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ILLYRISCH-ALBANLSCHE
FORSCHUNGEN
ÜNTEU MITWIllKUXG VON PROFESSOR DR. KONSTANTIN JIKECEK,
l-ROFESSOR Di;. MILAN VON SUFFLAY, SEKTIONSCHEF THEODOR
IPPEN, PROFESSOR E. C. SEDLMAYR, ARCHIVAR DR. .JOSEF IVANIC,
WEILAND EMMERICH VON KARACSON, K. UNG. SEKTIONSRAT RELA
PECH UND KARL TIlOPIA
ZUSAMMENGESTELLT
VON
Dr. LUDWIG VON THALLÖCZY.
I. BAND.
MIT EIXEK LANDKARTE.
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VERLAG VON DüNCKER & HUMBLOT
MÜNCHEN UND LEIPZIG
1916.
f? I I
Köu. villi». Universitätsdnickorei iu Buila) est.
VORWOllT.
Das vorliegende Sammelwerk enthält in zwei Bünden eine
Anzahl von Htiidien und Aufsiitzen teils geschichtlichen, teils
ethnographisch-gewohnheitsrechtlichen Inhalts, an die sich aktuelle
Beiträge, die volkswirtschaftliche Entwicklung Albaniens be-
treffend, und Erläuterungen zur Halbvergangenheit Albaniens
anschließen. Die Verfasser dieser chronologisch und nach Materien
geordneten Arbeiten sind Gelehrte und iSchriftsteller aus beiden
Staaten der Monarchie.
Der Herausgeber hat sich die Aufgabe gestellt, die Arbei-
ten von Fachgelehrten über illyrisch-albanische Fragen, welche
in verschiedenen Zeitschriften zerstreut erschienen sind, einem
weiteren Kreis von Lesern zugänglich zu machen, welche für
Albanien nicht nur in der sogenannten Balkansaison 1913' 14
schwärmten, sondern sich für dieses Stück Erde ein dauerndes
Interesse 1)ewahi't haben.
Es ist ja für die Gelehrten der Monarchie sozusagen eine
Ehrenpflicht, dieses Wissensgebiet zu pflegen, da ein österreichisch-
ungarischer Generalkonsul, Johann Georg von Hahn (1811 — 1869)
als erster durch seine „Albanesischen Studien" (1854) uns Albanien
näher gebracht, ich möchte sagen, erschlossen hat.
Nach ihm war es Benjamin von Källay, Ungarns be-
deutendster Orient23olitiker, der während seiner Tätigkeit als
Minister(1880 — 1903) alle wissenschaftlichen Bestrebungen, welche
IV
die Erschließung Albaniens bezweckten, mit der ihm eigenen
Ausdauer durch l?at und Tat imterstützte. Ihm ist die erste
albanisch geschriebene Geschichte des Landes zu danken. Auch
das albanische Alphabet mid die Schaffung einer albanischen
Schriitsprache bildeten zwei Punkte seines Balkanprogramms.
Die hier veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten der
Epigonen, von denen in erster Keihe die Studien Prof. Konstan-
tin Jireceks und Prof. Milan v. Sufflays hervorzuheben sind,
bringen uns auf Grund neu erschlossener (Quellen eine wertvolle
Bereicherung der historischen Kenntnisse über Albanien und
seiner Beziehungen zu den Nachbarländern.
Die Arbeiten aus dem Gebiete der Ethnogi-aphie und des
albanischen Gewohnheitsrechtes, besonders die bahnbrechende
Studie des Sektionschefs Theodor Ippen bilden Bausteine zur
vergleichenden Völkerkunde.
Der II. Band beinhaltet zwei Aufsätze von bewährten
Fachmännern, welche Albaniens landmrtschaftliche und hydi-o-
graphische Verhältnisse behandeln.
Im zweiten Teile des II. Bandes veröffentlichen wir- sti-eng
objektiv gehaltene Beiträge zm- Geschichte des von der Londoner
Botschafterkonferenz eben ei-st ins Leben gerufenen und schon
vor dem Weltkriege wieder entschlafenen neuen Albanien. Mit der
Veröffentlichung dieser Studien und Projekte beabsichtigten wir
den Beweis zu liefern, daß Östen-eich-Ungarn sich bei all seinen
Bestrebmigen hinsichtlich Albaniens genau an die Abmachungen
der Londoner Botschafterkonferenz hielt, zumal sich durch die
Beschlüsse dieser Keunion die albanische Frage zu einer europäi-
schen gestaltet hatte.' Andrerseits richtete sich die Monarchie
' Diplomatische Aktenstücke betr. clie Bezieliungen Österreich-
Ungarns zu Italien vom 20. VII. 1911 bis 23. V. 191.5. Wien, 1915.
Stück 144, S. 137.
aucli strikte nach jener Vereinbaning, welche über Albanien
zwischen dem österreichisch-ungarischen Minister des Äußern
Grafen Goluchowski und dem italienischen Minister des Auswär-
tigen Visconti- Venosta bei der am G. und 7. November 1897 in
Monza stattgefimdenen Zusammenkmift zuerst mündlich getroffen
und dann im Jahre 1900/1901 in einem Notenwechsel schriftlich
niedergelegt worden war/ Man trachtete, so oft sich eben ein
Grund hiefür ergab, die geeigneten Mittel und Wege zu finden,
um die Interessen Österreich-Ungarns mit jenen Italiens in Ein-
klang zu biingen.
Wu- hielten unsere Publikation von jeder Politik ferne.
Und wenn wnr rezente Themata der Halbvergangenheit vom
Standpunkte der Geschichtsforschung aus eigentlich vor der Zeit
veröffentlichten, so leitete mis die Absicht, ein zur Beurteilmig
der im Fluß befindlichen Entwicklung am Balkan dienliches,
rein sachliches Material zu bieten.
Wie schwer es sein wird, die Fäden der neuesten Ent-
wicklungen objektiv zu einem genauen Bude zu vei-weben, dar-
über sei kein Wort verschwendet. Erleichtert aber wird diese
Aufgabe für die Mit- und Nachwelt, wenn zeitgenössische Mit-
arbeiter die Absichten der einzelnen Aktionen erläutern.
Dem königlichen ungarischen Kultusminister Bela von Jan-
kovich sei gedankt, daß er in Würdigung der Ziele dieses Sam-
melbandes dessen Druck veranlaßte.
Im Dezember 1915.
' Zur Vorgeschichte des Krieges mit Italien. Wien, 1915. S. 19—21.
i
«ESCfflCHTLK'HES.
1
Beiträge zur Siedlungsgeschichte der Balkan-
halbinsel.
Von Dr, Tymhvifj r. ThaMoczj/.
Die Urgeschichte des Illyrertums auf dem
Gebiete Bosniens.
(Die Wanderung und Ansiedlniig der Hellenen an der westlichen Küste
der Adria. — Die "Wanderung und Niederlassung der thrazisch-illyrischen
Stämme. — Namen und Organisation der illyrischen Stämme. — Die
gesellschaftliche Gliederung der nordillyrischen Stämme. — Die Einfälle
der Kelten, die Ardiäer, die Autariaten, Alexander der Große. — Die
südillyrischen Stämme, Agron, Königin Teuta, die ersten Kämpfe der
Römer- mit den Illyrern. — Gentius.)
Die Küste des Adriatisclien Meeres ist eine lu-alte Stätte
der Kultur.' Hier ließen sich die gräk()-italiselien Stämme nieder,
welche durch die vielen bewohnbaren Inseln und durch die guten
Häfen angezogen wurden. Die Sagen über die Argonauten lassen
uns ahnen, daß die tapferen Schiffleute Kleinasiens auch in diesen
fernen Gegenden erschienen sind. Ihre Führer, die den Stürmen
des Meeres trotzbietend sich in eine unbekannte Welt hinaus-
' SuUe origin' del nome del niare Adriatico. Pietro Pervanoglu
Archeografo Triestino. VII. 290—301. Diese Abhandlung leitet den Namen
des Adriatischen Meeres von atrium-adar, d. h. Herd ab. Es wurde auch
fonischer Meerbusen genannt. Aeschylos nennt es den Meerbusen der Rhea.
Vgl. Benussi B., L'Istria sino ad Augusto. Trieste, 1883. S. 44. H. Nissen,
Italienische Landeskunde. I. Berlin, 1883. S. 89—94. — Dr. A. Breusing,
Die Nautik der Alten, Bremen, 1886. S. 1-8. Der Aufsatz Lanza's, Le ori-
gini primitive di Salona Dalmatica. Venedig, 1889 behandelt auf Grund
der Periplus von Scylax den Zusammenhang der Kolonisation der dalma-
tinischen Küste mit der Herakles-Sage. Ich stimme zwar vielen seiner
Behauptungen nicht zu, halte es aber für interessant, daß er die Urstätte
des späteren Salona mit Heraclea Illinica, der Stadt Herakles' in Zu-
1*
waft^Mi. wiialt'ii VOM den dankbaren Dichtern des Altertums mit
dem Nimbus von Heldeji nmgel)en. Odysseus. der den Reizen der
Kvrke widersteht, auf die bezaubernde Stimme der Sirenen nicht
hört und mit den wilden Lestrygonen k;imi)ft. steht als ein sagen-
hafter ^'orgiinger der großen Entdecke)- der Neuen Zeit vor mis.
Herakles gründet der Sage nach Städte ; sein Xame klang im gan-
zen Gebiet des Mittelländischen Meeres wider. Bau von Kanälen,
Austrocknen der Moräste, Bezähmung der Pferde knüpfen sich an
seinen Xamen : übermenschliche Unternehmungen in jenem Zeit-
alter. Das Lob Adars, des kleinasiatischen Gottes der Sonne tönt
üljerall. Dyonisios. der Tyi-ann gründet (400 v. Chr.) am Fuli
des Ätna eine Stadt und nannte sie Adranos ; ebenso gründet er
an der Küste Italiens Adria. So erhielt das Lebenselement der
alten Hellenen : das Wasser, den Namen des Gottes des Feuers.
Die Hellenen, wie die Seevölker im allgemeinen, waren
expansiv, sie drangen zuerst an der Küste weiter vor, dann
besiedelten sie eine Insel nach der anderen. Sie nahmen ihre
Götter mit. schlössen sich rasch einander an, und so entstand
bald eine ganze Reihe blühender, volkreicher Kolonien entlan«;
(\ev Straße ihrer AVanderung. Von der Mündung des reißenden
'J'iniavus bis zu den Küsten Siziliens war der Hellene überall
zuhause. Antenor, der herumirrende Held der Sage, hatte die
Küsten lUyriens kennen gelernt,' auf dessen Inseln: Curicta
(Veglia), Melite (Meleda), Mentorides (Pago) bald neues Leben
.^sammenhang bringt. S. 32. — Durch eine gründliche Kritik der Quellen
zeichnet sich die Abhandlung von Adolf Bauer aus: Griechische Kolonien
in Dalmatien, Roms erster illyrischer Krieg. A. K. M. XVIII. S. 128 — 150.
Über die An.siedlung der Hellenen schrieb eingehend Josef Brunsmid:
Die Inschriften und Münzen der griechischen Städte Dalmatiens mit
7 Tafeln. Holder. Wien, 1898. (Abh. des arch. ep. Semin. XIll.) Nach
seiner Meinung beweisen die Sagen nicht ^del nnd die Ansiedlung ist
nicht älter, als aus den Jahren 405—367 v. Chr. Am wertvollsten ist
bezüglich die Uransiedlung die Besprechung der Inschrift, welche auf
der Insel Curzola gefunden wurde.
' Vergilius, Aeneis. I. 244.:
Autenor i)ot\iit, medüs elapsis Acbivis
Illyricos penetrare sinus atque intimn tutus
IJegiia Ijliiiruornm et fontem superare Timavi.
eniporblülite, Corcyra ' wird zum Mittelpunkt des ijrol.ieii Meer-
Imsens, weklier nacli allen Richtungen Völkerscharen entsendet.
Die St'idte Epidamnos (Dyrrliacbion, Diirazzo MO v. <.'hr.),
Apollonia (Avlona), die Jnseln Pharos (Lesina) uml die wein-
tragende Issa (Lissa) sind Zeugen dieser stillen \"ölker\vanderung,
welche Leben auf den Boden verpflanzt, wo noch keines gewesen
ist. überall baut und nii-gends zerstört. Später wurde die Gegend
des Flulies Xaron (Xarenta) der neue Mittel])unkt der Koloni-
sation. Epidaurus (Ragusa) wird gegründet, im Meerbusen von
Ivbizon (Cattar(i)- faßt das Volk der Hellenen Wurzel, sie treiben
Handel, prägen Münzen.
Diese Bahnl)recher der Zivilisation des Altertums ]ial)en
keine o-erinore Arbeit vollbracht. Die Kolonisten wurden auf der
See von Sandbänken. Klippen, rauhen ^^^inden, auf dem Land
von wilden, fremden und gehässigen Stänmien zurückgeschreckt.
Die Hellenen drangen trotzdem unerschütterlich vor. Sie kämpfen
mit dem Meer, besiegen es, aber in das Innere des Landes drin-
gen sie nicht ein. Sie kamen nämlich überall hin, sie durcli-
streiften aber nur selten das Innere des Landes, welches die
felsigen Küsten umgibt. Sie gelangten zwar auch dcjrthin,^ da
' Corcyra war eine korinthische Kolonie. 734 v. Chr. Siehe über tlie
griechische Ansiedlung : E. H. Bunbury, A history of aiicient geography.
London, 1879. S. 93. Daß Korinth die Mutterkolonie war. bewei.st der
Typus der Münzen. Vgl. Numismatische Zeitschrift. 1. Berlin. E. Curtius,
Über griechische Kolonialmünzen. S. 2.
- K. Jirecek, Die Handelsstraßen in Serbien und Bosnien im
Mittelalter. S. 1-2. — Archeografo Triestino. VII.S. 103-144; IX. S. 357.
P. Pervanoglu, Le colonie grecche sulle coste orientali. und Pappai'igo-
])ulo, Histoire de la civilisation hellenique. Paris, 1878. S. 9, 33 n. 65. —
Bulletino dl Arch. e Storia Dalmata, 1875. — in Starigrail, wd ver-
mutlich die Koloide von Pharos .gelegen war, wurden 189-") Statuen von
Tanagi-a gefunden. Die Relation von F. Bulic in den Mitt. der k. u. k.
Zentralkom. 1895. S. 185. Von bibliographischem Interesse ist die Abhantl-
lung von S. Ljubic, Farla Cittä vecchia e non Lesina. Agrani. 1873. S. 08,
und die Erwiderung darauf von Giambattista Novak, Alcuni lezioni etc.
Zara, 1874. S. 40.
•' Es ist charakteristisch, daß auf dem bosidschen flebiet sehr
wenig griechische Münzen vorkomnifn. Vgl. Pat.-<ch. Wi.-s. Mitt. IV.
al»er ihre Kolonisation sich nicht um einen ^littelpimkt kon-
vAintnerte, konnten sie nirgends Wurzel fassen und im Inneren
Herren werden.
Hingre^en wurden die hellenischen Gemeinden an den Küsten
eine Zeitlang zu so gewaltigen Zentren, gegen Avelche die Volks-
stänmie, die vom Inneren des Landes an das Meer vordringen
Avollten. lange nicht aufkommen konnten. Der Barbar der Dinarer
Aljien konnte zum Hellenen werden, aber der Hellene nie mehr
zum Barbaren. Dieser Kampf ist der Ausgangspunkt einer
zweitausendjährigen Entwicklung, die sich einerseits unter den
Völkern der Kolonien an der dalmatinischen Küste, andererseits
jenseits der Dinara auf dem heutigen Gebiete Bosniens, Serljiens
und Albaniens abspielte. Infolgedessen betätigen sich zwei Fakto-
ren auf diesem sonst emheitlichen Gebiete, die entgegengesetzter
liichtung sind : der eine dringt vom Meer gegen das innere Land,
der andere aus dem Inneren gegen die Küste, jenen stellte am
Anfang der Geschichte das Hellenentum, diesen die illyi'isch-
thrazischen Stämme vor.
Letztere bewohnten das innere Gebiet der Balkanhal))iiisel
imd zAvar die westlichen Teile die Illyrer, die östlichen die
Thrazier, im Süden ließen sich die mit ihnen verwandten mazedo-
epirotischen Stämme nieder. Zwischen iliren Gebieten können
keine sicheren Grenzlinien gezogen werden. Man kann nur
im allgemeinen behaupten, daß östlich vom Fluß Morava die
Thrazier, westlich die Illyrer und südlich von den Keraunischen
Bergen die mazedonischen Epiroten ihren Wohnsitz hatten. Alle
drei Stämme haben ihren Ursprung in der indo-europäischen
Yölkerfamilie : sie gelangten noch vor den Hellenen auf die
Halbinsel. Ihre Wanderung fand von Norden her statt, zuerst
brachen die Illyrer auf, später dann die thrazischen Stämme aus
der Gegend der Karpathen. Beide drangen in die Gebiete der
Halbinsel ein, welche wahrscheinlicli von ihren Verwandten oder
S. 119—128. Über Funde griechischer Herkunft. Fiala, Glasnik, 1897.
S. 657—664. Die Gegenstände, die zerstreut vorkommen und griechischer
Herkunft sind, sind teilweise vom Süden, teilweise entlang der Narenta
in.s lauere des Landes gekommen.
noch älteren Ansiedlern bewohnt waren. Bald beherrschten sie
das Berggebiet des südöstlichen Europas und die Nachbarländer. '
Die Ansiedlung dieser Stämme, die auch der Sprache nach
verwandt waren,- ging in größeren und kleineren Intervallen,
scharen- und geschlechterweise vor sich. Sie hielten sich an die
Richtungen der großen natürlichen Straßen, der Flüße. Die spä-
teren Ankömmlinge haben die früheren Ansiedler vertiieben,
die dagegen in der Richtung der großen Bergketten neue
Unterkünfte suchten. So kam es, daß die Thra/ier, da sie den
Weg der grol'en Wanderungen auf dem Kontinent nahmen, nach
' V. Tomaschek, Die alten Thraker (Wien, I., II.) unterscheidet drei
Gruppen von Einwanderern -. die paion-dardonische (dahin zählt er auch
die illyrischen Dardanen und die Veneter) die phrygisch-mysische und
die thrazischen Gruppen. Seine Argumentation, welche sämtliche histo-
rische Daten würdigt, ist zwar sehr lehrreich, er nimmt aber infolge
seiner Methode keine Rücksicht auf die Ergebnisse der archäologischen
Funde.
- Die Sprache der Thrazier und Illyrer entsprang demselben Stamme,
und die einzelnen Dialekte standen in naher Verwandtschaft mit einander.
Tomaschek hat im II. Teil a. W. die spärlichen Reste der thrazischen
Sprache zusammengestellt, insoferne dieselben griechisch schlecht ab-
geschrieben uns überliefert worden sind. Aus semer Zusammenstellung
könnte ich mit Hilfe der albanischen Sprache folgende Übereinstimmungen
thrazisch-illyrischer Wörter konstatieren :
im heutigen Albanischen
thrazisch
illyriseh
l)eaeutet das :
aizi
tv
Ziege
pathiso
batica
weitläufig
pori
buri
Töter, Krieger
melg
me miel
melken
roimet
iTue
Wiederkäuer
dierna
zier
Schlucht
tem
tum
dunkel, Rauch
seuta
sdjeta
Schleuderer
ketri
käter
vier
krisio
krüsi
schwarz, schwarzhaarig.
Es ist zu beachten, daß diese spärlichen ÜI:)ereinstimmungen der
Wörter auf Grund der heutigen, verwandelten albanischen Sprache be-
stimmt werden können; die alten illyrischen Dialekte standen ohne Zweifel,
einander viel näher.
Hasse und Sprache zerüelen. Ihre Reste wurden zu einer Grund-
schiehte des mmänischen Volkes.
Die illyrisehen Stämme im Westen der Balkanhalljinsel
bewahrten viel länger ihre Individualität in der kahlen, felsigen
Gegend, aber sie gingen endhch in den Römern, später im
Slawentum auf. Nur ein kleiner Bniohteil l^estand im heutigen
albanischen Volke weiter, dessen uralte illyrische Schichte aber.
durch die Wirkmig der Sprachen jener Völker, die mit ihm
durch ein Jahrtausend im Verkehr standen, verdeckt wird.
Durch diese Verändermig der albanischen Sprache wird die
Auflösung der uralten illyrischen Wortstämme sehr erschwert.
Dazu kommt noch, daß jene Volksstämme, deren Nachkommen
die heutigen Albanier sind, nur einen Teil des alten Illvrer-
tim^s bildeten. Damals wm*de von einem jeden Stamm, von den
Bewohnei-n eines jeden Tales ein anderer Dialekt gesprochen
und sie standen schon damals' unter dem EinHuß der semitischen
und hellenischen Kultur. Wenn man den Umstand l)edenkt. dal''
die moderne Sprachwissenschaft miter 5140 Wöi-tern nur 4<><> indo-
europäische Urwöi^ter gefunden hat ' und Avenn man lierik-ksich-
tig-t, wie eng der Horizont der Kultur der alten Illyrer gewesen
ist, so kann es nur als ein Versuch bezeichnet werden, wenn
wir es unternehmen, den Sinn der uns überlieferten illyrischen
Elemente, die uns von den alten griechischen und römiselien
Schriftstellern nach dem Gehör ülDerliefei't woi-den sind, mit
Hilfe der albanischen Sprache zu deuten. Man kann sich auch
irren, w^enn man die streng etymologische Methode tefblgt.
Wenn ich auch jene Ergebnisse, die Cyiill Truhelka als erster
erzielte, verweiie und erweitere, so tue ich das nur um die Rich-
timg zu kennzeichnen. Wenn man im Wirrnis der heutigen
albanischen Dialekte ward einmal klar sehen Ivönnen, wird man
gCAviß auf verläßlichere Ergebnisse rechnen können. Hie und da
schimmert aus der Dunkelheit ein AVort hervor, das sämtliche
illyrische Stämme kannten ; ob al)er die Grabstätte von Glasinac
in Bosnien uns den Schlüssel zu der Sprache der dortigen illy-
' Gustav Meyer, Etj'mologisches AV'ürterbuch der albanesischeii
Sprache, 1801. IX. Vgl. noch Zeitschrift fiir vgl. Spracht'orschniig IX. 132., •2uO.
rischen Stämme gel>en wird, wie die im ()bei-«i;iiilüil in Kärnten
gefundenen Sehnft/.eichen ' die Sprachreste der Veneter ülxn-
liefert liiiben. l)leibt selir fraglieh. Tatsächlich fülilt man aln^r
aus einem oder anderen topographischen Xamen der Ansiedlung
von Glasinae, dal.) dieser Boden im Anfang der (beschichte von
Illyrern bewohnt gewesen ist.
Deutlicher läßt sich die illyrische Uransiedlung auf Urund
der Grenzen- und Wäldernamen erkennen, die nns iilx'rliet'ert
worden sind. Aus 25-i Anflösungen to{)Ographischer Wöi^ter. die
zweifelsohne illvrisch-all)anisch sind. i>;eht hervor, dal.) ohne die
Benennungen der heutigen nordalbanischen Stämme 7a\ Ixnichten,
die alten illyrischen Stänmie den Hügeln. <len Bergen Namen
galten, dann auch den Flüssen und Süm})fen ; am lehrreichsten
sind die zahlieichen Bezeichnungen dei' Tier- und l'ilanzen-
welt. Unter deii illyrischen Benennungen der einzelnen Bezirke
Bosniens ist das Verhältnis ziemlich gleich, es ist alier auffal-
lend, dal.) die meisten Sprachreste in Sarajevo, im mittleren Teil
des Landes, vorhanden sind. Es ist eine Analysierung der Xamen
nicht notwendig, denn schon die Gruppierung der Namen macht
ottenknndig. daß der illyrische Hiii. der vom Gipfel der Berge
und aus dem Dickicht der Waldungen auf die Welt blickte, den
kreisenden Adler, den Maulwurf, den treuen Hund, die Ameise,
die Biene und die in den Urwäldern lebenden W'ildschweine in
ei'ster Reihe seiner Aufmerksamket würdigte, er sah a))er auch die
Wiese, auf der seine Herde lebte, die Eiche, den Haselnußstraiich
den Birken- und den Lindenbaum, und gal) diesen Gegenständen
zuerst Namen.- Da die sprachlichen Belege eine sichere Beweis-
kraft hal)en. ist es gewiß, daß wir im Illyrertum die erste An-
siedlungsschichte des lx)snischen Gebietes finden. Avelches uns von
der Geschichte als ein zähes Hii-tenvolk beschrielien wird.
Aber nicht nur die Flurnamen deuten auf altillyrisciie
Herkunft, sondern wir finden die letztere auch in einigen Xamen
' Dr. A. B. Meyer, Gnriiiii im Obeigailtal. Dresden, 188."), Dr. »'.
l'iuili. Altitalische Forschungen. Leipzig, 1891. 412-110.
- Wir benutzten zu diesen Folgerungen die Katastral- und Detaii-
waldkarte Bosniens luid der Herzegowina.
10
der Flüsse,' Berge' und Ortschaften ]>estätigt. von denen um
meisten cliarakteristiscli jene sind, die mit Ruiste, Rniska. Rinske
yyiisammengeset/.t sind, welclie alle AN'aelie, d. h. die Grenze der
ein /-einen Ansiedlungen bedeuten.
Das Land erhielt den Namen vom Fluß Bosna ; unter
diesem Namen wurde es sich von den lienachljarten Gebieten im
nordwestlichen Teile der Balkanhalbinsel unterschieden.'
' Drhm, alb. : Drün, Schloß, Sulilüssel, Brinjum, slawisches Dimi-
nutiv ; Una, alb.: iij, Wasser, Mehrzahl vjna; Lim, alb.: lom-'i, him-i,
der Fluß vüfl. za/o/nska (Bezirk Gtacko) ; liama, alb. : merd, der Regen,
reißender Bach ; Usnm, Vrhas, die Wurzel beider ist nr, um, die Brücke,
eventuell durch die lotation des r, uj, uji Wasser. Vlka, im Mittelalter
Pleba, Pleva, lat. : Pelva (Inschrift bei Sarici) alb. : plehe, bedeutet An-
häufung-, aber auch Stalaktit. Die Tliva bildet nämlich in der Gegend
von Jajce zahlreiche Tuff-Formationen. Lasva, alb. : Isxe, der frei Fließende ;
SavH, alb. : zan, der Ton, der Lärm. Das mittelalterliche zupa Glas, im
nordwestlichen Teile Bosniens bedeutet slawisch gleichfalls Ton.
2 Botin, bei Nevesinje, alb. : bot, Erdhügel. Der Name der Hügel
Kam, bedeutet Stamm. Berg Mcdjevica. Dieses Wort enthält malj, maj,
was Berg bedeutet. Mai-a ist der Gipfel. (Jelic bringt die Mäzeer mit
diesem Wort in Zusammenhang.) Die Verzweigung dieses Berges nach
Gracanica spricht das "Volk heute noch als molj, monj ans. (Andrian
Werburg, Der Höhenkultus. Wien, 1891. S. 345). Analogon : Hoto-mal
(bei Jezero) Mal-pktket in Istrien, alter Berg. Mal-honjet (ebendort) Schnee-
berg. Flosa, in der Herzegowina aus dem Zeitwort v)ep1as, Schlucht,
Felsenschlucht. Mffiit, bei Stolac (aus dem Zeitwort arg't, loben) hervor-
ragend. Prenj, Preh'n-i, Gijofel.
•■» Diesen Umstand hat Karl Sax mit eingehender Benützuug der
Quellen überzeugend bewiesen : Über die Entstehung des Namens von
Bosnien. Mitt. der k. k. geogr. Gesellschaft 1882.
Auch Cyrill Truhelka hat die Lösung des Namens Bosna zu finden
gesucht. Der Name Bosna war im Altertum Basante. Basante und Narentxa
enden (mit Metathesis) gleich. Enda, enta bedeutet die Hechel, Berg-
zacken. Bas, alb. : vihas ist soviel, wie jenseits, also mhasenia = das Land
jenseits der Bergzacken.
Narenta = ndcr. ner, nar = inter, enda, d. h. der zwischen den
Bergzacken Fließende. Wir teilen diesen Versuch mit, gegen welchen
die Bemerkungen von Sax a. W. S. 8 und Tomaschek a. W. S. 499
und die Meinung Sciantojas anzuführen sind, nach welchem Bosna = das
Unsere etc. — Nur so viel ist bestimmt, da'.i die Illyrer dem Fluß einen
Namen miben.
11
Zu der Zeit, als die illyrisclien Stäninie eine einheitliche
Geschichte hatten, biklete der Fhil.» Bosna und seine Umfelnnif
nur einen kleinen Teil des grol.len Ansiedln no-so-el)ietes, das unter
dem Sammelnamen ^'IXKvQig lUyria l^ekannt ist. und untei- wel-
chem das Gebiet /.wischen der Donau und dem heutiu"en Gebirfi^e
»Sar-Dagh zu verstehen ist. Eine Gruppe iüyi'ischer V'ölker wohntt;
hier, von denen ))ehauptet wird, dal.» ihr Name in iln-er Sprache
die Nation der Freien bedeutete.'
Wir dürfen aber nicht außer acht lassen, dal.» nicht nur
Illyrer dieses umtangreiche Gebiet besetzten, mit ihnen tauchen
auch thrazische, keltische Stämme, ja sogar solche semitischer
Herkunft auf diesem illyrischen Gebiet auf; - in 'J'hrazien wohn-
ten dagegen solche illyrische Stämme, die später auf mazedoni-
schem Gebiet vorkommen. Dazu kommt noch der Umstand, daß
uns im Norden und Süden Stämme mit bleichem Namen beseg-
neu. Das kann derart erklärt werden, wenn wir annehmen. dal.>
die Stämme längs der Bergketten, die mit der Adria parallel
laufen, von Norden nach Süden wanderten und der eine Teil
' I-lirr, lirnie befreien, nach Triihelka. Diese Versuche verdienen
nur der Vollständigkeit wegen eine Erwähnung, so wie auch die grie-
chische Sage erwähnt werden soll, nach welcher der Stammvater der
Illyrer llyrios, der Sohn von Kndmos und Harmonia war, seine Brüder
Keltos und Gallos waren die Stammväter der Kelten und Gallier, llyrios
hatte sechs Söhne und drei Töchter, von diesen stammen die Eucheleer,
Antariaten, Dardanen etc. ab.
- Die ältesten Völkerwanderungen auf diesem Gebiet weisen uns
zweifelsohne auf jene kleinasiatischen Völker, die ungefähr um löOO v.
Chr. in die Gegend der Adria kamen, und den Kultus von Pan, Priapus
und Silvanus mitbrachten. Die verschiedenen Stämme mischten sich
derart, daß die Forscher da vor einem Labj'rinth stehen. Ich will imr
auf die Forschungen über die Pelasger hinweisen. (Die Literatur bis
1885 hat Busolt am besten bearbeitet : Griech. Gesch. I. S. 27. Gotha.
Von Interesse, aber kritiklos ist das Werk von L. Benloew, La Grece
avant les Grecs. Paris, 1877.
.Die Ergebnisse linguistischer Forschungen werden meistens ange-
wendet von H. D'Arbois .Tubainville, Les premiers habitiints de TEuropf.
S. 205 — 307. Über die semitischen Einflüsse hat Emil Freund zahlreiche
vStuclien geschrieben. (■Archeografo Triestino Vi. 250. : Vif. lOi.; VIII. öö.:
X. 329.; XIIL 351.; XIV. 3.51.; XV. 239.)
1-2
tler Stänini«' in ihivni alten Mebiet Ijliel). wiilirend der andere in
seiner neuen Heimat den alten Namen )x?ilMdiielt. '
Ein J^eweis für diese Wanderung von Oii zu Ort ist. dal'i
die illyrisc'lien Völker auch nach Italien übersiedelten. Die Veneter
«••elano'ten wahrseheinlicli auf dem Landwege, und /.war ülx')* dif
nordwestliche Ecke der BalkanliaUjinsel an das heutige vene-
/-ianische Gehiet und von dort auf die Eigene des Po-Flusses. Zur
See kamen die Japygen nach Süditcdien. Einzelne illyrische
Stämme, die von den italischen Stännnen zersprengt wurden, über-
setzten mit Schiffen die Adria und siedelten sich in Picenum.
Umbrien und Latium an."
Diese VcUkerbewegungen, von denen Avir fast nur die Namen
kennen, stellen den westlichen \\ ellenschlag des Illyrentums dai\
dessen Heimat, der Sitz seiner Haii})tmasse, der Avestliche Teil der
Halkanhal))insel war.
Es stelle sich jemand einen riesigen Teppich vor. Avelcher
aus dem (.lebiete Ungarns diesseits der Donau und den kroati-
schen, slawonischen, serbischen. ])osnisch-herzegowinischen, dalma-
tinischen. al])anischen, monteneginisehen Gebieten besteht, von den
buntesten Farben, am Rand nicht eingefaßt ist und bald größer, bald
kleiner wird, so wird er das Bild des alten Illyriens vor sich haben. Im
Norden bildete die Save keine Landesgrenze, diesseits und jenseits
des Flusses \Aohnten Kelten mit Illyr-Pannoniern gemischt, (he sich
im Westen des heutigen Bosniens und der Herzegowina bis zum
östlichen Ful.» der Dinarischen Alpen ausdehnten. " Die westliche
Grenze gegen Istrien ist der Fluß Arsia (Arsa) ]>zw. der Beig
Caldiera. da kommen die Veneter mit den Istrianern und diese
mit den illyrischen Stämmen in Berührung. An der östlichen
Grenze finden Avir diesseits und jenseits der Drina die Stämme der
' Ct. Zippel, Die Römische Herrschaft in Ulyrien liis auf Auunstn.-;.
Leipzig, 1877. S. H.
- Sehr wichtig sind eliesbezügiich die Arbeiten von Gherardo
Cihirardini, der die Funde des estei.schen nnd venetischeii Gebietes ans
die.^er Zeit untersuchte. La eollezione Baratela di Este. Rom, 1888 nn<l
NecropoH primitive e romane del Veneto. Rom, 1888.
•■' Robert Fröhlich, Das Land und das Volk der Pannonen. Butla-
pest, 1881. S. :'.:! Dr. K. Patsch. .Tapodi, Glasnik. 18!»<. >S. 8:}.-)— 304.
13
'Jlii'rty.ier. Kelten. Pannonier. wilhreiid im Süden die (TP««;end dei-
Di'ina ihre Herren fortwilhrend wechselt. Innerhall) dieser Grenzen
wohnen die eigentliclien illyrisehen Stämme, die nach dem Ort
ihrer Niederlassnng zwei besonderen (Truj)])en angehören. Dir
nördliche Grnppe wohnte anf dem Gebiet, welches Dalniatien
genannt wird, von Istrien bis zur Drina. ' im Süden organisierte
sieh die illyrische Völkergrii])})e. welche mit den Hellenen aiicli
zu Lande verkehrte. Eine ältere Geschichte haben eigentlich nur
die südlichen Völker, da jene der nördlichen, nur dem Leben
eines Bienenschwarms vero-lichen werden kann, solange sie in
den Kreis der römischen Eroberung nicht gekonmien sind.
Im bezeichneten vagen geographischen Rahmen k()unen
Avir das Gel)iet drei verschiedener Gruppen l)estimmen, die sich
aus mehreren Völkern gebildet haben. Aon der nördhchen Grenze
der Adria. von Istrien bis zum Fluß Kerka scharen sich um
die Lilinrner die mit Kelten gemischten Japuden. die Volker-
schaften der Mentores. HvUi mid ISulini." Das Gebiet zwi-
schen den Flüssen Kerka und Narenta bildet mit seinen
unbequemen Häfen, die schwer angelaufen werden können, die
eigentliche Illyris, wo der Stamm der Xester und der Manier
wohnt. Südlich von der Narenta ist das zahlreiche und starke
Volk, der Ardiäer der Herr; wo ilir Gebiet endet, beginnt jenes
der südillyrischen Dassareten und anderer Slämme.
Es mußte ein längerer Zeitraum ablaufen, bis die ver-
schiedenen illyrischen Stämme unter ihrem eigenen Namen sich
organisiei-ten. Die Stämme benannten sich, wie das bei primi-
tiven Völkern übhch ist, teils nach körperhchen Eigenschaften.
' Sti-abo, Vil. r... 10.
- Was die Niederlass^ung der einzelnen Stämme betritft, .sind die
ersten Quellen die Fra;4-mente des Hecataeus Milesius. Herausgegeben
von Müller, Fragmenta hist. Graecorum. Paris, 1841. Zippel a. W. S.
6—12. Beuus.si a. W. S. 43.
Nach der Periplus von Scylax (19—26) wolmeu neben den Veue-
tern die Istrianer, in deren Naclibarscliaft die liburnischen Stämme.
Xeben den Libnrnen haben sich die illyrisdien Stämme niedergelassen,
deren Mittelpunkt Heraclea ist, dann kommen die Nester und Manier,
jene nördlich, diese südlicli vom Narou (der Fluß Narenta).
11
teils nach einem ihrer Ahnen uder nach einem aus der Natur-
weit genommenen Xamen.
Jhdimdten, das illvrische Küstenland bedeutet soviel, Avie
Hügelland oder wenn wir die semitische Etymologie annehmen,
wie: an der Küste liegendes,' der Xame der Ddnlaneii bedeutet
Birnenzüchter oder Ackerbauer, jener der thraz-ischen Trihalka
drei Gipfel oder aus drei Familien Stammendes, die um den
Skutari-8ee wohnende L<il)eut('S. ist soviel wie Arme, die nord-
illvrischen 'Mentores (mentaar vernünftig) soviel wie Amme (y).
die Gnihär.r wie Rechen, die Lopsier wie Kulihirten, der Name
der Feiiäsfer im Süden l)edeutet Arbeiter,' der der AntdridUm
an der Tara Wohnende, der der Melcoiaonen ist soviel, wie
breit," jener der Lotophaijon Lotosessende. der der TunUudeii
Schwalbe, der der Uurheleer bedeutet auch griechisch Aal.
Solch ein, mit eigenem Namen bezeichneter Stamm wurde
durch selbständige Geschlechter gebildet, deren einzelne IVIitgHeder
zuemander im selben Verhältnis stehen, wie die einzelnen Körper-
teile zum ganzen Körper.^ Das Bewußtsein des Stanmies oÖ'en-
bart sich dann erst, als die einzelnen Familien einen Beweis
ihrer Zusammengehörigkeit geben und die Verpflichtmig der
gegenseitigen Verteidigung und des Angriffes anerkennen." Daraus
' Tomaschek, Die vorslawische Topographie Bosniens u. d. Herze-
gowina etc. Mitt. der k. u. k. geogr. Gesellschaft in Wien. 1880. S. 497.
W. Tomaschek, Miszellen aus der alten Geographie. Zeitschrift für
östeiT. Gymnasien. 1874. S. 651. Stefano Novakovic, Derivazione etimo-
logica dei nomi Dalmazia et Delmininm. Bulletino IL S. 568. Duvno =
Dl'mino = Dumno = delme coUis. Djal deal bedeutet auch in der
heutigen rumänischen Sprache Hügel'. Mit del und djal wird in der
Gegend von Sofia die Wasserscheide bezeichnet, m Ortsnamen kommt es
in Bulgarien auch häufig vor, Jirecek, Bulgarien. S. 2.
- Hahn a. a. 0. S. 230. Dardhan = Birne, dordhan bedeutet übrigens
auch freie Menschen. Tomaschek charakterisiert in seiner Studie über die
Thraker die Dardanen S. 23—27, und sclüldert sie als tapferes Gebii'gsvolk.
■> Tomaschek a. a. 0.
■* Müller ; Dicaearchi Messenii. Fr. 9. II. 238. Vgl. Abhandlungen
der Berliner Akademie 1818 19. S. 12, außerdem Hahn a. W. S. 205.
^ Eine analoge Entwicklung zeigt die Organisation der berg-
bewohnenden Kabylen. Korsikaner und Schotten. Das ist eine allgemeine
15
folgt von selbst die Erweiterung der Miiclit des Oberliau^ites
des Famiüengeschleclites, bald des Stammes, welche l)ei den
Illyren sicli in verschiedenen Formen äuUert. Es gibt Stämme,
die sich selbst regieren, andere leben unter absoluter Hen-schaft.
bei vielen schränkt die Versammlung der Häupter der Geschlech-
ter die Macht des Stammes(^l)erhauptes ein.'
Die älteste Organisation haben die Stämme, welche von
der Küste entfernt, auf den Abhängen des Gel)irges Dinara, im
Westen Bosniens lebten. Sie sind Barbaren, „deren erstes Gesetz,
die Rache, zweites der Raub, drittes die Lüge, viertes die Ver-
leugnung der Götter war", d. h. Stämme, die sich mit Jagd und
Rauben beschäftigten, nahe dem Xiveau des tierisclien Leidens.
Die Schriftsteller des Altertums charakterisieren sie natürlich
so, vrie dies die Chronisten, Schriftsteller und Missionäre zivili-
sierter Völker immer tun und getan haben, wenn sie über ein
von ihnen abstechendes, fremdes Volk geschrieben haben,'- Die
Stämme an der Küste, besonders al^er an der Xai-enta und im
heutigen Albanien haben eine htihere Stufe der Entwicklung
erreicht.
Wir kennen die Namen von Königen. Dynasten : wir
sehen eine Organisation der Stämme, che den Befehlen der Könige
von absoluter Macht unbedingt gehorchen. Trotzdem ist die
Verbindung zwischen der Macht des Königs und den Stammes-
häuptern noch locker. „Die Dynasten", wie die griechischen
Schriftsteller die Stammeshäupter nannten, sind mehr oder
weniger unabhängige Vasallen, die der König gelegentlich um
ihre Ratschläge ersucht. Dieses Königtum war also nm- eine
Anhäufung von Stämmen, das von Grund aus erschüttert wurde,
wenn die Häuptlinge abti-ünnig wurden und sich an den Feind
Erscheinung-, die .sich nach den lokalen Vevhilltiiis.sen ändert. Dr. A.
Post (Die Geschlecht.sgenossenschaft der Urzeit, Oldenburg) stellte mög-
lichst eingehend die diesbezügliche reiche Literatur zusammen.
] Scymnos, Müller V. 419—421.
- So charakterisiert Herodotos auch die Thrazier. V. 6. Mit ihm
stimmt die spätere römische Geschichtsschreibung überein. Livius X.,
cap. 2. „ülyrii, Liburnique et Istri gentes ferae et magna ex parte
latrociniis maritimis infames."
!•;
schlössen.' Die Stämme standen alsn unter einer DoppelhoiT-
schaft. Unnn'ttelbar verfiijj^te ihi- Verwandter, der Häuptling
über sie. während der König nur über den Häuptlingen stand,
woraus folgte. did> die kr)nigliche Macht sie nicht zusammen-
lassen konnte.- Ein gemeinsamer, charakteristischer Zug aller
Stännne ist noch strenges Festhalten an ihren alten Institutionen.
L)ie albanischen Stämme Ijetrachten heute noch jede Neuerung
und Vernachlässigung der uralten Sitten als Sünde und Übel.
Das Gesetz, nach dem Begritt' der Illyrer, die Überlieferung ver-
ui-teilt alles Streben. Avelches erst in der Zukunft seine Lebens-
ildiigkeit beweisen soll und versteht nm- das. begeistert sich nur
dafür, was schon yorhanden und l^ekannt ist : daher ist für den
Illyrer alles lieiHg. was von seineu Vätern überliefert worden
ist. Diese Hartnäckigkeit ist am meisten an der Entwicklung
der nördlichen Stämme zu beobachten. In Albanien wohnen noch
heutzutage die einzelnen Familien oft in großer Entfernmig von
einander. An ihren Ansiedlungen ist ein gewisser Trieb des
Auseinanderziehens zu l^emerken. Jedermann will auf seinem
(Tel)iet Herr sein, die Grenzen werden sti-eug bewacht und eine
blutige Hache harrt desjenigen, der sie verletzen wollte. Da
die südillyrischen Stämme auch mit den Hellenen in Verlnndung
standen, ließen sie sich auch in Städten nieder und während
ihi"e thi-a zischen Xachliarn und ihre nördlichen Verwandten die
Kunst des Lesens luid Schreibens für eine Schande hielten,
legten sie einigermaßen die Bar))arei al>. In der Xachbarschaft
ziehen volkreiche und lilühende hellenische Kolonien : Dyrrha-
chion (Durazzo) und Apollonia.' die den alten hellenischen
Schriftstellern schon lange bekannt sind, die Stämme des Binnen-
landes an sich, während die Illyrer im Xorden ungestört leben.
' Liviiis tö. 26. 1. Vgl. Zippel a. W. S. 84 u. tf.
- Voll:«täudig übereiiistimmeutl ist diese Charakterisierung mit
jener, welche Herodotos über die Thrazier gibt : sie könnten das
mächtigste Volk >eiii. wenn die Stämme einem HeiTn unterworfen
wären. V. 3.
■'■ Über ihre Organisatiun sclu-eibt auch Aristoteles : Politika II.
47. V. 1., 4. Über den Ursprung des Xamens von Dyrrhachion s. Keller:
Lateinische Volksetymologie. Leiijzig, 1891. S. 235.
l)is sie mit den rtiniischen I^gionen zusammenstossen. Unter diesen
zwei Grui^pen AA.ir der Unterschied so <irol.», wie der zwischen
den wilden, al^er christlichen .Stlhnnien. die mit den em-opäischen
Völkern verkehren und den Heiden, die an ihrem alten Glauhen
und der alten Organisation festhalten. So entnehmen wir das
dem Bilde ihrer Gesellschaft, welches sich wenn auch nur in
crroßen Zügen, aus den einzelnen Bele^jen erteilet.
Ton den nördlichen Stämmen sind die Liliurner am an-
sehnlichsten, deren Gehiet weit von den Küsten liis zu den
Bergen hinaufreichte. Die Küstenhe wohner sind geschickte See-
fahrer und Fischer, welche von ihren schnellen Ruderbooten her
]»erühmt sind,' während im Gebirge tapfere, starke und aus-
dauernde Hirten wohnen.- Diese wohnten in Höhlen^ und elen-
den Hütten, ihre Herden — aus denen ihr ganzes h'eichtum
bestand und die ihre Nahrung l)ildeten' — hielten sie in Pferchen.
Gegen die Kälte schützten sie sich mit tierischen Häuten, tragen
Hosen. Riemenschuhe und eine Mütze von phrvgischer Form.^
An langen Winteraljenden machten sie Feuer und veiirieben .sich
am Herd die Langeweile mit Spielen. Märchen und Trinken;"
sie achteten auf die Wölfe, die auf ihr Vieh lauerten.
Ihre Frauen sind nicht häßlich, arbeitsam, sie tragen Holz
' Appiaims : De rebus Illyricis cap. TH. Über die lilturnisclien Boote
siehe eine Handsclirift von Panlini Antonio (La invenzione delle navi libur-
nale) in der Stadt l.ibliothek von Verona 1332 (628). Florus III. IX. ö.
- Die Römer schätzten die Libiu-ner sehr hoch. Libarner waren
auch die Senftenträger.
■■' Florus II. 23.
* Tomaschek, Die alten Tln-aker. I. 122.
3 Die montenegrinische Struka. ein plaidartiges Tuch ist ein Ab-
kömmling der libm-nisehen Lacerna. Martialis erwähnt öfter dieses Klei-
dun<'sstück. 1. 49. XIV. 137. 139. Es wkd auch an den Mantel der
Illyrer (penula) erinnert. Treb. Poll. Dio. Cland, c. 17. Möglicherweise
ist, der albanische Mantel mit der roten Kutte, welche später auch
von den venezianischen Stradioten und von den Grenzlern getragen wor-
den ist, ein liburnischer Überrest. Es "wird behauptet, daß die Lacerna
nichts anderes sei, als die griecliische xXafivq.
« Vergilius Buc. III. Cons. La Dalmatie. S. 45. Atarchides, De mari
Erythraeo S. 61,62, charakterisiert fast ebenso ein südliches Hirtenvolk.
2
/
18
fürs Feuer und liulten ihre Hütte in Ordnung. Sie säugen ihre
Kinder selbst. Sie waren so ausdauernd, dal.) sie mitten in der
Arbeit von den Geburtswehen überrascht sich i-iihig entf'ernt^en
und gleich nach der Crebui-t zur Arbeit zurückkehrten.' Trotz-
dem wurden die Frauen nicht in Ehi*e gehalten, da sie frei mit
allen Männern und selbst mit ihren Dienern verkehi-ten; und
da sie in dieser Hinsicht nicht einmal unter den einzelnen Stämmen
einen Unterschied machten, huldigten sie der unbeschränkten
Promiscuität.-' Aber das Rechtsgefühl der väterlichen Macht
äußerte sieh auch bei ihnen in gewisser Form. Die Kinder wur-
den nämlich bis zu ihrem fünften Lel^ensjahr gemeinsam erzogen.
Dann wurden die Knaben versammelt und derjenige, welcher
einem bestimmten Mann ähnlich sah. für dessen Sohn erklärt.
Der Mann, der dm-ch eine solche Wahl zum Vater erklärt
worden war, mußte den Knaben als seinen Sohn und seine
Mutter als seine Gemahlin anerkennen. Die Mädchen konnten,
solange sie keinen Knaben gebaren, der seinen Vater fand, frei
nach ihrem Belieben mit wem immer leben. Solche Frauen-
und Männergemeinschaft war bei den alten arabischen Stämmen^
und auch bei den Agathyrsen üblich.* Die Thrazier achteten
zwar auf die Junglräulichkeit, da sie aber in Vielweiberei leis-
ten, gaben sie auf ihre Gattinnen, die sie um Geld erworben
hatten, sehr acht. Nach dem Tode des Gemahls Avetteifei-ten die
Frauen untereinander, welche ihrem Mann ins Grab folgen soll. '
' M. T. Varro, De re rustica lib. II. cap. X. Utrecht, 1619.
- Herodotos. IV. 104. Scylax iDeripliis. 21.
^ Diodorus Siculus. IL 57. 58. Heute ist diese unbeschränkte Frei-
heit bei den Nairen an der malabarischen Küste üblich. Post, Studien
zur Entwicklungsgeschichte des Familienrechtes. 1890. S. 52. Dasselbe
war bei den Lybiern der Fall. (Arist. Pol. 2. I. 13.) Bachofen, Mutter-
recht. S. 17.
* Herodotos. IV. 104. Heute so in Patagouien und in Afrika in
Darfur. A. Post, Die Geschlechtsgen. der Urzeit. S. 31.
6 Herodotos. V. 5. 6. Nicolai Damasceni fragmeuta III. Müller Fr.
Einige, natürlich nur Vermögende, hatten dreißig Fi-auen. Die Frauen
wurden als Eigentum betrachtet und bildeten eine Erbschaft. Vgl.
Hei-aclides de rebus publicis. Müller Fr. II. 220.
19
. Die Thrazier und die den Liburnera benachbarten Veneter
hatten die gleiche Gewohnheit, die schönsten Mädchen zu ver-
kaufen und vom erhaltenen Geld die hiil.Uichen zu verheiraten:
wer sich von seiner Frau trennte, war verpflichtet die Mitgift
zurückzugeben. '
Die Verhältnisse der Liburner der Urzeit sind voUständiir zu
verstehen, wenn wir ihrer \\ilden felsigen Heimat eingedenk
sind, wo sie abgeschlossen von der Welt ihr Leben fristeten.
Während die Hauptmasse der Veneter sich am Po schon vor
der Zeit der Geschichtsschreibung (V. Jahrhundert v. Chr.)
überall verbreitet hatte und gewissermaßen als Kultun'olk eine
Kolle spielte,- sind ihre Zweige, die in der Xachbarschaft
der Liburner wohnten, ein ackerbauendes Volk. Sie sind Heißig,
kennen das Privateigentum und verteidigen stark ihre Grenzen."
Eine andere Völkerschaft, die mehr den Liburnern gleicht,
sind die Japuden, die nordwestlich von Liburnien zu beiden
Seiten des Berges Albius — kleine und große Kapella — wohnen.
Die nördKche " Grenze ihrer Heimat ist der Berg Okra
zwischen Aquileia und Naopoi-tus, (istlich wird ihr Gebiet von
Pannonien, südlich vom Fluß Zermanja, westHch vom Meer
begrenzt mid von der Kulpa durchschnitten. Es war ein mit
Kelten gemischtes, kriegslustiges Volk, welches in Ideinen
Ortschaften wohnte, Hirse aß, * sich tätowierte und mit
' Herodotos. I. 196. Der Überrest dieser exogamischen Anschauung
ist, daß auch heutzutage, wenn die albanische Frau verletzt wird, nicht
der Gemahl, sondern die Familie der Frau die Pflicht hat, Blutrache zu
nehmen. Miklosich, Die Blutrache bei den Slawen. Wien, 1887. S. 40.
- Es wird noch bestritten ob sie wirklich, wie Pauli a. a. O.
behauptet, bis zum Bodensee hinauf wohnten. Dass sie aber die Vor-
posten des Illyrertums nach dem Westen Em-opas waren, scheint gewiß
zu sein.
3 Theopompus 143. Müller Fr. 1. 302—303. Annali del Friuli Fr.
di Manzano. Udine, 1858. S. 2, ä, 16.
^ Clearch. Sol. Vitarum frag. Müller. II. 6. Die von Scylax er-
wähnten Lotophagen nährten sich von den Früchten des Strauches
Ziziphus Lotos W., daher stammt auch ihr Name. Dr. Mm-r, Die
geogi-aph. und myth. Namen der altgriechischen Welt in ihrer Verwer-
tung für die antike Pflanzengeogi'aphie. Iimsbruck, 1896. S. 33.
•y*
20
keltisclien ^Vutten kämpfte.' Wir finden auch die Spuren eines
Kunstgefülils liei ihnen, sie meilöelten den Stein e])en so gut.
wie ihre Stammverwandten in der voi-geschichtlichen Zeit ihre
l)erühmten situki und Krüge zierten.'
Im Kampf sind dem illyrisehen Krieger dei- Bergkampf,
der Angriff aus dem Hinterhalt und das maskierte Laufen he-
liebt. Seine Waffen A\aren der kurze Wurfs2)eer,' das dolchaiiige
Sehwert, die Lanze, sie kennen den keltischen krummen Säbel
und benutzten die Schleuder. Sie nützen die Vorteile gut aus.
die ihnen das gebirgige Terrain gibt, A\'erfen Kreisschanzen
und yei-teidigen sich hartnäckig. ^Venn eine Gefahr drohte und
die Annäherung des Feindes bemerkt wurde, schallte von einem
Berggipfel auf den anderen das Notsignal ; nachts miterhielten
sie Wachtfeuer. ]hre Verwundeten ließen sie nicht in den Hän-
den des Feindes, lieber töteten sie sie, wenn die Schlacht ver-
loren wurde. MVähi'end die Blyrer im allgemeinen gute Soldaten
waren, waren die Thi'azier gute Reiter, einige ihrer Stämme be-
folgten eine gute Taktik,"' obwohl sie gegen die organisierten und
gut bewaffneten griechischen Truppen nm- als eine ungeordnete
Masse betrachtet werden können. Sie haben keine Schlachtlmie.
machen einen Lärm, schlagen ihre Waffen aneinander, sie ziehen
sich aber leicht zurück, wenn sie mit einem haiinäckigen Feind
zusammenstoßen.
' Strabo YII. 5 und Patscli, Japudija i predhistoricko odkrice u
Prozoru kod Otoca. Cous. a. W. 43. Hiiisichtlicli der Gescliiclite und der
Urkultur dieser Völkerschaft und der Kelten sind die Funde von Jeze-
rine in Bosnien wichtig. Unter der katholischen Bevölkerung Bosniens
ist heute noch das Tätowieren des Armes und des Brustkorbes verbreitet.
Vgl. Wiss. Mitt. II. 455. Nach Dr. Jelic sind diese keltischen Japuden
die Vorgänger der heutigen Morlaken, Najstariji kart. sponienik o rin-
skoj prokrajini Dalmaciji. Glasnik, 1898.
- Hoernes W. M. III. 516.
^ Sigyne, BuUetmo III. 148.
•• Müller a. W. Nicol. Dam. Fragm. III. 458. Über die Au-
tariaten.
5 Tomaschek a. W. I. Die Triballeu stellen die Schwachen in die
erste Reihe, die Tapferen iu die zweite, die Reiter in die dritte, und
aanz rückwärts stellen sie die Weiber auf.
21
Ilir großer Fehler ist aber die Neigung /,ur Truilksuelit,
die Illyrei- und Thrazier in gleicher Weise charakterisiert. Sie
tranken viel Wein, Gerstensaft und betäubende Ueti-änke. die
aus verschiedenen Pflanzen gemacht wurden. Die Pflanze Gen-
tiana, welche in den Dinarischen Alpen reichlich wächst, erhielt
angeblich vom illyrischen König Gentius iliren Namen.' Wie
bei einem kriegerischen Volk, wurden l)ei ihnen Kriegslieder
gesungen, von Pfeife und Dudelsack ])egleitet, wol)ei das Trink-
horn- von Hand zu Hand ging und ein wilder Wattentanz
getanzt wurde. Der Illyrer sprang mit gezücktem »Schwert herum,
so wie auch der heutige Albaner während des IVmzes mit sei-
nem langem Gewehr schießt oder seinen Handschar schwingt.'
Natürlich waren die Gelage und die Unter! laltungen verschieden.
je nach dem der Stamm in einer ärmeren oder reicheren Gegend
wohnte. Die Thrazier des Ostens hatten goldene Schalen, a(.)en
zum Fleisch Brot mit Sauerteig gemacht und fanden die Gläser
immer zu klein, da sie viel tranken.'* Die westlichem illyi-ischen
Stämme hatten nicht die Mittel zu einem solchen Glanz, sie
schwelgten aber umso zügelloser; bei solchen Anlässen über-
ließen sie alles dem Gast: ihr Haus, ihre Frauen nach dessen
Belieben;' Sie sorgten nur für Speise und Ti-ank, das erstere
bestand aus minderwertiger, harter Nahrung, Schaf- und Ziegen-
fleisch und ZAviebel. Wer zuviel getnmken hatte, lockerte sei-
nen Gürtel und setzte fort ; wenn er nicht melir konnte, wurde
er von den Frauen nach Hause getragen. Die Kelten kannten
diese trunksüchtigen Neigungen der Illyrer wohl und als sie mit
1 Plinius. Hist. Nat. 111. cap. VII. Hellauicus. 149. Müller. 11. S. 304
liber den Gerstensaft. Sabajum, sabia ist Bier. Über die Gentiaiia: seni-
plici dell Ecc. M. Lnigi Anguillara. Venezia, 1560, 19U2.
- Athenaeus, Dipnosopliistarum sive coena sapientium. IV. c.
•'* Athenaeus, I., cap. Vlll. besehreibt die Hochzeit des thrazischen
Königs Senthes : die Ähnlichkeit mit einer Feier der Hoti oder Mirditcii
springt in die Augen.
■* Athenaeus, IV., cap. IL Xll. „Omnes Thraces Inbaces Oderat hie
ITiraces potantes ora patenti fusim grataque ernnt pocnl;i parva sibi."
Ebend. lib. X. cap. XIV.
'" Athenaeus, X. Aelius. Hist. var. lll. 15.
99
ihnen eine Selilaclit liutten, zogen sie sich scheinbar laufend
znrück und liel.'ten ihr Lager als Beute zurück. Die Ardiäer
fielen wirklieh, statt zu veitblgen, über die Gewürzgetränke, die
mit einem Schlafmittel gemischt waren, her und nachdem sie
kampfunfähig geworden waren, wurden sie niedergemetzelt.' Agron.
der Gemahl der Königin Teuta trank soviel, daß er Seitenstechen
bekam, und Kcinig Gentins war erst ein rechter Trunkenbold."
Da Menschen und Vieh sich in derselben Hütte aufhielten,
achteten sie nicht auf Reinlichkeit. Von den Dardanen Avurde
berichtet, daß sie nur dreimal im Leben mit Wasser in Berüh-
rung kamen: anläßlich der Gebui*t, der Hochzeit und des
Todes. ^ Das Worthalten gehörte nicht zu ihren Tugenden. Was
Menander über die Thrazier schreibt, paßt auch auf die Illyrer,
daß sie nämlich keine Treue kennen.^ übrigens ist diese Meinung
der griechischen Schriftsteller sehr voreingenommen. Sie beweist
höchstens soviel, daß die Stämme, die miteinander fortwährend
im Sti-eit lagen, des gegenseitigen Blutvergießens satt wurden
und ihre Unterdi-ücker, die Griechen und Römer gemeinsam
verfolgten. In der Verteilung der Beute gingen sie mit großer
Genauigkeit vor. So erwarb der berühmte Bardilys durch seine
Unparteilichkeit bei der Verteilung der Beute großes Ansehen.^'
Wir brauchen nicht erst sagen, daß wir aus diesen zerstreuten
Nachrichten über die Völkerschaften nicht einmal ein annähernd
treues Bild geben können.
Ihre Religion ist eine eigentümliche Mischung der Indi-
vidualisierung der Naturelemente mit lokalen Überlieferungen.'
' Theopomp, fragm. XXX. MüUer a. W. S. 41. Zippel a. W. S. 34.
Sie ließen 30.000 Tote auf dem Schlachtfeld.
2 Polyhius. II. Athenaeus lib. X. cap. 12.
•■> Nie. Dam. Fragm. Müller a. W. III. S. 110. Die Dai'dauen wohnten
im Winter ebenso, wie die Germanen — Tacitus Germania XVI. — in
Höhlen, die mit Dünger verklebt waren.
■* Menander. Prot, fragm. Müller a. 0. IV. S. 204. „Thraces foedera
nesciunt."
6 Cicero, de officiis II. 11. Er führt Theopompns an. (Müller a,. W. 30.)
'■ Hahn a. W, S. 249 und Vasa Effendi: Albanien und die Albanesen.
Berlin 1879. 16—19. Herodot 11. .52. Tomaschek, Die alter Thraker 11.36—68.
23
Sie hatten runde, auf Hügeln erbaute Kultstätten in welchen heid-
nische Götzenbilder aus Silber, Holz \md Stein mit getupften Ge-
^vändern verehrt wurden, die in beiden Händen ein Schwei-t hielten.'
Der thrazische und der südillvrische Kultus, welcher der griechi-
schen Mythologie soviel Material gegeben hat, scheint ziemlich
gleichartig gewesen zu sein, während die nördlichen Illyrer und die
Thrazier, obwohl der keltische Einfluß auf'h bei ihnen zu spüren
ist, den uralten Naturkultus viel mehr beibehielten; sie hatten
auch Menschenopfer. Als die Illyrer Alexander den Großen, der
von dem Kriegszug an der Donau zurückgekehrt war, beim
Flul.ie Erigon angriti'en. opferten sie vor der Schlacht drei
Knaben, drei Mädchen und drei schwarze Böcke. -
Bei den Thraziern finden wir auch Spuren von Menschen-
opfern.^ Sie glauben an die Unsterblichkeit von Zamolxis (Zil-
misto. der von Süden kam oder der in den Mantel Gehüllte,
der im ^\ inter Schlafende und im Frühjahr zum Leben Erwa-
chende n'^}.ti''^^~<^''S,i) der anscheinend die Rolle des Gottes der
Xatur bei ihnen »spielte. In jedem fünften Jahr wurde emand
durch das Los bestimmt, und nachdem jedermann drei Speere
auf ihn geworfen hatte, wurde er mit einer Botschaft zu diesem
Geist abgesendet. Menn der Betreffende daran nicht starb, so
ward er für einen schlechten Mann gehalten.^ Dieser Zamolxis
muß mit uralten Offenbarungen des Ostens in Verbindung stehen,
da ein Stamm der Thrazier, die Thrausen, Gläubige der Nü'vanä
waren. Sie beweinten das Kind, wenn es auf die Welt kam mit
' Argeuteae statuae fabr. tres !-uut liabitu barbarico. Inter Thraciam
et Illyriam sunt consecrata loca caeterum trium statuarum. Olymp. The-
baeusis fr. 27. Müller a. W. IV. 63.
- Droysen a. W. In Dibra in Albanien wird heute noch bei großen
Festlichkeiten ein Bock geopfert. Vgl. Arrianus 1. 5.
■■' Tomaschek, Die alten Thraker, 1. 128. „Quod captivos diis suis
letarint, et hunianum ^anguineui in ossibus capituni essent soliti portare'%
Lsidori Ethyiu. Migiie tom. 82, pag. 835.
■ * Herodotos. IV. 92. Zil Miesditt, alb : der von Süden kam oder
vielleicht die Sonne des Südens. Alex. Ephesius (Müller 244) nennt ihn
Zihhisto. Über die Götter der Thraker s. W. Tomaschek, Die alten Thraker.
II. S. 60—70.
24
Rücksicht auf das viele Elend und die vielen <^>ualen, die seiner
han-ten, und freuten sich des Todes, der Verniehtung, da dann
alles Übel ein Ende nähme.' Die Griechen l)ehaupten selbst. daU
die Lehre der Seelenwanderung von den 'J'hraziern vax ihnen
gekommen sei.- Es ist schwer in diesem mit Aberglauben ge-
mischten Fetischismus sich zurecht zu linden, nur einzelne Spu-
ren lassen uns vermuten, dal.) die verschiedenen Stännne ihrer
geographischen Lage nach, mehr oder wenigei- unter denn Imu-
Hul.) der kleinasiatischen Urkulte standen.
Die Götter der Thrazier: Dionysius. Artemis und Ares,
der von ihren Königen verehrte Hermes weisen zwar auf den
individualisierten Kultus des Weines, der Jagd, des Krieges und
des Reichtums, von einem Religionssystem kann aljer keine Rede
sein. Gewiß bildeten einige Gewohnheiten und Überlieferungen
das Glaubensleben. Die Thrazier hatten die Gewohnheit Ijei Ge-
witter ihre Pfeile gegen den Himmel zu schießen und glaubten,
daß nur sie einen Gott hätten;^ die Japygen Avarfen nach der
allgemeinen Gewohnheit der wilden Völker, wenn die Götter
ihnen nicht geholfen hatten, deren Bilder aus dem Tempel und
schössen ihre Pfeile auf sie ab.^ In ihrem Glaubensleben galt
als heiliger Moment die Morgendämmerung, sowie natürlich die
Sonne, die Leben gab. Der heutige Albaner nennt die Morgen-
röte Sabah (Sabacit), nach den alten griechischen Schriftsteller
wurde sie von den Illyrern Sabadium (2cc^jdaToq) genannt.'
Die Spuren des Kultes von Bacchus oder vom Weine fin-
den wir hauptsächlich in Südillyrien.*^
' Hevodotos V. 4.
- Hermippi Callimaclii fraginenta, Müller. 111. 11. (21.)
3 Herodotos, IV. 94.
* Athenaeii!?. XII. cap. VII.
= Alex. Ephesius Müller. 111. 244. Ob wir es mit einer alteji Über-
einstimmung oder nur mit einer zufälligen Ähnlichkeit zu tun haben,
weiß ich nicht.
'' Um Skutari (serbisch Skadar) wachst jene berühmte Weinsorte, die
unter dem türkisc-h-albanischen AVorte „kadarka" nach Ungarn eingeführt
worden ist. Wenn auch diese Annahme nicht .stichhältig ist, so ist es doch
Tatsache, daß die Raitzen diese Weinsorte nach Ungarn gebracht haben..
Nocli im XVII. Jalirliiindert war es in RiifJ^usu am Tage
von Philipp und Jakob üblicli. dal» Frauen einen Kreis l^ildeten,
in dessen Mitte sie einen Mann stellten, den sie mit einem
schlangenai-tigen Schreckenszeug erschreckten und fortwährend
umtanzten/ Dieselbe Sitte war auch bei den alten Ma/-edonen
üblich," woraus man auf die allgemeine Verbreitung des Wein-
kultes in jenen Gegenden sclilieljen Icann, in welchen Wein
gebaut worden ist.
Die illyrisch-thraüischen Glaubensanscliauungen änderten
sich in dem Maße, in welchem sich der griechisch-iömische
Kult verbreitete, während der Verkehr mit den Kelten die
Lebensweise und die Gewohnheiten der illyrisehen Stämme iim-
gestiiltete. Während die hellenischen Schriftsteller die Götter
der Thrako-Illyrer mit den Ihrigen vergleichen, tun die Römer
unter illyrisch-keltischem Namen, aber mit lateinischer Endung,
von den heiligen Gestalten der Völkerschaften Erwähnung, die
später mit dem Namen l'annonier und Dalmatiner bezeichnet
werden ; so werden Latobius, Sedatus, Laburo, Uridna, Froml^o,
Scutona imd der japudische Bindus erwähnt.^ Man weil.5 von
ihren Zauberinnen, die auch in den abergläubischen Kreisen
Roms hochgeschätzt^ wurden.
Charakteristisch sind jene von Osten Icommende Hii-ten-
sagen,' in welchen sich Menschen in Tiere, Bäume, Pflanzen
umwandeln. Der thrazische Tereus wandelte sich in einen
Wiedehopf, Dryope zum Lotosbaume, die schöne Lethea zum
' Ignazio Giorgi, Rerum lUyricaruiu sive Ragusanae liistoriae.
Makusev, Izljedovanije ob isztoricseszkich pamjatiiikach, in der Beilage.
- Plutarch. Alex. Vita. Über Olympian, die Mutter Alexanders
des Großen.
^ Jarmogio = Jiarsem, der kommen wird, Savo ist wahrscheinlich eine
keltische Gottheit, Laburo, blavui- = Drache ? Uridna, die Göttin der Weis-
heit, Trombo ist der Gott des Gewitters, Scutona die Göttin der Gesund-
heit, Bindus <]t' bindnem =: veneratio, die Verehrung (iiiich C. Truhelka).
* Die Samnihnig Gruters: Matres Pannoniorum et Dahuataruni
p. 90. n. 11.
^ In Hallstatt wurden Überreste des Baalkultes gefunden, der
gewiß auch im lllyrertum Spuren ließ.
2«5
Stein, da sie die Eifersucht der Götter erweckt luitte. Kadmos
und Harmonia — deren Grab nach der Sage in Illyrien war,
diese vorzügHch illyrisclien Halbg()tter — wurden zu Schlangen/
Wie die Urvölker im allgemeinen, glaubten auch die
Illyrer an ein Leihen im Grabe. Darauf weisen die Funde der
Grabfelder von Glasinac und Jezeiine, die Waffen und Werk-
zeuure neben den Leiclien. Bei den Südalbanem lebt heute noch
der Glaube in Verbindung mit dem Aberglauben des Hexen-
Yam})yrs. Es wird geglaubt, daß die Seele des Toten zurück-
kelirt und jene verdirbt, die nicht nach ihrem Wunsch gehandelt
hal)en. und deshalb wurde das Herz des Toten der für eine
solche Irrseele gehalten wijrden war, mit einem glühenden Pfahl
durchbohrt.- AVährend aber die Nordalbaner ohne irgend ein
System ihre Leichen begraben, wurde in Mittelalbanien der
Leichnam mit dem Kopf gegen Westen bestattet. Im ehemaligen
Militürgrenzgebiet, l^ei Prozor und Brlog, auf dem Yitalljerge
waren in den alten Gräbern die Leichen mit dem Kopf nach
Süden gerichtet.' Bei der Erklärung dieser Daten darf man
nicht aus dem Auge lassen, daß diese Momente nur für das
betreffende Gel)iet charakteristisch sind und nicht verallgemeinert
werden können.
Die Illyrer waren von hohem AVuchs. hager, muskulös
und ihren Gesichtsausdruck bezeichneten Hellenen und Römer,
als wild.' Was die anthropologischen Forschungen bezüghch
der alten Illyrer betrifft, verfügen sie bis jetzt über wenig
Belege und so kann man nicht für bewiesen Ijetrachten, daß
der Thrazier einen blonden, hinglichen, der Illyrer einen braunen
' Apollodorus, Müller. Fr. Hl., cap. IV., V. Statius, Tliebaidos,
11. 291.
' Ethnologische Mitteilungen aus Ungarn. 1888. III. Dieser Aber-
glaube herrscht noch heute bei den Südslawen und Rumänen.
" Liubiö, Pred hist. starine u Przoru i Brlogn.
* Plinins, „Illurica facies videtur hominis." Man pflegt" als Beweis
für ilir langes Leben die von Plinius H. V. Vll. 49 erwähnte märchen-
hafte Angilbe anzuführen, nach welcher ein lUyrier, namens Dando,
fMnfliundyrt Jahre gelebt habe. Über das lange Leben der Thraker,
Toniaschek a. W. 1. 127.
27
und runden Kopf gehabt habe. Beide \'olksurten und Völker-
schaften Avaren schon in der Urzeit vermischt und auf Grund
der alten Schriftsteller ist es schwer zu entscheiden, wo die
Grenzen zwischen den illyrischen, thrazischen und Iceltischen
Stämme waren.'
Wenn wir alle spärlichen Belege zusammenfassen, so steht
ein Volk vor uns, das ursprünglich nur Hirten umfa(.)te, und
welches das Pnvateigentum nur hie und da kennt. Sie sind im
Gebirge Räuber, zur See Piraten, arm. aber üipfer. Sie fanden
an ihren Wässern das Gold, und als sie den Urwald in Brand
steckten, lernten sie vermutlich auch Gold und Silber kennen,"
tausehten es aber um Waffen und Schmuck aus Bronze ein."^
In Bosnien, auf dem Glasinac lebte diese Völkerschaft Jahr-
hunderte lang so. Avährend sie an der Küste in ihrem Urzustände
kümmerlich ihr Leben fristete und niit ihren Nachbarn oder
anderen kämpfen mußte. Besiegten sie ihre Gegner, so machten sie
' Die Überlieferung bewahrt auf illyrischem, bezw. albanischem
Gebiete die Erinnerung an Menschen, die noch am Ende des Rückgrats
Spuren von einem Schwanzgebilde gehabt haben.
Es ist noch strittig, ob die Erinnerung an den Kult von Pan diese
Überlieferung wach hielt, oder die beobachteten Fälle nur atavistische
Rückfälle waren. Hahn a. \V. S. 163. Vgl. die Ai'tikel von Dr. Bartels und
lir. Braun, Über Menschenschwänze, Archiv für Anthi-opologie. S. 411, 417.
Dr. 0. Mohnike, Über geschwänzte Menschen. Münster, 1878. S. o3.
Den Umstand, daß die auf illyrischem Gebiet gefundenen alten süd-
slawischen Schädel eine runde Form haben, schreibt Tirchow der Ver-
mischung mit den Illyrern zu. (Zur Chronologie lUyriens. Monatsbei'ichte
der Königlichen Preußischen Akademie. 1877. S. 769 — 811.)
Die in den Gräbern von Glasinac gefundenen Schädel hat
Dl". Weisbach gemessen und unter ihnen 60", o Dolichokephal gefunden;
die heutige Bevölkerung ist zu 72", o Brachykephal, ebenso wie die
heutigen Albaner, die direkten Abkömmlinge der Illyrer, überwiegend
Brachykephal sind. (Wiss. Mitt. V. ö62 — ÖIO.) Diese Versuche sind aller-
dings von Interesse, sie Inldcu aber nocli keinen sicheren Grund zu
Folgerungen.
- So erzählt Diodorus Siculus die Entdeckung de.s Silbers in
Iberien. (V., cap. XXV.)
■' Chai-aktei-istisch ist die Sage, daß den Halsschmuck und Brautschatz
von Harmonia Vulcan anfertigte. Müller. Fr. 111. Apollodonis, cap. IV — V.
28
dieselben zu ihren Sklaven ' und bewachten iliren gröLiten Schatz :
ihre Herden, ihr Vieh." Die kleineren Stämme werden durch
die crrüiieren besieoft, dann vei-teilen sich die letzteren wieder
in kleinere ; manchmal vereinigen sich die kleineren Völker-
schaften und unterdrücken ihre stärkeren Nachliarn. Es können
sich nirgends Zentren bilden ; von einer Ständigkeit, Einheit ist
keine Sjjur. Das ist die Urgeschichte der Ill^a'er."
Wenn wir ))eräcksichtigen, daß Völker von so außer-
ordentlich großer Anziehungskraft, wie die Griechen und später
die staatl>ildenden Kömer auf sie gewirkt haben, so müssen wir
uns über die Ausdauer wundern, welche diese Stämme in der
Bewahrung ihrer Art Ijewiesen haben. Unser Erstaunen wird
noch wrößer, wenn wir neben diesen zweierlei Einflüßen den
Einbruch der Kelten in Betracht ziehen, welcher mit solcher
Kraft erfolgte, daß er Hellas im Grunde erschütterte.
Am Beginn des IV. Jahrhunderts v. Chr. brechen vom
Rhein die keltischen Völkerwogen auf, lauter Männer von
Todesverachtung, deren heftigem Ansturm die schlecht organi-
sierten Stämme nicht standhielten. Länder gingen unter ihren
Scliläcren zutjfrande und nach ihnen türmten sich die zerrütteten
Volksstämme, wie die Wogen des Meeres bei einem heftigen
Sturme auf; die eine stürzt auf die andere, die größere verwischt
die kleinere und es entsteht ein Bild fortwährenden Treibens,
welches nur an festen Hindernissen bricht. Die erste Aktion
der Kelten war die Verdrängung der an der Morava wohnenden
Triballen aus ihren Wohnstätten, die dann infolgedessen in allen
Richtmigen zerstreut, nach Osten in das Gebiet der unteren
Donau zogen und mit den Skythen am linken Ufer der Donau
' Die Arcliäer hatten angeblich .300.000 Sklaven. Athenaeus, IV.,
cap. in.
2 Pausaiiias. IV. 36.
■■' In Padua sah ich in der Bibl. Civica eine Haudsclmft : Antiqui-
tatum Ill3'ricavum. I., II. sive de lUyrici Minoris atque Dalmatiae rebus
a Diluvio Noachio (M. 55. 323 ). welche sich zwar in der unkritischen
Art des XVII. Jahrhunderts, aber doch eingehend mit den alten Illyrern
beschäftigt. Ignazio (riorgi, publiziert von Makusev, benützte sie wahr-
scheiidicli als Quelle.
29
in Kampf gerieten. Die keltiselien Sieger Avnrden Skorclisken '
genannt; sie lösten sich in zwei Gruppen auf. Die sogenannten
großen Skorclisken l)reiteten sieh, nachdem sie vom Nordwesten
der Adria nach Osten gezogen Avaren. im westlichen Geliiet
Serbiens aus: an der Drina imd an der rnteren Donau (zwischen
Titel — Belgrad), während die kleinen Skordisken das Gebiet jen-
seits der Morava besetzten.
Aus dieser vorteilhaften Position konnten sie Ijequem ihre
Xachbam angreifen. Unter ihrem Vordringen litten die Thrazier
von Osten und Süden el)enso. wie die westlichen illyrischen
Stämme, die auf dem Gebiet des heutigen Bosniens imd der
Herzegowina, des Sandschak von Xovipazar und auf dem
Amselfeld wohnten. Zwei illvrische Stämme ragen vc^r den
anderen l^esonders hervor, deren Spuren in der älteren Ge-
schichte dieses Gel>ietes erkennbar sind: die Ardiäer und die
Autariaten. ^
Die Ardiäer wohnten in den ersten Jahrzenten des IV. Jahr-
hundei-ts V. Chr. (390—370) an der Save. bezw. westlich von
den Liburnern, im nordwestlichen Teile des heutigen Bosniens,
in der Nachbarscliaft des späteren Japudiens. Mit den Kelten
hatten sie einen schweren Kampf zu bestehen : nachdem sie
aber geschlagen worden Avaren. zogen sie nach Süden. Infolge-
dessen ließen sie sich, verbündet mit den Daorisen und Pleraeern,
an der unteren Narenta. nöi'dlich vom Meerlinsen von Cattaro
nieder. Den Mittelpunkt dieser Völkerschaft bildete die Stadt
Xaron in einer Entfernung von 80 Stadien (16 Kilometer) vom
Meere, Avelche in der Xähe eines großen Sees lag. Dieser See
fiillte die Becken von Bisce, Bjelopolje und Mostar, der heutigen
Herzego Avina und ist infolge eines Kataklysma aljgeflossen. Xur
die heutigen Mündungen und UberschAvemmungsgebiete der
' Die Mehrzahl der Schrifts^teller leiten den Namen der Skordisken
vom Berg Skardus, von dem heutigen Schar und Dukadschin ab bis wohin
sieh dieses Volk verbreitete. Sie gehörten gewiß den Kelten an, und
bildeten einen Ast dieses Volkes, der nach Illyrien und Thrazien ein-
gefallen war. Spätere Schriftsteller zählen auch dieses Volk geAviß infolge
der Vei-mischung zu den Illyrern.
30
Narenta, und der jetzige Morast (mostarsko lilato) erinnern
daran, daß hier einmal ein »See Avar.
Nordöstlich von den Ardiäern, am Ufer des erwähnten
Sees wohnte das tapfere Volk der Autariaten, mit denen sieh
die neuen Ankömmlinge wegen der Salzquellen sogleich in einen
Kampf einließen. An der oberen Narenta (3 Kilometer von der
Stadt) befanden sich diese Quellen, um welche die zwei Stämme
einen hartnäckigen Kampf führten. Möglicherweise handelte es
sich auch um die Quellen von Dolni-Vakuf. Anfangs wurde
vereinbart, daß die zwei Stämme das für sie so wertvolle Salz
gemeinsam benützen sollten; der Friede konnte aber nicht von
Dauer sein. Die langwierigen Gefechte endeten mit der voll-
ständigen Niederlage der Ardiäer, welche infolgedessen nach
Süden zurückgedrängt wurden; nach ihnen wurde der südliche
Teil des heutigen Bosnien und der Herzegowina und ein Teil
von Montenegro von den Autariaten beherrscht. Diese Kämpfe
sind dadurch charakteristisch, daß sie wegen der Nutzung des
Salzes entstanden. Auf dem Gebiete der illyrischen Stämme
spielten ebenso das Salz und die Salzquellen eine entscheidende
Rolle, wie später bei den Harmunduren und Chatten, Burgundern
und Alemannen. Um Salz verkauften die Thrazier ihre Sklaven,
es war ein hochgeschätzter Ai-tikel auch bei den Autariaten in
jenen unwirtlichen Gegenden.'
Kaum hatten diese Kämpfe aufgehört, als die Gestalt des
ersten großen Welteroberers, Alexander des Großen, erscheint, der
die Balkanhalbinsel damals wenigstens auf die Dauer seiner
Herrschaft vereinigte.
' Wie arm die südliche Herzegowina und Dalmatlen an Salz sind,
so reich ist in dieser Hinsicht der östliche Teil Bosniens.
Die Natur segnete Tuzla am Fluß Spreca reichlich mit Salz, so
da(.i dieses Gebiet im Laufe der Geschichte immer nach dieser Eigenschaft
benannt wurde: ^^ttXtjv/j von den Griechen, Ad-Salinaa von den Eömern,
Soli von den Bosniern, Banat von So von den Ungarn. Sein heutiger
Name Tuzla bedeutet auch türkisch Salz.
Über die Lage des Skylaxiscben Sees sind die Meinungen ver-
schieden. Truhelka meint, die obere Narenta, Jasenice und Radsbolje
haben dieses Wasserbecken gespeist, welches dann im unteren Bett der
31
Vor seinem Feldzu«; iifich. Asien, wollte er niit den thni-
zisehen und illyrischen Stummen abrechnen, die sein Reich
beunruhigten ; er drang mit seinem Heer liis znr Donau vor,
unterdrückte die Geten jenseits dersell^en und brachte zur Erin-
nerung seines Sieges dem mächtigen Geiste des Stromes ein
Opfer dar (355 v. Chr.).^ Die vielen kleinen Völkerschaften
Hohen vor ihm, suchten seine Freundschaft, wenn sie konnten,
und unterwarfen sich. Unter ihnen waren auch die Gesandten
der hochgewachsenen Skordisken, die von Alexander entgegen-
kommend em])fangen und bewirtet wurden, er schloß sogar ein
Bündnis mit ihnen ab, das die Skordisken bis zum Tode des
üfroßen Eroberers ehrlich hielten. Die Thrazier und Illvrer
kämpften von da an treu in den Eeldzügen des A-N'elt-
eroberers; er konnte von ihrer Kampfmethode in zerstreuten
Reihen oft Gebrauch machen. Die halbnackten Einwohner der
kalten, felsigen Berge stürzten sich mit Todesverachtung auf
den Feind im purpurnen Gewände. Die verweichtlichten Ein-
wohner Asiens konnten nicht als ihre würdigen Gegner betrachtet
werden; Asien war ihre Beute.'
Nach dem Tode Alexanders löste sich die ohnehin nur
nominelle Einheit auf. Die Skordisken fielen in Griechenland ein.
beseitigten jeden Widerstand und verkauften die Gefangenen als
Sklaven.
Über ihre Grausamkeit gingen Schreckensmärchen um.
Man sagte, sie opferten ihre Gefangenen häutig den Göttern
Narenta emen Abfluß fand. So bildete sich der Teich durch den Durch-
brucli des Beckens der Narenta. (Handschrift.) V. Radimsky meint in
seinem Aufs^atz : Skylaxovo jezero kod Neretve, (Glasnik 1894. 533 — ö40l
daß Skylax nur in der Nähe der Stadt Narona einen Morast sah. Er hielt
den Mostarsko Blat für diesen See. Siehe noch A. Oiccarelli, Saggio sopra
la citta di Narona. Im Programm des Gymnasium von Zara, vom Jahre 1860.
Er stellt sich die Teiche der Herzegowina so vor, daß sie durch einzelne
Flußadem miteinander in Verbindung Standen, und so von Skylax ffir
einen Teich gehalten werden konnten.
' Arrianus I. 1. Die unabhängigen Thrazier wohnten links von
Orbelos, die Triballen in der Umgebung des heutigen Silistria.
- Curtius, Vita Alexandri Magni. IIl. lu. VI. 0.
32
lind tmnT\en MfnsclieiiMut aus ihren Schädeln.' Tatsache ist.
dal-i dieses kriegstüchti<i:e, <;ut bewaffnete Volk mit seinem wilden
Aussehen auf dem Balkan eine furchtbare Rolle zu spielen be-
rufen war. Sie Ijemächtigten sich des heutigen Serbiens nnd
nachdem sie die Autariaten aus ihren bosnischen Niederlassungen
vertrieben liatten. dehnte sich die keltische Herrschaft über
JBosna-Seraj, über Sarajevo bis Yisegrad aus. Um 310 waren
diese illyrischen Einwohner Bosniens schon heimatlos; von den
fliehenden Autariaten wurden ungefähr 20.000, die in Poonia
eingefallen waren," durch Kassander in der Gegend des heutigen
Berges Orbelos (warscheinlich in Westl)ulgarien zwischen dem
heutigen Bilo-Dagh und der Beles-Planina) " angesiedelt.
Die Einfälle der Kelten hr)i-ten damit nicht auf. Ihre
"Wirkung lühlten auch die südillyrischen Stämme. Am delphischen
Feldzuce des keltischen Königs Akichoros nahmen auch einzelne
'J'eile der thrazischen Stämme teil.^ Diese Scharen nahmen zwar
infolge ihrer Käuljereien stark ab : ihren Weg bezeichnete al)er
ü1>erall Yer^^'üstung ; für viele Stämme schlug damals die letzte
Stunde. In ihre Spuren treten neue Elemente, neue Formationen :
in erster Iveihe die Dardanen, ein illyrischer Stamm, der maze-
donisch wurde und die Kelten besiegte; dann erholte sich das
militärisch noch immer starke Mazedonien und bald das Gebiet
südlich von Drin, das Illyrien der griechisch-römischen Geschichte.
Hiei- Ijlühte einst das Land der Encheleer, die an dem
• Festi, Brev. rer. gent. pop. Romani Ed. Car. Wagener 188(3. IX.,
pag. 9. Übrigens werden sie liäuflg mit den Thraziern verwechselt, deren
Barbarei von den römischen Schriftstellern gar oft erwähnt wird. Florus.
in. 3. c. Ammianus MarcelUnus : XXVII. IV,
-' Heraclides Lembns, Müller III. 168. 3. Diodorus Siculus III. XXX.
(Dilldorf) .Tustinus, Athenaeus Appianus IV— V. Die Annahme Zippeis,
daß die Wanderung der Autariaten mit dem Vordringen der Kelten in
Verbindung steht (a. W. 39—40.).
» Diodor XX. 19. Zippel bezeichnet a. 0. den Rilo-Dagh, während
L»r. M, Doli, Studien zur Geographie des alten Mazedoniens, (Regens-
burg, 1891. S. 31.) die Beles-Planina für den Hauptberg des Gebirges
(;)rbelo8 hielt.
* Pausanias in der Beschreibung Griechenlands. VI. üb. L IV. 3.,
b. u. 9. Herodotos. V. 3.
33
(A-liridasee ihre Muclit Ijegründet hatten und die mit ihren
nördlichen luid siidhchen Xuchharn durch die Verehrunsf von
Kadmos und Hannonia ver])unden Avurden.^ Sie standen auf dem
(iipfel ihrer Macht, als sie um 7f)0 Jahre v. Cln-. das delpliisehe
Orakel brandschatzen ; im VI. Jahrhundert verfielen sie und
später A\'aren sie nur mehr Vasallen der hochstrebenden Ma-
zeduner.
Naeli den Encheleern erwarb der Stamm der Taulanten
uroUen Ruhm;- sie legten den Grund ihrer Macht im heutigen
Mittelalbanien, nacbdem sie durch Stämme verstärkt worden
Avaren, die von Norden zuwanderten. Ihre Geschichte besteht
aus einer Keilie von blutigen Kämpfen mit Mazedonien. Sie
waren so mächtig, daß erst Philipp IT. die Steuerzahlung für
sie einstellte (o59). Am selben Tage, als Alexander der Große
geltoren wurde, schlug Parmenio die vereinigten illyr-thrazischen
Heere. Von da an bis zum Einfall der Kelten fristeten sie nur
kümmerlich ihr Leben ; ihr Name erhielt sich zwar, ihre Rolle
Avurde aber durch die nach Süden verdrängten Ardiäer über-
nommen.
Auf welche Weise Südillyrien in die Hände der Ardiäer
kam, Avissen Avir nicht genau. MöglicherAveise vereinigten sie sich
nach dem Schlage, den sie durch die Autariaten erhtten hatten,
mit den kleinen Stämmen und wurden so verstärkt. Tatsache
ist. dal.l sie um die Mitte des HL Jahrhunderts nach Süden vor-
drangen. Unter mächtigen Führern schlugen sie ihre Gegner
und wie die zwei zugrundegegangenen Völker, die Encheleer
und die Taidanten, begründeten sie ihre Herrschaft mit der
Unterwerfung kleinerer Stämme. König Agron war der Eroberer,
der die Stämme des nördlichen Hellas angriff und brandschatzte.
An seine Herrschaft knüpft sich die Erinnerimg an den Beginn
der illyrischen Seeräuberei, Avelche der Anlaß zur römischen
' Seueca : Hercules fureus Act. 11.393 und Statius Silv. 11.291. —
Lucauus : Pharsalia. III. 189.
- Ihr Name blieb bis zum. XV. Jahrhundert in dem eines in
der Nähe von Durazzo -wohnenden Stammes. Kristobulos, Das Leben
Mohammeds. III. XVI. § 1.
3
34
Eroberung Avar, als die Kultnrniission der Hellenen, welche nicht
durch ausreichende materielle Kraft unterstützt wurde, damals
auch ihr Ende erreichte. Das Illyrertum war frischer und außer
seiner Derbheit auch imternehmungslustiger. In der Geschichte
der Ardiäer ist der Umstand sehr charakteristisch, daß dieser
ursprünglich kontinentale Stamm, nachdem er ins Küstengebiet
gelangt war, auch die See so betrachtete, wie das Gebiet seiner bis-
heiigen Wanderungen, welches zu Beute-, Raubzügen und Guerilla-
krieg geeignet war. Die Illyrer wechselten nur den Schauplatz
ihrer bisherigen Raubzüge, ihre Lebensweise aber blieb diesellje. '
Ihnen war das Meer die Straße, welche zu den volki-eichen Inseln
und Küsten fühi'te, die Klippen der geeignete Hinterhalt, von wo
aus sie die Handelsschiffe übei-fielen. Wenn es schon zu Lande
schwer war diese unruhigen Stämme einigermaßen zusammen-
zuhalten, so war zur See die Disziplin ganz unmöglich. Solange
die Hellenen aus eigener Kraft ihre Kolonien beschützten und
die römische Eroberung sich nur auf Italien beschränkte, hatte
man keinen Anlaß auf die Stämme der Italiker zu achten.
Der Sieg Mazedoniens unterdrückte zwar die politische Freilieit
der Griechen, er eröffnete aber dem Osten den hellenischen
Element, welches in der Adria die Konkurrenz der Römer schon
ohnehin stark fühlte. Einerseits zog das reichere und zu-
gänglichere Absatzgebiet Asiens sie ab, andererseits wurden sie
durch die Verheerungen der Illyrer von der Adria zurück-
geschreckt. Wer von ihnen in der alten Kolonie zurückbliel/,
ließ sieh unwillkürKch zu den Römern hinziehen, die als die
Vei-teidiger der griechischen Freiheit wenigstens gegen die
Mazedonier und Illyrer auftraten.
König Agron starb. Seine Witwe, Teuta, diese Frau von
großer barbarischer Schlauheit, stellte die Seeräuberei auf eine
neue Grundlage. Ihre Heere drangen zu Lande bis Epirus vor.
eroberten die Hauptstadt, verwüsteten Elis und Messene und
zogen sich erst auf das Gerücht des Herannahens der furcht-
baren Dardanen zurück. Sie blieben auch zur See Sieger; die
illyrischen Schiffe en-angen einen glänzenden Sieg über die
1 Pausanias üb. IV. 35.
35
Acliaien ; Korkyra, die reiche Mntterkolonie wurde ilii-e Beute.
Nun beginnt die Aktion der römischen Republik, welche seit
der Mitte des III. Jahrhunderts die Schutzherrin der dalmatinischen
Insel Issa und auch sonst interessierte Partei war, da dde Habe des verkauften
Hirten dem neuen Herrn zukomme, oder dem Hii-ten selbst gehöre.
Im allgemeinen Avaren sie infolge ihrer Beschäftigung
Dienstleute, die an die Scholle gebunden Avaren, individuell
bewegten sie sich aber freier, als die kleineu Gutsbesitzer. Ihr
politischer Gesichtskreis Avar ihre Weide, jeder Hirt war ein
kleiner König in seiner Herde. Kurz und gut, sie Avaren Privat-
eigentum des Gutsbesitzers „homines sine tribu et nomine", sie
betrieben aber ihre Beschäftigung nach ihren GeAvohnlieiten und
lebten getrennt voneinander.
Ihr Haupt und Führer Avar der Schafmeister. Bei Tag
nehmen die Hirten ihre Mahlzeiten bei der Herde, abends essen
sie aber gemeinsam mit dem Schafmeister. Dieser achtet darauf,
daß die Werkzeuge in Ordnung sind, er gibt auf die Gesund-
heit des Viehes acht. Der Gutsbesitzer hielt daher Zugvieh für
ihn : Pferde, Maultiere, AA-elche die Werkzeuge zu den Hirten
tragen. Was die körperlichen Bedürfnisse der Hirten anbelangt,
A\urde Vorsorge getroffen, daß ihnen eine Dirne zur Verfügung
43
stand, „da der Hirt in der Liebe nicht sehr wählerisch ist".
Die Hirten nlimlich, die in den Wäldern und auf Milden Stel-
len die Herde weideten und gegen den Regen in rasch auf-
gestellten Hütten (casa repentina)' Unterkunft fanden und sich
ständig im Freien aufhielten, konnten ohne Frauen nicht leben.
Diese kräftigen Frauen ge]:)en auch auf die Herde acht, kochen
und sorgen für die Männer. Columella legt großes Ge\\acht
darauf, daß viele Hirtenkinder vorhanden sein sollen. Wenn
die Hirtenmutter drei Kinder hat, so muß man ihr nach der
Arbeit freie Zeit geben, daß sie die Kleinen versorgen könne ;
hatte sie noch mehr Kinder, so wurde sie von der Arbeit
beireit. In Illyricum — d. h. im nordwestlichen Teil der Bal-
kanhalbinsel — tragen die Frauen das Holz, weiden das Vieh
und hüten die Hütte.
Da die Sorge für die Gesundheit des Viehes dem Schaf-
meister zukam, mußte er einige Schriftkenntnisse haben. Varro
hält den schreibunkundigen Schafmeister zu diesem Amt für
nicht geeignet. Columella verlangt zwar nicht die Schriftkun-
digkeit, jedoch ein gutes Gedächtnis.- Hinsichtlich der Anzahl
der Hirten, meint Varro, zu 80 — 100 Schafen soll je ein Hirt
gehören.^ Bei einem Gestüte, das aus fünfhundert Pferden
besteht, reichen zwei Hirten aus.
Mit dem Hirtenleben ist die Milch- und Käsewirtschait
eng verbmiden.^ Den größten Nährwert hat der Kuhkäse, ob-
wohl er schwerer zu verdauen ist, dann folgt der Schafkäse ;
weniger wertvoll ist der Ziegenkäse. Der Käse wird vom Früh-
jahr bis Herbst erzeugt. Im Frühjahr, wenn Käse gemacht
wurde, molk man die Kühe morgens, im Sommer aber mittags. '
' Pastorum casa Florus I. XIII. 18. Paris, Lemaire. Casa pecuaria
.Toliannes de Ephes. Frag. Amst, 1889. c. XYI.
2 Lib. 1,. cap. VIII.
•^ In Epirus zu 100 Schafen je ein Hirt, zu 100 Ziegen je zwei
(Hb, IL, cap. 3.).
• * Varro lib. II., cap. XI. Columella lib. XIII.. cap. 13.
^ Über den Käse, als Zahlung^^mittel bei den wlachisclien Hirten
in der Gegend von Ragusa im XIV. Jahrb.. siehe K. .Jirecek : Sitzb. der
k. böhm. Ges, 1879.
44
Sie hatten viel sauere Milch..' Sie machten die Milch auch
in der Weise sauer, daß sie den Saft des Feigenbaumes hinein-
tröpfelten. In Erinnerung daran pflanzten sie neben dem
Heiligtum ihrer Göttin, JRmidna, Feigenbäume. Die Göttin
bekam diesen Namen nach Varro von der Mamme, die latei-
nisch rumis heißt, die noch säugenden Lämmer = sub rumi
agni Wir sind nicht berufen aus dem Wort Rumina, rumis,
den Yolksnamen Rumun abzuleiten, wir behaupten aber nichts
Neues, wenn wir den Sinn des Wortes Rumäne aus der Weide-
wirtschaft erklären wollen."
ni.
Die Beschreibung des Hirtenlebens ist vollkommen zuver-
lässitr und gibt ein einheitliches Bild der römisch-italienischen
Viehzucht.'' Wir brauchen die Darstellung VaiTOS nicht mit
Analogien zu unterstützen und zu erweitern.
Es Avürde uns weit vom Ziele ablenken, wenn wir in
Verbindung mit dieser Beschreibung alle jene Annahmen erör-
tern würden, die übrigens eine große Literatur haben, ob das
Hirtenvolk die nach Italien eingewanderte italische Volksschichte
war, oder ob die Landmrte diesen Hirten gegenüber die Erobe-
rer waren. Es ist aber gewiß, daß wenn auch die Hirten-
elemente, die bei der Gründung Roms von überall herbeiström-
ten, ihren Einfluß in der ersten Zeit der Organisierung des
Staates fühlbar machten, die Hauptkraft Roms von den grmid-
besitzenden Landwirten gebildet \\Tirde. Aus den topographischen
Verhältnissen Italiens, besser gesagt Mittel- und Süditaliens
1 Columella lib. XIII., cap. 9.
' Das Wort Rumun bedeutet also Melker. Rumen proxlmum gur-
gulioni quo cibus et potio devoratur. Isidori Etjm. XI. pag. 406. Migne.
Ruminare = wiederkäuen. Bei Auialfi ist Rominianum Reg. Nap. no. 402.
Übrigens ist das Zeitwort merrue = wiederkäuen auch im heutigen
Albanischen zu finden. Jedenfalls gehört dieses Wort zum gemein-
samen Wortschatz der Italiker.
■■' Bei den Wörtern, die im Hirtenleben vorkommen, sind aufFalend
wenig griechische Lehnwörter. Keller ; Lat. Volksetymologie S. 89. glaubt,
daß diese Wörter sich in Italien entwickelt haben.
45
folgte, daß die Weiden auf den Bergen nur zur Viehzucht zu
verwenden Avaren, und daß jene Hirtenschiclite, welche sieh
durch die lange Beschäftigung zu einer solchen herangebildet
hatte, neben dem freien römisclien Kultin-element, welches kraft
seiner Institutionen Eroberungen machte, die besitzlose Ur-
schichte darstellte.
Der Hirt wird vom gebildeten Römer durch seine Tracht,^
besonders aber durch seine Sprache unterscliieden. Cnoius Ful-
vius legatus (30 1 v. Chr.) verstand die Hprache der mittelitalieni-
schen Bauern nicht (sermo agrestis pastoris), man mußte sie'
ihm übersetzen, bezw. erklären." Es bestand nicht nur ein
gesellschaftlicher, sondern auch sprachlicher Unterschied zwischen
dem freien Römer und der uralten Hirtenbevölkerung. Wenn
wir das vom Caesar auf die Hirten angewendete Attribut im
heutigen Sinne nehmen, so müßten wir sie wild nennen.^
Infolge ihrer Organisation hatten sie aber ein starkes
Unabhängigkeitsgefühl. Die Natur war ihre Schule, mit der
gebildeten Gesellschaft waren sie nur durch den Schafmeister
verbunden ; es war schwer, ihnen gegenüber den Begriff" des Privat-
eigentums zu bestimmen. Das Weidenvergehen, das Vertreiben
des Viehs und die darauffolgende Bestrafung gab öfters Grund
zu Aufruhr. 185 v. Chr. entstand eine große Verschwörung in
Taranto in Apulien. Der Praetor L. Postumius, verurteilte 7000
von den räuberischen Hirten, worauf viele von ihnen entflohen.*
Man darf sich jedoch dieses Hirtenvolk nicht als eine
Kaste vorstellen, aus welcher man in eine freie Klasse nicht
i^elano-en konnte. Zur Zeit der Bür^^erkrieo^e woirden die Hirten
von ihren Herren bewaffnet und in die Reihe der Soldaten
gestellt „die vor ihi^en Herren in der Hoffnung auf die Freiheit
umso tapferer kämpften".'^ Ein solcher Austritt aus der Klasse
der Hirten löste aber das Verhältnis zwischen dem Befreiten
' Florus XVII. 4. Livius IX., cap. 2. ; X., cap. 4.
- Livius X., cap. 4.
^ De bello civ. L, cap. 57. „pastoresque indomiti".
* Liv. XXXIX., cap. 29.
^ Caesar a. a. 0.
40
und seinen alten Verwandten, und der so befreite Hirt wurde
nur für seine Person Mitglied einer gebildeteren Klasse, die
große Masse der Hirten blieb in ihrem früheren Zustand.
In der Geschichte des republikanischen Roms spielte die
Bewegung einzelner Volksklassen, welche die eroberten Gebiete
l)esetzten,' zweifellos eine Rolle. Ebenso gewiß setzte die Ver-
Ijreitung des Römertums erst infolge der Eroberungen des Kaiser-
reiches ein. Von Augustus bis Aurelianus konnte sich das
Römertum auf der Balkanhalbinsel ruhig ausbreiten. Der Aut-
»schwung der Macht des Reiches gab Gelegenheit dazu. Wenn
wir aber die Daten, die sich auf die Übersiedlung der Römer
beziehen, ins Auge fassen, so sehen wir zwar, daß der Prozeß
tatsächlich stattgefunden hat, daß aber hinsichtlich der einzelnen
Details uns nur allgemeine Umrisse zur Verfügung stehen. Wir
wissen, daß viele in die Provinzen ausgewandert sind, daß die
Kolonisationstätigkeit der Truppen große Erfolge erreicht hat,
solange sie systematisch geleitet wurde , aber schon 61 n. Chr.
bemerkt Tacitus. daß verschiedene Gruppen vermischt werden
und die in die Kolonien geschickten Leute eilig zusammen-
gerottete Scharen seien, „mehr eine Masse, als eine Kolonie ".-
Aus dieser Behauptung von Tacitus kann man ebenso wenig
eine Folgerung ziehen, wie aus einem Ausruf desselben :
„Einst sandte man den Legionen in fernen Provinzen aus Ita-
lien den Proviant nach, jetzt ist Italien unfruchtbar und auf
Afrika und Ägypten angewiesen."^ Dieser Umstand hatte aber
auch einen anderen Grund, als die L^nfruchtbarkeit, die man
ohnehin nicht im wörtlichen Sinne auffassen kann. Eine noch
so intensive Landwirtschaft konnte nicht soviel Einkommen
sichern, als der Handel. In diesem Zeitalter des KapitaKsmus
1 In Mazedonien und Epmis kann man auch die Ansiedelung-
größerer Massen annehmen, wir haben aber darüber keine Belege. Wenn
wir die Eroberung von Mazedonien, Epirus und Achaia berücksichtigen,
so hatten die italo-griechischen Beziehungen am Beginn des Kaiser-
reiches schon eine jahrhundertlange Greschichte.
2 Ann. Hb. XIV., cap. 27.
3 Ebendort Hb. XII., cap. 43.
47
lial)en sich große Kapitalien angehäuft und die Wirkung dieses
Umstandes fühlte der kleine Gutsbesitzer in erster Keihe. Inwie^
lerne diese Zustände auf die Auswanderung der Dienstleute und
der Hirten einen Einfluß hatten, wissen wir nicht. Es kann
aber mit Bestünnitheit behauptet werden, daß Dalmatien damals
auf der Balkanhalljinsel die wertvollste Provinz war. Sie Avar
*am nächsten zu Italien, ihre Urbewohner, die Illyrer waren
schon gebrochen, ihr Klima und ihre Vegetation begünstigte
das Vordringen der Römer. Es ist nur natürhch, daß die Aus-
wanderer und Ansiedler, die nach Osten aufgebrochen waren,
über Istrien nach Dalmatien gelangten und da am meisten
Wm-zel faßten. Die allgemeinen Beziehungen der dalmatinisch-
römischen Ansiedlung will ich nicht besj^rechen. Ich beschränke
mich nur auf die Schilderung jener wirtschaftlichen Momente, die
die aufgeworfene Frage in dieser Richtung beleuchten können.^
TV.
Bekannthch kam in der Geschichte des Kaiserreiches dem
kaiserlichen Privatbesitze, dem Patrimonium eine große Rolle zu,
welches sich durch Erljschaft, Kauf und Konfiskation vergrößerte.
Xatürhch handelt der größte Teil der ims diesbezüghch über-
liefei-ten Daten von Italien.-
Von den Flaviem ist es bekannt, daß sie die bebauten
italienischen Staatstjüter verkauften, aber die Weiden und Wälder
in Picenum und Reate, über welche (iebiete Varro spricht,
blieben im kaiserlichen Besitze, über dieses Gebiet stimmt die
Behauptimg des Siculus Flaccus zu,^ daß in dieser Gegend die
' Siehe Ladislau.< Retliv : Das Entstehen der walachischen Sprache
und Nation. 1887. Am gründlichsten und eingehendsten beschäftigte sicli
K. Jhecek mit dem Romanismus : Die Romanen in den Städten Dalma-
tiens während des Mittelalters.
- Hirschfeld, Uniersuchungen auf dem Gebiete der römischen
Verfassung S. 24 stellt das diesbezügliche Material bis 1877 zusammen.
' De cond. agrorum. Edit. Goesius. Amsterdam. 1674. 32. pag. 2. Ut
est in Piceno et in regione Reatiua, m quibus regionibus montes Romani
appellantur. Nam sunt populi Romani, quorum vectigal ad aerarium per-
tinet. Angeführt von Marquardt : „Rom. Staatsv." II. S. 248. 1. Anmerkung.
48
Berge i'öniiscli genannt werden. „Die Einwohner sind Römer
(Komani) deren Steuer in die Stuatskassu fließt." Diese Weiden
Aviirden später zum kaiserlichen J Privatbesitz, der unter der A'er-
waltung l>esonderer Proku)-atoren stand. Eine <jnelle des kaiser-
liclien Einkommens ist das Weidengekl: „pascna". Einzehie
Schafmeister der Hii-tengenossensehaften dieser Weiden .standen
im Pachtverhältnis mit dem Prokurator und Ivommen als solche
unter dem Namen „conductores" vor.'
Es Aväre überflüssig länger zu beweisen, daß in jenen
Gegenden, wo heute nur mehr eine ^^"eidenw^l•tschaft möglich
ist, im aligemeinen dasselbe Hirtenleben zu finden ist. Der
römische Kataster zog die unzugänglichen AVälder und felsige
Weiden nicht in Betracht.- Ich will damit nur sagen, daß eine
( xrundlage des italienischen Wirtschaftslebens : die Klasse der
Hii-ten Avährend des ganzen Kaiserreiches unverändert blieb und
auch im r(imischen Kechtsleben Spuren hinterließ. Bei diesem
nicht angesiedelten Element Avar das Wegtreiben des Viehs ganz
gewöhnlich, so daß sich der Begrifl' des Räubers und des Hii-ten
in der öfl'entlichen Meinung deckte.' Da die Hirten beritten
waren, komiten sie sehr leicht aus der fremden Herde ein Stück
Vieh wegtreiben und dann verschwinden. Daher verbot Kaiser
Valens (364) den carapanischen Hirten, die des Viehraubes be-
schuldigt Avaren, das halten von Pferden.^ Wenn sie zu Fuß
Avaren, konnte man sie rascher einholen. Dadurch Aväre aber die
Verpflegung der Hirten, die auf entlegenen Orten Aveideten, un-
möcflich cjeAVorden und deshalb Avurde in den suburbicarius
Provinzen den nicht verdächtigen Hirten ei'laubt Zugpferde zu
halten." Honorius trat A\deder strenger auf (399) und entzog
diese Erlaubnis. Die Räuber hatten ihre sicherste Zuflucht bei
> Marquardt a. W. 251—252. — Weber a. W. 229.
2 Siculus Flaccus. S. 24.
■' Maiorum i)iimus quisquis ille tuorum
Aut pastor fuit, aut istud, quod dicere vult,
Juv. 8. Sat.
* Cod. Theod. tit. XXX. 2. lex., „habendi equini pecoris licentiam
denegamus".
5 Ebend. 3. lex.
49
den Hirten, die entweder aus Fnrclit gehorchten oder Hehler
waren. Die Behörden hatten deshalb viel zu tun und bestraiten
die Banditen streng (883).' Das Gesetz hielt die Begriffie Hirt
lind Räuber für so nahestehend, daU den Grundbesitzern ver-
):)oten wurde, (409) ihre Kinder Hirten in Pflege zu geben
,,weil sie sieh damit zur Gesellschaft der Räuber bekennen".
JS^icht freie Leute dürfen es aber, „wie es oft geschieht", tun.-
Dieses starke uralte Element von großer werbender Kraft
wurde durch die Katastrophe des Kaiserreiches und das Herein-
stürmen der Barbaren gleichfalls, aber weniger, als die Klasse
der Landwirte getrotten. Die Goten brauchten Ackerboden, daher
liel-^en sie die Hirten in jenem Zustande, in welchem sie waren.
Bei den Einf.illen der Barl)aren, wenn die Herden vertrieben
A\urden, nahm man auch jene Hirten mit, die keinen Widerstand
leisteten, da solche Leute immer zu brauchen waren. Im all-
gemeinen veränderten sich diese Zustände in Italien auch nach
dem Aufhören des Kaiserreiches nicht.
Diese Darstellung bezieht sich auf die Hirten Italiens im
Zeitalter der Römer. Es taucht nun die Frage auf, in welcher
Verbindung die Klasse der italienischen Hirten mit der Be-
setzung der dalmatinischen Provinz steht.
V.
Die Überreste der römischen Hirtenwirtschaft sind bis
heutzutage in der Vieh-, besser Schafzucht Apuliens in den so-
genannten „Tratturi" zu finden, welche in den Provinzen Apulien,
Kalabrien und Basilicata des heutigen itahenischen Königreiches
Staatsgüter bilden.
„Tratturi'" werden jene breiten Wiesen wege genannt, auf
welchen das Vieh auf die Weide getiieben wird. Im Winter
hält sieh die Herde in der Gegend des sogenannten Tavoliere
di Puglia auf, im Sommer Avird sie aber auf die Weiden der
Molise und der Abruzzen getrieben.^
' Cod. Theod. XXIV. I. 9. - Cod. Just. XXXIX.
■' Cod. Theod. lib. IX. lex 21.
•^ Die Läncre der Tratturis beträo:t 1543 Kilometer.
50
In Italien werden dreierlei Trattnris untersekieden. Die
dnrchsclmittliclie Breite der eigentlichen Trattnris ist 111*11 Meter
(60 apulische Sehritte). Diese führen aus den Winterunterkünften
und aus den Weiden des Tavoliere in den Provinzen Potenza,
Bari und Leece in das heutige Tavoliere.
Zu der zweiten Gruppe gehören die „Bi'acei di Tratturo".
Diese sind jene Straßen, die die einzelnen Straßen miteinandnr
quer verbinden.
Tratturelli werden jene IS'ÖO — 55"55 Meter breiten AV'ege
genannt, welche zu den breiten Wegen und den Unterkünften
führen. Dieses Straßensystem wnrd durch die sogenannten Riposi
ergänzt. Unter diesen sind Wiesen von oft bedeutendem Um-
fang zu verstehen, auf welche der Hirt seine Herde treibt,
wenn auf der Straße ein Gedränge entsteht. Heutzutage sind
diese Ruhestellen größtenteils verschwunden, und die noch vor-
handenen haben ihre Bedeutung verloren.
Das Wort „tavoliere" stammt noch aus der Zeit der
Römer. Hinsichtlich der Bedeutung des Wortes sind die An-
schauungen sehr verschieden. Manche glauben es bedeutet eine
Ebene von bedeutendem Umfang. Nach Bianchini nannten die
Römer die den Hirten verpachteten Weidenparzellen „tavolieri".
Schon zur Zeit der Römer kannte man die „Tavoliere"
unter dem Namen „regaliae". Zur Zeit der Normahnen hießen
sie „Regie difese".
Alfons I. von Aragon stellte die Benennung tavoliere (in
seinem Edikt von 1. August 1447 Tivoli) wieder her und
organisierte unter dem Namen „Regia Dogana della mena delle
pecore in Puglia" eine neue Behörde, deren Aufgabe es war,
die Weiden den Herdenbesitzern unmittelbar zu verpachten.
Diese wurden „locati di Tavoliere" genannt.
Diese Verfügung schädigte in gleicher Weise die Boden-
kultur wie die Viehzucht. Dem Landwirt wurde nämlich da-
durch der Boden von guter Qualität entzogen, und der Hirt
mit einer großen Steuer und Gebühr belastet.
Zur Zeit Josef Bonapartes (21. Mai 1806) hob man diese
Zustände auf, insofeme die „locati" ein vererbliches Pachtrecht
51
erwerben und das veriDachtete Feld einlösen konnten. Die
Bourbonen setzten (13. Januar 1817) das Gesetz Bonapartes
außer Kraft, und obwohl sie einen Teil der Pachtungen still
anerkannten, stürzten sie viele Rechte um und schädigten
dadurch die Viehzucht sehr. Die neuere italienische Gesetz-
gebung (26. Februar 1865. Nr. 2186) löste die Frage so, dal.»
die dem Staat gehörenden Tavoliere, von den Lasten, die die
Bourbonen darauf gelegt hatten, befreit wurden, und derjenige,
der das Zweiimdzwanzigfache des jähidichen Pachtzinses bezahlte,
sein bisheriges Pachtgut als Erbgut erhielt.
Was die wirtschaftgeschichtliche Entwicklung der „Tratturi"
betrifft, so beschäftigt sich eine ziemlich große Literatur mit
dieser Frage, die wohl nur mehr einen lokalhistorischen Wert
besitzt.
Einige behaupten, die Tavolieri seien auf Grund der
Lex Publia entstanden, nach der jeder römische Bürger das
Recht besaß, sein Vieh auf die vom Feind eroberte, nicht auf-
geteilte Weide zu ti-eiben. Jene, welche dieser Meinimg sind,
glauben, daß das Wort tratturo aus dem tradoria und dieses
wieder aus dem tradus stammt. Tractus ist nach ihnen aus
den Wörtern iter und adus zusammengesetzt. Daraus kann man
den Begriff des „ins itineris imd actus" bilden, nach welchem
jemand das Recht hat mit Vieh und Wagen den Weg zu be-
nützen.
Nach der Meinung anderer rief Alfons I. die Tratturis
durch seine obenerwähnte Verfügimg ins Leben. Nach der
Meinung G. Podestäs kann keine der beiden Hypothesen
bestehen, am wenigsten die zweite, da König Alfons die schon
lange bestehenden Trattmis nur neu organisierte. Nach seiner
Meinimg fand die Bildung der Tratturi kurz vor der Besetzung
Samniums durch die Römer statt. Die samnitischen Hirten (aber
auch die von Vestinum und anderswoher) ti'ieben nämlich im
Winter schon vor der römischen Eroberung ihre Herden auf
die Weiden von Apulien, und zwar auf bestimmten Wegen, die
von den Römern tractoria genannt wurden.
Die Weiden von Apulien Avurden von den Römern mit
4*
52
Keclit geschätzt, denn sie sind wirklich die üppigsten AVeiden
der Halbinsel. Sie förderten den Ausbau der AVege um das
Hin- und Durchtreiben des Viehes zu erleichtern.'
Das römische Weltreich wurde zerstört; die Völkerwan-
<lerung veränderte das bisherige Verhältnis zwischen der
Hirten Wirtschaft und der Agrikultur von Gnmd aus. Die Land-
wirte von Apulien und Samnium suchten auf alle Weise ilie
Hirten zu unterdrücken.
Die Normannen, beziehungsweise Roger I. brachten Ord-
nung in diese Zustände, und bestraften mit Verlust des Lebens
und der Güter jene, die den auf den Tratturis sein Vieh trei-
benden Hirten bedrückten, oder ihn an seiner Wanderung
hinderten. Kaiser Friedrich H. ermäßigte zwar diese strenge
Strafe, sicherte aber auch die Wanderung der Herden mid die
Benützung der riposi." All das war erfolglos, bis Alfons L — schon
im Interesse seines Arars — bindend anordnete, daß die Hirten
im Winter verpflichtet sind ihr Vieh „ab torto cole" in das
Tavoliere treiben. Er ließ die Zahl der Tratturi bedeutend ver-
mehren und ordnete an, dieselben sollen 60 Schritt breit sein.
Infolge dieser Verfügungen blühte die Viehzucht auf mid im
Winter 1494 wurden 1,700.000 Schafe nach Apulien getrieben.
Natürlich sahen die süditalienischen Herren diese Vieh-
zucht, welche größtenteils nur dem Arar Nutzen brachte, nicht
gerne und wo sie nur konnten, schädigten sie die Herden und
legten ihnen verschiedene Lasten auf.
Infolge der vielen Beschwerden ließ Kaiser Karl (1549)
als spanischer König, durch Toledo, Vizekönig von Neapel, eine
L^ntersuchung durchführen, die zu einer Neuregelung des AVeide-
rechtes führte. Daraufhin blühte die Viehzucht wieder auf und
1556 weideten auf dem Tavoliere 1,483.318 Schafe und 14.400
• Als ein Beweis kann die Insclirift über dem Tor von Sepinum
angeführt werden, in welcher der Rationalis des Kaiser Augustus den
Behörden von Sepinum beßehlt, die Hirten von Sepinum gegen die
Bedrückungen ihrer Herren in Schutz zu nehmen.
- In der Konstitution mit den Beginn : Cum per partem Apuliae
feliciter transiremus.
Kühe. 1578 wuchs diese Zahl auf 3,000.000 an, und das Ärar
bezog ein Einkonmien von 450.000 Dukaten davon.
Zu dieser Zeit wurden die Grenzen der Tratturis mit Steinen
bezeichnet und diejenigen zur Todesstrafe verurteilt, welche diese
verrückten. Mit diesen Grenzzeichen hatten die Hirten viel zu
tun und für die vielen Streitigkeiten büßten die Hirten: 1<)12
Avurden nur mehr 580.947 Schafe auf das Tavoliere getrieben.
1()50 wurde das ganze Netz ausgemessen und ein Kataster des
ganzen Ge})ietes gemacht.
Jedoch hörten die Beschwerden nicht auf. Die Pächter
beschwerten sich fortwährend und hatten teils mit den Beamten
des Arars, teils mit den bedrückenden Land^virten Streitigkeiten,
Es nützte nicht viel, daß die Angelegenheit der Tratturi einer
besonderen Komission anvertraut wurde ; bis zu der erwähnten
Regelung von 1806 höi-ten die Beschwerden wegen unerledigter
Grenzstreitigkeiten nicht auf^ Es braucht nicht gesagt zu werden,
daß das Einkonunen des Arars sich fortwährend verminderte.
Anfang des XIX. Jahrhunderts nahm zwar die Schafzucht
einen Aufschwung (1800 eine Million), aber bis 1865 verbheb
als bittere Folge der trostlosen politischen Verhältnisse auch in
dieser Hinsicht eine gänzhche Kechtsunsicherheit. Von Schritt
zu Schritt können wir beobachten, Avie die Gutsbesitzer die Wege
auf den Weiden sozusagen expropriieren und die Wiederher-
stellung aufhalten Avollen. Endlich wurde dem in der Weise
abgeholfen, daß 1875 die Forstadministration amtlich die Rechts-
lage und das Besitzrecht der eizelnen Straßen auf den AVeiden
bestimmte und nach einem Kampf von zehn Jahren diese Frage
löste. Hienach beträgt die ganze Länge der Wege 1543 Kilo-
meter und die Fläche des Tavoliere 15.352 Hektare. Das ist
im Besitz des Arars,
Man wird leicht verstehen, daß zalilreiche Gemeinden,
welche die einzelnen Straßen 30 Jahre durch bebauten, ein
Besitzrecht darauf zu erwerben bestrebt waren, welcher Bestrebung
aber das Gesetz im Wege stand. Bis 1865 hatten diese Straßen
öffenthchen Charakter und man konnte nur durch Erbpacht und
dadurch ein Eigentumsrecht erwerben, dalj man den Boden ein-
löste; der X. Artikel des Gesetzes vom Julire 1865 gab aber der
Finanzbeliörde Anlaß die überflüssigen Straßen des Tavoliere
mit der Zustimmung des Provinzrates verkaufen zu kcinnen.
Die den Tratturi benachbaiien Gutsbesitzer erhielten innerhall:»
eines Monats ein Vorkaufsrecht, das sie mit Recht beanspruchten,
da die durchziehenden Herden auf ihren Gütern manchmal einen
bedeutenden Schaden verursachten.
Die Viehzüchter des ehemaligen Königreichs von Neapel
hoffen heute noch, daß die Viehzucht aufblülien kann und sind
deshalb gegen den Verkauf der Tratturi. Der Sieg der Agrar-
interessenten ist aber zweifellos. Mit letzterem rechnend unterbreitete
die italienische Kegierung am 3. Mai 1893 dem Parlament eine
Gesetzvorlage, wonach die Breite der Tratturi reduziert und die
Zahl der Riposi auf das Miniminn vermindert werden sollte ; die
überflüssigen Tratturi woirden verkauft und die übriggebliebenen
den interessierten Provinzen mit der Verpflichtung übergeben,
daß sie die Bedürfnisse der Viehzucht decken müssen und die
Tratturi ohne (he Zustünmung der Regierimg nicht verkaufen
dürfen.
Die Gesetzvorlage begründet diese Maßnahme damit, daß
eine halbe Million Schafe nicht so viele Straßen brauche, wie
3,000.000. Die Regiermig hatte bisher als Kosten der Instand-
haltung der Tratturi 60.000 Lire bezahlt und 42.000 Lire ein-
genommen, und so zahlte sie 18.000 Lire darauf. Nach Durch-
fiüii'ung des Gesetzes bekommt die Landwirtschaft 7738 Hektar
guten Boden und die Regierung verdient durch den Verkauf
6,000.000 Lire.
1893 ist diese Vorlage nicht Gesetz geworden. Die itaheni-
sche Kammer nahm die Vorlage nicht wohlwollend auf, und
seither ist die Lage der Trattuii unverändert. '
' Diese Skizze habe ich auf Grund der Studie von G. Podestii,
I tratturi del Tavoliere di Puglia, zusammengestellt (in der Fachzeitschrift
L'eco dei campi e dei Boschi, Rom 1894. Nr. 79). Sehi" interessant ist der
Aufsatz von Masei Angelo, Discorso sull'origine, costiimi e stato attuale
della nazione Albanese (sine anno. In der Kgl. Bibl. in Neapel. 185. cap. 67)
über die albanischen Hirten von Südalbanien, der auch auf die alten
55
Meoli, der Verwalter des Forstinspektorats von Foggia
schildert dieses Hirten leben in folgender Weise :
„Die Viehzucht in Puglia beschränkt sich hauptsächlich
auf die Schafzucht. Es ist bekannt, daß früher mehr als drei
jVlillionen Schafe in dieser Gegend vorhanden waren, heute aber
diese Zahl sehr tief gesunken ist. Die Ursache dieser „Depecoratio"
ist einerseits das Gesetz von 18G5, welches das „Tavolliere delle
Puglie" dieses aus großen Wiesen bestehende Gebiet, in Acker-
boden umwandelte, andererseits das italienische Gesetz von 20.
Juni 1877, welches die A])holzung der Wälder gestattete, in
dessen Folge einige hunderttausend Hektar zum Ackerboden
wurden, besonders jenes hügelige Gebiet, welches sich am Rande
der AVälder und der Wiesen ersti-eckte.
Heutzutage überschreitet die Zahl der in Puglia weidenden
Schale auf keinen Fall die hallte Million und diese Zahl verteilt
sich auch unter den verschiedenen Eigentümern so, daß auf einen
kaum mehr als 2000 — 8000 Stück fallen. Heutzutage ist die Schaf-
zucht so eingerichtet, daß der HeiT sich selbst damit nicht beschäf-
tigt, sondern die Sache einem Verwalter, Schafmeister anvertraut,
der gewöhnlich ein mehr oder weniger verständiger Hirt ist.
Sein Name ist ji/.(f.'<S((ro. Massarius, massaio, massaecustos heißt
allgemein der vilHcus in Italien. Das Wort massaro ist höchst-
wahrscheinlich ein itahenisches Wort aus Picenum, stammt aus
dem heutigen albanischen maza (grich. ua^a). Brot und bedeutet
den Brotverteiler.
Der Massaro. den der Sottomassaro unterstützte, teilt die
Herde in Gruppen von 250 Stück ; diese Gruppen heißen : morra.
Die Morra, in welcher 15 Böcke sich befinden, ^\ird emem Hii*ten
übergeben. Er hat zwei Hunde.
Von Ende Mai bis Ende September weiden die Herden
in den Wäldern der Abruzzen und auf den Weiden der Basihcata.
Illyrer ano-ewendet werden kann. Ein sehr interessantes Analogen bietet
uns das Hirtenleben in Sardinien, wo die Rolle des conductor der
armentarius curador hatte und der Name des berittenen Hirten Mayor
de caballos war. Eino-eliend Miscelliiiiea di Storia Italiana III. Serie III.
B. Turin 1895.
56
Im Sommer hat die Herde keine Unterkunft und Schutz vor Gewitter
und Regen, sie hält sich meistens unter freiem Himmel auf. Es
muß bemerkt werden, daß die Herde eines Eigentümers nicht
an einer Stelle weidet, sondern je nach der Morra, gruppenweise
auf anderem Gebiet.
Das Auftreiben des Viehs von den ebenen Weiden in das
Gebirge und das Abtreiben von doi-t ordnet das königliche Amt
der Tratturi an. Das Auftreiben beginnt bei Tag. Die Herde
macht tüghch 15 — 20 Kilometer, abends wird sie in einen aus
Hanf geflochtenen viereckigen Zaun getrieben.
Selbstverständlich werden die Schafe abends und in der
Früh gemolken und aus der Milch Käse gemacht.
Die Milchwirtschaft ist dem sogenannten Capo Buttero
anvertraut. Buttero stammt aus dem Woi-t butta = Melkgeschirr.
Der Massaro, Sottomassaro, Capobuttero, die Hirten und die
Hunde werden von den Butteri verpflegt. Je ZM^ei Morra haben
einen Buttero, der ein Pferd oder einen Esel besitzt. Er liefert
auch das Futter und die zur Milchwirtschaft nötigen Mittel.
Die Hirten und Butteri werden nie aus den Bewohnern
der Ebene gewählt, sondern immer aus den kleinen Oi-tschaften
der Abruzzen, Molise und der Basilicata genommen, je nach dem
die Herde auf diesem oder jenem Gebiet weidet. Auf diese Weise
haben die Hirten den Vorteil, dal.) sie sich im Sommer in der
Nähe ihres Heimatsortes aufhalten.
Der Massaro, Sottomassaro und der Capobuttero werden nach
dem Maß ihrer Geschicklichkeit und nach der Zahl der Schafe
der Herde bezahlt. Die Hirten und die Butteri haben aber einen
beständigen Lohn. Ihre jährliche Entlohnung beträgt 170 — 200
Lire, dreimal monatlich bekommen sie Brot (jedesmal ungefähr
12 Kilogramm), einen Liter Ol und 1 Kilogramm Salz, und
jähi-lich ungefähr 7 Kilogramm gewöhnliche Butter, drei Schaf-
häute fürs Gewand und jedes dritte Jahr einen wollenen Pelzmantel.
Die Hirten und die Butteri heiraten aus ihrem Dorf, können
aber das Familienglück kaum genießen, da sie nur von Ende
September bis Ende Mai in jeder zweiten W^oche auf zwei Tage
nach Hause gehen dürfen und nur ausnahmsweise wöchentlich
57
einmal. Sie gehen Samstag nachmittag nach Hause und kommen
jNIontag in der Früh zmüick. Aber auch dann haben sie keine
vollständige Freiheit, da sie die l'fhcliten des Buttero über-
nehmen, während der Buttero das Vieh hütet."
Ich konnte nur eine kurze Schilderung des italienischen
Hirtenlebens geben. Aber aus dieser Schilderung ist schon klar,
daß wir die antiken Sitten nur wenig verändert vor uns haben.
Nun will ich auf die Frage antworten, in welcher Beziehung
dieses itahenische Hirtenvvesen zu der Besetzung Dalmatiens steht.
VI.
Es wäre eine unbegründete Kombination, wenn wir das
allgemeine Bild der römischen Besetzungen auf die Verhältnisse
der Provinz Dalmatien anwenden wollten. Wir können nur
behaupten, daß die wirtschaftliche Besetzung der Provinz aus
den Terrainverhältnissen zu erklären ist. Es ist weiter natürlich,
daß zur Zeit des römischen Imperiums die dalmatinische Küste
mit ihren Zentren, aus welchen die Straßen in die Gegend der
Save und der Donau führten, das römisclie Element mehr anzog,
als das Gebirge des inneren Landes.
Wenn wir in Betracht ziehen, daß nur 50*8 Vo jener Gebiets-
fläche von 12.884 Quadratkilometer, welche heute Dalmatien
genannt wird, fruchtbar ist und davon
Acker 10-7Va
Weiden 4r,-3Vo
^Veingarten ♦j*4Vo
Garten und AViesen .... 8"77o
Wald 80-0 Vo
so wird man nicht sehr kühn sein, wenn man für die Zeit der
Römer eine ähnhche Verteilung annimmt; wir müssen nur den
Anteil des Waldes auf Kosten des Ackerbodens höher ansetzen.
Wenn wir diese Küste und das heutige Bosnien und die Her-
zegowina, welches nur W^ald- und Bergwerkgebiet war, in Betracht
ziehen, so hatte das uralte Hirtenwesen in der ganzen Provinz
einen ungleich größeren Platz zur Petätigung. als die Land-
wirtschaft;.
0>*
Es gab hier Wald-, AVeiden- und Wiesenwirtscliaft. Bis
zur Zeit des Kaiser Vespasianus, solange die 11. Legion sicli
auf dem Plateau von Knin (Bumuni) aufhielt, gehöiien ihr
Wiesen, auf welchen man das Vieh weiden ließ. Sj)äter wurde
auch das staatlicher Besitz und dessen Grenze zwischen der
AViese und dem benachljarten Waldgebiet vom Procurator be-
stimmt.' Alle Güter, welche in dieser Provinz entstanden waren,
o)) in kaiserlichem oder in Privatbesitz — ausgenommen der
Boden in der Xähe der fünf dalmatinischen Kolonien — . bezogen
ihr Einkommen haiiptsächlich aus der Viehzucht. Wir verfügen
ül)er viel zu wenig Daten, um die Wirtschaftsführung in Dal-
matien zur Zeit der Römer so genau darstellen zu können, wie
das z. B. betretfend Africa möglich ist. Der Ackerbau — inso-
ferne anfangs Subpächter den Boden l^ebauten — wurde unter
densellien Bedingungen betrieben, wie in Italien.'- Betreffs der
Hirten aber, dies- und jenseits der Dinarischen Aljien. verfügen
wir über keine Daten.
Wir wissen nur soviel, daß die eingeborenen Hirten Dal-
matiens Illvrer waren. Es taucht eine ganze Menge von Fragen
auf, wenn wir das Schicksal einzelner Schichten der römischen
Besetzung erklären wollen.
Kamen Hirtenvölker in größerer Zahl aus Italien nach
Dalmatien y Wenn .sie kamen, welchem Dialekt gehörten sie an?
Wann kamen sie? Was hat es für einen Grund, daß aus dem
dalmatinisch-herzegowinischen Inlande, welches ursprünglich von
Illyrern besiedelt war, das illjrische Element vollkommen ver-
schwand y Löste es sich im Römertum auf, oder w^urde es ganz
vernichtet? Diese Fragen können nicht beantwortet werden.
Was wir darlegten, beweist nur soviel, daß das Bild des
italienischen Hirtenwesens im I. Jahrhundeii n. Chr. gleich
ist jenem des Hirtenlebens auf dem Balkan. Das gibt zum Ver-
' Corp. Inser. L. 13.250. Hermes XIX. Schulten, Das Territorinm
legiüuis. S. 481.
2 Schulten, Die" lex Hadriana de ruderibus agris Hermes. XIX. 204.
Die Reformen Hadrian.? bähen wahrscheinlich auch Dalmatien berührt.
Vom selben, Die römische Grundherrschaften. Weimar, 189G.
59
i^leicli Gelegenheit, ist aber kein unmittelbarer bistorisclier Beweis
betreffs der Herkunft.
Wir wollen auf den Einflul.t der illyrischen und tlirazischen
Sprachen auf die rumänische nicht näher eingehen. Was die
Sprachwissenschaft in dieser Hinsieht herausgefunden hat, beweist
nui' soviel, daß rumänische Hirten mit thrazischen und illynschen
Elementen längere Zeit verkehrten. Die Ergebnisse dieses Ver-
kehrs sieht man am Wortschatz mid an der Stniktur der rumä-
nischen Sprache ; dieser Umstand macht aber die Hypothese
nicht wahrscheinlicli, daß die Rumänen in ihrer Gesamtheit aus
romanisierten thrazischen oder illyrischen Völkergruppen hervor-
gegangen Avären. ]\Ian kann nur Ijehaupten, daß die Thrako-
Illyrer eine Schichte der Rumänen ]>ilden. Gewiß geschah eine
Blutvermischung wählend des Verkehres dieser Elemente, aljer
den Grad derselben kann man auf Grund der bisherigen For-
schungen nicht bestimmen.
Auch jene Erklärung ist nicht anzunehmen, daß die
Rumänen auf der Balkanhalbinsel städtische Kolonisten und
Landwirte waren und infolge der Völker wandening zu Hirten
geworden sind. Auf der BalkanhaDjinsel waren echte römische
Elemente ursprünglich nur im westlichen Teile : in Dalmatien,
Moesien und Praevalis.
An der Küste leben — dies bedarf keiner längeren Erör-
tenmg — heute noch Sprossen des imter venezianischen Einfluß
gekommenen (venedigisierten) Neo-Romanismus. Im östlichen und
südlichen Teil der Halbinsel war aber das städtische römische
Element nicht zahlreich imd stand noch dazu unter dem kultu-
rellen Einfluß des Hellenismus.' Infolge der Einfälle der Völker-
wandeining flüchteten sieh jene städtischen und landwirtschaft-
lichen Elemente, soweit sie konnten, nach Italien, viele wurden,
da sie Widerstand leisteten, vernichtet. Es gab zweifellos Fälle,
daß einzelne sich ins Gebirge flüchteten, eine massenhafte noma-
dische AVanderung konnte aber nicht stattfinden. AVenn wir
auch nicht in Betracht ziehen, daß aus städtischen Bewohnern
' Claudius sagt einem Barbaren (Suctonius CXLII.) : „Cum utroque
sermone nostro vis paratus'".
60
keine Nomaden werden konnten, kann maiv annehmen, daß die
ihres ganzen Gutes beraubten städ tischen Bewohner, die vom
Hirtenleben keine Ahnung hatten, imd die blasse der Landwirte
im Gebirge friedlich hätten verbleiben können y
Auf der Bühne sind wir an verkleidete Ritter gewöhnt,
aber von einer solcher Umwandlung ganzer Volksmassen, die
vertrieben wurden, kann keine Rede sein. Wenn abe)' nur ein-
zelne sich flüchteten, wie konnten sich diese Element^ zu einer
Nation gestalten y L nd wenn wir annehmen — was notwendig
ist — daß es im Gebirge eine Hirtenbevölkerung gegeben hat,
Avelche die „lingua nistica" sprach, so kann man sich vorstellen,
daß diese so massenhafte Flüchtlinge aufgenommen haben y
Diese von ihrem Vieh lebenden Hirten mußten sich freuen,
wenn sie Frieden hatten, und was konnten sie mit den zu ihnen
fliehenden Herren anfangen y
Alle diese Kombinationen werden durch die Tatsache
entkräftet, daß im östlichen Teile der Balkanhalbinsel die
walachischen (bulgarisch und serbisch wlach, neugriechisch
K()rr(ii\j\ c/) Wanderhirten von Serbien angefangen bis zum
Schwarzen Meere heute noch leben.
Der Name der rumänisch Redenden ist Kutzowlach, jener
der griechisch Gewordenen Karakacan. In Mazedonien sind die
Schafhirten Aveiße, die Viehzüchter schwarze Wlachen. Wenn
wir die Beschreibung K. Jireceks * mit den Klassikern vergleichen,
so bekommen wir ein vollkommen übereinstimmendes Bild des
Hii-tenlebens, wie es zwei Jahrtausende hindurch im Gebirge un-
verändert geblieben ist. Sie weiden in Gruppen von 60 — 100
Personen vom 28. April bis 14. September auf den Bergweiden
(in einer Höhe von 1000 — 1500 Meter), im Winter begeben
sie sieh in die Katuns: das Haupt des Katuns ist der Kehaja,
in Mazedonien slawisch celnik.
Sie erkennen die staatlichen Behörden überall an, zahlen
Pachtzins für die Weiden, halten aber in ihrer engeren Gesell-
.schaft an den GeAvohnheiten fest. Dieses so zähe Volk wurde
weder din-ch die römische, noch die byzantinische, oder die
' K. .Tirecek, Das Fftrstentum Bulgarien. 118—124.
61
bulgarische, griechische und tüi-kische Herrschaft seßhaft ge-
macht. Sie blieben, was sie waren : eine Hii-tenklasse mit eigener
Sprache. Insoferne die Eroberer, wie die Kroaten. Serben und
Bulgaren einzelne Gruppen in ihr Staatswesen einfügten, paßten
sich diese dem slawischen Rahmen des sttiatlichen und munizi-
palen Lebens an. Ein Teil ging im Slawentum, welches der
römisch-byzantinischen Herrschaft folgte, auf.
Auch in der alten römischen Provinz Dalmatien gab es
ein solches Hirtenvolk. Heute gibt es keine rumänisch Sprechenden
an der Küste oder auf bosnischem Gebiet. Aber aus den Orts-
namen mit walachischer Endung, die im XII. und XHI. Jahr-
hundert auf diesem Gebiet vorkommen, erhellt, daß die slawische
Ansiedlung von Friaul bis zu den Dinarischen Alpen und zum
Sar-Dagh auch dieses Hii-tenvolk vorfand. Das Ergebnis der
slawischen Ansiedlung war. daß die slawischen Eroberer die
Hii-teneleraente, die von der Küste entfei-nter waren, aufsaugten. '
Diese Aufsaugung muß längere Zeit gedauert haben, bis
<lie wandernden Hirten infolge des Einflusses, den einerseits das
Christentum, andererseits die slawische Stammesorganisation auf
sie ausübte, sprachlich mit den angesiedelten slawischen Guts-
besitzern verschmolzen.
Die serbischen, bosnischen und kroatischen „Wlachen"
des Älittelalters kommen als Hirten von niederer Gesellschafts-
klasse vor, die aber sprachlich den Eroberern gleich sind, ihre
Wm-zel reicht aber in die erste Zeit der slawischen Erobeining,
in das VI. Jahrhvmdert zurück.
Diese Darstellungen sind nur kleine Mosaiken. Es ist
kein vollständiges Bild der politischen Entstehung des wlacho-
riunänischen Elementes. Was muß man tun um die richtige Quelle
der geschichtlichen Entstehmig dieses Volkes kennen zu lernen y
1 Was Friaul betrifft : I nomi locali del elemento slavo in Friuli.
Firenze, 1897. In einer Urkunde von 1170—1190 kommt um Tagliamento
der Name Radul vor. J. Trinke: Listine iz 1. 1170—1190. Udine. Diese
Frage wurde von K. Jirecek in einer Abhandlung vollkommen geklärt : Die
Wlacben und Maurowlachen in den Denkmälern von Ragusa. Sitzungiäb.
der Kgl. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften in Prag. 1879—1880.
Ö2
Man muß die Keihe jener Fragen bestimmen, durcli deren
systematische Behandlung man zur möglichen wissenschaftlichen
Lösung der rumfinischen Frage gelangen kann. Absolute Gewiß-
lieit kann nicht beanspnicht werden.
In erster Reihe muß man die Umstünde der Wanderung
der Italiker auf der Balkan- und italienischen Halbinsel erörtern.
Dann muß man ein systematisches Bild der Ausgestaltimg
des Romanismus im westlichen Teile des Balkans in Verbindung
mit der Geschichte der Illyrer entwerfen. Die kultm-ellen Be-
ziehungen des Romanismus mit dem Slawentum sind darzustellen.
Dann die Verhältnisse des balkanischen und italienischen
Hirten Wesens bestimmen. Mit all dem parallel muß die sprach-
wissenschaftliche Forschung vorgehen. Was die Immigration der
moldauischen, walachLschen, siebenbürgischen Rumänen betrifft,
so ist die Aufgabe die topographische und Siedlungsgeschichte
Siebenbürgens zu schreiben. Die anthropometrischen Studien
brauchen nicht noch betont Averden. Sie werden uns das Bild
der Rassenverraischung geben.
63
Albanien in der Vergangenheit. ^
Von Dr. Konstantin Jireceh,
Die großen Umwälzungen in den Balkanländern, welche
seit Oktober 1912 die Welt überrascht haben, führten zur Ent-
stehung einer neuen politischen Einheit, zur Gründung eines
autonomen Albaniens.
Die Vergangenheit Albaniens, besonders im Mittelalter,
wurde im XIX. Jahrhundert von mehreren fleißigen Gelehrten
eifrig untersucht: von dem bekannten Verfasser der ., Fragmente
aus dem Orient", Jakob Philipp Fallmerayer, einem Tiroler aus
der Umgebung von Brixen, von dem östeireichischen General-
konsul Johann Georg v. Hahn, von dem Professor in Königs-
berg Karl Hopf und von dem Russen V. Makusev, zuletzt
Professor in Warschau. Eine feste Grundlage wird ihr das von
L. V. ThaUdczy, Professor v. SuflFlay in Agram und meiner
Wenigkeit zusammengestellte Urkundenbuch geben, mit einem
umfangreichen Material aus den Archiven von Italien (besonders
Korn, Venedig und Xeapel) und Dalmatien. Der erste Band ist
im Frühjahr 1913 erschienen.- Sehr verdienstvoll sind die
archäologischen Arbeiten des französischen Konsuls Degi-and,
des österreichischen Generalkonsuls Ippen, des Dr. Karl Putsch
• Teilweise vorgetragen in der Historischen Gesellschaft an der
Wiener Universität am 14. Januar 1913.
- Acta et diplomata res Albaniae mediae aetatis illustiuntia. Col-
legerunt et digesserunt Dr. Ludovicus de Thallöczy, Dr. Constantinus
Jirecek et Dr. Emilianus de Sufflay. Volumen I (a. 344—1343). Vindobonae,
Holzhausen 1913. XXXVIII und 292 S. (835 Nummern.)
64
ans Sarajevo und des Dr. Franz Baron v. Xopcsa. zimi Teil in
den ..Wissenschaftlichen Mitteilungen aus Bosnien".'
Die Darstellung der (jeschic-hte des Landes ist nicht leicht.
AUmnien hat seit dem Altertum ftie ein einheitliches, großes,
nationales Reich gebildet. Dadurch unterscheiden sich die
Alljaner von den Griechen des Mittelalters, den Bulgaren.
Öer])en und sogar den Bosniern. Albaniens (lescliichte veiieilt
sich auf die Geschichte verschiedener fremder Staaten, kleiner,
einheimischer Fürstentümer und der autonomen Stämme des
Gebirges.
Die Yoi-fahren der All)aner waren die Illyrier des Alter-
tums (altlateiniscli Hilurii). deren zahlreiche Gruppen an der
Üstküste des Adiiatischen Meeres von Epirus nordwärts bis nach
Pannonien wohnten. In Italien werden die Veneter mid die
Stämme Apuliens (Messapier, Japjger usw.) zu ihnen gerechnet.
Der Sprache nach hatten sie eine Mittelstellung zwischen den
Hellenen und Italikern. Die aus den Inschriften bekannten
illyi-ischen Personennamen stehen den italischen näher als den
hellenischen. Sie sind nicht zweistänmiig, wie die Mehrzalil der
hellenischen, germanischen, slawischen oder iranischen, sondern
meist emstämmig. z. B. Bato (bei den Griechen Baton geschrieben).
Apo. Tato. Tito, Verzo. Plares (im Genitiv Plarentis), Dassius,
Plassarus, Pleuratus usw. Auch die Oi-tsnamen Illyricums
und Italiens haben mitereinander viel Gemeinsames. Das Volk
Avar geteilt in eine Menge kleiner Einheiten, wie die Delmatae
bei Salona. von denen Dalmatien seinen Xamen hat. die Vardaei
' Die von Dr. Karl Patsch, Leiter des bosniscli-lierzegowinischeii
Instituts für Balkanforschung, herausgegebene Sammlung „Zur Kmide
der Balkanhalbinsel, Reisen und Beobachtungen'' (1904 f.) enthält :
Karl Steinmetz, Eine Reise durch die Hochländergaue Oberalbanieus
(Heft 1) ; Desselben, Ein Vorstoß in die uordalbauischen Alpen (3) ;
Ippen, Skutari und die nordalbanische Küstenebene (5) ; Steinmetz, Von
der Adria zum Schwarzen Drin (6) ; M. Dr. Erich Liebert, Aus dem
nordalbanischen Hochgebirge (10) ; Dr. Franz Baron Nopcsa, Aus Sala
und Klementi, albanische Wandenangen (11); M. Ekrem Bey Ylora, Aus
Berat und vom Tomor (13) ; Nopcsa, Haus und Hausrat im katholischen
Nordalbanien (16).
,65
(Anliaioi der Griechen) ]jei Mukarska, die Docleates im lieutigen
Montenegro, die Pirustae und Dassaretae in Nordalbanien usw.
Es waren meist kriegerische Hirtenstiimme. Avelche sich an der
Ivüste durch ilire Piraterie den Hellenen luit^ liömern xulet/i
sehr unangenehm machten. »Silberbergwerke gab es in Damastion
bei den Dassareten, wahrscheinlich in der heutigen Di))ra. Das
illyrische Königreich des Agron, der Königin Teuta und ihrer
Nachfolger im III. und 11. Jahrhundert v. Chr. hatte seine
^littelpunkte in Scodra (Ökiitari) und Jvhi/.<jn (Risau(|), umial.'ite
al>er nicht die JJergstämme des nördlichen Dalmatiens. Die Römer
set/ien (1()8 v. Uhr.) den letz-ten, auch durch seine Münzen
(mit griechischen Aufschriften) bekannten König Genthios als
A erblindeten der Mazedonier ab, aber die Unterwerfung der
nördliclien lUyrier wurde nach langen, schwierigen Kriegen erst
unter Augustus vollendet.
Intensiv war der Kulturein fluß der Hellenen. Die Bürger
von Korkvra (Korfu) gründeten an der flachen Küste des heutigen
^littelalljaniens zwei Kolonien, deren Sil])ermünzen heute in allen
Ländern bis zur Donau und bis nach Siebenbürgen überall
gefunden werden. Ein wichtiger Platz war Epidamnos, später
Dyrrhachion genannt (jetzt albanisch Dürres, slawisch Drac,
italienisch Durazzo), ursprünglich auf einer felsigen Halbinsel
erbaut, alle Jahrhunderte hindurch ein Hauj^tort des albanischen
Küstenlandes. Das südlicher gelegene Apollonia ist seit dem
Zeitalter Kaiser Justinians verödet, durch die fortschreitende
Versumpfung der benachbarten Flußmündungen. Die von Dr. K.
Patsch beschi-iebenen Ruinen liegen an der Mündung des Semeni,
Ijei dem griechischen Kloster „Panagia tis ApoUonias" und dem
von Aromunen (Kutzowalachen) l^ewohnten Dorf Pojani. ^ Der
Erlie von Apollonia wurde das südlicher gelegene Aiüon, das
jetzige Valona (griechisch aulon. Graben oder Kanal), überragt
V(.)n der großen Bnrg Kanina. mit einem vortrefflichen, natür-
lichen Hafen. Eine Kolonie der Syrakusaner bestimd seinerzeit
1 Dr. Karl Patsch, BsiH Sandschak Berat in Albanien. "Wien, 1904, 4".
(Schriften der Balkankommission der kaiserlichen Akademie der Wissen-
schaften, Antiquarische Abteilung. Nr. 111.)
Q6
auch in Lissos mit der Burg Akrolissos über der ^^t<ldt. in dem
jet/jgen Alessio (allmniscli imd slawisch Ljes).
Der alexandrinische Geograph Ptolemaios im II. Jahr-
hundert n. Chr. erwähnt im Lande östhch von Lissos einen
vStamm der Albaner mit der Stadt Albanopolis, deren Lage
Hahn in den Ruinen von Skurtese am Westfuß des l^orges von
Kroja suchte. Der Name dieser Albaner wurde seit dem XI.
Jahrhundei-t infolge der strategischen Wichtigkeit ihrer schwer
zuofmslichen Wohnsitze auf alle Keste der alten lUyrier ül:»er-
tragen. Die Landschaft um Kroia und Elbassan heißt im XL
bis XV. Jahrhundert bei den Byzantinern Arbanon oder All>anon.
lateinisch Arbanum, altserbisch Kaban. Das Volk nannte man mit
stetem Wechsel zwischen l und r griechisch Albanoi, Arbanoi
oder Al])anitai, Arbanitai, lateinisch Arbanenses oder Albanenses.
Aus der lateinischen oder romanischen Form ist auch das sla-
wische Arbanasi entstanden, aus der neugriechischen, die Arva-
nitis lautet, endlich die türkische Arnaut. Die Albanesen nennen
sich selbst ebenfalls Arber oder Arben. Jünger ist der Xame
Schkipetaren (nach Gustav Meyer von lat. excipio, vernehmen I ;
er ist auch den im XV. Jahrhunde i-t nach Italien und Griechen-
land ausgewanderten Al]:)anern unbekannt. Die Sprache zerfällt
in zwei von einander sehr verschiedene Dialekte, den der <iegen
im Norden und den der Tosken im Süden.
In der römischen Kaiserzeit teilte sich die nördliche Hälfte
der Balkanhalbinsel in zwei Gebiete, in ein romanisiertes und
ein hellenisieries. Die Grenzlinie zwischen beiden läßt sich nach
Inschriften und Stadtmiinzen ziemlich gut feststellen. Sie verlief
von Alessio ostwärts durch die Berge Albaniens nach Mazedonien,
wo sie die Stadt Scupi (Skopje) auf der Südseite umzog und
weiter zwischen Naissus (Nis) und dem jetzigen Phot das_
Haemusgebiet erreichte. Die römische Besiedelung verteilte sich
wieder auf zwei Gebiete. Älter war die bürgerliche Kolonisation
in Dalmatien, wo die Reste der mittelalterlichen romanischen
Dialekte sehr altertümliche Formen bewahrten, jünger die mili-
tärische Bevölkerung um die großen Legionslager an der Donau.
wo sich langsam das Rumänische bildete. In der Mitte zwischen
67
Dalmatien und den Donaurömern lag ein hall)lateiniselies Gebiet,
l>ewohnt von den Illyriern der Berge. Das Albanische ist beute
noch voll romanischer Elemente, allerdings verschiedenen Alters,
von den alten lateinischen angefangen bis zu den venezianischen.
Miklosich zählt ihrer 930, Gustav Meyer 1420, angel^lich mehr
als ein Viertel des ganzen Sprachschatzes. Schuchardt und
Gustav Meyer bezeichneten das Albanische als „halbromanische
Mischsprache". Lateinisch sind die Ausdrücke für die gewöhn-
lichsten Begriffe : mik amicus, print parentes, vertut Kraft (aus
virtutem), mort mors, kjutet Stadt (aus civitatem), engust angiistus,
numeroii numerare, kenton cantare usw.^ Aus der Römerzeit
stammt auch die christliche Terminologie der Albaner, eljenso
wie die der Rumänen. An Dalmatien und Hellas erinnert in
Albanien die große Anzahl von Dörfern mit Heiligennamen,
alten Kirchennamen aus dem früheren Mittelalter, etwas, was
in Bosnien, Serbien und Bulgarien fast ganz fehlt. Römische
Kolonien gab es einst auch im halbgriechischen Gebiet südlich
von der oben erwähnten Grenzlinie. Eine Großstadt von latei-
nischem Typus war Dyi-rhachium, viele Jahrhunderte lang eine
wichtige Station auf dem Wege von Rom über Bi-indisi und
Salonik in den Orient. Römer wohnten auch in Byllis (oder
Bullis) in dem Hügelland östlich von Valona.
Große Veränderungen brachten die Stürme der Völker-
wanderangen, die auf der Balkanhalbmsel erst im VH. Jahr-
hundert n. Chr. zum Abschluß gelangten. Die Provinzialen der
Donauländer, meist Hirten, zogen sich langsam gegen Süden
zurück. Ein Teil der Romanen gelangte bis nach Thessalien und
Epirus. Ebenso wurden ohne Zweifel auch die Reste der Illyrier
südwärts gedrängt, in die früher vorwiegend griechischen Pro-
vinzen. Das Donaugebiet haben im VI. bis VH. Jahi-hundert
die Slawen besetzt, im Norden in großen Massen, im Süden,
wo einzelne slawische Stämme bis nach Griechenland vordrangen,
in gerino-erer Anziihl. Von den serbokroatischen Stämmen an
' Gustav Meyer, „Die lateinischen Elemente im Albanesisclien",
neu bearbeitet von Meyer-Lübke, in Grubers Grundriß der romanischen
Philologie, 2. Aufl., Straßburg, 1906, I, 1038—1057.
5*
68
der adriatischen Küste waren die siidliclisteii die l)i(tl<litier oder
Diokleer im heutigen Montenegro, so benannt nadi der römischen
Stadt Doelea bei dem jet/^igen Podgorica, in dein einstigen Gebiet
der illyrisclien Dokleaten. Aus Mazedonien erreichte eine Strö-
mnno- der slawischen Kolonisation die Meeresküste zwischen
Durazzo und Valona, heute kenntlich an einer Menge von Oiis-
namen. Auch griiÜere St'idte und Bischofsitze führen dort shi-
wische Namen, voran „die weiße Burg". .,Belgrado di Romania"
der Itidiener, Bellagrada der Byzantiner, das heutige Berat in
Mittelalbanien. Auch in Epirus war die slawische Kolonisation,
wie aus den Ortsnamen der byzantinischen Urkunden und der
heutigen Karten zu sehen ist, nicht unbedeutend.
Das Zentrum des byzantinischen Besitzes an der Adria
war Dyrrhachion, Geburtsort des Kaisers Anastasiosl. (491 — 518),
eines der Vorgänger Justinians, doch der Umfang der Stadt
wurde wiederholt verringert, wie an den Besten der Mauern zu
sehen ist, deren Linien immer mehr zusammengezogen wurden.
Die Xordgrenze der Provinz, des byzantinischen „Thema" von
Dyrrhachion. 1 )efand sich noch im X . Jahrhundert auf der Xord-
seite der Stadt Antivari. In diesem nördlichen Teil der Provinz
behauptete sich noch lange die romanische Bevölkerung in zahl-
reichen großen und kleinen Städten dicht nebeneinander, in
Scodra, Drivasto, Soacia (serbisch Svac). Dulcigno. Antivari
usw. Seit dem X\\ Jahrhundert sind diese Bomanen ver-
schwunden, meist durch Albanisierung, aber in den Orstnamen
und Flurnamen lebt eine Menge von Erinnerungen an das Römer-
tum noch inuner fort: der Fluß Valbona in den Bergen östlich
von Skutari, der Fluß Rioli (rivulus) zwischen Skutari und Pod-
gorica, die Ortschaft Fundina (fontana) usw. Seit dem Aus-
bruch des Kampfes um die Bilder im VIII. Jahrhundert haben
die Kaiser von Konstantinopel der früheren Verbindung der
Kirche dieses Gebietes mit Rom ein Ende gemacht. Die Bischöfe
der Landschaft von Skutari erscheinen in alten Katalogen der
orientalischen Bistümer als untergeordnet dem griechischen Metro-
politen von Dyrrhachion. Infolge der Kämpfe der Diokhtier gegen
Byzanz wurde aber im XI. Jahrhundert ein neues kathohsclies
69
lOiv-bistiim in Antivuri erriclitet, welches heute noch fort! bestellt.
Zu dieser eiv.bischüfhchen Kirche gehörten /^ihh-eiche Bistümer
in den Stiidten der Landschaft von Skutari und im benach)>artfni
Gebirge, wo der „episcopus Polatensis" (in J^ilati) und der
„episcopus xlrbanensis" residierten. In Mittelalbunien behauptete
dagegen die griechische Kirche ihren Einflul.'), meist durch das
autokephale Er/,bistum von üchrid. dus erst 1707 mit dem
Pati'iarchat von Konstantinopel vereinigt wurde.
Die Albaner des früheren Mittelalters waren auf ein kleines
Gebiet beschränkt. Ihr Kern wohnte in dem Viereck zwischen
Skutari, Frizren, Ochrid und Valona. mit einzelnen Ausläufern
weit gegen Norden. Im XIV. Jahrhundert werden in Urkunden
„Arbanenses" mit albanischen Personennamen unter d(m Bauern
l»ei Uattaro erwähnt, ebenso in dem jetzt rein serbischen Tal
von Crmnica im Nordwesten des Sees von Skutari. Eine seit
1300 erwähnte Hirtengemeinde bei Stolac in der Herzegowina,
die Burmasi oder Burmazovici, hat ihren Namen von dem mittel-
alterlichen albanischen Personennamen Burmad, „der groLie Mann".
In Montenegi-o gibt es albanische Ortsnamen in liandschaften,
wo hente niemand mehr albanisch spricht: Singjon (albanisch
der hl. Johannes), Goljemade (urkundlich schon 1444, albanisch
„Großmäuler", gulae niagnae), Sekulare (von saeculum, all)anisch
sekul, die Welt) usw. Merkwürdig sind die Sagen, welche
albanische und serbische Stämme von gemeinsamen Urvätern
ableiten, so z. B. die jetzt serbischen Vasojevici, Piperi, Ozrinici
und die jetzt albanischen Krasnici und Hoti von fünf Brüdern.
Die Kuci im Osten von Montenegro sind heute orthodoxe Serlien :
Mariano di Bolizza aus Cattaro erwähnt sie 1014 in seiner Be-
schi'eibung des Landes als „Chnzzi Albanesi", ,,del rito z-omano'.'
In der Landschatf; von Prizren und Pec (Ipek) finden wir in den
Brieten des Erzbischofs Demetrios Chomatianos von (Jchrid
(um 1280) und in den sehr ausführlichen serbischen Kloster-
urkunden, besonders von Decani (1330) und des ErzengeLklosters
von Prizren. eine dichte ackerbauende Bevtilkerung mit Hun-
^ Ausgabe von S. Ljnbic in den „Starine" der Agramei* Akademie,
Bd. 12. S. 182.
70
derten von altertümlichen slawischen Personennamen. Dazwischen
erscheinen bei Prixren nm- einzelne Albaner, Ljesch (Alexios),
Gjon oder Gin (Johannes) usw.
Die Alljaner selbst sfemden im Mittelalter den Griechen
und dalmatinischen Romanen viel nilher, als den neul)ekehrten
Slawen. Sie waren ein altchristliches Volk von mehr städtischer
Kultur. Jeder Albaner führte zwei Namen. Der erste war in der
liegel ein christlicher Vorname, Peter, Paul, Johannes. Alexius,
Demetrius, Mauritius, Lazarus u. dgl, selten ein nationaler Name,
wie Burmad, Barda (weiß), Progon usw^ Der zweite war meist
der Name einer Sippschaft oder eines Dorfes, wie der heute'noch
wohll)ekannten Tuzi, Skreli, Kastrati usw. Auch die Stämme
Nordalbaniens tauchen frühzeitig aut^ z. B. die Hoti östlich vom
See von Skutari seit 1330, Den belehrendsten Einblick in das
Detail gewiihrt das venezianische Kataster des Gebietes von Sku-
tari vom Jahre 1416, welches alle Hausbesitzer der Dörfer und
natürlich auch alle Edelleute aufz'ihlt.'
Die Geschichte dieser Länder tritt erst in den letzten Jahr-
hundei-ten des Mittelalters in volles Tageslicht. Selbst in den
Kiiegen der Byzantiner mit dem alten Bulgarenreich ist von den
Albanern keine Kede, obwohl Symeon von Bulgarien einmal
(mii 896) 30 Kastelle bei Dyrrhachion eroberte imd obwohl im
X. mid XL Jahrhundei-t Ochiid Residenz der Bulgaren war und
der letzte Zar Johannes Wladislaw (1017) bei einer Belagerung
von Dm-azzo den Tod fand. Später wurde Dioklitieu das Zentrum
der Serben, deren König Bodin (um 1082 — 1100) in Skufciri
residierte. Eine reichere Fülle von Nachrichten beginnt in den
Zeiten der Kriege der Byzantiner mit den Normannen Unter-
italiens im XI, und XIL Jahi'hundert, deren Gegenstimd in der
Regel der Besitz von Durazzo war. Da werden die Albaner (l>ei
Michael Attaleiates im XI. Jahrhundert) zum ersten Male genannt.
Der letzte große griechische Kaiser Manuel Komnenos (1143 —
1180) erneuerte noch einmal die Herrscliaft von Byzanz sowohl
im ncirdlichen Dalmatien, mit dem Sitz in Spalato, als im Süden.
• Bisher nur in einem Auszug von S, Ljubic in den „Starine" der
Südslaw. Akademie, B. 14 (1882) herausgegeben.
71
in Skutari. Antivuri, Dukigno und Unigel)ung. Nucli seinem Tode
Avnrde Ijei dem Verfall des Konsümtinopler Keiehes dieses Grenz-
gebiet von dem serbischen Fürsten Stephan Xemanja erobert und
im Frieden mit Kaiser Isaak Angelos (1190) beluiuptet. Die
serbischen Nemanjiden Ijesal.ien fortan Ökutiiri und Antivari, sowie
die Landschaft von Polatum (altserb. Pilot) in den Bergen auf
dem AVege von Skutari naeli Prizren. Die Städte erhielten von
den serbischen Königen grol.ie Privilegien, ebenso das katholische
Erzlnstum von Antivari. dessen Bistümer eben damals durch neue
Bischofsitze in Balezo. Dagno. Sappata usw. vermehrt wurden.
Die serbischen Thronfolger residierten gewöhnlich in Dioklitien,
das nach einem Flusse im heutigen Montenegro immer mehr zu
Zetii umgenannt wurde. Die Residenz war ein Hof bei Skutari,
nach der Zeit des Stejihan Dusan als „coi^te de lo imperador"
bekannt. Auch die Witwe des Serbenkönigs hatte oft in Dulcigno
ihr AVi twengut.
(xroße Vei-änderunt;en brachte die Eroberung von Konstanti-
nopel durch die Kreuzfahrer und Venezianer 1204. Das. latei-
nische Kaisei'tum umfaßte aber nicht alle Provinzen des byzan-
tinischen Reiches. Ein neuer griechischer Staat entstand im
Westen, das Despotat von Epirus mit den Residenzen in Arta
und Janina, beherrscht von energischen Männern, die selten eines
natürlichen Todes starben. Der erste dieser Despoten, Michael I.,
versuchte (um 1215) sogar eine Restauration der griechischen
Herrschaft in Skutari, das aber nach seinem Tode rasch wieder
von den Serben Ijesetzt wurde. Sein Bruder Theodor wurde der
mächtigste Herr auf der Balkanhalbinsel. Nach der Verti^eibmig
der Franken aus Salonich (1223) ließ er sich zum Kaiser krönen,
als Rivale der griechischen Kaiser von Xikaia in Kleinasien
wurde aber (1230) von den" Bulgaren geschlagen und gefangen.
Seinen Ruhm verkündet noch eine stolze Inschrift auf einem
Turm in Durazzo. Den aus Griechen. Slawen und Albanern be-
stehenden Adel des Landes, ebenso wie die Geistlichkeit, die
Stadtbärger. Bauern und Hirten kennen wir aus der Korre-
spondenz des damaligeii Erzbischofs von Ochrid, des berühmten
Rechtsgelehrten Demetrios ('homatianos (um 1217 — 1234), mit
72
vielen Details ans dem gesellscbiftlichen Leljen dieser Zeit. I);i>
erste albanisclie Dynastengeschlet-ht erseheint in dieser <^nelle
in der Landschaft Arl^annm mit der festen Burg Kroja : es sind
die Äwei Söhne des Progon, Demetrius. ein Schwiegersohn des
„erstgekrönten" serbischen Königs Stephan, des Sohnes des
Xemanja, und Gin (Johannes). Von km-/,er Dauer Avai- die Herr-
schaft des bulgarischen Zaren Joliannes AsPn IT. (t 1241) und
seines Sohnes Kaliman (f 124()) in Ochrid und Arbanum. Dann
drangen die Griechen von Xikaia bis /.um Adriatischen Meer vor.
unter den Kaisern Johannes Dukas Vabitzes und Michael Palaio-
logos, welcher bald auch die „Lateiner" aus Konstantinopel ver-
ti-ieb (1261). Despot Michael II, sicherte sich durch einen Bund
mit Manfred, dem König beider Si/.ilien. welcher Schwiegersohn
des Epiroten wurde und als Mitgift seiner Gemahlin Helena die
mchtigsten Plätze Mittelalbaniens erhielt. Dura/^zo, Valona und
Berat (1259). Das war der Anfang der langen neapolitanischen
Herrschaft an der Küste Albaniens.
Sieben Jahre s})äter fiel Kftnig Manfred bei Benevent (126<5)
im Kampfe gegen Karl von Anjon. Dieser energische Bruder des
Iranzösischen Königs Ludwig IX. des Heiligen verfolgte im Bimd
mit dem vertriel)enen lateinischen Kaiser Balduin IT. große Pläne
im Orient. Die Besitzungen Manfreds in Albanien wurden )uicli
einigem Widerstand der Anhrmger des letzten Staufen und der
Epiroten von den Truppen Karls besetzt, vor allem Korfu und
Durazzo (1272), avo fortan ein Generalkapitän des neuen Herr-
schers residierte. Da erscheint zum ersten Male der Xame eines
Königreiches Albanien, eines „regnum AUianiae". AuUer Durazzo.
welches eben dm'ch ein großes Erdbeben gelitten hatte, gehörte
dazu an der Küste Butrinto (griechisch Butliroton) gegenülier
Koi-fu, Chimara, Valona, im Innern Bei-at und Kroja. Zum ersten
Male liest man in den Urliunden die Namen der albanischen
Adelsfamilien, die seitdem viel genannt wei-den: die Topia,
Arianit, Gropa, Scura, Musachi, Matarango, Jonima nsw. .Mit
den wankelmütigen Albanern des Gebirges wurde oft gekämpft:
auch die Adeligen mußten Geisel stellen, welclie in den Burgen
von Unteritalien gehalten wui'den. Verl)ündet mit den Kpirott^u.
73
Serben, Bulgaren und mit Venedig rüstete dann Karl I. einen
großen Zug gegen Konstantinopel. l)is die Öi/.ilianisclie Vesper
(1282) und das Auftreten der mit Bv/mva verbündeten Aragonier
in Unteritalien auf einmal alle seine orientalischen l^läne um-
stürzte. Indessen hatten die TrupjK'u Kaiser Michaels Berat
(1274) erobert, mit vielen kleinen Burgen, bald auch Kroja.
Durazzo mit den llesten des Besitzes der Jvrone von Neapel
war dann eine Sekundogenitur der Anjous, das Gel)iet der
Herzoge von Durazzo.
Unter Kaiser Andronikos II. (1282—1328) reichte das
byzantinische Gebiet wie ein Keil zwischen den Neapolitanern
und Serben einerseits, den Epiroten anderseits l)is zum Adriati-
schen Meere. Valona war der wichtigste Hafen des Kaisertums
im Westen. In diesen Kämpfen schwankten die al))anischen
Adeligen hin und her zwischen den Franken, Serben und
Griechen. Sie hielten stets zu dem augenblicklich mächtigeren
Herrn, um ihn bei der nächsten Gelegenheit wieder zu ver-
lassen. Die Schwankungen äußerten sich auch auf kirchlichem
Gebiet. Selbst Durazzo wurde noch einmal von den Byzantinern
besetzt, aber schon bald von dem serbischen König Stephan
Uros IT. Milutin ihnen entrissen (1296), um wieder den Anjous
zuzufallen. Seitdem dann die Anjous die Krone von Ungarn
erlangten, wurden sie in Albanien Gegner der Serben, deren
Herrscher sich auch Könige von Albanien zu sehreiben begannen.
Die Gebirgsbevölkerung war in diesen Zeiten viel zahl-
reicher und stärker als die in den endlosen Kriegen verfallende
Bauernbevölkerung der Ebenen. Das führte zu einem Vorstol.i
der Bergbewohner, zu einer albanischen Wanderung? sreaen Südens
zuerst nach Thessalien. Neben den Albanern beteiligten sich
dabei auch die Rumänen (Wlaehen). leinen anschaulichen Bericht
darüber gibt ein Zeitgenosse, der Venezianer Mai-ino Sanudo
Torsello in einem Briefe von 1325.^ Die Albaner steigen von
den Bei-gen samt Frauen und Kindern nach Thessalien herab,
verheeren das offene Land um die festen Städte und Burgen
' Auch bei Tafel und TlioniaH 1, 500 (Fontes rerum austr.,
Bd. 12.).
71
„et ad presens coiisumunt et destruunt talitei-, (juod quasi niliil
remansit penitus extra castra" ; vergeljlicli sei aller Widerstand
der Grieelien und der Katalonier. der damaligen Herren des
Herzogtums von Athen. Ein griechischer Dynast Michael Gahrielo-
pulos nniUte 1842 in einem Vertrage der thessalisehen Stadt
Phanarion ansdrüeklich versprechen, daß weder er noch seine
Erl)en „Alhaniten" im Stadtgebiete ansiedeln werden.' Die großen
Erfolge des jungen Kaisers Andronikus HI., welcher 1330 ganz
Thessalien und bald auch das ganze Despotat von Epü-us flu-
By/anz l)esetzte, stellten diese Bewegung nicht ein. Die al))a-
nischen Berghiiien verwüsteten damals die Umgelsung der grie-
chischen Städte Bei-at und Valona. Der Kaiser unternahm per-
sönlich einen Feldzug l>is in die Nähe von Durazzo und ließ
die unbotmäßigen Albaner von seinen Truppen, besonders den
türkischen Söldnern, bis auf die Kämme der Gebirge verfolgen.
Ihre großen Herden, Schafe, Ochsen und Pferde, wurden den
Städten als Schadenersatz zugewiesen. Bei den griechischen
Bürgern herrschte großer Jubel, al)er die All>aner sannen grol-
lend auf Rache.
Als nach dem Tode des Kaisers Andronikos HI. (1341)
das byzantinische Reich durch den Kampf zwischen den Parteien
der Palaiologen und Kantakuzenen vollständig untergraben wurde,
nützte der junge serbische König Stephan Dusan die Verhält-
nisse energisch für sich aus. Nach der Eroberung Mazedoniens
(nur Salonich blieb griechisch) ließ er sich in Skopje zum
„Kaiser (Zaren) der Serben und Griechen" krönen (1346). Zuvor
nahm er Albanien, Kroja (1343), Berat und Valona (1345). Im
Pestjahr 1348 besetzte Zar Stephan ganz Epirus und Thessahen
bis zu der Grenze des Herzogtums von Athen. Seine Truppen
im Süden bestanden größtenteils aus Albanern. Die griechischen
Archonten (Edelleute) und Stratioten (Lehensoldaten) wurden im
Despotat von ihren Ländereien vertrieben und ihre Güter alba-
nischen Häuptlingen und Ki-iegern übei-geben, bis in die Land-
schaft von Arta. Epirus wurde dadurch eiti hall) albanisches
' Miklo.sich und Müller, Acta graeca 5, 260 ; nicht 1295, sondern
1342, nach Dr. Bees, „Byzant. Zeitschrift" 21 (1912) 170.
75
Lund. Nur einige Küstenstädte wui-en den „Fninken" geblieben,
den Anjous Dura^zo, Butrinto und Lepanto. den Brienne Vonitza.
Verwandte des serl)isclien Zaren wurden Htattlialter des Landes,
in Berat und Valona sein Schwager, der Desjiot Joliannes
..Komnenos Äsen", ein Bruder des bulgarischen Zaren Joliannes
Alexander, in Epirus sein Hal))briider Öymeun. Beide hatten
Frauen aus der alten epirotischen Despotenfamilie geheiratet.
Über die inneren Verhältnisse haben wir aus diesen Zeiten
nicht viele Nachrichten. VorheiTSchend war bis zum XlII. Jahr-
liundeii der griechische Einfliil.». Auch die Ötadtiimter von
I)urazzo führten ncjch lange l)yzantinische Namen : Prokathi-
menos, Kastrofilax usw. Die Herrschaft der Anjous führte
zu einer Verbreitung des Lateins und der römischen Kirche bei
Durazzo. Serbisch geschrieben sind die meisten erhaltenen Urkun-
den der albanischen Edelleute der späteren Zeit 1300 — 1470.
Bei Durazzo berührten sich dann die drei Urknndensprachen
dieser L'lnder, griechisch, slawisch und lateinisch.
In der Gesellschaft standen im Vordergrund die Adels-
familien, oft mit großem Besitz und starkem Gefolge, mitunter
aJ)er recht verarmt, kampflustig aufgewachsen in Kriegen und
Fehden. Von alter Kultur geben Zeugnis die vielen Kirchen-
Ijauten des Landes, heute meist in Ruinen, im byzantinischen,
romanischen und gotischen Stil, mit Resten alter Fresken. Die
Stiidt Durazzo war im Verfall durch die Versumpfung der
Lagune, die sie gegen das Festland abschließt. Dagegen war
Valona im Aufschwung, An der Küste, welche noch Hahn als
..verwilderte Lombardei" bezeichnet, gab es damals einen blühen-
den Ackerbau, aber aus venezianischen Berichten wissen wir,
wie die Bauern von den Adeligen ausgebeutet und unterdrückt
wurden. Bedeutend war im warmen Küstenlande auch für die
Ausfuhr die Kultur des Ölbaumes und die Seidenzucht. Ein
freieres Volk waren die Hirten des Gebirges ; in den Rechts-
verhältnissen spielt eine grol.ie Rolle die Winterweide an der
Küste, die heute noch ihre Bedeutung nicht verloren hat. Vom
Bergbau gibt es aus dem Mittelalter keine Nachrichten, hoch-
stens daß aus Valona Asphalt ausgeführt wurde. Dafüi- l>lühte
70
im XTII. l)is XV. Jalirhundert der Getreidehimdel an allen heute
so yerödeten Flußmitndungen. Der bekannteste Platz war das
Henediktinerklostei- des heiligen Sergius an der Bojana, der
Hafen von Skutari. Haiiptai-tikel von Dura/z/vO war Seesalz, das
auf dem Meere weit ausgeführt wurde. An den Flüssen A\nii*de
von Venezianern, Ragusanern, Apuliern und anderen Bauholz
aus dem Innern, besonders Kiclienholz, verfrachtet; mitunter
wurden dort gleich kleinere Schiffe gel>aut. Die Ausfuhr })e-
schäftigte sich auch mit anderen Waldprodukten, den Früchten
und Galläpfeln der Valloneneiche ((^lercus vallonea) und dem
Gerbersumach. l)esonders aber mit den Erzeugnissen der Vieh-
zucht, mit Vieh, Fleisch, Leder und Fellen. Dazu kamen Fische,
besonders Aale und die „scoranze" vom See von Skufciri, sowie
gesalzener Fischroggen (italienisch Ijottarga). Aus Valona wurden
Jao'dfalken ausy-eführt. In der Einfuhr standen im Vordergrund
Wein (aus Dalmatien), Metallwaren aller Art, besonders Waffeii.
sowie Tücher aus Italien, Goldwaren, Spezereien usw. Störend
für den Handel war die Piraterie. Sie wurde nicht nur von den
Albanern l)ei den Vorgebirgen vcju Rodoni oder Pali betrieben,
die mit ihren Booten nachts l^leineren Schiffen auflauerten, son-
dern mitunter mit größeren Fahrzeugen auch von Bürgern von
Durazzo und Dulcigno. Auch auf den Landwegen wurden die
Karawanen von Saumpferden oft \on den ,,Al))anenses" über-
fallen und ausgeplündert.
Bald kamen Zeiten des Verfalls und der Verarnumg. Xacli
dem Tode des Zaren Stephan Dusan (18.')."i) brachen in Ser])ien
Pai-teikämpfe aus. welche die Auflösung des Reiches in eine
Menofe von 'feilfürstentümern herbeiführten. Dusans Bruder.
Symeon. proklamierte sich gegen Dusans Sohn, Uros, zum
Kaiser, behauptete sich aber nur im Süden, in Epirus und
Thessalien, wo Trikala seine Residenz war. Ein Nachkomme der
letzten epirotischen Dynastie, der aus Italien stammenden, aber
ganz gräzisierten Orsini, welche urspi'ünglich Pfalzgrafen v(m Ke-
phalleuia und Zante waren, der Despot Nikephoros versuchte eine
Erneuerung des väterlichen Staates, wurde aber am Flusse Ache-
loos (jetzt Aspropotamo) von den iill)anischen Edelleuten besiegt
i I
nnd getötet (l:')58). Kaiser Synieon üljerließ dann Epiras seinem
vScliwieg-ersohn Hiomas. dem Sohn des serbisehen Feldliei-i-n
Preljnl». der (])is 138">) in Janina residierte. Al>er seine Macht
bh'eb liesehränkt dnrch die Albaner, deren hervori-afendstei-
Führer der Des])ot Johannes »Spata in Arta A\ar. imter toi-t-
Avährendem Kleinkrieg. In Dioklitien odei- der Zeta kamen
während der Kämpfe zwischen Symeon und I'ros drei Bi-üder
aus einem kleinen Adelsgeschlecht empor, die drei Balsici (1360),
Avi(^ es scheint, sildnimänischen Ursprungs, verwandt mit dem
albanischen Adel.' Bald beherrschten sie alles Land bis Pri/,ren.
Einer dieser Brüder, Balisa Balsic, wurde durch Heirat Hei-i-
von Valona und Berat. In der Nachbarschaft von Durazzo wai-
damals der mächtigste Mann der „princeps Al])aniae" Karl ÜVjpia
(1359 — 1388), der sich in einer dreisjjrachigen, griechischen,
lateinischen und serbischen Inschrift im Kloster des heilio-en
Joliannes bei Elbassan als Nachkomme „aus dem Blute der
Könige von Frankreich" bezeichnet. Er Avar Feind der BaUici,
die ihn von Norden und Süden umgal)en, und der Anjous. denen
er Durazzo (13()8) entrili. Die Wieder))esetzungen von Durazzo
durch die Feldherrn der Anjous, mit Hilfe der aus Spaniern
mid Ba.sken bestehenden ,„navarresischen" Söldnerkompagnie.
waren nicht von Dauer. Nach den ragusanischen Archivbüchern
besaß die Stadt zuletzt der Herzog Robert von Artois (1379).
Aber auch Balsa Balsic schrieb sich Herzog von Dm-azzo (duka
dracki). Zuletzt blieb Durazzo dem To])ia.
Von Osten nahte eine große Gefahr, die im Laufe eines
Jalu-hunderts den vollständigen Zusammenbruch der alten christ-
lichen Staaten der Halbinsel herbeiführte. Die osmanischen Türken
haben die byzantinischen Bürgerkriege ebentalls ausgenützt und
sich 1354 in Galli])oli zuerst auf dem Boden Europas festgesetzt.
Bald besetzten sie auch Dimotika und Adrianopel. Der serbische
König Yukasin mit seinem Bruder Ugljesa wollten sie vertreiben,
fanden aber den Tod in der großen Schlacht an der Marica.
bei Tsehirmen vor Adrianopel (1371). Türkische Keiterscharen
durchsfereitfen nacli diesem Siege alle Landschaften l)is Albanien
' Vgl. meine Geschichtf der Serben. 1, 424.
78
und Grieclienland. Die serbischen Teilfiirsten in Mazedonien,
voran Yukasins Solm König Marko in i^rile]). mußten türkische
Vasallen werden. Balsa Balsic fand den Tod in einer .Schlaclit
gegen die Türken (l:i85). Viele Adelige ])oten in dem Gedränge
ihre Territorien Venedig an, nm ein Asyl in den venezianischen
Kolonien zu finden. Die große Völkerschlacht auf dem Amsel-
felde (Kosovo polje) bei Pristina gegen die Serben und Bosniei-
(1889) begründete die osmanische Herrschaft im Innern der
Halbinsel auf 528 Jahre, bis zu den gegenwärtigen Tagen]
Der Sulttm Bajezid T. besetzte überall die wichtigsten Städte
und Burgen für sich, zuerst Skopje (1891), um sich den Weg
zur Adria \md nach Bosnien zu sichern. Die Okkupation von
Thessalien (1894) öffnete den Türken den Weg in die kleinen
Fürstentümer Griechenlands. Georg Balsic wurde von ihnen
gefangen und gegen die Übergabe von Skutari freigelassen.
In Skutari, Drivasto und am Hafen des heiligen Sergius an dei-
Bojana saf.j dann zwei Jahre lang (1393 — 1395) ein türkischer
Statthalter Schahin („der Falke"), was die Venezianer sehr
beunruhigte. Georg vertrieb zwar die Türken wieder aus diesen
Plätzen, war aber nicht im stände, sie zu behaupten und mußte
Skutari und Umgel)ung den Venezianern gegen eine Pension
überlassen. Skutari blieb dann der Republik des heiligen Markus
88 Jahre (1896 — 1479).
Dasselbe Schicksal erfühl- Durazzo, das sich zuletzt ohnehin
nur mit Hilfe Venedigs behauptete. Der kranke Sohn und Nach-
folger des Karl Topia, der Fürst Georg Topia. übergab die Stadt
der Republik. Durazzo blieb über ein Jahrhundert (1392 — 1501l
venezianisch. Schtm 1408 Avurde der Umfang der Mauern ver-
kleinert, weil die Bürger zm* Verteidigung zu wenig Leute auf-
bieten konnten. Die Venezianer bemühten sich, die Stadt in eine
Insel zu verwandeln: ihre Ingenieure waren mit Arbeitern aus
ganz Albanien Jahre lang beschäftigt, um die Lagune wieder
mit dem Meer zu verbinden. Die Edelleute aus den Familien
Topia, Spata. Musachi. Scura, Sachat usw. wohnten teils in
der Stadt, teils auf ihren Landsitzen. Coraes Niketas Topia
besaß Kroja als venezianischer Vasall, aber nach seinem Tode
79
wurde die Burg 1415 sofort von den Türken besetzt. In Berat
und Valona wurde Erbe des Balsa durch eine Heirat mit seiner
Tochter Rugina wieder ein Serbe, Mrkf^a, ein Sohn des aus
Stephan Dusans Zeit bekannten Feldherrn Zarko (l-'i9() bis un-
gefähr 1414), Xach seinem Tode wollte seine Witwe Rugina
dieses Gebiet den Venezianern verkanten, wurde aljer 1417 von
den Türken verti-ieben. die in Valona sofort Schilfe zu bauen
begannen und die Sbidt 495 Jahre lang in ihrem Besitz l)ehielten.
In Epinis regierten wieder Italiener, in Janina ein Floren-
tiner Esau de Buondelmonti (l-'380 bis um 1409), der die Witwe
des serbischen Despoten Thomas geheiratet hatte, in Arta die
Pfalzgrafen von Kephallenia aus dem Rittergeschlecht der Tocco
aus Benevent, früher Vasallen der Anjous, nun Despoten. Aber
1430 besetzten die Türken Janina, 1449 Arta. Den Tocco blieben
auf dem Festland nur einige kleine Burgen ; dagegen behaupteten
sie bis Ende des XV. Jahrhunderts die Inseln Kephallenia und
Zante. Die Tocco sind die einzige mittelalterliche Dynastie der
Balkanhalbinsel, die noch fortlebt, unter dem Hochadel von
Neapel : die Principi de Achaia e Montemileto, Duca de Popoli.
Conti de Monta^jerto usw.'
Das Vordringen der Türken förderte die Wandening der
Albaner nach Süden. Albanische Ansiedler wurden in das Herzog-
tum Athen berufen noch von den Kataloniern (1387), später
von den Acciajuoli, florentinischen Kaufleuten und nun Herzogen
von Athen, welche sie auch bei Korinth und in der Argolis
kolonisierten." Andere Albaner zogen in die byzantinischen
Provinzen im Peloponnes, nach Arkadien und Lakonien, schon
unter dem Statthalter Manuel Kantakuzenos (f 1380). Später
siedelte Theodor Palaiologos, der Brader des Kaisers Manuel
Palaiologos. dort an 10.000 albanische Familien an. Die Koloni-
sation griif bald auf die von Venedig oder von venezianischen
Familien beheiTschten Inseln hinüber, schon 1402 nach Eulwea,
' Stammtafel bei Hopf, Chroniques greco-romanes. Berlin, 1873,
S. 531.
- Gregorovius, Geschichte der Stadt Athen im Mittelalter. Stuttgart,
1^89. Bd. 11, S. 229, 303.
80
Aiidros usw. Zur Zeit der türkischen Erül)erniig (bis 14:(it))
wai' Moreii voll albanischer Kolonien, welche den Osmanen mit
tapferem Heldenmut verzweifelten Widerstand leisteten. Keste
dieser All)aner wai-en noch im XIX. Jahrhundert während der
«iM-iechischen Freilieitskriei>'e vorhanden, auch auf den Inseln
Hydra und Spez-zia. Ihre Naclikommen sprechen den toskischen
I)ialekt in älterer Form.'
Der Norden Al))aniens war indessen der Schaui)lat7y großer
Kianpfe /^wischen Venedig und den Serben. Der letzte der Balsici.
Balsa III. (f 1421) l)eniiilite sich 18 Jahre lang um die Ver-
treibung dei' Venezianer aus dem Gebiete von Ökutari. Zuletzt
setzte er seinen Oheim zum Erben ein, den serbischen Despoten
Stephan Lazjirevic. der im Bunde mit König Sigismund von
Ungarn die Macht Serbiens erneuert hatte. Für die Venezianer
A\ar der Krieg gegen einen solchen Herrn viel schAvieriger, als
üegen einen kleinen Bemiursten. Deslialb ül^erlieUen sie i i n
Fiieden an der Boiana 1423 Antivari und Budua den Serben,
deren Staat nun abermals von der Donau bis zum Adriatischen
Meere reichte. Al)er als das serbische Despotat zum ersten Male
von den Türken erobert wurde, Aviu-den die serl)ischen Küsten-
städte (1442) wieder von Venedig besetzt. Sie wurden nicht
mehr herausgegeben, als es bald darauf dem Despoten Georg
Brankovic glückte, seinen Staat ^deder zu erneuern (1444).
Vergeblich bemühte sich Georg (bis 1452) die Venezianer zu
vertreiben. Venedig ^vußte, daß eine neue Erobenmg Serbiens
dm-ch die Türken nur eine Frage der Zeit sei ; sie ist auch schon
1459 erfolgt, durch den Fall der letzten Residenz Smederevo
an der Donau.
Während dieser Kriege wurden die kleinen Herren Xord-
albaniens viel genannt: die Dukagm. welche 1393 Alessio den
Venezianern überlassen hatten, die Zaccaria in der Burg von
Dagno bei Skutari. die Jonima u. a. Aus kleinen Anfängen
entstand die Macht der Kastriot, die einen griechischen Namen
führten, „Stadtbürger", kastriotis von kasti'on. Stadt (aus lat.
castrum: polis war nur Konstantinopel allein). Der erste bekannte
1 Vgl. die Werke von Fallmerayer, Hopf, Hertzberg, Finlay usw.
81
Kastriot war 1-H68 mir Kastellan der Bnrg Kaiiinu bei Valona.
Spiiter besaU Paul Kastriot blol.l zwei Dörfer im Tal von Matja.
Bekannter ist Pauls »Sohn lAvan Kastriot (1407— 1487), „dominus
satis potens in partibus Albanie" mit einem Heer von 200(1
1» eitern. Ehi-enbürger von Venedig und L'agusa, aber türkischer
Vasall. Sein Gebiet reichte vom Meeresufer bei Kap Kodon i
nördlich von Durazzo bis in die Landschaft von Dibra. Von
seinen vier Söhnen Avar Georg (nach 1422) als Gei.sel bei den
lürken und wurde Mohanuuedaner imter dem Namen Skanderbeu'
(türkisch Skander ist Alexandei*). In kirchlicher Beziehung war
das Land teils dem katholischen Bistum von Arbanum angehörig.
teils der serlnschen Kirche, wie denn Iwan Kastriot das Kloster
Chilandar auf dem Atlios. eine Stiftung des Serben Nemanja.
mit Gütern l)eschenkte. Dabei waren alle diese albanischen
Dynasten dm-ch Heiraten verwandt mit den letzten serbischen
Fürsten, die Topia. Arianit, Kastriot usw. Die letzten serbischen
Despoten in Südungara waren Nachkommen eines Sohnes des
Despoten Georg, des von den Türken geblendeten Stephan,
welcher durch seine Heirat mit Angelina. Tochter des Arianit.
Schwager des Skanderbeg geworden war. Skanderbegs Sohn
Johann hatte wieder Irene zur Frau, eine Tochter des Despoten
Lazar Brankovic (f 1458), des Bruders des blinden Stephan.
Die Kanzler der albanischen Fürsten schrieben damals nur
serbisch. Die Kao'usaner meldeten 1434 dem Kaiser Sigismund,
Anch'eas Topia hal>e nur „sclavonos cancellarios et scientes
sclavicam linguam et litteram''. Beim Empfang lateinischer Briefe
müsse er sich an die „cancellarios Latinorum" an der Küste
wenden, wodurch das Geheimnis nicht gewahrt werde; deshalb
solle ihm der Kaiser künftig nur slawisch schreiben lassen.'
GroUe Aufmerksamkeit erregte besonders am Hofe Sigis-
numds der tapfere Widerstand, den die kleinen Fürsten Mittel-
aU)aniens seit 1433 mit Erfolg den Türken leisteten, an der
♦Spitze die Arianit. die Musachi und Andreas Topia. Der gelun-
gene Zug. den zehn Jahre später der junge König Wladislaw
von Ungarn und Polen mit Johannes Hunyadi mid dem Despoten
' (.ielcich imd Thallöczy, Diplomatarium Ragus. o88.
6
82
Georg siegreifli über Sofia l»i.s nacli Zlatica in Bulgarien unter-
nahm, hatte große Folgen (1448). r)espot Georg erneuerte nach
diesem FeldzAig wieder Serbien. Da entHoh Skanderbeg nach
Albanien, bemiiehtigte sich der von den Türken besetzten Burg
jKroja und wurde als Georg Kastriot Avieder Christ und Haupt-
feind der Türken (1443 — 1408). Um ihn scharte sich ein Bund
albanischer Edelleute, von denen Arianit sein Schwiegervater
wurde. Die Geschichte dieser ■24-jährigen Kämpfe kann nur
durch eine Sammluno- der Urkunden auf|[*;ehellt und von dem
Einfluß jüngerer Legenden befreit werden, besonders der roman-
haften Darstellung des Priesters Marinus Barletius aus Skutari.
dessen lateinisches Buch bis vor kurzem die Hauptquelle für
die Geschichte Skanderbegs bildete. Mit Venedig, das einmal
einen Preis auf seinen Kopf ausschrieb, stand Skanderbeg an-
fangs nicht gut, war aber später ebenso wie sein SchAviegervat*?r
Arianit, meist Söldnerhauptmann Venedigs. Eine große Stütze
fand er an dem Begränder der spanischen Herrschaft in Neapel,
an König Alfons von Aragonien (f 1458). Den Sohn des Alfons,
den König Ferdinand I.. unterstützte Skanderbeg (1461). als er
mit den Türken einen Waffenstillstand hatte, persönlich mit
3000 Albanern gegen die Partei der Anjous und erhielt dafür
Güter und Renten. In der ganzen Christenheit verbreitete sich
sein Ruhm, als Sultan INIurad H. mit seinem Sohne Mohammed
(1450) nach einer mißlungenen Belagerung von Kroja ohne Erfolg
abziehen mußte. Nach dem Fall von Byzanz, Serbien und
Bosnien blieb Albanien der letzte Größere christliche Staat der
Halbinsel. Mohammed H. belagerte Kroja noch zweimal persönlich
(1466 und 1468), ohne es einnehmen zu können. Aber das
Land Skanderbegs war klein, seine Truppen, an 12.000 Mann
stark, kaum ausreichend zur Defensive und dies nur mit Unter-
stützung des Papstes, der Neapolitaner und Venezianer. Dal>ei
hatte Skanderbeg unter den albanischen Edelleuten auch Gegner
und Rivalen. Die Eroberung von größeren Städten der Nach-
barschaft, wie Berat oder Ochrid, ist ihm nicht gelungen. Zur
Beobachtung des Landes von der Südseite gründete Mohammed H.
eine Stadt, die heute noch wohlbekannt ist, das jetzige Elbassan.
83
damals griecliiscli Neokastron, slawisch Novigrad. italienisch
Terra nuova genannt. Skanderbeg starb 1468, an 6:^ Jahre alt,
in der venezianischen Stadt Alessio und wurde dort in der
Kirche des heiligen Nikolaus begraben; als die Türken den ()rt
später erobei-ten, erbrachen sie sein Grab und verschleppten seine
Gebeme als Talismane. Die Reste des Gebietes des Ökanderbeo-
iU)ernnhmen die Venezianer. Es Avar ein furchtbar verwüstetes
Land. Nur zwischen Gallipoli und Adrianopel sind so viele
.Städte des Mittelalters verödet, wie in der Landschaft von Skutari.
vor allem die Bischofsitze Sarda, Drivasto, Balezo, Svac usw.,
die alle seit dem XV. Jahrhundert in Ruinen liegen.
Venedig hatte bei der Fortsetzung des Krieges kein Glück.
Kroja, verteidigt von Giacomo da Mosto, mußte sich 1478 er-
geben und hieß seitdem türkisch Akhissar, die „weiße Burg".
Noch im XIX. Jahrhundert war den Christen das Betreten der
Burg bei Nacht unter Todesstrafe verboten. Die starken Mauern
und Türme der Festung, die ein Dreieck bildeten, mit mächtigen
< Quellen im Innern und ringsherum durch Felsabstürze geschützt,
wurden 1832 infolge der albanischen Aufstände von den Türken
fast vollständig geschleift. Ein Jahr nach dem Fall von Kroja
mußten die Venezianer 1479 auch Skutari nach tapferer Ver-
teidigung räumen. Es hielt sich noch das isolierte Durazzo.
Der Ritter Arnold von Harff aus Köln, der hier auf seiner
Pilgerfahi-t nach Jerusalem (1496) durchreiste und auch die
ersten erhaltenen Prolien der „albanischen Sprache" sich auf-
zeichnete, nennt es eine große, „verstörte" Stadt. Es ging schon
1501 der Republik verloren, Antivari und Dulcigno wm-den den
Venezianern entrissen erst in der Zeit der Schlacht bei Lepanto
(1571), worauf die Venezianer zwischen Budua bei Cattaro und
Korfu keine Zwischenstation mehr besaßen.
Skanderbegs Tod war der Beginn einer großen Emigration
der Albaner nach Italien, Voran standen die Nachkommen der
Fürsten. Skanderbegs Sohn Johann erhielt in Neapel das Herzog-
tum San Pietro in Galatina und die Markgrafschaft Soleto, seine
männliche Nachkommenschaft starb aber schon im XVI. Jahr-
liundert aus. Länger lebten die Nachkommen von Skanderbegs
84
Bfiider StcUii.sa. anerkannt als Custriota-Öeanderbeeli. mit dem
Titel eines Marcliese d'Atripalda. Der iet/ie der Familie, Marchese
Federigo starl) nach den Daten, die Hopf gesammelt hat, 1873
als ehemalige!- königlich neapolitanischer HolVat. In Neapel
lehten auch die Musachi, die erst mn IGOO ausgestorben sind.
Einer von ihnen, der Despot Giovanni Musachi verfaßte lolO
italienisch eine Geschichte mid Genealogie seines Hauses, ein
merkwürdiges Buch, welches von Hopf entdeclct und veröffentlicht
Avurde. aber im Detail nicht überall verläßlich istJ Auch die
Arianiten sind in Italien erst im XVI. Jahrhundert erloschen :
/AI ihnen gehörte der aus der Geschichte der von einer Linie der
byzantinischen Palaiologen beherrschten Mai-kgrafs^haft Mont-
ferrat bekannte Feldherr Constantino Arianit (f 1531). Ebenso
gal) es Nachkommen der Dukagin in Venedig und Ancona bis
ins XVII. Jahrhundert.
Andere ]\Iitglieder des Adels zogen es vor, zu Hause zu
bleiben und Mohammedaner zu Averden, so einzelne Arianiten.
Musachi, Topia und Dukagin, worüber die Memoiren des Musachi
manches mitteilen. Unter dem Volke selbst verlireitete sich der
Glaube Mohammeds viel rascher und leichter als in Bulgarien.
Serbien oder bei den Griechen. Viele Albaner, die den Islam
ano-enonnnen hatten, stiegen im osmanischen Kaisertum zu hohen
Würden empor.
Reste der albanischen Kolonien in Italien bestehen ])is
zum heutigen Tage. Die Einwanderung begann 1 löO und schlol.»
erst 1744 mit Emigmnten aus der Gegend von Ohimara. Man
zählte im Jahre 1886 in Italien 196.768 Albaner in 79 Ge-
meinden, welche Aveit zerstreut sind: in den Abruzzen in der
Nachbarschaft von dalmatinischen Flüchtlingen, in Kalabrien
neben den Resten der mittelalterlichen Giiechen und in Sizilien
unter dem Ätna. Sie sprechen den südlichen, toskischen Dialekt.
Einige kamen im XVI. Jahrhundert aus Griechenland, aus Koron
und anderen Städten; andere Avaren zuerst Söldner im neapoli-
tanischen Heere gewesen mid Ijlieben im Lande. Bei diesen
' Breve memoria de li discendenti de nostra casa Musachi, bei
Hopf, Chrouiques 270—340.
85
All>anem l'nteritiiliens leiten die Lieder und Sagen über »Skander-
beg klarer foi-t, als in der_ größtenteils /.um Islam l)ekehi-ten
Heimat.^
Die Verammng und Verwildennig Albaniens in der Türlcen-
y.eit kennen wir meist aus kirchlichen Akten, Avelche die Katho-
liken des Landes betreffen, zu denen die Türken viel Mißtrauen
hatten. Die katholischen Erzbischöfe von Durazzo duiften nicht
mehr in der Stadt, sondern in einem nahen Dorfe residieren,
ein Zustand, der bis in die neueste Zeit fortbestand. Diese Akten
sind gedruckt in den Werken von Farlati ,,Illyricum sacrum",
von Theiner „Monumenta Slav. merid. II" und vom kroatischen
Historiker Dr. Karl Horvat im „Glasnik" des bosnischen Landes-
nmseums (Bd. 21. 19<*9). Von den Reisebeiichten ist l)esonders
inhaltsreich der des Titularbischofs von Antivari Marino Bizzi.
eines Dalmatiners aus Arbe, der 161Ö Albanien und Altserbien
bereiste. '
Die Namen der Adelsgeschlechter waren nicht so leicht
vergessen. In der türkischen Vei'waltung hieß eine Provinz
Dukadschin. von Alessio bis Fee (Ipek) ; eine Landschaft im Ge-
birge führt heute noch diesen Namen, ebenso wie von den Musachi
die Ebene zwischen Durazzo und Valona Musalcja heißt. Von
Carlo Tocco, dem letzten christlichen Fürsten von I^jj^^'^'^- l^'*^'-'*
die epirotische Provinz in der alten osmanischen Verwaltmig
noch lange Karl-Ili, das Land Karls.
In dem Hochsebirge des Nordens war die türkische Ver-
Avaltung meist nur oberflächlich, die dortigen Stämme fast frei,
unter fortwährenden Aufständen. Bei Bizzi Averden 1610 zum
ersten Male die Mirediten genannt, Katholiken in der Umgebung
eines mittelalterlichen Klosters des heiligen Alexander. Die mäch-
tigsten Männer im Norden waren aljer im XVII. Jahrhundert
die gleichfalls katholischen Klementiner, in den Bei-gen östlich
vom See von Skutari. Hal])frei war auch die der griechischen
' Max Lauabertz: Albanische Muntlarteu in Italien (mit einer Karton
skizze), Indogenn. Jahrbuch, Bd. 2. (1915).
- Herauscr. von Racki in den „Starine" der Südslawischen Akiidemie.
Bd. 20 (1888).
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Kirclie ungehörige Landschaft von Chimara, südlich A^on Valona.
Diese Bergvölker hatten stets Verbindungen mit den Venezianern
nnd den Spaniern in Neapel. Im Norden gewann die Stamm-
verfassung feste Formen, die uns allerdings ei*st in ihrem Zustand
während der letzten Generationen bekannt sind. Der Stamm
betrachtet sich als Nachkommenschaft eines Stammvaters, mit
einzelnen später angeschlossenen Gruppen. Er hat ZAvei Volks-
vertretungen. Ein Senat der erblichen Häupter der angesehensten
Familien ist der „Rat der Alten". Die Vertreter aller Häusei-
umfaßt der „Kuvend" (vom lateinischen conventus), der 1 — 4-mal
im Jahr sich versammelt. Den Vorsitz in beiden Versammlungen
führt der in Primogenitur erbliche Wojwode oder Bajraktar
(Fahnenträger). Den letzten Zustand dieser Verfassungen be-
schreiljen die l»eisewerke von Steinmetz und Nopcsa.
In der F'remde waren die Albaner bekannt als Söldner.
Die Christen dienten unter den Fahnen von Venedig, Neapel
und Osterreich. Viele blieben nach den Kriegen des XVIII.
Jahrhunderfs im Ausland. So entstand die Kolonie Borgo Erizzo,
albanisch Arbones, kroatisch Arbanasi genannt, vor den Toren
von Zara, wo das Albanische heute noch gesprochen wird.'
Ebenso Avurden um 1740 die Kolonien der Klementiner in den
Dörfern Hrtkovci und Nikinci in der Militärgrenze bei Mitrovica
gegründet (jetzt slawisiert). Die starken Scharen der mohamme-
danischen „Amanten" waren in den Heeren der Pforte nach
dem Verfall der Janitscharen sehr geschätzt als leichte Infanterie.
„Bald in Bender, bald in Buda" heißt es in einem alten, von
Hahn in seinen „Albanischen Studien" verzeichneten Heini-
wehlied dieser Söldner. Dieser Kriegsdienst beförderte noch mehr
die Ver])reitung des Islams. An der Stelle des alten Adels bil-
deten sich in Mittel- und Südalbanien neue mohammedanische
Herrengeschlechter, die in festen Türmen (Kula) residiei'ten, nnt
groi.)em Besitz und Anhang.
Im XVII, Jahrhundert besfann eine neue Emiüration der
Albaner ans den Gebirojen o-ecren Nordost in das Zentrum der
' G. Weigand, Der gegische Dialekt von Borgo Erizzo bei Zara,
XVn. Jahresbericht des rumänisclien Instituts in Leipzig, 1911. 17fi — 240.
87
HcJbinsel, zulet/,t gegen Osten nacli ^lazedonion. iSeit der türki-
schen Eroberung zog sich die serbische Bevölkerung immer
mehr gegen Xorden zurück. Avoniuf 1G*J0 der große Auszug
nach Ungarn folgte. In der alten Heimat der iSerben ließen sich
die xllbaner nieder, nicht nur am W eißen Drin und am Amsel-
felde, sondei-n auch Aveiter gegen Norden und Osten, bis Novi-
pazar und Xis. Diese Bewegung, der Rückgang der Serben mid
der Vorstoß der Albaner, verstärkte sich seit dem serbischen
Aufstand 1804 — 1815 und besonders seit dem serbisch-türki-
schen Kriege 1876 — 1878. Zuletzt war die Flucht der Christen
aus diesem Teil der Türkei so im Wachsen, daü man im König-
reich Serbien 11112 an 150.000 Flüchtlinge als Altserbien zählte.
Seit der zweiteii Hälfte des XVIII. Jahrhunderts wendete sich
die Expansion der Albaner besonders gegen Osten nach Maze-
donien. Im obersten Tal des Vardar hausen slawische Acker-
bauer nur als Bauern auf den Clütern (Tschifliks) der moham-
medanischen Großgrundbesitzycr ; das übrige Gebiet ist schon
bewohnt von albanischen Hiiien. Die südwestliche Seite des
Sees von Ochrid wurde in neuerer Zeit ganz von Albanern
besetzt. Damit verschwand auch das Christentum. Noch bis
1761 wird westlich und südlich vom See von Ochrid das dem
Erzbischof von Ochrid untergeordnete Bistum von Gora und
Mokra erwähnt : heute weiß man nicht mehr, wo dieser Bischof
seine Residenz hatte I Einzelne albanische Dörfer gibt es bei
Kumauovo. Kastoria usw. Allerdings ist das albanische Ele-
ment im X'^ordosten nach dem Berliner Vertrag wieder zuräck-
gegangen, durch Auswanderang aus den neuen Bezirken Serbiens.
Es ist charakteristisch, daß diese weit ostwärts voi^edrun-
genen Albaner noch genau wissen, welchem Stamm der Gebirge
Albaniens sie angehören : z! B. die bei Kumanovo sind aus den
Stämmen der Krasnici und Gacani.
Der Voi-stoß der Ijewalfiieten mohannnedanischen Hirten
gegen die unbewaffneten christlichen Ackerbauer erinnert an
ähnliche Erscheinungen im Osten Anatoliens, an das Vordringen
der Kurden gegen die Armenier. Er brachte auch den Verfall
der Länder mit sich. Noch Bizzi schildert 1610 östlich von
88
Mitrovica die Bergstadt Tiejica, in ^velclier der Betrieb der
Silber- und Bleiwerke in den Zeiten des altserbisclien Reiches
im XIV. Jahrhundert von Sachsen aus Un<>;arn begonnen wurde.
Heute sind die liuinen von Trepca überwuchert vom W ald. in
welchem nur albanische Hirten hausen. Ebenso sind die Silber-
bergwerke von Novo-Brdo (italienisch Novomonte), ernst weit
außerhalb der Balkanhalbinsel bekaimt. in unseren 'J'agen ver-
lassen und verödet. Pec (Ipek), wo durch mehr als 600 Jahre
der Sit/y der serbischen Kirche war. besitzt noch immer das
ehrwürdige Kloster mit den Denkmälern aus den Zeiten der
altserbischen Erxbischcife und Patriarchen, ist al^r umgeljen v(jn
Einöden. Dasselbe gilt V(m dem nahen großen Kloster von
Decani, dessen Stiftungsurkunde (l;i30) eine so wichtige Quelle
für die Kenntnis des altserbischen Dorflebens bildet Wegen
der ganz albanisierten Umgebung haben die Serben 1902 russi-
sche Mönche aus dem Athos hinberufen, um mehr Schutz zu
Ijesitzen. Zu den Eigentümlichkeiten des Lebens gehörten die
Razzias der Albaner, plötzlich ausgeführt, besonders zum Vieh-
raub ; solche planmäßige Rauljzüge unternahmen noch unlängst
z. B. die Mohammedaner von Lurja in die christliche, von A11)a-
nern der griechischen Kirche )je wohnten Landschaft Reka in
der Dibra. Dazu kommt die albanische Blutrache, über welche
Baron Nopcsa so merkwürdige statistischen Daten mitteilt.' Der
allgemeine Verfall wmxle durch die Machtlosigkeit der türkischen
Behörden beschleunigt. Viele Landschaften sind nach den
18-36 — 1840 unternonmienen Reisen des Geologen Boue' and
des Botanikers Grisebach von wissenschaftlichen Reisenden nicht
mehr besvicht worden. Das Kloster von Sinai war Ins zum
letzten Krieg leichter zu erreichen als Pec oder Decani. und
die Ruinen von Ninive oder ■ Persepolis wai'en zugänglicher als
die Burg Skanderbegs in Kr(jja.
In der Zeit der napoleonischen Kriege standen im Vorder-
grund der Lokalgeschichte halbunabhängige Paschas, ähnlich wie
Pasvanoglu von Vidin oder dieMachthal^er von Syrien und Ägypten.
' Baron Nopcsa, Beitrag zur Statistik der Morde in Nordalbanien.
Mitteilungen der k. k. (leographisclien Gesellschiift bO (l«!'?), 42^i f.
y
S9
Weltbekannt wurde Ali Pasclia \un Janina, 32 Jakrer lang
ein Dynast, der mehr Geld imd mehr Soldaten Ijesaß als der
Sultan. Er war ein Toske aus Tepeleni im Tal der Vojussa, aus
einem alten Geschlecht der d(H-tigen Agas, der als Söldner imd
Räuber eine stürmische Jugend hinter sich hatte. Eine feste
religiöse Überzeugung besaß er nicht, sprach gut gn'echisch
mid war ein Freund der Griechen. Zuerst gelangte er zu. dem
Amt eines Pascha von Trikala in Thessalien. Mit einem o-etTdsch-
ten Ferman des Großhei-rn wurde er 1788 Pascha von Janina.
Seitdem begann eine Blüte der Stadt, die damals an 40.000
Einwohner wählte. Bald gehöiie ihm auch Arta. Im Jahre 1802
wurde er Rumili-Valessi oder Begierbeg von Runielien, wie der
Statthalter des größten Teiles der Europäischen Türkei hieß,
mit der Residenz in Monastir (Bitolia), aber schon im nächsten
Jahre verlor er das Amt wegen seiner Verbindungen mit dem
mibotmäßigen Pasvan von Vidin. Mit großer Gewandtheit beu-
tete Ali die wechselnden Situationen der napoleonischen Kriege
aus, besonders den Wechsel der Herrschaft auf den Jonischen
Inseln. Interessant sind Berichte der ausländischen Beobachter,
des englischen (Jolonels Leake und des französischen Arztes
Pouqueville. Ali erreichte 1812 den Gipfel seiner Macht. Er
war damals Herr von ganz Giiechenland, Epii-us, Thessalien,
des südwestlichen Mazedoniens und Mittelalbaniens samt Berat
bis zur Südgrenze des Paschaliks von Skutari. Sein Gegner
wurde der Reformsultan Mahmud II. Zuletzt saß Ali in Janinii
1820 eingeschlossen und belagert vom kaiserlichen Feldherrn
Uhurschid Pascha. Da brach die griechische Revolution
aus, aber Uhurschid harrte aus mul setzte die Belagerung
fort. Ali kapitulierte im Januar 1822, Avurde jedoch auf der
Liselburg von Janina Ijeim Gespräch mit dem Adjutanten
Churschids erstochen und sein Kopf nach Konstantinopel
gesendet. '
' Boppe, L'Albanie ot Napoleon (17!»7—lÖl4), Paris, lUU. luteres-
.saut sind die Bemühungen Napoleons um den Besitz von Valona. Im
Anhang eine Geschichte des albanischen Begiments des französischen
Heeres 1807 — 1814.
90
" Im Norden All)aniens machte sicli seit Anfang des XVIII.
Jalirliunderts die Familie Busatli bemerkbar, aus dem Dorfe
Busat bei Skutari. Kara Mahmud Busatli ero))erl:e und verbrannte
178') das Kloster von Cetinje in Montenegro, wiu-de aber 179G
von den Montenegrinern l)ei Krusi geschlagen und getötet; sein
Kopf wird heute noch unter den alten Trophäen in Cetinje
verwahrt. Mnstapha Basatli hielt in Alis Zeit mit dem Sultan
und wurde erst später ungehorsam. Besonders während des rus-
sischen Krieges 1821» s[)ielte er eine verdächtige Rolle. Sultan
Mahmud II. liatte einen tiefen Haß gegen die allxmischen
Häu})tlinge. Als sie sich 1830 /my Ausgleichung der Soldrech-
nunjjen beim Großwesir Reschid in Monastir versammelten,
erötfiieten beim Gang z,um Festmahl die neuen Linienti-uppen
plötzlich ein Feuer. Es sollen dabei an 400, 600 oder 700
vornehme Albaner erschossen worden sein. Erzählungen und
Klao-elieder über dieses Ereignis sind bei Hahn verzeichnet,
Mustapha wurde dann 1832 von Reschid bei Prilep geschlagen
und in Skutari belagert; nach der Kapitulation wurde er mild
behandelt und als Gouverneur in eine asiatische Provinz gesen-
det, wo er erst 1860 gestorben ist.
Eine albanische Dynastie regiert seit dieser Zeit auf afri-
kanischem Boden, die Familie der erblichen Vizekönige von
Ägypten. Ihr Gründer Mehmed Ali (geboren 1769) war der
Sohn eines All^aners Iln-ahim Aga, des Befehlshabers der
Straßenwachen in Kavala im östlichen Mazedonien. Er begann
seine Laufbahn als Tabakhändler und Söldner. Nach Ägypten
kam er 1798 als Offizier der albanischen Sölchier im Kriege
gegen die Franzosen. Er nützte die Situation geschickt für sich
aus und bemächtigte sich 1805 Ägyptens für sich. Den Kern
seiner Truppen in den vielen Feldzügen gegen die Türken.
Araber, Nubier und Neger Ijildeten stets seine albanischen
Landsleute.
Albanien war indessen der Schauplatz periodischer Revo-
lutionen. Namyk Pascha wurde 1833 in Skutari zur Kapitu-
lation gezwungen ; die Rekrutierungen für die neuorganisierte
türkische Armee wai-en die Ursache dieser Bewegung. Dann
o
91
i'ohAe dort 1835 eine neue Erhelnino- o-eo-en Hafi/. Pascha. Eine
O O O O
Zeitlang waren die Mirediten im A^fsell^vnng unter ihrem
Fürsten Bib Doda (1838 — 1870), der den Titel eines türkischen
Brigadegenerals erhielt. Eine große Bewegung war die „albanische
Liga" nach dem Berliner Vertrag, ursprünglich gegen Monte-
negro und Serbien gerichtet; der Marschall Mehmed Ali (ein
Deutscher aus Magdeburg) wurde damals in Djakova (187S)
ermordet, bis die Bewegung 1S81 von Derwisch Pascha nieder-
geworfen wurde.' Die Einführung des Parlaments in der Türkei
brachte keine große Veränderung; /.ahlreiche Mohammedaner
AUxmiens saßen darin als Deputiei'te, al)er die Bergstämme des
Xordens waren gar nicht vertreten, weil sie keine Grundsteuer
zahlten. Noch frisch sind in unserem Gedächtnis die letzten
Aufstände der Albaner o-eo-en die Pforte (l*.>Oi»— 1911) und die
Ereignisse des letzten Balkankrieges, ^vo die Serl^en nach der
Erobenmg Altserbiens und Mazedoniens Durazzo besetzten,
bis die Großmächte auf der Londoner Konferenz die Eirichtung
eines autonomen Albaniens dekretierten, dessen provisorisches
Zentrum Valona wurde.
Eine Literatur entstand bei den Albanern erst seit dem
XVII. Jahrhundert durch die Bemühungen der katholischen
Geistlichkeit. Noch der Ritter von Harff (1496) notierte sich,
daß die Albaner keine eigene Schrift haben ; die Versuche, eine
solche Schrift zu erfinden, gehören erst in das XIX. Jahrhundert.
Der älteste und umfangreichste Teil der Literatur ist in latei-
nischer Schrift gedruckt ; es sind die Bücher der Propaganda zu
Born und die Werke der Albaner L^nteritaliens, welche in der
zweiten Hälfte des XIX. Jahrhunderts auch einige hervorragende
Talente aufzuweisen hatten, besonders den epischen Dichter Giro-
Limo de Rada aus Kalabrien (geboren 1815) und den Philologen
Demetrio Camarda." Viel jünger war die Verwendung der grieclu-
schen Schrift im Süden ; eine Übersetzung des Neuen Testaments,
gedruckt 1827 in Korfu. folkloristische Texte, die von deutschen
' Vgl. Jorga, Geschichte des Usmanischen Reiches, Bd. 5, 589 f.
- Professor Alberto Stratico, ^Liuuale di letteratura albanese,
Milano, 1896 (MaiiuaU Hoepli lu-o. 212--213).
92
Reisenden (Xylander 1835, Keinliokl) nacli der Befreiung Grieclien-
lands im Königreicli gesammelt wm*den, /.uletzt in Epirus von
Hahn. Da/.u konnnen Drucke von Emigranten, wie die „Albanike
Melissa" (all)anische Biene) des Mitkos aus Korytza in Alexan-
drien 1878 (folkkn-istisch). Ein hervorragender Arbeiter war der
Lehrer Konstiintin Kristoforidis, welcher (18()7 f.) den mittel-,
allmnischen Dialekt von Elbassan zur Schriftsprache erhellen
wollte ; er übersetzte das Neue Testament für die englische Bibel-
gesellschaft und verfaßte nelien Schulbüchern eine griechisch
geschriebene Grammatik und ein Lexikon (Athen, 1904) nu't
griechischen Lettern gedruckt. Das wenigste wurde in zyrillischer
Schrift gedruckt; es sind fast nur Konversationsbücher zum
Gebrauch der Serben und Bulgaren. Ebenso wie in Bosnien wurde
auch in Albanien die arabische .Schrift für die einheimische
Sprache nur wenig verwendet, ol^wohl die mohammedanischen
Albaner talentvolle Dichter aufzuweisen haben, wie Sami Bey
Fraseri und seinen Bruder Naum. In letzter Zeit erklärten sich
Albaner aller drei Konfessionen für die lateinische Schrift, stießen
aber auf den Widerstand der Pforte, welche sich für die arabische
Schrift einsetzte. Seit 1883 machten sich albanische Zeitungen
bemerkbar, allerdings außerhalb des Landes gedi-uckt, in Konstanti-
nopel, Sofia, Belgrad, Bukarest, in Kom, Neapel, Palermo, Brüssel,
London, in Kairo und sogar in Boston in Amerika. Auch die
Literatur vei-mehrie sich rasch, jedoch auch die Bücher wurden
höchstens in Skutari, wo der Verein „Baskimi" 1908 ein Wörter-
buch herausgab, mitunter in Monastir und Salonich gedruckt,
alles übrige in Konstantinopel und Bukarest, wo sich albanische
literarische Gesellschaften bildeten, in Sarajevo, Wien, Paris usw.
Charakteristisch ist, daß in Boston von Fan Noiit eine
Übersetzung der griechischen Kirchenbücher für die Allmner
gedi-uckt wurde, mit Approbation der russischen Synode, el)ens(>
wie in unseren Tagen durch Bemühungen der russischen Mis-
sionäre eine Übersetzung der heiligen Bücher ins Japanische zu-
stande kam.
Es gibt zwei Bibliograi>hien mit der Literatur über Albanien
und in albanischer Sprache. Das eine ist ein hinterlassenes Werk
93
des französisclien Hellenisten Emile Legraiid (t 1904), fort-
geführt von Henri Guys, mit 724 Nmnmern ])is zum Jahre 1900.'
Viel vollständiger ist eine albanische Bi])liographie. mit einigen
Mitarbeitern z,usammengestellt von Dr. Geoi'u' Pekme//i. welche
auch die Artikel der Zeitschriften bis 1909 umfal.lt."
Der neue albanische Süiat steht noch wie ein Rätsel vor
uns. Ivivalitäten zwischen den Konfessionen scheinen nicht zu
bestehen, aber nicht unbedeutend ist der soziale Gegensatz
zwischen den meist christlichen Clans des Nordens und den
mohammedanischen Großgrundbesitzern in Mittel- und Südall)a-
nien. Die Mohammedaner sind jedenfalls in Majorität. Die alte
Blutrache, die finanziellen Verhältnisse in einem Land, in welchen
man an das Steuerzahlen nicht gewöhnt war, sowie der Mano-el
an modernen Verbindungswegen werden noch manche Verlegen-
heiten bereiten. Anderseits werden alle guten Eio-enschaften dei-.
Albaner ungehindert zur Entfaltuno- o-elano-en k(»nnen.
' Bibliographie albaualse. Description rai.sonuee des ouvrages publies
en albanais ou relatifs ä TAlbauie du quiuzieme siecle a Tannee l'JÜU.
Par Emile Legrand. Oeuvre posthume, completee et publiee par Henri
Guys. Paris-Athen 1912, 8", VllI, 228 S.
- Albanesische Bibliographie, zusammengestellt von Ingenieur F.
Manek, Dr. G. Pekmezi, Oblt. A. Stotz. Wien 1909, 8°, 147 S.
94
Skutari und sein Gebiet im Mittelalter/
Von Dl', Ivoi)st(tntiu 'liveceh»
Einer der gröliten Seen der Balkanlmlbinsel ist der See
von Skutari. Die Körner nannten ihn Jarns LcJjefdls" oder
„ixdxs Lcibeatis," nacli dem illyrischen Stamm der Labeaten.
Im Buche des Presbyter Diocieas heißt er Bcdta, ebenso wie
zu Ende des Mittelalters auch die kleinen sumpfigen Küsten-
seen bei Duleigno, Duraxzo und Valona genannt wurden. Ge-
lehrte Männer unter den alten Serben nannten ihn den „See
von DioUitien" (Dioklitijsko jezero) ; ein Mitarbeiter des Bozidar
Vukovic aus Podgorica in dessen Druckerei in Venedig war
1520 der Hieromonach Pachomije „von den Inseln des Sees
von Dioklitien" (Novakovic im Glasnik 45, S. 135). Der See
ist 42 Kilometer lansf, 14 Kilometer breit und imgetahr 362
Quadratkilometer groß. Das Westufer ist steil und felsig, mit
Inseln, auf welchen sich Ruinen alter Klöster und Bm'gen be-
finden. Das Ostufer ist flach und voll Sümpte. In der Mitte
reicht eine 1 — 2 Kilometer breite Bucht 12 Kilometer tief in
das östliche Ufer hinein ; ihr äußerer Teil heißt der See der
Kastrati (albanisch Ljekeni Kastrati), der innere Teil der See der
Hoti (Ljekeni Hotit), nach zwei albanischen Stämmen der
Nachbarschaft. Das Niveau des Sees liegt kaum 6 Meter über
dem Meeressjiiegel ; deshalb ist das Klima seiner Ufergebiete
' Diese Abhandlung, eine Partie der Vorlesungen des Verfassers
über die historische Geographie der Balkanländer an der Wiener Uni-
versität, ist serbisch im Glasnik der serbischen geographischen Gesell-
schaft, ILI. Jahrgang, Heft 3—4 (Belgrad, 1914) S. 149—171 erschienen.
Die vorliegende Bearbeitung stammt vom Verfasser selbst.
95
elienso warm, wie das der nahen Meeresküste, nn't Südfrüchten
aller Art, Oliven usw. Die miichtigsten ZiiHüsse kommen von
der Nordseite : der Flui.» Jfoj-aca, mit den Nebenflüssen Zet<(,
liiOnlra und Cljeviija (im XIV. Jahrhundert Cjemva in den
Chiysobullen der Klöster von Banjska und Decani, albanisch Cem),
weiter gegen Westen die starke Gniojcvird Jiijchi und die kleine
Crmnica. Von Osten kommt der Flui.) Rioli, „fiume clamado
Rivola" 142<) (Ljubic 9, 15), mit einem alten lateinischen Namen
(rivulus). Der See von Skutari ist seicht, nach Cvijic 2 — 7 Meter
tief, nur an einigen der tielsten Stellen in der Nähe der West-
küste 44 Meter. Von großer Bedeutung war stets der Fisch-
fang, besonders des Fisches, der ser})isch vldjcvd (Alburnus sco-
ranza), italienisch scorcmza genannt wird, in den lateinischen Ur-
kunden des Mittelalters saracha. Das Niveau des Sees hat sich oit
geändert. Sobald sich der Drin den Weg zur Bojana durchbrach,
staute sieh der Abfluß aus dem See, und der Seespiegel begann
sich zu heben; man sagt, daß er jetzt seit mehr als 40 Jahren
steigt, gerade seit dem sich die Verbindung zwischen den ge-
nannten großen Flüssen wieder geöffnet hat. In den Zeiten, als
die Bojana keine Verbindung mit dem Drin hatte, senkte sich
das Niveau des Sees.
Die gebirgige Westküste hatte in der Vergangenheit eine
geringere Bedeutung. Es gab hier zwei Zupen (Gaue). Die eine
Avai- Crmnica, bei Presbyter Diocleas Cermenira genannt, in
den Urkunden des XIV. und XV. Jahrhunderts Cronica (wohl
von altslawisch crmur.u rot). Der größte Teil der Dörfer von Crm-
nica war in den Zeiten der Nemanjiden und der Balsici Besitz
des Klosters des heiligen Nikolaus auf der Insel Vranjina. Süd-
lich von Crmnica lag die Zupa Krajina (albanisch Kraja), einst
Grenzbezirk der Serben gegen die Griechen, solange diese Sku-
tari "besaßen; man liest den Namen schon bei Diocleas (Craini)
und in den Urkunden. Ein serbischer Fürst, der heilige Wladimir
hatte seinen Hof (curia) in Krajina bei einer Marienkirche, in
welcher er auch begraben wurde, als ihn der letzte Zar von
Ochrid Johann Wladislaw auf der Insel des Sees von Prespa
ermorden ließ (mn lOlti). Aus dieser Kirche haben seine Gebeine,
96
soviel sich vermuten JälU. die Trui)]»en des Despoten vom Epiras
Michael I. wenjgenommen, als sie (um 1215) die Stadt Skntari
auf kur/,e Zeit den Serben entrissen, worauf sie den Heiligen
nach Dura///) ühertnigen: seit dem XIV. Jahrhundei-t ruht sein
Leih im Klc)ster des lieiligen Johannes Wladimir hei Elbassan
(vgl. Xovakovic. Die ersten Grundlagen der slawischen Literatur
hei den Fklkanslawen [serh.], Belgrad, 1893, 182 f.). Das alte
Kloster von Krajina wird noch in den Zeiten der Balsici als
die „Mutter Gottes von Krajina" erwähnt, die „Precista Kra-
jinska" (Ducic in Glasnik 27, 190). Nach Jastrehov und llovin-
skij liegen seine Ruinen 3 V-j Stunden von Skutari am Fuße des
Bero-es "Parahos, in einer iet/i nur von mohammedanischen
Albanern bewohnten Landschaft. Ippen fand hier im Dorfe
Ostros die Ruine einer grolöen Kirche, mit einen viereckigen
Turm über den Tor (Wiss. Mitteilungen aus Bosnien 8, 137 f.
mit Abb.). Unterhalb Ostros liegt das halbverödete Dorf Stitar
am Ufer des Sees. Zwischen Stitar und Skutari befindet sich
am See das Dorf Skja mit einer kleiner Kirche, in welcher
noch undeutliche Spuren der Wandmalerei zu bemerken sind
(Bild bei Ippen in Glasnik [bosn.] 1900, 517 und Wiss. Mittei-
lungen 10, 27).
Auf den Inseln gab es fünf kleine Klöster, über welche
der verstorbene Archimandrit Hilarion Ruvarac in der Zeitschrift
„Prosvjeta" von Cetinje 1894 (Jahrgang II) alle Nachrichten
zusanmiengestellt hat. Das größte war das Kloster des heiligen
Nikolaus auf der Insel Vranjina, gegenüber der Mündung der
Moraca. auf welcher sich zwei felsige Hügel 330 Meter hoch
erheben, mit einer gewaltigen Rundsicht auf den See und seine
Umgebunor. Reich wurde es beschenkt sowohl von den Ne-
manjici, als von den Balsici, zuletzt von Skanderbeg Crnojevic.
dem Sandschak der Crna Gora 1527. Eine Zeit lang war es ver-
bunden mit dem serbischen Kloster der heiligen Michael und
Gabriel in Jerusalem, dem es der Zar Stephan Dusan zugeteilt
hatte. \'erödet ist es erst in der neueren Zeit, als die Türken
(nach 1843) auf dieser Insel ein mit Artillerie ausgerüstetes Fort
georen die Monteneorriner erbauten; erneuert wurde es wieder 1886.
97
Auf der iiulien Insel K(t)ii (auch (hlr/iidd (ioni genannt
befand sich ein Kloster der Mutter Gottes; in seinen Mauern
befindet sich das Grab iles Ljes Gjurasevic (CrnojeAac). eines
Feldherrn des Despoteji »Stephan, mit Inschrift. Weiter liegt
HtwcevH (roricd. einst mit einem aus alten Handschriften be-
kannten Kloster, das jet/.t ganx verödet ist; hier wurde Bozidar
^ ukovic begi'aben. der ser')isehe Kirchenbücher in Venedi<r
druckte (f 1540, vgl. die Godisnjica, Jahrbuch des Fondes N.
Cupic 9, 205). Auf der Insel Jieska (rorifd gab es zwei Kirchen,
des heiligen Georg und der Mutter Gottes; in den Iiuinen der
letzteren befindet sieh das Grab der Helena, Tochter des serbi-
schen Fürsten Lazar. welche Frau zuerst des Georg Straci-
mirovic Balsic und später des bosnischen Großwoiwoden Sandalj
■war (t 1442). mit Inschrift. Auf der Insel Moraai/k befand
sich ein kleines Kloster der Mutter Gottes, welches 1417
der letzte der Balsici. liilsa (III.) Gjurgjenc beschenkt hat.
Mehr Bedeutung hatte das meist niedrige Ostufer des Sees
von Skutari, denn diese Landschaften durchzog die große Straße
aus Skutari ül^er Xiksici in das Tal der Narenta, Avohlbekannt
seit den Zeiten der Kömer. In der fruchtbaren Ebene an dem
mittleren Laufe der Moraca, an dem Zusammenfluß dieses Flusses
mit der Zeta. 5 Kilometer nördlich von der heutigen Stadt
Podgorica, stehen die Ruinen von Dodea, der größten römischen
Stadt dieser Gebiete. Ursprünglich befand sich hier die Burg
des illyrischen Stammes der Docleafes oder Dodeatae, welche
die heutigen Berge von Montenegro bewohnten ; unlängst fand
man lateinische Inschriften der Häuptlinge der Docleaten im
Dorfe Vilusi bei Grahovo in den Ruinen des römischen Kastells
Salthua (N. Vulic im Vjesnik der archaeol. Gesellschaft von
Agram N. S. 8, 1905, 172). Städtische Organisation als römi-
sches „Municipium" erhielt Doclea von Kaiser Vespasian oder
von seinen Söhnen. Es gibt zwei Werke über diese Ruinen, in
welchen neben heidnischen Tempeln aus Ruinen altchristlicher
Kirchen stehen. r)as eine ist verfaßt von den Engländern Munro,
Anderson, Milne und Haverfield: The Roman Town of Doclea
in Montenegro, Archaeologia vol. 55, Westminster, 1896. Das
98
zweite ist eine Arbeit des italienischen Archäologen Piem
Sticotti aus Triest, im Verein mit zwei Dalmatineni. mit Pro-
fessor Luka Jelic und den Architekten Ivekoviö : Die römische
Stadt Doclea in Montenegro, mit 1 Tafel und 148 Abbildungen
in Texte, Wien, 1913, in den Publikationen der archäologischen
Sektion der Balkankommission der Kaiserlichen Akademie.
Band VT. Die Stadt verödete in den stürmischen Zeiten des VII.
Jahrhunderts, aber ihr Name ist nie in Vergessenheit geraten. Es
scheint sich hier eine kleine Ansiedlung behauptet zu haben;
als Sitz des Bischofs Aio-Kküa% wird sie unter dem griechischen
Metropoliten von Durazzo erwähnt, als berühmte Stadt Jio/Küa
in der Geschichte des Kaisers Manuel Komnenos von Kinnamos.
Unter dem Einfluß der Sagen über Kaiser Diokletian wurde der
Name Doclea in Dioklia geändert. Noch Bozidar Vukovic
schreibt 1520 von sich selbst, er sei gebürtig aus Podgoriea,
„nahe bei der Dioklitia genannten Stadt, welche einst der
Kaiser Diokletian in seinem Namen erbaut hatte". Die Monte-
negriner nennen die Ruinen heute noch Unke. Dtilda und erzählen
verschiedene Geschichten vom „Zar Dukljan". Nach dieser Stadt
wurde im Mittelalter das ganze umliegende Land Biodia,
AioxXda, serljisch Dioklija oder DiokliUja genannt, das Land
des serbischen Stammes der „Dioklitianer" in den Werken des
Kaisers Konstantin Poryhyrogennetos und des Feldherrn Ke-
kaumenos. Noch ein mohammedanischer Nachkomme der letzten
Dynastie der Berge von Montenegro. Skanderbeg Cmojevic
schrieb sich um 1523 „Sandschak der Cma Gora und Herr des
ganzen Landes von Dioklitija" (vsoj dioklitijanskoj zemlji gospo-
(hn). Aber schon seit dem XII. Jahrhundert wurde dieser Name all-
mählich verdrängt durch den der Zeta (lateinisch Zenta, Genta), nach
dem Flusse Zeta. Die Obere Zeta lag in den Bergen von Njegusi
oberhalb Cattaro bis zur Ostseite des Sees von Skutari, die
Untere Zeta im Küstenlande von dem Gebiet des Stammes der
Pastrovici bei Budua bis zum Kloster des heiligen Sergius an
der Bojana.
Alter als Doclea ist die Burg Medun im Gebiete des
Stammes der Kuci. Das ist die Burg Meteon oder 2[e(hon im
Ö9
Lande des Stammes der Labeaten, in welcher nach den Belichten
des Polybios imd Livius der römische Legat Perperna im Jahre
168 V. Chr. die Frau des illyrischen Königs (nrnthins, die
Königin Etleva mit ihren Söhnen Scerdilaedus und Plenratns
gefangen nahm. In den Zeiten des serbischen Despoten Georg
Brankovic wird sie als Jledonum oder Modon erwähnt : nach
einer venezianischen Beschreibung war es nur ein Turm (una
torre) mit einer kleinen Burg, in Avelcher es kaum Platz gab
für den Kastellan mit einigen Wächtern (Ljubic 10, 151). Xoch
1456 befehligte in Mednn Milos, ein Woiwode des Despoten,
aber schon bald saßen hier die Türken. Darauf wollte Stephau
Crnojevic von Montenegro den Türken diesen „Schlüssel beider
Zetas" entreissen, gelegen „am Anfang der oberen Zeta", erhielt
von den Venezianern 1463 zu diesem Zw^ecke sogar eine Kanone,
aber seine Mühe war vergebens (Medonum oppidum in capite
superioris Xente situm, ambarum Xentariim clavem, Ljubic
10, 266). Mariano Bolizza, ein Patiizier von Cattaro, schreibt
1614, Medun sei ein sehr unzugänglicher, aber fast zerstörter
Platz (piazza mal guardata e quasi desti-utta) mit 200 Ein-
wohnern und einem türkischen Aga oder Dizdar als Befehls-
haber (Ausgabe von Ljubic, Starine 12, 182). Es ist bekannt,
was für eine Bedeutung dieser Oi-t noch in der neueren Ge-
scliichte von Montenegro hatte. Jedenfalls ist Medun eine der
nicht vielen Burgen von Europa, deren Geschichte mehr als
zwanzig Jahrhunderte weit zurückreicht.
Der Nachfolger von Doclea wurde Bibnica, im XII. Jahr-
hundert der Geburtsort des serbischen Großzupans Nemanja.
Heute heißt Ribnica der Fluß, welcher durch die Stadt Podgo-
rica fließt und es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß der Ort
Ribnica mit dem heutigen Podgoriea identisch ist. Der Name
von Podgoriea erscheint zum erstenmal in dem ältesten Nota-
rialbuch des Gerichtsarchivs von Cattaro, in Avelchem um
1330 Lederhändler und Schuster von dort erwähnt werden.
Er steht in Verbindung mit den Namen der Zupen dieser Zeit:
auf der Ostseite des Sees war die Grorska hipa („Berggau")
des Presbyter Diocleas und der Urkunde von Zica (um 1220j,
100
später die Lumlscltaft Vo(hjora („Unterberg") der Prizrener
Urkunde des Zaren Steplian (um 1348) und des venezianischen
Katasters von Skiitari von 1416. Noch 1448 residierte in Pod-
gorica ein Woiwode des Despoten Georg, der serbische Edel-
mann Altoman, l^ahl kam der Ort unter die Herrschaft Vene-
digs, aber schon nach wenigen Jahren finden wir hier die
Türken, welche ihn bis 1877 behaupteten.
Eine alte Ansiedelung ist Tnzi gegenüber Podgorica, der
„Katun'- (Hiitengemeinde) eines Stammeshäuptlings Ljes Tuz in
den Chrysobull des Klosters Decani 1330, das große Dorf Tuzi
im venezianischen Kataster 1416 mit 150 Häusern, welches
damals 500 Bewaffnete, teils Reiter, teils Fußgänger aufzu-
stellen hatte (Makusev, Über die Slawen in Albanien [russ.],
AVarschau, 1871, 127). Eine Ruine am Rand des Gebirges heißt
Samohor. Weiterhin gegen Süden wohnen albanische Ge-
schlechter: die Hoti, genannt seit 1330, in XV. .Jahrhundert
ein starker Stamm, der nach Bolizza (1614) 212 Häuser und
600 Bewaffnete zählte, die schon 1416 erwähnten SkreU, bei
Bolizza 30 Häuser, und die gleichfalls 1416 genannten Kastrat i.
bei Bolizza 50 Häuser stark.
Drei Stunden von Skutari liegt nahe am Fluße Rioli der
Hügel Maja Balezit mit großer Aussicht. Oben stehen die
Ruinen von JJcdeso. Nach der Beschreibung von Jasti-ebov ist
der Umfang um die Hälfte kleiner, als die Burg von Skutari :
die Reste, unter welchen eine große und eine kleine Kirche zu
erkennen ist, sind mit Gebüsch überwachsen (Glasnik 48, 382).
Nach Ippen hat der Gipfel des Hügels einen Umfang von
1000 Schritten; zwischen dem Buschwerk sieht man Reste der
Stadtmauer und einer Kirche, aber die Ruinen sind armseliger
als die von Svac, Sarda oder Drivasto (Glasnik [bos.], 1900, 512
und Wiss. Mitt. 10, 6—9 mit Abb.). Hier stand die kleine
Stadt Bale^, Balezo (oder Bale^o), Baliegio, Ballesio, Bale^io des
XIV. und XV. Jahrhunderts, mit einem Bischof (Balaoensis
episcopus), untergeordnet dem Erzbischof von Antivari. Aber
schon 1350 klagte der Bischof^ er habe keine Einkünlte, weil
sein Bistum voll Schismatiker sei (Theiner, Mon. Slav. 1. 236).
lul
In den Archivbücliern von Rugnsa werden Hand werker aus
dieser Stadt erwälint, Holzarbeiter (marangoni) und Schnhmaclier
(cerdoni). Nach den Kataster von 141() zählte die „citä da
Balezo" damals nur 25 Häuser (Starine 14, ."W). Bald darauf
ist sie ganz verödet. Iwan ( i-nojevic, der Fürst von Montenegro,
meldete 1474 den Venezianern, daß die Türken Balezo neu
befestigen wollen (Glasnik 15, 173), Barletius erwähnt den
Ort als Ruine, 12 römische Meilen von Skutari, 5 von Drivasto
entfernt.
In der Umgebung von Balezo liegt das mohammedanische
Dorf Koplik, Cupeinich des Presbyter Diocleas, Kupelnik unter
den Besitzungen des von Zar Stephan Dusan um 1348 gegrün-
deten Erzengelklosters von Prizren, Copenico des venezianischen
Katasters von 141H. Nach diesem Kataster wohnten hier noch
damals zahlreiche Geistliche der serbischen Kirche: Jura des
Protopope, Pop Andrea, Pop Nikasin, Pop Miliza, Po]) Stanko,
Pop Bogdan, Pop Radoslav Tribov, Pop Radovan. Die Ein-
wohner selbst hatten meist serbische Namen : Iwan Sudija (der
Richter) oder Sadic. Pribac Budimir, Iwan ßudimir, Bogdan
Naljesko, Novak Milic, Ratko Viahinja, Bratoslav Kovac (der
Schmied), Ostoja, Novak Tribov, Bogdan Bogsic, Andrea Kraguj
(der Sperber), Ratko Bogoje, Dimitr Bogic, Dabiziv Siroko u. a.
Oberhaupt des Dorfes (villa) war Thomas, Schreiber der Kanzlei
von Skutari für die slawische Korrespondenz (scrivan de la corte
in schiavo, Starine 14, 34).
Skutari liegt in einer nur 18 Meter über dem Meere
gelegenen J]bene. in Avelcher sich ein isolierter Burgfels von
elliptischer Form 135 Meter hoch erhebt, mit gewaltiger Aus-
sicht auf den See und die ganze Umgebung, besonders auf die
hohen Gebirge von Montenegro und Albanien. Nur das Meer
bleibt durch einen niedrigen Höhenzug verdeckt. Auf diesem
Hügel gab es seit den ältesten Zeiten immer eine Festung.
Bei Skutari tiießt die Bojana aus dem See heraus. Weiter
i^eoren Osten hat sich den Ausgant; durch die Berge Albaniens
einer der größten Flüsse der Balkanhalbinsel gebahnt der Drihni
der Hellenen. Driixt (Gen.-onis) oder Drhi'nifi. der Ivömcr. iui
102
^Mittelalter lateinisch- IJi'inns oder mit dem romanischen Artikel
Ludriu, Lodrino, Oldrino, Uldrinum genannt, albanisch Drin,
serbisch in Mittelalter, wie noch jetzt Drim. Die Wm-zel ist
der (iran. derena, darna Spalte, Talschlucht, griech. SecQio, slaw.
derem, drati), wie im Namen der Drina zwischen Bosnien und
Serbien ; daC) beide Namen dieselbe Bedeutung haben, darauf
hat schon Tomaschek aufmerksam gemacht. Dieser Fluß fühi-t
die Gewässer eines großen Gebietes ins Adriatische Meer; der
»Schwarze Drin kommt aus dem See von Ochrid, der Weiße
Drin aus den hohen Bergen bei Pec (türkisch Ipek). Die Mi\udung
befindet sich bei der Stadt Alessio, aber neben dieser Mündung
liat sich der Drin oft durch einen Nebenarm eine VerbindunLf
zur Bqjana eröffnet, gerade bei Skutari. So war es bereits in
der Römerzeit. Livius schreibt, die Stadt Seodra sei Yon zwei
Flüssen eingeschlossen, von Osten durch die Clausala (Drinassi
oder Kjiri), vom Westen durch die Burhanna (Bojana) ; diese
beiden Flüsse vereinigen sich und fallen in den Oriimdus ßiwwn
(so in den Handschriften, verdorben aus Drinius), welcher „ex
monte Scardo" (der Sar-Planina) kommt und ins Adriatische
Meer fließt. Klarer sagt Plinius, Seodra liege 18 römische Meilen
vom Meere am Flusse Dirino. Diese Verbindung beider Flüsse
bestand auch im XIII — XV. Jahi'hundert, wo die Bojana oft
„flumen Drini" heißt. Sankt Nikola an der Mündung der Bojana
„San Nicolo de Drino" oder „de Oldi-ino" (in den Archiv-
büchern von Ragusa), Sankt Sergius an der Bojana „portus Sancti
Sergii de Drino" 1282 oder „de Oldrino" 1349, „Sanctus Sergius
Lodrini" 1391. Aber schon der venezianische Geograph Domenico
Negri schreibt am Ende des XV. Jahrhunderts, der Drin habe
seinen Lauf geändert und man sehe bei Skutari selbst ein ver-
schüttetes altes Flußbett (piistino mutato cursu, qiiod manifeste
apparet, sub ipso namque oppido ad montis radices alveus repletus
cernitur et magni jjontis fundamenta, p. 10-")). Dieses alte Bett
ist eingetragen auch auf der Karte des Venezianers Coronelli
1688. Ein anonymer venezianischer Reisender schreibt 1557,
die Ufer der Bojana seien grün, weil der Fluß nie zu steigen
pHege (le rijie del fiume, non solendo egli crescere, sono verdi,
103
Starine 10, 251). Ami Boue koniLinierte nur, dal'» die Gewässer
der Bojana und der Drin einst vereinigt waren: „la plaine de
Scutari, qui, en son niveau bas, servait ])robalilement une fois ä
re'unir les eaux du Drin a Celles du lac et de la Bojana"
(Becueil d'itine'raires 1, 334). Zuletzt hat sich der Drin im
Winter von 1858 und 1859 neuerdings einen Ausweg gegen
Nordwesten diu'chbrochen ; die schwachen dort errichteten Dämme
wurden zerstört und zwei Winter verwüstete der Fluß die
ganze Ebene von Skutari durch furchtbare Überschwemmungen,
bis er sieh im dritten Winter ein neues Bett durchgrub. Die
Einwohner behaupten, daß durch dieses neue Bett '/'s des Was-
sers abfließen, nur ' .; durch den alten Drin gegen Alessio (Hahn.
Keise durch die Gebiete des Drin und Vardar im Jahre 18()3.
8. A. aus den Denkschrilten der Kaiserlichen Akademie, phil.-hist.
Klasse Bd. Mk 8. 34, 30).
Ökutari hat seinen Namen seit mehr als zwei Jahrtau-
senden nicht geändert. Die Eömer nannten die Stadt Scodra,
el^enso die Griechen, höchstens daß die Byzantiner den Namen
mitunter im Plural setzen (ly.öÖQai). Presbyter Diocleas schreibt
Scodaris, in Adjektiv Scodi'inensis. Seit 1287 liest man che
Form Scutaruia (Adj. Scutarensis). Die altserbische Form war
Skbdor, mit zwei Halblauten; man hört sie mitunter noch in
Montenegro. Die neue Form Skadur liest man seit dem Ende
des XIV. Jahi-hunderts. Italienisch nennt man die Stadt Scntarl.
al])anisch Sliodrn oder Skodrcij türldsch Skendevic oder Isleu-
dcrir. Hahn deutet den Namen vom albanischen kodra, Hügel.
Die Könige der alten Illvrier hatten ihre Residenz in Skutari.
Es gibt auch Münzen mit der Aufschrift IxoSquvmv und dem
Bild eines Helms. Die älteste Beschreibung aus dem Jahre 168
V. Chr. ist erhalten bei Livius, in der Geschichte des Krieges
gegen den illyrischen König Genthius (XLIV, cap. 31). Scodra
war die am l>esteu Ijefestigte (arx nmnitissima) und schwer zu-
gängliche (difficilis aditu) Burg des Stammes der Labeaten, in
einer von Natur aus festen Lage (munitum situ naturali oppidum).
umgeben von Mauern, mit Türmen über den Toren (portaramque
tun-es). Als der römische Prätor Lucius Anicius vor der Burg
104
erschien, unternahm König Genthius (es gibt von ihm auch
Münzen mit griechischer Anfschrilt) einen Ausfall, wurde aber
zurückgeschlagen und nmßte sich in die Burg zurückziehen.
Er verhandelte wegen eines Waffenstillstandes und entfloh in-
dessen in einem Schiff* auf den See ; als er aber sali, dal.» ihm
die Flucht abgeschnitten sei, ergab er sich dem römischen
Feldherrn, der den letzten König der Illyrier nacli l^(»m weg-
tührte. Scodra wurde eine römische Stadt, einer der Hauptorte
im Süden der Provinz Dalmatia, wo Kaiser Dioeletian später
eine neue Provinz Praevalis errichtete. Frühzeitig verbreitete
sich hier das Christentum und seit den IV. Jahrhundert werden
Bischöfe der Stadt genannt : die (reschichte dieses Bistums
reicht ohne Unterbrechung von dei- Römerzeit bis zum heutigen
Tage. Als das Römische Reich in ein weströmisches und ost-
römisclies zerfiel, blieb Scodra mit ganz Praevalis bei Ostrom,
unter Konstantinopel. In der Zeit, als die Einwanderung der
Slawen im VII. Jahrhundert alle Verhältnisse in diesen Ländern
veränderte, behaupteten die Byzantiner Skutari mit Drivasto,
Alessio, Dulcigno und Antivari, als einen Teil des „Thema"
(der Provinz) von Dyrrhachion (Durazzo). Obwohl die Bürger
dieser Städte meist Nachkommen der alten Römer waren, linden
wir ihre Bischöfe in älteren Kataloj'en untertje ordnet dem irrie-
chischen Metropoliten von Durazzo. Im XI. Jahrhundert nahmen
Skutari die Serben, Avelche damals die lateinische Kirche reifen
die Griechen unterstützten, und so wiu-den die Bischöfe dieser
Städte dem neuen lateinischen Erzbischof von Antivari unter-
geordnet. Als 1096 die Kreuzfahrer ans Südfrankreich hier
durchzogen, fanden sie in Skutari den serbischen Köiu'g Bodin,
der die Anführer der Proven9alen freundschaftlich begrül.'»te.
Die byzantinische Herrschaft über dieses Küstengebiet erneuerten
die Kaiser aus der Familie der Koumenen, besonders Kaiser
Manuel. Bei dem Niedergang des Konstantinopler Kaisertums,
nach Manuels Tod (1180), eroberte Skutari mit aller benach-
barten Städten der serbische GroÜzupan Stejjhan Nemanja.
Den letzten Versuch die griechische Herrschaft in dieser Land-
schaft zu erneuern, unternahm um 1215 der erste Despot vou
105
Epirus Michael I. Er entriß Skutari dem »Solme Nemanjas, dem
Großzupan Stephan (dem späteren König, dem „Erstgekrönten"),
aber nach dem plötzlichen Tod des Epiroten wurde die Stadt
rasch wieder von den Serben besetzt und verblieb in ihi-em
Besitz das XIII. und XIV. Jahrhundert hindurch.
Die Burg von Skutari heißt schon bei Steplian dem Erst-
gekrönten (von 1215) in der Biogra[»hie des Nemanja Mosuf.
In der Form Jlosapha kennt diesen Namen auch Marinus Bar-
letius (um 148')), ebenso wie er noch bei einigen Schriltstellei-n
des XIX. Jahrhunderts erwähnt wird. Es gehört zu den merk-
Avürdigen, aber nicht seltenen Ubertragimgen von Ortsnamen
unter den Einfluß von Legenden. Es ist die Stadt L'nsfifa, von
welcher in der Legende der heiligen Sergius mid Bacchus,
römischer Soldaten zu lesen ist, heute verlassen, aber mit ihren
Mauern und Gebäuden vorti-efflich erhalten im Osten Syriens, in
den Wüsten am Eufrat, nicht weit von dem alten Palmyra.
LTnterhalb Skutari gab es an der Bojana ein berühmtes Kloster
dieses heiligen Paares und das Volk übei-trug die Heimat diesai*
syrischen Märtyrer in die nächste L^mgebung (Hilarion Ruvarac
in Glasnik 40, 39—41 und meine Abhandlung, Das christliche
Element in der topographischen Nomenklatur der Balkanländer,
Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie, Band 136, Seite
48—54).
Unter den Nemanjiden war die Zeta mit Skutari oft das
Land des serbischen Thronfolgers. Bei dem Verfall des serbischen
Reiches herrschte hier seit uugefähr 1:*()0 die Familie der
Balsici. Zuletzt nahmen (he Türken 1392 den Georg Stracimi-
rovic Balsic gefangen und ließen ihn nicht eher frei, bis er
ihnen Skutari übergab.' Darauf befehligte iu Skutari und Sankt
Sergius 1393 — 1395 der türkische Feldherr Schahin. Georg
' Georgius Stracimir und ein „consaiiguineus" desselben, „retenti''
von Bajazid, mußten „Duleignum et Scutari ac alia loca sua" den Türken
abtreten „pro liberatione et relaxatione eorum". Beratungen der Regie-
rung in Venedig darüber am 7. Oktober 139ä bei Ljubir i, 29-5—296.
Diese Gefangemiabme Georgs wird von Gojjcevie, Gescliichte von Moiiti>-
negro und Albanien, (Gotlia, 19U) 4.19 — 100, mit Unrecht liezweifelt.
106
vertrieb zwar nach zwei Jahren wieder die Türken, sah sich
aber gezwungen im Apiil 1396 Skutari, Drivasto, Dagno und
Sankt Sergius an Venedig abzutreten.' Die Venezianer besaßen
Skutari durch 83 Jahre, I-'IOG — 1479. Ihr Vertreter war hier
ein „capitaneus et comes" der Republik. Vergeblich bemühten
sich die Serben um die VViedereroberung der Stadt. Skutari
wurde von ihnen zweimal belagert; zuerst Ende 1421 vom
Despoten Stei)han Lazarevic, dann 1422 wieder vom Despoten
und nach ihm von seinem Feldherrn Mazarak, bis Niccolö Cappello,
der mit der venezianischen Flotte bei Sankt Sergius stand, die
Serben durch einen energischen Angriff in einer Dezerabernacht
gegen Dagno vertrieb (Jorga, Kotes et extraits 1, 329 Ann, 4).
Nach dem Untergang der christlichen Staaten von Serbien,
Bosnien und Albanien, drangen die Türken von neuem in diese
Gegend vor. Unter Sultan Mohammed II. belagerte Skutari der
Beglerbeg von Rumelien Suliman 1474, aber die Stadt wurde
von Antonio Loredano mit 2500 Soldaten tapfer verteidigt, mit
Hilfe venezianischer Schiffie auf der Bojana und dem See, unter-
stützt auch von den Cniojevici von Montenegro und von den
Albanern der Berge. Die zweite Belagerung 1478, die der Priester
Marinus Barletius in einer kleinen lateinischen Schrift schildert,
leitete Sultan Mohammed IL ijersönlich. Die Venezianer ver-
teidigten die Stadt mit Heldenmut, mußten sie aber im Frieden
1479 räumen. Von den 1600 Soldaten waren zuletzt nur 450
übrig geblieben. Die Bürger unter ihrem Führer Florio Jonima
übersiedelten nach Venedig, ßavenna mid Treviso. Seitdem blieb
Skutari 434 Jahre unter türkischer Herrschaft, bis 1913.
Der Mittelpunkt des alten Skutari w^ar die Burg (castrum),
zugänglich nur von einer Seite. Nach der Beschreibung von
Ippen ist sie umgeben von einer Doppelmauer; in den Befesti-
gungen sind die Sjiuren der venezianischen Architektur überall
' Die Urkunde, durch welche „inagnificus dominus Georgius Stra-
cimerii" „civitatem suam Scutari cum castro", „locum Drivasti et certa
alia loca sua" den Venezianern abtrat, datiert in A'enedig, 14. April 1396,
ist abgedruclvt bei Ljubic 4, 305— .j69 (im Titel ist 1395 ein Druckfehler;
im Text ist zu lesen „millesimo trecentesimo nonagesimo sexto^j.
10^
zu bemerken. Die alten Bauten -winTlen im XIX. Jahrliundert
durch einige Pulverexplosionen stark zerstört.' Der Eingang
führt durch drei Tore, ein jedes in einem eigenen Turm l)efindlich,
worauf im Innern drei Höfe folgen. Im mittleren Hofe steht eine
Moschee mit Resten gotischer Kreuzgewölbe und Skulpturen
(Glasnik [bos.] 1!»02, 181 und Wissenschaftliche Mitteilungen 10,
47 f.). Das ist wohl die einstige Kathedrale des heiligen Stephan
(ecclesia cathedralis Sancti Stephani de Scutaro), die 1346 dm'ch
einige Wunder berühmt geworden war (Tlieiner, Mon. Slav. 1,
219). Zar Steplian Dusan schenkte dem Erzengelkloster von
Prizren in Skutari „den Mühlgraben (jaz) des heiligen Ste{)han"
(Glasnik 15, 288), den er während seines Konfliktes mit den
Lateinern dem katholischen Bistum entzogen hatte. Die Türken
richteten die alte Domkirche zu einer Moschee ein, aber noch
lt)85 stand darin eine verdorbene alte Orgel als Trophäe (organo
disfatto, Theiner ib. 2, 218). In der Burg befand sich ein
PaUist, in Avelchem die serbischen und später die venezianischen
Amter ihren Sitz hatten, sowie die Kerker.
Genannt wird noch eine Kirche des heiligen Nikolaus
„in der berühmten Stadt Skadar", in welcher sich die Königin
Helena, die Witwe des Königs Stephan Uro« I., eine Französin,
vom Mönche Hiob als Nonne einkleiden ließ (Erzbischof Daniel,
Ausgabe von Daniele 84), in Kataster 1416 „San Nicolo
apresso la porta". Andere katholische Khclien von Skutari
Avaren : Santa Maria gegenüber der Bm-g, die Kirche der Fran-
ziskaner (1395), die Kirche des heiligen Elias im Kloster der
Dominikaner (1444), San Aponale, ügni Santi (serbisch „Sveti
Yraci" genannt, die heiligen Arzte, nämlich Kosmas und Damian),
und zwei Kirchen, die 1416 in Ruinen lagen: Sankt Theodor
und Santa Croce. Die Serben hatten in Skutari ein Kloster des
heiligen Petrus, untergeordnet dem Metropoliten der Zeta, den der
' Ein Wali von Skutari, der von Blitzableitern gehört hatte, ließ
einen solchen 1874 auf das Pulvermagazin aufsetzen, aber nur die Stange
mit der vergoldeten Spitze, ohne die Ableitungsstangen. Als das nächste
(.iewitter kam, flog die Pulverkammer in die Luft! Gopcevic, Das Fürsten-
tum Albanien (^Berlin, 1014) 275.
108
„patriarcliii Sclavonie" einsetzt ( 1404, 1426, Ljubic 5, 43 und 9, 16 ).
In der Vorstadt Suh-Sciiktrl wolinten die ragusanisclien Kaiifleute
bei einer Kirche des heiligen Blasius (extra Sciituri ad Sanctum
HUisiuMi 1433, S. Blasius prope civitatem Scutari 1444). Die Häuser
in der Stadt waren 1416 sowohl aus Stein als aus Holz erbaut,
mit Däehern mitunter nur von Holzschindeln oder Sti'oh.
Der Hof der ser)jischen Könige und später Zaren befand
sich außerhalb der Stadt am Flusse Drimac, den Negri Drynax
nennt, andere Venezianer Drinase, am jetzigen Drinassi oder
Kjiri. Das war die Residenz des jungen Königs Stephan Dusan.
als er 1331 mit seinem Vater Stephan Uros III. Krieg fühi-te.
Nach der Erzählung in der Biographiensammlung des Erzbischofs
i^aniel (Ausgabe von Danicic, S. 209) verheerte der Vater die
Weinberge, die Obstgärten und die Felder, „und befahl auch
den Hof seines Sohnes unterhalb Skadar am Ufer des Drima •
mit vielen wunderbaren Palästen bis zu den Grundfesten zu
zerstören". Noch 1416 erwähnt das venezianische Kataster ,.la
Corte de lo imperador" bei Skutari. Jasti-ebov meinte, ein Best
dieser Gebäude sei der Hof der albanischen Dynastie der Busatli
in Kosmac z^vischen Basat und Dagno gewesen, zerstört 1881
durch eine Überschwemmung des Drin : in zwei Sälen sah man
nämlich unter dem türkischen Verputz noch Beste alter Kirchen-
malerei mit Bildern aus der Heiligen Schrift (Spomenik 41.
49 — 50). Aber nach den Worten Daniels ist Dusans Hof näher
bei Skutari zu suchen, am Flusse Drimac selbst.
Der katholische Bischof von Skutari Avar seit dem XI. Jahr-
hundert dem Erzbischof von Antivari nntergeordnet. Für die
serbischen Könige haben die Bischöfe oft Gesandtschaitsreisen
unternommen; so wurde 1321 der Bischof Peter von Uros II.
nach Kagusa gesendet. Auf dem bischöflichen Siegel ist die
Mutter Gottes mit dem Jesuskind abgebildet (Spomenik 11, 24).
Das politische Oberhaupt war der Comes der Stadt; 1347 wird
der Comes Petrus Chranimiri erwähnt. Die Gemeinde hie 1.1
„commune et universitas Scutari" (13."')6); an der Spitze stan-
den die Richter und Ratsherren, ..judices et consiliarii civitatis
Scutari" (1401). Aus der Stadtkanzlei ha])en sich nur lateinische
109
l'rkunden erhalten; 1330 wird ,.Clemens filins Gini, nutarius
Cijnimunis Scutari" genannt. Ein Schreiber für serbische Urkun-
den, zugleich auch Dolmetsch, ist nur unter der venezianischen
Herrschalt bekannt. In Ökutari wiu'den auch Münzen mit latei-
nischer Aufschrift geprägt. König Konstantin. Sohn des Königs
Stephan Uro.s IJ. Milutin, welcher bald im Kampfe gegen seinen
Halbbruder Stephan Uro« III. (1322) den Tod fand, ])rägte
Silbermünzen in 5 Typen: „S. Stefanus Scutari", auf der Kück-
seite der König auf dem Thron mit der Umschrift „dominus
rex Constantinus". Die Stadtmünzeu aus Bronze haben einerseits
das Bild des heiligen Stephan, andererseits den Heiland mit
der Aufschrift „civitas Scutarensis". Georg Stracimirovic prägte
hier auch Silbermünzen, mit seinem Bild und dem des heiligen
Stephan, und 20 Typen kupferner „Follari". Die Kupfer-
münzen der venezianischen Zeit haben auf einer Seite den
heiligen Stephan, auf der anderen den heiligen Markus (Dr. K.
Stockert, Die Münzen der Städte Nordalbaniens, Xumismatische
Zeitschrift 43, 1910, H7— 128).
In Drivasto, Dulcigno und Antivari gab es unter den
Bürgern zahlreiche Reste der alten Römer oder Romanen, die
an den Familiennamen zu erkennen sind. Aljer in Skutari sind
die Namen im XIV. Jahrhundert meist alljanisch. In den Archiv-
büchern von Ragusa und Cattaro werden genannt: 1330 Petre
de Bercia, Andrea Span, Duchesa, Moisa Travalo, 1331 Guin
nepos Petri Ghranimiri, 1352 Progon Tuodori de Scutaro, 1370
Vita filius Duche, 1395 Tole de Paraviso n. a. Es gab auch
einen Stadtadel: 1417 Ser Marinu.s, filius comitis vStefani de
Scutaro u. a. Im XV. Jahrhundert wohnten in der Stadt zahl-
reiche Edelleute, welche wegen der vielen Kiüege nicht mehr
in ihren Höfen auf den Dörfern residieren wollten ; es waren
l)esonders die „Proniare", welche mit ihren Leuten Krieg.sdienste
zu Pferde leisteten, wie früher unter den Serben, so auch miter
den Venezianern. Lebhaft war der Handel, besonders auf dem
Wege nach Prizren und Novo Brdo. Aus dem Innern brachte man
Ije.souders Wachs und Silber, in das Innere Tücher, Seesalz, aus
dem See von Skutari eingesalzene Fische. Sperren zum Fischfang
110
und Mühlen schlössen die Bujcina bei der Stadt selbst ab; die
Venezianer wollten diese Hindernisse 1422 entfernen, damit die
Seeschiffe bis Skutari selbst konnnen könnten.
Für die Kenntnis der Umgebung ist die Haujitcjuelle das
.,catasticum", 1416 geschrieben von dem venezianischen Notar
Peti-ns de Sancto Odorigo de Parma, ein großer Codex (172
Blätter) der Sankt-Markiis-Bibliothek in Venedig. Dieses Kataster
nennt in den einzelnen Oi-ten alle Einwohner, mit dem Aus-
maß ihrer Steuerpflieht. Benützt wurde es von Makusev in
seinem Werke „Über die Slawen in Albanien" [russ.] (Warschau.
1871). Ljubic hat in der „Starine" der Südslawischen Akademie
Bd. 14 nur einen Auszug veröffentlicht. Eine vollständige Aus-
gabe nahm kurz vor seinem Tode Miklosich in Angriff, ist aber
leider nicht dazu gelangt die Arbeit zu vollenden und in Druck
zu geben. Die Regierung von Venedig hat schon nach fünf
Jahren (1421) befohlen ein „catasticum novum" für Skutari,
Drivasto und Dulcigno zusammenzustellen, aber von diesem
zweiten Kataster hat sich nichts erhalten. Das Temtorium von
Skutari reichte damals von der Meeresküste zwischen den Mün-
dungen der Bojana und dem Drin bis zum Dorfe Tuzi bei
Podgorica. eingeteilt in zwei Distrikte, „sotto Scutari" unrl
„sopra Scutari". Dörfer gab es 114 (38 in oberen, 76 im unte-
ren Distrikt) mit 1287 Häusern. Ihre Namen bestehen größten-
teils heute noch, bei der Stadt selbst z. B. Lubani (jetzt Jubani),
Vulcatani (jetzt Vukatani), Sj)atari (jetzt ebenso), Cusmaci (jetzt
Kosmac). Verschwunden ist das Dorf Uli] ari (die „Bienenzüchter")
„oberhalb Skutari", in welchem Konstantin, der Sohn des Georg
Balsic und der Theodora, einer Schwester des Despoten Dragas
(Spomenik 11, 15), 1395 den Ragusanern eine Urkunde aus-
stellte (Miklosich, Monumenta. p. 228). Von den Städten haben
sich jederzeit behaujjtet die größeren Gemeinden Skutari, Alessio
und Dulcigno, alle drei noch vor der Römerzeit gegründet.
Daneben ist es merkwürdig, wie viele kleine Städte seit dem
XV. Jahrhundert verödet sind, vor allem die sechs Bischofsitze
Balezo, Drivasto, Sarda, Dagno, Sapa und Svac. Diese Erschei-
nung wiederholt sich an zwei Stellen der Halbinsel : in Thrazien
IJl
zwischen Gallipoli und Adrianopel, als Folge der türkischen
Eroberimgszüge nach dem l'be)-gang der Osmanen nach Europa
(1354) und in Albanien in der Umgebung von Durazzo und
Skutari, als Folge der gi'olien Türkenki-iege des XV. Jahr-
hunderts gegen die Venezianer und gegen 8kanderbeg.
Die Hauptf'estung der Nachl^arschaft lag 10 Kilometer
östlich von Skutari im Tal des Flusses Kjiri, schon im Innern
der Berge Albaniens : IJrmlsto, lateinisch Drhastvm, altserbisch
Ih'iood bei König Stephan dem Erstgekrönten und bei Thomas
Archidiaconus von Spalato, Dncmisto auf der Karte des Fra
Mauro aus dem XV. Jahrhundert in Venedig. Die Burg stammt
vielleicht schon aus der illyrischen oder römischen Zeit. Alba-
nisch heilit sie jetzt Dr'istt. Die Ruinen beschreiben Gopcevio,
Oberalbanien und seine Liga (Leipzig, 1881) 152 f., Ippen im
Glasnik [bos.] 1900, 520-631 und Wissenschaftliche Mitteilungen
10, 9 — 16 (mit Bildern und Plänen) und A. Degrand, Souvenirs
de la Haute Albanie, Paris, 1901, 88 f. Der Ort liegt auf
einem ungelahr 150 Meter hohen Hügel, der von Norden und
Westen durch das tiefe Tal des Kjiri, vom Süden durch die
Schlucht des Baches Proni Dristit begrenzt ist, so daß der
Zutritt nur von der Ostseite offen bleibt. In der Mitte der
Höhe liegt das Dorf Di-isti mit einer Moschee und die Reste
der alten Stadt mit zwei Toren. Ungefähr 60 — 80 Meter höher
steht auf dem Gipfel die alte Burg Kaluja DriUif. umgeben
von Mauern in Gestalt eines unregelmäßigen Polygons, mit den
Resten von Türmen. Zwischen Stadt und Burg steht die Ruine
einer kleinen Kapelle mit drei runden Altären. Bei einem Tore
liegt ein Wappenstein mit drei Sternen. Von den Ruinen eröflPnet
sich eine große Aussicht auf Skutari und den See. Barletius
lobt das gute Wasser und die gute Luft von Drivasto.
In den älteren Katalogen der griechischen Bischöfe A\ird
6 ylQißdaTOv unter den Metropoliten von Durazzo genannt: im
XI — X V^. Jahrhundert war er aber dem katholischen Erzbischof
von Antivari untergeordnet. Lange gehörte Drivasto den Bvzan-
tinern, bis es Xemanja zugleich mit Skutari eroberte. L^nter
der serbischen Herrschaft blieb die Stadt eine privilegierte
112
Gemeinde mit gewählten Beamten und lokalen Gesetzen ; den
König vertrat ein Come.s (1251). Als die Tataren 1242 aus
Ungarn durch Dalmatien zogen, um ü])er Serbien und Bulgarien
nach Rußland zurückzukehren, wurden, wie der Zeitgenosse
Archidiakon Thomas von Spalato erzählt, die Städte Svac und
Drivasto von ihnen ausgeplündert und die Einwohner nieder-
gehauen. Mit Skutari war Drivasto 189o — l^O.") im Besitz der
Türken, kam aber 1396 unter die HeiTSchaft von Venedisr.
Die Repuljlik bestätigte die .,antiqua statuta'", regulierte die
Grenzen zwischen den Gebieten von Drivasto und Skutari und
sicherte den Verkauf des lokalen Weines durch Verbot fremder
Weine (Ljubic 4, 408 und •">, 7). Befehlshaber im „eomitatus
Drivasti" war ein venezianischer Podestä (potestas). Um die
Wiedereroberung der Stadt bemühte sich Balsa III. Während
einer langen Belagerung brachte er 1418 die Besatzung durch
Hunger und Durst so lierab, daß dem Befehlshaber Correr nur
40 Mann blieben. An einem sehr regnerischen Septembertag
erstürmte Balsa die Burg, ohne Verlust für seine Leute, und
nalim den Podestä mit Frau und Soldaten gefangen (Jorga,
Notes et extraits 1, 294 A.). Schon 1421 besetzten Drivasto
die Truppen des Despoten, was den Venezianern sehr schwer
fiel, „quia sine Drivasto civitas Scutari parum valef' (Ljubic
8. 118). Die serbischen Despoten besaßen Drivasto bis 1442.
Ein ausführlicher Grenzvertrag zwischen Venedig und Serbien
ist im November 1426 in Drivasto niedergeschrieben worden.
Dann besaßen Drivasto die Venezianer zum zweiten Male" durch
3t) Jahre 1442 — 1478, nachdeiu sie die Stadtprivilegien neuer-
dings bestätigt hatten (Ljubic 9, 1-57 — 159).
Klar wird Stadt und Burg von einander geschieden
(castrum et civitas). Die Kathedi-ale w'ar eine Kirche des heiligen
Georg. Erwähnt wird noch eine Marienkirche. Sitz des Dom-
kapitels (capitulum ecclesiae S. Mariae de Drivasto 1352) und
eine Kirche des heiligen Franziskus. Beim Bischof gab es eine
Menge von Klerikern, Domherren, einen Erzpriester und viele
Priester, aber wegen der geringen Einkünfte dienten viele in
Kagusa, in der Stadt und Umgebung; ein Geistlicher Andreas
113
aus Drivasto Mar l. i>. IM 17 Xotai- der Insel Lagosta. Xicht
näher bekannt sind die Einrichtungen der Gemeinde (commu-
nitiis), deren lateinische Akten ein Notar, wieder ein Geist-
licher, abfaßte. In der Umo-ebunp; oab es trenui; Wein und Ol.
aber che Xot war im Wachsen infolge der ununterbrochenen
Xriege. Die Bürger betrachteten sich noch im X^^ Jahr-
hundert, wie Barletius schreibt, mit Stolz, als Nachkommen der
Römer (Romanorum colonos se apiiellantes). In der Tat findet
man unter den Familiennamen des XIV. und XV. Jahrhunderts
viele rein romanische : Palombo oder Colomba, de Leporibus,
Barbabiancha, Summa, l'ello ; daneben gibt es allerdings auch
albanische, wie Bariloth, Precalo, Scapuder (1M68 f., die erste
Spur des Volksnamens der Skipetaren), serbische, wie Berivoj oder
griechische, wie Calageorgii und Spauo (nirav^xi der Bartlose).
Die Yornehmste Adelsfamilie waren die »S)>rn? oder Sjxow, serbisch
Spanat'icl. Eine Linie Avar im XV. Jahrhmidert in venezianischen
Diensten.' Eine andere gehörte zu den Anhängern der Serben.
Oft erwähnt wird ans ihr in den ragusanischen Archivbüchern
l'eter Span, ein katholischer Albanier, 1430 — 1456 (f vor 1458).
Er hatte drei Söhne: Bozidar (f vor 1474), Alexius filius Petri
Spani oder Lje.s Spanovic, 1454 Woiwode des Despoten Georg
in der Bergstadt Novo Brdo (leljte noch 1474), und HiToje (lebte
noch 1478). Nach 1474 erscheint noch Bozidars Sohn, Peter, mit
seiner Mutter Gojsava und seiner Frau Ljubosava." Die Venezianer
' Urkuudliclie Daten bei Hoi^f, Geschichte Griechenlands im Mittel-
alter, Ersch-Gruhers Enzyklopädie, Bd. 86, S. 97.
- Diese Spani der ragusanischen Xachrichten fehlen in der Stamm-
tafel der „famille des Spans, grands feudataires de Drivasto" bei Hopf,
Chroniques greco-romanes (Berlin, 1873), S. 535. Der dort erwähnte
Alessio Magnifico (1442 — 1490) ist der Sohn eines Michael und hat sieben
Brüder mit ganz anderen Namen (Andreas, Petrus, Paulus usw.) Die
Fortsetzung der „Acta et diplomata res Albaniae mediae aetatis
illustrantia" wird wohl in diese verworrenen genealogischen Fragen Licht
bringen. Vielleicht wird sich auch der Ursprung der fabelhaften Angeli,
Grafen oder Herzoge von Drivasto aufhellen, deren Stammtafel (1465 f.)
aucli Prof. D. Gaspare .Jakova-Merturi, Genealogie dei principi Albanesi,
(Roma 1904), S. 7 mitteilt.
8
114
nannten im X\'I. Jahrhundert die Berge hinter Drivasto nörd-
lich vom Drin „monti delli Spani" nnd die Berge südlieh vom
Drin „monti delli Ducagini" (Starine 12, 196). Die Stadt
Drivasto prägte auch sehr primitive Kupfermünzen : man sieht
darauf eine Stadt mit Türmen und einem Tor. auf welchem
eine Lilie abgebildet ist; die Aufschrift „civitas Drivasti" ist
ganz undeutlich (Stockert, Wiener Numismatische Zeitschrift
Bd. 43, 1910, S. 117).
Die Flurnamen der Umgebimg sind teilweise romanisch :
Fmidina (fontana), Cruce (crux) 1402. Unter dem Berge Maranai
(im XV. Jahrhundert Marinaa oder Marinay) lag das Bene-
diktinerkloster des heiligen Johannes, vom Papst 1856 zugeteilt
dem Bischof von Balezo (Theiner, Mon. Slav. 1, 236); später
gehörte es zum Gebiet von Drivasto, gelegen in der Landschaft
Stole (Ljubic 9, 158) oder Strilalio, und der Abt sollte stets
ein Drivastiner sein (semper in futurum abbas sit Drivastinus).
Die Ruinen, ein hoher viereckiger Turm mit Resten der Kirche
und des Klosters, liegen auf dem Felde Stoj nördlich von Skutari.
bei dem Dorfe Rasi. Im XIX. Jahrhundert gab es um diese
Kirchenruine des heiligen Johannes von Rasi große Sti-eitigkeiten
zwischen den Katholiken und den orthodoxen Auswanderern
aus Montenegro (Ippen, Wiss. Mitt. 8, 141 — 143 mit Abbildmig.
Degrand 81).
Während der letzten Belagerimg von Skutari eroberten
die Türken 1478 Drivasto und brachten 300 o-efangene Dri-
vastiner ins Lager. Sultan Mohammed II. ließ sie alle vor den
Mauern von Skutari enthaupten, um die Venezianer einzu-
schüchtern und zur Kapitulation zu bewegen.
Auf dem Weg nach Prizren kommt man aus Skutari
über die Ebene in 2'/2 Stunden zum Drin, der hier aus dem
Gebirge heraustritt. Am linken, südlichen Ufer erhebt sich ein
glockenförmiger Hügel mit den Resten einer alten Burg, welche
die Albaner Dajino nennen. Unter dem Hügel liegt ein
kleines Dorf Vau Dejns, „Fiurt (vadum) von Dajino". Dort steht
eine Marienkirche, heute die Pfarrkirche des Dorfes Laci, ein
fester Bau mit hoher A\'ölbimg und leider stark beschädigten
lli
Fresken; die jüngeren sind über die älteren gemalt und ihre
luscliriften sind teils lateinisch, teils griechisch (Hahn, Reise
•lurch die Gebiete des Drin usw. 36, 328 ; Ippen in den Wi.ss.
Mitt. 7, 240 f. mit Abb.). Hier war die alte Überfuhr über
den Drin mit primitiven großen Kähnen, welche noch Boue
beschreibt („pare^o" und „ladia" der ragusanischen Berichte
1377) und hier vereinigen sich die Wege aus Skutari und
Alessio, mit Fortsetzung ostwärts nach Prizren.
Die Burg ist wohlbekannt aus den Denkmälern des XIV
und XV. Jahrhunderts, lateinisch Dagmtin (mercatum Dani, de
Dano, de Dagno), italienisch Dwjno. serbisch ])anj. König-
Stephan Uros in. stellte hier 1326 den Ragusanern ein Handels-
privilegium ans (na Dani). Zar Stephan Dusan schenkte um
1348 die Kirche, die heute miter der Burg steht, seiner Stiftung,
dem Erzengelkloster bei Prizren : „die Kirche in Danj die
heilige Mutter Gottes mit Leuten und Grundstücken und mit
dem Dorf Prapratnica und dem Dorf Loncari" (ürk. im Glasnik
15, 304). Unter seinem Sohn, dem Zaren Uros erscheint in
Dagno 1361 ein lateinischer Bischof, untergeordnet den Erz-
bischof von Antivari; bei Farlati reicht die Serie dieser Bischöfe,
die später nur den Titel hatten und nicht mehr hier residierten,
bis 1520. Unter den Balsici wird das hiesige Zollamt oft
genannt (carina na Dani, Danju). Georg Sti-acimirovic trat 1396
den Venezianern mit Skutari auch Dagno ab, aber vor der
Übergabe bemächtigte sich des Platzes der Edelmann Coya
Zaccaria, der sich „dominus Sabatensis et Dagnensis" schrieb
und die Burg behauptete. Um 1431 gab es hier eine Zeitlang
einen türkischen Statthalter (Kefalija). Endlich übergab 1444
tlie Frau Bolja oder Boja, Goyas Tochter, den Venezianern die
mit sieben „Bombarden" befestigte Burg Dagno (Ljubic 9, 443),
die Burg Sati und andere Orte. Darauf entriß wieder Skan-
derbeg 1447 Dagno den Venezianern, gab es aber 1448 wieder
zurück; 1456 nahmen es die Dukagin, aber 1458 stellte es
Leka Dukagin mit seinen Brüdern wieder den venezianischen
Behörden zurück. Inz"s\aschen klagte die Frau Boja 1456, der
Papst habe „capellam Sancte Marie subtus Dagnum" einem
8*
116
lateinischen GeistÜL-hen übergeben (Ljul)ic 10, 91); die liepublik
antwortete, sie könne päpstliche Bullen nicht autheben, die
Edelfrau möge bei dem Papste selbst Klage führen. Die Um-
i^ebunj? von Dagno war damals gut bebaut, voll Dörfer und
alter vmd neuer Weinberge.
Weiter östlich steht beim Dorfe Mazreku, am rechten
Ufer des Drin schon in den Engen, die der Fluß durcheilt,
eine 27 Schritt lange Kirche mit Turm, der Überrest eines
alten Klosters; eine Inschrift nennt den „rex Vros" und den
„abas'' des Klosters, „cum universo suo clero." Den Bau be-
schreiben Jastrebov (Glasnik 48, 381) lind Ippen (Wiss. Mitt.
8, 131 f.), der ihn die Kirche des heiligen Nikolaus von
8ati nennt.
Gegenüber stehen 2 Stunden von Skutari am linken Ufer
des Drin auf einer felsigen, von drei Seiten vom Fluß umge-
benen Halbinsel die Ruinen einer Stadt mit Burg ; man erkennt
noch die Beste der viereckigen Türme auf der Stadtmauer, das
Tor der Burg und Trümmer von Kirchen, alles von roher
Arbeit ohne Ornamente. Das war die bischöfliche Stadt Sarda,
im Erzbistum von Aiitivari (Degrand 110 f., Ippen in den
AViss. Mitt. 8, 134 f. mit Abb.). Die episcopi Scüxlenses oder
Sardanenses werden 1190 — 1460 erwähnt; die „ecclesia Sarda-
nensis" galt aber 1290 als „inter nationes perversas posita"
(Theiner. Mon. Slav. 1, 109). Manchmal führen sie den Bischofs-
titel auch von „Polatum minus," einer Landschaft im nahen
Gebirge, aber später wurde ihr Bistum vereinigt mit dem von
Sapata. Unter den von Nemanja eroberten Burgen nennt sein
Solin, der König Stephan der Erstgekrönte, zwischen Dagnn
mid Drivasto „Sardonikij" ; ohne Zweifel ist zu lesen „grad
Sardon(s)kij" (Adj. von Sarda). Die Ruinen heißen' jetzt !Snrd(i
oder iSur.m.
Es erübrigt noch etwas über den Weg von Skutari zum
Meere zu bemerken, zur Mündung der Bojana und des Drin.
Am rechten Ufer der Bojana liegt zunächst unter dem
Berge Tarabos (572 Meter) das Dorf Obllha. Hier lag die Burg
OUujiins, in welcher nach der Erzählung des Presbyter Dioeleas
IV,
Zar Samuel von Oclirid den serbischen Fürsten W^ladimir be-
lagert und gelangen genommen hat. „01)lich partium Sehutari"
liest man in den Archivbücliern von Kagusa 1398. Im XV.
Jahrhundert verlangte Gojcin Crnojevic von Venedig den Ort
Oblieh, welcher seine Vorfahren von den Herrn der Zeta (per
i segnori de Zenta) erhalten haben (1444, 1452 Ljidnc 9, 202,
43.")), Weiter abwärts folgt das Dorf Tninsl, einst Trunsi oder
Trompsi auf der „insula Saneti Sergii", welches 1423 den
Venezianern treu blieb.
Der Hauptort an der Bojana war das BenedikUnerldostfr
(ler heiligen Sergius vnd Baeehiis am linken, südlichen Ufer,
18 Meilen von der Mündung, 6 Meilen (IV2 stunden) von Skutari.
Wir wissen nicht, wann und von wem es gegründet wurde.
Die Verehrung dieser syrischen Heiligen hat im VI. Jahr-
hundert ihren Höhepunkt erreicht unter Kaiser Justinian,
welcher diesen Märtyrern auch eine große Kirche in Konstanti-
nopel weihte. Presbyter Diocleas berichtet, in der Abtei des
heiligen Sergius seien die Gräber der dioklitischen Könige des
XI. und XII. Jahrhunderts gewesen, des Michael, Bodin und
ihrer Nachfolger. Erhalten sind die lateinischen Inschriften
über die Erneuerung der Kirche durch die Kfhiigin Helena
und ihre Sölme, die Könige Stephan (Dragutin) und Stephan
Uros 11. (Milutin) 1290 und 1293; die besten Reproduktionen
dieser Denkmäler sind bei Ippen, Wiss. Mitt. 7, 232. Neben
dem Kloster war der Hafenplatz für die Handelsschiffe, ein
Zollamt und die Salzmagazine. Deshalb ist vom Saurfiis Sergins,
Sau Ser.d oder dem potins Saneti Sergii de Drino (Oldrino),
serbisch Sveti Srg) in den mittelalterlichen Denkmälern ])esonders
von Ragusa so viel die Rede. Erwähnt wird auch ein Jahr-
markt (panagjur) beim heiligen Sergius 1377. Die Einfuhr
brachte Tücher, Wein aus Dalmatien und Italien, Seesalz usw.,
die Ausfuhr Holz, Wachs, Blei und Silber aus Serbien, Fische
aus Skutari usw. Beamte der Serbenkönige waren z. B. ein
Vertreter der Königin Helena, „baiulus domine regine ad por-
tum Saneti Sergii" 12S0 und der „castellanus Saneti Sergii"'
Bogdasa 1335. Ans den hiesigen Salzniederlagen l>ezogen iiadi
118
den Cliiysobnllen der serbischen Könige und Zaren ein jähr-
liches Geschenk in Salz, die Klöster von Vranjina, Banjska und
Prizren. Während der Kämpfe der Türken mit Georg Straci-
mirovie befehligte in Skutari und Sankt Sergius 1393 — 13U5
Schahin, „capitaneus Turcorum". Georg vei-ti-ieb die Türken,
übersrab aber schon 1396 auch diesen Platz den Venezianern.
Der Hafen in der Bojana bei Sankt Sergius hatte eine große
Bedeutung in den Kriegen des Republik des heiligen Markus
mit Balsa IIJ. und den serbischen Despoten. Hier standen die
venezianischen Galeeren zum Schutz von Skutari, worauf 1423
beim Kloster eine provisorische Befestiginig, ein hölzernes
Palisadenwerk angelegt wurde (bastita a latere S. Sergii). Im
Juli 1423 erschien hier Georg Brankovic, der XefFe des
Despoten Stephan, mit 8000 Reitern, aber schon im August
wurde im Lager vor dieser „bastita" ein Frieden zwischen
Venedig und Serbien geschlossen (Cedomilj Mijatovic, Despot
Gjuragj Brankovic [serb.], Belgrad, 1880, 1, 40). Die Venezianer
behielten darin Skutari, Alessio, Dulcigno und Sankt Sergius, die
Serben Drivasto, Antivari imd Budua. Zuletzt Avar Sankt Sergius
ein wichtiger Stützpunkt für die Venezianer, als die Türken
Skutari zu bestürmen begannen.
Der Handel blühte bei Sankt Sergius auch in der Tüi'ken-
zeit, denn hier kamen die Schiffe und Karawanen zusammen.
Noch 1685 stand neben der Kirche ein hoher und schöner
Glockenturm mit Aussicht über die ganze Ebene (bellissimo
campanile, Theiner, Mon. Slav. 2, 218). Heute ist die Kirche
des heiligen Sergius eine öde Ruine, ein großer di'eischitfiger
Bau mit drei Altären, mit Mauern aus wechselnden Lagen von
Stein und Ziegeln, Resten eines Mosaikbodens und Spm-en alter
Fresken in zwei Scliichten über einander. Das Dach fehlt mid
Bäume wachsen im Innern der Kirche. Auf einer Seite sind
die Mauern von der Bojana stark unterwühlt. In der Nähe
liegt das kleine Dorf Sire oder Sin/i. Beschreibungen gibt es
eine von Jastrebov im Glasnik Bd. 48, eine ausführlichere mit
Bildern und Plan von Ippen in der Wiss. Mitt. (1900) 231 f.
imd bei Degrand 93 f.
119
Die Landscliaft nürcUieh von der Bojaiia heißt sclioii im
XIV. und XV. Jahrhundert Zabojana, „hinter der Bojana".
Heute ist der wichtigste Fhißhafen Oljotl am rechten Ufer,
rielleieht die ISrala des XV. Jahrhunderts (locus Scale 1423,
Scala oder Stretto. Ljubic 8, 242, 250). Das Dorf Samrisi am
linken Ufer, einst Sar/iarisK war ein altes Gut der Gjarasevici
oder Crnojevici. aber die Venezianer Avollten es ihnen nicht
zurückgeben, sondern schenkten es ihren treuen Anliängern,
den albanischen Edelleuten aus der Familie des Pamalioti
(Ljubic 9, 202. 485). Weiter steht am rechten Ufer das Dorf
(j-mvca. bewohnt von christlichen Albanern, Gariza des Pres-
byter Diocleas, Santa Maria de Gmir de Ludrino in den ragu-
säuischen Kanzleilnichern 1387; damals wurde hier Holz zum
Export auf die Schiffe geladen. Zunächst folgte Sanctas Petrus
de flmnine TJrini (1278) und die ecdesia Sandi TheodoH In
/lumlne Drini (1282, 1374); hier gab es eine Überfuhr über
die Bojana (San Todoro, passo di Boiana, Ljubic 10, 11), ebenso
wie bei dem folgenden Dorüe Helle ni (Bellani), dem heutigen
Belen oder Belaj am linken Ufer.
Von rechts mündet in die Bojana der Fluß Megjureö, an
20 Kilometer lang, ein Abfluß des Sees von Sas, welcher eine
halbe Stunde von der Bojana entfernt liegt. Dieser See ist nur
ein erweitertes Flußbett, nach Rovinskij mitunter 500 Meter
lang, nach großen Regengüssen auch fast 4 Kilometer. Der
obere Teil ist smnpfig und ungesund. Das rechte Ufer des
Sees ist bewaldet, das linke kahl und steinig, mit den Ruinen
einer alten Stadt. Hier lag Soar, lateinisch Siiacia oder Soaeia,
italienisch Suaro oder Soaro, Sitz eines der Bischöfe des Erz-
bistums von Antivari, des „episcopus Suacensis, Soacensis, Soa-
cinensis", nach Farlati erwähnt von 10G7 bis 1530. ^eit den
Zeiten des Nemanja gehörte Svac den Serben, wurde, wie
erwähnt. 1242 von den Tataren verwüstet, dami wieder erneuert,
begann aber noch vor 1400 zu verfallen. Über die Bürger imd
die Gemeindeverwaltung weiß man .sehr wenig. Es gibt Bronze-
münzen der Stadt: auf einer Seite ist abgebildet der heilige
Johannes des Täufer, auf der anderen eine zwei Stock hohe
120
Loggia mit AV'ölbungeii und dariilter ein Turm mit der Inst-hrift
„Sovaei civitas" (Stoekert 1. c. 119). Die Stadtmauern waren
1406 in so schlechtem Zustand, daß der Bischof als Gesandter
der Gemeinde in Venedig um Erlaubnis bat „fortificare et murare
locum illum" (Ljubic 5, 77), da die Türken schon in der Um-
tjebunuc plündern. Die Ragusaner geben 1418 dem Bischof
Ziegel, um das Dach <ler Kirche zu decken. Jm XVI. Jahr-
hundert war die Btadt verlassen und leer. Giustiniani schreibt
1553, in der „antichissima citta detta Suazzi" seien die Mauern
mid Türme noch ganz, der Stadtgraben vor den Mauern noch
leer und im Innern gebe es Ruinen von 360 (I) Kirchen und
Kapellen (Ljubic, Commissiones et relationes venetae 2. 231).
Auch in unseren Tagen behaupten die Bauern der Umgebung,
in der Stadt seien überliaupt nur Kirchen gewesen. Sie nennen
die Ruinen Kisat (Kisa albanisch Kirche) oder Sas. "wie auch ein
armseliges mohammedanisches Dorf in der Xähe heißt. Es
stehen noch die Stadtmauern mit zwei Toren : außerdem sieht
man Reste einiger Kirchen, darunter die Ruinen emer großen
Kirche mit Altar im Turm und einer Kirche mit Resten der
Malerei und dem Grab eines 1262 gestorbenen Bischofs Markus
(Ippen, Wiss. Mitt. 7, 235 f., neue Abbildungen im Glasnik
[bes.] 1902, 552 f. und Wiss. Mitt. 10, 42 f.).
Weiter liegen Dörfer, die schon im Kataster 1416 genannt
sind: Penetari (jetzt Pentari), Precali (jetzt ebenso), Luarisi
(jetzt Luarsi), Reci (jetzt Reci), An der Mündmig der Bojana
lag links das Dorf Folani oder Fiildui (jetzt Pulaj), rechts ein
altes Benediktinerkloster des Bistums von Dulcigno, ,Sa)i Nicolo
(Ir BonuKi oder Sun Nicolo de Drino (Oldrino), auch „abadia
di San Nicola de la foza (lateinisch fauces Kehle, Mündung)
de la Boiana" (Ljubic 9, 10). Seinen Xamen führt noch das
albanische Dorf Sinkol, italienisch San Nicolo. Einst, allerdings
noch vor dem Mittelalter, befand sich die Mündung der Bojana
weiter gegen Norden, näher gegen Dulcigno, dort wo jetzt
der See von Zogaj liegt, in einer warmen und fruchtbaren
Landschaft, voll Wald, Getreide und Obst.
Die ^lündungen der Bojana und der Driu liegen ungefähr
121
20 Kilometer von einander. Das Gebiet zwischen ihnen, mit
Hügeln bis 551 Meter Höhe, war im Mittelalter dicht bewohnt,
gegenwärtig ist es aber sehr öde. Am Meere liegt der heutige
Seehafen von Skutari, die Oi-tsehaft San (xiovanni di Medna,
schon 1336 erwähnt als portus Meditr, 1414 in ragusanischen
Aufzeichnungen „Miedua, portus Alesii", 147<) Jfrdova auf der
Karte des Italieners Benincasa. Der Hafen ist identisch mit
dem „tutissimus portus" Nyiiiphuemn des Altertums, nach Julius
Caesar (de hello civili) 3 römische Meilen (4V2 Kilometer) von
Lissum. Skanderbeg verlangte 1449 von Venedig die Orte Medoa
und ViUpolje (jetzt auf den Karten Velijjoja) und die Republik
hat sie ihm überlassen, damit er seine Herden auf venezianischem
Gebiet weiden lassen könne (Ljubic 9, 312). Das Kataster von
141(3 nennt hier viele Dörfer: Barbarossi (jetzt Barbalusi) am
rechten Ufer des Drin, Chacharichi (jetzt Kakariki), Baiadrini
(jetzt Baldrin), Renisse in la Medoa (jetzt Berg Mali Renzit
551 Meter, nordwestlich von Medua) u. a.
Der Drin, auch „flumen Lesii" (Alexii) genannt, hatte
im Mittelalter eine bei weitem geringere Bedeutung als die
Bojana. Keine Nachricht meldet, daß Handelsschiffe vom Meer
aus so w^eit den Fluß aufwärts gelangt seien, wie auf der
Bojana. Die Landschaft bei Dagno hieß JUxjiunaniu, mit den
in den Urkunden genannten Dclrfern La Virda (jetzt Vjerda),
Lissani (jetzt Lisna), Dodice (jetzt Dodej), Medoia (jetzt Mjetti)
um 1460 (Ljubic 10, 138, 295). Weiter folgt am linken Ufer
die schon im XV. Jahrhundert erwähnte Landschaft Zadrhjia,
„hinter dem Drin". „Man nannte sie damals auch das „Feld
von Sati", ,.pian (kl. S(Ui'' (1459, Ljubic 10, 138) mit der
Burg Sati (castrum Satti, Satum, Sat, castello di Sati) unter
dem „monte de Satti". Die Burgen von Dagno, Sati, Sapata
und die Landschaften Rogamania und Zadrima gehörten damals
dem Geschlechte der Zaccaria, später den Dakagin. Es gibt
hier noch ein Dorf Xden Sat oder Xensat, „unterhalb Sat"
(Hahn, Reise usw. 328). Der Hauptort war aber Sapa oder
Süpdta, Sitz des zum Erzbistum Antivari gehörigen „episcopus
Sappatensis". Im Jahre 1291 erneuerten die Einwohner die
122
verödete „Sava civitas" und wünschten sicli einen Bischof. wa,s
ihnen der Papst nach Fürsprache des Erzbischol's von Antivari
und der Königin Helena bewilligte (Theiner, Mon. Slav. 1, 111).
Die Dörfer der Gegend sind wohlbekannt aus den Verträgen
zwischen Venedig und Dukagin : Aimelli (heute Hajmeli), Sca-
ramani (Öaromani bei Nensati), Fontanella (ein romanischer
Name) u. a. Im Jahre 1452 wird genennt ein Dorf Gladri und
der „fiume del Jadro", der heutige Fluß Gjadri. Schon Zar
Stei)han Dusan hat dem Erzengelkloster von Prizren eine
Kirche der Mutter Gottes und einen einge fr lichten Wald „an der
Gladra" jjfeschenkt, dazu noch das Dorf Zeravino, welches im
XV. Jahrhundert als eine „Pronia" (Lehen) der Familie Zaccaria
erscheint (Glasnik 15, 304, 310. Stariue 14, 55). Das Bistum
von >Sapata wurde nach 1490 mit dem von Sarda vereinigt
und besteht noch heute. Nach einer Beschreibung von 1.685
sah man damals nur geringe Reste der Mauern von Sapa unter
dem Berge des heiligen Erzengels (vestigi delle sole muraglie
della cittä di Sappa alla costa del monte detto S. Augelo,
Theiner, Mon. Slav. 2, 219). Es ist der heutige Berg des heiligen
Michael mit einer Kirchenraine ; am Fuße des Berges zeigt man
die Stelle, wo einst Sapa stand. Eine halbe Stunde weiter steht
die jetzige Residenz des Bischofs von Sapata, welchem die
Katholiken von Zadrima und Dukagin, mehi- als 2000 Häuser
stark, untergeordnet sind (Hahn, Reise usw. 328).
Näher bei Alessio lag der Ort Siiffcula (Zufada), wo Salz
und Holz umgeladen wm-den, 8 Meilen von Alessio nach einer
venezianischen Nachricht von 1393, Sufaduj in der Urkimde
des Fürsten Iwan Kastriot an die Ragusaner 1420 ; von Sufadaj
zogen damals die Kaufleute durch Iwans Land in das Land
„des Herrn Despoten" nach Prizren (Archiv für slaw. Phil.
21. 95). Die drei Brüder Balsic datierten 1368 einen Brief an
die Ragusaner „unterhalb des S'iroki JJrod (der breiten Furt)
in Ljes" (Miklosich, Mon. 177). Dieser Ort war vielleicht iden-
tisch mit Sufadsij, denn aus den Salzmagazinen von Siroki
Brod bezogen die Klöster von Banjska und Prizren jährliche
Geschenke in Salz.
123
Sechs Stunden unterliulb Dagno liegt an der Südseite der
Mündung des Drin die bei den Albanern und Serben Ljes
genannte Stadt, Lissos der alten Hellenen, Lissnm der Römer,
Elissos der Byzantiner (in den Bischofskatalogen, bei Konstantin
Porphvrogennetos und Anna Komnena), lateinisch in XIII — XV.
Jahrhundert Lcssinm (Lexium, Lessum), im XV. Jahrhundert
Alexium oder Alessium, italienisch Messio. Auf einem 200 Meter
hohen Felshügel steht eine uralte viereekicfe Bursf, zuo-iino-lich
nur von der Ostseite : unter ihr liegt am Fluß die Stadt. Nach
Diodor gründete um 385 v. Chr. Dionysos der Altere, der
„Tyrann" von Syrakus, in Lissos eine griechische Kolonie. Ihre
aus den Berichten des Polybios bekannte Burg hieß AJü'olissos.
Hahn verzeichnet alte Fundamente der Burojmauern aus gewal-
tigen Steinblöcken, in der Ai't der „kyklopischen" Mauern von
Hellas. Es gibt auch Münzen der „Lissioten" mit griechischen
Aufschriften. Später herrschten hier die Tllvrier. Unter den
Römern war Lissum die südlichste Stadt der Provinz Dalmatia,
Ausgangspunkt von großen Sh-aßen nach Salonae, Xaissus
(Xis) und Dyn-hachion. Während der Nonnannenkriege lobt
Anna Komnena die feste Lage der unzugänglichen Burg, von
wo aus die Byzantiner während des Krieges gegen Boemund
Dyrrhachion zur See mit Leljensmitteln und Waffen versorgten.
In der Zeit des Xemanja wird die Stadt nicht genannt, erscheint
aber bald im Besitze der Serben. Der früher dem griecliischen
Metropoliten von Dyrrhachion untergeordnete Bischof gehörte
später zur lateinischen Kirche (episcopus Lessiensis seit 1371).
In Handelsakten wird Alessio merkwürdii^er Weise sehr selten
genannt. Öfters residierten hier die Balsici. Den Venezianern
übergaben die Stadt 1393 zwei Brüder aus der Familie Dukagin,
Progon und Tanussius. Damals galt Alessio als das „rechte
Auge von Durazzo" (dexter oculus Durachii, Ljubic _4. 305).
Als 146 S Skanderbeg oder mit seinem christlichen Xamen
Georg Kastriot starb, wurde er in Alessio in der Kirche des
heiligen Xikolaus begraben. Als die Türken 1478 Alessio ein-
nahmen, erbrachen sie das Grab und verschleppten die Gebeine
des berühmten Führers der Albaner nach allen Richtungen
124
als Talismane. Bei Farlati wurden hier 5 Kirchen genannt:
Sankt Nikolaus (vielleicht in der Burg), verwandelt in einer
Moschee, Sankt Georg (in Ruinen), Sankt Sebastian, Sancta
Maria a Nivibus (das türkische Zeughaus), Sancta Maria ab
Angeli salutatione, dann außerhalb der Stadt Sancta Margarita
und Sancta Maria, die Franziskanerkirche ; jetzt wohnen die
Franziskaner jenseits des Flusses im Kloster des heiligen Anto-
nius, Der katholische Bischof von Alessio, dem auch die Mirditen
untergeordnet sind, hatte in der Türkenzeit seine Residenz
außerhalb der Stadt im Dorfe Kalmeti. Im Innern der Burg
stehen die Ruinen des Schlosses der einstigen Beys von Alessio
(Ippen im Glasnik [bos.] 1902, 182 und Wiss. Mitt. 10, 52 f. mit
Abb.). Das Meer vor der Mündung des Drin und der Bojana
hieß bei den Venezianern noch in der Xeuzeit „il golfo dello
Drino".
125
Zwei Urkunden aus Nordalbanien.
Mitfieteüt von Dr.Ludtv^ig v. Thallöczy um] I>r. Konstantin Jirecek,
Im Folgenden werden zwei bisher unbekannte Urkimden
aus Xordalbanien veröffentliclit. ein slawisch verfaßter Geleits-
brief des Fürsten Iwan Kastriota. des Georg Kastriota oder
Skauderbeg Vater, an die Ragusaner vom Jahre 1420, mitgeteilt
von Professor Jirecek aus dem Archiv von liagusa, und ein
Privilegium des Königs Alfons V. (I.) von Aj-agonien und
Neapel (141t) — 1458) an die Stadt Kroja aus Skanderbegs
Zeit vom Jahre 1457, mit der höchst wichtigen Bestätigung alter
byzantinischer und serbischer Privilegien dieses Hauptortes der
Berge des nördlichen Albaniens, crefunden im Archiv von Bar-
celona von Archivdirektor Dr. Ludwig v. Thallo'czy.
Diese Urkunden betrett'en eben die Landschaften, in denen
der Name Albaniens seit der altillvrischen Zeit heimisch ist,
und aus denen sich dieser Name seit der zweiten Hälfte des
Mittelalters weit über die ganze Umgebung verbreitet hat. Der
iUvi'is'che Stamm \4XßavMV mit der Stadt ythßav6n:o}.Lq wird in
der römischen Kaiserzeit genannt bei Ptolemaios, in den Bergen
des westlichen, bis zum Adriatischen Meere reichenden Teiles
der Provinz Macedonia, nahe an der Südgrenze der benachbarten
Provinz Dalmatia, die südwärts auch Scodra und Lissus umfaßte,
also gerade in dem Gebirgsland bei Kroja. Hahn suchte dieses
Albanopolis in den Skm*tese genannten Ruinen bei dem Dorf
Funt Grä^e (wohl fundus und slaw. grad6c»> castellum) am
Westfuß des Berges von Kroja, mit oblongen Stadtmauern aus
Quadern, Resten eines großen, runden Turmes usw. (Hahn,
Alb. Studien I, 120 — 121 ; desselben Reise durch die Gebiete
126
des Drin und Vardar, Denkschrift der Kaiserlichen Akademie der
Wiss. Bd 16. S.-A., S. 13—14). Im byzantinischen Mittelalter,
als diese Gegend zur Provinz (d-iuu) von Dji-rhachion gehörte,
iribt es eine lange Zeit ohne genauere Daten über das Detail
der Frovinzialgeographie der adriatischen Küste. Seit dem
XI. Jahrhundert erscheint aber der antike Stammname der
Albaner als Bezeichnung der Nachkommen der alten Illyrier,
die sich in diesem Gebirgsland behauptet haben und als Name
des Berglandes in dem Viereck zwischen Skutarl, DyiThachion,
Ochi'id und Frizren. Zuerst erwähnt Michael Attaleiates bei der
Geschichte der von Dyrrhachion ausgehenden Pronunci amentos
des Maniakes (1042) und Vasilakes (1078) die" 'A'kßavoi oder
^AofiavlTui (ed. Bonn, p. 9, 18, 297). Anna Komnena kennt in
der Gescliichte ihres Vaters, des Kaisers Alexios Komnenos
(1081 — 1118), die Landschaft 'AQfiavov auf dem Wege von
Dyn-hacliion nach Debra, mit Pässen, Steilpfaden und Burgen
nnd die Völkerschaft der ÜQßdvMV oder 'AQ[iaviTm>. Georgios
Akropolites im XIII. Jahrhiindei-t, der als byzantinischer Statt-
halter diese Gegenden aus eigener Anschauung kannte, nennt
die Landschaft '!/l'K[iarov mit der Burg von Kroja (ed. Bonn.,
p. 98) nnd das Volk der 'AK^iavlrai, die später bei Kantaku-
zenos u. a. als iM'Aiiavol geschrieben werden. In lateinisch ver-
faßten, besonders kirclilichen Quellen, liest man den Namen
als Arhanum, den Volksnamen als Arbanenses (z. B. in der Urk.
1210 bei Tafel und Thomas 2, 122), Albanenses, daraus italie-
nisch (in den Büchern von Ragusa 1320 f.) Albanese, At^anese.
Slawisch nannte man das Volk ^pküahach ( k 3£<\\^.>, apüahack«» in
der Urk. Asens II. an die Ragusaner, sema . . . apkanack« in
Asens 11. Inschrift in der Kirche der 40 Märtyrer in Trnovo)..
Der Name Arbanasi ist in den älteren dalmatinischen Dich-
tungen, sowie in den Volksliedern bei Bogisic und Vuk zu
lesen, heute aber hört man ihn nur im Süden, besonders in
Rasusa und Montenegro, wo Arbanas einen katholischen Alba-
nier bedeutet. In Bulgarien und Serbien ist er durch eine
neuere Form verdrängt, durch Anmiif, -in, aus dem türkischen
Namen, der Avieder aus dem neugriechischen Ao;iavLTt;q. ab-
12-
|]feleitet ist. Die Landschaft von 'i4o-iitvoi' ('/-^Aji-), Arbanuin liiel.»
slawisch im Mittehilter liabonb (Adj. rabbiiosli). Dieser Name
ist ganz regeh-echt aus Arbammi, 'JlQßuvov gcbihlet, mit ^"er-
meidung des fremden vokalischen Anlautes, in derselben Art
wie Arsia slawisch Easa und Albona slawiscli Labin in Istrien,
Arba slawisch Rab unter den Inseln Dalmatiens, Almus slawisch
Lom in Bulgarien u. a. Über die Bedeutung und die Schick-
sale des Namens, der aus dem XII — XV. Jahrhundert gut
belegt ist, hat Archimandrit Hilarion Kuvarac iui Archiv für slaw.
Philologie Bd. 17, S. -jÖT bereits ausführlich gesprochen.
Daß Kroja das Zentrum dieses mittelalterlichen Arbanum
war, unterliegt keinem Zweifel, nach der Angabe der Situation
bei xVnna Komnena, nach dem Zeugnis des Akropolites und
nach dem Titel des Türken Balabanbeg. der 1415 als „Suba!<a
von Kroja und Kab^n*" titaliei't wird (cökaiua KpSHtKH n iiaüamckh,
beherrscht Kp8n h ApsAHALUKi^ 3£.v\ak), Pucic I, p. 132). Die Identität
des Gebietes und des Bistums von Arbanum mit dem von
Kroja ist unlängst nachgewiesen worden in den ti'etflichen Be-
merkungen zu den Biiefen des Erzbischofs Demetrios Choma-
tianos, die Marin S. Drinov in „Vizantijskij Vremennik" (Bd. I.
S. 332—340) veröffentlicht hat.' Im XII— XIH. Jahrhundert
gehörten zu Ai-banum auch die Landschaften von Polatum.
slawisch Pilot (ein Bischof llouiÖMV schon 877, in den älteren
Notit. episc. genannt unter dem griechischen Metropoliten von
' Die Notitia episcopatuum bei Parthey (Hieroclis S3^uecdemiis et
Notitlae graecae episcojjatunm, Berlin, 186G), p. 124 — 12-5, 220, jedenfalls
vor dem XL Jahrhundert verfaßt, zählt unter dem Metropoliten von
Dyrrhachion 15 Bischöfe auf: 6 ^[t<fuvt,u)i(Jjv (bei Valona), 6 Xovfußiitg
(zwischen Durazzo und den Bergen auf der Westseite des oberen Tales des
Mat), ü Ktjoüif, 6 V^Ätuaor (Lissus, jetzt Alessio), o JioxKtiug (im römischen
Doclea oder dessen Gebiet), ö 2:xoöuüJi' (Scodra), 6 Aoißdaior, ö llo'hditütv,
b LKu^niiQui (r,\AKUHH4A in der Visio Danielis, vgl. Jirecek, Das
christl. Element in der top. Nom. 92 ; bei Valona), 6 AÜAotftiug (Valona),
ö AvAtvi8(x)f (nicht Lychnidos, sondern Olcinium, Dulcigno, altserbisch
JkUHHb.), 6 ^Avu^tuoiwz (Antivari, wo seit dem XL Jahrhundert ein
katholisches Erzbistum bestand), o 'J^eufixov (vielleicht in der jetzigen
Landschaft Oermiuika bei Elbassan, '^'Hpb.wKUHKK '), 6 y/orÄ/fotoTfÖAfo»,
s
128
Dvn-hacliion, hefand sioh aber seit dem XI. Jahrhundert unter
dem lateinischen Erz,l>ischof von Antivari), das (vgl. Novakovic,
Godisnjica J, 208—212) viel gröüer war, als das heutige
Pulati, indem es das gesammte Bergland längs der Straße von
Skutari nach Prizren umfaßte: cotk flpKR&nAcu IIhaoil Urk. de*
Nemanja an das Kloster Chilandar = cotk [^akua IIhaota u'ra in
der Biographie Nemanjas von seinem Sohn, dem heiligen Sava
(ed, Safai'ik p. 1). Der mächtige albanische Fürst Karl Topia,
der in der dreispi-achigen Inschiiit des Sankt-Johannes-Klosters bei
Elbassan vom Jahre 1381 avßsvT)!g ndöijq x^nnQ I4hßnvnv. prin-
cej^s in Albania und rotnoAHHu pAKkNistKii (vgl. Ruvarac 1. c.)
genamit wird, beherrschte auch die Landschaft des jetzigen
Elbassan. wie denn die Familie der Topia nach neapolitanischen
Urkunden schon 1338 das ganze Gebiet vom Flusse Mat bis
zum Fluß Skump besessen hat (so genannt nach der antiken
Stadt Scampa : der Fluß hieß Genusus im Altertum, Vrego im
Mittelalter, Scombino des Musachi, fiume Scumbino im XVI.
Jahrhundert): „comitatus a Maet usque Scampinum", cith-t bei
Makusev, HcTopTiMecKJH pa.sbicKaHifl o C.iaBfiHaxT) et. A.idniiiii
S. 44 (gedruckt Amaet). Der Vokal in Maet ist hier als lang
wiedergegeben, wie in „flumen nomine Mahat" in dem Vertrag
des Serbenkönigs Uro.s II. Milutin mit Karl von Valois 130S,
Glasnik Bd. 27 (1870), S. 324, sonst aber als kiu-z, me >] MnT)]
bei Akropolites ed. Bomi., 149, na /Math in serb, Urk. (vgl. Da-
(walirscheinlich Belgrad, jetzt Berat), " ronSntinv (fpAAMU-. das antike
Byllis östlich von Valona, Ruinen bei dem Dorf Gradica). Arbanum fehlt
hier ; es gehörte unter den Bischof von Konnf. Nach Farlati-Coleti,
Illyricum sacruui VII (Venetiis 1817), 191 f, 411 f. erscheinen die
Bischöfe von Arbanum unter der lateinischen Kirche von Antivari erst seit
dem XII. Jahrhundert, ja im XIII. .Jahrhundert (p. 192 A) soll es im
Sprengel des episcopus Albanensis sogar zwei Bischöfe neben einander
gegeben haben, einen lateinischen und einen griechischen, was jedenfalls
ein Mißverständnis i.st (vgl. Drinov im Viz. Vrem. I, 333—385). Eigene
Bischöfe von Kroja neben denen von Arbanum kennt Farlati erst seit
1286 und bemerkt, daß nach der Eroberung von Kroja durch die Türken
die Titel des episcopus Crojensis und Albanensis wieder zu einem ver-
einigt wiu'den (p. 193 B).
129
iiici«'. itjecnik). Es gehörten also zu Arbauum alle Gebiete von
den „Albanischen AIi)en" zwischen den Flüssen Lim und
Drim angetaneren bis vm den Bergen südlich von Elbassan.
Allmählich wuchs der Xame Albaniens aus diesem ens^eren
(jebiete hinaus. Die Ostküste des Adriatischen Meeres wurde
lange in Sclauonia (Kroatien. Dalmatien, serbisches Reich) imd
Eomania eingeteilt. Zu Komania, was die alte den Arabern,
Italienern. Slawen und anderen geläufige Beneimung des ganzen
oströmischen Kaisertums war, werden in ragusanischen Urkimden
noch 1280 Durazzo. 1301 Valona (damals wirklich noch im
byzantinischen Besitz) gezählt. Später zieht sich der Name
Romaniens nach Griechenland zurück und der Name Albaniens
breitet sich auch an der Küste aus. Das Temtorium der Anjous
von Neapel in der Umgebung von Durazzo (1272 f.) hieß
amtlich stets „regnum Albaniae". Seit dem Ende des XIV. Jahr-
hundert rückt der Name Albaniens nordwärts ; in ragusanischen
Akten erscheint 138() „S. Sergius de Albania" an der Bojana-
Mündung, ebenso 1429 Antivari, 1430 sogar Lustica bei Cattaro.
1443 Podgorica usw. als in Albanien liegend. Eine Beschreibmig
von ungefähr l.")70 (Starine. Band 12. S. 193) nennt Albanien
das Land von Dulcigno bis Yaloua und zu den Bergen von
Chimara. Es ist bekannt, daß auch die Landschaft von Cattaro
als venezianisches, unter Napoleon I. als französisches, vor 1848
als östeireichisches Albanien bezeichnet wurde. Heute ist der
Name Albaniens ein mehr ethnographischer Begriff von sehr
bedeutendem, aber unsicherem, besonders im Binnenland und
im Süden ganz unl)estimmten Umfang.
Ki'oja (türkisch Akhissar, „die weiße Burg") liegt in den
Bergen zwischen den Flüssen Mat und Ismi (Isamo, Yssamo.
Dyssamum der Ragusaner des XIV — XV. Jahrhundert), nach
der österreichischen mihtärischen Karte 604 Meter hoch, im
Osten und Südosten jedoch von höheren Gipfeln dominiert. Die
Position auf einem steilen, meist senkrecht abstürzenden Felsen,
der nur gegen Westen sanfter abfällt, mit mächtigen Quellen
innerhalb der Befestiorungen galt noch im XVI. und XVII.
Julirhundert als fast uneinnehnd)ar. als „piazza fortissima et
9
130
inespu^abile " inieh den Worten des Edelmanns B<3lizza von
Cattaro (Süirine 12. 189). Der Venezianer Giiistiniani schildert
1553 die hohe Lage, „nel mezzo una fontana fresthissima. eh'e
cosa maravighosa", und die gewaltige Aussicht: man sehe
die Berge von Cattaro und Antivari. das Gebiet von Skutari,
Dulcigno, Alessio, Durazzo, Tirana, l*etrella, den Berg Tomor
bei Berat und im Westen ein Aveites Stück des Adriatischen
Meeres (Ljubic, Commissiones et relationes venetae, Band 2, 280).
Eine alte Beschreibmig aus dem XVI. Jahrhundei-t (Starine 12.
197) sagt, Kroja liege „sotto un alto monte, ma so])ya un
diruppo di sasso vivo", befestigt mit alten Mauern, versorgt mit
„fontane vive" : inmitten der citta sei eine „cavema", darin eine
Zisterne mit Quell wasser, das dann unter der Stadt herausfließt
und Mühlen treiben könnte ; die Lage sei schön, mit guter Luft
und Reichtum an Holz, Öl, Getreide. Fleisch aus der Umgebung.
Aus dem XIX. Jahrhundert gibt es Beschreibungen bei dem
Prager Arzt Josef Müller (Albanien, Rumelien usav. Seite 72)
und bei Konsul Hahn (Albanesische Studien 1. 87). Die starken,
schwärzlichen Ringmauern mit Rundtürmen wurden 1832 nach
der Niederwerfung des Aufstandes des Mahurad Busatli von
Skutari geschleift. Früher soll den Christen der Zutritt nur bei
Tacf mit mohammedanischen Führern gestattet gCAvesen sein :
bei Nacht durften sie Kroja unter Todesstrafe nicht betreten.
Eine enge lange Bazarstraße, an der starke Quellen entspringen
führt auf die Burg, auf Avelcher sich nach Hahn 80 arme
mohammedanische Häuser mit einigen Moscheen und einem
Uhrturm befinden; um die Burg herum Hegen unten in Baum-
gruppen an 700 Häuser.'
Der Name stammt von den Quellen: albanisch krüa Quelle.
Die Byzantiner schrieben Kooai ün Plural (Not. episc. Demetrios
(Jhom,, Akropohtes, Phües) ; der Einwohner hieß Kgnmjg (Croite
in der Urkunde des Königs Alfons). Die slawische Form lautet
Kpoyn (Pucic 1, 132; Miletic, Kronstädter Urkimden Nr. 84. 99
' Die neueste Beschreibung von Kroja von Ippen ist im bosnischen
Glasnik 1902, S. 190 f. und in den Wiss. Mitteilungen aus Bosnien, Band
10 (1907), S. 59-65 mit 12 Abbildungen erschienen.
lol
im Sbornik des balgariselien ^linisteriums, Band Vi, Seite 82
lind 90). lateinisch Oroya, Cruya, aueli Oppidnm Croarum. J)ie
ei*ste Erwähnung findet man in Ivirchlichen Akten, Der Bischof
o Kooior unter dem Metropoh'ten von Dyrrhacliion ielilt in
keiner der älteren Notitiae der griechischen Bistümer und er-
scheint noch zu Anfang des XIII. Jahrhunderts in der Korre-
spondenz des Erzbischofs Demetrios Chomatianos von Ochrid.
Die Privilegien der byzantinischen Kaiser, von denen in der
Bestätigung des Königs Alfons die Rede ist, beginnen juit
Manuel Komnenos (1147 — 1180), der während seiner vielen
Feldzüge auch in Albanien verweilte. Wie dies von Drinov in
der erwähnten Abhandlung ausgeführt wird, war in Kroja der
Sitz der albanischen Dynasten von Arbanum schon im XII — XIII.
Jahrhundei-t. In der Geschichte der Kriege des Kaisers Joannes
Diikas Vatatzes mit dem Despoten Michael II, von Epirus er-
wähnt Akropolites „ro iv tu) l'iXjßuvoj cpoovQiov rag Konac"
(ed, Bonn. p. 98). Unter den Stadtprivilegien gab es Urkunden
dieses Kaisers, der vom lateinischen Übersetzer als Joannes Dux
bezeichnet wird, ausgestellt wohl nach der Erwerbung dieser
Gebiete durch den Frieden von Larissa 1 252, ebenso seines
Sohnes, des Kaisers Theodoros Laskaris II. (1254 — 1258), unter
dessen Regierung der Despot Michael 11. die Id'kßctvlTctt. gegen
die Grriechen von Nikäa aufwiei^elte und den Gegner aus diesem
<?rebieten für einige Zeit verdrängte. Diese Kämpfe zwischen
den Griechen von Arta und Nikäa brachten die Franken als
Bundesgenossen des Despoten ins Land. Kroja war (nach Hopf)
1272 — 1278 okkupiert von den Truppen des Königs Karl I.
von Anjou ; dies war der Hr»hepunkt der neapolitanischen Herr-
schaft in Albanien. Nach der großen Niederlage der Neapolitaner
bei Berat wurde Kroja um das Jahr 1280 wieder von den Byzan-
tinern okkupiert, wie es auch Manuel Philes in seinem unge-
fähr 1305 verfaßten Lobgedicht an den Feldherm Michael Glavas
Tarchaniotes ausdrücklich nennt (Vers 289 : /s.'po<:L' Tf. /.cd
Kdvvivci y.al ra y.vy.Xo&sv). Aus dieser Zeit stammte wohl das
Stadtprivilegium von Kaiser Michael Palaiologos (f 12^2). Neu
bestätigt wurde es durch die in lateinischer Übersetzung ganz
9*
132
erhaltene Lrkunde seines Sohnes, des Kaisers Andronikos 11.
(12X2— 18281. datiert vom Oktober der 11. Indiktion. also falls
sie bald nach deui Kegierungsantritt ausgestellt wurde, vom
Jahre 1288— 1281» (<i7!i7 = 1. September 1288 bis 31. Augu.st
1289): das zweite Jalir des Indiktionszyklus kehrt dann unter
der langen Regierung dieses Kaisers allerdings noch zwemial
1303-1304 und 1318 — 1319 wieder. Androuikos 111. (1328 —
1341) war dann der letzte griechische Kaiser, welcher die alba-
nischen Landschaften beherrscht und, wie dies bei Kantakuzenos
Tind Xikephoros Gregoras ausführlich geschildert Avird, auf seinen
Feldzügen auch persönlich besucht hat.
Die Nachfolger der Byzantiner wurden die Serben. Stephan
Dusan bestätigte noch als König die Pri\ilegien von Kroja im
Juni des Jahres 6851 (die Übersetzung hat das irrige Datum
7851). Indiktion XI, also im Juni 1343. Das Datum ist für die
Chronologie der Zeit von Bedeutmig, Stephan von Serbien war
nach Andronikos' 111. Tod verbündet mit dem Gegenkaiser
Joannes Kantakuzenos, der sich 1342 nach Serbien geflüchtet
hatte; die Bundesgenossen entzweiten sich aber l-)43 schon im
Sommer, da alle Vorteile den Serben zufielen, die eine Stadt
jNLizedoniens nach der anderen für sich besetzten. Wir sehen
aus unserer Urkunde, daß Stephan zur selben Zeit auch in
Xordalbanien die griechischen Burgen okkupierte. Bald folgte
die serbische Okkupation Mittelalbaniens. Nach dem Epilog des
Psalters des Branko Mladenovic (beschrieben von Miklosich.
Starine 4. 2!*) nahm im Jahre ()854 = 1. September 1345 bis
31. August 1346 „gospochn kralj Stefan'" Kastoria (slawisch
Kostur). Belgrad (Berat) und die Burg Kanina. diese jedenfalls
samt dem benachbarten ^'alona. in welchem August 1347
Zollpächter aus Ragusa seit zwei Jahren, also seit ungefähr Juli
1345 saßen (Urkunde im Spomenik. Band 11, S. 29). Der
Serbenkönig unterstützte dabei überall die Albaner gegen die
Griechen. Seit dem Ende des Xlll. Jahrhunderts ist nämlich
unter den Einwohnern der Gebirge Albaniens eine Expansiv-
bewegun«; zum Ausbruch gekommen. Die Niederungen waren in-
folge der Arielen Kämpfe zwischen den vier Landesherren, den
b33
by/-antinischen Kaisern, den Despoten von E])irus. den Aiijous
von Neapel und den Serben, verödet und entvölkert. Die Hirten-
bevölkeruni' der Grebiri'e hatte dai^eujen einen Iberschul.) an
Mannschaft und drängte sich zuerst t^eti^en die Stadtgebiete,
später aber nach Nordgriechenland, vor allem nach Thessalien.
Der Edelmann Michael Gabrielopnlos versprach l'}4'2 den Ar-
chonten von Phanarion bei Trikala in Thessalien, dal.) weder er,
noch seine Erben Albanier im Stadtgebiete ansiedeln werden
(iii] TTOoaor/.ioi» iJ'AßaviTag, Acta graeca 5, 260).' Anschaulich
schildert das Herabsteigen der x4.1banenses aus den Bergen in
die durch Anarchie und durch die Feldi^üge der Katalonier
verwüstete Ebene von Thessalien ein Brief des Marino Sanudo
von 1:^25 (bei Tafel und Thomas, Urkunden 1. 50»)). Ebenso
Ijedrängten D530 f. albanische Hirten und Nomaden die Stadt-
gebiete von Belgrad (Berat), Kanina, Valona usw., was den
Kaiser Andronikos III. bewog, persönlich eine Expedition gegen
diese Bergstänmie zu unternehmen und sie emptindlich zu züch-
tigen. Infolgedessen standen Griechen und Albaner einander
feindlich gegenüber, ein Umstand, der den Serben ihre Opera-
tionen sehr erleichtei-te. Als Zar Stephan l^US Epirus und
Thessahen okkupierte, setzten sich die Häuptlinge der albanischen
Truppen selbst im Süden des bis dahin griechischen Epiroten-
landes fest, auf den Ländereien der griechischen Archonten und
Proniaren. Die Trupjjen des serbischen Feldherni Preljub, welcher
bis zu der damals venezianischen Burg Pteleon aut der West-
seite des Ausganges des Golfes von Volo, gegenüber Negroponte,
vordrang, werden von den Venezianern 135') als „Albanenses"
bezeichnet (Ljubic, Listine 8, 160). Das in der Urkunde des
Königs Alfons erhaltene Privilegium des Stephan Dusan an
Kroja zeigt, wie der serbische HeiTscher die albanischen Edel-
leute sofort durch Schenkunj^surkunden zu o-ewinnen verstand.
Bei dem Zerfall des serbischen Reiches erseheint Kroja
im Besitz des Karl Topia, des mächtigsten der albanischen
Dynasten nach 1360. Ln Jahre l.")92 residierte in der Hiirg seine
' Im .Jahre 134-2 liiü-ht 1-J'.,t:)i ii:uh Dr. Nikos Bees. P.yz. Z.-itschrirt
•21 (1912), 170.
13-1
Tüclik'r Helena und ihr <iatte, der veiiez,i;uii.sche l'atri/.ier Marco
Barbarigo, ein „rel>ellis" seiner Heimatsgemeinde, die damals
Diirazzo okkujjiert hatte. Barbarigo wurde 1394 sogar türkischer
Vasall, gelangte aber schlieUlieh als (iefangener nach Venedig.
>Sein Xachfolger war ein ZAveiter Gemahl dieser Helena Toi)ia.
Konstantin, Sohn des Georg Balsic und der Theodora (als
Xonne Xenia), über welchen wir in der Vorrede zu Spomenilc
Bd. Jl. S. l'i f. ausführlich gesprochen haben. Dieser Kon-
stantin, dem auch die Landschaft Scuria zwischen Durazzo und
Tirana gehörte, wurde 1402 von den Venezianern in Durazzo.
Avir wissen niclit warum, hingerichtet. Im Jahre 1403 erscheint
Kroja im Besitz des Grafen Xiketa Topia, der verpflichtet
wurde, die Fahne des heiligen Markus zu hissen und alljährlich
am Sankt-Michaels-Tage zwei Falken (austures) dem veneziani-
schen Bailo von Durazzo zu Uefern (Ljubic, Listine Bd. 5.
S. 10 u. 43). Xach Niketas Tod regierte 1415 in Kroja
ein türkischer Statthalter, Balabanbeg, Subasa von Kroja und
„liaban", Aviihrend die nächste Nachbarschaft von Iwan Kastriota
beherrscht Avurde.
Bekannt und berühmt in ganz Europa wurde der Name
von. Kroja in der Zeit des Georg Kastriota oder Skanderbeg
(1444 — 1468). Dreimal zogen die türkischen Sultane, zuvor
Murad II.. später sein Sohn Mohammed II., vergeblich aus zur
Eroberung dieser albanischen Felsenburg. Nach Skanderbegs
Tod erhielt Ki'oja eine venezianische Besatzung, diese mußte
aber 1478 nacli tapferer Verteidigung kapitulieren, wobei
Mohammed IL persönlich die Schlüssel der Burg übernahm.
Seitdem blieb Kroja als „Akhissar" ein wichtiger WafPenplatz
der Türken im Westen und zwar war es nach dem Zeugnis
des Hadzi-Kalfa (Rumili und Bosna) und der venezianischen
Beschreibung in den Starine 12, 199 untergeordnet dem Sand-
schakbeg von Ochrid im Binnenlande.
Skanderl)eg hatte 1453 dem König Alfons gehuldigt. Aus
dieser Zeit stannnt d-'e Bestätigung der Privilegien der „uni-
versitas (= comninnitas) oppicU Croarum" von König Alfons,
gegeben am 19. Ajiril 1457 in Xeai)el. Von Skanderbeg ist
135
darin kein Woj-t zu lesen: «fenaiiiit werden nnv der Bischof,
der Klerus, die „connnnnitus'' und die „liomines" der Stadt.
Jni Texte werden zwei Privilegien mitgeteilt, verliehen „ab
auti(tuis imperatoribus" und angeblich beide aus dem Griechi-
schen übersetzt, Yon Kaiser Andronikos (IL) und von König
Stephan von Serbien, der merkwürdigerweise als „orales
(/.ouliig) Bugarorum" bezeichnet wird. An der Spitze der
Gemeinde erscheinen Kleriker und Adelige. Die Burgbewohner
besitzen Weingärten, Getreidefelder, ()liven2)flanzungen. Fischerei-
rechte, haben untertane Bauern (colonos sive agricolas), aber
ihr Hauptbesitz sind zahli-eiche „hiberna", Winterweidepliitze
(slawisch zimi.ste, zimoviste, vgl. Daniele, Rjecnik), deren 19 mit
Namen aufgezählt werden. Die Karten der Landschaft haben
noch so wenig Detail, dal.5 eine Bestimmung der Lage dieser
Grtschalten derzeit nicht möglich ist; als Parallele zu Vher.-a
ist zu erwähnen Fjerza, Firza, ein l'farrdorf im Durchbruch
des Drin (Hahn. Reise 211), zu Crradcso ein Dorf jyipkK0A'K3iN in
einer Urkunde aus der Zeit des Despoten Stephan Lazarevic
(Glasnik Bd. 24, S. 274). An den Toren von Kroja waren die
„Kroiten'' frei von jeder Abgabe von Holz und jeder anderen
,.angaria". sowohl beim Eingang als beim Ausgang. Ebenso
war ihr Verkehr mit der Sfeult Dyrrhachion vollständig zollfi-ei,
AVdhl noch ein Überrest aus den Zeiten, bevor dieser mittel-
alterliche Haupthafen Albaniens in den Besitz der Neapolitaner,
später der Venezianer gelangt ist. Den Provinzialstatthaltern,
Steuerbeamten. soAvie den Kapitänen, Kastellanen und Wächtern
der Burg selbst wird in den Urkunden strenge aufgefaragen,
die Rechte der Ki'oiten zu schützen.
Was die mächtigen Geschlechter des Landes anbelangt,
tindet man die ersten Nachrichten ül^er dieselben in der Korre-
spondenz des Erzbischofs Demetrios Chomatianos. Als erster
Dynast Nordalbaniens erscheint im XIL Jahrhundert ein Alba-
nier l'nii/fni. mit einem wohlliekannten nationalen Namen (Ilporoiih
in der Urkunde von Decani, Progano oft in venezianischen Akten),
der vom Herausgeber , der Korrespondenz wegen der Ähnlich-
keit mit griechischen rro^yorog Vorfahr mil.'tversttmden und mit
136
kleinem Anfangsljuchstaljen gedruckt wimle (ctg/oiroq tov
\'lXßdvov rivt} TOV llo(r/()i>ov ed. l'itra. i-ol. 1.). Des Prcigon
Söhne waren die Archonten (riit und Dcnhetrios. Denietrios ist
aus den päpstlichen Urkunden 1208 — 1209 bekannt als Arha-
nensis princeps, judex Albanoruni, ein (Gegner der damals in
Dm-azzo herrschenden Venezianer (Lju])ie 1. 27). Seine Frau
Komnena war eine Tochter des Grol.'>zupans (s))äter erstgekriinten
Königs) Stephan von Serbien und der Eudokia. Tochter iles
Kaisers Alexios III. Später erscheint in dieser Landschait. wie
dies Drinov dargelegt hat. eine Art Nachfolge nur in weiblicher
Linie. Nach dem Tod des Demetrios herrschte in Arbanum
unter dem epirotischen Despoten (später Kaiser) Theodor der
Sevastos Gregorios Kamonas, der die Witwe des Demetrios
geheiratet hatte, was ganz unkanonist-h war, da des Kamunäs
erste Frau eine Tochter des Gin, des Bruders desselben Deme-
trios gewesen war. Im Jahre 1258 wird als Landesherr von
Albanon genannt ein (xoU'ni (rov'Aduoc). dessen Frau nach
AkrojDolites (ed. Bonn. p. 98) eine Verwandte der Kaiserin
Irene war, nach Drinovs Erläuterung eine Tochter der serbi-
schen Komnena.
Im XIV. Jahrhmidert waren das herrschende Adelsge-
schlecht dieses Berglandes die Tojiia (Thobia. Theopia). Erst
später werden hier die Kdstriota erwähnt. Bei Spandugino und
Musachi sind Sagen von einem serbischen Ursprung derselbtii
zu lesen, doch der Xame ist ohne Zweifel griechisch, KaoroKoT);^
von einem Ortsnamen Kaöroloi'. Griechische Elemente in den
Namen des Adels von Albanien sind bei der vielliundertjährigen
Herrschaft der Byzantiner nichts außergewöhnliches. Auch der
Name der Arianiten liat byzantinische Vorbilder (darübin* aus-
fülirlich Hahn, Reise durch die Gebiete des Drin und Vardar
S. 298); ebenso erinnern die Span von Drivasto an griechisch
o-rc(v6q, die Scura )jei Durazzo an den Personennamen 2yovoo^.
Die erste Spur der Familie der Kastriota erscheint am
Hofe der slawischen Dynasten von Valona. die 1350 — 1417
erwähnt werden (vgl. Jirecek im SponiPiiik der königlirhen
serbischen Akademie Bd. 11, S. 11 f.). J)i Val(jna residierte zuerst
187
(1350 — 1363) der Schwager des Zaren Stepluin Diisan. der Despot
Johannes Komnenos Äsen, ein Bruder des l)algai'isthen Zaren
Johannes Alexander und der serbischen Zarin Helena. Stephan
Diisans Gattin, dann sein Verwandter oder gar Sohn Alexander
(1366 — 1368). In dem Eid, den Alexander. .,g()spudin Kanine
i Avlonu", den Ivagusanern als ihr Ehrcnhiirger (brat od ko-
mana dubrovackoga) leistete, erscheinen unter den Zeugen voran :
„npoAAMK KoijTKOAA II /lliiKAEftiiiK (wolil ein Kroate, nacli der Namens-
form: ein Süddalmatiner, Serbe, Albaner, hiesse Nikola oder
Niksa) HE(}iAAHIA KAÜAOtlCKII, KpAHHAO II K£<l>AII,\tA KAIIIIH£KII KACTpIKOTu",
Der älteste Kastriota war also nur Beamter. Burghauptmann
anf Kanina bei Valona ; die lUiinen dieser Hur*; in drei Etatjen
(die höchste 379 Meter über dem Meer) stehen heute noch
südöstlich von Valona (Hahn, Alb. Studien 1, 72). Xach dem
Texte gehört Branilo vielleicht zum Xameu Kastriot. wie es Hopf
verstanden hat. Später erscheinen die Kastriota in NordaDjanien.
Am klarsten schildert die Anfänge der Linie der Despot Musachi
(1510): „Sappiate, com" lavo del Signor Seanderbeg se chiamo
Signor Paulo Castrioto, e non hebbe piii de due casah, nominati
Signa (nach Hahn Dorf Ober- und ünter-Sinja iu der Matja) e
Gardi-ipostesi " (Hopf, Chroniques gi-eco-romanes inedites p. 301).
Pauls Sohn Giovanni Castrioto „se feee Signor de IIa Mafia"'
(ib. p. 298, 301). Dessen Sohn Skanderbeg ..dopcj che recuperö
la Mafia, stato paterno, s' insignori della cittä de Croia, eh' il
padi-e non Thebbe'' (p. 299): ,,lu Signore ivm solum della
Mafia, ma si fe Signore de Croia, de Dibra. de Birina (Brinje
in der Matja) cioe de Kandisia. Tomorista e Misia e lo paese
de Guonimi (wohl der Familie Jonima. vgl. Ruvarac im Archiv
17 S. 5(M) insino alla Marina" (p. 298—299). Bei Hopf. Hahn
und Maknsev ist die Genealogie verwirrt dadurch, daß Kon-
stantin von Kroja. wie oben bemerkt (vgl. Spomenik 11. S. 15)
ein Balsic. in die Famihe der Kastriota einbezogen wurde, als
ein Bruder des Iwan Kastriota, bei Hahn (Beise durch die
Gebiete des Drin und Vardar S. 304) sogar identiH ziert mit
Paul und als Skanderbegs Großvater aufgeläßt.
Iwan Kastriota, Iiuimis Cd.sh'ioti der Zeitjrenosseii. ist ;ius
las
dem 1 rkuiidenmiiterial dieser Zeit ^nit bekannt. Schon 1407
wird er iils ..dominus satis potens in partibus Albanie'" genannt.
Er hatte sich den Venezianern, die damals Dm'azzo, Alessio
und Skutari besassen. unterworfen (se subiecit fidelitati nostri
dominii). Am 8. April 1407 beschloß der Senat von Venedig
Fürsprache zu führen beim Papst infolge eines Schreibens
die.ses albanischen Fürsten. Der Bischof von Alessio wollte
„occujjare duodecim de ecclesiis episcopatus Albanie et illas
nititnr semovere ab ipso episcopatii Albanie et unire atcpie
reducere sub episcopatn suo" ;IwanKastriota protestierte dagegen,
da diese Kirchen angeblich schon seit 800 Jahren (iam sunt
octinojenti anni) dem Bischof von Albania orehörten und da
diese Trennung zur Folge haben würde einen „maximus tumultus
et dissensio inter ecclesias interque nobiles et omnes alios de
contracta illa" (gtmz bei Ljubic 5, 94 — 95). Das Schreiben ist
für die Geschichte des Bistums von Arbanum Yon großer
Wichtigkeit; der „episcopatus Albanie", welcher zu Anfang des
XV. Jahrhunderts seine Besitzrechte bis ins VJI. Jahrhundert,
in die Zeiten des Kaisers Mauricius oder Bhokas zurückdatierte,
ist nichts anderes als das frühere Bisthum Kqüiov der griechi-
schen <^iellen. allerdings nunmehr im ]3esitz der Katholiken
befindlich. Seit 21. März 1418 war Iwan Bürger von Iiagusa,
nach Beschlul.) des Consilium Bogatorum „de acceptando domi-
num luanum Castriot in einem et vicinum nostrum, cum Omni-
bus priuilegiis et immunitatibus, cum quibns accijjiuntur alii ciues
facti jjer gratiam" (Libri Reformationum 1412 — 1414 im Archiv
von Ragusa).
Bald darauf mußte sich Iwan dei- türkischen Oberhoheit
fügen; 141 (i wird er genannt als türkischer Vasall, neben J^alsa
Stracimirovic, Koja. Bitri Jonima und dem türkischen „cajii-
taneus castri Croye" (Ljubic 7, 218). Schon 1410 klagte sein
Gesandter in Venedig, „ipsum esse astrictum a Turchis et
habeie proprium natum in obsidem a]tud eos et quotidie infe-
stari. ut ipsos Turclnjs permittat per passus et loca sua descen-
dere ad territoria et loca nostre dominationi subiecta" (Ljubic
6, 51). AViUii-end der vielen Kämpfe gegen Balsa bemühten, sich
139
die Venezianer eifrig den Iwan jiIs IJundesgenossen zu gewin-
]ien ; das erste Angebot des Iwan 1411 lautete, er wolle „ec^uos
treeentos Turcliorom et equos duo millo de suis et pliires, si
plures erunt necessarii" stellen gegen Balsa und gegen jeden
anderen Uegner der Venezianer in Albanien, für eine jährliche
Provisi(»n von Tausend Dukaten (Ljubic (i. 175). Die großen
Reiterscharen, die Iwan auf seinem Gebiete aufstellen konnte,
S])rechen für eine bedeutende Ausdehnung seines Territoriums.
Die Verhandlungen wurden öfters von Neuem angeknüpft. Als
aber nach dem Tode des Balsa 1421 Desjiot Stephan Lazarevic
von Serbien im Gebiet von Skutari einrückte, um als Erbe der
Balsici die Venezianer zu bekämj)fen, setzte sich Iwan mit den
Serben ins Einvernehmen und sendete seinen Sohn zum Despoten,
ohne jedoch mit Venedig abzubrechen. Ein venezianischer Ge-
sandter. Andreas Marcello, reiste insgeheim über Alessio als
Kaufmann verkleidet mit Geschenken, um Iwan wieder für
Venedig zu gewimien : aus seiner Instruktion vom 28. Januar
1423 ist zu sehen, dafi Iwiin damals von den Venezianern
„illum honorem, quem habuit comes Nicheta" (Niketa Topia)
beanspruchte. Der venezianische Gesandte sollte ihn auf die
Gefahren auimerksam machen, die ihm und anderen „domini"
der Landschaft drohen, „si dictus dominus despotus dominaretur
in partibus illis" ; wenn Iwans Trup[)en wirklich im Lager des
Des^ioten vor Skutari sein sollten, möge er sie zurückberufeii
(Ljubic 8, 211 — 214). Doch kam es noch in demselben Jahre
zum Frieden zwischen Serbien und Venedig (vgl. Stanojevic,
Archiv 18, 466).
Im Mai 1426 bat Iwan die Kagusaner um einen Arzt
und der Senat ließ den Stadtarzt Magister Thomas fragen, „si
contentus est ire ad Castriotum" (Cons. Rog. 25. Mai 1426).
In dieser Zeit, 1424 — 1425. ließen die Venezianer den Ivanus
Castrioti ersuchen, daß er „destrui faciat omnes salinas, quas
heri facit", Salzsiedereien am Meere irgendwo bei Alessio. Die
„eapitula" seiner Gesandtschaften nach Venedig 1428—1433
.sind leider nur aus den kurzen Angaben der Register bekannt,
da die Senatsbücher selbst für 1422 — 1440 sich nicht erhalten
140
haben. \ ul. Ljii))ic S. 1S4. wo aber eine bei Hopf (Ersch-
Gnibers Knxvklopädie Hi\. S(). S. lOl) zitierte wichtige Stelle
fehlt: im Juli 142S bat Iwan durch seinen Gesandten, den
Priester Demetrius. man möge ihn nicht verantwoi-tlieh machen,
wenn sein Sohn Georg (Skanderbeg). de)- zum Islam über-
getreten war, venezianisches Gebiet verheeren sollte. Am 18. Januar
1430 beschloß» der große Rat von IJagusa, dem Iwan ein
Geschenk in Tüchern im Werte von löO Perper zu machen,
ebenso seinem Gesandten Xicola Summa eines .,in pannis" für
•")0 Perper.
In demselben Jahr (1430) erlebte Iwan böse Tage. Am
29. März d. J. hatten die Türken den Venezianern Thessaloiiich
entrissen. Xach dem Fall dieser wichtigen Stadt zog ein türki-
sches Heer nach Epirus und nahm die Stadt Janina (vgl. die
Urkunde in Acta graeca 8. 2^^2): der Despot Carlo II. Tocco ^vin-de
auf den Süden des Despotats mit Aiia besch]-änkt. Ein zweites
türkisches Heer unter dem Feldherrn Isak. dem Statthalter von
Skopje, bi-ach in Albanien ein. Das (Gebiet des Iwan Kastriota
wnrde erobert, vier seiner Burgen geschleift, in zwei Burcfen
türkische Besatzungen gelegt. Doch verständigte sich Iwan mit
den Türken mid erhielt sein Land zurück, bis iiuf ein kleines
(jrebiet, welches der Statthalterei des Isak untergeordnet blieb.
Über diese Ereignisse liieten die von Ljubic veröffentlichten
venezianischen Urkunden keine Nachricht: dafür hat sich man-
ches Detail in der bisher ungedruckten Korrespondenz der
Kagusaner erhalten. Am 18. Mai 1430 schrieb der Senat von
Ragusa seinem Gesandten bei dem Ijosnischen Großwoiwoden
Sandalj, Benedetto Mar. de Gondola: „De nouelle abiamo questo.
(Jome auanti fo scritto. lo Turcho obtegnj Salonicho et obteg-
nudo che Taue, parte delle sue gente mando nella Morea e
parte contra le tenute e paexe de luan ('astrioto. lec[ual ad
esso luan leuorno quati-o forteze. zoe castelle. che gitorno per
terra, et segondo se diceua. esso Iiian cerchaua sego achordo.
Que de piii sia seguito, perche nostre barche non son venute
questi di de la. non sapiamo dir". Am 28. Mai meldeten sie
dem Gondola: .. I)e nouelle altro non abiamo. ne ma che li
141
Turclii. de li qmili })er altre vi scriuessimo. anno aiiuto tutta
la contrada de luan Casti-ioto e anno gitado per terra tutte le
forteze. exceptu duo. 1<^ (jual per se anno fornito e . . . Et
parte della contrada e datta a Turclii e j)ai-to n'e lassada al
dicto Inan. Lo imperador se ritroua sotto la Janina e guerexa
quelle contrade. che forno del dispotli Exau e del dispoth del
Arüt". Am o. Juni schrieben die Ragusaner ihrem Gesandten
am Hofe des Königs von Bosnien, an Nicolo Micli. de Resti.
ebenfalls Xeuigkeiten aus Albanien: „Di noue di qua se dice.
el Turcho auer tolto tute le fortex-e a luan Castiioti e quelle
auer ruinate. excetto due. le quäl a jiosto in man e guardia
di Turchi. e la eonti-ata auer renduta a luan. saluo alguna
particella. data a Tsach. e la hoste mazor parte a licentiado.
excetto una particula. chi e rimasta a guerizar el despoto de
la Janina, e lo imperador e andato in Andrinopoli con la sua
Corte''. Der türkische Feldherr Ijrach in Begleitung eines Sohnes
des serbischen Desjjoten selbst in das venezianische Gebiet von
Skutari ein und in die Landschaft des Gojcin Crnojevic. Darüber
wm-de am 80. Juni dem Gondola geschrieben: „De nouelle
abiamo. che \ sach col hol del signor despoth son venutj in
Zenta et anno arobado e predado la contrada de Goizin e de
la Signoria de A'enexia fin sotto St-utarj". (Alles in den Let-
tere e commissioni di Levante. Band 1427 — 14o<), im Archiv
von Ragusa.) Als am 13. September 1430 Piero de Luchari und
Zorzi de Goze zu Sultan Murad II. gesendet wurden, wurde
ihnen aufgetragen, in Pristina alle dortigen Ragusaner zu ver-
sammeln imd mit einem Vertreter derselben zum Woiwoden
I>ak zu reisen, imi den ragusanischen Kaufleuten freien Durch-
zug ,.per la ro)ifrit<l(('f'a de Inati Casfriofi ad Alexio e per ogni
altra via a nui dextra'' zu erwirken (ib.). Am 9. Oktober schneben
die Gesandten aus Skopje. Isak dürfe ohne Erlaubnis des ..Im-
perador turcho" nichts tun. Avorauf die Gesandtschaft alle
gewünschten Handelsrechte am Hofe des Großherm sell)st
erwirkte. Die Türken hatten damals auch das Gebiet des Tanus
Didvagin okkupiei-t. Im Jahre 1431 saß ein türkischer Kefalija
auf der Burg Danj bei Skutari. Mit diesem „i-hiephali al Dagno"
142
hatten über den Schutz der Kaufleute zu sprechen nach ihrer
Instruktion vom 2. Dezember d. J. Matteo de Crosi und Marino Jun.
de Zorzi auf einer neuen Gesandtschaftsreise zur Pfoii-j (Lett.
e Comm. 1430 — 1435). Jedoch hatte Iwan Kastriota inzwischen
wieder einen Einfluf.» auf diese Angelegenheiten gewonnen, denn
am 19. Januar 1431 bevolhnüchtigte das Consilium Rogatoruni
von Kagusa den Rektor mit dem kleinen Rat „respondere
litteris comitis Si-utari, dohaneriorum dohane Dagni et luan
Castriot, prout eis melius uidebitur, scriptis pro dohana Dagni
et via mercatorum nostrorum" (Liber Rogatoruni 1427 — 1432).^
Am 28. Mai 1438 wurde dem Iwan Kastriota ein Privi-
legium von Venedig ausgestellt (zitiert 1445, Ljubic 9, 214).
Am 10. Juli 1439 faßte der Senat von Ragusa den Beschlul»,
auch den Söhnen Iwans das Bürgerrecht zu verleihen: „Prima
pars est de conhrmando filiis luani Castrioth (f. I. C. über der
Zeile) cartam ciuilitatis (durchstrichen : (ieorgio Castrioth), prout
et quemadmodum facta fuit luano Castrioth, patri suo. Per
omnes". Den Tod Iwans verlegt Hopf (Ersch-Grubers Enzvkl.
Si^, 123; genealog. Tafeln bei den Chroniques 533) ungefähr
in das Jahr 1443.- Seine Freundschaft für Venedig wurde von
den Venezianern seinem Sohn Georg (Skanderbeg), mit dem die
Republik des heiligen Markus manche Mißverst'indnisse hatte,
energisch zu Gedächtnis geführt: „antiqua et maxima amicitia.
habita cum domino luanne, patre suo, et quantas comoditates
sibi fecimus" (144S, Ljubic, 9, 270).
Daß die unten abgedruckte Urkunde des Iwan Kasti'iota
slawisch, oder genauer gesagt serbisch geschrieben ist, bildet in
Albanien keine Ausnahme. Bekannt sind slaAvische Urkunden
der Herren von Valona, der Dukagin, des Georg Kastriota,
geschi-ieben von seinem „djak" oder „kanziljer" Ninac Vuko-
salic, ja ein Sehreiben der Ragusaner an Kaiser Sigismund von
• Einige dieser Urkunden sind von Jorga, Notes et extraits, Bd. 2
(Paris, 1899), 272 f. im Auszug mitgeteilt.
- Nach zwei serbischen handschriftlichen Notizen soll Iwan Kastriot
im Mai 1437 (6945) gestorben sein. Ljubomir Stojanovic, Stari srpski
zapisi i natpisi, M. 1 (Belgrad, 1902), Nr. 270, 271.
143
1484 (vgl. An-hiv 17. -^O^^ und lU. tiU(i) sagt ausdrik-Jdich. dal.i
die albanischen Fürsten nur „selavonos cancellarios" haben.
In der Urkunde erscheint hvan als „gospodin" (dominus) und
seine Söhne (sinovi. djeca) als seine Mitregenten. Von den Hof-
beamten wird ein „celnik" Peter genannt, ebenso Avie b<'i
Georg Kastriota ein „celnik" Ivajan erscheint. Der Durchzug
der Kaufleute durch das Land des Iwan war von Bedeutung als'
sicherer Weg nach Serbien in der Zeit, wo die Häfen von
Cattaro, Antivari, Dulcigno und dii^ Mündung der Bojana für
den Handel gespen-t waren durch die Kriege der Venezianer
gegen Balsa und später gegen die Serben. Damals (1422), noch
vor dem Frieden mit Serbien, schrieben die Venezianer „domino
Johanni Castrioti circa Kaguseos, transeinites j)er viam Scutari
et territorium C'roye" (Ljubic 8. 188). Als Eingangspforte seines
Landes Avird in der ürkimde der Landungsplatz von Siifadaj
oder Siifaildja bei Alessio genannt, Safat, S/iff'fula, Znfada in
lateinischen, venezianischen oder ragusanischen Urkunden dieser
Zeit. Die Lage erhellt aus einem venezianischen Akt vom 2(5.
September 1393. Bald nach der Übernahme von Alessio durch
die Venezianer meldete der Kastellan, daß ..aliqui circauicini
conantur reducere mercata salis, que erant solita fieri in Alexo
(sie), ad quendam locum, vocatum Stiffada^ longinquum per octo
milliaria, ([uod est causa destruendi dictum nostrum locum Alexi",
worauf der Senat den venezianischen LTntertanen verbot ..hoc
mercatum" zu besuchen (Misti vol. 42, f. DiO: bei Ljubic 4,
819 nur im Auszug, voUständiger bei Makusev, HcTopirqecKi,T
pasMcKaiiiH C.iaB.HHax'B b^ A.i6aHiH S. 188). Am 8. Mai 140:*)
bat ein Gesandter des allxmischen Edelmanns Diniitrius Gionima,
daß ein „suus mercator possit vendere salem ad mercatum
Semphnmlai/' miten : in loco Seiaphade), mit einem Ertrag von
200 Dnkaten jährlich, was ihm jedoch verweigert Avurde (Misti
vol. 46 i. 80). Der Weg durch Iwfins Gebiet führte weiter
landeinwäi-ts längs der jetzigen Straße (Skutari-Dagno-Puka-
Prizren) nach Prizren. in das Land des (ieorg VukoAnc (Bran-
kovic) und des Despoten Stephan Lazarevic. Fnbekannt ist die
Lage von Rmhn't. avo ein türkisi-her Zöllner residierte. JIrcan'Jfi
111
(merceria). y>/v//r.; (Waarc) sind bekannte Ausdrücke: dunkel l)leibt
iiihiil, Gen. Plur.. (von l'/ußo'/.ov oder imballarey). Jeder Schaden
auf dem Boden Iwans \\ird von ilun ersetzt. Der Einüüirzoll ist
festgesetzt auf eine Pferdelast (tovar, lateinisch salma)Tuch (svita)
'2 Dukaten, in luiduii V2 Dukaten, auf .sonstige ,.mrc'arije" 1 Per-
per. in Kadun <» Dinari. der Ausfuhrzoll aus iSerbien zum Meer
auf 1 Perper. in Kaduii (i Dinar. Was die Münzwerte anbelangt,
.so war im XI Y. Jahrhundert 1 dueatus auri = 2 yperpyri (der
yperpyrus war ja in dieser Zeit nur eine Kechenmünze) = 24
gro.ssi. im XV. .falirhundert 1 dueatus auri = 8 yperpyri = 80
gro.s.si de IJagusio. Aus ] libra argenti wurden in der Münze
von Kagusa \'-\^'-\ 20, 1422 aber 22 yperpyri Scheidemünze
geprägt. Der slawische (l?i/(ir (denarius) entspricht dem f/rossus
(denarius grossus). Die lokalen Kurse Avaren aber sehr ver-
schieden; auf dem Zollamt von Dagno rechnete man 14-)3 1 du-
eatus sogar mit 4 yperpyri (Schreiben der Iiagusaner an den
venezianischen ('omes von Skntari oO. Januar 1430, Lettere e
(-'omni, di Levante 1480 — 1435).
ZA\ei andere slawische Urkunden des Iwan Kasti-iota .sind
bisher nur aus einer Bemerkung bei Grigorovic bekannt. Grigo-
rovic fOnepKT, iiyTcnrecTuiii no EBpoiieflCKOii Typniii. 2. A..
Moskau. 1877. S. 47) notierte 1844 im Archiv des Klosters
Chilandar auf dem Athos : Xr. 39 ohne Jahr, über den Verkauf
des TtvQyoQ des heiligen Georg dem Joun Kastnot und seinen
Sühnen Jlrpos, Kortstmitiii mid Georcj. auf Pergament mit Kursiv-
.schrift und Wachssiegel: Nr. 40. 6930 = 1422 (eigentlich
I.September 1421 bis 31. August 1422). Iiran Kastriot mit seinen
Söhnen iSta)il.S((.' Jlcpos, Koustantln und (rcoiy schenkt dem
Kloster (Jhilandar die Dürfer Radostu.se und Trebiste, Pergament.
Kursiva.'
Daß Iwan Kastriota ein Kloster der orientalischen Kirche
mit Schenkungen ausstattete, ist bei dem Schwanken der alba-
nischen Dynasten zwischen l^eiden Kirchen nichts Außer-
gewöhnhehes. Karl Topia wird in einem Kodex der serbischen
' Die zweite Urkunde des Kastriot, datiert 1426, ist jetzt gedruckt
bei Novakovic, Zakonski .spomenici (Belgrad. 1912), S. 467 — 468. '
145
Übersetzung des Georgios Humartolos mit den für Fürsten des
orientHÜselien Bekenntnisses üblichen Formeln genannt (Ruvarac,
Archi^ 17, 5(3))). In einem von Ljiibomir Stojanovic beschrie-
benen Pomenik (Spomenik 8, 177) werden albanische Edel-
leute. ein Aranit und die Familien der zwei „celnik" Kajan
(bei (ieorg Kastnota) und Dmitr genannt. Übrigens hatten die
serbischen Klöster im XIV. Jahrhundert auch Grmidbesitz in
Xordalbanien. Das Kloster ('hilandar besal.» in i*ilot (Polatum)
die Dörfer Kalogeni und Muriki oder Muliki (1348 ISafarik,
Fumatkj 2. A., S. 101, Mon. serb. p. 111 als Gmovaukh für
c (u) yllovAHKH, 1;?54 /HovAHKE FlorJuskij, üaMüTHiiKH, 8. 49). Das
Erzengelkloster vcni Prizren, eine Ötiltung Stephan Dusans,
besä 1.1 eine von kathohschen Albanern bewohnte Dorfgruppe
v\'estlich vom Zusammenflul.i der beiden Drim, mit Siklja,
Krujmada (albanisch die „große Quelle"), Krsti und Sakato in
„(iornji Pilot" (vgl. Novakovic, Godisnjica 1, 209), ferner die
Muttergotteskirche von Danj (capella S. Mariae subtus Dagnum
14ÖH, Ljubic 10, 91: über deren Ruinen Hahn, Heise 41, 328)
mit den Dörfern Prapratnit-a imd Loncari, endlich eine zweite
Muttergotteskirche am Flusse I'aaaim (fiume del Jadro 1459,
Ljubic 10, 139, jetzt Fl. Gjadri) und das Dorf Zeravina (Zaravina
1444, Starine 14, 55 — 56) mit Grundstücken in der Umgebung
von Alessio (Urkunde im Glasnik Bd. 15, S. 286, 304, 310).
Ein Urkundenbuch für die Geschichte Albaniens mit einer
vollständigen, gut edierten Sammlung aller auf dieses Land
bezüglichen Urkunden aus Venedig, Kom, Neapel, Ragusa usw.
würde die innere und äußere Geschichte dieses Landes in den
letzten Jahrhunderten des Mittelalters trefflich beleuchten. Von
entscheidender ^^'ichtigkeit wäre ein solcher Codex diplomaticus
Albaniae für die Geschichte des Georg Kastriota oder Skan-
derbeg, die erst durcli eine Urkundensammlung einen festen
historischen Boden j^ewinnen und sich des romanhaften Beiwerks
entledioren wird.
' Dieser 1899 ausgesprocliene "Wunsch ist 1913 durcli die Aub-
gal'e des ersten Bandes der „A.cta et diplomata res Albaniae mediae
aetatis illustrantia'" erfüllt worden.
10
146
I. 1420. 25. Februar. Geleit;<brief des Herrn Iwau (Kastrioti)
und seiner Söhne für die Kaufleute von Kixgusa auf dem Wege
durch sein Land von iSufadaja (bei Alessio) nach Prizren. nebst
Bestimmungen über die Zölle.
i: fi-fepA A\or& r(otno)ji,{\\)väi lUfriA ii A\o(ii)\k ctniOKb, kcakomS
T|1b,rOKH8 KAAA^lVArO rpAA^A) ASKPOKMHKA, KOH 8t\'0Klg AOKH Ö MO»
3€.WAK) I S lIl8<t>&AA» "AH TKO 8r\0Klg s A\0K) 3EA\AK) TpurOKATM HAH TKO
St\OKig a\hh8th .wou'miv 3emaoa\u !^ ;-jE,v\Aio I TioprigKS hau r(omo)-
a(h)na A"noTA. H TAKO HMU tA\u titipö A^AU, coA HKA" Aong S A\010
3fA\AK) A Illö<t)AAAK), AKO A\Ö | KS^AE KOfA NT£(t)a HAH 3A0KrA ANOlPMk
3£A\A0Mb. AO npH3P£NA, A^ rA r(0tll0)A0l)Hl^ ÜKAHb ti A\orA A"^",* nAA-
Kf&rWK. A HA U'KH | 3ÄKOIIU ll,( A )ph[nCKH ?] SlfOKOpHAU CANU C npHtATEA"
IgAMi MOMMU A KAlllHiWU KpATO.VNU ÜETpCANK A\HA\0 KCi^ A\OK) 3EMAIC, | AA
£ IgA'IA u(ap)hHA ha TOKApb. tKHTE A^A Ai^f^A'riA) A HA .WKpNApHIO
CO-T-OKApA n£pnE(p)K A 8 TÖptKOH 3E.V\AH i^ pAAi^"»0 | 0-T-OKApA 1EHT£
nOAU. A^I^ATA A a'A AVpUNApHE LUEtTU AHHApLj A HA KpAKIgNHE tOHETK A\H.V\0
KCf? MOK) I 3EA\AI0 A*> IlIS<t)AAAr& a>A KOCKA H OA HHSfiAb (slc) H WX
HH£ npATEa^H HEpHEpS, A 8 pAA^MIB TfipNHHi? lUECTIi AHH^pU. | A KC£A\8
T0A\8 M(H)A(o)nHHKU ÜETpU NEAHHKU.
ÜHtAHA HA . /A. H .N H K. A^tTO, m( 'k )t(E )h,A <t)EpKApA .KE. A(l^)m^'
Das aufgedrückte Siegel bedeckt mit einem viereckigen
Papierblättehen : darauf kenntlich in einem Kreis ein links gewen-
deter Kopf (Abdruck einer antiken Gemme ■?!.' Auf der Rückseite
eine Notiz: leter(a) de di^ Juan chastroi . . . . | sauo chonduto
ali merch(adanti).
Das Original auf Papier. 29 Zentimeter breit. 16-8 hoch.
Die Kursivschrilt, mit schwai-zer Tinte geschrieben. autVeclit
stehend. Die Striche von a, p, <p, a (Vorderstrich), a\ (Mittelstiich)
weit abwärts gezogen, der Obei-teil von « dagegen weit aufwärts,
Die über die Zeile gesetzten Buchstaben sind m unserem Abdruck
in die Zeile gezogen: «', a\ocou, a\ou, 3emaoin, kaiuhu, a'iapu, cchek.
Abgekürzt ist rnu, pha, ebenso die Formen r pA, aka a^*^^: ^'"ii
Schluß AHb.. In n£pn£pK sind beide p (im ersten Falle nur dcis
' Auch Georg Kastriota benützte als Siegel ^eme antike Gemme,
auf welcher eiiae nackte Leda mit dem Schwan dargestellt war. Zwei
Urkunden von 1459, Miklosich, Mon. serb. 481—483 (Beschreibung der
Siegel in handschriftlichen Notizen des Dr. Johann Safarik, im Nachlaß
von P. J. Safarik im Prager Museum.)
147
erste sichtbar) über die Zeile geset/i. Die Stelle 3AK011K upn,
worauf ein Locli folgt, lesen wnr als nApimtKn, ebenso igAH*
ii(Locli)nHA als ii,ApHHA. Das Wort ,\\pKNApHr& (merzaria) ist an
erster Stelle a\kp-, an zweiter .wpu- gesclirieben, beides ohne
Abbreviatur. Das abgekürzte Mxtd lesen wir als ntsta. Zeichen
über der Zeile sind bemerkbar nur bei f^txoKig. Die Zitterbuch-
staben im Dat nn sind mit einer Titla (~) überdacht. Das ganze
Äußere erinnert an die Originalurkunden der Balsiei.
IL Neapel, 1-1.57, 19. April. König Altbns V(I). von Ara-
gouien und Neapel bestätigt die von Kaiser Audroniko.s IL. und
König Stephan Dusan erteilten Privilegien der Stadt Kroja. mit
Erwähnung älterer Urkunden der Kaiser Manuel Koniuenos. Joannes
Dukas Vatatzes, Tlieodoros Laskaris II. und Michael Palaiologos.
Pro universitate oppidi Croarum.
Nos Alfonsus etc. consuevimus pro nosti'o more nedum iis,
qni sua sponte libentique animo nostro sub imperio se posuere,
sed et iis etiam, quos arduis horrendisque bellis domitos no.stra
virtute subiugavimus et antiquas gratias ac piivilegia confirmare
ef nostris etiam nobis (novis y) eos donare. Et quoniam ad
nosti-am raaiestatem a clero, comunitate et hominibus oppidi
Croaiiim oratores advenere nos piis vocibns miserandoqne humi-
htatis deprecantes, ut eis, c^uum nostri sul^diti sint et nosti'o
imperio, ut ante dictum est, non inviti, sed libentes ferventique
animo dediti, piivilegia quedam libertates ab antiquis imperato-
ribus ei,sdem sucesive refirmatis eisdem confirmare et de novo
concedere dignaremur. Quorum quidem tenores piivilegiorum e
greco in latinum conversi tales habentur.
Quoniam reverendus episcopus Croensis et venerabilis elerus
eiusdem sancte ecclesie et nobiles oppidi eia.sdem Croarum retu-
lerunt ad nos de omnibus jiu-ibus et privilegiis predicti oppidi
tam intra quam extra habitis, videlicet de vineis, tenis, po.s.sesio-
nibus, olivetis, piscinis, hibernis, ceteris omnibus juribus, que
ad hoc usque tempus habent ac possident, atcpie in primis de
hiberno vocato Selmazo cum eins vinario, de hibemo Contelo,
de hibenio Bezo, de hibenio Casferato. de hiberno Pallaso, de
hibemo Santa Euphomia cum eins teiTis, de hiberno Zale cum
lu*
14.^
eius tenis et fönte, de hiberno Pheiitopleto cum eius terris, de
liiberno Bellice cum eius terris. de hiberno Santo Blasio cum
eius ten-is, de hiberno Hereno cum eius tenis, de hiberno Metro
(■um eius terris. de hiberno Hostniti cum eius terris, de hiberno
Colli cum eius terris, de hiberno Pherza cum eius terris, de
hiberno Beroa cum eius terris, de hiberno Montemagno Cromi
cum eius terris usque ad propinquum Nobalum et Cudinum, de
hiberno Calamascuti cum eius terris et rineis et olivetis, de
liiberno Cercoleso cum eius ten'is acque arboribus fructileris et
non fructiferis, que omnia jura possident ab antiquo et maiormn
suorum patrimonio habent et privilegiis mandatisque felicis
memorie imperatoris Manuelis ]\lagni Comini et superiorum
atque etiam felicis memorie Lascarii, avi nostii et patris nostii
et nosti-is : hac de causa robore et facultate presentis huius
privilegii nostri concedimus et laigimiu- omnibus predicti oppidi
Croarmn tam superioribus, quam inferioribus. ut hec omnia
possideant libere et sine ulk molestia et pertm-batione fruantui-
iis per omnia tempora, quemadmodum in suis priTilegüs ac
reliquis juribus continetur. Et non prefecto, non capitano, non
castellano penitus liceat exigere ab iis aliquid vel pene Tel
angarie vel colecturi vel vectigalis, hoc est gabeile, vel alicuius
solutionis, sed onmino liberos et inmunes apud onmes serrentur
et habeantur, Preterea volunms, ut nullam ipsam gabellam ex-
solvere debeant, ubicumque reperiantur, sive Durachii sive alibi.
sed sint onmino liberi et inmunes, quemadmodum in suis privi-
legiis continetiu- et presens hoc nostrum Privilegium precipit.
Similiter volumus etiam, ut in poi-tis eiusdem predicti oppidi
nihil ab his ipsis hominibus exigatur, vel lignorum vel alicuius
angarie, sed ea quoque in parte sint et hal>eantur liberi et
inmunes ab onmi vectigali et quavis alia solutione, sive ingredi
sive esredi velint. Nee ab officialibus de facto debeant retineri,
sed quecumque culpa eorum et causa sit, facto judicio et exa-
mine puniantm-. Presentia igitur huius privilegii nostri nemo
audeat injmüam aut molestiam aut impedünentum hiis infeiTe
in hiis onmibus, que presens hoc nostrum Privilegium declarat
et eontinet. Nam securitatis, inmunitatis tuteleque gratia nosti-um
Ii9
hoc Privilegium concessiun iis datniuque est mense juiii<x iiulic-
tionis XI, anno ab initio niundi septies (sie) millesimo octingen-
tesimo qninenagesimo primo.
Stephaniis fidelis in ( 'hristo crales Hngarornm.
Qnoniam eonstat habitatores oppidi Croarnm habere jura
antiqua et super hiis jnribus privilegia t'elicis memorie iinpera-
toris Joanis Ducis et Teodori Laseari eins filii aeque etiam
Privilegium et mandatum serenissimi imperatoris nostri patris,
ut suis bonis tam intra (juam extra predietum oppidum habitis
vel habendis fruantur libere et sine ullo impedimento, sine nlla
molestia sua possideant omnia et ti'actent, supplieant vero, ut
super his ipsis etiam a nobis Privilegium consequantur, nos
supplicationem et petitionem eorum probanies presens hoc
Privilegium iis eoneedimus et largimur, quo privilegio jubemus,
mandamus acque precipimus, ut qüemadmodum in antiquis
eorum juribus et in privilegiis super his jurilnis habitis pre-
dictonim im])eratorum Joanis Ducis et eins filii Theodori Laseari
et nostri patris continetur, sie sua possideant omnia. sive intra
sive extra predietum oppidum habeantur, verbi gratia domos,
vineas, segetes, plana, hiberna et eorum colonos sive agricolas,
item oliveta, pisccina et omne, quiequid ex antiquo in hoc
us(pie tempus possideant, hec omnia habeant rata et firma sine
ulla molestia, sine ullo detrimento aut impedimento, et fruantur
iis Omnibus libere et tranquille, nee in hiis ipsis possidendis
potiendisque aliquid vi aut iniuria a vicinis vel baronibus vel
quibusvis aliis infestentm*. Volmnus enim, ut non prefecto eius
provincie. non publico procuratori. non eapitano predicti oppidi,
non enstodibus, non castellano loci eiusdem. non alicui penitus
liceat capere quiequid ex rebus aut possesionibus eorum j)re-
dictis vel aliquid iis infeiTe iniurie aut molestie et impedimenti,
sed omnes servare debeant eos liberos et omni perturbatione,
omni iniestatione inmunes circa snas jjredictas possesiones et
possesionum colonos aut agricolas. Kobore enim et facultute
presentis huius nosti'i privilegii servari omnino debent etiam
imposterum omne tempus habitatoribus predicti oi)pidi Croarum
iumunitas acqiie securitas atque onniis publice infestatioiu's
150
exactionisque libertiis circa predictas eorum possesiones. quam
ex aiitiquü in liuc nsqiie tempus assequebantur, iuxta argumenta
privilegiorum et mandatorum, que iis esse coucessa ab impera-
toribus diximus. Et quoniam idem Croite retulerunt ad nos
preterea sese preter inmunitatem et libertatem, qua fruuntui- ex
privilegiis et mandatis, liberos acque inmimes servatos semper
fuisse etiam a vectigalibus, lioc est gabellis Duracliii oppidi
pro mercibus, qnas ipsi vel poi-tarent ad id oppidum vel inde
expoiiarent et- pro ea ii)sa inmunitate et übertäte vectigalium
Privilegium quoque nostiaim obtinuerunt, itemque suplicarunt,
Vit etiam ab ea predicta solutione vectigalium sint imposterum
quoque liberi, inmunes et omni molestia, omni impedimento
absoluti, nos hanc etiam eorum suplicatiouem petitionemque
probantes jubemus et preeipimus liomines eosdem Croitas ser-
vari liaberique etiam imposterimi omiie tempus liberos et inmu-
nes a solutione veetigalis, id est gabelle Duracliii oppidi prij
mercibus, quas ipsi vel portent in illud oj^pidum vel inde expor-
tent, quemadmodum in eo, quod iis concessimus, privilegio con-
tinetur, ita ut ad nullam solutionem vocari traliique debeant,
nikil ab iis exigi aut peti pro eorum quibusvis mercibus liceat.
Xam libertatum munitarum securitatis, tutele tranquillitatisque
gratia presens hoc nostrum Privilegium sigillo pendenti aureo
iis predictis liabitatoribus oppidi Croarum concessimus largitique
sumus niense octobris, indictionis IL
Andronicus fidelis in Christo Imperator Paleologus.
His itaque attentis et nostro animo repetitis episcopo,
clero et communitati et hominibus Croarum oppidi antedicti
tenore presentis nostri j)rivilegii concedimus et quam liberaliter
assentimus volumusque et jubemus, quod ex nunc in antea
teneant, habeant et assequantur libere et sine conti-adictione
aliqua omnia et singula privilegia, gratias, libertates et inmuni-
tates et exemjjtiones, que in preinsertis privilegiis continentur,
quas et unam quamque ipsarum eisdem ejMscopo. clerc»,
comunitati et hominibus dicti oppidi Croarum confirmamus et
de novo utique concedimus, mandantes propterea quibuscumque
in partibus Albanie nostre viceregibus, gubernatoribus, comi-
151
Siirii* et alüs officialibus nostris, preseiitibus et futuris, et pre-
sertiiii prefeeto, capitcino, eastelluno et custodibns dicti oppidi
Croarum ipsas(?) huiiismodi uostram coiifii*mati(niem, novam
eoneessionem et gratiam ac omnia et singnla in preinsertis
privilegiis contenta episcopo, clero, comunitati et hominiljus
oppidi Croarum antedieti teneant lirmiter et observeiit tenerique
et observari faciant eumulatim, et in diminutis ncjn contralaeiant
ratione aliqua sive causa. In qnoruni testimonium presen.s Privi-
legium exemptionis fieri jussimus nostre, bulla am-ea pendente
munitnm. Datum in Castello Xovo civitatis nosti-e Neapolis die
XVJIII aprilis. anno a nativitate Domini MCCCCLVII. regni
huius Sicilie citi'a Farum anno vigesimo tertio. aliorum verum
i'eirnorum nosti'orum XXXXII.
Rex Alfoiisus. Yo he leido la presente e plaze ine, que asi se faza.
Dominum Rex mandavit mihi Arnaldo Fonolleda.
(Archivio geueral de la Corona de Aragon, Barcelona, R. 2623,
f. 11-— 11!» v).
152
Die Lage und Vergangenheit der Stadt Diirazzo
in Albanien/
Van Dr. Konstantin, Jireceh,
Das albanisclie Küstenland von der Mündung des Dr'n
bei der alten Stadt Alessio bis in die Gegend von Yalona ist
eine breite, niedrige Ebene, mit wenigen trockenen Stellen c>der
Anhöhen. Im Winter soll sich das ganze Land von Skutari bis
Valona in einen Sumpf verwandeln, Li fräberen Zeiten waren
die Hafenplätze und Mittelpunkte dieses Landes teils die Vor-
gebirge, teils die Mündungen der großen Flüsse. Die alten
Hellenen von Korkyra (Korfu) haben hier zwei Kolonien gegrün-
det, deren Silbennünzen beute noch im granzen Xorden der
Halbinsel, sogar auch nördlich von der Donau gefunden werden.
Eine dieser Ansiedlungen war Durazzo, welches immer eine
wichtige Seestadt dieser Gebiete geblieben ist. Die zweite etwas
jüngere Kolonie, weiter gegen Süden gelegen, war Apollonia
„am Jonischeu Golf", erbaut etwas weiter vom Meeresufer zwi-
schen den Mündungen des Semeni, welcher im Altertum Apsos.
im Mittelalter Devol hieß (heute ist Devol nur der Oberlauf),
und der Vojussa, des alten Aous. Apollonia war emige Jahr-
hunderte hindm'ch eine große und reiche Stadt, ist aber später
infolge der ungesmiden Lage zwischen Flüssen und Sümpfen
' Diese Abhandlung:, ein Teil der Vorlesungen des Verfassers über
die Geographie der Balkanhalbinsel iiu Mittelalter au der Univer>ität zii
Wien, ist serbisch im Glasnik der serbischen geographischen Gesell-
schaft in Belgrad 11, 2. Heft (If^HS), S. 182-191 erschienen. Die Über-
setzung wurde vom Verfasser selbst besorgt und mit einigen neuen
Details vermehrt für die „Ungarische Rundschau" 1914, S. 387 — 399.
153
yerödet: die letzte Erwühiiung ist aus dem VI. Jalirliundert
n. Chr., aus der Zeit des Kaisers Justinian. Übrii^ geblieben
ist auf einer Anhöhe das griechische Kloster ,, l^anagia tis
Apollonias" mit dem von Wlaclien (Aromunen) bewohnten Dorf
Pojani (vgl, Weigand. Die Ai-omunen I, 84 und l^atsch. Das
Sandschak Berat in Albanien, Wien, 1904, in den Publikationen
der Balkankommission der Kaiserlichen Akademie). Der Erbe
von Apollonia Avurde die weiter südlich gelegene Stadt Aulon
(aulon griech. Tal, Graben, Kanal), erwähnt schon im IL Jahr-
hmidei-t n. Chr. bei Ptolemaios, das heutige Valona mit der
Burg^ Kanina.
Zehn Kilometer südlich von der Mündung des Drin befin-
det sich die Mündung des Mat. mit einem Bregmati genannten
Dorf. Die Ragusaner erwarteten 1823, daß der serbische König
Stephan Uros III. (der Stilter des Klosters Decani) nach Dul-
cigno oder „a la Mate" kommen werde (Monumentu liagusina
1, 71'). Georg und sein Bruder Balsa datieren 1375 einen Brief
an die Ragusaner .,na breg Mati", am Ufer des Mat (Pucic
2, 27). Von diesen Flüssen Albaniens wurde Bauholz, vor
allem Eichenholz, aus den Küstenwäldern ausgeführt, von denen
es heute nur kleine Überi-este gibt, ferner Seide. Ol, Fleisch
und Leder. Fische, besonders Aale, sowie gesalzener Fisch-
roggen (bottarga). zumeist aber Geti-eide. Eingeführt wurde aus
den Ländern jenseits des Meeres Wein aus Dalmatien. Tücher
aus Italien, Waffen und Eisenwaren aller Art. Zucker, Pfeifer,
Goldwaren, Spiegel usw.
Weiter südlich mündet ins Meer der Ismi, welcher von
der Stadt Tirana kommt, im XIV. und XV. Jahrhundert bekannt
als Isamo. Dyssamum. mit einem kleinen Marktplatz. Avelcher
zu Anfang des XIV. Jahrhunderts auf dem Gebiet des Königs
Stephan Uros II. Milutin gelegen war. An der ^Nlündimg Avurden
damals auch Schiffe gebaut.
Nach dieser Flußmündmig folgt das Vorgebirge Kodoni
(121 Meter), das AVesteude einer 200—300 Meter hohen Hügel-
kette. Im Mittelalter hiel.» Rodoni die ganze Landschaft um das
Voi-gebirge herum, zwischen den Flüssen Ismi imd Arzen. Auf
l.jl
dem Kap selbst <^ab es kleine Kirchen und Klöster, Schon 1-524
wird im Gebiet der Familie Topia ..Sancta Anastasia uUi
Rodoni" genaimt, noch im XVII. Jahrhundert bekannt. Daneben
lag das Kloster „Sancta Maria de Kodono", mit einem katho-
lischen Abt, Avie es scheint des Dominikanerordens; die Kirche
war schön und reich eingerichtet, mit einem Garten. Auf der
Südseite des Vorgebirges befand sich eine Kirche des heiligen
Peter. Skanderbeg (Georg Kastriot) erbaute auf dem Kap eine Burg,
deren Ruinen noch sichtbar sind. Die Ragusaner gaben ihm
1455 den Rat das „opx)idum ad Redonos'" nicht zu bauen, aber
er korrespondierte noch 1467 mit den Venezianern über die
„instauratio loci Ehodonorum" (Ljubic, Listine 10. 399). Jetzt
steht auf der Nordseite des Franziskanerkloster des heiligen
Antonius, albanisch Snanoj genannt, nach dem Erdbeben des Jahres
1852 neu erbaut; die alte Kirche daneben ist eine Ruine im
rcmianischen Stil, mit Fresken und griechischen Inschriften
(beschrieben von Ippen im Glasnik des bosnischen Landes-
museums 1901, 577). Auf dem Vorgebirge steht gegenwärtig
ein Leuchtturm. Im XIV — XVI. Jahrhundert standen die „Redo-
nesi" im üblen Ruf, weil sie in ihren leichten Booten gern in
der Nacht kleine Handelsschiife überfielen, Avelche hier vorüber-
segelten.
In der fruchtbaren, fünf Stunden langen Ebene Sjak zwi-
schen den Vorijebircren Rodoni und Pali befindet sich die Mün-
dunof des großen Flusses Arzen, des Charzanes der Anna
Koimiena, in den (Quellen des XVI —XVII. Jahrhunderts Argenta,
Arzenta genannt.
Das Territorium der Stadt Durazzo ist ein Höhenzug, von
Nord nach Süd an 10 Kilometer lang, dessen Gipfel sich bis
184 Meter über den Meeresspiegel erheben. Diese Hügelkette war
ursprünglich ohne Zweifel eine Insel des Meeres, noch im Alter-
tum eine Halbinsel. Jetzt ist sie vom Festland getrennt durch eine
große Lagune, einen sumpfigen Salzsee, der im Norden und
Süden gegen das Meer durch Sauddünen abgeschlossen ist. Das
Nordende dieser alten Insel bildet das Vorgebirge Pali (39 Meter
hoch), schon bei Anna Komnena im XII. Jahrhundert als -Palia
155
oder Palus erwiihnt (IfnlfJa, lln/.ovc), in den ragusunischen
Denkmälern des XI\'. Jahrhunderts als „purtus Pali", „ad
•Palos". Am Südende liegt am Meer die Stadt Dnra/.zo, Epi-
damnos und Dyrrliacliion • der alten Hellenen, Dyrrliachium der
Römer, im Mittelalter lateinisch Duraehiura, Duracium ; albanisch
■lautet der Name Dürres (der Einwohner Durresäk), italienisch
'Durazzo, in altfranzösischen Denkmälern Duras. Der Umfang
der Stadt hat sich im Laufe der Jahrhunderte oft geändert :
ebenso hat auch die Linie der Meeresküste durch die großen
Erdbeben ohne Zweifel starke Veränderungen erlitten, durch
Senkungen des Bodens.
Die Altertümer theser Landschaft haben eingehend unter-
sucht die Franzosen in der Zeit Napoleons III., welche sich
auf Wunsch des Kaisers mit der Geschichte des Julius Caesar
beschäftigten, besonders Leon Heuzey. Es gibt darüber zwei
Werke : Mission archeologique des Macedoine par Heuzey et
Daumet, Paris, 1876 (mit Plan und Bild von Durazzo) : Leon
Heuzey, Les Operations militaires de Jules ( esar, etudiees sur
le terrain par la mission de Macedoine, ouvi-age accompagne
des cartes et des vues d'apres nature, Paris, 1886 (mit Um-
gebuugskarte und Ansicht der Stadt).
Durazzo haben Hellenen des dorischen Stammes von der
Insel Korkyra, dem heutigen Korfu, um 625 v. Chr. gegründet
an der Küste, wo damals der illyrische Stamm der Taulantier
wohnte. Die Kolonie hieß Epidamnos. Herrschend war in der
Gemeinde eine kaufmännische Aristokratie, mit alljährlich neu
gewählten Beamten; stärker an Zahl war das Volk, der „Demos",
welcher später den städtischen Adel wegen seiner politischen
Beeilte eifrig bekämpfte. Die Stadt hatte eine „Akropolis", eine
Bm-g auf der Anhöhe (98 Meter IkjcIi) westlich vom heutigen
Dm-azzo. Im Innern der Stadt gab es, wie Polybios berichtet,
starke Quellen guten TrinkAvassers ; zu ihnen gehörte vielleicht
die heutige Fontana Civrile im Westen außerhalb der jetzigen
Stadt. Thukydides sagt, die große und wohlliewohnte Stadt sei
auf einem Isthmus erbaut : Strabo. ein Zeitgenosse des Kaisers
Augustus, schreibt, sie liege auf einer Halbinsel (■/fonmnjCin^).
156
Die Kiiiiipl'»' /-wischen dem Süidtadel uml dr-m N'olk waren eine
der Ursachen des großen ..Peloponnesisohen Krieges" (431 — 4U-1:
T. Chr.), als die damaligen großen Parteien in Hellas diese
lokalen Faiieien zu unterstützen begannen. Der alte Name Epi-
damnos begann zu schwinden und man nannte die Stadt mehr
Dyrrhaehion. Heuzey meint. Epidamnos sei m'spränglieh die
Akropolis auf der Höhe gewesen, DyiThaohion die untere -Handels-
stiidt im Hafen. Das beste Zeugnis über den großen Handel
und die Blüte der Gemeinde in dieser Zeit geben die 8ilber-
münzen der Stadt, welche in Albanien, Dalmatien, Bosnien,
Serbien und Bulgarien, ja sogar auch in Kroatien. Ungarn und
Siebenbürgen gefunden Averden. Im IH. Jahrhundert v. Chr.
beunruliigten diese hellenische Kolonie die Illyrier der K()niein
Teubi, aus dem illyrischen Königreich, welches seine Mittel-
punkte in Skutari, Risano und Medun hatte. Einmal kamen die
Illyrier. wie Polybios erzählt, mit ihren Schiften in den Hafen,
imter dem Vorvvand, ^^'asser und Lebensmittel zu holen, und
gingen aufs Land mit Krügen, in denen sie ihre Schwerter
verborgen hatten : unversehens hieben sie die Wächter des
Stadttores nieder und besetzten die Mauern, wurden aber von
den tapferen Dyrrhachinern wieder vertrieben. Seit 229 v. Chr.
sfcmd die Stadt unter dem Schutz von Kom und hielj nur noch
DyiThachium : der Name Epidamnus erinnerte die Römer gar
zu sehr an ..damnum", Schaden oder Verlust. Von hier aus
führte die ,,via Egnatia". eine große römische Heersti'aße, nach
Salonik und in den fernen Osten. Der Dichter Lucanus sagt,
ein unbedeutender Hügel sei Ursache, warum die Stadt nicht
eine Insel sei (exiguo debet, quod non est insula. colli): l>ei
Stm-m springe das Meer auf die Häuser und Tempel der Stadt
und Meeresschaum liedecke die Dächer. Ein zweiter Dichter,
Catullus. nennt die Stadt die „Schenke des Adriatischen Meeres"
(Durrachium Adriae taberna); l)ei der großen Anzahl der Reisen-
den hat man die Venus hier viel verehrt.
Dyrrhachiinu wurde berühmt im Kriege zwischen Caesar
und Pompeius im Jahre 48 v. Chr. Pompeius Avar im Besitz
der Stadt. Caesar )>ela(jerte ihn. mußte aber abziehen, wodurch
157
der Kriegsschauplatz nach Thessalien ül)ertragen wurde HJaesar.
de hello civili III. caii. -^2 — 71). Nach lieendiu-imi; der Bürüfer-
kriege siedelt*^ der erste Kaiser Augustus eine römische Kolonie
iu Dyrrhachium an. Seit dieser Zeit heginnen die lateinischen
luschi-itten des Ortes, die }»is /um \1. Jahrhundert n. (_'hr.
reichen. Uher die Größe des alten Dyrrhachium gehen das
klarste Zeugnis die Keste der Stadtmauern, welche drei Linien
liilden. Die älteste Mauer lag weit im Xorden. Die zweite mittel-
alterliche Mauer ist heute ]>ezeichnet durch den Turm des epi-
rotischen Despoten Theodor aus dem A'III. Jahrhundert. Die
dritt« Mauer aus der neapolitanischen und venezianischen Zeit,
später nochmals von den Türken verkürzt, lunschließt die heu-
tige kleine Stadt, die niu- 600 Meter lang und 250 Meter breit
ist. In der römischen Zeit besalj Dyrrhachium eine große Wasser-
leitimg, gegründet vom Kaiser Hadrian und erneuert vom Kaiser
Alexander Severus: ^'ihius Seijuester schreibt, das Wasser sei
v(.»m Flusse Ululeus hergeleitet Avorden. den Heuzey für den
heutigen Arzen hält. Im I. bis III. Jahrhundert n. Chr.
gehört« Dyrrhachium zm- Provinz Macedonia. deren Hauptstiidt
Thessalonich war. Nach der Provinzeinteiluug des Kaisers
Diocletian wurde Dyrrhachium die Hauptstadt der neuen Küsten-
provinz Epirus nova. zu welcher im Binnenlande auch Lych-
nidus (Ochrid) gehörte. Frühzeitig fand das ('lii-istentum Ein-
gang; es werden auch Bischöfe der Stadt envähnt. voran
der heilige Astius, ein Märtyrer der Zeit Kaixser Trajans.
Eine große Katiistrophe war das Erdbeben im Jahi-e 345
n. Chr., welches auch in Rom und in Kampanien bei
Neapel stark empfunden wm-de. Eine gleichzeitige Beschi-eibung
des Römischen Reiches behauptet. Dvrrhacliium sei von Gott
Avegen der Schlechtigkeit der Emwohner bestralt. zerstört und
in die Tiefe versenkt worden (in profimdum, deo irascente, sub-
mersa non compamit, Geographi graeci minores IL p. 513).
Nach der Teilung des römischen Kaisertums in das west-
römische und oströmische Reich l)ekam Durazzo die Stürme
der Völkerwanderungen zu verkosten. Unter Kaiser Zeno gefiel
die hiesige Landschaft sehr den Ustgoten. deren König
158
Thecxlorich 478 Dnrazzo besetzte, aber nur für eine kurze Zeit.
Die Ostüoten zoy;en bald nach Italien al). In diesen Jahren
wurde ein Dyrrhachiner Kaiser in Konstantinopel. Es war
Anastasius 1. (491 — 518). der Nachfolger des Kaisei-s Zen<t.
Nach Berichten, welche Suidas in seinem Wöi-terbuch erhalten
hat, ließ er in seiner Heimat viele Bauten ausführen, besonders
ein Hippodrom, und überdies seine Geburtsstadt durch eine drei-
fache Mauer befestigen. Vielleicht stammt aus dieser Zeit eine
Mauer 7 Kilometer nördlich von Dnrazzo auf dem Wege zum Kap
Pali, 1 Meter stark, aus schönen byzantinischen Ziegeln ei-baut,
mit einem Tor, bekannt als Porta. Diese Quermauer hatte ohne
Zweifel das kultivierte und bewohnte Stadtgebiet zu schützen.
Unter dem Nachfolger des Anastasius, unter Justinus I., litt
Dyrrhachium abermals durch ein Erdbeben, ebenso wie Korinth,
und der Kaiser mußte die Stadt mit großen Kosten erneuern.
Diese Bauten setzte dann der berühmte Kaiser Justinian I. fort.
Im VII — XII. Jahrhundert war Durazzo die Hauptfestung
der Byzantiner am Adriatischen Meere, denn es lag auf dem
Wege nach Italien. Die Bevölkerung der Provinz oder des
„Thema" von „Dyrrhachion'' hatte sich nicht wenig verändert
durch die Ausbreitung der Slawen auf der Halbinsel: aber die
Majorität war in diesen Landschaften stets albanisch (illyi-isch),
mit gi-iechischen Städten im Süden, romanischen im Norden,
wo Skutari, Dulcigno und Antivari noch auf dem Boden dieses
Thema lagen. Die Lagune östlich von der Stadt hieß im XV.
Jahrhundert Balta, ebenso wie der See von Skutari und die
kleinen Seen bei Dulcigno. Die Stadt Dyrrhachion war in der
byzantinischen Periode viel kleiner als in der Römerzeit. Das
offene Feld nördlich von der damaligen Stadtmauer war voll
Reste alter Häuser; in diesen Ruinen befand sich nach den
Berichten der Anna Komnena und des Wilhelm von Apulien
in Hütten das Lager der Normannen, als sie 1081 Dyrrhachion
belagerten. Anna Komnena unterscheidet eine Akropolis und
eine Unterstadt. Die Stadtmauern Avaren so breit, daß oben auf
ihnen vier Reiter nebeneinander reiten konnten. Auf der Mauer
standen viereckige Türme, 11 Fuß hoch. Auf einem Hügel
159
befand sieh in der ]\lauer selljst das „Praitorion" (praetüiiuni),
der Sitx des by/^antinisclien Statthalters oder Dux : nach Heuzey
war es das heute sichtbare Gemäuer bei dem Dorfe Stani
nördlich von Durazzo, oberhalb des sogenannten Exobazari, des
„äußeren Basars". Über dem nördlichen Haujjttor stand eine alte
eherne Keiterstatue ; erwähnt wird sie bei Anna Konmena und
gesehen hat sie noch 1486 der italienische ßeisende Cyriacus
von Ancona. Dem griechischen Metropoliten in Dyrrhachion
waren in der älteren Zeit, wie es scheint im VIJI — X. Jahr-
hundert, 15 Bischöfe untergeoidnet, von Antivari imd 8kutari
bis Valona, aber seit dem XL Jahrhundert waren davon nur
4 geblieben, denn der Norden hatte sich wieder der römischen
Kirche angeschlossen. In der Stadt wohnten nach Anna viele
italienische Kaufleute, besonders Vene/ianer und Amalfitaner;
in päpstlichen Urkunden wird noch 18ö2 der Archidiakon der
Marienkirche „Maltitanorum" in Durazzo erwähnt.
Auf die historischen Schicksale der Stadt hatte Eintiiil.)
im IX. Jahrhundert die Ansiedlung der Araber an der italieni-
schen Küste in Bari und Tarent, I)is sie von den Griechen nach
einem dreißigjährigen Kampfe wieder vertrieben wurden. Später
wai* hier der Schauplatz der Kriege zwischen dem Kaisertum
von Konstantinopel und den Zaren von Ochrid. Zar Samuel,
welcher Schwiegersohn des hiesigen Bürgermeisters oder „Pro-
teuon" Johannes Chryselios geworden war, besetzte Durazzo
(nach 989) und ernannte zu seinem Statthalter den Armenier
Asot, den Gatten seiner Tochter (aus einer früheren Ehe) Miro-
slava. Diese Details, über Agathe, Samuels Frau und Tochter
des Chry.selios, und über Miroslava, die Tochter dieses Zaren,
hat man aus einer Handschnft der Chronik des Johannes Sky-
litzes erfahren, welche Dr. B. Proldc zuerst genau beschrieben
hat. Aber die Byzantiner gewannen den Chryselios und Asot
wieder für sich und besetzten mit ihrer Flotte Durazzo (nach
der Chronik des Lupus Protospatharius 1005). Endlich fiel der
letzte Zar von Ochrid Johannes Wladislaw 1017 bei der Belage-
rung von Durazzo, im Kam])fe mit dem byzantinischen Statt-
halter Xiketas Pegonites.
160
Als das grie<:hische Kaisei-tmn wieder zu verfallen )>egaiin,
lial^n sicli in Durazzo öfters Feldlierren oder Statthalter zu
Kaisern jiroklaniiert. inn von liier den Marsch gegen Konstanti-
nopel anzutreten: der berühmte Feldherr Maniakes 1043, Xike-
phoros Jirvennios 1077, der Paphlagonier Basilakios. Später
kämpften bei Durazzo die Normannen als neue Herren Unter-
italiens mit den Byzantinern und deren Verbündeten, den Vene-
zianern. Der Herzog Kol^eii; Guiskard erschien 1081 vor Durazzo,
hol> die Belagerung auch nicht auf, als der venezianische Doge
Domenico Silvio die normannische Flotte bei dem Kap Pali
besiegte, und erfocht in der Ebene östlich von der Stadt bald
einen Sieg über das heranrückende Entsatzheer, unter der per-
sönlichen Führung des Kaisers Alexios Komnenos (18. Oktol^er
1081). Der Albanier Komiskoi-tis und die Venezianer vei"tei-
digten dann die Mauern, bis die Stadt durch den Verrat eines
venezianischen Adeligen fiel (14. Februar 1082). Aber nach
Roberts Tod wurden die Byzantiner wieder Herren von Dm'azzo.
Die hiesigen Statthalter waren dann meist Verwandte des Kai-
sers Alexios : Johannes Dukas, .Johannes Komnenos, die mit den
Serljen, dem König Bodin und dem Großzupau Vlkan kämpften,
zuletzt ein Alexios, Neffe des Kaisers. Dieser Alexios hat Durazzo
(1107—1108) im zweiten Xormannenki-ieg mit Erfolg gegen
die Angriffe Boemmids, des Sohnes Roberts, verteidigt, der die
Mauern mit Kriegsmaschinen, bew^eglichen Tüi-men und unter-
irdischen Gängen zu nehmen suchte.
Als die Kreuzfahi'er und Venezianer Konstantinopel ero-
Ixirten (1204), kam Durazzo nach einer kurzen Belagerung in
den Besitz Venedigs (1205), doch diesmal nur auf km*ze Zeit.
Später herrschten hier die griechischen Despoten von Epirus,
welche ihre Residenzen in Ai-ta und Janina hatten. Auf einem
viereckigen Tiu-m außerhalb der jetzigen Stadt liest man noch
eine stolze Inschrift in griechischen Versen vom Jahi-e 122.5,
mit gToßem Lob des Despoten Theodoros Dukas Komnenos,
der später Kaiser und Schwiegervater des serbischen Königs
Stephan Radoslaw wurde (Faksimile bei Hahn, Alban. Studien
]. 118, 122). Die damaligen Bürger von Durazzo kennen wir
161
aus einigen lateinischen luid griechischen Urkunden. Ihre Namen
sind meist gTieehisch. wem'ger hiteinisch, wie Kyr Pascalis Sarippi,
Martin Basabaha, Xieolaus Gadelet<». David Lakkiotes, Georgios
Paganos Akturios (Notar 125t::!), Demetrios Kavasilas, Theodoros
Rhigopiüos nsw. : es gibt auch einige slawische, wie 1243 Kir
Cumano de Succotemo (suhi trn, trockener Dorn) und die Familie
Vrana (siehe Miklosich et Älttller, Acta gTaeca •"), 239 und die
ragnsanischen Urkunden bei Smiciklas, Codex dijjl., besonders
al)er die Acta et dijilomata res Albaniae mechae aetatis illii-
strantia von L. v. Thalloczy, Konstantin Jirecek uiid Dr. Emil
T. .Safflay, Bd. 1, Wien, 1913, S. 42 if.).
Der Despot jMichael IT. suchte gegen die Griechen von
Nikaia, welche ilu*e Macht auf der Halbinsel energisch verbrei-
teten, Hilfe bei den Franken. König Manfred von Neapel, der
letzte der Stauten, heiratete Michaels Tochter Helena und erhielt
als Mitgift Durazzo. Valona und Berat (12")8). Als Manft-ed im
Kampfe gegen Karl I. von Anjou, den Bruder des französi-
schen Königs Ludwigs IX. des Heiligen (126(i) den Tod fand,
]3esetzten die Epiroten Durazzo wieder für sich, aber schon 1272
mul.)te sich die Stadt dem König Karl ergeben, der die Insel
Korfu und die Städte Kroja, Berat und Valona besetzt hatte.
Karl schi'ieb sich dann auch König von Albanien, HeiT des
..regnum Albaniae". Sein Generalkajjitän residierte in Durazzo,
wi> (he Franzosen auch einen katholischen Erzbischof eingesetzt
hatten. Gleich anfangs litt Durazzo sehr stark dmx-h ein Erd-
beben im März 1273, worüber es Berichte in den neapolitani-
schen Urkunden und bei dem griechischen Historiker Pachy-
meres gibt. Schon einige Tage zuvor hörte man in der Nacht
eine Art Donnergetöse. Der Erdstoß erfolgte zur Nachtzeit. Die
Häuser in den engen Gassen stürzten ein und verschütteten die.
Bürger: zugleich ti-at auch das Meer aus seinen Ufern. Nur die
Akropolis blieb unversehrt. Viele Bürger flohen in die Berge
und nach Berat. Am ersten Tage sammelten sich Albaner aus
der Umgebung, gTu])en viele verschüttete Unglückliche aus, plün-
derten aber auch, wo sie nur konnten. Bald erschien der General-
kapitän Anselm de (.'hau mit starken Truppen, erneuerte die
11
162
Stadt und bevölkerte sie wieder. Einige Flüchtlinge wagten e,s
erst 1284 in die Stadt znrückziikelu'en. Xacli den neapolitani-
schen Urkunden, die Hopf in seiner Geschichte Griechenlands
zitiert, baute man dann alle Jalu-e bis 1284; Mauern und Türme:
wie die „turris magisti-a'\ der Turm mit der Zisterne imd der
Turm mit der Kapelle, wurden erhöht, die Tore mit Eisen be-
schlagen. Die Stadtgemeinde (imiversitas civium terre Durachii)
erhielt ^\^ederholt königliche Privilegien. Xeben dem Kapitän
stand ein Kastellan, Befehlshaber der Söldnei-truppen, unter
denen es auch Araljer (Sarazenen) aas Unteritalien gab. Die
Stadtbeamten hatten griechische Namen: Kasti-oi)hvlax, Pro-
kathemenos (Präsident), Protonthinus, Thesaurarius, neben den
Richtern (judices). Die Personennamen in den Urkunden zeigen,
daß es unter den Bürgern Griechen, Italiener, Albaner und
einige Slawen gab, z. B. Basilius Bonaeose, Conradus Istrigo,
Peti'us Romano (judex 1302), Dimitrius de Berge (judex 1338),
Sgorus Prone, Nicheta Mataran, Angelus quondam coniiti Angeli»
frater Demetrius Bochachii (Dominikaner 1374), Alexius de
Ricardo Mayaj, Bladius Bassarada miles (1379), Theodorus Yla-
rion, Johannes Formica, Proculus Sachat (1388) und Andreas
Sachat (1397), der Priester Andreas Scamandra, Zacharias quon-
dam Zacharie Schura (1405); slawische Namen sind: Johannes
Slugubica 1344, Andreas de Miroslavo 1355 u. a. Erwähnt
wird auch eine jüdische Kolonie. Hauptgegenstand der Ausfuhr
war das Salz von Durazzo in drei Arten, weiß, schwarz und
braun ; man exportierte es bis zur Bojana und Narenta. Im
Handel machte Valona den Bewohnern von Durazzo eine starke
Konkurrenz. Es gab hier auch Steinmetze imd Baumeister. Magister
Andi'eas Alexi de Durachio hat 1448 — 1477 Kirchen und Altäre
in Arbe, Trau (die Taufkapelle des Doms) und Spalato gebaut :
die Nachrichten über ihn hat Kukuljevic in seinem Lexikon
der südslawischen Künstler gesammelt. Daneben A\'ui-de über die
Piraterie der Dvi'rhachiner, besonders in der Umgebunj^ des
Vorgebirges Pali, öfters Klage geführt.
Die Anjous von Neapel begannen bald in Albanien au
Boden zu verlieren. Kroja, Berat und Valona wurde von den
163
Feldherrn des Kaisers von Kunstantiuopel erobert, die eiuuiul
auch Durazzo selbst besetzten. A])er sch(jn 129») nahm es ihnen
der ser])ische König Stephan Uro« I]. Miltitin we^' (Stsuine 30,
340). Bald darauf linden wir in der Stadt abermals neapolitani-
sche Statthalter. Das Territorium von Durazzo war klein. Mit
den albanischen Edelleuten aus den Familien Topia, Musachi,
Sgura, Matarango u. a. hatten die neapolitanischen Kapitäne oft
Schwierigkeiten. Die Anjous überließen diese Länder bald einer
vSekundogenitur ihrer. Dynastie, von welcher viele den Titel eines
Herzogs von Durazzo (dux Durachii) fühi'ten und sich in der
Stadt durch einen Kapitän vei'ti'eten liel.^en. Der Lomes Tanu-
sius Topia, Herr des Landes zwischen den Flüssen Mat und
Skumbi, war 1329 — 1338 der mächtigste Dynast in der Nachbar-
schaft. Als der serbische Zar Stephan Dusan nach 1343 Ki-qja,
Berat, Valona und die ganze Umgebung besetzte und als die
Anjous in Neapel untereinander kämpften, wollte sich Durazzo
1350 den Venezianern unterwerfen, aber die Republik nahm
dieses Anerbieten damals nicht an. Später besetzte Durazzo 13G8
der albanische Fürst Karl Topia, verlor es aber noch einige
Male, als 1372 Ludwig, der Herzog von Durazzo, persönlich
hierher kam und als 1379 Robert d'Ai'tois, Gemahl der Herzogin
Johanna von Durazzo, die Stadt mit spanischen Söldnern aus
Navarra Ijesetzte.' Mit Tojjia kämpfte auch der serbische Dynast
Balsa Balsic, damals Herr von Valona und Berat, der sich 1385
in einer Urkunde „von Gottes Gnaden Herzog von Durazzo"
(duka dracki) schrieb. Aber schon erschienen in der Umgebung
die Reiterscharen der Türken. Karl Topia bot aus Furcht vor
den Türken 1386 Durazzo wieder den Venezianern an. Sein
schAverkranker Sohn und Nachfolger Georg Topia, Gatte einer
' Zur Liuie von Durazzo geliörte auch Karl, unter König Ludwig I.
1369—1370 Dux von Kroatien, seit 1381 mit Ludwigs Unterstützung
König von Neapel, endlich bis zu seinem tragischen Ende König von
Ungarn (1385—1386), der letzte aus dem Hause Anjou. Ludwig L nahm
damals die Oberhoheit über Durazzo für sich in Ansj^iruch. Vgl. Dr.
M. V. Suttlay, Ung.-alban. Beziehungen im Mittelalter, „Pester Lloyd",
2!t. Januar 1013.
11*
161
Schwester des serbischen Fürsten Vuk Brunkovic, nahm ym seinem
Schutz, venezianische Iruppen in einen Turm auf und ül>erliel''
die Stadt noch vor seinem Tode ganz der liepuUik des heili-
gen Markus (August 1392).
Die Venezianer besaßen Durazzo lOS Jahre, von 1392 bis
1501. Sie liestätigten die alten Stadtprivilegien und zahlten
Pensionen an die albanischen Edelleute, Avelche fortan mehr
in der Stadt, als in der Umgeljung zu wohnen begannen. Nel>en
großen Herren gab es unter diesem Adel auch Arme, die allen
ihren Besitz verloren hatten. Der venezianische Statthalter hieß
„baiulus et capitaneus" und wurde stets nach zwei Jahren von
seinem Nachfolger abgelöst. Der Hauptwimsch der Einwohner
war, die Venezianer mögen Durazzo in eine Insel verwandeln
(quod terra ponatur in insula, Ljubic 4, 291), durch Gräben
(fossae) und Kanäle (cavae). Mau arbeitete daran noch 145."'>.
Am nördlichen und südlichen Ende der Lagune wurde gegraben.
um die „Balta" mit dem Meere so zu vereinigen, daß das Meer-
wasser bei der Flut in die Lagune hinein- und bei der Ebbe
wieder hinausfließen könnte: „fiant tales cavationes de marina
ad Baltam, quod crescentibus aquis maritimis intrent dictam
Baltam et descendentibus exeant ad mare, tam a parte superiori.
quam inferiori dicte Balte" (Ljubic, Listine 10, 50, 81). Die
Irrabungen leitete ein venezianischer „ingeniarius". Die Arbeiter
(operarii) sammelte man in Diu'azzo, Skutari, Drivasto, Alessio
und in anderen Orten. Andere sendeten die albanischen Fürsten,
Skanderbeg. Arianit, Topia ; Topia allein versprach 5000 Mann
zu diesem Unternehmen. Man hoffte dadurch auch die Luft ver-
l^essern zu können (resanatio aeris). Heute noch erzählen die
Sagen der Einwohner, daß damals Galeeren in die Lagune
liineinsegeln konnten, wie denn auch die Spuren der alten Ein-
fahrten noch sichtljar sind. In Durazzo gab es damals zwei
Festungen, die obere oder Hauptbm*g (castrum principale, cas-
tello di sopra). auch Burg des ^^heiligen Elias genannt (castellum
Sancti Elie), mit einer kleinen Kirche und der Wohnung für
den Kast/ellan mid 26 Armbrustschützen (ballistarii), und die
äul.)ere Burg (castel de fora). Den weiten Umfang der Mauern
165
haben die Venezianer 1403 verkleinert, weil sie unter den Ein-
wohnern nicht genug Leute zAini Wachtdienst auf den Mauern
vorfanden (reduci in minorem circuitum, Ljiibic 5, 10). Die Bür-
ger behielten ihre alte Verwaltung mit einem Stadtrat (con-
silium universitatis civitatis Durachii) und jährlich gewählten
Beamten, welche in der Loggia ihren Sitz hatten. Es wird auch
ein Statut der Stadt erwähnt, eingeteilt in 35 Ka[)itel, dessen
Original 1898 im Franziskanerkloster verwahrt wurde. Kirchen
gab es sowohl lateinische, als griechische. Der Handel war nicht
unbedeutend ; ans Serbien kamen Karawanen mit Blei und
anderen Waren. Als aber nach dem Tode Skanderbegs (1468)
die Türken die ganze Umgebung sich unterwarfen, ])egann der
Verfall von Durazzo. Der junge deutsche Ritter Arnold von
Harft' aus dem Herzogtum von Jülich am Niederrhein, welcher
hier 1496 nach Palästina dm-chreiste, erwähnt „Duratzo" als
eine grol.le „verstörte" (zerstörte) Stadt in Albanien, ,.jetzund
imtei-worfen den Venetianern", und gibt dabei in seinem Tage-
buch ein hier notiertes kleines Glossar der „albanischen Sprache",
die älteste Sprachprobe, die -wir l^esitzen (Die Pilgerfahrt des
Ritters Arnold von Hartf, herausgegeben von Dr. E. v. Groote,
Köln, 1860, S. 65). Die Zahl der Einwohner veiiingerte sich
durch die „schlechte Luft" (malignitk del aiere), die Malaria,
welche sich durch die Ausdünstungen der wieder versumpfttm
Lagune verbreitete. Bald begannen auch die Mauern sogar der
oberen Burg zu zerfallen. Über diese verzweifelte Lage führte
während eines neuen Türkenkrieges bittere Klage die Gemeinde
in einem Schreiben an den Dogen von Venedig vom 19. Sep-
tember 1500, noch mehi- der letzte Bailo Vinciguerra <v>nerini
in einem Bericht vom 25. Februar 1501 (beides bei Sanudo,
gedruckt in „iVrkiv" des Kukuljevic 5, 139 und »>. 20;>). Schon
am 17. August 1501 zogen die Türken in Durazzo ein. nach-
dem sich die Venezianer kaum auf ihre Schilfe Üüchten konnten.
Die Türken haben Durazzo 1502 sofort verkleinert, indem
sie im Innern der Stadt eine starke neue Mauer aufzuführen
begannen. Sie ist zusanunengelegt, wie man noch sieht, aus den
Steinen der alten Ruinen, aus Marmorfragmenten, alten Skulp-
166
tureii. römischen. ])y/aiitiniselien und venezianischen Ins( hriften.
( rrabsteinen mit Wappen usw. (Sanudo im „Arkiv" (>, 217; Ab-
Ijildungen hei Heu7.ey). Die „porta grande" in einem viereckigen
Turm sieht mit diesen Altertümern wie ein Museum aus. In
der Türkenzeit Avar Durazzo eine kleine Stadt mit kaum 200
Häusern, von festen Mauern umgeben, mit einem engen und
seichten Graben, aber mit ungesundem, salzigen Wasser, weil
die Hau])tfpielle einen Büchsenschuß außerhalb der Umwallung
geblieben war. Der Hafen ist eine offene Reede, auf der West-
seite von felsigen Untiefen (secea) umgeben ; in stürmischen
Zeiten finden die Schiffe einen besseren Schutz bei dem Vor-
gebirge von Pali oder Rodoni, als in Durazzo. Die Kirchen
Avurden von den Türken in Moscheen verwandelt. Der katholi-
sche Erzbischof durfte nicht mehr in der Stadt wohnen, sondern
in einem Dorf der Umgelmng, früher in Kurbino. jetzt in
Delbinist.
Der Umfang des städtischen Ten'itoriums im Mittel-
alter ist nicht bekannt; es gab darin Weideplätze, Weinberge,
Getreidefelder, Obstgärten, Salinen und Mülilen (1393, Ljubic
4, 310), sowie zahlreiche Kirchen. Bei der Kirche des heiligen
Nikolaus l)efand sich 1081 das Lager des Kaisers Alexios Kom-
ncnos. Die Kirche des heiligen Michael war damals der Mittel-
])unkt der großen Schlacht zwischen den Byzantinern und Nor-
mannen, welche eben in dieser Kirche die kaiserliche Garde
der Warangen umzingelten, die aus skandinavischen Söldnern
bestand ; nach Heuzey stand sie östlich von Durazzo im heutigen
Dorfe Semicholj (St. Michael). Am Meere lag die Kirche oder
das Kloster des heiligen Theodor. Julius Caesar hatte sein Lager
südlich von Durazzo am Meeresuler ; dje Stelle hieß im Alter-
tum und Mittelalter Petra, italienisch heute noch Pietra bianca,
der Aveiße Felsen. Das Zentrum der fruchtbaren Ebene ist jetzt
das Städtchen Tirana, erwähnt schon bei Barletius in der
Geschichte Skanderbegs. Das heutige Peti'eila mit einer alten
Burg am Fluß Arzen wird schon bei Anna Komnena, der
Tochter des Kaisers Alexios Komnenos, als Petrula genannt.
Im Mittelalter hiel'i die Landschaft zwischen Durazzo und Tirana
167
Scuria. nach einer Adelsfamilie Sonra oder Zgiira. Hahn schreibt,
daß die Gegend um das St'idtchen Nderenje noch in unseren
Zeiten die Große und Kleine Manskni-ia genannt wurde, heim
Volk auch Manese. Eine xweite. im Mittelalter olt erwähnte
Landschaft war Chunavia. in welcher einst aueli ein griechi-
scher Bischof residierte (o Xovva[iiaq), nach Aki'opolites zwi-
schen Durazz-o und dem Flusse Mat. Eine altserbische Schrift,
herausgegeben von Safarik in seinen „Slawischen Altertümern",
vergleicht die Völker mit Tieren; unter anderen ist der „Arba-
nasin" (Albanese) ein Biber, der „Chunav" ein Hase. Später gab
es hier einen lateinischen „episcopus Canoviensis" in den
Jahren 1310 — 1')29. mit einer Kirche des heiligen Demetrius
( Farlati 7. 408). Ein anderer griechischer Bischof der Meti'opoHe
von Durazzo residierte in Stephaniakoi ( 2Ti.(fartay.m'), doch
läßt sich die Lage des Ortes nicht mit Sicherheit bestimmen.
In der neapolitanischen und venezianischen Periode war sein
Nachfolger ein lateinischer „episcopus Stephanensis", doch sein
Sitz war meist vereint mit zwei anderen Bistümern, dem im
heutigen Städtchen Pressia (Presja) zwischen Tirana und dem
Fluß -Ismi und dem in der Landschalt Benda, der heutigen
mohammedanischen Gegend Bena östlich von Tirana (episcopus
Bendensis et Priscensis 1404, Stephanensis et Bendensis 1363
und 1418).
WS
Valona im Mittelalter/
Von Dr. Kon.stanffn 'Jh-fcele.
An der Küste siidlicli von Daraxzo lia1:)en eme liistorisclie
Bedeutung die Flußmündungen und die Vorgebirge. Die Stadt
Kavaja, welche 1 V2 Stunden vom Meeresufer am Flusse Lesnika-
liegt, wird erst im XVI. Jahrhundert erwähnt als „]x)rgo
Cavagiia", zur Hälfte von Griechen bewohnt (Starine 12. 2<)2).
Das Vorgebirge Laghi, der letzte Ausläufer einer bis 225 Meter
hohen Hügelkette, war im XIV. und XV. Jahrhundert bekannt
als Hafenplatz, das „rapid de Lnr]i/(/\ Im Jahre 1446 wollten
dort drei ragasanische Schiffe, welche die Braut des serbischen
Despotensohnes Lazar Helena, Tochter des Despoten Thomas
Palaiologos aus Glarenza in Mbrea aljzuholen hatten, Trinkwasser
holen, aber die „Albanenses" verhinderten sie daran mit Lanzen
und Pfeilen, Aveil ihnen diese Rao-usaner zwei Ochsen weu"-
genommen haben (Lettere e Commissioni 144G, Archiv von
Ragusa). Der Ort gehörte damals zum Gebiete des Geschlechtes
der „Arniti" (Arianites).
V y
Weiter südlicli folgt die Mündung des S/.iniihi oder Shmn^).
eines großen Flusses, dessen < Quellen in den Bergen zwischen
Eibassan und Ochrid liegen. Im Altertum hiel.) der Fluß ^T^J?^^s/^s^
In den letzten Jahrhunderten des Mittelalters Avar er bekannt
unter dem Namen Vrcffo, der noch auf den Karten des Ortelius
(t 1598) und Mercatcn- (1584) vorkommt. In einer Frlamde
von 1210 liest man „Humen, (|ui dicitur Vrccns. ([uod est est de
ducatu Durachii" (Taiel und Thomas 2. 121): mitunter schrieb
' Aus meinen Yorlosnngen über die mittelalterliche Geographie
der r)alkanhalbinsel.
169
man ihn mit dem Artikel Ltirrc(/o oder Ijiirco. Daneben trifft
man aber auch den jetzigen Namen, Aveleher von der antiken Stadt
ücampae im Gebiet von Elbassan stammt, die seit Justinian.s
Zeit nicht mehr erwähnt wird. Das Gebiet des Comes Tannsius
Topia (1338) reichte „a Maet (FlulJ Mat) nsque ScfüHpinunt'' ,
Scombino des Despoten Miisachi, der wasserarme „finme Scum-
bino" einer venezianischen Beschreibung von 1570 (Starine 12,
195). Die Mündung hieß bei den Ragusanern im XIV. und XV.
Jahrhundert Vreijum, Vrle(/xin, JJrctjo, Brieyo, Brieclmm. Landes-
herrn waren die Matarango, nach 1371 die Musachi. Kautleute
aus Venedig, Ivagiisa, Diücigno usw. betrieben dort Ausfuhr von
Holz und Getreide (Hirse) ; eingeführt wurde Wein und' Salz.
Der Handelsphitz ist vielleicht identisch mit dem heutigen
BaUova, V2 Stunde oberhalb der Mündung. Es ist eine kleine
viereckige Burg mit Rundtürmen an den Ecken, viereckigen
Türmen in der Älitte jeder Seite und einem Tor auf der West-
seite. Johann Georg von Hahn fand hi dieser Burg 14 Häuser
mohammedanischer Gegen, die letzten Gegen in Süden an der
Grenze gegen das Sjjrachgebiet der Tosken.
fJs folgt die mit dem Meer verbimdene Lagune von
Karavastd mit einem gleichnamigen Dorf. Dmxh Hügel getrennt
ist der abHußlose See Terbnf, mit sumpfigen, von Schilf be-
wachsenen Ufern, reich an Fischen und den noch im XIX.
Jahrhimdert gesuchten Blutegeln, in der Türkenzeit Besitz eines
Tekke des Sinan Pascha in Skopje (Halm, Albanesische Studien
1, 78). Der Name ist gTiechisch: y.agaijvoraaig Standplatz der
Schilfe ; ein Dorf Karavostasi gibt es in Morea an der Küste
von Elis, gegenüber von Mesolongi. Schon 1297 erwähnt eine
Klage vor dem Gericht von Ragusa „humines Matarangi de
Caravcistüssi , qui sunt su)) dominio domini imperatoris", des
byzantinischen Kaisers (Acta et diplomafci res Albaniae medii
aevi illustrimtia 1 p. 150 nro 528).
Unmittelbar darauf folgt die Aveit vorspringende Mündung
des Soimtl oder Senuml, der im Oljerlauf Jtrnd heil.H. Die
Quellen dieses Flusses beßnden sich ferne im Binnenland, südlich
vom See von Prespa. westh'cli von Kastoria, auf den- Ostseite
170
der zentralen Kette des Grummos. Sein Aviclitigster Xel>enHiil:*
ist der iinf dem M^esbibhang des Grammos entspringende Osinii,
ancli Ljinii,/ Beratit oder Bcmthu) genannt, bei der alten Stadt
Berat, dem BellagTada des Mittelalters, die in slawischen Quellen
stets Belgrad, italienisch auch Belgrado di Romania heißt. Es
ist der ^l.soj? (Aoojr) der Anna Komnena, der Äsuues ('AoLWV)}q)
des Pachymeres. Ein zweiter Nebenfluß, gleichfalls von der
linken Seite, ist weiter aufwärts die Tomoricd, welche in der
gewaltigen Berggrupi)e des zweigipfligen Tomor (2413 Meter)
ihren Ursprung hat.
Der Semeni ist der Apsos des Altertums. Im Mittelalter
hiel» der ganze Fluß von der Quelle bis zur Mündung Dtcol
oder DjdtHtl. Der Name stammt von einer altillvrischen Stadt
JDcholia (Jt)fioKLa), die Ptolemaios nennt, aber im Mittelalter
deutete man ihn als' Fluß des Teufels: Ttorccf-wg ^/cu^iöAewg
der Anna Komnena, lliiiii.cn Diuholi und sogar (bei Fulcherius
Carnotensis) jlitmcn Daemonis im Zeitalter der Kreuzzüge. Man
nannte ihn auch den Fluß von Pirt/o. In den Denkmälern des
XIV. Jahrhunderts, besonders in Ragusa, heißt die Mündung
JJieocdo oder iJievaU (auch Yevalum), bekannt wegen der damals
blühenden Ausfubr von Getreide; Tuch und Wein waren die
Hauptgegenstände der Einfuhr. Als Herreu des Gebietes werden
]297 — 1374 genannt die Matarango, später die Musachi.
Anna Komnena erwähnt in der Geschichte des Normannen-
krieges unter ihrem Vater Kaiser Alexios I. ein sonst unbe-
kanntes Städtchen ]\fi/loi/, am Fluß von Diabolis. Später erscheint
au der Mündung ein Tiu-m (:TV(jyoc;J, „tums de Dievali" 1389,
sonst meist fttrr/.<: Pinji, Fin/o oder slawisch Pir(((j (Adj. pirzanski)
genannt, mit einem Zollamt. Als 1380 die Fürstin Komnena
von Valona gegen Nicola Musachi Krieg führte, wurde Nicola
orefanijen, aber seine Leute wollten den Tunn nicht eher über-
geben, als bis er wieder freigelassen werde. Beide Parteien
ti-aten dann den Turm (tunis distans a marina super quadam
tiumaria) provisorisch dem venezianischen Bailo von Korru ab,
der ihn nach der Freilassung des Nicola 1390 der Komnena
übergab, aber' als Lehen von A'enedig, mit der Verpflichtung
171
alljälirlich drei Matrosen znr Flotte in Kort'u '/a\ stellen (Misti
vol. 41, f. 100 V., Archiv von Venedig). Pirgo wurde 1417
türkiscli. Es erscheint auch auf der Karte des Benincasa (147()),
ebenso wie die obenerwähnte venezianische Beschreibung von
1570 den „fiume, che si dice il Pirgo" erwähnt. JlvQyoq.
Tio/.iq TiOTS TiaQaita'haooia kennt noch der Metropolit Meletios
(t 1"14), der aus Janina gebürtig war. Ob es heute irgend-
welche Überi'este dieses Turmes gibt, ist mir nicht bekannt.
Die benachbarte große Küstenebene heißt Mtisalvia oder
nach toskischer Aussprache 3li'fse]cie ; die Große Musakia liegt
nördlich vom Semeni bis ziun 8kiun1)i, die Kleine Musakia
südlich davon. Das ist die „illyrische Ebene" (tö ^ L'K'Kvqixov
rttöiorj zwischen Valona und Durazzo bei Anna Komnena und
die von Nikephoros Gregoras in der Geschichte der Zeit um
1280 erwähnte zur Pferdezucht geeignete Ebene von Valona
(t('. Ti-)V AvKöJvoi iTTrD'fKaTa). Beschreibungen dieses Flachlandes
gibt es bei Hahn, Albanesische Studien (Wien, 1858), 1, 7-3, bei
Weigand, Die Aromunen (Leipzig. 1895), 1, 82 f., bei Patsch.
Der Sandschak Berat in Albanien (Wien, 1904), 184, aber die
anschaulichste Schilderung ))ietet ein allxinischer Edelmann,
M. Ekrem Bei Vlora in seinen lesenswerten Tagebuchbiättern
,.Aus Berat und vom Tomor" (Sarajevo. 1911) in der Sammlung
von Dr. Karl Patsch, Zur Kunde der Balkanhalbinsel, Heft 18.
Xach Hahn ist es eine Art „verwilderter Lombardei". Das
Flußbett des Semeni mit seinem schmutzigen, trüben Wasser
ist an 6 Meter tief in den weichen Ton des Bodens einge-
graben. Die Luft ist dunstig mit dichtem, mehrere Meter hohen
Morgennebel, der einen starken Tau hinterläßt. Das Land ist
wenig bebaut, mit Gütern (CiHiks) des Sultan imd zahlreichem
Beys und Agas, sowie mit mohammedanischen und griechischen
geistlichen Gut. Die Bauern, Kolonen der Großgrundbesitzer,
wohnen in Hütten aus Flechtwerk mit Stroh- und Schilfdach,
umgeben von Mais, der über Mannshöhe emporragt. Überall sieht
man Büttel, bedeckt von einer Schlammkruste. Bei den Häusern
ranken die Weinreben hoch auf die Ulmen hinauf. ]\Iais. Weizen.
Gerste und Hafer Averden ausgeführt nach Dalmatien. Epirus
172
und Kori'u. Die zuhlreiehen Zigeuner dieser Ebene waren in der
Türkenzeit „Sklaven des Sultan". Die vielen Winterlager der
aroraunisclien und mazedonischen Wände rhiiien si)id im Sommer
öde imd verlassen. Es gibt große Herden von Pferden, die
meist naeli Italien ausgetühii werden, von Rindern. Schafen und
Ziegen. Hauptort von Klein-Musakia ist das Städtchen Fieri,
bewohnt von Aromunen aus Moschopolis.
Schon 1417 berichten die Ragusaner, wie die Türken
^(ul vimu de M/isarhia^^ g^gen Valona zogen. Der zweite, wie
es scheint, ältere Name der Ebene war Saonc. Barletius (um 148<J)
nennt die „pldniries Sauru" nahe bei Berat als Ort der Schlacht,
wo Ralsa Balsic (1385) von den Türken geschlagen und getötet
Avurde. Die venezianische „R^lazione delFAlbania" von 1570
erwähnt zwischen Berat und Valona die „spatiose pianure della
Savru, la quäle in altro nome si dice J\LisarJdu" (Stariue 12, 197).
Dieser zweite Name stammt von der Adelsfamilie Musachi
(Musac, Musacus), welche 12S0 — 1600 eines der berühmtesten
Geschlechter Albaniens war. Nach der Zeit Skauderbegs flüchtete
.sie sieh nach Neapel (Stammtafel bei Hopf, Chroniques 582).
Die Memoiren des Despoten Giovanni Musachi (1510) nennen
die Stadt Belgrado (Berat) als den Hauptort (capo) der
„Musachia", welche sich erstreckt „insino al hinne de Viossa al
loco nominato le due pietre" (Ausgabe bei Hopf ib. 2(S0).
Im Altertum war Mittelpunkt dieses Gebietes ÄpoUotiia
„im Jonischen Golf", 558 v. (Jhr. gegründet von dorischen
Hellenen aus Korkyra (Korfu), 10 Stadien vom Flußhafen im
Aoos, 60 Stadien (nach Strabo) oder nach Plinius nur 4 römisdie
Meilen vom Meere. Die Ruinen sind jetzt in gerader Linie 8 Kilo-
meter vom Meeresiifer entfernt. Über die Geschichte der Kolonie
vgl. Hirschfeld in Pauly-Wissowas Realenzyklopädie des klassischen
Altertums (unter Apollonia), über die Ruinen Dr. Karl Patsch,
Der Sandschak Berat in Albanien, A\'ien, 1904 (Schiiften der
Balkankommission der Kaiserl. Akademie, antiquar. Abteilung,
Bd. 111). In dem l^esitz der obersten Amter waren, wie Aristoteles
in seiner Politik Ijerichtet, die Nachkommen der Gränder als eine
Art Oligarchie. Mit den illyrischen Taiilantiern der Nachbar-
17:3
Schaft ^^ab es oit Krieg. Ein Zeugnis des blühenden Handels
sind die Silbennünzen von Apollonia, welche ebenso wie die
von Dyrrhachion im ganzen 13innenlande bis zur Donau gefunden
werden, mitunter auch jenseits der Donau. Herodut erwähnt
hier eine heilige Schafherde des Öonneng(jttes Helios, welche
bei Tage am Ufer des nahen Flusses weidete, bei Nacht in einer
Höhle bewacht wva'de, und zwar je ein Jahr von einem der
vornehmsten und reichsten Sfcidtbürger. Mit den Römern, denen
sich Apollonia 229 v. Chr. freiwillig untergeordnet hatte, war
diese griechische Gemeinde jederzeit in Freundschaft. Nach Caesar
(de hello ci\nli III, 12) war die Burg (arx) schlecht mit Wasser
versorgt. Cicero nennt Apollonia „magna urbs et gravis", Stralio
eine \on guten Gesetzen verwaltete Stadt (nöXig evvo^iojTciTtj).
Zahlreiche Schüler sammelten sich bei den l)erühmten Lehrern.
Octa\ianus (Augustris) studierte hier, bis ihn Caesars Ermordung
auf den Schauplatz des erneuerten Bürgerkrieges a])])erief. Er
l)lieb auch als Kaiser Apollonia stets gewogen.
Berühmt war in der Umgebung eine brennende Erdpech-
quelle, eine Stätte des Kultes des Fan und der Nymphen. Aus
dem heiligen Hain hörte man die Klänge des Flötenspieles bis
m die 5(>00 Schritte entfernte Stadt. Auf den Münzen von
Apollonia sind die das Feuer umtanzenden Nymphen al)gebildet.
Nach jeder Änderung des brennenden Asphaltes machte man
Frophezeiungen. Nach Fatsch sind diese Erdpechgruljen jetzt
versiegt; die nächsten liegen M — 4 Stunden weit entfernt.
Bischöfe von Apollonia werden nur im V. Jahrhmidert erwähnt ;
in den griechischen Bischofskatalogen des Mittelalters fehlt
diese Stadt. Apollonia wird nämlich unter Kaiser Justinian in
dem Städtekatalog des Hierokles zum letzten Male genannt.
r)ie alte hellenische Kolonie ist bald darauf verödet, durch die
Ungunst der Zeiten und durch die wachsende Versumpi'ung der
Umgebung, in ähnlicher Art, wie Narona an der Narentamündung
in derselben Zeit verlassen wurde.
Der Name der Stadt blieb l)ei den liumen alle Jahr-
hunderte hindurch unvergessen : La Folina in einer ragusa-
nischen Aufzeichnung F297 (Acta Albaniae 1 p. 157), Poli)i(i
174
der mitteliilteiiichen Seekarten, bei dem anonymen Venezianer
1570 zwischen I'irgo (Devol) und Vojussa ein „paludo" oder
„lago, dal qiiale nasce il fiume delia ApuUona", ein SchJupl'winkel
der Piraten; Polknui kennt auch Mariano l^lizza aus Cattaro
(J614), Fidliuu der Metropolit Meletios von Athen in seiner
neugriechischen Geographie (Venedig, 1728).
Die Kuinen sind beschrieben bei Pouquevillc, Leake, Lord
Holland, Heuzey, Dimitsas, Weigand und Patsch.' Der Mittel-
punkt ist ein 85 Meter hoher Hügel, wohl die Burg (arx) des
Caesar, nach Heuzey die Stelle des Tempels des Apollo. Auf
der waldigen Höhe steht jetzt ein griechisches Muttergottes-
kloster, die IluvayUi rrj^: ^yJrro'/Moi'iag. Xach der Beschrei-
bung in dem Buche des Metropoliten Anthimos über Berat
befindet sich unter den Fresken der Kirche ein Bild des
Kaisers Andronikos H. (1282 — 1328) mit seiner ganzen Familie,
welcher das Kloster erneuert hatte (^ri'Toiwg iaTooiyJi :Tfor/nf<rp>i
tFjq iFoüQ utiTOorrnXeojc BeXeyouriioi', Korfu, 1868, S. 7<;)). Am
Fuße des Klosterberges liegt das kleine aromunische Dorf
Pojanl. Überall sieht man Mauerzüge, behauene Steine und
Mosaiken ; ganze Häuser sind aus antikem Baumaterial auf-
gebaut und das Kloster selbst ist wie ein Museum, mit Statuen,
Skulpturen und Inschriftsteinen. Xach Anthimos zeigt man in
der Umgebung Reste einer „kaiserlichen Straße" (alb. uda mbret);
es ist die „via Egnatia". welche sowohl von Durazzo, als von
Apollonia ausging und sich weiter landeinwärts vereinigte, um
über Lychnidus (Ochrid) Thessalonike zu erreichen.
Südwärts folgt die Mündung der Vojassa (oder Vjossa),
eines großen Flusses, dessen Quellgebiet im Pindus bei Medzovo
liegt. Das ist der antike Aoos (lat. Aous), im Mittelalter mit
konsonantischen Anlaut Bocoua in einer Urkunde des Kaisers
BasiliosH. 1019(Byz. Zeitschr. "2, 42), Hoovöa der Anna Komnena,
Bo(ooi]c ])Q\ Kinnamos, Viossa bei Musachi. Das Mündungsgebiet
hieß im Mittelalter Spinariza (vgl. Acta Albaniae Bd. 1, llegister
' Des Metropoliten Authiuios Alexudis (nuu von Amasia in Kleiu-
asien), Süvtouoq \aiooixri Ttfotyoncpii rtjc 'j4nokXo)i>inc, noXfOK ndXa^ nme
Tijg Ni(i: 'Hntioov, Kon.-^tantinopel, 18!>6. ist m\v leider niclit zugänglich.
175
unter diesem Xamen). Xach einer venezianischen Urkimde 1205
gehörte „Sfinarsa" zu Durazzo. König ^lanl'red sclirielj sich
1258 Herr von Dyrrhachion, Belgrad (Berat), Aulon und der
^rp}ivnnlTc)V XAffMv, also der Hügel von Sfenarita (Miklosich
und Müller, Acta graeca 8, 240). Ein byzantinischer Öevastos
Stiin war 1277 — 1284 „capitanens" von Berat und Spinariza.
Ragusanische Aufzeichnungen von 1297 und 1298 erwähnen
Fahrten von Durazzo nach Spinariza bei La Polina: sie nennen
die „fo^a Spinarira" (l'auces, Mündung), wo Getreidehandel
betrieben wurde, Sitz eines venezianischen und ragusanischen
Konsuls (Acta Albaniae 1, 109, 157). In venezianischen Akten
erscheinen 1319 nebeneinander Leute aus Valona und aus
Spirnaza oder Sfinariza (Diplomatarium veneto-levantinuni 1,
138, 149, 102). Auf der Karte des Andreas Benincasa aus
Ancona 147() liest man entlang der Küste die Namen in dieser
Reihenfolge: Dura9o, Cavo Lachi, Pirgo, Levalli (Devol),
Spinar(,'a, Cavo de Caurioni, Lavelona, Porto Raguxio, die
Insel Saxino, Val de Lorso (jetzt Bucht Orso südlich vom
C'ap Linguetta), Cimarra. Auch die Karten des Ortelius und
Mercator im XVI. Jahrhundert haben den Namen Spinarsa
bei Polina.
Das Vorgebirge Cam de Cavrioiii bei Benincasa und Mer-
cator ist schon bei Anna Komnena als Kavalion (ä'/CTtj tov
KnßaXmvoc) erwähnt, nahe bei der Vojussa. Der Metropolit
Meletios sehreibt, der antike Flui.) Apsos (richtig der Aoos)
heiße Kavntnrt. Es ist vielleicht der Vorsprung der Küste bei
dem Dorfe Grüka (alb. EngpaU, Schlucht), wo südlich von der
jetzigen Mündung der Vojussa ein toter Ann dieses Flusses
endigt. Der Senat von Ragusa schrieb 1474 nach Venedig,
daß die Türken für ihre Flotte einen Kanal von der Vojussa
nach Valona graben Avollen (Lettere e Commissioni, Archiv
von llagusa).
Es folgt die runde, mit dem Meer verbundene hschi'eiche
Lagune von Arta oder Xarta, mit zwei Inseln. Die eine, jetzt
unbewohnt, heißt Korakonhi (die Rabeninsel): dä^ xvf&viQ Zoeniec
ist bekannt dm*ch ein griechisches Kloster, beschrieben bei Patsch.
170
Diese Lagune lieil-lt hei den Ragusaiiern 1335 Jj<dt<i de .li((Ho)iu
(Acta Albaniae 1, p. 236).
Z-\\-i.s('hen der Lagune und dem Meer liegt das Dorf J'laka
mit bedeutenden Ruinen und Resten von Hafenmauern: nach
Patseli stand hier das antike Aulo}). der Vorgänger von Valona.
La Placa haben schon die Karten des Ortelius und Mercator.
Auch der Venezianer von 1570 tennt Placa vor dem Anfang
des Golfes von Valona (Starine 12, 195, wo Plava gedruckt ist).
Zmiächst folgen die Salinen von Valona, eine halbe Stunde
vom Landungsplatz der Stadt, bei dem Dorf ^hia oder Xcoia,
welches von Griechen bewohnt ist und zwei Kirchen hat. Nach
den Berichten l^ei Hahn ( Albanesische Studien 1 , 71) gab es hier
in der Türkenzeit 150 Salzfelder, veiieilt unter die 150 Häuser
von Arta. welche gegen Befreiung von Steuern zur Arbeit in
den Salinen verpflichtet waren. Das Salz verdmistete im Sommer
in 48 Stunden und Avurde in Rmidhauten 10 Fuß hoch gelagert;
aiisgefühi*t "SATirde es damals meist nach Skutari. In neuerer Zeit
ist der Betrieb sehr verfallen.
Die „Scala" von Valona zählt nur einige armselige Gebäude
mit einem verfallenen achteckigen tüi-kischen Kastell. Die Stadt
Vfi/onu mit ihren ungefahi- 800 Häusern liegt eine halbe Stunde
östlich, malerisch zerstreut zwischen Gärten und umgeben von
ausgedehnten Olivenwaldimgen. Wegen des Sumpffiebers ist sie
besonders in den heißen Monaten sehr ungesund. Im Südosten
überragt die ganze Landschaft die große Burg von Kau i na,
379 Meter über dem Meere, heute in Ruinen. Die Mauern haben
durch Erdbeben sehr gelitten: von größeren Gebäuden ist nur
noch ein türkischer Uhrturm ül^rig. Xach der Beschreibung von
Hahn hatte die Burg drei Abteilungen in Etagen. Die prachtvolle
Aussieht reicht bis Durazzo und bis zu den Gipfeln des Tomor.
L nter der Burg liegt das mohammedanische Dorf Kanina.
Die antike Stadt Anlon, zuerst bei Ptolemaios genannt,
lag wie gesagt, weiter nördlich bei Plaka. Im V. und VI. Jahr-
hundert gab es hier einen Bischof, der später dem Metropoliten
von Djrrhachion untergeordnet war (6 AvkojvHaq). Der Name
ist giiechisch : av'/Mr Tal, Schlucht, Graben. Kanal. Es gab
177
-eine /.weite Stadt Aulon in der Clialkidike und eine Landschaft
Aulon in Messenien. Die Übertragung von Plaka an die jetzige
Stelle geschali avoLI zu Anfang des Mittelalters. Auch die
Byzantiner schreiben n Ao}mv\ die spätere Form Avlona ist
em Akkusativ fdq Avlüva). Die hiteinischen und italienischen
<inellen haben die Form Amlona, Aoelona, Lrwalona, Lavellona,
die altserl)Lschen Urkunden Avlona oder Vuolona. Albanisch
heilöt die Stadt bei den Gegen Vljona, bei den Tosken Vljom.
Kanina wird erst seit 1018 erwähnt. Die Bevölkerung der
Landschaft hatte sich seit dem VIL Jahrhundert stark geändert
dm'ch die Einwanderung der Slawen, welche aber ihre Nationalität
nicht l)ehaupten konnten : die Dörfer von Valona fühi-en zum
Teil slawische Namen, sind aber von Tosken bewohnt : Cerkovna,
Gorica, Novoselo, Babica, Lepenica, Vodica, Zelenica usw.
Valona wird oft erwähnt während der zwei Kriege des
Kaisers Alexios I. Komnenos (1081—1118) gegen die Normannen,
gegen Robert Guiskard und Boemund. Nach 1205 gehörte das
Gebiet zum neuen griechischen Despotat von Epirus oder von
Ai'tii. König Manfred von Neapel und Sizilien war 1258 — 1266
ilurch seine Heirat mit der Tochter des Despoten Michael 11.
Herr von Dm-azzo. Valona und Berat. Dann wurde Mittelalbanien
erobert von dem neuen Herrn von Neapel, Karl I. von Anjou.
Der Kastellan von Valona. Jacques de Baligny (Jacobus de
!Balsinian(j) schloß sich dem neuen König an, als ihm dieser
,,castrum Canine, Caninam et Avellonam" samt zahlreichen
„Archontien'" (archondias) und Dörfern der Umgebung für seine
Lebenszeit bestätigt hatte. Erst 1274 tauschte er dieses Gebiet
für einige Lehen bei Bari und in der Basilicata ein (Acta
Albaniae 1 p. 93). Nach ihm werden in Valona noch sieben
Kastellane der Anjous bis 1284 erwähnt. Damals gab es in der
Stadt auch einen katholischen Bischof mit dem Titel „Avello-
nensis et Glavinicensis", doch sind die Namen der Bischöfe erst
seit 1286 bekannt, wo sie in Rom verweilten. Lidessen hat
Kaiser Michael Palaiologos den Besitz der Anjous in Albanien
sehr verkleinert, besonders nach der Eroberung von Berat 1274
und dem Sieyf vor dieser Stadt 1281. Die Territorien von Berat,
12
178
Spinarica und Valona bliel^en dem Kaisertum von Konstantinupel^
dessen Grenzen hier wie ein Keil /^wischen den Serben nnd
Neapolitanern einerseits, den Epiroten andererseits bis zur adiäa-
tischen Küste vorgesclioben waren. Unter Andrcjnikos 11. werden
in diesem Gebiet zahlreiche byzantinische Beamte genamit. Der
oberste Statthalter residierte in Berat. In Valona gab es einen
Kephalia (Kapitän), einen Prokathemenos (Präsidenten), einen
Protontinus usw. Eine Wiedereroberung ist den xlnjous nicht
gelungen, obwohl Philipp von Tarent, der auch als lateinischer
Titiüarkaiser paradiei-te, 1328 den Raymund de Termes nicht
nm- zum Generalvikar von Korfu, sondern auch zum „comes
Bellogradi et Avalone" ernannt hatte (Acta Albaniae 1, 217).
Nach dem Tode des Kaisers Andronikos III. (1341). der
schon die Annexion des Despotates von Epirus durchgeführt
hatte, ermöglichten die byzantinischen Bürgerkriege eine groläe
Offensive der Serben gegen Süden. Valona wurde Avahrscheinlich
im Juli 1345 besetzt. Der Epilog des Psalters des Branko
Mladenovic verzeichnet 1345 — 1346 die Einnahme von Belgrad
(Berat) und Kanina (Starine 4, 2M). Im Augast 1347 bestätigte
Zar Stephan Dusan, daß di'ei Ragusaner, Xikola Lukarevic
(Luccari), Marin Drzic (Dersa) und Domagna Goljebic (Golliebo),
welche das Zollamt von Valona seit zwei Jahren gepachtet
hatten, alles bezahlt haben (Spomenik 11, 29).
Zu seinem »Statthalter ernannte Zar Stephan bald darauf
den Despoten Johannes „Konmenos Äsen", der ungefähr 1350 —
1363 Berat, Valona und Kanina verwaltete. Xach der Chronik
der Mönche Proklos und Komnenos von Janina war er ein
Bruder des bulgarischen Zaren Johannes Alexander und der
serbischen Zariza Helena. Dieser Schwager des serbischen Zaren
heiratete die Witwe des letzten Despoten von Epirus, die
Despina Anna mid trat als Erbe der fi-üheren griechischen
Hen-scher auf. In zwei slawischen Briefen an die Ragusaner
unterschrieb er sich sogar griechisch, als 6 öeo.ruttig Kuui'iji'u^
(Spomenik 11, 30). Im Jahre 1353 vnirde „magnificus vir
dominus Johannes Comminos et Assanis. Fiomanie despotus"
von den Venezianern zum Ehrenbürger ernannt, nachdem er
179
selbst durch seine Gresandten darum gebeten hatte (ib. 11. 11).
Dieser Despot wird 1363 zuletzt genannt; wahi'scheinlich ist
er an der Pest dieses Jahres gestorben.
Sein Nachfolger war Alexander, „Herr (gospodin) von
Kanina und Avlona", nur 1366 — 1368 urkundlich erwähnt. Im
Jahre 1368 ersuchte er die Ragusaner durch seinen Edelmann
Dimö um ihre Bürgerschaft, um „ein Bruder der Ragusaner
Kommmie" zu sein, erhielt eine Urkunde darüber uiul leistete den
Bürgereid vor dem Gesandten der Ragusaner Nikola Kabuzic
(Caboga). Als Zeugen dieses Eides zählt die von Alexanders
Logofefc (Kanzler) Gj urica geschriebene slawische Urkunde 15
Adelige von Valona auf, den Namen nach Slawen, Albaner
und Griechen. Es ist darunter ein Woiwode Prodan, ein Kefalija
jNIikleus von Valona, ein Kefalija Branilo Kasti*iot von Kanina,
der erste aus dieser berühmten Familie, der in den Urkunden
vorkommt, ferner ein Hofverwalter, ein Richter usw. (Miklosich,
Mon. 178). Alexander war ohne Zweifel ein Verwandter des
Despoten Johannes, vielleicht sein Sohn.
In den Jahren 1372 — 1385 war Herr von Valona und
Berat Balsa Balsic, einer der drei Brüder Balsici, nach Orbini
ohne großen Verstand, aber persönlich tapfer. Zuletzt schrieb
er sich auch Herzog von Durazzo (duka dracki, Miklosich,
Mon. 202 ; öov^ JvQgaxlov). Seinen Besitz in Albanien hatte
er durch seine Frau Komnena erhalten, eine Tochter des Despoten
Johannes von Berat imd Valona. Orbini, der über diese Familien
verläßliche Daten vor sich hatte, erwähnt sie ausdrücklich als
„la figUuola del despoto di Belgrado". Der Despot Giovaimi
Musachi nennt sie in seinen Memoiren unrichtig Comita imd
sagt, um die Rechte seiner Familie auf dieses Gebiet zu be-
weisen, sie sei eine Tochter des Andreas Musachi gewesen,
was auch Hopf in seine Stammtafeln aufgenommen hat (Hopf,
Chronicjues 281 — 282, 532). Balsa verweilte zeit^veilig auch in
der Heimat, wo er seine Urkunden z. B. in Alessio und im
Kloster Ratac bei Antivari datierte. Er fiel am 18. September
1385 in einer Schlacht gegen die Türken in der Küstenebene
nördlich von Valona : Lampros hat zwei griechische handschi'ift-
12*
180
liclie Xotizen über dieses Ereignis im „Neos Hellenomnemon"
7 (1910), 145 veröffentlicht.
i^alsas Witwe Komnena Avollte aus Furcht vor den* Tüi-ken
schon 1386 ihr Land den Venezianern ahti-eten, konnte es aber
behaupten, worauf sie (1389 — 1390) Vasall Venedigs für die
Insel Saseno und für den Turm von Pirgo wurde (Ljubic, Li-
stine 4, 226, 263. 266).
Der letzte christliche Fürst von Valona war dann Mrksa
Zarkovic, welcher 1391 die Tochter der Komnena, Namens
Rugina (in den Urkunden nur so geschrieben) geheiratet hatte.
I)ie Korrespondenz der Venezianer mit ihm ist bei Ljubic, teil-
weise bei Jorga gedruckt, die der Ragusaner bei Pucic und in
meiner Sammlung im Spomenik der serbischen Akademie Bd. 1 1
(1892), Die etwas verworrene Genealogie des Mannes habe ich
in der Einleitung zu dieser Sammlung eingehend erörtei-t. Sein
Vater war der serbische Edelmann Zarko Mrk.sic, 1356 — 1357
in der Zeta erwähnt, „Sarcus, baro domini regis Raxie'" der
Venezianer, Zdoxog des Ohalkondyles. Seine Mutter war Theodora
(später als Nonne Xenia), eine Schwester des Konstantin Deja-
novic, des mächtigen Teilfürsten im nordöstlichen Mazedonien
(t 1394). In zweiter Ehe heiratete sie den Georg Balsic (f 1378),
den Bruder des Balsa Balsic ; von ihm hatte sie einen Sohn,
Konstantin Balsic, der in Nordalbanien eine Rolle spielte, aber
von den Venezianern 1402 in Durazzo hingerichtet wurde, und
eine Tochter Eudokia, die dritte Gattin des damaligen Despoten
von Janina, des Florentiners Esau (oder Izau) de Buondelmonti.'
Die Heirat des Mrksa war dem byzantinischen Kirchenrecht
ganz und gar nicht entsprechend. Der Mann war Stiefsohn des
Georg Balsic, seine Frau war eine Tochter des Balsa Balsic ;
demnach waren der Stiefvater des Mannes und der Vater der
Frau leibliche Brüder. Mrksa sendete erst 1394 den Mönch
Athanasios als seinen Gesandten zum Patriarchen von Konstanti-
nopel, um ihm die Frage zu unterbreiten, mit der Darlegung,
' Eine Studie von mii- über die Witwe des Despoten Esau und
ihre Söhne wird demnächst in der „Byzantis", der Zeitschrift der
byzantologischen Gesellschaft von Athen erscheinen.
181
daß seine Ehe nur wegen der den Christen dieses Landes von
den Türken drohenden Gefahr rasch geschlossen und vom
Erzbischof von Ochrid eingesegnet wurde. Fürsprache beim
Patriarchen leisteten auch Kaiser Manuel Palaiohjgos und die
Kaiserin Helena, eine Tochter des Konstantin Dejanovid und daher
eine Nichte der Mutter des Mrksa, der deshalb auch als Vetter
(8^dSeX(pog) des Kaiserpaares bezeichnet wird. Der Patriarch
antwortete, er könne die Ehe weder aufheben, noch bestätigen
und riet dem Kvg MijQ^/; und seiner Frau nur zum frommen
und gotteslurchtigen Leben (Miklosich und Müller, Acta graeca
2, 230).
Bei den großen Eroberungen des Sultan Bajazid L wurde
die Lage immer bedenklicher. Komnena schätzte ihre Einkünfte
(außer Berat) auf 9000 venezianische Dukaten und war 1395
bereit vier Plätze ihres Landes um eine Pension von 7000
Dukaten den Venezianern abzutreten. Ihr Gesandter, „quidam
episcopus Albanie", nannte dabei in ihrem Xamen „loca sua,
que sunt quatuor, scilicet Avalona, Canina, Cimera (Chimara)
et turris Pirgi" (Misti vol. 43, f. 89, Archiv von Venedig). Nach
dem Tode der Komnena (139(5) trat ihr Schwiegersohn „domi-
nus Merxa" {Mug'^ag der Chalkondyles) die Regierung an und
wiederholte das Anbot an Venedig noch mehrere Male, Ijis der
Sieg Timurs über Bajazid bei Angora (1402) wieder Erleichte-
rimg brachte. Mrksa besaß „Avalonam, Caninam, Cimeram,
Belgradum et turrim Pirgi" und schätzte 1396 die Einkünfte
aller fünf Orte ebenfalls auf 9000 Dukaten jährlich (Misti
vol. 43, f. 150 V.). Die Venezianer antworteten stets nur mit
schönen Woi-ten und leeren Ausflüchten, mit Rücksicht auf die
großen Kosten einer Besetzung dieses Landes und die geringe
Brauchbarkeit des Hafens von Valona. Der Fürst, der sich nur
„HeiT" (gospodin, zvq, dominus) nannte, residierte auf der Burg
Kanina, wo auch seine Briefe datiert sind (u kvdi Kaninskoj).
Er war Bürger von Venedig und von Ragusa. Die Pächter
seiner Zollämter von Valona imd Pirgo waren meist Ra^usaner.
Die Kanzlei mit Jani dem Protonotjir und dem Schreiber
Diinitar war wohl mehr slawisch und griechisch, als lateiniscii.
182
Als Edelleute des Hofes werden genannt : David. Miralija, Georg
Kuvedatic, der AUmnier Kosta Barda (der „weiße") und Janja
•lanjetic. später bei der Kugina allein Nikola Corka. In den
Amtsbücliern von Ragusa erscheint Mrksa 7Ailet/i 1412; nach
Hopf starb er 1414. Seine Witwe Kugina bot 1415—1416 ihr
Land wieder gegen eine Entschädigung von 10.000 Dukaten
den Venezianern an ; sie reservierte sich bloß Pirgo mit zwei
benachl^arten Dörfern, die 1000 Dukaten jährlicher Einkünfte
brachten (Yorga, Notes et extraits 1, 257). Aber schon im Juni
1417 Ijrach ein türldsehes Heer in ihr Gebiet ein und eroberte
Berat. Kanina und Valona : Rugina mußte Zuflucht auf Korfu
suchen (Brief der Kagusaner an König Sigismund vom 26. August
1417. Spomenik 11, 15; Jorga, Notes 2, 160). Der türkische
Feldherr Hamzabeg wurde Befehlshaber von Valona und die
Türken, w^elche zuerst einen Hafen an der Küste des Adria-
tischen Meeres in ihren Besitz bekamen, begannen dort bald
Schilfe zu bauen. Vergeblich bemühten sich die Venezianer 1418
den Sultan Mohammed I. zu bew^egen Valona mit den übrigen
Plätzen der vertriebenen Rugina zm-ückzugeben, da sie Bürgerin
von Venedig sei. Rugina ließ ihre Schatzkammer bei den Ragu-
sanern deponieren (Pucic 2, 73) und kam einmal (1421) per-
sönlich nach Ragusa, aber seit 1422 liest man nichts mehr von
ihr. In Valona gab es indessen auch unter den Türken christ-
liche Zollpächter; der Handel war nicht minder lebhaft als
zuvor. Als König Wladislaw von Polen und Ungani 1444 die
Offensive gegen die Türken ergriff, wünschten die Ragusaner
bei der erwarteten Teilung der Beute Valona und Kanina zu
erhalten, doch es folgte nur die Katastrophe von Varna (Gelcich
und Thallöczy, Diplomatarium relationum reipublicae Ragusanae
cum regno Hungariae 457, 459; Jorga, Notes 2, 403).
Die Ausfuhr von Valona beschäftigte sich damals besonders
mit Geti-eide und Salz, daneben auch mit Seide, Hammelfellen.
Fischen, Fischroggen (bottarga) und Jagdfalken. Bei der Einftihr
werden Tücher und Eisenwaren (Pflugscharen usw.) genannt.
Die Einwohner waren im XIV. Jahrhundert meist Griechen,
neben Albanern und Slawen: Vasilius filius quondam Michaelis
18ä
Sinoffi 1H26, Arminiia loöO, Micali Politi und Costa Sinat 1354,
r)yniitrius spadarins frater Armiraye 1304, Micha de Lareti 1890,
Janis Pepano und Manuel Lurricha 1391, Miraj^lia Lavetich
140s, Dimiti-ius Spata und Georgius Puliti filius comiti Leo de
Avallona 1414, Nicolaus Kibiza (ribica serbokroatisch ein kleiner
Pisch), Grecus de Avelona 1429 usw. Es gab auch Juden:
Ebreus Chainus, habitator Valone 1414, Frainus Judeus de
Avalona 1425. Wie der Metropolit Anthimos verzeichnet, sind
die letzten Juden von Valona im XVIII. Jahrhundeii nach
Korfu. Kastoria und Monastir ausgewandert.
In kirchlicher 15eziehung gehörte Valona bis ins XVIII.
Jahrhundert zum autokephalen Erzbistum von Ochrid. Hahn
erwähnt bei der Stadt die Reste von (> — 7 Kirchen oder Klöstern.
Nach Anthimos haben die griechischen Christen der Stadt eine
Kirche des heiligen Blasios. Es gab einen Bischof von Valona
und Kanina noch um 1600. Sein Bistum wurde später mit der
Metropolie von Berat vereinigt und so blieb es bis zum heutigen
Tage (vgl. Geizer. Das Patriarchat von Achrida, Leipzig, 1902,
S. 20. 30. 31, 33).
Vor Valona liegt die Insel ^V^sr(/o mit Höhen bis 331 Meter,
im Altertum Sdson genannt, auch von Caesar erwähnt, jetzt
mit einem Leuchtturm, im Sommer von Hirten belebt. Einst
galt sie als ein Schlupfwinkel von Piraten. Wie erwähnt, gehöi-te
die Insel seit 1389 als Lehen zur venezianischen Verwaltung von
Korfu. Im Mittelalter wird sie in Reisebeschreibungen nebenbei
erwähnt (vgl. Spyridiun Lampros, H rrjanq ^daiov im \toc
'E}.h}vnim']iic>v 11, 1914, 57 — 93).
Der Golf von Valona ist eine treffliche große Hafenbucht,
nmrahmt \o\\ felsigen Bergen, aber bei ungünstigem Winde
■werden Segelschiffe oft lange festgehalten. Von Westen ist er
cremen das offene Meer "abgeschlossen durch eine Kette kahler,
steiler, nur in der Höhe l^ewaldeter Felsberge, mit Gipfeln bis
839 Meter. Diese gebirgige Halbinsel endigt mit dem Cap Llufiuetfa
oder gi-iechisch (t/oss((. Das ist das Arrorcranniinn i>romontor'unt)
der Römer, das Ende der CcnniKÜ oder Ärroreraxnü mordes.
Anna Komnena erzählt, wie der nonnannische Herzog Robert
Schiffe ta;»t --. _. Mit vn Worten
»iie KaL-i^^rs: .. wi**
men«i «la.1 Me*»r U'-i ~
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(t 177». ein reicher Mäzenat
des Kaisers Hadrian. ai -
bang mit i*Ian und A^-
Die Leute •-- ^^— ^ -
der Bibel -. .
Urkunde 119y Ij.nivincia Jerkhu
1 p. S*?). IHe .Ajxhinit" - - ■]
er antiken
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^ ' UV.l- L -'l
vLa» i>u«:ii Tun i~.'
Ort onter dem Eini
K nena and in vitr
\ 'A Albani'
-r^heint wn
ISO
in der Zeit der Aiijous in einer Urkunde 1:274 (ib. 1 p. 93).
Heilte ist alles verödet, aber die ijanze Umijelnmij ist voll
antiker und mittelalterliilier Keste. Obwohl die Landschaft jetzt
vorwiegend von Mohammedanern bewohnt ist. haben sich zahl-
reiche christliche Kircliennamen erhalten : iSen Onutri, iSenkol
(S. Nikolaus). Öen Gergi, Öen Jan, Sen Dre (S. Andreas), wie
auf der Karte bei Patsch zu sehen ist. Der Islam hat sich noch
in der letzten Generation unter den Kesten der t'hristtni weiter
verbreitet.
Südlich von den Ruinen von Oricum liegt eine grol.>e
burchenruine mit hoher Kuppel und Kesten von Fresken, grie-
chisch genannt die Kirche der „Leben bringenden Quelle"
(Zoodochu Pigis). albanisch Kisa Marmiroit (die Marmorkirche).
Dr. Patsch meint, dies sei das mittelalterliche (Tlavinim, eigent-
lich Qlücbnica (slawisch glava Kopf), wie der Name in der Visio
Danielis und dem von Balascev herausgegebenen Officium des
heiligen Klemens zu lesen ist. Zuerst erscheint dieser Ort mn
900 in der Biographie des Bischots Klemens von Ochrid. eines
Schülers der ShiAvenapostel. In den älteren Verzeichnissen der
Bischölsitze der Metropolie von Dyrrhachion aus dem A 111 — X.
Jahrhundert wird ein Bischof von Glavinica genannt, neben
dem von Auloneia oder Valona (l'ai-tliey, Notitiae episcopatuum
S. 125, 221): dabei wird Glavinicii erklärt als Akrokeraunia,
o rKct^iiLTCic^ ijoL Ir/.oo/.^Quvvi-üi^, wus gerade in die Berge
südwestlich vom Golf von Valona führt. In den Urkimden des
Kaisers BasiHos II. (um 1020) für das Erzbistum von Ochrid
rinden wir das Bistum von Glavinica unter Ochrid und zwar
iiehörte zu seinem Gebiet auch Kanina : A^ilona wird nicJit
erwähnt (Byz. Zeitschrift 2, 42). In den zwei von Geizer
gefundenen Verzeichnissen der Bistümer der Kirche von Ochrid
aus dem XL Jahrhundei-t sind die Bischofsitze von Glavinica
und Kanina bereits von einander getrennt (ib. 1, 257). Oft wird
Glavinica in der Geschichte der Normannenkriege bei Anna
Komnena genannt, doch ohne nähere Details über die Ijage.
Die Urkunden 1204 — 1210 nennen ein .. Charta larat" (Bezirk
eines Chartulars) von Glavinica, in der Provinz von Dnrazzo
186
(Tafel und Thomas ]. 472). Dieser Landbezirk hatte 120") nur
3 — 4 Dörfer (easalia). untergeordnet „snb Dirrachio", neben
Spinarica und Valona (ib. 1, 570. vgl. Acta Albaniae 1, 42
uro 130). Zuletzt erwähnt Erxbischof Demetrios Chomatianos von
Ochrid (um 1230) in Glavinica ein Kloster des heiligen Demetrios.
Es ist bemerkenswert, daß in der Zeit der Anjous die katho-
lischen Bischöfe von Valona den Titel führen „Avellonensis et
Glavinicen.sis". Ein Jahrhundert siiäter erscheint Glavinica 1376
und 1438 im Titel des griechischen Bischofs von Berat (Acta
Albaniae 1 p. 80, nro 281). Alle Nachrichten weisen, wie schon
Tafel richtig bemerkt hat. ziemlich klar in die Landschaft süd-
lich von Valona und Kanina, zu den Aki-okeraunischen Bergen
und zum Golf von Valona. und machen die Vennutunij des
Dr. Patsch sehr wahrscheinlich.
In den Bergen östlich von Valona gab es im Altertum
zwei größere Stadtgemeinden. In dem Gebiet des illvrischen
Stanunes der BiilUortes, Avelche im III. und II. Jahrhundert v,
Chr. auch eigene Bronzemünzen prägten, gründeten die Römer
die Colonia Bi/Uis. Ihre auch von Patsch beschriebenen Ruinen
liegen in der Luftlinie luu- ungefähr 22 Kilometer östlich von
Valona. in Wirklichkeit 7 schwiericfe We(;stunden weit, bei
dem Dorfe Hekalj in der Landschaft 3Ialahistra auf dem Rücken
(xradista (546 Meter), der steil zur Vojussa abf.illt. Von den
hochgelegenen Ruinen eröfftiet sich eine großartige Rundsicht;
man sieht die Berge des Tomor, im Westen die Adria mit der
Insel Saseno. Die Stadtmauer steht stellenweise noch 8 Meter
hoch, mit einem Torturm. Es gibt aurh Reste von Vororten
mit einer Wasserleitung. Eine große lateinische Inschrift im
Kalkfels unter der Stadtmauer berichtet über römische Straßen-
und Brückenbauten in der Zeit um 165 n. Chr. Im V. Jahr-
hundert werden Bischöfe von Bullis oder Byllis erwähnt, aber
im VI. Jahrhundert An'rd die Stadt zuletzt bei Hierokles genannt.
Im Mittelalter gal) es hier eine Ortschaft G-raditzioti (slawisch
grad, gi-adec Burg), Sitz des Bischof n rorthiTuinn, eines der
15 Bischrife. die ursprünglich dem Metropoliten von Dvrrhachion
untergeordnet waren.
187
Südöstlk'h von Valoiiti lag AiiKoäta, 30 römische Meilen
von ApoUonia an der Straße in das epirotische Hadrianopolis
(bei Argyrokastro). Das Gebiet der „Aniantini" reichte im
AVesten bis -/my Meeresküste. Deshalb suchte man in neuerer
Zeit den Ort näher am Golf, aber Patsch fand die Ruinen in
Pljoca, auch etwa 22 Kilometer (in der Luftlinie) südöstlich
von Valona, in der Berglandschalt (615 Meter) /.wischen der
Vojussa und deren Zufluß (von linker Seite) Susica. Es stehen
dort noch Stadtmauern aus Quadern über 3 Meter hoch, Reste
eines Tores, Trümmer von zwei großen Bauwerken, Skulpturen
(auch Kapitale mit Kreuz), (Jrabreliets, Statuen usw. Eine
doppelsprachige griechisch-lateinische Inschrift berichtet über
die Errichtung eines Geti-eidespeichers um 200 n. Chr. Um
344 wird hier ein Bischof erwähnt. Noch Kaiser Justinian ließ
die Mauern von Amantia erneuern, aber nach den Erwähnungen
bei Prokopios und Hierokles wird die Stadt nicht mehr genannt
und düiite schon bald nachher verlassen worden sein. Das
Mittelalter kennt Amantia nicht mehr.
188
Die Kirchenzustände im vortürkischen Albanien.
Die orthodoxe Durchbruehszone im katholischen
Damme. ^
Von Dr. Milan i\ ^nfflay.
(I. Spuren des Heidentums. Alhavien ein aUchristUcJies Land. Genesis der
Diözesen: Primäre (bis GO:JJ, sehaidüre {Ins 1200), tertiäre (dis 1370)
Schicfite. Die Metropölitanhirclie von Durazzo 'und die antokephale Kirche
von Oclirid. Huama und Antiluiri im Kampfe zwisrlien Papsttum und
Byzanz. Verfall der 2[etropolitamieiv(dt von Durazzo. Heraushildunfj der
Hletropolita^tf/ewalt Äntibaris üher Xordulhaiiien. Der Orthodoxismus des
Südens und der Triumph des Katholizismus im XIV. Jahrhundert, Die
Periode der Diözesenkontraktion und der Verselviebuny der Biscliofsresidenzen
im X.V. und X.VI. Jahrhundert. Ein Epilog des Kampfes zwischen Okzident
und Orient : Die exotische Ersclieinung des „arclviepiscopus Crainensis" im
XV. Jahrhundert. — II. Die ortliodoxe Durchbruehszone. Die ,,monasteria
Sclavorum'\ die serhischen Bistümer an, der Küste und die Besitzumjen der
großen serbischen Klöster. Albanien eine katholische Insel mit orthodoxem
Riff von Durazzo. Das Schwanken der alhanischen Dgnasien. Die Position
der katholischen Biscltöfe. Parteikämpfe. Xatiomdität der Bischöfe, ihre
Besitzungen und allmähiige Verarmung. Domkapitel. Pfarrkirc-Iien und Stadt-
kirchen. Lage des kleinen Klerus. Ül)erprod>(ktimi der Kleriker in Xord-
albanien. Geistliche Orden, Wallfahrtsorte, lOöster der Benediktiner, Domini-
kaner und Franziskaner.)
Wie ethniscli, politisch und kulturell, ist Albanien auch
vom kirchlichen Standpunkte aus ein ausgeprägtes Grenzgebiet,
dessen Profilzeichnung liier umso eigentümlicher ausfällt, als
schon von allen Anfangen an die Gesamtbildung des geistlichen
Unterbaues der politischen Dauerrichtung fast direkte entgegen-
lief, später aber die byzantinische Doppelkruste der kaiserlichen
und der Patriarchalgewalt, die Albanien im vielen ähnlich wie
«
' Dies ist das IX. Kapitel einer Geschichte Albaniens, woran der
Verfasser arbeitet. — Über den historischen Begriff Albaniens s. vor-
läufig die Einleitung zu den ^Acta et diploniiita res Albaniae mediaf
aetatis illustrantia" Ed. I. (Wien, 1913) von dcmsolben Verfasser. ,
189
Unteritalien nach und nach zu bedecken begann, vom AVesten
her teils durch Waffengewalt, teils durch verschiedenartige
Emanationen der römischen Kurie fortwährend aufgerissen wurde.
Unter dem primären Einflüsse des Westens und durch ständigen
Kontakt mit Rom bildete sich aus dem romanischen Elemente
vom Quarnero bis nach Durazzo ein hochkatholischer lebendiger
Damm, dessen äußerst lebensf;lhige Zellen bei günstiger Kon-
stellation das heterogene kroatische, beziehungsweise albanische
Material tief in das Binnenland zu verarbeiten, und im XIV.
und XV. Jahrhundert selbst ganz Süddalmatien mit albanischen
Klerikern zu versehen vermochten, ein Damm, der unter schwer-
sten Verhältnissen Jahrhunderte lang den Anstürmen des Ortho-
doxismus trotzte, und nur einen, wenn auch äußerst starken
serbischen Riß in der Richtung Prizren — Cattaro (heutiges Monte-
negro) und eine griechische Überflutung von langer Dauer in
Durazzo erlitt. Die Geschichte der dicht gesäten katholischen
Bistümer entlang der Durchbruchszone, das Wirken der Bischöfe
der alten Bistümer von Scodra, Sarda, Dulcigno, Drivast, das
Entstehen, Lavieren und die diplomatische Vermittlungsrolle
des am stärksten exponierten Erzbistums von Antibari, die Ent-
stehmig des exotischen Erzbistums von Krajina, die latenten
Kräfte des Westens in Durazzo, die ein lateinisches Archidia-
konat neben dem griechischen Metropoliten ständig erhielten,
und im XlIJ. Jahrhundert zu der parallelen Existenz eines
katholischen imd eines orthodoxen Erzbischofs führten, die Er-
richtung eines Bistümergürtels im albanischen Binnenlaude
ülier Sappa, Baleco, Dagno, Chunavia, Seampa-Tzernik-Vrego
bis nach Prizren und Ochrid, wodurch in der zweiten Hälfte des
XIV. Jahrhmideris, am Vorabend der türkischen Invasion eine
Glanzperiode des Katholizismus erzielt wurde, dies sind die
fixen Punkte, auf die wir unser Hauptaugenmerk zu richten
haben, denn sie liefern einen wichtigen Beitrag zur mittelalter-
lichen AVeltgeschichte.
Doch der tausendjährige Kampf zwischen Papsttimi mid
Byzanz nahm auf dem albanischen Boden fast nie allzu schroffe
Eormen au. Die starke Mischuntj der Bevölkerung in den
190
Städten, die Bilinguität der Durazxiner,' die katzenartige Gewandt-
heit der städtischen romanischen Katholiken im Dienste der
orthodoxen Dynasten, die antibyzantinische weltliche Politik
der serbischen Könige, endlich das dem religiösen Grefühl Aveit-
aus überlegene, überaus starke Stammesgefühl " des gewölm-
lichen, und der rücksichtslose Egoismus des adeligen Albanesen
ließen den eventuell vorhandenen religiösen Eifer nie zum Fana-
tismus werden. Vom religiösen Fanatismus, der dem heutigen
Albaner infolge der alten Koranlehre und der modernen
katholischen Propaganda ^ vielleicht auch wirklich innewohnen
mag,* ist im Mittelalter kaum welche Spur zu finden. Im
Gegenteil, es bedurfte oft dh-ekter päpstlichen Injektionen, um
die katholischen Albaner aus ihrer Flauheit, ja Apathie zu
dem Orthodoxismus aufzurütteln, dessen Schwere sie nie recht
fühlten, dessen Gegensätze sie nie tief empfanden. Erst die in
das Leben des albanischen Adels tief eingreifende Türkengefahr
machte aus den Albanern vorübergehend ein bewußtes Boll-
werk des Katholizismus dem Islam gegenüber ' und ließ sie
auf die längste Dauer hin jeden Gegensatz zu ihren orthodoxen
Waffenbrüdern vergessen. Aber schon Skenderbeg war eine
Zeit lang Mohammedaner und nach seinem Tode traten sogleich
viele Mitglieder des Adels zum Islam über. Auch unter dem
Volke verbreitete sich der Glaube Mohammeds viel rascher und
leichter als in Bulgarien, Serbien, oder bei den Griechen.
Die Ausbreitung des Christentums in Illyi'ikum gehört in
die Geschichte der ersten Jahrhundei-te dieses Glaubens.*^ Die
1 AAlb. (= Acta Albaniae) 1, nro 235.
2 Cf. Gravier, L'Albanie et ses limites (Extrait de la Revue de
Paris, 1913) 8 f.
3 Cf. Woods, La Turquie et ses voisins (Paris) 91 — 93.
* Chlumecky, Österreisch-Ungarn und rtalien (Leipzig u. Wien.
1907) 109.
- Theiner, M. Slav. 1, 367 f. (1434.)
" Harnack, Die Mission u. Ausbreitung des Christentums in den
ersten drei Jahrhunderten, 2 Aufl. (1906) 2, 74, 197, 202.
191
Spuren des illyrischen Heidentums erblassen sehr früh, von
beiden Kirchen mit christlichen Motiven ersetzt, oder aber ver-
schmelzen mit denjenigen des slawischen Heidentums/ Heid-
nische Überlebsel sind in den Quellen des Mittelalters kaum
anzutreffen und auch die, in der ziemlich reichen albanischen
Folklore enthaltenen heidnischen Fossile könnten mu- durcli
eine sehr eingehende vergleichende Methode für spezifisch
albanisch erklärt werden, denn es steht außer Zweifel, dal.)
die Albaner in Bezug auf ihren Volksglauben seitens der
jüngeren slawischen Heiden einem anhaltenden und mehrfachen
Einfluß ausgesetzt waren. Zu den gemeinsamen Elementen des
einstigen Heidentums der Balkanländer gehört bei den Alba-
nern das Einmauern von Tieropfern in die Fundamente großer
Bauten.- Die Sage, daß man zu dem Zwecke früher Menschen
geopfert habe, scheint nach Hahn in ganz Albanien bekannt
zu sein, ähnlich der Sage der Serben über die Erbauung
Skadars,^ derjenigen der Bulgaren über die Burg Lydza-Hissar
bei Philippopel, bei den Neugriechen über die Brücke von
Arta, bei den Rumänen über die Kirche Curtea de Arges.''
Genuin albanisch scheint auch der Kultus der Dihnonen zu
sem, obgleich fast für ein jedes Detail des albanischen Volks-
o-laubens ein Pendant bei den Montenegrinern und auch Ser-
ben zu finden ist. Die Wittore des Hauses, der glückbringende
Hausgeist, der als kleine dicke Schlange mit bunter Haut
gedacht wird, in der Hausmauer wohnt und seinen Schlupf-
winkel nur selten verläßt,^ ist genau dasselbe, was bei den
1 Makusev, U Slavjauah v Albanie, Vavsavskija univers. izvestija,
1671. Heft 3, 128 f.
2 Halin, Albauesisclie Studien 1, 160; Siebertz, AHjanieii und die
Albaneser (Wien, 1910) 209.
» Das serbische Lied deutscli bei Talvj, Volkslieder der Serben,
metriscli übersetzt und histonscli eingeleitet (Halle, 1825).
* Dietriech, Die Volksdichtung der Balkanländer in ihren gemein-
samen Elementen, Zeitschrift d. Vereines für Volkskunde in Berlin, 1902.
° Hahn o. e. 1, 162. Interessant ist es, daß in Elbassan das Wort
Wittore schon einen übertragenen Sinn hat ; man bezeichnet mit diesem
Namen eine Frau, welche viele Kinder besitzt, mithin eine glückliche Frau.
192
Montenegrinern und Serhen die Haussehlano-e (kucna zmija) sjdb-
ziell, im erweiterten Sinne aber der Sjen (wörtlich. : Schatten),
der Schutzgeist eines Hauses, Sees, Berges und der Wälder ist.
Ahnlich Avie die Montenegriner den Sjen des Berges Koin auf
der Insel Odrinska Gorica im See von Skutari, fürchten die
Albaner der an Nadelholz reichen Landschaft Lurja den Wald-
geist, und wao'en nicht einmal die trockenen Aste vom Boden
aufzuheben.'' In der Stiftuugsurkunde des Erzengelklosters von
Prizren (1348) heißt eine Quelle bei Siklja und Kruimada
(„große Quelle") in Oberj)ilot „Quelle des hl. Georg" (vi-elo
SV. Gjurgja) ; der Heiligennanie verdeckt hier gewiß einen
heidnischen, albanischen Schutzgeist. Die igniti serpentes, Feuer-
scblangen, welche nach der in der ersten Hälfte des XI. Jabr-
hunderts entstandenen Legende des hl. Wladimir auf dem
Berge Oblicli (Obliquus) westlich von Scodra hausten und in-
folge der Gebete des frommen Serbenfürsten unschädlich wur-
den,' waren von Albanern und Slawen gewiß gleich gefürchtet,
wie heute noch der materielle UbeiTest dieser Legende „das
Kreuz von Krajina" von ihnen geehrt wird.^ Das Scblachten
eines Widders bei einem Neubau, eines Bocks bei der Eröffnung
einer neuen Quelle im heutigen Montenegro * ist gewiß den
Albanern entlehnt und kann auf den Kultus des illyrischen
Gottes Bindus im Gebiet der Japoden zurückgeführt werden ; •'
dagegen ist der Glaube der heutigen Albaner an den Wur-
wolak, wie auch bei den Rumänen (vircolac) und Neugriechen
(SovQy.öXaxvg) slawischen '^ Ursprungs (vukodlak).
Die Christianisierung Illvrikums ging zweifellos aus zwei
' Rovinskij, Sbornik ru?s. akad. 69 (1901), 502 ; Steinmetz, Von
Adria zum Schwarzen Drin (Sarajevo, 1908), 49 ; Jirecek, G. der Ser-
ben l, 153.
- Kronika popa Dukljanina (ed. Crucic) p. 41 ; Jirecek, G. der
Serben 1, 167.
^ S. unten.
* Rovinskij a. o. 5oö. Halm o. c. 1, 160.
^ Patsch, Wiss. Mitteü. aus Bosnien 6 (1899), 155. Jirecek,
o.- c. 1, 168.
^ Die Literatur darüber bei Jh'ecek 1, 164.
193
"Zentren, /.ugieich Hauptorten der Provinzen Dalmatien und
Epirus und Ausgangspunkten der Heerstraßen, aus Salona und
Dyrrhacliion aus. Als iiriiii/iir Bischofssitze (bis 602), deren
Bischöfe vom HI — V. Jahrhundert öfters genannt werden,- sind
in Albanien außer Dyrrhachion noch Doclea, Sarda, Scodra,
Lissus, Seanipa, Amantia, Appolonia, Byllis, Aulona und wahr-
scheinlich auch Ulcinium zu betrachten. Die Metropolitangewalt
folgte im ersten Jahrtausend genau den politischen Verschie-
bungen. Vor der Zweiteilung der großen Provinz Dalmatien am
Ende des JH. Jaln-hunderts in Dalmatia Salonitana und Prae-
valis reichte die Kirchenorganisation von Salona bis unter Lis-
sus, also gerade bis an die Hauptgrenze zwischen Latein und
Griechisch,' Reminiszenzen darauf nehmen eine konki-ete Form
noch am Ende des XII. Jahrhunderts in den Briefen eines
Prälaten von Antibari " und im XHI. Jahrhundert in der
Historia ecclesiae Salonitanae des Archidiakon von Spalato an.
Die Errichtung der Provinz Praevalis mit den Städten Doclea,
Scodra und Lissus, sowie die intensivere Organisation der Kirche
seit den Zeiten Konstantins überhaupt hatten zur Folge, daß
zwischen Salona und Dyrrhachium für kurze Zeit in Scodra
eine di-itte Metropolis entstand." Dieser Umstand ermöglichte,
daß die definitive Zweiteilung des Rthnischen Reiches (395) auf
diesem Boden gar keine Erschütterung der Diözesangewalt nach
sich ZOO-, denn die Grenze der beiden Reiche scheint auch die
Grenze zwischen Dalmatien und Praevalis in sich aufgenommen
zu haben.' Politisch unter Byzanz, verblieben die Provmzen
Praevalis und Epirus Nova (Albanien) auch weiterhin dh-ekt,
bzw. indirekt durch den päpstlischen Vikar von Thessalonik,"
• Cons, La Dalmatie romaine 184 ; Jirecek, Romanen, 1, 13, 33.
- AAlb. 1, nro 100 (= Acta et diplomata res Albaniae mediae
aetatis illustrantia).
•■' Cons, La Dalmatie 251, 290; Faiiati, ül. sacrum 7, 1.
■* Güldenpenning, Geschichte des oströmischeu Reiches unter
dem Kaiser Arcadius und Theodosius (1885) 2, 3; Jirecek, Romanen 1, 17.
6 Literatur darüber in AAlb. 1, nro 2, 5, 7 ; dazu noch Duchesne,
Esrlises separees (1905) 229—^279; für die Zeit Kaiser Zenos (484) s.
Barth, Kaiser Zeno (1894) 10«.
18
194
von Rom abliängig und daran änderte gar nichts der Lnistand^
dalD im Jahre 535 die Bistümer von Praevalis der Kirche von
Justiniana Prima untergeordnet Avnrden und noch unter Gregor 1.
in dieser Abhängigkeit sich befanden.' An allen wichtigeren
Angelegenheiten der römischen Ku-che nehmen die Bischöfe des
späteren Albaniens einen regen Anteil, in Praevalis (549) wird
gleich wie in Dalmatien ein pä])stliches „pati-imonimn'' erwähnt,-
und wenn auch schon jetzt bei den Prälaten von DyiThachion
ein starker Hang für den Orient zu konstatieren ist,^ so kann
man zu gleicher Zeit (519) auch die avitische Begeisterung der
Romanen der Städte für die Kirche Roms auf unzweideutige
Weise feststellen/ Erst um das Jahr 732 wurde vom Kaiser
Leo dem Isaurier Neu-Epirus, Praevalis, wie auch Unteritalien
der römischen Kirche entzogen und dem Patiiarchat von Kon-
stantinopel untergeordnet/ Damit entstund für die Kirche. Al-
baniens eine neue Periode, die auch durch innere tiefeingrei-
fende Ereignisse vorbereitet wurde.
Unter dem Drucke der Völkerwanderungen und auch der
Naturkräfte schwinden im VI. und VIT. Jahrhundert mehrere
Diözesansitze, neue befestigte Städte werden unter Justinian
en-ichtet, die zu selber Zeit oder nicht viel später ihre Bischöfe
1 AAlb. 1, uro 32, 38. Besonders eingehend darüber Culilev,
Istorija na blgarskata crkva 1 (Sofija 1911), 15 tf. Literatur vollständig
bei Stanojevic, Borba za neodvisnost katolicke crkve u Srbiji (Belgrad,^
1912) 16 N. 2.
2 AAlb. 1, 34. Über die Verhältnisse der Patrimonien der römi-
schen Kirche zur Zeit (Iregors des Großen s. Grisart, Zeitschritt für
kath. Theologie 1 (1877), 18.
■■' AAlb. 1, -20, 30, 85.
* Das Referat der päpstlichen Legate aus Scampa : tantam devo-
tionem, tantas deo gratias, tantas lacrymas, taiita fe-audia difficile in
alio populo vidimus. AAlb. 1, 29.
= Hergenröther, Photius 1, 237 ; Norden, Papsttum und Byzanz
(Berlin, 1903) 244 ; Pargoire, L'eglise byzantine (1905) 526 ; Vailhe.
Annexion de rillj'ricum au patriarchat oecoumenique, Echos d'Orient
14 (1911), 29-36; Stanojevid a. a. 0. 17 N. 1. Vgl. Pfeilschifter, Die
Balkanfrage in der Kirchengeschichte (Freiburg, 1913) 19 f.
195
erhielten : slawische Heiden zwiing'en sich in das einstige Gebiet
der illpüschen Diokleaten und in die warmen Gegenden der
Meeresküste zwischen Durazzo und Valona ein/ Beeinliiißt von
der zähen Beharrungskraft der kirchlichen Institutionen bringen
diese Komponenten auf dem albanischen Boden noch im hciheren
Grade als in Dalmatien • eine sekmidäre Schichte (bis 1250) von
teils neuen, teils metamorphosierten Bistümern hervor. Im V].
Jahi'hundert entstand das Bistum von Stephaniaka, dessen Sitz
wir nicht genau bestimmen können;- etwas später das von
Kroja, bis in das XIII. Jahrhundert identisch mit Arbanuni,
dessen Sitz romanische Grundbevölkerung besessen zu haben
scheint;^ dann die Bistümer der romanischen Neusiedelungen
Antibari, Drivasto ^ und wahrscheinlich auch Suacium (Svac).
Die römischen Städte Doclea, Sarda, Scampa, Apollonia, Amantia.
Byllis gingen teils durch Feindeseinbrüche, teils durch allmäh-
liche Versumpfung zugrunde, aber ihre Bistümer verschwinden
nicht, sondern gingen nur in eine Metamorphose ein. Eine Zeit-
lansf residierte vielleicht der Bischof von Doclea bei den Ruinen
dieser Stadt,' im XL Jahrhundert steht es schon außer Zweifel,
daß sein Erbe der Bischof von Antibari angeti-eten hat, ähnlich
wie die Prälaten von Spalato oder Ragusa dasjenige von Salona
bzw. von Epidaurum. Der Bischof von Sarda verwandelte sich
in den Bischof der sehr ausgedehnten, bis an die albanischen
Alpen sich erstreckenden byzantinischen Landschaft Polatum
1 Jirecek, Albanien in der Vergangenheit, Österr. Monatsschrift
für den Orient, 1914, 3.
- AAlb. 1, nro. 57. Der Sitz diese« Bistunis ist vielleicht später
bei der Kirche Sen Li, anderthalb Stunden von Ismi entfernt, zu suchen.
Die Ruinen dieser mittelalterlichen Kirche (einst vielleicht das Kloster
s. Petri de Lingrarica, s. AAlb. 1, 135 cf. 93 N. 3) stehen heute voll-
ständig isoliert, doch die Größe derselben, sowie auch die hohe Ehre,
die denselben seitens der Katholiken und auch Mohammedaner noch
heute erwiesen wird (Ippen, Bos. Glasnik 11, [1901], 582), zeugen von
der einstigen Wichtigkeit.
3 AAlb. 1, 48 cf. 93 N. 9.
* Vgl. AAlb. 1, 23 N. 3.
^ Jirecek, G. der Serben 1, 172 N. 1. AAlb. 1, 46.
13*
19Ö
(h lUit.ütfiov^ serbisch Pilot), die geograpliisch und später auch
kirchlich in zwei Teile zerfiel.' Das Bistum Ton Scampa lebte
in dem Bistum von Tzernik - und weiter in demjenigen ron
Yrego (episcojDus Vregensis) fort. Byllis wurde zum slawischen
Gradac (b roctöir^iov) dessen Bischof im XL Jahrhundert sei-
nen Sitz schon in der festen „weißen Burg", in dem ständig
orthodoxen Belgi-ad (heute Berat) hatte und einmal auch
6 TJovXx^Qiorröleio^ genannt wird. Der Bischof von GlavLnica
(Glavinica) — der Ortsname steht zweifellos mit der frühen
slawischen Kolonisation im Zusammenhange — scheint den
Sprengel der emstigen Amantia zu beherrschen.^ Niu* die Diö-
zese von Apollonia (mittelalterlich La Polina) fand keine Fort-
setzung im Mittelalter, darum lebt aber noch heute der Name
dieser Stadt in dem griechischen Kloster „Panagia tis Appol-
lonias" bei dem von Ai'omunen bewohnten Dorfe Pojani.* Dun-
kel ist die zweifellos in die zweite Periode gehörige Entstehung
des Bistums von Chimavien, einer Landschaft zwischen Durazzo
und den Bergen auf der Westseite des oberen Tales des Mat-,
auch die Residenz dieses Bischofs mit eigenem Domkapitel
(1320) ist gänzlich unbekannt.*
Zmn Thema von Dyi-rhachion zusammengeschweißt, ^wlitisch
und kkchlich unter Konstantinopel, bekamen die einstigen Pro-
vinzen Praevalis und Epirus Nova auch einen gemeinsamen
Meti'opoliten in dem Prälaten von Dm-azzo, der bis in das
X. Jahrhundert über 14 städtische bzw. solche Sprengel verfügte,
die ihi'en Namen von Landschaften fühiien, mid zwar in Nor-
den über Antibari, Doklea, Seodi'a, Drivastum, Polatum, Ulehiium,
Alessium, zu denen wahrscheinlich schon jetzt Suacium (Svac)
' AAlb. 1, 41 cf. 113.
^ AAlb. 1, 58.
' AAlb. 1, 1 und 58.
* AAlb. 1, 1 528 ; im I. 1471 ein Ort „Ponagia" erwähnt (Übel,
Hier. cath. 2. 156); Patsch, Sand^chak Berat (Balkankomissiou III.), 22;
Weigand, Aromuuen 1, 86. Die Diözese verschmolz wahrscheinlich mit
derjenigen von Aulona.
* AAlb. 1. 199 X. 3 Vgl. 140 X. 4, 665.
197
'/AI reclmen ist,' im Osten über Stephaniaka. Kroja, Ghunavia,
Tz;emik, im Süden über Grradi.c, Piücheriopolis, BelgTad, Anloira
und Glavniea.
Die Grenzen der einzelnen Sprengel sind auch später
kaum genau zu bestimmen, aber die Ausbreitungsbnidenz Avar,
wie es scheint, vom allen Anfange lier von den Zentren aus
dem albanischen Medium folgend gegen Osten und Süden, nicht
a}3er gegen Norden gerichtet. Der kirchliche Charakter der
stark gräzisiei-ten südliehen Diözesen Aviu-de in dieser Periode
durch und dm-ch orthodox; die Bischöfe von Belgrad und
Glavniea kehren nie mehr zur römischen Kirche zurück. Aber
auch die diözesane Mittelzone mit Dyrrhachion, Kroja und
Stephaniaka bekam einen starken orthodoxen Überzug,' der
erst in der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts durch politi-
sche Macht völlig weggerissen Averden konnte. Die nördlichen
romanisch-albanischen Provinzen dagegen blieben auch in dieser
Zeit latent katholisch und fielen, gleichgültig ob unter Ragusa
oder Antivari, vom orthodoxen Dyrrhachium sofort ab, als der
Papst rief. An der Grenze zweier Welten hatte das lateinisch-
griechische Durazzo orthodoxe und katholische Feinde zugleich,
die im XIII. Jahrhundert auf diesem Gebiete sich schon direkt
gegenüberstanden.
Im Osten gi-enzte die Archidiözese von Dyrrhachium an das
o^o^
■ In dem Bistümerverzeichnis des Erzbistum.« von Durazzo (ed.
Parthey 124 ; cf. AAlb. 1, S. IV.), welches nach der übereinstimmenden
Meinung aller Forscher (die Literatur s. bei Stanojevic, Borba za neod-
visnost 17 N. 3) vor dem XI. Jahrhundert niedergeschrieben wurde,
werden 15 Suftragane dieses Erzbischofs aufgezählt, separat der von
Doklea, von Antibari, Pulcheriopolis und Gradac. Svac wird hier nicht
erwähnt, erscheint aber in den lateinischen Notitiae des XI. Jahrhun-
derts (AAIb. 1, 60, 77, 84, 93). Die Vorlagen dieser griechischen Notitia
sind aber, wie dies die Erwähnung von Doklea und von (iradac zeigt,
welch letzterer Oi-t im Jahre 1019 (.\.\lb. 1, 58) schon zur Diözese Bel-
grad gehört, bedeutend älter und gehen gewiß in die Zeit des bulgari-
gchen Kaisers Peter (927—961) zmück, als der erste Zusammenstoß
zwischen dem Metropoliten von Durazzo und d»>m autokephalen Erz-
bistum von Ochrid erfolgte.
■' AAlb. 1, 57.
198
niäclitige aiitokc'])liale Erzbistnni von Oclirid, ein Bollwerk des
Griechentunis, dessen geistige Ausstrahlungen, dem usurpierten
Erbe von Justiniana Prima und der Lohen Urbanität und per-
sönlichen Autorit-it einzelner seiner Prälaten entsteigend, die
Massen der orthodoxen Bulgaren und Serben, sozusagen, in
einem mao-netischen Banne hielten und aus den Suü'raoranen
o o
erstklassige Kämpfer für den Orthodoxisnms schufen. Die ortho-
doxen Bischöfe von Prizren (5 llgtodoiavui') und Debra, zweier
iStädte. die wii- zu Albanien zählen, scheinen im XI. und XII.
Jahrhundert hochgelehrte Griechen gewesen zu sein, Vorläufer
jener griechischen Kirchenfürsten, die im XIII. Jahrhundert
den ungleichen Kampf gegen die Lateiner aufnahmen,' Unter
Theophylakt Yon Ochrid, an der Wende des XL Jahrhunderts
erscheinen solche Bischöfe auch in Glavnica mid in Belgrad,
also in einstigen Suif'rao;anbistümern von Dvrrhachium." Unter
der Bulgarenherrschaft gelang es nämlich schon im X. Jahr-
hundert dem dQ/ienlaxoTiog tzuöiiq BovA/agiag, wie sich damals
der Erzbischof von Ochrid zu nennen anfing, die Grenzen
semes Sprengeis auf Kosten des Erzbischofs von Durazzo zu
erweitern. Die südlichen albanischen Provinzen Scampa-Tzernik,
Glavnica, Belgrad, wohl auch Aulona ^ kamen damals unter
die Obergewalt von Ochrid. Die damals gezogenen Grenzen
wurden im Jahre 1020 auch vom byzantinischen Kaiser Basi-
lios IL bestätigt, trotz des Protestes seitens des Meti-o^joliten
von Durazzo, dem es eigens befohlen wurde, er „habe sich
um seine Sachen zu kümmern und nicht die Bistümer von
Ochrid angehen".* Ein grober Vei-w^eis seitens des Kaisers,
der zugleich auch zeigt, daß der Erzbischof von Durazzo, dessen
lateinische Bevölkerung, analog der griechischen Bevölkerung
' AAlb. 1, 71. 11. 78; Jirecek, Ü. der Serben 1, 229 X. 2.
2 AAlb. 1, 60 u. 74.
•' Damals vielleicht, wie auch die Burg Kaniiiu (AAlb. 1, 58) wohl
im Bistum von (jlavnica eiubegritt'en. In der zweiten Hälfte de« XIII.
Jahrhunderts (1286), als in Aulona vorübergehend ein katholisches
Bistum erstand, trägt der Bischof von Aulona aucli den Titel eines
Bischofs von (41avnica (AAlb. 1, 500).
* AAlb. 1. .-,0. IvMuov, Spisiinije big. akad. 1 (Sofija. 1911), 9^:^.
199
Ton Kalabrien und Otranto, mit einem, vom katholischen Bischof
abhängigen griechischen Protopapas an der Spitze,* hier unter
einem katholischen, zeitweise gewiß vom orthodoxen Metro-
politen abhängigen Archidiakonus (archidiaconus Latinorum
Durachii 1208, archidiaconatus latine ecclesie Duracensis 1318)
lebte.'- nicht immer als strammer Orthodox galt.
Zwei Jahre später (1022) verlor Djrrhachion auch for-
mell /.wei nördliche Provinzen Antibari und Ulcinium,^ die
faktisch gewil.i niemals allzustark an ihrer Metropole hingen.
Diesmal kam der Angriff von katholischer Seite, Es war Papst
Benedikt VllL, ein ausgeprägter Grriechenfeind,^ der die beiden
erwähnten Provinzen dem Erzbischof von Ragusa-Epidaurum
zuteilte.
Dieses Ereignis, sowie auch das spiitere Aufsteigen des
kirchlichen Prestiges von Antibari, Avar ein Resultat von haupt-
sächlich zwei parallel wirkenden Ki-äften. Einerseits war hier
das lokale Drängen der Bischöfe von Rfigusa und Antibari,
zweier Städte an der Grenze der Achidiözesen von Spalato und
Durazzo. die infolge sehr günstiger Lage ihrer Residenzen in
steter Fühlung mit Rom, nach erzbischöflichen Pallium und
nach Erweiterung ihrer Diözesen im ronumischen Medium der
albanischen Städte strebten ; anderseits die weltgeschichtliche
Tendenz der römischen Päpste, im Kample für die Universal-
maclit Bvzanz gegenüljer überall das Lateinertum zu stärken.
Die Stärke der retardierenden byzantinischen Komponente war
hier im Norden von allen Anfängen her minimal, da selbst das
dem Orthodoxismus nahe stehende Slawentum von Dioklien
politisch immer antibvzantinisch war. Hier in der Archidiözese
von Durazzo, an . dieser dreifachen Grenze des Romanen-, Grie-
chen- und Slawentums machte im XL Jahrhundert, nachdem
' Leiiovmant, La grande Grece (Paris, 1884) 1, 862 n. 3, 285 ;
Eodota, Del rito .i>tpco in Italia 2, 423.
■' AAlb. 1. l-2<;, 183, im.
■•' AAlb. L Git.
■• Heinemann. Ge.-ichichte der Normannen 1, 31. Nonlcn, l'apstum
und Bvzanz 17 tf.
200
die akiidemisclien Bestrebungen der vorangehenden drei Jahr-
hunderte ' in dieser Beziehung gar nichts trachteten, das Papst-
tum den ersten praktischen Versuch, mit dem gTiechischen.
Unteritalien zugleich auch lUyricum vviederzuerobern.
Was für Schritte gegen diesen Akt des Papstes seitens
des Erzbischofs von Durazzo unternommen wurden, ist nicht
Ijekannt, daß er aber, wie auch seine Vorgänger sich an Kon-
stantinopel anlehnte, dies ist aus Öynodalakten von 1026 — 1054
klar herauszulesen,' Einen umso größeren sichtbaren Resens
erzeugte die Bulle Benedikts VIU, bei dem küstenländischen
hohen Klerus, Einerseits erhob sich dagegen der Erzbischof
von Spalato, dessen bisheriger h^utfragan, der Bischof von
Ragusa, der sich schon früher als Erzbischof gerieiie,^ jetzt
tatsächlich zum Erzbischof erhoben wurde. Anderseits wehrte-
sich dagegen der Bischof von Antibari, der selbst auf dem
besten Wege war, die nördlichen Provinzen des Durazzoer
Sprengeis sich zu unterordnen. Der doppelte Kampf der Diö-
zesen und Krrchenfürsten, der sich nun vor der römischen
Kurie entspann und über zwei Jahrhunderte dauerte, endete in
Bezug auf den Ragusaner Prälaten mit einem Siege auf der
einen und mit einer Niederlage auf der anderen Seite. Dem
Metropoliten von Sjialato — Salona gegenüber wußte Ragusa sick
als Erzbistum zu behaupten, verlor aber nach zweimaligem
Scheinerfolge alle albanischen Diözesen an den selbst zum
Erzbischof erhobenen Prälaten von Antibari,
Im XL Jahrhundert stand der Kampf zwischen Ragusa
und Spalato im Vordergrunde, Denselben sollte im Jahre 1<»7S
Papst Gregor VII, entscheiden/ ob aber und Avie die Entschei-
dung ausfiel ist nicht bekannt. Tatsache ist nur, dal.j um
Anfange des XII. Jahrhunderts das Erzbistum von Ragusa
' Für das Ylll. Jalirhuink'rt Hiirtiuaiiii, tieschichto Itiilieiif^ \L
2, 299 u. 323; für das JX. Jahrhinidert AAlb. 1, 51: für .las X. Jahr-
hundert Liutprand Ml.
- AAll). 1, lil f.
3 AAll). 1, 6U.
* AAUj. 1, 06.
2(11
allgemein anerkannt ^ und dessen rechtliche Basis niemals später
in Zweifel gezogen wurde. Es seheint Papst ürban ü. gewesen
zu sein, der in dieser Angelegenheit endgültig entschied und
der von den Normannen auf die Wichtigkeit der adriatischen
Ostküste aufmerksam gemacht auch das Bistum von Cattaro,
welches noch im X. Jahrhundert samt Ragusa unter Spalato
gehörte, im Jahre 1089 dem Erzbischof von Bari in Italien
unterstellte und dadurch Unteritalien mit Illyrikum kirchlich
verband.- Aber genau zur selben Zeit zeigen sich in Xord-
albanien die ersten greifbaren Umrisse einer neuen Metropolitan-
geAvalt des Erzbistums von x4.ntibari. Den Serbenfürsten von
Dioklea konnte es nicht gleichgültig sein, dal.) die kirchliche
Gewalt m ihren Ländern von Erzbischöfen ausgeübt wurde,
deren Residenzen aulierhalb der Machtsphäre dieser Fürsten
standen. Sie waren sowohl gegen Dyrrhachium ,Avie auch gegen
Spaiato und Ragusa und unterstützten naturgemäß die der-
jenigen der lateinischen Bischöfe im byzantinischen Apulien ^
ähnliche autonome Tendenz der Bischöfe von Antibari, die
nach dem Vorbilde Salona — Spalato, Epidaurum — Ragusa sich eine
Rechtsgrundlage Doclea — Antibari konstruierten. Zwar war Doclea,
wie auch Epidaurum nie eine Metropole, aber der Nimbus
dieser verschwundenen römischen Stadt, von der auch die Land-
schaft den Namen erhielt, war bei der romanischen und auch
slawischen Bewölkerung so ungeheuer,* dal.) er das Prestige
des Bischofs von Antibari wahrscheinlich selbst in Rom zu
heben im Stande war. Auf Bitten des Serbenfürsten von Dioklien,
Bodin unterordnete im Jahre 1089 der Gegenpapst Urbans II.
Klemens III. dem imtiginären Erzbischof von Doclea („Petro
Dioclensis sedis arehiepiscopo") und faktischen Bischof von
Antibari die nördlichen albanischen Provinzen Antibari, Ulcin,
Svac, Scodra, Drivasto, Polato ; auch Cattaro wird hier genannt
' AAlb. 1, 77.
- AAlb. 1, 60, 68.
■' Gay, L'Italie merklioiiale (Paris. 190i) :{tj7, 54.^ : Jirecek, (.".
der Serben 1, 27.
■* AAlb. 1, lt;i uikI ))esoiHlers .Stanojevic, Borba 2i> X. 1.
202
nebst „eeclesia Serbieiisis. Bosnensis, Tribuniensis",' Diese Bulle
bildet den Ausg;ingspankt einer neuen Phase in der Kirchen-
gescliiclite Albaniens, in der einerseits Dyrrhacliiuni völlig
zurückgedrängt, anderseits aber die Frage der Metropolitan-
o-ewalt von Raofusa bzAV. von Antibari für alle Diözesen Nord-
albaniens aufgeworfen wurde; zwei Umstände, von denen für
die römische Kurie der erstere eine universelle, der letztere
aber nur eine lokale Bedeutung haben konnte. Spalato als
einstige Metropole von Ragusa sj)ielt in dieser Phase nur noch
einmal eine nebensächliche Rolle.
Die Riigusaner Erzbischöfe ließen nämlich nach diesem
ersten Abfalle Antibaris nicht locker; die Bulle eines Gegen-
pajjstes siiornte sie im Gegenteil zu nur noch größeren Anstren-
gungen an. Am Anfange des XII. Jahrhunderts unterbreitete
der Ragusaner Erzbischof Dominik in Rom eine Notitia seiner
Diözesen, die sich fast vollständig mit derjenigen, die uns in
der Bulle des Pajjstes Klemens III. erhalten ist, deckt.- Dieselbe
wurde in griechischer Sprache vorgelegt, wahrscheinlich aus
kluo;er Berechnuno-, um das Interesse der nur oberflächlich
informierten Kurie für diese angeblich griechisch angehauchte
Erzdiözese zu steigern." Als konvertierte Pioniere des Latinis-
nnis und Katholizismus am orthodoxen Balkan traten die Erz-
bischöfe von Ragusa in Rom auf und es gelang ihnen fast bei
einem jeden Papst des XII. Jahrhunderts eine frische Bestäti-
gung ihrer Metrojjolitangewalt über nordalbanische Diözesen zu
erreichen.* Kalixt IT. (1120) forderte die Bischöfe von Budva,
Cattaro. Antibari, Ülcm, Scodra, Drivast und Polato direkte
auf!, das Primat von Ragusa anzuerkennen. Unter Anastasius IV.
(1153) wurden die renitenten Bischöfe von Drivast und Ulcin
' AAlb. 1, 68 und Jirecek, (t. der Serben 1, 218.
- Merkwürdiger Weise ist in derselben die Diözese Suac ausge-
lassen, die im XI. Jahrhundert in der Antibarenser Notitia (AAlb. 1, 68),
im X[[. Jahrhundert (1166) in einer Catarenser Privaturkunde genannt
wird (AAlb. 1, 9oj. Die Ragusaner Bullen erwähnen dieselbe erst seit
1188 (AAlb. 1, 104).
■■» AAlb. ]. 77.
* AAlb. 1, 84. .^7, 95, 103, 104.
203
tibgesetxt.' Die Metropulitangewalt von luigaSH erreichte unter
dem Erzbischof Tribunus (1158—1187) um das Jahr 1167 ihren
Höhepunkt. Der Prähit von Antibari Avird einfach „Bischof"
genannt und mit dem Bischof von Uk-in wegen Jnobedienz
vom ]>äpstlichen Bannstrahl getroffen.- Auf Wunsch des Tri-
bunus besuchten päpstliche Gesandte Nordalbanien und im Jahre
1167 gelang es, den im ständigen Verkehre mit den Abten großer
Benediktinerklöster von Nordalbanien und Öüddahnatien stehen-
den -^ Bischof von Arbanum (Ki-qja) im Zentrum Albaniens zu be-
wegen, „den griechischen Ritus, der in vielen von den Gewohn-
heiten der römischen Kirche abweicht", zu verlassen: er wurde
Tribunus unterstellt ; seine Konsekration scheint der Pai)st sich
selbst vorbehalten zu haben. ^ Von den vier Suffraganen (Lisus,
Stefaniaka, lü-qja, Chunavia), die in der ersten Hälfte des XÜ.
JahrhundertsN dem Erzbischof von Dui'azzo noch unterstanden,'^
fiel wiederum einer ab. Für einen Auo-enblick schien es sogar,
dal.) der eifrige Erzbischof von Ragusa als Vorkämpfer Roms
in Dyrrhachion selbst den Kampf gegen diese orthodoxe Hoch-
burg aufnehmen würde, deren Erzbischöfe eingefleischte gelehrte
Griechen waren, an allen wichtigen kirchlichen Angelegenheiten
in Ko stantinopel einen regen Anteil nahmen und die Syno-
dalakten in monokondyliscliem Duktns untersckrieben ; "^ denn
Tribunus wurde im Jahre 1168 vom Papst Alexander III. als
Gesandter doiihin geschickt und „den Äbten und anderen
Lateinern sowohl Klerikern als Laien" anempfohlen.^ Aber sehr
bald trat eine Wendung und zwar zu Gunsten Antibaris ein.
Gegen die ragusanische Expansion trat in den siebziger
Jaln-en des XII. Jahrhunderts mit voller Wucht Gregor der
Prälat von Antibari auf seiner Herkunft nach ein Patrizier aus
' AA1>.. L 83. 8S.
^ AAU). 1. 06.
^' AAlb. 1. 93.
* AAlb. 1, 20U X. !.
5 AAlb. 1, «4.
« AAlb. 1. 85. 86. 9U. 92.
• AAlb. 1, y^.
204
Zara. Er verbündete sick mit dem Erzbischof von Bari, der im
Jahre 1172 Cattaro wiederum unter seine Gewalt bekam/ trat
in enge Beziehungen zu dem Erzbischof von Spahito, der den
Erfolgen seines einstigen Suffragans, des Erzbischofs von Ragusa,
mit schiefen Augen zusah, und in Michael, dem Füi'sten von
Dioklien fand die Kirche von Antiljari wieder einen mächtigen
Füi-sprecher ihrer autonomen Tendenzen beim Papste. Aber
aul.)erdem griff Gregor noch zur Herstellung von zwei päpst-
lichen Bullen,- von denen die eine — gewiß nicht zufällig dem
Papst Alexander III., der die Verhältnisse des Erzbistums von
Bari endgültig regelte," zugeschrieben — das Erbe von Doklea
und die mündliche Tradition * eines hundertjährigen Bestehens
der Metropolitankirche von Antibari, die zweite aber dem Papst
"Kalixt n. zugeschrieben, die Kontinuität dieses Erzbistums be-
Aveisen sollte. Wahrscheinlich während seines Aufenthaltes in
' Cod. dipl. Barese 1, 99 cf. 1, 99 cf. 115, 128; Jirecek, Roiua-
iien 1, 47.
■' AAlb. 1, (;3, 81.
2 Gay, L'Italie meridionale 545 tf. ; Jirecek, G. der Serben.
1, '217.
* Über die dreifache Tradition (Antibari, Ragusa, Spalato) des
Entstehens des Erzbistums von Antibari s. besonders den Exkurs bei
Stanojevic, Borba za neodvisnost 36—41. Meine Darstellung dieses Ent-
stehens weicht von derjenigen der bisherigen zahlreichen Forscher
(Taber, Markovic, Gruber, Stanojevic, Jirecek) hauptsächlich deswegen
total ab, weil einerseits ich die obigen zwei Bullen für falsch, die Bulle
des Papstes Benedikt VIII. (AAlb. 1, 60), sowie auch die meisten fol-
genden ragusanischen Bullen aber für echt halte, a.nderseits aber die
Gesamtentwickelung des Thomas und der Metropole von Dyi-rhachion
unter dem Prisma des Kampfes zwischen Papsttum und Byzanz vor den
Augen habe. In Bezugs auf die geschichtlichen Details des XI— XII. und
besonders des XIII. Jahrhunderts, die mit der Kirchengeschichte Nord-
albaniens im Zusammenhange stehen, ist in der ersten Reihe die gelehrte
und gediegene Monographie von Stanojevic (Borba za neodvisnost) zu
berücksichtigen, daneben auch die von einem anderen Standpunkte
ausgearbeitete fleißige Arbeit von Gruber, Vjestnik zem. arkiva 14 (Zagreb,
1912), 1—43 u. 121—178. Die Arbeiten von Faber und Markovic, öfters
zitiert in AAlli. siml infolge erwähnter Leistungen fast übei-flüssig
geworden.
205
Zara (1177) wurde Papst Alexander III. vom Si)alatiner Erz-
biscliof Raynerins einseitig zu Gunsten der Aspirationen Gregors
von Antibari, so wie aueli über das Primat von Salona, dem
sich Gregor beugen sollte, informiert. Vom Fürsten Michael
unterstützt mid nachher auch j)ersönlich mit echten und fal-
schen Dokumenten versehen in Rom erscheinend, scheint Gregor
das erzbischöfliche Pallium von demselben Papst gefordert zu
haben, dessen Gesandte vor zirka zehn Jahren den „Bischof
von Antibari" wegen Ungehorsam exkommmiizierten. ' Ob Gregor
das Pallium auch wirklich erhielt, ist nicht bekannt; Tatsache
ist aber, daß es dem Erzbischof von Ragusa, zweifellos mit
Unterstützung des Normaimenkönigs Wilhelm, unter dessen
Oberhoheit damals (IISG) Ragusa sich befand," sehr bald gelang
die nominelle Obergewalt über die Diözesen Nordalbaniens zu
behaupten ^ und in einigen Städten wie z. B. in Ulcin dieselbe
auch faktisch auszuüben.^ Als aber Gregor als Parteigänger des
Füi'sten Michael vor dem Serbenfürsten Xemanja aus Antibari
fliehen mußte (1189),' versuchte Tribunus' Naclifolger, Erzbischof
Bernard I. (1189 — 1201) sogar einen entscheidenden Schlag
gegen Antibari zu führen. Durch normannische Konnexionen bei
der Kurie gut angeschrieben, mit den neuen Herrn von Dioklien
(Duklja), dem Großzupan Nemanja imd seinen Brüdern auf
gutem Fuß, versehen mit echten und einigen gefVdschten Doku-
menten, die den unlängst vorgebrachten falschen Bullen von
Antibari gegenüber das hohe Alter (Jahr 743) des ragusani-
schen Erzbistums,'' die Rechtskontinuität der Meti-opolitangewalt
' AAlb. 1, 99 — 101. In Bezug auf die sonstige großzügige Kirclien-
jjolitik des Erzbischofs von Spalato Raynerius (f 1180) s. Sufflay, Hrvatskii.
i zadnja pregnuda istocne imperije (Zagreb, 1901) 57 f:
- Jirecek, Bedeutung von Ragusa 50 ; Lenel, Zur Entstehung der
Vorherrschaft Venedigs 33.
3 AAlb. 1, 103 f.
* AAlb. 1, 105, 110.
" AAlb. 1, 106. Gregor begab sich über Ragusa nach seiner
Heimatsstadt Zara, wo er 1195 starb (AAlb. 1, 109, 111; Jirecek, (r.
der Serben 1, 266).
6 AAlb. 1. 50.
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«avia i:
U:ISDO>
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* 5tan< 'S
•207
verloren hatte und Antibari sich zn einer Hochwart an der
slawischen Durchbnichszone gegen die vom hl. Sava organi-
sierte autokephale orthodoxe Khche von Serbien besser eignete
als RagiLsa, bekamen die Anstrengungen der ragusanischen Erz-
bischöfe vom universellen Standpunkte djer Kurie betrachtet ein
gänzlich lokales Kolorit gerade zu einer Zeit, als die Intensität
dieser Anstrengungen vom lokalen Standpunkte aus ihi-en Höhe-
punkt erreichte. Aber auch die theoretisch starke Rechtsgrund-
lage der ragusanischen Metropolitangewalt ^ war von den fak-
tischen Verhältnissen schon stark untergraben, denn außer dem
Bischof von Ulcin, der infolge der Rivalität seiner Stadt mit
Antibari und seines weltlichen Herrn Georg mit dem serbischen
Königshause ragusanische Kirchenpolitik trieb," hielt kein Suffra-
gan Nordalbaniens mehi* zu Ragusa; ja der Haß gegen Ragusa
drohte . hier an dieser Grenze der Kirchen in den Hai.) gegen
das Papsttum sich zu verwandeln,^ und dies um so leichter, als
die serbische Dynastie diesen damals schon öffentlich zu schiu-en
begann,* Der Kurie konnte es hauptsächlich nm- daran gelegen
sein, an der vSpitze der stark exponierten Earche von Antibari
durchaus verläßliche Männer zu haben mid der berühmte
Minoritenmönch und Weltreisende Johannes de Piano Cai-jjini.^
' Sehe das Verzeichnis der Bullen, tlie der Erzbischof von Ragusa,
im Jahre 1251 zum Prozeß nach Perugia trug (AAlb. 1, 208).
•' AAlb. 1, 176.
^ Als 1247 der Abgesandte des Erzbischofs von Ragusa in einer
Detailfrage der Metropolitangewalt vor der Versammlung der Antiba-
renser seine Appellation an den Papst ankündigte, „quidam laici dice-
bant : quid est papa, dominus noster rex Urossius est nobis papa"
(AAlb. 1, 185).
* AAlb. 1, 228.
s Die Literatur über ihn findet man bei Stanojevic, Borba 126
X. 1., die ich hier wiederhole : Liverani, Giovanni de Piano Carpini
(1874); Lorenz, Deutsche Ueschichtsquellen 3. Aufl. (1887) 2, 166; Pot-
thast 2. Aufl. 1, 663 ; Bouillet, Dictionaire universel (1901 1 345 ; Übel,
Die Bischöfe etc. aus dem Minoritenorden, Rom. Quartalschrift (1890)
4, 207 ; Batinic, Djelovanje Franjevaca u Bosni 1, 32. Dazu noch Xotes
sur le Voyage de fr. Jean de Plan-Carpin (1245—124}, Etudes francis-
calnes 1912, cf. Revue des questions historiqueS 93 (1913), 649.
208
der im Jahre 124'S, als der Proxeü mit Ragusa schon hohe
Wogen schhig, von seinem Freunde Papst Innozenz IV. zum
Erzbischof von Antibari ernannt wurde, erseheint auf dem albani-
schen Boden als erster Yorläuler eines Systems,' welches bald
nachher nirgends mit größerer Konsequenz als in Albanien
diu'chgeführt Miirde. Seitens der Kurie wurde Antibari, ^vie
später ganz Albanien gegen den Orthodoxismus, als Operations-
basis des Westens gegen das Slawentum erkannt, und Johannes
de Piano Carpini. der mit sehr friedlichen iVbsichten seinen Weg
nach seiner Residenz über Ragusa nahm (am 12. Jänner 1249),-
wurde bald zum entschlossensten Vorkämpfer der Metropolitan-
rechte seines Erzbistums."* Unter solchen Umständen mußten
die Riesenanstrengungeu des Erzbischofs von Ragusa bei der
Prozeßfühi'ung in Perugia * auch dann zu nichte werden, wenn
er seine Rechte sonnenklar hätte beweisen können. Der Prozeß,
in Neapel mir anstandshalber fortgesetzt, wurde auch im Jahre
1255 seitens der Ragusaner endgültig abgebrochen.'
In aller Stille wurde Ragusa auch formell vom albani-
schen Boden gänzlich zurückgedrängt. Der Titel des Erzbischofs
von Antibari „ archiepiscopus Sclavinensis", der schon im Jahi-e
1256 auftaucht " und im XV. Jahi-hundert zum Titel eines
Primas Serbiens führte,' zeigt klar die Aufgabe, die diesem
Exponenten Roms gleich wie auch dem Bischof von Cattaro "
zu teil wurde : die Aufrechterhaltung der römischen Suprematie
' V<^1. Rodeuberg, Innozenz IV. und das Königreich Sizilien
12 1.5— 1254 (1892) 120 if. ; Aldinger, Die Neubesetzung der deutschen
Bistümer unter Innozenz IV. (1910) 48, 161.
2 AAlb. 1, 191.
s AAlb. 1, 211 ; Stanojevid, Borba 181-140.
" AAlb. 1, 211.
6 AAlb. 1, 286.
« AAlb. 1, 237.
^ Farlati 7, 96. Die falsche Antibarenser Bulle von 1067 (AAlb.
I, 63) wurde 1420 vom Papst Martin V. bestätigt (Farlati 7, 85).
8 Im Jalire 1346 führt auch dieser Bischof den Titel „episcopus
Sclavoniensis" (Theiner, M. Hungariae 1, 701 = Smiciklas, Cod. dipl
II, 246 und Theiner,' M. Slavorum 1, 216 = Smiöiklas 11, 266; s. auch
Jirecek, Staat 1, 56).
209
über den katholischen Bistümern un der shiwischen Durch-
hriichszone und avo möglich im guten Einvernehmen mit den
serbischen Dynasten über den in Serbien zersjjrengten Orten
katholischer Konfession.' In Nordalbanien nimmt die Kiu^ie eine
Det'ensivstellung ein, während sie zu gleicher Zeit von politi-
schen Verhältnissen begünstigt in Mittelalbanien zur Offensive
übergeht, um die mit dem Falle des Ostreiches (1204) ge-
schmiedete und an dieser »Stelle von den Eph'oten bald zerris-
sene Kette der katholischen Bistümer längst der adriatischen
und ionischen Küste wdeder zusammenzuschweißen. Für die Ent-
stehungsgeschichte der albanischen Diözesen beginnt damit die
tertiäre Formationsperiode (bis zirka 1370), in welcher neben
den neu errichteten alle orthodoxen »Sprengel katholisiert Avurden.
Es ist dies eine Periode der starken Differenzierung, der nach
einer km*zen Ruhepause infolge der Türkenherrschaft und der
dadurch verursachten allgemeinen Verarmung eine Periode der
starken Kontraktion der Bistümer und der Verschiebung der
Bischofsresidenzen folgte, deren Formationen bis in die jüngste
Zeit an dauerten.
Nach dem Zusammenbruch des byzantinischen Reiches
(1204) trachtete die Kurie in allen von Lateinern besetzten
Ländern orthodoxe Bistümer in katholische zu verwandeln. Nach
fünf Jakrhunderten konnte (1208) das noch immer übei-^aegend
lateinische, und somit keinen Widerstand leistende - Domkapitel
von Dm-azzo, das bisher orthodoxe Häupter aiis der Konstan-
tinopolitaner Synode bezog, ^ Avieder nach dem römischen Ritus
zur Elektion eines Erzbischots schreiten; ein Beweis, daß der
bisherige gi-iechische Erzbischof sich entweder durch Flucht oder
durch Verzicht dem zu leistenden Gehorsamseid * entzog. Ein
Mitglied des Trevisaner Domkapitels wm-de zum Erzbischof
' AAlb. 1, 489, 552 ; Jirecek, Das Konkordat Serbiens, N. Fr.
Presse 1914, 26. Juni S. 5.
- Beispiele von Weigerung griechischer Geistlicher, dem Papst
den Gehorsamseid zu leisten, findet man bei Norden, Papsttum 202 N. 2.
3 AAlb. 1, 102.
* Norden, Papsttum und Byzanz 190.
14
210
gewäklt und vom lateiiiisclien Patriurclien von Koustantinopel
konsekriert, da Diu'azzo mit 22 andern Erzbistümern dem lateini-
schen Patriarchat unterstellt wurde.' Aber starke Gegner fand
Manfred in den Venezianern, die sofort mit der Praxis began-
nen, wo nur möglich venezianische Bürger zu Bischöfen zu
machen. Erst nachdem er dem Dogen feierlich den Eid der
Treue leistete und sich verpflichtete das abhängige Verhältnis
der Stadt zu den neuen Herrn, wie einst zu Byzanz, durch
jährlich fünfmalige Lobgesänge in der Kathedrale kundzugeben,
-wurde er (1210) als Erzbischof installiert. Er starb- bald nach-
her (1211), und dem Wunsche Venedigs gemäß wm'de vom
Papste (damals war der Patriarchenstuhl leer) nach Dm-azzo
ein geborener Venezianer, der Propst von Konstantinopel, als
Erzbischof geschickt. Bald aber Avurde dieser m Venedig lebend.^
zmn ersten Titularei-zbischof von Dm-azzo, denn diese Stadt
wurde im Jahre 1213 vom Despoten Michael IL emgenommen
und erhielt sofort einen gelehrten Griechen zum Ku-chenhaupt. ^
Zur Zeit des katholischen Literregnums in Dyrrhachium,
wurden seitens des Kapitels und der Benediktineräbte dieser
Stadt und ihrer Umgebung mit Erfolg Versuche gemacht, da§
Zentrum Albaniens mit seiner einheimischen Dvnastie'^ und dem
Bischof von Kroja-Ai'banum für die katholische Sache zu gewin-
nen.*^ Dies war um so leichter, als Ki'oja in kirchlicher Beziehung
eine Miniatur von Durazzo gewesen zu sein scheint und hier
auch der lateinische Klerus unter Führung eines vom ortho-
doxen Bischof abhängigen Archipresbyter sich befand.' Aber
' Siehe das Provinziale Romanum, herausgegeben tou Timgl, Die
päpstliclien Kanzleiordnungen (Innsbruck, 1894) 28. Vgl. Rattinger, Der
Patriarchat- und Metropolitansprengel von Kpel Hist. Zeitsch. Görres-
Gesellschaft 1, 21.
2 Über ihn s. AAlb. 1, 135—139, 141—143.
3 AAlb. 1, 143 u. 154.
* AAlb. 1, 158 vgl. 155.
6 AAlb. 1, 150.
6 AAlb. 1, 133, 138.
'' Unter den Bischöfen der Antibarenser Synode vom Jahre 1199
unterschrieben : „Dominicus archipresbiter Arbanensis" (AAlb. 1, 120).
211
parallel mit DyiTliacliium Iconini't aueli Kroja nach dem
Umscliwimg der politischen Dinge unter den magnetischen
Einfluß des berühmtesten Erzbischofs von Oehrid Demetrios
Chomatianos (1217 — 1234), eines der hartnäckigsten Gegner
Roms,^ unter dessen Metropolitangewalt sich die einstigen süd-
lichen Sufltragankirchen von Duraxzo ununterbrochen befanden. -
Um das Jahr 1250 wurde vom Norden her noch ein Versuch
iremacht, das Zentrum Albaniens dem Orthodoxismus zu ent-
reißen. Diesmal war es der Antibarenser Erzbischof Johannes
de Piano Carpini, welcher den Papst auf den Bischof von
Arbanum (Ki'oja) und auf die zahlreichen lateinischen Geist-
lichen in dieser Provinz, sowie auch in Polatum und Chunavien
aufmerksam machte.^ All dies waren verhältnismäßig nm-
unbedeutende Vorläufer der di-itten Formationsperiode, die eigent-
lich erst durch die anjouvinische Okkupation von Durazzo.
Kroja und Valona (1272) sich zu entfalten begann.
Es war besonders der lateinische Klerus von Durazzo, der sich
damals für die freiwillige Unterwerfung der Ötadt unter Karl T.
einsetzte, ähnlich wie später für die Unterwerfung unter Venedig.
Die Erlasse des Anjouviner Königs nennen zwei solche Geist-
liche bei dem Namen. Es sind dies der albanische Abt Nikolaus
(abbas Nicolaus de Albania) und der Durazziner Kleriker
Johannes, der mit dem ersten anjouvinischen Erzbischof von
Durazzo (1272 — 1275) identisch zu sein scheint,* Der griechische
Meti-opolit von Durazzo Nicetas durfte, wie es scheint, ähnlicli
wie später der MetropoKt von Korfu,' auch fernerhin in der
Stadt weilen, denn nach Pachymeres wurde er ein Opfer des
öToßen Erdbebens vom Jahre 1273.'' Von nun an bis in che Mitte
o
1 Norden, Papsttum u. Byzanz 20o N. 1.
2 AAlb. 1, 152 vgl. 70.
«AAlb. 1, 199 f.
* AAlb. 1, 263, 272 vgl. 283, 292.
ß Denselben ließ Philipp von Tarent erst 1317 entfernen (Hopf 1,
417 N. 1). Schon um 1310 kennen wir einen katholischen Erzbischof
von Korfu (Eubel, Hier, catholica 1, 217).
« AAlb. 1, 305 N. 5; Bei Lampros, Ning 'Knrivniiviumv 1 (1904)
240 findet man das Epitaph eines Erzbischofs Nicetas von Durazzo.
14*
212
des XIV. Jalirhundei-ts. als "der byzantinische Einfluß auf Neu-
Epirus erlischt, kann man eine doppelte Reihe von katholischen
und orthodoxen Erzbischöfen von Durazzo zugleich verzeich-
nen, von denen, je nach den politischen Verhältnissen die Mit-
cflieder, der einen oder der andern Reihe als Titularerzbischöfe
bei der Kurie oder bei der Synode leben.' Die Reihe der
katholischen Erzbischöfe findet ihre Fortsetzung bis in die
iüngste Zeit.
Nicht viel später « als Durazzo, bekam auch die Stadt
Aulona ihren katholischen Bischof, der auch den Titel „Ghi-
vinicensis" führte.- Neben dem Kampfe gegen die autokephale
serbische und Imlgarische Kirche war auch dieser Umstand
o-ewiß ein Motiv, daß Kaiser Michael Palaiolog der Kirche von
Ochrid, einer bis in die Zeiten Skenderbegs ständigen Gegnerin
der katholischen Kirche,^ ihre alten von Basilios IL verliehenen
Privilegien bestätigte (1272). Aber auch in den Bistümerver-
zeichnissen von Ochrid aus dem XIII. und XIV. Jahrhundert
erscheinen die Bischöfe von Aulona und Kanina,* wie auch die
tatsächliche Metropolitangewalt von Ochrid über Aulona am
Ende des XIV. Jahrhundert aus einem (1394) Briefe des
Patriarchen von Konstantinopel zu ersehen ist, wo dieser über
die Ehe des Mrksa Zarkovic, Herrn von Valona, entscheidet,'
Im XV. Jahrhmidert trug den Titel eines Bischofs von Glavnica
der Bischof von Belgi-ad (Berat), dessen Orthodoxismus durch
einen katholischen Konkun-enten niemals gestört wurde und
' AAlb. 1, Index p. 267. Ähnliche Zustände besonders für die
Archidiözese von Patras charakteristisch (Hopf 1, 451 N. 57, 490 N.
230, 2; 2 N. 38. Jorga, Notes 1, 165, 511 und 2, 298). Der griechische
Bischof von Corona mußte „per certum ordinem antiquum" (1436) 5 bin
6 Meüen weit von der Stadt wohnen (Jorga, Notes 3, 10).
■' AAlb. 1, 500, 502, 505.
^ Ochrid steht damals in Verbindung mit Albanesen, Jirecek, Byz.
Zeitschrift 13 (1904), 200.
* Hieher scheint am Anfange des XHI. Jahrhunderts (vgl. AAll).
1, 151) seinen Sitz der Bischof von Glavnica für eine Zeit übertragen
zu haben.
s Miklosich-Müller, Acta Graeca 2, 230.
218
dessen Kirche sicli, wie aucli seine Metropole Oehrid, luich
unter der Türkenlierrschaft behauptete/
Mit Durazzo wurde auch die Stadt Kroja und zwar end-
gültig für die Katholiken gewonnen, obgleich auch dieselbe
für die Anjouviner sehr bald verloren ging. Der Bischof von
Kroja trat, wie wir sahen, unter dem Namen „e])iscopus Arba-
nensis" auch bisher wiederholt in engere Beziehungen zmn
Römischen Stuhle ; jetzt scheint der doppelte (griechische und
lateinische) Name dieses Bistums Verwirrungen und Schwierig-
keiten verursacht zu haben,' denen die Anjous dadurch aus-
zuweichen gedachten, daß sie beim Papste im Jahre 1279 die
Ki-eation eines speziellen städtischen Bischofs von Kroja^ erwirk-
ten, wodurch Kroja auch mit dem Hauptkennzeichen des roma-
nischen städtischen Wesens versehen wurde. Daneben verblieb
der katholische Bischof von Arbanum* und schlug seine Resi-
denz wahrscheinhch in irgend einem Kloster dieser Landschaft
auf. ' Zwar wurde Romanus, der erste speziell kroitische Bischof,
» AAlb. 1, 281. Cf. Novakovid, Prvi osnovi 64 ff.
-' AAlb. 1, 48.
' AAlb. 1, 400.
* AAlb. 1, 525, 536. AAlb. 1, 301 (1273, 12. Mai) ist aus dem
Bande zu streichen, da sich die Akte nicht auf den Bischof von Arba-
num, sondern auf die Ernennung des Minoritengenerals Bonaventura (über
ihn s. Norden, Papsttum 523) zum Kardinalbischof von Albano bezieht !
5 Im XVII. Jahrhundert residiert der Bischof der vereinten Diöze-
sen Kroja und Arbanum „non longe ab Croia in pago Corbini, ubi
templum est s. Venerandae e solido lapide conservatum" (Farlati 7, 205 ;
AAlb. 1, 48). Im XV. Jahrhundert war dies eine Benediktinerabtei (Theiner,
M. Slav. 1, 425). Vielleicht identisch mit der heutigen Kirche der
hl. Maria (Se Mri) im Bezirke Kroja, die nach den heute von dichtem
Zypressenhaine umgebenen, ganz vereinsamten und weit von jeder
Kommunikationsader gelegenen Ruinen (beschrieben bei Ippen, Bos.
Glasnik 12 (1900), 519 und bei Patsch, Zur Kunde der Balkanhalbinsel
5, 69) zu urteilen, eine der schönsten und größten, im romanischen Stile
gebauten mittelalterlichen Kirchen Albaniens war. Wie Ippen erzählt, sind
die dortigen Katholiken der Meinung, daß dies die Kathedrale des einstigen
Bischofs von Kroja (rectius Arbanum !) war. — Die Erwähnung eines „archi-
presbiter ecclesie S. Alexandri in Basilikano Arbanensis diocesis" im Jahre
1426 (Jorga, Notes 2, 25 N. 5) weist auch auf einen Bischofssitz hin.
21-1
Ijalcl A"on (Ifii By/Aiutiuern vertrieben und lebte (1286 — 1295)
als Pensionist der Anjous zusammen mit dem ebenfalls ver-
triebenen Bischof von Aulona bei der Kurie in Rem und
Anagnia, ' aber das Papsttum faßte im Mittel- und Nordalbanien
einen so festen Fuß, daß es aucb ohne politische Unterstützung
seine eigenen Wege gehen konnte. Die Erzbischöfe von Anti-
bari und die Bischöfe von Kroja spielten in der ersten Hälfte
des XIV. Jahi-hunderts sowohl bei den Unionsversuchen mit den
Serbenkönigen,- als auch zur Zeit der offenen Feindseligkeiten
zwischen den beiden Kirchen und bei den Kreuzzugsprojekten
eine große Rolle. Marinus Zare, ein Antibarenser aus vornehmer
Patin zierfamilie, früher Holkleriker der serbischen Königin Helena,
einer geborenen Französin, stand auch bei König Uros II. in
hoher Gunst. ^ Als Erzbischof von Antibari (1301 — 1807) war
er der geeignete Mann die schwebenden Fragen der Katholiken
in den orthodoxen Sprengein der Serben zu ordnen.^ Im Jahi-e
1819 schüi-t Andreas, Bischof von Kroja gegen „den verruchten
serbischen Schismatiker" König Uros IT. im Auftrage des Heiligen
Stuhles* einen Aufstand des gesamten albanischen Elementes
von Dioklia bis Musachia, dessen Nachwirken noch in den
dreißiger Jahi'en desselben Jahrhunderts zu fühlen ist.' Fast zu
selber Zeit (1824 — 1841) saß auf dem erzbischöflichen Stuhl von
Antibari ein fanatischer Feind aller Schismatiker, der südfranzö-
sische Dominikaner Guillelmus Adae, eüi Eclaheur des Westens,
der in Avignon Aveilend (1829 — 1837) füi* den französischen
König sein Werk (1382) „Directorium ad passagium faciendum"
scluieb.'' Der erste katholische Bischof von Chunavien, der zu
selber Zeit (1810 — 1818) als Suffragan von Dm'azzo auftaucht,
war ein Gascogner.' Damals war das Augenmerk der Päpste
• AAlb. 1, 500, 522, 525.
■■^ Jh-ecek, G. der Serben 1, 334 f., 359 f., 408.
' AAlb. 1, 514, 547, 581.
^ AAlb. 1, 552.
^ AAlb. 1, t)48 f., 759, 805.
'■• AAlb. 1, 699. 760. Vgl. Jirecek, Staat 2, 55 N. 6.
^ AAlb. 1, 6:!;;.
21i
selbst auf die Beset/Aing der l'furreii im Inneren Albaniens
gericbtet. ' Queer durch Alljunien dringt unaufhaltsam der Katho-
lisierungsprozelj bis vor Oclirid und zweifellos auf Vorschlag
niehi*erer albanischer Kirchenfürsten wurde -1320 ein Dominikaner
zum Erzbischof dieser griechischen Hochburg ernannt.- Vorläufig
gewiß Titularerzbischof, von der Kurie ähnlich wie auch andere
albanische Bisch öle ziemlich reich mit Geld unterstützt, scheint
er um lo46, als der Serbenkönig und bald nachher Kaiser
Dusan die Metropoliten des konstantinopolitaner Patriarchats
tiberall vertrieb, sogar auch tatsächlicher Erzbischof von Ochrid
geworden zu sein, denn nach meiner Ansicht ist er identisch
mit jenem Erzbischof Nikolaus, welcher an der Ki'önung Dusans
(1347) teilnahm.^ Unter Klemens VI. (1342—1352) begann*
eine intensive Tätigkeit der Minoriten und Dominikaner in Alba-
nien, die unter Innozenz VI. und ürban V. fortgesetzt wurde.
An die Spitze der Diözesen kamen lauter Reguläre. Große
Aufmerksamkeit wurde der von den Schismatikern schwer bedräng-
ten'' albanischen Linie an der slawischen Durch bruchszone im
Norden gewidmet. Schon im Jahre 1291 wurde hier „in Alba-
nien neben den Slawen" (in Albanie partibus iuxta Sclavos) die
verödete Sttidt „Sava" von Nachkommen alter katholischer
Bürger und neuen Einwanderern renoviert und bekam unter
Mitwirkung der katholischen Serbenkfhiigin Helene und des
Eranziskaner- und Dominikanerordens von Kagusa einen eigenen
Bischof, den „episeopus Sappatensis", dessen Diözese Anfangs
des XA". Jahrhunderts mit derjenigen von Sarda (= Polatensis
jMinor) vereint wurde." Die Reihe der Bischöfe von Sarda
1 AAlb. 1, 637 f.
2 Eubel, Hier. cath. 1, 69; AAlb. 1, 663 f.; Schäfer, Liber expeu-
5armn Johannis XXII., S. 674.
■• Jirecek, G. der Serben 1, 387; Staat 1, 53.
* Gay, Le pape Clement YI et les affaires d'Orient (Paris, 1904).
^ Im Jahre 1356 wird die Kirche von Balezo und das St. Johannes-
Kloster von Strilaleo bei Drivast als „ab scismaticis destiiK-tum" erwähnt
(Tlieiner, M. Slav. 1, 236).
" AAlb. 1, 515 : Jirecek, Staat 1, 60.
216
(Polatum), seit 1291 iinterbroehen. taucht unter dem Xanieit
„Sardensis, Scordiensis, Scordinensis, Scodriensis. Polatensis Minor" '
mit derjenigen der Bischöfe „Polatensis Major'' in der Zeit
Urbans V. wieder auf.' Die sehr alte geographische Zweitei-
lung der Provinz Polatum (Pilot) in Ober- und Unterj)ilot~^
zeitigte nämlich in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts
auch eine Zweiteilung des Bistums von Polatum (Sarda): der
Bischof von Unterpilot (Polaten.sis Minor) behielt den Sitz
in Sarda, während der neue Bischof von Oberpilot (Polatensis
Major), allem Anscheine nach, nach der Ai't der orthodoxen
serbischen Bischöfe und auch der katholischen Prälaten von
Arbanum und Stephaniaka in dem Benediktinerkloster St. Paulus
de Polato* seinen Sitz nahm. Um diese Zeit meldet sich
auch wiedermii der Bischof von Alessio. Suffragan von Durazzo,
und neben der fortlaufenden Reihe der Bischöfe von Suacium,
Scodra, Ulcinium, Dnvastum beginnt die Serie der Bischöfe
von Balezo (vor 1347), ^ eines Städtchens neben Skutari. und
diejenige der Bischöfe von Dagno (Danj, Dagnum), (vor 1361),
einer Burg in den Bergen ober Skutari, Sufh'aganen von
Antibari. Auch der östliche Endpunkt der albanischen Linie
im Norden, die Stadt Prizren, ein bisher orthodoxer Sprengel
mit einzelnen katholischen Pfarren," der einst zum Erzbistum
von Ochrid, später aber unter den serbischen Patriarchen
von Pec gehörte, bekam zur Zeit der guten Verhältnisse
zwischen den Balsas und Rom vorübergehend einen tatsäch-
lichen katholischen Bischof (um 1372), wie einst ej)hemer
' Der Name „Scordiensis, Scodriensis" ist meiner Ansicht nach
durch Unwissenheit des päpstlichen Schreibers (Farlati 7, 263 f.. 369 f.)
aus Sardensis entstanden, wobei auch der alte Name von Skutari Scodra
mitgespielt haben dürfte. Dementsprechend sind Emendationen Ijei
Eubel, Hier. cath. 1, 462 n. 2, 240 durchzuführen.
2 Eubel 1, 4.56.
■» AAlb. 1, 99.
■* Siehe unten.
» Höffer, Zeitschrift für kath. Theologie 19 (1895), 361 und 20,
164 und 21, 362, vgl. AAlb. 1, 653 N. 1.
« AAlb. 1, 74. vgl. 4><9.
21'
unter Papst Innozenz III. ' In der Archidiözese von Durazzo
erseheint jetzt (vor 1363) neben dem schon früher katholischen
Bischof von Chnnavien auch der liatholische Saltrasan von
Stephaniaka und an die Stelle eines Bischofs von Tzernik,' nach
meiner Ansicht einer byzantinisch-slawischen Fortsetzung der
primären Diözese Scampa, tritt vor 13(33 der katholische „episco-
pus Vregensis"' (Vergensis, Verganensis), ' im XV. Jahrhundert
bis 1451, wo er verschwindet, wiederum unter dem Namen
Cernicensis* bekannt, endlich im Jahre 1507 noch einmal' mit
seinem Urtitel „Scampiims" erwähnt: ein in der Weltgeschichte
vielleicht einziger Fall fünffacher Metamorphose, der einerseits
' 1204 „Abraham humilis episcopus Prisdriaui" (Tlieiner, M. Slav.
1, 29). Die späteren Bischöfe, die Eubel (Hier. cath. 1, 430) bis 1363
anführt, sind nicht sicher (Pissinensis, Pristinensis) als solche festzustellen.
Im Jahre 1375 (12. Juni) werden in den ragusanischeu Notariatsbüchern
Bücher erwähnt, „quos dimisit frater Johannes episcopus Prisrenensis"
(a. a. 0. „Presensis"). Jirecek (Staat 1, 68 N. 4) stellt die These auf,
daß darunter vielleicht ein Bischof zu verstehen sei, „der im jetzigen
Presja zwischen Ismi und Tirana residierte". Dies kann ich nicht akzep-
tieren, da ich für die Errichtung eines neuen Sprengeis bei Presja keinen
sichtbaren Grund finden kann und Presja, wenn es damals überhaupt
existierte, ganz gut unter den Sprengel von Durazzo oder aber unter
denjenigen von Kroja-Arbanum gehören dürfte. Zu bemerken ist noch,
daß im Jahre 1363 nach dem Tode eines gewissen Johann zum Bischof
von Prizren „confirmatus est Robertus er. s. Aug., iam praefectus a,
patriarcha Cpolitano" Eubel 1, 430). Roberts Nachfolger scheint der
obige Johannes (11.) gewesen zu sein. Unter Georg Balsa kam Prizren'
im Jahre 1372 (Jirecek, Casopis ceskeho musea 60 [1886] 267 X. 111 ;
G. der Serben 1, 442; Gelcich, La Zedda ed i Balsidi 86).
- Ein orthodoxer äo/isniax07tog (?) iXcofixov, wie es scheint,
noch um 1270 nachweisbar bei Lambros, Aiog ^J^XkfifiprjUbir 1 (1904)
240. Er wird hier mit einem Niketas, Erzbischof von Durazzo (f 1273)
genannt.
3 So genannt nach dem Flusse Vrego, welcher im Mittelalter auch
Scampinus, heute Skumbi heißt.
■* Bei Eubel, Hier. cath. 2, 140 fälschlich Ceruicensis genannt.
Parallele orthodoxe Bischöfe, dem Metropoliten von Ochrid unterstellt,
erscheinen in den griechischen Notitiae unter dem Nameu o 'lanuifiug
xftl 3ioi'5a»'ftoc (später = ^JHfindanyiov. Elbassan), s. AAlb. 1, 281.
■■' Ripoll, Bullarium Praedicatorum 4,584; Farlati, LH. sacrum 7, 434.
21S
von der Intensität des Znsamnienstof.les der kämpfenden Ejrclien.
anderseits aber von dem Beharrungsvermögen der kirchlichen
Institutionen ein beredtes Zeugnis ablegt.
In der zweiten Hälfte des XIV. Jaln-hunderts hat die
katholische Diözesenverfassung in Albanien ihi'en Höhepunkt
en-eicht mit den Bistümern von Ulcin, Scodra (= Skutari),
Suac, Sarda (= Scordiensis, Polatensis Minor), Sappa (::= Sava),
Dagno, Balezo, Drivast, Polato (Polatensis Major), Prizren,
Arbannm unter dem Metropoliten von Antibari und mit Alessio
(Lissanensis), Stephaniaka (Bendensis), Ki-oja, Chunavia, Wrego
(= Cernicensis, Scampinus), Aulona unter dem Erzbisehof von
Durazzo. Gegen den Orthodoxismus kämpfend hat Rom aus dem
Kern des mittelalterlichen Albanien, wo nicht nur auf der Ober-
fläche durch Errichtung von Bistümern, sondern auch dm'ch
tiefeingreifende Kleinarbeit des Benediktiner-, Dominikaner- und
Franziskanerordeus gearbeitet wurde, eigentlich ein katholisches
Bollwerk gegen den Islam geschaffen. Als der Andrang der
l'ürken im XV. Jahrhundert konstant wurde, verschwinden an
der Peripherie AU^aniens zuerst jene Diözesen, die vom Ortho-
doxismus nocli inuner stark dm-chsetzt waren. Die ileihe der
Bischöfe von Aulona hört noch' unter Mrksa Zarkovic, einem
orthodoxen serbischen Duodezfürsten, im Jahre 1399 auf; Cerni-
censis verschwindet im Jahre 14.51, Chunaviensis im Jahre
1.329. Kroja scheint nach dem Falle (1415) dem Erzbischof von
.Ochrid unterstellt worden zu sein.' Im Norden, an der ortho-
' Im Jahre 1425 „Croensis ecclesia oliin sub urchiepiscopatu Djr-
Qhachino", Faiiati 7, 415 ; vgl. Jirecek, Byz. Zeitschrift 13, 200 f. — In
den Provinzialbüchern der Kurie und natürlich a'ich in den Regesten
und Obligationsbüchern erscheint in der Mitte des XIV. Jahrhunderts
(s. Eubel 1, 224 und 2. Aufl. 1, 216) ein episcopus „Croacensis, Croya-
censis", dem Erzbischof von Spalato unterstellt, von Eubel (2, 156) noch
im XV. Jahrhundert (1476) separat geführt und von Wadding noch im
Jahre 1524 zu Spalato gerechnet. Meiner Ansicht nach ist dieser Bischof
in den meisten Fällen mit dem Bischof von Kroja identisch, denn erstens
Avivd der Name Crojacensis, Crojatensis, sogar Crajonensis in den Jahren
1498—1524 ausdrücklich für einen Bischof „in finibus Turcarum et
Venetorum iu Epiro" angewendet (Farlati 7, 431), weiter aber 'geht
219
doxen slawisclien Durcliljruchszoiie, wo die albanischen Kirchen
schon um die Mitte des XIV. Jahrhunderts von den Schisma-
tikern viel zu leiden hatten, wo der Bischof von Scodi'a schon
im Jahre 1^3 7 8 als Vikar von Bacs in Ungarn weilt,' der
Bischof von Alessio 1385 die Pfarre von Treviso leitet,'- der
Bischof von Suac sich im Jahre 1884 in Ragusa ständig nieder-
läßt,^ wo albanische Fürsten (Zachariae, Joninias) erst 1414 die
„secta slava et schismatica" verlassen und katholisch werden,"^
über auch den heranstürmenden Türken dienen,' entsteht unter
dem tüi-kischen Drucke sofort ein Wanken der katholischen
Positionen. Wie der Bischof von Kroja, nach dem ersten Falle
der Stadt (1415). muUte auch der Bischof von Dagno nach der
vorübergehenden Einnahme dieser Burg durch die Tüi'ken im
Jahre 1431 mit dem Domkapitel seine Residenz verlassen. Das
Kapitel lielj sich in dem nahe gelegenen Benediktinerkloster
diese Identität aucli aus einem speziellen Falle (Bischof Gualterius 1400
„episcopus Croensis", 1425 „episcopus Croacensis", Eubel 1, 224) heiTor.
In der Archidiözese von Spalato existierte niemals eine Diözese, von
deren Namen man das Attribut Croacensis ableiten könnte, wohl aber
wird in den Akten und von Schriftstellern des XI — XIII. Jahrhundei^ts
ein episcopus Croatensis, ein kroatischer Bischof genannt, identisch mit
demjenigen von Nona (Nonensis), einem (bis 1154) tatsächlichen Suffra-
gan von Spalato (Eacki, Documenta). Dieses Attribut des Bischofs von
Nona (Croatensis) scheint unter der Einwirkung des faktischen Croa-
censis (über die Verwechselung des t und c in den Akten s. Albe, Eevue
des questions historiques 188 [1913] 490 N. 1) im XIV. Jahrhundert,
als die Kurie viele Bistümer, die nur in der Tradition lebten, zum fak-
tischen Leben zu rufen versuchte, zu einem eigenen Titularbischof der
Archidiözese von Spalato geführt zu haben.
' Orig. (1373, 4. Juni) im Nationalmuseum von Budapest,
2 Farlati 7, 387, wo das Jahr 1395 in 1385 zu emendieren ist, da
dieser Bischof Gregorius zweifellos derselbe ist, der im Jahre 1373
(nicht 1393, wie es bei Eubel 1. Aufl. 1, 322) zum episcopus Lisiensis
ernannt wurde (Eubel 2. Aufl. 1, 309).
■^ Div. Cancelarie im Archiv von Eagusa.
* Theiner, M. Slav. 1, 348.
" Im Jahre 1401 Jorga, Extraits et Notes 1, 103 ; Scapolo,
Ateneo Veneto 8 (1908), 251 X. 2 ; Makusev, Istoriceskija i-azyskanija
67 N. 5.
220
St. Sophia nieder.' Wegen minimalem Einkommen des Erzbischofs
von Antibari wurde demselben im Jiilire 1467 die Diözese Suac.
deren Residenz schon im Anfange des XV. Jahrhunderts fast
in Trümmern lag imd deren Bischöfe meistens in Italien
lebten,- im Jahre 1474 aber auch Drivasto zur Verwaltung
übergeben," wobei die Anordnung der Kurie seitens der welt-
lichen Macht auf einen starken Widerstand stieß.* Die unter
den orthodoxen Serben versj)rengten und dem Erzbisehof von
Antibari unterstehenden katholischen Gemeinden verloren bald
jede Fühlung mit ihrem Kirchenfürsten. Im Jahre 1457 gibt
der Papst dem Pfarrer von Novobrdo bischöfliche Befugnis in
Bezug auf die Beichte, „da in dem von den Türken okkupierten
Kassien Bischöfe oder anderen Prälaten sich nicht trauen zu
verweilen".' Als man im Jahi-e 1520 nach einer mekr als
di-eißigjährigen (1477 — 1520) Vakanz wiederum zur Besetzung
des Bistums von Drivasto schritt, konnten die Zeugen sich nicht
mekr auf den Namen des letzten Bischofs zu erinnern." Der
Mire(Utenbischof von Alessio wohnte seit 1478 im Dorfe Kalmeti
und nach dem Falle von Skutari (1479) wird diese Diözese
ausdrücklich „titularis ecclesia in partibus infideliuni" (1492)
genannt ;" der Bischof des nahen Balezo verschwindet um diese
Zeit (1478) endgültig." Nach 1501 muß auch der Erzbischof
1 Im Jahre 1431 sitzt iu Dagno ein türkischer Kefalija (Jirecek,
Arch. für slavische Philologie 19, 92); im Jahre 1434 wird ein „cano-
nicus ecclesie s. Sophie de s. Sophia Dannensis diocesis ei-wähut (Theiner,
M. Slav., 1, 367 ; Jorga, Notes 2, 322). Im Jahre 1433 ist der Bischof
von Dagno zugleich SufFraganbischof von Kameniec in Podolien (Eubel,
2, 158).°
-' Farlati 7, 299.
3 Theiner, M. Slav. 1, 499.
* Dagegen sträubte sich nämlich die Republik Venedig und 1476,
28. Juni beschließt der Senat die Einkünfte des Erzbischofs von Anti-
bari zu sequestrieren, solange derselbe auf das Bistum von Drivasto
nicht Verzicht geleistet (Senato Mar. 10, fol. «3 im Venez. Archiv).
° Theiner, M. Huugariae 2, 292.
6 Farlati 7, 319.
7 Ebd. 7, 319.
« Ebd. 7. 209.
221
von Duruzzo uus der Stadt auszielicii. wohnt in Iioni und ist
im Jalire 1535 „gar nicht verpHiehtet bei seiner Kirche zu
residieren" ; später residierte er in Delbiniste, einem Dorfe im
Mattale, das noch heute als eine Sommerresidenz giUJ Nach
1570 wohnte der Metropolit von Antibari in Budva.'- Im Süden,
wo der Katholizismus nie festen Ful-i fassen konnte, und im Norden,
wo sich die beiden alten Kirchen bis in die Türkenzeit hinein
befehdeten, am östlichen Rande der Durchbruchszone unterlag
das albanische Element dem Islam, aber gleich der orthodoxen
slawischen Masse in der Durchbruchszone (Montenegro), wider-
stand es demselben ziemlich zähe in seinem Kern trotz des
Übei-trittes der meisten nicht ausgewanderten Adeligen^ zum
Islam. Im Jahre 1518 befahl die Kurie den Bischöfen von
Alessio, Sappa (Sarda. Polatensis Minor), Seodra, Polato, Dri-
vasto, Kroja, sie mögen ihre Residenzen beziehen, „da in diesen
Gecrenden sehr viele christliche Klei^ker und Laien sich befin-
den.* Die erstgenannten vier Diözesen erhielten sich im alba-
nischen Medium (Mirediten, Hotten. Klimentiner) bis in die
jüngste Zeit neben den beiden Metropoliten von Antibari und
Durazzo. für Avelch letzteren im Jahre 1798 -wiederum einmal,
wie einst am Ende des XII. Jahrhunderts behauptet wm-de,''
er habe keine Suflfraganbischöfe. Alle andern Bistümer ver-
schwinden unter der Türkenherrschaft entweder plötzlich wie
z. B. Balezo oder Ulcin mit dem Falle der Stadt (1478, 1571),
oder aber allmählig, indem sie noch eine Phase der Kontraktion
mit andern Bistümern durchmachen wie Kroja, Sarda, Drivast etc.
An dieser Stelle soll als Übergang zum zweiten Abschnitt
auch emer exotischen kirchlichen Kreation des XY. Jahrhunderts
an der orthodoxen Durchbruchszone Erwähnung getan werden,
1 N. Fr. Presse 1910, 27. April.
3 Farlati 7, 106.
^ Schon vor 1428 trat Georg Skenderbeg zeitweise zum Lslam über
(Jirecek, Arch. slaw. Phüol. 19, 90).
* Farlati 7, 247, 2(35, 280.
5 Seitens des damaligen Erzbischofs von Antibari, der damals
Alessio, die einzige SufFragankirche von Durazzo, an sich reißen wollte
(Farlati 7, 394).
222
die schon manchem illteren kirchlichen Geschichtsschreiber Adel
Kopfzerl>rechen verursachte und in der neueren Zeit selbst der
Kurie vollkommen rätselhaft erschien. Es ist dies der „archi-
ei^iscojDus Crainensis (Craynensis)". ein Metropolit, der in den
Akten zwischen 1452 — 1495, also zur Zeit des türkischen
Hochdruckes erwähnt wird, dessen Entstehen aktenmäßicp auch
heute noch völlig dunkel ist, dessen Residenz man in Krain,
in der Makarska, in Albanien suchte, von dessen Kompetenz
]nan nur soviel wußte, dali er keine Suffragane besaß ' und
daß die Series der Metropoliten aus ganzen sechs Männern
bestand, von denen zweien, einem Albaner und einem Ki'oaten.
ein Platz in der Weltgeschichte gebührt.
An der Westseite des Sees von Skutari, 8V2 Stunden
Fußweg von Scodra entfernt, in der Landschaft Krajina mit
vorwiegend albanischer Bevölkenmg,- am Fuße des Berges
Katrkol stand gewiß schon seit dem X. Jahrhundert eine durch
das ganze Mittelalter mit wunderbarem Nimbus umwobene
Marienkirche und später Kalugjerenkloster, die „Precista Kra-
jin.ska".^ Einst neben der Residenz (cm-ia) eines dioklitischen
Serbenfürsten gelegen, der unter dem Namen des hl. Wladimir
(t um 1016) in den griechischen Offizien sogar als Patron von
D}Trhachion gefeiert, aber auch von den Romanen und Alba-
nern der (Städte als solcher akzeptiert * wurde, kam diese
Kirche für eine Zeitlang '' in Besitz seiner Reliquien, um
' Färlati 7, 437 f. ; Eubel 2, 155.
- „Kiuinski Arbanasi" um 1330 (AAlb. 1, G79). Wenn dieses
Diplom eventuell auch gefälscht ist, so ist seine Entstehung gewiß in
das XrV. Jahrhundert zu versetzen, vgl. AMb. 1, 166 und Miklosich,
M. Serbica p. 133 (1348).
•■' So genannt in den slawischen Urkunden des Balsa III., heraus^',
von Ducic, Glasnik srp. 27, 190 (U13) und 47 (1879) vgl. Rovinskij,
Zumal min. prosvescenija 229 (1883 Sept.) 63.
* Im Jahre 1405 und 1426 wird am Territorium von Dulcigno
ein Oi-t S. Vladimir genannt (Ljubid, Listine 5, 84 und 9, 15 vgl.
Makusev, Ist. razyskanija 5).
" Bis um das Jahr 1215, als die Epiroten den Heiligen in ihre
Seestadt wegführten. Heute liegen die Gebeine des hl. Johannes Wladimir
223
welche sieh uocli an der Wende des XII. und XIII. Jahr-
hunderts, am Festtage des hl. Whidiniir (22. Mai) eine Menge
Volkes zu versannneln ptiegte. Die infolge ihrer poetischen
Behandlung durch Kacic (f 1G70) auch heute noch bei allen
Südslawen gut bekannte Heiligenlegende über Wladimir und
seine Gattin Kosara, ' in ihrer ältesten bei Presbyter Diocleas -
erhaltenen Fassung hie und da noch mit albanisch-slawischen
heidnischen Motiven dui-chsetzt, umgab mit warhaftem Glorien-
schein die kleine, damals schon orthodoxe Kirche samt Kloster
von Krajina, die noch am Ende des XVII. Jahrhunderts bestand,^
heute aber eine von Efeu umrankte Ruine bildet in einer von
mohammedanischen Albanern bewohnten Landschaft an der
einstigen türkisch-montenegrinischen Grenze.* Von der ganzen
Pracht der einstigen berühmten Wallfahrtskirche blieb nichts
übrig als Wladimirs Kreuz, „das Kreuz von Krajina" (Krajinski
krst), welches seit der Bekehrung der Ki-ajma zum Islam im
Dort'e Velji Mikulici im Gebiete der Mrkojevici zwischen Diil-
cigno und Antibari verwahrt wird. „Am Pfingsttage pilgern
alljährig sowohl Mohammedaner, als griechische and lateinische
Christen mit diesem Ki-euze auf den Berg Rumija (l-'iOö Meter)
frühzeitig im Morgendunkel, damit die aufsteigende Sonne den
Zug auf dem Gipfel erreicht, von welchem sich eine gewaltige
Rundsicht über den See von Skutari, die Gebirge von Monte-
negro und Xordalbanien und das Küstenland zwischen Cattaro
und Dm'azzo eröfthet."^
in dem Kloster des hl. Johannes (Siu Gjon bei Elbassau); Novakoviö,
Prvi osnovi knjizevnosti, (Belgrad, 1893), 228 ff. ; Jirecek, G. der Serben
1, 207 und Staat 1, .50).
1 Arch. für slaw. Phil. 13 (1891) 632.
- Cmcic, Ki-onika popa Dukljanina (Kraljevica lö74) S. 41.
^ Siehe die Beschreibung des damaligen Erabischofs von Antibari
bei Farlati 7, 141 und 437.
* Ruinen, beschrieben von Jastrebov, Glasnik srp. 48 (1880)
367 f. 401 und Spomenik srp. akad. 41 (1901) 154 f. Vgl. Jirecek, G.
der Serben 1, 207 und Glasnik srp. geograf. drustva 1914, 150.
° Jhecek, G. der Serben 1, 207 f. nach Jasrebov-Isevid, Godisnjica
Nikole Cupica 24 (1905) 235 f.
•221
Es \\nv /Aveifellos derselbe Xiiiibtis. der lieute nocli im
Kreuise von Krajina kondensiert eine Erscheinung ohne ihres-
o-leiehen eiV/ielt und den schwerwieo-enden Unterschied dreier
Kelio'ionen für einen Augenblick zu verwischen vermag, welcher
in Verbindung mit den damals (1439) sehr ernst gemeinten
Unionsverhandlungen das Erzbistum von Krajina schuf. In einer
Zeit, als seitens der Kurie gegen renitente Schismatiker, die
sich hier wie auch in Griechenland ' öfters mit den Türken
gegen die Lateiner verbündeten,' fast mit gleicher Wucht ge-
kämpft wurde, wie gegen die Türken selbst, ist es nur natürlich,
wenn Rom alles auflsieten wollte, um in den Besitz eines so starken
Machtfaktors zu kommen, wie die Precista Krajinska gerade
Anfangs des XV. Jahrhunderts für die Volksseele in der Durch-
bruchszone war: und dies nmsomehr, als durch die damit
erzweckte Katholisierung des maritimen orthodoxen Slawentums
(Montenegro) der dalmatinisch-kroatische und der albanische
katholische Damm in einander gegriffen hätten ! Wer Rom auf
diesen Machtfairtor aufmei'ksam gemacht und wie die Pourparlers
gefühi-t, ist nicht bekannt. Es war dies jedenfalls ein ausgezeich-
neter Kenner der dortigen Verhältnisse : ich denke an Paulus,
den dritten ErzbLschof von Krajina, der noch als Pfarrer von
Treviso über die Republik Venedig, dann aber als Bischof von
Drivast in dieser Hinsicht auf Rom auch direkt einwirken konnte.
Dabei ist aber auch die Mitwirkung des bertihmten Dominikaner-
kardinals Johann Stojkovic aus Ragusa (f 1443) als fast sicher
anzunehmen.^
Tatsache ist, daß vor 144(5 * ein gewisser Theodosius, wahr-
' Siehe den Verrat des griecliischen Erzbischofs von Athen
Makarios im Juhre 1395 bei Hopf 2, 60 N. G3.
- Im Jalire 1462 gestattet der Papst dem Kommendatar der großen
Benediktinerabtei Rtac (Rotezo) bei Antibari, er könne die Beute, die
er „den Türken und den slawischen Schismatikern" genommen, behalten
(Theiner, M. Slav. 1, 463).
•' Über ihn s. Jorga, Notes 2, 1 X. 1 ; Beer, Serta Harteliana
(Wien, lö96), 270 ff.
■* Der „archiepiscopus Sclavonensis de Craina" wird das erstemal
1446, 12. August in venezianischen Akten genannt (Senato Mar. 2, fol.
225
selieinlich Igumen des Klosters yoii Krajina, zum Erzbischof
erlioben wurde. Der Umstand, dal.'t dieses berühmte Kloster einen
Erzbisehot' bekam, konnte in dieser Gegend gar nicht aut'tlillig
wirken : befanden sieh ja dtjch fast alle Residenzen der serbi-
schen orthodoxen Bischöfe (je})iskup. biskui^) in Klöstern, wie
auc-h die des Erzbischofs von Zica selbst.' Bald wurde aber
Theodosius. zweifellos, weil für Katholiken unverlälUich. seiner
Würde enthoben. An seine Stelle kam (14.')8) Sabbas. Bischof
Ton Thermopjlae. Schon der Name dieses Prälaten — Sabbas.
Sreti Sava hieß auch der Gründer der serbischen autokephalen
Kirche — zeugt von der großen Umsicht, mit der diesmal die
Kurie hier verfuhr. Als dritter Erzbischof von Krajina erscheint
im Jahre 1454 ein Mann von ausgezeichnetem Talent und
riesiger Ambition, zweifellos ein Nordalbaner aus dem vor-
nehmen Geschlechte der Dusmani in Polato.- Im Jahre 1440
l'Hj, weil er angeblich einige Besitzungen der Kirche „s. Maria de
Goiiza" an der Bojana (1387 in ragusanit-chen Dokumenten „s. Maria
de Goriz de Ludrino", Jirecek, Das christliche Element 19) mit Gewalt
entrissen hat. Der Senat ordnet dem Kapitän von Skutari an, die
Angelegenheit zu untersuchen. — Unter den „Metropolite Craine'^ bei
Ljubic. LLstine 9, 194 (1444) scheinen noch die oi-thodoxen Bischöfe von
Zeta gemeint zu sein.
■ Jirecek Staat 1. 47.
- „Cognomento Dussius" sagt Farlati 7, 240. Dieser Beiname ist
meiner Ansicht nach kontrahiert oder verdorben aus Dusmanus. deni
Xamen des Ahnen der Hemi von UnterpUot im XV. Jahrhundert (Ljubic.
Listine 5. 44 vgl. 10 und Jorga, Extraits 1, 139 und Hopf 2. 97 X. 42).
So wird auch bei Farlati (7, 270) ein BLschof von Polato (1427—1440)
Dussus genannt, der bei Eul>el 1, 424 ausdrücklich Dusmanus heißt. Was
die alten Biographen Skenderbegs über die Herkunft Pauls aus der I>ri-
va.stiner Familie Angeli (vgl. AAlb. 1. 468) erzählen, ist zwar nicht
. kontrollierbar, aber gewiß falsch, denn mau kann mit Bestimmtheit
annehmen, daß hier eine Verwechslung dieses Paulus mit seinem Zeit-
genossen Paulus, Erzbi-schof von Durazzo (14H0 — 1469j und intimem
Freund Skenderbegs, vorliegt. Am 2U. Dezember 147ö erteilt der Senat
von Venedig „an Petras Angelo aus Drivasto (Pecro Angelo de Drivastol.
einen Brader des vei-storbenen Erzbischofs von Dui-azzo, der im Dienste
iler Komune starb'", für seine ausgezeichneten Dienste eine monatliche
Pension von 6 Dukaten iSenato Mar. 11, fol. 5 v.). Demnach führte
15
226
nocli Pfarrer der Augustinerkirche von Treviso unter Venedig,
wurde Paul zum Bisehof von Svac,' dann 1440 zum Bischof
von Drivasto ernannt. Als solcher weilt er im Jahre 1452, alsO'
«cerade zur Zeit der Dethronisation des ersten Erzbischofs von
Ki'ajina, in Rom und wird im Juli dieses Jahres vom Papst
als Legat zur Schlichtung der Feindschaft zwischen Skenderbeg^
und der Familie Dukagin nach Albanien ausgesandt.- Zwei
Jahre später wurde er Erzbischof von Krajina, behielt aber
daneben die Administration der Drivastiner Diözese. Im Jahre
1456 erwirkte er bei Papst Kalixt HJ.. in dessen hoher Gnade
er stand, die Exemption der Drivastiner Diözese von der Gewalt
des Erzbischofs von Antibari und ihre dhekte Unterordnung
dem Päi)stlichen Stuhle, was ihm zweifellos die Feindschalt des
damaligen Erzbischofs von Antibari zuzog, der m dem ambitiö-
sen Erzbisehof von Ki-ajina einen gefährlichen Rivalen erblicken
mußte. Eine Flut von Denunziationen wurde gegen Paul
nach Rom geschickt ; er gebe dem griechischen Glauben den
Vorzug, er predige, daß der Römische Stuhl selbst die Griechen
und Russen beschütze, er exkommuniziere Katholiken, endlich
er lasse vor sich ein Ki-euz tragen und brüste sich im Besitze
päpstlicher Gewalt zu sein (preterea crucem erectam ante se
deferi facit et se j)apali potestate fungi asserens).^ Durch den
Tod des Erzbischofs Paul (vor Oktober 1457) wurde der Lauf
der vom Papste im Juni 1457 gegen ihn angeordneten Ünter-
Erzbischof Paul tatsächlicli den Familiemiamen Angelus, da er aber,
bevor er zum Erzbischof Avurde, Archidiakou von üurazzo war (Eubel
2, 164), so ist es anzunehmen, daß er ein geljorencr Durazziner war,
daß also nicht er aus Drivasto, sondern sein Bruder Peter aus Durazzo
nach Drivasto kam, um doi-ten zum Ahnherrn der Familie Angeli zu
werden, die sich im XVI. Jahrhundert schon den Herzogstitel (ducibus
Drivasti) aneignete (AAlb. 1, 468).
' Als solcher machte er sich für die Rückeroberung Drivastos und
einiger Orte in Zeta äußei-st verdienstlich und erhält 1443 (11. April)
vom venezianischen Rat als Ersatz für den erlittenen Schaden S Dukaten
monatlich (Senuto Mar. 1 fol. 166V
2 FarlatI 7, 241.
3 Theiner, M. Slav. 1, 424 ; Farlati 7, 242.
227
suchung für immer unterbrochen. Aber trotzdem ist es gur nicht
schwer die oben angelühiien Ankhigen gegen den Erzbischof
auf ihr wahres Mal.) zurückzufühi*en. Im orthodoxen Medium
postiert und auch gegen Türken ankämpfend konnte er seine
Mission nm* so erfolgreich durchführen, wenn er gegen den
orthodoxen Glauben nicht allzuschroff auftrat. Die Verfolgung
jener slawischen Priester, die sich in den Landschaften von
Cattaro bis Alessio den Beschlüssen des Florentiner Konzils
nicht fügen Avollten, übernahm ja sowieso und wie es scheint
ziemlich gründlich die Kepublik Venedig.' Als Bischof von
Drivast von seinem Metropoliten miabhängig gemacht, wollte
er als Erzbischof von Ki-ajina, um seine Autorität zu steigern,
dem Erzliischof von Antibari ebenbürtig erschemen und vielleicht
auch das eben jetzt im Entstehen begriffene Primat von Serbien -
an sich reißen. Dies, so Avie das Imitieren des uralten Brauches
des Erzbischofs von Antibari. das Ki-euz vor sich tragen zu
lassen,^ war sein Krimen!
Nach zwanzig Jahren Sedisvakanz liel.j wiederum ein Erz-
bisehof von Ki-ajina, und diesmal ganz Europa, von sich sprechen.
Als Vertrauter des römischen Kaisers führte Erzbischof Andi-eas,
ein Ki-oate aus dem hochadeligen Geschlechte der Jamometici,
im Jahre 1480 wichtige Verhandlungen mit Papst Sixtus JV.
Genial, em unwiederstehlicher Redner und Agitator, hochmütig
und abenteuerlich kühn, im mehrfachen offenen Kampfe gegen
den Papst, machte dieser Domüiikaner den Xamen seines Erz-
bistums berühmt, sich aber unglücklich. Seine Agitation füi" die
Forfsetzmio^ des ano-eblich unterbrochenen Konzils von Basel
sichert ihm einen vohrnehmen Platz in der Reihe der Revolu-
tionäre der römischen Kirche. Amoviert starb er (um 1483) im
' Siehe den Protest des Fürsten von Zeta Stephan Crnojeviö voiu
Jahre 1453 bei Ljubic 10, 22 vgl. 9, 4-33 f. und auch Documenta,
spectantia historiain orth. dioeceseos Dalmatiae et Istriae 1 (Jaderae
1899) 1 ff. — Doch protestierten die Zetaner im Jahre 14")t) auch gegen
den „arcivescoTO latin in Craina" (Ljubic 10, 68).
- Im Jahre 1475 nennt sich Stej)han, Erzbischof von Antibari
„totiusque Servie primas" Farlati 7, 96).
■■' AAlb. 1, 63, 68.
15*
228
Keiker i^u Basel.' Bald nach ihm erlosch gänzlich das durcli
die Türkenherrschaft (1480) schon titulär gewordene Er/.bistuni
nm Krajina.
n.
Die orthodoxe. Durchbruchszone im einstigen Dioklien und
i'oniorje (Maritima, heute Montenegro), worin dem Erzbischof
von Ki-ajina im XY. Jahrhundert eine Nivellierungsrolle zufiel,
ist. wie wir schon aus der Genesis der Diöze.sen sahen, eine
Sekundärerscheinung dem Katholizisnms gegenüber. Dem ur-
sj)rünglichen Metropoliten von Ragusa, bzw. dem Usurpator-Erz-
bischof von Antiban unterstanden außer den albanischen Städten
auch die Landschaften Tribunia (Travunia, Tribinja, Trebinje)
zwischen Ragusa und Cattaro, Zahlumien (Zahlmije) bis zur
Xarenta. dessen Bischof in Stagno (Ston. ^rayvör, 2Ta^v6i\
Stamnum) auf der heutigen Halbinsel Sabbioncello residierte,
ferner die „Serbiensis ecclesia" im Lande der eigentlichen Serben,
hii XIII. Jahrhundert identifiziert mit derjenigen von Bosnien.'
Die Namen der serbischen Fürsten des IX. Jahrhunderts sind
eher lateinischer als griechischer Art ; in der kirchlichen Termi-
nologie der Serben sind auch lateinische Spuren zu finden nnd
in einer kleinen Kirchenruine im Limtale fand man Fragmente
einer lateinischen Inschrift aus dem IX — X. Jahrhundert." Alle
Füi'sten von Dioklien waren dem Papst ergeben. Fürst Bodin
emj)fing (109G) die durch Scodra ziehenden französischen Kreuz-
fahrer auf das herzlichste. Die Grabeskirche dieser Fürsten war
1 Über ihn sehr eingeheud J. Schlecht, Andrea Zamometic und
der Basler Konzilsversuch vom Jahre 1482., 1 (Paderborn, 1903) 8 ff. u.
Nachträge 152 ff. (Quellen und Forschungen, Görres-Gesellschaft Bd. 8V
Die Frage der kroatischen Herkunft Andreas" löste der Agramer Antiquar
M. Breyer (Pastor, Gr. der Päpste, 3. Aufl. 2, 580 K. 1), der sein lite-
rarisches Wissen in dieser Hinsicht auch mir bereitwillig zur Verfügung
stellte. Über das uradelige kroatische Geschlecht s. Klaiö, Rad Jugosl.
akad. 130 [1897], 6.s.
2 AAlb. 1, 211, 214; Jirecek. G. der Serben 1, 117 f. 21^ f.
' Patsch, Wis.s. Mitteil, aus Bosnien 4. (189Ö) 295; Jirecek, ^. a.
<>. 174 f.
22 y
die alte Benediktinerabtei des hl. 8ergiiis und Bacrhus an der
Bojana.' Um das Jahr 1113 gab es in Ribnica (heute Podgu-
rica), fünf Kilometer von den Ruinen der römischen Doklea nur
lateinische Priester, und so kam es, daß der Gründer des serbi-
schen Reiches Großzupan Nemanja die lateinische Taiife erhielt."
Die Unterschiede zwischen der östlichen und westlichen Kirchs
waren in diesen Liindern selbst noch im XII. Jahrhundert nicht
klar zum Bewußtsein gekonnnen, aber der Ditferenzierungsgerni
war entlang der ganzen adriatischen Küste schon an der Wende
des IX. Jahrhundert in der slawischen Liturgie ' vorhanden. In
einer Cattaroer Originalurkunde vom Jahre 116() wird das Wort
„abbas" im Texte zweimal von derselben Hand mit „archiman-
drita" überschiieben.* In einer sehr interessanten, im Jahre
1199 in Antibari abgehaltenen Synode w\u-den Beschlüsse gegen
die Priesterehe und gegen das Tragen des Bartes gefaßt.' In
der echten i);ipstlichen Bulle vom Jahre 1089 werden dem
katholischen Erzbischof von Antibari „onmia monasteria tam
Dalmatinorum (Latinorum), (piam Graecorum atque Sclavorum",
die sieh damals wohl hauptsächlich durch die Sprache ihrer
liturgischen Bücher von einander unterschieden, unterordnet.''
^lan sieht klar die Poren, durch die der orthodoxe Durchsicke-
rungsprozeß im katholischen Damme sofort begann, als die
Serben ihre orthodoxe Nationalkirche erhielten (1219) und auch
ilire politische Macht besser konzentrierten."
Einer der acht Bischöfe, die mit dem ersten „Erzbischof
aller serbischen und der Küstenländer" der orthodoxen Kirche
dienten, der Bischof von Zeta. nahm seinen Sitz in einem
Kloster am Meere in einer Bucht auf der Südseite des Golfes
von Cattaro. im Mittelalter von den romanischen Städtlern
' AAlb. 1, &>>, 76.
- Ju-ecek, G. der Serben 1, 257.
•'' Darüber Jh-ecek, a. a. 0. 1, 174—179.
* AAlb. 1, 93.
5 AAll). 1. 120: Jirecek a. a. O. 1. 229.
" AAlb. 1, 68 vgl. 63. Jirerek 1. 179.
'• .Tireeek, .Staat 1, lö f.
230
„^^. Michiiol in culfo Catari" genannt, mit scheiner, ans roten
und weii.len Steinen erbauten Episkojialkii-elie des hl. Michael.'
Bis fast vor die Tore einer romanischen Stadt mit katholischem
Bischof reichte die „Metochia" des hl. Michael,- aber die vor
ihi' liegenden kleinen Inseln (St. Gabriel = Stradiotti) gehörten
auch weiterhin zum Sprengel von Cattaro.^ Schon am Anfange
des XIII. Jahrhunderts mußte der lateinische Bischof von Zach-
lumien sich aus seiner Residenz (Stagno) zm-tickziehen und lebte
in der Abtei von Lacroma (Lokrum), später übersiedelte er auf
die Insel Curzola.* Seine Residenz okkuj)ierte ein orthodoxer
Bischof, dessen mit vielen Gütern beschenktes Bistum aber
infolge vieler Kj-iege bald verödete und der sich ins Binnen-
land (endgültig mn 1318), in das Peter-Pauls-Kloster am Lim
zurückziehen mußte.' Nach 1334 verblieb in dem von den
Ragusanern wiedereroberten Stagno, einer ausdrücklichen Be-
stimmung Stephan Dusans entsprechend, nur ein gewöhnlicher
serbischer Geistlicher, um in den dortigen Kirchen zu „singen"."
Zwischen 1254 — 1260 wurde Salvius (Slavius), Bischof von
Trebinje, früher Abt von Lacroma, durch die Schismatiker seines
Bistums beraubt (per scismaticos episcopatu Tribuniensi ac bonis
suis Omnibus spoliatus), lebte in Ragusa als Administrator seines
früheren Klosters, darin von der ragusanischen Gemeinde gestört.
Im Jahre 1265 befiehlt der Papst dem Erzbischof von Antibari,
er möge in dieser Angelegenheit eine Untersuchung einleiten.'
Nach dem kleinen Benediktinerkloster S. Maria Annunciata von
Mercana, auf einem Inselchen vor den Ruinen von Epidaur,
' Die Ruinen beschrieben von Crnogorcevic in Starinar lU (1898)
(1—73 mit 15 Tafeln ; Jirecek, Staat 1, 50 N. 2.
^ Über die hundertjährigen Fehden der Bürger von Cattaro mit
den Leuten von Lustica s. Gelcich, Memorie storiche de Bocche di
Cattaro (Zara, 1880) 18 ff. und La Zedda 56 ff.
■' Theiner, M. SLiv. 1, 215 (1346); vgl. Jirecek, G. der Serben
1, 209.
■* .Jirecek, Staat 1, 58.
•"' Ebd. 1, 47 f.
■ " Ebd. 1, 58 und Festschrift für Jagic (1908) 530.
' AAlb. 1. 252.
231
tla^ der Bischof yöu l'rebinje im XIY. Jahrhundert zum Sitz
-erhielt, hieß derselbe auch „episcopus Mercaue" und war in
der Eeo-el Vikar des Erzbischofs von Ragusa.'
Im Osteck Nordalbaniens stand die orthodoxe Stadt Prizren
mit einer katholischen Pfarre ' anfangs des X]y. Jahrhunderts
unter, orthodoxer geistlicher Herrschaft. Der von Uros HI.
reich dotierte und in hoher Gnade o-ehaltene Bischof Arsenius
(lo3l — l'-VS'6) hatte auch die Burg von Prizren (Goruji grad,
Visegrad, heute Stara Kalaja, Kyz Kalaja) mit der Burgkirche
St. Nikolaus als Hort für die l)ischöfliche Schatzkammer in
seiner Gewalt, er hatte auch die Burgwache aus seinen Bauern
zu stellen.' Die geistliche Herrschaft verblieb in dieser Stadt
auch unter Dusan, nur daß die Burg dem daneben von Dusan
(1348) erbauten Kloster der Erzengel Michael und Gabriel
(da jest mestohranilnica crkovnaja mesto pirga) übergeben wm'de ;
dafür erhielt das Bistum als Entschädigung drei Dörfer.*
Zu dieser Zeit war natürlich das ganze ;dbanische Eck
um Prizren schon orthodox. Die undiegenden Dörfer und Weiler
(Slamodraze, Neprobista, Momusa, die beiden Hotca) befanden
sieh, schon seit dem Ende des Xll. Jahrhunderts im Besitze
des berühmten Klosters Chilandar am Athosberge. ' Unter
1 Jh-ecek, Staat 1, .57 f.
^ Theiner. M. Huiig. 1, 701 (134G) vgl. M. Sliiv. 1, 215.
■■' Die Urkunde in Glasnik srp. 49 (1881), 260-266 nacli meiner
Ansicht (AAlb. 1, 749) aus dem Jahre 1331, vgl. AAlb. 1, 764.
■* Das Diplom für dieses Kloster herausgegeben von Safarik, Glas-
nik srp. 1.5 I,1S62), 209 ; Sreckovic, Sinan-pasa (Belgrad, 1865) 7 — 67 ;
Novakovic. Zakouski spomenici 683 — 705. Über das Jahr Jirecek, Spo-
menik srp. X[, 18 und Radonic, Ljetopis Matice srp. 180, 74. Über die
obige Stelle Sreckovic, Istorija srp. naroda 2, 558 N. '2 und Jirecek,
Staat 1, 48. Vgl. Jirecek, Handelsstraßen 07 f. und Jastrebov, Spomenik
41 (1904). 45. — An sehr exponierter Stelle gelegen ging das Kloster
gewiß schon im XV. Jahrhundert zugrunde. Im Jahre 1372, als um
den Besitz dieser Stadt zwei Teilfürsten stritten und Georg Balsa die
Burg gegen Zupan Nikola Altomanovic verteidigte, flüchteten die ragu-
sanischen Bürge i- von Prizren in dieses burgartige Kloster (Jirecek,
Casopis ceskeho musea 60, 267 und (ieschichte der Serben 1, 142 N. 2).
•■' AAlb. 1, 113 vgl. .545.
232
Stephan Dragutin (127() — 1281) erhielt dieser ^jtilt nuth die
Kirche des hl. Demetrius in Pri/ren, ' unter Stephan Dnsan
die Dörfer (1334) Dobrnsta mit der Kirche des lil. Nikolaus,
Zuri, A'rbnica, Vojevici und einen Anteil am Zoll von Spas
lind Prizren.'- Nach dem Tode Dusans erholien die Mönche von
Chilandar Ansprüche und fabrizierten auch die entsprechenden
Hechtstitel ' auf Steuereinhebnngen in Sankt Sergiiis an der Bojaiia
lind an der „Breiten Fuhr' (Siroki Brod) bei Alessio, ^ so wie
auch auf andere Besitzungen in der Landschaft um Prizren, die
Toll mit Metochien (furd/ioi' =^ Klostergut, metohija sy. Spasa.
metohija Hotca) unter Oberverwaltung von Mönchen „Ikonomen"* '
endhch diesen Namen auch par excellence behielt.' Audi in
Unterpilot am rechten Ufer des Flülk-hens Rioli hatte das
Kloster Chilandar im XIV. Jahrhundert Besitzungen (Murici,
Kalogeni, Kamenice). die an diejenigen des serbischen Klosters
Decani grenzten. " Dieses äußerst reiche," im Jahre 1330 am
waldigen Au.sgange einer Schlucht am Weißen Drim gegrün-
dete, noch heute bewohnte Kloster hatte nämlich auch hier
zwischen Cijevna (Zem) und Kioli viele Güter: aus einem Dorfe
(Nikita) in Polato mußten zwei Bauern dem Kloster jährlich
zusammen 0000 Seidenkokons liefern." Das schon erwähnte
' Stojanovic, Spomenik srp. 3, 11 ; Novakovic, Zak. spomenici 387.
•^ AAlb. 1, 777 ; Safarik, Pamatky 2. Xnü. Listiny 99 -104 = Nuv;i-
kovic, a. a. 0. 418 (1347).
■■' Die Urk. bei Floiünskij. Athonskije akty ti3 0'> = Novakovic
718 ist evident falsch, aber gewiß noch im XIY. Jahrliiuulert iiacli den
echten Urkk. (aus dem Jahre 13-5.5) bei Florinskij 73 := Novakovic 133
fabi-iziert.
■* Zuerst erwähnt in der L'rkk. von Banjska (ed. .Tagic 33) vsrl,
Jirecek, Staat 2, 72 N. 3. Die Lage geht klar hervor aus Miklosich.
M. Serb. 177 (1368). Vgl. .Tastrebov. Spomenik 41, 199.
^ Im 1342 der Mönch Foan „ikonom" von Hoca (Miklosich. M. S. 1 16t.
«AAlb. 1, 166 N. 1 ; .lirecek, Staat 2, 37.
• AAlb. 1. 545, 798.
* Nach der Rechnung Novakovid' (Selo 216 if. vgl. .lirecek, Staat
2, 37) besaß dieses Kloster 4U Dörfer und VV^eiler. darin 2166 Häuser,
9 Katune mit 266 Häusern oder Faniilicn der Wlaclicii.
» AAlb. 1, 746.
•233
Erzengelkloster von Prizren besaü unter seinen »iO Dörfern
und Weilern neben 17 albanischen und wlachischen Katunen
im Nordeck von Prizren auch eine von katholischen All)aneni
bewohnte Dorfgruppe westlich vom Zusamnientlul,) der beiden
Drim im Oberpilot (»Siklja, Krujmada, Krsti. Sakato, wo die
katholischen Geistlichen dem Kloster eine l^teuer in Wein zu
entrichten hatten, in Unterpilot aber das große Dorf Kupelnik
(Cupeluich, Copenico, Koplik) mit vorwiegend slawischer Bevöl-
kerung, an dessen Gemarkunuren die Grenzen der Güter dreier
orthodoxer Klöster (Chilandar, Decani, Prizren) zusammenliefen,
noch im Jahre 1416 voll mit orthodoxen Popen.' Diesem Kloster
unterstand ferner die ursprünglich gewiß katholische Muttergottes-
kirche von Dagno, deren Überreste lateinische und griechische
Inschriften aufweisen (heute Pfarrkirche des Dorfes Laci) und
die zur Zeit des Erzbistums von Krajina über direkten Auftrag
des Papstes (145(3) einen katholischen <Teistlichen erhielt,- dane-
ben die Dörfer Papratnica und Loncari besteuert mit je einem
„tovar" Butter, ferner eine andere, schon von früheren serbi-
schen Königen mit Donationen (rizovulja) versehene Marien-
kirche am Flusse (xladra (Gjadri) und das Dorf Zeravina mit
Grundstücken in der Umjjebunj? von Alessio." Das heute in
Trümmern liegende und im Jahre l'M't von der serbischen
Dynastie gegründete St. Stephanskloster von Banjska zwischen
Kas und dem Amselfelde hatte unter anderem auch 9 Dörfer
samt den Weilern in Zeta ; * demselben wurde auch das ganze
Gebiet von Kogozno zwischen Kas und Panjska unteroi'dnet, wo
sich zwischen 1303 — 1347 auch eine katholische Kirche befand. "
' Ljubic, Starine 14, 34 : .lireeek. Glasiiik srp. geogr. drustva
1914, 154.
- „Capeila s. Marie subtus Dagnum" (Ljubic, Listine 10, 91),
beschrieben von Hahn. Reise Drin Wardar 41. 328 und Ippen, Wiss.
Mitt. aus Bosnien 7. 240.
' Siehe oben S. 32 ^^ Ü. Vgl. .lireOek. Arch. shiw. IM.il. 19, 94
und Staat 1, 51 u. 2, 37.
* Novakovic. Monastir Banjska in <ilas sr)». ak. 32 (1892) 1 3.1.
* Stiftnngsurknnde hgb. von .lagic S. b und in Sjtomenik 4. 3.
Vgl. AAlb. 1. 4S9.
234
I)ie Besitzungen des St. Xikolausklosters auf der Insel Yraujina
im See von Skutari, welches nach der Tradition des XIV. Jahr-
hunderts von dem ersten Bischoi' von Zeta (um das Jahr 1232)
gegründet wurde, erstreckten sich längs dem nordwestlichen
Ifer des Sees in der alten ZTijia Crmnica mit gemischter, alba-
nischer und slawischer Bev()lkertmg, von Trnovo bis (Todinje
imd gren/ien an die Uüter der katholischen Abtei von Rtac
(Rotezo) und an diejenigen der Antibarenser Patiüzierfamilie
Zare ; ^ den Dienst der Pierdehirte in dieser wegen Pferdezucht
seit jeher l)erühmten (Jegend versahen albanische Familien.
Einige Schenkungsurkunden dieses Klosters sind stark interpoliert
teils den Rechtsansprüchen gemäß, die von den Mönchen im
Laufe der Zeit besonders auf das unmittel])ar am See gelegene
Dorf Stitar - erhoben wurden, teils aber deswegen, weil das
Kloster im Jahre 1848 dem vom Kfinig Uros IL gegründeten,
bis heute ei-haltenen und seit 1857 der russischen Mission
gehörenden Erzengelkloster von Jerusalem ' unterordnet wurde.*
Am Anfange des XV. Jahrhunderts erhielt das Kloster von
Vranjina, welches durch den See geschützt erst nach 1843 ver-
ödete, aber 188ti wieder erneuert wurde, auch ein Gut im Tale
von Cevna (Zem) neben der nach Pec (Ipek) führenden „Straße
von Zenta".' Um diese Zeit haben Avir auch Kenntnis von anderen
orthodoxen Inselklöstei'n im See von Skutari, die alle in den
Dynastenfamilien von Zeta, Bosnien und bei den serbischen
Despoten ihre Gönner fanden. Es sind dies Kom (Odrinska gorica)
mit Muttergotteskirche, (jrab.stätte des Les Gjurasevic (Cronjevic)
' AAlb. 1, 166, 172, 511, 581, 079.
2 AAlb. 1, 511, 679.
^ Über dieses Kloster (Leonid) Ctenija bist, dnistva Moskva, 18t37,
42-60 und Ducic, Godisnjica X. Cupica 9 (LSST) 235-242.
•» Miklosich, M. Serb. 133 f.
5 Die Urk. des Georg IL Balsiö nach lueiuer Ansicht zwischen
1402, 1. Sept. und 1403, 15. April (6911) wahrscheinlich in Dulcigno
herausgegeben (vgl. Gelcich, La Zedda 220) ed. von Jastrebov, Glasnik
i<rp. 7 (1879) 230 vgl. Ducic, ebd. 27 (1870) 191 Nr. 10 = Knjizevni
Radovi 1, 150. Jedenfalls ist das bei Xovakovic (Zak. Si^om. 581) auf-
gestellte Jahr IJUl iiiirichtig.
235
mv\ des Despoten Stephan : Sturceva j^orica. Grabstätte des
Bo/idar Vukovic (f l-'")40). der sicli durch Druckleitung von
Kirchenbücheni für die orthodoxe Kirche äußerst verdienstlich
machte : ' Beska trorica mit xwei Kirchen, in der Muttert;ottes-
kirche das Grab Helenas, der Witwe Georg II. Balsic", nachher
Gattin des Großwoiwoden Sandalj Hranic (t 1442); Moracnik
mit Marienkirche, im Jahre 1417 vom letzten Balsa (III.) be-
schenkt," der auch des schon oben besprochenen berühmten
Marienklosters in der Krajina mit reichen Schenkungen ))edachte.
AVie wir dies in Be/.ug auf Albanien, besonders in Kupelnik
sahen, erscheinen auf den Klostergütern überall zahh-eiche
orientalische Po^Den, auf den Gütern v(«n Decani in der Ebene
z. B. gab es in je 20 Häusern einen Popen.' Auch tiefer südlich
an der Bojana gab es damals orthodoxe Popen und in der
venezianischen Zeit gelang es einem gewissen „Popen Ginaco"
vorübergehend (1444) zuerst in den Besitz der Kirche Ö. Maria
an der Fuhrt San Lorenzo, dann aber für längere Zeit (144-"') — M^O)
sogar in den Besitz der Benediktinerabtei St. Nikolaus an der
Mündung der Bojana zu kommen.* Jetzt tauchen sogar in den
romanischen Städten des Küstengebietes orthodoxe Klöster auf:
' Über ihn s. Gocliöujica X. Cupica 9, 205.
- Eingehend über diese Klöster Ruvarac, Prosvjeta 2 (Cetinje,
1894) 421-25, 475—79, 530—40, 645—57.
•■' Novakovic, Selo 101 und 248 ; Jirecek. Staat 1, -iv.
* „Ecclesia s. Marie de Lorenzo" bei Ljubic 9, 193 (1441) ; „San
Lorenzo, dove e uno dei passi principali" (an der Bojana), heißt es im
Bericht des venezianischen Generalkapitäns an den Dogen vom 16. Juni
1474 (Orig. im venez. Archiv). — Da sich der „Pope Ginaco" bei der
Okkupation Albaniens Verdienste erworben, erhielt er vom Kapitän von
Skutari zur Belohnung die „ecclesia s. Jsicolai de Foxa", was 1445. 6.
September auch der Senat bestätigte (Senato Mar. 2, fol. 102 v.). Aber
endlich kam es der Republik zu Ohren, daß diese „ecclesia" eigentlich
eine große Benediktinerabtei, der ..Pope Ginaco" aber ein ..slawischer
Priester" sei (vgl. oben S. 29) und am IG. Oktober 1450 wird die
Amovierung des Popen und die Restituierug der Abtei an den früheren
Abt angeordnet (Senato Mar. J fol. 12 1. Aber erst 1452 (30. April)
erging der Befehl an den Statthalter von Dulciguo den Abt Katalis
in den Besitz der Abtei einzuführen (Senato Mar. 1 fol. 51V
236
In Dulci*rn<) unter dem Kastell diis Kloster des iil. Erzengels
^Michael, in Skutari das Petniskloster. beide, wie es scheint.
Zwillinge, von (ieorg II. Balsic (f 140.i) gestiftet,' durch den
Bisch(;f von Zeta indirekt dem slawonischen Patriarchen unter-
stellt, mit einem Igumen an der rfpitxe.-
Daniit war der üurchbruch des großen adriutiselien katholi-
schen Dannnes vollendet, knapp vor der Invasion der Tüi-keii,
und aus dem orthodoxen Teile der einst mit Albanien historisch
und ethnisch eng verschlungenen Zeta entsteht unter CnKjjevici
bald ein rein slawisches Montenegro. Der albanische Damm wurde
seit dem XIV. Jahrhundert eigentlich zu einer katholischen Insel.
Die Durchbruchszone ausgehend von der Boku Kotorska (Bocche
di Cattaro). wo sich die pravoslave Kirche bis auf heutigen Tag
erhielt,^' über den See von Skut;a-i und entlang des Drim fand
im hydrogra])hischen Trichter von Ljuma den Anschluß an das
orthodoxe Massiv der Balkanhalbinsel, dessen bekannte Voi-posten
Albanien gegenüber im Osten das Bistum Debra. das dem Mutter-
trotteskloster von Ochrid gehörende (DU.')) Dorf Struga^ an dem
Ausfluß des Sees und die Nikolauskirche auf einer Insel, dann
Ochi-id selbst mit seinem fal^lhafteu Nimbus, das berühmte
und altertümliche, am Ufer des Sees gelegene Naumkloster. ..ein
Ort wie geschatfen zum Träumen und künstlerischen (xenuß".'
das bis 1761 l^estehende Bistum v(m Mokra westlich vom See
von Ochrid, im Süden aber das orthodoxe Bistum Belgrad mit
dem, von allen griechischen Des^joten des XII— XV. Jahrhunderts
hochgeehrten Muttergotteskloster,' dius von Karl Thojjia (1:5^1 )
• Im .lahve 1401 werden Zinsbauern des Petrusklosters (hominibiis
servientibus eeolesie s. Petri de Scutaro) erwähnt, denen die Balsici
„antiquitns iiuiuii i»isceriani" an der Bojana >ichenkten (Ljubic. Listine
5, 42).
^ Ljubit-. Listine 5. 43 11404) t<l (14o0) und 0. 10 (1426). ^ gl.
Jirecek, Staat 1, 50.
•■» Stratimirovic, Pravoslavna crk^a u Boci Kotorskoj, Godisnjica
N. Cupica 17. 192-238.
■* Novakovic. Zak. sponienici 673.
■■■ Teuipcrle.v. .\lbaiiisclies Tagebuch. Pester Lloyd 1911, lU Jänner
" 1S97. Nr. 10 und 1."..
'■ .\lexudes, h(iiili}.nyng loii /finnyinicfoir, Jf'/.iioy l>i07 Nr. 1" und 1-").
237
renovierte Öt. .lohaiineskloster (^in-^ijoii) l)ei Elbussan. eiidlieh
Aulona mit den kleinen serbisclien Dynasten und vorherrschend
griechischer Bevölkerung und das bis auf heute erhaltene Kloster
Zvernec am Xaj) Linguetta ' bildeten." AIxm- im albanischen
katholischen Medium selbst erhielt sich in Duraxxo bis in die
venezyianische Herrschaft hinein ein orthodoxer l\itt'. Den griechi-
schen Erzbischof der Stadt, der um die Mitte des XU'. Jahr-
hunderts verschwindet, überlebten hier in voller Organisation
andere Würdenträger der moi-genländischen hierarchischen
Pentad(! /'« j'ap'J'wffr//?, drayuoanig: rrooTOcfc'ÜTii^:, ttqiuixi'ioio^ tlov
ärccyi'cjOTCöi', oonuoto^, y.aorQii'Otog etc.) " verheiratete Welt-
geistliche (Popen. TTaTTäc), orientalische Klöster und Kirchen in
\md außer der Stadt, wie es scheint bis in die Diözese von
Arbanum (Kroja) hineinreichend.^ Ein solches Kloster war in
Durazzo gewiß dasjenige des hl. Theodorus (ot äyioi ('hoSojQoi)
am Meere gelegen.' In Drac und V'alona gab es auch eine
stündige. nicht besonders zahlreiche, aber gewiß alte jüdische
Kolonie.'
In einzelnen Streifen drang aber die griechische Schrift und
auch griechisch-orthodoxe kirchliche Institutionen aus Durazzo
und aus dem orthodoxen Süden auch tiefer in das Zentrum
' Baldacci, Mitt. der geogr. Gesellschaft ^^'iell, 39 (1896) 793 ;
Anthimos. JJtoiynncpfj uo/nLou xödixog in 'A'xxA. dXriditn 1902, 492 ;
Patsch, Saudschak Berat. Balkaukoiuiuission 3 (1904) 66.
- Zur Zeit des Demetrios Chomatianos (1219) wird in Glavuica
ein griechisches Kloster des hl. Demetrios genannt (AAlb. 1, 152).
■■' AAlb. 1. 181, 246 und Jelnnr 2 (1885) 475 vgl. Cluguet, Les
Offices et les dignites dans l'eglise grecque, Revue del Orient chretien
4 (1899), 126 ff.
■* tui .Jahre 139:5 „nionasteria et ecclesie grece et latine tani de
archiepiscopatu quam de episcopatu" (Ljubid, Listine 4, BIO).
" In Athen ebenfalls ol diyioi. (vtobiaqo^ rwi' 'A^fifoif in UhukoI) t,xii
12 (1912). 4 vgl. Byz. 21 (1913). 638. - AAlb. 1. 24G (1258).
*^ Für Durazzo s. Makusev. Ist. razyskanija 145 N. 3 und
Jorga, Notes 1. Hl. Für Valona wird der ü. Baiid der AAll).
etliche Belege bringen. Außerdem s. Jorga, Notes 2, 1(51 X. 7 (1411),
232 (1^26).
238
Albaniens ein. so dal.» wir unter dem Katholiken Georg Kastriota
(Skenderbeg), der aacli zeitweise Mohammedaner war und dessen
Vorfahren vom reinen Griechentum bis zum albanischen
Katholizismus eine slamsch-orthodoxe Retorte j^assierten, die
eigentümliche Erscheinung sehen, daß sein Gesandte am Hofe
des Königs von Aragonien, Stephan Bischof von Kroja. im
Jahre 1451 einen mächtigen lateinisch verfal.»ten Vertrag in
griechischen Lettern unterschreibt,' einige Dezennien früher aber
(1417) der Abt des großen Benediktinerklostei's St. Alexander
in der Matja in Venedig ..protosyncellus"' (7iQijOToavyye7J},oc) sich
nennt,'- — Erscheinungen, die auf eine höchst kuriose Milderung
der Hauptgegensätze der beiden Kirchen gerade im albanischen
Kern um Kroja und am Vorabende der türkischen Okkupation
hinweisen.
Bei einer solchen Position ist es somit wirklich kein Wunder,
wenn das urkatholische albanische Element in vortürkischer Zeit
in Bezug auf den Glauben zweimal starken Schwankungen aus-
gesetzt Avurde. An der Peripherie, in Dibra. Berat, Aulona
absorbierte der griechische Oi-thodoxismus das albanische Element
gewiß auf ähnliche Weise, wie dies für Ochrid bekannt ist.
Ein albanischer Edelmann Progon Sguros Avird hier (129ö)
als Bauherr der Klemenskirche erwähnt ; er renovierte auch die
Marienkirche von Ochrid.^ Ein Mitglied der Dynastenfamilie
Gropa, die ui-sprünglich (1273) in den Bergen zA\äschen Orosi
und Dibra gewiß katholisch war, ist als letzter christlicher Herr
von Ochrid vor der Türkenherrschaft natürlich schon griechisiert
' Der Vertrag hgb. von Cerone, Archivio storico Xapolitano 28
(1903), 17;-j. Bischof Stephan von Kroja bei Eubel, Hier. cath. 2, 15t>
nicht genannt, aber chronologisch bleibt füi' ihn Phxtz genug. I>er
damalige Begleiter des Bischofs war „frater Nicolaus ordinis Predica-
torum", „maestre Nicola de Beignzi del orde de Sent Domingo" (Corone
ebl. 179 vgl. .Jorga, Notes 2, 48).
- „prothosignor (!) S. Alexaudri Maioris de Albania" (Jorga, Notes,
1, 270).
■^ Inschriften in Izvestija arkeol. instituta v Kpolje 4 (1899) 90 ;
Ivanov, Blgarski sponienici iz Makedonije iSofija. 1908) 212 ; Jirecek,
Byz. 13 (1904) 19ö.
239
und orthodox.' Im Kern Albaniens erreichte der griechische
Eintiul5 seinen Höhepunkt nacli dem ersten Falle Konstantinopels
unter den Epiroten; die von Demetrios Chomatianos (1216)
approbierte Scheidung der Ehe des Griechen Gregorios Kanioniis
mit der Tochter des Häuptlings von Arbanum Gin und seine
Heirat mit der Witwe des Bruders dieses Häuptlings.- sowie
die Ehe des Häuptlings Golem (um 12ö0) sind Beweise prakti-
scher Errungenschaften des Oiibodoxisnuis. Doch die katholischen
Zitadellen der Benediktinerklöster, von denen unten die Kede
sein wird, hielten hier festen Stand und der römischen Propa-
ganda unter den Anjouvinern gelang es bald den eventuell ent-
fremdeten albanischen Adel für sich zu gewinnen, so daß 1819,
im Jahre des Aufstandes gegen die Serben, in den päpstlichen
Bullen alle Mitglieder des albanischen Hochadels von Valona
bis Ulcinj-Dagno (Musachi, Matarango, Arianiti, Blinisti, Jonima)
als „dilecti Ulii" und „viri catholici" tituliert werden. Nur ein
gewisser „Kadoslaus comes Albanie" wird einfach „edler Herr"
(nobilis vir) genannt, was gewiß auch ein Zeichen ist, daß dieser
Slawe dem griechischen Ritus der Durchbruchszone ober der
Bojana angehörte.'^
Hier in der Durchbruchszone stieg der kirchliche serbische
Einfluß parallel mit dem politischen, verblieb aber eine Macht
auch nach dem Untergange der serbischen Xemanjiden und ver-
m-sachte ein zweites konfessionelles Schwanken, das sich nach
mid nach über ganz Albanien fortpflanzte. Die Balsici fühlten
sich ebenso Erben des Dusanreiches wie die Lazarevici und
Brankovici ; ^ sie sind im Grunde ebenso orthodox wie ihr aus
1 AAlb. L 3u0.
2 AAlb. 1. 140—150.
■■' XAlh. 1, 650.
* Siehe die Briefe tles Georg II. Balsic. des Lazar und Yuk Braukovic
vom Jalire 1385, worin diese den Metropoliten von .Jerusalem, der das vom
Kaiser Dusan diesem Kloster geschenkte Tribut von Stagno zu beheben
hatte, der Gemeinde von Ragusa anempfehlen (Pucic, Spomenici 2, 30 ;
.Tirecek. Arch. slaw. Phil. 17, 2t31 und Spornik .Jagica 533). In der
Bestätigung der Ragusaner Privilegien durch Georg JI. Balsi(; vom Jahre
1386 heißt es, daß „alles so verbleiben soll, wio in der Zeit Kaiser
Stephans" (Miklosich, M. S. 203).
240
/eta stiiiinnender Verwandte und Ilen- \on Vulona Mrk.su
Ziirkovic (l:i94). katholisch nur zeitweise (1869. 1391) aus
()])[«jitunität im Kampfe gegen ihre Rivalen Thopias.' Diese, wie
aiu-h die Dukagini zwischen Alessio und Fandi, die Dusmani in
Untei'pilot. die Spans in Scodra und Drivasto, die Herrn von
Perlat. die Musachi und Arianiti um Belgrad in Toniorica und
Musaehia verblieben katholisch bis in die Türkenherrsehaft, wo
sie entweder nach Italien auswanderten," oder aber mohamme-
danisch wurden. Georg Thopia wird (1392) von den Venezianern
ausdrücklich als „princeps catholicus" bezeichnet und wenn er
auch vom Papst Bonifaz IX. (1891) „iniquitatis filius" genannt
wird, .so geschieht dies nur deswegen, weil Georg zum Gegen-
papst Klemens VII. hielt. ^ Die Familie Kastriota in ihrer ersten
Linie (1867) am Hofe Alexanders, des Herrn von Valona und
Kannina, gewiß noch orthodox, wurde im Kern Albaniens um
Ki-oja schon in der zweiten Linie mehr katholisch und Iwan
Kastriota taucht das erstemal in den Dokumenten (1407) als
Beschützer des Bistums von Arbanum auf.* Aber einerseits die
direkten und indirekten Blutsbande, die alle diese Familien mit
den orthodoxen albanischen, serbischen und griechischen Dynasten-
iiunilien wie Balsici, Lazarevici, Brankovici, Crnojevici (Djura.se-
vici), Zarkovici, Cropas, Palaiologen, ja .sogar mit den Kaisern
von Byzanz ver):)anden, anderseits die byzantinischen Würden
(se bastos. proto.sebastos etc.), auf welche noch die nach Italien
au.sgewanderten späten Nachkommen der ein.stigen Träger so
stolz waren, ferner der gemeinsame Feind, der ihnen allen in
den Türken erstand, endlich der Umstand, daß nach der Serben-
herrschaft auch katholische alljanische Fürsten in ihrem diplo-
mati-schen Verkehr sich der mit dem orthodoxen Gottesdienst
.so eng verbundenen slaAvischen Sprache und vSchiift bedienten."
' Theiner, M. Slav. 1, 261 (1369) inul M. Hinig. 2, 165 (1391).
Vgl. Gelcich, La Zedda 1G3.
2 Vgl. Miller, Balkan exiles in Rome, Rom, 1912. (Vortrag, gehalten
in Rom am 7. März 1911.)
"> Theiner, M. Huug. 2. iri.5.
* Ljubic, Listine 5, 94 ; Jirecek, Arch. slaw. Phil. 21, 8b.
5 Ruvarac, Arch. slaw. Phil. 17, 568 ; Jirecek ebd. 21, 92 und 26, 162.
:ll
im Süden aljer und nm Dura/-/.(> die griecliisclie Schrift auch
den Laien geläutig war,' all dies erwirkte, daß bei dem albani-
schen Adel im XIV. und XA . Jahrhundert von religiöser IntoUe-
ranz dem Orthodoxismus gegenül)er nicht eine Spur aufzufinden
ist. Im Gegenteil scheint dieser Adel konfessionell öfters ein
Amphibicnleben zu führen und bewegt sich in Bezug auf den
Glauben in jenem Medium, welches seinen momentanen Interes-
sen gerade besser entspricht. Im Jahre 1414 lobt der Papst den
Herrn von Sappa und Dagno, Koja Zachariä, weil er die „slawische
und schismatische Sekte" verlassen und katholisch geworden. -
iilx'r schon dessen Tochter Boja (Bolja) protestieii (1456) dage-
gen, dal.) der Papst die Marienkapelle unter Dagno an einen
lateinischen Priester verliehen hat. ^ So kommt es auch, daß
Karl Thopia in einem Kodex der serbischen Übersetzung des
Georsios Hamartolos mit den für- Fürsten des orientalischen
Bekenntnisses üblichen Formeln genannt wird.* Die Mönche des
Klosters Chilandar auf dem Athosberge besitzen eine Urkunde
aus dem Jahre 1421—1422 (6530), worin Iwan Kastriota mit
seinen vier Söhnen dem Kloster die Dörfer Radostina und Trebiste
schenkt.' Albanische Edelleute, ein Aranit und zwei Hotljeamte
(celnik) bei Georg Kastriota, Rajan und Dmitr, werden in einem
serbisch-orthodoxen Pomenik erwähnt.'' Nach der Tradition des
XVI. Jahrhunderts „iührte der Bruder Skenderbegs Repos
1 Darüber Jirecek, Byz. Zeitschrift 13 (1904), 200 f. Dazu noch
AAllj. 1, 240 (1256) und Jorga, Notes 1, 474, wo ein griechischer Brief
des Iwan Kastriota vom Jahi'e 1428 erwähnt wird. Am 16. August 1481
(Archiv von Mailand) bemerkt der Sekretär des Herzogs von Kalabrien
für einen Brief des „chier Constantino di Musg;Chi Carli" an den Her-
zog : „la inclusa littera in greco, In quäle ho fatto riducere in latino" .
Tgl. oben S. 37.
2 Theiner, M. Slav. 1. 348.
' Ljubic, Listine 9. 91.
* Ruvarac, Arch. slaw. Phil. 17. 566.
° Grigorovic, Ocerk putesevstvija po evropskoj Tuvciji, 2. Aufl.
(Moskva, 1877) 47, Nr. 40.
8 Stojanovic, Spomenik srp. akad. 3, 177 ; Jirecek, Arch. slaw.
Phil. 21. 94.
16
•J42
(Repossio) ein heiliges Leben, ging auf den Berg Sinai uml
starb dorten als Mönch ".^
Unter solchen T'mständen war die Unterstützung, die die
politische Macht der katholischen Kirche in Albanien angedeihen
ließ, natürlich keine gegebene, ständige Größe ; sie schwankte
beträchtlich nach Zeit und Raum und wai* auch von okzidentalen
Einflüssen abhängig. Das persönliche Verhältnis der katholischen
Prälaten zu der jeweiligen chiüstlichen weltlichen Macht (die
Byzantiner in Durazzo und Valona ausgenommen) ist im Grol.»en
und Ganzen gut zu nennen, auch nach der Errichtung der serbi-
schen autokephalen Kirche. Den Erzbischof von Antibari Marinus
Zare kann man im Jahre 1303 im Gefolge des Königs Uro.s IL
in Cattaro antreffen.' Die Bischöfe von Skutari fungieren öfters
(Stephan H. 1318, Peter IL 1320. Markus 1348) als Bevoll-
mächtigte der Serbenkönige bei der Steuereinhebung von Stägno
in Ragusa. " Im Mitelalter war es auf der Balkanhalbinsel allge-
mein üblich mit diplomatischen Missionen Mitglieder des geist-
lichen Standes zu betrauen. Aber während die Desj)oten von
Epirus und die Bulgaren in Ermanglung von katholischen Geist-
lichen ^ durch orthodoxe Prälaten ' und Kalugjeren '" mit den
katholischen Mächten des Westens in Berührung traten, wählten
die serbischen Könige und nach dem Verfalle des Reiches die
kleinen albanischen Dynasten zu diesen Zwecken ausschließlich
Katholiken " und fast immer albanische Bischöle. Die Verhand-
' Musachi bei Hopf, Chroniques 295.
2 AAlb. 1, 547.
3 Im Jahre 1334 behob diese Steuer Paul, Abt des hl. Sei-gius
an der Bojana (AAlb. 1, 642, 668, 782).
* Im Jahre 1330 . wird vom bulg. Kaiser nach Xeapel ein
Franziskanermönch gesandt, Minieri, Arch. stör. INapolitano 8 (1883)
209 N. 1.
5 Im Jahre 1210 verhandelte ]VIichaei Dukas mit den Venezianern
durch den Bischof von Tzernik (AAlb. 1, 140). Im Jakre 1802 sandte
die Despina Anna nach Neapel den Hegiimenos von S. Nicolaus de
Mesopotamia (Makusev, Ist. razj^skanija 35 N. 1 ; Hopf 1, 358 N. 39).
ö Minieri, Arch. stör. Italiano 22 (1^75) 32 N. 5 (1273).
^ Im Jahre 1307 werden vom König Uros IL zum Papst Klemens
V. und zum Karl Valois ein Cattarenser und ein Ragusaner Patrizier
243
limgen mit Philipp von T.irent im Jalire 1800 führte im Namen
Uro.s n. der Bischof von Scodra Stephan IL' und wegen der
Union (1347) wird vom Kaiser Dusan nach Rom wiederum ein
Bischof von Scodra gesandt.-' Ein Bischoi' derselben Earchß
fungiert im Jahre 1394 in Venedig als Gesandter des Georg
TL Balsic, der zu gleichen Zwecken 1402 auch den aus Dul-
citrno tjebürtijjen und in Venedig ausgezeichnet beschriebenen
Erzbischof von Antibari benutzt.^ Georg Thopia bedient sich des
Dominikanerbischofs von Vrego (Tzernik, Scampa) Johannes de
Golinis (1386) und des Erzbischofs von Durazzo (1392), während
bei dem orthodoxen Koja Zachariä, Herrn von Dagno und Sappa,
den Diplomaten der Bischof von Sappa abgiebt.* Auch Sken-
derbeg benützte außer verschiedenen Äbten und Mönchen den
Bischof von Kroja (1451), besonders aber seinen intimen Freund
Paul Angelo. Erzbischof von Durazzo (1460 — 1469) als Gesandte,^
(AAlb. 1, 58><) gesandt, im Jalire 1323 vom üros III. wegen der Heirat
mit Blanka von Neapel derselbe Patrizier von Cattaro und ein gewis>;er
Diukouus Vite ans Antibari (AAlb. 1, 687 f.).
1 AAlb. 1, 580.
2 Theiner, M. Hnng. 1, 78-1 ; Farlati 7, 71 n. 810.
^ .Torga, Extraits 1, 115.
9 Jorga, a. a. 0. 125 ; Hopf 2, 100 ; Makusev 67 N. 5.
5 Ljubic 10, 334 (1465) 399 (1467). Nach dem Tode Skenderbegs
(1468) wird Paul, „Quie apud nos diu stetit orator nomine prefati
quondam d. Scanderbegi et est persona multum prudens et nobis
statuique nostro fidelis", aus Venedig nach Albanien geschickt (Ljul)i('
lu, 404), wo er 1469 starb (s. oben S. 225). Im Staatsarchiv von Mailand.
Registro Missive 64 fol. 117 befindet sich ein Brief des Herzogs von
Mailand vom 7. Juni 1464 „amico nostro precipuo domiuo Paulo dei
gratia archiepiscopo Durachii benemeiito", worin er ihm eine Sendung
von drei Panzerhemden für Skeuderbeg ankündigt. — Während der
Korrektur macht mich Hofrat Bojnicic auf die Handschrift „Statuta et
ordinatioues ecclesiae cathedralis Drivastensis in Albania . . . per Pauluni
Angelum archiepiscopum Dji-rhachiensem et Ulyricae regionis iudicem
publicata Dyrrhachii in monasterio s. Theodor! de Elohiero (!) ordinis
s. Beuedicti" aufmerksam, deren höchst interessanter luhalt von dem
Besitzer Antiquar Hiersemann in Leipzig, Katalog 438 (1915, Juni),
43 Nr. 250 kurz angegeben wird. Diese Statuten, die einzigen aus
Albanien, sind im Rahmen einer Urkunde des „Paulus Angelus mise-
16^
244
Xur am Hofe von Valona werden in Verhandlungen mit Venedig
nebst albanischen Bischöfen ' als Gesandte auch „caloieri" yer-
w endet. -
Bis in die Zeiten Stephan Dusans wurden die Erzbischöfe
von Antibari, die Bischöfe von Dulcigno und Cattai*o gelegent-
lieh ihrer Ernennimg durch ein Schreiben „carissimo in Christo
tilio nostro regi Servie illustri" anemjjfohlen, ganz gleich wie
der Erzbischof von Durazzo dem König von Sizilien. Erst unter
Dusan, dessen Gesetzbuch sti-enge Bestimamngen gegen den
Abfall zur ..lateinischen Häresie", gegen die Bekehrung von
Serben durch lateinische Geistliche und gegen gemischte Ehen
zwischen ,,Halbglilubigen'' und „Christuien" enthält,^ konunt es
zu einem Abbruch dieser guten Beziehmigen, die aber wieder
nach dem Verfall des serbischen Reiches aufgefrischt Avm-den.
Im Jahre 1370 ernennt Papst Urban V. „infolge von Infor-
mationen und Bitten" der Balsici zu gleicher Zeit die Bischöfe
von Arbammi, Polatum. Alessio, Aulona und Sarda.^ und 1374
wird außer den Zupanen von Zeta auch Karl Thopia aufge-
fordert, dem neuernannten Erzbischof von Antibari auf die Hand
zu gehen. ' Eine besonders große Aufmerksamkeit widmete später
den bischöflichen Ernennungen die Republik Venedig, die schon
die Übergabe von Durazzo (1392) teilweise der Tätigkeit des
arbanischen Bischofs Demetrius Nesa (1870 — 1393) verdankte.'
Xm- für politisch best beschriebene Männer setzte sich Venedig,
fast immer vom Erfolg gekrönt, bei dem Päpstlichen Stuhle ein
i'atione divina archiepiscopus Dyi-rhacliiensis et Illirice regionis iudex"
vom 21. November 1464 enthalten. „Die Vorderseite des letzten Blattes
enthält in einer anderen, aber gleichzeitigen Handschrift einen Stamm-
baum des Paulus Angelus, aus dem hervorgeht, daß seine Vorfahren
oomites Dyrrhachienses waren''.
' 139.J „quidam episcopns Albanie'" (Ljubic, Listine 4, 349; Hopf
2, 95 X. 95).
- Ljubic 4, 225 (1386).
■'' Jirecek. Staat 1, 54.
•* Theiner. M. Hung. 2, 103.
= Theiner, M. Shxv. 1. 292. Vgl. Gelcich, La Zedda 72 f. und 06 f.
•^ Ljubic. Listine 4. 267.
•2-45
lind beloliute oft politische Dienste mit der Bisi-liofsniitra. wie
z. B. im Falle des Minoritenbniders Franziskus uiis Skutari, der
im Jahre 140:5 die Rückerobei-ung von Skutari möglicli machte
nnd deswegen 1405 Yon der Republik zum Bischof von Drivasto
vorgeschlagen und vom Papst auch dazu ernannt wurde.' In
Durazz» wurde die Kirchenpolitik des XIII. Jahrhunderts fort-
gesetzt; Venedig trachtete hier wie in Korone und Motone nin-
Venezianer zu Erzbischöfen zu machen.- Fast ausnahmslos erhielt
auch die Republik ihrer Sache ganz ergebene Männer, wenn
diesell)en wie z. B. Paulus Angelo (1400—1469) auch keine
geborenen Venezianer waren, aber gerade der vorletzte Erzbischof
von Durazzo vor dem Falle der Stadt (1501), Martinus Firmani
(1492 — 1499), wie mir scheint ein geborener Genoveser. nmi;)te
wegen angeblicher Aufwiegelung des Volkes gegen den Dogen
'und die Regierung (1495) in Haft genommen werden und starb
in Dm-azzo (0. August 1499) eines gewaltsamen Todes.'
In der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts entstehen
in Albanien besonders große Komplikationen in Bezug auf die
Besetzung einzelner bisehöflichen Stühle. Totaler Mangel an
weltlicher Zentralmacht, lokale Parteikämpfe, die schon im XIL
Jahrhundert zu verzeichnen sind* und um 1280 besonders an
der Durchbruchszone eine beängstigende Höhe erreichten mid
auch das Leben des Bischofs von Drivasto zum Opfer forderten, '
' Ljubic 5, C3. Vgl. Jorga, Extraits 1, 1^1 ; Gelcich a. u. ü. 233.
2 Ljtibic 4, 350, 413, aber schon 1399 „Leonardus Petri Micliaelis
de Venetis" (Eubel 1, 241).
•■' Misti Consiglio dei X., 25 fol. 114 v.. 149 14(1 v. (1495. 5 9.
März). Am 30. Dezember 1499 Befehl an den Bailo von Dnnizzo, die
am Morde des Erzbischofs Martin Firmiano (!) Beteiligten an den Rat
der Zehne anszuliefern (Misti Cons. X. 28. fol. 54). Vgl. Knb.-I 2. 164
nnd Farhiti 7, 374.
^ So z. B. der in der päpstlichen Diplomatik berühmte' Fall des
Bischofs Dominik von Snac (1199), der von seinen Gegnern der Mit-
schuld an einem Totschlag beschuldigt durch ein gefälschtes päpstliches
Schreiben sich wieder seines Amtes bemächtigte, aber entlarvt nach
Ungarn fliehen mußte (AAlli. 125).
. ^ A.\lb. 1. 169 vjrl. 195.
246
<»-ewaltt:iti<re Erzbischöfe von Antibari, die wie z. B. Andreas
Hungarus. ein Franziskaner aus Zara (1807 — 1324), eigenmächtig
ihre Öuft'ragane absetzen und auch in den Sprengel des Erzbischois
von Durazzo hinübergriffen,' falsche Informationen und Unkennt-
nis der Knrie, die öfters nicht vakante Stühle als vakant besetzte,
der Eintiuü einzelner mächtiger Familien, die selbst vor dem
Papst nicht locker ließen, all dies erzeugte, daß im XIV. und
XV. Jahrhundert in Arbanum, Alessio, Dagno und anderswo
Fälle von zwei, ja di-ei parallelen Bischöfen vorkommen.
In den siebziger Jahren des XIV. Jahrhmiderts saß auf dem
Erzbischöflichen Stuhle von Antibari (1363—1373) der frühere
Pi-ior des Dominikanerklosters von llagusa, gewiß ein Albaner
und Mönch von jenem Schlag, wie wir diesen am Anfange des
XV. Jahrhunderts in Eagnsa sehen, wo zwei albanische Ordens-
brüder aus Rache ihr Kloster mit brennenden Pfeilen anzuzün-
den versuchten.- Er unterhielt rege Beziehungen zum nordalba-
nischen HoL-hadel, zu den Balsas von Zeta, Dukagini von Alessio,
zu den Herrn von Polato und zu der Familie Summa am Nord-
ufer der Bojana, konnte also in Nordalbanien nach eigenem Willen
schalten und walten. Die päpsthchen Ernennungen, die ihm nicht
paßten, Heß er unbeachtet und griff auch in den Sprengel von
Durazzo nach Arbanum und Alessio über. Im Jahre 13()8 konnte
der vom Papst ernannte Bischof von Skutari seine Residenz nicht
beziehen, denn diese behauptete hartnäckig ein Geistlicher aus
Drivast, Mitglied der Familie Suumia.' Auf ähnliehe Weise be-
hauptete sich in Polato 1372 gegen den rechtmäßigen Bischof
der Geistliche Demetrius Komen.^ Gewiß auf grund . falscher
Vorstellungen bei der Kurie wurde 1370 vom Papst Urban V.
zum Bischof von Arbanum „der schwarze Johann", ein Exdomini-
kaner inid Freund des Erzbischofs von Antibari, aus der sonst
unbekannten albanischen Familie Lourlis oder Lursi, wahrschein-
1 Siehe den Index in AMb. 1, S. 258.
- Im .liilire 1101 im Archiv von Ragnsa. (s. den H. Bund der
AAlb.).
■■' EuheL Hier, cath. 1 (2. Aufl.), S. 559.
■* Theiner. M. Shiv. L 277.
247
lieh aus Opus am Drim gebürtig, ernannt.' Wie aus einer Ver-
ordnung Papst Gregors XL aus dem Jahre l'-Mii hervorgeht,-
wurde dieser Bischof von dem. vom Kapitel erwählten Bischof,
einem bei der Djnastenfamilie der Thopias in hoher Gunst
stehenden Fi'anziskaner Demetrius Xesa einfach davongejagt.
Dieser später für die Übergabe Durazzos an die Venezianer äußerst
verdienstliche Bischof verblieb im Besitze seiner Diözese bis zu
seinem Tode, der um 1898 erfolgte; dennoch ernannte die Kurie
im Jalu'e 1891, als der von Zeit zu Zeit in Kagusa weilende'^
„schwarze Johann" endlich resignierte, zum Bischof von Arba-
num den Franziskaner Johannes aus Triest, der aber, wie es
scheint, grötitenteils in Cattaro ^^•eilen mußte (1897). Auch in
der benachbarten Diözese Alessio versuchte der schwarze Johann,
begünstig-t vom Erzbischof von Antibari, der dafür von ihm Geld
erhielt, sich als Bischof emzunisten. Dominik, der vom Papst
Urban V. (1809) ernannte Bischof von Alessio mußte 1871 vor
der „potentia laicalis", worunter zweifellos die Dukagins zu ver-
stehen sind, aus Alessio Hieben.^ Endlich, nach zahllosen Klagen
der Beschädigten, entdeckte die Kurie den wahren Urheber dieser
Mißzustände. Johaim, der Erzbischof von Antibari, Avurde im
Juli 1871 seiner Stelle enthoben, ' 1378 strafweise nach Kaisarije
in Palestina transferiert; die Administration der Archidiözese
wurde dem Drivastiner Bischof und Patrizier dieser Stadt, Johann
de Lepore anvertraut. Aber auch dies lief in der Praxis gar nicht
glatt ab ; der Erzbischof von Antibari widersetzte sich dem päpst-
lichen Befehl, blieb in Antibari und der Papst mußte direkte
die Herrn von Zeta und im Jahre 1874 wiederholt auch den
Karl Thopia aiitfordern, sie mögen dem gemaßregelten Metro-
politen ihre Unterstützung entziehen.'' Endlich mußte der skrupel-
1 Euljel 1. 83. Im Jalire 1376 wird „dou Georgius Nigro de Spaso"
t^nviihiit in liagusa (s. nuten).
- Theiner, M. Ölav. 1, 31b; Eiibel, üuU. Franciscanum G, Nr. Ii53.
•' 13b0. 22. April erhält „der Herr Bischof von Arbannm" von
<leni kleinen Rat ein Geschenk von 1 ['ukaten (Reform, im Arch. von Rag.).
* Theiner. M. Sl;iv. 1, 273.
" Theiner, M. Slav. 1, 277.
•■■ Theiner. M. Slav. 1. •_'^^ und 292.
248
lose Prälat Antibari verlassen. Im Jahre 1888 linden Avir ilm in
Reggio in Oberitalien; er starl) nach 1893 in Ragusa.'
Trotz solcher rauhen Holdatennaturen, die unter albanischen
Bischöfen anz,utretf'en sind, kann man in Albanien nicht auch die
leiseste Spur eines Versuches entdecken, dal.) ein katholischer
Bischof die Zivilherrschaft über die betreffende Stadt angestrebt
hätte." Die byzantinische, serbische, anjouvinische Macht waren
zu enorm, der spätere Einfluß der kleinen Fürsten zu akut, als
daß in Albanien ein Fall entstanden wäre demjenigen von Patras
ähnlich, wo im XIV. Jahrhundert die dortigen katholischen Erz-
bischöfe förmliche Landesherrn gewesen, Souveräne der Stadt
und ihres Gebietes, in weltlichen und geistlichen Dingen nur der
Kurie Untertan.'' Im Gegensatz zu den Stadtgemeinden von Ragusa,
Budva und Cattaro, die aus Furcht für ihre Autonomie im XIV.
Jahrhundert den Beschluß faßten, keinen eigenen Bürger mehr
als Bischof zuzulassen,^ und vor ihren Prälaten überhaupt keine
besondere Ehrfurcht bezeugten, standen die Bischöfe albanischer
Städte bei ihren Bürgern in hohen Ehren ' und die KapiteL
wälilten hier oft einheimische Patrizier zu Bischöfen. Im Jahre
1897 tritt Venedig beim Papst für einen gewissen Johannes ein,
den die Stadt Drivasto rekommandierte „et est civis originarius
deinde", im Jahre 1408 für Progon Pintzenago, Bürger und Kano-
nikus von Skutari und gewählten Bischof dieser Kommune, 1401)
1 Farlati 7, 79 f.
^ In der ersten Hälfte des XIV. Jahrhiuiderts befand sicli die
Stadt Prizren unter orthodoxer geistlicher Regierung, aber der Bischof,
ein Mitglied des serbischen Reichstages, war hier eigentlich Kefalija.
des Serbenkönigs : seine Macht erwarb bald das f^rzengelkloster. dessen
Tgumen ebenfalls am „sbor" teilnahm (.Tirecek, Staat 1. '2?A.
« Hopf 1, 484 N. 53 und 2, 2.
■* Jirecek, Staat 1, 56 und 62.
" Im Diplom Stephan Dusans für Kroja (1343) wird der „episcopus
Croensis" an der ei'sten Stelle genannt (^AAlb. 834). Bei der Übergabe
der Städte Durazzo (Ir}92) und Antibari (1405) an Venedig werden auch
Stipulationen die Kirche betreffend festgestellt : gleich nach der Über-
gabe (1403) interveniert die Kommune Drivasto bei der Republik wegen
Besitzungen ihres Bischofs. Der Erzbiscliof von Durazzo. Paul Angelo
war 1404 „iudex lUvricae regionis".
2-19
für den Patrizier von Dulcigno Mutthiius V'lade, Aichidiakon von
Dulcigno und gewählten Bischof dieser Stadt.' Auch in Antibari,
Sappa, Alessio, Durazzo hndet man einheimische Metropoliten
b5ow, Bischöfe, früher meist Domherrn derselben Stadt; so in
Antibari den Johannes Zaulini (1;J41) und Marinus Zare 1303),
in Sappa den Petrus Zachariä, einen Vei-wandten von Koja (1402),
in Alessio einen gewissen Dominicus Progoni (13()9) zweifellos
aus der Familie Dukagin, in Durazzo den Dominikaner Johannes
de Duracio (1412), den Johannes de Monte, früher Archidiakon
der von Amallitanern gestifteten Marienkirclie von Durazzo (1429).
Dem entspricht in Arbanum die Tatsache, daß zwei Abte des
berühmten Benediktinerklosters St. Alexander bei Oro.-si nach-
einander (1402, 1412) Bischöfe geAvorden. Die Nationalität der
albanischen Bischöfe kann man für die ältere Zeit (bis ins XIII.
Jahrhundert) nur selten bestimmen, aber man kann im Großen
und Ganzen behaupten, daß nach einer Periode gewiß einheimi-
scher, in kirchlichen Dingen nicht besonders disziplinierter
Bischöfe seit Innozenz IV. bis Urban V. (1250—1370) eine
Periode fremder, meist regulärer Bischöfe und dann bis in die
Neuzeit eine Periode der Bischöfe albanischer Nationalität
foljjte, die sich im XIV — XVI. Jahrhundert aus dem hohen
Klerus (Domherrn und Äbte), zugleich auch Patriziern und Mit-
gliedern der herrschenden Familien rekrutierten. Im XV. und
XVI. Jahrhundert werden Bischöfe erwähnt aus der Familie
Summa in Alessio und Arbanum (1426), aus der Familie Dus-
mani in Polato (Obei-pilot) : Dukagini hatten Bischöfe in Alessio
(1369) und Dagno (1481), Zachariä in Sappa (1402), Jonimas
in Alessio (1474, 1518). Sguri in Stephaniaka und Kroja (1471,
1498); Petrus Span, früher Kanonikus von I)rivast<j wurde 1422
Erzbischof von Antibari, Dominik Thopia (1336 — 1374), ein
Bruder des Tanus und wahrscheinlich Karls Oheim, widmete
sich auch dem geistlichen Stande; seine merkv\äirdige Laufbahn
muß wegen ihrer hochpolitischen Wichtigkeit in der Biologie
dieser Familie beschrieben werden. Meines Wissens ist in der
' Ljubic, Listme 4, 407 und 'k '^ ini.l U!). lu beiden letzten
Fällen reüssierte die Republik.
250
auf überwiegend oi-tlioduxeiii Boden lebenden Familie Musacki
kein katholischer Bischof zu verzeichnen, ebenso nicht in der
auf albanischem Boden verhältnismäljij? kurze Zeit gedeihenden
Dynastie der Kastriotas. ' Die Tendenz der Kurie auf albanischem
Boden auch albanische Prälaten mit westlichem Schliff einzu-
setzen, bezeugt die Ernennung des „Johannes de Stymai natione
Albanensis, archiiJresbyter Montis Milonis in Apulia" zum Bischof
von Alessio (1515), dessen Diözesangewalt sich, über die Mirediten
erstreckte.
Die Kirchengüter dieser alten albanischen Bistümer waren
ursprünglich gewiß sehr bedeutend. Das Erzbistum von Durazzo
hatte zur Zeit der Bvzantiner Dörfer in der Xähe der Stadt
(villae Domosii), eine Art Pheudum, wofür an den Landesherrn,
den byzantinischen Kaiser und später an Venezianer - ein Boden-
zins im Gold (smanuelati) zu entrichten war. Außerdem hatte
es Besitzungen bei Kroja ^ und im Süden des Flußes Vrego
(Skumbi).^ Auch im Norden besaßen die Bischöfe ganze Dörfer,
denn noch 1404 bittet die Stadt Drivasto, Venedio- möge die
„villa Plista, que fuit de episcopatu Drivastensi" und die vom
Georg IL Balsic an eine Privatperson verschenkt wurde, dem
Bischof zurückgeben.' Als die in Buinen liegende Stadt Svac
schon eine einfache Pronie wurde (1443), werden die Güter des
Bischofs, darunter die „villa S. Theodori" noch immer erwähnt.
Damals (1445) wird auch das Dorf S. Andreas de Carpeneto
an den Bischof von Skutari zurückerstattet.'' Der reichste BLschof
schemt in Albanien derjenige von Dulcigno gewesen zu sem.^
' Ein Abt Petrus, Gesandter beim König Alfons, wird 1447, 14. Dezem-
ber als Blutverwandter Skenderbegs bezeichnet (et abbate Petro consan-
guineo vestro), Reg. Arag. 2(jöl foL 21 (Archiv von Barcelona) ; vielleicht
identisch mit „Georgias Petri alibas" bei Theiner, M. Hung. 2, 303 (14-57.)
2 AAlb. 1, 147.
•■' AAlh. 1, 135.
" AAlb. 1, 136 vgl. 140.
" Ljubic 5, 7 und 9, 158 (1412).
6 Archiv von Venedig; Senato Mar. 1, f'ol. Iti9 (1413, 5. März)
iln<l 2. 7U v. 11415. 15. April ).
' Theiner, M. Slav. 1, 263 |1369).
251
In jeder biscliöflichen tStudt befand sich natürlich ein bischöf-
liches Palais (domus episcopalis, palatium episcopatus) mit Neben-
gebäuden, wie solches für Drivasto (1251, 1397), Scodra (1251),
Dulcigno (1258) ausdrücklich erwähnt wird, in Alessio aber bis
in tue Zeit Farlatis noch erhalten war.' Aber beim fortwährenden
Wechsel der j)olitischen Macht, die öfters auch Träg'erin einer
anderen lieligion war, schrumpfte der Ejrchenl)esitz im Allge-
meinen und insbesondere derjenige der Bischofsmensas allmählig
/vusammen. Während der anjouvinischen Okkupation von Albanien
(1272) Avurden die meisten Güter des Erzbistums von Durazzo,
ja selbst Kirchenschätze von dem obersten Befehlhabenden und
dessen Schatzmeister beschlagnahmt ähnlich wie in Korfu, wo
im Jahre 1299 Kapitän Matthäus de Gemelli selbst die hl.
Getasse unter Siegel gelegt und Kirchengüter an Laien verteilt
hatte.' Der neuangekommene katholische Erzbischof wollte natür-
lich das ganze Einkonmien des früheren orthodoxen Metropoliten
genießen, mußte aber fortwährend beim König Karl I. gegen
die Kapitäne Klage führen. Trotz wiederholter Befehle tüeses
Königs an Gouverneure Albaniens, die erzbischöflichen Angele-
genheiten zu ordnen,^ scheinen die einstigen erzbischöflichen
Hauptbesitzungen bei Durazzo, die Gehöfte Domine und Posterior,
wahrscheinlich identisch mit den „villae Domosii", noch 1280
in den Händen des Arars verblieben zu sein.* Besser ging in
dieser Beziehung natürlich auch in Nordalbanien nicht. Die
weltlichen Herrn unterschieden hier gewöhnlich persönlich gute
Beziehungeil zu den Bischöfen von den materiellen Dingen.
Schon 1250 mußte Papst Innozenz IV. dafür sorgen, damit die
entwendeten Güter der erzbischöflichen Mensa von Antibari
zurückgegeben werden.'' Im Jahre 1307 waren diese Güter
schon so stark vergriffen, dal.» sich der Papst an den König
Uros IL wenden mußte. Damals aljer war die Periode der Ver-
' XAlh. 1, 200 f. Ljul.ic 1. Inö ; Farlati 7, 3b6.
- Hopf. 1, 357 f.
•'» AAlb. 1, 283, 292, 298, 308.
* AAlb. 1. 419 vgl. 405.
s AAll). 1, 196.
252
arniung der Bischöfe sclion in ganz Albanien im Zuge, wovon
selbst die oiihodoxen Bischöfe der Durch])ruchszone nicht ver-
schont blieben/ Im Jahre 134B gestatete die Km"ie dem neu-
ernannten Bischof von Scodra und früheren Domherrn von Antiliari,
er düife das Einkommen seines Kanonikats so lange beziehen, bis
er die Besitzungen seines Bistums, die „von gewissen Leuten
gehalten werden" (per aliquos detinentur), zurückerworben habe.'
Die Einkünfte der Kirche von Balezo waren damals „durch die
Schismatiker des Königreichs Rassien" so vermindert, daß der
Bischof nicht wovon zu leljen hatte ; es wurde ihm deswegen
das in der Drivastiner Diözese gelegene Benediktinerkloster des
hl. Johannes von Stoja (Strilaleo) in Konnnende gegeben. Aus
ähnlichen Motiven vertraute man im Jahi'e 1-372 dem Bischof
von Alessio die Sorge für das Georgskloster desselben Ordens
im Golfe von Cattaro an.' Während aber noch im Jahre 1351
die Prälaten der nördlichen Bistümer Antibari, Scodra, Polato,
Sarda im Verhältnis zu ihrem, in den Zensuall)üchern der Kurie
verzeichneten, ziemlich niedrigen Einkommen (Antibari 80, Sarda
33 V2, Polato 33 '^2 Goldgiüden) ganz ansehnliche Summen für
sich und ihren Klerus an den Kollektor des ijäpstlichen Zehnten
lieferten, mußten im Jahre 1372 die Bischöfe von Polato. Scodra,
Sarda (Polatensis Minor). Suac, Ai'banum von jeder Zahlung
befreit werden, „denn sie sind arm und leben elend" (pauperes
enim sunt et in miseria vivunt).^ Nur Johannes, der Bischof von
Drivast, ein persönlicher Freund der Balsas, der 13(59 eigen-
händig das katholische Glaubensbekenntnis der Zupane von Zeta
schrieb' und auch sonst seiner Stadt Xotariatsdienste leistete.''
zahlte damals 11 Dukaten. Trotzdem später Geoi^ II. Balsa mit
* Zwischen 1318 -1321 meldet der Bischof von Chelmo dem König
Uros n., sein Bistum sei verödet und er habe kein Einkommen (.Jirecek,
Staat L 48).
-' Theiner, M. Slav. 1. 218.
•' Theiner, M. Slav. 1. 276.
* Farlati 7. 197.
'■ Theiner, M. Slav. 1. 201 f.
* Diversa Cano. lo71 im Aroliiv von Knü-nsa.
253
den Besit/yungeii dieses Bistums willkürlich disponierte,' erhielt
dieser Bischof von Peter Hchipnder dSkipetar), einem in Ragusa
lel)endeii Drivastiner Geistlichen für die Gesamteinkünfte des
Bistums im Jahre 1^02 dennoch 40 Dukaten," also gerade die
in den römischen Zensuall)üchern verzeichnete Summe. Und da
hraeh schon die Türkennot nach Alhanien ein. Marinus, Erz-
bischof von Antibari. der 1402 als Gesandter Georgs II. in
Venedig weilte, war damals schon genötigt, mit Genehmigung
der Republik auf venezianischem Boden milde Gaben zu sanmieln,
„da seine Einkünfte wegen der Türkeninvasion gänzlich einge-
gangen Avaren" (cum introytus sui propter Turchos sint ad nichi-
lüm devoluti) ; ^ es war dies derselbe Prälat, der im Jahre 1397
zwei Säcke gedörrte Skoranzen (sarache, ukljeve), eine Spezialität
des Sees von Skutari, nach Rom sandte.* Im Jahre 1474 war
das Einkonnnen dieser erzbisehöflichen Mensa so gering, daß die
Km-ie für die Lebzeiten des Erzbischofs Stephan, um ihm das
Leben erträglicher zu machen, das vakante und wie es scheint
noch immer einträgliche Bistum von Drivast mit dem Erzbistum
vereinigte.' Es ist dies der Beginn der Kontraktionsperiode der
Bistümer, von der schon oben die Rede war.
Die Güter der Domkapitel scheinen auch beträchtlich ge-
wesen zu sein, und da diese Körperschaften, nur ans Einheimischen
bestehend, in ihrer Mitte immer besondere Fürsprecher bei den
verschiedenen Landeshemi haben konnten, l^lieben diese Be-
sitzungen im Durchschnitt länger intakt als die bischöflichen
Güter. Die Kapitelangelegenheiten kennen wir am besten in
Antibari, aber auch hier gar nicht eingehend. Die Benefizien
der Domheim, aus ganzen Dörfern bestehend (1443, la villa
chiumada Scurfi),'' waren hier nicht nur an die St. Georgs-
kathedrale (ecclesia Maior) gebunden, sondern auch an die
' Ljubic, Listine 5, 7.
- Divevsa Cauc. 1392 im rag. Archiv.
■■' Jorga, Extraits 1. 11.5.
* Jirecek, Staat 2, 27.
■' Theiner, M. Slav. 1, 499.
'■' Ljubic 9, 173.
254
St. Peters-, vSt. Stephanns-, St. Serijiuskirche. So bestanden liier
neben dem Domkapitel mit einem Archidiakonus, einem
Archipresbyter und einem Primizerius auch „eapitiüa ecelesiarum
collegiatarnm", die ..nach altem Brauche" an allen wichtigen
Angelegenheiten der Kirche, Ijesonders aber an der Wahl des
Erzbischofs mit dem Domkapitel zusammen sich beteiligten.
Der Ärchidiakon genoß aulier bei der Kathedrale auch Benefizien
der Peters- und der Stephansldrche und hatte in der ersten Hälfte
des XIV. Jahrhunderts insgesamt 30 Goldgnlden Einkommen,
wovon 12 (jrulden auf die zwei letztgenannten Kirchen entfielen,
somit fast soviel wie der Bischof von (Jattaro, Sarda oder Polat,o.
Andere Domherrn hatten gegen 10 Clulden Einkommen:^ außer-
dem veiTichteten sie wie Natalis Belucii (1811), Johannes Nalle
(1402), Dominicas Capseta (1433) öfters den Notariatsdienst in
der Stadt. ^ Ahnlich wie in Antibari war auch das Kapitel von
Drivasto in Kollegien geteilt: im Jahre 1400 werden hier die
„canonisi de sancta Maria" und die „canonisi de san Zorzi'
genannt." Wie es seheint, wohnten sie alle in einer gemeinsamen
Kurie (canoniea).* Neue Domherrn wurden im Domkapitel durch
Stimmenmehrheit gewählt, wie dies für Dulcigno ausdrücklich
erwähnt w^ird. Ott machte sich bei solchen Wahlen der Einfluß
mächtiger Patrizierfamilien geltend, und unter den Domherrn
nordalbanischer Städte finden wir nicht selten Pati-iziernamen.
Ein Beschluß des Domkapitels von Dulcigno (vom Jahre 1368 r)
erklärt die eventuell unter dem Drucke städtischer Potentaten
(proceres) stattgefundene Wahl für nichtig.' In Durazzo, welches
1 AAlb. 1, 585, 825 ; Theiner 1, 218.
- Jivecek, Arch. slaw. Phil. 2(5, 213.
•"' Testamenta Notaviae im Ragus. Archiv.
* AAlb. 1, 46S.
° Das Fragment dieses BescUusses ed. aus „dem bischöflichen
Archiv von Cattaro" Farlati, III. sacrmn 7, 255 unter dem Jahr 1398.
Ich supponiere hier einen Schreib-, bzw. einen typographischen Fehler
für das Jahr 1.368, da das Wort „proceres" gar nicht in die Zeit Georgs
II. Balsa paßt, sondern vielmehr auf Zeiten hinweist, als nach dem
Verfall des Serbenreiches in Dulcigno die Familie Sevasto (Junius. und
Pi-vos) die Gewalt über die Stadt an sich riß.
255
durch eine lange Zeit orthüdoxe Er/J)iseliöte hatte, fiel, wie wir
schon oben sahen, dem Domkapitel und besonders dem Archi-
diakon noch eine weit wichtigere liolle zu als in anderen alba-
nischen Städten. !*^eit uralten Zeiten war derselbe hier zur Zeit
der Schismatikerherrschaft Vorstand der katholischen (lateinischen)
Gemeinde. Um die erst im Jahre 1315 ^ erwähnte katholische
Kathedrale, die „ecclesia Maior", zweifellos identisch mit der in
den Jahren 137G und 1429 erwähnten Marienkirche der Amalti-
taner, gruppierte sich der „ archidiaconatus latine ecclesie" mit
seinen Kanonici, die auch in den schwersten Zeiten den Kontakt
mit dem katholischen albanischen Element einerseits,' anderseits
aber zu der päpstlichen Kurie zu unterhalten verstanden.^ Die
Päpste widmeten dieser Institution eine besondere Aufmerksamkeit
und der Archidiakon von Durazzo taucht in den päpstlichen
Bullen fast immer auf (1200, 1304, 1318), wenn die Stadt sich
in den Händen der Orthodoxen befindet. Das Einkommen des
xA_rchidiakon war gewiß nicht gering und um seinen Besitz
wurden noch am Anfange der venezianischen Herrschaft (139S)
seitens der einheimischen Albaner und Lateiner sowohl in
Venedig als auch in. Rom erbitterte Parteikämpfe geführt."* Auch
in Nordalbanien spielten die Domherrn öfters eine größere poli-
tische Rolle wie Theodor, Archidiakon von Skutari (139() — 1409),
ein Intimus des Großwoiwoden Sandalj von Bosnien ' und der
zuerst (1380 — 1392) in Ragusa lebende „don Marinus de Dul-
cinio", der später in vei-trauhchen und gefährlichen diplomatischen
Angelegenheiten dem Georg II. Balsa dienend'' das Kanonikat
von Dulcigno (1395) sich erwarb.^ Vor dem Falle Skutars
trachtete die Republik Venedig (1475) dem dortigen Archidiakon
' AAlb. 1, 622 c.
-' AAlb. 1, 482.
' AAlb. 1, G36.
•* Ljubiö, Lif^tine 4, 415.
s Safarik, Acta Veneta 1, 324 ; Ljubid 4, 578 ; Jorga, Extraits 2,
72 u. 87 u. 119 : Gelcich, La Zedda 189 u. 201. Vgl. Radoniö, Arch. slaw,
Pliil. r.' (1897), 380, 394.
« Gelcich, La Zedda 176 u. ISO N. 3.
7 Ljubic 4, 350.
256
Nikolaus Malonsi wegen seinen Verdiensten nnd großer Autorität,
die er in jenen Gegenden genol.5, das erste rakante Bistum in
Albanien zu sicheim. '
Albanien war im Mittelalter mit Kirclien und Klöstern
übersät. Dies sielit man nicht nur aus den spärlich theüenden
mittelalterlicheii Quellen, sondern auch aus den zahlreichen mittel-
alterlichen Kirchenruinen, aus den Dokumenten der neueren Zeit,
wie auch aus der topographischen Nomenklatur. Dabei darf man
aber natürlich nicht vergessen, dal.» Albanien, wie Griechenland
und Dalmatien, au den altchiistlichen, durch die Einwanderung;
der slawischen Heiden weniger erschütterten Gebieten angehört,
und vom allen Anfange her, also schon im IV — VI. Jahrhundert
einer starken A'erbreitung der Heiligenuamen in der Topographie
ausgesetzt wm-de,- so daß wir in späteren Mittelalter schon auf
Überbleibsel sehr alter kirchlicher Kultur stoßen und sogar in
urkundlichen Flurnamen Heiligennamen anti'eften, wo gewiß schon
eine jede Spwr von Kirchlein, die man einst an der Stelle der
Heidentempelchen errichtete, verwischt w^ar. Dies gilt vielleicht
schon für Kirchennamen, die ohne jede nähere Bestimmung
(ohne Ortsnamen) auftauchen yvie z. B.. St. Donatus (bei
Aulona),^ St. Ilia (bei Dulcigno),* die Winterquaiiiere bei
Kroja St. Euphemia, St. Blasio, " gewiß aber für Flur-
namen in Polato, denen wir in der umfangreichen Stiftungs-
Urkunde des Erzengelklosters von Prizren (1348) begegnen, wie
„die Quelle des hl. Georg" an der Gemarkung von Siklja, ferner
St. Ilias und St. Salamon bei Sakato. Dazu sind auch die
Ortsnamen mit der slawischen Anfangssilbe Sut aus dem roma-
nischen Santo, San zu zählen, eine Eigentümlichkeit der Küste
von Antibari bis Istrien, die schon früh in der slawischen
Durchbruchszone zu finden ist, wie Sutorman (aus Sut-Roman.
' Senato Mar. 10, fol. 51 v. (1475, 25. Juli).
^ Jirecek, Das christliche Element in der Topograpliie d^ Balkan-
lünder, Wiener Sitzungsberichte loO, 9 ff.
'■'■ Im Jahre li'T? „in loco qui dicitur S. Domperitus", AMb. 1, 367.
* Ljubic, Listine 5, ^\ (1405).
° AAlb. 1, 834 (1343).
257
Sant-Koinan) ein schon 1408 erwähnter Palo /.wischen der
Ivüstenebene iiiid dem Tale von Crmnica am See von Skutari,
Sutoniore (aus Santa-Maria), Weiler bei Spizza, Sutomorsßica,
Flurname bei (iodinje am See von Skutari, Sustjepan im
(Tebiete der Pastrovici bei BudvaJ Ein modernes albanisches
Pendant zn diesen topographischen Uberlebseln altkirchlicher
Kultur sind die Ortsnamenfossilien, die sich besonders in der
ümo-ebuno- von Elbassan und Kroia ti'otz des Glaubenswech-
sels der o'eu'enwärtio: mohammedanischen Einwohner erhalten
haben, wie Se Meri, Se Mechil, Sen Jerk, Se Nikola,-
sowie auch der von ehemals albanischer Bevölkerung zei-
gende erratische Sin-Gjon (8t. Johannes) in der jetzt von
Serl)en bewohnten Kjecka nahija am See von Skutari/ In
Bezug auf das christliehe Element in der topographischen
Nomenldatur bildet das mittelalterliche Albanien, wie auch
natürlich, ein ausgeprägtes Bindeglied zwischen Achaia"' und
Ualmatien, durchsetzt mit morgenländischen und abendländischen
Elementen, die griechische,' albanische, slawische, romanische'
Retorten passierten und auch zu äußerst exotischen Bildungen
führten, wie in dem, im Jahre 1416 erwähnten Ortsnamen
„Sancto Auracio de sovra Scutari"/ der zweifellos aus dem von
Serben im Jahre 1348 „Sveti Vraci", von Romanen aber (1349)
' Näheres darüber mit der eiasclilägigen philologischen Lite-
ratur bei Jireeek. Das christliche Element, Wiener Sitzungsberichte.
1.3tj, 21 ff.
2 Hahn, Alb. Studien 1, 81.
' Jirecek, a. a. 0. 41.
■* Siehe die Namen der Lehen dieses Fürstentums vom Jahre 136 1
bei Hopf, Chroniques 202. 205.
•'■' Im Jahre 1-171 wird ein Ort „Ponagia" fJfnrdyia vielleicht La
Polina, einst Apollonia, siehe oben Seite 196) : Elias Sguri de Ponagia,
ord. Praed., Bischof von Kroja, früher von Stephaniaka, erwähnt (Eubel.
Hier. cath. 2, 156).
•^ Die oben (S. 235, N. 4) erwähnte Kirche s. Maria de Lorenzo
(San Lorenzo) bildet in dieser Beziehung einen besonders interes-
santen Fall.
^ Odorigo, Descriptio Scutari bei Makusev, Ist. raz. 154 und
Ljnbic, Starine 11. :^>3.
17
258
„Sancti Chosma-Daniiani" ' genannten Orte in ünterpilot ent-
standen ist.-
Pfarrkirclien (parochialis ecclesia) werden ansdrüeklicli
äußei-st selten und dies nur in den päpstliclien Urkunden ge-
nannt. Im Jahre 1318 ernennt Papst Johann XXII. zum Pfarrer
der sehr reichen, fast ein Einkommen zweier kleiner Bistümer
(60 Goldgulden) sichernden Pfarre von Petrosa in Chunavien
einen gewissen Johannes Ruhens aus Albanien.^ Später werden
Pfarren besonders dann genannt, wenn ein Pfarrer zum Bischof
wird, wie 1431 der „rector parochialis ecclesie de Tanaida die-
cesis Stephanensis" zum Bischof von Stephaniaka,* 1457 der
Domherr* von Drivasto und Pfarrer der Marienkirche der Alten
Stadt (de Civitate Veteri) in der Drivastiner Diözese zum Bischof
von Drivast," 1470 der Pfarrer von St. Greorg de Assanis,,
Diözese von Dagno, zum Bischof von Oberpilot. "^ Im Jahre 1464
werden zwei Pfarrer des Sprengeis von Durazzo erwähnt: „Petrus
rector s. Demetrii de Plumsis" und „Ginus rector s. Venere de
Managastis".' Aus der Seltenheit der Erwähnrmg darf man aber
gar nicht folgern, daß die Pfarren nicht dicht besät waren.
Im Gegenteil können nach meiner Meinuno- alle Kirchen, deren
Heiligenpatron mit einem Oi*tsnamen verbunden in der voiiür-
kischen Zeit genannt wird, sofern sie keine Klöster waren, als
PfaiTkirchen betrachtet werden, wie z. B. die Hafenplätze an
der Bojana: S. Petrus in flumine Drini (1278), S. Theodorus in
flumine Drino (1282), S. Maria de Gori(? de Ludrino (1387).
oder aber S. Cruce Pogi (1405) in Polato. Für die Dichtigkeit
' „Megje Svetjm Vraöem" in der Stiftungsurkunde des Erzengel-
klosters von Prizren, Safarik, Glasnik srp. 15 (18(32), 287. — 1349, 3. Juni
„dompnus Nicola Arbanensis de Sancti Chosma-Damiani" (Div. Caneel-
larie 1348—1350 M. 92 im rag. Archiv).
- Jirecek, Das christliche Element 20 X. 3, vgl. Marc. Byz. Zeitsch.
17 (1908) 604 f.
3 AAlb. 1, 637.
* Eubel, Hier. cath. 2, 266.
ß Farlati 7, 242.
6 Theiner, M. Slaw. 1, 494.
■^ Hs. „Statuta ecclesiae Drivastensis" zitiert oben S. 243. X. 5.
259
der Pfari"en sprielit auch der Umstand, daß im Jahre 1407 zwi-
schen den Diözesen Alessio nnd Arbanum ein zäher Sti*eit für
zwölf Grenzpfarren entbrannte, der damals „einen großen Auf-
ruhr rmd Zwietracht unter Adehgen" (maximus tmiiultus et
dissensio inter nobiles) herbeizuführen drohte^ und durch über
zwei Jahrhunderte andauerte. Erst 1638 wurde er endgültig
o-eschlichtet - und damals noch wußte der Bischof von Alessio
gegen 30 Pfarrkirchen aufzählen, „etliche vernichtete" nicht ge-
rechnet, die zu seiner Diözese gehören sollten. Viele darunter
wie diejenige (S. Veneranda) von Baldreni (Ballerini), St. Nikolaus
von Kakarici bei Alessio, oder auch St. Stephanus von Blinisti
reichen tief in das Mittelalter zurück. Heute noch sieht man in
Baldreni, eine Stmide von Alessio entfernt, am rechten Ufer des
Drim die Ruinen einer Kirche romanischen Stils, die, wie dies
aus einer Inschrift ersichthch ist, im XV. Jahrhundert unter
dem Pati-ouat der Hen-n von Perlat stand. ^ Die Zustände in
Siklja im Jahre 1348 werfen auch ein mteressautes Licht auf
die Pfarrans-elewenheiten im mittelalterlichen Albanien. In diesem,
am Schwarzen Drim in Oberpilot gelegenen Dorfe werden damals
zwei Kirchen erwähnt (S. Barbara und hl. Kreuz) ; die „latei-
nischen Priester" (i30j)0vi latinbsci) mußten von ihren Weingärten,
die sie als Erbgut (bastina) besaßen, jährHch ein Faß Wein an
das orthodoxe Erzengelkloster von Prizren, d. h. an den Besitzer
des Dorfes Siklja liefern. Daraus geht ziemlich klar hervor, dal.>
in Siklja ein Pfarrer und mehrere einheimische Kapellane die
Seelensorge versahen, wie uns die Kapellane von Xovobrdo in
Serbien mehrmals ausdiälcklich genannt werden.^ Viele Pfarren
gingen schon im XV. Jahrhundert zugrunde. Im Jahre 145/
z. B. wurde die eine Drittelmeile von der grofkn ]\Iarienabtei
entfernte Pfan-kirche des hl. Georg von Nderfandena (Trafandi)»
bisher von sekulären Geistlichen regiert und 10 Gulden jähi-liches
Einkommen ti-agend, den Mönchen übergeben; dieselbe wurde
1 Ljubic, Listiiie 5, 94 f. ; Jhecek, Arch. slaw. Phil. 31, 89.
■' Farlati 7, 203.
■■^ Ippen, Bos. Glasiiik 15 (1903), 182, vgl. 14 (1902), 189.
* .Tirecek, Das christliche Element 19.
17*
260
niimlieli von den Türken niedergebrannt und blieb olme Seel-
sorger.' Solch reichere Pfarren hatten natürlich vollkommene
Kirchengeräte und mehrere Kirchenbücher, \He dies für die 14."t9
schon zerstörte St. Xikolauskirche in Xovobrdo in Serbien er-
wähnt wird.- Die Kirchenbücher wurden auch für Stadtkirchen
hauptsächlich aus Kagusa bezogen (13G8 ein MLssale für Dnvasto,
1387 ttlr Dulcigno). später auch aus Xeapel;^ auch die m Ka-
gusa lebenden albanischen Priester und Patiizier verma^-hteu
ihren Domkirchen nicht selten solche Bücher.^
Das Pati'onatsrecht übten die Landesherren aus, was beim
fortwährenden AN'echsel dei*selben große Vennrrungen imd Ge-
Wcdttätigkeiten zufolge hatte. Um Mißbrauche zu verliindern
wm-de im Jahie 1418 in Skutari das Kollationsrecht seitens
der Republik Venedig zeitweise auf den dortigen Bischof übei-
tragen, der bei der Verleihung der Beuetizien besonders auf die
politische Gesinnung des Betreffenden zu achten hatte.' Aber
auch Balsa 111. machte Versuche, das Patronatsrecht über die
Kirchen auf dem venezianischen Boden aufrecht zu erhal-
ten. Die Republik antwoitete zuerst (141(i. 9. Juli) aus-
weichend ; ' später (1-421) aber erkläi-te sie ausdrücklich, die
^ erleihungen sowohl von Benefizien als auch von Pronieu duri h
Balsa III. nicht respektieren zu wollen.' Dagegen wurde das
voUe Erbpatrouat des Stifters sowohl seitens der kleineu
1 Theiner. M. Slaw. 1. 4-25.
2 Ebd. 1. 451.
^ „A abbate Latzaro d'Albania graciosamente per coiuprai'si
I briviari 4 ducats" (Cedole de Tesoreria bei Jorga, Notes 2, 47, X. 3).
* Im Jahre 1413, 28 ^u\i legiert in Ragusa der Slaitariuer
Patrizier Milo del Coute „I breviario ala gliesia de Scutari a S. Stefano"
iTest. Notarie 1402 fol. 198 im Ragusauer Archiv). — Andere Belege
im Bd. U. der AAlb.
= Misti del Senate 52, fol. 125 v. (1418, 7. Oktober). — Im .Jahre
1434 übt aber die Republik hier wieder schon selbst das Patronats-
recht aus und verleiht die Nikolauskirche in der Burg, die bisher
ein Dulcignote regierte, an „presbvter Petrus de Seutaro" (Misti 59,
fol. 45).
• •* Misti 51, fol. 46. . •
^ Für Driva.sto 1421, 5. August (Misti 53, fol. 176 v.).
261
Dynasten wie auch später seitens der I»e))nl)iik vollkommen
respektirt. '
Eine !j;rol.)e Menge von kleinem Klerus lebte mn die zulil-
'O"
reichen Kirchen der Städte und Umgebung. In Antilmri werden
neben der Domkij'che des hl. Georg mit altei-tümlichen serbischen
Füi-stengräbern und kostbaren Heiligenreliquien,' lateinischen,
zum Teil in Hexametern oder leoninischen Versen abgefallten
Grabesinschriften der Abte und Prälaten, ' und außer den Kloster-
kirchen noch die St. Sergius-, St. Stephans-, St. Peterskirche, femer
die Markuskirche, außerhalb der Stadtmauern, sowie drei Dorf-
kirchen (ecclesie rurales) genannt. Die Marienkathedrale von
Dulcigno mit dem wundertätigen Madonnenbild, von dem noch
1553 erzählt wurde, es sei vom hl. Lukas gemalt,^ war be-
sonders im XIV. Jahrhundert an der ganzen adriatischen Küste
berühmt. Die Kathedrale hatte von der Stadt ein ständiges Ein-
kommen in A\ ein (canata), welches unter der venezianischen
Herrschaft eine Zeit lang (bis 1412) an den Gehilfen des Statt-
halters (cavaliere) abgegeben werden mußte.' A^ißer derselben
wird ini Jahre 1290 in dieser Stadt noch eine Johanneskirche
erwähnt.'' In Skutari war die in der Barg gelegene Stephans-
kathedrale ein berühmter Wallfahrtsort.' Die daraus gemachte
türkische Moschee zeigt Spuren von gothischen Gewölben und
Skulpturen; noch im Jahre 1(585 .stand darin eine verdorbene
alte Orgel (organo disfatto)." In der Burg wird noch (14;M) die
' Siehe bes^oiiders den höchst intcressuiiteii Fall der Kirche s.
Maria de Lorenzo bei Ljubic 9, 194 (1444).
- Im .Tahre 1399 befand sich eine solche Keliquie in doppelter
Schachtel als Pfand bei einem Ragnsaner (Jorga, Extraits 2. 71 N. 6).
•' Inschriften ans der im .Tahre 18>'l dnrch Pnlverexplosion zer-
störten Georgskirche findet man hei Markovic, Dukljansko-barska inetro-
polija 180 nnd Rovinskij, Sbornik rus. 86 (1909). llö.
* Ljnbic, Commissiones et relationes 2, 229.
- Misti del Senato 49. 128 (1412. 22. .Tnji). Vgl. «las „ins viiii"
in Patra-s (14(i8, Jorga, Notes 1, 165).
8 AAlb. 1, 512.
" Theiner, M. Slaw. 1. 219 (1316).
» Theiner. M. Slaw. 2, 21x ; Ipi>en, Bos. Ulasnik 11 (1902), 181.
262
l^farrkirclie St. Nikolaus erwülmt.' Yor dem Stadttor stand eine
andere St. Nikolauskirche (141(i San Nicolo appresso la jJorta),
wo sich. Helene, Witwe Königs Stephan Uros I., zur Nonne
scheren ließ ; aul.ierdem werden im XV. Jahrhundert noch die
Kirchen San Aponale und Ogni Santi genannt, sowie zwei im
Jahre 1416 schon in Trümmern liegenden Kirchen St. Theodoms
und Santa Croce, die gewiß außerhalb der Stadtmauer standen.
In der Vorstadt Sub-Scutaro, dem Viertel der ragusaner Kauf-
leute, stand die Kirche des hl. Blasins, Patrons von Ragusa
(extra Scutari ad S. Blasium 1433, S. Blasius prope ciyitatem
Scutari 1444)," welche nach der Tradition des XV. Jahrhunderts
unter König J^usan erbaut worden ist, um diese Zeit aber, wo
sie genannt wird, schon eine Klosterkirche, wie es seheint, der
Minoriten war. Im Juni 1452 ließ der venezianische Kapitän
von Skutari, als er sich auf die Belagerung seitens des . serbischen
Despoten vorbereitete, die Kirche samt Kloster niedeiTeisen, da
dieselbe zu nahe an der vStadtmauer lag, und gebrauchte das
dadurch gewonnene Material zur Befestigung der Stadt. Am 4.
August 1452 beklagen sich die Mönche (monachi conventus
s. Blasii extra muros Scutari) darüber in Venedig, wo man
ihnen vollen Ersatz versprach." In den ragusaner Denkmälern
werden vier Kirchen von Drivasto erwähnt : die Georgskathedi-ale,
die kollegierte Kapitelkirche der hl. Maria ' (1353 capitulum
ecclesie S. Marie de Drivasto), die Franziskus- (1353, 1368)^.
und die Heilundskirche (S. Salvator 1399). Die Kathedrale von
1 Siehe oben S. 260, K 5.
- Jirecek, Glasnik srp. geogr. drustva 1914, 158 f.
^ Senato Mar. 4 fol. 144 v. Die Mönche behaupteten, das Kloster
"wäre nntcr König Dnsan (snb Stephane rege Rascie) erbaut worden,
■was ich nur für die Kirche als sicher annehme, die gewiß von den
Ragusanern wahrscheinlich nach dem Pestjahre gegründet wurde. —
Der Chronist Magno (bei Jorga, Notes 3, 227 N. 1) erwähnt, daß am
19. September 1448 bei einem zufälligen, aber schrecklichen Brande
der Stadt (vgl. Ljubic 9, 28.5) in der Nacht sich eine Menge Leute in
eine kleine Kirche „che e sopra il muro" flüchteten, wobei über 500
Personen umkamen.
■* .Tirecek, (Jlasnik sr[i. geogr. drustv^i 1914, 16"2.
263
-Dagiio scheint dem lil. Markus gewidmet gewesen />u sein.'
.Sonst wii-d in den kleinen Bischolsstüdten Btile/.o und Dagno
nur je eine Kirche (Kapelle) außerhalb der Stadt genannt:
Öaneto Alexandra sotto Balezo (141<))- und die „eapella S.
-Marie subtus Dagnum"," einst dem Eri^engelkloster von Prizren
angehörend. Die Kirchen der sehr selten auftauchenden &tadt
Alessio Averden in nnttelalterlichen Dokumenten kaum senannt.
Der von Barletius erwähnte und wahrscheinlich in der Burg
gelegene St. Nikolausdom. Skenderbegs (f 1468) Gral)stätte, war
ursprünglich eine Pfarrkirche. Zur Kathedrale wurde die Kirche
erst 1459 erhoben, als ihi- Pfarrer Petrus Dongion (Domgion)
immittelbar zum Bischof von Alessio wm'de. Von der früheren
Kathedrale weiß man nur soviel, daß sie von den Türken vor
vielen Jahren vollständig zerstört wurde.^ Farlati ' nennt hier
noch vier andere Kirclien, wovon zwei (S. Maria, S. Margarita)
auf die Stadt Umgebung abfallen.'' Aus den Trümmern dieser
zwei Kirchen sclieint die heutige unansehnliche Franziskaner-
kirche des hl. Antonius erbaut worden zu sein.' Außer der
Amaltitanerkirche, von der schon oben die llede war, gab es in
Durazzo und Umo-ebuno- natürlich zahlreiche Kirchen, nur ist
es meistens nicht leicht zu entscheiden, ob dieselben griechisch
oder lateinisch waren. Bei der Kirche des hl. Nikolaus befand
öich 1081 das Lager des Kaisers Alexius Komnenos ; in der
Kirche des hl. Michael — nach Heuzey stand dieselbe östlich
von Durazzo im heutigen Doi'fe Semiholj — wurde die kaiser-
liche Garde der Waranger von den Normannen umzingelt. Die
' Im Jahre 1400 testiert der ans Daguo gebürtige Geistliche
Petrus Caput-Apis seiueu Kelch „a Santo Marco de Dagno" (Test. Not.
l:;'."J'l-1102, fol. 174 im rag. Archiv).
•^ AAlb. 1, Ü.53 X. 1.
• Ljubic, Listine 10, 91 (14.50).
* Enl.el, Hier. cath. ■>. 90 X. 1.
•'■ 111. sacrum 7, 385 f.
'' Im Jahre 1414 legiert „Johannes de Trivisano habitator Vene-
ciamm, patronus marciliane" „ala glesia de Sancta Venera apresso
Alexo ducati Y d'oro" (Te,st. Not. 14« »2. fol. 214).
■ Ippen, Bos. Glasnik 190(j, .322.
264
Venezianer bekamen damals (1082) die St. Andreaskirehe in
der Stadt, gewiü eine altkatholisclie Kirche, da sie von den
}-5yzantinern als Marinearsenal venvendet wurde/ Lateinische
Geistliche hielten auch die 1859 ei"wähnte Eustatiuskirche,
während die zu gleicher Zeit erwähnte Peterskirche in der
Nähe der Burg (oi äyioi lleXeyQtvot) ein griechisches Kloster
gewesen zu sein seheint. Außerhalb der Stadt (extra Durachium)
wird 1408 eine St. Laarentiuskirche erwähnt." All die auf-
gezählten Stadtkirehen sind aber gewil.l nur ein kleiner Bruch-
teil des einstigen Bestandes, wie dies aus dem Falle von Svac
besonders klar hervorgeht, wo uns namentlich nicht eine einzige
Kirche envähnt wird, und wo lieute noch die Ruinen einer
großen, im Übergangsstile gebauten Kirche mit dem Turm ober
der Apsis und einer anderen kleineren Kirche mit Freskospuren
und Inschriftenfragmenten aus dem -Jahre 12(32 zu finden sind. '
Im Jahre 1553 schreibt der Venezianer Giustiniani,^ daß .,in
dieser uralten Stadt" die Trümmer von 3(30 (I) Kirchen und
Kapellen sich befinden, und heute noch erzählen die albanischen
Bauern der Umgebung, daß in dieser Stadt lauter Kirchen waren
und nennen die Kuinen „Kisat" (Flur, von kisa = die Kirche). ' In
der Türkenzeit oinjj'en alle mittelalterlichen Kirchen zugrunde,
aber auch schon früher wurde vieles durcli innere Kriege und vom
Zahn der Zeit verwüstet. Im Jahre 189G, nach dem blutigen Kriege
zwischen Radio Crnojevic und Georg 11. ]:irdsa, repariert man fast
zu gleicher Zeit die Domkirchen von Antibari und Dulcigno luid die
Abtei von Rtac (Rotezo); Ragusa lieferte damals eine Unmenge
von Dachziegeln,*' wie auch später zur Reparatur des Stephans-
domes von Skutari (1403)' und der Domkirche von Svac (1413).*'
> AAlb. 1, (J7.
^ Ljubic, Listiue 5, 121.
3 Ippen, Wiss. Mitt. aus Bosnien 7, 2:3.",. Bos. Glasnik in (1S".''.>L
13 und 14 (1902), 552.
* Ljubic, Com. et relationes 2, 231.
« Ippen, Bos. Glasnik 11 (1899), 17.
6 Jorga, Extraits 2. 59 u. G7 ; Gelcicli. La Zedda 1 '.»•_> f.
' Keformationes 1402—1404 fol. 43. Vgl. Jorga 2, 90 N. 1; Gelcic]i;220.
8 Jirecek, Glasnik srp. geogr. drustva 1914. 167.
•265
Die äußerst dielit antieley-ten Kii-clien/.entra mit der un-
verliältjiismäßig großen Zahl ron Kirchen und Klöstern übten
eine starke Anziehungski-aft auf das romanische und albanesische
Element des katholischen Nordalbaniens. Trotzdem die Priester
und Kleriker in den Städten vom W'achthalten und anderen
persönlichen Diensten nicht befreit waren,' in den Dörfern aber
wie z. B. in Siklja ein Tribut im Wein an den Landesherrn
zu zahlen hatten, entsteht hier langsam eine Hyperproduktion
des kleinen Klerus, die im XTV. Jahrhundert l)esonders durch
das Prisma der ragusaner Notariatsbücher bemerkbar ist. Einer-
seits der orthodoxe Hochdruck in Nordalbanien, der um die
Mitte des XIV. -1 alirhunderfs besonders in Bezug auf katholische
Kircheno-üter verhiüignisvoll ausfiel, anderseits aber die Intensität
des Handels in liagusa, der fast alle einheimischen intelligenten
Leute für sich in Anspruch nahm," erwirkten, daß ßagusa von
albanischen Priestern und Mönchen sozusagen überschwemmt
wurde. In dem Pestjahre l-}49 und in den zwei nachfolgenden
Jahren, als die Frömmigkeit der ragusanisclien Bevölkerung in
Legaten und Wallfahrtsgelübden besonders zum Ausdruck ge-
langt, werden in den Notariatsbüchern 24 sekuläre albanische
Priester in Kagusa weilend erwähnt, von denen 7 aus Drivasto,
7 aus Dulcigno, 4 aus S. Paulus de Polato, 2 aus Antibari
und je einer aus Balezo, Skutari, vS. Chosma-Damiani (Sveti
Vraci, S. Auracio), Ö. Ötephanus de Polato, Spas, S. Sergius
und S. Nicolaus de Oldrino stammten. Außerdem werden noch
4 Priester mit dem Attribut „Arbanensis" erwähnt, wcjvon even-
tuell nur zwei mit einem oder anderem der obig Genannten
identifiziert werden können. Diese Priester übernahmen Wall-
fahrfen nach Monte Gargano, Bari, ( ompostella, Assisi und
' BeschluU des Senats von Venedig vom Jahre 13!'7 für Drivasto:
faciant custodias et alias angarias tamquam seculares . . . sicut fece-
riint hucusque (Ljubic, Listine 4. 409). - - Ein Gegenstück davon sind
die Zustände auf der Insel Koi-fu, wo unter den Despoten (12461. Anjou-
vinern (13.")6) und auch Venedig (1408) die griechische Geistlichkeit
von persönlichen Diensten befreit, deswegen aber ihre Z:ihl auf 33
limitiert wurde (Hopf 2. 32 N. 04 und 98 N. <;8).
- Jirecek. Arch. slaw. Phil. 2ö. r>Q>< f.
2(J6
lioin ; in ragusanischen TestanientvoUstreckungen Anid einigemal
ganz einlach, verzeichnet : „ an die arbanischen Priester und An-
dere (presbjteris Arl)anensibus et aliis) für Messelesen '^ soundso
Tiel gegeben. Schon am Ende des XIII. Jahrhundei-t findet
man in Kagusa Kleriker uns Alessio.^ Später treffen wir auch
Geistliche aus Durazzo an. In den Jahren 1365 — 1871 lebte am
Hofe des Erzbischofs von Ragusa, wie es scheint, als Keller-
meister angestellt, ein „don Johannes de Sua^-io" genaimt Recha-
nati. Man trifft liier auch Mitglieder der Drivastiner Pati'izier-
familien Summa, Palombo (Colomba), Lepore mid Span an.
Petrus Schapuder (Skipetar), im Jahre 1368 noch Domherr von
Drivasto, lebte und starb später (1400) in Ragusa als einfacher
„presbyter". Die Kathedrale von Ragusa, die Gemeinden von
Breno und Rozat hatten ständig albanische Kapellane. Im Jahre
1391 waren von den di-ei Prokuratoren der geistlichen Genossen-
schaft (fraternitas) in Ragusa zwei albanische Priester.- Wie zu
Hause in den kleinen Städten bis ins XV. Jahrhundert, ver-
richteten albanische Geistliche den Xotariatsdienst auch auf den
Inseln Lagosta und Meleda."
In dem erwähnten Pestjahre, wo ^ör so viele albanische
Priester in Ragusa antreffen, sind auch schon alle ragusanischen
Klöster von albanischen Mönchen besetzt. Der Guardian und
auch der Kustos des Minoritenklosters waren damals Skutariner,
der Prior des Dominikanerklosters ein Dulcignote. Im Jahi-e
1374 besteht der Konvent des Ragusaner Dominikanerklosters,
einen Tragm-iner ausgenommen, ausschließlieh aus albanischen
Mönchen, sowie im Jahre 1393 der Klosterkonvent von Meleda.
' AAlb. 1, 658 X. 8.
- Farlati 6, 141. Über die Genossen.schafteu in Ragusa s. Strolial,
Rad Jugoslav akademije 201 (1914).
8 Jirecek, Arcli. slaw. Phil. 26, 210. Zu den dort angeführten
albanischen Notären ist auch der „dompnus Georgius de Spassa iuratus
notai-ius coniunis Laguste" (nach 1849, Smiciklas, Cod. dipl. 11, 5.52)
nachzutragen, der später (1876, 8. Octobris „dompnus Georgius Xigro
de Spasso, liabitator Ragusii", Div. Canc.) in Ragusa wohnt. Im Zeit-
raum von 1421—1442 waren vier Priester aus Antibari Kanzler von
Meledrt. A'uletic-Vukasovid, Spomenik srp. ak. 49 (1910), 1 tt'.
267
Im Kloster der Klurissinnen (monasteriani puiicellaruiii) werden
als Kapellane nnd Ortolane albanische Münehe und Priester
angestellt. Im Jahre 1368 wechseln die Benediktinerabteien von
liotezo und Lacroma ihre Abte. Das Benediktinerkloster von
Peklina im IJagii'^aner Distrikt hatte 1368 — 1379 einen Anti-
barenser zum Abte, 137() aber nm- einen einzigen gewöhnlichen
Bruder und dieser stammte aus Polato.' In Kagusa kommen
einzelne albanische Mönche auch in Kontiikt mit der städtischen
Gemeinde und Averden ausgewiesen ; - anderen wird die Erlaubnis
erteilt nach IJagusa kommen zu dürfen y' ein apostasierter Fran-
ziskaner aus Dm-azzo wird wegen versuchter Brandlegung im
Jahre 1401 der Tortur unterzogen. ISie machen aber auch Kar-
riere: Andi'eas de Dm'achio, der 1379 nach Kagusa kommt,
wird zum Provinzial des Dominikanerordens und 1387 Erzbischof
von iiagusa;* ein anderer Dm-azziner wml 1375 Bischof von
Cattaro.' Überhaupt treten in der zweiten Hälfte des XIV. Jahr-
hunderts aus Dm-azzo gebilrtige Mönche entlang der ganzen
adriatischen Küste in avüfallender Weise hei"vor; im Jahre 1388
sind die Dominikanerpröpste von Dulcigno, Cattaro und Trau
Durazziner. Auch nach Tremiti, einer Insel an der apulischen
Küst« und Mutterkloster der Benediktiner von Lacroma, kommen
albanische Mönche (1376, Paulus Bussati) und 1396 war Alexiiis
aus .Skutari Guardian des Franziskanerklosters von Zara.
Die Klöster des mittelalterlichen Albanien gehören zu dem
Typus der isolierten Hochstifte mit ausgedehnten Besitzungen
ähnlich den großen Abteien von Ungarn oder Italien. Der byzan-
tinische Gruppentypus, in Bulgarien noch stark bemerkbar,"
di'ingt natürlich nicht in das katholische Albanien, ist aber
auch im orthodoxen Altserbien infolge des lateinischen geistliehen
Unterbaues dieses Landes durch das ganze Mittelalter nicht
• Theiner, M. Slaw. 1, 309.
- M. Kagusiiia -I, 17<«.
* Ebd. 4, 202.
■* Farlati 6, 141 : Eubel, Hier. cath. 1, 432.
^ Farlati 6, 403; vgl. ebd. 446 = Smicikhis, Cod. dipl. IL 104.
<" Jirecek, Staat. 1. 49.
268
sichtbar. Der Benediktinerorden fal-lte in Albanien wie ancli in
Siiddalmatien scbon in den friiliesten Zeiten festen Ful;') nnd
drang entbmg der ganzen Küste von Budva bis Dnrazzo schon
früh auch tief in das Binnenhmd ein. Einige albanische Bene-
diktinerklöster scheinen sogar älter zu sein als die Klosterkette,
die von Montecassino über das Marienkloster von Tremiti.'
Lacronia, Mercana (Mrkanj), ii])er das malerisch auf einem
Felseneiland mitten in einer von Nadelhölzern umrahmten stillen
Ijagune gelegene Marienkloster von Meleda (Mljet). Ragusa, das
alte Kloster S. Maria in der uralten ^Stadt Budva und das St.
Salvatorkloster von Antibari" bis zu dem zuerst vom Presbyter
Diocleas erwähnten „monasterium »S. Petri de ( ampo" (jetzt
Kuine Petrov manastir bei Cicevo) an der Römerstraüe von
Ejjidaurum nach Trebinje'^ seitens des Benediktinerordens gezogen
wurde. Die am linken Ufer der Bojana, 18 Meilen von der
Mündung und () Meilen von Skutari bei dem heutigen Dort'e
Sirdz gelegene Abtei der hl. Sergius und Bacchus (Sveti Srgj),
deren Bedeutung als Flußhafen für Skutari und als Ausgangs-
punkt für Karawanenwege nach dem Binnenland im XllI — XV.
Jahrhundert sehr groß war, wird autentisch zwar erst 11 6(5
genannt,* aber für das äußerst hohe, wahrscheinlich in die ersten
Jahrhunderte der Greschichte des Benediktinerordens reichende
Alter derselben s])richt die Frische der Legende und der fast
unmittelbare Kultus dieses Heiligenpaares, deren Spm'en man
selbst im Xll. und XIII. Jahrhundert in diesen Gegenden noch
wenig verwischt antreffen kann. Der Kultus der Märtyrer Sergms
und Bacchus (römischer Holdaten aus der Zeit des Kaisers Maxi-
niinus), desisen Blütezeit in das Ende des VT. Jahrhunderts fällt,
verbreitete sich aus der syrischen Stadt Rosapha über Konstanti-
nopel nach Italien und Dalmatien. Als apperzeptiven Moment
können l)ei den romanischen Altbürgern dieser Gegenden wohl
' Heineiiuuiii. Die Entstehun«!; der Städteverfassunif in Italien
(Leip/.i-,', 1890), Ü8 f.
-' AAlb. 1, 9:J, -18!t.
* Jirecek, Das christliche Element 33.
* AAll). 1, ;•:; vul. 76.
269
die Traditionen ans der liönierzeit l>etrachtet werden; gehörten
ja doch. z. \\. die römischen ]-{ürger der Landschaft /wischen
Cattaro, IJisano nnd Prevhika znr Tribus Sergia an.' Für die
Frische der St. Sergins- nnd Bacchnslegende in diesen Gegenden
spricht der Umstand, (hil.» die Barg anf (h'ni Schk)l.)berge von
Scodra liosapha (Hosaf) benannt wnrde.' Von der Intensität des
Heiligenkultns zengi aber die älteste echte Bnlle (vom Jahre
108i>) flu' das Erzbistnm von Antibari, worin der Festtag „sanc-
torum Sergii et Bachi" nnter den großen Feiertagen genannt
wird, ' sowie anch die ziemlich zahkeichen alten Kirchen zwischen
Kagnsa nnd Dnlcigno,' die dem hl. Sergins gewidmet waren.
Im XIV. Jahrhnndert (1877) wird die Kirchmesse („panagjnr")
von St. Sergins erwähnt.'' Beim Presbyter Diokleas (nm 1200)
wird die Abtei als Grabeskirche der dioklitischen Könige er-
wähnt luid nach den Inschrilten wnrde dieselbe vom Serbenkönig
Uros II. (1818) nnd seiner Matter Helena (1290) erneuert."
Gewiß schon damals hatte die Abtei reich eingerichtete Fische-
reien an der Bojana, die erst im .Jahre 1415 genannt werden.
Da der Hafen bei St. Sergius anch strategisch sehr wichtig war,
litt das Klo.ster schon in den Kämpfen zwischen Venedig nnd
den serbischen Despoten, als an dessen Seite eine vorwiegend ans
' Jirecek. Das christliche Element -53 f.
- AAlb. 1, 113 (um 1215), Barletius 3, 23.5 (um 1472). Auch die
Reisenden des XIX. Jahrhunderts (Boue, Müller, Hahn, Gopcevic) kennen
gleichfalls alle den Namen Rosapha teils für die Burg von Skutari, teils
für den Felsenhügel, worauf dieselbe erbaut ist (Zitate siehe bei Ruvarac.
Glasnik srp. 4!:» [li^'Sll, 39 ff- ^mcl Jirecek, a. a. 0. -50 N. 1).
■■' AAlb. 1, 68 vgl. 63.
* Zu dem von Jirecek (Das christliche Element 52 f.) zusammen-
getragenen Material ist nocli „S. Serzi de Satuxa" (1405) in der Um-
gebung von Dulcigno zuzufügen (Ljubic, Listine 5, ö4).
^ Im Jahre 1377 verspricht in Ragusa ein Schitfer eine Ladung
„a panaiurio S. Sergii de Zenta proxime venture Ragusium" zu be-
fördern (Liber debitorum im rag. Archiv), Jirecek, Glasnik srp. geogr.
drustva 1914, 166.
'■' Die P]ditionen der Inschriften zitiert in AAlb. 1, 76 ; Jirecek.
i;. der Serben 1, 212 und Staat 1, 56 N. 1.
" Misti del Senato 51 fol. 23 v.
270
Holz bestehende Befestigung (1425,biistita a latere S. Sergii) erriclitet
wurde/ nocli mehr aber im Kampfe zmschen Venedig und den Tür-
ken um Scodra. Gänzlich verödete die Abtei mit der türkischen Er-
oberung. Noch im Jahre 1685 stand neben der Kirche ein prächtiges
Kampanile (belissimo campanile).- Heute ist S. Hergius eine öde
Ruine ; in der aus Quader- und Ziegelsteinen gebauten, dachlosen
dreischiffigen Kirche mit Resten von Fresken in zwei Schichten über-
einander und Spuren eines Mozaikbodens wachsen heute Bäume ; die
Seitenfronte zuui Fluß ist schon durch Unterwaschung eingestürzt.^
Während das St. Sergiuskloster zur Diözese von Skutari
gehörte,'' befand sich die an der Mündung der Bqjana am rech-
ten Ufer gelegene und erst am Anfange des XIV. Jahi-hunderts
erwähnte' Benediktinerabtei S. Nicolaus de Drino (San Xicolo
de Bojana, abbadia di San Nicola de la Ibza de la Bqjana.^
heute das Dorf Senkol, San Nicolo) in der Diözese von Dulcigno.
Im Tale von Stoja oder Strilaleo, am Fuße des Berges Maranai
(im XV. Jahrhundert Marinaa, Marinay) in der Drivastiner
Diözese, fünf Meilen Aveit von der viel jüngeren bischöflichen
Kirche von Balezo ^ lag das Kloster des hl. Johannes mit einem
sehr hohen, aus Quadersteinen gebauten viereckigen Kirchenturm.
Die Drivastiner betrachteten das Kloster "als zu ihrer Stadt ge-
hörend und nach einer ausdi'ücklichen Bestimmung des XV.
Jahi-hunderts ' durfte Abt des Klosters nur ein Drivastiner wer-
den. Im Kampfe gegen Balsa III. standen die Abte an der
• Ljubid, Listine 8, 199 u. 250 ; Mijatovi6, Despot Gjuragj Bran-
kovid (Belgrad, 1880) 1, 40.
2 Theiner, M. Slaw. 2, 118.
■'' Besclireibungen bei Jastrebov, Glasuik srp. 48 (1880), 366 ff.,
mit Bildern bei Jppen, Bos. Glasnik 11 (1899), 13. = Wiss. Mitt. aus
Bosnien 7 (1901), 231 und 8 (1902), 143 ; Ippen, Skutari und die nord-
albanisclie Küstenebene (Sarajevo, 1907) 9 ff.
* Theiner, M. Slaw. 1, 2(:)6 (1370).
^ AAlb. 1, 613.
« Ljubid, Listine 9, In.
■ Kohler, Revue de TOrient latin 10 (l!;to3— 1904), 54 (1346>.
A^gl. oben.
8 AAlb. 1, 93 N. 2; Theiner, M. Slaw. 1, 230 (1356).
p Ljubic, Listine 9, 158.
271
Seite Venedigs und litten viel für die Sache der Uepublik.*
Das Kloster wiu-de ancli von der Venezianern reich beschenkt,
nnter anderem erhielt es 1445 ein ganzes Dorf (villa Veronica).-
Als im Jahre 1437 der Erzbischof von Koii'u zum Kommendatar
des Klosters ernannt wurde, empfiehlt der Papst denselben auch
dem Despoten von Serbien.' Von serbischen Königen gewil.)
ähnlich beschenkt wie das Sergiuskloster oder die Abtei von
Kotezo stand es durch Jahrhunderte im hohen Ansehen auch
bei der orthodoxen Bevölkerung der Umgebung ; noch im vorigen
Jahrhundert (1855 — 1869) wurde zwischen Orthodoxen und
Katholiken von üasi um den Besitz der Klosterruinen vor dem
türkischen Kajmakam ein zäher Streit geführt, der damit endete,
daß um die Ruinen ein Zaun gezogen und den beiden Konfes-
sionen der Gottesdienst bei denselben verboten wurde.^ Schon
in den Schluchten des Drim, aber doch mit Ausblick auf die
Wmdungen des Flusses gegen Süden und auf die unförmigen
Konturen des Massivs von Zukali gegen Norden, zwischen den
Bm'gen Dagno (Danj) und Satti lag, nach den Ruinen zu urteilen,
eine erstklassige, uralte Benediktinerabtei mit ziemlich groi.5er
Kirche und hohem Turm, einer Kapelle als Aufbewahrungsort
für Reliquien und stattlichen Wohngebäuden ; die Überreste
führen heute den Namen des hl. Nikolaus von Sati (Masreka)."
Es war dies zweifellos die Abtei der hl. Sophia von Zeta,'' von
serbischen Königen, besonders von Uros II." gleich anderen
' Jorga, Notes 1, 310 (1421).
2 Senato Mar. 2, fol. 103 (1445, 18. September).
•■' .Jors-a, Notes 2, 342.
* Degraud, La haute Albanie 81 ; Ippeu, Bos. Glasuik 12 (liJiK)),
94 = Wiss. Miti aus Bosnien 8 (1902), 141.
. s Jastrebov, Glasnik srp. 48, 381. Ippen, Bos. Glasnik 19 (19o0),
83 =: Wiss. Mitt, aus Bosnien 8 (lOOl), 131.
" 1402, 14. Feber ,,abba3 Pellegrinus S. Sophie de Genta", (Div.
Canc. im Archiv von Ragusa). Nach Farlati (7, 275) wurde „Peregriuus,
abbas monasteri s. Sophiae de Zenta" (bei Eubel nicht erwähnt) schon
1386 Bischof von Sarda.
^ In einer stark verwischten Inschrift kann man noch den ser-
bischen Königsnamen Uros und den Passus „abbas cum univ
et ecclesiarum rectoribus sepius hospitari) ganz Mittelalbaniens. ^
Es gelano- ihnen auch Dominik, den schon öfters erwähnten
Bruder des albanischen Fürsten Tanus Thopia, für den Orden
z\x gewännen, ** der später als Bischof von Curzola auf die Macht
meiner Familie und diejenige des Ungarnkönigs Ludwig I. Anjou
.sich stützend grol-ie politische Pläne schmiedete mid im Jahre 1859
längere Zeit in diesem Kloster weilte.^ In der zweiten Hälfte
des XIV. Jahrhunderts liefert dieses Kloster Mönche für die ganze
nördliche adriatische Küste bis nach Tragurium. Gewäß schon
damals war der Orden auch im Besitze des fi-üher orthodoxen
Klosters »r^. Theodorus. ' ° Der Orden hatte auch Besitzungen außer-
' Bremoud, Bull. Praed. 2, 229 = Farlati 6, 446 = Sraiciklas 11,
259 uud 331.
- Jirecek. Glasnik sip. geogr. drustva 1914, 158 f.
- AAllj. 1, 6(3iJ N. 1.
* AAlb. 1, 556—558. Die Kn-che war wahrscheinlicli dem hl. Dorni-
nikus gewidmet, vgl. Jorga 2, 853 Nr. L (1437).
- AA11). 1. 6ß() (1320).
* Siehe die Nameu der Mönche im Jahre 1359 hei Sakkelioii,
Jf'KTinv 2 (1883) 471.
■ AAlh. 1, mß.
« AAlb. 1. 8<i2.
* Sakkelion a. a. 0. M. Ragusina 2. 274. Vgl. Sufflay, Ungari.'^ch-
albajiisehe Berüliruiigen im Mittelalter, Pester Lloyd 60 (1918) 29.
Jänner S. 2.
•0 Hs. zitiert oben S. 41 N. 9. Tgl. S. 37. N. 8.
280
halb der htadt. Zur Zeit der venezitiniseheu Herrschaft hatteit-
die Dominikaner vo)i Durazzo tinl.ier der Mautfreiheit für die
Klosterahnosen ^ noch das spezielle Privileg der Mavitfreiheit für
die Einfuhr aus ihi'en Besitzungen."
Die nach Albanien vordringenden Minoriten Ijefanden sich
gleich vom Anfang her unter dem besonderen Schutze des
Papstes.* Im Jahre 1288 gehörten ihre Missionen in Cattaro, Anti-
bari, Dulcigno und Durazzo unter die „custodia Ragusina"/
Damals führten der Dominikanerprior und der Minijritenguardian
von Ragusa als Vertraute des Papstes ein bedeutendes Wort in
den wichtigsten Kirchenangelegenheiten Nordalbaniens. ' Die
erwähnten Missionen erweiterten sich bald zu ordentlichen
Klöstern. In Scodra und Dulcigno errichtete (1288) Helene,
Gattin des Königs Uros L, den Franziskanern je ein Kloster
mit Kirche (S. Maria, S. Markus);" in Antibari wird im Jahre 1452
das St. Nikolauskloster außerhalb der städtischen Mauer (domus
8. Nicolai extra muros civitatis Antibarensis ordinis ü-atrum
Minorum) genannt;^ in Durazzo A\n^irde 1398 das städtische
Originalstatut bei den Franziskanern (apud fratres S. Francisci)
bewahrt.*^ Von Ragusa wmxlen die Minoriten Albaniens erst
1402 getrennt, indem ein separater Sprengel (custodia Duracensis)
mit Dm-azzo, Skutari, Dulcigno und Antibari errichtet wm-de.''
Die größte Tätigkeit begann dieser, besonders durch die aus
seiner Mitte genommenen Bischöfe immer mehr erstarkende '°
Orden erst in der Türkenzeit zu entfalten. Einzelne Minoriten-
> Ljubic, Listine 4, .310 (130.3).
2 Ebd. 4, 385 (1396).
» AAlb. 1, 244 (1258). •
* AAlb. 1, 479.
- AAlb. 1, 513, 515 f
« AAlb. 1. 509.
' Farlati 7, 90.
^ Ljubic, Listiiie 4, 410.
9 Eubel, Bull. Francis. 7. Nr. 442.
'" In .lahre 1370 gibt Papst Gregor Xf. dem Franziskanerbischof
von Sappa die Erlaubnis, sich zwei FranziskanerniüiichH als Helfer zu
wählen (Farlati 7, 276).
281
mönche hatten damals wichtige diplomatische Rollen iniie bei den
Verhandlungen A-^enedigs mit den Hänptlingen der Albaner,'
und übten auch einen enormen Einilul.) auf die städtische Be-
völkerung zugunsten Venedigs.'- Und als der Kampf Venedigs
gegen die Türken, woran die Ordensbrüder mit Waffen in der
Hand teilnahmen und nicht selten wahre Heldentaten voll-
brachten,^ schon längst verstunnnte, besetzten sie die verlassenen
Pfan-en und auch die Klöster der Benediktiner, harrten als
verborgene Nachhut des Westens in Albanien aus, als auch das
Interesse Europas für dieses Land gänzlich sank und die
Türkenherrschaft alle sichtbaren Überlebsel der chi-istlichen
Kirche zu zerstören trachtete, und erhielten bei mehreren albani-
schen Stämmen"' bis auf den heutigen Tag den katholischen
Glauben. Dieser Orden ist eigentlich jenes Bindeglied, welches
das hochentwickelte kirchliche Leben des mittelalterlichen Al-
baniens mit den Aufgaben verknüpft, die die katholisclie Kirche
in diesem Lande in der Zukunft zu lösen hat.
' Im Jahre 1401 z. B. schickt die Republik den Franziskaner Nikolaus
de Scutaro zu Koja Zacliariä und Diniitri Joninma (Jorga, Extraits 1,
103 ; Scapolo, Ateneo Veneto 31 (1908) 3. Heft 251 N. 2 ; Makusev
67 N. 5).
- Im Jahre 1401 heißt es, daß der Minorit Franz „fuisse causa pre-
cipua rehahendi Scutarum" ; er wird deswegen von der Republik zum
Bischof von Drivasto vorgeschlagen (Ljubic, Listine 5, 63).
■' So z. B. waren zwei Minoritenbrüder, Bartholomäus aus Venedig
und „Paulus de Emethia" (Matja) die ersten, die bei einem Sturme der
Türken auf Skutari (1475) türkische Fahnen eroberten (Senato Mar. 10 fol.
57 : 1475. 27. September).
■* Für den Stamm der Klimeiitiner s. Spomenik srp. 12. (1005), 55.
282
Das mittelalterliche Albanien.^
Von Dr. Milun r. Suffluy.
Die serbisclien Staatsmänner füliren, um die Aspirationen
Serbiens auf Albanien, ))esonders aber auf die Häfen Duraxzo und
Alessio IM. begründen, in erster Linie das historische Moment ins
Treffen. Nach Pasic und Gruic bat Albanien kein Recht auf eine
Autonomie, die albanischen Malissoren sind eigentlich Serben',
Albanien gehörte einzig und allein miter Duschans Reich, Du-
razzo, Alessio. San Giovanni di Medua waren einst nur serbische
Häfen. Kurz und gut, ganz Europa soll es \\dssen, daß die Serben
von Albanien nur das wollen, was sie ausschließlich einst besessen.
Es gehört nicht hieher, die psychologischen Gründe der
Vorliebe für die Geschichte bei den südslawischen Politikern zu
ei-forschen, noch die eigentümlichen Methoden zu pinifen und zu
kritisieren, wie man bei den Südslawen historische Rechtstitel
konstruiert. Auch wollen wir uns nicht in die Frage einlassen,
inwieweit das historische Moment bei der künftigen Teilung der
europäischen Türkei zu berücksichtigen sei. Der Zweck dieser
/eilen ist, ein objektives Bild des mittelalterlichen (voi-tüi-kischen)
Albaniens zu entwerfen, woraus jedemiann klar sehen Avird:
Ei'stens daß die Serben nicht die einzigen sind, die historische
Rechtsansprüche an Albanien erheben können, zweitens daß es
in der Geschichte Albaniens auch Momente gibt, die man ebenso
gut wie für eine Annexion auch für eine Autonomie Albaniens
ins Treffen führen kann, drittens endlich daß die serbischen
' Erschienen in der N. Fr. Presse, 1912 2i<. November Nr. 17.388,
S: 26 f,
283
Staatsmänner gerade in Bezug auf den /.u erobernden albani-
schen Haupthafen (Duraz;zo) von einem historischen Rechte
lielx^r nicht hätten reden sollen.
Das mittelalterliche Albanien wie auch das heutige bildete
keinen stairen geographischen Begriff. Zuerst (bis zum XIII. .Jahr-
hundert) an ein kleines Gebiet mit der Burg Kroja im Zentrmn
gebunden, wuchs der Xame Albaniens allmählich aus diesem
engeren Gebiete hinaus bis Valona und zu den Bergen von
Chiraara gegen Süden und bis zu Antivari, ja sogar ("attaro im
Norden. In der Geschichtswissenschaft ist Albanien sozusagen
o^
ein konventioneller Begriff und bedeutet das Bergland in dem
Viereck Antivari — Prizren — Ochrida — Valona. Es sind dies die
Landschaften, in denen die primäre ethnische (illyrische, thi'azische)
Schichte des adriatischen Küstenlandes fast ganz kahl unter den
sekundären und tertiären griechischen, romanischen und slawischen
Neubildungen emporragt gleich einem von Efeu nur schütter
umrankten Granitmommiente des gewesenen «rrol-ien Volkes der
lUyrier. In dem Diagonalkreuzungspunkt des erwähnten Vierecks
war der Name Albaniens seit den altillyrischen Zeiten heimisch ;
hier Ovaren nämlich die Sitze des gleichnamigen Stammes mit der
Stiidt Albanopolis (bei Ptolomäus), von wo aus sich dieser Name
besonders in der zweiten Hälfte des Mittelalters infolge über-
schäumender Expansivbewegungen der albanischen Berghirten
in ethnisch homogenem, aber zersprengten Medium nach und njich
verbreitete, um aus dem Arbanon der Byzantiner, aiis dem Raban
der Serben, aus dem Kegnum All^aniae der Anjouviner die Albania
der Dalmatiner und Venezianer, endlich das heutige Albanien,
einen mehr ethnographischen Begriff von sehr bedeutenden, aber
gegen Süden ziemlich unbestimmten Umfang zu bilden.
Dieses Gebiet \\ar immer ein Grenzland par excellence, eine
Grenze der Sprachen. Religionen und Mächte. Das Produkt der
Ost- und Westkultur : die griechisch-lateinische. Ijeziehungsweise
romanisch-byzantinische Welt der maritimen Städte kommt hier
in unnn'ttelbare Nähe mit der barbarischen Vermengung des
284
uiitochtonen ülbunisc-hen und des einj^edninj'enen slawischen
Elements. Nebeneinander treö'en wir liier bei den Häuptlingen
der albanischen Fise den byzantinischen Titel protosebastos.
sebastos, den lateinischen comes und niiles, den slawischen kaznac
und vojevoda. In der Gegend von Dura/.zo gi-enzen die drei großen
Gebiete der mittelalterlichen Irkimdensprachen aneinander: das
lateinische, griechische und slawische, wie auch heutzutage im
Wilajet von Skadar alle Tyj^en der balkanischen Tracht: die
griechische, rumänisch-bulgarische, bosnisch-dalmatinische und
serbisch-montenegrinische zu finden sind. Der Katholizismus stand
hier in fortwährendem Kampfe mit dem Orthodoxismus. Während
der Metrojjolit von Dm-azzo an den Synoden zu Koiistantinopel
teilnimmt, fungiert sein Öuftragan, der Bischof von Kroja. im
Binnenland als Vertrauter des Papstes beim Aufruhr der alba-
nischen Fürsten gegen den schismatischen Serbenkönig (1319).
Die albanischen Dynasten schAvanken öfters zwischen den beiden
Kirchen, später zwischen dem Katholizismus und Islam,
Fs ist somit kein Wmider, dalö durch die Apperzeptions-
tlihigkeit dieser Landschaften sowohl für orientalische wie auch
für okzidentalische Pläne das Thema Dyrrhachion zur Zeit der
byzantinischen Weltmacht zum Mittelpimkt der Intrigen und
Unternehmungen sowohl gegen den slawischen Nordosten wie auch
gegen Italien gemacht w^urde. Aber eben deswegen bildete das
mittelalterliche Albanien fast immer die Operationsbasis der west-
lichen Mächte gegen Byzanz. Auf dasselbe zuerst konzentrierten
sich die Angriffe der Normannen und der Neapolitaner. Zur Zeit,
als man imter dem Papst Johann XXII. in Europa von einem
Kreuzzug nach Palästina träumte, sal.) zu Antivari ein Erzbischof,
der Dominikaner Guillelmus Adae, ein l'jklaireur des Westens,
der seine politischen Beobachtungen, in denen Albanien eine nicht
zu unterschätzende Holle spielt, in seinem „Directorimn ad pas-
sagimn faciendum"' zusammenfaüt (1'582). Also mehr als hundert
Jahre vor dem großartigen Kampfe Skanderbegs gegen die Türken
hat in Europa die Idee der Wichtigkeit der Position Albaniens
hie und da schon blitzartig einige Gehirne durchzuckt : allgemein
und v(jllständig bewußt wurde man sich dessen durch den er-
285
wilhnten Kampf, an dem ganz. Europa teils mit spannendem
Interesse, teils auch aktiv teilnahm. Albanien wurde damals be-
rühmt. die.se Berühmtheit verdankt es seiner geographischen Lage.
Der Kampf Skanderbegs war die Epopöe eines ausgeprägten
Grenzgebietes, an deren letztem Gesang eben die Gegenwart
arbeitet . . .
Aber Albanien ist nicht nvu- ein Grenzland ; für sich
genommen ist Albanien die Monade Balkans, in welcher sich der
ganze Balkankosmos mit allen seinen lateinischen, griechischen,
romanischen, byzantinischen, italienischen und slawischen Nuancen
widerspiegelt, in welcher heute noch zahlreiche Kristalle des
Urzustandes glitzern, in A\'elcher noch diejenige ethnische Grund-
schichte der Balkanhalbinsel sichtbar ist, deren Beharrungsver-
mögen den balkanischen Sprachen eine einheitliche Physiognomie
aufdrückte und auch bei der Bildung des einheitlichen Charakters
der mittelalterlichen Balkanhalbinselkultm* mitwirkte.
Die obige Charakteristik des mittelalterlichen AJbanien trifft
in manchem auch noch heute zu. und gerade die Attribute des
Grenzlandes und der Balkanmonade, also ethnische und kulturelle
Momente, sind diejenigen, welche vom historischen Standpunkte
für die Autonomie, ja für die Neutralisation dieses Landes sprechen.
Aber selbst die politische Geschichte des vortürkischen
Albanien enthält einige Erscheinungen, die man getrost als Nukleus
eines autonomen. Iseziehungs weise selbständiijen Gebildes auf-
fassen kami. Einerseits ist hier das byzantinische Thema Dyrr-
hachion, im XL Jahrhundert von einem Dux regiert, welches
von den Venezianern (1204) in einen Ducatus Dyrrhachii, von
den Anjouvinern (um 1272) in ein Regnum Albaniae umgewan-
delt wurde. Der Kampf Skanderbegs rief in ganz Europa den
Begriff' eines selbständigen Albanien hervor, und es gibt Lidizien,
dalo die Idee eines Regnum Albaniae auf albanischem Boden
selbst bis in das XVII. Jahrhundert wachgeblieben ist. Anderer-
seits aber sehen wir im XIII. Jahrhundert in der Gegend von
Kroja (1200 bis 1250) ein albanisches Herrschergeschlecht
286
(Principes) in melii"eren Generationen (Progon. (3rin. Demetria^^.
(lolem), die zwar Ijald unter dem Druck fremder Mächte (viel-
leicht aber nur für unsere Augen) verschwinden, um aber sofort
beim Beginn des Verfalles des Öerbenreiches wiederum imter
neuen Xamen (Thopias, Dakagini etc.) aufzutauchen.
Wenn man aber im allgemeinen auch zugeben kann, daü
die Geschichte (das heutige) Albanien nie als ein politisches
Ganzes kennt, so ist es wenigstens ebenso wahr, das die Geschichte
Albanien zu gleicher Zeit nur als zwei oder gar drei grölieren
Ganzen gehörend kennt, somit, daß vom historischen Standpunkte
aus keine der heutigen Mächte ein ausschließliches Recht auf
Albanien erheben kann.
Die Fluktuation einzelner Machtsphären im mittelalterlichen
Albanien kann man am besten beobachten, wenn man die Haupt-
wendungen in den politischen Geschicken einzelner albanischer
Städte ins Auge zu fassen sucht. Hier würde es aber vielleicht
zu weit führen, wenn man diese Wendungen tabellenartig dar-
stellen würde. Es wird wohl genügen, festzustellen, daß das nörd-
liche Albanien mit der Stadt Scodra (Skadar) und deren viel-
besuchtem Hafen S. Sergius (S. Serzi) an der Mündung des
Flusses Bojana, ferner mit den Städten Antivari (Bar), Dulcigno
(Ulkin), Svac, Drivost vom XL bis XV. Jahrhundert m allen
möglichen Nuancen, und zwar als regnum Diocliae, als Teil-
königreich unter den jungen Königen (reges iuniores), teilweise
(Dulcigno) auch als Besitz der Herrschersgattin, später unter der
montenegrinischen Familie Balsic im Besitze der Serben stand.
Zu gleicher Zeit befand sich aber der Kern Albaniens um Du-
razzo (die Stadt um das Jahr 1040 vorübergehend in den Händen
der Eulgaren) sowie auch der Süden um Valona zuerst unter den
Byzantinern, dann kurze Zeit (1204 bis 1213) unter Venedig^
dann unter den epu'otischen Despoten, die diese Städte an Manfred
von Sizilien (1258) als Mitgift übergaben, bis sie (um das Jahr
1272) unter die neapolitanischen Anjous kamen. Der Serbenkönig
Duschan eroberte zwar das ganze albanische Hinterland mit der
Stadt Kroja (1343), auch den Süden mit Valona und Janina, aber
Durazzo verblieb in den Händen der Anjouviner. (Um diese Zeit
■28-,
erstreckte sicli auch, die nominelle Holieit des ungarischen Königs
Ludwig bis zu Durazzo.) Im Jahre 1368 fiel auch Durazzo, aber
nicht in die Hände der Serben, sondern in diejenigen des alba-
nischen Dynasten Karl Thopia. Später erst, und dies nur für
einen Augenblick, befindet sich Durazzo im Familienbesitz der
den Thopias feindlichen Balsici, und Balsa II. führt im Jahre
1385 den Titel eines Herzogs von Durazzo, aber Durazzo wm-de
im Jahre 1392 nicht von Balsici, sondern von Georg Thopia an
Venedig überliefert. Von den Balsici wurden im Jahre 1896
Venedig die Städte Skutari und Drivast angeboten, und die Re-
publik überlegte sich eine Zeit, ob sie mit der Annahme dieser
Städte nicht den Frieden mit Ungarn verletzen werde (si intro-
mittendo dicta loca contrafaceremus paci Hungariae). Alessio, von
dessen früheren Schicksalen \\'ir nicht genau unterrichtet sind,
fluktuiert in der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhundei-ts
zwischen serbischem und albanischem Besitz, geht aber an
Venedig (ähnlich wie Durazzo) nicht aus den serbischen Händen
über, sondern aus denjenigen des mächtigen albanischen Adels-
geschlächtes Dukagini. Später war es im Besitze der Kastrioten,
die ihrer Abstammung und ihrem Milieu nach gewii) keine Serben
waren. Die einzige Stadt, die als eine Ai-t direkten Überrestes aus
Daschans Zeiten aus den serbischen Händen direkt den Türken
zufällt (1417) ist Valona (Medua wird vor Skanderbeg in den
Quellen kaum genannt, es war dies im Mittelalter kein starlc
besuchter Hafen), und die einzige Stadt, die den Serben sozusagen
nie gehört hat, ist Dm-azzo, derjenige Hafen, den Serbien heut-
zutage hauptsächlich auf Grimd des historischen Rechtes okku-
pieren will!
288
Die Grenzen Albaniens im Mittelalter/
Von Dt; Milun v, ^ufflay.
Die Bütscliafterreunion hat sicli im großen und ganzen
über die Grenzen des künftigen Albaniens geeinigt. Die Stürme,
die von den Montenegrinern und Serben gegen Scodra (Skutari)
unternommen werden, die Machinationen und Greueltaten der
Serben in Albanien haben mit dem Krieg der Balkanstaaten
gegen die Türkei schon lange nichts mehr gemein ; sie richten
sieh nicht nur gegen die Beschlüsse der Groiihnächte, nicht nm*
gegen das bei Beginn des Balkankrieges von den Verbündeten
selbst betonte ethnische Prinzii?, sondern auch gegen das histo-
rische Recht Albaniens, also nicht nur gegen die Zukunft, son-
dern auch gegen die Vergangenheit des zu entstehenden Staats-
gebildes. ^
Für den Gelehrten ist es sehr peinlich, auch nm- den
Schein zu erwecken, dali er die Wissenschaft in den Dienst der
Politik stellen wollte, und er zieht es gewöhnlich vor, die Frucht
seiner Arbeit nur in den wissenschaftlichen Zeitschriften, even-
tuell in dem Fachblatte großer Zeitungen, nicht aber auch in
den politischen Sj^alten der Tagesblätter zu besprechen. Aber ein
Werk über Albanien muü heutzutage begreiflicherweise eine
Ausnahme bilden, und dieses Werk speziell, dessen imumstöU-
liche und hochaktuelle Resultate ich hier wiederzugeben gedenke,
' Selbstanzeige des Wei'kes : Acta et diplomata res Albaniae
mediae aetatis illustrantia, Collegerunt et digesserunt Dr. Ludovicus
de Thallöczy, Dr. Constantiiius Jirecek et Dr. Emilianus de Sufflay.
Volumen I (Annos 344—1313 tabulamque geogTaphicam continens),
Vindobonae 1913, t^'pis Adolphi Holzhausen, in -1". (Erschienen im Pester
Lloyd 60 [1918], 13. April, S. 4 f.) '
289
■soll fuich /.Ulli Zerstreuen gewisser ziemlich verbreiteter Vor-
urteile beitrugen, besonders abei- die liocli trübenden, in bezng auf
Albanien von historischen Unwahi-heiten strot/-enden Ergüsse
gewisser serbischer Staatsmännei- und Literaten, die sich ein-
liilden, Westeuropa müsse die Entwicklungsgeschichte des Balkans
ei-st von ihnen lernen, /um Schweigen bringen. Dal.) diesem
Werke unmöglich der Vorwurf gemficht Averden kann, es sei
ad hoc geschrieben, dafüi- sorgt einerseits hinreichend sein eine
vieljährige zähe Arbeit erheischender, aktenmäliig gehaltener,
hauptsächlich den neapolitanischen, vatikanischen, ragusanischen
und venezianischen Archiven entnommener monumentaler Inhalt,
andererseits bürgen dafür die Namen der Autoren, von denen
der eine (Jirecek), Verfasser der Geschichte der Bidgaren imd
der Serben, auch bei den Südslawen und den Russen als der
beste Kenner des Balkans gilt, der andere (Thallo'czy), der eigent-
liche Impiüsgeber dieses Werkes, als ausgezeichneter, unermüd-
licher Forscher der Machtsphäre des mittelalterlichen ungarischen
^^taates am Balkan weit außerhalb der Grenzen seiner ungari-
schen Heimat bekannt ist.
Die Rekonstruktion des mittelalterlichen (vortürkischen)
Albaniens — und dies ist der Clou diese Werkes — muß bei
der Beurteilung dessen, was eigentlich objektiv das Minimum des
künftigen Albaniens bilde, beziehungsweise wessen Standpunkt
in dieser Frage sich den Postulaten der Objektivität am meisten
nähere, nicht nur mit einer gewissen Schwere in die Wagschale
fallen, sondern auch einen wahrhaft archimedischen Standpunkt
für den Desinteressierten bilden.
Das Ethnos dei- Albanier ist von hohem Alter und das
zäheste auf der Balkanhalbinsel. Din'ch mehr als ein Jahrtausend
teilte es das gleiche Los mit der jetzt zur vollen Freiheit auf-
leimenden slawischen und hellenischen Rasse. In der voi-türkischen
Zeit bestand Albanien wenn auch nicht als eine politische Ein-
heit von Dauer, so doch als ein geographisch-ethnischer Begriff
parallel mit dem politischen Begriff Biügariens und Serbiens,
denn Montenegro kann vom historischen Standpmikt aus nur als
ein ungeratenes Kind Albaniens betrachtet werden.
19 ■
290
Albanien entstund trotz des grol.'ien Altei-s seines eihnischen
Materials gleich Bulgarien und Serbien im Mittelalter. Es ist
dies ein recht mittelalterliches Gebilde, dessen wissenschaitlicher
Begriff auf Grund des gesamten, auf den westlichen Teil der
Balkanhalbinsel sich beziehenden historischen Materials erst kon-
struiert werden mulite. Die Karte des mittelalterlichen Albaniens,
die man dem ersten Bande des Werkes beigefügt findet, ist das
Resultat dieser eine grof.^)e Umsicht erfordernden Arbeit. Die
Gnindzüge der dabei angewendeten wissenschaftlichen Methode
sind im Vorwort angegeben, woraus zu ersehen ist. dal.j der
"wissenschaftliche Begriff^ beziehungsweise die kai-tograj^hisch gezo-
genen Grenzen des mittelalterlichen Albaniens eigentlich eine
Resultante sind, die hauptsächlich aus einer Hauj)t- und vier
Xebenkomponenten hervorgegangenen ist. Die Hauptkomjjonente
bildet das Historiat dieses Begriffes im Mittelalter, dal.) heil-lt
jene Menge der nicht selten ziemlich ungenauen Vorstellungen,
die man bei den Griechen, Serben, Neapolitanern, Ragusanern.
Venezianern des Mittelalters über die geographische Ausdehmnig
Albaniens vorfinden kann. Die vier Nebenkomponenten umfassen
erstens die albanischen Urniederlassungen, zweitens die Fest-
stellung der Machtsphären kleiner, aber rein albanischer Dynasten,
drittens die Grenzen einzelner mittelalterlichen Kirchensprengel,
endlich die Bodengestaltung selbst.
Der Name des altillyrischen Stammes der Albanier wird
in der römischen Kaiserzeit genannt, verschwindet aber dann voll-
ständig, lun erst im XI. Jahrhundert in den byzantinischen Quellen
wiederum aufzutauchen, und zwar als Bezeichnung füi- die Bewoh-
ner des Berglandes zwischen Skutari, Durazzo. Ochrid und
Prizren mit der Burg Kroja im Zentrum. Von hier aus ver-
breitet sich allmählich dieser Name im homogenen ethnischen
Medimn. Das Raban der Serben im XII. Jahrhmidert ist
schon beti-ächtlich gi'öläer als das Arbanon der Bvzantiner im
XI. Jahrhimdert ; es gehört zu demselben das obere und untei^e
Polatum (Pilot), Landschaften, die sich vom Üstufer des Skutari-
sees bis an den Drinbarz erstrecken. Zu derselben Zeit aber oder
etwas später (1255) ist Arbanon der Byzantiner schon ein Begriff
291
von besonderer Delinnngsfiiliiglveit gegen Südosten. Auch gegen
Süden greift der Name Albaniens schon früh durch, denn der
albanische Fürst Karl Thopia, der sich (1381) „Herr von ganz.
Albanien" nennt, beherrscht eigentlich das Gebiet vom Flusse
Mat bis /Aim Flusse Dieval (Semeni). So kommt es, dal.) im
XIV. Jahrhundert in den ragusanischen Dokumenten S. Sergius
(Sirdzi) am Flusse Bojana, im XV. Jahrliundert Antivari, das
Kloster Rtac (Rotezo), sogar Lustica bei Cattaro als in Albanien
liegend be/.eichnet und in den venezianischen Beschreibungen
A Uranien das Land von Dulcigno bis Valona genannt wird.
Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß der Volks-
stamm der Albanier, im Mittelalter wenigstens, so weit in kom-
pakten Massen um das Zentrum von Kroja lebte, wie weit der
Xame Albanien überhaupt reichte. Wenn man das zugibt, dann
kann man die Grenzen des mittelalterlichen Albaniens ziemlich
genau präzisieren, namentlich wenn man die Machtsphären ein-
zelner rein albanischer Adelsgeschlechter in Betracht zieht, deren
Herrschaft dem ausgeprägten Stammgefühle der Albanier gemäß
sich nur im albanischen Milieu ständig erhalten konnte. Wenn
also die mittelalterlichen Quellen über jeden Zweifel erhaben
berichten, dali um das Zentrum in Kroja, wo im XHI. Jahr-
hundert ein rein albanisches Geschlecht in mehreren Gene-
rationen (Progon, Gin, Demetrius, Golem) last unabhängig herrseht,
konzentrisch im Norden die Familien Dukagin, Suma, Jonima,
Dusman, an der Küste und im Süden die Matarango, Thopia
und Musachi dominieren ; wenn man klar sieht, daß von Skutari
über Koplik bis Tuzi hinauf die geschlossene Masse der Albanier
reicht imd im XHI. Jahrhundert die Ragusaner von Über-
filUen dm-ch Albanier am Flusse Cevna (Zem) berichten, wenn
aus den serbischen Urkunden klar hervorgeht, daß in den
Gegenden zwischen Valona und den beiden Drin albanische
Stämme vorherrschen, aus den griechischen Quellen aber, dal.^
Debra ethnisch albanisch ist; Avenn um Valona im XHI. Jahr-
hundert schon stark gräzisierte albanische Adelsgeschlechter
sitzen, so kann man getrost behaupten, daß der geographische
Begriff des mittelalterlichen Albaniens, wie er sich bis in das
19*
292
XV. Juhi-liuiKlert entwickelte, eigentlich ein pui- excellence
etlinisclier war, und dal.) es der antochthone albanisch-ethnische
Block war, der die Grenzen dieses Begriffes materiell ausfüllte.
Der so entstandene geograj)hisch-ethnische Begriff ist i)hy-
sisch eigentlich ein gegen außen abgeschlossenes Land, durch
fast lückenlose Xaturgreuzen von seinen Nachbarländern geschie-
den. Dieses Land deckt sich im großen und ganzen mit dem
Illyricum proprimii der Römer, besonders aber mit der Epirus
nova der Griechen, mit dem Thema Dv]-rhachion und dem
ursprünglichen Ducat von Dyrrhachiimi der. Venezianer. Seine
Grenzen fallen mit denjenigen des Erzbistums von Doi-azzo
zusammen, das im X. Jahrhundert über fünfzehn Suffra-
gane verfügte, und zwar über die Bistümer von Stefaniaka (in
der Matja). Chunavia (am Mat), Krqja. Alessio. Dioclea (bei
Podgorica am Flusse Moraca), Scodra. Drivast, Polatum. Glavinica
(bei Valona), Valona. Dulcigno, Antibari, Tzernik (bei Elbassan).
Berat und Gradac (bei Valona). Zwar fiel schon im XI. Jahr-
hundert Antivari von Durazzo ab und wurde dem Erzbischof
von Ragusa unterordnet, aber nach einem langen Streite mit
diesem Erzbischof behielt Antivari als Erzbistum die kirchliche
Obergewalt über die albanischen Gebiete Skutari, Drivast, Dul-
cigno usw. Abgesehen vom ethnischen Prinzip, liegt hauptsäch-
lich in diesem kirchlichen Moment die L^rsache, daß wir Antivari
(heute montenegrinisch) aus dem geogra23hischen Begriff des
mittelalterlichen Albaniens nicht ausschalten und die nördliche
Küstengrenze nicht in dem ebenen Flußbett der Bqjana erblicken
können.
Nach dem Gesagten ist der wissenschaftliche geographische
Begiiff' des mittelalterlichen Albaniens kurz folgendermaßen zu
definieren: Das mittelalterliche Albanien ist das Viereck Anti-
vari — Prizren — Ochrida — Valona. Seine ijenaueren Grenzen aber
zogen sich oberhalb Antivaris über den im Mittelalter schon
berühmten Paß Sutorman, quer über den SkutarLsee auf den
Fluß Moraca zu. Dann den Fluß Zem (l'evna) aufwärts bis zu
dessen Quellen, über Prokletije, Mali Kakinjo (albanischer Knotend
und die C^uellen von Valbona auf den Flul.l Erenik zu. Unter-
293
halb Djakovas nach dem Weißen Drin, über Pmren, ■ Ljiima.
den Schwarzen Drin, beziehungsweise über die mit dem Drintal
parallel laufende östliche Bergkette bis zmn Ochridasee, dann
über das Westufer des Sees dem Flusse Dieval zu. den Flui.)
Tomonca aufwärts nach dem Flusse Osum unterhallj Berats, den
Flui.) Osmn aufwäiis über den Zuflul.i Proni Sels zur Haupt-
biegung des Vojussa und über dessen Zuflul'» Susica unterhallj
Yalonas der adriatischen Küste zu. Die Peripherie des Kreises
mit dem Radius Kroja— Valona fallt mit diesen Grenzen öfters
zusammen und schlieJ.lt sie alle in sich.
Die Botschafterreunion der Mächte hat die Grenzen des
künftigen Albaniens festgestellt. Der authentische Lauf derselben
ist dem Verfasser dieses Artikels natürlich nicht bekannt. Bekannt
aber ist es ihm, daß ein lebenstVihiges Albanien geschaffen werden
muß imd auf Grmid dessen kann er rubig behaupten, daß den
Kern des künftigen mohammedanisch-katholischen Albaniens nur
das historische Albanien bilden kann zwischen An tivari — Prizren —
Ochrida — Valona, woraus Skutari unmöglich ausgeschieden werden
kann. Albanien, dessen heutiges Wesen durch die Türkenherrschaft
tief unter das Mveau seines hochentwickelten mittelalterlichen
Lebens gesunken ist, muß an den geographischen Begriff an-
knüpfen, in dem sich einst wie in einer Leibnizschen Monade
der ganze mittelalterliche Balkankosmos widerspiegelte.
294
Ungarisch-albanische Berührungen im Mittelalter.^
Von I>r. Milan v. Sufflay.
Auf etlinisc-h und völkerpsychologiscli fremden Substrat
entstand und entwickelte sieh der mittelalterliehe ungarische
Staat. Fast jedes Blatt der ungarischen Philologie, Rechts-
geschichte, ja selbst der politischen Greschichte der Arpäden7,eit
zeugt von dem enormen Einfluß, den das autochthone slawische
Element auf die kulturelle und politische Entwicklung der
magyarischen Nation ausgeübt hatte. Die Arpaden erschienen
nicht und wollten auch nicht als Unterdrücker der Urbewohner
Ungarns erscheinen; im Gegenteil, sie AAoißten besonders die mi
slawischen ethnischen Substrat schlummernde ungeheure Kraft
7Aierst für die innere Konsolidierung imd dann auch für die
äußere Politik vollkommen auszunützen. Als König Ladislaus
Slawonien (heute Kroatien) eroberte, setzte er an die Spitze des
neugegründeten Agramer Bistums einen ungarländischen Slawen
namens Duh, unter Bela dem Blinden und Geza führt die
ungarischen Geschäfte, deren Schwerpunkt auf dem Balkan lag.
der Slawe Belus. Durch kluge politische Ausnützung des autoch-
thonen Slawentums, sowie dessen Aufnahmsfahigkeit gegen Süden
wurde gleich nach dem Verfalle der byzantinischen Weltmacht
Ungarn zum obersten Fonim erhoben, an welches sich in ihren
Zänkereien die Südslawen wendeten ; in diesem Ausbeuten der
slawischen Kräfte liegt das Geheimnis jenes großartigen imperia-
listischen Erfolges der Arpaden, den schon um das Jahr 1198
eine L rkunde Stephan Nemanjas, des Gründers des serbischen
Reiches, in unzweideutiger Weise zum Ausdruck bringt.
' Evschieiieu im Pester Lloyd 60 (1913), 29. Jänner, S. 2 f.
295
Dui'ch slawisi-lies Medium Aviikte im Mittelalter der unga-
rische Staatsmagnet auf den Jialkan und man kann es getrost
Ijeliaujtten. daU bis in die neueste Zeit die Balkanviilker in dem
Magyarentum keineswegs jenen Keil erblicken, der den Riesen-
stamm der Slawen ent/, weispalten soll (Falackys Theorie), son-
dern im Gegenteil, daü sie in den Einwirkungen der auf ihr
inneres Leben besondere Rüeksielit nehmenden ungarischen Macht
ausnahmslos das \\'()liltuende Walten eines verwandten Genius
vermuteten.
Die Politik der Arpaden wurde mit gleich gutem Erfolge
auch von den Anjous f(n-tgeset/i, nur daß die Apper/,eptionsrolle
dei' ungarländischen Slawen dem ständigen Ausbreiten der unga-
schen Macht gemäl.i in diesem Zeitalter schon auf den autoch-
thonen slawonischen iVdel überging. Die Babonics und die Garai
sind in dieser Periode die Vorposten des ungarischen Imperialis-
mus trei^enüber den Kroaten und den Bosniern, die ihrerseits untei'
Sigismmid auf dem besten VVege waren, den Serben und Alba-
niern gesenüber Pioniere der ungarischen Vorherrschaft zu
werden. Das elementare Vordringen der Türken bereitete der
zähen Arbeit ein jähes Ende. Damit wurde auch das Embryo
de); albanischen Politik der ungarischen Könige erstickt.
Das mittelalterliche Albanien war kein streng geographi-
scher Begriff. Zuerst (bis zum XIII. Jahrhundert) auf ein
kleines Gebiet mit der Burg Kroja im Zentrum beschränkt,
breitete es sich allmählich bis Valona aus, von da zu den Ber-
gen von Chimara gegen Süden und bis Antivari und Cattaro
im Norden. In der Geschichtswissenschaft ist Albanien suzu-
sagen ein konventioneller Begriff und bedeudet das von Alba-
niern seit l'rzeiten bewohnte Bergland in dem Viereck Antivari —
Prizren — Ochrida — Valona.
Dieses Territorium, dessen Geschichte zu vei-schiedenen Zei-
ten auch manche Momente eines politisch selbständigen Staates
aufweisen kann, bildete im allgemeinen genommen doch nie ein
politisches Ganzes, oft gehörte es aber zwei oder gar drei
296
größeren Ganzen. Im XIV. Jahrhuiulert. als tlie tiits-hlicbe-
und ständige Macht der ungarischen Könige Ijis Riigia und
(Jattaro reichte, befand sich der Kern Albaniens mit d( Stadt
Durazzo in den Händen der neapolitanischen Anjous. L'i diese
Zeit zeigen sich die ersten Fäden, die die politischen (,T«''hicke
Ungarns mit denen der Albanier verknüpfen. Früh»'« Be-
rührungen sind entweder ganz /.ufallsmäl.'»iger oder alx rein
kirchlicher Natur. Man weil.» zum Beispiel, dal.» um 1177s der
Erzbischof von Spalato gewesen wai-, der dc^m Prälate von
Antivari bei dem Papst Alexander III. die W'rleihuu des
erzbischöflichen Palliums erwirkte, ferner dal.» die ungaschen
Dominikaner um 12ö0 von dem Papst Innozenz I\'. ausgcndet
wurden, um den römischen Kitas in den Pr«»vinzeii lilato,
Arbania und Hunnavia zu i'estigeii : man weil.» auch, tii"' an
der Wende des XU. Jahrhunderts ein Bischof von Sv \..>-
dem serbischen König nach Ungarn tl lichtete.
Der politische Einflul.» Ungarns macht sich erst am Ainuge
des XIV. Jahrhundei"ts geltend, als die Anjous den uL'ari-
schen Thron bestiegen. Um d:ts Jahr ]-[)('* Hei nändich Duiz/o,
das seit 1272 den neapolitanischen Anj»»us gcht»rte. für »nen
Augenblick in die Hände des Serbenkönigs. S<»fort lehnten-ich
die Bürger Durazzos, scnvie auch fast sämtliche albani-luMi
Stämme gegen den neuen Herrscher auf. und im .lalirc '.Mi»
betindet sich in Albanien Philip]» von Tarent (despotiis K^jmaiae
et dominus Albaniae). in dessen Uefolgschaft auch <Traf Jojmn
Babonies aus Vodica, späterer Banus von Sla\vc»nien. war. ])ur/.zo
wurde natürlich zurückerobert und hauptsächlich der im[M)sateu
migarischen Macht unter König Ludwig dem Groltm ist es
zuzuschreiben, daß selbst zur Zeit der Machtkuiminatiim ler
Serben unter Duschan das Herzogtum Durazz<j in den Hätten
der Anjous verblieb.
Nach dem Frieden von Zara (liJöS). Ju dt-m Nfncdig uf
die ganze adriatische Ostküste Aberzieht leistete (a medieite
Quarnerii uscpie ad contines Duracii). wui-den die unganscen
Ajnous Träger der neapolitanischen Traditi(»ntMi in l»ezuLr if
Albanien. Die Berührungen mit Albanien, die fiülier sozusacn
297
ainorpli waren, nehmen jetzt einen ausgeprägt politisclien Clia-
rakter au. Die dabei entwickelte politische Methode ist geradezu
musterhaft zu nennen. Einerseits als Beschützer des katholischen
Elements gegen Schismatiker, andererseits aber als Gönner und
Wohltäter des im Emporsteigen begriffenen mächtigen albani-
schen Adelsgeschlechts der Topia tritt Ludwig der Grolie her-
vor. Das hochentwickelte, über alles Wichtiije ausyfezeichnet
unterrichtete Handelsemporium ßagusa diente ihm sozusagen als
Fühler; zum Vermittler benützt er den Bruder Karl Topias,
Dominikus, den einstigen Hotkaplan der Anjous zu Neapel, den
er um das Jahr 13 08 zimi Bischof von Curzola macht, und
dessen Ehi-geiz, Erzbischof zu werden, er unterstützt, und den
er später auch zum Erzbischof von Zara ernennt. Sein Ziel war
die Besetzung Albaniens, was zu erreichen auch sein Feind, die
Republik Venedig, aus Leibeskräften sich bemühte. Vorläufig
aber wm'den nur Ludwigs Bemühungen von Erfblsc gekrönt.
Im Jahre 1373 befindet sich Durazzo, das 13t>8 von Karl
Topia den Anjoas entrissen worden war, miter tatsächlicher
Oberhoheit des ungarischen Kcinigs (civitates vestras C'attari et
Duracii). Karl Topia begnügt sich mit dem Gebiete um (Jroja
und Elbassan und an den Mündimgen der Flüsse Dievali imd
Vrego, und bildet als Princeps Albaniae ein mächtiges Glied in
der ..Liga domini nostri regis Hungariae" (wie sich die Ragu-
siner ausdrückten), gegen Venedig. Die R.epublik wm-de auch,
wie einst zu Zara, im Frieden von Turin (1381) gezwungen,
auf die adriatische Ostküste bis Durazzo zugunsten Ungarns
Verzicht zu leisten. Die Republik legte in bezug ihrer Gelüste
auf Albanien solch einen Respekt vor Ungarn zutage, dal.) sie
noch im Jahre 139<), als Georg II. Balsa ihr die Städte Skutari
imd Driva.st anbot, gründlich überlegte, ob sie dm*ch die An-
nahme dieses Angebots nicht den Frieden mit Ungarn verletzen
würde (si intromittendo dicta loca contrafaceremus paci Hun-
gariae). Und damals war der große Anjou schon längst gestorben,
Durazzo war schon vor vier Jahren von Georg Topia an Venedig
überliefert, ganz Albanien von den Türken bedrängt und die
Fäden der ungarisch-albanischen Politik zerrissen.
298
X(jcli eiiiiuiil. und y,\v;ir an dei" Wende des XV, Jahr-
limiderts. versucht ein ungarisclier Kiinig die Bezieliungen zu
den Albanien! aiif/Aifrischen. jetzt natiii-lich nur nocli zu den
Nordalbaniern. denn der Weg nach Mittelalbanien war ihm
dui-ch die Venezianer versjjen-t. Der Herr von Nordalbanien, der
katholische Albanier Georg IL Balsa wurde im Jahre 1397 von
Sigismund zum Gouverneur der Inseln Curzola, Lesina und Brazza
ernannt und es wurde ihm auch der Titel eines Princeps Alba-
niae verliehen. Aber die Venezianer waren damals ihren E.ivalen
schon auf der ganzen Ostlvüste viel zu sehr überlegen und die
Aufmerksamkeit des ungai-ischen Königs nach anderen Dichtun-
gen hin schon viel zu stark in Anspnich genommen. Ohne
jede weitere innere Verbindung entwickeln sich im XV. Jahr-
hundert luiter dem Drucke derselben türkischen Kraft die
Geschicke der beiden Länder, imd Albanien wie auch Ungarn
wurden fast zu gleicher Zeit von Eurojja als ,, antemuralia Chri-
stianitatis" gepriesen. Der Name Ungarns verschwindet plötzlich
aus den Quellen, die sich auf Albanien beziehen, und es ist nur
zu begreiflich. dal.'> Ungarn, das selbst gegen die Türken kämpfte,
für den grol.nirtigen Kampf Skanderbegs noch weniger Sinn
aufwies, als das westliche Europa, das größtenteils aus der Ferne
in aller Bequemlichkeit den bloßen Zuschauer abgab. Als aber
im Jahre 1479 Albanien endgültig in die Hände der Türken
fiel, gab es auch in Ungarn einen gewaltigen Widerhall. Im
Archiv der Stadt Brassd zmii Beispiel AAerden zwei slawische
Briefe, an zwei Brassöer Bürger und an den Stadtrat gerichtet,
aufbewahrt. In diesen meldet der ungrowalachische Woiwode
als besonders wichtig und sehr genau den Fall der albanischen
Hochburgen < 'roja. Drivast, Alessio und die vollständige Zernie-
rung Skutaris — ein trauriger Schlul'takkord der ungarLst-h-
albanischen Berührunj^en im Mittelalter.
299
Die albanische Diaspora.
Von iJi: J^udii-if/ r, ThaUöczi/.
Die inittelalterliclie und früli-neuzeitliche Gesehiclite der
einzelnen iStiititen und tStaatengebilde auf der BalkanhalbinseP
WiiY lange und ist teilweise lieute nocli in tiefes Dunkel gehüllt.
Die historische Literatur der einzelnen Länder ist allerdings bereits
in der Entwicklung begriffen. Bulgarien und Serbien können sich
der Arbeiten Konstantin Jireceks rühmen. Insbesondere der erste
Band seiner (Teschichte der Serben,- bietet eine wahre Fund-
grube der Balkan- Wissenschaft. Auch die byzantinische Geschichts-
literatm- machte — wenigstens extensiv — durch die Byzantinische
Zeitschrift (seit 189 2) nnd die in russischer Sprache erscheinende
Byzantinische Revue (seit 1894) bedeutende Fortschritte. Von der
nordwestlichen Ecke der Balkanhalbinsel, von Bosnien und der
Herzegowina wollen wir hier ganz absehen. In bezug auf die
Fortschritte der Geschichtskunde dieser Länder verweisen wir
auf den in Sarajevo erscheinenden „Glasnik" und auf die daselbst
in deutscher Sprache erscheinende Revue, „Wissenschaftliche Mittei-
lungen aus B. und H.^
' Man kann die Bezeichnung Balkanhalbinsel ruhig beibehalten.
Es ist zwar auch die Benennung südosteuropäische und Häniushalbinsel
gebräuchlich, doch während jene rein geographisch ist, wird die andere
nur einem engen Kreis von Fachgelehrten entsprechen. Das Balkangebirge
deckt allerdings niu- die östliche Hälfte der Halbinsel, aber die Bezeich-
nung ist so allgemein gebräuchlich und auch in der wissenschaftlichen
Literatur so eingebürgert, da.l wir keinen Grund seilen, sie nicht auch
zu gebrauchen.
- Geschichte der Serben. D. Bd. bis 1371, S. 442. Gotha, 1911.
Sammlung Heeren-ükert. Zuerst besprochen von Eadonic in Arch. f.
slaw. Phil, 1911, 2. Bd.
•■' Glasnik zemaljskog niuzeja seit lö94. Wisseuschaftl. Bericlite aus
B. und H. XII. Bd.
300
Dagegen bietet die Geschichte Albaniens ein noch brach-
liegendes Arbeitsfeld.
Seit den SpeziaLirbeiten von Hahn^ und Hopf- — abgesehen
von dem in verschiedenen italienischen, griechischen, kroatischen
und russischen Urkundenausgaben /.erstreuten MateriaP — hat
auch die neueste albanische Emigrantenlitej-atur den Yersuch
einer Bearbeitvmg der nationalen Geschichte unternonniien.* Alle
derartigen Veröffentlichungen sind jedoch nur Flugproben, die,,
von einigen ernsteren Versuchen aljgesehen. nicht auf (Quellen-
forschung beruhen. Die für die eigene Nationalität begeisterten
Schriftsteller hätten sich allerdings vergebens bemüht, da sich die
Quellen dej- albanischen Geschichte in den Archiven der Staaten
um das Mittelländische Meer zer-streut befinden und vor allem
eine geographische Umschreibung desjenigen Gebietes vonnöten
wäre, das die albanische Geschichte mit Recht für sich bean-
spruchen kann.
In diesem Sinne haben \vir seit einigen Jahren, im Verein
mit Konstantin Jirecek und Milan Sufflaj, sowohl in bez.ug auf
' G. J. Halm, Albauesisclie Studien. .Jena, 1854.
- In der Erscli-Grubersclieu Realeuzyklopädie in dem Artikel
„Griechenland". Seine Manuskripte in der kgl. Bibliothek in Berlhi.
3 Makusev, Mon. Sl. Mer. I— II. Jorga (Notes et extraits etc.) I--IL
Gel eich, die Arbeiten von Th. Ippen in den Mitteilungen der Wiener
geogr. Ges. und in Glasuik. Eine gründliche Arbeit von ihm erschien in
der Zeitsclirift „Kultur" der Leo-Gesellschaft über das kirclüiche Protek-
torat in Albanien.
* T'nnollunat e Scypniis prei gni Gheghet ci don vemiin e vet.
Alexandria, 1008. (Geschichte Albaniens mit besonderer Berücksichtigung
der Gegen, d. h. der Nordalbaner.) Histoire d'Albanie. Bruxelles, 19i)l.
Albania e Vogel (Albanien und sein Volk). Calro, 1890. Eine Landkarte
von Albanien hat das geogi-aphische Institut in Bruxelles herausgegeben.
In der dort französisch und albanisch erscheinenden Zeitschrift Albania
(Jahrg. lÜOl) ist eine interessante Abhandlung über das Klansystem der
Bergbewohner erschienen. Ein Fehler der Abhandlmig ist die unselbstän-
dige Art, in der sie der anregenden, aber nicht erschöpfenden Arbeit von
Conrady, Histoire de clans ecossäis, folgt. Diese Studien sind von dem
Balkaninstitut in Sarajevo auch in deutscher Sprache lierausgegeben
worden.
301
(Ins nördliclie Albanien (mit de)- Huupstiidt Sknturi-Skodra/ der
südliche Teil der alten röiniseli-dulmatinischen Provinz., später
Prävalis). als avieli in be/.ug auf Südalbanien (eigentlich der bis
Durazzo, Kroja, Janina, Valona reichende Küstenstrich nnd Hinter-
land) das einschlägige Material erforscht und zusammengestellt,
wovon der erste Band (bis um die Mitte des XIV. Jahrhnnderts)
schon erschienen ist.
Da -wii- uns bereits länger mit der albanischen Ge-
schichte nnd deren Literatur befassen, ist uns bekannt, in wie
unwissenschaftlicher Weise einzelne verschiedene Abschnitte der
(leschichte der Balkanländer fcirmlich präparieren. Zu dieser
Fälschung der Geschichte hat vieles auch die albanische Dia-
spora beigetragen, nämlich jene verstreuten Volksteile, die von
Albanien getrennt, im Laufe der Jahrhunderte auf fremdem Boden,
auf ungarischem, venezianischem und neapolitanischem Gebiet eine
Zufluchtsstätte gefunden und ihren eigenen Charaktei- teilweise bis
heute bewahrt haben. Diese Diaspora Avollen wir kurz schildern,
soweit das uns zu Gebote stehende Material es ermöglicht.
Wir beginnen mit den auf dem Gebiet des alten Grenzer-
re*nments von Petervärad angesiedelten Klementinern. kommen
dann auf altem venezianischen Gebiet auf die in Dalmatien ange-
siedelten Albaner zu sprechen und behandeln endlich in großen
Zügen die italo-albanischen Gemeinden. Die zahlreichen Lücken,
die in der Geschichte dieser Ansiedehmgen noch immer bestehen
bleiben, deuten auf die bedeutenden Schwierigkeiten hin, deren
Lösung die Aufgabe der Bearbeiter der albanischen Geschichte
bilden wird.
' Ab Epidauro (heute Ragnsa vecchia, kroatisch : Cavtat-civitas)
sunt oppida civium Romanorum Rhizinium (Risano), Ascrivium, ßntna
(ßudua), Olchhiium (Duloigno), quod antea Colehininm dictum est, a Colchis
conditum : amnis Drilo (Drin), superque eum oppidum civium Romanorum
Scodra (Skudari), a mari XVIII. M. pasa. Praeterea multorum Graeciae
oppidorum deficiens memoria, nee nou et civitatum validarum. Eo namque
tractu fuere Labeatae, Endiruduni, Sassaei, Grabaei, proprieque dicti
Illyrü, et Taviantii et Pyraei. Plinius : Hist. L. III. C. XXYI. Diese Stämme
sLnd die Vorfahren der heutigen Malisoren (der nordwestlich von Skutari
ansässigen Gebirgsbewohnerj.
302
T. Albaner in S.vi'niieu.
Ziehen wir die Sitaationsverhältnisse der Völker der alten
Welt in Betrucht, so llUit sich feststellen, das jeder nationale
Völkerblock seine Diaspora, nänüich von der zentralen Masse
abgesonderte Völkerteile, hat oder gehabt hat. Ahnlich wie bei
geologischen Lagerimgen können uir auch in der groüen Masse
angesiedelter Völker verschiedenartige Adern unterscheiden. Jede
Nation hat ihren Ansiedliingskern. von welchem Mittelpunkte sich
entweder infolge elementarer Ereignisse oder diu'ch sonstige Vor-
gänge einzelne Völkerreste abgesplittert haben. Diese haben sich
entweder im Laufe der Zeiten den sie imigebenden Völkerschichten
angej)al.)t oder, indem sie auf ein mehr abgeschlossenes Gebiet
gerieten, haben sie ihr Eigendasein weiter bewahrt. Je mächtiger
eine m'sprüngliche Grundgeschichte ist, umso mehr Lebenskraft
vermag sie ihren abgesonderten Bi-uchstücken zukommen zu lassen,
vorausgesetzt, daß diese das Aufblühen der Mutterart ihrerseits
noch im vermischt erlebt haben. Doch es kommt auch vor, dal!
der m'sprüngliche. infolge unglücklicher Verhältnisse verkümmernde
völkische Mittelpunkt durch solche Elemente, die unter günstigen
Umständen in die Fremde geraten sind, aufgefrischt und zu
neuem Leben erweckt worden ist.
Diesbezüglich bietet das Völkergewoge auf dem Balkan
überzeugende Beweise. Aus dem osmanischen Machtbereich schied
zuerst das Serbentum aus, bei dessen Ertvecken zu neuem Leben
den ungarländischen Stammesverwandten eine bedeutende Rolle
zugefallen ist. In dem Unal^hängigkeitskampfe der Neugriechen
dagegen hatte die gi-oße hellenische Diaspora von außen her den
entscheidenden Anstoß gegeben. Bei der Entstehung des neuen
Bulgarien haben die im Ausland ansässigen gebildeten bulga-
rischen Elemente bedeutend mitgespielt. Letzthin haben die Kutzo-
Wlachen, nämlich die Walachen im Pindusgebiet, ein Lebens-
zeichen von sich gegeben, diese hat jedoch bereits das unabhängige
Rumänien von außen mit Kulturmitteln versehen.
Die Nachkommenschaft des Illyrentums, der historisch ältes-
ten Volksschicht auf der Balkanhalbinsel, der Niederschlag mehr--
503
f acher völkischer Destillationsprozesse, das Albanentum, hat seit
dem Altertum (seit 1(J7 v. Chr. dauerte hier der Kampf wider die
Römer bis 14 n. Chr.) sozusagen keine souveräne Rolle gespielt,
sondern bildete entweder eine völkische Zutiit unter den Nachbarn
oder den balkanischen Gärstoff in dem Osmanentum. Nichtsdesto-
weniger erhielt sich das Al))anentuni als verschiedens])racliiges'
Volkselement unter den Nachbarvölkern eingekeilt; nach deren
Abzug an ihrer Stelle angesiedelt, in seiner ursprüngHchen Verfas-
sung, als ein erratischer Block der alten Stämmeorganisation.
Es gibt auf dem Balkan kein Volk, das neugriechische auch
nicht abgerechnet, dessen Greschichte man so genau, sozusagen
in genealogischer Ordnung, von dem Altertum her ableiten könnte,
als die der albanischen Stämme.
Wir müßten weit ausholen, — imd das ist nicht unser
Zweck — wollten wir die Geschichte des Albanentums von
den Anfängen, wenn auch nur kurz gefaßt, slcizzieren. Wir haben
schon einführend auf den Umstand hingewiesen, daß in Ermange-
lung des entsprechend geordneten Materials nicht einmal die
Umrisse geboten werden können. Selbst die ungarischen Bezie-
hungen müssen wir außer Acht lassen. Nur darauf sei hinge-
wiesen, daß der in Turin 1381 geschlossene Friede, dessen wich-
tigstes Ergebnis die „freie Hand", nämlich die Zusicherung des
„liberum mare" gewesen, für die migarischen Könige- einen be-
stimmten Interessenkreis bis Durazzo festgestellt hat, insofern
man nach venezianischer Auffassung unter ganz Ddlnuitien den
östlichen Landstreifen an der adriatischen Küste bis zu dem ge-
nannten Hafen gemeint hat.^ Jedoch auf das Inland, auf die
• Wir unterscheiden zwei Dialekte : den nördlichen, den sogenannten
Geg- und den südlichen Toskdialekt. Die Gegmundart hat sich unter
slawisch-italienischen Einflüssen entwickelt, während die Toskmundart den
Einfluß der hellenischen Sprache merken läßt. Osmanli, die Sprache der
Türken, hat auf beide Mundarten eingewirkt.
- In Törtenelmi Tiir, Bd. XI : „Deinde commune Veneciarum dare
et solvere debeat dicto domino Regi et ejus successoribus in Regno et
Corona, et ipsi Corone represeiitanti dictum Regnum ..." (S. 15).
■' A. a. 0. : „Quod dominus Dux et Commune Veneciarum effectua-
liter renunciet de facto in manibus prefati domini Regia Hungarie et
304
;LU)anisc]i<' 'JVd'u firnia. die in diesen Teilen unabhiinfriiren i)oli-
tischen Gebilden angeh'ii-te. erstreckte sich der nngarische Einflul^
nicht. Eine engere Yerlnndung konnte nach dem FriedensschluLl
schon aus dem Grunde nicht entstehen, weil der eiTungene Erfolg
zu Öigismunds Zeiten dem König von Ungarn tatsächlich ver-
loren ging und die Vei-suche der Rüekeroljerung unter König
Matthias sicli auf eine ReiJie nicht verwirklichter Pläne be-
schränken. Das opisoderdiafte Skanderbeg-Hunyadische Bündnis
kann aber bei der Beuiieilung allgemeiner Verhältnisse nicht in
Betracht kommen.
Das Albanentum spielt im Mittelalter tatsächlich in der
Geschichte Venedigs und des osmanischen Reiches in der Gestalt
bald hierher, bald dorthin gelenktei-. lose zusanmienhängender
Organisationen eine Rolle. Ein Teil davon hält es mit der osma-
nischen Macht, beziehungsweise es schmiegt sich gezw^ungen an
sie an. Der geringere Teil geriet in den Interessenkreis der
neapolitanischen, venezianischen und serbisch-bulgarischen Politik.
Diese Lage des Albanentums wurde in der Folge für das
Volk bestimmend anläßlich der verschiedenen geschichtlichen
Stauungen. Ein Bruchteil wurde sogar zu uns. in das Gebiet des
Königreichs Ungarn, nach Svnnien verschlagen: es sind die
sogenannten Klementiner. ' deren Auftreten mit König Karls III.
successorum ejus toti Dalmacie, nainque dicti sindici, procuratores et
ambaxatores domini Duois et Communis Veneciaruin nomine dictorum
dominorum Ducis et Communis Veneciarnm in pace presenti renunciant
etfectualiter de jui-e et de facto in manibus dicti domini Regis reci-
piencium nomine dicti domini Regis et successorum suoruni in Regno
et Corona toti Dalmaciae, a medietate scilicet Quarnarii usque ad
fines Duracii tanquam ab antiquo de jure Regno et corone Hungarie
spectanti et pertinenti." Angeführt von G. M. Wenzel, A turini beke-
kötes 1381 (Der Friedensschluß von Turin 1881) in Törtenelmi Tär a. a. 0.
Wie daselbst S. 19 ausgeführt wird, ist unter „tota Dalmatia" die alte
römische Provinz Dalmatien samt Praevalis zu verstehen.
' Der erste, der die Klementiner in der Literatur erwähnte, war
Windisch auf S. 77 im IL Bd. des Ung. Magazin imter der Überschrift :
„Von den Klementinern in Syrmien". Es ist eine sehr oberflächliche Arbeit
(Gesch. von Dalmatien, Kroatien und Slawonien), die sich auf F. W. Taube,
Historische und geographische Beschreibung des Königreichs Sla\s^onien
305
uiigliU-klichem Feldi^ug von 17v)7— 1739 in Verbindung stellt, als
die liabsburgiselie Familienpolitik instiktiv eine Erweiterung des
eigenen Maclitbereielies auf dem nordwestlichen Teil des Ballvans
erlieischte.
Es Aväre nicht am Platze, an die Niederlassung dieser
Völker anknüpfend, auf eine nähere Behandlung dieser PoKtik
einzugehen. Aber in großen Zügen müssen wir die vorhei'gehenden
Geschehnisse andeuten, denn gelegentlich empfiehlt es sich selbst,
mit Hintansetzung einer abgerundeten Darstellung eher mehr zu
sagen, als Dinge zu verschweigen, worauf zurückzukonmien einem
die „Vita brevis" mögHcher weise die Gelegenheit verwehrt.
A'Vollten wir bei unserer geringen Aufgabe weit ausholen,
so müßten A^ar Avohl vor allem die Autfassung der Mehrzahl
jener Historiker, die sich mit Balkangeschichte befassen, über
die Türken einer scharfen Kritik unterwerfen. Wie oberflächlich
und zugleich wie unwahr ist die Redensart, in die weiland der
trelfliche Langer seine Ausführungen über die Nordalbaner
und des Herzogtums Syrraien (Leipzi^:, 1777, III, 123—125) stützt. Czörnig
hat historische Ausführungen geliefert in Ethnographie der österr. Mon-
archie III, 167—81. J. Jirecek, Aktenmäßige Darstellung der gr. n. u.
Hierarchie iu Österreich (Wien, 1S60), ein Quellenwerk, auf Grund dessen
H. Schwicker, Die Geschichte der Serben in Ungarn 1883, 75—76 den
einschlägigen Teil redigierte. Auch die neueren kirchlichen Schematii^men
bieten brauchbares Material. Ein ganz auf eigener Forschung beruhendes
Quellenwerk ist die Studie des verstorbenen Leiters des alten kaiserl.
und köiiigl. Kriegsarchivs J. Langer, Nordalbaniens uiid der Herzegowina
Unterwerfungs-Anerbieten an Österreich 1737 bis 1739 mit Benutzung der
Materialen des kaiserl. und königl. Geheim- und Kriegsarchivs (Ai'chiv
für österr. Geschichte LXX, 211). Er benutzte übrigens weder das unga-
rische Landesarchiv noch das Archiv des Metropoliten in Karlovic. Einiger-
maßen brauchbar ist F. Vanicek, Spezialgeschichte der Militärgrenze,
I. Bd., 476—77. Wo wir keine andere QueUe anfühi-en, sind wir Langer
gefolgt. Die Abkürzung K. A. bezieht sich auf das Kriegsarchiv in Wien.
Die kroatische und serbische periodische Presse hat sich gewiß ebenfalls
mit der Kolonisierung befaßt, doch es war uns nicht möglich, eine
Zusammenstellung dieser Beiträge zu bieten. Im Jahrgang 1889 der Danica
llirska hat Marjanovic km-z den Gegenstand behandelt. Unter der Über-
sclirift Shcyptai-t en Slavonia ist in der Albania (Bruxelles, 1902. 2—5.
Heft) eine Kompilation erschienen.
20
306
ausklingen liißt: ,,Die christliclien V(»lker haben diesen (getfen
die Türken gefülii-ten) Kampf — lieil.'t es da — nicht allein nni
ihre Rechte, ihre Freiheit und Unal)h;ingigkeit gekämpft, sondern
sie haben sich auch als Vorkämpfer der (Christenheit, der Kultur
und Bildung des Westens gefühlt ^Adder den Islam und die
Barbarei des Ostens".^
Wir wollen jedoch alle Weitschweifigkeit vermeiden. Es
sei in aller Kürze nur darauf hingewiesen, daß die christlichen
Erhebungen gegen die türkische Macht nicht so sehr durch die
Hinneigung zu der Zivilisation des Westens, als vielmehr durcli
den Sieg der christlichen Waffen einerseits, andererseits dureli
die Unruhe der Türken angeregt worden sind, die ilire in Ungarn
erhttenen Niederlagen oft oline Grund ihre I'ntertanen auf dem
Balkan entgelten ließen.
Unter dem Eindruck der siegreichen kaiserlichen Waffen
erfaßte die Bewegung den westlichen Teil der Balkanhalbinsel.
Bosniaken, Raitzen „et alii asseclae eorundem". also Albaner.
Grriechen und Zinzaren (Pinduser Walachen, d. h, Kuzo-Wlachen)
sandten Anfangs 1685 an König Leopold imd seine Feldherren
ihre Legaten, um ihre Treue und Ergebenheit zu vermelden.
Der König hat diejenigen, die seine Botmäßigkeit anerkannten.
— in einem mit königlich ungarischem Siegel versehenen Patent —
dem dalmatinisch-kroatisch-slawonischen Banus Nikolaus Grafen
Erdödy empfohlen und erklärt:
1. daß er deren Huldigung annimmt,
2. daß er sie in ihren Rechten und Freiheiten erhält. -
Nach den sieghaften Kämpfen, die der Rückeroberimg von
Buda (Ofen) gefolgt waren, ti-at König Leopold schon offensiv auf.
AVovon man Jahrhunderte lang nicht einmal zu träumen gewagt
liätte, angesichts des Verfalls der türkischen Heermacht ist es
> A. a. 0. S. 243.
- Ung. Landesarchiv. Liber reglus I, XVIII, fol. 19 [ Nr. 180. Über
das Verhältnis der Erdödy und der Türken an der Grenzlinie s. die von
B. Cerovid mitgeteilten Stücke meiner Sammlung in Glasnik, Jahrg.
1910/11. In gewisser Hinsicht kann auch unsere Studie „Älbrankovicsok'^
(Pseudo-Brankovicse) in Turul (Jahrg. 1888) zur Orientierung dienen.
307
bereits die Parole der imternehmungslustigeren Feldherren : die
Eroberung Konstantinopels.
In seinem Auf ruf vom 6. April 1690 fordert jet/i bereits der
Kaiser und König selbst die ehristliclien Bewohner der Länder, die
einst zu Ungarn gehört haben,' auf, den gemeinsamen Erbfeind
mit den Waften anzugreifen und sieh mit den kaiserlichen Streit-
mächten zu vereinen.- Dafür sagt er ihnen die Erhaltung ihrer
Religion sowie die freie Wahl ihrer Woiwoden zu und verlangt bloß
die vor der Türkenheri-schaft gezahlten Abgaben. Hierauf erfolgte
die erste sogenannte serbische Ein\vanderung in das Gebiet der hei-
ligen ungarischen Krone, nach Siidungam, Slawonien mid Kroatien,
unter der Führung des Patriarchen von Ipek, Arsenius Csernovics.
Trotz dieses sechzehn Jahre währenden Feldzugs und der
siegreichen Kämpfe von 1716 — 1718, in denen die Rückeroberung
des ungarischen Staatsgebietes und die Besitznahme von einigen
nordbalkanischen Gebietsbruchstücken gelang,-^ wm'de die Türken-
macht auf dem Balkan dennoch nicht gebrochen. Es waren dort
ihre Wurzeln kräftiger und sie wurde durch die Franzosen und
westlichen Widersacher der Habslturger gestützt, das kaiserliche
Heer aber htt, — von der Asesteuropäisehen Lage abgesehen —
wenn auch hervon-agende Feldhen-en an der Spitze standen,
Mangel an Geld und Männern.
Das bestätigt insbesondere der Türkenkrieg von 1737 — 1739.
an dessen unglücklichem Ausgang übrigens die unfähigen Epi-
gonen früherer Feldherren die Hauptschuld tragen.
' „Omnibus populis et provinciis ab bereditario nostro Hungariae
regno dependentibus."
„nobis iure subiectos et iure a memorato nostro Hungariae regno
dependentes."
„per universam Albaniam, Serviam, Mysiam, Bulgariam, Silistriam,
Illyriam, Macedoniani, Rasciam coustitutos, aliasque provincias a prae-
dicto regno nostro Hungariae dependentes." Selbstverständlich enthält
diese Fonnel eine bedeutende Auxesis und einen Anaclironismus.
- Czörnig : Ethn. der österr. Monarchie, III, 69. Beilage. Angefülu-t
bei Langer a. a 0. S. 244. Das Original in Wiener Staatsarchiv.
■■5 Über die Hoffnungen der Balkanvölker s. Feldzüge des Prinzen
Eugen XVI, 35 u. öO das Auftreten des Joannes Gigropulos.
20*
308
Auch 1737 „rührten sich die Völker am Balkan". Jetzt
\vul.)ten sie Bescheid, wohin sie sich gegen die Tiirkenherrschatt
zu -wenden hatten, und die Xähe der kaiserhchen Besatzung vt)n
Belgrad ühte auf die durch ihre Popen aufgewiegelte serhische
Bevölkerung des heutigen Sandschak Xovil^azar eine mächtige
Anziehungskraft ans. Man fühlte allgemein, dal.) zwischen beiden
Gegnern der Krieg bevorstand. Damals bot die Verschiedenheit
der Riten noch keine Schwierigkeit für ein gememsames Vor-
gehen der christliclien Rad.iahs auf dem Balkan. Der griechisch
orientalische Serbe vertraute nicht weniger, als die eingestreut
lebenden und benachbarten eifrig katholischen albanischen Stämme
auf den die christliche Idee verkörpernden Kaiser.
Dabei nmß l^emerkt werden, daß sich die türkische Hen--
schaft eigentlich niemals auf das gesamte, von Albanern be-
wohnte Gebiet erstreckt hatte. Im Süden hat die Cliiuiara,' die
den größten Teil des an der Meeresküste gelegenen Akrokeraunion
umfaßte, erst in dem zweiten Jahrzehnt des XIX. Jahrhunderts
die Unabhängigkeit eingebüßt, bis der Pascha Ali Tepelendi die
Gegend endgültig unterjochte. Das Land der jVIirditen — süd-
westlich von Skutari — hat seme Unabhängigkeit in gewisser
Beziehung als Stanmiesland seit dem XVI. Jahrhundert bis auf
den heutigen Tag bewahrt.- Ebenso unabhängig smd auch die
Bewohner der Berge um Skutari, die Malissoren, geblieben. Die
türkische Macht Avar zufrieden, ihre Herrschaft in den frucht-
bareren Gegenden zu sichern, wo sie auch die Regierung nach
Vermögen organisierte, die Hirtenstämme aber A\urden in ihrer
Unabhängiofkeit belassen. Sie bestanden unverändert Aveiter. Sie
bewahrten ihre hergebrachte Organisation eben nur deshalb, w^eil
sie keinerlei staatlicher Ordnung eingeghedert wurden und dies
unter türkischer Oberherrschaft selbst dann nicht geschehen konnte.
' Die Chimarioten Avaren Freizügler, die sonst unter den Benen-
nungen von Hajduken, Uskoken, Martaloze bekannt sind. Sie standen
auch in venezianischem und türkischem Solde. Bas. Herold, De rebus
turcicis S. R. 1/2, 639 der Folioausg.
■^ Sie sollen sich am Ausgang des XVI. Jahrhunderts angeblich dem
Hause Savoyen unterworfen haben. Wir fanden davon keine Spur.
509
wenn sich einzelne Stämme auch dem Mohammedanismns an-
schl()ssen. Einzelne ihrer Hanptleute ragten wohl als bedeutende
Heerführer hervor, jedoch das Volle selbst ist seiner Art und
seinen Sitten ti-eu geblieben.
Als einer der lebensfähigsten katholischen Stämme unter
den Nordalbanern ist der Stamm der Klementiner zu nennen.
Ihren Überlieferungen nach soll einst in Triepsi (in dem Gebiete
des Bistums Skutari) ein Hirfe Namens (,'lementhei (Klement)
sich emem reichen Katundar (einem wohlhabenden Schalsherden-
besitzer) verdungen und dessen Tochter zur Frau genommen
haben. Da jedoch der Liebesl>nnd im Verbotenen begonnen hatte,
schickte der Vater das junge Paar, indem er ihnen zvAanzig Schafe
mitgab, nach einer anderen Gegend, nach Bestana, wo man noch
heute die Ruinen einer Kirche und einiger Häuser sieht. Der
Orf liegt etwa eine Vierfelstunde von den Dörfern Selze und
Vukli (an der heutigen montenegrinischen Grenze) entfernt und
l)ildet tatsäclilich bis auf den heutigen Tag den ungeteilten
Stammesbesitz der Klementiner.
Dieser . Klement soll sieben Söhne geliabt haben, die Stamm-
väter von sieben Geschlechtern geworden sind : es sind die Selze,
Vukli, Nikai, Untai und Martinovics, die Bukova in Dukadscliin
und die Lap in den Bergen von Kossovo.
Im Laufe der Zeiten haben sich che sieben Geschlechter
vermehrt und die älteren Ansiedler allmählich aus den Tälern
verdrängt. Sie wurden ein kriegerisches Hirtenv(^Ik, das ins-
besondere zu Hungerszeiten auch zu rauben bereit w^ar. Es gelang
ihnen mittlerweile auch sich die Gegend zwischen Gusinje, Pesteri
imd Ipek tril>utpliichtig zu machen. So gerieten sie auch oft mit
der türkischen Stiuitsgewalt in Fehde und Avagten hin und wieder
auf kleinere Truppenteile einen verwegenen Angritt', wie ihre
Sagen noch heute berichten. Kamen sie ins Gedrlhige, so l>oten
-hre natih-lichen festen Plätze auf unnahljaren Hochebenen ihren
Familien mid Herden stets Rettung. Schließlich bezwang sie doch
der Hunger. (Tclang es ihnen aber nicht die Wachposten zu über-
rumpeln. S(j stürzten sie grausam auf Nachbarsgebiete nieder und
vollführten arge Verheerungeii. In den Kämpfen, die sie gegen
310
den Pasclia von Ipek führten, mullten sie jedoch, angeblich. >veil
VeiTut dabei eine KoUe spielte, den Kürzeren ziehen und da sie
zerstreut \\'urden. erwachte in ihnen die Sehnsucht auszuAvandern. *
Von den sich stets erneuernden inneren Kriegsunruhen
abgesehen, wußte 1736 der Pati-iarch Arsenius Joannovich die
Seh.nsucht der Auswanderung in ihnen zu erwecken. Seine Aus-
<;esandten durchzogen das ^janze altserbische Gebiet, indem sie
die Stämme der nordalbanischen Gebirgsgegend anfeuei-teu sich
im Kriegsfälle dem deutschen Kaiser anzuschließen. Im Auftrage
des Patriarchen üljerbrachte Basilius. Archimandrit von Studenica
am 8, März 1737 dem kaiserlichen General Marulli die Botschaft,
daß sich fiir den Fall eines Krieges die ganze Xation (in Alt-
Serbien) auf die Partei des Kaisers stellt. Der Kriegsmt in Wien
nahm das Anerbieten freundlich auf, aber man wollte — wenig-
stens vorderhand — die Aktion geheimhalten.
Als dann im Juli 1737 der Krieg ausbrach, ergriffen die
Serben und Albaner die Waffen und zeigten den im Monat
August herangerückten kaiserlichen Generälen ihre Ergebenheit an."
Feldobrist Seckendorf beauftragte liierauf den Obersten Lentulus
gegen Xovibazar aufzubrechen und sich mit den Sti-eitkräften
der aufstänthsehen Serben und Albanern ( Kieme ntinern) ver-
einigen zu trachten, Lentulus operiei-te anfangs mit Erfolg und
1 Hahn a. a. 0. S. 183—185. Die Rolle der Albaner bzw. der
Klementiner und deren Lage von 1689 erhellt aus folgender, von Philipp
Röder, Des Markgrafen Ludwig von Baden Feldzüge wider die Türken,
Bd. 11, S. 196 (Karlsruhe, 1842) veröftentlichteu Meldung:
Markgraf Ludwig an den Kaiser Leopold.
Brankovenj, 27. XI. 1689.
Unterbeilage : lu.^truktion für den General Yeterani : . . . 5. Mit
Albania hat es diese heschatfenheit dass ein theil desselbigeu Türkhisch,
der andere aber frey ist, und von den Clementinern possedirt wird, welche
den Türken niemallen conti-ibuirt haben, auch in solchen gebürgen ge-
legen, dass mit gewalt nlt wohl zu zwingen, sondern von den umbüegenden
pläzen und schlossern, bevorderist von Scutari, woher sie das geti-aidt
haben müssen, mit güttem leichter zu dominiren seind, dannenhero vill-
mehr mit einen güttlichen Vergleich diese leuth zu Ihr K. M. devotion
zu bringen und darinnen zu Erhalten sein werden, welches alles jedoch
in loco am besten judiciren ist.
2 K. A.
311
nahm Uzice (in dem lieuti^en Serbien) ein. Mittlerweile bringen
die vereinten Anfständisclien, Serben (Uaitzen), Albaner (Klemen-
tiner) und zum Teil Bosniaken. dem Türken bei Nova-Varos
eine Niederlage bei. jedoch bei Valjevo erfolgt ein neuerlicher
Angriff der Türken, die Aufstihidischen werden in die Flucht
gejagt und Lentulus mul.'». um sich den liückzug otf'en zu halten,
weichen. Hierauf flüchten die zerstreuten Seharen der Aufstän-
dischen auf kaiserliches serbisches Gebiet, wo sie gleichzeitig mit
dem ebenfalls flüchtenden Patriarchen von Ipek anlangen.
Zweifellos war damit die aktive Teilnahme des Zuzuges von
bosnisch-serbisch-albanischen Gebieten für den weiteren Verlauf
des Krie.ores abixetau. Der Wiener Hof hatte eine bei weitem be-
deutendere und tüchtigere Mithilfe erwartet, die Aufständischen
hinwecren rechneten bestinnnt auf einen Sieg des kaiserKchen
Heeres. Umso härter mußte sie die Enttäuschung treffen, als sie
ihre Heimat verlassen und ihren ganzen Besitz verloren haben.
Die übrigen Rajahs trauten nimmer einem Sieg der kaiserlichen
Watten und vei-hielten sich stille, da ihnen die Türken, falls sie
sich ruhig verhallten Avollten, Straflosigkeit zusicherten.
Es mul.» bemerkt werden, daß diese Schar der Aufstän-
dischen mit Weibern und Kindern das Land verlassen hatte, wie
der Zug eigentlich eher einer improvisierten Völkerwanderung
glich, als einem richtigen Kriegsheer. Wohl waren die Männer
im Kleinkrieg gestählte Leute, teilweise berittenes Volk, aber
keine ordentliche Mannschaft, höchstens als Pandure oder für
Stratioten-Wachtdienst (zum Ausschwärmen) brauchbar.
Trotzdem war es die moralische Pflicht des Wiener Kriegs-
rates in dieser Notlage sich der heimatlos gewordenen Elemente
anzunehmen. Am besten erging es dabei dem Patriarchem selbst,
der mit der Xachfolge des verstorbenen Metropoliten von Bel-
grad. Vinzenz Joannovich, schadlos erhalten worden ist.
Der Patriarch hielt es sodami auch für seine Pflicht das
L'nglück seines Volkes nach Kräften zum Besten zu wenden.
Im Einvernehmen mit dem General de la Cerda de Villa Longa
machte er dem Hofkriegsrat den Vorschlag, man möge die Flücht-
linge und die später vereinzelt sich ihnen anschließenden serbi-
312
seilen und albanischen Elemente in einem Grenzrej^iment or^^ani-
sieren. Der Kriegsrat nahm diesen \'orsehla,f»: mit der Erklärung
entgegen, man werde beim Friedensschluß bemüht sein, die Flücht-
linge in ihre früheren Besitzungen wieder einzusetzen und die
für Kriegsdienste Untauglichen irii Lande selbst anzusiedeln.
Doch fand jetzt der erwähnte Greneral. der anfangs in
Anbetracht der hochtönenden Versprechungen gehofft hatte, der
Patiiarch werde ihm etwa SO.OOO disziplinierte serbische und
albanische Aufständische zur Verfügung stellen, daß sich bloß
einige hundert ganz undisziplinierter, unverläßlicher, fortAvähi*end
desertierender Leute meldeten. Er glaubte bereits, „dieser ganze
xlulstand in unserem Literesse ist eigentlich Sache der Ein-
bildung, von dem Patiiarcheu im Einverständnis mit den Türken
in Szene gesetzt, um Spione in unserem Lager zu unterhalten".
Bei Hof schenkte man wohl dieser Verdächtigung keinen Glauben,
und obwohl sich auch die übrigen Feldherren sehr aburteilend
über den militärischen Wert der AufstVmdischen geäußert haben,
hoffte man doch, dal.) vermöge der ihnen eigenen ..Bravoiu'" mit
der Zeit sich ein gutes Soldatenmaterial aus ihnen werde lulden
lassen.
Die kaiserlichen Feldherren kannten damals die Verhältnisse
der Balkanvölker wenig imd konnten sie auch nicht kennen :
deshalb hatten sie erwartet, es Averden ihnen in 20 — 25jährigen
Kriegsdiensten geprüfte ordentliche Truppen zur Hilfe sein. Ander-
seits sahen die an Entbehrungen gewohnten Balkanvölker mit
Staunen, wie v/enig die vielgerühmten kaiserlichen Truppen den
Strapazen gewachsen waren.
Allen Unterhandlungen bereitete der Fall von Belgrad ein
Ende. Patriarch Joannovich flüchtete nach Karlovic und die
noch übrigen Bruclistücke der aufständischen Serben imd AUianer
zogen ihm nach, indem sie jetzt schon ganz vaterlandslos ge-
worden waren.
Mit diesem Zeitpunkte beginnen die Fährnisse der Klemen-
tiner und mit ihnen die der serbischen Emigranten auf dem
damals bereits Slawonien genannten, neuerworbenen Gebiet. Es sei
nur nebenbei bemerkt, dal-'i die Gescliichte der Besiedelung dieses
313
seit 16U9 zurückeroberten Gebietes — so lehrreich sie ist —
noch immer nicht eingehend dargestellt worden ist.'
Nach Abzng der Türken wurde das Land zwisclien der
Donau und Save, das Grebiet der Komitate Valko imd YeWice
sowie auch SjTmien eine wirkliche „Tabula rasa". Die Besiede-
lunii wurde nicht systematisch vorgenommen, einzelne Haulen
kamen und zogen weiter und die auf Grund des Kriegsrechtes
verliehenen Besitzungen wechselten von Jahr zu Jahr ihre Eigen-
tümer. Gewöhnlich beeilten sich nämlich die ersten Grundherren
ihre Länder zu veräußern. Die 1090 eingezogeneu balkanischen
Massen saugte das slawonische und südungarische Tiefland wie
Öl in sich, und so konnte vorderhand lange nicht von einer
richtigen Besiedehuig die Rede sein. Unter den Flüchtlingen be-
fanden sich auch von verschiedenen Gegenden herstammende
Bauern, die nach orientalischer Gepflogenheit nur eben so viel
arbeiteten, um ihren L'nterhalt zu gew innen, es waren unter ihnen
Kaufleute — meistens Griechen und Kuzo-Wlachen — und einige
wolilhal)endere Raitzen.- ferner undisziplinierte, bewaffnete serbisch-
albanische Horden, die daheim Panduren-Dienste geleistet hatten
mid jetzt vom Rauben ihr Dasein fristeten und ebenso, wie auch
die anderen Hirtenvölker jeder geregelten Arbeit sehr abhold
waren. Die endgültige Ansiedelung dieser verschiedenai-tigen
Massen konnte aus verschiedenen Gründen schwer bewerkstelligt
werden. Von 1690 bis 1750 sickerten nämlich stets neue Ele-
' Es ist interessant, wie darüber Clir. Engel in seiner Gesch. von
Dalmatien, Kroatien und Slawonien 1798 geschrieben hat: „So gibt es
viele in Ungarn, die in diesen Teilen des Reichs, besonders in den Con-
tiuien, so nnbewaudert sind, wie in Kanicsatka oder Canada." Die Akten-
sammlnng von Smiciklas ist wohl wertvoll, aber nicht vollständig.
- Die Bezeichnung Raitzen, Rascianus von Raska (Alt-Serbien) dentet
auf die Herkunft und ist keine despektierliche Benennung oder ein Spott-
name. Nur infolge der Greueltaten während der Ansiedlung haben die
ansässigen Bauern die nicht bodenständigen Soldaten mit dem Namen
vadi-Ac (wilder Raitze) belegt. Die Raitzen bildeten unter den Einwan-
derern den Grundstock der Bewaffneten, das Volk selbst nannte siph —
bekanntlich Serb und Riscanin (Christen), amtliche Kreise nannten sich
höchst yelehrt Slavo-Illvren.
mente. Serben, Bosnitiken. Herxegowiner ferner Walaclien. Alba-
ner und Griechen gemischt nach. Obwohl der Friede von
Belgrad 1739 festgestellt hatte, daü die Türken ihre Untertanen
nicht des Landes verweisen werden, dauei-te dieses Überwan-
derangsheber an nnd wurde — von })olitisclien Motiven ab-
gesehen — durch die wie heute übliche Agitation' von Aus-
wanderungsagenten genährt, chi-onisch bei den christlichen
Volkselementen. E))en deshalb konnte von einem Plan organi-
sierter Besiedelmig nicht die Rede sein. Dabei hat noch das
schwerfällige Verfahi-en des Kriegsrates, der Hofkanzlei und der
ungarischen Kammer mitgewirkt, ferner die Reibungen der einge-
wanderten Völkerschaften aus religiösen Gründen und die Geldnot
der Schatzkammer sowohl, als die Armut der Eingewanderten.
In diesem Rahmen vollzog sich auch die Einwanderung der
Klementiner, die den militärischen und bürgerlichen Behörden
viel Kopfzerbrechen verursachte.
Der Patriarch fühlte bereits 1738 die Verpflichtung für
die Besiedelung des Schwarmes, dessen Aufbruch durch ihn
veranlagt war, tätig zu sein. Die Albaner nomadisierten lun
Karlowitz bis an die Save, wo sie sich dm-ch Zuzug mit Fami-
lien auf 2000 Seelen bezifferten. Sie gruben sich Erdhöhlen, in
denen sie ihr kümmerliches Dasein Iristeten. Seuchen lichteten
ihre Reihen und sie litten Not an Xahrmigsmitteln, die immer
orermw waren und oft orünzlich mano-elten. Ihre Pferde bekamen
kein Futter imd Graf de la Gerda gab ihnen weder den rück-
ständigen Sold nocli ihren Proviant heraus." Die wenigen An-
siedler konnten sie aus Eigenem nicht unterstützen, da sie kaum
' Der Patriarch Ai'senius erkundigte sich noch am 18. März 1739
bei dem Befehlshaber Grafen Wallis, ob ihm außer den bereits geflüch-
teten Elementinern und Serben noch „ex Turcico" Elemente erwünscht
seien. Bezeichnend ist, daß Nedelko, ein Leutnant in Grodska, um 500
Dukaten einige albanische Gefangene aus Alt-Serbien ausgelöst hatte,
weil ilun Wallis versprach, er werde für die türkischen Gefangenen Ent-
schädigung erhalten. Wallis tauschte jedoch die Leute um deutsche
Oftiziere ein imd Nedelko forderte sein Geld durch den Patriarchen von
Wallis. Ai-chiv des Metr. in Karlovic 1739 : 583, 620.
^ Metropolitanarchiv in Karlovic 1738 : 505 erwähnt von Langer.
315
das Nötigste hatten. Es })eganiien also die Fnterliaiidliingen der
Behörden, was zu tun sei. Schon 1 738 war davon die Rede, man
werde die Männer in die Reihe der Soklaten aufnehmen, doch
es schien ch-ingender den vagierenden Horden irgendwo Llindereien
anzuweisen. Der Kriegsrat liil.lt ilnien einfach sagen, sie mögen
sich in Slawonien einen Platz aussuchen, wo .sie sich niederlassen
wollen und sollen dann darüher Meldung erstatten.' Die Hof-
kammer aber erläßt an den Präfekt der Kammer in Szeged (Josef
Markovics) die Weisung, er möge sich mit dem Patinarchen ins
Einvernehmen setzen und Verfügungen treifen, daU sie wenig-
stens zeitweise in der (regend von Temes oder in der Bacska
einen Platz bekommen. -
Doch es entstanden viele Schwierigkeiten. Unter den massen-
liaften Flüchtlingen waren Bewaffnete, Arbeiter, Serben, Albaner.
Diese konnte man — das hat auch der Kriegsrat eingesehen' —
unmöi^lich den älteren, bereits «geordnet lebenden Ansiedlern
beimengen. Monasztei-ly, der Oberaufsicht über die Emigration
führende Hauptmann, macht den Kriegsrat eigens darauf auf-
merksam, man dürfe Serben und Albaner * nicht verwechseln. Die
h^tzteren wollten als Katholiken den Patriarchen schon früher
nicht anerkennen^ und man konnte die Uneinigkeit voraussehen.
Der größere serbische Teil der Emigration kampierte 1739
noch um Sabac. Der bcAvatthete Teil bestand aus 418 Hajduken
(Infanteristen) vmd 215 l^erittenen, zusammen aus 633 Mann.
Major Vuk Isakovic war ilu' Befehlshaber, dem fünf Haupt-
leute unterordnet waren. Diese serbische Nationalmiliz Avar nicht
gleichförmig gegliedert, auch die Bestiindzahl *ler einzelnen Ab-
teilungen war nicht die gleiche. Unter dem Hauptmann steht
als Offizier der Hadnagy (serbisch für Leutnant), sodann der
Harambascha (türkische Bezeichnung für Tru})penoffizier), der
' Metropolitanarchiv in Karlovic 1739 : 57.
2 1739, VI : 25. Wien, Archiv des gemeinsamen Finanzministeriums.
3 Wien, K. A. 30. Dez. 1739, 782.
•• „Arbanas, orbonas". Wien, K. A. 1730 Okt., ü97.
" Ukt.-Nov. 173b De la Gerda : „Los Clemejitins n'ont jamais voulu
le (den Erzbiscliof) reconnaitre." Langer a. a. 0.
310
Bajraktar (türkiscli für Fähnrich) Waehmeister, Korporal und
bei der Tnianterin die Tamboure. Das ist eine nach deutschem
Muster umgestaltete alte ungarisch-türkische Organisation.'
Diese Kompagnie bewirbt sich erst um die Ansiedelmig
nach Syrmien, sie wollen aber nirht dem Bauernstand angehören,
sondern weiterhin Soldaten bleiben. Die Ländereien erbitten sie
für den Unterhalt ihrer Familien und wollen dafür gerne in die
Dienste des Kaisers treten.
Der Befehlshaber der militärisch organisierten Albanisch-
Klementiner ist Oberst (Oberhauptmann) Athanasius Raskovic.
Unter ihm dienen 7 Hauptleute. ■> Leutnants. 1 Wachmeister,
9 Korporale und 137 Gemeine, /.usammen 164 Infanterie-Haj-
duken. Berittene (Husaren): 2 Rittmeister, 4 Leutnants. 3 Baj-
raktare, 3 Wachtmeister. 6 Korporale, 170 Beiter, zAisammen 188,
im ganzen 355 Mann. Li seiner im Dezember 1739 an. den
Befehlshaber von Pe'tervarad, Baron Helfreich, gerichteten Ein-
gabe erwähnt Raskovic, die Albaner hätten sich tapfer chux-h
die türkischen Reihen durchgekämpft und die Truppe der Kle-
mentiner, ursprünglich 1000 Mann stark, sei, nachdem sie in
allen Gefechten teilgenommen hatte, auf 355 Mann zusammen-
gesclu-umpft. Die Türken hätten die Klementiner vielleicht zurück-
tjernfen, doch diese wollten lieber dem Kaiser ti-eu bleiben und
kampierten jetzt in den Wäldern Syrmiens,- Die Albaner waren
zweifellos durch raitzische Offiziere organisiert w^orden, denn mit
Ausnahme von Zweien (Deda Gjondokovic, Fata (.lioka) sind alle
Hauptleute Serben und Raskovic selbst war ein alter Soldat, der
seit der ersten (t690) Einwanderung avanciert war. Wir können
davon absehen, eingehend zu imtersuchen inwiefern Raskovic die
Verdienste seiner Leute überti-ieben hatte, sicher ist, daß sich
auf der neuen türkischen Grenzlinie, an der Save^ zwischen
• Übel- die H;ijdviken ausführlicher A. Takdts in seiner Geschichte
der iiiioarischeu Infanterie. Budapest. Eine detaillierte Creschichte der
serbischen Miliz ist noch nicht geschrieben. Major Isakovic war schein-
bar schon ungarischer Adeliger; Sein "Wappen ist ein Pelikan.
■' "Wien. K. A. Dez. 794.
•i 18 Fähren Inilicn Vin Mann bewacht.
317
ßelgmd und liaca in einer liebererzeugenden Siunpfgegend der
o-enüüsame Balkan-Stamm am besten bewährt bat.
Man hat ihre Bitte umso eher in Betracht gezogen, da sich
der Patriarch am 21. August 1740 in Sachen der Albiiner tnid
Klementincr' an den Prinzen Karl von Lothringen gewandt hatte
und bereits in der Xühe der Save oder der Donau entlang Au-
siedlungsplätze für sie verlangte.- Man forderte hierauf das
Verzeichnis der betreffenden Kriegsleute v(m ihm ein.^
Im Jahre 1741 trat eine bedeutende Wendung in den
Geschicken der Albaner ein. Ein Teil von Trenks berüchtigten
Panduren-Truppen rekrutierte sich aus den Reihen der Klenien-
tiner. Sie verpflichteten sich Trenk mit einem besonderen Treueid.
Ihre Rolle während des östen-eichischen Erbfolgekrieges ist be-
kamit. Wenn sonst nichts, haben sie jedenfalls überall Entsetzen
verursacht, wo sie als Feinde auftauchten. In der Geschichte
Slawoniens ist die Tätigkeit der im Sinne von Art. L. 1741 :XVin
organisierten Hofkommission von einschneidender Bedeutung.
Nachdem die Rückeinverleibung von Slawonien und Syrmien fest-
irelest war, wurde eine Kommission von Kammerräten, bestehend
aus dem Banus von Kroatien, Grafen Batthyany, Feldmarschal-
leutuant Baron von Engelshofen, Grafen Patachich und Baron
Ladislaus Vajay ausgesandt, deren Aufgabe es war, das tüi* die
]Militärgrenze bestimmte Gebiet von dem sogenannten bürger-
lichen Gebiet zu scheiden. Die Kommission entledigte sich dieser
Aufgabe, indem sie das Gebiet von der Mündung der Save bis
zur Lonja-Mündung als Teil der Militärgrenze bestimmte. Bei der
Regulierung von Syrmien nahm man besondere Rücksicht auf
die Emigranten, indem am 17. Juni 1743 gemeldet wurde, mau
werde 2859 serbischen und albanischen Familien Plätze anweisen
1 Gewiß waren auch Angehörige anderer Stämme unter ihnen.
2 Orig. in dem Wiener Staatsarchiv lllyr-Serb. „zu dato mit kein
Ihnen und der Ihrigen zum Unterhakt noetigten Terram begnadiget worden
seyen", obwohl sie in ihren wiederholten Eingaben die gräflich Schön-
boruschen und Colloredoscheu Waldungen in Slawonien bezeichnet haben,
wo sie reichlich Platz gefunden hätten, E. A. 1739 — 42.
•' Wien, K. A. Dez. 17-10.
318
müssen. Auch der Patriarch war in dieser Angelegenheit tätig.
die er hei dem Hotkriegsrat stets zu beschleunigen suchte und
dabei betonte, dal.l die Serben und Albaner Soldaten bleiben
wollen und auch in bezug auf die Übernahme dieser oder jener
Besitzung Vorschläge machte. Nach langwierigen Verzögerungen
faßte der Hofkriegsrat (am 18. Augast 1742) den Beschluß, dal.»,
wenn man in Slawonien füi* diese Einwanderer keine Ländereien
finden könnte, möge ein Teil sogleich an der Meeresküste ange-
siedelt werden.' Um diese Zeit wurde jedoch die lang erwartete
Arbeit der slaAvonischen Landeskommission beendet und es konnten
die Ansiedelungs])lätze auch kartographisch bestimmt werden.
Für die Albaner wurde das unbewohnte Land auf der
damals dem Freiherrn von Pejachevich gehörenden Herrschaft
Mitrovica- als gfeeis^netstes befunden.
Der Herrschaft gehörten auch die Dörfer HrtJcovrl und
Nikinci an. Li beiden waren, wenn auch nicht zahlreich, ältere
Ansiedler vorhanden : in Hrtkovi-i AAaren es zusammen 20 Familien.
Ihre Armut beweist, daß hier um- 17 Pferde, 19 Ochsen, 20 Kühe,
22 Kälber, 10 Schafe und Ziegen, 56 Schweine, 65 Bienenkörbe
und 29 Joch urbares Ackerland konskribiert Mnirden. Die An-
siedler waren, nach ikren Namen zu ui-teilen, aus Bosnien
emo^eAvanderte Angehöricre der griechisch-orientalischen Religion.
Ostoja hieß ihr „Knes'', der Oi-tsrichter Avird nicht erAvähnt, die
übrigen Namen : Atanackovic, Petrovic, Vukovic, VukomiroAdc,
Vucic, Zivkovic klingen entschieden serbisch, nur einer, Stanko
Sturdzia, scheint walachisch zu sein, Über Nikinci erfahren Avir
bloß, daß es dort 6 unbewohnte Gründe gab, die Bewolmer der
übrigen Gründe werden nicht erwähnt.^ In der Herrschaft waren
insgesamt 88 "Ai besiedelte mid 124'V2i mibeAvohnte Gründe vor-
handen. Die Hotivommission hat diese imbewohnten Gründe für
die Militärgrenze beansprucht und der militärische Fiskus be-
zahlte für den Besitz 1846 Gulden 52"'/2i Kreuzer.
Aber es wähiie lange, bis der Vorsclüag Avirklich zur
' Metropolitanarchiv in Karlovic. 1742: 136, B. 8, 181.
-' Im Mittelalter Szäva-Szent-Demeter genannt.
' Ung. Laudesarch. Urb. et conscr. f. 132, 21, 2-5.
319
Ausfühnmg gelangen konnte. Vorderliimd wurde die Sache „ein
Gegenstand von Beratungen". Die Versucdie, die man anstellte,
nahmen drei Jahre in Anspruch. Vorerst wurden einige Soldaten-
familien in der Nähe von Karloca-Karlovic angesiedelt, jedoch
nicht mit gutem Erfolg, da sie mit den älteren Ansiedlern in
Streit gerieten. Eine ernstere Ersdioinung war es, als Klemen-
tiner aus Syrmien über die türkische Grenze flüchteten, worauf
der Befehl ausgegeben wurde, die Leute besser zu behandeln.
Es ist kein Wunder, wenn die andauernde Unsicherheit und die
leeren Versprechungen die Disziplin lockerten, auch die Klage,
sie würden von ihi-en Hauptleuten bedrückt, kehrt immer wieder.'
Das hatte zur Folge, daß „bis es Frühling wurde und das Laub
der Wälder sproß, bildeten sich Räuberbanden" aus serbischen
und klementinischen Soldaten in Syrmien. -
Die slawonische Landeskommission sah jetzt ernster darauf,
die Angelegenheit zu ordnen. Man verkündete den reuig sich
meldenden Räubern Begnadigung und wies 1332 neu konskri-
bierten serbischen mid albanischen Bauern in dem Komitat
Veröce Gründe an.^ Es baten 84 Räuber um die versprochene
Begnadigung.
Im Jahre 1746 interessierte sich auch die Königin Maria
Theresia lebhaft für die Sache. Sie verordnete die Besiedelung
und stellte aus der 1081 Mann (638 Serben. 443 Klementiner)
zählenden Schar das Militärgrenzregiment von Syi-mien auf. Zwei
Hauptleute des Regiments, Deta mid Fata Giokich sind Albaner
aus der früheren Kompagnie.^ Die Königin verordnete auch, daß
bei den Albanern römisch-katholische, bei den Serben orthodoxe
Offiziere angestellt werden sollen.
Die Frage der Religion spielte damals bereits eine bedeu-
1 1745 Wien, K. A.
"^ Meldung des Befehlshabers von Petervarad Freiherren von Helf-
reich, März 171G, 171.
^ Wien, K. A. Juni 1476, 167.
* Wien, K. A. 1746, 482, 507 ; 1447, 425. Später finden wir die
Namen der albanischen Offiziere Deda Ivanii, Deda Luka, Deda Ginnovich
(Gyon = Johann).
320
teiido liolle unter den neuen Elementen tler Militärgreu/.e, Sie
hatten nümlicli angeblich einen albanischen Geistlichen. Namens
Summa,' der — so hieij es — mit ihnen im Jahre 1738 ins
Land trekommen war. Gewiß haben Missionäre die Seelsor^e miter
ihnen (jreiibt. aber aucli diese wohnten in ärmlichen Hütten, wie
ihre notleidenden Gläubigen.- Während die benachbarten Popen
von den Serben reichlich versorgt wurden, mußten die armen
Missionäre Hunger leiden. Endlich bat Frk Pietro Paolo de
Arezzo mit Hinblick daraui" im Namen der Klementiner die
Könio-in. sie mö^e sie mi Temeser Banat und zAvar in der Nähe
von Siebenbürgen ansiedeln, doch hatte auch dieses Gesuch
keinen Erl'olt^. obwohl man. wie es scheint, m Symiien die Ent-
l'ernung dieser unruhigen Elemente nicht ungern gesehen hätte.
Inwiefern die Klage der Klementiner berechtigt war, die grie-
chisch-orieutahsche (orthodoxe) Geistlichkeit bedrücke sie ihres
Glaubens halber, entzieht sich der Beurteilimg. Tatsächlich haben
1748, mit der Ausnahme von 80 ihrer Leute, 3(>0 Klementiner
die Absicht gehabt in ihre alte Heimat zurückzuwandern, indem
sie den oberwähnten Umstand als ihren Beweggrund angaben.
Als man dann die Anstifter, deren man bald habhaft wurde, zur
Rechenschaft zog, antworteten sie, es sei ihnen mit der Anklage
nicht ernst gewesen, sie hätten nur die Aufmerksamkeit des
Hotki-iegsrates auf ihre elende Lage lenken AvoUen. „Es gereichte
der Mihtärgi-enze nicht zum großen Schaden — so heißt es in
dem amtlichen Bericht — wemi dieses leicht ersetzbare VoUv
richtig auswandern würde, aber aus politischen Rücksichten ist
es zu vermeiden."^
Seit 1749 war endlich die Sache der Ansiedler endgültig
geordnet. Aus der Pejachevich'schen Hen'schaft IVIitrovica wies
' Aügeblich hat er bis 1775 1800 Gulden (?) von der slawonischen
Kammer bezogen und ist 1775 gestorben. Näheres über ihn ist nicht
bekannt.
* Am 20. April 1750 werden von der Hofkammer 250 Grulden für
die fünf Missionäre augewiesen, die die zerstreuten Klementiner pasto-
riei-ten. Wien, Ai'chiv des gem. Finanzministeriums.
^ Wien, K. A. 9. Nov. 1748, 86.
321
man ihnen 222 Gründe an und der Kern des Albanei-tumes
siedelte sich, in Hrtkovci. Nikinei und Jarak an, nachdem ein
Teil sich nach O-Palunka^ in die Leibeigenschalt begeben hatte,
da sie nicht länger beim Militär dienen wollten. Diese haben
sich dann der katholischen Bevölkermig der betreffienden Dörfer
assimiliert."
Ihre weitere Geschichte ist von ortskundlicheni Interesse.
Hi-tkovci und Xikdnci (richtig Nikitinci) sind heute bevölkerte
Dörfer. Nach der Volkszählung von 1900 wurden
in Hrtkovci (samt der Puszta Golomac) 2565 -[-38
in Xikinci (samt der Puszta Tiganj) 1773 -[-43
Einwohner gezälilt.
Unter diesen gab es fremdsprachige, nämlich die Klemen-
tinersprache sprechende
in Hrtkovci 87 Einwohner
in Nikinei 18 „ ^
Aus der letzten Yolkszälilimg von 1910 läßt sich nur so-
viel feststellen, daß die Bevölkerung von Hrtkovci 2517 Seelen
aufweist, also abgenommen hat, in Nikinei zählte man 2005
Seelen,^
Man kann sicher annehmen, daß die in ihren Formen be-
reits stark kroatisierte Klementinersprache nur mehr von wenigen
alten Leuten gesprochen wird. Es ist dies eine natürliche Er-
scheinung, Avo die Leute in dem Serbentum eingekeilt leben, ihre
Kinder in den Schulen in der kroatischen Landessprache unter-
richtet Averden und der Gottesdienst kroatisch ist. In einigen
Jahrzehnten wird nur mehr die Erinnerung an die früher übliche
Sprache übrig bleiben. Die Etlmographie wird aus einzelnen
Zügen gewisse Eigentümhchkeiten feststellen, bis sich allmählich
auch die letzte Spm- einer Verschiedenheit verloren haben wird.
' Komitat Temes, Bezirk Fehertemplom ; es fehlt jede weitere Spur
von ihnen.
- Wien, K. A. Jau. 1749, 412 und 1750 Prot.
■ In 1883 haben noch 70 albanisch gesprochen.
"* Ich verdanke die Daten M. Suttlay.
21
322
In ilu'en gescliiclitliclien Beziehungen ist die 173-jährige-
Vergangenheit dieser Xationalitiit nicht uninteressant, weil sie
den Beweis ihrer zähen Lehenskralt erbringt. Sie ist auch des-
halb von Interesse, weil sie einen Einblick in jenen großen
soziologischen Prozeß gewährt, in dessen Verlauf Südungarn
im XVm. Jahrhundert durch die bewaffnete und die bürokra-
tische Macht der Habsburger neu bevölkert Avui-de.
II. Borgo-Erizzo bei Zara.'
Südlich von Zara, dem anmutigen Blazekovic-Park, be-
ziehungsweise dem militärischen Übungsfeld entlang, erstreckt
sich die Vorstadt Borgo-Erizzo. Eigenthch ist es ein (2 Kilometer
langes, 0'5 Kilometer breites) Dorf, das die Landzunge zwischen
dem Canale di Zara und Valle di Borgo einnimmt. Eine Reihe
ebenerdiger, mit stockhohen abwechselnden in italienischer Art
geljauter Häuschen zieht sich dahin, deren äußerhches Bild kaum
von den übrig'en kleineren Oiten an der adriatischen Küste
abweicht. Diese Niederlassung wird von aus der Türkei ent-
' Literatur : Prof. Tullio Erber, „La colonia albanese di borgro
Erizzo presso Zara" veröifeutlicht in Bibliotheca storica della Dalmazia.
Ragusa, Tipogr. Flori 1882. (160 Seiten.) Ein Quellenwerk, aber unvoll-
ständig. Daf5 Staatsarchiv in Venedig ist unbenutzt geblieben.
Franz Fetter, Dalmatien in seinen verschiedenen Beziehungen»
Gotha, 1857.
Carram, La Dalmazia. (Kurz, auf '22 Seiten.)
Stjepan Buzolic. Zadarski Arbanasi i Prabiskup Zmajevic. (Die
Albanier von Zara und Erzbischof Z.) erschienen in „Narodui Koledar"
in 1868.
Spiridion Gopcevic, PJthnographische Studien in Oberalbanien.
(Dr. Petermanns Mitteilungen, (lotha, 1880.) — Oberflächliche Arbeit.
Reinlmrd Petermann, Führer durch Dalmatien. Wien, 1809.
Holder. Über die Sprache s. die Ausführungen von G. Waigand in den
Jahresberichten des Leipziger rumänischen und bulgarischen Instituts.
Dott. Pietro Addobati, Lotta tra soldati tedeschi e villici di Borga
Erizzo. Erschienen in „Consigliere e Commissai'io criminale" 1799. (Das
Manuski-ipt befindet sich in der Paravia-Bibliothek in Zara.)
Shyptaret e Borgo-Erizzo : (Die Albanier in Borgo-Erizzo. i In der
Zeitschrift Albania. Bruxelles, 19u2.
323
stammenden Albanern bewolint, die um den heimischen Herd
noch immer ihre althergebrachte Sprache sprechen und — wenn
auch verschwommen — ein Andenken ihrer Herkunft Ijewahi'en.
Die Ansiedehin<j^ dieser Elemente (in Zara und Umgebnnt;
werden sie Arbanasi genannt, vgl. mit dem ungarischen Namen
Ürbonäs) hat sich nicht auf einmal, sondern im Laufe der zweiten
Hälfte des XVIII. Jahrhunderts scharenweise vollzogen.
Die Repubhk Venedig legte als Beherrscherin Dalmatiens
und des Küstenlandes stets Gewicht darauf den christlichen
Völkerschaften unter türkischer Herrschaft als die befreiende
Macht zu erscheinen. Von einzelnen Flüchtlingen abgesehen, nahm
sie auch scharenweise auswandernde Elemente freundlich auf. Es
sei noch bemerkt, daß die Umgebung und das Hinterland der Bucht
von Cattaro nach der poKtischen Einteilung der venezianischen
Herrschaft die Benennung Albania Veneta führte, so daß die Ein-
wohner der Provinz im Laufe des XVin. und XIX. Jahrhunderts
von Amts wegen oft Albaner genannt wurden und sich auch
selbst so namiten, obwohl ihre Muttersprache serbisch, ihre
Rehgion die griechisch-orientalische war.
Im Jahre 1(555 beabsichtigte der albanische Hau})tmann
Capitano Nicolo Cechlina eine aus fünfzig Famihen bestehende,
etwa hundert Seelen zählende „albanische" Ansiedlerschar
nach Istrien zu geleiten und fand auch einen geeigneten Ort
für seine Leute daselbst, 12 Meilen von Fontane entfernt. In
seiner Eingabe forderte er von dem damaligen Gubemator von
„Dalmatien und Albanien", Antonio Zen folgende Zugeständ-
nisse : daß seine Leute der nämlichen Freiheiten teilhaftig
werden, deren sich die Zupaer ' erfreuen, ferner beansprucht er
materielle Hilfe, freie Religionsübung für das griechisch-orien-
' Zupa ist ein zu dem Bocclie di Cattaro gehöriges Gebiet zwischen
Cattaro und Budua, das aus den Bezirken (Contea, Zupa) Lazai'evic,
Tukovic, S. Sava und S. Mai'ia bestand und 1647 unter venezianische
Oberherrschaft kam. Unter der Leitung ihrer Zupane (Conte, Knes) blieben
die Bewohner in ihrer alten Stammesorganisation und die Republik übte
nur in ivapitalst allen die Rechtsprechung und vertrat die Interesi^en de^
Landes den Türken gegenüber.
21*
talische Hekenntnis, ferner wünschte er, die Kepnblik möge
ihnen eine Kirche bauen und Material zum Bau ihrer Hiiuser
Werkzeuge und Gerätschaften zum Ackerbau liefern, sie sollen
nicht vei-pflichtet sein, auf der See zu dienen, sollen nur von
ihrem eigenen Hauptmann abhängen, dieser hingegen unmittel-
bar der Regierang selbst Untertan sein, schließlich forderte er,
man möge seine Leute gemeinsam ansiedeln. Der Umstand, daß
es Griechisch-Orientale waren und die Freiheiten der Zupa be-
anspruchten, läßt es wahrscheinlich erscheinen, daß es sich hier
eigentlich lun Bocchesen, also um serbische Dalmatiner oder
Montenegriner gehandelt hat. In dem Dorfe Peroi in Istrien, in
der Nähe von Pola, leben auch heute sogenannte Albaner.
Grichisch-Orientale in Bocchesenti-acht, die aber eigentlich
1645 — 1647 dort angesiedelte montenegrinische oder morlakisehe
Kolonisten sind.^
Inwiefern die erwähnte Kolonisation erfolgreich gewesen
ist, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Tatsache ist, daß
die Iiepublik 1675 dem Gubemator von Dalmatien die Weisung
erteilte, er möge die nach Neapel flüchtenden „Albaner",
selbst wenn sie schon in See gestochen seien, von der Aus-
Avanderung zurückhalten.'- Ob es sich hier um die eigenen, oder
um tüi-kische Untertanen gehandelt habe, bleilit eine offene Frage.
In den Jahren 1705—1707 hat Giustino da Riva Statt-
halter (Proveditore) von Dalmatien bei seiner amtlichen Rund-
fahrt mit den bocchesischen, montenegrinischen und albani-
schen Stämmen eine festere Freundschaft geschlossen. Diese
Völkerschaften haben sich zu seiner Begrüßung in Cattaro ver-
sammelt und sich als Bundesgenossen gegen die Türken an-
geboten.
Im Laufe des Jahres 1707 entstanden zAvischen den Malis-
soren, den in den Gebirgen nördhch von Skutari ansässigen
• Thonra moöt albanisch Tal. Über diese Ansiedlung und über
die zeitweise in verschiedenen Gegenden in Istrien angesiedelten Alba-
ner 8. Dott. Beruado Schiavnzzi, Cenni storici suUa etnogi-afia delflstria
89,. 91 und 98—99.
- Erber, a. a. 0. S. 16.
o25
Stämmen, insbesondere den Klementineni und den türkiselien
Behörden Zusammenstölie, weil die Pforte die Angriffe der
Gebirgshirten wider die Ackei^bau treibende Bevölkerung nicbt
länger dulden und die Unabhängigkeit dieser Stämme mit Gewalt
beschränken wollte.' Der Vertreter der Republik beschenkte
— wie gewöhnlich — ihre Häuptlinge und empfing in C'astel-
nuovo (Herceg-Novi) den Vladika von Montenegro, der damals
nur das kirchliche Oberhaupt der Bergl)ewoliner der Crnagora
war. Der Pascha von Skutari behandelte die Klementiner nicht
glimpflich, indem er sie von ihren Weideplätzen verdrängte und
sie außerdem zwangsweise in anderen Gegenden ansiedeln wollte.
Das war die unmittelbare Veranlassung ihres Aufstandes. Sie
gingen allmählich durch und wußten sich dem Machtbereich des
Paschas zu entziehen, was wieder den mohammedanischen Grund-
besitzern zum Schaden gereichte. Aus solchen kleinen Kämpfen
bestand das Leben der Stämme, die täglich um ihr Brod streiten
nmßten.
Die dalmatinische Ansiedelung der Albaner ging doch
nicht aus den Unruhen der Klementiner hervor. Da sich die
türkische Macht den nördhch von Skutiiri wohnenden Gebirgs-
stämmen gegenüber ohnmächtig erwiesen hatte, ließ sie die im
Tiefland ansässigen christlichen Albaner ihre Kache fühlen
und, wie es auch sonst die Gei)flogenheit. der türirischen Paschas
war, die über Mißerfolge aufgebracht waren, beschränkte sie in
der Ausübung ihrer Religion, ja hindei-te sie sogar in der Be-
bauung ihrer Felder. Südlich von Skutari, in der Nähe der
Mirditen (eines verbündeten Stammes, der ein Gebiet von
1410 Quadratmeilen bewohnte), versammelten sich 1723 die in
den Tälern der Gegend von Presja und Sjak ansässigen, mit
Malissoren verwandten, bedrängten Bauern. Ihr kirchliches Ober-
haupt war früher Vincentius Zmajevie, Bischof von Antivari
(damals Erzbischof von Zara),'- der ihre Klagen anhörte und
' Über die Klementiner s. \. Abschnitt.
- Geboren 1670 in Penisto in dem Bocche di Cattaro, wurde er
1701 Bischof von ^Vntivari (bis 171.3) und war von 171.3 bis 1710 Krz-
bischof von Zara.
326
ihre ÜbL'i-siedelun*i; auf (lalinatinisclies Gebiet mit großem Eifer
fV)r<lei-te. obwohl es. auch einige Familien griechisch-orientalischer
Konfession unter ihnen gab.
Die venezianische Provinz Dalmatien fühlte den infolge
der langen Türkenkriege eingetretenen Blutverlust nicht minder,
als die Länder der Habsburger. Die Kämpfe an der Grenzlinie
haben die bodenständige Bevölkerung besonders schwer in Älit-
leidenschaft gezogen, da die zahlreichen türkischen Räuberhorden
die Wurzeln ihrer ökonomischen Existenz mitunter ganz ver-
nichtet hatten. \\'enn auch die Friedensschlüsse von Karlovic
und Passarovic die Aufnahme von Flüchtlingen verbaten, nahm
die Republik doch jeden, der sich meldete, mit Freuden auf.
Im Laufe der Jahre 1723 — 1726 regierte in Dalmatien Conte
Xicolo Erizzo (11.). Als er von Zmajevic erfuhr, die christlichen
Albaner meldeten sich zur Aufnahme, tat er sein möglichstes,
um ihnen brauchljare Ländereien anweisen zu köimen. In der
Stadt Zara selbst brauchte man damals sowohl arbeitsame wie
auch mit den Waffen geübte Hände. Es war das Geheinmis der
Kolonisationspolitik der Republik, daß sie, wo es anging, be-
soldete Arbeiter anzusiedeln versuchte. Der Statthalter nahm
also die 147 Köpfe zählenden 18 albanischen Familien mit.
Freuden auf und veranlaßte P. Giovanni Grisogono (Patrizier
von Zara), daß dieser .in Anbeti'acht gewisser Zusagen seinen
neben Zara gelegenen Besitz von 160 Campo (ein Campo nach
paduanischem Maß betrug 1016 AViener Quadratklafter) zu
Ansiedelungszwecken überließ. Hieher wurde die Schar der
Eingewanderten nach vorhergehenden pünktlichen Ausmessungen
angesiedelt, und die Kolonie Borgo-Erizzo benannt.
Die Provinzialregierung ließ den Leuten sofort Behausun-
gen (bestehend aus einem Hauptgebäude samt Stall und Scheune)
aufbauen und sicherte ihnen, von dem Zehnten abgesehen, Steuer-
freiheit zu. Seit 15. Augast 1726 gewannen sie auch einen
gemssen Yon-ang indem sie einem selbstgewählten Capitano
(Knes) unterordnet wurden, der die Interessen seiner Landsleute
dem Statthalter gegenüber vei-ti-at. Dieser ernannte auch die
Gemeindevorsteher (Giudici). Das Capitanat ging jedoch im Jahre
327
1759 ein ' und die Kolonisten wurden dem Colonello del con-
iado di Zara untergeordnet.
Außer in der Kolonie von Borgo-Erix/.o wurden auch
etlielie Familien aus den ersten Einwanderern in dem etwa
12 Kilometer entfernten Zemonico - ansfesiedelt und zwar unter
denselben Bedingungen, die jenen bei Zaru eingeräumt wurden.
1727 wanderten sieben Familien mit 71 Mitgliedern ein,
im Jahre 1733 wieder 28 Familien mit löO Mitgliedern. 1737
zwang nämlifh Omer. Pascha von Antivari diu'ch seine Harte
die dortigen ( 'bristen zur Flucht. Emo, der Vorsteher von Cattaro
mahra sie gerne auf. Aber nicht nur in Antivari, auch unter
Achmed in Skutari und nachdem dieser abgesetzt wurde, unter
Kurd Pascha hatten die Albaner Bedrückungen zu erleiden.
Kurd Pascha wollte wegen der Flucht der Albaner bei der
Pforte Protest erhel-»en, aber die Haltung des venezianischen
(Teschätfsträgers verhinderte die Ausführung dieses Schrittes.
Außer den löO Flüchtlingen kamen später noch 49 über
Castelnuovo nach Zara. avo sie einerseits der Statthalter Grimani,
andererseits Bischof Zmajevic freundlich aufgenommen haben.
Anfangs bestand der Plan sie militärisch zu organisieren, aber
die Flüchtlinsce wollten nichts davon wissen. Endlich hat man
in 1 73ö auch für sie in Bori'o-Erizzo und Zemonico Platz
geschaffen. Es ist zu bemerken, daß ihnen die Regierung die
Übersiedelung von dem einen nach dem anderen Oi-te streng-
stens untersagte. '
Die Zahl der Kolonisten kann infolge der Ungenauigkeit
der Verzeichnisse nicht sicher festgestellt werden. Im Laufe der
Jalu-e sind riele Familien ausgestorben, einige ausgezogen. Die
in Zemonico angesiedelten Familien haben sich mit dem kroati-
schen Element vermengt und man findet heute auch nicht die
Spur der albanischen Sprache mehr, selbst unter ihren Familien-
namen finden sich kaum mehr albanische Anklänge (Poletta ?).
Borcjo-Erizzo liingeofen hat seineu albanischen Charakter
' Der erste Hauptmann war Lnca di Andrea (Andreicit'i.
- Über die Lage in Zemonico s. P. Pisani, Le.s posses^sions Yeni-
tiennes de la Dalmatie du XVI. au XYIII. friede. Paris. 1890.
328
bewahrt, weil Erz,biscliof Zmaje\'ic. indem er die Ehedispens im
dritten Verwandtschattscrrad envirkt hatte, es ernKicjlichte. dalJ
die Stammverwandten unter einander heiraten konnten. Auljer-
dem erhielten sie auch albanisch sprechende Seelsorger. 1727
wurde ihnen eine Kirche gebaut — sie ist seither neu erbaut
worden — , 1737 wurde auch ein Pfarrhaus errichtet.
Borgo-Erizzo, wo man 1756: 409, 1853: 900, 1880: 2000
Seelen gezählt hat, ist heute eine von 3194 Seelen bewohnte
Ortschaft und Pfarrei (die Einwohnerzahl ist seit dem 31. De-
zember 1900 um 606 gestiegen). Aber es sind nicht sämthche
Einwohner von albanischer Abstammung, denn neuerdings sind
einige Insulanerfnmilien (aus Kuklica) und andere Elemente aus
der Stadt in die Ortschaft eingezogen. Xach den Angaben des
dalmatinischen Ortsverzeichnisses von 1908 wohnen in Borgo-
Erizzo :
In 384 Häusern : Ihrer Nationalität nach :
Römische Katholiken . 2Ö7?> Kroaten ■J41-">
Griechisch-Orientalen . 13 Italiener 117
Andersgläubige .... 2 Deutsche 18
Andere 23
Die kroatische Nationalität bezeichnet hier blos die Um-
gangssprache und die politische Stellimg, da die österreichische
Statistik bekanntlich die Muttersprache nicht eigens nibri ziert.
Politisch sind die meisten Albaner von Borgo-Erizzo kroatisch.
aber ihre Muttersprache ist die albanische.
Was ihre Familiennamen angeht, lesen wir in dem Ver-
zeichnis von 1726 folgende: Gesgenovich (3), Marghiecevich (lOV
Matesich (1), Cielencovich (1), Lucich (1), ferner Petar Yucca
Gianova, Pere di Marco und Luca Prend. Im Jahre 1733;
Viagdan, Preuto Stani, Kneunichi, Nichin, Luco, Prendi, Tamar-
tinovich, Muzia, Popovich, Marusich, Pavlov, Vucin, Nica-Dol)rez.
Gioea-Giuchin, Gioea Gionon, Lecca, Sperz, Marco\T Toma, Covaz,
Tanovich, Dioba, Giuri, Pertu. Das Grundbuch von 1756 weist
folgende Namen auf (die kursiv gedruckten sind, auch heute
noch üblich): Benjela, Bitri, Chiurrorich, Caliiiffirh, Covacich,
Covacevich, Duca detto Cioba, Diicd, Giuca, Jinr'i, Gelenro';lrli.
3-29
Kraste, Marsija, Marsani, Xica, Nicagi. l'etani, l'hirich. l'ezzi ISm-
peljn, Sestani, Smini, Jochich, Viwa. (Fnkic), Vf.adarpii, Znnrov/ch.
Die Namen sind (in italienisclier Sehreibart) üljervviegend
kroatisch, zum Teil sind sie aber von den die Matrikel führen-
den Geistlichen so geschrieben worden, da die Albaner, wie
auch die rumänischen Hirten, keine Familiennamen gehabt haben.
Daß aber die Kolonisten entweder von rein albanischer
Abstammimg oder aus zum Teil alljanisch gewordenen Ele-
menten hervorgegangen sind, dafür bieten aul.»er der Sprache
die bis in die neueste Zeit übliche Blutrache, verschiedene
Hochzeitsbräuche und ihr jähes Temperament Beweise. Der
Typns hat wenig Beweiskraft, denn es ist sehr schwer, unter
den verschiedenen balkanischen Volkselementen den Kassentypus
zu bestimmen.
Auffallend i.st es, daß die Kolonisten ausschheßlich Acker-
bau treiben und kerne Seefahrer sind. Maritime Begriffe fehlen
auch in ihrer Sprache, und es ist charakteristisch, daß sie die
ihnen von der Republik verliehene Fischereigerechtsame um
billiges Geld veräußert haben. Es ist also wahrscheinlich, daß
der Hafen von Antivari der Ausgangspunkt ihrer Wanderschaft
orewesen ist und sie von dem albanischen Inlande aus dahin
gezogen sind.
Die Tracht der Albaner von Borgo-Erizzo unterscheidet
sich nicht von der ihrer dalmatinischen Xachbarn. Der alba-
nische Jüngling imd das Mädchen haben einen gewinnenden
otfenen Blick, aber die Frauen verblühen rasch infolge der
schweren Arbeit. Es ist ein fleißiges, ausdauenades Volk, das den
kleinsten Flecken fruchtbarer Erde in dem felsigen Gelände
bebaut. Dabei sind sie stets fröliKch. Alt und Jung singt, aber
von althergebrachten Liedern haben sich nur wenige erhalten.
Sie halten den Freundschaftsbund (Pobratimstvo, an Bruders
Sfcitt annehmen) sehr in Ehren und ihr Familienleben ist tadel-
los. Das Volk ist auch ein bildungsHihiges Element. ' die Knaben
' In Borgo-Erizzo gibt es eine kroatische und eine italienische
Volksschule, ein Fröbel-Institut, und auch das mit einem Konvikt ver-
bundene Lehrei'seminar befindet sich hier.
83M
■werden in Schulen unterriclitet. iln-e Handwerker sind geschickt,
besonders als Baupoliere gesucht und sie sind auch rührige
Geschäftsleute. In Zara sind die Fleischer imd die Weinhiindler
fast ausschließlich xllbaner. Nebenbei sei erwähnt, daß die
Strolikörbe der Maraschino-Flaschen aus Zara aus dem Geflecht
albanischer Mädchen hergestellt werden.
Im ganzen genommen bietet sich da das Bild einer blühenden
albanischen Gemeinde, die Zweifelsohne eine Zukunft hat.
III. Die Ital(>- Albaner.^
In dem westlich bis an die Adria dahinziehenden Gebirge
der mazedonischen Provinz des römischen Reiches erwähnen die
Quellen die Stadt Albanopolis, die von dem Stamme yf/.(iai'0}v
der Ilhrengruppe den Xamen erhalten hat. Ungetähr in der
Gebirgsgegend von Kroja war dieser einst bedeutende Ort gelegen.
Die Gegend gehörte in byzantinischen Zeiten zur Provinz
(Thema) von Durazzo. Seit dem XI. Jahrhundert wurden mit
der alten Stammesbenennung diejenigen Albaner bezeichnet,
die in dieser Gebirgsgegend ihren alten nationalen Charakter
bewahi't haben. Geographisch nannte man das Viereck zwischen
Skutari, Durazzo, Ochrid und Prizren Albanien. Die griechischen
< Quellen nennen das Land '/Jl3avov mit der Hauptstadt Kroja
und die Nation '/Infjarlrai. In den latemischen kirchlichen
Quellen werden sie unter den Benennungen Arbanenses, Alba-
nenses erwähnt. Die Nation wird italienisch Arbanese, Albanese,
bei den Serben Arbanas und demnach bei den Ungarn Orbonas
' Hahn a. a. 0. — Thallöczy-Jirecek, Zwei Urkunden aus Nord-
albanieii, mit einer Einleituntf des letzteren. S. oben S. 125 if. —
Francesco Tajani, Le istovie albanesi. Salerno, 1887. — Bozza. II olture
ovvero brevi. notizie di Barile e de sue colonie Albanesi, Rionero, 1892 ?
S. 172. — Smilari, Gli Albani in Italia. Napoli. S. 79. - Rada Sulla
vennta di Albanesi in Italia. Rivi.sta Calabrese. Catanzai'o. 1898. —
Riggio, Falconara Albanese. Rivista Calabrese a. 1893. — C. Padiglione,
Di Giorgio Castriota Scanderbech e de suoi discendenti. Napoli. 1879. —
M. Resetar, Die serbokroatischen Kolonien Südituliens, Wien, 1911.
Pnlilikation der Balkan-Kommission der Wiener Akrideuiie.
331
gpiiKmit. Die Türken hüben aus dem neugriechisclieii '//Q'JaviTtjg:
den Xamen Arnaut-in gebildet. Die Gegend von Arbanon Avurde
im Mittelalter slawiseli Rab genannt. (Siehe darüber die Aus-
fülirungen vun Ilarion Ruvarae in dem Archiv für slawische
Geschichte, XVII. Bd. 507 ; vgl. auch Jireöek a. a. 0.)
Tatsächlich war im Mittelalter Kroja der Mittelpunkt von
Arbanum, wo auch ein römisch-katholisches Bistum liestand.
Zu dieser ProAinz u;ehörten die alljanischen Schneege]>ir<re und
die südlich von Elbassan gelegenen Gebirge zwischen der Lim
und Drim.
Der Name der Provinz wurde aber allmählich auf größere
Gebiete übertrao^en. Die Ostküste der Adria nannte man hmge
Sclavonia (worunter Dalmatien, Kroatien und Serbien verstanden
Avm'den), und bekanntlich wurde das ganze oströmische Reich
Rumänien genannt. Später wurde die Benennung Rumänien auf
Griechenland angewendet. Avährend die Benennung Albanien bis
an die Meeresküste galt. Der Besitz der Anjous von Neapel bei
Dm-azzo wird amthch immer regnum Albaniae genannt. Seit dem
Ausgang des XIV. Jahrhunderts verbreitet sich die Benennung
Albanien auch nördlich, bereits gehörte Podgorica (in dem
heuti^J^en Montenegro o-ele^en) dahin. Während des XVI. Jahr-
hunderts Avurde die Gegend zAvischen Dulcigno und Valona
Allianien genannt. Wir Avürden uns wiederholen. Avenn Avir
erwähnen, daß das heutige Süddalmatien, nämlich die Bucht
von Cattaro, erst venezianisches, später, unter Napoleon, franzö-
sisches und vor 1848 österreichisches Albanien genannt Avurde.
Die heutige Benennung Albanien ist eher ein ethnographischer
BegriiF, der geographisch und ethnographisch kaum pünktlich
umschrieben av erden kann.
In dem mittelalterlichen Arbanum spielte Kroja (alba-
nisch Krua. das heißt Quelle) die Hauptrolle. Der Ort. der tat-
sächlich mächtige Quellen aufweist. l)esteht heute aus einer
einzigen langen Straße, um die Burg grui)pieren sich kaum
l'Mjo Häuser. Hier residierten im XTT. bis XIII. Jahrhundert
die albanischen Dynasten. 1272 — 128<> belagerte Karl I. von
Anjou die Stadt mit neapolitanischen Streitkräften, docli 1280
332
eroberten sie schon die Byzantiner. Deren Herrschaft ^vurde
nnraittelbar von jener der Serben aV^gelöst. Im Jahre 1343
bestätigt Zar Dusan die Freiheiten von Kroja. Seit dem Ausgang
des Xni. Jahrhunderts setzte in den albanischen Bergen eine
starke expansive Bewegung ein. Infolge der Verheerungen, die
durch die Kriege der byzantinischen Kaiser, der Despoten von
Epirus, der Anjous von Neapel und der Serben verursacht wor-
den sind, wurden die am Fuße der Berge gelegenen blühenden
Ortschalten vernichtet. An deren Stätte drängte der Uberflul.l
der Gebirgshirtenvölker nach den Tälern und in die Städte und
verbreitete sich allmählich über die nördlichen Gegenden
Griechenlands und Thessaliens. Ihr Vordringen verursachte
lleibungen mit der seßhaften griechischen Bevölkerung. Im Ver-
laufe dieser Kämpfe haben die Serben die Albaner unterstützt
und haben ihre Ausbreitung gefördert.
Nach dem Fall des serbischen lieiches nahm der Dynaste
Karl Topia Kroja in Besitz. 1403 stand die Stadt unter vene-
zianischer Oberherrschaft, 1415 ist sie bereits der Sitz des tür-
kischen Statthalters Balaban Beg. In der Nachbarschaft von Eä-oja
herrschte Iwan Kastriota, der Vater des berühmten Skanderbeg
(Georg Kastriota). Die erfolglosen Kämpfe Mohammeds II. sind
bekannt, der das Felsennest vergebens zu bezwingen suchte, das
nach dem Tode Skanderbegs unter venezianische Oberhoheit geriet.
Im Jahre 1478 wird die Stadt nach heftigem Widerstand von
den Türken eingenommen, und der Sultan übernahm persönlich
die Schlüssel der Stadt. Seitdem wurde sie Ak-Hissar genannt
und Avar eine wichtio^e Grenzfestung der Türken.
Die von Albanern bewohnte Gegend kam Avährend der
kurz erwähnten Kämpfe des Mittelalters in natürliche Verbindung
in südwestlicher Richtung mit der neapolitanischen Dynastie der
Anjou.' Solange Venedig Tessaloniki (Saloniki) besetzt hielt, war
selbstverständlich der venezianische Einfluß ausschlaggebend.
Nachdem aber die Türken am 2!>. März 1430 Saloniki einge-
' In den Regesten der Anjou aus dem neapolitanischen Staats-
avehiv tiiiden sich bereits im XHI. Jahrhnnilcrt interessante Hinweise über
das Verhältnis der Albaner zu Neapel.
333
noramen, Epirus zerstört und Jaiiina erobert hatten, wurde der
dortige Despot, Karl II.. Tocco nach. Arta zurückgedrängt. Ein
zweites Türkenheer drang unter Issak Beg nach Albanien,
eroberte das Gebiet des Iwan Kastriota und versah zwei Festungen
mit türkischer Besatzung. Bekanntlich hat Iwan Kasti'iota mit
den Türken ein Abkommen getroffen, wobei sein Sohn als Geisel
in die Gewalt der Türken geriet.
Als die Türken später sowohl das nördliche, als auch das
südliche albanische Gebiet zu bedrängen anfingen, schickte De-
metrius Paleiolog, Herrscher von Rumänien und Morea, an Altbnso
von Ai-agonien nach Xeapel eine Gesandtschaft mit dem Aner-
bieten, dem König 6000 Berittene und eine entsprechende Zalil
von Fußvolk zur Verfügung stellen zu woUen mit der Bedingung,
daß, wenn es gelänge, die Türken zu verdrängen, der Kaiser-
thi'on von Konstantinopel ihm gebühren soUte.
Viel bedeutsamer war die Gesandtschaft des Georg Kastriota,
der 1451 Stephan, Bischof von Kroja, nach Neapel sandte und
dem König sein Land unumwunden als Lehen antragen ließ.
Alfonso nahm das Anerbieten an und setzte Skanderbeg als seinen
Hauptmann ein. dem damals, wie neapolitanische (Quellen be-
haupten, nicht weniger als 12.000 Mann zm- Verfügung standen.^
Das alles bildet bloß den äußeren Rahmen der Geschehnisse.
Viel wichtiger erscheint, daß jene soziale Ordnung, die auf dem
von Albanern bewohnten Gebiet teils durch natürliche Ver-
mehrung, teils infolge der Albanisierung von griechischen, serbi-
schen und bulgarischen Enklaven ihren Anfang genommen hatte
und das Volk teils dem Ackerbau, teils dem städtischen Leben
anpaßte, infolge der Eroberung dm*ch die Türken sich auflöste.
Aus den räuberischen Hirten, die fi-üher im Solde des byzan-
tinischen Heeres gedient hatten, sind allmählich im Solde alba-
nischer Herren dienende nationale Truppen geworden, wie bei
den Katalannen und Xormannen. Unter fester Mannszucht, für
guten Sold dienten sie jedem Herrn, am liebsten freilich, wo es
gegen die Türken galt. Die ackerbauende Bevölkerung ergriff
' Alfonso V. de Aragon en Italia. Von Jose Amettler y Vinyas.
IL Band.
334
jedoch die Fliiclit. denn Türken und albanische Soldti-uppen hatten
sie zwischen zwei Feuer genommen. ^lit Serbo-Kroaten aus Dal-
matien und mit Bulgaren gemischt finden ^vir bereits im dritten
oder vierten Jahrzehnt des XV. Jahrhunderts von Ankona bis
Kalabrien albanische Flüchtlinge, die von den itahenischen Städte-
gemeinden gewöhnlich in ihren Grenzgebieten angesiedelt, be-
ziehungsweise unter ortspolizeiliche Aufsicht gestellt wurden.
Von dieser Emigi-ation ist die Rolle jener albanischen Hilfs-
truppen ganz verschieden, die unter der Führung von Demetiius
(Reres) Paleiolog (r*) König Alfonso gegen Johann von Anjou
beigestanden sind. Im Jahre 1443 nach der Erobernng Kalabriens
soll dieser Demeti-ius angeblich Statthalter der Provinz Reggio
geworden und ein Teil seiner Truppen soll zum Schutze des
Königs m Sizilien geblieben sein, während zahlreiche Albaner
in der Provinz Catanzaro sich zersti'eut und dort die Oi-tschaften
Andali, Amato, Arietta, (Jaraffa, Casalnuovo. Yena. Zangarone,
Pallasforio. S. Xicolö dell'Alto. Carfizzi und Cizzerie gegründet
haben sollen. Unter diesen sind heute nur mehr Caraff'a, Vena,
Zangarone, Pallagorio, S. Nicolo und Carfizzi albanisch, in den
übrigen ist jede Spur von ihnen verschwimden. Diese bewaffnete
Ansiedelung aus Jlorea hat sich aus Südalbanern, die sich
selbst Tosken nennen, gebildet. Wir können es uns nicht anders
denken, als daß diesen Bewaffneten auch ihre Famihen gefolgt
.sind. Ein Teil dieser Einwanderer zerstreute sich nachweisbar in
den Städten, wo ihre Führer Adelige wurden und alle bald mit
der italienischen Bevölkerung verschmolzen sind.
Die zweite große bewaffnete und bald darauf friedliche
Besetzung vollzog sich unter Skanderbeg. AufWimsch des Papstes
Pius n. rief nämlich der Sohn König Alfonsos, Ferdinand II.
gegen den mächtigen Condottiere Giacomo Picinino den Skau-
derbeg nach Italien und ernannte ihn gleichzeitig zum Statt-
halter Apuliens, indem er ihn mit den Gebieten von Monte San
Angelo und S. Giovanni Rotondo belehnte. Mit Skanderbeg zogen
zweifellos auch Xordalbaner. „Gegen" ins Land, ihre Zahl kann
aber wohl nur schwer bestinmit werden. Die Übersiedelung nach
Itahen blieb von diesem Zeitpunkte bis zum Tode Skanderbegs,
335
man kann sagen bis zum Tall von Skutari (1479), eine ständige
Erscheinung. Die Auswanderer kamen scharenweise ; fanden sie
Plätze, so blieben sie, wenn nicht, zogen sie wieder ab. So
gründeten sie in den Jahren 1467 — 1471 die Oi-tsohalten S.
Elena. S. Croce, Colle delFLam'O (in der Provinz Campobasso),
S. Demeti'io, Corone, Macchia, S. Oosmo, Vaecarizzo, S. Giorgio
und Spezzano (in der Provinz C'osenza), S. Elena, S. Croce und
Colle dell'Lauro sind heute nicht mehr albanisch, weil die Albaner
von dort 1540 vertrieben wurden und erst 1583 in Ururi eine
bleibende Stätte fanden. AUmählich verbreiteten sie sich dann mit
den ebenfalls eingewanderten Griechen vermischt über die
Gegend von Oti-anto, die Capitanata.
Im Laufe der Jahre 1476 — -1478 haben sich albanische
Grujipen auch in Kalabrien niedergelassen, imd zwar in den
Ortschaften : Lungro. Firmo, Acquaformosa, Casti'oreggio. Cerzeto.
S. Giacomo, CavaUerizzo, Civitä, Falconara, Frascineto samt Per-
cile, S. Basilio, S. Benedetto, Marri. S. (Jaterina, S. Lorenzo.
S. Martino, S. Sofia d'Epiro, Serra di Leo, Cer"säcati, Farneta.
Mongrassano, Platici, Rota Greca und an verschiedenen anderen
Plätzen. Die letzteren sowie auch S. Lorenzo, Serr^ di Leo,
Cervicati, Farneta und Mongrassano sind bereits ganz itahenisch.
Um dieselbe Zeit (1477 — 1478) sind auch aus Skutari Leute
eingewandert und haben sieh an vielen Orten zerstreut, Ijesonders
auch in Rionero und Barile niedergelassen, wähi-end sie Ginestra
und Maschite neu gegründet haben. Unter diesen ist nm' mehr
Rionero albanisch. Diese Skutarioten waren übrigens minder-
wertige Elemente, denn die Venezianer ließen sie vor der Be-
lagermig von Skutari als unbrauchbar aus der Stadt entfernen.
Die Truppen, die die Belagerung überlebt hatten, retteten sich
nach Venedig.
Dieser überwiegend aus nordalbanischen Elementen, aus
Gegen bestehenden Einwanderung folgte eine Emigration von
Tosiceu (Südalbaneni) und zwar gewöhnlich über Griechenland.
In ihren Liedern nennen sie stellenweise noch jetzt Morea als
ihre ursprüngHche Heimat.
Von den Verfolgungen des Sulüm Hajazet 11. flüchteten
836
] 3 südalbanische, vornehme Familien üljer Alessi(j nach Sizilien.
Köni«^ Ferdinand empfahl sie — an^^ehlich waren es Verwandte
des Skand«}rbe<^ — dem Vizeköni«^ von Si/vüien. Eine dieser
Familien (Adriano) gründete den Ort Palaxxo Adriano in der
Provin// Palermo iin .Jahre 1481.
Von Albanern gegründete (Jrtschaften in Si/.ilien sind:
Plana di Greci, Bronto, Meyy/xjjuso, S, Angelo und S. Michele
und viel später S. Cri.stina Gela (1G91), Von diesen sind gegen-
wärtig nur Piana und S. Cristina Gela albanisch, während in
Pala/.7.o nur '» — '» albanisch sprechende Familien wohnen. In
Me/.ÄOjtiso hat sich /Ann Teil der griechische Ritus erhalten imd
in der Bevölkerung lebt noch das Andenken ihrer gi'iecliisch-
albanischen Herkunft.
Als die Türken die Walachei eroberten, flüchteten ver-
schiedene albanische Familien (so die Masci) nach Italien. Auch
im Jahre 1490 wandten sich einige Familien unter der Führung
voll Alessio Comite, eines vornehmen Fanarioten aus Konstanti-
nopel dalu'n. 15'i4 erlolgte eine neuerliche Einwanderung aus
dem südlichen Teil des Peloponnesus (Morea). Die Einwohner
der StäcRe Koron, Modon imd Patras kamen auf Schiffen Karls V.
nach Italien. Diese /zerstreuten sich bald in den italo-albanischen
Ansiedelungen, avo ihnen eine geachtete Stellung eingeräumt
wurde.
Im Jahre 1G75 kamen ebenfalls aus Süd-Morea (aus Mania
in Lakonien) die Manioten nach Italien und ließen sich in Barile
und anderen Ortschalten nieder. Nach ihren Strohhütten (Paglia)
wurden sie „Pagliari" genannt, ihre schwarzen Hemden (Camicia)
gaben zu der Benennung „Uamiciotti" AnlaU. AVahrscheinlich
waren diese die von Tajani und anderen Schriftsteller erwähnten,
iliren Angaben nach 1080 eingewanderten „schwarzen Albanesen".
die in den Ortschaften Ururi, (Jhieuti, Portocannone, (.'ampomarino,
Montecillone und Casalvecchio angesiedelt wurden.
In 1744 erfolgte die letzte, aber nicht mehr bedeutende
albanische Einwanderung: es haben sich etwa 10, aus dem Dorfe
Pichermi (Chimara) stammende Faraihen in Villa Badesa nieder-
gelassen.
837
Die Albaner kamen liäuti«; niit anderen Kassen, meistens
mit Grriechen vermischt nach Itiilien und haben sich hier neuer-
lich vermengt, so daU sich ein eigener Albtmei-tvpns entwickelt
liat, in dem l'harakteristika der TosLot vorherrschend sind.
Was die Ar t der Niederlassungen anbelangt, so haben tlie
Alltaner. unter denen es auch iüilienisdie Elemente gegeben
hat. nur ausn;üimsweise neue Ortschatten gegründet und in der
Kegel von den Einwohnern verlassene Plätze okkupiert, oder sie
lieUen sich in der Nähe alter Ortschalten nieder. War die italie-
nische Einwohnei-schatt der betreti'enden Orte den Ansiedlern
numerisch überlegen, so haben chese sieh rasch itulienisiert oder
^ie wurden von jenen vertiiebeu. im eni^egengesetzen Falle ging
4;lie italienische Minorität in den neuen Volkselemeuten aul".
Was die Zahl der m lüilien angesiedelten Albaner beti-itft,
besitzen wir datiir keine pimktlichen statistischen Angaben. Die
folgende, von Ti-ajani zusammengestellte Ubei-sicht bietet im
großen mid ganzen ein Bild der Verhältnisse, wie sie seit 1881
und 18! '4 waren.
Die Übersicht der italo-albani sehen Getneinden :
Prorins CawpofHisso :
<Jampumai"iuo römisch-katholisch
Portocannoue
Uriu'i
Montecilfone
»
V
Eiuw
ohnerzahl
1881
1894
1.49-2
1.684
2.021
2.137
3.540
3.824
2.734
3.100
9.787 10.74.^
Fivntiz Fwiffiu :
Chieuti römisch-katholisch 1.6(54 2.780
Casalvecchio „ 2.442 2.410
S. Paolo „ 2.59 1 3.93 2
6.697 9.122
Prori))- AcelUtiO :
Oreci römisch-katholisch 3.156 o.572
22
338
Provinz Potenzn :
Barile römisch-katholisch
Ginestra „
Maschite „
S. Gonstantino griechisch-katholisch
S. Paolo „
Provinz Cosenza :
Acquaformosa römisch-katholisch
Castroreggio griechisch-katholisch
Cerzeto (mit S. Giacomo u. Cavallerizzo) röm.-kath.
Givitä römisch-katholisch
Falconara ,,
Firmo gi-ieohiseh-katholisch
Fi-ascineto (mit Percile) .... „
LungTO „
Platici „
S. Basile „
S. Benedetto (mit Marri) ... ,,
S. Catarina oder Pizilia .... römisch-katholisch
S. Gosmo oder Strigari .... griecliisch-katholisch
n
S. Demetrio (mit Macchia) . .
S. Giorgio oder Mousati • . .
S. Martino di Finita römisch-katholisch
S. Sofia d'Epiro griechisch-katholisch
Spezzano römisch-katholisch
Vaccarizzo griechisch-katholisch
34.357 44.393
Provinz Catanzaro :
Pallagorio römisch-katholisch 1.139 1.412
S. Nicolo dell'Alto (mit Garfizi) „ 1.554 3.622
Caraffa „ 1.251 1.478
Einwohnerzahl
18»1
1S94
3.884
4.407
1.404 (?)
1.4i;i4
3.522
3.245
1..561
1.446
1.083
836
11.4.54
11.338
1.733
1.5«V2
1.104
1.478
ö77
2.613
2.326
2.849
1 ..501
2.323
1.^75
1.971
1.931
2.526
5.155
4.000-
1.821
2.022
1.835
2.023
1.279
2.537
920
823
727
823
2.556
5.125
1.308
1.311
944
2.357
. 1.441
2.040
1 3.570
3.572
i 1.454
1.505
5!
Vena „ 1.000 l.Ouu
»
Zangarone ,, 1.000 1.00
5.944 8.512
Provinz Ptdermn :
Plana di Greci (mit S. Gristina) gi'iechisch-katholisch 8.847 8.470
Gontessa Enteilina römisch-katholisch 3.266 2.646
12.113 11.116
Gesamtzahl 83.508 98.798
3S9
Insgesamt sind es also 3() Ortschaften und 3 Marktflecken.
In diesen wohnen 98.798 Menschen, die Italo-Albaner genannt
Averden. Von den neuerdings in ihrer Mitte angesiedelten Italie-
nern spricht nur ein geringer Teil albanisch, und in Palconara
gibt es beispielweise 22 Albaner, die ihre Muttersprache nicht
mehr beherrschen.
Die Kolonisationsgeschichte der Italo-Albaner beweist,
dal.') diese Albaner nicht rassenrein sind, da es kaum eine
Familie unter ihnen gibt, in der keine Heiraten mit Italienern
vorgekommen wären. Bezeichnenderweise werden che Ansiedler
von ihren eigenen Schriftstellern „Skypetaroni" nämlich Pseudo-
Albanem genannt.'
So weit es sich nach Angaben aus dem XV — XVI. Jahr-
hundert schließen läßt, karni man nicht behaupten, daß es den
neu Angesiedelten in Italien besser, als in ihrer ursprünglichen
Heimat gegangen wäre. In Neapel hat sie zwar die katholische
Dynastie und die Kirche in Schutz genommen, aber es ist ihnen
erst nach langer Zeit gelungen Häuser und Hütten zu bauen;
die Regierung war stets bestrebt, die Ankömmlinge in die Berge
zu verdrängen. Sie hatten ihre Gründe dazu, denn das Hirten-
volk m Kalabrien und SiziUen hat sich mit den Einwanderern
in Räuberbanden vereinigt. In Chieuti zum Beispiel nötigte die
italienische Einwohnerschaft die Albaner die Stadt nur durch
ein bestimmtes Tor zu betreten und innerhalb derselben wurden
sie in einem Ghetto zusammengedrängt. Die Baronen von Neapel
verordneten am 3. Juni 1506, daß die Albaner nur in Orten,
die mit Mauern umgeben waren, wohnen, nur unbewaffnet aus-
gehen, Pferde, Maultiere oder Esel nicht halten und überhaupt
keine Waffen tragen durften. Dieses Gesetz galt übrigens auch
für Griechen und Slawen.
Daß dieses albanische Volk aus einer den Griechen benach-
barten Gegend herstammte, ])eweist ihr orthodoxer Glaube, dem
sie mit Ausnahme der wenigen katholischen Ansiedler aus Skutari
' Es muß betont werden, dal:") diese Angaben niclit auf offiziellen
Zusammenstellungen beruhen, da die italienisclie Statistik bisher den
Bestand des Albanentums nicht festgestellt hat.
22*
340
angehörten. Später trat ein großer Teil zum Katholizismus über
und sie wurden aus Griechisch-Orientalischen unierte Griechisch-
Katholische. Ihre Kirchensprache ist die italienische oder griechi-
sche, die Gemeinde Piana ausgenommen beten sie überall italie-
nisch und griechisch/
Im Lauie der Zeit entstanmiten den Albanern zahlreiche
hervorragende Schriftsteller, Juristen, Kirchentursten, Staats-
männer (Crispi u, A.). Es beweist die Zähigkeit und Rassen-
anhänglichkeit der Eingewanderten, daß sie unter einander heute
noch den italo-albanischen Dialekt beziehungsweise eine Misch-
sprache sprechen.
In wirtschaftlicher mid kultureller Beziehung stehen sie
auf gleichem Niveau mit den Süditalienern. In den einzelnen
Gemeinden gibt es wohl sogenannte obligatorische Normalschulen
für Knaben, aber um die Erziehung der Mädchen künnnem sie
sich nicht. Die Zahl der Analphabeten beträgt 75°/o. Sie haben
zwei Mittelschulen : in Palermo und in S. Demetrio.
Auch in ihrer Tracht unterscheiden sie sich kaum von
ihren Nachbarn, nur der scharfe BHck eines geübten Balkan-
Ethnographen vermag bei ihnen geringe Verschiedenheit zu
bemerken.
Was ihre Sprache anbelangt, erwähnten wir bereits, daß
sie eine eigene albanische Mundari bildet, die dem Griechisch-
Albanischen näher steht, als dem nördlichen Dialekt und viele
Elemente enthält, die in anderen albanischen Dialekten bereits
ausgestorben sind. Nach der Meinung sachkundiger albanischer
Philologen ist die italo-albanische Mundart eine Abart des
Griechisch- Albanischen, des Toskischen. Die italo-albanische Lite-
ratur ist lediglich eine Spezialität, die für den Ethnographen ein
Interesse haben kann. Es kann sich bei ihnen auch keine eigene
Literatur entwickeln, da das Italienische durch die allgemeinen
Bildungselemente und die Schulen innner mehr an Raum gewiimt.
In ihren Liedern zeigt sich aber viel Origmalität, obwohl in der
Lyrik, wie auch in der epischen Dichtung der italienische Ein-
fluß stark einmrkt. In dieser Beziehung gleicht die Tätigkeit
' Insgesamt gibt es unter ihnen 36.073 Griechiscli-Katholiscjie.
841
von Girolamo de Rada sehr derjenigen des Provenralen Mistral.
Ihr begabtester Dichter war Giuseppe Serembe, der nach vielen
Irrfahrten in Amerika umgekommen ist.
Zusammenfassend ist zu bemerken, dal.) dieses italo-alba-
nische Element, obwohl es innerhalb des großen Italienertums
keine Aussicht hat ein selbständiges nationales Lel)en zu führen,
— was übrigens auch gar nicht ernst angestrebt wird — unter
den vom Balkan ausgegangenen Emigrationen — neben der alten
runumischen Wanderung — am interessantesten erscheint. Wir
wollten in dieser Skizze lediglich auf den Gegenstand hinweisen,
der, wenn man alle Gesichtspunkte entsprechend würdigen wollte,
gewiß eine eingehendere Behandlung beansprucht. Die neueren
italienischen Publikationen über die Lokalgeschichte von Ankona,
Kalabrien und Apulien werden es mit der Zeit erm()glichen, ein
zusammenhängendes Bild von der bisher nur mosaikartig l)ehan-
delten Immigration zu gewinnen.
342
Beiträge zur inneren Gescliichte Albaniens im
XIX. Jahrhundert.
Von Theodor Ippen.
Siütan Malimiid H., "welclier im Jahre 1808 die Regierung
des tüi'kischen Reiches antrat, ist der Urheber der gründlichen
Änderung der inneren Verfassung des tiü-kischen Reiches. Bis
auf seine Zeit war die Verfassung eine auf feudalem Prinzipe
beruhende Autonomie der Provinzen, welche dem nationalen
Geiste und den nationalen Eigentümlichkeiten der im türki-
schen Reiche lebenden nichttürkischen Nationalitäten volle,
von keinem Zentralismus eingeschränkte Freiheit ließ.
Die Verwaltung wurde von den erbgesessenen Familien der
Aga und Bej ausgeübt, ihre Machtbefugnisse waren erbliche,
die Regierung in Konstantinopel, d. i. der Sultan und sein Diwan
nahmen nur Einfluß auf die Besetzung der höheren Amter in
der Provinzialverwaltimg, der Posten der Sandschak Bey, der
Beyler Bey und der Wesiere.
Sultan Mahmud wollte die lose autonomistische Organi-
sation durch eine straffe zentralistische Verwaltimg ersetzen,
Avelche mit den im Heerwesen eingeführten Reformen in besse-
rem Einklänge stehen sollte. Die Verwdrklichung dieser Pläne
fand einen lebhaften Widerspruch bei den nichttürkischen
Nationalitäten der Türkei, den Albaniern, Bosniern, Kurden,
Syi'iern und Arabern, und beschwor harte imiere Kämpfe herauf,
welche bis in die Hälfte des XIX. Jahrhunderts dauerten.
Ein sehr richtiger Beobachter der türkischen Verhältnisse,
der französische Gesandte d'An-il, findet als Erklänmg des
Widerstandes, welchen die erwiihnten Völker gegen die von
Sultan Mahmud inaugurierte zentralistische Politik leisteten, fol-
gende drei Ursachen:
343
„Dif! erste Ursache ist die Rassenantipathie, von welcher
die nichttürkischen Völker gegen die Osmanen erfüllt sind,
und welche stiirker ist als die Gemeinsamkeit der Religion,
Der Charakter der Osmanen, welcher sich ans anderen Eigen-
schaften, anderen Gewolmheiten, anderen Fehlw-n zusammen-
setzt, kommt überall mit den nationalen Eigentümlichkeiten der
nichttürkischen Völker in Gegensatz, so daß dieselben den
asiatischen Glaubensgenossen stets als einen fremden Beherr-
scher ansehen.
Die zweite Ursache der Feindseligkeit der nichttürki-
schen Mohammedaner gegen den Zentralismus liegt in der Un-
ordnung: und den Uberocriffen, welche sich die neue zentralisti-
sehe Verwaltung zuschulden kommen läßt. Die Türken hatten
bishin nur geherrscht, jetzt fingen sie an zu verwalten ; nun
besitzen wohl die Türlven große Fiihigkeiten zu beherrschen,
sie haben dies gezeigt, indem sie lange die verschiedensten Völ-
ker dadurch regierten, daß die Regierung ihi-en Eigentümlich-
keiten Rechnung trug. Sie sind jedoch sehr schlechte Admini-
stratoren, denn sie können sich nie von der ihnen eigentümlichen
verblendeten und zügellosen Habgier freihalten, welche alle
Quellen der öffentlichen Wohlfahrt vernichtet.
Die dritte Ursache ist, daß die zentralisti sehe Regierung
überall mit Hilfe einer verräterischen Politik eingeführt wurde ;
beide Vorgangsweisen haben die zentralistische Regierung in
den Augen der Bevölkerung mit einem unauslöschlichen Makel
belastet." '
Albanien wurde zur Zeit, als Sultan Mahmud die Regie-
rung antrat, von zwei Wesieren regiert. In Nordalbanien hatte
die Familie Buschatli es verstanden, die Regierung des Landes
bereits in der vierten Generation in ihrer Familie erblich zu
machen : Musüifa Pascha von Skutari fühi-te den Titel Wali von
Iskenderie (d. i. Skutari), Ochri, Elbassan und Dukadschin. Der
Wesier von Skut<iri aus der Familie Buschatli regierte also das
jetzige Wilajet Skutari und nebstdem die Sandschak Elbassan,
jpek (dasselbe wurde in älteren Zeiten als Sandschak Dukad-
' Negociiitioiis rcliitives an truite de Berlin, pag. 19.
344
schin bezeichnet), Monastir (Oclirida und Umgebung), demnacb
jifanz Nordalbanien mit Ausnahme einiger östlicher Bezirke.
In Siidalbanien regierte der Wesier Ali Pascha von Tepelen :
er hatte im Jahre 1770 das Paschulik von Janina erhalten und
mit der Zeit seine Herrschaft auf ganz Südalbanien ausgedehnt,
indem er für seine Söhne Muchtar Pascha das Sandschak von
Berat, Veli Pascha das Sandschak 'J'irhala (Thessalien), Salih
Pascha das Paschalik Lepanto (Aetolien und Akarnanien) erlangte.
Mit den Plänen und Absichten des Sultans Mahmud stand
besonders die Machtstellung des Wesiers Ali Pascha von Janina
in Widerspruch. Die Übergriffe und gewalttätigen Handlungen,
welche Ali Pascha sich erlaubte, das Drängen imd die Vorstel-
lungen der zahlreichen Feinde, die er sich gemacht hatte, trie-
ben zu einem Konflikt zwischen dem Sultan und seinem mäch-
tigen Vasallen. Der Anstol.l dazu wurde dadurch gegeben, daß
Ali Pascha einen seiner Widersacher, Ismail Pascho Bey, in
Konstantinopel ermorden zu lassen versuchte. Der Sultan befahl
hierauf Ali Pascha, binnen 40 Tagen vor ihm zu erscheinen,
rmi sich zu rechtfertigen, widrigenfalls er als Rebell in Acht
getan würde. Da Ali Pascha diesem Befehle nicht nachkam,
entsetzte ihn der Sultan seiner Würde als Wali von Janina und
Delvino, und ordnete im Aj)ril 1820 eine militärische Expedition
gegen ihn an.
Der Verlauf dieser Kämpfe ist von Hugo Pouqueville;
welcher als französischer Generalkonsul in Janina Zeitgenosse
und Augenzeuge der Ereignisse war, und welchem ich in der
bisherigen Darstellung ij;efolgt bin, in seinem Buche „Histoire
de la re'generation de la Grece" mit allen Details geschildert
worden. Nach zweijährigem Widerstände ergab sich Ali Pascha
dem Serasker (Jhurschid Pascha, wurde jedoch unter Bruch des
gegebenen Treuwortes auf Befehl des Sultans am 5. Februar
1822 ermordet.
Die Bekämpfung des Wesiers von Südalbanien war der
Funke, Avelcher einen großen Brand entzündete : die Insurrektion
der Griechen und ihre Kämpfe, um sich a'oii der türkischen
Herrschaft zu befreien. Während der Jahre 1S21 bis 1S29
345
absorbierte die Insarrektion, welche hidd ein rii-litiger Krieg
wurde, die ganze Tätigkeit und alle Kriifte der Türkei, umso-
mehi* als letztere im Verlaufe des Krieges mit den Griechen
noch in einen Krieg mit Rußland (1828 bis 1829) verwickelt
wurde. Während dieser Zeit ruhten die Bestrebungen des Sul'
tans Mahmud, die innere Organisation seines Reiches zu refor-
mieren.
Der Grol.)wesier Mehmed Reschid Pascha, welcher in den
letzten Jahren des griechischen Krieges das Oberkommando gegen
die Griechen führte, hatte mit den Albaniern schlechte Erfahrim-
scen gemacht. Ganz Südalbanien stand in Waffen, um unter
ihren Bey und Aga als Irreguläre die Aktion der großherrlichen
Armee Avider die Griechen zu unterstützen. Da die türkische
Armeeverwaltung nicht imstande war, diesen Ij-regulären den
bedungenen Sold auszuzahlen, so kamen wiederholt Differenzen
zwischen dem Armeeoberkommando imd den irregulären Kontin-
genten vor : dieselben meuterten, verliel;>en ihre Stellungen, setzten
sich gewaltsam in Besitz von Staatsgut oder erhoben von der
Bevölkerimg Kriegskontributionen, um sich für ihre Forderungen
schadlos zu halten. Die in den Krieg ziehenden oder aus dem
Kriege zurückkehrenden Irregulären plünderten und brandschatz-
ten die ruhig gebliebenen Unterfcmen des Sultans. Alle diese
Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten erzeugten in Mehmed
Reschid Pascha einen tiefen Groll und eine starke Abneigung
gegen die Albanien Er wußte seine Gesinnungen dem Sultan
Mahmud mitzuteilen, und es wurde beschlossen, das unbot-
mäßige Sellistgefühl und die Selbständigkeit der albanischen
Bevölkerung zu brechen imd diesel]>e zu widerspruchsloser Unter-
werfung unter den Willen der Koustantinoj^ler Regierung zu
zwingen.
Die Durchführung dieser A]>sicliten erfuhr einen Auf-
schub, indem Mehmed Reschid Pascha im Anfange des Jahres
1829 zum Großwesier und Kommandanten des gegen die Russen
kämpfenden Heeres ernannt wurde. Da Reschid Pascha überall,
wo er den Russen sich entgegenstellte, sidi v<tn ihnen schlagen
ließ, war der russisch-türkische Krieg bald beendet, aui 2i). Sep-
346
tember l''*!29 wui-de der Friede von Adrianopel geschlossen, und
Keseliid Pascha konnte auf den »Schauplatz, seiner früheren
Tiltio-keit /zurückkehren, um den in ihm lange kochenden Groll
'wider die Albanier endlich zu befriedigen.
Er nahm sich y,imi Muster das Vorgehen Mehmed Ali
Paschas Ton Ägypten, welcher sich der ihm lästigen Mamluken
durch das Massaker in der Zitadelle von Kairo im Jahre 1811
entledigte, ein Muster, welches die allerhöchste Ratifizierung
dadurch erhalten hatte, dal.) Sultan Mahmud es in dem Massaker
der Janitscharen am At-Mejdan im Juni 182ti nachahmte.
Im Juni IH'M) richtete Reschid Pascha an alle Bey, welche
im griechischen Kriege gedient hatten, die Einladung, in
Momistir Ijei ihm zu erscheinen, damit ihre Forderungen an
rückständiger Löhnung für die von ihnen ins Feld gestellten
Irregidären beglichen A^•erden könnten mid ihm, dem Groliwesier,
Gelegenheit gegeben werde, die albanischen Führer für die ge-
leisteten ti-euen Dienste zu belohnen. Eine oToße Anzahl der
Berufenen kam, ein jeder Bey von einigen Gefolgsleuten beglei-
tet, im ganzen gegen 500 Personen.
Nach einigen Tagen veranstaltete der Groliwesier ein Exer-
zieren seiner Garnison nach den in der türkischen Armee neu
eingeführten europäischen Reglements ; er lud dazu sämtliche
Albanier ein, lieü jedoch einige, welchen er wohlwollend ge-
sinnt war, autfoi-dern, nicht zu erscheinen. Im Verlaufe des
Exerzierens machte die Ai-tillerie und Infanterie Front gegen
die Gruppe der allnmischen Führer und gab einige scharfe
Salven auf sie al), die genügten, um die ahnungslosen Zuschauer
insgesamt niederziunachen. Von hervorragenden Führern fan-
den den Tod Arslan Bey von Karamuratades, Avelcher an der
Einnahme vcm Athen teilgenommen hatte, Veli Bey Gjorosani,
welcher zuletzt Gouverneur von Prevesa imd Arfci war.
Da jedoch das Massaker von Monastir nicht alle Führer
der Al))anier getroffen hatte, setzte der Grol.h\^esier Reschid
Pascha die Treilnjagd auf sie fort. In Janina befanden sich der
Bruder Arslan Bevs. Edhem Bev und der Bruder Veli Bevs
Gjorosani, Muslim Bey. Reschid Pascha befahl seinem Sohne
347
Emin Piiselui, vvelclier das Siiiidscluik Janina verwaltete, die
beiden Bey auf das Kastell zu berufen und d(3rt vom Leben
zum Tod VM befördern. Muslim Bey ging in die Falle und
wurde ermordet; Edhem Bey dagegen war nicht so leicht zu
täuschen, und auf die Nachricht der Hinrichtung seines Genos-
sen liel.) er zur Rache die Stadt Janina durch seine Leute plün-
dern und zog dann in seine Heimat a)>, ohne dal.) der Gouver-
neur Emin Pascha imstande gewesen wäre, es zu verhindern.
Aliko Bey Liamtzi, Avelchen Reschid Pascha el>enfalls um-
Ijringen lassen wollte, verteidigte sich 20 Tage lang in dem
Kloster Ostanica in der Landschaft Pogoniani wider die Soldaten
des Großwesiers, sclilug sich schlieülich durch sie durch und
entkam ins Gebirge.
Reschid Pascha wurde in dieser Tätigkeit unterbrochen,
indem der Wesier von Skutari Mustafa Pascha Buschatli sich
gegen die Konstiintinopler Regierung erhob und Reschid Pascha
im März 1831 Janina verlieü, um das Kommando gegen Mustafa
Pascha zu übernehmen.
Mustafa Pascha von Skutari war im Jahre 1820, dem
Aufgebot des Sultans Mahmud gehorchend, wider Ali Pascha
von Janina ins Feld gerückt ; doch kaum hatte er den Schkumbi-
Hul-i überschritten, so mußte er schleunigst nach Skutari zurück-
niarschieren, um sein eigenes Gebiet gegen die Montenegriner
zu verteidigen, welche offenbar über Anstiften des Ali Pascha
von Janina dort eingefallen waren. Ln Jahre 1828 war Mustafa
Pascha neuerdings über Befehl des Sultans mit seiner Armee
auf den griechischen Kriegsschauplatz al^gegangen ; er drang
damals bis Karpenisi vor, der berühmte Marko Botscharis fand
im Kami»fe mit den Truppen Mustafa Paschas den Tod, und
die denkwürdiu-e Belao-erunj^ von Missolungi wurde von Mustafa
Pascha begonnen. Die unter den an der Belagerung teilnehmen-
den orientiilischen Truppen ausgebrochene Pest, die durchaus
mangelhaften Vorkehrungen der Armeeleitimg, welche die Be-
lagerungstruppen ohne Lebensmittel und ohne Schutz gegen
die Unbilden des Winters lieü, zwangen Mustafa Pasclia, mit
seiner Armee sich von Missolungi zurückzuziehen, imd da er
348
nirgends in Südalbanien geeignete AVinterqnartiere anfti'ieb, mullte
er bis in seine Provin/v znrückmursehieren.
Snltan Malimnd war über den Rückzug des Wesiers von
Skiitari aufs höchste erbittert und lai.)te den Entsehlul.). den-
selben auf die gleiche Weise Avie seinerzeit den Wesier von
Janina zu beseitigen, da auch er ein Hindernis der zentralisti-
schen und auf Aufhebung der Aufajnomien gerichteten Sultans-
politik Avar. Mustafa Pascha war über diese Gesinnungen des
Sultans informiert und fortan darauf bedacht, dali der unaus-
weichlich gewordene Kampf ihn inöglic-hst gut gerüstet finde.
Er unterliel-) es, ferner in den griechischen Krieg auszurücken ;
als Rußland im April 182S den Krieg an die Türkei erklärte,
schob Mustafa Pascha den Ausmarsch seines Kontingentes sehr
lange hinaus, er erschien erst nach der Einnahme von Adria-
nopel (30. August 1829), als General Diebitsch auf Lule-Burgas
imd Tschorlu, also auf die Hauptstadt Konstantinopel vordrang,
in der Nähe des Kriegsschauplatzes.
Die Gegner der Politik des Sultans setzten ihre Hoffnung
auf die Armee Mustafa Paschas, sie erwarteten, derselbe werde
in Konstantinopel einrücken, und dies wäre das Signal zur Ent-
thronung des Sultans Mahmud gewesen. Der Sultan, über diese
Ideen auf dem Laufenden, verhängte zahlreiche Verhaftungen
in der Hauptstadt, gegen (iOO Personen wurden als Mitglieder
einer Verschwörung hingerichtet, und er Ijeeilte sich, den Frie-
den mit Rußland abzuschliefien, mn Mustafa Pascha von Skutari
den Vorwand zu benehmen, mit seiner Armee länger in der
Nähe der Hauptstadt zu verweilen.
Trotzdem Mustafa Pascha genau wul.lte, daß der Sultan
Mahmud ihn vernichten wolle, hatte er, da sein Charakter ihn
zu großen Entschlüssen nicht Ijefähigte, nicht gewagt, durch
eine kühne Stellungnahme seinerseits den ersten Schlag zu
führen und den Sultan Mahmud zu stürzen — was er in jener
Lage im Jahre iX'Ii) imstiinde gewesen wäre.
Das Massaker von Monastir vom 30. Juli 1830 flößte aber
Mustafa l'ascha v(m Skutari einen solchen Schrecken ein, daß
sein Zaudern ein Ende uahm. Er stellte mit den verschont ge-
349
blie)x;uen Fülireni in >Siid;ill)aiiien, Isnuiit l'ota in dei" Toskeii,
welclier gew()hnlicli Sililidar Pota geuannt Avird, da er l)ei dem
AVesier Ali Pascha das Amt eines Öilihdar, d. i. AA'atfenträgers
l^ekleidete, und den Bey von Filates und Aidonat in der Tselia-
mm'i, ein Einvernehmen her mid schlug los.
Mustafa Pascha rückte auf Monastir los, wo sich der Grol.)-
wesier Keschid Pascha mit seiner Armee befand ; der erste Zii-
saimmenstoß fand im Bal)anageljirge bei Prilip sfcitt. Die Trappen
Mustafa Paschas wm-den geschlagen und liefen auseinander, so
daß Mustafa Pascha, ohne an einem zweiten Punkte sich dem
Grcjßvvesier entgegenzustellen, direkt nach Skutari rethierte, wo
o o
er sich in die Zitadelle einschloß und die Belagermig durch
Peschid Pascha ei^wartete. Der Großwesier ließ auch nicht lange
auf sich warten, er erreichte, ohne von den Albaniern aufgehalten
worden zu sein, Skutari und begann sofort die Belagerang der
ZitadeUe.
Der Wesier Mustafa Pascha rief die Vermitthmg Öster-
reichs an. Im November 1831 war er gezwungen zu kapitulieren,
doch hatte die Mediati(jn Österreichs bei der türkischen Pegierung
den Erfolg, daß Mustafa Pascha von jeder Strafe frei ausging
und nur verhalten wm-de, seinen Wohnsitz in Konstantinopel zu
nehmen. Sein ganzes Privateigentmn verblieb ihm ungeschmälei-t
und ist noch jetzt in den Händen seiner Enkel.
Wähi'end dieser Vorgänge bekämpfte der Sohn des Grol.l-
wesiers, Emin Pascha, welchen sein Vater als Gouvemem- in
Janina zurückgelassen hatte, die Verbündeten des Wesiers von
Skutari in Südalbanien. Er schlug die Bey der Tschamuri, welche
auf Janina losrückten, bei dem Dorfe Velschista am 3. Juli
1831 ; die Bey schlössen sich im Kastell von Aidonat ein, mußten
aber, nachdem sie 2 Monate der Belagerung Widerstand geleistet
hatten, sich an Emin Pascha ergeben.
Gegen Ismail Silihdar Pota, den anderen Verbündeten des
Wesiers von Skutari, welcher sich in seiner Heimat in dem Kastell
Melissina verschanzt hatte, disponiei-te der Großwesier den Pascha
von Salonik, Mahmud Pascha. Silüidar Pota verteidigte sich
5 Monate lang so erfolgreich, daß ihm Mahmud Pascha endlicli
350
freien Ab/Aig mit seiner gesamten ]>eweglichen Habe bewilligen
mußte.
Dieser albanische Pai-teigiinger Ismail Aga sümimt aus dem
Dorfe Pota oder Podes im Bezirke Liaskovik und wird nach dem
in Südalbanien betblg'ten Brauclie mit dem Namen seines Heimats-
dorfes bezeichnet. Er war einer der Getreuen des Wesiers Ali
i-*ascha von Janina. welcher ihm in seinem Hofstaate die Charge
eines Silihdar verlieh, weshalb Ismail Aga gemeiniglich Silihdar
Pota genannt wird. Er kämpfte im Interesse seines Herrn Ali
Pascha wider die Truppen des Serasker Churschid Pascha, diente
jedoch nach Alis Fall dem Sultan in dem Kriege gegen die
aufständischen Griechen in Thessalien.
Im Jahre 1823 wurde er beim Sultan verleumdet und durch
einen Ferman proskribiert ; es gelang ihm. sich zu retten, indem
er mit eigener Hand vier Kapudschi Baschi. welche den Auftrag
hatten, ihn zu ermorden, tötete. Er verließ darauf mit seinen
Lregulären den Kriegsschauplatz und zog sich in seine Heimat
zmiick, dem Sultan, der Hohen Pfoi-te und allen Osmanen ewigen
Haß schwörend. (Pouqueville, Histoh-e de la regeneration de la
Grece, IV, 449.)
Im März des folgenden Jahres 1833 bildete sich in Süd-
albanien eine neue Erhebung gegen die türkische Regierung.
Einige Bey und Aga, welche sich, durch das Monastirer Massaker
im Jahre 1830 ersckreckt, nach Griechenland geflüchtet hatten,
kehrten nach Südalbanien zurück und versuchten die neue Ver-
waltung zu stürzen und die Beamten derselben aus dem Lande
zu treiben. Diese Fühi-er waren AMul Bey Koka aus Delvino.
Tafil Busi. Zejnel Aga Dscholeka und Mahmud Bairakdar. Da
Emin Pascha von Janina ihnen mit einer starken Militärmacht
entgegentrat, begaben sie sich wieder in das türkisch-griechische
Grenz^ebirffe zurück.
Im Sommer desselben Jahres erhob sich der Bezirk von
Ginokastra gegen die neue Verwaltung und tötete die Regiei'migs-
beamten : die Albanier besetzten die Pässe von Episkopi und
Xerovalti in der Nähe von Delvinaki, welche den Zugang in das
Tal von Gmokastra von Janina her bilden, sie wurden jedoch
351
von Emin Pasclia durch rnigehnng ihi-er »Stellung ge/AVungen,
letztere zu räumen, und von seinen Trupjien zersprengt. Emin
Pasclia hatte zu der Expedition auch die < 'hristen des Bezirkes
Pogoniani herangezogen, die ihm grolie Dienste leisteten ; die Auf-
ständischen von Ginokastra straften später diesell^en für diese
den Türken geleisteten Dienste, indem sie ihren Anfüln-ei', den
Kapetan Johann Daka, lebendig am »Spieße brieten und seinen
Sohn, sowie di'ei andere Hausgenossen töteten.
Im März 1834 wiederholten die früher genannten alba-
nischen Führer ihren Einfall nach Öüdalbanien ; ihre Unter-
nehmung war diesmal erfolgi-eich. sie konnten sich im Kui^welesch
festsetzen und eine Trupjje von 2000 Mann sammeln. Sie nahmen
Bemt und schlössen die türkische Besatzung in der Festung ein :
von da rückten sie gegen Janiua. der Kaimakam von Janina
Hassan Aga ti-at ihnen zwar mit 8000 Mann regulärem Mihtär
bei C ervari () Stunden nöi-dlich von Janina entgegen imd um-
zingelte sie dort, Tafil Busi, der Führer der Aufständischen,
schlug sich indes mit großer Kühnheit durch und zog sich in
den Kurwelesch nach Tepelen zurück. Die Regiening begann mit
den Aufständischen zu unterhandeln, und es gelang ihr, diesellien
zu bewegen, von der Erhebung abzustehen.
In Xordalbanien konnte der Großwesier Mehmed Keschid
Pascha, nachdem er den Erbstatthalter von Skutari, Mustafa
Pascha Buschatli, bezwungen hatte, das vom Sultan Mahmud
beabsichtigte Werk der Niederwerfung der albanischen Feudal-
herren nicht foi-tsetzen, da er im März 1832 schleunigst nach
Kleinasien })eiiifen wurde, um das Kommando über die Annee
zu übernehmen, welche dem aus Syrien gegen Konstantinopel
vordrmgenden Heere des Paschas von Ägypten den Weg verlegen
sollte; Mehmed Reschid Pascha wurde am 21. Dezember 1832
bei Konia geschlagen.
Als durch den unter inissischer Vennittlung am 4. Mai
1833 abgeschlossenen Frieden mit dem Pascha von Ägypten die
äul^eren Vei-wicklungen der Tüi'kei beseitig-t wurden, konnte Sultiin
Mahmud sich wieder seiner Refonntätigkeit im Innern widmen.
Der General Hafiz Pascha, Gouverneur von Skutari, hatte
Instruktionen, wonach er, um dir vdui Sultan Mahmud für die
'J'ürkei adojjtierte :centrali.stische llegieiTingsmethode 7X\ erniög-
lichen. die UnlwtmäÜio-keit der Bevölkerung von Skutari brechen,
sowie das neue Kekrutierangssystem für em stehendes Heer ein-
führen sollte. Das diesen Instruktionen entsprechende energische
A orgehen Hafiz Paschas entfesselte im Jahre 1880 einen Aufstand
in Skutari, zu dessen Niederwerfung die Kräfte des Gouverneurs
nicht ausreichten. Sultan Mahmud entsandte im August 1835 den
Rumili Yalissi aus Monastir, Mahmud Hamdi Pascha, nach Skutari,
d(jch auch letztei'en gelang es nicht, die Aufständischen zu be-
siegen, er l)egnügte sich damit, durch einen Vergleich die Ruhe
äul.lerlich und vorläufig herzustellen.
Konnte sohin der Kumili Valissi Mahmud Pascha gegen die
Bevölkej-ung von Skutari zwar nichts ausrichten, so setzte er das
AVerk, welches Sultan Mahinud sich vorgezeichuet hatte, und
welches der Großwesier Mehmed Reschid Pascha in Nordalbanien
niit dem Sturze Mustafa Paschas Buschatli begonnen hatte, fort,
indem er eine Reihe kleinerer Feudalherren aus der erblichen
Verwaltung ihi-er Bezirke entfernte. Er nahm Ibrahim Bey von
Jvavaja fest und schickte ihii als Gefangenen nach Konstantmopel :
sämtliche Güter dieser reichen Familie wurden konfisziert und
Ijilden jetzt ein sehr einti'ägliches Eigentum der kaiserlichen
Zivilliste.
Im Jalu'e 1836 nahm der Rumili Valissi den Feudalherrn
von Ipek Ai-slan Pascha Mahinud Begolai, von Djakova Sejfuddin
Pascha, von Prizren die Biiider Mahmud und Emin Pascha und
von Dibra Sulejman Bey Gulogli oder Hodschbgli^ fest, enthob
sie ihrer Stellungen als Gouverneure der Ijetretfenden Distrikte
rmd schickte sie ins Exil zumeist nach Anatolien.
' Konsul V. Halm yibt iu „Drin- und Vardarreise" die Tradition,
welche in Diln'a sich Ijezüglich dieser Familie erhalten hat. Hassan Pascha
Hodschogli soll zirka 1460 die Zitadelle von Dibra erbaut haben. Er fiel
in einem Feldzuge gegen Ungarn (1467 ?). und sein Grab ist iu Warasdin
in Kroatien noch zu sehen. Seine Nachkommen hatten das Paschalik von
Dibra inne bis auf Ishak Pasclia, der zirka 1836 wegen seines Wider-
standes gegen die Reform abgesetzt und verbannt wurde (richtig muß es
lauten Hakki Pasclia mid 1844).
35;'.
Er konnte die Zerstörung" der feudalen Macht in Albanien
nicht vollenden, weil er in Üsküb im September 1836 starb.
Im Jahre 1840 wurden die in Dibra zumckgebliebenen
Söhne Sulejman Beys Gnlogli. Omer Bej und Mersid Bey, mit
den übrigen Gliedern der Familie dmrh den Kmnili Valissi fest-
genommen nnd nach Angora exiliert, da die kaiserlichen Behörden
vorgaben, daß diese Familie, wenn auch ihrer Würde entkleidet,
dennoch durch ihren Eintiul.» die Unterwerfung ihres Distriktes
unter die /^entralistische Herrschaft der Konstantinopler ilegierung
verhindere.
Untei- den feudalen Familien Albaniens blieben diesmal vor
Vernichtung bewahrt die Erbstatthalter von Tetovo (türkisch
Kalkandele) und Üsküb/ die Bnider Abdurrahman Pascha und
Avdi Pascha, sowie die Herren von Prischtina und dem Kosovo-
polje, Abdurrahman und Jaschar Pascha.- Die Pascha von Üsküb
und Tetovo wurden im Jahre 1843 aus Anlaß eines zwischen
ihnen ausgebrocheneu Zwistes, welchen sie durch einen Privat-
krieg austragen wollten, nach Konstantinopel benifen ; es wurde
ihnen die Verwaltung ihrer alten Lehensbezirke aberkannt und
sie selbst in Kleinasien internierf.
' Griesebacli, Reise durch Ruiuelieu, II, S. '2i>0, erwähnt im Jahre
1843 diese Familie.
- Konsul V. Hahn sagt (im Jahre 1858 in seiner „Reise von Belgrad
nach Salouik") von der Familie : „Sie beteiligte sich bei den verschie-
xlenen Bewegungen der Landarif^tokratie gegen die neue Ordnung der
l)inge mid verlor nicht nur ihre Herrschaft, sondern auch den größten
Teil ihres Privatvermögens. Die einzelnen Familieuglieder kamen dabei
um oder starben im Elend.
Diese Familie stammt aus dem in der Nachbarschaft von Prizren
gelegenen I)orfe Dschinitsch (richtig Dschinaj oder Dschonaj) und war
vor etwa 100 Jahren (zirka 1760) nach Nowo Brdo übersiedelt, wo sie
sich alsbald an die Spitze schwang.
Reschid Bey verlegte seine Residenz nach GOan und gründete
dieses Städtchen.'*
Im Jahre IbOT, als der französische Reisende H. Pouqueville auf
der Reise von Travnik nach Janina hier durchpassierte, war Malik Pascha
der Chef der Familie und Gouverneur von Prischtina und dem Kosovopolje,
sein Bruder Mustafa Bey residierte in (iilan. (Voyage de la (Irece, III, 166.)
23
354.
Aucli die Fendallierren von l'risclitina wurden seitens der
türkischen Keg'ierang aus dem angestummten Sit/.e ihrer Familie
entfernt, denn die Enkel des obenenvälmten Jaschar Pascha von
Prischtina sind in Konstantinopel aufgewachsen und haben dort
ihren stiindigen Wohnort.
Nachdem so die bedeutenderen Dynasten in Allxmien ihrer'
Macht entkleidet waren, ging die Konstantinopler Regierung
daran, an die Stelle der bisherigen feudalen Venvaltung die neu-
adoptierte zentralistisch-bureaukratische zu setzen. Der nördliche
Teil Albaniens wurde in ein Verwaltungsgebiet zusammengefaitt.
welches seine Zentralstelle in Monastir hatte und an dessen Spitze
der „Rumili-Valissi" stand; dieses Ejalet Rumili ^^nlrde durch
den kaiserlichen Hattischerif vom 6. Rebiul-ewel 1252 (1836)
aus folgenden Territorien gebildet:
Skutari, Prizren, Ipek waren jedes ein sogenanntes Liwa
(Kreis) und standen unter einem General — gewöhnlich Ferik —
der regulären Armee ; Prischtina, Üsküb, Tetovo standen unter
einheimischen Paschas und gehörten bald zum Ejalet Rumili.
bald zmn Ejalet Sofia ; Kavaja mit Durazzo, Tirana, Pekin, El-
bassan, Mat, Dibra, Gora und Mokra, Korea und Starova gehörten
als Bezirke zum Liwa Ohrida, an dessen Sjntze ein Kaimakam
des Rumili Valissi amtierte ; Monastir und sein Gebiet wurden
direkt vom Wali verwaltet.
Der südliche Teil Albaniens bildete das Ejalet Janina ;
es umfaßte die Kaimakamlik Berat, Argyi'okastro, Arta und die
um Janina liegenden Bezirke ; auch Thessalien gehörte zeitweise
als Kaimakamlik zum Ejalet Janina.
Die Einhebung der Steuern war den Wali überlassen ; die
Unüage und Eintreibung der Steuern erfolgte nicht direkt durch
stiiatliche Organe, sondern im Wege der Steuerverpachtung (tür-
kisch Iltisam). Die Steuern einer Provinz wurden an einen pri-
vaten Unternehmer für ein oder mehrere Jahre um eine Pausehal-
smnme verpachtet, welche derselbe direkt an den Staatsschatz in
Konstantinopel abzuluhren hatte ; in welcher Weise dann dieser
Steuerpächter die Steuei-n bemaß und umlegte, wie er sie einhob,
darum bekümmerte sich die Staatsverwaltung nicht weiter. Sehr
35.:
liäulig waren die Wali selbst die Steuerpik-liter : so hatte im Jahre
1833 der Wali Mahmud Hamdi Pascha die Staatseinkünfte des
Ejalet Janina für ein Jahr gepachtet, in den Jahren 1842 bis
1844 hatte sie der Wali Nuri Osman Pascha 3 Jahre lang in
Pacht. Man kann sich leicht vorstellen, zu welchen Übelständen
es führen muÜte, wenn das Amt eines Generalgouvernears, der
unumschränkt über alle Machtmittel der Staatsgewalt veifügte,
mit dem Privatgeschäfte eines Steuerpächters, welcher seinerseits
aus seiner Spekulation den möglichst großen Gewinn er/ielenAvollte,
in einer und derselben Person vereint war.
Ein türkischer Staatsakt, der Hattischerif von Gülchane,
charakterisiert das System mit diesen Worten: „Dans ce Systeme
Tadministration civile et fhianciere d'une localite' est livree ä
larbitraire d'mi seul homme, c'est ä dire quelque fois ä la mairi
des fer des passions les plus violentes et les plus cupides: car
si ce fermier n'est pas Ijon, il n'aura d'autre soin que celui de
son propre avantage.",
Diese Verhältnisse waren wenig geeignet, in der Bevöl-
kermig Albaniens die Überzeugung hervorzurufen, daß sie bei
der Ersetzung der erblichen, feudalen Gouverneure durch amovible.
vom Zentrum des Reiches in allem abhängige fremde Funktionäre
einen guten Tausch gemacht hatten.
Die Ideen über die Keform der Verwaltung des tüi'kischen
Kelches, welche dem Sultan Mahmud unklar vorgeschwebt hatten,
erhielten eine präzise Formulierung durch einen Staatsakt seines
Xachfolgers Sultan Abdul Medschid, welcher unter dem Namen
., Hattischerif von Gülchane" bekannt und vom 3. November 1839
datiert ist. Dieser Staatsakt ist besonders für zwei Zweige der
Verwaltung der Ausgangspunkt einer Reihe von neuen Ein-
führangen, für die Wehrverfassung und für das Steuerwesen des
Reiches. Das kaiserliche Patent verfügt daiüber: „II est ne'ces-
saire d'etablir des lois pour regier le contingent que devra
foumir ehaque localite selon les necessites du moment et pour
reduire ä 4 ou 5 ans le temps du Service militaire." Femer :
23*
356
„II est m'cessaire que desoraiais chaque membre de la
societe Ottomane soit taxi; pour une quotite d'impöt determinre
en raison de sa fortune et de ses facultes et que rien au-del;i
puisse etre exige de lui."
Das angekündigte \\elirgesetz ei-schien unter dem 6. Se])-
tember 1843.
Die Steuerverwaltung wurde den Gouverneuren abgenom-
men und einem gesonderten Personale von Steuereinnehmern
tibertragen, welche vom Finanzministerium in Konstantinojiel
geleitet werden. Es wm-den als neue Steuern eine Viehsteuer
(türkisch Agnam vulgär Dscheleb genannt) und eine Haus- und
Gehöftesteuer (türkisch Vergü) emgefühi-t und der Zehent, welcher
l)isher von den Spahi eingetrieben worden war, fortan für den
Staatsschatz erholjen.
Der Hattischerif von Gülchane wurde am 4. Januar 1840
in Skutari durch einen von Konstantinopel entsandten Spezial-
kommissär publiziert. Die Konstantinopler Regienmg begnügte
sich jedoch vorläufig mit der Verlesung dieses kaiserlichen Paten-
tes und sah davon ab, die neuen Gesetze, welche in dessen Ver-
folg erlassen worden waren, in Albanien zur Geltung zu bringen.
Emin Pascha, der Sohn des Großwesiers Mehmed Resehid
Pascha, des großen Anhängers der zentralistischen Ideen des
Sultans Mahmud, war in der Zeit vom März 1881 bis Oktober
1833 und vom November 1836 bis September 1837 Wali in
Südalbanien gewesen, und getreu den Ideen seines Vaters und
gleich demselben ein Feind der Albanier, hatte er getrachtet,
die Soldatenaushebung und die anderen Neuerungen, welche
Sultan Mahmud anbefohlen hatte, in Südalbanien mit Gewalt
durchzusetzen. Diese Maßregeln hatten die im früheren Abschnitte
erzählten Aufstände von 1833 und 1834 hervorgerufen. Im
Jahre 1837 brach, durch Emin Paschas Verwaltung provoziert,
al^ennals ein Aufstand unter Führung des Ali Bei Frakula in
der Musakija und in den Bezirken Berat und Valona aus. Die
Konstantinopler Regierung sah ein, dal'» das zu scharfe Vorgehen
Emin Paschas nicht am Platze sei, sie berief ihn al) und verzichtete
vorderhand darauf, die Reform in Südalbanien einzubürgern.
857
So blieben für Albanien der Hattisclierif von Gülchane
sowie die auf seiner Grundlage erlassenen neuen Gesetze während
der Jahre 1839 bis 1844 ohne Anwendung.
Bei einem wiederholten Versuche, in Noi-dalbanien die
neuen Wehr- und Steuergesetze einzuführen, erhob sitli in jenen
Provinzen ein allgemeiner Widerstand gegen die zcntralistische
l^olitik der türkischen Regierung. Trotz der Entfernung der
feudalen Familien von der Regierung der einzelnen Distrikte
und der U])ernahme der Verwaltung durch die Bureaukratie der
Zenti'alregierung fügte sich die Bevölkeiaing keineswegs dem
Zenti-alismus. Die Opposition wider den Zentralismus und das
]"]intreten für die individuelle Autonomie Albaniens und dessen
autonomistische Einrichtungen, welche früher von den wenigen
feudalen Familien in ihrem eigenen Interesse unterhalten worden
waren, wurden nun von den breiteren Schichten der städtischen
Bevölkerungen als Trägern dieser Ideen aufgenommen. Die
Bewegung kam in einer Reihe von lokalen ]^]rhebuiio-en gegen
die zentralistische Verwaltung zum Ausdruck.
Im September 1839 verjagte die Bevölkerung von Prizren
den Gouverneur Ismet Pascha. Der Rumili Valissi stellte an den
Kapetiin der Mirditen das Ansinnen, die Shidt Prizren mit seinen
^lirditen für die Konshintinopler Regierung zu besetzen ; da der
Kapetan es verweigerte und der Statthalter selbst über keine
genügenden militärischen Kräfte verfügte, so gab die Regierung
nach, liel.i die Provinz von Prizren ungestraft und erfüllte einen
Teil der Fordenmgen der Bevölkerimg.
Im Jahre 1844 brach in Üsküb. Tetovo und Prischtiua
ein Aufstand aus. welcher gegen die zentralistische Regienings-
politik, gegen die Aushebung von Rekruten für das stehende
Heer und gegen die neuen Steuern gerichtet war. Zwischen
Uskül) und Köprülü sanmielte sich unter Kommando des Derwisch
Aga Zara ein albanisches Heer von etwa 10.000 Mann; der
Rumili Seraskeri (Korpskommandant von Monastir) Reschid
Pascha wurde l)eauftragt, die Rebellion niedei'zuschlagen. Der
General Omer Pascha Frenk (seinerzeitiger österreicliischer
Grenzerfeldwel^el Michtiel Lattas mid späterer Serdar Ekrem)
.358
schlug beim Dorfe Kaplan die ADjunier uud nahm I'slib ein.
Darauf okkupierte der General Haireddin Pascha Tetxjvc »Anfang
Juli 1844 ergab sich auch Prischtina an den Rumili fr^raskeri,
und danu't konnte der Aufstiind als lieendet angesehen erden.
Bei der liekümpfung der Aufständischen hatte der Kajxiin der
Mirditen Bib Doda mit einem Kontingente der Seinen le ihm
voi-geschriel)ene Heere.sfolge geleistet und sich sehr erdient
gemacht. Er wurde vom Serasker wiederholt ansge/eichii, imd
überdies verlieh man ihm einen Ehrensäbel nebst einöi Paar
Pistolen.
V(m Prischtina wurden die 'rru})pen nach Djak*a und
Pri/<ren gefülii-t; diese Bezirke hatten sich dem Aufstaue nicht
angeschlossen ; die Truppenkommandanten nahmen eiu^e als
Oppositionsliäupter })ekannte Persönlichkeiten fest und vrfügt^u
überall die Aushebung von Kekrutcn. Sodann wurde dasilaupt-
([uartiei- nach Tetovo verlegt; von hier aus initernahm 'eneral
Haireddin Pascha eine Expedition nach Dibra und Mcia, in
deren Verlauf er blutige Kämpfe /m bestehen hatte. Die dinpro-
nu'ttiei'ten Führei' dei' Dil)i-aner flüchteten nach Skutari, m von
du das Ausland /-u gewinnen; sie wurden jedoch in ^kutari
festgenommen.
Der erbliche, feudale Gouverneur von Dibra, Hakki 'uscha,
aus der Familie der angestammten Pascha von Dibra, wixle bei
dieser Gelegenheit aus Dibra entfernt; obwohl er bei Eu-ücken
der kaiserlichen 'J'nippen auf ihrer Seite stand, wurde r trot/,-
dem beschuldigt, im geheimen die Widerspenstigkeit d* Alba-
nier gegen die Konstantinopler Regienmg geschürt /.u i laben ;
er WTirde am 28. Oktober 1844 verhaftet imd nach Kostiinti-
nopel abgeführt.
In Diljra wurden Rekruten aiLsgehoben, und es wnle für
alle Bezirke mit Ausnahme Skutaiis die Entwaffnung anbtohlen.
Der inzwischen eingetretene \\'inter machte weiteren Opeitioneu
ein Ende.
Im Jahre 184.") geriet der Bezirk von Djakova i Auf-
ruhr; das Jahr zuvor hatte der Rumili Serasker das V'affen-
tragen verlioten. der Bezirk A\ollte sich jedoch dem 'erböte
359
nichtfügen. und die Mulissoren (CTel)irgsbciuern) stimnielten sich
iinte Führung ihrer Chefs Binuk Ali und Sokol Aram; der
Aut^md dehnte 'sich aus auf die Landschaft Reka und auf die
Stänne Bitutsch. Gaschi. Tropoja und Krasnitsch.
Der Runiili Serasker bekämpfte diese Erhebung haupt-
sächch mit den Iriegulären. welche die ül)rigen Bezirke Alba-
nien-steilen muUten; es waren zirka 3000 Mann aus Skutari,
vorvegend katholische Malissoren der Stämme Hoti, Schkreli.
Kiislati. Retschi, Lohja und Postripa, ferner Mirditen und
-Mutiner. Die Aufständischen bezilierten sich auf zirka 8000
Man : sie verjagten die Garnison aus Djakova. Anfang Juni
nahien die kaiserlichen Truppen Djakova wieder ein. und die
Irreuhlren rückten über Junik in der Landschaft Reka gegen
das i*ebu'ge vor: die Revolte hatte im Anfang einige Erfolge,
als ber die Irregulären durch die kaiserlichen Truppen mit
Gesüützen verstilrkt Avurden. konnten sie den Gebirgspaß Cafa
Mona in Bitutsch besetzen, und nachdem die Rebellen am
l. Jli hier zersprengt waren, marschierten die Truppen in
Gasoi und Krasnitsch ein.
Vm die Aufrührer total zu erdrücken, ordnete der Serasker
an. al.) weiter Irreguläre von Skutari aus jene im Rücken fassen
sollt», um ihnen jeden Rückzug abzuschneiden: die Maliasoren
der stamme Schala und Schoschi und Ali Bey von Gussinje
mit inem Kontingente von Gussinje. Flava. Vassojevic und Kuci
füliy.n diese Operationen glücklich durch, so daß am 0. Juli
alle Vulständischen sich ergaljen.
Der Serasker nahm verschiedene kompromittierte Personen
aus Djakova fest und setzte dort die Stellung durch; er ent-
sandt den Kapetan der Mirditen mit den Irregulären von Mir-
ditti. Mafia imd Tetovo in die Gebirgstäler, um auch unter den
Malworen Soldaten auszuheben.
Die Erfolge der türkischen Zentralisierung waren jedoch
nur ;anz ephemere : solange eine starke türkische Truppenmacht
anwsend war. konnten einige Soldaten konskri])iei-t und einige
Steiu-n mit Gewalt eingetrielien werden : sobald jedoch der Wali
odeiSerasker von Rumili nach seinem Amtssitz Monastir zurück-
360
Icehi-te, traten die früheren Zustände ein. Die Provin/^en Skntari.
Djakova und Dibra l^eliielten ihre alten Verwaltungsnormen und
unterwarfen sich nie vollständig dem Wehr'gesetze von 1843
und den neuen Steuergeseticen ; die Konstantinopler Regierung
begnügte sich, wenn diese Provinzen den äußeren Schein der
Ergebenheit und l nterwüi-figkeit wahiien und nicht in offene
Erhebung gegen die Regieiiing ausbrachen.
Mehr Erfolg als in Nordalbanien hatte die türkische Regie-
nmg in Südalbanien, als sie daselbst neuerdings die Stabilisierung
ihrer zentralistischen mid gleichfönnigen Venvaltung A^ersuchte.
Im Mär/. 1845 langte in Janina ein kaiserlicher Ferman
ein, welcher für das Ejalet die Durchlühi-uug des Gesetzes über
die Trennung der Steuerverwaltung von den Machtbefugnissen
des Gouverneurs vorschrieb ; dieser Fennan wurde indes niclit
befolgt. Es wurde daher im Apiü des nächsten Jahi-es (184^»)
der Korpskonunandant von Monastir (Rmnili Serasker) Melimed
Reschid Pascha nach Janina mit dem Auftmge entsandt, die
neue Venvaltung dort einzurichten. Er führte sohin das Wehr-
gesetz und die neuen Steuern ein, setzte die gemischten Medsch-
lisse ein und verbot das Waffentragen. Solange der Rumili
Serasker mit seinen Trupj^en :m Ejalet weilte, gingen die
Sachen gut; als er jedoch abzog imd der Wali Hatiz Pascha
allein blieb (es war dies der Kommandant der türkischen Armee,
welche am 24. Juni 1839 von den Agvptern ])ei Nisibiu in
Mesopotamien geschlagen worden war), brach der Aufstand gegen
die verändei"te Verwaltungsform aus.
Im Juli 1847 wurden die Regierungsorgane, welche die neue
Schafsteuer (Dschele))) einheben wollten, in der Landschaft Kur-
welesch von den unter der Leitung des Zeinel Aga Dscholeka
aus Kuci zusammengerotteten Albanern vertriel)en. Der Auf-
stand ergiiff bald die ganze Ljaberi (Bezirke Valoua. Delvino.
Argyrokastro). Als es Zejnel Aga Dscholeka gelungen war. sich
der Stadt Delvino zu bemächtigen, erhoben sich auch die Tscha-
meri (die Bezirke Filat. Aidonat und Margariti) sowie die Toskeri
(Bezirke Berat. Tepelen und Premet) gegen die aufoktroyierte
Verwaltung. In der Toskeri Itefand sich Rapo Hekali aus der
361
Musakiju au der Spit/.e der Aufständischen, es gelang ihm, sich
der Stadt Berat yai bemächtigen und die Garnison in der Zita-
delle einzuschließen. E])enso gelang es dem Zejnel Aga Dscho-
leka, die von Janina Avider ihn aufgebotenen zwei Bataillone zu
schlagen und in Ajrgyrokastro einzuschliel-ien. Die Koiistauti-
nopler Regierung beauftragte den Kumüi Serasker Imnichor
Mehmed Emin Pascha — sein Vorgänger Reschid Pascha war
am 25. Januar 1847 in Monastir gestorben — den Aufstand
zu dämpfen ; während er selbst sich vorbehielt, von Monastir
auf Berat zu rücken, disponieiie er, dal.) eine andere Truppen-
abteüung miter Zaim Bey, Kommandanten von Kastoria, gegen
Argyrokastro operieren solle. Zejnel Aga Dscholeka wul.lte das
Koi-ps Zaim Beys im Juli 1847, bevor letzterer seine Vereini-
gung mit den in Argyrokastro stehenden kaiserlichen Truppen
bewerkstelligen konnte, zu schlagen und schlol.) darauf die
Tmppen in Argyrokastro noch vollständiger ein. Eine zweite
Abteilung von 2ö00 Mann, welche aus Thessalien zum Entsatz
der in Argyrokastro eingeschlossenen Truppen heranmarschierte,
wurde von den Albaniern am 28. August bei dem Dorfe Doliani
überfallen und nach Janina zm-ückgeworfen. Zejnel Aga Dscho-
leka hatte den ^Veg nach Janina offen und hätte die Stadt
überrmnpeln können. Doch hielten ihn die für die Albanier
migünstigen Nachrichten aus Berat in der Ljaberi fest. Rapo
Hekali hatte die Belagerung der türkischen Truppen in der
Zitadelle von Berat aufgeben müssen, da er durch Eintreffen
der Truppen des Rumili Sera.sker in Gefahr geriet, seinerseits
eingeschlossen zu werden
Als Mehmed Pascha selbst mit 10 Bahiillouen in Berat
erschien, zei-streuten sich die ..AJbanier aus der Toskeri, ohne
weiteren Widerstand zu leisten. Durch einen kühnen Gebü-gs-
marsch rückte Mehmed Pa.scha unvermutet schnell und leicht
in die Ljaberi ein, und diese Operation demoralisierte die Scha-
ren des Dscholeka derartig, dal.) auch sie sieh verliefen.
Der Serasker nahm zahlreiche Verhaftungen unter den
Xotabeln Südalbaniens vor: Kiipo und Hamid Hekali aus Berat,
zwei Söhne und zwei Xetfen des* Ismail Bey Vljoi-a aus Valona.
362
L weis Va.schari und drei Söhne des Tahir Abliasi aus Tei)elen,
'Jahir Bey aus der Familie Kaiilau Pascha in Ai"gyrokastro,
Abdul Bey Koka, Tselio Pitschari und Suljo Kalapoda aus
Delvino. Alisot \md Ahmed Dino aus Filates, Tahir Tschapari aus
Mai^ariti und noch eine i^roUe An/,ahl Lente aus den unteren
Klassen wurden eingezogen; 16 Führer des Autstandes wurden
in Konia in Anatolien interniei-t, die üljrigen Teilnehmer erhiel-
ten durch einen kaiserlichen Ferman Amnestie.
Des Zejnel Aga Dscholeka konnten die Behörden nicht
habhaft werden, er ergab sieh später gegen Zusicherung voller
Amnestie und w^irde von der Regierung als Kommandant irre-
gulärer Truj)pen verwendet; als solcher fiel er im Feldzuge
wider Montenegro im Jahre 1852.
E,ax)0 Hekali starb im Gefängnisse /,u Monastir.
Der Öerasker fühi-te in den aufständischen Bezirken die
Rekrutenaushebung durch und kehrte zu Ende des Jahi'es 1847
nach Monastir zurück.
In den zwanzig Jahren, welche ZAvischen dem türkisch-
russischen Kriege von 1858 bis 1856 und den ki-iegeri sehen
Verwicklungen von 1875 bis 1878 lagen, baute die Türkei ihre
neue innere Verfassung und die Organisation ihrer Verwaltung
aus. Die im Hattischerif von Gülchane ausgesprochenen Prinzi-
pien AATirden durch ein zweites kaiserliches Patent — den
Hattihumajun vom 18. Februar 1856 — detailliert ausgeführt,
und im Sinne dieses kaiserliehen Patentes wurden im Verlauf
der Epoelie sukzessive Spezialgesetze ausgearbeitet, welche die
Verwaltung der Provinzen, die Organisation der Gerichte, das
Schulwesen, die Steuern regelten. Die ganze Gesetzgebung ist
von dem gleichen zentralistischen und bm'eauki-atischen Geiste
inspiriert und erfüllt, welcher die ei-sten Schritte des Sultans
Älahnmd II. geleitet hatte.
In Albanien Avußte die neue Verwaltung, olnvohl sie in
jener Periode durch keine größeren Aufstände in ihrem Funktio-
nieren gestört wurde, dennoch nicht die Bevölkenmg von den
363
\ urteilen dei- müdenien Geset/.o-ebiin^- zu übeiVvOugen und für
sieh zu gewinnen. Bin sehr komjjetenter Autor gibt, von Albanien
sjj rechend, folgendes Urteil uli: ,,0n reste convaincu. quen
uucune autre i)roYince des Etats euro])e'ens du Sultan le gouvenie-
ment n*a montre' plus d'incurie et d'ignorance des besoins des
populations et de ses propres interets. II semble, qu'il ait pris
ä tache de proToquer de ce eöte' la desaffection de ses sujets, et
Ton peut affirmer. (jue Te'tat deplora))le de TAlbanie est en grande
partie Foeuvre de ses fonctionnaires. '
In Ausfühning des Gesetzes vom Jahre 1865 über die
Organisation der inneren politischen Verwaltung wurde Albanien
in mehrere Wilajet geteilt : in das Wilajet Monastir, das Wilajet
Janina. das Wilajet Skutari ; mit dem letzteren \^T^irden verschie-
dene Versuche gemacht, indem man es nach einigen Jahren wieder
^\ie früher als Ejalet dem Wilajet Monastir unterordnete, nachher
jedoch neuerdings zum selbständigen Wilajet erhol). Ebenso
wurde mit dem nordöstlichen Teile Albaniens, den Paschalik
Prizren, Ipek. Prischtina und Usküb. herumexperimentiei-t : sie
waren bald als eigenes Wilajet Prizren formiert, bald bildeten sie
Teile der Wilajet Xisch oder Monastir oder Kosovo.
In keinem der albanischen Wilajet konnte der gesamte
Komplex der neuen Verwaltungsgesetze vollständig und effektiv
in W irksamkeit treten, in den meisten Verwaltungsbezirken hatten
die Gesetze nur eine nominelle Geltung, in vielen nicht einmal
diese. Im Sandschak Skutaii ^\alrden die Konskription und die
neuen Steuern nie eingeführt ; die ganze Bevölkerung einschließlich
der ( 'bristen leistet im Kriegsfalle Militärdienste, an Steuern wer-
den bloß die vor der A'erwaltungsreform bestandenen Steuern
gezahlt.
In den Sandschak Ipek (dem ehemaligen Sandschak Du-
kadschin ) und Pnzren sind die Konskription und die neuen Steuern
nominell zwar eingeführt, es werden indes nur soviel ßekniten
gestellt und nur soviel Steuern gezahlt, als die Bevölkerang
freiwillig leistet, was keineswegs den Stcmdesregistern und dem
Steuerkataster entspricht. Ebenso existieren in jenen beiden Städten
' Enurelliiirdt. Lii Tiiriiuif' et le Tauzimat. II. iMö.
364
die orgunisiitionsgemiiDen Strufgericlite, doch ist deren Wirk-
Siimkeit eine beschränkte, y-uhh'eiche strafbare Handlungen bleiben
ihrer Jurisdiktion ent/.ogen.
Im Sandschak Dibra werden wohl einige Relmiten gestellt,
im allgemeinen kann aber weder die Konskription noch die Steuer-
pflicht /,ur Geltung gebracht werden. Ebenso konnte in Dibra nie
das Gerichtswesen organisieii werden.
Im Sandschak Elljassan wird die Konskription teilweise
durchgeführt, die Wirksamkeit der Steuer- und Gerichtsbehörden
ist jedoch zum größten Teile nur eine nominelle.
In allen erwähnten Bezirken mul.) überdies ein L nterschied
gemacht werden zwischen den Städten, den Dörfern der Ebene
und den Gebirgsdörfern, gleichwie er in früheren Zeiten in Schott-
land /.wischen „lowland" und „highland" herrschte. Das Gesagte gilt
bloß für die „lowlands" dieser albanischen Bezirke ; die „highlands"
— in Al))anien Malssija genannt — nelimen eine vollständige
Ausnahmsstellung ein. Die Hochlande sind der Konskiiption nicht
imtervvorfen, die Hochländer leisten jedoch im Kriegsfalle Heeres-
folge als Irreguläre. Die neuen Steuern wurden auf die Hochlande
nicht ausgedehnt, die meisten hochländischen Bezirke zahlen gar-
nichts, andere einen geringen Tribut. Die türkischen Gerichte üben
die Jurisdiktion in den Hochlanden nicht aus, und die staatlichen
Justizgesetze haben dort keine Geltung ; die Hochlande haben ihr
eigenes Gewohnheitsrecht, und dieses wird von den Hochländern
selbst gehandhabt. Wenn auch die Hochlande in den Rahmen
der neuen Provinzialorganisation eins'efüjft sind, so haben sie
demungeachtet innerhalb derselben ihre alte autonome Organisation
behalten, welche sie vor Einführmig der neuen Verwaltung be-
saßen, und sind nicht den anderen Bezirken assimiliert woixlen.
Wie aus dieser kurzen Darstellung ersichtlich ist, blieb als
Rest der einstigen inneren Organisation des türkischen Reiches
allein die Autonomie der albanischen Hochlande übrig.
Die Hochlande, Avelche zum Wilajet Skutari gehören, sind
zum größten Teile von Katholiken bewohnt; gegen sie richtete
sich zuerst das Bestreben der türkischen Regiening. die Autonomie
abzuschatten und an ihrersüitt die allgemeine zenti"alistische Ver-
365
Wiiltmig der türkischen Jiui-eaukratie /m 8tci])ili.siei'en. Die Hoch-
länder verwalteten sich ohne Einflulhiahnie der türkist-hen Re-
gierung, jeder Stamm durch seine eigenen Chefs, welche eventuelle
Verfüsuno-en der Keu'iening direkt vom Gouverneur von Skutari
erhielten. Der Wali Menemenli MiLstafa Pascha, welcher von 185G
bis 1858 die Provinz^ Skuüiri verwaltete, führte eine neue Organi-
sation für jene Stämme, welche die nächsten auv Stadt Skutari
waren, ein, die bestimmt war, dieselben in ein engeres Abliängig-
keitsverhältnis /ai bringen. Die Häuptlinge dieser Stämme mußten
sich fortan in Skutari /u einem Verwaltungsj-at vereinigen, an
dessen Spitze ein vom Gouverneur ernannter Präsident stand, der
nicht aus den Hochländern gewählt wurde, sondern aus den
Notabein der Stadt Skutari und immer Mohammedaner war. Den
Stämmen wurde die Berechtigung, ihre Angelegenheiten inner-
halb des Stammes durch die eigenen Chefs zu entscheiden, ge-
nommen, und ihre Befugnisse wurden dem neuen Konseil, welcher
..Kommission der Berge von Skutari" (türkisch Schkodiu Dschibali
Kommissioni oder kurzweg Dschibal. d. i. die Berge) hiel), vor-
behalten.
Ob/.war diese Organisation noch immer die äußere Form
einer Autonomie wahrt, so ist sie nach ihrem inneren Wesen
dennoch eine Beseitigiuig der Autonomie ; denn der in Skutari
sich vereinigende Koiiseil ist nicht frei, wie es früher die Konseils
in den Hochlanden waren, sondern durch den Prilsidenten domi-
niert der Gouverneur im Konseil.
Die unter dem Xamen „Mirdita" bekannte Gruppe in den
zur Provinz Skutari gehörigen Hochlanden hatte eine alther-
gebrachte Organisation, vermöge welcher an ihrer Spitze sich ein
Oberhäuptling befand, welcher den Titel „Kapetan" führte und
zum. Sultcin, beziehungsweise dem Gouvemem* von Skutari in
einem reinen Va.stdlenverhältnis stand.
Da die Autonomie der albanischen Hochlande in Mirdita
am stärksten ausgeprägt war, wurde diese aniie Landschaft das
Objekt der hartnäckigsten und schonungslosesten Nivellierungs-
sucht der türkischen Bureiiakratie. Der vom Sultan Alxlul Medschid
mit dem Pascharange ausgezeichnete Kapeta n Bib Doda starb im
300
Jahre 18G8 mit Hinterlassung eines aclitjährigen Sohnes; dersell^e
war der legitime Kapetan der Mirditen, aber wegen seiner Un-
mündigkeit natürlich verhindert, die väterliche Erbschaft anzu-
treten. Die Grelegenheit erschien der türkischen Verwaltuni; tfünstitr.
um mit der Autonomie Mirditas aufzuräumen. Der unmündige
Prenk, Sohn des Bib Doda. wurde nach Konstantinopel ge])racht.
wo er bis 1870 verblieb; Mirdita wurde zum Kajmakamlik gemacht
und sollte nach dem allgemeinen Verwaltungsgesetze vom Jahre
1865 imd nicht mehr nach seinem alten, autonomen Recht
administriert werden. Um die Neuerung leichter einzuführen,
wurden in den ersten Jahren Agnaten des verstorbenen Kapetans
zum Kajmakam bestellt, zuerst Kapetan Dschon Marku, dann
Kapetan Kol Prenka ; sj^äter wurden Mohammedaner, welche keine
Mirditen waren, zum Kajmakam ernannt. Hajdar Aga Beleku aus
Kruja und Reschid Bey Buschatli aus Skutari. Die Hochländer
von Mirdita wollten jedoch diese ihnen aufgezwungenen Kajma-
kame nicht akzeptieren, verweigerten ihnen den Gehorsam und
verlangten unter die Herrschaft des jungen Kapetan Prenk Bib
Doda zu kommen. Auch als derselbe im Jahre 1876 von Kon-
stantinopel nach Skutaii zurückkehrte, wurde ihm von der tür-
kischen Regierung die Verwaltung Mirditas nicht überlassen,
sondern Denvisch Bey von Prizren zum Kajmakam erhoben.
Der Konflikt verschärfte sich derart, dal.) er im Jahre 1877
zu einer militärischen Operation gegen JVIirdita führte. Obwohl
Kapetan Prenk sich im Jahre 1878 mit der türkischen Regierung
wieder versöhnte, wurde ihm auch jetzt nicht die Verwaltung
Mirditas anvertraut, sondern sukzessive Jussuf Aga Sokoli von
Skutari, der Oberst Raschid Bey, Mahmud Aga von Podgorica
zu Kajmakamen ernannt, doch konnte keiner von ihnen seinen
Verwaltungsbezirk betreten .
Kapetan Prenk Bib Doda wurde im Januar 1881 von der
türkischen Regierung gewaltsam aus Albanien entfernt, der Konflild
mit Mirdita wegen Anerkennung seiner traditionellen Autonomie
dauert indes fort, und die türkische Verwaltung ist nicht im
Stande, die aufgeregte Landschaft zu beruliigen und geordnete
Verhältnisse darin zu schaffen.
o67
In dem an Skuturi angren/enden nürdöstliclien Teile Al-
baniens, welcher die Paschalik Ipek und Frieren bildete, ist di6
Malssija (Hochlande) von Mohanniiedanern bewohnt. Auch diese
wehrten sich nicht minder energisch als ihre katholischen Lands-
leute gegen die nivellierenden und zentralisierenden Bestrebungen
der türkischen Verwaltung ; sie traten immer für die folgenden
drei Forderungen ein:
1. Die tüi-kischen Regierangsorgane sollten auf dem Gebiete
der Malssija keine Amtshandlungen vornehmen, solche seien den
eigenen Häuptlingen vorbehalten.
2. Befreivmg von der Stellung von Rekruten für die regu-
läre Armee unter Wahrung der althergebrachten Heeresfolge im
Kriegstalle.
3. Befreiung von den Steuern des Reformsteuersystems.
Im September 1864 kam es zu einer kleinen aufständischen
Bewegung der Hochlande von Djakova, welche auf die Gewährung
dieser Forderungen seitens der Behörden abzielte. Nazif Pascha^
der Generalgouverneur von Monastir, welcher auf dem Schauplatz
der Ereignisse erschienen war, trachtete, da er zu einer gewalt-
samen Unterdrückung der Bewegung zu schwach war, die rnzu-
friedenen auf gütlichem Wege zu beruhigen, und die Hochländer
erreichten, daß die türkische Verwaltung sich foiiab möglichst
wenig in ihre xVngelegenheiten einmischte.
Die Mißbräuche in der Verwaltung führten zu neuen Er-
hebungen, welche im September 1866 in den Gemeinden Ostrozub
und Palusa ausbrachen und vom Gouverneur von Prizren dm'ch
Versprechungen und Vertröstungen beigelegt wurden.
Das schlechte Funktionieren der Verwaltung sowie die
augenscheinliche Schwäche der Regierung erzeugten einen anar-
chistischen Zustand im Ejalet Prizren, der sich schließlich zu
einer gefährlichen Bedrohung der christlichen Bevölkerung zu-
spitzte. Zusanunengerottete Banden — zumeist Hochländer aus
den Gebirgen mn Djakova — überfielen die von Christen be-
wohnten Dörfer bei Djakova und Ipek, brannten die Gehöfte
nieder und plünderten die Habe der christlichen Bauern.
Im November 1866 entsandte die türkische Regierung den
368
Marschali Seiini Pascha von Monastir und den Bi-igadegeneral
jMahmud Hamdi Pascha nach Pi-i/,ren. nm Ordnung /.n schatten.
jVLihmud Pascha gmg entschieden und energisch Tor: er ver-
folgte die rnruhestifter bis ins Gebirge von Krasnitsch, schlug
sie wiederholt und nahm gegen 200 der am meisten kompromit-
tierten Personen fest ; sechs lieü er erschienen. Von Djakova
marschierte er nach Ipek. um auch dort die Autständischen
niederzuwerfen. Sein energisches Vorgehen gegen Mohammedaner
/um Schutze von Christen mitlliel jedoch an vielen Stellen ; der
Marschall Selim Pascha l^erief ihn aus Ipek ab und kehi-te mit
ihm Ende Januar 1807 nach Monastir zurück, wobei er die von
]Mahmud Pascha festgenommenen Häupter der Revolte gefangen
mit sich führte.
Der Abzug des Generals Mahmud Pascha war für die Auf-
ständischen das Signal, sich von neuem zu erheben : die Haupt-
rädelsfühi-er Binak Ali Bajrakdar von Krasnitsch und Schakir
(.'ur von Djakova waren dem strafenden Arm Mahmud Paschas
entgangen und stellten sich aljermals an die Spitze der Bewegung.
Im Monat März 1867 mußte die türkische Regieining Mahmud
Pascha neuerdings nach Prizren entsenden : er erhielt indes nui-
eine unzureichende Militärmacht, und deswegen sowie durch die
früher gemachten schlechten Erfahrungen gewarnt, trat er niclit
aktiv auf; seine Anwesenheit in Prizren genügte jedoch, die Be-
wegung in Schranken zu halten. Infolge des Aufstandes, welchen
zu jener Zeit die Christen auf Kreta gegen die tüi-kische Re-
sierung inszenierten, waren die türkischen Regierungskreise nicht
christenfreundlicli gestimmt und nicht ge^villt, die mohammeda-
nischen Untertanen um der Christen willen streng zu l^ehandeln.
Mahmud Pascha wurde daher nach zwei Monaten nach Konstanti-
nopel berufen, und es wurde beschlossen, eme Koumiission nach
Prizren zu delegieren, welche auf gütlichem Wege das unljot-
mäßige Nordostalbanien pazifizieren sollte.
Die Kommissäre Auf Bey und Mola Sejfuddm Efendi wirkten
bis zum Sommer 1868 in Prizren, Djakova und Ipek; ihre Tätig-
keit hinterließ jedoch keine nachhaltigen Spuren in jenen Ge-
bieten, in denen ein latenter Z^viespalt zwischen der Verwaltung
369
1
und der Uevölkeniiig ziirückblieb. der sich noch mehrmals m
kleineren Erhebungen Luft machte.
In den südlichen Teilen Albaniens, das ist in den Wilajet
Janina und Monastir, war es dem neuen Systeme gelungen, festeren
Fuß z,u fassen. Die Angehörigen der Kaste der Bey und Aga
traten in gi-oljer Anzahl in den staatlichen Zivil- und Militär-
dienst, und daraus resultierte eine Interessengememschaft zwischen
der Regierung und dieser einflußreichen Klasse der Bevölkerang,
welche es der neuen Verwaltung ermöglichte, sich in Südalbanien
Ijesser zu etablieren als in den übrigen Landesteilen. Die Zentral-
egierung hielt da])ei an dem Prinzipe fest, die Funktionäre alba-
nischer Xationaiität zumeist in den anatolisehen Provinzen und
nicht in ihrer Heimat zu verwenden.
Es blieb dennoch auch in Öüdalbanien gewissen entlegenen
(Tebirg-sgegenden die Möglichkeit, sich einer wirksamen Aufsicht;
und Handhaljung der Verwaltung zu entziehen.
Einiyfe Erhebunoren. welche in Südalbanien stattfanden, so
z. B. im Jahre 18()7. waren auf die christliche Bevölkerimg
l^eschränkt und hatten ihre Gründe nicht sosehr in der inneren
Lasce der Provinz als darin, daß die christlichen Südalbanier,
unter dem Einflüsse des zu Griechenland hinneigenden Klerus
stehend, so oft. als es den politischen Aktionen Griechenlands
einen Vorteil ver.sprach, gegen die türkische Regiemng aus-
gespielt Avurden.
In den Jahren 1878 bis 1881 stand Albanien durch di-ei
Jahre unter der Herrschaft der albanischen Liga. Die albanische
Lio-a Avar eine Volksreo'ierung : wenn wir in der Geschichte
nach Analogien zu derselben suchen, so findet man, daß die
albanische Liga etwas von der Eidgenossenschaft an sich hat,
AA-elche die Schweizer Kantone Schwytz, Uri und Untei-walden
im Jahi-e 1307 bildeten, mid temer etwas von dem Wohlfahi-ts-
und dem Sicherheitsausschusse, welche von 1793 bis 1795 die
französische Republik regieiien.
Mit der Eidgenossenschaft hat die albanische Liga auch
•24
370
das o-emein, dal.» die den einzelnen Kanton berührenden ]nt^-
ressen einen die Allgemeinheit schädigenden Raum einnehmen,
die Analogie hiit dem fmnzösischen AVohlfahi-ts- nnd Öicherheits-
ausschusse bietet sich im teiToristischen Charakter, welchen
häufig die Maßregeln der albanischen Liga trugen.
Die VolksregieiTing der albanischen Liga hatte keinen
Mittelpunkt, von Avelchem eine einheitliche Leitimg ausgegangen
wäre ; sie trat in mehreren Teilen Albaniens auf, Terkörpert
dm-ch lokale Ausschüsse, die einander gleichgestellt waren imd
nur in losem Zusammenhange miteinander standen. Die albani-
sche Liga manifestierte sich besondei"s in Pri/,ren. Janina und
Prevesa, Ökutari, Dibra.
Die türkischen Regierungskreise in Konstiintinopel hatten
auf den Ui-sprung dieser Volksbewegung einen großen Eintlul.t :
die Idee zur Formation der Liga, der Anstoß dazu stammt
olfenbar von ihnen. Die in Aktion gesetzten Elemente, die er-
weckten Greister emanzijjierten sich jedoch später, so dal.^ die
Tätigkeit der Liga und gar ihre weitgehenden Projekte mid
Pläne bezüglich der innerpolitischen Organisation Albaniens
spontane Außenmgen der nationalen Strömungen und Asj)ira-
tionen sind.
Der erste Punkt im Programme der albanischen Liga war
die Integrität des albanischen Territoriums, deren Verteidiguno-
an Stelle der ti\rkischen Regierang, Avelche sich dazu als unfähig
erwiesen hatte, das albanische Volk übernakin. Die nächste Folge
war, daß der türkischen Regiening Steuern und Rekruten ver-
Aveigert und für die Liga resei'viert wurden.
Im Juni 1878 konstituierte sich unter Vorsitz des Iljas
Pascha aus Dibra in Prizren ein Ausschuß der albanischen Liga,
in welchem der nördliche Teil Albaniens vertreten Avar, nämlich
die Disti'ikte Skutari, Prizren, Djakova, Ipek, Gussinje, Miti-ovica,
Vucitni, Prischtina, Grilan, Üsküb, Tetovo, Gostivar, Krcovo,
Monastir, Dibra.
Der südliche Teil Albaniens hielt in Ginokastra eine
ähnliche Vei-sammlung, bei welcher die Distrikte Janina. Gino-
kastra, Delvino. Premet, Berat. Valona, Filat, Margariti, Aidonat,
371
Pai^a, Prevesa, Ai-fai, Tepelen. Kolonia. Koi-tsclia vertreten
waren : der Chef dieser Bewegun«»; war Alnlul Bey Fraschari
aus Preraet.
Die beiden Ausschüsse stellten durrli Vertrauensniännei',
Avelche in Elbassan sich /-usamnienfanden. den Kontakt unter-
einander her.
Die türkische Regierung- hatte vm ihren Konnnissären für
die Delimitation an der montenegrinischen und an der griechi-
schen Grenze die Marschälle Mehmed Ali Pascha für die erstere
Crren/e und Ahmed Muchtar Pascha für die zweite ernannt.
Der Marschall Mehmed Ali Pascha Avurde am (i. h^eptember
187S in Djakova von dem erregten Volke, welches keinerlei
Gebietsabtretung an Montenegro /-lüassen wollte, ermordet. Die
Mission Ahmed Muchtar Paschas hatte kein so tragisches Ende;
er fühi-te im Februar und März 1879 in Prevesa Verhandlungen
mit den griechischen Delegierten, welche kein Resultat ergaben,
und wurde dann als Kommandant nach Monastir l^eordei-t.
Während dieser Verhandlungen hatte die alljanische Liga
einen Ausschuß in Prevesa, welcher eine rührige Agitation gegen
die von Griechenland geforderte Abtretung von Janina, Prevesa
und Ai-ta betrieb. Nach Abbruch der Verhandlunyfen verfugten
sich Abdul Bey Fraschari imd Mehmed Ali Bey Vrioni als
Deleo-iei-te der Liga nach Rom, Berlin und Wien, um bei den
doi-tigen Kabinetten füi- die Integrität des albanischen Terri-
toriums zu wirken.
Zu Montenegro und Griechenland, wider welche die albani-
sche Liga Front machte, gesellten sich als weiterer Feind die
Bulgaren, indem auch sie die Integrität des albanischen Terri-
toriums bech'ohten. Lii November 1878 fielen bulgarische Ban-
den in den Sandschak Seres bei Salonik ein und gaben das
Signal zur Bildung weiterer Ijulgarischer Insurgentenbanden in
den Bezirken Köprülü, Prilip, Vodena, Kastoria, Monastir. welche
an der Ostgrenze Albaniens gelegen sind. Die Albanier besagter
Bezirke und besonders jene von Dibm sahen in dieser Erhebung
der Bulgaren das Bestreben, das Grol.^bulgarien des Vei-ti-ages
von San Stefano, welches viele albanische Gebietsteile in sicli
24*
372
schloß, realisieren /ai wollen, und Avandten sich daher energisch
o-eo-en die Beweguuj^, die bald von ihren Anstiftern im Stiche
gelassen Avurde.
Die Leiter der Liga in Siidalbanien delinten das Programm
derselben auch auf eme mnerpolitische Frage, die künftige
Orsanisation Albaniens, aus. Sie wollten sämtliche alljanischen
Landesteile in eine einzige Provinz, vereinigen, als deren Haupt-
stadt Ochrida in Aussicht genommen Avar; die VerAvaltungs-
beamten dieser Provinz sollten insgesamt Albanier sein und
die albanische Sprache in der VerAvaltung gebraucht Averden ;
demgemäl.» sollten albanische Schulen eröffnet werden, ein Teil
der direkten Steuern sollte nicht nach Konstantinopel abgeliefert
wei-den, sondern in der Provinz bleiben und in ihrem Interesse
verwendet werden ; eine von der Bevölkermig geAvählte Kom-
mission sollte die Ausfühi-mig der vei-schiedenen neuen Anord-
nungen kontrollieren: allen Eeligionen Avurde Kultusfreiheit ver-
sprochen. Auf einer Anfang Oktober 1879 in Prizren gehaltenen
Versammlung Ijeschäftigten sich auch die Delegiei-ten Nord-
albaniens mit obigem Programme und akzeptierten es; doch
fanden diese Bestrebungen bei den nordalbanischen Delegierten
wenig Verständnis und wenig Interesse, da dasselbe zu sehr von
den an der Grenze gegen Montenegro sich abspielenden Ereig-
nissen absorbiei-t war.
Anfang August 1879 richtete die Liga an die zm- Delimi-
tation zwischen Montenegro mid der Türkei berufene inter-
nationale Kommission einen Protest gegen die Abtreimung von
albanischen Territorien. Da die montenegrinische liegierang sah,
daß die Besitznahme des ihr abgetretenen Bezirkes von Gussinje
nicht ohne Widerstand seitens der Albanier erfolgen werde, zog
sie an der Grenze dieses Bezirkes Tmppen zusammen, welche
ihn militärisch okkupieren sollten ; zum Kommandanten wurde
der WoJAVode Bozo Petrovic ernannt. Auch die albanische Liga
sammelte in Gussmje Truppen, Avelche unter Kommando des
Ali Pascha von Gussinje standen.
Anfang November gerieten die montenegrinischen Trap-
pen, welche sich bis Velika und Pepic — di-ei Stmiden von
373
Gussinje — vorschoben, mit den Ligatnippen in Fiililim<^', und
es wurden Schüsse gewechselt. Am 4. Dezember 1879 kam es
auf der Linie Novsic — Velika zum Kampfe, bei welchem vier
montenegrinische Baüiillone und zirka (iOOO Albanier engagiert
waren ; beide Teile schrieben sich den Sieg zu.
Die Pforte gab nun dem Marschall Muchtar Pasclia in
Monastir den Befehl, mit Trupj)en nach Gussinje zu mai'schieren
und den Bezirk den Montenegrinern zu üljerantworten. Muchtar
Pascha verfügte sich nach Prizren und verhandelte von dort
aus mit den Ligafühi-ern m Gussinje. Dort fand inzwischen am
S. Januai- IS 80 ein neuerlicher Kampf statt; die Montenegriner
hatten sich von Pepic gegen Metej bei Plava in Bewegung
gesetzt und -wurden von den Ligatruppen angegriöeu ; es nahmen
acht montenegrinische Bataillone und zirka 10.000 Albanier am
Kampfe teil. Beiderseits wurde die Ehre des Sieges beansprucht,
doch zogen sich die. montenegrinischen Truppen in das Detile
Sutjeska bei Andrijevica zurück, und die Albanier verbrannten
die Vassojevicdörfer Velika, Rzanica und Pepic. Die monte-
negrinische Regierung nahm vom Projekte einer militärischen
Oklrupation des Bezirkes Gussinje Abstand und wandte sich an
die Signatarmüchte des Berliner Vertrages, um den in diesem
Vertrage Montenegro zuerkannten Ländergewinn zu verwirklichen.
Die italienische Regierung ergrilf die Initiative zu einer
Mediation zwischen der Türkei und Montenegro, und sie empfahl
das folgende Kompromiß : Montenegro sollte statt des Bezirkes
Gussinje einen Streifen Landes erhalten, welcher das 'l'al Ver-
mosch oberhalb Gussinje, die rechte Seite des Zemtales bis
zum Austritte dieses Gebirgsbaches aus dem Gebirge in die
Ebene bei Dinoschi und die ganze Ebene von Tusi l)is zur
Bucht von Kastrati imd Hoti am Skutarisee umfal.'tte. Durch
eine solche Grenzlinie wurden zw^ei Drittel des Stannnes Gruda.
ein Teil des Stammes Hoti und ein grol.ler Teil der (Grund-
stücke, Weiden und Almen des Stammes Klementi zu M(jnte-
negro geschlagen. Am 12, April 1880 wurde dieses Arran-
gement von der Türkei und von Montenegro angenonmien.
Das Abkommen rief zunächst Ijei den davon dii-ckt l»«-
874
liiliiien albanischen Stämmen, dann bei der ganzen albanischen
Liga die leibhafteste Op})(.)sition hervor, und die Liga war ent-
schlossen, die Integrität Albaniens auch auf diesem Punkte mit
den AVatt'en /u veiteidigen. Das /.edieiie Gebiet sollte am
22. Ajtril IS^O von den Montenegrinern oklaipiert werden;
4(i00 Albanier sammelten sich an der (iren/^e des Gelnetes
an. um sich der Okkupation y.u widersetzen, die Montenegriner
nahmen jedoch den Kamjjf nie-ht auf, sondern appelliei^ten aber-
mals an die I)ij)lomatie. Die Trui^penmaclit der Liga an jener
Grenze Avurde durch Zuzüge a\if (SO(M) ]\Iann gebracht, sie
wui'de dm'ch Hodo Bey aus Skutari unil den Kapetan Prenk
Bib Doda von Mirdita kommandiert: das Zentrum der Stellung
war das kleine Städtchen Tasi.
Angesichts dieser Vorgänge trat England Anfang Jmii
mit einem neuen Vorschlage heiTor, nach welchem ]Montenegi-o
A\eder den Bezirk Gussinje noch das Zemtal und die Ebene
von Tusi erhalten sollt«, sondern den an der Küste des adiiati-
schen Meeres liegenden Bezirk von Dulcigno. Die ]>esonnenen
Elemente in der alltanischen Liga sidien ein. daU jede weitere
AVeitjermitj jrecrenüber dem Willen der Signabirmächte d&s Ber-
liner Teiirages keine Aussicht auf Erfolg hal)e. und entschlos-
sen sich, der Zession des Bezirkes nicht zu opponieren. Die
exti-eme Partei aber glaubte auch Ijezüglich Diücignos den
■^ampf aufnehmen zu müssen, Avar jedoch auf die fanatischen
Köpfe imter den ^Mohanmiedaneni von Skuüiri beschi-änkt ; unter
dem Kommando des Jussiü' Aga Sokoli besetzten Anfang Jxüi
einio-e hundert Mann eine Stellung bei dem Grenzdorfe Mrkovic
und im Anschlüsse den Bergzug der Mozura sowie die Stadt
Didcigno sel])st
Die türkische Kegierung entsandte im August 1880 den
General Riza Pascha nach Skutari. damit er tlen Bezirk Did-
cigno an die Montenegi'iner übergebe. Anfang Septeml^r Avuitle
von Seite der Signatarmächte de,s Berliner Vei-ti'ages gegen die
tüi'kische Ivegierung die Flottendemonstration durch 4 öster-
reichisch-ungarische. 4 englische. 3 französische. 8 italienische,
2 lussische und 1 deutsches Kriegsschiff in Szene gesetzt.
375
Die türkisclie Uei^ici-ung fügte sich dem Wunsche der
Mächte ; der General liiz-u Pascha wurde abljerufen, inid Mar-
schall Derwisch Pascha traf Ende Oktober in Skutari ein, um
die Uljergabe des He/.irkes Dulcigno durch/.ufüliren. Eine größere
Truppenmacht \\ urde bei dem Dorfe fSchnjertsch (St. Georg)
am recliten Hojunaufei- lialbenwegs /.wischen Skutari nnd Dul-
cigno aufgestellt, und am 21. November trat sie unter Kom-
mando des Marschalls Derwisch Pascha den Marsch /.ur Be-
setzung Dulcignos an. Die rechte Seitenkohmne wurde bei dem
Öchkala Musclicit genannten Aufstiege auf dem der Mozura
vorgehigerten Hügel Kodra Kuce bei dem Dorfe Klezna von
der Truppe des Jussuf Aga Sokoli angegriffen; nach zwei-
stündigem Gefechte wurden die Albanier zersprengt, und am
2'S. Xovember rückte Derwisch Pascha in Dulcigno ein. Am
2ii. Xovember wurde der Bezirk von Dulcigno von den Monte-
negrinern in Besitz genonunen : am (>. Dezember löste sich die
zur Demonstration vereinigte alliierte Flotte auf.
Wähi-end der geschildeiien Vorgänge an der Nordgrenze
Albaniens war die Liga auch an der Öüdgrenze Albaniens in
Anspruch genommen. Im Juni 1880 trat in Berlin eine Kon-
ferenz zusammen, um die griechisch-türkische Grenzfrage zu
regeln ; die Konferenz erhielt Kundgeljungen aus Berat, Valona,
Artryrokastro, Marjjfariti. Janina, Prevesa. die baten, die Grenz-
linie .so zu ziehen, dal.» albanisches Territorium niclit an Griechen-
land zediert werde. Die von der Konferenz akzeptierte Grenz-
linie trennte die halbe Tschameri. das ist die Bezirke Janina.
Aidonat. Margariti. Luros, Prevesa von Albanien ab: die fran-
zö.sische Regierung hatte diese Grenzlinie vorgeschlagen und
befüi-^vortet.
Gegen jene großen Gebietsabtietungen lehnte .sich der
Yolkswille in Südal))anien auf; in Berat bildete sich unter
Mehmed Ali Bey Vrioni und Omer Bey V^ioni ein Komitee,
weiches den Widerstand mit den A^'affen wider die erwarteten
Griechen organisierte. Xach längeren diplomatischen Verhand-
lunt^en einii'ten sich die Mächte, die Linie der Berliner Kon-
ferenz durch ihre Botschafter in Konstantinopel revidieren zu
37G
lassen; das Resultat dieser im Mär/, 1881 getuhi-ten J^eratun-
gen war eine neue Gi-enzlinie, wek-lie Griechenland Thessalien
/Aiwies, an der Grenze gegen AU)anien ahtT nui- den Bezirk
Arta von Albanien abtrennte: Ai'ta wurde am <). Juli ]ssl
den Griechen übergeljen.
Mit der Überga))e von Duleigno und Arta waren die
Gebietsabtretungen, welche die Türkei in Albanien machen mulHe.
beendet, die albanische Liga hatte ihren ersten Progiammpunlct.
Wahrung der Integrität des albanisclien Terjitoriums. zwar nicht
zu vollständiger Geltung bringen krmnen, sie hatte ilm jedoch
mit teilweisem Erfolge realisiert.
Das Programm der albanischen Liga erstret-kte sich, wie
vorher erwähnt, auch darauf, für die albanischen Landesteile im
Rahmen des türkischen Reiches eine Organisation zu kreieren,
welche der nationalen Eisrenart und den nationalen Wünschen
am besten entsprechen würde. In Südalbanien hatte man schon
im Jahre 1878 ein Programm entwickelt, welches bereits an
anderem Orte beleuchtet worden ist. Das Ligakomitee in Xordost-
albanien beschäftigte sich in den Monaten Juni und Juli 18^0
mit dieser Frage. Das Komitee hatte insoferne eine Reform er-
halten, als die früheren Mitglieder, welche voi- allem l^edacht
waren, mit der Konstantinojjler Regierung iui Einvernehmen zu
bleiben, abdanken mußten und an ihre Stelle Anhänger einer
schärferen Tonart traten, welche in erster Linie die nationalen
Aspirationen im Auge hatten, ohne Rücksicht darauf, ob sie der
Konstantinopler Regierung bequem seien.
Die Delegierten von Xordost<d])anien formulierten ihre
Wünsche dahin: Bildunic einer sämtliche albanischen Landes-
teile umfassenden Provinz mit Monastir oder Ochrida als Haupt-
stadt ; der Wali der Provinz wird vom Sultan ernannt : alle
übrigen Beamten müssen Einheimische sein: nur ein Teil der
Einkünlte der Provinz soll an die Zentralregierung nach Kon-
stantinopel abgeliefert werden. Das in Prizren vereinigte Liga-
komitee unterbreitete dieses Progi'amm dem Sultan.
Im Oktober 1880 trat in Dibra eine Versiunmluiig zasimmien.
an welcher Delegierte von ganz All)anien partizipierten : die von
öl
der Versammlung votiei-te Resolution wiederholte den Wunsch
nach Bildung einer autonomen Provinz- Alljanien, welche alle
albanischen Landesteile umfassen sollte. Die Wünsche dieser
Delegieiienversammluno- wurden in einer Adresse ausgedrückt,
welche Dschemal Bey aus Dihra nach Konstantin(jpel überbrachte.
Um die Vereinigmig Albaniens unter der Bevölkenmg populär
zu machen und zAvischen dem Norden und dem .Süden einen
engeren Kontakt herzustellen, bereisten die Delegierten aas Süd-
albanien Abdul Bey Fraschaii und Mustafa Efendi die Städte
Noi-dalbaniens, die Delegierten aus dem Norden Dei-wisch Mustafa
Efendi. fecheich Ismail Efendi und Muderris Abdullah Efendi
die Städte Südalbaniens.
Diese Vorgänge machten Eindruck auf die Konstantinopler
Regierung, sie beschäftigte sich mit den albanischen Forderungen
und zog die Vereinigung sämtlicher von Albanien! bewolinten
Gebietsteile zu einem Wilajet in Ei-wägung. Die meisten hohen
Beamten der Pforte mid die übrigen maßgebenden Berater hielten
starr am Zentralismus fest und perhorreszierten jede K(jnzession
an eine autonomistische Richtung in der inneren Politik: man
befürchtete von einer Autonomie eine Schädigung der Kaste der
Funktionäre, wodurch die Sonderinteressen des türkischen und
insl)esondere des Konstantmopler Elementes, welches jene Kaste
vorwiegend bildete, gelitten hätten.
Die al)lehnende Haltung der Regierung gegenül^er den
\A'ünschen der Albanier wurde in Allianien ))ekannt und rief
dort Erbitterung heiTor. Die Liga beschlol.'», in schärfere Oppo-
sition gegen die Regierung zu treten, die Stellung der Rekruten
zu venveigeni und die Machtbefugnisse der Regierangsl^eamten
zu negieren.
Der Anfang wurde in Prizren gemacht; dem Gouverneur
wurde jede Amtshandlung untei'sagt und ein Mitglied des dor-
tigen Ligakomitees mit den Funktionen eines Gouvenieurs betraut.
Das Prizrener Ligakomitee stellte ein Aufgel )ot Bewaffneter auf,
welches die gleichen Mal.»regeln in den benachljarten Städten
zur Durchführung bringen sollte.
Lizwischen beo-ann Derwisch Pascha in Skutari gegen die
Liociteiidenzen mit Gewalt /.u verfuhren, indem er mehrere Per-
sönliehkeiten. welche an diesen Bestrebungen leitenden Anteil
genommen hatten, aus Skutiui exilierte. Der Präsident des Liga-
komitees von Skutari Muderris Daud E feudi und der Gendarmerie-
kommandant Fetbih Aga mul.lten nach Konstantinopel sich be-
geben, und am 12. De/.eml)er 1880 ließ Derwisch Pascha den
Hodo Pascha von Skufcii-i und Prenk Bib Doda. Kapetan der
Mirditen. verhaften und eljenialls nach Konstantinopel eskoi-tieren ;
Hodo Pascha wurde in Er/j'ngjan in Armenien interniei-t.
8ulejman Aga Vogsch aus Djakova führte das liewaffiiete
Aufgebot, welches die Liga in Pri/>ren formiert hatte, /Ainächst
(4. Januar 1881) nach Üskü)> und veranlaUte. dal.) die Verwaltung
auf den dortigen Lig^uiusschul.» unter Jaschar Bey übertragen
wurde. Von Uskül) wandte sich das Ligaaufgebot gegen Prischtina,
wo der AVali des AVilajets Kossovo, der zugleich Militärkommandant
Avar. seinen Amtssitz hatte; am 18. Jamiar 1881 okkujjierte die
Liga Prischtina, und der Wali wurde von der Konstantinopler
Kegierung a]>l)erufen : alle Bezirke der Provinzen Prischtina und
Üsküb kamen dergestalt unter die Autorität der Liga.
Im Februar 1881 befolgte auch Dilira das Beispiel Prizrens;
unter dem Fintliil.le Abdul Beys Fraschari wurde der kaiserliche
Grouvemeur zur Abreise gezwungen und die Liga als allein maß-
gebend erklärt.
Unterdessen hatte der Marschall Derwisch Pascha sich
von Skutari nach Konstiintinopel verfügt. Er war ein starrer
Anhänger des zentralistischen Funktionarismus und inspirierte die
Konstantinopler Regierung in dem Öinne. daß keine Konzessionen
an die albanischen Forderangen zu machen seien, vielmehr die
Bewegung in Albanien durch Waffengewalt unterdrückt werden
möge. Diese Ansicht Derwisch Paschas ül)erwog in den Beratun-
gen, und er selbst erhielt die Mission. .Albanien zu unterwerten.
Bei Üsküb wurde eine gröl.lere 'J'ruppenmacht — gegen
20.000 Mann — konZ/entriert. Am 23. Mäi-z 1881 wurden durch
den in L'skülj konnuandierenden General Ibrahim Pascha die
Mitiflieder des dortiu'en Lio'akomitees Jascliar Bev, Hadzi Mustafa
Bev. Hadzi Abdui-rahman Bev. Dzavid Bev. Ismail Efendi
379
M()liad/ir. Hud/j Jiaki Efendi. Sclieicli Ali Efendi. Mehmed
Efendi Lolo. Abdul Agu. Matkali llti'aliini Tsuliehaja, iScheicli
Behaedin verhaftet und nacli KJkxIus in ilie Festunu" u'ebraelit.
Xacli einig'en Tagen erschien der Marschall Derwisch Pascha
in Usküb, liel> die Bahnstj'ecke t sküh^ — Mitrövica durch aus-
gie))ige Militärkräfte besetzen imd sammelte in der Shition
Ferisoyic zirka 10.000 Mann mit zwei Batterien, um auf Prizren
Torzurücken.
Das Prizrener Ligakomitee sammelte dagegen ein Aufge}M)t.
das 4000 bis .")O0O Mann stark war mid das Defilee des zur
Kössovoeljene tiieUenden Crnoljevabaches l)ei dem Marktflecken
•Stimlja besetzte. Die beiderseitigen Voii»osten waren bis zimi
Doii'e Ölivovo vorgeschoben.
Die türkischen Truppen grilfen um 20. April die Al])anier
liei Slivovo an; Derwisch Pascha ließ besonders seine Ai'tillerie
spielen ; da die Albanier keine hatten, um das Feuer zu erwidern,
Avurden die zum großen 'J eile das Aufgebot bildenden Gebirgs-
bauern, welche die Wirkung von Artilleriefeuer nicht kannten,
durch dassellje ziemlich demoralisiert. Die Albanier hielten den-
noch den ganzen Tag stand und zogen sich erst gegen Abend
zurück. Die türkischen Truppen setzten den nächsten Tag die
\ orrückung auf Prizren fort, ohne ernstlichen Widerstand zu
begegnen, und am 22. April 1881 konnte Derwisch Pascha
Pnzi-en okkupieren.
Am 5. Mai ließ Derwisch Pascha durch den (reneral Hadzi
Osman Pascha, welcher zirka 4000 Mann und xirtillerie mit
sich hatte, die Stadt Djakova besetzen, und später erfolgte ebenso
anstandslos die Okkupati(jn von Ipek.
Abdul Bey Fraschari. der hauptsächlichste Promotor des
all)anischen Unionsgedankens, war beim herannahen Derwisch
Paschas aus Pnzren in der Richtung der Küste bei Durazzo
geÜüchtet; Dei^wisch Pascha schrieb auf dessen Habhaftwerdung
einen Preis von 50 türkischen Pfund aus. und tatsächlich wurde
AMul Bey in der Xähe von Elbassan festgenommen und nach
Prizren eingeliefert, wo Derwisch Pascha ihn in strengen Gewahr-
sam setzte. Gegen andere Persfinlicld^eiten, die sich an dei- Liga-
380
hewefjuntj Ijeteiligt hatten, schritt Derwisch Pascha nicht ein.
Er berief sie alle und /.war die Noüibeln von Ipek, Djakova,
Tetovo, Dibra und Skutari nach Prizren. warf ihnen ihre In-tümei-
vor, forderte sie auf, von den autonomistischen Ideen a})7Aistehen
und unentwegt zum Sultan und der Konsümtinopler Regierung
zu halten, dann aber wurden sie in ihre Heimat entlassen. Blolö
Had/i Onier Efendi, der Präsident des Ligakouiitees von Prizren.
hatte den Absichten Derwisch Paschas nicht getraut und war
nach Dulcigno geflüchtet, wo er ständigen Aufenthalt nahm.
In Südalbanien lieli die türkische Regierung die Führer
der Ligabewegung gefänglich einziehen ; der (leneralgouverneur
von Janina Mustafa Assim Pascha lud im Mai 1881 Mustafa
Nuri Pascha von Valona, Omev Bey Vrioni von Berat. Sulejman
Bev Dino von Mai-gariti, Mustafa Efendi und Ahmed Pascha-Zade
Mustafa Bey aus Janina. sowie Kiazim Bey von Prevesa zu sich
nach Prevesa. erklärte sie für verhaftet und schickte sie nach
Tschanak Kala in den Dardanellen, wo sie bis November 188:)
blieben.
Derwisch Pascha begab sich im 8epteml>er 1881 von
Prizren nach Dibra und kehrte, nachdem er seine Mission,
Albanien zu pazifizieren. lieendet hatte, nach Konstantinopel zu-
rück, wo er foi-tan als eine Autorität in allen Albanien be-
lührenden Fragen konsultiert wiu'de.
Von einer Seite wird in Abrede gestellt. dal.> faktisch eine
„albanische Liga" je bestanden habe; diese Ansicht gründet sich
auf die Behau})tung, dalo es überhaupt keine all>anische Nation
und Nationalität gebe, sondern nur eine Anzahl von Stämmen
ohne jede Kohäsion untereinander. Die Vertreter obiger Ansicht
leugnen, daß man von einer alljanischen Liga sprechen dürfe :
es existiere bloß eine „mohanuuedanische Liga", und diese sei
von den türkischen Behörden erfunden und organisiert worden,
damit die Türkei auf solche Art sich den Bestimmungen des
Berliner Vertrages entziehen könne.
Andere, besonders Personen, welche die 'i'ätigkeit des
381
Pri/,i'ene]- Komitees der albaniselien Liga heohaclitet haben, be-
haupten, dal.» die alljanische Liga eine eliristen- nnd foi-tschritts-
feiudliehe Bewegung gewesen sei. die von einem fanatiseh-religiösen,
exklusiv-mohanmiedanischen Geiste erfüllt \va)\ Diese Bewegung
habe mit allen Errungenschaften, welche westeurojjäiseher Ein-
Hul.t in der Türkei seit dem Jahre 1889 erreicht hatte, und die
allgemein unter der Bexeiehnung ..Tansimat" oder Reformen
/usanuuenge fal.it werden, aufräumen wollen, mn an ihre Stelle eine
Organisation der Gesellschaft und der Verwaltung y.u setzen, welche
aussehliel.)]icli auf dem mohammedanischen religiösen Rechte
— dem Scheriat — autgebaut sein sollte. Darnach wäre die
all^anische Liga eine reaktionäre Bewegung gewesen, ferner hätten
die Führer der Bewegung nicht sosehr im Auge gehabt, die
Miübräuehe der ottomanischen Verwaltung abzuschatten, als sie
vielmehr ]ieidisch gewesen seien, dal.l fremde, aus Konstantinopel
gekommene Beamte, die aus den Verwaltungsmil.»bräuchen ge-
Avonnene Bereicherung genos.sen, und gewünscht hätten, sich
selbst an jener fremden Beamten Statt zu sehen.
Es wurde l^ej-eits an früherer Stelle angedeutet, dal.) gegen-
über den vom Berliner Vertrage verfügten Abtretungen all^anischen
Territorimns der Appell an den Volkswillen in Albanien aus
den Kreisen der türkischen Regierung erfolgt sein mag, und
dali diese Kreise und die türkischen Beamten bei der Bildung
der albanischen Liga und ihrer v^erschiedenen Lokalkomitees
aufmunternd mitwirkten. Es mu.l.t jedoch hervorgeholDen werden,
dal.) in der weiteren Entwicklung der Ereignisse die Leitung
der albanischen Volksbewegung den Händen der türkischen
Funktionäre entglitt, dal.) die albanische Liga ihre eigenen Wege
ging, die sie zu der tüikischen Regierung geradezu in Gegensatz
brachten. Während zu Beginn der Bewegung die Mitglieder der
Ligakomitees in solchen Kreisen angeworben A^'m'den. für welche
die Wünsche der türkischen Regierung die maßgebende Direktive
waren, kam im Verlaufe der Bewegung die Leitung derselben
an eine Pai-tei, welche nicht mehr das Regierungsprogramm,
sondern ein eigenes nationales und autonomes | Programm vertrat.
Daß die Bewegung zu keinem Ziele führte, kann nicht gut als
o82
o
Argument füi* die Behauptung angenommen werden. . dal» sie
überhaupt keine dem Volkswillen entsprechenden Ziele hatte.
Man darf über der Tätigkeit der Liga, welche darauf gerichtet
war, die Abtrennung albanischen Territoriums möglichst xn ver-
liindern, nicht jene andere Tätigkeit ül^ersehen. deren Ziel die
Bildung einer alle albanischen Landesteile vereinigenden Provinz
mit einem eigenen, von autonomistischen Prin/,i})ien inspirierten
Provinzialstatut war; es ist Avahr, dalö die Tagesgeschiehte sich
mit der ersteren Tätigkeit starlv beschäftigte, während sie von
der /.weiten sehr wenig und nur imgenaue Kunde besaß.
Der Voz-wurf der Christen- und Fortschiittsfeindlichkeit
Avird der albanischen Liga hauptsächlich deswegen gemacht, weil
die Ligakomitees in Prizren und in Dilira die Aufhebung der
im Jahre 18(54 eingeführten Crerichte und die alleinige Gültigkeit
des Scheriat fordeiien. Dieser Umstand bedarf einer Erklärung.
Die Cierichtsverfassmisf, sowie das Verfahren in )Straf- mid in
Zivilsachen vom Jahre 1864 waren die betreffenden französischen
Legislationen ; dieselben brachten so viele Förmlichkeiten imd
Schreibereien mit sich, daß sie den Bedürfnissen einer Bevölke-
rung, welche sich auf einer tieferen kiüturellen und ökonomischen
Entwicklungsstufe befand als die französische, nicht enisprechen
konnten und nur eine unverstandene Belastung und Plackerei
bedeuteten. Dazu kommt, daß zm- Handhabung dieses kompli-
zierten Justizapparates eine gebildete. betVihigte und moralisch
hochstehende Beamtenschaft gehört, wie sie eben ein altes Kul-
turland gleich Frankreich besitzt. Die türkischen Beamten, welche
Ijerufen wui'den, die neuen Gesetze auf dem Gebiete der Rechts-
pflege zu handhaben, hatten aber weder die Aasbildung und
Befähigung dazu, noch die notwendigen Cha)-aktereigenschaften.
In den Augen der Bevölkenmg waren also besagte Gesetze nichts
anderes, als ein Mittel, welches der türkischen Beamtenschaft
dazu diente, sich zu bereichern, die (jrerechtigkeit ungestraft; zu
verletzen ; man fand, daß die Lage schlimmer Avar als unter der
Wirksamkeit der früheren Gesetze, man wollte also unter die-
selben zurückkehren. Das Verlangen oreht nach Restitution des
Adet und des Scheriat ; ersteres Wort ist nicht zu übersehen :
383
die Albanier vergingen das „Adof. das ist ihr alk's Gewohn-
heitsrecht. Es ist wenig bekannt, chili ein sehr giv^l.lei- Teil des
albanischen Volkes im Norden des Landes nach einem eigenen
Landrechte lebt, welches nicht das „Scheriat" ist. wohl aber das
sogenannte Kannni Dschibal oder Kanuni Lelv JJukadschinit.
Ja alle Katholiken in den Gebirgen, welche deizeit unter dem
„Adet" -Rechte ihre Geschäfte erledigen, opponieren energisch der
Einführung der neuen Ilefoinngeset/e in die RechtsjjHege. Auch
das „Öcheriat" -Recht, welches das Adetreeht subsidiär ei^än/i.
ist in seinen Bestimmungen, soweit sie nicht dem intolerant
religiösen Geiste entspringen, den Bedürfnissen eines Naturvolkes,
wie es die Mehrheit der albanischen Bevölkerung noch ist, besser
angepaßt, als die hochmodernen Gesetze der türkischen Reform-
l^eriode. Ein Auflehnen Avider let/-tere und ein Verlangen, sie
durch einfachere zu ersetzen, darf daher nicht als eine Bekämpfung
des Foi-tschrittes und der Zivilisati(m betrachtet werden; ein
solches Auflehnen ist der Preßtest gegen die ungerechte und
bedi'ückende Anwendung dieser (iesetze durch die türkischen
Funktionäre, es ist der Aufschrei einer gequälten Bev'ölkening
nach einer l)esseren. praktischeren Institution, und da man in
Prizren und in Dibra nichts anderes kannte, als das vordem in
Kraft gewesene Adet- und Öcheriatrecht, so lautete die Partjle
nach deren Wiedereinführung.
Das Ligakomitee von Prizren richtete, als Derwisch Pascha
im Frühjahre 1881 gegen Prizren vorrückte, einen Protest an
die Botschafter der Großmächte in Konstantinopel und gab darin
selbst die Erklärung ab. daß es nie l^eabsichtigt habe. Znstände
in Albanien einzuführen, Avelche einem barbarischen Zeitalter
entstammen und mit dem herrschenden Zeilgeiste und der
europäischen Zivilisation im Widerspniche seien.
Der Voi-wm-f der Christenfeindlichkeit kann der albanischen
Liga im allgemeinen nicht oremacht werden, wohl trifft er aber
das Prizrener Lokalkomitee der Liga : die Männer, welche sich
an der Spitze der Ligabewegung in Prizren, Djakova und Ipek
befanden, betrachteten die christlichen Albanier als „qnantite
negligeable", welche sich in allem ihren mohammedanischen
384
Landsleutt'n unterordnen, die nüniliclien oder wonKit^licli nocli
u;röl-tere PHichten und Lasten tragen sollte, ohne die gleichen
Kechte /M geniel-len. Das Ligakoniitee in Skutari vertrat einen
anderen Gesichtspunkt ; das Komitee selbst /ählte mehrere christ-
liche Mitglieder, die Katholiken der Provin// von Skutari hatten
vorbehaltlos dius Ligaprogramm akzeptiert, die Bewegung stützte
sich zum Teil auf sie, und so nahmen sie eine vollkommen
gleichberechtigte Stellung an der Seite der mohammedanischen
Albanier ein. In Südalbanien waren die Christen der Mehrlieit
nach Gegner der ligistischen Bewegmig, da die griechische Pro-
paganda einen zu grol-ien Einflu.1.) über die Christen gewonnen
hatte ; hier waren also die Ligisten und die Christen politische
Feinde.
Das Prizi-ener Ligakomitee hat überhaupt dem Rufe der
Liga sehr geschadet. Als die politische Verwaltung in jenem
Landstriche in den Händen dieses Komitees lag, wm-de sie nicht
in einer Weise geführt, welche dem neuen Regime das Vertrauen
nnd die Sympathie der Administrieiien, wie der nichtiuteressierten
Beobachter zu gewinnen im Stande gewesen wäre. Anhänger
der Liga aus anderen Landesgebieten behaupten, dal.) Prizren,
Djakova und Ipek in der Kultm* und Zivilisation am meisten
imter allen albanischen Bezirken zurückgeblieben und ihre Be-
völkenmg von besonders gewalttätigen Charakter sei ; die nach-
teiligen Eigenschaften seien selbstredend bei den Persönlichkeiten,
welche das Ligakomitee bildeten, zum Ausdruck gelangt. Wenn
jedoch die Liga sich hätte frei entwickeln können, namentlich
in der Richtung, daß sie eine Zentralgewalt erhalten hätte, von
welcher die Lokalkomitees abhängig gewesen Avären, so hätte
diese Zentralgewalt, welche natürlich in die Hände der vor-
geschrittensten Elemente m Albanien gelegt worden wäre, auf
die Lokalkomitees einen mäßigenden und zivilisatorischen Einfluß
geübt. Ferner wii-d darauf hingewiesen, dal.» es jedesmal, wenn
der Volkswille sich gegen eine ihn unterdrückende Macht erhebt,
in der Periode der Gährung zu Reibungen und Ausbrüchen kommt.
Die Liga wurde in Albanien mit dem Worte „Millet"
bezeichnet, welches der türkischen, eigentlich arabischen Sprache
385
entlehnt ist und „die Xtition" Ijedeutet. Wenn deninac-li die
All>iiniei- die Vereinigung, welche dus Aushind ids Liga bezeich-
nete. kui/Aveg „die Nation" nannten, su besagt das wohl, dal.»
in den Augen der All^anier es sich nicht ))lol.t mn eine politische
Partei und ihre Mache lumdelte. sondern dal.) es für sie die
Bewegung des ganzen all^anischeu Volkes war. Tn diesem Sinne
le])t die Erinnerung an die Liga aucli jetzt noch weiter in
Albanien, nämlich als an einen dem ganzen V^olke gemeinsamen
Komplex von fundamentalen Ideen und auf denselben ])asierenden
As])irationen.
IL
ETH]SO(iEAPHISCHES
UND
GEWOHNHRITSRECHTLICHES.
3i9
Das Gewohnheitsrecht der Hochländer
in Albanien/
Von Theodor fjyjxui.
Die Bewohner der Gebirge in Albanien regeln ihre llechts-
verhültnisse nach einem, ihnen eigentümlichen Gewohnheitsrechte,
welches zweifelsohne für die liechtskmide ein interessantes
Studienobjekt ist. Die an sich nicht beträchtliche Literatm-
über Albanien enthält jedoch sehr geringe und oft unrichtige
Aufschlüsse darüber; Dr. J. G. v. Hahn gibt in seinem Buche
„Albanesische Studien" auf S. 176—181 Mitteilungen über dieses
Gewohnheitsrecht, welche das Eingehendste und Richtigste sind,
•
' Der langjährige k. u. k. Generalkonsul in Skutari, Herr
Theodor Ippen, jetzt Sektion.schef im Ministerium des k. u. k. Hauses
und des Äußeren, hat im Jahre 189ü zwei albanische Geistliche, die
viele Jahre im dortigen Gebirge als Pfarrer wirkten, zur Abfassung der
zwei Aufsätze angeregt, welche dann in albanischer Sprache publiziert
wurden. Um dieselben einem weiteren Kreise zugänglich zu machen,
hat Herr Ippen diese Aufsätze ins Deutsche übersetzen lassen und dem
Herrn Dr. P. Träger in Zehlendorf-Berlin zur Mitteilung in der Anthro^
pologischen Gesellschaft (publ. in der Zeitschrift für Ethnologie. Berlin,
1901. 33. Jahrg., S. 43—57) überlassen. Mit Einwilligung Sektionschefs
Ippen reproduzieren wir den Beitrag in diesem Sammelband. Die rezenten
Beiträge des Dr. Franz Baron Kojjcsa, Beiträge zur Vorgeschichte und
Ethnologie Nordalbaniens [Wissenschaftliche Mitteilungen aus Bosnien
und der Herzegowina. Band XII, Seite 168—254]. sowie seine übrigen
folkloristischen und geologischen Arbeiten, welche in den Publikationen
des vom Regierungsrat Patsch trefflich geleiteten Balkaninstitutes in
Sarajevo erschienen, bilden in der albanischen wissenschaftlichen Litera-
tur ein eigenes Kapitel. Die Arbeiten des ebenso kühnen, wie opfer-
freudigen ungarischen Forschers würden gewiß in dieses Sammelwerk
gehört haben, jedoch der Raum der Pul)likation war beschränkt.
390
was bisher über diesen Gegenstand pii])liMert wurde. Er ver-
dankte diese Mitteilungen einem italienischen Missionär. P. Gabriel
Capacei, welcher viele Jahre unter den albanischen Hochländern
lebte. In seinem späteren Buche „Heise durch die Gebiete des
Drin und Vardar" gibt von Hahn auf S. 338 — 341 noch einige
weitere Notizen über das <Tewohnheitsrecht, wie es speziell die
Mirditenstämme anwenden.
Xeuestens hat nun die seit einiger Zeit in Brüssel in
albanischer Sprache erscheinenden Revue „Albania" in den Heften
Nr. 9 und 11 des I, Bandes imd in den Heften 1, 2, 3, 6, 7
und 10 des H. Bandes und dem Hefte 4 des UI. Bandes zwei
ausführliche Aufsätze über das Gewohnheitsrecht aus der Feder
zweier albanischer PfaiTer gebracht. Wir geben diese beiden,
leider imvollst'indigen Aufsätze, mit Zustimmung der Autoren,
nachstehend in deutscher Üljersetzimg wieder.
I. Das Kedit der Stäinme von Dukadschiii.
Von T>on LdZdV MJedia,
. •
Wir Ijesitzen keine schriftlichen Aufzeichnungen, um unsere
von Lek (Alexander) Dukadschini herstammenden Gesetze mit
Sicherheit angeben zu können. Wir müssen uns deshalb auf die
Tradition stützen und von Leuten, die der Gewohnheitsgesetze
kundig sind, diese zu erfahren suchen.
Obwohl jeder Teil der Hochlande behauptet, die Gesetze
des Lek Dukadschini genau beibehalten zu haben, so ist doch
nicht anzunehmen, dal.» in denselben nach Maßgabe der
Zeit und der Umstände keine Veränderung eingetreten sei.
Wenn nun auch die Gesetze, welche ich im Nachfolgenden
darstelle, von den bei anderen Stämmen gebräuchlichen in
Einigem abweichen, so ist doch die Grundlage bei allen eine
gemeinsame. Meine Darstellung bezieht sich auf die Stämme
des Dukadschins. das heißt auf die Stämme Schala, Schoschi,
Kiri, Plani. Dschoani und Toplana. Ich will mit der Insti-
tution der Blutrache mid den Vorschriften, die sie regeln,
anfangen.
391
1. Die Blutmche.
.0 Derjenige, Avelclier seine Blutraclie. ohne dul.l eine
^Weiterung mit ihr verbunden sei, ausübt, wird deswegen weder
von semem Stamme, noch von der Regierung ]>ehelligt. Ich sagte
ohne Weitermig, weil z. B. die Ausübung der legitimen Blut-
rache, wenn der Schuldige unter dem Schutice eines dritten steht,
den Bluträcher in Konflikt mit dem Beschützer des Blutschuld-
ners Iwingt. wäe ich später l)ei Eröiiermig über diesen Schutz
näher ausführen werde.
B) Wer ohne Berechtigung zur Blutrache, einen Menschen,
sei es em IVIann oder em Weib, ein Envachsener (jder ein Kind
tfitet. verfällt folgenden Strafen:
1. Seine Häuser werden verbrannt und niedergerissen.
2. Seine gesamte Ijewegiiche Halse (Hausrat, Getreide,
Vieh usw.) mit Ausnahme der Watten, welche in oder außerhalb
seines Gehöftes gefunden wird, wird konfiszieii. Die "Watten
müssen, auch wenn sie beim Niederbrennen des Hauses aus dem-
sell)en weggenommen Avurdeu, so schnell als möglich dem Eigen-
tümer zurückgegeben werden, sonst verfällt man in die auf die
Entwatt'nung eines anderen gesetzte Buße, welche nach dem
Gewohnheitsrechte 4 Beutel, d. i. 2000 Piaster beti-ägt.
3. Er muß seine Wohnstätte und sein Stanungebiet mit
der ganzen Familie, d. i. Männer. Weiljer, Kinder verlassen.
4. Er muß die Buße an den Stamm und an die Regienmg
zahlen : dieselbe Iseträgt 4 Beutel und 200 Piaster (2200 Piaster).
KJOO- Piaster davon bekommt die Regienmg, 1000 der Vorsteher
seines Süimmes, 200 der Bülükbaschi ' mit seinen Gendarmen,
welche die Buße eintreiben kommen. Diese Buße zahlt man in
Yieli <xler anderen Gegenständen, welche in diesem Falle viel
h()her als nach dem eigentlichen Weiie eingerechnet Averden.
."». Er muß alles das zahlen, was die Häupter des eigenen
Stanmies und die Regieiimgsorgane Ijei der Tagfahrt, welche zur
^'orualime der Exekution gehalten wurde, verzehrt halsen.
' Bülükbaschi ist eine Art „Regierungskommi.s.sär" bei jedem
autonomen Hoohläuderstamin.
392
(). Der Blutraclie vertkllen nicht nur seine Familie nn't ihren
Mitgliedern, sondern uuch seine unhe weglichen (rüter, derart, dal.»
sie Eigentum der Verletzten und zur Blutrache Berechtigten
werden. Um den Besitz dieser Grundstücke wieder zu erlangen,
muß der Schuldige eine Befreiungsgebühr zahlen, dei'en Höhe
von einem Schiedsgericht bestimmt wird, und zwar immer niedri-
ger als der eigentliche \^'ert des Gutes ist. Auf dem so befreiten
Boden kann dann wieder ein Haus gebaut werden und die WeiV)er
mit einem oder mehreren männlichen ^Mitgliedern, je na-h dem
es der zur Blutrache Berechtigte ei-laubt, heimkehren, damit sie
die Gnindstücke bemrtschaften.
7. Für einen Erschlasrenen verfallen nach den h^Hititjen
Gesetzen Avenigstens sechs Männer der Blutrache, so zAvar. daß
der Täter selbst und alle männlichen Mitglieder seines Hauses
in Blutrache kommen ; sofern in dem Hause nicht sechs Män-
ner sich vorfinden, so muß diese Zahl aus seiner Verwandt-
schaft komplettiert werden ; alle diese müssen das Stamm-
gebiet verfassen.
8. Heutzutage werden die Wohnstätten der Verwandtschaft
nicht mehr niedergebrannt, aber sie mul.5, um sich davon zu
befreien, eine gemsse Geldlniße zahlen, deren Höhe sich nach dem
Grade der Verwandtschaft richtet (etwa 500 bis KMKI Piaster).
Früher hat man die Häuser der Verwandtschaft auch verbrannt
und alle haben flüchtig werden müssen.
Vor sechs Jahren wurde von Abdul Kerim Pascha, damals
Wali von Skutari, die Vorschrift oktroyiert, daß die Blutrache-
berechtigten nur das der Blutrache verfallene Haus vert'olgen
sollten, während den anderen Verwandten hingegen weder das
Haus niedergebrannt noch irgend eine Buße auferlegt werden
sollte, dieselben auch nicht der Blutrache verfallen und geächtet
werden sollten. Aber diese Neuerung erhielt sich nicht.
9. Der zur Blutrache Berechtigte kann einen jeden von
den der Blutrache Verfallenen töten: damit ist die Blut-
angelegenheit erledigt.
10. Die der Blutrache Verfallenen können ihr eigenes
Heim nicht besuchen, Avenn es nicht der zur Blutrache Beiechtigte
39?.
erlimbfc, oder wenn sie nicht von jeniiimlem initci- Sclmiz und
Geleite genommen werden.
11. Wird die Blut ruehe nicht ivu>geübt, sondern anso-cu-lichen,
so zahlt der Schnldige der heschiidigten Familie (i Beutel, das
ist 80'iO Piaster Entschädigung. Frühei- war diese Entschädigung
viel kleiner und es gibt noch Leute, die sicli an solche von
800 Piastern erinnern können.
(') Der Gedungene trägt keine Verantwortung lür den im
Namen des Auftraggebers ausgeübten Mord, letzterer allein i>-t
für alles verantwortlicli. Wenn der Gedungene getötet oder ver-
wundet wird, so hat der Auftraggeber keine Haftung an dessen
Familie.
J)J Wenn mehrere Personen auf einen Menschen schiel.ien
und der Erschossene ist von soviel Kugeln getroffen als An-
greifer waren, so sind alle diese verpflichtet, die Blutrache
mit allen ihi-en Folgen und Unkosten solidarisch zu tragen.
Wenn aber nicht aUe Kugeln der Angreifer getrott'en haben, so
kann jeder von diesen seine Unschuld durch einen mit 24 Eides-
helfern zu schwörenden Eid beweisen. Auf dem, der die 24
Eideshelfer nicht beizustellen vermag, bleibt die Blutrache
haften. Wenn alle aber die 24 Eideshelfer beistellen können, so
bleiben sie für den Mord gemeinschaftlich verpflichtet. Es können
.solche Fiille auch in Gütlichem AVege entschieden werden, auf
die AV'eise, dal.) alle Komplizen einverständlicli die Blutrache
gemeinschaftlich auf sich nehmen.
l'Jj Alle diese oberwähnten Strafen gelten nur für den
Mord, welcher an einem Angehörigen des eigenen Stammes ver-
übt wird. Wegen des Mordes an einem Angehörigen eines fremden
Stammes, mit welchem keine Besä, d. i. gegenseitiges Versprechen
in Frieden zvi leben, besteht, wird man nur zu der Geldbul.ie an
die Regierung verurteilt. Manche Fälle blei1)en sogar ganz
straflos.
F) Wenn zwei Stihnme in der Besä (GottestVieden) sind,
und ein Aloi-d von einem Ano-ehöriu'en des einen Stannues an
dem Angehörigen des anderen Stammes Ijegangen wird, so ver-
geht sich dei- Mörder gegen die Häupter seines Stammes, weil
dieselben dem anderen Stanmie «»•ei^enüber die Bärgen für die
Besu sind ; deshsd)) wird er nach den Vorschritten behandelt als
ob er einen nnter »Schutz und Geleit Stehenden j^etötet hätte.
G) Wenn man jemanden tütet, der zu den ti Stämmen
des Dukadsehin nicht «fehört. tritt keine Strafe ein.
o
:2. il}('r Ve)-wnndnngen.
Bei Verwundunofen wird ebenso vorgeo-any-en wie beim
Totschlag, es treten hier auch beinahe dieselben Strafen ein. nur
in leichterem Grade, u. zw. :
a) die Häuser der Schuldigen werden verbrannt und
zerstört ;
b) seine Familie A\drd geächtet und er mit allen männlichen
Mitgliedern seines Hauses unterliegt der Blutrache ; doch fallen
Ijei Verwundungen nur drei Männer unter die Blutrache. Wenn
die Familie mehr als drei männliche Mitglieder hat, fallen alle
unter die Blutrache — außer daß sich dieselben ihre Befreiung
durch Geld oder Gnade des Blutracheberechtigten erworben
haloen ;
r) die unbeweglichen Güter unterstehen auch der Blut-
rache, wie oben erwähnt "wairde, nur werden sie durch eine
kleinere Befreiungsgebühr losgekault ;
dj die nicht im gemeinsamen Haushalte lebenden Ver-
wandten des Schiüdigen, sofern sie nicht seine GeschAAaster und
Geschwisterkinder sind, verfallen nicht der Blutrache ;
e) der Schuldige muß eine Geldbuße zahlen, die jedoch
den Betrag von IKH) Piaster nicht übersteigen darf, wemi sie
durch Vieh oder andere Gegenstände bezahlt wird, in baarem
Gelde zahlt man höchstens 550 Piaster ;
f) wie Ijei dem Totschlag ist auch hier die Versöhnung
gestattet und findet sogar häutig statt. Das hierfür zu entrich-
tende Entschädigungsgeld richtet sich je nach der Wunde ; da
man für einen Totschlag ij Beutel Entschädigung zahlt, so wird
angenonnnen. dal-'» jede Hand und jeder Fuß mit einem viertel
davon, d. i. mit 1 ' - Beutel zu entschädigen sind. Z. B. : -syenn
395
jemand dureli die Verwundung einen Arm oder einen Fuß ver-
liert, Ijekommt er ])ei der Versöhnung 1 '/'2 Beutel Entschädigung.
Außer dieser Entschildigung muß dei- Hehuldige auch die
är/itliche Behandlung des Vei-wundeten ])e/xihlen.
:->. Über Schuf.:- nud (rclcite.
Der Tutschlag eines unter dem Schützte eines dritten stehen-
den Mannes oder „Freundes" wie es kurzweg genannt wird,
Avird liei den Dukadschins unbarmherzig und unversöhnlich
gerächt. Der Dukadschin gewährt die Aussöhnung der Blutrache
für den Vater, für den Bruder, darauf den erschlagenen Gast-
freund zu i-ächen verzichtet er nie.
Derjenige, Avelchem der Gastfreund erschlagen wurde, kann
nicht unter seinen (.renossen erscheinen. ))evor er nicht die Blut-
niche für den Gastfreund genommen hat. Es ist vorgekonmien,
dalö nicht bloß Verwandte, sondern direkt ein Bruder den anderen,
wegen einer, dem Gastfreunde zugefügten Unbill, getötet hat.
Es gibt zwei Kategorien von solchen Freunden : Der Freund,
dem durch Bürgen Schutz garantiert wurde, d. h. derjenige, welcher
sich unter den dauernden Schutz einiger mächtiger Leute stellt,
damit er vor einer Gefahr gesichert sei, und der Freund im
Geleite, d. i. derjenige, welcher sich, weil er Blutschuld hat,
oder sonst etwas fürchtet, zu seiner Sicherheit von jemandem
auf einem Weg-e liegleiten oder ins Haus aufnehmen läl.)t.
Wenn der Freund, dem seine Sicherheit garantiert wurde,
ermordet wird, müssen es die Garanten als Ehrenpflicht betrach-
ten, den Schuldio-en zu verfolgen, eljenso wie es die Familie des
Ermordeten tut. Es werden niclit nur die Häuser des Schuldigen
verbi-;innt, sondern auch seine übrigen Güter vollständig zerstört,
wie z. B. die Mauern um die Felder werden niedei-gerissen. die
Bäume und A^^instöcke werden inngehauen und auch seine Ver-
A\ andts-haft wird auf ähnliche Weise verfolgt und die Acker
werden unbrauchbai- gemacht. Der Boden des Schuldigen blei]>t
im Besitze der Familie des Ermordeten und kann durch keine
]:)efreiungsgebühr eingelöst wei-deii. l'berhaupt darf eine frei-
39G
uillige Versöhnung der zwei feindliclien Funiilien nicht ohne
Zustimmung der Garanten süittfinden, imd diese geben sie nie.
Jeder der Graranten ist berechtigt, den Tilter oder dessen der
l^hitrache anheimgefallenen Verwandten zu töten.
Mit noch größerer Strenge und noch gröl.jerer Erbitteiiing
wird die Bluti-ache gegen den ^Mörder des unter Geleite stehen-
den Freundes ausgeübt, sei dieser in ?5egleitung eines Mannes
oder eines \^^eibes, eines Envachsenen oder eines Knaljen. der
si-hüt/,enden Familie, ermordet worden.
Auch wenn der Erschlagene seinem Totschläger Blut
schuldig, jedoch im Momente der Ermordung im Geleite eines
Dritten Avar, so hat sich die zwischen jenen beiden Ijestehende
Blutrache nicht ausgeglichen. Avie es sonst der Fall Aväre. son-
dern die alte Blutrache liesteht weiter und es entsteht eine neue,
da die Familie des Geleitenden den ermordeten Freund wie ihr
eigenes Mitglied rächt.
Derjenige, dem der Gastfreund erschlagen Avurde, sucht
dem Mörder und seiner Sippe jeden möglichen Schaden zuzu-
fügen, er tötet den Mörder oder jemanden aus dessen Sippe, avo
er ihn eiTeichen kann und rächt so den ermordeten Gastfreund.
4. Die Änssölmumi do' JJIntnd'he.
Es jj'ibt zAveierlei Aussöhnung der Blutrache : ' entAA^eder
ujeschieht sie freiAvillis: von selten der beiden Parteien oder sie
geschieht auf Befehl seitens der türkischen Regierung.
Aj Es ist für diese letztere Versöhnung nicht bestimmt,
nach Ablauf von wieviel Jahren sie zu erfolgen habe, sie ge-
schieht, Avenn der Sultan sie zu dekretieren gervdit.
Während die anderen Stämme die Aussöhnung der Blut-
rache in Skutari vornehmen, werden die Blutrachen l)ei d^n
Dukadschins im Gebirge ausgesöhnt.
Sobald der dies])ezüQ;liche Firmau angelangt ist. schickt die
türldsche Regierung von Skutari jedem Bei-gstanun einen eigenen
Bülülvl)aschi mit einem Schreil>er und einigen (iendarmen zu den
Dukadschins hinauf. An diese allgemeine Versöhnung sind fol-
g"ende Bedingungen geknüpft:
1. Jeder Bergstiimm nmli flafär sorgen, dal-» die llegierungs-
oruaue freie W'ohnnno' und sie imd die eigenen ytannneseliefs
Veri>flegung l)ek()nimen, solange sie sich dort wegen dieser
Versöhnung aufhalten müssen.
2. Man niuU für die Ausgleichung jeder Blutracheangele-
U'enheit mindestens 250 Piaster /^ihlen und zwar zahlt die
Hälfte der Blutrache] )flichtige und die ülwige Hälfte der Bluti-ache-
terechtigte. Diese Bul.ien werden unter die Chefs- des Stam-
mes verteilt und die Regierung erhält denselben Anteil wie
ein Chef.
■'i. Die tSühnegelder flu- Wunden richten sich je nach der
Schwere derselben.
4. Der Schuldige zahlt außerdem 150 Piaster Regierunu-s-
o'ebühr für einen Mord und 7-") für eine Verwundung, welche
Geljühren der Vertreter der Regierung erhält.
5. Der Schuldige erhält endlich eine Versöhnungsurkunde
mid zu größerer Sicherheit werden ihm einige Garanten auf die
Dauer von 5 Jahren bestinunt.
<). AVer Avährend dieser 5 Jahre dem Regierungsfrieden
zuwider handelt, verfällt den strengsten Strafen der Regierung
und hat auch den Gutstehern gegenül^er Blutschuld für den
ermordeten Freund, (i; 3.)
JJ) Die freiwillige oder private Versöhnung findet nur auf
Intervention von Freunden statt durch Verzeihung seitens der
Familie des Erschlagenen. Um die Verzeihung zu erlangen, nuiß
der Schuldige an einem großen Feiertage, in Begleitung von
Freunden und Bekannten der beleidigten Familie und mit einem
in der Wiege verkehrt liegenden Kinde, sich mit gebundenen
Händen in das Haus des Blutracheberechtigten Ijegeben. Die
ganze Begleitung l^ittet um Gnade. Die sozusagen Überfallene
Familie geht hinaus und hält mit ihren Verwandten eine Beratung.
Wenn die Versöhnung Ijeschlossen worden ist, befreit sie die
Hände des Schuldigen von ihren P^'esseln und legt das Kind in
der AA^iege gerade. Dann diktiert sie die Entschädigung, wenn
sie eine will, aber dies darf nicht den gesetzlich bestimmten
Beti'ag von 6 Beuteln ül)ersteigen.
398
.5. Der Tauih iiml Dichstahl.
Der Knnb war früher hei den Dukadschins als ritterliclier
Erwerb angesehen und deshalb gab es beständig gut organisiei-te
Räuberbanden, die den Schrecken der Sfcidt Skutari und ihrer
Umgebung ])ildeten. Diese Banden raubten nie etwas innerhalb
der 6 Stämme von Dukadschin oder bei ihren Freunden, die
ihnen Brod gaben : und daher fanden sie immer Helfershelfer
und Untersi'mdsgeber. Jetzt ist aber der liaub in Ansehen
gesunken, er gilt für eine Schande und man kann sagen, er
existiert beinahe nicht mehr. Wird innerhalb des eigenen Stam-
mes gestohlen, so treten die folgenden gesetzlichen Bestimmun-
gen ein :
1. für jeden gerauljten oder gestohlenen Gegenstand wird
der zweifache Wert gezahlt;
2. wenn der Raub oder Diebstahl durch Einbruch in das
Haus, die Hütte, die Viehherde, die Kornschöber oder die Bienen-
stöcke verübt worden ist, zahlt der Schuldige, außer den erwähn-
ten zweifachen Wert des Gegenstandes, noch 500 Piaster Strafe
wegen des Hausfriedensbruches.
6. Der Beweis.
Wenn der Beschädigte den Schuldigen nicht in flagranti
ei-tappt hat, so kann er auf zwei Arten den Beweis gegen ihn
erbringen, nämlich durch den Eid oder durch den geheimen
Zeugen (Kaputzar).
Aj Der Eid kann nicht von dem Kläger oder Beschuldigten
selbst abgelegt werden, sondern derselbe wird von einer von den
Schiedsrichtern bestimmten Anzahl eidesfähiger Männer aus der
Verwandtschaft des zum Eid Zugelassenen geleistet, widrigenfalls
der Kläger beziehungsweise der Beklagte sachhillig Avird.
B) Der geheime Zeuge (Kajiutzar) muß den folgenden
Bedingungen entsprechen :
a) Der Kaputzar mul.) ein Mann sein und zwar gereiften
Alters.
h) Er wird zu drei verschiedenen Malen von zwei durch
die Parteien y-eAvählten Schiedsrichtern einvernommen, von denen
399
einer Tom Beschädigten, der andere vom l:}eschuldigten gewählt
wird : seine drei Aussagen Averden verglichen, ob sie gleich-
lautend sind.
r) Die Einvernehmung des Kaputxar eifolgt im geheimen
und sein Name wird nicht bekanntgegeben, denn sein Auftreten
als Zeuge kann ihm oft den Kopf kosten.
d) Er muß auch für seine Angaben einige Stützpunkte
vorweisen oder wenigstens als ein ehrenvolle!- und gewissenhafter
Mensch bekannt sein.
e) Wenn der geheime Zeuge approbiert worden ist, so kann
der Beschuldigte nicht mehr den Gegenbeweis durch Eid führen,
sondern er muß sich in die Verurteilung fügen.
f) Wenn die zwei erwiihlten Schiedsrichter dem geheimen
Zeugen kein Vei-ti'auen schenken wollen oder der Beschidchgte
sich den Schiedsrichtern nicht unterwerfen will, dann kann der
geheime Zeuge selbst sich nennen und seine Person der öffent-
lichen Beurteilung anheimstellen : dies erfordert aber einen großen
Mut seinerseits.
<lJ Er erhält für seine Deposition ein Honorar, welches
von den Richtern, je nach der Wichtigkeit des Prozeßgegen-
standes, bestimmt wird, sofern sich die Interessenten darüber
nicht schon früher vereinbart haben. Wenn der geheime Zeuge
sich aber öffentlich genannt hat, so bekommt er, ohne Rücksicht
auf den Wert des Prozeßgegenstandes, 500 Piaster. Diese Kosten
hat der Verurfeilte allein zu tragen, während das Honorar der
Schiedsrichter zur Hälfte von ihm und zur Hälfte von der
obsiegenden Pai-tei entrichtet werden muß".
If. Das Gewolmheitsreclit der Htäiiime Mi-Schkodruk (Ober-
skutariiier Stiiinme) iu de» Gebirgen nördlich von Skntari.
Von Don Xikola Aschta.
Lek (Alexander) Dukadschini, von der fürstlichen, aus
Mirdita stammenden Familie dieses Namens, welcher vor der
türkischen Okkupation lebte, gab einige Gesetze heraus, welche
sich l>ald bei den Dukadschins und Mirditen, wie auch bei den
400
Ol)erskuturiiU'iii und den Hoclilihidein der nälieren Umi>"e))iiin''
von Skutari (lumz-a) verbreiteten. Diese Ge.set/.e halben sich tra-
ditionell Ijeinalie unverändert erlialten laid sind bei unseren
(Tebirgs1)ew()hiiern. insbes()nde)-e in Mirdita. in volle)- Kraft. Sie
haben allerdings ihre Schattenseiten, aber sie bieten doch bei
unseren schwierigen Verhältnissen eine geAvisse »Sichei-heit für
die Ehre, das Vermögen und die guten )Sitten.
Das albanische Volk teilt sich in die »Stände der Städter,
Bauern des Flachlandes und Hochlihider (Malsor). Die Städte
unterliegen der türkischen Verwaltung und die FJaohlandbauern
hängen von der Stadt ab. Al)er die Hochländer der Gegend von
Skutiiri, welche in Stämmen leben, haben die eben erwähnten
eigenen Gesetze oder den „Kodex von Lek Dukadschini". Um
die Ausführung dieser Gesetze zu überwachen, halben sie auch
ihre eigene Hriuptlinge (Paria), nämlich den Bajraktar oder
Bannerträger als Vorstand des Stammes, den Krüe oder Haupt
als Vorstand eines Viertels, den Gjobar oder Exekutor als Vor-
stand jeder Sippe.
Der Bajraktar hat die Aufgabe," alle Angelegenheiten, welche
den ganzen Stamm betreffen, zu erledigen. Er versammelt sein
Volk einige Male des Jahres, um festzustellen, ob alle im all-
gemeinen Interesse vorher getroffenen Maünahmen oder besondere
Abmachungen eingehalten Avorden sind, oder ob jemand für die
Übertretung zu bestrafen ist: ob dieselben weiter einzuhalten
sind, oder ob andere sieh als angemessener erweisen u. dgl.
Diesen Versammlungen müssen nicht nur die Kren (Plural von
Krüe) und Gjobar l^eiwohnen, sondern der ganze Stamm. Seine
Hauptaufgabe ist aber die Führung im Kriege.
Der Krüe kann auch solche Versammlungen in seinem
Ortsviertel abhalten, aber nur für Angelegenheiten, die dieses
letztere allein betreffen und von keiner öffentlichen Kompetenz
sind; für diese besteht nur der Bajraktar. Aber seine Hauj)tauf-
gabe ist, die Zahl der von den streitenden Parteien je nach der
Wichtigkeit des Prozesses auszuwählenden Plekj (Schiedsrichtei-)
unwidei'ruflich zu bestimmen, oder eventuell selbst als ausgewählter
Richter zu fungieren.
401
Die Gjobar sind mehr die Exekutivorgane der Justiz, jeder
über sein eigenes Geschlecht, sie haben aber in der Verwaltung
des Stammes soviel Recht, daß der Bajraktar und die Kren kein
Übereinkommen ohne ilii'e Zustimmung treffen können.
Um die Streitigkeiten zwischen zwei größeren Paiieien
oder Stännnen sicherer zu erledigen, hat die türkische Regierung
im Jahre 1856 in Skutari für alle Gebirgsbewohner, mit Aus-
nahme der Mirditen. ein Gericht (Dzibul-Odasi) ' errichtet, wo
sie unter der Leitung eines von der Regierung ernannten Vor-
sitzenden (Serkerde)- die Gerichtsbarkeit nach ihren Gesetzen
ausüben.
Wie der Serkerde für die Gesamtheit der Stämme, so wird
auch ein Bülükbaschi^ für jeden Stamm ernannt. Aber beide
sind Einrichtungen neuerer Zeit, früher haben die Gebirgsbe-
Avohner seilest alle Streitigkeiten erledigt.
Weil diese Gesetze nicht kodifiziert sind, so muß man
eine lange 'Erfahrung und genaue ethnographische Kenntnisse
des Landes haben, um dieselben zu beherrschen, so daß in
manchen schweren Fällen oft lange verhandelt wird, eventuell
der ganze Stamm sich -versammelt, oder noch weitere Umfrage
gehalten werden mulo, bevor jemand über eine frühere Entschei-
dung ähnlicher Fälle Auskimft geben kann. Aber die allgemein
bekannten Gesetze in Bezug auf Mord, Verwmidimg, Mißhandlung
und sonstige Fälle sind die Folgenden :
1. 3Ion] iiud Totschlag.
a) Weil ein ]\Iordfall den ganzen Stamm betrifft, so ist
letzterer Verpflichtet, den Mörder zu bestrafen. Der Bajraktar,
die Ki-en und Gjobars überfallen das Haus des entflohenen
Schuldigen und nach einem reichlichen Schmause auf seine
Kosten verbremien sie ihm das Haus. Der Schuldige muß
1 Türkisch ; bedeutet Kammer der Berge.
- Persisches Wort.
^ Eine Art Regieruugskommissär ; tlie wörtliche Bedeutung ist
Kommandant eines^ Haufen.-.
26
402
aul'ierclem 3000 Piaster Strafe y.ahlen, welche gröL^tenteils dem
Bajraktar, dann den Kren und Gjobars zugute kommen.
Wenn der Schuldige aber, anstatt das Haus zu verlassen,
sich gegen seinen Stamm zur Wehi-e setzt, dann können von
diesem letzteren ein oder mehrere andere Stämme zur Hilfe
gerufen werden.
So streng ist das Gesetz nur für diejenigen, welche un-
berechtigt einen Mord in dem eigenen Stamm begangen haben.
Wenn der Ermordete aber einem anderen Stamme angehöi-t, Avird
dem Schuldigen das Haus nicht verbrannt imd keine Strafe
zugemessen, nur bleibt er der Familie des Getöteten eine Blut-
rache schuldig, er und seine nächsten Verwandten können nämlich
von dieser ungestraft getötet werden.
Wenn jemand einen von einem anderen Stamme, oder von
dem eigenen Stamme, aber von einem anderen Viertel ermordet,
kann die Familie des Getöteten in der ersten Wut und Erregimg
(d. i. innerhalb des ersten Tages nach dem stattgefundenen Morde)
einen jeden, der dem anderen Stamm, beziehungsweise dem
Viertel des Mörders angehört, umbringen, ohne deshalb einer
anderen Strafe als der gewöhnlichen Blutrache zu verfallen, und
das auch, selbst wenn der neu Ermordete in gar keiner nachbar-
schaftlichen, bzw. verwandtschaftlichen Beziehung zu dem ersten
Mörder steht. Diese Fälle der ersten Bluthitze werden jedoch
bei den verschiedenen Stämmen verschieden behandelt.
Außer den erwähnten Strafen muß der Mörder, der einen
Stammesgenossen unberechtigt umgebracht hat. samt allen männ-
lichen Mitgliedern seiner Familie den Ort verlassen, oder
wenigstens müssen sie sich in demselben verstecken: nur die
Weiber und eventuell diejenigen Männer, welche von der Familie
des Getöteten die spezielle Erlaubnis oder Verzeihimg' erhalten
haben, können bei der Wirtschaft bleiben.
Die Strafen der Blutrache sind nicht überall gleich. Während
z. B. die Geldstrafe für einen Mord im allgemeinen 3000 Piaster
ist, erreicht sie in Schala den Höhepunkt von 10.000. wenn
der Mord zwischen Verwandten oder auch in demselben Stanmi
geschieht. Außerdem wird dort dem Mr»rder nicht nur das Haus
4U3
verbrannt, sondern auch sein Hab und Gut kuntisziert, und der
Acker bleibt im Besitze der Familie des Getöteten oder unbebaut.
h) Für den Mord eines Weibes wird man zu keiner Strafe
verurteilt, nm* bleibt der Mörder die Blutrache schuldig. Wenn
aber die Versöhnung stattfindet, so zahlt der Schuldige nur
1500 Piaster, d. i. das halbe Blutgeld für das getötete Weib
und die Hälfte für eine Verwundimg.
Wenn das ermordete Weib verheiratet war, hat binnen
einem Jahre nur das väterliche Haus das Recht es zu rächen,
nach diesem Zeiträume wird die Blutrache Pflicht des Gatten
und seiner Familie.
Wenn eine Frau vom Gatten, Sohn oder Bruder in Liebes-
verhältnissen mit einem anderen überrascht wird, so hat er das
Becht, die Ijeiden Schuldigen zu töten und bleibt dafür straflos.
AVenn er aber statt beide nur den einen von diesem Liebesjjaare
umbringt, dann wird ihm dies als gewöhnlicher Mord angerech-
net und als solcher bestraft. Der Tod der Gattin wird in diesem
Falle von ihrer väterlichen Familie gerächt.
Für ein, in der Schwangerschaft ermordetes Weib bleibt
der Mörder zAvei Blutrachen schuldig. Im Falle der Versöhnung
muß der Schuldige, wie envähnt, eine Entschädigung von 1500
Piaster für das getötete Weib und 1500 oder 3000 Piaster für
das umgekommene Kind, je nachdem es weiblichen oder männ-
lichen Geschlechtes w^ar, zahlen. Es ist vorgekommen, daß man
das Grab und den Leib des verblichenen Weibes geöffnet hat,
um das Geschlecht des Kindes festzustellen.
r) Für den unberechtigten Mord wird der Schuldige, wie
erwähnt, von Amtswegen bestraft; aber für einen berechtigten
Totschlag, nämhch für die Ausübung der erlaubten Blutrache,
wird niemand ])estraft und die Angelegenheit der Blutrache ist
damit erledigt.
(Ij Die der Blutrache Schuldigen finden auf der Wanderung
Aufnahme und werden sogar von einem Mitgliede der gast-
freundhchen Familie weiter geleitet. Wenn einer also in dieser
Begleitimg. oder in der Begleitung einer fremden Person um-
uebracht Avird, sei es auch aus Gründen sonst erlaubter Blut-
•26*
raclie, zieht sich dieser Totschlüger die unversöhnlichste Blut-
rache des Begleiters zu. Der Stamm Schala ist, wie immer, am
strengsten auch in dieser Beziehung, besonders wenn der Tot-
schläger dem Stamme des Begleiters angehfh-t : außer der
gewöhnhchen Blutrache von Seiten des letzteren verfällt er noch
einer Geldbuße von 20 Beuteln (10.000 Piaster), sein Haus wird
verbrannt und geplündert, seine sonstigen Güter verheert und er
muß mit seiner Familie flüchtig werden. Nicht nur der in wii-k-
licher Begleitung getötete Schützling wird in Schala so gerächt,
sondern auch derjenige, welcher auf eine Anhöhe steigend, den
Namen und den Schutz eines bestimmten Mannes laut anruft,
Avenn ihn auch niemand von der angerufenen Familie, sondern
jemand anderer gehört hätte.
Wemi ein Mord zwischen zwei Angehörigen eines Stammes
stattfindet, und der Entflohene wird dann für diese Blutrache in
der Grenze eines anderen Stammes getötet, so wird dieser
dadurch in seiner Gastfreundschaft beleidigt, und bestraft mit
dem Tode den letzten Totschläger oder seine Leute.
Es ist auch allgemeine Sitte, daß man seinen Blutrache-
Schuldigen nicht in dem eigenen Stamme umbringt, wenn er
dort ein Fremder ist, ausgenommen den Fall, daß er von der
Gastfremidschaft einen großen Mißbrauch machte; noch feiger
wäre es, ihn in der eigenen Wohnung zu töten.
2. Über Venvundimr/eu.
Für die Vei*wundung eines Mannes muß der Schuldige
den Justizorganen 1500 Piaster Strafe zahlen, und wenn auch
der Verwundete, es sei wann immer, in Folge seiner Wunde
stirbt, ist dafür keine Geldstrafe niehi* zu entrichten ; der Schul-
dige bleibt aber in diesem Falle der trauernden Familie eine
volle Blutrache schuldig.
Bei gütlicher Versöhnung ist für eine Wunde wie fiü- den
Tod ein Entschädigungsbetrag von 3000 Piaster dem Verwun-
deten zu entrichten, imbeschadet ob er später daran stirbt
oder nicht.
405
Wenn jemand unberechtigt gegen einen Anderen scliiel.H,
ohne ihn zu. treffen, wird er zn 150(1 Piaster Bul.le verurteilt.
Wenn aber die Waffe versagt, ist die Balie noch einmal so grol.l.
Wenn ein Erwachsener ein fremdes Kind schlägt, ^vird er
zu 750 Piaster Buße verurteilt.
Wenn jemand ein Weib genotzüchtigt hat, bleibt er eine
Blutrache schuldig. Im Falle der Versöhnung mul.) der Schuldige
der beleidigten Familie 3000 Piaster zalilen. Dieselbe Strafe gilt
für den Vater unehelicher Kinder, aul.ierdem mul.» er auch das
Kind aufnehmen.
8. BesrJiädlf/iotg fremden, Ei(jeidiiin,es.
Jeder Schaden, gleichviel ob er mit, oder ohne Absicht
geschehen ist, muß immer ersetzt werden. Der Unterschied liegt
nur darin, daß für den unabsichtlich zugefügten Schaden nur
der eingeschätzte warkliche Schaden zu ersetzen ist, während
dann, wenn die Absicht zu schaden vorhanden war, aul.)erdem
die Verurteilung zu einer Buße erfolgt, welche entweder fest-
gesetzt ist, oder sich je nach den Fällen richtet; eine große
Rolle spielt auch der Ort, wo der Schaden verursacht worden
ist, ob nämlich ein Hausfriedensbruch dabei mit unterläuft.
Der mit, oder ohne Absicht verursachte Schaden wird im
allgemeinen von Fall zu Fall eingeschätzt und verschieden
besti-alf.
Für den anderen, absichthch zugefügten Schaden sind als
Buße bestimmt:
Füi- ein getötetes fremdes Bleinvieh zahlt man 250 Piaster
Schadenersatz ; für ein Großvieh 500 Piaster ; für ein verwun-
detes Vieh nur die Heilungsauslagen.
Für eine entwendete oder verdorbene fremde Waffe sind
3000 Piaster als Schadenersatz zu entrichten.
Für das Vieh, welches von den Hirten auf eine fremde
Wiese geführt oder wenigstens nicht gehindert wird, da einzu-
ti-eten und zu weiden, 250 Piaster.
Für in einem fremden ^\'alde abgeschnittenes Holz. Stöcke
und dergleichen 250 Piaster.
40(;;
Für aus fi-emden PÜan/Aingen gepHücktes Obst 50 Piaster
dem Beschädigten und zwei Schale den Schiedsrichtern als
liesondere Strafe, wenn das in dem eigenen Oi-te geschehen ist.
Außerdem für Beschädigung üfFenthcher Objekte :
Für eine verdorbene üflentliche Wasserquelle 3000 Piaster
Geldstrafe.
Für die Beschädigung eines auf einen öffentlichen Platz
als dauernde Erinnerung gepflanzten Baumes 500 Piaster usw.
Die anderen Fälle, z. B. der durch den Gang oder die
Fahrt durch ein fremdes Grundstück resultierende Schaden wird
je nach den Umständen ])estraft. Die bestimmten Bußen und
Strafen sind auch nicht überall gleich, wohl aber ähnlich.
A^^enn das Vieh vor der erlaubten Zeit auf der Gemeinde-
vdese geweidet hat, zahlt der Besitzer desselben -"jOO Piaster
<-Teldstrafe.
Dei-selben Strafe verfällt auch derjenige, AAelcher vor der
erlaubten Zeit in dem Gemeindewalde Laub gepflückt hat, tmd
aul;)erdem Avird ihm dasselbe verbrannt.
4. Ültpr Pfänder.
Es gibt zwei Arten von Pf;inder; das gewöhnliche Faust-
pfand zur Sicherstellung für eine Schuld und das sogenannte
Friedenspfand welches jedermann zu geben hat, sobald er wegen
einer Sache belangt wird.
Für gewöhnliche Schulden werden bewegliche und unbe-
wegliche Güter verpfändet, aber für die Schuld der Entschuldi-
gung einer versöhnten Blutrache werden nm- Wafifen verpfändet,
deren ^A'ert mindestens 3000 Piaster sein muß, wie die Ent-
schädigung selbst.
Das Friedenspfand, notwendig zur Eröffnung jedes Pro-
zesses, wird von demjenigen, der sich geschädigt glaubt und
seinen Gegner belangen will, veiiangt, und dieser mul.» es ihm
liefern, sonst verfallt er einer Geldsrafe 500 Piaster.
Dieses Unterp'fand hat die Bedeutung, daß derjenige, wel-
cher es beistellt sich damit verpflichtet, sich einem gerichtlichen
A erfahren liezüglicli der gegen ihn erhobenen Forderung • oder
407
IBeschuldigung zu unterwerfen. Es ])estelit gewöhnlich in Waffen,
Icanu aber auch aus einem heliebigen, bei geringfügigen Streit-
sachen oft fast wertlosen Gegenstand (eine Tabakdose, ein
Taschenmesser, eine Patrone und dergleichen) des dadurch ge-
bundenen < Tegners bestehen.
Wenn jemand ein fremdes Vieh oder eine fremde Herde
auf seinem Felde ül)errascht, hat er das Recht, ein Stück davon
als Pfand für den zu beanspruclienden Schadenersatz zu be-
halten. Er mul.» aber dasselbe dem Eigentümer auf Verlangen
und gegen Lieferung eines Friedenspfandes übergeben, sonst
veiiallt er einer Geldstrafe von ÖOO Piaster. Zu derselben Strafe
verfiiUt er. wenn das zurüclvgehaltene Stück Vieh ein mit einer
Glocke versehener Leithammel ist.
.^. Erhsclmft.
Die Frauen sind vom Erbrecht ausgeschlossen.
Die männlichen VerAvandten der väterlichen Seite erben
alle gleich, der Nächste schließt die anderen aus.
Wenn der Erbe minderjährig ist (bis zum vollendeten
15. Lebensjahr), untersteht er der Vormundschaft seiner Mutter
oder wenn dieselbe fehlt, seines nächsten Verwandten. Der Vor-
mund verwaltet das Vermögen des Minderjährigen, aber er darf
nichts davon veräußern.
Wenn der Verstorbene nur seine Witwe hinterläßt und
diese keinen Sohn mit ihm gehabt hat, so erbt sie nichts, ja,
sie darf nicht einmal im Hause ihres verstorbenen Mannes blei-
ben, sondern mulj in das väterliche Haus zurückkehren ; wenn
sie jedoch einen Sohn hat, so bleibt sie im Hause, zieht den
Sohn auf und lebt von dem hinterlassenen Vermögen des Gatten.
Wenn sie keinen Sohn, wohl aber eine Tochter am Leben
liat, dann darf sie bloß 100 Tage auf dem Gute ihres Gatten
bleiljen. AVenn die Ei-]jen darauf bestehen, dann muß sie das
Haus verlassen, mul.» jedoch die Tochter bei dem Er})en lassen,
welcher sie als ein ^Mitglied seiner Familie zu Ijetrachten hat.
Wenn die A\'itwe mit dem verstorbenen Gatten einen vor
oder nach ihm irestorbenen Sohn gehabt hat. so hat sie den
408
Nutzgenuß des hinterlasseneii Vermögens, solange sie ledig und
in dem Hause bleiben will. Falls sie aljer zur Verwaltung des
Nachlasses untTikig wäre, kann sie entweder mit dem Erben
als Mitglied seiner Familie leben, oder aber in das Elternhaus
ziehen. Zieht sieh eine solche Witwe zu ihren Eltern zurück,
so muß ihr der Erbe den Lebensunterhalt, das heißt das not-
wendige Quantum an Brod. Käse. Butter, sowie Schufwolle zu
ihren Kleidern, Kopftücher. Seife usw. geben. Wenn sie aber
noch eine oder mehrere Töchter hat und die ledig bleiben, so
können sie bei ihrer Mutter den Lebensunterhalt finden und
von ihr denselben Nutzgenuß an dem väterlichen Vermooren
erben. Im Falle aber, daß die Töchter heiraten, verheren sie
jeden Anspruch auf das von ihrem Vater hinterlassene Vermögen.
Die Witwe, welcher die Nutz<;eniei.»uno; des Nachlasses
des Gatten zusteht, kann auch die unbeweglichen Güter des
Nachlasses verkaufen, um daraus ihren Lebensunterhalt zu be-
sti-eiten, sofern sie der eigentliche Erbe des Vermögens ihres
Gatten nicht erhalten will. Die Töchter, welche diesen Niitz-
genuß von ihr geerbt haben, können nur beweghche Güter
verkaufen. Waffen düi^fen aber nie verkauft werden.
6. Kauf inid Vfrhoif.
Der Besitzer eines unbeweghchen Gutes kann es nur dem
nächsten Verwandten von väterlicher Seite verkaufen, welcher
im Stande ist, es zu bezahlen.
Ein Grundstück darf nie an den Angehörigen eines fi-em-
den Stammes verkauft werden, selbst wenn es an dessen (.Teljiet
angrenzt: wenn es nicht jemand vom eigenen Stamme kauft,
muß es der Eigentümer unveräußert lassen.
4<i9
Kanuni i Lekes.
Ein Beitrag zum albanischen Gewohnheitsrecht.
Mitffeteilt rnn Dr. LinliHy v. ThuUöczif.
Die geographische Lage der albanischen Gebirge, der
schwierige Zugang zu den Alpentriften sicherten den nord-
albanischen Stämmen eine alle Phasen der historischen Ent-
Avicklung überdauernde Autonomie. Die Grundlage dieser Auto-
nomie bildet das migeschriebene Gewolmheitsrecht, welches
sich seit altersher vom Vater auf den Sohn vererbte. Nach
diesen Gebräuchen werden unter den Hirtenstämmen die Strei-
tigkeiten und Rechtsfillle entschieden. Sie sind in sämtlichen
Gebirgslandschaften mehr oder minder allgemein in Geltung,
je nach der größeren oder geringeren Abhängigkeit von der
ehemaligen türkischen Regierung. Denn, wo deren Autorit'it
eine größere war, hat sie ihre eigenen Gesetze gegeben, teil-
weise auch ein neues Gewolmheitsrecht eingeführt, in den
niemals gänzlich unterworfenen Bergen hingegen Averden Streit-
fragen nach dem Rechte, das albanisch „Kanuni i Lekes"
genannt wird, d. h. dem „Codex Alexandri" entschieden. Nun
gibt es zwei Männer dieses Namens auf die der „Codex
Alexandri" zurückgeführt wird, Alexander den Großen und
Alexander aus der Sippe der unabhängigen Dukagini. Der
letztere lebte zur Zeit des Skanderbeg, mit dem er auch
ein Bündnis gegen die Türken schloß : er hatte die Herr-
schaft über die Mirditen. Die allgemein verbreitete Meinung
im Lande legt dem letzteren die Abfassung des Kodex der
sogenannten Kanuni i Lekes bei. Einheimische Forscher sind
aber geneigt zu glauben, daß der L'rsprung derselben in die
Zeit Alexanders des Großen zurückreiche. Dessen Mutter stammte
-Jlö
ja aus den illyrischen Gegenden und infolge seiner kriegeri-
schen Erfolge und seines Ruhnies liatte er auch die Macht,
alle zn zwingen und ein für allemal festzusetzen, daß diese
Gesetze niemals wieder außer Kraft kämen. Die albanischen
Forscher glauben wohl selbst nicht, daß dieses Gewohnheits-
recht in seiner ursprünglichen Gestalt, wörtlich und unkorrmn-
piert, so wie Alexander es selbst gegeben hatte, bis auf unsere
Zeit sich erhalten hätte, doch führen sie folgende Gründe
dafür an, daß die Uranfänge dieses Rechtes aus seiner Zeit
stammen ;
1. Ist dieses Gewohnheitsrecht bei allen albanischen Kon-
nationalen in Geltung und zwar nicht etwa bloß bei den
Gebirgsbewohnern, sondern auch im Weichbild der Städte,
besonders wenn die Streitfrage, um die es sich handelt, die
staatliehe Autorität nicht berührt.
2. Ergibt sich die Richtigkeit der obigen Ansicht daraus,
daß diese Gewohnheiten auch bei den Türken im Schwange
sind, ja einige derselben von diesen genauer beobachtet wer-
den, als bei den Al])aniern.
Wenn auch ferners die Leke Dukagini bei einem Teil
der diesem Rechte unterworfenen Bergbewohner in Geltung
war, wie hätte sich diese auch auf die übrigen, ihm nicht
Unterworfenen ausdehnen können? Wie hätte es von den Tür-
ken anerkannt werden können, wemi es selbst ein chi-istliches
Recht crewesen wäre? Auf alle Fälle hätten es diese als das
größte Verbrechen angesehen, sich einem, von einem christ-
lichen Fürsten erlassenen Gesetze zu unterwerfen, zumal in
der Zeit unmittelbar nach dem Tode des Königs Skanderbeg,
v,o die Türken alles, was nur immer christlich war, in Ver-
wirrnnj; «restürtzt und cranz Albanien überschwemmt hatten.
3. Ist dieses Gewohnheitsrecht allenthalben Ton heidni-
schem Geiste erfüllt, weshalb es statt auf Leke Dukagini, einen
Katholiken, viel eher auf die Zeiten des Heidentums zurückzu-
führen sein dürfte.
Die Identität des Xamens Leke war die Ursache des
irrtümlichen Volksglaubens, zumal Leke Fürst der Mirditen
411
Avar Ulli] dieses Recht sich am reinsten bei den Mirditeii
erhalten hat. Denn diese haben vor allen Gebirgsbewohnern
größere politische Unabhängigkeit und eine eigene Verl'assnng
voraus, wie sie es nach so vielen und so großen Kämpfen ver-
dient haben. Das ist die etwas naive Beweisführung der ein-
heimischen Gewohnheitsrechtssammler. Sicher hingegen ist es,
daß dieses Gewohnheitsrecht sclion unter den Römern als das
lokale Recht der Indigenen anerkannt war und in den drei
illyrischen conventus (heute couvend) für innere Angelegen-
heiten Anwendung fand. Wir haben es mit emem endemischen
ürrechte der balkanischen Hirtenbevölkerung 7ai tim, welches
sowohl 7AU- Zeit der Slawen, wie aiich der byzantinischen und
der türkischen Herrschaft — wenn auch den verschiedenen
Verhältnissen angepaßt — fortbestand.
Was die auch noch gegenwärtig bestehende Verfassung
betriift. so gibt es •') Tribus von Mirditen. mit ihren albani-
schen Xamen: OrosJii, Spagi, Kitahneni, Dibri, Fandi. Sämtliche
5 Tribus sind in Bezug auf die äußeren, den 5 Tribus gemein-
samen Angelegenheiten durch die engsten Bande verbunden, in
rein inneren und nur einen Tribus berührenden von einander
unabhängig. Jeder größere Tiibus zerfällt gemäß der Zahl der
Gebui-ten weiterhin in kleinere, welche Fis genannt werden.
Xach der Verfassung der 5 Tribus gibt es also ein oberstes
Haupt, den Fürsten, jetzt Kapidan geheißen, 25 Häupthnge,
genannt Plec (senes) und 50 Unterbau jitlinge, die Straplec. Die
Häuptlinge beraten wohl auch gemeinsam als Senat des Fürsten,
die Unterhäuptlinge als Tribunen des Volkes oder, wie man
heute sagt, als dessen Deputierte. Auf jeden Fall nehmen die
Häuptlinge die Pai-tei des Fürsten, die Unterhäui)tlinge die des
A'olkes: letztere halben aber große Macht, denn ohne ihre Ein-
willigung können die Häuptlinge nicht gegen einen Angehörigen
eines kleinen Tribus (Fis) einschreiten.
Der Fürst ist der oberste Richter für alle in sämtlichen
Trilius vorkonunenden Rechtsfälle und j^es Mitglied der 5 Tri-
bus hat das Appellationsrecht an ihn gegen die eigenen Häupt-
linge oder Unterhäuptliuge, wenn er sich etwa von ihnen in
412
seinem Keolite gekränkt fühlt. Dur Fürst liat das Keclit, die
Widerspenstigen durch jede Strafe zum Gehorsam zu zwingen,
mit Ausnalime der Todesstrafe. So hat er das Kecht. Kerker-
oder Geldsti-afen zu verhängen, aus den 5 Tribus auszustol-ten
und zu verbannen etc.
Nächst dem Fürsten hegt für sämtKche Tribus die höchste
Gewalt in den Händen jener 25 Häuptlnige, wobei auf jeden
Tribus 5 Häuptlinge und 10 Unterhäuptlinge entfallen. Ihre
Rechte üben sie im eigenen Tribus aus, doch die vorgenannten
Obersten können sie nur im Einvernehmen mit dem Fürsten
handhaben. Ohne den letzteren erscheinen sie im eigenen Tribus
sozusagen als Vberwachungsorgane und sind verpjfliehtet. über
alles an den Fürsten zu bericht-en. Die Häuptlinge eines Tribus
haben keinerlei Gewalt über einen andern Tribus, es sei denn
im Beisein des Fürsten oder wenn sie in seiner Stellverti-etuntr
als dessen Delegierte auftreten.
Einmal im Jahre pflegt der Fürst che bedeutenderen Ort-
schaften der 5 Triljus mit den l^etretf enden Häupthngen und
Unterhäuptlingen, denen die Ortschaften zugehören, zu besuchen.
Er kann auch einen oder den anderen von den Häuptern eines
anderen Tribus mitnehmen, zumal wenn sie in der Schlichtung
von Streitigkeiten, in der Urteilsfällung etc. einen gewissen Ruf
genießen. Desgleichen pflegt er eine kleine Schar von jungen
Leuten als Leibwache zu halten. Ihnen allen scebührt von
rechtswegen der Lebensunterhalt von selten der Bewohner der
Gegend, wo der Fürst gerade Gericht hält. Wer sich weigert,
denselben beizustellen und keinen Grund dafür hat, wird als
Rebell erldärt und wenn sich eine ganze Ortschaft weigert, wird
der ganze Ort für rebellisch erklärt. Jedermann hat in was
immer für einer Angelegenheit Zutritt zum Fürsten ; so z. B.
wenn sich jemand durch irgendeinen anderen in seinem Rechte
gekränkt fühlen sollte, besonders Avenn es sich imi Frauen,
Witwen. Waisen oder dergleichen handelt.
Wenn dies alles auf die hei-kömmliche Art erlediirt ist.
«
begibt sich der Fürst in andere Ortschaften.
Diese fürstliche (rpwalt hat seit undenklichen Zeiten ein
Mitglied der Familie Ghon-Murkei inne. innerhalb welcher sie
nach dem Kechte der Erstgel )m-t erblich ist. Keines der übrigen
Familienglieder besitzt irgendA\elohe Gewalt. Aveder als Mandatar
des Fürsten, noch als sein gesetzlicher Ötellverti-eter. Desgleichen
ist der Häuptlings- und Unterhäuptlingsrang in den hetretf enden
Famihen nach dem Erstge])nrtsrechte vererblich. Stirbt einer
derselben ohne männliche Xachkommenschaft, so geht der Kang
auf die Brüder oder Xefl'en oder irgend einen der nächsten Ver-
Avandten über. Desgleichen Averden, falls der Vater bei seinem
Tode einen noch minderjährigen Sohn hinterläßt, Regenten
geAvählt. Avelche die Gewalt im Namen des Sohnes ausüben, bis
der Knabe das mannbare Alter erreicht hat. Aber auch die
Regenten müssen aus derselben Familie oder, im Falle diese
ausgestorben ist, aus einer dieser nahe verwandten sein.
Der Fürst hat also die oberste Gewalt innerhalb sämtlicher
Tribus, die Häuptlinge in den eigenen Tribus, die Unterhäupter
i^ den kleinen Tribussen. in Avelche sich der Haupttribus teilt.
Demscemäß Avird gerichtHch gegen einen Angeklagten in der
Weise verfahren, daß der Fürst den Häuptlingen den Gerichts-
beschluß mitteilt; diese verkünden ihn den Unterhäuptern, letz-
tere aber haben die Verwandten und Schw^äger des Beschuldig-
ten zu versammeln und in Verein mit diesen den Angeklagten
aufzufordern, sich zu unterwerfen. Avidrigenfalls er als Rebell
erklärt würde. Verharrt derselbe in semem AViderstande, so ist
der ihm im nächsten Grade Verwandte verpflichtet, als erster
liegen ihn vorzugehen, so z. B. ist im Falle, als das Haus des
Beschukhgten den Flammen übergeben werden sollte und dieser
sich weigert, sich der Strafe zu unterwerfen, der ihm im nächsten
Grade Verwandte verpflichtet, das Feuer zu legen.
Desgleichen hat. falls jemand im Konvent von St. Paul
zur Todesstrafe verurteilt Avurde. der nächste Verwandte als
erster gegen den Verurteilten vorzugehen oder doch seine eigenen
AVaflen zum Zeichen der Zustimmuntj zu reichen. Avenngleich sich
sehr selten der Fall ereig:net. daß der Vater die Exekution des
Sohnes oder der Sohn die des Vaters übernimmt. Jedoch beschrän-
ken sich die Delikte, die mit dem Tod bestraft werden können.
»5
lU
auf zwei Fülle und mul» das Urteil im Konvent von St. Paul
gefällt worden sein. Der Konvent von St. Paul ist das oberste
Tribunal der jVIirditentribusse. Topograpliiscli ist es ein ()rt
Ijeinabe in der Mitte des Mirditengebietes, wo sich eine kleine,
dem heiligen Ajjostel Paulus geweihte Kirche befindet und wo
alle Angehörigen der 5 Mirditentribusse zur Beratung von beson-
ders wichtigen Angelegenheiten sich versannneln. Liegt ein der-
artiger Fall vor, so Avird ein Tag für die Zusammenkunft fest-
gesetzt und sämtlichen Häuptlingen und Unterhäuptlingen sowie
den Familienliäuptern einzeln mit der Autforderung zum Erschei-
nen mitgeteilt : zum Erscheinen sind sie verpflichtet und können
sogar dm-ch Strafen hiezu gezwungen werden. Dieses Tribunal
besitzt das Recht, selbst den Fürsten zu größerer Gewissen-
haftigkeit zu zwingen, falls er sich beikommen ließe, in irgend
einer Sache nicht vollkommen gesetzmäßig oder tatkräftig vorzu-
gehen, es hat aber nicht das Recht, ihn abzusetzen. Es kann
1. nicht nur die bestehenden Gesetze auslegen, sondern auq^
neue geben : 2. die todeswürdigen Verbrechen bestimmen : 3. die
Verbannung verhängen, Güter und andere Vermögensstücke für
das Gemeinwesen einziehen. Xiemand, auch nicht der Fürst,
vermag ohne Zustimmung des Konventes von St. Paul ein neues
Gesetz einzuführen. Der Fürst ist also viel eher der Interpret
imd Wächter der alten Gesetze, als der Erlasser neuer. Jedwedes
Individuum hat das Appellationsrecht gegenüber den Häuptlingen
und Unterhäuptlingen, ja sogar dem Fürsten selbst: sonst gil:)t
es keine Appellations- oder Rekursstelle : weigert sich einer, sich
den Entscheidungen dieses Konventes zu unterwerfen, so wird
er als Rebell gegen das Vaterland erklärt. Selbst die Staats-
regierung vermag ihn dann nicht in Schutz zu nehmen : sie
könnte ihm anderweitig ihre Unterstützung zu Teil werden lassen,
doch niemals innerhalb der Grenzen der 5 Tribusse, Avenn der
Beschuldigte es nicht vorziehen sollte, sich doch noch den
Entscheidungen von St. Paul zu unterwerfen.
Soviel in Bezug auf die innere Regierung : was die äußere
dem ehemaligen kaiserhchen Gubernium gegenüber betrifft, so
besteht die einzige für die ö Tribusse festgesetzte Steuer oder
415
vielmehr der Tribut in der kleinen Summe von zwei und ein-
halb Piastern, was ungetTihr einer halben itahenischen Franken
entspricht. Jede Familie muß jährlich diese kleine Summe dem
Fürsten zahlen, der sie behufs Ablieferun««: an die Kegierung
in Empfang nimmt. Wann immer diese der Mithilfe der Mirditen
zu einem Kriege bedurfte, waren diese verptiichtet, zum kaiser-
lichen Heere zu stoßen, doch so, daß sie eine eigene geschlos-
sene Abteilung formierten. Daher müssen sie sich. Fürst. Häupt-
linge, ünterhäupthnge und die Männer sämtlicher Familien stets,
und sobald sie gerufen werden, bereit halten, sofort in den Krieg
zu ziehen. Nach den Feldzeichen der regulären Armee hatten
immer (he der Mirditen vor allen anderen den Vorrang. Das
ist das öffentliche Recht der Mirditen, das von unerdenklichen
Zeiten her auf uns gekommen ist.
Es erübrigt noch, einiges über die Gerichtsbarkeit in
privatrechtlichen Angelegenheiten zu sagen. Außer dem Fürsten,
der der oberste Richter ist, sind die Häuptlinge und Unterhäuptlinge
geborene Richter im eigenen Tribus, an welche che Parteien, die
unter sich im Streite liegen, die Klage richten. Wenn es sich
um Kleinigkeiten handelt, können auch rechtschaffene Männer
aus dem Volke zur Fälhmg der Entscheidung auserwählt werden.
Mit einem Wort, es steht den Rechtsuchenden frei, die Richter
nach ihrem Belieben auszuwählen. Da aber ein Streitfall nur
zwischen zwei oder mehreren Pai-teien existiert, weil doch niemand
einen Streit mit sich selbst haben kann, so müssen auch die
Richter ihrer 2. 4 oder (i sein. Dies geschieht in der Praxis in
folgender Weise : Tilius z. B. hat einen Rechtshandel mit Sem-
pronius. Wenn nun diese sich nicht aus eigenem freundschaftlich
auseinandersetzen können oder Avollen. wählt jeder von ihnen
einen Richter nach eigenem Gutdünken aus den Häuptlingen
oder Unterhäuptlingen, je nach dem Verhalt der Sachlage. Ein
jeder gibt seinem Richter ein Pfand zum Zeichen der Unter-
Averfung unter das von ihm zu fällende Urteil. Jede Partei
erklärt den Sachverhalt nach ihrem Rechtsstandpunkte und
bringt ihre Beweise vor. Hierauf teraten die Richter unter sich
allein, worauf sie. wenn es ihnen uutdünkt. das Ui-teil sofort füllen.
416
Es kann aber geschehen, daß .sie eine Frist behufs reiflicherer
Überlegunjjf verlangen ; sie dürfen aucli andere Richter zuziehen,
Beweise aufnehmen etc. Sind l)eide Parteien mit der gefällten
Sentenz nicht zufrieden und zwar olme Vorbehalt, so kann doch
hinterher an andere Richter rektn-riert werden ; Avui'de aber das
erste Urteil von den ersten Häuptlingen gefällt, so steht der
Rekurs weg nur an den Fürsten offen. Eine Taxe ist für die
privaten Gerichte nicht normiert, sie hängt vielmehr von dem
Gutdünken der Richter ab. da bei der Bemessung der Taxe die
Art der Angelegenheit, die Zahl der Richter etc. zu berück-
sichtigen sind. Sollte die Taxe gar zu unmäßig sein und ein
Rekurs an den Fürsten wegen der Bemessung statthnden, so
entscheidet derselbe den Sti-eit. Nehmen die Pai-teien den Ent-
scheid an und zahlen sie das geforderte Honorar, so erhalten
sie die den Richtern gegebenen Pfänder zurück. Als solche
pflegen die AVaffen der Parteien übergeben zu werden. Gememig-
lich wird kein anderes Pfand zugelassen.
I. TEIL.
Vom Straf rechte.
Kapitel I. Die menschliche Person allein ist rechtsfähig.
In Ansehung der Person aber muß man zwischen dieser selbst imd
ihrem Zubehör unterscheiden. Da aber der Mensch aus der Seele
und dem Körper besteht, so sind die Güter der einzelnen Person
zweierlei Art : Die Güter des Körjiers und die der Seele. Zubehör
der Person sind die Handlungen und die Verhältnisse. Das Recht
hat also zum Gegenstande: 1. die Güter des Körpers, 2. die
Güter der Seele, 3. die Handlungen, 4. die Verhältnisse. Sehen
wir. was in Betreff all dieses im einzelnen das Recht der Mir-
diten festsetzt. Die Güter des Körpers werden in dreifacher
Weise verletzt: 1. durch Schlagen, 2. durch Verstümmelung,
3. durch Tötung.
,^' 1. Der Srlilag. Der entbrennende Zorn macht sich Luft
in Worten, in Drohungen und ai-tet möglicherweise in Schläge
aus. Daher konunen die Prügel sowohl bei Erwachsenen Avie
bei Kindern vor. Wenn noch nicht waffenfähige Knaben mit
417
Prüfrel traktiert werden, so wird dies nicht beachtet, zumal wenn
sie von einem Manne im beginnenden Greisenalter oder von
Verwandten oder Yersch^vägerten geschlagen werden ; denn es
wird vorausgesetzt, daß es zm* Strafe geschehen sei. VN'enn es aber
zwischen Erwachsenen eine Schlägerei gibt imd sie so arg ist,
dal.) Blnt fliel.lt, dann wird dies mehr oder weniger als Ver-
stümmelimg behandelt : waren sie aber leichterer Natiu-, s<j darf
der Geschlagene in derselben Weise, wie ihm widerfahren,
dem Schläger heimzahlen. Besonders wenn die Prügelei öffent-
lich geschehen oder zu den Ohren der Öffentlichkeit gelangt
ist. reizt sie stets zu Haß. erzeugt Sti-eitigkeiten, verursacht
Tötungen, Avenn nicht Freunde rasch zur Hand sind, welche
zur Hei-stellung des Friedens sich ins Mittel legen. Aber auch,
wenn man sich freundschaftlich verträgt, ist die Partei, die den
Schlag geführt hat. verhalten, den Geschlagenen für die erlit-
tene Einbuße schadlos zu halten.
,«!;•■ ;^. Die VerstUmmohiyui. Unter Verstümmelung versteht
man im allgemeinen das Abtrennen irgend eines Gliedes. Dieses
Al)trennen kann geschehen entweder aus einer natürlichen
Ursache oder zur Erhaltung der Gesundheit, schließlich mittels
Anwendung von Gewalt. Mit diesem letzteren Fall beschäftigen
wir uns hier und verstehen darunter im allgemeinen was ünmer
für eine Verwundmig. welche mit Waffengewalt einem anderen
zugefügt wurde. Sämtliche üljrigen Arten von Verstümmelung
werden nach den für diese festgesetzten Normen bem-teilt, weil
sie mehi- oder weniger den durch die Waffen verursachten
gleichen. Diese letztere Art der Verstümmelung ist entweder
al»sichtlich oder miabsichtlich geschehen. Absichtlich ist sie dann,
Avenn jemand wissentlieh und vorsätzlich die Waffen gegen emen
anderen erhebt und auf ihn eindringt, sei es, daß er ihn ver-
wimdet oder auch tötet, die (letztere) volle Wirkung aber nicht
sotbrf eintritt, mag die Ursache welche immer sein, wenn nur
eine Verwundimg eintritt. Unabsichtlich ist die Verstümmelung,
Avenu jemand rein durch Zufall und ohne Absicht des
anderen durch Gebrauch der Waffen verwundet wird, sei es,
dal.) rein nur aus Zufall die Waffen erhoben werden, sei es
418.
daß einer auf einen Feind eindringen will und zutlillig einen
Unbeteiligten der eben vorüberkommt, tötet etc. Das albanisclie
Kecht kennt keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen den
beiden Arten (der Verstümmelung), nur daß die unabsichtliche
Verstümmelung viel eher nachgesehen und bei einer Vemr-
teilung die Strafe mit mehr Nachsicht bemessen wird. Im Übri-
gen gelten die gleichen Gesetze für beide. Und wenn auch
auf den ersten Blick die unabsichtlichen Verstümmelungen mit
allzugroßer Härte behandelt erscheinen, so ist dies sehr Aveise
vorbedacht und zwar aus zwei Gründen :
1. Da bei dem allgemeinen Rechte, Waffen zu tragen
und der tatsächlichen Führung derselben ein jeder sein Augen-
merk auf die aus dem Tragen der Waffen möglicherweise resul-
tierenden Folgen richten muß.
2. Ist vielleicht auch ein Grund der, daß dem Täter die
Möglichkeit genommen werden soll, zu seiner Verteidij^ung vor
aller Welt vorbringen zu können, daß die Tat ohne Absicht
seinerseits geschehen sei, wenn er auch wissentlich und mit
Absicht die Wunde zugefügt hat. Auf diese Art wäre der Weg
vollständig verrammelt, der zur Unterscheidung und Trennimg
zwischen absichtlichen und unabsichtlichen Verstümmelungen
führen könnte. Was hier in Betreff der Verstümmelungen bemerkt
ist, gilt ebenso für die Tötungen. Der Verwimdete erwirbt
eo ipso das Recht, sich zu rächen und den Täter erwarten die
den Mördern drohenden Strafen. Damit jedoch der Verwundete
bei der füi- die (erhaltene) Wunde zu nehmenden Sühne keine
Ausschreitung begehe, ist die folgende Bestimmung getroffen:
er kann keine gi-ößere Genugtuung fordern als die Wunde
verlangt, nämlich Wunde für Wunde. Denn wenn er die
Wunde rächend, den Gegner tötet, so macht er sich der
Tötung schuldig und verfallt den gegen die Mörder erlassenen
Gesetzen, Avenn er auch nicht sämtlichen, über diese ver-
hängten Sti-afen unterhegt. Es wird nämlich angenommen, daß
er nicht als Angreifer, sondern Avie ein Angegriffener handelte.
In Berücksichtigung dieser ausgezeichneten Rechtsbestimmung
Averden Verstümmelungen sein* liäutig nachgesehen, zunial
419
wenn die Freunde und näehsten Verwandten Ijeider Teile
sich ins Mittel legen. Bei freundlicher Auseinandersetzung ist
eine 'J'axe zu erlegen und /Avar für eine Verletzung des
Körpers die Hälfte, des für die Mörder bestimmten Preises,
für eine solche der Extremitiiten wie eines Armes, eines Fußes
etc., um die Hälfte weniger. Diese Taxe gilt im allgemeinen. In
speziellen Fällen koimnen dami noch die Krankheitskosten der
größere oder geringere Grad der Wunde, der Beweggrund des
Verstümmlers, ob er etwa gereizt war etc., in Betracht, wonach
der Preis erhöht oder vermindert werden kann, Häuhg erhält
der Verstümmelte nichts als irgend ein Zeichen einer Schen-
kimg, welches Symbol zwischen beide Parteien zum Zeichen
des geschlossenen Friedens gelegt wird und welches in den Waffen,
mit denen die Verwundung geschah, oder deren Gej^enwert zu
bestehen pflegt.
.•s" r>. Tötiimien. Tötungen kommen unleugbar häufiger
als in anderen Gegenden vor. Doch wird der vorurteilslose und
einsichtsvolle Beobachter willig anerkemien, daß auch die Gele-
genheit liäufiger ist, w^as offen zu Tage liegt, wenn wir den
Ursachen der Tötungen nachgehen. Diese aber sind zweierlei
Art: die einen sind allgemein und haben entfernteren Ursprung,
die anderen sind partikulär und liegen ganz nahe. Zu den all-
gemeinen gehört auch das Tragen von Waffen und deren
allgemeiner Gebrauch, was den Übermut vermehrt und die
Überlegung raubt, sowie auch die Lässigkeit der staathchen
Gewalt, die beide Augen zudrückend die Zügel frei schießen
läßt. So lodert die Leidenschaft empor. Wie, wenn sich die
Zivil- imd Militärgewalt in den hochkultivierten Ländern
Europas so verhalten w^ürde wie in den albanischen Gegenden ?
Wo dort doch dergleichen möghch ist ohne Erlaubnis W^affen
zu tragen und bei Anwesenheit einer großen Militärmacht?
Ist man da nicht auch schon zu einem solchen Grad von
Wildheit gelangt, daß sogar auch Frauen und Kinder getötet
wurden. Bei den Mirditen hingegen fühlen sich vielmehr
die Frauen so sicher, daß sie sich in der Hitze des Kampfes
mitten zwischen die gezückten Waffen mid unter die schwirren-
■J2n
den Geschosse stürzen Tind dann beginnt man allmälilig und nach
und nach den Kampf einzustellen, damit im allgemeinen Gemetzel
ja keine Frau getötet werde. Den einen Grund des Ehebruches
auso^enommen. Averden sonst niemals Frauen aus Cberleofiui}?
wissentlich und aixsichtlich ums Leben gebracht. Ja keine größere
Schande kann es geljen. als wenn es jemandem widerfähi-t,
eine Frau zu töten, auch wenn dies nur aus Zufall geschehen
sein sollte, so zwar, daß selbst die Waffen, Avelche die Ver-
wmidung verursachten, als kriegs untüchtig und wertlos gelten.
Desgleichen wird, wenn auch in geringerem Grade, mit dem
Stempel der Schmach gezeichnet, der einen noch nicht waffen-
fähigen Knaben oder einen Greis, der nicht mehi" zu den
Waffen greifen kann, töten würde. Ferner gilt bei den Mirditen
keiner für so schändlich, als wer verräterisch imd gegen das
j?egebene Wort einen Anderen ermordet, auch wemi dies aus
Rache geschieht.
Was die Ursachen des Waffenofebrauches anbelancrt. so
sind auch sie mannigfaltig. Um doch die Hauptsächlichsten
anzuführen: Grenzbestimmungen. Landteilungen. Streit über
die zm- Feldbewässerung angelegten Wasserläufe, schlecht
und ungerecht gemachte Erbteilmigen, Straßenräubereien,
Zänkereien, Schmähungen mid dergleichen mehr. Eine ganz
besondere Rolle spielt. Avenn der Ausdruck erlaubt sein
sollte, das Recht der Blutrache. Um das Wesen dieses
Rechtes deutlicher zu erklären, besteht es darin, daß einer
das Recht habe, die Tötunsc des eichenen Blutsverwandten
zu rächen. Wenn nämlich jemand getötet Avurde, so haben die
Verwandten des Getöteten das Recht, den Täter oder irgend
einen aus dessen Familie zu töten, um den eigenen Blutsver-
Avandten zu rächen. Allenthalben sagen wir : me mavre ghalun
d. i. Blut nehmen. Ein Fall : Cajus tiitet Tilius aus Avas immer
für einer L^rsache. Cajus selbst und sämtliche Männer (seiner
Familie) — nicht aber die Frauen — seien sie die Brüder
Cajus' oder nicht, seien sie ^'ettern Avelcheu Grades immer, wo-
fern sie nur unter einem gemeinsamen Herrn der Familie,
unter einer tjemeinsamen Leitungr zusammenAvohnen, seien
421
ihrer wenige oder viele, ob sie von dem Vorhaben des
Mordes wußten oder nicht, alle unterliegen dem Gesetze der
Mutsühne. Also alle jene und nm- die Genannten unterliegen
der letzteren, welche Gefahr keineswegs eine leichte, vielmehr
eine sehi- schwere ist, wie wir später sehen werden. Diejenigen,
welche seit der Zeit, wo die Tat geschah, sich von einander
trennten mid den Herd schieden, wie wir sagen, sind nichts-
destoweniger der Blutsühne unterworfen. Umgekehrt wiederum
imterliegen sie ihr niclit, wenn das Glück es gewollt hätte,
daß sie sogar nur am vorhergehenden Tag sich getrennt
hätten, selbst wemi sie Brüder des Täters gewesen wären. Ja,
es kann geschehen und ist auch Brauch, daß die (leibliehen)
Brüder des Täters der Blutsühne entgingen, weil sie sich von
diesem bereits getrennt hatten, während dessen Vettern, weim
sie von seiner Familie waren, ihr miterla^en. Es genügt, daß
einer zu der Familie des Täters zur Zeit der Tötung gehörte,
aber er muß Mitglied derselben Familie sein. Demnach unter-
liegen die Diener nicht der Blutsühne, wenn ihr Hausherr
einen Mord begeht. Der Sinn dieser Rechtsbestimmung ist fol-
gender: nachdem diejenigen, welche ein Haus gemeinsam be-
wohnen, auch gemeinsame JSache machen, wird angenommen,
daß, wenn einer von ihnen emen Mord vollbringt, er dies im
gemeinsamen Interesse getan hat; da die Hausgenossen ja
offenbar gemeinsamen Vorteil daran haben, so haben sie auch
in gleicher Weise den Schaden zu tragen. Die der Blut-
sühne Geweihten können nicht offen hinausziehen, sie sind
■^elmehr gezwungen sich in acht zu nehmen, sich zu
verstecken imd gleich Flüchtigen bald dahin, bald dorthin
herumzuirren. Auf der anderen Seite sind die Eltei-n (die
nächsten Angehörigen) und Blutsverwandten des Getöteten
mit ganzer Seele darauf erpicht, das Blut desselben zu rächen.
Unsrlaublich und fast mizählbar sind die Schliche der einen
Seite um die feindlichen Mörder in ein imlösbares Xetz zu
verstricken, jene der anderen van dem Zorn und der Blutgier
ihrer Verfolger zu entwischen. Diejenigen, welche auf Blut-
rache ausgehen, scheuen keine Beschwerde, sie ertragen unge-
422
Avohnte Mühsal, sie gönnen dem Körper keinerlei Riüie : bei
Tag und bei Nacht stellen sie dem Feinde nach. Hänfig ver-
bringen sie auch mehrere Nächte schlaflos und lauern Tage
hindurch mit einem einzigen steinharten Brote versehen
in irgend einem Hinterhalte, sei es, daß sie vermuten, der
Feind werde dort vorbeikommen oder daß sie ihn auf alle
Weise listig hinzulocken suchen. Demgemäß geben sich die
Freunde des einen alle Mühe, damit sich der Mörder im Netze
fange ; aber auch dieser hat seine Freunde, die eifrigst dahinter
her sind, die Nachstellungen zu vereiteln. Sehr häufig hetzt
sich die Blutsühne suchende Partei Tag und Nacht unter
Sonnenhitze und bei Winterfrost ab, während die andere Partei
bei den sicheren Herden der Freunde ruhige Tage genießt
oder unter dem Schutze des Schattens mit diesen zusammen
beim Schmause sitzt. Fällt der Verfolgte aber endlich in den
Hinterhalt, so büßt er mit seinem Blute. Indes können mehrere
Jahre vergehen, bis es zu dieser Sühne kommt. Häufig dauert
diese Zeit bis zu 5, zu 10, hie und da zu 20 Jahren.
Einigemale soll die Blutrache nach neunzig Jahren erfüllt
worden sein. In solchen Fällen überträgt sich der Haß der
Gegner und das Recht auf Rache von den Vätern auf die
Söhne, Enkel, Urenkel, auf sämtliclie Erben mit der Erbsehaft
selbst. Gelingt dem Blutsühnesuchenden dieselbe nach Wimsch
und „nimmt er das Blut" oder rächt es, so ruft er, voraus-
gesetzt, daJj sein Gegner nicht zu seinem eigenen Tribus gehört
hat, Kinder und Freunde, welche auch aus den entlegensten
Gegenden herbeieilen, zusanunen, veranstaltet ein sehr reich-
liches Mahl, man zückt die Waffen und singt Lieder aus Sieges-
freude. Wenn aber in demselben Tribus Blut gerächt worden
ist, findet keinerlei Freudenfeier statt. Manchmal geschieht es
auch, daß mehr Opfer fallen, als man beabsichtigte, dann ver-
fällt derjenige, welcher das Recht auf Blutrache hatte und
außer seinem Gegner einen anderen, sei es aus derselben Familie
oder ii-gend einen Auswärtigen, getötet hat, selbst ebenfalls der
Blutsühne. Hat er zwei aus derselben Familie getötet, und nur
den einen aus Blutrache, so vertVdlt er selbst derselben wegen
423
des anderen ; wenn er aljei- einen uns der Familie und einen
Auswärtigen ermordet, verfällt er. wiihrend er durch den ersteren
bereits i!;eräclit ist. niclitsdestowenigei- durch den anderen der
Blutrache. Öchliel.'dich ist drittens der Fall möglich, dal.) einer
auf den Gegner zielend einen anderen tötet, dann verlallt er
der Hlutrache wegen des Getiiteten, außerdem bleibt aber sein
Sühnrecht gegen den Feind bestehen. War sein Gegnei', zur
Zeit als tlieser getfitet wurde, unter dem Schutze irgend eines
Freundes, so erfüllt er zwai- durdi den Mord die Blutrache,
aljer gleichzeitig erhält derjenige, welcher den Getöteten be-
gleitete oder ihn auf andere Weise unter eigener Obhut hatte,
das Kacherecht für den Ermordeten, verfällt aber seinerseits
dennoch, indem er diesen rächt, selbst der Blutsühne. Und so
zeugt das Racherecht häufig eine mmnterbrochene Kette von
Blutvergießen. Wenn aber der Rachenehmer dank glücklicher
Fügung weder einen Fremden noch seinen Gegner zur Zeit,
Avo selber unter dem Schutze eines anderen steht, tötet, dann
hat er volle Blutrache genommen und die Feindseligkeiten
unter den Parteien kommen zur Ruhe ; von da an stehen sie
beisammen, gehen ziisaminen lierum ohne irgend welche Furcht,
als ob nichts zwischen ihnen vorgefallen wiire.
Um das Gesagte zusammenzufasssen, sind die über die
Mörder verhängten Strafen die folgenden :
1. Vom Fürsten im Vereine mit den Häuptlingen wird
das Haus des Milrders den Flammen übergeben, die frucht-
tragenden Stammgewächse werden gefällt, wie z. B. die Obst-
bäume, die Weinstöcke etc., desgleichen wird das Getreide
vernichtet.
2. Hat der Mörder eine Vermögensstrafe zu leisten ; diese
war nach den alten Gesetzen mit 100 Schafen und einem Rind
festgesetzt, doch wird in der Gegenwart etwas milder vor-
gegangen und bestimmte man als Geldbuße 50<> Piaster, welche
kleine Summe 100 Franken entspricht. Dieses Geld wird
zwischen dem Fürsten mid den Häuptlingen der Tribusse
geteilt. Und zwar erhält die eine Hüllte der Fürst für sich,
die andere wird zwischen den ."> Tribushäuptlingen geteilt.
424
3. Den alten Gesetzen gemäß, mußte der Mörder aus den
5 Tribussen auswandern, gleichsam in das Exil getrieben, doeli
ist diese harte Bestimmung später gemildert Avorden und kann
er seine Acker durch Frauen und Diener bearbeiten, ebenso
seine Herden hüten lassen. Die ÖMänner dürfen jedoch '/a\
keinerlei Arbeit öffentlich ausziehen, wenn sie nicht das Leben
riskieren wollen.
4. Die wichtigste Bestimmung dieses Rechtes ist, daß im
Falle jemand aus der Familie des Mörders getötet wird, der
Mörder selbst sich dazu bequemen muß, sein Blut, wie wir
zu sagen pflegen, für das vergossene Blut zu lassen (ghak per
ghak). Zu betonen ist, daß die hauptsächlichsten Bestrebungen
der rachesuchenden Partei darauf gerichtet sind, gerade die
Person des Mörders zu töten, d. h. die tötende Hand (dorassin),
und nur in dem Fall, als er nicht an ihn selbst herangelangen
kann, versucht es der Kachesuchende bei anderen Gliedern
derselben Familie, doch in der Ordnung, daß fast immer jene,
welche dem Mörder in niiherem Grade des Blutes verwandt
sind, als Opfer gesucht werden, so, daß wenn er Brüder hat.
diese vor den übrigen zuerst an die Reihe kommen.
Es ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Fehde-
parteien häufig im Jahre durch Vermittlung der Freunde eine
Unterbrechung des beständigen Kriegszustandes eintreten lassen :
es gibt nämlich Waffenstillstände, Avährend welcher der gegen-
seitige Haß, um mich so auszudrücken, - nachläßt, es ruht der
Kriegszustand und unternimmt der beleidigte Teil nichts gegen
den Beleidiger. Ja, es kommt sogar oft vor, daß sie zusammen
wohnen, zusammen spazieren, daß der eine beim anderen schläft
ohne die geringste Furcht zu haben.
Es kann der eine Teil von anderen Gegnern angetjriffen
werden mid er luid seine sonstigen Feinde kämpfen gegen-
seitig für einander gegen die Angreifer. Diese Ruhe in den
Gemütei-n stützt sich und beruht vollständig auf einem gegebenen
Versprechen, Bese genamit und der Vermittler, der das Tieu-
versprechen erhält, ist verpfiiclitet, Rede zu stehen, wenn zur
Zeit der Geltung des Gelöbnisses etwas Unheill>ringendes ge-
425
sehieht, denn dm-cli den Treubruch wird er zum Feinde dessen,
dem er das Versprechen geleistet hat.
Für 'die Ausführung der l^ese ist der Brauch durch Her-
kommen wie folgt, geregelt :
Der M()rder oder Beleidiger geht irgend einen Freund
des beleidigten Teiles um Vermittlung bei den Blutsverwandten
des Getöteten Avegen Zugestehung einiger freier Tage an. Dieser
begibt sich ins Haus der Eltern (nächsten Angehörigen) des
Getöteten und ersucht sie in leidenschaftlicher Weise um das
Friedensgelr)l)nis für einige Tage. Sache der beleidigten Partei
ist es, dasselbe zu geben oder nicht. Wenn sie es gewährt,
wird ein Termin bestimmt, nach dessen Ablauf sie ungestraft
ihren Gegner töten kann. Während der Dauer des Friedens-
gelöbnisses darf aber keiner seinen Feind töten, auch wenn er
ihn im Schlafe überrascht ; wenn er ihn trotzdem, nachdem das
Gelöbnis zum dritten Male geleistet worden war, tötet, hat der
Vermittler die Pflicht, den Getöteten, der unter seiner Obhut
war. zu rächen, widri*;enfalls er die Schmach des Verräters
auf sich laden würde. Wenn der beleidigte Teil, Avelcher das
Gelöbnis gibt, nicht gewillt ist, es allen zu teil werden zu
lassen, kann er die Personen bezeichnen, denen er es leisten
will, ebenso die Zeitdauer desselben, nämlich für zwei Wochen
oder einen Monat etc. Die namentlich bezeichneten Personen
können ungesti-aft ilu-en Arbeiten nachgehen, die übrigen aber
nicht. Jeder muß den ihm bestimmten Tag und die Stunde
gut im Gedächtnis behalten und nach deren A])lauf sich ver-
bergen, denn sonst könnte es geschehen, daß wenn ihn sein
Gedächtnis täuscht, er der Strafe verfällt. Im- allgemeinen ist
es Brauch, Greisen und Knaben öfters im Jahre das Gelöbnis
zu gewähren, anderen Personen indes seltener. Derjenigen
Person aber, Avelche mit eigener Hand den Mord begangen hat,
Avird das Friedensgeh'ibnis äußerst selten geleistet, es sei denn
an den höchsten Feiertagen: Auferstehung, Weihnachten etc.,
weil wie wir öfters l)emei-kt haben, die Nachstellungen sich
hauptsächlich gegen die Person des Mörders richten. So pflegen
die gegenseitigen Feindseligkeiten dureli einige Tage auszusetzen.
4-26
bis schließlicli vom neuen Frieden geschlossen wird. Dies
letztere kann auf drei Arten geschehen, deren erste ein Akt
des Hasses ist, wäh)-end die beiden übrigen einen solchen des
Friedens darstellen. Die erste Art also, die Feindseligkeit
aufzuheben und Frieden zu. schließen, geschieht durch Blut-
vergießen, nämlich wenn die Blutsverwandten des getöteten
Mannes den Mörder selbst oder irgend einen von seiner Familie
töten. Der günstigen Arten gibt es zwei, entAveder wird der
Friede infolge eines kaiserlichen lieskriptes geschlossen oder
durch Intervention der Freunde. Das kai.serliche ivcskript er-
scheint aus ii-gend einem, für das ganze Reich giltigen feier-
lichen Anlaß und versammeln sich dann alle 5 Tribusse bei
St. Paul, wo das kaiserliche Reskript verlesen wird und müssen
alle MordtVdle der festgesetzten Straftaxe gemäß nachgesehen
wenlen. Dies geschieht aus amtlicher Machtvollkommenheit.
Es begibt sieh nämlich der Fürst mit den Häuptlingen zu jenen,
die mit Blutrache bedroht sind, empfängt den Blutpreis vom
Mörder und übergibt ihn den BlutsverAvandten des Getöteten.
Über jeden nachgesehenen Mord gibt er eme Sicherstellung in
dem über den geschlossenen Frieden ausgestellten Schriftstück
und erhält vom" Mörder 500 Piaster =100 italienische Franken.
Bei privater Vermittlung, wenn die Freunde sich ins Mittel
legen, wird in folgender Weise vorgegangen : Der Mörder tritt
an irgend einen Freund der Blutsverwandten des Getöteten mit
dem Ersuchen heran, er möchte bei diesen Schritte tun, damit
sie ihm Nachsicht gewähren und verspricht jenen für den Fall
eines günstigen Erfolges außer dem Blutpreise eine Geldsumme.
Sache des Vermittlers ist es, die BlutsverAvandten des Getöteten
zu veranlassen, den Mord nachzusehen und Frieden zu schließen.
Bemerkt er deren Geneigtheit zum Friedensschluß, so benach-
richtigt er den Mfirder, sich zur Zeremonie des Friedens-
schlusses bereit zu halten. Diese aber besteht in folgendem :
An irgend einem hohen Feiertage, Avie Weihnachten. Aufer-
stehung, dem Namenstage des Pfarrpatrons etc., empfängt der
vermittelnde Freund den Möi'der und führt ihn in das Haus
der nächsten Angehörigen des Getöteten, die Hände auf dem
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liik-keu gefesselt, das Haupt geneigt, mit demütigfr Miene, in
seiner ganzen Körpeilialtung niedergeschlagen. Während alle in
das Haus eintreten, läßt sich dei- Mörder auf die Knie nieder
und verharrt so unbeweglich, gibt auch nicht eine Silbe von
sich und verhält sich so still, daß man ihn kaimi atmen hört;
Anwesende, Freunde und Nachbarn beginnen zu bitten, zu flehen
und auch in ungestümster Weise zu verlangen, ihnen zu Liel)e
den Mörder loszusprechen. Endlich, wenn es den Verwandten
ofenehm sein sollte, erhebt sich der Alteste der Familie oder
Xächstverwandte des Getciteten, nähei-t sich dem Deliquenten
und spricht ihn los. Alle, soviele ihrer sind, erheben gleichsam,
wie aus einer Kehle ihre Stimme zum Lobe und Dank, daß
ihre Bitten nicht mit Verachtung zurückgewiesen worden seien.
Dann erst wird dem Mörder gestattet, sich zu setzen und
fiir die gewährte Verzeihung zu danken, obwohl er sehr gut
weiß, daß weder seine Lubeserhebungen noch sein Dank erhört
worden sind und er anerkennt, daß ihm nur der Freunde wegen
verziehen Avorden ist. Hierauf geht man zu den Friedens-
bedingungen über.
1. Wird der Tag bestimmt, an dem der Mörder, dem der
Frieden zugestanden wurde, der Partei, welche die Beleidigmig
nachgesehen hat, ein frugales Gastmahl geben muß. An diesem
nehmen die Freunde, welche den nun geschlossenen Frieden
vermittelt hatten, teil; einige wenige Gilste lädt der Gastgeber
noch hinzu. Die Partei aber, welche die Beleidigung verziehen
hat, darf Gäste laden, soviel sie will. Doch hat der Gebrauch
dies dahin begrenzt, daß sie einen oder den anderen aus den
Freunden und die näheren Verwandten einzuladen pflegt.
2. Nach dem Malile wird die Geldbuße festgestellt, durch
welche der Beleidiger die Beleidigten schadlos halten muß.
So oft Friedensschlüsse durch den Fürsten mit den Häuptlingen
erfolgen, beti-ägt gemäß einem kaiserlichen Reskript die Sühntaxe
ungefäln- (300 itahenische Franken, ^\'enn der Friede aber durch
private Vermittlung zustande kommt, durch Insmittellegen der
Freunde, ist die Taxe weniger beschrihikt; doch erreicht sie
mehr oder wenicjer die Höhe der ersteren. Meistens erhalten
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die Beleidigten mehr : es werden jedoch die für die fünf Tri-
busse festgesetzten Grenzen nicht sehr weit überschritten, w^enn
nicht etwa einer allzu feil ist, wie dies in unseren Tagen Tor-
komrat. Doch solche gefallen niemandem; im Gegenteil, um
meisten werden diejenigen geschätzt, welche rein Gott zuliel)e
ohne irgend einen Preis die eigenen Bhitsverwandten losgespro-
chen haben. Die Taxe ist festgesetzt für was immer für eine
Mordtat. Denn es gilt als Axiom, daß das Blut, sei es eines
berühmten Mamies, sei es eines minder berühmten, gleichwertig
ist, d. h. hat der eine einen größeren Ruf und ist er ein
allenthalben bekannter Mann und ist der andere von geringerer
Tüchtigkeit, so gilt demnach einer soviel wie der andere. Denn
wird einer zur Sühne für den anderen getötet, so müssen beide
Teile sich damit abfinden, wenn aber eine Blutschuld dm'ch
einen Preis losgekauft wird, kann niemand vorbringen, daß der
Getötete kein so großer Manu gewesen sei und er daher nicht
Willens sei, die volle Summe zu zahlen. Dies Argument gilt
nichts. Daher hat es gar nichts zu sagen, ob der eine Getötete
ein Kind von einem Monate und der andere ein Mann in den
besten Jahren, oder ob der eine ein junger Mann, der andere
ein hundertjähriger Greis, oder ob der eine ein Häuptling, der
andere kein solcher ist, desgleichen ob er selbst zur Familie
des Fürsten gehört. Denn es wird vorausgesetzt, daß ein jeder
seinen eigenen Blutsverwandten für einen Mann von Tüchtigkeit
halte. Demgemäß könnte einer in der Meinung, daß der eigene
Verwandte mehr gewesen sei, für ihn mehrere niedermachen
und ähnlich die gegnerische Partei und so würde den Feind-
seligkeiten nie ein Ende gemacht werden. Daher ist solchen
mötflichen Ungehörigkeiten gegenüber im Rechte, durch die
Bestimmung vorgebeugt, daß das Blut der Männer gleichwertig
sei: „gjaku i f niirit e i t' keqit shkoin baras".
Ich sage : Das Blut der Männer, denn das Blut der Frauen
ist nach albanischem Rechte dem Blute der Männer nicht gleich-
geachtet. Wenn daher irgend eine Frau ermordet wird, so kann
für sie ein Mann nicht sretötet Averden. auch nicht der. welcher
sie ums Lel)en «cebracht hat. Und w^emi einer für eine Frau
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einen Mann tötet, st) droht ihm die Hülfte der den Mördern
bestimmten Strafe. Wenn aber aus was innuer für einer Ursache,
eine Geldtaxe für das Bhit von Frauen u;ezahlt werden soll,
so beträgt sie die Hälfte der für den Mord von Männern be-
stimmten. Wenn also für Männer 6 marsupia i. e. (500 Franken
festgesetzt sind, so sind für Frauen nur 3 marsupia i. e. 300
Franken zu zahlen.
3. Nach der Zahlung der Geldbul.Se und beim Verlassen
des Hauses schneiden sämtliche Gäste, die nächsten Verwandten
des Getöteten an der Spitze, zum ewigen Zeichen des Friedens
aus der rechten Türseite ein kleines Kreuz heraus. Um dieses
zu formen, treten alle hinzu, einer nach dem anderen und
hauen mit einer hiezu brauchbaren Hacke ein Stück Aloeholz
heraus und formen so cru -{- cem zum ewigen Gedächtnis des
Friedens. Wird letzterei^ infolge eines kaiserlichen Resla-iptes
geschlossen, so nimmt die Stelle des Kreuzes die von mir
erwähnte im Keskript gegebene Bürgschaft ein.
Wird der Friede durch private Vermittlung geschlossen,
so bleiben die Vermittler auch weiterhin die wahren Mittels-
männer zwischen beiden Familien, damit nicht Avegen jenes
Mordes, für den bereits Verzeilumg gewährt ist, die beleidigte
Partei etwas gegen die andere ansiiinne. Kommt aber umgekehrt
die Aussöhnung infolge' emes kaiserlichen Reskriptes zustande,
so gibt es nur eine Mittelsperson: die des Füi-sten mit seiner
Machtvollkommenheit.
Ein großer Unterschied besteht zwischen beiden Arten
von Frieden ; nachdem nämlich der unter staatlicher Autorität
geschlossene nur widerwillig zustande kommt, bleibt immer eine
gewisse Gereiztheit zurück, während der privatim vermittelte
Frieden die Gemüter derart besänftigt und lieruhigt, daß jene,
Avelche sich mit Mord Ijedrohten, nunmehr sehr hilufig intime
Freunde werden.
Es erübrigt noch, einige Sätze der Gesetze über Blutrache
zu erläutern.
1. Sat^. Puntori me marre gjak, nuk bie'n ne gjak d. h.
„Der Helfer bei der Vollziehung der Blutrache verfällt nicht
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der Blutrache". Es ma;4 mir dieser Barbarisimis verziehen
werden, der ich den Satz wortgetreu übersetzen wollte. Weini
jemandem ein näherer Verwandter getötet wurde, so hat dieser
das Recht, sich bei der Ausfülu-ung der Bluti-ache einer Hilfe
zu bedienen. Er kann also Andere zusammenberufen, nicht allein
ihm durch das Blut Verbundene, sondern auch Freunde, damit
sie ihm bei der Vollziehung der Blutrache ihren Beistand leihen.
Es kann geschehen, dal.» einer seiner Freunde, die um ihn sind,
seinen Gegner tötet : che nächsten Verwandten des der Blut-
rache zum Opfer Gefallenen haben dann kein Recht gegen
dessen Mörder: z. B. Tilius verfolgt den iSempronius Blutrache
halber, er wendet sich an seinen Freund Cajus ; möglich nun.
daß Cajus den Sempronius aus dem Leben schafft. Sempronius
sühnt seine Schuld an Tilius. imd seine Angehörigen können
dem Cajus nichts anhaben. Hingegen:^»'
2. Satz. Puntori me raa ne gjak, bie'n n' gjak d. h.
„Wer einem anderen dazu Hilfe gewährt, einen dritten zu mor-
den, verfällt selbst der Blutrache". Tilius z. B, sucht aus irgend
einem Grunde — ausgenommen wegen Bluti-ache — den Sem-
pronius zu morden : zu diesem Zwecke nimmt er die Hilfe
seines Freundes Cajus in Anspruch. Sempronius fällt. Sowohl
der Helfer Cajus wie Tilius verfallen der Bluti-ache und die
Angehörigen des getöteten Sempronius dürfen nun einen von
den zweien, welchen sie wollen, aus Blutrache töten. Der Grund-
gedanke hievon ist folgender: Da Tilius kein Recht auf das
Leben des Sempronius besaß, so hatte er also auch kein
Recht auf eine Hilfe. Denn die einzige Ursache des Rechtes
auf das Leben des einen ist das von diesem geraubte Leben
des anderen.
H. S(it.i. Ghaku i)er fai nuk hup = ,;Die Schuld hebt die
Blutrache nicht auf". Macr einer Avegen welches Verschuldens immer
von einem anderen aus dem Leben geschafft w'erden, seine Ange-
hörigen können das Blut vom Mörder zurückfordern. Wenn z. B.
der Eigentümer einer Sache einen Dieb, wenn auch beim Akt
des Diebstalries selbst, ums Leben bringt, so verfällt er zwar
nicht allen Blutstrafen, wie Vermögensstrafe. Anzünden des
o
±, ..iV. , ^i^^iV^QV
131
Hauses etc.. er muß aber den iilutpreis bezahlen, wenn die
Angehörigen des Opfers es verlangen. Ja, wenn die Angehöri-
gen des Getöteten einen aus der Familie des Mörders töten,
steht einer gegen den anderen. Bloß in dem einzigen Fall
erlischt die Blutrache, wenn das Verschulden ein derartiges
war, daß die Schande alle Mitglieder seines Stammes umfaßte.
Um diese Sehmach zu tilgen, versammeln sich alle Mitglieder
desselben und der Xächstverwandte hat als der erste vom Leder
zu ziehen, so daß es geschehen kann, daß der Bruder dem
Bruder, der Sohn dem Vater oder der Vater dem Sohn an den
Leib rücken nmß. Das einzige Verbrechen aber, das eine so
extreme Härte zur Folge hat, ist, wenn jemand verräterisch um
ausbedungenen Lohn den Feind irgend jemandes mordet, den er
unter eigenen Schutz und Schirm genonmien hatte.
Kapitel H. Das vornehmste Gut der Seele ist die Ehi'e,
welche allenthalben soviel gilt, daß sie mit der Seele selbst in
eins verschmolzen erscheint. Gewiß dulden unsere Gebirgs-
bewohner eher den Tod als die Verletzung der Ehre. Eine Ver-
letzung der Ehre bei den Unseren kann dreifacher Art sein :
Schändung von Frauen. AVegnahme der Waffen, Verletzung des
Schutzrechtes. Diese drei Fälle können nur mit Blut abgeAvaschen
werden, um keinen Preis kann man sich von ihnen loskaufen,
niemals lassen sie Gnade zu. Daher das Sprich^vort : „ Miku i pree
armet e marn^, gruia e kapme s'kan peng". .,Der erschlagene
Freund, geraubte Waffen, das berükrte Weib kennen kein freies
Ermessen. "
1. Die FranetisrJuuidHug. Wenn dieses Verbrechen auch
nachgerade äußerst selten vorkommt, so ist doch in Hinblick
auf die Vollständigkeit des Gesetzbuches dieser Fall in Betracht
zu ziehen. Die Frau, welche geschändet wird, ist entweder an
einen Mann gebunden oder frei, imd in beiden Fällen wird ent-
weder Gewalt angewendet und sie wird überwältigt, oder sie
gibt sich aus freiem Willen hin. Wenn bemerkt Avird, daß sie
vergewaltigt worden sei, kehrt sich der ganze Zorn gegen den
Vergewaltiger, der früher oder später die angetane Schmach mit
seinem eigenen Blute sühnen muß. Ist ein Einverständnis nicht
i>.o
iS
anziineluuen. z. B. wenn sich eine Ehefrau bei einer Verwand-
ten darüber beklagt daß sie von einem Manne verfolgt werde
oder wenn sie bei der Umfassung zu entfliehen gesucht oder
laut geschrieen hat dann winl die Frau geschont niemals aWr
der Angreifer. Besteht aWr der Verdacht des Einverständnisses
der Ehetrau, dann wird keines geschont l>eide büDen die Strufe
iur die Sünde mit ihrem eigenen Blute. Dies ist der einzige
FalL wo der Gemahl ungestratit sein eigenes Weib töten darf,
sonst >\Trd sein Blut stets von ihren Verwandten gefordert.
Weim er aber den Mann tötet der sich mit seiner Frau ver-
iTtiniren hat so muß er dessen Blut seinen Verwandten bezahlen
wie l>ei sonstigen Mordtaten, selbst wenn er ihn bei der Tat
ertappt ; ihm bleibt dabei die Genugtuung, daß er durch den
Mord die Ehre wiederhergestellt hat Und hier kommt wieder
der Satz zur Geltung, daß die Blutrache infolge von Vergehen
nicht aufhört. Denn es besteht die Ansicht daß außer der Tötung
kein Vergehen ein derartiges sei. tun mit dem Leben l>ezahlt
werden zu müssen, und daß ein Leben wieder nur mit dem Leben
eines Anderen auf die gleiche Stufe gestellt werden kann. Jedoch
wird im Falle der Tötung des in flagranti ertappten Ehebrechers,
oder wenn dessen Schuld ganz oflenkimdig ist. sein Blut sehr
leicht Ton seinen Verwandten nachgesehen.
Wurde aWr die Schändung an einer freien Frau begangen,
so ist der Umstand entscheidend, daß sie unmöglich die Frucht
ihrer eigenen Sünde verbergen kann. Sie wird dann, sei sie
Witwe oder ein Mädchen, das von einem Gemahle nichts weiß,
getötet Diesbezüglich macht es keinen Unterschied, ob es bekannt "
wird, wer sie geschändet hat oder nicht War aber das Mädchen
verlobt, so stehen die Verwandten des Täters in Blutrache mit
denen des Bräutigams, bis diese mit den Walfen die verletzte
Ehie wiederhergestellt haben : der Bräutigam kann mit dem
Schänder des Mädchens niemals Frieden schließen imd wenn er
dies doch tut verfallt er der Rache der Verwandten. Ist aber
einmal der ^'ertuhrer aus dem Leihen geschallt, so weicht der
Zorn auf beiden Seiten.
Doch sind die Fälle einer solchen Verletzimg der Ehre
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•X 'rtfittfu. :. •'Ulf. dat> eiuer »ßier der aiMienfr um der-
u ab Tiou vuusm denJkw&rii^fien B«^ji$|iii<el erzählt.
'-' /'. Häutiger irijiJ die Ehre durrh Waüfltenrsuh
^tr-'-izL jy.ri*.-; «.>« entweder heimlieh «der ofleiL Heimlieh iisi
er dsim. weiui zur Nauehtzeit <Mler auch liei Tag. aljer heimlidi
und oarh Dieiitoart die U'adi^u deoi einen rotu andereo entveodH
«rerdeu: M0eu ai>er hii er. «renn ganz «MÜen einer den anderen,
den er gewallKun lahmgelegt tiudei. zvingt die ^^'aifien aus-
zuiiefem, Zi»i»<rhen Ijeiden Arten Iwsleht der Untersehi^rd. dali
•irr Mffene. da er die größere tJehüuaeh inrolriert nur t»ehr sehirer.
ja gar nie naehgesehen «rird Wem solehe ärhande widerfahren
ist der m\i sieh audli nieht «Oflentlieh zeigen, bev^r er uieht
mit dem Blute des Gegner» »eine eigene äehmaeh getilgt hat
\>'ar aller der WalSecuaub heimlich, m kann e» — wenn aueh
-^'hr selten — geüÄrhehen. dali hieffir \'erzeihung gemäJirt wird
und dann liKr(4elit daüQtr die»eU>e Taxe wie für Mx^rdtalen,
.y. VeHdsmti/ de^ Sfhmhnerht^r. Der am häutigsten rorkooi*
uiende Anlali zu '" u aljer i^ft die Verletzung de» itichutz-
reehte«^ aus der dir i'iiMrht entspringt den eigenen Ga«t zu
räehen. Auf zweierlei Art wird da» 8eh«tzreeht rerletzt, je
murlidem üb die Gaj«tfieuud«ehalt oder dan^ Haw>reeht rerietBt
winL Ein Bei-;|>iel a»un liesasereu \'er6täjidnit> : Tilius kommt
in dafi ^Am deif ::>emprMuiw> und bleiU entweder hier einige
Tage hindurek «der er rerweilt uieht länger, ««ndem »peitst
und trinkt da«el)j«t etwa« uud setzt dann seinen Weg fort.
^Siolai^se er uieht da« Haus eine»^ anderen betritt hat £iempn>-
nirjLs aUew Widerwärtige, wa» Tilius zusiotSen könnte, an dem
etwaigen Beleidiger desseüjen zu räeheu. da dienser durrh
eine Gewalttat an Tilius das Hautseeht des Sem|NronittS
rerletzt. l>eshaD> wird Tiüus auch in dem Falle, al« ihm
etwa« ge<«tohlen wurde, tou t>euiprotuu»i «chadlo« gehaJtm.
.Semi>rMuius aijer Uirdert die lietreffende Sadie rom Diebe zurikk;
wurde aber TiÜu* ermordet. 8>r> ol4iegt jenem die Pflicht fiir
dessen Blut Baehe zu nehmen und die» aueh dum. wenn Tilius
da> Bia eine» anderen auf dem Gewigaen gehabt hätte. Daher
der Braueh. daU Mörder zu ihren Freunden fliehen um «eh zu
2*
434
schüti^en. denn solange sie bei ihnen verweilen, sind sie ihres
Lebens sieher. Und auf Keisen befinden sie sich nie aUein,
sondern stets in Gesellschaft anderer. Die Familie, die sie ver-
lassen, hat sie bis zur Einführung in das Haus eines anderen
unter ihi'em Schutz: hat sie dieselben bei einem anderen ein-
geführt, dann gehen alle Eechte und Pflichten auf iene ül^er,
bei dem sie zuletzt eingeführt wurden. Es steht also Tilius
sowohl im Hause, wie auf der Reise unter dem Schutze des
Sempronius, bis er bei einem anderen eingeführt wird. So ist
es auch, wenn die Mörder von einer im Gastfreundschaftsver-
hältnis stehenden Familie zu einer anderen zu wandern pflegen,
weil sie zu Hause nicht bleiben können. Es kann sein, daß
vorher keinerlei Fi'eundschaft bestanden hat, ja, daß sie vorher
Gegner waren, sogar daß Tilius gegenwärtig gerade von Sem-
pronius mit dem Tode verfolgt wird; wenn er nur im Stande
ist des letzteren Haus zu betreten, so bleibt er unversehrt so-
lange er sich dort aufhält; nacliher aber mag er sich hüten.
Es obliegt also für den Fall, daß einer getötet oder auf irgend
welche Weise verletzt wird, demjenigen, dessen Haus er eben
verlassen hat, oder mit dem er sich auf der Reise befunden
hat, die Pflicht den Verletzten zu rächen' oder ihn schadlos zu
halten, wenn ihm etwas gestohlen Avorden ist. Deswegen hat
sich auch der Brauch herausgebildet, daß derjenige, welcher
eine längere Reise über die Grenzen der eigenen Provinz hinaus
anzuti-eten gesonnen ist mid für sein Leben fürchtet, sich
bei irgend einer Familie von untadeDiaftem Rufe einführt und
diese den Wandersmann zu einer anderen Familie überstellt mid
diese wieder zu einer anderen, bis der Wanderer sein Reiseziel
erreicht hat. Was immer ihm Unheilvolles widerfähren sollte,
er selbst, w^enn er lebt, oder seine Verwandten halten sich des-
wegen an jene erste Familie imd diese hinwiederum an jene,
der sie den Freund anvertraut hat und so Aveiter. bis in einer
ununterbrochenen Kette von Nachforschungen der Missetäter
en-eicht wird; dann obliegt che Pflicht der Rache für den Gast-
freund dem, der der umnittelbare Nachbar des Oiies ist, wo
das Unrecht zugefügt wurde. Wenn er hiezu keine Miene
435
maclit, so wird er selbst ebenfalls als schuldig augesehen gegen-
über jenen, welche den Wandersmann zu ihni geschickt haben.
Dies ist der erste Fall: die Ehrenkriiiikung durch Verletzung
des Gastrechtes.
Der zweite Fall tritt dann ein, wenn einer zwischen zwei
Sti*eitenden vermittelt oder das Waffenstillstandsgeiöbnis von
einem erhält, der auf die Ermordung eines Feindes ausgeht;
wenn innerhalb der Zeit, für welche das Gelöbnis gegeben wm-de,
der Gelobende den Feind tötet, dami obliegt dem, der das
Gelöbnis empfing, die Pflicht, Rache für das verletzte Gelöbnis
zu nehmen. Daraus resultiert oft, daß auch die nächsten Ver-
Avandten getötet werden, Avenn sie das Gelöbnis verletzten, ja
es kann sogar creschehen, daß ein Bruder den anderen tötet
mid sicher kommt es auch in unseren Tagen noch vor, daß der
Neffe seinen Onkel ermordet, den Bruder seiner Mutter.
Ein Fall aus dem Leben: Cajus imd Sempronius sind
Feinde, ja Sempronius trachtet den Cajus, sei es der Blutrache
wegen oder aus irgend einer anderen Ursache, zu töten.
Nmi mischt sich Tilius, der Neffe des Sempronius, der
Sohn seiner Schwester hinein und bringt einen dauernden
Frieden zustande, oder er erhält für eine Zeit das Gelöbnis
der Waffenruhe. Wird nun Cajus von Sempronius getötet, er-
wächst für Tilius die Pflicht, den eigenen Onkel zu töten, um
den Cajus zu rächen.
Diese zwei Arten der Ehreverletzung lassen niemals eine
Nachsicht zu, die Ehre wird ausschließlich durch Blutvergießen
wiederhergestellt. Man schont nicht das Alter und niemals wird
ein Waffenstillstand gewährt. Wemi es den Beti-effenden aber
nicht möglich ist auf der Stelle Rache zu nehmen, so warten
sie eine günstige Zeit ab. Sterben sie vorher, so überti'agen sie
die Rache auf ihre Naclikommen von Geschlecht auf Geschlecht,
bis endlich die verletzte Ehre wieder hergestellt ist. Tritt aber
der unheilvolle Fall ein, daß einer den Feind eines anderen
nach Vereinbarung des Lösegeldes, imter eigenem Gelöbnis
l>etrügt und mordet, so muß dieser Unglückliche unermeßhche
Strafen leiden. Denn dann versammelt sich sein Geschlecht und
28*
4:]G
naeh gelialteiiem Gericht di-iiiy;en alle auf ihn ein und zwiir
in der Reihenfolge, daß die nächsten Blutsverwandten als die
ersten losgehen, dann die anderen etc., his sie endlich den Un-
trlücklichen aus dem Leihen geschüttt haljen.
Tilius verfolgt den Cajus mit dem Tode, doch auf keinerlei
Weise vermag er ihm beizAikommen ; er verspricht dem Sem-
pronius Geld, damit er ihn mit List umgarne, Semi)ronius sagt
dem Cajus, daß er unter seinem (Sempronius) Gelöbnisse sicher
sei. Doch ]>ald darauf mordet derselbe Sempronius den Cajus,
um von Tilius Geld zu erhalten, doch wenn er entlarvt wird,
so büßt er mit seinem eigenen Blute, und seine eigenen nächsten
Verwandten sind es, die die ersten Hiebe zu führen haben.
An dieser Stelle ist es notwendig, eme im Gebirge
außerordentlich beliebte Handlung in den Kreis der Beti-achtung
zu ziehen: das ist das Räuberunwesen. Es gibt verschiedene
Ursachen für die Raubanfälle. Denn abgesehen von der an-
sreborenen Betjierde nach fremdem Gut und nach Bereiche-
rung auf fremde Kosten, sind es noch die Unfruchtbarkeit
des Landes mid in der Folge die außerordentliche Armut der
Einwohner, die Fahrlässigkeit der Regierung nicht nur in der
Bewachung der Privatgüter, sondern auch darin, daß man jenen,
welche über die Räuber zu klagen wagen, gleichsam den Mund stopft.
Wir müssen — um zu den Rechtsnormen zu kommen — einen
Unterschied zwischen Diebstahl und Raub machen. Beides besteht
im Wegtragen fremden Eigentums, der Diebstahl aber geschieht
heimlich ; Raub ist es, wenn jemand mit offener Gewalt fremdes
Eigentum wegschleppt. Es kommt also bei ihm zrnn Schaden
am Eigentum noch die Verletzung der Ehre.
I. Die Diebstähle geschehen entweder innerhalb der 5 Tribus
oder außerhalb. Ln zweiten Falle muß der Täter, sowie der
Eigentümer erscheint, das geraubte Gut oder etwas Gleich-
weiiitjes zurückstellen — nicht mehr. Wenn aber der Dieb inner-
halb der 5 Tribus gestohlen hat, dann muß wieder imterschieden
Averden, ob er außerhalb oder innerhall) der häushchen Mauern
gestohlen habe. Für den ersten Fall gelten für den Fall, daß
der Eigentümer erscheint folgende Vorschriften:
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1. Der Gegenstcind muß restituiert wei'den in derselben
Beschaü'enlieit oder Art, in derselben Gattung und Zahl, wenn
er bestehen bleibt, sonst in derselben BeschaÖenheit (Ai-t) und
Gattung, aber im liesseren Zustand. Ist der Gegenstand ver-
schwunden, wenn er nämlich nach Verabredung zu anderen
geschafft worden ist, muß er von dort, wo er sich ])efindet. ver-
langt und dem Eigentümer zurückerstattet werden.
2. Außer dem gestohlenen Gegenstand muß noch oben-
drein ein anderer derselben Gattungr daraufoej^jeben werden, wenn
auch von geringerem Werte.
3. Die beim Aufsuchen des Gegenstandes aufsrelaufenen
Spesen hat der Dieb zu decken, wenn er nämlich vorher wegen
der auszulegenden Kosten ermahnt worden ist und er über den
Gegenstand keinen Aulschluß geben will. Was in der Praxis so
geschieht: Hat jemand etwas verloren, so sucht er seine Sache,
und dabei kann es geschehen, daß er irgend einen kleinen An-
haltspunkt gewinnt oder daß er einen dringenden Verdacht in
Betreff des Täters hat. Er begibt sich zu dieser Person und
ermahnt sie in sanfter Weise, ihm die Sache zn gestehen ; wenn
der Verdächtige sich hartnäckig aufs Leugnen verlegt, dann
erklärt ihm der Eigentümer, daß wenn für die Aufffndung
Auslagen erwachsen sollten, diese von ihm zu zalilen seien.
4. Wenn aber die Sache innerhalb der Hausmauern
gestohlen war oder in einem Schaf stall, was dasselbe ist, dann
ist der Dieb gehalten, außer allem Übrigen 500 Piaster dem
Eigentümer des Hauses, respektive des Schai'stalles zu zahlen
und den Häuptern der Stadt, in der der Diebstahl begangen
wurde, eine Strafe von 10 Widdern (dhe'te desh) zu Ijezahlen.
H. Beim Raub hingegen wird offene Gewalt einem Anderen
gegenüber angewendet, also die Ehre auf das tiefste verletzt.
Die vornehmsten Ursachen des Kaubes sind: irgend eine
sehr große Schuld zu erlangen, die der Schuldner zu l)ezahlen
sich sfaräubt, oder Grenzverletzungen zwischen dem einen und
dem anderen Tribus, und vor allem zwischen den ö Tribussen
und anderen benachbarten Gel )irgsbe wohnern. Es gibt keine andere
Art tlie durch einem Kaub verletzte Ehre Avieder herzustellen als
den \'erji;eltiingsriiub dvircb. deu Eigentümer der geraul)ten Sache.
Bei Gelegenheit von dergleichen liäuberein fliegen die Waffen
aus der Scheide auf der einen wie auf der anderen Seite ; es
Icommt zu einem kleinen Kampfe und manchmal auch zu Tötungen.
Um al)er die die Verbrechen betreffenden Gesetze nach
allen liichtungen hin darzulegen, erübrigt noch etwas über die
Mittel zu sagen, welche zur Aufdeckung dessen, was verborgen
und heimlich geschehen ist, führen, sei es, daß es sich um einen
Diebstahl oder einen Mord, dessen Urheber unbekannt ist, handelt.
Es ist ja möglich, daß einer einen anderen zu töten sucht, aber
die über die Mörder verhängten Strafen fürchtet ; um auszuweichen,
voUljringt er den Mord heimlich, die Verwandten des Gemordeten
fordern das Blut des Mörders. Nun gibt es zwei Mittel, die ver-
borgenen Dinjje aufzudecken : den Eid und die Angeberei.
Über de)i Eid. Das hervprragendste Mittel, verlorene Dinge,
Meuchelmorde, oder was immer sonst heimlich geschehen sein mag,
klarzulegen, ist bei uns der Eid. Wenn also hgend jemandem eine
Sache abhanden konmit oder ein Mensch verschwindet und dessen
nächste Verwandte nichts über die Person seines Mörders
wässen, so wird der Eid angewendet. Dieser kann zweierlei Art
sein, nicht öffentlich oder feierlich. Nicht öffentlich ist der Eid,
den der Eigentümer des verschwundenen Gegenstandes auf eigene
Faust irgend einem Individuum leistet. Dies geschieht in folgender
Weise : der Eigentümer kommt mit dem Evangelimn im lianzen
privatim in das Haus irgend eines Beliebigen, und der Herr der
Familie schwört und wenn er dies tut, so wird der Eid als im
Namen aller in demselben gemeinsamen Hause weilenden geleistet
angesehen. Nur hat er vorher die Einzelnen zu fragen mid wenn
nichts dawidersteht, leistet er den Eid, sonst spricht er die Sache
dem Eigentümer zu.
Doch nicht alle unterschiedslos fordert der Verlustti'äger
zum privaten Eid auf. Einen oder den anderen bestimmt er für
den feierlichen Eid, Avenn er gegen sie einen ti-iftigeren Verdacht
hegt. Der feierliehe Eid wird vor durch die Richter designierten
Geschworenen m feierlicher Form geleistet: Dieser Eid heißt
mit seinem vidgllren Namen: „Parote". Was den Gegensfemd
439
Ijetrifft. so wird verlangt, daU es sich um eine wichtige Sache
handle, — niimlich einen schweren Diebstahl etc. — denn wer
wegen Kleinigkeiten einen solchen Eid i'ordert. würde sich lächer-
lich machen. Bei Fällen von Blutrache ist es nicht ühlich einen
privaten Eid zu leisten, sondern stets einen feierlichen. Wann
inuuer irgend einem ein Verln'echen imputiert wird, dessen
er nicht schuldig ist. oder, wenn er es ist, sich nicht stellt, nicht
gesteht, sondern leugnet, ladet ihn der Eigentümer der in Ver-
lust geratenen Sache oder die Verwandten des Getöteten vor
Gerieht: und Aveigert er sich vor Gericht /ax erscheinen, so wird
er l'ih* schuldig erklärt. Der Eigentümer der Siiche sowohl wie
der Beschuldigte wählen ihre eigenen liichter, denen sie ein
Irland übergeben. Wenn diese vom Beschuldigten kein Geständnis
erpressen können, sei es weil er unschuldig an der ihm imputierten
Sache ist. sei es, weil er keine Eröffnungen machen will, dami
schi-eiben sie ihm einen feierlichen Eid vor, bezeichnen die
Form des Eides und zählen die Personen auf, mit denen er
zu schwören hat. Hiezu werden nur Mllnner vorgeschrittenen
Alters ausgewählt, welche weder zu bestechen sind, noch durch
List oder Drohungen zur Ablegung des Eides gebracht werden
könnten.
Diese Personen müssen aus den Schwägern und nächsten
Angehörigen des Beschuldigten gewühlt werden, u. zw. nicht nur
aus denen, welche dem Angeschuldigten nach dem Verwandt-
schal'tsgrade am nächsten stehen, sondern auch in Bezug auf die
Gegend, in welcher der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Denn
die, ziu- Eidesleistung designierten Personen gelten für Zeugen,
welche das häusliche und individuelle Leben des Angeschul-
digten kennen können, imd* müssen sie seine Moralität beui-teilen
und daher ein Urteil über das dem Beschuldigten in diesem Falle
im])utierte Verbrechen abgeben können. Es kann ja geschehen,
daß irgend ein Wort dem Munde, sei es des Kindes, sei es der
Frau des Besc^iuldigten, eutHieht. Avelches Wort leichter den
Xachbarn zu Ohren konuuen kann; desgleichen Averden die
Nachbarn auch mehr oder weniger davon unterrichtet sein. Avann
der Beti-effende das Haus verlassen habe oder Avann er dahin
440
zurückgekehrt sei. Wenigstens wird vorausgesetzt, dalö seine
individuellen Verrielitungen den Nachbarn besser l)ekannt sind,
als anderen. Daher werden solche Männer ausgewählt, denen
sein Privatleben bekannt sein kann, ja es kommt vor. daß der
Eigentümer selbst den Kichtern eine Person bezeichnet. Die zur
Ablegnng des Eides bezeichneten Personen können nicht nach
dem Belieben der streitenden Parteien geändert Averden. vielmehr
müssen sie, wenn sich eine solche Notwendigkeit herausstellt, von
den Richtern selbst ersetzt werden. Damit aber dabei nicht etAva
ins Endlose verfahren wird, ist festgesetzt, dal.) eine oder zwei,
höchstens di*ei Personen je nach der Zahl der Designierten,
geändert werden dürfen, nicht mehr. Die Ursache aber solcher
„Ablehnungen" ist entweder, wenn man darauf kommt, dal.»
einer lediglich aus Haß und aus keinem anderen drunde sich
weigert, den Eid zu leisten. Z. B. Tilius haßt den Sempronins
und infolge dieses Hasses will er sich nicht dazu hergeben,
diesen Sempronius durch einen Eid vom Verdachte irgend eines
Verbrechens zu reinigen ; Avenn dies bekannt wird, designieren
die Richter eine andere Person. Desgleichen, wenn einer zu alt
ist oder mit der Letzten Ölung bereits versehen ist und dann
noch darauf besteht, so kann auch dieser durch einen anderen
ersetzt werden. Niemals aber darf einer abgelehnt werden, der
auf Grund irgend einer Kenntnis, die er vom Verbrechen hat,
entweder schwören oder den Schuldigen entlarven soll.
Wird ein ZAveckmäßiger Tag als Termin zur Eidesleistung
festgesetzt; wenn bis zu diesem Tage der Eid nicht geleistet
wird, erscheint der Beschuldigte als des Verbrechens überwiesen.
Niemand, Aveder der Beschuldigte noch der Eigentümer der ver-
schAvundenen Sache können diesen* Zeitpunkt hinausschieben.
Einzig und allein che zur Eidesleistung designierten Personen
dürfen den Termin ein wenig hinausschieben behufs reiflicher
Überlegung, aber auch das nicht ins Unendliche. In Beti-eff der
Anzahl der Personen, Avird bestimmt: Wenn es sich um einen
Diebstahl handelt: 1. für ein Stück Kleinvieh wird außer dem
Beschuldigten noch eine Person bestimmt, die mit ihm zu
sehAvören hat. 2. für ein Rind drei, für ein Pferd sechs. 8. wenn
u
der Gegenstand innerhalb der Hausmauei-n oder im Öcliat'stall
gestolilen worden ist, haben 12 Personen durch ihren Eid
den Angeklagten zu reinigen, auch wenn es sich um eine
geringfügige Sache handelt, die in der A\"ohnnng behalten
wurde. Handelt es sich aber um einen Mord oder um eine
Angelegenheit, die zum Mor<le führt, wie Wartenraub, Ver-
letzimg der Gastfreundschaft etc., dann sind bei Frauenmord
12 Personen zur Eidesleistung heranzuziehen, bei Tötimg von
Männern 24. Weiter aber wird nicht gegangen, so dal.) nicht
etwa einem l)eifallen kann, 24 für Frauen, 12 für ein Stück
Rind etc. zu designieren, vielmehr muß er sich an die Gesetze
halten, wie sie sind, 6 für ein Rind, 12 für den Mord von
Frauen etc. In Betrert' dieser Designier ung der Eideshelfer be-
stimmt das Gesetz, daß die eine Hälfte derselben namentlich
von den Richtern bezeichnet wird, die andere aber unter-
schiedslos sich aus den Nachbarn rekrutiert. Wenn z. B. Tilius
eines Eides bedarf^ um sich von der Anklage des Mordes zu
reinigen, werden hiezu 24 Personen designiert, von welchen
12 von den Richtern namentlich bezeichnet werden und nach-
dem diese 12 geschworen haben, erhält der Beschuldigte das
Recht, die 1 2 anderen nach seinem Belieljen zu wählen, wenn
aber der Eid von sechs Personen zu leisten ist. werden drei
namentlich bezeichnet und drei werden unterschiedslos ange-
nommen.
Ich habe frülier gesagt, daß ])ei einem Mord 24 Per-
sonen zu designieren seien, d. h. Avenn er wirklich den Tod
zur Folge hat, bei einer Verwundung auch einer totlicJini, wenn
der Verwundete nur nicht tlanoi stirbt, haben 12 Personen den
Eid zu leisten. 6 namentlich ausgewählte. 6 beliebig angenom-
mene. Nachdem die Richter dem Anueschuldiijten die Xamen
derjenigen, mit denen er zu schwören hat, mitgeteilt haben, tritt
dieser an jeden einzeln heran, erklärt ihnen, mii welche schmäh-
liche Anklage es sich handle und richtet die eindringliche Mah-
nung an sie. ihm bei Abwehr derselben Heistand zu leisten,
zugleich nennt er den zur Eidesleistung Ijestimmten Tag. Die
zum Schwüre Auserlesenen Axerden im allgemeinen vor dem
142
Endtermine /zusammengerufen ; sie besprechen sich mitereinander
und unterwerfen den Angekhigten einem Verhöre. Sie forschen,
wo der Angeklagte gewesen sei /ai der Zeit, an dem Tage und
zu der Stunde, wo der Mord begangen wurde oder jenes andere
Verbrechen, das ihm zm* Last gelegt wird. Sie fordern von ihm
die Vorladung von Zeugen, mit denen er zu jener Zeit zusam-
men gewesen sei etc. Überhaupt stellen sie die genauesten
Nachforschungen an, um zur Erkenntnis der Wahrheit zu
gelangen und einen falschen Eid zu vermeiden. Nachdem dies
alles geschehen, kann es für die. welche schwören sollen, drei
Möglichkeiten geben, und zwar: 1. Es kommen alle darin überein,
den Eid nicht zu leisten, weil sie sichere Anzeichen und schwere
Verdachtsgrüude haben, von denen sich der Angeschuldigte
nicht reinigen kann, dann erklären alle einstimmig den Eid nicht
leisten zu können, der Angeklagte möge sich nach Belieben
vorsorii:en. In diesem Falle ist es um den Anijceschuldicrteu
geschehen: denn er ist hiemit schulditr erkannt. 2. Wenn nicht
alle übereinstimmen, sondern unter sich vielmehr in ihi'en Mei-
nungen auseinandergehen, dann ist, wenn die Majorität sich
gegen die Eidesabiegung ausspricht desgleichen über den Be-
schuldigten der Stab gebrochen ; ist hingegen die Majorität für
dieselbe, dann sind diejenigen, welche sich ablehnend verhalten
haben, wenn sie etwas Belastendes wissen, verpflichtet, dies
auch offenkundig zu machen; tun sie es nicht, so können sie
nach der oben gegebenen Norm durch andere "ersetzt werden.
Dieser AVechsel kann dreimal geschehen, nicht öfter. Wenn
nämlich nach dem ersten Umtausch der zweitberufene auch
nicht schwören will, kommt ein dritter an seine Stelle. Ver-
weii'ert endlich auch dieser den Schwur, dann ist das Urteil
über den Beschuldigten gefällt. Denn es wird angenommen,
daß unmöglich alle ohne irgend eine Ursache den Eid ver-
weigern werden. Man muß sich eisen vor Augen halten, daß
der Wechsel der Personen und deren Ersatz durch andere
nur dami möglich ist. wenn diese selbst keinerlei Grund ihres
Verhaltens angeben, denn wenn einer auch nur eine Ideine
Angabe beizubringen in der Lage ist. werden sie nicht ver-
fciuscht. Kommen sclilieUlicli drittens alle darin üljerein zu
schAvören. so geschieht der Schwur in folgender Ordnung.
Gegenwärtig sind die Schiedsrichter der streitenden Parteien,
der Kläger und die Familie des Beschuldigten, abgesehen von
den Nachbarn und Neugierigen. Der Oi-t muß entweder ein
öffentlicher sein, etwa Friedhöfe, eine Kirche oder ein solcher
wo die StJidter ihre Zusammenkünlte abzuhalten pflegen, oder
auch einfach das Haus des Beschuldigten. Üljrigens liegt am
Orte nichts.
Vor die Richter Avird das Buch der Evangelien hingelegt,
in der Nähe steht der Kläger. Als erster ti-itt der Angeklagte
vor und schwört das Evangelimn in der Hand haltend, hierauf
die übrigen männlichen Mitglieder seiner Familie, doch niemals
die Frauen, dann kommen die zur Eidesleistung Nominierten
in der Ordnung un die Keihe, daß als erster, der im nächsten
Grade Blutsverwandte dessen, für den er den Eid leistet, antritt
und hierauf die ül^rigen ohne Unterschied ; der Grund für den
Vortiitt des nächsten Blutsverwandten bei der Eidesleistung
vor den anderen ist der. daß für den Fall, als nachher entdeckt -
werden sollte, daß der Beschuldigte falsch geschworen hat und
folglich alle seine Eideshelfer falsch geschworen haben, der-
sell>e als erster, wenn auch im Vereine mit allen anderen, gegen
den Beschuldigten, der falsch geschworen hat. vorzugehen ge-
halten ist.
Nachdem alle geschworen haben, ti-eten sie in das Haus
des Beschuldigten und verzehren, was ihnen der Beschuldigte
bereitet hat. Die Yerspeisung des Brotes bei demselben ist das
Zeichen der Lossprechmig desselben. Daher müssen die desig-
niei-ten Personen, auch wenn an diesem Tage der Eid nicht
geleistet wäirde, sobald sie das Brot bei dem Beschuldigten ver-
zehren, stets bereit sein, ihn von dem beti-elfenden Verbrechen
freizusprechen. Deshalb belästigt der Kläger, auch wenn er bei
dem Eide nicht assistieren will, wenn nnr die designierten Per-
sonen das Brot verspeisen, ganz unnütz den Beschuldigten.
Dami wird der Kläger aufgefordert, wenn er einen Angeber
habe, diesen herbeizuschaffen. Doch darüber weiter unten. Es
lU
erübrigt nämlich. d;il.« wir zur Vervollständigung der Bemer-
kungen über den Eid, etwas über die Eidesformel sagen.
Die allgemeine Formel ist die, daß der Betreffende das
Evangelium in der Hand haltend, die Worte spricht: „Hei
diesem Evangeliinn schwöre ich, daß weder ich selbst noch
irtrend iemand der Meinigen an dem Verbrechen Schuld trasjen,
das mir (oder den Meinigen) imputiert wird, noch daß ich
wüßte, wer der Schuldige ist und daß ich in der Sache keinerlei
Hinterhältigkeit habe''. Hierauf ti-eteu die Übrigen hinzu und
schwören : „Daß weder Tilius noch irgend einer von ihnen dieses
Verbrechens schuldig sei und daß weder ich (i. e. der Schwö-
rende selbst) etwas nm die Person des Schuldigen wisse und
keinerlei Trug oder List in dieser Sache habe". Wie man sieht,
lietrt in der Fonnel der Nachdruck auf den Worten des Schwu-
res, welche sich auf das Nichtwissen von dem in Frage stehen-
den Verbrechen beziehen : daher legen die Beteiligten soviel
Xachdruclc und Gewicht darauf, daß diese Worte deutlich ge-
sprochen und verstanden werden. Wenn etwa Tilius vorbringen
würde, er sei wohl zum Eide bereit, sowohl für seine Person
wie für den Beschuldigten, aber er könne den Eid für jeglichen
Mangel an Mitwissenschaft nicht leisten, so würde er aufgefor-
dert werden, entweder zu schwören oder den Schuldigen zu
nennen. Täte er keines von beiden, wird er selber für schuldig
erkannt. Daraus ist zu ersehen, daß dies der beste Weg ist.
sehr vielen geheimen Verbrechen und dunklen Mordtaten auf
die Spur zu kommen und sie aufzudecken. Denn da es ein
Ding der Unmöglichkeit ist, daß unter — sagen wir z. B. bei
einem Morde — 24 Personen, die den Eid zu leisten haben,
keiner etwas über den Urheber des Verbrechens wissen
sollte, und da anderseits nach der Schwurformel entweder
die vollständige Unwissenheit bekannt oder der Schuldige
o;enannt werden muß. im übrigen auch nicht denkbar ist. dal;')
einer falsch schwört, so muß) der unbekamite Urheber jenes
Verbrechens ans Licht gezogen werden. So ist es der Brauch
daß. wenn der Dieb oder verborgene Mörder aus Zufall
irgend jemanden beleidigt, diesen dann liittet. ihn nicht anzu-
44:
geben : hingegen verspriclit dei- Beleidigte, daß er ihn solange
nicht verraten werde, bis er /um Eid kommt. Dann, sagt er,
kann ich nicht falsch schwören und muß ich dicli anzeio-en:
o
denn niemals legen die einen iMeineid ab und geset/i auch den
Fall, daß einer, der das Gewissen ganz verloren hat, für sich
falsch schwören Avürde. für andere falsch zu schwören, dazu
kann er nicht gebracht werden, und es ist ausgeschlossen, daß
er durch Drohungen hiezu verleitet werde. Denn v/er Verbor-
genes oifenkundig macht, steht unter Schutz und Schirm jenes,
zu dessen Gunsten er den Sachverhalt kundtut. Er hat also
nichts zu fürchten.
Xach dem Eide ruhen die streitenden Parteien. Die Strafen
derjenigen, die falsch geschworen haben, sind zweierlei : Die
erste ist moralischer Art. denn die gi'ößte Schmach wird auf
den gehäuft, der mit Wissen und AVillen falsch schwört.
Außerdem gibt es eine Vermögensstrafe, die derjenige zu
leisten hat. der andere zu einem falschen Eid verführt hat.
Diese Taxe ist mit 500 Piastern für jedAveden Schwörenden
festgesetzt, so zwar, daß er. wenn drei Schwörende geAvesen
sind, diesen drei Marsupia. wie wir zu sagen pflegen, zahlen
nmß, Avelche Summe 300 italienischen Franken entspricht:
Avenn aber ihrer 24 geAvesen sind, die für ihn den Eid abge-
legt haben, hat er jeder einzelnen Person 500 Piaster zu er-
legen. Diese Strafsumme Avird an fromme Orte oder andere
fromme Werke verteilt.
Außer dem Eid gibt es auch ein anderes Mittel Verbor-
genes aufzudecken und das ist der Angeber (Kaputsari). Der
Angeber ist ein Mensch, der den Urheber eines dunklen Ver-
brechens enthüllt und durch Schriftstücke seine Depositionen
zu beAveisen im Stande ist.
Der Angeber Avird immer, sei es vor, sei es nach dem
Eide, angenommen. Avenn er nur seine Behauptimgen zu beAvei-
sen imstande ist.
Tilius z. B. hat das Blut seines Bruders zu rächen : er
kennt aber den Mörder nicht. Heimlich erscheint Sempronius
und beschuldigt denCajus des Mordes an Tilius' Bruder. Möglicher-
116
weise reinigt sich Cajus durch einen Eid der 24 Schwörenden, viel-
leicht wird der Eid von iKm nicht begehrt. Wer Blut oder eine
;indere Sache sucht, erklärt nach Rücksprache mit dem Angeber
dem Beschuldigten. dul.> er den Angeber gegen sich habe. Die
Angelegenheit wird vor che Richter gebracht, jeder wählt seine
eigenen Richter aus. Und zwar kommen, wenn die ursprüngHche
Zahl der Richter nicht genügt, andere imd A\deder andere hinzu,
bis zu 24. Über diese Zahl wird nicht hinausgegangen.
Der Angeber geht nicht öffentlich aus, sondern im gehei-
men; da die Angeberei eine odiose Sache ist, würde sie Morde
verui'sachen. Die Richter selbst schwören, ihn niemals zu ver-
raten. So wird also zur Untersuchmig creschritten.
1. Es stehen die Richter beider Parteien allein, d. h. die
welche der Kläger und der Beschuldigte ausgewählt haben.
Nun erscheint der Angelder. Er ist verpflichtet, den Fragen der
Richter Wort für Wort Rede zu stehen. Er wird gefragt, olj
er denn sicher wüßte, daß der Beschuldigte tatsächlich schuldig
sei. Und weim er es sei, woher er denn selbst diese Kenntnis
habe ? Ob er denn auch mit dem Angeklagten unter einer
Decke gesteckt habe oder ob der letztere andere Helfer
habe und wenn dies der Fall, wer diese seien y Grenau werden
alle Umstände der Zeit, der (Jrtlichkeiten, der Personen durch-
genommen. Ob das Verbrechen bei Tag oder Xacht begangen
worden sei ? An welchem Tage, in welcher Nacht ? Der Ange-
ber muß genau Tag und Stunde bezeichnen. Sodann müssen
diese Umstände mit jenen, die vom Beschuldigten bekannt sind,
verglichen werden. Denn wenn der Angeber aussagen Avürde,
er hätte z. B. den Tihus zu der Stimde und zwar zur Nachtzeit
beim Diebstalil oder beim Mord gesehen und würde hingegen
entdeckt werden, daß Tilius zu der Stunde irgendwo anders
gewesen sei und ZAvar in Gesellschaft anderer Personen, wäre
der Beweis des Angebers bereits hinfällig.
2. Geht dieses Verhör gut von statten, so fordern die Richter
den Angeber zur Vorlegung der Dokumente auf. Die Dokumente
sind im alltjemeinen zweierlei Art. geschriebene oder nicht-
sceschriebene. Geschriebene onbt es bei den Mirditen nicht.
447
Die niclitgescliriebenen aber sind irgend Avelclie Kennzeichen,
die, wenn sie vom Eigentümer des Gegenstandes oder den
Angehörigen des Getöteten als echt erkannt worden sind, die
Watre zu Unsrunsten des Beschuldigten beeintiußen. Solche
Kennzeichen sind bei Tieren die Hörner mid ihr Fell, -wenn
der Angeber imstande ist. den Gegenstand genau nach Farbe
und mehr oder Avenii'er nach dem \Verte zu beschreiben. Exi-
stiert der Gegenstand noch, so gibt er den Ort an. wo er sich
befindet, an wen und um Avieviel ihn der Dieb verkauft hat. Wenn
es sich um <?etötete Personen handelt, können als Beweisstücke
vorgebracht werden die Waifen, die EHeider des Getöteten, des-
irleichen Georenstände, die etwa der Mörder verloren hat usw.
8. Nach der Prüfung des Angebers und seiner Beweis-
stücke wie des Beschuldigten (doch ohne, daß der Beschuldigte
den Angeber kennen würde ; denn sobald der Beschuldigte vor-
gerufen werden soll, verschwindet der Angeber heimhch). föllen
die Richter ihren Spruch. Ist eine der beiden streitenden Par-
teien mit dem Urteil nicht zufrieden, so können den Richtern
andere beigesellt werden bis zu 24 ; über diese Zahl wird nicht
hinausgegangen. Nur mit Zustimmung dieser 24 darf der Angeber
vortreten und öffentlich in Gegenwart des Beschuldigten seine
Gründe vorbringen. Es versteht sich, daß er dann unter dem
Schutz des Klägers und der 24 Richter abgeht, um irgendwelche
Anschläge des Beschuldigten gegen ihn unmöglich zu machen.
Im Übrigen ist unter aUen Untersuchungen diese die unange-
nehmste, weshalb die Richter und die streitenden Parteien mit
.der größten Vorsicht vorgehen und es wird die Untersuchung
auf mehrere Monate und oft auch auf Jahre ausgedehnt, be-
sonders wenn es sich um Mordfälle handelt. Die Angeber aber
werden, auch wenn sie wahi-heitsliebend sind, von Allen ver-
achtet, weil sie sich von Geldgier leiten lassen, Gelegenheit zu
Verdächtigungen bieten, Haß säen, Streitigkeiten und beinahe
immer Morde hervorrufen.^
' Ich halte für augezeigt in der Beilage jenes türkische proviso-
rische ( iesetz in deutscher Übersetzung mitzuteilen, welches die Blutraclie
regeln wollte.
■Hc
II. TEIL.
Vom l'rioutrechte.
K ;i p i t e 1 I. Dir Vcrfnu/c. Bei den A'ertriigen sind zu uuter-
sclieiden das Subjekt und die Form. Was das Subjekt betrifft,
so sind nach dem lieclite der Albanier unfähig Kontrakte ab-
/.n schließen : Knaben, auch reiferen Alters, weshalb die von
ihnen geschlossenen Verti-äge ungültig sind. Ja, da es Sitte
ist. dal.) die Familie in Gemeinsamkeit unter der Leitung
eines Mannes von vorgeschrittenem Alter und Klugheit, welcher
der Herr der Familie genannt wird, lebt, so werden sämtliche,
die gesamte Familie betreffenden Verträge als ungültig angesehen,
sofern sie nicht von den Häuptern der Familien oder doch unter
ihrer stillschweigenden oder ausdrücklichen Zustimmung ge-
schlossen sein sollten. Denn auch in albanesischem K echte kommt
der stillschweigende Konsens in Betracht und hat große Be-
deutung. Desgleichen sind vqu Frauen eingegangenen Kontrakte
ungültig, wenn sie nicht etwa Kleinigkeiten oder interne häus-
liche Angelegenheiten betreffen. In Bezug auf die Form des
Vertrages hinwiederum ist darauf zu sehen, ob Bedingungen
beigefügt sind oder nicht. Und zwar wird, sollten auf das
Wesen des Vertrages störend einwirkende Mängel beanständet
werden, der Streitfall vor die Richter gebracht und sind auch
diese dersell)en Meinung, so wird der Vertrag für ungültig
erklärt. Denn auch die Ungültigkeitserklärung eines Vertrages
ist vorgesehen.
Dies über die Verträge im allgemeinen; im einzelnen
aber sind sie entweder freiwiUige und unilateral oder belastend
und bilateral. Die freiwilligen sind : Schenkung, Versprechen und
der Hinterlegungsvertrag.
1. Die Srhrnhmuj. Dieselbe kann, wenn sie einmal durch
einen Akt vollzogen und der Gegenstand übergeben ist. nicht
wieder rückgängis^ o:emacht Averden; wenn sie aber nur in
Worten geschieht und für die Zukunft angekündigt wird, so
kann der Beschenkte vom Schenker genau genonmien nichts
lordern. Daher das Sprichwort: „fola. s'ta fola", habe gegeben,
419
habe nicht gege])en d. h., da der Gegenstand nicht übergeben
wurde, sondern ich nur mit Worten geschenkt hal)e, so leugne
ich ebenfalls mit AA'orten etwas geschenkt zu haben. Dieses
Sf)richwort stimmt ungefähr mit jenem lateinischen : ,,verba
Volant". \'\enn aber der Gegenstand durch einen Alct /.um
Geschenk gemacht und i\))ergeben wurde, darf der Beschenkte
keine Nachforschungen über die < Qualität des geschenkten Gegen-
standes anstellen.
:i. Das Versj^rrerhe)!. In Betreff des Yersprechens giljt es
ein Sprichwort: „e folmia asht ne funt tknletes" d. h. eine
versprochene Sache ist in der Tiefe des Geldljeutels, was dem
lateinischen Si)riehwoi-t entspricht : Das Versprechen eines braven
Mannes ist eine Verpflichtung. Bei den Albanern indes wird das
Versprechen leicht zu einem onerosen Konti^akt, wenn nämlich
jemand einem andren etwas Wertvolles verspricht um irgend
etwas zu erreichen. Z. B. hat Tilius mit irgend einem anderen
einen Sti-eitfall vor den Kichtern und er verspricht dem Sempro-
nius ein Geschenk, damit er die Sache für ihn günstig wende.
Dies pflegen besonders Leute zu tun, welche mit einer Sti-afe
wegen Mord bedroht sind. Sie versprechen nämlich Geld oder
irgend etwas anderes einem von den Freunden des Getöteten,
deren Rache sie fürchten, damit er für die Gewähning von
Nachsicht einti-ete. Dann muß er die versprochene Sache jenen
übergeben, denen das Versprechen gemacht worden ist. voraus-
gesetzt, daß selbe die Leistung, derentwegen das Versprechen
gemacht worden ist, ausführen können. Wenn er sich hinter-
drein weigern sollte zu zahlen und das Versprechen zu halten,
kann er von den Richtern hiezu gezwungen werden.
.-»'. Der HinferlctßiHf/sveiirar/. Nichts gilt für heiliger und
verehrungswürdiger, nichts wird mit gröl.ierer Sorgfalt bewahrt,
nichts ist unverletzlicher als, das anverti'aute Gut. Durch keinen
Zwang der Umstände, durch keine Schwierigkeit kann es un-
gestraft geschehen, daß es verletzt oder auch nur berührt
werde. Wenn es durch Fahi-lässigkeit desjenigen, bei dem es
aufV>ewahi-t wii-d, irgend einen Schaden nehmen würde, so muß
dieser wieder gutgemacht werden. Schließlich muß es zu jenem
29
450
Zeitpunkte, den der Deponent bestimmt, von neuem hergestellt
werden.
Da aber dem anvertrauten Gut das Pfand nahe verwandt
ist und ich keine passendere Gelegenheit hiefür finde, so will
ich hier einige Woi-te über das Pfand sagen, welches übrigens
bei den Albanern allgemein im Gebrauche ist. Unter Pfand versteht
man jene Sache, die für einen erhaltenen Wert zm- Sicherstelliing
der Rückgabe desselben gegeben wird. Stets empfangt man ein
Pfand von höherem Werte als die übergebene Sache und hie-
durch soll ein größerer Druck auf den Pfandgeber zur Auslösung
des Pfandes geübt werden. Es kann das Pfand auch nachträglich
jjeijeben werden, wenn nämlich einer nicht imstande ist. eine
früher konti'ahierte Schuld einzulösen : dann gibt er ein Pfand.
Ein Pfand wird unter folgenden Bedingungen gegeben: 1. Vor-
ausbestimniung des Auslösungstermines, bis zu dessen Ablauf
das Pfand zurückbehalten wird: 2. auf keinen Fall darf — aus
was immer für einer Ursache — etwas auf den ursprünglichen
Wert, für den das Pfand gegeben war, aufgeschlagen werden,
nicht einmal ein Hundertstel; 3. wenn der Wert herausgegeben
wird, muß auch das Pfand unversehrt zurückgestellt Averden;
hat es irgend einen Schaden erlitten, so muß dieser ersetzt wer-
den ; 4. geht das Pfand zugrunde, so hat den Schaden der zu
tragen, bei dem es aufbewahrt wird.
Erscheint nach Ablauf des Termines der Eigentümer des
Pfandes nicht, so darf der Pfandnehmer das Pfand nicht soft)rt
zu seinem Eigentume machen, vielmehr muß er sich mit zwei
Zeugen beim Eigentümer melden. Sollte aber dieser nicht in
der Lage sein den Preis zu zahlen, dann darf der Pfand-
inhaber nach Abgabe der Wohlmeinung seitens der Ijeiden
Zeugen das Pfand zu eigen nehmen.
Unter den onerosen Konti'akten nimmt der der emptio
venditio, des Kaufes und Verkaufes einen der ersten Plätze ein.
Zur Rechtskraft dieses Vertrages ist dreierlei notwendig : der
Gegenstand, der Preis und die Zustimmung. Unter den Män-
geln, welche der Sache anhaften können, gibt es entweder
solche, welche das Wesen des Gegenstandes beeinflußen, dann
451
wird der Vertrag /.u<>-unsten des Geschiidiycten für nn*fültiir
erklärt, oder sie sind nicht derart, dann ist entscheidend, ob
der bisherige Eigentümer des Gegenstandes über die demselben
anhaftenden Mängel liefragt worden ist oder nicht. War er
vorher befragt worden und hatte er die Mängel geleugnet oder
hatte er mit Ausflüchten geantwortet, so ist der Vertra«' un-
gültig ; ist er aber nicht befragt worden, so ist er zu gar nichts
weiter verpflichtet, wenn auch irgend ein Fehler nachträglich
sich zeigen sollte.
Der Käufer aber ist gehalten, den Preis nach der Über-
einkunft und zu den ausbedungenen Terminen zu zahlen, die
nicht überschritten werden dürfen. Wenn der einsrej^anorene
Verti'ag beide Teile reuen sollte, können sie nach ihrem Be-
lieben zurücktreten. Aber es kann der Fall eintreten, daß er
den einen reut, den anderen nicht, dann kann nicht zurück-
getreten werden. Will aber der eine dem Willen des anderen,
der um Ungültigerklärung des Vertrages ersucht, entgegenkom-
men, muß er gemäß dem Dafürhalten miparteiischer Beurteiler
ein Reugeld erhalten.
TiKus z. B. kauft von Cajus Waften um (500 Piaster.
Hinterdrein reut ihn der Kauf nicht wegen eines Fehlers den
er etwa an den Waffen entdecken könnte, sondern weil er viel-
leicht den Preis nicht zahlen kann oder weil ihm der Preis zu
hoch scheint, und ist entschlossen von dem Verfrag zurückzu-
treten. Cajus will nicht und kann auch durch keine Gesetz-
bestimmung dazu gezwungen werden. Wenn aber dieser selbst
um der Beruhigung der Gemüter willen gesonnen ist, dem
Tilius gefäUig zu sein, Avird der letztere von den Richtern wegen
seiner Unbeständigkeit gezwungen, eine Zahlung zu leisten. Als
Dinge, die bei uns gewöhnlich Gegenstand des Kaufes und
Verkaufes bilden, erscheinen hauptsächlich Waffen, Tiere und
Grundstücke. Zu diesen Verträgen laden die Kontrahenten zwei
oder mehrere Zeugen. Diese sind es auch, welche ihr Guiichten
über den Preis und den Gegenstand abgeben. Sind alle bei-
sammen, so wird der Gegenstand übergeben. Was die äußere
Form des Aktes anbelangt, so schwingt der Käufer die ge-
29*
45^
kauften AN'atfen und der Kaufakt ist vollzogen. Sind es Tiere,
so übergibt sie der Verkäufer selbst, der Käufer berührt sie
mit seiner Hand und sie sind sein Eigentum. J3eim Verkauf
von Grundstücken aber wird, da die Grundstücke ihren Ort
nicht verändern können, zum Sym}>ol der Übergabe ein Mahl
veranstaltet und zwar handelt es sich um solche von hohem
Werte, ein ziemlich großes, wenn sie aber einen geringeren
Wert repräsentieren, muß der Käufer — denn er ist es, der
das Mahl zu geben hat — als Trunk ein oder zwei Maß Wein,
je nach dem wenige oder viele Gäste sind, reichen. In beiden
Fällen muß der Käufer den Verkäufer, die Unparteiischen,
welche ihi- Urteil über den Preis und das Grundstück abgeben,
die sebetenen Zeugen etc. zu Gast bitten. Sie alle von Geschlecht
zu Geschlecht bezeugen die Bedingungen, unter denen der Kon-
fa-akt eingegangen worden ist. Selbst wenn sie dadurch in Lebens-
gefahr- geraten, erzählen sie den Söhnen oder Enkeln, daß sie
als Zeugen oder Richter bei dem einen oder dem anderen Kauf-
Tind Verkaufskon ti-akt mit den und jenen Bedingungen fun-
giert haben. In neuerer Zeit ist aber auch in Gebrauch gekom-
men, den Kontrakt und seine Bedingungen schriftlich nieder-
zulegen.
Kapitel II. über die Saclien, <kis Erb- und Familien recht.
Äußerliches Zubehör zu den Personen sind, Avie wir gesagt haben,
die Sachen. Die Sachen aber sind entweder beweglich, wie die
Waffen und andere Utensilien etc. oder unbeweglich wie die
Grundstücke etc. Beti-achten wir einmal die von den 5 Tribus
der Mirditen angenommenen diesbezüglichen Gebräuche und
Sitten. Die 5 Tribus haben zusammen ihr eigenes Territorium
und bilden gleichsam ein kleines Staatswesen für sich; aber
außerdem besitzt jeder Tribus seine eigene Regierung. Während
nämlich die 5 Tribus in Bezug auf die Führung der äußer-
Kchen Angelegenheiten so eng verbunden sind, verfügt in der
inneren Verwaltung jeder Tribus über sein eigenes Territorium ;
so zwar, daß sie eher kleine untereinander verbündete Gemein-
we.sen, als ein Staatswesen zu sein scheinen. So wohnen die
Angehörigen der 5 Tribus nicht veraiischt auf gemeinsamem
453
Territorium, sondern jeder einzelne Tribns liat sein eigenes
Gebiet. Es sind Markseheiden vorhanden, welche das Territorimn
des einen Tribns von dem des anderen scheiden. Diese Grenzen
dürfen nicht überschritten werden, Aveder imi Holz zu fällen,
noch um die Herden zu weiden, noch viel Aveniger darf man
jenseits die Erde für sich bebauen. Als Grenzbezeichnung
pHegt nichts als ein Steinhaufen oder eine irgendwie, z. B.
wegen ihrer Gröl-Je oder des Alters etc. beriilirnte Eiche zu
dienen. Es genügt, wenn dieses Grenzzeichen sichtbar ist. Wenn
also die Hirten mit den Herden diese Grenze überschreiten
imd dabei von irgend einem Individuum jenes Tribus, dem das
Territorium gehört, ertappt werden sollten, so muß der Hirt
diesem ein Stück Vieh für jeden Tag überlassen : wird er näm-
lich heute ertappt, so muß er heute ein Stück hergeben, wider-
fähii ihm dies morgen nochmals, wieder eines. Und weiterhin
gibt es keine Gelegenheit die eigenen Tiere zu reklamieren,
vielmehr muß der Eigentümer geduldig warten, ob ihm das
Glück günstig sei und er selbst einen Angehörigen von dem
betreifenden Tribus innerhalb der Grenzen seines Tribus erreichen
und sich aus dessen Herde schadlos halten könne. Wird
einer beim Holzfällen ertappt, verhert er die Werkzeuge, sollte
er aber einen Teil des Bodens des anderen Tribus bebauen, so
wird, was immer er gesät haben mag, zu Nichte gemacht : nach
einmaliger Ermahnung töten sie wohl auch den, der den Ver-
such des Bebauens gewagt hat. Das alles konunt besonders
zwischen Grenzstädten der Tribus vor. So ist z. B. Kaihinari,
Stadt des Tribus Dibri benachbart der Stadt Bukmiri des Tribus
Oroshi, und so gibt es andere Grenzstädte. Auch auf der Jagd
darf man nicht in das Territorium eines anderen Tribus vor-
dringen, es sei denn in Gesellschaft von Leuten des betrettenden
Tribus. Ebenso sind die Flüsse wegen des Fischfanges den Terri-
torien gemäß geteilt. Niemand kann Äcker in einem anderen
Tribus kaufen. Sollte jemand aus dem einen Tribus aus irgend
Avelchen zwingenden Gründen willens sein. Ackerland zu ver-
kaufen, so kann dies nur an einen Bewohner desselben Tribus
geschehen. Ergibt sich der in Wahrheit exzeptionelle l'all. daß
454
jemandem aus einem anderen Trilnis mit Zustimmung des ge-
samten in Betracht konunenden TrÜKis die Erlau))nis erteilt
wird. Ackerland in dessen eigenem Tenitorium käuflieh z,u er-
werben, dann wird er selbst Mitglied dieses Tnbus und tritt
gänzlich in diesen Tribus über; sonst würde ihm die Zustim-
mung verweigert a\ erden. Die äußeren Grenzen aber, nämlich
jene, welche die ."> Triljus von den übrigen Bergbewohnern
scheiden. Averden mit größerer Sorgfalt be^vacht als die inneren.
Ist der zunächst der fremden Grenze liegende Tribus zu schwach
Grenzverletzungen zu verhüten, so eilt auf ein gegebenes Zeichen
alles aus den 5 Tribus herbei. Nicht selten ereignet sich der
Fall, daß es zu Kampf und Tötungen auf der einen, wie auf
der anderen Seite konnnt; wenn die Zahl der Getöteten auf
der einen und der anderen Seite sich die Wagschale hält, gil^t
es keine Forderimgen Avegen des vergossenen Blutes, Aveder auf
der einen, noch auf der anderen Seite. Wenn aber der eine Teil
an Zahl der Tötungen überAviegt, dann unterliegt er in seiner
Gesamtheit solange den Gesetzen der Blutrache, bis derjenige,
der den anderen getötet hat, ermittelt ist. Und kann dies nicht
genau geschehen, Averden zwei oder drei Familien für blutfällig
erklärt und die Blutrache ist getilgt, AA-eun ein Angehöriger
dieser Familie getötet Avird.
Das Territorium jedes Tribus ist Aviederum geteilt in die
gemeinsamen Besitztümer des Tribus mid in die der einzelnen
Familien; den gemeinsamen Besitz benützen miterschiedslos
sämtliche Familien dieses Tribus, sei es zum Weiden der Her-
den, sei es zum Holzfällen. Sie haben Weideplätze für den
AVinter und für den Frühling. Am selben Tage beginnt alles
die Herden auf die FrühlingsAveiden zu ti-eiben und dann Avieder
steigen sie, ist der Tag dafür gekommen, zu den WinterAveiden
heninter. Den Gemeindebesitz ist niemand berechtigt unter irgend-
welcher Bedingung zu verkaufen oder zu verschenken, auch der
Häuptling, selbst der Fürst nicht. Ausschließlich die Nutznießung
hat er für sich, soAvie alle anderen. Desgleichen ist es niemandem
gestattet. Vieh von der Herde irgend eines Fremides auf die
gemeinsamen Weideplätze mitzunehmen, jemanden, der nicht zur
45:
Gemeinde u:ehört, das Holzfällen vm Ljestatten. es sei denn, er
hätte früher hiezu die Erluuljnis erhalten. Diese ward in früheren
Zeiten niemals gegeben und auch heut/Aitage wird sie, trotzdem
die alte Sti*enge nachgelassen hat, um* unter großen Schwierig-
keiten erteilt. Schließlich darf niemand bebauen oder einziiumen
oder etwas auf irgend eine Weise zu seinem Eigentum machen,
was dem Gemeinwesen gehört. Wenn es einem beifallen sollte,
auf dem Gemeindeterritorium irgend ein Markzeichen aufzustellen,
wenn auch nur ein kleines, tun sich alle zusammen und räumen
das Zeichen auf die Seite und wenn jemand gesät haben sollte,
vernichten sie die Saat. Dagegen ist die Anbringung eines Zeichens
an einem zum Familienbesitz gehörenden Orte in der Nähe des
AVohnhauses gestattet, ebenso die Errichtung eines Schafstalles.
Findet aber jemand einen zur Herstellung irgend eines Werk-
zeuges tauglichen und brauchbaren Baum oder ein Bienennest
oder irgend etwas ähnliches, so bringt er darauf ein Zeichen
an : dieses ist unverletzlich.
Individuelle Besitztümer sind solche, über welche die
Familien unbedingte Gewalt haben. Dies sind jene Grundpar-
zellen, deren Privatbesitz sich entweder durch die Gewohnheit
herausgebildet hat, oder welche von Alters her durch eine ])illige
Teilung den einzelnen Familien anheimgefallen sind. Diese wer-
den gemäß dem Erbrecht von den Xachkommeu übernommen.
Jeder kann nach eigenem Gutdünken dieselben verkaufen, kaufen,
eintauschen, bebauen etc. Mit einem Worte, er hat volles Ver-
fügungsrecht über sie. Wollte aber einer sie verkaufen, so darf
er (hes nicht an Fremde tun, sondern zunächst nur an die, welche
ihm im nächsten Grade verwandt sind: diesen muß er vorher
seine Absicht bekannt geben und zwar wenn diese zu kaufen
nicht in der Lage Avären, anderen, welche ihm nach ihnen am
nächsten verwandt sind. Ebenso werden die Besitztümer nach
dem Erbrecht auf die Xachkonnnen übertragen. Für den Fall
aber, daß diese Erbschaften geteilt werden müssen oder daß in
.seiner Familie eine Trennung eintritt und ein Teil derselben
eine Familie für sieh begründen wollte oder wenn mehi-ere Brüder
oder Schwäger vorhanden sein sollten, bestehen folgende Gesetze :
456
Das Haupt der Familie beruft die Angesehensten des Tribus,
welche sämtliche Besitztümer der Familie. (Trundstäcke Vieh etc.,
in Augenschein nehmen. Anderseits unterrichten sie sich auch
darüber, ans wieviel Köpfen die Familien bestehen. AVus
die Grundstüclve l)eti-ittt. so sind dieselben entweder Yon den
Altvordern durch Erbschait überkommen oder von Nachkommen
durch eigenen Fleiß erworben. Im ersteren Falle werden sie in
soviele Teile geteilt als vom gemeinsamen Stamme gezeugte
Söhne vorhanden sind. Z. B. Tilius ist Stammvater oder Vater,
der fünf Söhne hat. Bei seinem Tode hinterlilßt er diesen ein
Grundstück als Erbgut. Wollten sich nun nach dem Tode des
Vaters diese oder auch ihre Söhne gegenseitig trennen, so teilen
sie die vom gemeinsamen Stammvater Tilius überkommenen
Grundstücke in fünf gleichwertige Teile, wenn auch vielleicht
der eine oder andere eine größere Zahl Söhne besitzt, als die
übrigen. Sind aber die Grundstücke von denjenigen, die sich
scheiden wollen, erworben, dann werden sie mit Bücksicht auf
die Anzahl der Männer, welche zu den Arbeiten der Familie
brauchbar sind, geteilt: weil von allen vorausgesetzt wird, daß
sie mehr oder weniger ihre Mühe an die Erwerbung der Grund-
stücke gesetzt haben. Ebenso wird in gleicher Weise das Vieh
geteilt, nämlich unter Rücksichtnahme auf die Zahl der zu den
Arbeiten der Familie tüchtigen Männer. Diese Güter werden
ererbt, ohne daß es notwendig wäre, daß der Nachkonnne
seine eigene Geneigtheit zum Antiitt der Erbschaft erklären
müßte ; denn eigentliche Testamente werden nicht gemacht ;
wenn nicht etwa einer den Wunsch hegte, etwas frommen
Werken zu wddmen, welche Schenkung tatsächlich äußerst
schwer zu erreichen ist. Stirbt einer kinderlos, so geht die Erb-
schaft auf die nächsten Verwandten über. Sind mehrere Bluts-
verwandte desselben Grades da, so wird das Erbgut in gleiche
Teile geteilt. Frauen haben gar kein Erbrecht, so zwar, dal.>
im Falle der Vater stirbt, der keine Kinder männlichen
Geschlechtes, wohl aber Töchter hinterlassen hat. die Erbscliaft
auf die übrigen männlichen Blutsverwandten. Avenn sie auch
entfernter, ja sogar nur ganz fern verwandt sind, und nicht, auf
457
die Töchter übergeht. Der Yuter kann /-war bei Lebzeiten auf
dem Wege der Schenkung etwas von den l)ewegHchen (rütern
den Töchtern zukommen lassen, von den unbewegh'chen aber
kann er auf keinen P\ill etwas herge])en. Auch jene Mobihen.
weh-he die Eriken nach dem Tode des söhnelosen Erl)lassers
linden, eignen sie sich an. Die Ursache dieser Rechtsbestim-
mung ist nicht, wie man annehmen könnte, die. daß es als Los
der Frauen betrachtet wird, in den Besitz und unter die Gewalt
eines anderen zu gelangen. Der wahre Grund ist vielmehr, zu
verhüten, dal.) die Grundstücke eines Tribns durch Er)>schaft
])eziehungsweise Heirat der weiblichen Nachkommen an einen
anderen Tribus gelangen. Denn jeder Tribus hat sein eigenes
umschriebenes Territorium, Avelches nicht im Territorium eines
fremden Tribus aufgehen kann, weil dies, wie wir gesehen haben,
verboten ist. Weiters ist es ein unumgängliches Gesetz, daß die
Mädchen eines Tribus nicht Jünojlin^e desselben Tril)us heiraten
dürfen ; vielmehr müssen sie in einen anderen Tribus übergehen
Und damit nicht zugleich mit den Mädchen auch die Grund-
stücke an den anderen Tribus fallen, ist im Rechte durch den
Ausschlul.> der Frauen am Erbrechte Vorsorge getroffen. Indes
ülierninmit der Nachfolger im väterlichen Erbteile die Vater-
ptlicht gegenüber den Töchtern des Erl>lassers und zAvar hat er,
wenn sie heiratslVihig sind, die Alimentationspflicht bis zum
Einzug in das Haus des Mannes. Desgleichen hat er für die
Kosten ihrer Heirat aufeukommen, selbst wenn sie andere männ-
liche Verwandte besitzen sollten. Auch haben verheiratete Frauen,
wenn Brüder oder anderweitige Erben der väterlichen Güter
existieren, das Recht, sich einige Male im Jahre in deren Häuser
zu begeben und daselbst durch einige Tage zu l)leiben, vor allem.
wenn ihi-e nächsten Vei-wandten einen Festtag, wie den Namenstag
des Schutzpatrones der Kirche oder andere Familienfeste feiern.
Desgleichen, wenn ihre Blutsverwandten eine Hochzeit feiern.
Wenn sie aber zu den M.tnnern zurückkehren, so tun sie dies,
beladen mit von den Blutsverwandten erhaltenen Geschenken.
Und da von den Mädchen die Rede ist, so erübrigt zur
Vervollständigung dieses kleinen A\'erkes einige Worte über die
4:)8
Heirat vor/Aibriiigen. Bei dieser aber kann unterschieden werden
zwischen dem. was derselben vorausgeht und dieser selbst.
Der Heirat vorausgehend hinwiederum ist die Verlobimg.
Diesbezüglich wollen wir in Betracht ziehen: 1. wie die Ver-
lobung zustande kommt; 2. die Verbmdlichmachung derselben;
3. ihre Lösung.
1. Über (las Znstaiulelwninen der Verhhnm/. Die Knaben
und Mädchen werden von ihren Eltern ohne deren eigene Zu-
stimmung einander versprochen. Nur bei Witwen ist es Gebrauch,
sie zuerst zu befragen ; unverheiratete Mädchen Averden nie über
ihre Zustimmung befragt. Häufig werden sie verlobt, bevor sie
zimi Gebrauche der Veniunit gekommen sind, mit sieben, ja
mit zwei Jahren, manchmal kaum geboren. Es halten die Eltern
des Knaben bei denen des Mädchens für den eigenen Sohn
an. niemals aber dürfen die Eltern des Mädchens die Heirat
begehren ; das gilt für verrucht. Oft pflegen die Eltern des
Knaben den Onkel des Mädchens als Vermittler heranzuziehen
und wenn nicht diesen, so irgend emen seiner Freunde. Am
festgesetzten Tage übergeben sie das Angeld. Dassell^e besteht
in einem Ring, wenn er auch wei-tlos sein sollte, sobald nur
das Ding die Form eines Ringes hat; dazu ist die kleine
Smnme von 200 Piastern zu zahlen. Hierauf wird die Höhe
der v(jn den Eltern des Knaben zu zahlende Mitgift iest-
gesetzt: dieses Geld wird ganz zugmisten des Mädchens ver-
wendet; für die zu dessen Ausstattunfj nötitjen Kleider mid
weiblichen Schmucksachen. Die Höhe dieser Summe war von
jeher frei, jetzt ist sie durch die lokalen Kirchengesetze auf 1000
Piaster beschränkt.
:^. Über die VerpjUelituuti. Sofort nach Zahlung des An-
geldes sind die Knaben verlobt. Und wenn das ]\Iädchen in
zartem Alter steht, erwächst es für den Knaljen, dem es ver-
sprochen ist. Alle nachträglichen Verlobungen wären ungültig.
Sollte aber das Mädchen noch während der Geltmig der ersten
Verlobung eine andere Ehe eingehen, dann ist folgendes zu
unterscheiden. Entweder Avard das Mädchen ohne Wissen. A\'illen
od«r Zustinmnmg der Eltern von irjjend einem umstrickt, oder
459
ist die Heirat mit deren Ziistiramuncj^ //Ustande gekommen.
Ln letzteren Falle geraten die Eltern des Mädchens und das
Mädchen selbst, ehenso der. den es geheiratet hat, samt und
sonders in Blutschuld gegenüber den Eltern des Knaben, so
zwar, daß der Vater desselben ungestratt jeden töten darf, den
er von ihnen am leichtesten erreichen kann ; geschah die Heirat
aber ohne Zustimmung der Eltern, dann sind die Schiddigen
das Mädchen und der Knabe selbst, den es geheiratet hat.
Die Eltern des Mädchens und die des Kua])en, dem dasselbe
bereits verlobt gewesen Avar. vereinigen sich, das jmige Paar
VAX töten. Die Eltern des treubrüchigen Mädchens können sich
mit den Eltern des Knallen, den das Mädchen geheiratet hat,
niemals versöhnen und wenn sie es täten, würden sie in Blut-
schuld gegenüber den Eltern des Knallen, dem früher das
Mädchen verlobt war. verfallen. Ahnlich verhält sich die Sache,
wenn das Mädchen durch ein sträfliches Verhältnis von irgend
jemandem geschwängei-t Avürde. Die Eltern, olnvohl der Blutschuld
verfallen, werden nicht verurteilt, solange sie nicht mit dem
Verführer Frieden schließen.
3. Die Lösu)i(j. Abgesehen von den Fällen wo die Not-
wendigkeit der Lösung einer Verlobung eintritt, ferner von der
normalen Lösung, d. i. der Heirat, gibt es noch andere Arten
der Lösung der Verlobung. Bereits der Kna])e kann ungestraft
die Verlobung lösen wenn er Avill : niemals das Mädchen. Der
einzige triftige Grund ist der AVille des Knaben. Doch verliert
er dann. A\as er für die Anga]>e und die Ausstattung des
Mädchens vorher ausgelegt hat.
In Betreff der Heirat seilest bleiltt nichts zu sagen übrig,
als daß die Frau in das Haus und die Gewalt des Mannes
übergeht. Der Mann hat die volle Gewalt über die Frau, aus-
genommen das' Recht sie zu töten. Tötet er sie, so wäre er der
Blutrache ihrer Eltern verfallen. Doch wenn er sie wegen Ehe-
])ruches oder ])ei der Flucht ertappt, nämlich Avenn sie ihren
Mann verlassen wollte und sie hiebei getcitet wird, halben ihre
Eltern keinerlei Forderung. Diese beiden Fälle ausgenommen,
steht dem Manne niemals das Recht zu. seiner Frau gegenüber
460
sich vom Zorne bis /.um Morde hinreißen zu lassen. Übrigens
leben sie in bester Eintracht und fast inimei- überla.ssen die
Männer den Frauen die Leitung der häuslichen Angelegenheiten,
während sie selbst die äußeren besorgen.
Diese GeV)räuche haben sich von den fernsten Zeiten her
l)is auf heute erhalten und ANurden selbst von der ehemaligen
kaiserlichen Regieiimg geachtet. Die Aufgabe der neuen Regierung
ist es, dieses Urrecht in die Bahnen eines modernen Rechtes
hinüber zu leiten. Orelmgt dies, dann ist Albanien geschatfen.
Mehr beizufügen wäre überflüssig.*
' Die rezenteste Sannuluiig der albanischen Reclitsgewohnheiten
veröti'entlichten P. Sh. (jrje90v in der Skutariner Zeitschrift „Hylli i Drites"'
Jahrg. 1914 unter dem Titel : Kanüni i Leke Dukagjinit. Monsignore
Lazar Mjedija, Die Rechte der Stämme von Dukadzin und Dr. Xikola
Asta. Das Gewohnheitsrecht der Stämme im (xebirge nöi'dlich von Skutari.
Rade Kosmajac, Leka-Kanun in der Belgrader „Godisnjica". Bd. 21.
1901. 210 — 220. Stojan Novakoviö, Zakonski Spomenici. Belgrad, 1912.
S. 98 — 103 und Nachtrag, S. 911. — Bei der Sichtung des Materiales
wirkten die Herren Hofrat Dr. Oskar Szilägyi und Archivsleiter Dr.
Gustav Bodenstein in diuikenswerter Weise mit.
461
lirilfiffe.
Provisorisches Gesetz, betreffend Fälle von Vendetta.
Art. T. Personen, welche die, an «ie, seitens der in Albanien be-
stellten Yersölmungskominissionen znm Zwecke der Entscheidunuf und
Regelung von Yendettafällen, gerichteten Einladungen nicht Ijefolgen,
werden mit öffentlicher Gewalt zum Erscheinen gezwungen.
Art. II. Diejenigen, die eine Blutsangelegenheit auszutragen haben
und sich der Versöhnung widersetzen, in dem Rachevorsatze bestehen
und verharren, werden verhaftet und bis sie in die Versöhnung
eingewilligt haben, unter Polizeiaufsicht gestellt ; oder im Falle
dringender Notwendigkeit, um der Verübung eines Verbrechens vorzu-
beugen, gezwungen werden in einer anderen Provinz Wohnsitz zu
nehmen. Der Blutspreis, der nach dem (rebrauche durch Gerichtsspruch
zugunsten derjenigen Partei auferlegt werden soll, welcher er gebührt,
kann je nach der Art des Deliktes und der finanziellen Fähigkeit des
Delinquenten unter der Voraussetzung erhöht werden, daß er die vom
Scheri fixierte Grenze nicht üVjersteigt.
Art. III. Diejenigen Personen, welche nachdem sie sich durch
Vermittlung der ad hoc bestellten Kommissioneii mit ihren Gegnern
versöhnt haben und nach dem sie durch Zahlung des festgesetzten
Blutspreises den gebräuchlichen Eid (bessa) geleistet haben, den Schwur
verletzen und ein Verbrechen zu begehen sich vermessen, werden zur
Zahlung des diesmal, auf die im Art. II. angegebene Art zu erhöhen-
den Blutspreises verurteilt. Gleichzeitig werden sie wegen des neu be-
gangenen Verbrechens verfolgt und verhaftet und behufs Einleitung
des Verfahrens der Justiz ausgeliefert, unbeschadet der Anwendung
sonstiger auf sie bezüglichen gesetzlichen Vorschriften.
Art. IV. Die Blutspreise, welche von den Versöhnung.skommissionen
festgesetzt, eventuell innerhalb der vom Scheri gezogenen Grenzen
(Art. II und III) erhöht wurden, sowie diejenigen (Blutspreise), welche
zu Lasten von gutsituierten Personen veranschlagt und auferlegt wurden,
sollen im Falle der Zahlungsweigerung durch die Exekutionsämter au.s
dem beweglichen oder unbeweglichen Vermögen der Verurteilten ein-
gezogen werden, ohne daß es hiezu einer gerichtlichen Entscheidung
bedarf.
462
Art. V. Wer denjenigen Personen, welche sich der Versöhnuusr
widersetzen, in ihren Racheabsichten verharren, oder nachdem sie den
Eid (bessa) geleistet haben, auf ihren Vorsatz ein Verljrechen zu begehen
zurückkommen und die Flucht ergreifen. Vorschub leistet. Avird von
den gerichtlichen Behörden nach Maßgabe der bestehenden Gesetze
verfolgt werden.
Das Ministerium des Innern und das .lustizministerinm sind
mit Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Wir ordnen an. daß die gegenwärtigen Gesetzartikel provisorisch
unter der Voraussetzung in Kraft treten sollen, daß sie nachträglich
dem Parlamente nach dessen Wiederversammlung zur Beschlußfa-ssung
vorgelegt werden.
Den 24. Sefer 1330.
463
Türkischer Gesetzentwurf betreffend Kodifizierung
des albanischen Gewohnheitsrechtes.^
Mitf/Hetlt mn Di: Ludwig i\ Thaiföc-i/.
I. TEIL.
I. ABSCHNITT.
Geldsrhuld und Sehadenersiih:
§ 1. Eine aus einem Sehuklschein entstandene Geldschuld
muß, falls ihr Bestand vom Schuldner vor Gericht anerkaimt
wird, gemäß den finanziellen Verhältnissen des Schuldners, je
nachdem es das Gericht vorschreibt, entweder sofort gezahlt
oder die Zahlung sonst irgendwie sichergestellt werden. Ob
sofort zu zahlen ist, oder ob Garantie geleistet werden soll,
bestimmt der Präsident der Gjibal-Kommission.
Falls der Schuldner den Bestand der Schuld bestreitet,
müssen die im Schuldschein unterschriebenen Zeugen durch den
Gläubiger vor die Gjibal-Kommission gebracht werden. Wenn mm
diese Personen diu'ch Eid den Bestand der Schuld bekräftigen,
und wenn diese eidliche Aussage von der Gjibal-Kommission
angenommen wird, so muß wie oben die Schuld entweder sofort
beglichen oder sichergestellt werden.
5^ 2. Auch die Buchschulden werden, soweit sie vom Schuld-
ner anerkannt werden, ebenso behandelt wie jene in § 1.
§ 3. Falls die auf Schuldschein beruhenden Schulden vom
Schuldner nicht anerkannt werden, und falls die in demselben
unterschriebenen Zeugen von der Gjibal-Kommission" nicht wie
' Übersetzt vom Konsularattache R. Seemann unter Mithilfe des
k. u. k. Honorardvagoraans Xessuli hey Dlzdari. Dieser Gesetzentwurf
blieb infolge des Balkankrieges im Jahre 1913 unerledigt. Immerhin bietet
dieser Gesetzentwurf einen beachtenswerten Beitrag. Ich bin meinem
einstigen Schüler Herrn G.-C. Halle für seine Aufklärung und Vermittlung
zu Danke verpflichtet.
- In der Beilage siehe die betreffenden Notizen.
464
in ); 1 als einwandfrei angesehen werden und daher ihre
beeidete Aussage nicht angenommen wird, so werden die An-
siJrüche des Gläubigers auf dessen Ansuchen von der Gjibal-
Kommission wahrgenommen.
Und zwar ist der Vorgang folgender:
Nachdem Ijeide Parteien gehört worden sind, ordnet dtis
Gericht an, daß der Eid durch vier Personen geleistet werde ;
diese vier Personen Averden vom Kläger in der Gegend, aus
welcher der )Schuldner stammt, ausgewählt und zwar erfolgt
diese Auswahl an dem von der Gjibal-Kommission hiezu bestimm-
ten Tage. Diese vier Personen müssen beeiden, dal.) der Beklagte
absolut nicht die strittige Summe schuldet.
Dieser Eid muß in Gegenwart eines Vertreters der Gjibal-
Kommission in ykutari abgelegt werden ; und zwar haben die
Mohammedaner diesen Eid in der Moschee, die Christen in ikrer
Kirche, ihren Gebräuchen gemäß zu leisten.^
Wenn diese Zeugen beeiden, daß der Beklagte die Summe
nicht schuldet, so ist dieser dadurch von jeder Verpflichtung frei
und die Ansprüche des Klägers werden vom Gericht abgewiesen;
Falls die vier Personen den Eid nicht leisten können, so
muß die betreffende Schuld, wie in § 1, entweder sofort beglichen
oder sichergestellt w^erden.
v; 4. Auch für die Buchschulden gilt, falls sie vom Schuld-
ner nicht anerkannt werden, dieselbe Vorgangsweise wie in § 3.
' Interessant wäre bei dieser Stelle der Umstand, daß die Beeidigung
der Zeugen in der Kirche erfolgt. Es ist mir bekannt, daß die Nicht-
moslims vor der Okkupation Bosniens ihre Prozesse nicht immer vor den
Kadi brachten, sondern daß sie — namentlich die Serbisch-(_)rthodoxen —
ihre pi'ivatrechtlichen Streitigkeiten nicht selten vor ihrem Kirchen-
oberen verhandelten. Li sdelien Fällen favd die Beeulif/ung der e'mmnwm-
menen Parteien in der Kirche statt. Solche Fälle ließen sich in alten
Prozessen, welche mit den Wirren der Okkupation im Zusammenhange
standen, wohl noch konstatieren. Laut dem Schlußabschnitt der von
mir verfaßten Skai-tierung.svorschi-ift für die bosnisch-herzegowinische
Bezirksgerichte sollen solche alte Prozesse als Archivalien separat ver-
wahrt werden, insofei-ne sie nicht schon in den Kellern vermodert sind.
(Anmerkungen des Hofrates Josef Bauer bei der bosnisch-herzegowinischen
Landesregierung in Sarajevo).
465
> ■"). ' Wenn jemunfl in den Garten eines anderen eindringt
und dort entweder selbst Schaden am-iclrtet, oder wenn dadurch,
dul» er dort sein Vieh Aveiden läl.lt, Schaden ensteht, so nuiß,
falls sich l)eide Parteien nicht aul.Vrgerichtlicli aaso-jeichen, der
diesbezügliche Prozeß vor der (irjibal-Konuiiission gtituhrt wer-
den : diese entsendet einen Vertreter, um den angericliteten
Sehaden zu ermitteln mid abzuschätzen.
>;. (). Wenn jemand ohne Erlaubnis in den Garten eines
anderen eindringt imd dort Schaden anrichtet, oder wenn er die
Türe erbrochen oder den Zaun überstiegen hat, so niul.i er als
Stnde öO Piaster zahlen.
Betreflfs Ermittlung und Abschätzung des eventuellen
Schadens Avird ebenso vorgegangen, wie in >$ ."). Die Strafe
von ">0 Piastern sowie die Schadenersatzsumme kommen dem
Geschädigten zugute.
§ 7. Wenn jemandes Vieh in den Garten, auf die Wiese
oder sonstige Lokalitäten des Besitztumes eines anderen ein-
dringt, so ist für den angerichteten Schaden die in § ()
festü-esetzte Smnme zu zahlen ; außerdem sind noch 50 Piaster
dafür zu zahlen, daß das Vieh din-ch die Türe oder über den
Zaun eingebrochen ist : erfolgte dieses Eindringen des Viehs
im Beisein des Besitzers des Viehs oder des Hirten, so sind
noch weitere 250 Piaster zu erlegen. Alle diese zu zahlenden
Sunnnen kommen dem Besitzer des l)eschädig"ten Gutes zu.
i; 8. W^enn jemand in den Garten oder in eine im
§ 7 genannte Lokalität eines fi-emden Besitztums eindringt,
so kann der andere, wenn er den Täter dabei betritt, dem
Gebrauche gemäß, sofort von dem ]^jindringling ein Pfand ver-
langen, als Zeichen des zugegebenen Tatbestandes. Wenn sich
dieser aber weigert das Pfand zu geben, so muß der Gescliädigie
den Tatbestand durch das Gericht ermitteln lassen.
§ 9. Wenn nun derjenige, dessen Besitztum beschädigt
' Afl § 5 bis 11. Hier wird der Feldfrevel behandelt. Eigentümlich
ist, daß auch die Geldstrafe dem Beschuldigten zufallt. Ähnliches ist
in älteren Forstgesetzen enthalten : in Bosnien-Herzegowina ist hiefür
keine Analogie.
30
46Ö
wurde, das Pfand, welches er von dem anderen erhalten liat,
vor Gericht bringt, so wird der Eigentümer des Pfandes dinx-h
einen Gendarmen vor das Gjibal-Gericht geladen ; für den Avei-
teren Vorgang gelten die im ^ .") festgesetzten Bestinnmingen.
ji 10. Falls der Eindringling vor Gerieht die BeschiidiuMinu-
l:)estreitet, so gelten für den weiteren Verlauf des Prozesses die
in den Paragraplien •> und ß festgelegten Bestimmungen.
j^ 11. Wenn jemand in den Wald oder in einen anderen
Ürt des Besitztiunes eines anderen eindringt und mit einer
Sichel Schaden anrichtet — gleichgültig, ob dieser Schaden
groß oder gering ist — , nnil.l er eine Strafe von 12.5 Piastern
zahlen. Wenn der Betreffende mit einer Axt den Schaden ver-
m-sacht hat, so hat er eine Geldstrafe von 2.50 Piastern zu zahlen.
Wenn er die Bestandteile, die er abgeschnitteii oder
abgehackt hat, am betreffenden Orte zurückläßt, so hat er den
Weii; der beschädigten Sache zu zalilen ; nimmt er aber das^
was er abgeschnitten oder abgehackt hat, mit, so wird der
Schaden, gemäß § G geschätzt und der Schadenersatz ist samt
der Geldstrafe an den Geschädigten zu zahlen.
§ 12.' Wenn jemand wegen einer Geldschuld oder Avegen
irgend einer anderen Sache vor Gericht geklagt wird, so muß
er dreimal vorgeladen werden ; erscheint er nicht, so wird der
Bülükbaschi der Gegend, in welcher der Beschuldigte wohnt,
dahin entsandt ; weigert sich jener auch dann zu erscheinen,
und wenn ihn sein Bajrakdar, Woiwode oder Gjobar beschützen,
so werden diese Genannten oder sonst ii-gend ein anderer Ange-
höriger seines Dorfes oder Stammes, dessen man gerade habhaft
werden kann, verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Diese ver-
' Ad § 12 his 18. Die im ?? 12 vorgesehene dreinuüü/e Vorladung
des Beklagten ist dem türlcischeu Rechte entnommen (conf. Art. 144
der alten ottomanisclien Zivilprozeß-Ordnung), nur sind für die alba-
nischen Bergbewohner für den Fall der dritten fruchtlosen Vorladung
an Stelle der Aufstellung eines Kurators, andere den örtlichen Ver-
hältnissen entsprechende Maßregeln (Repressalien) vorgesehen.
Die übrigen Paragrajjhen stehen offenbar mit der den alba-
nischen Bergbewohnern eigentümlichen Organisation im Zusammenhange
und ist ein Analogon in Bosnien-Herzegowina ausgeschlossen.
467
liuftete Person darf nicht eher freigchissen werden, bevor sich
nicht der Beschnkligte entweder selbst dem Gerichte stellt oder
vor Gericht gebracht wird. Sollte aber die inhaftierte Person
dennoch früher irgendwie in Freiheit gesetzt werden, ho haben
seine Dortgenossen das Recht, die Gjibal-Kommission deswegen
zu klagen. (Es soll dadurch verhindert werden, dal.) das Recht
an Geltung verliere.)
^ 13. Wenn sich mit Zustinnnung der Behörde der Bülük-
baschi, der Woiwode, der Kläger zn einer Konnnission vereinigen,
der auch der Beschnkligte zugezogen Avird, um in einer streitigen
Any;ele<>'enheit einen Beschluß zu lassen, so kann gegen diesen
Beschluß keine Berufung erhoben werden ; auch von anderer Seite
kann in dieser Sache keine Klage mehr erhoben werden.
§ 14. Wenn vor dem Gjibal-Gerichte ein Prozeß wegen
Schadenersatz, Diebstahl etc. geführt wird, so muß eine Prozeßtaxe
von 18Vo vom Wert bezahlt werden ; diese Taxe wird zn gleichen
Teilen vom Kläger und Beschuldigten getragen : sie fließt dem
Präsidenten und den anderen Mitgliedern der Gjibal-Kommission zu.
v^ 15. Für die Abnahme eines Eides in einem Prozesse
siiid an den Präsidenten der Gjibal-Kommission 10 Piaster und
au den Beamten, der den Eid (in der Kirche oder Moschee)
abnimmt, 5 Piaster zu entrichten.
§ 1(5. Falls der Schuldner eine eingeklagte Sunnne vor
Gericht zahlt oder deren Zahlung sicherstellt, so hat der Kläger
pro Piaster der betreffenden Summe einen Para an den Präsi-
denten der Gjibal-Kommission zu entrichten.
§ 17. Für die Siegelung der Abschrift eines Urteils, das
von der G|ibal-Kommission gef.lllt wurde — sei es eine freispre-
chende oder verurteilende Entscheidung — , ist je ein Medjidije
an den Präsidenten und sämmtliche Mitglieder der Gjibal-
Konnnission zu entnchten ; der Sekretär erhält 2 Tscheirek ;
diese Taxe ist von demjenigen, der nui die Ausstellung der
Kopie ansucht, zu zahlen.
§ 18. Wenn in Besitzstreitigkeiteii zur Feststellung des
Tatbestandes oder behufs Abschätzung eines angeiichteten Scha-
dens vom Gjibal-Gericht eine, aus dem Bülükbaschi und den
'60*
468
anderen Mitgliedern der <|ii))ul-Küninii.ssion bestellende Kommis-
sion entsendet wird, so erhält jedes Mitglied der Kommission
ftir Ileisespesen 100 Piaster: der Präsident des djibcd-Gerichtes
erhält ebenfalls 100 Piaster und der Vizepräsident 50. Der die
Kommission begleitende Gendarm erhält ebenfalls 50 Piaster. Diese
Summen sind zu gleichen Teilen von Ijeiden Parteien zu zahlen.
J; 19.' AVenn jemand in den fünf Berggegenden (Hoti und
Irmda. Külmenti, Kastrati. f^hkreli Kanzat [ Kopliku, Grishia,
Retsc-he Lohe, Rioli und Postripa]) stirbt, ohne männliche Nach-
kommen zu hinterlassen, so erbt der nächste männliche Ver-
wandte den gesamten Nachlal.). Eventuelle weibliche Nach-
kommen sind nicht erbberechtigt.
§ 20." Wenn jemand einen anderen vor Gericht einer
Sache beschuldigt, so kann er den Beweis dafür durch einen
„geheimen Zeugen" erbringen.
§ 21. Dieser geheime Zeuge muß in ge\\'issen Streitsachen
gehört werden und zwar : Mord, Körperverletzung und Diebstahl.
Die Einvernahme des geheimen Zeugen hat den Zweck, den
Tatbestand zu ermitteln.
§ 22. Wenn ein Prozeß in irgend einer Sache durch-
geführt wurde und wenn der Beschuldigte auf Grund seiner
beeideten Aussage ft-eigesprochen wm-de, so steht dem Kläger
das Recht zu, bei Gericht um Wiederaufnahme des Prozes.se.s
' Die Ausschließung der weiblichen NucMommen vom Erbrechte kt
in dein Kanon des Prinzen Lek Dukadzin vorgesehen.
Jn Albanien haben wohl die Familien ihre agnatische Natur bis
heute aufrechterhalten. Darnach übergeht die Frau vollends in die
Familie des Mannes.
■•^ AfJ § ^0 bis :.'/'. Diese Vorschriften betreffen das Verfahren
und zwar wie es scheint, vorwiegend in kriminellen Angelegenheiten.
Da man in Bosnien schon das vierte Dezennium hindurch modernes
Recht hat, und es sich um Vorschriften des öffentlichen Rechtes handelt,
80 ist dort auf diesem Gebiete für etwaige Gewohnheitsrechte kein
Platz. Es ist daher jede Analogie ausgeschlossen.
Die Institution des geheimen Zeugen hat den Zweck, den Zeugen
nicht der Rache des Beschuldigten auszusetzen.
Die in den §§ 24 und 25 enthaltenen Bestimmungen über den
Schuldarrest entstammen dem türkischen Rechte.
4*39
anzusuelieii, falls er einen geheimen Zeugen führen kann. Der
Beschnkligte wird hierauf vor Gerieht gehulen und er nniÜ
einen Garanten dafür stellen, dal.) er sich stets zur Verfügung
des Gerichtes hält. Der Präsident der Gjibal-Kommission wählt
zwei Mitglieder der Kommission, zu denen er besonderes Ver-
trauen hat und die von zuverlässigem Charakter sind, aus nnd
diese begeben sich an einen bezeichneten geheimen Ort. imi
dort den geheimen Zeugen zu hören.
Wenn diese Zeugenaussage mit den Angaben des Klägers
übereinstinnnt, verfassen die Mitglieder der Kommission einen
Bericht nnd legen ihn der Gjibal-Kommission vor; diese prüft
den Bericht und falls er von ihi- bestätigt wird, so "ward der
Beschuldiürte verurteilt. Die Kosten füi* den geheimen Zeugen
sind zur einen Hälfte vom Kläger, znr anderen vom Geklagten
zu entrichten.
§ 23. Die beiden Mitglieder der Kommission, die den
geheimen Zeugen hören, erhalten je 100 Piaster; auch der
Präsident der Gjibal-Konnnission erhält 100 Piaster. Diese 800
Piaster müssen vom Kläger gezahlt werden, falls die Aussage
des geheimen Zeugen vom Gericht akzeptiert wurde ; wurde sie
vom Gerichte nicht angenonnnen, so wird die Klage abgewiesen
und die 300 Piaster sind vom Beschuldigten zu zahlen.
^ 24. Alle Summen, zu deren Zahlung jemand wegen eines
Schadenersatzes, Avegen einer Schuld oder wegen einer anderen
Sache venuieilt wurde, müssen gemäß dem gerichtlichen Urteil
entweder .sofort gezahlt oder deren Zahlung sichergestellt werden.
Wenn sich der Verurteilte weigert, die betreffende Sunnne
entweder sofort zu zahlen oder sie sicher zu stellen, so Avird der
Betrettende auf Grand eines vom Präsidenten der Gjibal-Kommission
an den Wali gerichteten Berichtes ins GelVmgnis gebracht.
§ 25. Wenn der Verurteilte später die Summe zahlt oder
sicherstellt, mul.) er aid' Grund eines vom Präsidenten der Gjibal-
Konnnission an den Wali gerichteten Berichtes freigelassen Averden.
S^ 2(). Wenn vcni den a-oui Kläger geführten Zeugen nicht
mehr als die Hälfte erscheint, so kann der Beschuldigte aus
seiner Gegend für jeden nicht erschienenen Zeugen je zAvei
470
neue auswählen ; Avenu nuu diese im Vereine niit den anderen
erschienenen Zeugen den für ihn günstigen Eid ablegen, so niuü
der Beschukligte freigesi^rochen werden.
i; 27. Wenn jemand auf' ein Grundstück, auf eine Wiese
oder eine andere Lokalität eines fi-emden Besitztums eindringt
und Avenn hiebei der Grenzstein Ijeschädigt Avurde. so hat der
Eindringling gemäß dem ermittelten, zugegebenen Tatbestand
1500 Piaster zu zahlen; diese Summe erhält der Geschädigte.
Falls der Beschuldigte den Tat])estand nicht zugibt, so Avird
gemäß i; 3 vorgegangen.
n. ABSCHNITT.
Dichdcüä mid Bmib.
^ 1. ^^'enn jemand eines anderen Vieh oder sonstige Tiere,
Avelche fi-ei ohne Aufsicht AA^eiden oder sonstige einem anderen
gehörige Dinge stiehlt, so hat der Täter den doppelten Wert
der gestohlenen Tiere oder des gestohlenen Gutes zu zahlen.
Hat der Dieb die Tiere aus dem Pferch oder Viehstall heraus-
gestohlen und Avmxle erAviesen, daß er dabei die Türe erbrochen
hat, muß er noch außerdem weitere 500 Piaster als Strafe zahlen.
§ 2. Wenn der Dieb von dem gestohlenen Gut einen Teil
zurückerstattet, so hat er von dem zurückgestellten Gute nur
den einfachen geschätzten Wert zu zahlen. Von dem Gute, das
er nicht zm-ückerstattet, hat er den doppelten Wei-f und die
anderen Kosten an den Geschädigten zu zahlen.
§ 3.' Wenn der Dieb die Viehglocke nicht im Pferche
' BemerkensAvert ist im § 3 die Bestimmung, daß auf das Mit-
nehmen der Vieluflocke eine hesoiulere Strafe gesetzt ist.
Audi in Bosnien empfindet der Bauer die Entwendung der Yieh-
glocke — namentlich der Pferdeglocke — als einen hesonders schAveren
Verlust. In den Strafanzeigen Avird die Entwendung der Viehglocke
immer besonders hervorgehoben. Der serbisch-orthodoxe Bauer unter-
nimmt ganze Tagesreisen um seiner entwendeten Glocke wieder habhaft
y.u Averden. Es ist mir ein Fall bekannt. aa'O ein Bauer auf der Suche nach
seiner Glocke viel Zeit und Geld aufwendete und jedem Passanten,
den er traf, sein Mißgeschick klagte, indem ei- liervorholj. daß ihm die
entwendete Glocke mehr wert sei. als eines der gestohlenen Pferde:
471
oder an dem Orte, ans dem er dtis Vieh gestohlen liat. zm'ück-
läi.'it. muÜ er auUerdem noch 500 Piastei- als Strafe zahlen.
§ 4. Wenn jemandes Hund das Vieh eines anderen tötet,
so hat der Besitzer des Hundes dem Besitzer des betreffenden
getöteten Viehs den doppelten Wert desselben zu zahlen. Be-
streitet der Beschuldigte die Tatsache, so Avird der diesbezüg-
liche Prozeß, gemäß i^ 5 und 6 durchgeführt.
^ 5. Wenn der Besehuldigle die Tatsache liestreitet, wählt
der Kläger aus der Berggegend des Beschuldig-ten die im J; 6
ano'egebene Anzahl von Personen aus : diese Personen haben zu
beeiden, daß der Beschuldigte — wenn es sich beispielsweise um
einen Diebstalil handelt — den Diebstahl nicht begangen hat und
daß er mit der Tat absolut nichts gemein hat. Falls diese Per-
sonen diesen Eid in der vom Gericht festgesetzten Frist leisten,
wird der Beschuldigte fi-eigesprochen, leisten sie diesen Eid
innerhalb dieser Zeit nicht, so Avird der Beschuldigte verurteilt
und er muß die vom Gresetze festgesetzte .Strafsumme zahlen.
^ 6. Die Anzahl der im vorhergehenden Paragraphen
envähnten Eidespersonen ist verschieden, je nach der Art des
Streitgegenstandes. Handelt es sich um Schafe, 2 Personen ;
Kuh, 4 Personen ; Ochs, G Personen : Pferd, 8 Personen, ferner
für 3000 Piaster oder Gegenstände von diesem Werte, 12 Per-
sonen, für 1500 Piaster oder Gegenstände von diesem Werte
12 Personen ; für 750 Piaster oder Gegenstände von diesem
Werte. 6 Per.sonen ; füi- 500 Piaster oder Gegenstände von diesem
Werte. 4 Personen : für 250 Piaster oder Gegenstände von diesem
Werte. 2 Personen.
J; 7. AVenn von den geführten Eidespersunen nur die
Hälfte oder weniger als diese erscheint, so wird die Eides-
aljleuHum" der anderen vom Gerichte nicht zugelassen und der
Beschuldigte wird verurteilt.
^ 8. AVenn von den gefühi-ten Eidespersonen mehi- als
die Hälfte, aber nicht die volle. vorgesehrie])ene Anzahl erscheint,
so wälilt der Beschuldigte für jede nicht erschienene Person je
zwei Personen aus: legen diese den Eid ab. daß der Beschul-
digte die Tat nicht begangen hat. so wird er freigesprochen.
472
> 9. We)in jemand einem anderem die AVaffen. die er
bei sieh träo-t. raubt, und Avenn die Angelegenheit vor (Terieht
gebracht wird, so werden beide vorgeladen. Gesteht der andere
die Tat ein, so hat er 1500 Piaster als ^Strafe zu zahlen und
die Watten zurückzustellen ; die AVaffen und die Strafsunniie
werden dem Geschädio-ten einu-ehändiu't.
Bestreitet der andere die Waffe)i geraubt zu haben, so wird
der diesbezügliche Prozeß, gemäß >; 5, (> und 7 durchgetührt.
^10. Wenii jemand die AVatfen oder andere Habselig-
keiten eines Getöteten, die jener bei sich getragen hatte, raid^t
und wenn sich die Erben des Getdfeten zwecks Herausgabc des
geraubten Gutes au die Gjibal-Kommission wenden, so wird
der diesbezügliche Prozeß, gemäß >; 9 durchgeführt. Falls der
Raub vor Gericht erwiesen wird, so muß derjenige, der die
Waffen oder sonstige Ha))seligkeiten des Getöteten geraul^t hat,
eine Geldstrafe von 3000 Piastern zalilen und diese Summe Avird
samt dem geraubten Gute den Erben des Getöteten eino'ehändijj't.
§ 11. Wenn jemand den Hund eines anderen tötet, so
hat er 500 Piaster an den Eigentümer des Hundes zu zahlen.
§ 12. Leugnet der Täter die Tat, so Avird der Pmzeß.
gemäß § 5 und 6 durchgeführt.
Hl. ABSCHNITT.
Der Jlanb xnil die VerheirutuiKj von Frauen und Mädehen.
i; 1. Wenn jemand das EheAveib eines anderen raubt oder
mit einer solchen geschlechtlichen Umgang pflegt, so luit er,
nachdem die Ehegattin wieder ihrem Manne zugeführt AA'm-de,
dem Ehegatten 3000 Piaster als Buße zu zahlen.
^ 2. Wenn jemand den Körper einer Frau verstüunnelt,
so Avird dieses Delikt als Mord geahndet.
^ 3.' Die Mädchen Averden ohne ilire Zu.stimmung verlobt
' Zu den §^ 3 und 4. Zu >; :! möchte ich bemerken, dalj n;\A\
dem Soheri jeder Weli (Vater. (TroLiviitcr. Onkel . . .1 den seiner »iewiilt
unterstellenden UinȊ)if1ufC)i die Ehe gebieten kann (dzebri.
Wie aus den diesbe/.üy liehen, vor mehr als zehn Jahren üepHo-
genen p]rhebTingen liei-vfiri>:eht. i.st es in den meisten Gegenden von
473
und zwar dvircli ihren Vater (xler in Ermanglung" eines solchen
von ihrem Bruder, ist auch kein Bruder vorhanden vom näch-
sten Verwandten. Für Frauen gelten diese Bestinnnujigen nicht.
J^ 4.* Jedes Verlobungszeichen (z. B. Iving) nnil.) zur Tages-
zeit durch eine Mittelsperson in Gegenwart von Zeugen der
Braut überbracht werden. Ein zur Nachtzeit übersandtes Ver-
lobungszeichen gilt nicht als solches.
^ 5. Der Brluitigam hat der Mittelsperson 50 Piaster zu zahlen.
j5 6. Wenn sich ein Mädchen oder eine Witwe, nachdem sie
verlobt wurde, weigert, sich zu verheiraten und wenn der Vater,
Bruder oder der nächste Vei'wandte das Mädchen oder die Witwe
nicht dazu bewegen können sich zu vermählen, müssen die
Genannten durch 12 Personen Garantie leisten, dal.'i sich das
^lädchen oder die Witwe nie verheiraten werde.
§ 7. Wenn ein solches verlobtes Mädchen oder verlobte
Witwe nachher denn(X-h einen anderen heiratet, so haben der
fi-ühere Brihitigam und die 12 Garanten das Recht, an der
Familie des Mädchens oder der Witwe Blutrache zu ül)en.
Wendet sich der frühere Bräutigam in der Angelegenheit an das
Gjibal-Gericht, so werden die nächsten Verwandten des Mädchens
Bosnien-Herzegowina bei der christhchen (luiinentUch serbiscOi-orthotloxen)
bäuerlichen Bevölkerung üblich, daß das Verlöbnis formell zwischen
den Eltern (Vertretern) der Brautleute abgeschlossen wird. Allerdings
Avird heutzutage in der Regel die Braut vorher gefragt.
In älterer Zeit, noch vor der Okkupation war es jedoch nicht
selten, daß die Väter ihre Kinder noch im zartesten Alter, wo diese
noch keinen Willen zu erklären im Stande waren, mit einander
verlobten.
' Die Verlobung bei Bauern (namentlich bei serbisch-orthodoxen)
in Bosnien und der Hei-zegowiiia wird laut den eingeholten Auskfuitten
bei der im Hause der Braut stattfindenden Zusammenkunft vollzogen
(prosnja). Bei dieser Gelegenheit übergil)t der Vater (oder ein anderer
naher Verwandter) des Bräutigams den Ring nebst einem Geldgeschenke
für die Braut (biljega = Zeichen der Verlobung). Der Bräutigam seilest
nimmt in der Begel an der Übergabe des Ringes nicht teil : diesbezüg-
lich bestehen aber in einzelnen Bezirken Ausnahmen.
Eine bestimmte Tageszeit ist für die gültige Übergabe des Ver-
lobungszeichens nicht nonniei-t.
474
oder der Frau vor (-lericlit geladen; diese haben als „Blutwert"
6000 Piaster zu zalilen und zwar 3000 Piaster an die 12 (Garanten.
s$ 8.' Wer ein Mädchen heiratet, muß bei der Verheiratuntj
nach altem Crebrauche dem Vater des Mädchens 600 Piaster
zahlen.
IV. ABSCHNITT.
Über die Strafen.
%. 1. Wenn es zur Verteidioiing des Vaterlandes und zur
Abwehr des Feindes nötig erscheint Soldaten an einen be-
stinmiten Ort zu entsenden, so begeben sich über Befehl der
Obrigkeit die betreffenden Bülükbaschi in die Berge, um im
Vereine mit den Woiwoden. Bajrakdars. Häuptlingen und Hand-
Averkern die notwendige Anzahl von »Soldaten auszuheben ;
diese haben sich sotiort an den anbefohlenen Ort zu begeben
und zwar an dem angeordneten Tage und sie haben solange
Dienst zu leisten, bis die Abwehr des Feindes beendet ist.
AVenn einer von diesen ausgehobenen »Soldaten ohne drin-
o-enden Entschnldigungsgrund nicht an dem bezeichneten Orte
erscheint, so hat er 3000 Piaster als Strafe zu zahlen und
zwar kommt diese Summe dem Kogaba.sch (Woiwode), dem
Bajrakdar imd dem Crjobar zugute, oder es werden zur Strafe
alle Avatfentähigen Hansgenossen des betreffenden zum Dienst
eingezogen und zwar solange, bis die Verteidigung des Vater-
landes beendet ist. Falls sich seine Hausgenossen weigern, diesen
Waffendienst zu leisten, wird die oberwähnte Strafsumme ein-
' Laut eingeholten Auskünften besteht in Bosnien und der
Herzegowina in vielen Ciegenden hei der christlichen (namentlich
serb.-orth.) bäuerlichen Bevölkerung auch heute noch die Gewohnheit,
daß dem Vater der Braut für die Braut (am Hochzeitstage) ein gewisser
Geldbetrag gezahlt wird, z. B. im Bezirke Tuzla 300 bis 500 Groschen,
Banjaluka 60 bis 200 K. Bileca 20 bis 60 K . . .).
Gewöhnlich überbringt nicht selbst der Bräutigam, sondern des-
sen Vater das Geld, wobei die beiden Väter um die Höhe zum Scheine
feilschen, der . Zahler muß immer wieder noch neue Noten oder Geld-
stücke zulegen, zum Schlüsse scheidet jedoch der Vater der Braut einen
yrößeren Betra"- für sidi ;ius und stellt dem Überbringer den Rest zurück.
475
U'ez(»g"en und ulle envühnten Personen werden ans dem Wilajet
von Skntari verbannt.
>^ 2. A\'enn jemand aus der Hevölkernng der Mak-ia oder
des Diikadzin auf offener Stral.ie raul)t und Avenii dieses Faktum
laut Satzungen des CTJi])al erwiesen ist, oder wenn das Faktinn
des Raubes zwar nicht erwiesen ist, al^er feststellt, daü der
Betreffende (durch Anhalten von Passanten) die freie Bewegung-
auf der tStraße behindert hat, nuiß er 3000 Piaster Strafe zahlen.
^ 3. Wenn sich die Bülükbaschis auf Befehl der 01)rig-
keit in die Berge begeben, um bestimmte Angelegenheiten zu
entscheiden und wenn es zu diesem Behufe notwendig erseheint,
eine Beratung mit den Kogabasch, Bajrakdars mid Gjobars abzu-
halten und eine. von. den zu dieser Beratung l)erutenen
Personen ohne dringenden EntschuldigungsgTund nicht erscheint
oder wenn der Betreffende zwar erscheint, aber sich dem gefaßten
Beschlüsse widersetzt, und wenn er sich aus der Beratung-
entfernt oder er die Beschlußfassung hindert, so hat der
Betreffende, je nach der Wichtigkeit und Bedeutung der zu
entscheidenden Angelegenheit eine Geldstrafe von 50 Piastern
bis von 500 Piastern zu zahlen.
i; 4. Wenn jemand ohne Bewilligung mit Waffen oder
mit Karawanen von der Baggelikljrücke oder von der Boj ana-
brücke aus in die Stadt kommt, oder wenn er auf dem bezeich-
neten Wege aus der Stadt austritt, so muß er eine Strafe von
1-25 Piasterti zahlen und derjenige, der ihm den Weg nicht
verwehrt hat. muß eine Strafe von 250 Piastern zahlen.
^. 5. AVenn jemand nach A])schluß des allgemeinen Blut-
friedens seinen Feind tötet, mit dem er Blutfrieden geschlossen
hat. so Avird er. falls man seiner hal:>haft Avird, der Lokalbehörde
überu-e))en. Wenn er sich der Festnahme mit den Waffen wider-
setzt und wemi er dabei getötet wird, so darf wegen seines
Todes keine Blutrache geübt werden. Seine Erben haben keinerlei
Recht zur Klage. Falls ei- sich der Festnahme durch die Flucht
entziehen sollte, so Avii-d sein Haus eingeäschert und es werden
— da er Blutrache geübt hat. nachdem er Blutfrieden ge-
schlossen hatte — „als warnendes Beispiel" von seinem Hab und
476
Grat GOOO Piaster als .Strafe eiiigezogen. Seine Frau und seine
niiinnlichen Verwandten, die sieh in seinem Hause befanden,
werden aus den Bergen verwiesen. Falls der Betreftende Gnmd
und Boden besessen haben sollte, so dürfen seine Grundstücke
von niemandem mehr bebaut Averden und es darf sieli auch
niemand diese Grundstücke aneignen.
^ 6. Wemi jemand einen Mörder, der sieh der Festnahme
durcli die Flucht entzogen hat. in seinem Hause aufninnnt (nler
verbirgt, oder ihm bei seiner Flucht behilflich ist, so wird er
vom Gjibal-Gericht als Mörder verurteilt und auUerdem liat er
3000 Piaster als Strafe zu zahlen.
>^ 7. Wenn jemand auf einen Beamten der Behörde oder
auf einen Woiwoden in Ausübung seiner Amtstätigkeit sehieUt
oder ihn tötet, so ward er. genial.) § 5 verurteilt und er wird
aus seinen Bergen venviesen.
>; 8. AVenn jemand einen Hausgenossen außerhalb des
Blutfriedens tötet, so wird er vom Gjibal-Gericht nicht bestraft.
Wenn er einen anderen als einen Verwandten des Mörders
tötet, so wird sein Haus eingeäschert und er hat, 3000 Piaster
Strafe zu bezahlen,
§ 9. Wenn sich die Verwandten des Mörders, die nicht
in seinem Hause wohnten, au die Behö)-den um Schutz wenden,
so w^erden die Erben des getöteten vorgeladen und sie müssen
eine Garantie leisten, jene nicht anzugreifen.
}5 10. Wenn jemand im Vereine mit einem anderen Streit
hervorruft und wenn dabei jemand getötet wird, so haben sich
über Auftrag der Behörde di(> Bülükbaschis in die Berge zu
begeben, um dort mit Unterstützung der Häuptlinge, (Jjobars
und Bajrakdare den Mörder zu verhaften und ihn der Lokal-
behörde zu ü))ergeben. Wenn sich der Mörder ohne AViderstand
festnehmen läßt, .so dürfen außer der vom Gesetze Vfu-ge.schrie-
behen Strafe weder seine Verwandten in Mitleidenscliaft gezogen,
noch seine Mobiliaruliter einyiezou'en werden.
> 11. AA^Mui der Mörder bei der Verhaftung Widerstand
leistet imd wenn er dabei getötet wii'd. so darf wegen seines
Tckles keine Blutrache geübt werden.
477
J; 12. Wenn der Mördei- die Flucht efo-reift, so wird sein
Haus in Brand gesteckt und von s(>inen (rütern werden 8000
Picistei' uls Stnife eingezogen.
<> 13. Wenn jemand auf einen anderen, mit der Absicht,
diesen zu töten, schiel.it. so l)egil>t sieh der Bülükbitschi über
Aufti-ag der Behörde in die Berge, um den Täter mit Unter-
stützung der Häu[)tlinge. Gjolmrs und Bajrakdars zu verhaften
und ihn dem (lerichte zu üljergeben. Uemäl.» Aiükel 10 dürfen
weder seine Familie und Verwandten noch seine Mobiliargüter
angetastet Averden. Wenn er flüchtet oder sich irgendwo ver-
birgt, so begeben sich die erwähnten Personen in sein Haus,
um dorf entweder ein Mittagessen oder eine Abendmahlzeit zu
verzehren. Von den Gütern des Betretfenden werden 500 Piaster
als Strafe eingezogen.
> 14. Wenn jemand einen anderen verwimdet und wenn
sich der Täter der Verhaftung durch die Flucht entzieht, so
wird, gemäß ^12 sein Haus in Brand gesteckt; außerdem hat
der Betreffende 1500 Piaster Strafe zu zahlen.
«J 1'). Wenn jemand von einem unbekannten Täter getötet
wird, so ist die Bevölkerung des Ortes oder der Gegend, in
welcher der Getötete Avohnte. verj)flichtet. den Täter zu ent-
decken. Wenn der Täter nicht entdeckt wird, so muß die
oberwähnte Bevölkerung den Erben des Ermordeten bei Ab-
schlul.> des allgemeinen Blutfi-iedens den Blutwert (30(J0 Piaster)
zahlen.
i; 16. Bei der Tötung einer Frau oder eines Mädchens
wird, gemäß § 10. 11 und 12 vorgegangen; nur l^esteht hier
der Unterschied, daß nur 1500 Piaster Strafe zu zahlen sind.
> 17. Wenn bei jemandes Ermordung mehrere Personen
beteiligt waren, so werden die Häuser aller dieser Beteiligten
verbrannt, aber insgesamt haben alle diese Personen um- 3000
Piaster als Strafe zu zahlen
§ 18. Wenn jemand einen anderen tötet oder verwundet,
so werden die Satzungen des Gjibal. gemäß § 5, 6, 7, 8 und 13
durchgeführt ; imd wenn hernach die Obenvähnten verhaftet
AAiirden. oder wenn sie sich der Behörde zur Verfügung gestellt
478
hatten, so werden sie beliiits gesetzmäßiger Bestrafung dem
Ortsgerichte übergeben.
^19. Wenn Personen, die einen anderen getötet oder
verwundet haben, sieh dnrch die Fbicht dei' Festnahme ent-
ziehen oder sich verbergen, so werden, wenn ihre Schuld un-
zweifelhaft feststeht, ihre Häuser in Brand gesteckt; von den
Gütern derjenigen, die einen anderen getötet haben, werden
3000 Piaster, von denjenigen, die einen anderen verwundeten.
500 Pia^ster, vmd von jenen, die auf einen anderen mit der
Absicht, ihn zu töten, schießen, gleichfalls 500 Piaster als Hti'afe
eingezogen. Diese Stratsummen kommen ihren Woiwoden. Baj-
rakdars, Bülükbaschis und Gjobars gemäß den (Tebräuchen zu; aucli
dei" Präsident des Gjibal-Gerichtes erhält einen Teil dieser Summe.
§ 20. Falls gemeldet wird, dal.) die vom Gesetze vorge-
schriebenen Verfügungen gegen einen Mörder oder gegen jemand,
der einen anderen verwundet hat, nicht zur Gänze durchgeführt
werden konnten und wenn zu diesem Behüte Unterstützunn"
erbeten wird, so entsendet die Gjibal-Kommission sofort ihre7i
Vizepräsidenten und ihre Mitglieder dorthin; als Reisespesen
Averden für die obgenannten Mitglieder je 100 Piaster, für den
Vizej)räside}iten 150 Piaster und für den Gendarmen, der diese
Kommission begleitet 50 Piaster, außer der \om Gesetze voruv-
schriebenen Strafe, von den Gütern des Täters eingezogen.
§ 21. Wenn, obwohl die vorgeschriebenen Verfügungen
ohne Unterstützung nicht durchgeführt Averden konnten, dennoch
nicht eine solche erbeten wurde und wenn die Betreffenden
Personen (ohne den Befehl durchgeführt zu haben) nach Skutari
zurückkehren, so haben dieselben festgenommen zu Averden, und
zAvar bleiben sie solange in Haft, bis sie Garantie leisten, den
Befehl vollständig durchzuführen. Wenn die Bevölkening und
die Gjobars der Gegend in der der Mörder wohnt, in den Bazar
kommen, Averden sie festgenommen und solange in Haft be-
halten, bis sie die, mit Bezug auf den Mörder vorgeschiiebenen
Veifügungen erfüllt haben ; die erAvähnten Bajrakdars, WoiAA^odas
und Gjobars Averden gegen Leistung einer <Tarantie auf freien
Fuß gesetzt.
479
^22. AVenn auf Befehl seiner Majestät des Sultans allge-
meiner Blutfrieden geschlossen wird, so sind für das Blut eines
getöteten ^Mannes 3000, für das einer Frau 1500, für einen
Verwundeten je nach der Schwere der Verwundung von 500
Ijis 1500 Piaster zu zahlen, und zwar wird die Höhe dieser
letzteren Summe von den Häuptlingen festgesetzt; für andere
Allgelegenheit wird die betreuende Sühnesumme auf Gnind der
bereits erwähnten Artikel bestimmt. Die obgenannten Summen
sind von denjenigen, die einen anderen getötet, beziehungsweise
verwundet haben, beziehungsweise von denjenigen Personen, die
einen anderen irgendwie geschädigt haben, zu zahlen, und zwar
an die Familie des Getöteten, beziehungsweise an den Verwun-
deten oder an denjenigen, dem Schaden zugefügt Avurde,
§ 23. Beim Abschlüsse des Blutfriedens müssen 396 Piaster
bezahlt werden : diese Summe wird unter die Häuptlinge und
den Präsidenten des Gjibal-Gerichtes verteilt; aulöerdem sind
10 Piaster für den »Schreiber und 1() Piaster flu- die Gendarmen
des Gjibal-Gerichtes zu bezahlen. Diese Sunmie von insgesamt
416 Piaster wird als Taxe des Gjibal-Gerichtes zu gleichen Hälf-
ten vom Mörder und von den Erben des Getöteten gezahlt. Bei
Verwundungen mul anderen Schadenzufügungen gilt als Basis
für die Bestimmung dieser Beträge die Summe, zu deren Zahlung
der Betreffende verurteilt wurde.
^ 24. Wenn jemand einen anderen schlägt und v/enn dieses
Faktum vor Gericht erwiesen Avurde, so hat der Täter an den
Geschlagenen 1500 Piaster zu bezahlen.
§ 25. Wenn jemand einen Beamten oder eine Person, die
einen Befehl der Behörde zm- Ausführung bringt, tötet, so ist
darauf, gemäß den Satzungen des Gjibal-Gesetzes, die doppelte
Strafe gesetzt ; die Sühnung dieses Mordes wird nie in den
Blutfrieden aufgenommen.
^ 26. Wenn jemand einen anderen tötet oder verwundet,
.so wird er, gemäß den betreffenden oberwähnten Artikeln be-
straft. Wenn jemand einen anderen, nachdem er ihn getötet
hat, mit dem Messer stark oder auch nur wenig verstümmelt,
oder wenn er "ihm seine ^Vatfen, die jener bei sich getragen
480
hat. ranJ)t. so niul.'i er (3<MI0 Piaster Strafe zahlen. Außerdem
haben die Erben des (Getöteten das Recht, für den Tod einen
„Bhitwert" und für den luiul) der Waffen oder für die
Verstümmehmg ebenfalls einen „Blntwert" zu fordern. Beim
Abschlüsse des Blutfriedens hat dei- Mörder 6()0() Piaster an
die Erben das Cietöteten zu zahlen.
>; 27. AWiin jemand eine Person, die sich zum Gebete in
die Moschee oder Ivirche begibt, oder eine Person, die Steuern
einhebt oder einen Befehl der Behörde in der Kirche oder
Moschee, oder im Hofe der Kirche oder Moschee kundmacht,
oder einen solchen der sich zu diesem Zwecke in die Khche
oder Moschee begibt, tötet, verwundet oder schlägt, oder wenn
er hiebei einen Auflauf hervorraft, der einen Mord zur Foljje
hat, so muß er abgesehen von der Bestrafung des Gjibal-Genchtes
eine Strafe von 500 bis 3000 Piaster bezahlen; diese Summe
verbleibt als Vakuf der Kirche oder Moschee.
481
BeJlaye.
Dschibal-Kommission. ^
(Notizen iüier das nordalhanische Berggericht.j
Es werden folgende größere Stämme (Tribus) gezählt
Liste der Dschehels :
Selce, Xiksclii, Vukli und Boga.
1.
Hotti,
2 Bairak ;
o.
(Iruda,
2
»
.1
o.
Klemeuti,
4
•) '
A.
Kastrati,
1
n
■ 1.
Schkreli.
1
11
•3.
Ranza,
4
« '
( ■
l'ostriba,
3
n '
8.
Schlaku,
1
n
Temali,
1
•)
9.
Schala,
Schoschi,
Pulti,
10.
Reci.
1
•n
Lohe,
1
n
a) Buza-Uit, h) Kopliku, c) Grischa, d) Rioli mit
(True-mir, Linai, e) Leporosch und Rapist.
a) Dri.scti und Yilza, h) Bokschi mit Dragoc,
Vorf und Raschi, c) Schjaketa, Summa, Domni,
Müsellim, Messi, IJra-Schtreint.
Außerdem noch Bidiüchaschi : -
Anamalit,
Kraina,
Bregu-i-Buns,
Bregu-i-Drinit.
Seerand-fiöl-kenari,
Bergrand-Dag-kenari,
fjeruer nennt man noch einige kleinere zu je 1 Bairak.
Die Stämme : Hotti, Gruda, Klementi, Kastrati und Schkreli
werden im albanischen Sprachgebrauche gemeiniglich die „fünf großen
1 Dschibal Mehrzahl vou Dschebel, arabisches Wort, bedeutet Berg.
' Kleinere Stämme mit einem Bülükbaschi.
31
482
Berge" genannt, und daclurcli in gewissem Sinne vor den übrigen
,.Bergen" ansgezeichnet.
Die türkische Verwaltung nennt alle gleichmäßig: „Dschebel"',
und anerkennt noch heute das Recht dieser „Hergstämme" auf eine
besondere, ihren uralten Gewohnheiten („adet") und Rechtsanschauungen
i-echnungtragende Verwaltung.
Das amtliche Forum für die Angelegenheiten, welche diese
Kategorie Bergstämme betreffen, ist die sogenannte Dschibal-Kommission.
Dieser Verwaltungsrat sollte, soweit sieh die verwickelten Ansichten
über dessen Kompetenz klar überblicken lassen, als erste und letzte
Instanz die sonstigen Administrativ- und Justizbehörden für die Ange-
hörigen der Bergstämme ersetzen. Der Wali schlichtete aber bisher sehr
oft auch im direkten Verkehre mit den Bergchefs die sich ergebenden
Agenden, wobei es natürlich nicht ohne Willkür abging.
Der Vorstand der Dschibal-Kommission ist immer vom Wali
ernannt, und unter dem landläufigen Titel „Serkerde" mit GOO Piastern
monatlich besoldet. Ebenso ist sein Gehilfe („Refik") Muselman und
besoldet.
Ferner wirtl als ürgan der Regierung für jeden ..Dschebel" je
ein mohammedanischer Bülükbaschi mit nominell 160 Piastern monat-
lich bestellt, welcher als Mittelsperson zur Überbringung von Befehlen
des Wali usw. fungiert. Die Bülükbaschis haben Sitz in der Dschibal-
Kommission, doch behaupten die Hochländer, daß ihnen kein Recht
zukommt, bei den Verhandlungen das Wort zu ergreifen.
Die Bülükbaschis sind, sowie der Serkerde. absetzbar, und wieder-
holt wurde vom jeweilig regierenden Wali den ihm vorgetragenen
Wünschen der betreffenden Stammesangehörigen Rechnung getragen,
doch gelang es mit einer einzigen Ausnahme niemals, die Ernennung
eines Katholiken zum Bülükbaschi. noch weniger zum Serkerde
durchzusetzen.
Offenbar wollten die Walis unter keiner Bedingung die Verti-eter
der mohammedanischen Religion, zugleich seine Organe, gegenüber den
in ziemlich lockerer Untertänigkeit verharrenden Katholiken der Berge,
an Zahl reduzieren lassen.
Von Seite der einzelnen Stämme wird die Dschibal-Kommission
durch je einen oder mehrere Vertrauensmänner ergänzt. Diese letzteren
werden in der Regel auf ein Jahr von ihren Stammesgenossen hiezu
ausgewählt und sollen sich jeden Monat ablösen, da ihrer mehrere (bis
zu 6) für ein Bairak bestellt werden. Es ist selbstverständlich, daß hiebei
das katholische Element den Ausschlag zu geben pflegt. Als Entschädi-
gung für die Kosten seines Aufenthaltes in der Hauptstadt erhält jeder
dieser Delegierten, welcher den Titel .,Djobar" hat. aus der Regierung;^-
kasse 10 Piaster pro Tag. Trotzdem unterlassen es die Djobars besonders
4b3
aus den entfernteren Bergen, nur zu liilufig, iliet<e Funktion jiuoli tat-
sächlich auszuüben, sei es aus Indolenz, welche diesen primitiven Natur-
kindern eigentümlich ist, sei es wegen kirchlicher Feste, sei es wegen
Familien- und Privatangelegenheiten u. dgl., ohne daß ihnen deshalb
besondere Vorwürfe gemacht werden, in gewissen Dschebels. z. K.
Schala und Schoschi, werden die meisten Streitigkeiten ausschließlich
an Ort und Stelle ausgetragen, wobei es nicht selten zu neuen Blut-
taten kommt, die dann erst recht eine Angelegenheit von Familie zu
Familie, in weiterer Entwicklung von Stamm zu Stamm („fiß zu fiß")
bilden, ohne vor die Dschibal-Kommission gebracht zu werden. So oft
jedoch vermögensrechtliche oder andere Differenzen zwischen einem
Bergalbanesen und einem nicht zu einem Bergstamni gehörigen Ein-
wohner auftauchen, ist der ordentliche Gerichtsstand für den Monta-
gnolen die Dschibal-Kommission.
Soeben wnirde erwähnt, daß die Streitigkeiten zwischen Monta-
gnolen unter sich auch an Ort und Stelle ausgetragen zu werden pflegen.
Das hängt innig mit dem landesüblichen Vergeltungsrechte zusammeTi,
und hat sicherlich von Altersher die Organisation der Stammesdignitäre
bedingt. Im wesentlichen hat jedes „Bairak" seinen Bairaktar, das ist
unbestrittenen Führer im Krieg und Frieden, welcher von den Stammes-
genossen unbedingt anerkannt ist, und dessen Würde sich strenge im
Mannesstanime vom Vater auf den Sohn, eventuell in Ermangelung
eines Sohnes vom Bruder auf den Bruder oder sonst nächsten Ver-
wandten vererhf. Der Bairaktar verwahrt und hütet das von der Regie-
rung jedem Bairak verliehene Feldzeichen (eine Fahne) in seinem Hause.
Er steht Rede und Antwort Namens seiner Bairakangehörigen in Ange-
legenheiten gemeinsamen Interesses und hat vor den sonstigen Chefs
des Stammes den Vortritt.
Außer dem Bairaktar hat jedes Bairak einen „Voivoda", welcher
an Würde dem Bairaktar zunächst steht, über dessen wahre Stellung
es trotz mehrjähriger Bemühungen nicht gelungen ist, sich klare
Erkenntnis zu verschaffen, ebensowenig wie über die Herkunft dieses
dem Slawischen entlehnten Ehrentitels. In der Regel vererbt sich auch
diese Würde in der Familie, woferne sie nicht' etwa ganz herabgekom-
men wäre oder wegen Unfähigkeit kein Ansehen mehr genießt.
Endlich haben die niedersten Unterabteilungen des Bairak ^ilie
sogenannten Mahalles) einen, oder nach ihrer Ausdehnung, mehrere
Chefs (etwa wie „Dorfältester" oder dgl.). Der albanische Name für
alle ist: „Kreenat''. d. i. Häupter, im Singular: Kriie. oder „Plecht"
d. i. vecchiardi.
Alle diese Chefs oder Notablen zusammen bilden die Ratsver-
sammlung, sei es zur Schlichtung von Streitigkeiten, sei es zur
Besprechung von gemeinsamen Interessen. Bei Schlichtung von Strei-
31*
481
tigkeiten diktieren sie selbst dem unterliegenden Teile, wie viel er zu
ilirer Entlohnung (djob) außer der verlorenen Streitsache zu zahlen hat,
und dieses System hat schon dt-n Ruin von ganzen Familien herbei-
geführt, oder beschleunigt.
Die Hochländer im allgemeinen (auch „Malissoren" genannt, von
Malberg, Malzij aschwarze, d. i. liohe Berge) halten auch noch in der
gegenwärtigen Zeit daran fest, daß kein Exekutiv- Organ der Regierung
l'ierichtsbeamte, Gendarmerie oder Polizei) zur A'ornahme irgend welcher
Amtshandlung ihr Gebiet betreten darf. Den schon vorgekommenen,
diesbezüglichen Versuchen sind sie jederzeit mit der Berufung auf ihr
„Recht" entgegengetreten, wonach die Walis mit ihnen entweder direkt
oder durch Vermittlung der Funktionäre : Serkerde und Bülükbaschi,
zu verhandeln haben, nicht aber durch Beamte nach den sonstigen
Zivilvorschriften und Reglements. Mit einem Worte : sie halten sich zu
ihrem „Kanun" (dem speziellen Berg-Gewohnheitsrechte), und in der
Praxis wurde ihnen das auch von allen Walis eingeräumt.
Li ganz ähnlicher Weise liegen die Verhältnisse in Mirdüa, nur
dort, zu den erwähnten Eigentümlichkeiten, noch eine größere Intensität
von patriotischem Solidaritätsgefühl hinzu. Mirdita ist nämlich rein
katholisch und somit das größte und an Zahl überlegenste Gebiet dieser
Religion. Das Land der Mirditen zerfällt in fünf Bairaks : Oroschi,
Dibri, Fandi, Kuschneni und Spaci, welche als ihren gemeinsamen
Führer ,,Kapetan'' Prenk Bib Doda, anerkennen, den Erben der Familie
Bib Doda, welcher bekanntlich seit mehreren Generationen schon
als angestammter Führerfamilie gilt. Diese Situation erregte seit der
zweiten Hälfte der siebziger Jahre das Unbehagen der lokalen Wilajets-
Regierungen, und es gelang den Intriguen Derwisch Paschas, sowie der
nachfolgenden Generalgouverneure, Prenk Bib Doda als einen höchst
gefährlichen politischen Aspiranten bei den luaßgeVtenden Kreisen in
Konstantinopel zu verschwärzen, so daß der Sultan 1887 die Verban-
nung Prenk Bib Dodas nach Kleinasien (Kastamuni) nicht nur genehm
hielt, sondern zufolge falscher Relationen gegen den Verbannten sehr
eingenommen gewesen sein soll. Über die Fähigkeiten Prenk Bib Dodas
sind die Meinungen geteilt ; als ihn der Schreiber dieses in den Jahren
1877 — 1878 persönlich kennen zu lernen Gelegenheit hatte, machte er
durchaus nicht den Eindruck, als wäre von ihm zu erwarten, daß er
sich die Reputation seiner zwar urwüchsigen, aber ihren Stammes-
genossen gegenüber, zielbewußten und — wie es scheint — autoritären
A'orfahren zu erwerben wissen werde. Aber dennoch wäre ihm die
Gefolgschaft der Mirditen mit nur ganz wenigen Ausnahmen sicher,
ujid von seiner Rückkehr in die angestammte Führerrolle könnte ganz
wohl das Wiedererstehen größerer Disziplin unter den Mirditen erhofft
werden, da er immerhin die im Volke herrschende Tradition von, den
4&)5
Privilegien personifiziert, welche selbst die türkische Re<j;ierung bis
zum Berliner Frieden geachtet hatte (vgl. Xlü. Protocole, seance du
8. Juillet 1878).
Anstatt der in jener Konferenz seitens der ottomanischen Bevoll-
mächtigten zugesagten sukzessiven Einführung von Reformen ist übrigens
nicht nur nichts dergleichen geschehen, sondern es wurde systenuitisch
auf die Verhetzung der dortigen Katholiken nach dem alten Leitmotive :
divide et impera hingearbeitet. Nach der durch List inszenierten Ihit-
fernung Prenk Bib Dodas (wenn ich nicht irre Ende 1881) versuchte
man es mit mehreren islamitischen Kainiiikams (aus den Beys der
Umgebung), welche sich jedoch nicht halten konnten, und dekretierte
eine Angiiederung des Mirditenlandes als Kaza. Endlich wurde 1887 der
Kousin Prenk Bib Dodas, nämlich der zweite Sohn aus der jüngeren
Linie der Kapetan-Familie der Dodas, zum Kaimakam bestellt. Dieser
ist ein ganz unfähiger junger Mann, so recht die Puppe in der Hand
der Walis. Er hat im Lande selbst auch kaum einen Anhang und
genießt überiiaupt kein Vertrauen unter den Seinigen.
Das faktisch noch bestehende Privilegium, daß im Mirditenlande
nur einheimische Sicherheitsorgane (Zaptijes) den Dienst zu versehen
haben, wird von der Regierung dazu ausgenützt, durch Verleihung der
Offiziersstellen usw. sich einen Anhang zu werben und den Unfrieden
zwischen eifersüchtigen Gegnern zu nähren, indem schon wiederholt
bald diese, bald jene Individuen nach Gefallen der Paschas ernannt
wurden. Bezahlt werden allerdings die einen ebenso unregelmäßig, Avie
die anderen, was dann zum altbeliebten Pressionsmittel der Mirditen zu
fähren pflegt, nämlich, daß die jeweilig Unzufriedenen die Verbindung
zwischen Skutari und Prizren oder weniger wichtige Kommunikationen
sperren, d. i. den Reisenden und Warentransporten auflauern. Das hat
bisher noch jedesmal gewirkt ; es wird wenigstens ein Teil der rück-
ständigen Löhne aUs der Regierungskasse gesendet, ein wenig unter-
handelt, und die Straßen werden freigegeben.
Die Mirditen insgesamt behaupten, daß sie noch ein weiteres
wichtiges Privilegium darin besitzen, und zwar, daß - offenbar in
Anerkennung für ihre in Kriegen geleisteten Dienste — kein reguläres
türkisches Militär ihr Gebiet betreten, oder dort garnisonieren darf.
In der Tat wird es heute noch als unerhörter W^illkürakt Derwisch-
Paschas verdammt, daß derselbe einmal Truppen ins Gebiet der Mirditen
einrücken und dort hausen ließ.
Seither hat nur Abdul Kerim Pascha 1892 einen Durchmarsch mit
zwei Bataillonen' gewagt, was im Lande zu einer nicht ungefährlichen
Gährung Anlaß bot. Es heißt, daß nur der rasche Abzug Abdnl Kerim
Paschas nach Kavaja einem Ausbruch offener Feindseligkeit vorl)eugte.
Wirklich auffallend war. wie unmittelbar darauf Alidul Iveriiu Pascha
4n6
seine bis dahin in vielen Dingen betätigte Energie fa.st ganz unver-
mittelt eingebüßt hatte, wie es scheint, weil seine Propositionen in
Koiisfcantinopel kein (iehör gefunden hatten. Seither ist wieder alles
beim alten geblieben, nur die Parteizersplitterung macht zum Betrüben
mirditischer Patrioten weitei-e Fortschritte.
Die sonstige Organisiening der mirditischen Bairaks unter sich,
tiowie ihr zähes Festhalten an dem Gewohnheits-Yerwaltuiigsrechte,
insbesondere der Blutrache, und die örtliche Rechtspflege durch die
Häupter der Gemeinden etc., verhält sich im Wesentlichen ähnlich, wie
in den Obersentoriner-Bergen. Zu bemerken käme nur, daß die Ange-
hörigen des Mirditenlandes nicht in die Kompetenz der Dschibal-
Kommissiou fallen, sondern, daß es nach ihrer Anschauung Sache des
angestammten und von ihnen als solcher anerkannten Kapetans aus der
Familie Bib Dodas mit den Bairak-Chefs wäre, die Gerechtsame nach
innen und außen auszuüben. Der gegenwärtige Kaimakam, Marco
Djonit, wiewohl einer der Ihrigen wird zwar geduldet, aber mit pas-
sivem Widerstände zur Nullität reduziert.
Es liegt im albanischen Yolkscharakter, insbesondere in der
Ungezügeltheit und disziplinlosen Eifersüchtelei untereinander, daß
zwischen den katholischen Bergstämmen Scutaris weder unter sich,
noch mit Mirdita eine größere Harmonie herrscht, noch auch auf die
Dauer möglich scheint ; wenn anders, so hätte ihr gemeinsames Vor-
geben wohl schon manchmal eine Gefahr für die aktuelle Regierung
werden können, daher das Bestreben der letzteren, die Uneinigkeit zu
nähren, ja, von Zeit zu Zeit anzufachen. Das wissen auch die islamitischen
Notabein von Skutari und Alessio (,.Beys") sehr gut.
48^
Das kroatische Gewohnheitsrecht vom Jahre
1551 und 1553.
Von TJr. Lndicif/ v, Thallöczjf.
Ln Archive des Grafen Fanfognu in Trau wurde ein zwar
■unvollständiges, aber kostbares Monument über das Gewolinbeits-
reclit aufgefunden, welches uns Aufschluß gibt über das Erb-
und Urbarialrecht oder vielmehr über Rechtsgebräuehe, welche
in dem Gebiete zwischen Knin und Nona auf Grund der dama-
liiren mündlichen Tradition heiTschten.
Dem Datum nach wurde der erste Teil des Schriftstückes
am 12. Februar 1551 in Novigrad, einem Seestädtchen am Ende
des Morlakischen Kanals, verfaßt. Der zweite Teil trägt das
Datum vom 20. März 1553. Die Abschrift desselben aus den
Amtsakten des Zaratiner Proveditoren Anton Hlavagieri besorgte
ein Gei-iehtsbeamter und band dieselben nach der Sitte, die
damals in den italienischen Familienarchiven herrschte, mit Akten
verschiedenen Inhaltes in ein Konvolut zusammen.
Was die Entstehung dieser Schriftstücke betrifft, so ist es
unzweifelhaft, daß die venezianische Regierimg in Zara es für
notwendig erkannte, die in der Umgebung herrschenden Rechts-
gebräuche zu sammeln, weil für das Rechtsverfahren in den
Städten Gemeindestatuten maßgebend waren, während das Privat-
recht auf dem Festlande ein Gemisch der verschiedensten Rechts-
gebräuche darstellt, so daß sich unter diesen Umständen die
Notwendigkeit eines besonderen Fülirers imabweislich heraus-
stellte. Diese Sammlungen waren ausschließlich in kroatischer
Sprache verfaßt, denn die Muttersprache der Bevölkerung im
Innern Dalmatiens war eben die kroatische, wiewohl die italie-
nische Sprache ausschließlich die „herrschende" war. Außer See-
488
leuten und jenen, die mit den Stadtbewohnern in nähere Beriih-
mng kamen, sprach niemand eine andere Sprache. Wer die
nachstehend veröffentlichte Sammhmg besorgt hat, weiß ich nicht,
ebensowenig ist es mir bekannt, wie die Fragen foi-niuliert waren.
Bloß aus der Entwicklung des Werkes ist ersichtlich, daß der
Verfasser eine bestimmte Gruppierung vor Augen hatte. Mit
römischen Ziffern sollen jene Stücke bezeichnet werden. Avelche
zusammengehören.
In Abschnitt I ist die Rede vom Familienrechte, in II vom
Verhältnis zwischen Grundherrn (patronus) und Lehensmann
(colonns), in III vom Weiderechte, in IV vom Jagdreehte; V
handelt von den Statuten der Feldpolizei, VI von der Weingar-
tenbearbeitung, VII vom Besitzverkaufe, VIII vom Grenzrechte,
Abschnitt IX spricht vom gemeinsamen Verfahren (cooperdtio)^
X von den Funden und XI vom Schadenersatze.
Das Werk ist im übrigen nicht nach der Art der Vene-
zianer Verordnungen und Gesetze kodifiziert, von einzelnen Ge-
genständen und verwandten Sachen ist häufig an verschiedenen
Stellen die Rede (solche zerstreute Stellen sind in der Inhalt^-
folge mit „Ad'' bezeichnet), doch scheint es, der Sammler habe
nach Möglichkeit alles notiert, was von Wichtigkeit für das
Leben der in Kommunen vereinten Bevölkerung war.
Jedenfalls nach kroatischen Originaltexten verfal')te Joan-
nes de Morea eine italienische Übersetzung, und zwar in dem
damals gebräuchlichen dalmatinisch-venezianischen Dialekte.
Um im vorhinein die Unvollständigkeit dieser Mitteilungen
zu entschuldigen, ist zunächst zu erklären, daß bloß der italie-
nische Text erhalten blieb. Wir müssen uns in diesem Falle
mit ihm als Originaltext begnügen. Die Übersetzung scheint
ziemlich wortgetreu zu sein, da der Übersetzer augenscheinlich
das Bestreben zeigt, selbst die Gedanken- und Wortfolge des
kroatischen Textes in italienischer Übersetzung zum Ausdrucke
zu bringen. Doch ist diese Übersetzung in so mangelhafter Ab-
schrift späterer Jahrhunderte erhalten, daß der Urtext stellen-
weise nur annähernd wiederhergestellt werden komite. Überdies
sind wir wegen unvorhergesehener Umstände nicht imstande, den
!89
italienischen Originaltext des I. Abschnittes zu publizieren, son-
dern blol.) dessen Übersetzung ; der II. Abschnitt wird hier hin-
gegen im italienischen Text nebst Übersetzung mitgeteilt.
Mit liücksicht auf die vorliegende Übersetzung bleibt zu
erwähnen, daß sich dieselbe genau an den italienischen Text
anschließt und sich von jeder freien Übertragung fernhält. Die
zweifelhaften Stellen wairden nach Tunlichkeit genau bezeichnet,
ebenso jene, wo der Text nicht ganz verständlich war. Diese
Mängel möge jeder, der den in Frage kommenden Dialekt be-
herrscht, berichtigen.'
Unser Zweck bei der Publizierung dieses Dokumentes ist,
zu zeigen, welche Rolle dem örtlichen Gewohnheitsrechte neben
dem Landesrechte einzuräumen ist. Diese Fragmente haben nicht
nur eine privatrechtliche und allgemeinrechtliche Wichtigkeit
— diesem Umstände wäre keine allzugroße Bedeutung beizu-
legen — sondern auch den Vorzug, zu einem Zweige der unga-
rischen sozialhistorischen Wissenschaft hinzuleiten : zur Kenntnis
der inneren Verhältnisse des kroatischen Volkes.
Unter diesem Gesichtspunkte wurde der kurzgefal.ke Kom-
mentar, welcher der Publikation des Textes vorangestellt ist,
verfaßt.
1.
Bei Bem-teilung des Gewohnheitsrechtes muß in erster
Linie die Gegend in Betracht gezogen werden, in welcher das-
selbe in Gültigkeit stand. Das hier Behandelte hatte in Kroatien
Gültigkeit von Kniu bis Nin, soweit sich die Zupanie Knin
erstreckte. Dieses Komitat hieß von alters her /; Tvt'ivti- und
dessen Hauptort (m^bs) Ejiin, Tnin, Tinin : „ro Tevt'iv^
.« 3
' Zu Dank verptiiclitet l)iu icli deui Herru Hofrat Zacharo vuiii
Uberlandesgerichte in Wien, welcher sich mir als geborener Zaratiner
mit vielen wichtigen Fingerzeigen hilfreich erwiesen hat.
- Const. Porph., De atlm. imp. Bonn, Kap. 30. Die geographischen
l^estimmungen dieses viel bestrittenen (^uellenwerkes sind meist Kor-
rekturen, doch Knin als zuverlässig. Ijezüglich der Notizen gilt Racki,
Mon. Slav. Mer. VH, p. 400-418.
' Kbendort. Kap. 31.
490
In diesem Gebiete siedelten sich im VII. Jahrliundei-t Ki'oaten
an nnd diese Benennung repräsentiert den Sammelnamen jenes
slawischen Stanmies. welchem die Führerrolle zukam. Hier saßen
die Zupane, später auch die Könige,' hier war auch der Mittel-
pvmkt der kroatischen katholischen Kirche.'
Der Geljietsumfang von Knin entspricht beiläufig jenem
Teile Dalmatiens, welcher vor der römischen Erobeiiing Liburnien
hieß und von dem durch seine Körperkraft berühmten lUjrier-
stamme der Liburner bewohnt war. Die gewandten Seemänner
an der Küste waren kühne Piraten, das Volk im Innern des
Landes führte ein Hirtenleben und wohnte in Felsenhöhlen. Sein
Keichtum bestand in Herden, die es vor Wölfen und Bären zu
hüten hatte. Sie kleideten sich in Felle wilder Tiere, sammelten
wilden Honig und standen zufolge der Natur ihrer Beschäftigung
in fortwährendem gegenseitigem Kampf um die Weideplätze.^ Ihr
Boden, eine mit Gestrüpp bewachsene, felsige Gebirgsgegend,
gab dem daselbst angesiedelten Volke seinen Charakter. In dem
fortwährenden Kampfe, welchen es mit der Natm- und auch unter
sich führte, kam allein das Gewohnheitsrecht zur Geltung, wel-
ches in der Lebensweise des dort angesiedelten Teiles des Men-
schengeschlechtes ein ausdrucksvolles Element bildete.
Die römische HeiTSchaft Ijrachte in die Geschichte dieses
Landes nm* insoweit eine Veränderung, als ein neues Element
sich zum Herrscher über diesen Stamm erhob. Bei den Illyriern
hatte sich bis zm* Eroberung dm-ch die Römer keinerlei ständige
Zentralorganisation entwickelt, sie erhielten dieselbe von außen.
Die Römer organisierten die neuerworbenen Gegenden und verei-
nigten das Gebiet von Norddalmatien bis zum Krka-Flusse mit
dem Mittelpunkte in Scardona, dem heutigen Skradin, zu einem
' 1U7S Edit. Szecseny : Sviuimir ; 1087 Oktober ti Edit. Özecseny :
Svinimir, Mon. Slav. Mer., p. lls. 145. Kezai. FahW. 1. 118 und 119:
„Sedes enim huius regis (der von Koloniiiii l)esiefrte Peter) et solium in
Teilen erat civitate".
- Bnlic J.. Hrv. sporn, u kninskoj okolici. Z;i.it>-reli 1888. Kninski
episkopat 8. Mariae 1076. 1077 nnd 107ö. Mon. i. ni. 112.
•' Appianns de rebus Ilha-itis, cai). Ill; Floriis 11, 2o, .Tuvenalis sat. 111.
491
Couventiis. In diesem Zentrum, in Sciirdona. sali der römische
»Statthalter. Was an mihenütztem Laiuk^ vorgefunden wurde, kam
in römische Hände, aber die besonderen Lebenssitteu der autoch-
thonen Bevölkerung ließen die Kömer unangetastet, wie es aueli
nicht anders sein konnte. Das Gebiet von Knin besaß reichlich
gute Gründe auf der Hochebene, wo das Getreide gut gedieh,
auf dem Monte ( avallo, während am Vrbnik die Weinrebe gut
fortkam. Diese fruchtbaren Gründe zogen die Kömer an sich, die
Wälder aber und den steinigen Karstljoden überließen sie dem
Hirtenvolke. '
Auf diese Weise erlangten die fortschrittlichen Lel)ens-
anschauungen der römischen Erol)erer das Übergewicht über die
Sitten der illyi'ischen Stämme.
Das römische Kecht ließ im ersten Jahrhundert nach der
Eroberung der stammesfremden Bevölkerung seine Macht nicht
fühlen ; erst dann, als sich das bürgerliche Element vermehrte
und die Besatzungen längere Zeit im Lande weilten, paßten sich
beide Bevölkerungselemente teilweise einander an. Spilter ist unter
dem Einflüsse des Kaiserkultus die römische Herrschaft auch
ethisch erstarkt und die Großen der einzelnen Stämme wnn'den
aus politischen Gründen, in den Städten auch in Bezug auf die
Sprache zu Kömern.- Mehr- oder weniger ähnlich trug sich dies
in dem ganzen damaligen Binnenlande von Dalmatien und Bos-
nien zu. Die Bewohner der im zugänglichen Berge lebten nach
wie vor nach alter Weise. Die Bömer kümmerten sich um sie
nur dann, wenn es sich um Plünderung oder um Machtfragen
handelte. In den Ortschaften nächst den Stjidten breitete sich
das Römertimi aus. Aber selbst airf diesen Wimischen Kultur-
punkten dauerte die Einwirkung der Lokalsitten, wiewohl modi-
flziert, fort.
„Das illyrische Gewohnheitsrecht" soll mit Kiu-ksicht auf
den y;roßen Ciebietsumfano- in welchem die illvriselien Stämme
Avohnten, mu" als Gesamtbezeichmmg gelten, mit welcher gesagt
' Auch heute nimmt der Bezirk von Kiiiii in Beznf; auf die Hoden-
stfiKT die sechste Stufe in Dalmatien ein.
- In Scardoiia (Skradiiil das kaiscrliclit' ileilicrtnm. C 1. T,. 2510.
492
werden soll, duü infolge der gleichen Bodenformation und der
gleichen Rasse, die darauf lebte, sich auch die gleichen Gebräuche
entwickelten. Von der einst großen il lyrischen Sprachgruppe
erhielten sich bloß die sehr gemischten Dialekte der nördlichen
und südlichen Albanesen. Im Hinblicke auf ihr Ethnos leben
einzig die Malissoren nördlich des Skutarisees fast dm-chwegs
noch treu ihren altangestammten Sitten. Die Rechtsgebräuche
dieser Malissoren, das sogenannte Lek Dukadginit (dieses Gesetz-
buch wird mit dem Xamen des Skenderbeg in Verbindung ge-
bracht) sind nicht kodifiziert, aber sie haben sich in der lebenden
Praxis erhalten.
Ich habe es auf Grund meiner Verbindungen versucht,
dmx-h einen Priester aufzeichnen zu lassen, was derselbe in
dieser Hinsicht von alten Leuten in Erfahrung bringen konnte.
Das Ergebnis war nicht bedeutend, aber es ergab eine Überein-
stimmung in den Sitten der Hirtenillyrier in mancher Beziehung.
Dadurch gewann ich auch ein Vergleichsobjekt für meinen Ge-
genstand und setzte analoge Fälle in den Xotizen unter die
einzelnen Abschnitte, um dadm-ch die Tatsache hervorzuheben,
daß derartige Denkmäler allgemeiner Wichtigkeit nicht aus-
schließlich diesem oder jenem Volksstamme zugeschiieben werden
können. Sie bilden vielmehr imtereinander verbundene Glieder
einer und derselben Kette. Auf die Frage, wie diese Verbindung
stattfindet, gibt die Lokalgeschiehte Antwort.
Zur stufenweisen illyrisch-römischen Entwicklung gesellte
sich noch die Völkerwanderang. Die Überfalle der Goten, Awaren
und später der Slawen zertrümmerten die staatlichen Verbände
im Innern Dalmatiens. Längs der Küste erhielt sich der Latinis-
mas, in den Bergen und im Hochlande verschwand alles, was
der römische Staat geschaff'en. Trümmer des römischen Ele-
mentes kehrten in den m-sprünglichen Zustand zurück, ihre Zalil
verringerte sich und die von ihnen einst besiedelten Gegenden
blieben herrenlos.
Als hernach die kroatischen \\)lksstämme Dalmatien be-
setzten, Avurden sie che Herren der verödeten Ländereien. Sie
waren, wie überhaupt die Südslawen, ein ackerbauendes Volk,
498
das in Kommunen lebte, und obgleich die Masse der Eroberer
keinerlei staatenljildende Fälligkeiten besai.l, stand sie doch auf
einer solchen Stufe des Stammesbewulitseins, daß sie gewisse
^^itten als verbindlich für das Gesamtvolk betrachtete. Stammes-
t^ebriiuche, Bruderschaften und Familien wurden zur bindenden
allgemeinen Willensäußerung in dem betreffenden li ahmen, die
einzelnen ordnen sich ihnen Avillig unter und halten daran trotz
der verhinderten Umstände bis heute fest.
Nachdem das Kroatentum im VI]. Jahrhundert die Herr-
schaft über das einstige römische Gebiet erlangt hatte, begannen
auch die ihm eigentümlichen »Sitten der dortigen Entwicklung
die Richtung zu geben.
Trotzdem unterscheidet sich hinsichtlich der sozialen Er-
scheinmigen die kroatische Landnahme von der römischen we-
sentlich. Die Kroatenstämme besiegten und beherrschten die übrig-
gebliebenen, teils bereits lateinisch-wlachisch, teils noch illyrisch
sprechenden, wahrscheinlich munerisch geringen illyrischen Ein-
geborenen, aber die lateinische Sprache konnten sie nicht völlig
unterdrücken. Auf diese Weise fand das römische Rechtselement
in den Städten längs der Küste seinen Fortbestand. Das latei-
nische Element, welches sich seines eigenen Rechtes bediente,
entAvickelte sich demnach parallel neben dem slawisch-kroatischen
Volke. Der kroatische König hatte sein Recht,' die Stellung der
angeseheneren Oberhäupter der Bruderschaften involvierte gewisse
Adelsrechte, das Volk lebte getreu seinen Sitten, imd die Hü-ten,
„Wlachen". wie sie zmn Unterschiede von den Slawen, ihren
Besiegern, genannt win^den, kamen in eine untergeordnetere Stel-
lung, lebten im übrigen aber auch weiterhin nach ihren eigenen
alten Sitten. Die lateinischen Städtebewohner ergaben sich provi-
sorisch zwar dem Könige, in ihrer internen Lebensfühi-ung jedoch
blieben sie römisch mid verharrten noch entschiedener auf dem
' Trotz der Falsifikate in alten, anf Kroatien bezii^'lichen Diplomen
st'-'lit es fest, daß da das Gebranchsreoht immer maßgebend war. Mon.
Slav. VII, 15, 74, 19-5, I, und was Kukuljevid nach Lucius (1252) in „Jura
regni Croatiae" I, 08 hervorhebt, daß „in regno Dalmatiae consuetudo
pro hge valuit", beruht auf Wahrheit.
491
altererbten Standpunkte ihrer Entwiekluno;, als der Doge von
Venedig die Herrschaft üljer sie erlangte. .So blieb es, bis König
Koloman die Herrschaft über Kroatien erlangte (1097).
Das Verhältnis Kroatiens und der unter der Herrschaft
der Venezianer stehenden Städte Dalniatiens zu Ungarn gab
Anlaß zu verschiedenartiger Auffassang sowohl der ungarischen
als