  103,  S.  685  erwähnten  Aufsatzes  von 
H.  Welschinger  über  die  mdmoires  du  prince  Clovis  de  Hohen- 
lohe  {Revue  des  deux  mondes,  1.  Oktober)  beschäftigt  sich  fast 
ausschließlich  mit  den  Beziehungen  Hohenlohes  zu  Thiers,  zu 
Gambetta,  zu  Bismarck  (in  den  70er  und  80er  Jahren)  und  mit 
der  deutschen  Politik  in  Elsaß-Lothringen. 

über  den  Fürsten  Bülow  veröffentlicht  (Revue  des  deux 
mondes,  1.  u.  15.  September)  der  bekannte  französische  Publizist 
Andre  Tardieu  zwei  Artikel  über  den  Fürsten  Bülow  (/.  la 
politique  Interieure,  II.  la  poUtique  exte'rieure),  sicherlich  keine 
unbefangene  historische  wissenschaftliche  Würdigung,  aber 
interessant  und  lehrreich  als  Äußerungen  von  Anschauungen 
französischer  politischer  Kreise  über  den  leitenden  Staatsmann 
und  die  deutsche  Politik  des  letzten  Jahrzehnts. 

Neue  Bücher:  Comptes  de  Louis  XVI  publids  par  le  cotnte 
de  Beauchatnp,  d' apres  le  manuscrit  autographe  du  roi,  conserve 
aux  Archives  nationales.  (Paris,  Ledere.)  —  Bord,  La  conspira- 
tion  rdvolutionnaire  de  1789.  (Paris,  Bibliotheque  d'histoire  mo- 
derne.) —  Collection  de  documents  ine'dits  sur  l'histoire  e'cono- 
mique  de  la  Revolution  franfaise.  L'Abolition  des  droits  seigneu- 
riaux  en  Savoie  (1761 — 1793).  Documents  publies  par  Max 
Bruchei.  (Paris,  Leroux.)  —  Rolland,  The'dtre  de  la  Revo- 
lution. Le  14  juillet.  Danton.  Les  Loups.  (Paris,  Hachette  &  Cie. 
3,50  fr.)  —  Inventaire  sommaire  des  archives  de'partementales, 
rddige  par  A.  Prudhomme.  Sdrie  L  (Documents  de  la  pdriode 
rdvolutionnaire).  T.  2.  (Grenoble,  Impr.  Allier  freres.)  —  Char- 
don,  Cahiers  des  proces-verbaux  des  seances  de  la  Societd  popu- 
laire  de  Rouen  (1790 — 1795).  (Rouen,  Impr.  Gy.)  —  Nicolas, 
L'esprit  public  et  les  dlections  dans  le  departement  de  la  Marne, 
de  1790  ä  Van  VIII.  (Chdlons-sur-Marne,  Union  rdpublicaine.)  — 
De  haut,  Pretres  victimes  de  la  Revolution  dans  le  diocese  de 
Cambrai,  1792—1799.  (Cambrai,  Masson.)  —  Coste,  Le  pouvoir 
legislatif  dans  la  Constitution  de  1793.  (Paris,  Pichon  et  Durand- 
Auzias.)  —  Turquan,  La  derniere  Dauphine,  Madame  Duchesse 
d'Angouleme  (1778—1851).  (Paris,  Emile-Paul.  5  fr.)  —  Autour 
de  Bonaparte.  Journal  du  comte  P.  L.  Roederer ,  ministre  et 
conseiller  d'Elat.  Introduction  et  notes  par  Maurice  Vitrac.  (Paris, 


224  Notizen  und  Nachrichten. 

Daragon.  15  fr.)  —  Gachot,  Histoire  militaire  de  Massena.  Le 
siege  de  Genes  (1800).  (Paris,  Plon-Nourrit  &  Cie.  7,50  fr.)  — 
Azan,  La  campagne  de  1800  en  Allemagne.  T.  2.  (Paris,  Cha- 
pelot  &  Cie.)  —  Picard,  Hohenlinden.  (Paris,  Charles-Lauzelle. 
16  fr.)  —  B  ress  o  nnet ,  Etudes  tactiques  sur  la  campagne  de 
1806  (Saalfeld  —  Jena  —  Auerstedt).  (Paris,  Chapelot  &  Cie.)  — 
Christian  M  ey  er,  Die  Erhebung  Österreichs,  insbesondere  Tirols, 
im  Jahre  1809.  (Dresden-Blasewitz,  v.  Grumbkow.  3  M.)  —  „Aus 
vergilbten  Blättern."  Zeitgenössische  Beiträge  zur  Geschichte 
von  anno  Neun.  Akten  zu  Tirols  Jahrhundertfeier.  Nach  Original- 
aufschreibungen herausg.  von  Heinr.  v.  Wörndle.  (Innsbruck, 
Wagner.  3  M.)  —  Lee  and  Hutchinson ,  The  ancestry  of 
Abraham  Lincoln.  (Boston,  Houghthon  Mifflin  Co.  10  Doli.)  — 
Mdmoires  de  l'amiral  Paul  Tchitchagof,  commandant  en  chef 
de  l'armee  du  Danube,  gouverneur  des  principautes  de  Moldavie 
et  de  Valachie  en  1812  publies  par  Ch.  Gr.  Lahovary.  (Paris, 
Plon-Nourrit  &  Cie.)  —  Souvenirs  du  Chevalier  de  Cussy ,  gar  de 
du  Corps,  diplomate  et  consul  ge'ne'ral,  1795  —  7566,  publie's  par 
Marc  de  Germiny.  T.  2.  (Paris,  Plon-Nourrit  &  Cie.  7,50  fr.)  — 
Wendland,  Die  Religiosität  und  die  kirchenpolitischen  Grund- 
sätze Friedrich  Wilhelms  111.  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Ge- 
schichte der  kirchlichen  Restauration.   (Gießen,  Töpelmann.  5  M.) 

—  Biermann,  Karl  Georg  Winkelblech  (Karl  Mario).  2.  Bd.: 
Die  deutsche  Handwerker-  und  Arbeiterbewegung  des  Jahres 
1848.  (Leipzig,  Deichert  Nachf.  10  M.)  —  Mauve,  Le  Bour- 
bonnais  dans  la  seconde  Re'publique  (1848—1851).  (Moulins,  Inipr. 
du  „Progres  social'^.)  —  Pasqua  di  liberazione:  raccolta  di  docu- 
menti  inediti,  rari  e  dimenticati  sul  27  aprile  1859,  [a  cura  di] 
V.  Soldani.  (Firenze,  Civelli.  2,50  L.)  —  H.  v.  Müller,  Krie- 
gerisches und  Friedliches  aus  den  Feldzügen  von  1864,  1866  und 
1870/71.  (Berlin,  Mittler  <&  Sohn.  5  M.)  —  Gasselin,  La  question 
du  Schleswig-Holstein.  Contribution  ä  la  the'orie  de  l'annexion. 
(Paris,  A.  Rousseau.)  —  Ollivier,  L' Empire  liberal.  T.  14:  La 
guerre.  (Paris,  Garnier  freres.  3,50  fr.)  —  Kirkp  atrick  de 
Closebur  n ,  Souvenirs  de  la  derniere  guerre  carliste  (1872—1876). 
(Paris,  Picard  et  fils.)  —  Del  V alle-  I ncldn ,  La  guerra  car- 
lista.     Vol.  II.    (Madrid,  Impr.  de  Primitivo  Ferndndez.   3,50  Pes.) 

—  Samwer,  Zur  Erinnerung  an  Franz  v.  Roggenbach.  (Wies- 
baden, Bergmann.  3  M.)  —  Ferrandiz,  Das  heutige  Spanien 
unter  dem  Joch  des  Papsttums.  Übertr.  von  Don  Ibero.  (Frank- 
furt a.  M.,  Neuer  Frankfurter  Verlag.  2,50  M.)  —  Imbert,  La 
rdnovation  de  l'empire  otioman.  Affaires  de  Turquie.  (Paris, 
Perrin  &  Cie.     3,50  fr.) 


Deutsche  Landschaften.  225 

Deutsche  Landschaften. 

S.  Maire  schildert  in  den  Blättern  f.  Bernische  Geschichte, 
Kunst  und  Altertumskunde  1909,  Februar  die  Lage  der  Schweizer 
Seidengewinnung  und  Seidenverarbeitung  nach  den  unter  den 
Akten  des  Preußischen  Generaldirektoriums  befindlichen  Berichten 
des  französischen  Obergerichtsrats  d'Alen^on. 

Von  den  in  der  Zeitschrift  f.  d.  Geschichte  d.  Oberrheins 
NF.  24,  3  veröffentlichten  Arbeiten  sind  an  dieser  Stelle  vor  allem 
zu  nennen  die  an  das  Buch  von  E.  v.  Borries  anknüpfenden  kri- 
tischen Bemerkungen  von  Fr.  Kien  er:  Zur  Geschichte  Straß- 
burgs  und  die  sachkundigen  Ausführungen  von  F.  v.  Borries 
über  die  Entwicklung  des  berühmten  mit  Straßburgs  Geschichte 
eng  verknüpften  Geschlechts  v.  Müllenheim.  Unter  den  kleineren 
Beiträgen  sind  zu  erwähnen  K.  Roth:  Über  das  Todesjahr  der 
Markgräfin  Adelheid  von  Baden  (zwischen  August  1370  und  De- 
zember 1373)  und  der  Abdruck  einer  für  die  Kulturverhältnisse 
des  Dreißigjährigen  Krieges  immerhin  bemerkenswerten  Breisacher 
Ratsverordnung  aus  dem  Jahre  1643  durch  F.  Wer  nli.  Die  badische 
Geschichtsliteratur  des  Jahres  1908  ist  wiederum  von  H.  Baier 
zusammengestellt.  —  Aus  Heft  4  desselben  Jahrgangs  verzeichnen 
wir  die  hübsche  kleine  Untersuchung  von  O.  Winckelmann: 
Zur  Geschichte  des  Badischen  und  des  Nassauischen  Hofs  in 
Straßburg  und  die  Zusammenstellung  der  elsässischen  Geschichts- 
literatur des  Jahres  1908  durch  W.  Teich  mann. 

Die  Mitteilungen  der  Gesellschaft  f.  Erhaltung  d.  geschichtl. 
Denkmäler  im  Elsaß  enthalten  in  Bd.  22,  2  die  Einleitung  zu  der 
in  23,  1  beginnenden  Veröffentlichung  der  wahrscheinlich  in  der 
Zeit  von  1616—1623  geschriebenen  Straßburger  Chronik  des  Johann 
Georg  Saladin  von  A.  Meister  und  A,  Ruppel.  In  23,  1  wird 
überdies  aus  dem  Nachlaß  von  A.  Adam  ein  längerer  Aufsatz 
über  Schloß  Hohbarr  und  seine  Bedeutung  in  der  Geschichte  des 
Straßburger  Bistums  zum  Abdruck  gebracht.  —  Aus  dem  Straß- 
burger Diözesanblalt  1909,  Juli-September  ist  ein  beachtenswerter 
Aufsatz  über  die  Entstehung  des  bischöflichen  Hofrichteramtes 
in  Straßburg  von  L.  Ober  hervorzuheben,  der  die  Ansicht  be- 
kämpft, daß  das  Offizialat  dem  Einfluß  der  Archidiakone  habe 
Abbruch  tun  sollen,  und  das  Vorbild  für  die  in  allen  Bistümern 
zu  fast  gleicher  Zeit  aufkommende  Einrichtung  in  der  Rota  Ro- 
mana sucht. 

In  den  Annales  de  l'Est  et  du  Nord  1909,  Juli   findet  die  in- 
haltreiche Studie  von  R.  Reuß  über  das  elsässische  Volksschul- 
Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  15 


226  Notizen  und  Nachrichten. 

wesen  zur  Zeit  der  französischen  Revolution  ihren  Abschluß  (vgl. 
100,  460;  101,  225  u.  465;  102,  692). 

W.  Waldschmidts  unter  dem  Titel  „Altheidelberg  und 
sein  Schloß"  zusammengefaßten  „Kulturbilder  aus  dem 
Leben  der  Pfalzgrafen  bei  Rhein"  vom  15.  bis  zum  Ende 
des  18.  Jahrhunderts  sind  für  einen  größeren  Leserkreis  bestimmt. 
Die  zahlreichen  Abbildungen  sind  mit  Geschick  ausgewählt  und 
gut  wiedergegeben.    (Jena,  Eugen  Diederich  1909.    288  S.    5  M.) 

Die  Aufhebung  des  Jesuitenordens  in  der  Pfalz  und  die  da- 
mit in  engem  Zusammenhang  stehende  Neuordnung  des  Unter- 
richtswesens behandelt  F.  Haug  in  den  Mannheimer  Geschichts- 
blättern 1909,  August-September. 

Die  Zeitschrift  des  Historischen  Vereins  f.  Schwaben  u.  Neu- 
burg 35  (1909)  enthält  als  wertvollsten  Bestandteil  eine  den 
Gegenstand  erschöpfende  Abhandlung  von  0.  Leuze  über  das 
Augsburger  Domkapitel  im  Mittelalter.  Es  reihen  sich  an  H. 
Ockel  mit  kurzen  Bemerkungen  zu  einem  die  Anfänge  des 
Augsburger  St.  Anna-Gymnasiums  betreffenden  Gutachten  aus 
dem  Jahre  1533  oder  1534,  P.  Dirr  mit  einer  ungedrucktes 
Material  veröffentlichenden  Arbeit  über  Kaufleutezunft  und  Kauf- 
leutestube in  Augsburg  zur  Zeit  des  Zunftregiments  (1368—1548) 
und  J.  Miede  1  mit  Abdruck  und  Erläuterung  eines  Memminger 
Bücherverzeichnisses  aus  dem  Jahre  1430. 

Aus  dem  Inhalt  des  Jahrbuchs  des  Historischen  Vereins 
Dillingen  21  (1908)  seien  erwähnt  die  Mitteilungen  über  die  Herren 
von  Faimingen  und  ihren  Besitz  (G.  Rücke  rt),  die  Beiträge  zur 
Geschichte  des  Dillinger  Buchdrucks  im  17.  und  18.  Jahrhundert 
(Th.  Specht)  und  der  Abdruck  einer  Hofordnung  des  Augs- 
burger Bischofs  Heinrich  von  Knöringen  aus  dem  Jahre  1611 
(J.  Spind  1er). 

J.  Widemann  veröffentlicht  in  der  Altbayerischen  Monats- 
schrift 9,  1  u.  2  fünf  ungedruckte  Urkunden  über  Besitzungen  des 
Klosters  Raitenhaslach  in  München  aus  der  Zeit  von  1253 — 1323. 

Sehr  hübsch  verfolgt  die  Machtstellung  des  Erzstiftes  Mainz 
im  Laufe  einer  tausendjährigen  Entwicklung  K.  Wenck  in  der 
Zeitschrift  des  Vereins  f.  hessische  Geschichte  u.  Landeskunde  43, 
S.  278  ff.,  indem  er  in  knapper,  aber  wirkungsvoller  Darstellung 
die  Grundlagen  der  kirchlichen  und  politischen  Herrschaft  vor- 
führt. (Auch  als  Sonderdruck  erschienen:  Die  Stellung  des  Erz- 
stiftes Mainz  im  Gange  der  deutschen  Geschichte.  Kassel,  Dufayel 
1909.    43  S.) 


Deutsche  Landschaften.  227 

Als  „XXX.  Publikation  der  Geseilschaft  für  Rheinische  Ge- 
schichtsltunde"  ist  zunächst  der  zweite  Teil  des  Trierischen 
Münzwerkes  erschienen  (Bonn,  P.  Hanstein,  1908),  zu  dessen 
Herstellung  ein  Legat  die  Veranlassung  und  die  Mittel  gegeben 
hat.  Fr.  Frhr.  v.  Schrötter  bietet  darin  unter  Beigabe  von 
21  Lichtdrucktafeln  die  Beschreibung  der  neuzeitlichen  Münzen 
(1556-1794):  in  der  gediegenen  und  säubern  Art,  wie  man  sie  aus 
seinem  „Preußischen  Münzwesen  im  18.  Jahrhundert"  kennt.  Den 
ersten,  dem  Mittelalter  gewidmeten  Band  verspricht  Prof.  Menadier 
bald  nachzuliefern:  er  wird  in  der  Numismatik  Balduins  und  be- 
sonders Kunos  V.  Falkenstein  gewiß  anziehende  Kapitel  bringen. 
—  Ein  darstellender  Teil  scheint  vorläufig  nicht  geplant  zu  sein, 
Mitteilungen  aus  Urkunden  und  Akten  sind  nicht  beigefügt.  Aber 
schon  die  Fernhaltung  der  Medaillen,  Marken  und  Rechenpfennige 
zeigt,  daß  die  Verfasser  ihre  Arbeit  weniger  für  den  Sammler  als 
für  den  Geschichtschreiber  schaffen.  Und  tatsächlich  ist  die  An- 
ordnung durchweg  derart,  daß  die  Grundzüge  des  Münzwesens 
von  Kurtrier  und  seine  Wandlungen  überall  klar  hervortreten,  wie 
man  sich  denn  beispielsweise  über  die  Wirkungen  der  Kipperzeit 
(1622)  und  über  die  des  Siebenjährigen  Krieges  (1757)  sehr  be- 
quem orientieren  kann.  X. 

Als  Beitrag  zur  Geschichte  des  send-  und  grundherrlichen 
Gerichtswesens  veröffentlicht  Ferd.  Schmitz,  Annalen  d.  Hist. 
Ver.  f.  d.  Niederrhein,  Heft  87,  1909,  aus  dem  Meßbuch  des  Pfarr- 
dorfes Paffrath  eine  Anzahl  Weistümer  und  solche  Nachrichten,  die 
auf  Weistümer  Bezug  haben.  Beachtung  für  Rechts-  und  Kultur- 
geschichte beanspruchen  vor  allem  zwei  Stücke:  Das  Sendrechts- 
weistum  vom  12.  Februar  1452  und  das  Weistum  des  Hofrechts  vom 
14.  Januar  1454  bzw.  9.  April  1460.  —  Ant.  Miebachs  Beiträge  zur 
Regierungsgeschichte  des  Kölner  Kurfürsten  Friedrichs  111.  von 
Sarwerden  behandeln  vornehmlich  die  Wahl  (1368),  die  Regelung 
der  vom  Erzbischof  der  Kurie  gegenüber  eingegangenen  finan- 
ziellen Verpflichtungen,  den  Lütticher  Bistumsstreit  (1379)  —  All- 
gemeineres Interesse  erweckt  das  von  Alfr.  Hermann  entworfene, 
auch  in  der  Allgemeinen  Deutschen  Biographie  veröffentlichte 
Lebensbild  des  Grafen  zu  Solms-Laubach,  Oberpräsidenten  der 
Provinz  Jülich-Cleve-Berg  (geb.  1769,  f  1822),  dem  das  Verdienst 
gebührt,  jenen  Teil  der  Rheinprovinz  durch  zweckmäßige  Reformen 
mit  dem  von  Stein  und  Hardenberg  neugeordneten  Preußen  ver- 
schmolzen zu  haben.  —  Franz  Xaver  Münch,  „Die  philosophi- 
schen Studien  an  der  kurkölnischen  Universität  zu  Bonn",  berück- 
sichtigt vornehmlich  die  philosophischen  Arbeiten  Johannes  Neebs. 

15* 


228  Notizen  und  Nachrichten. 

—  H.  Cardauns    endlich    handelt    über    die    Beziehungen    der 
Dichterin  Annette  von  Droste  zum  Rheinland. 

Die  Mitteilungen  d.  Ver.  f.  Gesch.  u.  Landesk.  v.  Osnabrück, 
Bd.  33,  1909,  bringen  wiederum  eine  Reihe  beachtenswerter  Ab- 
handlungen. Die  eingehende,  auf  breiter  archivalischer  Grundlage 
aufgebaute  Untersuchung  von  Br.  Krusch  über  die  Wahlen  der 
drei  nach  dem  Ableben  Johann  von  Hoyas  (1574)  erwählten  prote- 
stantischen Bischöfe  von  Osnabrück,  Herzog  Heinrichs  von  Sachsen- 
Lauenburg  (t  1585),  des  Grafen  Bernhard  von  Waldeck  (-1-1591), 
Philipp  Sigismunds  von  Braunschweig-Wolfenbüttel  (f  1623)  er- 
öffnet lehrreiche  Einblicke  in  die  kirchlich-politischen  Verhältnisse 
der  Zeit.  —  Den  Kampf  der  Landesherrschaft  gegen  die  ständi- 
schen Sonderrechte  schildert  G.  Schöttkes  Abhandlung  „Die 
Stände  des  Hochstifts  Osnabrück  unter  dem  ersten  evangelischen 
Bischof  Ernst  August  von  Braunschweig-Lüneburg"  (1662—1698), 
der  die  Macht  des  Landtags  systematisch  beschränkte  und  gleich 
anderen  Territorialherren  der  Zeit  eine  zentralisierte  Verwaltung 
zu  begründen  suchte.  Im  Rahmen  dieses  inneren  Machtkampfes 
ist  ein  Bild  der  Verfassung  und  Verwaltung  des  Stifts,  wie  auch 
des  besonderen  Verhältnisses  der  drei  Stände  zur  Landesregierung 
gegeben.  —  Willkommen  sind  ferner  H.  Schierbaums  Aus- 
führungen über  „Justus  Mosers  Stellung  in  den  deutschen  Lite- 
raturströmungen während  der  ersten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts", 
zumal  wir  eine  ausführliche,  eindringende  Biographie  des  großen 
Osnabrücker  Staatsmannes  und  Literaten  noch  immer  entbehren. 

Dietrich  Schäfers  Vortrag,  „Niedersachsen  und  die  See", 
in  der  Zeitschr.  d.  Histor.  Ver.  L  Niedersachsen,  1909,  bezweckt, 
durch  Hinweis  auf  die  Lücken  der  bisherigen  Forschung  zu  weiteren 
Arbeiten  auf  dem  Gebiete  der  Handels-  und  Seegeschichte  anzu- 
regen. Er  schildert  die  „Seebetätigung"  der  Friesen  und  Sachsen, 
der  „Vertreter  Deutschlands  zur  See",  in  großem  Zusammenhange 
von  der  Einwanderung  an,  die  Mission  mit  ihren  Handelsbezie- 
hungen zum  skandinavischen  Norden,  die  Entfaltung  des  auch 
von  binnenländischen  Orten  gepflegten  sächsischen  Handels  seit 
der  Kolonisierung  und  Germanisierung  der  norddeutschen  Küste  usf. 
bis  zur  neuesten  Zeit.  —  G.  H.  Müller  gibt  ebendaselbst  eine 
ganz  nützliche  Übersicht  über  die  Entwicklung  der  allgemein- 
deutschen und  landesgeschichtlichen,  speziell  niedersächsischen 
Bibliographie.  —  Der  Band  enthält  ferner  Abhandlungen  von  P. 
J.  Meier,  „Die  Anfänge  und  die  Grundrißbildung  der  Stadt 
Hameln"  und  W.  v.  Mandelsloh,  „Aus  der  Regierungszeit  des 
Herzogs  Albrecht  von  Sachsen  und  Lauenburg.     1371—1385",  wo 


Deutsche  Landschaften.  229 

vornehmlich  des  Herzogs  Krieg  um  den  „Wasserweg"  von  Han- 
nover nach  Bremen  (1376),  seine  Kämpfe  gegen  das  Erzstift  Bremen 
(1378—1381)  dargestellt  werden. 

In  den  Hansischen  Geschichtsblättern  1909,  Heft  1  verteidigt 
Dietr.  Schäfer  unter  dem  Titel  „Zur  Vorgeschichte  des  Steck- 
nitz-Kanals"  die  in  seinem  Buche  „Die  Hansestädte  und  König 
Waldemar"  (1879)  ausgesprochene  Vermutung,  daß  bereits  zwischen 
1335  und  1341  eine  Wasserverbindung  zwischen  Lübeck  und  der 
Elbe  hergestellt  worden  sei.  —  M.  Bahrfeldt  veröffentlicht 
ebendaselbst  den  bisher  nur  in  hochdeutscher  Übertragung  be- 
kannten Münzrezeß  der  Städte  Lübeck,  Wismar  und  Lüneburg 
vom  13.  Januar  1433  in  seiner  ursprünglichen  niederdeutschen 
Fassung. 

Ernst  Baasch,  Der  Einfluß  des  Handels  auf  das  Geistes- 
leben Hamburgs,  Pfingstblätter  des  Hansischen  Geschichtsvereins, 
Blatt  5  ,  Leipzig  1909  ,  betont  sehr  scharf  den  merkantilen  C!;harakter 
der  eigenartigen  Hamburger  Geisteskultur.  Selbst  die  Kirche, 
die  neben  der  Börse  bis  zum  letzten  Viertel  des  17.  Jahrhun- 
derts das  öffentliche  Leben  der  Stadt  beherrschte,  betätigte  ihr 
warmes  Interesse  für  Handel  und  Schiffahrt.  Seit  dem  Ende  des 
17.  Jahrhunderts  gewann  außer  jenen  beiden  Faktoren  das  Theater 
und  bald  auch  die  Literatur  im  öffentlichen  Leben  Bedeutung. 
Nicht  Klopstock,  sondern  Richey  und  vor  allem  Brockes,  in  dessen 
Dichtungen  der  merkantile  Geist  am  schärfsten  hervortrat,  be- 
stimmten im  18.  Jahrhundert  den  literarischen  Geschmack  des 
Hamburger  Bürgertums.  Noch  mehr  zog  dann  im  19.  Jahrhundert 
seit  der  Entwicklung  Hamburgs  zur  Welthandelsstadt  die  Börse 
alle  anderen  Kulturaufgaben  in  ihren  Bannkreis. 

Th.  Mußfeldts  Aufsatz  „Das  Hamburgische  Militär.  Über- 
sicht über  seine  Organisation  und  seine  Offiziere"  (von  1618  bis 
1811)  berücksichtigt  hauptsächlich  die  wechselnde  Stärke,  Zusam- 
mensetzung und  Bewaffnung  der  Truppen.  In  den  fünf  Anlagen 
sind  eingehende  Verzeichnisse  der  Kompagnien  zu  Fuß  (1600  bis 
1811),  sowie  der  in  hamburgischen  Diensten  angestellten  Offiziere 
mit  Angabe  der  Ernennung,  Beeidigung  etc.  beigefügt. 

Einige  Ergänzungen  zu  K.  H.  Schäfers  Aufsatz,  Päpstliche 
Ehrenkapläne  aus  deutschen  Diözesen  im  14.  Jahrhundert,  Rom. 
Quartalschrift  1907,  liefern  aus  der  Geschichte  der  thüringisch- 
sächsischen Länder  (14.  Jahrh.)  die  Mitteilungen  aus  dem  Gebiet 
histor.-antiquar.  Forschungen,  herausgegeben  von  K.  Heldmann, 
Bd.  24,  Heft  1,  wo  auch  von  K.  Schöppe  zwei  kursächsische 
Weinbergsordnungen  von  1588  und  1627  mitgeteilt  werden. 

15** 


230  Notizen  und  Nachrichten. 

Herzog  Boleslav  I.  der  Lange  von  Schlesien  hat  nach 
K.  Wutke  (Oberschlesische  Heimat,  Zeitschr.  d.  oberschl.  Ge- 
schichtsver.,  Bd.  5,  Heft  3,  1909)  nicht,  wie  man  bisher  auf  Grund 
einer  gefälschten  Leubuser  Urkunde  von  1201  annahm,  an  der 
italienischen  Heerfahrt  Kaiser  Heinrichs  VI.  (1195—1198),  sondern 
vielmehr  1161,  1162  an  Friedrich  Barbarossas  Heerzuge  gegen  die 
Lombarden  teilgenommen. 

Die  Zeitschrift  des  westpreußischen  Geschichtsvereins,  1909, 
bringt  in  Heft  51  eine  Übersicht  der  in  den  ersten  50  Heften  er- 
schienenen Abhandlungen,  ferner  Aufsätze  M.  Bars  über  das 
Kadukrecht  der  Stadt  Danzig,  das  Recht  auf  herrenlos  gewor- 
dene Güter  und  erblose  Verlassenschaften,  und  G.  Sommer- 
feldts  über  die  Lage  des  Deutschen  Ordens  nach  der  Schlacht 
bei  Tannenberg  und  die  Anfänge  der  Verschwörung  des  Georg 
von  Wirsberg. 

Die  Zeitschrift  der  histor.  Ges.  f.  die  Provinz  Posen,  Jahr- 
gang 24,  erster  Halbband  1909  enthält  Abhandlungen  über  die 
„Geschichte  der  Posener  Logen",  1780-1820  (R.  Prüm  er  s),  und 
„das  evangelische  Provinzialgymnasium  zu  Bojanowo" ,  als 
Beitrag  zur  Posener  Kirchen-,  Schul-  und  Literaturgeschichte 
(Th.  Wotschke).  0.  Ruppersberg  berichtet  in  den  histor. 
Monatsbl.  f.  d.  Provinz  Posen,  Jahrgang  10,  Februar  1909,  Nr.  2 
über  die  Vorarbeiten,  den  praktischen  und  wissenschaftlichen 
Wert  des  seit  1906  im  Auftrage  der  histor.  Ges.  in  Angriff  ge- 
nommenen historischen  Ortslexikons  für  die  Provinz  Posen. 

Eine  neue  Vorarbeit  zum  historischen  Atlas  der  österreichi- 
schen Alpenländer  legt  Jul.  Strnadt,  über  dessen  eindringende 
Untersuchungen  schon  berichtet  werden  konnte  (vgl.  H.  Z.  97, 
467,  468),  im  Archiv  f.  österreichische  Geschichte,  1909,  Bd.  97 
vor.  Er  verfolgt  die  „Entwicklung  der  Gerichtsverfassung  und 
des  Verfahrens  in  den  alten  Vierteln  des  Landes  ob  der  Enns", 
wo  die  Entwicklung  sich  im  Unterschied  zum  Innkreise  gleich- 
mäßig vollzogen  hat,  von  der  Entstehung  der  Landgerichte  (im 
13.  Jahrhundert)  an,  behandelt  die  Rechtspflege  unter  den  Land- 
gerichtsordnungen (1514,  1559,  1641),  die  constitutio  criminalis 
Theresiana  —  die  erste  einheitliche  Gesetzgebung  für  die  deutschen 
Erbländer  —  und  die  Justizreformen  Kaiser  Josephs  IL,  endlich 
die  Wiederherstellung  und  den  Untergang  der  Patrimonialgerichts- 
barkeit (1850).  Strnadt  beabsichtigt  bei  der  Lückenhaftigkeit  der 
bisher  erschlossenen  archivalischen  Quellen  weniger  eine  ab- 
rundete Schilderung,  als  vielmehr  Materialien  zu  bieten.  Dem- 
gemäß nimmt  auch  die  Aktenpublikation  den  größten  Teil  seiner 


Deutsche  Landschaften.  231 

umfangreichen  Abhandlung  ein.  Sie  veröffentlicht  unter  anderem 
mittelalterliche  Gerichtsbriefe  (1262—1509)  und  enthält  zum  Schluß 
eine  statistische  übersieht  der  politischen  und  Justizverwaltung 
des  Landes  ob  der  Enns  vor  dem  Jahre  1850  (aucii  besonders  er- 
schienen u.  d.  T.  „Materialien  zur  Geschichte  der  Entwicklung 
der  Gerichtsverfassung  und  des  Verfahrens  in  den  alten  Vierteln 
des  Landes  ob  der  Enns  etc.",  Wien,  Holder.  9  M.).  —  Ebendaselbst 
erscheinen  aus  Viktor  Hasenöhrls  Nachlaß,  herausgegeben 
und  teilweise  umgearbeitet  durch  Luschin  v.  Ebengreuth,  weitere 
„Beiträge  zur  Geschichte  des  deutschen  Privatrechts  in  den 
österreichischen  Alpenländern",  welche  gleich  der  in  Bd.  93  des 
Archivs  veröffentlichten  Abhandlung  zur  Geschichte  der  Rechts- 
bildung und  der  Rechtsquellen  (vgl.  U.Z.  96,  189)  den  Teil  eines 
großgeplanten  Werkes  über  die  Geschichte  des  deutschen  Privat- 
rechts in  Österreich  bilden.  Der  neue  Beitrag,  betitelt  „Rechts- 
subjekte",  gliedert  sich  in  zwei  Teile,  der  Tatsache  entsprechend, 
daß  die  Rechts-  und  Handlungsfähigkeit  physischer  Personen 
einerseits  von  natürlichen  Zuständen,  wie  Leben,  Geschlecht, 
Alter,  andererseits  von  staatlichen  Zuständen,  insbesondere  der 
Standeszugehörigkeit  bedingt  ist.  Der  zweite  Teil  in  fünf  Para- 
graphen über  1.  Freiherren  (Erwerbung  des  Standes,  rechtliche 
und  soziale  Stellung),  2,  Ministerialen  (Rang,  Rechtsverhältnis, 
Dienstpflicht,  Ausgang  des  Standes),  3.  Ritter  (Herren  der  Ritter. 
Rechtsverhältnisse),  4.  Bürger  (Zusammensetzung  der  städtischen 
Bevölkerung,  Erwerbung  des  Bürgerrechts,  privatrechtliche  Stellung 
der  Bürger),  5.  Bauern  (Freie  Bauern,  censuales,  coloni,  hoinines 
propra)  bietet  willkommene  Beiträge  zur  mittelalterlichen  Stände- 
geschichte. Ihr  Hauptwert  beruht,  wie  der  Herausgeber  zutreffend 
bemerkt,  in  der  „Reichhaltigkeit  und  Treue"  des  gesammelten 
Quellenstoffs, 

Anton  Kern,  „Zur  neueren  Literatur  über  die  Reformation 
und  Gegenreformation  in  Innerösterreich",  Zeitschr.  d.  hist.  Ver. 
f.  Steiermark,  Jahrg.  6,  Heft  4,  1909  gibt  eine  Aufzählung  aller 
von  Joh.  Loserth  auf  diesem  Gebiet  veröffentlichten  Arbeiten. 

Die  schon  gelegentlich  einer  Abhandlung  über  die  Grafen 
des  Mediascher  Provinzialverbandes  (Arch.  d.  Ver.  f.  siebenbürg. 
Landesk.  Bd.  34,  1907)  angeregte  Frage  der  Kolonisation  dieses 
Landes  sucht  Georg  Müller  im  Korrespondenzbl.  d.  Vereins  f. 
siebenbürg.  Landesk.,  Jahrg.  32,  1909  „Wann  sind  Mediasch, 
Furkeschdorf  und  Tobsdorf  kolonisiert  worden?"  für  die  erwähn- 
ten Ortschaften  genauer  zu  beantworten.  Er  hält  Mediasch  für 
eine  nach  1241    entstandene  Neuschöpfung  König  Belas  IV.,   des 


?.^2  Notizen  und  Nachrichten. 

eifriiren  Förderers  deutscher  Ansiedlung  in  Ungarn.  —  Das  Archiv 
f.  siebenb.  Landesk.  bringt  in  Bd.  36,  Heft  2,  1909  aktenmäßige 
Beiträge  M.  K'.eins  zur  Geschichte  Siebenbürgens  im  18.  Jahr- 
hundert nach  Aufzeiclinungen  des  Bistritzer  Stadtrichters 
V.  Straußenburg  (1698—1714)  und  aus  Joh.  H  ö  c  h  s  m  a  n  ns  Nach- 
lai5  „Siebenbürgische  Geschichte  im  Zeitalter  der  Reformation". 
Neue  Bücher:  Materialien  zur  Standes-  und  Landesgeschichte 
Gem.  111  Bünde  (Graubünden)  1464 — 1803.  Herausg.  von  Fritz 
jecklin.  2.  Tl.:  Te.xte.  (Basel,  Basler  Buch-  u.  Antiquariatsh. 
i2  M.)  —  Das  Nekrologium  des  Cluniacenser-Priorates  München- 
wiler  (V^illars-les-Moines).  Herausg.  von  Gust.  Schnürer.  (Frei- 
burg [Schweiz].  Universitätsbuchh.  4  M.)  —  Die  Rcchtsquellen 
des  Kantons  Argau.  l.Tl.  Stadtrechte.  4.  Bd.  Die  Stadtrechte 
von  Bremgarten  und  Lenzburg.  Bearbeitet  und  herausgegeben 
von  Walth.  Merz.  (Aarau.  Sauerländer  ^.  Co.  12  M.)  —  Harms, 
Der  Stadthaushalt  Basels  im  ausgehenden  Mittelalter.  1.  Abtlg. 
Die  Jaliresrechnungen ,  1360  —  1535.  1.  Bd.  (Tübingen,  Laupp. 
25  M.)  ~-  E.  Brunn  er.  Der  Kanton  Zürich  in  der  Media- 
tionszeit (1803  —  1813).  (Zürich,  Leemann  &  Co.  5,50  M.)  — 
Geschichte  der  Stadt  Lindau  im  Bodensee.  Herausgegeben  von 
K.  Wolfart.  2.  Bd.  (Lindau,  Stettner.  7,50  M.)  —  Christian 
Mever,  Geschichte  Frankens.  (Leipzig,  Göschen.  0,80  M.)  — 
Heßler,  296  Burgen  und  Schlösser  in  Unterfranken  und  den 
angrenzenden  Gebieten  von  Mittelfranken,  Württemberg  und 
Baden.  Geschichte  und  Besclireibung.  (Würzburg,  Perschmann. 
3,20  M.)  —  Wirtembergisches  Urkundenbuch.  10.  Bd.  (Stuttgart, 
Kohlhammer.  10  ^\.)  —  Hanauer,  La  finerre  de  trent  ans  ä 
Haifuenau  d'apres;  des  docnmciifs  inc'dits.  Piihlie'e  par  Ingold. 
(Colmar,  Hüffel.  6  !\L)  —  K  r  u  d  e  w  i  g ,  Übersicht  über  den  Inhalt 
der  kleineren  Arcliixe  der  Rheinprovinz.  3.  Bd.  (Bonn,  Behrendt. 
6  M.)  —  A.  Müüer,  Die  Kölner  Bürger-Sodalität,  1608-1908. 
(Paderborn,  Junfermann.  4  .M.)  —  Die  Grafschaft  Mark.  Fest- 
schrift zum  Gedächtnis  der  300jährigen  V'ereinigung  mit  Bran- 
denburg-Preußen. (Hrsg.  von  A.Meister.)  2  Bde.  (Dortmund, 
Ruhfus.  30  M.)  —  Beiträge  zur  Geschichte  des  Herzogtums  Kleve. 
Festschrift  des  historischen  Vereins  für  den  Niederrhein  zur  Feier 
der  300jährigen  Zugehörigkeit  Kleves  zur  Krone  Preußen.  (Köln, 
Boisseree.  8  M.)  —  Minden-Ravensberg  unter  der  Herrschaft  der 
Hohenzollern.  Festschrift  zur  Erinnerung  an  die  300jährige  Zu- 
gehörigkeit der  (Grafschaft  Ravensberg  zum  brandenburg-preußi- 
schen  Staate.  (Bielefeld,  Velhagen  <J.  Klasing.  4M.)—  Schwarz- 
kopf t.  -Alt- Kassel".  Gesammelte  Vorträge  und  Aufsätze. 
(Kassel,  Scheel.   2,50  M.)  —  Codex  diplomaticus  Saxoniae  regiae. 


Vermischtes.  233 

1.  Haupttl..  Abt.  B.  3.  Bd.  Urkunden  der  .Markgrafen  von  Meißen, 
und  Landgrafen  von  Thüringen,  1407— I41S.  Herausg.  von  Hub. 
Ermisch.  (Leipzig,  Giesecke  «?.  Devrient.  25  M.)  —  Kaemmel, 
Geschichte  des  Leipziger  Schulwesens  vom  Anfang  des  13.  bis 
gegen  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  (1214  —  1846).  (Leipzig, 
Teubner.  14  M.)  —  Beiträge  zur  Geschichte  der  Universität 
Leipzig  im  15.  Jahrhundert.  (Leipzig,  Harrassowitz.  4  .M.)  — 
Erler,  Die  jüngere  Matrikel  der  Universität  Leipzig  1559  —  1809, 
als  Personen-  und  Ortsregister  bearbeitet  und  durch  Nachträge 
aus  den  Promotionslisten  ergänzt.  3  Bde.  (Leipzig,  Giesecke 
&  Devrient.  120  M.)  —  Bär,  Westpreußen  unter  Friedrich  dem 
Großen.  1.  u.  2.  Bd.  (Leipzig,  Hirzel.  33  M.)  —  Feuereisen, 
Livländische  Geschichtsliteratur  1906.  (Riga,  Kymmel.  2  M.)  — 
Strnadt,  Materialien  zur  Geschichte  der  Entwicklung  der  Ge- 
richtsverfassung und  des  Verfahrens  in  den  alten  V^ierteln  des 
Landes  ob  der  Enns  bis  zum  Untergang  der  Patrimonialgerichts- 
barkeit. (Wien,  Holder.  9  M.)  —  v.  Zingerle,  Mittelalterliche 
Inventare  aus  Tirol  und  Vorarlberg.  (Innsbruck,  Wagner.  14  AL) 
—  Schiviz  v.  S  ch  i  viz  hof  f  e  n  ,  Der  Adel  in  den  Matriken 
der  Stadt  Graz.    (Graz,  Moser.    20  M.) 

Vermischtes. 

Die  11.  Versammlung  deutscher  Historiker  wurde 
vom  15.  bis  19.  September  1909  unter  H.  Breßlaus  Leitung  in 
Straßburg  i.  E.  abgehalten.  Die  Reihe  der  wissenschaftlichen 
Darbietungen  eröffnete  Eduard  Schwartz  mit  seinem  Vortrage 
über  die  Konzilien  des  4.  Jahrhunderts,  den  die  Leser  an  der 
Spitze  dieses  Heftes  finden.  Einer  Anregung  Keils  folgend,  brachte 
Schwartz  in  der  Diskussion  noch  eine  Übersicht  der  Quellen;  er 
klagte  über  die  völlig  ungenügenden  Ausgaben  der  Werke  des 
Athanasius.  Hier  scheint  eine  der  vielen  schönen  Aufgaben  der 
vereinigten  Akademien  zu  liegen.  In  dem  zweiten  Vortrag,  der 
sich  leichter  gab  und  leichter  einging  als  der  erste,  behandelte 
E.  Brandenburg  die  Staatsanschauungen  von  Machiavelli  und 
Thomas  Morus  im  Zusammenhang  mit  der  Weltanschauung  der 
Renaissance.  Das  Neue  gegenüber  mittelalterlicher  Anschauung 
und  zugleich  das  Gemeinsame  beider  Männer  fand  er  darin,  daß 
sie  beide  den  Staat  als  natürliches  Erzeugnis  betrachten;  die 
tiefen  Gegensätze,  die  sie  trennen,  wußte  er  durch  eingehende 
Darlegung  ihrer  Staatsgedanken  deutlich  zu  machen.  Den  ersten 
öffentlichen  Vortrag  hielt  Dehio  über  die  Kunst  im  Elsaß;  der 
Verfasser  hat  ihn  uns  zu  unserer  Freude  für  dieses  Heft  geschenkt. 


234  Notizen  und  Nachrichten. 

W.  Lenel   wußte   die   Epochen  der   älteren    venezianischen   Ge- 
schichte, obwohl  er  die  Schwierigkeiten  der  Überlieferung  nicht  ver- 
hehlte, mit  solch  überzeugender  Klarheit    hinzustellen,    daß  man 
auch  da,  wo  der  Boden  sonst  wohl  bedenklich  schwankend  erschien, 
sich   auf  die  terra  ferma   gesicherter   Forschung   versetzt  fühlte. 
Die  feinsinnige  Verknüpfung  der  inneren  und  äußeren  Geschichte 
—  die  Entwicklung   vom   unumschränkten  Dogentum    zur  oligar- 
chischen  Verfassung  erscheint  durch  den  Gang   der  auswärtigen 
Politik  wesentlich  gefördert  —  gab  dem  Vortrage  einen  besonderen 
Reiz.    Möge   dem  Vortragenden   auch   der  Beifall   im  Gedächtnis 
bleiben,  der  den  Wunsch    K.  J.  Neumanns  begleitete:    Wir  bitten 
um    die   abschließende  Geschichte    des  alten   Venedigs,    solange 
Venedig  noch  steht  und  wir  noch  leben!     Über  Dante  als  Histo- 
riker sprach  Finke.     In   der  Danteliteratur   ist   das  Thema  wohl 
berührt,    sind    einzelne  Seiten    auch   behandelt  worden,    aber  mit 
einer  einheitlichen  Betrachtung  ist  Finke  als  erster  vor  die  Öffent- 
lichkeit getreten.     Auch  die,    denen    Dante    vertraut   ist,   werden 
aus  der  mit  umfassender  Kenntnis    und    sicherem  Gefühl    durch- 
geführten  Untersuchung  reiche  Anregung   gewonnen   haben.     In 
dem  zweiten  öffentlichen  Vortrage  wußte  der  Dresdener  Redakteur 
W.  Kaufmann,  ein  Bruder  des  Breslauer  Historikers,  in  liebevoller 
Freude  an  seinem  Stoffe  Interesse  zu  wecken  für  das  Wirken  der 
Deutschen    im    amerikanischen    Bürgerkriege.    Er    gab,    aus   ge- 
nauester Kenntnis,    ins  einzelne  gehende  Mitteilungen,    auch    die 
kleinen   und   kleinlichen  Züge   nicht   übergehend;    zuletzt  wurde 
der  Vortrag  etwas  gar  ausschließlich  zum  Schlachtbericht.  W.  Mi- 
chael zeigte  in  höchst  interessanter  Weise,  wie  Walpole  als  Pre- 
mierminister dem  König  und  namentlich,  wie  er  dem  Parlamente 
gegenüber  stand.     Die  Auffassung,  daß  Walpole  die  ihm  nur  zum 
Teil   ergebene   whigistische   Mehrheit   des   Parlaments   durch  Be- 
stechung zusammenzuhalten   suchte,    konnte  Michael    mit   neuen 
Beweismitteln    belegen.     Er    deutete    aber   zugleich    darauf    hin 
(nähere  Ausführung  wäre  hier,  wenn  ich  von  mir  aus  urteilen  darf, 
willkommen  gewesen),  daß  der  Minister  die  Kräfte  des  bestochenen 
Parlamentes   im  Interesse   der  Nation   zu   verwerten  wußte.     Der 
Vortrag  von  H.  Oncken  über  Bennigsen   und   die  Epochen  des 
parlamentarischen    Liberalismus    in    Deutschland     und    Preußen 
(s.  oben  S.  52)  war  noch  vom  lebendigen  Hauche  der  Gegenwart 
berührt,  war  auch  lebendig  in  sich,  neben  den  vielen  Vorlesungen 
einmal  ein  echter  und  rechter  Vortrag  mit  der  ganzen  Wirkungs- 
kraft   eines    solchen.     Hübsch  war,    wie    im  Anschluß    an    diesen 
Vortrag  G.  Kaufmann   aus    eigenem  Erleben   heraus   den  Ein- 
druck Bennigsens   auf   die  junge  Generation  der  60  er  Jahre,  die 


Vermischtes.  235 

in  Bennigsen  „das  Gewissen  der  Nation"  sah,  zu  schildern  wußte. 
Unter  dem  Titel  „Ablenkungen  und  Abirrungen  der  Kreuzzüge" 
brachte  der  Vortrag  von  R.  Sternfeld,  der  neunte  und  letzte 
der  Tagung,  in  der  Hauptsache  eine  eingehende  Darstellung  der 
christlichen  Unternehmungen  gegen  Ägypten  im  12.  und  13.  Jahr- 
hundert. Sternfeld  möchte  besonders  die  ägyptische  Politik 
Amalrichs  I.  von  Jerusalem  ziemlich  hoch  eingeschätzt  wissen; 
auch  beim  Abschluß  des  byzantinisch-jerusalemitischen  Bünd- 
nisses sieht  er  in  Amalrich,  nicht  in  Manuel  die  treibende  Kraft. 
Was  von  dem  Neuen,  das  der  Vortrag  bot,  als  gesichert  gelten 
kann  (auf  das  Unzulängliche  bisheriger  Anschauungen  hat  der 
Vortragende  wiederholt  hingewiesen),  wird  sich  erst  feststellen 
lassen,  wenn  die  Abhandlung  mit  den  Belegen  vorliegt.  —  Vor, 
neben  und  nach  den  wissenschaftlichen  Darbietungen  hielt  vieler- 
lei die  Teilnehmer  zusammen.  Aber  hier  ist  davon  nicht  zu 
sprechen;  nur  des  Begrüßungsabends  mit  Wiegands  hübscher 
Ansprache  sei  im  Vorübergehen  gedacht.  Die  Versammlung  war 
von  rund  200  Teilnehmern  besucht,  etwa  »3  davon  kommen  auf 
Straßburg.  Die  nächste  Tagung  des  Verbandes  deutscher  Histo- 
riker soll  im  Frühjahr  1911  unter  Brandis  Vorsitz  in  Braunschweig, 
Hildesheim  oder  Hannover  stattfinden.  —  Die  Konferenz  von  Ver- 
tretern landesgeschichtlicher  Publikationsinstitute  war,  wie  üblich, 
gleichzeitig  mit  dem  Historikertag  tätig.  F.   V. 

Im  Juliheft  des  Zentralblatts  für  Bibliothekswesen  berichtet 
G.  Naetebus  über  die  Brüsseler  Conference  internationale  de 
bibliographie  1908. 

Das  Zentralblatt  für  Bibliothekwesen  26,  8  u.  9  (August- 
September  1909)  enthält  einen  ausführlichen  Bericht  über  die 
Vorträge  und  Verhandlungen  der  10.  Versammlung  deutscher 
Bibliothekare  zu  Münster  i.  W.  (3.  u.  4.  Juni  1909).  Wir 
verweisen  besonders  auf  den  Vortrag  von  A.  Bömer  über  Hand- 
schriftenschätze westfälischer  Bibliotheken;  er  ist  S.  338—358 
abgedruckt. 

Zur  Feier  des  sechzigjährigen  Regierungsjubiläums  Kaiser 
Franz  Josefs  1.  hat  Dr.  Jos.  Schwerdfeger,  Professor  am  Aka- 
demischen Gymnasium  in  Wien,  im  Auftrage  der  historischen 
Vereine  Wiens  eine  Darstellung  der  wissenschaftlichen  Wirk- 
samkeit dieser  (13)  Vereine,  deren  ältester,  der  Altertumsverein, 
1853  gegründet  worden  ist,  verfaßt.  Der  Stoff  ist  nach  sachlichen 
Gesichtspunkten  in  folgenden  Kapiteln  behandelt:  Geschichte  der 
Stadt  Wien;  Landeskunde  von  Niederösterreich;  Carnuntum; 
Reichsgeschichte;   Numismatik  und  Heraldik;  Anthropologie  und 


236  Notizen  und  Nachrichten. 

Volkskunde.  Das  inhaltreiche  Werk  ist  leider  sehr  unhandlich 
und  unübersichtlich;  es  hat  weder  Register  noch  Inhaltsübersicht. 
(Die  historischen  Vereine  Wiens  1848—1908.  Eine  Darstellung 
ihres  wissenschaftlichen  Wirkens.  Wien,  Braumüller,  1908,  X  u. 
182  S.  4«.) 

Der  Jahresbericht  des  Vereins  für  siebenbürgische 
Landeskunde  für  das  Vereinsjahr  1908  ist  als  Schlußheft  des 
Jahrganges  1909  des  Archivs  des  Vereins  (36,  4)  veröffentlicht 
worden. 

Preisaufgabe  der  Kgl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften 
zu  Göttingen  :  Die  Geschichte  des  Buchtitels  in  der  mittelalter- 
lichen Literatur  bis  zum  Festwerden  des  Titelblattes  im  Buchdruck 
des  16.  Jahrhunderts.    Termin:  1.  Februar  1911.    Preis:  1000  M. 

Einen  Nachruf  auf  Achille  Luchaire  veröffentlicht  Imbart 
de  la  Tour  in  der  Revue  des  deux  mondes  vom  15.  August.  In 
der  Histor.  Vierteljahrschrift  12,  3  gedenkt  A.  Wahl  mit  warmen 
Worten  des  jung  verstorbenen  F.  K.  Wittic  h  e  n.  An  gleicher 
Stelle  veröffentlicht  E.  Mischler  einen  kurzen  Nachruf  auf  K.  Th. 
V.  Inama-Sternegg;  seine  Gedächtnisrede  auf  Inama  hat  der- 
selbe Gelehrte  in  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  usw. 
33,  3  drucken  lassen. 

Aus  dem  Korrespondenzblatt  de  s  Ge  samt  Vereins 
der  deutschen  Geschichts-  und  Altertumsvereine  57  (1909),  Nr.  8 
(August)  erwähnen  wir  an  dieser  Stelle  den  Verwaltungsbericht 
des  Provinzialmuseums  zu  Trier,  der  über  die  Ausgrabungen  und 
Funde_,  die  Erwerbungen  und  wissenschaftlichen  Arbeiten  des 
Museums  in  dem  Geschäftsjahre  1908/09  berichtet. 


Nachtrag. 

Im  Anschluß  an  den  Aufsatz:  „Der  diplomatische  Kampf  in 
der  jüngsten  Balkankrisis"  (oben  S.  80  ff.)  sei  noch  für  die  Vor- 
geschichte der  Annexion  auf  die  beiden  anonymen  Artikel  der 
„Fortnightly  Review"  vom  September  und  November  1909  (von 
„Vox  et  praeterea  nihil"  und  „Vox  alterae  partis")  hingewiesen, 
die  eine  sachlich  und  persönlich  interessante  Preßfehde  zwischen 
Iswolski  und  Aehrenthal  darstellen,  aber  für  den  Aufsatz  nicht 
mehr  benutzt  werden  konnten.  /<^,  Stählin. 


Die  Epodien  der  älteren  venezianischen 
Geschidite. 

Vortrag,  gehalten  auf  der  11.  Versammlung  deutscher  Historiker 
zu  Straßburg  i.  E.  am  17.  September  1909") 

von 

Walter  Lenel. 


Ich  habe  es  unternommen,  die  Epochen  der  älteren 
venezianischen  Geschichte  hier  zu  schildern,  von  den 
Anfängen  bis  zu  dem  Höhepunkte  der  Entwicklung,  den 
die  Eroberung  von  Byzanz  im  vierten  Kreuzzuge  bildet. 
Das  Verlockende  an  dieser  Aufgabe  sind  gerade  die 
Schwierigkeiten,  die  sie  darbietet.  Es  scheint  mir  rat- 
sam, von  vornherein  Rechenschaft  davon  zu  geben. 

Ein  Haupthindernis  liegt  in  der  Beschaffenheit  der 
Überlieferung.  Sie  ist  eigentümlich  spröde  und  trümmer- 
haft, und,  was  schlimmer  ist,  durchaus  problematischer 
Natur.     Man  begnügt  sich  in  der  Regel,  durch  allerhand 

')  Der  Vortrag  ist  in  Form  und  Umfang  unverändert  abge- 
druckt. Der  mehrfach  an  mich  herangetretenen  Aufforderung, 
einzelne  Abschnitte  zu  erweitern,  habe  ich  nach  reiflicher  Er- 
wägung doch  nicht  Folge  gegeben,  weil  sonst  das  Gleichgewicht 
der  Gesamtanlage  sich  nicht  hätte  erhalten  lassen.  Soweit  der 
Vortrag  auf  den  Ergebnissen  noch  unveröffentlichter  Forschungen 
beruht,  ist  das  jeweils  angedeutet  worden.  Im  übrigen  habe  ich 
den  Ballast  von  Anmerkungen  nach  Möglichkeit  zu  beschränken 
gesucht,  indem  ich  hinsichtlich  der  Quellen  und  der  Literatur  im 
allgemeinen  auf  H.  Kretschmayrs  Geschichte  von  Venedig  Bd.  1 
(1905)   und   auf   die    einschlagenden  Abschnitte   in  Ad.  Schaubes 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  16 


238  Walter  Lenel, 

Mutmaßungen  und  Vorbehalte  einen  leidlich  gesicherten 
und    fortlaufenden   Tatbestand    herzustellen;    allein    man 
täuscht  sich  darüber,  daß  dies  Experimentieren  im  kleinen 
nicht  zum  Ziele  führt,  da  es  vielmehr  auf  die  großen  Zu- 
sammenhänge ankäme,  innerhalb  deren  das  Zufällige  und 
Bedingte  unserer  Erkenntnis   erst  unbefangen  gewürdigt 
werden    kann.      Das    sind    methodische    Nöte.     Andere, 
nicht   minder   gewichtige,   haften   am  Stoffe   selbst.     Die 
Entwicklung   Venedigs,   aus   engeren    zu   umfassenderen 
Verhältnissen  aufsteigend,  folgt  darin  ihrem  eigenen  Ge- 
setz.    Aber  daneben  sind  es  von  Anfang  an  die  großen 
Wandlungen   in    den    Beziehungen    des   Abendlandes   zu 
Byzanz,    die   dieser   Entwicklung   Anstoß   und    Richtung 
geben.     Es  gilt  also,  den  besonderen  Verlauf  aus  dieser 
allgemeineren    Perspektive    zu   begreifen.     Der    äußeren 
tritt   sodann   die   innere  Entwicklung   an    die    Seite.     Sie 
ist  nicht  so  bodenständig,   wie  man  früher  geglaubt  hat, 
aber  auch   nicht   so  stark  auswärtigem,    namentlich  fest- 
ländischem   Einfluß    unterworfen,    wie    man   wohl   heute 
meint;  man  muß  unterscheiden  und  bei  aller  Ähnlichkeit 
auch  das  Eigenwüchsige   ja  nicht   übersehen.     Mit  einer 
isolierten  Betrachtung  hier  der  äußeren,  dort  der  inneren 
Geschichte    ist   es   indes   nicht   getan;   erst   in   dem  Zu- 
sammentreffen beider  Entwicklungsreihen  wird  das  orga- 
nische Fortschreiten  der  gesamten  Entwicklung  offenbar. 
Dergestalt  häufen  und  kreuzen  sich  die  verschieden- 
artigsten Bedenken.    Je  komplizierter  aber  die  Forschung 

Handelsgeschichte  der  romanischen  Völker  des  Mittelmeergebiets 
(1906)  verweise.  —  Doch  ist  es  mir  Bedürfnis,  hier  noch  ein  Wort 
des  Dankes  für  die  nie  versagende  Hilfsbereitschaft  hinzuzufügen, 
deren  ich  mich  auch  bei  diesem  Vortrag  von  selten  italienischer 
Fachgenossen  zu  erfreuen  hatte.  Meinen  langjährigen  verehrten 
Freund  am  Staatsarchiv  in  Venedig,  Riccardo  Predelli,  der 
inzwischen  unerwartet  einem  Herzschlag  erlegen  ist,  erreicht 
dieser  Dank  leider  nicht  mehr.  So  möchte  ich  ihn  wenigstens 
seinem  Nachfolger,  Giuseppe  Dalla  Santa,  und  dem  Ver- 
treter der  Rechtsgeschichte  an  der  Universität  Palermo,  Enrico 
Besta,  aussprechen,  der  mir  auf  meine  Bitte  bereitwilligst  Ab- 
züge seiner  wertvollen,  in  Deutschland  z.  T.  anscheinend  nicht 
vorhandenen  Arbeiten  zur  Rechts-  und  Verfassungsgeschichte 
Venedigs  überließ. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       239 

wird,  um  so  geringer  wird  die  Aussicht  auf  eine  einheit- 
liche Konzeption  großen  Stils,  die  alle  Anforderungen 
befriedigte.  Vielleicht  liegt  darin  eine  Entschuldigung  für 
das  Wagnis,  dessen  ich  mich  unterlange.  Nur  um  eine 
bloße  Skizze  kann  es  sich  ja  handeln,  die  noch  dazu 
auf  die  Unfertigkeit  der  Forschung  Rücksicht  nehmen 
muß.  Eine  gewisse  Selbstherrlichkeit  in  der  Auswahl 
und  Verteilung  der  Akzente  ist  dabei  unvermeidlich, 
gleichwie  umgekehrt  eine  Debatte  über  schwebende 
Fragen  sich  verbietet.  Dies  alles  ist  Nebensache,  wenn 
es  nur  überhaupt  gelingt,  den  Gesamteindruck  so  zu 
fassen,  daß  zugleich  mit  den  bestimm.enden  Hauptlinien 
auch  der  Geist  der  Entwicklung  deutlich  wird. 


1. 

Die  Geschichte  Venedigs  hebt  mit  einer  der  großen 
Abrechnungen  an,  in  denen  das  Abendland  sich  mit 
Byzanz  auseinandersetzt,  mit  dem  Einbruch  der  Lango- 
barden in  Italien.  Denn  die  Lagunen,  mögen  sie  auch 
schon  zur  Römerzeit  bewohnt  und  in  den  Stürmen  der 
Völkerwanderung  wieder  und  wieder  aufgesucht  worden 
sein,  sind  doch  erst  damals  durch  den  allgemeinen  poli- 
tisch-kirchlichen Exodus  vom  Festlande  her  dauernd  be- 
siedelt worden,  wie  auch  die  Geschichtschreibung  trotz 
der  früh  verwirrenden  Sage  noch  um  das  Jahr  1000  den 
Einbruch  der  Langobarden  als  das  entscheidende  Ereignis 
festgehalten  hat.^) 

Politisch,  kirchlich,  administrativ  machten  sich  als- 
bald die  Folgen  bemerkbar.  Die  vordem  weit  über  die 
Terraferma  sich  erstreckende  Provinz  Venetien  schrumpft 
jetzt  zu  dem  schmalen  inselstreif  zusammen,  der  später- 
hin das  Gebiet  des  venezianischen  Staates  bildet,  während 
die  frühere  Verwaltungsgemeinschaft   mit  Istrien    vorerst 


^)  Ich  habe  hierbei  das  Chron.  Venetum  des  Johannes  Dia- 
conus  im  Auge,  ed.  Monticolo,  Cronaclie  Veneziane  anfichissime 
Bd.  1  (1890).  Eine  kritische  Untersuchung  über  die  Entwicklung 
der  venezianischen  Gründungssage  fehlt  noch;  einstweilen  ist 
Kretschmayr  Bd.  1,  19  ff.  zu  vergleichen. 

IG* 


240  Walter  Lenel, 

noch  fortbesteht,  bis  uns  hernach  der  venezianische 
Dukat  als  ein  besonderer  Verwaltungsbezirk  für  sich  be- 
gegnet. 

Der  staatlichen  entsprach  die  kirchliche  Trennung. 
Das  alte  ungeteilte  Erzbistum  Aquileja  spaltete  sich  in 
ein  langobardisches  von  Aquileja-Friaul  und  in  ein  byzan- 
tinisches von  Grado,  das  Venetien  und  Istrien,  d.  h.  den 
Rest  des  byzantinischen  Besitzes  unter  sich  hatte.^) 

Endlich  trat  durch  den  langen  Kriegszustand  eine 
innere  Umgestaltung  ein,  indem  das  militärische  Element, 
zumal  durch  die  regionale  Heerverfassung,  in  Verwal- 
tung und  Wirtschaft  in  steigendem  Maße  dominiert.  Wie 
in  dem  byzantinischen  Italien  überhaupt,  so  setzte  sie  sich 
auch  in  Venetien  durch.  Tribunen  mit  erblicher  Würde 
sind  es,  die  als  lokale  Grundherren  alle  Funktionen  der 
öffentlichen  Gewalt,  Heerbefehl,  Rechtsprechung,  Steuer- 
erhebung, in  erster  Instanz  ausüben,  denen  als  Provinzial- 
vorstand  ein  einheimischer  Dux  übergeordnet  ist.  Dar- 
über hinaus  ist  im  einzelnen  fast  alles  unsicher  und  durch 
den  Schleier  der  Sage  verhüllt.  Nur  eine  dunkle  Kunde 
klingt  herüber  von  Geschlechterkämpfen,  die  zwischen 
Mutter-   und  Tochtergemeinde   toben,    dieweil    der  Doge 

1)  über  die  Spaltung  des  Patriarchats  Aquileja  vgl.  Wilhelm 
Meyer  (aus  Speyer)  in  den  Abhandlungen  der  Göttinger  Gesell- 
schaft der  Wissenschaften,  Philos.-Histor.  Klasse,  Neue  Folge 
Bd.  2  Nr.  6  (1898);  dazu  und  über  die  neuere  Literatur  meine 
Bemerkung,  Hist.  Zeitschr.  (1907)  Bd.  99,  482.  Der  Ansicht  Wil- 
helm Meyers,  daß  eine  Regelung  der  Rechtsverhältnisse  nach 
der  Spaltung  unterblieben  sei,  kann  ich  nicht  beistimmen.  Ich 
bin  vielmehr  der  Meinung,  daß  die  Spaltung  einen  unzweideutigen 
Rechtszustand  hinterließ,  und  daß  insbesondere  auch,  worauf  es 
hier  ankommt,  die  Metropolitangrenze  ursprünglich  mit  der 
Reichsgrenze  zusammenfiel.  Die  Rechtsfrage  ist  wichtig,  insofern 
Wilhelm  Meyer  aus  der  angeblichen  Unklarheit  der  Rechtsver- 
hältnisse nach  der  Spaltung  den  Ursprung  des  für  die  ältere 
venezianische  Geschichte  so  bedeutsamen  Rechtsstreits  zwischen 
dem  Patriarchen  von  Aquileja  und  dem  von  Grado  herleitet.  Ich 
werde  die  Ursachen  und  den  Verlauf  des  Rechtsstreits  und 
namentlich  auch  seine  Einwirkung  auf  die  Anfänge  der  venezia- 
nischen Geschichtschreibung  in  einer  eingehenden  Untersuchung 
erörtern,  die  demnächst  in  den  Abhandlungen  der  Straßburger 
Wissenschaftlichen  Gesellschaft  erscheinen  wird. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.      241 

den  lokalen  Feindschaften  und  Machthabern  gegenüber 
mühsam  nach  Ansehen  ringt.  Flammt  einmal  auch  ein 
flüchtiges  Interesse  an  einer  nationalen  Sache  auf,  wie 
bei  dem  Anteil  des  venezianischen  Heeres  an  dem  Auf- 
stand Gregors  11.  wider  die  Reichsgewalt,  so  ist  diese 
gleich  danach  doch  wieder  anerkannt,  und  noch  die  letzte 
Wiedereroberung  Ravennas  ist  vornehmlich  der  venezia- 
nischen Flotte  zu  verdanken.^) 

Und  so  ist  der  wesentliche  Inhalt  dieser  Epoche  die 
Absonderung  Venetiens  von  dem  langobardischen  Fest- 
land, dahingegen  es  politisch,  kirchlich  und  in  seiner 
inneren  Struktur  noch  durchaus  der  byzantinischen  Macht- 
sphäre eingegliedert  bleibt. 


Nun  aber  kommt  die  fränkische  Eroberung  Italiens, 
die  nach  einer  kurzen  Übergangszeit  eine  neue  Abrech- 
nung mit  Byzanz  und  damit  neue  Daseinsbedingungen 
für  Venetien  herbeiführt. 

Bisher  war  die  Adria  das  unangetastete  Herrschafts- 
gebiet von  Byzanz  gewesen,  wie  sie  denn  über  Dalmatien, 


*)  In  Betreff  der  schwierigen,  ganz  und  gar  problematischen 
Frage  nach  den  Anfängen  der  venezianischen  Dukats  wird  man 
am  besten  die  AusfiJhrungen  in  den  verschiedenen  Arbeiten  Ludo 
Moritz  Hartmanns  zu  Rate  ziehen.  Ich  habe  mich  darüber  ab- 
sichtlich kurz  gefaßt,  da  ich  hier  nur  das  einigermaßen  sicher 
Erkennbare  und  für  die  Gesamtentwicklung  Bestimmende  heraus- 
greifen kann.  Zur  Literatur  über  die  italienische  Revolution 
gegen  die  Reichsgewalt  möchte  ich  noch  eine  Untersuchung 
Enrico  Bestas  nachtragen,  Un  sigillo  inedito  di  Leone  Vhaurico, 
Napoli  (1906),  Estratto  dagli  studi  in  onore  di  Carlo  Fadda, 
der  in  Deutschland,  soviel  ich  sehe,  nicht  die  gebührende  Be- 
achtung zuteil  geworden  ist.  Sie  enthält  u.  a.  ein  Ineditum  von 
größter  Seltenheit,  ein  bisher  unbekanntes,  unzweifelhaft  echtes 
Schreiben  der  Kaiser  Leo  III.  des  Isauriers  und  Konstantin  vom 
Oktober  727  an  den  Erzbischof  von  Grado,  das  der  Herausgeber 
bei  Gelegenheit  seiner  Studien  über  den  venezianischen  Publi- 
zisten Tomaso  Diplovataccio  in  dessen  auf  der  Marciana  be- 
ruhenden Papieren  entdeckte,  und  das  in  dem  1907  von  Brandi 
im  Archiv  für  Urkundenforschung  Bd.  1,  23  ff.,  zusammenge- 
stellten Verzeichnis  der  bisher  bekannt  gewordenen  Urkunden, 
Gesetze  und  Briefe  der  byzantinischen  Herrscher  fehlt. 


242  Walter  Lenel, 

Istrien,  Venetien  bis  zum  Exarchat  und  nach  dessen  Fall 
wenigstens  bis  nach  Venetien  eine  geschlossene  Etappen- 
linie von  Stützpunkten  darbot.  Nur  ganz  zuletzt  hören 
wir  von  einem  übrigens  doch  bloß  vorübergehenden  Vor- 
stoß der  Langobarden  nach  Istrien.  Jetzt  unter  Karl  dem 
Großen  breitet  sich  die  fränkische  Herrschaft  erst  über 
Istrien,  dann  auch  über  Dalmatien  und  Venetien  aus, 
einen  Augenblick  so  die  ganze  nördliche  Adria  umklam- 
mernd. Allein  Karl  der  Große  dachte  nicht  an  dauernde 
Aneignung.  Istrien  allerdings  blieb  beim  fränkischen 
Reich,  während  er  Venetien  und  die  romanischen  Küsten- 
städte Dalmatiens,  die  ihren  Unterhalt  vom  Meere  hatten, 
812  im  Frieden  mit  Byzanz  den  Griechen  herausgab. 
Die  fränkische  Landmacht  verzichtete  auf  Seegeltung. 
Auf  Jahrhunderte  ist  dieser  Frieden  von  einschneidender 
Bedeutung.  Denn  die  Zukunft  Istriens  beruht  fortan  neben 
seinen  alten  Beziehungen  zu  Italien  auf  der  staatsrecht- 
lichen Abhängigkeit  von  dem  abendländischen  Imperium.^) 
Venetien  umgekehrt  wird  zu  einem  vorgeschobenen  by- 
zantinischen Außenposten,  den  die  Not  der  Zeit  lehren 
wird,  auf  sich  selbst  zu  stehen. 

Auch  eine  kirchliche  Neuordnung  drängte  sich  auL 
Noch  zu  Beginn  des  neunten  Jahrhunderts  ist  der  alte 
Rechtszustand  in  Kraft,  der  Venetien  und  Istrien  dem 
Gradenser  Stuhle  zusprach.  Schon  die  staatliche  Tren- 
nung aber  machte  die  Aufhebung  auch  der  kirchlichen 
Gemeinschaft  unabwendbar.  Den  Ausschlag  gab  eine 
neue  Rechtsanschauung,  die  der  Patriarch  des  unter  frän- 
kischer Herrschaft  mächtig  emporstrebenden  Stuhles  von 
Aquileja  aufbrachte.  827  auf  der  Synode  von  Mantua 
trug  sie  den  Sieg  davon.  Nicht  bloß  das  fränkische 
Istrien   wies   sie    dem    Patriarchen   von  Aquileja   zu;    die 


1)  Eine  Skizze  der  mittelalterlichen  Geschichte  Istriens  von 
der  Zeit  Karls  des  Großen  bis  ins  vierzehnte  Jahrhundert  hinein, 
die  von  dem  hier  angedeuteten  Gesichtspunkte  aus  dem  wech- 
selnden Einfluß  des  deutschen  und  des  italienischen  Elements  auf 
die  politische  und  auf  die  Verfassungsentwicklung  des  Landes 
nachgeht,  werde  ich  gleichfalls  in  den  Abhandlungen  der  Straß- 
burger Wissenschaftlichen  Gesellschaft  veröffentlichen. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Gescliichte.       24.^ 

Selbständigkeit  des  Gradenscr  Stuhls  überhaupt  sollte 
aufhören;  er  selber  wurde  dem  Patriarchen  von  Aquileja 
unterstellt. ^) 

Mit  dieser  Umwälzung  politischer  und  kirchlicher 
Art,  die  aus  der  fränkischen  Eroberung  erwuchs,  geriet 
Venetien  an  einen  Wendepunkt  seines  Schicksals.  Politisch 
isoliert,  fand  es  sich  noch  dazu  in  seiner  kirchlichen 
Selbständigkeit  bedroht.  Hieraus  entsprang  die  Not- 
wendigkeit, sich  in  diesem  Sonderdasein  zu  behaupten. 
Eine  durchgreifende  innere  Umwandlung,  die  den  (>ha- 
rakter  des  werdenden  Staates  nachhaltig  bestimmt,  nimmt 
davon  ihren  Ausgang.'-) 

Die  eine  Neuerung  betrifft  das  Wesen  des  Dogen- 
tums.  Mit  dem  Frieden  Karls  des  Großen  mit  Byzanz 
beginnt  jene  Epoche,  die  man  als  die  der  Dogendynastien 
bezeichnen  kann.  Im  neunten  Jahrhundert  ist  es  das  Ge- 
schlecht der  Parteciaci,  im  zehnten  und  beginnenden 
elften  das  der  Candiani  und  Orseoli,  dem  diese  Vorherr- 
schaft zufällt.  Nicht  eigentlich  Erblichkeit  besteht;  in  der 
Regel  wird  ein  Sohn  oder  Angehöriger  des  Dogen  zum 
Mitregenten  oder  Nachfolger  bestellt;  aber  die  Tendenz 
zur  Erblichkeit  ist  unverkennbar.  Der  Doge  selbst,  der 
senior,  ist  prinzipiell,  soweit  er  nicht  Widerstand  findet, 
unbeschränkt.  Die  Verlockung  zum  Mißbrauch  lag  hier- 
bei sehr  nahe.  Das  warnende  Beispiel  ist  bald  nach  der 
Mitte  des  zehnten  Jahrhunderts  Peter  IV.  Candiano,  der 
geradeswegs   auf  eine  Gewaltherrschaft    über   Staat    und 


>)  Eine  Begründung  dafür,  wie  trotz  des  nocii  zu  Beginn  des 
neunten  Jahrhunderts  unerschütterten  Rechtszustands  eine  neue 
Rechtsanschauung  aufkommen  und  durchdringen  konnte,  werde 
ich  in  der  bereits  angekündigten  Untersuchung  über  die  Ge- 
schichte des  Rechtsstreits  geben. 

«)  Die  schlechthin  entscheidende  Bedeutung,  die  der  frän- 
kischen Eroberung  Italiens  für  die  politischen  und  die  kirchlichen 
Verhältnisse  und  weiterhin  für  die  gesamten  Daseinsbedingungen 
Venedigs  zukommt,  ist  bisher  m.  E.  nicht  zutreffend  gewürdigt 
worden.  So  hat  noch  jüngst  Kretschmayr,  sehr  zu  Unrecht,  wie 
ich  glaube,  die  angeblich  um  die  Mitte  des  neunten  Jahrhunderts 
beginnende  Ablösung  Venedigs  von  Byzanz  zum  Haupteinschnitt 
der  Entwicklung  gemacht. 


244  Walter  Lenel, 

Kirche  losging,  und  die  Anlehnung  an  festländische  Macht- 
haber, die  er  suchte,  zeigt  deutlich,  welche  Gefahr  hier 
drohte,  nämlich  die  Einmündung  in  den  feudalen  Kurs 
des  festländischen  Italiens.  Allein  das  Korrektiv  dagegen 
war  Aufruhr  und  Empörung,  wie  denn  Peter  IV.  Can- 
diano  Thron  und  Leben  einbüßte,  und  so  ist  diese  Epoche 
des  unbeschränkten  Dogentums  von  fast  unablässiger 
innerer  Parteiung  erfüllt.  Wenn  gleichwohl  dieses  System 
mehr  als  zwei  Jahrhunderte  überdauerte,  so  beweist  das 
nur,  wie  unentbehrlich  es  war.  Es  garantierte  eben  noch 
am  ehesten  die  Sicherheit  und  Macht  des  Staates  nach 
außen  hin. 

In  dem  gleichen  Bedürfnis  wurzelt  eine  andere  Neue- 
rung, das  Emporkommen  des  Rialto,  der  heutigen  Stadt 
Venedig.  Schon  im  achten  Jahrhundert  ist  er  bewohnt 
und  mit  einem  Bistum  begabt,  aber  nach  dem  Frieden 
Karls  des  Großen  mit  Byzanz  wird  er  durch  einmütigen 
Beschluß  zum  dauernden  Sitz  der  Regierung  auserkoren. 
Er  verdankte  das  offenbar  seiner  geschützten  Lage  in- 
mitten der  Lagune,  die  sich  soeben  beim  Angriffe  Pippins 
erprobt  hatte;  als  daher  zur  Zeit  der  Ungarnnot  die  Ge- 
fahr eines  Angriffs  sich  erneuerte,  da  wird  er  überdies 
ummauert  und  die  Zufahrt  mit  Ketten  abgesperrt.  So- 
dann waren  828  gleich  nach  der  Synode  von  Mantua 
auch  die  Gebeine  des  heiligen  Markus  von  Alexandrien 
dahin  übertragen  worden,  wie  es  scheint,  ein  Schachzug 
wider  die  entgegenstehenden  Ansprüche  des  Patriarchen 
von  Aquileja,  um  den  Schutz  des  Evangelisten  an  den  Staat 
zu  fesseln.^)  Der  Doge  selbst  ist  es,  der  ihm  die  Grabes- 
kirche baut,  und  mit  der  wachsenden  Macht  des  Staates 
steigt  so  auch  das  Ansehen  des  Schutzpatrons,  während 
die  geistliche  Oberbehörde,  der  Gradenser  Stuhl,  sich 
auf  eine  mehr  politische  Funktion  zurückzieht.  Und  zu 
alledem  kommt  noch  die  Übersiedelung  der  großen  Ge- 
schlechter auf  den  Rialto,  deren  Namen  das  sogenannte 
Chronicon  Altlnate   aufzählt,    eben   aus   den   Orten,    die 

*)  übrigens  ein  antiker  Zug,  der  an  die  Einholung  der  Gebeine 
des  Theseus  von  Skyros  nach  Athen  im  Jahre  476  erinnert.  Zur 
Sache  vgl.  Rhode,  Psyche  (1898*)  Bd.  1,  159  ff. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       245 

sich  zuvor  bekämpft  hatten,  ein  Synoikismos,  der  den 
Rialto  erst  vollends  zum  anerkannten  Vorort  und  Mittel- 
punkt erhebt. 

Diese  durchgehende  Konzentration  macht  es  begreif- 
lich, daß  die  Anarchie  der  früheren  Tribunatsverfassung 
nunmehr  überwunden  ist.  Das  Tribunat,  auch  als  erb- 
liche Würde,  verschwindet  seit  dem  zehnten  Jahrhundert, 
und  als  Lokalbehörden  begegnen  jetzt  die  Gastalden, 
die,  gleichviel  von  wem  sie  ernannt  werden,  der  Zentral- 
regierung Untertan  sind.  Als  Zentralregierung  aber  er- 
scheint das  piibliciini  placitUm,  das  unter  dem  Vorsitz 
des  Dogen  zu  Zwecken  der  Rechtspflege  und  Verwaltung 
auf  dem  Rialto  tagt.  Teilnehmer  daran  ist  die  hohe  Geist- 
lichkeit, der  Patriarch  und  seine  Suffragane,  mitunter 
auch  die  Abte  der  venezianischen  Klöster.  Es  beleuchtet 
den  eingetretenen  Umschwung,  daß  der  Patriarch,  weil 
bloß  noch  Haupt  der  venezianischen  Landeskirche,  eben 
deshalb  auch,  wie  die  Überlieferung  geflissentlich  betont, 
ausnahmslos  Venezianer  und  nicht  selten  ein  Dogensohn 
ist.  Als  Vertreter  der  weltlichen  Obrigkeit  sodann  treten 
6\t  printates  oder  iudices^)  auf,  die  bei  der  Rechtsprechung 


*)  Gegen  meine  früheren  Ausführungen  über  den  Zusammen- 
hang der  iudices  mit  dem  Tribunat,  Die  Entstehung  der  Vor- 
herrschaft Venedigs  an  der  Adria,  mit  Beiträgen  zur  Verfassungs- 
geschichte (1897)  S.  114  ff.  hat  Meichiorre  Roberti  in  seinem  Werke 
Le  magistrature  giudiziarie  veneziane  e  i  loro  capitolari  fiiio 
al  1300  (1907)  Bd.  1,  30—44  Kap.  1  §  3  Teoria  del  Lcnel  sehr  leb- 
hafte Einwendungen  erhoben.  Er  leugnet  die  Möglichkeit  der 
von  mir  angenommenen  Entwicklung  von  innen  heraus,  leugnet 
insbesondere  auch  die  Zulässigkeit  einer  Gleichstellung  der  pri- 
mates  mit  den  iudices  und  betrachtet  das  Amt  der  iudices  nicht 
als  eine  Weiterbildung,  sondern  als  eine  völlige  Neuerung  in 
dem  venezianischen  Gerichtsverfahren,  die  er  auswärtigem  Ein- 
fluß, nämlich  dem  Vorbild  des  festländischen  Gerichtswesens,  sei 
es  römisch-ravennatischen,  sei  es  langobardisch-fränkischen  Ge- 
präges zuschreibt.  Daß  der  Verfasser  dabei  meine  irüheren  Aus- 
führungen, obwohl  er  sie  zuvor  wörtlich  übersetzt,  zu  allerhand 
Umdeutungen  und  Unterstellungen  mißbraucht,  könnte  noch  hin- 
gehen, wenn  wenigstens  seine  eigenen  Erörterungen  über  den 
Einfluß  des  festländischen  Gerichtswesens  die  schwierige  Frage 
förderten.  Sie  sind  aber,  zumal  bei  einem  Rechtshistnriker,  von 
einer   so  auffallenden  Oberflächlichkeit  —  man  braucht,    um  sich 


246  Walter  Lenel, 

das  Urteil  iinden,  das  der  Doge  seinerseits  nur  bestätigt. 
Den  „Umstand"  endlich  bildet  der  popiiliis,  den  die  Ur- 
kunden häufig  nach  seinen  drei  Klassen  unterscheiden. 
Wie  aber  die  primates  oder  iiidlces  dem  Adel  angehören, 
so  wird  bei  den  drei  Klassen  des  populiis  die  Mitwirkung 
des  Adels  besonders  hervorgehoben,  und  der  Adel  ist 
es  denn  auch,  von  dem  jeweils  der  Widerstand  gegen 
den  Dogen  ausgeht.  Mag  dieser  Apparat  auch  noch  un- 
vollkommen und  mit  häufigen  Reibungen  arbeiten,  der 
entscheidende  Fortschritt  ist  doch,  daß  eine  einheitliche 
Zentralregierung  damit  geschaffen  ist.^) 


davon  zu  überzeugen,  nur  etwa  die  entsprechenden  Darlegungen 
im  dritten  Bande  von  Fickers  Forschungen  zur  Reichs-  und 
Rechtsgeschichte  Italiens  zu  vergleichen  — ,  daß  ich  mich  vor- 
läufig zu  ernsthafter  Abwehr  nicht  gedrungen  fühle.  Daneben  sei 
ohne  weiteres  eingeräumt,  daß  die  späteren  Abschnitte  des  Werkes, 
etwa  vom  zwölften  Jahrhundert  an,  die  auf  umfassender  Durch- 
arbeitung auch  des  archivalischen  Urkundenbestands  beruhen, 
für  die  Erkenntnis  des  venezianischen  Gerichtswesens  von  hohem 
Werte  sind.  Zur  Sache  selbst  bemerke  ich,  daß  ich  meine  frühere 
Anschauung  in  allem  Wesentlichen  aufrecht  halte;  nur  zur  Er- 
gänzung möchte  ich  hinzufügen,  daß  ich  in  den  iudices  die  An- 
gehörigen der  tribunizischen  Familien  erblicke,  aus  deren  Reihen 
nach  der  Übersiedelung  auf  den  Rialto  die  Vertreter  der  welt- 
lichen Obrigkeit  vornehmlich  hervorgehen. 

1)  Unmittelbar  vor  Abschluß  dieses  Vortrags  erschien  die  ita- 
lienische Verfassungsgeschichte  von  Ernst  Mayer  (1909,  zwei  Bde.), 
worin  auch  die  Entwicklung  der  venezianischen  Verfassung  ein- 
gehend behandelt  wird.  Nur  ungern  füge  ich  mich  der  Notwen- 
digkeit, mich  hier  irgendwie  zu  diesem  Werke  zu  äußern.  So 
erstaunlich  wiederum  die  Vertrautheit  des  Verfassers  mit  dem 
schier  unerschöpflichen  Urkundenmaterial  ist,  so  wenig  befriedigt 
nach  wie  vor  die  von  ihm  beliebte  Arbeitsweise,  insofern  er  sich 
über  sonst  unverbrüchlich  feststehende  Grundsätze  methodischer 
Quellenkritik  mit  rücksichtsloser  Subjektivität  des  Urteils  hinweg- 
setzt. Um  wenigstens  ein  allerdings  bezeichnendes  Beispiel 
anzuführen,  was  soll  man  dazu  sagen,  wenn  er  Bd.  2,  143  ff.  aus 
je  einer  (!)  Urkunde  des  zehnten,  elften  und  zwölften  Jahrhunderts 
(die  letzte  noch  dazu  nicht  etwa  vom  Rialto,  sondern  von  Chioggia) 
mit  angeblich  je  57  Unterschriften  die  Existenz  „einer  vollkommen 
abgeschlossenen  Körperschaft  von  57  Ratgebern"  herausliest,  die 
er  überdies  nach  den  Unterschriften  der  Urkunde  des  zehnten 
Jahrhunderts  als  Konsuln  anspricht,  während  es  sich  in  Wahrheit 
dort   nicht    um  Konsuln  (die  in  Venedig  so  überhaupt  nicht  vor- 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       247 

Diese  innere  Umbildiinir  ist  nun  durch  die  äußeren 
Verhältnisse  ganz  wesentlich  gefördert  worden.  Das 
neunte  Jahrhundert  ist  die  Zeit  der  großen  Heimsuchungen, 
tler  Sarazenen-  und  später  der  Ungarnnot,  der  als  nicht 
minder  lästige  Plage  die  Seeräuberei  der  slawischen  An- 
wohner der  östlichen  Adria  sich  hinzugesellt.  Von  Byzanz, 
das  vollauf  mit  sich  selbst  beschäftigt  ist,  kommt  jetzt 
keine  Hilfe.  Wenn  die  alte  Oberherrschaft  auch  noch 
lange  fortbesteht,  so  schwankt  doch  je  nach  der  Schwäche 
oder  Stärke  der  Reichsgewalt  das  Maß  ihres  Einflusses. 
Die  Abwehr  der  Feinde,  die  Sicherung  der  Existenz,  liegt 
so  ganz  und  gar  dem  Dogen  ob,  und  es  festigt  natür- 
lich seine  Macht,  daß  er  nach  anfänglichen  Niederlagen 
dieser  Aufgabe  sich  nicht  ohne  Glück  entledigt.  Die 
schwerste  Arbeit  ist  im  neunten  Jahrhundert  bereits  ge- 
tan, im  zehnten  beginnt  dann  schon  die  Machtpolitik 
nach  außen  hin.  In  den  Kaiserpakten,  die  neben  dem 
grenznachbarlichen  auch  den  Handelsverkehr  mit  dem 
Festlande  regeln,  war  seit  880  die  Handelsfreiheit  für 
das  ganze  italienische  regnum  ausdrücklich  zugesichert. 
Jetzt  wird  überdies  Istrien  zum  rückhaltlosen  Eingeständnis 
seiner  wirtschaftlichen  Abhängigkeit  genötigt  und  Comac- 
chio  und  Ferrara,  den  Handelsplätzen  im  Mündungs- 
gebiet des  Po,  mit  Angriffen  zugesetzt.  Ohne  gelegent- 
lichen Rückschlag  geht  es  indes  nicht  ab.  Die  von 
Otto  II.  verfügte  Handelssperre,  die  nach  der  mißglückten 
Gewaltherrschaft  Peters  IV.  Candiano  die  inneren  Wirren 
noch  verschärft,  enthüllt  die  Verwundbarkeit  Venedigs 
von  dieser  Seite  her.  Zu  um  so  unbestrittenerem  An- 
sehen hebt  dann  Peter  II.  Orseolo  den  Staat  empor. 
Seine  Regierung  (991  — 1009)  bezeichnet  den  Höhepunkt 
des  unbeschränkten  Dogentums.  Mit  vorschauender  Klug- 
heit weiß  er  innerem  Aufruhr  vorzubauen  und  seine  aus- 


kommen), sondern  um  den  üblichen  Zustimmunjrsvermerk  cons. 
=  consensi  handelt!  Ich  habe  unter  diesen  Umständen  von  einer 
fortlaufenden  Berücksichtigung  des  in  Rede  stehenden  Werkes 
abgesehen,  da  es  hier  nicht  meine  Aufgabe  sein  kann,  zu  solchen 
und  ähnlichen,  durchaus  willkürlichen  Folgerungen  Stellung  zu 
nehmen. 


248  Walter  Lenel, 

wärtigen  Beziehungen  dem  Vorteil  des  Staates  dienstbar 
zu  machen.  Gegen  die  alte  Verpflichtung  zur  Flotten- 
hilfe, die  er  hernach  beim  Entsätze  Baris  ruhmvoll  be- 
tätigt, hat  er  von  Byzanz  kommerzielle  Vergünstigungen 
erwirkt,  damit,  mag  man  sie  noch  so  gering  bewerten^), 
den  Weg  andeutend,  den  die  venezianische  Politik  hier 
künftig  einschlagen  wird;  und  durch  ein  Netz  von  Han- 
delsverträgen, und,  wenn  es  not  tat,  auch  durch  eine 
Handelssperre,  durch  die  planmäßige  Züchtigung  der 
Seeräuber  und  durch  die  glorreiche  Unterwerfung  Dal- 
matiens  hat  er  die  unbedingte  wirtschaftliche  und  mili- 
tärische Suprematie  Venedigs  an  der  nördlichen  Adria 
erstmals  zu  sichtbarem  Ausdruck  gebracht,  auch  hier  der 
Entwicklung  neue  Ziele  weisend. 

Auf  diesem  politischen  Machtaufschwung  des  Staates 
aber  baut  sich  zugleich  der  kirchliche  auf.  Auch  da  ist 
es  der  Doge,  der  die  Anfeindungen  des  Patriarchen  von 
Aquileja  abwehrend,  die  kirchliche  Unabhängigkeit  ver- 
teidigen muß.  Wenn  dann  968  die  Wiederanerkennung 
der  Selbständigkeit  des  Gradenser  Stuhls  und  seiner 
Metropolitanrechte  auf  ganz  Venetien  erreicht  wird,  so 
ist  das  auf  die  festländischen  Verbindungen  Peters  IV. 
Candiano  zurückzuführen,  genau  so  wie  später  die  Wieder- 
ausdehnung der  Metropolitanrechte  auch  auf  Istrien  mit 
der  Machtausbreitung  Venedigs  an  der  Adria  unter  Peter  II. 
Orseolo  Hand  in  Hand  geht.-) 

Endlich  knüpft  an  die  überragende  Persönlichkeit 
dieses  Dogen  auch  die  erste  Blüte  der  Geschichtschrei- 
bung an,  indem  sie,  gleichsam  auf  diesen  Gipfel  zu- 
strebend, einen  Abriß  der  früheren  Schicksale  Venedigs 
entwirft,  während  ungefähr  zur  selben  Zeit,  durch  den 
Streit  um  die  Ansprüche  des  Gradenser  Stuhls  angeregt, 
eine  höchst  merkwürdige  Publizistik  nicht  bloß  die  Rechte 


')  Vgl.  hierzu  neuerdings  wieder  die  abweichende  Einschät- 
zung bei  Kretschmayr  Bd.  1,  128  f.  und  Schaube  S.  18. 

*)  Eine  genaue  Erläuterung  der  bisher  noch  fast  ganz  im 
Dunkel  liegenden  kirchlichen  Entwicklung  künftig  in  der  Unter- 
suchung über  die  Geschichte  des  Rechtsstreits. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       244 

der  Kirche,  sondern  daneben  auch  die  Rechte  des  Staates 
an  der  Kirche  diskutiert. M 

Gerade  auf  diesem  Höhepunkt  aber  biegt  die  Ent- 
wicklung um.  Schon  unter  Otto  Orseolo,  dem  Sohne 
Peters  II.,  kommt  es  1026  zum  Sturz  des  herrschenden 
Geschlechts,  und  damit  zum  Sturz  des  bisherigen  Systems. 
Das  Verbot,  bei  Lebzeiten  des  Dogen  einen  Mitregenten 
oder  Nachfolger  zu  ernennen,  schob  der  Ausbildung 
weiterer  Dogendynastien  einen  Riegel  vor.  Es  war  der 
Anfang  einer  grundsätzlichen  Beschränkung  der  Dogen- 
macht überhaupt. 


')  Man  wird  von  dem  Charakter  dieser  Pubhzistik  eine  etwas 
konkretere  Vorstellung  gewinnen,  wenn  ich,  indem  ich  mir  den 
umfassenden  Nachweis  vorbehalte,  die  wichtigsten  Ergebnisse 
der  zugrunde  liegenden  quellenkritischen  Untersuchung  hier  ganz 
kurz  andeute.  Eine  ältere  Gradenser  Theorie,  die  für  die  Wieder- 
anerkennung der  Selbständigkeit  des  Gradenser  Stuhls  und  seiner 
Metropolitanrechte  auf  ganz  Venetien  plädiert,  ruft  zunächst  die 
Geschichtschreibung  zu  Hilfe,  indem  sie  in  einem  verlorenen  Patri- 
archenkatalog die  Urgeschichte  der  beiden  Patriarchate  von  Grade 
und  von  Aquileja  von  diesem  Rechtsstandpunkt  aus  erzählt.  Eine 
jüngere  Gradenser  Theorie  sodann,  die  auf  die  Wiederausdehnung 
der  Metropolitanrechte  auch  auf  Istrien  abzielt,  greift  hierbei  zur 
Urkundenfälschung  großen  Stils  durch  Anfertigung  1.  der  angeb- 
lichen Akten  der  Synode  des  Patriarchen  Elias  zu  Grado  im  Jahre 
.t79  mit  dem  eingerückten  Briefe  des  Papstes  Pelagius  und  2.  des 
angeblichen  Synodalschreibens  des  Papstes  Gregor  III.  über  die 
römische  Synode  des  Jahres  731.  Auch  der  Patriarchenkatalog 
der  älteren  Theorie  muß  jetzt  selbstverständlich  [im  Sinne  der 
jüngeren  Theorie  abgeändert  werden.  Dieser  rein  kirchlichen 
Betrachtungsweise  gegenüber  vertritt  hierauf  eine  neue  ab- 
weichende Darstellung  der  Urgeschichte  Grados  das  bisher  igno- 
rierte Interesse  des  venezianischen  Staats,  insofern  sie  zwar  die 
geistlichen  Herrschaftsansprüche  des  Gradenser  Stuhls  im  Um- 
fange der  jüngeren  Theorie  anerkennt,  zugleich  aber  dem  Dogen 
als  dem  Repräsentanten  des  Staats  die  entscheidende  Initiative 
und  überdies  das  Recht  der  Ernennung  des  Patriarchen  vindi- 
ziert. Danach  erfolgt  jedoch  wieder  eine  Entgegnung  von  kirch- 
licher Seite  her,  indem  jene  staatsfreundliche  Darstellung,  wo  sie 
Anstoß  erregt,  eine  berichtigende  Überarbeitung  in  kirchlichem 
Geiste  erfährt.  Dies  der  rein  sachliche  Zusammenhang ;  daneben 
läßt  sich  endlich  noch  in  hohem  Maße  wahrscheinlich  machen, 
daß  dieser  publizistischen  Betriebsamkeit,  soweit  sie  von  Grado 
ausgeht,  der  Patriarch  Vitalis  IV.  Candiano  nahesteht. 


250  Walter  Lenel, 

Wieder  ist  eine  tiefe  innere  Erschütterung  die  Folge. 
Auch  die  äußere  Machtstellung  läßt  sich  nicht  aufrecht 
halten.  Die  kirchliche  Unabhängigkeit  sogar  wird  noch 
einmal  bedroht.  Von  dem  Patriarchen  von  Aquileja  auf- 
gereizt, setzt  Konrad  IL,  in  dessen  Hand  der  Papst  ein 
willenloses  Werkzeug  ist,  auf  der  römischen  Synode  von 
1027  die  Erneuerung  der  Beschlüsse  der  Mantuaner  Sy- 
node durch,  und,  obwohl  Doge  und  Volk  sich  der  An- 
sprüche Grados  annehmen,  so  hat  doch  erst  Leo  IX.  in 
seiner  Konstitution  von  1053  sie  in  vollem  Umfange 
wieder  gut  geheißen.  Freilich  die  auf  Istrien  waren  auch 
jetzt  nicht  durchführbar,  aber  wenigstens  die  Selbstän- 
digkeit des  Gradenser  Stuhls  ist  seitdem  gesichert.  Bis 
über  die  Mitte  des  zehnten  Jahrhunderts  sind  so  die 
Nachwehen  des  Bruches  mit  dem  früheren  Regierungs- 
systeme fühlbar  gewesen. 

Erst  von  hier  läßt  sich  daher  die  Bedeutung  dieser 
Epoche  der  Dogendynastien  vollends  übersehen  ;  sie  be- 
ruht darauf,  daß  sie  von  den  durch  die  fränkische  Er- 
oberung Italiens  geschaffenen  Grundlagen  aus  den  Staat 
politisch  und  kirchlich  konsolidiert.  Aber  sobald  diese 
Aufgabe  gelöst  ist,  zu  Beginn  des  elften  Jahrhunderts, 
da  wird  mit  einer  gewissen  Unvermeidlichkeit  das  System 
gleichsam  abgestreift.  In  der  Ökonomie  der  geschicht- 
lichen Entwicklung  ist  es  insofern  nur  eine  monarchisch- 
patrimoniale  Durchgangsstufe. 

Hier  zeigt  sich  die  Ähnlichkeit,  aber  auch  die  Ab- 
weichung von  der  gleichzeitigen  festländischen  Entwick- 
lung; auch  dort  finden  wir  das  Aufkommen  provinzialer 
Gewalten  im  Kampfe  wider  den  äußern  Feind;  der  Unter- 
schied ist  aber,  daß  bei  den  besonderen  Daseinsbedin- 
gungen Venedigs  das  patrimoniale  Element  weit  früher, 
wenn  auch  noch  nicht  beseitigt,  so  doch  eingeengt  wird.i) 


1)  Außerdem  ist  ja  die  politische  Organisationsform  auf  dem 
Festlande  der  in  Venedig  fehlende  Feudalismus. 


Die  l-pochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       251 

3. 

Da  eröffnet  sich  wiederum  mit  einem  Vorstoß  des 
Abendlandes,  mit  dem  Gegensatz  der  Normannen  zu 
Byzanz  eine  neue,  die  dritte  Epoche,  und  nun  ist  es  das 
Glück  und  die  Größe  Venedigs,  daß  es  wieder  so  weit 
erstarkt  und  fähig  ist,  in  diesem  Gegensatz  eine  ent- 
scheidende Stellung  zu  ergreifen.  Die  durch  Peter  11. 
Orseolo  eingeleitete  Politik  wird  wieder  autgenommen 
und  die  günstige  Konjunktur  entsprechend  ausgenutzt. 
Bei  dem  Verfall  der  byzantinischen  Flotte  durchaus  auf 
die  Hilfe  Venedigs  angewiesen,  ist  Alexios  1.  Komncnos 
genötigt,  sie  mit  dem  großen  Privileg  von  1082  zu  er- 
kaufen, das  durch  ewige  Befreiung  von  allen  Abgaben 
die  Venezianer  selbst  vor  den  Einheimischen  weit  bevor- 
zugt. Aber  dieses  Handelsmonopol  muß  Venedig  fortan 
um  jeden  Preis  behaupten,  während  die  byzantinische 
Regierung,  sobald  sie  wieder  zu  Kräften  kommt,  danach 
trachten  muß,  sich  davon  frei  zu  machen.  Von  Anbeginn 
liegt  hier  der  Keim  zu  schweren  Zerwürfnissen. 

Überhaupt  aber  wird  Venedig  damit  in  das  Getriebe 
der  großen  südeuropäischen  Politik  hineingezogen.')  All- 
enthalben tauchen  neue  Probleme  auf.  Das  Vordringen 
der  Normannen  bedroht  die  Bewegungsfreiheit  Venedigs 
auf  der  Adria,  daher  auf  das  erste  Anzeichen  davon  der 
Doge  den  Städten  Dalmatiens  das  Gelöbnis  abfordert, 
jede  Verbindung  mit  den  Normannen  wie  mit  anderen 
Fremden  als  Hochverrat  zu  ahnden.  Ferner  ist  seit  der 
Eroberung  des  binnenländischen  Kroatiens  durch  Ungarn 
dessen  Vorrücken  auch  nach  Dalmatien  zu  gewärtigen. 
Mag  der  Doge  sich  jetzt  immerhin  den  Titel  eines  Her- 
zogs von  Kroatien  beilegen,  der  König  von  Ungarn  läßt 

*)  Gerade  auf  dieser  umfassenden  Wirkung  des  norman- 
nisch-byzantinischen Gegensatzes  beruht  seine  Epoche  machende 
Bedeutung  für  die  venezianische  Geschichte.  Wenn  Kretschmayr 
den  Normannenkrieg  des  elften  Jahrhunderts  noch  der  Epoche 
der  „dogalen  Monarchie"  zurechnet  und  eine  neue  Epoche 
„venezianischer  Großmachtstellung"  erst  vom  Beginn  der  Kreuz- 
züge ab  datiert,  so  zerreißt  und  verdunkelt  er  den  wesentlichen 
Zusammenhang. 


252  Walter  Lenel, 

darüber  keinen  Zweifel,  daß  er  die  Ansprüche  Venedigs 
nicht  anerkennt.  Der  jahrhundertelange  Kampf  Venedigs 
mit  Ungarn  um  den  Besitz  Dalmatiens  steht  so  vor  der 
Tür,  und  ein  normannisches  und  ein  byzantinisches  Ehe- 
bündnis des  ungarischen  Königshauses  schon  um  1100 
bezeugt,  wie  auch  hier  die  große  südeuropäische  Politik 
hineinspielt.  Eben  durch  diese  Feindschaften  aber  wird 
dann  auch  das  kühle  Verhältnis  Venedigs  zu  dem  gre- 
gorianischen Papsttum  und  das  freundschaftliche  zu  dem 
deutschen  Kaisertum  unter  Heinrich  IV.  und  Heinrich  V. 
bestimmt. 

Dazu  kommen  Verschiebungen  handelspolitischer 
Art.  Der  regere  Warenaustausch,  die  Sorge  für  die  Lebens- 
mittelzufuhr macht  jetzt  Sonderverträge  mit  den  zur 
Selbständigkeit  emporstrebenden  Städten  der  Terraferma 
notwendig,  aber  auch  Zusammenstöße  mit  den  nächst 
benachbarten  Städten  bleiben  nicht  aus.  Wichtiger  noch 
ist,  daß  durch  das  Vorgehen  der  Normannen  der  Handel 
über  See  sich  umgestaltet.  Während  die  alte  Neben- 
buhlerin Amalfi  seit  der  Eroberung  durch  die  Normannen 
mehr  und  mehr  an  Bedeutung  einbüßt,  sehen  sich  die 
jüngeren  Seemächte  Pisa  und  Genua  eben  durch  die 
Konkurrenz  der  Normannen  veranlaßt,  seit  etwa  1100  der 
Kreuzzugsbewegung  folgend,  den  Schv/erpunkt  ihrer 
Unternehmungen  aus  dem  westlichen  in  das  östliche 
Mittelmeer  zu  verlegen.^)  An  den  Handelsniederlassungen 
in  den  Kreuzfahrerstaaten  will  natürlich  auch  Venedig 
teil  haben.  Sofort  aber  meldet  sich  Argwohn  und  Eifer- 
sucht. Die  Venezianer,  für  ihr  Handelsmonopol  in  By- 
zanz  fürchtend,  besiegen  die  heimkehrende  Kreuzzugs- 
flotte der  Pisaner  und  geben  sie  nur  gegen  die  feierliche 
Verpflichtung  frei,  nie  in  Zukunft  zu  Zwecken  des  Handels 
den  Boden  Romaniens   zu  betreten.-)     Allein  es  versteht 


»)  E.  Caspar,  Roger  II  (1101  —  1154)  und  die  Gründung  der 
normannisch-sizilischen  Monarchie  (1904)  S.  134  f. 

*)  Hinsichtlich  des  Zeitpunkts  vgl.  Schaube,  Handels- 
geschichte S.  125  N.  6.  Ich  lasse  hier  unerörtert,  daß  der  nor- 
mannisch-byzantinische Gegensatz  auch  auf  das  Verhalten  der 
Seemächte  im  ersten  Kreuzzug  von  Einfluß  gewesen  ist. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       253 

sich,  daß  weder  Pisa  noch  auch  Genua  sich  von  dem 
byzantinischen  Markte  ausschheßen  ließ,  wie  denn  diese 
Konkurrenz,  von  der  byzantinischen  Regierung  nicht 
ungern  gefördert,  mit  der  Zeit  immer  ernster  und  be- 
drohlicher anwächst. 

So  in  einen  großen  universalen  Zusammenhang  ver- 
setzt, findet  sich  Venedig  ebenso  mannigfaltigen  wie 
schwierigen  Aufgaben  gegenüber.  Die  ganze  Existenz 
ist  unendlich  viel  komplizierter  geworden.  Nicht  als  ob 
alle  Konsequenzen  der  neuen  Konstellation  sofort  in 
Sicht  kämen;  allmählich  erst  bilden  sie  sich  heraus,  und 
demgemäß  wechselt  der  Kurs  der  venezianischen  Politik, 
bis  zuletzt  die  fortschreitende  Zuspitzung  der  Verhält- 
nisse einer  gewaltsamen  Lösung  zudrängt.  Etwa  dr'^i 
Hauptphasen    kann  man  in  diesem  Sinne  unterscheiden. 

Die  erste  reicht  bis  zu  den  40er  Jahren  des  zwölften 
Jahrhunderts.  Nach  im  ganzen  ungetrübten  Beziehungen 
zu  Alexios  I.  muß  Venedig  schon  unter  seinem  Sohn  und 
Nachfolger  Johannes  durch  mehrjährige  Brandschatzung 
der  Inseln  und  Küsten  des  Reichs  die  Erneuerung  und 
Erweiterung  des  Vertrags  erzwingen.  Daß  die  Venezianer 
sich  seitdem  bartlos  tragen  nach  der  Sitte  des  Abend- 
landes, ist  ein  Symptom  beginnender  Entfremdung.  Doch 
verharrt  Venedig  nach  der  Wiederaussöhnung  vorerst  auf 
der  Linie  des  Zusammengehens  mit  Byzanz.  In  den 
Kreuzfahrerstaaten  sind  anfangs  keine  besonderen  Er- 
folge zu  verzeichnen  trotz  hochgespannter,  die  Ansprüche 
der  jüngeren  Seemächte  weit  übertrumpfender  Forde- 
rungen. Um  so  größere  Vorteile  bringt  hernach  die  Mit- 
wirkung bei  der  Eroberung  von  Tyrus,  das  neben  Akkon 
die  Hauptniederlassung  wird.^)  An  der  Adria  hingegen 
hält,  ganz  abgesehen  von  vorübergehenden  Reibungen 
mit  Nachbarstädten,  der  Kampf  mit  Ungarn  Venedig  jahr- 


•)  über  die  Einrichtung  venezianischer  Ritterlehen  in  Tyrus 
als  Vorstufe  der  venezianischen  Militärkolonien  des  dreizehnten 
Jahrhunderts  vgl.  Histor.  Zeitschrift  (1907)  Bd.  99,  508- 513.  Ich 
muß  hier  berichtigen,  daß  das  Privileg  Balduins  II.,  das  die  Vene- 
zianer zur  Mitverteidigung  von  Tyrus  verpflichtete,  erst  nach  der 
Eroberung  der  Stadt  ausgestellt  wurde. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  1  ^ 


254  Walter  Lenel, 

zehntelarig  in  Atem.  Trotz  aller  Anstrengungen  wird 
nur  der  Norden  Dalmatiens,  insbesondere  Zara  mit  den 
vorliegenden  Inseln  festgehalten,  während  der  Süden  an 
Ungarn  fällt. ^)  Und  als  der  Kampf  mit  Ungarn  einst- 
weilen zum  Stillstand  kommt,  da  ist  es  die  Erstarkung 
der  normannischen  Macht  unter  Roger  IL,  die  Venedig 
mit  Sorge  erfüllt.  Der  von  Venedig  beratene  und  unter- 
stützte Angriff  des  Papsttums  und  Lothars  auf  das  Nor- 
mannenreich scheitert.  Bis  zur  Mark  Ankona  schiebt  es 
seine  Grenzen  vor.  Im  Osten  der  Adria  durch  Ungarn, 
im  Westen  durch  die  Normannen  wird  so  Venedig  be- 
engt und  eingeschnürt. 

Dieser  Gefahr  gegenüber  beginnt  seit  den  40er  Jahren 
eine  neue,  die  zweite  Phase  der  venezianischen  Politik. 
Auch  die  venezianische  Interessensphäre  an  der  Adria 
(ein  Begriff,  der  uns  jetzt  zuerst  begegnet)  wird  nun- 
mehr fester  organisiert.'^)  Das  geschieht  zunächst  durch 
Schutzverträge,    an  der  Westküste   mit    dem  von  seinem 


')  Was  die  Politik  Venedigs  gegenüber  Dalmatien  und  was 
namentlich  Andrea  Dandolos  Nachrichten  darüber  anlangt,  so 
hat  H.  Simonsfeld  in  seiner  Anzeige  meines  Buches  ,  Hist.  Zeit- 
schrift (1900)  Bd.  84,  430—451  gegen  meine  früheren  Ausführungen 
zur  Sache  lebhaft  polemisiert.  Befremdlich  ist  nur,  daß  der  Inhalt 
meiner  Darlegungen  hier  sowohl  wie  auch  sonst  in  der  Regel 
auf  Grund  schiefer  und  nicht  selten  entstellender  Analyse  be- 
kämpft wird.  Ja  es  kommt  vor  S.  435 ,  daß  selbst  da,  wo  an- 
scheinend wortgetreue  Wiedergabe  in  Anführungszeichen  er- 
folgt, die  innerhalb  der  Anführungszeichen  durch  Sperrdruck 
hervorgehobenen  Worte  vielmehr  Zusatz  des  Kritikers  und  zwar 
ein  den  Sinn  des  Ganzen  wesentlich  verändernder  Zusatz  sind. 
Es  genügt  mir,  da  von  mala  fides  nicht  die  Rede  sein  kann,  die 
Tatsache  als  solche  zu  registrieren.  Nicht  als  ob  ich  frühere  Irr- 
tümer leugnen  wollte ;  ich  habe  deren  auch  in  diesem  Vortrag 
einzugestehen.  Aber  allerdings  solche  angeblichen  Mißgriffe,  wie 
sie  dort  vielfach  und  mit  einer  gewissen  Überlegenheit  gerügt 
werden,  möchte  ich  doch  auch  nach  Jahren  noch,  hier,  wo  die 
Möglichkeit  dazu  von  selbst  sich  darbietet,  nicht  ohne  Wider- 
spruch mir  aufbürden  lassen. 

^)  Auf  die  Abgrenzung  der  venezianischen  Interessensphäre 
an  der  Adria  habe  ich  schon  früher  (Entstehung  S.  23  ff.)  hin- 
gewiesen; nur  übersah  ich  damals  noch  nicht  die  politische 
Situation,  aus  der  sie  sich  erklärt. 


Die  Epochen  der  alteren  venezianischen  Geschichte.       255 

Nachbarn  bedrohten  Fano,  namentlich  aber  mit  den  seit 
alters  wirtschaftlich  abhängigen  Kiistenstädten  Istriens, 
die  sich  als  Gegenleistimg  zur  Ablegung  des  Treueids, 
zu  einer  jährlichen  Abgabe  und  zur  Hceresfolge  inner- 
halb jener  venezianischen  Interessensphäre,  nämlich  einer- 
seits bis  Ankona  und  andrerseits  bis  Zara  oder  Ragusa 
verpflichten  müssen.  Eine  weitere  Maßregel  ist  sodann 
die  allmählich  durchgeführte  straffere  administrative  und 
kirchliche  Unterordnung  des  venezianischen  Dalmatiens.') 
Auch  Byzanz  gegenüber  bereitet  sich  jetzt  ein  Um- 
schwung vor.  Kaiser  Manuel,  anfangs  gleich  seinem 
Vater  mit  der  Erneuerung  der  venezianischen  Privilegien 
zögernd,  muß,  durch  den  Angriff  der  Normannen  im 
zweiten  Kreuzzuge  überrascht,  die  Hilfe  der  Venezianer 
mit  der  Bestätigung  und  Erweiterung  ihrer  Vorrechte  be- 
zahlen. Schon  damals  macht  sich  in  Venedig  ein  Zwie- 
spalt der  Ansichten  geltend.  Der  Patriarch  Heinrich  Dan- 
dolo  und  das  ihm  nahestehende  Geschlecht  der  Badoer-) 
widerraten  den  Kampf  gegen  den  Normannenkönig  als 
einen  Getreuen  der  Kirche,  wogegen  der  Doge,  den  Pa- 
triarchen mit  seinem  Anhang  aus  der  Stadt  verjagend, 
trotz  des  päpstlichen  Bannes  die  traditionell  byzanzfreund- 
liche  Politik  aufrecht  hält.  Allein  schon  während  des 
Feldzugs  brechen  Mißhelligkeiten  zwischen  den  Verbün- 
deten aus,  und  als  vollends  Manuel  mit  einer  byzanti- 
nischen Restaurationspolitik  in  Italien  begann,  Ankona 
zum  Stützpunkt  wider  Venedig  ausersah,  gegen  Süditalien 

')  Die  Angabe  Schaubes,  Handelsgeschichte  S.  682  N.  2,  daß 
im  Jahre  1116  Marcus  Michael  als  erster  bekannter  venezianischer 
Comes  von  Zara  auftrete,  beruht  auf  einem  Versehen.  Marcus 
Michael  war  vielmehr  1324  Graf  von  Zara  und  hat  als  solcher 
ein  Transsumpt  der  Urkunde  von  1116  unterzeichnet.  Venezia- 
nische comites  sind  in  Dalmatien  nicht  vor  den  40  er  Jahren  des 
zwölften  Jahrhunderts  nachweisbar,  vgl.  Entstehung  S.  25. 

^)  Die  bekannte  Nachricht  von  dem  Widerspruch  des  F^atri- 
archen  und  des  Geschlechts  der  Badoer  schon  gegen  die  Wahl 
des  Dogen,  die  sich  in  dem  Chron.  monasterii  S.  Salvatoris  des 
Francesco  de  Grazia  findet,  ist  neuerdings  als  einem  Mißverständ- 
nis entsprungen  von  Monticolo  in  der  neuen  Muratori-Ausgabe 
der  Vita  del  Dogi  des  Marin  Sanudo  S.  218  N.  4,  wie  mir  scheint, 
mit  Recht  verworfen  worden. 

17* 


256  Walter  Lenel, 

vorging  und  die  konkurrierenden  Seemächte  begünstigte, 
da   gewann   die   byzanzfeindliche   Stimmung   in  Venedig 
das   Übergewicht    und   ein   Systemwechsel   erfolgte,    der 
auf  eine  Politik   der  freien  Hand  hinauslief.     Durch  den 
Patriarchen  vermittelt,  bahnte  sich  ein  enges  Einvernehmen 
mit   dem  Papsttum    an,    das   dafür   die  kirchliche  Unter- 
ordnung des  venezianischen  Dalmatiens  guthieß  und  auch 
im  byzantinischen  Reiche  kirchliche  Vorrechte  einräumte. 
Ein  Friedensvertrag  mit  Rogers  II.  Nachfolger  Wilhelm  I. 
bot   den  Venezianern  Sicherheit   und   Handelsfreiheit  im 
Normannenreich  und  überdies  eine  Garantie  ihres  Besitz- 
standes nordwärts  von  Ragusa.    Erst  recht  aber  bewährte 
sich  diese  Entente,  als  auch  die  traditionelle  Freundschaft 
mit  dem  abendländischen  Kaisertum  in  Stücke  ging,  seit- 
dem Friedrich  I.  mit  seinen  Absichten  gegen  die  selbst- 
herrliche   Entwicklung   der   oberitalienischen  Kommunen 
deutlicher  hervortrat.   Obwohl  Venedig  trotz  seiner  Partei- 
nahme  für   Alexander  III.    den   offenen   Kampf   mit   dem 
Kaiser   lange   hinauszog,    mußte   es   sich,   von    Friedrich 
herausgefordert,  doch  dazu  entschließen,   hat  dann  aber, 
indem  es  im  Verein    mit  den  übrigen  Widersachern    des 
Kaisers  erst  den  Veroneser  Bund,  dann  die  lombardische 
Liga  finanzierte,    dem    erfolgreichen   Widerstand    gegen 
Friedrich    die   feste   Grundlage    geschaffen.     Als    freilich 
dies  Ziel   erreicht  war,    scheute  es  sich   auch   nicht,   ob- 
gleich Mitglied  der  Liga,  durch  die  Unterstützung  Christians 
von  Mainz  bei  seinem  Angriff  auf  das  verhaßte  Ankona 
mit   dem  Kaiser   wieder   anzuknüpfen,   so  daß,   als  nach 
den  Tagen  von  Legnano  und  Anagni  eine  Verständigung 
sich  empfahl,    bei    den  Beziehungen  Venedigs   zur  Liga, 
zum  Papsttum,  zu  den  Normannen  trotz  des  Mißtrauens 
der  Lombarden  seine  Wahl  als  Kongreßort   sich  schließ- 
lich  von   selbst   ergab.     So   verstand   es  Venedig  durch 
die  Beweglichkeit  seiner  Politik  sowohl  seine  adriatische 
Machtsphäre   zu   sichern   wie   des  Kaisers  Absichten  zu 
durchkreuzen    und    dennoch   sein  Wohlwollen   wiederzu- 
gewinnen. 

Um  so  empfindlicher  schmerzte  die  Wunde,  die  Ma- 
nuels Arglist   den  Venezianern  schlug.     Man  weiß,   daß 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       257 

er  am  selben  Tage,  im  März  1171  alle  Venezianer  im 
griechischen  Reiche,  deren  er  habhaft  werden  konnte, 
mitsamt  ihrer  Habe  gefangen  setzen  ließ.  Eine  zur  Ver- 
geltung entsandte  Flotte,  die  bei  der  Ausfahrt  die  admini- 
strative Unterwerfung  des  südlichen  Dalmatiens  in  An- 
griff, die  kirchliche  in  Aussicht  nahm,  mußte  unverrich- 
teter  Dinge  heimkehren,  da  unterwegs  eine  pestartige 
Seuche  ausbrach.  In  Venedig  entstand  eine  ungeheure 
Aufregung,  die  sich  in  der  Ermordung  des  Dogen  Luft 
machte.  Aber  alle  diplomatischen  Bemühungen  blieben 
erfolglos,  da  Manuel  sie  rein  dilatorisch  behandelte.  Schon 
taucht  vorübergehend  der  Gedanke  eines  venezianisch- 
normannischen Bündnisses  gegen  Byzanz  auf,  als  dessen 
Wortführer  Heinrich  Dandolo,  der  spätere  Doge,  und  ein 
Badoer  genannt  werden. i)  Doch  begnügt  man  sich  zu- 
letzt mit  der  bloßen  Erneuerung  und  Erweiterung  des 
letzten  Friedensvertrags  mit  den  Normannen,  d.  h.  man 
läßt  es  bei  den  bisherigen  venezianisch-normannischen 
Beziehungen  bewenden,  zufrieden  damit,  daß  durch  einen 
tatsächlichen  Friedenszustand  mit  Byzanz  sich  ein  vor- 
läufiger modus  vivendi  herstellte.-) 

Seit  den  80er  Jahren  aber  verdüstert  sich  von  neuem 
der  Horizont;  die  dritte  Phase  der  Entwicklung  setzt 
damit  ein.  Mühsam  aufgebaut,  gerät  die  venezianische 
Machtsphäre  an  der  Adria  ins  Wanken.    Zara,  das  schon 

*)  Ich  habe  dieses  meist  gar  nicht  oder  doch  nur  nebenbei 
erwähnte  Intermezzo  mit  Absicht  hervorgehoben,  weil  es  mir  im 
Rahmen  des  Gesamtverlaufs  der  Entwicklung  bedeutsam  er- 
scheint. 

')  Über  das  Endergebnis  der  Verhandlungen  mit  Manuel 
geht  die  venezianische  Überlieferung  und  die  Darstellung  des 
Niketas  auseinander.  Vgl.  darüber  zuletzt  die  einleuchtende  Er- 
örterung von  Besta,  La  cattura  dei  Veneziani  in  Oriente,  Estratto 
dall'Antologia  Veneta  Bd.  1  Feltre  (1900)  S.  17ff.  Daß  aber  schon 
1175  wieder  ein  tatsächlicher  Friedenszustand  eingetreten  war, 
beweisen  urkundliche  Zeugnisse,  vgl.  Heynen,  Zur  Entstehung 
des  Kapitalismus  in  Venedig,  Münchner  volkswirtschaftliche 
Studien,  71.  Stück  (1905)  S.  60  N.  4,  und  Schaube,  Handels- 
geschichte S.  224  und  458.  Danach  dürfte  die  oben  vorgetragene 
Auffassung  noch  am  ehesten  dem  wirklichen  Sachverhalt  ent- 
sprechen. 


258  Walter  Lenel, 

SO  oft  sich  empört  hatte,  der  Stützpunkt  der  venezia- 
nischen Herrschaft  in  Dalmatien,  fällt  wieder  zu  Ungarn 
ab.  Beim  Angriff  der  Normannen  auf  Byzanz  geht  auch 
das  südUche  Dalmatien  wieder  verloren.  Kostspielige 
Unternehmungen  gegen  Zara  scheitern.^)  Man  muß  sich 
zu  einer  alle  zwei  Jahre  zu  erneuernden  Waffenruhe  mit 
Ungarn  verstehen.  In  den  90er  Jahren  sodann  hindert 
Verona  den  freien  Verkehr  nach  Venedig;  Pola  weigert 
die  Heeresfolge;  Pisa,  das  früher  schon  mit  dem  auf- 
ständischen Zara  einen  Handelsvertrag  abgeschlossen, 
sperrt,  von  Brindisi  unterstützt,  die  Mündung  der  Adria, 
so  daß  eine  venezianische  Flotte  „zur  Öffnung  des  Meeres" 
ausfahren  muß.  Und  wenn  hier  die  Energie  des  Dogen 
Heinrich  Dandolo  alsbald  Wandel  schafft-),  Zara  gegen- 
über erweist  auch  sie  sich  als  ohnmächtig.  Man  liest, 
daß  er  im  Jahre  1200  nur  noch  als  Doge  von  Venedig 
und  Kroatien,  aber  nicht  als  Doge  von  Dalmatien  zu 
unterfertigen  pflegte,  da  er  sich  dieses  Titels  bis  zur 
Wiedererwerbung  Zaras  nicht  mehr  habe  bedienen  wollen.^) 
Am  schlimmsten  freilich  war  der  unaufhaltsameNieder- 
gang  des  byzantinischen  Reichs.  Seit  der  Verfolgung 
des  Andronikos  (1182),  die  den  Ingrimm  der  Einheimi- 
schen   gegen    die   überall    eingedrungenen   Abendländer 

')  Wie  Kretschmayr  S.  470  mit  Reclit  bemerkt,  erfahren  wir 
nicht,  ob  eine  zweite  im  November  1187  geplante  Belagerung 
von  Zara  zur  Ausführung  kam;  sicher  aber  ist,  daß  Zara  nicht 
erobert  wurde. 

*)  Auf  den  für  die  Adriapolitik  des  Dogen  höchst  bezeich- 
nenden Vertrag  mit  dem  Patriarchen  Peregrin  von  Aquileja  vom 
Juni  1200  (noch  ungedruckt,  mir  in  zwei  Abschriften  vorliegend; 
ein  kurzes  Regest  bei  Kretschmayr  S.  501,  ein  längeres,  irrig  zu 
1220,  bei  Minotto,  Acta  et  diplomata  e  R.  tabulario  Veneto  (1870  ff.) 
I,  1,  13,  vgl.  Dandolos  Annalen,  Muratori,  Rer.  Ital.  SS.  XII,  320  A), 
kann  ich  hier  nicht  eingehen,  werde  aber  in  anderem  Zusammen- 
hang darauf  zurückkommen. 

3)  Obschon  die  Nachricht  erst  in  dem  sog.  Chron.  Justiniani 
sec.  14  überliefert  ist  (Mon.  Germ.  SS.  XIV,  92)  halte  ich  sie,  wie 
die  ähnliche  von  Simonsfeld,  Venezianische  Studien  (1878)  Bd.  1, 
161  aus  derselben  Quelle  mitgeteilte  und  nachweisbar  richtige 
Angabe,  für  durchaus  glaubwürdig.  Vgl.  auch  Lazzarini,  /  titoli 
dei  dogi  di  Venezia,  IViiovo  Archivio  Veneto  N.  S.  Bd.  5,  S.-A. 
S.  25  N.  4. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Gescliichtc.       259 

an  den  Tag  brachte,  lähmten  L'surpationen  von  oben. 
Angriffe  von  außen  und  die  furchtbare  Plünderung  durch 
genossenschaftlich  organisierte  Raubzüge  pisaner  und 
genueser  Korsaren  die  Widerstandskraft  des  Staats.  An- 
gesichts dieser  Bedrängnis  wirft  die  venezianische  Politik 
noch  einmal  das  Steuer  herum.  Das  Einvernehmen  mit 
den  Normannen  und  mit  dem  Papsttum  \)  preisgebend, 
übernimmt  sie  gegen  die  Wiederanerkennung  der  vene- 
zianischen Privilegien  und  Entschädigungsansprüche  die 
X'erteidigung  des  Reiches,  um  ihre  Machtstellung  in  By- 
zanz  zu  retten,  die  ja  in  der  Tat  eine  Existenzfrage  für 
Venedig  war.  Eben  der  Vorstoß  der  Normannen  in  den 
80er  Jahren  bot  den  Anlaß  dazu.  Zwar  die  abermalige 
Gefahr  eines  Angriffs,  die  von  Friedrich  I.  und  unheim- 
licher noch  von  Heinrich  VI.  drohte,  ging  vorüber.  Nicht 
zu  hindern  aber  war,  daß  die  pisaner  und  genueser  Kon- 
kurrenz allenthalben  den  Venezianern  auflauerte  und  den 
schwachen  Herrschern  immer  weitere  Zugeständnisse 
abtrotzte.  Und  wenn  auch  ganz  zuletzt  noch  einmal  eine 
Bestätigung  und  sogar  Ausdehnung  der  venezianischen 
Privilegien  erpreßt  wurde,  nach  langer  Weigerimg  frei- 
lich nur  und  in  der  Angst,  daß  die  Venezianer  sich 
sonst  eines  Thronprätendenten  annähmen,  was  half  es, 
da  die  kaiserliche  Gunst  sich  doch  gleich  wieder  erst 
den  Pisanern,  dann  den  Genuesen  zuwandte?  Es  gebrach 
mithin  den  venezianischen  Vorrechten  bei  der  grauen- 
haften Anarchie  des  Reiches  an  jeglicher  Sicherheit. 

So  scheint  zu  Ende  des  zwölften  Jahrhunderts  an 
der  Adria  wie  in  Byzanz  das  beharrlich  festgehaltene 
Ziel  der  venezianischen  Politik  in  Frage  gestellt.  Aber 
der  Doge  Heinrich  Dandolo  war  nicht  der  Mann,  darauf 
zu  verzichten.  Schon  sein  Name  war  ein  Programm. 
Wie  der  Patriarch  Heinrich  Dandolo  das  Bündnis  mit 
Manuel  gegen  die  Normannen  bekämpft,  so  hatte  einst 
Heinrich  Dandolo,  der  spätere  Doge,  das  Bündnis  mit 
den  Normannen    gegen  Manuel    befürwortet,    imd,   wenn 

')  Die  byzantinischen  Privilegien  von  1187  und  1198  ent- 
halten die  Klausel,  daß  weder  Bann  noch  Absolution  des  Papstes 
den  Vertrag  sollen  aufheben  dürfen. 


260  Walter  Lenel, 

er  sonst  jeglichen  Widerstand  mit  unbeugsamer  Tatkraft 
niederwarf,  weshalb  hätte  er  da  vor  Zara  und  vor  Byzanz 
zurückweichen  sollen?  Nur  die  Konjunktur  fehlte,  und 
die  brachte  der  vierte  Kreuzzug.  Die  Abhaltung  der 
großen  Fürsten  durch  heimatliche  Wirren  gab  den  Kreuz- 
zug in  die  Hand  des  ritterlichen  Kreuzheeres,  in  dem 
der  Doge  ein  brauchbares  Werkzeug  fand.  Nicht  daß 
man  ihm  seine  Machenschaften  nachrechnen  könnte,  aber 
der  Verlauf  war  so,  wie  wenn  er  ihn  bestellt  hätte.  Nicht 
allein,  daß  das  Kreuzheer  Zara  wieder  erobern  half,  auch 
der  Teilungsplan  des  griechischen  Reiches  trägt  durch- 
aus venezianisches  Gepräge.  Wie  dem  Sozius  einer 
großen  Handelsgesellschaft  fielen  dem  Dogen  drei  Achtel 
des  Gewinnes  zu,  die  den  venezianischen  Handelsinter- 
essen gemäß  ausgewählt  wurden.  Und  auch  das  ent- 
sprach venezianischer  Praxis,  daß  ein  kirchlicher  Vor- 
teil heraussprang,  insofern  der  erste  lateinische  Patriarch 
von  Konstantinopel  und  die  Kanoniker  der  Hagia  Sophia 
Venezianer  waren.  Man  erkennt,  das  Ergebnis  des  vierten 
Kreuzzugs  war  gleichsam  die  Krönung  der  Bestrebungen, 
die  wir  Venedig  seit  seinem  Eintritt  in  die  große  süd- 
europäische Politik  haben  verfolgen  sehen. 

4. 

Wie  aber  gestaltete  sich  die  innere  Entwicklung? 
Wir  berühren  damit  ein  schwieriges  Problem  der  vene- 
zianischen Geschichte. 

Die  heimische  Tradition,  auf  späte,  unzuverlässige 
Schriftsteller  zurückgehend,  knüpft  die  großen  Verfassungs- 
änderungen des  zwölften  Jahrhunderts  kurzer  Hand  an 
ein  bestimmtes  Ereignis  an,  an  die  Krise  nämlich,  die 
der  Gewaltstreich  Manuels  1171  in  Venedig  hervorrief. 
Die  neuere  Forschung  hat  den  Nimbus  dieser  Tradition 
zerstört.  Sie  zeigte,  daß  es  sich  vielmehr  um  eine  all- 
mähliche Wandlung  der  Verfassung  handelt,  um  die  Ent- 
stehung des  comune,  das  mit  seinem  Organ,  dem  Rate 
der  sapientes  urkundlich  seit  den  40er  Jahren  auftauchend, 
die  Macht  des  Dogen  auf  den  verschiedenen  Gebieten 
staatlicher  Tätigkeit   nach    und   nach  zurückdrängt.     Die 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       2öl 

Analogie  der  venezianischen  mit  der  festländischen  Ver- 
fassung trat  dabei  hervor.  Allein  es  fehlt  viel,  daß  das 
Problem  bereits  erledigt  wäre.  Sowohl  die  Vorgeschichte 
des  comiuie  wie  der  weitere  Verlauf  und  insbesondere 
die  Ursachen,  die  gerade  diesen  Verlauf  bedingt  haben, 
dies  alles  bedarf  noch  präziserer  Feststellung.  Ich  will 
versuchen,  das  komplizierte  Phänomen  soweit  zu  erläu- 
tern, wie  es  im  Rahmen  dieser  Skizze  möglich  ist.') 

Wir  erinnern  uns  des  Verfassungszustands,  den  die 
Epoche  der  Dogendynastien  hinterließ.-)  Die  Herrschafts- 
gewalt des  Dogen  ist  im  wesentlichen  noch  unerschüttert, 
wenn  auch  zuletzt  der  Bruch  mit  dem  bisherigen  System 
den  Beginn  einer  grundsätzlichen  Beschränkung  der 
Dogenmacht  herbeiführt.  Neben  dem  Dogen  aber  steht 
die  Zentralregierung  auf  dem  Rialto,  an  der  zumal  dem 
Adel  ein  hervorragender  Anteil  zukommt.  Dieser  Ein- 
fluß des  Adels  ist  nun  seit  dem  Ausgang  des  elften  Jahr- 
hunderts unverkennbar  im  Wachsen.  Die  Aussagen  der 
Quellen,  der  venezianischen  wie  der  ausländischen,  der 
erzählenden  wie  der  urkundlichen,  lassen  darüber  nicht 
den  geringsten  Zweifel. 3)    Nicht  von  ungefähr  aber  trifft 


')  Die  Entthronung  der  heimischen  Tradition  fällt  mir  zur 
Last,  Entstehung  S.  105—145.  Meine  frühere  Untersuchung  hat 
vor  allem  Schmeidler  durch  seine  Darlegungen  über  das  comune 
wesentlich  ergänzt  und  weitergeführt,  ohne  freilich  das  Problem 
zu  lösen,  B.  Schmeidler,  Der  dux  und  das  comune  Venetiarum 
von  1141  bis  1229.  Histor.  Studien,  veröffentlicht  von  E.  Ehering, 
Heft  35  (1902),  vgl.  meine  Anzeige,  Histor.  Zeitschrift  (1903) 
Bd.  91,  542  und  über  den  gegenwärtigen  Stand  des  Problems 
meine  Bemerkungen,  Histor.  Zeitschrift  (1907)  Bd.  99,  483  f. 

*)  Die  Vorgeschichte  des  comune,  die  ich  im  folgenden  zu- 
nächst erörtern  will,  ist  bisher  nicht  beachtet  worden.  Es  handelt 
sich  um  Übergangsverhältnisse  mehr  tatsächlicher  als  rechtlicher 
Art,  die  ich  früher  nicht  als  solche  erkannt  habe,  die  sich  aber 
von  dem  Verfassungszustand  der  vorangehenden  Epoche  deut- 
lich unterscheiden. 

')  Eine  Anzahl  solcher  Aussagen  habe  ich  bereits  (Entstehung 
S.  121  f.)  zusammengestellt,  dazu  Kretschmayr  S.  195.  So  wendet 
sich  König  Koloman  von  Ungarn  brieflich  nicht  bloß  an  den 
Dogen,  sondern  stets  auch  an  seine  optimales,  proceres,  maiorcs 
(Entstehung  S.  122N.  1);  Papst  Paschalis  II.  (Jaffe  -  Löwenfeld 
Nr.  6284,  6285),   indem   er    ein    Schreiben    an    dux.    nobiles    und 


2o2  Walter  Lenel, 

diese  Machtsteigerung  des  Adels  mit  dem  Eintritt  Vene- 
digs  in    die   große   südeuropäisclie    Politik    zusammen.^) 


populiis  Veneciae  richtet,  bezieht  sich  auf  eine  cum  ducis  caetero- 
ramqiie  magnatum  consilio  zu  treffende  Entscheidung.  Ent- 
sprechend datiert  der  venezianische  Verfasser  der  Translatio 
S.  Nicolai  {Recueil  des  historiens  des  croisades,  historiens  occi- 
dentaux  Bd.  5,  254,  cp.  1):  Vitale  Michaele  principante  remque 
publicum  magnatum  suorum  Providentia  sapienter  et  utiliter  dis- 
ponente.  Wenn  ferner  Anna  Komnena,  ed.  Bonn.  Bd.  1,  285  von 
reichen  Geschenken  ttoös  ie  xhv  SovKa  Bsvexini  aal  tov^  vnavrov 
aqxovTai  erzählt,  oder  wenn  in  dem  Privileg  Heinrichs  IV,  für 
Venedig  {Mon.  Germ.  Constitutiones  Bd.  1  Nr.  72  S.  121)  der  Doge 
prudentum  iuditio  virorum  sapiens  ac  discretus  Venetici  regni 
rector  heißt,  so  liegt  darin  zwar  an  sich  nur,  daß  diese  äoxovTei 
oder  pradentes  neben  dem  Dogen  an  der  Regierung  teilhaben, 
aber  die  vorangehenden  Aussagen  beweisen,  daß  darunter  Mit- 
glieder des  Adels  zu  verstehen  sind.  —  Leider  ist  gerade  für  das 
elfte  und  für  das  beginnende  zwölfte  Jahrhundert  mit  dem  Verlust 
mehrerer  venezianischer  Geschichtsquellen  zu  rechnen.  Hierzu 
gehört  die  Chronik  des  Zeno,  Abtes  von  S.  Niccolö  del  Lido,  die 
in  der  Translatio  S.  Nicolai  und  in  der  verlorenen  Chronik  des 
Bartolommeo  da  Verona  benutzt  ist,  vgl.  Carl  Neumann,  Preußi- 
sche Jahrbücher  (1892)  Bd.  69,  621  N.  2,  und  über  Bartolommeo, 
Monticolo  in  der  Neuausgabe  des  Sanudo  S.  272  N.  6.  Sodann 
erwähnt  Cerbanus  Cerbani,  der  Verfasser  der  Translatio  S.  Isi- 
dori  {Recueil  des  historiens  des  croisades,  historiens  occidentaux 
Bd.  5,  324)  anläßlich  des  Kreuzzugs  von  1122,  er  habe  bereits 
super  huius  rei  primordiis  duos  heroico  carmine  libellos  heraus- 
gegeben,  und  stellt  eine  ausführliche  Darstellung  in  Aussicht; 
dazu  bemerkt  er,  praeterea  Jacobus  Graecus  prosaico  de  his  stylo 
luculentam  inchoavit  historiam.  Auch  an  die  in  der  Historia 
ducum  mehrfach  erwähnte,  aber  bis  jetzt  nicht  wieder  aufge- 
tauchte Chronica  Venetorum  ist  zu  erinnern. 

')  Bezeichnend  ist  auch  —  was  bisher  gleichfalls  unbemerkt 
geblieben  ist  — ,  daß,  soviel  ich  sehe,  nur  in  dieser  Übergangs- 
zeit um  die  Wende  des  elften  und  zwölften  Jahrhunderts  außer 
dem  Dogen  auch  Angehörige  des  venezianischen  Adels  im  Be- 
sitze byzantinischer  Ehrentitel  erscheinen.  Ich  stelle  die  mir  be- 
kannten Belege,  die  sich  wohl  noch  vermehren  lassen,  hier  zu- 
sammen. 1.  Johannes  Maurocenus  protospatarius  aus  ungedruckter 
Urkunde  von  1079  (St.-A.  Venedig,  S.  Giorgio  b.  27),  in  anderem 
Zusammenhang  angeführt  von  Besta,  //  diritto  e  le  leggi  civili 
di  Venezia  fino  al  dogado  di  Enrico  Dandolo,  überarbeiteter 
Sonderabdruck  (1900)  aus  dem  Ateneo  Veneto  anno  20—22  (1897 
— 1899)  S.  73  N.  6;  2.  Dominicus  Polani  imperialis  protonobi- 
Jissimus,    Translatio   S.  Stefani    ad.  a.  1110,   ed.  Corner,   Eccles. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Gescliielite.       263 

Der  Adel,  der  den  Dogen  dabei  berät,  der  ihm  aiali 
weiterhin  unentbehrlich  ist,  nimmt  gemeinsam  mit  dem 
Dogen  die  Leitung  der  Geschäfte  in  die  Hand.  Auch 
in  der  Praxis  der  Verwaltung  kommt  das  zum  Ausdruck. 
Zwar  bleibt  der  Doge  noch  senior ;  der  patrimoniale  Grund- 
ton wird  vorerst  gewahrt.  Doch  wird  es  jetzt  üblich,  daß  die 
iudices,  die  Vertreter  der  weltlichen  Obrigkeit,  die  ja  alle 
dem  Adel  arrgehören,  von  Amts  wegen  die  Urkunden 
des  Dogen  unterzeichnen. i)  Wir  finden  sie  überdies  mit 
den  Funktionen  eines  Gesandten,  eines  Flottenchefs,  eines 
Gastalden,  eines  Vicedominus,  d.  h.  mit  den  wichtigsten 

Venet.  Bd.  8,  107;  3.  johannis  Darbore  imperialis  magistro,  Unter- 
schrift in  Urkunde  von  1112,  gedruckt  bei  Cecchetti,  Proitramma 
della   J.  R.    scuola    di   paleografia    in    Venezia    (1862)    S.  33  ff.; 

4.  Domeiiico  Dolfin  imperiale  protonobilissinio,  aus  Urkunde  von 
1116  angeführt  bei  Cecchetti,  La  vita  dei  Veneziani  fino  al 
secolo  13,  Archivio  Veneto  (1871)  Bd.  2,  106.  Genau  dieselben 
byzantinischen  Ehrentitel  begegnen  zur  gleichen  Zeit  häufig  in 
Süditalien,  vgl.  Ernst  Mayer,  Italienische  V'erfassungsgeschichte 
Bd.  2,   161  f. 

')  Auch  diese  Tatsache  ist  bisher  nicht  beachtet  worden. 
Zwar  nimmt  auch  in  der  vorangehenden  Epoche  das  Formular 
der  Urkunde  stets  auf  die  Mitwirkung  der  iudices  als  solcher 
Bezug;  doch  ist  es  nicht  Brauch,  daß  die  einzelnen  iudices  mit 
ihrem  Amtstitel  unterfertigen.  Eine  Ausnahme  bilden  lediglich 
zwei  Gerichtsurkunden  von  912?  und  919?  (bei  Gloria,  Codice 
diplomatico  Padovano  (1877)  Bd.  1  Nr.  28  S.  41  und  Nr.  32  S.  50  f. 
und  bei  Bellemo,  //  territorio  di  Chioggia  (1893)  S.  287  u.  289  ff.) ; 
aber  bei  der  späten  und  schlechten  Oberlieferung  beider  Urkunden 
könnte  es  sich  um  einen  dem  späteren  Brauch  entsprechenden 
Zusatz  des  Amtstitels  durch  einen  Abschreiber  handeln,  zumal 
da  der  Titel  iudex  in  einer  Abschrift  der  Urkunde  von  912?  nur 
bei  drei,  in  einer  anderen  bei  fünf  Namen  vorkommt.  (Auch  die 
Unterschrift  der  vicedomini  in  der  Urkunde  von  919?  findet 
sich  sonst  nicht  vor  Beginn  des  zwölften  Jahrhunderts).  Als 
Regel  nachweisbar  ist  die  Unterschrift  mit  dem  Amtstitel  jeden- 
falls nicht  vor  den  60  er  Jahren  des  elften  Jahrhunderts,  in  einer 
Gerichtsurkunde    zuerst  1065  (u.  a.  bei  Gloria  a.  a.  O.  Bd.  1   Nr.  193 

5.  222),  in  einer  Dogenurkunde  zuerst  in  dem  bekannten  Aus- 
stattungsprivileg für  Grado  von  1074.  Man  vergleiche  im  übrigen 
das  sehr  dankenswerte,  wenn  auch  nicht  ganz  vollständige  Ver- 
zeichnis der  venezianischen  iudices  bis  1180  von  Roberti,  zuerst 
im  Nuovo  Archivio  Veneto  N.  S.  (1904)  Bd.  8,  230  ff.,  wiederholt 
in  den  Magistrature  giudiziarie  veneziane  Bd.  1,  140  ff. 


2b4  Walter  Lenel, 

Verwaltungsposten  betraut.^)  Auch  wird  jetzt  nicht  mehr 
die  Mitwirkung  des  popiUiis  nach  seinen  drei  Ständen, 
sondern  in  der  Regel  nur  die  einer  angesehenen  Ober- 
schicht, der  fldeles,  der  boni  homines,  erwähnt.^)  Seit 
etwa  1100  kündigt  sich  eine  weitere  Neuerung  an.  Der 
Titel  senior  für  den  Dogen  verschwindet^),  die  fideles 
und  boni  homines  begegnen  nur  noch  in  Gerichtsurkunden, 


^)  über  die  umfassende  Kompetenz  der  iudices  vgl.  bereits 
Entstehung  S.  118  ff.  Die  dort  beigebrachten  Belege  ließen  sich 
leicht  vermehren. 

*)  Dies  ist  um  so  bemerkenswerter,  als  in  den  übrigen  Orten 
des  Dukats,  z.  B.  in  Chioggia  oder  Jesolo,  der  frühere  Brauch 
noch  fortdauert.  Die  fideles  und  boni  homines  kommen  auch 
schon  in  Urkunden  des  neunten  und  zehnten  Jahrhunderts  vor. 
Sie  werden  da  zuweilen  geflissentlich  aus  der  Gesamtheit  des 
übrigen  popiilus  hervorgehoben,  wie  sonst  der  Adel,  ein  deut- 
liches Anzeichen  dafür,  daß  sie  als  Vertreter  einer  angesehenen 
Oberschicht  aufzufassen  sind,  vgl.  Urkunde  von  934?  bei  Ro- 
manin, Storia  documentata  di  Venezia  (1853)  Bd.  1  Nr.  21  S.  398: 
residente  me  Joanne  .  .  .  Veneiiae  duce  .  .  .  una  cum  nostris  pri- 
matibus  et  ibi  circumstantibus  fidelibus  et  una  parte  populi  terrae 
nostrae;  Urkunde  von  circa  1000,  mangelhafter  Druck  bei  Bellemo 
S.  291 ;  neuerdings  nach  Abschrift  Predellis  aus  dem  Codex  Tre- 
visaneus  veröffentlicht  von  Schmeidler,  Venedig  und  das  deutsche 
Reich  von  983  bis  1024,  Mitteilungen  des  Instituts  für  Österreich. 
Geschichtsforschung  (1904)  Bd.  25,  574  f. :  ante  vestram  (scilicet 
ducis)  presentiam  et  vestrorum  nobilium  iudicum  terre,  et  parte 
bonorum  hominum  ibidem  astante,  etiam  mediocrium  et  minorum. 
Eine  ausdrückliche  Bestätigung  dieser  Anschauung  findet  sich 
dann  in  einer  venezianischen  Quelle  des  beginnenden  zwölften 
Jahrhunderts,  der  Translatio  S.  Nicolai,  wo  einmal  die  maior  pars 
bonorum  den  minores  gegenübergestellt  wird,  a.a.O.  S.257  cp.  5 : 
Haec  et  his  similia  episcopo  praelibante  maior  pars  bonorum,  qui 
satls  in  proposito  firmi  erant  firmioresque  effecti,  et  minores  ad 
eorum  unitatem  sunt  redacti.  Es  ist  das  bekanntlich  dasselbe 
Ergebnis,  zu  dem  die  neuere  Forschung  in  betreff  der  boni 
homines  auch  im  festländischen  Italien  gelangt  ist.  Über  die 
boni  homines  des  venezianischen  Gerichtswesens  vgl.  Roberti 
S.  64  ff.,  mit  dem  ich  indes  nicht  durchweg  übereinstimme. 

ä)  Ich  finde  den  Titel  senior  für  den  Dogen  zuletzt  in  einer 
schon  früher  mehrfach  angeführten,  aber  erst  neuerdings  von 
Roberti  S.  148  f.  vollständig  veröffentlichten  Urkunde  von  1096 
erwähnt.  Zu  Bestas  abweichender  Angabe  (//  diritto,  S.-A.  S.  73 
N.  6),  daß  der  Doge  sich  häufig,  namentlich  im  zwölften  Jahr- 
hundert,   dux  et  senior   nenne,   ist    mir  gerade  aus  dem  zwölften 


Die  Kpochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       265 

wobei  indes  zu  beachten  ist.  daß  die  Gerichtshoheit  des 
Dogen  ungeschmälert  fortbesteht.  Dagegen  kennt  die 
gleichzeitige  Geschichtschreibung  jetzt  sapicntes,  und 
demgemäß  auf  der  Flotte  sapientes  stoli,  obwohl  sapicntes 
als  Organ  des  comiine  urkundlich  erst  seit  den  40er  Jahren 
nachweisbar  sind;  desgleichen  ist  schon  1107  gelegent- 
lich von  communes  legati,  1112  von  einem  commune  de- 
bitum  die  Rede,  obwohl  der  Begriff  des  comune  selber 
als  Rechtssubjekt  der  offiziellen  Terminologie  noch  bis 
in  die  40er  Jahre  fremd  bleibt.  Man  hat  sich  den  Vor- 
gang offenbar  so  zu  denken,  daß  die  neue  Verfassungs- 
form sich  zwar  schon  seit  dem  Beginn  des  Jahrhunderts 
vorbereitet,  daß  sie  aber  erst  seit  den  40  er  Jahren  zu 
fest  konstituierter  Existenz  gelangt.^) 

Das  comune   oder,    wie  es  wohl  auch  genannt  wird, 
der  omnis  communis  populus  Venetie,  ist  nun  aber  nichts 


Jahrhundert   nicht  ein  einziges  Beispiel  mehr  bekannt,  vgl.  auch 
Lazzarini,  /  titoli  dei  dogi  di  Venezia,  a.  a.  O.  S.-A.  S.  41. 

')  Sapientes  vgl.  Translatio  S.Nicolai  S. 279  cp.  45:  Interea 
quia  adhuc  plurimi  ab  aliorum  confirmatione  diffidebant  et 
etiam  sapientes  de  tanto  tftesauro  vel  vim  vel  fraudem  vel  rumo- 
rem  fieri  dubitabant  etc.;  sapientes  stoli  vgl.  Translatio 
S.  Nicolai  S.  257  cp.  4:  ubi  consilio  Joannis  ducis  atque  fienrici 
episcopi  aliorumque  stoli  sapientum  .  .  .  hyemaverunt.  Dazu  der 
Bericht  des  freilich  erst  später  schreibenden  Wilhelm  von  Tyrus 
über  Ereignisse  des  Jahres  1123  (Rec.  des  histor.  des  croisades, 
Hist.  Occidentaux  Bd.  1,  549):  Dax  ...  relictis ,  qui  classi  prae- 
essent  viris  prudentibus,  ipse  cum  maioribus  eiusdem  populi  Hiero- 
solymam  venit.  Communes  legati,  Urk.  von  1107  (Corner, 
Eccl.  Ven.  Bd.  3,  66  =  Fontes  Rer.  Austriacarum  Diplom,  et  acta 
Bd.  12,67):  salva  tamen  Uta  honorificentia  quam  quondam  nostri 
communes  legati  in  eadem  ecclesia  et  tabernis  habuerunt ;  com- 
mune debitum,  Urk.  von  1112  (Cecchetti,  Programma  S.  33  ff.) : 
de  quo  predicto  precio  nos  similiter  deliberavimus  Dominica 
Polano  libras  denariorum  870  pro  nostro  communi  debito,  unde 
ipsa  terra  Uli  subiacebat.  —  Zugegeben  auch,  daß  hier  die  ein- 
zelnen Quellenzeugnisse  als  solche  noch  nicht  von  durchschla- 
gender Beweiskraft  sind,  so  ergänzen  sie  sich  doch  insgesamt 
so  vortrefflich,  daß  ich  nicht  sehe,  wie  sie  anders  denn  als  Sym- 
ptome der  in  Rede  stehenden  Wandlung  der  Verfassung  zu  deuten 
wären.  Auf  die  Anführung  von  Analogien  aus  der  festländischen 
Verfassungsgeschichte  muß  ich  der  Kürze  halber  verzichten. 


266  Walter  Lenel, 

anderes  als  die  durch  gemeinsame  Handelsinteressen 
verbundene,  wehr-  und  abgabenpflichtige  Bevölkerung 
des  Rialto,  die  nach  lokalen  Unterabteilungen,  den  Tren- 
tacien  gegliedert,  eine  in  gegenseitigem  Schutzverband 
stehende  Schwurgenossenschait  bildet.^)  Wie  der  Doge 
dem  comiine  bei  seinem  .Amtsantritt  einen  Eid  schwört, 
so  ist  das  comiine  seinerseits  durch  Eidschwur  den  sa- 
pientes  zu  Gehorsam  verpflichtet.  Man  darf  dieses  Auf- 
treten des  comune  nicht  dahin  auslegen,  als  ob  damit 
der  Rialto  die  Vorherrschaft  im  Dukat  an  sich  nehme.-) 
Denn  diese  Vorherrschaft  besaß  er  im  wesentlichen  be- 
reits, seitdem  das  Übergewicht  der  Zentralregierung  sich 
durchgesetzt  hatte.  Das  Entscheidende  ist  vielmehr,  daß 
der  früher  nur  tatsächlich  vorwaltende  Einfluß  des  Adels, 
wie  ihn  zuletzt  die  Oberschicht  der  fideles  und  bonl 
homines  ausgeübt  hatte,  sich  fortan  in  einen  verfassungs- 


*)  über  das  comune  als  eine  nach  lokalen  Unterabteilungen, 
den  Trentacien,  gegliederte,  in  gegenseitigem  Schutzverband 
stehende  Schwurgenossenschaft  der  Bevölkerung  des  Rialto  vgl. 
die  Vertragsurkunden  mit  Ankona  vom  Juni  und  August  1152, 
gedruckt  von  Monticolo  in  der  neuen  Ausgabe  der  Vite  dei  dogi 
des  Sanudo  S.  235N.  2;  durch  gemeinsame  Handelsinteressen 
verbunden,  wehr-  und  abgabenpflichtig:  siehe  den  Bürgereid  des 
Rodulfinus  de  Zoto  aus  Mantua,  Romanin  Bd.  2  Nr.  4  S.  412. 
Die  hier  vorgetragene  Auffassung,  die  überdies  durch  festlän- 
dische Analogien  sich  empfiehlt,  erledigt  zum  guten  Teil  die  Be- 
denken Schmeidlers  S.  15  ff.  —  Als  erstes  Zeugnis  für  die  Exi- 
stenz des  comune  wird  gewöhnlich  die  sog.  constitutio  de  ordine 
processionis  scolarum  vom  Februar  1143  angeführt  auf  Grund 
des  Abdrucks,  den  neuerdings  Monticolo  zuerst  in  den  Rendi- 
conti  della  R.  accademia  dei  Lincei,  hist.-phil.  Kl.  Ser.  5  (1900) 
Bd.  9,  124  ff.  dann  in  der  Neuausgabe  des  Sanudo  S.  224  f.  nach 
der  ältesten,  im  über  primus  Pactorum  überlieferten  Abschrift 
veröffentlicht  hat.  In  der  Strafandrohung  wird  die  Austreibung 
des  Schuldigen  aus  Venedig  verfügt,  ita  quod  in  Veneciam  non 
redeat  nisi  ducis  precepto  et  communis  consilio.  Sollte  indes  als 
Lesart  des  Originals  (entsprechend  älteren  Drucken)  nicht  viel- 
mehr communi  consilio  anzunehmen  sein?  Die  zeitlich  nächste 
Erwähnung  des  comune  ist  dann  die  in  dem  Friedensschluß 
zwischen  Venedig  und  Padua  von  1144  (öfters  gedruckt,  vgl. 
Schmeidler  S.  24  N.  2). 

*)  Ich  wende  mich  hierbei  gegen  die  m.  E.  zu  einseitig  for- 
malistische Anschauungsweise  Schmeidlers,  namentlich  S.  22. 


Die  hpochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       2o7 

mäßig  anerkannten  verwandelt,  der  den  sapientcs  als  Organ 
des  im  coniune  geeinten  populiis  des  Rialto  zufällt.') 

Das  aber  gerade  seit  den  40er  Jahren  die  neue  Ver- 
fassungsform sich  zu  offizieller  Geltung  durchringt,  hat 
doch  wohl  seinen  bestimmteren  Grund.  Die  ungefähr 
gleichzeitige  Ausbreitung  der  kommunalen  Bewegung  in 
der  Nachbarschaft  Venedigs,  in  der  Mark  Treviso  und 
drüben  in  Istrien  ist  dabei  weniger  von  Belang.  Wohl 
aber  dürfte  die  Absteckung  der  venezianischen  Macht- 
sphäre auf  der  Adria  den  eigentlichen  Anlaß  dazu  geboten 
haben.  Die  Notwendigkeit,  das  tatsächliche  Machtver- 
hältnis nach  außen  hin  genauer  abzugrenzen  und  recht- 
lich zu  formulieren,  rief,  so  scheint  es,  das  gleiche  Be- 
dürfnis auch  im  innern  hervor.  Dafür  spricht,  daß  comiine 
und  sapientes  zunächst  hauptsächlich  bei  Angelegenheiten 
der  äußeren  Politik  mitwirken,  und  zwar  gerade  bei  den 
Verträgen,  die  der  Absteckung  der  venezianischen  Inter- 
essensphäre dienen. 

Gleichzeitig  scheidet  die  hohe  Geistlichkeit  aus  der 
Zentralregierung  aus;  es  war  so  zu  sagen  kein  Platz  für 
sie  innerhalb   der   neuen  Verfassungsform    des  comiiner) 

Aber  im  übrigen  bleibt  die  Verwaltung  vorerst  unver- 
ändert. Die  Einkünfte  des  comiine  werden,  soweit  sich  das 
beobachten  läßt,  von  den  alten  Marktbeamten,  den  vice- 
domini  eingezogen''^),  und  daneben  ist  die  Bauverwaltung 

')  Aus  der  hier  dargelegten  Vorgeschichte  des  comune  er- 
gibt sich,  daß  die  Wendung  der  inneren  Entwicklung  nicht  erst 
in  den  40  er  Jahren  des  zwölften  Jahrhunderts,  wie  man  bisher 
annahm,  erfolgt,  sondern  daß  die  Ansätze  dazu  bereits  in  den 
Ausgang  des  elften  Jahrhunderts  zurückreichen.  Dieser  Nach- 
weis ist  um  so  wichtiger,  als  damit  erst  vollends  deutlich  wird, 
daß  das  Einlenken  auch  der  inneren  Entwicklung  in  neue  Bahnen 
mit  dem  Eintritt  V'^enedigs  in  die  große  südeuropäische  Politik 
zusammenhängt. 

*)  Inwieweit  etwa  der  damalige  Investiturstreit  darauf  ein- 
wirkte, läßt  sich  nicht  genauer  erkennen ;  zur  Zeit  des  ersten 
urkundlichen  Auftretens  der  sapientes  (1141)  war  der  Ausbruch 
des  Investiturstreits  wohl  noch  nicht  erfolgt,  vgl.  Entstehung 
S.  144  N.  1  und  2. 

')  Über  die  redditus  communis  nostri  qui  in  Rivoalto  sunt 
vgl.  die  bekannte  Anleiheurkunde  von  1164  (jetzt  am  besten  bei 


2b8  Walter  Lenel, 

von  S.  Marco,  mit  einem  Prokurator  an  der  Spitze^), 
durch  ihren  Kapitalreichtum  und  als  offizielle  bankmäßige 
Depotstelle  2)  von  erheblicher  wirtschaftlicher  Bedeutung. 
Draußen  aber  in  den  Kolonien,  abgesehen  von  Konstan- 
tinopel, wo  allein  ständige  Beamte,  die  Legaten  sind, 
liegt  die  Verwaltung  noch  der  Kolonialgemeinde  oder 
einem  Ausschuß  von  bonl  homines  ob,  und,  wie  S.  Marco 
in  Venedig,  so  sind  dort  die  venezianischen  Kirchen  die 
bankmäßigen  Depotstellen  für  den  venezianischen  Handel, 
daher  ihnen  auch  die  Aufsicht  über  Maß  und  Gewicht 
vom  Staate  übertragen  wird.^) 

Monticolo,  Sanudo  S.  277  ff.);  daß  sie  wie  auch  das  Quadragesi- 
mum  und  das  Quintum  von  den  vicedomini  eingezogen  wurden, 
erliellt  aus  den  späteren  Anleiheurkunden  von  1187  Mai  und 
November  und  von  1207  Mai  (über  Handschriften  und  Drucke 
vgl.  Entstehung  S.  42  N.  1).  (Eine  Zusammenstellung  der  zahl- 
reichen Nachrichten  über  die  Obliegenheiten  der  vicedomini  fehlt 
noch;  die  ältesten  sicheren  Zeugnisse  ihrer  Existenz  in  Urkunden 
von  1107,  1112  und  1116.)  Weitere  Einnahmen  des  comune  flössen 
aus  Strafgeldern,  Urkunden  von  1148  an  erwähnt  bei  Besta,  // 
diritto  S.  107  N.  3  und  bei  Roberti  S.  133  N.  6;  ferner  aus  dem 
advetaticum,  vgl.  Besta  S.  65  N.  2,  die  dort  angeführten  Zeug- 
nisse ließen  sich  noch  vermehren.  Auch  wird  Geld  des  comune 
(de  habere  communis)  zu  Darlehen  an  Private  ausgetan,  Urk.  von 
1152  Januar  (Monticolo,  Sanudo  S.  238  f.). 

0  Eine  zu  Anfang  fabelhafte  Liste  der  Prokuratoren  von 
6".  Marco  ex  Marci  Barbari  chron.  bei  Corner,  Eccl.  Ven.  Bd.  10, 
312  ff.  Nach  Cecchetti,  Süll'  istiluzione  dei  magistrati  della 
repub.  Veneta  fino  al  secolo  13  (1865),  der  sich  dafür  auf  das 
Archivio  Generale  beruft,  würde  ein  procurator  zuerst  1108  ge- 
nannt. Die  Camera  S.  Marci  kommt  urkundlich  bereits  1074  und 
1107  vor.  Den  ersten  bis  jetzt  sicher  nachweisbaren  procurator 
Basilius  finde  ich  in  einer  Urkunde  von  1137  August  bei  Gloria, 
Cod.  dipl.  Padov.  Bd.  2  Nr.  322  S.  247  erwähnt. 

2)  Über  S.  Marco  als  offizielle  Depotstelle  (commendaria) 
vgl.  die  promissio  des  Orio  Malipiero  von  1181  (neuer  Abdruck 
bei  Kretschmayr  S.  494  ff.) ;  Gli  statuti  civili  di  Venezia  anteriori 
al  1242,  ed.  Besta  und  Predelli,  Nuovo  Archivio  Veneto,  N.  S. 
(1901)  Bd.  1,  5  ff.,  205  ff.,  Statut.  Henr.  Dandul.  cp.  39  S.  227, 
Statut.  Rainer.  Dandul.  cp.  12  und  14  S.  249  f.,  Statut.  Petri  Ziani 
cp.  10  S.  264,  dazu  die  Urkunden  von  1137  bei  Gloria  a.  a.  0.  und 
von  1181  Januar  bei  Baracchi,  Le  carte  del  mille  e  del  mille-cento 
nelR.  Archivio  notarile  di  Venezia,  Archivio  Veneto  (1875)  Bd.  9, 112. 

ä)  Über  die  venezianischen  Legaten  in  Konstantinopel  vgl. 
Schaube,    Handelsgeschichte    S.  236f.,    dessen    Darstellung   hier 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       269 

Erst  mit  den  60er  Jahren  treten  Veränderungen  ein. 
Überall  ist  das  Bestreben  wahrnehmbar,  die  Einkünfte 
des  comune  zu  erhöhen,  in  Syrien  hofft  man  alte  ver- 
lorene Rechte  durch  Schenkung  an  S.  Marco  wiederzu- 
erlangen. In  Dalmatien  werden  zu  den  herkömmlichen 
Ehrenabgaben  an  den  Dogen  auch  noch  Zahlungen  an 
das  comune  auferlegt.  Ja,  es  wird  dem  Dogen  streng 
verboten,  über  Eigen  des  comune  zu  verfügen  ohne  ent- 


indes  nicht  durchaus  zutreffend  ist;  Verwaltung  durch  die  Kolo- 
nialgemeinde, Urk.  von  1157  Tyrus  bei  Baracchi,  Archivio  Veneto 
(1874)  Bd.  7,  362;  Tätigkeit  der  boni  homines,  Urk.  von  1112 
Halmyrus,  Roberti  S.  150;  Urk.  von  1147  Rodosto,  Fontes  rer. 
Austr.  Bd.  12,  107,  von  1150  Konstantinopel,  Sacerdoti,  Le  colle- 
ganze  nella  pratica  degli  affari  e  nella  legislazione  Veneta,  Atti 
dell'Ist.  Ven.  (1899  1900)  LIX  S.  27  f. ;  venezianische  Kirchen  als 
Depotstellen,  z.B.  S.  Niccolö,  Korinth  1149;  S.Giorgio,  Halmyrus 
1154;  S.  Marco,  Tyrus  1157;  S.  .Marco,  Konstantinopel  1188,  vgl. 
Besta,  //  diritto  S.  140  N,  3.  Statutarische  Bestimmungen  über 
die  commendaria  „foras  Veneciam"  und  die  Mitwirkung  der  boni 
homines,  Statut.  Henr.  Dand.  cp.  40,  41  S.  228  f.,  Petri  Ziani 
cp.  20  S.  275.  Verleihung  der  Aufsicht  über  Maß  und  Gewicht 
z.  B.  an  S.  Giorgio,  Rodosto,  Urk.  von  1145  F.  R.  A.  Bd.  12,  105. 

Eben  diese  Verwendung  der  venezianischen  Kirchen  als 
coinmendariae,  die  dann  auch  wohl  die  Handhabung  von  Maß 
und  Gewicht  übernahmen,  und  andrerseits  die  freiwillige  Gerichts- 
barkeit, sei  es  der  Kolonialgemeinde,  sei  es  eines  Ausschusses 
von  boni  homines,  ist  für  die  Anfänge  der  venezianischen  Kolo- 
nialverwaltung charakteristisch;  sie  ersparte  dem  Staate  längere 
Zeit  die  Einrichtung  ständiger  Kolonialbehörden.  Für  ganz  ver- 
fehlt halte  ich  Schmeidlers  Anschauung  S.  35  ff.,  daß  die  kirch- 
liche Gemeinde  die  erste  Form  der  Gemeinschaftsbildung  der 
Venezianer  im  Auslande  gewesen  sei.  Er  folgert  das  zu  Unrecht 
aus  dem  Protokoll  einer  Gerichtsverhandlung  von  1157  Juni, 
Baracchi  a.  a.  O.  Arch.  Ven.  Bd.  7,  362;  vgl.  meine  Bemerkungen 
dazu  Histor.  Zeitschrift  (1907)  Bd.  99,  511  f.,  indem  er  den  zu- 
grunde liegenden  Tatbestand  verkennt. 

Beiläufig  bemerkt  (auf  die  Anführung  der  zahlreichen  Belege 
muß  ich  hier  der  Kürze  halber  verzichten)  ist  bei  den  Dotationen 
des  venezianischen  Staats  für  die  venezianische  Kirche  im  Aus- 
lande ein  gewisses  System  wahrnehmbar.  Das  Patriarchat  und 
die  großen  Klöster  S.  Giorgio  und  S.  Niccolö  de!  Lido  sind  auf 
Einkünfte  in  Byzanz,  die  Suffraganbistümer  Jesolo,  Torcello, 
Caorle  und  Castello  auf  solche  aus  den  Kreuzfahrerstaaten  fun- 
diert; nur  S.  Marco  empfängt  deren  von  überall  her. 

Historische  Zeitschrift  (\0X.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  18 


270  Walter  Lenel, 

Sprechenden  Vorteil  für  die  Allgemeinheit.  Dieser  Wunsch 
intensiverer  Ausnutzung  führt  jetzt  in  Syrien  zur  Ein- 
richtung ständiger  Kolonialbehörden.  So  wird  die  Ver- 
waltung des  gesamten  venezianischen  Drittels  von  Tyrus 
gegen  gewisse  Gegenleistungen  auf  eine  Anzahl  von 
Jahren  an  die  Bauverwaltung  von  S.  Marco  verpachtet, 
deren  Bevollmächtigter  jedoch  in  bezug  auf  seine  Er- 
nennung an  die  Zustimmung  des  Dogen  und  seines  Rates 
gebunden  ist,  die  ihn  ihrerseits  nicht  ohne  Genehmigung 
der  Bauverwaltung  vor  der  Zeit  abberufen  dürfen.  Um- 
gekehrt übernimmt  in  Akkon  der  staatliche  vicecomes 
auch  die  Verwaltung  der  Besitzungen  von  S.  Marco.i) 

')  Sehr  zu  Unrecht  faßt  Schmeidler  S.  28  ff.,  50  den  Sach- 
verhalt so  auf,  als  ob  das  comune  die  Einkünfte  aus  den  dalma- 
tinisch-istrischen  Besitzungen  an  sich  gebracht  und  dem  Dogen 
nur  Ehrenabgaben  belassen  habe.  Denn  Istrien  komrfit  hier  über- 
haupt nicht  in  Frage,  und  in  Dalmatien  hat  das  comune  nicht 
etwa  Einkünfte  usurpiert,  sondern  zu  den  früheren  Ehrenabgaben 
an  den  Dogen  werden  neue  an  das  comune  zu  entrichtende  Ab- 
gaben auferlegt.  Ebensowenig  ist  die  Anschauung  zutreffend 
(Schmeidler  S.  33  ff.,  50),  daß  im  Orient  das  comune  als  Besitzer 
der  Kolonien  an  die  Stelle  des  Dogen  trete,  ohne  daß  wir  Ge- 
naueres über  das  Wie  und  die  Rechtmäßigkeit  des  Vorgangs 
erführen.  Denn  die  Verleihung  von  Gerechtsamen  erfolgt  hier 
nie  bloß  an  den  Dogen,  sondern  stets  auch  an  die  Gesamtheit 
der  Venezianer  oder  an  die  gens  Veneticorum ,  und  zwar  in 
Byzanz  ebenso  wie  in  den  Kreuzfahrerstaaten  (ChrysobuU  des 
Alexios,  Bericht  der  Anna  Komnena,  Inhalt  des  Vertrags  mit 
Gottfried  nach  der  Translatio  S.  Nicolai,  Pactum  Warmundi,  Pri- 
vileg Balduins  11.  usw.).  Auch  verfügt  der  Doge  darüber  nicht 
nach  Gutdünken,  sondern  mit  Zustimmung  der  iudices  und  des 
populus  (Urk.  von  1107,  Corner  EccL  Ven.  Bd.  3,  66  =  F.  R.  A 
Bd.  12,  67).  Die  an  den  Dogen  zahlbare  Jahresrente  von  300  By- 
zantien  hingegen  war  ein  Entgelt  für  ein  von  den  Venezianern  vor- 
gestrecktes Darlehen,  und  schon  das  schließt  aus,  daß  sie,  wie 
Schmeidler  zu  Unrecht  behauptet,  dem  Dogen  „ursprünglich  ge- 
hörte". Es  ist  also  nur  in  der  Ordnung,  daß  das  comune,  sobald 
es  sich  endgültig  konstituiert,  in  die  Rechte  der  zuvor  nicht 
organisierten  Gesamtheit  eintritt,  und  daß  demgemäß  auch  die 
ursprünglich  an  den  Dogen  zahlbare,  mittlerweile  eingestellte 
Jahresrente  von  300  Byzantien  jetzt  als  dem  comune  zustehend 
betrachtet  wird.  Man  wird  vielmehr  im  Gegenteil  annehmen 
dürfen,  daß  gerade  der  außerordentliche  Zuwachs  an  Besitzungen 
und  Einkünften,   der   durch   die  südeuropäische  Politik  Venedigs 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       271 

Es  ist  nun  sicherlich  kein  Zufall,  daß  diese  Neue- 
rungen genau. seit  den  Jahren  beginnen,  als  der  Kampf 
gegen  Friedrich  I.  große  Summen  verschlang.  Soll  doch 
Venedig  12000  Mark  dafür  aufgewandt  haben,  und  der 
Gründung  des  Veroneser  Bundes  im  April  1164  folgt  im 
Juni  die  erste  uns  bekannte  Staatsanleihe,  die  nament- 
lich von  kapitalkräftigen  Mitgliedern  der  Regierung  selber 
aufgebracht  wird.  Man  sieht,  wie  die  Unzulänglichkeit 
der  Staatseinkünfte  zur  Beschaffung  größerer  Mittel  und 
zu  besserer  Kontrolle  der  Verwaltung  nötigte. 

Die  trüben  Erfahrungen  im  Kriege  gegen  Manuel 
führten  auf  diesem  Wege  weiter.  Er  hat  Venedig  noch 
viel  tiefer  aufgerührt.  Die  tumultuarische  Einmischung 
der  Volksmasse  störte  den  ruhigen  Fortgang  der  Ge- 
schäfte, und  es  mag  sein,  daß  die  Ermordung  des  Dogen 
damals  zu  einer  festeren  Regelung  auch  der  Dogenwahl 
Anlaß  gab,  die  nun  nicht  mehr  von  der  Gesamtheit,  son- 
dern von  eigens  dazu  ernannten,  bezeichnenderweise 
adligen  Wahlmännern,  vollzogen  wurde. ^)  Dazu  Ver- 
den Gesamtheit  zufiel,  zur  Ausbildung  des  coniune  wesentlich 
beigetragen  hat.  —  Das  Verbot  an  den  Dogen  in  der  Urk.  von 
1168,  Entstehung  S.  126  N.3;  Kolonialverwaltung  in  Syrien,  Schaube, 
Handelsgeschichte  S.  138  f.  Über  die  Verpachtung  der  Verwal- 
tung des  venezianischen  Drittels  unterrichten  Urkunden  von  llöö 
Januar  und  1175  Juni,  aber  die  Gegenleistung  der  Bauverwaltung 
von  S.  Marco  ist  uns  nur  1175  bekannt.  In  betreff  Akkons 
Schaube  S.  139. 

')  Ich  habe  früher  Entstehung,  S.  107—110  die  Einführung 
des  neuen  Wahlmodus  im  Jahre  1172  in  Zweifel  gezogen,  weil 
unsere  älteste  und  beste  Quelle,  die  Historia  ducuni,  das  bei  der 
Wahl  von  1172  eingeschlagene  Verfahren,  abweichend  von  der 
späteren  Überlieferung,  nicht  als  etwas  Neues  oder  Ungewöhn- 
liches hinstellt.  Aber  diese  Ansicht  läßt  sich,  glaube  ich,  so 
nicht  aufrechthalten.  Ich  möchte  dabei  nicht  soweit  gehen  wie 
Simonsfeld,  Histor.  Zeitschrift  (1900)  Bd.  84,  442—446,  der  in  selt- 
sam aufgeregter,  mit  Sperr-  und  Kursivdruck  arbeitender  Polemik 
in  dem  betreffenden  Abschnitt  der  Historia  ducum  „geradezu  den 
locus  classicus  für  die  Einführung  des  neuen  Wahlmodus  bei  der 
Wahl  von  1172  erblickt".  Auch  das  seinerzeit  von  mir  „ganz 
übersehene"  älteste  Zeugnis  für  diese  Anschauung,  ein  Zusatz 
in  der  Dogenliste  der  Dresdener  Handschrift  des  sog.  Chron. 
Altinate,  die  noch  dem  dreizehnten  Jahrhundert  angehört,  ist  im 

18* 


272  Walter  Lenel, 

schärften  sich  die  finanziellen  Schwierigkeiten.  Die  eiüge 
Ausrüstung  einer  großen  Flotte  von  100  Schiffen  machte 
eine  Zwangsanleihe  erforderlich,  die  erste,  von  der  wir 
wissen.  Aber  der  unglückliche  Ausgang  des  Unter- 
nehmens trug  dem  Dogen  den  Vorwurf  ein,  er  habe  die 
Staatseinkünfte  vergeudet.  Auf  den  Rat  der  sapientes  hin 
wurden  die  Zahlungen  an  die  Staatsgläubiger  suspendiert 
und  die  Staatseinnahmen  vorläufig  unter  Sequester  der 
Bauverwaltung  von  S.  Marco  gestellt.  Es  war  ein  kaum 
verhüllter  Staatsbankerott.  Wenn  uns  nun  im  folgenden 
Jahre  zuerst  die  camerarli  comunis,  die  Finanzbeamten 
des  comiine,  und  neben  ihnen  die  advocatores  comunis, 
die  „Anwälte  des  Interesses  der  Gemeinheit"  begegnen, 
so  ist  klar,  daß  die  Einsetzung  dieser  Beamten  eine  Nach- 
wirkung jener  Finanzmisfere  war.^)    Es  sind  das  übrigens 

Grunde  doch  nur  die  früheste,  bis  jetzt  bekannte  Variante  der 
späteren  ausdrücklichen  Tradition.  Was  mich  aber  dennoch  be- 
stimmt, meine  Ansicht  in  der  oben  formulierten  Fassung  zu 
modifizieren,  ist  die  Erwägung,  daß  den  allgemeinen  Zeitverhält- 
nissen nach  eine  Änderung  des  Wahlmodus  im  Jahre  1172  am 
wahrscheinlichsten  ist,  obwohl  unsere  älteste  und  beste  Quelle 
das  Verfahren  bei  dieser  Wahl  nicht  als  Neuerung  bezeichnet. 

»)  Simonsfeld  a.  a.  0.  S.  445  läßt  mich  die  Zwangsanleihe  von 
1171  „ohne  Grund  bezweifeln";  ich  habe  indessen  Entstehung 
S.  41  lediglich  bemerkt,  daß  die  Nachricht  in  keiner  der  älteren 
Quellen  sich  finde.  Außer  den  schon  von  mir  beigebrachten 
Zeugnissen  vgl.  jetzt  auch  die  Aufzählung  der  hier  in  Betracht 
kommenden  handschriftlichen  Chroniken  bei  Monticolo,  Sanudo 
S.  267  N.  3.  Der  Vorwürfe  gegen  den  Dogen  gedenkt  das  in  dem 
Sammelkodex  551  der  Marciana  cl.  7  ital.  sec.  16  (nach  Monti- 
colo sec.  17)  enthaltene  lateinische  Fragment  fol.  91  ff.,  das  mit 
der  Historia  ducum  enge  Verwandtschaft  zeigt,  zuerst  mitgeteilt 
von  Simonsfeld,  Venez.  Studien  Bd.  1,  137.  Die  Suspension  der 
Zahlungen  erwähnt  Dandolo,  Muratori,  R.  I.  SS.  XII,  297  C  298  A. 
Alle  diese  Angaben  ergänzen  und  stützen  einander.  Eine  weitere 
Bestätigung  liegt  in  der  zuerst  1173  urkundlich  nachweisbaren 
Existenz  der  camerarii  und  advocatores  comunis;  denn  daß  deren 
Einsetzung  als  Nachwirkung  jener  Finanzmisere  aufzufassen  ist, 
scheint  mir  kaum  bestreitbar,  obschon  dieser  Zusammenhang 
bisher  merkwürdigerweise  nicht  beachtet  wurde.  Die  Kompetenz 
der  camerarii  comunis  erhellt  unmittelbar  aus  dem  Titel  selbst; 
nicht  so  klar  ist  wenigstens  für  die  Anfänge  die  der  advocatores 
comunis.     Schwerlich  zutreffend  Kretschmayr  S.  492;   hinsichtlich 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  üeschiclite.       273 

die  ersten  Beamtenkategorien,  die  ausdrücklich  als  solche 
des  comune  bezeichnet  werden,  wenn  auch  schon  früher 
durch  Vermittlung  der  sapienies  an  einem  Einfluß  des 
comune  auf  die  Ernennung  der  Behörden  nicht  zu  zwei- 
feln ist.i) 

Auch  nach  der  langen  Vorbereitungszeit  des  comune 
sind  es  also  vorerst  noch  bestimmte  wichtige  Aufgaben 
der  äußeren  Politik:  die  Sicherung  der  Machtsphäre  auf 
der  Adria,  die  Abwehr  Friedrichs  I.,  der  Kampf  mit 
Manuel,  die  auch  die  innere  Entwicklung  der  Verfassung 
vorwärts  treiben.  Allmählich  aber  macht  sich  dann  ein 
allgemeiner  durchgreifendes  Organisationsbedürfnis  gel- 
tend, ohne  daß  wir  jeweils  den  besonderen  Anlaß  zu 
erkennen  vermögen.  Es  bildet  sich,  angeblich  zuerst 
1178,  ein  engeres  geschäftsführendes  Kollegium,  das  dem 
Dogen  bei  der  Exekutive  an  die  Hand  geht,  aus  sechs 
Mitgliedern,  Vertretern  je  eines  Stadtsechstels  bestehend, 
die  als  sapientes  minoris  consilii  von  den  sapientes  maioris 
consilii   unterschieden    werden.^)     Auch    die    ausschließ- 

der  späteren  Nachrichten  Roberti  Bd.  1,  180  ff.  Bertaldo  im  Splen- 
dor  consuetudinum  Venetiarum,  Bibliot.  iuridica  med.  aevi  ed. 
A.  Gaudenzi  (1901)  Bd.  3,  102  definiert  ihre  Kompetenz  als  maxi- 
mum  officium  advocandi  ubique  pro  factis  de  comuni  et  contra 
quemcunque  officialem  et  personarn  et  rectorem.  Jedenfalls  sind 
die  advocatores  comunis,  wie  schon  der  Name  besagt,  als  Kon- 
trollbeamte anzusehen,  und  man  wird  sie  insofern  noch  am 
ehesten  mit  Ranke,  S.  W.  Bd.  42,  43  als  „Anwälte  des  Interesses 
der  Gemeinheit"  ansprechen  dürfen. 

')  So  wird  das  statutum  de  edulis  vendendis  von  1173  (mehr- 
fach gedruckt,  vgl.  Entstehung  S.  45  N.  4),  mit  dem  die  Einsetzung 
von  Marktbeamten,  iusticiarii,  in  Zusammenhang  steht,  cum  iudi- 
cibus  et  sapientibus  nostris  collaudatione  atque  confirmatione 
populi  Venecie  erlassen;  vgl.  Dandolo,  Muratori  XII,  299  D:  Hie 
dux  .  .  .  officiales  quos  iusticiarios  appellavit,  de  novo  laudante 
concione  constituit.  Auch  die  Ernennung  des  Bevollmächtigten 
der  Bauverwaltung  von  S.  Marco  für  Tyrus  soll  erfolgen  cum 
consilio  nostro  (des  Dogen)  et  nostrorum  consiliatorum. 

^)  Einsetzung  des  consilium  minus  1 178  nach  Dandolo,  Mur.  XII, 
308  C.  Doch  ist  diese  Nachricht  in  der  ältesten  und  besten  Hand- 
schrift der  Annalen,  Marc.  cod.  Zanetti  400,  durch  Ausstreichen 
getilgt,  Entstehung  S.  132  N.  3.  Eine  anscheinend  jüngere  Tra- 
dition, zuerst   im  Chron.  Justin,  c.  72  A  (nach  Monticolo,  Sanudo 


274  Walter  Lenel, 

liehe  Gerichtshoheit  büßt  der  Doge  nunmehr  ein.  Einmal 
im  Besitze  eigener  Finanzverwaltung,  erwirbt  das  comune 
bald  auch  eigene  Vertretung  vor  Gericht  durch  die  zu- 
erst 1179  genannten  iiidlces  comunis,  denen  überdies  die 
Rechtsprechung  zwischen  Venezianern  und  Fremden  zu- 
gewiesen wird.^)  Ferner  tauchen  in  den  80er  Jahren  neue 
Behörden  für  spezielle  Zweige  der  Verwaltung  auf,  die 
camerarii  ad  introitus  salis,  die  monetarli,  die  capi  con- 
trada:  die  Vorsteher  der  städtischen  Einzelbezirke.-)    Da- 


S.  282  N.  9)  meldet  die  Einrichtung  des  kleinen  Rates  schon  zu 
1172.  Für  die  Einsetzung  zu  1178  plädiert  mit  m.  E.  nicht  durch- 
schlagenden Gründen  Simonsfeld,  Histor.  Zeitschrift  (1900)  Bd.  84, 
450  f.     Über  die  Kompetenz  Roberti  Bd.  1,  177  f. 

')  Urkunde  von  1179  November,  Cecchetti,  Programma  S.  36. 
(Dem  widerspricht  nur  scheinbar,  daß  bereits  die  Anleiheurkunde 
von  1164  Juni  in  dem  Neudruck  Monticolos,  Sanudo  S.  277  ff., 
unter  den  Unterschriften  die  eines  Dominicas  Mauroceno  iudex 
communis  anführt.  Dieser  Neudruck  beruht  auf  zwei  Abschriften; 
die  eine  davon  findet  sich  eingelegt  in  den  Originalkodex  des 
Sanudo,  die  andere  in  dem  schon  erwähnten  Sammelkodex  551 
der  Marciana.  Nun  fügt  aber  die  Abschrift  in  dem.  Sanudokodex 
nach  Mauroceno  und  vor  iudex  communis  die  Worte  de[i]  gratia 
ein,  und  da  andrerseits  in  einer  im  Original  erhaltenen  Urkunde 
von  1164  August  (F.  R.  A.  Bd.  12,  140)  ein  Dominicus  Maureceni  dei 
gratia  comes  Jadre  unterzeichnet,  so  ist  offenbar  auch  in  der 
Anleiheurkunde  von  1164  Juni  nicht  iudex  communis ,  sondern 
dei  gratia  iad.  com.  =  Jadre  comes  zu  lesen.)  —  Die  Geschicht- 
schreibung, Dandolo,  Mtir.  XII,  310  D  und  mit  ihm  übereinstimmend 
das  Chr.  Justin.  Mon,  Germ.  SS.  XIV,  90  weist  die  Einsetzung  der 
iudices  comunis  demi  Dogen  Orio  Malipiero  zu,  ohne  sie  auf 
ein  bestimmtes  Jahr  zu  fixieren.  Über  die  Kompetenz  Roberti 
Bd.  1,  186  ff.;  als  Richter  zwischen  Venezianern  und  Fremden  finde 
ich  sie  zuerst  in  dem  Vertrag  mit  Ferrara  von  1204  erwähnt,  wo- 
fern, was  aus  dem  unzureichenden  Neudruck  Ghettis,  /  patti  tra 
Venezia  e  Ferrara  dal  1191  al  1303,  (1907)  S.  70,  103  N.  I,  170 
nicht  klar  hervorgeht,  bei  den  Worten  sub  iudicibus  Venetie  [qui 
sunt  pro  eis  et  aliis  forasteriis]  nicht  etwa  nur  eine  Interpolation 
in  späteren  Abschriften  vorliegt. 

^)  camerarii  ad  introitus  salis  recipiendos  und  monetarii 
in  der  Urkunde  von  1 187  November  bei  Sanudo,  Muratori  XXII,  522. 
Über  die  capita  contratarum  Besta,  //  dlritto  S.  41  N.  2;  ein 
solches  zuerst  erwähnt  in  einer  Urkunde  von  1187,  Cecchetti, 
Vita  dei  Veneziani,  Arch.  Ven.{\%l\)  Bd.  2,  108  und  Besta,  Cattura 
S.  20  N.  1. 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       275 

bei  wahrt  auch  jetzt  noch  die  Entwicklung  gern  den 
Charakter  des  Provisorischen.  So  ist  in  den  Urkunden 
des  Dogen  nach  wie  vor  von  den  sapientes  consilii  die 
Rede,  so  daß  man  anfangs  den  engeren  Rat  der  supicntes 
noch  gar  nicht  als  ein  besonderes  Kollegium  für  sich 
betrachtet  zu  haben  scheint.^)  Und  obwohl  schon  1179 
und  1184  Beamte  pro  facto  salis  nachweisbar  sind-'),  ist 
die  ständige  Einrichtung  dieser  Behörde  doch  erst  1187 
erfolgt,  als  man  zur  Deckung  der  Kosten  einer  Anleihe 
für  die  Belagerung  von  Zara  u.  a.  auch  die  Einnahmen 
aus  der  Salzverwaltung  verpachtete,  deren  regelmäßige 
Ablieferung  an  die  Staatsgläubiger  der  neuen  Behörde 
eidlich  vorgeschrieben  wurde. 

Neben  der  fortschreitenden  Organisation  der  Staats- 
verwaltung aber  geht,  sie  ergänzend,  die  Kodifikation  der 
Gesetzgebung  einher.  Der  Strafrechtsordnung  des  Dogen 
Orio  Malipiero  von  1181  folgt  1195  das  erste  bürgerliche 
Gesetzbuch  des  Dogen  Heinrich  Dandolo.  Mit  großer 
Sorgfalt  werden  außerdem  in  gleichzeitigen  Verträgen 
mit  Ferrara,  Verona,  Treviso  und  Byzanz  die  prozes- 
sualen Normen  geregelt.  Der  Zweck  ist  offenbar,  eine 
feste  Rechtsbasis  für  ein  gesteigertes  Wirtschaftsleben  zu 
schaffen.^) 

Zu  Ende  des  zwölften  Jahrhunderts  ist  so  die  frühere 
Machtfülle   des  Dogen   in  der  Exekutive,   in  der  Rechts- 

>)  Vgl.  Entstehung  S.  132  N.  3. 

^)  Urkunde  von  1179  November,  Cecchetti,  Pro^ramma  S.36; 
Urkunde  von  1184  (nicht  1183),  Cecchetti,  //  doge  di  Venezia 
(1864)  S.  253. 

')  Verträge  mit  Ferrara  von  1191,  Ghetti  S.  161  ff.,  vgl. 
Schaube,  Handelsgeschichte  S.  700,  mit  Verona  von  1193,  Cipolla, 
Nuovo  Archivio  Veneto  (1895)  Bd.  10,  316  ff.  mit  Nachtrag,  Archivio 
Storico  Italiano,  5.  Ser.  (1907)  Bd.  40,  349  ff.  und  Schaube  S.  698; 
mit  Treviso  von  1198,  Minotto,  Acta  et  diplomata  e  R.  Tabulario 
Veneto  II  1,  23  ff.  und  2,  66  ff.  und  Schaube  S.  693;  mit  Byzanz  von 
1198,  F.  RA.  Bd.  12,  246  f.  —  Der  Förderung  des  Handels  diente 
ferner  die  Ausprägung  des  silbernen  denarius  grossus ,  auch 
matapanus  genannt,  durch  Heinrich  Dandolo  seit  1194,  zur  Sache 
vgl.  Schaube  S.  116.  —  Übrigens  berührt  sich  diese  Entwicklung 
mit  gleichzeitigen  Tendenzen  des  oberitalienischen  Handels  und 
Verkehrs,  die  einmal  imZusammenhang  zu  betrachten  lohnend  wäre. 


276  Walter  Lenel, 

pflege,  in  dem  Finanz-  und  Kolonialwesen,  kurz  auf  allen 
Gebieten  der  staatlichen  Verwaltung  durch  das  comune 
und  seine  Organe  begrenzt  und  eingedämmt.  Man  be- 
greift, daß  selbst  staatliche  Behörden,  die  an  sich  früheren 
Ursprungs  sind  als  das  comune,  wie  die  alten  Markt- 
beamten, die  vicedomini,  jetzt  als  solche  des  comune  be- 
zeichnet werden.  Ihren  greifbarsten  Ausdruck  aber  findet 
die  Machtverringerung  des  Dogen  in  seiner  Wahlkapitu- 
lation, der  sogenannten  promissio,  deren  älteste  noch 
erhaltene,  eben  die  des  Heinrich  Dandolo  von  1192  die 
Beschränkung  seiner  Befugnisse  im  einzelnen  darlegt. 

Man  darf  damit  zusammenhalten,  daß  auch  die  Ko- 
difikation der  Gesetzgebung  ein  Zusammenfassen  des 
geltenden  Rechtes  ist. 

Nicht  als  ob  ein  auch  nur  vorläufiger  Abschluß  er- 
reicht wäre,  die  Entwicklung  geht  unablässig  vorwärts; 
aber  die  weitere  Ausbildung  im  dreizehnten  Jahrhundert, 
die  Einrichtung  der  großen  Zentralbehörden:  der  Qua- 
rantie  und  des  Senats,  die  Neuordnung  der  Kolonial- 
verwaltung, die  außerordentliche  Differenzierung  des 
lokalen  Behördenapparats,  die  umfassende  statutarische 
Gesetzgebung,  dies  alles  gehört  vielmehr  einer  späteren 
Entwicklungsstufe  an,  die  bereits  die  neuen,  durch  den 
vierten  Kreuzzug  geschaffenen  Zustände  zur  Voraus- 
setzung hat.  Die  innere  Entwicklung  zu  Ende  des 
zwölften  Jahrhunderts  ist  so  im  Hinblick  darauf  gleichsam 
ein  Reifwerden  des  Staates  für  die  künftigen  Aufgaben, 
die  ihm  aus  der  gewaltsamen  Lösung  der  auswärtigen 
Verhältnisse  durch  den  vierten  Kreuzzug  erwachsen 
werden. 

Es  sind  also  nicht  einseitig  politische  oder  wirt- 
schaftliche Ursachen,  die  diesen  Verlauf  bestimmt  haben; 
sondern  er  ist  durchgehends  eine  Begleiterscheinung  der 
durch  den  Eintritt  in  einen  großen  universalen  Zusammen- 
hang veränderten  Weltstellung  Venedigs.  Die  an  sich 
entlehnte  Verfassungsform  des  comune  wird  dabei  mit 
wunderbarem  Instinkt  den  speziellen  Daseinsbedingungen 
Venedigs  angepaßt.  Es  gibt  dafür  kaum  einen  lehrreicheren 
•Vergleich   als   etwa   den   mit  der  frühreifen  Entwicklung 


Die  Epochen  der  älteren  venezianischen  Geschichte.       277 

Pisas,  das  schon  um  1160,  abgesehen  von  der  Kodifi- 
kation seiner  Gesetzgebung,  über  einen  Behördenapparat 
verfügt,  wie  ihn  Venedig  noch  zu  Ende  des  Jahrhunderts 
nicht  erreicht.^) 

Und  dies  ist  ja  überhaupt  das  individuell  Besondere, 
was  bei  einer  knappen  Skizze  vielleicht  zu  schar!  sich 
aufdrängt,  was  aber  den  nachdenkenden  Betrachter  durch 
alle  Trübungen  der  Überlieferung  hindurch  immer  wieder 
fesselt:  der  streng  organische  Aufbau  des  Geschehens  im 
ganzen,  die  unvergleichliche  Ökonomie  der  Entwicklung, 
in  der  die  äußere  und  die  innere  Geschichte  Venedigs 
zusammenklingt. 

')  Das  gilt  nicht  nur  von  Zentral-  und  Lokalbehörden,  son- 
dern bezeichnenderweise  auch  von  der  Vertretung  im  Ausland. 
So  unterhält  Pisa  in  Konstantinopel  Legaten,  einen  Vicecomes 
und  Konsuln  mit  z.  T.  konkurrierender  Kompetenz,  während 
Venedig  trotz  seiner  weit  größeren  Kolonie  mit  Legaten  und 
einem  erst  zu  Ende  des  Jahrhunderts  auftauchenden  Finanz- 
beamten, dem  procurator  super  redditibus  communis  in  Constan- 
tinopoli  sich  begnügt.  Sogar  auf  künstlerischem  Gebiet  (Doni- 
fassade  in  Pisa  und  S.  Marco  im  zwölften  Jahrhundert)  trifft  man 
auf  entsprechende  Analogien.  Einen  Hinweis  auf  charakteristische 
Verschiedenheiten  in  der  Verfassungsentwicklung  der  drei  See- 
mächte, Venedig,  Pisa  und  Genua,  den  ich  ursprünglich  beab- 
sichtigte, habe  ich  mir  leider  versagen  müssen,  um  den  Rahmen 
dieses  Vortrags  nicht  zu  sprengen. 


Philosophie  und  Pädagogik  der 
preußischen  Reformzeit. 

Von 

Eduard  Spranger. 

Max  Lenz  zum  60.  Geburtstag. 

Die  Stein-Hardenbergsche  Reform  ist  bisher  vor- 
wiegend biographisch  behandelt  worden;  man  sah  sie 
durch  das  Medium  bestimmter  PersönHchkeiten  und  ver- 
lieh so  der  Darstellung  dramatisches  Leben  und  indivi- 
duellen Reiz.  Andrerseits  aber  handelt  es  sich  doch 
hier  um  eine  Gesamtbewegung,  die  wie  ein  großer  Strom 
die  einzelnen  Gestalten  trägt;  es  muß  daher  möglich 
sein,  diesen  Strom  selbst  nach  Tiefe  und  Richtung  zur 
Anschauung  zu  bringen.  Die  Umbildung  des  Bewußt- 
seins und  der  Lebensformen,  die  sich  in  der  politischen 
Neugestaltung  ausprägt,  greift  über  bloß  individuelle 
Geistesrichtungen  weit  hinaus.  Es  soll  versucht  werden, 
diesen  allgemeinen  Untergrund  der  Reform  an  den  Be- 
ziehungen darzustellen,  die  zwischen  der  Philosophie 
und  den  Organisationen  der  Zeit  bestehen,  oder  mit 
anderen  Worten:  zu  prüfen,  wie  weit  diese  Organisa- 
tionen als  gleichsam  plastisch  gewordene  Ideen  betrachtet 
werden  können. 

Nun  sind  philosophische  Theorien  natürlich  niemals 
die  direkten  Ursachen  politischer  Ereignisse:  sie  fassen 
nur   die  verworrene   Lage   des   Lebens   in    einen    klaren 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     279 

begrifflichen  Ausdruck  und  verwandeln  so  das  dunkle 
Drängen  in  ein  zielbewußtes  Wollen.  Ebensowenig  ist 
es  möglich,  irgendeine  der  beteiligten  Individualitäten 
auf  das  Ganze  der  philosophischen  Zeitideen  zu  ver- 
pflichten; denn  jede  Persönlichkeit  ist  eine  Eigenwelt 
für  sich  und  nur  aus  ihrem  besonderen  Gesetz  erklär- 
lich; aber  ein  Stück  von  ihnen  lebt  in  jeder,  oft  ihr  un- 
bewußt, ja  fast  ein  fremder  Tropfen  in  ihrem  Blute.  Man 
begreift,  wie  die  spekulative  Philosophie  von  einem  ob- 
jektiven Geiste  sprechen  konnte,  oder  von  den  Zwecken 
einer  Weltvernunft,  für  die  der  einzelne  zum  Mittel  wird. 
Nur  läßt  sich  das  Wesen  dieses  Geistes  nicht  in  einer 
Formel  aussprechen,  sondern  es  muß  verstanden  werden 
in  allseitiger  Darlegung  seiner  Struktur  und  in  der  Ein- 
ordnung der  individuellen  Momente  in  den  übergreifen- 
den Zusammenhang. 

Die  Parallele  der  preußischen  Reform  mit  der  fran- 
zösischen Revolution  liegt  nahe,  wenn  man  nur  die 
allgemeinsten  Zeittendenzen  beachtet.  In  Wahrheit  aber 
tritt  das  Eigentümliche  der  Reform  erst  ans  Licht,  wenn 
man  sie  gegen  den  Hintergrund  der  Revolution  gegen- 
sätzlich abzeichnet.  In  Frankreich  vollzieht  sich  der 
weltgeschichtliche  Schritt  durchaus  katastrophisch:  ein 
historischer  Bau  wird  über  den  Haufen  geworfen,  indem 
man  ihm  mit  den  ewigen  Forderungen  der  Vernunft 
entgegentritt.  Das  abstrakte  Schibboleth  der  Menschen- 
rechte, die  Dogmen  von  der  Volkssouveränität  und  der 
Gewaltenteilung  richten  über  den  konkret  gegebenen  Zu- 
stand. Eine  tiefe  Erschütterung  aller  politischen  und 
moralischen  Lebensformen  ist  die  Folge,  bis  ein  auto- 
kratischer Wille  neue  Ordnungen  heraufführt.  Nicht  mit 
Unrecht  hat  man  daher  gesagt:  die  französische  Revo- 
lution sei  aufzufassen  als  der  Versuch,  das  Naturrecht 
direkt  in  die  Praxis  umzusetzen. 

Ganz  anders  in  Preußen;  schon  das  Allgemeine 
Landrecht  hatte  den  aufgeklärten  Geist  an  einzelnen 
Punkten  zur  Anerkennung  gebracht.  Schrittweise  be- 
gannen Reformen;  die  Ideen  waren  längst  da,  als  der 
Zusammenbruch   von   Jena   ihnen    den    Stempel    höherer 


280  Eduard  Spranger, 

Notwendigkeit  aufdrückte  und  das  Tempo  beschleunigte.^) 
Da  aber  trug  die  Reorganisation  des  Staates  schon  fühl- 
bar wieder  die  Keime  der  nächsten  Zeitepoche  in  sich. 
Das  monarchische  Prinzip  ist  nie  ernstlich  bedroht:  von 
oben  her  geschieht  unter  sorgsamer  Anknüpfung  an  die 
alten  Traditionen,  was  sich  in  Frankreich  von  unten  her 
mit  elementarer  Gewalt  Bahn  gebrochen  hatte.  Diese 
unverkennbare  Kontinuität  macht  es  auch  unmöglich,  die 
Grenzen  der  Reformperiode  in  Preußen  durch  bestimmte 
Jahreszahlen  festzulegen.  Deutliche  Zeichen  ihres  Er- 
wachens gibt  sie  schon,  als  Hardenberg  1804  das  De- 
partement des  Auswärtigen  übernimmt;  und  sie  sinkt  für 
Jahrzehnte  in  Schlummer,  als  am  Silvestertage  1819 
W.  V.  Humboldt  demselben  Hardenberg  weicht,  der  nun- 
mehr die  Sache  der  Reaktion  zum  Siege  führt,  und  als 
Grolman  in  seinem  Entlassungsgesuch  an  den  König 
von  den  traurigen  Jahren  spricht,  die  er  seit  1815  ver- 
lebt habe.  Die  eigentliche  Blüte  der  Reform  fällt  in  die 
Jahre   1807—1812. 

Aber  diese  Kontinuität  ist  nicht  nur  objektiv  vor- 
handen, sondern  sie  spiegelt  sich  auch  subjektiv  im  Be- 
wußtsein der  Handelnden.  Die  Kultur  ist  gleichsam 
in  diesen  Jahren  1789 — 1804  um  eine  Lebensstufe  älter 
geworden:  sie  hat  eine  Erfahrung  gemacht,  die  ihr 
Bewußtsein  mit  ungeheurer  Macht  beherrscht;  sie  hat 
gelernt,  daß  die  Zeiten  sich  ändern  und  mit  ihnen  die 
Menschen.  Nun  folgt  sie  mit  Spannung  der  Uhr  des 
Weltgeschehens,  um  den  Augenblick  nicht  zu  versäumen, 
wo  es  heißt  einzugreifen  und  dem  Dasein  neue  Formen 
zu  geben.  Das  Schlagwort  der  Reform  sind  nicht  die 
ewigen  Menschenrechte,  sondern  der  Zeitgeist.  Nicht 
absolut  allgemeinen  Vernunftforderungen  will  man  ge- 
nügen, wohl  aber  den  ebenso  notwendigen  Ansprüchen, 
die  die  erreichte  historische  Stufe  stellt.  Das  setzt  eine 
Auseinandersetzung  mit  der  Geschichte  voraus, 
und  nur  auf  diesem  bewußten  Boden  erfolgt  eine  be- 
wußte Umgestaltung  der  Wirklichkeit. 

1)  Vgl.  E.  V.  Meier,   Französische   Einflüsse   auf   die  Staats- 
und Rechtsentwicklung  in  Preußen  II,  199  ff. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     2SI 

Die  beiden  denkbaren  Formen  der  Beziehung  zur 
Vergangenheit  sind  Kontinuität  und  Kontrast;  es  hängt 
von  der  individuellen  Geistesrichtung  ab,  welche  sich  in 
den  Vordergrund  des  Bewußtseins  drängt:  sie  sind  nur 
verschiedene  Akzentuationen  bei  gleichem  Tempo.  So 
wirken  denn  auch  in  dem  philosophischen  Bewußtsein 
der  Zeit  die  Ideen  dreier  Epochen  friedlich  zusammen: 
sie  trägt  Vergangenheit,  Gegenwart  und  ein  Stück  Zu- 
kunft zugleich  in  ihrem  Schöße.  Die  preußische  Reform 
ruht  auf  den  Humanitätsideen  der  absterbenden  Auf- 
klärung; sie  hebt  sie  empor  zu  der  erhabeneren  Auf- 
fassung des  klassischen  Idealismus,  und  sie  wölbt  sie 
schließlich  zu  dem  gotischen  Bogen  einer  romantisch- 
religiösen Mystik.  Diese  drei  Stufen  des  Geistes  sind 
in  ihr  ganz  so  vereint,  wie  später  Hegels  Geschichts- 
philosophie in  der  Gegenwart  alle  geistigen  Momente 
der  Vergangenheit  aufgehoben  dachte. 

Aber  natürlich  leben  diese  Tendenzen  in  den  leiten- 
den Staatsmännern  nicht  immer  in  begrifflich-philosophi- 
scher Gestalt.  Gerade  die  beiden  hervorragendsten, 
Stein  und  Hardenberg  selbst,  sind  durchaus  unphilo- 
sophische Naturen.  Die  allgemeine  geistige  Atmosphäre 
ihrer  Zeit  verleugnen  sie  deshalb  nicht.  Steins  historische 
Richtung  ist  in  vielen  Zügen  der  romantischen  Strömung 
verwandt^);  gerade  ihm  stellt  sich  in  dem  Bilde  einer 
Geschichtsauffassung  dar,  was  anderen  eine  Idee  war. 
Denn  wie  Goethe,  stand  auch  er  unbewußt  unter  dem 
Ideenglauben  der  Zeit.  Durch  seine  Niederschriften,  be- 
sonders die  „Staatswissenschaftlichen  Betrachtungen" 
(1809/10),  klingen  oft  Wendungen  hindurch,  die  unbewußt 
der  philosophischen  Sprache  der  Zeit  entnommen  sind.-) 
Es  steht  nicht  im  Widerspruch  hierzu,  wenn  er  die  Meta- 
physik in  poUticis  verabscheute  und  ihr  vorwarf,  daß 
sie  die  Deutschen  zur  Politik  verdürbe.  Seine  Philo- 
sophie war  eben  die  mittelalterliche  Mythe  von  deutscher 
Freiheit,    die    er   sich    geschaffen,    eine    religiös   gefärbte 

»)  Vgl.  M.  Lehmann,  Der  Freiherr  vom  Stein  111,  110. 
')  Vgl.  z.  B.    Pertz,   Das  Leben  des  Ministers  Freiherrn  vom 
Stein  II,  445.  502. 


282  Eduard  Spranger, 

Geschichtsphilosophie,  die  ihm  um  so  mehr  enghsche 
Vorbilder  nachzuahmen  gestattete,  als  die  englische  Ver- 
fassung ja  nach  der  damals  geltenden  Ansicht  Montes- 
quieus  in  den  germanischen  Wäldern  gewachsen  war.  — 
Noch  weniger  kann  bei  Hardenberg  von  einer  eigent- 
lichen Theorie  die  Rede  sein.  Gerade  dies  erhebt  ihn 
vielmehr  in  den  Dingen  der  Diplomatie  selbst  über  die 
edelsten  seiner  Mitarbeiter,  daß  er  in  solchen  Fragen 
kein  anderes  Dogma  kannte  als  das  Machtinteresse 
des  Staates.  Aber  zugleich  hatte  er  doch  einen  offenen 
Sinn  für  die  neuen  Strömungen  der  Welt;  in  seinen 
besten  Jahren  glaubte  auch  er  an  das  Recht  des  Zeit- 
geistes und  nahm  ebenso  wie  Stein  die  philosophischen 
Formeln  unbedenklich  auf,  in  denen  ihn  die  Konzepte 
seiner  Mitarbeiter  ausgesprochen  hatten.  Darauf  beruht 
vor  allem  der  bedeutende  Anteil,  den  Altenstein  an  den 
Gesetzentwürfen  der  Jahre  1807  und  1808  hat:  unter 
seinen  Händen  gestaltete  sich  alles  zur  Theorie:  er 
knüpfte  aneinander,  was  Denker  und  Verwaltungsbeamte 
ihm  einzeln  gegeben  hatten,  i) 

Aber  es  ist  eine  einseitige  Ansicht,  die  Ideen  der 
Reform  ausschließlich  oder  auch  nur  vorwiegend  auf 
Kants  Rechnung  zu  schreiben.  Die  maßgebenden  Staats- 
männer stehen  doch  schon  unter  anderen  Einflüssen. 
Gewiß  war  eine  stattliche  Zahl  von  ihnen:  Th.  v.  Schön, 
die  beiden  Schrötter,  Stägemann,  Morgenbesser,  Frey, 
Nicolovius,  Boyen,  Clausewitz  und  W.  v.  Humboldt  durch 
Kants  Schule  hindurchgegangen.^)  Aber  die  entschei- 
denden Gedanken  der  Reform  sind  nicht  aus  Kants 
ungeschichtlichem    Moralismus,    am    allerwenigsten    aus 


1)  Vgl.  meinen  Aufsatz:  „Altensteins  Denkschrift  von  1807  und 
ihre  Beziehungen  zur  Philosophie",  Forschungen  zur  brandenb.- 
preuß.  Geschichte  XVIII,  2,  dessen  Einzelresultate  ich  im  fol- 
genden voraussetze. 

2)  Für  Clausewitz  und  Boyen  vgl.  H.  Cohen,  Kants  Einfluß 
auf  die  deutsche  Kultur,  Berlin  1883;  für  Humboldt  m.  Aufsatz: 
„W.  V.  Humboldt  und  Kant",  Kant-Studien  Bd.  13.  —  Nicolovius' 
Religiosität  fühlte  sich  immer  in  tiefem  Gegensatz  zu  Kant.  Vgl. 
Alf.  Nicolovius,  Denkschrift  auf  Ludwig  Nicolovius  S.  64,  155. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     283 

seiner  Rechtsphilosophie  zu  erklären,  sondern  sie  ge- 
hören den  idealistischen  Systemen  an,  die  die  Generation 
nach  ihm,  freilich  auf  dem  von  ihm  jrelegten  Grundstein, 
errichtete.  Vor  allem  ist  es  Fichte,  der,  seit  1800  per- 
sönlich an  die  Schicksale  des  preußischen  Staates  ge- 
kettet, die  neue  Gedankenwelt  aus  sich  produzierte.  Aber 
auch  Schellings  architektonischer  Geist  und  Schieier- 
machers religiös-humanistische  Denkweise  haben  Be- 
deutendes beigesteuert.  Es  ist  bekannt,  welchen  Ein- 
druck Gneisenau  von  Fichte  empfingt),  wie  Altenstein 
ganz  in  seinen  Gedanken  aufging,  Schön  ihn  verehrte'-). 
Süvern  in  seiner  Sprache  redete;  ja  selbst  die  Männer 
des  alten  Regimes,  Lombard  und  besonders  Beyme, 
wurden  von  der  prophetischen  Gewalt  dieses  Geistes 
ergriffen."^)  Und  wer  zu  ihm  selbst  nicht  den  Zugang 
fand,  der  war  doch  den  verständlicheren  Tönen  offen, 
die  das  gleiche  Lebensgefühl  in  den  Schriften  von 
E.  M.  Arndt  gewann.  Wichtige  Momente  der  Schelling- 
schen  Philosophie  erlangten  praktische  Gestalt.  Waren 
doch  Fichte,  Schleiermacher  und  Humboldt  von  seinem 
Denken  nicht  unberührt  geblieben.  Allenthalben  be- 
merken wir  Spuren,  wie  der  romantische  Geist  sich 
mit  dem  klassischen  verbindet  und  die  Organisation, 
deren  Begriff  selbst  aus  der  Romantik  geboren  ist,  tief- 
greifend beeinflußt. 

Wir  versuchen  nun,  diese  mannigfach  verschlungenen 
Linien  nachzuziehen  und  die  einzelnen  philosophischen 
Ideen  herauszuheben,  die  sich  in  jener  Zeit  als  politisch- 
pädagogische Macht  entfalteten. 


*)  Vgl.  C.  Varrentrapp,  Gneisenau,  Biographische  Blätter 
Bd.  1,  1895.  —  Delbrück,  Gneisenau  IP,  S.  334. 

•-)  Vgl.  z.  B.  Schöns  Studienreisen  S.  247  if. 

')  Beymes  Verdienst,  joh.  v.  Müller  und  Fichte  für  den 
preußischen  Staat  gewonnen,  um  Schiller  geworben  zu  haben, 
soll  ihm  unvergessen  bleiben.  Er  gehört  nach  mancher  Richtung 
tatsächlich  in  den  Kreis  der  Reformer.  —  Vgl.  Schleiermacher 
an  Brinckmann  (23.  März  1804):  „Daß  sich  Beyme  und  Lombard 
das  Rätsel  der  Welt  von  Fichte  lösen  lassen  wollen,  ist  wirklich 
sonderbar  genug.    (Aus  Schleiermachers  Leben  in  Briefen  IV,  Q7.) 


284  Eduard  Spranger, 

I. 

Der  Gedanke  Montesquieus,  daß  jede  Staatsform  ihre 
eigene  Ethik  habe,  bewahrt  auch  gegenüber  einer  ge- 
schichtlicheren Auffassung  sein  Recht.  Was  im  Staate 
Friedrichs  des  Großen  „Tugend"  gewesen  war,  vermochte 
auf  die  Dauer  das  große  Reich  nicht  in  den  Fugen  zu 
halten.  Die  gefällige  Freude  an  der  moralischen  Har- 
monie, mochte  sie  nun  als  Vollkommenheit  oder  als 
Glückseligkeit  gedacht  werden,  führte  schließlich  zu 
jenem  Standpunkt,  der  die  Ruhe  für  die  erste  Bürger- 
pflicht erklärt.  Dem  Staate  gegenüber  war  diese  Auf- 
fassung nur  ein  verfeinerter  ästhetischer  Egoismus.  Denn 
hatten  einst  die  preußischen  Könige  durch  ihre  Maß- 
nahmen ein  ehernes  Pflichtgefühl  gleichsam  aus  dem 
Boden  gestampft,  so  mußte  das  Ganze  zerfallen,  sobald 
das  frische  Leben  aus  den  alten  Formen  wich  und  die 
Ämter  zu  „Polstern  der  Trägheit"  wurden.  Eine  allge- 
meine moralische  Erschlaffung  ist  das  Zeichen  der  Zeit, 
das  die  ernsteren  Geister  mit  Unwillen  und  Besorgnis 
erfüllt.  Der  französische  Materialismus  dringt  ein,  die 
Pariser  Sitten  zerfressen  die  Moralität  des  Bürgertums, 
und  echte  Sittlichkeit  erscheint  im  besten  Fall  als  eine 
Form  liebenswürdigen  Geschmackes. 

Diese  mattherzige  Gesinnung  findet  ihren  ersten  ge- 
waltigen Ankläger  in  Kant.  Seine  Ethik  ruht  auf  dem 
Gedanken,  daß  die  Erhebung  zur  sittlichen  Gesinnung 
die  Produktion  einer  höheren  Lebensstufe  bedeutet. 
Unbarmherzig  zerreißt  er  von  diesem  sittlichen  Erlebnis 
aus  die  Welt:  Moralität  gehört  nicht  in  den  Naturzusammen- 
hang, gehört  nicht  in  das  eigennützige  Zweckgetriebe 
dieses  Lebens,  sondern  trägt  den  Adel  einer  höheren 
Geburt  in  sich.  Sie  offenbart  sich  allemal  da,  wo  das 
Vernunftwesen  den  sinnlich-natürlichen  Trieben  autonom 
entgegentritt.  Von  diesem  Dualismus  aus  baut  sich  eine 
ganze  neue  Weltanschauung  auf:  der  sittliche  Wille  reicht 
hinab  in  unergründete  Lebenstiefen;  aus  diesem  intelli- 
giblen  Grunde  stammt  alle  höhere  Produktivität,  jedes 
verpflichtende    Gesetz    des    Lebens;    das    ist,    aus    den 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Retornizeit.     2.S5 

Formeln  der  Schule  herausgenommen,  die  neue  Weltauf- 
fassung des  deutschen  Idealismus,  dasselbe  GrundgefiihI, 
das  in  reicherer,  freierer  Form  auch  die  klassische  Dich- 
tung der  Zeit  beseelt. 

Das  alte  Naturrecht  hatte  etwas  Ähnliches  gewollt, 
aber  es  hatte  die  feine  Grenzscheide  nicht  gefunden,  wo 
Sinnliches  und  Sittliches  sich  trennen.  So  hatte  die 
französische  Revolution  aus  ihm  nur  das  selbstsüchtige 
Recht  einer  allgemeinen  Freiheit  und  den  rationalistischen 
Gedanken  einer  allgemeinen  Gleichheit  herausgelesen. 
Freiheit,  Gleichheit,  Brüderlichkeit,  diese  naturrechtlichen 
Schlagworte  der  Revolution,  wandeln  sich  für  die  Reform 
in  eine  andere  Trias  um,  die  man  als  Grundlage  für 
das  neue  idealistische  Naturrecht  bezeichnen  könnte: 
Freiheit,  Selbsttätigkeit,  Pflicht.  Durch  sie  ist 
der  ethische  Gehalt  des  neuen  Staates  bestimmt. 

1.  Zunächst  erhebt  auch  er  die  Forderung  der  Frei- 
heit, aber  nicht  mit  der  antimonarchischen  Tendenz,  die 
diese  Lehre  in  Frankreich  angenommen  hatte,  nicht  als 
absolutes  politisches  Recht  der  Volkssouveränität,  sondern 
als  eine  Bedingung  der  Menschenwürde.  So  wendet 
sich  der  preußische  Freiheitsgedanke  gegen  das  Bevor- 
mundungssystem des  Despotismus.  Dieses  Gängeln  und 
Erziehen  erscheint  nun  des  reif  gewordenen  Staatsbürgers 
unwürdig.  Er  will  seine  eigene  Vernunft  anwenden,  ein 
Leben  auf  eigene  sittliche  Verantwortung  führen.  Die 
dynastische  Politik  war  in  diese  Bahnen  bereits  ein- 
gelenkt durch  die  Aufhebung  der  Erbuntertänigkeit  auf 
den  Domänen.  Zum  allgemeinen  Prinzip  erhoben  wurde 
dieser  Gedanke  durch  das  Edikt  vom  9.  Oktober  1807. 
Es  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  diese  Habeascorpusakte 
des  preußischen  Staates,  wie  sie  Th.  v.  Schön  voll  Be- 
geisterung nannte,  der  naturrechtlichen  Freiheitsidee  sehr 
nahe  steht.  Deshalb  fiel  auch  diese  gesetzgeberische 
Maßnahme  am  meisten  aus  der  historischen  Kontinuität 
heraus.  Sie  gab  Menschen  die  Freiheit,  in  denen  jener 
Vernunftzusammenhang,  wie  Kant  ihn  sich  als  ein  starres 
Besitztum  dachte,  tatsächlich  noch  nicht  entwickelt  war, 
die    also  weder    moralisch    noch    intellektuell    und   wirt- 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  S.Folge  8.  Bd.  19 


286  Eduard  Spranger, 

schaftlich  dazu  reif  waren.  Erst  die  Reguherungsedikte 
unter  Hardenberg  haben  die  Schäden  geheilt,  die  aus 
dieser  falschen  Idee  einer  absolut  gleichen,  entwick- 
lungslosen Vernunft  für  die  Praxis  erwuchsen.  Deshalb 
mußte  die  Philosophie  Fichtes  und  Schellings  bald  das 
Übergewicht  gewinnen,  die  die  Vernunft  selbst  in  die 
Bedingungen  einer  geschichtlichen  Entwicklung  hinein- 
20g.  —  Vorsichtiger  ging  Humboldt  in  seinen  Entwürfen 
für  das  Gesetz  über  die  Judenemanzipation  vor.  Man 
erkannte  hier,  wie  bei  der  Aufhebung  der  Prügelstrafen 
für  die  Soldaten,  daß  es  sich  zunächst  darum  handle, 
das  Ehrgefühl  erzieherisch  zu  wecken,  ehe  die 
sittliche  Autonomie  politisch  anerkannt  werden  könne. 
Als  Symptome  dieser  Mündigerklärung  sind  hier  auch 
die  liberalere  Handhabung  der  Zensur  und  das  Prinzip 
der  Publizität  in  der  Verwaltung  zu  nennen. 

Mit  der  Forderung  der  politischen  Freiheit  aber 
verband  sich  von  vornherein  eng,  wie  schon  der  Titel 
des  Edikts  vom  9.  Oktober  1807  beweist,  der  Gedanke 
der  wirtschaftlichen  Freiheit.  Adam  Smith  wurde 
das  Evangelium  der  Modernen:  mit  der  Wirkung  Kants 
verschmolz,  schon  durch  eine  seltsame  lokale  Fügung, 
die  seines  unmittelbaren  Kollegen  Kraus.  Die  Folge 
waren  die  Gesetze  über  den  freien  Verkehr  mit  Grund- 
eigentum und  die  Versuche  zur  Einführung  der  Gewerbe- 
freiheit. Auch  diese  Maßnahmen  erwiesen  sich  als  zu 
unvermittelt  und  wurden  später  teilweise  wieder  einge- 
schränkt, wohl  auch  unter  dem  Einfluß  der  politischen 
Romantiker,  die  die  Lehren  von  Adam  Smith  energisch 
bekämpften.^)  Sie  sind  nur  verständlich  aus  dem  Glauben 
der  Zeit  an  die  Harmonie  der  Freiheit.  Diese  meta- 
physische Weltanschauung,  die  schon  von  Leibniz  und 
Shaftesbury  her  das  Denken  beherrscht,  empfängt  nun 
die  neue  Wendung,  daß  nichts,  was  aus  den  Tiefen  des 
Vernunftlebens  frei  entströme,  das  Leben  zerstören  oder 
auch  nur  zu  schweren  Verwicklungen  führen  könne. 


»)  Vgl.  R.  Steig,   Heinrich  v.  Kleists   Berliner  Kämpfe,  1901, 
S.  55  ff. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     287 

2.  Neben  der  Freiheit  forderte  man  1789  die  Gleich- 
heit. In  der  Tat  ist  auch  in  Preußen  dieser  Ruf  laut 
geworden.  Fichte  prophezeite  die  Gleichheit  der  Rechte, 
ein  Nachklang  des  alten  Rousseauschen  Evangeliums 
vom  reinen  Menschentum,  das  ihn  in  seiner  Jugend  be- 
rauscht hatte.  Hardenberg,  Altenstein  und  Schön  for- 
derten in  der  Hochglut  des  Reformeifers  die  Abschaf- 
fung des  Adels  und  folgten  damit  der  allgemeinen  Zeit- 
stimme, die  den  alten  Ständestaat  sozial  nivellieren  wollte. 
Aber  auch  dieser  Gedanke  ist  ein  Rest  des  rationalisti- 
schen Mißverständnisses,  daß  die  Vernunft  in  allen  Men- 
schen und  Zeiten  die  gleiche  sei.  Er  blieb  in  seiner 
extremen  Formulierung  Theorie:  wo  die  Vernunft  noch 
nicht  durchgedrungen  ist,  hat  sie  keine  Rechte;  erst  wo 
sie  ins  Leben  wirkt,  bestimmt  sie  den  Wert  des  Menschen. 
So  setzte  denn  Steins  historischer  Sinn  dem  Radikalis- 
mus der  Gleichmacher  ein  anderes  Ideal  entgegen :  Nicht 
Gleichheit,  sondern  Selbsttätigkeit,  so  können  wir 
seine  eigenste  Absicht  formulieren. 

Für  ihn  wurzelte  dieser  Gedanke  in  den  alten  deut- 
schen Traditionen  und  dem  Vorbild  der  englischen  Selbst- 
verwaltung. Aber  es  war  kein  Zufall,  daß  er  zugleich 
das  Herz  der  idealistischen  Philosophie  bildete:  das 
Höchste  im  Menschen  tritt  als  ein  produktives  Wesen 
heraus,  gestaltet  die  Welt  und  bemißt  den  Menschen- 
wert des  Handelnden.  Das  war  ja  die  Kopernikanische 
Wandlung,  die  Kant  vollzogen  hatte:  selbst  die  Welt  der 
theoretischen  Erfahrung  entsteht  aus  schöpferischen  Akten 
des  Geistes.  Noch  konsequenter  ging  Fichte  diesen 
Weg  zu  Ende:  den  ganzen  Weltzusammenhang  erklärte 
er  aus  den  Tathandlungen  des  absoluten  Ich.  Der  Zu- 
sammenhang der  endlichen  Dinge  ist  nichts  als  Produkt 
der  Selbsteinschränkung  dieses  Ich.  Dahinter  aber  lebt 
ungebrochen  der  unendliche  Trieb  des  selbstbewußten 
Geistes,  sich  selbst  darzustellen,  sein  Gesetz  und  seine 
Emheit  in  der  Erscheinungswelt  mehr  und  mehr  zu 
realisieren.  So  sinkt  das  vorgefundene  Leben  zu  einem 
Übungsstoff  für  jene  ideellen  Kräfte  herab.  Das  Sitten- 
gesetz aber  ist  nichts  anderes  als  das  ungehemmte  Hin- 

19* 


288  Eduard  Spranger, 

durchdringen  dieser  autonomen  Vernunft:  der  katego- 
rische Imperativ  ist  zuletzt  die  freie  Betätigung  unseres 
innersten  Kernes. 

Indem  dieser  Idealismus  den  alten  Staat  ergriff, 
führte  er  neues  Blut  in  seine  erstorbenen  Adern.  Denn 
nun  ergab  sich  die  Forderung,  der  Selbstbetätigung  der 
Bürger  Raum  zu  schaffen  und  aus  den  toten  Objekten 
der  Staatsiätigkeit  lebendige  Träger  von  staatlichen  Ar- 
beiten, Rechten  und  Pflichten  zu  machen,  oder  der 
Widerspruch  zwischen  Staat  und  Eigenleben  mußte  ewig 
unheilbar  bleiben.  Teilnahme  an  der  Staatsverwaltung, 
wie  sie  in  England  längst  bestand,  in  Frankreich  mit 
andrer  theoretischer  Begründung  versucht  wurde,  war  die 
Konsequenz.  Die  Steinsche  Städteordnung  führte  zuerst 
einen  Teil  dieser  Idee  in  die  Wirklichkeit  über.  Aber 
daran  schloß  sich  eine  Fülle  von  Zukunftsaufgaben:  Noch 
gelang  es  nicht,  eine  Gemeindeordnung  analog  auch  für 
das  platte  Land  durchzuführen.  Und  der  Kampf  um  die 
Teilnahme  der  Nation  an  der  Provinzial-  und  Gesamt- 
staatsregierung erschütterte  jahrzehntelang  den  Staat. 

Diese  letzte  Frage  der  Nationalrepräsentation  mußte 
wieder  tief  in  theoretische  Probleme  zurückführen.  Sollte 
das  Volk  als  eine  homogene  Masse  betrachtet  werden, 
oder  sollten  die  alten  historischen,  die  individuell  per- 
sönlichen Unterschiede  berücksichtigt  werden?  Die  erste 
Auffassung  gehört  dem  Naturrecht  an.  Sie  geht  auf 
Rousseaus  Konstruktion  der  volonte  generale  zurück,  ein 
nie  und  nirgends  gegebenes  Abstraktum,  das  aber  sofort 
seinen  Sinn  empfängt,  wenn  man  den  Staat  ideell  als 
einen  einheitlichen  Interessenkomplex  auffaßt.  Dazu  war 
die  Zeit  noch  nicht  reif.  So  blieb  denn  nur  jener  histo- 
rische Gedanke  einer  Wiederbelebung  der  alten  Stände, 
freilich  in  dem  neuen  Geiste  der  Staatsgesinnung,  und 
der  Selbstverwaltung.  Hardenberg,  der  1807  die  fatale 
'Nachahmung  französischer  Muster  nicht  gescheut  und 
„demokratische  Grundsätze  in  einer  monarchischen  Re- 
gierung gefordert  hatte",  rief  doch  seit  1810  nichts  andres 
ins  Leben  als  eine  Art  von  Ständeversammlungen  und 
scheiterte    dabei   zuletzt    an    der    ständischen  Opposition 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Refornizeit.    289 

selbst.  Ebenso  hat  Humboldt  bis  1819  hin  immer  die 
Volksvertretung  in  den  historisch  gegebenen  Individuali- 
täten der  Provinzen  verankern  wollen.  Auch  was  1850 
geschaffen  wurde,  ist  zum  Teil  noch  historisch-ständisch 
gedacht,  und  wenn  Bismarck  in  der  neuen  Reichsver- 
fassung davon  abwich,  so  rechtfertigt  sich  einmal  diese 
halb  naturrechtliche  Schöpfung  durch  die  Notwendigkeit, 
die  Einheitsidee  des  Reiches  so  sinnfällig  wie  möglich 
auszuprägen,  und  andrerseits  hat  sie  deutlich  genug 
unter  den  Schäden  ihres  abgekürzten  Rechnungsver- 
fahrens zu  leiden  gehabt. 

Nur  an  einem  Punkte  em.pfing  die  Idee  der  allge- 
meinen gleichen  Repräsentation  (der  volonte  generale) 
schon  damals  praktische  Gestalt,  nämlich  in  der  Ein- 
richtung der  Stadtverordnetenwahl  nach  §  73  der  Städte- 
ordnung, der  auf  Freys  Rechnung  zu  setzen  ist.  Hier 
wurde  tatsächlich  von  Beruf,  Abkunft  und  lokalen  Inter- 
essen abgesehen  und  nur  das  Bürgerrecht  gefordert,  wie 
es  bei  den  kleinen  Stadtrepubliken  unter  Aufsicht  der 
Monarchie  tatsächlich  möglich  war.  Im  übrigen  aber 
drang  nicht  das  Dogma  der  Gleichheit  durch,  sondern 
die  Idee  der  Selbsttätigkeit,  die  die  politische  Stellung 
(wie  schon  Aristoteles)  nach  der  Leistung  für  den  Staat 
bemißt.  Daher  gilt  der  Adel  als  Geburtsadel  für  ab- 
getan; aber  der  Adel  als  staatliches  Diplom  steigt  im 
Werte.  ^)  Die  Nichtadligen  dringen  in  den  Besitz  der 
Rittergüter  und  der  Offiziersstellen  ein:  nur  die  Leistung 
entscheidet.  Es  ist  bemerkenswert,  daß  erst  seitdem 
der  Adelsgeist  im  Offizierkorps  seine  Höhe  erreicht  hat: 
denn  von  nun  an  schloß  sich  dieser  Stand  au.ch  gegen 
die  in  Bildung  und  Abkunft  Gleichstehenden  schroff  ab 
durch  die  ideellen  Momente  eines  besonderen  staatlichen 
Ehr-  und  Pflichtgefühls,  das  strenger  als  alle  Geburts- 
schranken wirken  mußte. 

Auch  zu  dieser  ethischen  Idee  der  Selbsttätigkeit 
findet  sich  übrigens  die  wirtschaftliche  Parallele:  sie  liegt 
in  der  fast  demokratischen  Bewertung  der  Arbeit.   Diese 


»)  Vgl.  Pertz,  Gneisenau  II,  140. 


290  Eduard  Spranger, 

erscheint  jetzt  als  der  Hauptquell  wirtschaftlicher  Werte, 
nicht  mehr  die  „nahrungspendende  Flur".  Nicht  nur 
Adam  Smith  verbreitete  in  Preußen  diesen  beherrschen- 
den Gedanken,  sondern  auch  der  Ideologe  der  Tat 
und  Rousseauschüler  Fichte,  der  in  seinem  „Naturrecht" 
und  „Geschlossenen  Handelsstaat"  zugleich  die  rechts- 
philosophischen Konsequenzen  dieses  Gedankens  für  das 
Privatrecht  gezogen  hatte.  So  begann  auch  von  dieser 
Seite  das  Leben  seinen  aktiven  Charakter  durchzusetzen. 

3.  Man  würde  jedoch  die  tiefste  Kraft  der  ganzen 
Zeitbewegung  übersehen,  wenn  man  glaubte,  daß  sie  nur 
für  die  Autonomie  des  Menschen  Raum  geschaffen  habe. 
Gewiß  machten  diese  Tendenzen  sich  gebieterisch  gel- 
tend; aber  es  war  doch  im  Sinne  der  besten  Führer  der 
Reform,  wenn  Gneisenau  ausrief: 

„Begeistre  Du  das  menschliche  Geschlecht 
Für  seine  Pflicht  zuerst,  dann  für  sein  Recht!" 

Bringen  die  Ansätze  zur  Einführung  der  Selbstverwal- 
tung und  Volksvertretung  die  subjektiven  staatlichen 
Rechte  des  Bürgers  zum  Ausdruck,  so  bedeutet  die 
Einführung  der  allgemeinen  Wehrpflicht  durch  Scharn- 
horst,  Gneisenau  und  ihre  Mitarbeiter  eine  ebenso  ener- 
gische Proklamierung  der  entsprechenden  staatlichen 
Pflichten.  Kant  hatte  den  großen  Gedanken  gewagt, 
die  Idee  der  Pflicht  allein  auf  die  Selbstachtung  des  In- 
dividuums zu  begründen,  ein  tiefer  Blick  in  das  Ethische, 
der  aber  doch  auch  unter  den  Schranken  der  Aufklärung 
steht.  Fichte  ging  anfangs  den  gleichen  Weg;  später 
aber  rang  er  sich  zu  dem  Gedanken  eines  allgemeinen 
Lebens  durch,  das  ein  Volk  durchwaltet,  und  hierin  lag 
eine  noch  faßlichere  Begründung  der  Pflicht  auf  den 
Gemein  sinn,  den  alle  Denkschriften  der  Zeit  eindring- 
lich predigen.  Das  Große  dieser  Weltanschauung  aber 
bleibt,  daß  es  derselbe  intelligible  Zusammenhang  ist, 
aus  dem  Freiheit,  Selbsttätigkeit  und  Pflicht  als  eine 
einzige  Lebensform  entspringen.  So  konnte  diejenige 
sittliche  Idee,  die  bisher  nur  die  Dynastie  und  das  Be- 
amtentum in  Preußen  verkörpert   hatten,    die  Nation   als 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     291 

ein  lebendiges  Ganzes  durchströmen.  Gewiß  hatte  schon 
Rousseau  in  der  Enzyklopädie  (De  Veconomie  polifique) 
dieses  Ideal  aufgestellt;  aber  man  müßte  blind  sein, 
wenn  man  den  Gegensatz  dieses  Lebensgefühls  gegen  die 
Stimmung  der  Revolution  von  1789  nicht  grell  empfände, 
und  es  ist  unnötig,  das  an  den  bekannten  Einzelheiten, 
z.  B.  der  Militärgesetzgebung,  weiter  zu  verfolgen. 

Versuchen  wir  vielmehr,  dieses  sittliche  Pathos  auf 
seinen  höchsten  philosophischen  Ausdruck  zu  erheben. 
Wir  betonten  bereits,  daß  das  Ethische  vom  klassischen 
Idealismus  als  eine  höhere,  naturüberlegene  Lebensstufe 
aufgefaßt  wird.  Es  ist  mehr  als  eine  intellektualistische 
Deutung  des  Daseins.  Dieser  einheitliche  Vernunft- 
zusammenhang selbsttätiger  und  pflichtbewußter  Freiheit 
erscheint  der  empirischen  Existenz  gegenüber  als  eine 
intelligible  Macht,  für  die  man  keinen  treffenderen  Namen 
findet,  als  den  platonischen  und  neuplatonischen  Terminus 
der  Idee.^)  Leise  vorbereitet  bei  Kant  und  seinen 
Nachfolgern,  wird  die  Idee  durch  Schelling  und  Fichte 
der  Ausdruck  für  alles  höhere  Leben.  Sie  ist  mehr  als 
ein  bloßer  Erkenntnisbegriff;  denn  sie  wurzelt  tief  in  den 
Grundanschauungen  der  Kantschen  Ästhetik-)  und  der 
idealistischen  Ethik.  So  umfaßt  sie  die  ganze  Fülle 
der  menschlichen  Innerlichkeit  und  kann  als 
Quelle  seiner  höchsten  Kraftäußerung  angesehen  werden. 
Hier  erst  vollendet  sich  Fichtes  tiefsinniges  Bestreben, 
jenen  letzten  metaphysischen  Punkt  zu  fassen,  wo  Han- 
deln und  Einsicht  aus  einer  Quelle  entspringen:  alles 
echte  Leben  wird  nun  Darstellung  der  Idee  in  der 
Wirklichkeit,  d.  h.  aber  Überströmen  des  Unendlichen 

')  Es  fehlt  noch  immer  eine  eindringende  Darstellung  der 
Motive,  die  um  1802,  zuerst  bei  Schelling,  die  Ideenlehre  mit  so 
ungeheurer  Gewalt  aufleben  lassen,  daß  sie  trotz  der  einschrän- 
kenden Thesen  Kants  von  allen  zeitgenössischen  Denkern 
(Schiller,  Humboldt,  Fichte,  Schleiermacher,  Ad.  Müller,  Hegel, 
Ranke)  sofort  als  weltbeherrschende  Mächte  aufgenommen  werden. 

')  Die  ästhetischen  Voraussetzungen  dieser  Ideenlehre  habe 
ich  entwickelt  in  m.  Buch  „Wilhelm  v.  Humboldt  und  die  Huma- 
nitätsidee",  auf  das  ich  auch  für  die  nähere  Begründung  der 
späteren  Ausführungen  über  den  Neuhumanismus  verweisen  darf. 


292  Eduard  Spranger, 

in  die  endliche  Welt.  Staat,  Wissenschaft,  Kunst,  Rehgion 
sind  solche  Ideenwirkungen.  An  die  Stelle  der  abstrakten 
analytischen  Philosophie  tritt  ein  Totalzustand  der  Be- 
geisterung. Wir  finden  uns  auf  dem  Boden,  wo  die 
scheue  Romantik  ernst  und  hehr  in  die  Wirklichkeit  ein- 
greift: Fichtes  Mystik  der  Tat  bedeutet  die  aktive 
Seite  dieser  poetischen  Zeitrichtung.  Ich  habe  früher 
dargestellt,  wie  Altenstein  seine  ganzen  Reformpläne  auf 
diesen  Enthusiasmus  der  Idee,  auf  die  „Idee  der  höchsten 
Kraftäußerung"  gründete.  Aber  das  gleiche  Feuer  loderte 
in  all  diesen  Naturen.  Gneisenau  wollte  durch  die  Geist- 
lichen auf  dem  Lande  den  Kreuzzug  gegen  Frankreich 
predigen  lassen;  und  als  der  König  an  den  Rand  dieser 
Stelle  seiner  Denkschrift  schrieb:  „Als  Poesie  gut,"  da 
brach  es  in  Gneisenau  los:  „Religion,  Gebet,  Liebe  zum 
Regenten,  zum  Vaterland  sind  nichts  anderes  als  Poesie, 
keine  Herzenserhebung  ohne  poetische  Stimmung.  Wer 
nur  nach  kalter  Berechnung  handelt,  wird  ein  starrer 
Egoist.  Auf  Poesie  ist  die  Sicherheit  der  Throne  ge- 
gründet  Dies  ist  Poesie,  und  zwar  von  der  edelsten 

Art.  An  ihr  will  ich  mich  aufrichten  mein  Lebelang."^) 
Wir  werden  sehen,  daß  diese  innere  Erhebung  mit  einer 
religiösen  Krönung  abschließen  mußte.  Nie  aber  ist  die 
Mystik  tiefer  aus  dem  Leben  selbst  geboren  worden.  Es 
war  eine  Heiligung  und  Veredlung  der  Erde,  eine 
Schwärmerei,  die  aus  gesunden  Kräften  hervorquoll.  Und 
es  entsprach  der  Stimmung  der  Zeit,  wenn  E.  M.  Arndt 
schon  1806  ausrief:  „Was  ist  der  Mensch  ohne  Schwär- 
merei und  Liebe?  ....  Als  wenn  Mystik  nicht  immer  die 
Lebenskraft  der  edelsten  Naturen  wäre!" 2) 

')  Pertz,  Gneisenau  II,  137  f.  Ganz  ähnlich  feierten  etwa 
Fr.  Schlegel  und  Novalis  die  Poesie  als  Weltmacht. 

»)  Arndt,  Geist  der  Zeit  1806,  S.  50.  Man  vgl.  die  großartige 
Stelle  über  die  Ideen  in  Wilhelm  und  Caroline  v.  Humboldt  Bd.  3, 
S.  141  f.  —  „Das  eigentliche  Leben  ist  doch  nur  in  den  Ideen  und 
im  Idealen,  wenn  es  nicht  zu  fromm  und  mystisch  klänge,  in 
Gott  und  dem  Himmel."     Ferner  S.  171,  238. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Rcformzeit.     2M3 

II. 

Von  der  Mystik  dieser  ethischen  Ideenlehre  wenden 
wir  uns  zu  der  eigentlichen  Staatsphilosophie  der  Zeit. 
Aber  wir  könnten  keinen  größeren  Fehler  machen,  als 
wenn  wir  etwa  diese  als  eine  bloße  Anwendung  jener 
darstellen  wollten.  Vielmehr  tun  wir  den  interessantesten 
Einblick  in  die  geistige  Konstitution  der  Zeit,  wenn  wir 
uns  klar  machen,  wie  in  ihr  zwei  völlig  entgegen- 
gesetzte Staatsauf  fassunge  n  nebeneinander  leben 
und  gleichsam  durch  ihren  steten  Kampf  miteinander  das 
politische  Leben  in  Bewegung  halten,  ich  bezeichne  die 
beiden  einander  gegenübergestellten  Staatsprinzipien  als 
Rechtsstaat  und  idealstaat.  Das  erste  gehört  schon  der 
älteren  Generation  an  und  wurzelt  ganz  in  der  Kant- 
schen  Ethik  und  dem  damaligen  politischen  Zeitgefühl: 
Sittlichkeit  ist  Selbstbestimmung  durch  Vernunft;  der 
Staat  ist  Motivierung  durch  Egoismus.  Also  fällt  er  ganz 
in  die  Sphäre  der  Natur:  er  wirkt  nur  durch  äußere 
Mittel,  durch  einen  Rechtsmechanismus,  der  an  das  ver- 
nünftige Wesen  des  Menschen  nicht  heranreicht.  Er  mag 
daher  eine  Zuchtrute  sein  auf  die  wahre  Sittlichkeit, 
vielleicht  auch  ein  äußerer  Hebel  des  geschichtlichen 
Fortschritts,  aber  nicht  mehr.  Demnach  ist  er  im  besten 
Falle  Mittel  zum  Zweck,  und  der  Zweck  des  Staates 
wäre  es,  sich  selbst  mehr  und  mehr  überflüssig  zu 
machen,  wie  das  von  jeder  äußeren  Erziehung  gilt. 
W,  V.  Humboldt  hat  zuerst  diesen  Gedanken  des  Rechts- 
und Sicherheitsstaates  bis  in  seine  letzte  Konsequenz 
durchgeführt.  Fichtes  etwas  gemäßigteres  Naturrecht 
folgte  1796,  so  daß  Kants  eigene  Darstellung  von  1797 
schon  durch  die  Folgerungen  überholt  war,  die  andere 
aus  seinen  Prämissen  gezogen  hatten.  Nach  dieser  An- 
schauung muß  sich  der  Staat  von  den  idealen,  sittlichen 
Gütern  fernhalten.  Sein  Zwang  kann  da  nichts  aus- 
richten, so  überlasse  er  dies  der  Selbsttätigkeit  der  sitt- 
lichen Individuen.  Religion,  Wissenschaft,  Kunst  und 
Erziehung  kann  der  Staat  nicht  befördern;  er  kann  im 
besten  Falle  Hindernisse  hinwegschaffen.    Die  Spitze  ist 


294  Eduard  Spranger. 

offenbar  gegen  den  Erziehungsstaat  des  aufgeklärten 
Despotismus  gerichtet,  der  auf  keine  spontane  Kraft- 
äußerung rechnete,  sondern  alles  durch  Bevormundung 
künstlich  zu  erzeugen  strebte.  Es  ist  die  Sprache  der 
Staatsfeindschaft,  die  uns  aus  diesen,  meist  von 
Mirabeau  beeinflußten  Schriften  entgegenklingt,  und  sie 
entspricht  durchaus  der  Gesamtstimmung  am  Ende  des 
18.  Jahrhunderts. 

Daneben  aber  kommt  nun  seit  der  Frühromantik, 
besonders  durch  Fr.  Schlegel,  Novalis,  Schleiermacher, 
eine  idealere  Staatsauffassung  empor:  der  Staat  erscheint 
hier  als  der  erhabene  Gipfel  geistiger  Tätigkeit.  Je  mehr 
der  alte  Dualismus  von  Natur  und  Vernunft,  von  Sinnen- 
welt und  Sittlichkeit  durch  ein  Totalgefühl  des  Lebens 
überwunden  wird,  um  so  mehr  muß  auch  der  Staat  als 
ein  Gebilde  des  gemeinsamen  Lebens  erscheinen:  Er 
wird  nun  gedacht  als  erfüllt  von  sittlichen,  pädagogischen 
und  religiösen  Ideen;  ja  er  selbst  ist  ein  Werk  der 
schöpferischen  Ideen,  hervorgegangen  aus  dem  allge- 
meinen geistigen  Untergrunde  des  Lebens.  In  systema- 
tischer Form  hat  diese  Staatsauffassung  zuerst  ein  Mann 
ausgesprochen,  der  im  übrigen  weit  unpolitischer  ver- 
anlagt war  als  Fichte:  nämlich  Schellin g  in  seinen 
„Vorlesungen  über  die  Methode  des  akademischen  Stu- 
dium" (1803).  Er  hat  nicht  nur  die  Ideenlehre  in  der 
modernen  Philosophie  überhaupt  erneuert,  sondern  sie 
auch  sogleich  auf  das  Politische  angewandt;  er  ist  ebenso 
der  Schöpfer  der  politischen  wie  der  historischen  Ideen- 
lehre. Nach  Schelling  ist  der  Staat  eine  in  der  Wirk- 
lichkeit dargestellte  Idee;  er  tritt  dadurch  in  Parallele  zu 
dem  Organismus  und  dem  Kunstwerk,  von  denen  das 
gleiche  gilt.  Vermöge  der  ursprünglichen  Identität  des 
geistigen  Untergrundes  und  Typus  kann  der  Staat  daher 
sowohl  als  Organismus,  wie  als  Kunstwerk  aufgefaßt 
werden.  Doch  tritt  hierzu  eine  doppelte  nähere  Bestim- 
mung: Einmal  ist  der  (vollendete)  Staat  die  objektive 
Verwirklichung  einer  völligen  Identität  von  Freiheit  und 
Notwendigkeit;  zu  diesem  Ziel  strebt  die  ganze  historische 
Entwicklung.  Im  Idealstaat  also  müßte  die  befürchtete  Ge- 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     2M5 

iährdung  der  sittlichen  Freiheit  durch  den  äußeren  Zwang 
völlig  ausgeschlossen  sein:  beide  wären  vermöge  einer 
prästabilierten  Harmonie  im  Resultat  identisch.  Diesen 
Gedanken  hat  Hegel  später  fortgebildet.  Den  zweiten 
finden  wir  besonders  durch  Schellings  Schüler  Steffens 
ausgeführt:  die  staatliche  Organisation  verhält  sich  zu 
den  in  ihm  geborgenen  sittlichen  und  geistigen  Inhalten 
wie  der  allgemeine  Gegensatz  des  Realen  und  Idealen. 
Demnach  wäre  auch  der  Staat  eine  Durchdringung  von 
Leib  und  Seele,  wie  jedes  Lebewesen.  Organisation  und 
geistiger  Gehalt  verschlingen  sich.  Das  Gesetz  dieses 
Lebens  ist  Entwicklung  und  unablässiger  Fortschritt;  es 
wohnt  ihm  ein  verborgener  Formtrieb  zur  Harmonie 
inne.  So  beginnt  man  denn,  auch  unter  der  Wirkung 
der  Schriften  Adam  Müllers'),  der  sich  durchaus  zu 
Schelling  bekennt,  das  Bild  des  Organismus  anzuwenden 
auf  die  besondere  Art  der  Organisation,  die  der  Staat 
zeigt.  Selbst  Fichte  hat  diesen  naturphilosophisch  in- 
fizierten Gedanken  in  seinen  Dialogen  ,,Über  den  Patrio- 
tismus" aufgenommen;  und  auch  in  den  „Reden  an  die 
deutsche  Nation"  wendet  er  sich  mit  seinem  gewaltigen 
Pathos  gegen  die  mechanische  Staatsauffassung  der  ab- 
gelaufenen Zeit,  bei  der  man  nicht  sieht,  wo  Leben  und 
Bewegung  herkommen  soll.  Der  Staat  ist  kein  künst- 
liches Erzeugnis,  sondern  ein  Stück  lebendiger  Ver- 
nunft. 

Aber  dieses  zweite  politische  Prinzip  rang  in  den 
Tagen  der  Reform  noch  mit  jenem  ersten  individualisti- 
schen, und  der  Geist  der  ganzen  Stein-Hardenbergschen 
Gesetzgebung  ist  nur  zu  verstehen,  wenn  man  diese 
Dualität  ganz  so  schroff  bestehen  läßt,  wie  sie  sich  dar- 
stellt. Denn  beide  Richtungen  kämpfen  nicht  nur  äußer- 
lich miteinander,  sondern  oft  in  derselben  Seele,  die  an 


')  „Der  Staat  ist  nicht  eine  bloße  Manufaktur,  Meierei,  Asse- 
kuranzgesellschaft oder  merkantilistische  Sozietät;  er  ist  die 
innige  Verbindung  der  gesamten  physischen  und  geistigen  Be- 
dürfnisse, des  gesamten  physischen  und  geistigen  Reichtums, 
des  gesamten  inneren  und  äußeren  Lebens  einer  Nation  zu  einem 
großen,  energischen,  unendlich  bewegten  und  lebendigen  Ganzen." 


296  Eduard  Spranger, 

den  Staat  glauben  möchte  und  doch  noch  ganz  in  der 
Idee  der  Freiheit  und  Autonomie  des  Individuums  lebt. 
Es  ist  ergreifend  zu  sehen,  wie  Fichte  hier  mit  den 
festesten  Anschauungen  seiner  Jugend  ringt.  Noch  1804/05 
weist  er  dem  Staat  jene  niedere  Stellung  zu;  dann  1807/08 
macht  er  ihn  zum  Träger  all  seiner  hohen  Erziehungs- 
ideale, um  später  doch  wieder  in  den  alten  Skeptizismus 
zurückzusinken.  Nicht  anders  sein  Schüler  Altenstein; 
so  ernst  er  danach  strebt,  den  Staat  auf  Ideen  zu  gründen, 
so  zieht  er  doch  in  seiner  Denkschrift  von  1807  noch 
immer  ängstlich  die  Hand  zurück,  wo  der  Staat  ideale 
Güter,  wie  Erziehung,  Wissenschaft  und  Religion,  be- 
fördern soll.  Noch  immer  scheint  es  ihm,  als  könne  er 
nicht  mehr  tun,  als  Hindernisse  wegräumen  und  äußere 
Bedingungen  setzen.  Und  ganz  so  endlich  Humboldt: 
Dieser  Mann,  der  die  Verstaatlichung  des  ganzen  Er- 
ziehungswesens durchsetzte,  hat  doch  im  Grunde  noch 
keinen  vollen,  frohen  Glauben  an  den  Staat.  Die  Ge- 
danken von  1792  sind  in  ihm  noch  nicht  tot,  und  immer 
wieder  klingt  die  Meinung  durch,  daß  der  Staat  sich 
selbst  überflüssig  machen  solle,  daß  die  Sektion  des 
Unterrichts  nur  daraufhinarbeite,  das  Aufhören  ihrer 
Funktionen  vorzubereiten.  Mit  Recht  sagt  Meinecke 
von  seinen  späteren  Denkschriften,  er  trage  im  Grunde 
noch  die  Reste  einer  unstaatlichen  Ansicht  vom  Staate 
in  sich,  die  er  bei  aller  Schärfe  politischer  Erkenntnis 
nicht  ganz  los  werden  könne.  ^)  Die  gleiche  Grund- 
stimmung ließe  sich  auch  für  Schleiermacher  nachweisen. 
Nur  aus  der  Polarität  dieser  entgegengesetzten  Staats- 
philosophien, so  betonten  wir,  lasse  sich  das  Wesen  der 
Reform  verstehen;  denn  diese  trägt  durchaus  auch  eine 
doppelte  Tendenz  in  sich:  die  Richtung  auf  höchste 
Zentralisation  und  die  auf  liberalste  Dezentralisation  der 
Staatstätigkeit.  Beides  liegt  gleich  ursprünglich  und 
gleich  ernst  in  Steins  Absichten,  wie  sie  besonders  schärf 

')  Weltbürgertum  und  Nationalstaat,  1908,  S.  193.  Vgl.  auch 
die  prägnante  Formulierung  in  desselben  Autors  „Zeitalter  der 
deutschen  Erhebung"  S.  56.  Besonders  charakteristisch  sind  die 
Äußerungen  Humboldts  W.  W.  X,  87. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     2<J7 

die  Nassauer  Denkschrift  ausprägt.  Erst  jetzt  wird  aus 
dem  alten  preußischen  Föderativstaat  ein  Einheitsstaat, 
der  seine  Kraft  an  einem  Zentralpunkte  sammelt.  Des- 
halb hat  auch  die  Lehre  von  der  Teilung  der  Gewalten, 
so  stark  Montesquieu  sonst  auf  Stein  und  die  ganze 
Zeit  gewirkt  hat,  niemals  auf  die  oberste  Instanz  der 
preußischen  Monarchie,  sondern  immer  nur  auf  die 
Zwischenbehörden  Anwendung  gefunden.  Fichte  hat  sie 
in  seiner  Theorie  ebenso  energisch  wie  Rousseau  ver- 
worfen. Andrerseits  aber  wird  ein  großer  Teil  der  Staats- 
tätigkeit auf  die  kleineren  Lokalverbände  abgewälzt,  um 
den  Gemeinsinn  zu  stärken,  die  Gefahren  des  Bureau- 
kratismus  einzuschränken  und  die  Individualität  der  be- 
sonderen Verhältnisse  zur  Geltung  kommen  zu  lassen. 
Diese  Übertragung  staatlicher  Funktionen  bedeutet  offen- 
bar ein  Zurücktreten  der  schroffen  staatlichen  Omnipotenz, 
zugleich  allerdings  eine  Belebung  des  Staatsgedankens, 
insofern  als  man  die  Teilnahme  an  ihm  vermehrt  und  ihn 
dadurch  sinnfälliger  macht.  Es  entsteht  so  eine  doppelte 
Bewegung,  die  durch  die  Verordnung  über  die  veränderte 
Verfassung  der  obersten  Verwaltungsbehörden  vom  24.  No- 
vember 1808  ihren  organisatorischen  Ausdruck  findet. 
Die  Formulierung  dieser  Verordnung,  und  also  auch  die 
des  abgeschwächten  Publikandums  vom  16.  Dezember 
geht  im  wesentlichen  auf  Altenstein  zurück,  der  den 
eigensten  Absichten  Steins  zugleich  einige  philosophisch- 
theoretische Gesichtspunkte  aufprägte.^)  „Der  Haupt- 
zweck bei  der  neuen  Verfassung  ist,  der  Geschäftsver- 
waltung die  größtmöglichste  Einheit,  Kraft  und  Regsam- 
keit zu  geben,  sie  in  einen  obersten  Punkt  zusammen- 
zufassen, und  alle  Kräfte  der  ganzen  Nation  und  des 
einzelnen  auf  die  zweckmäßigste  und  einfachste  Art  für 
solche  in  Anspruch  zu  nehmen.  Die  Regierungsverwal- 
tung geht  zu  dem  Ende  künftig  von  einem,  dem  über- 
haupt des  Staates  unmittelbar  untergeordneten  obersten 
Standpunkt  aus."  Dahinter  liegt  offenbar  die  Philosophie 
der  Denkschrift  von   1807:    der  Staat   schwinge  sich  auf 


»)  Vgl.  Lehmann,  Stein  II,  370. 


298  Eduard  Spranger, 

den  Standpunkt  der  Idee,  so  wird  er  die  höchste  Ein- 
heit und  die  höchste  Kraft  erhahen.  Die  alte  IsoHerung 
der  Behörden  und  der  künsthche  Verwaltungsmechanis- 
mus soll  einem  innigen  Zusammenwirken  aller  Admini- 
strationszweige weichen.  Von  der  Spitze  bis  in  die  Wur- 
zeln pulsiert  nun  organisches  Leben.  Freilich  wurde  die 
Spitze,  nämlich  der  Staatsrat,  durch  das  „Publikandum" 
schon  wieder  abgebrochen,  und  das  Fundament,  die 
Nationalvertretung,  dort  weit  kürzer  angekündigt  als  in  der 
„Verordnung".  Aber  in  den  besten  Geistern  blieben  beide 
Gedanken  lebendig.  Selbst  Humboldt,  der  dem  Staat 
irvnerlich  so  mißtrauisch  gegenüberstand,  hat  in  seiner 
Amtsführung  doch  gerade  die  energische  staatliche  Zen- 
tralisation des  Unterrichtswesens  fast  rigoros  durchgeführt, 
und  indem  er  den  Staatsrat  oder  für  den  Chef  der  Unter- 
richtssektion die  Ministerstellung  forderte,  wurde  er  der 
ideelle  Gründer  des  Kultusministeriums.^)  Aber  erfolgte 
damit  mehr  instinktiv  der  allmächtigen  Woge  der  Zeit, 
als  daß  ihm  Schellings,  Steffens'  und  Müllers  Begriff  des 
Ideenstaats  ein  innerer  Glaubensartikel  geworden  wäre. 
Die  allgemeine  Unklarheit  und  Unfertigkeit  des  poli- 
tischen Denkens  äußert  sich  nun  vor  allem  in  der  Art, 
wie  dem  Staate  häufig  die  Nation  substituiert  wird, 
ohne  daß  man  sich  über  ihr  Verhältnis  zur  staatlichen 
Organisation  klar  würde.  Ich  darf  mich  hier  auf  Mei- 
neckes umfassende  Forschungen  berufen.  Der  Begriff 
der  Nation,  wie  er  damals  herrschte,  ist  nur  zu  ver- 
stehen aus  der  philosophischen  Ideenlehre  der  Zeit.  Die 
höchste  Idee  ist  die  der  Menschheit  schlechthin  (Huma- 
nität). Sie  ist  aber  nirgends  in  der  Wirklichkeit  realisiert, 
sondern  liegt  nur  als  unendlicher  Trieb  in  jedem  mensch- 
lichen Wesen.  Im  letzten  Grunde  des  Geistes  ist  daher 
der  Mensch  Kosmopolit;  denn  „Kosmopolitismus",  sagt 
Fichte,  „ist  der  herrschende  Wille,  daß  der  Zweck  des 
Menschengeschlechtes  im  Menschengeschlechte  wirklich 
erreicht  werde".-)      Nun    aber    läßt  sich   die    unendliche 

i)  Wilh.  und  Car.  v.  Humboldt  in  ihren  Briefen  III,  186.  240. 
244.  252.  374. 

'')  Nachgelassene  Werke  lll,  228  ff. 


Philosophie  und  Pädagojrik  der  preiiliischen  Refnrmzeit.     2^'*) 

Idee  der  Menschheit  immer  nur  in  beschränkten,  indivi- 
duellen Bildungen  verwirklichen.  Sie  tritt  nur  in  natio- 
naler Darstellung  auf.  Daher  fährt  Fichte  fort:  „Patrio- 
tismus ist  der  Wille,  daß  dieser  Zweck  erreicht  werde 
zu  allererst  in  derjenigen  Nation,  deren  Mitglieder  wir 
selber  sind,  und  daß  von  dieser  aus  der  Erfolg  sich  ver- 
breite über  das  ganze  Geschlecht."  ist  nun  der  Staats- 
verband dasjenige  Moment,  wodurch  sich  die  Nationen 
individualisieren?  Diese  Frage  würden  fast  alle  Denker 
der  Zeit  verneinen.  Für  die  historische  Individualität  des 
preußischen  Staates  haben  weder  Arndt  noch  Fichte 
Sinn.^)  „Die  Absonderung  des  Preußen  von  den  übrigen 
Deutschen  ist  künstlich,  gegründet  auf  willkürliche  und 
durch  das  Ungefähr  zustande  gebrachte  Einrichtungen; 
die  Absonderung  des  Deutschen  von  den  übrigen  euro- 
päischen Nationen  ist  begründet  durch  die  Natur."  Es 
ist  ein  bezeichnendes  Zugeständnis,  das  Fichte  hier  der 
Natur  macht.  Und  zwar  berührt  er  sich  nun  darin  tief 
mit  Schleiermacher  und  Humboldt,  daß  er  das  indivi- 
dualisierende Moment  in  der  Sprache  findet.  Denn  sie 
ist  die  ursprünglichste,  unmittelbarste  Objektivierung  des 
Geistes.  Aber  Fichte  tut  diesen  Schritt,  so  packend  er 
in  den  „Reden"  nationale  Sprache  und  nationale  Selb- 
ständigkeit einander  gleichsetzt,  nur  mit  innerem  Wider- 
streben. Diese  ind^ividuellen  Darstellungen  sind  und 
bleiben  ihm  doch  nur  Beschränkungen,  gleichsam  Ne- 
gationen des  Absoluten,  und  die  Preußen  haben  ihm  nur 
so  viel  Wert,  als  sie  das  Deutsche,  die  Deutschen  nur 
so  viel,  als  sie  das  Menschliche,  Ideale  in  sich  aus- 
prägen. Ja  im  Grunde  galt  ihm  nur  die  Nation  als 
menschlich,  die  es  vermochte,  sich  die  Wissenschafts- 
lehre lebendig  in  Wissen  und  Tat  anzueignen.  Der  alte 
Rationalismus  setzte  noch  immer  dem  Problem  der  In- 
dividualität unüberwindliche  Hindernisse  entgegen. 

')  Spezifisch  preußisch  denken  nur  Boyen,  Clausewitz,  Nie- 
buhr,  in  gewissem  Sinne  auch  Jahn,  Schleiermacher  und  damals 
Adam  Müller.  Man  sehe  vor  allem,  wie  unbefangen  Stein  in  der 
Nassauer  Denkschrift  das  Problem  der  polnischen  Nation  be- 
handelt. 


300  Eduard  Spranger, 

Eine  andere  Strömung  der  Philosophie  vermochte 
doch  dem  Nationalgedanken  gerechter  zu  werden,  näm- 
lich diejenige,  die  von  der  Naturphilosophie,  Ästhetik  und 
Religion  herkam.  Schleiermacher  zuerst  lehrte,  im  An- 
schluß an  Spinoza,  die  notwendige  Immanenz  des  Un- 
endlichen im  Endlichen,  in  dem  Sinne,  daß  er  beide 
Momente  dieser  Korrelation  als  gleichwertig  betrachtete. 
So  konnte  ihm  jeder  Mensch  eine  individuelle  Darstel- 
lung der  unendlichen  Menschheit  von  unverlierbarem 
Rechte  werden,  und  jede  Nation  ebenso  eine  unersetzliche 
Menschheitsform.  Schelling  entwickelte  denselben  Ge- 
danken in  seiner  organischen  Naturphilosophie;  so  knüpfte 
er  die  einzelnen  Volksgeister  zugleich  an  ihre  Natur- 
grundlage, d.  h.  ihren  ethnischen  Charakter  an;  und  Hum- 
boldt stand  auf  demselben  Boden:  ihm  waren  die  Völker 
gleichsam  Pflanzen,  in  denen  das  identische  unendliche 
Leben  sich  nach  einem  besonderen  Bildungsprinzip  aus- 
wirke. An  Stelle  der  schroffen  Rangordnung  der  Nationen 
nach  ihrer  Annäherung  an  das  Absolute,  wie  bei  Fichte 
und  Altenstein,  haben  wir  also  hier  gleichwertige  Volks- 
individualitäten, geschieden  durch  ihre  seelische  Kon- 
stitution, die  sich  vor  allem  in  der  Sprache  ausprägt. 
Hieraus  wird  auch  verständlich,  daß  gerade  Humboldt 
1813  einen  höher  entwickelten  Nationbegriff  als  Stein 
und  Gneisenau  vertritt,  denen  diese  theoretischen  Ge- 
sichtspunkte fehlten  (vgl.  Meinecke).  Gemeinsam  aber  ist 
allen  der  Gegensatz  gegen  die  wirkliche  Universalherr- 
schaft Napoleons,  während  sie  die  ideell-universalistische 
Tendenz  in  den  einzelnen  Völkern  gelten  lassen,  wie 
dies  z.  B.  auch  Süvern  in  seinen  historischen  Vorlesungen 
durchführte.^) 

Ein  typisches  Beispiel  für  diese  Gedankenrichtung 
ist  Friedrich  Ludwig  Jahn,  der  den  Begriff  des  Volks- 
tums  zu   begründen   als    seine   eigentliche  Aufgabe   be- 


*)  Auf  diese  universalistischen  Ideen  gründet  Süvern  noch 
in  seinem  Unterrichtsgesetzplan  1817  die  deutsche  Mission 
Preußens,  indem  er  für  freie  Entwicklung  der  Nationalkräfte  ein- 
tritt, „die  ja  nichts  anderes  als  allgemein  menschliche  unter  der 
besonderen  Form  der  Nationalität  sind". 


Philosophie  und  Pädaj^o^ik  der  preußischen  Reformzeit.     301 

trachtete.  „Einst  war  mein  Streben",  sagt  er  von  sich 
selbst,  „die  Deutschheit  als  eine  wohltätige  Begrün- 
dung der  Menschheit  unter  den  Völkern  geschichtlich 
nachzuweisen  und  überhaupt  auf  alle  übrigen  Volkstümer 
die  Aufmerksamkeit  zu  richten.  Denn  nirgends  erscheint 
die  Menschheit  hienieden  abgesondert  und  rein,  immer 
wird  sie  nur  durch  Volkstümer  vorgestellt  und  vertreten." 
Also  wieder  die  nationale  Ideenlehre:  Die  Deutschheit 
ist  ein  menschheitliches  Volkstum.  Die  Idee  Fichtes, 
Schellings  und  der  Romantiker  von  einem  Urvolk,  das 
der  Idee  adäquat  gewesen  sei,  lehnt  er  ab;  aber  das 
Werden  und  Wesen  der  gegebenen  Volksseele  zu  er- 
gründen, eine  „Erfahrungsseelenlehre  der  Völker",  ist 
sein  Ziel.  Über  die  Beziehung  der  Nation  zum  Staat 
hat  er  zutreffendere  Gedanken  als  alle  Zeitgenossen.  Das 
äußere  umgelegte  Staatsband  macht  allein  noch  kein 
Volk.  Er  denkt  sich  umgekehrt  den  wahren  Staat  aus 
dem  Volkstum  mit  innerer  Notwendigkeit  hervorwachsend: 
„Nichts  ist  ein  Staat  ohne  Volk,  ein  seelenloses  Kunst- 
werk; nichts  ist  ein  Volk  ohne  Staat,  ein  leibloser  luftiger 
Schemen,  wie  die  weltflüchtigen  Zigeuner  und  Juden." ') 
Nun  kann  sich  der  Adel  der  Menschheit  nicht  in  einem 
Volke  allein  aussprechen,  sondern  nur  in  allen  zusammen; 
daher  strebe  jeder  Mensch  nach  Individualität;  sie  ist 
das  Ziel,  nicht  die  Gleichförmigkeit.  Aber  für  die  Rang- 
ordnung gilt  doch  auch  ihm  der  absolute  Maßstab: 
„Welches  Volkstum  steht  am  höchsten,  hat  sich  am 
meisten  der  Menschheit  genähert?  Kein  anderes  als  was 
den  heiligen  Begriff  der  Menschheit  in  sich  aufgenommen 
hat,  mit  einer  äußerlichen  Allseitigkeit  sie  sinnbildlich 
im  Kleinen  vorbildet,  wie  weiland  volkstümlich  die 
Griechen,  und  noch  bis  jetzt  weltbürgerlich  die  Deu  t- 
schen,  der  Menschheit  heilige  Völker." 

Jahn  bringt  uns  hier  auf  einen  weiteren  tiefen  Zu- 
sammenhang: das  Bildungsideal  der  Zeit  findet  bekannt- 
lich   seinen    theoretischen  Ausdruck   in    der   Geschichts- 


')    Deutsches    Voiicstum,    1810,    S.  18.     Vgl.    S.  16,  24.      Der 
Einfluß  Rousseaus  zeigt  sich  z.  B.  in  dem  Motto  S.  168. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  20 


302  Eduard  Spranger, 

Philosophie  des  Neuhumanismus,  die  auf  dem  Gedanken 
beruht,  daß  aus  einer  Synthese  des  griechischen  und 
deutschen  Volkscharakters  eine  neue  Kulturepoche  ent- 
stehen werde:  Schiller  und  Humboldt  hnden  in  diesem 
Glauben  ihre  Religion.  Auch  er  ist  nur  zu  verstehen 
aus  der  Ideenlehre:  die  Griechen  sind  das  Menschheits- 
volk; sie  haben  die  Humanität  in  den  Grenzen  ihrer 
Geistesart  am  reinsten  verwirklicht.  Darum  können  wir 
uns  nur  an  ihnen  zur  Humanität  bilden.  Aber  noch 
mehr:  sie  allein  helfen  uns  auch,  uns  zur  Nation  im 
höheren  Sinne  zu  bilden;  denn  sie  stellten  volkstümlich 
dar,  was  die  Gegenwart  nur  in  individualistischer  Zer- 
splitterung erstrebt.  Und  doch  leiten  sie  andrerseits 
wieder  über  die  Enge  der  Nation  hinaus.  Schon  F.  A. 
Wolf  spricht  gern  von  dem  gebildeten  Europäertum,  das 
später  bei  Nietzsche  zum  Schlagwort  wurde. 

All  diese  Ideen,  der  Liberalismus  und  das  klassische 
Gymnasium  haben  so  das  Werden  eines  wahren  politi- 
schen Denkens  immer  wieder  im  Keime  erstickt.  Fast 
möchte  man  glauben,  Jahrzehntelang  habe  in  Deutsch- 
land nur  ein  Mann  die  alte  Wahrheit  gesehen  und  be- 
folgt, daß  der  Staat  Macht  ist,  und  ohne  sie  ein  bloßer 
Traum. 

So  viel  aber  wurde  doch  damals  trotz  all  dieser 
metaphysischen  Umwege  erreicht,  daß  die  Gleichung 
von  Dynastie  und  Staat,  der  alte  Grundsatz  L'e'tat  c'est 
moi,  überwunden  wurde.  Es  entstand  über  dem  Gegen- 
satz von  Herrschern  und  Untertanen  ein  eigentliches 
Staatsbürgertum.  Das  politische  Leben  ergoß  sich  in 
plötzlichem  Strom  in  die  Adern  der  passiven  Untertanen- 
schaft. Man  begann,  sich  als  Teil  und  Glied  einer  histo- 
rischen Kulturgemeinschaft  und  eines  bestimmten  Staats- 
wesens zu  fühlen.  Eine  große  Liebe  zum  preußischen 
Staat  rang  sich  durch  all  die  inneren  Widerstände  hin- 
durch, schamhaft  und  verschwiegen  wie  die  Liebe  zu 
Männern,  die  zu  groß  sind,  als  daß  unsere  Achtung  für 
sie  sich  in  Liebe  zu  verwandeln  wagte. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     303 

ill. 

Das  alles  macht  den  Inhalt  der  großen  Zeitenwende, 
die  sich  von  Steins  Denkart  aus  als  Reform  bezeichnen 
durfte.  Denn  man  begriff  sie  als  eine  notwendige  Stufe 
der  welthistorischen  Entwicklung:  die  preußische  Reform- 
zeit bedeutet,  philosophisch  betrachtet,  den  Moment,  wo 
die  Geschichtsphilosophie  praktisch  wird  und 
aus  der  historischen  Selbstbesinnung  neue  Daseinsformen 
geschaffen  werden.  Darin  liegt  keineswegs  die  Behaup- 
tung, daß  in  allen  Schaffenden  ein  eigentliches  Konti- 
nuitätsbewußtsein lebendig  gewesen  sei:  im  Gegenteil: 
die  Auseinandersetzung  mit  der  Geschichte  kann  das 
schärfste  Kontrastgefühl  zur  unmittelbaren  Vergangen- 
heit hervorrufen.  Nur  darauf  kommt  es  an,  daß  man 
den  Fortschritt  aus  einem  Plan  der  Weltentwicklung 
überhaupt  begreift,  ein  kühnes  Vermessen,  das  jedoch 
seine  Bedeutung  darin  hat,  eine  Epoche  zum  Selbst- 
bewußtsein über  seine  geschichtliche  Stellung  zu  führen. 

Nun  hatten  eben  damals  Schelling  und  nach  ihm 
Fichte  ihre  großen  geschichtsphilosophischen  Konzep- 
tionen entworfen.  Sie  beide  ruhen  auf  dem  spekulativen 
Grundgedanken,  daß  eine  prästabilierte  Harmonie  zwischen 
Freiheit  und  Notwendigkeit  bestehe.  Hinter  beiden  Reihen: 
dem  kausalen  Ablauf  und  der  freien  V^ernunftbestimmung 
liegt  ein  identischer  Grund;  so  mußte  denn  kommen,  was 
kam,  und  muß  getan  werden,  was  wir  tun  werden.  Auch 
dieser  Gedanke  ruht  ganz  auf  einer  mystischen  Gemüts- 
verfassung. In  ihr  mischen  sich  willige  Ergebung  gegen 
das  Schicksal  mit  einem  energischen  Tatwillen.  Ohne 
Murren  nimmt  man  die  Vergangenheit  hin.  Napoleon 
erscheint  als  ein  Werkzeug  in  der  Hand  der  Weltregie- 
rung i);  für  Arndt  ist  er  der  „Mann  des  Verhängnisses"; 
und  Hegel  staunte  in  ihm  die  Weltseele  an.  Aber  ebenso 
sehr  liegt  es  in  dem  Willen  der  Vorsehung,  daß  jetzt  die 
Freiheit    erwacht.      Denn    sie    soll   ja    zuletzt    hindurch- 

')  Vgl.  Forschungen  zur  brandenb.-preuß.  Geschichte  XVIli, 
139.  —  Gneisenau  an  Rüchel,  4.  Oktober  1814.  Bei  Varrentrapp 
a.  a.  O.  S.  259. 

20* 


304  Eduard  Spranger, 

dringen  durch  den  Zusammenhang  der  Natur,  durch  die 
Gesetze  der  Autorität  und  des  Instinktes.  Darin  sah 
Fichte  die  Bestimmung  des  Menschengeschlechts  auf  der 
Erde,  „daß  es  mit  Freiheit  sich  zu  dem  mache,  was  es 
ursprünglich  ist"  (nämlich  Vernunftzusammenhang).  Also 
muß  mit  dem  Hange  zur  Sinnlichkeit  und  all  dem 
schwächlichen  Wesen  gebrochen  werden,  das  die  abge- 
laufene Weltperiode  beherrschte.  Eine  tiefe  Verachtung 
gegen  die  Lebensformen  der  Aufklärung  bricht  allent- 
halben hindurch;  sie  erscheint  jetzt  als  der  Abfall  von 
der  eigentlichen,  wahren  Vernunft.  Es  ist  unmöglich, 
alle  Stimmen  hierüber  zu  sammeln.  Nicht  nur  Fichte 
verspottet  diese  flache  Zeit  der  „Humanität,  Popularität, 
Liberalität",  sondern  auch  Arndt  hat  für  eine  solche 
„Humanität"  nur  Geringschätzung:  „Eine  neue  Geburt 
muß  werden".  Das  stolze  Hochgefühl  dieser  Wieder- 
geburt schwellt  alle  Herzen;  und  Fichte  hat  nicht  ganz 
unrecht,  wenn  er  die  neue  Epoche  von  dem  Durch- 
dringen der  Wissenschaftslehre  datiert;  denn  in  der  Tat 
vollendet  sich  das,  was  die  Geschichtsphilosophie  weis- 
sagt, durch  das  totale  Lebensgefühl  jener  enthusiastischen 
Ideenlehre:  wieder  einmal  macht  die  Geschichtsphilo- 
sophie ein  Stück  Geschichte. 

Auch  ihm  selbst  hatte  doch  erst  die  fortschreitende 
Erfahrung  diese  Bekehrung  zur  Geschichte  abgedrungen. 
Die  französische  Revolution  bedeutete  ein  Stück  erlebter 
Geschichte.  Aber  man  begann  in  Deutschland  doch 
immer  mehr,  sie  mit  den  Augen  Burkes  anzusehen. 
Adam  Müller  und  Gentz ,  in  deren  Köpfen  schon  alle 
Keime  der  romantischen  Reaktion  schlummerten,  haben 
schon  damals  für  die  Erweckung  des  historischen 
Staatsbewußtseins  viel  getan.  Den  gleichen  Standpunkt 
teilten  Nicolovius  und  später  Niebuhr.  Schelling  lieferte 
auch  hierfür  die  spekulativen  Formeln,  indem  er  die 
Staats-  und  Rechtsbildung,  im  Anschluß  an  Kant,  un- 
mittelbar seiner  Geschichtsphilosophie  einordnete.  Steffens 
folgt  seinen  Pfaden.  Die  starre,  abstrakte  Vernunft  des 
Naturrechts  wurde  aufgelöst  in  die  gesetzlichen  Ent- 
wicklungsstufen eines  lebendigen  Geistes:    an   die  Stelle 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Refonnzeit.     305 

des  Naturrechtes  tritt  eine  Philosophie  des  Zeit- 
geistes.^)  Arndt  suchte  ihn  in  seinen  feinsten  Schwin- 
gungen zu  belauschen.  Jahn  versenkte  sich,  ein  Ver- 
treter i^raftvoller  Romantik,  mit  Lust  in  die  Geschichte 
des  deutschen  Volkstums.  Joh.  v.  Müller  gilt  als  Muster 
eines  nationalen  Historikers.  Büsching  und  v.  d.  Hagen 
richten  das  Interesse  auf  die  historische  Germanistik,  und 
der  Freiherr  v.  Stein  lebt  in  der  deutschen  Vercanj^en- 
heit,  die  ihm  allein  zu  erklären  vermochte,  was  in  ihm 
lebte  und  strebte. 

Demgemäß  sind  nun  die  Maßnahmen  der  Reform 
vom  Geiste  der  historischen  Kontinuität  geleitet.  Selbst 
Hardenberg,  der  in  den  Jahren  1807 — 1812  von  demo- 
kratischem Radikalismus  nicht  frei  war,  scheute  doch 
jeden  unvermittelten  Eingriff:  die  Revolution  in  Preußen 
sollte  sich  jedenfalls  ohne  die  schmerzlichen  Zuckungen 
vollziehen,  die  man  in  Frankreich  erlebt  hatte.  So  trug 
denn  die  entscheidende  Verordnung  an  der  Spitze  das 
geschichtsphilosophische  Bekenntnis,  das  ohne  Zweifel 
Altenstein  formuliert  hatte:  „Es  soll  eine  neue,  verbes- 
serte, den  Fortschritten  des  Zeitgeistes  und  der  durch 
äußere  Verhältnisse  herbeigeführten  veränderten  Lage  und 
neubestimmten  Bedürfnissen  des  Staats  angemessene  Ein- 
richtung der  Geschäftspflege  eintreten."  In  der  Tat  wer- 
den sich  dem  Kundigen  überall  die  Verbindungslinien 
zu  den  Institutionen  des  alten  Preußen  zeigen,  auf  die 
zuerst  0.  Hintze  eindringlich  hingewiesen  hat.-) 

Einen  Exponenten  dieses  ganzen  Zeitgefühls  haben 
wir  in  der  Beurteilung,  die  Friedrich  der  Große  in  dieser 
Epoche  erfährt.  Gewiß  hat  sein  Gestirn  an  Glanz  ver- 
loren; jeder,  dessen  Hand  sich  von  der  Arbeit  zurück- 
zieht, hinterläßt  Schwierigkeiten,  die  um  so  schärfer 
kritisiert  werden,  je  weniger  Männer  da  sind,  sie  in 
gleich  großem  Geiste  zu  behandeln.  Aber  eben  deshalb 
lebt  doch  auch  die  Sehnsucht  nach  ihnen  fort.    Abgesehen 


')  über  den  Zeitgeist  hatte  schon  Herder  in  der  2.  Samm- 
lung seiner  Briefe  zur  Beförderung  der  Humanität  1793  philo- 
sophiert. 

•')  Histor.  Zeitschn.Bd.  76,  S.  441  ff. 


306  Eduard  Spranger, 

von  Joh.  V.  Müllers  charakterloser  Akademierede  findet 
doch  nur  der  alldeutsche  Schwärmer  Arndt  harte  Worte 
für  den  großen  König.  ^)  Die  andern  messen  ihn  mit 
gerechtem  Sinn  an  den  historischen  Bedingungen  der 
Zeiten.  Freilich  hat  er  nicht  erkannt,  was  eine  Nation 
ist  und  wie  sie  wirkt.  Aber  er  hat  erfüllt,  was  der  Geist 
seiner  Tage  forderte.  So  geht  Altensteins  Denkschrift 
immer  auf  ihn,  entschuldigend  und  erklärend,  zurück. 
Noch  feiner  ist  Schleiermachers  historischer  Sinn  ent- 
wickelt. So  sehr  dieser  Mann,  zugleich  ein  tätiges  Mit- 
glied des  Tugendbundes,  in  den  Tendenzen  der  Reform 
lebte,  gab  ihm  doch  der  24.  Januar  1808  Anlaß  zu  jener 
berühmten  Predigt  „Über  die  rechte  Verehrung  gegen 
das  einheimische  Große  aus  einer  früheren  Zeit",  in  der 
er  Friedrich  II.  aus  freiem  Herzen  ein  Totenopfer  brachte 
und  sein  Werk  mit  dem  des  Freiherrn  v.  Stein  zu  ver- 
knüpfen strebte.-)  Auch  Dohm  und  Adam  Müller  fanden 
Worte  der  Rechtfertigung  für  den  großen  König,  dessen 
Verdienste  selbst  Steins  so  abweichender  Geist  zu  wür- 
digen wußte.  Und  am  höchsten  wiegt  es  vielleicht,  daß 
Süvern,  ein  Mann,  der  ganz  von  dem  ethischen  Zeit- 
gefühl Fichtes  und  seinem  Gegensatz  gegen  die  abge- 
laufene Epoche  durchdrungen  war,  in  seinen  Königs- 
berger Vorlesungen  über  Geschichte  ein  tiefes  V^erständnis 
für  Friedrichs  preußische  Mission  bewies.  Daß  er  „Samen 
auch  der  Gegenwart"  streute,  erkannte  man  doch  z.  B. 
dadurch  an,  wenn  man  die  Medaille  der  Magistratsmit- 
glieder mit  seinem  Bildnis  zieren  wollte;  denn  man  be- 
wies dadurch,  daß  man  zwischen  der  demokratischen 
Städteordnung  und  Friedrichs  im  Allgemeinen  Landrecht 
ausgeprägten  Tendenzen  keinen  unüberbrückbaren  Zwie- 
spalt empfand.  ^^) 


0  Geist  der  Zeit  I,  303  ff. 

^)  Vgl.  Dilthey,  Schleiermachers  politische  Gesinnung  und 
Wirksamkeit.  Preußische  Jahrbücher  Bd.  10.  —  Joh.  Bauer,  Schleier- 
macher als  patriotischer  Prediger,  Gießen  1908,  S.  109 — 206.  — 
W.  Wiegand,  Friedrich  der  Große  im  Urteil  der  Nachwelt,  Straß- 
burg 1888. 

3)  Vgl.  W.  V.  Humboldt,  Werke  Bd.  10,  S.  22  ff. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     307 

Und  es  fehlte  auch  nicht  der  Mann,  der  diese  Ge- 
schichtsauffassung vor  dem  Throne  selbst  auszusprechen 
wagte.  Der  alte  Scheffner  war  es,  der  der  Königin  Luise 
die  Vorlesungen  Süverns  von  180708,  ein  echtes  Gegen- 
stück zu  Fichtes  „Reden",  in  einer  Abschrift  verschaffte, 
die  dann  auch  Stein  zum  Lesen  erhielt.  Es  ist  ein  herr- 
licher Ausdruck  dafür,  wie  die  neuen  Ideen  selbst  in 
den  Greisen  pulsierten,  wenn  Scheffner  die  Königin  halb 
tröstend,  halb  mahnend  auf  die  Lehren  Fichte-Süverns 
von  Freiheit  und  Notwendigkeit  verweist,  um 
dann  fortzufahren:  „Schönste,  gütigste,  jedem  redlichen 
Preußen  unaussprechlich  liebe  und  teure  Königin,  sollte 
es  unmöglich  sein,  zu  dem  Wege  des  Mutes  und  der 
Kräftigkeit  zurückzukehren,  und  seiner  Zeit  gemäß 
so  sicher  zu  wandeln,  wie  Friedrich  IL?  Ich  weiß,  daß 
es  unnütz  sein  und  auch  nicht  glücken  würde,  in  jede 
seiner  Fußstapfen  zu  treten  —  aber  wie  nützlich  könnte 
es  werden,  die  Gegenwart  in  und  mit  seinem  Geiste 
zu  behandeln !"\)  — 

Nur  der  Aufschwung  zur  Idee  wäre  Friedrichs  des 
Großen  würdig  gewesen,  zur  ethischen,  politischen  und 
nationalen  Idee.  Dies  war  die  Stunde,  die  nach  Fichtes 
Meinung  angebrochen  war:  ein  neues  Weltalter,  ein  neu 
vom  Grund  des  Geistes  aus  geborenes  Leben.  Noch 
aus  einer  zweiten  geschichtlichen  Quelle  strömten  diese 
Kräfte  der  Gegenwart  zu :  die  neuhumanistische  Geschichts- 
philosophie hatte  ein  Land  entdeckt,  wo  wahres  Menschen- 
tum einmal  wirklich  gewesen  war.  Die  klassische  Lite- 
ratur nahm  dieses  Evangelium  auf.  Aus  ihr  stammen 
die  Ideale,  stammt  das  ästhetische  Bild  des  Menschen, 
das  der  geistige  Inhalt  der  neu  entstehenden  Nation  werden 
sollte.  Wir  kommen  auf  diese  zweite  geschichtsphilo- 
sophische  Theorie,  die  nicht  minder  als  die  erste  im 
Dienst  des  Lebens  stand,  noch  zurück. 


')  Altpreußische  Monatsschrift  Bd.  1,  S.  71b. 


308  Eduard  Spranger, 

IV. 

Jede  Epoche,  die  sich  zum  vollen  Bewußtsein  ihres 
Gehaltes  durchgerungen  hat,  strömt  mit  ihrem  höchsten 
Wellengipfel  schon  in  die  nächste  Phase  des  historischen 
Flusses  über.  Auf  dem  Grunde  der  Reform  lebten  noch 
die  alten  philanthropischen  Gedanken  des  18.  Jahrhunderts, 
wie  vor  allem  der  König  und  seine  Umgebung  sie  ver- 
traten. Eine  Zeitlang  trug  ihn  die  Bewegung  des  neuen 
Idealismus;  dann  aber  warf  er  sich  mit  eigener  Teil- 
nahme derjenigen  Idee  in  die  Arme,  die  immer  deut- 
licher als  Abschluß  dieses  Idealismus  sich  herausbildete: 
der  religiösen  Staatsauffassung. 

Der  innere  Zusammenhang  dieser  Wendung  kann 
nicht  überraschen.  Wir  sahen  ja,  wie  die  ganze  neue 
Ideenlehre  auf  dem  Grunde  der  Mystik  ruhte:  die  Idee, 
welche  es  auch  sei,  läßt  das  unendliche  Leben  unmittel- 
bar in  die  Endlichkeit  überströmen.  Es  ist  der  charak- 
teristische Grundzug  dieser  an  Spinoza  und  Kant  ge- 
nährten Philosophie,  daß  sie  jede  geistige  Tatsache  als 
ein  Ineinandersein  des  Unendlichen  und  Endlichen  be- 
trachtet, wie  etwa  aus  den  engen  Grenzen  eines  Kunst- 
werkes das  Leben  des  Universums   uns  entgegenstrahlt. 

Schleiermacher  hatte  1799  zuerst  auszusprechen  ge- 
wagt, daß  eben  diese  Art,  das  Universum  anzuschauen, 
Religion  sei.  Schelling  nahm  von  nun  an  dies  religiöse 
Moment  in  sich  auf.  Die  ganze  Romantik  ist  von  den 
gleichen  Ahnungen  durchdrungen.  Der  Atheismusstreit 
brachte  es  zum  deutlichen  Bewußtsein,  daß  auch  auf  dem 
Grunde  der  Fichteschen  Philosophie  religiöse  Kräfte 
schlummerten.  Denn  was  war  dies  innere  Ergriffensein 
vom  Gedanken  der  Pflicht  anderes,  als  eine  tiefe  Sehn- 
sucht nach  dem  Besseren,  die  Eröffnung  einer  neuen 
Welt?  Die  Worte,  die  sich  Gneisenau  aus  Fichtes  „Apel- 
lation  an  das  Publikum"  abschrieb,  zeigen  die  Wurzeln 
des  ethisch-religiösen  Idealismus,  mit  dem  man  von 
nun  an  auch  den  Staat  umfaßt.  Denn  diese  Daseins- 
form, als  ein  Durchbruch  höheren  Lebens,  ist 
damit    ein    Gegenstand    der    Religiosität.      Das    ist    das 


Philosophie  und  F'ädagogik  der  preußischen  Reformzeit.     309 

Pathos,  das  uns  z.  B.  aus  Süverns  V^erfüiruniren  cnt^'efi[eti- 
klingt,  ein  Ton,  der  ebenso,  seit  den  tiinfliissen  Lavatcrs 
her,  in  Steins  Seele  schlummerte.  Selbst  Humboldt  lieh 
seine  Feder  diesen  Gedanken,  wenn  er  auch  der  spezi- 
fisch christlichen  Wendung,  die  sie  bei  Adam  Müller  oder 
F.  Schlegel  nahmen,  innerlich  noch  fernstand.  Ja  er  gab 
zu,  daß  nicht  das  Unglück  der  Zeit  diese  Religiosität 
abgenötigt  habe:  „Sie  wurde  zum  Teil  gleichsam  dem 
Herzen  entrissen  durch  die  mit  frohem  Staunen  ver- 
knüpfte Überzeugung,  daß  nur  die  Vorsehung  diese  Kraft 
verleihen,  diesen  Schutz  gewähren  konnte."')  Man  sagt, 
daß  Fichte  und  Schleiermacher  in  diesen  Jahren  den 
ganzen  Geist  der  Berliner  Bevölkerung  umgebildet  hätten. 
Die  patriotische  Predigt  Schleiermachers  wurde  den 
Besten  in  finstern  Stunden  eine  Quelle  des  Trostes:  in 
der  klaren  Mäßigung  dieses  Geistes  knüpfte  sich  eine 
gesunde  Beziehung  zwischen  der  christlichen  Religiosität 
und  dem  neu  sich  bildenden  Staate. 

Viel  weiter  aber  gingen  die  radikalen  Romantiker: 
die  Kreise  der  „Berliner  Abendblätter"  und  der  „christ- 
lich-deutschen Tischgesellschaft",  deren  Seele  Adam 
Müller,  Arnim  und  Kleist  waren.  Für  sie  bedeutete  der 
Staat  geradezu  eine  religiös-patriarchalische  Institution: 
die  eigentliche  politische  Romantik  beginnt.  Anfangs 
verhielten  sich  die  offiziellen  Regierungskreise,  ganz  im 
Sinne  Hardenbergs,  dieser  extremen  Richtung  gegenüber 
ablehnend,  ja  feindlich.  Noch  erschien  sie  wie  ein  fremder 
Tropfen  im  Blute  der  Reform;  aber  sie  bedeutete  doch 
nur  eine  äußerste  Entfaltung  von  Keimen,  die  in  der  Ge- 
dankenwelt der  Zeit  tatsächlich  lagen.  Tief  durchdrungen 
von  der  Johanneischen  Logoslehre  hatte  Fichte  den  Ber- 
linern jene  viel  bespöttelte  „Anweisungzum  seligen  Leben" 
gegeben,  und  sein  Name  stand  mit  manchen  anderen 
echten  Vertretern  der  Reform  in  der  Liste  der  Christlich- 
deutschen Tischgesellschaft.  Daß  man  tatsächlich  schon 
damals  den    inneren  Zusammenhang  dieser  Entwicklung 

>)  Vgl.  W.  V.  Humboldt  und  die  Humanitätsidee  S.  300  ff.  — 
Beachtenswert  ist  übrigens  die  starke  Gleichgültigkeit  dieser 
Religiosität  gegen  die  Konfession. 


310  Eduard  Spranger, 

vom  mystischen  Idealismus  zur  religiös-politischen  Ro- 
mantik empfand,  beweist  eine  Äußerung  des  Kriegsrats 
V.  Colin  etwa  aus  dem  Jahre  1810:  „Eine  auffallende  Er- 
scheinung ist  auch  die  hohe  Religiosität,  welche  man 
hier  affektiert  und  der  die  Tagesblätter  unausgesetzt 
huldigen.  Ja  ich  hörte  sogar  neulich  den  Redakteur  der 
sich  zur  Ruhe  neigenden  Abendblätter  behaupten,  der 
tiefe  Sinn  der  Apokalypse  scheine  dem  Zeitgeist  zu  ent- 
sprechen. Adam  Müller,  der  berühmte  Gesetzgeber,  setzt 
die  Kirche  über  die  Regierung,  und  unser  Erbadel  ist 
ihm  schon  von  Gott  selbst  eingesetztes  religiöses  Institut. 
Alles  lebt  in  der  Idee,  von  Fichte  bis  auf  Kleist,  den 
ci-devant  „Prometheus"  (Phoebus),  und  nur  der  Be- 
obachter an  der  Spree  befaßt  sich  noch  mit  der  Wirk- 
lichkeit.  Wehe  der  Religion,  wo  Religiosität  Mode  wirdl"^) 

Aber  die  Zukunft  gehörte  trotzdem  dieser  vorläufig 
von  Hardenberg  und  seinen  Anhängern  bekämpften 
Gruppe.  Es  war  ihr  beschieden,  nach  1815  mehr  und 
mehr  die  offizielle  Staatsgesinnung  zu  repräsentieren. 
So  geschah  das  Seltsame:  Der  Traum  von  einer  euro- 
päischen Christenheit,  den  der  Poet  Novalis  in  der  Zeit 
der  Religionsverächter  geträumt  hatte,  er  wurde  in  einem 
Zeitalter  des  Aber-  und  Überglaubens  zur  Wahrheit. 
Wieder  wie  in  alten  Zeiten  umfing  die  Gemeinschaft  in 
Christus  die  Völker.  Die  Religiosität  wurde  nicht  nur 
zur  politischen  Macht,  sondern  zum  politischen  Schlag- 
wort von  zündender  Kraft,  und  der  Staat,  den  man  noch 
eben  so  feindlich  betrachtet  hatte,  sollte  nun,  gleichsam 
ein  Vikar  der  Kirche,  mit  patriarchalischen  Formen  das 
ganze  Leben  umfassen:  Das  System  der  christlichen 
Völkerbeglückung  begann. 2) 

Es  sind  die  letzten  Pulsschläge  der  neuerwachten, 
politischen  Kraft,  die  wir  hier  fühlen.    In  ihnen  verebbte 


1)  Zitiert  bei  R.  Steig  a.  a.  O.  S.  486. 

2)  Schon  1809  erklärte  Steffens  den  idealen  Staat  für  „die 
Gemeinschaft  der  Heiligen".  „Der  Staat  soll  aufblühen  in  der 
Kirche,  die  Kirche  das  ewige  Vorbild  des  Staates  sein,  und  nur 
wo  heilige  Andacht  alle  Gemüter  verbindet,  ist  der  Staat  in  sich 
gesund  und  frisch."     (Über  die  Idee  der  Universitäten  S.  144.) 


Philosophie  und  Pädajrogik  der  preußischen  Reformzeil.     .^11 

die  große  Bewegung.  Wir  treten  in  die  Heilige  Allianz 
wie  in  einen  gotischen  Dom,  der  von  einer  erhabenen 
Geschichte  erzählt.  Feldzeichen  hängen  an  seinen  Wän- 
den, die  einst  von  lebendiger  Hand  zum  Streite  ge- 
tragen wurden;  aber  die  Krieger  sind  tot,  und  das  Licht 
ist  gedämpft. 

V. 

Wenden  wir  uns  zurück  in  die  eigentliche  Blüte  der 
Reform.  Kein  Idealismus,  der  nicht  prophetische  Kraft 
und  pädagogischen  Drang  in  sich  trüge.  So  finden  wir 
denn  auch  hier  die  neue  Bewegung  geschwellt  von  einem 
ungeheuren  Enthusiasmus  der  Erziehung.  Um  die  For- 
derung des  geschichtlichen  Momentes  tatsächlich  zu  er- 
füllen, um  das  Leben  in  der  Idee  zu  verbreiten,  sinnt 
man  auf  eine  völlig  neue  Erziehung  der  Generation.^) 
Es  gehört  zur  Vollständigkeit  des  Bildes,  wenigstens  in 
großen  Zügen  darzustellen,  wie  auch  auf  diesem  Gebiet 
die  Organisationen  allenthalben  der  adäquate  Abdruck 
weithin  herrschender  Ideen  sind. 

„Der  dermalen  in  der  ewigen  Zeit  an  der  Tages- 
ordnung sich  befindende  Fortschritt  ist  die  vollkommene 
Erziehung  der  Nation  zum  Menschen",  sagt  Fichte  in  den 
„Reden  an  die  deutsche  Nation".  Und  wir  würden  den 
Sinn  dieser  nationalen  Prophetie  völlig  entstellen,  wenn 
wir  stattdessen  sagen  zu  dürfen  meinten:  „Erziehung 
des   Menschen    zur   Nation".     Denn    wir    haben    bereits 


')  Über  diesen  wachsenden  Idealismus  schreibt  Humboldt 
an  seine  Gattin  (III,  159):  „Eine  viel  glaubensvollere  Religion, 
Volksbildung,  Pestalozzische  Unterrichtsmethode,  alles  hat  diese 
Tendenz."  —  Vgl.  ferner  das  Politische  Testament  Steins:  „Am 
meisten  ...  ist  von  der  Erziehung  und  dem  Unterricht  der  Jugend 
zu  erwarten.  Wird  durch  eine  auf  die  innere  Natur  des  Menschen 
gegründete  Methode  jede  Geisteskraft  von  innen  heraus  ent- 
wickelt, und  jedes  edle  Lebensprinzip  angereizt  und  genährt,  alle 
einseitige  Bildung  vermieden,  und  werden  die  bisher  oft  mit 
seichter  Gleichgültigkeit  vernachlässigten  Triebe,  auf  denen  die 
Kraft  und  Würde  des  Menschen  beruht,  Liebe  zu  Gott,  König 
und  Vaterland  sorgfältig  gepflegt,  so  können  wir  hoffen,  ein 
physisch  und  moralisch  kräftiges  Geschlecht  aufwachsen  und 
eine  bessere  Zukunft  sich  eröffnen  zu  sehen." 


312  Eduard  Spranger, 

entwickelt,  daß  nach  der  Auffassung  der  Zeit  erst  der 
reine  Mensch  geboren  werden  muß,  ehe  sich  die  hoch- 
stehende Menschheitsn  ati  on  entfalten  kann.  So  ist  denn 
auch  die  Erziehung  der  Epoche  ganz  auf  das  bloße 
Menschentum  gerichtet:  auf  die  Herausbildung  jener 
geistigen  Urkräfte,  die  wir  vorhin  unter  dem  Namen 
freier  Selbsttätigkeit  zusammenfaßten.  Nicht  Lernen  und 
Maulbrauchen,  sondern  naturgemäße  Entwicklung  der  ele- 
mentaren geistigen  Funktionen,  das  ist  das  Prinzip  Pesta- 
lozzis, der  der  Herold  der  neuen  pädagogischen  Methode 
wird.  Er  will  die  Kinder  nicht  für  einen  bestimmten  Beruf 
drillen,  sondern  sie  innerlich  ausbilden,  so  daß  Auge  und 
Ohr,  Herz,  Hand  und  Mund  jeder  künftigen  Forderung 
genügen.  Alles  Erlernte  wird  sogleich  wieder  in  Lehren 
umgesetzt:  die  älteren  Kinder  unterrichten  die  jüngeren. 
Auf  diese  Weise  kommt  Handlung  und  Leben  in  den 
toten  Schematismus  des  Unterrichts.  Schon  vor  Jena 
war  man  in  Preußen  auf  diese  Methode  aufmerksam  ge- 
worden. Nicolovius  und  Süvern  brachten  sie  zur  tat- 
sächlichen Einführung.  Die  Königin  Luise,  Stein,  Schön, 
Humboldt  und  Altenstein  folgten  ihr  mit  Interesse^);  nur 
die  religiöse  Romantik  schloß  sich  dem  ablehnenden 
Urteil  Karl  v.  Raumers  an.  Am  wichtigsten  aber  war  es, 
daß  Fichte  in  Königsberg  das  Pestalozzische  Prinzip 
aufgriff  und  seine  Verwandtschaft  mit  dem  eignen  Idealis- 
mus erkannte.  Schon  im  2.  Gespräch  über  den  Patrio- 
tismus ,  also  vor  jener  berühmten  Parteinahme  in  den 
„Reden",  erklärte  er:  „Die  Seele  des  Pestalozzischen 
Lebens  war  Liebe  zu  dem  armen  verwahrlosten  Volke: 
Seine  Liebe  wurde  ihm  so  gesegnet,  daß  er  mehr  fand^ 
als  er  suchte :  das  einzige  Heilmittel  der  gesamten  Mensch- 
heit." Dies  aber  ist  das  Zurückgehen  bis  auf  die  letzten 
schöpferischen  Akte  des  Geistes.  Nur  wenn  die  Er- 
ziehung vordringt  „bis  zur  letzten  Wurzel  der  wirklichen 
Lebensregung",  trifft   sie   den  Menschen  im  Kern   seiner 

M  Vgl.  Eylert,  Charakterzüge  und  historische  Fragmente  aus 
dem  Leben  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  III.  Bd.  2,  S.  258  f.  — 
Aus  Schöns  Papieren  Bd.  5.  —  Wilh.  und  Car.  v.  Humboldt  in 
ihren  Briefen  III,  168.  172.  183.  282. 


Philosophie  und  Pädajjogik  der  preußischen  Reformzeit.     313 

Bildsamkeit  —  so  dachte  Fichte  die  Pestalozzische  Pä- 
dagogik zu  Ende.  Das  ist  mehr  als  Nationalerziehung: 
„Man  hat  gar  viel  von  Nationalerziehung  gesprochen, 
ehe  es  eine  Erziehungskunst  gab.  Diese  haben  wir  nun; 
gebt  sie  den  Bürgern,  und  ihr  werdet  zugleich  eine 
Nation  erhalten,  und  diese  Erziehung  wird  im  höchsten 
Sinne  des  Wortes  als  Nationalerziehung  sich  bewährt 
haben." 

Aber  noch  von  einer  andern  Seite  her  suchte  man 
den  reinen  Menschen  zu  bilden,  nämlich  von  den  An- 
schauungen des  neu  erwachten  ästhetischen  Humanismus 
aus,  der  auf  Vollendung  der  Individualität  gerichtet  ist. 
Schillers  Gedanke  der  ästhetischen  Erziehung  verwirk- 
lichte sich  durch  die  Proklamierung  des  klassischen 
Ideals:  das  Studium  der  Griechen  ist  der  einzige  Weg, 
um  alle  Kräfte  zu  einer  harmonischen  Totalität  zu 
bilden.  Innerer  Reichtum  und  kräftige  Individualität  finden 
sich  in  dem  Kunstwerk  vereint,  zu  dem  sich  der  Mensch 
im  Umgang  mit  der  Antike  selbst  gestaltet.  Er  wird  da- 
durch mehr  als  Repräsentant  dieses  oder  jenes  Berufs; 
mit  innerer  Überlegenheit  steht  er  als  reiner  Mensch  der 
besonderen  Aufgabe  gegenüber,  vor  die  ihn  das  Leben 
stellt. 

Auch  hier  also  die  Bildung  reinen  Menschentums, 
die  Humanitätsidee  der  Herder,  Goethe,  Schiller,  Hum- 
boldt und  F.  A.  Wolf.  Noch  sieht  man  die  Brücke  kaum, 
die  von  dieser  inneren  Welt  zum  nationalen  Erwachen 
hinüberführt.  Nur  F.  L.  Jahn  tritt  von  vornherein  be- 
wußt für  Nationalerziehung  im  weitesten  Sinne  ein.  Sein 
Schulplan  ist  in  wenigen  Worten:  „Was  der  Mensch  als 
Mensch  und  als  Staatsbürger  wissen  muß  —  lernen  alle 
Schüler  gemeinsam.  Die  besonderen  Vor-  und  Hilfs- 
kenntnisse des  Berufs  und  Erwerbs  —  lernt  jede  Schüler- 
art besonders."^) 

Aber  indem  es  sich  nun  darum  handelte,  die  For- 
derung nach  reiner  Menschheitserziehung  zur  Anerken- 
nung beim  Staate  zu    bringen,    regte   sich    in  all    diesen 

')  Deutsches  Volkstum,  1810,  S.  73. 


314  Eduard  Spranger, 

Köpfen  doch  wieder  das  alte  Mißtrauen  gegen  den  Kultur- 
beruf des  Staates.  Die  Gedanken  Mauvillons,  Mirabeaus, 
Campes  und  des  jungen  Humboldt  spukten  noch  immer. 
Geradeheraus  erklärt  der  Chef  der  Sektion  des  Kultus 
und  des  öffentlichen  Unterrichts,  der  Staat  sei  kein  Er- 
ziehungs-,  sondern  ein  Rechtsinstitut,  i)  Und  auch  Schleier- 
macher konstruiert  in  seinen  „Gelegentlichen  Gedanken 
über  Universitäten"  den  grundlegenden  Gegensatz,  der 
zwischen  dem  Interesse  des  Staats  und  der  Wissenschaft 
bestehe.  Es  ist  die  Atmosphäre,  in  der  Herbarts  päda- 
gogischer Begriff  der  Regierung  im  Sinne  bloß  äußer- 
licher Zucht  seinen  Ursprung  hat.  Ganz  anders  freilich 
dachten  schon,  wie  wir  gesehen  haben,  die  echten  Roman- 
tiker, und  so  auch  Steffens  in  seinen  gleichzeitigen  Vor- 
lesungen „Über  die  Idee  der  Universitäten". 

Die  Notwendigkeit  des  Lebens  aber  behält  natürlich 
die  Obermacht  über  die  widerstrebende  Theorie.  Es  ist 
seltsam,  daß  gerade  Humboldt  nicht  berufen  war,  die 
liberale  Seite  seines  Programms  durchzusetzen.  Mit  un- 
vergleichlicher Energie  vollendet  er  in  wenigen  Monaten 
die  strenge  staatliche  Zentralisation  des  Bildungswesens, 
wie  sie  bereits  das  Allgemeine  Landrecht  als  Prinzip 
aufgestellt  hatte  und  nun  durch  Steins  Ideen  in  einem 
neuen  Sinne  gefordert  war.  Im  Eifer  dieses  Werkes  er- 
klärt er  unbefangen  die  höhere  Geistesbildung  für  einen 
wahren  Staatszweck.  Die  Vielheit  der  Behörden  weicht 
dem  zentralen  Einfluß  der  Sektion,  die  Sonderkuratorien 
und  provinziellen  Eigenrechte  schwinden,  es  beginnt 
eine  einheitliche  Schulpolitik,  deren  Grundsätze  für  die 
ganze  Monarchie  maßgebend  sind. 

Natürlich  bleiben  daneben  die  liberalen  Tendenzen 
bestehen:    Auch   auf   diesem  Gebiet  wird   die  Selbstver- 


1)  W.  V.  Humboldt,  Werke  X,  100.  Das.  S.  252:  „.  .  .  daß  die 
Sache  an  sich  ohne  ihn  unendlich  viel  besser  gehen  würde."  — 
Monatlicher  Generalverwaltungsbericht  an  Dohna,  9.  Mai  1809 
(Akt.  d.  Kultusministeriums):  „Der  Grundsatz,  daß  der  Staat  sich 
um  das  Schulwesen  gar  nicht  einzeln  bekümmern  muß,  ist  an 
sich,  einer  konsequenten  Theorie  der  Staatswissenschaft  nach, 
gewiß  der  einzig  wahre  und  richtige." 


Philosophie  und  Pädagogik  der  prculJischeii  Reformzeit.     315 

waltung  durchgeführt.  Schon  §  179  der  Städteordnung 
bestimmte  gemischte  Deputationen  für  tue  Scliiilsachen. 
Es  ist  Humboldts  „großer  Plan,  die  Schulen  ganz  von 
der  Nation  besolden  zu  lassen".  Auf  diese  Weise  soll 
das  Interesse  der  Bevölkerung  für  die  Schulen  geweckt 
werden.  Nur  solche  Anstalten,  an  denen  eine  ganze 
Provinz  Interesse  hat,  sollen  aus  königlichen  Alitteln  Zu- 
schüsse erhalten.  Humboldt  selbst  entwarf  einen  umfang- 
reichen Plan  für  die  Reform  der  Königsberger  Schulen, 
in  dem  er  zugleich  die  Aufbringung  der  Mittel  durch 
die  Kommune  erwog,  ein  Plan,  der  sich  vorläufig  noch 
nicht  als  durchführbar  erwies.  Aus  liberalem  Geiste 
entstanden  ursprünglich  auch  die  ,,Wissenschaftlichen 
Deputationen",  die  aber,  von  den  Romantikern  von  vorn- 
herein bekrittelt^),  bald  gerade  die  Behörden  für  die 
staatliche  Prüfung  sämtlicher  Oberlehrer  wurden,  und  in 
denen  der  Normalplan  für  die  ganze  Monarchie  vor- 
bereitet wurde.  Die  neue  Sanktion  des  1788  eingeführten 
Abiturientenexamens  bedeutete  eine  weitere  staatliche 
Normierung,  während  andrerseits  die  Aufhebung  des 
Verbots,  ausländische  Universitäten  zu  besuchen,  dem 
neuen  Geiste  der  freien  Konkurrenz  auch  auf  diesem 
Gebiet  Rechnung  trug.  — 

Von  besonderer  Wichtigkeit  aber  ist  die  Gliederung 
der  Unterrichtsanstalten,  da  sich  in  ihr  die  Ideenrichtung 
der  Zeit  charakteristisch  spiegelt. 

Der  Grundgedanke  der  reinen  Menschenbildung  fand 
zunächst  seine  Anerkennung  dadurch,  daß  alle  Standes- 
schulen aufgehoben  wurden:  so  die  Militärschulen,  die 
Ritterakademien,  ja  selbst  die  Kadettenhäuser  schienen 
nunmehr  überflüssig.  Die  Schulformen  sollten  sich  nicht 
mehr  durch  spezielle  Berufszwecke,  sondern  allein  nach 
Dauer  und  Umfang  der  Bildung  unterscheiden.  Hum- 
boldt wollte  nur  drei  Stufen  als  berechtigt  anerkennen: 
Elementarschule,  Schule  (=  gelehrte  Schule)  und  Uni- 
versität. Die  Sonderexistenz  von  Bürger-  oder  Real- 
schulen hielt  er  für  unberechtigt;  an  dem  Gedanken  der 

')  R.  Steig  a.  a.  O.  S.  297. 


316  Eduard  Spranger, 

Realgymnasien,  den  eben  damals  sein  alter  Berliner 
Lehrer,  E.  G.  Fischer,  entwickelt  hatte,  ging  er  vorüber; 
Realakademien  gar,  wie  Niethammer  sie  eben  in  Bayern 
einzuführen  versucht  hatte,  waren  ihm  ein  Abscheu. 
Etwas  gemäßigter  dachten  Süvern  und  die  von  Schleier- 
macher geleitete  wissenschaftliche  Deputation:  Sie  er- 
kannten das  Recht  der  Bürgerschule  an  und  ließen 
zwischen  dem  Stande  der  Handwerker  und  Studierenden 
für  den  Stand  der  Künstler,  d.  h.  der  höheren  Gewerbe- 
treibenden, Techniker  und  Fabrikanten,  eine  besondere 
Bildungsmöglichkeit  gelten.  ^) 

Aber  darüber  war  man  sich  einig:  alle  diese  Schulen 
von  der  Volksschule  bis  zur  Universität  sollten  eine  Ein- 
heit bilden,  so  daß  der  Übergang  von  der  einen  zur 
andern  jederzeit  leicht  wäre.  Darin  spiegelt  sich  einmal 
der  soziale  Geist  der  Reform,  für  den  Berufe  und  Stände 
keine  abgeschlossenen  Kasten  mehr  bildeten.  Aber  zu- 
gleich liegt  dahinter  der  wichtige  Gedanke  der  zeit- 
genössischen Wissenschaftstheorie:  Alles  Wissen  ist  eine 
Einheit,  es  bildet  in  seiner  Gesamtheit  einen  idealen 
Organismus,  und  die  Schulformen  müssen  ein  adä- 
quater Abdruck  dieser  Totalität  in  der  realen  Organi- 
sation sein.  Fichtes  Wissenschaftslehre  hatte  diese  Idee 
zuerst  zu  begründen  versucht;  aber  erst  Schelling  hatte 
auf  ihrer  Grundlage  in  seinen  Vorlesungen  über  die 
„Methode  des  akademischen  Studium"  (1803)  eine  um- 
fassende Wissenschaftsarchitektonik  entworfen.  Sein  Ein- 
fluß ist  es,  wenn  man  jetzt  organische  Einheit  im 
Schulwesen,  „das  Ineinandersein"  der  einzelnen  Schul- 
formen, wie  Bernhardi  sich  ausdrückte,  zu  verwirklichen 
sucht.  Auch  Schleiermacher  ist  von  solchen  Gedanken 
beeinflußt.     Deshalb    fordert   er    die   organische  Verbin- 

1)  Humboldts  Schulpolitik  erhellt  aus  zwei  bisher  unbe- 
kannten Denkschriften  auf  dem  Kultusministerium,  die  ich  in 
der  Akademieausgabe  mitteilen  werde.  Die  eine  behandelt  die 
Littauischen,  die  andere,  größere,  die  Königsberger  Schulen. 
Dazu  kommt  die  wichtige  Äußerung  vom  20.  August  1814  in  den 
Briefen  an  die  Gattin  Bd.  4,  S.  380  f.  und  der  bekannte  große 
Bericht  an  den  König,  Werke  X,  S.  199  ff.  —  Vgl.  außerdem 
Wilh.  und  Gar.  v.  Humboldt  in  ihren  Briefen  Bd.  3,  S.  168.  444. 


Philosophie  und  Pädagojj[ik  der  preußischen  Reformzeit.     317 

dung  der  einzelnen  Wissenschaftsanstalten,  und  Hum- 
boldt folgt  seinen  Plänen  um  so  mehr,  als  sie  auch  an 
das  historisch  Gewordene  mit  feinem  Sinn  anknüpfen. 
Süverns  „Anweisung  über  die  Einrichtung  der  öffent- 
lichen allgemeinen  Schulen  im  preußischen  Staate"  von 
1816,  die  übrigens  schon  1815  den  Lehranstalten  als  Richt- 
schnur mitgeteilt  wurde,  verlangt  ausdrücklich,  daß 
der  „Geist  des  organischen  Denkens"  geweckt  werde. 
„Bei  der  Bestimmung  der  Lehrgegenstände  in  den  Gym- 
nasien —  so  lautet  §  1  —  wird  von  dem  Grundsatze 
ausgegangen,  daß,  obwohl  die  Anlagen  verschieden  und 
nicht  bei  jedem  gleichmäßig  auf  alle  Zweige  der  Wissen- 
schaft und  Kunst  gerichtet  sind,  doch  ein  jeder  seine 
wissenschaftlichen  und  Kunstanlagen  überhaupt  sowohl, 
als  auch  für  die  besonderen  wissenschaftlichen  Fächer 
versuchen  .  .  .  müsse,  daß  dies  um  so  eher  möglich  sei, 
je  verwandter  bei  aller  Verschiedenheit  des  Stoffes  der 
allgemeine  Organismus  aller  Wissenschaften  ist,  und  je 
leichter  es  einem  in  der  allgemeinen  Elementarschule 
zum  richtigen  organischen  Denken  gebildeten  Kopfe 
werden  muß,  in  jedwedes  Fach  einzudringen."  — 

Werfen  wir  endlich  einen  kurzen  Blick  auf  die  ein- 
zelnen Schulformen,  so  finden  wir  auch  hier  den  Geist 
historischer  Kontinuität  wieder,  der  mit  jener  organischen 
Denkweise  der  Reformzeit  eng  zusammenhängt. 

Die  Reform  der  Volksschule  hatte  schon  Stein  ins 
Auge  gefaßt.^)  Unter  den  von  ihm  1808  hinterlassenen 
Akten  des  Kultusministeriums  findet  sich  der  Entwurf 
einer  Kabinetsordre  von  Klewitz'  Hand,  die  dem  Minister 
von  Schrötter  die  Schulreform  in  Preußen  ans  Herz 
legt.  Darin  wird  ausdrücklich  an  die  Schulregulative  von 
1736,  1741  und  1743  angeknüpft,  aber  auch  auf  die  Ideen 
von   Scheffner,  Süvern,    Jachmann  u.  a.  verwiesen.     Die 


»)  Vgl.  Dilthey,  Süvern,  Allg.  Deutsche  Biographie  XXXVll, 
S.  240.  Paulsen,  Geschichte  des  gelehrten  Unterrichts  IP,  S.  288. 
Der  Schulplan  selbst  in  Mushackes  Schulkalender  für  1858.  Dazu 
Arnoldt,  F.  A.  Wolf  1,  280. 

■^)  Vgl.  M.  Lehmann,  Stein  11,535.—  B.  Gebhardt,  Einführung 
der  Pestalozzischen  Methode  in  Preußen  18%,  und  Dilthey  a.  a.  O. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  21 


318  Eduard  Spranger, 

Pestalozzische  Methode  wird  von  neuem  empfohlen,  wie 
sie  denn  tatsächhch  durch  Zeller  in  Königsberg,  Piamann 
in  Berlin  eingeführt  wurde.  „Nicht  Wissenschaft,  sondern 
Verständigkeit,  Gemeinsinn,  Sittlichkeit  und  Religiosität 
sind  der  Zweck  der  Volksschulen."  An  der  Spitze  aber 
steht  der  Leitsatz,  der  diesem  Humanismus  die  Wage 
hält:  „Die  Erziehung  und  der  Schulunterricht  sind  An- 
gelegenheiten der  Nation." 

Was  die  Pestalozzische  Methode  für  die  Elementar- 
schulen bedeutet,  leistet  für  die  gelehrten  Schulen  der 
Neuhumanismus.  Wie  Pestalozzis  Prinzip  die  formale 
Schulung  der  geistigen  Elementarprozesse  fordert,  so 
beruht  die  Organisation  der  gelehrten  Schulen  auf  dem 
Ideal  der  formalen  universalen  Bildung,  die  nur 
deshalb  an  das  klassische  Altertum  angeknüpft  wird, 
weil  man  hier  das  Vorbild  dieser  kräftigen  Individualität, 
reichen  Universalität  und  schönen  Totalität  findet.  So 
formuliert  Bernhardi  das  Bildungsziel  als  die  Verbindung 
der  Universalität  mit  der  Nationalität.  Den  Ästhetiker 
Humboldt  zeichnet  es  aus,  daß  er  ausdrücklich  der 
Individualität  einen  freieren  Spielraum  gewähren  will. 
Das  Griechische  setzt  sich  als  allgemeine  Forderung 
durch,  und  zwar  erhält  es  seine  Rechtfertigung  für  die 
Schule  zunächst  ebenfalls  durch  den  Gedanken  der 
formalen  Bildung:  im  Erlernen  der  alten  Sprachen 
liegt  eine  Geistesgymnastik.  Vergeblich  wird  man  in 
den  Schulplänen  dieser  Zeit  schon  die  Bildungs- 
philosophie direkt  ausgesprochen  suchen,  die  später  etwa 
Thiersch  und  Joh.  Schulze  zur  Begründung  des  klassi- 
schen Gymnasiums  vorbrachten,  und  auf  der  die  klassische 
Humanitätsidee  beruht.  Aber  wenn  auch  Humboldt, 
F.  A.  Wolf  und  Süvern  in  den  Formeln  nicht  so  weit 
gingen,  so  war  ihr  Standpunkt  deshalb  nicht  niedriger. 
Zwei  Erwägungen  erheben  dies  zur  Gewißheit:  Einmal 
liegt  es,  wie  wir  schon  sahen,  ganz  im  Zuge  dieser 
spekulativen  Zeit,  die  Sprache  selbst  als  die  adäquateste 
Manifestation  des  Geistes  anzusehen,  so  daß  das  Studium 
der  griechischen  Sprache  und  Literatur  als  eine  unmittel- 
bare Einführung  in  den  ästhetischen  Geist  der  Griechen 


Philosophie  und  PädajTo^nk  der  preußischen  Reformzeit.     319 

gelten  kann.^)  Zweitens  ist  das  Griechentum  damals 
eine  „Idee",  keine  historische  Anschauung.  (Jii  man 
lange  oder  kurz  mit  ihr  in  Berührung  sei,  sie  an  vielen 
oder  wenigen  Beispielen  kennen  gelernt  habe:  genug, 
daß  man  nur  überhaupt  einen  Hauch  ihres  Geistes  emp- 
fangen hat.  Man  zweifelt  nicht,  daß  daraus  eine  Saat 
des  Segens  aufgehen  müsse.  Bildung  des  ganzen 
Menschen,  innere  Universalität  und  Harmonie  muß  die 
notwendige  Folge  sein.  Das  war  das  Evangelium  einer 
Zeit,  die  einen  neuen  Staat  aus  sich  zu  schaffen  ver- 
mochte!"^) 

Über  die  Universitäten  endlich  kann  ich  kurz  sein, 
da  uns  die  abschließende  Darstellung  dessen,  was  die 
Reform  auf  diesem  Gebiet  geleistet  hat,  bevorsteht.  Die 
Aufklärung  hatte  gegen  den  Wert  der  Universitäten  Miß- 
trauen erzeugt.  Es  ist  das  große  Verdienst  der  spekula- 
tiven Philosophie,  den  tiefen  Sinn  wieder  ans  Licht  gestellt 
zu  haben,  der  in  dem  organischen  Zusammenhang 
der  Wissenschaften  liegt.  Freilich,  dem  Wege,  auf  dem 
Schelling  1803  die  vier  Fakultäten  a  priori  aus  der  Idee 
des  Wissens  deduzierte,  ist  keiner  gefolgt.  Aber  sein 
Vorgehen  blieb  nicht  ohne  Einfluß  auf  Fichte,  Steffens 
und  Schleiermacher.  Daß  die  Universität  den  totalen 
Umfang  der  Wissenschaften  spiegeln  solle,  war  ihnen 
gemeinsame  Überzeugung.  Fichte  nahm,  wie  üblich, 
seinen  eignen  geschichtslosen  Weg,  als  er  die  Gutachten 
für  Erlangen  und  Berlin  entwarf.  Aber  sein  Pathos  der 
Tat  klang  doch  auch  hier  mächtig  hindurch,  wenn  er 
die  Wissenschaft  nicht  für  einen  gegebenen  Befund,  son- 
dern für  ein  fortgesetztes,  lebendiges  und  innerliches 
Erzeugen  erklärte.  Humboldt  ging  über  seine  radikalen 
Neuerungspläne   zur  Tagesordnung   über,    und  Schleier- 


0  Vgl.  die  Äußerung  Humboldts  in  Wiih.  und  Car.  v.  Hum- 
boldt in,  260  und  den  Königsberger  Schulplan.  Die  Idee  erscheint 
zuerst  bei  Bernhardi. 

*)  Wie  sehr  übrigens  auch  auf  diesem  Gebiet  eine  Konti- 
nuität der  Verwaltung  bestand,  beweist  ein  Aufsatz  von  Heu- 
baum in  den  Mitteilungen  der  Gesellschaft  für  Schul-  und  Er- 
ziehungsgeschichte XIV,.  1904. 

21* 


320  Eduard  Spranger, 

machers  geschichtlicher  Sinn  behielt  den  Sieg.  Es  ist  in 
jener  prägnanten  Bedeutung  zu  verstehen,  wenn  Schleier- 
macher und  anfangs  auch  Humboldt  Akademie,  Uni- 
versität und  wissenschaftliche  Institute  in  organische 
Verbindung  miteinander  setzen  wollen. i)  Schleiermacher 
hatte  in  seiner  platonisierenden  Art  die  Stufenfolge  Aka- 
demie, Universität,  Schule  mit  der  von  Meistern,  Ge- 
sellen und  Lehrlingen  gleichgesetzt.  So  war  ihm  die 
Universität  im  Grunde  doch  bloßes  Lehr-  und  Lern- 
institut. Es  ist  das  Verdienst  von  Humboldt,  in  diesem 
Punkte  Fichte,  Schelling  und  Steffens  mehr  gefolgt  zu 
sein  als  Schleiermacher:  die  Universität  hat  die  Aufgabe, 
Wissen  zu  produzieren.-)  Unter  diesem  Zeichen 
ist  die  Universität  Berlin  gegründet  worden. 


Durch  diese  Linien  etwa  mag  der  innere  Zusammen- 
hang zwischen  Ideen  und  Organisationen  in  jener  Epoche 
zu  bestimmen  sein.  Tausendfach  natürlich  durchbricht 
der  Strom  der  Individualitäten  das  allgemeine  Schema. 
Aber  wir  dürfen  hoffen,  daß  wir  nicht  nur  einen  zufälligen 
Gesichtspunkt  herausgegriffen  haben:  die  innere  Ver- 
bindung von  Philosophie  und  Organisation  ist  für  die 
preußische  Reformzeit  tief  charakteristisch.  Die  Philo- 
sophie bedeutet  für  sie  eine  politische  und  pädagogische 
Macht. 

Es  ist  nicht  das  Amt  des  Historikers,  zu  wünschen 
oder  zu  prophezeien.  Jedes  Leben  hat  seine  eigene 
Blüte.  Was  man  auch  gegen  Ranke  sagen  möge:  Das 
Werden  und  Auswirken  dieser  mächtigen  Ideenzusammen- 
hänge, die  eine  Epoche  tragen,  hat  er  tiefer  geahnt  und 
geschildert  als  das  ganze  Heer  der  Positivisten.  Aber 
jeder  sieht  die  Vergangenheit  so  tief,  als  er  sich  selbst 
versteht.     Käme  doch  auch  uns    eine    Zeit,    in    der    die 


*)  Diesen  Einfluß  Schleiermachers  auf  Humboldt  hat  zuerst 
Max  Lenz  in  einem  Berliner  Akademievortrag  festgestellt.  Bei 
dieser  Gelegenheit  sei  bemerkt,  daß  ich  seiner  Auffassung  auch 
sonst  mannigfache  Förderung  verdanke. 

»)  Vgl.  W.  V.  Humboldt,  Werke  X,  S.  31  mit  251.  256*. 


Philosophie  und  Pädagogik  der  preußischen  Rcfornizeit.     321 

innere  Einheit  des  Geistes  das  Leben  beherrscht  und 
hinter  dem  pohtischen  Wollen  die  begeisternde  Macht 
einer  Weltanschauung  steht!  Staat  und  Schule  sind  leer 
von  diesen  großen  GlaubensmUchten,  Kein  Reglement 
kann  sie  aus  dem  Boden  stampfen.  Möge  auch  uns 
die  Geschichte  zu  einem  Bad  der  Wiedergeburt  werden 
und  das,  was  aus  einer  hundertjährigen  Vergangenheit 
heute  wieder  vor  uns  aufsteigt,  als  erweckende  Macht 
in  das  Leben  eingreifen!  Ideen  kann  man  nicht  be- 
weisen —  Gott  schijtze  uns  vor  der  Philosophie,  die 
alles  beweist  — :  man  kann  nur  ihre  Kraft  in  der  Höhe 
der  eignen  Daseinsgestaitung  erfahren. 


Bistnardcs  Jugend. 

Von 

Eberhard  Gothein. 


Bismarck.  Eine  Biographie  von  E  r  i  c  ii  M  ar  c  ks.  1.  Bd.:  Bis- 
marcks  Jugend  1815  —  1848.  Stuttgart,  Cotta  Nachf.  XVI 
u.  476  S. 

Mit  Spannung  hat  man  lange  diesem  Werke  ent- 
gegengesehen. Der  Biograph  Wilhelms  I.  mußte  dem 
ersten  Werke  dieses  zweite,  bedeutsamere,  hinzufügen. 
Man  wußte,  daß  sich  ihm  zuerst  alle  persönlichen  Quellen 
erschlossen  haben  —  wie  reich,  darüber  gibt  uns  die 
Vorrede  Auskunft;  und  wir  empfinden  auch  bei  diesem 
Bericht,  daß  es  gerade  jetzt  Zeit  ist  zu  einer  solchen 
Biographie,  wie  sie  Marcks  schreibt:  Der  Zeitpunkt  des 
richtigen  Abstandes  vom  Gegenstande.  Bismarcks  Ge- 
stalt kann  auch  in  der  Zukunft  nicht  mehr  wachsen,  aber 
sie  könnte  verschwimmen.  Und  so  sehr  auch  noch  Bis- 
marcks Schatten  eine  gewaltige  politische  Macht  ist  und 
bleiben  muß,  so  hat  sich  doch,  seitdem  nun  auch  bereits 
die  Söhne  dahingegangen  sind  und  persönliche  Neigung 
und  Feindschaft  keinen  Platz  mehr  finden,  fast  überall 
dem  Großen  gegenüber  die  wohlwollende  Stimmung 
gerechter  Beurteilung  geltend  gemacht.  In  unserer  Epi- 
gonenzeit, in  der  die  großen  Worte  die  großen  Taten 
abgelöst  haben,  empfinden  auch  die  alten  Gegner  schmerz- 
lich,  daß   der  große  Widersacher   sie  nicht  drückte,  wie 


Bismarcks  Jugend.  323 

sie  oft  bitter  klagten,  sondern  hob.  Es  ist  also  die  Zeit 
der  persönlichen,  historischen  Würdigung  gekommen, 
und  Marcks'  Buch  kommt  zur  rechten  Zeit:  es  kann  in 
seiner  feinsinnigen,  warmherzigen  Art  der  allgemeinen 
Beistimmung  sicher  sein. 

Mit  Ehrfurcht  und  Liebe  steht  er  seinem  Stoffe,  nicht 
bloß  dem  Menschen  Bismarck,  gegenüber;  das  läßt  ihn 
die  eigene  Reflexion,  die  doch  überall  zugrunde  liegt, 
diskret  behandeln;  aus  sich  selbst  heraus  entwickelt  sich 
dieser  Mann  vor  uns.  Marcks  versteht  sich  auf  jene 
Kunst  des  Historikers:  wo  er  notgedrungen  in  Mosaik 
arbeiten  muß,  den  Schein  des  großen  Fresko  zu  erwecken, 
weil  er  selber  das  Bild  so  empfunden  hat.  „Rundheit  der 
Darstellung"  gibt  er  selber  als  sein  Ziel  an;  fügen  wir 
hinzu  Geschmack  und  Liebenswürdigkeit,  vereinigt  mit 
einer  peinlichen  Gewissenhaftigkeit,  lassen  ihn  dieses 
Ziel  erreichen.  Man  denkt  bei  der  Lektüre  so  wenig  an 
den  Verfasser,  weil  man  sich  mit  ihm  gleichsetzt  —  und 
gerade  das  dürfte  er  gewollt  haben.  Man  könnte  sich 
eine  Darstellung  gerade  dieser  Jugendzeit  Bismarcks  auch 
in  ganz  andrer  Weise  denken,  persönlich,  wie  Carlyle 
schrieb,  so  daß  die  Stimmung  des  Sturmes  und  Dranges, 
die  des  Zweifels,  die  der  Romantik,  die  der  Seelen- 
kämpfe, des  beruhigten  Glückes,  die  der  Fehdelust  und 
des  Kaltsinnes  —  diese  ganze  reiche  Tonleiter  des  Emp- 
findens, wie  sie  so  kein  andrer  der  letzten  Menschen- 
alter wie  Bismarck  durchlebt  hat  —  überströmen  in  den 
Leser;  aber  uns  will  es  scheinen,  daß  vornehme  Heiter- 
keit und  taktvolle  Wärme  gerade  das  richtige  Gegen- 
gewicht zu  diesem  erregten  und  deshalb  auch  aufregen- 
den Inhalt  sind. 

Eine  Biographie,  nicht  eine  Geschichte  Bismarcks 
will  Marcks  geben.  Wie  weit  in  den  späteren  Bänden 
diese  Biographie  Zeitgeschichte,  wenn  auch  bezogen  auf 
diesen  einen  Mann,  wie  bei  Lenz  werden  muß,  steht 
dahin;  in  diesem  ersten  mußte  der  psychologische  Ge- 
sichtspunkt vorwalten;  wo  Ereignisse  besprochen,  Zu- 
stände geschildert  werden,  sind  sie  nur  als  Hintergrund 
für  Bismarcks  Gestalt   und  als  Bedingungen  seiner  Ent- 


324  Eberhard  Gotheiii, 

Wicklung  gegeben.  Meist  geschielit  dies  nur  mit  wenigen 
bezeichnenden  Pinselstrichen;  so  wird  uns  die  philan- 
thropische Pädagogik,  die  Göttinger  Universität,  der  Zu- 
stand der  preußischen  Verwaltung  im  Westen  und  Osten 
der  Monarchie,  so  aber  auch  nur  der  vereinigte  Landtag 
vorgeführt.  Wo  aber  diese  Umgebung  Bismarck  in  sich 
hineinzieht,  wo  sie  ein  Element  seines  Wesens  wird,  da 
tritt  auch  die  eingehende  Schilderung  in  ihr  Recht:  so  vor 
allem  der  Kreis  pommerscher,  pietistischer  Landedelleute. 
Der  psychologischen  Entwicklung  liegt  hier  die  eigen- 
artige und  schwerste  Aufgabe  ob;  denn  Bismarck  ist 
eine  höchst  komplizierte  Natur,  und  daß  er  trotzdem  ver- 
möge seiner  höchsten  Gabe,  einer  beispiellosen,  uner- 
schütterlichen Willenskraft,  in  allem  Handeln  als  eine  ganz 
einheitliche,  geschlossene  Natur  auftritt,  macht  das  Problem 
nicht  einfacher.  W^enn  man  selbst  in  der  Deutung  jedes 
Einzelzuges  zur  Übereinstimmung  gelangte,  noch  immer 
würde  man  auch  dann  über  die  Art,  wie  sie  zusammen- 
stimmen, welches  ihre  dauernde  Bedeutung  für  Bismarcks 
gesamtes  Wesen  und  Leben  ist,  verschiedener  Ansicht 
sein  können.  Man  wird  mit  Bismarck  wie  mit  Friedrich 
dem  Großen  und  Goethe  nie  fertig.  Jeder  gestaltet  sich 
im  Grunde  von  solchen  Naturen  eine  eigene  Biographie. 
Dem  psychologischen  Zweck  dient  auch  die  Ein- 
leitung, die  Schilderung  der  Vorfahren.  Bei  einem  Mann, 
der  selber  ein  so  starkes  Gefühl  des  Zusammenhanges 
mit  der  Vergangenheit  seines  Geschlechtes  hat  wie  Bis- 
marck, ist  das  mehr  als  ein  bloßes  Requisit  der  Voll- 
ständigkeit. Die  atavistische  Theorie  der  Ableitungen, 
die  das  Individuum  aufteilt  unter  seinen  Vorfahren,  und 
die  um  so  zuversichtlicher  auftritt,  je  unsicherer  sie  im 
einzelnen  ist,  hat  sich  Bismarck  zu  einem  ihrer  Schlacht- 
opfer erkoren.  Marcks  behandelt  sie  seiner  liebens- 
würdigen Art  gemäß  rücksichtsvoll;  aber  es  ist  gut,  daß 
er  an  einem  Beispiel  zeigt,  wie  weit  man  allenfalls  dieses 
Prinzip  verwenden  darf :  Willensenergie,  kaltblütige  Tapfer- 
keit, eine  gewisse  unbotmäßige  Eigenrichtigkeit,  die  sich 
zwar  gern  im  Militär  und  Krieg,  aber  nur  sich  sträubend 
im  Frieden  und  Zivildienst   ein-   und   unterordnet,   guter 


Bismarcks  Jujiend.  325 

Humor,  Freude  an  innigem  Familienleben  und  eine  ge- 
waltige Eß-  und  Trinklust:  das  sind  Eigenschaften,  die 
unter  preußischen  Junkern  nicht  gerade  selten  sind. 
Übrigens  fehlt  in  der  Reihe  dieser  ebenso  tüchtigen  wie 
wenig  originellen  Vorfahren,  wie  es  scheint,  ganz  der 
Typus  des  tollen  Durchgängers.  Sehr  interessant  ist  es 
nun  in  Marcks  Darstellung  zu  verfolgen,  wie  sich  in 
diesen  reichlich  bequemen  Landedelleuten  der  Wechsel 
der  Zeiten  abspiegelt,  besonders  anziehend  bei  dem  Groß- 
vater, dem  Sohn  der  gefühlvollen  Zeit,  voll  edler  Emp- 
findungen und  sentimentalen  Überschwangs.  Am  wenig- 
sten ist  von  der  Bildung  der  Zeit  der  Vater  berührt;  und 
wenn  die  Natur  einen  großen  Geist  in  dem  Sohne  hat 
hervorbringen  wollen,  so  hat  sie  sich  dazu  beim  Vater 
jedenfalls  gründlich  ausgeruht.  Marcks  zeichnet  das  Bild 
des  prächtigen,  aber  gänzlich  unbedeutenden  alten  Herrn 
so  humorvoll  und  liebevoll,  wie  ihn  Bismarck  selber  an- 
sah. Bismarck  ist  ganz  ein  Kind  des  väterlichen  Stammes 
und  fühlte  sich  als  solches,  aber  doch  nur  im  Charakter 
und  der  von  ihm  bestimmten  Lebensführung;  die  Poten- 
zierung solcher  grundlegenden  Eigenschaften  im  Intellekt 
und  auch  im  feineren  Gefühlsleben  erscheint  doch  ganz 
individuell. 

Aber  zu  der  Erbschaft  der  Eigenschaften  kam  die 
Tradition  des  im  heimatlichen  Boden  festgewurzelten 
Junkergeschlechtes;  für  Bismarck  um  so  wirksamer,  weil 
er  sich  absichtlich  nach  weitausgreifenden  Jünglings- 
träumen ihr  wieder  zuwendete:  die  patriarchalische  Lebens- 
gestaltung des  großen  Gutsherrn,  der  doch  oft  hart  genug 
um  seine  wirtschaftliche  Position  kämpfen  muß.  Man 
sieht  mit  Genugtuung,  daß  Bismarck  ein  musterhafter 
Gutsherr  war.  Daß  die  Regulation  ein  Opfer  für  den 
Adel,  aber  ein  selbstverständliches  gewesen  sei,  steht 
ihm  fest.  Selbstverständlich  glaubten  die  Bismarcks  dabei 
zu  Schaden  gekommen  zu  sein,  aber  er  selber  sah  doch 
bei  der  Übernahme  von  Schönhausen  mit  Mißbehagen, 
daß  die  herrschaftliche  Schäferei  sich  gegen  die  Bauern 
nur  durch  unredliche  Mittel  behauptet  habe,  und  stellte 
das  sofort  ab.     Von  Standesbeschränktheit  ist   Bismarck 


326  Eberhard  Gothein, 

immer  völlig  frei  gewesen  —  sein  „von"  hat  er  bekannt- 
lich erst  1848  aufgenommen,  aus  Trotz,  als  man  es  ab- 
schaffen wollte  — ;  festgewurzelt  aber  ist  er  im  Leben 
des  großen  Landwirts.  In  diesem  Daseinskreis  ist  ihm 
alles  lebendig,  alles  Anschauung;  mit  vollem  Recht  betont 
Marcks,  daß  hier  seine  Kraft  bis  hinein  in  die  Kraft  seiner 
bilderreichen  Rede  lag  —  wir  mögen  hinzusetzen:  Auch 
in  sozialen  Fragen  entsprang  für  ihn,  der  auch  auf  diesem 
Gebiete  der  große  Umgestalter  geworden  ist,  hier  die 
Kraft,  wie  sie  Erleben  und  Anschauen  gewähren;  aber 
auch  die  Schranken  lagen  hier,  Familientradition  aber  war 
auch,  selbst  bei  dem  harmlosen  Vater,  jene  Opposition 
gegen  Staatsbevormundung  und  jene  Abneigung  gegen 
den  Staatsdienst,  die  Friedrich  Wilhelm  \.  die  Bismarcks 
seinem  Sukzessor  in  seinem  Testament  zu  so  liebevoller 
Beachtung  empfehlen  hieß.  Ranke  hat  dem  ängstlichen 
Amanuensis,  der  die  Opposition  der  Bismarcks  gegen 
die  Hohenzollern  verschweigen  wollte,  erwidert:  „Da 
kennen  Sie  Bismarck  schlecht.  Den  freut  es  nur  zu 
hören,  daß  seine  Vorfahren  auch  borstig  waren."  In 
Marcks  gehaltene  Darstellung  würde  Rankes  Scherz  nicht 
passen;  aber  Bismarck  würde  auch  er  sicher  gefreut 
haben. 

Für  seine  ganze  Jugendgeschichte  ist  dieser  Trotz 
der  Selbstherrlichkeit,  der  sich  dem  Staate  gegenüber 
als  scharfe  Betonung  der  Selbstverwaltung  im  aristokra- 
tisch-patriarchalischen Sinn  zeigt,  charakteristisch.  Auch 
für  jene  Bildungselemente,  die  bei  ihm  die  stärksten  sind, 
ist  er  es.  Zu  Shakespeare  und  Byron  zieht  ihn  doch 
vor  allem  die  gemeinsame  Sympathie  des  aristokrati- 
schen Individualismus.  Er  zeigt  sich  in  der  Kritik  des 
Referendars  im  Staatsdienst,  in  der  Führung  der  eigenen 
bescheidenen,  aber  energisch  angefaßten  Selbstverwal- 
tungsposten, in  der  ausgesprochenen  Vorliebe  für  engli- 
sches Wesen,  die  jene,  welche  hier  Abneigung  vermuteten, 
vielleicht  mit  Erstaunen  sehen  werden,  vor  allem  in  seinen 
Plänen  zur  Reform  der  Patrimonialgerichtsbarkeit.  Man 
wird  es  nur  billigen,  daß  Marcks  diese  mit  peinlicher 
Genauigkeit  verfolgt,  obwohl  doch  das  alles  vergebliche 


Bismarcks  Jugend.  327 

Mühe  war:  Sie  sind  der  Abschluß  von  Bismarcks  Lehr- 
jahren, sein  Übergang  zu  öffentlicher  Tätigkeit,  und  sie 
geben  das  treue  Bild  der  politischen  und  sozialen  Ge- 
sinnung, die  er  in  jene  mitbrachte.  Es  wird  eine  der 
interessantesten  Aufgaben  der  späteren  Bände  sein  zu 
zeigen,  wie  sich  aus  dieser  Grundlage  bei  Bismarck  die 
entschiedenste  Staatsgesinnung  entwickelt,  ohne  daß  er 
sie  je  aufgegeben  hätte,  bis  sie  nach  seinem  tragischen 
Scheitern  an  denselben  Mächten,  die  er  groß  gemacht 
hatte,  wieder  mit  der  alten  Schroffheit  hervortritt.  Jene 
klassische  Kritik  gleich  im  Anfang  der  „Gedanken  und 
Erinnerungen"  an  der  neuen  Form  Bureaukratie,  die  sich 
fälschlich  Selbstverwaltung  benenne,  verbindet  den  alten 
mit  dem  jungen  Bismarck. 

Der  Einfluß  der  mütterlichen  Linie,  der  Menkens,  ist 
öfters  übermäßig  betont  worden.  Von  Marcks  wird 
schlagend  das  Gegenteil  erwiesen.  Die  landläufige  Be- 
hauptung, daß  der  Intellekt  von  der  Mutter  erbe,  könnte 
sich  auf  Bismarck  als  Beispiel  berufen,  schon  durch  den 
indirekten  Beweis,  daß  dieser  jedenfalls  vom  Vater  nicht 
ererbt  war.  Aber  die  Art  seines  Intellektes  entspricht 
gar  nicht  dem  jener  Vorfahren,  der  Gelehrten  und  Ver- 
waltungsbeamten; und  ihre  liberal-bureaukratische  Tra- 
dition, die  die  gescheite  Mutter  festhielt,  hat  immer  nur 
seine  Opposition  wachgerufen.  Bismarck  hat  noch  zum 
Schluß  betont,  seine  Mutter  würde  wohl  an  den  äußeren 
Erfolgen  seiner  amtlichen  Laufbahn  große  Freude  emp- 
funden haben,  aber  mit  seiner  Richtung  nicht  einver- 
standen gewesen  sein.  Die  Wendung  ist  liebevoll  ge- 
meint, aber  sie  malt  unwillkürlich  die  Mutter,  der  er  in 
den  Briefen  an  die  Braut  das  Gemüt  abspricht.  „Amt- 
liche Laufbahn",  „äußerer  Erfolg"  sind  für  diese  Ber- 
liner Geheimratstochter  das  Höchste  neben  der  „Bildung"', 
die  den  gesellschaftlichen  Erfolg  sichert.  Ihr  hierdurch 
allein  bedingter  Ehrgeiz,  ihr  rationalistischer,  selbst- 
gefälliger Verstand,  ihre  Hast,  selbst  ihre  Phantasie,  die 
sich  in  mystischen  Modetorheiten  gefällt,  sind  durchaus 
von  den  entsprechenden  Eigenschaften  ihres  Sohnes  ver- 
schieden.    Man   fragt    sich    nur,    wie    diese   schöne    und 


328  Eberhard  Gothein, 

überbildete,  jedoch  auch  liebenswürdig  feine  Städterin 
zu  dem  gänzlich  bildungslosen,  aber  ganz  natürlichen 
Landjunker  gekommen  ist.  Den  komischen  Gegensatz 
des  übrigens  ganz  glücklichen  Paares  hat  schon  der  alte 
kluge  Beyme  mit  ein  paar  Strichen  witzig  gezeichnet. 
Bismarck  hat  die  Mutter  nicht  geliebt;  er  spricht  wohl 
einmal  mit  leisem  Selbstvorwuri  aber  gewöhnlich  bitter 
von  ihr.  Man  bekommt  aber  auch  aus  Marcks  nicht 
geschmeichelter  Darstellung  den  Eindruck,  daß  sie  trotz 
ihres  öfters  übel  angebrachten  Ehrgeizes  ein  nützliches 
Gegengewicht  gegen  die  grenzenlose  gutmütige  Nach- 
sicht des  Vaters  in  der  Erziehung  des  jüngeren  Sohnes 
gewesen  ist  —  bei  dem  älteren  scheint  ihre  beständige 
schulmeisternde  Sorge  für  elegantes  Französisch  hoff- 
nungslos gewesen  zu  sein.  Der  hat  es  aber  auch  nur 
zum  tüchtigen  Landwirt  und  braven  pommerischen  Land- 
rat gebracht. 

Bei  der  Darstellung  der  Kinderjahre,  aber  auch  noch 
der  der  Studenten-  und  Referendarzeit  war  Marcks  Auf- 
gabe überwiegend  die,  kritische,  übertreibende  Nach- 
richten zu  stutzen.  Bismarcks  eigene  unwirsche  Ab- 
lehnung: „Ich  war  ein  Junge  wie  andere  Jungen''  gibt 
ihm  recht.  Die  wichtigste  Urkunde  der  Kinderzeit  ist 
eigentlich  das  Bildnis  Krügers;  aber  gern  verfolgen  wir 
die  Einzelzüge,  in  denen  sich  das  Kind  als  des  Mannes 
Vater  zeigt.  Übrigens  scheint  bei  Kind  und  Schüler  jede 
Unbändigkeit  zu  fehlen;  auch  die  gelegentliche  schlag- 
fertige Opposition  gegen  Lehrer  hält  sich  in  der  Defen- 
sive. Und  doch  muß  auch  für  die  Mitschüler  in  Bismarck 
schon  etwas  Außergewöhnliches  gelegen  haben.  Blanken- 
burg  betonte  es  schon  früh  Keudell  gegenüber,  daß  er 
ihm  schon  damals  als  ein  „rätselhafter  Mensch"  erschienen 
sei  —  freilich  in  der  Weise,  die  Mitschülern  immer  am 
rätselhaftesten  ist:  „Nie  sah  ich  ihn  arbeiten,  und  doch 
wußte  er  immer  alles."  Für  die  Studentenzeit  führt  Marcks 
die  Vorstellungen  von  Bismarck,  dem  Korpsstudenten, 
auf  ihr  richtiges  Maß  zurück  und  zeigt  namentlich,  daß  da- 
mals das  Korpsleben  keine  soziale  Abschließung,  vollends 
nicht  eine  Fessel  fürs  weitere  Leben  bedeutete  —  Dinge, 


Bismarcks  Juj^reiid.  329 

die  Bismarcks  Wesen  gründlich  widersprochen  haben 
würden.  Der  Versuch,  einen  EinfUiß  Hecrens  auf  Bis- 
marci<s  politische  und  historische  Auffassungen  nachzu- 
weisen, ist  interessant,  bleibt  aber  problematisch.  Es  ist 
der  seltsamste  Zufall,  daß  der  Bismarck  dieser  Zeit,  der 
zum  Schreiben  selbst  von  Briefen  und  vollends  zu  nach- 
träglichen Selbstschilderungen  gar  keine  Neigung  hatte, 
für  uns  erst  recht  lebendig  wird  in  dem.  kaum  versteckten 
Pseudonym  einer  Romanfigur  Motleys,  „Otto  von  Raben- 
mark", der  in  ihm  den  genialen  Menschen  und  zugleich 
die  komplizierte  Natur  schilderte.  In  demselben  Augen- 
blick, als  das  Urbild  durch  seinen  freien  Entschluß,  aber 
eben  um  seine  Individualität  zu  wahren,  Landjunker  wurde, 
der  köstlichen  Persiflage,  die  er  von  einem  solchen  ent- 
worfen hatte,  zum  Trotz,  wurde  er  in  dieser  Gestalt  als 
der  geborene  Menschenbeherrscher,  als  ein  neuer  Prinz 
Heinz  dem  amerikanischen  Publikum  vorgeführt. 

Der  Höhepunkt  dieses  Sturm-  und  Drang-Daseins, 
die  Aachener  Zeit,  kommt  in  Marcks  kritischer  Dar- 
stellung etwas  zu  matt  heraus.  Er  ist  vorsichtig  im 
psychologischen  Ergänzen,  das  hier  aber  ganz  unent- 
behrlich ist.  Es  ist  ihm  etwas  unheimlich  bei  dem  Bis- 
marck dieser  Zeit  zumute:  „Es  waren  Erlebnisse,  die 
sich  aus  seinem  Entwicklungsgange  nicht  streichen 
lassen",  und  er  gibt  nur  eben  zu,  daß  diese  phantastisch 
erregte  Zeit  „zum  Werden  seiner  Persönlichkeit,  zu 
deren  Wachstum  ins  Breite  hinaus,  aber  schließlich  auch 
in  die  Tiefe  hinab"  beigetragen  hat.  So  hat  Bismarck 
selber,  als  er  in  der  Religion  und  der  Liebe  ins  reine 
mit  sich  gekommen  war,  ehe  er  Stürmen  ganz  anderer 
Art  entgegenging,  diese  Epoche  trüber  Gärung  ange- 
sehen. Marcks,  der  mit  Recht  in  jener  zweiten,  ver- 
tieften Epoche  des  Drängens  die  entscheidende  für  Bis- 
marcks Wesen  sieht,  stellt  sich  ganz  auf  seinen  Stand- 
punkt. Gewiß:  Bismarck  war  nicht  dazu  berufen,  ein 
Kraftgenie  zu  bleiben,  das  abenteuerlich  zwischen  inter- 
nationaler Aristokratie  und  ebenso  internationaler  Boheme 
„würfelnd,  trinkend,  liebelnd"  seine  Leidenschaft  bald 
austobt,    bald    sie    mit    Spinozas    Affektenzergliederung 


330  Eberhard  Gothein, 

beschwichtigt  — ;  aber  die  Individualität  Bismarcks  ist 
hier  geworden.  Für  ihn  ist  Aachen  und  dann  nach 
seinem  abenteuerlichen  Verschwinden  und  seiner  myste- 
riösen „Verlobung"  mit  der  nicht  mehr  zu  ermittelnden 
blonden  Engländerin  von  erlesener  Schönheit  Wiesbaden 
nur  der  Platz  internationaler  Gesellschaft.  Im  rheinischen 
Leben  und  in  der  von  ihm  noch  spät  so  hart  beurteilten 
Regierungstätigkeit  in  den  Rheinlanden  sieht  er  nichts 
als  eitel  Philisterei.  Der  englische  Einfluß,  der  mit  Motley 
beginnt,  erreicht  jetzt  in  der  für  einen  Einundzwanzig- 
jährigen wirksamsten  Gestalt,  d.  h.  in  der  schöner  Ladies, 
seinen  Höhepunkt.  Vielleicht  kann  man  noch  schärfer 
als  Marcks  betonen,  daß  Shakespeare  und  Byron  inhalt- 
lich für  ihn  die  bestimmenden  Dichter  bleiben,  und  daß 
er  seine  Sprache  wesentlich  an  ihnen  gebildet  hat.  Die 
Briefe  an  Motley  —  halb  Shakespeare  halb  Fielding, 
Probestücke  englischen  Humors  —  sind  hierfür  charak- 
teristisch. Wie  weit  Marcks  recht  hat,  wenn  er  in  seinem 
Stil  zunächst  die  idealisierte  Sprechweise  Brandenburgi- 
scher Edelleute  sieht,  sei  dahingestellt.  Guter  Humor 
galt  im  Hause;  lustigere  Geschwisterbriefe,  als  die  an 
Malvine,  gibt  es  überhaupt  nicht,  aber  die  behagliche 
Selbstironie,  mit  der  der  Alte  sich  selber  neckt  und 
necken  läßt,  ist  Bismarcks  offensivem  Humor  ganz  ent- 
gegengesetzt. 

Wie  weit  ist  nun  der  Bismarck  dieser  Frühzeit  in 
den  späteren  untergegangen?  Diese  Frage  läßt  sich  nur 
nach  subjektiver  Empfindung  beantworten.  Nach  meinem 
Gefühl  faßt  Marcks  den  späteren  Bismarck  zu  sehr  als 
einheitliche  Natur.  Nicht  als  ob  starke  Widersprüche  in 
ihm  bestehen  geblieben  wären;  aber  er  ist  ein  anderer 
in  jedem  Lebenskreise  und  keinem  gibt  er  sich  ganz  hin. 
Das  ist  seine  eigenartige  Größe,  und  dies  hat  ihm  fort- 
während aus  enttäuschten  Freunden  Feinde  gemacht  — 
ein  Schicksal,  das  er  mit  dem  ihm  sonst  so  wesens- 
fremden Goethe  teilt.  Solchen  schwächeren  Naturen  wie 
Blanckenburg,  die  faute  de  mieux  einheitlich  sind,  scheint 
das  Abfall,  fast  Verrat,  und  wer,  der  mit  ihm  zu  arbeiten 
hatte,  hat  nicht  über  seine  „Unberechenbarkeit"  geklagt? 


Bismarcks  Jugend.  331 

Selbst  die  Männer  ehrlicher  Vasallentreiie,  die  Kcudell 
und  Abeken,  seufzen  wohl  im  Stillen.  Er  aber  bleibt 
immer  auf  der  Höhe,  ob  er  sich  begeistert  hinj^ibt,  ob 
er  mit  verletzendem  Hohn,  der  manchmal  bis  zur  Un- 
klugheit  geht,  den  Gegner  bekämpft;  aber  jeder  konnte 
auch  gewärtig  sein,  einmal  Gegner  zu  werden.  Diese 
Herrschernatur  —  er  ist  es,  mag  er  sich  auf  seinem 
Grabstein  auch  als  Diener  bezeichnen  —  hat  sich  voll 
entwickelt  doch  in  jener  frühen  Werdezeit.  Sie  spricht 
sich  in  jenem  meisterhalten  Briefe  kühler  Selbstzergliede- 
rung an  seine  Cousine  aus,  als  er  freiwillig  diese  Periode 
abschloß.  Wer  so  Landjunker  wird,  wird  eben  keiner. 
Es  lockt  ihn  ja  auch,  sobald  er  seine  Gutsverhäitnisse 
geordnet  hat,  nochmals  in  seinen  Plänen  hinaus  nach 
Indien,  in  englische  Dienste,  auch  als  ihn  die  Augen  keiner 
blonden  Lady  mehr  ziehen:  Das  Abenteurerideal  großer 
Tätigkeit  in  völlig  fremden  Verhältnissen,  an  denen 
keinerlei  Neigung  beteiligt  ist,  schwebt  ihm  noch  vor 
der  Seele. 

Auch  in  zwei  nebensächlichen  Zügen  zeigt  sich  diese 
souveräne  individualistische  Sicherheit:  einmal  in  der  un- 
bedingten Wertschätzung  der  gesellschaftlichen  Formen, 
auf  die  er  gerade,  wenn  er  zu  verletzen  sucht,  besonde- 
ren Nachdruck  legt  — ;  er  verachtet  den  Gegner,  den 
Temperament  oder  mangelhafte  Bildung  sie  verletzen 
lassen,  sodann  in  seinem  Kultus  des  Duells.  Da  hat  er 
auch  vor  den  Frommen  nicht  kapituliert  und  es  noch 
später  ernsthaft  vor  dem  eitel  zudringlichen  Andrae- 
Roman  verteidigt.  Zum  Glück  hat  er  mit  dieser  üblen 
Gewohnheit  —  denn  das  ist  sie  auch  bei  einem  Bismarck 
—  in  politischen  Kämpfen  die  Pistole  als  Eventualität 
im  Hintergrund  zu  halten,  keine  Schule  gemacht.  Für 
ihn  aber  ist  es  eine  Freude  gewesen,  vielleicht  sogar 
gerade  wegen  der  Ungesetzlichkeit;  es  ist  der  Appell  an 
die  sich  selbst  einsetzende  Persönlichkeit.  Es  gehört  frei- 
lich ein  Bismarck  dazu,  um  uns  nicht  von  der  Komik 
der  Situation  eines  Duells  mit  —  Virchow  überwältigen 
zu  lassen.  Mommsen  aber  hat  er  doch  selber  lieber  ver- 
klagt als  sich  mit  ihm  zu  schießen. 


332  Eberhard  Gothein, 

Wenn  für  irgend  jemand  das  l'yM  oiv.  tyouca  gilt,  so 
ist  es  Bismarck.  Es  gilt  auch  für  die  Epoche  der  Be- 
kehrung, der  Werbung,  wie  für  jede  andere.  Gewiß;  die 
Briefe  an  die  Braut  sind  völlig  rückhaltlos;  sie  bekommen 
auch  für  uns  ihr  hinreißendes  Ethos  durch  diesen  Zwang, 
sein  Innerstes  zu  erschließen,  zur  Klarheit  über  sich,  zur 
Einheit  mit  sich  zu  gelangen,  um  ein  andres  Wesen  ganz 
dem  seinen  zu  verbinden;  und  trotzdem  steht  er  auch 
hier  über  den  Dingen  und  Personen,  indem  er  dieses 
Mädchen,  die  nichts  anderes  als  den  engsten  objektiven 
Maßstab  des  Pietismus  kennt,  zur  Freiheit  emporzuheben 
sucht,  obwohl  er  in  ihre  Welt  sich  einordnet.  Er  sagt 
„dem  gefallenen  Engel,  der  schön  ist  aber  traurig",  doch 
nicht  so  ganz  ab.  Wo  jene  Frommen  den  Quell  des 
Bösen  sehen,  sieht  er  den  der  Tragik  und  Erhabenheit. 
Es  ist  doch  nicht  forcierte  Gleichgültigkeit,  wenn  er  an 
den  Bruder  so  anders  schreibt  als  an  den  Schwiegervater. 
Sein  Bestreben  bei  seiner  „Bekehrung",  ganz  in  die  Ge- 
danken und  Empfindungen  des  frommen  Adelskreises 
einzugehen,  ist  ganz  ehrlich,  aber  zugleich  nimmt  er 
von  ihm  Distanz;  und  die  andern  wissen  das  auch  recht 
gut.  Den  Beitritt  hat  ihm  sehr  wesentlich  erleichtert, 
daß  er  in  dem  Haupt  dieser  Pietisten,  dem  alten  Thadden, 
ein  echtes  Original  vor  sich  sah,  das  den  lebendigen 
Beweis  erbrachte,  wie  sich  die  Selbständigkeit  der  Per- 
sönlichkeit mit  der  unbedingtesten  Frömmigkeit  vereinigen 
lasse.  Mit  dem  Eifer  des  Neophyten,  nicht  etwa  des 
Renegaten  ist  er  zwar  im  vereinigten  Landtage  aufge- 
treten; aber  diejenigen,  welche  damals  den  „Geist  des 
Mittelalters"  in  leibhafter  Gestalt  in  ihm  zu  sehen  meinten, 
ahnten  nicht,  daß  bei  ihm  dieser  Geist  gerade  ein  halbes 
Jahr  alt  sei,  und  daß  dieser  „Junker"  einen  verwegenen 
Individualismus  durchlebt  hatte  und  nach  wie  vor  in 
sich  barg,  der  im  Grunde  viel  freier  war,  als  der  „im- 
portierte belgisch-französische  Liberalismus",  über  den 
er  spottete. 

Es  ist  dies  wohl  nur  eine  schärfere  Betonung,  nicht 
ein  wesentlicher  Unterschied  zu  Marcks'  Auffassung.  Den 
eigentlichen    Mittelpunkt   seines   Buches    mußten    gerade 


Bismarcks  Jugend.  v^33 

jene  Kapitel  über  Bismarck,  den  Landedelmann,  die  Be- 
kehrung, den  Brautstand,  bilden.  Sie  sind  so  edel  auf- 
gefaßt, so  fein  geschrieben,  daß  sie  allein  das  Buch  zu 
einer  Perle  unserer  Literatur  machen.  Bismarck  hat  über 
den  Interessenhorizont  Pommerns  in  den  Gedanken  und 
Erinnerungen  ziemlich  abfällig  geurteilt;  es  scheint  ihm, 
als  ob  er  in  eine  ihm  gemäßere  Atmosphäre  bei  der 
Übersiedlung  nach  Schönhausen  komme;  aber  wenn  man 
nicht  das  Milieu  im  ganzen,  sondern  die  einzelnen  Kreise 
ansieht,  so  wurzelt  Bismarck  ganz  unzweifelhaft  in  Pom- 
mern. Wie  das  Land,  das  ihm  Heimat  und  Arbeitsfeld 
ist,  diesen  Ruhelosen  überwältigt  hat,  wie  er  bodenständig 
und  grundfest  wird,  wie  sein  ganzes  Wesen  dadurch  einen 
andern  Kern  gewinnt,  das  hat  Marcks  überzeugend  ge- 
schildert. Das  Bild  des  „wilden  Junkers",  wie  er  sich 
selber  später  nennt,  des  „tollen  Bismarck",  wie  ihn  die 
Pommern  nannten,  bekommt  doch  ganz  anders  ernste 
Züge,  —  übrigens  ist  gerade  die  „Wildheit"  dieser  Jahre 
für  uns  lange  nicht  so  interessant,  wie  die  der  vorher- 
gehenden. Aus  dieser  Epoche  geht  der  fertige  Bismarck 
hervor;  auch  die  Diplomatenzüge  fehlen  nicht:  die  Kunst, 
abwechselnd  durch  erstaunliche  Offenheit  zu  verblüffen  und 
die  Offenheit  als  Maske  zu  benutzen,  ebenso  wie  die  kalte 
Gelassenheit,  mit  der  er,  wo  man  schlechterdings  nicht 
weiterkommt,  abbricht  oder  durch  wohlberechnete  Grob- 
heit sich  durchsetzt.  Die  geistige  Potenz  dieses  Hinter- 
pommern ist  damals  doch  sehr  beträchtlich:  Der  starke 
Einschlag  von  Selbstherrlichkeit  und  Eigennutz  ist  selbst- 
verständlich und  wird  von  Marcks  ohne  viel  Aufhebens 
so  behandelt.  Die  Standesvorurteile  sind,  außer  etwa  bei 
den  Damen,  gering;  Thaddens  Spott  über  den  „Pfauen- 
schwanz" des  „v-o-n"  werden  wir  freilich  nicht  als  all- 
gemeine Stimmung  auffassen.  Schmerzlich  berührt  uns 
der  Gedanke,  eine  wie  feine  und  vielseitige  Bildung 
ästhetischer  und  historischer  Art  damals  dem  Pietismus 
eignet,  wie  er  sich  ohne  alle  Ängstlichkeit  diesen  Ge- 
nüssen erschließt,  wenn  man  weiß,  was  er  jetzt  ist  in 
der  Form  des  imitierten  Methodismus,  jener  „Gemein- 
schaftsbewegung",   die    in    steigendem    Maß    die   Aristo- 

Historische  Zeitschrift  (1Q4.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  22 


334  Eberhard  Gothein, 

kratie  des  Ostens  erfaßt.  Dieses  Bedauern  wiederholt 
sich,  wenn  wir  später  in  die  Hofgesellschaft  treten.  Die 
Romantik,  die  ja  freilich  allem  aristokratischen,  in  der 
Vergangenheit  wurzelndem  Wesen  weit  entgegenkam,  ist 
die  letzte  große  Flutwelle  der  deutschen  geistigen  Ent- 
wicklung, die  jene  Schichten  der  Gesellschaft  erreicht 
hat!  Und  wenn  nicht  dem  Historiker  keine  Rolle  übler 
anstände,  als  die  des  laiidator  temporls  acti,  so  müßte 
man  über  die  fortschreitende  Barbarisierung  oder  —  mit 
Ehrhardt  zu  reden  —  Paganisierung  unserer  höheren 
Klassen  klagen.  Nicht  anders  ist  es  in  der  Politik;  die 
geistige  Entfaltung  des  konservativen  und  agrarischen 
Standpunktes  hat  mit  seiner  Machtentfaltung  nicht  gleichen 
Schritt  gehalten:  Von  Stahl  zu  Zorn,  von  Bülow-Cum- 
merow  zu  Ruhland  —  das  stimmt  wehmütig.  Marcks 
Werk  aber  ist  zu  allem  übrigen  auch  ein  interessanter 
Beitrag  zur  Geschichte  der  romantischen  Gesellschaft;  es 
erwirbt  auch  für  Hinterpommern  einen  Platz  in  der 
deutschen  Kulturgeschichte. 

Und  schon  deshalb  wendet  sich  das  Hauptinteresse 
in  dieser  Epoche  Bismarcks  den  Frauen,  „der  romanti- 
schen Frau"  zu.  Im  Leben  des  Staatsmannes  Bismarck 
gibt  es  kein  Kapitel  mit  der  Überschrift:  „Die  Frau."  Er 
hat  noch  zuletzt  seinen  Abscheu  vor  „allen  Politikern  in 
langen  Röcken",  Weibern  und  Pfaffen  aller  Konfessionen 
kräftig  ausgesprochen,  und  vielleicht  hätte  er  sich  sein 
Leben  durch  etwas  weniger  Kundgebung  dieser  Abnei- 
gung leichter  gemacht.  Übrigens  hat  er  seiner  großen 
Gegnerin  —  beiläufig  gesagt  —  durch  die  Gedanken 
und  Erinnerungen  historisch  den  größten  Dienst  erwiesen  ; 
denn  es  lohnt  schon  der  ebenbürtige  und  der  innerlich 
respektvoll  behandelte  Gegner  eines  Bismarck  zu  sein. 
In  Bismarcks  Innenleben  aber  hat  die  Frau  eine  Rolle 
gespielt  wie  in  dem  weniger  großen  Männer.  Darüber 
konnte  niemand  im  Zweifel  sein,  seit  dem  Erscheinen  der 
Briefe  an  die  Braut  und  Gattin.  Durch  Marcks  aber 
erhält  das  Bild  eine  außerordentliche  Bereicherung.  Diese 
psychologische  Entwicklung  fällt  mit  der  religiösen  durch- 
aus zusammen.    Denn  wenn  sich  auch  schon,  ehe  diese 


Bismarcks  Jugend.  335 

weiblichen  Einflüsse  sich  geltend  machen,  eine  gewisse 
Leere,  ein  Bedürfnis  des  religiösen  Suchens  äuliert,  so 
wird  doch  die  religiöse  Bestürmung  bis  dahin  durchaus 
zurückgeschlagen. 

Hier  setzt  die  Bedeutung  Blanckenburgs  und  seiner 
Gattin  ein.  Blanckenburgs  Gestalt  wird  von  Marcks  pietät- 
voll behandelt,  aber  ich  finde  nicht,  daß  sie  schließlich 
viel  gewinnt.  In  dieser,  trotz  gelegentlicher  pommerscher 
Derbheit  weichlichen  Natur  liegt  etwas  Unzulängliches, 
der  Briefwechsel  mit  Roon  zeigte  ihn  schon  so.  Mit 
den  größeren  Freunden  wird  er,  der  überall  dabei  ist, 
zumal  es  ihm  an  Kenntnissen  und  Feinheit  nicht  fehlt, 
gehoben,  schließlich  bis  zum  parlamentarischen  Partei- 
führer; aber  wo  es  Handeln,  Zugreifen,  Übernahme  von 
Verantwortlichkeit  gilt,  scheut  er  zurück.  Wie  kleinlich 
er  im  Grunde  ist,  zeigt  sich  am  besten  darin,  daß  er  in 
bitterm  Zorn  während  der  Deklarantenzeit  Bismarcks 
Briefe  verbrannt  hat  —  für  uns  ein  unersetzlicher  Ver- 
lust; aber  dieses  Autodafe  richtet  nur  ihn.  Jedoch  seine 
Frau,  Marie  v.  Thadden!  Über  dieser  wundervollen 
Erscheinung,  diesem  glänzenden  Meteor  in  Bismarcks 
Leben,  liegt  der  Hauch  der  romantischen  Poesie,  in 
Schwärmerei  und  neckischer  Heiterkeit,  in  inniger  Un- 
schuld und  Kraftgefühl.  Das  Bild,  das  Marcks  von  ihr 
und  dem  „Platonischen",  wie  ihr  Bismarck  im  Scherze 
heißt,  gezeichnet  hat,  gibt  diesen  Hauch  einfach  und  un- 
gesucht wieder.  Man  würde  es  sonst  nie  glauben,  wie 
tief  Bismarck  in  Leben  und  Sinnesart  der  Romantik  ein- 
getaucht ist.  So  bringt  eine  ganz  reine,  hohe  Liebe,  von 
der  selbst  jeder  Gedanke  des  Begehrens  ausgeschlossen 
ist,  den  Sonnenschein  in  Bismarcks  Seele,  den  sie  brauchte, 
da  sie  Byrons  Weltschmerz  und  Trotz,  Shakespeares  über- 
legenes Spiel  mit  dem  Leben,  Spinozas  unerbittliche 
Leidenschaftszergliederung,  Feuerbachs  Kritik  nicht  aus- 
zufüllen vermochten.  Daß  Maries  Tod  der  Augenblick 
des  religiösen  Umschwungs  in  ihm  ist,  hat  er  selber 
gesagt:  er  bringt  das  Erlebnis  des  ersten  Gebetes,  des 
nicht  erhörten  und  doch  erhörten.  Die  Verlobung  mit 
Johanna  v.  Puttkamer  ist  doch  gutenteils  Werk  und  Ver- 

22* 


336  Eoerhard  Gothein, 

mächtnis  der  Freundin.  Dann  ist  aber  für  diese  kräf- 
tigste Natur  der  Schmerz  auch  abgeschlossen,  die  Er- 
innerung ungetrübt.  Ich  vermisse  etwas  bei  Marcks, 
eines  der  Kraftworte  an  die  zu  trüber  SentimentaUtät 
leicht  geneigte  Braut:  Er  wünsche  nicht,  daß  Blancken- 
burg  ihre  Augen  als  Gießkanne  für  seinen  Schmerz  be- 
nutze. 

Ist  nun  Marie  v.  Thadden  von  Marcks  neu  geschaffen 
worden,  so  tritt  doch  deshalb  die  Braut  nicht  zurück; 
im  Gegenteil :  ihre  Gestalt  tritt  jetzt  erst  in  die  richtige 
Beleuchtung.  In  den  früheren  Briefen  an  sie,  wo  man 
Bismarck  allein  reden  hört,  wo  er  so  oft  in  der  Lage 
ist,  ihre  Ängstlichkeit  zu  bekämpfen,  die  Schranken  ihres 
Gesichtskreises  zu  erweitern,  überragt  seine  Persönlich- 
keit die  ihre  zu  gewaltig;  in  den  späteren  an  sie  sieht 
man  den  Mann,  der  für  die  einfachen  Freuden  der  Fa- 
milie geschaffen  ist,  der  in  ihnen  das  ruhige  Gegen- 
gewicht zu  den  Kämpfen  und  Aufregungen  eines  stets 
angespannten,  leidenschaftlich  erregten  Lebens  findet, 
aber  etwas  hat  man  doch  das  Gefühl  der  Enge  bei  ihr, 
wie  es  Bismarck  selber  liebevoll  und  humorvoll  schildert. 
Der  Riese  dehnt  sich  behaglich  in  den  vier  Wänden,  an 
die  er  überall  mit  Kopf  und  Schultern  stößt.  Man  begreift 
es  ganz  gut,  daß  er,  völlig  abgehärtet  gegen  die  leisen 
Spitzen  der  Schwiegermutter,  Johanna  nicht  in  die  Gesell- 
schaft einführt,  selber  aber  „aus  Gesundheitsrücksichten" 
tanzt  „wie  ein  Fähnrich",  daß  er  ihr  für  Frankfurt  die 
einfachsten  Instruktionen  für  das  Benehmen  als  große 
Dame  erteilt.  Auch  später  versteht  man,  wie  wohl  es 
ihm  in  Biarritz  wird  im  vertraulich  harmlosen  Verkehr 
mit  einer  edlen  Frau  der  hohen  Aristokratie,  die  unbe- 
engt auf  den  Höhen  der  Gesellschaft  und  der  Kunst  wie 
selbstverständlich  wandelt.  Er  atmet  dort  völlig  freie, 
geistige  Luft,  er  genießt  eine  Erholungspause  zwischen 
zwei  Kampfeszeiten.  Er  darf  das  in  entzückenden  Briefen 
der  eigenen  Frau,  die  unterdessen  krank  zu  Hause  weilt, 
schildern,  ohne  die  Sorge,  mißverstanden  zu  werden. 
Eins  freilich  sah  man  stets,  daß  diese  glaubensstarke 
Frau  auch  den   begeisterten  Glauben   an  ihn  besaß,  daß 


Bismarcks  Jugend.  337 

schon  das  Mädchen  die  Schatze,  die  er  vor  ihr  aus- 
schüttete, zu  würdigen  wußte,  daß  sie  stets  ein  uner- 
schütterlicher Grundpfeiler  seines  Lebens  hheb;  und  die 
hebenswürdigen  Briefe,  die  Keudell  von  ihr  mitteilt,  zeigen 
doch  auch  eine  heitere  Anmut  des  Familienverkehrs, 
eine  Herzlichkeit  gegen  Freunde  und  Hausgenossen,  die 
sich  stets  treu  blieb.  Jetzt,  bei  Marcks  bleiben  zwar  auch 
diese  Züge;  die  Zaghaftigkeit  ist  freilich  wohl  begreif- 
lich, denn  der  Löwe  bleibt  Löwe,  auch  wenn  er  sich 
sanft  geberdet  wie  ein  Lamm;  aber  in  ihrem  Bilde  wächst 
alles  und  rundet  sich.  Schon  in  dem  Mädchenkreise  ist 
Johanna,  die  Jüngste,  doch  die  Kritische,  Ernste,  die  dem 
romantischen  Überschwang  des  Phantasiespieles  bei  Marie 
Ziel  und  Grenze  setzt.  Nicht  nur  Innigkeit,  Zartheit  und 
feine  Bildung,  sondern  auch  ein  heller  Verstand  und  so- 
gar mehr  Weltfreude,  als  man  nach  dem  Elternhause,  in 
dem  die  Kopfhängerei  Familiensitte  ist,  erwarten  sollte, 
sprechen  aus  ihren  Briefen,  die  bei  Neuauflagen  in  Aus- 
wahl den  seinigen  zugefügt  werden  könnten.  Übrigens 
haben  in  diesen  grundtüchtigen,  pietistischen  Schlössern 
die  Frauen  zwar  bisweilen  die  Tüllkragen,  aber  weder 
sie  das  Tanzen  noch  vollends  die  Männer  die  Ananas- 
bowle für  Sünde  gehalten. 

Die  „Bekehrung"  Bismarcks  ist  unzweifelhaft  zum 
Teil  ein  Werk  der  Liebe:  In  seinem  bei  aller  Krafi- 
äußerung  als  leer  und  namentlich  als  zwecklos  empfun- 
denen Treiben  rührt  ihn  die  Reinheit  und  Sicherheit 
dieser  in  ihren  Glauben  befriedigten  Frauenseelen  und 
reißt  ihn  hin  -  das  ist  auch  ein  „Erlebnis",  um  das  jetzt 
im  Übermaße  verwendete  Wort  zu  gebrauchen.  Marcks 
hat  aber  völlig  recht,  daß  das  nicht  das  einzige  Motiv 
ist.  Der  psychologische  Nachweis,  wie  aus  ihm  heraus 
die  Wandlung  sich  vollzieht,  ist  Marcks  in  allen  wesent- 
lichen Punkten  gelungen.  Schon  in  seinem  Pantheismus 
ist,  sozusagen,  ein  heroischer  Deismus  zu  erkennen: 
dieser  sich  selbst  und  das  Leben  bejahenden  Individua- 
lität genügt  es  nicht,  nur  „Staub  vom  Rade  des  rollenden 
Wagens"  zu  sein.  Auch  hier  ist  Bismarck  überall  originell. 
Er  konnte  als  Neubekehrter  leidenschaftlicher  Parteimann 


338  Eberhard  Gothein, 

werden,  aber  den  Jargon  der  Partei  hat  er  nie  gesprociien, 
obwohl    doch   der  fromme  Jargon  Parteikennzeichen  ist. 
Er  konnte  Pietist  werden,  weil  der  Pietismus  die  Indivi- 
duaHtät  zuläßt,  ja  fordert,  nicht  Orthodoxer,  freilich  noch 
weniger   Separatist.     Es   ist  schon    an  sich   merkwürdig, 
daß  sich  an  dem  größten  deutschen  Staatsmann,  der  wie 
keiner  ein  Mann    der  Tat  war,   auch  zugleich  das  reich- 
haltigste und  genaueste  Bild    der  religiösen  Psychologie 
entwerfen  läßt.     Späteren  Zeiten  wird  dieses  eine  wich- 
tige Urkunde  zur  Geschichte   des  protestantischen  Emp- 
findens sein,  so  protestantisch,  daß  man  allerdings  schon 
aus  dieser  persönlichen  Entwicklung  vorhersagen  kann, 
daß  dieser  sonst  so  vielseitige  Geist  nie  ein  Verständnis 
für  das  Wesen  des  Katholizismus  erwerben  konnte.    Was 
aber  dieses  Bild  über  das  Typische  weit  hinaushebt,  ist 
der  Reichtum  der  Züge:  In  Roons  Leben  ist  das  religiöse 
Motiv  noch  viel  stärker,   aber  es  ist  leidenschaftlich  ein- 
seitig, und  es  fehlt  jede  Entwicklung.     Moltke   hat  nach 
seinem  Tode   die  Welt   mit   einem  religiösen  Bekenntnis 
überrascht.    Daß  er  in  sich  die  Notwendigkeit  empfand, 
ein  solches  abzulegen,  zeigt,  wie  stark  auch  in  ihm  das 
religiöse  Leben  war.     Aber  dieser  Mensch  der  strengen 
Selbstzucht  hat  sich  einen  klaren,  wohldisziplinierten  Ratio- 
nalismus,   der  gerade   so  viel  Gefühlswärme   besitzt,   als 
mit  der  Vernunft  bestehen  kann,  erarbeitet,   —  nicht  er- 
kämpft.   Bismarck   dagegen  hat  gar  kein  Bedürfnis  zum 
Bekenntnis:  wenn  es  in  der  Kriegsstimmung  der  ersten 
Jahre  anders  scheint,  so  sind  das  scharfe  Formulierungen 
eines   politischen  Standpunktes,    der   sich    mit   der  Hoff- 
nung trägt,  daß  das  Narrenschiff  der  Zeit  am  Felsen  der 
Kirche  zerschelle,  aber  nicht  Kundgebungen  seines  Innen- 
lebens.    Nur   eine   kurze  Zeit   seines  Lebens   hat  es  ihn 
gedrängt,  von  seinem  religiösen  Leben  zu  reden,  da  tat 
er  es  so  reich,  wie  keiner  der  andern.     Auch  damals  — 
das  möchte  ich  gegen  Marcks  festhalten  —  gibt  es  aber 
noch  einen  andern  Bismarck.    Der  Werbebrief  in  seinem 
männlichen  Ernst,  mit  der  einzigen  Mischung  von  Zurück- 
haltung und  Offenheit,  ist  freilich  nicht  nur  ein  diploma- 
tisches Aktenstück  —    aber   er  ist    es   auch.     Jedenfalls 


Bismarcks  Jugend.  339 

entspricht  er  einem  der  mancherlei  christhchcn  Ideale: 
ohne  Falsch  wie  die  Tauben,  klug  wie  die  Schlangen. 

Das  alles  ist  nun  bei  Marcks  feiner  und  vollständiger, 
als  wir  es  bisher  wissen  konnten,  dargestellt.  Er  spannt 
unsere  Erwartung,  wie  diese  Seite  des  Innenlebens  doch 
auch  in  der  spcäteren  Zeit  bisweilen  zur  Sprache  kommen 
wird.  Denn  die  religiöse  Entwicklung  Bismarcks  ist  noch 
nicht  abgeschlossen;  er  hat  ja  nicht  kapituliert  mit  jener 
Bekehrung,  sondern  sich  frei  angeschlossen;  er  weiß  in 
der  Erfurter  Zeit  bereits  bei  aller  Bewunderung  für  Stahl, 
daß  er  auch  wieder  von  ihm  abrücken  werde.  Wird  uns 
Marcks  auch  darüber  Aufschluß  geben  können,  wie  und 
wann  Bismarck  zu  jener  großen,  auch  den  Protestantismus 
in  den  welthistorischen  Prozeß  einordnenden  Auffassung 
gelangt,  wie  sie  sich  etwa  in  einem  Brief  an  Motley  aus- 
spricht? Werden  wir  über  den  Bruch  mit  den  Konser- 
vativen, über  den  Kulturkampf  und  die  „Ära  Falk"  auch 
von  dieser  Seite  Erklärungen  erhalten?  Schwerlich  viele! 
—  Der  Brief  an  Andrae-Roman  ist  ja  ein  Zeugnis,  wie 
gut  protestantisch  Bismarck  seine  Eigenart  wahrte,  ohne 
mehr  Worte  zu  machen  als  nötig.  Aber  Marcks  wird 
auch  diese,  für  den  Biographen  so  wichtige  Seite  mit 
Liebe  weiter  verfolgen. 

Eins  tritt  klar  hervor:  Die  religiöse  Wandlung  bereitet 
auch  den  Boden  für  Bismarck,  den  Politiker.  Schon 
treten  bei  Marcks  die  Persönlichkeiten  der  religionspoli- 
tischen Gruppe,  die  zunächst  die  seine  ist,  die  ihn  bereits 
durch  den  Mund  Kleist-Retzows  als  „Otto  den  Großen, 
Otto  den  Sachsen'-  begrüßt,  und  die  so  schwere  Ent- 
täuschungen an  ihm  erleben  sollte,  deutlich  hervor.  Der 
König  bleibt  noch  im  Hintergrunde;  ihn  wird  das  Jahr 
1848  zeigen.  Es  wurde  schon  bemerkt,  wie  richtig  Marcks 
darin  tut,  die  nüchterne  politische  Kleinarbeit  pro  nihilo, 
die  langen  Verhandlungen  über  die  Reform  der  Patri- 
monialgerichte  eingehend  als  Bismarcks  erste  politische 
Lehrzeit  zu  verfolgen.  Bismarcks  Stellung  im  Vereinigten 
Landtag  liegt  dann  so  klar,  daß  hier  das  Neue  wesent- 
lich in  der  sorgsamen  Einzelkritik  liegt,  wie  die  Retuschen 
an  der  berühmten  ersten  Rede,  der  Herausforderung,  an- 


340  Eberhard  Gothein,  Bismarcks  Jugend. 

gebracht  sind,  und  eine  wie  sorgfältige  Vorbereitung  der 
junge  Parlamentarier  seinen  Reden  zuteil  werden  ließ. 

Marcks  zeigt,  wie  Bismarck  im  Verlaufe  des  Land- 
tages immer  weiter  nach  rechts  rückte,  was  zunächst 
noch  die  natürliche  Entwicklung  eines  rüstigen  Kämpfers 
ist,  der  seine  Gegner  gründlich  geringschätzt.  Wie  es 
Bismarck,  als  er  geringschätzig  den  Staatsdienst  ver- 
lassen hatte,  aussprach,  bewährt  es  sich:  er  konnte  nur 
in  einem  Parlamente  sich  geltend  machen  und  die  ersten 
Stufen,  auf  denen  er  emporstieg,  legen.  Die  Bureau- 
kratie  hätte  ihn  erstickt  —  das  wußte  er  — ,  in  einem 
Parlament  mußte  er  sofort  in  den  Vordergrund  treten. 
Er  hat  im  Grunde  den  Boden  dieses  Kampfes  immer 
geliebt,  so  oft  auch  dieser  Kampf  darin  bestand,  die  An- 
sprüche dieses  Parlaments  zu  dämpfen.  Versetzt  uns 
nun  auch  Marcks  letztes  Kapitel,  die  Hochzeitsreise,  die 
sich  von  der  anderer  Sterblichen  wenig  unterscheidet, 
nochmals  zurück  in  eine  Idylle,  so  weist  doch  jene  Land- 
tagszeit schon  hinaus  in  eine  andere  Welt.  Das  Jahr 
1848  sollte  auch  für  ihn  entscheidend  werden;  es  riß 
ihn,  wie  Marcks  in  seinen  Schlußworten  sagt,  „hinaus  in 
das  Leben  des  Allgemeinen,  das  Leben  des  Staates  und 
der  Tat,  das  sein  Schicksal  war  und  nun  sein  Schicksal 
blieb  bis  an  seinen  Tod". 


Literaturbericht. 

Universite  de  Paris.  Bibliotltkque  de  la  Faciilte  des  Lettres.  XXV. 
Melanges  d'histoire  ancienne.  Paris,  Felix  Atcan.  IQo*». 
391   S. 

Den  Band  eröffnet  (S.  1—81)  eine  Abhandlung  von  O. 
Bloch  über  M.  Aemilius  Scaurus,  den  princeps  senatus  von 
109  bis  90  V.  Chr.  Sie  läuft  im  wesentlichen  auf  eine  „Ret- 
tung" hinaus,  gegenüber  der  tendenziösen  Darstellung  Sallusts 
im  Jugurtha.  Mir  scheinen  die  Ausführungen  des  Verfassers 
durchaus  überzeugend,  und  es  ist  zu  bedauern,  daß  er  auf 
Scaurus'  weitere  politische  Tätigkeit  nicht  näher  eingegangen  ist. 

In  dem  zweiten  Aufsatz  (S.  85— 267)  behandelt  J.  Car- 
c opino  die  Geschichte  des  athenischen  Ostrakismos.  Dit- 
Modalitäten  des  Verfahrens  werden  ausführlich  dargelegt  und 
dann  ebenso  eingehend  die  einzelnen  Fälle  besprochen.  Unter 
dem  Banne  der  Autorität  des  Aristoteles  hält  der  Verfasser 
an  Kleisthenes  als  Urheber  der  Institution  fest,  trotz  der 
schweren  Bedenken,  die  gegen  diese  Angabe  sprechen  und 
durch  Androtions  Zeugnis  gestützt  werden.  Die  6000  Stim- 
men, die  zur  Gültigkeit  des  Ostrakismos  erforderlich  waren, 
faßt  Verfasser  nicht  als  Gesamtzahl  der  abzugebenden  Stimmen, 
sondern  als  Stimmen  der  Majorität,  so  daß  also  nur  der  ver- 
bannt worden  wäre,  dessen  Namen  auf  wenigstens  6000  Tcn- 
scherben  stand.  Aber  die  drei  Zeugnisse,  aus  denen  das  her- 
vorgehen soll  (PolydeukesVIll,20,  Schol.  Aristoph.  Ritter  855, 
Philoch.fr.  79b),  sind  in  Wahrheit  ein  einziges,  da  die  beiden 
anderen  auf  Philochoros  zurückgehen;  und  ob  Philochoros 
wirklich   gesagt  hat,    was   der  Verfasser    ihn    sagen    läßt,   ist 


342  Literaturbericht. 

keineswegs    sicher,    da   wir   seine  Worte   ja    nur   im   Auszuge 
haben.    Dem  gegenüber  steht  ein  ganz  i<lares,  unzweideutiges 
Zeugnis  bei  Plut.  Arist.  7,  und  daß  dieses  das  Richtige  bietet, 
folgt  aus  der  Analogie  der  übrigen  i'nftoi  en'  urdoi,  aus  statisti- 
schen  Gründen,    und    aus    der   bekannten   Stelle   Thuk.  VIII, 
72,1.      Diese    Stelle    enthält   ja   eine    Übertreibung;    aber   gar 
so    arg   kann   die    Übertreibung   nicht   sein,    sonst   würde   sie 
sinnlos.     Mit  Recht   hält   der  Verfasser  an  der  GeschichtHch- 
keit    des   Ostrakismos    des    älteren   Alkibiades    fest;    er    setzt 
ihn,  De  Sanctis   folgend   (Riv.  dl  Fil.  XX,  153)   ins  Jahr  485, 
was   ich  ebenfalls   für   richtig   halte,    nur    muß    es   sich  dann 
nicht   um    den    Großvater,   sondern    um    den  Urgroßvater  des 
berühmten    Alkibiades    handeln.     Dagegen    möchte    der  Ver- 
fasser   den    Ostrakismos   Dämons    aus    der    Geschichte   strei- 
chen:   die   Stelle   der  li^Jt]V(xic)v   nolntia   des  Aristoteles,  die 
ihn    erwähnt    (27,  4)    soll    interpoliert    sein.      Hier    kann    ich 
dem   Verfasser   nicht   folgen;   wenn    er   gesagt   hätte,   Aristo- 
teles  ist  falsch   berichtet  gewesen,    so    ließe    sich   eher   dar- 
über   reden.      Denn    allerdings    ist    es    noch    niemand    gelun- 
gen,  einen  Zeitpunkt  anzugeben,   an  den  dieser  Ostrakismos 
mit   einiger   Wahrscheinlichkeit    gesetzt    werden    könnte;    wie 
denn  überhaupt  unsere  ganze  Überlieferung  über  Dämon  voll 
chronologischer  Widersprüche  ist.     Aber  w^ir  wissen  über  die 
innere  Geschichte  Athens  bis  425  so  wenig,  daß  es  sehr  be- 
denklich  ist,   hier    mit   dem   argumentum  ex  silentlo  zu  ope- 
rieren.   Sehr  ausführlich  wird  endlich  der  letzte  Ostrakismos, 
der   des  Hyperbolos,    behandelt;    die  Ausführungen   des  Ver- 
fassers  sind   hier,  wie   überall,   sehr   anregend;   näher  darauf 
einzugehen,   ist   an    dieser  Stelle   kein  Raum.     Im  ganzen  ist 
die  Arbeit  von  Carcopino  das  Beste,  was  wir  über  den  Ostra- 
kismos besitzen. 

Den  Schluß  des  Heftes  bildet  eine  Untersuchung  von 
L.  Gernet  über  die  Getreidezufuhr  nach  Athen  (S.  271—391). 
Dies  Thema  ist  bis  jetzt  noch  nie  in  solcher  Ausführlichkeit 
behandelt  worden,  und  darum  bleibt  die  Arbeit  immerhin  ver- 
dienstlich, wenn  auch  die  Ausführung  sehr  vieles  zu  wünschen 
übrig  läßt.  Der  Verfasser  glaubt  noch  an  die  Sklavenzahlen 
bei  Athenäos;  infolgedessen  muß  er  für  Athen  einen  Ge- 
treidekonsum von  31/2—4  Millionen  Medimnen  annehmen,  und 


Alte  Geschichte.  343 

da  er  verständigerweise  die  Getreideproduktion  von  Attika, 
abzüglich  der  Aussaat  im  Maximum  zu  600  000  Medimnen 
ansetzt,  bleibt  eine  Einfuhr  von  mindestens  2  900000  Medimnen. 
Das  steht  in  schroffem  Widerspruch  zu  der  bekannten  Stelle 
des  Demosthenes  (g.  Lept.  31),  wonach  der  Import  um  die 
Mitte  des  4.  Jahrhunderts  nur  gegen  800000  Medimnen  be- 
tragen hat.  Aber  gleichviel:  Demosthenes  war  ja  ein  Ad- 
vokat, und  der  braucht  es  mit  der  Wahrheit  nicht  so  genau 
zu  nehmen.  Auch  habe  ja  der  König  des  Bosporos,  Leukon, 
zwei  Jahre  vorher  den  Athenern  2  100000  Medimnen  Getreide 
geschickt  (Strab.  VII.  311),  während  die  Einfuhr  aus  dem  Bos- 
poros, nach  Demosthenes,  nur  400  000  Medimnen  betragen 
hätte.  Aber  die  Angabe  Strabons  bezieht  sich  keineswegs 
auf  ein  einzelnes  Jahr,  sondern  es  handelt  sich  um  die  ge- 
samte Menge  Getreides,  das  Leukon  während  seiner  Regie- 
rung, oder  bis  zu  einem  bestimmten  Jahre  seiner  Regierung, 
den  Athenern  zum  Geschenk  geschickt  hatte.  Ich  bezweifle 
sehr,  daß  die  gesamte  Getreideproduktion  des  bosporani- 
schen  Reiches  viel  über  2  000000  Medimnen  betragen  hat; 
wenigstens  hat  später  Mithradates  Eupator  nicht  mehr  als 
180  000  Medimnen  aus  dem  Reiche  gezogen  (Strab.  a,  a.  0.),  und 
das  war  doch  wahrscheinlich  der  Ertrag  eines  Zehnten.  Auch 
hat  Demosthenes,  der  für  Leukon  sprach ,  den  Betrag  der 
Getreideeinfuhr  aus  dem  Bosporos  jedenfalls  nicht  zu  niedrig 
angegeben;  und  ebenso  sicher  ist  es,  daß  der  Bosporos  das 
für  Athen  wichtigste  Getreideimportiand  bildete.  Also  Demo- 
sthenes' Angabe  ist  jedenfalls  annähernd'  richtig.  Das  mag 
zur  Charakterisierung  der  Methode  und  des  wirtschafts- 
geschichtlichen Verständnisses  des  Verfassers  genügen.  Auch 
sonst  finden  sich  sehr  merkwürdige  Behauptungen,  z.  B.  (S.  353) : 
Inutile  de  rappeler  que,  dans  l'antiquite  grecque,  c'est  une 
pratique  erigee  en  Systeme  que  la  capture  des  vaisseaux  de 
commerce;  (S.  385):  La  clti  est  une  entreprise  de  guerre  qui 
sert  au  ravitaillement  des  siens.  Es  wäre  ganz  überflüssig, 
auf  die  Ergebnisse  einzugehen,  die  aus  solchen  Prämissen 
gewonnen  werden. 

Rom.  Beloch. 


344  Literaturbericht. 

Geschichte  der  Kriegskunst  im  Rahmen  der  pohtischen  Geschichte. 
Von  Hans  Delbrück.  I.  Teil.  Das  Altertum.  2.  neu  durch- 
gearbeitete und  vervollständigte  Auflage.  Berlin,  Georg 
Stilke.  1908.  XIV  u.  608  S. 
Wenige  Bücher,  die  in  den  letzten  Jahren  erschienen  sind, 
haben  unsere  historische  Erkenntnis  so  gefördert,  wie  Del- 
brücks „Geschichte  der  Kriegskunst".  Hier  wird  zum  ersten- 
mal gegeben,  was  uns  bis  dahin  ganz  fehlte,  eine  Darstellung 
der  gesamten  Kriegsgeschichte  des  Altertums  und  Mittelalters 
von  einheitlichen  Gesichtspunkten  aus  und  von  einem  Manne, 
der  der  militärischen  wie  der  historisch-philologischen  Seite 
seiner  Aufgabe  in  gleicher  Weise  gewachsen  ist.  Daß  dabei 
die  Kriegsgeschichte  zum  großen  Teil  eine  ganz  andere  Ge- 
stalt annehmen  mußte  als  in  unseren  bisherigen  Darstellungen, 
liegt  in  der  Natur  der  Sache,  und  es  hat  denn  auch,  wie 
immer  wo  etwas  neues  geboten  wird,  an  lebhaftem  Wider- 
spruch nicht  gefehlt.  Umlernen  zu  müssen,  ist  unbequem: 
und  sehr  vielen  unserer  Philologen  und  sog.  Historikern,  die 
ja  in  ihrer  Mehrzahl,  wenigstens  was  das  Altertum  angeht, 
nichts  weiter  sind  als  bloße  Philologen,  geht  bei  ihrem  Bil- 
dungsgang überhaupt  die  Fähigkeit  ab,  die  Ausführungen  des 
Verfassers  auch  nur  zu  verstehen.  Es  ist  sehr  begreiflich, 
wenn  Leute,  die  in  taktischen  und  strategischen  Dingen 
kein  Urteil  haben,  dem  Verfasser  einen  Vorwurf  daraus 
machen,  daß  er  den  Quellen  nicht  immer  blind  gefolgt  ist; 
andere  werden  vielleicht  sagen ,  daß  er  hier  und  da  in  der 
Kritik  noch  weiter  hätte  gehen  können,  namentlich  Polybios 
gegenüber.  Denn  Polybios  wird  noch  immer  als  Quelle  weit 
überschätzt,  während  er  doch  in  der  ganzen  ersten  Hälfte 
seines  Werkes  nichts  gibt  als  Auszüge  aus  seinen  Vorlagen, 
entstellt  durch  gelegentliche  Flüchtigkeiten  beim  Exzerpieren, 
Kontaminationen  und  vor  allem  sein  ewiges  Besserwissenwollen. 
Nur  das  VI.  Buch  bildet  eine  Ausnahme:  hier  schöpft  der 
Verfasser  aus  erster  Hand,  und  dasselbe  gilt  auch  von  der 
zweiten  Hälfte  des  Werkes,  von  der  wir  aber  nur  dürftige 
Trümmer  besitzen.     Doch  darüber  an  anderer  Stelle. 

Ein  besonderes  Verdienst  D.s  besteht  darin,  daß  er  die 
Wichtigkeit  der  Heereszahlen  energisch  betont  hat  und  überall 
bemüht  gewesen   ist,   hier  zu  konkreter  und  kritisch  begrün- 


Alte  Geschichte.  345 

deter  Anschauung  zu  gelangen,  während  bisher  auf  diesem 
Gebiete  der  roheste  Empirismus  herrschte  und  die  wider- 
sinnigsten Angaben  gläubig  hingenommen  wurden.  Ich  brauche 
nicht  zu  bemerken,  daß  ich  hier  auf  demselben  Boden  stehe 
wie  der  Verfasser;  habe  ich  doch  meine  „Bevölkerung"  zum 
Teil  eben  zu  dem  Zwecke  geschrieben,  für  solche  Unter- 
suchungen die  Grundlage  zu  schaffen.  Im  ganzen  kann  ich 
D.s  Ergebnissen  durchaus  zustimmen,  wenn  ich  auch  im  ein- 
zelnen manches  anders  fassen  würde.  So  glaube  ich,  daß 
Xerxes'  Heer  doch  stärker  gewesen  sein  muß,  als  D.  an- 
nimmt; denn  eben  die  maßlosen  Übertreibungen  in  unseren 
Quellen  geben  den  Beweis,  daß  es  das  bei  weitem  größte 
Heer  war,  das  die  Griechen  bis  dahin  gesehen  hatten.  Auch 
scheint  es  mir  sehr  unwahrscheinlich,  daß  Xerxes  geglaubt 
haben  sollte,  mit  nur  15—20000  Mann  (Delbrück  S.  103)  ein 
Land  wie  Griechenland  erobern  zu  können.  Umgekehrt 
hätte  D.  an  der  polybianischen  Angabe,  die  Römer  hätten  bei 
Cannä  86000  Mann  gezählt,  nicht  festhalten  sollen;  die  Zahl 
stammt  aus  karthagischer  Quelle  und  ist  dann  von  den  römi- 
schen Annalisten  übernommen  worden,  vielleicht  eben  aus 
Polybios.  D.  hat  sich  dadurch  das  richtige  Verständnis 
der  Schlacht  verschlossen.  Doch  das  kann  erst  an  anderer 
Stelle  näher  begründet  werden,  überhaupt  ist  es  mit  der 
Kritik  von  Fall  zu  Fall  nicht  getan  ;  wir  brauchen  eine  syste- 
matische Untersuchung  des  ganzen  aus  dem  Altertum  vor- 
liegenden Materials,  wie  sie  D.  im  Rahmen  seines  Werkes 
natürlich  nicht  geben  konnte. 

Auch  sonst  kann  eine  allgemeine  Geschichte  der  Kriegs- 
kunst nicht  genügend  ins  einzelne  gehen,  um  überall  zu  end- 
gültigen Ergebnissen  zu  gelangen.  Man  sollte  eigentlich  über 
eine  Schlacht  nur  dann  schreiben,  wenn  man  das  Schlacht- 
feld selbst  gesehen  hat;  denn  auch  die  besten  topographi- 
schen Aufnahmen  vermögen  die  Autopsie  nicht  zu  ersetzen, 
und  für  sehr  viele  Schlachtfelder  des  Altertums  fehlt  es  über- 
haupt an  genügenden  Karten.  Hier  hat  Kromayer  eingesetzt 
und  für  die  Perserkriege  Grundy;  erst  wenn  in  derselben 
Weise  alle  antiken  Schlachtfelder  erforscht  und  aufgenommen 
sein  werden,  wird  eine  Kriegsgeschichte  geschrieben  werden 
können,   die   allen  Anforderungen   entspricht.     D.  läßt  diesen 


346  Literaturbericht. 

Arbeiten  nicht  volle  Gerechtigkeit  widerfahren,  Kromayer 
und  Grundy  freilich  D.s  bahnbrechender  Leistung  ebenso- 
wenig. Wir  anderen  können  uns  freuen,  daß  die  Aufgabe 
von  beiden  Seiten  her,  von  oben  und  unten,  gleichzeitig  in 
Angriff  genommen  ist. 

Auf  Einzelheiten  einzugehen,  hätte  hier  keinen  Zweck, 
denn  der  Verfasser  hat  zwar  die  Ergebnisse  der  seit  dem  Er- 
scheinen der  ersten  Auflage  herausgekom.menen  Untersuchun- 
gen in  sein  Buch  eingearbeitet,  soweit  sie  ihm  beachtenswert 
schienen,  oder  sich  polemisch  mit  ihnen  auseinandergesetzt, 
im  ganzen  aber  ist  der  Band  geblieben,  wie  er  w^ar.  Die 
wesentlichste  Änderung  betrifft  die  älteste  römische  Kriegs- 
verfassung, die  jetzt  nach  dem  Buche  von  Francis  Smith, 
Die  römische  Timokratie  (Berlin  1906),  dargestellt  wird. 
Gewiß  wird  jeder  Leser,  auch  wer  prinzipiell  auf  demselben 
Standpunkte  steht  wie  der  Verfasser,  manches  anders  gefaßt 
oder  näher  ausgeführt  wünschen.  Doch  darauf  kommt  es  bei 
einem  solchen  Werke  sehr  wenig  an.  Mit  Recht  sagt  der 
Verfasser  am  Schluß  der  Vorrede  zu  der  neuen  Auflage :  „Wie 
mir  selbst  das  Werk  aus  der  Gesamtanschauung  der  Entwick- 
lung der  Kriegskunst  erwachsen  ist,  so  kann  auch  nur  der- 
jenige den  vollen  wissenschaftlichen  Gewinn  aus  ihm  ziehen, 
der  es  nicht  bloß  als  alter,  mittlerer  oder  neuerer  Histo- 
riker benutzt,  sondern  es  im  ganzen  nimmt  als  eine  Forschung 
zur  Weltgeschichte." 

Rom.  Beloch. 


Antike  Schlachtfelder  in  Griechenland.   Bausteine  zu  einer  antiken 
Kriegsgeschichte.    Von   Johannes   Kromayer.    2.  Bd.     Die 
hellenistisch -römische    Periode:    von    Kynoskephalae     bis 
Pharsalos.     Mit    12   lithographischen   Karten,    11  Beikarten, 
2  Skizzen    im  Text   und    einer  Tafel   in  Lichtdruck.     Berlin, 
Weidmann.     1907. 
Dem  im  Jahre  1903  erschienenen  ersten  Bande  seiner  an- 
tiken Schlachtfelder  in  Griechenland  hat  Kromayer   nach  vier 
Jahren  einen  zweiten  Band  folgen  lassen,   der  sich  gleichfalls 
auf   die    Ergebnisse   der   Expedition   gründet,   welche    der  Vf. 
im  Frühjahre  1900  teilweise  zusammen  mit  Oberst  Janke  und 


Alte  Geschichte.  347 

Hauptmann  Goeppel  ausgeführt  hat,  der  aber  in  vieler  Beziehung 
darüber  hinausgreift.  Wie  der  erste  Band,  der  die  Schlachten 
bei  xMantinea  (362  und  207  v.  Chr.),  Chaeronea  (338)  und  Sel- 
lasia  (221)  betrifft,  sehr  anregend  gewirkt  und  zu  einer  An- 
zahl auch  in  dieser  Zeitschrift  behandelter  Kontroversen  An- 
laß gegeben  hat,  so  erregt  auch  der  zweite  Band,  der  die 
Kämpfe  des  zweiten  und  dritten  makedonischen  und  des 
syrisch-römischen  Krieges,  die  Feldzüge  Sullas  in  Griechen- 
land und  die  Schlacht  bei  Pharsalos  zum  Gegenstand  hat,  das 
lebhafteste  Interesse.  Denn  der  Vf.  bietet  außerordentlich  viel 
Neues  und  weicht  in  seiner  Auffassung  der  militärischen  und 
politischen  Vorgänge,  insbesondere  des  zweiten  vorchrist- 
lichen Jahrhunderts,  die  er  am  eingehendsten  behandelt,  sehr 
erheblich  von  allen  seinen  Vorgängern  ab.  Der  Versuch,  die 
kriegerischen  Ereignisse  im  einzelnen  zu  lokalisieren  und  die 
örtlichen  Verhältnisse  zur  Erläuterung  und  Ergänzung  der 
Überlieferung  zu  verwerten,  war  meistens  nicht  angestellt 
worden,  weil  die  Quellen  und  Hilfsmittel  dazu  entweder  nicht 
zu  Gebote  standen  oder  nicht  ausreichend  erschienen  und  die 
eigene  Anschauung  der  in  Betracht  kommenden  Örtlichkeiten 
fehlte.  Allerdings  hatten  Forschungsreisende  wie  Oberst  Leake 
und  Heuzey  auch  die  Fragen  nach  der  Örtlichkeit  und  dem 
Verlauf  der  kriegerischen  Ereignisse  in  den  von  ihnen  be- 
suchten Gegenden  zum  Teil  sehr  eingehend  erörtert,  aber  ihre 
meist  schwer  kontrollierbare  Lokalisierung  und  Auffassung 
war  doch  nicht  so  recht  zur  Geltung  gelangt,  über  Lage  und 
Beschaffenheit  der  antiken  Kriegsschauplätze  in  Nordgriechen- 
land, Makedonien  und  Kleinasien  besteht,  von  wenigen  Aus- 
nahmen abgesehen,  große  Unsicherheit.  Hier  versucht  nun 
der  Verfasser  Wandel  zu  schaffen,  indem  er  nicht  allein  die 
Ergebnisse  der  planmäßig  von  ihm  selbst  und  seinen  Reise- 
begleitern durchgeführten  Untersuchungen  besonders  wichtiger 
Punkte  wie  Kynoskephalae,  Magnesia,  Pydna,  Thermopylae 
und  Pharsalos  mitteilt,  sondern  das  gesamte  geographische 
Material,  welches  über  die  in  weiterem  Umfange  in  Betracht 
kommenden  Landschaften  und  Örtlichkeiten  existiert,  auch 
ungedruckte  Aufnahmen,  die  er  sich  zu  verschaffen  wußte, 
in  möglichst  erschöpfender  Weise  verwertet.  So  war  es 
eigentlich   selbstverständlich,    daß  der  Vf.   besonders    in    den 


348  Literaturbericht. 

topographischen  Fragen  über  seine  Vorgänger  vielfach  hinaus- 
gehen und  sehr  viel  Neues  mitteilen  konnte. 

K.  geht  bei  seinen  Untersuchungen  von  der  jeweiligen 
Kriegslage  aus,  die  nach  ihrer  strategisch-politischen  Seite 
entwickelt  wird,  und  leitet  daraus  die  für  die  beiden  krieg- 
führenden Parteien  sich  ergebenden  militärischen  Aufgaben 
ab.  Wie  im  ersten  Bande  geschieht  dies  auch  hier  im  zweiten 
unter  besonderer  Betonung  der  theoretischen  Gesichtspunkte 
vornehmlich  nach  Clausewitz  und  mit  Heranziehung  von 
Parallelen  aus  der  neueren  Kriegsgeschichte.  Alsdann  werden 
die  einzelnen  militärischen  Vorgänge  verfolgt,  auf  Grund  des 
geographischen  und  topographischen  Materials  näher  bestimmt, 
und  schließlich  wird  der  Versuch  gemacht,  ein  anschauliches 
Bild  der  Hauptereignisse  zu  entwerfen,  sowie  Erfolg  und  Miß- 
erfolg militärisch  zu  erklären.  Dabei  wird  das  Verfahren  oder 
Verhalten  der  leitenden  Führer  zumeist  einer  eingehenden  Kritik 
unterzogen.  Gegen  diese  Methode  ist  im  allgemeinen  wohl 
nichts  einzuwenden,  und  die  Bedenken,  die  sich  dem  Leser 
des  Buches  aufdrängen,  richten  sich  vielmehr  gegen  die  Aus- 
dehnung der  Grenzen  des  wirklich  Feststellbaren  und  Wissens- 
möglichen, welche  der  Vf.  sowohl  in  den  theoretischen  Be- 
trachtungen wie  in  den  geographischen  und  topographischen 
Feststellungen  für  zulässig  hält. 

Mit  großer  Bestimmtheit  pflegt  K.  die  Ergebnisse  seiner 
Betrachtungen  und  Feststellungen  auszusprechen;  offenbar  ist 
er  selbst  von  ihrer  Richtigkeit  sehr  fest  überzeugt.  Für  den 
Leser  hat  diese  bestimmte,  den  Indikativ  des  Präsens  be- 
vorzugende Form  etwas  Bestechendes,  und  man  folgt  dem 
Verfasser  zuerst  willig  auf  seinen  sehr  klar  dargestellten, 
zumeist  einleuchtenden  Gedankengängen,  auch  wenn  sie  zu- 
weilen etwas  gar  zu  breit  ausgeführt  sind.  Aber  diese  über- 
zeugende Wirkung  der  Hauptdarstellung  hält  nicht  an,  und 
daran  ist  zunächst  etwas  Äußerliches,  die  Ökonomie  des 
Buches,  schuld.  Zu  den  Darlegungen  im  Texte  bieten  näm- 
lich die  Anmerkungen  keineswegs  bloß  die  Belege,  sondern 
oft  sehr  nötige  Ergänzungen,  es  wird  vielfach  hin  und 
herverwiesen,  und  zu  den  einzelnen  Abschnitten  gehören 
wieder  Anhänge  mit  Übersetzungen  der  Quellenstellen  und 
Beilagen    über   die  Chronologie    der  Ereignisse,    die   Heeres- 


Alte  Geschichte.  349 

stärken,  Kritik  der  Quellen  u.  a.,  die  viele  Dinge  enthalten, 
welche  zum  vollen  Verständnis  und  zur  kritischen  Würdigung 
des  Haupttextes  unentbehrlich  sind.  Und  wer  sie  sich  dann 
im  einzelnen  überlegt,  dem  ergeben  sich  hinterdrein  die  Zweifel 
an  der  Richtigkeit  der  oben  in  apodiktischer  Form  aus- 
gesprochenen Tatsachen,  und  der  ganze  Bau  kommt  dadurch 
ins  Schwanken.  Ich  kann  diese  Anordnung  für  den  vorliegen- 
den Gegenstand  nicht  glücklich  finden  und  würde  es  vor- 
gezogen haben,  wenn  die  Probleme  als  solche  in  analytischer 
Form  entwickelt  und  im  Texte  selbst  alles  von  vornherein 
zur  Sprache  gebracht  würde,  was  zur  Beurteilung  der  Sache 
wichtig  ist,  vor  allem  die  Vollständigkeit  und  Zuverlässigkeit 
der  Überlieferung,  wovon  doch  in  erster  Linie  die  Bestimmung 
der  Grenzen  des  Feststellbaren  abhängt.  Denn  die  Dinge 
sind  wirklich  vielfach  noch  recht  probleinatisch,  trotz  der 
Bestimmtheit,  mit  der  der  Vf.  seine  Ansichten  darüber  aus- 
spricht. So  hängt,  um  gleich  aus  dem  ersten  Abschnitt  ein 
Beispiel  anzuführen,  die  ganze  Rekonstruktion  des  Feldzuges, 
den  Sulpicius  Galba  im  Jahre  199  gegen  Makedonien  gerichtet 
hat,  von  der  Angabe  des  Livius  über  das  erste  Standlager 
der  Römer  ad  Lyncum  ab.  Der  Vf.  erklärt  von  vornherein, 
nur  die  Ebene  von  Monastir,  das  Herz  der  Landschaft  Lyn- 
kestis,  die  von  den  Alten  in  der  Regel  Lynkos  genannt  wird, 
könne  damit  gemeint  sein.  Aber  ob  an  der  Liviusstelle  Lyn- 
cus  der  Landschaftsname  ist  oder  einen  Ort  bezeichnet,  läßt 
sich  mit  Sicherheit  nicht  ausmachen,  und  wenn  die  Landschaft 
gemeint  ist,  so  könnte  gerade  der  Ausdruck  ad  Lyncum  nur 
von  der  Grenze,  nicht  aber  von  dem  Zentrum  des  Landes, 
der  Ebene  von  Monastir,  verstanden  werden.  In  solchen  und 
ähnlichen  Fällen  muß  man  m.  E.  lieber  zunächst  auf  Fest- 
stellungen verzichten  und  abwarten  bis  durch  die  weitere  Er- 
forschung des  Landes  sicherere  Anhaltspunkte  gewonnen  sind. 
Damit  daß  eine  bestimmte  Operation  dem  Vf.  als  die  unter 
den  von  ihm  angenommenen  Umständen  militärisch  einzig 
richtige  erscheint,  ist  doch  noch  lange  nicht  bewiesen,  daß  sie 
wirklich  ausgeführt  worden  ist.  Als  ob  über  das,  was  mili- 
tärisch richtig  ist,  nicht  die  Ansichten  schon  der  zunächst  Be- 
teiligten vermutlich  auseinandergegangen  wären  und  alb  ob 
die  Ausführung  des  etwa  beschlossenen  nicht  durch  uns   un- 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Rd.  23 


350  Literaturbericht. 

bekannte  Zufälligkeiten  verhindert  worden  sein  könnte!  Von 
theoretischen  Argumenten  macht  der  Vf.  m.  E.  einen  viel  zu 
weitgehenden  Gebrauch. 

Mit  dem  angeführten  Beispiel  soll  keineswegs  gesagt  sein, 
daß  alle  oder  auch  nur  die  meisten  topographischen  Fest- 
stellungen des  Vf.  ebenso  problematisch  seien.  Die  Örtlich- 
keitengerade der  bedeutendsten  Schlachtendes  2.  Jahrhunderts 
genauer  und  sicherer  zu  bestimmen,  dürfte  K.  wirklich  ge- 
lungen sein.  Das  gilt  zunächst  von  Pydna,  denn  man  muß 
es  dem  Vf.  glauben,  daß  in  dem  verhältnismäßig  sehr  be- 
schränkten Gebiet,  in  dem  das  Schlachtfeld  zu  suchen  war, 
tatsächlich  keine  andere  örtlichkeit  zu  den  hier  sehr  be- 
stimmten Voraussetzungen  paßt.  Auch  Ed.  Meyer  weicht  in 
seiner  vor  kurzem  in  den  Sitzungsberichten  der  Berliner 
Akademie  (1909  XXXI)  erschienenen,  erneuten  Behandlung  der 
Schlacht  bei  Pydna  nicht  hinsichtlich  des  Schlachtfeldes,  son- 
dern nur  in  der  Rekonstruktion  des  Schlachtbildes  von  K.  ab. 
Auch  von  Kynoskephalae  und  Magnesia  ist  ein  hoher  Grad 
von  Wahrscheinlichkeit  erreicht,  und  jedenfalls  hat  der  Vf. 
gezeigt,  daß  eine  Vereinigung  der  scheinbar  widersprechenden 
Quellen  über  den  Verlauf  dieser  letzteren  Schlacht  sehr  wohl 
möglich  ist  und  daß  man  keineswegs  daran  zu  verzweifeln 
braucht,  den  Verlauf  des  Kampfes  der  Hauptsache  nach  zu 
verstehen.  Mag  also  in  den  topographischen  Ansätzen  auch 
noch  recht  vieles  zweifelhaft  sein,  die  Fülle  des  neu  bei- 
gebrachten Materials  und  die  mit  großem  Scharfsinn  durch- 
geführten Untersuchungen  sind  doch  von  großem,  bleibendem 
Wert. 

Bei  der  Behandlung  der  Kriege  des  2.  Jahrhunderts,  für 
welche  die  verhältnismäßig  reiche,  auf  Polybius  zurückgehende 
Überlieferung  vorliegt,  hat  K.  sich  nicht  auf  die  militärischen 
Vorgänge  beschränkt,  sondern  seine  Betrachtungen  auch  auf 
die  jeweilige  politische  Situation  ausgedehnt  und  hierüber 
vielfach  neue  Auffassungen  entwickelt.  Von  der  Berück- 
sichtigung der  politischen  Verhältnisse  aus  kommt  er  dabei 
insbesondere  zu  einer  von  Mommsen  und  andern  abweichen- 
den, wie  er  meint,  unparteiischeren  und  den  Besiegten  ge- 
rechter werdenden  Beurteilung  der  hellenistischen  Kriegs- 
führung dieser  Zeit.    In  erster  Linie  handelt  es  sich  dabei  um 


Alte  Geschichte.  351 

Perseus  und  um  dessen  schwächliches  Verhalten  im  3.  Make- 
donischen Krieg.  Der  Vf.  meint,  der  König  habe  eine  römische 
Niederlage  um  jeden  Preis  vermeiden  wollen,  um  sich  die 
Aussicht  auf  den  von  ihm  ersehnten  glimpflichen  Frieden 
nicht  zu  verscherzen,  ja  einen  Sieg  seiner  Waffen  fast  mehr 
als  die  eigene  Niederlage  gefürchtet.  Diese  aus  der  politischen 
Lage  versuchte  Rechtfertigung  des  Perseus  wird  schwerlich  als 
unparteiisches  Urteil  angenommen  werden,  sondern  höchstens 
als  eine  Verteidigung,  die  für  mildernde  Umstände  plädiert. 
Auch  nach  K.s  Darstellung  ist  Perseus  seiner  Krone  doch 
nicht  wert  gewesen,  und  wenn  die  Zeitgenossen,  wie  Polybius, 
den  König  auch  in  seinen  militärischen  Leistungen  ungünstiger, 
als  vielleicht  berechtigt  war,  beurteilt  haben,  so  war  das  die 
natürliche  Folge  seines  erbärmlichen  politischen  Verhaltens. 
Freiburg  i.  B.  Ernsl  Fabricius. 

Jonia  and  the  East.  Six  lectures  delivered  before  the  University 
of  London  by  David  G.  Hogarth.  Oxford,  Clarendon 
Press.     1909.    117  S. 

Der  Wert  dieser  Vorträge  beruht  auf  der  Zusammenstel- 
lung des  archäologischen  Materials,  bis  auf  die  Ergebnisse 
der  letzten  Ausgrabungen  hinab;  leider  fehlen  alle  Literatur- 
nachweise, was  den  Nutzen  des  Buches  für  jeden,  der  niclit 
spezieller  Fachmann  ist,  sehr  beeinträchtigt.  Der  Fachmann 
aber  lernt  nicht  eben  viel  neues.  Daß  die  frühe  Kulturblüte 
loniens  zum  großen  Teil  dem  lebhaften  Verkehr  mit  dem 
Osten  verdankt  wird,  wußten  wir;  daß  die  Phöniker  dabei 
nur  eine  sehr  bescheidene  Rolle  gespielt  haben,  wird  mehr 
und  mehr  anerkannt,  und  auch  auf  die  Wichtigkeit,  die  neben 
dem  Seeverkehr  die  „Überland-Route"  durch  Kleinasien  ge- 
habt haben  muß,  ist  schon  längst  hingewiesen  worden  (vgl. 
z.  B.  meine  Gesch.  I,  71);  das  letztere  bleibt  freilich  auch 
heute  noch  eine  bloße  Vermutung,  da  das  innere  Kleinasien 
prähistorisch  noch  immer  eine  terra  incognila  ist.  Neben 
diesen  sehr  verständigen  Dingen  stehen  nun  freilich  Behaup- 
tungen ganz  anderer  Art,  wie  z.  B.  daß  das  phrygische  Alpha- 
bet älter  sei  als  das  griechische,  daß  die  Phöniker  erst  479 
Kition  auf  Kypros  besiedelt  hätten,  oder  gar  daß  die  Griechen, 
wenigstens  die  Dorier  und  loner,   erst  am  Anfang  der  Eisen- 

23* 


352  Literaturbericht. 

zeit  aus  Mitteleuropa  in  Griechenland  eingewandert  wären 
und  dort  die  Sprache  der  Urbevölkerung  angenommen  hätten. 
Doch  einem  Prähistoriker  wird  man  so  etwas  gern  zugute 
halten.  Weiter  erfahren  wir,  daß  es  in  Deutschland  eine 
Historikerschule  gegeben  hat  of  which  Biisolt  was  one  of  the 
most  able  leaders.  Ich  denke ,  niemand  wird  sich  darüber 
mehr  wundern  als  „Büsolt"  selbst. 

Rom.  Beloch. 

E,  Cavaignac,  Etudes  sur  l'histoire  financiere  d'Athenes  au 
K«  siede.  (Bibliotheque  des  Ecoles  franpaises  d' Äthanes  et 
de  Rome,  fasc.  100.)  Paris,  Fontemoing.  1908.  LXXV  u. 
192  S. 
Verfasser  ist  Epigraphiker,  während  finanzgeschichtliche 
Studien  ihm  offenbar  ferner  liegen.  Dem  entsprechend  ist 
denn  auch  der  epigraphische  Teil  bei  weitem  das  Beste  an 
dem  Buche;  und  was  wir  von  der  Finanzgeschichte  Athens 
im  5.  Jahrhundert  wissen,  beruht  ja  in  erster  Linie  auf  den 
Inschriften.  Die  Einleitung  gibt  eine  Übersicht  über  dieses 
Material,  die  um  so  dankenswerter  ist,  als  die  Supplemente 
zum  1.  Bande  des  Corpus  Inscriptionum  Atticarum  bekannt- 
lich sehr  unübersichtlich  sind  und  außerdem  seit  1891  zu  er- 
scheinen aufgehört  haben.  Ganz  besonders  erwünscht  ist 
auch  die  Beigabe  von  Schriftproben  einer  Reihe  der  wichtig- 
sten Urkunden,  woran  die  Herausgeber  des  Corpus  nicht  ge- 
dacht haben.  Ferner  erhalten  wir  auf  Tafel  1  und  S.  XLVII 
Herstellungen  der  Tributlisten  aus  425/24  und  den  folgenden 
Jahren  und  auf  Tafel  II  den  Versuch  der  Herstellung  der  Bau- 
rechnung eines  Tempels,  an  dem  von  447  bis  432  gebaut 
worden  ist  und  den  man  deswegen  für  den  Parthenon  hält; 
hier  sind  auch  einige  unedierte  Fragmente  herangezogen. 

Nicht  ganz  so  befriedigend  sind  die  finanzgeschichtlichen 
Untersuchungen,  die  den  hauptsächlichsten  Inhalt  des  Buches 
bilden.  Allerdings  findet  sich  auch  hier  manches  Gute.  So 
hat  der  Verfasser  unbedingt  recht,  wenn  er  gegen  Eduard 
Meyer  darlegt,  daß  ein  irgend  nennenswerter  Schatz  der 
Athena  zur  Zeit  der  Perserkriege  noch  nicht  vorhanden  ge- 
wesen sein  kann,  und  daß  der  Bundesschatz  bei  seiner  Über- 
führung  von   Delos   nach  Athen   schon   recht   ansehnlich  ge- 


Alte  Geschichte.  353 

wesen  sein  muß,  sonst  hätte  die  Überführung^  ja  keinen  Zweck 
gehabt.  Auch  die  Schwierigkeit,  die  in  der  Angabe  des  Thu- 
kydides  Hegt,  oder  sagen  wir  besser,  unseres  Thukydides- 
Textes,  der  Schatz  hätte  einige  Jahre  vor  dem  Beginn  des 
Peloponnesischen  Krieges  seinen  Maximalbetrag  mit  9700  Ta- 
lenten erreicht,  hat  der  Verfasser  richtig  erkannt;  ich  be- 
zweifle aber,  daß  seine  Lösung  vielen  Beifall  finden  wird. 
Er  will  nämlich  Thuk.  11,  13,  3  nach  Schol.  Aristoph.  PIiil. 
1193  korrigieren,  obgleich  doch  dieses  Scholion  nicht  einmal 
verständliches  Griechisch  redet  und  also  ganz  sicher  korrupt 
ist.  Auch  in  der  Behandlung  von  CIA.  1,  32  ist  er  nicht  kon- 
sequent; er  setzt  nämlich  das  Dekret  des  Kallias  auf  der 
Vorderseite  dieses  Steines  in  434/33,  das  Dekret  auf  der  Rück- 
seite dagegen  nach  dem  Nikias-Frieden,  während  doch  dieses 
zweite  Dekret  auf  eine  Finanzmaßregel  (die  Rückzahlung  von 
200  Talenten  an  den  Schatz  der  „anderen  Götter")  Bezug 
nimmt,  die  in  dem  Dekret  des  Kallias  angeordnet  wird;  es 
ist  also  klar,  daß  beide  Dekrete  derselben  Zeit  angehören. 
Mir  scheint  nach  wie  vor  evident,  daß  auch  das  Dekret  des 
Kallias  in  die  Zeit  nach  dem  Nikias-Frieden  gesetzt  werden 
muß;  was  ich  Rh.  Mus.  43,  S.  113  ff.  darüber  geschrieben 
habe,  ist  nicht  widerlegt  worden  und  kann  jetzt  durch  neue 
Beweise  gestützt  werden.  Auf  eine  andere  Grundfrage  ist 
der  Verfasser  überhaupt  nicht  näher  eingegangen,  die  Frage 
nämlich,  ob  es  sich  in  den  erhaltenen  Rechnungen  der  Schatz- 
meister der  Athena  um  Anleihen  bei  dem  Schatze  der  Göttin 
handelt  oder  um  Staatsgelder,  die  von  den  Schatzmeistern 
der  Göttin  verwaltet  wurden.  Auch  wenn  er  die  Frage  im 
ersteren  Sinne  für  erledigt  hielt,  hätte  er  die  Beweise  geben 
müssen;  er  würde  dann  vielleicht  gesehen  haben,  daß  die 
Sache  doch  nicht  so  einfach  liegt. 

Weiter  wird  der  Versuch  gemacht,  die  Einnahmen  und 
Ausgaben  Athens  während  des  Peloponnesischen  Krieges 
Jahr  für  Jahr  zu  berechnen.  Unser  Material  reicht  dazu  bei 
weitem  nicht  aus.  Wir  können  wohl  innerhalb  einer  gewissen, 
nicht  zu  weiten  Fehlergrenze  ermitteln,  was  der  ganze  Krieg 
und  jeder  seiner  drei  Hauptabschnitte  gekostet  haben;  ich 
habe  diese  Rechnung  schon  vor  langen  Jahren  gegeben  {Rh. 
Mus.  39,  S.  244  ff.).    Und  für  historische  Zwecke  ist  das  auch 


3r-i4  Literaturhcricht. 

vollständig  genügend.  Was  darüber  hinausgeht,  ist  leere 
Spielerei. 

In  einem  Anhang  behandelt  der  Verfasser  die  Frage  nach 
der  Bevölkerung  von  Attika  im  5.  Jahrhundert;  daß  ein  so 
kompliziertes  Problem  nicht  cn  pas^cnit  au[  15  Seiten  zu  lösen 
ist,  liegt  auf  der  Hand.  Persönlich  bemerke  ich  nur,  daß  es 
mir  nie  in  den  Sinn  gekommen  ist,  bei  Thuk.  II,  13,  8  16  000 
in  OOOO  zu  korrigieren,  wie  der  \'erfasser  mir  imputiert  (S.  166); 
hätte  er  sich  die  Mühe  genommen,  mich  ordentlich  zu  lesen, 
so  würde  er  gesehen  haben,  daß  ich  diesen  Ausweg  nur  zur 
Diskussion  stelle,  selbst  aber  sehr  weit  davon  entfernt  bin, 
ihn  anzunehmen  (vgl.  Klio  V,  S.  369  A.).  Kaum  besser  ist 
der  zweite  Exkurs:  über  das  Münzwesen  des  attischen  Reiches. 
Neues  lernen  wir  daraus  nicht ;  wohl  aber  überrascht  es,  im 
Tciblean  des  monnaies  des  allies  Melos  und  Knosos  aufge- 
führt zu   finden  (S.  179). 

Auffallend  bleibt  es  bei  einem  französischen  Buche,  daß 
der  Verfasser  so  wenig  Sorgfalt  auf  die  Form  verw'endet  hat; 
die  Darstellung  ist  schwerfällig  und  sehr  unübersichtlich, 
selbst  das  Inhaltsverzeichnis  ganz  ungenügend.  Auch  seine 
Vorgänger  zu  nennen,  denen  er  doch  so  viel  verdankt,  liat 
der  Verfasser  nur  ausnahmsweise  für  nötig  gehalten. 

Rom.  Beloch. 

Poiizzoles  Antique  (liistoire  et  topograpliie)  par  Charles  Dubois. 
Bibliotheqiie  des  Ecoles  franfaises  d'Atlienes  et  de  Roine, 
fasc.  9S.     Paris,  Fontemoing.     1907.     XI  u.  432  S. 

Seit  ich,  vor  jetzt  gerade  30  Jahren,  zu  einer  wissen- 
schaftlichen Topographie  des  alten  Puteoli  den  Grund  gelegt 
habe,  sind  wichtige  archäologische  Entdeckungen  dort  nicht 
gemacht  worden.  So  stimmt  denn  das  Bild,  das  Dubois  von 
der  Stadt  und  ihrer  Entwicklung  entwirft,  mit  dem  damals  von 
mir  gezeichneten  in  allem  wesentlichen  überein,  nur  daß  der 
Verfasser,  der  Puteoli  einen  ganzen  Band  widmet,  natürlich 
viel  mehr  ins  einzelne  gehen  konnte.  Die  einzelnen  Gebäude, 
von  denen  Reste  erhalten  sind,  werden  ausführlich  beschrieben 
und  die  Beschreibungen  durch  Ansichten  und  Pläne  erläutert. 
Nur  hätte  näher  auf  die  baugeschichtlichen  Fragen  eingegangen 
werden    sollen,    die   doch   gerade    das    sind,  was    uns  bei  den 


Alte  Geschichte.  335 

Monumenten  liauptsächlich  interessiert.  So  füllt  die  Beschrei- 
bung des  sog.  Serapistempels  fast  30  Seiten,  wir  erfahren 
aber  nicht,  wann  er  erbaut  ist  und  welche  Veränderungen 
etwa  an  der  ursprünglichen  Konstruktion  vorgenommen  sind. 
Offenbar  ist  das  ein  Gebiet,  auf  dem  der  Verfasser,  der,  wie 
wir  aus  der  Vorrede  sehen,  von  wirtschaftsgeschichtlichen 
Gesichtspunkten  aus  an  seine  Aufgabe  herangetreten  ist,  sich 
nicht  recht  zu  Hause  fühlte. 

Die  Großstadt  Puteoli  ist  nie  ummauert  gewesen,  und 
infolgedessen  können  wir  den  Umfang  des  von  Häusern  be- 
deckten Raumes  nur  ganz  im  groben  bestimmen.  Verfasser 
dehnt  ihn  viel  zu  weit  aus;  er  hat  nicht  erwogen,  daß  das 
Amphitheater  an  der  Peripherie  der  Stadt  errichtet  sein  muß 
zur  Zeit  seiner  Erbauung  also,  d.  h.  in  der  zweiten  Hälfte 
des  1.  Jahrhunderts,  der  größten  Blütezeit  der  Stadt,  reichte 
die  zusammenhängend  bebaute  Fläche  nur  bis  hierher.  Daß 
auch  noch  weiter  landeinwärts  zahlreiche  Ruinen  sich  finden, 
ist  kein  Gegenbeweis;  es  handelt  sich  um  V^illen  und  zerstreute 
Gebäude.  Im  Westen  bildet  der  Circus  die  Grenze,  und  zwar 
natürlich  das  der  Stadt  zugekehrte  Ostende,  nicht  das  West- 
ende, wie  der  Verfasser  will.  Das  wird  durch  die  Peutinger- 
sche  Tafel  bestätigt,  die  4  Milien  von  Cumä  nach  Puteoli 
rechnet,  nämlich  3  bis  in  Vinias,  und  dann  noch  co,  d.  h., 
wie  Cuntz  gezeigt  hat,  1000  Schritt  (~)  bis  Puteoli.  Verfasser 
hat,  ohne  die  Arbeit  von  Cuntz  zu  kennen,  in  der  Sache  zwar 
ebenfalls  das  Richtige  gesehen  (S.  241,  6),  gibt  es  aber,  da 
er  die  Bedeutung  von  co  nicht  erkannt  hat,  mit  einem  peut- 
etre,  und  spricht  auf  S.  233  so,  als  ob  die  Tafel  3  Milien  als 
Distanz  von  Cumä  nach  Puteoli  gäbe.  Es  muß  also  dabei 
bleiben,  daß  die  eigentliche  Stadt  Puteoli  nur  etwa  80  ha 
(Campanien  2459)  oder,  wenn  wir  sie  längs  des  Strandes 
sich  auf  beiden  Seiten  recht  weit  ausdehnen  lassen,  vielleicht 
100  ha  bedeckt  hat,  was  auf  eine  Bevölkerung  von  etwa 
30—40000  Einwohner  schließen  läßt;  einschließlich  der  Vor- 
städte mögen  es  immerhin  50000  gewesen  sein. 

Über  die  äußere  Geschichte  der  Stadt  gibt  der  Verfasser 
kaum  etwas  neues.  Sehr  wertvoll  ist  dagegen  der  Abschnitt 
über  Handel  und  Industrie;  hier  wird  das  gesamte  epigra- 
phische   Material    aus    allen    Teilen    des    römischen    Reiches 


356  Literaturbericht. 

herangezogen,  und  so  ein  Bild  gewonnen,  wie  wir  es  bisher 
in  dieser  Vollständigkeit  noch  nicht  besaßen.  Gut  ist  auch 
das  Kapitel  über  die  Kulte;  nur  hätte  in  einer  so  ausführ- 
lichen Monographie  über  das  Fest  der  Evöhßuu  wohl  etwas 
mehr  gegeben  werden  können  als  die  kurze  Bemerkung  auf 
S.  146. 

Den  Schluß  des  Bandes  bilden  Anhänge  über  die  Villen 
von  Puteoli  und  Bajä  (ungenügend),  über  die  Mineralquellen 
und  eine  sehr  dankenswerte  Zusammenstellung  der  in  Pozzuoli 
gefundenen  Skulpturen,  Bronzen,  Vasen  und  sonstigen  kleine- 
ren Altertümer.  Der  beigegebene  Plan  (1  :  12500)  ist  recht 
brauchbar,  nur  sollte  die  Nomenklatur  reicher  sein;  auch  wäre 
ein  zweiter  Plan  der  eigentlichen  Stadt  in  größerem  Maßstabe 
sehr  erwünscht  gewesen. 

Das  Buch  ist  eine  sehr  gute  und  nützliche  Materialien- 
sammlung; zu  neuen  Ergebnissen  freilich  ist  der  Verfasser 
kaum  gelangt.  Sollte  über  Puteoli  wirklich  nichts  mehr  zu 
sagen  sein  ? 

Rom.  Beloch. 

Ralph  van  Deman  Magotfin,  A  Study  of  the  Topography 
and  Municipal  History  of  Praeneste.  John  Hopkins  Uni- 
versity  Studies  in  historical  and  political  science.  Series 
XXVI,  No.  9,  10.  Baltimore,  The  John  Hopkin  Press.  1908. 
101  S. 

In  knapper  Form  gibt  der  Verfasser  eine  recht  gute  Über- 
sicht der  Topographie  des  alten  Präneste.  Leider  ist  kein 
Plan  beigegeben,  was  um  so  mehr  zu  bedauern  ist,  als  die 
Pläne  bei  Fernique  und  Marucchi  ganz  ungenügend  sind  und 
der  Verfasser  den  besten  existierenden  Stadtplan  zu  seiner 
Verfügung  hatte.  Er  verspricht  allerdings,  diesen  Plan  in 
einigen  Jahren  zu  veröffentlichen  (S.  31),  aber  das  ist  ein 
schlechter  Trost,  und  er  hätte  besser  getan,  seine  ganze 
Arbeit  bis  dahin  zurückzuhalten. 

Der  zweite  Abschnitt  des  Buches  handelt  von  der  Ver- 
fassung der  Stadt.  Verfasser  zeigt,  daß  die  Altbürger  auch 
nach  der  Kolonisation  durch  Sulla  zu  Ehrenstellen  gelangen 
konnten.  Auf  die  Frage,  wie  lange  Präneste,  seit  es  durch 
Tiberius   wieder    zum   Municipium    geworden    war,    in    dieser 


Urchristentum.  3ö7 

Stellung  geblieben  ist.  wird  nicht  eingegangen.  Auch  finden 
sich  in  diesem  Teil  manche  unrichtige  Behauptungen,  wie 
z.  B.  daß  die  Bewohner  von  Präneste  215  das  ihnen  ange- 
botene römische  Bürgerrecht  abgelehnt  hätten,  während  es 
sich  doch  nur  um  die  pränestinischen  Soldaten  handelt,  die 
Casilinum  verteidigt  hatten. 

Verfasser  beabsichtigt,  eine  Reihe  ähnlicher  Arbeiten  über 
andere  altlatinische  Städte  zu  geben.  Sie  sollen  uns  will- 
kommen sein. 

Rom.  Bei  och. 

Der  messianische  Krieg  und  das  Urchristentum.  Von  Hans 
Windisch.  Lic.  theoi.  Dr.  phil.  Tübingen,  Mohr  (Sieheck). 
1909.     VII  u.  95  S.     2  M. 

Im  ausgesprochenen  Gegensatz  zu  Kautskys  „Ursprung 
des  Christentums"  vertritt  der  schon  durch  seine  gleichzeitigen 
Schriften  über  „Taufe  und  Sünde  im  ältesten  Christentum" 
und  über  „die  Frömmigkeit  Philos"  vorteilhaft  bekannt  ge- 
wordene Leipziger  Privatdozent  die  beiden  Sätze,  daß  eine 
gegen  den  Zeitgeist  offen  protestierende  religiöse  Bewegung 
wie  das  Urchristentum  nicht  aus  wirtschaftlichen  Mißständen 
und  Massenbedürfnissen  heraus  erzeugt  worden  sein  kann, 
sondern  ihre  entscheidende  Richtung  nur  von  einer  mit  über- 
legener Kraft  wirksamen  Persönlichkeit  empfangen  haben  könne 
(S.  93),  und  daß  speziell  der  bei  Kautsky  als  Rebell  gegen 
das  römische  Imperium  gewürdigte  „angebliche  Stifter"  des 
Christentums  eine  solche  prophetenartige  Persönlichkeit  ge- 
wesen sei,  in  deren  geschichtlich  gesicherterem  Charakterbilde 
übrigens  gerade  die  konsequente  Ausschaltung  aller  kriege- 
rischen Z\xg^  von  unabkömmlicher  Bedeutung  erscheint.  Als 
Folie  für  diese  unkriegerische  und  deshalb  unnationale  Messia- 
nität  dient  die  mit  Sachkunde  gezeichnete  geschichtliche  Ent- 
wicklung der  kriegerischen  Motive  im  Messiasglauben  sowohl 
des  Alten  Testaments  als  auch  der  apokryphischen  und  apo- 
kalyptischen Literatur,  während  ihr  gänzlicher  Ausfall  im  mes- 
sianischen  Auftreten  Jesu  eher  zu  gründlich  und  ausführlich 
nachgewiesen  (S.  28  f.),  als  nur  wie  etwas  ohnedies  Selbst- 
verständliches behandelt  wird.  Zusammenfassend  hofft  der 
Verfasser  gezeigt   zu    haben,    „wie   die  christliche   Theologie 


358  Literaturbericht. 

dem  schlichten  Messiaspropheten  Jesus  von  Nazareth  den 
Prachtmantel  des  grausigen  Blutkönigs  der  jüdischen  Apo- 
kalyptik  umgelegt  hat"  (S.  77).  „Nicht  ein  Rebell  ist  zum 
Friedensbruder  gestempelt  worden,  sondern  ein  Prophet  und 
Dulder  ward  nachträglich  für  seine  zukünftige  Erscheinung 
mit  dem  messianischen  Wunderschwert  umgürtet"  (S.  81). 
Natürlich  ist  es  hauptsächlich  die  Apokalypse,  auf  deren  grelle 
Ausmalung  der  „Messiasschlacht"  sich  diese  Anschauungs- 
weise beruft,  wobei  noch  besonders  hervorgehoben  werden 
soll,  daß  unser  Verfasser  zu  den  bis  jetzt  wenigen  Theologen 
gehört,  welche  die  von  Spitta  scharfsinnig  dargelegte  Doppel- 
wurzel der  apokalyptischen  Vorstellung  vom  Lamm  (gehörnter 
Widder,  der  seine  Herde  zum  Kampf  führt,  und  geschlach- 
tetes Opferlamm)  anerkennt  (S.  71). 

Baden-Baden.  H.  Holtzmann. 

Paulus.     Von  Rudolf  Knopf,  Dr.  theol.  Professor  der  evgl.  Theo- 
logie in  Wien.     (Wissenschaft  und  Bildung.     Einzeldarstel- 
lungen aus  allen  Gebieten  des  Wissens,  herausgegeben  von 
Dr.  R.  Herre.   48.)     Leipzig,   Quelle   <&  Meyer.    1909.    III  u. 
123  S.     1  M.,  geb.  1,25  M. 
Die  Arbeit  kann   allen  denen  bestens  empfohlen  werden, 
welchen  mit  einer  kurz  gefaßten,   aber   in  enger  Begrenztheit 
doch  zuverlässigen  Darstellung  des  gegenwärtigen  Standes  der 
paulinischen  Frage  gedient  wäre.     Das  rein  Biographische  ist 
auf  78  Seiten   behandelt.  Streitiges    dabei  meist  im  Sinne  der 
neueren  Kritik  erledigt:  die  „große  Mission"  fällt  in  die  sechs 
bis  sieben  Jahre   zwischen  Apostelkonzil  und  Gefangenschaft, 
vorher  Judenmission;   die  „erste  Reise"  erst   nach    dem  Kon- 
zil, die  vorherige  Kollektenreise  ungeschichtlich;  Südgalatien- 
theorie;    keine    Areopagrede;    Zwischenreise    nach    Korinth; 
Rom.  16   geht   nach  Ephesus;  Epheserbrief  zweifelhaft;    echte 
Überbleibsel   in  Pastoralbriefen;   spanische   Reise   und  zweite 
Gefangenschaft   wahrscheinlich;   das  Abkommen  in  Jerusalem 
von  Paulus  geographisch  gemeint,  daher  Anlaß  zu  dauernden 
Konflikten;   das  Aposteldekret   ungeschichtlich,   dagegen    das 
Nasiräatsgelübde  nicht  undenkbar.    Besondere  Beachtung  ver- 
dienen  die  beiden  Schlußabschnitte  über  „Paulus  als  Organi- 
sator der  Gemeinde"  und  seine  „Theologie  und  Frömmigkeit", 


Deutsche  Kulturgeschichte.  35Q 

sofern  sie  dem  Leser  Anweisung  zur  Unterscheidung  zweier 
Faktoren  geben,  auf  deren  Ineinanderarbeit  die  ganze  Origi- 
nalität, aber  auch  der  widerspruchsvolle  Charakter  der  pauli- 
nischen  Gedankenwelt  beruht.  Es  sind  das  auf  der  einen 
Seite  die  aus  dem  Judentum  übernommenen  juridisch-forensi- 
schen Begriffe,  mit  deren  Hilfe  der  Apostel  seine  Versühnungs- 
und  Rechtfertigungslehre  erbaut,  auf  der  anderen  die  der 
hellenistischen  Umwelt  angehörigen  Ideen  der  Mystik,  darauf 
seine  Anschauung  vom  Wesen  und  Walten  des  Geistes  beruht. 
Daher  auch  beispielsweise  was  er  Kirche  nennt,  bald  nur 
einfach  bedeutet,  was  im  Judentum  Gemeinde  heißt,  bald  aber 
jene  mystische  Größe,  die  als  „Leib  Christi"  in  diese  irdische 
Welt  hineinragt. 

Baden-Baden.  //.  Hoüzmann. 

Die  deutsche  Volkssage.   Von  0.  Böckel.     Leipzig,  B.  G.  Teubner. 
1909.    (Aus  Natur  u.  Geisteswelt,  262.  Bd.)   IV  u.  162  S.  1  M. 

,Alle  meine  Werke  schließen  sich  aneinander  wie  die 
Blätter  einer  Seerose  um  ihren  Blütenkelch,  um  mein  Volk 
und  meinen  Gott."  So  sagt  der  Verfasser  am  Schlüsse  des 
vorliegenden  Büchleins,  und  in  der  Tat  trägt  seine  Arbeit  über 
die  deutsche  Sage  denselben  Charakter  wie  seine  früheren 
Bücher  über  das  Volkslied.  Das  will  sagen,  sie  ist  aus  einer 
begeisterten  Liebe  für  unser  Volk  und  alle  Äußerungen  seines 
Wesens  geflossen,  ruht  aber  zugleich  auf  einer  ausgebreiteten 
Kenntnis  volkstümlicher  Überlieferung.  Nur  das  Systematische 
ist  weniger  des  Verfassers  Sache. 

Ungefähr  drei  Viertel  des  Buches  füllt  das  zweite  Kapitel, 
das  den  Inhalt  der  deutschen  Volkssage  schildert.  Der  Ver- 
fasser teilt  die  Sagen  in  mythische,  geschichtliche,  Natursagen 
und  Schatz-  und  Zaubersagen.  Er  behandelt  die  einzelnen 
Gruppen  in  Unterabteilungen,  die  wieder  nach  inhaltlichen 
Gesichtspunkten  ordnen,  unter  Anführung  vielfacher  Auszüge 
und  Belege.  Nicht  eben  gleichmäßig,  sondern  da  und  dort  be- 
vorzugend, was  ihm  lieb  oder  wichtig  ist,  wie  denn  etwa  der 
deutschen  Kaisersage  eine  besonders  ausführliche  Darstellung 
gewidmet  wird.  Ein  Kapitel  über  „Sage  und  Volkssitte"  be- 
spricht auch  die  ethischen  Elemente  der  Sage,  undschließlich 
kommt  noch  der  „Humor  in  der  Sage"  zu  seinem  Recht. 


360  Literaturbericht. 

Das  dritte  Kapitel  „Quellen  der  deutschen  Volkssage" 
gibt  im  wesentlichen  eine  Bibliographie  der  wichtigsten  deut- 
schen Sagensammlungen,  das  vierte  rühmt  mit  tiefer  Emp- 
findung den  Wert  der  Sage  für  das  deutsche  Volk,  tritt  leb- 
haft für  ihre  Verwendung  im  Unterrichte  ein  und  fleht  in  be- 
weglichen Worten  um  Schutz  der  Natur-  und  Kunstdenkmäler 
gegen  die  unsinnige  Restaurierungs-  und  Zerstörungswut  auch 
im  Interesse  der  Sage,  die  an  diese  Denkmäler  sich  knüpft, 
mit  ihnen  lebt  und  stirbt.  Das  Schlußkapite!  gibt  einige  An- 
leitung zum  Sammeln  und  plädiert  für  eine  kritische  Zusammen- 
stellung aller  deutschen  Sagen  in  einem  großen  Werke. 

Der  schwächste  Teil  des  Buches  ist  der  theoretische,  der 
im  ersten  Kapitel  das  Wesen  der  deutschen  Volkssage  zu  be- 
handeln unternimmt.  Daß  die  Aufstellungen  und  Definitionen 
des  Verfassers  anfechtbar  sind,  will  nicht  viel  besagen,  denn 
die  Erforschung  dieser  Dinge  hat  noch  nicht  gar  viel  sicher 
gestellt.  Aber  das  Gesagte  ist  allzu  dürftig,  die  Anwendung 
zu  wenig  systematisch,  wichtigste  Fragen,  wie  die  Abgrenzung 
der  Volkssage  gegen  die  Heldensage,  gegen  Märchen,  Mythus, 
Legende,  ihr  inneres  Verhältnis  zur  Geschichte,  zur  Dichtung 
werden  nicht  einmal  gestreift. 

So  erhalten  wir  hier  eine  Arbeit,  die  Wesen  und  Ge- 
schichte ihres  Gegenstandes  allerdings  nicht  erschöpft,  ihn 
aber  doch  mit  guter  Kenntnis  des  Tatsächlichen,  mit  viel 
Frische  und  einer  hingebenden  Liebe  schildert,  die  sich  wohl 
den  hoffentlich  recht  zahlreichen  Lesern  des  Büchleins  mit- 
teilen muß. 

Frankfurt  a.  M.  Friedrich  Panzer. 

Grundzüge  der  deutschen  Altertumskunde.  Von  Hermann  Fischer. 
Leipzig,  Quelle  &  Meyer.  1908.  135  S. 
Wenn  der  gelehrte  Verfasser  das  Gesamtgebiet  der  deut- 
schen Altertumskunde  in  einem  knappen  Bändchen  zur  Dar- 
stellung bringt,  so  konnte  nur  die  umfassendste  Vertrautheit 
mit  dem  Stoff  ein  so  kühnes  Wagnis  unternehmen.  Und  der 
Stoff  verträgt  keine  einseitig  philologische  oder  gar  linguisti- 
sche Behandlung.  In  der  Behandlung  zahlreicher  Einzel- 
probleme, die  in  Fachzeitschriften  zerstreut  sind,  hat  Hermann 
Fischer    seine    Vertiefung   in    die    Realien    des    germanischen 


Deutsche  Wirtschaftsgeschichte.  3öl 

Altertums  oft  genug  bewiesen;  zudem  ist  der  Verfasser  des 
monumentalen  Schwäbischen  Wörterbuchs  über  den  Verdacht 
erhaben,  daß  er  sprachliche  Dinge  um  ihrer  selbst  willen  be- 
handelt. Das  Gebiet,  das  er  sich  hier  vorgenommen  hat,  ist 
allerdings  sehr  groß;  die  Grenzen  nach  Mittelalter  und  Neu- 
zeit hin  sind  ebensowenig  einzuhalten  wie  die  zwischen 
Germanentum  und  Indogermanentum.  Das  Licht  und  die  Be- 
leuchtung unserer  Altertümer  holt  Fischer  her,  wo  die  Wissen- 
schaft es  gefunden  hat:  in  den  Ausgrabungen  der  Prähistorie, 
in  den  literarischen  Quellen  des  klassischen  Altertums,  in  den 
lateinischen  Volksrechten  und  Geschichtsquellen  und  nicht 
zum  geringsten  in  allen  den  volkssprachlichen  Quellen,  wie 
sie  dem  Germanisten  besonders  am  Herzen  liegen.  In 
schlichter  Sachlichkeit,  aber  ohne  verweilende  Ruhe,  die  beim 
einzelnen  Halt  macht,  wird  das  ganze  Leben  der  Germanen 
in  seiner  Einheitlichkeit  und  seinen  Wandlungen  dargestellt. 
Die  Probleme  der  Völkerkunde,  der  Mythologie,  der  Staats- 
und Privataltertümer  und  die  Fragen  fremdländischer  Kultur- 
berührungen werden  mit  gleichmäßiger  Sachkenntnis  zu  einer 
eindrucksvollen  Gesamtdarstellung  verarbeitet.  Daß  ein  solcher 
kühner  Versuch  von  einem  deutschen  Philologen  und  Sprach- 
forscher unternommen  ist.  der  seit  lange  mit  den  Forderungen 
unserer  Altertumskunde  vertraut  ist,  wird  dem  Büchlein  bei 
Historikern  wohl  zur  Empfehlung  gereichen. 

Freiburg  i.  B.  F.  Kluge. 

Deutsche  Wirtschaftsgeschichte.  Von  K.  Th.  v.  Inama-Sternegg. 
1.  Band  (bis  zum  Schluß  der  Karolingerperiode).  2.,  ver- 
besserte und  vermehrte  Auflage.  Leipzig,  Dunckcr  <&  Hum- 
blot.     1909.     XXXVIII  u.  755  S. 

In  der  Vierteljahrschrift  für  Sozial-  und  Wirtschafts- 
geschichte 1909,  S.  167ff.  habe  ich  einen  Nekrolog  auf  Inama 
veröffentlicht  und  dabei  auch  kurz  die  allgemeine  Bedeutung 
seiner  deutschen  Wirtschaftsgeschichte  hervorgehoben.  Der 
erste  Band  derselben  steht  formell  und  inhaltlich  am  höchsten. 
Ihn  hat  1.  noch  für  eine  notwendig  gewordene  2.  Auflage  einer 
Umarbeitung  unterzogen;  der  Tod  ereilte  ihn,  als  er  den 
24.  Korrekturbogen  gelesen  hatte.  Vielleicht  wäre  gerade  bei 
diesem  ersten  Band  ein  unveränderter  Abdruck  berechtigt  ge- 


362  Literaturbericht. 

wesen:  er  enthielt  eine  gewissermaßen  klassische  Darstellung: 
namentlich  eine  Würdigung  der  Großgrundherrschaft,  die,  wenn 
sie  auch  zu  weit  ging,  doch  sehr  viel  Treffliches  bot  und  zu- 
gleich einer  Anschauung,  die  lange  in  der  wissenschaftlichen 
Literatur  vorherrschte,  einen  erhöhten,  klassischen  Ausdruck 
gab.  Anderseits  ist  es  auch  wieder  interessant  zu  beobachten, 
was  I.  bei  einer  neuen  Bearbeitung  zu  ändern  oder  hinzu- 
zufügen für  gut  hielt.  Im  großen  und  ganzen  hat  er  nun  mehr 
hinzugefügt  als  geändert,  seinen  Standpunkt  durchaus  im 
wesentlichen  festgehalten.  Um  sogleich  eine  Hauptsache  her- 
vorzuheben, so  verteidigt  er  S.  409  (vgl.  S.  295  der  1.  Aufl.) 
gegen  Waitz  seine  Auffassung  hinsichtlich  der  Abnahme  des 
kleinen  Grundeigentums.  Daß  Waitz  im  Recht  ist,  wird  nicht 
zu  bestreiten  sein  (vgl.  meine  Entstehung  der  deutschen  Stadt- 
gemeinde S.  10—17;  Gott.  Gel.  Anz.  1891,  S.  771).  Die  Zu- 
sätze entstammen  meistens  der  Verwertung  von  Resultaten 
neuer  Forschungen.  So  ist  S.  281  ff.  (vgl.  1.  Aufl.  S.  213)  ein 
längerer  Abschnitt  „Grundsätze  und  Einrichtungen  der  karo- 
lingischen  Kolonisation"  eingeschoben,  der  auf  Rübeis  be- 
kanntes Buch  (vgl.  H.  Z.  97,  S.  574)  zurückgeht.  Früher  las 
man:  „Der  Löwenanteil  an  der  Kolonisation"  falle  der  Kirche 
zu.  I.s  Einschiebsel  bewirkt,  daß  jetzt  (S.  285)  der  Kirche  nur 
ein  „großer  Anteil"  zuerkannt  wird.  Auf  Rubel  nimmt  I.  oft 
Rücksicht;  doch  schließt  er  sich  ihm  nicht  schlechthin  an 
(s.  die  nähere  Darlegung  seiner  Stellung  S.  124,  Anm.  1). 
S.  Saif.  (vgL  1.  Aufl.  S.  226)  ist  ein  Abschnitt  über  das  Auf- 
kommen von  Köttern  eingefügt,  der  durch  Rhamms  „Groß- 
hufen" veranlaßt  ist.  Die  Berücksichtigung  dieser  Frage  ist 
durchaus  zu  billigen.  Indessen  bedarf  es  doch  wohl  noch 
einer  genaueren  Prüfung  der  Quellenstellen,  die  man  für  ein 
so  frühes  Vorkommen  von  Köttern  anführt;  mir  scheinen  nicht 
alle  beweiskräftig  zu  sein.  Rhamms  gelehrtes,  leider  schwer 
lesbares  Buch  zitiert  I.  mit  Recht  oft  (vgl.  S.  108  mit  S  82 
der  1.  Aufl.).  Die  Erweiterungen,  die  sich  S.  537  f.  (vgl. 
1.  Aufl.  S.  395)  finden,  sind  wohl  durch  Caros  Arbeiten,  vielleicht 
auch  durch  Waitz  IV,  2.  Aufl.,  S.  359  veranlaßt.  In  der  Dar- 
stellung der  ständischen  Gliederung  S.  63  ff.  (vgl.  1.  Aufl. 
S.  52  ff.)  ist  mehr  die  Disposition  als  der  Inhalt  geändert. 
I.  hält  an  der  alten  Anschauung  von  dem  Verhältnis  von  Adel 


Deutsche  Wirtschaftsgeschichte.  3o3 

und  Gemeinfreien  in  der  deutschen  Urzeit  fest,  was  ich  übrigens 
auch  tue.  Er  scheint  aber  von  der  gegnerischen  Literatur 
nicht  nähere  Kenntnis  genommen  zu  haben,  was  zu  bedauern 
ist,  da  sie  manchen  fruchtbaren  Gesichtspunkt  eröffnet  und 
die  Anhänger  der  alten  Ansicht  genötigt  hat,  sie  zu  vertiefen 
und  fester  zu  begründen.  Der  neue  Abschnitt  über  „die 
Preis-  und  VVuchergesetzgebung  der  Karohnger"  S.  668  ff.  geht 
wesentlich  wohl  auf  Schaubs  „Zinswucher"  zurück  (vgl.  dazu 
H.  Meyer,  Zeitschr.  f.  d.  gesamte  Handelsrecht  60,  S.  270ff. 
und  F.  Schneider,  Vierteljahrschrift  f.  Sozial-  und  Wirtschafts- 
gesch.  1907,  S.  292  ff.).  S.  307  ff.  ist  eine  längere  Erörterung 
über  die  ständischen  Verhältnisse  der  karolingischen  Zeit  ein- 
geschoben, durch  die  die  kurzen  Bemerkungen  über  die 
„Sozialpolitik"  der  Karolinger  in  der  1.  Aufl.  (S.  231)  ersetzt 
werden.  Die  „Beilagen"'  sind  um  eine  Zusammenstellung  der 
karolingischen  Maße  und  Gewichte  vermehrt  worden.  Um 
einige  neuere  Arbeiten  zu  nennen,  deren  Benutzung  man  ver- 
mißt, so  würden  vor  allem  Hoops  „Waldbäume  und  Kultur- 
pflanzen" (vgl.  z.  B.  S.  9  f.  und  217)  anzuführen  sein.  Ebenso 
fällt  es  auf,  daß  I.  bei  der  Erörterung  der  Siedlungsformen 
nicht  die  Kritik,  die  Meitzens  Theorie  bei  G.  F.  Knapp  und 
Henning  gefunden  hat,  heranzieht  (vgl.  S.  44  ff.).  Zu  den 
Ausführungen  über  den  friesischen  Handel  und  die  Anfänge 
der  Weberei  waren  die  Studien  von  Häpke  (Hansische  Ge- 
schichtsblätter 1906,  S.  309 ff.)  und  E.  Kober  (Die  Anfänge  des 
deutschen  Wollgewerbes)  hinzuzunehmen.  Nachträglich  ist 
dazu  gekommen  :  Pirenne,  Draps  de  Frise  ou  draps  de  Flandre, 
Vierteljahrschrift  f.  Sozial-  und  Wirtschaftsgesch.  1909,  S.  308  ff. 
Gegenüber  den  Lücken  in  der  Literaturbenutzung  mag  ander- 
seits hervorgehoben  werden,  daß  I.  die  Quellenbelege  um 
manches  hübsche  Stück  vermehrt  hat  (vgl.  z.  B.  S.  678  Anm.  1), 
wobei  man  beobachtet,  mit  welcher  Liebe  er  sich  in  seinen 
Stoff  vertieft  hat. 

Der  neue  Band  übertrifft  den  alten  um  mehr  als  200  Seiten. 
Ist  nun  auch  die  Grundanschauung  die  gleiche  geblieben,  so 
wird  man  doch  um  der  zahlreichen  Erweiterungen  im  ein- 
zelnen fortan  stets  die  2.  Auflage  zur  Hand  nehmen.  Eine 
unbedingte  Bereicherung  stellt  das  eingehende  Sachregister 
dar.      Wir    verdanken    es    einem    Sohne    I.s,    der    sich    dabei 


364  Literaturbericht. 

der  Unterstützung  des  Rechtshistorikers  E.  v.  Schwind  be- 
dient hat,  1) 

Ich  möchte  noch  auf  zwei  Dinge  hinweisen,  die  in  der 
2.  Auflage  mit  derselben  Auffassung  vorgetragen  sind  wie  die 
in  der  1.  S.  577  f.  spricht  I.  kurz  von  dem  Baugewerbe.  In 
den  späteren  Bänden  der  Wirtschaftsgeschichte  nimmt  er  auf 
dieses  gar  keine  Rücksicht.  Das  ist  charakteristisch  für  die 
geringe  Aufmerksamkeit,  die  dem  so  wichtigen  Thema  in  der 
wirtschaftsgeschichtlichen  Literatur  geschenkt  wird.  Zum  min- 
desten sollte  das,  was  die  kunsthistorische  Literatur  ermittelt 
hat,  verwertet  werden.  S.  679  äußert  sich  I.  über  die  Einflüsse 
des  Christentums  auf  die  sozialen  und  wirtschaftlichen  Ver- 
hältnisse. Da  dies  Problem  heute  mit  erhöhtem  Eifer  disku- 
tiert wird  (vgl.  z.  B.  Tröltsch,  Archiv  f.  Sozialwissenschaft  28, 
8.  66  ff.),  so  mag  notiert  werden,  daß  I.s  Urteile  wenig  treffend 
sind.  Wenn  er  z.  B.  meint,  daß  das  Christentum  „den  sozialen 
Zusammenhalt  der  Genossenschaften  an  der  Mark  vernichtete", 
so  liegt  dies  weitab  vom  Wege. 

Freiburg  i.  B.  G.  v.  Below. 

Barbara  Blomberg,  die  Geliebte  Kaiser  Karls  V.  und  Mutter  Don 
Juans  de  Austria.  Ein  Kulturbild  des  16.  Jahrhunderts  von 
Dr.  Paul  Herre.     Leipzig,  Quelle  &  Meyer.    1909.  V  u.  160  S. 

Der  ungemein  rührige  Verfasser  von  „Europäische  Politik 
im  Cyprischen  Krieg",  „Papsttum  und  Papstwahl  im  Zeitalter 
Philipps  II."  u.  a.  m.  hat  uns  mit  der  vorliegenden  Schrift  —  des 
trockenen  Tons  nun  satt  —  ein  Büchlein  ganz  anderer  Art 
bescheert.  Ein  Zufallsfund,  darunter  das  im  Anhang  wieder- 
gegebene, äußerst  interessante  Inventar  Barbaras,  hat  ihn,  als 
er  in  Simancas  nach  größeren  Schätzen  grub,  auf  die  Spuren 
der  Geliebten  Kaiser  Karls  geführt,  und  schließlich  ist,  nach 
so  manchen  weniger  vom  Glück  begünstigten  Anläufen  der 
früheren  Forschung,  das  erste  historisch  einwandfreie  und 
gleichzeitig  abschließende  Lebensbild  Barbara  Blombergs  daraus 
entstanden.  Es  sind,  wie  der  Verfasser  in  seinem  stimmungs- 
vollen Vorwort  richtig  bemerkt.  Gestalten  und  Verhältnisse, 
die    im    dämmerigen    Halbdunkel    entlegener    Gemächer    und 

1)  Merkwürdig  ist  es,  daß  der  Name  des  oft  zitierten  Kiessei- 
bach stets  Kisselbach  gedruckt  wird. 


16.  Jahrhundert.  365 

winkliger  Hintertreppen  ihr  Dasein  führten,  ehe  auch  auf  sie 
das  unerbittliche  Licht  der  Forschung  fiel,  es  ist  mit  einem  Worte 
ein  Stück  Halbwelt  des  16.  Jahrhunderts,  das  hier  mit  dem  Natu- 
ralismus eines  Caravaggio  auf  das  Papier  gebannt  ist.  Und  in 
seinem  Mittelpunkt  Barbara,  der  Ausbund  weiblicher  Tugenden  : 
die  von  Anfang  an  wohl  wenig  spröde  Regensburger  Gürtler- 
meisterstochter, deren  Anmut  die  flüchtige  Neigung  des  Kaisers 
gewann;  die  bescheidenere,  aber  darum  nicht  weniger  genuß- 
frohe Madame  Kegel  von  Brüssel;  die  offiziell  anerkannte 
Mutter  Don  Juans,  die  einem  Alba  die  Zähne  weist  und  den 
Titel  „Prinzessin"  beansprucht,  aber  mit  ihrem  Schwärm  eng- 
lischer und  spanischer  Liebhaber  in  Gent  und  Brüssel  ein 
Leben  in  der  Gosse  führt;  endlich  die  alternde,  der  zere- 
moniellen spanischen  Frömmigkeit  hingegebene  Gutsherrin 
von  Colindres  am  biscayischen  Meerbusen.  Wenn  uns  aber 
auch  der  Charakter  dieser  Frau  und  ihrer  anrüchigen  Um- 
gebung nicht  gerade  in  Entzücken  versetzt,  so  freuen  wir  uns 
doch  der  feinen  Seelenkunde  des  Verfassers  und  seiner  treff- 
lichen Schilderung  der  jeweils  so  verschiedenartigen  Umwelt 
und  beglückwünschen  ihn  zu  dem  kulturhistorischen  und  bio- 
graphischen Kabinetstückchen,  an  dem,  die  Pikanterie  des 
Stoffes  mildernd  und  veredelnd,  der  Spürsinn  des  gewissen- 
haften Forschers  wie  die  künstlerische  Gestaltungskraft  des 
Darstellers  den  gleichen  Anteil  haben. 

Heidelberg.  K.  Stähiin. 

Der  Feldzug  1664  in  Ungarn;  unter  besonderer  Berücksichtigung 
der  Herzoglich  Württembergischen  Allianz-  und  Schwäbi- 
schen Kreistruppen.  A.  u.  d.  T. :  Darstellungen  aus  der 
Württembergischen  Geschichte.  3.  Bd.  Von  A.  v.  Schempp. 
Stuttgart,  W.  Kohlhammer.     1909.     XII  u.  310  S. 

Es  ist  freudig  zu  begrüßen,  daß  ein  militärischer  Fach- 
mann sich  der  Mühe  unterzogen  hat,  den  Feldzug  des  Jahres 
1664  gegen  die  Türken  kritisch  zu  erörtern.  An  übersichtlich 
gehaltenen  Darstellungen  des  ganzen  Feldzuges,  wie  an  ein- 
gehenderen kritischen  Schilderungen  des  Anteils  einzelner 
Truppenkörper  und  einzelner  Kriegsereignisse  —  in  erster 
Linie  der  Entscheidungsschlacht  bei  St.  Gotthard  am  1.  August 
1664  —  hat  es  uns  zwar  nicht  gefehlt;  allein  es  mangelte  bis- 

Historiscbe  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  24 


366  Literaturbericht. 

lang  eine  auf  kritischer  Benutzung  des  gedrucliten  wie  un- 
gedruckten Materials  aufgebaute  Studie  des  ganzen  Feldzuges, 
wie  sie  v.  Schempp  in  dem  vorliegenden  Buche  bietet.  Ab- 
schließend wird  man  auch  seine  Arbeit  nicht  nennen  dürfen; 
es  bleibt  nicht  nur  im  einzelnen  genug  zu  tun  übrig;  es  wird 
wohl  zweifellos  erst  nach  genauer  Durchforschung  der  türki- 
schen Archive  ein  definitives  Urteil  über  den  ganzen  Feldzug 
wie  über  die  Schlacht  bei  St.  Gotthard  gefällt  werden  können. 
Möge  die  Leitung  des  Wiener  Kriegsarchives,  die  seit  längerer 
Zeit  mit  so  viel  Eifer  und  Erfolg  die  neuere  österreichische 
Kriegsgeschichte  von  kritisch  geschulten  und  militärisch  aus- 
gebildeten Fachmännern  darstellen  läßt,  nicht  zu  lange  zögern, 
auch  diese  lohnende  Aufgabe  in  Angriff  zu  nehmen.  Bis 
dahin  aber  wird  die  Schrift  v.  Sch.s  unbedingt  eine  erste  Stelle 
in  der  Literatur  des  Feldzuges  von  1664  einnehmen;  denn  sie 
bietet  uns  eine  klare,  objektiv  gehaltene  Schilderung  aller 
wesentüchen  Ereignisse  dieses  Kriegsjahres,  vermehrt  unsere 
Kenntnisse  durch  eine  Fülle  neuer,  zum  Teil  nicht  unwichtiger 
Tatsachen  und  führt  in  ihren  kritischen  Teilen  die  Unter- 
suchung so  weit,  als  dies  bei  dem  derzeitigen  Quellenstande 
möglich  ist.  Wichtige  neue  Materialien  bringt  der  Verfasser 
im  ersten  Kapitel  seines  Buches  über  die  Kriegsvorbereitungen» 
zumal  des  schwäbischen  Kreises  und  des  Herzogtums  Württem- 
berg, bei;  was  hier  über  die  Schwierigkeit  der  Truppenwer- 
bung, wie  deren  Verpflegung  beim  Marsche  und  während  der 
Schlachten  gesagt  wird,  hat  allgemeine  Geltung  und  hat  seine 
Bedeutung  so  gut  für  die  Kultur-  wie  für  die  Kriegsgeschichte. 
Sehr  wertvoll  sind  die  Auseinandersetzungen  v.  Sch.s  über 
die  kriegerischen  Unternehmungen  der  Murarmee.  Er  ver- 
urteilt den  Winterfeldzug  Zrinyis,  besonders  den  Plan,  Kanisza 
zu  erobern,  auf  das  entschiedenste,  zeigt,  daß  man  seitens 
der  Kaiserlichen  die  Widerstandskraft  dieser  im  türkischen 
Besitze  befindlichen  Festung  unter-,  ihre  Bedeutung  „als 
Schlüssel  von  Oberungarn,  Steiermark  und  Österreich"  über- 
schätzt hat.  Interessant  ist  ferner  der  von  v.  Seh.  (S.  78  ff.) 
geführte  Nachweis,  daß  Leopold  1.  seine  Einwilligung  zum 
Angriffe  Kaniszas  in  erster  Linie  deshalb  gab,  weil  er  der 
weitverbreiteten  Ansicht  seiner  Verbündeten  begegnen  wollte,, 
als    beabsichtige   er   gar   nicht,    die   ihm  von   ihnen   zur  Ver- 


17.  Jahrhundert.  367 

fügung  gestellten  Truppen  gegen  die  Türken  zu  verwenden. 
Sehr  verständig  urteilt  v.  Seh.  über  den  kaiserlichen  Ober- 
befehlshaber; er  betont  nachdrücklichst  die  Schwierigkeiten, 
mit  denen  Montecuccoli  während  des  ganzen  Verlaufes  des 
Feldzuges  zu  kämpfen  hatte;  aber  er  faßt  sein  Urteil  über  den 
kaiserlichen  Feldherrn  doch  dahin  zusammen,  daß  derselbe 
nicht  ganz  auf  der  Höhe  war;  er  meint,  Montecuccoli  hätte 
sich  früher  bewußt  werden  sollen,  daß  es  bei  St.  Gotthard 
zur  entscheidenden  Schlacht  kommen  werde.  Er  wirft  ferner, 
wie  Referent  glaubt,  mit  Recht,  den  Führern  der  christlichen 
Armeen  vor,  daß  sie  nicht  rechtzeitig  zur  Unterstützung  der 
Reichsarmee  eingegriffen  haben.  Sehr  entschieden  widerspricht 
v.  Seh.  der  weitverbreiteten  Ansicht  von  der  besonderen 
Tapferkeit  der  französischen  Soldaten  während  der  Schlacht 
und  von  ihrem  ausschlaggebenden  Einflüsse  auf  die  Ent- 
scheidung des  Tages;  doch  gibt  er  zu,  daß  ihre  Truppen 
disziplinierter  waren,  als  die  übrigen.  Von  hohem  Interesse 
ist  auch,  wie  Seh.  über  die  Entwicklung  der  Schlacht  bei 
St.  Gotthard  und  über  die  Wertung  derselben  urteilt.  Nach 
seiner  Meinung  waren  es  unvorhergesehene  Zufälle,  die  am 
I.August  1664  zur  Schlacht  führten.  Sie  hat  sich  daraus  ent- 
wickelt, daß  die  Türken  den  Übergang  über  die  Raab  in  ihre 
Hände  bekommen  wollten  und  auf  beiden  Seiten  die  Truppen 
sich  allmählich  durch  das  selbständige  Eingreifen  der  Unter- 
führer in  den  von  den  Führern  beider  Heere  nicht  beabsich- 
tigten Kampf  hereinziehen  ließen,  in  der  Streitfrage,  ob  man 
die  Schlacht  bei  St.  Gotthard  überhaupt  einen  Sieg  der  Christen 
nennen  kann,  nimmt  Seh.  eine  vermittelnde  Stellung  ein;  er 
wertet  die  errungenen  Vorteile  der  christlichen  Armeen  höher  als 
Nottebohm  aber  niedriger  als  v.  Zwiedineek-Südenhorst.  „Der 
Gewinn  der  Schlacht",  meint  er  schließlich,  der  Sieg  der  christ- 
lichen Waffen  bezeichnet  den  Wendepunkt  in  der  Geschichte 
der  bisherigen  türkischen  Waffenüberlegenheit.  Nur  dadurch 
gewinnt  die  Schlacht  neben  der  geringen  taktischen  eine 
historische  Bedeutung,  eine  strategische  hat  sie  überhaupt 
nicht."  Alle  diese  Urteile  scheinen  dem  Referenten  gut  be- 
gründet und  berechtigt.  Dagegen  kann  er  sich  nicht  einver- 
standen erklären,  wenn  Seh.  behauptet,  der  Kaiser  hätte  besser 
getan,  sich  in  die  siebenbürgischen  Verwicklungen  nicht  einzu- 

24* 


368  Literaturbericht. 

mengen,  und  den  Kampf  gegen  die  Türken  überhaupt  nicht 
zu  wagen.  Wer  die  Geschichte  jener  Jahre  genau  verfolgt, 
wird  sich  leicht  überzeugen  können,  daß  Kaiser  Leopold  in 
der  Erkenntnis  der  Mängel  seines  Heeres  und  aller  sonstigen 
Schwierigkeiten  den  Kampf  mit  den  Türken  so  lange  als  mög- 
lich hinausschob  und  ihn  erst  dann  begann,  als  er  nur  zwischen 
Angriff  und  schwierigster  Verteidigung  zu  wählen  hatte. 

Im  Anhange  druckt  v.  Seh.  zahlreiche  zum  Teil  recht 
wichtige  Aktenstücke  zur  Geschichte  des  Feldzuges  von  1664 
ab.     Bedauerlich  ist  der  Mangel  eines  Registers. 

Wien.  A.  Pribram. 


Wielands  gesammelte  Schriften.  Herausgegeben  von  der  Deut- 
schen Kommission  der  Kgl.  Preuß.  Akademie  der  Wissen- 
schaften.    Berlin,  Weidmann. 

\.  Abteilung:  Werke.  1.  Bd.  Poetische  Jugendwerke.  I.  Teil, 
herausg.  von  Frit2  Homeyer.    1909.    VIII  u.  462  S. 

2.  Abteilung:  Übersetzungen,  1,  Bd.  Shakespeares  theatralische 
Werke.  1.  u.  2.  Teil,  herausg.  von  Ernst  Stadler.  1909. 
372  S. 

Nachdem  für  die  kritische  Bearbeitung  unserer  modernen 
Klassiker  K.  Lachmann  durch  seine  Lessing-Ausgabe  (1838 
bis  1840)  den  Weg  gewiesen  hatte,  haben  Schiller  (1867ff.), 
Herder  (1877  ff.),  Goethe  (1887  ff.)  lange  genug  warten  müssen, 
und  Klopstock  hat  bisher  nur  teilweise  eine  brauchbare  Edi- 
tion erfahren.  Inzwischen  sind  Uhland,  Kleist  und  Grillparzer, 
ja  auch  schon  0.  Ludwig  und  Hebbel  gut  und  teilweise  treff- 
lich versorgt  —  für  Wieland  war  noch  so  gut  wie  nichts 
geschehen.  Und  doch  sind  die  vielfach  zu  Seltenheiten  ge- 
wordenen Originalfassungen  seiner  Werke,  und  ist  insbe- 
sondere ihre  späte  reiche  Textgeschichte,  soweit  nämlich  der 
Autor  selbst  an  ihr  beteiligt  war,  von  der  größten  Bedeutung: 
für  die  Geschichte  unserer  Schriftsprache  wie  für  die  Ge- 
schichte der  poetischen  Form  und  des  poetischen  Stils.  Das 
hat  Wieland  schon  selbst  erkannt  und  betont,  indem  er  den 
letzten  Ausgaben  seiner  zum  Teil  mehrfach  umgearbeiteten 
Jugendschriften  umfangreiche  Proben  aus  den  älteren  Fas- 
sungen beigab. 


18.  Jahrhundert.  369 

Die  „Deutsche  Kommission"  hat  es  denn  gleich  bei  ihrer 
Begründung  als  eine  ihrer  vornehmsten  Aufgaben  festgelegt, 
eine  kritische  Gesamtausgabe  Wielands  ins  Werk  zu  leiten. 
Diese  beginnt  nach  sechsjähriger  Vorbereitung  soeben  ans 
Licht  zu  treten:  unter  den  günstigsten  Auspizien.  Ihr  General- 
redaktor ist  Prof.  Bernhard  Se  u  ffert  in  Graz,  seit  Jahrzehnten 
als  unser  bester  Wielandkenner  angesehen,  und  durch  hervor- 
ragende Akribie  bei  seiner  Mitarbeit  an  der  Weimarer  Goethe- 
Ausgabe  bewährt.  Er  hat  vor  allem  dafür  gesorgt,  daß  eine 
breite  und  sichere  Grundlage  durch  eine  erschöpfende  Biblio- 
graphie der  Handschriften  und  Drucke  geschaffen  wurde; 
unter  dem  Mangel  einer  solchen  haben  die  Goethe-  und  die 
Lutherausgabe  —  und  die  Mitarbeiter  der  beiden  —  dauernd 
zu  leiden  gehabt.  In  Seufferts  „Prolegomena  zu  einer  Wie- 
land-Ausgabe" (I— VI)  (4  Hefte,  Berlin  1904—1909,  S.-A.  aus 
d.  Anhang  d.  Abhandlungen  d.  Kgl.  Preuß.  Ak.  d.  Wiss.)  ver- 
folgen wir  auf  344  Quartseiten  (in  fast  1400  Nummern)  des 
Dichters  Schaffen  von  dem  ersten  Auftauchen  poetischer  Be- 
tätigung im  10.  Lebensjahre  (1743)  bis  kurz  vor  seinen  Tod 
(nämlich  zum  24.  Oktober  1812)  und  werden  so  über  eine 
knappe  Beschreibung  der  alten  zu  dem  wohlbegründeten  Plane 
der  neuen  Ausgabe  geleitet. 

Sie  wird  in  drei  Abteilungen  zerfallen:  „Werke",  „Über- 
setzungen", „Briefe"  —  für  das  große  Briefkorpus  ist  Seuffert 
selbst  seit  Jahren  tätig,  die  Arbeit  an  den  ersten  Abteilungen 
liegt  zumeist  in  den  Händen  jüngerer  Gelehrter,  und  zwei  von 
ihnen  haben  uns  heuer  je  einen  Band  unterbreitet.  Es  sind 
reine  Textbände,  denen  (außer  einem  knappen  allgemeinen 
Vorwort  Erich  Schmidts  vor  I  1)  keine  Einleitung  und  kein 
Rechenschaftsbericht  beigegeben  ist;  ein  Kommentar  ist  über- 
haupt nicht  vorgesehen,  der  Apparat  wird  in  besonderen  Heften 
oder  Bänden  geliefert,  zu  deren  Abnahme  die  Subskribenten 
nicht  verpflichtet  sind. 

Der  Kritiker,  dessen  Willkomm  ein  herzlicher  und  auf- 
richtiger ist,  steht  doch  diesen  Bänden  und  besonders  dem 
ersten  Band  der  I.  Abteilung  mit  einer  gewissen  Verlegenheit 
gegenüber:  wären  ihm  nicht  Seufferts  Prolegomena  zur  Hand, 
so  würde  er  damit  wenig  anzufangen  wissen.  Kein  Wort  über 
die  Form  und  Gewähr  der  Überlieferung,  keine  Zahl,  die  uns 


370  Literaturbericht. 

über  die  Entstehungszeit  oder  das  Erscheinungsjahr  Aufschluß 
gibt,  wo  nicht  die  beigefügten  Vor- und  Nachworte  des  Autors 
datiert  sind.  Ich  fürchte,  daß  dies  splitternackte  Hervortreten 
wenig  einladend  auf  Subskribenten  wirkt  —  vielmehr  ich  habe 
es  bereits  erfahren,  und  ich  möchte  dringend  bitten,  daß  man 
im  weitern  Verlauf  davon  absehen  und  für  den  ersten  Band 
eine  Tabelle  nachliefern  möchte,  die  eine  chronologische  und 
die  allernotdürftigste  bibliographische  Orientierung  auch  denen 
ermöglicht,  welche  die  „Prolegomena"  Seufferts  nicht  besitzen 
und  auf  die  teuern  Bände  mit  dem  Apparat  verzichten  wollen. 
Ich  habe  oft  genug  gewettert  gegen  den  Schwindel,  der  mit 
dem  Aufputz  sog.  kritischer  Ausgaben  getrieben  wurde  — 
hier  haben  wir  ein  Beispiel  für  den  Rückschlag,  eine  wissen- 
schaftliche Ausgabe  mit  übertriebener  Schlichtheit  der  äußeren 
Erscheinung.  Inzwischen  aber  ist  unser  Publikum  doch  einiger- 
maßen verwöhnt  worden:  historische  Orientierung  verlangt 
jedermann,  der  Geld  an  die  Ausgaben   alter  Autoren  wendet. 

Der  von  Dr.  Stadler  besorgte  Band  bringt  das  erste  Viertel 
der  Shakespeare-Übersetzung  (1762/63).  Dr.  Homeyer  legt 
die  poetische  Produktion  Wielands  bis  zum  Herbst  1752  vor: 
nach  Drucken  und  Handschriften,  denn  manches  von  den 
lyrischen  Sachen  und  von  den  epischen  z.  B.  der  „Hermann" 
ist  bis  zum  Erwachen  der  literargeschichtlichen  Forschung 
ungedruckt  geblieben.  Die  Lesung  macht  im  allgemeinen 
einen  zuverlässigen  Eindruck,  die  Korrektur  könnte  hier  und 
da  noch  sauberer  sein,  und  mit  der  Zurückhaltung,  welche 
der  Herausgeber  gegenüber  deutlichen  Fehlern  der  Manuskripte 
(zumeist  von  Schreiberhand,  aber  von  Wieland  durchgesehen) 
übt,  bin  ich  nicht  immer  einverstanden.  Im  ganzen  aber 
macht  die  Arbeit  einen  soliden  Eindruck,  und  man  darf  der 
jungen  Schar  ein  frohes  Glückauf  zurufen. 

Göttingen.  E.  Schröder. 

Johannes  v.  Müller  1752-1809.  Auf  den  100.  Gedenktag  seines 
Todes  im  Auftrage  des  Historisch-antiquarischen  Vereins 
des  Kantons  Schaffhausen  herausgegeben  von  Dr.  Karl 
Henking.  1.  Bd.  (1752—1780).  Mit  6  Abbildungen.  Stutt- 
gart und  Beriin,  J.  G.  Cotta  Nachf.  1909.  252  S. 
So  vieles  auch  schon  über  Johannes  v.  Müller  geschrieben 

worden  ist,  so  fehlte  es  doch  immer  noch  an  einer  Biographie, 


18.  Jahrhundert.  371 

die  den  Menschen  und  den  Historiker  wissenschaftlich  gründ- 
lich behandelt  hätte.  Wir  besitzen  gelegentliche  Urteile,  die 
den  Stil  und  die  Tendenz  der  Müllerschen  Geschichtswerke 
nicht  übel  charakterisieren;  aber  diese  konnten  den  Mangel 
an  selbständigen,  ernsthaften  Untersuchungen  über  Müllers 
Stellung  in  der  Geschichte  der  Historiographie,  seine  Abhän- 
gigkeit von  früheren  und  seinen  Einfluß  auf  spätere  Geschicht- 
schreiber nicht  ersetzen.  Ebenso  hat  der  Mensch  schon  mehr- 
fach die  Aufmerksamkeit  historischer  Psychologen  auf  sich 
gezogen;  keiner  der  Beurteiler  hatte  aber  das  Material  zur 
Biographie  vollständig  herangezogen.  Dies  letztere  ist  nun 
freilich  mit  besonderen  Schwierigkeiten  verbunden.  Die  „Sämt- 
lichen Werke*"  bieten,  obwohl  sie  auch  die  Korrespondenz 
und  die  nachgelassenen  Schriften  umfassen,  nur  scheinbar 
eine  sichere  Grundlage.  Es  sind  w'eder  alle  wichtigen  Schriften 
publiziert,  noch  liegt  das,  was  gedruckt  wurde,  in  authen- 
tischer Form  vor.  Als  Johann  Georg  Müller,  der  Bruder  des 
Historikers,  1810—1819  die  erste  Ausgabe  der  „Werke"  be- 
sorgte, stellten  sich  der  vollständigen  Mitteilung  des  Nach- 
lasses mannigfache  Bedenken  entgegen.  Die  Furcht,  noch 
lebende  Freunde  in  der  Schweiz  und  im  Auslande  zu  ver- 
letzen oder  bei  Napoleon  und  Preußen  aus  politischen  Gründen 
Anstoß  zu  erregen,  ließ  vieles  unterdrücken,  und  besonders 
die  Grundlage  für  Müllers  Biographie,  die  Briefe,  wurden  beim 
Abdrucke  stark  verstümmelt.  Die  zweite  Ausgabe  der  „Sämmt- 
lichen  Werke"  1831  —  1835  brachte  keine  Verbesserung.  Glück- 
licherweise blieb  der  handschriftliche  Nachlaß  selbst  unver- 
sehrt in  Schaffhausen  erhalten.  Ihn  auszuschöpfen  war  aber 
wohl  nur  einem  einheimischen  Forscher  möglich,  und  der 
Historisch-antiquarische  Verein  des  Kantons  Schaffhausen  hat 
sich  daher  nicht  nur  um  das  Andenken  eines  berühmten  Mit- 
bürgers, sondern  um  die  allgemeine  Geschichte  der  Revolu- 
tionszeit ein  wirkliches  Verdienst  erworben,  als  er  beschloß, 
auf  die  hundertste  Wiederkehr  von  Müllers  Todestage  eine 
möglichst  vollständige  Biographie  herausgeben  zu  lassen.  Als 
Bearbeiter  gewann  er  Dr.  Karl  Henking,  der  sich  bereits  früher 
durch  Publikationen  an  verschiedenen  Orten  als  Müller  Forscher 
ausgewiesen  hatte.  Von  der  Biographie  liegt  bis  jetzt  der  erste 
der  zwei  Bände  vor.     Er  reicht   bis  zum  Herbste   1780,   d.  h. 


372  Literaturbericht. 

bis  zur  Publikation  des  ersten  Buches  der  „Geschichten  der 
Schweizer"  in  der  äUeren  Rezension.  Er  behandeU  also  ver- 
hältnismäßig nur  einen  kleinen  Teil  von  Müllers  Leben;  der 
Verfasser  sieht  denn  auch  voraus,  daß  der  Schlußband,  zu 
dem  die  Vorarbeiten  zum  großen  Teile  beendigt  sind,  den 
doppelten,  wenn  nicht  den  dreifachen  Umfang  erreichen  werde 
—  eine  weder  für  das  Auge  noch  für  den  Gebrauch  eben  an- 
genehme Differenz.  H.  hat  auf  den  Wunsch,  daß  im  Säkular- 
jahre wenigstens  ein  Teil  der  Biographie  erscheinen  möge, 
wohl  allzuviel  Rücksicht  genommen. 

Soweit  es  nun  darauf  ankam,  Müllers  Persönlichkeit  zu 
schildern,  hat  H.  seine  Aufgabe  vortrefflich  gelöst.  Der  Bio- 
graph beherrscht  das  gedruckte  und  handschriftliche  Material 
vollständig  und  wählt  seine  Belege  mit  der  ruhigen  Sicherheit 
aus,  die  er  sich  im  langjährigen  Umgang  mit  dem  Stoff  er- 
worben hat.  Er  läßt  vorzugsweise  Müller  selbst  sprechen; 
man  könnte  das  Buch  nach  englischer  Sitte  als  ^Life  and 
Leiters"  bezeichnen.  Nun  hat  diese  Methode  bei  einer  Per- 
sönlichkeit wie  Müller,  der  seinen  beinahe  ungesunden  Freund- 
schaftskult zu  einem  guten  Teile  auf  dem  Wege  der  brief- 
lichen Aussprache  pflegte  und  in  seiner  Korrespondenz  sein 
Wesen  so  offen  enthüllte  wie  nirgends  sonst,  gewiß  ihre  be- 
sonderen Vorzüge.  Die  eigenartige,  durch  und  durch  wider- 
spruchsvolle Natur  Müllers,  in  der  sich  anziehende  jugendliche 
Begeisterung  seltsam  mit  überspannter  Eitelkeit  mischt,  läßt 
sich  auf  keine  bessere  Weise  zu  lebendiger  Anschauung  bringen, 
als  durch  Auszüge  aus  dem  Briefwechsel,  in  dem  sich  Müller 
unbedenklich  der  Stimmung  des  Augenblicks  hingibt.  Aber 
die  sozusagen  rein  beschreibende  Methode  hat  auch  ihre 
•  Nachteile.  Die  Schilderung  des  „Milieus"  kommt  zu  kurz. 
Wir  lernen  auch  Müllers  Umgebung  fast  nur  aus  seinen  eigenen 
Urteilen  kennen.  Die  geistigen  Anregungen,  die  er  unbewußt 
in  sich  aufnahm,  oder  die  wahre  Natur  der  Einflüsse,  denen 
er  bewußt  folgte,  bleiben  uns  verborgen.  Der  Verfasser 
schreibt  nicht  als  Apologet,  wenn  er  auch,  wie  begreiflich, 
gerne  mildernde  Umstände  geltend  macht;  aber  sein  Held 
nimmt  nicht  nur  den  ganzen  Prospekt  ein,  sondern  verdeckt 
auch  den  Hintergrund.  Und  doch  hätte  wohl  auch  eine  bloße 
Biographie  davon  Nutzen  gezogen,  wenn  z.  B.  die  auf  Müller 


18.  Jahrhundert.  373 

stark  einwirkende  schweizerische  Aufklärung,  die  patriotischen, 
unklar  idealististischen,  im  Grunde  romantisch-konservativen 
Bestrebungen  der  „Helvetischen  Gesellschaft"  und  ihre  Oppo- 
sition gegen  den  bornierten  Zünftlergeist  eingehend  geschildert 
worden  wären.  Die  Begeisterung,  die  dem  künftigen  Verfasser 
der  Schweizergeschichte,  bevor  er  noch  etwas  geleistet,  ent- 
gegengebracht wurde,  die  tatkräftige  Unterstützung,  die  er  bei 
den  Anhängern  der  freiem  Geistesrichtung  fand  —  sie  lassen 
sich  nur  dadurch  erklären,  daß  die  Tendenzen,  die  Müller 
bei  seiner  historiographischen  Tätigkeit  verfolgte,  in  den 
Kreisen  der  Schweiz,  die  von  der  Aufklärung  des  Aus- 
landes berührt  worden  waren,  bereits  kräftig  Wurzeln  ge- 
schlagen hatten.  Das  alles  findet  sich  bei  H.  kaum  an- 
gedeutet. Auch  die  eigenartige  Weltanschauung  des  Genfer 
Naturforschers  und  Philosophen  Charles  Bonnet  hätte  sich 
wohl  schärfer  fassen  lassen.  Es  ist  ja  allerdings  schwer, 
vielleicht  unmöglich,  in  einer  Biographie  die  Proportionen 
zwischen  Geschichte  und  Lebensbeschreibung  richtig  abzu- 
messen. Allein  H.  dürfte  wohl  in  der  Beschränkung  auf 
das  rein  Biographische  zu  weit  gegangen  sein.  Die  spärlichen 
Ausblicke  auf  die  geistigen  Bestrebungen  in  Müllers  Be- 
kanntenkreise, hätten  ohne  Schaden  für  den  Charakter  des 
Werkes  präziser  und  in  kräftigeren  Farben  gehalten  werden 
können. 

Noch  mehr  gilt  dies  von  dem,  was  über  Müllers  histo- 
rische Arbeiten  gesagt  wird.  H.  will  allerdings  erst  in  einem 
besonderen  Kapitel  des  zweiten  Bandes  über  „Müller  als  Histo- 
riker" im  Zusammenhang  handeln,  und  es  wäre  unbillig,  in 
den  zerstreuten  Bemerkungen  des  vorliegenden  Bandes  eine 
Charakteristik  des  Geschichtschreibers  suchen  zu  wollen,  um  ' 
so  mehr  als  Müllers  große  Geschichtswerke  erst  in  eine  spätere 
Zeit  fallen.  Trotzdem  kann  ich  dies  Thema  schon  jetzt  nicht 
ganz  übergehen,  wenn  auch  nur,  um  den  Verfasser  darauf 
aufmerksam  zu  machen,  daß  er  auch  hier  die  Neigung  zeigt, 
seinen  Helden  allzusehr  zu  isolieren.  Die  Geschichte  der 
neuem  Historiographie  ist  allerdings  bis  jetzt  so  wenig  be- 
arbeitet worden,  daß  es  nicht  leicht  ist,  Müllers  Stellung  in 
der  Entwicklung  der  Geschichtschreibung  genau  zu  bestimmen. 
Aber  H.  geht  auf  diese  Seite  seiner  Aufgabe  überhaupt  kaum 


374  Literaturbericht. 

ein.  Ich  hebe  nur  zwei  Punicte  hervor.  Bei  der  Besprechung 
von  Müllers  Dissertation,  des  „Bellum  Clmbricum"  ist  nicht 
bemerkt,  daß  hier  Müller  genau  nach  der  Vorschrift  seines 
Lehrers  Schlözer  gearbeitet  und  gesammelt  hat  (vgl.  Wesen- 
donck.  Gatterer  und  Schlözer  S.  116)  und  daß  bereits  Bünau 
in  seiner  von  Müller  jedenfalls  benutzten  Reichshistorie  Dar- 
stellung und  Quellenzeugnisse  in  der  Art  des  „Bellum  C//«- 
^nV«/»"  getrennt  hat.  Anstößiger  ist  die  andere  Stelle.  S.  244 
bemerkt  H.  bei  Anlaß  der  Schweizergeschichte:  „Noch  lag  zu 
jener  Zeit  die  historische  Kritik  in  ihren  Anfängen."  Diese 
Äußerung  ist  in  dieser  Form  kaum  richtig.  Müllers  Mangel 
an  Kritik  kann  nicht  durch  die  Zeit  der  Abfassung  entschuldigt 
werden.  Seitdem  die  Mauriner  im  17.  Jahrhundert  die  syste- 
matische urkundliche  Forschung  und  die  moderne  Diplomatik 
gegründet  hatten  und  anderseits  Voltaire  und  seine  Schule 
mit  der  methodischen  Säuberung  der  Geschichte  von  Fabeln 
und  Legenden  begonnen  hatte,  kam  es  einem  Zurückfallen  in 
die  unkritische  Manier  der  Humanisten  gleich,  wenn  Müller 
in  seiner  Schweizergeschichte  in  dem  Streben  nach  einer  ästhe- 
tisch befriedigenden  und  patriotisch  erbauenden  Darstellung 
alte  und  neue  Berichte,  Urkunden  und  Chroniken,  willkürlich 
zu  einer  Erzählung  zusammenfügte,  die  weder  Tradition  noch 
Geschichte  war.  Man  braucht  nur  an  Historiker  wie  Muratori 
und  Gibbon  zu  denken,  von  denen  der  eine  sich  direkt  an 
Mabillon  anschloß,  der  andere,  obwohl  ebensowenig  ein  bloßer 
Gelehrter  wie  Müller,  trotzdem  die  Vorarbeiten  eines  Tille- 
mont  gewissenhaft  benutzte,  um  zu  erkennen,  wie  weit  Müller 
auch  hinter  den  Anforderungen  der  zeitgenössischen  Kritik 
zurückblieb.  Natürlich  darf  man  die  „Schweizergeschichte" 
nicht  nach  der  Methode  der  modernen  Forschung  messen: 
aber  man  darf  nicht  meinen,  damit  den  Mangel  an  elemen- 
tarer Kritik,  wie  er  bei  Müller  zu  konstatieren  ist,  rechtfer- 
tigen zu  können. 

Die  Arbeit  am  zweiten  Bande  wird  dem  Verfasser  wohl 
Gelegenheit  geben,  die  Stellung  und  Bedeutung  Müllers  in 
der  Geschichte  der  Historiographie  eingehender  zu  würdigen. 
Es  wäre  zu  bedauern,  wenn  die  Biographie,  die  als  solche 
hohes  Lob  verdient  und  wohl  auf  lange  hinaus  das  abschließende 


18.  Jahrhundert.  375 

Werk  über  den  Schaffhauser  Historiker  bilden  wird,  nach  dieser 
Seite  hin  eine  Lücke  lassen  sollte. 

Zürich.  Fiieter. 

Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.  Im  Auftrage  des  Börsen- 
vereins der  deutschen  Buchhändler  herausgegeben  von  der 
Historischen  Kommission  desselben.  Von  Johann  Gold- 
friedrich. 3.  Bd.:  Vom  Beginn  der  klassischen  Literatur- 
periode bis  zum  Beginn  der  Fremdherrschaft  (1740—1804). 
Leipzig,  Verlag  des  Börsenvereins  der  deutschen  Buch- 
händler.    1909.     673  S. 

In  überraschend  kurzer  Frist  ist  auf  den  1908  erschienenen 
zweiten  Band  des  hervorragenden  Werkes  (vgl.  Hist.  Zeitschr. 
Bd.  102,  S.  387—393)  der  ebenso  stattliche  und  inhaltsreiche 
dritte  gefolgt.  Im  ganzen  wohl  von  mehr  buchhändlerisch 
intimem  Charakter  als  sein  Vorgänger,  weniger  als  dieser  für 
die  allgemeine  Kulturgeschichte  bedeutsam,  zeigt  er  doch  un- 
vermindert alle  Vorzüge,  die  diesen  auszeichneten,  vor  allem 
die  erschöpfende  Beherrschung  des  Stoffes,  die  einsichtsvolle 
Würdigung  der  historischen  Zusammenhänge,  geistvolle  Auf- 
fassung, flüssige  und  fesselnde  Darstellung.  Nach  der  für  das 
Gesamtwerk  getroffenen  Einteilung  sollte  die  Gründung  des 
Börsenvereins  1825  den  zeitlichen  Abschluß  des  Bandes  bilden. 
Statt  dessen  ergab  sich  dem  Verfasser  aus  der  Arbeit  selbst 
als  natürlicher  und  notwendiger  Abschluß  der  Beginn  der 
Fremdherrschaft. 

Die  zweite  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  bringt  der  Lite- 
ratur, dem  Buchhandel  und  dem  Buchhändler,  dem  Schrift- 
steller und  dem  Publikum  einen  neuzeitlichen  Charakter.  Fast 
den  wichtigsten  Gegenstand  in  dem  Stoffe  dieses  Zeitraums 
bildet  der  Nachdruck.  Kampf  und  Streit  wegen  dieser  Frage 
eröffnet  die  Darstellung  und  zieht  sich  durch  den  ganzen 
Band  hindurch.  Anziehend  wird  geschildert,  wie  sich  die 
Gegensätze  des  Nachdruckzeitalters  in  zwei  Persönlichkeiten 
typisch  verkörperten:  in  Johann  Thomas  v.  Trattner  in  Wien 
und  Philipp  Erasmus  Reich  in  Leipzig.  Trattner  (1717—1798), 
in  niedrigem  Stande  geboren,  verstand  es  durch  Klugheit  und 
Rührigkeit,  unter  der  wirksamen  Protektion  Gerhards  v.  Swieten, 


376  Literaturbericht. 

des  Präsidenten  der  Zensurhofkommission,  Leibarztes  und 
mächtigen  Günstlings  der  Kaiserin  Maria  Theresia,  zum  reichen 
Hofbuchhändler  und  Hofbuchdrucker,  Ritter  des  Reiches  usw. 
aufzusteigen.  Vom  Staate  finanziell  unterstützt,  überfüttert 
mit  persönlichen  Privilegien,  besaß  er  1755  15  Pressen,  be- 
schäftigte über  100  Leute,  lehrte  den  Kronprinzen,  späteren 
Kaiser  Joseph  II.  die  Buchdruckerei.  In  Österreich,  das  tatsäch- 
lich und  rechtlich  außerhalb  des  Schutzbereiches  der  deutschen 
Literatur  stand,  vereinigten  sich  die  allgemeinen  Voraus- 
setzungen, die  zur  Entwickelung  des  eigentlichen  Nachdruck- 
zeitalters führen  mußten.  Während  Verhältnisse  den  Wiener 
Trattner  zum  größten  Nachdrucker  schufen,  schufen  sie  den 
Leipziger  Reich  (1717 — 1787,  geboren  zu  Laubach  in  der 
Wetterau)  zum  größten  Nachdruckbekämpfer  seinerzeit.  Doch 
war  es  nicht  der  Gegensatz  zum  österreichischen,  sondern 
zum  schweizerischen  Nachdruck  und  dessen  Unterstützung 
durch  Frankfurt  a.  M.,  aus  dem  sich  Reichs  Kampf  gegen  den 
Nachdruck  entwickelte.  Der  endgiltige  Bruch  Norddeutsch- 
lands mit  der  Frankfurter  Messe  1764,  organisationsgeschicht- 
lich der  Grenzstein  zwischen  mittlerer  und  neuerer  Zeit  in  der 
Geschichte  des  deutschen  Buchhandels,  war  hauptsächlich  das 
Werk  Reichs,  der  die  Buchhändler  in  einem  Rundschreiben 
zu  genossenschaftlicher  Selbshilfe  gegen  den  von  Frankfurt 
unterstützten  Nachdruck  aufrief,  während  er  seine  Absichten 
bezüglich  der  Übersetzungen  (Monopolisierung  der  ersten  Über- 
setzung) und  fremdsprachlichen  Nachdrucke  auf  dem  Wege 
der  Gesetzgebung  zu  erreichen  suchte.  Er  erweiterte  dann 
seinen  Plan  zu  dem  Gedanken  einer  Reform  des  Buchhandels 
überhaupt  und  gründete  in  Leipzig  die  Buchhandelsgesellschaft, 
worin  der  Kampf  gegen  den  Nachdruck  beherrschend  in  den 
Mittelpunkt  gerückt  war.  Aber  die  Mehrzahl  der  Vereins- 
genossen selbst  kehrte  sich  nicht  an  die  Verpflichtungen,  die 
kursächsische  Regierung,  Rat  und  Universität  zu  Leipzig  er- 
klärten sich  gegen  die  Gesellschaft,  und  Nicolai  hatte  nicht 
unrecht,  wenn  er  urteilte,  sie  sei  innerhalb  Jahresfrist  wieder 
in  ihr  Nichts  verfallen.  Das  kursächsiche  Mandat  von  1773, 
die  Frucht  langer  Bemühungen  der  Verleger,  war  ausschließlich 
ein  Gesetz  zum  Schutze  gegen  den  Nachdruck  von  Büchern, 
die  in  kursächsischen  Landen  gedruckt  waren.    Später  wurden 


18.  Jahrhundert.  377 

Versuche  gemacht,  dem  Nachdruck  durch  eine  Konvention 
der  norddeutschen  Hauptstaaten,  dann  durch  ein  Reichsgesetz 
zu  begegnen,  aber  man  kam  nicht  über  Projekte  und  Ver- 
handlungen hinaus.  Dagegen  brachte  das  preußische  Landrecht 
1791  das  erste  verlagsrechtliche  Gesetz  in  der  Geschichte 
des  deutschen  Buchhandels.  Das  buchhiindlerische  Gewohn- 
heitsrecht der  mittleren  Zeit  kannte  kein  sogenanntes  ewiges 
Verlagsrecht,  sondern  vielmehr  eine  Verjährung  des  Verlags- 
rechtes, welchem  Grundsatze  sich  allmählich  der  Maßstab  eines 
gewissen  hinreichenden  Gewinns  des  Originalverlags  unter- 
zuschieben begann.  Wenn  der  Verleger  außer  seinen  Kosten 
„einen  ehrbaren  Handelsgewinnst"  eingebracht  habe,  dann, 
meinte  z.  B.  der  Miinchener  Buchhändler  StrobJ,  sei  der  Nach- 
druck berechtigt;  der  Verleger  habe  kein  Recht  auf  einen 
„Gewinnst  ohne  Ende",  der  das  Verhältnis  zu  seiner  Mühe 
und  Auslage  weit  übersteige.  Deutsciiland  wurde  reif  für  eine 
von  England  und  Frankreich  schon  besessene  Einrichtung: 
die  gesetzlich  auf  eine  gewisse  Reihe  von  Jahren  beschränkte 
Dauer  des  Verlagsrechts.  Daß  die  Frage  des  Nachdrucks  so- 
gar Kreise  beschäftigte,  von  denen  man  dies  nicht  erwartet, 
zeigt  die  vom  Verfasser  nicht  erwähnte  Tatsache,  daß  auf 
dem  1741  in  Oberaltaich  abgehaltenen  Generalkapitel  der 
bayerischen  Benediktinerkongregation  auch  über  Verhütung 
des  Nachdrucks  verhandelt  wurde  (Bach  in  Mitteilungen  der 
Gesellschaft  für  deutsche  Erziehungs-  und  Schulgeschichte 
VII,  90). 

Ein  anderes  Gebiet,  auf  dem  der  Gegensatz  der  Inter- 
essen zu  Schlachten  und  Scharmützeln  führte,  war  das  \'er- 
hältnis  zwischen  Schriftsteller  und  Verleger.  Wenn  auch  in 
unserer  klassischen  Literaturperiode  manches  hohe  Honorar 
bezahlt  wurde  —  Wieland  bezog  von  Reich  6700  Taler  Ho- 
norar —  war  doch  Ärmlichkeit  der  Honorare  die  Regel,  und 
in  weiten  Schichten  der  neuen  Schriftstellerwelt  erwuchs  dar- 
aus Gehässigkeit  und  Erbitterung  gegen  die  Buchhändler.  Als 
Schulbeispiel  werden  Gellerts  Fabeln  genannt,  „vielleicht  das 
am  meisten  gelesene  Buch  des  18.  Jahrhunderts".  Sie  trugen 
dem  Dichter  ein  Honorar  —  wie  Gleim  sagte:  „ein  Trink- 
geld" —  von  20  Reichstalern  16  Groschen  imd  machten  den 
Verleger  Wendler  zum  reichen  Mann  (wofür  sich  dieser  wenig- 


378  Literaturbericht. 

stens  durch  Wohltätigkeitsstiftungen  erl^enntlich  erwies).  Als 
Waffe  der  Gegenwehr  gewann  nun  der  Selbstverlag  größere 
Bedeutung,  auch  benutzten  die  Gelehrten  das  aus  England 
herübergekommene  Pränumerationswesen  mindestens  ebenso 
fleißig  wie  die  Buchhändler.  Man  bemühte  sich,  die  Orga- 
nisation des  Selbstverlags  möglichst  vieler,  ja  aller  deutschen 
Schriftsteller  ins  Leben  zu  rufen.  Lessing  war  an  einem  solchen 
Plane,  der  aber  nicht  verwirklicht  wurde,  beteiligt.  Epoche- 
machend in  der  Geschichte  des  Selbstverlags  war  Klopstocks 
1773  erschienene  „Gelehrtenrepublik".  Eine  die  ganze  Ge- 
lehrtenwelt umspannende  republikanische  Organisation  sollte 
durch  das  Mittel  der  Subskription  die  Idee  verwirklichen,  jede 
buchhändlerische  Vermittlung  auszuschalten.  Bekannt  sind 
Goethes  Äußerungen  darüber  in  Dichtung  und  Wahrheit.  Der 
Plan  würde,  vollständig  durchgeführt,  dem  Berufsbuchhändler- 
tum  in  Deutschland  das  Ende  bereitet  haben.  Dagegen  wehrte 
sich  Reich  im  Namen  des  Buchhandels,  Reimarus  als  Vertreter 
des  Publikums,  und  der  Versuch  scheiterte,  wiewohl  die  Sub- 
skriptionsliste auf  die  Gelehrtenrepublik,  die  sich  zur  Über- 
raschung und  Bestürzung  des  Publikums  als  eine  Poetik  erwies, 
3678  Subskribenten  zählte.  Das  war  kein  Sieg  der  Sache, 
sondern,  wie  Goethe  sagt,  eine  heilige  Spende  für  den  Dichter 
des  Messias  und  der  Oden.  Ein  anderer  Plan  des  organi- 
sierten Selbstverlags,  die  Dessauer  „Buchhandlung  der  Ge- 
lehrten", fand  in  einem  Fürsten,  Leopold  Friedrich  Franz  von 
Anhalt-Dessau  einen  Protektor  und  erfreute  sich  anfangs  einer 
günstigen  Entwicklung.  Von  1782  an  aber  verfiel  sie  dem 
Niedergang,  und  1788  erfolgte  die  Geschäftsauflösung. 

Das  vierte  Kapitel  zeichnet  den  Durchbruch  der  neuzeit- 
lichen Organisation,  die  Zunahme  des  reinen  Verlags,  dessen 
Zentrum  1801  Leipzig  mit  30  Handlungen  ist,  und  der  Zahlungs- 
rechnung, die  Unzuträglichkeiten  des  Tauschhandels,  an  dem 
Süddeutschland  festhielt,  die  Verbreitung  der  Konditions- 
sendung unverlangter  Neuigkeiten  außerhalb  des  Meßhandels, 
die  dagegen  eintretende  Reaktion,  die  Gründung  einer  kurz- 
lebigen Buchhändlerbörse  1792  durch  den  Leipziger  Paul  Gott- 
helf  Kummer  (nachdem  GeorgJoachimGöschens  gleicher  Plan  im 
Vorjahre  gescheitert  war).  Das  fünfte  Kapitel  ist  dem  Bücher- 
markt gewidmet.     Wir  verfolgen   das  Wachstum  der  Produk- 


18.  Jahrhundert.  37Q 

tion  (1763 — 1805  das  Zehnfache  der  Steigerung,  welche  die 
Produktionsziffer  in  dem  gleich  langen  Zeitraum  von  1721  bis 
1763  erfahren  hatte),  die  ungeheure  V'erbreitung  der  Lektüre 
und  die  Veränderungen  in  der  Welt  der  Leser,  „die  man  sich 
vor  allem  als  eine  Veränderung  des  Pulses,  des  Tempos,  der 
Erregbarkeit  vorzustellen  hat";  das  Aufkommen  der  Lese- 
gesellschaften und  Leihbibliotheken,  die  Entwicklung  der  öffent- 
lichen Bibliotheken,  unter  denen  die  Göttinger  Universitäts- 
bibliothek als  „die  erste  moderne  Bibliothek  der  Welt"  verehrt 
wird.  Wir  hören  von  der  buchhändlerischen  Bedeutung  der 
Klassiker,  von  den  unglaublich  hohen  Preisen  ihrer  Luxusaus- 
gaben, von  dem  starken  Absatz  einzelner  auch  teurer  Original- 
ausgaben, daneben  aber  die  Klage,  daß  die  wenigen  Käufer 
klassischer  Schriften  sich  unter  dem  großen  Haufen  verlören. 
Immerhin  wird  festgestellt,  daß  das  große  Publikum  mit  Vor- 
liebe schöne  und  nützliche  Literatur  und  die  zwischen  beiden 
schwebenden  Fächer:  Geschichte  und  Reisebeschreibung  liest. 
Für  die  Gedichte  waren  eine  Hauptpflegestätte  die  Almanache 
und  Taschenbücher,  die  mit  dem  Beginn  der  siebziger  Jahre 
um  sich  zu  greifen  beginnen.  Als  buchhändlerischer  Sozial- 
pädagog  tritt  uns  W.  Fleischer  in  Frankfurt  entgegen.  „Der 
Geist  Rousseaus  verbindet  sich  mit  Comenius  imd  Pestalozzi." 
Wichtig  ist  die  Frage,  inwieweit  Buchhändler  durch  eigene 
Gedanken,  Anregungen,  Aufträge  auf  das  Erscheinen  und  die 
Gestaltung  literarischer  Werke  eingewirkt  oder  selbst  solche  ver- 
faßt haben.  Goldfriedrich  hat  nicht  versäumt,  darauf  zu  ant- 
worten. Als  ein  Beispiel  der  letzteren  Art  wird  uns  Rudolf 
Zacharias  Becker  mit  seinem  „Noth-  und  Hülfsbüchlein  für 
Bauersleute"  1788  genannt,  das,  aus  klarer  Erkenntnis  des 
literarischen  Bedürfnisses  entstanden,  eines  der  populärsten 
Bücher  Deutschlands  wurde,  so  daß  andere  Verleger  den  Titel: 
Not-  und  Hilfsbüchlein  als  Anziehungsmittel  aufgriffen.  Die 
Verlegerinitiative  wird  zunächst  in  dem  Sinne  der  Jagd  nach 
Autoren,  dann  ihres  Feilens  an  den  herausgegebenen  Werken 
und  Beihilfe  bei  der  Materialbeschaffung  verstanden,  den  Gipfel 
erreicht  sie  in  der  Verlegerunternehmung.  Und  diese  läßt 
nun  die  große  Veränderung  in  der  Intensität  und  Qualität  des 
literarischen  Bedürfnisses  üppig  emporschießen.  Man  wird 
lächeln,  wenn  Wilhelm  Fleischer  den  Verleger  „gleichsam  den 


380  Literaturbericht. 

Direktor  der  Literatur"  nennt,  „der  die  Kräfte  der  Gelehrten 
dahin  leiten  sollte,  wo  sie  am  nützlichsten  sind",  aber  die 
gesteigerte  Bedeutung  der  buchhändlerischen  Unternehmung 
m  dieser  Periode  kann  nicht  übersehen  werden.  Schon  Nicolai 
konnte  viele  Beispiele  von  Schriften  anführen,  deren  Idee  der 
Verleger  hatte  und  die  von  ihm  gewählte  und  beauftragte 
Werkzeuge  ausführten.  Am  häufigsten  wohl  äußerte  sich  die 
Initiative  des  Verlegers  in  den  Übersetzungen,  die  im  Reich- 
schen  Zeitalter  ihren  Höhepunkt  ersteigen.  Nach  Nicolai 
waren  beinahe  die  Hälfte  aller  neuen  deutschen  Bücher  Über- 
setzungen. Bei  diesen  stand  das  Französische  an  der  Spitze, 
ihm  folgte  das  Englische  und  erst  in  weitem  Abstand  die 
andern  Sprachen.  Inhaltlich  steht  bei  den  Übersetzungen  die 
Gruppe  der  Poesie  obenan,  am  nächsten  anfangs  die  Ge- 
schichte, später  die  Naturwissenschaften.  Das  Gewerbe  der 
Kompilation,  der  Abschreiberei  herrschte  besonders  im  geogra- 
phisch-statistischen Gebiete.  Weiter  werden  besprochen  die 
enzyklopädische  Literatur,  das  Konversationslexikon,  die  Speku- 
lation auf  die  „Masseninstinkte",  die  Zeitungsliteratur,  auf  deren 
Gebiet  die  Führung  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts 
von  Frankfurt  a.  M.  auf  Hamburg  überging.  Erst  die  1760er 
Jahre  veränderten  das  Gesamtbild  der  deutschen  Presse. 
Justus  Mosers  „Patriotische  Phantasien",  die  Werke  des  Wands- 
becker Boten  erschienen  in  Zeitungen.  Nicolais  „Allgemeine 
deutsche  Bibliothek"  (1765—1806)  wurde  für  die  literarhisto- 
rische Kritik  des  Reichschen  Zeitalters,  was  Reich  in  Leipzig 
für  den  Buchhandel  überhaupt  war.  Die  ästhetisch-philoso- 
phischen Ideen  dienenden,  die  Politik  grundsätzlich  aus- 
schließenden literarisch-historischen  Journale,  die  Schiller, 
Goethe,  Schlegel  ins  Leben  riefen,  die  Hören,  die  Propy- 
läen u.  a.  waren  buchhändlerisch  Nieten.  Das  Erstarken  der 
politischen  Zeitung  verhinderte  die  dem  revolutionären  Geist 
gegenüber  gesteigerte  Wirksamkeit  der  Zensur. 

Das  sechste  Kapitel  über  die  Zensurverhältnisse  darf  man 
vom  allgemein  literar-  und  kulturgeschichtlichen  Standpunkte 
aus  wohl  als  das  wichtigste  des  Bandes  bezeichnen.  Zuerst 
wird  uns  die  Zensur  in  Österreich  und  Bayern  bis  zur  fran- 
zösischen Revolution  und  seit  dieser  Bewegung  vor  Augen 
geführt;  es  folgen  die  Wahlkapitulationen  von  1790  und  1792, 


18.  Jahrhundert.  381 

die  Zensur  im  übrigen  Süddeutschland,  in  Preußen  und  im 
übrigen  Norddeutschland.  Der  allgemeine  Entwicklungsgang 
zeigt  das  Erstarken  der  staatlichen  Zensurgewalt  gegenüber 
der  geistlichen.  In  Osterreich  erschien  1765  ein  Catalofrus 
librorum  prohibitorurn,  der  im  Jahre  1777  selbst  unter  die  ver- 
botenen Bücher  gesetzt  wurde  —  wie  Nicolai  sagte,  „damit  die 
schlechten  Leute  nicht  die  schlechten  und  die  klugen  Leute 
nicht  die  klugen  Bücher  aus  demselben  kennen  lernen."  Selbst 
Schriften  wie  Mendelssohns  Phädon  und  Rousseaus  tmile 
wurden  vom  Lose  der  Verbrennung  betroffen.  Die  geistige 
Bevormundung  war  bis  auf  die  höchstgebildeten  Personen 
erstreckt,  die  Tagespresse  natürlich  der  schärfsten  Überwachung 
ausgesetzt.  Die  josefinische  Zensurgesetzgebung  verfolgte 
freisinnige  Grundsätze,  erkannte  eine  geistliche  Zensur  nicht 
mehr  an,  wollte  die  Zensur  nicht  auf  Privateigentum  bezogen 
haben.  Aber  die  Hofkommission  dachte  peinlicher  als  der 
Kaiser,  und  die  festgewurzelte  Übung  benahm  dem  Zensur- 
gesetz viel  von  seiner  Wirkung,  noch  ehe  es  Josef  11.  selbst, 
einen  Monat  vor  seinem  Tode,  widerrief.  Auch  in  Bayern, 
wo  der  offene  Speditionshandel  den  Hauptbestandteil  des  nicht 
bedeutenden  Buchhandels  bildete,  suchte  Maximilian  III.  Joseph 
gegenüber  der  Anmaßung  der  geistlichen  Zensur  den  ganzen 
Buchhandel  des  Landes  in  seiner  landesherrlichen  Hand  zügelnd 
und  meisternd  zusammenzuhalten.  Auch  hier  ist  das  Zensur- 
mandat von  1769  vorläufig  auf  dem  Papier  geblieben.  (S.  358 
lies  Lochstein  statt  Hochstein.)  Unter  Karl  Theodor  aber,  be- 
sonders seit  dem  Ausbruch  der  Französischen  Revolution, 
äußerte  sich  dann  die  finstere  Reaktion  auch  in  einer  Zensur- 
tyrannei, wie  sie  selbst  damals  kein  anderer  deutscher  Staat 
kannte  —  wiewohl  damals  in  ganz  Deutschland  grundsätzlich 
eine  Verschärfung  der  staatlichen  Buchaufsicht  platzgriff.  Die 
Verzweiflung  der  bayerischen  Buchhändler  machte  sich  1791 
in  einer  bitteren  Eingabe  Luft.  Den  besten  Einblick  in  die 
Pflege  der  „verfassungsmäßigen  Dummheit"  gewähren  die  kaum 
glaublichen  Bücherverbote  in  Bayern  wie  Österreich.  In  Bayern 
wurden  u.  a.  alle  auf  die  vaterländische  Geschichte  bezüglichen 
Schauspiele  verboten  und  damit  dem  eben  erst  aufgekommenen, 
durch  den  Grafen  Törring,  Babo,  Einzinger  v.  Einzing,  Anton 
Nagel   u.  a.  gepflegten  .vaterländischen  Drama   auf  lange   der 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  25 


382  Literaturbericht. 

Todesstoß  versetzt.  Verboten  wurde  alles,  was  Kant  und  Kant- 
kommentar hieß,  Herders  Briefe  zur  Beförderung  der  Huma- 
nität, Knigges  Umgang  mit  Menschen,  Schiller,  Wieland,  Les- 
sing, Goethes  Leiden  des  jungen  Werther  und  überhaupt  alle 
Liebesromane,  die  Schriften  Friedrichs  des  Großen,  Schmidts 
Geschichte  der  Teutschen,  Homers  Ilias!  Die  Kataloge  der 
verbotenen  Bücher  selbst  gehörten  wie  in  Österreich  zu  den 
verbotenen  Dingen.  Verboten  waren  auch  alle  Bücher  und 
Zeitschriften,  die  mit  Zeitgeschichte,  mit  der  Revolution,  den 
politischen  Verhältnissen  zu  Frankreich,  ja  mit  Geschichte 
und  Geographie  Frankreichs  und  mit  Staatsrecht  zu  tun  hatten. 
In  Bayern  war  auch  Hübners  „Oberdeutsche  allgemeine  Litte- 
ratur-Zeitung"  verboten,  die  in  Salzburg  erschien  und  durch 
ihren  Kampf  gegen  Aberglauben  und  Intoleranz  zu  einem 
weißen  Raben  im  katholischen  Deutschland  gestempelt  wurde. 
In  Norddeutschland  bezeichnete  die  Unterdrückung  der  Denk- 
freiheit und  die  Fesselung  des  Buchhandels,  die  in  Preußen 
nach  dem  Tode  Friedrichs  des  Großen  angestrebt  wurde,  einen 
Ausnahmezustand.  Die  kursächsische  Zensur  erfreute  sich 
zwar  keines  so  besonderen  Ruhmes,  wie  sie  Preußen  Friedrich 
dem  Großen  verdankte,  war  aber  nicht  so  schlimm,  daß  sie 
das  Gedeihen  des  Buchhandels  in  Leipzig  gestört  hätte.  In 
mehreren  der  kleinen  mitteldeutschen  Staaten,  in  den  thürin- 
gischen Ländern,  in  Anhalt,  genoß  die  Schriftsteller-  und  Ver- 
legerwelt im  allgemeinen  eine  sehr  weitgehende  Freiheit  Eine 
wie  lästige  Fessel  die  Zensur  auch  rein  formal  für  das  Buch- 
gewerbe war,  läßt  sich  denken.  Aber  im  ganzen  blieben  die 
Wirkungen  der  Zensur  doch  weit  hinter  dem  zurück,  was 
die  Regierungen  beabsichtigten.  Der  geschäftsgewandte  Sorti- 
mentshandel war  schwer  von  den  Behörden  zu  fassen,  über- 
dies wurde  die  Wirksamkeit  der  Zensur  abgeschwächt  durch 
die  Konsequenzen  des  ewig  gültigen  Nitimur  in  vetitum  und 
durch  die  politische  Vielgestaltigkeit  der  deutschen  Lande.  In 
den  großen  süddeutschen  Gebieten,  die  weite  geschlossene 
Landstrecken  einer  gleichförmigen  Aufsicht  unterwerfen  konnten, 
war  die  Zensur  freilich  ein  schweres  Hindernis  für  eine  ge- 
deihliche Entfaltung  des  Buchhandels  —  und,  fügen  wir  hinzu, 
in  der  Tat  eine  folgenschwere  geistige  Knebelung  des  Volkes. 
Im   übrigen    aber    urteilt    der  Verfasser:    Die   Zensur    war    in 


18.  Jahrhundert.  383 

Deutschland  zuerst  und  im  ganzen  eine  Belästigung,  ja  Miß- 
handlung einzelner  Autoren,  eine  Behelligung,  unter  Umständen 
Schädigung  der  Buchdruckerei,  in  einzelnen  Fällen  eine  Schä- 
digung des  Verlegers,  im  allgemeinen  eine  Niederhaltung  der 
periodischen  Presse,  nicht  aber  eine  Verstümmelung  der 
deutschen  Literatur,  wie  sie  sich  in  Büchern  und  Broschüren 
auslebt. 

Das  siebente  Kapitel  handelt  von  Nachdruck  und  Verlags- 
recht, von  staatlichen  Konventionen  zum  Schutze  gegen  den 
Nachdruck,  von  dem  preußischen  Vorstoße  gegen  das  kursächsi- 
sche Übersetzungsmonopol,  wobei  Reichs  Verhalten  wenig  rühm- 
lich war.  Kursachsen  regte  (1779)  eine  Konvention  zwischen 
Preußen,  Sachsen,  Braunschweig  zum  Rechtsschutz  gegen  den 
Nachdruck  an,  aber  dieser  Weg  wurde  nicht  weiter  verfolgt. 
Auch  der  Plan,  einen  Nachdrucksparagraphen  in  die  Wahlkapi- 
tulation Kaiser  Leopolds  II.  aufzunehmen,  kam  nicht  zur  Aus- 
führung. Das  achte  Kapitel:  „Das  bibliopolische  Deutschland" 
bringt  eine  Rangordnung  der  deutschen  Verlagsplätze  nach  den 
Meßkatalogen.  Mit  großer  Gewalt,  stellenweise  einer  wahren 
Springflut  gleich,  schwillt  nun  Süddeutschland  empor.  Im 
Norden  fesselt  der  mit  dem  Ende  des  Siebenjährigen  Krieges 
beginnende  glänzende  Aufstieg  Berlins,  das  im  Anfang  dieser 
Periode  6—8,  1804  32  privilegierte  Buchhandlungen  zählte. 
Wenn  Friedrich  Perthes  sagte,  bis  zum  Ende  des  18.  Jahr- 
hunderts sei  der  deutsche  Buchhandel  auf  den  Nordosten 
Deutschlands  beschränkt,  liegt  nach  dem  Verfasser  die  Wahr- 
heit der  Angabe  darin,  „daß  der  Westen  und  Süden  in  weitem 
Umfange  literarisch,  konfessionell,  politisch,  wirtschaftlich  den 
großen  zusammenhängenden  Gebieten  nationalen  Fortschritts 
gegenüber  ein  gewisses  Sonderdasein  führte  und  daß  gerade 
der  Buchhandel  in  seinen  gewerbe-,  rechts-  und  organisations- 
geschichtlichen Seiten  ein  lehrreiches  Spiegelbild  dieser  Ver- 
hältnisse ist."  „Frankfurt  war  das  alte  Leipzig,  Wien,  um  kurz  so 
zu  sagen,  das  neue  Berlin  Süddeutschlands;  denn  ebenso,  wie 
sich  das  Berlin  Friedrichs  des  Großen  an  die  Spitze  der  nord- 
deutschen Verlagsproduktion,  nur  von  Leipzig  abgesehen, 
emporschwang,  so  in  Süddeutschland  (auch  Frankfurt  über- 
flügelnd) das  Wien  Maria  Theresias  und  Josephs."  Diesen 
Sätzen   gegenüber,   soweit   sie   über  den  Buchhandel   hinaus- 

25* 


3S4  Literaturbericht. 

greifen,  müssen  wir  dieselbe  nur  halb  zustimmende  Stellung 
einnehmen  wie  der  Verfasser  zu  dem  Ausspruche  von  Friedrich 
Perthes.  Sollte,  um  nur  eines  zu  erwähnen,  der  nationale 
Fortschritt  nicht  auch  eng  mit  Schiller,  Goethe,  Karl  Friedrich 
V.  Moser,  dem  Verfasser  des  Büchleins  vom  deutschen  National- 
staat, mit  Stein  und  anderen,  die  nicht  dem  deutschen  Nord- 
osten angehörten,  verknüpft  sein?  Mit  Interesse  wird  man 
weiter  in  diesem  Kapitel  von  bedeutenden  Verlegern  und  ihrer 
Verlagstätigkeit  in  einzelnen  Städten  lesen,  von  dem  wachsen- 
den Bewußtsein,  von  der  Bedeutung  des  buchhändlerischen 
Berufs,  von  der  Bildung  des  Buchhändlers,  den  buchhändle- 
rischen Geschäftszweigen,  von  Fernvertriebfilialen,  Wander- 
handel, Marktbesuch,  ausländischem  Buchhandel,  Mängeln  und 
Wandlungen  des  Meßkatalogs,  Lager-  und  Sortimentskatalogen, 
Handbibliothek,  Buchhändlerzeitungen,  Hinrichs  Bücherver- 
zeichnis, Heinsius'  Bücherlexikon,  Bücheranzeige  und  Rezen- 
sion. Das  neunte  und  Schlußkapitel  handelt  u.  a.  von  den 
Reformjahren  1800 — 1804,  von  dem  Horvath-Göschenschen 
Reformversuch  und  von  dem  „Vertrag  der  Buchhändler"  von 
1804,  den  schon  der  Zusatz:  „über  einige  Gegenstände  ihres 
Handels"  in  ein  bescheideneres  Licht  rückt,  der  in  Wirklichkeit 
nur  das  Gutachten  einer  Buchhändlerdeputation  war  und  dem 
Buchhandel  keineswegs  einen  organisatorischen  Mittelpunkt 
seiner  gemeinsamen  Interessenvertretung  schuf.  Der  Reform- 
versuch, der  dies  anstrebte,  war  zu  groß  und  zu  früh  aufge- 
treten. „Die  Zeit  erst,  die  jetzt  anbrach,  schuf  die  Weite  und 
Reife  der  Bedingungen  und  reifte  zugleich  die  Besonnenheit 
der  Zielsetzung,  die  das  gründen,  wachsen  und  reifen  Heß, 
was  die  Vergangenheit  erstrebt  hatte.  So  und  ähnlich  aber 
auf  allen  anderen  Gebieten.  Die  Zeit  steht  niemals  still,  und 
wie  die  Schuppen  eines  Panzers  greifen  Jahre  und  Jahrzehnte 
übereinander." 

Quellennachweise  und  Anmerkungen  schließen  den  Band, 
dessen  ungemein  reicher  Inhalt  hier  nur  angedeutet  werden 
konnte. 

S.R. 


19.  Jahrhundert.  385 

The  Cambridge  Modern  History.  Planned  by  the  Late  Lord  Acton, 
L.  L.  D.  Regius  Professor  of  Modern  History,  edited  by 
A.  W.  Ward,  G.  W.  Prothero,  Stanley  Leatbes.  Vol.  X. 
The  Restoration.     Cambridge,  University  Press.    1907. 

Der  Band  zerfällt  in  24  Kapitel,  die  von  verschiedenen 
Verfassern  geschrieben  sind  und  784  Seiten  füllen.  Es  folgt 
S.  785 — 892  die  Bibliographie,  wieder  nach  Kapiteln  geordnet, 
sodann  S.  893 — 898  eine  Zeittafel  der  wichtigsten  Ereignisse, 
endlich  S.  899 — 936  ein  Index  von  Personen  und  Sachen. 
Die  Geschichte  von  Frankreich  und  Deutschland  ist  bis  1840, 
von  England  bis  1841,  von  Spanien  bis  1845  geführt,  und  so 
ist  die  Periode  der  Restauration  mit  Recht  für  die  einzelnen 
Länder  nicht  mit  dem  gleichen  Jahre  beendet.  Das  ist  alles 
richtig  und  praktisch,  so  daß  wir  ohne  Zweifel  hier  ein  in 
vieler  Beziehung  brauchbares  Handbuch  der  Geschichte 
dieser  Periode  haben.  Auch  die  Auswahl  und  Gruppierung 
des  Stoffes  ist  angemessen.  Besondere  Kapitel  sind  der 
deutschen  Literatur,  der  englischen  Literatur  (c.  22),  der  wirt- 
schaftlichen Umwälzung  in  England  aber  auch  auf  dem  Kon- 
tinent und  sonst  in  der  Welt  (c.  23),  der  Nationalökonomie 
Englands  (c.  24)  und  anderen  Sondergebieten  gewidmet,  neben 
den  Kapiteln,  die  der  politischen  Geschichte  der  einzelnen 
Länder  dienen. 

Es  ist  unmöglich,  die  einzelnen  Kapitel  hier  auf  ihren 
Wert  zu  prüfen.  Die  Herausgeber  haben  sich  bemüht,  gute 
Kenner  für  die  verschiedenen  Fächer  und  Länder  zu  gewinnen, 
und  es  sind  darunter  tüchtige  Arbeiten.  So  fordert  das 
Kap.  12  über  die  deutsche  Literatur  die  Anerkennung,  daß 
der  Verfasser  mit  gründlicher  Kenntnis  und  durchaus  selb- 
ständigem Urteil  das  wunderbare  Erwachen  der  poetischen 
Produktion  und  einer  Weltliteratur  in  dem  noch  im  IS.  Jahr- 
hundert so  ganz  unentwickelten  und  niedergedrückten  Volke 
zu  begreifen  versucht.  Meinem  Gefühl  nach  ist  das  Kapitel 
etwas  überladen  mit  Material  und  mit  Reflexionen,  auch  habe 
ich  bei  mehr  als  einer  Behauptung  Bedenken,  aber  es  ist 
gewiß  eine  Leistung,  die  jedem  derartigen  Sammelwerk  zur 
Zierde  gereicht.  Der  Verfasser  Robertson  ist  Professor  der 
deutschen  Sprache  und  Literatur  an  der  University  of  London. 
Die  Darstellung   greift  tief  ins   18.  Jahrhundert  zurück  bis  auf 


386  Literaturbericht. 

Lessing  und  Herder,  gibt  eine  Entwicklung  von  Goethe  und 
Schiller,  nicht  bloß  eine  Schilderung  ihrer  klassischen  Leistun- 
gen, behandelt  ihre  Stellung  zur  Aufklärung,  zu  Sturm  und 
Drang,  zur  Romantik,  und  in  dem  Abschnitt  über  die  Romantik 
ist  manch  kluges  Wort  gesagt,  ebenso  über  das  junge  Deutsch- 
land. Heinrich  Heine  wird  trotz  der  wenigen  Zeilen,  die  ihm 
zufallen  konnten,  besser  gewürdigt  als  in  mancher  unserer 
deutschen  Literaturgeschichten. 

Zwei  Kapitel,  das  zweite  The  Doctrinaires  und  das  fünfte 
The  Papacy  and  the  Catholic  Church  sind  von  Lady  Blenner- 
hassett  geschrieben,  und  ich  glaube  dies  fünfte  Kapitel  doch 
auch  hervorheben  zu  sollen.  Consalvi,  De  Maistre,  Haller, 
Lamennais  und  andere  werden  in  kurzen,  aber  inhaltvollen 
Zügen  charakterisiert.  Von  De  Maistre  sagt  die  Verfasserin 
recht  treffend:  „He  possessed  the  mlnd  and  the  wit  of  Voltaire 
as  well  as  a  splendid  eloqiience  capable  of  every  form  of  ex- 
pression.  He  was  philosophically  trained  and  read  Plato, 
Bacon,  Malthiis,  Kant  in  their  own  tongue  as  well  as  the 
Mystlcs  and  the  Fathers  of  the  Church.  He  nsed  and  mis- 
used  history  for  his  own  ends  as  one  who  knew  it  weW  (p.  161). 
Das  ist  richtig  und  glücklich  ausgedrückt.  Man  lese  nur  die 
köstliche  Stelle  Du  Pape  c.  6  über  die  plumpe  Fälschung,  die 
man  die  Konstantinische  Schenkung  nennt.  L'antiquite,  qui 
aime  assez  voir  et  toucher  tout,  fit  bientöt  l'abandon  (des 
Gebiets  von  Rom)  .  .  .  une  donation  dans  les  formes.  Elle 
la  vit  ecrite  sur  le  parchemin  et  deposie  sur  l'autel  de  Saint 
Pierre.  Les  modernes  crient  ä  la  faussete  et  c'est  l'innocence 
mime  qui  racontait  ainsi  ses  pensdes.  Man  möchte  glauben, 
De  Maistre  habe  die  Urkunde  nie  gelesen,  aber  ich  zweifle 
nicht,  daß  seine  dreiste  Dialektik  auch  alles  beiseite  geworfen 
hätte,  was  sich  beim  Sehen  dergleichen  Spiel  mit  Worten 
entgegenstellen  mußte. 

An  dem  ersten  Kapitel  The  congresses  1815—1822  ist  mir 
manches  aufgestoßen,  was  mir  nicht  einleuchtet,  doch  hebe 
ich  hier  nur  die  gewagte  These  von  der  Uneigennützigkeit 
Englands  bei  den  Friedensverhandlungen  hervor.  Die  Frei- 
gebigkeit Englands  war  doch  wesentlich  nur  auf  andere  Kosten 
vorhanden. 


19.  Jahrhundert.  387 

Im  ganzen  haben  wir  hier  ein  tüchtiges  Hilfsmittel,  den 
gewaltigen  Stoff  der  Geschichte  des  19.  Jahrhunderts  zu  be- 
herrschen und  die  eigenen  Versuche  nachzuprüfen  und  zu 
bessern. 

Breslau.  G.  Kaufmann. 

The  Cambridge  Modern  History.  Planned  by  the  late  Lord  Acton. 
Edited  by  A.  W.  Ward,  Litt,  D.  G,  W.  Protbero,  Litt., 
D.  Stanley  Leather,  M.  A.  VoL  XL  The  Growth  of  Na- 
tionalities.  Cambridge,  At  the  University  Press.  1909. 
XL  u.  1044  S. 

Der  11.  Band  der  großen  Geschichte  der  Neuzeit,  die  mit 
dem  Namen  des  verstorbenen  Lord  Acton  verknüpft  ist,  trägt 
den  Nebentitel  „Das  Wachstum  der  Nationalitäten".  Man  kann 
freilich  nicht  sagen,  daß  er  für  jedes  einzelne  Kapitel  des 
Buches  paßt.  Aber  ein  Blick  auf  seinen  Gesamtinhalt  wird 
die  Wahl  dieses  Stichwortes,  wofern  überhaupt  ein  solches 
nötig  erschien,  rechtfertigen.  Wir  lassen,  um  den  Lesern  der 
Histor.  Zeitschrift  einen  Begriff  von  dem  reichen  Inhalt  des 
Bandes  zu  geben,  die  Überschriften  der  Kapitel  mit  Nennung 
der  Verfasser  folgen:  I.  Großbritannien  und  der  Freihandel 
1841  —  1852  von  J.  H.  Clapham.  II.  Der  Fall  des  Konstitu- 
tionalismus in  Frankreich  1840—1848  von  Emile  Bourgeois. 
III.  Liberalismus  und  Nationalität  in  Deutschland  und  Öster- 
reich 1840—1848  von  F.  Mein  ecke.  IV.  Italien  in  Revo- 
lution 1846 — 1849  von  E.  Masi.  V.  Die  französische  Repu- 
blik 1848—1852  von  Emile  Bourgeois.  VI.  und  VII.  Die 
Revolution  und  die  Reaktion  in  Deutschland  und  Österreich 
von  A.  W.  Ward.  VIII.  Die  Vollendung  der  Einheit  der 
Schweizer  Eidgenossenschaft  von  W.  Oechsli.  IX.  Rußland 
und  der  Orient.  1.  Rußland  unter  Nikolaus  I.  von  Geoffrey 
Drage.  2.  Der  Orient  von  E.  C.  Blech.  X.  Napoleon  III. 
und  die  Periode  der  persönlichen  Regierung  1852—1859  von 
A.  Th  omas.  XI.  Großbritannien  und  der  Krimkrieg  1852 — 185ö 
von  Sir  Spencer  Wal  pole.  XII.  Großbritannien,  die  letzten 
Jahre  des  Whiggismus,  parlamentarische  Reform  1856 — 1868  von 
demselben.    XIII.  Englische  Literatur  1840-1870  von  H.Walker. 

XIV.  Cavour     und     das    Königreich    Italien    von    E.    Masi. 

XV.  Österreich,  Preußen  und  der  deutsche  Bund.    1.  Reaktion 


388  Literaturbericht. 

und  Reorganisation  1852 — 1862  von  H.  Friedjung.  2.  Deutsche 
Literatur  1840—1870  von  K.  Breul.  3.  Der  nationale  Geist 
in  der  ungarischen  Literatur  1686 — 1900  von  A.  B.  Yolland. 
XVI.  Bismarck  und  die  deutsche  Einheit  von  G.  Roloff. 
XVIL  Das  liberale  Kaiserreich  1859—1870  von  A.  Thomas. 
XVIII.  Die  Reaktion  gegen  die  Romantik  in  der  französischen 
Literatur  von  E.  Bourgeois.  XIX.  Die  Vollendung  der 
italienischen  Einheit.  1.  Die  Nachfolger  Cavours  1861 — 1870 
von  E.  Masi.  2.  Die  Literatur  des  „Risorgimento"  und  der 
Folgezeit  1846—1870  von  C.  Segre.  XX.  Der  Verlauf  der 
Revolution  in  Spanien  und  Portugal  1845—1871  von  J.  Fitz- 
maurice-Kelly. XXI.  Der  französisch -deutsche  Krieg 
1870/71  von  F.  Maurice.  XXII.  Rußland  und  der  Orient 
nach  dem  Krimkrieg.  1.  Rußland  und  die  Periode  der  Reform 
von  Geoffrey  Drage.    2.  Die  Balkanländer  von  E.C.Blech. 

3.  Russische    Literatur    1800 — 1900     von    Geoffrey    Drage. 

4.  Nationaler  Einfluß  in  der  böhmischen  und  polnischen  Lite- 
ratur. XXIII.  Holland  und  Belgien  von  G.  Edmundson. 
XXIV.  Skandinavien  1815—1870.  1.  Schweden  und  Norwegen 
von  W.  F.  Reddaway.  2.  Dänemark  von  demselben.  3.  Dänisch- 
norwegische Literatur  von  E.  Gosse.  XXV.  Rom  und  das 
vatikanische  Konzil  von  G.  A.  Fawkes.  XXVI.  Indien  und 
Afghanistan  1815—1869  von  W.  Lee-Warner.  XXVII.  Groß- 
britannien und  seine  Kolonien.  1.  Die  neue  Kolonialpolitik 
1840—1870  von  H.  W.  V.  Temperley.  2.  Die  Föderation  von 
Kanada  von  Stuart  R.  Reid.  3.  Die  Engländer  und  Holländer 
in  Südafrika  1815—1870  von  A.  R.  Colqhoun.  4.  Die  Ent- 
wicklung Australiens  1815— 1870  von  J.D.  Rogers.  XXVIII.  Der 
entfernte  Osten  1815—1871.  1.  China  und  seine  Beziehungen 
zu  den  Mächten  des  Westens  von  Sir  E.  M.  Satow.  2.  Japan 
von  demselben. 

Es  würde  nicht  schwer  sein,  gegen  die  gewählte  Ein- 
teilung und  gegen  die  Reihenfolge  der  Gegenstände  dies  und 
jenes  Bedenken  zu  äußern.  So  z.  B.  bildet  das  unter  XXII. 
Untergebrachte  ein  sonderbares  Konglomerat.  Auch  lassen 
sich  fühlbare  Lücken  (z.  B.  die  Geschichte  Ungarns  vor  1848 
oder  der  Hauptzüge  des  preußischen  Verfassungskonfliktes, 
das  Fehlen  der  Namen  Lasker,  Twesten,  Gneist),  ebenso  manche 
Wiederholungen    (z.  B.  die    Erwähnung    des    polnischen   Auf- 


19.  Jahrhundert.  389 

Standes  von  1863,  der  Bericht  über  die  Luxemburger  Ange- 
legenheit von  1867,  über  das  Treffen  von  Mentana)  ohne  große 
Mühe  nachweisen.  Indessen  sind  gewisse  Mängel  der  Kom- 
position bei  einem  Werk  von  so  gewaltigem  Umfang  um  so 
weniger  zu  vermeiden,  da  es  nicht  eine  individuelle  Schöpfung 
aus  einem  Guß,  sondern  die  gemeinsame,  zusammengelötete 
Arbeit  vieler  Hände  ist.i)  Eben  dieser  Umstand  entlastet  die 
Herausgeber  von  der  Verantwortlichkeit  für  jedes  Urteil,  das 
vielleicht  nicht  das  ihrige  ist  (z.  B.  über  den  Zaren  Nikolaus 
in  Kapitel  IX).  Alles  in  allem  wird  man  sagen  dürfen:  die 
meisten  Mitarbeiter,  unter  die  sie  den  Stoff  zu  verteilen  hatten, 
sind  ihrer  Aufgabe  in  vorzüglicher  Weise  gerecht  geworden. 
In  einzelnen  Kapiteln,  sowohl  der  politischen  wie  der  Literatur- 
geschichte, ist  die  Kunst  übersichtlicher,  fesselnder,  wahrheits- 
getreuer Darstellung  des  höchsten  Lobes  wert.  Außerordent- 
lich nützlich  ist  die  auch  diesem  Bande  wieder  beigefügte 
Bibliographie.  Freilich  wird  der  Spezialist  mitunter  einen 
Titel  vermissen,  der  nicht  hätte  fehlen  dürfen  (z.B.  für  Italien: 
Rivista  storica  del  Riaor^imento  Ilaliano,  diritta  dal  Prof. 
B.  Manzone  1895  ff.,  die  Biblioteca  storica  del  Risorgimento 
Ilaliano  diretta  da  T.  Casini  e  V.  Fiorini.  C.  Fabbris:  67/ 
avvenimenti militari  del  1848 — 1849.  Für  Deutschland :  Hansen: 
Gustav  V.  Mevissen,  für  Spanien:  Hans  Gmelin :  Studien  zur 
spanischen  Verfassungsgeschichte  im  19.  Jahrhundert  1895, 
für  Dänemark:  Marcus  Rubin:  Frederiks  VI  Tid  1895).  Dafür 
erhält  man  nicht  selten  wertvolle  Angaben  von  Quellenmaterial, 
die  über  die  im  Druck  zugänglichen  Veröffentlichungen  hin- 
ausgehen. Man  sehe  z.  B.  was  S.  927  über  die  im  Pariser 
Nationalarchiv  befindlichen  Akten  zur  Geschichte  des  zweiten 
Kaiserreiches,  S.  977  über  die  in  London  aufbewahrte  amt- 
liche Korrespondenz  mit  den  Gouverneuren  in  Australien  ge- 
sagt wird. 

Der  Druck  ist  im  ganzen  und  großen  sorgfältig.  Das 
Verzeichnis  der  Druckfehler  S.  XL  wäre  indessen  noch  be- 
deutend zu  vermehren  (z.  B.  Wiscilenus  statt  Urslivenus  S.  51 


')  Wie  im  Vorwort  S.  X  bemerkt,  sind  die  zeitgenössischen 
Ereignisse  Nordamerikas  schon  in  einem  anderen  Bande  erzählt 
worden. 


390  Literaturbericht. 

und  Register,  Falkson  statt  Falksen  S.  895,  Bacourt  statt  Bar- 
court S.  960,  Nippold  statt  Nippohl  S.  963).  Auch  wäre  S.  122 
als  Tag  der  Landung  der  Franzosen  in  Civita  Vecchia  der 
25.  April  statt  des  29.  August)  1849  und  S.  200  die  vom  deut- 
schen Rumpfparlament  ernannte  Reichsregentschaft  als  ein 
Kollegium  von  fünf  statt  von  sechs  Mitgliedern  zu  bezeichnen 
gewesen. 

Zürich.  Alfred  Stern. 

Lebenserinnerungen  von  Dr.  Joh.  Friedrich  v.  Schulte.  Gießen, 
Emil  Roth.  1909.  I.  „Mein  Wirken  als  Rechtslehrer,  mein 
Anteil  an  der  Politik  in  Reich  und  Staat"  4.  Aufl.,  X  u. 
450  S.;  II.  „Kirchenpolitische  Aufsätze"  Vlll  u.  227  S.;  111.  „Ge- 
schichtliche, soziale,  politische  und  biographische  Essays" 
VIII  u.  320  S.    geb.  10  M.;  7,50  M.;  7,50  M. 

Diese  inhaltsreichen  Erinnerungen  an  ein  von  stiller 
Arbeit  und  öffentlicher  Tätigkeit  erfülltes  Leben  haben  wir 
hier  nur  vom  allgemein  historischen  Standpunkt  aus  zu  wür- 
digen. Und  für  diesen  sind  sie  interessant  genug.  Denn  wie 
immer  man  sich  in  politischer  oder  religiöser  Hinsicht  zu  dem 
Kampfe  zwischen  Ultramontanismus  und  Katholizismus  stellen 
mag  —  und  tatsächlich  handelt  es  sich  in  allen  drei  Bänden 
kaum  je  um  etwas  anderes  — ,  klar  ist,  daß  die  Jahre  von  der 
„Entstehung  des  deutschen  Ultramontanismus"  (2,  114  f.  bes. 
S.  121)  bis  zur  Beendigung  des  „Kulturkampfes"  (2,  200)  einen 
bedeutungsvollen  Moment  in  der  so  wechselvollen  als  im  Grund 
unveränderlichen  Geschichte  des  Kampfes  zwischen  Kirche 
und  Staat  (oder,  wie  man  nach  der  Auffassung  Eduard  Meyers 
sagen  muß,  zwischen  Staat  und  Kirche)  bildet.  Und  vom 
Gesichtspunkt  der  vergleichenden  Religionsgeschichte  aus  muß 
man  wohl  den  Altkatholizismus  jenen  periodischen  Versuchen 
einreihen,  der  unvermeidlichen  inneren  Entwicklung  des  kirch- 
lichen Lebens  gegenüber  einen  bestimmten,  als  ideal  ange- 
sehenem Moment  festzuhalten,  wie  sie  etwa  der  Jansenismus 
oder  in  anderer  Weise  die  altlutherische  Orthodoxie  ebenfalls 
darstellen.  So  wird  der  Altkatholizismus  denn  zwischen  jenen 
beiden  vom  Willen  zur  Macht  beherrschten  großen  Organisa- 
tionen ein  Versuchsobjekt,  dem  die  staatliche  Teilnahme  so 
gut  wie  der  kirchliche  Haß  mehr  symbolisch  als  direkt  gelten. 


19.  Jahrhundert.  391 

V.  Schulte  selbst  hat  zwischen  den  beiden  großen  Mächten 
gestanden.  Der  Nefie  des  iiltrainontanen  hessischen  Ministers 
V.  Linde  (gegen  den  Credner  seine  „  Asterisken"  schrieb,  eine  der 
ersten  antiultramontanen  Streitschriften  nach  den  Kölner  Wirren) 
war  solange  in  einer  „Täuschung"  über  die  strengkatholischen 
Tendenzen  befangen  (vgl.  3,  317),  daß  noch  lange  Mißtrauen 
gegen  den  langjährigen  Berater  der  Kardinäle  Rauscher  und 
Schwarzenberg  herrschte.  Er  wird  dann  der  leidenschaft- 
lichste Anwalt  des  Kulturkampfes,  zu  dessen  Geschichte  er 
interessante  Bilder  liefert  (Audienz  bei  Bismarck  1,  317).  Eine 
große  Reihe  von  politisch-historischen  Aufsätzen  begründet 
seine  Parteistellung;  Dokumente,  wie  die  Erklärungen  von 
Nürnberg  (S.  272)  und  Königswinter  (S.  274)  haben  historische 
Bedeutung.  Von  hier  sucht  er  (2,  1)  zur  allgemeinen  Cha- 
rakteristik des  deutschen  Wesens  aufzusteigen,  in  einer  Reihe 
von  Studien  (3,  1  f.),  die  vorzugsweise  Schwächen  im  National- 
charakter illustrieren  (Partikularismus,  Philistertum,  Eitelkeits- 
pflege), aber  auch  dauernde  Gegensätze  (deutsches  und  römi- 
sches Recht  3,  1;  Bürgertum  und  andere  Stände  3,  29;  der 
klerikale  Adel  3,  133)  hervorhebt.  Ihm  dient  auch  die  aus 
der  A.  D.  B.  geschöpfte  Übersicht  über  die  Abkunft  von  mehr 
als  1600  deutschen  Gelehrten  (3,  271),  die  dem  Zölibat  gegen- 
über die  Verdienste  des   deutschen  Pfarrhauses   betonen  will. 

Am  liebsten  jedoch  beschäftigt  der  Verfasser  als  prak- 
tischer Staatsmann  sich  mit  der  greifbaren  Realität  wichtiger 
Einzelpersönlichkeiten,  und  die  Biographien  (3,  143  f.)  scheinen 
mir  der  allgemein  wertvollste  Teil.  Viele  stammen  aus  der 
A.  D.  B.  (wie  die  beiden  des  Wiener  und  des  Prager  Erz- 
bischofs 3,  173.  181);  neben  anderen  bedeutenden  Kirchen- 
fürsten (Papst  Leo  XIIL,  Kardinal  Antonelli,  Kardinal  Franehi, 
Kardinal  Ledochowski,  Bischof  v.  Ketteier,  Bischof  Martin, 
Bischof  Reinkens  u.  a.)  werden  Politiker  geschildert,  die  in 
jenem  großen  Kampf  mitgefochten  haben  (v.  Linde  S.  240, 
Schmerling  S.  248,  Falk  S.  250,  Windthorst  S.  261)  oder 
ebensolche  Gelehrte  (Döllinger  S.  231).  Der  Wert  des  Porträts 
liegt  in  dem  vorgebrachten,  oft  anekdotischem  Tatsachen- 
material. Ein  großes  Talent  der  Charakteristik  besitzt  Seh. 
eben  nicht,  der  auch  (l,  247)  zwei  so  grundverschiedene  Na- 
turen wie    Lasker   und  .Bamberger   zusammenwirft;    auch    ist 


392  Literaturbericht. 

seine  Voreingenommenheit  (nicht  nur  in  dem  Artikel  über 
Windthorst)  allzu  sichtbar.  Aber  ein  Mann,  der  seine  Hand 
in  vielen  Staatsgeschäften  hatte,  der  gelehrtenmäßig  Einzel- 
züge beobachtet,  gesammelt,  verarbeitet  hat,  weiß  aus  so 
bedeutungsvoller  Zeit  viel  zu  erzählen,  was  bessere  Schrift- 
steller und  objektive  Darsteller  nicht  zu  melden  haben. 

Denn  ein  Schriftsteller  ist  der  tüchtige  Journalist  wirklich 
nicht.  Konnten  denn  nicht  wenigstens  bei  der  Überarbeitung 
Schriftproben  verbessert  werden  wie  (1,  88):  „Ein  anderer 
Vorschlag,  der  von  Otto  Franklin,  hatte  keinen  Erfolg,  wie 
Thun  mir  sagte,  weil  Philipps  es  für  unmöglich  erklärt  habe, 
einen  so  enragierten  Preußen  zu  berufen.  Den  Grund  hatte 
dieser  gefunden  in  Franklins  Schrift  —  eine  als  Student  ge- 
löste Preisaufgabe  —  „Die  deutsche  Politik  Friedrichs  I.  ... "? 
Oder  wie  findet  man  folgendes  Charakterbild  (3, 187):  „Schwar- 
zenberg  war  Gegner  des  Dogmas  von  der  Unbefleckten  Emp- 
fängnis, hat  dagegen  gestimmt  und  war  der  einzige,  welcher 
bei  dem  bekannten  Einstürze  des  Zimmerbodens  in  St.  Agnese 
nicht  mit  Pius  IX.  herunterkollerte,  sondern  auf  einem  Balken 
stehen  blieb?"  Der  Satz  könnte  für  eine  ganze,  Charakter- 
züge und  Erlebnisse  durcheinander  wirrende  Art  anekdotischer 
Historiographie,  als  Musterstück  gelten. 

Dieser  Flüchtigkeit  der  Schreibart  entspricht  die  Un- 
genauigkeit  in  der  Schreibung  der  Namen.  Auf  zwei  Seiten 
(3,  282—283)  notiere  ich:  Hermann  Saza  (statt  Salza)  Cou- 
derhove  (statt  Coudenhove)  und  gar  v.  Raddowitz  (statt  Ra- 
dowitz).  Eugen  Richter  wird  (1,  256)  mit  dem  Maler  Gustav 
Richter  verwechselt  (seine  Palette  war  erheblich  weniger  weich 
und  süß!)  V.  Puttkamer  war  (1,  256)  „Staatssekretär  in  Kol- 
mar"  u.  dgl.  m. 

Was  noch  befremdet,  ist  der  Eindruck  einer  Einseitigkeit^ 
die  uns  eben  das  kirchlich-staatliche  Problem  zu  sehen  scheint. 
Daß  er  „seine  Person  nicht  in  den  Vordergrund  stellen  wollte" 
(I,  S.  VII),  macht  dies  noch  nicht  erklärlich,  daß  Kunst, 
Literatur,  Natur  für  den  Gelehrten  und  Staatsmann  kaum  zu 
existieren  scheinen.  Außer  jener  Frage  interessieren  ihn 
nur  die  Menschen,  und  auch  sie  oft  nur  in  Hinsicht  auf  sie; 
doch  erhalten  wir  über  Gelehrte  der  Prager  und  Bonner  Uni- 
versität (wie  Kelle  und  Höfler),  über  Beamte  (besonders   des 


Deutsche  Landschaften.  393 

preußischen  Kultusministeriums)  und  Politiker  mancherlei 
Personalnotizen,  die  freilich  öfters  (wie  über  Brunner  1,  84) 
hart  an  den  Klatsch  streifen.  Von  Wohlwollen  sind  sie  gerade 
nicht  diktiert;  es  weht  etwas  von  der  Luft  Gervinischer  Selbst- 
herrlichkeit durch  das  ganze  Buch,  aber  ohne  die  Milderung, 
die  die  Lebenserinnerungen  jenes  großen  Historikers  und  un- 
glücklichen Politikers  durch  den  warmen  Ton  seiner  Freund- 
schaften erfahren. 

Berlin.  Richard  M.  Meyer. 

Wörterbuch  der  deutsch-lothringischen  Mundarten.  Von  Michael 
Ferdinand  Follmann.  (Quellen  zur  lothr.  Geschichte,  her- 
ausgegeben von  der  Gesellschaft  für  lothr.  Geschichte  und 
Altertumskunde  Bd.  12.)  Leipzig,  Quelle  <&  Meyer.  1909. 
XVI  u.  571  S.    32  M. 

Die  rührige  Gesellschaft  für  lothringische  Geschichte  und 
Altertumskunde  hat  dem  Wörterbuch  der  elsässischen  Mund- 
arten, welche  die  Landesverwaltung  von  Elsaß-Lothringen  hat 
erscheinen  lassen,  ein  ähnliches  Unternehmen  für  die  loth- 
ringischen Mundarten  zur  Seite  gestellt.  Ähnlich  ist  der  Plan, 
die  Ausführung  in  manchen  Punkten  verschieden,  zuweilen 
gewiß  zum  V'orteil  der  nicht  sprachwissenschaftlich  Geschulten 
und  Interessierten.  Die  Anordnung  ist  nach  der  Wortfolge, 
nicht  nach  der  Stammfolge  vorgenommen  worden;  die  An- 
gabe der  Aussprache  ist  weit  beschränkter.  Wie  beim  elsäs- 
sischen Wörterbuch  mit  Anerkennung  hervorgehoben  worden 
ist,  hat  auch  hier  der  Bearbeiter  die  volkstümlichen  Redens- 
arten besonders  ins  Auge  gefaßt.  Sie  sind  an  sich  weit 
weniger  zahlreich  als  im  Elsaß:  der  städtische,  im  geistigen 
Strome  des  Rheingebietes  ausgebildete  elsässische  Sprach- 
charakter des  Elsässers  war  hierfür  günstiger  als  die  länd- 
liche, hügeldurchschnittene  Landesart  Lothringens.  Hier  ist 
z.  B.  die  Menge  der  Ausdrücke  für  Pflügen  auffallend  S.  132. 
Die  Literatur,  die  im  Elsaß  so  reich  vertreten  ist,  fehlt  in  Loth- 
ringen. Um  so  mehr  tritt  der  naive,  besonders  der  religiöse 
Sinn  des  katholischen  Lothringens  hervor.  Legenden  ver- 
treten die  historischen  Anknüpfungen.  Auffällig  ist  —  was 
allerdings  schon  beim  Sammeln  und  Sichten  des  Stoffes  nicht 
ohne  Absicht  gewesen  sein  mag  —  die  verhältnismäßig  geringe 


394  Literaturbericht. 

Anzahl  der  französischen  Fremdwörter  und  Wendungen.  Da- 
gegen weisen  manche  Ausdrücke  doch  wohl  auf  neuhoch- 
deutschen Einfluß  hin:  verbliffe,  verratzt  „verloren".  Uralt 
ist  Donk  „das  Zusammenkommen  an  Winterabenden  im  ge- 
heizten Gemach"  =  mittelhochdeutsch  tunc  gynxceum;  elsässisch 
haben  wir  dafür  Kwelte,  Spinnstube.  Die  philologische  Be- 
schäftigung mit  den  Mundarten  wird  immer  weitergehen  und 
im  Lothringer  wie  im  Elsässer  Wörterbuch  hoffentlich  geeig- 
nete Grundlagen  zu  weiterem  Aufbau  vorfinden. 

Straßburg.  Martin. 

Geschichte  Salzburgs.  Von  Hans  Widmann.  L  Bd.  Bis  1270. 
Gotha,  F.  A.  Perthes.  1907.  XVI  u.  384  S.  —  2.  Bd.  Von 
1270  bis  1519.  Ebenda  1909.  VIII  u.  422  S.  Je  8  M.  (All- 
gemeine Staatengeschichte.  Herausg.  von  K.  Lamprecht. 
3.  Abt.  Deutsche  Landesgeschichten.  Herausg.  von  Armin 
Tille.    9.  Werk.) 

Unverdrossen  setzt  Armin  Tille  jedem  neuen  Werke  der 
rüstig  fortschreitenden  Deutschen  Landesgeschichten  die  Er- 
klärung vor,  daß  „jede  Landesgeschichte  eine  kulturell  ein- 
heitliche Landschaft  behandeln  und  sich  mit  der  besonderen 
Variation  deutschen  Wesens,  die  jene  aufweist,  beschäftigen" 
soll.  Kaum  ein  Teil  deutschen  Landes  kann  diesen  Voraus- 
setzungen und  Forderungen  weniger  entsprechen  als  Salzburg. 
Der  Verfasser  des  neunten  Werkes  der  Deutschen  Landes- 
geschichten stand  allerdings  vor  schwerer  Wahl.  Für  ihn  stellte 
sich  die  Frage  dahin,  ob  er  das  ganze  Gebiet,  über  das  sich 
der  kirchliche,  literarische,  künstlerische,  wirtschaftliche  und 
politische  Einfluß  des  Salzburger  Erzbistums  erstreckte,  oder 
den  erzbischöflichen  Territorialstaat  oder  nur  das  erst  seit  1849 
als  selbständige  politische  Einheit  anerkannte  österreichische 
Kronland  berücksichtigen  wollte.  Weder  im  Vorwort  noch 
an  anderer  Stelle  spricht  sich  Widmann  bestimmt  über  seinen 
Standpunkt  aus,  tatsächlich  hat  er  sich  von  vornherein  auf 
das  Kronland  „als  die  Hauptmasse  des  ehemaligen  erzbischöf- 
lichen Staates"  beschränkt,  nur  hier  und  da  den  mit  Bayern 
vereinigten  Teil  einbezogen.  Das  läßt  sich  nur  schwer  mit 
der  Forderung  des  Herausgebers  und  dem  Plan  des  Gesamt- 
werkes in  Einklang  bringen.     Der  bis  1815  bestehende  staat- 


Österreich.  395 

liehe  Zusammenhang  ivann  doch  nicht  ganz  außer  acht  ge- 
lassen werden,  und  nicht  minder  wichtig  wäre  die  Darstellung 
jener  vielfältigen  zivilisatorischen  und  kulturellen  Beziehungen 
gewesen,  in  denen  die  über  ausgedehnte  und  sehr  verschieden- 
artige Gebiete  zerstreuten  Besitzungen  des  Hochstifts  mit 
dem  Mittelpunkte  standen.  Hier  tauchen  bedeutungsvolle 
Fragen  der  Besiedelungsgeschichte ,  der  wirtschafts-,  ver- 
waltungs-  und  rechtsgeschichtlichen  Forschung  auf,  die  man 
nicht  einfach  mit  der  Bemerkung  beiseite  schieben  sollte,  daß 
die  Besitzungen  „Enklaven  im  Gebiete  mächtiger  Fürsten 
wären"  (S.  1),  die  vielmehr  von  größter  Wichtigkeit  sind,  und 
an  denen  man  viel  eher  kulturelle  Einheiten  und  Abwand- 
lungen deutschen  Wesens  zu  erkennen  vermöchte  als  an  dem 
willkürlich  zusammengestutzten  Kronlande.  Gewiß  werden 
manche  dieser  Fragen  bequemer  von  den  Bearbeitern  der  Ge- 
schichte der  betreffenden  Kronländer  und  Staaten,  in  erster 
Reihe  Niederösterreichs,  Steiermarks,  Ungarns  und  Bayerns, 
behandelt  werden,  aber  gerade  mit  Rücksicht  auf  jene  allge- 
meine, grundsätzliche  Forderung  ist  die  Betrachtung  vom 
Mittelpunkt  aus  nicht  zu  umgehen.  Für  Absichten,  die  als 
neu  und  tiefgreifend  hingestellt  werden,  sollte  man  den  Maß- 
stab der  Stoffverteilung  nicht  von  ganz  zufälligen  politischen 
Entscheidungen  der  Gegenwart,  sondern  von  der  geschicht- 
lichen Entwicklung  selbst  ableiten. 

Innerhalb  der  gewählten  Beschränkung  liefert  W.  eine 
Darstellung  von  manchmal  etwas  zu  volkstümlichem  Gepräge, 
die  durch  Verwertung  neuerer  Einzelforschungen  und  Quellen- 
veröffentlichungen einen  Fortschritt  gegen  ältere  Leistungen 
bedeutet,  in  der  neben  der  Regierungstätigkeit  der  Erzbischöfe 
auch  andere  Verhältnisse  berücksichtigt  werden.  Auffällig  ist 
die  Ungleichmäßigkeit  in  der  Benutzung  der  neueren  Literatur. 
Der  Verfasser  stützt  seine  allgemeine  Auffassung  auf  die  ein- 
schlägigen Bände  der  von  W.  Oncken  herausgegebenen  Welt- 
geschichte in  Einzeldarstellungen  und  Chamberlains  Grund- 
lagen, hat  aber  mit  Ausnahme  von  Dümmlers  Geschichte  des 
ostfränkischen  Reichs  die  Jahrbücher  der  deutschen  Geschichte 
ebensowenig  wie  Haucks  Kirchengeschichte  Deutschlands  be- 
nützt. Auch  Gutmanns  Buch  über  die  soziale  Gliederung  der 
Bayern  zur  Zeit  der  Volksrechte  und  die  zweite  Abteilung  des 


396  Literaturbericht. 

neunten  Bandes  von  Dahns  Könige  der  Germanen  sind  ihm 
entgangen.  Daß  bei  der  Verwertung  dieser  Werke  manche 
Abschnitte  des  ersten  Bandes  eine  etwas  andere  Gestalt  ge- 
wonnen hätten,  braucht  nicht  im  einzelnen  ausgeführt  zu 
werden.  Die  Vernachlässigung  der  neueren  Forschung,  soweit 
sie  nicht  Salzburg  unmittelbar  betrifft,  macht  sich  auch  an 
andern  Stellen  bemerkbar,  so  etwa  in  der  zudem  überflüssigen 
Anmerkung  über  die  älteste  Geschichte  der  Magyaren  (S.  147) 
oder  der  ganz  unzureichenden  Darstellung  des  städtischen 
Wesens  (2,  56 ff.,  252  ff.).  Eigentümlich  ist  auch  die  Art  der 
Bücheranführung.  Der  Verfasser  liebt  die  mit  Siglen  ge- 
kürzten Titel ,  von  denen  man  sich  erfreulicherweise  wieder 
abzuwenden  beginnt;  da  er  aber  keine  Zusammenstellung  mit 
entsprechender  Auflösung  bietet,  die  Kürzungen  entweder  gar 
nicht  oder  nur  bei  dem  erstmaligen  Gebrauche  erklärt,  werden 
MFöG.  oder  MJöG.,  RI.,  LK.,  SUB.,  RP.  oder  PR.,  MRK.,  MRS., 
MRB.,  KI.,  St.RK.,  MCC.  für  alle  mit  dem  Stoffe  nicht  nahe 
Vertrauten  compendiosa  aenigmata  sein.  Die  Mitteilungen  aus 
dem  Vatikanischen  Archive  (Wiener  Briefsammlung)  sind  nicht 
von  Kaltenbrunner  herausgegeben  (2,  5  Anm.  6),  Johannes 
Victoriensis  hätte  nicht  als  Joh.  Victor  angeführt  werden  sollen 
(S.  84,  86  usw.). 

Graz.  Karl  Uhllrz. 


Studien  zur  Familiengeschichte.    Von  Karl  Graf  Kuefstein.  Wien 
und  Leipzig,  Wilh.  Braumüller.     1908. 

In  Österreich  ist  in  neuester  Zeit  in  erfreulicher  Weise 
das  Interesse  des  hohen  Adels  für  die  Geschichte  seiner 
Familien  im  Wachsen  begriffen.  War  dies  in  Böhmen  seit  jeher 
der  Fall  —  und  man  darf  hier  nur  an  die  Häuser  Schwarzen- 
berg  und  Lobkowitz  erinnern  — ,  so  tritt  dies  nun  auch  in  Nieder- 
österreich und  Steiermark  in  die  Erscheinung,  und  es  ist 
beachtenswert,  daß  Mitglieder  des  hohen  Adels  selbst,  wie 
z.  B.  der  Erbgraf  Ferdinand  v.  Trautmannsdorff,  als  Arbeiter 
auf  dem  Felde  der  Geschichte  auftreten.  Ihnen  hat  sich  Karl 
Graf  Kuefstein  zugesellt.  Bisher  liegt  der  erste  Teil  vor,  der 
in  16  Abschnitten  die  Geschichte  des  Hauses  Kuefstein  bis 
1525  führt.     Wieviele  Bände   das   ganze  Werk   enthalten   soll. 


Österreich.  397 

ist  aus  dem  V^orwort  nicht  ersichtlich.     Es  wird  nur  beiut*rkt. 
daß  die  ältere  Periode  allein  drei  Teile    umfassen    soll,   deren 
erster  vorliegt,    während    der   zweite    die  Zeit  des  Landunter- 
marschalls   Hans  Lorenz    Kufsteiner    bis   1547    und    der    dritte 
jene    seines  Sohnes  Hans  Georg  !!!.  bis   in    die    ersten  Jahre 
des  17.  Jahrhunderts  umfassen  soll.   Darnach  dürfte  das  Ganze 
ein    bändereiches    Unternehmen    werden.     Der   Verfasser   des 
Buches  schildert  sich  selbst  in  bescheidener  Weise  als  Dilet- 
tanten;   aber    er  ist   einer  der    besten  Art.     Es  ist    ja    sicher, 
daß    dem  Buche  Mängel   anhaften,    wie    sie  bei    einem  Nicht- 
fachmann    begreiflich    sind.     Man    findet,    daß    eins    und    das 
andere  wiederholt  behandelt  ist:    in   der   knapp   gefaßten   ge- 
schichtlichen Übersicht  und  in  dem  eigentlichen  Werke  selbst, 
daß    manche    Ausführungen,    wie    die    über    die   Genesis    des 
Namens  Kufstein    zu    weit   ausgesponnen    sind;    man  wird    in 
der  Gruppierung  des  Stoffes    manches   anders  wünschen   und 
hätte  es  lieber  gesehen,  wenn  der  Stoff  mehr  verarbeitet  und 
dem  Leser  die  reife  Frucht  der  Arbeit  vorgelegt  worden  wäre; 
es    fehlt    nicht    an   Zitaten    aus    Schriftstellern,    die    längst    in 
bessern    und    kritischen  Ausgaben    vorliegen,    man    vernimmt 
da   noch  von   einem  Ottokar  v.  Horneck,    mit  dem  die  öster- 
reichische   Reimchronik  gemeint  ist:    aber  im  ganzen  ist    das 
Verfahren  doch  ein  kritisches  und  gibt  nicht   bloß    eine  Dar- 
stellung der  Geschichte  der  genannten  Fannlie   sondern  auch 
die  der  verwandten  Häuser.     In  der  Einleitung  sind  die  Aus- 
führungen über  die   archivalischen  Bestände  des  Hauses  von 
Interesse;    die    geschichtliche  Übersicht   gibt  eine  scharf  um- 
rissene  Zusammenfassung    der   Geschichte    des    Hauses,   das 
schon   in    der  sog.  Protestantenzeit    mit  Hans  Ludwig  v.  Kuf- 
stein eine    hervorragende  Rolle  spielt.     Aus   dieser  Übersicht 
verdient  die  warme  Schilderung  des  Lebens  und  Wirkens  des 
Staatsmannes    Franz  Seraphicus   Grafen    Kuefstein    ncch    be- 
sonders hervorgehoben  zu  werden.    Im  Anhange  folgen  Ol  ur- 
kundliche Beilagen  aus  der  Zeit  von   1294  bis  1518.   Die  Aus- 
stattung ist  eine  sehr   geschmackvolle:    außer   den  Urkunden 
und  Siegeln,  die  auf  photographischem  Wege  beigestellt  smd, 
finden  wir  die  Ansichten  von  den  dem  Hause  gehörigen  oder 
mit  seiner  Geschichte  eng  verbundenen  Häusern  und  Schlös- 
sern wie  Greillenstein,  Schloß  Spitz,  Feinfeld,  Kunstblätter  wie 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  2b 


398  Literaturbericht. 

das    Dachbeckbild   vom    Jahre    1499    in    der    Pfarrkirche   zu 
Rohrenbach,  das  Gnadenbild  zu  Maria  Laach  usw. 

Graz.  /.  Loserlh. 

Brügges     Entwicklung    zum    mittelalterlichen    Weltmarkt.      Von 
Rudolf  Häpke.     Berlin,  Curtius.    XXIV  u.  296  S.    9  M. 

Die  im  Auftrage  des  Hansischen  Geschichtsvereins  von 
Dietrich  Schäfer  herausgegebenen  Abhandlungen  zur  Verkehrs- 
und Seegeschichte  sind  im  Jahre  1908  durch  die  vorliegende 
gehaltvolle  Arbeit  Rud.  Häpkes  in  vielversprechender  Weise 
eröffnet  worden.  Je  bequemer  es  ist,  die  Stellung  der  Stadt 
Brügge  im  Mittelalter  als  eine  notwendige  Folge  ihrer  geo- 
graphischen Lage  aufzufassen  und  je  leichter  demgemäß  mit 
dem  Begriff  des  „Weltmarkts"  Brügge  als  einer  gegebenen 
Größe  operiert  wird,  um  so  schärfer  verdient  betont  zu 
werden,  daß  mit  dem  Hinweis  auf  die  geographische  Lage 
allein  wenig  getan  ist,  daß  diese  erst  erkannt,  ausgenutzt, 
ja  in  gewissem  Sinne  geschaffen  werden  mußte,  um  wirk- 
lich Geltung  zu  erlangen,  daß  es  also  noch  auf  ganz  andere 
Faktoren  ankam,  die  sich  als  wirksam  und  ausschlaggebend 
zu  erweisen  hatten.  Ihnen  mit  emsigem  Fleiße  nachgegangen 
zu  sein,  ist  das  große  Verdienst  der  vorliegenden  Arbeit, 
in  der  auf  Grund  einer  ausgedehnten  Belesenheit  die  Handels- 
beziehungen der  einzelnen  Nationen  zu  Brügge  von  ihren 
Anfängen  bis  zu  dem  Zeitpunkte,  in  dem  sich  feste  Ver- 
hältnisse herausgebildet  hatten,  im  Zusammenhang  mit  wich- 
tigen Problemen  der  Brügger  Stadtgeschichte  erörtert  werden. 
Seine  Untersuchungen  führen  den  Verfasser  zu  dem  Ergebnis, 
daß  der  flandrische  Aktivhandel  das  ausschlaggebende  Mo- 
ment gewesen  ist,  das  Brügge  seine  Stellung  als  Weltmarkt 
verschafft  hat.  Das  ist  gewiß  eine  in  Betracht  zu  ziehende 
Möglichkeit,  und  jedenfalls  ist  an  dieser  Auffassung  so  viel 
richtig,  daß  der  ausgedehnte  Eigenhandel  der  Vlamen  als 
wesentlicher  Faktor  für  das  Aufblühen  Brügges  in  Anschlag 
zu  bringen  ist.  Immerhin  wird  man  es  als  fraglich  bezeichnen 
müssen^  ob  ihm  wirklich  die  gewichtige  Rolle  zufällt,  die  der 
Verfasser  ihm  beimißt,  ob  in  der  Tat  die  Handelsfahrten 
der  Vlamen  den  Fahrten  der  Auswärtigen  nach  dem  Zwyn 
in   solchem   Umfange  vorangegangen   sind,    wie   er   annimmt; 


Belgien.  399 

denn  das  urkundliche  Material,  das  ihm  vorlag,  erlaubt  in 
dieser  Beziehung  nicht  durchweg  bündige  Schlüsse  zu 
ziehen.  Die  volle  Ausbildung  Brügges  zum  Weltmarkt  setzt 
der  Verfasser  erst  um  das  Jahr  1300  an.  Sicher  mit  gutem 
Rechte.  Denn  sie  hatte  zur  Voraussetzung  den  freien  Waren- 
austausch der  fremden  Kaufleute  untereinander,  dieser  aber 
wurde,  wie  W.  Stein  in  seiner  grundlegenden  Abhandlung 
über  die  ältesten  Privilegien  der  deutschen  Hanse  in  Flan- 
dern (Hans.  Gblt.  Jahrgang  1902)  gezeigt  hat,  erst  gegen 
Ende  des  13.  Jahrhunderts,  formell  sogar  erst  im  Jahre  1309 
zugestanden.  Um  diese  Zeit  erst  kann  von  Brügge  als  einem 
ständigen  Markt  für  den  unmittelbaren  internationalen  Verkehr 
die  Rede  sein.  Das  schließt  natürlich  nicht  aus,  daß,  direkt 
auf  der  Brügger  Messe  und  indirekt  durch  Vermittlung  der 
Brügger  Kaufleute  auch  sonst,  schon  vorher  ein  lebhafter  inter- 
nationaler Verkehr  in  der  Stadt  heimisch  gewesen  sein  kann. 
A.  Kiesselbach  hat  in  seiner  Besprechung  des  vorliegenden 
Buches  (Ztschr.  d.  Vereins  f.  Hamb.  Gesch.  Bd.  XllI)  auf  die 
Schilderung  des  Wilhelmus  Brito  hingewiesen,  die  solchen 
Verkehr  bereits  für  den  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  zeige. 
Der  Verfasser  glaubt  auf  diese  Schilderung  kein  Gewicht  legen 
zu  sollen.  (Vgl.  seine  Entgegnung  in  der  genannten  Zeitschr. 
Bd.  XIV;  ebenda  Erwiderung  A.  Kiesselbachs.)  Indessen  ist 
es  schwerlich  zulässig,  sie  lediglich  als  poetische  Phantasie 
aufzufassen.  Auf  jeden  Fall  bedarf  die  aufgeworfene  Frage 
weiterer  Klärung.  Im  Zusammenhang  mit  ihrer  Erörterung 
würde  auch  auf  das  bekannte  Verzeichnis  der  Brügger  Waren 
und  ihrer  Herkunft  von  neuem  näher  einzugehen  sein,  nach- 
dem der  beste  Kenner  der  Brügger  Stadtgeschichte,  Gilliodts- 
van  Severen,  es  jüngst  auffallenderweise,  schwerlich  freilich 
mit  Recht,  im  Gegensatz  zu  Höhlbaum  (Hans.  ÜB.  111,  S.  419 
Anm.  1)  in  das  Jahr  1200  hinaufgerückt  hat  (Car/ulaire  de 
fancienne  estaple  de  Bruges,  1904).  —  Nachdem  der  Verfasser 
die  Gestaltung  der  Handelsbeziehungen  Brügges  bis  in  das 
Ende  des  13.  Jahrhunderts  verfolgt  hat,  nimmt  er  Veranlas- 
sung, uns  mit  der  Stadt,  ihren  Bewohnern,  ihren  Einrichtungen, 
insbesondere  ihrem  Hafen  und  der  Art  ihres  Handelsbetriebs 
genauer  bekanntzumachen.  Es  ist  ein  anziehendes,  buntes 
Bild,  das  er  entwirft.    Auf  zahlreichen  Einzelstudien  sich  auf- 

26* 


400  Literaturbericht. 

bauend,  behandelt  seine  Darstellung   mit  Geschick  eine  Fülle 
anregender  Fragen. 

Hamburg.  H.  Nlrrnheim. 

G.  Bourgin,  La  commune  de  Soissons  et  le  groupe  communal 
Soissonais.  Paris,  Librairie  Honore  Champion,  Editeur.  1908, 
LXXI  u.  494  S. 

In  dem  vorliegenden  umfangreichen  Buche  will  Bourgin 
einen  Beitrag  zur  Geschichte  der  Kommunen  Nordfrankreichs 
liefern,  indem  er  die  Kommune  von  Soissons  und  der  Gruppe 
von  Städten  und  ländlichen  Orten  (in  der  Isle  de  France, 
Pikardie,  Champagne  und  Bourgogne),  für  welche  die  Kom- 
mune von  Soissons  direkt  oder  indirekt  das  Muster  abgegeben 
hat,  von  ihrer  Entstehung  bis  zu  ihrem  Untergange  zum  Gegen- 
stande eingehender  Untersuchungen  macht.  Ob  der  Wert  des 
Buches  zu  seinem  Umfange  im  rechten  Verhältnis  steht,  will 
mir  freilich  zweifelhaft  erscheinen.  An  Mühe  hat  es  B.  nicht 
fehlen  lassen:  20  Seiten  umfaßt  das  Verzeichnis  der  von  ihm 
benutzten  Werke  und  Schriften,  mit  dem  er  seine  Bücher- 
kenntnis beleuchtet.  Dabei  vermisse  ich  aber  die  Kenntnis 
eines  für  den  Gegenstand  sehr  wichtigen  Werkes,  Karl  Hegels 
Städte  und  Gilden,  in  dem  im  1.  Teile  des  2.  Bandes  die  fran- 
zösischen Kommunen  behandelt  sind.  B.  hätte  sich  an  diesem 
Muster  einer  nüchternen,  nur  auf  das  Tatsächliche  gerichteten, 
in  knapper  Darstellung  sich  bewegenden  Geschichtsforschung 
sehr  zum  Nutzen  seines  Buches  ein  Vorbild  nehmen  können. 
Operiert  er  doch  nur  zu  gern,  selbst  da,  wo  die  urkund- 
lichen Zeugnisse  dafür  eigentlich  keinen  Raum  lassen,  mit  über- 
flüssigen und  haltlosen  Hypothesen.  Einige  Beispiele  aus  dem 
Abschnitte  über  die  Entstehung  der  Kommune  von  Soissons 
mögen  das  zeigen. 

Die  Kommunalcharte  für  Soissons  liegt  nur  in  der  Bestäti- 
gung König  Philipps  II.  August  von  1181  vor.  Sie  wird  hier 
ausdrücklich  auf  seinen  Großvater  Ludwig  VI.  zurückgeführt, 
und  dieser  erklärt  auch  selbst  in  einem  durch  die  Klagen 
des  Bischofs  und  seiner  Kirche  über  die  Übergriffe  der  Kom- 
mune veranlaßten  Rechtsspruche  von  1136:  ob  pacem  patrie 
nos  in  civitatem  Suessionensem  communiam  constituisse . . .  unde 
et  ipsis   cartam  feclmus,   ferner:   nostra   emunitate  con- 


Frankreich.  401 

tenti  non  fiierunt  . . .  miilta  qiiae  a  nobis  non  acceperant, 
temerarie  occupaverunt.  Diesen  bestimmten  uricundiichen  An- 
gaben gegenüber  will  B.  dartun,  daß  der  Bischof  Lisiard 
de  Cr^py  zwischen  1116  und  1118  der  Stadt  die  Kommune 
bewilligt  und  sein  Nachfolger  Joslein  1133  vom  Könige  ihre 
Bestätigung  erwirkt  habe.  Natürlich  kann  er  nichts  weiter 
tun  als  zeigen,  daß  der  Bischof  nach  Lage  der  Dinge  und 
seiner  Persönlichkeit  der  Stadt  die  Kommune  verliehen  haben 
könnte  und  daß  dann  die  angegebene  Zeit  dafür  besonders 
in  Frage  kommen  müßte.  Aber  ist  es  nur  irgendwie  wahr- 
scheinlich, daß  der  König  in  einer  für  den  Bischof  ausgestellten 
Urkunde  die  Errichtung  der  Kommune  wiederholt  als  sein 
Werk  bezeichnet  hätte,  wenn  sie  das  des  Bischofs  gewesen 
wäre?  Unter  den  Klagen  des  Bischofs  über  die  übergriffe  der 
Kommune  befindet  sich  auch  die,  daß  die  Kommune  im  Bischofs- 
hofe ihre  Versammlungen  halte  —  läßt  das  darauf  schließen, 
daß  der  Bischof  die  Kommune  verliehen  hat?  Weiter  läßt  B. 
die  in  der  Bestätigung  Philipp  Augusts  von  1181  vorliegende 
Charte  nicht  die  ursprüngliche,  sondern  erst  das  Werk  seines 
Sohnes  Ludwig  Vll.  sein.  Es  geniert  ihn  nicht,  daß  diese 
Bestätigungsurkunde  nur  von  der  Charte  Ludwigs  VL  spricht: 
chartam  super  communia  eis  a  memorato  avo  nostro  con- 
cessam  heißt  es  am  Eingange  und  has  itaque  consuetudines 
pretaxatas  (am  Schlüsse  hatte  der  König  einige  neue  Be- 
willigungen gemacht)  et  eas  que  ab  avo  nostro  eis  concesse 
fuerunt  et  confirmata  .  .  .  concedimiis  et  confirmamus.  Es  muß 
nach  dem  Wortlaute  der  Urkunde  überhaupt  sehr  zweifelhaft 
erscheinen,  ob  eine  Charte  von  Ludwig  VII.  vorhanden  war; 
denn  während  auf  die  Charte  Ludwigs  VI.  ausdrücklich  Bezug 
genommen  und  ihre  Bestätigung  ausgesprochen  wird,  heißt 
es  von  Ludwig  VII.  nach  Erwähnung  der  Charte  Ludwigs  VI. : 
post  cuius  decessum  pater  noster  Ludovicus ...  eis  eam  manu- 
tenuit  et  custodivit,  ebenso  weiter:  et  communia  consue- 
tudines, sicut  pater  noster  eas  eis  tenuit  —  also  nur  davon, 
daß  Ludwig  VII.  ihnen  die  Charte  gehalten  hat,  nicht  daß 
er  ihnen  eine  Charte  ausgefertigt  hat,  ist  die  Rede;  am 
allerwenigsten  lassen  diese  Ausdrücke  die  Annahmen  einer 
Erweiterung  der  Rechte  der  Kommune  durch  eine  neue  Charte 
Ludwigs  VII.    gegenüber    der    Charte    Ludwigs  VI.  zu.     Man 


402  Literaturbericht. 

müßte  ja  direkt  sagen,  Philipp  August  hiabe  den  wahren 
Sachverhalt  verschleiern  wollen ,  wenn  die  von  ihm  be- 
stätigte Vorlage  eine  Charte  Ludwigs  VII.  und  nicht  die 
Ludwigs  VI.  gewesen  wäre!  Wo  wir  in  der  Lage  sind,  kon- 
trollieren zu  können,  ob  sich  König  Philipp  bei  seinen  Be- 
stätigungen an  die  von  ihm  angegebene  Vorlage  gehalten  hat, 
da  zeigt  sich,  daß  das  durchaus  der  Fall  ist:  man  vergleiche 
die  Charte  Ludwigs  VI,  für  Laon  mit  ihrer  Bestätigung  durch 
Philipp  August  von  1189  (Hegel  II,  49).  Aber  B.  hält  seine 
Hypothese  für  so  sicher  erwiesen,  daß  er  im  folgenden  immer 
nur  von  der  Charte  Ludwigs  VII.  spricht,  öfters  mit  Hinzu- 
fügung der  für  sie  selbstverständlich  von  ihm  auch  gefundenen 
Abfassungszeit  1144 — 1146! 

Die  Gründe,  die  B.  für  seine  Annahme  ins  Feld  führt,  sind 
in  keiner  Weise  stichhaltig.  Wenn  der  Text  der  von  Ludwig  VII. 
den  Tochterstädten  von  Soissons  verliehenen  Charten  dem 
der  Charte  von  Soissons  ähnlich  ist,  so  ist  das  doch  nur 
natürlich.  Ludwig  Vll.  hat  sich  eben  an  das  von  seinem  Vater 
herrührende  Vorbild  gehalten;  hat  er  doch  ein  Jahr  vor  seinem 
Regierungsantritte  in  der  oben  erwähnten  Urkunde  von  1136 
gerade  diese  Charte  kennen  zu  lernen  Gelegenheit  gehabt,  da 
er  sich  für  ihre  Innehaltung  durch  die  Bürger  dem  Bischof 
gegenüber  mit  verbürgte  —  ein  Grund  mehr  dafür,  daß  es 
unwahrscheinlich  ist,  daß  Ludwig  VII.  den  Bürgern  von  Sois- 
sons eine  neue  Charte  ausgefertigt  hat.  Wenn  B.  weiter  darauf 
hinweist,  daß  die  Charte  das  Übergewicht  der  bischöflichen 
Gewalt  über  die  gräfliche,  die  gar  nicht  erwähnt  sei,  zeige, 
und  daß  dieses  Übergewicht  erst  in  der  Belehnung  des  Grafen 
durch  den  Bischof  1141  seinen  deutlichen  Ausdruck  gefunden 
habe,  es  also  wahrscheinlich  sei,  daß  die  Charte  für  Soissons 
erst  nach  jenem  Akt  der  Belehnung  abgefaßt  sei,  so  ist  zu 
bemerken,  daß  das  Zurücktreten  der  gräflichen  hinter  der 
bischöflichen  Gewalt  nach  B.s  eigenen  Ausführungen  (S.  17  ff.) 
auch  schon  vor  1241  nachweisbar,  im  übrigen  die  Nicht- 
erwähnung des  Grafen  in  der  Charte  auch  belanglos  ist,  da 
sie  bestehende  Rechtsverhältnisse  voraussetzt  und  bestehen 
läßt,  soweit  sie  nicht  ausdrücklich  abgeändert  werden:  salvo 
iure  noslro  et  episcopi  et  ecclesianim  et  do  minor  um,  qui  in 
predicta  villa  aliquid  habent  iuris,  heißt  es  im  Schluß- 


Frankreich.  403 

satze  unserer  Charte.  Warum  B.  unter  den  dominis  sich  den 
Grafen  nicht  eingeschlossen  denken  kann,  ist  schwer  erfind- 
lich. B.  will  endlich  in  der  Charte  deutliche  Anzeichen  dafür 
haben,  daß  ihre  einzelnen  Teile  verschiedenen  Zeiten  ange- 
hören. Er  weist  da  besonders  darauf  hin,  daß  Art.  1  die 
Kommune  durch  die  firmitates,  Art.  8  von  der  Bannmeile  be- 
grenzt sein  lasse.  Da  nach  Ludwigs  VI.  Rechtsspruche  von 
1136  die  Kommune  von  Soissons  Stadt  und  Vorstädte  umfaßte, 
letztere  aber  noch  nicht  ummauert  waren,  B.  den  Ausdruck 
firmitates  aber  auf  Ummauerung  deutet,  der  angebliche  Wider- 
spruch hier  also  nicht  durch  die  Annahme  einer  Ausdehnung 
des  Kommunegebietes  durch  eine  neue  Charte  Ludwigs  VII. 
gelöst  werden  kann,  sieht  er  sich  ferner  genötigt,  für  die  an- 
gebliche Charte  Ludwigs  VII.  für  Soissons  als  Vorlage  die 
Charte  dieses  Königs  für  Beauvais  (von  1144)  anzunehmen,  die 
in  Art.  2  und  5  dieselbe  Verschiedenheit  aufweist,  die  er  dar- 
aus erklärt,  daß  Ludwig  dem  älteren  Teil  der  Urkunde,  zu  dem 
Art.  2  gehört  habe,  einen  der  weiteren  Ausdehnung  der  Kom- 
mune Rechnung  tragenden  neuen  hinzugefügt  habe  und  daß 
das  dann  so  für  die  Charte  von  Soissons  übernommen  worden 
sei.  Die  Priorität  der  Charte  von  Beauvais  vor  der  von  Sois- 
sons ist  aber  ebenso  unerweislich  wie  die  angebliche  Erweite- 
rung der  alten,  auf  Ludwig  VI.  zurückgehenden  Charte  von 
Beauvais  durch  Ludwig  VII.  Dann  aber  scheint  mir  auch  der 
Ausdruck  firmitates  zu  eng  gefaßt  zu  sein:  er  ist  m.  E.  nicht 
bloß  auf  die  Ummauerung  sondern  auch  auf  die  Anlage  von 
Wall  und  Graben  anwendbar,  und  damit  waren  sicher  auch 
die  Vorstädte  umgeben,  so  daß  sich  also  zwischen  firmitates 
und  urbs  et  suburbia  eine  Differenz  gar  nicht  ergeben  würde. 
Ebensowenig  nötigt  der  Ausdruck  Bannmeile  in  Art.  8  eine 
Erweiterung  der  Charte  durch  Ludwig  VII.  anzunehmen,  da, 
während  es  sich  in  den  anderen  Artikeln  um  das  bewohnte 
Gebiet  von  Soissons  handelt,  hier  von  dem  Eintritt  des  fremden 
Kaufmanns  in  das  Stadtgebiet  die  Rede  ist,  so  daß  hier  die 
Bannmeile  rechtlich  allein  von  Belang  war.  Außerdem  ist 
noch  zu  beachten,  daß  der  Verfasser  der  Urkunde  für  dieselbe 
Sache  gern  die  verschiedensten  Ausdrücke  wählt,  wie  das  der 
bunte  Wechsel  der  Bezeichnung  für  die  iurati  zeigt,  was  B. 
nicht   entgangen  ist.    Wir   haben   auch  hier   dieselbe  Neigung 


404  Literaturbericht. 

des  Schreibers  zu  konstatieren;  ist  doch  außer  den  genannten 
Ausdrücken  auch  villa  öfters  für  dasselbe  Rechtsgebiet  gebraucht. 
Indem  aber  B.  die  genannte  Charte  von  Beauvais  von  1144 
als  Vorbild  für  die  von  ihm  angenommene  Charte  für  Soissons 
betrachtet,  die  Charte  von  Senlis  von  1146  aber  wieder  auf  die 
von  Soissons  zurückgeht,  erhält  er  für  seine  fingierte  Charte 
Ludwigs  VII.  für  Soissons  die  Abfassungszeit  1144 — 1146,  was 
ihm  nun  als  unumstößliche  Tatsache  gilt! 

Wie  B.  Urkunden  in  seiner  Weise  deutet,  zeigt  auch  seine 
Auffassung  von  dem  erwähnten  Rechtsspruch  Ludwigs  VI.  von 
1136.  Er  bezeichnet  ihn  als  Demütigung  des  Bischofs,  die 
dieser  der  Stadt  nicht  mehr  habe  vergessen  können  —  aber 
die  unfreundliche  Haltung  des  Bischofs  zur  Kommune  zeigt 
sich  doch  schon  in  den  hier  gegen  die  Kommune  erhobenen 
Klagen!  —  und  betrachtet  als  einzigen  Sieg  des  Bischofs  die 
Verbannung  des  Urhebers  der  vom  Bischöfe  gerügten  Über- 
griffe der  Kommune  (S.  95).  Tatsächlich  hatte  der  Bischof 
aber  allen  Anlaß,  mit  dem  Rechtsspruch  zufrieden  zu  sein.  Der 
König  bezeichnet  die  vom  Bischof  gerügten  Handlungen  der 
Kommune  als  dreiste  Anmaßungen  {temerarle  occupaverunt), 
der  Rechtsspruch  selbst  geht  dahin,  daß  communia  supradicta 
omnia  usurpasse,  und  die  vor  dem  König  in  St.  Germain 
erschienenen  Vertreter  der  Kommune,  Maire  und  Geschworene, 
geloben  eidlich  se  liuiusmodi  nunquam  usurpatiiros.  Ja,  die 
ganze  Kommune  muß  vor  einem  nach  Soissons  entsandten 
Hofbeamten  des  Königs  dasselbe  Gelöbnis  ablegen.  Als  Bürgen 
für  die  künftige  strikte  Innehaltung  des  Rechtsspruches  geben 
sich  dem  Bischof  und  der  Kirche  gegenüber  der  König,  sein 
Sohn,  die  Königin  (diese  fehlt  bei  B.  im  Texte  S.  91),  der 
Truchseß  Graf  Radulf.  Was  der  Rechtsspruch  regelt,  ist  eben- 
falls keine  neue  Begünstigung  der  Kommune.  Freilich  bestimmt 
er,  daß  Männer  und  Frauen  einer  Hofgenossenschaft,  die  in- 
folge einer  wider  Willen  ihres  Herrn  geschlossenen  Heirat 
mit  einem  Mitgliede  der  Kommune  widerrechtlich  in  die  Kom- 
mune aufgenommen  worden  waren,  in  der  Kommune  ver- 
bleiben sollten;  aber  sonst  hätte  man  ja  die  Ehe  lösen  müssen! 
Und  es  wurde  dem  dadurch  geschädigten  Herrn  Ersatz  durch 
die  Bestimmung  geboten,  daß  ein  Kind  dieser  Ehen  in  die 
Hofgenossenschaft  des  Herrn  einheiraten  mußte,  der  eins  der 


Frankreich.  405 

Eltern  angehört  hatte.  Hatte  Art.  2  der  Charte  bestimmt,  daß 
alle  Vergehimgen  in  der  Korimiune  außer  Friedensbruch  und 
Geschlechterfehde  mit  5  sol.  gebüßt  werden  sollen,  so  hatte 
der  Bischof  gerügt,  daß  die  Kommune  bei  Friedensbruch  und 
allen  anderen  Vergebungen  auf  den  innerhalb  der  Kommune 
liegenden  herrschaftlichen  Gebieten  den  Herren  eine  höhere 
Buße  als  5  sol.  nicht  zugestand,  dagegen  bei  Vergehungen 
gegen  die  Kommune  der  Übeltäter  unter  Umständen  ganz  mit 
Beschlag  belegt  wurde.  Hier  enthielt  die  Charte  eine  Lücke, 
und  der  Rechtsspruch  bestimmte  nun,  die  Kommune  dürfe  bei 
Vergehungen  gegen  die  Kommune  wider  Willen  der  Herren 
der  Übeltäter  mehr  als  60  sol.  nicht  erheben,  die  Herren  aber 
dürften  gegen  sie  vollen  Schadenersatz  verlangen  und  unter 
Ausschluß  der  Klage  der  Kommune  das  Vermögen  der  Übel- 
täter auf  ihrem  Herrschaftsgebiete  in  Höhe  des  Schadens  ein- 
ziehen. Auch  das  ist  keine  Begünstigung  der  Kommune,  und 
wenn  B.  meint,  das  Recht  zu  jener  Vermögenskonfiskation  sei 
wohl  auf  Besitz  außerhalb  der  Kommune  beschränkt  gewesen, 
so  ist  das  sicher  unzutreffend,  da  sonst  eine  solche  ein- 
schränkende Bestimmung  hätte  angefügt  werden  müssen. 

Mit  Vorstehendem  soll  natürlich  nicht  gesagt  sein,  daß 
sich  in  den  Erörterungen  von  B.  nicht  auch  manches  Beachtens- 
werte findet;  aber  zur  Vorsicht  den  von  ihm  gewonnenen  Re- 
sultaten gegenüber  muß  man  mahnen.  Dankenswert  sind  die 
urkundlichen  Beilagen  S.  405—462,  die  die  Nachprüfung  des 
Gebotenen  erleichtern,  sowie  das  angefügte  Namens-  und  Sach- 
register. Das  Druckfehlerverzeichnis  S.  494  läßt  sich  ver- 
mehren; ich  merke  an:  S.  LXIX  Schäfer,  Pfarrersteilung  und 
Quartalschrieft  statt  einteilung  und  schrift,  S.  93  Anm.  1  letzte 
Zeile  on  für  o«,  S.  421  Z.  16  volentibus  statt  nolentibus.  S.  427 
Art.  16  alis  statt  alii,  Art.  17  ////  statt  Ulis. 

Breslau.  Kolmar  Scliaube. 

Jean  Lemoine  et  Andre  Lichtenberger,  Trois  familiers  du 
Grand  Coiide.  L'Abbe  Boiirdelot.  Le  Perc  Talon.  Le  Pere 
Tixler.  Paris,  H.  Champion.     1909.    VIII  u.  336  S. 

Abb6  Bourdelot  —  eigentlich  Pierre  Michon  —  1610  ge- 
boren, 1685  gestorben,  war  Arzt,  Philosoph,  Dichter,  Diplo- 
mat u.a.m.     In  keinem  Fache  leistete   er  Außerordentliches: 


406  Literaturbericht. 

auch  als  Charakter  überragt  er  den  Durchschnitt  seiner  Zeit- 
genossen nicht.  Da  er  aber  viel  in  der  Welt  herumgekommen 
ist,  zu  hervorragenden  Persönlichkeiten  in  intimen  Beziehungen 
gestanden,  an  wichtigen  Ereignissen  Anteil  genommen  hat, 
lohnte  es  sich,  sein  Leben  zu  verfolgen.  Die  zahlreichen  im 
Schlosse  Chantilly  aufbewahrten  Papiere  bilden  die  Grund- 
lage für  die  vorliegende  Biographie.  Französischen  Lesern 
werden  die  Mitteilungen  über  die  Beziehungen  B.s  zum  Hause 
Conde,  anderen  die  Schilderungen,  die  B.  von  Christine  von 
Schweden  —  deren  Arzt  er  jahrelang  gewesen  ist  —  gibt,  am 
wertvollsten  erscheinen.  Am  sympathischsten  berührt  den 
Leser  die  Anhänglichkeit  B.s  an  das  Haus  Cond6,  zumal  an 
den  Sieger  von  Rocroix  und  Senef.  Sie  zeichnet  auch  den 
Pater  Nikolaus  Talon  (1605 — 1691)  aus,  der  fast  zwei  Jahrzehnte 
Beichtvater  Conde's  war,  sich  bei  der  Erziehung  von  dessen 
Sohn  vielfach  Verdienste  erworben  hat  und  wiederholt  Ge- 
legenheit fand,  seinem  Herrn  zu  dienen.  Talon  war  in  erster 
Linie  Schriftsteller,  Verfasser  zahlreicher  Werke,  vornehmlich 
kirchengeschichtlichen  Inhaltes,  die  auch  heute  noch  von  Fach- 
männern geschätzt  werden.  Weitere  Kreise  dürften  sich  am 
meisten  für  die  Schilderungen  interessieren,  die  T.  von  dem 
Verhalten  der  zum  Tode  verurteilten  Gefangenen  entwirft,  die 
er  als  geistlicher  Berater  auf  ihrem  letzten  Wege  begleitete. 
Wesentlich  interessanter  als  B.  und  T.  ist  Pater  Tixier  (1617 
bis  1701),  dessen  bisher  nicht  edierte  Memoiren  und  dessen 
reiche  Korrespondenz  den  Verfassern  die  Mittel  boten,  ein 
anziehendes  Bild  dieser  merkwürdigen,  geistig  und  sittlich 
hochstehenden  Persönlichkeit  zu  entwerfen.  Sein  kluges  und 
dabei  charaktervolles  Benehmen  während  der  heftigen  Kämpfe 
Mazarins  gegen  die  Fronde  —  er  war  damals  Subprior  von 
Saint-Denis  — ,  seine  belebende  Wirksamkeit  als  Klosterrefor- 
mator, sein  ruhiges,  jedem  Fanatismus  abgeneigtes  Verhalten 
gelegentlich  der  Revokation  des  Ediktes  von  Nantes  ge- 
winnen ihm  die  Sympathie  des  Lesers.  Sehr  interessante 
Nachrichten  über  M™e  Montespan  und  M^^  Scarron,  über  den 
großen  Conde  und  dessen  Nachkommenschaft  sowie  über  Jo- 
hann Kasimir  von  Polen  —  den  Conde  einmal  „un  hon  komme, 
mais  iin  sot  roi"  nennt  —  und  über  Christine  von  Schweden 
—  die  auf  die  Mitteilung  ihres  Arztes,   man  erzähle  sich,   sie 


Frankreich.  407 

gehe  nach  Rom,  um  religiös  zu  werden,  erwidert:  „Moi 
j'aimerais  mieux  cent  fois  etre  morte  que  marih,  mais  mille 
fois  mieux  etre  marine  que  religieuse"  —  erhöhen  den  Wert 
dieser  Biographie,  die  dem  Referenten  auch  stilistisch  als  die 
gelungenste  erscheint.  Im  Anhange  werden  Briefe  von  Bour- 
delot  an  Saumaise  und  Cond^,  von  Talon  an  letzteren  und 
an  Christine,  Auszüge  aus  Bourdelots  „Relatiou  des  assembl^es 
faites  ä  Versailles  1683"  und  Bruchstücke  aus  den  Memoiren 
Tixiers  mitgeteilt. 

Wien.  A.  Pribram. 

Mirabeau  and  the  French  Revolution.  By  Fred  Morrow  Fling, 
Ph.  D.  Part  I.  The  Youth  of  Mirabeau.  lltustrated.  New 
York  and  London,  G.  P.  Putnam's  Sons.    1908.  XII  u.  497  S. 

Nichts  könnte  besser  die  nachhaltig  bezaubernde  Wirkung 
des  Namens  Mirabeau  bezeugen,  als  daß  nach  so  vielen  Vor- 
gängern ein  amerikanischer  Gelehrter  sich  anschickt,  sein  Bio- 
graph zu  werden.  Der  rühmlich  bekannte  Professor  der  euro- 
päischen Geschichte  an  der  Universität  Nebraska,  Fred  Morrow 
Fling,  hatte  schon  als  Leipziger  Student  den  Plan  des  histo- 
rischen Werkes  gefaßt,  dessen  erster  Band  die  Jugend  Mira- 
beaus  bis  zum  Jahre  1774  behandelt.  Zwei  weitere  Bände  sollen 
folgen.  Ihr  Umfang  wird,  entsprechend  der  wachsenden  Be- 
deutung Mirabeaus,  ohne  Zweifel  noch  größer  werden  als 
der  des  ersten.  Nach  dem  bisher  vorliegenden  Teilstück  zu 
schließen  wird  man  sich  einer  äußerst  sorgfältigen,  gewissen- 
haften Arbeit  zu  erfreuen  haben.  Der  Verfasser  hat  nichts 
vernachlässigt,  sich  mit  seinem  Stoff  aufs  gründlichste  vertraut 
zu  machen.  Durch  Forschungen  in  öffentlichen  und  Privat- 
archiven sowie  durch  Lokalbesichtigungen  bei  wiederholten  Rei- 
sen ist  es  ihm  auch  geglückt,  eine  Nachlese  auf  dem  Felde  der 
Quellensammlung  einzubringen  und  seiner  Darstellung  den 
Charakter  großer  Anschaulichkeit  zu  verleihen.  Auch  hat  er 
sich  der  Hilfe  photographischer  Nachbildungen  bedient,  deren 
nicht  weniger  als  zehn  (Bildnisse  Mirabeaus,  seiner  Wohnun- 
gen, seines  Vaters,  seines  Onkels)  den  prachtvoll  ausgestat- 
teten Band  schmücken. 

Unter  den  handschriftlichen  Quellen,  die  dem  Verfasser 
zustatten  gekommen  sind,  nimmt  die  schon  mehrfach  benutzte 


408  Literaturbericht. 

Korrespondenz  zwischen  dem  Marquis  und  dem  Bailli,  Mira- 
beaus  Vater  und  Onkel,  unstreitig  den  ersten  Platz  ein.  Pro- 
fessor F.  hat  die  zwölf  Foliobände,  die  sie  enthalten,  dank  der 
Erlaubnis  M.  de  Montignys,  des  Enkels  des  Adoptivsohnes 
Mirabeaus,  in  voller  Muße  durchsehen  dürfen.  Daneben  kam, 
von  anderem  abgesehen,  besonders  eine  wertvolle,  von  dem 
verstorbenen  Mouttet  in  Aix  angelegte  Sammlung  in  Betracht: 
Selbstverständlich  war  wie  für  frühere  Forscher  das  National- 
archiv in  Paris  auch  für  Professor  F.  zugänglich  und  ertragreich. 
Das  kritische  Verständnis,  mit  dem  die  zahlreichen,  oft  wider- 
spruchsvollen Zeugnisse  erklärt  und  für  die  Darstellung  aus- 
gebeutet werden,  verdient  alles  Lob.  Im  ganzen  ist  der  Ver- 
fasser geneigt,  diese  und  jene  Episode  der  Jugend  Mirabeaus 
etwas  nachsichtiger,  mehr  zugunsten  seines  Helden  zu  beur- 
teilen, als  es  in  den  jüngsten  auf  ihn  bezüglichen  größeren 
Werken  geschehen  ist.  Für  wichtige,  die  gesicherte  Über- 
lieferung umstürzende  Entdeckungen  bot  sich  freilich  kein  An- 
laß. Mit  Recht  wird  zur  Erklärung  des  Verhältnisses  zwischen 
dem  Marquis  und  seinem  Sohne  großes  Gewicht  auf  ihre  finan- 
ziellen Beziehungen  gelegt.  Der  nächste  Band,  dessen  bal- 
diges Erscheinen  wir  erhoffen,  wird  dies  noch  deutlicher  zu 
zeigen  haben.  In  der  Bibliographie  dieses  nächsten  Bandes 
ward  man  auch  ein  kritisches  Studium  der  ^Lettres  dcrites  du 
donjon  de  Vincennes"  erwarten  dürfen.  Nach  den  Andeu- 
tungen, die  in  der  ausgezeichneten  kritischen  Bibliographie 
dieses  ersten  Bandes  gemacht  werden,  hat  man  sich  viel  davon 
zu  versprechen. 

Zürich.  Alfred  Stern. 

Lettres  et  documents  pour  servir  ä  l'histoire  de  Joachim  Alurat 
1767—1815,  publies  par  S.  A.  le  prince  Murat,  avec  introduc- 
tion  et  notes  par  Paul  Le  Brethon,  bibliothecaire  ä  la 
Bibliotheque  Nationale.  T.  I.  Paris,  Plön,  Nourrit  &  Cie. 
1908.     XXXIX  u.  505  S.;    T.  II.    1909.    500  S. 

Zur  hundertjährigen  Gedächtnisfeier  der  Besitznahme  des 
Thrones  von  Neapel  durch  Joachim  Murat  hat  der  Urenkel 
desselben  die  Herausgabe  sämtlicher  im  eigenen  und  in  öffent- 
lichen Archiven  befindlichen  Korrespondenzen  desselben  und 
der  auf  ihn  bezüglichen  Aktenstücke  beschlossen.    Mit  diesen 


Frankreich.  409 

ersten  Bänden,  welche  die  Anfänge  Joachims  und  seine  ersten 
Feldzüge  am  Rhein,  in  Italien  und  Ägypten,  sowie  sein  Kom- 
mando in  der  Apenninischen  Halbinsel  umfassen,  beginnt  ein 
weitausgedehntes  Sammelwerk,  das  für  die  Geschichte  des 
Napoleonischen  Zeitalters  unstreitig  von  größerer  Bedeutung 
sein  wird.  Wie  gering  auch  seine  Gegner  den  moralischen 
WertMurats  einschätzen  und  wie  man  über  seine  abenteuernde 
Politik  denken  mag  —  sie  ist  ja  häufig,  noch  in  jüngster  Zeit, 
scharf  genug  getadelt  worden  — ,  so  ist  doch  gewiß,  daß  er 
als  Großherzog  von  Berg  und  König  von  Neapel,  allerdings 
mehr  durch  die  Geschicklichkeit  seiner  willenstarken  Gemahlin 
als  durch  eigenes  Talent,  in  der  Napoleonischen  Sphäre  eine 
zuweilen  bedeutsame  Rolle  gespielt  hat.  Die  Königin  Karoline 
wußte  sich  stets  über  Meinungen  und  Absichten  ihres  Bruders 
orientiert  zu  halten  und  blieb  nicht  ohne  Einfluß  auf  gewisse 
Entschließungen  desselben,  wie  aus  den  wichtigen  Akten  des 
glücklich  aus  Neapel  geretteten  Familienarchivs  ersichtlich  sein 
wird,  nachdem  die  Erben  des  Grafen  von  Mosburg,  des  in- 
timen Beraters  des  Königs,  im  Jahre  1892  den  Nachkommen 
Murats  eine  Menge  wichtigster  Dokumente,  die  sie  seit  1815 
geborgen,  zurückerstattet  haben. 

Von  ihnen  ist  natürlich  in  diesen  zwei  Bänden  noch  wenig 
die  Rede.  Als  Sohn  eines  ärmeren  Landmannes  1767  geboren, 
tritt  uns  der  spätere  König  vorerst  als  gemeiner  Soldat  in  einer 
elsässischen  Garnison  entgegen.  Schon  1793  ist  er  Offizier  und 
feuriger  Republikaner.  Im  Jahre  1796  kommt  er  als  Brigade- 
general zuerst  in  Berührung  mit  Bonaparte  und  weiß  ihn  durch 
geschickte  Huldigungen  zu  gewinnen,  geht  mit  ihm  nach  dem 
Orient  und  erlangt  bald  nach  dem  Staatsstreich  vom  18.  Bru- 
maire,  als  stattlicher  Kriegsmann  und  ergebenster  Anhänger 
des  ersten  Konsuls,  im  Januar  1800  die  Hand  von  dessen 
Schwester  Annunziata  —  sie  hieß  damals  noch  nicht  offiziell 
Karoline  —  und  zugleich  den  Oberbefehl  über  das  Okkupa- 
tionsheer in  Italien.  Aus  den  mitgeteilten  Briefen  und  Akten 
ersieht  man,  daß  er  sich  in  diesen  verschiedenen,  zuweilen 
schwierigen  Lagen  und  Stellungen  als  ein  zwar  naturwüchsiger, 
aber  nicht  ungewandter  Diplomat  zu  gebärden  wußte,  wenn 
er  auch  hier  und  da  den  schneidigen  Reitergeneral  mehr  her- 
vortreten   läßt.      Eigentümlich    berührt   auch    den   geneigteren 


410  Literaturbericht. 

Leser  die  zuweilen  naiv  ausgesprochene  Überzeugung  von 
seinem  eigenen  Talent  sowie  der  schon  damals  hervorbrechende 
maßlose  Ehrgeiz,  der  ihm  später  so  verhängnisvoll  werden 
sollte.  Die  Stellung  als  Oberkommandierender ,  zuerst  in 
Florenz,  bis  zur  Einrichtung  des  Königreichs  Etrurien  (August 
1801),  dann  in  Mailand,  wo  er  die  Zisalpinische,  dann  Italieni- 
sche Republik  zu  verteidigen  oder,  besser  gesagt,  zu  über- 
wachen und  zu  gängeln  hatte,  verlieh  ihm  natürlich  einen 
bedeutenden  Einfluß  in  die  dortigen  Angelegenheiten.  Beson- 
ders interessant  sind  eine  Reihe  von  Briefen,  die  er  in  den 
letzten  Monaten  des  Jahres  1802  und  den  ersten  des  Jahres 
1803  an  den  ersten  Konsul  richtet,  in  denen  er  höchst  aus- 
fällig über  die  italienischen  Regenten  und  Patrioten  spricht 
und  versichert,  daß  es  der  allgemeine  Wunsch  des  Landes 
sei,  französisch  zu  werden  (S.  316).  Bonaparte  selbst  ist  häu- 
fig mit  ihm  nicht  zufrieden,  und  Murat  klagt  dann :  „Je  m'ef- 
force  Sans  cesse  de  vous  pLaire  et  je  suis  bien  malheiireux  de 
in' apercevoir  que  je  n'y  rdussirai  Jamals"  (S.  332).  —  Die 
letzten  Aktenstücke  des  zweiten  Bandes  reichen  bis  zum 
Oktober  1803. 

Der  Herausgeber  dieser  neuen  Sammlung,  Herr  Biblio- 
thekar Le  Brethon,  hat  seinen  Text  mit  einer  recht  ausführ- 
lichen Einleitung  über  die  Quellen  und  mit  den  nötigen  Anmer- 
kungen versehen  1),  und  man  darf  der  Fortsetzung  des  Unter- 
nehmens, die  hoffentlich  bald  erfolgen  wird,  nur  mit  Interesse 
entgegensehen.  R. 

Napoleon  der  Erste.  Eine  Schilderung  des  Mannes  und  seiner 
Welt.  Von  Oskar  Klein-Hattingen.  Berlin,  Dümmler.  1906. 
L  Teil.     160  S.     3  M. 

Die  erste  Lieferung  dieses  auf  zwei  starke  Bände  berech- 
neten Werkes  reicht  bis  zum  Beginne  des  ägyptischen  Feid- 
zugs.  Sie  enthält  eine  frische  Erzählung  der  Ereignisse  und 
einen  Versuch  fortlaufender  Charakteristik,  belebt  durch  Mit- 
teilung  zahlreicher    Quellenzeugnisse.      In    der   Auswahl    der 


')  Einzelne  Druckfehler  sind  stehen  geblieben.  So  z.  B.  Bd.  1,. 
S.  19,  wo  1797  statt  17  79  zu  lesen.  —  S.  105  lies  Rastatt  für 
Radstadt,  S.  452  lies  1767  für  1787  usw. 


Frankreich.  41t 

Zeugnisse  ist  der  Verfasser  nicht  i<ritisch  genug  ;  Bourrienne 
und  Miot  treten  z.  B.  als  glaubwürdige  Gewährsmänner  auf; 
in  der  Betrachtung  drängt  wiederholt  ein  leichtes  moralisieren- 
des Meistern  die  Erklärung  in  den  Hintergrund.  Da  aber  nur 
ein  Bruchteil  vorliegt,  so  ist  ein  abschließendes  Urteil  über 
das  Werk  noch  nicht  möglich.  —  In  der  Darstellung  der 
Jugendzeit  lehnt  sich  Klein-Hattingen  an  Masson  und  Chu- 
quet  an,  ohne  sich  ihnen  völlig  hinzugeben.  Überall  vermag 
ich  ihm  nicht  zu  folgen.  Z.  B.  halte  ich  den  Familiensinn 
Napoleons  für  tiefer  und  ursprünglicher  als  der  Verfasser,  der 
ihn  nur  als  eine  Form  des  Egoismus  betrachtet,  und  der  Gegen- 
satz zu  Paoli  entsprang  m.  E.  nicht  bloß  aus  Napoleons  un- 
befriedigtem Ehrgeiz:  er  ergab  sich  zugleich  mit  Notwendig- 
keit aus  der  verschiedenen  politischen  Auffassung.  Paoli  er- 
strebte die  Unabhängigkeit  der  Insel,  Napoleon,  durch  die 
Revolution  vom  Franzosenhaß  geheilt,  verwarf  diese  Idee  als 
unausführbar.  In  der  Darstellung  des  italienischen  Feldzugs 
sind  die  Einzelheiten  zutreffend;  nur  ist  die  Erzählung  zu  will- 
kürlich in  chronologische  Perioden  zerrissen,  und  die  politi- 
schen und  militärischen  Ereignisse  sind  getrennt  voneinander 
erzählt,  so  daß  ihre  gegenseitige  Beeinflussung  und  insbesondere 
der  Gegensatz  Napoleons  zum  Direktorium  in  den  verschie- 
denen Phasen  nicht  drastisch  genug  zutage  tritt.  Die  Charak- 
teristik des  Feldherrn  Napoleon  genügt  nicht.  Hier  betont 
Kl.-H.  viel  zu  wenig  das  Wagen  und  zu  sehr  das  Berechnen; 
so  scheut  er  die  Erzählung  der  Anekdote  nicht,  daß  Napoleon 
1805  den  Verlauf  des  Austerlitzer  Feldzugs  bis  zum  Einzüge 
in  Wien  genau  vorausgesehen  habe. 

Gießen.  G.  Roloff. 

Napoleon  in  Finckenstein.  Von  Dr.  Erich  Joachim.  Im  Auftrag 
des  Burggrafen  und  Grafen  Georg  zu  Dohna-Finckenstein. 
Berlin,  Behrend.     1906.     XXVII  u.  229  S. 

Napoleon  im  Frühjahr  1807.  Ein  Zeitbild.  Von  Burggraf  und 
Graf  Hannibal  zu  Dohna.  Leipzig,  Wigand.  1907.  V  u. 
143  S. 

Beide  Werke  verdanken  dem  lokalhistorischen  Interesse 
an  Napoleons  Aufenthalt  in  Finckenstein  (1.  April  bis  6.  Juni 
1807)  ihre  Entstehung.    Joachim  hat  sich  streng  an  das  Thema 


412  Literaturbericht. 

gehalten  und  eine  einfache,  ansprechende  Erzählung  von  dem 
persönlichen  Leben  des  Kaisers  gegeben  ohne  den  Anspruch, 
die  Probleme  der  Napoleonischen  Politik  jener  Spanne  Zeit  tiefer 
erörtern  zu  wollen.  Neue  Aufschlüsse  findet  man  daher  nicht, 
nur  einige  unbekannte  Mitteilungen  über  den  Verkehr  des 
Kaisers  mit  den  Umwohnern,  seine  Jagden  und  ähnliches,  die 
auf  Aussagen  von  Zeitgenossen  zurückgehen.  Allerdings  sind 
diese  Zeugnisse,  die  Napoleons  Auftreten  sympathisch  schil- 
dern, erst  1841  gesammelt  worden.  —  Höhere  Ziele  stellt  sich 
Graf  Dohna.  Um  die  Bedeutung  der  Finckensteiner  Zeit  ins 
rechte  Licht  zu  setzen,  gibt  er  eine  Charakteristik  Napoleons 
und  eine  Übersicht  seiner  bisherigen  Geschichte  vermischt 
mit  Ausblicken  auf  die  Zukunft.  Dohna  faßt  als  ausgespro- 
chener Anhänger  Taines  Napoleon  auf  als  den  großen  Con- 
dottiere  ohne  vaterländisches  Gefühl,  vorwärts  getrieben  durch 
kolossalen  Ehrgeiz,  der  bald  in  Größenwahn  umschlägt;  Laune 
und  Willkür  bestimmen  seine  Handlungen  mehr  als  politische 
Notwendigkeit.  Ich  kann  dieser  —  wie  man  weiß,  nicht  neuen 
—  Gesamtauffassung  so  wenig  zustimmen  wie  vielen  Einzel- 
ausführungen: z.  B.  wenn  der  Verfasser  in  der  Scheidung  von 
Josephine  eine  verhängnisvolle  Wendung  sieht  —  „er  kehrte 
dem  Glücke  den  Rücken"  — ,  oder  wenn  er  den  Feldherrn 
Napoleon  im  Jahre  1807  einen  „methodischen  Kriegskünstler 
des  18.  Jahrhunderts"  nennt.  Aber  bei  allem  wissenschaft- 
lichen Dilettantismus  ist  das  Büchlein  mit  literarischem  Talent 
geschrieben,  und  manche  Leser  mögen  in  den  leichten  Re- 
flexionen ihre  Rechnung  finden. 

Gießen.  G.  Roloff. 

Memoiren    aus    dem    spanischen   Freiheitskampfe    1808  — ISU. .  .  . 
Bearbeitet  von  Friedrich  M.  Kircheisen.    (Bibliothek  wert- 
voller Memoiren  .  .  .  herausg.  von  Dr.  Ernst  Schnitze.  7.  Bd.) 
Hamburg  1908.     506  S. 
Der  vorliegende  Band   hält   sich  nicht  auf  der  Höhe,  die 
sonst  von   der   Bibliothek  wertvoller   Memoiren   innegehalten 
ist,  und  zwar  weder  in  der  Auswahl  des  Gebotenen   noch  in 
der  Art   der   Behandlung.     Die  Memoirenliteratur    des    spani- 
schen Unabhängigkeitskampfes   ist    allerdings  unendlich,   und 
der  Wert  eines  großen  Teiles  derselben  reicht  über  das  Mili- 


Spanien.  413 

tärische  nur  wenig  hinaus.  Was  daneben  sich  breit  macht, 
trägt  dann  wieder  zum  Teil  einen  sehr  aneivdotenhaften  Cha- 
rakter. Von  dem  ersteren  hat  der  Bearbeiter  nicht  mit  Un- 
recht geglaubt,  sich  fern  halten  zu  müssen,  denn  er  konnte 
es  nicht  als  seine  Aufgabe  ansehen,  eine  Geschichte  der  spa- 
nischen Feldzüge  in  Memoirenform  zu  geben.  Um  so  mehr 
aber  hätte  sich  ihm  die  Überzeugung  aufdrängen  müssen, 
daß  er,  um  den  Charakter  der  Zeit  zu  erfassen,  die  ent- 
scheidenden Momente  des  Kampfes  auf  der  Pyrenäenhalbinsel 
in  der  Auswahl  der  zeitgenössischen  Berichte  zur  Anschauung 
bringen  mußte.  Davon  ist  aber  wenig  zu  spüren.  Der  erste 
Wendepunkt,  die  Kapitulation  von  ßailen  und  die  Einnahme 
von  Madrid,  wird  ganz  übergangen.  Das  ist  um  so  ver- 
kehrter, als  ohne  den  Taumel  des  unverdienten  Sieges  von 
Bauen  weder  die  Stimmung  der  spanischen  Bevölkerung  noch 
die  Politik  Englands  verständlich  ist.  Ohne  die  Niederlage 
von  Bauen  hätte  es  wahrscheinlich  überhaupt  keinen  spani- 
schen Befreiungskrieg  gegeben.  Ein  zweiter  kritischer  Punkt 
ist  die  erste,  erfolglose  Belagerung  von  Saragossa;  aber  nicht 
diese,  sondern  die  zweite  Belagerung  ist  mit  einem  Berichte 
vertreten,  der  von  einem  auf  Seiten  der  Franzosen  kämpfenden 
Deutschen,  also  wiederum  der  weniger  interessanten  Seite 
vertreten  ist.  Charakteristisch  endlich  ist  das  lange  Ringen 
um  die  Isla  de  Leon,  und  hier  hatte  der  Bearbeiter  die  Be- 
richte von  Luis  und  Fernando  Fernandez  de  Cordola  so  be- 
quem zur  Hand.  Aber  auch  davon  erfahren  wir  nichts.  Daß 
der  w^eitaus  größte  Teil  —  dem  Umfang  nach  —  den  Be- 
richten deutscher  Mitkämpfer  entnommen  ist,  ist  aus  dem 
Charakter  der  Sammlung  verständlich,  die  auf  einen  deutschen 
Leserkreis  rechnet.  Außerdem  kommen  ein  Italiener  und  ein 
Franzose  auf  napoleonischer  Seite  zum  Worte.  Die  Freiheits- 
kämpfer sind  nur  mit  einem  Engländer,  dessen  Bericht  aber 
nach  Gegenstand  und  Auffassung  ganz  besonders  minder- 
wertig ist,  und  einen  spanischen  Arzt  vertreten,  der  die  Be- 
lagerung von  Gerona  schildert.  Die  modernen  Gesichtspunkte 
für  die  Beurteilung  des  Krieges  sind  weder  in  der  Auswahl 
der  Abschnitte  noch  in  den  Einleitungen  des  Bearbeiters 
irgendwie  zum  Ausdruck  gelangt.  Das  Stück,  das  am  meisten 
Charakter  besitzt,  ist  der  Bericht  von  Brandt  über  den  Feld- 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  27 


414  Literaturbericht. 

zug  in  Katalonien;  auch  Roccas  Bericht  über  den  Kleinkrieg 
in  der  Gegend  von  Ronda  hat  bezeichnende  Züge.  Dagegen 
ist  in  ersterem  bereits  dem  Novellistischen  ein  recht  breiter 
Raum  gegönnt,  und  die  Bearbeitung  ist  derartig  flüchtig,  daß 
an  einzelnen  Stellen  —  z.  B.  S.  351  —  die  Bezugnahme  auf 
Angaben  stehen  geblieben  ist,  die  selbst  ausgemerzt  worden 
sind.  So  verrät  sich  durchgängig,  daß  der  Bearbeiter  mit  dem 
Stoffe,  den  er  zu  behandeln  hatte,  durchaus  nicht  gründlich 
vertraut  gewesen  ist  und  auch  die  Mühe  gescheut  hat,  durch 
sorgfältige  Einzelarbeit  diesen  Mangel  zu  verdecken. 

Friedenau.  K.  Haebler. 

Acta  pontificum  Danica,  pavelige  aktstykker  vedrerende  Danmark 
1316—1536.     I.  Bind,   1316     1378   udgivet  af  L.  Moltesen. 
VIII  u.  383  S.  //.  Bind,  1378—1431,   udg.  af  Alfr.  Krarup 
og  Jobs.  Lindbaek.     IV  u.  468  S.    ///.  Bind,  1431—1471, 
herausgegeben  von  denselben.    464  S.    Kopenhagen,  G.  E.  C. 
Gad.     1904,  1907,  1908. 
Das   Unternehmen,   welches   seit  1904   mit   den   bis  jetzt 
vorliegenden  drei  Bänden  in  die  Erscheinung  getreten  ist,  be- 
zweckt die  Veröffentlichung  der  auf  Dänemark  sich  beziehen- 
den   päpstlichen    Aktenstücke,    wobei    natüriich   der  weitere 
Umfang    des    mittelalteriichen   Dänemark   zur   Grundlage    ge- 
nommen ist,  d.  h.  einerseits  also  Schleswig,  anderseits  Schonen 
mit  hereingezogen  sind.     Die  Hauptmasse  des  Materials  ent- 
stammt  den    verschiedenen    Serien   der   päpstlichen   Register. 
In  der  Verzeichnung  anderweitigen  Materials  sind  die  Heraus- 
geber der  späteren  Bände  über  die  im  1.  Bande  allzueng  und 
übrigens  willküriich  gezogenen  Grenzen  hinausgegangen.    Die 
Motivierung,   warum    der   erste   Bearbeiter   das  Jahr  1316   als 
Anfangspunkt   wählte,  kann,   namentlich   im  Hinblick   auf  die 
wahrscheinlich    nicht  große  Anzahl  päpstlicher  Briefe,  die  für 
Dänemark  aus  früherer  Zeit  überiiefert  sind,   kaum  als  stich- 
haltig gelten.     Die  Heranziehung  auch  dieser  zu   der  voriie- 
genden  Publikation  hätte  für  diese  nur  von  Vorteil  sein  können. 
Für    die    Bearbeitung    des    1.  Bandes   (I3I6— 1378)    hatte 
sich  L.  Moltesen  durch  seine  Studien  im  Vatikanischen  Archiv 
und    seine   darauf   aufgebaute   Schrift:   De  avignonske  pavers 
forhold    tu    Danmark,    Kopenhagen    1896,    empfohlen.      Die 


Dänemark.  415 

Herausgabe  des  2.  und  3.  Bandes  (1378—1431,  1431-1471) 
lag  in  Händen  von  A.  Krarup  und  Jobs.  Lindbaek,  von  denen 
der  letztere  durch  seine  stattliche  Dissertation:  Favernes  for- 
hold tu  Danmark  ander  Kongerne  Kristiern  I  og  Hans,  Kopen- 
hagen 1907,  sieb  mit  dem  Stoffgebiet  und  seinen  Problemen 
vertraut  erwiesen  hatte. 

Die  drei  Bände  bieten  insgesamt  2452  Nummern.  Unter 
ihnen  sind  die  Urkunden  von  politischer  Bedeutung  gering 
an  Zahl.  Desto  besseres  und  umfangreicheres  Material  ist  in 
ihnen  zur  Geschichte  der  Finanzpolitik  und  des  Finanzwesens 
der  Kurie  enthalten.  Die  verschiedenen  Arbeiten  von  Kirsch 
und  Gottlob,  von  G.  Schneider  (Die  finanziellen  Beziehungen 
der  Florentiner  Bankiers  zur  Kirche  in  Schmoller,  Forschungen 
XVll,  1),  AI.  Schulte  (Geschichte  des  mittelalterlichen  Verkehrs 
zwischen  Westdeutschland  und  Italien  Buch  IV)  und  Ehren- 
berg (Zeitalter  der  Fugger)  u.  a.  sind  wertvolle  Vorarbeiten 
für  die  Kenntnis  der  Beziehungen  der  italienischen  Händler 
zur  Finanzwirtschaft  der  Kurie,  des  Einflusses  dieser  größten 
mittelalterlichen  Finanzmacht  auf  die  Ausbildung  des  Kapita- 
lismus, der  Verbreitung  und  Tätigkeit  der  italienischen  Geld- 
leute nördlich  der  Alpen  und  der  Technik  ihres  Betriebs,  der 
Einsammlung,  Übertragung,  Verrechnung  der  päpstlichen 
Gelder  mit  der  Kurie.  Hier  nun  fällt  auch  aus  dem  nordischen 
Material  reiches  Licht  auf  die  Tätigkeit  der  päpstlichen  Kol- 
lektoren im  Norden,  die  selbst  häufig  italienische  Kaufleute 
waren.  Man  erfährt  von  den  von  ihnen  gesammelten  Summen 
und  erkennt  die  Art  und  die  Wege  der  Abführung  derselben 
an  die  Kurie.  Im  1.  Bande  spielen  als  Empfänger  und  Über- 
mittler der  dänischen  Gelder  so  gut  wie  ausschließlich  eine 
Rolle  Florentiner  Häuser  und  ihre  Faktoren  in  Flandern  und 
Avignon.')  Das  Register  des  1.  Bandes  nennt  etliche  30  Namen 
florentinischer  Kaufleute  und  Handelshäuser,  die  mit  den 
Finanzoperationen  der  Kurie  in  Zusammenhang  stehen. 2)  Im 
2.  und  3.  Bande    stehen    unter  diesen    an   vornehmster  Stelle 


*)  Auch  etliche  Kaufleute  von  Asti  kommen    vor. 

*)  I,  Nr.  16  gibt  überdies  über  die  finanziellen  Zusammen- 
hänge des  Johanniterordens  mit  dem  Bankhaus  der  Bardi  und 
Peruzzi  in  Florenz  interessante  Aufschlüsse. 

27* 


416  Literaturbericht. 

die  Medicis,  die  im  Zeitraum  des  1.  Bandes  noch  gar  nicht 
erwähnt  werden.  Sie  treten  auch  in  den  Geldbeziehungen 
der  Kurie  zum  Norden  zuerst  1410  auf,  d.  h.  zu  demselben 
Zeitpunkt,  an  dem  ihre  finanziellen  Zusammenhänge  mit  der 
Kurie  überhaupt  beginnen,  deren  Hauptbankiers  sie  dann  un- 
unterbrochen bis  1476  gewesen  sind.  Wenn  A.  Schulte  noch 
nicht  über  Material  verfügte,  um  Filialen  italienischer  Bank- 
häuser in  Lübeck  und  Nürnberg  z.  B.  nachweisen  zu  können 
(Geschichte  des  mittelalterlichen  Verkehrs  etc.  I,  S.  286),  so 
erfahren  wir  hier  aus  einer  Anzahl  Urkunden  des  3.  Bandes 
gelegentlich  der  Überführung  von  Zahlungen  aus  dem  Norden 
an  Häuser  in  Florenz  zu  1458  und  1459,  daß  in  Nürnberg 
das  Bankhaus  Pangrotiner  Geldsendungen  an  das  Haus  Medicis, 
dessen  Filiale  es  war,  übermittelte.  Für  Krakau  wird  1465 
auf  die  Nürnberger  Firma  Jacob  Muler  für  denselben  Zweck 
verwiesen.  In  Lübeck  vermittelte  in  den  60  er  Jahren  das  Floren- 
tiner Haus  Rucellai,  wie  übrigens  schon  bekannt  war,  wieder- 
holt Geldsendungen  aus  dem  Norden  nach  Italien,  darunter 
an  Franziskus  Neronis  in  Florenz,  i) 

Jeder  Band  ist  mit  einem  Register,  das  Personen,  Ört- 
lichkeiten  und  Sachliches  verzeichnet,  versehen.  Auch  hier 
ist  erfreulicherweise  festzustellen,  daß  die  nicht  geringe  Un- 
zuverlässigkeit  der  Angaben  des  1.  Bandes  im  2.  und  3.  Bande 
nicht  wiederkehrt.  Auch  haben  die  Herausgeber  dieser  beiden 
den  Brauch  M.s,  die  Seitenzahlen  zu  verzeichnen,  ersetzt 
durch  die  in  Werken  dieser  Art  allgemein  übliche  und  viel 
übersichtlichere  Angabe  der  Urkundennummern.  Und  schließ- 
lich ist  im  2.  und  3.  Bande  bei  jeder  Urkunde  die  Fundstelle 
angegeben,  während  der  1,  Band  gegen  diese  natürlichste 
Anforderung  an  jede  Aktenpublikation  verstieß,  indem  bei 
den  aus  den  avignonesischen  und  vatikanischen  und  den 
Supplikregistern  stammenden  Stücken,  d.  h.  also  bei  der 
Hauptmasse  derselben,  keinerlei  Fundort  genannt,  sondern  im 
Vorwort    statt    dessen    verwiesen    ist    auf    die    im    dänischen 


^)  Ist  der  Name  richtig  gelesen?  Schon  in  den  ersten  Jahr- 
zehnten des  15.  Jahrhunderts  sitzt  in  Lübeck  der  Florentiner  Ger- 
hard de  Boeris,  vgl.  Pauli,  Lüb.  Zustände  II,  S.  104  ff.  und  meine: 
Blütezeit  der  deutschen  Hanse  II,  S.  420  ff. 


Kriegswissenschaft.  417 

Reichsarchiv    deponierten    Abschriften,    auf  denen   die    Fund- 
stelle vermerkt  sei  I 

Kiel.  E.  Daenell. 


Handbuch  für  Heer  und  Flotte,  Fnzyklopädie  der  Kriegswissen- 
schaften  und  verwandter  Gebiete.  Unter  Mitwirkunfr  von 
zahlreichen  Offizieren,  Sanitätsoffizieren,  Beamten,  Gelehrten, 
Künstlern  usw.  herausgegeben  von  Georg  v.  Alten,  General- 
leutnant z.  D.  Mit  zahlreichen  schwarzen  und  farbigen 
Tafeln,  Tabellen,  Karten,  Plänen  und  Textillustrationen. 
Berlin,  Leipzig,  Stuttgart,  Wien,  Deutsches  Verlagshaus 
Bong  <&  Co. 

Dieses  großangelegte  Werk  hat  sich  durch  die  bisher  er- 
schienenen Lieferungen  in  vortrefflicher  Weise  eingeführt. 
„Es  soll  —  wie  die  Vorrede  sagt  —  dem  Landoffizier  wie 
dem  Seeoffizier,  dem  Militärarzt,  dem  Beamten  des  Heeres 
und  der  Marine  sowie  denen,  die  sich  auf  diese  Berufszweige 
vorbereiten  oder  nicht  im  aktiven  Dienst  stehen,  zuverlässige, 
übersichtliche  und  allgemeinverständliche  Auskunft  über  alle 
Fragen  aus  dem  Reiche  der  Kriegswissenschaften  geben.  Es 
soll  auch  die  Quellen  angeben,  aus  denen  man  bei  einer  Ver- 
tiefung des  Studiums  schöpfen  kann.  Den  gleichen  Dienst 
soll  das  Handbuch  allen  leisten,  deren  Beruf  oder  Interesse 
Kenntnis  kriegswissenschaftlicher  Dinge  erheischt,  den  Schrift- 
stellern und  Journalisten,  den  Technikern,  den  Verfertigern 
von  Kriegsmaterial  und  manchen  anderen  Gewerbtreibenden, 
den  Gelehrten,  namentlich  den  Geschichtsforschern,  den  Poli- 
tikern, auch  den  Landwirten  und  Pferdezüchtern  usw.  —  Das 
deutsche  und  das  österreichisch-ungarische  Heer-  und  Marine- 
wesen sind  gleichwertig  behandelt,  und  auf  die  Vollständig- 
keit der  Angaben  über  die  Wehrmacht  der  Schweiz  ist  be- 
sonderer Wert  gelegt  worden.  Den  Angehörigen  dieser  Mächte 
bietet  das  Werk  über  alle  Wissenszweige  so  viel,  daß  sie 
anderer  Quellen  nur  für  Sonderstudien  bedürfen.  Die  einem 
häufigen  Wechsel  unterworfenen  Dienstvorschriften  und  Be- 
stimmungen bringt  das  Buch  nicht;  ein  Taschenbuch  soll  es 
nicht  ersetzen.  —  Die  Heere  und  Kriegsflotten  der  übrigen 
Staaten  der  Erde  sind  in  zusammenhängenden  Aufsätzen  be- 
handelt, die  alle  wichtigen"  Angaben  enthalten."    Der  Heraus- 


418  Literaturbericht. 

geber  erklärt  auch,  aus  welchen  Gründen  er  den  Begriff  „ver- 
wandter Gebiete"  nicht  allzueng  hat  fassen  wollen.  Man  wird 
ihm  darin  nur  beistimmen  können. 

Es  wäre  vergeblich,  wenn  man  versuchen  wollte,  durch 
wörtliche  Anführung  einzelner  Beispiele  einen  Begriff  von  der 
Art  der  Stoffbehandlung  zu  geben,  weil  selbstverständlich  je 
nach  der  Bedeutung  der  Gegenstände  der  Maßstab  ein  wech- 
selnder ist.  Bei  Durchsicht  einer  längeren  Folge  von  Einzel- 
artikeln erkennt  man,  daß  die  Schriftleitung  klare  und  ein- 
fache Grundsätze  aufgestellt  haben  muß,  um  ihre  vielseitige 
Mitarbeiterschaft  —  mit  zahlreichen  hochangesehenen  Namen  — 
zu  einer  so  einheitlichen  Auffassung  der  Aufgabe  anzuleiten, 
wie  sie  hier  zutage  tritt. 

Der  Buchstabe  A  füllt  die  ersten  9  und  die  Hälfte  der 
10.  Lieferung  mit  im  ganzen  742  Seiten.  Das  ganze  Werk  soll 
in  108  Lieferungen  (9  Bänden)  etwa  8100  Seiten  stark  werden. 
Der  dafür  im  Laufe  einiger  Jahre  zu  entrichtende  Preis  von 
216  M.  ist  nach  Umfang  und  Bedeutung  des  Gebotenen  sicher- 
lich nicht  zu  hoch.  Möchten  außer  Bibliotheken  und  Kasinos 
sich  auch  zahlreiche  Einzelkäufer  in  allen  Landen  deutscher 
Zunge  finden ! 

Berlin.  v.  Caemmerer. 


Notizen  und  Nachriditen. 


Die  Herren  Verfasser  ersuchen  wir,  Sonderabzüge  ihrer 
in  Zeitschriften  erschienenen  Aufsätze,  welche  sie  an  dieser 
Stelle  berücksichtigt  wünschen,   uns  freundlichst  einzusenden. 

Die  Redaktion. 

Allgemeines. 

Eine  Schrift  „De  la  melhode  dans  les  sciences"  (Paris,  Alcan, 
1909),  die  über  die  Aufgaben  und  die  Methode  der  einzelnen 
Wissenschaften  Ausführungen  aus  der  Feder  hervorragender  Fach- 
vertreter bringt,  enthält  als  Schlußkapitel  (S.  367—410)  eine 
„Histoire"  überschriebene  Abhandlung  von  G.  M  o  n  o  d.  Über 
den  nächsten  Zweck,  dem  Anfänger  eine  Einführung  in  die  Me- 
thodologie zu  bieten,  führt  sie  wenigstens  in  einzelnen  Teilen 
wesentlich  hinaus.  Doch  will  es  uns  scheinen,  als  ob  Monod 
durch  den  Wunsch,  eine  flüssige  und  leicht  verständliche  Dar- 
stellung zu  geben,  in  seiner  Gedankenentwicklung  gelegentlich 
etwas  gehemmt  worden  wäre.  Die  Probleme  der  Geschichts- 
philosophie werden  oft  nur  angedeutet  oder  doch  nur  mit  einigen 
Sätzen  umschrieben.  Die  Auseinandersetzungen  über  die  „question 
tres  ardue"  nach  der  geschichtlichen  Bedeutung  der  großen  Per- 
sönlichkeiten gipfeln  in  den  Worten  (S.  402):  Aucun  d'eux  n'est 
indispensable  ä  la  marche  generale  de  Vhumanitd.  Daß  dieser 
Satz  zum  mindesten  völlig  unbeweisbar  ist,  wird  den  Jüngern  der 
Wissenschaft  schwerlich  verborgen  bleiben.  Aber  es  mag  ganz 
in  der  Ordnung  sein,  wenn  sie  auch  zum  Widerspruch  angeregt 
werden,  da  ihnen  so  vielerlei  positive  Anregung  geboten  wird. 
Denn  der  erfahrene  und  urteilsvolle  Historiker  Monod  zeigt  sich 
außer   in   der  kühlen  Zurückhaltung   gegenüber  geschichtsphilo- 


420  Notizen  und  Nachrichten. 

sophischen  Konstruktionen  doch  auch  in  manchen  treffenden  Be- 
merliungen  und  glücklichen  Formulierungen.  v. 

Die  Geschichtsphilosophie  von  Theodor  Lindner  (zweite 
Auflage,  Stuttgart  1904)  ist  soeben  in  schwedischer  Übersetzung 
in  dem  Verlage  Hugo  Geber  in  Stockholm  erschienen. 

Otto  V.  d.  Pfordten  stellt  in  einem,  an  anfechtbaren  Be- 
hauptungen reichen  Aufsatz  „Historische  und  biologische  Kausa- 
lität" (Ztschr.  f.  Phil.  u.  phil.  Kritik  1909.  2.  Ergänzungsheft)  die 
Theorie  auf,  daß  die  spezifische  Form  der  historischen  Kausalität 
die  Gabelkausalität  sei,  d.  h.  die  Zuordnung  von  zwei  möglichen 
Wirkungen  zu  einer  Ursache.  Diese  Ansicht  zerstört  die  ganze 
Bedeutung  des  Kausalitätsprinzips  und  ist  durchaus  unhaltbar. 
Abgesehen  davon,  daß  es  sich  in  der  Geschichtswissenschaft  in 
der  Regel  darum  handelt,  zu  einer  gegebenen  Wirkung  die 
Ursache  zu  finden,  ist  auch  jener  progressive  Schluß  immer 
eindeutig.  Denn  da,  wo  wir  zwei  verschiedene  Wirkungen  aus 
einem  scheinbar  gleichen  Ursachenkomplex  hervorgehen 
sehen,  entsteht  sofort  das  Problem,  woher  diese  Divergenz  der 
Richtungen  kommt,  und  nötigt  —  gleichsam  a  priori  —  zu  einer 
weiteren  Analyse  der  für  gleich  gehaltenen  Ursachen.  Wäre  dies 
nicht  der  Fall,  so  folgte  (trotz  des  Verfassers  Verwahrung  da- 
gegen) aus  der  Doppeldeutigkeit  der  Kausalität  sofort  eine  un- 
begrenzte Vieldeutigkeit.  Der  richtige  Gedanke,  der  dem  Ver- 
fasser vorgeschwebt  hat,  ist  der,  daß  bei  der  Unmöglichkeit,  auf 
historischem  Gebiet  zu  letzten  elementaren  Ursachen  zu  gelangen, 
jene  doppelte  „Reflexionsmaxime"  dem  Historiker  bisweilen  gute 
Dienste  leistet;  mehr  nicht.  —  Mir  liegt  ein  Programm  der  Kaiser 
Franz  josef-Staats-Realschule  in  Plan  vor,  enthaltend  einen  ge- 
dankenreichen Aufsatz  von  Heilsberg  „Die  Bedeutung  des 
Zufallsbegriffes  in  der  Geschichtswissenschaft",  worin  das  gleiche 
Problem  weit  glücklicher  behandelt  ist.  E.  S. 

Während  Lamprecht  bei  der  Abfassung  seiner  „Deutschen 
Geschichte"  den  induktiven  Charakter  seiner  Forschungsmethode 
betont  hat,  legt  er  jetzt,  wo  sich  sein  Interesse  der  Aufgabe  einer 
Universalgeschichte  zuwendet,  das  Schwergewicht  auf  die  deduk- 
tive Seite,  d.  h.  auf  die  Hypothesenbildung,  die  die  an  einer 
Nationalentwicklung  gewonnenen  Kulturstufen  versuchsweise  auf 
andere  Völker  überträgt.  In  einer  Abhandlung  „Zur  universal- 
geschichtlichen Methodenbildung"  (Abhandl.  der  phil.-hist.  Klasse 
der  Kgl.  sächs.  Gesellsch.  der  Wiss.  XXVII  2.  31  S.  1,20  M.)  be- 
richtet er  über  die  Ergebnisse,  die  mit  dieser  Methode  für  die 
chinesische  Geschichte  erzielt  worden   sind.     Weitere    Förderung 


Allgemeines.  421 

verspricht  er  sich,  auf  Grund  des  phylogenetischen  Gesetzes,  von 
dem  Studium  der  Kinderzeichnungen,  obwohl  er  sich  die  Ge- 
fahren und  Schwierigkeiten  dieser  Analogie  nicht  verhehlt.  Es 
ist  doch  noch  ein  weiter  Weg  von  der  Struktur  der  ästhetisch- 
sinnlichen Auffassung  zur  Struktur  eines  ganzen  Kulturgefüges. 
Unzweifelhaft  enthält  jenes  Verfahren  etwas  Richtiges;  aber 
es  ist  nur  im  Dienste  der  Typenbildung  zu  verwenden.  Für  die 
eigentliche  Geschichte  leistet  es  nicht  mehr,  als  es  etwa  für  bio- 
graphische Zwecke  bedeuten  würde  zu  wissen,  daß  Luther  und 
Bismarck  beide  bis  zum  15.  Jahre  Kinder  waren,  dann  den  Typus 
des  Jünglingsalters  und  schließlich  beide  die  allgemeinen  Züge 
des  Greisenalters  trugen.  Jedenfalls  also  will  auch  Lamprecht 
auf  diesem  Wege  nichts  anderes  erreichen,  als  den  allgemeinen 
Gerüstbau  für  die  Universalgeschichte. 

In  der  Internat.  Wochenschr.  vom  4.  Dez.  macht  Lam- 
precht Vorschläge  „Zur  Fortbildung  unserer  Universitäten",  die 
veranlaßt  sind  durch  die  enorm  gestiegene  Frequenz  der  Studie- 
renden und  zumal  durch  die  Cbelstände,  die  aus  dem  Massen- 
besuche der  historischen  und  philologischen  Seminare  zu  er- 
wachsen drohen.  Daß  man  irgendwie  abhelfen  muß,  um  die  bis- 
herige Intensität  des  historischen  Unterrichtes  zu  erhalten,  ist 
außer  Frage,  aber  ob  ein  Großbetrieb,  wie  das  von  Lamprecht 
begründete  universalhistorische  Seminar  in  Leipzig,  der  richtige 
Weg  ist,  erscheint  uns  zweifelhaft.  Er  läuft  auf  eine  warenhaus- 
artige Zusammenfassung  verschiedener,  neben-  und  übergeord- 
neter Einzelseminare  unter  der  Leitung  eines  Mannes  zusammen. 
Wir  wollen  es  Lamprecht  glauben,  daß  er  nicht  nach  dem 
Absolutismus  naturwissenschaftlicher  Institutsdirektoren,  sondern 
nach  einem  konstitutionellen  und  föderativen  Verhältnis  zu 
seinen  Mitarbeitern  strebt,  aber  wir  halten  nun  einmal  im  geistes- 
wissenschaftlichen Unterricht  ein  freies  Nebeneinander  selbständiger 
wissenschaftlicher  Individualitäten  für  gedeihlicher  als  eine  noch 
so  milde  und  konstitutionelle  Monarchie.  Dabei  wird  man  gern 
anerkennen,  daß  Lamprechts  Energie  für  die  Erweiterung  der 
äußeren  Hilfsmittel  eines  historischen  Seminars  (Bibliothek,  Ar- 
beitsraum) Bedeutendes  und  Nachahmenswertes  geleistet  hat  und 
vor  allem  sehen  wir  in  seinem  Vorschlage,  namhafte  Forscher 
aus  den  Kreisen  der  Oberlehrer,  Archivare  etc.  zur  Abhaltung 
von  Seminarübungen  heranzuziehen  und  zu  ermuntern,  einen 
gangbaren  Weg  zur  Abhilfe  —  vorausgesetzt  natürlich,  daß 
strengste  Auswahl  geübt  wird.  M. 

Wir  erwähnen  hierbei  zugleich,  daß  unter  dem  Titel  „L'in- 
stitut   de    Lamprecht    ä    Leipzig   et   l'enseignement    siiperieur   de 


422  Notizen  und  Nachrichten. 

l'histoire''  Henri  Berr  in  der  von  ihm  geleiteten  Revue  de  Syn- 
these historique  (XIX,  1,  August  1909)  einige  Bemerkungen  über 
Lamprechts  Institut  für  Kultur-  und  Universalgeschichte  ver- 
öffentlicht. 

In  Nr.  37  der  Internation.  Wochenschrift  behandelt  C.  Born- 
hak „Das  Abiturientenexamen  als  Bedingung  des  Universitäts- 
studiums"  und  kommt  nach  einem  historischen  Überblick  zu  dem 
Resultat,  daß  diese  Bedingung  durchaus  festzuhalten  ist.  —  Die 
Antrittsreden  der  amerikanischen  Austauschprofessoren  Wheeler 
(„Der  Urquell  aller  Macht  in  den  Vereinigten  Staaten  ist  die 
öffentliche  Meinung")  und  Moore  („Die  Aufgabe  der  Religions- 
geschichte") sind  in  Nr.  45,  Erich  Schmidts  geistvolle  Be- 
grüßungsrede in  Nr.  46  abgedruckt. 

Prinzipielle  Erörterungen  mit  Fragen  der  praktischen  Politik 
Frankreichs  feinsinnig  verknüpfend  behandelt  A.  Fouillee  in  der 
Revue  des  Deux  Mondes  Bd.  54,  November  „Les  erreurs  socio- 
logiques  et  morales  des  demoer aties".  Da  eine  Nation  nur  zu  be- 
greifen ist  als  eine  Mittelbildung  zwischen  Sozialvertrag  und 
sozialem  Organismus,  so  ist  auch  zwischen  dem  extremen  Indi- 
vidualismus und  Sozialismus  der  Demokratien  ein  Mittelweg  zu 
suchen.  Die  Irrtümer  der  Demokratie  sind  meist  ein  atomistischer 
Individualismus,  eine  öde  Gleichmacherei  und  ein  praktischer 
Materialismus,  der  das  Leben  ins  äußerliche  zieht.  Fouillee  führt 
dies  zuerst  für  das  Gebiet  der  Erziehung  durch:  weder  die 
Herausbildung  des  anonymen,  gleichen,  traditionslosen,  elite- 
feindlichen Individuums  ist  zu  wünschen,  noch  die  sozialistische 
Einengung  der  Erziehungsfreiheit;  sodann  für  die  politischen 
Systeme,  wo  die  Gefahren  einerseits  in  der  Kontinuitätslosigkeit, 
Verantwortungslosigkeit  und  Geistlosigkeit,  anderseits  in  der 
Sozialisierung  des  Eigentums  liegen.  Hinter  all  diesen  Aus- 
führungen steckt  verhüllt  das  aristokratische  Prinzip  der  Pro- 
portionalität der  Leistungen  und  Rechte,  und  das  der  geschicht- 
lichen Kontinuität. 

Hugo  Falkenheim  (Eine  unbekannte  politische  Druck- 
schrift Hegels.  Preuß.  Jahrb.  Bd.  138,  November)  hat  eine  Über- 
setzung aus  Hegels  Berner  Hauslehrerjahren  aufgefunden:  j, Ver- 
traute Briefe  über  das  vormalige  staatsrechtliche  Verhältnis  des 
Waadtlandes  zur  Stadt  Bern.  Aus  dem  Französischen  des  J.  J. 
Gart.  Frankfurt  a.  M.  1798."  Er  ordnet  sie  der  inneren  und  äußeren 
Entwicklung  des  Philosophen  ein  und  macht  interessante  Be- 
merkungen   über    die    Bedeutung    dieser    Berner    Eindrücke    für 


Allgemeines.  423 

Hegels  politische  Anschauungen  und  besonders  sein  späteres 
Verhältnis  zu  Ludwig  v.  Haller. 

Symptomatisch  von  höchstem  Interesse  ist  ein  Heft  „The 
value  of  humanistic,  particiilarly  classical,  studies  as  a  training 
for  nien  of  affairs'  (University  Bulletin  New  series  X,  21,  40  S.), 
das  die  Verhandlungen  eines  zu  Ann  Arbor  abgehaltenen  „Sym- 
posiums" wiedergibt.  Es  enthält  Briefe  und  Vorträge  über  die 
Bedeutung  der  in  Verfall  geratenen  und  nur  noch  fakultativ  be- 
triebenen klassischen  Studien  für  Staats-  und  Geschäftsleute, 
Gelehrte  und  das  ganze  moderne  Leben.  Auch  die  Resultate 
einer  —  allerdings  wenig  präzisen  —  Umfrage  werden  mitgeteilt; 
sie  lehren,  daß  die  Stimmen  in  Amerika  ebenso  geteilt  sind  wie 
bei  uns.  Unter  den  Gründen,  die  für  die  Wiederbelebung  geltend 
gemacht  werden,  stehen  auch  dort  der  historische  und  ästhetische, 
der  formal-sprachliche  und  rein  utilitarische  Gesichtspunkt  ohne 
schärfere  Unterscheidung  nebeneinander.  Als  Reaktion  aber  gegen 
die  Herrschaft  des  Dollars  und  des  realistischen  Erwerbssinnes 
verdienen  diese  Stimmen  alle  Beachtung. 

!m  Zentralblatt  für  Bibliothekwesen  26,  11  (November  1909), 
S.  485— 516  gibt  0.  Handwerker  Beiträge  zur  Geschichte  der 
Handschriftensammlung  der  Würzburger  Universitätsbibliothek 
mit  Andeutungen  über  den  Inhalt  wichtiger  Handschriften. 

Das  große  Unternehmen  der  Inventari  dei  manoscritti  delle 
biblioteche  d'Italia,  von  denen  bis  jetzt  13  Bände  vorliegen  (Ver- 
lag von  Luigi  Bordandini  in  Forli),  wird  jetzt,  nach  dem  Tode  des 
seitherigen  Herausgebers  Giuseppe  Mazzatinti,  von  Albano  Sor- 
belli,  Bibliothekar  des  Archiginnasio  zu  Bologna,  geleitet. 
Band  13  und  14  werden  demnächst  erscheinen. 

Die  Mitteilungen  der  Zentralstelle  für  dtsch.  Personen-  und 
Familiengesch.  bringen  in  ihrem  5.  Heft  eingehende  Mitteilungen 
über  den  im  August  1908  zu  Gießen  abgehaltenen  Kurs  über 
Familienforschung  und  Vererbungslehre. 

Im  Korrespondenzblatt  d.  Gesamtvereins  d.  dtsch.  Geschichts- 
und Altertumsvereins  1909,  September-Oktober  handelt  H.  Grote- 
fend  über  die  verschiedenen  Daten,  die  für  das  Fest  des  hl.  Bran- 
danus in  Betracht  kommen. 

Für  den  Rechts-  und  Kulturhistoriker  ist  die  von  wertvollen 
Anmerkungen  begleitete  Übersetzung  des  russischen  Rechts  von 
Wichtigkeit,  die  L.  K.  Goetz  in  einem  Bonner  Universitäts- 
programm {Russkaja  Prava.  Bonn,  Georgi  1909.  36  S.)  bietet. 
Wiedergegeben  sind  die  Bestimmungen  der  drei  ersten  Re- 
daktionen. 


424  Notizen  und  Nachrichten. 

In  der  Zeitschrift  für  Politik  III,  1  mahnt  R.  Fester  (Der 
Staat  und  die  zeitgenössische  Geschichtschreibung")  mit  be- 
herzigenswerten Gründen  die  Regierungen,  der  historischen  For- 
schung —  mit  selbstverständlichen  Einschränkungen  und  Vor- 
behalten —  bis  in  die  letzten  Jahrzehnte  hinein  die  Benutzung 
der  Archive  zu  gestatten;  viel  weniger  könne  ihnen  durch  die 
von  dem  nötigen  Takt  getragene,  rein  wissenschaftliche  Arbeit 
Nachteil  und  Ungelegenheit  erwachsen,  als  die  doch  nicht  zu 
verhindernden  und  dann  leider  oft  von  der  Tagespresse  sensa- 
tionell ausgebeuteten  Veröffentlichungen  von  Memoiren,  Briefen, 
Tagebüchern  usw. 

Neue  Bücher:  Pf  leiderer,  Reden  und  Aufsätze.  (München, 
Lehmann.  4  M.)  —  Loria,  Corso  completo  di  economia  politica. 
(Torino,  Fratelli  Bocca.  18  L.)  —  Gumplowicz,  Sozialphilo- 
sophie im  Umriß.  (Innsbruck,  Wagner.  3  M.)  —  Schmidt- 
Gibichenfels,  Das  Problem  der  besten  Gesellschaftsordnung. 
(Leipzig,  Thüringische  Verlagsanstalt.  1,50  M.)  —  Hammacher, 
Das  philosophisch-ökonomische  System  des  Marxismus.  (Leipzig, 
Duncker  &  Humblot.  17  M.)  —  Steffen,  Lebensbedingungen 
moderner  Kultur.  Sozialphilosophische,  soziologische  und  sozial- 
politische Studien.  Vom  Verfasser  bearbeitete  Übersetzung  von 
M.  Langfeldt.  (Jena,  Fischer.  7  M.)  —  Ruck,  Die  Leibnizsche 
Staatsidee.  (Tübingen,  Mohr.  3  M.)  —  DavilU,  Leibniz  histo- 
rien.  (Paris,  Alcan.)  —  Pandiani,  L'opera  della  societä  ligure 
di  storia  patria  dal  1858  al  1908.  (Genova,  Bacigalupi.)  — 
Wolfsgruber,  Kirchengeschichte  Österreich-Ungarns.  (Wien, 
Kirsch.    4,80  M.) 

Alte  Geschichte. 

Die  im  Alten  Orient  11,  1  veröffentlichte  Arbeit  von  F.  De- 
litzsch: Asurbanipal  und  die  assyrische  Kultur  seiner  Zeit  wird 
vielen  willkommen  sein. 

In  den  Abhandlungen  der  Kgl.  Preußischen  Akademie  der 
Wissenschaften  1908  gibt  U.  v.  Wilamowitz-Moellendorff 
Nordionische  Steine  heraus  mit  Beiträgen  von  P.  Jacobsthal,  wor- 
auf hier  hingewiesen  sei. 

In  den  Neuen  Jahrbüchern  für  das  klass.  Altertum  1909,  9 
behandelt  Th.  Eisele:  Die  phrygischen  Kulte  und  ihre  Bedeu- 
tung für  die  griechisch-römische  Welt  und  W.  Sternkopf: 
Cäsars  gallischer  Feldzug  in  Ciceros  Briefen,  ein  Aufsatz,  der 
viel  zur  detaillierten  Kenntnis  der  Jahre  54  und  53  beiträgt. 


Alte  Geschichte.  425 

Im  Philologus  68,  3  sind  Abhandlungen  von  J.  Sit  zier: 
Der  Koer  Kadmos,  welcher  Kadmos  Vater  Skythes  identifiziert  mit 
Skythes  dem  Beherrscher  Zankles,  der  vorher  über  Kos  herrschte, 
was  einleuchtend  gemacht  ist;  Fr.  R  e  u  15 ,  Der  erste  punische 
Krieg,  und  W.  Aly,  Karer  und  Leleger,  der  sehr  geschickt  diese 
beiden  Völker  voneinander  scheidet  und  die  Leleger  mit  der 
Urbevölkerung  Kleinasiens  wie  der  Inseln  identifiziert. 

Aus  dem  Hermes  44,  4  notieren  wir  E.  Seh  war  tz,  Die 
Zeit  des  Ephoros  (gegen  Nieses  Hypothese);  C  Bardt:  Plancus 
und  Lepidus  im  Mutinensischen  Krieg;  W.Otto:  Kauf  und  Ver- 
kauf von  Priestertümern  bei  den  Griechen;  G.  Tdgläs:  Zur 
Frage  nach  der  ersten  Besetzung  Daciens. 

Treffliche  Untersuchungen  über  die  Via  Salaria  nei  circon- 
darii  di  Roma  e  Rleti  bietet  N.  Pe  r  si  ch  e  tti  in  den  Mitteilungen 
des  Kais.  Deutschen  Archäologischen  Instituts.  Römische  Ab- 
teilung 23,  4  (1909);  ebendort  sind  noch  Arbeiten  veröffentlicht 
von  M.  Jatta:  Tombe  greclie  in  Puglia  und  K.  Esdaile:  Fresh 
light  on  the  temple  of  the  Magna  Mater. 

Die  Comptes  rendus  de  l'Acade'mie  des  Inscriptions  et  Belles- 
lettres  1909,  August-September  enthalten  E.  Espdrandieu:  Un 
nouveau  sanctuaire  siir  le  Moni  Auxois ;  R.  Cagnat:  Les  Nvy- 
ßi]iui  de  Ptolemee,  welche  durch  eine  jüngst  gefundene  Inschrift 
erklärt  und  gedeutet  werden;  Gar  ton:  Note  sur  les  fouilles  exe- 
cutees  en  1909  dans  les  thermes  publics  de  Bulla  Regia;  P. 
Gauckler:  Les  trois  temples  superposäs  du  „Lucas  Furrinae". 

In  der  Revue  archeologique  1909,  Juli-August  setzt  A.  J. 
Rein  ach  seine  Untersuchungen:  Les  mercenaires  et  les  colonies 
militaires  de  Pergame  fort;  dann  behandelt  sehr  instruktiv  L. 
Parmentier:  La  lettre  de  l'empereur  Constantin  au  sujet  de  la 
construction  de  l'Eglise  au  Saint-Sepulcre  ä  Jerusalem  und  J. 
Dechelette  entwickelt  Le  culte  du  soleil  aux  temps  pre'histo- 
riques. 

In  der  Revue  des  questions  historiques  1909,  Oktober  findet 
sich  eine  sorgfältige  Untersuchung  von  P.  Guiraud  über  L'„Ager 
publicus"  ä  Rome.  La  conquete  de  l'ltalie  et  la  condition  des 
terres  italiennes. 

In  der  Revue  des  etudes  anciennes  11,  3  (1909)  handelt  G. 
Rad  et  über  La  premiere  incorporation  de  l'Egypte  ä  l'Empire 
perse,  welche  er  nach  Xenophons  Kyr.  I,  4  und  VIII,  6,  20  auf 
Kyros  zurückführt,  durch  den  Amasis  Vasall  des  Perserkönigs 
wurde.  Diese  Annahme  ist  wohl  nicht  so  ganz  sicher,  nament- 
lich im  Hinblick  auf  des  Kambyses  späteres  Verhalten  zu  Ägypten. 


426  Notizen  und  Nachrichten. 

Eine  vortreffliche  Übersicht  über  Funde  in  Tebessa  gibt 
G  u  e  n  i  n :  Inventaire  archdologique  du  cercle  de  Tdbessa,  wo  man 
auch  zahlreiche  Inschriften  findet,  in  Nouvelles  Archives  des  Mis- 
sions scientifiques  et  littäraires  17,  4  (1908). 

Außerordentlich  inhaltreich  ist  der  14.  Vol.  des  Annual  of 
the  British  School  at  Athens,  welcher  die  Jahre  1907—1908  um- 
faßt und  vor  allen  Dingen  Rechenschaft  gibt  über  die  ertrag- 
reichen Ausgrabungen  in  Sparta,  wovon  hier  namentlich  die  In- 
schriften, herausgegeben  und  besprochen  von  A.  M.  Wood  ward, 
und  ein  Fund  hellenistischer  Münzen,  besprochen  von  A.  J.  B. 
Wace,  hervorgehoben  seien.  Sonst  nennen  wir  Studien  zur 
Topographie  Laconias  von  A.  J.  B.  Wace  und  F.  W.  Hasluck; 
D.  G.  H  o  g  a  r  t  h :  Hierapolis  Syriae ;  A.J.  B  Wace,  J.  P.  Droop, 
M.  S.  Thompson:  Excavations  at  Zerelia,  Thessaly ;  R.  M. 
Burrows  und  P.  N.  Ure:  Excavations  at  Rhitsöna  in  Boeotia; 
M.  M.  Vassits:  South-eastern  elements  in  the  pre-historic  civili- 
zation  of  Servia  und  D.  Mackenzie:  Cretan  palaces  and  the 
Aegean  civilization.  IV. 

In  der  English  Historical  Review  1909,  Oktober  findet  sich 
die  Fortsetzung  von  H.  H.  Howorths  Abhandlung:  The  Germans 
of  Caesar. 

Über  die  jüngsten  Grabungen  und  Funde  im  römischen  Bri- 
tannien orientieren  in  der  Archaeologia  Aeliana  5  (1909)  J.  P. 
G  i  b  s  o  n :  Recently  discovered  Roman  inscriptions ;  J,  P.  G  i  b  s  o  n 
and  F.  Simpson:  The  Roman  Fort  on  the  Stanegate  at  Halt- 
whistle  Biirn  ;  W.  H.  K  n  o  w  1  e  s  and  R.  H.  Forster:  Corstopi- 
tum ;  report  on  the  excavations  in  1908;  in  dem  Annual  Report 
der  Classical  Association  of  England  and  Wales,  Manchester  and 
District  Branch  2  nebst  supplementary  volume,  F.  A.  B  r  u  t  o  n : 
Excavations  at  Toothill  and  Melandra;  R.  S.  Conway,  J.  Mac 
Innes  and  G.  C.  Brooke:  The  Roman  coins  of  Manchester  und 
Fr.  Bruton:  The  Roman  Fort  at  Manchester  mit  Plänen  und 
vielen  Tafeln;  in  den  Proceedings  of  the  Cambridge  Antiquarian 
Society  13,  2/3  R.  A.  Smith:  A  hoard  of  metal  found  at  Santon 
Downham,  Suffolk  und  F.  G.  Walker:  Greek  coins  and  Syrian 
arrowhead  dug  up  in  a  Roman  cemetery  at  Godmanchester. 

Aus  dem  Rivista  di  filologia  e  d'istruzione  classica  37,  3 
notieren  wir  G.  C  o  r  r  a  d  i :  Sulla  data  della  nascita  di  Filippo  V. 

In  gründlicher  und  lehrreicher  Weise  handelt  E.  Pais:  Sulla 
civiltä  dei  nuraghi  e  sullo  sviluppo  sociologico  della  Sardegna 
in  den  Rendiconti  della  r.  Accademia  dei  Lincei;  Classe  di  scienze 
morali    storiche    e    filologiche    1909,  1—3.      Ebendort    behandelt 


Alte  Geschichte.  427 

E.  Schiaparelli:  La  geografia  dell'Africa  Orientale  secondo  le 
indicazioni  dei  monumenti  egiziani.  Weiter  erwähnenswert  sind 
die  Aufsätze  von  T.  Rivoira:  Di  Adriano  architetto  e  dei  monu- 
menti Adrianei  und  von  P.  D  u  c  a  t  i :  Contrihiito  allo  studio  della 
civiltä  Etrusca  in  Felsina. 

In  den  Rendiconti  des  r.  Istituto  Lombardo  di  scienze  e  let- 
tere  42,  14  handelt  G.  Ferrani  di  alcune  leggi  Bizantine  riguar- 
danti  il  litorale  marino  e  la  pesca  nelle  acque  private. 

Eine  dankenswerte  und  zuverlässige  Liste  der  ägyptischen 
Präfekten  gibt  L.  Cantarelli,  und  zwar  1.  von  Augustus  bis 
Diokletian  (30  v.  Chr.  bis  288  n.  Chr.)  in  den  Memorie  della  r. 
Accademia  dei  Lincei  12,  2  (1906). 

Aus  den  Notizie  degli  scavi  di  antichita  1909,  5—8  notieren 
wir  A.  Alfonsi:  Este.  Nuove  esplorazioni  nella  necropoli  setten- 
trionale  atestina.  Scoperta  di  un  sepolcreto  preromano ;  D.  \'a- 
glieri:  Ostia,  wo  Ausgrabungen  stattfinden  und  wertvolle  Funde 
gemacht  werden;  A.  Taramelli:  Cagliari.  Iscrizione  imperiale 
romana  e  tomba  di  etä  cristiana ;  G.  Peilegrini  eA.  Alfonsi: 
Galzignano  (Venetia).  Stazione  preisiorica ;  E.  Stefani:  Civita 
Castellana.     Nuove    esplorazioni     nell' area    dell' antica    Falerii ; 

E.  G  ä  b  r  i  c  i :  Miseno.  Base  di  statua  con  iscrizione  onoraria  ad 
uno  stolarco  della  flotta  Alisenate  (sehr  interessant) ;  E.  Gäbrici: 
Sala  Consilina.     Cippo    miliare  della  via  Popilia ;   A.  Pasqui  e 

F.  Barnabei:  Roma.  Nuove  scoperte  nella  cittä  e  nel  suburbio ; 
E.  Stefani:  Otricoli.  Avanzi  di  etä  romana  ed  oggetli  di  sup- 
pellettile  funebre  preromana;  A.  Taramelli:  Cagliari.  Scavi 
nella  necropoli  punica  di  S.  Avendrace. 

Walter  Otto,  Priester  und  Tempel  im  hellenistischen  Ägyp- 
ten. Ein  Beitrag  zur  Kulturgeschichte  des  Hellenismus.  Bd.  2. 
Leipzig  und  Berlin,  B.  G.  Teubner.  1905.  XIV  u.  417  S.  Dieser 
Band  bringt  die  große  Arbeit  zum  Abschluß,  in  welcher  Otto 
die  Religion  und  Kirche  des  hellenistischen  Ägyptens  geschildert 
hat.  In  vier  Kapiteln  sind  „die  Ausgaben  der  Tempel",  „die 
Kultusverwaltung",  „die  soziale  Stellung  der  Priester"  und  das 
Verhältnis  von  Staat  und  Kirche"  behandelt.  Ausführliche  Register 
ermöglichen  die  schnelle  Orientierung.  Das  fast  erdrückende 
Material  der  einheimischen  (demotischen)  und  griechischen  Ur- 
kunden ist  wieder  erschöpfend  verwertet  worden,  ja  häufig  so 
vollständig,  daß  darunter  die  Übersichtlichkeit  der  Darstellung 
etwas  gelitten  hat.  Um  so  wertvoller  ist  das  Buch  daher  für  den 
Fachgelehrten  geworden,  der  hier  für  alle  einschlägigen  Fragen 
das  Arbeitsmaterial  bequem  und  zuverlässig  gesammelt  vorfindet. 


428  Notizen  und  Nachrichten. 

Das  weittragendste  Ergebnis  dieses  Bandes  ist  der  Nachweis,  daß 
die  Verwaltung  der  Tempel  des  hellenistischen  Ägypten  unter 
staatlicher  Aufsicht  gestanden  hat,  wie  überhaupt  das  Schluß- 
kapitel des  Buches  über  das  Verhältnis  von  Staat  und  Kirche  für 
den  Historiker  besonders  lehrreich  ist. 

Neue  Bücher:  Kittel,  Geschichte  des  Volkes  Israel.  2.  Bd. 
2.,  vollständig  neubearbeitete  Auflage.  (Gotha,  Perthes.  12  M.)  — 
Pfister,  Der  Reliquienkult  im  Altertum.  1.  Halbbd.  (Gießen, 
Töpelmann.  14  M.)  —  Fimmen,  Zeit  und  Dauer  der  kretisch- 
mykenischen  Kultur.  (Leipzig,  Teubner.  3  M.)  —  Buseskul, 
Geschichte  der  athenischen  Demokratie.  (St.  Petersburg,  Typogr. 
Stasilewitz.  2,50  Rub.)  —  Eduard  Meyer,  Theopomps  Hellenika 
Mit  einer  Beilage  über  die  Rede  an  die  Larisäer  und  die  Ver- 
fassung Thessaliens.  (Halle,  Niemeyer.  8  M.)  —  Diehl,  Das 
alte  Rom.  Sein  Werden,  Blühen  und  Vergehen.  (Leipzig,  Quelle 
<S  Meyer.  IM.)  —  Ferrero,  Größe  und  Niedergang  Roms.  5.  Bd. 
(Übers,  von  Ernst  Kapff.)  (Stuttgart,  Hoffmann.  4  M.)  —  Leuze, 
Die  römische  Jahrzählung.  (Tübingen,  Mohr.  10  M.)  —  Willers, 
Geschichte  der  römischen  Kupferprägung  vom  Bundesgenossen- 
krieg bis  auf  Kaiser  Claudius.  Nebst  einleitendem  Überbück 
über  die  Entwicklung  des  antiken  Münzwesens.  (Leipzig,  Teubner. 
12  M.)  —  V.  Domaszewski,  Geschichte  der  römischen  Kaiser. 
2  Bde.  (Leipzig,  Quelle  <&  Meyer.  Je  8  M.)  —  Morigi,  II 
cristianesimo  sotto  l'impero  di  Diocleziano  e  la  tetrarchia.  (Forli, 
Danesi.)  —  B u giani ,  L'imperatore  Avito.  Opera  postuma. 
(Pistoia,  Tip.  Cino,  dei  fratelli  Bracali.  3  L.)  —  Seeck,  Ge- 
schichte des  Untergangs  der  antiken  Welt.  3.  Bd.  (Berlin,  Sie- 
menroth.  8,40  M.)  —  Jullian,  Histoire  de  la  Gaule.  2  vol. 
(Paris,  Hachette  &  Cie.    20  fr.) 


Römisch-germanische  Zeit  und  frühes  Mittelalter  bis  1250. 

Wir  verzeichnen  kurz  den  Inhalt  einer  kleinen  Schrift  von 
H.  Kayser,  ohne  über  ihren  Wert  ein  Urteil  aussprechen  zu 
dürfen,  wenngleich  auch  über  die  Methode  der  an  den  Ortsnamen 
orientierten  Forschung  ein  ehrliches  Bedenken  statthaft  ist.  Sie 
will  mit  Hilfe  der  Ortsnamen  des  Bardengaus  feststellen,  daß  aus 
diesem  „Völkernest"  an  der  unteren  Elbe  bereits  600  Jahre  vor 
Christi  Geburt  keltische  Stämme  ausgezogen  sind,  die  zu  Cäsars 
Zeiten  den  „Hauptstock"  der  gallischen  Bevölkerung  ausgemacht 
hätten,  daß  also  dieselbe  Lüneburger  Heide  wie  zuerst  von  jenen 
Kelten  so  später  von  den  Langobarden  besetzt  gewesen  sei  (Die 


Frühes  Mittelalter.  429 

Kelten  des  Bardengaus.    Hannover  und  Berlin,  C.  Meyer  (G.  Prior) 
1Q09.     87  S.  mit  2  Karten). 

Im  Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins  57,  9/10  findet  sich 
der  Bericht  über  die  Tagung  des  nordwestdeutschen  Verbandes 
für  Altertumsforschung;  genannt  seien  hier  die  Vorträge  von 
C.  Schuchhardt  (Jahresbericht  für  1908  über  die  wissenschaft- 
lichen Unternehmungen  im  Verbände),  von  Lange  (Neolithisches 
Grab  bei  Ellenberg  in  der  Nähe  von  Kassel),  H.  Jellinghaus 
(Vor-  und  frühgeschichtliche  Spuren  in  norddeutschen  ürts-  und 
Flußnamen),  von  G.  Anthes  (Ringwälle  und  Verwandtes  in 
Oberhessen).  Erwähnt  sei  auch  der  Verwaltungsbericht  des 
Bonner  Provinzialmuseums  (1908  09)  aus  der  Feder  von  H. 
Lehner.  —  Im  Römisch-Germanischen  Korrespondenzblatt  2,  5 
bespricht  A.  v.  Domaszewski  eine  Kölner  Inschrift  aus  dem 
zweiten  nachchristlichen  Jahrhundert,  Körb  er  teilt  neue  Mainzer 
Inschriften  mit,  während  A.  Günther  über  einen  römischen 
Töpferofen  bei  Ehrenbreitstein  handelt.  Die  Mitteilungen  von 
Kohl  (Römischer  Mosaikfußboden  zu  Münster  bei  Bingerbrück), 
von  Helmke  (Römisches  Gebäude  bei  Bad  Nauheim)  und  F. 
Behn  (Tonteller  mit  Innenrelief  aus  Heddernheim)  sind  Miszellen 
von  fast  verschwindender  Kleinheit. 

F.  Knokes  neue  Schrift  will  das  Andenken  an  Arminius, 
dessen  Sieg  im  Jahre  9  n.  Chr.  vor  kurzem  Anlaß  zu  einer 
Erinnerungsfeier  wurde,  festhalten.  Sie  sucht  das  Leben  ihres 
Helden,  freilich  in  mehrfach  recht  breiter  Ausmalung  zu  be- 
schreiben, ausgehend  von  der  Schlacht  im  Teutoburger  Walde 
bis  zu  den  oft  wiederholten  Worten  des  Tacitus  über  den  Be- 
freier Deutschlands.  Daß  der  Verfasser  an  seinen  Lokalisierungen 
der  wichtigsten  Ereignisse  festhält,  versteht  sich  bei  ihm  von 
selbst;  man  wird  aber  die  Schrift  nicht  ungern  lesen,  wenn  auch 
zu  wünschen  wäre,  daß  manch  hohles  Pathos  vermieden  und  die 
wichtigsten  Quellenstellen  im  vollen  Wortlaut  mitgeteilt  worden 
wären.  Erwähnung  verdienen  neben  dem  Bilde  von  Bandeis 
Hermannsdenkmal  fünf  kleine  Kartenskizzen,  die  dem  Büchlein 
gute  Dienste  tun  (Hermann,  der  Befreier  Deutschlands.  Berlin, 
Weidmann   1909.  80  S.). 

Ansprechend  faßt  eine  Schrift  von  H.  Ortner  die  Ergeb- 
nisse von  Ausgrabungen  und  Untersuchungen  zusammen,  die  in 
den  letzten  50  Jahren  das  römische  Regensburg  wieder  haben 
erstehen  lassen.  Ihren  Zweck  der  Belehrung  und  Anregung 
wird  sie  um  so  eher  erfüllen,  als  der  schlichten  Beschreibung 
eine  Reihe  von  Tafeln  mit  Kartenskizzen  und  Abbildungen  der 
Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3  Folge  8.  Bd.  28 


430  Notizen  und  Nachrichten. 

wichtigsten    Funde   beigegeben    ist    (Das    römische    Regensburg. 
Regensburg,  H.  Bauhof  1909.     58  S.  mit  8  Tafeln). 

Die  Bestimmung  eines  kleinen  Büchleins  von  J.  Schreiber 
^Recherches  concernant  la  „civitas  Tungrorum"  apres  l' Invasion 
des  Barbares  et  la  Thuringie  Franque"  (Tongres,  Vranken  [1909] 
51  S.)  ist  uns  trotz  der  eingestreuten  Ortsnamenlisten  nicht  recht 
klar  geworden.  Vielleicht  ergibt  sie  sich  aus  dem  zweiten  „Bande", 
den  der  Verfasser  in  Aussicht  stellt.  S.  12  heißt  es,  daß  der  alte 
Name  von  Lüttich  (Liege)  Vicus  Leudicus  gewesen  sei,  S.  49  wird 
der  Schluß  gezogen,  daß  die  Ortsnamen,  die  mit  leudicus  oder 
einem  entsprechenden  Worte  gebildet  sind,  die  Bedeutung  haben 
von  village,  bourg,  foret  des  Colons ;  daß  aber  bei  jenen  Orts- 
namen immer  nur  die  heutige  Form  in  Erwägung  gezogen  ist, 
ficht  den  Verfasser  nicht  weiter  an.  Muß  denn  wirklich  jede  Ar- 
beit eines  Dilettanten  die  Geduld  des  Papiers  in  Anspruch 
nehmen? 

Die  meisten  der  im  Neuen  Archiv  35,  1  veröffentlichten  Auf- 
sätze und  Mitteilungen  befassen  sich  mit  Fragen  der  frühmittel- 
alterlichen Geschichte  und  Quellenkunde,  sind  also  hier  wenn- 
gleich in  aller  Kürze  zu  erwähnen.  W.  Levison  bewegt  sich 
mit  seinen  Untersuchungen  über  die  Vita  Sigolenae  sowie  über 
das  Necrologium  des  Dom  Racine  und  die  Chronologie  der  Me- 
rowinger  auf  ihm  vertrauten  Gebiete,  jene  ergibt  sich  als  ein 
recht  eigenartiges  Mosaik  aus  bekannten  Schriften,  das  Nekro- 
logium  dagegen  in  seinen  Angaben  über  sonst  unbekannte  Todes- 
tage von  Merowingerkönigen  als  völlig  wertlos.  E.  S  eckeis 
Studie  zu  den  Quellen  des  Benedictus  Levita  gilt  den  Vorlagen 
des  zweiten  Buchs  seiner  Kapitulariensammlung,  die  mit  nach- 
spürendem Scharfsinn  aufgedeckt  werden;  dankenswert  vor  allem 
sind  die  Nachweise  über  das  Verhältnis  des  Fälschers  zur  Re- 
latio  episcoporum  vom  Jahre  829,  dessen  Darlegung  zu  den 
methodisch  lehrreichsten  Abschnitten  der  entsagungsvollen  Ar- 
beit gerechnet  werden  muß.  In  sorgfältig  abwägender  Unter- 
suchung prüft  R.  Holtzmann  aufs  neue  die  Frage  nach  den 
Beziehungen  Wipos  zur  schwäbischen  Weltchronik.  Seine  Ergeb- 
nisse sind  denen  von  Dieterich  entgegengesetzt  und  kehren  zur 
älteren  Meinung  zurück,  daß  Wipo  verwandt  sei  mit  der  Epi- 
tome  Sangallensis,  mit  der  Chronik  Hermanns  von  Reichenau 
und  den  Annales  Sangallenses  maiores  durch  das  Mittel  einer 
gemeinsamen  Vorlage,  eben  der  verlorenen  schwäbischen  Welt- 
chronik, als  deren  Heimat  die  Reichenau  erschlossen  wird. 
K.  Zeumer  veröffentlicht  einen  Aufsatz  über  par litterarum,  der 


Frühes  Mittelalter.  431 

in  den  Streit  zwischen  Hampe  und  Simonsfeld  über  eine  Stelle 
bei  Rahewin  (III,  c.  11)  eingreift  und  dartut,  daß  par  litterarum 
nichts  weiter  denn  „Brief"  bedeutet,  daß  also  paria  litterarum  in 
keiner  Weise  auf  eine  Gleichheit  oder  Ähnlichkeit  des  Inhalts 
zusammengenannter  paria  litterarum  (—  Briefe)  hinweist.  H. 
Wibel  schließlich  unterzieht  den  ersten  Band  des  Siegelwerkes 
von  O.  Posse  einer  gründlichen  Kritik,  die  bei  aller  Anerkennung 
seiner  Verdienste  doch  mancherlei  Fehler  und  Mängel  aufzudecken 
vermag;  eine  Tafel  mit  Siegelabbildungen  nach  Abgüssen  ist  um 
deren  Schärfe  willen  überaus  willkommen. 

Die  neue  Ausgabe  der  Chronik  von  Morigny,  die  das  41.  Heft 
der  Collection  de  textes  bildet,  gereicht  leider  dieser  wertvollen 
Sammlung  nicht  zur  Zierde.  Der  Herausgeber  hat  die  einzige 
Handschrift  mit  allen  Fehlern  abgedruckt  (höchstens  setzt  er  ge- 
legentlich einen  vergessenen  Buchstaben  ein)  und  selbst  neue 
hinzugefügt,  wie  das  Holder -Egger  (Neues  Archiv  35,  278)  und 
L.  Halphen  {Revue  histor.  102,  450)  an  vielen  Beispielen  gezeigt 
haben.  Daß  der  Herausgeber  die  Textgestaltung  völlig  außer 
acht  gelassen  hat,  ist  um  so  bedauerlicher,  als  er  seiner  Ausgabe 
eine  nützliche  Einleitung  und  sehr  reichhaltige  Anmerkungen 
beigegeben  hat.  {La  Cltronique  de  Morigny  1095 — 1152,  publice 
par  Leon  Alirot.  Paris,  A.  Picard  et  fils.  1909.  XIX  u.  100  S. 
3,15  Fr.). 

Alle  fünf  Aufsätze  des  Bulletino  dell'istituto  Italiano  Nr.  30 
verdienen  Erwähnung.  L.  Schiaparelli  hat  Untersuchungen 
zu  langobardischen  Urkunden  im  Kapitelarchiv  von  Piacenza  und 
Texte  aus  den  Jahren  735  bis  774  beigesteuert,  ferner  eine  un- 
gedruckte Urkunde  des  Königs  Rudolf  II.  für  die  Kirche  von 
Pavia  aus  dem  Jahre  925  und  Bemerkungen  über  die  Original- 
diplome dieses  Königs.  G.  B.  Siragusa  veröffentlicht  Erläute- 
rungen und  Berichtigungen  zur  Ausgabe  des  Liber  ad  honorem 
Augusti  des  Petrus  von  Ebulo.  A.  M  u  n  o  z  beschreibt  die  Minia- 
turen in  einer  Handschrift  des  Chronicon  Vulturnense,  die  in  der 
Barberina  aufbewahrt  wird  und  Bilder  u.  a.  von  Päpsten  und 
Kaisern  enthält  (mit  zwei  Tafeln).  S.  Pivanos  Ausführungen 
endlich  sind  bestimmt,  auf  die  Bedeutung  des  Hofverbandes  und 
seiner  Erkenntnis  für  die  frühmittelalterliche  Wirtschaftsgeschichte 
Italiens  hinzuweisen. 

Eine  gründliche  Studie  von  B.  Pitzorno  handelt  über  die 
carta  mater  und  curla  filia  im  italienischen,  besonders  im  vene- 
tianischen  Gerichtsgebrauch,  um  zugleich  auf  ihre  Entstehung 
und  Bedeutung  für  die  Formen  des  Güterverkehrs  in  der  Lagunen- 

28* 


432  Notizen  und  Nachrichten. 

Stadt  einzugehen.  Beigegeben  ist  der  Abdruck  von  vier  Ur- 
kunden mit  entsprechenden  Vermerken  aus  den  Jahren  1126—1187 
(Nuovo  archivio   Veneto  N.  S.  17,  2). 

Zu  dem  im  Jahre  1906  erschienenen  Bande  seiner  Bibliografia 
generale  di  Roma  nel  medio  evo  hat  E.  Calvi  ein  erstes  Supple- 
ment erscheinen  lassen.  Es  besteht  aus  zwei  Teilen.  Der  erste 
gibt  Nachträge  zu  jenem  Bande  (p.  I— XXXIV),  der  zweite  unter- 
nimmt eine  Bibliographie  zur  Geschichte  der  Katakomben  und 
der  Einzelkirchen  von  Rom  (S.  1 — 162);  die  Unterabteilungen 
sind  hier  nicht  zu  wiederholen.  Jedenfalls  überrascht  im  ersten 
Teil  die  weitgehende  Berücksichtigung  der  Papstgeschichte,  die 
den  Rahmen  einer  Bibliographie  der  Stadt  Rom  zu  sprengen 
droht  und  unmöglich  auch  entfernt  durch  die  Kraft  eines  ein- 
zelnen Mannes  Vollständigkeit  erzielen  kann.  Der  zweite  Teil 
gruppiert  sich  nach  allgemeinen  und  speziellen  Titeln  und  wird 
gewiß  gute  Dienste  leisten,  obwohl  durch  die  Angaben  von 
P.  Kehr  im  ersten  Band  seiner  Regesta  pontificum  Romanorum 
—  man  kennt  seine  Anordnung  nach  den  Empfängern  der  Papst- 
urkunden —  schon  sehr  viel  vorgearbeitet  ist.  Calvi  bringt  u.  a. 
aber  auch  Hinweise  auf  speziell  kunstgeschichtliche  Veröffent- 
lichungen, so  daß  z.  B.  die  Literatur  zur  Geschichte  der  Peters- 
kirche mit  rund  230  nach  ihren  Autoren  geordneten  Arbeiten  ver- 
treten ist.  Der  Bienenfleiß  des  Verfassers  sei  mit  Dank  hervor- 
gehoben, wenngleich  Lücken  im  einzelnen  aufzudecken  nicht 
schwer  sein  dürfte.  Bibliographien  sind  in  gewissem  Sinne  trotz 
aller  auf  sie  gewandten  Mühe  kurzlebige  Produkte,  die  rasch 
überholt  werden;  wie  wenige  Benutzer  zudem  sind  ihrem  Urheber 
gegenüber  gerecht,  wenn  sie  trotz  den  ihnen  gewährten  Erleich- 
terungen nur  die  Mängel  hervorkehren,  die  ihnen  bei  ihren 
SpezialStudien  entgegentreten  (E.  Calvi,  Bibliografia  di  Roma 
nel  medio  evo.     Supplemento  I.    Roma,  E.  Loescher   1908). 

Aus  dem  Anzeiger  der  Akademie  der  Wissenschaften  in 
Krakau,  philol.  und  philos.-histor.  Klasse  1908,  10  notieren  wir 
das  Referat  über  eine  verkehrsgeographische  Untersuchung  der 
ältesten  Straßen  von  Polen  nach  dem  Orient  von  A.  Szela- 
go  wsk  i. 

W.  Erbens  Beitrag  zum  „Innsbrucker  Festgruß  von  der 
philosophischen  Fakultät  der  50.  Versammlung  deutscher  Philo- 
logen und  Schulmänner  in  Graz  (1909)  dargebracht"  behandelt 
in  sorgsam  abwägender  Untersuchung  die  karolingischen  und 
Ottonischen  Besitzbestätigungen  für  das  Erzstift  Salzburg;  be- 
sondere Beachtung  verdienen  die  Darlegungen  über  Entstehungs- 


Frühes  Mittelalter.  433 

zeit    und    -Art    einer    auf   den    Namen  Arnolfs    von   Kärnten    ge- 
fälschten Urkunde  angeblich  aus  dem  Jahre  8Q0. 

Die  vierte  Auflage  von  W.  Altmanns  und  E.  Bernheims 
längst  eingebürgerten  „Ausgewählten  Urkunden  zur  Verfassungs- 
geschichte Deutschlands  im  Mittelalter"  (Berlin,  Weidmann  1909. 
4b3  S.)  ist  ihrem  Inhalt  nach  im  wesentlichen  eine  Wiederholung 
der  dritten,  der  gegenüber  ein  Stück  durch  ein  anderes  ersetzt 
und  ein  Kapitulare  Karls  des  Großen  hinzugefügt  erscheint, 
während  natürlich  die  neueren  kritischen  Ausgaben  der  Herstel- 
lung der  Texte  zugute  gekommen  sind.  Die  Unterschiede  der 
Sammlung  von  derjenigen  Zeumers  sind  bekannt  und  darum  hier 
nicht  zu  wiederholen:  beide  sind  für  Seminarübungen  unentbehr- 
lich geworden.  Über  die  Neuaufnahme  von  Dokumenten  wird 
jeder  Benutzer  je  nach  seinen  Interessen  Wünsche  äußern  —  so 
möchten  im  zweiten  Abschnitt  das  Konstanzer  Konkordat  von 
1418,  die  kurfürstliche  Neutralität  von  1438,  die  Mainzer  Accep- 
tation  von  1439  und  die  sog.  Fürstenkonkordate  von  1447  sich  zur 
Wiederholung  eignen  — ,  wo  aber  sollten  sie  Platz  finden,  ohne 
andere  zu  verdrängen?  Im  fünften  Abschnitt  über  dasGerichtswesen 
könnte  vielleicht  an  Stelle  von  Nr.  109  (Placitum  eines  Grafen- 
gerichts) eine  Urkunde  des  Königsgerichts  (etwa  MG.  Dipl.  Karol.  I 
n.  110  oder  148)  eingerückt  werden,  um  sie  mit  dem  Bericht  der 
Annales  regni  Francorum  z.  Jahre  788  über  den  Prozeß  Tassilos 
vergleichen  zu  können.  Dankenswert  wie  früher  ist  das  chrono- 
logische Verzeichnis  der  Urkunden  am  Schluß,  das  vielleicht 
durch  eine  Konkordanz  aller  Auflagen  der  Sammlung  —  das 
Inhaltsverzeichnis  gibt  eine  solche  nur  nach  den  Ziffern  der  zweiten 
bis  vierten  Auflage  —  vermehrt  werden  könnte.  Kurz,  subjektive 
Wünsche  eines  Benutzers,  die  nur  sein  Interesse  an  der  Samm- 
lung  bekunden  sollen.  A.  W. 

Um  seiner  trotz  aller  Kürze  inhaltsreichen  Darlegung  willen 
verdient  der  Artikel  von  K.  Jacob  über  Deutschland  im  Mittel- 
alter besondere  Hervorhebung.  Der  Sammlung  entsprechend,  in 
der  er  Aufnahme  fand  (Die  Religion  in  Geschichte  und  Gegen- 
wart, Tübingen  1909,  Sp.  2062  ff.),  befaßt  er  sich  vornehmlich  mit 
den  Wechselwirkungen  zwischen  politischer  und  kirchlicher  Ge- 
schichte ;  er  berücksichtigt  die  Ausbreitung  des  Christentums,  die 
Organisation  der  Kirche  in  Deutschland,  die  Entwicklung  des 
kirchlichen  Lebens  und  Deutschlands  Anteil  an  Kirchenlehre  und 
Verfassungsleben,  endlich  Staat  und  Kirche.  Eine  Reihe  von 
Formulierungen  ist  als  überaus  glücklich  zu  bezeichnen  und  einige 
nicht  allzu  erhebliche  Bedenken  mindern  nicht  das  Verdienst 
der  anregenden  Zusammenfassung. 


434  Notizen  und  Nachrichten. 

E.  Mayers  Anzeige  des  Buches  von  Ph.  Heck  (Die  friesi- 
schen Standesverhäitnisse  in  nachtränlcischer  Zeit.  Tübingen  1907) 
ist  hier  zu  erwähnen,  da  sie  in  wichtigen  Fragen  wie  der  Datie- 
rung der  Rechtsquellen  und  der  des  Wergeids  von  Heck  ab- 
weichende Ansichten  aufstellt  (Deutsche  Literaturzeitung  1909, 
Nr.  41). 

Unter  dem  Titel :  „Handschriftliche,  wirtschaftsgeschichtliche 
und  verfassungsgeschichtliche  Studien  zur  Geschichte  des  Klosters 
St.  Peter  auf  dem  Schwarzwald"  veröffentlicht  E.  Fleig  eine  lehr- 
reiche Abhandlung,  die  durch  den  Wiederabdruck  des  Rotulus 
Sanpetrlnus  und  die  zeitliche  Festlegung  der  in  ihm  vereinigten 
Stücke  aus  den  Jahren  1095  bis  1203  besonderen  Wert  erhält 
(Beilage  zum  Jahresbericht  des  Großherzogl.  Friedrichsgymnasium 
in  Freiburg  i.  Br.  1907  08.  Freiburg  i.  Br.,  F.  M.  Poppen  u.  Sohn 
1908.     128  S.  m.  Karte). 

In  der  Historischen  Vierteljahrschrift  1909,  4  macht  0.  Ken- 
tenich  auf  einen  deutschen  Parteigänger  —  besser  wäre  zu 
sagen:  Gesinnungsverwandten  —  Arnolds  von  Brescia  aufmerk- 
sam, nämlich  auf  den  Trierer  Burggrafen  Ludwig  zur  Zeit  des 
Erzbischofs  Adelbero  (1131  bis  1152). 

F.  Fliedner  prüft  in  der  Historischen  Vierteljahrschrift  1909, 
S.  395  ff.  aufs  neue  die  Lage  von  Roncaglia  und  fixiert  sie  end- 
gültig auf  das  linke  Po-Ufer  im  Gebiete  von  Lodi  gegenüber  der 
Mündung  der  Trebbia  (vgl.  97,  670). 

Eine  Schrift  von  H.  D  is  s  e  In  kö  1 1  e  r  über  „Aachens  große 
Heiligtümer  und  ihre  geschichtliche  Beglaubigung"  polemisiert 
mit  schneidiger  Schärfe  und  überzeugend  gegen  den  Versuch, 
die  Bekanntschaft  mit  jenen  Reliquien  schon  in  die  karolingische 
Zeit  zurückzuverlegen ;  in  Wahrheit  kommen  sie  erst  im  zweiten 
Drittel  des  13.  Jahrhunderts  zum  Vorschein  und  sind  vielleicht 
erst  damals  untergeschoben  worden.  Der  vor  allem  gegen  St. 
Beißel  gerichteten  Studie  sind  mehrere  Exkurse  beigegeben,  u.  a. 
über  die  Handschriften  der  Vita  s.  Karoli  Magni  und  ihren  Ver- 
fasser, über  das  Alter  der  Descriptio  qiialiter  Carolas  M.  ctavum 
et  coronam  a  Constantinopoli  Agisgrani  detulerit  und  Friedrichs  I. 
Urkunde  für  Aachen  vom  Jahre  1166  (Bonn,  C.  Georgi  1909.  95  S.). 

Im  Anschluß  an  den  Hinweis  auf  die  Abhandlung  von 
G.  Roethe  „Nibelungias  und  Waltharius"  (vgl.  103,  436)  notieren 
wir  einen  Aufsatz  von  K.  Droege  über  die  „Vorstufe  unseres 
Nibelungenliedes"  in  der  Zeitschrift  für  deutsches  Altertum  51 
(N.  F.  39),  S.  177  ff.  Er  setzt  sich  mit  Roethes  Studie  auseinander, 
aber  sein  wichtigstes  Ziel  ist,  im  heutigen  Text  die  Spuren  eines 


Frühes  Mittelalter.  435 

älteren  Spielmannsepos  zu  finden,  das  in  ursprünglicherer,  wenn- 
gleich nicht  unveränderter  Gestalt  der  Thidrekssage  zugrunde 
liege. 

Im  ersten  Heft  der  Geschichtsblätter  für  Stadt  und  Land 
Magdeburg  1909  veröffentlicht  W.  Hoppe  eine  Reihe  von  Ex- 
kursen zu  seiner  in  dieser  Zeitschrift  102,  195  f.  und  663  erwähnten 
Arbeit  über  Wichmann  von  Magdeburg;  vermerkt  sei  der  über 
das  Tages-  und  Memoriendatum  Wichmanns:  als  jener  ist  der 
25.  August  1192  anzusehen,  während  die  Memorie  am  24.  August 
oder  in  der  Zeit  vom  Abend  des  24.  bis  zum  Morgen  des  25.  August 
gefeiert  zu  werden  pflegte. 

P.  Braun  veröffentlicht  vorläufig  die  ersten  beiden  Kapitel 
einer  umfangreichen  Schrift  über  den  Beichtvater  der  hl.  Elisabeth 
und  deutschen  Inquisitor  Konrad  von  Marburg  (f  1233)  als  Jenaer 
Dissertation,  der  überdies  ein  Exkurs  über  Konrads  angebliche 
Beteiligung  an  der  Ketzerverfolgung  in  Straßburg  (121 1)  und  eine 
Stammtafel  Konrads  beigegeben  ist.  Die  fleißige  Arbeit,  die  der 
Tätigkeit  Konrads  bis  zum  Jahre  1223  oder  1224  nachgeht,  ver- 
dient Erwähnung  auch  wegen  ihrer  sorgfältigen  Bibliographie  der 
Quellen  und  Literatur,  die  auch  für  die  Geschichte  der  hl,  Elisa- 
beth willkommen  ist  (Weimar,  Hofbuchdruckerei   1909.    59  S.). 

In  der  Bibliothäque  de  V4cole  des  chartes  70,  3/4  beschreibt 
L.  Auvray  die  Handschrift  des  Registers  Gregors  IX.  (1227  bis 
1241)  in  der  Stadtbibliothek  zu  Perugia,  aus  der  er  die  Regesten 
einer  erheblichen  Zahl  von  bisher  unbekannten  Briefen  und  Ur- 
kunden jenes  Papstes  mitteilen  kann. 

in  zwei  Schriften  gleichen  Titels  treten  S.  Rietschel  und 
G.  Seeliger  einander  gegenüber.  Geht  jener  davon  aus,  daß 
G.  Seeligers  Studie  zur  älteren  Verfassungsgeschichte  Kölns  „auf 
Grund  einer  unrichtigen  Darstellung  des  Tatbestandes  Angriffe 
gegen  S.  Rietschel  und  seine  Arbeitsmethode  richtet",  daß  drei 
in  letzter  Zeit  erschienene  Rezensionen  Seeligers  ihn  „als  einen 
unwissenden  und  unfähigen  Arbeiter  darzustellen  suchen",  so 
entgegnet  G.  Seeliger:  „Es  ist  alles  das,  was  über  die  Verfolgung 
und  über  den  mein  Sinnen  und  Trachten  beherrschenden  Einfluß 
der  Persönlichkeit  Rietschels  gesagt  ist,  nichtiges  Phantom" 
(S.  Rietschel,  Zur  Abwehr.  Antwort  auf  die  Angriffe  des  Herrn 
Geh.  Hofrat  Dr.  G.  Seeliger  an  der  Universität  Leipzig.  Tübingen, 
j.  C.  B.  Mohr  1909.  26  S.  —  G.  Seeliger,  Zur  Abwehr.  Leipzig, 
A.  Edelmann  1909.    12  S.). 

Neue  Bücher:  Binding,  Die  Entstehung  der  öffentlichen 
Strafe  im  germanisch-deutschen  Recht.   (Leipzig,  Duncker  <6  Hum- 


436  Notizen  und  Nachrichten. 

blot.  1  M.)  —  //  Chartarium  dertonense,  ed  altri  docutnenti  del 
comune  di  Tortona,  934—1346,  pubbl.  a  cura  di  E.  Gabotto.  (Torino, 
Tip.  Derossi.)  —  //  Libro  verde  del  comune  di  Fossano,  ed  altri  docu- 
meriti  fossanesi,  984  —  1314,  a  cura  di  G.  Salsotto.  (Pinerolo, 
Tip.  giä  Chiantore-Mascarelli.)  —  Rieh.  Bock,  Die  Glaubwürdig- 
keit der  Nachrichten  Bonithos  von  Sutri  im  liber  ad  amicum  und 
deren  Verwertung  in  der  neueren  Geschichtschreibung.  (Berlin, 
Ehering.  5  M.)  —  Caspar,  Petrus  diaconus  und  die  Monte 
Cassineser  Fälschungen.  (Berlin,  Springer.  12  M.)  —  Larigal- 
die,  Chevalier  et  moine,  ou  Jean  de  Montmirail,  conne'table  de 
France,  1165 — 1217.  (Paris,  Lethielleux.)  —  Luchai re,  La  socidtd 
franpaise  au  temps  de  Philippe-Auguste.  (Paris,  Hachette  &  Cie. 
10  fr.)  —  Funk,  Jakob  von  Vitry.  Leben  und  Werke.  (Leipzig, 
Teubner.  5  M.)  —  Graefe,  Die  Publizistik  in  der  letzten  Epoche 
Kaiser  Friedrichs  IL     (Heidelberg,  Winter.    7,20  M.) 


Späteres  Mittelalter  (1250—1500). 

Eine  Königsberger  Dissertation  von  E.  Hennig  veröffent- 
licht als  Ausschnitt  aus  einer  inzwischen  im  Verlag  von  Nie- 
meyer-Halle erschienenen  Arbeit:  Die  päpstlichen  Zehnten  aus 
Deutschland  im  Zeitalter  des  avignonesischen  Papsttums  und 
während  des  großen  Schismas  eine  nützliche  Zusammenstellung 
über  Zustandekommen  und  Ergebnisse  der  von  den  Päpsten  für 
ihre  eigenen  Zwecke  erhobenen  Zehnten  (Kurialzehnten). 

A.  Kober  bringt  in  einer  territorial  und  zeitlich  begrenzten 
Untersuchung  (Die  rechtliche  Lage  der  Juden  im  Rheinland 
während  des  14.  Jahrhunderts  im  Hinblick  auf  das  kirchliche 
Zinsverbot)  einen  neuen  Beitrag  zu  der  Frage,  wie  sich  die  Kirche 
zu  den  Zinsforderungen  der  Juden  gestellt  hat.  War  das  Wucher- 
verbot schon  unter  Innozenz  111.  auf  die  Juden  ausgedehnt  worden, 
so  hat  namentlich  Johann  XXll.  in  dieser  Richtung  energisch 
weitergearbeitet,  wenn  auch  Theorie  und  Praxis  nicht  immer  in 
Einklang  zu  bringen  waren  (Westdeutsche  Zeitschr.  28,  2  und  3). 

Zwei  wertvolle  Arbeiten  zur  italienischen  Geschichte  des 
H.Jahrhunderts  hat  C.  Cipolla  in  den  Memorie  della  r.  acca- 
demia  delle  scienze  di  Torino  ser.  11,  vol.  59  veröffentlicht:  einmal 
urkundliche  Nachweise  zur  Geschichte  Petrarcas,  die  aus  dem 
Vatikanischen  Archiv  zusammengebracht  sind  und  vielfach  über 
das  rein  Persönliche  weit  hinausgehen,  wie  dies  die  Mitteilungen 
über  den  Aufenthalt  von  Florentinern  am  Hof  zu  Avignon  (in 
den  vierziger  Jahren)  und  über  die  Gesandtschaft   der  Römer  an 


Späteres  Mittelalter.  437 

Clemens  VI.  (im  Sommer  1343)  und  deren  Mitglieder  zeigen.  In 
engem  Zusammenhang  hiermit  steht  die  andere  Arbeit,  die  vor- 
nehmlich mit  Benutzung  der  Florentiner  Archivalien  die  infolge 
der  Bedrohung  durch  Giovanni  Visconti  zu  Avignon  betriebenen 
Verhandlungen  der  Florentiner  (1351  52)  darstellt  und  die  An- 
nahme zurückweist,  daß  an  ihnen  Petrarca,  der  zur  gleichen  Zeit 
an  der  Kurie  weilte,  im  Interesse  von  Florenz  irgendwie  sich  be- 
teiligt habe. 

Als  42.  Heft  der  Collection  de  textes  pour  servir  ä  l'etude  et 
ä  l'enseignement  de  l'histoire  ist  eine  von  F.  Aubert  besorgte 
Ausgabe  des  Stiliis  curie  parlamenti  Wilhelms  von  Breuil 
(GuUlelmus  de  Brolio)  erschienen.  Wilhelm  (f  1344  oder  1345), 
seit  dem  Jahre  1332  Advokat  am  Pariser  Parlament,  hat  zwischen 
1330  und  1332  diese  Schrift  vollendet,  die  eine  systematische  Dar- 
stellung des  Gerichtsverfahrens  enthält,  wie  es  zu  seiner  Zeit  am 
Pariser  Parlament  üblich  war.  Der  Stilus  hatte  noch  in  der  Mitte 
des  16.  Jahrhunderts  praktische  Bedeutung  und  ist  bisher  meist 
in  der  eben  dieser  Zeit  angehörigen  Ausgabe  von  Dumoulin 
(1551  und  1558)  benutzt  worden.  Für  die  neue  handliche  und 
hübsche  Ausgabe  Auberts  sind  22  Handschriften  herangezogen 
(zwei  weitere  hat  der  Herausgeber  erst  nachträglich  kennen  ge- 
lernt, vgl.  S.  LXXf.).  Neben  dem  Variantenapparat  bringen  die 
Anmerkungen  knappe  sachliche  Erläuterungen,  die  zum  großen 
Teil  auf  archivalische  Quellen  zurückgreifen.  (Guillaume  du  Breuil, 
Stilus  curie  parlamenti.  Nouvelle  ediiion  critique  publiee  avec  une 
introduction  et  des  notes  par  Felix  Aubert.  Paris,  A.  Picard  et 
fils.  1909.     LXXX  u.  259  S.    7,50  Fr.)  v. 

Die  Einträge  des  ältesten  Rechnungsbuchs  der  Universität 
Oxford,  die  den  Jahren  1357-1358  zuzuweisen  sind,  werden  von 
Str.  Gibson  in  der  English  historical  Review  1909,  Oktober  zum 
Abdruck  gebracht. 

Aus  den  Annalen  des  Historischen  Vereins  f.  d.  Nieder- 
rhein 87  sind  die  Beiträge  zur  Regierungsgeschichte  des  Kölner 
Erzbischofs  Friedrich  111.  von  Saarwerden  von  A.  Miebach 
hervorzuheben  (Wahl  und  Regelung  der  der  Kurie  gegenüber 
eingegangenen  finanziellen  Verpflichtungen,  Haltung  im  Schisma 
bei  Gelegenheit  des  Lütticher  Bistumstreits). 

Aus  einer  Handschrift  der  Wiener  Hofbibliothek  veröffent- 
licht F.  Bliemetzrie  der  in  den  Mitteilungen  des  Vereines  f. 
Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen  47,  3  ein  in  Briefform  gekleidetes 
unvollständiges  Schriftstück  aus  dem  Jahre  1379,  das  seiner  Mei- 
nung nach  von  Kreisen  des  Prager  Hofs  angeregt  ist  und  jeden- 


438  Notizen  und  Nachrichten. 

falls  ein  getreues  Spiegelbild  der  dort  über  die  Rechtmäßigkeit 
der  Wahl  Urbans  VI.  herrschenden  Ansichten  gibt.  Der  Gedanke, 
ein  Generalkonzil  zu  berufen,  wird  abgelehnt.  —  In  der  gleichen 
Zeitschrift  48,  1  handelt  A.  Naegle  über  den  Prager  Domherrn 
Matthias  v.  Janow  und  die  ihm  in  kirchengeschichtlicher  Hin- 
sicht zukommende  Stellung  (auf  Grund  des  unlängst  erschienenen 
ersten  Bandes  seiner  Regulae  veteris  et  novi  testamenti),  indem 
er  sich  gegen  die  Ansicht  wendet,  daß  Matthias  als  Vorläufer  der 
Reformation  anzusehen  sei. 

An  der  letztgenannten  Stelle  handelt  Bliemetzrieder 
weiterhin  über  das  sog.  Fragment  der  Epistola  concordiae  des 
Konrad  von  Gelnhausen  im  Cod.  XL  C.  8  der  Prager  Universitäts- 
bibliothek, in  dem  ich  bei  der  Herausgabe  der  „Brevis  epistola" 
einige  diesem  ersten  Gutachten  Konrads  entnommene  Sätze  er- 
blickt hatte  (Hist.  Vierteljahrschrift  3,  S.  392  ff.).  Man  konnte  da- 
mals nicht  wissen,  daß  Lindner  (Geschichte  d.  Deutsch.  Reichs 
unter  König  Wenzel  1,  S.  402)  das  Bruchstück  nicht  vollständig 
wiedergegeben  hat,  das  noch  einen  für  die  Entscheidung  wich- 
tigen mittleren  Teil  aufweist;  würde  dadurch  schon  meine  An- 
sicht modifiziert  werden,  da  zwei  Zeilen  aus  diesen  jetzt  erst 
zugänglich  gewordenen  Ausführungen  im  „kurzen  Brief  sich 
nicht  finden,  so  gewährt  andrerseits  der  Vergleich  mit  dem  Bliemetz- 
rieder inzwischen  bekannt  gewordenen  Text  des  Widmungs- 
schreibens an  den  Pfalzgrafen  Ruprecht  (Cod.  Pal.  592)  die  Mög- 
lichkeit einer  positiven  Erklärung.  Das  Bruchstück  bildet  einen 
Teil  des  1380  oder  1381  anzusetzenden  Begleitschreibens,  das  der 
Übersendung  des  Eintrachtbriefs  an  König  Wenzel  beigefügt 
worden  ist.  Immerhin  bleibt  auch  nach  dieser  Feststellung  mein 
Nachweis  bestehen,  daß  die  Sätze  des  Fragments  fast  völlig  mit 
den  Ausführungen  des  „kurzen  Briefs"  sich  decken,  der  demnach 
bei  der  Abfassung  der  erwähnten  Begleitschreiben  als  Vorlage 
gedient  hat.  —  Die  von  Bliemetzrieder  in  Aussicht  gestellte  Neu- 
ausgabe des  „Eintrachtsbriefs"  wird  man   gern   entgegennehmen. 

H.  K. 

Ergänzungen  und  Berichtigungen  zu  Bd.  2  und  4  der  Deut- 
schen Reichstagsakten  liefert  Ed.  Sthamer  im  Neuen  Archiv 
d.  Ges.  f.  ä.  dtsch.  Gesch.  35,  L  Namentlich  die  Nrn.  3  und  5 
(Verhandlungen  wegen  Tötung  Friedrichs  von  Braunschweig  und 
Vermittlungsversuch  König  Ruprechts  zwischen  Erzbischof  Johann 
von  Mainz  und  seinen  Gegnern)  sind  beachtenswert. 

Das  Historische  Jahrbuch  der  Görres-Gesellschaft  bringt  in 
Heft  4  des  30.  Bandes  drei  Beiträge,  deren  hier  kurz  zu  gedenken 


Späteres  Mittelalter.  439 

ist.  Eine  Lebensskizze  des  Heinrich  von  Ahaus  (1371  —  1439),  der 
die  ersten  Niederlassungen  der  Brüderschaften  vom  gemeinsamen 
Leben  in  Deutschland  ins  Leben  gerufen  hat,  gibt  Kl.  Löffler 
mit  Benutzung  unverwerteten  Materials.  J.  Schlecht  bringt 
eine  Dispensbulle  Martins  \'.  vom  25.  Dezember  1430  für  Dr. 
Johannes  Grünwalder  zum  Abdruck,  der  —  ein  natürlicher  Sohn 
des  Herzogs  Johann  IL  von  Baiern-München  —  in  kirchenpoliti- 
scher Hinsicht  vielfach  tätig  gewesen  ist.  V.  Schweizer  ver- 
öffentlicht die  drei  ersten  Abstimmungslisten,  die  der  Wahl  Papst 
Alexanders  VI.  vorangingen  und  die  bis  zum  Morgen  des  10.  Au- 
gust 1492  innerhalb  der  Parteien  erfolgten  Verschiebungen  deut- 
lich erkennen  lassen. 

Der  zweite  Band  der  in  der  Reihe  der  Documents  inddiis 
sur  l'histoire  de  France  erschienenen  Testaments  de  l'officialite 
de  Besanfon  1265—1500  (Paris,  Imprimerie  Nationale  1907.  452  S.), 
von  U.  Robert  bearbeitet,  umfaßt  rund  100  Nummern,  nämlich 
die  Testamente  der  Jahre  1402—1498,  zu  denen  die  in  den  Zeit- 
raum des  ersten  Bandes  fallenden  Fälschungen  noch  hinzukommen. 
Ein  nach  dem  Tode  Roberts  von  M.  Prinet  fertiggestelltes, 
über  200  Seiten  starkes  Verzeichnis  der  in  beiden  Bänden  sich 
findenden  Orts-  und  Personennamen  macht  den  Beschluß. 

Das  Archivio  stör.  Lombardo  serie  quarta,  anno  36,  fasc.  23 
enthält  an  größeren  Arbeiten  neue  Materialien  zur  Geschichte 
der  Nachkommen  Bernabo  Viscontis,  die  M.  Brünett i  aus  den 
Beständen  des  Venezianischen  Staatsarchivs  veröffentlicht,  und 
einen  Beitrag  zur  äußeren  Politik  Mailands  unter  Ludovico  Moro 
(1480/81)  von  F.  Fossati.  Wir  verzeichnen  noch  die  Titel  zweier 
urkundlichen  Mitteilungen:  Nuovo  contributo  alla  storia  del  con- 
tratto  di  matrimonio  tra  Galeazzo  Maria  Sforza  e  Susanna  Gon- 
zaga  (A.  Colombo);  Schema  di  un  tentato  accordo  tra  Alfonso 
d'Aragona  e  Francesco  Sforza  nel  1442  (N.  Ferorelli). 

Eine  Arbeit  von  J.  Hollerbach:  Die  gregorianische  Partei, 
Sigismund  und  das  Konzil  zu  Konstanz  schildert  in  ihrem  ersten 
Teil,  der  in  der  Römischen  Quartalschrift  23,  3  u.  4  erschienen 
ist,  die  Haltung  Gregors  XIl.  bis  zu  dem  Entschluß,  auf  dem 
Konzil  sich  vertreten  zu  lassen.  Störend  wirkt  die  Ungleichheit 
der  Benennung  des  Königs  (in  der  Überschrift:  Sigismund,  im 
Text  fast  durchweg:  Sigmund);  es  dürfte  überhaupt  an  der  Zeit 
sein,  die  latinisierte  Form  endgültig  zu  verabschieden. 

Fürst  Arthur  Odescalchi  veröffentlicht  im  Jahrbuch  der 
K.  K.  heraldischen  Gesellschaft  „Adler"  N.  F.  19  (1909)  25  Köni- 
ginnenbriefe   mit    teilweise    ganz    interessantem    Inhalt    aus    dem 


440  Notizen  und  Nachrichten. 

Archiv  der  königl.  freien  Hauptbergstadt  Kremnitz  in  Oberungarn 
(1—9:  Königin  Barbara,  10—18:  Königin  Elisabeth,  19:  König 
Friedrich  III.). 

Über  die  Händel,  in  die  der  Kaplan  der  Pfalzgräfin  Marga- 
reta,  Johannes  Koch  (Coci),  wegen  einer  im  Jahre  1450  zu  Gießen 
gehaltenen  Predigt  über  die  Bedeutung  der  genugtuenden  guten 
Werke  geriet,  und  den  dem  vermittelnden  Eingreifen  der  Heidel- 
berger Theologen  zu  dankenden  glücklichen  Ausgang  der  Ange- 
legenheit unterrichtet  H.  Haupt  in  den  Beiträgen  zur  Hessischen 
Kirchengeschichte  4,  1. 

Die  zusammenfassende  Abhandlung  von  L.  Gelier:  L'ide'e 
de  reforme  ä  la  coiir  pontificale  du  concile  de  Bäle  au  concile  de 
Latran  wendet  sich  gegen  die  Ansicht,  daß  die  Kurie  nach  dem 
Basler  Konzil  den  Reformgedanken  völlig  habe  fallen  lassen, 
indem  sie  kurz  auf  die  Reformabsichten  unter  Pius  IL,  Sixtus  IV. 
und  Alexander  VI.  hinweist  {Revue  des  questions  historiques 
1909,  Oktober  1). 

Über  die  Kraichgauer  Ritterschaft  unter  der  Regierung  des 
Kurfürsten  Philipp  von  der  Pfalz  handelt  eine  Freiburger  Disser- 
tation von  A.  G.  Kolb  (Stuttgart,  Kohlhammer  1909.  VIII,  154  S.), 
die  nicht  nur  die  Kraichgauer  Verhältnisse  in  ihrer  Entwicklung 
vorführt,  sondern  zugleich  zu  zeigen  sucht,  wie  der  Traum  von 
einer  südwestdeutschen  Vormachtstellung,  die  Friedrich  I.  anzu- 
bahnen gesucht  hat,  unter  Philipp  zerronnen  ist.  Auch  der 
Kraichgauer  Adel,  mit  dessen  völligem  Aufgehen  im  pfälzischen 
Territorium  man  bereits  gerechnet  hatte,  ist  durch  den  Bairischen 
Erbfolgekrieg  von  der  Pfalz  abgedrängt  worden. 

In  Conrads  Jahrbüchern  für  Nationalökonomie  und  Statistik 
1909,  November  weist  Joh.  Müller  die  charakteristischen  Merk- 
male der  inneren  und  äußeren  Handelspolitik  Nürnbergs  im  spä- 
teren Mittelalter  nach:  milde  Behandlung,  ja  geradezu  Bevor- 
zugung der  Fremden  einerseits.  Streben  nach  ähnlichen  Vorteilen 
für  die  Nürnberger  draußen  und  rücksichtslose  Verfolgung  der 
geschäftlichen  Interessen  andrerseits.  Wie  meisterhaft  der  Rat  es 
verstanden  hat,  über  halb  Europa  hin  seine  Verbindungen  aus- 
zudehnen, zeigt  der  Überblick  im  zweiten  Abschnitt. 

Urkundliches  Material  zur  Geschichte  der  von  der  Mark  und 
des  Lütticher  Bischofs  Johann  von  Hörn,  das  zumeist  dem  Ende 
des  15.  Jahrhunderts  angehört,  hat  F.  Tihon  im  Bulletin  de  l' In- 
stitut archdologique  Lie'geois  38,  2  mitgeteilt. 

Neue  Bücher:  Schiff,  König  Sigmunds  italienische  Politik 
bis  zur  Romfahrt  (1410—1431).     (Frankfuri  a.  M.,  Baer  &  Go.  5  M.) 


Reformation  und  Gegenreformation.  441 

—  Valois,  La  crise  religiense  du  XV*:  siede.  Le  pape  et  le  con- 
cile  (1418— 1450 J.  T.  I.  2.  (Paris,  Picard  et  fils.  20  fr.)  —  Hors- 
burgh,  Lorenzo  the  Magnificent  and  Florence  in  her  golden  age. 
(London,  Methuen.  15  sh.)  —  Cartwright,  Baldassare  Casti- 
glione,  the  perfect  courtier.  His  life  and  letters.  1478-1529.  2  vols. 
(London,  Murray.    30  sh.) 


Reformation  und  Gegenreformation  (1500—1648). 

Ein  recht  unerfreuliches  Bild  von  den  endlosen  Streitereien 
zwischen  den  Ernestinern  und  Herzog  Georg  von  Sachsen  1500 
bis  1508  entwirft  H.Virck  im  Neuen  Archiv  für  Sächsische  Gesch. 
u.  Altertumsk.  30,  3—4.  Diese  FamiÜenhändei,  die  beinahe  zum 
offenen  Krieg  geführt  hätten,  haben  den  Gegensatz  im  Hause 
Wettin  so  verderblich  gemacht. 

In  Nr.  24  des  Archivs  f.  Reformationsgesch.  (6.  Jahrgang,  4) 
veröffentlicht  Fritz  Herrmann  13  Mainzer  Ablaßkisten-Visitations- 
protokolle von  1517—1518  und  zwei  Notizen  des  Mainzer  Dom- 
kapitels über  den  Ablaßkommissar  Johannes  Breidenbach  vom 
Februar  1513.  Die  anschließende  Fortsetzung  der  von  Nik.  Müller 
publizierten  Akten  zur  Wittenberger  Bewegung  von  1521  —  1522 
(vgl.  H.  Z.  103,  669)  bringt  wiederum  zahlreiche  interessante  Stücke 
über  die  Wirksamkeit  der  Zwickauer  Propheten,  die  Verhand- 
lungen wegen  der  Meßordnung  u.  a.  m.  (bis  März  1522). 

Alfred  Th.  Jörgensen  beschäftigt  sich  in  den  Theologischen 
Studien  und  Kritiken  1910,  1  mit  dem  Begriff  des  Pelagianismus 
in  der  Reformationszeit  und  zeigt,  wie  Luther  gegenüber  den 
mittelalterlichen  Dogmatikern  (Occam,  Biel)  eine  anthropologische 
Auffassung  vertrat  und  von  hier  aus  im  Pelagianismus  das  um- 
fassende Wort  fand  für  alles,  was  er  in  der  katholischen  Kirche 
angriff. 

An  der  Hand  der  Untersuchungen  von  P.  Schweizer  im 
Zürcher  Taschenbuch  1902  spricht  N.  Paulus  in  den  Historisch- 
politischen Blättern  144,  8  über  den  Hexenwahn  bei  den  Zwingli- 
anern  des  16.  Jahrhunderts  und  stellt  mit  Befriedigung  fest,  daß 
es  hier  nicht  besser  wie  anderswo  stand. 

Zur  Schlacht  bei  FrankenWausen  macht  R.Jordan  im  Jahres- 
bericht des  Thüringisch-Sächsischen  Vereins  in  Halle  für  1908  bis 
1909  einige  neue  kritische  Bemerkungen.  Insonderheit  weist  er 
darauf  hin,  daß  die  Wittenberger  über  die  Vorgänge  in  Mühl- 
hausen schlecht  unterrichtet  waren. 


442  Notizen  und  Nachrichten. 

Der  Lebensgeschichte  des  Bauern  Peter  Paßler  aus  Antholz 
und  seiner  Rolle  beim  Ausbruch  des  Bauernaufstands  in  Tirol 
1525  geht  Hartm.  Ammann  in  den  Forschungen  und  Mitteilungen 
zur  Gesch.  Tirols  und  Vorarlbergs  6,  Heft  1   und  2,  nach. 

Der  Bauernkrieg  hatte  in  Schlesien  1527—1528  ein  kleines 
Nachspiel,  über  das  Arthur  Kern  in  den  Schlesischen  Geschichts- 
blättern 1909,  2  einige  Mitteilungen  macht.  Doch  war  der  Adel 
hier  im  allgemeinen  vorsichtig  bemüht,  die  Bauern  nicht  zu  reizen. 

Einem  Aufsatz  von  Henri  F  roid  ev  aux  über  die  Franzosen 
in  Madagaskar  vor  der  (1642  durch  Richelieu  in  die  Wege  ge- 
leiteten) französischen  Okkupation  {Rev.  des  questions  hist.  44, 
N.  172)  entnehmen  wir,  daß  das  erste  französische  Schiff  nicht 
1504  sondern  1527  die  Insel  berührt  hat. 

Eine  neue  Studie  von  Friedrich  Spitta  zu  Herzog  Albrechts 
Liedern  (Monatschrift  f.  Gottesdienst  u.  kirchl.  Kunst  14,  11;  vgL 
H.  Z.  103,  444)  sucht  die  drei  sog.  ungarischen  Königslieder,  die 
als  Akrostichon  die  Namen  Ludwig  und  Maria  tragen,  aber  gewiß 
nicht  von  dem  ungarischen  Königspaar  herrühren,  dem  Herzog 
zuzusprechen. 

Die  Kirchenpolitik  der  Grafen  von  Fürstenberg  im  16.  Jahr- 
hundert wird  von  Jos.  Meister  im  Freiburger  Diözesanarchiv  37 
im  Zusammenhang  beleuchtet.  Sie  lief  natürlich  auf  eine  Stärkung 
der  landesfürstlichen  Gewalt  hinaus. 

Die  Fortsetzung  der  „Lutherana"  von  Paul  Vetter  im  Neuen 
Archiv  f.  Sächsische  Gesch.  u.  Altertumsk.  30,  3—4  (vgl.  H.  Z.  102, 
443)  bespricht  den  ärgerlichen  Streit  Jakob  Schencks  mit  Melanch- 
thon  und  Jonas  1537  und  die  Stellung  Luthers  dabei.  Daß  Schenck 
diesen  Kampf  gegen  den  Sakramentsartikel  in  Melanchthons  Visi- 
tationsordnung von  1528  nicht,  wie  man  häufig  lesen  kann,  aus 
egoistischen  Beweggründen  begonnen  hat,  wird  mit  Recht  hervor- 
gehoben. 

Die  Wissenschaftliche  Beilage  zur  Germania  1909  Nr.  44  bringt 
den  instruktiven,  von  einem  gesunden  Urteil  zeugenden  Vortrag, 
den  Erich  König  auf  der  Generalversammlung  der  Görres-Gesell- 
schaft  über  Konrad  Peutinger  als  Historiker  gehalten  hat.  Ohne 
die  Verdienste  Peutingers  zu  verkennen,  spricht  König  sich  auf 
Grund  der  Durchsicht  seines  literarischen  Nachlasses  dahin  aus, 
daß  er  mehr  Sammler  als  Kritiker  und  Darsteller  war;  zu  den 
großen  Geschichtschreibern  des  deutschen  Humanismus  gehört 
er  nicht. 

Unter  den  reformierten  Kreisen  Italiens  ragt  Fra  Giulio  da 
Milano   hervor,    über  den  zuletzt  K.  Benrath,   Bernardino  Ochino 


Reformation  und  Gegenreformation.  443 

S.  62,  92  und  Realenzyklopädie  f.  protest.  Theologie,  3.  Aufl.  9,  530 
gehandelt  hat.  Neue  Mitteilungen  über  sein  Leben  und  insonder- 
heit über  seinen  Prozeß  (1541  —  1542)  gibt  Gaetano  Capasso  im 
Archiv io  stör.  Lombardo,  Jahrg.  36,  Nr.  22. 

G.  Buschbell  veröffentlicht  im  Hist.  Jahrbuch  30,  4  einen 
Brief  des  Cochlaeus  an  den  Bischof  A.  Catharinus  von  Minori 
vom  28.  April  1548  mit  Klagen  über  die  fortschreitende  Ausbreitung 
der  Ketzerei. 

Aus  den  Beiträgen  zur  Geschichte  von  Stadt  und  Stift  Essen  30 
notieren  wir  hier  einen  Aufsatz  von  Konrad  Ribbeck  über  Ka- 
tharina von  Tecklenburg,  Äbtissin  von  Essen  (1551  — 1560),  deren 
Jahre  sehr  bewegt  waren  wegen  des  allmählichen  Eindringens  der 
Reformation,  sowie  die  kurzen  Mitteilungen  von  K.  Heinrich 
Schäfer  über  Plünderungszüge  der  spanischen  Soldateska  ins 
Kirchspiel  Steele   15S6  und   1587. 

Hübsche  Einblicke  in  die  kirchlichen  Zustände  Pommerns 
gewährt  eine  Schrift  des  Generalsuperintendenten  Jakob  Runge 
vom  Jahre  1556,  die  Alfred  Uckeley  in  den  Pommerschen  Jahr- 
büchern 10  herausgibt.  Sie  führt  den  Titel :  „Bedenken  von  Ge- 
brechen in  den  Kirchen  und  Schulen  in  Pommern." 

Die  auf  die  Zentenarfeier  Calvins  bezügliche  Literatur  ist 
noch  immer  nicht  im  Versiegen  (vgl.  oben  S.  207  f.).  Wir  nennen 
heute  an  erster  Stelle  die  beiden  gehaltvollen,  an  Form  und  In- 
halt hervorragenden  Festreden  von  Samuel  Eck,  Johann  Calvin 
(38  S.),  und  von  Hans  v.  Schubert,  Calvin  (39  S.),  die  beide  bei 
J.  C.  B.  Mohr  in  Tübingen  1909  erschienen  sind  (jede  80  Pfg.).  Die 
verständnisvolle  Würdigung  des  Reformators  durch  den  Gießener 
Redner  ist  mit  feinen  Parallelen  zu  Luther  durchsetzt,  während 
der  Heidelberger  Redner  besonders  den  Einflüssen  nachgeht,  die 
auf  Calvin  gewirkt  haben  (hohe  Bewertung  des  Straßburger  Auf- 
enthalts), und  den  Wirkungen,  die  von  ihm  ausgegangen  sind. 
Die  Hallenser  Rede  von  Friedrich  Loofs,  die  in  den  Theologi- 
schen Studien  und  Kritiken  1910,  1  zum  Abdruck  gekommen  ist, 
faßt  namentlich  die  Bedeutung  Calvins  in  Deutschland  und  für 
Deutschland  ins  Auge.  Die  Schweizerische  Theologische  Zeit- 
schrift 26,  4—5  bringt  die  Züricher  Festpredigt  von  R.  Finsler 
sowie  eine  Rede,  in  der  G.  Meyer  von  Knonau  die  Wirkung 
der  Calvinschen  Schule  von  Genf  über  die  ganze  Erde  feiert.  Be- 
sondere Beachtung  verdienen  die  geistvollen  Ausführungen,  die 
Felix  Rachfahl  in  der  Internationalen  Wochenschrift  3,  39-43 
über  Calvinismus  und  Kapitalismus  niedergelegt  hat.  Im  An- 
schluß  und   mehr   noch    im   Gegensatz   zu  Weber   und  Troeltsch 


444  Notizen  und  Nachrichten. 

weist  er  darauf  hin,  daß  die  calvinistische  Berufsethik  jünger  ist  als 
der  kapitalistische  Geist  und  diesen  also  wohl  gefördert  aber  nicht 
geschaffen  hat ;  was  die  katholischen  Staaten  wirtschaftlich  herunter- 
brachte, war  die  enge  Verschmelzung  von  Religion  und  Politik, 
die  Ausbeutung  des  Staates  durch  die  Religion  im  Äußeren  und 
im  Inneren,  während  bei  den  Protestanten  gerade  die  toleranten 
Nationen  am  meisten  in  die  Höhe  kamen.  Die  größte  Wirkung 
hat  Calvins  eigentümliche  Religiosität  sowie  seine  Kirchenver- 
fassung ausgeübt,  während  seine  Staatslehre  erst  nach  Durch- 
setzung mit  täuferischen  Gedanken  in  den  englischen  Revolutions- 
kirchen bahnbrechend  wurde.  Anschaulich  und  instruktiv  ist  das 
Referat,  das  Gustav  Roggenburger  über  Calvin  als  Organi- 
sator im  Badischen  wissenschaftlichen  Predigerverein  gehalten 
hat,  und  das  er  in  den  Protestantischen  Monatsheften  13,  10  zum 
Abdruck  bringt;  wir  sehen  die  Organisation  der  Genfer  Kirche 
aus  deutschen  und  französischen  Wurzeln  zu  mächtiger  Einheit 
heranwachsen  und  von  gewaltigem  Einfluß  auf  Mit-  und  Nach- 
welt werden.  Die  Bedeutung  Calvins  für  die  Gemeindekirche  ver- 
folgt Eduard  Simons,  Ein  Vermächtnis  Calvins  an  die  deutsch- 
evangelischen Kirchen  (Tübingen,  Mohr  1909,  26  S.,  80  Pf.),  in 
warmherzigem  Vortrag.  Auch  Th.  Schneider,  Calvin  und  wir 
(Wiesbaden,  Selbstverlag  1909,  32  S.,  50  Pf.  zum  Besten  armeni- 
scher Waisen),  sucht  aus  einer  Betrachtung  der  Tätigkeit  Calvins 
praktische  Lehren  für  die  Gegenwart  zu  gewinnen  und  widerlegt 
im  Anhang  den  unglücklichen  Versuch  von  Weiß,  Calvin  von  der 
Schuld  an  Servets  Tod  reinzuwaschen  (vgl.  H.  Z.  102,  444  u.  103, 
208).  Für  Servet  verweise  ich  auf  die  schöne  und  verständige 
Würdigung  durch  den  Oxiorder  Mediziner  William  Osler  im 
Dezemberheft  der  Deutschen  Revue  1909;  der  Verfasser,  dem  die 
Untersuchungen  Schneiders  (vgl.  H.  Z.  95,  544)  übrigens  un- 
bekannt sind,  wird  besondere  Beachtung  mit  der  Einschätzung 
der  großen  medizinischen  Verdienste  Servets  finden.  7?.  H. 

Der  hübsche  Vortrag,  den  G.Wolfram  auf  der  Mannheimer 
Versammlung  der  deutschen  Geschichts- und  Altertumsvereine  1907 
über  den  Pfalzgrafen  Georg  Hans  von  Veldenz-Lützelstein  und 
die  Gründung  der  Stadt  Pfalzburg  gehalten  hat  (vgl.  auch  H.  Z. 
101,  665),  ist  jetzt  im  Jahrbuch  der  Gesellsch.  für  lothringische 
Gesch.  u.  Altertumsk.  20  abgedruckt.  Der  Verfasser  wird  der 
eigenartigen  Persönlichkeit  des  viel  verkannten  Pfalzgrafen  gerecht 
und  weist  insonderheit  nach,  daß  die  Beschuldigung,  Georg  Hans 
habe  Straßburg  an  Frankreich  verraten  wollen,  auf  einer  unwahren 
Verdächtigung  seines  Feindes  Johann  Casimir  beruht.    Beigegeben 


Reformation  und  Gegenreformation.  445 

sind  35  Aktenstücke  von  1566—1577  zur  Geschichte  der  Gründung 
von  Pfalzburg. 

Zur  Geschichte  des  Cyprischen  Kriegs  bringt  das  Archiv 
für  österreichische  Gesch.  98,  2  eine  interessante  Publikation:  die 
Depeschen  des  Francesco  Gondola,  Gesandten  der  Republik 
Ragusa  bei  Pius  V.  und  Gregor  XIII.,  aus  den  Jahren  1570—1573, 
herausgegeben  von  L.  Grafen  Vo  i  n  ov  i  c  h,  mit  eine«  instruktiven 
geschichtlichen  Einleitung. 

Die  nicht  ganz  klaren  Machenschaften  des  Jesuiten  Antonio 
Possevino  bei  dem  polnischen  Sukzessionshandel  von  1587  sucht 
Jos.  Schweizer  in  der  Römischen  Quartalschrift  23,  3—4  etwas 
aufzuhellen.  Er  veröffentlicht  u.  a,  ein  Rechtfertigungsschreiben 
Possevinos  an  den  Erzherzog  Maximilian,  das  aber  m.  E.  zur 
Widerlegung  der  Beschuldigung  antihabsburgischer  Intriguen 
nicht  ausreichen  kann.  —  Ebenda  bringt  Ehses  einige  Berich- 
tigungen zu  dem  „verfrühten"  Buch  von  J.  Hefner,  Die  Entstehungs- 
geschichte des  Trienter  Rechtfertigungsdekretes.  /?.  H. 

Aus  der  großen  kritischen  Untersuchung,  die  er  1908  über 
„Monluc  als  Historiker"  veröffentlichte  (vgl.  H.  Z.  101,  407),  hat 
Paul  Courteault  nun  selbst  einen  populären  Auszug  verfaßt, 
der  unter  dem  Titel  „Un  cadet  de  Gascogne  au  XVI«  siede,  Blaise 
de  Monluc"  erschienen  ist.  (Paris  1909,  Alphonse  Picard  et  fils, 
308  S.)  Obwohl  die  neue  Schrift  in  höherem  Maße  als  das  ältere 
Werk  den  Nachdruck  auf  die  Lebensgeschichte  Monlucs  legt,  so 
hat  sie  sich  doch  fast  durchweg  jenem  genau  anschließen  können; 
Courteault  hatte  ja  bereits  in  seiner  ersten  Abhandlung,  um  über 
den  historischen  Wert  der  „Commentaires"  ins  reine  zu  kommen, 
vor  allem  die  Biographie  des  Verfassers  kritisch  rekonstruieren 
müssen.  So  enthält  die  jüngere  Schrift  nur  wenige  Zusätze, 
wesentlich  Neues,  das  das  Bild  des  Menschen  und  des  Autors 
Monluc  in  einem  andern  Lichte  erscheinen  lassen  könnte,  über- 
haupt nicht.  Die  wissenschaftliche  Forschung  wird  sich  daher 
auch  jetzt  noch  so  gut  wie  ausschließlich  an  das  erste  Werk 
zu  halten  haben,  um  so  mehr,  da  in  der  populären  Schrift  nicht 
nur  alle  Belege  fehlen,  sondern,  wie  natürlich,  manche  Behaup- 
tungen apodiktischer  formuliert  sind,  als  nach  den  Ausführungen 
des  größeren  Werkes  selbst  in  einer  eigentlich  wissenschaftlichen 
Darstellung  erlaubt  wäre.  F. 

Boratynski  handelt,  auf  venetianische  Akten  gestützt, 
über  die  Anknüpfung  von  Handelsbeziehungen  zwischen  Danzig 
und  Venedig,  Ende  des  16.  Jahrhunderts.  Veranlassung  dazu  bot 
der  mehrjährige  Mißwachs,   der  vor  1590  Südeuropa   heimsuchte 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  29 


446  Notizen  und  Nachrichten. 

und  die  venetianische  Regierung  bewog,  den  Sekretär  Marko  Otto- 
boni  nach  Polen  zu  schicken,  um  Getreide  anzukaufen.  Da  dieser 
erkannte,  daß  der  Transport  zu  Land  zu  kostspielig  wäre,  knüpfte 
er  die  Handelsbeziehungen  mit  Danzig  an  {Przyczynek  do  dziejöw 
pierwszych  stosunköw  handlowych  in  „Sprawozdania"  der  Kra- 
kauer Akademie  1908,  Nr.  5).  /?.  F.  Kaindl. 

Graf  Heinrich  Posthumus  von  Reuß-Gera  (1572—1635)  hat  in 
der  Neuen  kirchlichen  Zeitschr.  20,  10  und  11  in  W.  Vollert 
einen  Biographen  gefunden,  der  insonderheit  seine  Wirksamkeit 
für  die  evangelische  Kirche  seines  Landes  betrachtet. 

Daß  die  Infantin  Isabella,  die  1598  die  Niederlande  erhielt, 
keine  Kinder  erhalten  werde,  galt  anfangs  keineswegs  überall  als 
ausgemacht.  Aus  ihren  Familienbriefen  weist  Em,  Gossart  in 
der  Rev.  de  Belgique  vom  November  1909  nach,  daß  auch  sie 
selbst  Jahre  lang  auf  einen  Sohn  hoffte  und  ihm  sogar  schon 
eine  Frau  zugedacht  hatte,  ihre  „Schwiegertochter"  Anna  (die 
spätere  Gemahlin  Ludwigs  XIII.). 

In  Fortsetzung  früherer  Studien  (vgl.  H.  Z.  97,445;  101,210) 
beginnt  Louis  Batiffol  in  der  Revue  hist.  102,  2  eine  Arbeit  über 
Ludwig  XIII.  und  den  Herzog  von  Luynes.  Der  vorliegende  erste 
Artikel  sucht  das  eigenartige  Verhältnis  des  Königs  zu  diesem 
Günstling  sowie  den  komplizierten,  aus  Gutem  und  Bösem  ge- 
mischten Charakter  des  Herzogs  klarzulegen. 

Zur  Geschichte  der  Smifyckischen  Güter  in  Böhmen,  deren 
Teilung  1622 — 1623  für  die  Erwerbung  des  Friedländischen  Be- 
sitzes von  Wichtigkeit  war,  macht  S.  Gorge  einige  Angaben 
in  den  Mitteilungen  des  Vereins  für  Gesch.  der  Deutschen  in 
Böhmen  48,  1. 

Im  Dezemberheft  der  Preußischen  Jahrbücher  1909  veröffent- 
licht Robert  Hoeniger  einen  Aufsatz  über  den  Dreißigjährigen 
Krieg  und  die  deutsche  Kultur  mit  der  Absicht,  „weit  über  die 
bisherigen  Anläufe  hinaus  die  Gesamtanschauungen  über  den 
Umfang  der  Kriegsschädigungen  und  über  ihre  Bedeutung  für 
unsere  Kulturentwicklung  überwinden  zu  helfen."  Schon  die  zeit- 
genössische Überlieferung  habe  stark  übertrieben,  und  durch 
spätere  Zutaten  sei  den  Verwüstungen  jener  grauenhafte  Zug  an- 
gedichtet worden,  den  sie  in  Wahrheit  gar  nicht  gehabt  hätten; 
der  schwere  Druck,  der  im  17.  Jahrhundert  auf  Deutschland  lastete, 
stamme  nicht  aus  dem  Krieg,  sondern  aus  der  staatlichen  Zersplit- 
terung. Auf  die  Gefahr  hin,  an  gewisser  Stelle  zu  den  Leim- 
siedern  gerechnet  zu  werden  (vgl.  H.  Z.  103,  424),  muß  ich  ge- 
stehen,  daß  diese  Ausführungen    mich    von  der  Unzulänglichkeit 


Reformation  und  Gegenreformation.  447 

der  herrschenden  Ansicht,  wie  sie  in  maßvoller  Weise  z.  B.  Erd- 
mannsdörffer  vertreten  hat,  nicht  zu  überzeugen  vermochten.  Die 
Bemerkungen  über  die  Unzuverlässigkeit  einiger  gleichzeitigen 
Darstellungen  (Khevenhlller,  Grimmeishausen  u.  a.)  scheinen  mir 
unbefriedigend,  und  zu  der  notwendigen  Zusammenfassung  der  sehr 
zahlreichen  fiinzeluntersuchungen  der  letzten  Jahrzehnte  über  die 
Leiden  und  Folgen  des  Kriegs  in  den  einzelnen  Territorien  und 
Orten  wird  kaum  der  Anfang  gemacht.  Sie  würde  ein  wesentlich 
anderes  Resultat  ergeben.  R.  H. 

Wir  notieren  zwei  neue  Spezialarbeiten  über  die  schweren 
Schäden,  die  der  Dreißigjährige  Krieg  mit  sich  brachte.  H.  S  u  h  1  e, 
der  bereits  im  2.  Band  der  Mitteilungen  des  Vereins  f.  Anhaltische 
Gesch.  und  Altertumsk.  S.  704  ff.  das  Schicksal  der  Stadt  Bern- 
burg während  des  Kriegs  bis  1628  verfolgt  hatte,  setzt  diese  Arbeit 
nunmehr  ebenda  11,2  für  die  Jahre  1629— 1650  fort.  Und  F.  Hey- 
mach veröffentlicht  in  den  Annalen  des  Vereins  f.  Nassauische 
Altertumsk.  u.  Geschichtsforschung  38  Aufzeichnungen  des  Pfarrers 
Plebanus  von  Miehlen  (Kreis  St.  Goarshausen),  die  den  Jahren 
1636—1637  angehören  und  in  ihrer  unmittelbaren  Frische  lebendige 
Einblicke  in  die  Leidenszeit  des  Krieges  geben. 

Ein  aktuelles  Thema  behandelt  Ellen  A.  Mac  Arthur  in  der 
English  hist.  Review  24  (Nr.  96).  Sie  geht  die  von  Frauen  ans 
Lange  Parlament  gerichteten  Petitionen  durch  und  zeigt,  wie  die 
Frauen  damals  zwar  noch  kein  Stimmrecht  forderten,  sich  aber 
mit  zahlreichen  Fragen  innerer  und  äußerer  Politik  beschäftigten 
und  Aufmerksamkeit  für  ihre  Interessen  verlangten. 

Von  P.  J.  Bloks  trefflicher  Geschichte  der  Niederlande  ist 
in  deutscher  Übersetzung  soeben  der  4.  Band,  die  Zeit  von  1609 
bis  1648  behandelnd  (in  der  H.  Z.  85,  136  besprochen),  als  88.  Lie- 
ferung der  AUgem.  Staatengeschichte  erschienen  (Gotha,  F.  A. 
Perthes). 

Neue  Bücher:  Documents  ine'dits  relatifs  aux Etats  de  Bretagne 
de  1491  ä  1589  publies  par  Ch.  de  La  Lande  de  C  al  a  n.  T.  2. 
(Rennes,  Sociüd  des  bibliophiles  bretons  et  de  l'hist.  de  Bretagne.) 

—  Rieh.  Wolf  f,  Die  Reichspolitik  Bischof  Wilhelms  111.  von  Straß- 
burg, Grafen  von  Honstein,  1506—1541.     (Berlin,  Ehering.     10  M.) 

—  V.  Schultheß-Rechberg,  Luther,  Zwingli  und  Calvin  in 
ihren  Ansichten  über  das  Verhältnis  von  Staat  und  Kirche. 
(Aarau,  Sauerländer  &  Co.  2,80  M.)  —  B  rieger,  Der  Speierer 
Reichstag  von  1526  und  die  religiöse  Frage  der  Zeit.  (Leipzig, 
Edelmann.  2,25  M.)  —  v.  Schubert,  Bekenntnisbildung  und 
Religionspolitik   1529/30  (1524—1534).     (Gotha,  Perthes.     6  M.)    — 

29» 


448  Notizen  und  Nachrichten. 

Pacheco  y  de  Leyva,  Carlos  V  y  los  turcos  en  1532.  La  Jor- 
nada de  Viena,  segün  un  manuscrito  inedito  del  siglo  XVI  exi- 
stente en  la  Biblioteca  de  El  Escorial.  (Madrid,  Impr.  del  Asilo 
de  Huerfanos.  3  Pes.)  —  v.  Pastor,  Geschichte  der  Päpste  seit 
dem  Ausgang  des  Mittelalters.  5.  Bd.  Geschichte  Papst  Pauls  III. 
(1534  —  1549).  (Freiburg  i.  B.,  Herder.  12,50  M.)  —  Tacchi- 
V enturi,  Storia  della  compagnia  di  Gesii  in  Italia.  Vol.  I  (La 
vita  religiosa  in  Italia  dar  ante  la  prim  et  ä  dell'ordine).  (Roma- 
Milano,  Albright,  Segati  e  C.  15  L.)  —  Blennerhassett,  Marie 
Stuart,  1542-1587.  (Paris,  Plon-Nourrit  &  Cie.  3,50  fr.)  —  Pala- 
dino ,  Giiilia  Gonzaga  e  il  movimento  valdesiano.  (Napoli,  Tip. 
Sangiovanni  e  figlio.)  —  Thompson,  The  wars  of  religion  in 
France:  the  Huguenots,  Catherine  de  Medici ,  and  Philip  the 
Second,  1559  — 1576.  (New  York,  University  of  Chicago  Press. 
4,50  Doli.)  —  Davilld,  Les  pre'tentions  de  Charles  III,  duc  de 
Lorraine,  ä  la  couronne  de  France.  (Paris,  Alcan.  6,50  fr.)  — 
Gondola,  des  Gesandten  der  Republik  Ragusa  bei  Pius  V.  und 
Gregor  XIII.  Francesco,  Depeschen  (1570 — 1573).  Herausg.  von 
L.  Graf  Voinovich.  (Wien,  Holder.  3,70  M.)  —  Van  Rensse- 
laer,  History  of  the  city  of  New  York  in  the  17th  century.  2  voll. 
(New  York,  Macmillan.  5  Doli.)  —  Blök,  Geschichte  der  Nieder- 
lande. Verdeutscht  durch  Ö.  G.  H  ou  t  ro  u  w.  4.  Bd.  Bis  1648. 
(Gotha,  Perthes.  14  M.)  —  Aymks,  Trente  anne'es  de  grand 
stiele.  La  France  de  Louis  XIII.  (Paris,  Nouvelle  Libr.  nationale.) 
—  Bruchmann,  Die  Huldigungsfahrt  König  Friedrichs  I.  von 
Böhmen  (des  „Winterkönigs")  nach  Mähren  und  Schlesien.  (Bres- 
lau, Hirt.    2,40  M.) 

1648—1789. 

F.  Zweybrück  bemängelt  in  einer  anerkennenden  Rezen- 
sion (Zeitschr.  f.  d.  österr.  Gymnasien  1909,  7.  Heft)  von  Dorschel 
„Maria  Theresias  Staats-  und  Lebensanschauungen",  die,  wie  er 
meint,  noch  landläufige  Zurücksetzung  der  theresianischen  Herr- 
schaft durch  preußische  Beurteiler  (er  nennt  Sybel,  Treitschke 
und  „vgl.  auch  Koser")  und  den  von  ihnen  infizierten  Zwiedineck- 
Südenhorst  und  begrüßt  die  Rückkehr  zu  Ranke,  die  er  bei 
M.  Lehmann,  Delbrück,  Lenz  feststellt.  Richtig  ist,  daß  die  öster- 
reichische und  die  preußische  Geschichte  des  18.  Jahrhunderts 
nicht  nach  nationalen  Kriterien  bewertet  werden  dürfen.  Ander- 
seits hat  die  moderne  Geschichtschreibung  ein  gutes  Recht,  die 
starken  Wurzeln  des  neudeutschen  Nationalstaats  im  frideriziani- 
schen    Preußen,    sowie    die    Schwierigkeiten,    ja    Unmöglichkeit 


1648—1789.  449 

nationaler  Staatsbildung   unter   österreichischer  Leitung   nachzu- 
weisen. F.  F. 

F.  Ilwoi  handelt  über  österreichische  Flußregulierungen 
und  Wasserbauten  1772—1774,  besonders  nach  Akten  der  1773 
errichteten  Navigationsdirektion,  —  darunter  ein  interessantes 
Gutachten  über  45  Meilen  (statt  bisher  2)  Wasserwege  auf  der 
Handelsstraße  Prag— Triest  vom  10.  .März  1774  (S.  533  ff.).  (Archiv 
für  österreichische  Geschichte  97.  Bd.,  2.  Hälfte.) 

G.  Stanton  Ford  behandelt  vortrefflich  die  Publizistik  des 
berühmten  Göttingers  A.  L.  Schlözer  und  Schubarts,  des  schwä- 
bischen Stürmers  und  Drängers,  in  ihrem  Verhältnis  zum  nord- 
amerikanischen Freiheitskrieg.  Schlözer  hat,  obwohl  als  Mann 
der  Staatsautorität  und  entschlossener  Monarchist  (power  must 
rest  somewhere  and  it  had  better  be  in  the  hand  of  the  Sovereign 
than  in  the  will  of  the  mob.  —  Terrible  to  nie  is  the  democratic 
despot,  plurality,  the  people  or  the  Janhagel)  den  Amerikanern 
wenig  geneigt,  in  den  späteren  Jahrgängen  seines  „Briefwechsels 
meist  historischen  und  politischen  Inhalts"  (1776  —  1782)  seinen 
Korrespondenten,  meist  Offizieren  der  hannoverschen  Söldner- 
truppen, doch  zu  überraschend  günstigen  Urteilen  über  die  Ame- 
rikaner die  Spalten  geöffnet.  —  Seh  u  hart  verleugnet  auch  in 
seiner  „Deutschen  Chronik"  (1774  —  1779)  nicht  den  Dichterpro- 
pheten: Sometimes  there  is  a  vision  from  the  year  2400  picturing 
the  twelve  colonies  as  ruling  over  all  the  part  of  the  world  — 
with  America  the  honie  of  the  sciences  and  of  religion  pure  and 
undefiled.  Schubart  bestimmt  den  Charakter  der  Freiheitskämpfer 
als  eine  Mischung  aus  Heroismus  und  Pietismus,  Herrnhuter  und 
Spartaner.  Es  ist  eine  Schande,  daß  wir  Deutschen  unsere  An- 
sichten über  die  wichtigsten  menschlichen  Dinge  aus  der  amt- 
lichen englischen  Presse  beziehen;  —  um  so  bemerkenswerter, 
als  Schubart  die  enthusiastische  Bewunderung  seiner  Zeitgenossen 
für  England  als  politisches  Musterland  teilt  {Journal  of  english 
and  germanic  philology  VIII,  Nr.  2). 

Neue  Bücher:  Gronau,  Drei  Jahrhunderte  deutschen  Lebens 
in  Amerika.  Eine  Geschichte  der  Deutschen  in  den  Vereinigten 
Staaten.  (Berlin,  Reimer.  12  M.)  —  Kent,  The  early  history  of 
the  Tories,  from  the  accession  of  Charles  II.  to  the  death  of 
William  II l.  (1660—1702).  (London,  Smith.  12,6  sh.)  —  Siemsen, 
Kur-Brandenburgs  Anteil  an  den  kaiserl.  Wahlkapitulationen  von 
1689-1742.  (Weimar,  Böhlaus  Nachf.  4,60  M.)  —  Frd.  Förster, 
Friedrich  August  IL  „der  Starke",  Kurfürst  von  Sachsen  und 
König   von    Polen.     (Leipzig,    Hartmann.     5  M.)    —    Atkinson. 


450  Notizen  und  Nachrichten. 

A  history  of  Germany,  1715—1815.  (London,  Methuen.  12,6  sh.)  — 
Pichat,  La  campagne  du  marechal  de  Saxe  dans  les  Flandres. 
De  Fontenoy  (mal  1745)  ä  la  prise  de  Bnixelles  (fdvrier  1746). 
(Paris,  Chapelot  &  Cie.)  —  Gürtler,  Die  Volkszählungen  Maria 
Theresias  und  Joseph  II.  1753—1790.  (Innsbruck,  Wagner.  6  M.) 
—  Lucas,  A  history  of  Canada,  1763—1812.  (New  York,  Oxford 
University  Press.  fAmer.  Branch].  4,15  DolL)  —  //  marchese  de 
Cordon  a  Vittorio  Amedeo  III:  corrispondenza  inedita  e  cifrata, 
a  cura  di  A.  f.  Trucco.  (Alessandria,  Societä  poligrafica.)  — 
DeSantis,  Federigo  Manfredini  e  la  sua  politica.  (Roma, 
Roma  letteraria.   2,50  L.) 

Neuere  Geschichte  seit  1789. 

Die  Briefe,  die  Frau  Roland  während  ihrer  Brautzeit  (1777 
bis  1780)  mit  ihrem  späteren  Gatten  wechselte,  lagen  uns  bisher 
in  einer  sehr  unkritischen  Ausgabe  vor.  Der  bewährte  Roland- 
forscher Claude  Ferro  ud  hat  eine  sorgfältige  Neuausgabe  im 
Verlage  von  A.  Picard  et  fils  (Paris  1909,  410  S.,  7,50  Fr.),  unter 
dem  Titel:  Roland  et  Marie  Phlipon,  Lettres  d' a  mour 
publikes  avec  introduction,  commentaire  explicatifet  notes  erscheinen 
lassen,  die  sich  durch  einige  sehr  wichtige  Inedita,  eine  gut  orien- 
tierende Einleitung  und  zahlreiche,  das  Verständnis  der  Publika- 
tion erleichternde  Anmerkungen  auszeichnet.  //.  Gl. 

Der  Kanonikus  P  i  s  a  n  i ,  Professor  am  Institut  Catholique 
de  Paris,  hat  der  Geschichte  der  Pariser  Kirche  während  der 
Revolution  zwei  Bände  gewidmet,  die  die  Erzählung  bis  zum 
Jahre  1796  führen  (L'^glise  de  Paris  et  la  Revolution, 
Paris,  A.  Picard  et  fils,  1908,  1909,  je  3,50  Fr.  350  u.  424  S.).  Ob- 
wohl der  geistliche  Herr,  dessen  Arbeit  die  kirchliche  Zensur 
passiert  hat,  seinen  katholischen  Standpunkt  nicht  verleugnet, 
darf  man  ihm  nachrühmen,  daß  diese  Tendenz  sich  eigentlich 
nirgends  mit  störender  Aufdringlichkeit  bemerkbar  macht.  Pisani 
hat  eindringende  Vorstudien  gemacht,  namentlich  im  Pariser 
Nationalarchiv,  wo  er  wertvolles  statistisches  Material  fand;  er 
gibt  uns  eine  wohlgegliederte  anmutige  Darstellung,  die  reich 
an  lebensvollen  Bildern  ist.  Kurz,  man  kann  aus  seinem  Werk 
mancherlei  Belehrung  schöpfen,  ohne  freilich  dabei  zu  vergessen, 
daß  der  Verfasser  die  außerordentlich  verwickelte  Kirchenfrage 
nur  von  einer  Seite  betrachtet;  so  wenn  er  die  eidweigernden 
Priester  ohne  Ausnahme  als  die  unschuldigen  Opfer  ihrer  Recht- 
gläubigkeit hinstellt  und  außer  acht  läßt,  daß  ein  nicht  unerheb- 
licher Teil    derselben   sich   nicht   auf   die   geistlichen  Funktionen 


Neuere  Geschichte.  451 

beschränkte,  sondern,  wie  z.  B.  in  der  Vendee,  aber  auch  in  Paris, 
am  politischen  Kampf  gegen  die  Revolution  regsten  Anteil  nahm 
und  mit  Feuereilcr  an  der  Wiederherstellung  der  alten  Zustände 
arbeitete.  H.  Gl. 

Eugen  Ziegler  hat  unter  dem  Titel  „Aus  meiner  Pariser 
Mappe"  (Zürich,  Druck  und  Verlag  von  Schultheß  &  Co.  1906, 
282  S.,  3,60  M.)  eine  Reihe  anspruchsloser  Plaudereien  vereinigt, 
in  denen  er,  meist  an  der  Hand  irgendeiner  neueren  literarischen 
Erscheinung,  Episoden  aus  der  französischen  Königsgeschichte 
oder  Revolutionszeit  entrollt.  Das  Büchlein  soll  nicht  so  sehr 
ernster  Belehrung  als  angenehmer  Unterhaltung  dienen:  es  trägt 
einen  feuilletonistischen  Charakter.  H.  GL 

Im  Oktoberheft  1909  der  Revolution  Fratifaise  findet  sich 
eine  Arbeit  von  Ldvy-Schneider  über  l'abbd  Morellet  et  la 
Revolution  Franfaise.  Sie  ist  entschieden  lesenswert,  dringt  aber 
nicht  eben  in  die  Tiefe  des  Gegensatzes  zwischen  den  Physio- 
kraten  und  der  Revolution,  den  der  Verfasser  viel  zu  einseitig 
auf  die  verschiedene  Auffassung  der  Eigentumsfrage  zurückführt. 
Auch  vergißt  er  dabei  völlig  zu  betonen,  daß  man  das  Eigentum 
der  Individuen  (im  Gegensatz  zu  dem  der  Korporationen)  gar  nicht 
stärker  betonen  kann,  als  es  die  Revolution  in  ihren  ersten  Jahren 
getan  hat.  Aus  demselben  Hefte  notieren  wir  noch:  Combet, 
Les  comitds  de  surveillance  du  distrid  de  Grasse  (Oct.  1793  ä 
29  ventöse  an  III).  Über  das  Oktober-  und  Novemberheft  erstreckt 
sich  ein  Artikel  E.  Tarles  über  la  classe  ouvriere  et  le  parti 
contre-re'volutionnaire  sous  la  Constituante.  Die  Propaganda  der 
„Gegenrevolutionäre"  (d.  h.  im  wesentlichen  wohl  der  gemäßigten 
Männer  von  1789)  unter  den  Arbeitern  war  schwach  und  hörte  im 
Sommer  1791  ganz  auf.  In  letzterem  Hefte  veröffentlicht  ferner 
Perroud  einen  knappen  Briefwechsel  zwischen  Couthon  und 
Roland  (Okt.  1792).  Ersterer  bat  um  eine  Wohnung  in  den  Tui- 
lerien(!),  die  der  Minister  begreiflicherweise  zu  gewähren  ab- 
lehnte. Aus  diesem  Hefte  notieren  wir  noch:  P.  Haury,  les  com- 
missaires  de  Ledru-Rollin  en  1848. 

Der  gelehrte  Abbe  A.  Sicard  beginnt  in  der  Revue  des 
Deux  Mondes  vom  15.  November  1909  eine  Arbeit  über  „la  vieille 
France  nionastique,  ses  derniers  jours,  son  ätat  d'ame,  d'aprks 
des  documents  inedits".  In  einem  ersten  Kapitel,  betitelt  les  reli- 
gieux,  zeigt  er,  wie  wenig  heroisch,  mit  seltenen  Ausnahmen,  die 
Mönche  sich  während  der  Revolution  verhalten  haben.  Den  viel 
größeren  Heldenmut  der  Nonnen  wird  ein  zweiter  Abschnitt 
schildern. 


452  Notizen  und  Nachrichten. 

In  einer  Arbeit,  deren  ersten  Teil  er  der  Rev.  des  Etudes 
Histor.  Sept.-Okt.  1909  liefert,  u.  d.  T.  le  10  aoät  1792  ä  Paris  et 
le  r^giment  des  Gardes-Suisses,  kommt  Gart  zu  dem  Ergebnis, 
daß  die  Schweizer  erst  auf  einen  formellen  Befehl  des  Königs 
hin  ihren  Posten  am  Schloß  verlassen  haben.  Die  Frage,  wer 
zuerst  geschossen  habe,  die  angreifende  Garde  Nationale  oder 
die  Schweizer,  läßt  er  einstweilen  offen,  man  merkt  aber,  daß  er 
der  ersteren  Annahme  zuneigt. 

Auf  archivalischer  Grundlage  ruht  ein  kurzer,  lesenswerter 
Aufsatz  W.  Stengels  in  den  Schlesischen  Geschichtsblättern 
1909,  3  über  „Gneisenau  und  die  Unruhen  im  Kreise  Hirschberg 
1798".  Gneisenau,  damals  Hauptmann,  sollte  Rädelsführer  aufstän- 
discher Bauern  verhaften  lassen,  aber  ohne  Blutvergießen.  Als 
dennoch  ein  Bauer  erschossen  worden  war,  erhielt  er  —  es  ist 
für  die  Zeit  bezeichnend  —  heftige  Vorwürfe  von  selten  des  Stadt- 
direktors Schmiedicke,  trotzdem  Gneisenaus  Soldaten  in  der  Not- 
wehr gehandelt  hatten.  Die  Rechtfertigungsschreiben  des  letzteren 
zeichnen  sich  durch  Festigkeit  und  Mäßigung  aus. 

Marion  setzt  seine  von  uns  schon  erwähnten,  wertvollen 
Studien  über  die  Behandlung  der  Verwandten  der  Emigrierten 
fort,  indem  er  sich  den  „partages  de  pre'succession"  zuwendet 
{Revue  des  Questions  Histor.  1.  Okt.  1909).  Nach  dem  Staats- 
streich des  Fructidor  wurden  die  Aszendenten  der  Emigrierten 
gezwungen,  ihre  Güter  entweder  der  Sequestration  oder  dem 
partage  de  presuccession  zu  unterwerfen,  d.  h.  sie  sofort  in  eben- 
soviele  Teile  zu  zerlegen,  wie  sie  Kinder  hatten,  dazu  einen,  den 
sie  selbst  behalten  durften.  Die  Teile  aller  emigrierten  Kinder 
fielen  ohne  weiteres  an  den  Staat.  Es  ist  bezeichnend,  daß  die 
Mehrzahl  der  Betroffenen  diese  Art  der  Behandlung  der  Sequestra- 
tion vorzog.  Erst  die  Regierung  Napoleons  setzte  dieser  schänd- 
lichen Räuberei  ein  Ziel,  die  in  Wirklichkeit  dem  Staate  nicht 
Vorteile,  sondern  Nachteile  gebracht  hatte. 

Aus  dem  Nachlaß  Friedrich  Karl  W  i  1 1  i  c  h  e  n  s  veröffentlicht 
die  Sonntagsbeilage  49  zur  Vossischen  Zeitung  570  (5.  Dez.  1909) 
einen  anziehenden  Aufsatz  über  Friedrich  Gentz  und  Amalie 
von  Imhof.  Er  zeigt  u.  a.,  daß  die  Beziehungen  zwischen  beiden 
nähere  waren,  als  Amalie  es  gegenüber  ihrem  späteren  Gatten, 
dem  schwedischen  Offizier  Helvig,  zugegeben  hat.  Die  wichtigste 
Quelle  hierfür  ist  ein  zum  erstenmal  veröffentlichtes  Schreiben 
Gentzens  an  Brinckmann  vom  9.  November  1804,  dem  Wittichen 
zweifellos  mit  Recht  mehr  Glauben  beimißt,  als  den  Versicherungen 
Amaliens.  Gentz  erscheint  als  außerordentlich  stark  im  Fühlen 
und  schwach  im  Handeln. 


Neuere  Geschichte.  453 

In  den  Memorie  della  Reale  Accademia  delle  Scienze  di  To- 
rino,  II.  Serie,  Bd.  LIX  (Scienze  morali,  storiche  e  filologiche) 
S.  215—339,  veröffentlicht  G.  Sforza  eine  sehr  umfangreiche 
Arbeit  über  l' Amministratione  generale  del  Piemonte  e  Carlo  Boita 
(1799),  nebst  Urkundenanhang.  Botta,  der  bekannte  Mediziner 
und  Historiker,  war  damals  neben  Robert  Agent  der  General- 
administration bei  der  Pariser  Regierung.  Der  Wert  der  sorg- 
fältigen, auf  liebevoller  Beschäftigung  mit  ihrem  Gegenstand  be- 
ruhenden Arbeit  liegt  in  der  Mitteilung  einer  Reihe  neuer  Einzel- 
heiten. 

Leon  Dubreuil,  La  Revolution  dans  le  Departement  des 
Cötes-du-Nord.  (Ettides  et  Documents.)  Avec  une  Prtfface  de  M. 
H.  S^e,  Professeur  ä  l'Universite  de  Rennes.  Paris  1909.  XII  u. 
311  S.  Der  Verfasser,  der  vor  einigen  Jahren  eine  Schrift  über 
den  Distrikt  von  Redon  in  den  Jahren  1790—1796  verfaßt  hat  (siehe 
H.  Z.  97,  S.  639  f.)  vereinigt  in  diesem  Bändchen  sechs  inhaltlich 
nur  lose  zusammenhängende  Studien  über  das  Departement  Cötes- 
du-Nord  während  der  Revolution.  Die  erste  behandelt  seine 
Grenzen  und  beweist,  wie  stark  übertrieben  die  Auffassung  ist, 
wonach  man  sich  bei  der  Abgrenzung  der  Departements  im  wesent- 
lichen an  historische  oder  natürliche  Bedingungen  hielt.  Davon 
kann  bei  diesem  Departement  gar  keine  Rede  sein,  das  ganz  will- 
kürlich hergestellt  wurde,  und  dessen  Name  „noch  schlechter  ge- 
wählt und  irreführender"  ist,  als  die  der  Mehrzahl  der  französischen 
Departements.  Die  zweite  Monographie  zeigt,  wie  die  von  der 
Revolution  eingesetzten  Behörden  funktionierten  und  mit  welchen 
Schwierigkeiten  persönlicher  und  sachlicher  Art  sie  zu  kämpfen 
hatten.  Die  dritte  beschäftigt  sich  mit  dem  domaine  conge'able 
unter  der  Revolution,  jener  für  den  Hintersassen  ungünstigen 
Leiheform,  die  ausschließlich  in  einigen  Teilen  der  Bretagne  vor- 
kam. In  der  vierten  Studie  wird  der  Föderalismus  (d.  h.  die  Partei- 
nahme für  die  Girondisten  und  gegen  die  Kommune  von  Paris) 
dieses  Departements  und  seine  Überwindung  geschildert.  Die 
beiden  letzten  befassen  sich  mit  dem  Staatsstreich  des  Fructidor 
und  dem  Übergang  zur  Regierung  des  ersten  Konsuls.  Der  Leser 
hat  trotz  den  Aktenstudien  des  Verfassers  gelegentlich  den  Ein- 
druck der  Einseitigkeit  und  der  ungenügenden  Begründung  der 
Urteile.  Aber  im  ganzen  kann  die  Arbeit  als  ein  Beitrag  zu  der 
noch  lange  nicht  genügend  aufgehellten  Revolutionsgeschichte 
der  Provinz  freudig  begrüßt  werden.  Wahl. 

In  der  Revue  des  Etudes  Histor.  Sept.-Okt.  1909  setzt  Auzoux 
seine  Studien  über  den  Admiral  Linois  fort,  die  er  vor  zwei  Jahren 


454  Notizen  und  Nachrichten. 

in  einer  anderen  Zeitschrift  begonnen  hatte  (s.  H.  Z.  99,  683).  Er 
behandelt  dieses  Mal  „Linois'  letzten  Feldzug  1803—1806".  Die 
noch  nicht  vollendete  Arbeit  beruht  auf  überaus  emsig  gesam- 
meltem archivalischem  und  gedrucktem  Material  und  ist  für  die 
Marinegeschichte  der  Zeit  des  Untergangs  der  französischen  Flotte 
von  bedeutendem  Wert. 

Der  Artikel  der  Zeitschrift  La  Espaha  moderna  (Sept.  1909) 
von  P.  Rain,  Espaha  fuera  Espana:  Espana y  Napoleon  (1804  bis 
1809)  ist  lediglich  eine  Übersetzung  eines  in  der  Revue  Hebdo- 
madaire  erschienenen  Aufsatzes. 

In  der  Internationalen  Wochenschrift  (1909  Nov.  20)  versucht 
A.  Wahl  „das  Problem  der  napoleonischen  Politik  in  ihren  Zielen 
und  Methoden  der  Beantwortung  näher  zu  bringen."  Er  lehnt  die 
Auffassung,  Napoleon  „sei  in  seiner  Herrschaft  von  Anfang  an  so 
sehr  gefährdet  gewesen,  daß  er  immer  Krieg  und  Sieg  gebraucht 
habe,  um  sich  als  Herrscher  zu  halten;  auch  seien  seine  Kriege 
bei  dem  ewigen  Geldmangel  des  Reichs  zugleich  Raubzüge  — 
auf  Geld  aus  —  gewesen"  begreiflicherweise  von  vornherein  ab. 
Er  weist  sodann,  m.  E.  durchaus  zutreffend,  die  Anschauung  zurück, 
daß  Napoleon  „immer  den  Frieden  gewollt,  den  sein  Land  wollte"; 
er  sei  „zu  allen  seinen  Kriegen  gezwungen  worden".  W.  führt 
den  Gegenbeweis  durch  die  Betrachtung  der  Politik  Napoleons 
im  Jahre  1802,  „der  wichtigsten  Entscheidung  in  der  Geschichte 
Napoleons  überhaupt".  Im  Vordergrunde  der  ganzen  Politik  Na- 
poleons steht  für  Wahl  die  Niederwerfung  Englands.  Aber,  so 
fügt  er  hinzu,  „so  groß  die  Rolle  ist,  die  in  Napoleons  Leben  der 
Kampf  mit  England  spielte,  ...  so  ist  daneben  [ich  würde  sagen: 
erscheint  als  das  beherrschende  Motiv,  aus  dem  der  Kampf  zur 
Beugung  der  britischen  Macht  mit  Notwendigkeit  hervorgeht]  ein 
Drang  nach  Expansion  und  Vorherrschaft  in  Europa  als  selb- 
ständige Kraft  in  ihm  dauernd  auf  das  bedeutsamste  wirksam. 
Beides  läuft  nebeneinander  her".  Mit  Recht  wendet  sich  Wahl 
weiter  gegen  die  Ausschaltung  von  Napoleons  Persönlichkeit  aus 
den  Erörterungen  über  seine  Politik,  dadurch  versperre  man  sich 
das  Verständnis  für  Napoleons  Größe  und  Fall.  „Aus  seiner  Per- 
sönlichkeit entspringen  die  Methoden  seiner  Politik  in  erster  Linie." 
„Von  diesen  kommen  weitaus  am  meisten  die  Erfahrungen  der 
Revolutionszeit  in  Betracht."  In  der  Methode  der  Brutalisierung 
und  Bedrohung  ist  er  der  Schüler  der  Schreckensmänner;  er  setzt 
die  Methoden  der  Revolution  fort,  anfänglich  mit  Erfolg,  dann 
immer  mehr  das  Gegenteil  seiner  Absicht  herbeiführend.  „Immer 
hat  er  zudem  die  Macht  und  die  Kraft   der  Idee  verkannt."     Der 


Neuere  Geschichte.  455 

Satz,  daß  Napoleon  in  erster  Linie  Realpolitiker  ist,  bedarf  stark 
der  Einschränkung  und  der  näheren  Bestimmung.  Seine  ganze 
innere  Politik  hatte  er  restlos  dem  Gedanken  seiner  Machtpolitik 
untergeordnet.  Letztlich:  „es  war  Hybris,  Übermut,  der  Napoleon 
ergriffen  hatte!  Dreifacher  Übermut !  Der  Übermut  Ludwigs  XIV. 
mit  seiner  Devise:  nee  pliiribus  impar .  .  .,  der  Übermut  der  Re- 
volution mit  ihrer  fast  komischen  (?)  Überschätzung  Frankreichs 
und  Unterschätzung  der  anderen  Mächte;  es  war  der  Übermut 
des  Emporkömmlings,  dem  nahezu  alles,  auch  das  Wunderbarste, 
geglückt  war."  ^-  J- 

Behördenorganisation    und    Kriegskontributionen   im   König- 
reich Sachsen  während  des  Generalgouvernements  von  1813  und 
1814  von  Ferdinand  Plathner.    (Bibliothek  der  sächsischen  Ge- 
schichte und  Landeskunde,  herausgegeben  von  Gustav  Buchholz, 
I,  3.)    Leipzig  1<)09.    91   S.    Die  gründliche  und  solide,  aber  etwas 
matt  und  langweilig  geschriebene  Arbeit  behandelt  im  ersten  Ka- 
pitel die  Behördenorganisation,  im  zweiten  die  Kriegskontribution 
in  Sachsen  in  der  im  Titel  angegebenen  Zeit.    Letztere  wurde  im 
wesentlichen  durch  die  sog.  Zentralsteuer  aufgebracht.    Man  hat 
im  allgemeinen  den  Eindruck,  daß  das  Generalgouvernement  unter 
Repnin  und  in  letzter  Linie  unter  der  Zentralverwaltung  des  Frei- 
herrn   vom  Stein   viel   geleistet  hat.     Der  Leser   der  Schrift   wird 
öfters    durch   charakteristische    Steinsche    Äußerungen    und    Auf- 
fassungen erfrischt,  siehe  z.  B.  S.  29  (Hinzuziehung  der  Einwohner 
zur  Verwaltung),  S.  73  und  vor  allem  S.  89-91  (Stein  an  Repnin, 
Frankfurt   a.  M.,    5.  Juli  1814).     Der   Verfasser   stellt   eine   Reihe 
von  Maßnahmen    und    Vorschlägen   in   den   richtigen  Zusammen- 
hang,    überall    ist    es   ihm    freilich    nicht  gelungen,  Beziehungen 
und  Vorbilder  zu  finden.    Dem  Referenten  ist  aufgefallen,  daß  der 
Erhebungsmodus  der  Zentralsteuer  durch  Kommunrepräsentanten 
(S.  47,  48,  58)  sich  durchaus  mit  dem  deckt,  den  mehrere  franzö- 
sische Provinzialversammlungen  des  Jahres  1787  für  die  Erhebung 
der  Taille    in    den  ländlichen  Gemeinden    empfohlen    hatten.     Mit 
der  Heeresreorganisation  befaßt  sich  Plathner  nur  in  einem  knappen 
Exkurs,  und  da  ist  es  denn  sehr  erfreulich,  daß  seine  Schrift  durch 
folgende  Arbeit  ergänzt  wird:  „Der  Banner  der  freiwilligen  Sachsen 
in   den  Jahren   1813—1815"    von   Oberlehrer    Dr.    Rudolf    Müller. 
(S.-A.  a.   d.  Schriften    des  Vereins    für   die   Geschichte   Leipzigs. 
9.  Bd.)     Der  Banner   (masculinum !)    nahm    die  Stelle    der  preußi- 
schen freiwilligen  Jäger  ein.     Müller   schildert   in  außerordentlich 
frischer  und  anschaulicher  Weise  das  Zustandekommen  des  Banners 
durch   freiwillige  Meldung,   die   nationale   Begeisterung,   die   sich 
dabei  zeigte  und  ihre  Grenzen,  die  Uniformierung  und  Equipierung 


456  Notizen  und  Nachrichten. 

und  die  Aufbringung  der  Kosten  dafür  und  schließlich  den  un- 
blutigen Feldzug  des  Banners,  der  keinen  Mann  im  Kampfe  verlor. 
Er  versteht  es  auch,  die  oft  belachte  Tatsache,  daß  man  den 
Banner  zur  russischen  Garde  ernennen  ließ,  vollständig  zu  erklären, 
und  zwar  durch  den  Wunsch,  den  Zaren  für  Sachsen  zu  inter- 
essieren. Hätte  man  dagegen  den  Banner,  seiner  ursprünglichen 
Bestimmung  gemäß,  dem  Oberbefehle  Karl  Augusts  in  Holland 
unterstellt,  so  hätte  man  geglaubt,  einen  gefährliehen  Gegner 
Sachsens  zu  unterstützen,  der  hoffte,  den  Albertinern  das  wieder 
abzunehmen,  was  Moritz  einst  erbeutet  hatte. 

Smolkas  auf  den  Akten  des  Wiener  Haus-,  Hof-  und 
Staatsarchivs  aufgebaute  Arbeit  charakterisiert  Metternichs  Politik 
gegenüber  Rußland  1820.  Das  Verhältnis  Österreichs  zu  Ruß- 
land war  in  der  ersten  Hälfte  dieses  Jahres  gespannt,  denn 
Alexander  huldigte  damals  liberalen  Ideen  (er  soll  sogar  zu  den 
italienischen  Karbonari  in  Beziehungen  gestanden  haben)  und 
suchte  in  Deutschland  und  im  übrigen  Europa  seinen  Einfluß  zu 
stärken.  Daher  hat  Metternich  mit  Hilfe  Englands,  das  Rußlands 
Einfluß  ebenfalls  perhoreszierte,  Alexanders  Eingreifen  in  die 
spanischen  Verhältnisse  hintertrieben.  Der  Ausbruch  der  Revo- 
lution in  Neapel,  die  die  österreichischen  Interessen  in  Italien 
gefährdete,  veranlaßt  Metternich  auf  eine  Verständigung  mit  Ruß- 
land hinzuarbeiten.  Er  eröffnete  Alexander  wieder  Aussichten 
auf  großen  Einfluß  im  europäischen  Staatenkonzert,  dieser  gab 
seine  liberalen  Ideen  auf  und  wandte  sich  den  reaktionären  Met- 
ternichs zu,  was  dieser  für  seinen  größten  Triumph  ansah.  Die 
Kongresse  von  Troppau  (1820)  und  Laibach  (1821)  finden  beide 
Mächte  geeinigt  {Aleksander  I  i  Meiiernich  przed  kongresem  opaw- 
skim  r.  1820  in  „Sprawozdania"  der  Krakauer  Akad.  d.  Wissensch. 

1908,  Nr.  1).  R.  F.  Kaindl. 

W.  Meyer  handelt  im  Novemberheft  der  Preußischen  Jahr- 
bücher an  der  Hand  ungedruckter  Briefe  von  Fr.  L.  Jahn  (an 
seine  Frau,  aus  der  Zeit  der  Untersuchung,  nach  Abschriften) 
über  Jahns  Prozeß,  Jahns  Verhaftung  und  seine  Schicksale  bis 
zur  Freisprechung. 

P.  J.  B 1  o  k :  de  Prins  van  Oranje  te  Antwerpen  in  October 
1830  {Koninklijke  Vlaamsche  Academie   voor    Taalen   Letterkunde 

1909,  S.-A.)  nimmt  den  Prinzen  namentlich  gegen  den  Verdacht 
des  Verrats  in  Schutz;  die  ihm  besonders  verdachte  Prokla- 
mation vom  16.x.  (s.  über  die  ganze  Mission:  A.  Stern,  Gesch. 
Europas  1815—1871,  IV,  S.  112  ff.)  war  eine  Unvorsichtigkeit.  „De 
schuld   van   de   mislukking  zijner  zending  ligt  aan  zijn  geringe 


Neuere  Geschichte.  457 

politicke  ervaring  en  talenten,  zijn  te  weifelend  en  meegaand  ka- 
rakter,  zijn  onvastheid  van  geest,  maar  even  ongetwijfeld  ook 
aan  den  snellen  loop  der  omstandigheden,  aan  de  onvoldoend/ieid 
der  tot  zijn  beschikking  gestelde  middelen,  aan  de  geringe  be- 
kwaantheid  der  hem  toegevoegde  raadslieden,  aan  de  onverant- 
woordelijke  wijze,  waarop  men  hem  van  den  Haag  uit  zonder 
instructie,  zonder  voldoende  inlichtingliet.  Hij  is  hei  slachtoffer 
geweest  der  dubbelzinnige  Staatkunde  zijns  vaders  .  .  . 

Den  im  Augustheft  1907  der  Deutschen  Rundschau  veröffent- 
lichten Briefen  Fr.  T.  V'ischers  aus  der  Paulskirche  (s.  H.  Z.  99, 
685 f.),  läßt  G.  Egelhaaf  jetzt  achtzehn  jenen  zeitlich  voran- 
gehende (vom  6.  April  1S48  an),  an  seinen  Freund  Rektor  Schnitzer 
in  Reutlingen  gerichtete  folgen  (Deutsche  Revue,  November-  und 
Dezemberheft  1909),  auch  diese  für  Parteibildung  (besonders  d. 
Brief  vom  6.  Juni)  und  Parteileben  von  Wert. 

Zwei  Leipziger  Dissertationen  zur  preußischen  Geschichte 
unter  Friedrich  Wilhelm  IV.,  F.  Heinemann,  Die  Politik  des 
Grafen  Brandenburg,  und  H.  Donner,  Die  katholische  Fraktion 
in  Preußen  1852—1858  zeichnen  sich  durch  sorgfältige  Sammlung 
des  Materials  und  verständiges  Urteil  aus. 

Die  S.  219  erwähnten  Mitteilungen  „Aus  der  Frankfurter 
Privatkorrespondenz  Bismarcks  1851  — 1859"  mit  Manteuffel 
werden  im  Novemberheft  der  Deutschen  Revue  fortgesetzt.  Po- 
se hinger  macht  zunächst  wieder  einige  Angaben  über  Rand- 
bemerkungen Bismarcks  (auch  Sybels)  zum  Abdruck  der  für 
„Preußen  im  Bundestag"  bestimmten  Korrespondenzen  und  gibt 
dann  Briefe  Bismarcks  an  Manteuffel  vom  Dezember  1853  bis 
September  1858.  Erwähnt  sei,  daß  Bismarck  (2.  September  1858) 
meint,  die  bevorstehenden  Wahlen  zum  preußischen  Abgeordneten- 
hause würden  ziemlich  genau  so  ausfallen  wie  die  früheren  (von 
1852  und   1855). 

Die  zuletzt  103,  220  erwähnten  Mitteilungen  von  G.  Bapst 
„Aus  bisher  ungedruckten  Aufzeichnungen  des  Marschalls  Can- 
robert"  behandeln  (Deutsche  Revue,  Novemberheft)  eine  „Episode 
aus  der  Schlacht  von  VMonville— Mars-la-Tour",  „den  Angriff  der 
französischen  Gardekürassiere  und  der  braunschweigischen  und 
westfälischen  Husaren,  u.  a.  die  Attacke,  bei  der  Bazaine  und 
Frossard  fast  in  deutsche  Gefangenschaft  geraten  wären. 

Über  les  pre'liminaires  de  la  Conference  de  Londres  (Pontus- 
konferenz  1871)  handelt  ausführlich,  auf  Grund  und  in.  ausführ- 
licher Verwertung  der  Akten  des  Archivs  des  Ministeriums  des 
Äußeren  in  St.  Petersburg  und  der  russischen  Botschaft  in  Kon- 


458  Notizen  und  Nachrichten. 

stantinopel  G.  Troubetzkoi  in  Revue  d'histoire  diplomatique 
1909,  Heft  1—3:  /.  l'Europe  et  la  Turquie  en  1870,  II.  la  guerre 
franco-allemande  et  l'Orient,  III.  l'entretien  du  gdneral  Ignatieff, 
IV.  la  circulaire  russe,   V.  vers  la  Conference. 

Die  zuletzt  S.  222  erwähnten  Aufzeichnungen  aus  dem  Nach- 
laß des  Unterstaatssekretärs  Dr.  Busch  wurden  im  November- 
und  Dezembemeft  der  Deutschen  Rundschau  fortgesetzt:  II.  Der 
Russisch-türkische  Krieg  1877/78,  III.  Der  Berliner  Kongreß  (an 
dem  Busch  als  Sekretär  teilgenommen  hat). 

Der  im  Novemberheft  der  Deutschen  Revue  abgedruckte 
Artikel  von  A.  Tardieu,  „Fürst  Bülow  als  Mensch  und  Staats- 
mann" ist  die  Übersetzung  des  ersten  Kapitels  aus  dem  soeben 
erschienenen  Buche  Tardieus  Je  prince  de  Bülow",  hier  über- 
schrieben: l'homme  et  le  milieu,  dessen  übrige  Teile  die  S.  223  ver- 
zeichneten, im  Buche  erweiterten  Aufsätze  Tardieus  über  Bülows 
auswärtige  und  innere  Politik  bilden. 

Zur  Geschichte  der  Ostmarkenpolitik  sei  auf  den  Aufsatz 
von  V.  Dewitz  „Siedlungspolitik  in  der  Provinz  Posen"  (Preuß, 
Jahrb.  Nov.  1909)  mit  dem  Nachwort  von  H.  Delbrück  hin- 
gewiesen (vgl.  auch  M.  Reihlen,  Ostmarkenfahrt  (Grenzboten 
1909  Nr.  41  und  42).  Sehr  beachtenswert  ist  auch  die  kleine 
Skizze  von  0.  H  ö  t  z  s  c  h  über  Panslawismus  (Velhagen  &  Klasings 
Monatshefte  Nov.  1909):  Der  Hinweis  auf  die  Wandlung  dieses 
Begriffes  in  neuester  Zeit:  Die  Entstehung  eines  Neopanslawis- 
mus,  der  im  Gegensatz  zu  den  älteren  von  großrussischen  Ex- 
pansionsbestrebungen getragenen  Ideen  die  „Autonomie  jedes 
einzelnen  slawischen  Volksorganismus  will"  und  damit  zur  Auf- 
lösung nicht  nur  des  österreichisch-ungarischen  Gesamtstaats, 
sondern  auch  des  russischen  Einheitsstaats  führen  müßte. 

Sehr  interessant  ist  der  Hinweis  von  0.  Corbach  auf  die 
„Amerikanisierung  britischer  Kolonien"  (Canada  und  Australien) 
im  letzten  Jahrzehnt  mit  ihrer  Tendenz  zur  Verselbständigung 
(Preuß.  Jahrb.  Nov.  1909);  auch  sei  auf  den  in  demselben  Hefte 
stehenden  Aufsatz  von  L.  Rieß  über  „Eisenbahnbauten  und  Kolo- 
nisation in  Ostasien"  hingewiesen. 

In  Revue  de  Paris  1909,  I  handelt  Vicomte  de  G  u  i  c  h  e  n  über 
la  politique  exterieure  du  Japon  depuis  quinze  ans. 

Neue  Bücher:  Bourgin,  La  France  et  Rome  de  1788  ä  1797. 
Regeste  des  depeches  du  cardinal  secre'taire  d'Etat,  tire'es  du  fond 
des  „  Vescovi"  des  archives  secretes  du  Vatican.  (Paris,  Fonte- 
moing.)  —  Carrano,  L'Italia  dal  1789  al  1870.  Vol.  I  (1789 
—1799).    (Napoli,  Pierro.    7  L.)  —    War w ick,   Robespierre  and 


Neuere  Geschichte.  459 

the  french  revoltition.  (Philadelphia,  Jacobs  &  Co.  2,50  Doli.)  — 
Buffenoir,  Les  portraits  de  Robespierre.  Etüde  icono^raphique 
et  historique.  (Paris,  Leroux.  10  fr.)  —  Ph.  Buonarroti,  Babeuf 
und  die  Verschwörung  für  die  Gleichheit  mit  dem  durch  sie  ver- 
anlaßten  Prozeß  und  den  Belegstücken,  übersetzt  und  eingeleitet 
von  A.  und  W.  Bios.  (Stuttgart,  Dietz  Nachf.  2  M.)  —  Sa^nac, 
La  r^volution  du  10  aoüt  1792.  La  chute  de  la  royaut^.  (Paris, 
Hachette  &  Cie..)  —  Me'moires  du  gene'ral  Griois,  1792-1822. 
Introduction  et  notes  par  A.  Chuquet.  T.  2.  (Paris,  Plon-Nourrit 
<&  Cie.  7,50  fr.)  —  Recueil  des  actes  du  Comite  de  salut  public, 
avec  la  correspondance  officielle  des  reprdsentants  en  mission,  et  le 
registre  du  conseil  executif  provisoire,  publie  par  F.  A.  Aulard. 
T.19:  21  d^cembre  1794  — 31  janvier  1795.  (Paris,  Impr.  nationale.) 
—  Bourdeau,  Pichegru  a-t-il  trahi  ü  Mannheim?  (septembre 
1795).  (Paris,  Chapelot  &  Cie.)  —  Bottoni,  II  generale  Mac- 
donald nelle  campagne  d'ltalia  del  179S  —  1799.  (Rocco,  Bevi- 
lacqua  e  C.  2  L.)  —  v.  d.  Goltz,  Kriegsgeschichte  Deutsch- 
lands im  19.  Jahrhundert.  1.  Tl.  (Berlin,  Bondi.  10  M.)  —  Aus 
der  Umgebung  Bonapartes.  Tagebuch  des  Grafen  P.-L.  Rödere  r, 
Ministers  und  Staatsrats  unter  Napoleon  I.  Aus  dem  Franzö- 
sischen von  V.  Pfaff.  (Berlin,  Siegismund.  5  M.)  —  Brach- 
vogel, Madame  Mfere  (Lätitia  Bonaparte).  (Bielefeld,  Velhagen 
&  Klasing.  4  M.)  —  Lettres  et  documents  pour  servir  ä  l'histoire 
de  Joachim  Mural,  publie's  par  S.  A.  le  prince  Mural.  III.  Gou- 
vernement de  Paris  (1804  —  1805).  (Paris,  Plon-Nourrit  (t  Cie. 
7,50  fr.)  —  Kl  ein -Hattingen,  Napoleon  I.  2.  (Schluß-)  Bd. 
Von  1806—1821.  (Berlin,  Dümmler.  13  M.)  —  Gömez  Villa- 
fr  anca ,  Exlremadura  en  la  guerra  de  la  independencia  espafiola. 
(Badajoz ,  Tip.  de  Uceda  Hermanos.  12  Pes.)  —  Wilhelm  und 
Caroline  v.  Humboldt  in  ihren  Briefen.  Herausg.  von  Anna 
V.  Sydow.  4.  Bd.  Federn  und  Schwerter  in  den  Freiheitskriegen. 
(Berlin,  Mittler  <&  Sohn  10  .M.)  —  De  Bas  et  J.  de  T'Serclaes 
de  Wommersom,  La  campagne  de  1815  aux  Pays-Bas.  T.1  —  3. 
(Bruxelles,  Dewit.)  —  The  statesmanship  of  Andrew  Jackson  as 
told  in  his  writings  and  speaches ;  ed  by  F.  N.  Thorpe.  (New 
York,  Tandy-Thomas  Co.  2,50  Doli.)  —  Bau  mann,  Theodor  von 
Schön.  Seine  Geschichtschreibung  und  seine  (ilaubwürdigkeit. 
(Berlin,  Mittler  <fe  Sohn.  3,75  M.)  —  Ballerini,  Les  premieres 
pages  du  pontificat  de  Pie  IX.  (Rome,  Bretschneider.  4,50  L.)  — 
Biermann,  Karl  GeorgWinkelblech  (Karl  Mario).  2.  Bd.  (Leip- 
zig, Deichert  Nachf.  10  M.)  —  Leti,  Roma  e  lo  Stato  pontificio 
dal  1849  al  1870.  2  voll.  (Roma,  Tip.  Unione  editrice.  10  L.)  — 
Genin,     Sessant'anni    di   governo    costituzionale ,    1849—1909. 


460  Notizen  und  Nachrichten. 

(Torino,  Tip.  Bona.  5  L.)  —  Jordan,  Friedrich  Wilhelm  IV.  und 
der  preußische  Adel  bei  Umwandlung  der  1.  Kammer  in  das 
Herrenhaus,  1850—1854.  (Berlin,  Ehering.  8,40  M.)  —  Bertuch, 
Beiträge  zur  Vorgeschichte  der  Einheit  Italiens.  Nach  zeitgenös- 
sischen Aufzeichnungen  herausgegeben.  (Halle,  Niemeyer.  3  M.) 
—  Silvestre,  ^tude  sur  la  campagne  de  1859  en  Italie.  (Nancy- 
Paris,  Berger-Levrault.  3,50  fr.)  —  Montini,  La  pace  di  Villa- 
franca.  (Mantova,  Tip.  Rossi.)  —  Devaureix,  Souvenirs  et 
observations  sur  la  campagne  de  1870  (Armee  du  Rhin).  (Paris, 
Charles- Lavauzelle.  10  fr.)  —  Hanotaux,  Geschichte  des  zeit- 
genössischen Frankreich  1871  —  1900.  Übersetzt  von  Th.  J.  Plange. 
3.  (Schluß-)  Bd.  (Berlin,  Grote.  9  M.)  —  Vigo,  Annali  d'ltalia: 
storia  degli  Ultimi  trent'anni  del  secolo  XIX.  Vol.  III  (1879— 1882). 
(Milano,  Fratelli  Treves.  5  L.)  —  Fürst  B  ü  1  o  w  s  Reden,  nebst 
urkundlichen  Beiträgen  zu  seiner  Politik.  3.  Bd.  1907—1909.  Hrsg. 
von  Otto  Hötzsch.    (Berlin,  Reimer.    7  M.) 

Deutsche  Landschaften. 

Das  uns  zugegangene  Büchlein  von  H.  Messikommer: 
Aus  alter  Zeit  (Zürich,  Orell  Füßli  1909.  200  S.)  bringt  mit  seinen 
Schilderungen  von  Sitten  und  Gebräuchen  im  zürcherischen 
Oberlande  einen  ganz  hübschen  Beitrag  zur  Volkskunde  jener 
Gegend. 

In  der  Basler  Zeitschrift  f.  Gesch.  u.  Altertumskunde  9,  1 
veröffentlicht  C.  Chr.  Bernoulli  eine  Untersuchung  über  die 
teils  lose  erhaltenen,  teils  in  Sammelbände  eingefügten  Inkunabeln 
des  Staatsarchivs  zu  Basel,  die  zahlreiche  Erlasse  und  ähnliche 
Schriftstücke  aus  den  Jahren  1462—1500  verbreiten  und  in  viel- 
facher Hinsicht  von  Interesse  sind.  C.  Roth  widmet  den  Grafen 
von  Saugern,  die  er  aus  elsässischem  Stamm  ableitet,  eine  ge- 
nealogische Untersuchung;  E.  Dürr  handelt  über  die  von  dem 
Glarner  Landschreiber  Rudolf  Mad  während  seiner  amtlichen 
Tätigkeit  verfaßte,  von  Tschudi  benutzte  Chronik  der  Jahre  1460 
bis  1478,  die  eine  Fortsetzung  der  Zürcher  Chronik  bildet, 
während  F.  Burckhardt  über  den  in  Basels  Diensten  vielver- 
wandten Oberstzunftmeister  Christoph  Burckhardt  und  seine 
Schicksale  im  Revolutionsjahr  1691  in  eingehenden,  eine  neue 
Auffassung  vertretenden  Darlegungen  sich  verbreitet. 

Die  eigenartigen  Strömungen  im  heutigen  Elsaß  haben  neben 
ihrer  politischen  und  aktuellen  Bedeutung  noch  ihre  höchst  inter- 
essante historische  Seite,  weil  es  sich  hier  um  ein  besonders 
verwickeltes  Problem  der  Nationalität  handelt.   Werner  Wittich, 


Deutsche  Landschaften.  461 

dem  wir  schon  eine  sehr  bedeutende  Studie  über  die  französische 
Kultur  im  Elsaß  verdanken,  hat  neuerdings  in  der  Illustr.  Elsaß. 
Rundschau  (auch  als  Broschüre  erschienen:  „Kultur  und  National- 
bewußtsein im  Elsaß";  Straßburg,  Verlag  der  Illustr.  Eis.  R.  1909. 
19  S.)  die  Meinung  entwickelt,  daß  auf  absehbare  Zeit  zwar  die 
persönliche  Kultur  der  Elsässer  eine  deutsch-französische  Misch- 
kultur sein  werde,  aber  daß  zugleich  sehr  wohl  ein  deutsches 
Nationalgefühl  auf  der  Grundlage  politischer  (autonomer)  Ein- 
richtungen und  gemeinsamer  realer  Interessen  bei  ihnen  er- 
wachsen könne,  denn  das  ist  der  historisch  bemerkenswerte,  aber 
hier  doch  einseitig  übertriebene  Gedanke  dabei:  „Das  nationale 
Bewußtsein  ist  eine  wesentlich  politische  Stimmung".  —  Noch 
stärkere  Bedenken  wird  man  gegen  die  historische  Konstruktion 
einwenden  müssen,  die  F.  Kieners  Broschüre  „Die  elsässische 
Bourgeoisie"  (im  gleichen  Verlage,  36  S.)  unternimmt,  denn  sie 
löst  die  Entwicklung  des  Bürgertums  im  Elsaß  vor  1648  aus  der 
gesamt-deutschen  Entwicklung  übermäßig  heraus.  Interessant 
aber  sind  seine  natürlich  auch  stark  partikularistisch  gefärbten 
Ausführungen  über  das  elsässische  Großbürgertum  im  19.  Jahr- 
hundert. 

Das  langsame  Wachstum  des  Grundbesitzes  weist  für  das 
Kloster  St.  Blasien  J.  Enderle  in  einer  Freiburger  Dissertation 
nach,  von  der  vorerst  nur  zwei  Kapitel  erschienen  sind,  welche 
die  Anfänge  des  Klosters  und  den  unmittelbaren  Besitz  im  Rahmen 
der  einzelnen  Ämter  und  in  den  Städten  behandeln.  Für  die 
elsässischen  Verhältnisse  ließe  sich  hie  und  da  eine  kleine  Er- 
gänzung oder  Beanstandung  anführen.  Der  vollständigen  Arbeit 
wird  hoffentlich  ein  Ortsverzeichnis  beigegeben  (Studien  über 
den  Besitz  des  Klosters  St.  Blasien  von  seinen  Anfängen  bis 
ins  14.  Jahrhundert.    1909.     70  S.). 

In  den  Württembergischen  Vierteljahrsheften  f.  Landesgesch. 
1904,  4  gibt  G.  Bessert  (Topographisches)  Belege  und  Er- 
gänzungen zu  Angaben  in  der  Beschreibung  des  Königreichs 
Württemberg,  während  K.  0.  M  ü  1 1  e  r  den  Einfluß  des  Ulmer 
Stadtrechts  auf  die  Weiterbildung  des  ravensburgischen  für  das 
14.  Jahrhundert  im  einzelnen  verfolgt.  Th.  Schön  hat  wiederum 
die  Württembergische  Geschichtsliteratur  für  das  Jahr  1908  zu- 
sammengestellt. 

Einen  wenig  rühmenswerten  Beitrag  zur  Erforschung  der 
Stadtgeschichte  liefert  H.  Stenger,  Verwaltung  und  Verfassung 
der  Reichsstadt  Donauwörth  (1193—1607).  Donauwörth  1909.  Er 
huldigt  der  Sohmschen  Marktrechtstheorie  und  meint,  daß  gerade 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  30 


462  Notizen  und  Nachrichten. 

die  Entwickking  von  Donauwörth  einen  deutlichen  Beweis  dafür 
biete.  Er  ist  ihn  schuldig  geblieben.  Donauwörth  ist  durch 
einen  Akt  Kaiser  Heinrichs  VI.  Stadt  geworden.  Stenger  sieht 
darin  zugleich  die  Erhebung  zur  Reichsstadt  und  läßt  sie  als 
solche  von  König  Konradin  1263  testamentarisch  vermacht  und 
12b6  durch  ihn  „vom  Reiche'' verpfändet  werden.  Wußte  er  nicht, 
daß  Konradin  niemals  deutscher  König  war,  also  auch  von  Reichs 
wegen  nichts  verpfänden  konnte,  so  mußten  ihn  die  Eingangs- 
worte der  Urkunde  belehren:  K.  Jerusalem  et  Sicilie  rex  et  dux 
Suevie.  Im  übrigen  lassen  seine  Darlegungen  bei  den  einzelnen 
Institutionen  häufig  nicht  erkennen,  was  alt  und  was  Produkt 
späterer  Entwicklung  ist.  Der  Urkundenanhang  —  es  sind  Ur- 
kunden meist  aus  dem  16.  Jahrhundert  —  ist  unpraktisch  nach 
der  Folge  ihrer  Erwähnung  im  Text  angeordnet  und  entbehrt  so 
der  zeitlichen  wie  der  sachlichen  Ordnung. 

Breslau.  Kolmar  Schaube. 

Fr.  Th.  Gramer,  „Gewerbe,  Handel  und  Verkehrswesen  der 
Freiheit  Mülheim  a.  Rh.,  ein  Beitrag  zur  Wirtschaftsgeschichte  des 
Herzogtums  Berg",  i.  d.  Zeitschr.  z.  Gesch.  des  Niederrheins, 
Bd.  22,  1909  schildert  das  Aufblühen  der  Freiheit  Mülheim  vom 
Beginn  des  18.  Jahrhunderts  bis  zur  Stadterhebung  1785,  Ernst 
Baumgartner  am  gleichen  Ort  den  Kampf  des  Pfalzgrafen 
Philipp  Wilhelm  mit  den  jülich-bergischen  Ständen  1669—1672. 

Otto  Zentgraf,  „Das  Zuständigkeitswesen  und  der  Zu- 
ständigkeitsstreit in  der  Landgrafschaft  Hessen-Darmstadt  (1567 
bis  1803)",  behandelt  nach  hessischen  Akten  unter  dem  beson- 
deren, im  Titel  angedeuteten  Gesichtspunkt  die  Entwicklung 
der  Behördenverfassung  in  der  Landgrafschaft  von  der  einfachen 
Organisation  des  16.  Jahrhunderts  bis  zu  den  komplizierteren 
neuzeitlichen  Behördenformen,  im  ersten  Teil  Hofgericht,  Kanzlei, 
Oberappellations-  oder  Revisionsgericht  in  Kassel,  im  letzten  Teil 
(„Verfassungsgrundsätze")  die  Landeshoheit  in  Justizsachen,  Justiz 
und  Verwaltung,  das  formelle  Zuständigkeitsrecht.  —  Eine  will- 
kommene Gabe  ist  ferner  der  Aufsatz  von  Richard  Harms,  „Land- 
miliz und  stehendes  Heer  in  Kurmainz,  namentlich  im  18.  Jahr- 
hundert", zumal  die  Truppenorganisationen  in  geistlichen  Staaten 
bei  der  historischen  Forschung  bisher  nur  geringe  Beachtung 
gefunden  haben.  Neben  der  äußeren  Organisation,  Stärkever- 
hältnis, Standort,  Werbung  etc.  ist  hier  auch  die  Militärgerichts- 
barkeit und  die  Entwicklung  des  Hofkriegsrates  berücksichtigt. 
—  G.  Schenk  zu  Schweinsberg  handelt  in  seinen  , Genea- 
logischen Studien  zur  Reichsgeschichte"  von  der  Abstammung  des 


Deutsche  Landschaften.  463 

Hauses  Nassau.  —  Zwei  weitere  Beiträge  führen  den  Titel  „Das 
Aisfelder  Passionsspiel  und  die  Wetterauer  Spielgruppe"  (E.  Zim- 
mermann) und  (G.  Bauch),  „Ein  Satyrvorspiel  zur  Gründung 
der  Ludoviciana"  (Archiv  f.  hess.  Gesch.  N.  F.  6.). 

F.  Küch  veröffentlicht  in  der  Zeitschr.  f.  hessische  Gesch. 
und  Landeskunde  1909,  Bd.  43  ein  ausführliches,  als  Quelle  für 
die  Zustände  am  landgräflichen  Hofe  ergiebiges  Ausgaberegister 
des  Kammerschreibers  Siegfr.  Schrunter  (von  Anfang  August  1430 
bis  Ende  Juli  1431);  er  schickt  dem  Abdruck  der  Quelle  eine 
Übersicht  über  die  hessische  Politik  der  Zeit  über  die  Amter 
und  das  Leben  am  hessischen  Hofe  voraus.  —  Ernst  V^ogt  ver- 
wertet ebendaselbst  die  von  Grotefend  bearbeiteten  Landgrafen- 
regesten  für  einen  kritischen  Beitrag  zur  Geschichte  Heinrichs  L 
von  Hessen  (j  1308).  —  K.  Wencks  Abhandlung  über  die  Stel- 
lung des  Erzstiftes  Mainz  im  Gange  der  deutschen  Geschichte 
ist  bereits  gerühmt  worden  (vgl.  H.  Z.  Bd.  104,  S.  226).  Aus  der 
Reihe  weiterer  Beiträge  zur  hessischen  Geschichte  seien  noch 
hervorgehoben:  „Das  hessische  Wappen  zur  Zeit  Heinrichs  11." 
(F.  Küch),  „Tapfere  Hessen  bei  Roermond  1758"  (G.  Eisen- 
traut).  „Das  Stammbuch  eines  Marburger  Studenten  aus  dem 
Jahre   1576"  (W.  F  a  1  c  k  e  n  h  e  i  n  e  r). 

Nach  dem  Vorbilde  anderer  Landschaften  ist  nun  auch  die 
Inventarisation  der  nichtstaatlichen  Archive  der  Provinz  Hannover 
begonnen  worden.  Die  beiden  ersten  von  H.  Hoogeweg  und 
A.  Peters  in  den  Forschungen  z.  Gesch.  Niedersachsens  1909, 
Bd.  II,  3  und  4  veröffentlichten  ertragreichen  Hefte  verzeichnen 
das  Material  der  Kreise  Alfeld  und  Gronau  nach  den  von  Hooge- 
weg im  Vorwort  angegebenen  Grundsätzen.  Die  Verzeichnung 
ist  auf  alles  erreichbare  Material  bis  etwa  zur  Mitte  des  vorigen 
Jahrhunderts  ausgedehnt  worden. 

Die  Schrift  von  Herrn.  Heineken,  Der  Salzhandel  Lüne- 
burgs mit  Lübeck  bis  zum  Anfang  des  15.  Jahrhunderts,  Berlin, 
Ehering  1908,  150  S.,  schildert  den  Einfluß  Lübecks  auf  die  Lüne- 
burger Saline  und  den  hohen  Wert,  den  wegen  des  Saizhandels, 
der  die  Lübeck-Lüneburger  Beziehungen  beherrscht,  die  Lüne- 
burger Straße  für  Lübeck  besaß.  Von  besonderem  Interesse  sind 
die  im  Kap.  5  gemachten  Mitteilungen  über  den  Salzvertrieb  in 
Lüneburg,  zum  Teil  nach  dortigen  Archivalien.  B. 

Es  ist  nur  eine  Episode,  die  Otto  Bock  unter  dem  Titel 
„Die  Reform  der  Erfurter  Universität  während  des  Dreißigjährigen 
Krieges"  (Hallesche  Abhandlungen  zur  neueren  Gesch.  H.  XLVI, 
1908)    behandelt.     Denn    die  von  Gustav  Adolf   angebahnte,   vom 

30* 


464  Notizen  und  Nachrichten. 

Erfurter  Rat  fortgesetzte  Reform  der  Universität  fand  teils  schon 
durch  den  Prager,  teils  durch  den  Westfälischen  Frieden  ein 
schnelles  Ende.  Die  Reform  wurde  ermöglicht  durch  Überweisung 
bisher  mainzischer  Einkünfte  an  den  Stadtrat,  sie  hat  einen 
durchaus  protestantischen  Charakter,  führt  außerdem  zu  Fort- 
schritten auf  den  Gebieten  der  Universitätsverfassung,  des  Lehr- 
stoffs, der  Methoden  usw.  Die  Reform  fügt  sich  in  allen  diesen 
Beziehungen  ein  in  den  allgemeinen  Entwicklungsgang  der  Uni- 
versitäten. Dadurch  erhebt  sie  sich  über  das  Episodenhafte  und 
gewinnt  Anspruch  auf  allgemeineres  Interesse.  G.  Mentz. 

Ein  nachahmenswertes  Beispiel  gibt  Straßburgers  in  d. 
Zeitschr.  d.  Harzver.  f.  Gesch.  und  Altertumsk.,  1909,  Jahrg.  42, 
Heft  2  veröffentlichter  Vortrag  über  „die  alten  Namen  der  Straßen, 
Plätze  und  Gebäude"  der  Stadt  Aschersleben;  es  ist  ein  Ver- 
such, jene  Namen  als  Quelle  für  die  älteste  Stadtgeschichte  zu 
verwerten.  —  U.  Hol  seh  er  setzt  ebendaselbst  die  Veröffent- 
lichung seiner  „Beiträge  zur  Goslarschen  Verwaltungsgeschichte 
im  15.  Jahrhundert"  fort  (vgl.  H.  Z.  Bd.  103,  S.  692,  693). 

Die  Forschungen  Herrn.  Größlers  „Zur  Gaugeographie 
und  Ortsnamenkunde  der  Bistümer  Merseburg,  Zeitz-Naumburg 
und  Meißen",  im  neuen  Archiv  f.  sächs.  Gesch.  und  Altertumsk., 
Bd.  30,  Heft  3  u.  4,  1909,  bezwecken  vornehmlich,  die  Lage  urkund- 
lich erwähnter,  bisher  aber  noch  nicht  oder  falsch  gedeuteter 
Orte,  die  Ausdehnung  des  Gaues  Ostchutici,  die  Grenzverhältnisse 
der  drei  Hochstifter  zu  bestimmen.  —  Das  umfassende  von  Frank 
Ludwig  verarbeitete  Material  über  die  elfjährige  Wirksamkeit  des 
großen  Chirurgen  und  Anatomen  Dr.  Simon  Simonius  in  Leipzig 
bereichert  unsere  Kenntnis  des  Leipziger  Universitätslebens  in 
der  Zeit  von  1569  bis  1580  (bis  zur  Universitätsreform  von  1580) 
um  wesentliche  Züge.  —  Otto  Giemen  entwirft  ein  kurzes 
Lebensbild  des  (wahrscheinlich  1544  f)  Mediziners  Georg  Py- 
lander. 

Chr.  Reuter,  „Die  nordelbingische  Politik  der  Karolinger", 
Zeitschr.  d.  Ges.  f.  Schleswig-Holsteinische  Gesch.,  Bd.  39,  1909, 
versucht  eine  Erklärung  für  den  „limes  Saxonicus"  Adams  von 
Bremen  (II,  15)  zu  geben,  —  Ebendaselbst  referiert  P.  v.  Hede- 
mann-Heespen  über  M.  Serings  kürzlich  erschienenes  Werk 
„Erbrecht  und  Agrarverfassung  in  Schleswig-Holstein  auf  ge- 
schichtlicher Grundlage",  das  eingehend  auch  von  Fei.  Rach- 
fahl  in  den  Jahrbb.  f.  Nationalökon.  und  Statistik  1909,  III.  Folge, 
Bd.  38,  Heft  4  besprochen  wird.  Die  lehrreiche  Abhandlung  Rach- 
fahls  bezweckt,  mit  Verwertung  des  ersten,  geschichtlichen  Teiles 


Deutsche  Landschaften.  465 

der  Seringschen  Arbeit,  eine  zusammenfassende  Übersicht  über 
die  Entwicklung  der  Schleswig-Hoisttinschen  Agrargeschichte  zu 
geben  und  dabei  den  Wert  der  Forschungsergebnisse  Serings  für 
die  allgemeine  deutsche  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  her- 
vorzuheben. 

Rob.  Küster,  Die  Verwaltungsorganisation  von  Mecklen- 
burg im  13.  und  U.Jahrhundert,  Freib.  Diss.,  1909  gibt  eine  syste- 
matische Darstellung  der  Zentral-  ufid  Lokalverwaltung  des 
Landes.  Er  bestätigt,  daß  auch  am  Hofe  der  Fürsten  von  Mecklen- 
burg, Werle  und  Schwerin  seit  dem  Ende  des  13.  Jahrhunderts 
ein  engerer  Rat  bestanden  hat.  Die  Hofbeamten  sind  in  Mecklen- 
burg ritterbürtiger  Herkunft  gewesen,  da  hier,  wie  in  anderen 
germanisierten  Slawenländern  das  Institut  der  Ministerialität  nicht 
existierte. 

joh.  Tancre,  Die  Anfänge  der  Akzise  in  der  Kurmark 
Brandenburg,  Gott.  Diss.  1909.  Man  schied  im  17.  Jaiirhundert 
die  alte  Biersteuer  („Ziese")  von  den  neuen  Konsumtionssteuern, 
der  „Akzise",  mit  deren  Einführung  (nach  dem  Vorbild  der  hol- 
ländischen „Generalmittel")  die  Nachteile  des  alten  Systems  der 
direkten  städtischen  Steuern  ausgeglichen  werden  sollten.  Kur- 
fürst Georg  Wilhelm  setzte  1623  mit  den  Reformversuchen  ein. 
Diese  „Anfänge"  schildert  Tancrä  nach  den  Akten  des  Berliner 
Geh.  Staatsarchivs  bis  zur  Akziseordnung  vom  Jahre  1641.  Eine 
Verwertung  auch  der  systematischen,  finanzwissenschaftlichen 
Literatur  wäre  der  Arbeit  sicherlich  zugute  gekommen. 

Der  kgl.  Oberlandmesser  C.  D  r  o  1  s  h  a  g  e  n  ,  der  schon  mehr- 
fach seine  praktischen  Kenntnisse  im  Dienste  der  Wissenschaft 
verwertet  hat  (vgl.  H.  Z.  Bd.  95,  S.  564),  beginnt  in  den  Pommer- 
schen  Jahrbüchern,  1909  eine  Geschichte  des  älteren  (speziell 
pommerschen)  Karten-  und  Vermessungswesens,  um  an  einigen 
Beispielen  den  Übergang  von  den  älteren  Landbildern  zu  den 
Landkarten  des  19.  Jahrhunderts  aufzuzeigen.  Er  erörtert  mit 
Hilfe  kartographischer  Abbildungen  die  älteren  Methoden  der 
Landesaufnahme  bis  zur  Mitte  des  17.  Jahrhunderts.  —  In  ähn- 
licher Weise  hat  gleichzeitig  W.  Behrmann  im  Jahrb.  f.  d. 
Gesch.  d.  Herzogt.  Oldenburg,  Bd.  17,  1909,  die  Entwicklung  des 
Kartenbildes  Oldenburgs  und  seiner  Küste  behandelt. 

Eine  beachtenswerte  Anregung  gibt  F.  C  u  r  sc  h  m  a  n  n  in 
der  Hist,  Vierteljahrschrift  1909,  Heft  1:  Er  entwirft  den  Plan  zu 
einem  geschichtlichen  Atlas  der  von  der  historisch-geographi- 
schen Forschung  bisher  vernachlässigten  östlichen  Provinzen  des 
preußischen   Staates.     Vorbildlich    erscheint    ihm   der   Atlas    der 

30'* 


466  Notizen  und  Nachrichten. 

österreichischen  Alpenländer  und  die  hier  befolgte  Methode,  von 
der  neueren  Zeit  rückwärtsschreitend  die  Zustände  des  Mittel- 
alters zu  ergründen.  C.  empfiehlt  als  Grundlage  des  Unter- 
nehmens die  Anfertigung  von  Kreiskarten  des  gesamten  Gebietes 
nach  dem  Stande  vor  der  Neuordnung  in  den  Jahren  1815  bis 
1819.  Das  Hauptproblem  liegt  hernach  darin,  mit  Hilfe  des 
archivalischen  und  topographischen  Materials  die  Verbindung 
zwischen  der  Verwaltungseinteilung  des  18.  und  13.  Jahrhunderts 
herzustellen,  wobei  man  zweckmäßigerweise  sich  nicht  auf  Er- 
mittlung der  Verwaltungs-  und  politischen  Grenzen  beschränken, 
sondern  gleichzeitig  das  Material  zu  vielseitigerer  Ausgestaltung 
des  Atlasses,  zur  Veranschaulichung  der  Kolonisation  neuerer 
Zeit,  Feststellung  von  Wüstungen,  Darstellung  der  Straßen, 
Wasseriäufe,  Waldflächen  etc.  sammeln  soll.  —  Eine  gemeinsame 
Leitung  des  Unternehmens  ist  im  Sinne  der  Einheitlichkeit  des 
Arbeitsplanes  und  des  schnelleren  Fortganges  gewiß  erwünscht; 
die  Arbeit  selbst  aber  wird  bei  der  verschiedenartigen  Entwick- 
lung deutscher  Landschaften  wohl  nur  gesondert  nach  einzelnen 
Provinzen,  durch  Herstellung  von  Provinzialatlanten,  bewältigt 
werden  können. 

Die  Zeitschr.  f.  Numismatik  1909,  Bd.  27,  Heft  3/4  enthält 
W.  Schwinkowskis  aus  O.  Krauskes  Schule  hervorgegangene, 
sehr  ergebnisreiche  Darstellung  des  Geldwesens  in  Preußen  unter 
Herzog  Albrecht  (1525-1569),  deren  erster  Teil  die  von  Herzog 
Albrecht  mit  den  preußischen  und  polnischen  Ständen  sowie  dem 
König  von  Polen  über  das  Münzwesen  geführten  Verhandlungen, 
der  zweite  den  Münzbetrieb  (Stellung  der  Beamten  und  ihre 
Funktionen)  und  die  Geldverfassung  schildert.  —  Dieser  Ab- 
handlung schließen  sich  an:  „Nachträge  zur  Münzgeschichte  der 
Grafschaft  Holstein-Schauenburg"  (P.  We  inme  i  s  te  r)  und  „Zwei 
Entwürfe  zu  preußischen  Talerstempeln  mit  eigenhändigen  Be- 
merkungen der  Könige  Friedrich  Wilhelm  I.  und  Friedrich  d.  Gr." 
(Fr.  Frhr.  v.  Sehr  Ott  er). 

Nach  Siegfr.  Maire,  Zeitschrift  der  Altertumsges.  Inster- 
burg,  Heft  11,  1909,  ist  das  häufige  Vorkommen  französischer 
Familiennamen  in  Städten  Litauens  nicht  ausschließlich  auf  die 
Einwanderung  französischer  Schweizer  (1710,  1712  etc.),  sondern 
zum  Teil  auch  auf  Ansiedlung  französischer  Landsleute,  die  aus 
der  Uckermarck,  Pfalz  und  Flandern  (während  der  ersten  Hälfte 
des  18.  Jahrhunderts)  nach  Ostpreußen  eingewandert,  zurückzu- 
führen. Die  französischen  Kolonien  der  Uckermark  sind  meist 
in  den  Jahren  1686—1690  entstanden.  —  G  e  r  ß  handelt  am  gleichen 


I 


Deutsche  Landschaften.  467 

Ort  über  die  Vorgeschichte  und  Einwanderung  der  „Philipponen", 
einer  griechisch-christlichen  Raskohiiltenselite,  die  in  Ostpreußen 
(Regierungsbez.  Gumbinnen  und  Kreis  Sensburg)  elf  Kolonien 
anlegte. 

F.  Tetzner- Leipzig  gibt  in  den  Mitteil.  d.  literar.  Ges. 
Masovia  1909,  Heft  15  ein  hinterlassenes  Werk  von  Martin  Gerß 
heraus  über  die  Glaubenslehren  der  Philipponen  zur  Zeit  ihrer 
Einwanderung  in  Ostpreußen.  —  Ebendaselbst  veröffentlicht  K. 
Ed.  Schmidt -Lötzen  Nachträge  zu  „Dreißig  Jahre  am  Hofe 
Friedrichs  des  Großen"  aus  den  Tagebüchern  des  Reichsgrafen 
Ernst  Ahasverus  Heinrich  von  Lehndorff  (1761  —  1765). 

Martin  Treblin  will  in  seiner  Erstlingsarbeit  „Beiträge  zur 
Siedlungskunde  im  ehemaligen  Fürstentum  Schweidnitz"  (Dar- 
stellungen und  Quellen  zur  schlesischen  Geschichte.  Band  6. 
Breslau  190S)  in  erster  Linie  „Landschaftsbild,  Besiedlung  und 
Kulturzustand  des  ehemaligen  Fürstentums  Schweidnitz  in  sla- 
vischer  Zeit"  aufstellen.  Er  fördert  seinen  Zweck  durch  mehrere 
praktisch  angelegte  Kartenskizzen,  aus  denen  sich  —  mag  auch 
die  nicht  immer  genügend  gesicherte  Grundlage  der  Ortsnamen 
Zweifel  übrig  lassen  —  doch  so  viel  ergibt,  daß  die  slavische 
Siedlung  in  Anknüpfung  an  die  prähistorische  im  wesentlichen 
auf  das  niedere  Land,  die  Höhenlinie  von  250  Metern  nur  in  Aus- 
nahmefällen überschreitend,  beschränkt  war  und  sich  unter  Frei- 
lassung großer  Strecken  der  Ebene  namentlich  längs  den  Flüssen 
und  Bächen  zusammendrängte.  Die  also  in  der  Ebene  noch 
klaffenden  Lücken,  namentlich  aber  das  Gebirgsland  und  der 
Waldesboden,  dessen  ehemalige  weite  Ausdehnung  Treblin  dar- 
zustellen sucht,  wurden  erst  durch  die  deutsche  Einwanderung 
der  Besiedlung  erschlossen.  Die  Germanisation  wird  nur  in  den 
Grundzügen  dargestellt.  H.   W. 

Über  den  schlesischen  Geschichtschreiber  Johannes  Froben 
(t  1510  oder  bald  nachher)  handelt  Erwin  D  y  b  e  k  in  der  Zeitschr. 
des  Vereins  f.  Gesch.  Schlesiens  43.  Froben  hat  in  Namslau 
Anna'en  über  die  Jahre  1347-1.509  geschrieben,  deren  Zuver- 
lässigkeit von  Dybek  hoch  eingeschätzt  wird. 

W.  Klawitter,  Der  erste  schlesische  Provinziallandtag  im 
Jahre  1825,  Diss.,  Breslau  1909,  gibt  eine  kurze  Einleitung  über  die 
Reform  in  Preußen  und  ihre  Widerstände;  er  schildert  dann  mit 
Verwertung  der  Akten  des  Landeshauses  der  Provinz  Schlesien 
und  des  Breslauer  Staatsarchivs  die  Einrichtung  der  Ständetage 
in  Schlesien    und   den   "ersten    daselbst  vom  2.  Oktober  bis   zum 


468  Notizen  und  Nachrichten. 

22.  Dezember  1825  abgehaltenen  Provinziallandtag  (1.  Allgemeines 
S.36ff.,  2.  Übersicht  über  die  Verhandlungsgegenstände  S.  43—105). 

Eine  Studie  Emil  Rzehaks  in  d.  Zeitschr.  f.  Gesch.  und 
Kulturgesch.  Österreichisch-Schlesiens,  1908/9,  Heft  3  handelt 
über  „Jägerndorf  als  Münzstätte"  zur  Zeit  der  Regierung  der 
Markgrafen  von  Brandenburg  (1524—1622). 

Die  Literatur  über  den  historischen  Atlas  der  österreichischen 
Alpenländer  wird  bereichert  durch  zwei  lehrreiche  Besprechungen, 
in  denen  sich  W.  Erben  (Mitt.  d.  Inst.  f.  österr.  Geschichtsforsch. 
Bd.  30,  Heft  4)  und  K.  Uhlirz  (Göttingische  gelehrte  Anzeigen, 
1909,  Nr.  9)  über  die  Geschichte  und  den  augenblicklichen  Stand 
des  Unternehmens,  die  drei  Formen  desselben  (Karten,  Erläute- 
rungen, Abhandlungen),  sowie  über  mannigfache  besondere  Fragen 
der  technischen  Ausführung  und  historischen  Bearbeitung  sach- 
verständig äußern. 

Ign.  Rothenberg  gibt  im  Programm  des  k.  k.  Staats- 
Realgymnasiums  (im  XXI.  Gemeindebezirke  Wiens),  1909  mit  Hilfe 
archivalischen  Materials  einige  Bemerkungen  zur  Reorganisation 
des  Wiener  Zunftwesens  (um  1600). 

Neue  Bücher:  Egli  f,  Schweizerische  Kirchengeschichte. 
1.  Bd.  Umfassend  die  Jahre  1519-1525.  Herausg.  von  Finsler. 
(Zürich,  Zürcher  &  Furrer.  6,50  M.)  —  Mantel,  Über  die  Ver- 
anlassung des  Zwölfer-  oder  2.  Vilmergerkrieges.  Die  Toggen- 
burgerwirren  in  den  Jahren  1706—1712.  (Zürich,  Gebr.  Leemann 
<&  Co.  5,50  M.)  —  Urkundenbuch  der  Stadt  und  Landschaft  Zürich. 
Bearb.  von  J.  Escher(t)  und  P.  Schweizer.  8.  Bd.,  1.  Hälfte. 
(Zürich,  Beer  &  Co.  7  M.)  —  Kreis,  Die  Grafschaft  Baden  im 
18.  Jahrhundert.  (Zürich,  Gebr.  Leemann  &  Co.  3,50  M.)  —  Ur- 
kundenbuch der  Stadt  Basel.  11.  Bd.  Bearbeitet  durch  Aug. 
Huber.  (Basel,  Helbing  &  Lichtenhahn.  32  M.)  —  Scheyrer, 
Geschichte  der  Revolution  in  Baden  1848  49.  (Darmstadt,  Berg- 
straeßer.  2  M.)  —  Regesten  der  Erzbischöfe  von  Mainz  von  1289 
bis  1396.  Herausg.  von  Goswin  Frhrn.  von  der  Ropp.  5.  und 
6.  Lieferung.  Bearbeitet  von  Fritz  Vigener  und  Ernst  Vogt. 
(Leipzig,  Veit  &  Co.  9  M.)  —  M  ar  t  i  n  i,  Die  Trierer  Bischofs- 
wahlen vom  Beginn  des  10.  bis  zum  Ausgang  des  12,  Jahrhunderts. 
(Berlin,  Ebering.  2,80  M.)  —  Knetsch,  Die  landständische  Ver- 
fassung und  reichsritterschaftliche  Bewegung  im  Kurstaate  Trier, 
vornehmlich  im  16.  Jahrhundert.  (Berlin,  Ebering.  4,80  M.)  — 
Essers,  Zur  Geschichte  der  kurkölnischen  Landtage  im  Zeit- 
alter der  französischen  Revolution  (1790—1797).  (Gotha,  Perthes. 
4M.)    —     Löhr,    Die    Verwaltung    des     kölnischen     Großarchi- 


Vermischtes.  469 

diakonats  Xanten  am  Ausgang  des  Mittelalters.  (Stuttgart,  Enke. 
10,60  M.)  —  Wigand  Gerstenberg  v.  Frankenberg,  Chroniken. 
Bearb.  von  Herrn  Diemar.  (Marburg,  Elwert.  18  M.)  —  Inven- 
tare  der  nichtstaatlichen  Archive  der  Provinz  Hannover.  I.  Kreis 
Alfeld.  Bearb.  von  H.  Hoogeweg.  (Hannover,  Hahn.  2,50  M.) 
—  Keber,  Die  Naumburger  Freiheit.  (Leipzig,  Quelle  &  Meyer. 
3,25  M.)  -  Urkundenbuch  des  Klosters  Pforte.  2.  Tl.,  1.  Halbbd. 
(1351—1500).  Bearbeitet  von  Paul  Boehme.  (Halle,  Hendel. 
9  M.)  —  V.Strenge  und  Devrient,  Die  Stadtrechte  von 
Eisenach,  Gotha  und  Waltershausen.  (Jena,  Fischer.  18  M.)  — 
Ein  icke,  20  Jahre  schwarzburgischer  Reformationsgeschichte, 
1521  —  1541.  2.  (Schluß-)Tl.  (Rudolstadt,  Müller.  6  M.)  —  Sem- 
pert,  Die  Siedelungen  in  der  Oberherrschaft  von  Schwarzburg- 
Rudolstadt.  (Rudolstadt,  Mänicke  &  Jahn.  4  M.)  —  Witte, 
Mecklenburgische  Geschichte,  in  Anknüpfung  an  Ernst  Boll  neu 
bearb.  1.  Bd.  (Wismar,  Hinstorff.  6  M.)  —  Bauch,  Geschichte 
des  Breslauer  Schulwesens  vor  der  Reformation.  (Breslau,  Hirt. 
9  M.)  —  Meinard  US,  Das  Halle-Neumarkter  Recht  von  1181. 
(Breslau,  Hirt.  2  M.)  —  Akten  und  Rezesse  der  livländischen 
Ständetage.  Hrsg.  von  Osk.  Sta  ve  nh  age  n.  3.  Bd.  (1494— 1535). 
Bearb.  von  Leonid  Arbusow.  3.  u.  4.  Lfg.  (Riga,  Deubner. 
UM.)  —  V.  Bu  Imerincq,  Kämmereiregister  der  Stadt  Riga 
1348—1361  und  1405—1474.  1.  Bd.  (Leipzig,  Duncker  «&  Humblot. 
13  M.) 

Vermischtes. 

Der  Rassenkongreß,  den  die  International  Union  of  ethical 
Societies  zu  veranstalten  gedenkt  (vgl.  H.  Z.  103,  696),  soll  erst 
im  Juli   1911   in  London  zusammentreten. 

K.  Lamprecht  übersendet  uns  einen  Bericht  über  den 
Stand  der  von  ihm  geleiteten  Allgemeinen  Staatengeschichte. 
Wir  entnehmen  daraus  folgendes:  Der  7.  Band  von  Riezlers  Ge- 
schichte Baierns  soll  bis  1726  reichen,  der  4.  Band  von  Pirennes 
Geschichte  Belgiens  bis  ca.  1650,  der  3.  Band  von  Bachmanns 
Geschichte  Böhmens  von  1526  bis  ca.  1627.  Der  Druck  von  Hart- 
mann, Geschichte  Italiens  III,  2  wird  vermutlich  1910  beginnen. 
Blök,  Gesch.  der  Niederlande  V,  soll  1911  erscheinen.  Eine  Fort- 
setzung zu  dem  von  Brückner  verfaßten  1.  Band  der  russischen 
Geschichte  hat  G.  Mettig  übernommen;  dieser  2.  Band  soll  Ende 
1910  im  Manuskript  vorliegen.  Der  4.  Band  von  Dierauers  Ge- 
schichte der  schweizerischen  Eidgenossenschaft  wird  bis  1798 
führen  und  spätestens  Ende  1910  druckfertig  sein.    Jorga,  Gesch. 


470  Notizen  und  Nachrichten. 

der  Türiiei  III  ist  unter  der  Presse.  Der  1.  Band  von  Daenells 
Geschichte  der  Vereinigten  Staaten  soll  1910,  der  2.,  von  Kroll- 
mann  bearbeitete  Band  der  Geschichte  Ost-  und  Westpreußens 
1911  zum  Drucke  kommen.  Der  3.  (Schluß-)  Band  von  Kaindls 
Geschichte  der  Deutschen  in  den  Karpathenländern  und  der 
2.  Band  von  Seraphims  Geschichte  von  Livland  sollen  1910,  der 
2.  Band  von  Vancsas  Geschichte  Nieder-  und  Oberösterreichs  1911 
ausgegeben  werden. 

Das  bedeutende  englische  Unternehmen  der  Cambridge 
modern  history,  von  der  einzelne  Bände  in  unserer  Zeitschrift 
bereits  zur  Besprechung  gelangt  sind  (vgl.  auch  oben  S.  385  ff.), 
nähert  sich  jetzt  dem  Abschlüsse.  Der  bisher  noch  fehlende 
Band  6,  das  18,  Jahrhundert  behandelnd,  ist  im  Dezember  1909 
eben  erschienen.  Band  12  „the  tatest  age"  wird  vorbereitet.  Ferner 
werden  noch  zwei  Supplementbände  erscheinen,  deren  einer 
Karten,  genealogische  Tabellen  u.a.  bringen  wird,  während  der 
andere  einen  detaillierten  Generalindex  enthalten  soll. 

Am  22.  und  23.  Oktober  1909  fand  in  Karlsruhe  die  28.  Plenar- 
sitzung der  Badischen  Historischen  Kommission  statt. 
Das  Material  für  den  3.  Band  der  Regesten  der  Bischöfe  von 
Konstanz  (1383—1436)  hat  Rieder  nahezu  vollständig  gesammelt 
und  verzeichnet,  ferner  ist  bereits  ein  Teil  des  Materials  für  den 
4.  Band  verzeichnet  —  Die  Bearbeitung  des  4.  Bandes  der  Re- 
gesten der  Markgrafen  von  Baden  (Regesten  des  Markgrafen 
Karl)  hat  Krieger  übernommen.  In  der  Fortführung  der  Regesten 
der  Pfalzgrafen  am  Rhein  ist  Graf  v.  Oberndorf  f  so  weit  gelangt, 
daß  in  diesem  Jahre  mit  der  Drucklegung  des  2.  Bandes  (Regesten 
König  Ruprechts  1400—1410)  begonnen  werden  kann.  —  Von  dem 
Briefwechsel  der  Brüder  Blaurer  wird  der  2.  Band  (1539-48),  von 
Schieß  bearbeitet,  noch  in  diesem  Jahre  erscheinen;  ein  3.  Band, 
der  die  Korrespondenz  bis  zum  Tode  des  Ambrosius  Blaurer 
(1564)  weiterführen  soll,  ist  in  Aussicht  genommen.  —  Von  den 
Grundkarten  des  Großherzogtums  Baden  sind  die  noch  aus- 
stehenden Blätter  in  diesem  Jahre  zu  erwarten.  —  Mit  den  Vor- 
arbeiten zu  einer  Geschichte  der  badischen  Verwaltungsorganisa- 
tion von  1802—1818  ist  Andreas  seit  etwa  Jahresfrist  beschäftigt. 
—  Den  Abschluß  des  Manuskripts  für  den  2.  Band  seiner  Wirt- 
schaftsgeschichte des  Schwarzwalds  stellt  Gothein  für  Ende  1910 
in  Aussicht.  —  Von  dem  Oberbadischen  Geschlechterbuch  be- 
findet sich  die  3.  Lieferung  des  3.  Bandes  unter  der  Presse; 
eine  weitere  Lieferung  ist  von  dem  neuen  Bearbeiter,  Freiherrn 
v.  Stotzingen,   für  dieses   Jahr   zugesagt.  —   Das  3.  Heft   der 


Vermischtes.  471 

Badischeii  Städtesiegel  ist  vor  kurzem  ausgegeben  worden.  Von 
den  Oberrheinischen  Stadtrechten  ist  erschienen  in  der  fränlti- 
schen  Abteihmg  das  8.  Heft  (Grünsfeld,  Neidenau,  Osterburken), 
bearbeitet  von  Koehne,  und  in  der  schwäbischen  Abteilung 
ein  Nachtrag  und  das  Register  zum  1.  Heft  (Villingen)  von 
Roder.  —  Das  Register  des  von  Geier  bearbeiteten  Überlinger 
Stadtrechts  soll  im  Jahre  1910  erscheinen.  Das  Manuskript 
des  ersten  Bandes  des  auf  zwei  Bände  berechneten  Freiburger 
Stadtrechts,  dessen  Bearbeitung  Lahusen  übernommen  hat, 
wird  voraussichtlich  der  nächsten  Plenarversammlung  druck- 
fertig vorgelegt  werden  können.  —  Der  Bearbeiter  der  Münz- 
und  Geldgeschichte  der  im  Großherzogtum  Baden  vereinigten 
Territorien,  Cahn,  hofft,  das  Manuskript  für  das  I.Heft  in  diesem 
Jahre  abschließen  können.  —  Die  Gemeinde-  und  Pfarrarchive  des 
Landes  sind  sämtlich  verzeichnet.  Die  Verzeichnung  der  grund- 
herrlichen Archive  nähert  sich  dem  Abschluß.  —  Das  Neujahrs- 
blatt für  1909,  „Mittelalterliche  Gesundheitspflege  im  heutigen 
Baden",  von  Baas  gelangte  im  Januar  zur  Ausgabe.  Das  Neu- 
jahrsblatt für  1910,  „Die  Markgrafschaft  Baden  im  16.  Jahrhundert", 
von  Gothein  wird  bis  zum  Schluß  des  Jahres  erscheinen.  — 
Die  zur  Erinnerung  an  die  Feier  des  25  jährigen  Bestehens  der 
Kommission  im  Jahre  1908  herausgegebene  Festschrift  enthält 
außer  dem  Festbericht  das  Statut  und  die  Geschäftsordnung  der 
Kommission  sowie  die  Verzeichnisse  der  Mitglieder  und  der  Ver- 
öffentlichungen. („1883  bis  1908.  25  Jahre  der  Badischen  Histori- 
schen Kommission."  Heidelberg,  Karl  Winters  Universitätsbuch- 
handlung.    1909.   81  S.) 

J.  Franklin  Arnold,  der  Herausgeber  der  American  Historical 
Review,  eröffnet  den  15.  Band  dieser  Zeitschrift  (Nr.  1,  Oktober 
1909)  mit  einer  Übersicht  über  die  Leistungen  und  den  Bestand 
der  American  Historical  Association,  die  1884  ins  Leben  gerufen 
wurde.     Die  Gesellschaft  zählt  jetzt  2500  Mitglieder. 

Der  Verein  für  bayerische  Volkskunde  und  Mundartforschung 
erläßt  folgendes  Preisausschreiben:  Die  Besiedlung  eines 
kleineren  Gebietes  innerhalb  Bayerns  ist  geschichtlich  und  volks- 
kundlich darzustellen.  Preis  300  Mk.  Bewerbungsschriften  bis 
zum   I.Juli  1911  an  Prof.  O.  Brenner  in  Würzburg. 

Der  Verein  für  Geschichte  und  Altertumskunde  der  Herzog- 
tümer Bremen  und  Verden  und  des  Landes  Hadeln  (zu  Stade) 
und  der  Heimatbund  der  Männer  vom  Morgenstern  (zu  Wilhelms- 
haven) setzen  zwei  Preise  von  250  und  160  M.  aus  für  zwei 
Heimatsgeschichten,    die    sich    auf    das  Gebiet   des  jetzigen   Re- 


472  Notizen  und  Nachrichten. 

gierungsbezirkes  Stade  oder  das  Amt  Ritzebüttel  beziehen.  Ter- 
min: 1.  März  1911.  Näheres  in  Tilles  Geschichtsblättern  10,  9 
(Juni  1909). 

Am  5.  Dezember  1909  starb  erst  49  jährig  Dr.  Albrecht 
S tauf f er,  Professor  der  Geschichte  an  der  Kgl.  Bayer.  Kriegs- 
akademie. Sein  Studium  hatte  ihn,  den  Katholiken,  nach  seinen 
eigenen  stolz-freimütigen  Worten  zum  Protestanten  gemacht.  Wie 
einst  in  seinen  anregenden  Vorlesungen,  so  gibt  sich  in  seinen 
Werken  eine  im  Humanitätsgedanken  wurzelnde  idealistisch- 
universale Betrachtungsweise  kund.  Seinen  Hörern  wird  zumal 
sein  Essay  über  die  Gliederung  der  Weltgeschichte  eine  bleibende 
Erinnerung  an  den  großgesinnten  Lehrer  und  Menschen  sein. 

Der  hochverdiente  Byzantinist  Karl  Krumbacher  (geb. 
1856)  ist  am  13.  Dezember  1909  gestorben.  Als  Herausgeber  der 
von  ihm  ins  Leben  gerufenen  Byzantinischen  Zeitschrift  und  mit 
seinen  bedeutenden  Arbeiten,  namentlich  der  Geschichte  der 
byzantinischen  Literatur,  hat  er  auch  unserer  Wissenschaft  große 
Dienste  geleistet.  —  Am  20.  Dezember  starb  Ludwig  Fried- 
länder (geb.  1824)  in  Straßburg  i.  E.  Seine  „Darstellungen  aus 
der  Sittengeschichte  Roms"  sind  nächst  Mommsens  Römischer 
Geschichte  gewiß  das  am  meisten  gelesene  unter  den  deutschen 
wissenschaftlichen  Werken  über  Geschichte  des  Altertums. 


Erklärung. 

Professor  Troeltschs  Besprechung  meiner  Schrift  über  die 
Wissenschaft  vom  Menschen  (Hist.  Zeitschr.  103,  S.  122  ff.)  sowie 
die  darin  enthaltene  Kritik  der  Lamprechtschen  Methode  haben 
mich  zu  einer  Entgegnung  veranlaßt,  die  unter  dem  Titel 
„Troeltsch-Heidelberg  und  die  Lamprechtsche  Richtung"  in  Dr. 
Seeles  Verlag,  Leipzig,  erschienen  ist. 

Leipzig.  Dr.  F.  Günther. 

Berichtigung. 

S.  65  Z.  8  V.  u.:  statt  „und"  lies  „von",  statt  „von"  lies  „und". 
S.  218  Z.  3  V.  u.  lies:  Oncken  betont,  .  .  . 


Dante  als  Historiker.') 

Von 
Heinritli  Finke. 


Zu  den  reichsten  Perioden  europäischer  Mensch- 
heitsgeschichte zählt  das  13.  Jahrhundert  Die  nach- 
haltigsten politischen,  wirtschaftlichen,  künstlerischen  und 
zum  Teil  auch  literarischen  Wandlungen  verdanken  wir 
ihm.  Überreich  ist  es  für  den  mittelalterlichen  Forscher 
an  bedeutenden  Persönlichkeiten,  deren  Wesen  und  Wirken 
wir  infolge  besserer  Erhaltung  des  Quellenstoffes  zu  er- 
kennen vermögen.  Dazu  hat  ein  gütiges  Geschick  ein 
Riesenmonument  an  das  Ende  dieses  Zeitraumes  gesetzt, 
in  das  hundert  und  aber  hundert  Ereignisse  und  Namen 
der  Zeit  mit  Dichtergrifiel  eingezeichnet  sind.  Was  der 
Historiker  so  oft  vergebens  als  Ergänzung  und  Vertiefung 
seiner  verstandesmäßigen  Forschungsergebnisse  ersehnt, 
die  Zeitgeschichte  durch  das  Medium  schöpferischer 
Dichterphantasie  erschaut  zu  sehen,  hier  ist  es  ihm  in 
einem  Meisterwerke  der  Weltliteratur  zuteil  geworden. 
Mit  Recht  erblickte  Schelling  die  Größe  der  Göttlichen 
Komödie  in   „der  Durchdringung  der  Begebenheiten  der 


')  Vortrag,  gehalten  auf  dem  Historikertag  in  Straßburg  am 
17.  September  1909.  —  Bei  den  Literaturangaben  beschränke  ich 
mich  auf  die  Veröffentlichungen  vor  allem  neuester  Zeit,  denen 
ich  besondere  Förderung  verdanke  oder  gegen  die  ich  mich  in 
irgendeinem  Punkte  wenden  zu  müssen  glaube. 

Historische  Zeitschrift  (104    Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  31 


474  Heinrich  Finke, 

ganzen  Zeit  mit  den  Ideen  der  Religion,  Wissensciiaft 
und  der  Poesie  in  dem  überlegensten  Geist  jenes 
Jahrhunderts". 

So  hat  denn  auch  die  Geschichtsforschung  dankbar 
aus  Dantes  Werk  geschöpft,  und  haben  auf  deutscher 
Seite  gerade  Historiker  neben  den  Theologen  —  ich 
nenne  außer  Witte  nur  Schlosser,  Wegele,  Scheffer- 
Boichorst,  neuerdings  Grauert  und  Davidsohn  neben 
Hettinger,  Scartazzini  und  Kraus  —  sich  in  die  Divina 
Commedia  vertieft  und  zu  ihrem  Verständnis  und  zu 
ihrer  Beurteilung  Wertvolles  geleistet.  Die  Vorliebe  für 
Dante  ist  bis  auf  die  neueste  Zeit  bei  uns  sogar  wesent- 
lich auf  Seiten  der  Historiker  gewesen,  so  daß  noch  jüngst 
eine  angesehene  Zeitschrift,  das  „Hochland",  die  lite- 
rarische und  dichterische  Arbeit  an  Dante  trotz  Voßler 
auf  den  Plan  rief. 

Merkwürdig  ist  dabei,  daß  trotzdem  die  Frage,  wie 
ich  sie  mir  gestellt  habe,  noch  nicht  so  formuliert  worden 
ist;  auch  auf  italienischer  Seite  nicht,  wenn  sich  ja  auch 
die  Arbeiten  eines  Bartoli,  eines  del  Lungo  oder  Gorra  u.  a. 
mit  einzelnen  Punkten  meines  Themas  berühren. i)  Wohl- 
gemerkt in  der  Allgemeinheit  der  Fassung:  Dante  als 
Historiker,  seine  geschichtlichen  Anschauungen  und  die 
Art. seiner    Verarbeitung    des    historischen   Stoffes.     Im 


')  A.  Bartoli,  Storia  della  letteratura  Italiana  VI  (1889),  S.  1  bis 
151:  La  politica  e  la  storia  nella  Divina  Commedia.  J.  del  Lungo, 
La  figurazione  storica  del  medio  evo  Italiano  nel  poema  di  Dante. 
Conferenze  I,  11  u.  III  in  2  Heften  (1891).  E.  Gorra,  //  soggetti- 
vismo  di  Dante  (1899).  Vgl.  dazu  die  ausführliche  Rezension  von 
E.  G.  Parodi  im  Bull,  della  societä  Dantesca  Italiana  VII  (1899),  1  ff. 
C.  Cipolla,  Alcuni  luoghi  autobiografici  nella  D.  C.  (XXVIII  vol. 
d.  atti  della  r.  accademia  delle  scienze  di  Torino).  Allerlei  An- 
regung verdanke  ich  auch  desselben  Verfassers  freundlicher 
Sendung:  L'origine  Fiorentina  della  storia  Italiana  {Estratto  dalla 
Rassegna  Nazionale,  fasc.  1,  Febbr.  1907).  F.  d'Ovidio,  Nuove 
studii  Danteschi  (2  Bde.,  1906  f.).  —  Von  neuesten  deutschen 
Arbeiten  nenne  ich  K.  Voßler,  Die  göttliche  Komödie  I,  1  u.  2; 
II,  1  (1907  1.)  und  die  gehaltreiche  Studie  von  F.  Kampers,  Dantes 
Kaisertraum  (1909).  E.  Moore's  Studies  in  Dante  (2  Reihen  1896 
und  1899)  bieten  nach  der  historischen  Seite  weniger  als  nach 
der  literarischen. 


Dante  als  Historiker.  475 

einzelnen  ist  ja  unendlich  viel  geleistet;  mit  Bienen- 
fleiß hat  die  italienische  Forschung  die  Lokalarchive  auf 
Persönlichkeiten  und  Begebenheiten,  die  von  Dante  er- 
wähnt werden  oder  Beziehungen  zu  ihm  haben,  durch- 
gearbeitet. Zahlreiche,  auch  kleine  Orte  Italiens  lohnten 
durch  solche  Urkundenpublikationen  dem  Dichter,  daß 
er  ihrer  gedacht  hat. 

Unleugbar  liegt  darin  ja  etwas  Kleinliches  gegen- 
über all  dem  Herrlichen,  der  plastischen  Vorführung  von 
Persönlichkeiten  und  Weltereignissen  aus  dem  Jahr- 
tausende alten  Gange  der  Geschichte  nüchtern  zu  fragen: 
Ist  das  wahr?  Wo  ist  die  Quelle?  Aber  unzweifelhaft 
ist  die  Frage  geeignet,  der  literarischen  Seite  der  Dante- 
forschung das  historisch-kritische  Gewissen  zu  schärfen, 
das  ihr  schon  die  ersten  Danteerklärungen  einzuschläfern 
suchten.  Sie  ist  immer  wieder  nötig,  um  den  Historiker 
vor  Irrtümern  zu  schützen  gegenüber  Urteilen  Dantes, 
die,  wie  Hampe  sagt,  „so  oft  der  Erkenntnis  der  histo- 
rischen Wahrheit  hemmend  im  Wege  gestanden  haben".') 
Denn  es  gibt  ja  wohl  keine  zweite  Dichterkraft,  bei  der 
man  so  beständig  fragen  muß:  Wo  ist  Wahrheit  und  wo 
Dichtung?  Dante  besitzt  die  Kunst,  was  er  mit  der 
Phantasie  erschaffen,  mit  dem  Verstände  ernst  zu  nehmen 
und  uns  zum  Glauben  daran  zu  zwingen.  Uns  allen  ist 
das  Liebesdrama  Francescas  von  Rimini,  die  grausige 
Szene,  in  der  Graf  Ugolino  den  Schädel  des  Erzbischofs 
Ruggiero  von  Pisa  zernagt,  vielleicht  auch  die  Persön- 
lichkeit Guidos  von  Montefeltre,  des  listigsten  und  ge- 
fürchtetsten  Söldnerführers  seiner  Zeit,  bekannt  —  den 
wenigsten  aber  wohl,  auf  wie  schwachen  Füßen  2)  selbst 
der  einfachste  Kern  dieser  Erzählungen  ruht,  wenn  wir 
in  Dante  nur  den  Dichter,  nicht  auch  in  gewissem  Sinne 
den  Historiker  erkennen,  der  mit  seiner  Phantasie  niemals 
bestimmte  Grenzen  überschreitet. 


1)  Deutsche  Kaisergeschichte  (Bibl.  d.  Geschichtswiss.)  S.  274. 

»)  Bartoli  S.  15:  La  storia  vera  dei  due  anianti  infelici  e 
sempre  coperta  di  tnolta  oscuritä.  Bei  UgoHno  S.  109:  Grave 
questione.  Moranda,  La  Francesca  di  Dante  (1884)  kenne  ich 
nicht. 

31* 


476  Heinrich  Finke, 

Für  Dantes  geschichtliche  Anschauungen  bieten  neben 
der  Divina  Commedia  auch  die  Prosaschriften  ergiebigen 
Stoff.  So  wenig  er  Historiker  im  engeren  Sinne  ist,  so 
hat  er  sich  doch  ein  erstaunlich  umfangreiches  Wissen, 
über  moderne  Geschichte  würden  wir  sagen,  angeeignet. 
Wie  er  es  anzubringen  weiß,  demgegenüber  sind  selbst 
unsere  interessantesten  Chroniken  trocken  zu  nennen. 
Freilich  ist  das  nicht  zunftmäßig  studiert;  es  ist  mehr 
journalistische  Kenntnis  der  Zeitgeschichte,  gewisser- 
maßen für  den  Tagesbedarf:  Anekdoten,  Urteile  über 
leitende  Personen,  Einzelblicke  in  den  großen  Mensch- 
heitsbetrieb. Wo's  herstammt,  hat  er  nicht  nach  zwar 
langweiliger,  aber  doch  sehr  beruhigender  mittelalter- 
licher Weise  angegeben. 

Dante  hat  über  geschichtliche  Dinge ,  über  den 
Wandel  der  Zeiten  und  der  Personen  nachgedacht.  Ent- 
wicklungsgedanken, allerdings  in  primitivster  Form,  be- 
schäftigen ihn:  „Alles,  was  uns  gehört,  Sitten  und  Ge- 
wohnheiten, ändern  sich  nach  Ort  und  Zeit",  erklärt  er 
in  dem  Werkchen  über  die  Volkssprache.  Und  darin 
stellt  er  auch  allerlei  Untersuchungen  über  Sprach- 
geschichte an.  Wann  und  was  der  Mensch  zuerst  ge- 
sprochen? Welches  die  Ursprache  sei?  Er  weiß,  daß 
die  Eitelkeit  der  Menschen  sie  stets  für  die  eigene  Heimat 
vindiziert.  „Wir  aber,"  betont  er,  „denen  die  Welt 
Vaterland  ist,  wie  den  Fischen  das  Meer,  wir  halten 
dafür,  daß  manche  Nation  eine  lieblichere  und  tauglichere 
Sprache  habe  als  die  Lateiner."  Er  kennt  sehr  genau 
historisch  und  literarisch  die  Schwäche  der  Über- 
setzungen. Merkwürdige  historische  Gedankengänge 
finden  sich  auch  im  Convivio,  besonders  dort,  wo  er 
dem  Wesen  und  der  Deutung  der  nobiltä  nachgeht. 

Dem  Geschichtlichen  nahe  steht  die  Vita  nova;  denn 
es  ist  „die  Ausgestaltung  einer  tatsächlich  und  geschicht- 
lich erlebten  Geistesentwicklung".  Freilich  eine  dichte- 
rische Ausgestaltung,  Seelenmalerei,  Reflexion  über  die 
eigene  Seelenstimmung.  Von  unschätzbarem  Werte  ist 
die  Vita  nova  für  den  Historiker.  Denn  seit  den  Con- 
fessiones    des    hl.  Augustin    ist    es   die   erste   wertvolle 


Dante  als  Historiker.  477 

Selbstbiographie,  leider  nur  in  Bruchstücicen  und  leider 
nicht  einheitlich.  Wer  so  tief  und  mit  so  starker  Wir- 
kung einen  Einblick  in  das  Zarteste,  was  das  Menschen- 
leben aufzuweisen  vermag,  in  das  erste  Liebesempfinden, 
gewähren  kann:  der  ist  auch  fähig,  anderer  Wesen  zu 
verstehen  und  beurteilend  wiederzugeben. 

Eine  Reihe  Züge^)  hat  Dante  mit  dem  mittelalter- 
lichen Historiker  gemein,  nur  hat  er  sie  in  verstärktem 
Maße.  So  die  überaus  scharfe  Beobachtungsgabe  des 
Zeitgenössischen,  den  Gegenwartssinn.  Bei  geographi- 
schen Schilderungen  Dantes  wird  die  Akkuratesse  ja 
immer  betont.  Bei  Personenzeichnung  ist  es  die  wunder- 
bare Technik  in  einer  Zeile,  einem  Schlager,  den  Menschen 
äußerlich  und  im  Wesen  zu  charakterisieren.  Selbst  in 
einer  abstrusen  Sprache  vermag  er  verwickelte  politische 
Komplikationen  durch  Hervorhebung  des  Maßgebenden 
lichtvoll  zu  gestalten.  So  stellt  er  anschaulich  die  Um- 
triebe der  Florentinei  in  Oberitalien,  am  päpstlichen 
Hofe,  in  Neapel  während  einer  kleinen  politischen  Durch- 
gangsphase im  Frühjahr  1311  dar.  Auch  der  zünftige 
Historiker  könnte  es  nicht  besser.'-) 

Scheffer -Boichorst  hat  bekanntlich  einmal  betont, 
daß  er  keinen  mittelalterlichen  Charakter  kenne,  in  dem 
das  Bedürfnis  nach  Wahrheit  schärfer  ausgeprägt  ist  als 
bei  Dante.  Das  ist  richtig,  auch  wenn  man  in  Betracht 
zieht,  was  Scheffer-Boichorst  nicht  erwähnt  hat,  daß  die 
Wahrheitsbeteuerung  ein  notwendiges  literarisches  Re- 
quisit bei  manchen  Geisteserzeugnissen  des  Mittelalters 
zu  sein  scheint,  vornehmlich  bei  der  Geschichtsschreibung, 


»)  Scheffer-Boichorst,  Aus  Dantes  Verbannung  (1882),  S.  9  ff. 
betont,  daß  die  „große  Sucht"  nach  Ruhm  in  Dante  zuerst  ent- 
standen sei.  Da  dürfte  die  neuere  Forschung  anderer  Ansicht 
sein.  Bonifaz  VIII.  hat  sicherlich  eine  gleich  ausgeprägte  Ruhm- 
sucht. 

*)  Man  vgl.  die  Münchner  Dissertation  von  P.  Wagner,  Die 
Echtheit  der  drei  Kaiserbriefe  Dantes  im  Lichte  der  Kritik  (1908?), 
die  viel  .Material  zusammenträgt,  und  an  einigen  Stellen  über 
A.  Werminghoff,  Die  Briefe  Dantes  aus  der  Zeit  von  Heinrichs  VII. 
Romzug  (in  Neue  Jahrbücher  für  das  klassische  Altertum  XVII, 
S.  678  ff.)  hinausgeht.      . 


478  Heinrich  Finke, 

WO  sie  als  erste  Pflicht  galt.  Die  Formulierung  bei  Dante 
ist  meist  so  eigenartig,  daß  man  nach  ihr  die  Echtheits- 
frage bei  einer  zweifelhaften  Schrift,  wie  die  Quaestio  de 
aqua  et  terra,  entscheiden  möchte.  „Von  Jugend  auf  ist 
er  in  der  Liebe  zur  Wahrheit  aufgewachsen";  „die  Wahr- 
heit bittet  ihn  vor  ihren  unwandelbaren  Thron";  um  der 
Wahrheit  willen  müsse  man  auch  „die  häuslichen  Ver- 
hältnisse der  Zerstörung  preisgeben";  „die  Wahrheil 
adelt";  „der  Herrscher  muß  die  Wahrheit  am  meisten 
lieben";  „die  Wahrheitssucher  sind  Menschen  höherer 
Ordnung"  ;  „unser  Denken  sättigt  sich  nimmer,  eh'  die 
Wahrheit  ihm  nicht  leuchtet". 

Die  Sonne,  die  mein  Herz  mit  Lieb  erst  wärmte, 
Sie  hatte  schöner  Wahrheit  holdes  Antlitz 
Mir  durch  Beweis  enthüllt  und  Widerlegung. 

Mit  dem  Wahrheitsstreben  ist  es  die  Wissenschaft, 
die  ihn  in  den  kummervollen  Tagen  der  Verbannung 
und  des  Alters  tröstet.  Inmitten  des  irdischen  Paradieses 
bekennt  er,  daß  er  Virgil,  der  menschlichen  Weisheit  und 
Wissenschaft,  sich  zu  seinem  Heile  ergeben  habe.  Wissen- 
schaft und  Wahrheitssuchen  waren  ihm  erhebender  Gottes- 
dienst. Dante  hat  auch  den  Freimut  besessen,  das  als 
wahr  Erkannte  unerschütterlich  zu  bekennen,  dafür  zu 
streiten  und  zu  leiden  —  denn  Feigheit  war  seiner  edlen 
Seele  unbekannt  — ,  obwohl  gerade  er  eine  so  unend- 
liche Friedenssehnsucht  im  Herzen  trug  und  in  so  rüh- 
renden Worten  das  Friedensideal  verherrlichte. 

Mußte  ein  Mann,  der  die  ganze  Bildung  der  Zeit  in 
sich  aufgenommen,  der  in  eingehenden  Studien  die 
schwierigsten  Erkenntnisprobleme  behandelt,  der  vor 
allem  mit  glühender  Liebe  die  Wahrheit  erforschte,  der 
von  sich  selbst  sagte: 

Doch  macht  ein  Zweifel 
Mich  bersten,  wenn  ich  sein  mich  nicht  entlade. 

mußte  er  nicht  einen  vorzüglichen  Kritiker  abgeben? 
Nicht  bloß  für  die  Gegenwart,  sondern  auch  für  die 
Vergangenheit?  Dante  hat  solche  kritische  Anwand- 
lungen, ich  möchte  sie  angeborne,  solche  des  gesunden 
Menschenverstandes  nennen.    Er  scheidet  Einbildung  und 


Dante  als  Historiker.  479 

Wahrheit,  er  weiß,  daß  der  allegorische  Sinn  eine  Wahr- 
heit gibt  sotto  bella  menzogna  —  unter  einer  schönen 
Lüge^)  — ,  er  weiß,  daß  die  Fama  Gutes  wie  Böses  ver- 
größert wiedergibt,  daß  die  Gegenwart  oft  kein  richtiges 
Maß  an  den  Menschen  anlegt  —  vor  allem  kennt  er  die 
Selbsttäuschung.  Kein  Mensch  ist  für  seine  eigene 
Person  der  richtige  Abschätzer,  denn  allzuleicht  täuscht 
die  Eigenliebe.  Psychologisch  fein  ist  der  Gedanke,  daß 
vermindertes  Ansehen  der  Person  auch  leicht  verminderte 
Wertschätzung  des  Werkes  zur  Folge  habe.  Alles  Ge- 
danken, die  für  die  Kritik  der  Zeitgeschichte  fruchtbar 
werden  können. 

Leider  wirkt  dies  nicht  der  Vergangenheit  gegen- 
über. Wie  er  von  der  schönen  Lüge  der  Allegorie  spricht, 
da  weist  er  auf  die  Bezauberung  von  Tier  und  Baum 
durch  Orpheus  hin:  das  sei  allegorisch  auf  die  unge- 
bildeten Menschen  zu  deuten.  Daß  aber  Orfeo,  savio 
iiomo  —  der  weise  Mann,  existiert  habe,  ist  ihm  unfrag- 
lich. Fabelwesen  der  Antike  sind  ihm  ebenso  wirklich 
wie  die  klassischen  Größen.  Auch  nicht  die  leiseste 
kritische  Tendenz  habe  ich  nach  der  Seite  hin  gefunden; 
denn  seine  Meister  —  Dichter  und  Historiker  durch- 
einander, Virgil  an  der  Spitze,  haben  es  gesagt  und 
gesungen  und  an  ihren  Worten  deutelt  er  nicht.  Er,  der 
in  für  uns  oft  zu  tiefen  Spekulationen  thomistischer  Philo- 
sophie sich  mit  Leichtigkeit  ergeht,  steht  antiken  Dingen 
hilflos  gegenüber  wie  die  meisten  Historiker  und  Ge- 
lehrten des  Mittelalters.  Jedes  Scheidungsvermögen 
zwischen  Altertum  und  seiner  Zeit,  so  weit  es  nicht 
religiöser  Natur  ist,  fehlt  ihm.  Aber  auch  bei  älteren 
mittelalterlichen  Angaben  übt  er  keine  Kritik. 

Anders  steht's  mit  der  Beurteilung  der  gegebenen 
Tatsachen;  da  geht  er  eigene  Wege.  Wie  er  es  fertig 
bringt,  den  Tatsachen  zum  Trotz  aus  der  römischen 
Geschichte  herauszulesen,  daß  das  römische  Volk  von 
Gott  zum  Kaisertum  berufen,  daß  Gott  zur  Vollendung 
des   römischen  Reiches  Wunder  verrichtet  hat  —  Livius 


*)  Ob  hier  der  Ausdruclc  zum  ersten  Male  vorkommt? 


480  Heinrich  Finke, 

und  Lukan  sind  Zeugen  — ,  daß  Cloelia,  Porsennas  Ge- 
fangene, mit  Hilfe  Gottes  den  Tiber  durchschwömmen 
—  alle  Geschichtschreiber  Roms  melden  es  ja  — ,  daß 
das  „römische  Reich  stammt  aus  dem  Borne  der  Fröm- 
migkeit", daß  es  bei  der  Unterwerfung  des  Erdkreises 
die  öffentliche  Wohlfahrt  beabsichtigte,  daß  bei  Erreichung 
des  Zieles  die  Römer  sprechen  konnten  wie  der  Völker- 
apostel zu  Timotheus:  „Mir  ist  beigelegt  die  Krone  der 
Gerechtigkeit",  nämlich  von  der  göttlichen  Vorsehung  — 
alles  das  liest  man  mit  Behagen,  aber  auch  Verwunde- 
rung im  zweiten  Buche  der  Monarchia.  Da  begreift  man 
auch  Sätze  wie:  „Wenn  die  römische  Herrschaft  nicht 
rechtmäßig  gewesen,  so  sei  die  Sünde  Adams  in  Christus 
nicht  gesühnt",  und  den  für  Dantes  Rechtsgefühl  so 
merkwürdigen  Spruch:  „Was  durch  Zweikampf  erworben 
wird,  wird  rechtmäßig  erworben."  Himmel  und  Erde 
leihen  Dante  ihr  Beweismaterial.  Und  doch  kann  man 
nicht  behaupten,  daß  er  in  dieser  sonderbaren  Beweis- 
führung irgend  etwas  Tatsächlichem  Gewalt  angetan 
hätte.  Er  nimmt  die  Tatsachen  und  schaltet  souverän 
in  ihrer  Deutung.  Das  wurde  ihm  für  die  Vergangen- 
heit verhängnisvoll,  den  sicheren  Tatsachen  der  Zeit- 
geschichte gegenüber  unterlag  seine  stets  selbständige 
Natur  nicht  immer  einer  solchen  Gefahr.  Wo  das  dich- 
terische Element  oder  gleichzunennende  Einseitigkeiten 
sich  nicht  hervordrängten,  wo  er  den  Kampf  mit  Übel- 
ständen aufnahm,  da  ist  seine  Kritik  nicht  ohne  Wirkung, 
zuweilen  bahnbrechend  gewesen. 

Dantes  Kritik  ist  mithin  nicht  historisch,  sondern 
persönlich,  politisch.  Mit  Politischem  und  Persönlichem 
hängt  auch  folgendes  zusammen.^)  Uns  allen  sind  in 
der  Erinnerung  die  poetisch  prächtigen  Schilderungen 
des  Gegensatzes  zwischen  der  guten  alten  Zeit  im  Land- 
städtchen Florenz  und  der  jetzigen  reichen  Handelsstadt. 
Dantes  Herz  ist  bei  der  Frau  mit  der  Spindel.  Er  ist 
überhaupt  ein  Lobredner  des  Vergangenen:  man  stößt 
bei    ihm    immer  wieder  auf  starke  Spuren  dieser  Gesin- 


')  Ich  ziehe  hier  auch  die  Divina  Commedia  heran. 


Dante  als  Historiker.  481 

nung,  nicht  blo(3  in  der  Divina  Comnicdia.  Wie  er  im 
Convivio  den  Begriff  cortesia  mit  dem  Hofleben  in  Ver- 
bindung bringt,  hebt  er  hervor,  daß  Tugend  und  schöne 
Sitte  ehemals  von  den  Höfen  stammten,  jetzt  gelte  aber 
das  Gegenteil:  würde  man  das  Wort  heute  nach  den 
Höfen,  besonders  den  italienischen,  benennen,  so  heiße 
es  tnrpezza.  Daß  er  Florenz  —  nachdem  die  Zeit  des 
Hoffens  vergangen  —  nicht  glimpflich  behandelt,  ist 
verständlich,  obwohl  auch  so  die  Frage  in  der  Divina 
Comniedia:  Ist  einer  drin  gerecht?  ebenso  einseitig 
übertrieben  ist  wie  die  rätselhafte  Antwort:  Zwei  sind 
gerecht,  doch  will  man  sie  nicht  hören. 
Daß  aber  Genua: 


daß  Pistoja: 

daß  Lucca: 
daß  Siena: 


0  Genuesen  alier  Sitt'  entblößt 
Und  überreich  an  Schande! 

Pistoja,  Pistoja,  daß  vom  Boden 
Du  dich  nicht  wegsengst  — 

Feil  sind  sie  alle  dort  bis  auf  Buontoro 


Gab  es  irgendwo 
So  eitles  Volk  wie  jenes  der  Sanesen? 
Selbst  die  Franzosen  sind  gewiß  nicht  so. 
daß  Pisa: 

Weh  Pisa  dir,  du  Schandfleck  alles  Volkes, 

daß  also  im  weiten  Umkreis  von  Florenz  fast  jede  respek- 
table Stadt  als  verlumpt,  heruntergekommen,  gemein  ge- 
brandmarkt wird,  zeugt  doch  von  einer  dem  persön- 
lichen Empfinden  entstammenden  ungerechten  Über- 
treibung, von  einem  nicht  mehr  begründeten,  sondern 
gewollten  Pessimismus,  der  alles  grau  in  grau  sieht, 
weil  er  es  so  sehen  will: 

Die  Welt  ist  in  der  Tat  verödet. 
Aus  ähnlichem  Empfinden  heraus  stammen  kirchen- 
politische Urteile,  bei  denen  die  Übertreibung  alsbald 
hervortritt;  so  wenn  er  in  seinem  Sendschreiben  an  die 
Kardinäle  1314  alle  Kirchenfürsten  als  korrumpiert  be- 
zeichnet außer  dem  ihm  wohl  persönlich  bekannten 
Bischof  von  Luni,  oder  wenn  er  die  Freunde  der  Wissen- 


482  Heinrich  Finke, 

Schaft  aus  Eigennutz  Pseudophilosophen  nennt  und  dann 
anschließt:  Siccome  sono  Legisti,  Medici  e  quasi  tiitti  li 
Religiosi,  che  non  per  sapere  studiano  ma  per  aqiiistar 
moneta  o  dignitä. 

Dieser  Satz  könnte  ebensogut  wörtlich  in  den  Streit- 
schriften eines  gleichzeitigen  berühmten  Mediziners, 
Arnald  von  Villanova,  stehen,  dessen  Persönlichkeit  als 
Laientheologe  und  Kirchenpolitiker  jüngst  gekennzeichnet 
ist.^)  Überhaupt  erinnern  einzelne  Traktate  Dantes  in 
ihrer  philosophierenden  Beweisführung  und  in  der  Popu- 
larisierung und  Bevorzugung  theologischer  Stoffe  lebhaft 
an  die  gleichgearteten  Schöpfungen  dieses  Katalanen 
und  seines  berühmten  Landsmannes  Ramon  Lull.  Arzt 
wie  Dichter  verlangen  Reformen,  Beseitigung  der  Habgier 
aus  der  Welt,  Rückkehr  zu  den  evangelischen  Zuständen 
der  alten  Kirche,  Entfernung  der  „karnalen"  Päpste, 
Besserung  vor  allem  des  Mönchswesens.  So  weit  geht 
die  Übereinstimmung,  daß  der  sicher  für  die  Weltmon- 
archie sich  nicht  interessierende  katalanische  Arzt  allen 
Ernstes  das  Erscheinen  eines  spiritualen  Papstes  vorher- 
sagt, der  durch  einen  alles  beherrschenden  Monarchen 
das  ganze  Christentum  reinigen  wird:  Das  wäre  der 
Zukunftskaiser  Dantes! 

Alle  drei  schwelgen  in  Zahlensymbolik  und  leben 
unter  dem  Drucke  geheimnisvoller,  vor  allem  joachiti- 
scher  Prophezeiungen.  In  der  Divina  Commedia  er- 
wartet Dante  bekanntlich  einen  großen  Erretter,  den 
Wiederhersteller  der  durch  maßlose  Selbstzucht  gestürzten 
christlichen  Republik  des  Mittelalters,  den  Veltro,  den 
verheißenen  Heiland;  wer  dieser  gewaltige  Hund,  dieser 
Erlöser,  der  so  zentral  die  Gedankenflüge  der  Komödie 
beherrscht,  sein  soll,  ist  bekanntlich  bis  zur  Stunde  um- 
stritten; nunmehr  hat  Kampers  in  überzeugender  Weise 
nachgewiesen-),   daß   in    einer   vor  Jahrzehnten  von   mir 

')  P.  Diepgen,  Arnald  von  Villanova  als  Politiker  und  Laien- 
theologe (1909). 

-)  Vgl.  die  oben  S.  474  zitierte  Arbeit.  In  der  Datierung 
der  Monarchia  begegnet  sich  Kampers  mit  L.  Chiappelli  im  Arch. 
Stör.  Italiano  Ser.  V,  tom.  XLIII,  S.  237  ff. 


Dante  als  Historiker.  483 

aufgefundenen  und  nicht  gedeuteten  Prophetie  die  wei- 
fische Umdeutung  des  rettenden  Jagdhundes  steckt:  nicht 
der  Veltro  wird  die  Lupa,  die  gierige  Wölfin,  ver- 
nichten, sondern  die  Wölfin  wird  mit  Hilfe  des  Löwen 
die  Veronensiiim  canes  verschlingen.  Und  Kampers  hat 
ferner  dargetan,  daß  Dante  diese  Weissagung  kannte 
und  umdeutete  auf  den  siegenden  Jagdhund  von  Verona, 
Can  Grande,  den  kommenden  Weltkaiser,  oder  wohl 
eher  seinen  Vorläufer. 

Er  hat  somit  wohl  eins  der  bekanntesten  Rätsel  der 
Danteforschung  gelöst,  zugleich  aber  wieder  gezeigt, 
wie  diese  Weissagungen  Denken  und  Dichten  Dantes 
belasteten.  Prophezeiungen,  Zahlensymbole,  Hoffnung 
auf  große  kirchliche,  vereinzelt  auch  politische  Umwäl- 
zungen, sie  bewegen  um  1300  die  Gemüter  der  gelehrten 
Laien;  und  zu  ihnen  gehört  Dante..  Es  sind  joachitische 
Strömungen,  die  sich  mit  spiritualistischen  Anschauungen 
franziskanischer  Kreise  stark  berührten,  ohne  sich  mit 
ihnen  zu  decken.  Dante  stimmt  im  Paradiese  weder  der 
laxen  Partei  des  Matthaeus  von  Aquasparta  noch  der 
rigorosen  Ubertinos  von  Casale  zu,  und  so  dürfte  es 
auch  im  Leben  gewesen  sein. 

Bei  Dantes  Staatsschrift  über  die  Monarchie,  die 
neben  starken  theologischen  und  philosophischen  Ge- 
dankenreihen eine  historische  Grundlage  hat,  ist  die 
Methode  der  Beweisführung  von  großem  Interesse.  Dante 
entnahm  die  Farben  für  das  Gemälde  seiner  Weltmon- 
archie dem  kirchlichen  Kreise.^)  Was  die  Zeit  vor  Dante 
für  die  Kirche  und  ihr  Haupt,  das  Papsttum  empfand, 
diese  religiöse  Begeisterung  suchte  er  für  das  Kaisertum 
zu  wecken;  was  der  Papst  als  gemeinsamer  Vater  der 
Christenheit  im  Bewußtsein  der  Völker  sein  sollte:  Hort 
der  Gerechtigkeit,  Spender  des  Friedens,  Rächer  des 
Bösen,  Richter  unter  den  Streitenden:  das  sollte  der 
Weltkaiser  für  die  Christenheit  werden.  Darum  die 
religiöse    Weihe,    mit    der    Dante    sein    Kaiserideal    um- 


•)   Darauf    hat   Hettinger,    Die    göttliche    Komödie,    2.  Aufl. 
(1889),  S.  559f.  mit  Recht  schon  hingewiesen. 


484  Heinrich  Finke. 

gibt;  darum  wendet  er  jene  Schriftstelle,  die  man  in  der 
Kirche  auf  Christus  zu  deuten  gewohnt  war,  auf  das 
Kaisertum  an.  So  werden  fast  alle  Bibelstellen  —  und 
es  sind  gegen  100  —  umgedeutet;  die  „Vestis  incon- 
sutilis",  das  ungenähte  Gewand  des  Herrn  benutzt  er 
zum  Beweise  der  Unteilbarkeit  des  Imperiums^);  Boni- 
faz  VIII.  hatte  es  in  der  Bulle  „Unam  sandam"  für  die 
Einheit  der  Kirche  verwandt.  So  erklären  sich  jene 
merkwürdigen  Deduktionen  von  der  Unveräußerlichkeit 
weltstaatlichen  Eigentums,  in  diesem  Falle  an  die  Kirche, 
die  starke  Betonung  der  Einheit  —  Eigenschaften,  die 
ja  speziell  der  Kirche  und  nur  ihr  stets  zugesprochen 
wurden.  So  erklärt  sich  auch  die  Entstehung  des  römi- 
schen Reiches,  des  Vorläufers  „aus  dem  Borne  der 
Frömmigkeit",  der  Ursprung  dieses  Weltstaates  als  ein 
„remedlum  contra  Inflrmltatnm  peccati'' :  gegen  die 
Sünde,  nicht  durch  die  Sünde!  So  die  Ausdehnung 
auf  das  ganze  Menschengeschlecht,  so  die  ewige  Dauer 
des  Weltreiches;  so  dürfte  sich  aber  auch  die  schwan- 
kende Machtstellung,  die  Dante  dem  Weltkaiser  gegeben, 
am  besten  erklären.  Er  ist  unzweifelhaft  kein  absoluter 
Monarch,  wie  Gregorovius  und  Hettinger  meinen.  Man 
kann  auch  nicht  von  einer  „Despotie  des  römischen  Welt- 
reichgedankens" reden,  wie  Chamberlain  in  seinen  Grund- 
lagen es  getan.  Dagegen  sprechen  ja  der  bekannte  Satz: 
—  der  König  ist  wegen  des  Volkes  da  —  „rex  propter 
gentem''  und  die  berühmte  Stelle  vom  „Diener  Aller": 
„procul  dubio  minister  omniiim''.  Dante  hat  nur  eine 
mehr  väterliche  Oberleitung  gewollt.  Er  war  vernünftig 
genug,  nicht  in  die  innere  Selbständigkeit  der  Staaten, 
die  beginnende  Entwicklung  der  Nationen  eingreifen  zu 
wollen. 

Unmöglich  scheint  mir  freilich  nicht  zu  sein,  daß  es 
ihm  hier  überhaupt  —  trotz  des  universellen  Anstriches  — 
nur  um  die  Stellung  des  Imperators  zu  Italien  zu  tun 
war.     Jedenfalls    bleibt    das    Maß    der    Kaiserrechte    bei 


')  Vgl.  H.  Kelsen,   Die   Staatslehre   des   Dante  Allighieri   in 
Wiener  Staatswiss.  Studien.  VI,  H.  3. 


Dante  als  Historiker.  485 

Dante  unausgefüllt,  weil  es  ja  auch  für  die  Kirche  nach 
der  Seite  hin  keine  feste  Formel  gab.  Erst  Lupoid  von 
Bebenburg  hat  eine  festere  Umgrenzung  der  Weltkaiser- 
rechte versucht.^) 

Da  Voßler  in  seiner  geistvollen  Entwicklungs- 
geschichte auch  ein  Kapitelchen  „Dante  und  die  mittel- 
alterliche Geschichtsphilosophie"-)  überschrieben  hat,  so 
möchte  ich  darauf  hinweisen,  daß  man  in  der  Monarchia 
allerdings  einige  Andeutungen  dafür  finden  kann.  Hier 
berührt  Dante  Fragen,  die  in  der  mittelalterlichen  wie 
in  der  christlichen  Geschichtsphilosophie  zur  Sprache 
kommen:  die  Entstehung  des  Staates,  seine  Entwicklung, 
seine  Ziele.  Nach  einer  oberflächlichen  Geschichts- 
betrachtung, meint  Dante,  entstände  die  Macht  durch 
Gewalt.  Bei  näherem  Zusehen  stimme  das  nicht:  man 
erkenne  zu  deutlich  das  Walten  der  göttlichen  Vorsehung. 
Seine  Universalmonarchie  ist  direkt  göttlichen  Ursprunges. 
Und  ihre  Entwicklung  begleiten  Wunder;  denn  die  Welt- 
geschichte ist  das  Weltgericht.  Gott  wirkte  Wunder  bei 
der  Gründung  des  Imperiums,  bei  der  Entwicklung  des 
römischen  Staates,  er  kann  es  auch  jetzt  noch,  wenn  er 
will,  um  Kirche  und  Staat  zu  reformieren. 

Die  Ziele  der  Weltherrschaft  sind  doppelte:  Der 
Kaiser  muß  der  Menschheit  das  irdische  Glück,  das  vor 
allem  im  Völkerfrieden  besteht,  Gerechtigkeit  und  wahre 
Freiheit  bringen,  das  Böse  vernichten;  dann  aber  die 
Menschheit  den  ewigen  Zielen,  der  himmlischen  Selig- 
keit entgegenführen.  Das  sind,  wie  gesagt,  in  den  Leit- 
punkten allgemeine  Gedanken  der  mittelalterlichen  Ge- 
schichtsphilosophie, die  bei  Otto  von  Freising  u.  a.  wieder- 
kehren; nur  in  der  Form  und  in  der  Begründung  sind 
sie  bei  Dante  so  ganz  anders.  Sonst  müht  er  sich  nicht 
allzusehr  ab,  um  die  Gründe  der  Wandlung  zum  Schlech- 
tem bei  der  Kirche,    ihren  Dienern    und  dem  Staate   zu 


')  H.  Meyer,  Lupoid  von  Bebenburg  (Studien  und  Darstell, 
aus  d.  Gebiete  d.  Geschichte  von  H.  Grauert  VI!,  H.  1  u.  2  (1909), 
S.  145  ff. 

*)  übrigens  gibt  es  doch  noch  andere  Standpunkte  für  uns 
als  die  beiden,  die  sich  .V.  1,404.  „logischermaßen"  denken  kann. 


486  Heinrich  Finke, 

deuten.  Er  zeichnet  den  Wechsel,  wie  er  ihn  vor  Augen 
hat;  das  Tiefere  lag  ihm  nicht,  und  seine  Begründung 
wäre  von  Willkürlichkeiten  nicht  frei  gewesen. 

Dantes  Weltmonarchie  steht  bei  den  Praktikern  der 
Jetztzeit  nicht  hoch  in  der  Schätzung:  sie  nennen  sie 
ein  Traumreich.  Mag  sein!  Obwohl  gerade  in  unseren 
Tagen  man  wieder  von  der  Möglichkeit  einer  „Organi- 
sation der  Welt"^)  spricht  und  Dantesche  Friedensbestre- 
bungen in  der  ganzen  Welt  wieder  lebendig  geworden 
sind.  Aber  man  darf  bei  der  Wertung  der  Monarchie 
eines  nicht  vergessen:  In  den  Tagen  Dantes  hatte  der 
Hostiensis  den  Satz  aufgestellt,  daß  „omne  dominium  et 
omnis  iurisdidio"  den  Gläubigen  gehöre.  Damals  er- 
klärte Aegidius  Colonna,  daß  alles  Weltliche  Eigentum 
der  Kirche  sei,  und  Bonifaz  VIII.  hatte  ganz  ausdrück- 
lich in  seiner  Frühjahrsrede  1303  die  Weltpyramide  pro- 
klamiert und  sich  für  die  Spitze  der  Weltpyramide  er- 
klärt, bei  der  auf  zweiter  Stufe  der  römische  Kaiser, 
und  unter  diesem  alle  anderen  Könige  und  Fürsten 
ständen.  Das  Weltkaisertum  war  durch  Bonifaz  VIII. 
ausdrücklich  sanktioniert  worden,  aber  nur  in  unbedingter 
Abhängigkeit  vom  Papste.  Diesen  gewaltigen  geistigen 
Strömungen  gegenüber  hatten  wohl  vereinzelt  die  Fran- 
zosen Stellung  genommen  —  am  würdigsten  Johannes 
von  Paris  —  aber  sie  waren  interessiert,  sie  nahmen 
auch  nur  ihren  Staat  aus,  um  andere  wollten  sie  sich 
prinzipiell  nicht  kümmern,  sie  schrieben  parteipolitisch ; 
Dante  schrieb  von  allgemeinen  Gesichtspunkten  aus,  mit 
wissenschaftlichem  Apparat,  ohne  Rücksicht  auf  Zeit  und 
Ort.  Ob  er  im  einzelnen  fehlte,  tut  ja  weniger,  als  daß 
durch  ihn  zuerst  weiten  Kreisen  die  Überzeugung  kam: 
Auch  die  weltliche  Gewalt  ist  Gottes  Werk  —  ein  Ge- 
danke, der  seitdem  der  Menschheit  nicht  mehr  abhanden 
gekommen  ist.     Und  das  ist  etwas  Großes.-) 


')  So  der  Marburger  Jurist  Schücking. 

-)  Ganz  ungerecht  scheint  mir  aber,  wenn  der  neueste  Dar- 
steller Kelsen  wieder,  nach  dem  Vorgange  von  Hegel  und  Scar- 
tazzini,  von  Inkonsequenz  und  Widerspruch  Dantes  wegen  des 
Schlusses  der  Monarchia  redet.   Während  sonst  in  der  Monarchia 


Dante  als  Historiker.  487 

Freilich  geht  Kraus  in  der  Verherrhchun^  dieses 
Danteschen  Staatsprogramms  zu  weit,  wenn  er  in  der 
Danteschen  Idealschöpfung  den  christlichen  Zukunfts- 
staat sieht:  „Dante  stellt  die  individuelle  Gewissensfrei- 
heit als  unantastbares  Gut  eines  jeden  Bürgers  und  als 
Grundlage  und  Voraussetzung  jeder  irdischen  Wohlfahrt 
und  jedes  vernunftgemäß  eingerichteten  Staatswesens 
hin."^)  Kraus  hat  Dante  hier  nicht  verstanden.  So  be- 
geistert Dante  für  die  Freiheit  sich  geäußert,  für  die  in- 
dividuelle Gewissensfreiheit  konnte  er  und  wollte  er 
sicher  noch  nicht  eintreten.  Es  handelt  sich  an  der 
Stelle  um  Willensfreiheit,  die  sich  mit  Gewissensfreiheit 
keineswegs  deckt. 

Dante  hat  auch  praktisch  an  der  Verwirklichung 
seines  Staatsideals  gearbeitet,  als  der  Augenblick  dazu 
gekommen  schien.  Aus  der  Einsamkeit  der  Verbannung 
hat  er  in  flammenden  Flugschriften,  deren  Echtheit  un- 
bedingt sicher  ist'-),  in  Erzeugnissen  subjektivster  Art, 
auch  voller  Übertreibungen,  um  Heinrich  Vll.  geworben 
und  die  Geißel  seines  Grimmes  auf  seine  Gegner  nieder- 
sausen lassen.  Aber  selbst  in  diesem  Paroxismus  patrio- 
tischen Empfindens  weiß  er  doch,  wie  ich  schon  be- 
tont, die  Situation  historisch  und  politisch  richtig  zu 
zeichnen.  Nur  in  einem  ist  er  unglücklich,  im  Prophe- 
zeien der  Zukunft.  Und  das  hat  er  mit  manchem  großen 
Historiker  gemein! 

Ich  verkenne  nun  nicht,  daß,  wenn  auch  in  ganz 
anderer  Weise  die  Persönlichkeit  Dantes  in  ihrem  histo- 


schon  der  moderne  Gedanke  der  Trennung  von  Kirche  und  Staat 
angedeutet  sei,  zöge  Dante  durch  die  Schlußerklärung,  daß  „der 
Kaiser  dem  Petrus  jene  Ehrerbietung  zollen  möge,  die  der  erst- 
geborne  Sohn  dem  Vater  schuldig  ist"  jenes  stolze  Banner  ein, 
auf  dem  die  „Unabhängigkeit  des  Kaisers  vom  Papste"  die  „Frei- 
heit des  Staates  von  der  Kirche"  geschrieben  stand.  Das  Banner 
hat  aber  Dante  im  Sinne  Kelsens  nie  erhoben!  Im  Grunde  ist 
die  Dante  vorgeworfene  Inkonsequenz  seit  Jahrhunderten  immer 
wieder  das  Leitprogramm  einsichtsvoller  Kreise  im  Katholizismus 
geworden. 

')  Dante  (1897)  S.  723. 

-)  Vgl.  die  oben  an-geführte  Dissertation  von  P.  Wagner. 


488  Heinrich  Finke, 

Tischen  Empfinden  fest  umrissen  wäre,  damit  noch  nicht 
allzuviel  für  die  Frage  gewonnen  sein  würde,  für  die  ich 
diese  Erörterungen  angestellt  —  für  die  Frage  nach  dem 
Wahrheitsgehalt  des  historischen  Stoffes  in  der  Divina 
Commedia.  —  Immerhin  ist  allerlei  geboten:  Dante  der 
Wahrheitsforscher,  Dante  die  überlieferten  Tatsachen 
respektierend,  aber  souverän  und  subjektiv  in  der  Be- 
urteilung, Dante  zu  Übertreibungen  neigend  und  zur 
Einseitigkeit,  pessimistisch,  religiös  spiritualistisch  gesinnt. 
Leise   berühren    doch    diese  Eigenschaften   das  Problem. 

Dante  findet  Hunderte  von  Menschen  jammernd, 
verfluchend,  verzweifelnd  in  den  Qualen  des  Höllen- 
pfuhles, viele  schmerzens-,  aber  auch  hoffnungsreich  in 
den  Flammen  des  Purgatoriums.  Er  nennt  sie  mit  Namen 
und  Familie,  oft  erst  jüngst  verstorben,  deren  Angehörige 
auf  italienischem  Boden  weilen;  er  nennt  oder  deutet 
ihr  Verbrechen,  ihre  Schuld  an. 

Wir  wissen,  daß  das  Mittelalter  eine  unglaubliche 
Freiheit  des  persönlichen  Angriffes,  auch  der  Auktorität 
gegenüber,  besessen  hat:  in  den  Kirchen  fahren  an  den 
Wänden  Päpste  und  Kaiser  mit  gekröntem  Haupte  zur 
Hölle,  und  ähnliches  sah  in  der  biblia  paiiperum  das 
Volk  recht  oft;  wir  wissen  auch,  daß  Kaiser  und  Päpste, 
Fürsten  und  Herren  sich  oft  in  Ausdrücken  öffentlich 
kritisierten,  die  einer  Beschimpfung  ganz  ähnlich  sahen. 
Trotzdem  liegt  in  Dantes  Vorgehen  doch  etwas  Außer- 
gewöhnliches, eine  gewaltige  Kühnheit  selbst  dem  Mittel- 
alter gegenüber.  Unser  Empfinden  begnügt  sich  bei 
Dante  nicht  mit  Lessings  Theorien  vom  Verhältnis  der 
Dichtung  zur  Geschichte^);  wenn  bei  irgendeinem  poeti- 
schen Erzeugnis  ist  hier  eine  der  ersten  Fragen  des 
Lesers,  nicht  bloß  des  Historikers:  Woher  hat  Dante 
seine  Urteile?  Hat  Dante  seine  Anschuldigungen  im 
Inferno   und    Purgatorio^)    übernommen   oder   erfunden? 

')  Vgl.  W.  Wetz,  über  das  Verhältnis  der  Dichtung  zur 
Wirklichkeit  und  Geschichte  in  Ztschr.  f.  vgl.  Literaturgeschichte 
N.  F.  IX,  S.  145  tf. 

'■^)  Auf  beide  beschränke  ich  mich  möglichst.  Auch  möchte 
ich  Dantes  Stellung  zur  Antike  nicht  genauer  berühren. 


Dante  als  Historiker.  489 

Schon  SO  ist  uns  nicht  jede  Anklage  behaglich  —  ich 
erinnere  nur  an  Brunetto  Latini  —  der  Gedanke,  daß 
Schuld  und  Sühne  von  Dante  frei  für  diese  oder  jene 
Persönhchkeit  erfunden  wäre,  würde  ein  direktes  Miß- 
behagen auslösen.  So  gewaltig  wirkt  das  Werk  eben 
auf  den  ganzen  Menschen,  wenigstens  der  Jetztzeit,  daß 
es  in  der  Darstellung  des  Einzelgeschickes  als  Geschichte 
gelten  muß.  Ähnliches  Empfinden  bekunden  wir  auch 
bei  der  realistischen  Dichtung  unserer  Tage:  Gegen  eine 
zu  starke  Kenntlichmachung  zeitgenössischer  Kreise  und 
Persönlichkeiten  in  Roman  und  Drama  wendet  sich  nicht 
bloß  unser  literarisches,  sondern  auch  unser  moralisches 
Gefühl:  und  nun  gar  erst,  wenn  Unwahres  mit  unter- 
läuft! Vielleicht  hat  sich  von  den  großen  Dichtern  der 
Neuzeit  Ibsen  am  weitesten  vorgewagt  imd  ähnelt  hier 
in  etwas  Dante.  In  dem  „Bund  der  Jugend"  hat  er  seinen 
bedeutendsten  Gegner  Björnson  zwar  nicht  mit  Namen, 
aber  doch  an  Redewendungen  klar  kenntlich,  vorgeführt. 
Er  hat  sich,  wenn  er  wegen  solcher  zu  offenkundiger 
Bloßstellung  angegriffen  wurde,  entschuldigt:  er  handle 
iiiunine  afflafus^)  Ahnlich  würde  in  gleichem  Falle 
Dante  geantwortet  haben. 

Ich  wiederhole:  Gibt  es  bei  Dante  eine  invenzlone 
poetica,  wie  sie  d'Ovidio  einmal  formuliert:  Che  il poeta 
[Dante]  danni  a  siio  Capriccio  senza  teuer  conto  della 
corrente,  daß  der  Dichter  also  ohne  Tradition,  ohne  Tat- 
sache, nur  aus  poetischem  Empfinden  heraus  verurteilt? 
Der  bekannte  italienische  Literarhistoriker  kam  zu  einer 
solchen  Behauptung  durch  die  zahlreichen  Schwierig- 
keiten und  Bedenken,  die  sich  dem  Nachweis  der  Wahr- 
heit mancher  dantischer  Erzählungen  entgegenstellen. 
Gerade  bei  der  Gruppe  der  Zeitgenossen,  die  nicht  auf 
den  Höhen  des  Lebens  standen,  versagen  ja  so  oft  die 
quellenmäßigen  Belege.  Sehr  oft  ist  hier  Dante  erste  und 
in  gewissem  Sinne  einzige  Quelle.  Die  literargeschicht- 
lichen  Erläuterungen  halten  sich  an  die  Kommentatoren. 
Darf  das  der  Historiker?  Jedenfalls  bei  weitem  nicht  so  oft, 


')  Den  Hinweis  verdanke  ich  Herrn  Professor  Wörner. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Kolge  S.  Bd.  32 


490  Heinrich  Finke, 

als  es  landläufig  geschieht.  Die  ältesten  Kommentare  sind 
dürftig,  Boccaccios  Zuverlässigkeit  ist  umstritten  —  und 
auch  hier  geht's  wie  so  oft  in  der  Geschichte:  Der 
jüngste,  Benvenuto  da  Imola,  weiß  am  meisten!  Und 
wie  oft  versagt  auch  er  oder  umschreibt,  um  sein  Nicht- 
wissen zu  verbergen;  anderseits  weiß  er  Dinge,  die 
Dante  nicht  wußte  und  kaum  wissen  konnte. 

Aber  die  zahlreichen  Quellenuntersuchungen  und 
archivalischen  Funde  italienischer  Forscher  engen  doch 
in  neuerer  Zeit  die  bei  Dante  isoliert  vorkommenden 
Ereignisse  und  Personen  erfreulich  ein.  Ist  es  auch  nur 
der  Nachweis,  daß  die  von  Dante  charakterisierte,  bisher 
unbekannte  Persönlichkeit  in  Urkunden  vorkommt,  wie 
Davidsohn  öfter  solche  Fälle  gebracht  hat^);  wir  kennen 
dann  wenigstens  ihre  Existenz.  Öfter  finden  aber  auch 
früher  angezweifelte  Stellen  überraschende  Bestätigungen, 
und  mancher  Forscher  hat  mit  Freuden  sein  Schärflein 
zur  Verteidigung  der  Wahrheitsliebe  Dantes  beigetragen. 
So  findet,  um  auch  meinerseits  ein  Beispiel  zu  bieten, 
die  seltsame  Stelle  über  die  schlimmen  sittlichen  Ver- 
hältnisse der  Weiber  Sardiniens: 

Denn  sittsamer  noch  zeigt  in  ihren  Weibern 

Um  vieles  sich  Sardiniens  Barbagia, 

eine  genügende  Bestätigung  durch  eine  Briefstelle  meiner 
„Acta  Aragonensia"  (S.  513)  aus  dem  Jahre  1307,  in  der 
eine  Kumulativlegitimation  für  alle  Sardinier  vom  Papste 
erbeten  wird :  guoä  omnes  homines  dicte  Insiile  legitima- 
rentiir,  wann  nicht  alle  dann  wenigstens  einige!  So  ist 
für  den  „mal  consigUo"  Guidos  von  Montefeltre  doch 
wohl  die  Unabhängigkeit  der  Version  Fra  Pippinos  von 
Dante  neuerdings  schärfer  betont  worden. 

Jedenfalls  liegt  bei  all  dem  vielen  Suchen  nach  den 
Quellen  Dantes  noch  kein  Zeugnis  vor,  das  seine  Wahr- 
heitsliebe in  dem  von  mir  umgrenzten  Sinne  beeinträch- 
tigte. Wohl  hat  Dante  wiederholt  nachweisbar  Vergehen 
Zeitgenossen  oder  Personen  der  Geschichte  angedichtet: 


^)  Vgl.  seine   ergebnisreichen  Analecta  Dantesca   in  Forsch. 
z.  Gesch.  V.  Florenz  IV,  369  ff.  (1908). 


Dante  als  Historiker.  491 

z.  B.  dem  Papst  Anastasius  Häresie  und  Karl  von  Anjoii 
die  Vergiftung  des  großen  Aquinaten\),  aber  beide  Male 
iolgte  er  nachweislich  einer  irregeleiteten  wissenschaft- 
lichen oder  Volkstradition.  Nicht  anders  verhält  es  sich 
mit  den  verfehlten  Charakterzeichnungen:  ich  erinnere 
nur  an  Bertran  de  Born  oder  an  den  löwenartigen  Trou- 
badour Sordello,  der  in  Wirklichkeit  der  Typus  eines 
abenteuernden  und  herzenbrechenden  Musikers  war.  Der 
Glaube  an  Dantes  Wahrheitsliebe  wird  natürlich  auch 
dadurch  nicht  erschüttert,  wenn  wir  sehen,  daß  der 
Dichter,  wahrscheinlich  aus  dichterischen  Motiven,  ein 
für  die  Hauptfrage  gleichgültiges  historisches  Faktum 
ausläßt  oder  verändert.  Ein  solcher  Fall  ist  der  Tod 
Corso  Donatis:  Dante  läßt  seinen  furchtbaren  Gegner 
durch  ein  Pferd  zu  Tode  schleifen.  Nach  Dino  Cam- 
pagni  und  Giovanni  Villani  wurde  er  auf  der  Flucht  von 
einem  Katalanen  erstochen;  das  bestätigte  ein  Bericht 
der  „Acta  Aragonensia" ,  der  wenige  Tage  nach  dem 
Ereignis  in  Florenz  geschrieben  wurde. 

Gewisse  Schwankungen  Dantes  in  seinen  Charakte- 
ristiken haben  in  der  neueren  Literatur  öfter  Beachtung 
und  widersprechende  Beurteilung  gefunden.  Ich  ver- 
weise besonders  auf  zwei  interessante  Fälle,  im  10.  Ge- 
sänge des  Inferno  liegt  Kaiser  Friedrich  II.  im  Kreise 
der  Ketzer  in  offenem,  glühendem  Sarge;  „am  jüngsten 
Tage  wird  der  Sarg  zufallen  und  er  dann  in  Nacht  und 
Gottesferne  für  immer  begraben  bleiben".  Auf  diesen 
Kaiser  beruft  sich  Dante  im  Convivio  wiederholt  als 
Autorität,  und  in  De  vidgari  eloqiiio  rühmt  er,  daß  die 
illustres  lieroes  Friedrich  und  sein  edelgeborener  Sohn 
Manfred  die  Humanität  förderten,  bmtalia  dedignantes, 
daß  alle  wahrhaft  Herzensadligen  ihnen  gefolgt  und  an 
ihrem  Hofe  alle  edlen  Künste  Italiens  geblüht  und  daß 
nach  ihrem  Königssitz  die  Kunst  als  sizilianische  be- 
zeichnet worden.  Und  dem  stellt  er  spöttisch  die  tiiba 
novissimi    Frlderici,     das    tlntinnabiilnm    Karls    II.,    die 

')  In  der  umfangreichen  Literatur  hierüber  ist  doch  immer 
mehr  die  Ansicht  von  der  Unmöglichkeit  einer  solchen  Vergiftung 
durchgedrungen. 

32* 


492  Heinrich  Finke, 

coniiia  der  Este  und  die  tibiae  der  anderen  Signori 
gegenüber:  Was  tönen  sie?:  Kommt  Ihr  Henker,  kommt 
ihr  Freunde  des  Geizes!  Ganz  deutlich  zeigt  sich  also 
die  Verehrung  Dantes  für  die  Kulturiörderer  Friedrich 
und  Manfred.  Ferner:  in  der  8.  Klamm  verzehren 
wütende  Flammen  den  alten  Diplomaten,  Kriegshelden 
und  schließlich  demütigen  Franziskanerbruder  Guido 
von  Montefeltro,  weil  er  auf  Betreiben  Bonifaz'  VIII. 
diesem  den  mal  conslglio :  „Viel  Versprechen  und  wenig 
Halten"  gegenüber  den  Colonna  gegeben. 
Wie  du  siehst,  bin  ich  verloren, 
tönt's  noch  jammernd  und  klagend  dem  scheidenden 
Dichter  nach.  Und  diesen  Guido  feiert  Dante  im  Con- 
vivio,  weil  er  nicht  wie  Elende  und  Niedrige  mit  hohen 
Segeln  dem  Hafen  der  Ewigkeit  zugetrieben,  sondern 
er  und  Ritter  Lancelot  „zogen  plötzlich  die  Segel  der 
weltlichen  Beschäftigungen  ein,  so  daß  sie  in  hohem 
Alter  in  den  Ordensstand  eintraten  und  alle  weltliche 
Liebe  und  weltliches  Werk  ablegten".  Dabei  nennt  er 
Guido  ausdrücklich  mit  erkennbarem  Stolze  ,,//  nobi- 
lissimo  nostro  Latino"  ! 

Präsentieren  sich  nun  beide,  Friedrich  IL  und  Guido 
von  Montefeltre,  in  ganz  verschiedener  Beleuchtung  in 
der  Dlvlna  Commedia  und  in  Dantes  anderen  Schriften? 
Nach  den  Äußerungen  Bartolis  und  del  Lungos  sollte 
man  es  glauben.  Wie  das  möglich  ist,  wird  mit  dem 
soggettivismo  storico  des  Dichters  erklärt;  Bartoli  meint 
bei  Guido:  Pub  averlo  lodato  prima  dl  conoscere  II  reo 
conslglio  dato  al  papa})  Das  scheint  mir  doch  etwas 
gesucht  zu  sein:  die  moderne  Dante -Erklärung  geht 
gerade  hier  zu  sehr  von  der  Ansicht  aus,  daß  die  von 
Dante   in    die    Hölle    Verbannten   von    ihm    auch    gehaßt 


•)  Storia  della  Letteratura  Italiana  VI,  90  f.  Davidsohn, 
Forschungen  IV,  387  meint  durch  Hinweis  auf  eine  Stelle  des 
Prozesses  Bonifaz'  VIII.  den  „mal  consiglio"  in  etwas  stützen  zu 
können.  Das  ist  m.  E.  irrig.  Es  dürfte  sich  dabei  (qiiod  per- 
sonas  religiosas,  regulärem  vitam  ducentes  .  .  .  ad  saeculum  revo- 
cavit)  um  die  Umwandlung  einzelner  Klosterstifter  in  weltliche 
Stifter  handeln. 


Dante  als  Historiker.  493 

und  als  verachtenswerte,  niedrige  Persönlichkeiten  an- 
gesehen würden;  wie  sie  selbst  bei  Brunetto  Latini  her- 
vorheben, ist  das  aber  doch  nicht  immer  der  Fall.  Fried- 
rich konnte  als  Kulturförderer  von  Dante  begeistert  ver- 
ehrt und  doch  als  Typ  des  Unglaubens,  wie  ihn  eine 
bestimmte  Tradition  vorführte,  in  die  Hölle  verbannt 
werden.  Ja,  die  anscheinend  naive  Frage  sei  hier  ge- 
stattet: Glaubt  Dante  an  die  Verdammnis  seiner  Ge- 
stalten im  Inferno?  Müssen  sie  nach  ihm  wirklich  ewig 
in  der  Hölle  brennen?  ich  glaube,  wir  dürfen  nur  sagen: 
das  von  den  einzelnen  Persönlichkeiten  dem  Dichter 
bekannt  gewordene  Verbrechen  verdiente  die  Hölle  und 
wurde  mit  der  Hölle  bestraft,  wenn  der  Sünder  nicht 
bereut  hatte.  Nach  katholischer  Glaubenslehre  kann 
selbst  der  größte  Verbrecher,  wenn  er  in  seiner  Todes- 
stunde auch  nur  einen  Moment  wahre  Reue  empfindet, 
gerettet  werden:  das  glaubte  auch  Dante.  Von  niemand, 
selbst  nicht  vom  Selbstmörder,  konnte  man  mit  absoluter 
Sicherheit  wissen,  ob  er  nicht  einen  solchen  Moment 
der  Reue  gehabt.  Wußte  Dante  letzteres,  so  hat  er  auch 
die  größten  Sünder  in  das  Fegefeuer  versetzt.  So  ist  die 
Rettung  König  Manfreds  zu  erklären,  der  von  sich  selbst 
gesagt : 

Zwar  grauenvoll  sind  gewesen  meine  Sünden, 

von  dem  aber  Dante,  wie  vor  kurzem  nachgewiesen 
wurde  ^),  einer  Tradition  folgend,  Bekehrung  in  der  Todes- 
stunde annahm.  Wußte  er  darüber  nichts,  so  konnte  er 
hier  allerdings  mit  „historischem  Subjektivismus"  ver- 
fahren. Buonconte  verscheidet  in  tiefster  Einsamkeit  an 
einer  Todeswunde:  niemand  war  bei  seinem  Tode  zu- 
gegen, aber  Dante  läßt  ihn  reuig  sterben  und  kann  ihn 
darum  vor  der  Hölle  erretten.  Bertran  de  Born  und 
Foulquet  von  Marseille  huldigten  in  der  Jugend  dem- 
selben Liebesleben:  aber  ersterer  trägt  sein  abgetrenntes 
Haupt  im  Höllenpfuhle,    der  andere  strahlt  im  Paradies. 

')  Durch  einen  glücklichen  Fund  Novatis,  der  nachwies,  daß 
die  Anschauung  von  der  Bekehrung  Manfreds  Ende  des  13.  Jahr- 
hunderts vorhanden  war.  Vgl.  seine  Indagini  e  postille  dan- 
tesche  (1899). 


494  Heinrich  Finke, 

Daß  Bertran  in  seinen  späten  Tagen  frommer  Zister- 
ziensermönch gewesen,  hat  Dante  nicht  gewußt,  wohl 
aber  war  ihm  die  Ketzerbekämpfung  des  späteren  Bischofs 
Foulquet  bekannt.  Darum  der  Unterschied  in  der  Be- 
handlung; wie  bei  den  Heldinnen  der  Liebe  Francesca 
da  Rimini  und  Cunizza:  erstere  starb  im  Liebesrausche, 
letztere  konnte  in  Florenz  in  alten  Tagen  sich  bessern 
und  bereuen;  so  ist  Francescas  Erbteil  bei  Dante  die 
Hölle  und  Cunizza  weilt  bei  den  Seligen. 

Viele  Einzeltatsachen  geben  noch  nicht  immer  ein 
Geschichtswerk.  Wenn  Dante  im  einzelnen  getreu  ist, 
wird  darum  seine  Schöpfung  zu  einem  brauchbaren 
Geschichtswerk?  Hat  er  in  großem  Rahmen  ein  Bild 
seines  Zeitalters  gezeichnet  und  wollte  er  es?  Del  Lungo 
hat  den  Versuch  gemacht,  in  systematischer  Reihenfolge 
nach  den  von  Dante  genannten  Persönlichkeiten  ein  Bild 
des  vaterstädtischen,  des  italienischen  Lebens,  der  Kaiser- 
und  Papstpolitik  zu  geben.  Hier  ist  nun  aber  Vorsicht 
im  höchsten  Maße  angeraten.  Da  muß  doch  zuerst 
immer  wieder  betont  werden,  daß  Dante  für  den  Beruf 
des  zünftigen  Historikers  Kenntnisse,  Urteil  und  Neigung 
stark  abgingen.  Dante  wollte  seiner  Zeit  nur  ein  Spiegel- 
bild ihrer  selbst  vorhalten,  wie  er  es  in  seinem  poetischen 
und  prophetischen  Geiste  erschaute,  und  er  tat  es  mit 
grandioser  Einseitigkeit.  Nicht  wie  der  Historiker  sondern 
wie  der  Dramatiker  hat  er  bei  der  Auswahl  seiner  Be- 
lege gehandelt  —  seine  Dichtung  ist  ja  ein  gewaltiges 
Drama  — ,  mit  vollster  dichterischer  Freiheit  nahm  er 
seine  Haupt-  und  wählte  er  die  Nebenpersonen,  nach 
der  Stärke  ihrer  Wirkung  auf  die  Gesamtheit.  Dabei 
hat  er  weiter  auch  ein  gewisses  System  beobachtet,  um 
die  Sünder  der  verschiedenen  Parteigruppierungen  zu 
klassifizieren,  keine  Partei  zu  bevorzugen,  weil  er 
selbst  doch  keiner  mehr  angehörte.  Das  läßt  sich  nicht 
verkennen:  ein  blinder  Ghibellinismus  waltet  bei  ihm 
nicht  vor.  Es  ist  schon  so  oft  darauf  hingewiesen  worden, 
daß  es  hier  keines  Belegmaterials  bedarf:  Neben  zwei 
Ghibellinen  stellt  er  sicher  zwei  Weifen,  höchstens  noch 
einen    von    unbekannter    Färbung.      Ein    ghibellinischer 


Dante  als  Historiker.  495 

Verräter  folgt  dem  weliischen,  und  beide  verraten  dann 
noch  sich  selbst.  Ja  selbst  bis  in  die  Verteilung  der 
Familienglieder  auf  Himmel  und  Hölle  scheint  mir  dieses 
System  scheinbarer  Objektivität  zu  herrschen.  Und  seiner 
eigenen  Familie,  seines  Lehrers  schont  er  nicht.  Freilich 
müßte  man  die  gewaltige  Gefühlstiefe  des  Florentiner 
Verbannten  unterschätzen,  wenn  man  ihm  bei  dieser 
Auswahl  wahre,  historische  Objektivität  zutrauen  wollte. 
Er  hat  sich  an  seinen  Gegnern  furchtbar  gerächt  für  alle 
Zeiten!  Und  wer  daraufhin  die  Divina  Commedia  genau 
verfolgt,  der  entdeckt  bald  auch  die  Freundschaft  wie 
Feindschaft  des  großen  Hassers  in  allerlei  versteckten 
Zügen.  Wie  unfreundlich  behandelt  er  z.  B.  das  Ge- 
schlecht der  Este:  die  ganze  Chronique  scandcäeiise 
dieser  freilich  nicht  durch  Sittenreinheit  sich  auszeich- 
nenden Familie  wird  an  verschiedenen  Stellen  aufgerollt; 
selbst  die  bissigen  Bemerkungen  über  die  Witwe  des 
Jiidice  gentiV'  —  eine  Este  —  wegen  ihrer  allzufrühen 
Wiederverheiratung  kann  er  nicht  zurückhalten.  Daß' 
da  der  grimmige  Haß  mitspricht,  wie  bei  der  Hervor- 
hebung der  Malaspina  die  tiefgefühlte  Dankbarkeit,  ist 
unzweifelhaft. 

Der  Dichter  selbst  hat  sich  durch  den  Mund  seines 
Ahnen  die  Persönlichkeiten  bezeichnen  lassen,  deren 
Sünder-,  Büßer-  und  Gnadenleben  er  zeichnen  sollte: 

Offenbare 
Dein  ganz  Gesicht,  jedweder  Lüg'  entsagend  .  .  . 
Drum  wurden  dir  gezeigt  in  diesem  Kreise 
Am  Berge  und  im  schmerzensreichen  Tale 
Nur  solche  Seelen,  die  an  Ruf  bekannt  sind. 
Indem  des  Hörers  Geist  nicht  wird  befriedigt  .  .  .  durch  ein 

Beispiel, 
Deß  Wurzel  unbekannt  ist  und  verborgen. 

Natürlich  folgte  er  diesem  selbstgewählten  Programm. 
Den  von  ihm  genannten  guten  Gerhard  von  Cammino 
müßte  nach  dem  Purgatorio  in  Toskana  eigentlich  jeder 
kennen.  Und  den  Schuster  Asdente  aus  Parma  durfte 
er  als  Typus  der  Wahrsager  in  der  Hölle  unterbringen, 
denn    Asdente   war   eben   ein    weit    und    breit   bekannter 


496  Heinrich  Finke, 

Mannl  „Wäre  die  Nobilität  nichts  anderes  als  weithin 
bekannt  sein",  heißt  es  im  Convivio :  Asdente  iL  calzolaio 
di  Parma  sarebbe  plü  nobile  che  alciino  siio  clttadlno. 
Ähnlich  scheint  nach  Boccaccio  der  Fresser  Ciacco  eine 
Florentiner  Stadtberühmtheit  zu  sein.  Einige  dieser  nach 
Dutzenden  zählenden  Namen  haben  noch  einen  gewissen 
Klang  für  uns,  manches  Dutzend  besagt  uns  aber  gar 
nichts  mehr,  weil  keine  Chronik  und  keine  Urkunde  sie 
bislang  kennt.  Interessant  ist  nun  immer,  wenn  uns 
der  Nachweis  gelingt,  daß  auch  bei  diesen  für  uns  „Ruhm- 
losen" Dante  nach  dem  Programm,  volkstümliche  Per- 
sönlichkeiten, Zeitberühmtheiten  auszusuchen,  verfahren 
ist.  Ich  möchte  da  hinweisen  auf  die  Pia  im  5.  Gesänge 
des  Purgatorio,  deren  tragisches  Geschick  sie  wohl  in 
aller  Mund  und  in  die  Dlvlna  Commedia  gebracht  hat, 
obwohl  uns  ihr  Name  leerer  Schall  ist. 

Die  Pia  bin  ich,  gedenke  mein! 

Siena  war  Wiege  mir,  Maremma  Grab. 

Der  Zauber  dieser  Gestalt  hat  von  je  die  Ausleger 
angezogen,  und  der  wurde  erhöht  durch  den  Schleier 
des  Geheimnisses,  meint  noch  Bassermann,  jüngst  hat 
nun  Davidsohn  ^)  über  das  düstere  Geschick  dieser  Pia 
de  Tolomei  fast  völlige  Aufklärung  gegeben.  Ihr  Gatte 
Nello  hat  sie  beiseite  geschafft,  heimlich  und  heimtückisch; 
und  warum?  Um  die  im  ganzen  fünfmal  verheiratete 
Bigamistin  Margherita,  Pfalzgräfin  von  Pitigliano,  zu  ehe- 
lichen. Nellos  und  Margheritas  Angelegenheit  und  damit 
indirekt  auch  die  Sache  Pias,  spielt  in  dem  weltgeschicht- 
lichen Prozeß  gegen  das  Andenken  des  verstorbenen 
Papstes  Bonifaz  VIII.  eine  Rolle.  Ihr  Name  wird  damals 
auf  italienischem  wie  französischem  Boden  vielen  be- 
kannt geworden  sein.  Allerdings,  ein  Geheimnis  bleibt 
uns  auch  jetzt  noch:  Warum  die  Pia,  die  mit  rührender 
Schüchternheit  Dante  um  seine  Fürsprache  bittet,  im 
Fegefeuer  büßen  muß? 

Als  Zeitberühmtheit  ist  auch  ein  um  1300  noch  in 
den   ersten  Lebensjahren  stehendes  Mädchen  von  Dante 

')  Forschungen  IV,  347  ff. 


Dante  als  Historiker.  497 

seinem  Werke  eingereiht  worden:  Giovanna,  des  früh 
verstorbenen  Herrschers  von  Gallura  Tochter  und  Erbin. 
An  sie  denkt  im  8.  Gesänge  des  Purgatorio  „Nino  jiidice 
gentil"  im  Jenseits  in  so  rührenden  Worten: 

Wenn  jenseits  du  der  breiten  Flut,  sag  meiner 
Giovanna,  daß  für  mich  sie  flehen  möge 
Dort,  wo  Unschuldige  Gewährung  finden. 

Das  Kind  ist  durch  die  Divina  Commcdia  der  Un- 
sterblichkeit sicher.  Warum  hat  Dante  sie  genannt? 
Weil  er  unzweifelhaft  ihren  Namen  an  den  oberitalieni- 
schen Höfen  oft  gehört  hat.  Sie  war  eine  der  gesuch- 
testen Heiratskandidatinnen  :  die  einzige  Erbin  von  Gallura, 
des  wichtigsten  Teiles  von  Sardinien,  auf  das  seit  dem 
Beginne  des  Jahrhunderts  sich  die  Blicke  des  damit  be- 
lehnten aragonesischen  Königs  lenkten,  ihre  Ehewahl 
war  politisch  von  größter  Bedeutung;  in  zahlreichen 
Briefen  beschäftigen  sich  Herrscher  und  Diplomaten  mit 
der  für  Aragonien  günstigsten  Versorgung  der  Erbin. 
Von  Davidsohn  und  von  mir  sind  eine  Anzahl  veröffent- 
licht. Giovannas  Geschick  war  nicht  glänzend;  ihr 
jugendlicher,  von  Dante  ebenfalls  genannter  Gemahl, 
Richard  von  Cammino,  erlag  dem  Mordstahl,  und  sie 
selbst,  eine  weitere  Beute  der  Politik,  starb  als  Pensio- 
närin von  Florenz.^) 

Eine  große  Gruppe  von  Namen  in  der  Divina  Coni- 
media  hat  seit  langem  die  mittelalterliche  Geschicht- 
schreibung, nicht  bloß  die  italienische  oder  gar  lokale, 
beschäftigt;  und  auch  jetzt  noch  muß  ein  jeder,  der  sich 
mit  der  glänzenden  Periode  des  Hochmittelalters  und 
der  Geistesgeschichte  überhaupt  befaßt,  sich  hier  mit 
Dante    auseinandersetzen.      Es    ist   ein   in   der   Form    so 


')  Die  berühmte  Stelle:  „Seitdem  dein  Karl,  o  liebliche 
Clemenza,  mich  aufgeklärt",  mit  der  der  9.  Gesang  des  Paradiso 
beginnt,  soll  sich  nach  mancher  Kommentatoren  Ansicht  auf  die 
Tochter  und  nicht  die  Gemahlin  Karl  Martells  beziehen.  Ist  das 
richtig,  was  ich  hier  nicht  näher  prüfe,  so  wäre  darauf  hinzu- 
weisen, daß  auch  sie  eine  im  zweiten  Jahrzehnt  des  14.  Jahr- 
hunderts öfter  genannte  Heiratskandidatin  war.  wie  sich  aus  den 
^Acta  Aragonensia"  ergibt.  Sie  heiratete  schließlich  1315  Lud- 
wig X.  von  Frankreich.  . 


498  Heinrich  Finke, 

ganz  dem  gewöhnlichen  Geschichtsstoif  entgegengesetz- 
tes Material:  die  Beurteilung  seiner  Zeit  durch  die  Cha- 
rakteristik der  zeitgenössischen  geistlichen  und  weltlichen 
Herrscher  der  Christenheit.  Nicht  faßbare  Tatsachen 
werden  in  erster  Linie  geboten,  sondern  Zeichnungen 
des  inneren,  zuweilen  auch  des  äußeren  Menschen,  Ur- 
teile in  sonderbarem  Gemisch  von  Wahrem  und  Falschem, 
aber  stets  von  blendender  Sicherheit,  in  knappster  Form, 
Schon  mancher  nüchterne  Forscher  hat  den  mächtigen 
Reiz  dieser  Stellen  empfunden,  und  an  sich  selbst  er- 
fahren, wie  schwer  es  ist,  sich  von  der  Wirkung  dieser 
oft  spruchartigen  und  dem  Gedächtnis  fest  sich  einprägen- 
den Verse  zu  befreien.  Der  Kreis  ist  zeitlich  umgrenzt: 
die  Persönlichkeiten  entstammen  der  zweiten  Hälfte  des 
13.  Jahrhunderts  und  dem  beginnenden  neuen ;  die  meisten 
gehören  den  Toten  an,  vereinzelte  der  Beurteilten  leben 
und  überleben  sogar  den  Dichter.  Den  früheren  Epochen 
sind  wenige  entnommen,  und  da  entbehrt  die  Charakte- 
ristik meist  des  eigenen  Kolorits.  Aus  dem  Zeitalter 
Dantes  bleiben  wenige  unerwähnt  von  den  Päpsten  wie 
von  den  führenden  Staatsoberhäuptern  Europas:  selbst 
einige  Herrscher  an  der  Peripherie,  Portugals  und  Nor- 
wegens, sind  wenigstens  genannt.  Von  den  Päpsten 
birgt  oder  erwartet  der  Höllenpfuhl  nicht  bloß  die  Gruppe 
Nikolaus  111.,  Bonifaz  VIII.  und  Klemens  V.  —  dazu  in 
der  Vorhölle  Cölestin  V.  — ,  sondern  auch  mehrere  nicht 
genannte  Vorgänger  und  wahrscheinlich  auch  Nach- 
folger; im  Purgatorium  weilen  Hadrian  V.  und  Martin  IV. 
und  im  Paradies  gar  nur  Johannes  XXI.  Dazwischen 
bleiben  einige  ungenannt,  d.  h.  ziffernmäßig  ausgedrückt 
verdammt  Dante  mehr  als  die  Hälfte  der  Päpste  des 
letzten  Halbjahrhunderts:  daneben  scheint  nach  seiner 
Meinung  wohl  auch,  wenn  man  alle  Notizen  aus  der 
Dlvina  Commedla  und  den  Briefen  zusammenhält,  die 
Mehrzahl  der  Kardinäle  in  die  Hölle  zu  gehören.  Die 
Wirkung  dieses  Bildes  wird  noch  stärker,  wenn  man 
dagegen  die  paar  Kaiser  und  Könige  hält,  die  die  gleiche 
Strafe  bereits  getroffen  oder  wohl  noch  erwartet.  Kaiser 
und   Könige    sind    fast    alle    im   Stande   der   Gnade   ge- 


Dante  als  Historiker,  499 

stürben  —  auch  Manfred,  der  Jurchtbar  gesündigt  — , 
und  sie  harren  des  Paradieses,  in  dem  Heinrich  VII. 
bereits  der  Sitz  geschmückt  ist. 

Gerade  hier  drangt  sich  von  selbst  die  Frage  auf: 
Hat  Dante  eine  quellenmäßige  Begründung,  er,  der  von 
allen  diesen  Herrschern  höchstens  ein  paar,  vielleicht, 
persönlich  gekannt  hat?  Für  den  Einzelfall  können  wir 
nur  sagen,  daß  Dante  auf  seinen  vielen  Wanderungen,  die 
ihn  auch  über  die  Alpen  geführt  haben,  an  den  Höfen 
der  italienischen  Dynasten  manches  wahre  und  falsche 
Urteil  über  die  gekrönten  Häupter  vernommen  und  wohl 
ohne  großes  Bedenken  und  ohne  Nachprüfung  verwertet 
hat.  Im  allgemeinen  wissen  wir,  daß  zwei  Grundanschau- 
ungen des  Dichters:  sein  pessimistisch  angehauchter 
Spiritualismus  und  sein  glühender  Imperialismus  hier 
zur  Verdammung  der  Päpste,  dort  zur  milderen  Beurtei- 
lung der  weltlichen  Herrscher  führen  mußten.  Die  Kirche 
als  solche  mit  ihren  Dogmen  tastet  er  nicht  an,  aber 
ihre  Vertreter,  vom  Papst  bis  zum  Mönch  herab,  die 
dem  urchristlichen  Ideal  der  Armut  widersprachen,  ver- 
wirft er.  Da  nun  das  kirchenpolitische  System  des 
Papsttums  in  der  Höhezeit  des  Mittelalters  so  offen- 
kundig den  Danteschen  Anschauungen  widersprach,  so 
mußte  er  verdammen.  Auch  wir  würden  so  handeln, 
wenn  wir  Dantes  prinzipiellen  Standpunkt  teilten.  Die 
deutschen  Herrscher  verwarfen  ja  nicht  sein  Ideal  des 
Imperiums,  sie  sündigten  nur  aus  Schwäche,  und  darum 
schont  er  sie.  Wohl  trifft  manch  ingrimmig  Wort  die 
anderen  Könige,  welche  das  Imperium  schädigen  wollen, 
aber  trotzdem  verfährt  er  milder  mit  ihnen  als  mit  den 
Päpsten. 

Hat  man  diese  allgemeineren  Grundlagen  Dantescher 
Kritik  und  Einseitigkeit  erkannt,  so  werden  in  den  Cha- 
rakteristiken den  Historiker  vor  allem  die  Besonder- 
heiten reizen;  denn  aus  ihnen  kann  vielleicht  auf  eine 
besondere  Quellenkenntnis  des  Dichters  gedeutet  werden. 
Nicht  die  angebliche  Verdammnis  Nikolaus'  III.  reizt  so 
sehr,  als  daß  er,  dessen  persönliche  Lauterkeit  in  der 
Kardinalzeit  Sternfeld,  nachgewiesen  hat,  an  die  Spitze  der 


500  Heinrich  Finke. 

Simonisten  gestellt  wird.  Ich  stimme  der  Deutung  Hallers 
bei^),  wonach  der  Grund  der  Abneigung  Dantes  in  der 
eigenartigen  politischen  Tätigkeit  des  Orsinipapstes  und 
in  seinem  entscheidenden  Eingreifen  in  die  Spaltungen 
des  Minoritenordens  liegt.  Die  Kreise,  mit  denen  Dante 
sympathisierte,  haben  Nikolaus  bereits  bald  nach  seinem 
Tode  Häretiker  genannt:  ihn  wie  den  zweitgenannten 
Simonisten,  Bonifaz  VIII.  Simonie  ist  dabei  die  Bezeich- 
nung der  Verquickung  des  Religiösen  mit  dem  Welt- 
lichen. Bonifaz  VIII.  sahen  zudem  die  spiritualistischen 
Kreise  als  unrechtmäßigen  Papst  an.  Und  bei  ihm  trifft 
persönlicher  Haß  des  Dichters  mit  einer  grenzenlosen 
Unbeliebtheit  bei  den  Zeitgenossen  zusammen.  Auch  in 
Florenz  soll  aus  kirchlichen  Kreisen  das  Wort  dlabolus 
gegen  ihn  angewandt  sein,  das  die  aragonesischen  Ge- 
sandtschaftsberichte wie  Ubertin  von  Casale  gebrauchen.-) 
Auffällig  ist  also  nicht  die  Nennung  dieses  Papstes  in 
diesem  Zusammenhang,  sondern  daß  der  Dichter,  der 
ihn  doch  wohl  am  besten  gekannt  hat,  über  den  Schritt 
seines  Vorgängers  Cölestin  V.  so  unhistorisch  aburteilen 
und  über  Bonifaz'  VIII.  so  gar  nichts  Individuelles,  Per- 
sönliches bringen  konnte,  wie  er  es  z.  B.  bei  Klemens  V. 
tut.  Die  Ausdrücke  „neuer  Jason"  3),  „senza  legge", 
„Du,  der  nur  um  zu  löschen,  schreibet"  sind  Schlag- 
worte, die  nur  der  intimsten  Kenntnis  der  Geschichte 
und  Person  des  ersten  avignonesischen  Papstes  ent- 
stammen können.  Einzigartig,  auf  persönlicher  Kenntnis 
beruhend,  ist  die  Charakteristik  des  Einmonatspapstes 
Hadrian  V.,  über  dessen  Wesen  und  Tätigkeit  keine 
schriftliche  Quelle,  kein  Register  erzählt. 

0  In  der  Rezension  des  Buches  von  Sternfeld,  Der  Kardinal 
Johann  Gaetan  Orsini  in  der  Theol.  Literatur-Ztg.  1906,  S.  178. 

-)  Die  zahlreichen  Berichte  in  meinen  Büchern:  Aus  den 
Tagen  Bonifaz'  VIII.  und  Acta  Aragonensia  beweisen,  daß  die 
Empfindungen  Dantes  Bonifaz  gegenüber  in  weiten  Kreisen  ge- 
teilt wurden. 

«)  Das  bedeutet,  daß  Dante  um  den  Verdacht,  daß  Clemens  V. 
sich  seine  Wahl  gewissermaßen  von  Philipp  d.  Seh.  erkauft  hat, 
wußte.  Man  vgl.  die  Berichte  über  Clemens'  V.  Wahl  in  meinen 
obengenannten  Büchern. 


Dante  als  Historiker.  501 

Dantes  Urteile  über  weltliche  Herrscher  und  die 
Politik  seiner  Zeit  zeigen  überraschende  Kenntnisse  und 
hier  und  da  Scharfblick,  widersprechen  aber  auch  oft 
der  begründeten  historischen  Auffassung.  Wenn  er 
Carobert  von  Ungarn  über  seinen  Bruder  Robert  von 
Neapel  sagen  läßt: 

Und  macht  zum  König,  dem  die  Predigt  ziemte, 
so  haben  wir  hier  eine  erst  in  neuerer  Zeit  erkannte 
Würdigung  dieses  doktrinären  Politikers;  und  wohl  nur 
wenig  Zeitgenossen  haben  gewußt,  was  Dante  wahr- 
scheinlich gehört  hat  und  wir  Schwarz  auf  Weiß  haben, 
daß  Robert  tatsächlich  Sermone  gehalten  hat.^)  Und 
wenn  der  Dichter  Hugo  Capet  den  so  merkwürdigen 
Abriß  französischer  Geschichte  beginnen  läßt: 

ich  war  die  Wurzel  jenes  schlimmen  Baumes, 

Der  so  die  ganze  Christenheit  beschattet, 

Daß  gute  Frucht  nur  karg  davon  man  sammelt, 

SO  glaube  ich,  daß  in  keiner  zeitgenössischen  Quelle 
das  drückende  und  verderbenbringende  Übergewicht 
Philipps  des  Schönen  und  des  französischen  Wesens  zu 
Beginn  des  14.  Jahrhunderts  so  klar  ausgedrückt  sich 
findet.  Mag  es  überlegt  sein  oder  nicht,  jedenfalls  ist 
es  richtig  —  das  hat  die  neue  Forschung  festgestellt  — , 
daß  Philipp  der  Schöne,  wie  Dante  sagt,  senza  decreto 
gegen  die  Templer  vorgegangen  ist;  die  Erklärer  ver- 
gessen bis  jetzt  nicht  hinzuzufügen,  daß  es  x\\Q\\i  senza 
decreto  geschehen!  —  Und  dem  halte  man  nun  gegen- 
über  die    unzweifelhaft   falsche   Charakteristik   desselben 

Philipp: 

Sie  kennen  sein  unflätig  Lasterleben. 
(Sanno  la  vita  sua  viziata  e  lorda) 

Wenn  bei  der  schwer  ergründlichen  Persönlichkeit 
dieses  Mannes  etwas  feststeht,  so  ist  es  die  Reinheit 
seiner  Sitten;  das  hat  die  gesamte  Forschung  dargetan. =^) 


')  Vgl.  das  Werk  von  G.  B.  Siragusa,  L'ingegno,  il  sapere 
e  gl'intendimenti  di  Roberto  d'Angiö  (1891),  besonders  das  Kapitel: 
/  sermoni  S.  40  ff. 

-)  Das  hat  auch  K.  Wenck  in  seiner  fein  abgewogenen  Cha- 
rakteristik (1905)  betont. 


502  Heinrich  Finke, 

Noch  unerklärlicher  bleiben  die  bitteren  Bemerkungen 
Dantes  über  Friedrich  III.  von  Sizilien.  Er  wie  sein 
Bruder  Jayme  II.  und  ihr  Onkel  Jayme  von  Mallorca 
sind  dem  Dichter  durchaus  unsympathisch.  Aber  bei 
Jayme  II.,  dem  Gegner  der  Pisaner,  durch  seine  sardi- 
nischen Pläne  ein  ständiger  Unruhestifter  auf  italieni- 
schem Boden,  läßt  sich  allerlei  sachliche  Gegnerschaft 
denken.  Bei  Friedrich  jedoch,  der  idealsten  Fürsten- 
gestalt damaliger  Zeit,  dem  Freunde  Heinrichs  VII.,  dem 
Gönner  und  Schützer  der  Spiritualen,  dessen  kirchliche 
Reformpläne  an  Dantes  Gedanken  erinnern:  warum  hat 
er  ihn  verfolgt,  verhöhnt,  nicht  etwa  nur  damals,  als 
Friedrich  Pisa  nach  Heinrichs  VII.  Tode  im  Stich  lassen 
mußte,  sondern  schon  lange  vorher  im  Convivlo,  in  De 
vulgarl  eloqulof  Und  warum  hat  er  ihn,  den  Helden 
eines  armen,  ausgesogenen  Landes,  als  Geizhals,  als 
Schande  seines  Stammes  gebrandmarkt?  Ich  kann  mir 
nur  denken,  daß  hier  persönliche  Gründe  bei  Dante  sein 
Urteil  beeinflußt  haben,  daß  vielleicht  nicht  erfüllte  Hoff- 
nungen mitwirken  bei  dem  Dichter,  der  die  Freigebigen 
so  zu  feiern  verstand,  und  der  den  frühverstorbenen 
Bruder  der  beiden  Aragonesen,  der  sicherlich  in  keiner 
Weise  an  beide  heranreichte,  so  stark  und  unbegründet 
gelobt  hat.  Der  hieß  merkwürdigerweise  Alfonso  el  liberal, 
d.  h.  der  Freigebige! 

Meine  Erörterungen  bezogen  sich  wesentlich  auf 
Inferno  und  Purgatorio;  nicht  als  ob  im  Paradiso  den 
Historiker  interessierende  Persönlichkeiten  und  Urteile 
fehlten;  auch  hier  gibt  es  einige  für  den  Historiker  schwer 
deutbare  Stellen,  ja  sogar  ein  paar  „luoghi  storicamente 
incomprenslbiW,  wie  Bartoli  einmal  sagt.  Zu  ersteren 
gehört  wohl  die  Unterbringung  des  Philosophen  des 
Averroismus,  Siger  von  Brabant,  über  den  die  For- 
schungen von  Bäumker  zuerst  Licht  verbreitet  haben, 
in  die  Nähe  der  Thomas  von  Aquino,  Albertus  Magnus 
und  Richard  von  St.  Viktor?  Gern  wüßte  man  mit  Sicher- 
heit, ob  der  einzige  zeitgenössische  Papst,  der  der  Ehre 
des  Himmels  gewürdigt  wird,  Johannes  XXL,  nur  als 
Gelehrter,   wie   die  Bezeichnung  andeutet,   und  als  Ver- 


Dante  als  Historiker.  503 

fasser  des  berühmtesten  philosophischen  Schulbuches 
dorthin  gelangt  ist?  Oder  ob  die  eigenartige  Persön- 
lichkeit des  Mannes,  der  unter  seinen  Büchern  in  seiner 
Bibliothek  erschlagen  wurde  und  den  Zeitgenossen  einen 
Zauberer  nannten,  wie  auch  Dante  bezeichnet  wurde, 
den  Dichter  besonders  sympathisch  berührte?  Doch 
alles  in  allem  genommen  tritt  die  Bedeutung  des  Para- 
diso für  den  Historiker,  was  das  Persönliche  und  Poli- 
tische angeht,  weit  hinter  die  beiden  anderen  Teile  zu- 
rück. Hier,  wo  im  Glänze  des  Unendlichen  sich  die 
großen  seligen  Geister  sonnen,  deren  Wesen  der  Be- 
urteilung weniger  Angriffsfläche  bietet,  schweigt  ja  meist 
die  Kritik  des  Dichters.  Hier  ist  das  Gebiet  des  Un- 
persönlichen, der  großen  philosophischen  und  theologi- 
schen Probleme. 


Walpole  als  Premierminister.) 

Von 

Wolfgang  Michael. 

Die  staatsmännische  Größe  Robert  Walpoles  war  nicht 
von  der  Art,  wie  sie  geeignet  ist,  die  Herzen  zu  er- 
wärmen, den  mitlebenden  Volksgenossen  Liebe  und  Be- 
wunderung abzuzwingen.  Er  ist  viel  angegriffen  und 
gescholten,  aber  auch  in  Schutz  genommen  und  gerühmt 
worden.  Freilich  haben  selbst  seine  intimsten  Verehrer 
in  ihren  Lobpreisungen  Walpoles  sich  stets  eine  gewisse 
Reserve  auferlegt.  Sie  haben  allenfalls  seine  glänzenden, 
aber  einseitig  entwickelten  Fähigkeiten  und  seine  eminent 
nützlichen  Leistungen  für  den  Staat  und  für  die  Gesell- 
schaft anerkannt,  aber  wohl  niemals  so  volle  Töne  ange- 
schlagen, wie  der  Engländer  sie  etwa  bei  der  Beurteilung 
der  beiden  Pitts  zu  finden  pflegt. 

Nicht  eine  Geschichte  des  Ministeriums  Walpole  ist 
es,  was  ich  Ihnen  heute  vortragen  möchte.  Nicht  was 
er  für  die  Größe  Englands  getan,  sondern  wie  er  es 
vollbracht  hat,  seine  Stellung  als  Premierminister,  soll 
den  Gegenstand  dieses  Vortrages  bilden.  Vielleicht  wird 
aber  selbst  eine  derartige,  mehr  der  Form  als  der  Sache 
geltende  Betrachtung  noch  etwas  dazu  beitragen  können, 
um  zu  einer  gerechten  Würdigung  des  Mannes  und 
seines  Werkes  zu  gelangen. 

>)  Vortrag,  gehaUen  auf  der  XI.  Versammlung  deutscher 
Historiker  in  Straßburg  i.  E.  am  18.  September  1909. 


Walpole  als  Premierminister.  505 

So  darf  ich  denn  über  die  Hauptereignisse  aus  dem 
Leben  und  der  politischen  Laufbahn  Walpoles  mit  wenigen 
Worten  der  Erinnerung  schnell  hinwegeilen. 

Robert  Walpole  war  einer  alten  Familie  des  Landadels 
von  Norfolk  entsprossen,  deren  Ursprung  gern,  aber  wohl 
nicht  mit  vollem  Rechte,  auf  einen  Stammvater  in  der 
Zeit  Wilhelms  des  Eroberers  zurückgeführt  wurde.  Ge- 
boren 1676,  war  er,  da  zwei  ältere  Brüder  früh  verstor- 
ben waren,  im  Jahre  1700  beim  Tode  des  Vaters  in  den 
Besitz  des  Familiengutes  eingetreten.  1701  wird  er  ins 
Unterhaus  gewählt,  wo  er  bald  einer  der  Führer  der 
Whigpartei  wird.  Unter  Königin  Anna  ist  er  wiederholt 
Mitglied  des  Kabinetts,  zuletzt  in  der  großen  Zeit  von 
Godolphin  und  Marlborough.  Der  Sturz  dieses  Mini- 
steriums macht  auch  seiner  ministeriellen  Tätigkeit  ein 
Ende  und  zieht  ihm  politische  Verfolgung  und  Gefangen- 
schaft zu.  1714,  als  bei  der  Thronbesteigung  Georgs  L 
die  Whigs  wieder  ans  Ruder  kommen,  erhält  auch  Walpole 
wieder  ein  Amt,  obwohl  noch  nicht  in  leitender  Stellung. 
1715  wird  er  als  erster  Lord  des  Schatzes  und  Kanzler 
der  Schatzkammer  an  die  Spitze  der  Finanzverwaltung 
gestellt.  Doch  ist  sein  Einfluß  im  Ministerium  keines- 
wegs entscheidend  und  sicherlich  nicht  so  groß  wie  der- 
jenige der  beiden  Staatssekretäre  Townshend  und  Stan- 
hope.  Walpole  in  dieser  Zeit  als  Premierminister  zu 
bezeichnen,  wie  es  manche  tun,  einfach  weil  er  erster 
Schatzlord  war,  ist  völlig  unrichtig.  Immerhin  hat  Georg  I. 
das  Verwaltungsgenie  Walpoles  schnell  schätzen  gelernt. 
Als  infolge  einer  Spaltung  unter  den  Whigs  Townshend 
1717  zurücktritt,  sieht  der  König  diesen  viel  leichteren 
Herzens  scheiden  als  Robert  Walpole,  der  doch  auf 
seinem  Rücktritte  besteht.  Die  Szene  ist  uns  mehrfach 
geschildert  wie  der  König  das  von  Walpole  auf  den  Tisch 
niedergelegte  Siegel  wohl  zehnmal  in  Walpoles  Hut 
zurücklegte,  wie  er  immer  wieder  die  Worte:  Rogo  te, 
rogo  te  (die  Unterhaltung  wurde  lateinisch  geführt),  aus- 
stößt,  ohne  Walpole   zum  Bleiben    bewegen    zu   können. 

Als  nach  einigen  Jahren  die  Versöhnung  der  streiten- 
den Gruppen   erfolgt   ist,   kehren    auch  Townshend    und 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  33 


506  WoHgang  Michael, 

Walpole  in  die  Regierung  zurück,  Walpole  tritt  bald  wieder 
in  seine  früheren  Ämter  als  erster  Lord  des  Schatzes 
und  Kanzler  der  Schatzkammer  ein.  Er  ist  im  Besitze 
des  Vertrauens  zweier  Könige,  Georgs  I.  und  II.,  21  Jahre 
lang,  von  1721  bis  1742,  in  dieser  Stellung  geblieben. 
Er  ist  1745  gestorben.  Die  Erinnerung  an  eine  lange 
Friedenszeit,  an  das  Aufblühen  von  Handel  und  Wandel, 
an  die  steigende  Bedeutung  der  Kolonien  ist  mit  seinem 
Namen  eng  verknüpft. 

Diese  21  Jahre  also  sind  es,  denen  wir  von  unserem 
besonderen  Gesichtspunkt  aus  unsere  Betrachtung  widmen 
wollen. 

Robert  Walpole  ist  oft  als  der  erste  englische  Premier- 
minister, das  Kabinett,  dem  er  angehörte,  als  das  erste 
Kabinett  in  dem  modernen  Sinne  bezeichnet  worden. 
Die  Historie  läßt  für  die  Erscheinungen  einer  jeden 
Periode  nur  die  dieser  selbst  eigenen  Maßstäbe  gelten. 
Die  modernen  englischen  Verfassungsnormen  hier  heran- 
zuziehen kann  denn  auch  nicht  den  Zweck  haben,  ent- 
scheiden zu  wollen,  ob  die  Einrichtungen  zu  Walpoles 
Zeit  besser  oder  schlechter  waren  als  die  heutigen.  Aber 
da  es  sich  nun  einmal  um  dieselben  Institutionen  in  ver- 
schiedenen Stadien  ihrer  Entwicklung  handelt,  so  wird 
vielleicht  das  Damals  noch  deutlicher  werden,  wenn  wir 
uns  das  Heute  rasch  vergegenwärtigen. 

Die  Rolle,  welche  im  heutigen  englischen  Verfassungs- 
leben der  Premierminister  und  das  Kabinett,  an  dessen 
Spitze  er  steht,  spielen,  ist  bekannt  genug.  Das  Kabinett 
wird  gern  bezeichnet  als  ein  zur  Exekutive  berufener 
Ausschuß  aus  der  jeweiligen  Majorität  des  Unterhauses. 
Es  ist  daher  notwendig  nur  aus  Mitgliedern  einer,  näm- 
lich der  herrschenden  Partei  zusammengesetzt.  Es  ist 
insgesamt  verantwortlich  für  die  Handlungen  aller  wie 
der  einzelnen  Mitglieder,  und  zwar  verantwortlich  gegen- 
über dem  Unterhause  und  weiterhin  gegenüber  den 
Wählern,  d.  h.  dem  Volke.  Das  Oberhaupt  des  Kabinetts, 
der  Premierminister,  welcher  die  Zusammensetzung  des- 
selben bestimmt,  wird  zwar  durch  die  Krone  ernannt, 
doch    hat  die  Krone  hierbei  keine  freie  Wahl.     Sie  muß 


Walpole  als  Premierminister.  507 

den  Führer  der  herrschenden  Partei  ernennen.  Sie  muß 
ferner  den  Premierminister  und  das  Kabinett  in  dem 
Augenblicke  entlassen,  wo  die  Mehrheit  des  Unterhauses 
sich  gegen  dieselben  erklärt  hat.  Premierminister  und 
Kabinett  sind  demnach  die  durch  das  Vertrauen  der 
Volksvertretung  berufenen  und  vom  Könige  eben  nur 
ernannte  regierende  Körperschaft. 

Eine  zu  eingehende  Vergleichung  mit  dem  heutigen 
Prime  Minister  könnte  aber  das  Bild,  das  wir  von  der 
Stellung  Walpoles  zu  zeichnen  haben,  leicht  verwirren, 
ich  will  jetzt  vielmehr,  die  Gegenwart  beiseite  lassend, 
versuchen,  unseren  Stoff  von  drei  verschiedenen  Gesichts- 
punkten aus  zu  fassen,  freilich  ohne  die  Hoffnung,  ihn 
damit  irgend  erschöpfend  behandelt  zu  haben  und  will 
nacheinander  Walpoles  Verhältnis  zum  Könige,  seine 
Stellung  im  Kabinett  und  sein  Verhalten  dem  Parlamente 
gegenüber  zu  schildern  versuchen. 


Georg  I.  hat  Walpole  im  Jahre  1721  in  die  Regierung 
berufen,  kurze  Zeit  nachdem  Staat  und  Volk  eine  der 
schwersten  Krisen,  von  der  die  englische  Geschichte  zu 
berichten  hat,  die  Südsee-Katastrophe,  überwunden  haben. 
Walpole  ward  damals  als  eine  Art  Retter  der  Gesell- 
schaft, jedenfalls  als  der  einzige  angesehen,  der  die 
Fähigkeit  besaß,  die  Finanzen,  den  Handel,  das  ganze 
Geschäftsleben  der  Nation  wieder  in  ruhige  Bahnen  zu 
lenken.  Der  König  gibt  ihm  Gelegenheit,  die  Rolle  zu 
spielen,  die  jedermann  von  ihm  erwartet  und  setzt  ihn 
bald  auch  in  seinen  alten  Rang  als  ersten  Schatzlord 
und  Kanzler  der  Schatzkammer  wieder  ein.  Dem  mit 
solchen  Erwartungen  in  die  Regierung  Berufenen  mußte 
durch  die  Gewalt  der  Umstände  das  stärkste  Gewicht 
im  Rate  des  Monarchen  zufallen.  Dieser  scheint  der  Mei- 
nung Walpoles  in  allen  Stücken  zu  folgen,  bei  der  Be- 
setzung von  Stellen,  ebenso  wie  in  bezug  auf  die  Be- 
handlung des  Parlaments.  Walpoles  Neider  und  Gegner 
fürchten  —  und  nicht  ganz  mit  Unrecht  —  daß  er  nun 
alles  entscheiden  werde.     Sie  trösten    sich  wohl  mit  der 

33* 


508  Wolfgang  Michael, 

Erwartung,  daß  Georg  selbst  es  nicht  so  meine.  „Der 
König  ist  entsciilossen",  schreibt  Carteret,  „daß  Walpole 
nicht  regieren  soll.  Aber",  fügt  er  besorgt  hinzu,  „es 
wird   schwer  zu  verhindern  sein". 

Wie  es  hier  angedeutet  ist,  steht  es  zunächst  beim 
Könige,  dem  Minister  soviel  Macht  einzuräumen,  wie  es 
ihm  beliebt.  Recht  lehrreich  sind  um  diese  Zeit  die  Be- 
richte des  österreichischen  Residenten  in  London,  Joh. 
Philipp  Hoffmann,  welcher  Walpoles  Vorgänger  Sunder- 
Jand  persönlich  sehr  nahe  stand.  Dieser  hatte  sich,  weil 
€r  in  der  Südseeaffaire  stark  kompromittiert  war,  nicht 
halten  können,  blieb  aber  noch  erster  Kammerherr  des 
Königs.  Von  ihm  schreibt  Hoffmann  am  15.  April  1721: 
„Er  wird  noch  vor  Primum  Ministrum  angesehen,  wie 
er  denn  annoch  den  größten  Credit  beim  Könige  haben 
soll."  Hoffmann  fügt  hinzu,  daß  Sunderland  gleichwohl 
der  ganzen  Nation  verhaßt  sei.  Nach  einem  Jahre  stirbt 
Sunderland.  Hoffmann  wiederholt,  Sunderland  sei  bis 
an  sein  Ende  „vor  Primum  Ministrum  angesehen  ge- 
wesen". Nun  wird,  meint  er,  Walpole  als  Haupt  des 
Schatzamts  in  inneren  Fragen,  besonders  „in  Vorstehung 
der  Parlamentsangelegenheiten"  das  meiste  zu  sagen 
haben,  während  die  Staatssekretäre  Townshend  und 
Carteret  die  auswärtigen  Geschäfte  allein  führen  werden. 
Folgen  wir  weiter  diesen  Hoffmannschen  Berichten,  so 
lesen  wir  (Bericht  vom  23.  Juli  1723),  daß  Walpole  „wegen 
seiner  großen  Fähigkeit  und  Erfahrenheit  in  den  inner- 
lichen Geschäften,  noch  mehr  aber,  weil  er  dem  König- 
lichen Schatzamt  vorsteht  und  damit  das  Parlament  in 
der  Hand  hat,  vor  das  Primum  Mobile  und  fürnehmsten 
Ministrum  angesehen  wird,  in  welchem  Posten  nun  er 
sich  dem  Anschein  nach  so  viel  länger  erhalten  dürfte, 
da  kein  anderes  Subjektum  vorhanden  ist,  so  in  die 
Regierung  der  Auflagen-,  Subsidien-  und  publiken  Gelder 
mit  ihm  zu  vergleichen  wäre". 

In  weiteren  Berichten  erfahren  wir  1724,  daß  Walpole 
in  den  inneren,  Townshend  in  den  auswärtigen  Fragen 
allmächtig  sind.  „Der  König,  heißt  es  ein  andermal,  hat 
sich  gänzlich  in  der  zwei  Schwäger  Hände  geworfen,  und 


Walpole  als  Premierminister.  509 

will  mit  keinem  anderen  als  mit  ihnen  mehr  von  Ge- 
schäften reden.  Alle  anderen  Minister  sind  durch  die 
große  Pouvoir  beider  Schwäger  so  erschreckt,  daß  sie 
sich  nichts  zu  sagen  getrauen." 

Ein  anderer  Berichterstatter.  Graf  Starhemberg,  wun- 
dert sich  1725,  daß  der  König  sich  den  „allzugroßen 
Despotismus"  von  Townshend  und  Walpole  gefallen  lasse. 

Was  wir  aus  diesen  Nachrichten  erfahren,  ist  zu- 
nächst die  Tatsache,  daß  Walpole  in  der  Regierung 
Georgs  1.  stark  dominiert,  aber  doch  eigentlich  nur  in 
der  inneren  Politik,  während  sein  Schwager  Townshend 
die  äußere  leitet.  Man  könnte  also  jetzt  eher  von  einem 
Duumvirat  dieser  beiden  reden,  als  von  einem  alleinigen 
Regimente  Walpoles.  Ja,  Townshend  fühlt  sich  wohl  als 
der  Vornehmere  und  zeigt  in  dem  Verkehr  mit  seinem 
Schwager  eine  gewisse  Jovialität.  An  der  auswärtigen 
Politik,  die  ihm  anfangs  fernliegt,  beginnt  Walpole  erst 
seit  1725  lebhafteren  Anteil  zu  nehmen,  nämlich  von  dem 
Zeitpunkte  an,  wo  dieselbe  zu  Konflikten  mit  fremden 
Staaten  zu  führen  und  damit  seine  Friedensarbeit  ver- 
hängnisvoll zu  stören  droht.  Das  berühmte  „Quieta 
non  movere'^  Walpoles  angeblicher  Wahlspruch,  gibt  nun 
den  Charakter  der  auswärtigen  Politik  nicht  ganz  unzu- 
treffend wieder. 

Was  wir  ferner  den  mitgeteilten  Nachrichten  ent- 
nehmen, ist  die  völlige  Abhängigkeit  des  Ministers  vom 
Könige.  Diese  Abhängigkeit  wird  vollends  durch  Walpoles 
eigenes  Verhalten  bewiesen.  Den  König  freundlich  zu 
stimmen  und  zu  erhalten,  ist  für  ihn  sozusagen  das 
höchste  Gesetz.  Er  leistet  ihm  in  der  Tat  große  persön- 
liche Dienste.  Er  erleichtert  dem  Könige  die  Erfüllung 
seiner  perönlichen  Wünsche,  er  berücksichtigt  stets  die 
hannoverischen  Interessen,  er  bezahlt  pünktlich  des  Königs 
Mätressen,  er  ebnet  ihm  den  Weg  zu  seinen  Reisen  nach 
Hannover,  wo  die  beiden  ersten  George  in  der  altver- 
trauten deutschen  Umgebung  und  über  dem  Jagdvergnügen 
in  der  Göhrde  so  gern  ihre  englischen  Sorgen  vergaßen. 
Schonend  genug  wird  es  Georg  I.  mitgeteilt,  als  dieser 
1722    auf   die  Reise   verzichten  muß,   weil  die  Pläne  der 


510  Wolfgang  Michael, 

Jakobiten  ein  Feuer  zu  entzünden  drohen,  das  leicht 
seinen  Thron  verzehren  könnte.  Aber  der  Jakobitismus, 
das  Schreckgespenst  für  die  beiden  ersten  George,  wird 
ebenfalls  durch  Walpole  beschworen.  Er  ist  es,  ^er  1722 
die  Verschwörung  Atterburys  entdeckt  und  vereitelt  hat. 
Georg  I.  schätzt  wohl  am  meisten  Walpoles  Finanzgenie. 
Für  die  Zwecke  des  Königs  ist  immer  Geld  da.  „Wal- 
pole kann  „Steine  in  Gold  verwandeln",  hat  der  König 
einmal  gesagt.  Aber  indem  er  sich  in  dieser  Weise 
seinem  Herrn  unentbehrlich  macht,  trägt  Walpole  auch 
selbst  dafür  Sorge,  dem  Könige  gegenüber  seine  Ver- 
dienste immer  in  das  rechte  Licht  zu  setzen.  Im  Jahre 
1723,  als  Georg  I.  in  Hannover  weilt,  Walpole  in  London, 
meint  der  König  für  die  Zwecke  der  auswärtigen  Politik 
einer  außergewöhnlichen  Summe  von  100  000  bis  200000  :£ 
zu  bedürfen.  Townshend  schreibt  nach  London  und 
Walpole  antwortet,  daß  er,  wenn  auch  mit  bedeutenden 
Schwierigkeiten,  die  er  umständlich  beschreibt,  die  Summe 
zu  beschaffen  in  der  Lage  sei.  Der  König  ist  entzückt. 
Als  Townshend  ihm  seine  mit  Lobeserhebungen  ange- 
füllte Antwort  an  Walpole  vorlegt  und  ihn  fragt,  ob  er 
nicht  zuviel  Komplimente  gemacht  habe,  antwortet  Georg: 
„Das  wäre  unmöglich,  denn  er  hat  in  Geschäften  nicht 
seinesgleichen."  Der  ganze  Vorgang  wird  aber  noch 
interessanter,  wenn  man  nun  einen  Brief  liest,  den  Wal- 
pole bei  dieser  Gelegenheit  an  Newcastle  geschrieben 
hat  (er  ist  heute  im  Britischen  Museum),  in  dem  Walpole 
gleichsam  schmunzelnd  erklärt:  „ich  habe  mich  bemüht, 
den  Bericht  über  die  Finanzlage  «o  abzufassen,  daß  der 
Dienst,  den  ich  leisten  soll,  auch  weder  leicht  noch  un- 
bedeutend erscheinen  kann." 

Es  gehört  ferner  in  das  Gebiet  der  Bestrebungen 
Walpoles,  sich  einen  wohlgeneigten  König  zu  erhalten, 
wenn  er  die  ganze  Umgebung  des  Herrschers  von  sich 
abhängig  zu  machen  sucht.  Es  sind  die  englischen  und 
deutschen  Minister,  Hofbeamten  und  Mätressen.  Walpole 
überwindet  sie  alle.  Diejenigen  aber,  deren  er  nicht 
Herr  zu  werden  vermag,  sucht  er,  und  gewöhnlich  mit 
Erfolg,    aus    ihrer    Stellung    zu    verdrängen.      Die    Hof- 


Walpole  als  Premierminister.  511 

Intrigen,  die  da  spielen,  haben  ihre  eigene  Geschichte 
und  sind  ebenso  von  persönhchem  wie  von  hoch- 
politischem Charakter.  Carteret,  Bernstorff.  Cadogan 
sind  einige  berühmte  Opfer  dieses  Intrigenspiels.  Eine 
ähnliche  Bedeutung  hat  es,  als  1723  Robert  Walpoles 
Bruder  Horace  bestimmt  wird  nach  Paris  zu  gehen,  um 
dort  den  für  Walpole  unbequemen  Gesandten  Lucas 
Schaub  sachte  zu  verdrängen.  Der  König  selbst  darf 
das  Spiel  nicht  ganz  durchschauen.  Angeblich  reist. 
Horace  Walpole,  nur  um  Paris  kennen  zu  lernen,  nach 
Frankreich  und  schreibt  in  einem  unschuldigen  Briefe 
nach  Hannover,  wo  der  König  weilt,  wie  sehr  es  ihn 
verlangt  habe,  die  ihm  noch  unbekannten  Kunstschätze 
der  französischen  Hauptstadt  einmal  mit  eigenen  Augen 
zu  sehen.  Als  er  erst  in  Paris  ist,  erhält  er  zunächst 
einen  kleinen  diplomatischen  Auftrag,  wird  sodann  an 
Stelle  Schaubs  Gesandter  und  ist  sieben  Jahre  lang  in 
dieser  Stellung  geblieben.  1725  wird  das  Staatssekre- 
tariat für  Schottland  wesentlich  aus  dem  Grunde  abge- 
schafft, um  damit  den  Herzog  von  Roxburghe  zu  be- 
seitigen, welcher  der  Gruppe  Townshend-Walpole  noch 
selbständig  gegenübersteht.  Und  endlich  führt  1730  ein 
Konflikt  zwischen  den  beiden  Schwägern  zum  Rücktritt 
Townshends.  Walpole  allein  bleibt  übrig,  als  der  über 
untergeordneten  Geistern  frei  schaltende  Staatsmann. 

Wir  sind  damit  schon  in  die  Regierungszeit  Georgs  II. 
gekommen,  deren  Anfang  in  diesem  Zusammenhange 
noch  von  besonderem  Interesse  ist.  Denn  es  war  ein 
wichtiger  und,  wie  es  den  Zeitgenossen  zunächst  erschien, 
für  Walpole  verhängnisvoller  Moment,  als  König  Georg  I. 
die  Augen  schloß.  Auf  der  Reise  nach  seinem  vielge- 
liebten Hannover  begriffen,  ist  er  unterwegs  vom  Schlage 
getroffen  worden.  Die  Nachricht  kommt  nach  London, 
wo  niemand  an  einen  nahen  Thronwechsel  gedacht  hat. 
Walpole  ist  der  erste,  der  sie  empfängt.  Er  tut,  was  der 
Augenblick  von  ihm  fordert.  Er  fährt  in  größter  Eile, 
sechsspännig,  von  seinem  Hause  in  Chelsea  nach  Rich- 
mond,  wo  der  Prinz  wohnt,  und  begrüßt  ihn  kniend  als 
den   neuen   Herrn.     Als  Georg  IL   sich   von   seinem  Er- 


512  Wolfgang  Michael, 

staunen  erholt  hat,  iragt  ihn  Walpole  nach  seinen  Be- 
fehlen für  die  zunächst  notwendigen  Anordnungen,  er 
fragt  ihn  insbesondere,  wer  die  Rede  aufsetzen  solle,  mit 
welcher  der  neue  König  sein  Privy  Council  zu  begrüßen 
hatte.  Und  da  war  es  jedenfalls  für  Walpole  ein  nieder- 
schmetternder Bescheid,  als  er  aus  dem  Munde  des 
Souveräns  nicht  seinen  eigenen  Namen  vernahm,  sondern 
einen  anderen,  den  des  Sir  Spencer  Compton. 

Mit  diesem  Bescheid  zieht  Walpole  ab.  Er  und 
seine  nächsten  Freunde  mußten  wohl  der  Meinung  sein, 
daß  Compton,  bisher  Sprecher  des  Unterhauses,  der  kom- 
mende Mann  sei.  Sie  alle,  Walpole,  Townshend,  New- 
castle,  Devonshire  machen  sich  auf  ihre  baldige  Ent- 
lassung gefaßt.  „Wir  können",  schrieb  Newcastle  am 
Tage  nachdem  Georg  II.  den  Thron  in  Besitz  genommen 
hatte,  „noch  garnicht  über  die  Lage  urteilen,  aber  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  wird  der  Sprecher  der  erste 
Mann  werden."  Compton  war  in  der  Tat  bisher  der 
nächste  Vertraute  des  Prinzen  von  Wales  gewesen.  Des- 
halb, aber  auch  nur  deshalb,  soll  er  nun,  da  der  Prinz 
König  geworden  ist,  die  Leitung  des  Staates  führen,  wie 
er  bisher  die  Leitung  des  prinzlichen  Haushaltes  in  der 
Hand  gehabt  hat.  Man  wußte  auch,  wie  oft  der  Prinz  über 
Walpole,  schon  weil  er  der  Minister  seines  Vaters  war, 
mit  Schimpf  und  Spott  zu  reden  pflegte.  Aber  immer- 
hin, der  Abscheu  gegen  Walpole  saß  wohl  nicht  sehr 
tief  beim  Könige.  Georg  11.  war  sein  Leben  lang  ein 
Freund  starker  Ausdrücke.  Nach  wenigen  Tagen  hat 
sich  das  Bild  schon  wieder  völlig  verändert.  Wir  werden 
heute  nicht  mehr  sagen  können,  was  in  der  Seele 
Georgs  II.  vorgegangen  sein  mag,  welche  Einflüsse  auf 
ihn  gewirkt  haben.  Sicher  ist  die  Königin  Karoline  von 
Anfang  an  zugunsten  Walpoles  bei  ihrem  Gatten  einge- 
treten. Auch  die  Rücksicht  auf  die  auswärtige  Politik 
hat  eine  Rolle  gespielt.  Das  bestehende  Bündnis  mit 
Frankreich  schien  den  Fortbestand  des  Ministeriums 
Walpole-Townshend  zu  heischen.  Robert  Walpoles 
Bruder  Horace,  Gesandter  in  Paris,  kam  sofort  nach 
London  herüber,    um  Georg  IL  schriftlich  und  mündlich 


Walpole  als  Premierminister.  513 

die  friedlichen  Absichten  des  Kardinals  Fleury  mitzuteilen 
und  auch  wohl  vertraulich  im  Namen  des  Kardinals  für 
Walpole  zu  wirken.  Nach  einer  handschriftlichen  Auf- 
zeichnung im  Britischen  Museum  soll  Robert  Walpole 
selbst  Fleury  geschrieben  haben,  um  von  seiner  Hand 
einen  Brief  zu  seinen  Gunsten  zu  erwirken. 

Alle  diese  Umstände  haben  sicherlich  mitgewirkt, 
aber  ich  glaube  garnicht,  daß  es  ein  einzelner  Umstand 
war,  der  den  Entschluß  des  Königs  bestimmte,  sondern 
vielmehr  die  schnell  gewonnene  Erkenntnis  von  den  über- 
ragenden Fähigkeiten  Walpoles.  Spencer  Compton  hat, 
so  einfach  die  Aufgabe  auch  war,  die  Rede  des  Königs 
im  Privy  Council  nicht  selbst  aufzusetzen  vermocht, 
sondern  sich  an  Walpole  gewandt,  und  dieser  fand  leicht 
die  würdige  und  der  Gelegenheit  entsprechende  Form. 
Und  vor  allem  die  Finanzen.  Georg  11.  hatte  seine  be- 
sonderen Wünsche  in  bezug  auf  die  Zivilliste.  Hier  war 
nun  der  unvergleichliche  Kenner  der  Geldverhältnisse 
des  Staates,  der  große  Rechner  Walpole,  vollends  un- 
ersetzlich. Ich  glaube,  daß  dieser  Punkt  schnell  zu  seinen 
Gunsten  entschieden  hat.  Schon  in  dem  erwähnten 
handschriftlichen  Briefe  Newcastles  vom  15.  Juni  heißt 
es:  „Der  König  hat  sehr  viel  mit  Sir  Robert  über  die 
Zivilliste  gesprochen."  Als  dann  dieses  wichtige  Ge- 
schäft über  Erwarten  günstig  für  den  König  zu  verlaufen 
schien,  da  war  dieser  längst  entschlossen,  sich  von  Wal- 
pole nicht  zu  trennen.  Er  nahm  ihn  bei  der  Hand  und 
sagte:  „Sehen  Sie,  Sir  Robert,  diese  Sache  wird  für  meine 
Ruhe  ebenso  dienlich  sein  wie  für  die  Ihrige.  Denn  dies 
wird  nun  für  meine  Lebenszeit  geregelt  sein,  aber  auch 
für  die  Ihrige." 

Genug,  Sir  Spencer  Compton,  der  einen  kurzen  Mo- 
ment der  Mann  des  Schicksals  gewesen  war,  von  aller 
Welt  gesucht  und  gefeiert,  war  ebenso  schnell  von  aller 
Welt  vergessen.  Er  ward  auf  Walpoles  Empfehlung  durch 
die  Erhebung  zum  Peer  geehrt  und  unschädlich  gemacht. 
Der  König  hatte  sich  für  Walpole  entschieden. 

Fragen  wir  noch  einmal,  was  denn  nun  diesen  Wende- 
punkt für  uns  so  bedeutsam  macht,  und  weshalb  ich  es 


514  Wolfgang  Michael, 

wagen  durfte,  so  ausführlich  dabei  zu  verweilen,  so  ist 
es  zunächst  der  Eindruck,  den  wir  empfangen,  daß  die 
Menschen  von  1720  in  der  Erwartung  übereinstimmten, 
daß  wieder  ein  Einziger  das  Staatsruder  in  der  Hand 
halten  werde,  und  daß  sie  nur  fragen,  wer  wohl  dieser 
Eine  sei.  „Wahrscheinlich  wird  der  Sprecher  der  führende 
Mann",  schreibt  Newcastle.  „Es  wird  wohl  im  wesent- 
lichen so  bleiben  wie  es  ist",  heißt  es  in  einem  anderen 
zeitgenössischen  Briefe.  „Wie  sollte  man  es  auch  anders 
erwarten,  wenn  man  bedenkt,  wer  Premier  sein  wird." 
Also  wieder  ein  Premier;  nur  über  die  Person  herrschen 
noch  Zweifel,  nicht  über  die  Sache.  Der  leitende 
Minister  ist  den  damals  Lebenden  eine  ebenso  vertraute 
Erscheinung,  wie  ihnen  der  Name  Premier  für  denselben 
bereits  geläufig  ist. 

Aber  dann  fällt  es  uns  auch  auf,  daß  der  König 
allein  entscheidet,  wer  dieser  Eine  sein  soll.  Keine 
Partei,  kein  Parlament,  keine  Volksversammlung  hat  ihm 
dreinzureden.  Der  König  hat  es  mit  sich  selbst  abzu- 
machen und  in  freier  Erwägung  zu  entscheiden,  ob  ein 
Compton  oder  ein  Walpole  der  richtige  Mann  sei,  um 
seine  Geschäfte  zu  führen.  Praktische  Rücksichten  und 
Ratschläge,  welche  von  dieser  oder  jener  Seite  gegeben 
werden,  wirken  ein,  bestimmen  vielleicht  seinen  Ent- 
schluß, nicht  aber  etwas,  das  wir  als  konstitutionelle  Be- 
einflussung des  Souveräns  zu  bezeichnen  hätten.  So  an- 
gesehen, wählt  vielmehr  Georg  II.  seinen  ersten  Rat- 
geber fast  mit  derselben  naiven  Selbstherrlichkeit,  wie 
nur  ein  Heinrich  VIII.  es  hatte  tun  können. 

Von  dieser  Zeit  an  ist  Walpoles  Bündnis  mit  dem 
neuen  Könige  so  fest  begründet  wie  früher  dasjenige  mit 
dem  Vorgänger.  Aber  ebenso  auch  die  Freundschaft 
mit  der  Königin  Karoline.  Sie  ist,  so  lange  sie  lebte, 
die  beste  Stütze  und  Fürsprecherin  Walpoles  bei  Georg  II. 
gewesen.  Aber  der  Minister  weiß  auch,  was  er  an  der 
Freundschaft  der  Königin  besitzt,  er  ist  zärtlich  besorgt 
für  ihr  Leben,  während  ihrer  Krankheit  gibt  er  ihr  als 
ihr  Quacksalber,  wie  er  sich  nennt,  kleine  medizinische 
Ratschläge,  er  fleht  sie  an,  für  ihre  Gesundheit  zu  sorgen. 


Walpole  als  Premierminister.  515 

„Sagen  Sie  ihr,  sie  muß  ihr  Leben  für  uns  alle  erhalten, 
non  sibi  sed  toti  genitani  se  credere  mundo:'  Auf  ihrem 
letzten  Krankenlager  —  sie  ist  1737  gestorben  —  hat 
Walpole  sie  noch  einmal  gesehen.  Gerührt  und  stolz 
hat  er  nachmals  oft  die  Worte  wiederholt,  welche  die 
Sterbende  an  ihn  gerichtet  hatte:  „Ich  habe  Ihnen  nichts 
zu  sagen,  als  den  König,  meine  Kinder  und  das  König- 
reich Ihrer  Sorge  zu  empfehlen.''  Wohl  niemals  mag 
Walpole  sich  mehr  als  Prime-Minister  gefühlt  haben,  als 
in  diesem  .Augenblicke. 

Walpoles  Verhältnis  zu  den  beiden  Königen,  unter 
denen  er  sein  hohes  Amt  verwaltet,  ist  aus  den  zeit- 
genössischen Quellen,  gedruckten  wie  ungedruckten, 
noch  ziemlich  klar  zu  erkennen.  Viel  schwieriger  ist 
es,  seine  Stellung  im  Kabinette  zu  schildern,  oder  das 
Bild  zu  zeichnen,  wie  er  neben,  vielleicht  über  seinen 
Kollegen  im  Ministerium  den  entscheidenden  Einfluß  ge- 
übt hat,  den  er  doch  bekanntermaßen  besaß. 

Das  englische  Kabinett  war  eine  von  der  Verfassung, 
damals  wie  heute,  nicht  vorgesehene  Behörde.  Im 
17.  Jahrhundert  hatte  es  sich  herausgebildet  als  ein  Aus- 
schuß des  Privy  Council,  welcher  unter  dem  Vorsitz  des 
Monarchen  die  Staatsgeschäfte  beriet.  Der  1701  bei  Ge- 
legenheit der  Act  of  Settlement  gefaßte  Beschluß,  das 
Kabinett  als  eine  unkonstitutionelle  Neuerung  abzu- 
schaffen, ward  nach  wenigen  Jahren  aufgegeben.  Wir 
sehen  noch  die  Königin  Anna  den  Sitzungen  ihrer 
Kabinette  präsidieren.  Unter  dem  ersten  hannövrischen 
Könige  ändert  sich  das  Bild.  Für  Georg  I.,  welcher  der 
englischen  Sprache  nicht  mächtig  war,  bedeutete  der 
Vorsitz  im  Kabinett,  dessen  Verhandlungen  er  garnicht 
folgen  konnte,  eine  sehr  lästige  Pflicht.  Es  war  jeden- 
falls angenehmer,  die  Minister  unter  sich  tagen  und  ihre 
Beschlüsse  dem  Monarchen  zur  Entscheidung  vorlegen 
zu  lassen.  Das  war  die  Praxis,  welche  sich  unter 
Georg  I.  einbürgerte,  zwar  nicht  sofort,  denn  er  hat  tat- 
sächlich noch  einige  Male  die  lächerliche  Rolle  des 
stummen    Beisitzers    der  Versammlungen    des    Kabinetts 


516  Wolfgang  Michael, 

gespielt.  Dann  aber  blieb  er  fern,  und  das  ohne  den 
König  tagende  Kabinett  ist  seitdem  zu  einer  stehenden 
Einrichtung,  von  der  nur  das  Gesetz  nichts  weiß,  im  eng- 
lischen Verfassungsleben  geworden. 

Der  bis  heute  lediglich  gewohnheitsrechtliche  Cha- 
rakter der  Institution  hat  eine  Entwicklung  möglich  ge- 
macht, innerhalb  welcher  das  Kabinett  zu  verschiedenen 
Zeiten,  seiner  äußeren  Gestalt  nach  wie  als  politischer 
Faktor,  eine  sehr  verschiedene  Rolle  zu  spielen  ver- 
mochte. Wir  werden,  wenn  wir  Walpoles  Stellung  zum 
Parlament  zu  würdigen  haben,  noch  auf  die  Verände- 
rungen zurückkommen,  welche  sich  in  dem  Verhältnis 
zwischen  Kabinett  und  Parlament  im  Wandel  der  Zeiten 
vollzogen  haben.  Hier  haben  wir  es  nun  mit  dem 
Kabinett  als  solchem  zu  tun,  wie  es  in  Walpoles  Zeit  be- 
schaffen war.  Eine  genaue  Schilderung  zu  geben  ist  frei- 
lich unmöglich,  ja  auf  die  einfachsten  Fragen,  wie  diese: 
„Wer  beruft  das  Kabinett?  Wo  und  wie  oft  versammelt 
es  sich?  Wer  führt  darin  den  Vorsitz?  Nach  welchem 
Modus  faßt  es  seine  Beschlüsse?"  läßt  sich  eine  sichere 
Antwort  nicht  geben.  Der  Grund  dafür  liegt  in  dem  Fehlen 
jeglichen  offiziellen  Aktenmaterials.  Weil  das  Kabinett 
keine  anerkannte  Behörde  war,  so  wurden  auch  keine  offi- 
ziellen Protokolle  geführt.  Man  muß  lange  in  den  Quellen 
herumsuchen,  um  nur  weniges  zu  finden,  was  als  ein 
Ersatz  dafür  gelten  kann.  Neben  einigen  schon  bekannten 
privaten  Aufzeichnungen  finden  sich  weit  verstreut  unter 
den  Handschriften  des  Britischen  Museums  und  des  Record 
Office  doch  noch  eine  kleine  Anzahl  protokollartiger 
Aufzeichnungen.  Es  dürfte  sich,  aus  Walpoles  Zeit,  ins- 
gesamt um  die  Protokolle  von  etwa  25  Sitzungen  handeln; 
das  ist  allerdings  betrübend  wenig,  wenn  man  bedenkt, 
daß  in  der  Periode,  um  die  es  sich  handelt,  gewiß  nicht 
weniger  als  tausend  Kabinettssitzungen  stattgefunden  haben. 
Diese  Protokolle  haben  sämtlich  einen  privaten  Charakter, 
sie  sind  von  einem  oder  dem  anderen  Teilnehmer  für 
seine  eigenen  Zwecke  angefertigt  worden.  Die  ausführ- 
lichsten sind  im  Anhang  zu  Lord  Herveys  Memoiren 
gedruckt   und   von    diesem   verfaßt,   die   übrigen    rühren 


Walpole  als  Premierminister.  517 

zum  größeren  Teil  von  dem  Herzog  von  Newcastle  her. 
Aber  immerhin  ist  noch  eine  andere  Aktengruppe  vor- 
handen, welche  ebenfalls  als  eine  Art  Ersatz  für  die  nicht 
existierenden  ofiiziellen  Kabinettsprotokolle  gelten  kann. 
Wenn  die  beiden  ersten  George  ins  Ausland  reisten,  so 
wurde  in  England  eine  Regentschaft  eingesetzt.  Sie  be- 
stand im  allgemeinen  aus  den  Ministern,  die  dem  Kabi- 
nett angehörten.  Überhaupt  haben  wir  hier  ein  verfas- 
sungsgeschichtliches Kuriosum  vor  uns,  indem  wir  das 
oifiziell  nicht  existierende  Kabinett  sich  nun  in  Gestalt  einer 
Regentschaft  als  verfassungsmäßige  Behörde  konstituieren 
sehen,  allerdings  mit  höheren  Befugnissen  als  sie  sonst 
dem  Kabinett  innewohnen.  Und  nun  werden  auch  amt- 
liche Protokolle  geführt,  nach  denen  wir  das  Verfahren 
in  den  Sitzungen  der  Regentschaft  beobachten  können. 
Höchst  wahrscheinlich  ist  aber  dieses  Verfahren  von  dem 
der  gewöhnlichen  Kabinettssitzungen  nicht  sehr  ver- 
schieden gewesen. 

Was  wir  nun  den  vorhin  genannten  Kabinetts- 
protokollen, denen  die  zuletzt  erwähnten  Regentschafts- 
protokolle zur  Seite  stehen,  entnehmen  können,  ist  zu- 
nächst jedesmal  ein  Verzeichnis  der  bei  der  Sitzung 
Anwesenden,  die  Gegenstände  der  Verhandlung  und 
die  gefaßten  Beschlüsse;  die  letzteren  in  der  Form  der 
dem  König  mitzuteilenden  Meinung  des  Kabinetts.  Es 
heißt  etwa:  „Ihre  Lordschaften  sind  untertänigst  der 
Meinung",  oder  „es  soll  Seiner  Majestät  unterbreitet 
werden",  oder  andere  ähnliche  Wendungen.  So  ent- 
spricht es  ja  auch  der  Logik  der  Entwicklung.  Das 
Kabinett,  das  früher  die  Entscheidungen  des  an  seiner 
Spitze  sitzenden  Königs  unmittelbar  herbeigeführt  hatte, 
faßt  jetzt  nur  vorbereitende  Entschlüsse,  die  alsdann  als 
solche  dem  König  unterbreitet  werden.  Das  Recht  der 
Entscheidung  liegt  noch  bei  ihm,  er  hat  es  gleichsam 
bei  seinem  Ausscheiden  aus  dem  Kabinett  mit  sich  ge- 
nommen. Und  in  der  Tat  ist  es  damit  völliger  Ernst, 
denn  der  König  regiert  in  England  noch  persönlich.  Wir 
sehen  gelegentlich  gleichsam  den  starken  persönlichen 
Einfluß   des   abwesenden  Königs   noch  in  die  Kabinetts- 


518  Wolfgang  Michael, 

Sitzungen  hineinspielen.  Als  es  sich  1740  um  eine 
Prinzenheirat  handelt,  hat  Walpole  Georg  II.  einige  Be- 
denken des  Kabinetts  in  bezug  auf  Fragen  der  Kirche 
und  des  Rechts  mitgeteilt  und  berichtet  in  der  nächsten 
Sitzung  selbst  im  Kabinett  über  die  heftigen  Worte,  mit 
denen  der  Monarch  ihn  angefahren  hat,  „ich  will  nichts 
mehr  hören  von  eurem  Geschwätz  über  Kirche  und 
Recht,  ich  will  meine  Tochter  verheiratet  sehen",  —  und 
das  Kabinett  hat  sich  von  neuem  mit  der  Frage  zu  be- 
fassen. 

Die  erwähnten  Protokolle  lassen  manchmal  auch 
deutlich  den  starken  Einfluß  erkennen,  welchen  Walpole 
in  diesen  Verhandlungen  ausübt,  aber  auch  die  Schwierig- 
keiten, auf  die  er  stößt.  Ebenso  klar  ist  es,  daß  nicht 
sein  Amt  ihm  einen  Vorrang  vor  den  übrigen  gibt,  nichts 
von  einem  Premierminister,  der  er  formell  ja  auch  gar- 
nicht  ist,  selbst  mit  der  Bezeichnung  eines  primus  inter 
pares  wäre,  was  den  Charakter  der  Kabinettssitzungen 
betrifft,  schon  zuviel  gesagt.  Wenn  man  ihn  in  der  Ver- 
sammlung dominieren  sieht,  so  ist  es,  weil  er  vornehm- 
lich das  Vertrauen  des  Königs  besitzt,  weil  er  der  mäch- 
tigste Mann  im  Unterhause  ist  und  gewiß  auch,  weil  er 
an  Kenntnis  und  Erfahrung,  an  Geist  und  Urteil  allen 
übrigen  weit  überlegen  ist.  Diese  Überlegenheit  läßt  er 
selbst  die  vornehmsten  Mitglieder  des  Kabinetts  gelegent- 
lich in  fast  brutaler  Weise  empfinden. 

Was  die  vorhin  berührten  Fragen  betrifft,  so  ist  es 
ganz  wahrscheinlich,  daß  Walpole  das  Kabinett  berufen 
hat,  soweit  nicht,  was  wohl  oft  der  Fall  war,  in  der 
Sitzung  selbst  der  Termin  für  die  nächste  beschlossen 
worden  war.  Daß  er  formell  den  Vorsitz  geführt  habe, 
glaube  ich  nicht,  wohl  aber  scheint  er  einfach  durch  das 
Gewicht  seiner  Persönlichkeit  oft  der  praktische  Leiter 
der  Verhandlungen  gewesen  zu  sein.  Die  Zahl  der  An- 
wesenden schwankt,  aber  Walpole  ist  immer  unter  ihnen. 
Von  Abstimmungen  sehen  wir  keine  Spur.  Man  einigt 
sich  über  einen  Beschluß,  oder  ein  solcher  kommt  gar- 
nicht  zustande.  Es  ist  auch  nicht  leicht  zu  sagen,  wer 
von  den  hohen  Beamten  verfassungsmäßig  oder,  richtiger 


Walpole  als  Premierminister.  519 

gesagt,  gewohnheitsrechtlich  zum  Kabinett  gehört,  denn 
die  Zusammensetzung  war  noch  weniger  fest  bestimmt 
als  heute.  An  einem  Punkte  aber  hielt  Walpole  fest,  nur 
sichere  Whigs  durften  Ämter  erhalten,  welche  zum  Ein- 
tritt ins  Kabinett  berechtigten.  Sein  Regiment  war  eine 
ausgesprochene  Parteiherrschaft.  Und  ferner:  Dem  Könige 
gegenüber  besaß  der  erste  Schatzlord  so  wenig  einen 
Vorrang  vor  den  übrigen  Ministern  wie  im  Kabinett.  Er 
ist  nicht  wie  heute  der  Vermittler  zwischen  König  und 
Kabinett,  nicht  der  Mann,  nach  dem  der  König  schickt, 
um  ihm  die  Kabinettsbildung  zu  übertragen.  Das  alles 
hindert  nicht,  daß  freilich  Walpoles  Stellung  zu  den 
beiden  ersten  Georgen  eine  weit  über  diesen  Rahmen 
hinaus  bedeutende  war.  So  sehr,  daß  damit  nicht  allein 
das  Muster  für  die  Stellung  eines  Prime  Minister  gegeben, 
sondern  auch  eine  gewisse  Tradition  geschaffen  war, 
nach  welcher  man  sich  gewöhnte,  den  ersten  Schatzlord 
als  den  Inhaber  einer  solchen  Stellung  zu  betrachten. 

Was  endlich  die  Verantwortlichkeit  des  Kabinetts 
betrifft,  so  gilt  dieselbe  zu  Walpoles  Zeit  noch  mehr 
dem  Könige  als  dem  Unterhause  gegenüber.  Auch  von 
der  heute  anerkannten  kollektiven  Verantwortlichkeit  des 
Kabinetts  ist  wenig  vorhanden.  Walpole  hat  allerdings 
1725  das  Prinzip  einmal  verkündigt.  „Ich  möchte  be- 
merken," schreibt  er,  „daß  die  gegenwärtige  Verwaltung 
die  erste  ist,  von  der  man  weiß,  daß  sie  für  die  ge- 
samte Regierung  verantwortlich  ist."  Aber  die  Praxis 
läßt  diesen  Grundsatz  höchstens  in  der  Form  erkennen, 
daß  alle  irgendeinem  Zweige  der  Verwaltung  geltenden 
Angriffe  gegen  W^alpole  persönlich  gerichtet  zu  werden 
pflegten.  

Wir  kommen  zu  unserem  dritten  Abschnitt:  Walpoles 
Stellung  zum  Parlament. 

Um  ihn  herum  saßen  im  Kabinett  die  Mitglieder  des 
hohen  Adels  von  England,  Herzöge  und  Grafen.  Er  selbst, 
der  Premierminister,  wenn  wir  ihn  mit  seinen  Zeitgenossen 
so  nennen  wollen,  blieb  der  einfache  Mr.  Walpole  oder, 
seit  1725,  Sir  Robert  Walpole,  er  blieb  durch  seine  ganze 


520  Wolfgang  Michael, 

politische  Laufbahn  hindurch  im  Unterhause,  30  Jahre 
lang  als  der  Vertreter  von  King's  Lynn,  des  kleinen 
Städtchens  in  seiner  Nachbarschaft  in  Norfolk.  Daß  ein 
Minister  der  Krone  dieser  im  Unterhause  oft  nützlicher 
sein  konnte  als  bei  den  Lords,  hatte  man  zwar  schon 
früher  erlebt.  Henry  St.  Johns  Erhebung  zum  Peer  war 
noch  über  den  Winter  1711/12  hingezögert  worden,  um 
seine  Beredsamkeit  im  Unterhause  während  der  schweren 
parlamentarischen  Kampagne  nicht  entbehren  zu  müssen. 
Aber  dann  war  auch  aus  ihm  ein  Viscount  Bolingbroke 
geworden.  Walpole  blieb  sich  treu  und  wich  nicht  von 
dem  Boden,  auf  dem  seine  politische  Größe  erwachsen 
war.  Sein  Sohn  ward  zum  Peer  erhoben,  er  selbst  aber 
erklärte,  als  der  König  ihn  1726  durch  die  Verleihung 
des  Hosenbandordens  auszeichnete,  er  wolle  dennoch 
als  Commoner  aus  diesem  Leben  scheiden.  Und  wenn 
gleichwohl  zuletzt  noch  der  entlassene  Minister  zum 
Grafen  Orford  erhoben  wurde,  so  schien  diese  Erhebung 
der  Welt  nur  sagen  zu  sollen,  daß  die  politische  Rolle 
Robert  Walpoles  ausgespielt  sei.  Die  Geschichte  nennt 
ihn  nicht  mit  diesem  neuen  Titel,  dafür  hat  sie  ihm 
neben  dem  Geschlechtsnamen  auch  den  volkstümlicher 
klingenden  Ehrentitel  gelassen,  den  die  Zeitgenossen 
in  ihm  zum  ersten  Male  einem  leitenden  Staatsmann 
verliehen  hatten,  den  Namen  „der  große  Commoner". 

Ein  Redner  großen  Stiles  ist  Walpole  übrigens 
kaum  gewesen.  Er  besaß  wenig  von  der  glänzenden, 
geistvollen  Rhetorik,  wie  sie  Bolingbroke  nachgerühmt 
wird,  und  nichts  von  dem  hohen  Pathos  und  der  hin- 
reißenden Kraft,  wie  sie  den  Reden  des  älteren  Pitt  inne- 
wohnten. Dafür  war  er  aber  auch  frei  von  jeder  thea- 
tralischen Gebärde,  wie  sie  auch  Pitt  keineswegs  ver- 
schmäht hat.  Was  Robert  v.  Mohl  an  der  englischen  par- 
lamentarischen Beredsamkeit  seit  Burke  rühmt,  es  gelte 
hier  für  unerträgliche  Geschmacklosigkeit,  die  Kunst  der 
Rede  in  anderem  als  in  der  inneren  Kraft  der  Beweis- 
gründe und  in  der  logischen  Anordnung  des  Stoffes, 
ihren  Schmuck  anderswo  als  in  der  einfachsten  Klarheit 
und    der   gebildeten    Sprachrichtigkeit    zu    suchen,    das 


Walpole  als  Premierminister.  521 

könnte  man  schon  an  Walpoles  Reden  rühmen.  Sie  sind 
ausgezeichnet  durch  eine  Sachl<enntnis,  mit  welcher  VVal- 
pole  seinen  Gegnern  meistens  überlegen  ist.  Er  ist  der 
Mann  der  Zahlen.  In  Finanzfragen  ist  er  stets  der  beste 
Kenner,  in  Handelsfragen  kaum  weniger,  und  in  seiner 
späteren  Zeit  spricht  er  mit  derselben  Sicherheit  auch 
über  die  auswärtige  Politik.  Man  ist  gewohnt,  den  Stand- 
punkt der  Regierung  in  wichtigen  Fragen  von  ihm  selbst 
klar  und  deutlich  dargelegt  zu  hören.  Die  parlamenta- 
rische Praxis  beherrscht  er  wie  kein  anderer.  In  der 
Debatte  ist  er  schlagfertig  und  tritt  den  Gegnern  oft 
mit  überlegenem  Sarkasmus  entgegen.  Er  versäumt 
keine  wichtige  Sitzung.  Er  ist  recht  eigentlich  zu  Hause 
im  Parlament.  Gewiß  ist  er  in  seiner  natürlichsten  Er- 
scheinung auf  jenem  Stiche  dargestellt,  der  ihn  uns  im 
Unterhause  zeigt,  in  leichter  Haltung  neben  dem  Sprecher 
stehend  und  die  Reihen  der  Mitglieder  überblickend. 

Und  doch  ist  er  nicht  schlechthin  einer  der  Ihrigen. 
Er  steht  vielmehr  als  Oberhaupt  der  Regierung  vor  dem 
Hause  wie  der  Vertreter  von  Interessen,  welche  dem 
Parlament  fremd  und,  wie  man  es  vielfach  empfindet, 
sogar  entgegengesetzt  sind.  Noch  sieht  man  in  den 
Ministern  nicht  die  Vertrauensmänner  des  Parlaments, 
welche  dieses  zur  Führung  der  Regierungsgeschäfte  der 
Krone  zur  Verfügung  stellt.  Das  Verhältnis  ist  umge- 
kehrt. Der  König  hat  den  fähigsten  Mann  im  Parlament 
für  sich  gewonnen  und  ihn  damit  an  ein  Interesse  ge- 
fesselt, welches  dem  Parlament  fremd  ist.  Mit  Mißtrauen 
blickt  dieses  auf  die  Regierung  und  will  in  jedem  ein- 
zelnen Falle  überzeugt  werden,  daß  die  Regierung  bei 
der  Sache  bleibt.  Man  meint  immer  auf  der  Hut  sein 
zu  müssen,  daß  die  Inhaber  der  Ämter  nicht  ihren  per- 
sönlichen Vorteil  verfolgen,  daß  sie  in  der  inneren  Politik 
nicht  einzelne  Gruppen  des  Volkes  zum  Schaden  der 
Gesamtheit  begünstigen,  in  der  auswärtigen  nicht  die 
Geschäfte  fremder  Staaten  besorgen.  So  sind  die  Minister 
durch  das  Vertrauen  des  Königs  und  durch  das  Amt, 
das  er  ihnen  gibt,  gleichsam  Fremde  im  Parlament  ge- 
worden, dem  sie  doch  nach  wie  vor  angehören.    Durch 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  34 


522  Wolfgang  Michael, 

den  König,  nicht  durch  das  Parlament  ist  Walpole  zum 
großen  Staatsmann  geworden.  Freilich,  nur  einige  Jahr- 
zehnte weiter,  und  das  Bild  hat  sich  geändert.  Wie 
Doktor  Johnson  es  ausgedrückt  hat:  Walpole  war  dem 
Volke  vom  Könige  gegeben  worden,  Pitt  ward  dem  Könige 
durch  das  Volk  gegeben. 

Sucht  und  findet  nun  Walpole  die  Stütze  seiner 
Macht  am  Thron  des  Königs,  so  muß  doch  freilich  sein 
ferneres  Sinnen  vornehmlich  darauf  gerichtet  sein,  sich 
die  dauernde  Mitarbeit  des  Parlaments  zu  sichern,  um 
regieren  zu  können.  Hier  liegt  die  eigentliche  Schwie- 
rigkeit, ich  möchte  fast  sagen,  das  tragische  Moment  in 
Walpoles  Stellung  und  Laufbahn.  Ich  habe  hier  nicht 
die  historischen  Verdienste  Walpoles,  um  die  Größe  des 
modernen  England  zu  schildern.  Sie  liegen  auf  dem 
Gebiete  der  inneren  Politik,  der  Förderung  aller  Wirt- 
schaftszweige, zumal  des  auswärtigen  Handels,  durch 
eine  weise  und  für  jene  Zeit  liberale  Zollpolitik,  der  Be- 
günstigung der  Kolonien,  einer  ungemein  geschickten 
und  erfolgreichen  Steuer-  und  Finanzpolitik,  immer  unter 
möglichster,  oft  etwas  ängstlicher  Vermeidung  auswär- 
tiger Konflikte,  oder  doch,  soweit  es  an  ihm  lag,  jeg- 
licher kriegerischen  Verwickelung.  Mit  dieser  Verwaltung 
ist  der  Grund  gelegt  zu  dem  waffenstarken  und  geld- 
mächtigen England  des  Siebenjährigen  Krieges.  Ohne 
Walpole  kein  Pitt,  dürfte  man  vielleicht  sagen.  Hier  aber 
sollen  alle  diese  Dinge,  soll  die  großartige  Friedens- 
politik und  Friedensarbeit  Walpoles  nur  in  dem  Sinne 
berührt  werden,  als  ihre  Verwirklichung  nur  mit  Hilfe 
der  gesetzgeberischen  Arbeit  und  der  Bewilligungen  des 
Parlaments  zu  erreichen  war.  Hier  liegt  wohl  die  inten- 
sivste und  aufreibendste  Arbeit,  welche  Walpole  geleistet 
hat.  Er  gebot  nicht  schlechthin  über  eine  bedeutende 
Majorität,  er  hat  sie  sich  vielmehr  von  Fall  zu  Fall 
schaffen  oder  doch  sichern  müssen.  Blickt  man  freilich 
nur  auf  die  großen  Parteien  der  Whigs  und  Tories,  so 
schien  die  Sache  einfach  genug.  Mit  dem  hannoverschen 
Königtum  waren  die  Whigs  die  herrschende  Partei  im 
Parlament  geworden,  sie  sind  einige  Jahrzehnte  hindurch 


Walpole  als  Premierminister.  523 

im  sicheren  Besitze  dieser  Stellung  geblieben.  Walpole 
selbst  war,  wie  die  anderen  Größen  dieser  Partei,  nach 
der  Thronbesteigung  Georgs  I.  wieder  zu  Amt  und  Ehren 
gekommen.  Hier  ist  es  nun  von  Interesse,  zu  erfahren, 
wie  er  sich  als  Minister  der  Krone  zu  den  Parteien  zu 
stellen  gedachte.  An  sich  gehörte  es  sozusagen  zum 
politischen  Anstände,  das  Vorhandensein  der  beiden 
Parteien  oder  doch  die  Schärfe  der  Gegensätze  zu  be- 
klagen. 1717  war  Rapins  berühmte  Dissertation  sur  les 
Whigs  et  les  Torys  erschienen,  welche  in  scharfen  Strichen 
die  Geschichte  und  den  Charakter  der  beiden  Faktionen 
zeichnete  und  mit  dem  Hinweise  schloß,  daß  die  völlige 
Überlegenheit  der  einen  noch  viel  schlimmer  sein  würde 
als  ein  Gleichgewicht  ihrer  Kräfte.  Wenn  irgend  etwas^ 
so  könne  nur  die  Weisheit  des  Souveräns  dieser  Art 
von  innerem  Kriege  ein  Ende  bereiten,  und  von  dem 
gegenwärtigen  Könige,  der  mit  allen  dazu  nötigen  Tugen- 
den ausgestattet  sei  —  wir  vergessen  fast,  daß  es  sich 
um  Georg  I.  handelt  — ,  dürfe  man  es  mit  Recht  er- 
warten. 

Diese  Erwartung  ist  nun,  wenn  anders  der  König 
der  Mann  gewesen  wäre,  sie  zu  erfüllen,  durch  Walpole 
gründlich  getäuscht  worden.  Wohl  hatte  man  schon 
früher  zu  Zeiten  die  völlige  Herrschaft  einer  Partei  ge- 
sehen. Walpole  aber  ist  wohl  der  erste,  der  solches  zum 
Grundsatz  erhebt.  Wie  er  im  Kabinett  nur  Whigs  dulden 
will,  wie  Carteret  wegen  seiner  torystischen  Neigungen 
aus  demselben  verdrängt  wird,  so  kann  die  whiggistische 
Mehrheit  im  Parlament  nach  Walpoles  Meinung  gar  nicht 
groß  genug  sein.  Walpole  ist  freilich  mit  dieser  Auf- 
fassung nicht  sofort  durchgedrungen.  Aus  Hofmanns 
Berichten  erfahren  wir,  daß  noch  Sunderland  die  Tories 
mit  heranziehen  wollte,  „pro  principio  führend,  wie  er 
mir  selbst  gesagt,  daß  eine  allzu  große  Superiorität  von 
einer  Partei  über  die  andere  im  Unterhause  sich  nicht 
gouvernieren  läßt,  sondern  gouvernieren  will,  welcher 
Staatsregel  der  Walpole  sich  aber  widersetzt,  und  so 
viele  Whigs  als  möglich  im  neuen  Parlament  zu  haben, 
für   ratsam    gehalten",-     „Über   diesen    Streitpunkt,"    fügt 

34» 


524  Wolfgang  Michael, 

Hofmann  hinzu,  ,,sind  die  beiden  fast  wöchentlich  mit- 
einander zerfallen'',  und  erst  vier  Wochen  vor  Sunder- 
lands  Tode  habe  der  König  in  Person  eine  Versöhnung 
zwischen  ihnen  zustande  gebracht. 

Sunderland  starb  und  Walpole  ward  der  leitende 
Mann  im  Staate.  Es  ist  ihm  gelungen,  in  allen  während 
seiner  Amtsverwaltung  zusammentretenden  Parlamenten 
eine  bedeutende  whiggistische  Mehrheit  gewählt  zu  sehen. 
Aber  nun  ergab  sich  die  weitere  Schwierigkeit,  daß  diese 
großen  Mehrheiten  ihm  keineswegs  schlechthin  zu  willen 
waren.  Spaltungen  unter  den  Whigs  (wie  übrigens  auch 
unter  den  Tories)  spielen  in  der  ganzen  Zeit  Walpoles  eine 
bedeutende  Rolle.  Ein  Teil  geht  gelegentlich  oder  regel- 
mäßig zur  Opposition  über,  und  der  Minister  muß  sehen, 
wie  er  immer  noch  genügend  Stimmen  zusammenbringt, 
um  schwere  Niederlagen  zu  vermeiden,  und  seine  Vor- 
lagen Gesetze  werden  zu  lassen.  Er  hat  es  wahrlich 
—  er  selbst  wie  seine  Anhänger  —  an  allen  Mitteln  der 
Überredung  nicht  fehlen  lassen,  und  die  im  Hause  vor- 
gebrachten Argumente  wurden  in  der  ihm  zur  Verfügung 
stehenden  Presse  noch  dem  Verständnis  des  Volkes 
nahegebracht.  Aber  von  diesen  Mitteln  machten  auch 
die  Gegner  Gebrauch.  Walpole  hat  noch  andere  ange- 
wendet, um  das  Parlament  sich  gefügig  zu  machen.  Die 
Schriften  der  Gegner,  insbesondere  die  1743  und  1744 
nach  seinem  Sturze  erschienenen,  welche  die  früher  er- 
hobenen Vorwürfe  systematisch  ordnen,  stellen  allerlei 
Sünden  der  Regierung  zusammen,  die,  insofern  es  sich 
um  das  Parlament  handelt,  sämtlich  auf  die  ungebühr- 
hche  Ausdehnung  der  Macht  der  Krone  gegenüber  dem 
Parlament  hinauslaufen.  Dahin  gehört  die  Erledigung 
mancher  parlamentarischer  Geschäfte  außerhalb  des 
Hauses,  ehe  sie  an  das  Parlament  kommen.  Man  be- 
hauptet, daß  bei  intimen  Zusammenkünften  der  Minister 
mit  Heranziehung  einzelner  Abgeordneter  die  Adressen 
der-  beiden  Häuser  im  voraus  vereinbart  und  die  Redner 
dazu  nominiert  wurden.  Dahin  gehört  die  in  den  Unter- 
hausadressen jetzt  eingeführte  Wendung,  daß  man  es  an 
der  finanziellen  Unterstützung  der  Regierung  nicht  fehlen 


Walpole  als  Premierminister.  525 

lassen  wolle  u.  dgl.  m.  Wie  man  dies  alles  als  eine  un- 
konstitutionelle Überschreitung  der  Rechte  der  Krone 
hinstellt,  so  wird  dabei  sehr  charakteristisch  der  Minister 
ohne  weiteres  mit  der  Krone  identifiziert.  Blickt  man 
von  diesen  Zeiten  hinweg  auf  die  fernere  Entwicklung 
des  Parlamentarismus  in  England,  so  findet  man,  daß 
diese  Streitfragen  schließlich  in  ganz  anderer  Weise  als 
sie  damals  gestellt  wurden,  gelöst  worden  sind.  Die 
hier  gerügte  Macht  des  Kabinetts  ist  inzwischen  eher 
noch  gewachsen.  Aber  das  Verhältnis  hat  sich  völlig 
umgekehrt:  das  Kabinett  ist  aus  einem  Organ  der  Krone 
zu  einem  Organ  des  Parlamentswillens  geworden. 

Unter  den  Mitteln,  welche  Walpole  angewendet  hat, 
um  das  Parlament  zu  beherrschen,  ist  aber  von  Zeit- 
genossen und  Nachlebenden  als  das  wichtigste  und  als 
das  verwerflichste  von  jeher  die  Korruption  bezeichnet 
worden.  Man  meint  mit  diesem  einen  Worte  den  schwär- 
zesten Makel,  den  eigentlichen  Krebsschaden  des  ganzen 
Systems  genannt  zu  haben.  Um  nur  zwei  berühmte  Aus- 
länder reden  zu  lassen,  so  sagt  Friedrich  der  Große  von 
Walpole:  „er  lenkte  den  Geist  der  Nation  nach  seinem 
Belieben  durch  die  Ämter  und  Pensionen,  die  er  ge- 
legentlich verteilte,  um  die  Majorität  im  Parlament  zu 
erreichen."  Und  ein  anderes  Mal  von  Georg  II.:  „Das 
war  der  König,  der  die  vom  Parlament  ihm  bewilligten 
Gelder  dazu  verwendete,  um  das  Parlament  zu  bestechen." 
Unser  zweiter  Zeuge  ist  Voltaire.  Er  war  in  den  Jahren 
1726  —  1729  in  England  gewesen  und  schreibt  1764  über 
Walpole:  .,Die  guten  englischen  Patrioten  werden  es  ihm 
nicht  verzeihen,  daß  er  die  Korruption  zum  System  er- 
hob. Eines  Tages  sagte  jemand  in  seiner  Gegenwart, 
daß  alle  Stimmen  im  Parlament  käuflich  seien.  Das  weiß 
ich  selbst  am  besten,  antwortete  Walpole,  ich  habe  ja 
ihren  Tarif  in  der  Tasche."  Die  Wahrheit  dieser  Erzäh- 
lung ist  freilich  so  wenig  zu  kontrollieren  wie  die  Rich- 
tigkeit eines  anderen,  fast  noch  zynischer  klingenden 
Wortes,  das  Walpole  nachgesagt  wird,  etwa  in  dem  Sinne: 
ich  bezahle  die  Abgeordneten  dafür,  daß  sie  nach  ihrem 
Gewissen  stimmen. 


526  Wolfgang  Michael, 

Solchen  Erzählungen  gegenüber  ist  gewiß  der  Wunsch 
berechtigt,  der  Sache  einmal  auf  den  Grund  gehen  und 
aus  unzweifelhaften  Quellen  bestimmte  Angaben  von  der 
Bedeutung  und  dem  Umfang  der  Korruption  machen  zu 
können.  Leider  ist  aber  für  die  Erfüllung  dieses  Wun- 
sches wenig  Aussicht  vorhanden.  Unter  den  Akten  des 
Schatzamtes  im  Londoner  Record  Office  sucht  man  ver- 
geblich nach  Aufzeichnungen  der  Summen,  welche  für 
parlamentarische  Bestechung,  Pensionen  u.  dgl.  in  Wal- 
poles  Zeiten  ausgegeben  wurden.  Die  Verwendung  des 
sog.  Secret  Service  money  bleibt  dunkel,  und  die  her- 
gebrachte Auffassung,  daß  Walpole  selbst  späterhin,  als 
man  mit  Untersuchung  und  Anklagen  gegen  seine  Amts- 
führung vorzugehen  Miene  machte,  daß  er  selbst  damals 
diese  delikaten  Schriftstücke  vernichten  ließ,  scheint  durch 
das  Fehlen  dieses  Materials  bestätigt.  Von  Seiten  der 
Empfänger  wird  man  ebensowenig  Auskunft  erwarten 
dürfen,  und  so  sind  wir  auf  die  Angaben  Dritter  ange- 
wiesen, wobei  die  Mitteilungen  der  oft  gut  unterrichteten 
auswärtigen  Diplomaten  besonders  beachtenswert  er- 
scheinen. 

Zunächst  mag  aber  darauf  hingewiesen  sein,  daß 
die  öffentliche  Moral  in  diesem  Punkte  noch  schwach 
entwickelt  war.  Die  Bestechlichkeit  vieler  hoher  Be- 
amter war  eine  in  ganz  Europa  bekannte  Erscheinung. 
Grumbkow  am  Hofe  Friedrich  Wilhelms  L,  Sinzendorff 
in  Wien  sind  ein  paar  bekannte  zeitgenössische  Beispiele 
außerhalb  Englands.  1715,  als  man  in  England  den  Tory- 
ministern  der  Königin  Anna  den  Prozeß  machte,  ward 
an  Friedrich  Wilhelm  L  die  Anfrage  gerichtet,  ob  er  bereit 
sei,  in  England  erklären  zu  lassen,  daß  er  seinerzeit  dem 
Grafen  Strafford  50000  Taler  dafür  gegeben  habe,  daß 
er  für  die  preußische  Erwerbung  von  Ober-Geldern  ein- 
getreten sei.  Der  König  von  Preußen  stellte  die  Tatsache 
durchaus  nicht  in  Abrede,  wenn  er  auch  diese  wider- 
wärtige Zumutung  mit  Entrüstung  von  sich  wies  mit  den 
Worten:  „Wenn  ich  auch  mein  Geld  vierfach  wieder- 
kriegte, so  werde  ich  ihn  nicht  verraten." 


Walpole  als  Premierminister.  527 

Wir  können  nach  diesen  Bemerkungen  wohl  sagen, 
daß  es  sich  bei  der  Bestechung  der  Parlamentsmitgüeder 
eben  um  einen  ähnUchen  Tiefstand  des  Pfhchtgefühls 
handelt  wie  bei  der  Diplomatie. 

Was  sodann  Walpole  betrifft,  so  hat  nicht  er  die 
Korruption  erfunden,  ebensowenig  wie  sie  mit  seinem 
Rücktritt  beseitigt  war.  Der  Vorwurf  kann  denn  auch 
in  seiner  schlimmsten  Form  nicht  anders  lauten,  als  daß 
er  sie  zum  System  erhoben  habe.  Er  hatte  sie  früher 
ebenso  wie  jeder  andere  rechtlich  denkende  Mann  als 
einen  verwerflichen  Mißbrauch  bezeichnet.  Eine  von 
Walpole  1713  verfaßte  kurze  Geschichte  des  eben  ab- 
tretenden Parlaments,  voller  Anklagen  gegen  die  Recht- 
lichkeit der  Mitglieder,  trägt  als  Motto  auf  dem  Titelblatt 
die  Worte:  Venalis  Populus,  venalis  Curia  Patrum!  So 
schrieb  1713  derselbe  Mann,  in  dem  man  nachmals  den 
eigentlichen  Träger  der  Korruption  erblickt  hat. 

Daß  die  Regierung  bei  Neuwahlen  mit  Geldmitteln 
nachhalf,  war  schon  eine  alte  Praxis.  Es  wurde  als  eine 
Art  von  heroischer  Entsagung  aufgefaßt,  als  es  1715  bei 
der  ersten  Parlamentswahl  unter  Georg  1.  hieß,  der  König 
wolle  dieses  Mal  kein  Geld  für  die  Wahlen  ausgeben, 
damit  man  nicht  sagen  könne,  er  habe  seine  Herrschaft 
mit  Bestechungen  begonnen.  Aber  die  löbliche  Absicht 
ließ  sich,  gegenüber  dem  Treiben  der  Gegner,  nicht 
ausführen,  denn  man  brauchte  notwendig  eine  whiggi- 
stische  Majorität  im  Unterhause.  So  kam  man  am  Hofe 
zu  der  Einsicht  „daß  man  es  sich  doch  etwas  kosten 
lassen  müsse".  Welcher  Art  die  dabei  gemachten  Aus- 
gaben waren,  darüber  belehrt  uns  in  drastisch  scherz- 
hafter Form  ein  Pamphlet  von  1715.  Es  weist  die 
Kostenrechnung  für  die  Wahl  eines  Torymitgliedes  auf 
<und  bei  den  Whigs  wird  es  nicht  anders  gewesen  sein), 
wobei  die  folgenden  Posten  vorkommen : 


528  Wolfgang  Michael, 

Einen  Pöbelhaufen  zu  bestellen  und  zu  sammein   £    20 
Für  mehrere  Abteilungen  Hurrarufer  ....     ^    40 

„     Leute,  die  „Church"  schreien =*'    40 

„     andere,  welche  „No  Roundhead"   rufen      .     £    40 

„     2  demolierte  Häuser £  200 

„     zerbrochene  Fensterscheiben ^'20 

„     geheime  Unterstützung  von  Tumultuanten     £    40 

„     eine  Rotte  notorischer  Lügner of    50 

„     Bier ^100 

„     Prozesse  und  Gerichtskosten =£300 

usw. 
Die  nächste  Wahl  fand  1722  statt,  also  schon  unter 
Walpoles  Ministerium.  Neu  war  dieses  Mal,  daß  die 
Agitation  der  Regierungskandidaten  schon  einige  Monate 
vor  der  Auflösung  des  alten  Parlaments  einsetzte.  Zu- 
gleich tritt  jetzt  die  einfache  Bestechung  der  Wähler 
stärker  als  bisher  hervor.  Die  Regierung  gibt  Geld, 
aber  die  Kandidaten  selbst  desgleichen.  Und  nun  wird 
auch  hingewiesen  auf  die  Bestechungen  im  Parlament 
selbst,  wie  auf  eine  Einnahmequelle  der  Abgeordneten. 
Danach  müssen  auch  in  dem  nun  abtretenden  Parla- 
ment, das  noch  nicht  eigentlich  in  Walpoles  Zeit  fiel, 
diese  Bestechungen  also  schon  üblich  gewesen  sein. 
Denn  nun  wirkt  bereits  die  notorische  Bestechlichkeit 
der  Mitglieder  auch  geradezu  auf  die  Praxis  bei  den 
Wahlen  zurück.  Die  Wähler  finden,  daß  ihr  Abgeord- 
neter sie  auch  dafür  bezahlen  könne,  daß  er  durch  ihre 
Wahl  in  die  Lage  kommen  soll,  von  der  Regierung  große 
Summen  zu  empfangen.  In  klassischer  Formulierung 
findet  sich  diese  Anschauung  bei  Gelegenheit  der  Wahl 
von  1722  in  einem  Berichte  des  österreichischen  Resi- 
denten Hoffmann  vom  20.  März  1722.  Hoffmann  be- 
richtet, daß  „die  Geld-Bestechungen,  um  sich  erwählen 
zu  machen,  noch  niemals  so  groß  und  so  öffentlich  ge- 
wesen als  dieses  Mal;  Ein  jeder  so  ein  Votum  hat,  sucht 
es  aufs  teuerste  zu  verkaufen,  unterm  Vorwand,  daß, 
nachdem  es  so  weit  gekommen,  daß  die  Deputierten  ihre 
Stimme  im  Parlament  dem  Hofe  hinwieder  verkaufen, 
es  sei  um  Plätze,  Pensionen    oder   bares  Geld,   es  billig 


Walpole  als  Premierminister.  529 

sei,  daß  sie  auch  seine  Stimme  erkaufen."  Also  ein  sehr 
klares  Geschäft:  der  Wähler  wird  von  dem  Kandidaten 
bezahlt  für  die  Wahl;  der  Gewählte  wird  entschädigt 
durch  die  Honorierung  seiner  Stimmabgabe  im  Par- 
lament. 

Diese  Praxis  war  übrigens  nur  möglich  in  den  aller- 
dings zahlreichen  Wahlkreisen,  in  welchen  die  Zahl  der 
Wähler  eine  geringe  war.  In  London  und  Vororten 
z.  B.,  wo  acht  Abgeordnete  von  einigen  tausend  Wählern 
zu  wählen  waren,  versagte  das  Mittel  vollständig.  Sonst 
wurde  der  Zweck  aber  vollkommen  erreicht.  Der  Aus- 
fall der  Wahlen  ergab  eine  große  whiggistische  Majorität. 

In  welchem  Umfange  nun  in  diesem  sowie  in  den 
weiteren  Parlamenten  Walpoles  die  Entscheidungen  durch 
Bestechungen  der  Mitglieder,  sei  es  in  Form  von  Be- 
günstigungen, von  Ämtern,  Pensionen  oder  einmaligen 
Geldzahlungen,  herbeigeführt  worden  sind,  das  wird  sich 
heute  im  einzelnen  nicht  mehr  feststellen  lassen.  Aber 
sicherlich  hat  in  manchen  großen  Momenten  die  Kor- 
ruption zugunsten  der  Regierung  den  Ausschlag  gegeben; 
besonders  wohl  in  in  solchen  Fällen,  wo  es  galt,  eine 
besonders  unpopuläre  Maßregel  durchzubringen,  an  dem 
Parlament  eine  Stütze  gegen  die  aufgebrachte  öffentliche 
Meinung  zu  gewinnen.  So  lag  die  Sache  z.  B.  im  Jahre 
1726.  Die  wenig  glückliche  auswärtige  Politik  der  Regie- 
rung, welche  zuerst  Karl  VI.,  den  alten  Verbündeten 
Englands  in  die  Arme  Spaniens  getrieben,  dann  diese 
Verbindung  durch  das  Gegenbündnis  von  Herrenhausen 
wettzumachen  gesucht  und  damit  die  drohende  Gefahr 
eines  Krieges  heraufbeschworen  hatte,  führte  zu  einem 
heftigen  Kampfe  im  Unterhause.  Er  endete  mit  einem 
Siege  der  Regierung,  indem  eine  Dankadresse  an  den 
König  mit  285  gegen  107  Stimmen  angenommen  wurde. 
Aber  dieser  Ausfall  war  durchaus  nicht  allein  der  Bered- 
samkeit der  beiden  Brüder  Walpole  zuzuschreiben.  Werfen 
wir  wieder  einen  Blick  in  die  Berichte  des  österreichi- 
schen Residenten  (es  ist  Palm,  der  Nachfolger  des  1724 
verstorbenen  Hoffmann),  so  lesen  wir  da  unter  dem 
1.  März  1726,  daß  Palm  den  Sieg  der  Regierung  voraus- 


530  Wolfgang  Michael, 

sieht,  da  „zwei  Drittel  der  Stimmen  erkauft  sind".  Und 
abermals  am  12.  März,  nachdem  die  Entscheidung  ge- 
fallen ist,  die  Majorität  sei  „mit  schweren  Kosten"  er- 
kauft. 

Ohne  uns  nun  bei  den  einzelnen  Fällen  aufhalten 
zu  wollen,  haben  wir  also  die  Tatsache  vor  uns,  daß  der 
Vorwurf  der  Korruption  —  ich  meine  jetzt  insbesondere 
der  Korruption  im  Parlament  —  immer  wiederkehrt,  daß 
die  Angriffe  der  Gegner  Walpoles  und  seines  Systems 
in  letzter  Linie  immer  auf  diesen  einen  Punkt  hinaus- 
laufen. Hier  darf  man  wohl  einmal  sagen,  der  Mißbrauch 
muß  wirklich  existiert  haben,  denn  er  war  in  jedermanns 
Munde  innerhalb  und  außerhalb  des  Parlaments,  er  war 
notorisch  und  ein  Gegenbeweis  der  Anklagen  ist  niemals 
geführt  worden.  So  geht  es  bis  zum  Ende  von  Walpoles 
Verwaltung.  Das  alte  Thema  ist  es  auch,  aus  dem  zu- 
letzt noch  Pitt  seine  stärkste  Waffe  schmiedet  in  seinen 
Sturmläufen  gegen  das  Ministerium  Walpole.  Und  als 
der  Mächtige  endlich  gefallen  ist,  da  werden  Vergleiche 
angestellt  zwischen  ihm  und  dem  Nachfolger,  zwischen 
Walpole  und  Carteret.  Im  französischen  Archiv  des  Aus- 
wärtigen Amtes  ist  ein  interessantes  Dokument  aus  dem 
Jahre  1742  mit  der  Überschrift:  Portrait  du  Chevalier 
Walpole  et  du  Lord  Carteret,  offenbar  auf  sehr  genauen 
Informationen  beruhend,  aber  auch  das  nun  üblich  ge- 
wordene, gehässige  Urteil  wiedergebend.  Der  neue 
Minister  wird  auf  Kosten  des  gestürzten  gefeiert.  „Der 
Chevalier  Walpole  hat  sein  Heil  und  seine  Sorge  allein 
darin  gesehen,  durch  Korruption,  und  zwar  in  klingender 
Münze,  die  Mehrheit  im  Parlament  zu  erlangen,  ohne 
sich  um  die  Meinung  der  Nation  zu  kümmern.  Er  hat 
kein  anderes  Mittel  gekannt,  um  zu  regieren,  und  dieses 
war  die  einzige  Triebfeder  aller  seiner  Handlungen." 

Gegen  den  gestürzten  Minister  ward  noch  eine  Unter- 
suchung eingeleitet  mit  deren  resultatlosem  Verlauf  wir 
uns  hier  nicht  zu  beschäftigen  haben.  Ich  will  nur  er- 
wähnen, daß  bei  dieser  Gelegenheit  natürlich  auch  der 
Vorwurf  der  Bestechung  wiederkehrte.  Um  ihn  zu  be- 
weisen, wurden  einige  Zahlen  vorgebracht,  welche  zeigen 


Walpolc  als  Premierminister.  531 

sollten,  wie  unter  Walpole  der  Verbrauch  an  Secret  Service 
Money  in  die  Höhe  gegangen  war.  Er  sollte  in  dem 
Jahrzehnt  von  1731  bis  1741  etwa  die  vierfache  Höhe  des 
Betrages  in  dem  Zeitraum  1707  —  1717  erreicht  haben. 
Daß  damit  die  parlamentarische  Korruption  bewiesen  sei, 
kann  niemand  behaupten,  denn  über  die  Verwendung 
im  einzelnen  war  nichts  mehr  festzustellen.  Sicher  ist 
ein  großer  Teil  des  Geldes  für  die  Presse,  für  Infor- 
mationen, zur  Bestechung  ausländischer  Minister  u.  dgl. 
mehr  verwendet  worden,  und  es  bleibt  jedem  überlassen, 
zu  vermuten,  wieviel  nun  wirklich  in  so  einem  Zeitraum 
von  zehn  Jahren  für  die  eigentliche  parlamentarische 
Korruption  ausgegeben  worden  sei. 

Lehrreicher  ist,  um  auch  einmal  eine  positive  An- 
gabe mitzuteilen,  und  es  ist  so  ziemlich  die  einzige,  die 
sich  machen  läßt,  eine  Stelle  in  Herveys  Memoiren, 
welcher  mitteilt,  daß  ihm  Robert  Walpole  und  die  Königin, 
unabhängig  voneinander,  erzählt  haben,  daß  ein  gerade 
im  Unterhause  errungener  Sieg  dem  Könige  nur  900  ^'' 
koste,  nämlich  500  £  an  einen  Mann  und  400  £  an  einen 
anderen.  Ich  würde  in  dieser  Stelle  freilich  nicht,  wie 
wohl  auch  gesagt  worden  ist,  einen  Beweis  dafür  erblicken, 
daß  die  Bezahlung  der  Mitglieder  eine  ungewöhnliche 
Sache  gewesen  sei.  Hervey  will  im  Gegenteil  die  Be- 
stechung als  die  regelmäßige  Praxis  erscheinen  lassen. 
Merkwürdig  findet  er  nur,  daß  in  dem  gegebenen  Falle 
die  Regierung  schon  mit  einer  so  bescheidenen  Summe 
ihren  Zweck  erreichte. 

Noch  ein  letztes  Wort  über  die  Korruption.  Gar  so 
schlimm  kann  es  doch  wohl  nicht  damit  gewesen  sein. 
Sicherlich  geht  Walpole  von  großen,  nationalen  Gesichts- 
punkten aus  und  sucht  das  Parlament  mit  sich  fort- 
zureißen. „Er  hatte  Zeit  genug,  sagt  Hervey  einmal, 
herumzugehen  und  mit  den  Leuten  zu  reden,  sie  zu 
drängen,  sie  einzuschüchtern,  sie  mit  Gründen  und  Tat- 
sachen zu  überzeugen  und  vielleicht  zu  bestechen."  Ich 
möchte  sogar  das  Gegenteil  von  dem,  was  die  zitierte 
französische  Aussage  angibt,  behaupten.  Ich  finde  nicht, 
daß  Walpole  die  Gefühle  der  Nation  vernachlässigt,  sondern 


532  Wolfgang  Michael, 

im  Gegenteil,  er  ist  oft  nationaler  als  das  nach  Partei- 
rücksichten handelnde  Parlament.  ich  möchte  noch 
einmal  auf  die  Situation  von  1726  zurückkommen.  Walpole 
hat  den  Vertrag,  der  ohne  sein  Zutun  in  Hannover  ge- 
schlossen ist,  mißbilligt,  weil  er  die  Gefahren  eines  Krieges 
in  sich  schließt.  Er  arbeitet  in  der  Tat  an  der  Erhaltung 
des  Friedens,  aber  anderseits  muß  er  die  Tatsachen 
anerkennen  und  die  Politik  des  Königs  im  Unterhause 
gegen  eine  gehässige  Opposition  verteidigen.  Es  gelingt 
ihm  vollkommen,  wenn  er  auch  seinen  parlamentarischen 
Sieg,  wie  die  Zeitgenossen  behaupten,  der  Bezahlung 
der  Stimmen  verdankte.  Das  größere  Odium  bei  diesem 
Spiel  der  Korruption  scheint  mir  auf  Seiten  der  Be- 
stochenen zu  liegen.  Walpoles  Ministerlaufbahn  hat 
wohl  nicht  viel  größere  Momente  aufzuweisen  als  diesen, 
da  er,  gestützt  auf  eine  gekaufte  Majorität,  den  wider- 
strebenden König  zur  Seite,  nach  außen  in  voller  Un- 
erschrockenheit,  mit  unsicheren  Bundesgenossen  (be- 
sonders Preußen,  das  noch  1726  abschwenkt)  einer 
gefährlichen  Koalition  gegenüber  die  Ehre  und  den  Vor- 
teil Großbritanniens  glücklich  behauptet. 

Um  aus  dem  Gesagten  die  Summe  zu  ziehen,  so  ist 
die  Korruption  für  Walpole  nur  eines  der  Mittel,  vielleicht 
das  letzte,  zu  dem  er  greift,  um  der  Herr  im  Parlament 
zu  bleiben. 

So  sehen  wir  Robert  Walpole  über  zwei  Jahrzehnte 
hindurch  seines  Amtes  walten,  bewundert  von  der  einen, 
aber  auch  maßlos  bekämpft  von  der  andern  Seite.  Eine 
ganze  Generation  von  Politikern  wächst  heran,  auch  der 
ältere  Pitt  ist  unter  ihnen,  die  darauf  ausgehen,  Walpole 
und  sein  System  zu  stürzen.  Schon  die  Tatsache,  daß 
man  einen  einzigen  Mann  als  das  faktische  Oberhaupt 
der  Regierung  erblickte,  erschien  vielen  anstößig  und 
unerträglich,  manchen  freilich,  wie  Bolingbroke  oder 
Pulteney,  besonders  aus  dem  Grunde,  weil  nicht  sie 
selbst  dieser  Eine  waren.  Die  öffentliche  Meinung  sah 
übrigens  in  Walpole  den  Alleinherrschenden,  Allgewaltigen 
fast   schon   früher    als    er   es   wirklich    war.      Die    Flug- 


Walpole  als  Premierminister.  533 

Schriften  und  Briefe  der  Zeit  sind  voll  von  solcfien  An- 
spielungen. „Unser  Großer  Mann",  heißt  er  schon  in 
einem  Briefe  aus  dem  Jahre  1725.  Namen  wie  „Bob  the 
Great",  „King  Robin"  begegnen  uns  wohl.  In  einem 
gereimten  Gespräch  zwischen  Walpole  und  Händel,  dem 
Führer  des  musikalischen  Lebens  in  London,  schlägt 
dieser  dem  Minister  eine  Teilung  ihrer  Macht  vor.  Händel 
möchte  in  Haymarket  herrschen,  wie  Walpole  in  West- 
minster. 

interessanter  ist  ein  anderer  Name,  der  ihm  an- 
gehängt wird,  nämlich  die  Bezeichnung  „Premier",  oder 
„Prime  Minister".  Das  englische  Verfassungsrecht  jener 
Zeit  kennt  den  Namen  nicht,  wie  es  ihn,  genau  genom- 
men, noch  heute  nicht  kennt.  In  der  Umgangssprache 
längst  gebräuchlich,  wendet  man  ihn  öffentlich  Walpole 
gegenüber  an,  wenn  man  ihn  schmähen,  wenn  man  die 
Überschreitung  seiner  Befugnisse  ausdrücken  will.  I74I 
bei  der  Anklage  im  Parlament  wird  ihm  vorgeworfen,  er 
habe  sich  zum  „Sole  oder  Prime  Minister"  machen  wollen. 
Er  weist  den  Namen  mit  Entrüstung  ab,  aber  die  Be- 
zeichnung ist  gleichwohl  an  ihm  hängen  geblieben.  Sie 
ist  mit  der  Sache  auf  seinen  Nachfolger  übergegangen 
und  bis  auf  den  heutigen  Tag  gebräuchlich. 

Was  die  Sache  betrifft,  so  geht  ja  auf  Walpole  auch 
die  allgemeine  Regel  zurück,  von  der  freilich  die  Aus- 
nahmen nicht  ganz  selten  sind,  daß  der  erste  Schatzlord 
der  Premierminister  sein  müsse.  Die  Entstehung  des 
Premierministers  wird  man  gewiß  mit  der  Tatsache  des 
ohne  den  König  tagenden  Kabinetts  in  Zusammenhang 
bringen  dürfen.  Aber  warum  gerade  der  erste  Schatz- 
lord? In  der  Zeit  der  Königin  Anna  hatte  Defoe  in  einem 
vor  wenigen  Jahren  gedruckten  Schreiben  an  Harley  die 
Behauptung  aufgestellt,  daß  das  Amt  des  Staatssekretärs 
die  meiste  Aussicht  auf  eine  leitende  Stellung  biete.  Dem 
gegenüber  scheint  nun  neben  der  großen  Bedeutung 
gerade  der  Finanzverwaltung  an  sich  auch  der  Präzedenz- 
fall gewirkt  zu  haben,  der  durch  Walpoles  lange  Ver- 
waltung gegeben  war. 


534  Wolfgang  Michael, 

So  war  nun  eine  neue  Erscheinung  im  englischen 
Verfassungsleben  aufgetreten,  ein  einzelner  Minister  als 
der  Führer  des  Kabinetts.  Und  wie  zeigte  sich  nun  der 
Träger  des  neuen  Gedankens  vor  der  Welt?  Walpole  ist 
nicht  in  einsamer  Größe,  der  Menge  unnahbar,  seinen  Weg 
gewandelt,  er  ist  in  jeglichem  Sinne  ein  Kind  seiner  Zeit 
gewesen,  er  hat  mit  ihr  gelebt,  er  hat  ihre  Freuden,  ihre 
Leidenschaften,  ihre  Schwächen  geteilt.  Die  Millionen, 
welche  er  in  der  Zeit  des  großen  Südsee-Geschäftes 
erworben,  das  unzweifelhaft  enorme  Einkommen,  welches 
er  ganz  erlaubterweise  aus  seiner  amtlichen  Stellung 
bezog,  hat  er  verwendet,  um  es  an  fürstlicher  Lebens- 
haltung den  Größten  und  Reichsten  in  England  gleich- 
zutun oder  sie  zu  übertreffen.  Auf  dem  altererbten 
Landsitze  zu  Houghton  in  Norfolk  hat  er  seit  1722  ein 
neues  schloßartiges  Wohnhaus  errichtet,  fortan  das  präch- 
tigste der  Grafschaft,  mit  der  berühmten  kubusförmigen 
Halle,  welche  manche  mit  naiver  Unwissenheit  die  schönste 
Halle  in  England  genannt  haben.  Nach  Houghton  zieht 
Walpole  sich  zurück,  so  oft  die  Geschäfte  es  ihm  ge- 
statten, hier  weilt  er  wochenlang  im  Sommer  und  im 
Herbst.  Der  König  sucht  seine  Erholung  in  Hannover, 
Walpole  in  Houghton.  Das  Haus  ist  immer  voller  Gäste, 
Sir  Robert  ist  ein  vortrefflicher  Wirt,  es  wird  viel  gejagt 
(6  Tage  in  der  Woche)  und  stark  getrunken.  Eine  fröh- 
liche, lärmende  Gesellschaft,  und  der  Hausherr  ist  der 
ausgelassenste  von  allen.  Natürlich  folgen  ihm  die  Staats- 
geschäfte auch  hierher.  Eines  der  Zimmer,  mit  einem 
Bildnis  Georgs  L  geschmückt,  wird  noch  heute  das  Coun- 
cil Chamber  genannt,  als  ob  Walpole  hier  zu  Zeiten 
die  Minister  um  sich  versammelt  hätte. 

Man  soll  übrigens  nicht  glauben,  daß  er  feineren 
ästhetischen  Genüssen  unzugänglich  gewesen  sei.  Für 
Wissenschaft  und  Literatur  hat  er  freilich  wenig  empfunden. 
Der  größte  Schriftsteller  der  Zeit,  Jonathan  Swift,  von 
Walpole  auch  persönlich  enttäuscht,  hat  mit  der  Feder 
grimmige  Rache  genommen  und  marschiert  in  dem  Zuge 
der  Lästerer  und  Verleumder  Walpoles.  Handschriftlich 
im  Britischen  Museum    erhaltene  Verse   Swifts   enthalten 


Walpole  als  Premierminister.  535 

vielleicht  die  härteste  Verdammung  des  Ministers,  die 
wir  kennen.  Aber  ich  denice  nicht  einmal  zunächst  an 
solche  flüchtige  Spottschriften  und  Verschen,  wie  auch 
Swift  sie  gegen  den  mächtigen  Mann  in  die  Welt  hinaus- 
flattern ließ.  Von  viel  größerer  Bedeutung  ist  eine  andere 
Dichtung,  auf  deren  Entstehung  und  tieferen  Sinn  blickend, 
die  Nachwelt  Ursache  hat,  sich  dieser  Feindschaft  zu 
freuen.  Denn  ihr  verdankt  sie  die  köstlichste  Satire  der 
Zeit.  „Gullivers  Reisen"  sind  der  satirischen  Stimmung 
des  Autors  gegenüber  der  von  einem  Walpole  beherrsch- 
ten englischen  Gesellschaft  entsprungen. 

Der  bildenden  Kunst  aber  hat  Walpole  nicht  nur 
Liebe  und  Verständnis  entgegengebracht,  er  ist  ihr,  der 
guten  alten  Sitte  der  englischen  Großen  folgend,  auch  ein 
Förderer  und  Beschützer  gewesen.  Durch  die  ersten 
Künstler  der  Zeit  ließ  er  sein  Houghton  bauen  und 
schmücken.  Für  Gemälde  gab  er  gewaltige  Summen 
aus,  er  hat  eine  der  schönsten  Sammlungen  besessen, 
die  nur  je  in  dem  Landsitze  eines  vornehmen  Engländers 
zu  finden  waren. 

An  dem  Maßstabe  seiner  Zeitgenossen  gemessen,  ist 
Walpole  vielleicht  ein  vollendeter  Lebenskünstler  gewesen. 
Immerhin,  wenn  ich  nicht  irre,  höher  als  jeglichen  Genuß 
schätzte  er  doch  den  Besitz  der  Macht.  Man  kann  aus 
seinen  vertraulichen  Briefen  wohl  manchmal  noch  das 
innige  Behagen  herauslesen,  das  er  empfindet,  wenn  der 
hohe  Adel  des  Landes,  die  Herzöge  und  Grafen,  als 
Bittende  zu  ihm,  dem  einfachen  Mr.  Walpole  kommen, 
weil  er  es  in  der  Hand  hat,  ihren  Ehrgeiz  zu  befriedigen; 
oder  die  Genugtuung,  wenn  es  ihm  gelungen  ist,  die 
den  Whigs  im  Grunde  mißtrauisch  gegenüberstehende 
Geistlichkeit  für  die  Regierung  zu  gewinnen. 

Ich  bin  mit  meinem  Gegenstande  zu  Ende.  Ich  habe 
Ihnen,  v.  A.,  zu  zeigen  versucht,  wie  sich  alte  und  neue 
Prinzipien  in  der  Stellung  Walpoles  vermengen.  Ein 
schlechthin  parlamentarischer  Minister  ist  er  sicherlich 
nicht  gewesen.  Er  verwaltet  den  Staat,  wie  er  es  für 
recht  findet  und  wie  er  es  mit  seinem  Könige,  dessen 
Wünsche  und  Meinungen  er  vorsichtig  schont,  vereinbart 


536  Wolfgang  Michael,  Walpole  als  Premierminster. 

hat.  Aber  neben  ihm  steht  das  Parlament  mit  seinen 
historisch  gewordenen  Rechten  und  Traditionen,  mit  Ge- 
setzgebung und  Steuerbewilligung,  mit  dem  Anspruch, 
die  Nation  gegenüber  der  Krone  zu  vertreten.  Noch 
sieht  es  niemand  so  an,  als  seien  die  Minister  der  Krone 
nur  die  Mandatare  des  Parlaments.  Die  Zweiheit  von 
Legislative  und  Exekutive  ist  unbezweifelt.  Der  Minister 
ist  so  wenig  das  Geschöpf  des  Parlaments  wie  dieses 
ihm  untertänig  ist.  Er  muß  es  immer  von  neuem  um- 
werben und  gewinnen,  um  mit  ihm  leben  und  arbeiten 
zu  können. 

So  muß  er  gleichsam  die  besseren  Seiten  seiner 
Natur  zurückdrängen,  um  sich  von  einem  Tage  zum 
andern  behaupten  zu  können.  Die  großen  Gesichts- 
punkte, an  denen  es  seiner  Politik  nicht  fehlt,  treten  in 
dem  historischen  Bilde  Walpoles  leicht  zurück  hinter  der 
Erinnerung  an  die  widerwärtigen  Waffen,  Intrige  und 
Korruption,  die  er  in  seinem  Kampfe  nicht  verschmähen 
darf.  Die  englischen  Minister  späterer  Zeiten,  die  Staats- 
männer Viktorias,  die  einfach  mit  ihrer  Unterhausmajori- 
tät standen   und   fielen,   haben   es   doch  leichter  gehabt. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte 
im  19.  Jahrhundert. 

Von 

Adalbert  Wahl. 

Moriz  Ritter  zum  70.  Geburtstag. 


Für  jeden,  der  sich  an  die  lockende,  aber  schwierige 
Aufgabe  wagt,  über  Parteigeschichte  zu  schreiben,  gilt 
es  zunächst,  den  Stoii  abzugrenzen.  Im  folgenden  soll 
im  wesentlichen  vom  deutschen  Liberalismus  im  19.  Jahr- 
hundert die  Rede  sein,  wobei  freilich  naturgemäß  auch 
der  Konservativismus  als  Komplementärerscheinung  be- 
handelt werden  muß.  Mit  dieser  Beschränkung  auf  zwei 
Parteien  eines  Landes  und  eines  Jahrhunderts  ist  aber 
unsere  Aufgabe  noch  nicht  in  ausreichender  Weise  ab- 
gegrenzt. Die  folgenden  Blätter  wollen  sich  auf  den 
gedanklichen  und  Stimmungsinhalt^)  der  Parteien  be- 
schränken und  ihre  wechselnde  Interessenvertretung 
beiseite  lassen.  Ohne  selbstverständlich  die  Bedeutung 
der  Parteien  als  Interessenvertretungen  und  vor  allem 
auch  als  soziale  Gruppierungen  leugnen  zu  wollen,  gehen 


')  Es  ist  eine  Tatsache,  die  sich  auf  Schritt  und  Tritt  dem 
unbefangenen  Betrachter  des  Parteiwesens  aufdrängt,  daß  es  sich 
vielfach  bei  den  Handlungen  und  Programmen  der  Parteien  weit 
weniger  um  fest  und  klar  umrissene  Gedanken  handelt  als  um 
Stimmungen.  Die  liberale  Stimmung  ist  ein  überaus  wichtiger 
Faktor  in  der  Geschichte  der  liberalen  Partei. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  35 


538  Adalbert  Wahl, 

sie  doch  von  der  Ansicht  aus,  daß  die  oft  von  jenen 
unabhängigen  Überzeugungen  und  Stimmungen,  vor- 
nehmlich der  Parteiführer,  neben  jenen  eine  überaus 
wichtige  Rolle  spielen.  Auf  alle  Fälle  aber  dürfte  eine 
Prüfung  des  gedanklichen  Inhalts  in  isolierter  Betrachtung 
von  Interesse  sein. 

Wem,  der  sich  mit  diesen  Gegenständen  beschäftigen 
will,  fielen  nicht  die  schönen  und  tiefen  Untersuchungen 
Adolf  Merkels  ein?^)  Niemand  wird  sie  beiseite  legen, 
ohne  einen  starken  Eindruck,  eine  Fülle  von  Anregung 
und  Belehrung  empfangen  zu  haben.  Auch  gegen  seine 
Arbeit  gilt  es,  die  folgenden  Bemerkungen  abzugrenzen  l 
Merkel  will,  philosophisch  vorgehend,  gewissermaßen 
zeitlose  Gegensätze  zwischen  konservativer  und  liberaler 
Staatsanschauung  ermitteln.  Die  Aufgabe  der  folgenden 
Zeilen  ist  eine  weit  bescheidenere;  es  soll  in  der  Haupt- 
sache nur  ein  Beitrag  geliefert  werden  zur  Geschichte 
der  Entwicklung  einer  bestimmten  Partei  in  einem  Lande. 
Dabei  werden  nun  freilich  Merkels  Gesichtspunkte  vom 
allergrößten  Werte  bleiben  und  sie  dürfen  nie  aus  den 
Augen  verloren  werden.  Deswegen  mag  gleich  hier  dar- 
getan werden,  wo  und  inwiefern  sich  die  Ansicht  des  Ver- 
fassers von  der  Merkels  an  einem  wichtigen  Punkte  scheidet. 
Den  erheblichsten  Unterschied  wohl  zwischen  konserva- 
tiver und  liberaler  Anschauung  sieht  Merkel  darin,  daß 
die  Liberalen  vom  Individuum  ausgehen,  die  Konservativen 
von  der  Gemeinschaft;  erstere  sind  Individualisten,  letztere 
Vertreter  des  Staatsgedankens.  Das  ist  zweifellos  im 
ganzen  tief  und  richtig  gesehen,  bedarf  aber  doch 
noch  näherer  Bestimmung:  Auch  der  Konservative 
ist  in  gewissem  Sinne  Individualist;  die  Begriffe  Indivi- 
dualismus und  Individualist  bedürfen  in  Wirklichkeit,  um 
auf  die  Geschichte  unserer  zwei  Parteien  angewandt  zu 
werden,  näherer  Definition;  es  werden  sich  dann  ver- 
schiedene Arten  von  Individualismus  nachweisen  und 
zeigen  lassen,  daß  der  Liberalismus  die  eine,  der  Kon- 
servativismus   die   andere    vertritt.      Auch    diese    nähere 


')  Fragmente  der  Sozialwissenschaft.     Straßburg  1898. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     539 

Bestimmung    wird    die    Aufgabe    der    folgenden    Zeilen 
sein.^) 

Wir  fragen  nach  den  hauptsächlichsten  Kriterien, 
durch  die  der  deutsche  Liberale  sich  vom  Konservativen 
unterscheidet,  oder  nach  dem  Wesen  des  deutschen 
Liberalismus.  Daß  wir  dabei  von  der  Gegenwart  ab- 
sehen, versteht  sich  von  selbst,  in  der  infolge  einer 
ganzen  Reihe  von  Momenten  eine  Verwischung  gerade 
der  liberalen  Grundideen-)  zu  beobachten  ist.    Wir  haben 

>)  Stärker  möchte  der  Verfasser  in  einem  zweiten,  sehr  wich- 
tigen Punkte  von  Merkel  abweichen.  Dieser  meint  doch,  trotz 
allen  Reserven,  der  Konservative  sei  regelmäßig  geneigt,  den 
jedesmal  bestehenden  Zustand  aufrechtzuerhalten,  während  der 
Liberale  die  staatlichen  Zustände  mit  den  inzwischen  erfolgten 
V'eränderungen  der  Gesellschaft  und  Wirtschaft  in  Einklang  zu 
bringen  trachte.  Wir  meinen,  im  ersten  Teile  des  obigen  Satzes 
halte  sich  Merkel  zu  sehr  an  das  Wort  konservativ,  im  zweiten 
habe  er  für  die  Bestrebungen  des  Liberalismus  ein  ungenügendes, 
auch  vages  Kriterium,  da  dieser  doch  seinem  Wesen  nach  nicht 
nur  den  genannten  V^eränderungen  nachfolge,  sondern  gerade 
sie  zu  fördern  gedrängt  werde.  Beide  Parteien  sind  sich  in  Wirk- 
lichkeit einig  über  die  Notwendigkeit  der  Weiterbildung  staat- 
licher Einrichtungen  (nur  taktisch  sind  zeitweilig  die  Konservativen 
„konservativ,  wie  schon  Burke  es  sein  wollte),  ebenso  wie  sich 
ja,  nach  jenem  Worte  Dahlmanns,  alle  ernstlich  politisch  in  Frage 
kommenden  Denker  darüber  einig  sind,  daß  in  jedem  Staate  (zu 
allen  Zeiten,  bei  noch  so  stürmischer  Reform)  immer  weitaus  das 
meiste  konserviert  werden  muß.  Es  handelt  sich  also  doch  nur 
um  das  Tempo  und  die  Richtung  der  Reform.  Dabei  möchte 
nun  der  Unterschied  zwischen  Liberalen  und  Konservativen  so 
zu  formulieren  sein,  daß  erstere  von  Hause  aus,  abgesehen 
von  taktischen  Erwägungen,  bei  den  notwendigen  Weiterbildungen 
mehr  von  dem  Sein-Sollenden,  dem  absolut  Guten,  wie  sie  es 
sehen,  ausgehen,  dem  Seienden  aber  mehr  oder  weniger  gleich- 
gültig gegenüberstehen  (es  ist  ihre  hauptsächliche  Stärke  und 
ihre  größte  Schwäche  zugleich),  letztere  dagegen  von  dem 
Seienden  ausgehen  und  nur  dessen  Verbesserung  erstreben,  ohne 
das  absolut  Gute  für  erreichbar  zu  halten  oder  sich  viel  darum 
zu  kümmern. 

2)  V^or  allem  durch  Beeinflussungen  von  der  sozialen  Seite 
her  (vgl.  u.a.  Merkel  a.a.O.,  ferner  Bendixen,  Die  Reichsfinanz- 
reform, Hamburg  1909  u.  v.  a.).  Ahnliche  Verwischungen  sind 
übrigens  auch  bei  der  konservativen  und  der  sozialdemokrati- 
schen Partei  zu  beobachten. 

35* 


540  Adalbert  Wahl, 

d€n  Liberalismus  nur  bis  etwa  zu  den  Zeiten  der  Reichs- 
gründung  im  Auge.  Zum  Verständnis  seines  Wesens 
kann  aber  nur  die  Erkenntnis  seiner  Herkunft 
führen.  Eine  andere  Methode,  die  sich  freihch  ge- 
radezu gewahsam  selbst  zu  empfehlen  scheint,  wäre  die, 
vom  Namen  der  Partei  auszugehen,  und  in  ihm  ihr  Wesen 
angedeutet  zu  vermuten.  Allein  diese  Methode  führt  nicht 
zum  Ziele.  Wie  ungenügend,  ja  irreführend  der  spät 
auftretende  Name  „konservativ"  ist,  ward  oben  (S.  539 
Anm.  1)  schon  zur  Genüge  angedeutet.  Aber  nicht  er- 
heblich besser  steht  es  mit  „liberal".  „Liberal",  im  Fran- 
zösischen und  andern  romanischen  Sprachen,  ferner  im 
Englischen,  bis  zum  letzten  Ende  des  18.  Jahrhunderts, 
wie  es  scheint,  abgesehen  von  der  Bedeutung  „freigebig", 
ausschließlich  in  der  Bedeutung  „frei"  in  Verbindung 
mit  „Künsten"  und  „Wissenschaften"  benutzt^),  tritt  fast 
genau  mit  dem  Beginn  des  neuen  Jahrhunderts  zuerst 
in  der  politischen  Bedeutung  „freiheitlich"  und  zwar  nach 
der  bisherigen  Annahme  in  französischer  Sprache  auf. 
Es  ist  ein  alter  Streit,  ob  Chateaubriand  oder  Frau  von 
Stael  diese  Bedeutung  des  vorhandenen  Wortes  auf- 
gebracht haben.-)  Obgleich  es  nun  bei  ersterem  schon 
im  Genie  du  Christlanlsme  (1802)  gefunden  worden  ist, 
bei  letzterer  erst  1807  (in  der  Corinne),  trifft  vielleicht 
doch  die  letztere  Annahme  das  Richtige,  in  Frau  von 
Staels  Umgebung  läßt  sich  das  Wort  besonders  häufig  nach- 
weisen, und  zwar  fast  sicher  schon  vor  dem  Erscheinen 
des  Genie  du  Cliristianisnie  und  merkwürdigerweise  auf 
deutsch.-^)      Bald    wird    die    neue    Bedeutung    geradezu 


')  Doch  finde  ich  das  Hauptwort  liberalily  etwa  in  der  Be- 
deutung „Freisinnigkeit"  schon  in  Burkes  Reflections  (1790):  „phi- 
losophy,  light,  liberality,  the  rights  of  nien."  Da  Burke  sich 
über  den  Begriff  lustig  macht,  muß  er  schon  eine  gewisse  Ver- 
breitung gehabt  haben. 

-)  Littre  s.  v.  liberal. 

-)  s.  L.  Wittmer,  Charles  de  Villers,  Genf  1908,  S.  104  Anm.: 
Brief  Stapfers  an  Usteri,  undatiert,  aber  nach  dem  Zusammen- 
hang aus  dem  Jahre  1801  („alle  liberalen  Ideen  unter  dem 
Namen  Metaphysik  verschreien"). 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     541 

gebrauchlich'),  ja  weniife  Jahre  später,  im  Jahre  des  Er- 
scheinens der  Corinne  finden  wir  das  Wort  in  diesem 
Sinne  von  der  Feder  Napoleons  geschrieben.  Zuerst, 
soweit  ich  sehe,  am  15.  November  1807  in  Ermahnun- 
gen an  jerome,  den  König  von  Westfalen '-'),  wobei  der 
Kaiser  übrigens  zweifellos  etwas  ganz  anderes  im  ein- 
zelnen unter  „liberal"  versteht,  als  die  verhaßte  ideo- 
logische Feindin  und  ihr  Kreis.  Als  eigentlicher  Partei- 
name ist  liberal  nach  allgemeiner  Ansicht  in  Spanien 
1812  zuerst  gebraucht  worden.  Von  den  Vertretern  also 
gemäßigt  konstitutioneller  Ideen  ist  der  Name  „liberal" 
als  lobende  Bezeichnung  eigener  Bestrebungen  ursprüng- 
lich höchst  wahrscheinlich  aufgebracht  worden,  bald  aber 
in  viel  weiterem  Sinne  vielfältig  gebraucht  worden.  Das 
Entscheidende  bleibt  die  Herkimft  des  Wortes  liberal  von 
libertas,  also  die  allgemeine  Bedeutung  „freiheitlich". 
Kann  aber,  fragen  wir  nun  weiter,  aus  dieser  Bedeutung 
ein  genügender  Inhalt  für  die  liberalen  Parteien  Deutsch- 
lands gewonnen  werden,  und  vor  allem  kann  dieser  Name, 
was  doch  das  erste  Erfordernis  sein  müßte,  die  Partei 
von  den  andern  und  vornehmlich  der  konservativen  ab- 
grenzen? Wir  meinen  aber  zu  diesem  Zwecke  sei  er 
völlig  unzureichend.  Denn  in  der  Bedeutung  „freiheitlich" 
umfaßt  liberal  eigentlich  auch  die  konservative  Partei 
mit.  Gehen  wir  von  dem  Namen  liberal  in  der  allge- 
meinen Bedeutung  „freiheitlich"  aus,  so  waren  auch 
Stein  und  Marwitz  und  Dahlmann  imd  Bismarck  libe- 
ral. Nun  wird  es  zwar  niemand  tadeln,  wenn  der  Histo- 
riker etwa  die  adligen  Männer  in  Frankreich  vor  1789 
als  liberal  :=  freiheitlich  bezeichnet,  die  so  leidenschaft- 
lich für  die  „Freiheit",  d.  h.  die  Beschränkung  der  Mon- 
archie eintraten  ;  ebenso  wird  man  den  unentbehrlichen 
Begriff  ..ständisch -liberal"  billigen  imd  es  Bismarck 
nicht  verwehren  wollen,  ihn  auf  sich  selbst  anzuwen- 
den;  dabei  wird  man  sich  aber   doch  klar  darüber  sein, 


')  Ebd.  S.  173  (1803),  218  (1804),  274. 

■■')  Correspondance   Nr.  13361   (Bd.  16):   gouvernement  liberal, 
administration  sage  et  liberale,  ide'es  liberales. 


542  Adalbert  Wahl, 

daß  jene  Männer  in  Frankreich  doch  nur  zum  Teil  Vor- 
läufer der  liberalen  Partei  gewesen,  daß  Stein  und 
Marwitz  bei  allem  Eintreten  für  die  Freiheit  auch  ihrer- 
seits nicht  liberale  (im  parteigeschichtlichen  Sinne)  Vor- 
läufer oder  liberale  Parteimänner  gewesen  sind,  schon 
weil  sie  sich  in  der  in  Wirklichkeit  für  die  Abgrenzung 
zwischen  konservativ  und  liberal  viel  wichtigeren  Gleich- 
heitsfrage von  den  Liberalen  entschieden  trennen.  Ferner 
wird  man  nicht  verkennen,  daß  der  „Ständisch-Liberale" 
parteigeschichtlich  meist  auf  die  Seite  der  Konservativen 
gehört.^)  Von  dem  Namen  liberal  auszugehen,  ist  also 
für  unsere  Zwecke  durchaus  untunlich.  Es  bleibt  kein 
anderer  Weg,  als  der,  nach  der  historischen  Herkunft  der 
deutschen  Liberalen  zu  fragen.  Ist  so  die  Frage  ernst- 
lich gestellt,  so  türmen  sich  erst  die  eigentlichen  Schwie- 
rigkeiten auf,  und  es  zeigt  sich,  wieviel  geduldiger  Ein- 
tel- und  Kleinarbeit  wir  noch  bedürfen,  ehe  wir  eine 
Geschichte  des  deutschen  Liberalismus  erhalten  können. 
Nehmen  wir  die  deutschen  Liberalen,  wie  sie  sich  1848 
mehr  oder  weniger  scharf  von  den  Radikalen  einerseits, 
von  den  Parteien  der  Rechten  anderseits  abheben,  und 
sehen  wir  bei  ihnen  näher  zu,  so  finden  wir  in  ihnen 
eine  Fülle  von  Richtungen  und  von  Einzelpersönlich- 
keiten, die  sich  aus  ganz  verschiedenen  Lagern  zusammen- 
gefunden haben.  Von  Richtungen  des  Liberalismus 
kommen  in  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  viel- 
leicht hauptsächlich  drei  in  Betracht:  die  eine  umfaßt  den 
größten  Teil  der  liberalen  Staatsbürger  und  legt  den 
Schwerpunkt  auf  die  Beschränkung  der  Monarchie  (ein- 
zelnes s.  u.).  Die  zweite  besteht  aus  den  liberalen  Be- 
amten, die  sich  meist  erheblich  von  jenen  unterscheiden; 
sie  stammen  direkt  ab  von  den  Beamten  des  aufgeklär- 
ten Despotismus,  sind  mehr  für  Gleichheit  als  für  Frei- 
heit, legen  den  Nachdruck  ihrer  Forderungen  keineswegs 
etwa  auf  eine  Mitwirkung  des  Volkes  in  den  Dingen  der 
Verwaltung,  sondern  halten  innerlich,  wenn  auch  keines- 
wegs  eingestandenermaßen,   noch   an   einem   guten  Teil 


')  Für  Bismarck  vgl.  E.  Marcks,  Bismarck  I,  S.  164  f.  209  f. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     543 

der   Parole:    „alles   fürs  Volk,    nichts    durchs  Volk"    fest. 
Der  Schwerpunkt  ihres  „Liberalismus"  liegt  in  der  ersten 
Hälfte    dieses   Satzes.      Sie   fördern  Kunst    und   Wissen- 
schaften,   vor   allem    sind   sie   unermüdlich  in  der  Sorge 
für   das    materielle  Wohl,  indem   sie  den  wirtschaftlichen 
Dingen    ihre    volle    Aufmerksamkeit    zuwenden.      Dabei 
unterscheiden  sie  sich  dann  von  einem  großen  Teil  ihrer 
Vorläufer  unter  den  Dienern  des  aufgeklärten  Absolutis- 
mus,   indem    sie    die  wirtschaftliche    Freiheit   konsequent 
und  energisch  vertreten,  während  von  jenen  ein  Teil  an 
der    staatlichen    Bevormundung    festhielt,    während    ein 
anderer  Teil  freilich  auch  in  dieser  Hinsicht  schon  „liberal" 
zu    werden    anfing.      Von    dieser   Gruppe    der   liberalen 
Bureaukraten    soll    im    folgenden    nicht    mehr   die    Rede 
sein.     Eine  dritte  Gruppe  auserlesener  Geister  unter  den 
Liberalen,   die    unleugbar  konservativer  Staatsauffassung 
von    Anfang   an   verwandt   sind,   hebt   sich    bei  näherem 
Zusehen    deutlich    genug   von    der   Masse   der   Liberalen 
ab.     Über  sie  sollen  zum  Schlüsse   einige  Bemerkungen 
angehängt   werden,   während    der   Hauptgegenstand    des 
Folgenden    die   erste  große    Gruppe    der   Liberalen    sein 
soll.     Nimmt  man  die  Tatsache  hinzu,  daß  die  Grenzen 
zwischen   diesen    Richtungen    vielfach    flüssige    sind,    so 
könnte    man    geneigt  sein,   den  Versuch,  das  Wesen  des 
deutschen  Liberalismus  zu  erfassen,  überhaupt  aufzugeben 
und  sich  mit  einer  beschreibenden  Nebeneinanderstellung 
der  einzelnen  Liberalen  zu  begnügen.     Daß  ein  derartiger 
Verzicht    aber    äußerst    schmerzlich    wäre,    daß    er    eine 
große  historische  Kraft  gänzlich   unerklärt  ließe,  ja   daß 
er,    allzuhistorisch,    gerade    große    historische    Zusam- 
menhänge   zerrisse,    liegt   auf   der   Hand.     Freilich    sind 
soeben    noch    nicht   einmal  alle  Schwierigkeiten  genannt 
worden.      Neben   den    genannten  Richtungen   finden    wir 
eine   ganze  Reihe   einzelner  Individuen,   die  sich  schwer 
einordnen    lassen.     Da   ist  ein  Marwitz,  der,  obwohl  mit 
Recht   als   ein  Vorläufer   der   konservativen  Partei   ange- 
sehen   (s.   u.),   eine   ganze    Reihe   von    Forderungen   der 
Liberalen  energisch  vertritt.     Da  ist  ein  Dahlmann,   der, 
vielfach   als  eines   der  Häupter   der  Liberalen   aufgefaßt, 


544  Adalbert  Wahl, 

doch  in  Wirklichkeit  durchaus  von  der  konservativen 
Seite  herkommt;  wie  schwer  es  ist,  seine  Stellung^ 
schärfer  zu  fassen,  findet  darin  seinen  Ausdruck,  daß 
die  hervorragendsten  Forscher,  die  sich  mit  ihm  beschäf- 
tigt haben,  sie  verschieden  bezeichnen;  während  Springer 
ihn  einfach  als  Konservativen  auffassen  wilP),  gehört  er 
nach  Treitschke-)  zu  einer  „konservativ-liberalen"  Gruppe 
und  Seignobos  prägt  für  ihn  und  die  Seinen  eine  be- 
sondere Parteibezeichnung:  le  parti  du  droit  historique.^) 
Niebuhr  freilich  dürfte  mit  Fug  und  Recht  ohne  weiteres 
zu  den  Konservativen  zu  rechnen  sein.  Bei  vielen  andern 
aber  bleibt  die  Zuweisung  schwer  oder  unmöglich.  Und 
schließlich  noch  eines!  Nahezu  alle  bedeutenderen  Männer^ 
deren  Lebenswerk  in  unsern  Zusammenhang  gehört^ 
haben  eine  Entwicklung  durchgemacht  und  weisen  je 
nach  den  Zeiten  in  ihren  politischen  Grundanschauungen 
recht  erhebliche  Unterschiede  auf  —  die  hervorragenderen 
freilich  wohl  geringere  als  die  kleineren  Geister.  Solche 
Weiterentwicklungen  finden  sich  ebenso  bei  denjenigen, 
die,  wie  Dahlmann,  schwer  einer  Partei  oder  auch  nur 
den  Vorläufern  einer  Partei  zuzuzählen  sind,  wie  bei  aus- 
gesprochenen und  anerkannten  Parteiführern,  wie  Rotteck. 
Schwierigkeiten  genug  also,  die  jedem  Versuch  entgegen- 
stehen, das  Bleibende  in  der  Erscheinungen  Flucht  fest- 
zuhalten! Schwierigkeiten,  die  der  Leser  gebeten  wird, 
dem  Verfasser  zugute  zu  halten,  wenn  er  im  folgenden 
irren  sollte. 

Es  soll  also  der  Versuch  gemacht  werden,  für  das 
Gros  der  deutschen  Liberalen  des  19.  Jahrhunderts  das 
Wesen  aus  ihrer  historischen  Herkunft  zu  ermitteln.  Da 
möchten  denn  folgende  Sätze  in  den  Vordergrund  zu  stellen 
sein.  Der  Liberalismus  kommt  von  1789  her, 
wie  der  Konservativismus  von  der  Reaktion  gegen 
1789,  von  Burke  und  der  Romantik  herstammt. 
Während  aber  nun  der  deutsche  Radikalismus  nach   1815 


')  In  seiner  Biographie  und  der  A.  D.  B. 

*)  S.  seinen    schönen  Essay  über  Dahlmann    in   den  Hist.  u. 
Politischen  Aufsätzen  Bd.  I  (1864  geschrieben). 
•"*)  In  seiner  Histoire  Politique. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     545 

im  wesentlichen  nichts  tut,  als  die  Ideen  und  Stimmungen 
von  1789  weiter  vertreten,  hat  der  Liberalismus  schon 
im  Moment,  wo  er  nach  1815  zur  Parteibiidu  ng  zu 
führen  beginnt,  sich  durch  die  Ereignisse  und 
neue  Erkenntnisse  belehrt,  von  einem  guten  Teil 
dieser  Ideen  und  Stimmungen  befreit.  Die  weitere 
Geschichte  des  Liberalismus  bedeutet  dann  eine 
zum  Teil  peinliche  und  schmerzliche  Loslösung 
von  diesen  Ideen  und  Stimmungen,  die  langsam 
und  keineswegs  ohne  Rückschläge  erfolgt.  So 
wird  man  sich  der  Tatsache  nicht  verschließen  können, 
die  wohl  viel  in  der  Laufbahn  des  Liberalismus  erklärt, 
daß  er  von  Anfang  an  eine  abbröckelnde  Staatsauffassung 
darstellt.  Wir  gehen  nun  dazu  über,  den  ersten  der 
beiden  soeben  aufgestellten  Sätze  etwas  näher  zu  be- 
stimmen. 

I. 
Ideen,  die  im  Frankreich  des  Jahres  1789  entstanden 
seien,  gibt  es  nicht.  Wenn  wir  der  Kürze  halber  von 
,,Ideen  von  1789"  reden,  so  meinen  wir  Ideen,  die  er- 
heblich älter  sind,  die  auch  nicht  allein  in  Frankreich 
herrschten,  die  aber  in  Frankreich  1789  den  weitaus 
großartigsten  Ausdruck  gefunden  haben.  Wenn  wir  den 
deutschen  Liberalismus  von  ihnen  ableiten,  so  meinen 
wir  also  nicht,  daß  er  geradezu  französischen  Ursprungs 
sei;  rein  deutsche  Elemente  mögen  gelegentlich  dazu- 
gekommen sein.  Aber  das  Wesentliche  an  diesen  Ideen 
—  gemeineuropäisch  und  nordamerikanisch  —  war  in 
französische  Formen  gegossen  worden.  Frankreich  hat 
sich  im  Jahre  1789  zum  Vertreter  von  ganz  Europa  gemacht, 
in  dessen  geistesverwandten  Kreisen  die  französischen 
Formulierungen  mit  unbeschreiblichem  Jubel  allenthalben 
aufgenommen  wurden.  Ihren  maßgebenden  Einfluß  zu- 
gunsten rein  deutscher  Nuancen  verkennen  zu  wollen, 
wäre  gefährlich.  Im  besondern  dürfte  es  verfehlt  sein, 
Kant,  bei  seiner  bekannten  Stellungnahme  zu  den  Ideen 
von  1789,  als  besonderen,  deutschen  politischen  Ein- 
fluß neben  den  französischen  zu  stellen,  oder  ihn  gar  in 


546  Adalbert  Wahl, 

Kontrast  zu  ihm  zu  setzen. ')  Wenn  wir  also  den  Liberalis- 
mus auf  die  „Ideen  von  1789"  zurückführen,  so  können 
wir  uns  an  die  französischen  Formulierungen  und  Stim- 
mungen halten.  Das  Jahr  1789  war  nun  aber,  wie  an- 
gedeutet, keineswegs  aller  Dinge  Anfang,  und  so  liegen 
denn  auch  die  feinsten  Wurzeln  des  Liberalismus  selbst- 
verständlich in  viel  tieferen  Schichten,  in  der  individua- 
listischen Philosophie  und  im  Rationalismus,  in  der  natur- 
und  menschenrechtlichen  Jurisprudenz  und  Staatslehre. 
Für  unsere  Zwecke  aber  genügt  es,  nachdem  diese  Tat- 
sache einmal  erkannt  ist,  vom  Jahre  1789  auszugehen, 
in  dem  auf  politischem  Gebiet  alles,  was  als  stilgerechtes 
Produkt  der  Zeit  vorhanden  war,  einen  so  mächtigen 
Ausdruck  fand.  Wie  aber  lassen  sich  für  unsere  Zwecke 
die  Ideen  von  1789  zusammenfassen?  Es  geschieht  am 
besten  unter  dem  Begriffe  des  reinen  oder  naiven  Indi- 
vidualismus-), der  nun  (s.  o.)  näher  zu  bestimmen  ist. 
Der  Mensch  soll  das  Maß  aller  Dinge  sein.  Der  Staat 
hat  keine  eigenen  Zwecke,  kein  eigenes  Leben;  sein 
alleiniger  Zweck,  insbesondere  der  alleinige  Zweck  seiner 
Machtmittel  ist  die  Konservierung  von  ein  paar  vorstaat- 
lichen Rechten  des  Menschen.  Staatliche  Machtpolitik, 
Kriege,  Eroberungen,  Erwerb  von  Kolonien  ■'')  sind  lauter 
Verirrungen,  da  sie  ja  das  oberste  Gebot,  die  Sicher- 
heit der  Einzelnen,  bedrohen,  und  überdies  Geld  kosten, 
also  das  Eigentum  beeinträchtigen.  Der  Mensch  hat 
dem  Staate  gegenüber  nur  Forderungen  und  Rechte, 
der  Staat  hat  nur  Pflichten.  In  diesem  Sinne,  „Frei- 
heit vom  Staate",   ist   die  Freiheitsforderung   des  Jahres 


')  Auch  der  energische  und  gelehrte  Versuch  Hashagens, 
in  den  politischen  Ideen  der  Rheinländer  der  Franzosenzeit  be- 
deutende nicht-französische  Elemente  nachzuweisen,  scheint  mir 
nicht  gelungen  zu  sein.  Insbesondere  ist  die  moralisierende 
Tendenz,  auf  die  er  wieder  und  wieder  hinweist,  keineswegs 
spezifisch  deutsch,  sondern  durchaus  charakteristisch  auch  für 
das  vorrevolutionäre  Frankreich.  Vielleicht  tritt  sie  allerdings 
in  Deutschland  etwas  stärker  hervor. 

^)  Vgl.  Histor.  Zeitschr.  101,  S.  300  ff.  Zeitschr.  f.  Politik  I, 
S.  159  ff. 

")  Letzteres  auch  aus  wirtschaftlichen  Theorien  heraus. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.    547 

1780  aufzufassen.  Charakteristisch  hierfür  ist  das  den 
Staat  in  Wiri<lichkeit  auflösende  Widerstandsrecht.  Die 
Freiheitsforderung  kann  dann  in  einer  ganzen  Reihe 
von  Richtungen  verfolgt  werden:  man  verlangt  per- 
sönliche und  politische  Freiheit,  also  Beschränkung  der 
Monarchie,  die  man  aber  entsprechend  der  staatsfeind- 
lichen Tendenz  und  der  Lehre  von  der  inalienablen 
Volkssouveränität  so  energisch  betreibt,  daß  von  einer 
eigentlichen  Regierung  zunächst  überhaupt  nichts  übrig 
bleibt;  man  verlangt  geistige  und  wirtschaftliche  Freiheit. 
Erstere  führt  zum  Kampf  gegen  jedes  Dogma,  zu  der 
für  die  französische  Revolution  so  charakteristischen 
Feindschaft  gegen  die  Kirche,  die  sich  bei  vielen  zur 
Feindschaft  gegen  die  Religion  steigerte.  Wie  der  Einzel- 
mensch der  Zweck  ist  und  der  Staat  nur  das  Mittel,  so 
steht  auch  das  vorstaatliche  Recht  des  Individuums  un- 
endlich hoch  über  dem  positiven  Recht  des  Staates. 
Damit  hängt  ein  Weiteres  zusammen:  alles  historisch 
Gewordene  hat  nur  Wert,  insoweit  es  mit  den  Forde- 
rungen der  Vernunft  übereinstimmt.  Ist  eine  Gelegenheit 
zur  Erneuerung  eines  Staatswesens  gegeben,  so  soll 
nicht  etwa  an  das  durch  die  Geschichte  Gegebene  an- 
geknüpft, sondern  möglichst  von  Grund  auf  ein  neuer 
Bau  aus  wilder  Wurzel  errichtet  werden.  Der  Indivi- 
dualismus des  Jahres  1789  muß  aber  noch  einmal  näher 
bestimmt  werden.  Er  ist  durchaus  diesseitig:  es  kommt 
ihm  alles  auf  irdisches  Glück  durch  Tugend  oder  Genuß, 
und  zwar  doch  im  Grunde  materiellen  Genuß,  an.  Hie- 
raus ergibt  sich  eine  weitere  Grundstimmung  des  Bürgers 
dem  Staate  gegenüber,  den  man  doch  so  sehr  geschwächt 
hatte,  wonach  der  Staat  die  Pflicht  hat,  für  das  diesseitige 
Glück  der  Menschen  zu  sorgen.  Alle  diese  Tatsachen 
rechtfertigen  wohl  die  Bezeichnung  dieses  Individualis- 
mus als  eines  naiven.  Aber  weiter:  er  unterscheidet  sich 
in  einem  wichtigen  Punkt  von  dem  Individualismus  der 
Renaissancezeit,  dem  er  entstammt.  Ist  dieser  aristo- 
kratisch, so  der  von  1789  demokratisch.  An  diesem 
Punkt  trifft  sich  mit  der  Forderung  der  Freiheit  die  der 
Gleichheit.     Alles,    was    oben    von    dem    Verhältnis   der 


548  Adalbert  Wahl, 

Individuen  zum  Staate  gesagt  ist,  gilt  für  alle  Individuen 
gleichmäßig.  Die  Gleichheit  wird  bald  zum  Menschen- 
recht  und  zwar  nimmt  sie  ja  dann  rasch  in  der  Phantasie 
der  Franzosen  eine  sehr  viel  bedeutendere  Stellung  ein 
als  die  Freiheit.  Ein  überaus  interessanter  Beleg  hierfür 
ist  folgender:  noch  beim  Zusammentritt  der  General- 
stände war  die  Mehrzahl  der  Franzosen  im  Interesse  der 
Freiheit  für  die  bestehenden  (ungleichen)  Rechte,  Privi- 
legien und  Organisationen  der  Provinzen  und  Städte, 
noch  in  demselben  Jahre  aber  setzt  die  Entwicklung  ein, 
die  im  Interesse  der  Gleichheit  mit  alledem  aufräumt. 
Wie  die  Freiheit,  so  kann  man  dann  die  Gleichheit  wieder 
in  verschiedenen  Richtungen  verfolgen:  Gleichheit  im 
Zivilrecht  (im  Familien-  und  Erbrecht,  im  Personenstands- 
recht), im  Strafrecht,  im  Staatsrecht  (Zugänglichkeit  der 
Ämter,  Gleichheit  im  Anteil  am  Staate,  Wahlrecht  usw.). 
Aus  verschiedenen  Richtungen  des  reinen  Individualismus 
(Eudämonismus,  Gleichheit,  Menschenrecht,  Ablehnung  des 
Historischen,  Nichtverstehen  des  staatlichen  Eigenlebens) 
fließt  dann  schließlich  noch  eine  überaus  wichtige  Er- 
scheinung: der  Kosmopolitismus  des  Jahres  1789.  Über 
<len  von  Natur  gleichen  Menschen  sollte  eigentlich  nur 
die  Menschheit  stehen;  die  Staaten  mit  ihrer  Verschieden- 
heit, ihrer  historischen  Selbstsucht,  mit  ihrem  Ehrgeiz 
und  ihrem  Machtstreben  hindern  eigentlich  nur  das  Glück 
der  Menschheit;  ein  Gesichtspunkt,  der  seinerseits  wieder 
die  Staatsfeindschaft  des  Jahres  1789  steigert.  So  also 
etwa  in  kurzen  Sätzen  die  wundervoll  einheitlichen  Ideen 
und  Stimmungen  von  1789,  von  denen  in  letzter  Linie 
auch  der  deutsche  Liberalismus  stammt,  die  große  Aktion, 
welche  eine  ebenso  bedeutende  Reaktion^)  hervorrief. 

Wie  die  Aktion  die  Vorläuferin  der  liberalen  Parteien 
ist,  so  die  Reaktion  die  der  konservativen.  Noch  ehe 
der  historische  Verlauf  erwiesen  hatte  —  was  für  uns 
Zurückblickende  ja  als  selbstverständlich  erscheint  — , 
daß    mit  diesem  Programm  des  radikalen,  reinen  Indivi- 

')  Das  Wort  wird  hier  und  im  folgenden  natürlich  im  Ranke- 
schen Sinne,  ohne  jede  tadelnde  Nebenbedeutung,  gebraucht  und 
nicht  in  der  gedankenlosen,  modernen  Anwendung. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  Im.  Jahrlnindert.     549 

dualismiis  kein  Staatswesen  reformiert  und  regiert  werden 
könne,  ja,  daß  es  von  den  harten  Tatsachen  des  Lebens 
in  wenigen  Jahren  ad  absurdum  geführt  werden  müsse,  er- 
hob sich  in  eindrucksvoller  Weise  der  prinzipielle  Wider- 
spruch in  den  herrlichen  Schriften  Edmund  BurkesJ) 
Hier  wird  in  einer  ganzen  Reihe  von  entscheidenden 
Punkten  der  Auffassung  von  1789  der  Krieg  erklärt.  Mit 
wundervoller  Schärfe  wird  von  ihm  meist  der  Kern  der 
gegnerischen  Auffassung  getroffen.  Der  Staat  ist  für 
Burke  eine  von  Gott  gewollte  Ordnimg,  die  notwendigste, 
heilige  Vorbedingung  für  jede  menschliche  Kultur,  für 
jede  menschliche  Tätigkeit  (S.  171ff.)-),  und  nicht,  wie 
die  Männer  von  1789  wähnten,  ein  notwendiges  Übel 
—  notwendig,  um  den  Schlaf  der  Bürger  zu  bewachen! 
Gegen  die  sinnlose  Staatsfeindschaft  der  Stimmung  von 
1789  wendet  er  sich  wieder  und  wieder,  bald  mit  Pathos, 
bald  mit  Spott  und  Witz,  wie  z.  B.  in  Sätzen  wie  der 
folgende:  „Ich  schmeichle  mir,  daß  ich  eine  männliche, 
sittliche,  regulierte  Freiheit  ebensosehr  liebe  wie  irgend- 
ein Herr  aus  der  Revolutionsgesellschaft",  aber,  fährt  er 
fort,  und  damit  trennt  er  sich  prinzipiell  von  allen 
Männern  von  1789,  „an  sich  ist  die  Regierung  (d.  h.  das 
Regiertwerden)  ebensosehr  ein  Gut  wie  die  Freiheit 
(S.  3()f.),  es  kommt  auf  das  Maß  an."  Auch  gegen  fast 
alle  anderen  der  oben  dargelegten  Stimmungen  des 
Jahres  1789  tritt  er  bald  mit  gelegentlichen  Seitenhieben, 
bald  mit  wuchtigen,  besonderen  Gedankenreihen  auf.  Er 
verurteilt  häufig  und  stark  die  kirchenfeindliche  Politik 
der    Revolution.      Er    nennt,     sehr    respektwidrig,     die 

')  Das  Folgende  im  wesentlichen  nach  den  Reflections  (1790). 
Eine  befriedigende  Darstellung  der  Quellen  von  Burkes  Ideen 
fehlt  noch  durchaus.  Man  wird  bei  einer  solchen  wohl  besonders 
auf  Montesquieu  zu  achten  haben.  In  manchen  Punkten  ist  Burke 
auffällig  verwandt  sein  Zeitgenosse  A.  Young  (vgl.  unten).  Ist 
Burke  vielleicht  mehr,  als  man  angenommen  hat,  Vertreter  von 
in  England  weit  verbreiteten  Ideen? 

■■')  Die  Seitenzahlen  beziehen  sich  auf  die  Übersetzung  \on 
Gentz.  die  bei  uns  wohl  verbreiteter  ist  als  die  mannigfaltigen  eng- 
lischen Ausgaben,  und  zwar  in  der  Ausgabe  von  VVeick,  Ausgew. 
Werke  Bd.  1.     Der  Wortlaut  der  Übersetzungen  stammt  von  mir. 


550  Adalbert  Wahl, 

Rousseausche  Lehre  von  der  Volkssouveränität,  die  Gel- 
tung habe,  auch  wo  scheinbar  ein  erblicher  Fürst  souverän 
sei,  einfach  „Unsinn",  in  unvergeßlichen  Worten  wendet 
er  sich  gegen  die  Gleichheit  und  preist  er  die  Bedeutung 
eines  gesunden  Adels  für  das  Leben  des  Staates.  Alles 
das  aber  hängt  schon  mit  dem  Hauptvorwurfe  Burkes 
gegen  die  französische  Revolution  zusammen.  Er  wendet 
sich  gegen  das  unhistorische  Vorgehen  der  Männer  von 
1789,  gegen  den  Versuch,  aus  Menschenrechten  den 
richtigen  Staat  abzuleiten  (ohne  Rücksicht  auf  das  Ge- 
wordene und  auf  das  überlieferte  Recht),  überhaupt  gegen 
den  Plan,  einen  Staat  oder  eine  Regierung  „herzustellen". 
„Der  Gedanke  allein,  eine  neue  Regierung  zu  fabrizieren, 
genügt,  uns  Engländer  mit  Ekel  und  Grauen  zu  er- 
füllen" (S.  69).^)  Dann  beschreibt  Burke  die  Art  und 
Weise,  wie  die  Engländer  vorgehen:  „Wir  wollen,  was 
wir  besitzen,  besitzen  als  Erbschaft  unserer  Vorväter. 
Wir  haben  uns  gehütet,  auf  dieses  Erbe  ein  fremdes  Reis 
aufzupfropfen;  alle  die  Reformen,  die  wir  bisher  durch- 
geführt haben,  beruhten  auf  dem  Prinzip  der  Achtung 
vor  der  früheren  Zeit,  und  ich  hoffe  und  vertraue,  daß 
auch  die,  welche  möglicherweise  in  Zukunft  eingeführt 
werden,  vorsichtig  gebildet  werden  nach  Analogie 
unserer  Geschichte,  nach  ihrer  Autorität  und  ihrem  Bei- 
spiel" (ebd.).  Wir  meinen,  wenn  man  diesen  Satz  noch 
ergänzt  durch  den  oben-)  schon  angedeuteten,  wonach 
es  Zeiten  gibt,  in  denen  es  aus  taktischen  Gründen  alle 
Reformen  zu  unterlassen  gelte,  so  habe  man  hier  das 
Wesen  des  wahren  Konservatismus:  nicht  Stillstand,  oder 
auch  nur  unbedeutende  Reformen  —  denn  wie  umwälzend 
waren  die  englischen  Reformen,  auf  die  Burke  anspielt  1  — 
wohl  aber  Fortbildung  ausschließlich  in  der  Richtung  der 
bisherigen  Entwicklung. 

Prinzipiell    noch   wichtiger   vielleicht   sind  seine  Be- 
merkungen über  die  Menschenrechte,   d.  h.  gegen  den 


')  Hierzu  A.  Young,  der  das  Jahr  vorher  sich  in  seinem 
Tagebuch  über  die  Franzosen  lustig  macht,  die  eine  Verfassung 
machen  wollen  „nach  einem  Rezept  wie  einen  Pudding". 

•■')  S.  539  Anm.  1. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jalirhundert.     551 

Begriff  des  Menschenrechts.  Er  zitiert  die  englischen 
Erklärungen  der  Rechte  und  weist  nach,  daß  es  sich  in 
ihnen  um  Rechte  der  Engländer  handelt,  ei erbte  Rechte 
ihrer  Väter,  nicht  abstrakte  Menschenrechte  (71  ff.  u.  öfters). 
Wie  die  Krone  und  der  Eintritt  ins  Oberhaus  erblich 
sind,  so  haben  auch  das  Unterhaus  und  die  Nation  eine 
Fülle  von  Privilegien,  Freibriefen  und  Freiheiten  von  ihren 
Vätern  geerbt.  „Unser  System  ist  das  der  Natur^)  selbst, 
die  sich  allmählich  entwickelt."  Also,  selbstverständlich, 
kein  schrankenloser  Staat,  sondern  ein  solcher,  der  eine 
Fülle  von  Rechten  der  Einzelnen  und  Korporationen  zu 
achten  hat;  diese  stehen  aber  jedem  einzelnen  zu  nicht 
von  Natur,  sondern  als  positives  Recht.  Freilich  konnte 
nun  natürlich  nicht  alles  positive  Recht  für  unveränder- 
lich gelten,  sondern  nur  ein  Teil  davon.  In  den  ver- 
flossenen Jahrhunderten  hatte  man  sich  auf  zwei  Wegen 
abgemüht,  Schranken  für  die  Staatsgewalt  zu  finden.  Der 
eine,  ältere,  war  der  gewesen,  eine  gewisse  Gruppe  von 
Gesetzen  zu  Fundamentalgesetzen  zu  erklären  und  diese 
vor  jeder  Überschreitung  oder  Veränderung  durch  die 
Regierung  sicherzustellen;  der  andere,  jüngere,  beruhte 
auf  dem  Gedanken  (s.  o.),  daß  jedem  Menschen  von  der 
Natur  subjektive  Rechte  mitgegeben  seien,  welche  der 
Staat  unbedingt  zu  achten  habe.  Den  letzteren  Weg  be- 
schritt der  werdende  Liberalismus,  den  ersteren  setzt  der 
Konservatismus  fort,  der  so  einen  sehr  alten  Stammbaum 
erhält.'-)  Bei  dieser  Gelegenheit  läßt  sich  am  besten  auch 
ein  Wort  über  den  Individualismus  der  Konservativen 
sagen.  Es  ist  richtig,  wie  Merkel  ausführt,  daß  der 
Konservative  an  sich  geneigt  ist,  mehr  die  Erwägungen 
in  den  Vordergrund  zu  stellen,  welche  vom  Wohl  der 
Allgemeinheit  ausgehen,  schon  weil  er  von  Haus  aus 
eine  so  sehr  viel  höhere  Vorstellung  von  dem  Wesen 
und  dem  Zweck  der  Gesamtheit  hat.    Das  materielle  und 


')  Es  bedarf  kaum  des  Hinweises,  daß  Burke  liiermit  nicht 
etwa  von  den  Voraussetzungen  des  Naturrechts  ausgeht, 
sondern  von  den  geradezu  entgegengesetzten. 

■-')  Der  Begriff  „Fundamentalgesetze"  bei  Buriie  z.  B.  S.  74 
und  110. 


552  Adalbert  Wahl, 

sonstige  Wohlergehen,  das  „Glück'-  der  Einzelnen  liegen 
ihm,  wo  es  sich  um  öffentliche  Dinge  handelt,  weniger 
am  Herzen^);  deswegen  birgt  aber  doch  auch  seine  Lehre 
ein  gewisses  Maß  von  Individualismus;  nämlich  die  alte 
Freiheitslehre  des  positiven  Rechtes,  die  sich  sogar 
im  ganzen  praktisch  widerstandsfähiger  er- 
wiesen hat  als  die  menschenrechtliche,  welch  letztere 
nur  zu  leicht  vor  dem  „richtig  eingerichteten"  Staate  die 
Segel  strich  und  ihm  die  Schrankenlosigkeit  zugestand, 
während  der  Konservative  die  freilich  bescheideneren 
Schranken,  die  er  errichtet,  zäher  zu  verteidigen  pflegt. 
Der  konservative  Individualismus  unterscheidet  sich  aber 
weiterhin  von  dem  liberalen  dadurch,  daß  er,  älter  als 
dieser,  mehr  dem  der  Renaissance  ähnlich,  aristokratisch 
ist,  während  (vgl.  oben)  für  den  Individualismus  von  1789 
das  demokratische  (Gleichheits-)  Moment  charakteristisch 
ist.  Aber  eben  dieser  aristokratische  Zug  birgt  wohl  eher 
ein  Moment  der  Stärke. 

So  finden  wir  bei  Burke  die  meisten  Wurzeln  der 
konservativen  Staatsanschauung.  Eine  überaus  wertvolle 
und  wichtige  Reihe  von  politischen  Vorstellungen  der 
deutschen  Konservativen  sind  deutschen  Ursprungs. 
Es  sind  jene,  wenn  man  will,  abermals  individualistischen 
Ideen  vom  Nationalstaat  und  seiner  Eigenart,  denen 
Mein  ecke  seine  glänzenden  Untersuchungen  gewidmet 
hat.  Daß  dabei  eine  Fülle  von  Burke  verwandten,  viel- 
leicht zum  Teil  auf  ihn  zurückgehenden  Gedanken  all- 
gemeiner Art  mit  unterlaufen,  versteht  sich  von  selbst. 
So  trifft  die  Kritik  des  Novalis  den  Geist  von  1789  auf 
das  genaueste,  und  sie  ist  Burke  aufs  engste  verwandt, 
wenn  er  klagt-),  daß  der  Staat  zu  wenig  bei  uns  ver- 
kündigt werde;  wenn  er  Staatsverkündiger  verlangt;  wenn 
er  kritisiert,  daß  die  meisten  Staatsgenossen  auf  einem 
sehr  gemeinen,  dem  feindlichen  sehr  nahe  kommenden 
Fuße  mit  dem  Staate  sind;  wenn  er  alle  Kultur  aus  den 
Verhältnissen  eines  Menschen  mit  dem  Staate  entspringen 
läßt  usw. 

*)  Jüngere  Verwischungen  bleiben  hier  natürlich  unbeachtet. 
^)  Meinecke,  Weltbürgertum  und  Nationalstaat  S.  63. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     553 

Ein  überaus  wichtijres  Element  konservativer  Staats- 
lehre lieferte  dann  weiter  das  Jahr  1814,  in  dem  Savigny 
seine  Schrift  „Ober  den  Beruf  unserer  Zeit  zur  Gesetz- 
gebung" erscheinen  ließ  und  damit  die,  freilich  schon 
seit  Montesquieu  in  der  Luft  liegende  historische  Rechts- 
lehre begründete,  die  das  Recht  nicht  als  Ausfluß  von 
gleicher  Menschennatur  und  Vernunft,  sondern  als  Aus- 
fluß der  überall  verschiedenen  individuellen  völkischen 
Veranlagung  (Volksgeist)  und  der  überall  verschiedenen 
staatlichen  Geschichte  begreifen  lehrte.  M 

Indem  so  hier  der  freilich  notwendig  mangelhafte 
Versuch  gemacht  wurde,  Aktion  und  Reaktion  in  kurzen 
Zügen  zu  schildern,  ist  wohl  ein  fester  Maßstab  ge- 
wonnen, an  dem  gemessen  die  meisten  Denker  der  Zeit 
der  einen  oder  anderen  Richtung  vorwiegend  zugewiesen 
werden  können.  Danach  kann  der  alte  Streit,  ob  der 
Freiherr  vom  Stein  im  wesentlichen  unter  die  Vorläufer 
des  Liberalismus  oder  die  des  Konservatismus  gehöre,  doch 
nur  zugunsten  der  letzteren  entschieden  werden,  bei  den 
historischen  Begründungen  von  Steins  politischem  Pro- 
gramm, bei  seinem  Betonen  des  staatlichen  Standpunktes, 
bei  seiner  Ablehnung  der  Gleichheit,  seiner  religiösen 
Fundamentierung  u.  v.  a.  m.  Auch  über  Marwitz  könnte 
man  mit  größerem  Recht,  als  es  auf  den  ersten  Blick 
scheinen  möchte,  streiten. "-^j  Freilich  echt  konservativ  ist 
seine  Abneigung  gegen  den  Absolutismus;  bei  aller  Be- 
wunderung für  den  großen  König,  die  seinem  gesunden 
Sinne  und  preußischen  Patriotismus  entspringt,  tadelt  er 
doch  uninißverständlich  seine  despotische  Regierungsweise 
(ed.  Meusel  I,  S  530 f.).  Metternich,  das  Haupt  der  europä- 
ischen Absolutisten,   ist    ihm   „ein  Kerl   wie  Hardenberg, 


')  Vgl.  E.  V.  Möller,  Die  Entstehung  des  Dogmas  von  dem 
Ursprung  des  Rechtes  aus  dem  Voilesgeist  (Mitteil.  d.  I.  f.  österr. 
Gesch.  XXX,  S.  1  ff.,  Heft  1),  wo  gezeigt  wird,  daß  das  Wort 
Volksgeist  in  Savignys  jüngeren  Jahrzehnten  und  speziell  im 
„Beruf"  nicht  nachzuweisen  ist.  Aber:  „nur  der  Ausdruck  Volks- 
geist fehlt"  (S.  3). 

'■')  Auf  das  verwickelte  Problem  der  Schwankungen  in  Mar- 
witzens  Ideen  kann  in  den  folgenden  knappen  Bemerkungen 
nicht  eingegangen  werden. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  36 


554  Adalbert  Wahl, 

aber  viel  schlechter"  (S.  553);  hierher  gehört,  daß  er  sich 
wieder  und  wieder  gegen  Beamtenwillkür  und  den  Des- 
potensinn der  Verwaltung  wendet  (S.  609).  Zweifelhaft 
aber  könnte  es  manchem  Betrachter  doch  schon  er- 
scheinen, von  welcher  Seite  die  Beeinflussungen  stammen, 
wenn  er  (1818)  für  die  Zukunft  nur  hofft,  wenn  der 
Freiheitsgeist  in  der  Armee  erhalten  bleibe  (S.  609); 
wenn  er  in  den  Jahren  nach  den  Freiheitskriegen  beklagt, 
daß  König  Friedrich  Wilhelm  III.  nicht,  wie  er  versprochen, 
eine  Verfassung  gegeben,  —  ganz  anders  deutlich  wird  er 
freilich  nicht  preußischen  Fürsten  gegenüber,  die  ihre 
Versprechungen  nicht  gehalten  haben  (S.  643)  — ;  wenn 
sein  heller  Zorn  durch  die  Karlsbader  Beschlüsse  von 
1819,  die  Beaufsichtigung  der  Universitäten  und  der  Presse, 
entfacht  wird,  und  wenn  er  hierzu  bemerkt,  daß  „in  der 
schamlosesten  Weise  das  neue  Preßgesetz  als  die  Aus- 
führung eines  Artikels  der  Bundesakte  bezeichnet  worden 
sei,  der  die  Preßfreiheit  versprochen  habe"  (S.  626);  wenn 
er  sehr  energisch  die  Forderung  der  Geschworenen- 
gerichte (S.  604)  und  der  Ministerverantwortlichkeit  ver- 
tritt; ja,  wenn  er  sich  Sätze  aneignet,  die  Rousseau  oder 
anderen  Autoren  entstammen,  deren  Werke  zur  französi- 
schen Revolution  geführt  haben.  So  hat  er  die  berühmte 
Bemerkung  des  Contrat  Social  nahezu  wörtlich  über- 
nommen, wonach  eine  Despotie  kein  Staat  sei;  Marwitz 
sagt,  eine  Despotie,  eine  unbeschränkte  Alleinherrschaft, 
sei  „ein  Nichtstaat"  (Ausgabe  von  1852,  II,  S.  232 ff.). 
Aus  Rousseau  stammt  nahezu  wörtlich  der  Satz,  daß  der 
Wille  des  Staates  niemals  auf  das  Individuelle  gerichtet 
sein  dürfe.  Weiter  entlehnt  er  den  Franzosen  der  Re- 
volutionszeit den  unzählige  Male  gebrauchten  und  vor 
allem  von  Mably  verbreiteten  Begriff  „republikanische 
Monarchie".  Marwitz  schreibt:  „Eine  Monarchie  kann 
sehr  wohl  eine  Republik  sein,  oder,  genauer  genommen, 
sie  muß  es  sein."  Bei  den  letzteren  Gedanken  diente 
vielleicht  sein  früh  gefallener  geistvoller  Bruder  Alexander 
als  Vermittler.  Auch  seine  Stellung  in  der  nationalen 
Frage  war  eine  durchaus  andere,  als  wenigstens  das 
landläufige  Urteil    sie   bei   einem    der  Väter   der   preußi- 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     553 

sehen  konservativen  Partei  vermuten  würde.  Er  berichtet, 
daß  er  vor  dem  Zusammenbruch  Preußens  in  den  Kriegen 
zwischen  Österreichern  und  Franzosen  innerUch  immer 
auf  der  Seite  der  ersteren  gestanden  habe,  weil  sie 
Deutsche  waren  (Meusel  I,  S.  164).  Zu  einem  ergreifen- 
den Ausdruck  kam  sein  deutscher  Patriotismus  in  der 
Abschiedsrede,  die  er  den  preußischen  Offizieren  seines 
Freikorps,  das  er  entlassen  mußte,  am  1.  Oktober  1807 
hielt.  Er  sprach  darin  die  Hoffnung  aus,  daß  „unser 
gemeinschaftliches  deutsches  Vaterland  der 
Gewalt  des  Feindes  und  einer  jammervollen  Knechtschaft 
dereinst  wieder  entrissen  werden  möchte".  In  den 
Freiheitskriegen  ist  er  für  rücksichtslose  Geltendmachung 
des  deutsch-nationalen  Gedankens.  Es  ist  bekannt,  daß 
er  in  jenen  Tagen  öfters  ein  kleindeutsches  Programm 
deutscher  Einigung  entworfen,  in  dem  er  auch,  fast 
möchte  man  sagen  in  prophetischer  Weise,  zwar  Öster- 
reich ausschließen  will,  aber  doch  ein  enges  völkerrecht- 
liches Bündnis  mit  dieser  Macht  befürwortet.  Freilich 
wird  man  die  Auffassung  von  der  Gleichgültigkeit  der 
Konservativen  in  der  Frage  der  nationalen  Einigung  über- 
haupt stark  modifizieren  müssen:  es  handelte  sich  bei 
sehr  vielen  von  ihnen')  den  Liberalen  gegenüber  doch 
wohl  nur  um  einen  Gradunterschied  der  Leidenschaft,  vor 
allem  aber  um  einen  tiefgehenden  Meinungsunterschied 
über  den  einzuschlagenden  Weg.  Die  Konservativen 
waren  z.  B.  nicht  geneigt,  für  die  Einheit  Deutschlands 
den  Preis  zu  zahlen,  zu  dem  viele  Liberale,  wie  Meinecke 
gezeigt  hat,  bereit  waren:  nämlich  zu  dem  Opfer  der 
staatlichen  Eigenart,  ja  Selbständigkeit  Preußens. 

Jedenfalls  könnte  man  aus  manchen  der  oben  zitierten 
Äußerungen  Marwitzens  geneigt  sein,  den  Schluß  zu 
ziehen,  daß  bei  ihm  ein  starker  liberaler  Einschlag  vor- 


')  Gewiß  nicht  allen.  Vgl.  v.  Below.  Das  parlamentarische 
Wahlrecht  in  Deutschland  S  9:  v.  Below-Hohendorf  erklärt,  er 
habe  „abweichend  von  manchem  seiner  politischen  Freunde 
.  .  .  die  Notwendigkeit  einer  deutschnationalen  Politik  vertreten". 
Die  deutschnationalen  Hoffnungen  eines  Roon  und  eines  Kleist- 
Retzow  sind  bekannt. 

36» 


556  Adalbert  Wahl, 

banden  sei.  Dabei  ist  es  nun  aber  möglich,  unter  An- 
wendung der  oben  dargelegten  Gedanken  über  die  Her- 
kunft des  liberalen  und  konservativen  Programms  mühelos 
nachzuweisen,  daß  und  warum  er  unter  die  Vorläufer 
der  konservativen  Partei  zu  rechnen  ist.  ^)  Daß  der 
Kampf,  der  ihn  berühmt  gemacht,  der  Kampf  für  positives 
Recht  und  Freiheiten  der  Stände,  eine  konservative  Oppo- 
sition darstellt,  liegt  auf  Hand.  Wenn  oben  dargelegt  wurde, 
daß  der  liberale  Individualismus  geneigt  sei,  vom  Wohl- 
ergehen und  Glück  des  einzelnen  Menschen  auszugehen, 
so  stellt  sich  Marwitz  mit  der  einfachen  Genialität  seines 
Wesens  ganz  bewußt  dieser  Ansicht  wieder  und  wieder 
entgegen.  So  schreibt  er  einmal:  „Vom  Staate  wurde 
gesagt,  ....  die  Menschen  hätten  sich  Oberhäupter  ge- 
wählt, ....  überhaupt,  um  das  Volk  glücklich  zu 
machen.  Wird  diese  grundfalsche  Prämisse  zugegeben, 
so  folgt  auch  die  ganze  Teufelei,  die  seitdem  Europa 
auf  den  Kopf  gestellt  hat,  ganz  logisch  aus  derselben" 
(S.  36f.).  An  einer  anderen  Stelle  führt  er  tief  und  schön 
aus,  daß  jeder  Mensch  nur  sich  selbst  glücklich  machen 
könne,  daß  dazu  nicht  einmal  ein  anderer  Mensch  im- 
stande sei,  geschweige  denn  eine  Institution  wie  der  Staat. 
Ein  zweiter  Punkt  von  entscheidender  Bedeutung!  Marwitz 
geht  durchaus  vom  historisch  Gewordenen,  vom  positiven 
Recht  aus.  Aus  Rechtsgedanken  heraus  bekämpft  er  den 
Absolutismus,  der  ihm  kein  Recht,  sondern  der  Bruch 
des  alten  Rechtes  ist,  wie  er  denn  auch  ein  heftiger 
Gegner  der  heiligen  Allianz  ist  (z.  B.  S.  647).  Die  Legi- 
timität des  Monarchen  ist  nur  gültig,  wo  sie  „alle  anderen 
Rechtmäßigkeiten  der  bürgerlichen  Freiheit,  des  überall 
gleichen  Rechtes,  des  Besitzes  und  Herkommens  in  sich 
schließt"  (S.  589).  Und  schließlich,  wenn  Marwitz  hier 
die  Rechtsgleichheit  fordert,  so  tritt  er  sonst  in  schärfster 
Tonart  dem  liberalen  Programmpunkt  der  Gleichheit  ent- 
gegen —  geht  er  doch  sogar  so  weit,  die  Bauernbefreiung 
abzulehnen ! 

')  Ganz  abgesehen  wird   hier    natürUch  von    seiner   sozialen 
und  beruflichen  Zugehörigkeit. 


Beiträge  zur  deutschen  Partei^cscliichtc  im  19.  Jalirliundert.     557 

Nahezu  ebenso  vollständig  wie  bei  Marwitz  wird 
bei  Dahlmann  die  Herkunft  von  der  konservativen 
Richtung  zu  behaupten  sein.  Die  Herkunft!  Denn  bei 
Dahhnann  ist  eine  Entwickkmg  in  Uberaler  Richtung, 
wenn  auch  keine  sehr  weitgehende,  unverkennbar,  von 
der  unten  zu  berichten  sein  wird,  während  Marwitz  sich 
in  späteren  Jahren  in  umgekehrtem  Sinne  weiterbildet. 
Wohl  finden  sich  auch  in  Dahlmanns  Anfängen  liberale 
Ansätze.  Frühzeitig  preist  er  z.  B.  „die  öffentliche  Mei- 
nung." Allein  Derartiges  kommt  wenig  in  Betracht,  gegen- 
über den  ja  bekannten  Anschauungen  und  Tatsachen, 
welche  seine  Herkunft  von  der  anderen  Seite  her  be- 
weisen. Er  beginnt  seine  politische  Laufbahn  als  Ritter- 
schaftssekretär und  als  Vertreter  von  Privilegien  der 
Ritterschaft.  Noch  als  hannoversches  Kammermitglied 
ist  er  stets  geneigt,  sich  möglichst  auf  den  Standpunkt 
der  Regierung  gegen  die  liberale  Opposition  zu  stellen. 
(Springer  schreibt  durchaus  mit  Recht  zu  letzterem 
Punkte:  „So  war  Dahlmanns  letzte  größere  Rede  in 
der  Kammer,  wie  seine  erste,  eine  strenge  Zurückweisung 
der  herrschenden  liberalen  Bestrebungen,  die  eine  wie 
die  andere  ein  beredtes  Zeugnis  seiner  unwandelbaren, 
konservativen  Gesinnung.")  Hierher  gehört  sein  Ablehnen 
der  Gleichheit  („den  besseren  Teil  des  Volkes  zur 
Sprache  zu  bringen,  ist  die  Kunst  der  Verfassungen")^); 
sein  Betonen  des  positiven  Rechtes,  sein  Ausgehen  vom 
historisch  Gegebenen-),  sein  Auftreten  (1820)=')  gegen 
die,  „welchen  Menschenrechte  und  Bürgerrechte  un- 
verständigsterweise eines  sind,  die  ihre  Freiheitsliebe 
allein  im  Hasse  jeder  Aristokratie  erkennen,  und  denen 
unvermerkt  alles  zur  Aristokratie  wird,  was  sie  nicht 
selber  sind."  Gegen  den  Begriff  des  Menschenrechtes 
wendet  er  sich  in  weit  eindrucksvollerer  Weise  in  seiner 


')  „Ein  Wort  über  Verfassunir",  Kieler  Blätter  1  (1815),  S.  57; 
noch  schärfer  S.  72. 

-)  Schon  in  derselben  Arbeit  S.  78  und  S.  245  ff. 

-)  In  den  Kieler  Beiträgen  II,  1821  erschienen,  „von  politi- 
schen Drangsalen"  S.  424  f.  (Im  Unmut  geschrieben,  nicht  zu 
vergleichen  mit  dem  Wort  über  Verfassung.) 


558  Adalbert  Wahl, 

Politik  1),  wo  er  ja  auch  die  inalienable  Volkssouveränität 
im  Rousseauschen    Sinne    in    nachdrücklicher   Weise   ab- 
lehnt.2)    Hierher  gehört  seine  bekannte  Bewunderung  der 
englischen  Verfassung.     Es   sind   ferner   charakteristisch 
konservative    Auffassungen,    wenn    er    zu    Ende    seines 
Kapitels  über  die  Staatsregierung •^)  schreibt:   „Die  Regie- 
rungsform eines  großen  Staates  muß,  um  Dauer  zu  haben, 
nicht  aus  gleichartigen,   sondern  aus  verschiedenartigen, 
so   w^enig   als    möglich  aus  künstlich  gebildeten,   so  viel 
als   möglich   aus   real  vorhandenen  Bestandteilen  gebaut 
sein.     Den  Unterschied   solcher  zeigt  schon  der  Gegen- 
satz:  Präsident  und  König,    Rat   der  Alten   und  erbliche 
Pairie,    allgemeine  Volksversammlung   ohne  Unterschied 
der   Personen    und    auf    den   tätigen   Zuständen   basierte 
Volksvertretung."     in  diesem  Satz  ist  natürlich  jedesmal 
die  erstere  Alternative  die  von  Dahlmann  verworfene,  die 
letztere  die  von  ihm  gebilligte.    Und  unverbrüchlich  hielt 
er  auch  in  den  Jahren  1848  und   1849  an  dem  Satz  fest, 
der   dem  Vulgärliberalismus    durchaus  widersprach,   daß 
„durch  Reichsstände  die  Willkür  des  Herrschers  beschränkt, 
aber  nicht  die  Kraft  der  Staatsregierung  geschwächt  wer- 
den solle".*)     Gleichmacherei  auf  vielen  Gebieten  ist  ihm 
ein  Greuel.    Im  hannoverschen  Landtage  wendet  er  sich 
gegen    die   volle  Judenemanzipation °),   ferner   gegen  die 
Einheit  von  Münze,  Maß  und  Gewicht,  mit  Gründen,  die 
in    diesem  Zusammenhang   besonders  interessant  sind.*^) 
So    ließe   sich    noch   eine    Fülle   von  Beispielen    nennen, 
welche    zeigen,   daß  Dahlmann   eigentlich   aus   dem  den 
Liberalen  feindlichen  Lager  stammte.    Allein  der  gemein- 
same Kampf  gegen  den  Absolutismus  verdunkelte  diesen 
fundamentalen  Unterschied  so  sehr,  daß  sich  zwar  Dahl- 
mann selber  des  tiefgehenden  Gegensatzes  zwischen  ihm 
und  der  Masse  seiner  liberalen  Kampfgenossen  durchaus 

')  §  235  (auch  2.  Auflage). 

•')  §  233.     §  139  (2.  Auflage). 

3)  §  99  (auch  2.  Auflage). 

')  Politik  "^§170.    (Dieser  Paragraph  fehlt  in  der  1.  Auflage.) 

^)  Springer  1,  S.  358  f. 

«')  Ebd.  S.  328. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichtc  im  \^.  Jalirhundert.     5ö9 

bewußt  war,  jene  aber  keineswegs.  Vielmehr  wurden 
viele  Liberale,  wie  es  scheint,  zwar  bei  seinem  Auftreten 
in  der  hannoverschen  Kammer,  und  vornehmlich  bei 
seiner  Stellungnahme  gegen  die  Göttingischen  Gefangenen 
im  Jahre  183P)  stutzig,  aber  sie  hielten  ihn  doch  seit 
seinem  Auftreten  im  Jahre  1837  wieder  durchaus  für  einen 
der  Ihrigen. 

Nachdem  so  der  V^ersuch  gemacht  worden  ist,  den 
Gegensatz  von  liberal  und  konservativ  nach  seiner  histo- 
rischen Herkunft  zu  bestimmen  und  an  einigen  Bei- 
spielen zu  erläutern,  wenden  sich  die  folgenden  Blätter 
im  wesentlichen  nur  noch  dem  Liberalismus  zu  und  nur 
einige  wenige  Bemerkungen  über  den  Konservativismus 
seien  hier  noch  angefügt.  Ebensowenig  wie  beim  Liberalis- 
mus (s.  u.),  verlief  hier  die  Entwicklung  glatt.  Die  Ideen 
der  heiligen  Allianz  und  Hallers  und  die  Revolutionsfurcht 
der  Jahre  nach  den  Freiheitskriegen  werden  bei  manchem 
Konservativen  den  Konservativismus  dem  Wesen  nach 
zum  Konservativismus  dem  Worte  nach'-^)  gemacht  haben, 
also  aus  einem  Vertreter  ständischer  Beschränkung  der 
Monarchie  zu  einem  Absolutisten  und  aus  einem  Vertreter 
organischer  Fortbildung  zu  einem  starren  Hüter  des  vor- 
handenen Rechts  wenigstens  aus  taktischen  Gründen. 
Allein  für  die  Mehrzahl  wenigstens  der  preußischen  Kon- 
servativen dürfte  das  doch  nicht  gelten.  Sehr  interessant 
sind  in  diesem  Zusammenhange  Mitteilungen  Treitschkes'') 
über  jene  Stände-Enquete  vom  Jahre  1817,  d,  h.  eine 
von  drei  Ministern  unternommene  Rundreise,  welche  u.  a. 
den  Zweck  hatte,  festzustellen,  wie  sich  eine  Reihe   von 


')  Ebd.  S.  332  f. 

*)  Um  Mißverständnisse  zu  vermeiden,  sei  daran  erinnert, 
daß  „konservativ"  bisher  zuerst  im  Jahre  1831  bezeugt  ist,  und 
zwar  auf  englisch  (Murray),  wenige  Jahre  später  auf  deutsch; 
s.  Ladendorf,  Historisches  Schlagwörterbuch  S.  176f. 

»)  D.  G.  II,  S.  288  ff.,  vgl.  die  überaus  stoffreiche  und  wert- 
volle Arbeit  Alfred  Sterns  über  diesen  Gegenstand  („Die  preuß. 
Verfassungsfrage  im  Jahre  1817  und  die  Rundreise  von  Alten- 
stein, Klewitz,  Beyme"  in  der  D.  Zeitschr.  f.  Geschichtswissen- 
schaft IX),  die  an  dem  zusammenfassenden  Urteil  Treitschkes 
indessen  nichts  ändert.  • 


560  Adalbert  Wahl, 

maßgebenden  Persönlichkeiten  aller  Provinzen  zu  der 
Frage  stellten,  ob  neben  Adel  und  Städten  eine  Ver- 
tretung des  Bauernstandes  in  den  Provinzialständen 
erwünscht  sei.  Gegen  300  Personen  wurden  gefragt, 
davon  die  weitaus  größere  Hälfte  Landedelleute.  Die 
Mehrzahl  der  Befragten  war  für  eine  Vertretung  des 
Bauernstandes,  also  Fortbildung,  aber  eben  in  der  Rich- 
tung der  bisherigen  historischen  Entwicklung.  Freilich 
wollte  der  Landadel  die  Bauernschaft  nur  durch  Bauern 
vertreten  lassen  (nicht  durch  Bauernadvokaten),  und  auf 
der  andern  Seite  erklärte  eine  große  Anzahl  von  Männern 
aus  allen  Ständen,  das  Volk  sei  noch  nicht  reif  für  ständische 
Vertretung.  Ein  Menschenalter  später  warf  die  Revolu- 
tion manchen  „ständisch-liberalen"  Edelmann  auf  die 
absolutistische  Seite  und  machte  also  zeitweilig  einen 
taktisch  wirklich  „Konservativen"  aus  ihm.  Berühmt  ist 
ja  Bismarcks  Bekenntnis^),  v^onach  schon  die  Opposition 
auf  dem  ersten  Vereinigten  Landtag  ihn  aus  seiner 
ständisch-liberalen  Stimmung  wieder  entgleiste.  Bald 
genug  hat  dann  freilich  Stahl  die  nunmehr  erst  gegrün- 
dete konservative  Partei  unter  der  Parole  geeinigt:  „konsti- 
tutionelle, nicht  parlamentarische  Regierung"-),  und  zwar 
bis  zur  heutigen  Stunde  mit  vollem  Erfolge.  Eine  dauernde 
übrigens  nicht  unvorbereitete  Folge  der  Revolution  aber 
blieb  es,  daß  die  Konservativen  viel  stärker  als  bisher 
die  preußische  Monarchie  betonten.  Wird  diese  von 
einem  Marwitz  noch  im  wesentlichen  als  ein  Teil  des 
historisch  gegebenen  preußischen  Staates  hochgehalten, 
so  spielt  bei  den  Konservativen  (gegen  und  vor  allem) 
seit  1848  das  „monarchische  Prinzip"  eine  geradezu  selb- 
ständige Rolle. 


')  G.  u.  E.  I,  S.  17. 

*)  Nach  seiner  eigenen  Erklärung  s.  Koser,  Zur  Charakte- 
ristik des  Vereinigten  Landtags  von  1847  in  der  Schmoller-Fest- 
schrift des  Ver.  f.  Gesch.  der  Mark  Brandenburg  S.  328;  s.  ferner 
Stahl,  Die  gegenwärtigen  Parteien  in  Staat  und  Kirche,  vornehm- 
lich Vorlesung  13. 


Beiträjfe  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     561 

II. 

Die  Geschichte  des  deutschen  Liberalismus  läßt  sich, 
so  scheint  es  dem  Verfasser,  am  besten  disponieren,  wenn 
man  von  den  oben  dargelegten  Sätzen  ausgeht  (s.  S.  544  f.) : 
Der  deutsche  Liberalismus  kommt  von  1789')  her.  in  dem 
Moment  aber,  wo  er  nach  1815  zur  Parteibiidung  zu 
führen  beginnt,  hat  er  schon  einen  großen  Teil  der  Ideen 
und  Stimmungen,  welche  aus  dem  Jahre  1789  stammen, 
abgestreiit  oder  modifiziert,  weil  die  Erfahrungen  der  ver- 
flossenen zwei  Jahrzehnte  jene  Ideen,  oder  auch  nur  ihre 
Übertreibungen  Lügen  gestraft,  oder  aber  weil  neue 
Gedanken  sie  überwunden  haben.  Im  großen  und  ganzen 
bedeutet  dann  die  weitere  Geschichte  unseres  Liberalismus 
bis  auf  den  heutigen  Tag  eine  immer  weiter  gehende 
Loslösung  von  1789.  Diese  Entwicklung  vollzieht  sich 
aber  keineswegs  glatt,  sondern  unter  häufigen  Rück- 
schlägen und  Rückfällen.  Wie  die  Erinnerung  an  die 
Kriegsjahre  verblaßt,  tritt  schon  in  mancher  Hinsicht  ein 
Rückschlag  ein.  Weitere  starke  Rückfälle  bringen  die 
Revolutionen  der  20er  Jahre  und  vor  allem  die  von  1830 
und  1848  und  die  preußische  Konfliktszeit.  Die  obigen 
Sätze  nun  mögen  im  folgenden  zunächst  an  einigen 
kleinen  Beispielen  erläutert  werden,  worauf  der  führende 
Liberale  der  Jahrzehnte  von  1820  bis  1840,  Karl  von 
Rotteck,  unter  dem  hier  in  Betracht  kommenden  Gesichts- 
punkte etwas  eingehender  behandelt  werden  soll. 

Wenn  soeben  zunächst  der  Satz  ausgesprochen  wurde, 
daß  der  Liberalismus  nach  1815  schon  eine  Reihe  von 
Elementen  von  1789  abgestreift  hatte,  so  gilt  dieser  nur 
für  den  eigentlichen  Liberalismus,  keineswegs  aber  für 
den  Radikalismus.  Es  spricht  vielmehr  alles  dafür,  daß 
dieser  nichts  gelernt  und  nichts  vergessen  hatte.  Dafür 
mag  hier,  wo  es  sich  ja  nicht  um  die  Geschichte  des 
Radikalismus  handelt,  ein  Beispiel  genügen:  Karl  Folien 


')  Daß  in  den  folgenden  knappen  Austührungen  nicht  an 
eine  eigentliche  Quellenuntersuchung  gedacht  wird,  versteht  sich 
von  selbst.  Solche  Untersuchungen  sind  ein  dringendes  Be- 
dürfnis. 


562  Adalbert  Wahl, 

hält  Zeit  seines  Lebens,  wie  er  die  ganze  Tyrannenlehre 
der  Revolution  mitmacht,  wie  ihm  Freiheit  und  Republik 
mehr    oder    weniger    identisch    gewesen    und    geblieben 
sind,  an  den  Kernsätzen  des  reinen  Individualismus  von 
1789   fest;   vor   allem    dem,   daß   der  einzige  Zweck  des 
Staates  der  Schutz  der  Menschenrechte  sei^),  dann,  daß 
jeder  Krieg  außer  zum  Schutz  der  Menschenrechte'^),  im 
äußersten    Grade    verwerflich    sei    u.    dergl.    m.  ^)      Bei 
seinem  Vorschlag  (1818),  alle  Einzelstaaten  zu  beseitigen 
und    das    Reich    in    Gaue    mit    gleicher    Seelenzahl    zu 
gliedern,  die  nach  Flüssen,  Bergen  und  großen  natio- 
nalen  Taten  benannt  werden  sollten^),   glaubt   man   sich 
wahrlich    in    die   Zeiten    der   Revolution    zurückversetzt! 
Der  Liberalismus  dagegen  hat,  wenn  er  auch  seinen 
Ursprung    nicht    verleugnet,   viel   gelernt   und   viel    ver- 
gessen,  dabei   freilich   schon   sehr  viel  von  der  wunder- 
vollen Stilreinheit   und  Einheitlichkeit   eingebüßt,  die  die 
Ideen    und    Stimmungen    von    1789    kennzeichnen.      An 
anderer   Stelle   ist   gezeigt  worden^),  daß  nach  wenigen 
Jahren  (es  war  schon  1793)  die  Überspannung  der  Frei- 
heitsidee mitten  in  der  französischen  Revolution  die  voll- 
kommenste tatsächliche  Abwendung  von  den  Ideen    von 
1789  herbeiführte,  die  dann  unter  Napoleon  andauert.  Das, 
was   damals   im  Gegensatz   zu   den  Ideen   von   1789  ge- 
schaffen   wurde,    wirkte   nun   freilich   weit   mehr   in   den 
Institutionen    nach    als   in   den   Programmen;   aber  eben 
das  kurze  Leben  der  Ideen  von   1789  in  der  Praxis   des 
Staates  Frankreich,  die  Tatsache,  daß  statt  eines  goldenen 
Zeitalters  der  Freiheit  ein  blutiges  Zeitalter  der  Tyrannei 
heraufgeführt   worden   war,   hat  doch   mächtig  dazu  bei- 
getragen, der  unbeschränkten  Herrschaft  jener  Ideen  ein 

')  Erklärung  der  Menschenrechte  von  1789  (1791):  le  but  de 
toute  association  politique  est  la  conservation  des  droits  naturels 
et  imprescriptibles  de  l'homme. 

^)  Ebd.  La  garantie  des  droits  de  l'homme  et  du  citoyen 
ne'cessite  une  force  publique. 

')  S.  Treitschke  D.  G.  III,  S.  448. 

*)  S.  H.  Haupt,  Karl  Folien  und  die  Gießener  Schwarzen, 
Gießen,  1907,  S.  120. 

^)  Zeitschr.  f.  Politik  I,  S.  517  ff. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     563 

Ende  zu  bereiten.  Eine  j^anze  Reihe  dieser  Ideen,  und 
vornehmlich  ihrer  Übertreibungen,  erhielt  dann  weiterhin 
durch  den  langen  Krieg  ihren  Todesstoß.  Diese  Momente 
mögen  die  wichtigsten,  wenn  auch  keineswegs  die 
einzigen  gewesen  sein,  welche  jene  bedeutende  Ab- 
schwächung  der  Ideen  von  1789  nach  1815  herbeiführten. 
Von  diesen  Modifikationen  seien  hier  einige  wichtigere 
angeführt:  die  Auffassung,  wonach  der  Staat  nur  Mittel, 
der  Einzelmensch  nur  Zweck  sei,  und  wonach  der  erstere 
zugunsten  des  letzteren  soviel  wie  nur  irgend  möglich 
geschwächt  werden  müsse,  war  in  dieser  Schärfe  für 
alle  gemä(3igten  liberalen  Politiker  bei  allem  Beharren 
auf  dem  individualistischen  Ausgangspunkt  dahin;  war 
es  doch  mit  Händen  zu  greifen,  zu  welchen  Greueln 
und  zu  welchem  V^erderben  gerade  auch  für  die  Einzelnen 
die  allzugroße  Schwächung  der  Staatsgewalt  in  Frank- 
reich geführt  hatte,  und  für  welchen  Jammer  und  welche 
Schande  die  staatlose  Gesinnung  des  deutschen  Volkes 
eine  der  hauptsächlichsten  Ursachen  gewesen  war.  Dahin 
war  im  wesentlichen  der  Kosmopolitismus.  Auch  war 
das  Verständnis  für  staatliche  Machtpolitik  wenigstens 
stellenweise  etwas  gewachsen,  wenn  man  sich  auch  die 
Fortschritte  in  dieser  Hinsicht  als  nicht  allzu  bedeutend 
oder  gar  dauernd  vorstellen  darf.  Die  mit  der  Ablehnung 
der  Machtpolitik  Hand  in  Hand  gehende  Herabsetzung 
der  stehenden  Heere  blieb  bestehen.  Eine  nicht  nur 
deutsche,  sondern  allgemein  europäische  Erscheinung 
blieb  bis  in  unsere  Tage  •  die  Abneigung  gegen  eine 
eigentliche  Kolonialpolitik'),  ganz  gemäß  den  Ideen  des 
späteren  18.  Jahrhunderts.  Die  Betonung  des  historisch 
Gewordenen    und    Nationaleigentümlichen    war    in    weit- 


')  Beispiele:  Martignacs  schlaffes  V^orgehen  gegen  Algier. 
Gegensatz  dazu:  das  Vorgehen  des  reaktionären  Polignac,  der 
die  f^rwerbung  anbahnt.  Der  liberale  Bürgerkönig  und  seine 
liberale  Kammer  führen  das  glänzend  begonnene  Unternehmen 
so  lau,  so  sehr  mit  innerem  Widerstreben  fort,  daß  noch  unter 
Napoleon  111.  viel  zu  tun  bleibt.  Englische  Kolonialpolitik  unter 
Gladstone.  Liberale  Gegnerschaft  gegen  Bismarcks  Kolonial- 
politik. 


564  Adalbert  Wahl, 

gehendem  Maße  auch  Eigentum  der  Liberalen  geworden^), 
wenn  auch  gewiß  nicht  in  demselben  Grade,  wie  auf  der 
andern  Seite,  und  wenn  auch  von  der  Mehrzahl  die  natur- 
rechtliche Basis  noch  nicht  verlassen  worden  zu  sein 
scheint.  Von  ebenso  großer  Bedeutung  ein  Anderes! 
Nach  der  Wiedererweckung  der  positiven  Religion  bei 
beiden  Konfessionen  während  der  Zeit  der  Revolution 
und  der  Fremdherrschaft  war  unmittelbar  nach  den 
Freiheitskriegen  auch  im  liberalen  Lager  keine  Rede 
davon,  daß  die  feindselige  Stimmung  gegen  die  Kirche 
und  doch  auch  die  Religion,  wie  sie  das  Jahr  1789  kenn- 
zeichnet, angehalten  hätte.  Auch  der  extreme  kommunale 
und  provinzielle  Partikularismus,  wie  er  in  den  ersten  An- 
fängen der  französischen  Revolution  seine  große  Rolle 
spielte,  ist  dahingeschwunden  vor  dem  Einheitsgedanken, 
der  ja  auch  in  der  Revolution  selbst  so  bald  zu  vollem 
Siege  durchgedrungen  war.  Der  im  Jahre  1789  so  laut 
verkündigte,  allerdings  bald  wieder  verlassene  Gedanke 
der  wirklichen  wirtschaftlichen  Freiheit  mußte  sich  in 
Deutschland  wenigstens  vielerorts  sehr  erhebliche  Ein- 
schränkungen gefallen  lassen.  Bekannt  ist  ja  die  Gruppe 
der  rheinischen,  liberalen  Schutzzöllner.  Und  sehr  stark 
modifiziert  ward  die  Gleichheitsidee,  im  wesentlichen 
doch  wieder  infolge  der  Einwirkungen  der  Erfahrung.  Man 
forderte  Gleichheit  im  Straf-  und  Privatrecht,  Abschaffung 
der  Privilegien  usw.,  bei  den  deutschen  Liberalen  aber 
keineswegs  etwa  Gleichheit  im  Anteil  am  Staate,  gewarnt 
zweifellos  hauptsächlich  durch  die  jedem  Politiker  der 
Zeit  in  jeder  Stunde  seines  Lebens  gegenwärtigen  Er- 
fahrungen der  französischen  Revolution.  Zwar  hatte  ja 
die  Constituante  nicht  wirklich  allen  Bürgern  gleichen 
Anteil  am  Staate  verliehen,  sondern  einige  Millionen  der 
am  wenigsten  Bemittelten  als  „Passivbürger"  ausgeschaltet 
(übrigens  nicht  infolge  einer  Einschränkung  ihres 
Gleichheitsprinzips,  sondern  eines  feigen  und  ungeschick- 
ten Bruches  dieses  Prinzips);  allein,  man  sah,  daß  noch 
viel    zu    viele    Elemente    am    Staate    beteiligt    geblieben 


•)  Beispiel:  Rotteck,  s.  u. 


Beiträge  zur  deutschen  F^arteigescliiclite  im  l'>.  Jalirhundert.     565 

waren,  welche  nichts  zu  verlieren  hatten,  imd,  zu  jeder 
radikalen  Neuerung  bereit,  viel  zu  der  allgemeinen  Auf- 
lösung beigetragen  hatten.  Der  Ausfall  der  wirklich  nach 
allgemeinem  Wahlrecht  vorgenommenen  Konventswahlen 
konnte  keinen  menschlich  empfindenden  imd  besonnen 
denkenden  Politiker  zur  Nachahmimg  dieses  Systems 
verleiten  ;  ebensowenig  wie  die  erdrückenden  Mehrheiten, 
welche  bei  den  Plebisziten  der  neue  Alleinherrscher  und 
Tyrann  erhielt,  dem  freiheitlich  Denkenden  die  politische 
Haltung  der  Massen  besonders  empfehlen  konnten.  So 
sind  auch  bei  den  Liberalen  damals  durchaus  ablehnende 
Urteile  über  die  politische  Reife  der  Massen  verbreitet 
und  —  wie  es  scheint  —  ganz  allgemein  der  Gedanke 
des  Ausschlusses  eines  großen  Teils  der  Bürger  vom 
Wahlrecht  in  Geltung.  Diese  Bemerkung  führt  hinüber 
zu  einer  letzten:  der  Gedanke  der  inalienablen  Volks- 
souveränität in  der  Fassung  der  französischen  Revolution 
war  wohl  unter  den  deutschen  Liberalen  vor  dem  März 
erheblich  weniger  weit  verbreitet,  als  gewöhnlich  an- 
genommen zu  werden  pflegt,  und  als  ein  Treitschke 
meinte.  M  Sicher  aber  ist  es,  daß  in  den  konkreten  Ge- 
danken über  die  Verfassung  eine  starke  Einschränkung 
gegenüber  den  Ideen  von  1789  eingetreten  war:  die 
Würdigimg  der  Monarchie  war  bei  aller  schönen  und 
großen  Leidenschaft,  die  dem  Absolutismus  gegenüber 
aufgeboten  wurde,  eine  sehr  viel  gerechtere  als  die, 
welche  im  Jahre  1789  (um  von  den  späteren  Jahren 
der  Revolution  zu  schweigen)  üblich  war.  Ferner  war 
der  Radikalismus  preisgegeben,  welcher  die  Regierung 
der  Staaten  der  Legislative,  d.  h.  der  Vertretung  des 
souveränen  Volkes,  unbedingt  unterwerfen  wollte.    Damit 

')  Auch  hierüber  sind  freilich  nocli  zahlreiche  Einzelunter- 
suchungen erforderlich.  Mevissen  lehnte  außer  in  einem  Jugend- 
gedicht (1815)  bis  1848  die  Volkssouveränität  durchaus  ab 
(s.  Hansen);  vgl.  für  ihn,  wie  Rotteck,  unten.  Für  K.  Th.  Welcker 
s.  den  oben  zitierten  Aufsatz  von  Koser;  W.  Kraemers  Freiburger 
Dissertation  1909:  Die  politische  Wirksamkeit  K.  Th.  W.s  1813 
bis  1819;  Hebeisen,  Die  Kämpfe  der  politischen  Parteien  in  Baden 
am  Vorabend  von  1848,  in  Zeitschr.  d.  G.  z.  Bef.  der  üeschichts- 
usw.  Kunde  von  Freibufg  25,  S.  1  ff. 


566  Adalbert  Wahl, 

ist  wohl  im  allgemeinen  das  wesentlichste  über  jene 
Modifikationen  von  unabsehbarer  Wichtigkeit  gesagt, 
welche  sich  das  Programm  von  1789  gefallen  lassen 
mußte,  ehe  oder  indem  es  zum  Programme  des  deutschen 
Liberalismus  wurde. 

Allein  lange  nicht  alle  der  oben  behandelten  Posi- 
tionen blieben  dauernd  aufgegeben  (s.  oben)!  Einige 
Beispiele  für  jene  Rückfälle  mögen  hier  noch  folgen. 
Wenige  Jahre  nach  den  Freiheitskriegen  schon  begann 
sich  wieder  Religions-  und  Kirchenfeindschaft  mit  dem 
politischen  Liberalismus  zu  verbinden;  „man  bezeichnete 
beides  mit  dem  wohllautenden  Namen  der  Freisinnigkeit". ^) 
„Aus  den  alten  Wahlsprüchen  „frisch,  frei,  fröhlich,  fromm" 
und  „Gott,  Freiheit,  Ehre,  Vaterland,"  wurde  die  Fröm- 
migkeit und  der  liebe  Gott  stillschweigend  weggelassen, 
hier  und  da  schon  förmlich  gestrichen." '-)  Einen  beson- 
deren Antrieb  scheinen  dann  die  südeuropäischen  Revo- 
lutionen dem  Liberalismus  gegeben  zu  haben,  sich  in 
radikaler  Richtung  zu  entwickeln.  Sehr  viel  wichtiger  aber 
ward  in  dieser  Hinsicht  die  Julirevolution.  Es  erübrigt 
sich  fast,  hier  Beispiele  zu  geben.  Besonders  stark  war 
die  Wirkung  in  Süddeutschland.  Man  kann  in  Rottecks 
Geschichte  des  badischen  Landtags  von  1831,  z.  B.  in 
den  Reden  Itzsteins,  Belege  genug  dafür  finden.  Aber 
zweifellos  war  die  Wirkung  auch  auf  den  von  der  kon- 
servativen Seite  herkommenden  Dahlmann  sehr  groß. 
Vielleicht  könnte  man  der  Ansicht  sein,  daß  die  leise 
Entwicklung  nach  links,  welche  ihn  später  den  wirklich 
Liberalen  näher  brachte,  1830  einzusetzen  beginnt.  Be- 
sonders interessant  ist  ja  seine  tiefgehende  und  beide 
Männer  erschütternde  Kontroverse  mit  Niebuhr  über 
die  Julirevolution  und  ihre  Folgen.^)  Während  letzterer 
von  ihr  zu  den  dunkelsten  Auffassungen  veranlaßt  wurde, 
schrieb  Dahlmann,  er  sei  froh,  daß  es  ihm  vergönnt  sei, 
eine  solche  Zeit  noch  mitzuerleben,  —  ein  Wort,  das  man 
doch   nach    Dahlmanns   Vergangenheit,  ja   seinen   später 

')  Treitschke  D.  G.  II,  S.  98/99  zu  1819. 
')  Ebd.  III,  S.  441  zu  1823. 
=•)  S.  Springer  I,  S.  291  ff. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     5b7 

wieder  niedergeschriebenen  politischen  Überzeugungen'), 
erstaunt  ist,  zu  lesen,  wenn  man  auch  seine  Befriedigung 
über  die  braunschweigischen  und  kurhessischen  Vorgänge 
vollauf  würdigen  wird. 

Sehr  viel  gründlicher  war  dann  freilich  die  Links- 
schwenkung des  Liberalismus  in  der  Märzrevolution. 
Während  einige  „ständisch-liberale",  d.  h.  von  der  kon- 
servativen Seite  herkommenden  Elemente  (s.  o.  für  Bis- 
marck)  nach  rechts  getrieben  wurden,  machten  zahllose 
Liberale  eine  rapide  Entwicklung  nach  der  andern  Seite 
durch.  Da  wurde  denn  aus  dem  Arsenal  von  1789  manches 
alte  Waffenstück  hervorgeholt.  Auch  Dahlmann  blieb 
nicht  unerschüttert;  freilich  hält  sich  bei  seiner  theore- 
tischen Festigkeit,  zu  der  sich  eine  seltene  Charakter- 
festigkeit gesellte,  die  Weiterbildung  in  recht  engen 
Grenzen.  Am  deutlichsten  läßt  sich  seine  Entwicklung 
vielleicht  an  seiner  Stellung  zur  Pairskammer  machen. 
Er  war  immer  ein  Anhänger  einer  erblichen  Pairie  ge- 
wesen; noch  in  der  2.  Auflage  seiner  Politik  (1847)  hatte 
er  mehrere  Stellen  aus  der  ersten  stehen  lassen,  welche 
in  diesem  Sinne  sprachen.-')  Im  Jahre  1849  sprach  er 
dagegen  in  der  preußischen  ersten  Kammer  in  anderm 
Sinne  ^);  zweimal  wandte  er  sich  heftig  gegen  eine  preu- 
ßische Pairie.  Von  Stahl  auf  den  Widerspruch  aufmerk- 
sam gemacht,  erwiderte  Dahlmann:  „Ich  trage  kein  Be- 
denken, hier  öffentlich  zu  erklären,  daß  ich  nach  fort- 
gesetzter Erfahrung  und  Nachdenken  über  den  Gegen- 
stand, und  vielleicht  noch  durch  besondere  Erfahrungen, 
die  durch  eigene  Lebensverhältnisse  mir  nahe  getreten 
sind,  seitdem  zu  einer  andern  Meinung  gekommen  bin.') 
Es  dürften  auch  Wendungen,  wie  die  von  der  „Notwen- 
digkeit zwischen  Fürstenrecht  und  Volksrecht  zu  unter- 
scheiden und  beiden  ihre  Ehre  zu  sichern",  die  er  in 
derselben  Zeit  einmal  in  einer  Rede  gebraucht,   an  Auf- 


')  Vornehmlich  in  seiner  Politik  (1835,   1.  Aufl.). 
-)  S.  z.  B.  die  oben  S.  558  zitierte  Stelle. 
=")  Springer  II,  S.  363  ff. 

*)  Ebd.  S.  367.     Auch  Treitschke   betont    in  seinem  zitierten 
Aufsatz  (S.  431)  diese  Änderung  in  den  Ansichten  Dahlmanns. 


568  Adalbert  Wahl, 

fassLingen  des  damaligen  Liberalismus  eher  als  an  Dahl- 
manns  eigene  Anschauungen  von  der  Einheit  des  Staates 
anklingen.  Sehr  viel  intensiver  und  vielseitiger  als  bei 
diesem  starken  Denker  und  starken  Manne  war  in  den 
Jahren  1848  —  1849  die  Entwicklung  der  Mehrzahl  der 
Liberalen.  Die  Tatsache  steht  ja  wohl  über  jeden  Zweifel 
fest^),  und  es  möge  deswegen  hier  nur  noch  ein  Beispiel 
folgen,  wobei  wir  uns  absichtlich  einem  besonders  ge- 
mäßigten Manne  zuwenden.  Es  ist  oben  gesagt  worden, 
daß  Gustav  Mevissen  sich,  abgesehen  von  einem 
poetischen  Jugenderguß,  immer  als  Gegner  der  Lehre 
von  der  Volkssouveränität  erwiesen  hat.  1848  aber  ging 
er  mit  aller  Leidenschaft  auf  den  Gedanken  ein.  Es  ist  so- 
gar ganz  unmöglich,  zu  verkennen,  daß  ihn  dabei  die  Volks- 
souveränität im  Sinne  Rousseaus  und  der  französischen 
Revolution  (abgesehen  freilich  von  der  unmöglichen  For- 
derung der  Unteilbarkeit  der  Souveränität)  vorschwebte, 
wenn  man  Äußerungen  liest,  wie  die  folgenden-):  „Fortan 
hat  nur  die  demokratische  Monarchie,  in  der  der  Monarch 
nicht  mehr  über  dem  Volke,  sondern  als  ein  vom  Volk 
bestellter  Teil")  der  gesetzgebenden  Gewalt  im  Volke 
steht,  noch  Zukunft.  Der  Grundsatz  der  belgischen  Ver- 
fassung: „alle  Gewalt  geht  vom  Volke  aus",  ist  fortan 
auch  der  Grundsatz  Deutschlands."  Es  scheint  auch 
unzweifelhaft^),  daß  der  Entwurf  einer  nie  gehaltenen 
Rede  vom  22.  Juli  1848°)  ganz  auf  dem  Boden  der  Volks- 
souveränität steht.  Es  ist  deutlich  genug,  daß  Mevissen 
sich  hier  mit  einem  suspensiven  Veto  der  Regierung  be- 
gnügt, und  wenn  er  schreibt:  „Das  deutsche  Volk  hat 
einen  Teil  seiner  Souveränität  und  nur  einen  Teil  Ihnen 
übertragen,"  so  sucht  er  zweifellos  den  andern  Teil  nicht 


')  Ein  besonders  interessantes  Beispiel  bei  Springer  II, 
S.  213:  rapide,  radikale  Entwicklung  der  Deutschen  Zeitung  im 
März  1848. 

'■')  Familienbrief  Mevissens  vom  25.  Juni  1848  bei  Hansen 
11,  S.  391. 

■■')  Beinahe  „notre  commis" ! 

*)  Ich  weiche  hier  von  Hansen  1,  S.  559  f.  ab. 

•>)  Bei  Hansen  il,  S.  387. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     569 

bei  den  Fürsten,  sondern  bei  den  Volksvertretungen  der 
Einzelstaaten.  ^)  Ja,  es  ist  eine  geradezu  pikante  Beob- 
achtung, daß  dieser  Mann,  der  sonst  historischen  Erwä- 
gungen nicht  ganz  unzugänglich  war,  der  gelegentlich 
eine  „Abweichung  vom  Prinzip"  durch  die  historische 
Entwicklung  gerechtfertigt  werden  ließ-),  jetzt  1848  sym- 
pathisch über  die  Versuche  berichten  kann,  durch  die 
Volksvertretungen  eine  Verbrüderung  zwischen  Deutschen 
und  Franzosen  herbeizuführen.  Er  schreibt  aus  Frankfurt 
am  2.  Juni  1848  nach  Hause''):  „Einzelne  Mitglieder  der 
Nationalversammlung  beginnen  an  die  Möglichkeit  eines 
friedlichen  Zusammenwirkens  mit  der  Pariser  Versamm- 
lung für  die  Interessen  der  Zivilisation  in  Europa  zu 
denken.  Du  siehst  aus  diesen  wenigen  Andeutungen, 
welcher  ungeheure  Gesichtskreis  sich  eröffnet  und  welche 
Fragen  sich  zur  Lösung  drängen."  Wer  meinte  da  nicht, 
in  das  Jahr  1789  zurückversetzt  zu  sein?  Freilich  erfolgte 
bei  vielen  Liberalen  sehr  bald,  noch  im  Jahre  1848,  eine 
entschiedene  Rückbildung. -•) 

Diese  hielt  im  allgemeinen  bis  zur  Konfliktszeit  an. 
Damals  aber  erlebte  der  deutsche  Liberalismus  in  meh- 
reren, wenn  auch  gewiß  nicht  in  allen  Richtungen,  einen 
überaus  bedeutenden  Rückfall  in  die  Ideen  und  Stim- 
mungen von  1789.  Wieder  sehen  wir  einen  allgemeinen 
Sturmlauf  gegen  den  Staat  als  Macht  und  ein  Verkennen 
der  Bedeutung  der  Macht  des  Staates. •'^)  Wir  sehen  den 
Versuch  der  Volksvertretung,  die  eigentlichen  Machtmittel 
des  Staates,  die  Armee  und  die  Finanzen,  der  Regierung 
zu   entreissen   und   in    die    eigene    Hand   zu    bekommen. 

')  Er  schreibt:  „Ist  die  volksvertretende  Versammlung  in 
Berlin  etwa  nicht  ein  Teil  der  Souveränität  des  preußischen 
Volkes?" 

«)  In  einem  Artikel  der  Kölnischen  Zeitung  1847,  bei  Hansen 
II,  S.  205. 

')  Hansen  II,  S.  384. 

♦)  S.  darüber  Kosers  zitierten  Aufsatz. 

4  Die  Erscheinung  ist  besonders  deshalb  so  charakteristisch, 
weil  man  von  dem  Staate,  dessen  Macht  man  im  Innern  brechen 
wollte  und  dem  man  die  notwendigsten  Machtmittel  verweigerte, 
im  selben  Augenblick  Machte  n  tfa  Itu  n  g  nach  Außen  forderte. 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  37 


570  Adalbert  Wahl, 

Wir  beobachten  wiederum  das  Verkennen  des  historisch 
Gewordenen  und  der  Eigenart  der  Staaten  bei  diesem  Ver- 
such, den  preußischen  König  nach,  vom  Ausland  oder 
aus  der  Theorie  genommenen  Ideen  herabzudrücken  zu 
einem  roi  qui  regne  mais  qui  ne  gouverne  pas.  Dann 
aber,  nachdem  dieser  Versuch  gescheitert  ist,  setzt  noch 
im  Jahre  1866  eine  Entwicklung  ein,  welche  derartige 
Rückfälle  des  Liberalismus  in  den  reinen  Individualismus 
der  französischen  Revolution  außerordentlich  erschwert, 
wenn  auch  gewiß  nicht  unmöglich  gemacht  hat^):  Die 
nationalliberale  Partei  entsteht. 

Ehe  aber  über  dieses  Ereignis  noch  einige  Worte 
hinzugefügt  werden,  gilt  es,  die  oben  vertretene  Ansicht 
von  der  Herkunft  des  deutschen  Liberalismus  an  einem 
besonders  wichtigen  Beispiel  etwas  eingehender  zu 
erweisen ! 

III. 

R  Ott  eck  harrt  noch  einer  eingehenden  Behandlung, 
die  er  weit  mehr  als  mancher  andere  verdient,  wegen 
der  vielen  anziehenden  Seiten  seiner  warmen  und  tapferen 
Persönlichkeit,  wegen  der  relativen  Energie  seines  politi- 
schen Denkens,  vor  allem  wegen  der  ungeheuren  Wir- 
kung, die  er  ausübte,  und  die  ihn  für  mehrere  Jahrzehnte 
der  deutschen  Geschichte  zu  einer  wahrhaft  bedeutenden 
historischen  Kraft  gemacht  hat.  Es  wird  den  Historiker 
immer  wieder  reizen,  ihn  mit  Dahlmann  zu  kontrastieren. 
Schon  das  Datum  der  Geburt  beider  bedingt  einen  Gegen- 
satz! Denn  10  Jahre  früher  das  Licht  der  Welt  erblickt 
zu  haben  —  Rotteck  ist  1775,  Dahlmann  1785  geboren  — 
bedeutete  damals  durchaus  andere  Jugendeindrücke  und 
Entwicklungen.  Rotteck  machte  noch  als  denkender  und 
vor  allem  fühlender  Mensch  die  erste  Begeisterung  des 
Jahres  1789  mit;  er  wurde  ein  reifer  Mann,  ehe  er  die 
Leiden  der  Fremdherrschaft  als  Deutscher  empfinden 
lernte.     Dahlmann    war    1789    vier   Jahre   alt;   in   frühem 


')  Treffend  sagt  v.  Below  a.a.O.  S.  136:  „Während  es  ein 
Verdienst  der  Nationalliberalen  war,  den  disziplinlosen  Individua- 
lismus überwunden  zu  haben,  taucht  er  .  .  .  wieder  auf." 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     571 

Jünglingsalter  wurde  er  schon  durch  äußere  Verhältnisse 
unter  den  Eindrücken  der  Fremdherrschaft  zum  Patrioten 
und  damit  äußerst  ablehnend  gegen  französische  Ein- 
flüsse jeder  Art.  Überaus  interessant  wird  immer  der 
Gegensatz  der  Lehren  beider  bleiben.  Allein  wir  meinen, 
Treitschke  habe  Licht  und  Schatten  nicht  gerecht  verteilt 
und  neben  den  Unterschieden  seien  auch  Ähnlichkeiten 
beider  Männer  vorhanden.  Da  fällt  zunächst  die  Ähnlich- 
keit des  Lebenslaufes  und  der  Wirksamkeit  beider  auf; 
beide  werden  Professoren  der  Geschichte,  ohne  eine  Zeile 
auf  diesem  Gebiete  veröffentlicht  zu  haben;  beide  sind 
auch  als  Historiker,  Dahlmann  freilich  mit  sehr  viel  mehr 
Recht,  berühmt  geworden;  beide,  und  gerade  auch  Dahl- 
mann, wurzeln  aber  im  Grunde  in  der  theoretischen  und 
praktischen  Politik  und  sind  auf  diesem  Gebiete  sehr  viel 
bedeutender  als  auf  dem  der  Geschichtsschreibung; 
beide  werden  im  weiteren  Verlauf  infolge  der  Uner- 
schrockenheit  ihres  Charakters  abgesetzt  und  schließlich 
ihrer  Tätigkeit  wiedergegeben.  Daneben  bestehen  doch 
mehr  Ähnlichkeiten  der  Menschen,  als  man  zunächst  an- 
nehmen möchte!  Bei  beiden  verbindet  sich  die  lauterste 
Charakterstärke  und  der  reinste  Überzeugungsmut  mit 
unverkennbarem  Ehrgeiz  und  einer  leisen  Neigung  zur 
Pose.  Beide  sind  hervorragende  Stilisten,  jeder  mit 
besonderen  Vorzügen  ausgestattet;  Rotteck  schreibt 
klassischer,  fließender,  korrekter;  Dahlmann  eigenartiger, 
pointierter,  wuchtiger.  Schließlich  finden  sich  doch  auch 
in  ihrer  Lehre,  bei  freilich  verschiedenen  Ausgangspunkten, 
gelegentlich  auch  in  wichtigen  Punkten  starke  Überein- 
stimmungen. Bei  alledem  kann  kein  Zweifel  sein,  daß 
Dahlmann  der  größere,  stärkere  und  geistvollere  ge- 
wesen ist. 

Nur  von  der  Lehre  Rottecks  soll  im  folgenden  die 
Rede  sein.  Es  ist  dabei  nicht  entfernt  an  eine  systema- 
tische oder  in  irgendeiner  Richtung  vollständige  Darstel- 
lung gedacht.  Es  soll  nur  an  Rotteck  als  an  einem 
wichtigen  Beispiel  —  es  ist  wohl  das  allerwichtigste  — 
gezeigt  werden,  in  wiefern  die  Ideen  und  Stimmungen 
von     1789     im     deutschen     vormärzlichen    Liberalismus 

37* 


572  Adalbert  Wahl, 

weiterleben,  inwiefern  sie  dagegen  in  bedeutender  Weise 
modifiziert  oder  aufgegeben  worden  sind.  An  eine  eigent- 
liche Quellenuntersuchung,  d.  h.  eine  Untersuchung  der 
unmittelbaren  Quellen,  aus  denen  Rotteck  schöpfte,  wird 
dabei  durchaus  nicht  gedacht.  Von  den  zweifellos  über- 
aus zahlreichen  eigentlichen  Quellen  Rottecks  —  auch 
Moser  gehört  z.  B.  dazu^)  —  ist  wohl  die  wichtigste 
(auch  gerade  als  Vermittlerin  der  Ideen  von  1789)  die 
französische  gemäßigt  konstitutionelle  Doktrin.  Allein 
sie,  wie  andere  Quellen  sind  von  Rotteck,  wie  eingehende 
Beschäftigung  mit  ihm  jedem  bestätigen  wird,  mit  voll- 
kommener geistiger  Durchdringung,  selbständigem  Urteil 
und  immer  reger  Kritik  benutzt  worden.  Freilich  wird 
auch  die  folgende  unter  einem  einzigen  und  besonderen 
Gesichtspunkte  unternommene  Behandlung  zeigen,  daß 
Treitschke  das  Bild  der  Lehre  Rottecks  an  vielen  nicht 
unwichtigen  Stellen  zuungunsten  ihres  Urhebers  ver- 
zeichnet  hat.'-) 

Auch  Rotteck  stellt  ein  viel  komplizierteres  Problem 
dar,  als  angenommen  zu  werden  pflegt,  schon  weil  auch 
er  sich  in  seinen  Ansichten  nicht  immer  gleich  geblieben 
ist,  sondern  sich  entwickelt  hat.  Freilich  gilt  auch  von 
ihm  das  von  Dahlmann  Gesagte,  daß  er  weit  energischer 
an  seinen  Grundanschauungen  festgehalten  hat  als  das 
Gros  der  Politiker  der  Zeit  und  auch  gerade  der  Liberalen. 

Daß  Rotteck  mancherlei  von  Rousseau  entlehnt,  fällt 
auf  den  ersten  Blick  auf.  Vor  allem  spielt  bei  ihm  der 
Rousseausche  Begriff  des  Gesamtwillens  eine  sehr  große 
Rolle.  In  geradezu  fataler  Weise  erinnert  an  Rousseaus 
Sophismen  ein  Satz  wie  der^),  „daß  der  wahre  Gesamt- 
wille nie  etwas  Ungerechtes  beschließen  könne,  weil  ein 
solcher  Beschluß  entweder  dem  Gesellschaftsvertrag  ge- 
mäß und  dieser  folglich  ungültig  oder  demselben  ungemäß 


')  S.  unten. 

-)  Ohne  ihn  zu  nennen,  wandte  sich  v.  Roepell  1883  gegen 
Treitschke  (Bd.  II)  mit  einer  sympathischen  Rede  über  Rotteck, 
in  der  er  für  die  Persönlichkeit  Rottecks  und,  freilich  eigentlich 
nur  an  einem  Punkte,  auch  für  seine  Lehre  eintrat. 

^)  Staatswörterbuch  \  Art.  Gesellschaft. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     573 

und  mithin  nichtig  wäre".  Wie  Rousseau  nimmt  er  nur 
einen,  nicht  zwei  Verträge  an.')  Er  meint,  „ein  Ver- 
einigungsvertrag sei  ganz  und  gar  nichts,  wenn  man  nicht 
eben  die  Unterwerfung  unter  den  Gesamtwillen  darunter 
verstehe".  Einmal  ergänzt  er  diese  Ansicht  durch  die 
Bemerkung,  es  bedürfe  keines  Vertrages  mit  einem  be- 
stimmten Haupt;  dieses  werde  vielmehr  durch  eine  gesetz- 
gebende Erklärung  des  Gesamtwillens  eingesetzt.  Hier 
geht  Rotteck  so  weit  mit  Rousseau  und  1789,  daß  man 
meinen  könnte,  die  allgemeine  Ansicht  sei  richtig,  wonach 
die  Lehre  von  der  inalienablen  Volkssouveränität  sich 
bei  ihm  finde.  Allein  das  wäre  doch  ein  entschiedener 
Irrtum  (s.  u.)!  Aber  sonst  ist  die  Abhängigkeit  von 
Rousseau  unverkennbar.  Ja,  es  gab  Zeiten  in  Rottecks 
Leben,  in  denen  er  mit  Rousseau  zu  gehen  geneigt  schien, 
auch  wo  dieser  ganz  andere  Bahnen  empfahl  als  die 
waren,  die  dann  das  Jahr  1789  beschritt.  Rousseau  unter- 
scheidet sich  auf  das  tiefgreifendste  von  den  1789  sieg- 
reichen Ideen,  indem  er  den  schrankenlosen  Staat  predigt 
(der  dann  von  1793  an  durchdrang),  während  jene  den 
Staat  allenthalben  durch  die  angeborenen  Menschenrechte 
der  Individuen  beschränkt  sein  ließen.  Rotteck  nun  ging 
hierin  einmal  sehr  weit  mit  Rousseau;  es  war  in  der  An- 
trittsrede, die  er  bei  der  Übernahme  der  Professur  für  Ver- 
nunftrecht und  Staatswissenschaften  hielt,  auf  die  er  von 
der  für  Geschichte  avanciert  war.-)  In  diesem  akademischen 
Vortrag  stellte  er  ganz  scharf  die  Frage,  ob  historisches 
oder  Vernunftrecht  den  Vorrang  verdiene.  Die  gewiß 
überraschende  Antwort  lautet,  daß  der  Staat  (freilich  der 
„richtig  gebildete"  Gesamtwille)  keinerlei  Schranken 
zu  achten  habe,  —  wir  müssen  verstehen,  auch  keine 
angeborenen  Rechte  der  Individuen!  —  außer  den  „wohl- 
erworbenen Rechten"  der  Staatsbürger.  Mochte  er  viel- 
leicht damals  noch  an  die  baldige  „richtige  Bildung" 
des  Gesamtwillens    in  Deutschland    und    vornehmlich    in 


»)  Ebd. 

*)  Über  den  Streit  natürlicher  Rechtsprinzipien  oder  idealer 
Politik  mit  historisch  begründeten  Verhältnissen  (1818);  auch  in 
Kleinen  Schriften  Bd.  II. 


574  Adalbert  Wahl, 

Baden  glauben!    Sicher   ist   es,  daß  er  später  in  diesem 
Punkte   sich   resolut  von  Rousseau   und   der  Sache   des 
Gesamtwillens  trennt  und  den  Ideen  von  1789  zuwendet, 
allerdings    schon    nicht,    ohne    sie    in    charakteristischer 
Weise   abgeschwächt   zu   haben.      Der    Gesamtwille    hat 
nach  diesen  späteren  Äußerungen  Rottecks  eine  ihm  vor- 
gezeichnete Sphäre,  über  die  er  nicht  hinaus  darf  i),  einer 
der  Grundgedanken    seiner  späteren  Zeit,  in  dem  schon 
die  Formulierung  von  der  „staatlosen  Sphäre"  im  Keime 
steckt.  Er  nennt-)  die  persönlichen  Rechte  der  Mitglieder  die 
wichtigste   Beschränkung   des  Gesamtwillens;   er  spricht 
wieder    und    wieder    von    Rechten,    welche    den    Staats- 
angehörigen   „schlechthin    als    Personen"    zukommen^); 
zu   diesen   gehört   z.  B.    die  Freiheit.     Er   hat   auch   den 
Begriff   des  vorstaatlichen  Rechtes,   des  „Urrechts"^); 
das  Eigentumsrecht'^),    das    „unmittelbar   der  rechtlichen 
Vernunft  entflossen  ist",  hat  der  Mensch  vor  seinem  Ein- 
tritt in   den   Staat.     Es   ist  eine    Rechtsschuldigkeit    des 
Staates,    es   zu  schützen    und   eine    Expropriation   ist  — 
selbstverständlich!  —  nur  gegen  Entschädigung  statthaft. 
Das  alles   ist,   wie   sich   von   selbst  versteht,  Geist  vom 
Geist   von    1789.     Und    doch,  es  mag  gleich  hier  darauf 
hingewiesen  werden,  ist,  wie  gesagt,  eine  charakteristische 
Abschwächung  unverkennbar.    Es  ist  zunächst  nicht  ohne 
Bedeutung,    daß    Rotteck,    so    weit    ich    sehe,   das  Wort 
„Menschenrecht"    vermeidet,     das    doch    die    wuchtigste 
Verkörperung   des    ihm   zugrunde    liegenden  Gedankens 
darstellt.     Wesentlicher   aber   ist   folgender  Unterschied! 
1789  ward  es  geradezu  als  alleiniger  Zweck  des  Staates 
aufgefaßt,    die   vorstaatlichen    Rechte    aufrechtzuerhalten. 
Rotteck  weist  sie   doch   nur   noch   einer  Sphäre   zu,  die 
der  Staat   zn   achten  hat.     Der  Gradunterschied  und  die 
Wegentwicklung  vom  naiven  und   radikalen  Individualis- 
mus liegt  auf  der  Hand! 


')  Art.  Freiheit.    Art.  Gleichheit  u.  öfter. 

2)  Art.  Gesellschaft. 

=•)  Z.  B.  Art.  Freiheit.     Art.  Konstitution. 

*)  Z.  B.  Lehrbuch  des  Vernunftrechts  I"^,  S.  144. 

*">  Art.  Eigentum. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     575 

Mehr  nebenbei,  ehe  wir  das  Gebiet  des  Gesamtwillens 
verlassen,  sei  auf  die  außerordentlich  hohe  Bedeutung 
hingewiesen,  die  Rotteck  der  öffentlichen  Meinung  bei- 
mißt und  die  blinde  Verehrung,  die  er  ihr  zollt.  Er  be- 
zeichnet sie  gelegentlich  als  „fast  gleichbedeutend  mit 
dem  vernünftigen  Gesamtwillen",  mit  derselben  erstaun- 
lichen Verkennung  eines  entscheidenden  Gesichtspunktes 
—  nämlich  der  Wankelmütigkeit  der  öffentlichen  Meinung — 
wie  wir  sie  auch  bei  einem  Necker  und  andern  Männern 
von   1789  verheerend  wirksam  finden,^) 

Es  sind  Stimmungen  von  1789,  die  Rotteck  jeder 
staatlichen  Machtpolitik  und  ihrem  vornehmlichen  Mittel, 
dem  Krieg,  verständnislos  gegenüberstehen  lassen.  „Der 
Krieg  ist  leider  so  alt  wie  die  Menschheit,"  —  mit  diesem 
Satz  beginnt  er  seine  Schrift  „über  stehende  Heere  und 
Nationalmiliz."-)  Auch  stehende  Heere  sind  ihm,  wie 
der  französischen  Revolution  in  ihren  ersten  Jahren,  ver- 
dächtig; wie  ungezählte  andere  Liberale  nach  den  Frei- 
heitskriegen, ist  er  für  die  Landwehr  oder  Nationalmiliz, 
während  er  das  auf  allgemeiner  Dienstpflicht  beruhende 
stehende  Heer  für  noch  viel  verderblicher  hält  als  das 
Soldheer.  Reines  achtzehntes  Jahrhundert,  das  Entzücken 
der  Männer  von  1789,  waren  verständnislos  absprechende 
Urteile  über  die  großen  Kriegshelden  der  Menschheit; 
an  solchen  ist  Rottecks  Weltgeschichte  bekanntlich  reich. 
Völlige  Verständnislosigkeit  für  staatliche  Machtpolitik, 
ja  für  auswärtige  Politik  überhaupt,  zeigt  er^),  unver- 
kennbar im  Stile  von  1789,  wenn  er  unterscheidet  zwi- 
schen „Fürstenkriegen",  d.  h.  „ungerechten  Angriffs-  und 
Eroberungskriegen"  und  gerechten  Verteidigungskriegen, 
Es  gibt  nach  ihm  „wohl  nur  wenige  ungerechte  Volks- 
kriege". Wie  falsch  und  schief  diese  Sätze  in  ihrer  ver- 
nunftgemäßen Einfachheit  sind,  braucht  hier  nicht  dar- 
gelegt zu  werden. 


^)  Doch  ist  auch  (vgl.  oben)  Dahlmann,  und  zwar  von  Anfang 
an,  ein  Verehrer  der  öffentlichen  Meinung. 
2)  1816.     Auch  Kleine  Schriften  Bd.  II. 
")  In  der  eben  erwähnten  Milizschrift. 


576  Adalbert  Wahl, 

Eine  der  wichtigsten  Fragen,  in  denen  Rotteck  auf 
den  Fundamenten  weiterbaut,  die  1789  auf  Grund  der 
Ideen  des  18.  Jahrhunderts  gelegt  wurden,  ist  die  nach 
den  vornehmsten  Quellen  des  Rechts.  Bekanntlich  ist 
Rotteck  einer  der  letzten  energischen  Vertreter  des 
Natur-  und  Vernunftrechts.  Hat  er  doch  geradezu  ein 
„Lehrbuch  des  Vernunftrechts  und  der  Staatswissen- 
schaften" geschrieben!  Wenn  er  auch,  um  das  gleich  hier 
zu  sagen  (vgl.  u.),  mit  dem  positiven  Recht  gewiß  nicht 
so  leichtfertig  umspringt  wie  die  Konstituante,  so  gibt 
er  doch  immer  dem  Vernunftrecht  den  Vorzug.  Betont 
er  gelegentlich  sogar  die  Heiligkeit  auch  des  positiven 
Rechts,  vor  die  Frage  gestellt,  ob  dieses  dem  Vernunft- 
recht gegenüber  bestehen  könne,  hat  er  sich  doch  immer 
für  letzteres  entschieden.  Die  Grundanschauung  der 
historischen  Rechtsschule,  durch  die  sie  vornehmlich  den 
Gedanken  des  positiven  Rechtes  wieder  geadelt  und  der 
Herrschaft  des  Naturrechts  ein  Ende  bereitet  hat,  daß 
nämlich  das  Recht  ein  Produkt  des  unbewußt  arbeitenden, 
überall  verschiedenen  Volksgeistes  und  der  historischen 
Entwicklung  sei,  lehnt  er  im  wesentlichen  ausdrücklich 
ab.  Er  vertritt  vielmehr  die  rationalistische  Ansicht,  wo- 
nach das  positive  Recht  im  wesentlichen  der  Willkür, 
Gewalt  oder  List  einzelner  Gesetzgeber  entstamme;  schon 
hierdurch  wird  das  positive  Recht  dem  Naturrecht  gegen- 
über, wie  von  selber  einleuchtet,  herabgedrückt.  Der 
Historiker  wird  über  das  Festhalten  Rottecks  am  Vernunft- 
recht urteilen,  daß  er  eine  verlorene  Sache  vertrat  und 
eine  unhaltbare  Position  zu  verteidigen  suchte.  Wie 
einige  andere  Grundlagen  des  Liberalismus  durch  die 
Ereignisse  zerstört  worden  waren,  so  diese,  die  natur- 
rechtliche, durch  die  Wissenschaft,  und  es  ist  nun  einmal 
dem  Menschen  nicht  gegeben,  Tote  zum  Leben  zu  er- 
wecken. Auf  der  andern  Seite  aber  wird  man  es  dennoch 
verstehen,  daß  er  sich  zu  diesem  verlorenen  Kampf  ent- 
schloß. Denn  es  handelte  sich  dabei  für  den  Liberalis- 
mus um  sehr  viel.  Das  Naturrecht  war  einer  der  Eck- 
steine, auf  dem  das  ganze  Gebäude  ruhte  und  keine 
ornamentale  Zutat,  die  es  ungefährlich  war,  zu  beseitigen. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     577 

Die  Partei,  die  von  den  Individualrechten  ausging,  ver- 
lor mit  der  naturrechtlichen  Begründung  dieser  Individual- 
rechte einen  großen  Teil  ihrer  Schwungkraft;  die  Partei, 
die  immer  das  Sein-Sollende  im  Auge  hat  und  haben 
muß,  den  Kompaß,  nach  dem  sie  ihre  Fahrt  eingerichtet 
hatte.  Es  ist  im  Grunde  erstaunlich,  daß  nach  dem 
Sturz  des  Naturrechtes  noch  so  viel  Liberalismus  übrig 
geblieben  ist.  Auch  ist  es  gewiß,  daß  mit  dem  Natur- 
recht  ein  letzter  starker  Damm  eingerissen  worden  ist, 
der  dem  —  ja  heutzutage  allgemein  und  auch  vom 
Liberalismus  anerkannten  —  absolut  schrankenlosen  Staat 
noch  entgegenstand. 

Es  ist  Geist  vom  Geist  von  1789,  wenn  Rotteck 
überall  stillschweigend  annimmt,  daß  der  Krieg  zwischen 
„Regierung  und  Volk",  den  „zwei  Persönlichkeiten",  wie 
er  sie  bezeichnet^)  der  normale  Zustand  des  Staatslebens 
sei  und  den  Hauptinhalt  des  Verfassungslebens  bilde. ■■^) 
Eine  ganze  Fülle  von  Stimmungen  von  1789  liegt  hier 
zugrunde  und  vor  allem,  trotz  gegenteiliger  Behaup- 
tungen, die  Überzeugung  vom  natürlichen  bösen  Willen 
der  Regierung,  vom  beschränkten  Ministerverstand  und 
von  der  Selbstverständlichkeit  der  Opposition  um  der 
Opposition  willen  —  Stimmungen,  die  ja  bis  in  unsere 
Tage  fortgelebt  haben.  Wie  die  Männer  von  1789  ver- 
langt er  wieder  und  wieder  die  Gedanken-,  Gewissens-, 
Rede-,  Preßfreiheit.  Von  den  zahlreichen  Übereinstim- 
mungen im  einzelnen  sei  hier  nur  ein  Beispiel  —  nur 
um  Beispiele  handelt  es  sich  ja  für  uns!  —  aus  dem 
Gebiet  der  Verfassung  genannt:  Wie  die  Konstituante  ist 
Rotteck  prinzipiell  durchaus  für  ein  Einkammersystem. 
So  finden  sich  also  eine  ganze  Fülle  von  Hinweisen,  von 
denen  hier  nur  ein  kleiner  Teil  mitgeteilt  wurde,  aus 
denen     hervorgeht,    daß    das    Jahr    1789,    seine     Stim- 


')  Art.  Konstitution,  ferner  Geschichte  des  Landtags  von 
1831  §  42  u.  oft. 

")  S.  über  eine  Wurzel  dieser  Auffassung,  nämlich  die  alte 
ständische  dualistische  Staatsidee,  den  lichtvollen  Vortrag  von 
G.  Jellinek,    Regierung  und  Parlament  in  Deutschland,  1909,  S.  9. 


578  Adalbert  Wahl, 

mungen  und  Programme  für  diesen  bedeutenden  liberalen 
Führer  den  Ausgangspunkt  abgegeben  haben. 

Und  doch  läßt  sich  dann  wieder  an  diesem  als  so 
radikal  verschrieenen  Denker  sehr  leicht  nachweisen,  wie- 
viel von  dem  Gepäck  von  1789  er  über  Bord  geworfen 
hat.  Man  könnte  vielleicht  in  diesem  Zusammenhang 
darauf  hinweisen,  daß  er  sehr  häufig  die  französische 
Revolution  als  Ganzes  verurteilt  und  als  warnendes  Bei- 
spiel hinstellt.  Allein  darauf  dürfte  kein  besonderer 
Nachdruck  zu  legen  sein.  Es  wäre  an  sich  sehr  gut 
möglich,  ja  manche  Äußerung  spricht  dafür,  daß  er  die 
Ideen  von  1789  und  die  Leistungen  der  Konstituante  im 
ganzen  gebilligt  habe  und  nur  von  den  Greueln  der 
späteren  Jahre  abgeschreckt  worden  sei.  Das  Verhältnis 
zur  französischen  Revolution,  in  dem  so  viele,  vor  allem 
unter  den  politisch  Mittelmäßigen,  sich  befanden!  Aber 
es  läßt  sich  in  der  Tat  nachweisen,  daß  bei  Rotteck  in 
einer  ganzen  Reihe  wichtigster  Punkte  die  Ideen  von 
1789  nur  umgebogen,  abgeschwächt,  verändert,  weiter- 
leben. Von  einer  besonders  wichtigen  Grundauffassung 
ist  oben  schon  gesprochen  worden.  Es  war  geradezu 
der  Lebensodem  jener  Ideen,  daß  sie  bezweckten,  den 
einzelnen  Menschen  im  Interesse  seines  Glückes  vom 
Staate  nach  Möglichkeit  zu  emanzipieren,  ja  ihm  zu 
diesem  Zwecke  Mittel  in  die  Hand  zu  geben,  wie  das 
Widerstandsrecht,  welche  mit  der  Existenz  des  Staates 
unvereinbar  sind.  Rotteck  geht  zwar  meist  von  diesen 
Auffassungen  aus;  aber  er  konstruiert  doch  nur  eine 
Sphäre,  in  die  der  Gesamtwille  nicht  eindringen  darf, 
während  dieser,  sofern  er  richtig  gebildet  ist,  oder  das 
Prädikat  „wahr"  verdient,  auf  dem  Gebiet  der  Gesetz- 
gebung schrankenlos  ist.  Auch  wer,  n.  u,  A.  ganz  mit 
Recht,  der  Ansicht  wäre,  daß  dieser  Lehre  in  mancherlei 
Hinsicht  eine  fatale  Unbestimmtheit  anhaftet,  und  daß 
sie  praktisch  wertlos  ist,  da  keine  Instanz  vorhanden 
wäre,  welche  den  „wahren"  Gesamtwillen  innerhalb  seiner 
Sphäre  hielte,  müßte  doch  erkennen,  wie  weit  sich  Rotteck 
hier  von  seinem  Ausgangspunkt  entfernt.  War  weiterhin 
oben  darauf  hinzuweisen,  daß  er  der  historischen  Rechts- 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jaiirhundert.     579 

schule  gegenüber  die  Bedeutung  des  positiven  Rechts  herab- 
zudrücken sich  bemühte,  so  ist  auf  der  andern  Seite  doch 
deutlich,  daß  er  sich  diesem  gegenüber  in  sehr  viel  ge- 
mäßigterer Gesamtstimmung  befindet  als  die  Männer 
von  1789.  Hier,  und  sogar  bei  einem  Turgot,  welcher 
Leichtsinn  bei  der  Behandlung  des  überlieferten  Rechts, 
dem  man,  als  aus  der  Zeit  der  Unwissenheit  und  Bar- 
barei stammend,  so  gar  keinen  Wert  zuzugestehen  ge- 
neigt war,  und  das  man  so  rücksichtslos  abschaffte  und 
änderte.  Rotteck  dagegen  ist  sich  der  Heiligkeit  auch 
des  positiven  Rechts  wohl  bewußt,  wenn  er  auch  gewiß 
dem  Naturrecht  den  Vorzug  gibt.  Er  ruft  z.  B.^)  einmal: 
„Du  treue,  nie  täuschende  und  nie  getäuschte  Geschichte! 
Auf  jedem  Blatt  Deiner  heiligen  Bücher  steht  mit  Flammen- 
zeichen geschrieben  :  Ehret  das  natürliche,  ehret  das 
geschriebene  Recht!"  Wer  hätte  1789  gewagt,  so  das 
positive  Recht  neben  das  natürliche  zu  stellen?  Auch  in 
den  radikaleren  Stimmungen  nach  der  Julirevolution 
entfernt  sich  Rotteck  kaum  von  diesem  vermittelnden 
Standpunkt,  in  den  Debatten  des  so  ergebnisreichen 
badischen  Landtags  von  1831,  den  er  selbst  beschrieben 
hat,  will  er-)  dem  historischen  Recht  doch  nur  „Schranken 
setzen".  Bei  der  Fronablösung  will  er  zu  einem  Ver- 
gleich zwischen  dem  rein  vernünftigen  und  dem  histo- 
rischen Recht  gelangen.'*)  in  einer  Rede  über  die  Zehn- 
ten ruft  er  aus^):  „Die  große  Aufgabe  unserer  Zeit  ist: 
Wie  kann  bestehendes  Unrecht  abgeschafft,  oder  verletz- 
tes Recht  wiederhergestellt  werden,  ohne  andern  Rechten 
zu  nahe  zu  treten?"  Die  Forderung  der  Preßfreiheit 
leitet  er  her  aus  dem  ewigen  Vernunftrecht  und^)  unserer 
Landeskonstitution  —  ebenso  wie  die  französischen  Par- 
lamente vor  der  Revolution  die  Rechte  der  Franzosen 
teils  naturrechtlich,  teils  positivrechtlich  begründen, 
während  die   Revolution  rein  naturrechtlich  vorging. 


')  In  seiner  schon  zitierten  Antrittsrede  von  1818. 

*)  Geschichte  des  Landtags  von  1831  S.  139. 

3)  S.  359. 

*)  S.  379. 

•^)  S.  271,  274. 


580  Adalbert  Wahl, 

Dabei  bleibt  es  bestehen,  daß  Rotteck  die  Ansichten 
der  historischen  Rechtsschule  über  die  Entstehung  des 
positiven  Rechts  im  wesentlichen  ablehnt  (s.  o.).  Das 
bedeutet  nun  aber  noch  lange  nicht  —  und  nun  kommen 
wir  abermals  zu  einem  Unterschied  von  fundamentaler  Be- 
deutung gegenüber  1789  — ,  daß  Rotteck  deswegen  auch  in 
der  Politik  historischen  Erwägungen  unzugänglich  sei.  Sie 
sind  bei  ihm  vielmehr  so  wichtig  und  entscheidend,  daß 
man  sie  geradezu  als  charakteristisch  für  ihn  bezeichnen 
möchte.  Während  die  Konstituante  —  wo  nicht  schnödes 
Klasseninteresse  dazwischentrat  —  alles  „nach  den  Prin- 
zipien" regelte,  kontrastiert  Rotteck  das,  was  eigentlich 
„nach  den  Prinzipien"  sein  sollte,  immer  wieder  mit 
dem,  was  auf  einer  bestimmten  historischen  Entwicklungs- 
stufe, z.  B.  bei  dem  Bildungsgrad  eines  Volkes  oder 
seiner  sozialen  Zusammensetzung,  einstweilen  möglich 
ist,  stellt  sich  also,  nebenbei  bemerkt,  auf  den,  man  wird 
sagen,  für  alle  Zeiten  richtigen  Standpunkt.  In  seiner 
Schrift  über  Landstände  ^)  z.  B.  unterscheidet  er  bei  der 
Frage,  ob  diese  die  unbeschränkte  Gesetzgebungsgewalt 
haben  sollten,  zwischen  den  verschiedenen,  historisch 
gegebenen  Verhältnissen :  „Nur  da,  wo  die  Stände  nach 
reinen  staatsrechtlichen  Prinzipien  konstruiert  sind,  und 
bei  einem  Volke,  in  dessen  Mitte  politische  Einsicht  und 
politische  Tugend  herrschen,  mag  den  Ständen  das  Recht 
der  Gesetzgebung  unbeschränkt  erteilt  werden."  Diese 
Bedingungen  sind  aber  zurzeit  noch  in  keinem  europä- 
ischen Staat  erfüllt.  Deswegen  muß  in  allen  noch  die 
Regierung  positiven  oder  negativen  Anteil  an  der  Gesetz- 
gebung haben.  Genau  dieselbe  Art  zu  argumentieren, 
kehrt  in  derselben  Schrift  wieder,  wo  die  Frage  Ein- 
oder  Zweikammersystem?  erörtert  wird.-)  Eine  erste 
Kammer  wird  zwar  als  den  allgemeinen  Prinzipien  ent- 
gegengesetzt bezeichnet  (vgl.  oben);  es  wird  aber  von 
Rotteck  dennoch  als  notwendig  erachtet,  eine  Adels- 
kammer einzuführen,  wo  die  Regierung  zu  wenig  Macht 

')  Ideen  über  Landstände  (1819)  S.  21.  Auch  Kleine  Schrif- 
ten Bd.  II. 

»)  S.  64  ff. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     581 

hat,  um  sich  gegenüber  dem  Volke  allein  verteidigen  zu 
können,  oder  aber,  wo  die  Regierung  in  den  Händen 
eines  V^olksausschusses  liegt  —  denn  Rotteck  verabscheut 
die  reine  Demokratie.  Recht  häufig  finden  sich  Wendungen 
wie  die,  daß  diese  oder  jene  Einrichtung  „mitunter", 
d.  h.  je  nach  den  historisch  gewordenen  Verhältnissen, 
gut  sei.  So  sind  die  Schriften  Rottecks  geradezu  erfüllt 
von  historischen,  antidoktrinären  Erwägungen!  In  diesem 
Punkte  hat  er  zweifellos  auch  von  Burke  gelernt.  (Ihm, 
wenn  nicht  vielleicht  Moser,  entlehnt  er  wohl  auch  die  in 
seinem  Ideenkreise  so  wichtige  Vergleichung  des  Staates 
mit  einer  Aktiengesellschaft.^)  Bei  jenem  einmal  an  einer 
wichtigen  Stelle  zu  einem  besonderen  Zwecke  hin- 
geworfen, kehrt  sie  bei  Rotteck  mit  ermüdender  Beharr- 
lichkeit wieder.)  Aber  auch  darin  ist  er  historisch  ge- 
richtet, daß  er  sich  in  der  Welt  der  Erfahrung  umsieht 
und  einzelne  bestehende  Verfassungen  prüft.  Seine  rela- 
tive Anerkennung  der  je  durchaus  gemäßigten  Charte 
von  1830  ist  bekannt.-)  Nur  kritisiert  er  u.  a.  mit  Recht 
ihren  Wahlzensus,  der  tatsächlich  viel  zu  hoch  war  und 
bekanntlich  die  überwiegende  Mehrzahl  aller  Franzosen, 
und  zwar  auch  zahlreiche  Hochgebildete,  vom  politischen 
Leben  ausschloß.    Aber  er  gehört  auch  —  was  meistens 


')  Die  Idee  war  übrigens  damals  in  den  Kreisen  gemäßigter 
Politiker  weit  verbreitet.  S.  z.  B.  H  .  .  .  seh  (Hegewisch)  in  den 
Kieler  Blättern  1,  S.  110  Note. 

=<)  Vgl.  Koser  a.  a.  0.  S.  290.  Dieser  drückt  sich  aber  n.  u.  A. 
entschieden  zu  stark  aus,  wenn  er  meint,  daß  Rotteck  Frankreich 
als  den  „Musterstaat  für  das  neue  konstitutionelle  System"  gelten 
lasse.  Rotteck  schreibt  (Art.  Charte  Staatslexikon  111,  S.  418),  die 
französische  Konstitution  nehme  eine  nähere  Betrachtung  schon 
darum  in  Anspruch,  „weil  Frankreich  als  Musterstaat  für  das 
neue  konstitutionelle  System  gilt,  die  Grundzüge  seiner  Charte 
auch  wirklich  vielen  der  neuesten  Verfassungen  als  Vorbild 
gedient  haben  und  überhaupt  die  Vorschritte  oder  Rückschritte 
Frankreichs  auf  der  Bahn  des  freiheitlichen  Staatslebens  auf  das 
künftige  Schicksal  Europas  jedenfalls  verhängnisreich  .  .  .  ein- 
wirken werden."  Ich  meine,  daß  Rotteck  hier  in  den  weiteren 
Satzteilen  die  Auffassung  Frankreichs  als  Musterstaat  nur  als 
teilweise  richtig  gelten  lasse  (etwa:  daran  ist  so  viel  richtig,  daß 
die  Grundzüge  seiner  Charte  .  .  .). 


582  Adalbert  Wahl, 

verkannt  wird  —  zu  den  entschiedenen  Bewunderern 
der  englischen  Verfassung^);  er  meint,  „sie  sei  nach  der 
Gesamtwirkung  aller  ihrer  Bestandteile  gut  oder  wenig- 
stens vergleichsweise  gut",  deswegen  brauche  aber  nicht 
jedes  Element  für  sich  gut  zu  sein;  vornehmlich  meint 
er  damit  das  englische  Oberhaus.  Treffend  fügt  er  hinzu, 
die  ganze  englische  Konstitution  und  dazu  noch  alle 
übrigen  inneren  und  äußeren  Verhältnisse  jenes  glück- 
lichen Volkes  müßten  uns  eigentlich  von  ihren  Bewun- 
derern angeboten  werden.  Er  ist  in  dieser  Hinsicht 
genau  derselben  Ansicht  —  mit  umgekehrter  Anwendung 
—  wie  Stahl,  der  in  seinen  Vorlesungen  über  „die  gegen- 
wärtigen Parteien  in  Staat  und  Kirche"  lehrte'-):  „Si  duo 
faciunt  idem,  non  est  idem.  Die  parlamentarische  Regie- 
rung, wie  sie  in  England  als  die  Frucht  der  englischen 
Geschichte  und  Zustände  besteht,  und  die  parlamentarische 
Regierung,  wie  sie  bei  uns  ohne  die  Wurzeln  und  Stämme 
der  englischen  Geschichte  und  der  englischen  Zustände 
bestehen  soll,  sind  zwei  von  Grund  auf  verschiedene 
Dinge."  Wir  meinen  in  diesem  Moment  sei  Rotteck 
historischer  als  die  meisten  historischen  Bewunderer  der 
englischen  Verfassung;  auch  kann  die  späte  Bekehrung 
des  größten  der  letzteren,  Dahlmanns,  in  der  Oberhaus- 
frage (s.  o.)  als  eine  posthume  Genugtuung  für  den  viel- 
geschmähten Rotteck  gelten.  Freilich  zeigt  dieser  bei 
alledem  wieder  die  Spuren  seiner  Herkunft,  indem  er 
in  unmittelbarem  Anschluß  an  das  oben  Wiedergegebene 
der  englischen  Verfassung  wegen  ihrer  Entstehung  aus 
zufälliger  Verkettung  von  Umständen,  statt  aus  politischem 
Scharfsinn,  eine  Rüge  erteilt! 

Aber,  mehr  noch!  genau  wie  Montesquieu  und  Stein 
und  so  viele  Väter  konservativer  Staatsauffassung,  ist 
Rotteck  ein  Bewunderer  des  „alten,  teutschen  Rechtes", 
zweifellos  unter  dem  Einfluß  von  Moser,  mit  dem  er 
den  Verfall  eben  dieses  Rechts  beklagt."^)    Man  erinnere 

')  S.  z.  B.  seine  schon  zitierte  Schrift:  Ideen  über  Land- 
stände (1S19). 

*)  Berlin  1863,  S.  144,  12.  Vorlesung.  (Gehalten  wurden  diese 
Vorlesungen  zuerst  im  W.  S.  1850/51.) 

')  Art.  Dingliches  Recht. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.    f»83 

sich  dabei  der  Tiraden  der  Männer  von  1789  über  „die 
Zeiten  der  Barbarei",  aus  denen  sie  erst  im  Begriff 
waren,  die  Menschen  zum  Licht  zu  führen,  um  zu  er- 
messen, welchen  Weg  vorwärts  der  Liberalismus  zurück- 
gelegt hatte. 

Sehr  schon  kann  man  weiterhin  Rottecks  Herkunft 
von  1789  und  dann  wieder  die  bedeutende  Wegentwick- 
lung seiner  Ideen  von  ihrem  Ausgangspunkte  beobachten, 
wenn  man  sich  seiner  Lehre  vom  Staatszwecke  zu- 
wendet.^) Der  Zweck  des  Staates  ist  nach  ihm  „Aufrecht- 
erhaltung von  Freiheit  und  Sicherheit  des  Menschen 
(1789  alleiniger  Zweck:  Aufrechterhaltung  von  Freiheit, 
Eigentum,  Sicherheit,  Widerstandsrecht),  dann  aber  teil- 
weise Beförderung  seiner  beliebigen  Zwecke  (also  „Kultur- 
staat", wenigstens  im  KeimI)  und  vor  allem  Schutz  der 
Rechtsordnung  (also  „Rechtsstaat"). 

Und  ganz  Ähnliches  gilt  von  der  Lehre  von  der 
Volkssouveränität.  Niemais  hat  sich  Rotteck  für 
die  praktisch  wirkende,  inalienable  Volkssouve- 
ränität'-) Rousseaus  ausgesprochen.  Der  Begriff 
Volkssouveränität  schon  ist  ihm  offenbar  peinlich.  Er  sagt, 
souverän  im  Staat  ist  der  ideale  Gesamtwille.  Allein, 
das  hat  rein  theoretische  Bedeutung.  „Souveränität  ist 
die  ursprüngliche  Machtvollkommenheit  des  Volkes,  aus 
welcher  die  höchste  Gewalt  ausfließt"  —  genau  wie  etwa 
jetzt  wieder  so  vielfach  das  Rechtsbewußtsein  des  Volks 
als  letzte  Quelle  des  Rechts  angesehen  wird.  Rotteck 
fährt  fort:  „Volkssouveränität  im  demagogischen  Sinn, 
nämlich  so  gedacht,  daß  die  Majestät  im  Volke  liege, 
daß  die  höchste  Regierungsgewalt  von  demselben,  oder 
in  seinem  Namen  nach  Belieben  und  ohne  Beschränkung 
ausgeübt  werden  könne,  ist  ein  Unding."  In  Wirklichkeit 
vollstreckt    der    König")    „mit    souveräner    Gewalt"    die 


')  Lehrbuch  des  Vernunftrechts  1,  S.  56  —  59. 

*)  Die  wichtigsten  Stellen  hierüber  vielleicht  sind  Aretin- 
Rotteck,  Staatsrecht  der  konstitutionellen  Monarchie  (die  ersten 
anderthalb  Bände  von  Aretin,  der  Rest  von  Rotteck.  2.  Aufl.  von 
Rotteck  besorgt)  l^  S.  147— 149,  und  Vernunftrecht  II,  S.  101. 

')  Vernunftrecht  a.  a.  O. 


584  Adalbert  Wahl, 

Gesetze  usw.,  die  Stände  bewilligen  ebenso  die  Steuern 
usw.,  „doch  wird  in  solchen  Verhältnissen  die  Benennung 
vom  Vorherrschenden  entnommen  und  heißt  also  auch 
ein  konstitutioneller  König  „Souverän"  —  und  zwar 
mit  Recht!"  Die  eben  zitierte  Stelle,  wie  viele  andere, 
ergeben  einen  weiteren  hierfür  wichtigen  Gedanken. 
Die  Konstituante  verband  Volkssouveränität  (Rousseau) 
mit  Gewaltenteilung  (Montesquieu),  indem  sie  letztere 
ersterer  unterordnete;  es  besteht  nach  ihr  Gewalten- 
teilung in  einer  niederen  Sphäre,  nämlich  in  der  vom 
souveränen  Volke  immer  „abhängigen,  jederzeit  absetz- 
baren Regierung";  Rotteck  rückt  die  Volkssouveränität 
hinauf  in  die  Ferne  eines  praktisch  gleichgültigen  Prinzips 
und  macht  mit  der  Gewaltenteilung  ernst,  indem  er 
geradezu  die  Souveränität  teilt^)  (unter  Bevorzugung 
des  Monarchen).  Äußerst  pikant  ist  die  Annäherung 
dieses  „Radikalen"  an  Hobbes  in  der  von  Hermes  über- 
nommenen Lehre  vom  Staatsvertrag-):  sogleich  im 
Augenblick  des  Zusammentretens  zum  Staate  wird  die 
Machtvollkommenheit  des  Gesamtvereins  vertragsmäßig 
in  die  Hand  des  Fürsten  gelegt,  welcher  aber  verpflichtet 
ist,  in  den  wichtigsten  Regierungsangelegenheiten  die 
Einwilligung  der  vom  Volk  erwählten  Repräsentations- 
versammlung einzuholen.  Bei  Hobbes  entsteht  durch 
einen  Vertrag  Staat  und  absoluter  König,  bei  Aretin- 
Rotteck  Staat  und  konstitutioneller  König.  Von  einer 
inalienablen  Souveränität  des  Volkes  ist  also  keine 
Rede. 

Wer  dann  in  concreto  in  bezug  auf  das  Grundgesetz 
entscheidet,  das  hängt  von  den  gegebenen  Verhält- 
nissen ab!  Im  Artikel  Konstitution  spricht  Rotteck  bei  der 
Betrachtung  der  beschränkten  Monarchie  von  „vom  Volk 
sich  vorbehaltenen  oder  vom  König  verliehenen  Rechten". 
Daß  er  in  späteren  Jahren  gelegentlich^)  die  Einsetzung 
des  Hauptes  durch  einen  Gesetzgebungsakt  erfolgen  läßt, 


»)  Ähnlich  K.  Th.  Welcker,  s.  Koser  a.  a.  O.  S.  290. 
'')  Staatsrecht  I,  S.  148  !. 
=>)  Art.  Gesellschaft. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.    5S5 

ist  oben  erwähnt  worden.')  Allein  er  fährt  dann  fort, 
zur  Einsetzung  des  Hauptes  komme  meist  ein  Vertrag 
mit  ihm.  In  diesem  Falle  könne  seine  Einsetzung  über- 
haupt nicht  widerrufen  werden.  „Der  Widerruf  ist  aber 
auch  bei  rein  gesetzlicher  Einsetzung  schwer  oder  un- 
möglich." In  seiner  Geschichte  des  Landtags  von  1831 
nennt  er  die  Verfassung  „Grundgesetz  und  Vertrag  zu- 
gleich".-) Aus  alledem  ersieht  man  deutlich,  wie  sehr 
weit  sich  Rotteck  aus  seinem  starken  monarchischen 
Empfinden  heraus  bei  allem  Ausgehen  von  der  Revolu- 
tion doch  von  der  Lehre  von  der  inalienablen,  wirklichen 
Volkssouveränität  entfernt.  Gegebenenfalls  kann  das 
Volk  einen  Akt  der  Souveränität  ausüben,  wie  z.  B.  in 
Frankreich  1830"*),  allein  unter  normalen  Verhältnissen 
ist  das  in  Monarchien  unmöglich.  Davon,  daß  das  Volk 
auch  in  Monarchien  der  wirkliche  Souverän  bleibe,  ist 
keine  Rede.  Und  auf  diesen  Rousseauschen  Gedanken 
kommt  es  doch  bei  dem  ganzen  Problem  praktisch  fast 
allein  an. 

Gewiß  ist  oben  mit  Recht  darauf  hingewiesen  worden, 
daß  Rotteck  ganz  im  Sinne  von  1789,  wie  Niebuhr 
spottete'),  sich  das  Verfassungsleben  nur  als  Kampf  des 
Volkes  gegen  die  Regierung  denken  konnte.  Allein,  nun 
wieder  der  charakteristische  Unterschied!  1789  erstrebte 
man  aus  derartigen  Stimmungen  heraus,  mit  Hilfe  der 
Idee  der  Volkssouveränität,  die  völlige  Unterwerfung  der 
Regierung.  Ließ  es  die  Nationalversammlung  doch  nicht 
einmal  zu,  daß  jene  die  wenigen  ihr  gebliebenen  Rechte 
wirklich  ausübte.  Von  alledem  ist  Rotteck  weit  entfernt. 
Was  er  erstrebt,  ist  „Gleichgewicht  der  zwei  Gewalten" 
oder   der    „zwei   Persönlichkeiten".^)      Das    Gegenüber- 


')  Ein  gewisser  Widerspruch  gegen  die  eben  besprochene 
Stelle  des  Staatsrechts  ist  dabei  unverkennbar. 

«)  S.  41/42.  Wie  Welcker  (Koser  290)  läßt  auch  Rotteck 
keinen  Unterschied  gelten  zwischen  den  einseitig  verliehenen  und 
den  auf  Vertrag  beruhenden  Verfassungen;  s.  Art.  Charte. 

=>)  Art.  Charte. 

')  S.  Treitschke  III,  S.  102. 

=)  Oft;  z.  B.  Art.  Konstitution. 

Historische  Zeitschrift  (104.  I5d.)  3.  Folge  8.  Bd.  38 


586  Adalbert  Wahl, 

stehen  von  Landtag  und  Regierung  soll  einmal  sogar 
„ein  nach  freundlicher  Vereinigung  sich  sehnendes  sein".i) 
Um  dieses  Gleichgewicht  herzustellen,  ist  er,  wie  sonst^ 
bereit,  Abweichungen  von  der  reinen  Theorie  zu  ge- 
statten, z.  B.  (vgl.  o.)  wo  das  Volk  oder  seine  Repräsen- 
tanten der  Regierung  gegenüber  zu  stark  sind,  diese 
durch  eine  —  nach  den  reinen  Prinzipien  ja  nicht 
erwünschte  —  erste  Kammer  stützen  zu  lassen.  Alle 
diese  Erwägungen  sind  1789  völlig  undenkbar!  Und 
wieder  war  es,  neben  dem  monarchischen  Empfinden 
Rottecks,  zweifellos  die  historische  Erfahrung,  nämlich 
die  Betrachtung  all  des  Elends  und  der  Greuel,  die  die 
Folgen  der  Vernichtung  der  Regierungsgewalt  im  Jahre  1 789 
gewesen  waren,  welche  diese  bedeutende  Modifikation 
der  Grundstimmung  von  1789  erzeugt  hat.  Steigerte 
sich  ferner  damals  die  eben  erwähnte  Stimmung  der 
Regierungsfeindschaft  zu  einer  ausgesprochenen  Staats- 
feindschaft, die  so  charakteristisch  ist,  so  finden  sich  von 
dieser  bei  Rotteck  kaum  mehr  Spuren.  In  seiner  ver- 
mittelnden Art  stellt  er^)  vielmehr  den  freilich  in  seiner 
Allgemeinheit  recht  nichtssagenden  Satz  auf:  „gebet  dem 
Staate  was  des  Staates  ist,  und  dem  Bürger  was  des 
Bürgers  ist." 

Weit  entfernt  ist  er  davon,  die  Gleichheitsideen  von 
1789  zu  teilen.  Zwar  ist  bei  ihm,  wie  damals  so  viel- 
fach, eine  gewisse  Adelsfeindschaft  unverkennbar.  Allein 
schon  hierbei  ist  ein  bedeutender  Gradunterschied  festzu- 
stellen; von  dem  wilden  Fanatismus  der  Franzosen  ist 
bei  ihm  nichts  zu  finden  —  ja  in  seinen  Ideen  über 
Landstände'^)  (1819)  erscheint  es  einmal  als  ein  löblicher 
Zweck,  „die  rechtsbeständigen  Prärogativen  des  Adels" 
beizubehalten.  Weit  mehr  noch  freilich  entfernt  er  sich 
von  den  Gleichheitsideen  in  anderen  Punkten.  Es  ist  ja 
oben  darauf  hingewiesen  worden,  daß  auch  die  Konsti- 
tuante nicht  wirkliche  Gleichheit  dem  Staate  gegenüber 
einführte.     Allein  es  war  zu  keiner  Zeit  zweifelhaft,   daft 


»)  Lehrbuch  II,  S.  229,  zitiert  von  Jellinek  a.  a.  0.  S.  11. 
*)  Z.  B.  in  einer  Landtagsrede  1831. 
s)  S.  51. 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.    587 

hier  nicht  eine  Idee,  sondern  ein  auf  Kiassenriicksichten 
beruhender  Bruch  einer  der  eigenen  heiligsten  Ideen 
vorlag.  Für  Rotteck  aber  ist  nicht  einmal  die  wirkliche 
Rechtsgleichheit  ein  unbedingt  gültiges  Prinzip. ')  Recht- 
liche Ungleichheiten  sind  im  Prinzip  zulässig  —  sogar 
im  Strafrecht  I  Vor  allem  aber  im  Wahlrecht.  Über 
dieses  hat  er  sich,  wie  sich  denken  läßt,  besonders  häufig 
verbreitet.  Immer  ist  er  für  einen  mehr  oder  weniger 
hohen  Zensus  eingetreten,  wenn  ihm  auch  derjenige 
der  Charte  von  1830  und  erst  recht  der  der  Charte  von 
1814  zu  hoch  war.  Selbst  in  den  Zeiten  der  Erregung 
nach  der  Julirevolution,  als  er  die  Geschichte  des  Land- 
tages von  1831  abfaßte,  kritisierte  er-)  die  Ablehnung 
eines  Zensus  für  die  Gemeindewahlen  in  den  großen  Städten 
seitens  der  von  ihm  sonst  so  bewunderten  zweiten 
Kammer.  Zwölf  Jahre  vorher  hatte  er"'),  in  unverkenn- 
barer Anlehnung  an  Moser  und  Verwandtschaft  mit  den 
Physiokraten,  ja  mit  einem  Marwitz,  folgendes  ausgeführt: 
Die  eigentlichen  Anteilnehmer  am  Staate  sind  die  Grund- 
besitzer, die  „Sassen";  das  ist  altes,  teutsches  Recht. 
„Der  schlichte  natürliche  Verstand  der  Teutschen  ordnete 
die  Verhältnisse  weit  besser  als  die  berühmtesten  Lehrer 
und  Gesetzgeber  alter  und  neuer  Zeiten,  durch  die  tief- 
sinnigsten Systeme  oder  die  künstlichsten  Einrichtungen 
zu  tun  vermochten."  Die  übrigen  Staatsbürger,  „Hinter- 
sassen", können  zwar  die  Rechte  wahrer  Bürger  erhalten, 
besitzen  sie  aber  an  sich  nicht.  Die  Ansprüche  der 
Städter  an  die  Landstandschaft  sind  geringer  als  die  der 
Bauern.'')  Trotzdem  soll  sie  ihnen  allerdings  gewährt 
werden.  Später  tritt  diese  bei  einem  ,, Radikalen"  gewiß 
auffallende  Bevorzugung  der  landwirtschaftlichen  Bevölke- 
rung zurück,  während  er  an  der  Forderung  des  Zensus, 
wie  gesagt,  unverbrüchlich  festhält.'')  Daß  in  allen  da- 
mals  bestehenden   Staaten   das   Gesetzgebungsrecht   der 

>)  Art.  Gleichheit. 

-)  S.  S.  137  38. 

=)  In  den  Ideen  über  Landstände. 

*)  Während  Dahhnanns  Politik  die  Städter  bevorzugt. 

*)  S.  auch  den  Art.  "Abgeordneter  (1834). 

38* 


588  Adalbert  Wahl, 

Stände  kein  unbeschränktes  sein  sollte,  ist  als  Rottecks 
Ansicht  schon  mitgeteilt  worden.  Aber  er  legt  auch 
wieder  und  wieder  Nachdruck  auf  den  Satz,  daß  die 
einzelnen  Abgeordneten  nicht  das  ganze  Volk  vertreten 
sollen,  sondern  nur  ihre  Kreise  und  Stände;  und  so  ließe 
sich  denn  noch  eine  Fülle  von  Beispielen  dafür  anführen, 
wie  weit  sich  Rotteck  von  den  Ideen  des  Jahres  1789 
entfernt,  von  denen  er  ausgegangen  war. 

Wie  mehr  nebenbei  an  wenigen  seiner  Ansichten  ge- 
zeigt worden  ist,  hat  Rotteck  ebensowenig  wie  die  anderen 
Denker  der  Zeit  starr  an  seinen  Ideen  festgehalten.  Auch 
er  machte  die  Entwicklung  nach  links  mit,  die  für  den 
Liberalismus  etwa  seit  den  südeuropäischen  Revolutionen, 
vornehmlich  aber  seit  der  Julirevolution,  so  charakteristisch 
ist.  Die  rapideste  Linksschwenkung,  die  des  Jahres  1848, 
hat  er  nicht  mehr  erlebt.  1840  ist  er  65jährig  gestorben. 
Die  ganze  Entwicklung  des  Liberalismus  aber,  im  großen 
betrachtet,  von  1815  bis  zu  den  Zeiten  nach  der  Reichs- 
gründung, ging  doch  weg  von  den  Ideen  von  1789  und 
nicht  zu  ihnen,  und  bei  dieser  Entwicklung  mußte,  wie 
schon  angedeutet,  manches  aufgegeben  werden,  was 
dieser  Denker,  der  sich  im  Grunde  als  so  gemäßigt  er- 
weist, noch  verteidigte.  Die  Wissenschaft  hat  das  Natur- 
recht endgültig  überwunden  und  die  Geschichte  das 
Mißverstehen  staatlicher  Machtpolitik.  Die  Kriege  von 
1864  bis  1871  gaben  in  diesem  Punkte  den  Stimmungen 
von  1789  im  allgemeinen  und  der  Abneigung  gegen 
stehende  Heere  im  besonderen  bei  allen  politisch  ver- 
anlagten Liberalen,  wenn  auch  gewiß  nicht  allen  Li- 
beralen, den  Todesstoß.  Auch  lag  es  in  der  Natur  der 
Dinge,  daß  der  Liberalismus  nach  Rotteck  noch  historischer 
wurde,  d.  h.  die  Nachahmung  des  Auslandes  noch  mehr 
—  freilich  gewiß  noch  nicht  völlig  —  zurücktreten  ließ, 
und  noch  weit  mehr  als  bisher  an  die  eigenen  Verhält- 
nisse anzuknüpfen  trachtete. 

Den  größten  Schritt  aber  auf  dem  Wege  weg  von 
1789  tat  der  deutsche  Liberalismus  zum  Schluß  der  Kon- 
iliktszeiL 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigescliichte  im  19.  Jahrhundert.     589 

IV. 

Im  folgenden  soll  der  Versuch  gemacht  werden,  auf 
wenigen  Seiten  den  Stammbaum  der  national- 
liberalen Partei  herzustellen,  wobei  sich  der  Verfasser 
wohl  bewußt  ist,  daß  dieser  Versuch  selbst  im  Rahmen 
der  obigen  skizzenhaften  Ausführungen  besonders  lücken- 
haft ausfallen  muß,  ja  daß  es  leicht  sein  würde,  ihn 
mißzuverstehen,  ja  zu  karikieren. 

Es  wurde  oben  von  einer  dritten  Richtung  des  Li- 
beralismus gesprochen  und  ihre  Betrachtung  auf  später 
verschoben.  Sie  möchten  wir  mit  dem  Nationalliberalismus 
in  Verbindung  bringen.  Es  wurde  dort  von  ihr  ge- 
sagt, daß  sie  von  vornherein  Elemente  konservativer 
Staatsanschauung  in  sich  berge.  Das  war  insofern  ungenau, 
als  sie  älter  ist  als  die  Aktion  der  Ideen  von  1789  und 
die  Reaktion  gegen  sie,  so  daß  man  eher  sagen  müßte, 
aus  ihr  hätten  beide  Richtungen  schöpfen  können.  Sie 
wurde  anfänglich  durchaus  nur  von  wenigen  erlauchten 
Geistern  vertreten,  deren  Gedanken  weder  mit  den  Ideen 
von  1789  noch  mit  dem  Rückschlag  gegen  sie  identifi- 
ziert werden  können,  vor  allem  nicht  mit  ersteren.  Liefen 
die  Männer  von  1789  Sturm  gegen  den  Staat  im  Interesse 
des  Einzelmenschen,  stellten  sich  ihre  Gegner  —  bei 
aller  Betonung  unverletzlicher,  ererbter  Rechte  der  Ein- 
zelnen und  der  Korporationen  —  auf  die  Seite  des  Staates 
und  seiner  Aufgaben^),  die  doch  im  Konflikt  mit  den  Ein- 
zelnen zu  lösen  waren,  sollte  bei  den  einen  der  Staat 
schwach  sein,  zugunsten  des  Bürgers,  bei  den  andern 
stark  auch  auf  Kosten  des  Bürgers,  war  bei  beiden  also 
der  Kampf  der  Interessen  von  Staat  und  Bürger  im 
Vordergrund,  so  gingen  jene  von  dem  Kerngedanken 
aus,  daß  beider  Vorteil  identisch  sei,  vor  allem  aber,  daß 
die  erhöhte  Freiheit  des  Bürgers,  und  zwar  auch  die 
„politische  Freiheit",  d.  h.  die  Hinzuziehung  des  Bürgers 
zur  Führung  seiner  eigenen  Geschäfte,  die  Regierung 
und  den  Staat  nicht  nur  nicht  schwäche,  sondern  stärke; 


')  Man  beachte  die  Betonung  der  „Autorität". 


590  Adalbert  Wahl, 

sie   forderten   also    die  Freiheit,    damit   der  Staat  stärker 
werde;   ihre  Parole    war:    zugleich    Freiheit    und    Staat. 
Das  ist  der  Gedanke,  der  diese  Richtung  charakterisiert. 
(Die  Voraussetzung  für  dieses  Programm  war  bei  jenen 
erlesenen  Denkern  die  richtige  Erkenntnis,  daß  die  Staaten 
des    18.  Jahrhunderts   zu   schwach  geworden  waren  und 
der  Stählung  bedurften,  nicht  weiterer  Schwächung.)    Der 
Weg   aber,    auf    dem    die    „Freiheit"    den    Staat    stärken 
sollte,    war    die    Erweckung    von    Bürgersinn    oder   Ge- 
meingeist,  der   unter   dem    Regime    der   Bevormundung 
erstorben  war.    Es  ist  schwer,  diese  Gedanken  mit  aller 
Bestimmtheit   der  Vorgeschichte    des    Liberalismus   oder 
der   des    Konservativismus   zuzuweisen.     Wir  finden    sie 
später  vertreten  von  Denkern,  die  im  übrigen  der  einen 
wie  von   solchen   die   der  anderen  Richtung   angehören. 
Man   dürfte   aber   doch  geneigt  sein,   wie  der  Verfasser, 
sie   näher   dem  Liberalismus  verwandt  zu  finden,   schon 
weil    sie    bei    ihrem    ersten    Auftreten    mit    energischem 
wirtschaftlichem  Liberalismus  verbunden   sind,    und  sich 
auch    ein    enger,   wenn   auch   tiefliegender,   innerer   Zu- 
sammenhang  zwischen   ihnen    und   dem  wirtschaftlichen 
Liberalismus   aufzeigen   läßt.     Wie   dieser   an   die   Stelle 
der  mittelalterlichen  Auffassung,  wonach  der  Schade  des 
einen  der  Vorteil  des  andern  war,  den  großen  Gedanken 
setzte,  daß  im  Grunde  unter  der  Herrschaft  der  Freiheit 
der   Vorteil   des   einen   zugleich   der  Vorteil  des   andern 
sei,  so  zeigt  die  politische  Idee,  die  uns  hier  interessiert, 
auf  ihrem  Gebiete  dasselbe:  die  Freiheit  der  Untertanen 
ist    nicht    Nachteil    und    Schwächung    des    Staates, 
sondern  seine  Stärkung.    Der  erste  Denker,  bei  dem  sie 
nachzuweisen   ist,    ist   der  Marquis  von  Argenson  (Con- 
siderations  sur  le  Gouvernement  de  la  France,   1.  Auflage 
1764).     Viel  deutlicher  tritt  sie  in  der  berühmten  Selbst- 
verwaltungsdenkschrift Turgots  (Duponts)  auf.    Die  drei 
Männer,    Argenson,   Turgot    und    Dupont    de    Nemours 
sind    zugleich    Väter    des    wirtschaftlichen    Liberalismus. 
Sie  halten  allerdings  noch  am  Absolutismus  fest,  indem 
sie  die  politische  Freiheit  nur  in  der  Mitarbeit  des  Volkes 
an   der   Verwaltung    suchen,   und    eben    durch  sie  den 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  im  19.  Jahrhundert.     591 

Gemeingeist   stärken    wollen.      Während   der   Revolution 
tritt  der  Gedanke   durchaus   zurück    zugunsten  bald  der 
Idee  der  Knechtung   und  Schwächung  der  Staatsgewalt, 
bald    der    Idee    der    schrankenlosen    Unterwerfung    des 
Bürgers,     in  Deutschland   findet   der   uns  hier  beschäfti- 
gende Gedanke  wohl  den  ersten  großen  und  leidenschaft- 
lichen Vertreter  in  dem  Freiherrn  vom  Stein,  dessen  ganze 
Wirksamkeit  man  auf  die  Formel  bringen  könnte:  Freiheit, 
Gemeingeist,  Staat. i)    Ähnliche  Gedanken  finden  sich  bei 
Marwitz.      Bei  Dahlmann    kehrt   die    Forderung   der  be- 
schränkten Monarchie  kaum  häufiger  wieder,  als  die  des 
starken  Staates  (s.  oben).    „Durch  Reichsstände  soll  die 
Willkür  des  Herrschers  beschränkt,   aber  nicht  die  Kraft 
der  Staatsregierung   geschwächt   werden."  2)     Aber  auch 
bei  dem  deutschen  Liberalismus  vor  dem  März  findet 
er  sich  hier  und  da;  z.  B.  bei  den  gemäßigten  rheinischen 
Liberalen.    Wir  haben  ein  äußerst  interessantes  Zeugnis  =') 
dafür,    daß    in    Frankreich,   wo    von    den    linksstehenden 
Parteien  in  so  ganz  anderem.  Geiste,  nämlich  dem  alten 
von   1789,  gearbeitet  wurde,   der  Gegensatz   ganz  scharf 
empfunden  wurde.    Die  damals  offiziöse  Zeitung  Journal 
des   Debats   schreibt   am    30.   April    1847   über   die    rhei- 
nischen Liberalen  des  ersten  Vereinigten  Landtags:    „Sie 
wollen    den    Fortschritt,    die    Garantien    eines    konstitu- 
tionellen   Staatslebens,   aber   sie   sprechen    sich   zugleich 
mit  einer  sehr  lehrreichen  Energie  für  die  monarchischen 
Institutionen,    und    mit   bewundernswertem    Klarblick   für 
die  heilsame  Verbindung  einer  monarchischen  Regierung 
mit     einer     demokratischen')     Gesellschaft     aus.       Herr 
Mevissen  war  das  glückliche  Organ  dieser  weisen  Über- 


»)  Spranger  hätte  in  seinem  schönen  Aufsatz  über  die  Philo- 
sophie und  Pädagogik  der  preußischen  Reformzeit  (H.  Z.  104, 
S.  296f.)  noch  weit  schärfer  herausarbeiten  sollen,  daß  bei  Stein 
die  zwei  Richtungen  „Zentralisation  und  Dezentralisation"  nicht 
im  Gegensatz  zueinander  weiterleben,  sondern  daß  vielmehr  Steins 
Gedanken  die  Auflösung  dieses  Gegensatzes  bedeuten.  Gerade 
darin  liegt  seine  Größe.   Vgl.  Zeitschr.  f.  Politik  1,  S.  183  ff.  bes.  190. 

«)  Politik  -,  §  170. 

»)  Das  wir  Hansen  verdanken;   s.  seinen  Mevissen  I,  S.  460. 

*)  Diesen  Ausdruck  darf  man  freilich  nicht  zu  genau  nehmen. 


592  Adalbert  Wahl, 

Zeugungen.  Er  verlangte  die  Freiheit,  um  die 
Monarchie  zu  befestigen."  In  dieser  Formel,  die  sich 
soweit  zurückverfolgen  läßt,  „Freiheit  und  starker  Staat'% 
kann  das  Wesen  des  Nationalliberalismus  zusammen- 
gefaßt werden,  wenn  man  etwa  noch  betont,  daß  er  einen 
Einschlag  von  konservativer  Seite,  nämlich  die  Berück- 
sichtigung des  historisch  Gewordenen,  ebenfalls  in  weit 
höherem  Grade  enthält,  als  es  bei  der  Mehrzahl  der 
übrigen  Liberalen  doch  auch  der  Fall  war.  1848  und  wieder 
in  der  Konfliktszeit  scheinen  diese  Gedanken  durchaus 
zurückgetreten  zu  sein,  um  dann,  als  abermals  historische 
Erscheinungen,  die  Widerstandsfähigkeit  der  Monarchie 
unter  Bismarcks  Leitung  und  vornehmlich  die  Erfolge  der 
auswärtigen  Politik,  der  glorreiche  Krieg,  einem  großen 
Teil  der  Liberalen  die  Augen  geöffnet  hatten,  wieder  ihre 
große  Rolle  zu  spielen.  Jetzt  wurde  abermals  dem  reinen 
Individualismus  bewußt  die  Absage  erteilt.  Der  Pfarrer 
Richter  in  Mariendorf  schreibt  z.  B.  am  21.  Juni  1866^) 
„man  solle  vertrauen,  daß  das  Individuum  Werkzeug  der 
nationalen  Idee  sei".  Noch  viel  klarer  geht  die  ganze 
Schärfe  des  Umschwungs  aus  einer  Rede  Twestens  her- 
vor-): „Die  Liberalen",  sagte  er,  „dürfen  die  Macht  des 
Staates  nicht  wieder  in  Frage  stellen".  Noch  weiter 
geht  eine  andere  Äußerung s):  „Wir  dürfen  niemanden 
tadeln,  wenn  er  jetzt  die  Fragen  der  Macht  in  den  Vorder- 
grund stellt  und  meint,  daß  die  Fragen  der  Freiheit  warten 
können".  Ist  hier  schon  die  Macht  vor  die  Freiheit  ge- 
stellt, aber  beide  innig  verbunden,  so  erscheint  der  alte 
Gedanke  (die  Macht  des  Staates  soll  wachsen  durch 
Freiheit)  in  äußerst  interessanter  Umkehrung  in  der 
Nationalzeitung,    die  schreibt^):    „Wir   vertraten    deshalb 

')  Vossische  Zeitung  I.Juli  1866  bei  M.  Spahn,  Zur  Ent- 
stehung der   nationalliberalen  Partei,  Zeitschr.  f.  Politik  I,  S.  389. 

-)  5.  November  1866  ebd.  S.  432. 

•'')  Ebd.  S.  441  Note. 

*)  16.  November  1866  s.  Spahn  a.  a.  O.  S.  446.  Ein  ähnlicher 
Gedanke  in  einem  Artikel  der  Grenzboten  1866,  1. Viertel].,  S.  197  ff. 
über  „Die  gegenwärtige  Situation  in  der  schleswig-holsteinischen 
Frage".  Spahn  irrt  aber,  wenn  er  Freytag  für  dessen  Verfasser 
hält,  der  vielmehr  J.  D.  zeichnet.     Freytag  hat  vielmehr  die  sich 


Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschiclite  im  10.  Jahrhundert.     593 

gleich  nach  BeenditTiin«T  cles  dänischen  Krieges  die  Über- 
zeugung, daß  es  ein  Anstoß  zu  freiheithcher  Entwicklung 
sein  würde,  wenn  der  Staat  wächst  und  neue  Aufgaben 
erhielte".  Hier  soll  also  umgekehrt  ein  Wachsen  des 
Staates  geradezu  die  Freiheit  stärken.  Kein  Wunder,  daß 
der  Verfasser  damals  mißverstanden  wurde!  Die  Haupt- 
sache für  unsere  Zwecke  ist  die  innige  Verknüpfung  von 
Freiheit  und  Staat,  von  Freiheit  und  Macht.  Der  Vulgär- 
liberalismus der  Zeit  aber,  wir  wiederholen  es,  war  wie 
1780  noch  immer  der  Ansicht,  daß  Freiheit  und  Macht 
des  Staates  unüberbrückbare  Gegensätze  seien,  daß,  wie 
die  Freiheit  nur  auf  Kosten  des  Staates  wachsen  könne, 
so  eine  Machtzunahme  des  Staates  nur  auf  Kosten  der 
Freiheit  und  zugunsten  des  Absolutismus  erfolgen  könne. 
In  immer  neuen  Wendungen  aber  sagen  sich  die  werden- 
den Nationalliberalen  von  der  jüngsten  Vergangenheit 
los.  ^)  Der  Liberalismus  müsse  sich  mehr  als  bisher  mit 
„staatsbildenden  Gedanken"  erfüllen,  meinte  Twesten 
mit  treffender  Kritik  der  Vergangenheit,  und  Michaelis 
kehrte  sich  gegen  eine  verwandte  bisherige  Grundauf- 
fassung, wenn  er  sagte  (4.  Februar  1867):  „Das  ver- 
fassungsmäßige Leben  ist  nicht  der  Versuch  des  einen 
Teils,  den  andern  Teil  zu  unterwerfen". 

Und  so  liegt  denn  dieser  Gedanke  auch  den  Grün- 
dungsurkunden der  nationalliberalen  Partei'-)  zugrunde. 
Zwar  finden  sich  hier  noch  Spuren  genug  der  alten  Auf- 
fassung, die  erst  die  Zeit  hinwegräumen  konnte.  Aber 
das  Ganze  läßt  sich  doch  unter  den  Gesichtspunkt  bringen: 
„Freiheit  und  Macht"  oder  „Freiheit  und  Staat".  Der 
„Wahlspruch",  den  sich  die  Partei  erkor^):  „Der  deutsche 
Staat  und  die  deutsche  Freiheit  müssen  gleichzeitig  mit 
denselben  Mitteln  errungen  werden",  der  sich  ja  zunächst 
auf  die  Einheitsfrage  bezieht,  muß  doch  auch  in  unserem 


bei  seiner  Partei  durchsetzende,  neue  Auffassung:  „erst  Macht, 
dann  Freiheit"  sehr  heftig  bekämpft.  S.  z.  B.  dens.  Band  der 
Grenzboten  S.  410. 

*)  Für  das  folgende  s.  Spahn  S.  446. 

«)  U.  a.  bei  Salomon  I,  S.  74  ff. 

^)  Gründungsprogram'm  vom   12.  Juni   1S67,  Salomon  1,  S.  78. 


594   Adalbert  Wahl,  Beiträge  zur  deutschen  Parteigeschichte  etc. 

Sinne  gedeutet  werden:  Die  deutsche  Freiheit  und  der 
deutsche  Staat!  d.  h.  zugleich  Freiheit  und  Staat,  und  zwar 
nicht  eine  „metaphysische"  Freiheit,  sondern  eine  diesem 
Volk  eigentümliche  Freiheit,  und  nicht  ein  konstruierter 
Prinzipienstaat,  sondern  ein  diesem  Volke  eigentümlicher, 
ihm  angemessener  Staat.  So  stellt  in  seiner  schon  durch 
ihr  Alter  ehrwürdigen  Grundauffassung  der  wahre  National- 
liberalismus eine  geradezu  vollendete,  nach  peinlichen 
Erfahrungen  herbeigeführte  Versöhnung  der  Gegensätze 
von  Aktion  und  Reaktion  dar. 


Literaturbericht. 


Handbuch  zur  Geschichte  der  Naturwissenschaften  und  derTechnik. 
In  chronologischer  Darstellung  von  Ludwig  Darmstaedter. 
2.  umgearbeitete  und  vermehrte  Auflage.  Berlin,  Jul.  Springer. 
1908.    1262  S. 

Das  Werk  erschien  1904  unter  dem  Titel:  4000  Jahre 
Pionierarbeit  in  den  exakten  Wissenschaften  und  ist  in  dieser 
Zeitschrift  Bd.  96,  S.  459  vom  Unterzeichneten  besprochen 
worden.  Daß  das  Werk  einem  Bedürfnis  entsprach,  zeigt  die 
Schnelligkeit,  mit  der  die  zweite  Auflage  erfolgte.  Es  hat  in 
dieser  sehr  erheblich  an  Inhalt,  leider  auch,  was  unvermeid- 
lich war,  an  Umfang  gewonnen.  Referent  hat  seinerzeit  es 
ausgesprochen,  daß  Handbücher  dieser  Art  erst  in  den  fol- 
genden Ausgaben  gut  werden;  das  vorliegende  ist  im  Begriff, 
ein  Konversationslexikon  der  exakten  Wissenschaften  zu 
werden,  was  besonders  durch  das  „Sachverzeichnis"  bewirkt 
wird.  Die  damals  gerügten  Mängel  sind,  wenn  man  von  der 
reinen  Mathematik  absieht,  verschwunden;  übrigens  ist  es 
nach  dem  jetzigen  Titel  gar  nicht  nötig,  diese  zu  berücksich- 
tigen. Wenn  sie  ihrem  historischen  Ursprung  nach  auch  eine 
Erfahrungswissenschaft  war,  so  ist  sie  gegenwärtig  eine  so 
reine  Geisteswissenschaft  wie  die  Philosophie. 

Aufgefallen  ist  mir,  daß  bei  dem  geringen  Raum,  der  der 
Zeit  von  3500  v.Chr.  bis  1000  n.Chr.  eingeräumt  ist,  sich 
dort  noch  eine  ganze  Menge  Überflüssiges  findet,  wie  z.  B. 
die  neun  Zeilen  über  Silphium,  die  sehr  zweifelhafte  chine- 
sische Angabe,  die  Notiz  über  die  sechsspeichigen  Räder  der 
ägyptischen    Streitwagen,    die    erst   nach    dem    Zusammenstoß 


596  Literaturbericht. 

mit  den  Chetitern  auftraten,  die  Notizen  über  die  dubiöse 
römische  Königszeit  etc.  Dabei  ist  bei  dem  naturgemäß 
immer  stärkeren  Anwachsen  des  InhaUs  jede  Raumersparnis 
von  Wert. 

Der  Telegrammstil,  eine  notwendige  Folge  der  Anlage, 
wirkt  manchmal  mißverständlich,  z.  B.  hätte  bei  Ptolemäus  das 
Wort  Astronom  hinzugefügt  werden  müssen,  manchmal  komisch, 
so  z.  B.  die  Notiz  über  Parmenides,  den  Begründer  der 
Begriffsphilosophie,  den  ersten  wirklichen  Metaphysiker,  der 
die  Einheit  von  Denken  und  Sein  gelehrt  und  das  Kontinui- 
tätsproblem in  die  Wissenschaft  eingeführt  hat.  Sein  großer 
Schüler  Zenon  von  Elea  mit  dessen  Paradoxien  jede  Ge- 
schichte der  Differentialrechnung  beginnen  müßte,  ist  ganz 
übergangen. 

Ich  möchte  hier  keine  Ausstellung  von  Gelehrsamkeit 
geben,  aber  eine  Ausnahme  muß  ich  doch  machen,  um  nicht 
Mitschuldiger  zu  werden.  Unter  300  v.  Chr.  ist  Euklid,  der 
vorzugsweise  Alexandrien  zum  Brennpunkt  hellenischen 
Geisteslebens  gemacht  hat,  mit  Euklid  von  Megara,  der 
die  Schule  des  Sokrates  nach  dessen  Tode  zusammenhielt, 
verwechselt!  Diesen  groben  Irrtum  hat  schon  Commandinus 
richtig  gestellt. 

Am  meisten  scheint  mir  die  Chemie  gewonnen  zu  haben, 
daneben  vielleicht  die  Medizin;  die  Notizen,  welche  die  Tech- 
nik betreffen,  auch  nur  annähernd  zu  beurteilen,  bin  ich 
außerstande.  Ich  möchte  für  die  folgenden  Auflagen  einige 
Vorschläge  machen.  Vor  allem  wäre  es  vorteilhaft,  das  Werk 
in  mindestens  zwei  Bände  zu  zerlegen  und  nach  den  einzelnen 
Disziplinen  zu  ordnen;  es  würde  an  Übersichtlichkeit  dadurch 
erheblich  gewinnen.  Sodann  wird  eine  schärfere  Kritik  des 
Bedeutenden  und  Unbedeutenden  nötig,  so  z.  B.  können  die 
acht  Zeilen  unter  360  v.  Chr.  ruhig  weggelassen  werden,  nebst 
der  Notiz  1526  über  das  Nachtlicht  und  manches  andere  von 
1580,  die  Somatose  etc.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  auch  die 
Scheidung  nach  Disziplinen  keine  Entwicklungsgeschichte 
geben  soll,  denn  damit  wäre  die  Spezialität  des  Werkes  ge- 
fährdet, auf  der  gerade  der  Erfolg  beruht.  Auch  diese  zweite 
Auflage  wird  bald  einer  dritten  Platz  machen. 

Straßburg  i.  E.  Max  Simon. 


Allgemeines.  597 

Populäre    Aufsätze.     Von    Karl    Krumbachor.     l.cipzij^f,   Teubner. 
1909.     3SS  S. 

Am  12.  Dezember  1909  ist  Krumbacher  erschreckend  früh, 
noch  nicht  54  Jahre  alt,  gestorben.  Ein  Gelehrter  und  zugleich 
Organisator  großen  Stils,  der  das  byzantinische  Gebiet  als 
einen  selten  besuchten,  langweiligen  Abladeplatz  kompilato- 
rischer  Bemühungen  vorfand  und  mit  seiner  Byzantinischen 
Literaturgeschichte  (1890;  in  zweiter,  auf  doppelten  Umfang 
gebrachten  Auflage  1897)  in  ein  fruchtbares  Ackerland 
der  Wissenschaft  verwandelt  hat.  Ein  Sohn  des  Algäuer 
Bauernlandes,  von  seiner  Studienzeit  an  in  Münchener  Ver- 
hältnisse versetzt,  hat  er  scharfäugig  und  unbefangen  die 
reichen  Gelegenheiten  zur  Bildung  genutzt,  ideal  in  seinen 
Zielen,  ein  energischer  Realist  auf  dem  Weg  zum  Erfolg.  Die 
unbehauene  Rustikafassade  seines  Wesens  blieb  stehen,  und 
sie  stand  ihm  gut,  ja  sie  verschaffte  ihm  die  Gunst  der  aristo- 
kratischen Kreise  in  der  Residenz.  Erstaunlich,  wie  dieser 
seiner  gelehrten  Beschäftigung  nach  weltfremde  Mensch, 
den  die  subtilsten  Fragen  der  Handschriften,  der  Metrik,  der 
Hymnologie,  der  Heiligenleben  lockten,  die  Wirklichkeit  sich 
dienstbar  machte:  so  entstand  aus  „guten  und  schlechten  Er- 
fahrungen, aus  Erfolgen  und  Mißgriffen"  sein  Buch  über  die 
Photographie  im  Dienst  der  Geisteswissenschaften  (1906),  so 
wurde  er  ein  ausgezeichneter  Redakteur,  der  in  18  Jahrgängen 
seine  Byzantinische  Zeitschrift  in  den  Sattel  gesetzt  und  ge- 
sichert hat,  so  verschmähte  er  nicht,  wohlbewußt,  daß  neue 
Ideen  und  Studien  die  Gunst  der  öffentlichen  Meinung  brauchen, 
Kammermajoritäten  zu  bearbeiten  und  für  die  Dinge,  die  ihm 
am  Herzen  lagen,  die  Tagespresse  zu  interessieren.  Aus  solcher 
Bereitwilligkeit,  überall,  wo  hilfreiche  Hände  fehlten,  selber 
einzuspringen,  sind  die  vorliegenden  „populären  Aufsätze" 
entstanden.  Es  sind  Bücherbesprecluingen  größeren  Umfangs 
aus  dem  Feld  der  Historie,  der  gelehrten  und  schönen  Lite- 
ratur des  mittleren  und  neueren  griechischen  Gebietes,  es 
sind  Nekrologe  (darunter  einer  über  seinen  Münchener  Aka- 
demiegenossen Ferd.  Gregorovius),  es  sind  Besprechungen 
von  Fragen  des  griechischen  Lebens,  vor  allem  der  Sprachen- 
fragen. Es  ist  eine  Chronik  schnell  vergessener,  aber  bedeut- 
samer Dinge,  von  denen  K.  erzählt,  wie  nach  dem  griechisch- 


598  Literaturbericht. 

türkischen  Krieg  die  Königin  eine  Evangelienübersetzung  in 
die  allein  allgemein  verstandene  Volkssprache  befördert  und 
wie  ein  Volksaufstand  gegen  die  Profanierung  der  klassischen 
Sprache  inszeniert  wird;  wie  ein  Versuch,  Äschylus  durch  neu- 
griechische Übersetzung  bühnenfähig  zu  machen,  aus  einem 
toten  Kapital  in  ein  Stück  Leben  zu  verwandeln,  als  eine 
„Untergrabung  des  Parthenons  der  Literatur",  als  „Verrat  an 
Griechenland"  gebrandmarkt  wird.  Das  Eingreifen  in  diese 
furchtbare  Rückständigkeit  des  Griechentums,  welches  in  roman- 
tisch klassizistischer  Verblendung  an  einer  völlig  abgestorbenen, 
mumienhaften  Schriftsprache  festhält  und  das  Kreisen  frischer 
Lebenssäfte  aus  lebendig  gesprochener  Sprache  unmöglich 
macht,  das  Eingreifen  in  dieses  verstockte  Byzantinertum  des 
modernen  Griechenland  hat  K.  böse  Enttäuschungen  verschafft. 
Er  hat  in  diesem  Streit  erfahren  müssen,  daß,  was  an  Haß 
und  Sykophantie,  an  Invektive  und  Skrupellosigkeit  antike 
Parteikämpfe  aufgebracht  haben,  auch  den  heutigen  Griechen 
als  unverrostetes  Arsenal  weiterdient.  Er  ist  in  widerwärtig 
ehrenrühriger  Weise  persönlich  angegriffen  und  sein  Philhelle- 
nismus ist  wie  einst  der  Fallmerayers  auf  schwere  Proben 
gestellt  worden.  K.  schrieb  es  ruhig  in  den  Schatz  seiner 
Erfahrungen,  widmete  sein  Buch  den  griechischen  Jugend- 
freunden und  bemerkte,  frei  von  jeder  Romantik  (S.  199): 
Alles  in  allem  bin  ich  längst  zu  der  Überzeugung  gelangt,  daß 
die  alten  Griechen  politisch  und  militärisch  nicht  besser  waren 
als  die  heutigen.  Was  diesen  populären  Aufsätzen  ihr  Interesse 
gibt,  ist  bei  aller  Ungleichwertigkeit  des  Inhalts  der  Eindruck, 
daß  ein  Wille  und  eine  Person  dahinter  steht,  die  es  als  große 
Aufgabe  erkannt  hat,  uns  die  griechisch-slawische  Welt  ver- 
stehen zu  lehren.  Hier  geht  die  Arbeit  des  Gelehrten  fast 
in  die  Politik  über.  K.  hat  mit  seiner  großen  Energie  noch 
spät  das  Russische  erlernt  und  ist  für  die  Vervielfachung  von 
Lehrstühlen  des  Slawischen  an  unseren  Universitäten  einge- 
treten. Man  liest  den  bitteren  Satz:  „Die  einstige  Ignoranz 
unserer  westlichen  Nachbarn  von  Deutschland  war  nicht 
schlimmer  als  unsere  eigene  heutige  Ignoranz  von  den  öst- 
lichen Nachbarn."  Diese  ganze  östliche  Welt  aber  hat  in 
wesentlichen  Stücken  ihr  Gepräge  von  Byzanz  empfangen. 


Allgemeines.  599 

K.s  Diadochen  werden  es  schwer  haben,  sein  Reich  und 
seine  Ansprüche  zu  behaupten.  Er  war  eine  europäische  Auto- 
rität. Es  sind  über  25  Jahre,  daß  ich  ihn  in  seinen  Anfängen 
und  gleichzeitig  Ludwig  Traube  in  München  kennen  lernte. 
Als  die  Dioskuren  der  mittelalterlichen  Philologie  des  Latei- 
nischen und  Griechischen  sind  diese  beiden  dann  auf  neuge- 
gründeten, schwer  erstrittenen  Lehrstühlen  nebeneinder  ge- 
standen; beide  haben  die  selbstgewählte  große  Aufgabe,  Er- 
oberer wissenschaftlichen  Neulandes  zu  sein,  mit  frühem  Tode 
bezahlt  und  ihre  Freunde,  Sciiüler,  Bewunderer  in  verfrühter 
Trauer  über  unersetzbare  Verluste  zurückgelassen. 

Kiel.  Carl  Neiimann. 

Natursagen.  Eine  Sammlung  naturdeutender  Sagen,  Märchen, 
Fabeln  und  Legenden  mit  Beiträgen  von  V.  Arnhaus,  M. 
Boehm,  J.  Bolte  .  .  .  u.  anderen,  herausgegeben  von  Oskar 
Dähnhardt.  Bd.  1  :  Sagen  zum  Alten  Testament.  Leipzig 
und  Berlin,  B.  G.  Teubner.     1907.     XIV  u.  376  S.     8  M. 

Mit  einer  Sammlung  naturgeschichtlicher  Volksmärchen, 
die  1898  erschienen,  war  der  Verfasser  zuerst  einem  Gegen- 
stande nahe  getreten,  dem  er  seither  ein  umfassendes  Studium 
gewidmet  hat.  In  dem  vorliegenden  Bande  erhalten  wir  die 
erste,  verheißungsvolle  Probe  seiner  Bemühungen. 

Natursagen,  d.  h.  naturdeutende  Sagen,  bilden  den  Gegen- 
stand der  Untersuchung.  Der  Verfasser  gesellt  aber  7.\\  den 
„rein  naturdeutenden"  Sagen,  d.  h.  solchen,  die  zum  Zwecke 
der  Naturerklärung  erfunden  sind,  noch  die  „willkürlich  natur- 
deutenden",  die,  zu  anderen  Zwecken  erfunden,  erst  nachträg- 
lich zu  naturerklärenden  umgestaltet  wurden  (man  spricht  also 
wohl  deutlicher  und  bequemer  von  primären  und  sekundären 
Natursagen);  damit  ist  der  Kreis  der  zw  behandelnden  Über- 
lieferungen sehr  weit  gezogen,  und  es  wird  vieles  untersucht, 
was  mit  der  Natur  an  sich  nur  lose  zusammenhängt,  mit  ihr 
sich  nicht  um  ihrer  selbst  willen  beschäftigt.  Seine  Veröffent- 
lichung hat  der  Verfasser  passend  mit  den  Sagen  von  der 
Weltschöpfung  begonnen,  und  hier  ergab  sich  von  selbst  eine 
beständige  Rücksichtnahme  auf  die  biblische  Erzählung.  So 
nennt  er  den  ersten  Band  geradezu  „Sagen  zum  alten  Testa- 


600  Literaturbericht. 

ment",  ordnet  seinen  Stoff  im  Anschluß  an  die  biblischen 
Bücher  und  bezieht  seine  Darstellung  fortlaufend  auf  ihren 
Bericht,  wie  weit  die  behandelten  Überlieferungen  sich  auch 
häufig  von  den  jüdischen  Fassungen  entfernen.  Er  unter- 
sucht so  die  Sagen  von  der  Erschaffung  der  Welt,  der  Er- 
schaffung des  Menschen  mit  all  den  mannigfaltigen  Erzählungen 
vom  Ringen  zwischen  Gott  und  dem  Teufel,  die  daran  sich 
knüpfen.  Dann  die  Sagen  vom  Sündenfall,  der  die  Natur 
weithin  überschattet,  und  der  Bestrafung  der  Schlange,  die  Er- 
zählungen, wie  Mann  und  Weib  ihre  jetzige  Gestalt  gewannen, 
die  Geschichten,  die  an  Kain  und  Abel  sich  schließen;  das 
große  Kapitel  der  Sintflutsagen,  dann  was  von  Noah  und 
seinem  Wein,  von  Abraham,  Ismael,  Joseph,  Moses,  josua, 
David,  in  reicher  Fülle  von  Salomon,  endlich  von  Jonas  und 
Hiob  erzählt  wird. 

Ein  gewaltiges  Material  aus  allen  Erdteilen,  aus  allen 
Völkern  und  Sprachen  hat  der  Verfasser  mit  großer  Umsicht 
und  Belesenheit  zusammengetragen.  Eine  ganze  Schar  von 
Mitarbeitern,  Sammlern  und  Übersetzern,  die  das  Vorwort 
rühmt,  hat  ihn  dabei  unterstützt;  ausgezeichnete  Kenner,  wie 
Bolte,  Feilberg,  Polivka,  Krohn  u.  a.,  befinden  sich  darunter. 
Auf  diese  Weise  konnte  namentlich  die  sachlich  so  wichtige, 
spi-achlich  schwierige  slawische  Überlieferung  gründlich  ge- 
nutzt werden.  Dähnhardt  ist  aber  über  die  bloße  Samm- 
lung hinaus  allenthalben  zu  einer  wirklichen  Verarbeitung  des 
Materials  vorgeschritten.  Er  hat  versucht,  die  ursprüngliche 
Form  einer  jeden  Sage  herauszuschälen,  ihre  Heimat  festzu- 
stellen und  womöglich  den  Weg  aufzuzeigen,  auf  dem  sie  von 
dort  sich  weiterverbreitet  hat.  In  diesen  Ausführungen  liegt 
die  nicht  geringe,  über  den  besonderen  Stoff  hinausreichende 
Bedeutung  der  Arbeit.  Es  ist  dem  Verfasser  vielfach  ge- 
lungen, Ursprungsort  und  Wanderungswege  der  einzelnen 
Motive  mit  großer  Wahrscheinlichkeit  festzustellen;  sein  Stoff 
bot  dafür  auch  ausnahmsweise  günstige  Vorbedingungen,  weil 
diese  Sagen  oft  auf  einer  ganz  bestimmten  und  national  ab- 
gegrenzten, durch  anderweitige,  alte  religiöse  Überlieferungen 
kontrollierbaren  Weltanschauung  ruhen.  So  hat  D.  deutlicher 
als  seine  Vorgänger  nachgewiesen,  daß  neben  Babylon  be- 
sonders Iran  den  Ausgangspunkt  für  zahlreiche  volkstümliche 


Alte  Geschichte.  601 

Überlieferungen  Asiens  und  Europas  bildet,  er  hat  gezeigt, 
daß  vielfach  religiöse  Sekten  bei  ihrer  Ausbildung  und  Ver- 
breitung tätig  gewesen  sind,  er  hat  in  besonders  interessanten 
Ausführungen  (vgl.  bes.  S.  74 ff.)  überzeugend  dargetan,  daß 
Traditionen  der  nord-,  ja  sogar  der  südamerikanischen  Ein- 
geborenen aus  Asien  dorthin  gewandert  sein  müssen. 

Die  Darstellung  des  Buches  ist  nicht  überall  sehr  be- 
quem für  den  Leser.  Der  Verfasser  läßt  ihn  durchweg  mit- 
finden, was  wohl  auch  seinen  Reiz  hat,  da  es  hier  oft  Neu- 
land zu  bepflügen,  kleine  Entdeckungen  zu  machen  galt;  aber 
eine  andere  Art  der  Darstellung  hätte  doch  eine  raschere 
Aufnahme  und  Orientierung  ermöglicht.  Sehr  dankenswert 
ist  das  sorgfältige  Register,  das  die  dauernde  Benutzung  des 
stoffreichen  Buches  wesentlich  erleichtert. 

Der  zweite  Band  wird  die  Sagen  zum  Neuen  Testament, 
der  dritte  und  vierte  Tier-  und  Pflanzensagen  behandeln.  Die 
Sagen  von  Himmel  und  Erde,  vom  Menschen  sollen  folgen, 
eine  kritische  Untersuchung  über  Wesen,  Werden  und  Wan- 
dern der  Natursagen  das  Ganze  beschließen.  Wir  sehen, 
durch  den  ersten  Band  schon  vielfach  belehrt  und  gefördert, 
der  weiteren  Entwicklung  des  Werkes  mit  gespannter  Erwar- 
tung und  dem  Wunsche  rascher  Vollendung  entgegen. 

Frankfurt  a.  M.  Friedrich  Panzer. 

Aristide  Calderini,  La  manomissione  e  la  condizione  dei  liberti 
in  Grecia.     Milano,  Ulrico  Hoepli.  1908.    XIX  u.  464  S.   12  L. 

Es  ist  eine  ungemein  erfreuliche  Tatsache,  daß  das  Stu- 
dium der  griechischen  Geschichte  und  der  griechischen  Alter- 
tümer seit  ungefähr  zwei  Dezennien  in  Italien  großen  Auf- 
schwung genommen  hat;  nicht  zum  mindesten  durch  das  Ver- 
dienst von  Julius  Beloch,  dessen  Wirksamkeit  als  Forscher  und 
Lehrer  gerade  auf  diesem  Gebiete  vorbildlich  wirkte  und  in 
dessen  Fußtapfen  Gelehrte  wie  E.  Pais  und  G.  de  Sanctis 
traten,  deren  Veröffentlichungen  mit  Recht  allgemeine  Aner- 
kennung gefunden  haben.  In  diesen  Kreis  von  Studien  gehört 
auch  das  vorliegende  von  der  Mailänder  Akademie  mit  einem 
Preise  gekrönte  Buch,  das  allen  Altertumsfreunden  willkommen 
sein  wird.  Es  ist  ein  Produkt  großen  Fleißes,  in  dem  das 
gesamte,  mit  dem  Thema  in  Verbindung  stehende  Quellen- 
Historische  Zeitschrift  (104,  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  39 


602  Literaturbericht. 

material  an  Inschriften,  Papyri  und  literarischen  Stellen  in 
erschöpfender  Weise  zusammengebracht  und  verwertet  ist; 
wer  jemals  in  ähnlicher  Weise  gearbeitet  hat,  weiß  die  Summe 
von  Mühe  und  auch  von  Entsagung  zu  würdigen,  die  mit  einer 
solchen  Tätigkeit  verknüpft  ist.  Die  Gliederung  des  Werkes 
ist  schon  durch  den  Titel  angedeutet.  Im  ersten  Buche,  das 
von  der  Freilassung  handelt,  untersucht  der  Verfasser  die  ver- 
schiedenen Arten  der  Freilassung:  er  stellt  ganz  richtig  zwei 
Typen  derselben,  die  religiöse  und  die  bürgerliche  Freilassung 
auf,  zu  welchen  noch  die  spätere  Umgestaltung  durch  römi- 
schen Einfluß  kommt.  Im  zweiten  Teil  dieses  Buches  beschäf- 
tigt er  sich  mit  den  verschiedenen  Faktoren  der  Freilassung: 
dem  Freilasser,  den  Freigelassenen,  den  Bürgen  und  Zeugen, 
dem  Freilassungspreis,  Zeit  und  Ort  der  Freilassung  usw. 
Leider  konnte  C.  noch  nicht  die  grundlegende  Ausgabe  der 
thessalischen  Inschriften  durch  Otto  Kern  {IG.  IX,  2)  benutzen, 
so  daß  zur  Ergänzung  seiner  Darstellung  die  auf  jener  fußende 
Dissertation  von  W.  Rentsch  De  manumissionum  titulis  apud 
Thessalos  {Dissertat.  Malens.  XVllI,  1908)  heranzuziehen  ist. 
Das  zweite  Buch  über  die  juristische  und  soziale  Stellung 
der  Freigelassenen  ist  von  viel  geringerem  Umfang,  was  wesent- 
lich in  dem  Stande  der  Quellen  begründet  ist;  denn  im  Gegen- 
satz dazu  daß,  was  die  Freilassung  anlangt,  für  Athen  fast  gar 
keine  Nachrichten  (von  Inschriften  nur  die  Listen  der  (fiülai 
iiiXerd-tor/.ui),  für  das  übrige  Griechenland  dagegen  reichliche 
Urkunden  vorliegen,  sind  wir  für  die  rechtliche  Stellung  der 
Freigelassenen  fast  nur  auf  die  attischen  Quellen  angewiesen. 
In  einer  Reihe  von  Appendices  werden  dann  einzelne  Punkte, 
besonders  die  Interpretationen  einiger  Inschriften  behan- 
delt. Jedesfalls  bedeutet  C.s  Werk  durch  seine  umfassende 
Stoffsammlung  einen  entschiedenen  Fortschritt  gegenüber  seinen 
Vorgängern.  Die  Gefahr  bei  Arbeiten  solcher  Art  ist  nun, 
daß  man  zu  sehr  in  das  Registrieren  des  Materials  verfällt, 
und  leider  ist  dies  bei  dem  trotz  aller  Reichhaltigkeit  oft  lücken- 
haften Stand  desselben  nie  ganz  zu  vermeiden,  da  mit  bestem 
Willen  manchmal  keine  Erklärung  für  diese  oder  jene  Erschei- 
nung gegeben,  sondern  eben  nur  die  Tatsache  selbst  festgestellt 
werden  kann.  Das  beste  Mittel  gegen  diese  Gefahr  mechanischer 
Behandlung  ist  die  Durchdringung  des  Stoffes  mit  juristischer 


Alte  Geschichte.  603 

Denkweise,  wie  sie  erfreulicherweise  jetzt  auch  auf  dem  Gebiet 
des  lange  zurückgebliebenen  und  nur  von  antiquarischen  Ge- 
sichtspunkten aus  behandelten  griechischen  Rechtes  geübt 
wird;  und  was  das  Thema  unseres  Buches  anlangt,  das  in 
wichtige  Gebiete  des  privaten  und  öffentlichen  Rechts  hinein- 
reicht, so  verträgt  es  nicht  bloß,  sondern  fordert  es  geradezu 
eine  solche  Behandlung.  In  dieser  Beziehung  liegt  nun,  wie 
ich  glaube,  eine  gewisse  Schwäche  von  C.s  Werk;  es  wird 
dies  jedem  VV^issenden  klar  werden,  wenn  er  beispielsweise 
die  in  ihm  enthaltenen  Ausführungen  über  den  Garanten  der 
Freilassung  (ßfjiuKOTig)  mit  denjenigen  in  dem  ausgezeichneten 
Buche  von  Joseph  Partsch.  Griech.  Bürgschaftsrecht  1,340  ff. 
vergleicht. 

Prag.  Heinrich  Swoboda. 

Abhandlungen  zur  römischen  Religion.  Mit  26  Abbildungen  im 
Text  und  einer  Tafel.  Von  Alfred  v.  Domaszewski.  Leipzig 
und  Berlin,  B.  G.  Teubner.     1909.     240  S. 

Eine  Sammlung  von  24  Abhandlungen,  kürzeren  Auf- 
sätzen und  Miszellen,  die  etwa  im  Verlauf  der  letzten  15  Jahre 
in  verschiedenen  Zeitschriften  und  Festschriften  verstreut  er- 
schienen sind.  Ein  engerer  Zusammenhang  als  der  im  Titel 
angegebene  besteht  unter  ihnen  nicht,  und  bei  mehreren  von 
ihnen  könnte  man  fragen,  ob  es  nötig  war,  sie  noch  einmal 
abzudrucken,  da  sie  an  leicht  zugänglicher  Stelle  vorliegen 
(so  Nr.  IX  über  die  Ära  Pacis  in  den  Jahresheften  des  öster- 
reichischen Institutes  Bd.  6)  und  auch  nicht  durchgängig  gleich 
ergiebig  sind  (so  Nr. XI  über  Horazische  Oden,  aus  dem  Rhein. 
Mus.  Bd.  59).  Im  ganzen  genommen  aber  ist  es  erwünscht, 
Arbeiten  beisammen  zu  haben,  in  denen  sich  ebensoviel  Ge- 
dankenreichtum wie  Gelehrsamkeit  zeigt  und  Epigraphik  wie 
Archäologie  für  die  Kultur-  und  Religionsgeschichte  der  Römer 
fruchtbar  gemacht  wird.  Zunächst  die  Untersuchungen  zur 
römischen  Religion.  Sie  sind  Ergänzungen  zu  v.  Domaszewskis 
Studien  „Religion  des  römischen  Heeres",  „Die  Fahnen  des 
römischen  Heeres"  u.  a.  Besonders  glücklich  die  Besprechung 
der  „Eigenschaftsgötter"  (Nr.  X).  Wir  wissen  jetzt,  was  im 
alten  Gebet  die  Salacia  Neptuni,  was  die  Neriene  Martis  ist. 
Diese  Feminina  sind  keine  Götterfrauen,  sie  sind  Göttereigen- 

39» 


604  Literaturbericht. 

Schäften.  Dunkel  bleibt  hier  freilich  noch  mehreres  (was  ist 
die  Here  oder  Herie  bei  Ennius  Ann.  104?).  Daran  schließen 
sich  die  dei  certi  und  incerti  Varros  (Nr.  XVII)  und  die  Unter- 
suchung der  alten  Triumphalstraße  Roms  (XXIII).  Besonders 
hübsch  der  Nachweis  über  Silvanus  (VII),  den  Waldgott  der 
Provinzen,  der  u.  a.  zum  Gott  des  Männerbades  wird.  Frauen 
dürfen  ihm  nicht  opfern.  Vor  allem  stellt  sich  heraus,  daß, 
wo  Inschriften,  die  den  Silvanus  ehren,  gefunden  sind,  sich 
Weidegebiete,  wo  sie  fehlen,  sich  Ackerland  erstreckte.  Weil 
die  Viehwirtschaft  von  Sklaven  und  Freigelassenen  betrieben 
wurde,  stammen  diese  Weihinschriften  zumeist  von  Sklaven 
und  Libertinen  her.  So  wird  dann  Silvanus  weiter  zum 
Schutzgott  der  diesem  Stande  entstammenden,  fahrenden 
Handelsleute,  endlich  aber  der  städtischen  Sklavenfamilien, 
auch  gerade  in  der  familia  Caesaris.  Die  Analyse  der  Reliefs 
der  Juppitersäule  in  Mainz  (XIV)  ergibt,  daß  dies  gewaltige 
Denkmal  aus  Neros  Zeit  sein  Vorbild  im  griechischen  Massilia 
gehabt  haben  muß  (dasselbe  hat  in  anderer  Weise  E.  Maaß 
dargelegt);  die  Abhandlung  über  die  Tierbilder  als  Legions- 
abzeichen (signa)  lehrt,  daß  den  Stier  schon  die  Legionen 
des  Julius  Cäsar  führten;  der  Stier  war  das  Tierzeichen  des 
Monats,  der  der  Venus  Genetrix  gehört;  Augustus  selbst  ver- 
lieh den  Legionen,  die  er  neu  gründete,  sein  eigenes  Nativi- 
tätszeichen,  den  Steinbock  usf.  Doch  gab  es  auch  solche 
Tierabzeichen,  wie  den  Storch,  die  ein  Zodiakalzeichen  nie 
gewesen  sind.  Ihre  Verwendung  steigert  sich  noch  seit  dem 
3.  Jahrhundert  n.  Chr. 

In  das  Gebiet  der  späteren  Kaisergeschichte  und  der 
Regierung  des  Septimius  Severus  und  der  kaiserlichen  Frauen 
Julia  Domna  und  Mäsa  und  Mamäa  führen  die  Untersuchungen 
über  orientalische  Kulte,  die  Virgo  Caelestis  (XV)  und  den 
Sonnenkult  in  Emesa  (XXII).  Dies  sind  Vorstudien  zu  v.  D. 
„Geschichte  der  römischen  Kaiser",  die  eben  jetzt  vorliegt. 
Und  dahin  gehört  endlich  auch  die  feinsinnige  Auslegung 
der  zahlreichen  Reliefs  des  Trajansbogens  in  Benevent,  auf 
denen  in  göttlichen  und  menschlichen  Szenen  symbolischen 
und  repräsentativen  Stiles  das  Imperium  des  Trajan,  des 
„besten"  Kaisers,  in  künstlerischer  Weise  verherrlicht  und 
charakterisiert   worden   ist:    in  Konkurrenz    zum  Panegyricus 


Alte  Geschichte.  605 

des  Plinius.  Der  Bogen  sucht  die  Kulturhöhe  darzustellen, 
auf  der  sich  die  Welt  unter  Trajan  befand:  auf  seiner  der 
Stadt  Benevent  zugekehrten  Seite  das  Glück  Roms  und  Italiens, 
auf  seiner  Außenseite  oder  Landseite  die  Beglückung  der 
Provinzen.  Es  handelt  sich  um  denjenigen  Kaiser,  dessen 
leitender  und  neuer  Gedanke  war,  in  allen  Gaben  der  Ver- 
waltung und  Kultur  die  Provinzen  Italien  gleichzustellen,  und 
der  dementsprechend  auch  die  Militärrekrutierungen  für  die 
Legionen  aus  Provinzialen  zum  Gesetz  machte.  Der  genannte 
Triumphbogen  ist  im  Jahre  114  errichtet.  Hadrian  erscheint 
auf  ihm  schon  als  Thronfolger  anerkannt  und  deutlich  ge- 
kennzeichnet 

Daß  manche  Ausführungen  (wie  über  die  dei  certi  und 
incerti)  auch  zu  Fragen  und  Bedenken  Anlaß  geben  können, 
ist  bei  der  Mannigfaltigkeit  der  behandelten  Gegenstände 
nicht  zu  verwundern.  Doch  war  es  hier  meine  Aufgabe,  den 
Leser  über  den  Inhalt  des  vorliegenden  Bandes  zu  orientieren. 

Marburg  a.  L.  Th.  Birt. 


Rene   Waltz,  Vie  de  Se'neque.   Paris,  Librairie  acaddmiqiie  Perrin 
(f.  Cie.     1909.     464  S. 

Ein  neues  Leben  des  Seneca  war  trotz  der  Behandlung 
desselben  Gegenstandes  von  L.  Friedländer  in  dieser  Zeit- 
schrift (N.  F.  Bd.  49,  1900)  ein  vvohlberechtigtes  Unternehmen 
Denn  dies  Buch  gibt  keine  vollständige  Biographie  und 
Würdigung  des  Ph  il  osophe  n  ,  sondern  nur  eine  Darstellung 
des  Staatsmannes  Seneca.  Es  handelt  sich  um  die  Stellung 
des  Mannes  in  der  politischen  Geschichte,  um  seinen  Einfluß 
auf  die  Verwaltung  und  Regierung  des  römischen  Kaiserreichs. 
Wir  erhalten  somit  römische  Kaisergeschichte,  die  ja  eine 
Zeitlang  in  der  Tat  von  Seneca  gemacht  worden  ist.  Um  so 
mehr  verdient  das  Buch  eine  Besprechung  in  dieser  Zeit- 
schrift. Leider  herrscht  in  ihm  eine  große  Ausführlichkeit, 
und  uns  wird  die  detaillierte  Schilderung  der  Regierung  des 
Tiberius  und  des  Caligula  nicht  erspart,  obschon  Seneca  selbst 
mit  ihr  nichts  zu  tun  hatte  und  wir  den  Einfluß,  den  sie  event, 
auf  ihn  und  seine  Anschauungen  ausgeübt  haben,  nur  mehr 
erraten    als   nachweisen    können.     Erst   unter   Claudius    kam 


606  Literaturbericht. 

Seneca  mit  dem  Hof  in  Berührung;  seitdem  treten  auch  die 
unverhohlenen  Schwächen  seines  Charakters  hervor,  die  der 
Verfasser  jedesmal  in  einer  Weise,  die  nicht  neu  ist,  zu  ent- 
schuldigen oder  begreiflich  zu  machen  sucht.  Eine  wirkliche 
tiefgreifende  Erfassung  und  Klarlegung  der  Psyche  dieses 
seltenen  Mannes,  der  zugleich  Dichter,  Apostel  der  stoischen 
Keligion,  Finanzmann  und  Staatsmann  war,  hat  er  uns  jedoch 
nicht  gegeben.  Die  Aufgabe  ist  noch  ungelöst.  Immerhin 
darf  der  Historiker  gegebenenfalls  den  Privatcharakter  eines 
kaiserlichen  Ministers  von  seinen  politischen  Maximen  trennen. 
Auf  diese  kommt  es  hier  an.  Von  Wert  ist  daher  die  Dar- 
stellung, die  Waltz  von  den  berühmten  5 — 7  Jahren  gibt,  wo 
Seneca  über  den  jungen  Nero  hinweg  das  Reich  regiert.  Es 
war  doch  etwas,  für  einige  Jahre  einem  Weltreich  und  seiner 
Hauptstadt  nach  langen  Zeiten  kopfloser  Mißwirtschaft  und 
Despotie  Glück  und  Wohlfahrt  wirklich  wiederzugeben.  Die 
Prinzipien  Senecas  sind  dabei  bedeutsam  und  sie  treten  klar 
hervor:  die  Sultanwirtschaft  der  vierzig  Jahre  14 — 54  sollte 
gleichsam  nicht  existiert  haben  und  der  Staat  direkt  an  das 
Regime  des  Idealkaisers  Augustus  wieder  anknüpfen.  Kein 
Justizmord  geschieht  deshalb  mehr;  das  Delatorenwesen  hört 
auf;  das  Gerichtsverfahren  ist  wieder  das  alte,  der  Kaiser  nur 
der  erste  Bürger  Roms,  der  Senat  wieder  die  selbständige, 
gesetzgebende  Körperschaft.  Mit  diesen  wenigen  Sätzen  ist 
viel  gesagt.  Der  Regierungsapparat,  wie  ihn  Augustus  er- 
sonnen, funktionierte  unter  Senecas  diskreter  Leitung  wieder 
auf  das  beste  und  nur  in  einem  wurde  dam.als  die  Autorität 
des  Senats  beschränkt;  Seneca  zentralisierte  im  Interesse  der 
Verwaltung  in  der  Hand  des  Kaisers  das  Finanzwesen:  eine 
Neuerung,  die  sich  auf  die  Dauer  bewährt  hat. 

Seneca  war  ein  Mann  der  Kompromisse;  aber  es  ist  nicht 
wahr,  daß  er  nur  laviert  hat.  Agrippina  hatte  ihn,  den  großen 
Prosaautor,  aus  der  Verbannung  zurückberufen,  damit  er  Nero 
in  der  Rhetorik  unterrichte.  W.  stellt  nicht  klar,  was  das 
bedeutete.  Wie  Plinius  epist.  III  3,  7  ausdrücklich  sagt,  hatten 
damals  die  Hauslehrer  für  Rhetorik  in  den  vornehmen  Familien 
den  ersten  Zweck,  für  die  sittliche  Erziehung  des  Zöglings 
zu  sorgen,  darnach  auch  ihn  im  Stil  und  Sprachausdruck 
zu  bilden.     Agrippina   hatte  also   dem  Seneca  die  moralische 


Alte  Geschichte.  607 

Leitung  Neros  in  die  Hand  gegeben;  dies  war  die  Hand- 
habe, durch  die  Seneca  zur  Macht  kam,  und  der  junge  Kaiser 
bheb  ihm  in  der  Tat  sieben  Jahre  einigermaßen  gefügig.  Aber 
Seneca  benutzte  seine  Stellung  sofort  mit  anerkennenswerter 
Entschlossenheit  gegen  Agrippina  selbst.  Denn  die  Kaiserin- 
Mutter  wollte  jetzt  selbst  herrschen  und  die  fluchwürdige 
Libertinenwirtschaft,  wie  sie  unter  Claudius  bestand,  einfach 
fortsetzen.  Ihre  Machtansprüche  wurden  sofort  zu  Boden 
geschlagen.  Der  Präfekt  Burrus  war  dabei  des  Seneca  red- 
licher Helfer. 

Gegen  Nero  aber  fand  Seneca  nicht  den  gleichen  Mut. 
Als  Nero  den  Britannicus,  als  er  gar  die  eigene  Mutter  um- 
bringen ließ,  suchte  Seneca  das  Gräßliche  zu  vertuschen,  um 
den  jungen  Kaiser  für  seine  Zwecke  in  der  Hand  zu  behalten. 
Das  rächte  sich  schnell.  Seneca  war  damals  in  einer  Stellung 
wie  Sejan,  aber  er  hatte  nicht  wie  Sejan  den  Mut  des  Ver- 
brechens; er  verwarf  die  Gewalttat  grundsätzlich,  auch  wo 
sie  opportun  war.  Hätte  Seneca  damals  im  Jahre  59  die 
Stimmung  des  Publikums  benutzt  und  den  Muttermörder  Nero 
aus  der  Welt  geschafft,  um  selbst  als  Kaiser  zu  herrschen 
(warum  sollte  er  nicht  Kaiser  werden  können?  auch  der  Rechts- 
gelehrte Nerva  wurde  es),  er  hätte  der  Menschheit  die  ent- 
setzlichsten Jahre  ihrer  Geschichte  erspart.  Nun  konnte  erst 
Trajan  im  Jahre  98  an  des  Seneca  Regierung  anknüpfen,  und 
Trajan  wies  auf  Senecas  Regierung  ausdrücklich  als  auf  sein 
Vorbild  hin;  in  Marc  Aurel  aber  wurde  endlich  der  Stoiker 
wirklich  Kaiser.  Was  im  2.  Jahrhundert  unter  den  Antoninen 
systematisch  geschah,  die  Vermenschlichung  der  Verwaltung 
und  Gesetzgebung  des  Reiches  nach  stoischen  Grundsätzen, 
eben  dies  hat  Seneca  schon  100  Jahre  früher  angebahnt;  aller- 
dings nur  aphoristisch;  die  Zeit  mangelte  ihm  mehr  zu  tun. 
Die  politische  Linie  führt  von  Augustus  direkt  über  Seneca  zu 
Trajan  und  Marc  Aurel.  Damit  ist  die  Bedeutung  unseres 
Philosophen  angezeigt. 

Noch  sei  hervorgehoben,  daß  die  römische  Literatur,  die 
unter  Tiber,  Caligula  und  Claudius  wie  tot  und  erdrosselt  am 
Boden  liegt,  nach  des  Claudius  Ermordung  sofort  das  Haupt 
hebt  und  neu  erblüht;  in  den  Dichtern  Lucan,  Persius,  Cal- 
purnius   hat   sich   die   augusteische   Literatur   des  Horaz  und 


608  Literaturbericht. 

Vergil  einfach  fortgesetzt.  Auch  das  war  das  Verdienst  der 
freiheitlichen  Verwaltung  Senecas. 

Aber  auch  Seneca  selbst  war  Literat  ersten  Ranges.  Mit 
Recht  hebt  W.  hervor,  was  wir  vielfach  verkannt  haben,  daß 
die  Claudiussatire,  die  sog.  Apocolocyntosis  Senecas,  ihre 
Spitzen  gegen  Agrippina  richtete.  Denn  die  lächerliche  Ver- 
göttlichung des  Claudius,  die  darin  verhöhnt  wird,  war  eben 
das  Werk  Agrippinas  gewesen.  Durch  diesen  Zweck  steigert 
sich  aber  die  Bedeutsamkeit  der  interessanten  Schrift;  sie  war 
nicht  ein  gemeines  Pamphlet  gegen  einen  Toten,  sondern  eine 
scharfe  Waffe  im  Kampf  gegen  die  überlebende  Kaiserin,  die 
es  zu  demütigen  galt.  Der  Hieb  saß.  Nero  selbst  lernte  es, 
über  die  Regierungsmaßregeln  seiner  Mutter  zu  lachen.  Im 
übrigen  würdigt  W.  die  Schriftstellerei  Senecas  nur,  soweit 
sie  mit  seinem  politischen  Leben  in  Beziehung  zu  stehen 
scheint.  Die  bedeutsamen  Tragödien  fehlen  ganz;  dagegen 
werden  die  Epigramme  aus  der  Verbannung  in  Corsica  benutzt, 
obschon  von  ihnen  doch  schon  im  Jahre  1876  nachgewiesen 
wurde,  daß  sie  unecht  sind.  Die  Schrift  De  Providentia  datiert 
W.  wie  De  constantia  wohl  mit  Recht  in  die  Zeit  der  Ver- 
bannung. Geschickt  wird  der  Traktat  De  vita  beata  heran- 
gezogen, um  die  Stimmung  des  Autors  in  der  Zeit  seiner 
höchsten  Macht  zur  Anschauung  zu  bringen.  Trotzdem  ist, 
wie  mir  scheint,  der  bedeutsame  Charakter  und  Zweck  der  Publi- 
zistik Senecas  noch  nicht  genügend  hervorgehoben  worden. 
Seneca  hat  seine  Erziehungsschrift  über  die  Gnade,  De  cle- 
menlia,  nicht  nur  persönlich  dem  Nero  in  die  Hand  gelegt; 
er  hat  sie  gleichzeitig  kühn  ins  Publikum  geworfen.  Damit 
stellte  er  für  das  kaiserliche  Regime  ein  Programm  auf,  das 
so  lange,  wie  er  in  Macht  war,  gelten  sollte.  Er  band  sich 
damit  vor  der  Öffentlichkeit.  Der  Öffentlichkeit  vertraute  der 
Minister  an,  was  er  von  seinem  Monarchen  forderte.  Nur 
sein  Sturz  konnte  sein  Programm  aufheben,  und  mit  Senecas 
Sturz  war  in  der  Tat  auch  die  Schrift  De  dementia  kassiert. 
Sie  war  aktuell  und  zeitbewegend  wie  manches  andere  aus 
Senecas  Feder,  was  scheinbar  die  Blässe  der  Schule  an  sich 
trägt. 

Ergänzend  sei  noch  daran  erinnert,  daß,  wie  neuerdings 
festgestellt  worden  ist  (U.  Wiicken,  Archiv  f.  PapyrusforschungV 


Christentum.  609 

S.  182  f.),  von  der  kaiserlichen  Regierung  sehr  bald  nach 
Neros  Regierungsantritt  in  Ägypten  eine  neue  Phylenordnung 
eingeführt  worden  ist.  Es  kann  wohl  keinem  Zweifel  unter- 
liegen, daß  auch  diese  wesentlich  Senecas  Werk  war.  Seneca 
hatte  ja  selbst  in  Ägypten  gelebt,  hatte  ein  Werk  De  situ  et 
sacris  Aegyptiorum  geschrieben. 

Marburg  a.  L,  Th.  Birt. 

Wesen  und  Ursprung  des  Katholizismus.  Von  Rudolf  Sohm. 
Abhandlungen  der  philo). -histor.  Klasse  der  Kgl.  Sachs. 
Ges.  d.  Wiss.  XXVIl,  10,  S.  333—390.  Leipzig,  B.  G.  Teubner. 
1909. 

Für  diejenigen,  welche  Sohms  Kirchenrecht  I  kennen,  ent- 
halt die  Abhandlung  kaum  etwas  Neues;  der  geistvolle  Jurist 
sichert  seine  Positionen  in  nochmaliger,  scharfer  Formulierung 
namentlich  gegen  Harnacks  letzte  Ausführungen  in  der  Kultur 
der  Gegenwart  1,  4,  129  ff.  und  in  der  Protestantischen  RE. 
Bd.  20  (Artikel:  „Verfassung"). 

Wenn  ich  hier  die  Hauptsätze  der  S. sehen  Lehre  nach 
seiner  Abhandlung  zusammenstelle,  so  geschieht  das  zu  dem 
Zweck,  auch  die  der  Kirchengeschichte  fernstehenden  Leser 
der  Histor.  Zeitschrift  nachdrücklich  auf  die  Abhandlung  sowie 
auf  das  größere  Werk  aufmerksam  zu  machen:  es  handelt 
sich  hier  um  geschichtliche,  bis  auf  den  heutigen  Tag  fort- 
wirkende Probleme  ersten  Ranges. 

Der  Katholizismus  ist  nicht  auf  theologischem,  sondern 
auf  dem  praktischen  Gebiet  erwachsen:  seine  Eigenart  liegt 
in  dem  „göttlichen"  Kirchenrecht.  Ihm  ist  die  von  Luther 
entdeckte  Idee  der  Kirche  Christi,  die,  weil  unsichtbar,  ein 
Gegenstand  des  Glaubens  ist,  ebenso  fremd,  wie  die  unter 
dem  Einfluß  der  kalvinischen  Kirchenverfassung  und  der  Auf- 
klärung entstandene  Unterscheidung  zwischen  der  Kirche  im 
theologisch -dogmatischen  und  der  Kirche  im  Rechtssinn. 
Gerade  der  Mangel  dieses  Unterschieds  ist  für  den  Katholi- 
zismus von  der  ältesten  Zeit  bis  zur  Gegenwart  charakte- 
ristisch: die  Kirche  Christi  ist  ihm  eine  „rechtlich  verfaßte" 
Organisation. 

„Sobald  das  Wesen  des  Katholizismus  erkannt  ist,  ergibt 
sein  Ursprung  sich  von  selbst",  heißt  es  mit  einer  Bestimmt- 


610  Literaturbericht. 

heit,  die  für  den  konstruierenden  Juristen  charakteristisch  ist. 
„Das  Urchristentum  mußte  sich  zum  Katholizismus  entwickeln, 
wenn  es  außer  Stande  war,  die  äußerlich  erscheinende  Christen- 
heit (=  Kirche)  von  der  Christenheit  (=  Kirche)  im  religiösen 
Sinne  zu  unterscheiden.  Diese  Voraussetzung  war  gegeben", 
da  instinktiv  das  sichtbare  Volk  Gottes  mit  dem  nur  für  das 
Auge  des  Glaubens  vorhandenen  Volk  Gottes  gleichgesetzt 
wurde;  die  Urzeit  wendet  den  religiösen  Kirchenbegriff  ohne 
weiteres  auf  die  körperlich  sichtbare  Christenheit  an.  Damit 
ist  gegeben,  daß  die  Urkirche  keine  Gemeinden  in  unserem 
Sinne  kennt:  die  eine  ökumenische  Ekklesia  erscheint  in  un- 
zähligen Ekklesien,  die  alle  religiös  gleichbedeutend  sind,  weil 
sie  alle  religiös  dieselbe  eine  Größe,  die  Kirche  Gottes,  dar- 
stellen. Das  gilt  nicht  nur  für  das  Verhältnis  der  Ortsgemein- 
den untereinander,  sondern  auch  für  die  Hauskirchen,  die  bei 
der  rezipierten,  von  der  „körperschaftlichen"  Einheit  der  Orts- 
gemeinde ausgehenden  Lehre  unverständlich  bleiben.  Wie  es 
unrichtig  ist,  das  Bischofsamt  als  ein  lokales  den  pneumati- 
schen Ämtern  der  Apostel,  Propheten,  Lehrer,  entgegenzu- 
setzen, so  darf  auch  nicht  eine  doppelte  Organisation  der 
Gemeinden  angenommen  werden,  die  lokale  und  die  univer- 
sale der  Missionsgemeinde.  „Die  Missionsgemeinde  Petri, 
Pauli  ist  als  solche  religiös  wertlos,  pneumatisch  ist  nur  die 
Gesamtekklesia  ohne  Unterscheidung  der  Missionsgebiete. " 
Durch  die  Organisation  der  Gesamtekklesia  ist  die  Organi- 
sation jeder  örtlichen  Ekklesia  gegeben;  auch  die  Amtsträger 
der  örtlichen  Christenheit,  Bischöfe  und  Diakonen,  werden 
darum  unter  die  Organe  der  ökumenischen  Christenheit  ein- 
gereiht: sie  dienen  der  Christenheit,  keineswegs  einer  Orts- 
gemeinde. 

Die  „Ämter"  der  Ekklesia  —  S.  hätte  nach  dem  Sprach- 
gebrauch des  Paulus  die  Diakonien  sagen  können  —  beruhen 
auf  dem  von  Gott  gegebenen  Charisma,  nicht  nur  Apostolat, 
Prophetie  und  Lehre,  sondern  auch  Bistum  und  Diakonat  (im 
engeren  Sinne);  merkwürdigerweise  läßt  S.  an  der  Hauptstelle 
(S.  376)  die  Presbyter  aus,  doch  vgl.  Anm.  74.  Das  Charisma 
muß,  wenn  es  wirken  soll,  durch  die  Ekklesia  anerkannt,  d.  h. 
geglaubt  werden;  der  Ausdruck  des  Glaubens  ist  die  Wahl, 
denn    die    Ekklesia    wählt    nicht,    wie    eine    Körperschaft    die 


Christentum.  611 

Männer  ihres  Vertrauens  wählt,  sondern  sie  deklariert  durch 
die  Wahl,  daß  das  Charisma  vorhanden  ist.  Ihre  Wahl  ist 
von  religiösem,  nicht  von  rechtlichem  Wert. 

Die  Ekklesia  der  Urzeit  war  zugleich  die  sichtbare  Ekklesia. 
Nun  bedarf  aber  das  Gemeinleben  einer  sichtbaren  Menschen- 
gemeinschaft, einer  gemeingültigen  Ordnung,  die  in  der  Ver- 
gangenheit entstanden,  doch  die  Gegenwart  beherrscht,  so  daß 
bei  Irrungen  innerhalb  der  Gemeinschaft  die  formale  Tatsache 
des  Einklangs  mit  der  überlieferten  Ordnung  den  Ausschlag 
gibt,  grundsätzlich  ohne  Rücksicht  auf  innere  Zustimmung 
des  Betroffenen,  wie  es  die  Art  der  Rechtsordnung  ist.  Damit 
ist  das  „Kirchenrecht"  im  S. sehen  Sinne  da  und  zugleich  der 
Katholizismus.  Konstatieren  läßt  sich  diese  Entwicklung  zuerst 
in  dem  sog.  ersten  Clemensbrief,  einem  Schreiben,  das  die 
römische  Gemeinde  am  Ende  des  1.  Jahrhunderts  an  die 
korinthische  schickte,  womit  natürlich  S.  nicht  sagen  will,  daß 
sie  von  dem  Brief  ausgegangen  ist.  Hier  ist  von  einer  an- 
geblich göttlichen,  durch  die  Apostel  vermittelten,  im  Alten 
Testament  nachweisbaren  Ordnimg  die  Rede,  nach  dem  Brief 
bindet  Gott  die  Berufung  durch  den  Geist  an  die  einmal  ge- 
schehene Wahl.  Damit  wird  das  Charisma  des  Geistes  nicht 
ausgeschaltet;  es  soll  vielmehr  in  seiner  Anerkennung  ge- 
sichert werden  dadurch,  daß  es  an  bestimmte,  äußerlich  wahr- 
nehmbare Vorgänge  —  Wahl  und  Ordination  —  geknüpft  und 
mit  Rechtsvvirkung  ausgerüstet  wird.  Auch  die  Gesamtekklesia 
wird  nicht  ausgeschaltet :  im  Gegenteil,  die  angeblich  göttliche 
Ordnung  ist  ein  Kennzeichen  der  Gesamtekklesia  und  nur 
darum  für  jede  Einzeiekklesia  verbindlich.  Der  Katholizismus 
vergesetzlicht  das  Wesen  der  Ekklesia  (im  religiösen  Sinne); 
das  Leben  der  Menschheit  mit  Gott  wird  an  bestimmte  kirch- 
liche Formen  gebunden. 

Es  steht  dem  Verständnis  dieser  tiefsinnigen  Konstruk- 
tionen im  Wege,  daß  S.  sie  in  einen  aufs  äußerste  zugespitzten 
Gegensatz  zwischen  Religion  und  Recht  auslaufen  läßt.  Er 
hat  zwar  selbst  das  Ärgernis,  das  die  vulgäre  Auffassung  an 
der  Paradoxie  „Kirchenrecht  steht  mit  dem  Wesen  der  Kirche 
in  Widerspruch"  nimmt,  für  die  Einsichtigen  dadurch  hinweg- 
geräumt, daß  er  Kirchenrecht  in  dem  Sinne  einer  Rechtsord- 
nung faßt,  die  dem  Leben- der  an  und  für  sich  rein  geistlichen 


612  Literaturbericht. 

Kirche  „Hilfe  und  Stütze"  sei.  Praktisch  gefaßt,  bedeutet  die 
Paradoxie,  daß  das  protestantische  oder  richtiger,  das  Christen- 
tum Luthers,  rein  rehgiös  genommen,  kein  Kirchenrecht  ver- 
trägt; es  ist  aber  fraglich,  ob  es  gut  ist,  eine  solche  For- 
mulierung in  die  Geschichte  des  alten  Christentums  zu  über- 
tragen: ich  würde  eine  andere  vorziehen.  Jede  Religion  ist 
eine  Gemeinschaft,  und  zur  Gemeinschaft  gehört  nicht  nur 
empirisch,  um  der  eisernen  Notwendigkeit  willen,  sondern 
auch  ideell  ein  Recht,  das  der  Ausdruck  der  Gemeinschaft  ist; 
es  braucht  ja  kein  formales  Recht  zu  sein.  Die  älteste  Christen- 
heit der  „Jünger",  d.  h.  die  Urgemeinde,  ist  die  Gemeinschaft  mit 
dem  auferstandenen  Herrn;  diese  Gemeinde  selbst  ist  ebenso 
wie  ihr  Stifter  Petrus,  wie  ihre  Amtsträger,  die  Zwölf,  Jakobus, 
die  Missionare  als  solche  legitimiert  durch  die  ihnen  zuteil 
gewordenen  Offenbarungen  des  Auferstandenen  (vgl.  Nachr. 
d.  Gott.  Ges.  d.  Wiss.  1907,  276).  In  der  Ekklesia,  die  an  die 
Stelle  der  „Jünger"  tritt,  ist  das  Charisma  des  Geistes  die 
notwendige  Legitimation.  Dies  sowohl  wie  jenes  sind  für  die 
Christenheit  der  Vorzeit  genau  so  wesentliche  Rechtsgedanken 
wie  der,  daß  das  bischöfliche  Amt  in  der  Kirche  das  aposto- 
lische Charisma  fortpflanzt,  für  die  älteste  katholische  Kirche: 
der  Unterschied  ist,  daß  jene  in  religiösen  Erlebnissen  wur- 
zeln, dieser  dogmatischer  und  in  seinen  Folgerungen  juristi- 
scher Natur  ist.  Es  muß  ferner  hervorgehoben  werden,  daß 
die  S.sche  Konstruktion  der  Urzeit  eine  ideelle  ist,  in  welche  die 
historischen  Tatsachen  nicht  glatt  aufgehen;  im  geschichtlichen 
Leben  sind  die  ihrer  Idee  nach  rein  religiösen  Rechtsgedanken 
von  Anfang  an  einer  gewissen  Denaturierung  zu  formal  ver- 
standenen Rechtssätzen  unterworfen  gewesen,  wie  sie  umge- 
kehrt die  formalisierten  Ordnungen  immer  wieder  durchbrochen 
haben  und  durchbrechen,  wo  überhaupt  noch  ein  religiöses 
Gemeinschaftsleben  vorhanden  ist. 

Diese  Differenz,  die  etwas  mehr  als  eine  bloß  termino- 
logische sein  dürfte,  hebt  den  Inhalt  der  S.schen  Hauptsätze 
nicht  auf.  S.  hat  in  geschickter  und  unterhaltender  Weise 
Harnack  nachgewiesen,  wie  er  diesen  Sätzen  auf  weite  Strecken 
folgt  und  ihnen  doch  immer  von  neuem  sich  entzieht,  um 
seine  älteren  Anschauungen  zu  retten;  doch  bezweifle  ich, 
daß   sie   sich   bei   den    protestantischen  Theologen  —  für  die 


Christentum.  613 

katholischen  liegt  die  Sache  von  vornherein  anders  —  so 
durchsetzen  werden,  daß  sie  neue  und  fruchtbare  Arbeit  er- 
zeugen. Sollte  ich  mich  als  falschen  Propheten  erweisen,  so 
soll  mir's  recht  sein;  der  Historiker  kann  jedenfalls  nichts 
Besseres  tun,  als  die  Totalität  dieser  großartigen  Konzeption 
in  sich  aufnehmen,  um  von  ihr  aus  die  historischen  Bildungen 
der  kirchlichen  Verfassung  zu  verstehen.  Wer  die  geschicht- 
lichen Tatsachen  zu  beobachten  versteht,  wird  die  nötigen 
Abstriche,  Korrekturen,  Ergänzungen  schon  finden;  hier  kann 
ich  nur  auf  zwei  Punkte  kurz  aufmerksam  machen. 

Auch  im  Recht  bewährt  es  sich,  daß  das  Evangelium  des 
Gesetzes  Erfüllung  ist.  Die  religiöse  Idee  eines  Volkes  Gottes, 
das  mit  dem  historisch  gegebenen  Volke  nicht  zusammenfällt, 
ist  jüdisch  und  in  den  Psalmen  schon  da;  und  der  Glaube, 
daß  Gott  seinem  Volke  heilige  Männer  erweckt,  die  es  führen 
und  leiten,  ist  nicht  nur  jüdisch,  sondern  israelitisch.  Hem- 
mend wirkte  die  sichtbare  jerusalemische  Theokratie,  mit  der 
dann  auch  das  jene  Gedanken  entwickelnde  Christentum  zu- 
sammenstieß. Für  das  historische  Judentum  gehören  zur  Ge- 
meinde die  „Ältesten";  das  junge  Christentum  hat  diese  In- 
stitution vergeistigt  und  sie  zum  Träger  sowohl  der  Überliefe- 
rung wie  der  Regierung  gemacht:  beide  Funktionen  sind 
ursprünglich  charismatisch  gedacht,  nicht  anders  als  Diakonie 
und  Episkopat.  Die  „Cheirotonie",  d.  h.  die  Ordination  durch 
Auflegen  der  Hand  und  der  damit  gegebene  Begriff  der  Suk- 
zession in  das  geistliche  Amt  stammen,  obgleich  S.  es  leugnet, 
aus  dem  Alten  Testament;  daß  das  Charisma  des  Apostels, 
des  Propheten,  des  Lehrers  eine  Tatsache  ist,  die  bezeugt 
und  geglaubt  wird,  der  Bischof  hingegen  sein  Charisma  durch 
die  Zeremonie  der  Ordination  erhält,  ist  eine  prinzipielle 
Differenz,  in  der  die  Entwicklung  der  Urgemeinde  zur  katho- 
lischen Ekklesie  scharf  zum  Ausdruck   kommt. 

Das  nachexilische  Judentum  setzt  an  Stelle  der  Nation 
eine  Kirche.  Das  war  nur  möglich,  weil  die  Fremdherrschaft 
die  Juden  der  Notwendigkeit  einen  Staat  zu  schaffen  und  zu 
erhalten  überhob;  als  sie  ihn  durch  die  Hasmonäer  erhielten, 
sind  sie  an  der  Unvereinbarkeit  des  staatlichen  und  des  kirch- 
lichen Lebens  zugrunde  gegangen.  Für  die  Entwicklung  des 
alten  Christentums  ist  es  die  notwendige  Voraussetzung,  daß 


614  Literaturbericht. 

die  Christenheit  eine  Minorität  ist,  die  sich  um  die  Aufgaben 
des  heidnischen  Staats,  der  „Welt",  wie  die  Christen  sagen, 
nicht  kümmern  will  noch  soll.  S.  betont  mit  Recht,  daß  die 
Kirche  nicht  daran  denkt,  ihren  Gliedern  die  staatliche  Orga- 
nisation zu  ersetzen,  daß  zwar  die  Formen  der  Reichsver- 
fassung, aber  nicht  die  Grundgedanken  auf  die  Kirche  ein- 
gewirkt haben.  Wie  im  späteren  Judentum  der  Gedanke  zwar 
auftaucht,  das  Gesetz  zu  einem  Kulturfaktor  der  heidnischen 
Welt  zu  machen,  aber  die  Organisationen  des  Judentums  nicht 
wesentlich  ändert,  so  tritt  auch  der  gleiche  Gedanke  im  ale- 
xandrinischen  Christentum  hervor,  ohne  die  Verfassung  in 
ihren  Fundamenten  zu  berühren.  Das  wird  völlig  anders, 
seitdem  Konstantin  die  Bischofskirche  zu  den  Aufgaben  der 
Universalmonarchie  heranzieht.  Die  mittelalterliche  Kirche, 
die  das  ganze  Leben  der  Menschheit  beherrschen  will,  ist  nur 
durch  diese  Tat  Konstantins  möglich  geworden:  sie  hat  sein 
Andenken  mit  Recht  geehrt. 

Freiburg  i.  B.  Eä.  Schwartz. 

Die  Geschichte  der  scholastischen  Methode.  Nach  den  gedruck- 
ten und  ungedruckten  Quellen  dargestellt  von  Dr.  Martin 
Grabmann,  Professor  der  Dogmatik  am  bischöflichen  Lyzeum 
zu  Eichslätt.  1.  Bd.  Die  scholastische  Methode  von  ihren 
ersten  Anfängen  in  der  Väterliteratur  bis  zum  Beginn  des 
12.  Jahrhunderts.  Freiburg  i.  B.,  Herder.  1909.  XIII  u. 
354  S. 

Das  Werk  ist  eine  tüchtige  und  schätzbare  Leistung,  die 
als  ein  Beitrag  zu  genauerer  Erkenntnis  der  mittelalterlichen 
Gedankenarbeit  auch  jenseit  der  katholisch-kirchlichen  Kreise 
Beachtung  verdient.  Nachdem  der  Verfasser  ein  Bild  von 
der  Beurteilung  der  scholastischen  Methode  durch  For- 
scher der  Gegenwart  entworfen  hat,  sucht  er  selbst  eine  vor- 
läufige Begriffsbestimmung  dieser  Methode  und  findet  sie  in 
dem  Streben  „durch  Anwendung  der  Philosophie  auf  die  Offen- 
barungswahrheiten möglichste  Einsicht  in  den  Glaubensinhalt 
zu  gewinnen,  um  so  die  übernatürliche  Wahrheit  dem  denken- 
den Menschengeiste  inhaltlich  näher  zu  bringen".  Er  zeigt  die 
Anfänge  dieses  Strebens  schon  in  der  Patristik,  wobei  freilich 
die  entgegengesetzte,  Glauben  und  Wissen  scheidende  Denk- 


Deutsche  Geschichte.  615 

weise  zu  sehr  im  Hintergrunde  bleibt;  mit  Recht  findet  dabei 
Augustin  eine  besonders  eingehende  Darstellung.  Boethius 
„der  letzte  Römer"  wird  als  der  „erste  Scholastiker"  bezeichnet 
und  sorgfältig  behandelt.  Nach  kürzerer,  aber  vollauf  aus- 
langender Behandlung  der  frühmittelalterlichen  Denker  wird 
das  wissenschaftliche  Verfahren  Anselms  von  Canterbury,  des 
., Vaters  der  Scholastik"  genau  analysiert  und  nach  seinen 
verschiedenen  Seiten  anschaulich  vorgeführt.  Ein  vortreff- 
liches Personen-  und  Sachregister  erhöht  die  Brauchbarkeit 
des  Buches.  Als  ein  besonderer  Vorzug  von  ihm  darf  die 
sorgfältige  Beachtung  der  Terminologie  der  mittelalterlichen 
Denker  gelten.  So  sehen  wir  der  Weiterführung  des  Werkes 
mit  Interesse  entgegen. 

Jena.  Rudolf  Eucken. 

Die  Lebensdauer  und  die  Todesursachen  innerhalb  der  deutschen 
Kaiser-  und  Könlgsfamiiien.  Von  Dr.  Max  Kemnierich  in 
München.  Erweiterter  Sonderdruck  aus  Alfred  v.  Lindheim, 
„Saluti  senectutis".  Leipzig  und  Wien,  Franz  Deuticke. 
1909.     106  S. 

Daß  die  Fortschritte  der  Hygiene  im  19.  Jahrhundert  eine 
außerordentliche  Besserung  der  Gesundheitsverhältnisse  und 
eine  Steigerung  der  Lebensdauer  herbeiführten,  und  daß  den 
Fortschritten  auf  wirtschaftlichem  und  kulturellem  Gebiete 
solche  auf  dem  biologischen  entsprechen,  dürfte  allgemein 
anerkannt  sein.  Kemmerich  erbringt  nun  für  die  Kaiser- 
familien den  ziffernmäßig  statistischen  Nachweis,  daß  in  diesen 
Kreisen  die  Lebensdauer  seit  dem  frühen  Mittelalter  in  stetigem 
Wachstum  begriffen  ist.  Sie  beträgt  in  der  ersten  der  von 
ihm  in  angemessener  Weise  angesetzten  Perioden,  von  den 
Karolingern  bis  etwa  1300:  31  Jahre,  in  der  fünften :  vom  Tode 
Friedrichs  d.  Gr.  bis  zur  Gegenwart:  41,1  Jahre,  während  die 
Durchschnittsbevölkerung  in  der  Gegenwart  eine  Lebensdauer 
von  ca.  37  Jahren  hat.  Dabei  wird  in  der  ältesten  Periode 
allerdings  auch  mit  einigen  nicht  erwiesenen,  sondern  nur 
mehr  oder  minder  wahrscheinlichen  Daten  gerechnet.  Denn 
die  bekannte  Tatsache,  daß  im  Mittelalter  der  Todestag  w^eit 
häufiger  sicher  bezeugt  ist  als  der  Geburtstag  und  das  er- 
reichte Alter,    trifft   auch    bei   den    deutschen  Herrschern   zu. 


616  Literaturbericht. 

Man  mag  es  aber  mit  dem  Verfasser  gelten  lassen,  daß  sich 
kleine  Irrtümer  hier  ausgleichen  werden.  Die  weit  größere 
Wahrscheinlichkeit  eines  gewaltsamen  Todes  in  den  älteren 
Zeiten  (von  den  33  Kaisern  und  Königen  der  ersten  Periode 
sind  5  durch  Gewalt  gestorben)  gehört  ja  auch  zu  den  Kenn- 
zeichen und  Folgen  einer  niedrigeren  Kulturstufe;  gleichwohl 
hätte  es  sich  empfohlen,  neben  der  Berechnung  des  Verfassers 
eine  besondere  unter  Ausscheidung  der  gewaltsamen  Todes- 
fälle anzustellen.  Der  lebensverlängernde  Einfluß  des  Wohl- 
standes und  seiner  Begleiterscheinungen  ist  unverkennbar. 
Daß  die  höchsten  Stände  trotz  der  Gefahren  ihres  Berufs  stets 
eine  höhere  Lebensdauer  hatten  als  die  übrige  Bevölkerung, 
wird  dem  Verfasser  (S.  104)  zuzugeben  sein.  Zur  Aufnahme 
dieses  Satzes  unter  die  Ergebnisse  der  von  ihm  geführten 
Untersuchung  muß  jedoch  zur  Ausschließung  von  Mißver- 
ständnissen bemerkt  werden,  daß  sich  dieser  Satz  statistisch 
nicht  nachweisen  läßt,  da  für  die  früheren  Jahrhunderte  die 
Daten  für  die  große  Masse  der  Bevölkerung  fehlen.  Hinter 
der  heutigen  Durchschnittsziffer  der  Lebensdauer  blieb  das 
Lebensalter  der  Fürsten  im  früheren  Mittelalter  zurück.  In 
der  Periode  von  1450  bis  1600  kam  es  ihr  gleich.  Die  Aus- 
sicht des  frühmittelalterlichen  Aristokraten,  das  60.  Jahr  zu 
erreichen,  war  nur  ein  Drittel  so  groß  als  gegenwärtig  bei 
jedem  Deutschen,  Bauern,  Bürger  und  Handwerker.  Der  Ver- 
fasser spricht  (S.  104)  von  der  „bisher  geltenden  Anschauung, 
daß  der  Fortschritt  der  Kultur  und  der  wachsende  Reichtum 
zur  Degeneration  führe",  und  bezeichnet  diese  als  grund- 
falsch. Diese  Ansicht  ist  aber,  wie  uns  scheint,  schon  lange 
überwunden  und  an  ihre  Stelle,  wenigstens  bei  den  historisch 
Gebildeten,  die  richtige  getreten,  daß  durch  Kultur  und  Wohl- 
stand die  Menschheit  auch  physisch  im  ganzen  mehr  gehoben 
als  geschwächt  werde.  Widerspruch  muß  auch  gegen  die 
Auffassung  erhoben  werden,  daß  Degeneration  und  kürzere 
Lebensdauer  sich  deckende  Begriffe  seien.  Die  physische 
Kraft  und  Gesundheit  eines  Zeitalters  ist  ein  schwer  zu  fas- 
sender und  nicht  meßbarer  Begriff.  Er  setzt  sich  aus  einer 
Reihe  von  Faktoren  zusammen,  von  denen  in  der  Geschichte 
der  einzige  der  Lebensdauer  und  auch  dieser  nur  bei  den 
höchststehenden    Famiüen    sich    ziffernmäßig   feststellen    läßt. 


Deutsche  Geschichte.  617 

Von  diesen  Faktoren  können  gleichzeitig  einzelne  im  Nieder- 
gang, andere  im  Aufsteigen  begriffen  sein,  wie  denn  kaum 
jemand  bezweifeln  wird,  daß  unser  Zeitalter  trotz  seiner 
höheren  Lebensdauer  in  einigen  Richtungen,  z.  B.  durch  Ner- 
vosität, Schwächung  der  Sehkraft,  gegenüber  dem  Mittelalter 
degeneriert  ist. 

K.s  Untersuchungen  beschränken  sich,  abgesehen  von 
den  mittelalterlichen  Kaisern  aus  wechselnden  Häusern,  auf 
zwei  fürstliche  Familien:  Habsburger  und  Hohenzollern.  Für 
einen  kürzeren  Zeitraum,  von  1800  bis  1908,  ist  auch  die 
Sterblichkeit  der  Wettiner  berücksichtigt.  Außer  Lebensdauer 
und  Todesursachen  werden  auch  die  damit  zusammenhängen- 
den biologischen  Fragen:  Lebensgewohnheiten,  Gesundheits- 
verhältnisse, Fruchtbarkeit  der  Ehe,  Kindersterblichkeit  usw. 
herangezogen  und  auch  hier  manches  Beachtenswerte  fest- 
gestellt. Erwähnen  wir  nur,  daß  die  Kindersterblichkeit  bei 
den  Habsburgern  in  den  letzten  vier  Dezennien  nur  etwa  Vio 
von  jener  der  übrigen  Bevölkerung  und  bei  den  Hohenzollern 
im  19.  Jahrhundert  weniger  als  1/3  im  Verhältnis  zur  übrigen 
Bevölkerung  betrug  (S.  88,  93).  Der  Verfasser  meint  (S.  7): 
es  wäre  zu  wünschen,  daß  in  gleicher  Weise  auch  die  anderen 
deutschen  Herrscherfamilien,  Witteisbacher,  Wettiner,  Zäh- 
ringer usw.,  einen  Bearbeiter  fänden,  „kurz,  daß,  angeregt 
durch  diese  Untersuchung,  eine  kleine  Literatur  entstände, 
die  den  deutschen  hohen  Adel  nach  allen  Richtungen  hin 
bevölkerungsstatistisch  untersucht  und  dadurch  nicht  nur 
kulturgeschichtlich  wertvolle  Resultate  liefert,  sondern  auch 
bedeutsame  Winke  für  die  Makrobiotik  der  Gegenwart  erteilt". 
Ob  viele  diesen  Wunsch  teilen  werden,  ist  uns  zweifelhaft. 
Daß  man  einmal  den  Versuch  gemacht  hat,  gewisse  biologische 
Sätze  historisch-statistisch  zu  beweisen  und  ziffernmäßig  zu 
fixieren,  ist  sicher  berechtigt  und  verdienstlich.  Der  Ge- 
danke aber,  daß  eine  ganze  Literatur  dieses  Inhalts  entstehen 
könnte,  erfüllt  uns  eher  mit  Beklommenheit  und  ruft  uns  die 
Worte  in  den  Sinn,  die  Gottfried  Keller  seinem  Martin  Sa- 
Jander  in  den  Mund  legt:  Eingeschlagene  Eier  backen,  den 
Thermometer  in  der  Pfanne! 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  S.  Bd.  40 


618  Literaturbericht. 

Die  deutschen  Kaiser  und  Könige  im  Bilde.  Ein  Ergänzungsbuch 
zum  deutschen  Geschichtsunterricht.  Von  Dr.  Max  Kem- 
meridi.  Leipzig,  Klinlihardt  <6  Biermann.  1910.  60  S.  in  Fol. 
2,50  M. 

Wenn  seit  einigen  Jahren  die  Forschung  auf  dem  lange 
vernachlässigten  Gebiete  der  historischen  Ikonographie  in  regeren 
Fluß  gekommen  ist,  darf  man  dem  Verfasser  ein  großes  Ver- 
dienst daran  zuschreiben.  Auch  seine  neueste  Publikation 
wird  man  mit  Dank  begrüßen,  wiewohl  sie  ihren  Hauptzweck 
nach  der  Natur  der  Sache  nur  teilweise  erreichen  kann. 
K.  dachte  ursprünglich  an  ein  monumentales  Werk,  das  das 
gesamte  ikonographische  Material  für  die  deutschen  Herrscher 
vorführen  sollte.  Da  dieser  Plan  an  finanziellen  Erwägungen 
scheiterte,  begnügte  er  sich  mit  dieser  kleineren,  in  erster 
Reihe  dem  Unterricht  dienenden  Sammlung.  Sie  soll  „dem 
Hauptmangel  unseres  Unterrichtsbetriebs,  dem  Fehlen  der 
Anschauung"  (gilt  das  noch  jetzt?)  abhelfen  und  beschränkt 
sich  auf  jene  Porträts  der  Herrscher  von  Karl  d.  Gr.  bis  auf 
Karl  V.,  die  der  Verfasser  für  charakteristisch  hält,  wobei  es 
ihm  vor  allem  auf  das  Gesicht  ankömmt.  K.  will,  wie  er  im 
Vorwort  sagt,  „dem  Schüler  eine  möglichst  klare  Vorstellung 
von  der  äußeren  Erscheinung  der  Herrscher  vermitteln".  Ist 
das  aber  für  die  älteren  Zeiten  möglich?  —  Ich  muß  diese 
Frage  verneinen,  so  daß  mir  für  die  erste  Hälfte  der  Bilder 
nur  der  Gewinn  zu  bleiben  scheint  (den  ich  nicht  unterschätzen 
will),  daß  der  Beschauer  dadurch  einen  Einblick  in  gewisse 
Seiten  vorzeitlicher  Kultur  und  Kunst  erhält.  In  der  Einleitung 
(S.  IV)  bemerkt  der  Verfasser  selbst,  daß  im  früheren  Mittel- 
alter nur  eine  unvollständige  Porträtmanier  existierte,  die  nur 
einige  mehr  oder  weniger  individuelle  Züge  ähnlich  wieder- 
geben wollte.  Und  „was  die  Auffassung  betrifft,  war  im  frühen 
Mittelalter  der  Hauptakzent  niemals  auf  die  Person  des  Kaisers 
gelegt,  sondern  stets  auf  seine  Würde".  Erst  das  Grabportät 
Rudolfs  von  Habsburg  und  die  Porträts  Karls  IV.  können,  wie 
der  Verfasser  meint,  eine  gewisse  Vollständigkeit  beanspruchen. 
Mit  diesen  Sätzen  läßt  sich  die  folgende  Behauptung  nicht 
zusammenreimen,  daß  die  Siegel  „eine  fast  lückenlose  Por- 
trätreihe liefern".  Abgesehen  davon,  daß  nicht  wenige  Siegel- 
abbildungen des  Werkes  (Lothar  IL,  Karlmann,  Arnulf,  Ludwig 


Deutsche  Geschichte.  619 

d.  Kind,  Konrad  I.,  Heinrich  I.)  so  dunkel  geraten  sind,  daß 
sie  vom  Gesicht  des  Herrschers  nichts  oder  fast  nichts  er- 
kennen lassen,  ist  längst  bemerkt  worden  (so  neuestens  von 
Philippi,  Zu  den  Porträts  deutscher  Herrscher;  N.  A.  34,524), 
daß  die  Siegel  mehrerer  Karolinger  keine  für  diesen  Gebrauch 
angefertigten  Bilder,  sondern  antike  Gemmen  enthalten,  die 
von  dem  König  nicht  mit  dem  Anspruch,  die  Darstellung  des 
Sieglers  zu  bieten,  benutzt  wurden.  (Mühlbacher  betrachtet 
ein  Siegel  Ludwigs  d.  Deutschen  als  das  älteste  in  Deutsch- 
land geschnittene  Porträtsiegel.)  In  der  Tat  beruht  die  Schei- 
dung zwischen  „Porträt"  und  „Bildnis"  —  ich  will  mich  dieser 
jetzt  fast  eingebürgerten  Nomenklatur  anschließen,  so  wenig  es 
mir  auch  gefällt,  daß  gerade  für  den  wichtigsten  Begriff,  ein 
Bild,  das  die  Wiedergabe  der  vollen  wirklichen  Erscheinung 
anstrebt  und  mehr  oder  minder  erreicht,  das  Fremdwort  „Porträt" 
dienen  soll  —  diese  Scheidung  beruht  für  das  frühere  Mittel- 
alter bis  ins  13.  Jahrhundert  hinein  in  den  weitaus  meisten 
Fällen  nur  auf  Willkür.  Wenn  der  Verfasser  z.  B.  gleich  zu 
seinem  ersten  Bilde  (Karl  d.Gr.  nach  dem  Mosaik  des  Lateran- 
palastes in  Rom)  urteilt:  Der  Kopf  des  Kaisers  dürfte  Porträt- 
wert besitzen,  so  kann  mit  gleichem  Rechte  das  Gegenteil 
ausgesprochen  werden.  Eine  Ähnlichkeit  des  Kaisers  mit 
dem  folgenden  Bilde,  der  bekannten  Reiterstatuette,  von  der 
K.  offen  läßt,  ob  sie  Karl  d.  Gr.  oder  Karl  den  Kahlen  darstelle, 
liegt  nicht  vor. 

Übereinstimmung  mehrerer,  von  verschiedenen  Künstlern 
rührender,  von  einander  unabhängiger  Bildnisse  unter  sich  ist 
fast  das  einzige  untrügliche  Kriterium,  das  uns  für  diese 
Scheidung  zu  Gebote  steht.  Ich  kann  nicht  finden,  daß  sich 
ein  solcher  Einklang  in  den  Bildern  irgendeines  der  älteren 
Herrscher  feststellen  ließe.  Übereinstimmung  eines  Bildes  mit 
einem  literarischen  Porträt  wird  doch  nur  selten  ein  Kriterium 
bieten  können,  da  die  Schilderungen  der  äußeren  Persönlich- 
keit in  der  Literatur  fast  immer  zu  dürftig,  vielfach  sogar 
nur  schablonenhaft  sind.  Einen  dieser  selteneren  Fälle  stellt 
wohl  das  Bildnis  der  Grabplatte  des  Kenotaphs  für  Ludwig  den 
Bayern  in  der  Münchener  Frauenkirche  dar,  das  gut  zu  den 
Schilderungen  der  Zeitgenossen,  auch  zu  einigen  gleichzeitigen 
Porträts    stimmt,    so   daß    die    Annahme    begründet    erscheint, 

40* 


^20  Literaturbericht. 

daß  dieser  nach  der  neuesten  Forschung  Hagers  erst  um 
1490  entstandene  Grabstein  nach  einer  gleichzeitigen  Vor- 
lage gearbeitet  wurde.  Seine  Aufnahme  in  K.s  Werk  wäre 
daher  gerechtfertigt  gewesen. 

Wenn  also  Philippi  (S.  528)  urteilte:  eine  Klassifizierung 
•der  Bilder  in  Porträts  und  Bildnisse  müsse  nach  dem  jetzigen 
Stande  unserer  Forschung  vielfach  Stückwerk  bleiben  und  die 
Scheidung  w^erde  nach  eingehenderer  Forschung  wohl  noch 
oft  umgeworfen  werden,  vermag  ich  mir,  noch  einen  Schritt 
w^eiter  gehend,  für  das  frühere  Mittelalter  auch  von  einem 
Fortschritt  der  Forschung  nur  wenig  zu  versprechen;  denn 
neue  Bildnisse,  woran  ein  solcher  anknüpfen  müßte,  werden 
sicher  nur  mehr  vereinzelt  zum  Vorschein  kommen. 

K.  hat  den  Bildnissen  jedes  Herrschers  gedrängte  histo- 
rische Daten  vorangeschickt,  welche  kurz  die  wichtigsten 
Regierungstatsachen  in  Erinnerung  rufen  und,  Vertrautheit  mit 
dem  Stoffe  voraussetzend,  nur  einer  flüchtigen  Repetition  als 
Anhaltspunkt  dienen  sollen.  Zu  S.  41  ist  zu  bemerken,  daß 
Ludwig  der  Bayer  bei  Gammelsdorf  die  Österreicher  besiegte, 
aber  nicht  Friedrich  den  Schönen,  der  damals  gleich  seinem 
Bruder  Leopold  in  Schwaben  weilte.  Lob  verdient  die  Bei- 
gabe der  wichtigeren  literarischen  Porträts,  soweit  sie  von 
Zeitgenossen  rühren,  die  Auswahl  der  Bilder  und  mit  wenigen 
Ausnahmen  (s.  oben)  die  Art  der  Reproduktion.  Zu  Heinrich  IV., 
von  dem  nur  zwei  Siegelbildnisse  mitgeteilt  sind,  hätte  wohl 
auch  die  Federzeichnung  in  der  Cambridger  Handschrift  der 
Weltchronik  Ekkehards  von  Aura  (abgebildet  M.  G.  Scr.VI,  vor 
p.  66)^  die  Grauert  (Speirer  Kaisergräber  S.  579)  „in  gewissem 
Sinne  porträtähnlich"  nennt,  eine  Wiedergabe  verdient,  zu 
Friedrich  Rotbart  seine  Darstellung  als  Kreuzfahrer,  die  Mi- 
niature  eines  bayerischen  Geistlichen,  abgebildet  bei  Stacke, 
Deutsche  Geschichte  I,  465.  Bei  Heinrich  IV.  vermißt  man  die 
Angabe  seiner  ungewöhnlichen  Körpergröße.  Wie  für  alle 
Salier  ist  diese  auch  für  ihn  durch  die  Ausgrabung  der 
Speirer  Kaisergräber  festgestellt  (Grauert  S.  576).  Auch  aus 
dem  literarischen  Zeugnis  der  Vita  Heinrici  IV.  sollte  das 
rtCaeteris  eminentior"  angeführt  sein. 

Wenn  K.  die  Zeit  Karls  IV.  als  jene  bezeichnet,  seit  der 
auch  profane  Statuen  Bedeutung   erlangen,   muß   man    an  die 


Geschichte  der  Neuzeit.  621 

hochinteressanten  gleichzeitigen  Standbilder  Ludwigs  des 
Bayern  und  der  Kurlürsten  von  seiner  Königswahl  erinnern, 
die  vordem  als  Zinnen  am  alten  Mainzer  Kaufhause  angebracht, 
jetzt  in  der  Sammlung  des  Mainzer  Altertumsvereins  bewahrt 
werden.  Sie  sind  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  z.  Erf.  d. 
rhein.  Geschichte  iV,  mit  Erläuterungen  von  Schrohe  abge- 
bildet, Ludwig  der  Bayer,  der  in  K.s  Werk  Aufnahme  verdient 
hätte,  auf  Tafel  IV. 

München.  Sigmund  Riezler. 

Staat  und  Gesellschaft  der  neueren  Zeit  (bis  zur  Französischen 
Revolution).  Von  Fr.  v.  Bezold,  E.  Gothein,  R.  Koser. 
(Die  Kultur  der  Gegenwart.  Ihre  Entwicklung  und  ihre 
Ziele.  Herausgegeben  von  Paul  Hinneberg.  Teil  II,  Ab- 
teilung V^  1.)  Berlin  und  Leipzig,  B.  G.  Teubner.  1908. 
VI  u.  349  S. 

Es  ist  für  einen  jungen  Gelehrten,  der  kaum  in  den  Kreis 
seiner  Wissenschaft  eingetreten  ist,  nicht  einfach  und  un- 
bedenklich, sich  über  die  Leistung  dreier  Gelehrter,  die  einen 
anerkannten  Ruf  genießen,  zu  äußern,  zumal  wenn  sie  über 
ihr  engeres  Arbeitsgebiet  Zusammenfassungen  vorlegen,  die 
in  reicher  Erfahrung  und  völliger  Beherrschung  des  Stoffes 
beruhen.  Aber  da  es  ja  wohl  nicht  des  Kritikers  Pflicht  ist, 
es  besser  oder  noch  besser  zu  machen,  so  sei  die  schwierige 
Stellung  genommen,  die  zugleich  die  Gelegenheit  bietet,  eine 
Frage  von  grundsätzlicher  Bedeutung  anzuschneiden. 

Der  vorliegende  Band  hat  es  sich  nach  dem  Gesamttitel 
zur  Aufgabe  gemacht,  das  innere  Werden  der  Völker  und  ihrer 
Staaten  von  Beginn  der  Neuzeit  bis  zur  Französischen  Revo- 
lution zur  Darstellung  zu  bringen.  Den  ersten  Hauptteil 
„Staat  und  Gesellschaft  des  Reformationszeitalters"  hat  Friedrich 
V.  Bezold  übernommen,  der  unstreitig  dafür  geeignetste 
deutsche  Historiker.  Ein  kürzerer  Abschnitt,  dem  einige  all- 
gemeine einführende  Bemerkungen  vorausgeschickt  werden, 
behandelt  in  knappen  Zügen  „Staatensystem  und  Macht- 
verschiebungen", also  die  politische  Entwicklung  Europas  vom 
Ausgang  des  15.  Jahrhunderts  bis  in  die  Mitte  des  16.  Jahr- 
hunderts: die  unerläßliche  Grundlage  für  das  Verständnis  des 
staatlichen  und  gesellschaftlichen  Zustandes  der  Zeit. 


622  Literaturbericht. 

Die  beiden  folgenden  Abschnitte  „Der  moderne  Staat  und 
die  Reformation"  und  „Die  gesellschaftlichen  Wandlungen  und 
die  neue  Geisteskultur"  machen  den  eigentlichen  Kern  und 
dem  äußerlich  entsprechend  den  weitaus  überwiegenden  Teil 
dieser  Darstellung  aus.  In  vielem  greift  B.  auf  die  Aus- 
führungen seiner  „Reformation"  zurück,  in  vielem  wächst  er 
darüber  hinaus.  Eine  geradezu  klassische  Ruhe  des  Urteils 
und  eine  souveräne  Beherrschung  des  Stoffes  verbinden  sich 
mit  einer  glänzenden  Kunst  der  Darstellung  und  einer  rest- 
losen Ausschöpfung  des  Themas:  ich  stehe  nicht  an,  diesen 
ersten  Hauptteil  für  den  vollkommensten  des  Buches  zu  er- 
klären. In  den  neuerdings  wieder  strittig  gewordenen  schwie- 
rigen Fragen  nach  der  Ansetzung  des  Beginns  der  Neuzeit, 
der  Beurteilung  der  Renaissance  und  der  Reformation  und 
ihrer  Stellung  hinsichtlich  des  Individualismus  sowie  in  der 
Frage  nach  den  Ursachen  der  Reformation  nimmt  der  Verfasser 
überaus  besonnen  Stellung,  was  einen  Besprecher  „Z."  im 
Historischen  Jahrbuch  (Bd.  30,  Heft  2,  S.  433)  sogleich  ein 
tieferes  Einschätzen  der  Reformation  durch  B.  hat  feststellen 
lassen.  Ich  erblicke  in  der  vorsichtigen  Auseinandersetzung 
mit  neueren  Thesen  indessen  lediglich  das  Bestreben  des 
erfahrenen  Forschers,  eine  gegnerische  Anschauung  zu 
begreifen  zu  suchen,  und  möchte  glauben,  daß  die  hier 
niedergelegten  Formulierungen  schließlich  Anerkennung  finden 
werden. 

Der  Bearbeiter  des  zweiten  Hauptteils,  der  sich  dem  Zeit- 
alter der  Gegenreformation  widmet,  ist  Eberhard  Gothein. 
Zweifellos  bot  G.s  Aufgabe  ganz  besondere  Schwierigkeiten, 
denn  der  von  ihm  gestaltete  Stoff  unterliegt  mehr  als  irgend- 
ein anderer  dem  Einwirken  der  Verschiedenheiten  welt- 
anschaulicher Betrachtungsweise.  Daß  sich  der  Verfasser  des 
„Ignatius  v.  Loyola"  mit  diesen  Schwierigkeiten  glänzend  ab- 
gefunden hat,  bedarf  kaum  besonderer  Hervorhebung.  Man 
weiß  nicht,  ob  man  mehr  die  erstaunliche  Belesenheit  oder 
die  Kunst  der  Verarbeitung  der  gewaltigen  Stoffmassen  be- 
wundern soll.  Für  das  glänzendste  Kapitel  halte  ich  den  Ab- 
schnitt IV  „Die  Mystik  im  Katholizismus  der  Gegenreformation", 
für  am  wenigsten  gelungen  den  Abschnitt  VIII  „Die  Toleranz- 
idee", der  deutlich  verrät,  daß  G.  vorwiegend  auf  romanischem 


Geschichte  der  Neuzeit.  623 

Boden  zu  Hause  ist.  Denn  den  französischen  „Politikern", 
die  „die  eigentlichen  Väter  der  Toleranzbestrebungen  in  diesem 
Jahrhundert"  sein  sollen,  sind  für  alle  Länder  mit  konfessio- 
neller Spaltung  entsprechende  Repräsentanten  des  Toleranz- 
gedankens an  die  Seite  zu  stellen,  und  das  Urteil  über  die 
Voraussetzungen  der  damaligen  Toleranz  ist  in  der  allge- 
meinen Formulierung  richtiger,  die  Bezold  S.  84  gibt. 

Auch  Gotheins  Darstellung  hat  zur  Überschrift  „Staat  und 
Gesellschaft",  aber  wie  der  Verfasser  am  Eingang  des  Literatur- 
verzeichnisses (S.  230)  selbst  ausspricht,  „ist  in  dem  hier  ge- 
gebenen Abrisse  nur  die  geistige  Bewegung  der  Epoche  der 
Gegenreformation  geschildert  worden.  Dieser  Aufsatz  will 
nichts  sein  als  eine  Analyse  des  neuzeitlichen  Katholizismus 
und  seiner  Wirksamkeit  auf  den  verschiedenen  Gebieten  der 
Gesellschaft  und  des  Geisteslebens".  Unstreitig  hat  Gothein 
diese  beschränkte  Aufgabe  in  seltener  Vollkommenheit  gelöst, 
und  sein  Anteil  ist  nach  meinem  Dafürhalten  der  wissen- 
schaftlich wertvollste  des  Buches,  denn  an  einer  zusammen- 
fassenden Darstellung  der  durchaus  eigenartigen  Geisteskultur 
der  Gegenreformation  mangelte  es  noch  vollständig.  Es  bleibt 
ein  für  allemal  Gotheins  hohes  Verdienst,  die  Grundlinien 
dieser  Kulturentwicklung  entschieden  und  wirksam  gezeichnet 
zu  haben.  Jedoch  dem  gesamten  Werke  gegenüber  bedeutet 
diese  beabsichtigte  Beschränkung  der  Aufgabe  eine  Ver- 
fehlung, leistet  sie  doch  bewußt  Verzicht  auf  die  Schilde- 
rung alles  dessen,  was  mit  dem  staatlichen  und  wirtschaft- 
lichen Leben  in  Verbindung  steht.  Täusche  ich  mich  nicht, 
so  sind  die  Ursachen  für  des  Verfassers  Entschluß  in  der 
Richtung  zu  suchen,  auf  die  mehrfach  begegnende  auffällige 
Schönheitsfehler  im  Stil  (z.  B.  S.  224  Z.  7  und  18—16  von 
unten)  und  in  der  Drucklegung  (namentlich  des  Literaturver- 
zeichnisses) hindeuten. 

Freilich  scheint  ein  sachlicher  Grund  nicht  weniger  be- 
deutungsvoll. Denn  der  dritte  Hauptteil,  der  „Staat  und  Ge- 
sellschaft zur  Höhezeit  des  Absolutismus"  behandelt  und  von 
Reinhold  Kos  er  verfaßt  ist,  weist  dem  Thema  gegenüber 
dieselben  Inkongruenzen  auf,  nur  in  der  Veränderung,  daß  das 
ausschließlich  geistesgeschichtliche  Interesse  Gotheins  durch  ein 
vorwiegend  politisches  Interesse  ersetzt  ist.    Diese  letzte  Dar- 


524  Literaturbericht. 

Stellung  zerfällt  in  drei  Abschnitte.  In  einem  ersten  kurzen 
Kapitel  werden  „Tendenzen,  Erfolge  und  Niederlagen  des 
Absolutismus"  erörtert,  ein  zweites  verbreitet  sich  auf  20  Druck- 
seiten über  „Zustände  der  Gesellschaft",  wobei  lediglich  die 
„soziale  Schichtung"  und  die  „Vorherrschaft  der  französischen 
Bildung"  besprochen  werden;  der  mehr  als  zwei  Drittel  fül- 
lende Rest  des  Anteils  Kosers  ist  den  „Abwandlungen  des 
europäischen  Staatensystems"  vorbehaUen:  wie  man  sieht, 
schlägt  der  Verfasser  in  Anordnung  und  Stoffverteilung  genau 
das  umgekehrte  Verfahren  ein  zu  demjenigen,  das  Bezold  be- 
obachtet. 

Auch  dieser  dritte  Hauptteil  zeichnet  sich  wieder  zugleich 
durch  eine  Kunst  der  Darstellung  und  eine  Durchdringung 
des  Stoffes  aus,  daß  er  den  beiden  andern  nicht  nachzustellen 
ist.  Der  letzte  umfangreiche  Abschnitt  dürfte  für  lange  Zeit 
die  glänzendste  zusammenfassende  Darstellung  der  politischen 
Entwicklung  Europas  im  Zeitalter  Ludwigs  XIV.  und  Friedrichs 
des  Großen  bleiben,  deren  klar  herausgearbeitete  Linien  ebenso 
eindringlich  zu  dem  Neuling  wie  zu  dem  erfahrenen  Fach- 
mann sprechen  und  die  Leistung  schlechthin  mustergültig; 
erscheinen  lassen.  Auch  die  beiden  ersten  Abschnitte  geben 
in  ihrem  knappen  und  scharf  gezogenen  Rahmen  ein  überaus 
lebendiges  Bild  von  Staat  und  Gesellschaft  im  17.  und  18.  Jahr- 
hundert. Aber  doch  eben  kein  im  entfernten  vollständiges. 
Was  Gothein  des  Guten  zu  viel,  hat  Koser  zu  wenig  ge- 
tan: das  geistige  Leben,  zu  keiner  Zeit  von  größerer  Be- 
deutung als  im  18.  Jahrhundert,  ist  nur  so  weit  in  den  Be- 
reich der  Betrachtung  gezogen,  als  es  sich  in  der  politischen 
Entwicklung  äußert  oder  zu  ihr  in  Beziehung  steht.  Neben 
der  Staatspraxis  tritt  die  Staatstheorie  ganz  zurück,  deren 
wichtigste  Vertreter  kaum  einmal  nebenbei  erwähnt,  meist 
überhaupt  nicht  genannt  werden.  Über  die  Bewegung  des 
Pietismus  verlautet  kein  Wort.  Von  der  Aufklärung  wird  nur 
dreimal  ganz  kurz  gesprochen,  bezeichnenderweise  zweimal 
davon  nur  im  Sinne  staatlicher  Praxis.  Die  neuen  wertvollen 
Arbeiten  von  Harnack,  Troeltsch,  Dilthey  u.  a.  werden  an 
keiner  Stelle  ausgenutzt.  Es  fehlt  jede  Mitteilung  über  die 
Stellung  der  Kirche  und  über  die  im  Kampfe  liegenden  kirchen- 
politischen   Anschauungen,    jedes    Wort    über    die    bildende 


19.  Jahrhundert.  625 

Kunst,  die  im  Zeitalter  des  Absolutismus  ebenso  charakteristisch 
Ausdruck  gefunden  hat  wie  in  den  früheren  Epochen. 

Es  läßt  sich  somit  sagen,  daß  der  Anteil  Bezolds  stofflich 
wesentlich  mehr  bietet  als  die  Anteile  Gotheins  und  Kosers. 
Ich  konstatiere  das  selbstverständlich  ohne  den  Schatten  eines 
Vorwurfes.  Ich  erwähne  die  Tatsache  jedoch  mit  besonderer 
Betonung,  weil  sie  mir  von  grundsätzlicher  Bedeutung  scheint. 
Vor  Jahren  herrschte  in  unserer  Wissenschaft  ein  lebhafter 
Meinungsaustausch  über  den  Begriff  „Kulturgeschichte",  der 
leider  zu  einer  Einigung  nicht  geführt  hat.  Die  weitgehende 
Verschiedenheit  der  Beiträge  des  vorliegenden  Buches,  die 
ganz  gewiß  nicht  nur  in  den  auseinandergehenden  persön- 
lichen, von  dem  Herausgeber  nicht  ausgeglichenen  Motiven 
begründet  ist  und  vielleicht  noch  auffälliger  und  wirksamer 
wäre,  wenn  die  ursprünglich  dem  Bande  zugehörigen  beiden 
Darstellungen  für  die  Zeit  der  Französischen  Revolution  und 
Napoleons  I.  sowie  des  19.  Jahrhunderts  sich  jenen  ange- 
schlossen hätten,  scheint  mir  im  Zusammenhang  damit  zu 
stehen.  Ich  habe  den  Eindruck  und  er  verstärkt  sich  mir 
durch  Umfragen,  daß  wir  Historiker  uns  durchaus  nicht  einig 
sind,  nach  welcher  Richtung  der  Begriff  „Staat  und  Gesell- 
schaft" aufzufassen  sei,  und  es  scheint  mir  eine  Verständigung 
über  die  Frage  in  hohem  Grade  wertvoll.  Ich  für  meinen 
Teil    möchte    sie    im  Sinne    Friedrich  v.  Bezolds  beantworten. 

Leipzig.  P.  Herre. 

Der  Krieg  von  1859.  Bismarck  und  die  öffentliche  Meinung  in 
Deutschland.  Von  Dr.  phil.  Annie  Mittelstaedt.  Stuttgart 
und  Berlin,  J.  G.  Cotta.     1904.     X  u.  184  S. 

Die  Anzeige  dieser  tüchtigen  Untersuchung  ist  durch 
Zufälligkeiten  unliebsam  verzögert  worden,  aber  ich  möchte 
um  so  nachdrücklicher  hervorheben,  daß  wir  in  ihr  ein  gutes 
Muster  für  Quellenuntersuchungen  zur  Geschichte  des  19.  Jahr- 
hunderts haben,  die  ein  dringendes  Erfordernis  sind.  Die 
Aufgabe  berührt  sich  in  einem  Hauptteile  sehr  nahe  mit  der 
1902  erschienenen  Arbeit  von  Theodor  Scheffer,  Die  preußische 
Publizistik  im  Jahre  1859  unter  dem  Einfluß  des  italienischen 
Krieges.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  öffentlichen  Meinung 
in  Deutschland.  Diese  Arbeit  Scheffers  diente  der  vorliegenden 


626  Literaturbericht. 

als  eine  Vorarbeit,  und  zwar  vorzugsweise  durch  ihre  vor- 
trefflichen bibliographischen  Nachweise.  Scheffer  hat  für  zahl- 
reiche Pseudonyme  und  anonyme  Flugschriften  die  Ver- 
fasser festgestellt  und  dadurch  neue  Mittel  zu  ihrer  Beurtei- 
lung geliefert.  Auch  sonst  bot  Scheffer  manche  Hilfe.  In  der 
Beurteilung  der  Schriften  stimmen  sie  im  wesentlichen  überein, 
aber  die  Aufgabe  ist  verschieden  begrenzt  und  in  verschiedener 
Weise  angefaßt.  Sie  ergänzen  einander.  Im  ganzen  erscheint 
mir  die  Art,  wie  Frl.  Dr.  Mittelstaedt  die  Zeitungen  und  Flug- 
schriften durcheinander  erläutert,  fruchtbarer,  aber  sie  macht 
die  ältere  Arbeit  —  auch  abgesehen  von  dem  bibliographischen 
Element  —  keineswegs  entbehrlich.  So  übergeht  M.  S.  117  f. 
bei  der  Besprechung  der  wichtigen,  vermutlich  aus  Kreisen, 
die  dem  Prinzregenten  nahestanden,  hervorgegangenen  Flug- 
schrift „Gerade  heraus"  die  Äußerungen  der  Sorge,  daß  ein 
Sieg  Österreichs  durch  Preußens  Unterstützung  eine  Gefahr 
für  den  Protestantismus  bedeute.  Denn  Österreich  sei  durch 
das  Konkordat  dem  Dienst  der  ultramontanen  Tendenzen  ver- 
pflichtet. Scheffer  hat  das  S.  11 3  f.  mit  Grund  stark  hervor- 
gehoben. Denn  damit  gewinnen  wir  einen  weiteren  Einblick 
in  die  Widersprüche,  in  denen  sich  die  preußischen  Konser- 
vativen bewegten,  deren  Neigung  für  Österreich  M.  S.69f. 
nach  der  Rede  ihres  geistig  bedeutendsten  Führers  Stahl  recht 
glücklich  schildert. 

Das  Buch  gliedert  den  Stoff  in  drei  Teile.  Der  erste  um- 
faßt die  preußische  Politik,  Bismarck  und  die  deutsche  Publi- 
zistik von  1859  bis  zum  Ultimatum  des  23.  April  1859.  Der 
zweite  Teil  behandelt  S.  66—121  die  Publizistik  bis  zum  Frieden 
von  Villafranca  am  11.  Juli  1859,  der  dritte  den  Rest  des 
Jahres.  Mit  großem  Geschick  werden  aus  Zeitungen  und  Flug- 
schriften bezeichnende  Sätze  mitgeteilt,  in  denen  die  Gegen- 
sätze der  Auffassung  zum  Ausdruck  kommen.  Die  Augsburger 
Allgemeine  Zeitung,  die  Deutsche  Vierteljahrschrift,  die  Frank- 
furter Zeitung,    das  Journal  de  Francfort,  die  damals  einfluß- 


0  Ich  benutze  diese  Gelegenheit,  einen  Schreibfehler  auf 
S.  33  zu  bessern.  Der  Nachfolger  von  Kerns  Verlag  in  Breslau, 
der  Scheffer  die  Auskunft  erteilte,  heißt  Max  Müller,  nicht  wie 
dort  steht  Herrn.  Müller. 


19.  Jahrhundert.  627 

reichsten  Vertreter  großdeutscher  und  partikularistischer  Ten- 
denzen lernen  wir  in  ihren  Bemühungen  kennen,  den  Abschluß 
des  Friedens  von  Villafranca  Preußen  zur  Last  zu  legen. 
Und  Stellen  aus  Gerlach,  der  Kreuzzeitung  u.  a.  vergegen- 
wärtigen uns  den  Prozeß  der  Gärung,  der  damals  durch 
Bismarcks  anti-östereichische  Haltung  und  durch  seine  nüch- 
terne Beurteilung  Napoleons  in  den  Kreisen  der  Berliner  Re- 
gierung erregt  wurden.  Mir  fällt  hier  eine  Jugenderinnerung 
ein,  die  da  zeigt,  daß  solche  nüchterne  Auffassung  damals 
auch  in  den  bürgerlichen  Kreisen  Verbreitung  fanden.  Ich 
war  damals  Schüler  der  Obersekunda  der  Latina  in  Halle  a.  S., 
und  wußte  es  nicht  anders,  als  daß  Napoleon  der  Erbfeind  sei. 
Ebenso  dachten  die  meisten  unter  uns,  aber  einer  —  er 
stammte  aus  einer  tüchtigen  Familie  in  Calbe  a.  S.  —  vertrat 
schon  mit  Bestimmtheit  den  Gedanken,  daß  hier  die  Gelegen- 
heit geboten  sei,  die  bedenkliche  Vorherrschaft  Österreichs 
in  Deutschland  einzuschränken. 

Von  Einzelheiten  hebe  ich  hervor,  daß  S.  70  Wiener  Bun- 
desakte steht  statt  Wiener  Schlußakte,  ferner  S.  46  heißt  es 
von  den  Führern  der  kleindeutschen  Partei,  den  Sybel,  Duncker, 
Haym,  Ägidi,  Mathy  usw.,  etwas  altklug,  ihre  Argumente 
schmeckten  oft  nach  der  Studierstube.  Das  ist  ja  richtig,  aber 
von  den  Vorschlägen  der  Militärs  und  Diplomaten  ließe  sich 
das  gleiche  sagen.  Die  Heilung  des  Prozesses  durch  Blut 
und  Eisen  zu  beschleunigen  konnte  damals  nur  ein  Bismarck 
oder  ein  Radikaler  ins  Auge  fassen.  Im  ganzen  richtig  heißt 
es  dann  :  „Der  warme  Patriotismus  dieser  Männer  ist  ihre  Stärke, 
ihr  Ideal  das  konstitutionelle  Preußen  als  Führer  Deutschlands, 
wenn  auch  ihr  preußisches  Staatsgefühl  noch  schwächer  ist 
als  die  unbestimmte  Begeisterung  für  Deutschlands  Einheit." 
Aber  irreleitend  ist  der  frühere  Satz  „Beherrscht  vom  Hegel- 
schen  Staatsbegriff  suchen  sie  den  ethischen  Hintergrund,  den 
Rechtstandpunkt".  Den  Rechtsstandpunkt  suchten  sie  aller- 
dings, aber  von  dem  Hegeischen  Staatsbegriff  waren  sie  nicht 
beherrscht,  auch  Duncker  nicht,  der  in  der  Hegeischen  Philo- 
sophie aufgewachsen  war  und  sich  nicht  scheute,  die  großen 
Probleme  der  Geschichte  in  der  uns  heute  kaum  verständ- 
lichen Schulsprache  der  Hegelinge  auszusprechen.  Ihm  erschien 
,in  Sonnennähe  wie  in  Sonnenferne  die  elliptisch  gewundene 


628  Literaturbericht. 

Bahn  der  historischen  Entwicklung  stets  im  Aufsteigen  begriffen' 
in  der  Weise,  „daß  aus  dem  Tode  des  Ansich-Seins  die  wahr- 
hafte Welt  des  lebendig  freien  An-und-für-sich-Seins  erwachse". 
Aber  auch  dieser  hegelisch  predigende  Genosse  des  Kreises 
hatte  sich  von  dem  unfruchtbaren  Staatsbegriff  Hegels  los- 
gemacht. Schon  im  Jahre  1844  deckte  er  in  einer  Beurteilung 
von  Hegels  Rechtsphilosophie  die  Mängel  des  Hegeischen 
Staatsbegriffes  auf,  bei  dem  der  Staat  „nicht  die  Wirklichkeit 
der  sittlichen  Idee,  sondern  der  Kirchhof  derselben"  sei  (Haym, 
Max  Duncker  S.  62).  Überschaue  ich  die  Fülle  der  Zeugen, 
die  uns  hier  zusammengestellt  werden,  viele  von  ihnen  mit 
nach  Zeit  und  Ort  wechselnden  Ansichten,  so  glaube  ich,  daß 
es  ihrer  wirklich  genug  sind.  Vollständigkeit  ist  weder  mög- 
lich noch  nötig.  Es  genügt,  die  Hauptrichtungen  der  Ansichten 
und  Parteien  kennen  zu  lernen,  es  ist  unnötig,  jede  Ansicht 
in  ihrem  Entstehen,  Steigen  und  Verschwinden  zu  begleiten. 
Auch  wird  es  nicht  ohne  vielfache  Selbsttäuschung  geschehen, 
wo  immer  wir  einen  solchen  Prozeß  glauben  bloßlegen  zu 
können. 

Das  Jahr  1859  war  eine  Zeit  der  Unruhe,  des  Hoffens 
aber  oft  auch  des  Verzagens :  wie  denn  das  der  gemeine 
Charakter  menschlicher  Kämpfe  und  Arbeiten  zu  sein  pflegt. 

Breslau.  G.  Kaufmann. 

Landtagsakten  von  Jülich-Berg  1400—1610.  Herausgegeben  von 
Georg  von  Below.  2.  Bd.  1563—1589.  Mit  einem  Sachregister 
zu  Bd.  1  und  2.  Düsseldorf,  L.  Voß  <&  Cie.,  Kgl.  Hofbuch- 
druckerei. 1907.  (Publikationen  der  Gesellschaft  für  rhei- 
nische Geschichtskunde  XI.)     XVI  u.  1018  S. 

Seit  dem  Erscheinen  des  ersten  Bandes  der  Jülich-Bergi- 
schen  Landtagsakten  hat  ihr  Herausgeber,  G.  v.  Below,  mit 
fruchtbarer  und  erfolgreicher  Kritik  in  die  Erörterung  mehrerer 
bedeutender  verfassungsgeschichtlicher  Probleme  eingegriffen 
und  zudem  wiederholt  den  Schauplatz  seiner  akademischen 
Wirksamkeit  gewechselt.  Daraus  erklärt  sich,  daß  die  nun- 
mehr vorliegende  Fortsetzung  zwölf  Jahre  lang  hat  auf  sich 
warten  lassen;  aber  aufgeschoben  war  hier  nicht  aufgehoben: 
vielmehr  hat  diese  Quellengruppe  den  Herausgeber  wie  in  den 
Anfängen   seiner  wissenschaftlichen  Tätigkeit   so   auch  weiter 


Deutsche  Landschaften.  629 

und  bis  jetzt  beständig  begleitet;  und  sie  hat  nicht  bloß  seine 
allgemeineren  Arbeiten  über  landständische  Verfassung,  son- 
dern auch  manche  seiner  andern  rechts-  und  wirtschafts- 
geschichtlichen Forschungen,  wie  z.  B.  die  über  die  Rezeption 
des  römischen  Rechts,  aufs  nachhaltigste  beeinflußt. 

Von  dieser  ungewöhnlichen  Vielseitigkeit  des  Materials 
legt  auch  der  neue  Band  ein  beredtes  Zeugnis  ab.  Doch 
würde  es  weit  über  den  Rahmen  einer  Besprechung  hinaus- 
gehen, wenn  man  die  Bereicherung  unsers  Wissens,  wie  sie 
die  Publikation  nach  den  verschiedensten  Richtungen  hin 
bietet,  im  einzelnen  näher  bestimmen  wollte;  es  mag  daher 
genügen,  hier  den  allgemeinen  Eindruck  wiederzugeben,  den 
man  aus  dem  Studium  der  Akten  von  dem  ständischen  Leben 
der  beiden  Territorien  in  dem  behandelten  Zeitraum  gewinnt. 
Da  ist  denn  —  um  gleich  das  wichtigste  Resultat  vorwegzu- 
nehmen —  vor  allem  zu  konstatieren,  daß  Macht  und  Einfluß 
der  Jülich-Bergischen  Stände  damals  einen  sehr  hohen  Grad 
erreichten.  Das  ist  ein  Urteil,  das  w'ohl  an  sich  relativ  ge- 
scholten zu  werden  verdient,  das  aber  in  einem  Vergleich 
mit  der  Machtverteilung  zwischen  Herrschaft  und  Landschaft 
in  andern,  namentlich  ostdeutschen  Territorien  seine  Berech- 
tigung findet.  Für  die  starke  Intensität  des  ständischen  Lebens 
spricht  schon  die  Häufigkeit  der  ständischen  Tagungen : 
während  z.  B.  in  der  Mark  Brandenburg  während  der  ganzen 
Zeit  von  1571  bis  1608  nur  zwei  allgemeine  Landtage  abge- 
halten wurden,  treten  hier  solche  alle  paar  Jahre,  mitunter 
sogar  in  Abständen  von  nur  einem  und  einem  halben  Jahre 
zusammen  —  zu  geschweigen  der  zahlreichen,  oft  ebenfalls 
recht  bedeutungsvollen  Ausschußtage.  Einmal  erhebt  sich 
auch  schon  die  Forderung  der  Periodizität  der  Landtage; 
durchgesetzt  haben  sie  die  Stände  freilich  nicht;  aber  ebenso- 
wenig gelang  es  andrerseits  der  Regierung,  die  allgemeinen 
Landtage  durch  genügend  bevollmächtigte  Ausschüsse  zu  er- 
setzen, w'ie  man  das  ja  verschiedentlich  auch  anderwärts  ver- 
suchte. 

Der  großen  Zahl  der  ständischen  Versammlungen  ent- 
sprechend wurde  natürlich  auch  von  dem  Beschwerderecht 
ein  sehr  ausgiebiger  Gebrauch  gemacht.  Man  weiß,  daß  man 
über  die  politischen  und  wirtschaftlichen  Tendenzen  der  Stände 


630  Literaturbericht. 

nirgends  bessere  und  reichhaltigere  Auskunft  erhäU  als  in 
diesen  „Gravamina",  und  so  stellen  sie  auch  in  diesem  Bande 
nebst  den  durch  sie  hervorgerufnen  Wechselschriften  die 
interessantesten  Stücke  dar.  Die  große  Vielgestaltigkeit  des 
Inhalts,  die  wir  an  diesen  Beschwerdeschriften  wahrnehmen, 
ist  allerdings  nichts  Ungewöhnliches;  und  auch  in  Jülich-Berg 
besaßen  die  Stände  kein  rechtlich  anerkanntes  Mittel,  die  Ab- 
stellung ihrer  Klagen  zu  erzwingen.  Aber  sie  begnügen  sich 
doch  nicht  damit,  in  Dupliken  und  Tripliken  auf  diesen  oder 
jenen  Punkt  heftig  zu  „dringen",  sie  scheuen  vielmehr  nicht 
vor  der  Drohung  zurück,  die  Reichsgewalt  zum  Schutz  ihrer 
Privilegien  anzurufen;  ja  es  kommt  vor,  daß  sie  sich  weigern, 
bereits  bewilligte  Steuern  zu  zahlen,  ehe  nicht  gewisse  Klag- 
punkte erledigt  und  die  Reverse  ausgehändigt  wären  —  ein 
Verhalten,  dem  gegenüber  sich  die  herzoglichen  Räte  be- 
merkenswerterweise auf  gütlichen  Zuspruch  angewiesen  sahen. 
Trotzdem  vermochte  die  Landschaft  gerade  einige  ihr  be- 
sonders am  Herzen  liegende  Wünsche  durch  ihr  Gravaminieren 
nur  wenig  zur  Geltung  zu  bringen:  da  war  zunächst  die 
Religionsfrage,  die  namentlich  auch  deswegen  immer  wieder 
aufs  Tapet  kam,  weil  hinsichtlich  ihrer  auf  die  Stände  ein 
starker  Druck  von  unten  ausgeübt  wurde.  Wie  nachdrücklich 
man  sich  da  auch  auf  die  Reichsbestimmungen  berief,  war  es 
doch  nicht  möglich,  den  Bekennern  der  Augsburgischen  Kon- 
fession bedingungslose  Duldung  und  Gleichberechtigung  zu 
erkämpfen.  Noch  häufiger  und  regelmäßiger  kehrt  in  den  Be- 
schwerden das  Verlangen  nach  strikter  Beobachtung  des 
Eingebornenrechts  (Indigenats)  wieder.  Die  Stände  glaubten 
auf  diesem  Recht  um  so  mehr  bestehen  zu  müssen,  als  sie 
die  fremden  Räte  in  dem  —  wohl  unberechtigten  —  Verdacht 
unredlicher  Verbindung  mit  auswärtigen  Potentaten  hatten; 
und  so  dringlich  wurden  sie  dabei,  daß  sie  dem  Herzog 
namentliche  Verzeichnisse  der  nicht  im  Lande  gebornen  und 
darum  zu  entlassenden  Beamten  überreichten.  Der  Herzog 
mußte  nun  zwar  in  der  Theorie  anerkennen,  daß  die  Verwen- 
dung nicht  eingeborner  Beamten  den  Privilegien  zuwiderlaufe, 
und  ließ  sich,  um  die  Stände  zu  beruhigen,  auch  einmal 
dazu  herbei,  sie  zur  Beratung  über  die  Wiederbesetzung  des 
erledigten    Kanzlerpostens    aufzufordern;    aber    ein    weiteres 


Deutsche  Landschaften.  631 

Entgegenkommen  in  dieser  Hinsicht  würde  ihn,  da  nun  ein- 
mal soviel  Ämter  mit  Fremden  besetzt  waren,  in  arge  Un- 
gelegenheiten  gestürzt  haben;  ja  die  Stände  mußten  sich  zeit- 
weise sogar  als  Vertreter  des  Kanzlers  einen  von  auswärts 
stammenden  Bürgerüchen  gefallen  lassen.  Mehr  Erfolg  hatten 
ihre  Vorstellungen  auf  dem  (jebiete  der  Rechtsprechung,  der 
ja  die  Stände  überall  besondere  Aufmerksamkeit  zuzuwenden 
pflegten,  und  man  kann  wohl  sagen,  daß  da  ihr  Einfluß  vor- 
wiegend günstige  Wirkungen  erzielte. 

Am  bedeutendsten  erscheint  ihre  Stellung  in  ihrer  außer- 
ordentlich lebhaften  Beteiligung  an  der  auswärtigen  Politik  des 
Herzogs.  Die  große  Forderung,  daß  „nichts,  daran  der  Lande 
Gedeih  und  Verderb  gelegen,"  ohne  Zuziehung  der  Landschaft 
geschehen  solle,  so  wenig  sie  dort,  wo  sie  diese  klassische 
Formulierung  erhalten  hat  —  in  Brandenburg  —  jemals  erfüllt 
worden  ist:  hier  erscheint  sie  zeitweise  in  der  Tat  verwirklicht. 
Die  Stände  verlangen  ausdrücklich  die  Einholung  ihrer  Zustim- 
mung beim  Abschluß  von  Bündnissen ;  sie  üben  scharfe  Kritik  an 
der  vom  Herzog  eingenommenen  politischen  Haltung^  insbe- 
sondre an  seiner  Parteinahme  für  Spanien  und  Kurköln  und 
wissen  dann  durchzusetzen,  daß  gegenüber  den  Unruhen  in 
den  benachbarten  Niederlanden  strengere  Neutralität  beobachtet 
wird.  Auch  dabei  entsprachen  ihre  Tendenzen  offenbar  durchaus 
dem  Interesse  des  Landes.  Und  sie  ließen  es  auch  nicht  bei 
bloßer  Kritik  bewenden:  in  der  Abwehr  der  Fährlichkeiten, 
denen  das  Land  durch  die  Rückwirkungen  des  niederländi- 
schen Krieges,  durch  Truppendurchzüge  u.  ä.,  ausgesetzt  war, 
ist  auch  positiv  viel  Nützliches  von  ihnen  geleistet  worden. 
Sie  stellten,  wenn  auch  mitunter  zögernd,  die  nötigen  Geld- 
mittel bereit  und  wirkten  auch  bei  der  Organisation  des  zum 
Schutz  des  Landes  angeworbnen  Kriegsvolkes  tätig  mit.  Er- 
füllten diese  militärischen  Maßnahmen  ihren  direkten  Zweck 
auch  nur  mangelhaft,  so  erlangten  sie  doch  insofern  große 
Bedeutung,  als  sie  zu  mehr  als  einer  zukunftsreichen  Ent- 
wicklung den  Anstoß  gaben:  wozu  man  anderwärts  in  der 
Verwaltung  erst  durch  die  Not  des  Dreißigjährigen  Krieges 
gedrängt  wurde,  zur  Erhebung  von  Kontributionen  (Kriegs- 
steuern) und  zur  Anstellung  von  Kriegskommissarien,  zu 
diesen  für  die  moderne  Entwicklung  der  Verwaltung  und  des 


632  Literaturbericht. 

Beamtentums  bekanntlich  entscheidenden  Fortschritten,  ist 
man  in  Jülich-Berg  schon  rund  ein  halbes  Jahrhundert  früher 
veranlaßt  worden:  bereits  im  Jahre  1579  tauchen  hier  jene 
beiden  Ausdrücke  in  ihrer  charakteristischen  Bedeutung  auf. 
Das  gleiche  Bedürfnis  der  Landesverteidigung  führte  im  Jahre 
1587  auch  zu  einer  „Union"  der  vier  Länder  Jülich,  Berg, 
Cleve  und  Mark,  zu  einem  engeren  Zusammenschluß  der  ver- 
schiedenen ständischen  Vertretungen  zwecks  Veranstaltung 
gemeinsamer  Abwehrmaßregeln. 

All  das  hatte  naturgemäß  eine  erhebliche  Steigerung  der 
ständischen  Macht  zur  Folge.  Aber  was  geschah,  geschah 
nicht  gerade  im  Gegensatz  zur  Regierung,  sondern  mehr  zur 
Ergänzung  ihrer  Tätigkeit,  teilweise  auch  direkt  auf  ihre  An- 
regung. Überhaupt  darf  man  sich  den  Gegensatz  zwischen 
Herrschaft  und  Land  —  und  das  gilt  nicht  bloß  für  diese 
Territorien  —  nicht  als  zu  stark  und  besonders  nicht  als 
prinzipiell  vorstellen.  Die  Zuziehung  der  Stände  galt  an  und 
für  sich  keineswegs  von  vornherein  als  eine  Beeinträchtigung 
der  fürstlichen  Gewalt;  dem  Fürsten  war  es  vielmehr  oft 
„tröstlich",  — wie  es  ein  pommerscher  Herzog  einmal  ausdrückt 
—  an  seinen  getreuen  Ständen  in  schwierigen  Lagen  so  etwas 
wie  einen  moralischen  Rückhalt  zu  finden.  Freilich  kam  dabei 
auch  viel  auf  die  Persönlichkeit  des  Herrschers  an:  Hier  in 
Jülich-Berg  ließ  sich  der  alte  Herzog  offenbar  nicht  ungern 
von  den  Ständen  leiten,  und  ähnlich  waren  anscheinend  auch 
die  meisten  seiner  Räte  gesinnt.  Einer  aber  empfand  das 
Walten  der  Stände  doch  durchaus  als  eine  demütigende  Herab- 
minderung der  landesherrlichen  Autorität  und  Macht:  das 
war  der  „Jungherzog".  Zwar  das  stärkste  Motiv  für  seine 
Stellungnahme  lag  in  seiner  religiösen  Überzeugung,  in  seinem 
starren  Festhalten  am  Katholizismus;  aber  nicht  immer  sieht 
man  seine  oppositionelle  Haltung  durch  einen  sachlich  be- 
rechtigten Gegensatz  begründet,  und  da  sprach  denn  neben 
kronprinzenhaftem  Widerspruchsgeist  gewiß  auch  ein  lebhaft 
ausgeprägtes  Herrscherbewußtsein  mit. 

In  der  äußeren  Einrichtung  der  Edition  wird  vielleicht 
mancher  diese  oder  jene  Einzelheit  anders  wünschen;  aber 
es  handelt  sich  dabei  fast  durchweg  um  wenig  belangreiche 
Kleinigkeiten,  bei  denen  es  zudem  mehr  auf  den  individuellen 


Deutsche  Landschaften.  bSi 

Geschmack  ankommt.  Nur  für  die  Technik  der  Anmerkung, 
von  der  der  Herausgeber  sehr  häufig  Gebrauch  macht,  lieüo 
sich  doch  wohl  eine  bestimmte  Regel  aufstellen:  ausführ- 
lichere erläuternde  Mitteilungen  aus  den  Akten  sollte  man 
immer  in  den  Text  nehmen;  lassen  sie  sich  da  nicht  an- 
bringen, so  ist  das  gewöhnlich  das  beste  Zeichen  dafür,  da(i 
sie  überhaupt  entbehrlich  sind.  Im  übrigen  aber  ist  die  Edition, 
wie  man  das  seinerzeit  schon  dem  ersten  Bande  nachrüiimen 
konnte,  schlechthin  musterhaft,  zumal  der  Band  auch  mit  ganz 
vorzüglichen,  von  G.  Croon  angefertigten  Registern  versehen 
ist.  Man  kann  nur  wünschen,  daß  sie  auch  fürderhin  für  die 
Publikation  von  Landtagsakten,  wie  sie  jetzt  für  eine  ganze 
Reihe  von  Territorien  teils  geplant,  teils  schon  in  Angriff  ge- 
nommen ist,  vorbildlich  bleiben  möchte.  Doch  kann  ich  nicht 
unterlassen,  gerade  auch  im  Hinblick  auf  diese  zu  erwartenden 
Veröffentlichungen,  den  Bedenken  Ausdruck  zu  geben,  zu 
denen  der  unverhältnismäßig  starke  Umfang  des  vorliegenden 
Bandes  Anlaß  geben  dürfte.  Selbstverständlich  hat  auch  der 
Herausgeber  die  Frage  der  Stoffbeschränkung,  wie  sich  schon 
aus  dem  Vorwort  ergibt,  gründlich  erwogen;  und  im  Kürzen 
und  Exzerpieren  der  Akten  ist  er  in  der  Tat  auch  soweit  ge- 
gangen, als  es  nur  möglich  war.  Die  Landtagsakten  allein 
würden  auch  nicht  so  übermäßig  viel  Raum  eingenommen 
haben;  was  den  Band  so  sehr  hat  anschwellen  lassen,  ist 
vielmehr,  daß  der  Herausgeber  noch  zahlreiche  andre,  mehr 
zur  Erläuterung  dienende  Akten  beigebracht  hat,  die  sich  auf 
die  in  den  ständischen  Verhandlungen  berührten  Angelegen- 
heiten beziehen.  So  sehr  dies  Verfahren  nun  auch  für  die 
Solidität  und  Sorgfalt  der  archivalischen  Forschung  zeugt, 
wieviele  interessante  Informationen  es  auch  ermöglicht,  be- 
einträchtigt es  doch  die  Geschlossenheit  der  Publikation, 
deren  Hauptzwecke  bei  strengerer  Auswahl  des  Materials 
wohl  noch  besser  erreicht  worden  wären,  Editionen  dieser 
Art  entgehen  dem  Schicksal,  uferlos  zu  werden  und  stecken 
zu  bleiben,  meist  nur  wenn  sie  sich  an  ganz  bestimmte  Ge- 
sichtspunkte halten  und  möglichst  wenige  Nebenzwecke  ver- 
folgen. In  diesem  Sinne  scheint  mir  auch  die  Rücksicht  auf 
die  Lokaigeschichtschreibung,  von  der  sich  v.  B.  mit  hat  be- 
stimmen   lassen,    nicht    ungefährlich   zu    sein:    der  Historiker, 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  41 


634  Literaturbericht. 

dessen  Aufgabe  es  ist,  allenthalben  in  der  Überlieferung  das 
Wesentliche  vom  Unwesentlichen  zu  scheiden,  hat  eigentlich 
keine  Ursache,  dem  vielfach  unwissenschaftlichen  und  nicht 
selten  überhaupt  unnützen  Detailkultus  der  lokalen  Geschicht- 
schreibung Vorschub  zu  leisten. 

Ich  möchte  nicht  schließen,  ohne  den  Wunsch  auszu- 
sprechen, daß  der  Herausgeber,  der  mit  diesem  Bande  von 
der  Publikation  Abschied  nimmt,  sich  noch  entschließen 
möchte,  seine  dem  ersten  Bande  vorangestellte,  ausgezeichnete 
Darstellung  der  Jülich-Bergischen  Landtagsverfassung  weiter 
fortzusetzen.  Denn  wer  wäre  berufener,  das  schöne  Material 
zu  verwerten  als  er?  Und  würden  dann  nicht  die  Ergebnisse 
der  Edition  ungleich  rascher  Gemeingut  der  Forschung  werden? 
Doch  soll  dieser  Wunsch  nicht  den  Dank  übertönen,  den  sich 
v.  B.  auch  schon  mit  seiner  so  erfolgreichen,  durch  ihre  rein 
positive  Art  besonders  erfreuliche  Editionstätigkeit  bei  allen 
Fachgenossen  in  reichem  Maße  verdient  hat. 

Charlottenburg.  Martin  Haß. 

Arthur  Stapylton  Barnes,  The  Man  of  the  Mask.  A  study  in 
the  Byways  of  History.  London,  SmiUi  Eider  &  Co.  1908. 
345  S. 

Die  „eiserne  Maske"  läßt  die  Historiker  nicht  ruhen,  immer 
wieder  wird  mit  Scharfsinn  und  Fleiß  ein  neuer  Kandidat  für 
diese  interessante  Figur  ausgeklügelt.  Auch  Barnes  ist  ihrem 
Zauber  verfallen:  er  hat  uns  ein  lesenswertes  und  fesselnd 
geschriebenes  Buch  beschert;  vielleicht  schon  deshalb  lesens- 
wert, weil  es  zeigt,  wie  weit  einen  gründlich  angelegten  Histo- 
riker die  Forscherleidenschaft  hinreißen  kann.  Zunächst  rech- 
net B.  mit  seinen  Vorgängern  ab  und  gibt  eine  kurze  gelungene 
Skizze  über  die  Entstehung  dieser  literarischen  Frage.  Referent 
stimmt  da  mit  ihm  überein,  namentlich  auch  darin,  daß  Matthioli, 
der  gegenwärtig  herrschenden  Ansicht  entgegen,  nicht  der 
Mann  mit  der  Maske  gewesen  ist.  Nachdem  er  so  freie  Bahn 
gewonnen  hat,  sucht  B.,  wer  an  Stelle  aller  Vorgänger  eigent- 
lich zu  setzen  wäre.  Er  erzählt  uns  da  zuerst  die  romantische 
Geschichte  eines  natürlichen  Sohnes  Karls  II.  von  England,  den 
dieser  im  jugendlichen  Alter  mit  einer  Dame  aus  gutem  Ge- 
schlechte von  der  Insel  Jersey  gezeugt  hat,  den  er  dann  später 


Frankreich.  635 

anerkannte  und  den  er,  als  dieser  katholisch  wurde  und  dem 
Jesuitenorden  beitrat,  als  Mittler  zwischen  sich  und  der  römi- 
schen Kurie  benutzen  wollte.  Denn  sehr  mit  Recht  weist  B. 
nach,  wie  weit  zurück  die  katholischen  Tendenzen  Karls  11.  von 
England  gehen  und  wie  sehr  er  bemüht  gewesen  ist,  seinen 
Übertritt  zu  diesem  Glauben  zu  ermöglichen  und  seinen  katho- 
lischen Untertanen  Erleichterungen  von  den  auf  ihnen  lasten- 
den Strafbestimmungen  zu  erwirken.  1669  verschwindet  dieser 
Sohn  Karls,  James  de  la  Cloche,  von  der  Bildfläche,  d.  h.  er 
scheint  damals  gestorben  zu  sein;  aber  selbst  ein  vorsichtiger 
Historiker,  wie  es  Lord  Acton  gewesen  ist,  rechnet  mit  der 
Möglichkeit,  daß  da  ein  Geheimnis  verborgen  liege.  Um  die- 
selbe Zeit  tritt  nun  in  England  ein  Abgesandter  Ludwigs  XIV. 
auf,  ein  Abb6  Pregnani,  den  Lionne  nach  London  an  Colbert 
de  Croissy,  den  französischen  Gesandten  dortselbst,  schickte, 
um  die  gewünschte  Verbindung  zwischen  Frankreich  und  Eng- 
land zu  erreichen.  Es  handelt  sich  für  Ludwig  XIV.  um  eng- 
lische Unterstützung  in  dem  bevorstehenden  Kampfe  gegen 
die  Holländer,  für  Karl  aber  um  Geld  und  die  Möglichkeit, 
mit  französischer  Hilfe  seinen  Übertritt  zur  katholischen  Kirche 
durchzuführen.  Dieser  Pregnani  ist  am  5.  Juli  alten  Stiles  1669 
noch  in  England,  am  26.  Juli  spricht  vermutlich  Lionne  in 
Paris  mit  ihm,  und  von  diesem  Tage  an  verschwindet  er  aus 
der  politischen  Korrespondenz  jener  Zeiten.  Gleichzeitig  er- 
hält de  Vauroy,  der  Kommandant  von  Dünkirchen,  den  Auf- 
trag, einen  Gefangenen  in  aller  Stille  nach  Pignerol  zu  Saint- 
Mars  zu  bringen;  dieser  war  schon  zehn  Tage  vorher  von 
Louvois  unterrichtet  worden,  daß  er  einen  sehr  sorgfältig  zu 
hütenden  Gefangenen  bekommen  werde.  B.  nimmt  nun  an, 
dieser  Gefangene  sei  Pregnani  gewesen,  und  das  ist  durch- 
aus nicht  ausgeschlossen;  eines  fügt  sich  so  gut  an  das 
andere,  daß  diese  Vermutung  sich  sehr  gut  hören  läßt.  Da- 
gegen will  B.  in  diesem  Pregnani  zugleich  den  James  de  la 
Cloche  sehen,  der  unter  fremdem  Namen  nach  England  geschickt 
worden  sei.  Diese  Hypothese  nun  ist  ganz  unhaltbar;  der 
Brief  Lionnes  an  Colbert  vom  13.  Februar  1669,  den  B.  in 
seinem  Anhange  S.  325  zum  Abdrucke  bringt,  mußte  ihn  da 
eines  Besseren  belehren.  Referent  hat  Ursache  anzunehmen, 
daß    der   Verfasser    selbst '  in     dieser    Hinsicht     bereits     von 

41* 


636  Literaturbericht. 

seiner  ersten  Ansicht  abgekommen  ist.  Überhaupt  steht  seine 
ganze  Erzählung  über  James  de  la  Cloche  auf  sehr  unsicheren 
Füßen:  sie  beruht  vornehmlich  auf  drei  im  Jesuitenarchive  in 
Rom  befindlichen  Briefen,  die  angeblich  von  Karl  II,  an  den 
Jesuitengeneral  Oliva  geschrieben  waren  und  die  dieser  als 
echt  angesehen  hat.  Die  Briefe  selbst  sind  aber  vom  Verfasser 
nicht  eingesehen  worden  urid  ein  Urteil  über  ihre  Echtheit  ist 
vorläufig  nicht  möglich. 

Aber  auch  was  Pregnani  anbetrifft,  will  Referent  nicht  mehr 
zugestehen,  als  daß  die  Sache  plausibel  ist.  In  dieser  Hinsicht 
wäre  nämlich  folgendes  noch  zu  erwägen:  B.  versichert,  daß 
seit  Juli  1669  der  Abbe  aus  der  politischen  Korrespondenz 
verschwindet,  damit  ist  er  aber  noch  nicht  aus  dem  Leben 
überhaupt  verschwunden:  man  müßte  da  in  Frankreich  nach- 
forschen, ob  wirklich  jede  Spur  von  ihm  aufhört,  ob  er  nicht 
vielleicht  in  die  Stille  des  Theatinerklosters,  der  ihn  Ludwig  XIV. 
entrissen  hatte,  wieder  zurückgekehrt  ist?  Ferner:  es  ist  ganz 
begreiflich,  daß  Ludwig  damals,  als  die  höchst  wichtige  Ver- 
handlung mit  England  geführt  worden  ist,  die  Absicht  oder 
den  Wunsch  gehabt  haben  mag,  den  vielleicht  aus  irgendeinem 
Grunde  unbequem  oder  sogar  verdächtig  gewordenen  Unter- 
händler, der  so  viel  wußte,  verschwinden  zu  lassen;  aber  dieser 
Grund  mußte  doch  schon  nach  einer  Reihe  von  Jahren  weg- 
fallen, besonders  dann,  als  Karl  II.  längst  nicht  mehr  unter 
den  Lebenden  weilte,  Wilhelm  III.  in  England  regierte  und  sich 
die  Verhältnisse  überhaupt  von  Grund  aus  verändert  hatten; 
wozu  dann  noch  die  Heimlichkeit,  die  Strenge,  wozu  das  Be- 
streben, selbst  die  Gesichtszüge  dieses  doch  eigentlich  recht 
unbedeutenden  Mönches,  von  dem  1698  kaum  jemand  mehr 
eine  Erinnerung  haben  mochte,  zu  verbergen?  Das  ist  eine 
Frage,  auf  die  uns  B.  die  Antwort  schuldig  bleibt;  aber  auch 
seinen  Vorgängern  ist  es  nicht  anders  ergangen;  eine  Schuld 
verjährt  binnen  30  Jahren  auch  in  praktischer  Beziehung. 
Ob  wir  da  alle  nicht  auf  falscher  Fährte  wandern  und  das 
Märchen,  das  uns  einst  Voltaire  aufgebunden  hat,  nicht  selbst 
noch  vergröbert  haben,  ob  es  immer  derselbe  „ancien  Pri- 
sonnier"  gewesen  ist,  der  1669  Saint-Mars  anvertraut  worden 
ist  und  den  dieser  1703  in  Pariser  Erde  gebettet  hat? 

Prag.  0.  Weber. 


Frankreich.  637 

Albert  Delplanque,  Fe'nelon  et  la  doctrine  de  l'amour  pur 
d' apres  sa  correspondance  avec  ses  principaux  aniis.  Essai 
sur  Fe'nelon  dans  rintimitä  d'apr^s  ses  lettres  et  Celles  de 
ses  amis.  Lille,  Facultas  catholiques.  1907.  XXV  u.  470  S. 
Appendice,  101   S. 

Nur  ein  Theolog  kann  beurteilen,  ob  in  dem  berühmten 
Kampf  zwischen  F^nelon  und  Bossuet  wirklich  tiefgehende 
prinzipielle  Gegensätze  ausgetragen  werden  —  wie  etw^a  in 
dem  zwischen  Lessing  und  Semler  — ,  oder  ob  nicht  doch 
zwei  grundverschiedene  Naturen  nur  bei  Gelegenheit  eines 
verhältnismäßig  nebensächlichen  Motivs  ihre  persönliche  Un- 
ausgleichbarkeit  („Unverträglichkeit"  wird  man  wenigstens 
bei  dem  Erzbischof  von  Cambrai  nicht  sagen  dürfen  I)  an  den 
Tag  legten.  Derjenige  wenigstens,  der  vom  theologischen 
Standpunkt  aus  „interesselos"  bleibt,  wird  beim  Studium  dieses 
umfangreichen  Werkes  über  jenen  Konflikt  die  Empfindung 
nicht  ganz  überwinden,  daß  der  Adler  von  Meaux  und  die 
Taube  von  Cambrai  (die  auch  nicht  „ohne  Galle"  war,  wie 
namentlich  Bruneti^re  gern  betonte)  doch  beide  mehr  die 
Person  als  die  Sache  des  Gegners  anfeindeten. 

Merkwürdig  genug  ist  ja  das  unsterbliche  Paar.  Der 
vornehme  Aristokrat,  bei  allem  tiefen  Ernst  von  einer  ge- 
wissen Neigung  zum  Tändeln  nicht  ganz  frei,  bei  aller  Größe 
des  Charakters  der  Intrige  nicht  völlig  fremd  („man  würde 
w^eniger  Geschicklichkeit  und  mehr  Geradheit  wünschen," 
sagt  Delplanque  S.  224),  und  der  stolze  Mann  aus  dem  Volke, 
der  seine  Herrschsucht  und  Ruhmesliebe  bei  allem  Asketis- 
mus nicht  überwinden  konnte,  sie  konnten  sich  so  wenig 
lieben  wie  Conrad  Ferdinand  Meyer  und  Gottfried  Keller,  sie 
mußten  feindliche  Parteiführer  werden  wie  Petrus  und  Paulus. 

F^nelon  begeistert  sich  für  die  Lehre  von  der  „reinen  Liebe", 
der  von  Gott  selbst  geleiteten  Liebe  oderFreundschaft,  die  nichts 
erstrebt  als  die  Vollkommenheit  des  Geliebten  (S.  27,87,224); 
Bossuet  verwirft  jedes  Gefühl,  das  nicht  die  Seligkeit  zum  Ziel 
hat  (8.  224),  Wohl;  aber  die  Differenz  zwischen  Schillers  „Frei- 
heit" und  Goethes  „Natur"  ist  viel  größer,  ohne  doch  ihre 
Einigung  auszuschließen.  Aber —  hinter  den  Prinzipien  standen 
Menschen,  standen  große  Ingenien,  die  nach  voller  Betätigung 
ihrer  Kräfte    brannten.     Bossuets    Ehrgeiz    stand    kaum   je   in 


^38  Literaturbericht. 

Frage  (vgl.  über  ihn  z.  B.  S.  291);  aber  auch  der  Fenelons 
ist  nicht  zu  leugnen  (S.  91).  Das  Höchste,  was  sie  erstrebten, 
blieb  beiden  versagt:  Bossuet  gelangte  nicht  in  das  höchste 
Kollegium  der  römischen  Kirche,  und  Fenelons  Zögling  kam 
nicht  auf  den  Thron.  Aber  beide  arbeiteten  sich  auf  das  Ziel 
hin,  die  Kirche  Frankreichs  zu  beherrschen,  und  standen  sich 
einer  dem  anderen  im  Wege.  Der  Donnerer  von  Meaux  mußte 
den  Hofprälaten  für  einen  Schleicher  halten,  fast  für  einen 
Tartüff;  der  Meister  der  Erziehung  konnte  die  Demostheni- 
schen  Perioden  Bossuets  nicht  für  Beredsamkeit  des  Herzens 
halten.  (In  einem  seiner  historischen  Romane  hat  Wilibald 
Alexis  diesen  typischen  Gegensatz  glänzend  an  dem  Bischof 
von  Bredow  und  dem  Abt  Scultetus  ausgeführt.)  Man  stellt 
sich  unwillkürlich  die  beiden  im  Kampfe  vor,  lang  ehe  sie  in 
ihn  verstrickt  sind ;  und  wäre  Gladstone-Fenelon  nicht  Tory 
geworden,  so  hätte  Disraeli-Bossuet  Whig  bleiben  müssen, 
nur  um  sein  Gegenüber  nicht  zu  verlieren. 

So  kommt  der  Kampf,  weil  er  kommen  mußte.  Und  nun 
—  im  Streit  werden  die  Feinde  sich  ähnlich  (vgl.  S.  162,  249, 
435).  Der  eine  wie  der  andere  verschmäht  neben  der  ange- 
borenen Gottesgabe  der  Beredsamkeit  die  häßliche  Kunst  der 
Intrige  nicht.  Bossuet  handhabt  sie  vielleicht  schlimmer,  durch 
seinen  Verwandten  und  Agenten  in  Rom,  den  Abbe  Bossuet, 
einen  geistlichen  Marinelli,  aufgestachelt  (S.  284,  315);  aber 
auch  ohne  dessen  Schlangenrat  spielt  er  ein  übles  Spiel  der 
List  und  Gewalt  (S.  261,  385).  Aber  auch  Fenelon,  der  gleich- 
falls in  einem  Verwandten  einen  treuergebenen  Vertreter  am 
Sitz  der  Kurie  hat,  hält  sich  nicht  rein:  er  studiert  den  Ein- 
druck, den  seine  Haltung  hervorbringen  wird  (S.  293) ;  sein  Stolz 
läßt  ihm  bei  äußerer  Unterwerfung  innerlich  die  Verbitterung 
nicht  überwinden  (S.  441).  Sein  liebevolles  Herz  (vgl.  S.  446) 
widersteht  doch  der  Versuchung  der  Eitelkeit  nicht:  „Auf 
beiden  Seiten  steht  gleich  viel  Eigenliebe",  sagt  der  Verfasser 
(S.  345). 

So  hilft  uns  das  Buch  nicht,  die  historische  Bedeutung 
der  berühmten  Kontroverse  klarer  erfassen.  Von  katholischem 
Pietismus  zu  sprechen,  genügt  offenbar  nicht;  Fenelon  ist 
noch  viel  weniger  einfach  ein  katholischer  Protestant,  als  der 
Newman  der  Oxfard  Tracts  einfach  ein  protestantischer  Katho- 


Frankreich.  639 

lik  ist.  Wie  schwierig  die  Sache  liegt,  erkennen  wir  nur 
deutlicher,  wenn  wir  theologische  Autoritäten  befragen:  dem 
Jesuiten  Baumgartner  (in  seiner  Geschichte  der  Weltliteratur) 
ist  der  Gallikanismus  Bossuets  (für  den  sich  doch  schließlich 
sein  Herz  entscheidet!)  so  unangenehm  wie  F^nelons  Quietis- 
mus.  Schon  bei  den  Inquisitoren  mußte  „die  hohe  Gunst,  in 
der  der  Bischof  von  Meaux  sich  am  französischen  Hofe  be- 
findet" (S.  269),  mitwirken,  und  der  Abb6  Bossuet  schreibt 
die  Verurteilung  F^nelons  „scheinbar  einem  Wunder,  in  Wirk- 
lichkeit den  Donnerschlägen  aus  Frankreich"  (S.  409)  zu. 
Welche  Intrigen  hatten  helfen  müssen!  Madame  Guyon,  die 
ekstatische,  aber  sittenreine  „Erweckte"  (S.  203)  muß  in 
ihrer  Sittenreinheit  verdächtigt  werden,  damit  an  ihrem  Freund 
F6nelon  etwas  hängen  bleibt;  ja  schon  die  Verdächtigung 
ihres  geistlichen  Leiters  soll  dazu  genügen!    (S.  347.) 

Wenn  aber  wenigstens  der  Nichttheologe  eine  allgemeine 
historische  Bedeutung  —  wie  sie  etwa  bei  uns  der  so  viel 
weniger  berühmte  Agendenstreit  hatte  —  dem  Kampf  der  beiden 
großen  Kirchenfürsten  nicht  abzugewinnen  vermag,  so  geht 
er  doch  von  der  Lektüre  des  sorgsam  abwägenden,  reich  doku- 
mentierten Werkes  mit  einer  lohnenden  Bereicherung  unserer 
Kenntnis  F^nelons  heim.  Die  Briefe  an  seine,  meist  geist- 
lichen, Freunde,  die  D.  mitteilt,  analysiert  und  würdigt, 
scheinen  mir  freilich  als  Ganzes  innerhalb  einer  festen  Tra- 
dition zu  stehen:  von  Hieronymus  bis  zu  Lacordaire  geht 
diese  Spezialität  des  liebenswürdig-anziehenden ,  asketisch- 
freudigen „geistlichen  Familienbriefes".  Aber  F^nelon  ver- 
tritt gewiß  die  „pidt^  aimable"  (S.  103)  in  der  vollendetsten 
Weise:  ein  Mentor,  dessen  Telemache  allerdings  alle  etwas  von 
dem  klassizistischen  Faltenwurf  jener  großartigen  Liebenswür- 
digkeit zeigen,  die  nach  dem  „grand  siede"  nicht  wieder  er- 
reicht ist. 

So  kommt  denn  der  Literaturhistoriker  dazu,  ein  theolo- 
gisches Werk  anzuzeigen.  Denn  F^nelon  hat  in  der  Welt- 
literatur eine  ganz  einzige  Stellung.  Bossuet  ist  vielleicht  der 
größte  Redner  neuerer  Zeit,  mindestens  im  Sinne  der  antiken 
Eloquenz;  auch  aus  dem  anderen  großen  Lande  neuerer  Be- 
redsamkeit kann  man  ihm  wenigstens  keinen  geistlichen 
Redner  gleichstellen.   Aber  er  ist  nur  der  unerreichte  Meister 


540  Literaturbericht. 

einer  Gattung,  die  auch  Fenelon  und  Bourdaloue,  Jeremy 
Taylor  und  Bernhard  von  Regensburg  vertreten.  Fenelon  ist 
sui  generis:  der  einzige  große  Schriftsteller,  in  dem  geistliche 
und  weltliche  Kunst  sich  zu  gleicher  Vollendung  vereinten; 
der  Treffpunkt  zweier  weltliterarischer  Richtungen,  die  sich 
sonst  überall  fliehen  und  befeindeten.  Sucht  man  ein  Gegen- 
stück, so  wäre  es  nur  auf  einem  ganz  anderen  Boden  zu 
finden:  in  Calderon  oder  in  Murillo. 

Man  hat  viel,  und  gewiß  nicht  ohne  Recht,  über  die 
Schilderung  der  Kurie  in  Zolas  „Rome"  gescholten.  Aber 
einige  Züge,  die  gerade  den  nichtkatholischen  Leser  befrem- 
deten, trifft  man  hier  wieder:  die  starke  Beeinflussung  geist- 
licher Fragen  durch  weltliche  Rücksichten;  den  mächtigen 
Einfluß  gewandter  geistlicher  Diplomaten  hinter  den  Kulissen. 
Es  ließe  sich  vielleicht  von  allem,  was  groß  und  was  anfecht- 
bar, was  ewig  und  was  kleinlich  in  den  großen  Prälaten  der 
Gegenreformation  war,  kein  reicheres  Bild  aufrollen  als  in 
einer  breiten  historischen  Darstellung  jenes  großen  Geschichts- 
romans,   dessen   Überschrift   lautet:    „Fenelon   und  Bossuet!" 

Berlin.  Richard  M.  Meyer. 

Die   Münze    in    der  Kulturgeschichte.     Von   Ferd.  Friedensburg, 
Dr.  phil.  h.  c.     Berlin,  Weidmann.     1909.    VIII  u.  241   SS. 

Geheimrat  Friedensburg,  dem  Schlesien  die  vortreffliche 
Darstellung  seines  Münzwesens  in  alter  und  neuer  Zeit  ver- 
dankt, hat  auf  die  Ehrenpromotion,  mit  welcher  die  Breslauer 
philosophische  Fakultät  den  Abschluß  dieses  Werkes  krönte, 
durch  das  Büchlein  geantwortet,  das  uns  hier  vorliegt:  es 
beweist,  daß  das  schlesische  Münzwesen  nur  einen  durch 
Quellenstudien  vertieften  Ausschnitt  aus  den  umfassenden 
Bildungsinteressen  darstellt,  die  sich  für  den  Verfasser  um 
die  Münze  gruppieren.  Es  ist  durchaus  kein  Buch  für  Münz- 
sammler oder  solche,  die  es  werden  wollen;  es  wendet  sich 
vielmehr  an  den  großen,  sehr  großen  Kreis  der  historisch 
Gebildeten  und  historisch  Forschenden,  die  vom  Münzwesen 
nichts  verstehen  und  nicht  selten  mit  Geringschätzung  auf 
den  blicken,  den  diese  Dinge  lebhaft  interessieren.  F.  will 
zeigen,  daß  die  Münze  zugleich  Erzeugnis,  Werkzeug  und 
Denkmal  der  Kultur  ist,  und  wie  sie  sich  in  Recht  und  Sitte, 


Münzkunde.  641 

Handel  und  Verkehr,  Wissenschaft  und  Kunst,  ja  in  die  großen 
Zusammenhänge  des  Völi<erlebens  einfügt.  In  sieben  Ab- 
schnitten handelt  er  so  von  „Münze  und  Wissenschaft",  „Münze 
und  Staat",  „iMünze  und  Religion",  „Münze  und  Verkehr", 
„Münze  und  Kunst",  „Münze  und  öffentliche  Meinung",  „Münze 
und  Volk"  —  ein  sehr  sorgfältig  gearbeitetes  Register  be- 
schließt das  Ganze  und  läßt  den  Reichtum  des  Einzelwissens 
erkennen,  der  hier  verwertet  ist. 

F.  schöpft  aus  dem  Vollen  und  hat  sein  Buch  mit  Liebe 
geschrieben  —  man  möchte  dieser  Wärme,  mit  der  er  für 
seine  Lieblingswissenschaft  eintritt  und  ihr  „ausgiebigere  Be- 
rücksichtigung durch  die  anderen  Disziplinen"  zusichern  strebt, 
werbende  Kraft  wünschen  und  zutrauen.  Und  doch,  fürchte 
ich,  hat  er  nicht  ganz  den  rechten  Weg  eingeschlagen,  indem 
er  sich  ängstlich  hütete,  seinem  Werkchen  jede  Ähnlichkeit 
mit  einem  Lehrbuch  fernzuhalten  (s.  Vorwort  S.  V) :  tatsächlich 
enthält  das  Buch  keine  Anmerkung,  kein  Zitat  und  keinen  Titel. 
Gewiß  verlangen  die  Leser  nicht,  daß  „bei  jeder  Anführung 
alle  erreichbaren  Belege  zusammengetragen"  werden,  aber  sie 
würden  doch  recht  oft  für  mehr  Tatsachen  und  mehr  Beispiele, 
Namen  und  Jahreszahlen  dankbar  sein.  Auch  der  Sachkun- 
dige muß  zugestehen,  daß  manche  Darstellungen  in  der  vor- 
liegenden Form  irreführen  können,  weil  sie  zu  allgemein  ge- 
halten sind:  so  läßt  der  Abschnitt  über  phantastische  Münz- 
bilder S.  150  nicht  erkennen,  daß  seine  Ausführungen  nur  (für 
die  romanische  Zeit  und)  für  ganz  bestimmte  Landschaften 
Deutschlands  (Osten  und  Südosten)  gelten,  während  gleich- 
zeitig in  andern  Gegenden  durch  Generationen  an  einem  oder 
wenigen  Symbolen  (Kreuz,  Lilie,  Hand,  Stadtbild)  starr  fest- 
gehalten wird.  Die  sehr  große  Verschiedenheit  der  landschaft- 
lichen Münztypen  gerade  in  spätromanischer  Zeit  sollte  in  einem 
derartigen  Buche  scharf  betont  und  womöglich  illustriert  werden. 

Ja,  die  Abbildungen!  Ihre  Zahl  mag  allenfalls  ausreichend 
sein,  gegen  die  Auswahl  hätte  ich  einzuwenden,  daß  sehr 
charakteristische  und  schöne  Gruppen,  wie  die  süddeutschen 
Brakteaten  des  13.  Jahrhunderts,  gar  nicht  zur  Geltung  kommen, 
während  andere  bei  den  verschiedensten  Gelegenheiten  immer 
wieder  ihre  Vertreter  stellen.  Aber  vor  allem  die  Ausführung. 
Wie  bei  Dannenberg,  wie    bei  Luschin    hat   die  Photographie 


642  Literaturbericht. 

versagt.  Es  wirkt  wie  eine  Verspottung  des  Beschauers,  wenn 
er  hier  ein  Trinitätssymbol  (Abb.  26),  dort  ein  „Monstrum" 
(Abb.  57)  studieren,  ein  andermal  gar  das  köstliche  Gepräge 
eines  Roty  (Abb.  69)  bewundern  soll  —  und  jedesmal  steht 
er  einer  trüben,  schmierigen  Fläche  gegenüber!  Dazu  kommen 
so  verdrießliche  Versehen  (?),  wie  wenn  gerade  die  beiden 
herrlichen  Brakteaten  von  Falkenstein  (Abb.  28  und  64)  von 
der  Rückseite  aufgenommen  sind. 

Offen  gestanden:  ich  stehe  hier  vor  einem  Rätsel.  F. 
wurde  doch  nach  seinem  Vorwort  durch  die  Herren  vom  Ber- 
liner Münzkabinett  beraten:  die  besten  Exemplare  standen 
ihm  zur  Verfügung,  und  die  Publikationen  von  v.  Schrötter 
und  Regung  aus  den  letzten  Jahren  bringen  lauter  Tafeln  von 
höchster  technischer  Vollendung.  Und  hier,  wo  uns  die  Herr- 
lichkeit der  antiken  und  eines  Teils  der  mittelalterlichen  Münzen 
gepriesen  wird,  wo  der  edlen  Münzwissenschaft  Freunde  und 
Gönner  auf  den  Nachbargebieten  geworben  werden  sollen, 
muß  jeder  Laie  im  Angesicht  der  Abbildungen  ungläubig  den 
Kopf  schütteln. 

Göttingen.  Edward  Schröder. 


Vorlesungen  über  Geschichte  der  Medizin.  Von  E.  Schwalbe. 
2.  Aufl.  Mit  einer  Übersichtstabelle  von  L.  Aschoff.  Jena, 
G.  Fischer.     1909.     213  S. 

Die  schon  in  der  ersten  Auflage  von  der  medizinischen 
Fachpresse  mit  Anerkennung  begrüßten  Vorlesungen  Schwalbes 
sind  nunmehr  in  wenig  veränderter,  in  einzelnem  verbesserter, 
durch,  manche  Ergänzungen  bringende  Geschichtstabellen  von 
Aschoff  bereicherter  Neuauflage  erschienen.  Seinem  mehr 
theoretischen  Berufe  als  Pathologe  entsprechend  hat  Schw. 
dem  Büchlein  als  leitenden  Gesichtspunkt  die  Lehre  von  der 
Krankheitsentstehung  zugrunde  gelegt;  das  medizinisch-prak- 
tische tritt  ganz  in  den  Hintergrund.  Hierdurch  wird,  wie  ich 
glaube,  bis  auf  wenige  Stellen  der  Inhalt  der  Vorlesungen  für 
den  gebildeten  Nichtmediziner  verständlich.  Und  nicht  nur 
dies,  sondern  wohl  auch  interessant  dadurch,  daß  Seh.  überall 
die  Zusammenhänge  der  medizinischen  Anschauungen  mit  den 
jeweiligen   Zeitumständen,   insbesondere   mit   den   Meinungen 


Geschichte  der  Medizin.  643 

der  Philosophen  dargelegt  hat.  Daß  Zusammenhänge  letzterer 
Art  in  sogar  engerer  Weise  bestehen,  ist  ja  für  das  Altertum 
sowie  das  Mittelalter  jedermann  bekannt,  weniger  dürfte  dies 
der  Fall  sein  für  solche  Beziehungen  in  der  Neuzeit.  Welche 
Bedeutung  Bacons  induktive  Methode  für  die  Medizin  als  einen 
Teil  der  Naturwissenschaft  im  allgemeinen  haben  mußte,  braucht 
des  weiteren  kaum  dargelegt  zu  werden.  Und  Descartes  be- 
kannte sich,  um  einzelnes  zu  erwähnen,  alsbald  zu  der  Kreis- 
laufsentdeckung von  Harvey,  dessen  Hauptwerk  Schw.  mit 
dem  Novum  Organum  vergleicht.  Dem  weitgehenden  Einfluß, 
welchen  Schellings  Naturphilosophie  auf  die  Medizin  gewann 
—  hat  Schelling  doch  eine  „Theorie  der  Krankheit,  ab- 
geleitet aus  der  dynamischen  Stufenfolge  in  der  Natur"  ge- 
schrieben —  entspricht  eine  genaue  Betrachtung  Schw.s  Wir 
sehen  zu  welchen  Ungeheuerlichkeiten  die  Anwendung  der 
Theorien  jenes  Philosophen  auf  die  Krankheitsanschauungen, 
z.  B.  in  der  Bamberger  Schule,  führte.  Des  weiteren  werden 
die  Beziehungen  der  Lehren  Mesmers  (Tierischer  Magnetismus), 
sowie  Hahnemanns  resp.  Rademachers  (Homöopathie)  zur 
Naturphilosophie  dargelegt.  Rückwärts  ergeben  sich  hier 
wieder  Zusammenhänge  mit  dem  Vitalismus  resp.  Mystizismus 
von  Paracelsus  und  v.  Helmont.  Im  Schlußkapitel  wird  be- 
sprochen, wie  die  Abkehr  von  der  philosophischen  Konstruk- 
tion, an  deren  Stelle  die  naturwissensciiaftliche  Beobachtung 
trat,  den  großartigen  Aufschwung  der  modernen  Heilkunde 
heraufgeführt  hat.  Virchows  Bedeutung  tritt  vor  vielen  anderen 
hier  besonders  uns  entgegen. 

Noch  mag  auf  das  Einleitungskapitel  hingewiesen  werden, 
welches  die  Beziehungen  der  Geschichte  der  Medizin  zu  den 
vielen  anderen  Gebieten  der  Gesamtkultur  darstellt;  sodann 
auf  die  vierte  Vorlesung,  welche  die  Gründe  des  Verfalles  der 
Kultur  und  der  Wissenschaften  zu  Beginn  des  Mittelalters  in 
einer  von  der  üblichen  Auffassung  abweichenden,  interessanten 
Weise  bespricht  und  weiterhin  den  Einfluß  des  Christentums 
nach  der  für  die  Medizin  günstigen  wie  auch  ungünstigen 
Seite  untersucht- 

Alles  in  allem  genommen  werden  auch  dem  Nichtmediziner, 
der  ja  die  größeren  Hand-  und  Lehrbücher  nicht  lesen  will 
oder   kann,   die  Vorlesungen   von   Schw.   viele   Belehrung  zu 


644  Literaturbericht. 

geben  vermögen,  und  wohl  wird  der  kulturgeschichtlich  Ge- 
richtete manche  Anregung  zum  Weitereindringen  durch  ein- 
gehendes Studium  etwa  der  zitierten  größeren  Werke  über  Ge- 
schichte der  Medizin  empfangen.  Es  wäre  zu  wünschen,  daß 
insbesondere  diejenigen  das  vorliegende  Buch  zur  Hand  nähmen, 
welche  etwa  die  Magnusschen  „Sechs  Jahrtausende  im  Dienste 
des  Äskulap"  gelesen  haben,  auf  daß  diesem  Zerrbilde  medi- 
zinischer Geschichtschreibung  ein  in  demselben  kleineren 
Umfange  sich  haltendes,  aber  ernstes  und  tüchtiges  Buch 
gegenüberträte.  B. 


Notizen  und  Nachriditen. 


Die  Herren  Verfasser  ersuchen  wir,  Sonderabzüge  ihrer 
in  Zeitschriften  erschienenen  Aufsätze,  welche  sie  an  dieser 
Stelle  berücksichtigt  wünschen,   uns  freundlichst  einzusenden. 

Die  Redaktion. 

Allgemeines. 

Das  von  G.  Steinhausen  herausgegebene  Archiv  für 
Kulturgeschichte  wird  fortan,  unter  Mitwirkung  von  Fr.  v.  Bezold, 
G.  Dehio,  W.  Diithey,  H.  Finke,  W.  Goetz,  K.  Hampe,  O.  Lauffer, 
K.  Neumann,  A.  Schulte  und  E.  Troeltsch,  im  Verlage  von 
B.  G.  Teubner  erscheinen.  In  der  Zeitschrift  soll  künftig  die  Ge- 
schichte des  höheren  Geisteslebens  stärker  in  den  Vordergrund 
gestellt  werden.  Noch  in  dem  laufenden  Jahrgange  sollen  auch 
die  regelmäßigen  Literaturberichte  einsetzen. 

Eine  Halbmonatsschrift  für  politische  Bildung  unter  dem  Titel 
„Der  Staatsbürger"  gibt  H.  D  o  r  n  in  Verbindung  mit  E.  Groth 
und  L.  Wappes  heraus  (Verlag  von  Fr.  Wilh.  Grunow  in  Leipzig 
und  Berlin).  Die  Zeitschrift,  die  sich  die  Förderung  der  staats- 
bürgerlichen Bildung  zur  Aufgabe  macht,  wird  neben  den  Auf- 
sätzen und  einer  systematischen  Bibliographie  u.  a.  Übersichten 
über  neue  Gesetze,  Parlamentsverhandlungen  und  Kongresse 
bringen. 

Im  Verlage  von  Fichtner  «&  Co.  zu  Charlottenburg  ist  unter 
dem  Titel  „Die  Staatsverfassungen  des  Erdballs"  eine  von  Paul 
Posener  im  Verein  mit  Gelehrten  und  Staatsmännern  bearbeitete 
Sammlung  der  Verfassungsurkunden  aller  Staaten  erschienen.  Das 
Werk  enthält  die  Texte  mit  kurzer  Einleitung,  nur  ausnahmsweise 
auch  Kommentare.  Bei  Staaten,  die  keine  geschriebene  Verfas- 
sung haben,   ist  eine  Skizze  des  Verfassungszustandes  gegeben 


646  Notizen  und  Nachrichten. 

Zu  der  Notiz  auf  S.  421  ist  nachzutragen,  daß  unter  dem 
Titel  „Das  Kgl.  Sächsische  Institut  für  Kultur-  und  Universal- 
geschichte bei  der  Universität  Leipzig"  die  von  Lamprecht 
am  15.  Mai  1909  gehaltene  Eröffnungsrede  erschienen  ist  (Leipzig, 
Röder  und  Schunke,  23  S.).  Charakteristisch  für  die  Arbeits- 
richtung des  Instituts  ist  die  Definition:  „Die  Geschichtswissen- 
schaft ist  die  Lehre  und  das  Wissen  von  der  seelischen  Ent- 
wicklung der  Menschheit." 

Das  Archiv  f.  syst.  Philosophie  XV,  4  bringt  einen  Artikel 
von  Bär-Kupperberg  „Die  Welt  der  Natur-  und  Geistes- 
wissenschaften, die  Metaphysik  und  die  Philosophie",  worin  der 
geschichtliche  Charakter  des  geistigen  Lebens  stark  betont  wird, 
und  einen  Bericht  über  den  VII.  soziologischen  Kongreß  in  Bern 
(Juli  1909),  dessen  Hauptthema  der  Begriff  der  Solidarität  bildete. 

In  der  Vierteljahrsschr.  f.  wiss.  Phil.  XXXIII  setzt  P.Barth 
seinen  mehrfach  erwähnten  Aufsatz  über  „Geschichte  der  Er- 
ziehung in  soziologischer  Beleuchtung"  fort.  Ziemlich  dispositions- 
los behandelt  Abschnitt  XI  Montaigne,  Ratke,  Comenius,  Baco  usw., 
unter  besonderer  Berücksichtigung  der  pädagogischen  Bedeutung 
des  Naturbegriffs  und  der  Beziehungen  zum  Staat. 

In  der  „Zeitschr.  f.  Politik"  111,  1  veröffentlicht  der  rumä- 
nische Sozialphilosoph  D.  Gusti  eine  umfangreiche  Abhandlung: 
„Sozialwissenschaften,  Soziologie,  Politik  und  Ethik  in  ihrem  ein- 
heitlichen Zusammenhang."  Den  ersten  Teil  bildet  ein  histori- 
scher Überblick  über  die  Klassifikation  der  Wissenschaften.  Der 
zweite  Teil  setzt  Sozialwissenschaften  den  Geisteswissenschaften 
gleich  und  in  Gegensatz  zu  den  Naturwissenschaften.  Die  im 
Titel  genannten  Disziplinen  gehören  erkenntnistheoretisch  zu 
einem  „vollendeten,  abgeschlossenen,  einheitlichen  Ganzen  zu- 
sammen" und  bilden  „eine  streng  folgerichtige   logische   Kette". 

Die  Schrift  von  Brie  „Der  Volksgeist  bei  Hegel  und  die 
historische  Rechtsschule"  (vgl.  Hist.  Zeitschr.  102,  S.  655)  hat  zwei 
Aufsätze  von  verschiedener  Stellungnahme  veranlaßt.  Edgar 
Loening  („Die  philosophischen  Ausgangspunkte  der  rechts- 
historischen Schule",  Intern.  Wochenschr.  IV  3/4)  bestreitet,  daß 
der  fragliche  Begriff  von  Hegel  stamme  und  weist  auf  Schellin'g 
als  Konzipienten  der  Idee  hin.  Wenn  man  auf  das  unbewußte 
Rechtsschaffen  des  Volksgeistes  den  Ton  legt,  so  kommt  in  der 
Tat  diese  Quelle  in  erster  Linie  in  Betracht.  Feinsinnig  in  den 
Kern  der  philosophischen  Lehren  eindringend,  zieht  Loening  die 
Lehre  vom  Zusammenfallen  der  Freiheit  und  Notwendigkeit  bei 
Fichte  und  besonders  in  Schellings  „System  des  transcendentalen 


Allgemeines.  647 

Idealismus"  heran:  „In  dem  bewußtlosen  Handeln  der  Menschen 
herrscht  eine  bewußtlose  Gesetzmäßigkeit."  Hegel  dagegen  ver- 
bindet nach  Loening  mit  dem  Wort  Volksgeist  einen  ganz  andern 
Begriff  als  Puchta  usw.;  für  ihn  ist  das  Recht  das  Werk  des 
denkenden  Willens;  daher  auch  sein  Gegensatz  gegen  das 
Gewohnheitsrecht.  -  Ad.  Lassen,  der  in  der  Ztschr.  f.  Sozial- 
wissenschaft XII,  12  Bries  Schrift  unter  demselben  Titel  bespricht, 
will  auf  diese  Unterschiede  kein  so  erhebliches  Gewicht  legen; 
freilich  gibt  auch  er  zu,  daß  der  Gedanke  des  Volksgeistes  schon 
vor  Hegel  aufgetaucht  sein  mag.  (Die  von  Loening  gesuchten 
Jean  Paul-Stellen  stehen  in  der  „Levana"  §  7  und  8.)  —  Beide 
Untersuchungen  beweisen,  daß  derartige  Strömungen  niemals  auf 
einen  Entdecker  zurückzuführen  sind,  sondern  aus  der  geistigen 
Gesamtkonstitution  der  Zeit  begriffen  werden  müssen.  Außer 
den  von  Loening  sehr  treffend  hervorgehobenen  Systemen  kommt 
noch  die  nationale  Ideenlehre  der  Zeit  in  Betracht.  Ebenso  muß 
die  Theorie  von  der  Identität  der  Freiheit  und  Notwendigkeit  be- 
griffen werden  als  der  Versuch,  auch  im  scheinbar  freien  geistigen 
Leben   gesetzliche  Zusammenhänge  aufzuweisen.  E.  Spr. 

Im  Archiv  f.  Rechts-  und  Wirtschaftsphilosophie  111,  1  for- 
muliert F.  Berolz  heimer  „Grundprobleme  der  Rechts-  und 
Wirtschaftsphilosophie  samt  der  Soziologie"  vom  Standpunkt  des 
universalgeschichtlichen  Neuhegelianismus. 

Die  Kaiserfestrede  der  Berliner  Akademie  von  Harnack 
(Sitz.-Ber.  1910,  V)  erinnert  an  ein  doppeltes  Jubiläum:  an  die 
ersten  Publikationen  der  Akademie  (1710)  und  an  Humboldts 
Denkschrift  von  1810.  Sie  regt  zum  Schluß  die  Preisfrage  an: 
„Welche  Momente  verbinden  den  Geist  des  deutschen  philo- 
sophischen Idealismus  mit  der  Aufklärungsepoche?"  (vgl.  oben 
S.  305  ff.). 

Besonders  reichhaltig  ist  auch  diesmal  wieder  der  Inhalt  der 
Revue  de  synth.  hist.  (XIX,  2),  die  überhaupt  einen  der  ersten 
Plätze  unter  den  wenigen  Blättern  wirklich  internationaler  Ten- 
denz verdient.  V.  Chapot  behandelt  „U Organisation  des  biblio- 
theques".  Unter  dem  Titel  „De  quelques  livres  et  de  quelques 
questions  d'histoire  contetnporaine"  werden  Schriften  von  Hano- 
taux  {L'histoire  de  la  France  contetnporaine),  Bosq,  Marcere, 
Meaux,  Lacombe,  Thiers  usw.  besprochen  (Ref.:  H.  Salomon). 
Endlich  erwähne  ich  einen  Aufsatz  von  L.  Febvre:  „Proudhon 
et  le  syndicalisme  contemporain." 

Die  Resultate  der  neuesten  Forschungen,  besonders  der  von 
Heubaum,  zusammenfassend,  behandelt  E.  Clausnitzer  in  den 


^48  Notizen  und  Nachrichten. 

^Päd.  Blättern  f.  Lehrerbildung"  1909,  H.  8  die  „Entwicklung  der 
deutschen  Volksschule",  zunächst  ihre  Vorgeschichte  im  Mittel- 
alter und  zur  Zeit  der  Reformation,  dann  ihre  eigentliche  Ent- 
stehung im  Zusammenhang  mit  der  Politik  des  Absolutismus  als 
Berufsschule  und  endlich  ihre  Umwandlung  in  eine  wirkliche 
Volksschule  mit  allgemein  menschlichem  Bildungsideal. 

Im  Auftrage  des  Stadtmagistrats  ist  ein  vortrefflich  aus- 
gestatteter erster  Band  eines  Katalogs  der  Nürnberger 
Stadtbibliothek  (Nürnberg,  Sebald  1909.  VIII,  599  S.)  von 
der  Bibliothekverwaltung  herausgegeben  worden,  der  in  4387  Num- 
mern einen  Teil  der  historischen  Druckschriften  (Allgemeines, 
Hilfswissenschaften,  Weltgeschichte)  verzeichnet.  Der  Band  nennt 
seltene  und  wertvolle  Werke  in  großer  Zahl. 

Auf  die  durch  schöne  Tafeln  erläuterten  Ausführungen  von 
O.  Mente  und  Ad.  Warschauer:  Die  Anwendung  der  Photo- 
graphie für  die  archivalische  Praxis,  die  über  Versuche  im  Photo- 
chemischen Laboratorium  an  der  Berliner  Technischen  Hoch- 
schule berichten,  darf  auch  an  dieser  Stelle  aufmerksam  gemacht 
werden  (Mitteilungen  der  Kgl.  preußischen  Archivverwaltung 
Heft  15). 

Das  Frankfurter  Stadtarchiv.  Seine  Bestände  und  seine  Ge- 
schichte von  Rudolf  Jung  (Frankfurt  a.  M.,  Baer  1909.  XXIV, 
414  S.).  —  Die  vor  kurzem  begründete  Historische  Kommission 
der  Stadt  Frankfurt  leitet  die  Reihe  ihrer  Veröffentlichungen  sehr 
glücklich  durch  eine  Neubearbeitung  des  vielbenutzten  Buches 
ein,  das  Jung  1896  unter  dem  Titel:  „Das  historische  Archiv  der 
Stadt  Frankfurt"  herausgegeben  hatte  (vgl.  H.  Z.  80,  316  ff.).  Die 
Anlage  des  Werkes  ist,  wie  der  Untertitel  sagt,  dieselbe  ge- 
blieben, doch  haben  beide  Teile  eine  wesentliche  Erweiterung  er- 
fahren: bei  der  Übersicht  über  die  Bestände  haben  die  sehr  be- 
trächtlichen Zugänge  sowie  die  mannigfachen  Änderungen  Be- 
rücksichtigung gefunden,  die  in  der  Ordnung  und  Verzeichnung 
eingetreten  sind,  während  die  ausführliche  Geschichte  des  Archivs 
über  das  Jahr  1813  hinaus  bis  zur  endgültigen  Trennung  des 
historischen  von  dem  Verwaltungsarchiv  (1863)  fortgeführt  ist. 
Sehr  dankenswert  ist  auch  die  freilich  sehr  knapp  gehaltene  Über- 
sicht über  ortsgeschichtlich  wichtiges  Material,  das  zwar  in  Frank- 
furt bewahrt  wird,  aber  nicht  im  Besitz  des  Stadtarchivs  sich  be- 
findet; unter  diesem  nimmt  das  Archiv  des  vormaligen  Deutschen 
Bundes  1816—1866  die  wichtigste  Stelle  ein. 

Die  von  E.  Tä  übler  herausgegebenen  Mitteilungen  des  Ge- 
samtarchivs der  deutschen  Juden  enthalten  im  1.  Heft  des  2.  Jahr- 


Allgemeines.  649 

gangs  die  Akteninventare  der  Synagogengemeinden  Thorn,  Brom- 
berg, Krotoschin  und  Aurich. 

Die  Reihe  der  Inventare  österreichischer  Archive, 
deren  Bearbeitung  nach  den  vom  k.  k.  Archivrat  aufgestellten 
Grundsätzen  in  Angriff  genommen  ist,  wird  durch  das  Inventar 
des  Allgemeinen  Archivs  des  Ministeriums  des  Innern  eröffnet 
(Heft  I.  Wien  1909.  95  S.).  Geboten  wird  ein  kurzer  Abriß  der 
Geschichte  des  Archivs  und  eine  summarische  Übersicht  über 
die  Bestände  nach  dem  Einteilungsschema:  Urkunden  (mit  dem 
Jahre  1256  beginnend),  Bücher  und  Akten.  Unter  den  letzteren 
sind  die  Hofkanzleiakten  besonders  hervorzuheben. 

Neue  Bücher:  B o gl i e 1 1 i ,  Scritti  storici  e  letterari,  con 
appunti  biografici  di  G.  Faldella.  (Torino,  Lottes  e  C.  3,50  L.)  — 
Stolzmann,  Der  Zweck  in  der  Volkswirtschaft.  Die  Volks- 
wirtschaft als  sozial-ethisches  Zweckgebilde.  (Berlin,  Puttkammer 
&  Mühlbrecht.  16  M.)  —  M aur iv e x ,  De  la  question  sociale. 
T.  /«'■,  Ecunomie  politique.  (Paris,  Giard  et  Briere.  3  fr.)  — 
M  a  y  er- M  or  e  a  u  ,  Hegels  Sozialphilosophie.  (Tübingen,  Mohr. 
2,50  M.)  —  Mehlis,  Die  Geschichtsphilosophie  Auguste  Comtes. 
(Leipzig,  Eckardt.  3  M.)  —  Ströle,  Thomas  Carlyles  Anschau- 
ung vom  Fortschritt  in  der  Geschichte.  (Gütersloh,  Bertelsmann. 
3,60  M.)  —  C aste II a ,  Buchez  historien.  Sa  tMorie  du  progres 
dans  la  philosophie  de  l'histoire.  (Freiburg  [Schweiz),  Universi- 
tätsbuchh.  2,40  M.)  —  Lamprecht,  Deutsche  Geschichte.  Der 
ganzen  Reihe  11.  Bd.  2.  Hälfte  u.  12.  (Schluß-)Bd.  (Berlin,  Weid- 
mann. 12  M.)  —  Osk,  Jäger,  Deutsche  Geschichte.  2.  Bd.  Vom 
westfälischen  Frieden  bis  zur  Gegenwart.  (München,  Beck.  6  M.) 
—  Koeniger,  Quellen  zur  Geschichte  der  Sendgerichte  in 
Deutschland.  (München,  Lentner.  7,60  M.)  —  Lavisse,  Histoire 
de  France.  T.  /«'  ;  //.  Les  origines.  La  Gaule  independante  et  la 
Gaule  r omaine;  par  G.  Bloch.  (Paris,  Hachette  &  Cie.)  —  Alba- 
nes  et  Fillet,  Histoire  des  archevechds,  dvechds  et  abbayes  de 
France.  Compldtde,  annote'e  et  publice  par  U.  Chevalier.  (Valence, 
Impr.  Arthaud.) —  Stenzel,  Seekriegsgeschichte  in  ihren  wich- 
tigsten Abschnitten  mit  Berücksichtigung  der  Seetaktik.  2.  Tl.  Von 
400  vor  Christus  bis  1600  nach  Christus.  Bearb.  durch  Herrn. 
Kirchhoff.  (Hannover,  Hahn.  15  M.)  —  Monumenta  palaeogra- 
phica.  Hrsg.  von  Chroust.  1.  AbtIg.,  2.  Ser.,  3.  Lfg.  (München, 
Bruckmann.  20  M.)  —  Gust.  Wolf,  Einführung  in  das  Studium 
der  neueren  Geschichte.    (Berlin,  Weidmann.     16  M.) 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  42 


650  Notizen  und  Nachrichten. 


Alte  Geschichte. 

Aus  Klio  (Beiträge  zur  alten  Geschichte)  9,4  (1909)  notieren 
wir  E.  Pais:  La  lotta  di  Eutimo  di  Locri  a  Temesa;  A.  Lang- 
hammer: Zum  Bellum  Afiicanum ;  K.  Eckhardt:  Die  armeni- 
schen Feldzüge  des  Lucullus  I;  E.  Obst:  Hat  Miltiades  am 
Skythenzug  teilgenommen?  H.  Willrich:  Zum  hellenistischen 
Titel-  und  Ordenswesen;  E.  Kornemann:  Zu  den  Germanen- 
kriegen des  Augustus;  M.  Holleaux:  Etudes  d'histoire  helle- 
nistique.  L'expedition  de  Philippe  V  en  Asie  mineure.  La  bataille 
de  Chios  (201  a.J.-C);  J.  Kromayer:  Eryx.  Die  Kämpfe  des 
Hamilcar  Barkas  und  die  Auffindung  der  Stadt;  Borchardt: 
Die  diesjährigen  deutschen  Ausgrabungen  in  Ägypten;  Bor- 
chardt: Diesjährige  amerikanische  Ausgrabungen  in  Ägypten; 
N.  Vulic:  Alexanders  Zug  gegen  die  Triballer;  G.  Kazarow: 
Zur  Geschichte  des  linkspontischen  xoivör;  F.  Blumenthal: 
Zur  zensorischen  Tätigkeit  des  Augustus;  E.  Kornemann:  Zur 
Limesforschung. 

Gleichzeitig  sind  zwei  Arbeiten  erschienen,  welche  sich 
mit  dem  Einfluß  griechischer  Kultur  und  Kunst  auf  den  fernsten 
Osten  befassen  und  vielfach  neues  Licht  in  dies  dunkle  Gebiet 
bringen,  und  zwar  Grün  w  edel:  Die  archäologischen  Ergebnisse 
der  dritten  Turfan-Expedition  (Zeitschrift  für  Ethnologie  41,  6) 
und  0.  Münsterberg:  Influences  occidentales  dans  l'art  de 
l'Extretne-Orient  {Revue  des  etudes  ethnographiques  et  sociolo- 
giques  1909,  13—18). 

In  Saktsche-Gözi,  dem  neben  Sendjirli  längst  bekannten 
Orte  hethitischer  Ansiedlung  und  Kultur  hat  jüngst  J.  Garstang 
gegraben  und  darüber  einen  Bericht  in  den  Annais  of  archaeo- 
logy  and  anthropology  1,  3/4  (1908)  veröffentlicht. 

In  den  Proceedings  of  the  Society  of  biblical  archeology  31,  7 
(1909)  setzt  H.  R.  H  al  1  seine  Untersuchungen  fort :  The  discoveries 
in  Crete  and  their  relation  to  the  history  of  Egypt  and  Palestine. 

Im  Alten  Orient  11,  2  (1910)  findet  sich  ein  Aufsatz  von 
Th.  Kluge:  Die  Lykier.  Ihre  Geschichte  und  ihre  Inschriften, 
aus  welchem  weder  für  jene  noch  für  diese  viel  gelernt  werden 
kann. 

Anregend  sind  die  beiden  in  der  Revue  de  l'histoire  des  reli- 
gions  60,  2  (1909)  veröffentlichten  Arbeiten  von  Ch.  Michel: 
Les  survivances  du  f^tichisme  dans  les  cultes  populaires  de  la  Grece 
ancienne   und   von    A.  J.  Reinach:    Itanos  et  l'„inventio  scuti". 


Alte  Geschichte.  651 

Stades  sur  l'hoplolatrie  primitive  en  Grece.  Übersichtlicli  und 
gut  orientierend  ist  weiter  das  Bulletin  de  la  religio/!  assyro- 
babylonienne  1908  von  E.  C  o  m  b  e. 

Feine  und  für  die  Kenntnis  des  griechischen  Rechts  ersprieß- 
liclie  Beobaclitungen  zum  Recht  von  Gortyns  veröffentliciit  H. 
Lipsius  in  den  Abhandlungen  der  philologisch-historischen 
Klasse  der  Kgl.  Sächsischen  Geseilschaft  der  Wissenschaften  27, 11. 
Ebendort  finden  sich  ferner  noch  folgende  lesenswerte  Arbeiten 
von  H.  Peter:  Die  römischen  sog.  dreißig  Tyrannen  und  R. 
Heinze:  Ciceros  politische  Anfänge. 

In  den  Mitteilungen  des  Kaiserl.  Deutschen  Archäologischen 
Instituts,  Athenische  Abteilung  34,3  (1909)  sind  die  Arbeiten  von 
A.  V.  Premerstein:  Die  Urkunde  eines  Arkadischen  Synoikismos 
und  von  K.  Müller:  Alt-Pylos.  II:  Die  Funde  aus  den  Kuppel- 
gräbern von  Kakovatos,  von  weittragendem  Interesse. 

Erträgnisreich  sind  A.  Brueckners  Untersuchungen  über 
den  Friedhof  am  Eridanos  zu  Athen,  worüber  er  in  einem  Vor- 
trag berichtet  (abgedruckt  in  den  Neuen  Jahrbüchern  für  das 
klassische  Altertum  1910,  1),  während  die  größere  Publikation 
über  denselben  Gegenstand  gleichzeitig  erschien. 

Vortrefflich  sind  die  Untersuchungen  H.  Dessaus:  Die 
Herkunft  der  Offiziere  und  Beamten  des  römischen  Kaiserreiches 
während  der  ersten  zwei  Jahrhunderte  seines  Bestehens  im  Hermes 
45,  1   (1910). 

Aus  dem  Philologus  68,  4  (1909)  notieren  wir  A.  Müller: 
Die  Neujahrsfeier  im  römischen  Kaiserreich  und  J.  Sund  wall: 
Zwei  attische  Dekrete. 

Im  Rheinischen  Museum  65,  1  (1910)  veröffentlicht  W.  Ban- 
nier:  Weitere  Bemerkungen  zu  den  attischen  Rechnungs-  und 
Übergabeurkunden.  Weiter  erwähnen  wir  Th.  Steinwender: 
Zur  Schlachtordnung  der  Manipulare  und  M.  H  o  ef  e  r :  Apollodors 
IJEi'l  rfl2'>j  der  Niese  widerspricht  und  die  weitgehende  Be- 
nutzung Apollodors  durch  Skymnos  ablehnt. 

Sorgsam  und  gut  ist  die  Arbeit  H.  M  a  u  re  r  s  :  Kaiser  Valen- 
tinians  Aufenthalt  am  Rhein  im  Sommer  des  Jahres  369  in  der 
Zeitschrift  für  die  Geschichte  des  Oberrheins  25,  1   (1910). 

Aus  den  Comptes  rendus  de  l'Acad^mie  des  Inscriptions  et 
Belles-lettres  1909,  Oktober  notieren  wir  A.  Merlin:  Les  recherches 
sous-marines  de  Mahdia  (Tunisie);  Maspero:  Les  travaux 
execute's  en  Egypte  au  cours  de  l'annee  1908  und  J.  Cledat: 
Recherches  et  fouilles  au  Mont  Casios  et  au  lac  Sirbonis. 

42* 


652  Notizen  und  Nachrichten. 

Reich  und  interessant  ist  wieder  das  neueste  Heft  des  Bul- 
letin de  Correspondance  helle'nique  (33,  8—12),  P.  Roussel: 
Note  sur  les  inscriptions  de  Delos  en  l'honneur  de  C.  Billienus ; 
W.  V o  1 1  g  r  a  f  { :  Inscriptions  d'Argos  ;  J,  H  a  t  z  f  e  1  d  :  Une  inscrip- 
tion  de  Delos  en  l'honneur  r(e  M.  Junius  Brutus;  dann  veröffent- 
lichen P.  Roussel  und  J.  Hatzfeld  die  bei  den  Ausgrabungen 
auf  Delos  gefundenen  Inschriften,  wobei  der  letztere  noch  be- 
sonders über  L.  Calpurnius  L.  J.Piso,  proconsul  de  Grece  handelt; 
G.  Glotz:  Philippe  et  la  surprise  d'Elatee,  worin  neue  und  be- 
achtenswerte Ansichten  über  Philipps  Politik  vorgetragen  werden. 

M.  S.  Thompson  und  A.  J.  B.  Wace  veröffentlichen  in 
The  Classical  Review  1909,  7  einen  Aufsatz:  The  Connection  of 
the  Aegean  culture  with  Servia,  welcher  gegenüber  dem  früher 
von  uns  angezeigten  Artikel  von  Vassits  über  dieselbe  Materie 
(104,  2,  S.  426)  Beachtung  verdient. 

Sorgfältig  sind  die  Untersuchungen  von  W.  W.  Tarn:  The 
battles  of  Andres  and  Cos  im  Journal  of  hellenic  studies  29,  2 
(1909).  Ebendort  veröffentlicht  A.  M.  Woodward:  Three  new 
fragments  of  Attic  treasure  records ;  J.  Baker-Penoyre  die 
Resultate  seiner  topographischen  Studien  auf  Thasos  und  R.  M. 
Burrows  and  P.  N.  Ure:   Excavations  at  Rhitsöna  in  Boeotia. 

Aus  den  Rendiconti  del  r.  Istituio  Lombardo  di  scienze  e 
lettere  1909,  18  notieren  wir  A.  D  e  M  a  r  c  h  i :  Le  virtü  della  donna 
nelle  iscrizioni  sepolcrali  latine. 

Gegen  Ch.  Huelsens  The  burning  of  Rome  under  Nero  wendet 
sich  A.  Profumo:  L'incendio  di  Roma  delV anno  64  und  tritt 
lebhaft  und  geschickt  für  den  dolus  Principls  ein. 

Aus  den  Rendiconti  della  r.  Accademia  dei  Lincei.  Classe 
di  scienze  morali,  storiche  e  filologiche  1909,  4 — 6  notieren  wir 
L.  P  i  g  o  r  i  n  i :  Scavi  del  Palatino ;  G.  Patroni:  La  pretesa  pala- 
fitta  del  Sarno;  A.  dellaSeta:  //  disco  di  Phaistos  (mit  schönen 
Tafeln);  L.  Mariani:  Di  una  stete  sepolcrale  Salapina. 

Die  Zeitschrift  für  alttestamentliche  Wissenschaft  30,  1  (1910) 
bringt  eine  Untersuchung  von  H.  Greßmann:  Sage  und  Ge- 
schichte in  den  Patriarchenerzählungen,  welche  sehr  lesenswert 
ist  und  die  betreffenden  Probleme  sehr  fördert. 

Aus  der  Theologischen  Quartalschrift  92,  1  (1910)  notieren 
wir  P.  Rießler:  Wann  wirkte  Nehemias?;  K.  Bihlmeyer:  Die 
Christenverfolgung  des  Kaisers  Decius  und  J.  Stoffels:  Mar- 
karius  der  Ägypter  auf  den  Pfaden  der  Stoa. 


Frühes  Mittelalter.  653 

Im  Histor.  Jahrbuch  30,  4  (1909)  behandelt  K.  Lübeck  den 
hl.  Phokas  von  Sinope  und  leugnet  die  neuerdings  vielfach  von 
Radermacher,  Kern,  Jaisle  und  Lucius  behauptete  Abhängigkeit 
des  hl.  Phokas  von  einem  antiken  Gott,  ohne  doch  selbst  zu 
einer  völlig  befriedigenden  Erklärung  zu  gelangen. 

The  Expositor  1910,  Januar  enthält  einen  Aufsatz  VV.  M. 
Ramsays:  The  epitaph  of  M.  Julius  Eugenius,  Bishop  of  Lao- 
diceia,  worin  Preuschens  Abdruck  des  wichtigen  Textes  in  seinen 
Analekten  in  einigen  Punkten  richtig  gestellt  und  namentlich  das 
Ende  der  Inschrift  nach  eigener  Besichtigung  derselben  verbessert 
wird.  Weiter  setzt  E.  H.  Askwith  seine  Untersuchungen  über 
the  historical  value  of  the  fourth  gospel  fort,  und  zwar  VI:  The 
resurrection. 

Neue  Bücher:  B  reas  ted,  Geschichte  Ägyptens.  Vom  Ver- 
fasser neu  bearb.  Ausgabe.  Deutsch  von  Herm.  Ranke.  2  Halb- 
bände. (Berlin,  Curtius.  18  M.)  —  v.  Präsek,  Geschichte  der 
Meder  und  Perser  bis  zur  makedonischen  Eroberung.  2.  Bd. 
(Gotha,  Perthes.  6  M.)  —  Isnardi,  La  battaglia  di  Mantinea 
(362  a.C).  (Biella,  Tip.  G.  Testa.)  —  Hands,  Coins  of  Magna 
Graecia.  The  coinage  of  the  greek  colonies  of  Southern  Italy. 
(London,  Spink.)  —  Abbott,  Society  and  politics  in  ancient 
Ronie.  (New  York,  Scribner.)  —  Botsford ,  The  Roman  assem- 
blies,  front  their  origin  to  the  end  of  the  Republic.  (New  York, 
Macmillan.  4  Doli.)  —  Regnault,  Une  province  procuratorienne 
au  d^but  de  l' Empire  romain.  Le  proces  de  Jesus-Christ.  (Paris, 
Picard  et  fils.) 

Römisch-germanische  Zeit  und  frühes  Mittelalter  bis  1250. 

Der  Inhalt  des  neuen  Doppelheftes  der  Zeitschrift  für  Vor- 
geschichte „Mannus"  (1,  3/4)  ist  so  reich,  daß  es  genügen  muß, 
die  Titel  der  einzelnen  Arbeiten  zu  verzeichnen.  0.  Montelius 
beschließt  seine  Studie  über  das  Sonnenrad  und  das  christliche 
Kreuz,  das  ihm  nicht  als  Sinnbild  von  Christi  Erniedrigung,  son- 
dern seiner  Gottheit  erscheint  (S.  169  ff.).  G.  Kossinna  führt 
seine  Untersuchung  über  den  Ursprung  der  Urfinnen  und  Ur- 
indogermanen  sowie  ihre  Ausbreitung  nach  dem  Osten  fort 
(S.  225  ff.).  R.  R.  V.  Weinzierl  gibt  eine  Übersicht  über  die 
Forschungsergebnisse  in  Nordböhmen  (S.  187  ff.).  K.  Rieken 
beschreibt  drei  Holzbrandplätze  mit  Steinkern  aus  der  Bronzezeit, 
die  in  der  Nähe  von  Kottbus  zutage  traten  (S.  211  ff.).  Es  folgen 
mehrere  Mitteilungen,  außer  der  von  H.  Schneider  über  Rasse- 
reinheit  und  Kultur  (S.  247  ff)   solche  von  G.  Wilke   (Der  neue 


654  Notizen  und  Nachrichten. 

Skelettfund  des  homo  Aurignacensis  Hauseri  S.  252  ff.) ,  von 
R.  Beltz  (Einige  seltenere  steinzeitliche  Funde  aus  Mecklenburg 
S.  258 ff.)  und  H.  Müller-Brauel  über  den  sog.  Hexenberg  am 
Wege  Brauel-Offensen  im  Kreise  Zeven  (S.  262  ff.).  K.  Waase 
berichtet  über  Funde  bei  Plöritzsch  in  der  Leipziger  Tiefland- 
bucht (S.  273  ff.),  H.  Schmidt  über  Ergebnisse  von  Wallfor- 
schungen auf  dem  Breitenberge  bei  Striegau  in  Schlesien  (S.  280  ff.), 
während  H.  Voges  die  Vorgeschichte  des  braunschweigischen 
Dorfes  Beierstedt  bei  Jersheim  zu  erzählen  sucht  (S.  288  ff.). 
A.  H  ekler  hat  eine  Studie  beigesteuert  über  eine  bisher  un- 
bekannte Bronzebüste  eines  Germanen  im  ungarischen  Privat- 
besitz (S.  277;  vgl.  diese  Zeitschrift  104,  192).  Berichte  über  die 
Museen  zu  Koblenz,  Köln,  Braunschweig  und  Posen  und  Bücher- 
anzeigen (darunter  die  des  Buches  von  A.  Kiekebusch,  Der  Ein- 
fluß der  römischen  Kultur  auf  die  germanische  im  Spiegel  der 
Hügelgräber  des  Niederrheins.  Berlin  1908;  S.  314ff.),  Sitzungs- 
referate und  Nachrichten  bilden  den  Beschluß  des  Heftes,  dem 
Tafeln  und  Abbildungen  in  fast  verschwenderischer  Fülle  bei- 
gegeben sind;  vgl.  104,  191  f. 

Im  Römisch-germanischen  Korrespondenzblatt  2,  6  berichtet 
E.  Krüger  von  den  ergebnisreichen  Ausgrabungen  im  Arena- 
keller des  Trierer  Amphitheaters,  F.  Koepp  über  die  zu  Haltern 
im  Laufe  des  Sommers  1909,  während  F.  Goeßler  von  einer 
steinzeitlichen  Niederlassung  im  württembergischen  Vaihingen 
Kunde  gibt.  Lehrreich  ist  auch  der  Bericht  über  die  Verhand- 
lungen des  zehnten  Denkmalpflegetages,  der  sich  mit  der  Frage 
der  Wiederherstellung  des  Trierer  Kaiserpalastes  beschäftigte. 

Bei  dem  reichen  Inhalt  des  neuen  Bandes  der  Zeitschrift 
der  Savigny-Stiftung  für  Rechtsgeschichte,  Germ.  Abt.  30  bleibt 
kaum  anderes  übrig  als  die  Titel  der  einzelner  Aufsätze  kurz  an- 
zugeben und  die  Stellen  unserer  früheren  Berichte  anzumerken, 
an  denen  Aufsätze  notiert  sind,  an  welche  die  jetzt  zu  ver- 
zeichnenden Aufsätze  anknüpfen,  sei  es  um  sie  zu  befehden,  sei 
es  um  sie  weiterzuführen.  F.  Schiller  behandelt  das  erste 
Fragment  des  Codex  Euricianus  im  Gegensatz  zu  Zeumers  Text- 
konstitution (S.  18 ff.),  S.  Rietschel  die  Entstehungszeit  der 
Lex  Salica  und  des  pactus  pro  tenore  pacis;  diesen  weist  er  jetzt 
der  Zeit  Childeberts  1.  und  Chlothars  I.  zu,  jene  der  Periode  von 
Chlodowechs  Söhnen  (vgl.  102,  659;  103,658).  Ein  zweiter  Auf- 
satz (S.  193  ff.)  desselben  Gelehrten  gilt  der  Hundertschaftsfrage 
(vgl.  100,  662;  102,  659).  R.  So  hm  handelt  über  das  Hantgemal 
(S.    103  ff.)    und    S.   Keller    über    Hantmahal     und    Anthmallus 


Frühes  Mittelalter.  655 

(S.  224 ff.;  vgl.  100,  663 f.).  Zur  friesischen  Rechtsgeschichte  hat 
H.  Jaekel  zwei  Aufsätze  beigesteuert,  einmal  über  die  münz- 
metrologischen Anhaltspunkte  für  die  Erkenntnis  der  altfriesischen 
Ständeverfassung  (S.  49  ff.)  und  über  chumas  und  twalepti  (S.  251  ff.; 
vgl.  98,665;  99,  103;  100,661).  Die  Grundherrschaft  im  Sachsen- 
spiegel ist  Gegenstand  einer  scharfsinnigen  Studie  von  H.  Fehr, 
während  die  Gerichtstermine  im  Magdeburger  Stadtrecht  und  die 
Dingzeiten  des  Schultheißen  von  Magdeburg  0.  Loen  ing  (S.  37ff,), 
K.  V.  Amira  (S.  310  ff.)  und  S.  R  ie  t  s  c  h  e  1  (S.  317  ff.)  beschäftigen 
(vgl.  100,661;  102,  659).  Die  Theorie  des  dänischen  Grundregals 
wird  von  K.  Haff  erläutert  (S.  290 ff.),  der  Ursprung  der  nieder- 
ländischen Rechte  mit  Rücksicht  auf  ihre  Stammeszugehörigkeit 
von  FockemaAndreae{S.  1  ff.).  Besondere  Hervorhebung  ver- 
dienen die  eindringenden  Untersuchungen  von  H.  Schreuer  über 
altfranzösische  Krönungsordnungen  des  13.  Jahrhdts  (S.  142ff.),  die 
daran  erinnern,  daß  wir  noch  immer  die  Ausgabe  der  deutschen  Or- 
dines  coronationis  in  den  Monumenta  Germaniae  entbehren  müssen, 
sodann  die  Abhandlung  von  P.  Puntschart  über  den  Roland  von 
Ragusa.  der  wohl  im  Jahre  1418  errichtet  wurde  „als  Blut-  und 
Marktsäule,  als  das  Wahrzeichen  der  Konzentration  des  politi- 
schen, rechtlichen  und  wirtschaftlichen  Lebens"  der  dalmatinischen 
Stadt  (S.  299  ff.  mit  Abb.).  Zahlreiche  Rezensionen  geben  ein 
Bild  des  rüstigen  Betriebs  rechtsgeschichtlicher  Forschung;  er- 
wähnt seien  nur  —  man  nenne  die  Auswahl  nicht  subjektiv  — 
die  von  P.  Puntschart  (S.  339  ff.)  über  F.  Güterbock  (Der  Pro- 
zeß Heinrichs  des  Löwen;  vgl.  104,  197),  von  K.  Beyerle 
(S.  408 ff.)  über  S.  Rietschel  (Neuere  Forschungen  über  die  älteren 
Stadtrechte  von  Freiburg  i.  B.;  vgl.  100,  432),  von  R.  Schröder 
(S.  436  ff.)  über  K.  v.  Amira  (Der  Stab  in  der  germanischen 
Rechtsgeschichte),  endlich  von  U.  Stutz  (S.  467  ff.)  über  neuere 
Erscheinungen  zur  schweizerischen  Rechtsgeschichte  und  (S.  478ff.) 
über  das  Buch  von  A.  Eggers  (Der  königliche  Grundbesitz  im 
10.  und  beginnenden  11.  Jahrhundert). 

Die  Internationale  Wochenschrift  für  Wissenschaft,  Kunst  und 
Technik  1909,  S.  1561  ff.,  1615ff.,  1633 ff.  bringt  aus  der  Feder  von 
U.  Stutz  eine  kritische  Studie  über  Arianismus  und  Germanis- 
mus. Sie  ist  veranlaßt  durch  den  Vortrag  von  H.  v.  Schubert 
über  „Das  älteste  germanische  Christentum  oder  der  sog.  , Aria- 
nismus' der  Germanen"  (Tübingen  1909),  zu  dessen  Grund- 
gedanken Stutz  Stellung  nimmt.  Die  Frage  nach  der  Bedeutung 
des  Arianismus  wird  dem  Gelehrten,  der  zuerst  die  Bedeutung 
des  germanischen  Kirchenrechts  glückhaft  herausarbeitete,  zum 
Anlaß,   seine  Ansicht   aufs  neue   darzutun,    sie   abzugrenzen  und 


556  Notizen  und  Nachrichten. 

ihre  Tragweite  zu  bestimmen.  Das  Eigenkirchenwesen  ist  ger- 
manisch, nicht  arianisch;  das  fränkische  Reichskirchentum  ist  in 
seinen  Anfängen  weit  eher  nach  römischem  als  nach  arianischem 
Kirchenrecht  kopiert  und  erschUeßt  sich  erst  im  7.  und  8.  Jahr- 
hundert germanischen  Einflüssen,  und  endlich:  Auch  in  Recht 
und  Verfassung  hatte  der  Arianismus  seine  Rolle  alsbald  end- 
gültig ausgespielt,  als  er  aufhörte,  Kirchenglaube  zu  sein.  Nur 
die  wichtigsten  Resultate  des  an  Anregungen  überreichen  Auf- 
satzes konnten  hier  angemerkt  werden;  er  ist  jedenfalls  mit  da& 
Reifste,  das  uns  U.  Stutz  geschenkt  hat,  durchsichtig  im  Aufbau, 
zielbewußt  in  der  Ausführung,  ein  Muster  endlich  vornehmer 
Polemik  gegen  den  Vorgänger,  dem  solcher  Widerspruch  nur 
Ehre  bringt. 

Karl  Voigt  geht  in  seiner  Schrift:  Die  königlichen  Eigen- 
klöster im  Langobardenreiche  (174  S.  Gotha,  Fr.  A.  Perthes. 
1909)  von  den  Ergebnissen  aus,  die  Stutz  für  die  Eigenkirche  als 
Element  des  mittelalterlich -germanischen  Kirchenrechtes  ge- 
wonnen hat  (vgl.  H.  Z.  76,  S.  358  und  359).  An  eine  Übersicht 
der  einzelnen  königlichen  Eigenklöster  und  ihres  Ursprunges 
schließen  sich  die  Abschnitte  über  das  königliche  Verfügungs- 
recht, den  Königsschutz  und  den  Gerichtsstand  der  Klöster,  die 
Ernennung  und  Wahl  der  Vorsteher,  das  Vermögen  und  die  staat- 
lichen Lasten  der  Klöster.  Ein  Exkurs  behandelt,  nach  Urkunden 
beneventanischer  Herzöge  und  süditalienischer  Bischöfe,  die  Stel- 
lung dortiger  Eigenklöster  und  Eigenkirchen.  Der  Verfasser 
wendet  sich  mehrfach  besonders  gegen  die  Auffassungen  zweier 
neuerer  Arbeiten  italienischer  Forscher,  von  Galante:  La  condi- 
zione  giuridica  delle  cose  sacre,  I  (1903),  und  Gaudenzi:  //  mo- 
nastero  di  Nonantola,  il  docato  di  Persiceta  e  la  chiesa  di  Bo- 
logna {Bulletino  dell'Istit.  stör,  ital.,  XXII),  gegen  des  letzteren 
Ansicht,  daß  bei  der  Gründung  oder  Förderung  der  großen  lango- 
bardischen  Klöster  stets  politische  Gesichtspunkte  —  die  Lage  der 
Klöster  an  den  Straßen  oder,  zur  Verteidigung  des  Gebietes,, 
nahe  an  den  Grenzen  —  vorgeherrscht  hätten.  Er  findet,  daß 
im  wesentlichen  auf  die  langobardischen  Königsklöster  immer 
die  Anschauungen  des  germanischen  Eigenkirchenrechtes  ange- 
wandt wurden  und  daß,  soviel  sich  aus  den  Quellen  erkennen 
läßt,  die  Könige  nur  selten  von  ihrem  Eigentümerrechte  einen 
für  Kloster  und  klösterliches  Leben  ungünstig  wirkenden  Ge- 
brauch machten.  M-  v.  K. 

In   der  Deutschen  Literaturzeitung  1910,    1  erstattet  A.  Lu- 
schin von  Ebengreuth  eingehenden  Bericht   über  das  Buch 


Frühes  Mittelalter.  657 

von    F.  Gutmann   (Die    soziale  Gliederung    der    Bayern    zur   Zeit 
des  Volksrechts.     Straßburg  1906);  vgl.   100,  6b2. 

Die  Dissertation  von  K.  Stosiek  faßt  nicht  ohne  Geschick 
das  in  den  Kapitularien  und  Konzilsbeschlüssen  aus  der  Zeit 
Karls  des  Großen  vorliegende  Material  zusammen,  um  daraus 
„das  Verhältnis  Karls  des  Großen  zur  Klosterordnung  mit  be- 
sonderer Rücksicht  auf  die  regiila  Benedicti"  zu  erkennen  und  in 
systematischer  Stoffverteilung  darzulegen.  Man  bedauert  freilich, 
einmal  daß  die  italienischen  Kapitularien  nicht  ausgebeutet  sind, 
zumal  die  Bemerkung  (S.  10  Anm.  2)  zur  Begründung  dieser  Ent- 
haltsamkeit nicht  ausreicht,  sodann  daß  kein  Blick  auf  Karls  Ur- 
kunden für  die  Klöster  fällt,  obwohl  von  hier  aus  eine  Wertung 
der  von  Pöschl  angeregten  Betrachtungen  hätte  erfolgen  können; 
auf  S.  12  vermißt  man  eine  Benutzung  des  Buches  von  H.  K.  Schäfer 
über  Pfarrkirche  und  Stift.   (Greifswald,  H.  Adler  1909.   73  S.) 

Zwei  Greifswalder  Dissertationen  mögen  um  ihres  ver- 
wandten Inhalts  willen  gemeinsam  angemerkt  werden.  F.  P 1  i  s  c  h  k  e 
untersucht  ,,Die  Heiratspolitik  der  Ludolfinger",  d.  h.  die  politische 
Bedeutung  der  von  Mitgliedern  des  sächsischen  Herrscherhauses 
eingegangenen  Eheverbindungen  (Neisse,  F.  Bär  1909.  111  S.). 
A.  Mardus  hingegen  würdigt  „Die  Eheschließungen  in  den 
deutschen  Königsfamilien  von  Lothar  III.  bis  Friedrich  II.  hinsicht- 
lich ihrer  politischen  Bedeutung"  (Greifswald,  H.  Adler  1909. 
71  S.).  Beide  Arbeiten  sind  als  F"ortsetzungen  des  Aufsatzes  von 
S.  Hellmann  über  die  Heiraten  der  Karolinger  (vgl.  92,  456  f.)  will- 
kommen, zumal  sie  zerstreute  Quellenbelege  und  Literaturnotizen 
mit  beachtenswertem  Fleiß  zusammengetragen  haben.  Am  ge- 
lungensten erscheint  die  Arbeit  von  Plischke,  vor  allem  auch  um 
ihrer  gewandten  Darstellung  willen,  die  sich  erfreulich  von  der 
sonst  in  Erstlingsschriften  zu  findenden  abhebt.  Wäre  es  aber 
für  beide  Autoren  eine  allzugroße  Mühe  gewesen,  Personen- 
verzeichnisse und  vielleicht  auch  Stammbäume  ihren  Schriften 
beizufügen?  Bei  der  steigenden  Zahl  unserer  Dissertationen 
sollten  ihre  Verfasser  doch  alles  tun,  um  durch  solche  und  ähn- 
liche Beigaben  ihre  Studien  für  den  Leser  und  Benutzer  wert- 
voller auszugestalten,  damit  sie  ihren  Abhandlungen  über  das 
Los  der  Eintagsfliegen  hinweghelfen. 

E.  Müllers  wertvolle  Untersuchung  geht  von  einem  Ver- 
zeichnis der  Königsurkunden  für  die  Hildesheimer  Kirche  aus. 
Es  führt  ihn  zu  den  Privilegien  Heinrichs  II.  für  Bischof  Bernward; 
eines  von  ihnen  erkennt  er  als  eine  Wiederholung  einer  Ur- 
kunde Ludwigs  des  Frommen  vielleicht  aus   dem  Jahre  815,    das 


658  Notizen  und  Nachrichten. 

somit  als  das  urkundlich  festgelegte  Jahr  der  Gründung  jenes 
westfälischen  Bistums  angesehen  werden  kann  (Archiv  für  Ur- 
kundenforschung 2,  3). 

Aus  dem  Archiv  für  kattiolisches  Kirchenrecht  89,  4  notieren 
wir  die  Darlegungen  von  F.  Gi  11  mann  über  die  Lehren  des 
Huguccio  von  Ferrara  (f  1210)  hinsichtlich  der  simonistischen 
Papstwahl,  aus  der  Deutschen  Zeitschrift  für  Kirchenrecht  3.  Folge 
19.  3  die  Fortsetzung  der  Studie  von  P.  Haensel  über  die  mittel- 
alterlichen Erbschaftssteuern  in  England  (vgl.  103,  662). 

Der  Aufsatz  von  G.  Caro  in  der  Vierteljahrschrift  für 
Social-  und  Wirtschaftsgeschichte  1909,  3/4  gilt  der  Auseinander- 
setzung mit  C.  Beyerle  über  Schuppose  und  mansus  servilis. 
Sein  Ergebnis  ist:  „Daß  bereits  zur  Zeit  des  Tacitus  die  Hufe  den 
Normalbesitz  des  Hörigen  bildete,  ist  wenig  wahrscheinlich  .... 
Erst  als  nach  der  Völkerwanderung  unter  fränkischem  Einfluß  die 
Fronhöfe  allmählich  zu  festerer  Organisation  gelangten,  wird  die 
Ausbildung  der  Hufen  begonnen  haben,  denen  später,  als  nicht 
mehr  so  reichlich  Land  zur  Verfügung  stand,  die  Schupposen 
zur  Seite  traten,  aus  zerteilten  Hufen  hervorgegangen,  von 
größeren  Hufen  abgesplittert  oder  auch  neu  auf  Rodung  ange- 
legt. Indem  auf  den  Schupposen  vielfach  Fronden  lasteten, 
nahmen  sie  wohl  in  der  Grundherrschaft  des  12.  Jahrhunderts  eine 
ähnliche  Stellung  ein  wie  die  mansi  serviles  zur  Karolingerzeit; 
nur  können  eben  die  beiden  Arten  von  dienenden  Gütern  nicht 
identifiziert  werden.  Die  kleinen  Grundbesitzer  der  brevium  exempla 
hatten  zum  Eigenbau  auf  ihrem  Salland  Fronden  zur  Verfügung, 
die  durch  Inhaber  von  mansi  serviles,  nicht  aber  von  Schupposen 
geleistet  wurden." 

G.  V.  Below  kehrt  in  einem  Aufsatz  über  Stadtgemeinde, 
Landgemeinde  und  Gilde  (Vierteljahrschrift  für  Sozial-  und 
Wirtschaftsgeschichte  1909,  3/4)  zu  dem  ihm  besonders  vertrauten 
Gebiete  zurück.  Er  setzt  sich  in  ihm  vornehmlich  mit  S.  Rietschel, 
G.  Seeliger  und  Joachim  auseinander;  als  Leitsätze  aber  seiner 
Darlegungen  sind  hervorzuheben,  daß  er  „die  Stadt  als  Gemeinde- 
verband ganz  direkt  und  nur  aus  der  Landgemeinde«  herleitet 
(S.  426  f.),  daß  der  neuen  Theorie  von  der  Bedeutung  der  Gilde 
die  überzeugende  Kraft  fehlt,  obwohl  sie  das  Problem  des  äußeren 
Verbandes  der  sich  bildenden  Stadtgemeinde  lösen  sollte  (vgl. 
S.  442). 

0.  Oppermanns  Untersuchungen  zur  Geschichte  von 
Stadt  und  Stift  Utrecht  werden  in  ihrem  zweiten  Teile  (über  den 
ersten  vgl.  103, 193)  bis  fast  zum  Ende  des  13.  Jahrhunderts  geführt. 


Frühes  Mittelalter.  659 

Deutlich  tritt  auch  hier  die  sorgsam  abwägende  Methode  des 
Verfassers  hervor,  dessen  Ausführungen  freilich  den  Leser  nicht 
immer  in  gleicher  Weise  zu  fesseln  vermögen.  Immerhin  hat 
Oppermann  selbst  durch  die  Einfügung  eines  besonderen  Ab- 
schnittes (S.  184  ff.)  für  die  Zusammenfassung  seiner  Ergebnisse 
und  die  Grundlegung  der  späteren  Entwicklungsbediiigungen 
Sorge  getragen;  erst  durch  sie  erhält  die  lokal  angelegte  Studie 
die  Verbindung  mit  der  allgemeinen  Geschichte.  Ein  Exkurs 
sucht  die  Fälschung  der  Urkunde  Heinrichs  IV.  vom  Jahre  1064 
zu  erweisen,  vier  Beilagen  enthalten  Urkunden  aus  der  Zeit  von 
1260  bis  1273  über  Lombarden,  Gerichtsstand  der  Bürger  und 
Nachlaß  der  Fremden.  In  demselben  Hefte  der  Westdeutschen 
Zeitschrift  (2S,  2  3)  bespricht  W.  Kisky  das  Urkundenbuch  der 
Abtei  Heisterbach  von  F.  Schmitz  (Bonn   1908). 

Im  Anzeiger  der  Akademie  der  Wissenschaften  zu  Krakau, 
phil.-hist.-philos.  Klasse  1909,  4  findet  sich  das  Referat  über  eine 
Abhandlung  von  W.  Kytrznski  über  den  Verfasser  und  den  Text 
der  ältesten  polnischen  Chronik,  der  des  sog.  Gallus,  den  K^trznski 
der  Zeit  Boleslaws  III.  (f  1139)  zuweisen  möchte. 

In  einer  fünften  Folge  von  Mitteilungen  (vgl.  zuletzt  103,  661) 
handelt  H.  Simonsfeld  über  Urkunden  Friedrichs  I.  Barbarossa 
in  italienischen  Archiven,  namentlich  in  solchen  der  Marken.  Wie 
früher  sind  sie  nach  ihrem  jetzigen  Aufenthaltsort  aufgezählt  — 
leider  also  nicht  chronologisch  — ,  aber  auch  hier  fehlt  es  nicht 
an  Beilagen,  die  sich  mit  verlorenen  oder  verloren  geglaubten 
Urkunden  Friedrichs  befassen,  ungedruckte  Urkunden  mitteilen 
darunter  eine  solche  aus  dem  Jahre  1200,  in  welcher  der  Placen- 
tiner  Annalist  Johannes  Codagnellus  als  Notar  erscheint  (Sitzungs- 
berichte der  Kgl.  Bayerischen  Akademie  der  Wissenschaften, 
philos.-philol.  und  histor.  Klasse   1909,  7). 

Die  durch  M.  Krammers  Untersuchungen  über  den  Reichs- 
gedanken der  Stauferzeit  gegebenen  Anregungen  wirken  nach, 
Zeugnis  dessen  ist  einmal  die  Anzeige  von  F.  Kern  in  den  Mit- 
teilungen des  Instituts  für  österreichische  Geschichtsforschung  30, 
4,  S.  662  ff.,  sodann  die  Fortsetzung  der  Krammer  befehdenden 
Studie  von  H.  Bloch  (Historische  Vierteljahrschrift  1909,  S.  481  ff.). 
Sie  wirft  ein  helles  Licht  auf  die  Vorgänge  und  Gedankenreihen 
bei  den  Wahlen  von  1205,  1208,  1211  und  1212.  Für  die  beiden 
letzten  gilt  die  Zusammenfassung:  Innocenz  lil.  hielt  fest  daran, 
daß  die  Deutschen  den  Kaiser  wählten,  den  er  zu  bestätigen 
habe;  Friedrich  IL,  getreu  der  fürstlichen  Auffassung,  trat  stets 
als  römischer  König  auf,   unabhängig  von  Papst   und   geistlicher 


660  Notizen  und  Nachrichten. 

Gewalt.  Bloch  stellt  noch  eine  dritte  Abhandlung  (über  die  erste 
vgl.  103,  661)  in  Aussicht.  Sie  wird  Gelegenheit  geben,  noch  ein- 
mal auf  seine  Studien  im  ganzen  zurückzukommen,  zumal  sie 
auf  einem  schier  überreich  bestellten  Gebiete  durch  tiefes  Schürfen 
neue  Ergebnisse  genug  erzielten. 

In  den  Hansischen  Geschichtsblättern  1909,  2  macht  H.  Rich- 
ter den  Abschnitt  eines  satirischen  Gedichtes  (Palpanista)  be- 
kannt, in  welchem  der  Verfasser,  der  münsterische  Geistliche 
Bernhard  von  der  Geist  (f  nach  1247)  mit  lebhaften  Farben  das 
Treiben  in  einer  westfälischen  Stadt  schildert,  um  auseinander- 
zusetzen, wie  der  Stadtherr  städtische  Vorkommnisse  zum  Vorteil 
seiner  Steuerpläne  benutzen  könnte. 

Neue  Bücher:  Besta,  La  Sardegna  medioevale.  (Palermo, 
Reber.  15  L.)  —  Dahn,  Die  Könige  der  Germanen.  12.  (Schluß-) 
Bd.  Die  Langobarden.  (Leipzig,  Breitkopf  <&  Härtel.  8  M.)  — 
Tarducci,  Storia  di  S.  Gregorio  magno  e  del  suo  tempo.  (Roma, 
Pustet.  6  L.)  —  C outurier ,  Sainte  Bathilde,  reine  des  Francs. 
Histoire  politique  et  religieuse.  (Paris,  Teqiii.  3,50  fr.)  —  Monii- 
menta  Germaniae  historica.  Diplomatum  regum  et  imperatorum 
Germaniae  Tom.  IV.  Conradi  II.  diplomata.  Unter  Mitwirkung 
von  H.  Wibel  und  A.  Hessel  hrsg.  von  H.  Breßlau.  (Hannover, 
Hahn.  25  M.)  —  //  libro  rosso  del  comune  di  Osimo  (documenti 
dei  secoli  XII— XIII),  pubblicato  da  L.  C  olin  i- B  aldeschi. 
(Macerata,  Tip.  Giorgetti.)  —  Hessel,  Geschichte  der  Stadt 
Bologna  von  1116  bis  1280.  (Berlin,  Ehering.  14,50  M.)  —  Recueil 
des  actes  de  Henri  II,  roi  d'Angleterre  et  duc  de  Normandie,  con- 
cernant  les  provinces  franfaises  et  les  affaires  de  France,  publik 
par  L.  Delisle.  Introduction.  (Paris,  KHncksieck.)  —  Cronaca 
di  Antonio  Godi,  vicentino,  dall'anno  MCXCIV  all' anno  MCCLX, 
a  cura  di  G.  Soranzo.  (Cittä  di  Castello,  Lapi.  10  L.)  —  E.Jor- 
dan, De  mercatoribus  camerae  apostolicae  saeculo  XIII.  (Rennes, 
Inipr.  Oberthur.)  —  Viard,  Histoire  de  la  dtme  ecclesiastique, 
principalement  en  France,  jusqii'au  de'cret  de  Gratien.  (Dijon, 
Impr.  Jobard.)  —  Eich  mann.  Acht  und  Bann  im  Reichsrecht 
des  Mittelalters.    (Paderborn,  Schöningh.    4,40  M.) 

Späteres  Mittelalter  (1250—1500). 

Der  neue  Band  der  Fontes  iuris  Germanici  antiqui  eröffnet  die 
Aussicht,  daß  in  dieser  handlichen  Sammlung  nach  und  nach  die 
wichtigsten  Traktate  über  das  Verhältnis  von  Staat  und  Kirche 
aus  dem  13.  Jahrhundert  und  der  Folgezeit  leichter  zugänglich 
gemacht  werden.    Seinen  Inhalt  bilden  zwei  Abhandlungen,   ein- 


Späteres  Mittelalter.  661 

mal  die  Determinatio  coinpcndiosa  de  iiirisdktione  imperii,  sodann 
die  Schrift  De  origine  ac  translacione  et  statu  Romani  imperii. 
Ihr  Herausgeber  M.  Krammer  möchte  den  ersten  Traktat  dem 
Fholomeo  von  Lucca  zuschreiben;  er  sei  verfaßt  in  der  ersten 
Hälfte  des  Jahres  12S1,  um  die  Besitzungen  von  Lucca  gegen  die 
Ansprüche  des  von  König  Rudolf  bestellten  Vikars  zu  sichern. 
Demselben  Autor  weist  Krammer  die  zweite,  hier  zum  ersten  Male 
herausgegebene  Schrift  zu;  sie  sei  auf  Befehl  des  Papstes  Cle- 
mens V.  im  Jahre  1308  verfaßt  und  dazu  bestimmt  gewesen, 
gegen  Dantes  Monarchie  zu  polemisieren,  die  demnach  im  Jahre 
130S  aufgezeichnet  sein  müßte.  Hierfür  wird  die  von  Krammer 
in  Aussicht  gestellte  Untersuchung  abzuwarten  sein  — ,  jeden- 
falls verdiente  sein  Fund  die  sorgfältige  Edition,  zumal  die  Ab- 
handlung von  Landulf  von  Colonna  und  Marsilius  von  Padua  be- 
nutzt worden  ist;  man  möchte  wünschen,  daß  deren  Werke  selbst 
recht  bald  in  derselben  Sammlung  Platz  fänden  (Determinatio 
compendiosa  de  iurisdictione  imperii  aiictore  anonymo  ut  videtur 
Tholomeo  Lucensi  0.  P.  Accedit  tractatus  anonymus  de  origine  ac 
translacione  et  statu  Romani  imperii  ed.  M.  Krammer.  Hannoverae 
et  Lipsiae,  Hahn   1909.    XLIll,  84  S.). 

In  den  Mitteilungen  des  Instituts  f.  österr.  Gesch.  30,4  bringt 
K.  Kovac  aus  dem  Sammelband  131  der  Cameralia  des  Vatika- 
nischen Archivs  ein  Zehntverzeichnis  aus  der  Diözese  Aquileja 
vom  Jahre  1296  mit  angemessenen  Erläuterungen  zum  Abdruck. 
Es  handelt  sich  um  das  wichtige  Einblicke  in  das  innere  Leben 
des  Bistums  gestattende  Register  der  Subkollektoren  Paganus 
della  Torre  und  Jacobus  de  Udine,  die  unter  dem  Bischof  Bar- 
tholomaeus  Quirini  von  Castello  den  von  Papst  Bonifaz  VIII.  im 
Jahre  vorher  „pro  negotio  Siciliae"  ausgeschriebenen  Zehnten 
einzutreiben  hatten.  —  Im  gleichen  Heft  veröffentlicht  W.  Som- 
merfei dt  einen  zweiten  Teil  seiner  H.  Z.  101,  439  erwähnten 
Abhandlung:  Aus  der  Zeit  der  Begründung  der  Universität  Wien 
(Hinweis  auf  Langensteins  Bemühungen  um  die  Herstellung  des 
kirchlichen  Friedens,  wie  sie  in  einem  dein  Anfang  des  Jahres 
1389  zugewiesenen  Ratschlag  an  Personen  aus  der  Umgebung 
Herzog  Albrechts  III.  hervortreten). 

Die  Vorarbeiten  für  die  dringend  notwendige  Neuausgabe 
der  Chronik  des  Johann  von  Viktring  sind  so  weit  vorgeschritten, 
daß  F.  Schneider,  dessen  lehrreiche  Vorarbeiten  seinerzeit  an 
dieser  Stelle  (90,  357  u.  93,  158)  erwähnt  worden  sind,  nunmehr  in 
der  Reihe  der  Schulausgajjen  der  Monumenta  Germaniae  in  einem 
ersten  Bande   die   drei   ersten  Bücher   des  Geschichtswerks   vor- 


662  Notizen  und  Nachrichten. 

legen  kann.  Der  außerordentliche  Fortschritt  gegenüber  dem 
bisherigen  Stande  der  Dinge  besteht  in  der  Verwertung  und 
Wiedergabe  der  gesamten  Überlieferung,  durch  die  einmal  eine 
sehr  erwünschte  Vervollständigung  des  Materials  erreicht  wird, 
anderseits  die  Arbeitsweise  des  Autors  nun  genau  zu  verfolgen 
ist  (Johannis  abbatis  Victoriensis  Liber  certarum  historiarum. 
Ed.  Fedorus  Schneider.  Tomas  I.  Libri  l—Ill.  Hannover  und 
Leipzig,  Hahn     1909.     XXII  u.  387  S.). 

Im  Anschluß  an  eine  neuere  Arbeit  von  0.  Martin  über  die 
bekannte,  im  Kampfe  des  Königtums  gegen  die  geistliche  Ge- 
richtsbarkeit eine  Rolle  spielende  Versammlung  zu  Vincennes 
vom  Jahre  1329  veröffentlicht  P.  Fournier  im  Journal  des 
Savants  1909,  Dezember  einen  kleinen  Artikel:  Histoire  de  la 
juridiction  ecclesiastique. 

R.  Bevere  setzt  im  Archivio  stör,  per  le  province  Napo- 
letane  anno  34,  fasc.  3  seine  Veröffentlichung  über  die  Floren- 
tiner Signorie  Karls,  des  Sohnes  König  Roberts,  fort  (vgl.  102, 
667;  103,  441;  104,  200). 

Im  Schwäbischen  Archiv  27,  1  u.  2  veröffentlicht  K.  0. 
Müller  aus  dem  ältesten  erhaltenen  Stadtrechtsbuch  von  Ravens- 
burg eine  Liste  der  kriegspflichtigen  Bürger,  die  er  in  die  zweite 
Hälfte  des  Jahres  1338  setzt:  über  100  Namen  mit  eingehenden 
Nachweisen.  —  In  Nr.  8  des  gleichen  Jahrgangs  druckt  und  er- 
läutert Weser  ein  absichtlich  erhaltenes  Einladungsschreiben  zu 
einem  Schützenfest  zu  Gmünd  im  Jahre  1480. 

G.  Mollat  schildert  in  der  Revue  d'histoire  ecclesiastique 
1909,  Oktober  15  den  Gang  der  Verhandlungen,  die  Papst  Inno- 
zenz VI.  im  Interesse  einer  Friedensstiftung  zwischen  Frankreich 
und  England  1353—1355  betrieben  hat. 

Einen  kleinen  Beitrag  zur  Geschichte  der  Predigt  liefert 
M.  Bihl,  indem  er  in  den  Mühlhäuser  Geschichtsblättern  10 
(1909/10)  eine  zwischen  den  Dominikanern  und  Franziskanern  zu 
Mühlhausen  zur  Wahrung  von  Gleichheit  und  Gerechtigkeit  ge- 
troffene Vereinbarung  über  die  von  den  beiden  Klöstern  zu  feiern- 
den Festtage  und  abzuhaltenden  Predigten  zum  Abdruck  bringt 
(1368). 

Einen  Einblick  in  die  innere  Politik  König  Karls  V.  von 
Frankreich  gewährt  die  kleine  in  den  Annales  de  l'Est  et  du  Nord 
1909,  Juli  veröffentlichte  Arbeit  von  A.  Crapet:  Suppression  et 
r^tablissement  de  la  commune  de  Douai. 

Im  Archivio  stör.  Italiano  1909,4  stellt  A.  Zardo  als  Todes- 
ursache   Petrarcas    Fieber,    als    Todestag    den    13.  Juli  1373   fest, 


Späteres  Mittelalter.  663 

während  A.  Segre  seine  sehr  wertvolle  Quellenveröffentlichung 
über  die  Berichte  des  Cristoforo  da  Piacenza  vom  päpstlichen 
Hofe  (1371  — 13S3)  zum  Abschluß  bringt  (vgl.  103,  443). 

Ein  kleiner  Artikel  von  R.  Cessi:  Un  antipapista  (Nuovo 
archivio  Veneto  nuova  serie,  Vol.  18,  1)  berichtet  auf  Grund  archi- 
valischen  Materials  von  dem  Mißgeschick  eines  als  Papstfeind 
gebrandmarkten  Minoriten  Franziskus  und  von  der  Bestrafung 
seiner  Gegner  (1387). —  Zur  italienischen  Geschichte  verzeichnen 
wir  ferner  wenigstens  dem  Titel  nach  aus  dem  Archivio  stör,  per 
la  Sicilia  Orientale  6,  2  3  die  kleine  Mitteilung  von  M.  C.Tiritto: 
/  piii  capitoli  di  Catania  (1392),  ferner  aus  den  Atti  e  memorie 
della  r.  deputazione  di  storia  patria  per  le  provincie  delle  Marche 
N.  S.  5,  3  4  die  Arbeiten  von  U.  Aloisi:  Sulla  formazione  storica 
del  Liber  Constitutionum  Sande  Matris  Ecclesie  (1357);  B.  Felici- 
angeli:  Delle  relazioni  di  Francesco  Sforza  coi  Camerti  et  del 
suo  governo  nella  Marca ;  G.  Gasperoni:  Angelo  e  Piersimone 
Ghislieriy  magistrati  ed  umanisti  del  secolo  XV. 

Eduard  Sthamer,  Erzbischof  Johann  II.  von  Mainz  und 
die  Absetzung  König  Wenzels  (Jena,  Taucher.  1909.  XII  u.  70  S.) 
bringt  stofflich  nur  wenig  Neues  (vgl.  S.  26  f.,  S.  30),  stellt  aber 
die  oft  behandelten  Vorgänge  hier  und  da  in  schärferes  Licht 
und  berichtigt  die  bisherigen  Darstellungen  in  manchen  Einzel- 
heiten. Schade  doch,  daß  der  Verfasser  gerade  da  abbricht,  wo 
seine  archivalischen  Forschungen  einsetzen. 

VI.  Kybal  handelt  in  der  Revue  historique  1910,  Januar- 
Februar  über  Leben,  Lehre  und  geschichtliche  Bedeutung  des 
Matthias  von  Janow,  den  er  als  einen  durchaus  unabhängigen 
Denker  bezeichnet.  Der  Titel  des  Aufsatzes  {Etüde  sur  les 
origines  du  mouvement  hussite  en  Boheme)  läßt  schon  erkennen, 
daß  der  Verfasser  Janow  einen  maßgebenden  Einfluß  auf  die  Ent- 
wicklung des  Hussitentums  beimißt. 

Rudolf  Thommens  „Schriftproben  aus  Basler  Handschriften 
des  14.  bis  16.  Jahrhunderts"  sind  kürzlich  in  zweiter  vermehrter 
Auflage  erschienen  (Basel  1908).  Unter  den  25  Tafeln  sind  neun, 
die  in  der  ersten  Ausgabe  (1888)  nicht  enthalten  waren.  Bei 
ihrer  Zusammenstellung  hat  der  Herausgeber  danach  getrachtet, 
von  allen  Basler  Stadtschreibern  der  fraglichen  Zeit  eine  Schrift- 
probe zu  liefern,  was  ihm  auch  —  mit  einer  Ausnahme  —  ge- 
lungen ist.  Erfreulicherweise  sind  die  ausgewählten  Stücke,  die 
den  Zeitraum  von  1357  bis  1540  umfassen,  nicht  nur  paläogra- 
phisch,  sondern  auch  inhaltlich  von  Interesse.  Das  Werk  ver- 
dient  es,   zum  Selbststudium    und    zum  Seminarunterricht   fleißig 


664  Notizen  und  Nachrichten. 

benutzt  zu  werden;  die  technische  Ausführung  der  Lichtdruclt- 
tafeln  ist  vortrefflich  und  die  in  einem  besonderen  Hefte  bei- 
gegebene Transskription  der  Texte  sehr  gewissenhaft. 

0.  Winckelmann. 
Die  lehrreiche  Untersuchung  von  E.  Kleeberg:  Stadt- 
schreiber und  Stadtbücher  in  Mühlhausen  i.  Th.  vom  14.  bis 
16.  Jahrhundert,  von  der  ein  Teil  bereits  als  Göttinger  Disser- 
tation erschienen  ist,  kommt  zu  dem  Ergebnis,  daß  die  Ausge- 
staltung des  Stadtschreiberamts  zu  Mühlhausen  ungeachtet  man- 
nigfacher Einflüsse  von  außen  her  doch  in  letzter  Linie  aus  den 
besonderen  lokalen  Bedingungen  erfolgt  ist;  als  Ausgangspunkte 
bestimmter  Entwicklungsstufen  sind  die  Jahre  1340,  1460  und  1523 
zu  betrachten.  Der  Protonotar  ist  schließlich  zum  höchsten 
städtischen  Beamten  geworden.  Der  Beschreibung  der  Mühl- 
hauser  Stadtbücher,  deren  Entstehung  in  dem  genannten  Zeit- 
raum genau  verfolgt  wird,  ist  eine  sehr  dankenswerte  Übersicht 
über  die  wichtigsten  Editionen  mittelalterlicher  Stadtbücher  über- 
haupt beigegeben  (Archiv  f.  Urkundenforschung  2,  3). 

C.  L.  Kingsford  unterzieht  in  der  English  historical 
Review  1910,  Januar  die  älteren  biographischen  Darstellungen 
Heinrichs  V.  vom  Jahre  1417  ab  einer  kritischen  Besprechung. 

Eine  die  bisherige  Auffassung  von  dem  Reformversuch  des 
Basler  Konzils  erheblich  modifizierende  Anschauung  kommt  in 
dem  schönen  Vortrag  zur  Geltung,  den  Joh.  Ha  11  er  auf  der 
Wormser  Hauptversammlung  des  Gesamtvereins  der  dtsch.  Ge- 
schichts-  und  Altertumsvereine  gehalten  hat:  Die  Kirchenreform 
auf  dem  Konzil  zu  Basel,  abgedruckt  im  Korrespondenzblatt  des 
Gesamtvereins  1910,  Januar.  In  der  Tat  läßt  sich  jetzt,  nachdem 
in  Cues  ein  Band  ans  Licht  gezogen  ist,  der  amtliches  Material 
des  Konzilvorsitzenden  Cesarini  enthält,  über  Anfang  und  Ver- 
lauf der  Reformverhandlungen  wie  auch  über  das  Verhältnis,  in 
dem  ursprüngliche  Absicht  und  Ergebnis  zueinander  stehen, 
wesentlich  sicherer  urteilen.  Wir  können  im  Rahmen  einer  kurzen 
Notiz  über  die  höchst  interessanten  Einzelheiten,  die  Haller  aus 
dem  Inhalt  des  Bandes  mitteilt,  nicht  weiter  eingehen,  sondern 
müssen  uns  damit  begnügen,  sein  Urteil  über  das  Endergebnis 
der  Verhandlungen  zu  verzeichnen:  daß  nämlich  das  Konzil 
keineswegs  mit  einem  Triumph  des  Papsttums  geendet  hat;  ein- 
mal insofern  die  zu  Konstanz  und  Basel  vertretenen  Prinzipien 
auf  Jahrhunderte  hinaus  fortlebten,  erst  1870  für  immer  beseitigt 
werden  konnten,  —  dann  aber,  weil  das  Papsttum  auf  der  ganzen 
Linie  vor  dem  weltlichen  Staat  den  Rückzug  angetreten  hat, 


Späteres  Mittelalter.  665 

so  daß  die  Kirche  nationalisiert,  in  Italien  und  Deutschland 
wenigstens  territorialisiert  werden  konnte.  Damit  aber  sind  die 
kirchenpolitischen  Zustände  angebahnt,  „in  denen  sich  die  Ge- 
schichte der  Reformation  im  16.  Jahrhundert  abspielte,  ohne  die 
ihr  Verlauf  gar  nicht  denkbar  wäre.  .  .  .  Geradeaus  führen  die 
Wege  der  geschichtlichen  Entwicklung  von  Basel  nach  Witten- 
berg und   Worms". 

Mit  der  Veröffentlichung  ungedruckter  eidgenössischer  Ab- 
schiede aus  dem  15.  Jahrhundert,  die  zumeist  aus  der  Zeit  der 
Burgunderkriege  stammen  und  der  in  der  Freiburger  Kantonal- 
bibliothek befindlichen  Sammlung  Girard  angehören,  beginnt  A. 
Büchi  im  Anzeiger  für  schweizerische  Geschichte  1909,  3.  — 
F.  Schillmann  druckt  ebenda  aus  dem  ersten  der  im  Staats- 
archiv zu  Hannover  bewahrten  päpstlichen  Formularbücher  zwei 
Provisionsbullen  Gregors  XI.  und  Urbans  VI.  (für  die  Klöster 
St.  Lorenzen  und  St.  Alban  in  Basel,  letztere  durch  die  Wirren 
der  Kirchenspaltung  veranlaßt). 

Das  Sammelblatt  des  historischen  Vereins  Eichstätt  30  ent- 
hält eine  gutgemeinte  Abhandlung  über  Johann  von  Roth,  der 
längere  Zeit  im  Dienste  Kaiser  Friedrichs  111.  gestanden  hat  und 
später  Bischof  von  Breslau  geworden  ist,  aus  der  Feder  von 
j.  Scheid.  —  F.  X.  Buchner  beginnt  im  gleichen  Hefte  mit 
einer  Zusammenstellung  der  vorreformatorischen  Benefizien  des 
Bistums  Eichstätt. 

F.  W.  E.  Roth  macht  im  Katholik  89,  12  Mitteilungen  aus 
dem  Leben  einiger  Gelehrten  (Emich,  Vilhauer,  Kesse,  Ruscher, 
Quattermart,  Drap,  Zehender),  die  im  15.  und  zu  Anfang  des 
16.  Jahrhunderts  als  Theologieprofessoren  an  der  Mainzer  Hoch- 
schule gewirkt  haben. 

Aus  den  Neuen  Jahrbüchern  f.  d.  klassische  Altertum  etc. 
23,  10  verzeichnen  wir  den  von  J.  Freude  nthal  hinterlassenen 
Artikel:  Lorenzo  Valla  als  Philosoph. 

Alfred  Meusel,  Enea  Silvio  als  Publizist.  (Untersuchungen 
zur  dtsch.  Staats-  u.  Rechtsgesch.,  herausg.  von  O.  Gierke,  Heft  77), 
Breslau,  M.  und  H.  Marcus.  1905.  —  Der  von  dem  Verfasser  für 
seine  Arbeit  gewählte  Titel  entspricht  nicht  ganz  dem  Inhalt. 
Wir  erhalten  keine  Gesamtdarstellung  der  publizistischen  Wirk- 
samkeit des  Eneas  Silvius,  sondern  eine  allerdings  in  der  Haupt- 
sache wohl  gelungene  Einführung  in  seinen  „Libellus  de  ortu 
et  auctoritate  imperil  Romani".  —  Insofern  die  Schrift  nach  Ver- 
anlassung, Inhalt  und  Darstellung  sehr  wohl  geeignet  ist,  das 
Wesen  der  publizistischen  Tätigkeit  des  Eneas  vergegenwärtigend 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  43 


666  Notizen  und  Nachrichten. 

nahezubringen,  mag  man  den  Titel  gelten  lassen.  Der  Traktat 
selbst  sucht  nach  einem  einleitenden  geschichtlichen  Überblick 
die  Allgewalt  des  Kaisertums  darzutun.  Den  Inhalt  weiß  unser 
Verfasser  nach  seinen  Harptteilen  ganz  anschaulich  wiederzu- 
geben. Ebenso  orientiert  er  über  die  Zeit  (wahrscheinlich  1446) 
und  die  Gründe  der  Abfassung.  Die  Veranlassung  der  Arbeit 
ist  für  Eneas  bezeichnend:  kein  sachliches,  sondern  ein  persön- 
liches Interesse  leitete  ihn;  durch  die  Verfechtung  der  Ansprüche 
des  Kaisertums  wollte  er  sich  bei  Friedrich  III.  in  Gunst  setzen; 
und  der  Versuch  glückte.  Über  die  Quellen  der  Schrift  werden 
lehrreiche  Aufschlüsse  gegeben.  Mehr  als  aus  dem  Altertum 
schöpft  Eneas  aus  der  publizistischen  Literatur  des  ausgehenden 
Mittelalters;  außerdem  benutzt  er  die  mittelalterliche  Scholastik 
und  Historiographie,  von  dieser  namentlich  Otto  von  Freising 
und  Ragewin.  Der  Referent  hat  schon  in  den  Jahresberichten 
für  neuere  deutsche  Literaturgeschichte  1905,  S.  697  darauf  hin- 
gewiesen, wie  wichtig  namentlich  die  Aufdeckung  der  mittelalter- 
lichen Quellen  ist.  Denn  es  kann  nicht  zweifelhaft  sein,  daß  der 
Humanismus  sowohl  in  seiner  Gedankenwelt  wie  in  seiner 
Kunstübung  vielfach  an  die  geistige  Macht  anknüpft,  die  er  be- 
kämpft und  verdrängen  will.  Daß  eine  genaue  Untersuchung 
dieses  Zusammenhanges  sich  als  durchaus  notwendig  erweist, 
wird  wohl  nicht  bestritten  werden;  ebensowenig  daß  eine  der- 
artige Untersuchung  naturgemäß  sich  dem  Frühhumanismus  und 
dem  älteren  Humanismus  zuzuwenden  hätte.  Bei  den  großen 
Schwierigkeiten,  die  sich  dieser  Arbeit  in  den  Weg  stellen,  wird 
man  für  jeden  Einzelbeitrag  dankbar  sein  und  schon  aus  diesem 
Grunde  die  auch  an  sich  förderliche  vorliegende  Quellenunter- 
suchung willkommen  heißen.  G.  Ellinger. 

Neue  Bücher:  Annales  forolivienses,  a  cura  di  G.  Mazza- 
tinti.  (Cittä  di  Castello,  LapL  10  L.)  —  Monumenta  Germaniae 
historica.  Legum  Sectio  IV.  Constiiutiones  et  acta  publica  im- 
peratorum  et  regum.  Tomi  V,  pars  I  ed.  Schwalm.  (Hannover, 
Hahn.  20  M.)  —  Statuti  della  repubblica  fiorentina,  editi  da  R. 
C aggese.  Vol.  I.  (Statuto  del  capitano  del  popolo  degli  anni 
1322—1325.)  (Firenze,  Tip.  Galileiana.  12  L.)  —  Bliemetz- 
rieder.  Literarische  Polemik  zu  Beginn  des  großen  abendlän- 
dischen Schismas.  Ungedruckte  Texte  und  Untersuchungen. 
(Wien,  Tempsky.  Leipzig,  Freytag.  10  M.)  —  Anzilotti,  La 
costituzione  interna  dello  stato  fiorentina  sotto  il  duca  Cosimo  I 
de' Medici.  (Firenze,  Lumachi.  4L.)  —  Hegi,  Die  geächteten 
Räte  des  Erzherzogs  Sigmund  von  Österreich  und  ihre  Beziehun- 
gen zur  Schweiz  1487—1499.     (Innsbruck,  Wagner.     22  M.) 


Reformation  und  Gegenreformation.  66T 

Reformation  und  Gegenreformation  (1500—1648). 

Wir  notieren  drei  Aufsätze  über  das  italienische  Renaissance- 
Fürstentum.  P^ladan  handelt  in  der  Revue  bleue  1909,  2  Nr.  2S 
über  das  Ideal  eines  Tyrannen  im  Geist  der  Renaissance  (wobei 
Lorenzo  der  Prächtige  als  Beispiel  dient),  Ed.  Lange  ron  in  der 
Nouvelle  Revue  3.  Ser.,  12,  Nr.  47  über  den  Einfluß  des  Cesare 
Borgia  auf  Machiavelli  (ohne  diesem  vielbehandelten  Thema 
wesentlich  neue  Seiten  abgewinnen  zu  Icönnen)  und  ebenda  13, 
Nr.  50  über  Machiavelli  und  die  Medici  (wobei  die  kleinlichen 
Seiten  im  Charakter  Machiavellis  vielleicht  zu  sehr  betont  werden). 

Erasmus  hat  am  4.  Januar  1506  von  Julius  II.  eine  Dispen- 
sation zum  leichteren  Empfang  kirchlicher  Benefizien  erhalten; 
P.  S.  Allen  veröffentlicht  das  bisher  unbekannte  Schreiben  in 
der  English  hist.  Review  25,  Nr.  97. 

Der  Rumäne  J.  Ursu,  der  bereits  in  anderen  kleineren  Ar- 
beiten sein  Interesse  an  der  Geschichte  des  Orients  bezeugt  hat, 
widmet  der  orientalischen  Politik  König  Franz'  I.  von  Frankreich 
eine  auf  gründlicher  Forschung  und  Kenntnis  beruhende  Dar- 
stellung (La  politique  Orientale  de  Franfois  l.  1515 — 1547.  Paris, 
Honor^  Champion  1908).  Die  zahlreichen  alten  und  neuen,  teil- 
weise schwer  zugänglichen  Publikationen  sind  zuverlässig  ver- 
arbeitet, auch  sind  einige  ungedruckte  Quellen,  die  im  Anhang 
publiziert  werden,  zur  Ergänzung  herangezogen  worden.  Das 
uns  gezeichnete  Bild  kann  auf  Vollständigkeit  Anspruch  er- 
heben, und  nur  hier  und  da  läßt  sich  in  Einzelheiten  nachzeichnen 
und  ergänzen:  so  etwa  auf  Grund  des  umfassenden  spanischen 
Werkes  von  Francisco  Duro  (La  Armada  espanola  L),  des  ita- 
lienischen Buches  von  Carlo  Manfroni  (Storia  della  Marina  ita- 
liana  dalla  caduta  di  Costantinopoli  /in  alla  baltaglia  di  Le- 
panto)  oder  der  Pariser  These  von  Hauvette  über  Luigi  Ala- 
manni  (1903),  die  namentlich  zu  den  Angaben  S.  129  über  das 
Jahr  1541  wichtige  Ergänzungen  bietet.  Jedenfalls  kann  man  an 
Hand  des  vorliegenden  Buches  die  zwischen  unbekümmerter  fran- 
zösischer Verstandes-  und  Interessenpolitik  und  christlicher  Ge- 
fühls- und  Traditionspolitik  schwankende  Orientpolitik  Franz'  I. 
gut  verfolgen.  Im  ganzen  hätten  freilich  die  allgemeineren  Linien 
dieser  Politik  etwas  schärfer  gezogen  werden  können.  Die  Dar- 
stellung bewegt  sich  allzu  stark  in  der  einfachen  Feststellung 
der  Aufeinanderfolge  und  Begründung  der  einzelnen  Vorgänge, 
Sendungen,  Verhandlungen  usw.,  und  es  entspricht  diesem  Ver- 
zicht auf  Heraushebung  -allgemeinerer  Gesichtspunkte,  daß  sie 
plötzlich    mitten   in    der    Schilderung    der    französisch-türkischen 

43* 


668  Notizen  und  Nachrichten. 

Verhandlungen  zur  Zeit  des  Schmalkaldischen  Krieges  mit  dem 
Datum  des  Todes  des  Königs  (31.  März  1547)  abbricht.  —  Die 
reiche  und  gut  orientierende  Literaturzusammenstellung  weist  die 
bei  Büchern  in  romanischei  Sprache  üblichen  Druckfehler  der 
deutschen  Titel  auf.  Der  Seite  100  und  111  erwähnte  Papst  Paul 
ist  selbstverständlich  der  III.,  nicht  der  IV.  Herre. 

Seit  dem  Erscheinen  der  Werke  Melanchthons  im  Corpus 
Reformator  um  sind  zahlreiche  neue  Briefe  von  und  an  Melanch- 
thon  bekannt  geworden.  Eine  dankenswerte  Zusammenstellung 
dieser  recht  zerstreuten  Literatur  beginnt  Vogt  (Vorname?)  in 
den  Theologischen  Studien  und  Kritiken  1910,  2  zu  veröffentlichen. 
—  Weitere  Ergänzungen  werden  natürlich  nicht  ausbleiben.  So 
druckt  Friedrich  Wecken  in  der  Ztschr.  f.  Kirchengesch.  30,  4 
zwei  Briefe  der  Gräfin  Barbara  von  Wertheim  an  Cam.erarius 
und  Melanchthon  v.  J.  1544,  von  denen  der  letztere  schon  jetzt 
bei  Vogt  nachzutragen  wäre. 

Ein  sorgfältiges  Bild  der  Reformationsbewegung  in  Mainz 
gibt  F.  Herr  mann  (Die  evangelische  Bewegung  zu  Mainz  im 
Reformationszeitalter.  XII,  280  S.  Mainz,  Hermann  Quasthoff  1907. 
6  M.).  Schöpfend  vornehmlich  aus  den  in  Würzburg  befindlichen 
Protokollen  des  Mainzer  Domkapitels  (deren  Herausgabe  ihm  in- 
zwischen von  der  Historischen  Kommission  des  Großherzogtums 
Hessen  übertragen  ist),  leitet  H.  ein  mit  einer  Schilderung  der 
sittlichen  Zustände  im  Mainzer  Klerus,  der  etwa  300  Weltkleriker 
zählte.  Wenn  hier  Vigener  in  der  Theol.  Literaturzeitung  1908 
Nr.  9  mit  Recht  den  methodologischen  Fehler  rügte,  Quellenbelege 
aus  späterer  Zeit  für  die  Frühzeit  der  Reformation  herangezogen  zu 
haben,  so  wird  doch  sachlich  das  gezeichnete  Bild  richtig  sein, 
die  Zustände  sind  so  schlimm  gewesen,  daß  in  ihnen  eine  der 
Hauptursachen  der  evangelischen  Bewegung  zu  erblicken  ist. 
Die  Reformversuche  halfen  aber  allesamt  nicht,  erst  die  erziehe- 
rische Tätigkeit  der  Jesuiten  brachte  Besserung.  Albrecht  von 
Mainz  zeigte  der  lutherischen  Bewegung  gegenüber  die  bekannte 
„passive  Opposition"  und  „Politik  des  Abwartens";  darin  bestärken 
ihn  die  Humanisten,  vor  allem  dann  Capito.  So  kann  sich  eine 
evangelische  Bewegung  bilden,  über  die  im  einzelnen  zwar 
nicht  allzuviel  zu  sagen  ist.  Dr.  Eberbach,  Adam  Weiß,  Melchior 
Ambach,  Nikolaus  Carbach,  Hedio,  Andreas  Maier  treten  heraus, 
eine  Presse  steht  in  Johann  Schöffer  zur  Verfügung;  aus  ihr 
gehen  die  angeblich  auf  der  Ebenburg  gedruckten  Schriften 
Huttens  hervor.  Der  humanistische  Einschlag  dieses  Kreises  hätte 
von  H.  etwas  stärker  betont   werden  sollen,   so   sicher  Humanis- 


Reformation  und  Gegenreformation.  669 

mus  und»  Reformation  hiier  ineinander  übergehen.  Aber  die 
Mainzer  Bewegung  fällt  mit  der  allgemeinen  Krisis  des  Huma- 
nismus 1525,  nachdem  schon  1523  mit  Aibrechts  Hinwendung 
zum  Katholizismus  ein  Umschwung  einsetzte,  der  den  zielbe- 
wußten Leiter  der  kleinen  Schar,  Hedio,  nach  Straßburg  trieb. 
Ein  Schlußkapitel  skizziert  kurz  die  weiteren  Schicksale  reforma- 
torischer Bewegung  in  Mainz  seit  1525,  zahlreiche,  nicht  immer 
wertvolle  Quellenstücke  sind  beigegeben.  W.  K. 

Aus  dem  44.  Band  der  Geschichtsblätter  f.  Stadt  und  Land 
Magdeburg  verzeichnen  wir  hier  die  folgenden  Aufsätze  zur  Re- 
formationszeit: F.  Schultz,  Zunftstreitigkeiten  im  Tuchgewerbe 
zwischen  der  Altstadt  Magdeburg  und  Sudenburg  (heute  Vorstadt 
im  Westen)  unter  der  Regierung  der  Erzbischöfe  Ernst  und  Al- 
brecht (1476—1545);  M.  Riemer,  Die  Einkünfte  des  Klosters 
Meyendorf  (bei  Seehausen)  aus  den  umliegenden  Dörfern  (nach 
einem  Zinsregister  des  16.  Jahrhunderts);  aus  dem  Nachlaß  von 
Ausfeld,  Lehnbuch  des  Magdeburgischen  Kanzlers  Dr.  Türck 
(ein  Verzeichnis  zahlreicher  Belehnungen,  die  Türck  1527—1545 
erhielt);  E.  Heine,  Ein  Bild  aus  dem  Magdeburger  Leben  von 
1562  (die  Streitigkeiten  des  Rats  mit  Heßhusen  und  seinen  An- 
hängern); G.  Liebe,  Ein  Schmähgedicht  von  1580  (betrifft  die 
streitige  Abtwahl  im  Kloster  Ammensieben). 

Der  10.  Jahrgang  der  Mühlhäuser  Geschichtsblätter  (1909 
bis  1910)  enthält  zwei  neue  Beiträge  R.  Jordans  zur  Geschichte 
der  Stadt  Mühlhausen  in  den  Jahren  1523  (Rezeß  zwischen  Rat 
und  Bürgerschaft  über  das  Stadtregiment)  und  1525  (Herrschaft 
der  Wiedertäufer). 

Als  Ergänzung  seiner  Spalatiniana  (vgl.  H.  Z.  100,  676  u.  103, 
669  f.)  vermag  B  erbig  in  der  Neuen  kirchlichen  Zeitschrift  21,2 
noch    einige  Schreiben  Spalatins    von   1524    und   1525    mitzuteilen. 

Einen  anregenden  Essay  über  die  Gründe  des  Bauernkriegs 
veröffentlicht  Richard  Wolf  f  in  den  Deutschen  Geschichtsblättern 
11,3.  Verfasser  ist  sich  bewußt,  die  Ursachen  der  Bewegung  noch 
nicht  erschöpfend  klarlegen  zu  können,  hebt  aber  hervor,  daß 
weder  die  politischen  noch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der 
Bauern  allein  eine  genügende  Erklärung  bieten.  Besonderen  Wert 
legt  er  auf  die  Teilnahme  des  Adels,  dessen  soziale  Lage  von 
Lenz  und  Stolze  zu  günstig  beurteilt  werde,  und  der  Städte, 
deren  Gegensatz  zum  Land  bei  Lamprecht  maßlos  übertrieben 
erscheint.  Den  äußeren  Anlaß  zum  Ausbruch  des  Bauernkriegs 
bot  das  Scheitern  der  Reform  in  Staat  und  Kirche  (Absagung 
des  Speyerer   Konzils).     Mit    vollem   Recht    wird   hervorgehoben, 


670  Notizen  und  Nachrichten. 

daß  mit  einseitigen  Schlagworten  (soziale  Bewegung,  keine  soziale 
Bewegung)  in  der  Frage  jedenfalls  nichts  getan  ist.  R.  H. 

Die  fesselnd  geschriebene,  die  leitenden  Gesichtspunkte  klar 
herausarbeitende  Abhandlung  von  Theodor  B  ri  e  g  e  r,  DerSpeierer 
Reichstag  von  1526  und  die  religiöse  Frage  der  Zeit  (Leipzig, 
Alex.  Edelmann  1909.  79  S.  4")  beruht  zwar  im  wesentlichen  auf 
dem  in  der  bekannten  Monographie  Friedensburgs  1887  muster- 
gültig zusammengetragenen  Material,  sucht  aber  die  Ereignisse 
und  ihre  Bedeutung  in  mancher  Hinsicht  anders  zu  beurteilen. 
Höheren  Wert  als  auf  das  Eingreifen  der  Städte  am  5.  August 
wird  auf  das  Tags  zuvor  im  Kurfürstenrate  abgeschlossene  Kom- 
promiß gelegt,  das  die  Grundlage  für  den  Reichsabschied  ge- 
boten hat.  In  der  Würdigung  dieses  Abschieds  aber  kehrt  Brieger 
gegen  Kluckhohn,  Friedensburg,  Baumgarten  u.  a.  zu  der  Ansicht 
Rankes  zurück,  worin  ich  ihm  beipflichten  möchte;  die  Evangeli- 
schen erhielten  eine  gesetzliche  Grundlage  für  ihre  Existenz  und 
Weiterentwicklung,  kein  Stand  durfte  den  anderen  auf  Grund  des 
Wormser  Ediktes  belästigen,  den  Kaiser  hoffte  man  umstimmen 
zu  können ,  und  schlimmstenfalls  ging  die  Verantwortung  vor 
Gott  derjenigen  vor  dem  Kaiser  voran.  R.  H. 

Wie  früh  die  evangelische  Lehre  in  Steiermark  Anhänger 
fand,  ergibt  sich  aus  zwei  Schreiben  Ferdinands  I.  vom  August  1526, 
die  Julius  Mayer  in  der  Ztschr.  des  hist.  Vereins  f.  Steiermark  6, 4 
veröffentlicht. 

Aus  dem  Nachlaß  von  Rudolf  v.  Jacobi  veröffentlicht  das 
Hohenzollern-jahrbuch  13  eine  sorgfältige,  auf  vielseitiger  archi- 
valischer  Forschung  beruhende  Studie  über  die  Flucht  der 
Kurfürstin  Elisabeth  von  Brandenburg  (Gemahlin  Joachims  I.) 
1528.  Alle  mit  diesem  Aufsehen  erregenden  Ereignis  zusammen- 
hängenden Fragen  werden  mit  Verständnis  und  Gewinn  besprochen, 
als  Ursache  der  Flucht  wird  endgültig  die  Zuneigung  Elisabeths 
zur  Reformation  erwiesen. 

Die  Beiträge  zur  Frage  nach  der  geistlichen  Dichtung  Al- 
brechts von  Preußen  werden  von  Fr.  Spitta  in  der  Altpreußi- 
schen Monatsschrift  47,  1  fortgesetzt  (vgl.  zuletzt  oben  S.  442). 
Er  weist  die  drei  sog.  Markgrafenlieder  gegen  Tschackert  mit 
guten  Gründen  dem  Herzog  zu. 

Zu  den  Differenzpunkten  zwischen  Karl  V.  und  Clemens  VII. 
gehörte  die  Säkularisation  des  Bistums  Utrecht  durch  Karl  1528. 
Den  vergeblichen  Versuchen,  die  der  Papst  noch  vier  Jahre  lang 
dagegen  unternahm,  geht  Gisbert  Brom  in  den  Bijdragen  voor 
vaderlandsche  Geschiedenis  en  Oudheidkunde  4.  Ser.,  8,  3    nach. 


Reformation  und  Gegenreformation.  671 

Die  dürftigen  Nachrichten  über  den  Weimarer  Franziskaner 
Johann  V'oit,  der  um  1530  in  Ronneburg  (südwestlich  von  Alten- 
burg) als  erster  evangelischer  Pfarrer  tätig  war,  werden  von 
Otto  Giemen  in  der  Ztschr.  f.  Kirchengesch.  oO,  4  zusammen- 
gestellt. 

Vom  Dienst  der  Heiligen  handelt  Artikel  21  der  Augsburgi- 
schen Konfession,  den  I.  L.  Neve  in  der  Neuen  kircliüchen 
Zeitschrift  einer  Würdigung  unterziehen  will.  Der  vorliegende 
erste  Aufsatz  (Bd.  21,  2)  bespricht  den  Heiligenkult  in  der  katholi- 
schen Kirche  bis  zur  Reformation. 

Das  zweite  Heft  der  Quellen  und  Forschungen  12  bringt  die 
Beilagen  zu  dem  Aufsatz  von  L.  Cardauns,  Zur  Geschichte 
Karls  V.  in  den  Jahren  1536-1538  (vgl.  H.  Z.  103,  670).  Unter  den 
fünf  Aktenstücken  befinden  sich  zwei  interessante  Denkschriften 
des  Kaisers. 

Die  überseeischen  Kolonien  und  der  starke  Zufluß  von 
Gold  und  Silber  im  16.  Jahrhundert  brachten  im  europäischen 
Geldwesen  eine  Umwälzung  mit  sich,  der  E.  Levasseur  in  den 
S^ances  et  travaux  de  V academie  des  sciences  morales  et  politiques 
172,  12  eine  hübsche,  vornehmlich  allerdings  sich  auf  Frankreich 
beschränkende  Untersuchung  widmet.  Zu  den  Wirkungen  der 
neuen  Zeit  gehören  der  Sieg  der  Goldwährung,  starke  Preis- 
steigerungen bei  Waren  und  Arbeitslohn,  Vermehrung  des  be- 
weglichen Kapitals,  Schädigung  der  Gläubiger  u.  a.  m.  —  Arturo 
Segre  teilt  in  der  Vierteljahrschrift  f.  Social- u.  Wirtschaftsgesch. 
7,  3 — 4  einige  interessante  Ratschläge  mit,  die  ein  italienischer 
Bankier,  Giov.  Leonardo  Massone  von  Benevent,  im  Jahre  1559 
dem  König  Franz  II.  zur  Hebung  der  französischen  Finanzen  unter- 
breitet hat. 

Die  literarische  Tätigkeit  des  Franziskaners  Giovanni  Antonio 
Delfini  (j  Dezember  1560)  in  ihren  Beziehungen  zum  Tridentinum 
betrachtet  Friedrich  Lauchert  in  der  Zeitschr.  f.  kathol.  Theo- 
logie 1910,  1.  Der  Aufsatz  gibt  sich  als  Vorstudie  zu  einem  Buch 
über  die  italienischen  literarischen  Gegner  Luthers.  —  Die  im 
Jahre  1562  auf  dem  Konzil  verhandelte  Kontroverse  über  die 
Interpretation  von  Evang.  Joh.  6  bespricht  Ferdinand  Cavallera 
in  der  Revue  d'hist.  ecclesiastique  10,  4. 

Über  die  gegenseitigen  Beziehungen  Calvins  und  Servets 
bringt  Louis  Ruffet  in  der  Revue  Chrelienne  vom  I.Januar  und 
1.  Februar  1910  eine  Untersuchung,  die  zwar  nach  Unparteilich- 
keit strebt,  aber  gelegentlich  doch  etwas  einseitig  im  Sinne 
Calvins  gehalten  ist.    In  der  besonders  bedenklichen  Angelegen- 


672  Notizen  und  Nachrichten. 

heit  der  Beteiligung  Calvins  an  der  Denunziation  Servets  durch 
de  Trie  nimmt  Verfasser  eine  unklare  Haltung  ein.  Auch  wäre 
es  Zeit,  die  gedankenlose  Beschuldigung,  daß  Servets  Buch 
(Christianismi  restitutio)  einen  anmaßlichen  Titel  getragen  habe, 
endlich  einmal  nicht  mehr  nachzusprechen.  Was  wollten  denn 
die  Reformatoren  anders  als  die  Wiederherstellung  des  unver- 
fälschten Christentums?  Wer  damals  in  diesen  Kreisen  von  ihr 
redete,  dem  war  es  ernst  genug  damit;  er  glaubte,  keiner  Eitel- 
keit zu  frönen,  sondern  eine  religiöse  Pflicht  zu  erfüllen.  — 
Ebenda  (Nummer  vom  1.  Januar)  preist  J.  E.  Roberty  die  fran- 
zösischen Reformierten  als  die  Vorläufer  der  Verkündiger  der 
Menschenrechte  —  eine  Anschauung,  die  auch  nur  unter  starken 
Restriktionen  zu  Recht  besteht.  R.  H. 

Calvins  Beziehungen  zu  Tübingen,  denen  W.  Buder  im 
11.  Jahrgang  der  Tübinger  Blätter  nachgeht,  bestanden  namentlich 
in  dem  Schriftverkehr  mit  Melchior  Volm.er,  Charles  Du  Moulin 
(1553—1554  vorübergehend  in  Tübingen)  und  Hans  Ungnad.  Da- 
gegen wird  die  Behauptung,  daß  Calvin  einmal  in  Tübingen  ge- 
weilt habe,  als  irrig  erwiesen.  —  Die  regen  literarischen  Be- 
ziehungen Calvins  zum  Posener  Lande  bespricht  Th.  Wotschke 
in  den  Histor.  Monatsblättern  f.  d.  Prov.  Posen  10,  7. 

Aus  einer  Göttinger  Preisaufgabe  sind  die  beiden  Arbeiten 
von  Gerhard  Bonwetsch:  Geschichte  des  Passauischen  Ver- 
trages von  1552  (Göttingen,  Dietrichsche  Univ.-Buchdruckerei 
[W.  Fr.  Kaestner].  1907.  VIII  u.  216  S.)  und  von  Walter  Kuhns 
unter  dem  gleichen  Titel  (Gießener  Diss.  1906.  Göttingen  1906. 
VIII  u.  98  S.)  entstanden;  sie  beruhen  im  wesentlichen  auf  ge- 
drucktem Material,  wenn  auch  Bonwetsch  durch  archivalische 
Forschungen  den  bereits  vorliegenden  umfangreichen  Quellen- 
stoff in  wichtigen  Punkten  mit  Glück  ergänzt  hat.  Der  Haupt- 
wert beider  Arbeiten  beruht  in  der  eindringenden  Darstellung 
der  Einzeltatsachen;  über  jede  Phase  der  langwierigen  Verhand- 
lungen von  Linz  und  Passau  werden  wir  aufs  genaueste  unter- 
richtet. In  dem  Gesamtergebnis  weichen  beide  Forscher  doch 
schließlich  weniger  voneinander  ab,  als  es  eine  Bemerkung  von 
B.  (pag.  V)  vermuten  läßt.  Anstatt  eine  Würdigung  der  Resul- 
tate beider  Arbeiten  im  einzelnen  zu  geben  —  vgl.  dazu  G.  Wolf 
in  der  Deutschen  Literaturzeitung  1908,  Sp.  310  ff.  — ,  möchte  ich 
einige  Punkte  von  allgemeinerer  Bedeutung  hervorheben.  Was 
beiden  Forschern  gemeinsam  ist  —  bei  Bonwetsch  noch  stärker  her- 
vortretend als  bei  Kuhns  — ,  ist  eine  Überschätzung  der  Stellung  des 
Kurfürsten  Moritz,  besonders   aber   eine   Unterschätzung  der  be- 


Reformation  und  Gegenreformation.  673 

deutsamen  Position,  welche  Franitreich  in  dem  Fürstenaufstand 
vom  Jahre  1552  einnimmt:  für  Karl  V.  handelt  es  sich  doch  in 
erster  Linie  um  eine  erneute  Austragung  des  alten  Streites 
zwischen  den  Häusern  Valois  und  Burgund;  die  Bekämpfung  der 
deutschen  protestantischen  Fürsten  hatte  im  Grunde  genommen 
für  den  Kaiser  nur  sekundäre  Bedeutung.  Sobald  er  sich  gegen 
Frankreich  behauptete,  war  seine  Weltstellung  gesichert,  ver- 
mochten die  deutschen  Fürsten  mit  ihrer  relativ  geringen  Macht 
ihm  wohl  lästig  zu  fallen,  konnten  aber  nicht  mehr  ernstlich  ge- 
fährlich werden.  Daher  seine  ablehnende  Haltung  gegenüber 
allen  Vergleichsvorschlägen  Ferdinands:  Karl  V.  durfte  vor  der 
kleineren  Macht  nicht  kapitulieren,  wollte  er  nach  Vollendung 
seiner  Rüstungen  die  größere  siegreich  bestehen.  In  dem  Ver- 
hältnis des  Kaisers  zu  Heinrich  11.  liegt  der  Schlüssel  zum  Ver- 
ständnis der  Passauer  Verhandlungen.  Anderseits  wieder:  weil 
Moritz  nach  seinem  Vordringen  bis  Innsbruck  nichts  mehr  zu  er- 
obern hatte  —  ein  Zug  nach  Italien  lag,  ganz  abgesehen  von 
taktisch-strategischen  Gründen,  allein  schon  aus  Rücksicht  auf 
seinen  französischen  V^erbündeten  außerhalb  des  Bereiches  der 
Möglichkeit  - ,  mußte  er  sich  auf  Verhandlungen  einlassen,  wollte 
er  sich  nicht  nach  und  nach  aus  seiner  militärischen  Position 
herausmanövrieren  lassen.  So  glänzend  des  Kurfürsten  Vorstoß 
war,  und  so  viele  Rechtfertigungsgründe  im  Hinblick  auf  die  un- 
gestüme Haltung  seiner  deutschen  Bundesgenossen  er  dafür  an- 
führen mochte,  politisch  war  dieser  Zug  ein  großer  Fehler. 
Moritz  hatte  in  seine  Rechnung  Faktoren  eingesetzt,  die  sich  nur 
zu  bald  als  trügerisch  erwiesen:  die  Möglichkeit,  einen  viel- 
geprüften Mann  wie  Karl  V.  durch  einen  Augenblickserfolg  zu 
überraschen;  die  Hoffnung,  daß  Ferdinands  Vorstellungen  auf 
seinen  Bruder  Einfluß  zu  gewinnen  vermöchten.  Jedoch  weil 
Karl  in  seinen  politischen  Entschließungen  sich  nicht  durch 
Augenblicksstimmungen  oder  durch  persönliche  Rücksichten  be- 
einflußen  ließ,  weil  er,  im  Gegensatz  zu  Ferdinand,  die  Gesamt- 
lage des  Hauses  Habsburg  in  Gegenwart  und  mehr  noch  in  Zu- 
kunft stets  vor  Augen  hatte,  deshalb  konnte  er  jene  souveräne 
Stellung  über  den  Parteien  einnehmen,  die  es  ihm  schließlich 
gestattet  hat,  wenn  auch  nicht  voll  und  ganz  zu  triumphieren,  so 
doch  ohne  seiner  Ehre  und  seinem  Gewissen  etwas  zu  vergeben, 
aus  einer  zeitweise  recht  gefährlichen  Lage  herauszukommen. 

Halle  a.  S.  Adolf  Hasenclever. 

In  der  Revue  d'hist.  eccldsiastique  10,  4  beschließt  R.  Ancel 
seinen  Aufsatz  über  die  englische  Legation  des  Reginald  Pole 
1553  —  1554   (vgl.  oben   S,  208).     Er    schätzt    die    Verdienste    des 


674  Notizen  und  Nachrichten. 

Kardinals  bei  der  Wiedervereinigung  Englands  mit  der  römischen 
Kirche  hoch  ein,  spricht  aber  auch  dem  Papst  die  Überwindung 
zahlreicher  Schwierigkeiten,  die  namentlich  Karl  V.  machte,  zu. 
Im  8.  Jahrgang  der  Zeitschrift  „Vom  Rhein"  betrachtet  A. 
Trieb  die  kirchlichen  Zustände  im  kurpfälzischen  Oberamt  Alzey 
auf  Grund  eines  Visitationsberichtes  von  1556;  sie  waren  in 
mancher  Hinsicht  reformbedürftig. 

Der  Geschichtsfreund  64  bringt  einige,  von  Eduard  Wy- 
mann  publizierte  Aktenstücke  zur  Geschichte  des  „Römer- 
krieges" von  1557  (d.  h.  des  Feldzugs  der  Schweizer  Söldner  im 
Dienst  Pauls  IV.  gegen  Spanien). 

Zwei  neue  Notizen  über  die  Krönung  Elisabeths  von  Eng- 
land 1559  werden  von  A.  F.  Pollard  in  der  English  hist.  Review 
25,  Nr.  97  den  kürzlich  von  mehreren  Seiten  zusammengestellten 
Nachrichten  (vgl.  zuletzt  H.  Z.  100,  678)  angereiht. 

Die  Untersuchung  von  Naunin  über  die  Kirchenordnungen 
des  Joh.  Laski  (vgl.  H.  Z.  103,  448)  wird  in  der  Deutschen  Ztschr. 
f.  Kirchenrecht  19,  3  zu  Ende  geführt  (Londoner  und  Polnische 
Kirchenordnung).  Die  kirchenbildende  Persönlichkeit  Laskis  er- 
weckt im  ganzen  einen  starken  Eindruck. 

Unter  dem  Titel  „Der  katholische  Erzbischof  und  der  prote- 
stantische Kurfürst"  handelt  H.  Widmann  in  den  Mitteilungen 
der  Gesellsch.  f.  Salzburger  Landeskunde  49  über  die  freund- 
schaftlichen Beziehungen  des  Salzburger  Erzbischofs  Johann 
Jakob  V.  Kuen-Belanz  (1560  —  1586)  zu  August  von  Sachsen. 

Das  Archivio  storico  per  la  Sicilia  Orientale  6  enthält  zwei 
Beiträge  zur  Schlacht  von  Lepanto.  Nunzio  Vaccalluzzo  be- 
spricht einige  lateinische  Dichtungen  über  die  Schlacht,  Beatrice 
Vaccalluzzo-Fagioli  den  Aufenthalt,  den  Soldaten  des  Don 
Juan  d'Austria  nach  der  Schlacht  in  Catania  nahmen. 

Ein  neuer  Aufsatz  von  Henri  Monod  (Bulletin  de  la  soc. 
de  l'hist.  du  protestantisme  f ran f als  1909,  November-Dezember) 
über  die  Darstellung,  die  Heinrich  von  Anjou  (Heinrich  III.)  1573 
von  der  Bartholomäusnacht  geben  ließ,  beruht  auf  seinen  früheren 
Untersuchungen  (vgl.  H.  Z.  102,  207  f.  u.  103,  672)  und  bringt  eine 
französische  Übersetzung  des  Schriftchens  mit  kommentierenden 
Anmerkungen. 

Der  Ärger  der  Wittenberger  Philippisten  über  die  Berufung 
des  Vorkämpfers  der  Konkordienbestrebungen  Jakob  Andreae 
nach  Sachsen  1576  fand  Ausdruck  in  einem  Schmähgedicht  gegen 
Andreae,  das  W.  Lücke  in  der  Zeitschr.  f.  Kirchengesch.  30,  4 
veröffentlicht. 


Reformation  und  Gegenreformation.  675 

Ein  Vortrag  von  P  f  a  f  f  (Vorname?)  über  die  verdienstliche 
Tätigkeit  des  Abtes  Georg  Wegeiin  von  Weingarten  (1587—1627) 
gelangt  in  den  Schritten  des  Vereins  f.  Gesch.  des  Bodensees 
und  seiner  Umgebung  38  zum  Abdruck. 

Die  inhaltlich  etwas  disparaten  Aufsätze  von  Ernst  Koch 
über  Moskowiter  in  der  Oberlausitz  und  Bartholomäus  Scultetus 
in  Görlitz  (vgl.  H.  Z.  100,  679  u.  102,  695)  werden  im  Neuen 
Lausitzischen  Magazin  85  mit  allerhand  Mitteilungen  über  die 
österreichisch  -  russisch-türkischen  Beziehungen  von  1588—1595 
fortgesetzt. 

Umberto  Benassi  veröffentlicht  im  Archivio  stör,  per  le 
proviiicie  Par/ne/isi  N.  S.  9  zwei  Aufsätze  zur  Geschichte  der 
Farnese.  Der  eine  handelt  über  die  Heirat  des  HerzogsRanuccioI. 
(1592— 1622)  mit  Margherita  Aldobrandini,  einer  Nichte  Clemens' VllL, 
Dezember  1599,  der  andere  über  die  Jugend  des  aus  dieser  Ehe 
hervorgegangenen  Sohnes  und  Nachfolgers  Ranuccios,  Odoardo 
(geb.  1612),  bis  zur  Übernahme  der  selbständigen  Regierung  1629. 

L.  Batiffol  setzt  m  der  Revue  historique  103,  1  seinen  oben 
S.  446  genannten  Aufsatz  über  Ludwig  Xlll.  und  den  Herzog 
von  Luynes  fort. 

In  Bd.  9  der  Darstellungen  und  Quellen  zur  schlesischen 
Geschichte  (Breslau,  F.  Hirt.  1909)  schildert  K.  Bruchmann 
eingehend  die  Huldigungsfahrt  des  „Winterkönigs"  Friedrich  i. 
(Anfang  1620). 

Zur  Geschichte  der  niederländischen  Nordischen  Kompagnie, 
die  von  1614—1642  ein  Privileg  für  den  Walfischfang  bei  Spitzbergen 
hatte,  teilt  S.  van  Brakel  in  den  Bijdragen  en  mededeelingen 
van  het  historisch  genootschap  30  eine  ganze  Reihe  von  Akten 
mit.  —  Ebenda  veröffentlicht  VV.  E.  van  Dam  van  Isselt  einige 
Berichte  über  die  Einnahme  von  Amersfoort  (nordöstl.  v.  Utrecht) 
durch  die  Österreicher  1629. 

Den  „Abschluß  des  Galileihandels"  macht  Karl  Braig  in 
den  beiden  ersten  Heften  der  Historisch-politischen  Blätter  145 
zum  Gegenstand  eines  Aufsatzes,  der  vollständig  kirchlich-apolo- 
getischen Charakter  trägt  und  das,  was  ihm  an  historischem 
Verständnis  abgeht,  nur  unvollkommen  ersetzt  durch  ein  Ge- 
zanke gegen  den  katholischen  Modernismus,  gegen  einen  Auf- 
satz, den  Alois  Riehl  im  vorigen  Jahre  in  der  Internationalen 
Wochenschrift  über  Galilei  erschemen  ließ,  u.  a.  m.  In  dem 
Charakter  Galileis  findet  B.  einen  „dunkelsten  Punkt",  der  ihm 
zu  folgender  platten  Zensurierung  Anlaß  bietet:  „Der  Mann 
hat    nie     scharf    genug    unterschieden     zwischen    auf-    und    ab- 


676  Notizen  und  Nachrichten. 

schwankender  Gelehrtenmeinung  und  festgegründeter  wissen- 
schaftUcher  Überzeugung."  Die  Kirche  aber  wird  natürlich  mit 
dem  Universalmittel  der  Differenzierung  ihrer  Entscheidungen 
verteidigt:  ein  dogmatisches  Endurteil  gegen  das  heliozentrische 
Weltsystem  ist  nicht  gefällt  worden.  Womit  leider  dem  verur- 
teilten Galilei  und  der  Wissenschaft  wenig  gedient  war.    R.  H. 

Der  materielle  Segen,  den  die  Neutralität  Oldenburgs  im 
Dreißigjährigen  Krieg  dem  Land  gebracht  hat,  erhellt  aus  dem 
Inventar  eines  Marschbauernhofes  zu  Colmar  (Gemeinde  Strück- 
hausen)  vom  Jahre  1647,  das  Wilh.  Ramsauer  in  der  Viertel- 
jahrschr.  f.  Social-  u.  Wirtschaftsgesch.  7,  3 — 4  veröffentlicht. 

Neue  Bücher:  Mac  Nutt,  Fernando  Cortes  and  the  con- 
quest  of  Mexico,  1485—1547.  (New  York,  Piitnam.  1,35  Doli.)  — 
Heep,  Juan  de  Valdes,  seine  Religion,  sein  Werden,  seine  Bedeu- 
tung. Ein  Beitrag  zum  Verständnis  des  span.  Protestantismus  im 
16.  Jahrh.  (Leipzig,  Heinsius  Nachf.  8  M.)  —  Westermann, 
Die  Türkenhilfe  und  die  politisch-kirchlichen  Parteien  auf  dem 
Reichstag  zu  Regensburg  1532.  (Heidelberg,  Winter.  6,20  M.)  — 
Wernle,  Calvin  und  Basel  bis  zum  Tode  des  Myconius  1535  bis 
1552.  (Tübingen,  Mohr.  5  M.)  —  Scherffig,  Friedrich  Mekum 
von  Lichtenfels.  (Leipzig,  Heinsius  Nachf.  5,50  M.)  —  Saul- 
nier,  Le  Parlement  de  Bretagne,  1554 — 1790.  2''-  partie.  (Rennes, 
Plihon  et  Hommay.)  —  Bratli,  Filip  II  af  Spanien,  hans  Liv 
og  Personlighed.  (K&benhavn,  Lybecker.  5  Kr.)  —  Die  süd- 
deutsche Nuntiatur  des  Grafen  Bartolomäus  von  Portia.  (Schluß- 
jahre: 1575.  1576.)  Bearb.  von  Karl  Schellhaß.  (Berlin,  Bath. 
36  M.)  —  Chandon  de  Briailles  etBertal,  Archives  muni- 
cipales  d'Epernay   (1576—1619).     (Paris,  Ledere.    7  fr.) 

1648—1789. 

In  der  English  Historical  Review  (Januar  1910)  veröffentlicht 
0.  H.  Richardson  einen  Aufsatz  über  religiöse  Toleranz  unter 
dem  Großen  Kurfürsten.  In  den  beiden  ersten  Abschnitten  legt 
er  auf  Grund  von  bekanntem  Material  und,  zumeist  auch  be- 
kannte Gedankengänge  wiederholend,  die  Gründe  dar,  welche 
dem  Kurfürsten  für  seine  konfessionell  gemischten  Gebiete  die 
strenge  Durchführung  des  jus  reformandi  zur  Unmöglichkeit 
machten.  Er  zeigt  ferner,  wie  der  Kurfürst  auch  von  seinem 
calvinistischen  Standpunkt  aus  dahin  gelangt,  auf  die  Gewissen 
seiner  Untertanen  keinen  Zwang  ausüben  zu  wollen,  dann  auch, 
wie  der  Ruf  der  in  brandenburgischen  Landen  herrschenden  reli- 
giösen Freiheit    die   Verfolgten    aus    anderen   Staaten   herbeizog, 


164S-1789.  677 

wie  also  hierin  eine  günstige  Vorbedingung  für  die  innere  Kolo- 
nisation zu  erblicken  ist.  „Die  Verfolgenden  Staaten  lieferten 
die  Auswanderer,  die  lutherischen  zogen  sie  nicht  an:  das  Er- 
gebnis war  ein  unverhältnismäßiger  Machtzuwachs  ihres  toleranten 
Rivalen."  Den  wertvollsten  Teil  der  Untersuchung  enthält  der  dritte 
Abschnitt.  Hier  sind  auf  Grund  der  Akten  des  Geheimen  Staats- 
archivs genauer  als  sie  bisher  (besonders  durch  Schuck)  be- 
kannt waren,  die  Verhandlungen  dargestellt,  welche  zwischen 
dem  großen  Kurfürsten  und  Gruppen  englischer  Kaufleute  in  den 
Jahren  1683—1685  gepflogen  wurden.  Dabei  handelt  es  sich  um 
den  Gedanken,  das  Interlopertum,  d.  h.  den  mit  V^erletzung  des 
Monopols  der  Ostindischen  Kompagnie  betriebenen  Handel  nach 
Indien  unter  brandenburgischer  Flagge  segeln  zu  lassen,  um  da- 
durch den  Nachstellungen  der  Kompagnie  zu  entgehen.  Das  eine 
Mal  sucht  der  Kurfürst  200  Engländer,  die  mit  der  Kompagnie  im 
Streit  liegen,  zur  Ansiedelung  in  Emden  zu  bewegen.  Ein  anderes 
Mal  wird  ihm  in  Aussicht  gestellt,  daß  50  Familien  reicher  Fabri- 
kanten, die  als  Nonconformisten  nach  größerer  religiöser  Freiheit 
verlangen,  sich  in  brandenburgischen  Landen  niederzulassen  wün- 
schen, eine  größere  Zahl  werde  folgen,  und  schließlich  soll  sich 
das  ganze  Interlopertum  unter  den  Schutz  der  brandenburgischen 
Flagge  begeben.  Alle  diese  Pläne  sind  freilich  zerscheitert,  noch 
ehe  der  Versuch  ihrer  Ausführung  gemacht  war.  Man  wird  wohl 
sagen  dürfen,  daß  dies  ein  Glück  für  den  Kurfürsten  war.  Denn 
was  ihm  von  der  Seite  Englands,  nämlich  von  der  Kompagnie 
wie  von  der  Regierung  widerfahren  wäre,  kann  man  leicht  er- 
raten, wenn  man  an  die  klägliche  Geschichte  der  im  18.  Jahr- 
hundert gegründeten  Kompagnie  von  Ostende  denkt. 

W.  Michael. 
In  der  Altpreußischen  Monatsschrift  47,  1,  S.  1—49  veröffent- 
licht C.  Flakowski  Beiträge  zur  Geschichte  der  Erbpacht  unter 
König  Friedrich  1.;  in  dem  vorliegenden  ersten  Artikel  führt  er 
die  Darstellung  bis  zum  Jahre  1704.  Der  erste  gescheiterte  Ver- 
such, die  kurfürstlich-brandenburgischen  Domänen  in  Erbpacht 
zu  vergeben,  fällt  noch  in  das  16.  Jahrhundert.  Flakowski  gibt 
nun  eine  aktenmäßige  Darstellung  der  auf  dasselbe  Ziel  ge- 
richteten Bestrebungen  des  Kammerrats  und  magdeburgischen 
Kammermeisters  Luben.  In  der  Denkschrift,  welche  er  dem  Kur- 
fürsten am  1.  Mai  1700  überreichte,  empfahl  er  seinen  Reform- 
plan, von  dessen  Verwirklichung  er  eine  Vermehrung  der  Ein- 
künfte und  Zuwachs  der  Bevölkerung  und  eine  Besserung  in  der 
Lage  der  Bauern  erwartete-  Friedrich  tritt  dem  Plan  näher,  der 
zunächst  in    einigen  V^orwerken  gemachte   Versuch    gelingt    über 


678  Notizen  und  Nachrichten. 

Erwarten.  Nun  aber  setzen  die  hier  ausführlich  geschilderten 
Bemühungen  der  Gegner  ein,  denen  gegenüber  Luben  einen 
schweren  Stand  hat.  Für  ien  Kurfürsten  und  König  scheint  die 
Aussicht  auf  die  Erhöhung  der  Einnahmen  die  treibende  Ursache 
zu  sein,  zumal  gegenüber  den  Gefahren  des  Krieges  im  Westen 
und  im  Osten.  Fünf  Kommissionen  haben  sich  nacheinander  auf 
Befehl  des  Königs  mit  der  Frage  zu  beschäftigen.  Im  März  1704 
entschied  sich  Friedrich  I.  für  die  Einführung  der  Erbpacht  in 
allen  seinen  Ländern.  W.  M. 

Nach  Münchener  und  Pariser  Archivalien  (wobei  man  nur 
die  Orientierung  nach  den  bekannten  gedruckten  Materialien 
etwas  vermißt)  ist  eine  kriegsgeschichtlich  interessante  Unter- 
suchung gearbeitet,  welche  Karl  Engel  über  das  elsässische  Re- 
giment zu  Fuß  (Regiment  d'Alsace)  in  der  Schlacht  bei  Ramillies 
am  23.  Mai  1706  in  der  Zeitschr.  f.  d.  Gesch.  des  Oberrheins. 
N.  F.  25,  Heft  1  veröffentlicht.  In  dem  ersten  Abschnitt  wird  die 
Zusammensetzung  des  Regiments  mitgeteilt,  dessen  Offiziere  — 
und  wahrscheinlich  auch  die  Mannschaften  —  zum  größten  Teile 
Deutsche  waren.  Der  zweite  Abschnitt  schildert  die  Rolle,  welche 
das  Regiment  in  der  Schlacht  gespielt  hat.  Zusammen  mit  dem 
Regiment  Picardie  haben  diese  deutschen  Truppen  in  der  Armee 
Ludwigs  XIV.  das  schon  verlorene  Dorf  Ramillies  im  Sturm- 
angriff zurückerobert.  Sie  konnten  es  freilich  gegenüber  den  auf 
anderen  Teilen  des  Schlachtfeldes  errungenen  Erfolgen  der  Armee 
Marlboroughs  nicht  auf  die  Dauer  behaupten.  Aber  auch  auf 
dem  Rückzuge  haben  sie  noch  eine  rühmliche  Rolle  gespielt,  die 
feindliche  Reiterei  vorübergehend  in  Schach  gehalten,  bis  aucfi 
sie  zuletzt  von  der  allgemeinen  Flucht  und  Verwirrung  mit  fort- 
gerissen wurden.  Der  Verlust  des  Regiments  betrug  etwa  ein 
Drittel  der  Mannschaften.  W.  M. 

Ein  im  Januarheft  der  Edinburgh  Review  erschienener  Lebens- 
abriß des  Diamanten-Pitt,  des  Großvaters  Chathams,  mag  zu- 
sammen mit  dem  1.  Kapitel  des  v.  Ruvilleschen  Buches  über  Pitt- 
Chatham  gelesen  werden,  das  der  Verfasser  dieses  Artikels  übrigens 
nicht  zu  kennen  scheint.  Hier,  in  dem  vorliegenden  Artikel, 
kommt  die  Persönlichkeit  Thomas  Pitts,  der  durch  kühne  und 
glückliche  Handelsunternehmungen  in  Ostindien,  teils  als  Inter- 
loper,  teils  im  Dienste  der  alten,  dann  der  kombinierten  neuen 
ostindischen  Kompagnie,  zu  Reichtum  und  Ansehen  gelangt  war, 
sehr  hübsch  zum  Ausdruck.  Wohl  glaublich,  daß  dieser  Mann 
mit  seinem  tatkräftigen  Patriotismus,  mit  der  Wucht  seines  sitt- 
lichen Zornes  den  Charakter  des  Enkels  stark  beeinflußt  haben 
mag.  W.  M. 


164S— 17S9.  679 

In  der  Karl  Zeumer  zum  60.  Geburtstajje  darj^ebrachten  Fest- 
gabe „Historische  Aufsätze"  veröffentlicht  R.  Koser  unter  dem 
Titel  „Eine  preußisch-englische  Verhandlung  von  1743  wegen  der 
Reichsneutralität"  eine  feine  Studie,  weiche  für  die  richtige  Be- 
urteilung diplomatischer  Schriftstücke  aus  dem  18.  Jahrhundert 
recht  lehrreich  ist.  In  dieser  Verhandlung  sollte  nach  Arneth  und 
Broglie  der  englische  Gesandte  Lord  Hyndford  Friedrich  dem 
Großen  eine  in  hochfahrenden  Worten  verfaßte  Denkschrift  über- 
reicht haben,  welche  von  jenen  beiden  Schriftstellern  im  Auszug, 
bzw.  im  Wortlaut  abgedruckt  worden  war.  Demgegenüber  führt 
Koser  auf  Grund  der  Akten  des  Record  Office  in  London  den  Nach- 
weis, daß  es  sich  bei  jener  angeblichen  Denkschrift  nur  um  eine 
Niederschrift  handelt,  welche  Hyndford  nach  seinen  Instruktionen 
angefertigt  hatte,  und  welche  er  seinem  Vortrage  beim  Könige  von 
Preußen  am  18.  Januar  1743  zugrunde  legte.  Dem  Berliner  Hofe 
wurde  dieses  Schriftstück  überhaupt  nicht  überreicht.  Die  darin 
sich  findenden  angeblichen  Marginalien  Friedrichs  des  Großen 
sind  nur  Notizen,  welche  Hyndford  sich  nach  den  mündlichen 
Äußerungen  des  Königs  machte.  Das  einzige  wirklich  über- 
reichte Schriftstück,  eine  mit  Weglassung  der  scharfen  Stellen 
abgefaßte  Überarbeitung  jener  Hyndfordschen  Niederschrift,  war 
von  Koser  selbst  bereits   im  Jahre  1877  veröffentlicht  worden. 

W.  M. 

In  den  Mitteilungen  des  Gesamtarchivs  der  deutschen  Juden 
(herausg.  von  E.  Tä  übler)  2,  1  wird  ein  Bericht  des  preußischen 
Generalfiskals  ühden  vom  7.  Februar  1749  abgedruckt,  der 
L.  Geigers  Darstellung  (Geschichte  der  Juden  in  Berlin  II,  281  f.) 
ergänzt.  Dem  Berichte  ist  eine  statistische  Übersicht  der  Juden- 
familien beigegeben,  die  in  den  einzelnen  preußischen  Gebieten 
1728  und   1749  gezählt  worden  waren. 

In  mehreren  Aufsätzen,  von  denen  der  erste  im  Januarheft 
der  Deutschen  Rundschau  erschienen  ist,  will  Gustaf  Dickhuth 
Friedrich  den  Großen  und  Napoleon  Bonaparte  in  ihren  ersten 
Feldzügen  schildern;  also  wohl  das  oft  behandelte  Thema  ihrer 
verschiedenartigen  Auffassung  der  Kriegskunst.  Freilich  bringt 
der  erste  Aufsatz  fast  noch  nichts  Derartiges,  sondern  nur  eine 
etwas  oberflächliche  Skizze  der  Anfänge  Friedrichs  des  Großen 
und  der  Besetzung  Schlesiens  im  Winter  174041.  Schon  hier 
fehlt  es  nicht  an  Irrtümern  und  schiefen  Urteilen.  Bartenstein 
war  1740  nicht  Minister,  sondern  nur  Protokollführer  der  Kon- 
ferenz. Auch  ist  es  bedenklich,  die  alte  Kriegskunst,  welche  ihre 
Zwecke  durch  das  Manöver  zu  erreichen  sucht  und  nur  im  Not- 
falle zur  Schlacht  greift,  als  Rokoko  zu  bezeichnen,  in  dem  Sinne 


680  Notizen  und  Nachrichten. 

unnatürlicher  Verfeinerung  nach  der  Barbarei  des  Dreißigjährigen 
Krieges.  So  einfach  ist  diese  Kriegskunst  nicht  zu  erklären,  und 
sie  war  ja  auch  nicht  auf  Deutschland  beschränkt.  Eugen  und 
Marlborough  waren  sicherlich  große  Feldherren  und  keine  Rokoko- 
Helden.  W.  M. 

Ein  gewisses  kulturhistorisches  Interesse  beansprucht  ein 
Aufsatz  von  Rene  Musset  über  Gestüte  und  Pferdezucht  in 
Frankreich  im  18.  Jahrhundert.  Während  noch  im  17.  Jahrhundert 
der  größte  Teil  des  Bedarfs  an  Pferden  vom  Auslande  gekauft 
wurde,  nahmen  die  von  Colbert  begründeten  Gestüte  im  18.  Jahr- 
hundert einen  bedeutenden  Umfang  an  und  waren  bestimmt,  den 
ganzen  Bedarf  sowohl  für  die  Armee  wie  für  den  Verkehr  zu 
decken,  was  freilich  nicht  erreicht  wurde.  Die  Zahl  der  Zucht- 
hengste (etwa  3500)  war  um  das  Jahr  1789  ungelähr  dieselbe  wie 
heute  {Revue  d'histoire  moderne  et  contemporaine  XIII,  1).  W.  M. 

Mathiez  zeigt  in  einem  kurzen  Überblick,  den  er  der 
Revue  Historique  ]an.-Fehr.  1910  liefert,  absolut  überzeugend,  daß 
die  Philosophen  des  18.  Jahrhunderts  keineswegs  —  und  zwar  selbst 
ein  Meslier  in  seinem  rabiaten  „Testament",  von  dem  Voltaire 
1762  Bruchstücke  veröffentlichte,  nicht  —  die  „Trennung  von 
Staat  und  Kirche",  sondern  die  strenge  Unterordnung  der  Kirche 
unter  den  Staat  verlangt  haben,  der  sie  zu  seinen  Zwecken  re- 
formieren und  dirigieren  sollte.  Diesen  Gedanken  entsprang  die 
Zivilkonstitution  {Les  philosophes  et  la  Separation  de  l'Eglise 
et  de  l'Etat  ä  la  fin  du  XVlllf  siede). 

Neue  Bücher:  Briefe  an  den  Feldmarschall  Raimund  Grafen 
Montecuccoli.  Beiträge  zur  Geschichte  des  nordischen  Krieges 
in  den  Jahren  1659  —  1660.  Bearb.  von  Adalb.  Fr.  Fuchs.  (Wien, 
Stern.  9  M.)  —  Fehl  in  g,  Die  europäische  Politik  des  Großen 
Kurfürsten  1667—1688.  (Leipzig,  Quelle  &  Meyer.  1  M.)  — 
Memoires  de  Saint- H ilaire ,  publies  par  L.  Lecestre.  T.  3. 
1697 — 1704.  (Paris,  Laurens.)  —  Le  Moy,  Le  Parlement  de  Bre- 
tagne et  le  pouvoir  royal  au  XVIII^  siede.  (Angers,  Impr.  Burdin 
&  Cie.)  —  Le  Moy,  Remontrances  du  Parlement  de  Bretagne  au 
XVIII^  si^de.  Textes  in^dits.  (Angers,  Impr.  Burdin  &  Cie.)  — 
Lindner,  Gallia  Benedictina  oder  Übersicht  der  am  Beginne 
des  18.  Jahrhunderts  bis  zum  Ausbruche  der  französischen  Revo- 
lution (1789)  in  Frankreich  noch  bestandenen  Männer-  und  Frauen- 
abteien des  Benediktinerordens.  (Kempten,  Kösel.  3  M.)  — 
E.  Bourgeois ,  Le  secret  des  Farnese,  Philippe  V  et  la  politique 
d'Alberoni.  (Paris,  Colin.  10  fr.)  —  Sautai,  Les  de'buts  de  la 
guerre  de  la  succession  d'Autriche.   T.  1er.    (Paris,  Chapelot  S  Cie.) 


Neuere  Geschichte.  681 

—  Luise  Ulrike,  die  scliwedische  Schwester  Friedrichs  des 
Großen.  Ungedruckte  Briefe  an  Mitf^üeder  des  preußischen 
Königshauses.  Herausg.  von  Fritz  Arnheim.  2.  Bd.  1747—1758. 
(Gotha,  Perthes.  10  M.)  —  Khevenhüller-Metsch,  Aus  der 
Zeit  Maria  Theresias.  3.  Bd.  1752  —  1755.  (Wien,  Holzhausen. 
Leipzig,  Engelmann.  14  M.)  —  Bain,  The  last  king  of  Poland 
and  his  contemporaries  (Stanislaus  Poniatowski).  (New  York, 
Putnam.  3  Doli.)  —  Brawer,  Galizien,  wie  es  an  Österreich 
kam.  Eine  historisch-statist.  Studie  über  die  inneren  Verhältnisse 
des  Landes  im  Jahre  1772.  (Leipzig,  Freytag.  Wien,  Tempsky. 
4  M.)  —  Politische  Korrespondenz  Friedrichs  des  Großen.  33.  Bd. 
(Berlin,  Duncker.     20  M.) 

Neuere  Geschichte  seit  1789. 

La  Crise  de  l'Histoire  Re'volutionnaire.  Taine  et  AI.  Aulard. 
Par  Augustin  C och  in,  Archiviste  Paleographe.  Paris,  Honore 
Champion.  1909.  103  S.  —  Das  vorliegende  Buch  ist  eine  her- 
vorragende Leistung  eines  feinen  Kopfes  und  glänzenden  Schrift- 
stellers. Cochin  weist  zunächst  eine  ganze  Reihe  der  bekannten, 
z.  T.  so  kleinlichen  Vorwürfe  Aulards  gegen  Taine  zurück;  er 
zeigt  ferner,  wie  lückenhaft  die  Archivbenutzung  auch  Aulards 
ist.  Dann  aber  erhebt  er  sich  zu  einer  sehr  beherzigenswerten, 
kritischen  Würdigung  beider  Historiker  der  Revolution.  Der 
Vergleich  fällt  entschieden  zugunsten  von  Taine  aus.  „Taine 
sucht  die  Seele  des  Volkes  selbst;  Aulard  beachtet  die  Gesten 
der  sogenannten  Volkspartei.  Taine  schreibt  die  Geschichte  der 
öffentlichen  Meinung  nach  dem,  was  geschieht;  Aulard  nach 
dem,  was  man  zu  verkündigen  für  gut  findet."  Das  große  Ver- 
dienst von  Taine  ist  es,  als  erster  die  Hauptfrage  der  Revolu- 
tionsgeschichte gestellt  zu  haben,  nämlich  die  Frage  nach  dem 
Wesen  des  Jakobinertums:  wie  kommt  es,  daß  die  Menschlich- 
keit tötet,  daß  die  Freiheit  in  das  Gefängnis  wirft,  daß  die 
Brüderlichkeit  spioniert,  daß  die  Vernunft  exkommuniziert?  Bei 
der  Beantwortung  dieser  Frage  ist  freilich  Taine  irregegangen. 
Nach  seiner  veralteten  psychologischen  Methode  kommt  er 
schließlich  zu  Resultaten,  die  nur  noch  den  einen,  unbefriedigen- 
den Schluß  zulassen:  „die  Jakobiner  sind  alle  Narren!"  Ebenso- 
wenig befriedigt  den  Verfasser  der  Aulardsche  Erklärungsver- 
such (ganz  abgesehen  davon,  daß  dieser  allzuviel  zu  vertuschen 
sucht),  wonach  ,.die  Verhältnisse",  vornehmlich  der  auswärtige 
Krieg,  das  Vorgehen  der  Jakobiner  vollauf  erklären  und  ent- 
schuldigen.   Mit  blutigem  Hohn  wird  die  Bedeutung  von  Aulards 

Historische  Zeitschrift  (104.  BJ.)  3.  Folge  S.  Bd.  44 


682  Notizen  und  Nachrichten. 

Werk  etwa  in  folgenden  Sätzen  zusammengefaßt  (S.  lOlf.): 
„Aulard  schreibt  kein  Wort,  zitiert  keinen  Text,  die  nicht  seinem 
[politischen]  Zweck  dienten."  „Aulard  hat  nicht  die  Eleganz 
eines  Mignet,  nicht  den  hohen  Flug  eines  Michelet,  nicht  die  Glut 
eines  Quinet,  nicht  die  schöne  Sprache  irgendeines  von  ihnen, 
aber  er  ist  ihrer  aller  Meister  in  jakobinischer  Orthodoxie.  Bei 
ihm  ist  man  sicher,  die  „patriotische"  Version  zu  erhalten, 
sicherer  selbst  als  bei  so  guten  Führern  wie  Fauchet,  Brissot, 
Marat,  Saint-Just!"  Alles  das  ist  zu  großen  Teilen  zutreffend, 
wenn  wir  auch  meinen,  daß  sowohl  die  Tainesche  als  auch  die 
Aulardsche  Antwort  auf  jene  Frage  Taines  weit  mehr  Zutreffen- 
des enthalten,  als  Cochin  zugeben  will.  Ganz  ablehnen  möchten 
wir  aber  die  neue  Methode  der  Forschung,  die  er  weiterhin  vor- 
schlägt. Es  ist  die  „soziologische".  Er  meint,  man  müsse  ein 
soziologisches  Gesetz  finden,  unter  das  das  Verhalten  der  Jako- 
biner in  der  Revolution  falle;  ein  Gesetz,  das  überall  gültige  Er- 
kenntnisse liefere  über  das  Verhältnis  der  „Denkgesellschaften" 
{societes  de  pense'e)  zu  der  normalen  öffentlichen  Meinung,  des 
„kleinen  Staates"  (die  Jakobiner!)  zu  dem  großen  (die  Masse  der 
Nation!).  Wir  meinen,  ein  derartiges  „Gesetz"  würde  niemals 
eine  individuelle  Erscheinung,  wie  das  Verhalten  der  Jakobiner 
in  der  Revolution,  dem  Verständnis  in  irgend  erheblichem  Maße 
näher  bringen.  Wahl. 

Ein  gelehriger  Schüler  von  Kautsky,  der  18S9  eine  Broschüre 
über  „die  Klassengegensätze  im  Zeitalter  der  französischen  Revo- 
lution" veröffentlichte  (Neue  Ausgabe  1908),  Heinrich  Cunow, 
hat  in  einem  stattlichen,  in  den  Farben  der  Trikolore  schillernden 
Bande  über  „die  revolutionäre  Zeitungsliteratur  Frankreichs 
während  der  Jahre  1789 — 1794"  (Berlin,  Buchhandlung  Vorwärts. 
1908.  5,50  M.)  gehandelt.  Ich  brauche  kaum  zu  sagen,  daß  Cunow 
auf  dem  Boden  des  sozialdemokratischen  Programms  steht,  daß 
er  als  orthodoxer  Marxist  die  große  französische  Revolution,  wie 
er  selbst  in  der  Einleitung  sagt,  „vom  Standpunkt  der  materialisti- 
schen Geschichtsauffassung  aus  betrachtet".  Seine  Sympathien 
gelten  den  extremen  Montagnards,  den  Leuten,  die  sich  um  Marat, 
Hebert  und  die  Partei  des  Stadthauses  scharen;  ja,  er  zeigt  mit- 
unter fast  anarchistische  Neigungen,  wenn  er  das  Recht  jeder  ver- 
fassungsmäßigen Autorität  zum  Einschreiten  gegenüber  den  Auf- 
ruhrgelüsten des  Pöbels  leugnet  und  der  zügellosesten  Straßen- 
demagogie das  Wort  redet.  Cunow  hat  vieles  gelesen,  kennt 
aber  im  wesentlichen  nur  die  Zeitungsliteratur,  während  ihm  die 
höher  stehenden  Quellengattungen,  mit  denen  sich  der  Historiker 
zunächst  vertraut  machen    sollte,    um  eine  sichere  Grundlage  für 


Neuere  Geschichte.  683 

seine  Forschung  zu  gewinnen,  fremd  geblieben  sind.  Der  Ver- 
such Cunows,  die  einzelnen  Parteien  als  wirtschaftliche  Interessen- 
gruppen zu  charakterisieren,  wie  z.  B.  die  Girondisten  als  Ver- 
treter der  mittleren  Geschäftsbourgeoisie,  scheint  mir  nicht  glück- 
lich zu  sein:  ökonomische  Momente  spielten  in  jener  Zeit  bei 
weitem  nicht  eine  solche  Rolle  wie  in  unsern  heutigen  Partei- 
kämpfen, die  Cunow  gern  zum  \'ergleich  heranzieht.  Sind  doch 
bis  auf  die  Sozialdemokraten  und  die  Wirtschaftliche  Vereinigung 
auch  unsere  deutschen  Parteien  in  ökonomischer  Beziehung  keines- 
wegs in  sich  festgeschlossene  wirtschaftspolitische  Gebilde  mit  ein- 
heitlichen Zielen.  Man  braucht  nur  an  das  Zentrum  zu  denken,  in  dem 
sich  die  verschiedensten  wirtschaftlichen  Interessengruppen  gegen- 
überstehen und  als  das  alle  einigende  Band  das  kirchliche  Moment 
empfunden  wird.  So  waren  die  .Montagnards  in  ihrer  sozialpoli- 
tischen Gesetzgebung  durchaus  nicht  arbeiterfreundlich,  obwohl 
sich,  wie  ja  bekannt  genug  ist,  ihre  Führer  gerade  auf  die  Arbeiter- 
schaft der  Pariser  Vorstädte  stützten.  Alle  Streik-  und  Koalitions- 
versuche wurden  von  Robespierre  und  seinen  Anhängern  vielmehr 
mit  Härte  unterdrückt.  Das  hätte  Cunow  aus  Aulards  Histoire 
politiqiie  de  la  Revolution  fraiifciise  (Paris  1*)01,  s.  die  Besprechung 
in  dieser  Zeitschr.  Bd.  91,  S.  233  ff.)  erfahren  können,  ein  Werk, 
aus  dem  er  für  das  Verständnis  der  revolutionären  Parteibewegung 
reiche  Belehrung  hätten  schöpfen  können.  Er  hätte  in  diesem 
Falle  auch  nicht  behaupten  können,  daß  die  Geschichtschreibung 
der  Revolution  die  Zeitungsliteratur  bisher  vernachlässigt  habe ; 
denn  Aulard  ist  ein  gründlicher  Kenner  dieser  literarischen  Gat- 
tung. H.  Glagau. 

Der  gelehrte  Herausgeber  der  Korrespondenz  M"'*;  Rolands, 
Gl.  Perroud,  bespricht  im  Dezemberheft  1909  der  Revolution 
Frarifaise  ausführlich  das  Buch  von  M"<-'  Plan  über  Henri-Albert 
Gosse,  einen  Freund  der  Frau  Roland.  Er  weist  darauf  hin,  daß 
darin  13  bisher  unbekannte  Briefe  der  letzteren  veröffentlicht 
werden.  Zweifellos  werden  im  Laufe  der  Zeit  noch  viele  zutage 
treten.  Gleich  im  selben  Heft  druckt  W^^  Sakellarides  zwei 
weitere,  an  Henriette  Cannet  gerichtete  aus  dem  Jahre  177S  ab. 
Sie  sind  voll  althistorischer  Gelehrsamkeit  im  Stil  der  Zeit,  aber 
nicht  ohne  lebendige  Kritik  geschrieben.  Über  das  Dezember- 
und  Januarheft  erstreckt  sich  eine  Arbeit  von  R.  Baticie  über 
le  pl^biscite  sur  la  Constitution  de  1793,  die  viele  interessante 
Einzelheiten  enthält.  Die  Beteiligung  an  dem  Plebiszit  war  über- 
aus schwach,  trotzdem  man  gelegentlieh  Frauen  und  Kinder  mit- 
abstimmen ließ!  In  letzterem  Hefte  beginnt  Gart  einen  Artikel, 
der   den  umfangreichen  Titel  trägt:  Trois  sernaines  ü  Paris  pen- 

44* 


684  Notizen  und  Nachrichten. 

dant  la  Revolution  (3  Aoät  —  27  Acut  1789).  Impressions  du 
voyageur  allemand  Campe.  Es  werden  darin  lediglich  Auszüge 
aus  den  bekannten  Schriften  des  braven  Campe  geboten,  mit 
verbindendem  Text  —  gewiß  ein  merkwürdiges  Unternehmen  in 
einer  Zeitschrift,  die  auch  wissenschaftliche  Zwecke  verfolgt!  (In 
demselben  Heft  S.  81  und  auf  dem  Umschlag  lies  Kurt  Heidrich 
statt  Ku5t  ATeidrich  oder  ÄTeidrich/!) 

Die  sächsischen  Bauernunruhen  des  Jahres  1790.  Von 
Dr.  phil.  Hellmuth  Schmidt  (Mitteil.  d.  Ver.  f.  Gesch.  der  Stadt 
Meißen  VII,  3.  Kap.  1—5  auch  als  Diss.  Leipzig  1907)  Meißen 
1908.  168  S.  Die  vorliegende  kleine  Schrift  kann  nur  auf  das 
wärmste  empfohlen  werden.  Sie  beruht  auf  sehr  umfangreichen 
archivalischen  Studien,  zeigt  kritisch-gesundes  Urteil,  ist  gut  dis- 
poniert und  geschrieben  und  enthält  eine  Fülle  des  Neuen  und 
Interessanten.  In  dieser  knappen  Anzeige  mag  aus  dem  reichen 
Inhalt  nur  auf  eine  Reihe  von  Erscheinungen  hingewiesen  werden: 
nämlich  auf  die  Zusammenhänge  dieser  sächsischen  Bauern- 
bewegung mit  der  französischen.  Ausgesprochenermaßen  ist  es  das 
französische  Beispiel,  das  die  Bauern  aufreizte  (daneben  freilich 
eschatalogische  u.  a.  religiöse  Vorstellungen).  Wie  in  Frankreich 
spielen  Dorfadvokaten  eine  entscheidende  Rolle.  Hier  wie  dort 
geben  sich  die  Bauern  mit  Leidenschaft  den  Freuden  der  Jagd 
hin.  Geradezu  verblüffend  ist  die  Tatsache  (S.  73),  daß  der 
sächsische  Geschäftsträger  in  Turin  (!),  Legationsrat  Hasse,  am 
4.  August  1790  die  unmittelbar  bevorstehenden  sächsischen  Un- 
ruhen vorausgesagt  hat,  weil  er  gehört  hatte,  daß  die  revolutionäre 
Propaganda  sich  Sachsen  als  eines  ihrer  ersten  Tätigkeitsobjekte 
ausgesucht  habe.  Nach  einigen,  fügte  er  hinzu,  sei  das  Werk 
der  französischen  Emissäre   in  Sachsen   schon  nahezu  vollendet! 

Wahl. 

In  der  Rev.  des  ^tudes  Histor.  Nov. -Dez.  1909  werden  zwei 
von  uns  schon  erwähnte  Arbeiten  fortgesetzt  oder  zu  Ende  ge- 
führt. Gart  schließt  seinen  Artikel  über  den  10.  August  1792 
ab,  während  Auzoux  einen  zweiten  Teil  seiner  wertvollen  Studie 
über  den  letzten  Feldzug  des  Admirals  Linois  (1803—1806)  liefert 
(vgl.  Hist.  Zeitschr.  104,  S.  452  u.  453  f.). 

Der  Girondist  Genet  war  nach  den  Vereinigten  Staaten  ent- 
sandt worden,  um  sie  zum  Eintritt  in  den  Krieg  gegen  die  Frank- 
reich bedrohende  Koalition  zu  veranlassen.  Er  benahm  sich  aber 
keineswegs  als  Diplomat,  sondern  als  Parteimann,  der  durch  Auf- 
wiegelung der  extremen  Parteien  (Antiföderalisten)  Washington 
große  Verlegenheiten  bereitete.    Dieser  verlangte  daher  dringend 


Neuere  Geschichte.  öS5 

Genets  Abberufung.  Bisher  hatte  man  nun  anifcnoniinen,  daß 
die  tatsächlich  erfolgte  Abberufung  lediglich  auf  den  Wunsch  der 
amerikanischen  Regierung  erfolgt  sei.  Jetzt  zeigt  aber  Man- 
toux in  interessanter  Weise,  daß  das  Comite  de  saliit  public, 
und  zwar  gerade  auch  Robespierre,  von  selbst  im  höchsten  Grade 
unzufrieden  mit  jenem  Verhalten  Genets  war  —  realpolitische 
und  antidoktrinäre  Züge,  auf  die  man  achten  muß.  (Z.e  coniM 
de  saliit  public  et  la  mission  de  Genet  aux  Etats-Unis.  Revue 
d'Histoire  moderne  et  contemporaine,  Nov.- Dez.  1909.  Wir  be- 
merken bei  dieser  Gelegenheit,  daß  diese  Zeitschrift  in  Zukunft 
nicht  mehr  zehnmal,  sondern  nur  noch  sechsmal  im  Jahre  er- 
scheinen wird.) 

Es  war  für  den  unparteiischen  Betrachter  schon  seit  langer 
Zeit  klar,  daß  das  Problem  des  Rastatter  Gesandtenmordes  ohne 
neues  Material  nicht  wirklich  lösbar  sei.  Nun  ist  es  M.  Spahn 
gelungen,  in  der  Tat  neue  Nachrichten  zu  finden,  nämlich  in  der 
Korrespondenz  eines  französischen  Agenten,  des  Elsässers  Bacher. 
Dieser  meldete  zuerst  am  17.  September  1800  und  dann  öfters 
seiner  Regierung,  daß  überaus  wichtiges,  die  Österreicher  be- 
lastendes und  ihnen  gestohlenes  .Material  zu  der  Frage  (Prozeß- 
akten, Bericht  des  Erzherzogs  Karl,  Briefe  des  Obersten  Bar- 
baczy  unmittelbar  vor  der  Tat  u.  a.  m.)  sich  in  den  Händen  einer 
ungenannten  Persönlichkeit  finde,  die  bereit  sei,  es  der  französi- 
schen Regierung  zu  verkaufen.  Der  Kauf  unterblieb  aber,  und 
hier  möchten  wir  mit  der  kritischen  Frage  einsetzen:  ist  es  wirk- 
lich denkbar,  daß  ein  Talleyrand  und  ein  Napoleon  vor  Luneville 
(und  doch  auch  noch  nach  dem  Frieden!)  sich  dieses  Material 
hätten  entgehen  lassen,  wenn  sie  nicht  angenommen  hätten,  daß 
es  gefälscht  sei?  Spahn  hält  zum  Schlüsse  mit  seinem  Urteil 
zurück,  aber  er  neigt  dazu,  „Österreichs  Verschulden"  anzunehmen. 
Es  ist  schade,  daß  er  nicht  hinzufügt,  wen  in  Österreich  er  für 
schuldig  hält  (Österreich  und  der  Rastatter  Gesandtenmord, 
Deutsche  Rundschau,  Dez.  1909).  W. 

Die  Franzosen  im  Kloster  llfeld  nach  der  Schlacht  bei  Jena. 
Von  Professor  Dr.  Georg  Meyer  (im  Jahresbericht  über  die 
Kgl.  Klosterschule  llfeld,  April  1908  bis  April  1909,  S.  1-28). 
Göttingen  1909.  Die  gewissenhafte,  auf  großer  Liebe  zur  Sache 
beruhende  Arbeit  liefert  genaue  Angaben  über  das  Hausen  der 
siegreichen  Franzosen  und  die  Verluste  an  Geld,  Lebensmitteln, 
Hemden,  Hosen,  Schnupftüchern  u.  a.  nützlichen  Gegenständen, 
welche  Lehrer  und  Schüler  erlitten.  Von  allgemeinerem  Interesse 
ist  nur  der  schon  früher  gedruckte,  aber  hier  dankenswerterweise 


(,86  Notizen  und  Nachrichten. 

abermals  gebotene  Bericht  des  Konrektors  Zieserling  (S.  20—27) 
mit  seinen  peinlich  zu  lesenden  Mitteilungen  über  das  Verhalten 
der  Preußen,  Offiziere  wie  Gemeinen,  auf  der  Flucht,  die  man 
freilich  nicht  ohne  Nachprüfung  hinnehmen  wird.  Wahl. 

Ad.  Wohlwill  veröffentlicht  zwei  neue  inhaltreiche  Bei- 
träge zur  Geschichte  Hamburgs  während  der  Napoleonischen 
Zeit.  In  dem  einen  (Hansische  Geschichtsblätter  1909,  2),  „Karl 
V.  Villers  und  die  Hansestädte,  insbesondere  während  der  Ham- 
burger Konferenzen  vom  Herbst  1809",  liefert  er  wichtige  Er- 
gänzungen zu  dem  Buche  Wittmers,  Charles  de  Villers,  Genf 
1908.  Er  behandelt  darin  hauptsächlich  eine  Denkschrift  Villers 
vom  4.  November  1809  und  einen  Brief  an  Dalberg  vom  20.  No- 
vember, worin  V.  sich  über  die  handelspolitische  Bedeutung  der 
Hansestädte  äußert,  um  auf  Napoleon  Eindruck  zu  machen.  Daß 
dies  nicht  gelang,  wird  den  Leser  der  dilettantisch-konstruktiven 
Arbeiten,  die  mit  keinem  Wort  den  springenden  Punkt,  nämlich 
das  Kontinentalsystem,  berühren,  nicht  wundernehmen.  In  dem 
zweiten  Beitrag  (Zeitschr.  des  V.  f.  Hamburg.  Gesch.  14,  2)  wird 
die  „Geschichte  des  Justizwesens  in  Hamburg  während  der  Fran- 
zosenzeit, mit  besonderer  Berücksichtigung  des  Präsidenten 
de  Serre",  einem  kurzen  Überblick  unterzogen.  —  Erfreulicher- 
weise verlautet,  daß  Wohlwill  nunmehr  beabsichtigt,  an  die  Ab- 
fassung einer  Geschichte  Hamburgs  in  der  Neuzeit  heranzutreten, 
die  nur  er  schreiben  kann,  der  er  zahllose  Vorarbeiten  voraus- 
geschickt und  für  die  er  jahrzehntelang  gesammelt  hat. 

H.  Ehrentreichs  Dissertation:  „Die  freie  Presse  in  Sachsen- 
Weimar  von  den  Freiheitskriegen  bis  zu  den  Karlsbader  Be- 
schlüssen" (Hallesche  Abhandl.  z.  n.  Gesch.,  Heft  45,  Halle,  1907. 
87  S.)  bietet  eine  dankenswerte  Ergänzung  zu  Salomons  „Geschichte 
des  deutschen  Zeitungswesens."  Im  ersten  Teile  gibt  Verfasser  auf 
Grund  reichen  Quellenmaterials  —  auch  Archivalien  sind  heran- 
gezogen worden  —  eine  zusammenhängende  Geschichte  der  ein- 
zelnen liberalen  Journale  und  Zeitungen  Sachsen-Weimars.  Sehr 
hübsch  ist  das  Bild  der  „Nemesis"  getroffen.  Gelegentlich  der 
Geschichte  des  vom  Hofrat  Martin  (Heidelberg-Jena)  gegründeten 
und  herausgegebenen  Neuen  Rheinischen  Merkurs  vermissen  wir 
einen  Hinweis  darauf,  daß  Salomons  Angaben  (Gesch.  d.  deutsch. 
Zeitgsw.  III,  58)  über  den  Gründer  und  Herausgeber  dieses  Blattes 
falsch  bzw.  ungenau  sind.  Teil  11  der  Abhandlung  schildert  die 
politischen  Schicksale  der  liberalen  Weimarer  Presse.  Verfasser 
zeigt  in  eingehender  Darstellung  den  heldenmütigen  und  selbst- 
bewußten  Kampf   des    kleinen    Sachsen-Weimar   gegen    die    be- 


Neuere  Geschichte.  687 

ginnende  europäische  Reaittion:  wie  es  seine  durch  Karl  August 
in  der  Verfassung  gewälirte  Prelifreiheit  zu  eriialten  sucht,  wie 
pohtische  Gründe  eine  l-linschränkung  nach  der  andern  nötig 
machen,  wie  des  GroLiherzugs  Bestreben  im  Bundeslage  nach 
einem  Preßgesetz  für  den  Deutschen  Bund  vor  allem  an  Mel- 
ternichs  Widerstand  scheitern,  wie  schließlich  Metternichs  Politik 
die  Regierung  mundtot  macht  und  ihr  seine  der  freien  Presse 
ein  jähes  Hnde  bereitenden  Beschlüsse  aufzwingt.        Mürmann. 

In  der  Revue  des  Deux  Mondes  vom  15.  Januar  1910  veröffent- 
licht Grat  H  o  r  a  c  e  de  C  h  o  i  s  e  u  1  {Je  tröne  de  la  Belgique  en 
1831')  Briefe  von  Talleyrand  -  der  damals  französischer  Ge- 
sandter in  London  war  —  und  von  König  Louis  Philipp  an  den 
französischen  Minister  des  Auswärtigen,  Grafen  Sebastiani,  aus 
dem  Dezember  1830  und  Januar  und  Februar  1831,  die  haupt- 
sächlich die  damalige  Politik  Frankreichs  in  der  belgischen  Frage 
betreffen. 

Die  kurzen  Mitteilungen  von  K.  Th.  Zingeler:  Aus  der 
Studienzeit  des  Fürsten  Karl  Anton  von  Hohenzollern  (Deutsche 
Rundschau  1910,  Januar)  enthalten  Briefe  von  Goethe  (13.  April 
1828)  und  A.  v.  Humboldt  (5.  Februar  1828  und  16.  April  1830, 
beide  in  französischer  Sprache)  mit  Ratschlägen  über  die  Aus- 
bildung des  Prinzen. 

In  den  Preuß.  Jahrbb.  137,  2  handelt  J.  Heyderhoff  über 
„Immermanns  politische  Anschauungen"  vornehmlich  im  letzten 
Jahrzehnt  seines  Lebens:  seine  feste  preußische  Staatsgesinnung, 
seine  Abneigung  gegen  den  Konstitutionalismus,  besonders  den 
in  den  süddeutschen  Mittelstaaten,  seine  Ansichten  über  das 
Verhältnis  der  Rheinlande  zu  Preußen. 

„Aus  dem  Jugendleben  des  Prinzen  Friedrich  Karl 
von  Preußen"  „nach  eigenhändigen  Niederschriften  und  Briefen 
des  Prinzen"  sind  zwei  Artikel  im  Januar-  und  Februarheft  1910 
der  Deutschen  Revue  überschrieben,  die  einer  demnächst  zu  er- 
wartenden Biographie  des  Prinzen  (vom  Hauptmann  W.  Foerster) 
entnommen  sind.  Der  Abschnitt  berührt  einerseits  das  Verhältnis 
zu  seinem  Gouverneur  Hauptmann  (1870  kommandierender  Ge- 
neral des  VII.  A.-K.)  V.  Zastrow  und  anderseits  Aufzeichnungen 
militärprogrammatischen  Inhalts  (wesentlich  aus  den  40er  Jahren). 

In  der  Festgabe  für  Zeumer  („Historische  Aufsätze")  macht 
Fr.  Meinecke  einige  Mitteilungen  über  den  ihm  zur  Fortsetzung 
des  Hasseischen  Werkes  anvertrauten  Nachlaß  von  Radowitz  und 
fügt    dann    quellenkritische   Angaben   (chronologischer  und    texl- 


688  Notizen  und  Nachrichten. 

kritischer  Art),  besonders  über  die  „Gesammelte  Schriften"  Bd.  4 
abgedruckten  „Fragmente"  hinzu  („Zur  Kritik  der  Radowitzschen 
Fragmente"). 

P.  Egelhaaf  setzt  seiiie  Veröffentlichung  von  18  Briefen 
F.  Th.  Vischers  aus  der  Paulskirche  im  Januarheft  der  Deut- 
schen Revue  fort:  insbesondere  ist  der  (undatierte)  „Rechen- 
schaftsbericht an  die  Wähler"  „über  meine  Tätigkeit  seit  Pfingsten" 
abgedruckt,  der  sich  namentlich  über  Vischers  Haltung  in  der 
Frage  der  Zentralgewalt  verbreitet. 

Einige  „ungedruckte  Briefe  Erzherzogs  Johanns  aus 
Frankfurt  a.  M.  von  1848  und  1849"  an  seinen  langjährigen  Privat- 
sekretär J.  Zahlbruckner  werden  im  Januarheft  1910  der  Deutschen 
Revue  von  Anton  Schlossar  „mitgeteilt,  erläutert  und  ein- 
geleitet". 

In  einer  eingehenden  Besprechung  (Die  Freistatt  1909  Nr.  20 
bis  25)  nimmt  K.  Hugelmann  kritisch  zu  Friedjungs  bekanntem 
Werk  „Österreich  von  1848  bis  1851"  Stellung. 

Über  die  vorläufigen  Mitteilungen,  die  E.  Salz  er  in  einer 
Sitzung  des  Vereins  f.  Gesch.  d.  Mark  Brandenburg  im  März  1909 
über  den  Inhalt  von  Briefen  Fr.  J.  Stahls  an  seinen  Freund, 
Freiherrn  Herm.  v.  Rotenhan  gemacht  hat,  s.  Forsch,  z.  brand.- 
preuß.  Gesch.  22,  2,  Satzungsber.  15. 

Einen  interessanten  Beitrag  zur  Geschichte  der  Pariser  Kom- 
mune gewähren  die  Tagebuchaufzeichnungen  des  Direktors  des 
Archives  nationales,  Alfred  Maury,  von  März  bis  Juli  1871  {Les 
archives  nationales  sous  la  commune  in  der  Revue  des  Deux 
Mondes,  15.  Januar  1910). 

Im  Januar-  und  Februarheft  der  Deutschen  Revue  veröffent- 
licht der  langjährige  Berliner  Kliniker  E.  v.  Leyden  „Lebens- 
erinnerungen", zunächst  bis  zu  seiner  Berufung  als  Ordinarius 
nach  Königsberg  (Ostern  1865). 

Zu  den  im  letzten  Jahre  erschienenen  Denkwürdigkeiten  der 
württembergischen  Minister  Suckow  („Rückschau")  und  Mittnacht 
(„Rückblicke",  deren  vierte  Auflage  mit  Rücksicht  auf  Suckow 
ergänzt  ist)  sind  die  Besprechungen  von  W.  Lang  (Voss.  Zeitung 
Sonntagsbeil.  1910,  1  u.  2)  und  W.  Goetz  (Neckarzeitung,  15.  Jan. 
1910,  Nr.  11)  zu  erwähnen. 

Neue  Bücher:  Aulard,  Etudes  et  lepons  sur  la  Revolution 
franfaise.  6«  serie.  (Paris,  Alcan.)  —  Chuquet,  Episodes  et 
portraits.  2«  s^rie.  (Paris  Champion.  3,50  fr.)  —  Cahiers  de  do- 
Uances   de  la  sdn^chaussäe  de  Nimes  pour  les  Etats  gendraux  de 


Neuere  Geschichte.  689 

17S9,  publie's  par  E.  Bl  i  ^ny  -  B  o  nd  u  r  and.  T.  2.  (Paris,  Le- 
roux.)  —  Cahiers  de  doleances  de  la  sdnechauss^e  de  Rennes  pour 
les  Etats  generaiix  de  I7S9,  publie's  et  annotds  par  H.  Sie  et 
A.  Lesort.  T.  /«■.  (Rennes-Paris,  Inipr.  Oberthür.)  —  A.  Pri- 
vost,  Histoire  du  diocese  de  Troyes  pendant  la  Revolution.  T.2.3. 
(Troyes,  Impr.  Fre'mont.  15  fr.)  —  Godard,  Lc  Conseil  gener al 
de  la  Haute-Loire,  le  Directoire  et  l' Administration  däpartemen- 
tale  de  1790  ü  ISOO.  (Paris,  Champion.)  —  Driault,  Napoleon 
et  l'Europe.  La  politique  exterieure  du  premier  Consul,  ISOO — 1803. 
(Paris,  Alcan.  7  fr.)  —  v.  Landmann,  Der  Krieg  von  1806  und 
IS07.  (Berlin,  Voß.  10  M.)  —  Ruffert,  Belagerung  und  Ein- 
nahme der  Stadt  und  Festung  Neisse  im  Jahre  1807  und  ihre 
Drangsale  bis  zum  Abzüge  der  Franzosen  im  Jahre  1808.  (Neisse, 
Graveur.  1,50  M.)  —  Geschichte  der  Kämpfe  Österreichs.  Krieg 
1809.  4.  Bd.  Aspern.  Bearb.  von  Max.  Ritter  v.  Hoen,  Hugo 
Kerchnawe.  (Wien,  Seidel  &  Sohn.  25  M.)  —  Buat,  Etüde 
critique  d'histoire  militaire.  1809.  De  Ratisbonne  ä  Zna'im.  4  vol. 
(Paris,  Chapelot  <&  Cie.)  —  1812.  Der  Feldzug  in  Kurland  nach 
den  Tagebüchern  und  Briefen  des  Leutnants  Jul.  v.  Hartwich. 
Zusamniengest.  von  Rüdiger  v.  Schoeler.  (Berlin,  Eisenschmidt. 
2,25  M.)  —  Vichier-Guerre,  1814.  Operations  en  Savoie  et  en 
D  auphine.(  Paris, Charles- Lav  au  zelte. )—^  Karl  Schmidt,  Napoleon 
paa  Elba.  En  Raekke  Meddelelser  vedrorende  Tidsrummet  fra 
25.  Januar  1814  til  1.  Marls  1815.     (Kebenhavn,  Hagerup.    6  Kr.) 

—  Weit,  Joachim  Mural,  roi  de  Naples.  La  derniere  anne'e  de 
regne  (mai  1814  —  mai  1815).  T.  1—3.  (Paris,  Fontemoing.)  — 
Un  decennio  di  carboneria  in  Sicilia  (1821 — 1831):  documenti  a 
cura   di  V.  La  bäte.   (Roma-Milano,  Albright,  Segati  e  C.  3,50  L.) 

—  Chauvet,  Histoire  du  parti  ripublicain  dans  les  Pyrdndes- 
Orientales  (1830—1877).  (Perpignan ,  Impr.  de  l'lnde'pendant. 
3,50  fr.)  —  Briefe  von  und  an  Friedrich  v.  Gentz.  Hrsg.  von 
Frdr.  Carl  Wittichen.  (In  4  Bdn.)  1.  Bd.  (München,  Oidenbourg. 
10  M.)  —  Gabr.  Fantoni,  Catalogo  della  raccolta  Fantoni  nel 
museo  civico  di  Udine  per  la  storia  del  1848  in  particolare  e  del 
risorgimento  nazionale  in  generale.  (Udine,  Tip.  Cooperativa.)  — 
Meinhold,  Arndt.  (Berlin,  Hofmann  &  Co.  2,40  M.)  -  Mahl, 
Die  Überleitung  Preußens  in  das  konstitutionelle  System  durch 
den  2.  vereinigten  Landtag.  (München,  Oidenbourg.  6  M.)  — 
Bergamaschi,  La  guerra  del  1859  in  Italia.  (Voghcra,  Tip. 
Riva-Zolla-Bellinzona.  2  L.)  —  Gius.  M a z zin  i ,  Scritti  politici 
editi  ed  inediti.  Vol.  IV.  (Imola,  Galeati.)  —  Canonne,  Etudes 
sur  la  journe'e  du  16  aoüt  1870.  (Nancy-Paris,  Berger- Levrault 
&  Cie.    7  fr.)    —    La  guerre   1870 — 71.     L'investissement  de  Paris. 


690  Notizen  und  Nachrichten. 

//.  Clidtillon.  3  vol.  (Paris,  Chapelot  &  Cie.)  —  Mevil,  De  la 
paix  de  Francfort  ä  la  Conference  d'Algesiras.  (Paris,  Plon- 
Nourrit  &  Cie.  3,50  fr.)  —  Hosotte,  Histoire  de  la  troisieme 
Re'publique,  1870—1910.  (Paris,  Libr.  des  Saints-Peres.)  —  Dis- 
cours du  duc  de  Broglie.  1^^  partie :  Discours  politiques  (1871  ä 
1891).  (Paris,  Gabalda  &  Cie.)  -  Lemonon,  L'Europe  et  la 
politique  britannique  (1882 — 1909 j.  (Paris ,  Alcan.  10  fr.)  — 
Herrn.  Oncken,  Rudolf  v.  Bennigsen.  Ein  deutscher  liberaler 
Politiker.  Nach  seinen  Briefen  und  hinterlassenen  Papieren. 
2  Bde.  (Stuttgart,  Deutsche  Verlagsanstalt.  24  M.)  —  Knight, 
The  aw akenin g  of  Turkey :  a  hlstory  of  the  Turkish  revolution. 
(Philadelphia,  Lippincott.  3  Doli.)  —  T ar dieu ,  Le  prince  de 
Bülow.    (Paris,  Calmann-Levy.    3,50  fr.) 


Deutsche  Landschaften. 

Im  Geschichtsfreund  Bd.  64  gibt  M.  Ochsner  eine  akten- 
rnäßige  Darstellung  der  kirchlichen  Verhältnisse  in  Einsiedeln 
zur  Zeit  der  Helvetik,  während  Fr.  Haas-Z  umbüh  1  die  Schick- 
sale der  im  14.  Jahrhundert  entstandenen  Luzerner  Gesellschaft 
zu  Safran  bis  zum  Jahre  1850  verfolgt.  —  Die  Mitteilungen  des 
historischen  Vereins  des  Kantons  Schwyz  20  enthalten  in  der 
Arbeit  von  A.  Dettling:  Die  Scharfrichter  des  Kantons  Schwyz 
einen  Beitrag  zur  Geschichte  des  Strafrechts  vom  14.  Jahrhundert 
bis  in  die  neuere  Zeit. 

Zur  elsässischen  Geschichte  verzeichnen  wir  Fortsetzung  und 
Schluß  der  aus  dem  Nachlaß  von  A.  Hanauer  veröffentlichten 
Arbeit  über  Hagenauer  Beginenhäuser  {Revue  d'Alsace  1909,  No- 
vember-Dezember und  1910,  Januar-Februar;  vgl.  103,  689)  und  den 
Anfang  einer  an  übermäßiger  Breite  leidenden  Abhandlung  von 
A.  Dorlan  über  das  Stadtbild  des  alten  Schlettstadt  (ebenda 
1909,  September-Dezember  und  1910,  Januar-Februar).  Auch  auf 
den  im  Jahrbuch  für  Geschichte,  Sprache  und  Literatur  Elsaß- 
Lothringens  25  befindlichen,  auf  archivalisches  Material  sich 
stützenden  Aufsatz  von  L.  Ehret  über  die  Kämpfe,  die  sich  am 
Vorabend  der  Revolution  (1788/89)  zwischen  Munizipalität  und 
Magistrat  in  Gebweiler  erhoben  haben,  mag  hingewiesen  werden. 

Von  den  in  den  Schriften  des  Vereins  f.  Gesch.  d.  Boden- 
sees und  seiner  Umgebung  38  erschienenen  Vorträgen  und  Ab- 
handlungen erwähnen  wir  an  dieser  Stelle  G.  Schöttle:  Ravens- 
burgs Handel  und  Verkehr  im  Mittelalter  (noch  nicht  abgeschlossen) ; 
Joetze:   Urkunden   zur  Geschichte    der  Stadt  Lindau  im  Mittel- 


Deutsche  Landschaften.  691 

alter  (zumeist  aus  dem  13.,  14.  und  15.  Jahrliuudert) ;  t.  Blesch: 
Die  Überlingen  Nachbarschaften  (=^  Vereine  von  Hausbesitzern, 
die  in  einer  oder  mehreren  anstoßenden  Straßen  oder  an  einem 
freien  Platz  wolmen .  zur  Pflege  j^uter  Freund-  und  Nachbar- 
schaft; schon  im  Ib.  Jahrhundi-rt  bezeugt,  wahrscheinlich  aber 
noch  weiter  zurückreichend);  R.  We.^eli:  Eine  Geschütz^neßerei 
in  Langenargen  (Abdruck  einiger  Angaben  betr.  Ergänzung  des 
St.  Gallischen  Geschützwesens  in  den  Jahren  1573  74). 

in  der  Zeitschrift  f.  d,  Gesch.  d.  Oberrheins  N.  F.  25,  1  weist 
H.  Baier  darauf  hin,  daß  die  Ursache  für  den  Niedergang  des 
Bistums  Konstanz  nicht  allein  in  den  religiösen  Wirren  des 
16.  Jahrhunderts  zu  suchen  sei,  sondern  daß  schon  die  mittel- 
alterliche Fxemption  infolge  der  mit  ihr  verbundenen  Entziehung 
kirchlicher  Gerichtsbarkeit  und  materieller  Mittel  die  verhängnis- 
vollsten Folgen  gezeitigt  habe.  Er  erläutert  dies  an  dem  Ver- 
hältnis zwischen  dem  Bistum  und  dem  Johanniterorden. 

Die  durch  das  Ableben  Friedr.  v.  Weechs  etwas  ins  Stocken 
geratene  Veröffentlichung  der  Badischen  historischen  Kommission: 
Siegel  der  badischen  Städte  in  chronologischer  Reihen- 
folge ist  jetzt  in  einem  dritten,  die  Kreise  Freiburg,  Villingen  und 
Lörrach  behandelnden  Heft  weitergeführt  (1909.  67  Tafeln  mit  Text ; 
vgl.  83,  565  und  93,  559).  Die  Herstellung  der  Zeichnungen  rührt, 
wie  bisher,  von  Fr.  Held  her,  die  Erläuterungen  haben  Fr.  Frank- 
hauser  und  A.  Krieger  übernommen. 

Von  der  „Bibliographie  der  Württembergischen  Geschichte" 
ist  Bd.  IV,  1  erschienen  (VIII  u.  240  S.),  bearbeitet  wie  Bd.  111 
von  Theodor  Schön;  er  enthält  insbesondere  die  Nachträge  zur 
Geschichte  der  Oberämter,  Städte  und  Dörfer  des  Königreichs. 
Auch  in  diesem  Bande  möchte  man  (wie  im  vorhergehenden,  s. 
H.  Z.  100,  S.  461)  schärfere  Ausscheidung  wertloser  Zeitungsartikel 
wünschen.  Es  kann  der  Zweck  einer  derartigen  Bibliographie 
nur  der  sein,  diejenigen  Titel  zu  bringen,  die  dem  Geschichts- 
forscher oder  Geschichtsfreund  wirklichen  Dienst  bei  der  Be- 
nutzung leisten;  andernfalls  verliert  er  mit  dem  Aufsuchen  minder- 
wertiger Kleinliteratur  unnötig  Zeit,  was  ihm  eben  durch  eine 
brauchbare  Bibliographie  erspart  werden  soll.  K.   W. 

Die  in  der  Sammlung  Göschen  erschienene,  von  K.Weiler 
bearbeitete  Württembergische  Geschichte  will  „das  Wesentliche 
und  Lebensvolle,  das  historisch  Wirksame,  soweit  dies  auf  be- 
schränktem Räume  geschehen  kann,  zu  voller  Klarheit  heraus- 
gestalten" und  ist  diesem  Vorhaben  im  ganzen  auch  gerecht  ge- 
worden:     daß     in     der  -  Gliederung    hie    und    da    kleine    Mängel 


692  Notizen  und  Nachrichten. 

infolge  von  störenden  Wiederholungen  hervortreten,  war  bei  der 
Art  des  Stoffes  wohl  nicht  immer  zu  vermeiden. 

In  den  Württembergiscfien  Vierteljahrsheften  f.  Statistik  u. 
Landeskunde  1909,  1  bringt  A.  Rapp:  Zur  Verfassung  und  Ver- 
waltung Stuttgarts  bis  um  1500  auf  Grund  von  Archivalien  einige 
Ergänzungen  und  Berichtigungen  zu  einzelnen  Teilen  der  von 
K.  Pfaff  bearbeiteten  Geschichte  Stuttgarts;  Th.  Knapp  handelt 
lehrreich  über  Marksteine  und  andere  Grenzbezeichnungen. 

Das  vom  Historischen  Verein  Dillingen  ins  Leben  gerufene 
Archiv  für  die  Geschichte  des  Hochstifts  Augsburg  enthält  in  1,  1 
einen  Versuch  von  J.  M  i  e  d  e  1 ,  die  Besiedelungsgeschichte  des 
Amtsbezirks  Schwabmünchen  auf  Grund  der  Ortsnamen  klarzu- 
stellen; Ausführungen  von  M.  Kemmerich  über  das  Grabmal 
des  Augsburger  Bischofs  Wolfhard  von  Roth,  in  dem  er  das  be- 
deutendste Bronzewerk  Süddeutschlands  aus  dem  Ausgang  der 
romanischen  Periode  erblickt;  ferner  die  wertvolle  Arbeit  von 
O.  Riedner  über  Besitzungen  und  Einkünfte  des  Augsburger 
Domkapitels  um  1300  und  schließlich  einen  Beitrag  des  Heraus- 
gebers A.  Schröder:  Quellen  zur  Geschichte  des  Bischofs  Fried- 
rich von  Zoilern,  in  dem  u.  a.  die  von  einem  Beamten  der  bischöf- 
lichen Kanzlei  herrührenden  Denkwürdigkeiten  aus  den  vier  ersten 
Regierungsjahren  Friedrichs  (14S6 — 1490)  zum  ersten  Male  zum 
Abdruck  gelangen.  —  Der  zweite  Band  ist  für  den  Druck  der 
Matrikel  der  Universität  Dillingen  bestimmt,  deren  Bearbeitung 
Th.  Specht  übernommen  hat;  die  gleichzeitig  mit  1,  1  erschienenen 
ersten  beiden  Lieferungen  dieses  2.  Bandes  enthalten  die  Ein- 
träge aus  den  Jahren  1551  —  1597. 

Th.  Mayer  beschließt  in  den  Verhandlungen  des  Histor. 
Vereins  für  Niederbayern  45  seine  Veröffentlichung  der  beiden 
Passauer  Mautbücher  aus  den  Jahren  1400  —  1402  (vgl.  102,  462). 
Ein  Verzeichnis  der  Orts-  und  Personennamen  und  eingehende 
Erläuterungen  sind  beigegeben. 

Einen  Überblick  über  die  Mainzer  Ortsgeschichtsforschung 
während  des  letzten  Jahrzehnts  hat  W.  F.  Storck  in  Tilles 
Deutschen  Geschichtsblättern  1909,  Dezember  gegeben.  —  Einen 
Vergleich  zwischen  Würzburg  und  Mainz  aus  dem  Jahre  1656 
über  einen  Pfarreien-Austausch  bringt  L.  S  t  ei  n  el  nach  der  Vor- 
lage im  Würzburger  Kreisarchiv  zum  Abdruck  (Freiburger  Diö- 
zesan-Archiv    N.  F.  10). 

Hilar  Schwarz  beschließt  in  der  Westdeutschen  Zeitschr. 
f.  Gesch.  und  Kunst,  Jahrg.  28,  Heft  2,  3,  1909,  ,Zur  Geschichte 
der  rheinischen  Pfalzgrafschaft"  seine  ausführlichen  Erörterungen 


Deutsche  Landschaften.  693 

über  die  kurkölnischen  und  pfalzgräfiichen  Rechte  in  Ziilpich  mit 
einem  letzten  Kapitel  über  die  pfalzgräfiichen  Gerechtsame  in 
Ziilpich  bis  zum   19.  Jahrhundert  (vgl.  H.  Z.  Bd.  101,  S.  46b). 

In  den  Beiträgen  zur  Gesch.  von  Stadt  und  Stift  Essen,  1909, 
Heft  30  handelt  K.  Hüsgen  ausführlich  über  die  militärische 
Vertretung  des  Stifts  Essen  durch  Brandenburg-Preußen  (von 
etwa  lb70  bis  zur  Säkularisation  1802).  —  R.  Giese  fügt  einiges 
zur  Erklärung  der  in  Ottos  I.  Diplom  (für  Essen,  947  Jan.  15)  ge- 
nannten Personen  und  Ortschaften  bei.  —  In  Heft  31  sind  zwei 
verdienstliche,  auf  Konrad  Ribbecks  Anregung  von  Karl  Mews 
und  Phil.  Vollmer  verfaßte  Beiträge  zur  rheinisch-westfälischen 
Wirtschaftsgeschichte  veröffentlicht:  „Geschichte  der  Essener  Ge- 
wchrindustrie"  (Mews)  und  „Handel,  Industrie  und  Gewerbe  in 
den  ehemaligen  Stiftsgebieten  Essen  und  Werden  sowie  in  der 
Stadt  Essen  zur  Zeit  der  französischen  Herrschaft,  1806  —  1813" 
(Bergbau;  Eisenindustrie;  Textilindustrie;  Handwerk  und  Ge- 
werbe, Handel  und  V^erkehr).  Beide  Autoren  Iiabeii  umfassendes 
archivaüsches  Material  verarbeitet. 

Aus  Br.  Kuskes  Aufsatz,  „Die  Kölner  Handelsbeziehungen 
im  15.  Jahrhundert",  in  der  Vierteljahrschr.  f.  Social-  und  Wirt- 
schaftsgeschichte 1909,  Bd.  7,  Heft  2  erhalten  wir  ein  anschau- 
liches Bild  von  den  natürlichen  Grundlagen  des  Kölner  Handels 
und  der  europäischen  Bedeutung,  die  er  im  15.  Jahrhundert  ge- 
wonnen hat. 

Bruno  Kuske,  „Handel  und  Handelspolitik  am  Niederrhein 
vom  13.  bis  16.  Jahrhundert",  Hansische  Geschichtsbl.,  Jahrg.  1909, 
Heft  2,  unterscheidet  vier  Wirtschaftsgebiete  am  Niederrhein, 
deren  jedes  sich  durch  eine  bestimmte  Art  der  Produktion  aus- 
zeichnete (Wald-  und  Bergwirtschaft,  Landbau,  Viehzucht  und 
Fischhandel).  Der  Verkehr  konzentrierte  sich  um  Köln,  das 
gleichzeitig  den  Mittelpunkt  des  niederrheinischen  Geldhandels 
bildete.  —  Bernh.  Hagedorn  begitmt  ebendaselbst  eingehende 
Untersuchungen  über  die  Betriebsformen  und  Einrichtungen  des 
Emder  Seehandelsverkehrs  in  den  letzten  drei  Jahrzehnten  des 
16.  Jahrhunderts.  —  Hans  Richter  veröffentlicht  aus  dem  Pal- 
panista  Bernhards  von  der  Geist  (Notar  des  münsterschen  Bischofs 
Ludolf  von  Holte,  1226-1247)  einen  Abschnitt,  der  lehrreiche 
Einblicke  in  das  städtische  Leben  Westfalens  während  der  ersten 
Hälfte  des  13.  Jahrhunderts  eröffnet. 

In  der  Darstellung  des  „westfälischen  Gildenwesens  mit  Aus- 
schluß der  geistlichen  Brüderschaften  und  Gewerbsgilden",  Archiv 
f.  Kulturgesch.,  Bd.  7,  1909,  Heft  4  knüpft  Jakob  Sommer  an  die 


694  Notizen  und  Nachrichten. 

älteren  Arbeiten  von  Wiimans  und  Philippi  an.  Er  erörtert  mit 
Verwertung  münsterischer  Archivalien  zunächst  Entstehung,  Zweck 
und  Wirkungskreis  der  Gilden,  2.  ihre  Verbreitung  auf  dem  Lande, 
wo  sich  die  Erinnerung  an  sie  in  Sitten  und  Gewohnheiten  des 
Volkes  bis  heute  erhalten  hat,  3.  die  Gilden  oder  Nachbarschaften 
in  den  Städten.  „Es  besteht  ein  enger  Zusammenhang  zwischen 
Gilde  und  Bauerschatt.  Das  eine  Institut  ist  offenbar  in  An- 
lehnung an  das  andere  entstanden."  Wie  „die  Bauerschaft  oder 
lescap  ursprünglich  eine  Gilde  gewesen",  so  sind  nach  Sommers 
Ansicht  auch  die  als  Leischaften  bezeichneten  Stadtbezirke  zu 
Münster  und  Osnabrück  aus  Gilden  entstanden. 

Den  Aufsatz  Schills  über  die  „Einführung  des  Landrats- 
amtes in  Cleve-Mark",  in  den  Forsch,  z.  brand.  u.  preuß.  Gesch. 
1909,  Bd.  22,  zweite  Hälfte,  könnte  man  als  Beitrag  zur  Entstehung 
des  preußischen  Einheitsstaates  bezeichnen.  Die  von  Schill  dar- 
gestellten Vorgänge  bildeten  ein  Glied  in  jener  langen  Kette  von 
Maßnahmen,  die  durch  Beseitigung  oder  Einschränkung  der  klein- 
staatlichen Verwaltung  und  durch  Einführung  eines  zentralisierten 
Behördenwesens  die  einzelnen  Territorien  dem  Gesamtstaate  ein- 
fügen sollten.  Cleve-Mark  und  Ostpreußen  waren  die  letzten 
preußischen  Provinzen,  wo  das  Landratsamt  in  Wirksamkeit  trat 
(1753).  Die  aktenmäßige  Darstellung  des  Autors  umfaßt  die  Zeit 
von  1749  bis  1753.  —  Bei  dem  geringen  Bestand  an  Spezial- 
untersuchungen über  die  gutsherrlich-bäueriichen  Verhältnisse 
einzelner  Dörfer  sind  Arbeiten,  wie  sie  Frhr.  Senfft  v.  Piisach 
über  die  neumärkische  Ortschaft  Sandow  (im  Kreise  West-Stern- 
berg) bietet,  stets  willkommen.  Er  schildert  nach  den  Akten 
des  Gutsarchivs  Sandow  und  der  Generalkommission  Frank- 
furt a.  O.  die  „bäuerlichen  Wirtschaftsverhältnisse"  \.  vor  der 
Regulierung  (Entstehung  der  lassitischen  Verhältnisse,  Besitz- 
rechte und  Dienstverpflichtungen  der  Bauern  und  Kossäten,  Ver- 
hältnis zur  Gutsherrschaft),  2.  den  ersten  auf  Grund  des  Edikts 
von  1811  im  November  1817  begonnenen  Regulierungsversuch. 
—  Die  Abhandlung  A.  Ernsts  „Zur  Entstehung  der  Gutsherr- 
schaft in  Brandenburg"  stellt  zwei  Fragen  zur  Beantwortung: 
1.  Wie  sich  die  Grundbesitzverhältnisse  in  der  Zeit  zwischen 
der  Entstehung  des  Landbuchs  von  1375  und  der  Schoßregister 
von  1450  gestaltet  haben,  2.  „in  wessen  Hand  sich  ursprünglich 
der  Zensus  befunden",  bzw.  ob  die  Kolonisation  des  Landes 
ausschließlich  durch  den  Markgrafen  oder  teilweise  auch  durch 
Ritter  vollzogen  worden  sei. 

Als  achte  Veröffentlichung  des  Fuldaer  Geschichtsvereins 
erscheint    eine    Arbeit   Jos.  Hohmanns    über    „Das   Zunftwesen 


Deutsche  Landschaften.  695 

der  Stadt  Fulda  von  seinen  Anfängen  bis  zur  Mitte  des  17.  Jahr- 
hunderts" (Fulda  1909.  125  S.  2,50  M.),  welche  nach  einleitenden 
Kapiteln  über  die  Entstehung  der  Stadt  Fulda  und  der  Zünfte  die 
öffentlich-rechtliche  Stellung  der  Zünfte,  ihre  Organisation,  ihre 
Stellung  im  Wirtschaftsleben,  den  kirchlichen  Charakter  der  Zünfte 
mit  Verwertung  der  Bestände  des  Fuldaer  Stadtarchivs  zur  Dar- 
stellung bringt. 

Die  in  der  Zeitschr.  d.  Histor.  Vereins  für  Niedersachsen, 
Jahrg.  1909,  Heft  4  veröffentlichte  Denkschrift  K.  Brandis  „über 
eine  historische  Kommission  für  Hannover,  Braunschweig,  Olden- 
burg und  Schaumburg- Lippe"  gibt  zunächst  eine  allgemeine 
Übersicht  über  Entstehung  und  Entwicklung  der  historischen 
Kommissionen  und  sucht  aus  den  bisherigen  Erfahrungen  die 
Nutzanwendung  für  die  Einrichtung  der  gleichartigen  Institution 
zu  ziehen,  die  der  Pflege  landesgeschichtlicher  Forschung  im 
Nordwesten  Deutschlands  dienen  soll;  sie  erwägt  die  Beschaffung 
der  Mittel  und  bestimmt  in  großen  Zügen  den  Arbeitsplan.  — 
Eine  wichtige  Aufgabe  dieses  Arbeitsplanes,  die  Anfertigung  des 
seit  1904  geplanten  historischen  Atlasses  für  Niedersachsen,  be- 
spricht K.  Brandi  anschließend  in  einer  besonderen  Abhandlung, 
die  hauptsächlich  „Grundfragen  historischer  Geographie",  Fragen 
kartographischer  Darstellung  in  lehrreicher  Weise  erörtert.  (1.  F''ör- 
derung  der  historischen  Geographie  durch  die  bisherige  Arbeit 
an  den  historischen  Landes-Atlanten.  2.  Die  Probleme  der  bist. 
Karte,  insbesondere  der  Grenze  und  der  Sprengeldarstellung. 
3.  Grenzen  des  kartographisch  Darstellbaren,  Siedlungskarten 
und  Stadtpläne.  4.  Das  Arbeitsprogramm  für  den  niedersächsi- 
schen Atlas).  —  Ebendaselbst  beendet  W.  v.  M  and  e  Isl  oh  seine 
Abhandlung  „aus  der  Regierungszeit  des  Herzogs  Albrecht  von 
Sachsen  und  Lüneburg,  1371-1385"  (vgl.  H.  Z.,  Bd.  104,  S.  228,29). 

R.  Kos  ers  Aufsatz  im  Hohenzollernjahrbuch ,  Jahrg.  13, 
1909,  „Die  Politik  der  Kurfürsten  Friedrich  II.  und  Albrecht  von 
Brandenburg",  begründet  eine  neue  und  sicher  richtige  Wertung 
der  Regierung  Friedrichs  II.  Abweichend  von  Joh.  G.  Droysen, 
der  unter  den  Hohenzollern  die  Vertreter  des  Reichsgedankens, 
von  den  Kurfürsten  des  15.  Jahrhunderts  daher  Albrecht  am 
höchsten  eingeschätzt  hat,  betont  Koser  Friedrichs  iL  Bedeutung. 
Albrecht  Achill  ist  gewiß  „der  glänzendste  Fürst  im  damaligen 
Deutschland  gewesen".  Aber  die  Regierung  seines  Bruders,  der 
sich  in  seiner  Politik  möglichst  auf  Wahrnehmung  der  märkischen 
Interessen  beschränkte,  „hat  tiefere  Spuren  hinterlassen" ;  sie  ist 
„keineswegs  nur  vorbereitend"  gewesen  und  „wird  durchaus  nicht 
durch   die   ihr  folgende  Regierung   in  den  Schatten   gestellt".  — 


696  Notizen  und  Nachrichten. 

Dem  Herausgeber  des  Jahrbuchs,  Seidel,  verdanken  wir  die 
Abbildung  eines  Miniaturbildnisses  des  Herzogs  Albrecht  in 
Preußen,  Markgrafen  von  Brandenburg.  Das  Bildnis  des  Herzogs 
(Kupferdruck),  das  sich  in  den  Vorräten  des  Kaiser  Friedrich- 
Museums  vorgefunden  hat  und  jetzt  in  der  Miniaturensammlung 
der  Gemäldegalerie  ausgestellt  worden  ist,  hat  deswegen  beson- 
deren Wert,  weil  bisher  kein  gleichzeitig  gemaltes  Porträt  des 
Herzogs  bekannt  war.  Es  ist  die  Arbeit  des  herzoglichen  Hof- 
malers Heinrich  Königswieser,  eines  Schülers  von  Lukas  Cranach. 

P.  R.  Do  eh  1er,  dem  wir  bereits  eine  Studie  über  das  Dorf 
Leuba  (1907)  verdanken,  veröffentlicht  als  weiteren  Beitrag  zur 
Entwicklungsgeschichte  der  Oberlausitzer  Kolonialdörfer  eine  „Ge- 
schichte der  Rittergüter  und  Dörfer  Lomnitz  und  Bohra  im  Gör- 
litzer und  Laubaner  Kreise"  im  Selbstverlage  der  Oberlausitzer 
Gesellsch.  d.  Wiss.  und  in  Kommission  der  Buchhandlung  von 
H.  Tzschaschel.  Die  Darstellung  beider  Dorfgeschichten  zerfällt 
in  drei  Teile:  1.  Ortherrschaften,  2.  Gerichtswesen,  3.  Flur-  und 
Untertanen  Verhältnisse. 

Aus  Anlaß  der  Einweihung  des  neuen  Posener  Akademie- 
gebäudes (2.  November  1909)  hat  A.  Warschauer  in  den 
Histor.  Monatsbl.  f.  d.  Prov.  Posen,  Jahrg.  10,  Nr.  11,  Nov.  1909 
einen  überblick  über  „die  Epochen  des  Hochschulgedankens  in 
der  Provinz  Posen"  gegeben.  Der  erste  Versuch  zur  Gründung 
eines  hochschulartigen  Instituts  ist  die  Einrichtung  der  Lubranski- 
schen  Akademie  (1519)  gewesen.  Sie  bestand  bis  1780  und  erhielt 
im  Jesuitenkolleg,  das  1573  eröffnet,  1773  geschlossen  wurde,  eine 
Art  Konkurrenzanstalt.  Die  Frage  einer  Universitätsgründung 
Ist  schon  gleich  nach  dem  Anfall  Posens  an  Preußen  (1793),  um 
die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  in  national-polnischer  Fassung 
zur  Verhandlung  gekommen.  —  An  den  400jährigen  Geburtstag 
des  Genfer  Reformators  knüpft  in  derselben  Zeitschrift  Nr.  7, 
Juli  1909  Th.  Wotschkes  Aufsatz  „Calvins  Beziehungen  zum 
Posener  Lande"  an.  Seine  Ausführungen  gründen  sich  vornehm- 
lich auf  die  Korrespondenzen  der  Posener  mit  Calvin  und  Beza 
(ca.   1550  —  1605). 

C.  Fredrich  verzeichnet  in  der  Zeitschr.  d.  Histor.  Ges.  f.  d. 
Prov.  Posen  1909,  Jahrg.  24,  Halbbd.  2  die  in  der  Provinz  Posen 
aufgefundenen  antiken  griechischen  und  römischen  Münzen,  be- 
stimmt die  Zeit,  den  Wert  der  Münzen  für  die  Siedlungs-,  Ver- 
kehrs- und  Handelsgeschichte  und  veranschaulicht  sein  Ergebnis 
durch  eine  dankenswerte  kartographische  Darstellung  der  Fund- 
orte   (Anhang  2:    Funde    römischer   Münzen   im    westlichen  Ruß- 


Deutsche  Landschaften.  697 

land  und  in  Galizien).  —  Der  Aufsatz  W.  Bickerichs,  „Der 
Lissaer  Seher  Steph.  Melisch  und  sein  Verhältnis  zu  Comenius'', 
ist  durch  Auffindung  der  Visionen  des  Sehers  (gest.  nach  1683) 
veranlaßt  worden. 

Die  Ansicht  Schnippeis,  daß  das  Grab  der  1410  gefalle- 
nen preußischen  und  polnischen  Ritter  in  der  Tannenberger 
Kirche  selbst  zu  suchen  sei  (Oberland.  Geschichtsbl.  1909,  Heft  11), 
stützt  sich  auf  den  Bericht  des  polnischen  Chronisten  Dlugoß. 

Ein  Lebensbild  des  Thorner  Bürgermeisters  und  Chronisten 
Jac.  Heinr.  Zernecke  (1672—1741)  ist  aus  der  Feder  des  Gutsver- 
walters W.  F.  H.  Zernecke  erschienen  (Riesenburg  i.  Westpr., 
P.  Engels  Buchdruckerei.     1909.     186  S.    6  M.). 

G.  Croon,  „Zunftzwang  und  Industrie  im  Kreise  Reichen- 
bach«  (Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Gesch.  Schlesiens  1909,  Bd.  43)  be- 
zweckt an  einem  einzelnen  Beispiel,  an  dem  Kampfe  der  Reichen- 
bacher Züchner-  und  Zeugweberzunft  mit  der  Zeugindustrie, 
festzustellen,  inwieweit  der  merkantilistische  Staat  in  Schlesien 
zur  Zeit  industrieller  Entwicklung  die  Zunftschranken  beseitigte, 
inwieweit  er  sie  aufrecht  erhielt.  —  K.  Pflug  gibt  ebendaselbst 
einen  Überblick  über  die  Geschichte  des  Bergbaues  im  Walden- 
burger  Berglande  vom  Jahre  1366,  dem  Jahre  der  ältesten  Berg- 
werksverleihung, bis  zur  Mitte  des  19.  Jahrhunderts.  —  Als  weitere 
Beiträge  sind  zu  nennen:  Die  Gründung  des  landschaftlichen 
Pensionsfonds  für  arme  adlige  Witwen  und  Waisen  durch  Fried- 
rich den  Großen  (K.  Wutke),  Zur  Geschichte  und  Literatur  der 
Schwenckfelder  (C.  Franklin  Arnold),  Zur  Geschichte  der  Oper 
und  des  Schauspiels  in  Schlesien  bis  zum  Jahre  1740  (H.  Bor- 
cherdt),  das  Dreiding  in  der  Herrschaft  Moschen  (J.  Chrzaszcz). 
Der  neuen  Abhandlung  von  Joh.  Ziekursch,  Zur  Charakteristik 
der  schlesischen  Steuerräte  (1742—1809),  ist  bereits  (vgl.  H.  Z. 
Bd.  104,  S.  213)  Erwähnung  geschehen. 

Rieh.  Burandt  erörtert  in  der  Abhandlung,  „Die  politische 
Stellung  des  Breslauer  Bistums  unter  Bischof  Thomas  I  (1232  bis 
1268)",  Oberschlesische  Heimat  Bd.  5,  Heft  4,  1909,  das  Verhältnis 
der  Breslauer  Kirche  1.  zum  Papsttum,  2.  zum  Metropoliten,  zu 
den  Mit-  und  Nachbarbischöfen. 

Die  Zeitschrift  des  Deutschen  Vereins  f.  d.  Gesch.  Mährens 
u.  Schlesiens,  Jahrg.  13,  Heft  3—4,  1909  enthält  außer  einer  Ge- 
schichte der  Stadt  Römerstadt  (Berger)  und  A.  Altrichters 
Aufsatz  „Iglau  im  Jahre  1848"  eine  ausführliche,  von  Schier 
nach    Akten    des    Landes-,    Kriegs-    und    Stadtarchivs     verfaßte 

Historische  Zeitschrift  (104.  Bd.)  3.  Folge  8.  Bd.  45 


698  Notizen  und  Nachrichten. 

Schilderung  der  Einschließung  von  Brunn  durch  die  Preußen  und 
Sachsen  im  Jahre  1742. 

Die  eindringende  Sorgfalt,  mit  der  Otto  Stolz  „Das  mittel- 
alterliche Zollwesen  Tirols  bis  zur  Erwerbung  des  Landes  durch 
die  Herzoge  von  Österreich  (1363)"  im  Archiv  f.  österr.  Gesch. 
1909,  Bd.  97,  S.  539— 806  erforscht  hat,  kommt  auch  der  allge- 
meinen Handelsgeschichte  zugute.  Die  Abhandlung  umfaßt  vier 
Kapitel:  1.  Entwicklung  der  Zollhoheit,  2.  Übersicht  über  die  ört- 
liche Verteilung  der  Zollstätten,  3.  Inhalt  und  Bedeutung  des 
Zollregals,  4.  Zollverwaltung  und  Zollpolitik.  Sie  enthält  u.  a. 
Ausführungen  über  die  auf  der  Etsch  bzw.  auf  dem  Gardasee 
erhobenen,  dem  Trienter  Territorium  eigentümlichen  Schiffszölle 
(S.  665),  über  das  Straßenwesen,  die  Pflicht  zur  Erhaltung  öffent- 
licher Brücken  und  Wege  (S.  638  ff.),  das  Ungelt  (S.  681),  das 
Anweisungssystem  (S.  704  ff.),  Zollstrafrecht  (S.  731  ff.)  etc.  Die 
fiskalische  Bedeutung  der  Zollstätten  wird  durch  Zusammen- 
stellung aller  überlieferten  Erträge  einzelner  Zollstätten,  der 
Jahresertrag  aus  einem  um  1300  entstandenen  Verzeichnis  sämt- 
licher Einnahmen  der  Grafschaft  Tirol  veranschaulicht  (S.  710  ff., 
719,  720).  Die  Zahl  der  überlieferten  Zolltarife  ist  auffallend 
spärlich.     Was  vorhanden,  ist  S.  791  ff.  abgedruckt. 

Neue  Bücher:  Dändliker,  Geschichte  der  Stadt  und  des 
Kantons  Zürich.  2.  Bd.  (Zürich,  Schultheß  &  Co.  10  M.)  — 
Merz,  Die  Stadt  Aarau  als  Beispiel  einer  landesherrlichen  Stadt- 
gründung. (Aarau,  Sauerländer  &  Co.  3,20  M.)  —  Well  er, 
Württembergische  Geschichte.  (Leipzig,  Göschen.  0,80  M.)  — 
Härtung,  Die  Geschichte  des  fränkischen  Kreises  von  1521  bis 
1559.  (Leipzig,  Quelle  &  Meyer.  18  M.)  —  Schrötter,  Ge- 
schichte der  Stadt  Nürnberg.  (Nürnberg,  Koch.  6,50  M.)  —  Des 
Johs.  Mechtel  Limburger  Chronik.  Hrsg.  von  Carl  Knetsch. 
(Wiesbaden,  Bergmann.  10  M.)  —  Übersicht  über  den  Inhalt  der 
kleineren  Archive  der  Rheinprovinz.  3.  Bd.  Bearb.  von  Krude- 
wig.  3.  Heft:  Die  Kreise  Eupen,  Montjoie  und  Malmedy.  (Köln, 
Boisseree.  3,60  M.)  —  Lappe,  Das  Recht  des  Hofes  zu  Gahmen. 
Zur  Geschichte  der  Hofverfassung  des  Mittelalters.  (Dortmund, 
Ruhfus.  2,80  M.)  —  Ohlendorf,  Das  niedersächsische  Patriziat 
und  sein  Ursprung.  (Hannover,  Hahn.  3  M.)  —  Inventare  der 
nichtstaatlichen  Archive  der  Provinz  Hannover.  Kreis  Gronau. 
Bearb.  von  A.  Peters.  (Hannover,  Hahn.  2,75  M.)  —  Hage- 
dorn, Ostfrieslands  Handel  und  Schiffahrt  im  16.  Jahrhundert. 
(Berlin,  Curtius.  9  M.)  —  v.  Schrötter,  Beschreibung  der  neu- 
zeitlichen Münzen   des  Erzstifts   und   der  Stadt   Magdeburg    1400 


Vermischtes.  699 

bis  1682.  (Magdeburg,  Baensch.  20  AI.)  —  Regesten  der  Ur- 
kunden des  herzog!.  Haus-  und  Stadtarchivs  zu  Zerbst  aus  den 
Jahren  1401  —  1500.  Hrsg.  von  Wäschke.  14.  bis  16.  (Schluß-) 
Heft.  (Dessau,  Dünnhaupt.  3  M.)  —  Krabbo,  Regesten  der 
Markgrafen  von  Brandenburg  aus  askanischem  Hause.  1.  Lfg. 
(Leipzig,  Duncker  &  Humblot.  4,40  ^\.)  —  Preußisches  Urkunden- 
buch.  Politische  (allgemeine)  Abteilung.  1.  Bd.,  2.  Hälfte.  Bearb. 
von  Aug.  Seraphim.  Mit  Registern  zu  Bd.  1.  (Königsberg, 
Härtung.  60  M.)  —  Sturmhoefel,  Illustrierte  Geschichte  der 
sächsischen  Lande  und  ihrer  Herrscher.  2.  (Schluß-)  Bd.  2  Ab- 
teilungen. (Leipzig,  Hübel  <&  Denck.  17  M.)  —  Je  cht,  Quellen 
zur  Geschichte  der  Stadt  Görlitz  bis  1600.  (Görlitz,  Worbs  <6  Co. 
3  M.)  —  Sie  gl,  Die  Egerer  Zunftordnungen.  Ein  Beitrag  zur 
Geschichte  des  Zunftwesens.    (Prag,  Calve.    3,30  M.) 

Vermischtes. 

Aus  dem  Berichte  der  Kommission  für  neuere  Ge- 
schichte Österreichs  über  das  Jahr  1909  sei  folgendes  mit- 
geteilt. Der  2.  Band  des  von  L.  Bittner  bearbeiteten  Chrono- 
logischen Verzeichnisses  der  österreichischen  Staatsverträge,  der 
von  1763  bis  1843  reicht,  wurde  im  Berichtsjahre  ausgegeben. 
Der  von  H.  v.  Srbik  bearbeitete  1.  Band  (bis  1724)  der  öster- 
reichisch-holländischen Staatsverträge  soll  im  Frühjahr  zum 
Druck  gelangen.  Die  siebenbürgischen  Verträge,  die  Goos 
herausgibt,  sind  im  Druck  und  sollen  noch  in  diesem  Jahre  er- 
scheinen. Der  Druck  der  Korrespondenz  Ferdinands  I.  (W.Bauer) 
soll  demnächst  beginnen.  Die  beiden  Aktenbände  von  Kretsch- 
mayrs  Geschichte  der  österreichischen  Zentralverwaltung  sollen 
im  Juli  1910  unter  die  Presse  kommen;  die  Drucklegung  des 
darstellenden  Teiles  wird  sich  unmittelbar  daran  anschließen. 
Die  zwei  nächsten  Hefte  der  Archivalien  zur  neueren  Geschichte 
Österreichs  werden  Berichte  aus  Böhmen  und  Mähren  bringen; 
die  Ausgabe  des  ersten  steht  unmittelbar  bevor. 

Der  Vorstand  der  Gesellschaft  für  Rheinische  Ge- 
schichtskunde setzt  aus  der  Mevissen-Stiftung  einen  Preis 
von  5000  M.  aus  für  die  Lösung  folgender  Preisaufgabe:  Die 
Rheinprovinz  unter  der  preußischen  Verwaltung  von  1815  bis 
zum  Erlaß  der  Verfassungsurkunde.  Gewünscht  wird  eine  aus 
dem  handschriftlichen  und  gedruckten  Quellmaterial  geschöpfte 
Darstellung  in  einem  Bande  ohne  Quellenbeilagen.  —  Bewer- 
bungsschriften sind  bis  zum  1.  März  1914  an  den  Vorsitzenden, 
Archivdirektor  Professor  Dr.  Hansen  in  Köln,  einzusenden. 

45* 


700  Notizen  und  Nachrichten. 

Von  der  TeylerschenTheologischenGesellschaft 
zu  Haariem  wird  als  neue  Preisfrage  zur  Beantwortung  vor 
dem  1.  Januar  1912  ausgeschrieben:  Die  Gesellschaft  verlangt  eine 
Geschichte  des  Socinianismus  in  den  Niederlanden.  Der  Preis 
besteht  in  einer  goldenen  Medaille  oder  in  400  Flor.  Bewerbungs- 
schriften an:  Fundatiehuis  van  wijlen  den  Heer  P.  Teyler  van 
der  Hülst,  Haariem. 

August  Meitzen  (geb.  1822  in  Breslau)  ist  am  19.  Januar 
gestorben.  Nach  mancherlei  agrarischen  und  statistischen  Unter- 
suchungen hat  er  als  Siebziger  die  wissenschaftliche  Welt  mit 
dem  großen  Werke  über  Siedelung  und  Agrarwesen  der  West- 
und  Ostgermanen  usw.  überrascht,  das  seinen  Namen  für  die 
Dauer  dem  Historiker  lebendig  erhalten  wird.  —  Am  2.  Februar 
starb  in  Halle  Benedictus  Niese  (geb.  1849  in  Burg  auf  Fehmarn); 
unsere  Zeitschrift  verliert  in  dem  ausgezeichneten  Kenner  der 
alten  Geschichte  einen  langjährigen  Mitarbeiter.  —  Kurz  nach 
Vollendung  seiner  zweibändigen  Deutschen  Geschichte,  die  er 
als  sein  Lebenswerk  ansah,  ist  der  verdiente  pädagogische  Ge- 
schichtschreiber Oskar  Jäger  (geb.  1830  zu  Stuttgart)  am  2.  März 
in  Bonn  gestorben. 

Wir  nennen  den  inhaltvollen  Nachruf,  den  W.  Wiegand  dem 
um  die  elsässische  Geschichte  verdienten  Alcuin  Hollaender 
(gest.  24.  September  1909)  in  der  Zeitschrift  für  die  Geschichte 
des  Oberrheins  N.  F.  25,  1  widmet. 


(£7 


D       Historische  Zeitschrift 

1 

Bd.lO^ 


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