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Eß
JAHRESHEFTE
DES ÖSTERREICI IISCHEN
ARCHÄOLOGISCHEN INSTITUTES
IN WIEN
BAND XVII
MIT 4 TAFELN UND 237 AHHIUHNOEN IM TEXTE
*■
WIEN
ALFRED HOLDER
1914
ALLE RECHTE VORBEHALTEN
DRUCK VON RUnOL!" M. ROHRER CN URUNN
INHALT
Seite
J. KEIL Grabbau mit Unterweltsarkophag' aus Ephesos (Taf. II) 133
— Aphrodite Daitis 145
Eine neue Inschrift des C. Rutihus (jallicus aus Ephesos 194
W. KUBITSCHEK Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian (Taf. 111
und IV 1 148
— Weihung an Liber 200
A. v. NETOLICZKA Ein doppelseitiges Relief von der Akropolis (Taf. Ii . 121
A. WILHELM Urkunden aus Messene 1
BEIBLATT
Spalte
M. ABRAMI«' Archäologische Funde in Pettau 87
R. EGGER Ausgrabungen in Xorikum 19 12/ 13 5
A. GNIRS Forschungen in l'ol.i und in der Polesami 161
A. SCHOBER Römischer Friedhol in Au am [.eithaberg 203
\V. v. SEMETKOWSKI Römische Reliefs in St. Johann bei Herberslein in Steiermark 185
V. SKRABAR Die römische Draubriicke bei Pettau 155
1- . WEISS Zu den Milesischen Inschriften aus dem Delphinion 257
Alexander Con/.e 273
Sachregister 277
Epigraphisches Register 29;
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN
TAKELN
I. Viergötteraltar im Akropolismuseum.
It. Sarkophag au* Ephesos.
III. Soldatendiplom vom Jahre 71 n.Chr. (Innenseiten).
I V. Soldatendiplom vom Jahre 71 n. Chr. (Außenseiten*.
ABBILDUNGEN IM TEXTE
lu.
1 1.
Das Synhedrion in Messcne 1 12.
Beschlüsse der Messender zu Kliren des 13.
Aristokles Id V 1. 145: 3 i).
Briet König Antiochos III (Inschriften
aus Magnesia IX, Tafel III 2 ... . 13 15,
Fluider* Petrie Papyri ! pl. XX 2 . . . 14 1<>,
Beschluß der Messenier zu Ehren des 17,
Aristokles I(i V 1. [432 /.. 1 — I'i . . 7; 18.
Abrechnung über die Achtobolensteuer
der Messenier IG V I, 14.;; '/.. 21 — 37 7b 19,
Mystericninschrifl von Andania IG \' 1,
1 -,<H> 7.. I — 17 77 20,
Beschluß der Amphiktionen lür die dionysi-
schen Techniten IG II 551 /.. So — 94 . Si 21
Beschlüsse in Sachen des Orakels des
Apollon Koropaios Iti IX 2. MO'i 22
'/•• 42— 49 ■ «4 ^3
Kelief von der Akropolis 122 24
Relief von der Akropolis 123
Seite
Viergötterbasis in Alben 12S
Kymalion der Vicrgötterbasis in Athen . 129
Profil de* Kyni.ition* der Viergötter-
basis 130
Grabbau in Kphesos. Grundriß 133
Girlandensarkophag aus Ephesos .... 134
Girlandensarkophag. Rechte Nebenseite . 135
L'nterweltsarkophag aus Ephesos. Linke
Hälfte der Vorderseile 13b
L'nterweltsarkophag aus Ephesos. Rechte
Hälfte der Vorderseite 137
Unterweltsarkophag au* Ephesos. Linke
Xebenseite [38
L'nterweltsarkophag aus Ephesos. Rechte
Xebenseite [39
Altar aus Ephesos 14b
Mittelstück einer Statuenbasis aus Epiiesos 195
Inschrift au* der ehemaligen Sammlung
des Kardinals Pacca 200
BEI BLATT:
Kig. Spalte
1. Grundriß der Ausgrabungen in Aguntum
1912 7
2. Bronze au* Aguntum lo
v Ausschnitt aus der Katastralkartc von
Stribach 11,2
Vit;. Spalte
4. Bronzeinschrift aus Aguntum 14
-■y. Die Gebäude am Melcherfelde (Teurnia) . 15/6
ö. Schnitt in — in • . 18
7. Das Caldarium 19
s. Grundriß de* Privatbades von .Mühldorf 22
Fig. Spulte
9. Reliefplatte 23
10. Fragment eines Votivaltars 24
11. Porträtkopf aus St. Peter im HoU ... 25
12. Die Stadtmauer und späte Wohnhäuser . 27/8
13. Schnitt in — m 27
14. Altar der Göttin Teurnia 29
15. Grabstein aus Gebäude II 30
16. Tonkrug 29/30
17. Grabaltar mit schreibendem Jüngling . . 31
18. Grabaltar aus Tiffen 32
iq. Übersichtsplan der Grabungen am Zoll-
feld 33/4
20. Grundriß des Häuserblocks IV .... 35/6
21. Schnitt c — d (Häuserblock IV) .... 38
22. Schnitt a — b 39
23. Der Brunnen 42
24. Grundriß des Dolichenums 43/4
25. Bauinschrift des Dolichenums ..... 46
26. Dolichenusaltar aus Virunum 47
27. Rundaltar der Juno Regina 50
28. Altarfragment 51
29. Votivstein aus dem Dolichenum .... 51
30. Altar 51
31. Iuschriftreste aus dem Dolichenum ... 51
32. Bronzelampe 52
33. Bronzene Handhabe 53
34. Tönerne Sparbüchse 54
35. Tempel des Dolichenus beim Lager von
Pfünz ;5
36. Kultraum des Dolichenus a und Mi-
thräum II in Carnuntum 56
37. Grabinschrift aus Virunum 59
38. Römisches Wohnhaus bei Douzc ... 62
39. Tempelanlage in Altenmarkt 63/4
40. Altar des Mars Augustus 65
41. Votivtafel für Jupiter Depulsor .... 66
42. Römische Wohnhäuser in Altenmarkt . 67 8
43. Das Gräberfeld 71 2
44. Fragment eines Grabsteines 73
45. Grabmal I 73
46. Tonlampe mit Fortuna 74
47. Glasgefäße 75/6
48. Töpfe aus rotem Ton 75,'6
4y. Topf aus rotem Ton 77
50. Teller aus rotem Ton 78
51. Schüsseln aus rotem Ton 78
52. Töpfe aus rotem Ton 78
53. Teller aus rotem Ton 79
54. Henkelkrug aus rotem Ton 80
Fig. Spalte
55. Töpfe aus schwarzem Ton 79
56. Schalen 81
57. Schalen 82
58. Glasgefäße 82
59. Schalen aus rotem und schwarzem Ton . 81/2
60. Schalen und Teller aus rotem, Töpfe aus
schwarzem Ton 83/4
dl. Schalen aus rotem Ton 83
62. Krug aus rotem Ton 84
63. Dreifuß aus schwarzem Ton 85
64. Becher aus schwarzem Ton 85
65. Topf aus rotem Ton 86
66. Ausgrabung auf dem Panoramaberge . . 878
67. Raum mit Heizvorrichtung 90
68. Plan der Ausgrabung 91/2
69. Brunnenumfriedung 94
70. Kabirenrelief 95
71. Bruchstück eines Kabirenreliefs .... 97
72. Bruchstücke eines Kabirenreliefs .... 98
72 a. Bruchstück eines Kabirenreliefs ... 99
73. Relieffragmente 102
74. Reliefbruchstück 103
75. Relieffragment 103
76. Relieffragment 104
77. Relieffragment 104
78. Relieffragment 105
79. Relieffragment • 105
80. Relieffragment 106
81. Torso einer Silvanusstatuette 107
82. Fragment einer weiblichen Statuette . . 107
83. Statuette einer Nutrix 108
84. Torso eines Putto 109
85. Unterteil einer Ära 110
86. Unterteil einer Ära 111
87. Unterteil einer Ära 11 1
88. Bruchstück einer Ära 112
89. Inschriftfragment 113
90. Ziegelstempel 113
91. Ziegelstempel 114
92. Ziegelstempel 114
92 a. Ziegelstempel 114
93. Ziegelstempel 115
94. Ziegelstempel 115
95. Ziegelstempel 115
96. Amphorenfragment 116
97. Ziegelstempel 116
98. Ziegelstempel 116
99. Ziegelstempel 116
IOO. Ziegelstempel 117
Fig. Spalte
101. Ziegelstempel i iS
102. Ziegel Stempel US
102 a. Ziegelstempel iiX
103. Bronzeamulette 119
104. Krugdeckel aus Bronze 120
105. Bronzegegenstände 120
106. Bronzebuchstaben 121
107. Gefiißhenkel 121
108. Tongefäß 12;
100. Fragment eines Marmorgefäßes aus
Aquileia 123
110. Tonfragmente 124
[II. Gefiißfragment im Museo Provinciale zu
Capua 12 1
112. Reibschale 123
113. Bruchstücke von Reibschalen 125
114. Bruchstück eines Räuchergefäßes ... 120
115. Gußform 127
116. Tonlampe: Eros 127
117. Tonlampe: Symplegma 128
118. Tonlampe 12s
119. Terrasigillatafragmcnte 120 30
120. Bruchstück eines Tonmodels [29/30
121. Terrasigillatafragmente 131 2
122. Terrasigillatafragment 131
123. Grabstein des A. Postumius Seneca 134
124. Grabstein des C. Servilius in Graz . 135
123. Grabstein des Vicarius in Graz .... 136
126. Heimische Straße und Nekropole in t.'mcr-
Haidin 138
127. Rasis einer Statuette 139
128. Relief aus Ober-Pettau [41/2
129. Bronzerelief aus Unter-Haidin 143
130. Relief im Museo Kircheriano .... 144
131. Relieffragment in Aquileia 143
132. Relieffragment in Aquileia 1 40
133. Relieffragment in Aquileia 147
134. Relieffragment aus Carnuntum 148
133. Relief in Sinj I$o
136. Fundkarte von Pettau 131 4
137. Fragment einer Reliefplatle aus Marmor 13b
138. Marmorplattc mit Pragmenl einer Bau-
inschrift 138
139. Das Pflasterwerl; und Kordonsteine am
Clivus eines Hafentores in Pola 16112
140. Raum mit Marmorfliesen am Clivus eines
Hafentores in Pola I d 3 4
141. Die Ausgrabungen am Clivus eines Hafen-
tores in Pola 163 (j
Fig. Spalte
142. Reste des antiken Hafentores und seiner
Weganlage 1 67 8
143. Planskizze der Ausgrabungen in der
Gegend des Hafentores im Nordeck
der Stadt 170
Mittelalterliche Stadtmauer 171
Situation der antiken und mittelalterlichen
Stadtmauer im Nordeck der Stadt . . 172
Situation des neuentdeckten Clivus und
seines Hafentores im Nordeck der
Stadt 1 72
Grabcippus 173
Grabara 174
Medaillonbiid 173
Vordersicht (.4) und l'rolil (H) eines
antiken Baues in Pola '79/80
Planskizze eines antiken Baues in Pola 181/2
Grabungen vor der Marienkirche in
G.illcsano [83
Relief in St. Johann 1S5/6
Relief von einer Grabara 187
Relief von einer Grabara 18X
Relief in St. Johann iSo'oo
Relief in St. Johann iqi
Relief in St. Johann 193
Relief in St. Johann 1 ■ 1 =; 6
Relief in Hartberg 198
Relief in St. Johann 199
Relief in St. Johann 202
Relief in St. Johann 201 2
Romischer Friedhof in Au am Leitha-
berg 205/6
Brandgrab 52, 33 207
Urne aus dem Brandgrab 51 209
Urne aus dem Brandgrab 33 2 tu
L'rnen aus dem Brandgral) 34 ... . 209/10
Bronzefunde aus dem Brandgrab 34 . . 211
l'rne aus dem Brandgrab 22 211
Trne aus dem Brandgrab 23 212
Fibel aus dem Brandgrab 23 213
Lampen aus den Brandgräbern 35, 311 . 213
Sigillatascherben aus dem Brandgrab 5; 213
Kniefibel aus dem Brandgral) 35 . . . . 214
Gefäße von der Fundstelle A 214
177. Gefäße aus den Skelettgräbern 24, 25,
26 213
17S. Gefäße aus dem Skelettgrab 28 .... 2 Tb
170. Schale aus dem Skelettgrab 40 .... 217
180. Flasche aus dem Kistengral) 2 .... 217
M4-
145.
14 b.
'47.
.48.
1 49.
130.
151.
132.
I5.v
'54-
155.
156.
'57-
138.
'59-
160.
161.
162.
163.
.64.
165.
!(><>.
I07.
I6S.
I 69.
] 70.
171.
I 72.
/ .->■
'74-
.76.
KiK. Spalte l'iE. Spalte
IM. Goldschmuck aus dem Kislcngrab 4 . . 2 1 <S K18. Grabstein aus der Kiste J 1 a 238
1N2. Glasbecher aus dem Kislengrab 10 . . . 218 199. Fragment aus der Kiste 19 239
1 <S 3 . Fibeln aus den Kistengräbern lo, lOrt . 219 200. Relief aus der Kiste it./ 239
184. Bronzefunde aus den Skelett- und Kisten- 201. Grabinschrift aus der Kiste 19 .... 240
gräbern 11, 30, 31, 38, 42 220 202. Fragment aus der Kiste 31 241/2
185. Gefäße aus den Kistengräbern 37. 32 . 219 203. Grabstein aus der Kiste 33 242
186. Funde aus dem Kistengrab 33 220 204. Fragment aus der Kiste 36 243
187. Gefä(!e aus dem Kistengrab 36 . . . 221 2 203. Fragment aus der Kiste 46 244
188. Gefäße aus den Kistengräbern 47, 50 . 221/2 20b. Fragment aus der Kiste 46 24)
189. Fragment aus der Grabkiste I 223 207. Torso aus der Nähe der Kiste 34 . . . 243
190. Grabstein aus der Kiste 2 226 208. Aus der Parzelle 214I!29 246
191. Grabstein aus der Kiste 3 227 209. Innenseite des Mauerrechtecks südlich des
192. Fragment aus der Kiste 3 228 Grabes 1 1 a, b 249/50
193. Grabstein aus der Kiste 8 220 2 10. Mauerreste der Kistengräber 30, 31, 32,
194. Grabstein aus der Kiste 9 230 33 -5'.-
195. Grabstein aus der Kiste 10 231 211. Gesimsstück aus Au 254
l'lb. Grabstein aus der Kiste IOfl 231 212. I'ilaster aus Au .... 253
197. Grabstein aus der Kiste 10« 233 213. Säule aus Au 235
I : Das Svnhedrion in Mcssene.
Urkunden aus Messene.
Bei einem Besuche des Museums zu Mavromati am Berge Ithome sind mir
zu Anfang des Jahres 1901 drei Inschriften von ungewöhnlicher Bedeutung
bekannt geworden, die aus den von Themistokles Sophulis im Auftrage der
griechischen archäologischen ' resellschaft in Messene unternommenen Ausgrabungen
stammen (IIpay.Tixä 1895 a. 27): erstens die Urkunde über die im Jahre 78
n. Chr. vorgenommene Feststellung der Grenze von Messene gegen Lakedaimon,
über die ich alsbald in einer Sitzung des deutschen archäologischen Institutes in
Athen (Ath. Mitt. XXVI 120) und im Vereine Eranos zu Wien am 9. Febr. 1905
berichtete und die dann \V. FColbe, Sitzungsbericht«' Akad. Berlin 1905 S. (> 1 an-
gezeigt und Ath. Mitt. XXIX 3^4 veröffentlicht hat; zweitens Beschlüsse der
Messenier zu Ehren des y£/X[i|iaT£Ü; twv suveo^ov Aristokles, und drittens eine mit
li>-sen Beschlüssen in engster Beziehung stehende Abrechnung über die Ergeb-
Jahrcsheftr des österr. archäol. Institutes Md. XVII. T
2 A. Wilhelm
nisse einer äxtwßoXos dacpopä. die ich im Wiener Eranos am 26. Jänner 1905 und in
einer Sitzung des ersten archäologischen Kongresses in Athen (Comptes rendus
du premier Congres archeologique 1905 p. 278) besprach und W. Kolbe, ohne
damals ihren Zusammenhang zu erkennen, als „Rechenschaftsbericht über die
städtischen Einnahmen und Ausgaben" (Berliner Sitzungsberichte 1905 S. 62 f.)
erwähnt hat. Nun sind diese Inschriften von W. Kolbe in der Sammlung der
griechischen Inschriften aus Lakonien und Messenien IG V 1, 1431. 1432. 1433
abgedruckt worden. Eine Erläuterung der Beschlüsse zu Ehren des Aristokles
und der Abrechnung über die öxT&ßoXoj ete-fopa steht noch aus; sie hat nunmehr
auch das von W. Kolbe IG V 1, 1433 a veröffentlichte Bruchstück einer Über-
schrift, die in zwei Zeilen Schätzungen erd Aajxwvos erwähnt, ein mir ebenfalls
schon seit dem Jahre 1901 bekanntes Verzeichnis: 'A7t6Xowta TwfxaJwv IG V 1, 1434
und eine Inschrift aus der Gegend von Andania, eine Liste von Zahlungen ent-
haltend, zu berücksichtigen, die bisher nur durch eine in der Zeitschrift Ilava&^vaia
vom 15. Nov. 1905 mitgeteilte Abschrift bekannt und von W. Kolbe auf Grund
meines Hinweises nachträglich p. 30g n. 1532 abgedruckt ist. In ihren wesentlichen
Ergebnissen wird meine schon seit Jahren abgeschlossene Untersuchung durch
die neuen Funde nicht berührt.
I. Beschlüsse zu Ehren des Staatsschreibers Aristokles.
(IG V 1, 1432)
Oberteil einer Platte grauen Kalksteins, vermutlich von der Basis des Stand-
bildes des Aristokles, unten gebrochen. 0^87 m breit, crgö™ hoch, o'i8m dick.
Die abgeschlagene obere rechte Ecke, 0-495'" hoch, 0*43 ™ breit, war mir nicht
zu Gesicht gekommen; sie ist auf dem Acker des A. ^oftep^; östlich von dem
Buleuterion oder richtiger Synhedrion (üpax'uxa 1909 a. 201 ff.) der Stadt Messene
von W. Kolbe gefunden worden, dem ich für die freundliche Mitteilung seiner
Abschrift und für die Überlassung der nachstehend wiederholten Photographie
des großen im Museum zu Mavromati aufbewahrten Bruchstückes zu Dank ver-
pflichtet bin. Eine zweite Abschrift des kleinen Bruchstückes hat mir Herr
G. P. Oikonomos freundlichst übersendet und mir zugleich mitgeteilt, daß die
Zugehörigkeit der in den üpaxxtxa der archäologischen Gesellschaft in Athen
1909 a. 204 unter den Funden seiner Grabung auf der Agora der Stadt erwähnten,
sehr beschädigten Inschrift, auf die auch O. Kern in einer Bemerkung zu IG V 1, 1432
Bezug nimmt, zu den Urkunden der öxxwßoXos süa^opa zweifelhaft sei. Der archäo-
logischen Gesellschaft in Athen und Herrn G. P. Oikonomos habe ich auch für die
Urkunden aus Messene
2: FJcschlüsse der Messenicr :u Khrcn des Aristokles IG V I, 1432.
Bereitwilligkeit zu danken, mit der sie mir gestattet haben, die der Abhandlung
vorangestellte Ansicht des Synhedrion aus dem angeführten Bericht zu wieder-
holen. Höhe der Buchstaben in der leider verstümmelten Überschrift der Be-
schlüsse 0025"', sonst 0012'"; Zwischenraum zwischen den Zeilen o'ooS"1 (Abb. 2).
4 A. Wilhelm
EtcI AyaO-ou [tspiw; |i7jvo]s £x[xo]u, ooyjjiaxa .]
EiaEVsyxavxoj ti; xouc auvsSpouj ['Ap:axoxX]Eos xoö ypa{i,[iaxso{ [xöv auvlopwv:']
xöv 8ta'{ja-^:cj|iöv xä; öxxwßöXou e£ocpopä[s xa: ärc5]Xoyiaanevou rcepl xöv ji[£7ixwx6xü)v sc au-]
xä; -/pr,iiäxMv xaS w; Exaaxa aüxöv £:; xä eraxäy[[iaxa xjEvo'jpr/.E xai Sxt e:; ou9-ev
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5 vax£Xp<Tj)xat xai TtspJ xöv iroxocp£:Xo[Jisvwv ex xä[; £:V.fo]pä; yp7)|iäxMV no'.rjaanivou
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xptot xoü; 8taXoyto[i.ous -oxl xoü; :o:«xa; ~apövxo[; xai Oö]cßc'ou xoö axpaxayoö xai
rfpovti3a[vxoc]
ä~(i)c o3ov Jaxl Suvaxöv sJaoStaaS-sr xä <5<p£tX6|.iEva [xat -o]Xe: xail-ö; xai aüxol oE
aövsSpo: Tu[av-]
xe; IStxawuv svexsv xoO xö Emxay[ia Exßtßas{Wj[i£[v xai] |iyj ysveaö'ac [jitjxe SavEtajiöv
Ht^xe sX-]
Ä£:ii|ia ixept xaüxa; xäg £:V.fopä;- -spl öv xai -ovxe; oi ativ[s§p]oi änooEcäiiEvo: aüxoü
X56V X£ £"'.-
io [liXstav xa: xa&apsiöxaxa [lExa Oö'.ßiou xoO axpaxayoö £-riv[£v_\)']r/c;av axecpavöaat
auxöv sixöv:
yjx/.y.iv.:, Oüc'ßio? os 6 axpaxayö; EOwpVjaaxo aöxöi jcapövxwv xö[v 7t]oX:xäv xaxä Txpö-
owtojv o'-w: tpo-
pfjc SaxxüXtcv xpuooöv, aüxot x£ ot auvsSpot xqiäv sowxav [aüxöt x]av ajxäv jiExä xä;
e:xövo;, xai
E^avc^ovxwv xa: rcXst6v<i)V Sioxt xaXö; xoü ä-ooEtxsü-a: xä; x[:|iä; A]p:axox/.y,
xöv ypa|t;iaT7J xöv
auvEopwv oö xai [ä]i;o3Eca[isvoi> s'oocs xoi; auvsopo:; E-a:vl[o-a]: Ap:axoxXf; et:: xät imfie-
15 As:'a: xa: za[)'aps:6xax: scp' a: sys: r:sp: xä xo:vä xä; tcöaso; Ttpäyjiaxa I[v x]e xoüxo:;
xa: ev xo:;
Xomor; Txaa: xof; ü-sp xäv k6X:v o:o:xo'j|.iivo:;, xa: eTjiev xaxaiiövo['jc] xä; 3E00|i.sva; aü-
xö)t x:;iä; utxö xe xöv ouvsopwv xa: xoö axpaxayoO xa: e;ec;xio aüxö: cxäcix: xä[v £:]xöva
TXpö xoO äp-
7_£:'o'j xoO ypa[i|tax£o; xöv auvISpwv xa: zrs.ypxba.'. Inl xö ßaö-pov aOxä;- CA 7t6X'.[;]
'AptcxoxXTJ
KaXÄ:xpäx£o; ypa|.i|iax:'üovxa a'jVEopo:; äp£xäc I'vexev xa: £'Jvo:'a; a; £/wv
5[:ax]£Ä£: £?c aü-
2" xäv xö 0£ e:; xäv e:x6vx xa: xö |3äil'pov ävä[Äw|i]a £;oo:aailf;n£v ix xäv xä; -öÄ£o;
Etaoowv [xa: j'Jsxm £-:-
axaxa; im x£ xäv Eixöva xai xö ßafrpov aOxög.
Urkunden aus Messene 5
"E-s: 'AptaxGxXf,; 2 Ypa|i[iaie'j; xöv cyjveSpwv rcapaXajJwv xxv iix-ttjxsuö'sraav äp/äv xOxö: 0[~ö
xöv xp/ivxwv xx: -r/iopur/ £-o:£:xo -sdvoiav cOiliw; xoO xdv xe ~6Xtv xxt rou; xaxot-
xoOvxx; aüxxv cpu[Xd-
Eat xaibjxövxto; 2aov eti" xüxöt xa! -pöxov jiiv entjxeXstav sratrjaxxo xoO -xvxa; xoü;
xx; noXeo? yjet-
25 ptajioü; st; xc Sjr^avs; ävaYpxtfsafra: st; xotyov s~" äj.is'pa; utcö xöv xstpt^ovxwv xt xa;
sxoXsog, 0-[ö-
Sety[ia xtö-st; xo:; ä^aö-ot; xöv avopöv ~sp: xoO xaö-apö; xs xa: Stxat'ü); xpy_s:v xOxö;
5c xxxä rtäv avu-
-ovir(xo; ilsXov O^äp/stv -xpä rtäst xo:; ixoXtxat; ix: xxtyapö; ävaaxpscpsxat, xstptajiöv
oO ixsnot'rjxat
ypy^ixxwv oöxs 5:' aüxoaa'jxo'j oüxs xxxx -apsüpsstv 2t' xXXwv rcposöTXWV. äXXx xaÖ-taxävtov
syXoYsr; av-
2p7.: äyxiKo; stp' sxäsxav Xstxoupyt'av x£ xat vpr^tdxwv /s:pt3|i2v -apsv;sxa: xxt txgXs:
3TGt)foüvxa
3" nxvxx ysyevr^svav e-txayäv ;:sp: rcoXXöv xx: (.tsyäXwv xaxstpyasxa: 2s noÄXä xat: m.e-
yäXa xöv
xä: -dÄ£t 3'j|JifEpcvXü>v 2:ä xöv xyo'jjisvwv, x |isv int xä; txoXso;. x 2s xa: Ttpsajküwv
OnoSsxö-
jisvo; 2s xx: iyo'jjisvo'j; xa: xöv xXXwv T<i)[A,atiov xa: -Xst'ovx; xtti-sxa: xx; :2:x; 2xnxvx; sie
xx xä; ~öX£o; au|i^spovxx" xx x£ Xv.rtä -päy[iaxa xöv xxxotxouvxwv xäv ~öXtv -s^p2v[xt]ys
xoO Stxat'w; xe xxi tao>; 2totxeraÖ-at ysv2|isvo; x';:o; xäv -posv-/s:p:3tl'S:3äv xp/xv 6rä xä;
35 rtöXso; xOxö:. 2t" xv xx: ävasxpatfs:; äyaö-ö; 0-2 xx: ~2aeo; stxovot; sxtjtaSr^, xx: 2:x
xx (ipoys-
ypx|i»svx ndvxa s-tyvivxs; xöxoO xäv xvxaxpoxäv Msji|i:2; x£ 2 äv(frj-axo; xat OOt^to; 2
3xpaxxy2; eSiopTjCavxo xOxö: yp'jsvfopt'av s'xasxo;, 2|iotto; 2s xx: o: cüvs2pot, xx: str^avt^ov-
xwv -xvxojv 2|to^u|ia22v 2xt 2st ooiHjjtsv 'AptsxoxXst 2:x xx 7xpoysYpa[i|isva nxvxx xx; xaxa-
::t'j; x:|tä;. o: -oXtxx: ~xvx£; in^vi/il'y^xv 2oi)ri|>.£v aüxö: x:;ixv xv2ptävxa xa: stxova; ypa-
4" txxx; 2'jo. xxO-yjxov 0£ £3x: xo:j; xyxiIcj; xöv äv2pöv xx: ^tXo~äxpt2a; xa: r.^övv.y.'i
no:o'jii£vc/'j;
|t£xx -xax; :32x7.xo; hes: xöv xo:vöv s~atvstv x£ xa: x:;'.£:v xx:; x7.xx;:'o:; x:iiat;'
£'2^C£ xor;
3uv£2po:; xx: xöt 2x;t(i): £~x:v£ax: IVptaxoxXv] KaXXtxpäxso; xöv Yp*^^*^ ~öv auvsopwfv
£~: xs xx: -£p: xx xotvä £-:;t£Ä£:'x: x£ xx: xxthapeioxax: xx: ir.l xx: :3Örxx[: xs xa: ^tXxYa-8-t-
a: xä: -£p: xo'j]; -oX:'xx;. 2[(io:'o); 2£ xat] i~[ xö: rtC/XXx xx: ;i£Yx[Xx xa]x[s:pya<jÜ-at xöv xx:
TxiÄst au(j.'^sp6vxti)v xxX.]
<> A. Wilhelm
Übersetzung.
Im Jahre des [Priesters] Agathos, [im] sechsten [Monat]. Beschlüss[e].
I. Nachdem Aristokles, der Schreiber [der Synhedroi?], den Synhedroi die Be-
rechnung der außerordentlichen .Steuer von acht Obolen vorgelegt und über die
[durch sie eingegangenen] Gelder Rechenschaft erstattet hat und darüber, wie die
einzelnen Beträge den auferlegten Forderungen zugekommen sind, und daß er
sie zu keinem [anderen Zwecke als für diese Forderungen] verwendet hat (Z. 5),
und über die von dieser außerordentlichen Steuer noch geschuldeten Summen in
dem Theater die Abrechnung mit den Bürgern, in Gegenwart auch des Praetors
Yibius, vorgenommen und dafür Sorge getragen hat, daß die geschuldeten Gelder
der Stadt nach Möglichkeit eingebracht werden, wie auch die Synhedroi selbst
alle forderten, damit die auferlegte Forderung erledigt werde und es weder zu
der Aufnahme einer Anleihe noch zu einem Ausfall in Sache dieser Steuer-
leistung-en komipe; nachdem ferner in dieser Hinsicht alle die Synhedroi seine
Fürsorge (Z. 10) und Uneigennützigkeit anerkannten und mit dem Praetor Vibius
dafür eintraten, daß man ihn durch ein ehernes Bildnis ehren solle, und Vibius
ihm in Gegenwart der Bürger persönlich einen goldenen Ring zu tragen gab,
und die Synhedroi selbst ihm dieselbe Auszeichnung nebst dem Bildnis zuerkannten
und mehrere erklärten: „Glück auf zur Annahme der Ehren durch Aristokles, den
Schreiber der Synhedroi", und er diese (Ehren) dann auch annahm:
so beschlossen die Synhedroi, Aristokles zu beloben der Fürsorge (Z. 15) und
Uneigennützigkeit wegen, die ihm hinsichtlich der öffentlichen Angelegenheiten
in dieser .Sache sowohl wie in seinen sonstigen Maßnahmen zugunsten der Stadt
eigen ist, und daß die ihm von den Synhedroi und dem Praetor zuerkannten Ehren
für alle Zeit gültig und ihm gestattet sein solle, sein Bildnis vor dem Amtsgebäude
des Schreibers der Synhedroi aufzustellen und auf dessen Basis folgende Aufschrift
einzeichnen zu lassen:
„Die Stadt (hat) den Aristokles, Sohn des Kallikrates, als Schreiber der Syn-
hedroi (geehrt) seiner Trefflichkeit und des Wohlwollens wegen, das er un-
beständig entgegenbringt. "
(Z. 20) Der Aufwand aber für das Bildnis und die Basis soll aus den Ein-
künften der Stadt bestritten werden und er selbst soll mit der Fürsorge für das
Bildnis und dessen Basis betraut sein.
II. (Z. 22) Da Aristokles, der Schreiber der Synhedroi, nach Übernahme des ihm
von den Behörden und den Synhedroi anvertrauten Amtes sofort darauf bedacht
Urkunden aus Messene 7
gewesen ist, die Stadt und ihre Bewohner, soviel an ihm lag-, in gehöriger Weise
zu beschützen, und vor allem Fürsorge traf, daß die gesamte Gebarung der Stadt
von den mit der Verwaltung irgend welcher öffentlicher Gelder Betrauten (Z. 25) all-
täglich sichtbar auf einer Wand verzeichnet werde, wodurch er den rechtschaffenen
Männern ein Beispiel uneigennütziger und gerechter Amtswirksamkeit vor Augen
stellte; und er selbst, um in jeder Beziehung- vor der ganzen Bürgerschaft in
seinem uneigennützigen Vorgehen über jeden Verdacht erhaben dazustehen, sich
mit der Verwaltung von Geldern weder selbst noch vermöge irgend einer Ver-
anstaltung durch andere Personen zu schaffen gemacht, sondern als Einheber
der Steuer für jede Dienstleitung und Verwaltung von Geldern rechtschaffene
Männer aufgestellt hat und der Stadt alles in der entsprechenden Ordnung hält
(Z. 30) in einer Zeit, in der in betreff vieler und schwerer Auflagen über die
Stadt Forderungen verhängt waren; da er ferner viele große Vorteile für die
Stadt von Seite der römischen Befehlshaber erwirkt hat, teils in der Stallt selbst,
teils als Gesandter, und Befehlshaber und auch zahlreiche andere Römer gastlich
bei sich aufnimmt und diese Aufwendungen aus eigenen Mitteln zum Nutzen
der Stadt geschehen läßt; und da er auch für gerechte und billige Ver-
waltung der übrigen Angelegenheiten der Bewohner der Stadt gesorgt hat, sich
würdig zeigend der ihm früher seitens der Stadt anvertrauten Amter (Z. 35), in
denen er sich trefflich benommen hat und daher von der Stadt mit Bildnissen
geehrt worden ist; und da ihm wegen all der erwähnten Verdienste der Pro-
konsul Memmius und der Praetor Vibius in Anerkennung seines Verhaltens jeder
das Recht, Gold zu tragen, verliehen haben, ebenso auch die Synhedroi, und
bei Gelegenheit ihrer einmütigen Erklärung, Aristokles sollten ob aller der er-
wähnten Verdienste angemessene Ehren zuteil werden, die Bürger alle dafür
eintraten, ihm als Ehre ein Standbild und zwei gemalte Bildnisse zuzuerkennen
• Z. 40), und es Pflicht ist, wackere, patriotisch gesinnte und mit allem Gerechtig-
keitssinne für das Gemeinwohl sorgende Männer zu beloben und durch ange-
messene Ehren auszuzeichnen:
so beschlossen die Synhedroi und der Demos, Aristokles, den Sohn des
Kallikrates, zu beloben ob seiner Fürsorge für die öffentlichen Angelegenheiten
und seiner Uneigennützigkeit und ob seiner Billigkeit und seines Edelsinns den
Bürgern gegenüber, ebenso auch der vielen und großen [Erfolge wegen, die er
für die Stadt errungen usw.].
8 A. Wilhelm
Erläuterungen.
Der Eponymos scheint "Ayafro? geheißen zu haben; der Name kehrt vielleicht
in einer andern Urkunde aus Messene wieder IG Vi, 1429 A Z. 12, falls hier
AyxO'OU xoö zu lesen ist, und findet sich auch sonst, z. B. IG V 1, 526, Arch. Anz.
XXIII 173, IPE II 29 A Z. 17, OGI 487. Den Raum von etwa elf Buchstaben, der
nach 'Em 'Ayifrou vor — c, e'xxou (oder — g ex xoü) bleibt, würde tepew; xoö A'.6]g oder
ohne Zusatz des Namens der Gottheit: tspewg, |xtjvö]s oder auch: Lspe«;. exo'jjg füllen.
Nach dem Priester des Zeus Ithomatas und einer Ära, die wahrscheinlich die der
Schlacht von Aktion ist (vgl. O. Kaeslner, De aeris quae ab imperio Caesaris Octa-
viani constituto initium duxerint, diss.Lips. 1890 p. 66 ff.; 'E9 . dtpy. 19120.252), rechnen
die Inschriften IG V 1, 1467. 1468. 1469 aus Messene und IG V 1, 1359 aus
Pherai; dazu kommt, in W. Kolbes Sammlung fehlend, eine von St. Oikonomakis,
Tx aw^ojisva 'Iö'wjxrjS Meaar/^c xa: xwv TiipiE, (ev KaAa|iaic; 1879) a. 23 dp. 13 veröffent-
lichte Inschrift, ebenfalls aus Messene, mit der Jahresangabe Z. 4 f. Itou? piy'.
Der Bezeichnung als Priester würde Aya&o? in der Datierung auch entbehren und
dem Namen der Vatersname folgen können: inl Ayotfrou [xoö — ]c. Dagegen
würde exou]? nicht zu entbehren sein, wenn eine bestimmte Jahrzählung: exou];
extou vorläge; doch lassen sich, soviel ich sehe, für diese Deutung der Reste der
Überschrift und die Verweisung des Beschlusses in das sechste Jahr einer Ära keine
anderen Gründe geltend machen. Ebensowenig würde, wenn sxxou den sechsten
Monat des Jahres des Ayxö-o; meinte, |J.7]v6g fehlen können. Die Zählung der
Monate nach achäischer Sitte, die das von mir Ath. Mitt. XVI 352 veröffentlichte
und der Zeit vor dem Zutritt Messenes zum achäischen Bunde zugeteilte Bruch-
stück eines Opferkalenders IG V 1, 1447 noch nicht kennt, wird, wie zu erwarten,
durch die mit unserem Beschlüsse in engster Beziehung stehende Abrechnung
über die Ergebnisse der öxxwßoXog sfccpopä als zu ihrer Zeit in Messene üblich
erwiesen; diese Abrechnung erwähnt Steuervorschreibungen „bis zum zehnten
Monate" und die bis zum dreißigsten Tage des siebenten Monats erfolgten Zahlungen,
Z. 16: -xpaT:|iaa;'a; xo xs emxpt&EV ex xäv [iaaxpetäv xa: 8 £7xeypatj;avxo Xwp-? ~^s' äxpixuv
sw; pjvög Ssxaxou und Z. 32: toüxg'j totixwxe e'wg ißSofiou xpiaxoaxäg xtÄ. Der Mangel
eines Zusatzes ließe erwarten, daß der zehnte und der siebente Monat demselben
Jahre angehören; weist auch iraypatjjavxo in die Vergangenheit, so läßt sich doch
nicht sagen, daß die betreffenden ETuypatfai bis zum zehnten Monat des vergangenen
Jahres erfolgt sind, denn s'to; firjvi; Sexäxou kann auch den Termin bezeichnen, bis
zu dem die nach gerichtlichem Erkenntnis und eigener Vorschreibung zu leistenden
Steuerberichtigungen bezahlt sein sollen. Die erhaltene Abrechnung aber ist
Urkunden aus Messene 9
offenbar alsbald nach Ende des siebenten Monats vorgenommen worden und es
liegt nahe, im Anschluß an sie und an Aristokles' Berichterstattung über das
Ergebnis der staepopa den erhaltenen Beschluß der Synhedroi und den Beschluß der
Synhedroi und des Damos Z. 22 ff. zustande gekommen zu denken. Es ist daher
zunächst nicht gerade wahrscheinlich, daß jener Beschluß der .Synhedroi oder viel-
mehr der durch ihn veranlaßte Beschluß der Synhedroi und des Damos erst aus dem
sechsten Monate des folgenden Jahres stamme. Somit war der Zweifel gerechtfertigt,
ob in den aus der Mitte der Überschrift erhaltenen Zeichen ein Zahlwort vorliegt.
Aber jede andere Deutung stößt auf noch erheblichere Schwierigkeiten. Schwerlich
kann — Sc/.too zu einem Vatersnamen gezogen werden: xoO 'A-ooJge/.to'j. da in der
Lücke nach 'AyaO-w mehr Buchstaben zu erwarten scheinen. In der zweiten Hälfte
der Zeile würde der Datierung durch Angabe des Jahresbeamten, allenfalls außer-
dem des Jahres nach einer bestimmten Zählung oder des Monates, eine Be-
zeichnung der Urkunden: oöyjix oder: Zö"(\\.7.~% folg'en können, wie z. B. REG
XIX. 92: "jT(:f:a>i.a, IG V 2, 268: ■Vi-2'.z\\y. 'AvTiyovIwv, Inschriften von Olympia 54:
'HXeJwv '}v '■■^'.'j\>.%. Bull, de corr. hell. XXV 355 (besser RICA Y 21 1 ): r,i-(\\.y. twv'Aji^iXT'.ovtov.
■bi /.piajix "A"2/.'."(ov OGI 326 u. s., in den Praeskripten attischer Beschlüsse ßo'JÄrj;
oder or(;'.0'j ^r^'.sji« oder ■lvlz:.zy.y.zy. (W. I.arfeld, Handbuch der griechischen Epi-
graphik II 659); ein Zusatz wie TJVEOpWV oder Msaaxvi'wv würde nur in sehr
gedrängter Schrift Platz finden, ebenso auch die Ergänzung 3oY[|ia"ccypx^o)v],
wenn die die Aufzeichnung eröffnenden Vermerke vojioypa^tov in dem Beschlüsse
aus Amphissa "Iv.;. iy/. 1908 7. 103 Z. 10 und vojto'^'jÄxxcov in den Beschlüssen von
Abdera Bull, de corr. hell. XXXVII 123 ff. zum Muster genommen werden dürften
(s. auch H. Francotte, Melanges de droit public gree p. 24 ff.; (i. Busolt, Griechische
Staatskunde S. (.62). So ist denn auch zu erwägen, ob die dem Worte Siyita vor-
hergehenden Buchstaben nicht mit \V. Ivolbe auf mehrere Worte zu verteilen
sind: — ; iv. xoO 5iy[|.ixto;; die Lücke vor iv. zr/> oi~(\iy.zo; würde, wie schon bemerkt,
der Vatersname zu Ayalt-vj füllen können: l~\ "Ayxtlou [toO ];, nach £x
toO mit oöyli'.XTo; die Überschrift der Verteilung über den Raum nach passend
schließen. Beispiele für solche Einführung von Auszügen aus Urkunden sind in
meinen Beiträgen S. 273 zusammengestellt: so heii.it es in der Inschrift aus Rhodos
Sylloge- 'im zur Einführung einer einzelnen Bestimmung aus einem umfänglicheren
Beschlüsse: ix tvj ■ly/r:.~i>.y-'J; zv> iz: \\y/izzyy.zvj "Apra|i:~:o'j v.z '; in der Inschrift
aus Lphesos Jahreshefte \'ll Beibl. S. 44 wird iv. toO /.'jjjmÜ-sVk; yi -y.vyjrjji iv zw
?■;,.,., ■■■Jy.'i'\-/.-.v')rj'r.rjt \\yy.v.~/.iZrs) v.z/.. so zu fassen, nicht mit den folgenden Worten: zx
Soör.aijievx br.ic, z&v iv zii> liy]> ävTtyj/a-^fw: ys'.vojiiviov -i/.Eanx-rwv zu verbinden sein;
Jahresbefte Jos üstt-rr. arcliUol. Institutes Dd. XVII. 2
Hl A. Wilhelm
zahlreiche Beispiele geben die Papyri. Aus der Bezeichnung als Auszug könnte
man erklären wollen. dal.i in den Beschlüssen Angaben über den Tag der Ver-
sammlung, den Vorsitzenden und den Antragsteller fehlen, müßte aber die Frage auf-
werfen, ob nicht zu erwarten wäre, daß auch unsere Überschrift, wenn sie den
Überschriften solcher Auszüge gleichartig- ist. die Formel £/. toö oiyjiaTo;. nicht
aber die Datierung- voranstellt.
Indes scheint mir kein Zweifel darüber bestehen zu können, daß diese Auf-
fassung- der Überschrift unzulässig ist. Die Einführung durch ex toO Zi"f\ia.zoz,
würde, wie jene Beispiele lehren, nur vor wortgetreuer Anführung eines aus
dem größeren Ganzen ausgehobenen Teiles eines Beschlusses, dagegen auch vor
abkürzender Wiedergabe einer umfänglicheren Niederschrift nicht angebracht
sein. Das Fehlen der Angabe des Tages der Versammlung, des Vorsitzenden und
des Antragstellers reicht nicht aus, die ausdrückliche Bezeichnung als Auszug
aus einem Beschlüsse für Urkunden zu rechtfertigen, die sich beide, der Beschluß
der Synhedroi ebensowohl wie der der Synhedroi und des Damos, im Übrigen
und Wesentlichen keineswegs als Auszüge darstellen, und jene Angaben fehlen,
gänzlich oder teilweise, auch sonst oft genug in inschriftlichen Aufzeichnungen
von Beschlüssen, deren Umfänglichkeit und sorgfältige Stilisierung beweist, daß
sie den ausgearbeiteten Wortlaut eines Antrages oder eines diesen aufnehmen-
den Berichtes wiedergeben. So beginnt die Protogenesinschrift Sylloge 226 mit
"Eoocs ßouXrjC v.xl or^i«'., dv.y.O'., ohne Angabe des Monates. oE äpyovttc, v.y.1 oE ztziol efaav;
die Inschrift aus Oropos Sylloge 308, der Beschluß für Theopompos aus Eretria
Antiquites Helleniques 689 und zahllose andere Beschlüsse nennen zu Anfang
nur den Antragsteller, die Inschrift zu Ehren des Kleon OGI 329 (vgl, 'E?. äpy.
1912 a. 249) aus Aigina begnügt sich mit der Eröffnung: 'Afx&fii vjyv. SeSoyö-a:
irf. ßouXfjt v.%1 tön or^m'. usw. So offenkundig es ist, daß solche inschriftliche Auf-
zeichnungen die Urkunden des Archivs nicht im vollen Umfange wiedergeben,
so wenig ist in einer Überschrift, wie der der Beschlüsse für Aristokles aus
Messene, ihre Bezeichnung als Auszug zu erwarten.
Somit bleibt als einzig mögliche Überschrift: 'E~i 'Ayä9*ou [lepio:, |.itjvo]s
ey.-vj. S6y[[Jiaxa].
Allerdings besteht bei dieser Datierung- auf den sechsten Monat des Jahres
des Agathos eine bereits erwähnte Schwierigkeit. Da beide Beschlüsse, der der
Synhedroi und der der Synhedroi und des Damos, derselben Ehrung dienen
und diese durch den Beschluß des Damos rechtsgültig wird, ist das Datum in
der Überschrift auf letzteren zu beziehen. Mindestens den Beschluß der Synhedroi
Urkunden aus Messene I I
aber wird man mit der erhaltenen, auf S. 48 ff. behandelten Abrechnung über die
öx-wjjo/.o; clvsopz in Beziehung zu setzen und bald nach ihrer Vorlegung ent-
standen zu denken geneigt sein, also bald nach dem Ende des siebenten Monats,
da in Z. 32 die bis zu dessen dreißigstem Tage eingegangenen Beträge ver-
rechnet sind. Somit würden zwischen der durch diese Abrechnung veranlaßten
Beschlußfassung der Synhedroi und der endgültigen Beschlußfassung des Damos
über die Aristokles zu verleihenden Ehren, wenn erstere in den achten Monat
des Jahres vor Agathos fällt, nicht weniger als neun Monate liegen. Doch kann
ein solcher Abstand nicht als ausgeschlossen gelten; die Inschrift IG II 5, 128 b
(IG II2 330; H. Erancotte, Melanges de droit public grec p. 102 ff.) hat uns zwei
Beschlüsse der Athener zu Ehren des «l'u/.s'j; lla'jaavi'ou ObiyZot erhalten, von denen
der Ratsbeschluß Z. 29 ff. vom 2. Tage der neunten Prytanie des Jahres des
Archon Pythodelos, der Volksbeschluß Z. 47 ff. vom 37. Tage der zehnten Prytanie
stammt, der auf dem Stein vorangestellte Volksbeschluß dagegen, der, nach den
eOO-uvat zustande gekommen, die endgültige Beschlußfassung darstellt, erst vom
17. Tage der dritten Prytanie des nächsten Jahres 335/4, so daß zwischen diesem
und jenem nicht weniger als fünfeinhalb Monate liegen. Die Beschlüsse der Athener
über die Belobung der Epheben und ihrer Beamten IG II 465 ff. aus dem Ende
des zweiten Jahrhunderts v. Chr. sind zumeist in der dritten Prytanie des folgenden
Jahres gefaßt, der Beschluß zu Ehren des Kosmeten IG II 465 Z. 28 ff. aber erst
am 28. Tage der fünften Prytanie, IG II 469 Z. 49 ff. gar erst am 9. Tage der
neunten, IG II \~o Z. 31 ff. am 15. Tage und IG II 171 Z. 50 ff. am 10. Tage der
vierten Prytanie. So mag sich auch die Ehrung des Aristokles der Erledigung
seiner Rechenschaftspflicht wegen verzögert haben; auch Zufälle, die sich aller Ver-
mutung entziehen, können in den damaligen Zeiten einen Aufschub der Beschluß-
fassung des Damos verursacht haben, z. B. zeitweilige Abwesenheit des Aristokles,
der sich, wie aus Z. 31 hervorgeht, auch durch Gesandtschaftsreisen um seine
Vaterstadt verdient gemacht hat. Vielleicht fällt auch die Verleihung der Chryso-
phorie durch den Prokonsul Memmius, die der Beschluß der Synhedroi in Z. 36 f.
erwähnt, während der Beschluß der Synhedroi in Z. i i ff . nur der Schenkung
des goldenen Ringes durch den in Messene anwesenden Praetor Vibius gedenkt,
in diese Zwischenzeit (s. S. 37. 95). Auch kann Aristokles' Ehrung verschoben
worden sein, um in einer Versammlung von besonderer Feierlichkeit und Be-
deutung, z. B. kurz vor oder nach einem Feste oder in der Wahlversammlung',
etwa anläßlich der Xiederlegung seines Amtes, vorgenommen zu werden (vgl.
Sylloge 324 Z. 19, OGI 527, IG XII 2, 645 b Z. 21, unten S. 24). Im sechsten Monat des
I 2 A. Wilhelm
Jahres ist. wie die Mysterienschrift von Andania IG Vi, i 390 (Sylloge 653) Z. 1 16 und
I I lehrt, die Wahl der Zehnmänner vorgenommen worden, die die im elften Monat
stattlindende Feier vorzubereiten und zu leiten haben. Doch wäre es bei der Dürftig-
keit der Nachrichten, die uns über das Staatsleben der Messenier vorliegen, gewagt,
auf Grund von zwei Erwähnungen dem sechsten Monat in Messene eine besondere
Wichtigkeit zuzuschreiben und sie ans der bekannten Verlegung des Anfanges
des achäischen Jahres, 21g bis 217 v. Chr. Herbst, dann Frühjahr (G. Busolt,
Griechische Staatsaltertümer2 S. 354: J. Beloch, Gr. G. III 2, 181 ff.), oder aus einer
Teilung des Jahres in zwei iqänrf/01 (Br. Keil, Griechische Staatsaltertümer S. 356;
G. Busolt. Griechische Staatskunde S. 467 f.) abzuleiten.
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß man versucht sein könnte,
den Bedenken, die sich aus der Nennung des siebenten Monats in der Ab-
rechnung und des sechsten in der Überschrift der Beschlüsse ergeben, durch die
Annahme zu begegnen, daß der Beschluß der Synhedroi auf eine spätere Ab-
rechnung Bezug nehme, nicht auf die alsbald nach dem Ende des siebenten Monats
erfolgte, die wir in diu" Inschrift S. 48 ff. erhalten glauben dürfen. Diese gibt
über die einzuzahlenden und über die noch ausständigen Beträge: TCpl xöv ~ot-
o^siaojievojv sx ~6i.; süacpopäj ^prjuaxwv, wie der Beschluß der Synhedroi Z. 5 sagt,
Auskunft, nicht aber über die Verwendung- der Gelder zur Befriedigung der
Erfordernisse, sei es daß dieser Teil des von Aristokles vorgetragenen ä.Tzo/>o*('.G\xiz
überhaupt nicht auf Stein oder daß er auf einem anderen, verlorenen Steine auf-
gezeichnet war. Schon die Ansehnlichkeit der noch ausständigen Beträge, die
fast ein Sechstel der Gesamtsumme der siatpopa ausmachen, und die Erwartung
der Ergebnisse der Steuerberichtigungen (s. unten S. 58) lehren, daß die end-
gültige Abrechnung, die nicht gefehlt haben kann, uns nicht vorliegt; jedenfalls
aber bedeutete in der Abwicklung der ganzen Angelegenheit das Ende des
siebenten Monats einen wichtigen Einschnitt, offenbar ließen sich nach diesem
Termine die Ergebnisse der Vermögensabgabe im wesentlichen übersehen; so
konnte Aristokles alsbald auch über die Verwendung der eingegangenen Gelder
ausschließlich zu dem Zwecke, dem sie bestimmt waren, und ihre Verteilung auf
die Forderungen der römischen Machthaber berichten, mit den säumigen Steuer-
trägern im Theater die Abrechnung über die ausständigen Beträge vornehmen,
und durch diese ganze Mühewaltung" die Anerkennung der übrigen Synhedroi
und des römischen Praetors Vibius erwerben, der der Beschluß Z. 2 bis 21 Aus-
druck gibt. Bei dieser Sachlage» scheint kein Grund vorhanden, den oi'x,lo!.z:^[ii;
des Aristokles, den der Beschluß der Synhedroi Z. 3 erwähnt, n'cht in der In-
Urkunden aus Messene
13
-
schrift, die ich S. 48 ff. behandle, zu erkennen und auch den Beschluß bald nach
dem in der Abrechnung' bezeichneten vorläufigen Rechnungsschluß, dem Ende des
siebenten Monats, anzusetzen.
So erweisen sich die Bedenken, die der Lesung": [vrjvöj zy.-.ou entgegenzu-
stehen schienen, als hinfällig" und es darf zum Schlüsse der Auseinandersetzung"
darauf verwiesen werden, daß die Annahme eines gewissen zeitlichen Abstandes
der beiden Beschlüsse auch dadurch empfohlen wird, daß sie. wie ich S. 28 f. aus-
führe, sich in der Begrün-
dung ihrer Anträge unter-
scheiden; der Beschluß der
Synhedroi knüpft unmittel-
bar an den Bericht an. den
Aristokles über die öxtw-
:o/.o; Eiatpopx nach einem für
die Abwicklung der Ange-
legenheit wichtigen vorläu-
figen Abschlüsse erstattet
hatte, der Beschluß der Syn-
hedroi und des Damos da-
gegen geht von einer all-
gemein gehaltenen Würdi-
gung" seiner staatsmänni-
schen Wirksamkeit aus und
erwähnt nur andeutend seine
Bemühungen um die Durch-
führung der c/.Tfö^o/.o; EiV^opa.
Die ersten Buchstaben der beiden Urkunden sind ausgerückt und etwas
größer gebildet. Solche Auszeichnung" des Anfanges von Schriftstücken ist aus
lateinischen Inschriften längst bekannt l;.. Hübner, Hxempla scripturae epigra-
phicae latinae p. LXXV). Aus attischen Inschriften römischer Zeit hat W. Larfeld
in seinem Handbuche I _'_>. t. zahlreiche Beispiele von ..Initialen" angemerkt. In
griechischen Texten älterer Zeit auf Stein. Bronze und Papyrus ist der Brauch,
der sieh wohl im Zusammenhang mit der lv.\)iz:z ijahreshefte HI [65; U. v. Wila-
mowitz. Arch. Jahrb. XIV 52; K. Kornemann. Klio IX 4221 entwickelt hat. noch
kaum beobachtet. Hin Brief König Antiochos' [II. aus Magnesia beginnt mit
einem ausgerückten größeren B als Anfangsbuchstaben des Wortes ^acÄE'j;, In-
Hrii-I K("ini)> Antiochos III (Inschriften :ius Magnesia 18,
Tafel III 2).
1 1
A. Wilhelm
Schriften aus Magnesia 18, Tafel III 2 (Abb. 3), ebenso die Urkunde Flinders Petrie
Papyri I pl. XX (21 aus dem Jahre 225 v. Chr. (Abb. 4). Aus späterer Zeit geben
Beispiele die Inschrift J. G. Milne, Catalogue general des antiquites egyptiennes
du Musee du Caire, XVIII p. 9 11. 92 1.5 aus dem Jahre 95 v. Chr. (ohne Aus-
rückung), das SC für Asklepiades IG XIV 951 (PLM tab. XXX),
rytfmgSkL H die Fnschrift aus Phazimon REG XIV 26 (F. Cumont, Studia
Pontica III 75 n. 66) aus dem Jahre 3 n. Chr. und das Monu-
.,1 sKfN menUim Ancvranum; die Inschrift des M. Iulius Apellas aus
\ j IA •-.- * F.pidauros IG IV 955, abgebildet in P. Kavvadias' Buch Tl
^ii Eepöv 10O AaxA^-toO £v 'EmoxüpM. Tafel zu a. 279; die Vibius
, J • 7- 11«. Salutaris-Inschriften aus Ephesos Inscr. Brit. Mus. III 2 n. 481,
neu behandelt von R. Heberdey, Ephesos I] 127 ff. iSSff., in
denen nicht nur die ausgerückten Anfangsbuchstaben neuer
Abschnitte, sondern auch innerhalb der Zeilen
die Anfangsbuchstaben neuer Sätze und außer-
dem gelegentlich gewisse Buchstaben, T und
Y, auch P, größer gebildet sind, wie nicht ganz
selten auch sonst in Inschriften der Kaiserzeit —
bekanntlich zeigen schon in hellenistischer Zeit
die Buchstaben, deren wesentlicher Teil ein ein-
ziger senkrechter Strich ist, IKPTY+, die Neigung
diesen nach oben und unten über die Zeile zu
verlängern, vgl. IG XII 5. 872 (O. Kern. Inscrip-
tiones graecae, tab. 35); ferner Inschriften von
Priene 37, IPE I 2 und Inschriften aus Pergamon
267. 274. 275. 276. 361. 362. 374. 513. 522. 525.
591 ; in der Inschrift 522 sind außerdem im Innern
der Zeilen einzelne Buchstaben am Anfange von
Wörtern — natürlich nicht in unserem Sinne —
„groß" geschrieben (vgl. über diese Sitte oder
Unsitte auch U. Wilckens Bemerkung Archiv f. Papyrusforschung I 133). Ahnlich
sind einzelne Buchstaben durch ihre Größe hervorgehoben in der Inschrift aus
Sardeis J. Keil und A. v. Premerstein, Bericht über eine Reise in Lydien und
der südlichen Aeolis, Denkschriften der Wiener Akademie, LI1I, Abh. II S. 20
n. 27, ferner S. 51 n. 103, S. 59 11. 121, Bericht über eine zweite Reise usw.,
Denkschriften L1V, Abh. 11 S. 35 n. 64, S. 35 n. 68. In dem Epigramm aus Kyme
-^C'^T c f*rT*
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9
4: Flinders Petrie Papyri I p). XX
Urkunden aus Messene I 5
auf den riuppwv'.xaxx; Alenekles Bull, de corr. hell. XII 368 n. 17, das der Ligaturen
wegen in das zweite Jahrhundert n. Chr. gehören wird, sind die Anfänge der
jambischen Trimeter durch größere Buchstaben hervorgehoben, die Enden durch
einen Punkt gekennzeichnet, wenn sie nicht mit den Enden der Zeilen, in denen
nicht mehr als fünf Silben stehen, zusammenfallen. Zu beachten ist, daß der ver-
größerte Buchstabe in der Inschrift aus Messene in Z. 22 gleichmäßig nach oben
und unten, dagegen in Z. 2 und nicht selten auch sonst mehr über die untere als
über die obere der Zeilen hinausragt, zwischen die die Buchstaben eingeschrieben
sind, also an der oberen Vorzeichnung-slinie ..aufgehängt" wird, wenn ich einen
Ausdruck brauchen darf, der mir vornehmlich zur Bezeichnung der Stellung des
Zeta und Xei in Inschriften guter Zeit dient (vgl. Jahreshefte XIV 24g).
Das erste Schriftstück zeig-t, ohne sogenannte Präskripte, eine Einleitung,
wie sie nun auch in den Beschlüssen der Pergamener für Diodoros, den Sohn
des Pasparos, Ath. Mitt. XXXII 2113 Z. \\: stsxyyöi/.xvxwv xtov axpaxrjywv £i; xvjv
jjO'j/.y,'/ y.ai xov 2^|iov ~fJ. xvj v.z'/.., 265 Z. 1 i, XXXV 408 vorkommt (vgl. auch meine
Neuen Beiträge zur griechischen Inschriftenkunde I, Sitzungsber. Akad. Wien,
166. Bd. 1. Abb., S. 58).
Diese Fassung- eignet der erzählenden Berichterstattung über Verhandlungen
und Beschlußfassung durch den mit ihr betrauten Beamten. So kurz wie z. B-
in der Inschrift aus Sparta I(i \r 1. \: -öi)o5v/ r.ovrp'x^ivoM Ax|uü)vo; /.X/.. ~zy.
T.o^lvA'xz v.T. zr.z'/.'&i-/-^; zr.i -.1 zvz a'jvxpyfx; v.T. xiv 2x;lov xx: xr:oXoy'.aauivou v.z'/..
oder in der Inschrift aus Frozen IG TV 7,5": ~iiK2ov -o'.rjaxjtivo'j Aopy.öXou xoO
Ax|ioaxpxxvj on(o; 2o1i-y, r.pozv/ix 'j~ö zv.z nö/.:o: 'Avopox/.sr y.x: Msvwv: zv.z MevEOajiou
IE/.,jpr/y//.:, y.~(y.\\y.: ?r/w. 5s2£yite zv.\z n-riy.y/y/:.z v.y.l ~0y. 2x;»o'. sTtatveaa: v.z'/.. entspricht
diese Einleitung durchaus der gewöhnlichen Einführung eines Antrages durch
einen mit ir.f.or, oder z~v. anheilenden Begründungssatz, z. B. in der Inschrift aus
Gytheion I(i V i, 1141: £-£i5y, <I>:Ä7,|imv Meozevcj v.y.l BeoEsvo; 4>tH(|iovos v.z'/.. noftoSov
£7t]o:r,axvxo ~rjz'. ts zv'jz iziyyjz v.y.l xov Sxjiov Ö7tw; y.xÄ. Eine solche Fassung liegt
auch der von mir Beiträge S. 2o8ff, hergestellten Beurkundung IPE IV U4: IJo'jÄx
7.7.I oä;>.o; e'owxe f)eoT:no[*j xvj 'Api'jxoyEixJovoc, Ilpdvo'j xoO AOxex ei7üäv[xü)v T:|ixy6pxi
X]:y.xyöpx To2*'m: "pocsviav y.xX. zugrunde. Ausgestaltet ist die erzählende Ein-
leitung z.B. in dem Beschlüsse der Milesier Inschriften von Olympia 52 (Sylloge 314):
jxpea^sutxv -apay£VO|i£vn)v r.y.z,v. -.v.z ni/.'.o: xö)|t Msaaaviwv M*jvv3iüp&u y.xX. xa: xx ypx|i|ixxa
äroSd'/xtöv £v 0': 2t£ax:j£rxo (der Auftrag der < resandten) •/.-/.., xnoccvxwv Vz xöji JxpEa^euxäV
y.al £-:3X0/.ä|i ixxpx M'./.r^uoy y.x/.., oiaXsyevxwv 2e y.a: xöjji-p^jE^xxvxy.oXo'jö-Mj xof; ysypxnni-
vot;, £'5o:s xv; TJVc2pocj än6/.p:a:v 2d(i£V 2'.dx: v.z'/..: in dem Beschlüsse der Stadt Syrakus,
I" A. Wilhelm
den uns die in meinen Beiträgen S. i S i ff. besprochene Inschrift aus Magnesia 72
erhalten hat, und, um noch ein drittes Beispiel anzuführen, in dem Beschlüsse
K. Buresch, Aus Lydien, S. iou n. 50: 'Ev KaaxojXX« xm[i7( 'iH/.aSsÄ^soiv yEVOjiivr^
sxxXr^Ja; Onö vffi, yspvjs:«; xa: xwv ao:t:ö>7 y.w|Jir;xtöv rcävxwv xat jJouXe'jaajJievwv xüxwv
5i£/.£a!)'ai xöv UTcäpyovxa a'jToi; äypöv xxXv scp' (T) tävzzz dl xw|r/]xa'. — leider bricht
hier der Stein ab. Auch auf Geschehnisse, die mit der Verhandlung selbst nicht,
wie in diesen Fällen, unmittelbar verknüpft, aber für die Veranstaltung der
Zusammenkunft und die Entschließung der Versammlung bestimmend geworden
sind, kann in dieser Form bequem zurückgegriffen werden, z. B Sylloge 9,5 Z. 33:
Mavi'xa toO llaxxtio) ET^'jO'jÄE'jaavxoc; MaucrawXXü): xxX. syvwaav M'j/.aacö;, oder es kann ein
allgemein gehaltener Satz vorangestellt werden, wie in dem noch zu besprechenden
Beschlüsse der Aigineten IG IV 1 (OGI 32g).
I)ie Inschrift aus Delphi aus dem Jahre 129 n. Chr. BCH XX 723 (jetzt
Fouilles de Delphes III 2 p. iii n. 1021 zeigt, wie in den erzählenden Bericht
über die Verhandlung der Antrag- in direkter Rede eingelegt werden kann:
eiar^Y^aajJievou Ktt(3Wvo; xoO ^w^pou v.ou. dr.i*r.rjZ' II. KaxJXXio? Maxsp Xixaisü; Tfffi feitet
v.y.1 -oLioeh. Scacplpuv dvaaxpstpGu.svos 7ioäao:c YjStj -/pivs:: ~ap' rj|Ae:v OEiynaxa SeSwxev xa:
xaö-' sva xae xotv^j ~äa:v //[ifv xfjs te npi; tov Iluö'tov £'Ja£,jE:'a; xa: tt,; — pöc xt)V ~6X:v
y^uov c'jvofa;' 5:6 xaXöj £/.£'-v 7;yvj;'.a: avopa toioOtov c:va: -oÄ£:xr(y rj;i£TEpov £~a'.v£!)£v:o;
xoO ävopoc Ot^g toO or^jiou xa: iJiapxupr^'EVXos £7;: to'jtooj eoocs vq ßouXr) xa: xtjj S^k;» Ho.
Kax:XX:ov Max£pa E:va: t:c<Xe''ttjv xa: JjouXeuxtjv xxX." xa: £oo:£v äyaypx^vy/x: ty(v <:oX£:x£:av.
Ein zweiter Beschluß aus demselben Jahre Fouilles de Delphes III 2 p. 112 n. 103
bringt einen Antrag" desselben Redners in Abhängigkeit von den einleitenden
Verben: steijpjaanivGU K-^atovo; tgO ^Mr/,poi> xa: eEtiovxo, Ir/ox/ia Isvox/.io'j; r.d/slzv^
s:va: Vi|i£T£pov xa: aüxöv TOXXaxt? 7,5^ SciyjiaTa Sövxa xwv aütoO f,9ü>v £~: xaXc/Xaya{Ha und
läßt den Beschluß ebenso mit e'5o;£ x§ ßouX^ xa: xqj 5r(;u;> eingeleitet folgen.
Und wie man äußerst verwickelte Satzgebilde an ein einleitendes e-e:?-/, oder
£TC£: knüpfte (Michel 327), so schloß man solche auch an die Eröffnung mit dem
Partizipium im absoluten Genetiv; das zeigen z. B. der Beschluß aus Fpidauros
IG IV 944 und die erwähnten Beschlüsse der Pergamener. Erweiterungen wurden
insbesondere dadurch möglich, daß in den durch den absoluten Genetiv ein-
geleiteten Satz wieder solche mit e-stSr, oder Ins: eingelegt wurden oder umge-
kehrt, daß Sätze mit Ecp' o'c, Tity. wv oder m\f tov und ähnlich beginnend, weiter-
führen, von denen mit gtmz (ä'v) zu schweigen, die zur Überleitung von der
Begründung zum Antrage oder an dessen Schlüsse zu allgemeiner Kennzeichnung
seiner Absicht oder zur Rechtfertigung einer besonderen Maßnahme, namentlich
Urkunden aus Mcsscnc I 7
der Verewigung, eingeschoben werden 1 bezeichnend in dem Beschlüsse der Eretrier
für Theopompos A. Rangabe, Antiquites Helleniques 681», Z. 24ff. 51 ff.). So wird, der
Übertragung in die deutsche Sprache fast unüberwindliche Schwierigkeiten ent-
gegensetzend, in hellenistischer Zeit, wie U. v. Wilamowitz, Die griechische Literatur
des Altertums ;; S. 157. 174 gesagt hat, ..gemeiniglich der ganze Ehrenbeschlui.i ein
ungeheurer Satz, den nur versteht, wer die stereotype Struktur von vorneherein
übersieht'-. Hie und da waren freilich auch Hellenen außerstande, die einmal
begonnene Fassung in dem ganzen langen Schriftstück festzuhalten; so geht der
Beschluß der Aigineten IG IV 1 (OGI 329) nach: toö 5r,|io'j r.xn':i [iev to% y.r.zzzy'/.-
uivoi; ir.\ xr// -dXov ~z-z:{\-x^y;i-/.iz^z v.tÄ.. v.y.zy;/_\)-zvzoc Zz y.y.l K/iwvoc %tX. v.od [isc'vavxo;
und weiteren Partizipien im Genetiv plötzlich in die bequemere Konstruktion mit
dem Nominativ über. Z. 17: xeov ~.z inxvr/^siotov sv xo'Jxo:; toi; zzz?'. 5,//.ö>v xäj |X£V
-/.ziizy.z zi; ■z'ja'/.-jz:-/ äyr(yoy_ü); -/.-.}..: in dem Beschlüsse der Epidaurier IG IV 94 \ ist
ein Stück des Satzes vergessen (s. S. 24), von einem mit so vollendeter Nach-
lässigkeit redigierten Aktenstück wie der Inschrift aus Olympia 54 zu schweigen.
In welcher Weise nun auch die Begründung (im weitesten Sinne des Wortes)
eines Beschlusses eingeführt sein mag, immer ist die Fassung, in der der ganze
Beschluß verewigt worden und auf uns gekommen ist. das Werk des für die
amtliche Aufzeichnung im Archiv und für jede vollinhaltliche oder abkürzende Ver-
öffentlichung verantwortlichen Beamten oder, selbstverständlich unter Mitwirkung
und Aufsicht eines solchen Beamten, das Werk des einzelnen Beteiligten, der sie
veranlaßt und ihre Kosten trägt. Daß die größere oder geringere .Ausführlichkeit
dieser Verewigung nach Ort, Zeit und Gewohnheit verschieden und namentlich
durch die Rücksicht auf die Kosten bedingt ist, habe ich in meinen Beiträgen
zur griechischen Inschriftenkunde S. 356 fr. darzulegen versucht; der Gesichtspunkt,
daß uns in den Inschriften fast immer nur Kurzfassungen der Urkunden oder
Auszüge, nicht aber Abschriften der Urschriften vorliegen, erweist sich für die
Beurteilung der auf Stein erhaltenen Schriftstücke in jedem Sinne als fruchtbar,
s. auch Zeitschrift f. d. österr. Gymn. 1913 S. 674 ff. Zu meinen früheren Aus-
führungen sei bei dieser Gelegenheit nachgetragen, daß in der Bestimmung
der grollen Urkunde aus Amorgos IG XII 7, 515 Z. 130 ff.: röv Zz vd|iov xövos zi'/y;.
y.0s:o- z:.z xov t.xt.x. XP^V0V 7-7-- ^ YP*|t|iaxsü; xOtöv äva-fsa^srao sie zz ort[i.öa'.z ypä|i|iaxa
-ävxa ■/.%: zl; zxz Zz/.zvjz, die Wortstellung allerdings die Verbindung von navxa
mit den unmittelbar vorangehenden Worten zl; zx 5r,;ic-:a ypctmiaxa und die
Deutung auf eine Mehrheit von Aufzeichnungen, in den Sr^iöaia Ypx|i|iaxa des
Archives und auch auf ausgestellten '/.vr/.ihnxzx. zu empfehlen schien, die Beziehung
Jahreshefte des österr archüol. Institutes Bd. XVII. 3
l8 A. Wilhelm
von tAt.% auf xov vöilov xivoe aber dennoch als möglich gelten muß und sogar als
wahrscheinlich, weil nunmehr Beschlüsse zutage gekommen sind, die die Auf-
zeichnung einer Urkunde in ihrem gesamten Wortlaut anordnen, so ein Be-
schluß aus Karthaia IG XII 5, 1061: avaypaijjxi 5e xb diTj'fiajxa ä'rcxv de, xb lepöv xoO
'AtcöaXwvoc, und der von E. Fabricius Ath. Mitt. XXXVIII 37 ff. veröffentlichte
Beschluß aus Elaia (oder Pergamon?; ist doch auch OGI 332 nach A. v. Doma-
szewskis Bemerkung Philologus N. F. XXI 1 Anm. 2 als Beschluß der Pergamener
zu betrachten) Z. 37 : avaypacpvjvai oe ev xoäq oxrp»x'.c oiz[iob:y.]G)z xb xvxiypa:fov xoOSe
xo'j ^^öcjjia-o?; das von dem Herausgeber ergänzte Adverbium begegnet meines
Wissens zum ersten Male in einer Urkunde. Ein solches Adverbium findet sich
vielleicht auch in einer bisher nicht entzifferten Stelle des Beschlusses aus Arpaly,
den K. Buresch, Aus Lydien S. 37 ff. n. 23 mitgeteilt hat, Z. 16: xooe 3[e xb •\-iff.r3\i%
(eher: xb oe [<\)rtf'.o\x!X xöoe) xjupiov zox[im zig t]gv ä'jtavxa ypövov xal xvaypa'ffTjXW
x|u)|i[7)TCt]ä>; e?g a[/rijXrjv] Xeuxoü Xiö-ou, nicht ohne zu bemerken, daß zwischen ävaypacp-
und eig die Lesung „teilweise ganz unsicher-' sei; ich habe erwogen, ob nicht,
wie in dem in meinen Beiträgen S. 263 Anm. besprochenen Beschlüsse aus Iono-
polis (Ineboli) RFG XVII 252 Z. 22: ypa:pfjvai xe xb '\>iffia\icc xoüxo B:x Mxtp'.og eicjxrjXrjv
XeuxoXifrov, der mit der Aufzeichnung betraute Schreiber erwähnt sein kann. Uie In-
schrift aus dem Delphinion in Milet S. 177 n. ^^ e unterscheidet xb. Sr^öaia (ypä|X[iaxa),
das Archiv, dem der ypa|i|iaxc'j; xf\c, ßouXTjg Urkunden einverleibt, und die Aufzeich-
nung der Aufteilung von Grundbesitz an die in die Bürgerschaft aufgenommenen
Kreter auf Xeuxwjxaxa ev olg xal cd wvai bTzdpyoua'. durch oivocpuXaxeg?, in denen ich,
da es sich um die xXfjpoi der neuen olv.oi handelt (Piaton, N6|i. p. 740 b ff . 744 ef. ;
Aristoteles, lloX. p. 1205a,,, 66b,„ 74b5, 1319a,,), oixotpuXaxec; erkennen möchte.
Die große Mehrzahl der erhaltenen griechischen Beschlüsse älterer Zeit
zeigt bekanntlich meist verkürzt die Fassung, in der einzelne Redner oder eine
Behörde den Antrag eingebracht hatten. Beschlüsse der erzählenden oder ,,Pro-
tokolk'-Form sind dagegen noch jetzt und waren vor allem früher in sehr geringer
Zahl erhalten; als H. Swoboda seine Griechischen Volksbeschlüssse schrieb, waren
ihm (S. 4. 216 ff.) zwei Beispiele aus den Jahrhunderten vor der Kaiserzeit bekannt,
die Maussollosurkunden aus Mylasa Sylloge 95 und der in Olympia aufgezeichnete
Beschluß der Milesier Sylloge 314; so galt ihm diese Art der Aufzeichnung als sehr
spät und als Zeichen des Verfalls und der Entartung des Urkundenstils. Ich vermag
bei dieser Gelegenheit nicht in eine erschöpfende Untersuchung der Formen einzu-
treten, in denen Beschlüsse im Archive aufgezeichnet und öffentlich verewigt wurden;
wir werden eine solche Untersuchung, die alle Arten amtlicher und geschäftlicher
Urkunden :uis Messene *9
Aufzeichnungen zu berücksichtigen hat, von O. Schultheß erwarten dürfen, der
in dem in Aussicht gestellten Artikel Psephisma der Realenzyklopädie die
Sachkunde und Sorgfalt bewähren wird, die seine Artikel rvwp] und rpa|i;taT£r; aus-
zeichnen; doch will ich aussprechen, daß mir die „erzählende" Form der Bericht-
erstattung an sich und auch für die Verewigung auf Stein durchaus gleichbe-
rechtigt scheint mit der den Beschluß als Antrag mitteilenden und daß für ihre
Würdigung die großen pergamenischen Beschlüsse aus dem Ende des zweiten
Jahrhunderts wichtig sein werden, wenn sie einmal vervollständigt sich besser als
in den bisherigen Veröffentlichungen übersehen lassen. Gerade der Beschluß der
Synhedroi von Messene zu Ehren des Aristokles ist zudem geeignet zu zeigen,
daß diese erzählende Form den Vorzug gewährt, die Erwähnung von Begebnissen,
die zwischen der Antragstellung und der Beschlußfassung liegen, in den Bericht
aufnehmen zu können.
In der Fassung des ersten Antrages konnte ein Beschluß verewigt werden,
selbst wenn die Angelegenheit durch diesen ersten Antrag noch nicht erledigt
und, wie insbesondere bei Verleihung des Bürgerrechtes, erneute Behandlung
vorgeschrieben war; in der Aufzeichnung und Veröffentlichung lag die Gewähr
für die verfassungsmäßige Erledigung aller erforderlichen Förmlichkeiten (um nur
ein Beispiel anzuführen, [G XII 8, 158). Alle Vermerke aber über die an die erste
Antragstellung anschließenden Vorgänge, über Zusatzanträge, tatsächliche Berich-
tigungen, über ein weiteres ergänzendes Verfahren, über die Ergebnisse verlangter
Abstimmung im halle der Entscheidung über gegensätzliche Vorschläge (wie
Comptes rendus de l'Academie des inseriptions 1900 p. 254 und "Ktf. y.y/. 1910
■j. iS ff. /.. 18. IG XII 3. 169. 170 u. s.), über die Wahl von Gesandten oder anderen
Beauftragten, über die Aufstellung einer Stele oder eines bildlichen Denkmals
(IG XII 7, 22S Z. 27; Festschrift für O. Henndorf S. 247), können zu einem in der
Form* des ersten Antrages mitgeteilten Beschluß nur als Zusätze zugeschrieben
werden. Beispiele haben O. .Miller. De decretis Atticis p. 10 und II. Swoboda,
Die griechischen Vo'.ksbeschlüsse S. 9 ff. zusammengetragen; ich füge einige
besonders bezeichnende bei. [n Faros stellte Myrniidon den Antrag, Killos, den
Sohn des Dexiochos, zu ehren. Kr XII 5, 12c,. In der Verhandlung über den
Antrag trat Killos' Sohn Dexiochos mit einer Erklärung zu der geplanten Ehrung
seines Vatersauf (Z. 39 ff.); daher schließt sich an die Wiedergabe des auf Killos
bezüglichen Antrages des M'jfji:5<ov Ivjiiewj folgender Zusatz: i-sÄfhov 5s v.xl Asctoyo;
i-.l |iev ~y.i; z:\ixlz -.y.l; ^r/füojilvxt: zt'y. -y-y. t'jzvj e'^rj z:y/%y.nzi7st -ön oit\uo'.. zb ck
ii -
3*
20 A. Wilhelm
xaxxaxsuaaO-slax axx9-E: xy^v xayjaryjv ev xtö'. dyopavG(u'ciu oö xv zy.irif-.y:. axrzolc, |xr/5ev
pXaTiTO'jaa xoiv ävathr^iaxwv (Festschrift für O. Benndorf S. 244) xal xö '^Y^iajia
xvaypacpev ei: ottjXtjv Xi-fh'vTjv axaS-e? -xpx ttjv efxcva, £m[ieXrj97)vai Ae^ioyov xaM stx-
aYyeXXsxac. In der Inschrift aus Thera IG XII 3, 326 heißt es zum Schluß: KXe:-
-rjii)-tnl; tioöto; avaaxa? ö KXeixoa$-svoi><; Gtiscj/exo ex xwv :5:'o)v dvaXwaav. Ein Beschluß
aus Ilion für — ]vtj; äxxivoö rxpyxpE'jj in W. Dörpfelds Troia und Ilion S. 451 f.,
N. XI enthält im Antrage folgende Anordnung: Z. 20 avaypxtjjat 5s xal xö2s xö
'jiTjcptajia e:ü; oxtjXyjv Xeuxoö Xi9-ou xa! avaS-Etva: s?c xö Espöv xfj? Ä^väs, eTtayyeiXaxw 5s 5
ßouX6u,£VOS xwv 7toXixwv xvjv Eaofiivrjv Sx-xv^v dvaroSoxov (vgl. Jahreshefte X 60) •
sÄlail'x: os xx: xöv xüxöv stt; xfjj xva&Eascos xyj? axfjXrjg; es folgt eine Anordnung über
die Anweisung eines Platzes für die aufzustellende Stele durch die Eepoviuo: und
über Absendung einer Gesandtschaft nach Gargara zur Mitteilung der Ehren; zum
Schlüsse wird vermerkt Z. 37: xö e:c ri]V avafreaiv xrjs axr(Xrjs STrTYyyecXaxo (f:X55po;ioc
'Ep|xc7iTio'j- 6 aüxöc f/psil'7j xaö £7xL xvj; avaiHaswc- rcpeaßeuxal fyps-fhjaav (folgen die Namen).
Sooft sich, wenn ein Antrag Förmlichkeiten vorschrieb, von deren Erledi-
gung die Gültigkeit des Beschlusses abhing, die Verewigung mit der Fassung
begnügen konnte, in der er eingebracht war: galt es irgendwelche in dem Antrage
nicht vorgesehene Begebnisse oder Ergebnisse der Verhandlung zu verzeichnen, so
konnte ihrer, wie diese Beispiele zeigen, nur in Zusätzen gedacht werden. Ein
letzter Antrag in einer Sache vermochte freilich in seiner Begründung auf den
ersten Anlaß seiner Einbringung wie auf seine ganze Geschichte bis zur schließ-
lichen Erledigung Bezug zu nehmen : so heißt es in dem Beschlüsse aus lasos
für C. Iulius Kapiton Bull, de corr. hell. XI 216 f., besser REG VI 168 (vgl. auch
den Beschluß der Delpher Bull, de corr. hell. XX 723): e~s: (nach kurzer Erwähnung
seiner Verdienste) xxÄ. -xvxx xs :piXoxet[i6xaxa inoirpvj e-eSmxsv xe xx: D-Ewpt'xg 5 xe
Sfju.o£ et:: xy; xoö avopöc cpiXoxei|u'a Txpoasffwwjasv xetjujÖTJvat auxöv xx:c xaXXiaxai; xs:;ixr;,
oder IG \V 5, 630 b Z. 27: Ecp' olc, änxaw rj auvoSoj xt:o5scx|ievy; xy)v exxeve:xv xx: x-'.Xo-
x:ixlxv auxoö ö[xott-u|tx5öv -pospxÄExo zobq eJaofoovxag xCixotg xx; xaifajxoäaag x'.|tx;: und in
dem Beschlüsse aus Thera für Kleitosthenes (E. Groag, Jahreshefte X 286 ff.)
IG XII 3, 326 Z. 27: E7teucp7}uVjaavxo; xx:c s-xyysAixi; xoö ttxvxö; Brjpaiwv Sr^fiou. So ist
auf Vorgänge, die sich in den Versammlungen während der Verhandlungen über
den Gegenstand abspielten, Bezug genommen.
Es liegt ein Stück nicht bloß parlamentarischer Geschichte darin, daß in
Beschlüssen späterer Zeit, wie den eben angeführten, nicht selten die Aufnahme,
die ein Antrag in der Volksversammlung findet, erwähnt, die für die schließliche
Form der Ehrung maßgebende Meinungsäußerung- des Demos mitgeteilt, das zu
Urkunden aus Messene 2 I
einer ungewöhnlichen Auszeichnung geradezu herausfordernde Verhalten des
Wohltäters gegenüber seinen Mitbürgern oder seine Geneigtheit, die ange-
tragenen Ehren anzunehmen, vermeldet wird. Je mehr in Zeiten der Verarmung
der Gemeinden und der großen Menge die opferwilligen Leistungen einzelner be-
deuteten, je billiger und je leerer zugleich auch die überschwenglichsten Ehren
wurden, je mehr solche sich nicht nur als eine Mahnung zu künftigen, sondern
geradezu als wirksamer Zwang zu unmittelbaren „beaux gestes" darstellten, in-
dem der Geehrte zumeist auch die Kosten der Ehrungen auf sich zu nehmen hatte,
die man als seinen überragenden Verdiensten unangemessen bezeichnet: desto
mehr gipfelt die ganze Veranstaltung in den Zurufen, die die Versammlung an die
Antragsteller und an den Wohltäter selbst richtet, und in des letzteren Erklärung,
die ihm zugedachten (oder zugemuteten) Ehren annehmen zu wollen. Auch für
griechische Verhältnisse gilt hinsichtlich solcher Akklamationen, was für die
römischen längst erkannt wurde; wie Job. Schmidt RE I 150 mit Recht bemerkt,
„ersetzt der anonyme Zuruf im römischen Senate gewissermaßen das dem ein-
zelnen Senator mangelnde Recht der Antragstellung, sofern auf diesem Wege
im Anschluß an in der Vorverhandlung der Magistrate gemachte Mitteilungen die
Magistrat"- zur Hinbringung einer Vorlage aufgefordert werden konnten (Th. Mommsen,
.Staatsrecht III 94g ff); in der Kaiserzeit entwickelt sich diese Akklamation der
Senatoren, indem sie, wie die Mitteilungen, an die sie sich anschloß, die relatio, so
ihrerseits die Beschlußfassung antizipierte oder vertrat, zu einer zweiten Beschluß-
form neben dem förmlichen Beschlußverfahren, das schließlich durch jene völlig
verdrängt wurde-'. ..Daß dieses neue, einfachere Beschlußverfahren auch in den
Ratsversammlungen der übrigen Städte des Reiches Aufnahme fand, beweist z. B.
für Tyros die puteolanisehe Inschrift IG XIV 830" (OGI 595). Nach Plinius Paneg. 75
erst seit Traian in den Senatsberichten der Staatszeitung verzeichnet, sind solche
Akklamationen, besonders die bei Begrüßung des neuen Kaisers üblichen, zahl-
reich von den Scriptores historiae Augustae mitgeteilt; doch sind diese Akten-
stücke mit wenigen Ausnahmen, zu denen die Verwünschungen des Commodus und
die Zurufe gehören, durch die Severus Alexander zur Annahme der Namen Antoni-
nus und Magnus bewogen werden sollte, Fälschungen (0. Hirschfeld, Sitzungsber.
Akad. Berlin 1905 S. 936 fr., Kl. Sehr. 689 ff.). Auf manchen Steinen erscheinen
in entsprechender form die Wünsche für glückliche siegreiche Herrschaft und
langes Leben der Kaiser, vgl. W. Schulze, Graeca latina p. 14 und Sitzungsber.
Akad. Berlin 191 2 S. 70 2. Außer der schon erwähnten Inschrift aus Puteoli, aus
dem Jahre 174 n.Chr., geben uns die Inschrift der Iobakchen aus Athen Sylloge
21 A. Wilhelm
737, aus der Zeit kurz vor 178 n. Chr., der Beschluß aus Mylasa OGI 515, zu
dessen Erläuterung- Th. Reinach Bull, de corr. hell. XX 540 ff. ausführlich über
die Akklamationen handelt, die Inschrift aus Chalkis Sylloge 607 aus dem dritten
oder vierten Jahrhundert n. Chr., ferner die Protokolle der Ratsversammlung von
Herakleopolis aus dem dritten Jahrhundert und der Volksversammlung von Oxy-
rhynchos aus der Zeit um 300 n. Chr. (U. Wilcken, Papyruskunde 1 2, S. 56 und 69)
ein anschauliches Bild von dem Hergange der Verhandlungen, ebenso einzelne
Schilderungen in griechischen Romanen, wie in dem des Chariton; auch die Acta
Sanctorum geben Beispiele, s. E. Le Blant, Les actes des Martyrs, Memoires de
l'Institut XXX (1883) p. 100. Besondere Erwähnung verdienen die in der Ein-
leitung zum Codex Theodosianus und in dem Zeremonienbuch des Kaisers Kon-
stahtinos Porphyrogennetos verzeichneten Zurufe. Die in der christlichen Kirche
üblichen Rufe wie Kupie iXirpov haben O. Hirschfeld und U. Wilcken, Archiv
f. Papyrusforschung- TU 541 auf Gewohnheiten der profanen Ekklesie zurück-
geführt. An die große Rolle, die Akklamationen in den Konzilen spielen, sei
mit dem weiteren Verweis auf H. Geizer, Ausgewählte kleine Schriften S. 142 ff.
erinnert.
In griechischen Beschlüssen aus der Zeit vor der Herrschaft der römischen
Kaiser sind bisher Erwähnungen solcher Zurufe nicht nachgewiesen worden. Der
Beschluß für Aristokles bringt nun in Z. 13 das älteste Beispiel: offenbar wird in
den Worten: £|Acpoevi£6vxwv v.ot). tcAeiovcüv oiözi xaAcog xoö xizoBicxod-x: xä; x:[Jiä;
ApiaxoxArj xöv Ypaj.i|iaTrj xwv auveSpwv der Zuruf selbst mitgeteilt, der aus der
Mitte der Versammlung der Synhedroi heraus an Aristokles gerichtet wurde.
W. Kolbe hat geglaubt, nach xaXw; den Ausfall der Worte eysi cppovxiaac annehmen
zu müssen; ich finde, daß zu xaXwg der Genetiv ebenso treten kann wie zu s'jys
in den Ausrufen: suys ttJs -poaipeasw; Lukian Btwv 7tpaai? 8, und e&y' 10 {t-saxpov, eu-
ys xfji 7i;po{k>|jtta£ xfj? elq xo y.psfxxov Paulus Silentiarius "Ex^paaoc 10Ü a^iiMvoc v. 7
(Script, hist. Byz. XVII p. 49). Doch fordern die Zurufe, deren Sammlung über-
haupt erwünscht wäre, eine Untersuchung in grammatischer Hinsicht, die für
die Beurteilung der Wendung xaÄwc xoö d7r:o2e;aa9'a: xdc xi|i.ä; 'ApiaxoxAfj den Ge-
brauch des durch xoö eingeleiteten Genetivs des Infinitivs zu berücksichtigen
haben wird, über den besonders J. H. Moulton, Einleitung in die Sprache des
Neuen Testaments (1911) S. 343 fr. gehandelt hat. Da zu xaXög hinzugedacht
werden kann 1-/bi oder r/ov ioxi (vgl. IG IV 944 Z. 1 ff: xaö-Tjuivou xoö aovsSpiou
y.y.l ytvojisvou s|icpav:a[ioö bnb TiAsiövtov Sxt xaXw; eyov eaxl v.xl Sixaiov xä: -öäs: xxÄ.).
kann nämlich xoö x^ooeEaaö'a: damit ebenso verbunden sein wie xoö mit dem Infinitiv
Urkunden ans Messene -3
in den von J. II. Moulton S. 345 besprochenen Stellen Luk. 17, 1: Avevoexxov
kr;-.: xoü ~x axavSaXa u,tj saS-sCv und Acta 10, 25: «; 5; iyevsTO xoO eEaeXö-eEV xov
Uexpov (vgl. 3, 12), ..wo der Satz mit xoü einen reinen Nominalsat/, darstellt, in
welchem xb korrekter sein würde". Dazu kommt, daß xoü mit dem Infinitiv zu-
nächst und vornehmlich dem Ausdrucke des Zweckes gedient hat und auch in
xxXw; zvj y.T.rZziy.z'^y.: diesem Sinne dienen würde. Zu richtiger Würdigung
dieser Konstruktionen ist. wie die letzte Erörterung nicht verkannt hat, eine
gründlichere Durchforschung des gesamten Sprachstoffes notig-, als sie bisher ge-
leistet ist. Aus Makk. I 10, 63 will ich: \\zi^z~z \kzz~ xäxoO ei; [ii?ov xffi -öXem;
y.y.1 y.v^yjzxzz xoO \irfiivz Evx'jy/avsiv ~/.y.z~ xOxoO ~zy. ;'.r($svi: TxpAyjtaxo; ■/.-.'/.. beibringen;
in dem Beschlüsse der Delier Kr XI 4, 781.) zeigte P. Roussel Bull, de corr. hell.
XXXI 305 Anra. die Wendung Z. 5: ~sp: -/.zhzvj t.o'.zZxol: coü süspYEXstv xöv 2r)iiov
auf und verglich damit in dem Beschlüsse IG XI 4, 776 Z. 6 ff.: r.zp: zXziaxou txolo'j-
|ii-/o; TT); ~pö; to'j; 0-soü; eüasjüsta; ; mit mehr Recht ist da/.uzustellen IG 11 624 Z. 34,
von Meisterhans-Schwyzer übersehen (183/2 v. Chr.): 3'.' S xxl ^■Mzz:[<.o~>vzy.i at ispsiai
xoO xa-ac7xaiff(va: ay-rijv 2'.ä jüfou Cxv.opov xei ilsor.; diese Verbindung scheint mir durch-
aus geeignet auch die von r.zd -Xei'sxO'j -O'.zl-jD-y.: mit xoO und dem Infinitiv zu er-
klären. Als ältestes Beispiel der Konstruktion des Infinitivs mit dem Artikel in den
Inschriften der Sammlung P. Cauers, Delectus- gilt J. H. Moulton S. 340: rcsp: Sä
xw A-oaxxXx|iev xoip Teve2:o:p xö Ysysvöp ^iy.a\\.x z-:\\.zlz:m rss.ipxz: N'ix65po|iop /.tä. in
dem Beschlüsse der Eleier für den Ringer Demokrates von Tenedos, Inschriften
von Olympia 39 Z. 39, den er wie Ch. Michel. Recueil 107 in die Mitte des
vierten Jahrhunderts v. C'h. setzt. Aber nach Ad. Kirchhoff hatte ihn schon
W. Dittenberger der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts zugewiesen; dann
glaubte Th. Wiegand, Sechster Bericht über die Ausgrabungen in Milet und
Didyma (Anhang zu den Abhandlungen der Berliner Akademie- 1008) S. 24
durch eine Künstlerinschrift des Aiovu3'.-/-ÄfJ; Axxivoö [M:XT,a:o;] den Beweis ge-
liefert, daß dieser Bildhauer und das von ihm gearbeitete eherne Standbild des
Demokrates in Olympia, also auch der Beschluß der Eleier, „an das Ende des
dritten Jahrhunderts" gehören, A. Rehm setzt nun aber I Das Delphinion in Milet
S. 3S5 f.i „alle Steine", auf denen dieser Künstler vorkommt, ..«'her nach als
vor" 200 v. Chr. Nachzutragen ist vor allem Iva xoO zz 3Xx yjvxeXsairfjVai OGI 5
/.. 1,5 und zvi lyv.-i Ae,i£5:o:; zy.z tijix; xxX. A-o5o1va: Sylloge 177 Z. in.
Eingeleitet ist der Zuruf durch die Worte £;i-^xv£6vxü>v za: -Xstovwv, die
ähnlich in dem zweiten Beschlüsse /.. 37 wiederkehren: y.y.l s|i^avi^ovi(i)V nävxiov
c|toU-j[tx?dv, Ix: lz: ooiHJ|iev 'ApwxoxXel 5;A xx npoYeYfat1Fva n*'/T7- T7-* *a~a?ku; "I1**- ])as
24 A. Wilhelm
Wort, das auch sonst in der geschäftlichen Sprache nicht selten ist, zumeist zur
Bezeichnung förmlich und amtlich abgegebener Erklärungen (Dittenberger, Syl-
loge III p. 207), findet sich öfter von Vorstellungen, mit denen eine größere Zahl
von Bürgern vor oder in einer Versammlung an die leitenden Behörden heran-
tritt, so z. B. in dem Beschlüsse aus Ilion Lebas-Wadd. 1743 g (Ath. Mitt.
IX 71) nach meiner Ergänzung Troia und Ilion S. 460 n. 33, die einen anderen
Beschluß in H. Schliemanns Sammlung trojanischer Altertümer, beschrieben von
IL Schmidt, S. 315 n. 9057: etciot, txXeJove; xwv TtoXcxöv etceXO-ovxe? inl xyjv ßouXrjv
(faaiv XatpEav xöv XExaYuivov in 'AßüSou siWouv xs Eivai r?t teöXei xxX. zum Muster nimmt;
ferner in den Beschlüssen aus Mediana IG IV 853: -ii)-ooov ito'.r)aa|Jiivwv xxX. (nun
folgt eine ganze Reihe von Namen) xai eji'^avt^ovTüJV üixsp Aeuxteu Aix'.vvtO'j Avxipwxo;
xai Tfjg £Ü3^jxovoj auxoü ävaaxpocpf/j, und aus Epidauros IG IV 944: xotibjusvo'j xoO
auvEopwu xai yivojisvou Eu.<pav:.a|ioO uto -Xe'.övwv Sxt xaXö>; gjrov Ecrci xai Stxaiov xai -gäe:
sOEpylxa yeyovcxo; eis auxav ev rcoXXor? AptaxoßouXou, TxoioujiEVOU 5oä -avxo? auxoö 5x~ava;
£7. xoO Eocou jjiou xa! TtXet'ovas (was M. Eraenkel in völliger Verkennung der von
mir schon Arch.-epigr. Mitt. XX 51 bemerkten ganz gewöhnlichen Xachstellung
der Worte xai teXeiovocj (vgl. Z. 8) so erklärte: ,.e praecedentibus intellegendum xoö
Sto'j p\'ou: impendens vel excedentia opes suas, mutuum igitur sumpsit"!); in
dem langen, durch Anreihung von absoluten Genetiven weitergeführten Satze ist
der beabsichtigte und notwendige Zusatz zu xaÄwc eyov eaxl xai 5txa:ov zi: tSki:.
etwa: xiiiav xöv avSpa xx:; xaxaE:'a(o)i; xi|ixrc, schließlich ganz ausgefallen. Jene
nXeiove? xöv noXtxöv bezeichnen Beschlüsse von Methymna und Eresos näher (Das
Delphinion in Milet S. 368 n. 152 Z. 1 ff. 18 ff.): ns.pl «v ä floXXa 7xpoeßöXXeuaE
xai oi axpaxayo'. -poxitl-Eia: xai xwv x[|i.w)(ü)V xai TipeaßuxeptoV 01 -apsV/xs; e'TnjXfrov (vgl.
Z. 38 f.).
Von den ein Einschreiten der Menge bezeichnenden Worten habe ich
ETXi^EpEati'at bereits in meinen Beiträgen zur griechischen Inschriftenkunde
S. 178 ff. 314 ff. und neuerdings zur Erläuterung eines Beschlusses aus Alinda
Bull, de corr. hell. XVIII 39 in meinen Neuen Beiträgen III 46 f. besprochen und
einige Belege für den in solchen Wendungen zur Hervorhebung der Einmütigkeit
nicht seltenen Zusatz 6|to{)u|ia5öv beigebracht.
Zur Bezeichnung der Kundgebungen aus der Mitte der Versammlung- werden
aber auch stärkere Ausdrücke als s[Kpavf£eiv und E-i^Epsaila: verwendet. Der
Beschluß aus Iasos für C.Iulius Kapiton, zu besonderer Auszeichnung ev äp/aips-fa::
gefaßt, REG VI 168, sagt in Z. 8: S xs ofyio; iid x\ xoü moobz cfiAox:|u'a Tipoai^wvr^EV
xEi|xr^i)-f;vai aüxöv xaü; xaÄXi'cjxais x£i[taöc, ävaxsiH)vai Se aOxoO xai £:xöva, der Beschluß
Urluinden aus Messene 25
aus ( Mbia Cauer2 i 1 i Z. 23: i' x£ 2z;io; £V£X£Ä£'j3xxo xoi; sxpaxxyoi; xEi[i7,axt xöv xvopx;
der Antrag' auf Ehrung des 'Opövxx.: 'OÄ|joono/,£Lt7.; l\jjä|5ou u:6c ist von den Strategen
gestellt, er wird mit lebhafter Zustimmung und der Aufforderung, die Sache
durchzuführen, begrui.it. Feierlich klingt E—eucpr^jASiv IG XII 3, 320 (oben S. 20). z. B.
Bull, de corr. hell. XVIII 97 Z. 4 ff.: iv svvdjuo sxxXrjsoa £Cr.fX|t.riö'£vxo; Ap/E/.äovj xoO
Tyivou xoO yj;ivx3:xpy_vj. snioy, cjts; (fiXox£t'|iw; 7.7.: -o/.'jxc/.ök x/.:'y£v rcxp' xjtfv, c'5oc£ xx
As/.^wv r;i/.£: xx/..; als sehr bezeichnend für den Schwindel habe ich schon Arch.-
epigr. Mitt. XX 62 eine Stelle der Inschrift aus Aspendos Lebas Wadd. 1382
(vgl. 1381 und 1383) Z. 3 f. angeführt: £-:5£2(oxdxx t'.z. xywvx yujivtxiv y£7£i)7.:ov xoO
ll-cäl xpcrj] BTjvapia zy.nyz!.'/.:y. xa: ii: E'r^r^.iov £xxXr,[cj:xv /apQaajiEVOV '/.r(-0'j; "[sie xco: i|— 0-
3pö|tü)'.. Dion von Prusa sagt XL 29: x: oi z-'.y/tpziz Exxxipou xoO ^X^ö-oo; ev xot; sxxocoi;
xxi xo:c 9-Exxpo:; -da^v olx^eoo'jc;: [jiexx etxxJvou yiyvou,Eva: xxi txoXXjJ; eO^r^ua; x«v [xsxx iiiaou;
xxi Xo:5op:x;. Das laute Vorgehen wird in ^oxv, ex^cxv, in'.-jox/ deutlich, z. 1>. Cassius
Dio LXXII 20 (O. Hirschfeld, Kleine Schriften S. 692); aus den Schilderungen von
Versammlungen in dem Romane des Chariton, von dem nun feststeht, dal! er viel-
leicht noch neronischer, sicher nicht viel späterer Zeit angehört, habe ich Arch.-epigr.
Mitt. XX 62 ö 5v];'.o; Epox, y.'/z'jirpz, ziz'A-ipz 1 1, 11. III 4, 17. YIll 8, 2: z-zfapy:),
xvexpayov VII 3. 10 f.; hv.fäpv.z -- z-z'y^iiysxr.wi VI 2, 2 beigebracht: zy.irpy.'/) 0!
3Üvs2poi, iifapi'i) ö SV/lioc, £?(c(jör(3xv), £~£^ü)vr(axv leitet in den Inschriften Svllog"e 607.
737, OGI 596 die Zurufe ein. In dem Beschlüsse Bull, de corr. hell. XIY 604 f..
vollständiger JHS XX 74 n. 2, den in diesem Zusammenhange schon C. G. Brandis,
'ExxXt,3:x, RE V 2195 angeführt hat. ist Z. 5 ff. zu lesen: [y£vo|i£v]r^ (nicht: [''m^'.-
5X|'.£v]7,;) ?£ ^O'j/.y,: evvöjivj, 7jv£[:Xe ]y|i£vvj xxi xoO 5t/|iou (vgl. 1( 1 11 439) ZTZtpbrpm
ö|to{K)|ixoöv Tä'.iifjCixt xxi |isx7)XXx-/öxx xdv xvopx xxX.; so heißt es auch in einer
Inschrift aus Aphrodisias. W. Kubitschek und \V. Reichel, Anzeiger der Wiener
Akademie [896 S. 1 1, RH(i XIX 137. A Z. 13: zz 0:; y] yyS/.\ xxi i o-fyio; i-zfapy:>
•CELiUiiWivxs xüxiv xxi |i£xr(XXxx'/_6xx: in einer Inschrift aus Mylasa Bull, de corr. hell.
XII 11 liest mau Z. o: xr(v ~xvxö; xoO -/.y'^I-o'j; zr.'.'jiyp'.v. ebenso erwähnen die Opra-
moasurkunden mehrmals die z~:'jrjypz:z und das j-^oxatl-x: der "jO'j/.y, der Lykier und
ihrer exx/.T(crtx: besonders anschaulich wird «1er Vorgang \'lll F Z. 10 II.: xoO 5i
eö-vo-j; D-a'j|ix^ovto; jiiv äs: xxi i-x'.voOvxo; xtjv jiEyx/.o'fpoa'JV^v xOxoO, <•>: xxi 7tpö xt);
xp/'.-p(')7'Jvrl; E'ir/^isö'x: xs'.;'.z; xxi' exo; xüxio xxi -poEopixv xxi -opcpjpxv 5w/V2Xfj (vgl.
unten S. 38), j;x:p£t('); 2i jxxX'.v se^ooX^'ievvj xe'.jixv xOxöv xx/.. xxi xoO |iev '()~px[ji.öo'j
7:xpx'.xo'j;i£vo'j xxi X£yv/xo; xpxEiall'X'. xxi; rrxp" £xxaxx d£5o|iivx:; xxi £ir/f ta;i£vx:; x'Jxc;>
xetjixr;, xoO 0= e'i'I-vo'j; nxvxöc £v ".7, xpyx'.pEaixx^ r/././^fx £jii|i£?vxvxo; ano'j?7( xxi £-::o7(-
^x;i£vo'j ~po!)-j|wo; -xpovxo: xxi xoO cejxvoxxxou 7'(y£|iövc/; xx/.. xxi rcxXtv E-ijjO^axidvo'j
Jahreshefte des österr. archäul. Institutes IM. XVII. 4
2 0 A. Wilhelm
Ti:[if]5x: aOxöv xxX.; die Stellen hat E. Loewy, Reisen im südwestlichen Kleinasien
H 121 gesammelt; leider entbehren wir, so viele Jahre auch seit der Veröffent-
lichung von R. Heberdeys Ausgabe vergangen sind, noch immer eines Registers
und einer Behandlung der Sprache des einzigen Denkmals. Die Baufälligkeit
der Stoa des Marktes von Thera war Anlaß lärmender Klagen, IG XII 3, 325
Z. 34 f.: no/.Äx/:; xs K£pl xijj xaxaaxsofj? aüxij; xac eTtiaxeofjg 7tav87ju.ec -/.axaijor^c!; syevovxo.
Schließlich sei noch daran erinnert, daß der schon S. 16 ausgeschriebene Bericht
über die Beschlußfassung zu Ehren des P. Catillius Maker in Delphi Bull, de
corr. hell. XX 723 nach der wörtlichen Mitteilung des durch zi'zrl-(rlGa.\Liwj ein-
geleiteten Antrages mit den Worten ir.%'sti{)-vr.rjz xoü iv5pi; Otto xoO orjAOu v.a:
|iapxupr|9-£V-oc £n: xoüxoic zu dem eigentlichen Beschlüsse übergeht; diese ETcatvoc
und die so häufig erwähnten |taptup:'a: (s. Inscr. gr. rom. III 8g) stellen ebenfalls
Kundgebungen der Volksversammlung und Einzelner während der Verhandlung
über einen Antrag dar.
Mit wenigen Ausnahmen gehören die erwähnten Inschriften der Kaiserzeit
an, einigte aber reichen in ältere Zeit zurück und zwar gerade die, welche die
weniger starken Ausdrücke für solche Kundgebungen aufweisen. Man ist ver-
sucht zu diesen auch xTLoZiyzad-y.: zu stellen, das von der Würdigung eines Be-
richtes oder Antrages, einer Erklärung oder des ganzen Verhaltens eines Wohl-
täters durch eine Versammlung in hellenistischem Griechisch häufig ist (vgl.
Aug. Schulte, De ratione quae intercedit inter Polybium et tabulas publicas, Halle
1909, p. 69); solche Würdigung wird gelegentlich, wie einige der eben zusammen-
gestellten Beschlüsse deutlich zeigen, zu lebhaftester Äußerung der Zustimmung
und Anerkennung gesteigert. Übersieht man die Gesamtheit der Stellen, die ich
zur Erläuterung des Zurufes: xaXöj toO änoSscaait'a'. ~y.z x:|ii; 'Apia-roxXf] xöv ypa[.i[i.axf;
xöv ajvsSpfov beigebracht habe, so wird klar, wie sehr solche immer lärmender und
aufdringlicher auftretende Kundgebungen aus der Mitte der Versammlung ge-
eignet waren, in Zeiten, in denen die Antragstellung in der Regel nur durch
die Obrigkeiten erfolgte (H. Swoboda, Klio X 331 ff. ; J. B. Bussmann, Die böo-
tische Verfassung S. 47; A. Rehm, Das Delphinion in Milet S. 372 ff.), das dem
einzelnen Teilnehmer fehlende Recht zu ersetzen und auf die Entschließung
der Versammlung Einfluß zu nehmen.
Die protokollarische Form der Buchung der Beschlußfassung, wie sie in der
ersten der beiden Urkunden zu Ehren des Aristokles vorliegt, erlaubt in einem
einzigen einleitenden Satze den ganzen Hergang der Dinge darzustellen. An der
Spitze steht die Erwähnung der Begebenheiten, die der Versammlung voraus-
Urkunden aus Messene 27
liegen: £:a£V£yxavxo; zlz xoi>; (juviSpoo* 'ApiaxoxXsou* xxX. tov oiaia^ajiciv xä; oxxwßoXou
statpopä; xa: ä7ro/.oytaa[j.£vou xxX. xa: rcsp! xwv -oxccfEiXouiviov ex xäj etacpopäj ypyjjiaxwv
-O'.Tj-jaj-iEVO'j ev xön S-saxpwt xo'j; $:aXoy:5|io'j;: nox: xo'j; fStwxa? «xX.: der durch rcsp: wv
eingeleitete Satz Z. g geht zu der Würdigung über, die Aristokles' Verhalten und
Verdienste bei den Synhedroi und dem römischen Praetor Vibius fanden, zu der
von ihnen angeregten Ehrung des Mannes, der Verleihung eines goldenen Ringes
und des Rechtes der Chrysophorie durch Vibius, der Anerkennung dieser Aus-
zeichnung und der Zuerkennung eines ehernen Bildnisses durch die Synhedroi, zu den
Zurufen, die Aristokles zur Annahme dieser Ehren bewegen sollen, und meldet
schließlich dessen Zustimmung: ~ty. wv y.a: Ttävxs; ol auvsSpot ÄiraSeijajievot xxX. £-rt-
veylhjaxv axc^avwaa: rjxfcv eixovt yxXxlat. Ouißio; 2s ö axpaxayö; eSwprjaaxo aüxttk xxX., aOxo!
x£ 0: aüve5po: xijiäv eowxav xöxio: xav aüxiv itsxä xä; elxovgc, xa: iji^av.^övxwv xa: -Xe:övmv
5:6x: xaXw; xoö aTroSECaaü-a: xa; xiu.äg 'ApisxoxXfj xiv ypa[tu,axrj xwv auvlcpwv
o'j xa: ä-o5£ca[!.£vo'j £oo;£ xo:r 3'jveSpo;;. Erst nach dieser Erklärung des Aristokles
kann die förmliche Beschlußfassung vor sich gehen. Der Beschluß der Synhedroi,
d. h. des Rates iO. Schulthess. RE VII 1756; H. Swoboda. K. E. Hermanns
Lehrbuch der Staatsaltertümer III l! S. 128 Anm. 1 und 5), dessen Wortlaut Z. 14
bis 21 folgt, enthält das Lob des Aristokles und die Anerkennung dauernder Geltung
der ihm von den Synhedroi verliehenen Ehren — worunter nur die Ehre der
Chrysophorie und des ehernen Bildnisses verstanden sein kann. s. S. 43 — . ge-
stattet die Aufstellung dieser eüxwv Y,aXxf] vor dem Amtsgebäude dos Schreibers
der Synhedroi, bestimmt sodann den Wortlaut der Aufschrift der Basis, verfügt
die Übernahme der Kosten auf die Staatskasse und betraut schließlich den Geehrten
selbst mit der Aufsicht über die Herstellung der Bildsäule und der Basis.
Dieser Beschluß ist Z. 1 1 als Beschluß der Synhedroi, d. h. des Rates, ge-
kennzeichnet: ihm folgt ein zweiter Beschluß, nach Z. 41 ein Beschluß der Syn-
hedroi und des Damos, mit ausführlicher, durch £-£•! eingeleiteter Begründung,
an die nicht im Sinne des Antragstellers ozZöyti-z:, sondern erzählend '£io:v/ zur
Einführung des eigentlichen, in seinen wesentlichen Bestimmungen leider ver-
lorenen Beschlusses anschließt.
Die Veranlassung zu beiden Beschlüssen war die verdienstliche Wirksamkeit,
die Aristokles als Schreiber der Synhedroi und insbesondere bei der Durchfüh-
rung einer öxxw,5oXo; EiVfopa entfaltete, die durch Eorderungen römischer Macht-
haber notwendig geworden war (Z. 30). Solche i-:xaya: oder £-:xäy|ixxa (Z. 48),
wie sie auch in der Inschrift aus Tegea IG V 2. 20 Z. 16 als mehrfach wohl in
den Zeiten Sullas — erfolgt und in dem Beschlüsse aus Sparta IG V 1, 1 1 Z. 6 mach
4*
"S A. Wilhelm
meiner Herstellung, Xeue Beiträge zur griechischen Inschriftenkunde I S. 32 ff.)
erwähnt sind, bezogen sich nicht nur auf Zahlung ansehnlicher Geldsummen,
sondern auch auf andere Lieferungen und die Stellung von Mannschaft; die Ab-
rechnung über die öxxw^oao; etecpopa erwähnt Z. 36. 39 zum Kriegsdienst heran-
gezogene Bürger und als Ruderer verwendete Sklaven, der Beschluß von Epidauros
zu Ehren des Euanthes IG IV 932 aus dem Jahre 72 v. Chr. Z. 44 die Forderung
von sxpaxuoxai, von der Euanthes' eiliges Einschreiten (rj~t'jr;y.- Z. 46; meine Beiträge
S. 1 1 \) die Stadt befreite; wie drückend der Stadt Bargylia die Stellung von Truppen
y.axa a'j|i|iay_:av in den Kämpfen gegen Aristonikos und seine Anhänger war, lehrt der
Beschluß, den I'. Foucart, Memoires de l'Academie des Inscriptions XXXVII 327 ff.
herausgegeben hat (Z. 18. 24 ff.; OGI TI p. 551); mit besonderer Ausführlichkeit
berichtet der Beschluß von Gytheion IG V 1, 1146 (Syllojre 330) Z. 14 ff.: xa; ev
Tön iz: B'.ä5a 5s eviauTcöc (73/72 v. Chr.) gxe SStav /apov h\aivrp&\i.zw. Ug-aiov -t AOxpw-
viov xa: Aoüxiov MapxiXiov Svxa; auxctg tevoug o'j; xa: uraSecavxo toi; :o:'o:; 5a-avä]j.aa'.v
(vgl. in dem Beschlüsse für Aristokles Z. 31 f.) xal -apaxr(5avxo XO'J? ts axpaxwirca;
xa': xa Äo:~3c xä £—'.xaaas|isva ütc' auxwv 5vxx [xava xxX.. Z. 23: iirtxa^avTo; x£ xa: -oXe:
aiuov Patau raXXiou atxpv xa: Kolvxou Ayyap:o'j [jiäxia xaxa xi e-^oaXov tat -öäe: x;amv
xxv -y.ny.-i arcoucav xal :piXGXi[uav £Ca£VEVxä[iEVC/C i.jx'jyov, Iva |ir, ory> ä äj'.Exipa nöÄ:;,
y/.'/.y. eÄacppiai)*^, 'i xa: ixizo'/ov, "/.ad oüx £?a7jvsvxa|i.ev, und Z. 32: sv x£ xtöi in: Tijjlg-
•/.pax£o; £via'jx(ö: Sxs Avxcov:o; ~ap£y£V£TO XpEiav i/oü-ja; xäc ttöäew; ota'^opou xa: pjtt-svöc
ä'ÄXou iliÄovxo; TJvaXXäca: xxX. Über alle solche in Kriegs- und in Friedenszeiten
mit Recht und Unrecht gestellte Forderungen belehren Ciceros Reden gegen
Yerres und für L. Flaccus. Zur Einhebung der Steuer, die je acht Obolen von jeder
Mine der Schätzung einzog, hatte Aristokles eyXoyer; bestellt, sich selbst, um seine
Uneigennützigkeit außer Zweifel zu stellen, von unmittelbarer und mittelbarer
Beteiligung (xaxa r;xp£ijpEa:v &V aXXwv -pocjw~tüv) an der Verwaltung der Gelder
ferngehalten, die öffentliche Aufzeichnung der täglichen Gebarung auf einem
toi/o; veranlaßt, auch sonst in jeder Weise für den Schutz der Stadt und der
Bürgerschaft gesorgt und durch sein Einschreiten bei den römischen Machthabern,
ihre zuvorkommende Aufnahme auf eigene Kosten, auch durch Gesandtschafts-
reisen für die Stadt in einer schweren Zeit vielerlei wertvolle Erfolge erreicht.
Als er nun dan Synhedroi die Berechnung (?y.y;\>y.y.'j\\.iz) der öxxwpo/.o; ei^zo^y. vor-
gelegt, über die Eingänge und ihre Verwendung ausschließlich zur Deckung
der verschiedenen Forderungen (Ejrtxayj-iaxa) berichtet und über die Ausstände und
deren Einbringung — nach Möglichkeit — im Theater in Gegenwart des Praetors
Vibius mit den Bürgern Rechnung gepflogen hatte, sahen sich die Synhedroi und
Urkunden :tus Messene 20.
Vibius gedrungen, ihm besondere Ehrungen für seine Verdienste zuteil werden zu
lassen, und ebenso auch die Volksversammlung. Die Begründung des Beschlusses
der Synhedroi nimmt auf diese Vorgänge der Berichterstattung über die Ergeb-
nisse der z.-j^ooi ausführlich Bezug und gedenkt sozusagen nur anhangsweise
seiner Bemühungen um die Verwaltung im allgemeinen. Die Begründung des
der Volksversammlung vorgelegten Antrages geht dagegen von einer Würdigung
der Wirksamkeit des Aristokles als ypai.iiixTSu; xwv ouvsSptoV aus, stellt diese
unter den Gesichtspunkt der Fürsorge für den Schutz der Stadt und ihrer Be-
wohner, legt besonderes Gewicht auf die Durchführung täglicher öffentlicher
Yerrechnung der gesamten Gebarung, auf die Aufstellung geeigneter sy/.oysi;
— ohne die öy.TW^oÄo; dvfopz ausdrücklich zu erwähnen; wir erfahren aber durch
die Abrechnung Z. $2, daß diese iyXoysr; auf dem toryo; die Eingänge der
Steuern bis zum 30. Tage des siebenten Monats verzeichnet hatten. Sie berichtet
dann von seinem erfolgreichen lungreifen zugunsten der Stadt bei den römischen
Machthabern, der gastfreundlichen Aufnahme dieser sowohl wie anderer Römer,
schließlich von seinen übrigen Bemühungen um gerechte Verwaltung, erwähnt die
ihm zur Anerkennung seiner Leistungen in früheren Stellungen bereits zuteil-
gewordenen Bildnisse, die nun erfolgte Verleihung der Chrysophorie durch den
Prokonsul Memmius — der nur hier genannt ist — und den Praetor Vibius und
hebt den allgemeinen Wunsch der Synhedroi und des Damos hervor, ihn neuer-
dings, und zwar durch einen zvopiäc und zwei sixovsc ypx~a:'. zu ehren. Von dem
eigentlichen Beschlüsse, den IZ^zz ~.rÄ; auväcpo'.? v.y.': zw. oxj.uü: Z. 41 einleitet, liegt
nur mehr der Anfang vor, das Lob des Aristokles enthaltend.
Sachlich unterscheiden sich beide Beschlüsse dadurch, daß der Ratsboschluß
Aristokles eine eiy.wv yv.'/:/:il bestimmt, die auf einem ^aftpov vor seinem Amtsge-
bäude aufgestellt werden soll, der Volksbeschluß dagegen einen dvSpiä; und zwei
eJxovsj Ypamxi als beantragt erwähnt, also, wenn dieser Antrag durchdrang -
die betreffenden Bestimmungen liegen nicht vor — über den Ratsbeschluß
hinausgeht. Hinsichtlich solcher Ehrungen mag es genügen, auf die Ausführungen
zu verweisen, die ihnen kürzlich W. 11. Buckler und I). M. Robinson, Amer,
journ. of arch. 1913 p. 35 ff. gewidmet haben. Jedenfalls bedeutet die Aufstellung
eines Standbildes (ävop'.a;) eine größere Auszeichnung als die von sr/.övs;, und
es wird anzunehmen sein, daß diese größere Auszeichnung die gesamte Bürger-
schaft der Messenier (Z. 30) für Aristokles gefordert hat, als ihr der auf Autstellung
einer •/x/.y.7) ilv.wi abzielende Antrag der Synhedroi unterbreitet worden war: daß
diese yxkv.t v.v.wi, wiewohl von dem Damos in dem Beschlüsse der Synhedroi
jO A. Wilhelm
nicht die Rede ist, nicht nur als Widmung des Rates gelten sollte, zeigt die
Aufschrift: 'A ~6Ä'.j 'ApiaioxÄr] KaXÄ:xfät£o; ypaf).|ji.a-:£ovTX auviopo:; '/.-/.. Zu beachten ist
ferner, daß der Antrag, der vor der Bürgerschaft zur Verhandlung kam, sich auf
eine umfassende Würdigung seiner Verdienste gründete, die Synhedroi dagegen
in Sonderheit Aristokles' Wirksamkeit in Sachen der öy.-cwjjoXo; e?o<fopa zum
Anlasse ihrer Ehrung nahmen. So stehen, auch formell durch die Art ihrer
Einführung verschieden, der eine mit dem Genetivus absolutus anhebend und bis
zum letzten Satze erzählend, der andere mit dem begründenden Ivxi beginnend,
aber in der Einleitung des eigentlichen Beschlusses die Fassung des Antrages
verlassend, Ratsbeschluß und Volksbeschluß nebeneinander, beide unzweifelhaft
einer und derselben Ehrung dienend, die nach der Absicht des Volksbeschlusses
reichlicher ausfällt als der Beschluß der Synhedroi vorgesehen hatte.
Nach diesen vielleicht zu umständlichen Erörterungen der Form der beiden
Beschlüsse ist zu der Erklärung ihrer Einzelheiten überzugehen. Hinsichtlich
der völlig mit der der Mysterienschrift übereinstimmenden Sprache der Urkunden
und der zugehörigen, im zweiten Abschnitte zu behandelnden Abrechnung ver-
weise ich auf A. Thumbs Handbuch der griechischen Dialekte S. 9g ff.
Zu Ende der zweiten Zeile bleibt nach toO ypa|i;ia-:£o; Raum für etwa
16 Buchstaben. Doch hat der .Steinmetz auch sonst am Ende der Zeilen den
Raum nicht völlig ausgenutzt; zudem ist, wie ich Gott. gel. Anz. 1898 S. 206. 213
bemerkt habe, in Schriftstücken hie und da gerade am Ende ihrer ersten Zeile
freier Raum gelassen, so OGI 257; Sylloge 318 (Archives des missions scienti-
fiques 111° serie, III 276) nur infolge einer Tilgung. Am nächsten liegt es, zumal
W. Kolbe nach ypaji|_ta"C£o; einen senkrechten Strich erkannt hat, den er einem T zu-
teilt, zu toO ypa|.i|i3it£0c hinzuzusetzen: töv cruvISpwv, wenn auch die vorhergehende
Nennung der aüvsSpo: keinen Zweifel darüber läßt, daß Aristokles ihr Sekretär war.
Denkbar wäre \\.txv. xwv syXoyswv (s. Z. 28), doch wird deren Erwähnung kaum
vermißt und überhaupt kein Zusatz von Bedeutung erwartet.
A:a'ia^iaiioc, sonst von einer Abstimmung gesagt — insbesondere bei der
Prüfung der Bürgerlisten (Aristoteles 71. 149\ 13, 5; U. v. Wilamowitz, Aristoteles
u. Athen I 31) oder der Entscheidung der Demoten über das Alter und die Voll-
bürtigkeit der als erwachsen gemeldeten Söhne (42, 1) — bedeutet hier eine Be-
rechnung, die mit der Rücksicht auf Andere und ihren Anteil vorgenommen ist
(vgl. in der Abrechnung über die o-/,T{i)jioXo; steepopx Z. 1 1 : ole, xa: fya.yX.i'oi.i 10 xs'^a/.wjjix
xäc 0~äpC'.oc). So bezeichnet im byzantinischen Griechisch nach Sophocles 5:a'Jjr;^:aTr(;
,calculator', .rationalis' und auch ,collector of revenues'.
Urkunden aus Messene 31
Mit Aristokles' Berichterstattung über die öxxwßoXo? eta^opx ist der Vorgang
zu vergleichen, den die Mysterieninschrift Z. 48 ff. für die Rechnungslegung nach
der Mysterienfeier vorschreibt: oxav 5s smteXsafter xa (JLuaxrjpia, scTioXoyicraaikoaav
(nämlich 0: xaxaaxafrevxs; Ono xoö 3ä|.io'j rcevxe) £;». -ysr.v.z ev Tai -pcöxa: auvvö|uo:
rjuvaYCüyai xöv auveopwv xae ypa^xv ätcoSövxw xcö: etc^ieX^xx: -apa/pyjiia ypacpovTSS sV
övo;iaTo; xx totxxwxoxx Oia^opa xno xoö y.xilxpjxoö xx: xixö xöv rrptoxoiejaxxv x6 uuoaxaxixöv
xx: xv x: xXXo Txeast xx: xf,v Y£Y£V7)!Jl&vav eijooov xai (= xa: ei nach J. Wackernagel,
Über einige Anredeformen, Programm zur Preisverteilung, Göttingen 191 2 S. 28,
vgl. P. Wahrmann- Lambert/, Berl. philol. Wochenschr. 1913 S. 1144) x: xv el Xo:~6v
xa: äp:9-[.Ujaxvx(i) Txxpxyp-^tx xö: xajiia: xa; saxoaaav 0-6[iaaxpo: av x: e&ptaxcüvxac aSixoövxe?
3'.7tXaaiou xa: i- iri|uou 3pxy;ixv y:X:xv xai oi otxaaxa: jitj d^aipouvxw (ArjS-ev 0: 8' ev xö:
K£(17:xü): y.a: Tievxrjxoaxö'. e'xe: xax£axa|.tivoi e;oS:xc;xvxc.o xai MvaaiaxpaxtiK xo StSojJtevov
aöxö'. o'.x^opov ef; xöv o*xe-.pavov Cito xx; ~öX:o; (s. nunmehr F. Hiller von Gaertringen,
Hira und Andania, 71. Berliner Winckelmannsprogramm S. 71 3px-/|iä; e^axia-
y:X:'x;, xtioogvxw 3e xö: xa|iia: y.a: So« xa eJ ~poc;w5:aa|i£va S:x:popx xxX. e:; xä
y.axaay.£'ja»i;i£va ev xö: Kapveiaatan r; Sajxavoüjieva */äp:v xöv [tucrxrjpuov xxX., Z. 59 f.:
5 oi xa|i:a; Saov xa jxapaXäjfc'. oiacpopov Xo;~öv £x xosixwv. ypx^exo) sv 'jTxr/ü-Tjiiax'. s:; xäv
£r:'.7X£'jav xöv ev xö: kxpvE'.xo-:»'): xa: jir( ävaypr,o"xo"iko eü; aXXo [iirjoev |.iexp' av £ixiteXeaö,sr
oatov ypEtx sx;x: nox: xxv xöv [i'jaxTjpfwv auvxeXeixv, [irjoe ypxdaxto [(.r,3s:; Soyi'.x o'x: 3s:
xxöxx xa S:x:fopx ei; äXXo x: xxxxypii ^aaaÖ-x: xxX. Zu aTxoXoy^ea&a: (W. Kolbe schrieb:
xa:] Xoy:o-xjtivo'j, aber auch in der Mysterieninschrift steht in diesem Sinne ätxoXo-
Yt^eaö-a:^ vgl. die x;xoXoy''x l~-y.y/o-j llc<;in:'3ou IG VII 2426 und lövxpyo'j xoö 2ÜM-
xoxxoj; 'lVjXxiO'j xoö xyovoirixo'j xöv BaatXsüov xTzoXoyfx Bull, de corr. hell. XXV 360 ff.
(XXX 469 ff.) A Z. 20: in dem Beschlüsse IG II 467 zu Ehren eines Kosmeten
der Epheben heißt es Z. 89 f.: erco^aaxo 3i xa: xr,v x-ö3s:;:v aöxöv xa: xöv iizokoft.Q[im
ev rrjt po'jXfJ: Ozcp xöv xaxä xr,v xp/Y/v xa: ~sp: xöv iv xö: ev.auxö: ysyovöxiov rravxwv
xo:; J'^Tj.jo::. Kin sehr bezeichnender Ausdruck ist itExa7xoXoy:'x;xa}l'a: in der Stiftungs-
lirkunde aus Aphrodisias REG XIX 233: p.r( izs.v/x: ;'-''(x£ ä'pyovx: [iTjxe iotojx^ ;it(x£
|t£po; |ir(x£ ~äv iiTjXE äpya:'o'j |it,xj xöxo'j u.£xayaY£tv r^ |iexa7CoXoY''3aaO-ai [t^OE £'"; e'xepov
ypT(xias^a: |ir(3£v xxX.. offenbar von falscher Einstellung des Betrages in der Abrech-
nung zur Verschleierung einer der Vorschrift widersprechenden Verwendung-. Als
Muster eines ä7coXoY'-<J|to; kann der Vorgang dienen, der in Aigiale auf Amorgos
für die Rechenschaftslegung der E-:[i£Xr,xa: der Speisung der Gemeinde und des
Agones zu Ehren des verstorbenen AÄE^'.ayo; Kp:xoXäo'j durch das Gesetz IG XII 7,
515 Z. 87 ff. vorgeschrieben wird: npi xoö 31 xöv äytova auvx£Xea8'f/Vai, ol Irc^iiX^xa:
Xöyov ä-oSox'oaav xf(; Sanxvr^ Yoa'-Lavx£; e:; aav:3a; xo:; x£ -p'jxäv£a: xa: xm yj|ivao'.apyw.,
3- A. Wilhelm
<j[ 5e £xx:8'SXü>3av cr/.07X£fv xw: ßouAoiiivüK, xa: ö|ioaa?b)sav oö et^ie/.-^tx: xdvSc xöv opxov
ö|ivJo;icV A:'a lloac:5w Ar^xpa- £oar:avrj-/.a|Lev xö äpyupiov rcäv ti ä7ioxexay{i£Vov £?; xe xtjv
or^ioö-otvfav xa: xöv äywva xxÄ. Häufig ist ceixoXoyi^safra: in diesem Sinne in Urkunden
aus Boiotien: IG VII 303. 3172. 4130. 4131. 4139; Leges sacrae II 1 p. 209 n. 69
Z. 23: äTOXoyi'xxacjJbj xo Ää|i|_ix xyj xö £X(i)|xa -ix xouj zaxönxa:. Von dem Redner
Eykurgos gab es einen ä?:oAoyta|!.i; wv t:s-oa:xe'jxx:.
Zu Ende der Z. 3 hatte W. Kolbe statt n[c— or/.itwv] ergänzt -[poaiovxcov]:
aber vom Einlaufen ..fälliger" Gelder wird r.:.-~i'.v gesagt, in Z. 32 und 34 der
Abrechnung über unsere ö-/.xwj:ioAoc eJacpopa, in der Mysterieninsehrift Z. 45: xz 5e
-{-xovxa 5txq;opx d-'o xwv |jiuaxr;pfa>v, Z. 58 und auch sonst häufig: IG V 1, 1379 Z. 16;
IG XII 2, 330 Z. 147, XII 7, 515 Z. 43. 99; Sylloge 227 Z. 172, 744 Z. 8; 'Ecpr,|x.
äpx. 191 1 a. 2 f. Z. 49; Bull, de corr. hell. XXXVII 126 Z. 33; Polybios XXXI
7, 7 u. s. Über ~xw|ia im Sinne von „Quittung" E. Mitteis, Papyruskunde 1 78 f.
Xwpsiv wird auch sonst von Geldern gesagt, die einem bestimmten Zweck zu-
fließen, und begegnet daher sehr oft in Stiftungsurkunden, deren Sammlung,
von mir schon vor Jahren angeregt (Reisen in Kilikien S. 153), jetzt von B. bäum
veröffentlicht wird; so heißt es z. B. in der Inschrift aus Iasos REG VI 157
(vgl. H. Hepding, Ath. Mitt. XXXV 421) von der Stiftung eines Caninius A
Z. 22 ff. B Z. 9 ff. : y.v.ipGiG&y.: 2e y.y). 1% ~tsr.y:/:.z'/i'j:.y. Sr^vapia i'.z xö xöv vs'wv yj^väatov
iy (o -ij -pöaooo; aüxtöv äs: ywpypzi xxö-' sV.aaxov ev.auxöv dt xö cAa'.oyps(ax'.ov xoO r/.xo'j
[tYjvdg. in der lobakcheninschrift Sylloge 737 Z. 65: xi -/wpri'jxvxx ei; xööe x:; andere
Beispiele: Inschriften von Magnesia 1 1 6 Z. 16; Bull, de corr. hell. XVI 427 Z. 25;
R. Heberdey, Opramoas V Et Z. 9 u. s. o. Über die £nixxy|iaxx s. Z. 30 des zweiten
Beschlusses, IG Vi, 1 1 Z. 7 und oben S. 27. W. Kolbe hat ei; xx £-'.xx[-/.xx
geschrieben.
Wird in Z. 5 xe/^xx: gelesen (der Stein zeigt statt des H ein Ni, so kann
der Rest des vorangehenden Wortes nur zu exeJjva oder xofjva ergänzt werden,
also: xai '6v. etj ouosv [äXXo yj xx xo(]vx (mit W. Kolbe) oder: yt sie sxeiJvx. Unstreitig
wäre aber eine bestimmtere Aussage über die Verwendung der Gelder erwünscht,
als sie in xä xoiva läge, und statt exefva würde in diesem Sinne, auf E7t:xxy|ixxx
bezüglich, vielmehr xxOxx erwartet werden. Daher halte ich es für wahrscheinlich,
daß statt xlyp^xx: dasselbe Kompositum zu lesen ist, wie in der eben ausge-
schriebenen Stelle der Mysterieninschrift Z. 60. Nach H. Sauppe wäre in dieser
ävav^aäa i)'(0 allerdings „wohl nur verschrieben für xno- oder xxxxypr^xsiko". doch
bemerkt Dittenberger mit Recht: „nescio an ad usum sermonis, ceteroqui sane
ignotum, sed ex confusione verborum ■/.%-%•/ 0p\)y.: et xvxÄ:3xe:v natum referendum
Urkunden aus Messene 4 1
Ein Beschluß der Amphiktionen zu Ehren des Arj^rpw; 'Apiatapyou Wd-r^xloc
lautet nach G. Colin, Fouilles de Delphes III 2 p. 18S n. 164 in Z. 13 ff.:
i~y.'.\_vi?y.'. aüx-
15 r/j; -äar(c ev£x]os eöaeßsia;- s^ao 2[e
EJspaf? r^.iEox:; nj; --
]iv xöv atf'^avov toOrov
n~tpy.'.~\ 5e aOToO xal devSp'.dvta yjxX-
xoöv] iv Aeä^oü "/--/..
Vermutlich ist Z. 15 ff. zu ergänzen:
sfvat 5[i
aüt(T): ev txü S]spar; i^jxspocc; 17)5 11-
uikdSo; cpopsjrv töv cjxscpxvov toötov.
Ob die Ergänzung r/j; -aar;? i'vsx |a eOaeßeca; durch das Vorkommen derselben
Wendung in anderen Ehrenbeschlüssen gestützt wird, weiß ich nicht zu sagen
(-aar,; evexev äpE'fj; lese ich z. B. in dem Beschlüsse aus Jasos REG VI 168 Z. 17);
doch fällt auf, daß die Aufschrift des dem Geehrten bewilligten Standbildes
Z. 22 ff. die Begründung apst^ xa: süasßswt; ■/.%: ty~: e:; ty,v -xTpöox eüvofa; gibt;
„svExa est passe", meint der Herausgeber, doch kann der Genetiv allein als solcher
des Sachbetreffes stehen, einem Brauch zufolge, für den E. Nachmanson, Eranos IX
25 ff. Beispiele gesammelt hat; aus Schriftstellern füge ich Demosthenes IX 25
hinzu: zas! V eüvoi'a; 5:5iva:. zai ioOto to-jvou.' e/ei Ta Wju.u.aTa -raOia (vgl. K. Brug-
mann-A. Thumb, Gr. Gr. 147). Und in Z. 15 kann i^zrl^ x]x(i) E'J:jEcjs:a; gestanden
haben, mit Ausfall des Iota vor dem vokalischen Anlaut, vgl. meine Bemerkungen
Ath. Mitt. XXXI 91 f. 250; J. Wackernagel, Studien zum griechischen Perfektum
S. 10; E. Nachmanson, Beiträge zur Kenntnis der altgriechischen Volkssprache S. 52.
Unrichtig hat Th. Wächter, Reinheitsvorschriften im griechischen Kult
(Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten IX 1) S. 117 Diodors Bemer-
kung XXXVI [3 über die nach römischer Sitte unzulässige Tracht, in (lei-
der Priester Barcaxr^ aus Pessinus in Rom erschien (vgl. Chr. Blinkenberg,
Archäologische Studien S. 110 ff.), mit Bestimmungen in Zusammenhang gesetzt,
die es verbieten, Gold in Heiligtümer zu bringen; wenn Diodor von diesem
Priester sagt: £:pöp£'. 5e eiiWjza /.%: ty(v ~iy. to atojia zaXtjv xxtasxeurjV i;r(Ä/.27! 1=77,7
xal Otto twv 'P<i)u.x;'(i>v efröv oOx £-:/ü>pou|i.EV7jv yp-jaoOv te yap otecpavov e:/e7 uTOpfisylö-rj
xaJ ütoaTjV £viKvt(v oia/p'jaov, jiaa'.Ä'.y.TjV xEi'xv E|i^a:'vo'jaav, so ist mit den letzten Worten
ganz deutlich ausgesprochen, weshalb solch auffällige yp'jaorfopca an einem Manne
Jahresbefte des österr arcliäol. Institutes Btl. XVU ^
-(2 A. Wilhelm
nicht fürstlichen Standes beanständet wurde. IIo:y;aä|i£vo; oe Xöyou? hzl xwv iußoAwv
äv t(T) OTjiup xa: ti rcX^it'Og de, Ö£icn3a:|Aovtav ejißaAtbv xaxaAujiaxo; uiv Srjuoat'o'j xa: Eevhdv
fjE^wxb], xöv 8e axecpavov sxwAüib; tpopstv öcp' svo; xöv or^jiapyvtov AüXou riojjuxr/ou. Von
einem anderen Demarchen auf die Rednerbühne geführt, aber durch Pompeius
von ihr unter Beschimpfungen verjagt, erhält er, nachdem dieser innerhalb
dreier Tage gestorben war, die Erlaubnis, die auch von Polybios XXI 37, 5
beschriebene heilige Tracht zu tragen: Aaßwv xrjv yjy/wprjaiv xfjc xaxa xr;v :spav
axoAtjV xaxaaxsuf^ xa: rt| tT; ö-sl; aE,:oX6yot; ^evtoig Otto txoaawv avSpwv xe xae yjvar/wv
TCpOSJtEJlSp ÖTj XV/V EX X7J; 'Plbjir^ STtOVOGOV ~010'J[1£V0J.
Die Bestimmungen über das ^puaocpopelv xof? il-sofc werden darin begründet
sein, daß das Anlegen und Tragen von Gold und auffälligen Schmuckgegenständen
bei gottesdienstlichen Veranstaltungen im allgemeinen als unstatthaft galt und
besonderen Dienern der Gottheit vorbehalten blieb, die bei solchen Gelegenheiten
mit den Abzeichen ihrer Würde erschienen und mit der ehrenvollen Aufgabe
betraut waren, in den Festzügen die Kostbarkeiten des heiligen Schatzes zu tragen.
Der Zusatz xofg 9-eolc, zeigt, daß dieses ypoaocpoperv (und axscpavijcpoperv) den Göttern
galt und daher den Bedenken entrückt war, denen das Tragen von Metallen,
Geschmeide und prächtiger Kleidung bei solchen Anlässen sonst unterlag. Sei es,
daß solche Ausschließung einen Brauch ältester Zeiten, die die Metalle noch nicht
kannten, festhielt oder daß sie durch den Glauben an deren dämonischen Charakter
bestimmt war (Th. Wächter, S. 115 ff.), jedenfalls ist schließlich das Bestreben,
würdig und schlicht vor die Gottheit zu treten, für die Geltung solcher Verbote und
die Beschränkung der ypuaotpopta auf gewisse Bevorrechtete entscheidend gewesen.
Zu xaxa TipoawTOV Z. 1 1 vgl. die von Aug. Schulte, De ratione quae intercedit
inter Polybium et tabulas publicas, Halle 1909, p. 28 aus Polybios beigebrachten
Beispiele der Redensart xaxa 7ip6aa)7iov AÖyoug 7toielO'8-ai, außerdem z. B. XVIII 29
avxocpxl-aA[ifjaai xaxa -pöaw-ov; IG IV 940 Z. 16: xaxa -pccjW-ov uiv Tiapau.uihrjaaaö'ai xäv
X£ doiÄ^av xxa.; Bull, de corr. hell. XXVII 106 ff. C Z. 8; Monum. ant. XVIII 350
n. 2 Z. 5 ist KATOTTPOCCUT abgeschrieben. Die Abhandlung von J. Rouffiac, Re-
cherches sur le caractere du Grec dans le Nouveau Testament d'apres les inscriptions
de Prione (Bibliotheque de l'Ecole des Hautes Etudes, Sciences, religieuses XXIV 2),
in der über xaxa upöaw-ov gehandelt sein soll, habe ich nicht einsehen können.
'ATCOly^aite bezeichnet ganz gewöhnlich die Annahme irgendwelcher Aus-
zeichnungen von Seite des durch sie zu Ehrenden, z. B. IG II 405 Z. 43, Sylloge
927 Z. 14. Über die Form der acclamatio Z. 13: xa/.ö; xoö änoSscaail-a: xa; x:|iä;
'ApcaxoxXrj xxX. habe ich S. 22 gehandelt.
Urkunden aus Messene 43
In Z. 15 ist nach eracivscrai 'ApcaxoxXfj £~c rät srajjieXetaj xx: xafrap^oxxxt in
dem Relativsatz e^p' x: e/_£t nepE xa xoivx xx; rcoXso; jrpayjxaia die Praeposition
ebenso wiederholt wie in dem von U. v. Wilamowitz, Reden und Vorträge3
S. 363 besprochenen Briefe des Dexiochos an Kleon, Flinders Petrie Papyri II
p. ii n. 7: xx: -pÖTspov [jlev ?o: fi^px'-fx mpl trj; x-xywyy~; -£p: y^; vuv! X7xy)y[tx:, und in
dem Beschlüsse der Amphiktionen aus Delphi, den H. Pomtow soeben vervollständigt
in der Abhandlung Die delphische Archontentafel des dritten Jahrhunderts v. Chr.,
Gott. gel. Anz. 191 3 S. 174 f. herausgegeben hat, Z. 26: Ttpoeopwcv £v zolq äywatv
ev 0!"; xv oE 'Ancptxtuofvs; Xiö-wvx: (so ist zu lesen statt mit H. Pomtow: xi&eacnv).
Z. 16. Kxxxjiovo; wird auch sonst von Beschlüssen, Vorrechten und Ehren gesagt,
denen dauernde Geltung zukommen soll, z. B. Polybios XXXIX 3, 9 und in den
Inschriften Fouilles de Delphes III 2 p. 27 n. 20 Z. 7: ozoöy&z'. xx: -qae: xxxxf-iovo'j;
£:;i£v £v xöv x'-xvxx ypovov xx; xvxy£ypx[i|ji£vas x'Jxor; (den TExpaxcoXsf?) £V xwc EspGu xoö
'AjiöXJ.wvo? -posopixc; xx: x'.|i.xc, Lebas-Wadd. 85 Z. 7, Sylloge 280 Z. 8, vgl. auch OGI 737
Z. 1 2 f.: xx; |i£v xääx; xc £-/£: xijixc fisvstv auxGn 5:x ßtou; verkannt scheint mir das Wort
in einem Ehrenbeschlusse aus Kula in Lydien, den J. Keil und A. v. Premerstein in
ihrem Berichte über eine Reise in Lydien und der südlichen Aiolis (Denkschriften
der Wiener Akademie, philos. hist. Kl. Bd. LIII. Abh. II.) S. 84 f. nach der Ab-
schrift eines Griechen mitteilen. Die Herausgeber lesen Z. 11 ff.:
[mislzd-zi 3' £V-
!)'X0£ xy(v £~:|i£/.£:xv xwv -[poy]£ypx|i|i£v[(ov ttJxvxojv xg[v xx-
x' £v:x'jx[o]v x-ggs:xvj;i£vg7 ^px^eux^v [xoO]xov 5s xxx[x
xx((x))c £']»r^:!j|ieva; Air/ivw x£ xx: ~oic, £xy6vG:; [x:;xx; . . .
Offenbar ist statt £v]d-a3s zu lesen: -oizia] il-a(:) ok, zumal Zeile 1 1 durch die
vorschlagene Ergänzung beträchtlich länger würde als alle anderen; für die Silben-
trennung s. E. Nachmanson, Laute und Formen der magnetischen Inschriften
S. 117. Ich suche ferner in xxx- in Z. 13: xxx[x|.iövou; und vorher, allerdings mit
starker Änderung der nach ausdrücklicher Angabe eilig angefertigten und auch
sonst verbesserungsbedürftigen Abschrift: (£:vx:) 5s. War das Auge des Abschreibers
auf die vorhergehende Zeile abgeirrt, so daß er vor oi sinnlos xov verzeichnete?
Jedenfalls wird nur durch die Lesung: (elvx:) G£ xax[aji6vou;] xx; i'l>riy.rs\\.vict.c, Auxtvto
x£ xx: xo:; £xyövo:c [x:|tx; ein befriedigender Satz und Sinn gewonnen.
Ein £-:axxxr(; oder mehrere s-:3xxxx: werden bekanntlich nicht seilten mit der
Fürsorge für die Herstellung eines Ehrendenkmals betraut, z. B. in drei Beschlüssen
aus Eretria, 1. für Theopompos, veröffentlicht von .V. Rangabe, Antiq. Hell. II 689
(A. Baumeister, Philologus X 300; D. Stauropullos 'E".p. ap-/. 1895 a. 165), 2. für
6*
H A. Wilhelm
M— oattsvirjc Äi'jyÜAO'j und Aloyüloz 'liznoa&ivou 'Ey. äpy. 1907 a. 23 nach der von
mir ebenda 1912 a. 239 gegen E. Ziebarth Berl. philol. Wochenschr. 1910 S. 6
begründeten Zusammensetzung, und 3. Sylloge 935; ferner in den Beschlüssen
aus Argos IG IV 558 Z. 35 und aus Erythrai IG XII 1, 6 Z. 5. Nicht ohne
Grund wurden zu diesem Zwecke Angehörige der zu Ehrenden gewählt, wie ich
kürzlich in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen Inschriftenkunde I, Sitzungs-
ber. Akademie Wien, 166. Bd. 1. Abh. S. 62 zeigte; ich trage nach, daß der
Beschluß der Chalkidier "Ecp. ipy. 1899 3. 135 zu Ehren des 'Ap^evou? XaßixXeou;
fünf Männer zu wählen anordnet, die für die Anfertigung und Weihung seiner eJxwv
und die Verkündigung und Aufschreibung des Beschlusses zu sorgen haben, und ihnen
auch die Eeststellung der Höhe des zu fordernden Betrages überläßt (vgl. Jahreshefte
IV Beibl. S. 21 f.), sodaß sie in der Lage sind, durch eigene Beiträge die Kosten
für die Gemeinde möglichst zu mindern; unter diesen fünf Männern sind vier
durch ihre Namen als Verwandte des Archenus kenntlich. Oft übernahmen die
Wohltäter auch selbst alle Kosten der ihnen zugedachten Ehrungen, so Menas in
Sestos (OGI 339), Diodoros, der Sohn des Pasparos, in Pergamon (Ath. Mitt.
XXXII 264 Z. 66), Soteles, der Sohn des Kallinikos, in Pag-ai (IG VII 190,
vervollständigt Jahreshefte X 17 ff., Z. 48 nach meiner Ergänzung S. 32); sie
sind dann selbst ZTi'.az&XM für ihr Denkmal geworden. Die Synhedroi der Messenier
haben Aristokles mit der Sorge für die Herstellung des ihm zu errichtenden ehernen
Bildnisses betraut, aber — nach ihrem Beschlüsse mindestens zum Scheine, vgl. IG
XII 7, 231 — die Kosten desselben auf die Staatskasse überwiesen. So wird Ari-
stokles in der Lage gewesen sein, seine Opferwilligkeit durch eigene Beisteuer und
Berechnung möglichst geringer Kosten zu Lasten der Staatskasse zu bekunden.
Die Erläuterung des zweiten Beschlusses kann sich auf einige wenige Be-
merkungen beschränken.
Daß der Schutz der Stadt und ihrer Bewohner, auf den Aristokles bedacht
war, in übertragenem Sinne zu verstehen ist, nicht etwa von Vorkehrungen
zur Verteidigung von Messene, wie sie Aineias in seinem Büchlein über die
Verteidigung belagerter Städte empfiehlt und die Beschlüsse aus Tomis, Svlloge
529 und Kos, Klio II 321 ff. am besten erläutern, geht aus den folgenden Aus-
führungen hervor, in denen an erster Stelle die durch seine Fürsorge erfolgte tagtäg-
liche Aufzeichnung aller Geschäfte der Verwaltung auf einem xoiyoi hervorgehoben
wird. Über solche Aufzeichnungen habe ich in meinen Beiträgen S. 254 ff. gehandelt
und verweise nun auch auf die Ausführungen von W. Riepl, Das Nachrichtenwesen
des Altertums mit besonderer Rücksicht auf die Römer S. 337 ff. Die Maßregel be-
Urkunden aus Messene 45
zweckte, die streng rechtliche Durchführung der eiacpopa zu sichern, die Messenier
vor Ausbeutung und Unterschleif zu bewahren, indem allen und jedem einzelnen die
Einsicht in die Geldgeschäfte der Stadt, insbesondere in die Vorschreibung und Ab-
führung der Abgaben und in die Verwendung der eingelaufenen Gelder ermöglicht
war. Zu £-' xuipa? vgl. Herodot V 117. y.xx' duipav in der Mysterieninschrift Z. 109.
Xe'.pt^etv Z. 25 (vgl. RKG VI 166 Z. 10 ff.: -o^iatl-xi Trpä^sc; xwv 6jxapy_6vxojv
adxoi; xotvwv yprjixxwv xaxä töv -/Eipiaavxwv r. xOto:; xa: [ir, ä-coövxwv ev Tot? xaihf(-
xouaiv xpdvotc) und -/£:pi3|jiö; Z. 24. 27 wird von Handhabung, Verwaltung über-
haupt und vor allem von der Verwaltung von Geldern gesagt (so auch Sia-
-/_£ip^£:v IG I 32 A Z. 19; Aristoteles 7toX. 'Aih 30, 2), s. Dittenbergers Indices zur
Sylloge p. 434; besondere Verwendungen des Wortes y£;pia;iic haben neulich E. Kor-
nemann, Griechische Papyri in Gießen S. 48 und U. Wilcken, Papyruskunde I 1
S. 128. 36g erörtert. Z. 26 f. aüxi; oz xxxi -xv ävj-ovör,xoj trcXotv Gixäpyetv: W. Kolbe
schreibt ävo-ovor(xoK, allein das Omikron ist deutlich; ebenso ist in dem Beschlüsse
der Megalopoliten IG V 2, 515 A b Z. 30: iAB:zo'jpYri~[°i I ürcapxwv -äax; Xi[xoi>pyias
zu lesen, nicht iXeixoupyr^o)?]. Kxxx -ap£'jp£a'.v Z. 28 findet sich auch in der merk-
würdigen Urkunde über einen Rechtsstreit aus Megalopolis IG V 2, 445 D Z. 6;
xxxx |i7)0E|uav ~xp£'jp£a:v lese ich z. B. wiederholt in dem von J. P. Mahaffy, On the
Elinders Petrie Papyri, Royal Irish Academy, Cunningham Memoirs XI p. 18 ff.
wiederveröffentlichten Papyrus 63 des Louvre, Z. 15 u. s., 2:x nap£up£a£wc Pap.
Brit. Mus. 44 I p. 34 Z. 13; häufig sind Verbindungen wie [vrpz xiyyy^i [it^ts nxp£u-
plici |ir,5£;t:x: Sylloge 517 Z. 44, xpi-«: y, ~ap£'jp£a£: rjix'.vtoOv usw. Zu ZC aXXwv rcpo-
ao)~wv vgl. IG XII 7, 139 Z. 23: toi: -poor/.o'jiiivo:; ~poao')-oij. 'ExXoyef; sind als mit
der Einsammlung, Einhebung von Abgaben betraute Beamte aus dem attischen
Reiche IG I 38, I suppl. p. 59, 27b u. s. bekannt: eyXeye'.v (auch in der Mysterien-
inschrift Z. 45) ist terminus technicus, wie der Index der Sylloge lehrt. In Suidas'
Angabe: ö~dT£ ?£o: •/pr^ixta tvj: -o/.:'tx; eJa^pipeiv, xo'j-vj; xxtx 5üva|uv 01 xaXouu.svot
SxXoyer; 5:eypa;fov hat man mit Recht eine Verwechslung mit den oixypa^srj erkannt,
die nach den Zeugnissen der Grammatiker innerhalb der athenischen Symmorien
die Beiträge der zur v.-jyj^i Verpflichteten in einem 2:xypx|i|ix feststellten; ungefähr
dasselbe wird auch von den £-:ypx:f£:; ausgesagt, die daher von manchen Gelehrten
der Zeit vor Archon Xausinikos zugeschrieben werden. 'ExXoyefs, deren Aufgabe
es ist (W. Dittenberger, OGI 773 Anm. 8) „vectigalia publica a civibus colligere",
begegnen z. B. auch auf los IG XII 5, 1001. 1004. 1005 u. s.; ein eyXoytaxr^ auch
in der oben S. 30 erwähnten Inschrift aus Alabanda und in Ägypten, s. zuletzt
Ch. Lecrivain, Tributum, Dictionnaire des Antiquites IX 438. In iy r/.xaxxv
}<> A. Wilhelm
XziTOUpfion ist Xetxoi>pyt'a offenbar nicht in der bekannten technischen Bedeutung
zu nehmen, sondern allgemein von öffentlicher Dienstleistung gesagt. Zur Er-
klärung- der Redensart izoi.pz.ye-z: xxi T.i,'ki: axoiypüYCX rcdvxa Z. 29 hatte ich unge-
buchtes Sprachgut gesammelt, bevor ich auf'O. Lagercrantz' Abhandlung Elementum,
Skrifter utgifna af K. Humanistiska Vetenskaps-Samfundet i Uppsala XI 1 (191 1)
aufmerksam wurde, der ausführlich über aiov/eiov und (S. 101 ff.) über axoiye.lxJ
handelt und für die Bedeutung- die Entwicklung von „in einer Reihe stehen" zu
„in Ordnung sein" feststellt. Die Worte Z. 30 yeyevTjjJisvav £~:xayäv 7t£p: jioXXwv xa:
[isyä/.wv hat W. Kolbe zu dem Folgenden gezogen und vor eraxayäv ein x£ ein-
geschoben; daß sie mit dem Vorangehenden zu verbinden sind, zeigt das von
W. Kolbe übersehene oi nach xaxsipyaaxat.
Zu xaxe£pyaaxai oh. noXXx xa: |i£yäXa vgl. meine Zusammenstellungen Jahres-
hefte X 22 und Wiener Studien XXIX 20, die H. Hepding Ath. Mitt. XXXV
408 und W. H. Buckler und D. M. Robinson, Amer. Jour. of Arch. 1913 p. 42
ergänzen. Nicht bemerkt scheint, daß in dem Beschlüsse der Attalisten OGI 320 Z. 8:
xa: KoXka |üv xaXä xa: cpiXavfrptöTxa Tfji auv68ti)i Tiapä xwv ßaaiXewv (-£p:>£-o:r,a£v zu
schreiben sein wird; bei dem Übergange von einer Zeile zur anderen wird — sp:
ausgefallen sein, vgl. auch W. Jerusalem, Wiener Studien I 50 zur Inschrift von
Sestos OGI 339. Die Bezeichnung der Römer, insbesondere der römischen Macht-
haber, als ^yoiSjievoi ist in den Inschriften des zweiten und ersten Jahrhunderts
v. Chr. sehr häufig, vgl. IG II 471 Z. 52 (vgl. II 471 Z. 75), Ath. Mitt. XXXII 201
Z. 10, 262 Z. 27, XXXV 408 Z. 14, 414b Z. 5; Inschriften von Pergamon 455. 536,
von Priene 109 Z. 102. 10S Z. 139. 111 Z. 12; IG IV 932 Z. 45; Fouilles de Delphes
111 2 p. 48 n. 48 Z. 7: -apä zz 'Au-^xxuöviov xa: xwv dSXXwv 'EX/.ävwv xa: xwv ayetulvwv
T<i)(j.aüöV; Das Rathaus von Milet S. 108 f. b Z. 1 2. Über die Bezeichnung der Römer
als xpaxoOvxEC handelt Br. Keil, Gott. Nachr. 191 3 S. 12. 17. Trexat xäj :5:'a; 3a~äva;
e:$ xa xä; nöXeo; au|i^£povxa wird nicht im Hinblick auf Piaton, Gesetze 879 c:
eo:x£ Sä vem 7xavx: utcö yepovxos TxXrjyevx: pa!l'ü|uo; opyrjv Onocpipeiv aüxw x:9-£|i£vw x:;ir,v
xaüxrjv £:? yvjpa? und Polybios VI 37, 10: £:c 3' ävavSpiav x:!l'£acj: xa: axpaxtwxtx^v
a:a/_üvr;V xä xo:aOxa xwv EyxÄrjiaxwv x~Ä. zu deuten sein, sondern einfach: Aristokles
lasse diese seine eigenen Aufwendungen den Interessen seiner Vaterstadt zugute
kommen; in anderen Ehrenbeschlüssen vermag ich die Wendung im Augenblicke
nicht aufzuzeigen. In den zu Z. 18 der Abrechnung angeführten Verbindungen
ist x:i)£aila: vom Erlegen der Beträge zu verstehen.
Die gastliche Aufnahme römischer ^you|ievoi erwähnt in ähnlichem Zusam-
menhange auch IG V 1, 1140 Z. 17, Inscr. g'r. rom. III 495 Z. 24 und der Beschluß
Urkunden aus Messene 47
der Milesier für C. Iulius Eukrates, Das Rathaus von Milet S. 108 f. b Z. 12 f.:
xafg ts xwv irjyoujjivwv cpdiacc; xs xac jjsviaig y.axay_pw|isvog e;$ xx rfjg TtxxpöSo; au|i,cpEpovxa;
in den Unterschriften mancher Denkmäler berufen sich die hellenischen Stifter
auf das Gastfreundschaftsverhältnis, das sie mit den geehrten Römern, selbst mit
Kaisern, und mit anderen Fürsten und Großen verbindet, z. B. Klio V 300 (zu
der Inschrift aus Kyzikos Ath. Mitt. IX 19); Troia und Ilion S. 471 n. 65;Paton-
Hicks, Inscriptions of Cos 75; R. Herzog, Sitzungsber. Akad. Berlin 1901 S. 494;
IG IV 11 35 nach meiner Ergänzung Jahreshefte XI 77 f.; Bull, de corr. hell.
XXXVI 198. Die Inschrift IG V 1, 1169 aus Gytheion, einst in der Sammlung
Nani, jetzt in Prof. Dr Marc Rosenbergs Badischer Sammlung- und in Heft XII
der Veröffentlichung, das mir durch die große Güte des Besitzers bekannt ge-
worden ist, n. 5 abgebildet, würde man im Hinblick auf diese und andere In-
schriften, widersprächen nicht die zu Anfang der vierten Zeile sichtbaren, neuer
Prüfung am Steine bedürftigen Reste, folgendermaßen zu lesen geneigt sein:
Mxpxov Aaxtvwv IIxv-
Soiiaav x nöXic, xwv Tu-
y-£[at]ä[v] Bia[5tvo]u7ioXeixä-
[7 xov] ?evov xx: looov eospyl-
[xxv].
Boeckh hat erkannt, daß nach dieser Inschrift der Ort, den Ptolemaeus III
14, 32 BcavSiva nennt, B:xo:vx (oder B:x5:vx?) geheißen hat; der Name scheint nicht
von B:x5x; zu trennen, ein B:x5x- begegnet als erster Beamter der Eleutherolakonen
IG V 1, 1 145 Z. 28 und 11 46 Z. 15; freilich führt BoaS'.vou— oaeixxs zunächst auf BiaSivog.
Ist nach Analogie der Namen, die so viele Städte in römischer Zeit auf ihren
Münzen führen (A5p:avo-oA£:xwv -xpxxovs:x£tov usw., s. Head, HN2 p. 926 f.), anzu-
nehmen, daß sich die Gytheiaten einem Wohltäter zu Ehren als B:aStvoo7toA£?xai
bezeichnet haben oder birgt sich hinter dieser Bezeichnung ein besonderes Ver-
hältnis zwischen Gytheion und Biadina-Biadinupolis? Oder ist BiaSivouraAsixav auf
den Geehrten zu beziehen? Über die Ruinen südlich von Akriai, die auf BtxSiva
bezogen werden, zuletzt A. J. B. Wace und F. W. Hasluck, ABS XIV 162.
In Z. 28 ist 7i£Cfpiv[i:]yc deutlich. Ebenso erscheint die Media y an Stelle der
Tennis in -sp'.«p:yx und -epiwpiyoxsj in der Inschrift aus Megalopolis IG V 2,
443 ff. Z. 40. 50 (dagegen 445 D 15 nach der Abschrift -Eptwpiax); in der Mysterien-
inschrift steht bekanntlich in Z. 77 xexaejjcI);, vgl. Br. Keil, Ath. Mitt. XX 430;
P. Kretschmer, Kuhns Zeitschrift XXXIII 466 ff.; A. Thumb, Indogerm. Forsch.
VIII 188 und in der vierten Auflage von K. Brugmanns Griechischer Grammatik
S. 375 Anm. 1 ; F. Pfister, Rhein. Mus. LXVII 201. Über i-tf/iyß-rpM Z. 39 s. oben
48 A. Wilhelm
S. 24, über die Verbindung xvrjp ayaö-ö; xx: tpiXhnaxpu; W. H. Buckler und D. M. Ro-
binson, Amer. Journ. of Arch. 1913 p. 39.
Z. 35 xxl Z'.t. t« ~poycYpxjx|X£vx Txxvxa £7i;yv6vi£; xxÄ. In der Inschrift aus Kapatzedes
Ath. Mitt. XXX VIII 37 ff. (s. oben S. 18) wird in Z. 4 statt: [i\ wv i]-tyvoü; 6 S^o;
6 TwfJiatwv xxa. vielleicht: [xvÜ-' wv] zu lesen sein, vgl. Sylloge 32g Z. 22, IG II 5,
623 e Z. 21.
Z. 41 xtj.ierv zeigt den aus dorischem und nordwestgriechischem Sprachgebiet
auch sonst bekannten Übergang der Verba auf — xco in solche auf — iu>, s. GDI
IV 1 S. 190 (Delphi), IV 3 S. 612 (Rhodos); J. Schmidt, Pluralbildung der Neutra
S. 326 ff. ; A. Thumb, Handbuch der griechischen Dialekte S. 131. 143. 192.
II. Die Abrechnung über die Achtobolensteuer.
(IG V I, 1433)
In dem Weingarten ITsxpoKO'jÄO'j östlich von dem Synhedrion in Messene ist
eine große, am rechten Rande beschädigte Kalksteinplatte gefunden worden,
i'95m hoch, o'88'" breit, o'igm dick, die folgende wohlerhaltene Inschrift trägt
(Höhe der Buchstaben 001'" bis o-oi5m, Zwischenräume zwischen den Zeilen 00121"
bis o-02m; über die Schrift unten S. 75 ff., Abbildung eines Ausschnittes der Zeilen
21 bis 37 S. 76):
[KpsatfovJTiSo;- sxxxov etxoat 060 xxäxvxx. xp:xxovxx [ivai, izy-fy, oxxw'^oaoi, y^M^iho^.
[AaY:püvxf]5o;' ixxxov ec xxaxvxx, -£vxr,xovxx [iva: '£:. ~£VX£ axxxfjp£;. öxxw'p'oÄo:'.
'Ap^axojiJxyjSo:;- 5'.xx6a:x x£3axpxy.ovx3e £W£x xxaxvxx. x£cj3xp£c fivaf, ciV.03: axxxr)p£c,
Sex'äßoXot.
5 TÄÄ!3oc' r/.xxöv Xcaaxpxxovxx £vv£x xaÄxvxx, 3£xx axxx7)ps; ulvxs, 3,jOÄ6j.
KÄ£o(Ä)x?x;- 3oxx6a:a £;y/.ovxx sv xxaxvxx, txsvx^x&vxx p,vai. axxx^p, x£xptI),jOÄov,
osxx yotlxol.
Eevwv ctjv xo:g x£xiixa[ji£vot? iv tat cpuÄc« Tw|j.a;'oc; • ixat&v £:xoai ivvsx xx-
axvxx. Sexa u.vaf [u'x. eixoat axxxf;p£; S60. Spxyjix.
10 x£cpxÄx- ypdx 0£xxoxx('o xxaxvxx. xp:xxovxx |ivxr Söo, axxx^p. oxxw'poÄo:'. Ssxx
yxÄxoC.
Teyvtxav 3 o'Jx £axc c?uvx£xs-.fxÄxiW[tivov sv xxrc -.pAxr; or; xx: ixtffwExxi xö xe^xawjix
xxj uTxxpC'.o;' xpoxxovxx £; xx/.xvxx. x£oaxpxxovxx |j,vai Ivvlx. 2r/.x axxxf/p£c -£vxe.
Sex'ößoXoi.
xx! 'Oäujj.tc:ov:xxv X£aaxpx xxäxvxx. Slxx [xvxr -ivxs. 5exx axxxyjps; —psT^. ivvl'6^o/.of.
xx: xwv \xrt x£x:|tx;t£vwv s~: Axjuovo; Twjiat'wv xal uTXo^'Jti^dÄwv /<op:; x** ~xpxx:;ix3:xc
Urkunden aus Messene 41
Ein Beschluß der Amphiktionen zu Ehren des Ar]|jüfjTp;o; 'ApcaTap^cu 'Aihjvaro;
lautet nach G. Colin, Fouilles de Delphes III 2 p. 188 n. 164 in Z. 13 ff.:
suxifvsax:. xöt-
ö]v 7.7J. Tcecpfavöaa: y^ujoä) rjTscpxvto
15 xfj; -xtt,; £vsx]a söaeßeia;* e^ai 5[s
:v xiv 3xecpavov xoörov ■
aTfjaxi] 5s xütoü xa: xvSpiävra /x/.-
xoOv] ev AsXfot; xtX.
Vermutlich ist Z. 15 ff. zu ergänzen:
elva'. 3fs
x'jtcöt sv ~.y.r.~ -]spxr; fyxspx:; zft: II-
■jihxSo; :pops]Cv töv arefpxvGV toütov.
Ob die Ergänzung t/(; -aar,; svsx]a eüaejäeia; durch das Vorkommen derselben
Wendung in anderen Ehrenbeschlüssen gestützt wird, weiß ich nicht zu sagen
(ttxot,; I'v£*/.£V xpsT^c lese ich z. B. in dem Beschlüsse aus Jasos REG \'I 168 Z. 17);
doch fällt auf, daß die Aufschrift des dem Geehrten bewilligten Standbildes
Z. 22 ff. die Begründung äpSTTj? xx: süasßeia; xx: t»j; ziz ttjv ~xTp(5x suvoix? gibt;
„svsxx est passe", meint der Herausgeber, doch kann der Genetiv allein als solcher
des Sachbetreffes stehen, einem Brauch zufolge, für den E. Nachmanson, Eranos IX
25 ff. Beispiele gesammelt hat; aus Schriftstellern füge ich Demosthenes IX 25
hinzu: tpxa: 3' e-jvolx; o:3dvx:. xx: toOto TO'jvgu.' £/£: tx Xr/(i|xxia txOtx (vgl. K. Brug-
mann-A. Thumb, Gr. Gr. 447). Und in Z. 15 kann xpex^; x]x<:> suaejisix; gestanden
haben, mit Ausfall des Iota vor dem vokalischen Anlaut, vgl. meine Bemerkungen
Ath. Mitt. XXXI 91 f. 230; J. Wackernagel, Studien zum griechischen Perfektum
S. 10: E. Nachmanson, Beiträge zur Kenntnis der altgriechischen Volkssprache S. 52.
Unrichtig hat Th. Wächter, Reinheitsvorschriften im griechischen Kult
(Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten IX 1) S. 117 Diodors Bemer-
kung XXXVI 13 über die nach römischer Sitte unzulässige Tracht, in der
der Priester Hx—xxr,; aus Pessinus in Rom erschien (vgl. Chr. Blinkenberg,
Archäologische Studien S. noff.), mit Bestimmungen in Zusammenhang gesetzt,
die es verbieten, Gold in Heiligtümer zu bringen; wenn Diodor von diesem
Priester sagt: äcpcpE: 5s saö-fjix xx: rr,v ~sp! tö aCo[i.x x/,Är(v xa-aax£UY,v iiy.ÄxyiiiV///
xx: ür.b Töiv 'l'ojixiwv sfröiv v'r/. 1-r/wpouijivTjV xpuaoOv ts yxp rjxi^avov £i/£v 6-£p|i£y£i)'7,
xx: ttoÄtjv ivSKvrjv 3:x/_p'j^ov, ^xa'.Ä'./.v,v x::'xv £|i^a{vO'jaxv, so ist mit den letzten Worten
ganz deutlich ausgesprochen, weshalb solch auffällig»; /puao'^opix an einem Manne
JahreslH'fte lies üsterr. archäol. Institutes Hd. XVII ß
4- A. Wilhelm
nicht fürstlichen Standes beanständet wurde. IIoMjaafAevos 8k Xoyou; im xöv ijißoXwv
sv tw OTjfiw xa! xo nXf^&og si; Seiaooatjxovfav ijjtpaXwv xaxaXü|xaxos [isv Sr^oaiou xa! csvuov
f^twih), xöv 8s axscpavov sxwXuih] cpopsfv u:p' svoj xöv Sr)u.apywv AöXou HojjLmr/ou Von
einem anderen Demarchen auf die Rednerbühne geführt, aber durch Pompeius
von ihr unter Beschimpfungen verjagt, erhält er, nachdem dieser innerhalb
dreier Tage gestorben war, die Erlaubnis, die auch von Polybios XXI 37, 5
beschriebene heilige Tracht zu tragen: Xaßwv xr/V auyx&pTjaiv T^S xaxä xr(v ispäv
axoArjv xaxaaxsuyjc xa! ujiTjfreis a^oXiyotg Ijevioi; örti rcoXXwv avopwv xs xa! yuvatxöv
-pOSTO|i'f ity XT;V SX Tfjg T(i>p); ETXXVoSoV 7tOto6UEVO£.
Die Bestimmungen über das ypuao^opsfv xotj ftsoi; werden darin begründet
sein, daß das Anlegen und Tragen von Gold und auffälligen Schmuckgegenständen
bei gottesdienstlichen Veranstaltungen im allgemeinen als unstatthaft galt und
besonderen Dienern der Gottheit vorbehalten blieb, die bei solchen Gelegenheiten
mit den Abzeichen ihrer Würde erschienen und mit der ehrenvollen Aufgabe
betraut waren, in den Festzügen die Kostbarkeiten des heiligen Schatzes zu tragen.
Der Zusatz xor; %-eolc, zeigt, daß dieses ypuao^opsiv (und axs^avrjCpoperv) den Göttern
galt und daher den Bedenken entrückt war, denen das Tragen von Metallen,
Geschmeide und prächtiger Kleidung bei solchen Anlässen sonst unterlag. Sei es,
daß solche Ausschließung einen Brauch ältester Zeiten, die die Metalle noch nicht
kannten, festhielt oder daß sie durch den Glauben an deren dämonischen Charakter
bestimmt war (Th. Wächter, S. 115 ff.), jedenfalls ist schließlich das Bestreben,
würdig und schlicht vor die Gottheit zu treten, für die Geltung solcher Verbote und
die Beschränkung der ypuaocpopt'a auf gewisse Bevorrechtete entscheidend gewesen.
Zu xaxä -poawnov Z. 1 1 vgl. die von Aug. Schulte, De ratione quae intercedit
inter Polybium et tabulas publicas, Halle 190g, p. 28 aus Polybios beigebrachten
Beispiele der Redensart xaxä -pöaojnov Xoyoug noistaite, außerdem z. B. XVIII 29
avxo^&aXpjaai xaxa 7xp6aa)7tov; IG IV 940 Z. 16: xaxa npoawnov uiv 7tapau.u9-riaaa0,ac xav
xs aSsXcpav xxX.; Bull, de corr. hell. XXVII 106 ff. C Z. 8; Monum. ant. XVIII 350
n. 2 Z. 5 ist KATOTTPOCUUT abgeschrieben. Die Abhandlung von J. Rouffiac, Re-
cherches sur le caractere du Grec dans le Nouveau Testament d'apres les inscriptions
de Priene (Bibliotheque de l'Ecole des Hautes Ktudes, Sciences religieuses XXIV 2),
in der über xaxä ixp6aw;iov gehandelt sein soll, habe ich nicht einsehen können.
'AnoSiye.a&M bezeichnet ganz gewöhnlich die Annahme irgendwelcher Aus-
zeichnungen von Seite des durch sie zu Ehrenden, z. B. IG II 4U5 Z. 43, Sylloge
927 Z. 14. Über die Form der acclamatio Z. 13: xa/.öc xoö inocicccati-z.: xäj xijxä;
'ApiaxoxXfj xxX. habe ich S. 22 gehandelt.
Urkunden aus Messene 43
In Z. 15 ist nach iizxv/k'jx: Ap'.axoxXfj i~l zx: £m(i,sXeia'. xaJ xatf-apsiöxaxi in
dem Relativsatz £9" x: r/s: ~£pl xx xoiva xx; -öäso; -pxy[.ixxx die Praeposition
ebenso wiederholt wie in dem von U. v. Wilamowitz, Reden und Vorträge3
S. 363 besprochenen Briefe des Dexiochos an Kleon, Flinders Petrie Papyri II
p. 11 11. 7: xa: -poxspov jiev ao: ysypa:px ~sp: rfjs x-xyioyr); 7:£p: y,; vuvi x~/jy|i.x:, und in
dem Beschlüsse der Amphiktionen aus Delphi, den H. Pomtow soeben vervollständigt
in der Abhandlung Die delphische Archontentafel des dritten Jahrhunderts v. Chr.,
( »ött. gel. Anz. 1913 S. 174 b herausgegeben hat, Z. 26: jtpoeSpiav £v xot: xywaiv
ev rs.c av ol 'Aji'^'.xrjofvsj xiil-wvx: (so ist zu lesen statt mit H. Pomtow: xifteaaiv).
Z. 16. KaxöJAOVo; wird auch sonst von Beschlüssen, Vorrechten und Ehren gesagt,
denen dauernde Geltung zukommen soll, z. B. Polybios XXXIX 3, 9 und in den
Inschriften Fouilles de Delphes III 2 p. 27 n. 20 Z. 7: SeSo^frai xx: TioXst /.axajiövo'j;
£:;>.£•/ ev xöv a~avxa ypovov xx; ävxyEypxte.iEvxc xOxoü; (den TexpaTtoXeti;) ev xwt Upäv. xoO
'ArcöXXwvo; KpoeSpfa? xa: x'.tj.x;, Lebas-Wadd. 85 Z. 7, Sylloge 280 Z. 8, vgl. auch 0(il 737
Z. 12 f.: xx; uiv äXXa; xc e/e: x'.;iä; ftevecv aCixw: 5:x flfou; verkannt scheint mir das Wort
in einem Ehrenbeschlusse aus Kula in Lydien, den J. Keil und A. v. Premerstein in
ihrem Berichte über eine Reise in Lydien und der südlichen Aiolis (Denkschriften
der Wiener Akademie, philos. bist. Kl. Bd. Uli. Abb. II.) S. 84 f. nach der Ab-
schrift eines Griechen mitteilen. Die Herausgeber lesen Z. 11 ff.:
[zo'.erall-a: 5' ev-
W-xZi xt(v e~'.[i£Ä£Lav xwv 7i[poy]eypau.|iiv[ü)V Ttjxvxwv xö[v xa-
z' £v:x'jt[o]v x-o5sixv!i|ievov ^pa^euxfjV [xoüjxov 5e xax[a
xx«x)>; e'L^'.siievx; Aux:'vw xe xa: xor? ixyovo:; [x:[i.ä; . . .
Offenbar ist statt Ev]ö-a5e zu lesen: -o:e:~ ] il-x<:) 5e, zumal Zeile 11 durch die
vorschlagene Ergänzung beträchtlich länger würde als alle anderen; für die Silben-
trennung s. E. Xachmanson, Laute und Formen der magnetischen Inschriften
S. 117. Ich sucht' ferner in xax- in Z. 13: xxx[x|aovoo; und vorher, allerdings mit
starker Änderung der nach ausdrücklicher Angabe eilig angefertigten und auch
sonst verbesserungsbedürftigen Abschrift: (s:vx:> 2e. War das Auge des Abschreibers
auf die vorhergehende Zeile abgeirrt, so daß er vor 5e sinnlos xov verzeichnete?
Jedenfalls wird nur durch die Lesung: <e:vx:) 3e xxx[xu.ivo'j;] xx; e'l^iaijiva; Auxivtp
x£ xa! xo:; sxycvo:; [x:;ix; ein befriedigender Satz und Sinn gewonnen.
Ein ir.rj-.x-.i-i oder mehrere e-'.sxxxx: werden bekanntlich nicht selten mit der
Fürsorge für die Herstellung eines Ehrendenkmals betraut, z. B. in drei Beschlüssen
aus Eretria, 1. für Theopompos, veröffentlicht von A. Rangabe, Antiq. Hell. II 68g
(A. Baumeister, Philologus X 300; D. Stauropullos 'E'f. Äp/. 1895 a. 1O5), 2. für
H A. Wilhelm
'Jn-oail-ivr^ A i oyyXou und Aia/;J/.o; 'IitrcooOivou 'E'-f. äpy. 1907 a. 23 nach der von
mir ebenda 1912 a. 239 gegen E. Ziebarth Berl. philol. Wochenschr. 1910 S. 6
begründeten Zusammensetzung, und 3. Sylloge 935; ferner in den Beschlüssen
aus Argos IG IV 558 Z. 35 und aus Erythrai IG XII 1, 6 Z. 5. Nicht ohne
Grund wurden zu diesem Zwecke Angehörige der zu Ehrenden gewählt, wie ich
kürzlich in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen Inschriftenkunde I, Sitzungs-
ber. Akademie Wien, 166. Bd. 1. Abh. S. 62 zeigte; ich trage nach, daß der
Beschluß der Chalkidier 'Ecp. äp/_. 1899 a. 135 zu Ehren des 'Apx^vou; XaptxXeou;
fünf Männer zu wählen anordnet, die für die Anfertigung und Weihung seiner eiv.wv
und die Verkündigung- und Aufschreibung des Beschlusses zu sorgen haben, und ihnen
auch die Feststellung der Höhe des zu fordernden Betrages überläßt (vgl. Jahreshefte
IV Beibl. S. 21 f.), sodaß sie in der Lage sind, durch eigene Beiträge die Kosten
für die Gemeinde möglichst zu mindern; unter diesen fünf Männern sind vier
durch ihre Namen als Verwandte des Archenus kenntlich. Oft übernahmen die
Wohltäter auch selbst alle Kosten der ihnen zugedachten Ehrungen, so Menas in
Sestos (OGI 339), Diodoros, der Sohn des Pasparos, in Pergamon (Ath. Mitt.
XXXII 264 Z. 66), Soteles, der Sohn des Kallinikos, in Pagai (IG VII 190,
vervollständigt Jahreshefte X 17 ff., Z. 48 nach meiner Ergänzung S. 32); sie
sind dann selbst ZK'.oxäzoa für ihr Denkmal geworden. Die Synhedroi der Messenier
haben Aristokles mit der Sorge für die Herstellung des ihm zu errichtenden ehernen
Bildnisses betraut, aber — nach ihrem Beschlüsse mindestens zum Scheine, vgl. IG
XII 7, 231 — die Kosten desselben auf die Staatskasse überwiesen. So wird Ari-
stokles in der Lage gewesen sein, seine Opferwilligkeit durch eigene Beisteuer und
Berechnung möglichst geringer Kosten zu Lasten der Staatskasse zu bekunden.
Die Erläuterung- des zweiten Beschlusses kann sich auf einige wenige Be-
merkungen beschränken.
Daß der Schutz der Stadt und ihrer Bewohner, auf den Aristokles bedacht
war, in übertragenem Sinne zu verstehen ist, nicht etwa von Vorkehrungen
zur Verteidigung von Messene, wie sie Aineias in seinem Büchlein über die
Verteidigung belagerter Städte empfiehlt und die Beschlüsse aus Tomis, Sylloge
529 und Kos, Klio II 321 ff. am besten erläutern, geht aus den folgenden Aus-
führungen hervor, in denen an erster Stelle die durch seine Fürsorge erfolgte tagtäg-
liche Aufzeichnung aller Geschäfte der Verwaltung auf einem to:/o; hervorgehoben
wird. Über solche Aufzeichnungen habe ich in meinen Beiträgen S. 254 fr. gehandelt
und verweise nun auch auf die Ausführungen von W. Riepl, Das Nachrichtenwesen
des Altertums mit besonderer Rücksicht auf die Römer S. 337 ff. Die Maßregel be-
Urkunden aus Messene 45
zweckte, die streng rechtliche Durchführung der eta^opa zu sichern, die Messenier
vor Ausbeutung und Unterschleif zu bewahren, indem allen und jedem einzelnen die
Einsicht in die Geldgeschäfte der Stadt, insbesondere in die Vorschreibung und Ab-
führung der Abgaben und in die Verwendung der eingelaufenen Gelder ermöglicht
war. Zu eV äuipag vgl. Herodot V 117. xax' a;iipxv in der Mysterieninschrift Z. 109.
Xeipi^av Z. 25 (vgl. REG VI [66 Z. 10 ff.: Txoiefaö'at r.pileiz töv üracpxovxwv
aCixot; xo'.vwv yprjiäxwv xaxä xwv ysip'.aävxwv x: xOxorc xai jxrj ä-coövxwv ev xo:; xathfj-
y.O'ja'.v ypövoi;) und y£:p:5|ii; Z. 24. 27 wird von Handhabung, Verwaltung über-
haupt und vor allem von der Verwaltung von Geldern gesagt (so auch o:a-
•/z:v.Z.v:t IG I 32 A Z. ig; Aristoteles ~oÄ. 'AiK 30, 2), s. Dittenbergers Indices zur
Sylloge p. 434; besondere Verwendungen des Wortes ysip'.ajii; haben neulich E. Kor-
nemann, Griechische Papyri in Gießen S. 48 und U. Wilcken, Papyruskunde I 1
S. 128. 369 erörtert. Z. 26 f. xOtö? 5s -/.axi ~xv ävj-ovö^xo; tMXwv G7tap/E'.v: W. Kolbe
schreibt avurcovoi^xwc, allein das Omikron ist deutlich; ebenso ist in dem Beschlüsse
der Megalopoliten IG V 2, 515 A b Z. 30: äÄsiTOupy^-fo; | ü-apyo.v Triaaj Xt[toupYt'aj
zu lesen, nicht äX£:xo'jp-'r(x[w;]. Kaxx -apsüpeaov Z. 28 findet sich auch in der merk-
würdigen Erkunde über einen Rechtsstreit aus Megalopolis IG V 2, 445 I) Z. 6;
xxxi (iTj5e|ttav -aps'jpEa'.v lese ich z. B. wiederholt in dem von J. P. Mahaffy, On the
Flinders Petrie Papyri, Royal Irish Academy, Cunningham Memoirs XI p. 18 ff.
wiederveröffentlichten Papyrus 63 des Louvre, Z. 15 u. s., 5:x -xpejpioziüc Pap.
Brit. Mus. 44 I p. 34 Z. 1 3 ; häufig sind Verbindungen wie |it(xe ziyn/. \irt-.z ~ap£'j-
p£7£: jtr(5c;tiä: Sylloge 517 Z. 44, xpd-(o: y, -xprjpias: jjixtvioOv usw. Zu 5:' xääiov ~so-
awrcwv vgl. IG XII 7. 139 Z. 2^: xo;: TCpo2T}/,oi>|.iivois itpoowjro'.j. 'ExXoyEi; sind als mit
der Einsammlung, Einhebung von Abgaben betraute Beamte aus dem attischen
Reiche IG I 38, I suppl. p. 59, 27b u. s. bekannt; ey/.eysiv (auch in der Mysterien-
inschrift Z. [,51 ist terminus technicus, wie der Index der Sylloge lehrt. In Suidas'
Angabe: ir.ize oeo: ypT||ixxa xobz -o/ixxc eig;pepe'.v, xo'jto'j; xaxä Süvajuv qi xaÄoO(i£VOi
exÄoyer; Cisypa^ov hat man mit Recht eine Verwechslung mit den StaypatpErj erkannt,
die nach den Zeugnissen der Grammatiker innerhalb der athenischen Symmorien
ilie Beiträge der zur Eiscfopä Verpflichteten in einem o'.x'fpa.\i\ix feststellten; ungefähr
dasselbe wird auch von den i-iypa^ci; ausgesagt, die daher von manchen Gelehrten
der Zeit vor Archon Xausinikos zugeschrieben werden. 'ExXoyer;, deren Aufgabe
es ist (W. Dittenberger, OGI 773 Anm. 8) rvectigalia publica a civibus colligere",
begegnen z. B. auch auf los Kr XII 5, 1001. 1004. 1005 u. s.: ein syÄcyiaXT^ auch
in der oben S. 36 erwähnten Inschrift aus Alabanda und in Ägypten, s. zuletzt
Ch. Lecrivain, Tributum, Dictionnaire des Antiquites IX 438. In e^' exäaxav
4(1 A. Wilhelm
XeiTOupyiav ist Xeixoupy:« offenbar nicht in der bekannten technischen Bedeutung
zu nehmen, sondern allgemein von öffentlicher Dienstleistung gesagt. Zur Er-
klärung der Redensart -apsysxx: tat ~dXs: aTO'.yoüwx, raevta Z. 2g hatte ich unge-
buchtes Sprachgut gesammelt, bevor ich aufO. Lagercrantz' Abhandlung Elementum,
Skrifter utgifna af K. Humanistiska Vetenskaps-Samfundet i Uppsala XI i (1911)
aufmerksam wurde, der ausführlich über vzor/elov und (S. 101 ff.) über axo:-/s:v
handelt und für die Bedeutung die Entwicklung von „in einer Reihe stehen" zu
„in Ordnung sein" feststellt. Die Worte Z. 30 yey£V7]|i£vav ETUiayäv r.zpl TtoXXwv za:
[leyaXwv hat W. Kolbe zu dem Folgenden gezogen und vor Eraxayöcv ein xs ein-
geschoben; daß sie mit dem Vorangehenden zu verbinden sind, zeigt das von
W. Kolbe übersehene o£ nach xaxscpyaaxai.
Zu xaxEtpyaaxa; 3s TtoXXä zai [AEyaXa vgl. meine Zusammenstellungen Jahres-
hefte X 22 und Wiener Studien XXIX 20, die H. Hepding Ath. Mitt. XXXV
408 und W. H. Buckler und D. M. Robinson, Amer. Jour. of Arch. 19 13 p. 42
ergänzen. Nicht bemerkt scheint, daß in dem Beschlüsse der Attalisten OGI 320 Z. 8:
y.y.l rcoXXa [i£v v.z/.y. y.xl cpcXavO-pfcma xfy auvoSwi ~apä xöv ßaaiXicov (<t£pi)£rofyo£v zu
schreiben sein wird; bei dem Übergange von einer Zeile zur anderen wird rcsp:
ausgefallen sein, vgl. auch W. Jerusalem, Wiener Studien I 50 zur Inschrift von
Sestos OGI 339. Die Bezeichnung der Römer, insbesondere der römischen Macht-
haber, als yjyo6|isvo: ist in den Inschriften des zweiten und ersten Jahrhunderts
v. Chr. sehr häufig, vgl. IG II 471 Z. 52 (vgl. II 471 Z. 75), Ath. Mitt. XXXII 261
Z. 10, 262 Z. 27, XXXV 408 Z. 14, 414b Z. 5; Inschriften von Pergamon 455. 536,
von Priene 109 Z. 102. 108 Z. 139. in Z. 12; IG IV 932 Z. 45; Fouilles de Delphes
III 2 p. 48 n. 48 Z. 7: Tzapx ts 'A]r.p:xxuövcov v.y.1 xöv aXXwv 'EXXavwv /.a: twv ayeiuivwv
Tü)[i,a((i)v; Das Rathaus von Milet S. 108 f. b Z. 12. Über die Bezeichnung der Römer
als xpaxoöVXE? handelt Br. Keil, Gott. Nachr. 1913 S. 12. 17. Ttfrsxat xä; iot'ac 5a~äva;
sfs xä xa; tcöXeoj auji^Epovta wird nicht im Hinblick auf Piaton, Gesetze 879 c:
Io:xs 3s Veto jiovtJ urcö yspovxos -X^ysvx: pxiMjiw; öpyr)v ÖTOcpipetv aOxw Tt'8-ejxevq) x:|ir,v
xauTTjv sie yrjpas und Polybios VI 37, 10: sie 3' avavSpiav x:i)-sx3: xa: axpax^x^v
aiayjvr,v xx xo:aOxa xöv syx/^i-täxcov xxX. zu deuten sein, sondern einfach: Aristokles
lasse diese seine eigenen Aufwendungen den Interessen seiner Vaterstadt zugute
kommen; in anderen Ehrenbeschlüssen vermag ich die Wendung im Augenblicke
nicht aufzuzeigen. In den zu Z. 18 der Abrechnung angeführten Verbindungen
ist x'ÜI'Ssite vom Erlegen der Beträge zu verstehen.
Die gastliche Aufnahme römischer ^youjievoi erwähnt in ähnlichem Zusam-
menhange auch IG V 1, 1140 Z. 17, Inscr. gr. rora. III 495 Z. 24 und der Beschluß
Urkunden aus Messene 47
der Milesier für C. Iulius Eukrates, Das Rathaus von Milet S. 10S f. b Z. 12 f.:
xoäz ~z xtöv Vjyvjiiivtov ^OJ.x:: t£ v.xl zzy.x'.z y.5cTx-/_pm|i£voc dz xx xftz r.xxpiooz auji^spovta;
in den Unterschriften mancher Denkmäler berufen sich die hellenischen Stifter
auf das Gastfreundschaftsverhältnis, das sie mit den geehrten Römern, selbst mit
Kaisern, und mit anderen Fürsten und Großen verbindet, z. B. Klio V 300 (zu
der Inschrift aus Kyzikos Ath. Mitt. IX 19); Troia und Ilion S. 471 n. 65;Paton-
Hicks, Inscriptions of Cos 75; R. Herzog, Sitzungsber. Akad. Berlin 1901 S. 494;
IG IV 11 35 nach meiner Ergänzung Jahreshefte XI 77 f.; Bull, de corr. hell.
XXXVI 19S. Die Inschrift IG V 1, 11(19 aus Gytheion, einst in der Sammlung
Nani, jetzt in Prof. Dr Marc Rosenbergs Badischer Sammlung und in Heft XII
der Veröffentlichung, das mir durch die große Güte des Besitzers bekannt ge-
worden ist, n. 5 abgebildet, würde man im Hinblick auf diese und andere In-
schriften, widersprächen nicht die zu Anfang der vierten Zeile sichtbaren, neuer
Prüfung am Steine bedürftigen Reste, folgendermaßen zu lesen geneigt sein:
Mäpxov Asravtov Ilav-
ooüaav x tcä::; tüv Pj-
ö-sfaxjäj v] I >:a[5ivo]'j-oA£:xä-
[v T&v] C£VOV 7.x\ ?!3lOV E'JEpyE-
[xav].
Boeckh hat erkannt, daß nach dieser Inschrift der Ort, den Ptolemaeus III
14, 32 B'.av5:va nennt. \\:v.v:i% (oder HiaoTva?) geheißen hat: der Name scheint nicht
von W.yZxz zu trennen, ein \\:iZx- begegnet als erster Beamter der Eleutherolakonen
IG V 1 , 1 1 45 Z. 28 und 1 1 [6 Z. 1 5 : freilich führt H'.zoivsjr.o/.v.-.y.; zunächst auf Uixclvoz.
Ist nach Analogie der Namen, die so viele Städte in römischer Zeit auf ihren
Münzen führen ('A5p:avo-OAE:xöv Sxpaxovsty.iwv usw., s. Head, HN'- p. 926 f.), anzu-
nehmen, daß sich die Gytheiaten einem Wohltäter zu Ehren als Ikxoivounolzlxx'.
bezeichnet haben oder birgt sich hinter dieser Bezeichnung ein besonderes Ver-
hältnis zwischen Gytheion und Biadina-Biadinupolis? Oder ist BiaS'.vou-oXsixav auf
den (ieehrten zu beziehen? Über die Ruinen südlich von Akriai, die auf Btaoiva
bezogen werden, zuletzt A. J. B. Wace und F. \V. Hasluck, ABS XIV 162.
In Z. 28 ist -Etfpdvfx'.Jys deutlich. Ebenso erscheint die Media y an Stelle der
Tenuis in -£p'.(!>p:yx und -£p'.(op'.ydxsj in der Inschrift aus Megalopolis IG V 2,
443 if. Z. 40. 50 (dagegen 445 D 15 nach der Abschrift Txspcwpiaa); in der Mysterien-
inschrift steht bekanntlich in Z. 77 xexXejÜwj, vgl. Br. Keil, Ath. Mitt. XX 430;
P. Kretschmer, Kuhns Zeitschrift XXXIII 4(16 ff.; A. Thumb, Indogerm. Forsch.
VIII 188 und in der vierten Auflage von K. Brugmanns Griechischer Grammatik
S. 375 Anm. 1 ; F. Pfister, Rhein. Mus. LXVII 201. Über £nr//£-/ ih,aav Z. 39 s. oben
48 A. Wilhelm
S. 24, über die Verbindung- avfjp ayaö-ic y.a: ^ptX67MCTpt; W. H. Buckler und D. M. Ro-
binson, Amer. Journ. of Arch. 1913 p. 39.
Z. 35 y.a! oix xa -poy£7px|i|X£va Tcavxa i7ttyv6vx£S xtX. In der Inschrift aus Kapatzedes
Ath. Mitt. XXXVIII 37 ff. (s. oben S. 18) wird in Z. 4 statt: [ig «v ij^yvoüc. 6 ofjuoc.
6 TwjiauöV xtX. vielleicht: [äv!P cov] zu lesen sein, vgl. Sylloge 329 Z. 22, IG II 5,
623 e Z. 2 1.
Z. 41 Ti|xstv zeigt den aus dorischem und nordwestgriechischem Sprachgebiet
auch sonst bekannten Übergang der Verba auf — äw in solche auf — im, s. GDI
IV 1 S. 190 (Delphi), IV 3 S. 612 (Rhodos); J. Schmidt, Pluralbildung der Neutra
S. 326 ff.; A. Thumb, Handbuch der griechischen Dialekte S. 131. 143. 192.
II. Die Abrechnung über die Achtobolensteuer.
(IG V 1, 1433)
In dem Weingarten IUxpo-O'jXo'j östlich von dem Synhedrion in Messene ist
eine große, am rechten Rande beschädigte Kalksteinplatte gefunden worden,
i'95™ hoch, o'88'" breit, o'iqm dick, die folgende wohlerhaltene Inschrift trägt
(Höhe der Buchstaben o'oi1" bis o'ois'", Zwischenräume zwischen den Zeilen o,oi21"
bis o-02m; über die Schrift unten S. 75 ff., Abbildung eines Ausschnittes der Zeilen
21 bis 37 S. 76):
[Kp£!jcfov]Tt3o;- sxatov etxoot 060 xa/>avxa. TpicbcovTa fivxf, otatTjp, äxnb'ßoXof, ^juwßeXoov.
[Aai'cpovTtJSo; ' ixaxöv 1? xä/.avxa, ~£vxiy/.ovxa |iva: sc. -£vx£ ataxfjps;, äxT&'fioXoi.
'Ap[:axo|.i]a-/:'oo;- o:ay.öa:a x£0"aapäy.ovxa ivvea xa/.ayxa. x£o-aap£; |tyaf, £17.03: c;xax7jpsc,
Ssx'ößoXoi.
5 TXXtSoc/ sy.axöy xsoaapaxovca ivvia xä/.avxa, or/.a axaxfjps; ~bnt, 0,50X0;.
KXso(X)aia£" o:ay.oa:a i^xcvTa sv xaXavxa, TrevnrjxovTa |tva:. axaxr^p, x£xp«1jO/.ov,
or/.a yy.AY.ol.
tjevwv auv toi? t£-:;iajj.£vo:; iv xä: cpuXcet 'P(o|ia:o:;' ixatöv £Ty.oa: iwea xa-
Xavxa, olxa iivar ]-iia. £r/.oo''. axarfjpEj 3'jo. opayjia.
10 xecpaXa' /:'X:a Ssxaoxxw xä/.avxa. xp'.äy.ovxa javat 060. axax^p. öxxw'jjO/.o:. or/.a
yaXy.o:.
TsyvciÄV 0 o->/. £ax: a'jvy.£y.£'^a/.a'.W|i£vov iv xa:; tpuXafc of; y.a! 'ia^sxa: xö XEcpäXwfia
xä; O-äpcto;' xp'.axovxa s; xaXavxa. x£0"0-apäy.ovxa fiva: ivvsa, or/.a axaTfJpe; rclvxs.
0£y.'ö,joXo:.
y.a! '()Äu|i7T.ov:y.av xsaaapa xaXavxa. Siy.a [xvar ~£vxs, osy.a sxaxf;p£; tpsfc. iwi'ößoXoc.
y.a: xwv [ä, xsx:j.ia[iivwv £n: Aä|uovo; Ttö[iatü)V y.a: &7toaufiji6Xti)v '/wp:; xä; -apax:|'.aa:'a;
Urkunden aus Messene
49
15 ev xx:; |ixoxpEia;c/ exxxov 0£7.ao7.rw xxaxvxx. £:7.oa: [ivar [t:x. sr/.oa'. axxx7(p£;; ouo. etcx
öpoXo:.
IIxpxx'.;ixa:'x; xö xe E~:xp:ö,EV ex xxv |Axaxpctxv 7.x: 0 iTrsYpa'jiavxo XWP-S T(Tjv «7.ptxwv £ü)£ |.i7j-
vi; oexxcgu- £^So|j.y(7.ovT3£ tpia xxXavxx s?xoa; |.iva?ravT£, osxa arxrijps; 2üo. EVOEx'oßoXo:'.
xa: tiöv i'.r, tt|iaaxji£vwv, o^e:X6vc(0V oi i)i|i£V ix; £ta*fopx? 0:; xa: auvxysxai xscfäXwjix-
inxx xxaxvxx, -svxr(xovxa |.ivar, £:V.oa: axaxrjpss ~svxs.
XE^aXä" y:'Ä:x 3:z7.sa:a r.vr.i ■/.z.'r.y. 'iz xxXavxx. t:£VX£ (.ivai, oixx sxaxrjpE; 'iz, or/.'ö-
ioXo:'. oexx yaXxoC.
A~ö xoOxwv x'^xipsrcx: xsx:;ix|isv(i>v tx xjtx et:: Ax|i<i)vo;" oüo xaXavxa, xpixxovxa ;tvx:
7£'J'jX0££.
'I:[ix7:'x 'I~[7::]xx; 7.7.: KaXX:axac aüv ©äXtüvo; xypöv ctjv ~xpax;|iaatac • öxxö) xxXav-
2s xx, xp'.xxovxx |ivx: £-tx. eTxocji cxxx^ps; s:;. öxxq>'|joXo:.
AOxo|i£''a; Xe|.isp:ou z; exexJjixzo Axjiuöv 2'jo xxaxvxx, —svxy,xovxx |.ivx£.
v.zzy./.y.' OExxxsiaxpx xäXxvxx, |ivx, zhioii oxaxfJpEj z:z. öxxoV ioXo?.
Äv.niv ix/ o'j ?£f r:£a£:v xäv öxxm;joXov E'IatfOpxv yJXix 5:x7.öa:x XEo"axpxxovxa 3'jo
xxXavxx, t£aj7.p£: [ivat, xp:xxovxa axxxrjps;. O'j'ojoXo:, or/.x yaXxor.
xo'jxo'j s:V.fopx oxxw^oXoc" os:vxp:o'j svvsa [ijp'.xos; svxx:t/JX'.x xp:ax6a:a eEtjXOvxx
7CEVXE, O-yö^oXof.
xo'jxo'j -Eixxwxc ew; i^oöjto'j xp:xxoaxxj xab-tb; ävxyiypxTixx: £~: xoü xo:'y_o'j tj-ö xwv
ov.~xv.'j7\vjy.x ip'.ay:/.:x zsvxaxoaix e^oojitTjXOVxx XEaaxpx xp:yxAxov.
Xo'.~öv 0 0£: ~£~£:v' ji'jp:a T.i-r.y:/:.zy'./:.y. ettxxxÖj'.x svsvTjXovxx sz:i. TtcVx'ojjoXo:,
£vv£ x yxXxo:.
to'J'O'j £{v)oxpxx£'jO|i£vo'.;- XiXpxxöo'ix oexx ev. ££ yxXxof.
|tsxaXXxyöx(ov sXs'jilspwv x£xpx/.öx:x öyooTjXovxx inxz, £'£ yxÄzo:.
•/£'.po~£yyx:; XE:xo'jpyo6vxoi;' öyooiy/.ovxx £v.£x. oü'öjioXo:. £; yaXxoi.
i ev x/.x:x^öao:" kpE^ovx'.oo; y:/.:x Ö7.xzxoa:x £,jOO|tT(xovxx x£Xpo)(jO/.ov.
AaV'^ovxioo;' y:'/.:x i/.xxöv t;£vxt(xovxx dxxw, xp'.w^oXov, k'f yy.'/.v.v..
Ap'.axoiixyioo;" o:-y:'/.:x Z:x/.iz:y. oöo, rrEvx'ö^oXo;'.
rl'XX:'oo;' o:t/:'X'.x zv.yrSst EjjOojt^xovxx Ihtx. xsxpo^ioXov, zf yxXxoi.
KX£o(o)x':'z:' y:X:x x£xpxxoa:x OYOor/.ovxx. -ivx'ö^oXo:. ££ yxXxo:.
1^ Zsvwv xp'.T/:'X:x £~-:x7.öa'.x -zvzy/.rs/zy. 3'Jo.
"\x'.;'.xt'')v £V£v/|7.ov"x £n~z. o'j'ö^oXoi.
'I'(ii;'.x:'(')v 7.x: ütcotju^öXiov yv.'.x X£xpx7.öa:x £:V.o^: xiaaxpx.
'AvEi'J'f opfov 7.7.: ()X'J|it::ovixxv y:X:a xpixxoatx x£~a7.px"/.ovTz ZTiix, iisvx ö,5oXoc.
Jahreshefte .]es iisterr an hiicil. Institutes Bd. XVIF. 7
SO A. Wilhelm
Übersetzung.
Talente Minen Statere Drachmen übolen , ' , ,_ Chalkoi
obolen
(Schätzung) der Kresphontis 122 30 1 81
Dai'phontis 106 56 5 — 8 — ■
Aristomachis 24g 4 20 10 —
Hyllis 149 15 1
Kleodai'a 261 50 1 4. 10
Der Fremden samt den in der Phyle eingeschätzten Römern:
1 29 11 22 1 —
Summe 1018 32 1 8 10
(Schätzung) der Gewerbetreibenden;, soweit sie nicht in den Phylen zusammen-
gefaßt ist, für welche denn der Gesamtbetrag der Habe berechnet wird:
3i 49 15 10
und der Olympioniken: 4 15 13 9
und der unter Dämon nicht eingeschätzten Römer und der unter dem Schutz von
Verträgen Stehenden, ohne die Berichtigung der Sehätzung-, da sie noch bei den
liaatpöai anhängig ist: 118 21 22 7
Beträge der Schätzungsberichtigung sowohl durch Entscheidung der u.x3Tpsrai
festgestellt wie (seitens der Betreffenden) vorgeschrieben, abgesehen von
den Steuerpflichtigen, über deren Leistung noch nicht entschieden ist,
bis zum zehnten Monate: 73 25 12 — 11 —
und (Schätzung) derer, die sich nicht eingeschätzt haben, aber zur Entrichtung
der außerordentlichen Steuer verpflichtet sind, für die sich denn als Summe
ergibt: 7 50 25 — -
Summe 1256 5 16 — 10 10
Davon wird abgezogen (die Schätzung) solcher, die unter Danion auf denselben Besitz
eingeschätzt worden sind: 2 3). —
die Schätzungen der rl~[-t]xx und KaXXc'ata, der Grundstücke des Thalon, mit
der Berichtigung: 8 37 21 8
der AÜTö|ista des Nemerius, als deren Besitzer sich Damion eingeschätzt hatte:
2 50
Summe 14 121 8
Rest, von dem die Acht Obolen-Steuer
einzuzahlen ist: 1242 4 30 2 10
Urkunden aus Mcssene 5'
Denare Obolen Chalkoi
Davon beträgt die Acht Obolen-Steuer: 99-3Ö5 2
Davon ist eingezahlt worden bis zum dreißigsten Tage des siebenten Monats,
wie auf der Wand durch die Einhebungsbeamten verzeichnet ist:
83-Ö74 — 1 Tr'chalkon
Rest, der einzuzahlen ist: 1 5.797 5 9
Davon (sind Steuern, die) Kriegsdienstleistenden
(zukommen): 411 — 6
(Steuern) verstorbener Freier 487 6
(Steuern, die) diensttuenden Handwerkern 8g 2 6
(und) Rudersklaven (zukommen) 82 5
Unter den nicht eingezahlten Beträgen (sind Steuern)
der Kresphontis 1S70 4
I )aiphontis 1 1 58 3 <>
Aristomachis 2202 5
Hyllis -177 4 "
KleodaVa 1 |8o 5 6
der Fremden 375-'' — —
der Nichteingeschätzten 07 -
der Römer und unter dem Schutze von Verträgen
Stehenden 1 (24
der von der Zahlung der außerordentlichen Steuern
Befreiten und der Olympioniken 1 .349 5
Erläuterungen.
Die Abrechnung zerfällt in zwei Hauptteile, die ihrerseits wieder in Unter-
abteilungen zerfallen, und sondert die einzelnen Posten, indem sie jedem eine eigene
Zeile bestimmt und im Bedarfsfalle in einer zweiten, etwas eingerückten Zeile fort-
setzt inur '/.. 15 i-^t die Fortsetzung nicht eingerückt). Stärkere Einrückung zeigen
die Zusammenrechnungen am Schlüsse von Abschnitten, mit dem Worte -/.E^yj.x
beginnend Z. i<>. 20. 27, zur Bezeichnung der nach einem Abzug verbleibenden
Summe mit dem Worte Äoi-öv Z. 28 und ,54, und die Berechnung der gesamten eJcr^opa
Z. 30. Ausgerückt ist die Überschrift der letzten Abteilung der Rechnung Z. 40.
Der erste Hauptteil, Z. 1 bis 31, enthält die -.:\\y.?.y:. (über die Bildung des
Wortes s. E. Fränkel, Zeitschrift f. vergleichende Sprachforschung XLV 170 ff.)
der zur £'*a'|opä Verpflichteten, gibt in Z. 20 die Summe dieser z:[\.y.a'.y.'. an, ver-
zeichnet in Z. 22 bis 27 einige in Abzug zu bringende Beträge und deren Summe.
7*
52 A. Wilhelm
in Z. 28 f. den verbleibenden Rest, von dem die öy.xwjjoXos eto'fopa zu entrichten
ist, und berechnet schließlich, während bis dahin in hellenischem Geld, nach Ta-
lenten, Minen, Stateren, Drachmen, Obolen, Chalkoi, gerechnet ist, diese etaepopx
in Z. 30 f. nach römischem Geld in Denaren.
Der zweite Hauptteil verzeichnet in Z. 32 f. die Summe der bis zum 30. Tage
des siebenten Monats eingegangenen Steuern, in Z. 34 f. die Summe, die noch
zur Einzahlung verbleibt, sodann in Z. 36 ff. die Beträge, die von dieser letzteren
Summe auf Steuerträger entfallen, die infolge besonderer Umstände die Zahlung
nicht geleistet haben, schließlich in Z. 40 bis 48 die übrigen noch nicht erlegten
Beträge in ihrer Verteilung auf die verschiedenen Klassen der Steuerpflichtigen.
Die zur siV.f0f2 herangezogenen Bürger von Messene erscheinen als An-
gehörige von fünf Phylen: Kpc^c/vc!:, AaV:fC/Vx;;, Apoaxoiiayi:, T/./.:: und KXzo/.oitx.
Von diesen Phylen war die AaVcpovxi's bereits durch den von mir Ath. Mitt.
XVI 346 veröffentlichten Beschluß der Messenier IG V 1, 1423 und für Thuria
durch die Ephebenlisto Lebas-Foucart 302 (IG V 1, 1386) bekannt; in dieser Ephe-
benliste ist als zweite Phyle auch die 'Aptaxoiiayjg genannt. Die T/./.;'; begegnete
in der Weihinschrift Bull, dell' inst. 1873 p. 215 (IG V 1. 1450). Mit Recht ist an-
genommen worden, daß es allgemein messenische I'hylen gegeben hat, ihre
Einrichtung in der Zeit der Wiederherstellung der Selbständigkeit Messeniens
erfolgt ist und, da Epameinondas die gesamte südliche Küstenlandschaft -Sparta
als Pcriökenland belassen hatte, ihre Ausdehnung auf das übrige Gebiet erst in
der Zeit König Philipps stattfand (Ed. Meyer, GdA II 251; E. Szanto, Ausgewählte
Abhandlungen S. 2 L2 ff.). Nun lernen wir die Namen sämtlicher Phylen der
Bürgerschaft von Messene in der amtlichen Reihenfolge kennen; die Fünfzahl
ist vielleicht damit in Zusammenhang zu bringen, daß nach Ephoros bei Strabon
p. 316 Kresphontes Messenien nach der Eroberung in fünf Teile teilte: "Ezopo; 2s
xov KpcC'^ivtrjV, etoiStj v'hz Msaar(vy;v, 2:sAEiv -pp'.v s:c r.vr.z ~6Äs:c x'jxr(v, (<)-j-.t SxeviixXapov
|i£v £v x(j> ;i£3(;> ir); xfwpsc; xa'jx?,;] X£iusv7)V y.r.oozicz.: ßaa&siov aüx«, [si; 2s xä; a/./.a:]
ßaaiXea? -i\v\>y.>., IEÄov xa? Ttov x[al MeaoXav v.y.l] Tap.£ixtv, -v.ipxr.i. ixovdjio'j; r.xr.y.z
xol; Awpisüa: xo>j; Meaar^vious" ayavaxxouvxwv 2c xwv Awpiewv [iExayvövxa uovov xiv -xevü-
xAapov vojuaac TtoXtv, e?s xoOxov 2s y.a: xsu; Aopisa; a'jvayayerv -xvxa:. Mit der Eünfzahl
der Bürgerphylen von Messene wird es zusammenhängen, daß für die Mysterien-
feier Fünfmänner und zur Verwaltung der Gelder und zur obersten Leitung Zehn-
männer bestellt werden IG V 1, 1390 Z. ',5 ff. 116 ff.
Die erste der Phylen ist benannt nach Kresphontes, dem Sohne des Aristo-
machos, dem der Sage nach bei der Teilung der Peloponnesos Messenien zugefallen
Urkunden aus Messene 53
war und der nach Ephoros bei Strabon p. 359, Skymnos v. 530 als der eigent-
liche Gründer von Messene galt; die zweite nach Daiphontes, dem Gemahl der
Hyrnetho, der Tochter des Temenos und Nichte des Kresphontes; die dritte nach
Aristomachos, dem Vater des Temenos, Kresphontes und Aristodamos; die vierte
nach Hyllos, dem Sohne des Herakles und Großvater des Aristomachos; die fünfte
nach Hyllos' Sohn, Aristomachos' Vater, den wir KXsoS&o; zu nennen gewohnt
sind. In dieser Form wird der Name gelesen, wo er in der Überlieferung, hie und
da entstellt, erscheint, so bei Herodot VI 52. VII 204. VIII 131; Theopomp bei
Diodor IV 31. VII 10 (Porphyr. Tyr. fr. i, FHG III p. 090; Phlegon von Tralleis
ebenda p. 603), Tansanias II 7, 6 und III r 5, 10; Schob Euripides' Androm. 24
(G. Froelich, Quatenus in nominibus hominum Doricorum propriis liistorici Graeci
formis dialecticis usi vel Atticam dialectum secuti sint II, Programm Insterburg
1897 p. 9. 12; F. I'fister. Rhein. Mus. LXYI1I 53). In unserer Inschrift ist an
beiden Stellen l\"Ä£0/.7.':'x; deutlich und daher auch von W. Kolbe beibehalten
worden, nach U. v. Wilamowitz' Zusatz zu der Ankündigung des Fundes Sitzungsber.
Akad. Berlin 1905 S. 03 aber ohne Zweifel KXcOoa'f'z; zu lesen. Man könnte versucht
sein, nach dem Stein auch die sonstige Überlieferung zu bessern, doch kehrt
in der von \V. Vollgraff Bull, de corr. hell. XXXIII 175 veröffentlichten Inschrift
aus Argos, durch die uns das dem Hierophanten Mnasistratos und der Stadt
Messene in Sachen des Opfers und der Mysterien erteilte Orakel erhalten ist,
in Z. 1 | KÄ£o5a'?5a; als Bezeichnung des Angehörigen einer Abteilung der Bürger-
schaft von Argos wieder und derselbe Name wird auch in der Inschrift IG IV
527 Z. iS. K). 21 erkannt (W. Vollgraff p. 184 und neuerdings Bull, de corr. hell.
XXXVII 308); freilich ist der fünfte Buchstabe an keiner dieser Stellen vollständig
erhalten. In der andern Inschrift aus Argus ist nach W. Vollgraffs freund-
licher brieflicher Mitteilung das A sicher; da ich das A auf der aus Messene eben-
falls als völlig" sicher bezeichnen muß, glaube ich mich mit der Feststellung der
Verschiedenheit begnügen und an die bekannte Tatsache erinnern zu sollen, daß
A und A hie und da auch sonst in Inschriften nicht vollständig ausgeführt und
nur dureh A gegeben erscheinen und Verwechslungen von AAA auch in sorgfältig
geschriebenen Inschriften erwiesen sind. Es ist überflüssig, Beispiele zu bringen
is. nieine Beiträge S. 62); doch will ich eilen, die Lesung des Grabgedichtes auf
Dionysia aus Kyrene zu verbessern, das I). M. Robinson, Amer. Journ. ot Arch.
1913 p. 170 n. 3,5 veröffentlicht hat, Z. 9 f. :
cüotov 5' evl xoJnr]
to'jiov s'/o) (i'.a9-iv [X]6aihov EÜaeßtij;,
54 A. Wilhelm
nicht S'jaikov, sondern Xocafhov. Ich benutze die Gelegenheit zu bemerken, da(J
in dem p. 1 6 1 f. n. 11 mitgeteilten Epigramme auf Piauta, ebenfalls aus Kyrene,
in dem ersten Distichon
ity oixoxov \im6noL'.ox frE^S 2xeXt;v oo£ ÜXaüxav
voü|a(.o xa; tox£T<|) "c6|ißo? | iye. cpth|iiv7jv,
nicht 9,£[i]7j -'.y.e'/.y^ zu schreiben ist (zu ll'S'^c vgl. R. Kühner-F. Blass, Ausf. Gramm.
I i, 377; A. Thumb, Handbuch der griechischen Dialekte S. 351). Übrigens
begegnen unter den cpaxpat von Argos auch AaV'f&vxeli; und Tr;|i£Vi5ai (W. Voll-
graff, a. a. O. p. 189); schon früher waren A5CtcfGVX£% in Mykene ans Licht ge-
kommen, 1(1 IV 497. 498.
Zu den Schreibungen 5'j1 oßoXoi Z. 31. 38. 46, tcevx' cßoXot Z. 3 j. 39. 42. 44.
18, öxxm' (ioXo: Z. 1. 2. 10. 27. 25, &£-/.' äjj&Xoi Z. 4. 12. 20, etcx' oßoXoi Z. 15, e'voex'
öjioXo: Z. 17 vgl. IG II add. «34 b II Z. 70, 834 c Z. 36; Amphis bei Athen. V I
p. 224 e; Joli. Schmidt, Zeitschr. f. vergl. Sprachf. XXXJ1 323 f. W. Kolbes Ab-
druck und Umschrift bieten versehentlich Z. 10 öxxojüoXot.
Zu diesen fünf nach den Ahnherren der Messenier benannten Phylen der
Bürger tritt noch eine sechste Phyle der Fremden, der auch Römer zugeteilt
sind: Eeviov cüv tot; x£Xt[ia|X£Votg sv xät tfoXäx Twfiai'o;;. Es sind ortsansässige Fremde,
xaxoixoüvxs; (vgl. IL Francotte, Melanges de droit public grec p. 202 ff.; G. Busolt,
Griechische Staatskunde S. 292 ff.). In den Ephebenlisten aus Pergamon sind die
Römer durchweg ohne Phyle aufgeführt (Ath. Mitt. XXXIII 385).
Daß die xi/yita'.. die Handwerker, zum Teil in die Phylen aufgenommen und
mit den übrigen Angehörigen der betreffenden Phyle geschätzt sind, zum Teil
aber außerhalb der Phylen stehen, geht aus dem folgenden Absatz Z. 11 hervor:
x£yvvixäv 8 oux iav. Gi>vxex£:pxXai(i>|i£VGV £V xaic cpuXafg olc, v.%1 ijiacpt^Exat, ~b XEfaXwjia xä;
ÜTcip^LOg. Die Sonderung ist der griechischen Staatslehre geläufig; ich begnüge
mich einige beze:chnende Stellen aus Aristoteles' Politik anzuführen, p. 1328 a
31, 1277 a 39, 1277 a 21: sv 5s zzi; öXiyapyJa;; 8^xa ;iiv oOx brÄyi-x: s:vat txoX:'x7jv
(aTO xt|iT)[iäxo)V y^P a': |i£i)'£KtS xöv äpycov), ßavauaov 2e ivoE/Exa'., jrXo'jxoüai yxp xa:
toXXo! xwv Xc/_vct(ov; den 'iyov.zc tt|X7j[ia oder cpspovx«; x:|nrj[ia, den sö-opo'., werden die
aTiopo: gegenübergestellt 1297 a 20, 1283 a 17; es folge eine Stelle aus Anaximenes'
Rhetorik p. 18 (L. Spengel2 1850): äjtb xi|i7j;iaxwv ävayy.aiov raiTjaaaö-a'. xäc sJacpopä?
Y; xoü |i£v -vnp'. -y. ac!)[iaxa r.y.piyziv sfvat rcpoaxsxaYtiivov si; xo'j; x'.vouvouj, xofc 8s
rcXo'JXGöat xä xpr^axa, tote 5e xsyyixxu SrcXa. Neben den xtfiT|[taxa nxpv/ß\iE"/l:i, den
steuerfähigen Bürgern, steht das Proletariat (J. Marquardt, Römische Staatsver-
Urkunden ;uis Messene 55
waltung- - II 201 ; U. v. Wilamowitz, Aristoteles und Athen II 217); so standen einst
in Rom neben den Angehörigen der Phylen, den selbständigen männlichen erwach-
senen ehrenhaften grundbesitzenden Bürgern, den Tribulen (mit Th. Mommsen,
Staatsrecht3 II 388 ff. zu sprechen), die nicht ansässigen, lediglich steuerpflichtigen
Gemeindeangehörigen, die aerarii, und wie von diesen, wurde in Messene von
jenen zzyyvzy.: die gesamte Habe versteuert. Dem Zusatz: rJ.- y.ai 'jiacft'Csta^ zb %«pocX(0|.ia
zi; u-xpcio; entspricht in Z. iS: r/.z y.y.l 3'jvayexai v.zzy.~/.t<w.y.\ beide Male bereitet v.yl
nach dem Relativ auf das dem Gedanken des Hauptsatzes entsprechende Ergebnis
vor (R. Kühner-R. Gerth, Satzlehre II 255); aber schon daß an der ersten Stelle zb
v.tzi'/M[\y. mit dem Artikel steht, an der zweiten y.£^»XfO|ta ohne solchen, verbietet,
in beiden Sätzen denselben Sinn zu suchen. Offenbar hat zwischen den Ange-
hörigen der Phylen und den außerhalb dieser stehenden zzyr.zy: in Steuersachen
ein Unterschied bestanden, den der Zusatz: olz v.yl ■ly.y.Z.zzy.: cö v.zzi'/.w^y. ziz Oratio;
zum Ausdruck bringt. Für diese letzteren wird zb v.zzzh')[iy. zxz i>~~icJi:rjZ in Rech-
nung gesetzt, der Gesamtbetrag der Habe (das Wort v.z^x/My.y. begegnet in del-
phischen Rechnungen. /.. B. Sylloge 140 Z. 17: zx'r.x y.-z~/,rj';irjy.\<.z\Vy. ko~\ -%'izy.z ~o,-j;
'/yozzo'.yjz v.y.i iyivzzo v.zzxis-vyj. laXavcov, |ivxr i/.xz: 2'jo, z;~xzy^zz ~''v.y.z: zi, öjo/.o: ivvex,
it\\.'M'A\'.rsi u. s.; ;'ii\.y.'/z.'.z ist in dem Sinne von Habe im hellenistischen Griechisch
gewöhnlich, vgl. z. B. Polybios II 17, 11: :J-y.^ziz ys jirjv ixxaioi; 7(v il^qqia-a 7.7.?
yyj~iz; über die griechischen Worte zur Bezeichnung des Besitzes, insbesondere
v'jziiy., handelt nun R. Hirzel, Philologus LXXII 13 ff); somit erfolgte die Bemes-
sung ihrer Steuer wohl nicht wie bei denen, die als z>.\\:i <yj.z% T.y.z,zyi\<.z'/rs. bezeichnet
werden können (U. v. Wilamowitz, Aristoteles und Athen II 217), auf Grund ihrer
eigenen Rrklärungen, sondern auf Grund der Feststellung des Gesamtbetrages
ihrer Habe durch Beamte. Über den aerarius sagt P. Guiraud, Ftudes economi-
ques sur l'antiquite p. 193: ..U11 grammairien ancien dit que la taxe etait pour
lui un impöt de capitation; en tout ras, eile etait graduee d'apres la fortune. Seu-
lemetit, comme les censeurs evtduaient parfois Ies biens dune facon fantaisiste,
il pouvait so faire quo l'aerarius füt demesurement surcharge (Tite-Live IV 24).
("etait en realite une peine qu'il subissait, jusqu' ä ce que d'autres censeurs le
ramenassent au droit commun... In dem Dictionnaire des Antiquites IX 430 äußert
sich Ch. Lecrivain kurz: „Les aerarii ne paient pas de capitation, mais proba-
blement un tribut aggrave par les censeurs".
Über die unter der Herrschaft der Römer erfolgten Einschränkungen der
demokratischen Staatsordnungen in Hellas und die Bestellung der Behörden y.r.b
xtjtr^täxwv, den Ausschluß der unteren Klassen, insbesondere der Handwerker, von
50 A. Wilhelm
der Volksversammlung, s. nun II. Swoboda in K. F. Hermanns Lehrbuch der
griechischen Staatsaltertümer III" 170 ff.
Eine besondere Stellung ist in der Liste sodann den Olympioniken einge-
räumt, auf die der dreihundertste Teil der gesamten Schätzungssumme von über
1256 Talenten entfällt. Die außerordentlichen Ehren, die den Siegern in den
großen Agonen, insbesondere denen von Olympia, zuteil wurden, sind bekannt
genug (E. Reisch, RE 1848). Der in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen
Inschriftenkunde III (Sitzungsberichte der Wiener Akademie, philos.-histor. Kl. 175
Bd., i. Abh.) 47 erwähnte Beschluß aus Tralleis Bull, de corr. hell. III 466 ver-
leiht einem Wohltäter -cijiä; i3GÄ'j|i-:'o'j; und sichert ihm ausdrücklich xxq y-EAzict.^
zy.z zv. toö vi|tou zu (Z. 6 und 9). So erscheinen die Olympioniken von Messene
denn auch in dem letzten Posten der Abrechnung Z. 48 mit den ävstacpopot ver-
bunden, den Wohltätern der Stadt, denen in Ansehung außergewöhnlicher Ver-
dienste die Befreiung von den stacpopat gewährt war. In den Verzeichnissen der
Steuerpflichtigen nicht geführt, sind sie g"leich diesen, trotz der bevorzugten
Behandlung, die sie sonst hinsichtlich persönlicher Leistungen genossen, zu den
außerordentlichen Steuern herangezogen worden — allerdings, wie sich aus Z. 48
ergibt, mit geringem Erfolge.
Den Schluß dieser Aufzählung der Steuerpflichtigen bilden Römer und
andere unter dem Schutz von Verträgen stehende Nichtbürger, die „unter Dämon'"
ihren Besitz nicht versteuert hatten. Augenscheinlich waren die Angehörigen
dieser Gruppe, die bereits unter Dämon zur Steuerleistung herangezogen worden
waren, von der neuen zioqopd befreit; daher wird auch in der Berechnung des
steuerpflichtigen Gesamtvermögens von der Gesamtsumme der T:[iaoia: in Z. 22
der Betrag von 2 Talenten 34 Minen in Abzug gebracht, weil derselbe Besitz
schon unter Dämon zur Steuerleistung herangezogen worden war.
Die Schätzung unter Dämon erwähnt auch eine andere Inschrift aus Messene.
die W. Kolbe auf dem Acker des A. ißoßepf);, etwa fünfzig Meter nördlich vom ..Buleu-
terion", gefunden und IG V 1, 1433a mitgeteilt hat. Rechts und links gebrochen,
oben mit einem Kymation geschmückt, nur 0"I751U hoch, 0*55 m breit, o^o"1 dick,
trägt der Stein, an den sich unten andere angeschlossen haben, folgende zwei Zeilen:
1 zzv ir.l Aä|i(ovoc Ti|i7.a:av frei
~ x i'.[ixa:av knl Aä|uo[vo;
Ist auch eine Ergänzung der beiden Zeilen untunlich, so lehren sie doch, daß
auch Ausweise über die Schätzung- unter Dämon in öffentlicher Aufzeichnung
verewigt g'ewesen sind.
Urkunden aus Messene 57
Als u7i:03'j|t|j0A0i können alle unter dem Schutze besonderer Abmachungen
in einem Staate lebenden Fremden bezeichnet werden; das Wort, mit dem ich
önöaTtovSos, 0~6'.fop9C vergleiche, ist in diesem Sinne neu; W. Kolbe schreibt hier
und in Z. 46 0~ö aujxßoXwv. Über £oußoXat und <ji5[ißo).a haben U. v. Wilamowitz,
Hermes XXII 240; H. Francotte, Melanges de droit public grec p. 178; H. F.
Hitzig, Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichte. Rom. Abt. XXVIII
235 f. gehandelt; einige weitere Bemerkungen Jahreshefte XIV 216; irrig hat
kürzlich F. Bleckmann, Griechische Inschriften zur griechischen Staatenkunde
(Lietzmanns Kleine Texte 115) S. 54 in dem Beschlüsse der Athener IG II 11
Z. 1 1 f. töv os äcXXwv ir.b ijuußoXwv (statt £up.ßoXä>v) gelesen und oi/.y.: i~b £uu.ß6Xü)v
„Prozesse auf Grund geschäftlicher Kontrakte" gedeutet. In ihren Verträgen
werden hellenische Staaten auch die den ö;roa6[i.j3oXoi zuzumutenden Leistungen
geordnet haben; so bestimmt z. B. der Beschluß der Athener IG II2 141 (Sylloge
ii 8): ö-dao: 5' Sv 2i5üwü)v gJxoövte; £v S'.Swv. xa; ;:&XiTsu6u.£Vot EntSr^watv xar' E[i;ropiav
'A{hfjvr;at, jir, £:ctvat auioüs jj.sto:xiov itpar-saftac |i7,5£ yoprtfbv uTjSiva xaüaatfjaat |i7)5'
E?a*fOpäv |irj2E|uav Emypx'fSiv. Die Verbindung der 'JTioa'JHjjoXo: mit den Römern kehrt
an einer späteren Stelle der Abrechnung, in Z. 47, wieder; es werden die durch
besondere Verträge mit den Messeniern geschützten Ausländer im allgemeinen
gemeint sein und nicht etwa in Sonderheit die Italiker (J. Hatzfeld, Bull, de corr.
hell. XXXVI [30 ff.; Th. Mommsen, Staatsrecht III 1, 591 ff.). In dieser ihrer
besonderen Stellung wird es begründet sein, daß sie unter Dämon zur Einschätzung
nicht herangezogen worden sind. Zu beachten ist, daß die -'.jiaai'a der Römer und
der G-os'jjijjO/.o:: 118 Talente 21 Minen (in Z. 15 ist [Aval auf meinem Abklatsch
deutlich; W. Kolbes Abschrift bietet MNA) 22 Statere 7 Obolen, ungefähr der der
ersten und sechsten Phyle gleichkommt, die der zweiten um ein geringes übertrifft,
doch hinter der zi\ixv.x der vierten um über 30 Talente zurückbleibt und nicht
einmal die Hälfte der Ti|iaa£«'. der dritten und fünften Phyle darstellt; auch so
beweist die Höhe ihrer Schätzung die Bedeutung, die den Römern und 6-oa6|i-
jioÄo: in Messene zukam. Die Leistungen der einzelnen Lürgerphylen sind, wie
dieser Vergleich lehrt, sehr ungleich; sie schwanken zwischen über 100 und
über 261 Talenten, das Mittel ist 1776 Talente; wird auch bei der Begründung
des freien Messene — ex töv -.-r/yr.wi xvirpclt-fov, sagt Lykurgos sehr geringschätzig
in der Rede gegen I.eokrates 62 — möglichste Gleichheit der Phvlen an Kopf-
zahl und Steuerkraft beabsichtigt gewesen sein, so waren doch im Laufe der
Jahrhunderte dort so gut wie anderwärts (U. v. Wilamowitz, Aristoteles und
Athen II 160 ff.; A. Körte, Gott. gel. Anz. 1903 S. S2()f.) Verschiebungen unver-
Jahresliefte des o,lorr. arcliäol. Institutes HJ. XVII. 8
5*5 A. Wilhelm
meidlich; vor allem wird mit der Vereinigung ansehnlichen Grundbesitzes in der
Hand einiger weniger, und darunter auch römischer Geldleute, zu rechnen sein.
Die Schätzung der Angehörigen dieser Gruppe: xwv |xr) xsx'.ua|iivwv e~\ Axjiw-
vo; Ttüfiotwv v.y.1 u;xoauu.p16Xwv ist indes insofern unvollständig, als sie von der itapa-
T:itaa:a, soweit diese noch bei den [laaxpefac anhängig ist, absehen muß: ywp!; xx:
-apaxqiaaia; inet £ax: ev Tai; [iaaxpsc'ats. W. Kolbe ergänzt in Z. 14 eaxi[v], doch i>t
an dem freilich etwas beschädigten Rande nach EZTI von einem Ny auf meinem
Abklatsch nichts zu sehen und das Ny icpsXxuatixcv fehlt z. B. auch in tzetxxwxe
Z. 32 vor i'wg, vgl. F. Sommer, Festschrift zur 49. Versammlung deutscher Philo-
logen usw. in Basel 1907 S. 36 f. Den Betrag, den die 7tapax:|iacta in allen
anderen Fällen ausmacht, auf Grund der Feststellung durch die |Aaaxpefxi und
eigener Vorschrift, stellt der nächste Absatz in Rechnung: -apaxi|iaa:'a; 16 x£ i~:-
y.p:9'£v £7. xäv jiaaxpe'.äv "/.x: 6 £-£ypäd)avxo Xwp'S xwv axpixwv. Offenbar ist 7tapaxi{iaata
zu beurteilen wie jxaparcpeaßeia (eine jtpeaßeia, die neben einer anderen hergeht
und ihren Erfolg zu vereiteln trachtet), wie nzpa.yöpil*frt\i.ix (Kelley Rees, C'lassical
Philology II 387), TxapaStSaaxoXt'a (Urk. dram. Auff. S. 28 f.), -ap£|i-op£u|ia, -apcioV/r^ia
usw.; das Wort bedeutet also eine besondere Schätzung neben einer anderen
und zugleich deren Ergebnis, d. h. den unter Umständen durch eine Ercxptat;
seitens der zuständigen Behörde, der n,xaxp£tx:, festgestellten Unterschied zwischen
der unzutreffenden und der zutreffenden Schätzung, wie jxapax^ov nach meiner
Bemerkung Arch.-epigr. Mitt. XX 55 (vgl. H. Francotte, Melanges de droit public
grec p. 291 ff.) in der Inschrift aus Lagina Reisen in Lykien II 156 n. 134 den
Unterschied von Preisen bezeichnet. Die Richtigkeit mancher xi(iaata'. war also
bestritten und Gegenstand einer Untersuchung geworden, die bei den |tx3xpo:
anhängig gemacht war. Ihrem Namen nach mit den römischen quaestores zu
vergleichen, „Sucher oder Fintreiber des der Gemeinde Zukommenden" (G. Busolt
in seiner im Drucke befindlichen Griechischen Staatskunde S. 187; E. Fraenkel,
Geschichte der griechischen Nomina agentis auf -xr(p usw., I 163), sind diese
[Meaxpoi als solche auch mit der obersten Verwaltung des Gemeindegutes über-
haupt betraut und die Prüfungs- und Rechnungsbehörde, die über die Pflichter-
füllung aller Beamten der Gemeinde und die rechtliche Führung ihrer Geschäfte
wacht. So begegnen uns jiaaxpot wie in Rhodos auch in Delphi, Olympia, Messene;
ein kürzlich von H. Pomtow veröffentlichter Beschluß Delphica III 11S (Berl.
philol. Wochenschr. 191 2 S. 443), auf eine Stiftung des Königs Eumenes bezüglich,
erwähnt in Z. .5 den [lasxpixos vd(io; und der schon lange bekannte Beschluß Syl-
loge 30b über eine Stiftung Attalos' II. nennt die ihnen rechenschaftspflichtig
Urkunden aus Mcssene 59
Unterstellten y.axajiaazpo:, ein Ausdruck, dem in der Mysterieninschrift von Andania
Z. 53. 58 Onö|iaa-poo entspricht. Das Kollegium der [taaipo:, ein Ausschuß des Rates,
führt in Mcssene den Namen [ly.^zpzlxi, in Olympia den Namen [ixarpäx (Inschriften
von Olympia 2: 'V.z-vst i-oz:'/izo £v 'ixatpaa:). In der großen Urkunde aus Stym-
]>halos IG V 2, 357 Z. 38 steht die Vorschrift: v.xl [x^ö-sv y.\<.y.?zoz,jzrj'/ tov |irj ~xo tav
Ypaz£raa|v Stxav l'a/si iäax:.. Der Betrag, den Z. 17 verzeichnet: 73 Talente 25 Minen
12 Statere 11 Obolen, ungefähr der siebzehnte Teil der Gesamtsumme von mehr
als 1250 Talenten, stellt dar zö zz ETiixpiiliv y.xl Z i~v{pz^xvzo, ytopij töv äxpt'-cwv, mit
Ausnahme der Steuerpflichtigen, über deren Fall noch nicht entschieden ist, ewg
[iTjVÖ; Scxxto'j, bis zum zehnten der zwölf (oder im Schaltjahre dreizehn) Monate
des acholischen Jahres. '() £-iypi'yav:o kann wohl nur von der Vorschrift, die
Steuerpflichtige sich selbst durch ihr Bekenntnis auferlegen, nicht aber von der
Vorschrift gesagt sein, die ihnen andere machen, da deren Anteil und Nutzen
nicht, wie wenn von einem Kläger gesagt wird (Aischines 1 16): xcp.Tjj.ix iiz'.'fpztyi-
[tivo;, in Betracht kommt. 'E^'.ypx^s'.v 3:V.;opxv ist bekanntlich Terminus technicus,
z. B. Ki II- 141, Aristoteles (.):"-/.. II 2<), I'olybios XXVI 6, 11; so auch z-'.-fpy,^-!^
/.. B. Isokrates XVII 1 1 : EiVfopx; -ps^Ta/tijia/,; ■/.%'. zziw-i z-v;^xzOr) yevojisvwv, In-
schrift aus Ilion ()dl 21S Z. 56, Sylloge 118 Z. 20, und z-:^^xzz\)z als Bezeichnung
des die Steuervorschreibung Durchführenden.
Daß neben zö zi i-'.y.y.Ui-/ mit Wechsel des Subjekts y.y.l zTzz-fox'lx'/zo steht,
wozu ein Subjekt, die Steuerpflichtigen, ganz allgemein, oder vielmehr: die be-
treffenden Steuerptlichtigen, aus dem Zusammenhang entnommen werden muß,
deutet wie zz y.xl darauf, daß es sich um zweierlei Posten handelt und s-cypi'Lavro
von der in'.ypy/ir, zu verstehen ist, zu der sich, nach einer Vorladung vor die
[i.y.zzyy. und einer Verhandlung, die Steuerpflichtigen, deren z:\'.xrjix: beanständet
worden waren, ohne urteil freiwillig verstanden. Natürlich hat auch die zrJ.y.yz:^
eine z~:-'//j:z'i t zur Folge.
"Km; |tT,vöc Zzv.irM wird man, da ein Zusatz fehlt, zunächst auf den zehnten
Monat des laufenden Jahres zu beziehen geneigt sein, so daß die Frist bezeichnet
wäre, bis zu der die festgesetzten Zahlungen zu leisten waren; die betreffenden
Summen würden zum Teil sv xy.xzx'ji'/.ry.; Z. 40 ff., unter den bis zum dreißigsten
laue des siebenten Monats nicht erlegten Geldern, erscheinen. Da aber in dem
Zeitwort i-iypä'Iw.vro ein deutlicher Hinweis auf die Vergangenheit liegt, wird
man auch erwägen, ob e'w; |it(vo; Zzy.zzv) nicht von dem zehnten Monat des ab-
gelaufenen Jahres verstanden werden kann und es sich um die gerichtlichen
Erkenntnisse und Steuervorschriften handelt, die bis zu diesem Monat ertlossen
00 A. Wilhelm
waren. Doch ist es nicht glaublich, daß in der ganzen Zeit zwischen dem zehnten
Monat eines Jahres und dem achten Monate des folgenden Jahres keinerlei Steuer-
berichtigungen durch die (JLaaxpEfat erfolgt und in der vorliegenden Abrechnung
zu verzeichnen waren; somit scheint nur die erste Auffassung möglich, vgl.
oben S. 8.
Schließlich kommen die Leute an die Reihe, die ihren Besitz nicht eingeschätzt
haben: ttöv |tTv xi[Aaaa|jiivci)V, aber zur Leistung der eEatfOpat verpflichtet sind: öepet-
Xovxwv 5e !l-£|i£v xx; efoepopa? (W. Kolbe: öcperXov evoe friu-Ev), ole, y.%1 auvxyExxi x£rfäAw|ia
7 Talente usw. Offenbar ist Guväyexy.'. y.£^äÄ(0|ia von dem Ergebnisse der Berechnung,
der Zusammenfassung der einzelnen Beträge, gesagt, vgl. z. B. Dion. Hai. Ant.
IV 6, 4: £•/. yxp xoö auÄAoyi3|ioö xöv exwv xoOxo auvayExa:. xö -/.7j9'o:: häufig bezeichnet
das Wort das Sammeln von Geldern, z. B. Strabon XVII p. 787: äx-' wv7t£p at
-^daoooi cjuv^yovxo xw jjxav.a, p. 7 98 wsxe xx xe/.?( ol-äxt-x auvctyexai xä |aev EJaayw-
yr/.x, xx 0£ EJjaytoyixa; so wird das Wort auch in einer durch Erwähnung der anö[io'.pz
merkwürdigen Inschrift aus Marion-Arsinoe auf Kypros, jetzt im Antiquarium
zu München, Sitzungsber. der bayer. Akad. 1888 I 31S zu verstehen sein. Der
Ausdruck x'.!l'£|i£V xx? EtV-fOpxg ist wieder der gewöhnliche: Demosthenes g. Androtion
XXII 42 f.; mit Recht hat W. Dittenberger Sylloge 187 auch in dem Beschlüsse
der Athener IG II und II 5, 270 Z. 38 geschrieben: y.x: Sxe \\\V(t-ty.Vy. £]8'evto xx:
irn.obos.iZ) während J. Kirchner nun in der editio minor IP 505 leider auf die Lesung
Ch. Michels: xae &xs noXkol e-e]!)'EVX(> xx; etoSoueis zurückgriff. Der Betrag, um den
es sich bei diesen Leuten, die in dem zweiten Teile der Abrechnung Z. 46 als
äxi'u.axoi auftreten, handelt, ist ein bescheidener: 7 Talente 50 Minen 25 Statere.
Nun wird in Z. 20 f. die Summe der in Z. 1 bis ig verzeichneten v.\iz.a;.y.:
gezogen (xEcpxXx wie in Inschriften aus Delphi und Boiotien, z. B. rj Tixax xe^xÄt^
BCH XXX 470 f. Z. 27; s, M. Buttenwieser, Indogerm. Lorsch. XXVIII byy, sie
beträgt 125O Talente 5 Minen 16 Statere 10 Obolen 10 Chalkoi.
Es folgen in Z. 22 ff. Abzüge, die in drei Posten erscheinen.
An erster Stelle sind 2 Ttdente, 31 Minen gebucht von Steuerpflichtigen, die auf
denselben Besitz, bereits unter Dämon eingeschätzt worden waren: offenbar Römer
und Gnoo'JUjjoXo!, wie aus '/.. 14 hervorgeht. Sie werden von dieser E:ax.opx befreit
sein, weil sie bereits unter Dämon denselben Besitz versteuert hatten.
In Abzug kommen ferner die Schätzungen zweier Besitzungen des Thalon,
'I--:y.ä('?) und KxXXiaxx genannt, und der A'Jxo|i£:'x des Nemerius, die bereits Damion ver-
steuert hatte. In Z. 24 habe ich TIMAXIAITTT KAZ x'.jixgl'x ^-[tx'.Jxxc gelesen, W. Kolbe
dagegen x^ixaca 'l-[~ia]y.x:. Der Buchstabe nach ff kann TT sein, wenn auch der
Urkunden aus Messene O l
wagrechte Strich nur ganz wenig über den senkrechten hinausragt und von dem
zweiten senkrechten Striche gar nichts zu sehen ist. Ich erwog daher auch, ob der
Buchstabe für ein E zu nehmen sei, dem freilich sowohl der mittlere wie der
unterste wagrechte Strich fehlen, und ob der Schreiber vielleicht g-ezögert habe,
den Ruchstaben vollständig einzumeißeln. Denn es folgt eine beschädigte Stelle
und dann ein förmliches Loch; daß dieses nicht erst nach Beschreibung des
Steines entstanden ist, zeigt (in W. Kolbes Abdruck nicht ersichtlich) der Um-
stand, daß in der nächsten Zeile TPIAKOI TA auf dieses Loch Rücksicht nimmt.
Es ist daher nicht wahrscheinlich, daß der Steinmetz in Z. 24 die beschädigte,
allerdings nicht so tief ausgebrochene Oberfläche vor und über dem Loch zur
Anbringung von Schrift benutzt habe. Nach TTT dürfte vor KAU nur ein Buch-
stabe gestanden haben. Sollte -.:\yj.-'.y:. II- und nicht z:\\.%z{y. T~[tc- abzuteilen sein, so
würde die naheliegende Ergänzung llsüxa; auffallen, weil die Aleppokiefer (C. Neu-
mann-J. Bartsch, Physikalische Geographie von Griechenland S. 366) heute nach
A. Philippson, Der Peloponnes S. 527 und Petermanns Mitteilungen 1895 S. 273 ff.
Taf. 18 in der südlichen Hälfte der Peloponnesos von Kyparissia bis Kranidion fehlt;
die Schwarzkiefer, neugriechisch dypWTiEuy.a, findet sich nur in Lagen von etwa 700'"
Höhe aufwärts; übrigens brauchte ein Gut Namens IIej/.z keineswegs in seiner
ganzen Ausdehnung mit Kiefern bestanden gewesen zu sein. Pur die andere Ab-
teilung spricht, daß der Name, der sich aus ihr ergibt: 'Ir.r.'./A, auch sonst nach-
zuweisen ist. In der von M. Pappakonstantinu, AE TpiXXs:; ('AJHjvtjoiv 1895) o. 43
äp. (15, ~':i. H herausgegebenen Katasterinschrift aus Tralleis wird ein äype; 'Imz:-/.^
y.y.i l'j;t.jG'j/.o: angeführt; man mag auch an '.~~'.v.ry. /.Xfjpoi erinnern.
Die beiden Landgüter (äypot) des Thalon, der sonst nicht bekannt scheint,
mit Namen '\-~:v.y. und KaXXEjxx, stellen, samt der ;iapaTiu.acria auf über 8l/2 Talente
bewertet, den [50. Teil des gesamten eingeschätzten Vermögens der Messenier,
also einen sicherlich ansehnlichen Grundbesitz dar. Die TTjTOp'.xfj des Hera-
kleides i Aax'.o; bei Smyrna war ein y/(3'.ov osxxTa/.avxov nach Philostratos Bl'o:
ao'f'.aiwv II 26; die Stadt Priene bewilligte dem Megabyzos von Ephesos die
Erwerbung von Grundbesitz, der von der Grenze gegen Ephesos in minde-
stens zehn Stadien Entfernung liegen muß (Wiener Studien NNIN 1) und
nicht von den Iko^i; erkauft sein darf, im Werte är/jp'. taXavtwv r.[tr.t ; Be-
schlüsse der Athener gestatten die i-f/.-y^:; von Grundstücken bald im Werte
von 2 Talenten, bald von einem Talent, von Häusern von 500 bis 3000 Drach-
men. Ich vermag aus den mir vorliegenden, der Vervollständigung bedürftigen
Zusammenstellungen über den Wert von Grundstücken im griechischen Altertum
02 A. Wilhelm
(Boeckh-Fränkel, Staatshaiishaltung der Athener J 75; B. Büchsenschütz, Besitz
und Erwerb S. S3; P. Guiraud, La propriete fonciere en Grece p. 392 f.; und
eigenen Sammlungen für die Schätzung der Ausdehnung der Güter Thalons um so
weniger einen Maßstab zu gewinnen, als sich die wenigen bei Schriftstellern und
in Inschriften überlieferten Angaben auf andere Landschaften und Zeiten beziehen,
sich die Eigenart der Grundstücke unserer Kenntnis entzieht und damit gerechnet
werden muß, daß diese Ländereien, von denen die eine wohl nicht ohne Grund
KaXXbia heißt, besonders hohen Wert besaßen. Der Athener Aristophanes hatte,
wie Lysias in der Rede bizkp xwv Ap'.crco^ivou; yprt\L£xti>v berichtet, ein Haus um fünfzig
Minen und Grundstücke im Ausmaß von mehr als 300 Plethren erworben, die
mehr als 4 Talente 10 Minen gekostet haben müssen, da der Wert seines gesamten
Grundbesitzes auf mehr als fünf Talente veranschlagt wird (XIX 29. 42). Läßt
man den Überschuß über diese Summe wie den der Größe über 300 Plethren
unberücksichtigt, so würde das Plethron nach A. Boeckh, Staatshaushaltung3 I 79 f.
90 Drachmen, nach B. Büchsenschütz, Besitz und Erwerb im griechischen Alter-
tum S. 83, etwa 83'/., Drachmen gekostet haben; nach J. Beloch, Gr. G. II 347
hat Lysias wahrscheinlich im Interesse seines Klienten stark übertrieben, es sei denn,
daß es sich um ein Grundstück in unmittelbarer Nähe der Stadt und in hoher
Kultur handelte. Nach einem Vorschlage, den Dion von Prusa in seinem EOSoizöc ■'/]
Kwrtföc, p. 233 einen Redner in der Volksversammlung der Eretrier machen läßt,
soll der Nichtbürger. der 200 Plethren unbebauten Landes in Bebauung nimmt
- einen offenbar sehr umfangreichen Besitz — das Bürgerrecht erhalten. Da die
Inschrift 8 aus Magnesia am Maiandros lehrt, daß dort, ungefähr um die Zeit des
Beschlusses der Priener für Megabyzos, der ayolvo^ 38 bis 100 Drachmen kostete,
berechnet Frh. Hiller von Gaertringen, daß für fünf Talente in Priene je nach der
(iüte des Bodens 300 bis 790 ayolvo: zu haben waren; dem Athener Philaios schenkten
die Priener nach dem Beschlüsse 6 Z. 22 xfjj '^ikfji yiöpx; ayoivou; sxscov. Auch die wich-
tige Inschrift aus Thessalien, die A. S. Arvanitopullos, Revue de philologie XXXV
132 ff. veröffentlicht und nach Homolion gesetzt hat, nunmehr aber 'E'fr;[i. xpy. 19 13
a. 27 Gonnos zuweist, aus dem dritten Jahrhundert v. Chr., zeigt, wie sehr die Preise
des I5odens je nach Umständen schwankten; das Plethron der ^iat] yfj wird im Durch-
schnitt mit fünf Stateren bewertet, der höchste Preis ist 16, der niedrigste 1 Stater;
das Plethron Weinland (a[t7ieXu>v) wird einmal um 20, ein anderes Mal vielleicht um
50 Statere gekauft, vgl. dazu meine Bemerkungen über die Landlose der Ansiedler
aus Issa auf Korkyra Melaina (Dittenberger, Sylloge 933), Neue Beiträg-e zur grie-
chischen Inschriftenkunde, III. Teil, Sitzungsberichte der Wiener Akademie Bd. 175
Urkunden aus Messene 63
1. Abh. S. 7 ff., wo ich auf J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung'2 IL 227 ff. hätte
verweisen sollen. Nach A. S. Arvanitopullos S. 136 f. waren '\>C/at yfj und Weinland
im Altertum etwas teurer als heute. Die Ergänzung der Urkunde aus Megalopolis
IG V 2, 445 D Z. 7: twv StxS'.xxaS'lvcwv -ÄsS-piov otxxoat'wv tov [~b ~asiKoov cpxyjia: "jvr/,-
-/.v/rx] y.xl re-pa-/.6a:ai ist mit diesen Preisen nicht zu vereinigen. Neuerdings hat die
wichtige Urkunde aus Sardeis Amer. Jour. of Arch. 191 2 p. 1 1 ff. (vgl. W. K. Pren-
tice ebenda p. =>j6) ihren Herausgebern, W. H. Buckler und 1). M. Robinson, Anlaß
geboten, über Größe und Erträgnisse von Landlosen und Grundbesitz überhaupt
in Kleinasien zu handeln (p. 52 ff.). Die Ausbeutung der Inschriften, vornehmlich
der Pacht- und Stiftungsurkunden, für die Wirtschaftsgeschichte ist eine dringende
Forderung der Wissenschaft (vgl. auch Neue Beiträge I S. 19), und wer mit land-
und staatswirtschaftlichen Kenntnissen ausgerüstet an sie herangeht, wird ihnen
vielfach belehrende Aufschlüsse abgewinnen können; ich begnüge mich besonders
auf die Pachturkunden aus Thespiai, von denen ich nur BCH XIX 553 nenne,
und auf die Stiftungsurkunde aus Aphrodisias REG XIX 235 ff. zu verweisen.
Weshalb die z:\vj. ziv. dieser Ländereien des Thalon samt der 7rap.a1q17.aJa in Abzug
gebracht werden, ist nicht ersichtlich. Der andere Besitz, jetzt in Nemerius' Hand,
war früher Eigentum des Damion; er wird deshalb ausgenommen, weil er von dem
früheren Besitzer bin Gelegenheit der früheren Schätzung bereits versteuert worden
war. Auf Münzen von Messene, Catalogue of the Greek Coins, Peloponnesus
p. 111 n. 2<i, die P. Gardner und R. S. Poole in die Zeit zwischen 280 und 146
v.Chr. setzen, findet sich der Name Axjucov, der. wenn nicht auf denselben Mann,
so sicher auf einen seiner Vorfahren weist. In Nemerius wird wohl der Vater der
beiden Brüder Xejiev.o: y.xl Mxzßv.o; KÄortto: Xsuspio'j 0o!. Tw|iaro*. erkannt werden
dürfen, denen der schon S. 2S erwähnte Beschluß der Bürger von Gytheion aus
der Zeit nach 71 o v. Chr. gilt (IG V 1, 1146; Sylloge 330), oder der ältere seiner
beiden Söhne; diese Geld- und Ehrenmänner, tue den Gytheiaten in den vorher-
gehenden Jahren mehrere Darlehen gewährt hatten, von denen das zweite 3965
Drachmen, ein drittes jjoo Drachmen betrug, in Messenien begütert zu finden,
ist nicht überraschend (vgl. G. F. Hertzberg, Geschichte Griechenlands unter der
Herrschaft der Römer I 1 s< j f-J. Ein Szniy.^; auf Delos, Ende des zweiten Jahr-
hunderts v. Chr., Bull, de corr. hell. XXXVJ 97.
Die Summe dieser Abzüge im Betrage von etwas über vierzehn Talenten
ist in '/.. 27 gezogen. Der erste Hauptteil der Abrechnung sehließt sodann in
Z. 2K f. mit Angabe der Summe, von der die S/crw^oÄsj zlzzo^d zu entrichten ist:
12(2 Talente (in W. Kolbes Abdruck und Umschrift ist nach Tsrjaxpxy.ovra am Ende
64 A. Wilhelm
der Zeile 2üo übersehen) 4 Minen 30 Statere 2 Oholen 10 Chalkoi (AEKAXAAKOI
auf meinem Abklatsch deutlich; nach W. Kolbe EeAXAAKOI).
Zum Verständnis der Rechnung ist auszugehen von Z. 20 f., 27 ff. Von der
Summe von
T M S D O Ch
1256 5 16 — 10 10
werden abgezogen 14 1 21 — 8 —
als Rest wird verzeichnet 1242 4 30 — 2 10
An zweiter Stelle liegt augenscheinlich ein Irrtum vor: nicht vier, sondern
drei Minen verbleiben; die Rechnung mit Stateren aber beweist, daß die Mine
70 Drachmen hatte, denn 3 5 — (— 1 6 = 5 1 ; 51 — 21 = 30. Zu den Sätzen, die in der
Mysterieninschrift Z. 15fr. für den höchsten zulässigen Wert von Kleidung und
Schmuck der Festteilnehmerinnen vorgeschrieben sind, hatte schon H. Sauppe (Ausg.
Sehr. 271) bemerkt: „Fast sollte man meinen, daß nach der Skala: 100 Drachmen,
1 Mine, 50 Drachmen, ebenso Z. 20: 2 Minen, 100 Drachmen, eine Mine weniger
als 100 Drachmen gehabt habe.'1 Der Glaube, daß, wie ein Talent immer 60 Minen,
so die Mine auch immer 100 Drachmen gehabt hätte, ist durch delphische
Rechnungsurkunden als irrig erwiesen worden. Wie E. Bourguet, E'administration
financiere du sanetuaire pythique p. 20 ff.; Th. Reinach, Bull, de corr. hell. XX 251.
385. XXVIII 18, L'histoire par lps monnaies p. 99 ff.; Br. Keil, Hermes XXXII
403. XXXVII 514 gezeigt haben, lehren diese Rechnungsurkunden, daß die Mine
des äginäischen Fußes, dem Delphi folgt, 35 Statere, 70 Drachmen hatte und
daß demnach die tatsächlichen Einheiten des äginäischen und des euböischen
Systems, Statere, Drachmen, Obolen, verschieden waren, die höheren Einheiten,
Mine; und Talent, dagegen gleich, indem 70 schwerere äginäische Drachmen,
die die Mine ausmachten, 100 leichteren euböischen Drachmen gleichkamen und
das Talent 4200 äginäische, 6000 euböische Drachmen betrug. Alle weitere
Erörterung ist nun durch J. Belochs Ausführungen Gr. G. 1 2 S. 335 ff. über-
ilüssig geworden. Ich berichtige bei dieser Gelegenheit ein ärgerliches Versehen,
das sich in die Erörterung der Inschrift IG IV 924 in meinen Attischen Urkunden
I S. 35 eingeschlichen hat. Das Strafgeld, das die an dem „korinthischen" Bunde
König Philipps beteiligten Staaten für einen bei dem Aufgebot ausbleibenden
Reiter zu zahlen hatten, ist ein ^(ujivafov, also 50 Drachmen; der Druckfehler 30
statt 50 in Z. 12 v. u., den ich übersah, hat mich verführt auf S. 37, mit Ab-
änderung der ursprünglichen Fassung- der Stelle, für die Zahlungen, die für den
Reiter, den Hopliten und den Leichtbewaffneten zu leisten sind, das Verhältnis
Urkunden aus Messene 65
von 3:2:1 anzugeben; die von mir erst nachträglich eingeschobenen Worte „wie
in der Inschrift aus Epidauros" sind S. 37 Z. 6 v. u. zu tilgen.
Nun ist es leicht, das Verhältnis der äxtcüßoXo; etecpopa zum Ti'pjU« zu ver-
stehen, das sich in den in Z. 27 ff. angegebenen Zahlen folgendermaßen ausdrückt:
Summe der -:|j.a<jia' von denen die Acht Obolen-Steuer zu entrichten ist:
T M S D O Ch
1242 4 (richtig: 3) 30 — 2 10
Betrag der Acht Obolen-Steuer: gq.365 Denare 2
In dieser Berechnung tritt für die Einheit des Silbergeldes die römische
Bezeichnung Denar ein (Seivapiov geschrieben, statt des gewöhnlichen Srjväptov);
die alten griechischen Bezeichnungen des Kupfergeldes sind beibehalten (Th.
Mommsen, Römisches Münzwesen S. 708; J. Marquardt, Römische Staatsver-
waltung2 II 39).
Verwandelt man die Summe mit der Berichtigung der Zahl der Minen in
Obolen, so ergeben sich 5.216.670 Drachmen 2 Obolen = 31.300.022 Obolen. Der
Ausdruck öy.Tono/.o; eia^opa kann aber nur so verstanden werden, daß von der
Mine = 420 Obolen acht Obolen Steuer zu entrichten sind, der 52-5 Teil. Ebenso
rechnet man die Prozente im Verhältnis zur Mine (Br. Keil, Anonymus Argenti-
nensis S. 27 1); ein neues Beispiel bringt die Urkunde der Anleihe der Milesier
bei den Knidiern, veröffentlicht von A. Rehm. Das Delphinion in Milet S. 294 ff.
n. 138, Z. 82: -07.0; tv,; \viiz i/.i^zy^ l/äatsj [tr(vo; ~pzr-i SjioXot. Auffällig ist, daß Be-
träge von mehr als sechs Obolen (sieben: Z. 15; acht: Z. 1. 2. 10. 25. 27; neun: Z. 13;
zehn: Z. 12. 20; elf: Z. 171 nicht auf Drachmen umgerechnet sind und nur einmal
1 Drachme verrechnet ist, Z. 9; dies scheint darauf zu deuten, daß als Einheit
für die Verrechnung der Stater betrachtet wurde. Teilt man 5.2 1(1. 070-33 durch
52*5, so ergibt sich 90. 365' 140, eine Summe, die bis auf einen unbedeutenden Unter-
schied -- der Bruchteil entspricht einem, nicht 2 Obolen — der in den' Rechnung
ausgewiesenen von 99.365 Denaren 2 Obolen gleichkommt.
Die Rechnung beweist zugleich die Gleichsetzung des römischen Denars
mit der Drachme der Messenier. Bekanntlich wird die attische Drachme dem
römischen Denar gleichgesetzt (F. Hultsch, Metrologie S. 251; J. Marquardt,
Römische Staatsverwaltung2 II S. 3S. 42; E. Babelon, Traite des monnaies gr. et
rom. I 1 p. [o8 Comptes rendus de l'Academie des Inscriptions 1906 p. 548; Th.
Reinach, l.'anarchie monötaire et ses remedes chez les anciens (irees, Memoires
de l'Academie des Inscriptions XXXVIII p. 360); ich muß die Aufklärung den
Numismatikern überlassen.
Jahreshefte lies c'M.-rr. archäol. Institut, s Bd. XVII. y
66 A. Wilhelm
Seltsamerweise liegen in der Rechnung- zahlreiche Fehler vor. Nur eine
Reihe von Posten stimmt, Z. 23 ff.
T M S D O Ch
2 34 — — —
8 37 21 8
2 5° — — —
12 121 21 — 8 —
= 14 1 21 — 8
Dagegen ergeben die in den Z. 1 bis 9 verzeichneten Beträge als Summe:
1018 32 32 — i1/-, 10
nicht, wie Z. 10 steht: 1018 32 1 — 8 10
Die Summe der in Z. 11 bis ig verzeichneten Beträge, in der Inschrift nicht
angegeben, ist meiner Berechnung nach:
T M S D O Ch
235 42 20 — 1
Dazu die frühere Summe, nach Z. 10:
1 o 1 8 32 1 — 8'/2 10
Die Gesamtsumme ist somit: 1251 14 21 — </ 2 10
dagegen bietet der Stein Z. 20 ff.:
1256 5 16 — 10 10
Wird aber statt der Z. 10 verzeichneten die berichtigte; Summe:
1018 32 32 — 1Y2 IO
in Rechnung gesetzt, so ist die Gesamtsumme:
I254 14 52 21/«, IO
Daß in der Subtraktion Z. 27 ff. ein offenkundiger Fehler vorliegt, indem in
dem Reste eine Mine zu viel erscheint, ist bereits bemerkt worden.
Ein Widerspruch ergibt sich ferner, wenn nach Z. ^2 ff. die Summe der
bereits eingezahlten Beträge
83.574 Denare 1 Trichalkon
und der ausständigen Beträge
1 5-797 5 Obolen q Chalkoi
ausmachen soll: <)t,).3Ö5 2 Obolen
da diese Summe tatsächlich:
()().37 1 6 Obolen
erg'ibt. Es kommen zwölf Chalkoi auf den Obolos, wie in Epidauros, Orchomcnos,
Delos (Br. Keil, Atli. Mitt. XX 64 und Anonymus Argentinensis S. 272); in Z. 10
Urkunden aus Messene O7
und 20 erscheinen Posten von 10 Chalkoi. Waren bis zum letzten Tage des
siebenten Monates wirklich 83.574 Denare 1 Trichalkon eingezahlt, so belief sich
der Rest auf:
15.71)1 Denare 1 Obolos g Chalkoi.
Schließlich führt die Addition der in Z. 5(1 bis (.8 verzeichneten Summen nicht
auf 15.797 Denare 5 Obolen 9 Chalkoi, wie man nach Z. 34 f. erwarten würde,
sondern auf 16.578 Denare 6 Drachmen 2 Obolen.
Daß Verrechnungen so bedeutender Beträge in den kleinsten Einheiten nicht
stimmen, würde aus deren Aufrechnung zu erklären und nicht auffallend sein;
die Unterschiede und Versehen in den großen Summen sind dagegen geeignet
zu befremden. Den Sitz der Fehler aufzuspüren, ist mir nicht gelungen; der mög-
liche Gewinn an Einsicht entspräche schwerlich der aufzuwendenden Mühe. Bei
der Umsetzung einer Vorlage, welche die Beträge in Zahlen und Wertzeichen
wiedergab und ihrerseits wieder auf andere Rechnungen zurückging, in eine In-
schrift, die alle Beträge in Worten ausschreibt, waren Irrtümer nur zu leicht
möglich; auch mir sind solche bei der Abschrift nach dem Abklatsche und in
der Berechnung nur zu oft begegnet. Auch in Rechnungsurkunden aus Athen,
Theben (IG VII 2426 Z. 18), Epidauros (s. Br. Keil, Ath. Mitt. XX 51. 59 ff.), Delos
(IG XI 2 praef. p. VI, 155 u. s.i, Delphi usw. sind Versehen in den Zahlen, auch
in den ausgeschriebenen Zahlworten, durchaus nicht selten, irrige Einträge auch
häufig verbessert, und wie diese Aufzeichnungen, so wird wohl auch die von
Messene erst in unseren Tagen ernstlich nachgeprüft worden sein.
I lemerkenswert ist, daß die Wertbezeichnung bei Minen und Stateren nach dem
ersten Zahlwort steht, bei den Talenten dagegen nach dem letzten, z. B. Z. 2: r/.atöv
'il xaXavcx, -zT;i;/.rsr.v. \vixl sc, Z. 5: Z'v/.y. tJXXxfjpE; tcevxe usw. Sonst werden solche
Wertbezeichnungen in Rechnungen, die alle Zahlen in Worten schreiben, vorange-
stellt, /.. B. in der Urkunde aus Delphi Bull, de corr. hell. XXIV 471, II A 24 ff.:
xaXavxa "cVT^v-C/vra d/.xw, |iva: resvr/jy-ovxa ~i~.~y.ozz, axaxf^pE? o'zv.y. öy.xw. SpayjiTj, ya.Xv.ol
r.vr.t v.y.: Zx'Z'.y.ol zoiy/.i-'.o: zv/.oz: z:z. Es kann sehr wohl an meiner unzureichenden
Kenntnis liegen, wenn ich aus Inschriften, die Wertangaben in Worten schreiben,
kein Beispiel für den eigentümlichen Wechsel der Wortfolge, den die messenische
Urkunde zeigt, anzuführen vermag, doch finde ich auch in M. N. Tods Abhandlung:
The greek numeral notation, ABS XVIII 98 (vgl. JMS XXXIII 31) keinen Nach-
weis. Die Vermutung liegt nahe, daß diese Wortfolge ihre Erklärung in der
Art und Weise findet, wie in der Rechnung, die der Inschrift mittelbar oder un-
mittelbar als Vorlage diente, die Summen durch Wertzeichen wiedergegeben
9*
68 A. Wilhelm
waren. Waren nur die Einer der mehrstelligen Zahl von Talenten, die in jedem
Posten die Reihe eröffnet, durch T bezeichnet, so konnten die ersten Ziffern ohne
Wertbezeichnung bleiben, eine solche sich erst mit dem Zeichen der Gruppe,
das zugleich Zahl und Wertzeichen war, einstellen und doch klar sein, daß die
davorstehenden Zeichen Talente bedeuten. Solche Schreibung ist auch sonst ganz
gewöhnlich, z. B. in Summen, die in der gewöhnlichen Einheit, in Drachmen, an-
gegeben werden. Ebenso schreibt die Rechnung aus Delphi aus dem Jahre des
Archon Dion, Bull, de corr. hell. XXIII 565 ff. Z. 6: APCSSh (18 Statere 1 Drachme),
Z. 25: AAAAS**£HII (44 Statere 1 Drachme 3 Obolen) und so immer. Wird eine
solche Reihe von Ziffern und Wertzeichen in Worte umgesetzt, so ist es ganz
begreiflich, daß die Wertbezeichnung erst bei den Einern ausgesprochen wird.
War dagegen in den in der Aufzählung folgenden Summen von Minen und Stateren
schon der ersten zweier Zahlen das Wertzeichen beigegeben zur Vermeidung
falscher Bewertung inmitten der Reihe, so wurde die Wertbezeichnung schon in
Verbindung mit dieser ersten Zahl ausgesprochen : raVTTjXOVta [tvai sc, os/.x sTaTfjps;
Tieres, und brauchte bei der zweiten Zahl nicht wiederholt zu werden. Gibt die
Inschrift IG VII 2406 Z. 17 eine Summe folgendermaßen wieder: — xajXavtwv xyj
Söo xyj 5pa[yjiä(ov — , so werden in der nicht die Zahlworte, sondern Zahl- und
Wertzeichen verwendenden Vorlage die verlorenen Zehner mit dem Zeichen für
das Talent verbunden gewesen und dieses Wort deshalb im Anschluß an die Zehner
ausgesprochen sein.
Übrigens darf die Erage aufgeworfen werden, ob die Zahlwörter Ziv.% ziz
usw. statt evoexa, oiv.x o-'jo usw., über die Br. Keil, Hermes XXXII 149; Meisterhans-
Schwyzer, Grammatik3 S. 15g ff.; Schweizer, Grammatik der pergamenischen In-
schriften S. 164 f.; E. Nachmanson, Laute und Formen der magnetischen Inschriften
S. 147; Edw. Mayser, Grammatik der Papyri, Laut- und Wortlehre S. 315; G. Hatzi-
dakis, Einleitung in die neugriechische Sprache S. 150 handeln, in die Sprache
nicht als Umsetzung der Zahldarstellung AI, All usw. in Worte eingedrungen sind.
Von den ausständigen Steuern, die sich auf fast 15.800 Denare belaufen,
kommt ein geringer Bruchteil, etwas mehr als 1070 Denare in Abzug, weil die
Zahlungen wegen Ablebens der betreffenden Steuerpflichtigen oder besonderer
Dienstleistung wegen nicht erfolgt sind. Die Abrechnung verzeichnet in Z. 36 ff.
an erster Stelle den auf Kriegsdienstleistende, offenbar Freie, entfallenden Betrag
von 411 Denaren 6 Chalkoi, der ein •u'pju.a von über 5-1 Talenten voraussetzt. Auf
dem Steine sind nach toütou die Zeichen Ell deutlich; der schräge Strich des zu
erwartenden Ny fehlt. Also wird entweder E(v>OTpaxeuo[i,evots zu lesen sein — doch ist
Urkunden aus Messene 69
das Wort sonst nicht bekannt; exaxpaxeuo[tevou;, woran man zunächst denkt, steht
mit den Resten nicht in Einklang' — oder getrennt: e(v) axpxxeoojievot;, doch bekenne
ich, die Praeposition niclvt wie in der folgenden Überschrift Z. 40: ev obcaraBoXots
unmittelbar verständlich zu finden. Auch fehlt ev in den übrigen Posten dieses
Teiles der Abrechnung. Die beiden letzten sind in Dativen gegeben: yz'.po\iyyy.:t
/.eixoupyouvxois, epexa:; SoöÄo:;, der zweite im Genetiv: iiexaXXayGXtov eXeuilipwv. Zu dem
Genetiv und zu den Dativen wird man hinzudenken efacpopat und an P>. Gilder-
sleeves Bemerkung zu Pindar Pyth. III 46: Ävfrpümotacv töafra: vcaou? erinnern
dürfen: „ävifpw-o:; more sympathetic than avil-pw-cov" ; über den Austausch zwischen
dativischer und possessiver Ausdrucksweise, von denen jene „subjektiver, wärmer
und innerlicher" ist, diese „einfach objektiv ein Besitzverhältnis konstatiert",
s. W. Havers, Untersuchungen zur Kasussyntax der indogermanischen Sprachen
(Untersuchungen zur indogerm. Sprach- und Kulturwissenschaft III) 1 ff. Die Ver-
pflichtungen berühren die Lebenden, die besonderer Dienstleistung wegen ihre
EiV-popsc noch nicht bezahlt haben, mehr als die Verstorbenen, weil sie auf ihnen
persönlich haften; dagegen werden die Steuerleistungen, die den Verstorbenen
zukamen, von ihren Erben zu tragen sein. Der einfache Dativ würde demnach
wie bei dem dritten und vierten Posten, so auch, ohne ev, bei dem ersten genügt
haben; ist ev irrig zugesetzt und C7xpxx£'j0|t.£va:; zu lesen? Wahrscheinlicher ist
i(-/)rj~p7,~vjrj\<.ivrj'.i oder in Ell steckt EK und das Wort ist £(/.)cjtpx-£'jo|i£Voi;.
An zweiter Stelle erscheint der auf verstorbene Freie entfallende Betrag
von 4S7 Denaren 16 Chalkoi, der einem Timema von gegen (Vi Talenten ent-
spricht. Zu itETaX/.scyÖKov vgl. R. Kühner-F. Blass, Ausf. Gr.3 II 96, 4 Anm. 3; die
Aspiration z. B. IG XII 3, 330 Sp. I Z. 10 xoO |i£TaÄXxy_ÖTo;, in „Trostbeschlüssen"
z. B. JHS XX 74 n. 2 Z. 7 u. s.; IG XI ), 513 Z. 14 CTuvY]XXa)(6xwv.
Sehr bescheiden ist die an dritter Stelle gebuchte Summe: 89 Denare
2 Obolen 6 Chalkoi; das entsprechende Timema dieser yß'.poxiyyxt XetxoupYoövxes,
der Handwerker, die als solche in Dienst standen, betrug nur etwas über 4674
Drachmen. Zu Xe'.xo'jpfefv kann ich nun auf die Erörterung W. Bucklers und
1). M. Robinsons Amer. Journ. of Arch. 1912 p. 57 verweisen.
An vierter Stelle sind für die als Ruderer dienenden Sklaven 82 Denare
5 Obolen berechnet, die einem ~.'.\<.i ^.7. von etwas über 4345 Drachmen entsprechen
würden. Es wird sich bei diesen wohl um ein Kopfgeld handeln, von dem die
Abgabe in Rechnung gestellt wird (vgl. J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung
II- 201); bei den mit nur unwesentlich höherem Betrag erscheinenden yzipoxiyya.'.
/.i'.TO-jpyoOvxe; war nach Z. 1 1 — es handelt sich doch wohl um einige der außer-
7° A. Wilhelm
halb der Pinien .stehenden xv/ylxa.1 — der Gesamtbetrag der Habe, zb xE'fXAOitLa zv.z
■'jTiy.^ciziz. wahrscheinlich der behördlich geschätzten Habe, nicht ein ~J.\u^x (s. oben
S. 54 f.), der Steuerbemessung zu Grunde gelegt.
In einem letzten Abschnitt Z. 40 ff. verzeichnet die Abrechnung £v äxxxaäöXo'.;
(das Wort scheint neu; dxaxajioXiü) ist aus der delphischen Inschrift GDI 1 804
Z. 3 bekannt) die Steuern, die noch nicht erlegt worden sind, in ihrer Verteilung
auf die verschiedenen Klassen der Bevölkerung. Vergleicht man die Schätzung
der Gruppen, der Kürze halber nur ihre Summen in Talenten, und ihre Rückstände:
Schätzuiii; in Talenten Rückstände in Denaren
Kresphontis 122 1870
Dai'phontis 106 1158
Aristomachis 24g 2202
Hyllis 14c) 2170
Kleodaia 261 1 |8o
Fremde 129 57t-
Nichteingeschätzte 97
Römer und Schutzbefohlene 118 14-4
AvEicpopoi und Olympioniken 4 !349
so fallt der überstarke Anteil der Fremden und der in ihre Phyle aufgenommenen
Römer einerseits, der von den eEocpopa£ Befreiten und der Olympioniken anderseits
an den Rückständen auf.
Die dveio^popi« wird mit verwandten Vorrechten, der orsXeia und äXs'.xoup-
77,01a, zu denen durch einen unverhofften schönen Fund H. Hepdings noch die
dv£TOaiafr|j,£ta tritt (Ath. Mitt. XXXII 276 Z. 38), in Beschlüssen zu Ehren von
Wohltätern nicht selten verliehen, so z. B. IG IV 932 Z. 72, und dürfte die letzte
und höchste Stufe dieser Befreiungen bedeuten; vor der Pflicht der £:V.fopa schützte
in Athen auch die Übernahme der Trierarchie oder einer anderen Leiturgie nicht
(Lysias XI 2, 3. XIX 29; Xenophon Oix. 2, 6; Isaios V 41; Demosthenes XX
28. XXII 65). Vorsichtshalber pflegt übrigens die Zuerkcnnung der Freiheit von
allen Leiturgien freiwillige Dienste nicht auszuschließen; so heißt es in dem Be-
schlüsse aus Aphrodisias REG XIX 103 f. Z. 17: Scooaö'a'. ot aOxcj) \jr>b rffi {>rsj/Stz -/.vi
xoü 5r;[iou T»jv de, xö [isXXov äXetToupyyjoJav d>; xvieafrat aüxöv rcäarjs axouaiou unrjpeaia;, vgl.
Lebas Wadd. 407. Und in Aigiale auf Amorgos soll nach dem Gesetze IG XII 7, 5 1 5
über die Stiftung des Kritolaos Z. 93 aus der Zahl xöv EOspyexwv xat dtXstxoupyTjXWV der
Vermögendste zum emu.eXrjxifjs bestellt werden, 8ra)[s äv x]at xpdxcoxa Xs'.TCupY^aTji.
Auch den dionysischen Techniten sind, wie die Inschrift aus Theben IG VII 2413.
Urkunden aus Messene 7 *
2414 lehrt, nach W. Dittenberger aus der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts
v. Chr., durch das Schreiben eines römischen Beamten, vielleicht des Mummius
(G. Colin, Rome et la Grece p. 636; F. Poland, Geschichte des griechischen
Vereinswesens S. 137), diese Vorrechte gewährt worden, Z. 3 ff.: a'jy/wpö ö{ilv i'vsxsv
xoO A'.ovüao'j xa[: eher xwv aÄÄwv frejöv als etwa xföv ivvea Mouajwv (?) xa: xoö S7UX7)3su-
|iaxo; o\i -poETcr/.faxE, G;täc navxä-ac;]:v äÄcitG'jpYTjio'j; srvai xa: äv£-'.cJxay'[u.EÖxoy; (vgl.
Polybios XV 24, 2) zx! ä-EÄJii; xa: y.vf.^i^o-jz -aar,; E:V.;oo[a; v.y.l aCixc/Li; xa! yjuvafxa;
xa: xlxva xxX. DerTriumvir M. Antonius hat der cjuvoSoj xöv a~ö xfj? ofxo'juivr,; Eepovtxöv
xa: aXEtpaVEixüv solche Privilegien durch das Schreiben bestätigt, das durch den
Papyrus Classical Review VII 476 (Hermes XXXII 509) bekannt geworden und
nach J. Keils glücklichem Nachweis auch auf einem Stein aus Tralleis Jahreshefte
XIV Beiblatt S. 123 fr. verzeichnet ist, Z. 1 2 ff . : xa: ~£p: xöv Xowtwv xxÄ. x:|icwv xa:
(ptXavfrpüCTtoV vffi äaxpaxEuafa; xa: äAE:xoupY7,a:a; -aar,; xa: dvE7x:axxi>|!.£:a; xac xrj; ~£o:
x^v ixavT^uptV ixeysipta; xa! äauÄ:'a; xa: ~op:ppa;. So bezeichnen sich auch die lepo-
V£ixa: in Ephesos Jahreshefte VII Beiblatt S. 47 als äx£/.Er; xa: äv£:a:fopo:; aus der
Ordnung der -i'/.iz\<.y-y. des ävxiypSKffGV ebenda S. 44 (II. Steinacker, Urkundenlehre,
im Grundriß der Geschichtswissenschaft I 2 a S. 49) geht aber eine Beschränkung
der Atelie auf Sieger in den großen Agonen zu Ephesos hervor, Z. 25: [epovetxwv
•/top:; x(ov rjxe^avo'jjxlvwv xä [ieyaXa i^jaaxä 'Etfls^a Sr/vap'.a) ;. Trotz ihres Vorrechtes
sind aber in Messene zur öxx<o;io/.o; ete'fopa auch die ävE:V.fopo: herangezogen worden,
da sie, wie auch die bereits in Z. 13 mit ihrer Schätzung besonders angeführten
Olympioniken, sonst nicht unter denen, die mit der Zahlung im Rückstande
sind, aufgezählt sein könnten; offenbar haben aber gerade sie der Forderung
gegenüber geringes Entgegenkommen gezeigt oder sie g-anz verweigert. Doch
ist bei der Höhe der Summe, die auf sie entfällt, zu berücksichtigen, daß gerade
die wenigen äv£ta^opo; sicherlich zu den bemitteltsten Bürgern gehört haben. Die
Sieger in den olympischen Spielen verzeichnet G. I f . Förster, Programm Zwickau
1891. 1892.
III. Zeit und Bedeutung der Achtobolensteuer.
In dem in Z. 36 des Beschlusses erwähnten äviWixaxo; Memmius hat W. Kolbe
P. Memmius Regulus (ITR II 301, 342; BCH XX 710) erkennen wollen, der im
Jahre 31 n. Chr. cos. suff. war, sodann als Nachfolger des Poppaeus Sabinus
Achaia, Makedonien und Moesien verwaltete (I(i III 013), zu Knde der Regierung
des Gaius und zur Zeit des Claudius noch in Griechenland weilte und im
Jahre 0 1 n. Chr. gestorben ist (S. Shebelew, AXAIKA S. 81 ff.). Ich habe diese
7- A. Wilhelm
Gleichsetzung jederzeit für irrig und überhaupt für ausgeschlossen gehalten, daß
die auf die öxxcoßoXos etaepopa bezüglichen Inschriften aus dem ersten Jahrhundert
n. Chr. stammen.
Eine Ansetzung in der Kaiserzeit ist, wie durch den Alangel jedes Hinweises
auf ihre Verhältnisse, so vollends schon durch die Rechnung nach achäischem
Gelde ausgeschlossen, die in Zeiten weist, die denen der griechischen Freiheit
näher liegen. Bekanntlich hatten die Römer die landschaftlichen Vereinigungen
der Hellenen im Jahre 146 v. Chr. aufgelöst, aber bald nachher ihre Erneuerung
gestattet (G. Colin, Rome et la Grece p. 648 ff.; Fouilles de Delphes III 2, 139).
Daß diese Vereinigungen ihre eigene Münze brauchten, geht daraus hervor,
daß in Delphi im Jahre 1 1 7 v. Chr. bei der Feststellung der Abgänge aus dem
Besitze des Gottes, die auf Grund eines Senatsbeschlusses erfolgte, nach TaXavia
au\i\ux.yix& gerechnet wurde (BCH XXVII 107. 138 ff.). Auch die Freilassungs-
urkunde aus dem arkadischen Orchomenos IG V 2, 345 aus dem 70. Jahr einer
Ära, die nach Th. Reinach 223 v. Chr., nach G. Colin vielmehr 146 beginnt
(I>CH XXVIII 7), rechnet nach dem äpyuptov a'j|t|ixyr/.öv. Und vor allem rechnet
auch die von G. Colin in diesem Zusammenhange nicht erwähnte Mysterien-
inschrift nach Talenten, Minen, Stateren, Drachmen (vgl. S. 64). In dem ersten
Jahrhundert n. Chr. ist eine solche Rechnung nach achäischem Gelde nicht denk-
bar (Th. Mommsen, Römisches Staatsrecht III 711).
Bei der Schwierigkeit einer Beurteilung nach der Schrift empfiehlt es sich,
von der Orthographie auszugehen. Sowohl die beiden Beschlüsse (A) wie die
Abrechnung (B) zeigen die tadellose Rechtschreibung der besten griechischen
Zeit. Vergeblich sucht man Schreibungen, wie sie seit Beginn der Kaiserzeit
allgemein üblich sind. Niemals begegnet et für t in den Worten, in denen die
Schulorthographie dieser Zeit ei fordert: v.\id A 12. 13. 39; T'.u-SiV A 40; xtU-Safrai
B 8. 14. 18. 22. 46; dxifjiaxwv B 46; x:apxx;|iaa;x B 16. 24; 'OXujJUUOVixav B 13. 45.
Niemals wird umgekehrt 1 für ei geschrieben. Nie fehlt das sogenannte Iota
adscriptum, nie ist ein Iota, wie nicht selten auch in sonst sorgfältig geschriebenen
Inschriften des ersten Jahrhunderts v. Chr., fälschlich zugesetzt. Die Schreibung
des lateinischen Wortes denarius allein, Secvaptou B Z. 30, ist die minder übliche,
vgl. Th. Eckinger, Die Orthographie lateinischer Wörter in griechischen Inschriften
S. 26 und C. Wessely, Wiener Studien XXIV 99 ff. 126. Sie kehrt in dem Be-
schlüsse der Magneten für Sopatros IG IX 2, 1104 Z. 14 wieder, der in den
Worten Tet|toxptTOg, aeixoSVjas, astxwvtxov, xexpaxtaxeiAia die jüngere Orthographie
bietet. Jedenfalls zeigen die auf die öxxwßoXo; zlayapi bezüglichen Inschriften in
Urkunden aus Messene 73
der Bewahrung der regelrechten Schreibung" und in ihrer ganzen Sprachform
eine so große Verwandtschaft mit der aus dem Jahre 92 1 v. Chr. stammenden
Mysterieninschrift von Andania, daß sie keineswegs so sehr viel späterer Zeit
angehören können. Es ist lehrreich, einige datierte Inschriften aus Messenien
selbst und aus den benachbarten Landschaften, namentlich Lakonien und Arkadien,
deren Steine nun in verläßlichen neuen Sammlungen vorliegen, zum Vergleiche
heranzuziehen, und zwar zunächst einige Texte aus dem ersten Jahrhundert des
Kaiserreiches. Von solchen kommen in Betracht: Inschriften von Olympia 5, ein
Beschluß der Koer, der nach R. Herzog, Koische Forschungen und Funde
S. 141 ff. während der Anwesenheit des C. Caesar oder in der nächsten Zeit nach
seinem im Jahre \ n. Chr. erfolgten Tode abgefaßt ist; IG V 2, 208, nach U. v.
Wilamowitz wahrscheinlich aus den Jahren ungefähr 10 vor bis 10 nach Chr.;
ferner IG V 1, 1208 und V 2, ,513. 516 (zu meiner Freude ist mein Ansatz dieses
Beschlusses, Ende September \i bis Ende September 42 n. Chr., jetzt durch
A. v. Premersteins gründliche 'Beweisführung, Jahreshefte XV 200 ff., bestätigt).
Die Unterschiede, nicht nur in der Orthographie, sind augenfällig" und stellen
das höhere Alter unserer messenischen Urkunden außer Zweifel. Zu einer ge-
naueren Bestimmung ihrer Zeit verhelfen Inschriften, die dem ersten und zweiten
Drittel des ersten Jahrhunderts v. Chr. angehören. Tadellose Schreibung- zeigt
der Beschluß aus Gytheion IG V 1, 1145 zu Ehren des Arztes Damiadas aus dem
Jahre 732 v. Chr.; in dem Beschlüsse derselben Stadt für die Brüder XsjiipLo;
und y\y.y.y/.r;Z K/.ozr.v. XojiEptO'j uloi IG V 1, 114(1 (Sylloge 330), der einige Jahre
später anzusetzen ist, findet sich zwar 5<o, EA«^;p:cJiHj, ~o:vr aber stets vor folgendem
Vokal; nxpaTxaavrc; zeigt das Verstummen des Iota, das in augmentierten dori-
schen Aoristen auch sonst gewöhnlich ist lU. v. Wilamowitz, Arch. Anz. 1013
S. 45 zur „Chronik von Lindos" A Z. 12 ioV&v/); in dem Namen 'I'ar/tvou ist aller-
dings der im ersten Jahrhundert v. Chr. auch sonst nicht seltene Zusatz eines
Iota an unrichtiger Stelle anzuerkennen. Von Inschriften aus Arkadien ist die
der Rechnung nach dem ävp^ov a'j;i;ia/:y.6v wegen bereits erwähnte Freilassungs-
urkunde aus Orchomenos aus dem Jahre 79 8 IG V 2, 345 - allerdings ein
Denkmal sehr bescheidenen Umfanges ebenso tadellos geschrieben wie der
Beschluß der Kopxyo: aus Mantineia für Xikippa IG V 2. 265 aus dem Jahre 62 1,
der nur in der Schreibung zi:r,ir.'/ '/.. 3 gegenüber ivifcipvt Z. 2 ein Schwanken
zeigt; dageg'en weist der Beschluß des 7.rs;rst der Priesterinnen der Demeter aus
derselben Stadt IG V 2, 200 ans dem Jahre 44/3, sonst gleich korrekt, bereits
regelmäßige Unterdrückung des stummen Iota auf. Unergiebig bleibt leider das
Jahreshefte des ijsterr. archäol. Institutes Bd. XVII. |q
7 1- A. Wilhelm
Bruchstück eines Beschlusses aus Sparta IG V i, 11 aus den Zeiten einer Be-
drückung durch e7z:-.y.'f\iy.z7., das ich in meinen Neuen Beiträgen zur griechischen
Inschriftenkunde I S. 82 ff. den Jahren bald nach der Mitte des ersten Jahr-
hunderts zuzuschreiben geneigt war — ich hätte auch an die Zeiten der Herr-
schaft des L. Calpurnius Piso (J. Hatzfeld, BCH XXXIII 522) erinnern können —
während W. Kolbe an die Zeiten des M. Antonius 72 v. Chr. dachte. Um noch
einige Inschriften aus entfernteren Landschaften zu berücksichtigen, hat der Be-
schluß aus Epidauros für Euanthes IG IV 932, der das 74. Jahr der korinthischen
Ära erwähnt (meine Beiträge S. 112 ff.; P. Foucart, Journal des Savants 1906
P- 537)) gelegentliche Vernachlässigung des Iota adscriptum und die Schreibung
atliov Z. 30 neben oizou Z. 29 aufzuweisen; dagegen ist fast ganz regelrecht ge-
schrieben der Beschluß aus Argos zu Ehren des Königs Nikomedes Euergetes
IG IV 558 (BCH XXVII 278) aus dem Jahre 114/3 v. Chr. (s. nun O. Walter,
Jahreshefte XIV Beiblatt S. 143 n. 3; P. Roussel, Revue epigraphique I 31), von
einigen wenigen Stellen abgesehen, in denen das Iota adscriptum fehlt (Z. 14
vor folgendem Vokal, Z. 37. 39). Jüngere Schreibungen dagegen — zweimal
Eoir.Y.iz (in Z. 1 2 ist das in der Umschrift irrig zugesetzte Ny ephelkystikon zu
tilgen), XpVjSes zweimal, ic, zweimal, STtavyiXa-o, 'AÄEjxvopr,?.;, {)■'/. ti^zzy.'., -rj).z\r.y.'. dreimal
(dagegen zweimal tzo~)J.z<x:), außerdem regelmäßige Vernachlässigung des Iota ad-
scriptum — zeigt in größerer Zahl der von mir Jahreshefte X 1 7 ff . behandelte,
aus den Jahren 65 bis 57 v. Chr. stammende Beschluß von Pagai IG VII 190,
zu dessen Lesung nun C. Latte, De saltationibus Graecorum p. 37 eine Verbesse-
rung beigesteuert hat. Selbstverständlich ergeben solche Beobachtungen, an
Schriftdenkmälern verschiedener Orte angestellt, da überall mit den Unter-
schieden der Bildung der Schreiber und Steinmetzen und mit den Unter-
schieden der an ihre Leistung gestellten Ansprüche zu rechnen ist, keine
Datierungen auf Jahrzehnte; aber für Messene selbst gibt die Mysterienschrift
mit ihren fast durchaus korrekten Schreibungen (zu beachten: a-tpxv Z. 24,
v.y.\ioffc]-'t Z. 17) einen verläßlichen Maßstab. Xehmen wir dazu, daß auch
attische Inschriften, z. B. II 48 1 aus dem Jahre des Archon Apollodoros
(zwischen 83 und 78 v. Chr.) im Vergleiche mit II 4S2 aus dem Jahre des
Kallikratides (3S/7), in ihren Schreibungen ganz entsprechende Erscheinungen
der Verschlechterung zeigen, so bedarf eine Einreihung der neuen Urkunden
aus Messene, die sich in so augenscheinlichen Widerspruch mit der sonst er-
weislichen Entwicklung setzt, besonderer Beweise, die, soviel ich sehen kann, nicht
zu erbringen sind.
Urkunden aus Messene
75
Ebensowenig- weist die Schrift in die Kaiserzeit. Auch sie gilt es zunächst
mit der der Mysterieninschrift zu vergleichen. W. Kolbe hat von ihr auf Tafel IV
eine Probe gegeben, ihr ein Stück des Beschlusses für Damiadas aus Gytheion
^: Beschluß der Mcssenier zu Khren des Aristokles IG V i, 143- Z. 1-
IG V 1, 1 1 15 zur Seite gestellt und je ein Stück des Beschlusses für Aristokles
und der Abrechnung über die Ö'/.to^jo/.o; dvfGpi folgen lassen; ich teile nachstehend
von diesen beiden Urkunden und von der Mysterieninschrift etwas umfänglichere
Ausschnitte der von mir angefertigten Abklatsche mit. Abb. 5 zeigt den linken
Teil der ersten 16 Zeilen des Beschlusses der Synhedroi für Aristokles, 6 den
10*
7 0
A. Wilhelm
linken Teil der Zeilen 21 — 37 der Abrechnung-, 7 den linken Teil der ersten
17 Zeilen der Mysterieninschrift.
Der erste Blick lehrt, daß eine Vergleichung dieser Schriftdenkmäler, zum
Zwecke der Feststellung ihres zeitlichen Verhältnisses unternommen, auf be-
sondere Schwierigkeiten stößt. Schon der ausgezeichneten Beschaffenheit des
'■■•'■^ - ■■,-:■-
SS&£
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■ VjVta.'.-':-- '_• ■?&'. =-.-^-;. .y-LÄ^v^niv- ..■- '--'.-' . ^SHI
6: Abrechnung über die Achlobolcnsteuer der Messenier IG V I, 1433 Z. 21 — 37.
Steines, seiner trefflichen Glättung und guten Erhaltung wegen erweckt die
Mysterieninschrift den Rindruck sehr sorgfältiger Arbeit und großer Gleich-
mäßigkeit der verwendeten Zierschrift. Das Bild, das die Beschlüsse für Aristokles
und die Abrechnung gewähren, ist ein weniger gefälliges, vor allem weil diese
Urkunden auf viel geringeren, an manchen Stellen von Anfang an Risse und
Urkunden aus Messene
77
Löcher aufweisenden, wenig- sorgfältig" hergerichteten und obendrein auch be-
schädigten Steinen eingetragen sind; auch wirkt die Schrift anders, weil zwischen
den Zeilen, namentlich in der Abrechnung-, verhältnismäßig große, in der Mysterien-
inschrift dagegen sehr bescheidene Zwischenräume bleiben und sich nach den
Zwischenräumen die schmälere oder breitere Gestaltung der Buchstaben richtet.
Trotz mangelhafter Glättung und so viel schlechterer Erhaltung ist aber bei ge-
nauerem Zusehen eine gewisse Güte der Leistung unverkennbar; der Steinmetz
-■■■■••
I
• ~» 7 - v - - - - ■ ""---«'
i : -
-■. Mysterieninsehrift von Andania 10 V i, 1390 Z. 1 — 17.
hat mit etwas flüchtiger, aber geübter und sicherer Hand gearbeitet, sich mit
schlichter Gestaltung der Zeichen begnügt, doch nicht selten, die Nüchternheit
gleichmäßig starker Strichführung vermeidend, die Enden der Striche betont
und verbreitert, aber auf alle absichtlich spielerischen Verzierungen und auf die
Auslösung einzelner Striche verzichtet und nur in der Überschrift des Beschlusses
für Aristokles die größeren Buchstaben auch etwas reicher ausgestattet. Von
Buchstaben, die als besonders bezeichnend gelten, weisen Alpha und Theta in
die Augen fallende Verschiedenheiten auf. Die Mysterieninschrift verwendet stets
A mit gebrochenen], die beiden ersteren Urkunden dagegen A mit geradem Quer-
strich, das /.. B. auch auf der schönen Stele IG II 551 aus dem Heiligtume des
78 A. Wilhelm
Dionysos in Athen aus dem Jahre 130/29 v. Chr. neben A und A, in der „Chronik
von Lindos'" (.Ch. Blinkenberg, Bulletin de 1' Academie de Danemark 191 2
p. 310 ff.) aus dem Jahre 99 v. Chr., die überhaupt ganz schmucklose Schrift
zeigt, und in der Inschrift aus Ilion OGI 444, abgebildet in W. Dörpfelds Troia
und Ilion, Beilage 60 zu S. 453, aus dem Jahre 73 v. Chr. steht. Theta hat in der
Mysterieninschrift einen Punkt in der Mitte, in den Urkunden über die Sxxw^oÄo?
elazopd zeigt es einen durchgezogenen Strich. Diese Form 0 erscheint neben O
schon in der großen Liste der Proxenoi aus Olus BCH XXIY 224 ff., die der
ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts angehört, in Inschriften aus Hyettos in
Boiotien IG VII 2811 ff., ebenfalls aus dem dritten Jahrhundert, die auch 6CUL) oder
noch ECU) verwenden, in der Inschrift aus Olympia 325 aus dem Jahre 143 v. Chr.,
neben O in der oben erwähnten Inschrift aus Athen IG II 551, in der Beitrags-
liste aus Megalopolis IG V 2, 442 und in der Weihinschrift des Damophon IG
V 2, 530 tab. VII, ferner in dem Beschlüsse der Techniten von Argos für König
Nikomedes Euergetes IG IV 558 (114/3 v. Chr.). Es ist kaum nötig zu betonen,
daß die schmale ovale Bildung des Theta die Durchführung des Striches be-
günstigt hat, der an Stelle des älteren Punktes in der Mitte des Runds getreten
war; die verglichenen Schriftdenkmäler aus Messene zeigen alle eine gewisse
Neigung, neben dem kleineren, kreisrunden, oft hoch zwischen anderen Buch-
staben eingeklemmten Omikron, wie es der hellenistischen Schrift eignet, ein
ovales Omikron zu verwenden, das z. B. auch in den Inschriften aus Olympia 52
(Sylloge 314), vor 135 v. Chr., und 31 8, 169 v. Chr., begegnet; in späteren In-
schriften aus dem ersten Jahrhundert v. Chr. wiegt ein plumper wirkendes, mit
dem Kreisrund die ganze Höhe der Zeile füllendes Omikron und Theta vor. Ich
glaube bei diesem Anlaß aussprechen zu sollen, daß die wichtige Urkunde aus
Sardeis Amer. Journ. of Arch. 191 3 S. 1 1 ff, 526 ff. von den Herausgebern, W.
H. Buckler und D. M. Robinson, zu hoch — 306 bis 303 v. Chr. — ■ angesetzt
worden ist; ©TTZ weisen in viel spätere Zeit als die Antigonos' I und der I Z. 2
genannte Antigonos braucht keineswegs in fürstlicher Stellung gewesen zu sein.
Besonders bemerkenswert ist in den Beschlüssen für Aristokles und der Abrech-
nung die Form des Omega, das vielfach geradezu unserem arabischen Zeichen für
die Zahl Zwei ähnelt: 2, durch Schreibung in einem Zuge aus dem n entwickelt,
das in der Mysterieninschrift zumeist in drei Teile, ein unten offenes Rund und
zwei nach links und nach rechts sich verdickende Striche darunter, aufgelöst ist
(s. auch meine Bemerkungen Jahreshefte XII 121 f.). Dieselbe Form 2 begegnet
auch in der Inschrift aus Sparta IG V 1, 1502, zu der M. N. Tod, A catalogue
Urkunden aus Mcssene 79
of the Sparta Museum p. 61 n. 395 ausdrücklich bemerkt: „the to appears in the
remarkable form 2,- während W. Kolbe nach H. v. Protts Abschrift n druckt,
und in der Inschrift aus Megalopolis IG V 2, 446, deren erste Veröffentlichung
Excavations at Megalopolis p. 138 n. XXII den Buchstaben mißverständlich
durch 2! wiedergegeben hat. Sigma zeigt, meist schmal, in dem Beschlüsse
für Aristokles und in der Abrechnung die äußeren Linien parallel und wag-
recht, in der .Mysterienschrift dagegen diese Linien auseinandergehend und zu-
meist wie auch die mittleren Linien etwas geschwungen (vgl. Inschriften von
Olympia 52). Beta tritt in jenen beiden Urkunden aus Messene hie und da mit
vergrößertem unteren Teil auf und setzt in diesem an Stelle des Halbkreises einen
weiter ausladenden Bogen über einem wagrechten Striche wie auch sonst in
Inschriften namentlich der späten hellenistischen und römischen Zeit, vgl. Fouilles
de üelphes III 2 p. 28 pl. V 2. Ath. Mitt. XXIX 152 Tafel XVI (O. Kern, In-
scriptiones graecae 38;. Die Mysterieninschrift setzt im Epsilon den nach rechts
sehr verdickten kurzen mittleren Strich lose an (vgl. meine Neuen Beiträge I
S. 36, wo ich auch auf meine früheren Bemerkungen Ath. Mitt. XXIII 413 hätte
verweisen sollen) und läßt ihn gelegentlich fast zu einem Dreispitz werden. Zeta
zeigt in allen drei Denkmälern die jüngere Form Z; vgl. IG II 551, V 2, 430
(1 (5 v. Chr.?). IV 538 11 14 v. Chr.), VII 3498, TX 1, 092 mit Dittenbergers Be-
merkung. Bei My sind die äußeren Linien in der Mysterieninschrift meist parallel
und senkrecht gestellt, in den anderen beiden Urkunden dagegen die älteren
Formen mit auseinandergehenden Strichen häufig. Xy zeigt in diesen beiden
Urkunden gelegentlich tieferen Ansatz und höheres Enden des schrägen Ver-
bindungsstriches. Bei hat in allen drei Inschriften zwei gleichlange senkrechte
Striche und fast durchaus einen beiderseits überragenden wagrechten Balken.
Xei freien, bald längeren, bald kürzeren Mittelstrich, Phei in dem Beschlüsse für
Aristokles und in der Abrechnung den senkrechten Strich ölten und unten be-
trächtlich (vgl. z. B. Inschriften von Olympia 52); in der Mysterieninschrift man-
gelnden Raumes wegen nur wenig über die Zeilen geführt und, wie in der
Mysterieninschrift, stets ein sehr volles Rund.
Aus dieser Vergleichung und in Ansehung der ganzen Erscheinung, der mehr
Beweiskraft zukommt als der Beobachtung der Einzelheiten, scheint sich für das
Altersverhältnis der Mysterieninschrift und der zusammengehörigen Urkunden zu
Ehren des Aristokles und über die öxtü),3oaos öia^oci zu ergeben, daß diese trotz
des verschiedenen Bildes, das sie gewähren, der Mysterieninschrift ungefähr
gleichzeitig sein können, daß aber nichts berechtigt, sie für erheblich jünger als
<so A. Wilhelm
tlic.se anzusehen. Das Zeugnis der Schrift weist in dieselbe Richtung wie das
der Sprache: auch der Schrift nach ist es nicht ausgeschlossen, daß die beiden
Beschlüsse und die Abrechnung noch in das zweite Jahrhundert v. Chr. hinauf-
reichen.
Schließlich seien einige Schriftdenkmäler aus der zweiten Hälfte des zweiten
und der ersten des ersten Jahrhunderts namhaft gemacht, von denen zugängliche
Abbildungen vorliegen, nicht als ob sie besondere Verwandtschaft mit der
Schrift der neuen Urkunden aus Messene aufwiesen, sondern nur um ein Urteil
darüber zu ermöglichen, wie es überhaupt um die Steinschrift jener Zeiten steht.
i. Die Stele im Dionysosheiligtum zu Athen mit den Urkunden über die
Vorrechte der dionysischen Künstler IG II 551 aus dem Jahre 130/29 (vgl.
Fouilles de Delphes III 2 p. 71); man beachte, daß die Schrift sich mehr an
die obere als an die untere Vorzeichnungslinie bindet, wie dies bekanntlich auch
die Schrift der Papyri der Ptolemäerzeit nach den Beobachtungen F. G. Kenyons,
The Palaeography of Greek Papyri p. 37, und U. Wilckens, Archiv f. Papyrusf.
I 364 (vgl- Jahreshefte XIV 248), zu tun pflegt. Abb. 8 gibt nach meinem
Abklatsch einen Ausschnitt der Zeilen 80 bis 94.
2. Der Beschluß der Pergamener für einen Gymnasiarchen Ath. Mitt. XXIX
152 ff. Taf. XVI (nun in O. Kerns Inscriptiones graecae, tab. 38J, OGI 764 aus
den Jahren 139 bis 133 v. Chr.
3. Die Unterschrift des Denkmals des C. Billienus aus Delos, jetzt in Leyden,
BCH XXXIV 538 (vgl. F. Courby, Le portique d'Antigone ou du Xord-Est,
Exploration archeologique de Delos, p. 40), lehrreich dadurch, daß der schlicht
gehaltenen und nicht gerade sorgfältigen, wenn auch einige roh angesetzte Zier-
striche verwendenden Weih- und Künstlerinschrift — wahrscheinlich aus den
Jahren vor 100 v. Chr. die gefälligere, etwas gezierte Zeile folgt, die die
Wiederherstellung des bei der Plünderung von Delos 88 v. Chr. (P. Foucart,
Revue de philologie XXIII 264; W. S. Ferguson, Hellenistic Athens p. 433)
beschädigten Werkes des 'Ayasi'a; JJvjvo^iao'j 'E-flsio; durch 'Ap^avSpo; -v.i-y.
Uioioz meldet.
4. Die sogenannte Chronik von Lindos, deren Aufzeichnung, im Jahre
99 v. Chr. veranlaßt, schmucklose, ziemlich breite, nicht sonderlich sorgfältige
Schrift zeigt (Chr. Blinkenberg, Bulletin de l'Academie de Danemark, 191 2 p. 316 ff.).
5. Der auf die Erneuerung der Mysterien zu Andania bezügliche, daher der
,.Mysterieninschrift'' fast gleichzeitige Stein aus Argos BCH XXXIII 1756°.,
abgebildet p. 445, mit etwas gezierter Schrift: A Q.
8: Beschluß der Amphiktionen für die dionysischen Techniten IG II 551 Z. 80 — 94.
6. Das Denkmal des Chairemon von Xysa, Sylloge 328, jetzt nach einem
Abklatsch abgebildet in O. Kerns Inscriptiones graecae, tab. 40, und von Frh.
Hiller von Gaertringen besprochen in W. von Diests Nysa ad Maeandrum S. 68.
7. Der Beschluß der Städte des Bundes um Ilion, herausgegeben von
A. Brückner in \V. Dörpfelds Troia und Ilion S. 454 ff., Beilage zu S. 453, aus dem
Jahre 73 v. Chr. (OGI 444); bemerkenswert, daß A bald geraden, bald geschwun-
genen, bald gebrochenen Mittelstrich zeigt, TT und TT, 2 und Z nebeneinander
stehen, Theta bald klein: o gebildet ist und selbst übermäßig groß: 0.
Drn Steinen mit den Beschlüssen zu Ehren des Aristokles und der
Abrechnung über die öy.Twjio/.o; sts^opd ist keines dieser Denkmäler, deren
Stellung in der Schriftgeschichte zu würdigen ich nicht unternehme, als gleich-
artig zur Seite zu stellen: wie (J. Wilcken neuerdings in seinen meisterlichen
Darlegungen über die Schrift der Papyri ausgesprochen hat (Papyruskunde 1 1
S. XXXY1 ff.), erlaubt nur das einigermalJen Gleichartige Vergleichung und nur
Jahreshefte des iisterr archäol. Institutes Bd. XVII. II
82 A. Wilhelm
der Geübte wird gewisse gemeinsame Züge erfassen, die Schriftdenkmäler
derselben Zeit trotz aller unterscheidender Besonderheiten zeigen, und die
Verschiedenheit der Wirkung beurteilen können, die sich durch engere oder
weitere Schreibung, höhere und schmälere oder breitere und niedrigere Ge-
staltung der Buchstaben im Räume, sorgfältigere oder sorglosere, ausschmük-
kende oder schlichte Ausführung, auch abgesehen von allen Unterschieden des
Materials und der Erhaltung, für unser Auge ergeben. Worte sind zudem, so
vortrefflich auch U. v. Wilamowitz z. B. die Schrift des Timotheos- Papyrus
beschrieben hat, doch immer unzureichend, der selbst den geschulten Blick oft
verwirrenden Fülle und Eigenart der Erscheinungen gerecht zu werden und den
Gefühlen Ausdruck zu leihen, die das Urteil dessen, der sich einigermaßen
erfahren glaubt, bestimmen. Ich bin mir der gebotenen Vorbehalte nur zu sehr
bewußt, wenn ich auszusprechen wage, daß die Schrift der Beschlüsse für
Aristokles und der Abrechnung- über die öxxcoßoXos efapopä alles in allem gerechnet
eher in ältere Zeit weist als die der Mysterieninschrift, daß sie sehr wohl auch
in deren Zeit gesetzt, aber kaum für erheblich jünger gehalten werden darf. Ich
verweise schließlich, sei es auch nur um Vorsicht in der Beurteilung aller Schrift-
denkmäler zu empfehlen, die nicht in ganzen großen Reihen stehen, wie die In-
schriften aus Athen, Delphi, Delos, Magnesia, Priene, Milet, auf den schönen Stein
aus Samos, durch den uns das Gesetz über die Beschaffung von Brotkorn aus öffent-
lichen Mitteln erhalten ist, Sitzungsber. Akad. Berlin 1904 S. 917 ff. Taf. IX, nach
U. v. Wilamowitz' Urteil in den Anfang des zweiten Jahrhunderts v. Chr. zu setzen.
Somit trage ich auch Bedenken, diese Urkunden mit U. v. Wilamowitz, dem
sich nachträglich W. Kolbe in der Sammlung der Zeugnisse für die Geschichte
Messeniens p. XV angeschlossen hat, der Zeit der schonungslosen Bedrückungen
zuzuweisen, die sich der Triumvir M. Antonius nach dem Frieden von Misenum
39 v. Chr. erlaubte, um das dem Sextus Pompeius für fünf Jahre zugestandene
Land möglichst zu entwerten (Appian, B C V 72. 77. 80; Cassius Dio XLVIII
36. 39, 1. 46; meine Neuen Beiträge I S. 37). Selbst wenn mit der Fortdauer so
geordneter Verhältnisse, wie sie uns in der Mysterieninschrift entgegentreten,
ungewöhnlich zähes Festhalten an der guten Überlieferung des Schriftwesens
verbunden gewesen sein sollte, ist nicht anzunehmen, daß in einer Zeit allgemeinen
Niederganges und sichtlich zunehmender Verwahrlosung auch in Schrift und
Sprache fünfzig Jahre in Messene keinen merklichen Unterschied bedeuteten.
Zudem erweckt der Beschluß für Aristokles und die Abrechnung" über die
dx-w^oXoc zip-^cpd, wenn auch der Ernst der Zeiten vernehmlich aus den Worten
Urkunden aus Messene "3
Z. 30 yeysW/nlvav s~'.-ayxy ~Ep: roXXwv xal iirfx/.ojv und aus der augenscheinlichen
Abhängigkeit von dem Schalten und Walten der römischen Machthaber spricht,
doch durchaus den Eindruck, daß sich Messene damals noch eines sehr leidlichen
Wohlstandes erfreute und die Bürgerschaft den an sie gestellten Forderungen
zu genügen hoffte, ohne zu äußersten Maßregeln Zuflucht zu nehmen, und
schließlich nicht ohne Zufriedenheit auf die Abwicklung der immerhin heiklen
Angelegenheit der iy.Tw^o/.o; zlaqopx zurückblickte. Von einer Zerrüttung der
wirtschaftlichen Verhältnisse, von Leere der Kassen, von einer Notlage, die zur
sofortigen Aufnahme von Anleihen, zur Verpfandung von Staatseinnahmen und
zum Verkaufe von Staatsgütern drängt, ist nichts zu merken, wenn auch die
Frage offen bleibt, wie die Messenier ihren Verpflichtungen nachgekommen sind,
wenn die zur Zeit des Abschlusses der Abrechnung noch ausständigen Beträge,
immerhin über 15.797 Denare, nicht eingingen. Jedenfalls vermag ich nicht zu
glauben, daß Messene im Jahre 39 v. Chr. nach allen Bedrückungen, welche die
Zeiten Sullas, die Kriege gegen die Seeräuber, die Herrschaft eines C. Cor-
nelius Dolabella, C. Antonius, L. Calpurnius Biso (J. Hatzfeld, BCH XXXIII
522) und die Vorbereitung des Entscheidungskampfes zwischen Caesar und
Fompeius, dann die Wirren der Zeiten des M. Brutus und C. Cassius über die
Peloponnesos gebracht hatten (G. F. Hertzberg, Geschichte Griechenlands unter
der Herrschaft der Römer I 418 ff.), sich noch in einer verhältnismäßig so
erfreulichen Lage befand: wie betrübend waren die Eindrücke, die Servius
Sulpicius auf der durch seinen Brief an Cicero (ad fam. IV 5, 4) bekannten Fahrt
im Frühjahr 45 v. Chr. beim Anblicke der verödeten Landschaften und verheerten
Städte am saronischen Meerbusen und am Isthmos von Korinth gewann! Auch
die Mysterieninschrift scheint einen Einblick in ein wohlgeordnetes, friedliches,
wohlhabendes und sorgloses Gemeinwesen zu gewähren, ganz wie die Inschrift
IG IX 2, 1 109 über das Orakel des Apollon Koropaios, die ich kürzlich Wiener
Studien WXIV 411 ff. ihr zeitlich nahe, nämlich in die Zeit nach der im Jahre
116 v. Chr. erfolgten Wiedervereinigung der Magneten, gerückt habe; leider
habe ich in meinen Bemerkungen versäumt, auf M. Holleaux' Erörterungen
REG X 304 ff. Bezug zu nehmen, in denen die Urkunden zu Ehren der Richter
aus Kletor IG V 2, 367 und mit ihnen der größte Teil der Inschriften des
xoiviv twv Mayv^Ttov den Jahren 160 bis 150 v. Chr. zugewiesen worden war. Dem
von mir vertretenen jüngeren Ansätze der Orakelinschrift, zu Ende des zweiten
Jahrhunderts, scheint mir auch die Schrift durchaus günstig zu sein; um anderen
ein Urteil über diese zu gestatten, bilde ich nachstehend Abb. 9 einen Ausschnitt des
«1
A. Wilhelm
am besten erhaltenen Teiles des Steines, Z. \2 bis 49, nach einem Abklatsch ab,
den ich der Freundlichkeit O. Kerns verdanke. Die Orakelinschrift von Korope
fällt meiner Ansetzung nach in eine Zeit, da sich Hellas von seinem völligen
Zusammenbruch in dem Kriege mit Rom 146 v. Chr. erholt hatte, sich an-
sehnlicheren Wohlstandes und, wenn auch innere und äußere Störungen der
Kühe nicht ganz fehlten, einer unverkennbaren Blüte erfreute (P. Perdrizet,
Bull. corr. hell. XX 492; W. S. Ferguson, Hellenistic Athens p. 366 ff. 435) und
sich in eifriger Wiederaufnahme der alten Überlieferungen des Gottesdienstes
9: Beschlüsse in Sachen des Orakels des Apollon Koropaios IG IX 2, 1109 Z. 42 — 49.
und in glänzender, auch das hellenische Nationalgefühl nach schweren Demütigun-
gen stärkender Begehung der heiligen Feste gefiel. Als inschriftliche Zeugnisse
dieser äußerlichen Frömmigkeit der Zeit — ihre Gläubigkeit fand in Poseidonios
auch einen philosophischen Vertreter — dürfen die auf dem Schatzhause der
Athener in Delphi verzeichneten, von G. Colin, Fouilles de Delphes III 2 p. 11 ff.
erläuterten Listen der Pythaiden der Jahre 138, 128, 106, 97 v. Chr. gelten, die
auf dieselbe Feier bezügliche Inschrift aus Athen IG II 983, deren Überschrift
G. Colin, Le culte d'Apollon Pythien p. 137 und Fouilles de Delphes III 2 p. 58
richtig gelesen hat; die Urkunden über die in dem öffentlichen Leben so stark
Urkunden aus Messene 85
hervortretenden dionysischen Techniten, IG II 551 und 11 532 mit den von
(i. Colin hinzugefügten Bruchstücken BCH XXIV 93, Fouilles de Delphes III 2
p. 47 ff. 71 ff. (Dittenberger, Sylloge 930); die Beschlüsse der Athener zu Ehren
der Ergastinen IG II 5, 463 b + II. II 5, 477 + II 956 und IG II 5, 477 d (Michel
1503. 1504); vielleicht auch der große, nach W. Gurlitt, Pausanias S. 209 ff. 238 ff.
neuer besonderer Behandlung bedürftige, von mir durch zwei kleine Bruchstücke
leider nur unwesentlich vervollständigte Yolksbeschluß der Athener 'E^>. apy. 1884
n. 105 ff. über die Wiederherstellung- der heiligen und öffentlichen Bezirke, falls
er — trotz der auffälligen Nazistischen Schreibungen — seines Inhaltes und der
Verwendung der akrophonen Zahlzeichen wegen (Br. Keil, Hermes XXV 318;
Berl. philol. Wochenschr. 1890 S. 1257) als älter gelten darf als die sullanische
Katastrophe; ich gestehe erwogen zu haben, ob der Archon, dessen Name in
Z. 30 verstümmelt ist, nicht König Xikomedes Euergetes sein kann, der vom
Jahre 128/7 oder I27/° an (A. Plassart, BCH XXXVI 408 ff.) bis 93 v. Chr.
regierte und dessen Beziehungen zu Delos (P. Roussel, Revue epigraphique I 31),
zu Delphi (OGI 345, über die Zeit E. Bourguet, Fouilles de Delphes III 1 p. 130)
und zu Argos (IG IV 558; Jahreshefte XIV Beibl. S. 143) bekannt sind. Dali der
Genetiv des Namens sonst NixopjSou — aber auch in der delphischen Inschrift
X'.y.oiir(5so; lautet, spräche nicht gegen die Ergänzung, denn in jedem Falle
liegt in [£v x(b'. i~: — ]o[iy(5o'j; dspyovTOg eviocjtöv. Z. 30 eine nach den Sammlungen von
Meisterhans-Schwyzer S. 135, die allerdings dieses Beispiel übersehen haben, in
jener Zeit weniger übliche Form vor. Die von W. S. Ferguson, Klio VII 218
zusammengestellte Archontenliste läßt nur die Jahre 93/2 und 103/2 (Hellenistic
Athens p. 417) ohne Eponymos, wenn man nicht bis 117/0 und 116/5 hinaufgeht.
Doch ist mir jener Schreibungen wegen ein späterer Ansatz glaublicher.
So rückt auch die Mysterieninschrift von Andania 92/1 v. Chr. in einen
größeren Zusammenhang. Das Zurückgreifen auf die; gottesdienstlichen Bräuche
der Vorfahren hat auch zur Erneuerung der Satzungen der \loX~oi in Milet,
„kaum nach 100 v. Chr." Anlaß gegeben (Das Delphinion in Milet S. 277 n. 133)
und die sogenannte ..Chronik von Lindos", deren Veröffentlichung ein Beschluß
der Lindier im Jahre 99 v.Chr. angeordnet hat, verdankt ebenfalls dem gesteigerten
Auteil der Zeit an der Vergangenheit eines großen Heiligtumes ihre Entstehung.
Wir erfassen die Stimmungen, in denen das Geschlecht reifte, das im Anschlüsse
an Mithradates die letzte Möglichkeit einer Rettung der hellenischen Freiheit sah.
Die zeitliche Zusammenstellung der Erkunden über die dx-wßoXo; sia^opä
und der Mysterieninschrift, freilich nur in weitem Spielraum der Jahre, empfiehlt
So A. Wilhelm
ferner der Umstand, daß sie offenbar ganz dieselbe Staatsordnung voraussetzen.
Wie in den Beschlüssen für Aristokles erscheinen in der Mysterieninschrift
(H. Sauppe, Ausgewählte Schriften S. 285 ff.) die oiiveopot und ihr Ypajj.^iateü;,
der mit der Vereidigung der ..Geweihten" und der „Zehn" vor der Mysterienfeier
betraut ist (Z. 1. 134), augenscheinlich als die leitenden Staatsbeamten; der oxjio;,
der in Phylen zerfällt (Z. 7), hat in seinen Versammlungen Fünfmänner zur Ver-
waltung der bei der Mysterienfeier eingehenden Gelder (Z. 46) und die ,.Zehn"
zu bestellen, denen die Leitung der ganzen Feier obliegt; für das Vorhandensein
von |iaatpo: beweist, daß die „Fünf" für ihre Verwaltung G~d|Jiacrcpo: (Z. 51. 58),
d. h. den [xacrcpoE rechenschaftpflichtig, genannt sind. Daß das die Mysterienfeier
begehende Gemeinwesen nicht Andania sein kann, sondern nur Messene, durfte
nach den Erörterungen K. Seeligers, Messenien und der achäische Bund,
Programm Zittau 1897 S. 27 und R. Meisters GDI 4689 als gesichert gelten;
schon H. Sauppe war im Hinblick auf die stattliche Zahl von Bürgern und
Beamten, die an der Mysterienfeier beteiligt erscheinen, und die Ansehnlichkeit
der Verhältnisse überhaupt, die für ein so kleines Gemeinwesen wie Andania
kaum glaublich ist, geneigt gewesen, in dem Staat, der in der großen Inschrift
zu verstehen ist, Messene zu erkennen (S. 306 f.), hatte sich aber durch unter-
geordnete, später von K. Seeliger und R. Meister widerlegte Bedenken von der
Zuteilung an Messene abhalten lassen. L. Ziehen hat (Leges sacrae II 1 p. 177)
außerdem darauf hingewiesen, daß die in den Bestimmungen Z. 45 ff. (s. unten
S. 90 f.) vorausgesetzte größere Anzahl von Bürgern, die ein T:|tau.x p, I/.aaaov
tx/.avTO'j besitzen, nur in einem ansehnlichen Gemeinwesen, wie es Andania
niemals gewesen sein kann, denkbar ist und daß für Messene auch der offen-
kundige, nun von G. Pasquali, Atti della R. Accademia di Torino XLVIII 7 ff.
erörterte Zusammenhang der Mysterienfeier mit der Neugründung der Stadt durch
Epameinondas spricht. Endgültige Bestätigung der Zuteilung an Messene brachte
die S. 80. 92 erwähnte Inschrift aus Argos, BCH XXXIII 175. Dieser Sachlage
trägt H. Swoboda in dem dritten Teile seiner Bearbeitung von K. F. Hermanns
Staatsaltertümern noch nicht Rechnung, da alle Aufschlüsse, die wir der Mysterien-
inschrift verdanken, unter der Ortsbezeichnung Andania gebucht sind. Übrigens
ist, wie die große, leider verschollene Inschrift aus Thuria IG V 1, 1379 zeigt,
auch in den übrigen Städten Messeniens eine wesentlich gleiche Ordnung der
Verhältnisse vorauszusetzen.
Ich kann aber auch nicht umhin zu gestehen, daß meine Schätzung der Zeit
der Urkunden aus Messene bewußt und vielleicht noch mehr unbewußt dadurch
Urkunden aus Messene oj
beeinflu(3t ist, daß uns ein glücklicher Zufall eine freilich verstümmelte und einer
genaueren Abschrift bedürftige Urkunde aus „Andania" oder ..Messene'- erhalten
hat, die Zahlungen verzeichnet, die mit einer öxx&ßoXo; oder einer ähnlichen
E:V.fopx in Verbindung gesetzt werden können, und unter den Zahlern mit dem
höchsten Betrage ein MvaaiTcpaTo; erscheint, in dem den Mnasistratos der Mysterien-
inschrift und des Orakels aus Argos BCH XXXIII 175 zu erkennen überaus
naheliegt.
Ich kenne diese Inschrift aus einem mir übersendeten Sonderabdrucke
der Zeitschrift IlavsrfWjva'.a vom 15. November 1905 (Tijxo; IA' a. 04), der über Xex
äpxa'.oXoyixx EÜp^fiaTa, darunter einen Stein berichtet, der seinem Fundorte nach
Andania — d. h. Messene — zugeteilt werden darf; W. Kolbe war die Urkunde,
was nicht wundernimmt, bei der Sammlung des Materials entgangen: durch mich
aufmerksam gemacht, hat er erst in die Nachträge IG V 1, 1532 eine Abschrift,
die H. Koch von dem Abdrucke der ersten Veröffentlichung nahm, eingelegt.
Die Mitteilung der IIxvxi)r'(vx:x, mit A gezeichnet, lautet folgendermaßen:
'0 a-/oXxp-/7,c l:%Yj~/.:-.nivj y:/-'f-;-;zü.z'/ t:.z 70 Traopysrov ~tz 1Ix:2e:'x::, '6v. eiq xb ywpc'ov
M— O'jya^t avsupeö'^ svxi; y.oycäoj vaoO ~'/.xz jit'(xo'j; 65 i/.yr.. toO [lEipGu xx!. nXx\o'j; 55 ex.
■^ipouaa et:! r/j; \v.y.t S'jifwj 41 3vou.a~x y.y/yr.x. IIxpx töv vxov x'Jtöv söpsö'Tjjav xx! xsc^yj
-sXaay:xx w? xx! Xetyava äp/aäov -'jpywv.
i-r(|i. - - Ilpixs'.xx'. ~cpl T/(; £v Ö-ese: ..rpEii-Evr/- xvjj ^ep^epsJa; „rapavT^a?" ty^
'AvSav'a; süps !)■£:' sr,; npo [iiy/wv '/.xtx T7jv £7r.ax£i)TjV toö vaoü 'Äy^o^ Ar(jir,~p:G; £7::ypx'.f7~r.
~Ep: r,; |io'j EypxiEv 6 exs: ispvsüc xx: Sr^ACiOioäaxaXo; x. X. Vyi'/oz y.od |ioO esteoäe y.y.l
avx''ypa^ov ~poy_£?pw? Xr^S-sv 0~' auxoO ex r/,; -Xaxoj, oüyj ö;iw; xx: e'xtdtzov. rj -/.x;
e'-/e: xxtx xov x. rydvov ü'jjoj o-6o, -axto; 0*65, ~xyo; (_)■ 15. dvaypa'foviai s-' auxjjs
e:V^opx: -:9-av(ö;. v'( [lETxypx-.p, xwv äscfxXwv ypx[t[ix7wv e'-/e: w; sc-/,;.
Xty.r, 1 II III
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Ta a/j|i£ra SrjXoua: xo jjiv M xy,v [itav |iväv, xö ^ xiv sva axxx^px, xö xoüc Ssy.a
P . 1 r »
cxaxfjpac, xö . xoüj ttevxe axax/ypx;. xö < xov r^tewv axaxrjpx. exst tcXtjccov sOpEihrj xat
äp-/aroj va6g xae sxspa s-typxcpy, |xs |i6va xä t/vr,: . . vewv .. | ... ta ...).. . xap . . .).
Ich wiederholte die Abschrift, ohne an ihr zu ändern, auch mit den Frage-
zeichen der Veröffentlichung'; um die Übersicht zu erleichtern und die Gestalt
des Steines besser zum Ausdrucke zu bringen, sind die Spalten, der Zeilenord-
nung des Abdruckes folgend, nebeneinander gestellt. Nicht aufzuklären vermag
ich die Abweichungen, die W. Kolbes Abdruck IG V 1, 1532 nach H. Kochs
Abschrift bietet. Sp. I Z. 4 g-ibt dieser zu Ende nicht A , sondern A . Der
Name Z. 6 ist wohl nicht [Iljavxövtxog, sondern 'Avx(()v:xoc. Z. 8: ein zusammengesetzter
Name, dessen zweiter Teil Sajxwv wäre, ist mir im Augenblicke nicht erinnerlich.
Sp. II folgen dem Namen Xa:pr(;iwv IG V 1, 1532 nur zwei, nicht drei Minenzeichen.
Z. 7 offenbar Eü|.iap[fo]ac, vgl. EOp-äp^; Sp. III Z. 11. Sp. III Z. 9 gibt der mir über-
sendete Sonderabdruck nur: 'Aytwv (?) M ~r , IG V 1, 1532 dagegen: 'Aytwv
Urkunden aus Messene 8y
M "p T < : die Deutung-, die das Zeichen f in anderen Inschriften finden
kann, ist hier nicht möglich, auch AI. N. Tod, ABS XYIII 107 weiß keinen Rat.
In Z. 10 gibt der Sonderabdruck 5 < ^ > W. Kolbe: ^ ^ . In Z. 14 ist in jenem
die Zahl über dem ersten ^ offenbar irrig P1 statt P oder, wie Kolbe stets gibt, TT.
Hoffentlich ist der Stein geborgen und wird er bald in zuverlässiger Ab-
schrift mitgeteilt. Einstweilen beansprucht er schon durch den Fundort und durch
die Nennung eines Mnasistratos Bedeutung, dem der höchste aller Beträge bei-
geschrieben ist: 11 Minen, 15 (oder mehr) Statere. Daß es sich nicht um eine
Liste von ir.'Zizi'.z handelt, zeigt die grotie Verschiedenheit der Beträge; sieht
man von drei nicht sicher gelesenen oder zu deutenden Zahlen I Z. 5 und 12,
III Z. 13 ab, so sind folgende Beträge gebucht:
Minen Statere Minen Statere Minen Statere
6 30
, 28
25 -'7
10 12
9
2 17 17
Die Annahme liegt nahe, daß die Inschrift s:3'f0psti verzeichne, die gebuchten
Beträge also einem bestimmten Bruchteile des eingeschätzten Vermögens der
Genannten entsprechen; handelt es sich um eine ö/.T'o^o/.oc sk-fopx, so entspricht
der höchste Betrag von 11 Minen 15 Stateren, der dem Namen des Mnasistratos
beigeschrieben ist, 10 Talenten, der geringste von 12 Statoren 1 260 Drachmen. Die
Summe der in dem erhaltenen Bruchstücke verzeichneten Beträge ist, wiederum
von den drei unsicheren Posten abgesehen und von allen kleinen Werten, die
möglicherweise den abgeschriebenen Zahlen folgen, 1831 Statere = 30(12 Drachmen
und diese Summe verteilt sich auf 23 Beisteuernde, so dal.! im Mittel auf jeden
ein eingeschätzter Besitz von 8358 Drachmen, gegen 2 Talente, entfallen würde.
Doch ist es allein Mnasistratos' überragender Besitz, der das Ergebnis der Be-
rechnung so günstig stellt; wird dieser ausgesondert, so stellt sich für die übrigen
22 Beisteuernden die Summe auf 1431 Statere und das Mittel des eingeschätzten
Besitzes auf nur 4852*25 Drachmen. Außer Mnasistratos kommt, wenn meine Be-
Jahreshefte <l<'s üstrrr. archüol. Institutes IM. XVII. 12
I I
1.5
2
4
18
2
3
'7
I
.3
10
zweimal i
3
8
i
3
i
2
2 2
i
90 A. Wilhelm
rechnung richtig ist, noch 17 der in der Liste verzeichneten Bürger von Messene
ein Vermögen von über 1 Talent zu; wenn die Mysterieninschrift Z. 45 ff. be-
stimmt, daß zur Verwaltung der Gelder, die für die Feier erforderlich sind und
bei ihr eingehen, Fünfmänner eingesetzt werden sollen, die ein xtpjjioc von min-
destens 1 Talent besitzen, so mußten solche Bürger in einer gewissen Anzahl
vorhanden sein, zumal dieselben Männer zwar einzeln, aber nicht mehr als einmal
mit denselben Kollegen zum Amte berufen werden sollen: ~x oz totctovtoc Scdrpopa
ex xiov [iijaxrjptwv EyXey&VTO) ol xaxaaxaiMvxss imo xoö oajiou tovxs, £ia'££povxco Zi ol ap-
yovxzq avdvxai ~xvt£r, |xyj 5:^ xou; aOxoü; (zu beachten, nicht: xov auxsv), xi|ia|ia ejrovxa
sxaaxov u.7j e'Xaaaov xaXavxou, v.x: xöjv xaxaaxafrEVxiov Ttapaypa'jiaxw (vgl. Hermes XLIV
51 f.) a yepouaia xo x:|ia|ia, waauxw; 3s xal xwv eJaevsyxavxwv. Das stimmt durchaus
zu den Vermögensverhältnissen wenigstens eines Teiles der Bürgerschaft von
Messene, soweit uns diese aus dem vorliegenden Bruchstücke des Verzeichnisses
ihrer Leistungen, wenn meine Deutung zutrifft, ersichtlich werden, und zu den
Vorstellungen, die wir uns von den Vermögensverhältnissen der Bürger einer
griechischen Stadt überhaupt machen dürfen (vgl. G. Busolt, Griechische Staats-
kunde in J. v. Müllers Handbuch IV 1, i3 S. 187 ff.; Ed. Meyer, Forschungen
II 168, Kl. Sehr. 127 ff.; A. E. Zimmern, The greek commonwealth p. 222 ff.). Aus
Lysias' Rede üuep xwv 'Apcaxocpdvou; •/prj|i7.xojv (XIX 45 ff.) geht hervor, daß Leute,
deren Reichtum bei ihren Lebzeiten als sehr ansehnlich galt, aber überschätzt
worden war, ein Vermögen von nicht mehr als 10 Talenten hinterließen; Aristo-
phanes, Plutos 193 betrachtet ein Vermögen von 13 bis 16 Talenten als sehr
beträchtlich. Timokrates soll mehr als 10, Oiietor mehr als 30 Talente sein Eigen
genannt haben (Demosthenes XXX 10), der Bankier Pasion hinterließ ungefähr
30 Talente (Demosthenes XXXVI 5. 36; J. Beloch, Gr. G. II 351 f.). Bekannt-
lich besaßen in Athen im Jahre 321 von 21.000 Bürgern über 12.000 weniger als
2000 Drachmen. Ein Beschluß der Ephesier, der in die ersten Jahre des dritten
Jahrhunderts v. Chr. gesetzt wird (Jahreshefte II Beibl. S. 47; Inschriften von
Priene XIV n. 494; Ephesos II S. 96) bestellt nach R. Heberdeys Erklärung und
Ergänzung tzcaiixi e^a^vaEbc als -pooavsiaxal xa: EYyurjXac; sie sollen „der — offenbar
höchsten — Steuerklasse der ktoi.\ivxr.oi entnommen'-' sein. Der Betrag von 6 Minen,
600 Drachmen, scheint aber zu bescheiden, als daß er eine untere Grenze des Ver-
mögens darstellen könnte; die 6 Minen müßten also ein x^n^a im Sinn eines ge-
wissen Teiles des Vermögens oder vielmehr eines einbekannten jährlichen Ein-
kommens darstellen. Indes hat P. Roussel kürzlich die Möglichkeit einer andern
Deutung jener Bestimmung des Beschlusses der Ephesier vertreten (REG XXVI
Urkunden aus Messene QI
480): ..Ephöse vend le droit de cite ä une dizaine de personnes de naissance libre,
a raison de six mincs par tete, 1. 9 = xorpaood-zi -oXita; scajivaLO'JC E/.s'jil-spo'j; ec
£Ä£'jf>£pfov |.i7j Ttkdouc, :t] ci[y.y." ; ist dies der Sinn, so kann darauf verwiesen werden,
dal3 Kleomenes nach Plutarch, Kleom. 23 die Heiloten, die fünf attische Minen
erlegten, zu Freien machte (und sich so 500 Talente verschaffte) und daß nach Dions
zweiter tarsischer Rede 23 das Bürgerrecht in Tarsos um 500 Drachmen feil war.
Daß der Beschluß der Ephesier zum Zwecke der Beschaffung' der Mittel, die zur
Unterstützung der Verteidiger der Feste Kkgigv erforderlich sind, in der Tat die
Verleihung des Bürgerrechtes an nicht mehr als zehn Männer in Aussicht nimmt
und für diese Verleihung — nebst freier Geburt — die Zahlung- einer Geldsumme
zur Voraussetzung gemacht war, legt außer der Begründung Z. 13: S~w]; 3' äv
zi; zy.'r.y. ~ipo; ur.y.oyjt: v.z'a. und der Bestimmung Z. 15: oav. 3' äv il'i/.tor.v rzo'/Xzc/.'.
rsveffS-a*. y.yr.y. tg3s ib 'l-'U'r-^l^i ä-orsx'yxaü'x: y.~X. auch der Beschluß Inscr. Brit. Mus.
461 nahe: [ E3o;£v zo:; jjtp]Tj|Aevof.; £x 10O St^gu £~: ~<S'. afxcot 7:o:rjaxai)'Xi t:ga:'tx; toei;
inl ~y. si>|JL^pspovxa tgO Sr^iou [Sivra; (ich erwarte die Angabe einer Geldsumme) "/.ätz
ti ■lilz:~[iy. T»]; .jG'jJÄt,; xta. Die Worte sXsuftspGUS £; EASufMpwv kehren auch in der
Bürgerrechtsverleihung Ephesos II S. 100 n. 5 wieder, ir der sie der Formel stp'
toTi] 7.a: Ö!io;V( folgen; in einer anderen Bürgerrechtsverleihung II S. 101 n. 8
schließt sich an eaeüÖ'EGoJv y.y.l iq £Ä£u(9-£)pwv eine nicht mehr kenntliche Bestimmung:
Tio'. 3e "{zvo\üv<ii'.. Daß es sich in dem Beschluß S. 100 n. 5 um ßürgerrechts-
verleihung gegen Zahlung einer Geldsumme handle, machen trotz aller Ver-
stümmlung die Erwähnung des Geldmangels Z. 8 und die Worte: tglic] 3s vewraia;
-y.c,y.'/.y.'A-/-.%; ■/-'/.. im Vergleich mit der Bestimmung der Urkunde S. 96 n. 1 Z. 10
wahrscheinlich; von dem Beschlüsse S. 101 n. 8 ist zu wenig erhalten, als daß
ein Urteil möglich wäre; daß er, wie der Herausgeber meint, einem Arkader
(Z. 1 jAp]/.x;) gelte, ist keineswegs sicher; xdy. 3s ycVO|t£Vü)i bezieht sich vermutlich
auf den zu ernennenden Neubürger. Als z\y.\vrj:.rj: r.rAlzy.: würden demnach in
Ephesos die Neubürger bezeichnet worden sein, die durch Zahlung von sechs Minen
Aufnahme in die Bürgerschaft erlangten, nicht Bürger, die ein r'|Oj|ta von dieser
Höhe hatten, am allerwenigsten Bürger ..der höchsten Steuerklasse". Entgegen
der Behauptung, daß das Wort Tiit^jtx stets „estimation, valeur totale" bezeichne
((Jh. Lecrivain, Dictionnaire des Antiquites III 508), scheint es wenigstens an
einer Stelle nur einen Teil des eingeschätzten Vermögens zu bedeuten, nämlich in
dem Beschlüsse der Stadt Minoa auf Amorgos Kr XII 7, 237 (Sylloge 645, Leges
sacrae II 1 p. 276 n. 98) aus dem zweiten Jahrhundert v. Chr., der anläßlich einer
Stiftung der Hegesarete in Z. 02 ff. anordnet: i 54 S'^jig; alos^ilo xs: ev xv.ic y.y/y.:-
92 A. Wilhelm
pfj'.xic, emjnijvious zi; MryTpwta sevopa? oio xwv tioXitwv ■ci|i,r;|ia s/ovia: [ifj iXassov Spa/növ
Siaxoatwv; J. Delamarre hat Rev. arch. XXIX 1896 p. 82 diese Summe als „un
iwenu imposable de deux cents drachmes" gedeutet und Dittenbergers Zustim-
mung gefunden. Bei einem Zinsfüße von 10%, wie er in hellenistischer Zeit
üblich ist, würden 200 Drachmen jährlichen Einkommens einem Kapital von
2000 Drachmen entsprechen. Das Getreidegesetz von Samos (U. v. Wilamowitz
und Th. Wiegand, Sitzungsber. Akad. Berlin 1904 S. 917 ff.; F. Rleckmann, Grie-
chische Inschriften zur griechischen .Staatenbunde, H. Lietzmanns Kleine Texte
115 n. 59) forciert A Z. 37 ff. alljährliche Wahl von zwei Bürgern i~\ zoü ac'tou,
die eine Habe von mindestens 3 Talenten ihr Eigen nennen: ixri eXäaaova O'Jai'av
s^ovta exxxspov TaXavxwv iptwv.
Es mag gewagt erscheinen, über Veranlassung, Absicht und Zeit einer
Inschrift zu urteilen, die nichts als Namen und Zahlen bietet und nur durch
diesen Abdruck nach einem ävxtypa^ov bekannt ist, das ausdrücklich als 7rpoys:pio;
XTjcpfrEV bezeichnet wird. Dennoch sehe ich keinen Grund zu bezweifeln, daß
der in Z. 4 der ersten Spalte der Liste genannte Mnasistratos der Hierophant
ist, der, wie schon die Mysterieninschrift lehrte, bei der heiligen Feier in Andania
einst die Hauptrolle spielte. Er hat das Kästchen, in dem die heiligen Schriften
verwahrt waren, der Stadt übergeben (Frh. Hiller von Gaertringen, Hira
und Andania S. 6 ff.), er hat den ersten Platz im heiligen Zuge, er ist auf
Lebenszeit mit der Fürsorge für die Quelle der Hagna und für das an derselben
befindliche Götterbild betraut, hat den Schlüssel zu dem Opferstock, der an der
Quelle aufgestellt werden soll; er erhält von dem bei der Quelle nieder- oder in den
Opferstock gelegten Gelde den dritten Teil und außerdem die Felle der Opfertiere;
er hat mit den Eepoi teil an den Opfern und Mysteiien, wird mit Frau und Kindern
zu dem heiligen Mahle geladen, erhält einen Kranz, für den die Summe von
nicht wenig'er als sechstausend Drachmen bewilligt wird, und mit ihm im Verein
ernennen die Zehn eine Anzahl von Gehilfen für die Festfeier außer dem Kreise
der iepoi Geradezu als Hierophanten bezeichnet ihn die Inschrift aus Argos, die
das Orakel mitteilt, das der Gott, nämlich der Apollon von Argos. der Stadt
Messene und Mnasistratos auf seine Anfrage hin erteilt hatte, BCH XXXIII
175 ff.; nach ihrer geschichtlichen Bedeutung hat G. Ptisquali, Atti della R. Acca-
demia di Torino, XLVIII 7 ff. die Inschrift gewürdigt, die nicht richtig beurteilte
Form der Antwort ist Gegenstand einer Erörterung in meinen Neuen Beiträgen
zur griechischen Inschriftenkunde III S. 22. Nach diesen beiden Urkunden um
das Jahr 92/1 v. Chr. ein Mann in führender Stellung und wohl nicht in ganz
Urkunden aus RIessene 95
jungen Jahren, tritt uns Mnasistratos in der neuen Inschrift, wie immer sie zu
deuten sein mag, als einer der vermögendsten, vielleicht der vermögendste Burger
von Messene entgegen; ist es auch nur eine Vermutung-, daß die Zahlungen
gerade bei der o%Tu>|taXo; stacpopa geleistet wurden, die uns durch die Beschlüsse
für Aristokles und die Abrechnung- bekannt ist, und muß es als gleich möglich
gelten, daß die verzeichneten Beträge, z. B. bei der früheren etacpopa unter Dämon,
vielleicht auch nach einem anderen Satze, gezahlt wurden, so steht doch trotz
aller gebotenen Vorbehalte sicher, daß der Stein, der freilich von Messene nach
seinem Fundorte verschleppt sein müßte, durch die vorgetragene Erklärung einem
befriedigenden Verständnis erschlossen wird und nichts hindert, ihn in Ansehung
der Erwähnung des Mnasistratos und der Zeit der Mysterieninschrift etwa in die
Jahre 122 bis 82 v. Chr. zu rücken.
Leider ist Aristokles, der Sohn des Kallikrates, aus Messene, wie es scheint,
sonst nicht bekannt und lassen sich auch die beiden in den Beschlüssen genannten
Römer Memmius und Vibius anderweitig nicht mit Sicherheit nachweisen. Vibius
trägt einen Namen, der als Praenomen in Rom selbst, nach Th. Mommsen,
Römische! Forschungen I 21. 29 und W. Schulze, Lateinische Eigennamen S. 507
Aura. 4 in älterer Zeit kaum vorkommt; zu dem BL$'.o<; 'IVüjizro;, dessen Weih-
geschenk die große Inschrift aus Delos aus dem Jahre des Demares Sylloge- 588
Z. 130 verzeichnet, bemerkt Dittenberger: „apud Campanos et Sabellos illa
aetate frequens nomen, Romae certe inter nobiles quod sciam etiamtum inauditum".
Ein Träger des Gentilnamens ist C. Vibius Pansa, der Konsul des Jahres
43 v. Chr., der in der Schlacht bei Mutina fiel und wahrscheinlich im Jahre 48
Praetor, dann 47 6 in Bithynien, 45 in Gallia cisalpina gewesen war (P. Willems.
Le senat de la repüblique romaine I p. 591. 622). Über die Memmier gibt Paulys
Realenzyklopädie IV 1753 ff. Auskunft; ich hebe, ohne in Einzelheiten einzugehen,
die Träger des Namens heraus, die aus den Jahren 150 bis 50 v. Chr. bekannt
sind, und füge einige Nachweise über Erwähnungen in Inschriften und Papyri
und auf Münzen bei. An erster Stelle ist zu nennen C. Memmius, Volkstribun
im Jahre 111, der Praetor geworden zu sein und eine Provinz verwaltet zu
haben scheint; wenigstens wurde er nach Valerius Maximus VIII 5, 2 wegen
Erpressungen angeklagt, aber trotz dem Zeugnis des M. Aemilius Scaurus frei-
gesprochen (Cicero pro Font. 7, 14); bei seiner Bewerbung um das Konsulat
wurde er im Jahre 99 v. Chr. erschlagen. Sein Bruder L. Memmius war nach
Cicero gleichfalls als Redner bekannt. Ein L. Memmius C. f. Menenia wird als
vierter unter den fünf Praetoriern im Senatus Consultum von Adramytion genannt,
94 A. Wilhelm
das P. Foucart in der Abhandlung La formation de la province romaine d'Asie,
Memoires de l'Academie des inscriptions XXXVIII 338 in die Jahre nach
120 v. Chr., C. Cichorius in seinen Untersuchungen zu Lucilius S. 2 ff. in die Zeit
etwa um das Jahr 110 setzt (P. Viereck, Serrno graecus p. 72 n. XV; P. Willems,
Le senat etc., Appendix du tome I p. 693). Denselben L. Memmius erkannten schon
die englischen Herausgeber in dem Aeux'.o? Mi|JjUO£ Tojjiafoc xöv Anb auvxXVjiou, sv
jv'^ovi Ai'M\\y.v. xai x'.jtfjt xstyievog, auf dessen im Jahre 1 1 2 v. Chr. unternommene
Reise in Aegypten sich der von P. Foucart (Melanges Boissier p. 197 ff.)
besprochene Papyrus aus Tebtynis I p. 127 n. 37 bezieht; vielleicht ist er
einer der Brüder C. L. Memmii, die von Cicero im Brutus 36 als „oratores
medioeres, aecusatores acres atque acerbi" erwähnt werden. In seiner Abhandlung
„Studien zu Münzen der römischen Republik" (Sit/.ungsber. Akademie Wien,
philos.-histor. Kl. 167 Bd., 6. Abb. S. 61. 65 ff.) hat W. Kubitschek Gemeinschafts-
denare mit der Legende: L. C. Memmius L. f. Gal. (dies wird ein im Stamme der
Memmier sonst nicht bekanntes Cognomen sein, S. 70) besprochen, die sehr
wahrscheinlich Brüdern gehören; Lucius hat um 91 v. Chr. Silber- und Kupfer-
münzen prägen lassen, der Gemeinschaftsdenar wird um 87 v. Chr. gesetzt. Ein
Memmius war Quaestor des Pompeius in den Kriegen gegen die Marianer in
Sizilien und dann gegen Sertorius, zugleich Schwager des Pompeius und ist im
Jahre 73 v. Chr. vor Sagunt ermordet worden (Plutarch, Pomp. 11, Sert. 21);
nach Th. Mommsen sind jene Münzen im Jahre 82 von den gegen Sertorius nach
Hispanien gesendeten Brüdern geschlagen worden, andere Forscher wollen sie
von der wirklich oder vermeintlich gleichzeitigen Quaestur der beiden Memmier
loslösen (darüber soeben W. Kubitschek in der erwähnten Abhandlung S. 65 f.).
Ein jüngerer Memmius ist C. Memmius L. f. (P. Willems, Le senat etc. I p. 471),
der gegen 77 V. Chr. Quaestor in Hispanien, Praetor 58, 57 Propraetor in Bithynien
war, als solcher den Titel imperator erhielt, im Jahre 56 wahrscheinlich als Zeuge
in dem Senatsbeschluß von Aphrodisias Le Bas-Wadd. 1627 (P. Viereck, Sermo
graecus p. 40 n. XIX) begegnet, wegen ambitus bei seiner Bewerbung um das
Konsulat im Jahre 52 v. Chr. verurteilt sich nach Athen begab und als Freund
des Cicero und Lucretius, als Redner und Dichter bekannt ist. Ein C. Memmius
wird im Jahre 54 und von Cicero pro Sulla 19, 55 in Verbindung mit Faustus
Sulla erwähnt, ein P. Memmius in der Rede pro Caecina 10, 26; schließlich
kennen wir einen P. Memmius als Volkstribun 54 v. Chr., einen Stiefsohn des
P. Cornelius Sulla (W. Drumann-P. Groebe, Geschichte Roms2 II 444), einen
Konsul C. Memmius 34 v. Chr.
Urkunden aus Messene 95
Von keinem dieser Männer des Namens Memmius ist eine amtliche Tätig-
keit in Makedonien und Achaia bezeugt. Daß Memmius als dev9-Ü7iaTOj und Vibius
als aTpatayos in Z. 36 nebeneinander genannt sind, deutet nach U. v. Wilamowitz'
Bemerkung zur Inschrift auf „tempora valde turbata" und es ist trotz früheren
Bemerkungen S. 37 wahrscheinlich, daß sie in amtlicher Eigenschaft neben-
einander standen; nach Livius XLV 29 war, als Aemilius Paullus als Prokonsul
in Amphipolis die Verhältnisse Makedoniens ordnete, auch der Praetor Cn. Oc-
tavius zugegen, und Th. Mommsen, Staatsrecht II3 234. 649 zeiget, daß in den
großen Kriegen der Republik häufig genug dem Konsul oder Prokonsul ein
Praetor oder Propraetor als Gehilfe beigegeben worden ist. Auf die im Anschlüsse
an P. Foucarts Bemerkungen Revue de philologie XXIII 254 ff. über axpatyjYÖ;,
rj-^xzi^hz, •jt.'xx'jZ, und -3~.^%~.y-(b- ävtl-j-aTo;. ävi)"j-aTo; neuerdings öfter erörterte Frage
der griechischen Bezeichnung der römischen Befehlshaber einzugehen (P. Roussel,
Bull, de corr. hell. XXXI 339, XXXIII 521; Frh. Hiller von Gaertringen,
Inschriften von Priene tii Z. 21) ist kein Anlaß. Memmius ist als i'A^ÜKOizoi
bezeichnet; vor .Sulla sind die Konsuln nur ausnahmsweise, seit seiner Reform
die gewesenen Konsuln an der Verwaltung der Provinze, 1 regelmäßig in einem
zweiten Amtsjahr beteiligt; da ein Memmius in der Liste der Konsuln in der in
Betracht kommenden Zeit nicht erscheint, ist er als gewesener Praetor oder
allenfalls auch als ein zu höheren Würden früher nicht gelangter Privatmann
mit konsularischem Heer und Imperium ausgerüstet worden; „im siebenten Jahr-
hundert der Stadt hat die anfänglich auf Spanien eingeschränkte Kumulation
der Praetur beziehungsweise Propraetur mit dem Prokonsulat weiter um sich
gegriffen; dem Statthalter von Asia kommt wenigstens seit Sulla diese Titulatur
ebenso zu wie den spanischen und auch sonst begegnet sie häufig; ja, in der
ciceronischen Zeit sind Statthalter, die auf Grund der Praetur fungieren und sich
mit dem propraetorischen Titel begnügen, bereits selten geworden, obwohl dies
immer noch der normale Amtstitel und die Kombination von Praetur und
Prokonsulat in republikanischer Zeit Ausnahme geblieben ist" (Th. Mommsen,
Staatsrecht3 II 200. 241 f. 64O ff. ; J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung I1'
.517 tf.). Vibius ist r3-.rj%-.7.-;iz genannt, sei es als Praetor, sei es als Propraetor;
die Hellenen haben nach Th. Mommsen, Staatsrecht3 II 2 \o f. die Unterscheidung-
der Magistratur und Promagistratur anfangs nicht wiedergegeben, späterhin aber
die promagistratische Titulatur, die sich zuerst bei Polybios belegt findet, voll-
ständig übernommen, doch nicht ohne Abweichungen; so ist z. B in der Inschrift
aus Mylasa I.e Bas-Wadd. 409 (einige Lesungen verbesserte ich in meinen
q6 A. Wilhelm
Beiträgen S. 313) M. Junius Silanus, Propraetor von Asia 76 v. Chr., axpxzrffoz
genannt.
Unter diesen Umständen scheinen die Bezeichnungen, die der Beschluß für
Aristokles den beiden Machthabern gibt, für seine Ansetzung in vor- oder nach-
sullanische Zeit niclit zu entscheiden; standen der avi)"j-axo; und der cxpatriy&s so
nebeneinander, daß letzterer ersterem als Gehilfe beigegeben war, so müssen
besondere Verhältnisse und Aufgaben die Zuteilung veranlaßt haben.
Beachtung verdient auch, daß die beiden römischen Machthaber einfach
Ms|i|i:o; und Oüifko;, ein in Messene ansässiger Römer oder Italiker Xe|ilp:o;
genannt sind. Den Hellenen war es zunächst ganz geläufig, Römer und Italiker
mit dem bloßen Vornamen zu nennen; dieser galt ihnen als das eigentliche Zeichen
der Persönlichkeit (Th. Mommsen, Römische Forschungen I 24; W. Schulze,
Lateinische Eigennamen S. 507). Daß Vilnius in unseren Beschlüssen nicht als
Praenomen, sondern als Nomen zu fassen sein wird, lehrt der Name Memmius;
die Messenier werden somit von Memmius und Vibius mit ihren Gentilnamen
gesprochen haben, wie wir noch heute von Pompeius sprechen; auch der Beschluß
der Stadt Gytheion IG V 1, 1146 (Sylloge 330) verfährt in der Bezeichnung der
Römer nicht gleichmäßig, wenn er Z. 13 sagt ztzi MscpxcXiou, Z. 16 IIö-/.'.iv xs
AOxpamov xae Aeöxwv MapxiXtov, Z. 22 FäVov xe 'loü/.tov ixpeaßeuxäv xa: II6~Ä'.ov Aüxpdmov
ixpsaßeux&v xa: OouXßiov Ttpsaßsuxcev, Z. 26 IVÄ'j r<xXXiou xal Kofvtou Äyx*P-0U UTK1
Z. ^,2 wieder schlechtweg Sie 'Avxwvio; rcapEyevsxo. Pausanias VII 7, 8 (vgl. X 36, 6)
nennt P. Villius Tappulus irrig- mit dem Geschlechtsnamen 'Oxt'Xto? statt: OötXXw;
und bemerkt: xoöxo yap 0: xwv övojxaxwv y,v xo sxSrp.oxaxov („der für dieses Individuum
am meisten gangbare-', übersetzt Th. Mommsen, Römische Forschungen I 61:
s. auch Ephem. epigr. VII 450 ff.; J. Hatzfeld, Bull, de corr. hell. XXXVI 134 ff,
und zu Poseidonios' und Plutarchs Bemerkungen über die römischen Eigennamen
A.Bauer, Piniol. N. F. I 242 ff.). Auch diese so unförmlich klingende Nennung der
römischen Machthaber — allerdings in einer Erzählung — mag- als ein Zeichen
dafür gelten, daß die Beschlüsse der Messenier zu Ehren des Aristokles und die
Abrechnung über die öxxt&ßoXog dayopd nicht erst in das erste Jahrhundert n. Chr.
gehören können.
Der Beschluß der Synhedroi und des Damos zu Ehren des Aristokles
erwähnt selbst, daß dieser sich Yeyevifl^vav STUxayäv rcep: -oÄÄwv xa: |t£yä/.wv die
Verdienste erworben hat, die seine Mitbürger und die Römer Memmius und
Vibius so bereitwillig- anerkennen, und läßt keinen Zweifel darüber, daß die
Ausschreibung der öxxwßoXos eta-fopa eben durch die Forderungen der Römer
Urkunden aus Messcne 97
veranlaßt und ihnen gerecht zu werden bestimmt war. Es handelt sich demnach
bei ihr nicht um die Erhebung einer regelmäßigen Steuer, eines Tributum, wie
es etwa Makedonien nach der Anordnung des Aemilius Paullus (Plutarch,
Aem. 28; Livius XLV 18, 7) in der Höhe von jährlich hundert Talenten zu
zahlen hatte, sondern um eine außerordentliche Steuer, eine Kriegsauflage als
„Wehrbeitrag", die erhoben wird, ohne daß in den Beschlüssen selbst von
unmittelbarer Kriegsnot die Rede wäre. Aus der Abrechnung über die öy.rw^oAo;
siatfopa geht allerdings hervor, daß Messenier zu jener Zeit Kriegsdienste zu
leisten hatten, Sklaven als Ruderer verwendet wurden und deshalb ihrer Steuer-
pflicht nicht nachkamen.
Es gilt nunmehr innerhalb der Jahrzehnte, in die die Urkunden allen
sonstigen Anzeichen nach zu gehören scheinen, etwa von 130 bis 80 v. Chr.,
die kriegerischen Verwicklungen ins Auge zu fassen, die den Römern Anlaß
geben konnten, an die Messenier — und aller Wahrscheinlichkeit nach auch an
die übrigen Hellenen — besondere Forderungen zu stellen.
Liegen auch keine Nachrichten darüber vor, so kann doch Hellas von den
Römern zur Hilfeleistung in den Nöten des Krieges gegen Aristonikos ebenso
wie Byzantion (Tacitus, Ann. XII 62) und die Städte Klemasiens herangezogen
worden sein; ich verweise auf die Inschrift aus Halikarnassos CIG 2501, die ich
Jahreshefte XI 69 f. besprach, und auf P. Foucarts Bemerkungen in seiner Ab-
handlung La formation de la province romaine d'Asie p. 22 f. Auch die Abwehr
der Barbaren, die in den letzten Jahrzehnten des zweiten Jahrhunderts v. Chr.
Makedonien heimsuchten, wird den hellenischen Städten Opfer auferlegt haben;
der Beschluß von Lete aus dem Jahre 1 1 S v. Chr. Sylloge- 318 führt mitten in
die Kämpfe, die im Jahre 106 v. Chr. M. Minucius den Triumph de Galleis Scor-
disceis et Besseis verschafften (CIL III suppl. i4.2o3'J:!; H. Pomtow, Philologus LIV
220. 594; E. Bourguet, Bull, de corr. hell. NX XV 171 ff.). Nach Diodors Bericht
NNXVI 8, 1 sind zur Niederwerfung des zweiten Aufstandes der Sklaven in
Sizilien im Jahre 103 v. Chr. 800 Krieger aus Thessalien, Akarnanien und Bi-
thynien verwendet worden; daß andere Landschaften in jenem Kriegsjahr eben-
falls Truppen gestellt hätten, ist angesichts der Hervorhebung dieser Abteihingen
nicht wahrscheinlich, daß aber Truppen aus hellenischen Gebieten in anderen
Jahren herangezogen worden sind, darf als recht wohl möglich gelten. Zu man-
cherlei i-iTxyxi mögen in denselben Zeiten die Unternehmungen Anlaß gegeben
haben, zu denen sich die Römer den Seeräubern gegenüber genötigt sahen. M.
Antonius, der Redner, wurde gegen sie im Jahre 103 v. Chr. mit unzulänglichen
Jahreshefte des üsterr. archäol. Institutes Bd. XVII. I ?
98 A. Wilhelm
Streitkräften als Prokonsul nach Kilikien entsendet, bald nach seinem Triumphe
im Jahre 102 wagten es die Piraten, sich sogar seiner eigenen Tochter in Italien
(W. Drumann-P. Groebe, Geschichte Roms- I 44 f.) zu bemächtigen; auf ihn ist
die Inschrift aus Rhodos REG XVII 210. 392 zu beziehen nach P. Foucarts Bemer-
kung Journal des Savants 1906 p. 576, vgl. F. Münzer RE VII 424. Im Jahre 100,
unter dem sechsten Konsulate des Marius, ließ der Senat, laut einem Beschlüsse,
der auf dem Denkmale des Aemilius Paullus in Delphi eingezeichnet war, aber
bis auf die letzten Zeilen der griechischen Übersetzung verloren ist, Anweisungen
an die Statthalter der östlichen Provinzen zur Niederwerfung der Seeräuber er-
gehen und richtete an die freien Städte und die Könige von Aegypten, Syrien
und Kyrene Briefe mit der Aufforderung, den Seeräubern die Häfen zu ver-
schließen und ihnen die Versorgung mit Lebensmitteln und den Verkauf der
Beute unmöglich zu machen (Bull, de corr. hell. XXI 623; P. Foucart, Journal
des Savants 1906 p. 569; G. Colin, Rome et la Grece p. 659). Aller Wahrschein-
lichkeit nach sind auch die Städte des hellenischen Mutterlandes zur Stellung von
Schiffen und Mannschaften und zur Tragung der Kosten der gegen die Seeräuber
gerichteten Unternehmungen herangezogen worden. Schwerer wird Hellas durch
den Krieg der Römer gegen ihre Bundesgenossen in Mitleidenschaft gezogen
worden sein, der im Jahre 91 v. Chr. ausbrach und im Jahre 88 im wesentlichen
beendet war.
Zufällig- erfahren wir durch Memnon FHG III (p. 526 ff.) p. 540 cap. 29
von einer erfolgreichen, durch Ehrengaben belohnten Hilfeleistung der Hera-
kleoten mit zwei gedeckton Tetreren in dem Kriege gegen die Marser,
Piligner und Marrukiner und ihrer Rückkehr nach elfjährigen Diensten: TtoiixiV.;
5s ~pic Map^ou; xoä IIlXiyvouc v.cd My.osoir/ivo'j:: (sövr, 2s dz: zyfizy. G~eo \:'/jy- v.x-<<)-
-/.rjiisva rao£tpü)v oixopa) 3>jat izxpiipEoi (so Stephanus für xs Tpirjpea: der Handschrift)
v.y.-zzpiv.xoi^ TfpaxAswTOc'. ouvmdyji'jOiv v.y.l auy/.aTopiköaavcs:; tc-v -gäsjiov y.y.1 -o/.Äwv
üpiGZEMV (so statt «pcaTJiwv Th. Mommsen, RG'J II 231 Anm.) aiuoMv-s; evScXsctm
etsc ~pöc tt)V Tzy.xpiox y.viv.rj\iirj\)-fpxv. Die Nachricht geht vermutlich auf ein Weih-
geschenk der Mannschaft zurück, denn Inschriften solcher Weihgeschenke sind
aus der Zeit auch sonst erhalten: IG XII 8, 260 aus dem Jahre 82 v. Chr., vgl.
IG XII 1, 48 (Sylloge2 332 und J. Hatzfeld, Bull, de corr. hell. XXXVI 121);
OGI 447, vgl. Bull, de corr. hell. XXXIII 521; IG XII 3, 104 und IG XII 1, 58
(Jahreshefte III 56), ferner Bulletin de l'Academie de Danemark 1905 p. 52. Die
Erinnerung an solche Beteilig"ung heimischer Schiffe und Mannschaft bei kriegeri-
schen Unternehmungen hielten auch andere Denkmäler fest: Spenden für die
Urkunden aus Messene 99
Kosten der Bemannung" eines Schiffes verzeichnet die Inschrift von Halikarnassos
CIG 2501 (Jahreshefte XI 6g f.); auf die glückliche Rückkehr des in Kriegs-
gefangenschaft geratenen AI. Stlaccius AI. f., der auf der von Caesar im Jahre 46
v. Chr. nach Libyen gesendeten Tetrere Sdrcstpa gedient hatte, bezieht sich die
Inschrift des Louvre Sylloge- 348 aus Kyzikos (Gott. g'el. Anz. 1906 S. 797; F.
W. Hasluck, JUS XXIII 90). Werden die italischen Stämme von Memnon be-
zeichnet als äö'vr; ÜTzkp A'.'Ar^ y.ax(pX7jji£Va Tzoe'.pbiV 3u.opa, so darf zur Erklärung- des
auffälligen irrigen Zusatzes vielleicht angenommen werden, daß die Mappvjxrvo:
mit den Maupousio: des nordwestlichen Afrika verwechselt sind oder daß in dem von
Memnon übernommenen Berichte nicht nur von den llappouxrvo:, sondern auch von
den MxupG'j<jic:, vielleicht noch von anderen Völkern, die Rede war und nach der
Nennung der MappouxfvGi der in Laut und Schrift ähnliche Name der Maupousiot aus-
gefallen ist; es müßte dann eine freilich aus der Überlieferung sonst nicht bekannte
Unternehmung der Römer an der Küste Nordafrikas stattgefunden haben, zu der
nach Beendigung des Krieges gegen Jugurtha 106 v. Chr. Anlaß gewesen sein
kann (Th. Mommsen, RG" II 155). Da Memnon an die Erwähnung der Rückkehr
der beiden Schiffe der Herakleoten die Erzählung des Krieges gegen Alithradates
schließt, der im Jahre 88 v. Chr. zum Ausbruche kam (jistä zx\izx 5^ 6 ~pö; Tfoitzicj;
;japü; Miö-pxoxxrj t<;> IIövtgu paad-zZ ouvecroj ~6Xe|igc), werden sie in den Jahren 99
bis 88 fern von der Heimat in Diensten der Römer gestanden haben. Aufgebote
hellenischer Städte, die an diesem Kriege teilnahmen, werden sonst nicht erwähnt;
kretische Söldner auf Seite der Reimer, aber auch der Italiker zu finden (Diodor
XXX VII 17), nimmt nicht wunder. Die Dienste, die A.axÄ7j7«a57j; <l>:/.[yvj K/.a'^o-
|tiv;o;, Ho/.OaTpxTo; [IoÄ'jxpxou KapäaTio;, Msv'axo; KipTjvatsu Nväpioz den Römern
nach Th. Mommsens Vermutung als vxusspyrot der Schiffe ihrer Städte während des
marsischen Krieges, nach E. Klebs, RE II 1624 während des sudanischen, erwiesen
hatten, belohnt der bekannte Senatsbeschluß IG XIV 951 aus dem fahrt; 78 v. Chr.
Wenn auch (i. F. Hertzberg, Geschichte Griechenlands unter der Herrschaft
der Römer I [17, die Peloponnesos ..von den Schlägen des ersten mithradatischen
Krieges (88 bis 84 v. Chr.) unmittelbar kaum berührt" sein läßt, so ist doch durch
die von ihm S. 359 besprochene Bemerkung Memnons 32: 'EpEtpJa; 5i v.y.i \y.~A/JZrj?
/.vi 'i~/:ttt K'j,io:a; ~ot; toO M'.frpacaTOu -poait-Efiivwv v.y± äÄXwv -o/.swv aÖTtö -poaycopo'jv-wv
■/.%: ;'.r(v xa: AaxsSa'.jioviwv r/ctr, SivTwv l'JÄÄav EXTzqi-oucnv 0: Tw|ialoi ixavr(v aCruT) ouvex-
-qeiav"; axpa'tav und durch Appian, JEfrp. 29, der zweimal die Achaier und
Lakonen als peloponnesische Bundesgenossen des Archelaos nennt, gesichert, daß
es auch in der Peloponnesos zu Kämpfen gekommen ist, deren Ausgang die
13*
IOO A. Wilhelm
Lakedaimonier, die seit den Zeiten des achäischen Bundes als Anhänger Roms
erscheinen, zum Anschlüsse an Mithradates zwang (s. auch Th. Reinach, Mithra-
dates Eupator S. 138 der deutschen Übersetzung). Bekanntlich hat Sulla, für die
Führung des Kampfes ausschließlich auf die Mittel angewiesen, die er aus dem
Lande selbst gewann, auf die Schätze der Heiligtümer von Epidauros, Olympia
und Delphi seine Hand gelegt und sich schwerste Bedrückung der Bevölkerung
erlaubt (Plutarch, Sulla 12 und Lucullus 2; A. J. Reinach, Bull, de corr. hell.
XXXIV 317. 336). So brachten die Jahre 88 bis 83 infolge des Krieges und
Sullas schonungsloser Forderungen über Hellas argen Verfall; vollends stand Asien
nach allen Leiden der mithradatischen Wirren unter dem furchtbaren Drucke der
von Sulla auferlegten Lasten: xax&v aSrjv efyev i\ Wrsix sagt Appian Mtfrp. 63. Die
Not war vermehrt durch die Übermacht der mit dem Könige verbündeten See-
räuber, die selbst während Sullas Anwesenheit ungescheut Städte und Heilig-
tümer der Küsten und Inseln des Aegäischen Meeres plünderten, und durch die
mühsam abzuwehrenden Einfälle der Barbaren des Nordens (Livius, Epitome
LXX. LXX1V. LXXVI); bei einem allgemeinen Aufstande in Makedonien blieben
„C. Sextio praetore" nach Cicero in Pis. 34, 84 nur die Dentheliaten treu; von
diesem C. Sextius meldet die Epitome des LXX. Buches des Livius: „C. Sextius
praetor adversus Thracas infeliciter pugnavit," Orosius weiß aberV i8; 30 von seinem
Siege über einen Thrakerkönig 89 v. Chr. zu berichten: „isdem temporibus rex
Sothimus (?) cum niagnis Thracum auxiliis Graeciam ingressus cunctos Macedoniae
fines depopulatus est tandemque a C. Sextio praetore superatus redire in regnum
coactus est." Nach Th. Mommsen, Römisches Münzwesen S. 692 ff., P. Wehr-
mann, Fasti praetorii p. 25 und A. J. Reinach, Bull, de corr. hell. XXXIV 318
ist C. Sextius in den Jahren 89 bis 87 v. Chr. Praetor von Makedonien gewesen;
entweder ist die Bemerkung über seine Niederlage in der Epitome des LXX.
Buches des Livius, das die Begebenheiten der Jahre 96 bis 92 enthielt, an falsche
Stelle geraten, oder sie bezieht sich nach A. J. Reinach auf einen andern Einfall.
Irrig hat dieser letztere Gelehrte aus den letzten Worten der Epitome des LXXIV.
Buches: „praeterea incursiones Thracum in Macedoniam populationesque continet"
in Verbindung mit dem vorangehenden Satze, in dem von dem städtischen Praetor
A. Sempronius Asellio und seiner Ermordung auf dem Forum die Rede ist,
herausgelesen, A. Sempronius Asellio habe diese Einfälle der Thraker zurück-
gewiesen und sei in Makedonien der Vorgänger des C. Sextius. Daß Thraker
auf König Mithradates' Betreiben ttjv te "H~s:pov x<x\ txXXoc zx \dyy. tfj; Awowvr^
xa-ce5pa|(.ov, meldet Cassius Dio frg. 101 (edd. Boissevain I p. 344), und bei Ge-
Urkunden ;uis Messene IOI
legenheit dieser Einfälle wird der Ouaestor Q. Braetius Sura, dem die Athamanen
in Larisa ein Denkmal errichteten (IG IX 2, 613), ihnen den Schutz haben an-
gedeihen lassen, dessentwegen sie ihn als awcfjpa y.xl eOepYETTjV feierten. Den Zug
der Skordisker, Maider und Dardaner und die Plünderung von Delphi und anderer
Heiligtümer in Hellas 1 Appian, "l/.Ä. 5) setzte P. Perdrizet, Bull, de corr. hell.
XX 494 vor den siegreichen Feldzug, den Sulla gegen diese Völkerschaften im
Jahre 85/4 führte, H. Pomtow dagegen in seinen Nachträgen zu Delphica II 93
in das Jahr 83, A. J. Reinach jüngst Bull, de corr. hell. XXXIV 320 in den
Winter 85/4 oder das Frühjahr 84. Über die Unternehmungen, die Sullas Legat
Aulus Terentius Varro, in den Inschriften IG XII 8, 260, Sylloge2 332 und CIL III
suppl. 1, 7240 erwähnt, im Aegäischen Meere gegen 85 v. Chr. leitete, handelt nun
J. Hatzfeld, Bull, de corr. hell. XXXVI 121.
Als Sulla im Frühjahre 83 Attika und dann Griechenland überhaupt verließ,
begleiteten ihn Scharen makedonischer und peloponnesischer Krieger zum Kampfe
gegen die marianisch-demokratische Partei in Italien (Appian, HC I 79). Der
zweite Krieg- gegen Mithradates, von L. Licinius Murena (s. Sylloge2 332) auf-
genommen und in seinem dritten Jahre durch Sullas Eingreifen beendigt, berührte
nur Asien; als Murena eine Flotte sammelte, um sie den Seeräubern entgegen-
zustellen, wurde den Städten Kleinasiens die Stellung von Schiffen und Mann-
schaft auferlegt — so berichtet Cicero, in C. Verrem act. II, I 34, 86 ff.: decem naves
iussu L. Murenae populus Milesius ex pecunia vectigali populo Romano fecerat,
sicut pro sua quaeque parte ceterae civitates — und die römischen Machthaber
fanden so Gelegenheit, diese Verpflichtungen zu eigenem Vorteile durch Geld
ablösen zu lassen oder selbst ein zur Verfügung gestelltes Schiff für ihre Rech-
nung zu verkaufen (Cicero, pro Flacco 14, 32); übrigens feierten die Messenier
Murena als ihren Wohltäter IG V 1, 1454. Führer in Hellas zurückgebliebener
Heerhaufen, wie C. Antonius Hybrida , und vielleicht auch C. Gabinius Capito,
belästigten nach Sullas Abzug die Städte durch ihre Erpressungen (G. F. Hertz-
berg I 422 f.); Statthalter von Makedonien, wie C. Cornelius Dolabella — nach
81 bis Ende des Jahres 78 oder Anfang 77 — mißbrauchten, wenn auch einige
von ihnen für den Schutz gegen die Barbaren des Nordens zu sorgen wußten, in
den folgenden Jahren ihr Amt, und Legaten, wie C. Verres im Jahre 80 v. Chr.,
eine Durchreise zu allerlei Vergewaltigungen. In den Jahren 78 bis 75 (in meinen
Neuen Beiträgen zur griechischen Inschriftenkunde, II. Teil, Sitzungsber. Akad.
Wien 166. Bd. 3. Abb., S. 11 bitte ich in Z. 20 von unten den Druckfehler
.,48 v. Chr." zu berichtigen) folgten sodann die Unternehmungen des P. Servilius
102 A. Wilhelm
Yatia gegen die Seeräuber, von denen er den Namen Isauricus heimtrug, und
im Jahre 74 der dritte Krieg gegen Mithradates, der den Römern zu erneuter
mannigfacher Belästigung der Hellenen Anlaß gegeben haben wird. Von den
drückenden Forderungen, die nach anderen Machthabern M. Antonius, zur Nieder-
werfung der Seeräuber mit außerordentlicher Macht betraut, an die Städte stellte,
berichten die Inschriften aus Epidauros Kr IV 932 und aus Gytheion IG V 1,
1146 (P. Foucart, Les campagnes de M. Antonius Creticus contre les pirates,
Journal des Savants 1906 p. 569 ff). Seine schimpflichen Mißerfolge trugen ihm
den Spottnamen Creticus ein; im Jahre 69 konnten die Seeräuber selbst die
Plünderung von Delos wagen (Bull, de corr. hell. XXXI II 521). Schließlich
machte ihrer Macht Q. Caecilius Metellus in seinem Kriege gegen die Kreter
und Pompeius, im Jahre 67 zur Befriedung des Ostens mit unumschränkten Be-
fugnissen ausgestattet, ein Ende. Täuscht nicht der Eindruck, daß die Urkunden
über die öxxwßoXos eJacpopa der Messenier noch Zeiten leidlichen Wohlstandes an-
gehören, so werden aber Begebenheiten des vierten Jahrzehntes des ersten
Jahrhunderts v. Chr. nicht mehr für ihre zeitliche Bestimmung in Betracht zu
ziehen sein; über die Zeiten Sullas hinabzugehen, scheint nicht rätlich. In den
Jahren seiner Anwesenheit in Hellas, die sicherlich auch Messene schwere Schä-
digung gebracht haben, bleibt für die Wirksamkeit eines Memmius und Vibius
nicht Raum. Nacli seiner Rückkehr nach Italien konnte die in den letzten Zeiten
des Bürgerkrieges ausgeschriebene allgemeine außerordentliche Umlage zu der
öxtwJjoXoj eto'fopa in Messene Veranlassung geben. Appian, HC I 102 hat die
schweren Folgen des Bürgerkrieges, deren Schauplatz Italien war, auch für die
außerhalb der Halbinsel gelegenen, Rom unterstehenden Gebiete mit folgenden
Worten gekennzeichnet: zq xocjgöxgv t.-jzoiz ts 'l\o;tx:o:c ■/.%: 'IxaAor? äsrcaatv ö niXstio:
o5e TtpaujÜTj xaxoO, rcpoißrj 5s y.oä xv.z ÜTtep r/;v 'IxaXJav c'9-VcO"iv ä'naaiv. äpxi [tiv utco
Xflaxöv y.7.1 MifrpaSäxoij xai — üXXa 7cenoXs|irj|ievGi;, apxc 5' inopoOvxo; xoO -.%\kzIvj> Sta zy.z
axässcg sxx£Tptr/_(i)|iivo:s Eia^opaf; ~o/J.xi;' c'il'vr, xi yäp -zv.y. ~/.y.l jjasiXsCj oav. aü;i;t7.-/oi
7.7.: tiöXs'.c o0/_ oaa: jiovov üixoxeXeü;, äÄÄx 7.7.: 037.: 37.'jt7.; i-;y.v/v.y. 7.137.^ kr.l auviWjXXis
evopxoi, 7.7.: Saat 5l7. au|i|iayjav vj xiva äpsxr/V ajXXrjv aux6vo|iOi ts y.xi tpopcov f/aav ätc/.sic,
töte ~7.aao auvxeXsEv exeXeüovxo 7.7.: uitaxosieiv, "/<>>st.; te evtat 7.7: Xiuivwv 7.7.77. ouvfhfjxas
acpw*. Ssooaivwv acpTrjpoOvxo (Th. Mommsen, RG II8 358). Ob damals, bei Gelegenheit
dieser gewaltigen Auflagen, die Sulla, zur Alleinherrschaft gelangt, in weitestem
Bereiche, der Lage der Dinge nach vornehmlich in den östlichen Gebieten,
erheben ließ, Memmius und Vibius neben und nach ihm in Makedonien und der
späteren Provinz Achaia tätig gewesen sein können, mögen die mit der Geschichte
Urkunden aus Messene 103
der Zeit und dem römischen Beamtenwesen Vertrauteren entscheiden. Jedenfalls
möchte ich bei der Ansetzung der Inschriften aus Messene über die Zeiten dieser
allgemeinen eüsfopxi nicht hinabgehen. Steigt man in frühere Zeiten hinauf,
so sind vor den Jahren Sullas auch die des C. Sextius 8g bis 82 ausgeschlossen:
vor diesen liegen die beiden ersten Jahre des Bundesgenossenkrieges, in denen
sehr wohl auch in Hellas Kriegssteuern erhoben worden sein können. Vollends
aber werden die Unternehmungen gegen die Seeräuber, die sich an den Namen
des Prokonsuls M. Antonius 102 v. Chr. knüpfen, und nach ihrem geringen Er-
folge die Maßnahmen, die durch den in Delphi gefundenen Beschluß des Senats
vom Jahre 100 v. Chr. bekannt geworden sind, Forderungen der Römer mit sich
gebracht haben, um so mehr, als diese damals auch den fünf Jahre währenden
zweiten Aufstand der Sklaven auf Sizilien niederzuwerfen hatten. Die frühere
EÜa^opä, die nach Z. 14 und 22 der Abrechnung i~l iia[iwv<5; stattgefunden hatte,
würde, wenn man sie nicht in unmittelbar vorhergehende Jahre setzen will, in die
Zeiten der Bedrohung von Hellas durch die Barbaren des Nordens fallen können;
nach seinen Feldzügen gegen die Skordisker und Besser 109 v. Chr. feierte
AI. Minucius im Jahre 106 seinen Triumph über diese Völkerschaften. So scheint
sich auch die Möglichkeit der Erwägung zu empfehlen, daß die Urkunden über
die ö/.-rojo/.o; eJa^popa der Alessenier in die letzten Jahre des zweiten Jahrhunderts
gehören. Doch ist unsere Kenntnis der Zeiten zu dürftig, als daß ich sie mit Zu-
versicht auf diese oder etwa auf die in meiner Darlegung erwähnten späteren Be-
gebenheiten zu beziehen wagte. Jedenfalls hat es innerhalb der Frist, in die diese
Inschriften nach allen anderen Anzeichen gehören, an Anlässen nicht gefehlt, die
die Römer zu besonderen Forderungen an die Städte des hellenischen Mutter-
landes und Messene zur Erhebung einer Achtobolensteuer nötigen konnten.
Die oben S. 05 durchgeführte Rechnung hat ergeben, daß es sich bei dieser
öxtcö^oXo; ciV-fOfä um eine Steuer von ungefähr j"'(), eine t.v/-.i y/.sazi \. handelt.
Mit einer solchen „Vermögensabgabc;" rechnet auch Demosthones, wenn er in der
Rede über die Symmorien 27 sagt: zi^z yxo. iy.y.zrjzzi;i z:z zizzi^zv/ ipsi; oOxoOv
iii/.ry/zy. zy.i.y:r.x. x/./.x r.viziy/.'jzz'iyi z:z i^ii. zb 5i~/.oOv: oOxoOv iv.xz\'i v.y.l ziy.oo'.' v.y.l zi
z'srS inz\ noö; v.y.v.'j-ixz v.y.l y.'/J.y; v.xni~/.v>;. y.z yv.zü.zl zx yyi^.yrS ays'.v zv.zb/ r/jzo'.\
y.'/./.y. i)rö yy'j/.zzitz wZzv.xzt yi "~iyj-Z z'.zv.zv:/. r.v/zx/.iz-ix zyj.-vizy.: y'/'h rS>z~ äv y:/xzyy.-\)z.
ry'iz\ z:. v.xzx'&zizz, y.zyx zr/> r/j~i.zys> zx y/t<yxzy.. Eine Einhebung des i <>o. oder 50.
feiles der 6000 Talente, die das ziy^y/. des Staates Athen darstellen, gilt ihm
als verständig, eine Erhebung des 12. Teiles, deren Ergebnis freilich immer noch
ein für den Zweck gänzlich unzureichendes wäre, als ungeheuerlich. Der Berech nun'»-
104 A. Wilhelm
der öxxwßoXos eJacpopa der Messenier sind die t:u.aaiac, d. h. die x'-iir^axa, zugrunde
gelegt. Piaton unterscheidet in den Gesetzen p. 955 d zwei Arten von etacpopat,
je nachdem sie die Schätzung des Besitzes oder den Jahresertrag zum Maßstab
nehmen: ypr^ixxcov efocpopä? 7^£p: -ff) xotvö, XEXop/aftat |isv sxaaxov tr]V ouatav svsxa
raXXc&v xpswv xa: xrjv stcexswv ETUxapmav sv ypa[x|j,aatv cifoxo^EpEtv dypovojiotj cpuXixa;,
ö~w; av SuoTv ouaaiv xafv sfacpopafv, OTCoxspa xö §rjji6atov av ^pyjafrai ßouXr^xat, xpfjrai
xxx' Ev:auxöv sxaaxov ßouXeuojievwv, £äv xe xoü xijiTjjiaxog SXou fiips: £av xe x/j<; yevojilw^
£70' ivtauxov £xäaxox£ upoaoSou X^P-S T^v £-S T^ auaaixia xsXou|iivwv. Erstere Art der
Berechnung bedeutet größere Sicherheit für den die Steuer Erhebenden, letztere
größere Rücksicht auf den Steuerpflichtigen, wie Antonius in der Erklärung
auseinandersetzt, die er nach der Schlacht bei Philippi in Ephesos den Hellenen
und den Vertretern der übrigen Völker Kleinasiens (J. Marquardt, Staatsverwal-
tung 2 II 203) vorträgt, Appian BC V 4: T|xä£ f^juv. w avSpsc "EXXrjVSg, "AxxaXo;
ö ßaatXeü; ö|iwv bi 8ia{hfjxais dtoceXiftsv xa: EÜftug djisivove; 6[uv y^aev AxxaXoir o;J; yap
exsXsite cpopou? AxxäXw, [iEtWjxajiev üjuv, pi/p: Srj(A0x6rai)V avopöv 7.x: Trap' '<{\v:i yevg|X£vwv
£0£7jc;e cp6pwv. £tce: 5e äSerjaev, ou Tipo; xä x:|«(|j.axa Ojuv £-£i)-/(xa|jiev, w$ av rjjief; ax:v-
Suvov tpcpov äxXsyoijiev, dXXä [iepr; cpepstv xwv ixaaxoxs xapTiwv £-ExäEa|i£v, :vx xa: xwv
EVaVXtWV XOLVWVWJiEV Ü|11V xxX.
Die gesamte Efecpopa betrug 99.365 Denare und 2 Obolen oder gegen
20-3 Talente. Die Bedeutung dieser Summe zu würdigen, erlauben uns Nach-
richten über die Summen, die einzelne hellenische Städte und Landschaften
als Einkünfte lieferten, und über Zahlungen, die ihnen in Kriegs- oder auch in
Friedenszeiten auferlegt wurden. Magnesia am Maiandros trug bekanntlich seinem
Herrn Themistokles nach Thukydides I 138, 5 jährlich 50 Talente; das Gebiet der
Stadt ist bisher nicht Gegenstand der Berechnung geworden, J. Beloch erklärt Gr.
G. II 31 1 die Angabe für „ohne Zweifel übertrieben", doch s. Ed. Meyer GdA III 62.
Nach Polybios XXXVI 31 berichtete Astymedes in seiner Rede vor dem römischen
Senat, daß den Rhodiern von den beiden Städten Kaunos und Stratonikeia in
Karien jährlich 120 Talente zukamen: ~apx xoöxwv xwv txöXewv aji'-poTEpwv exaxiv
xa: ei%oqi xäXavxa xö S^fiw Tcpoaooo; etotxxe xaSK Exaaxov exo; (den Athenern entrichtete
Kaunos im fünften Jahrhundert IG I 228 u. s. einen (fopoc von einem halben Talent).
Ein Städtchen wie Amiada zahlte den Pergamenern zwei Talente jährlich, später,
vermöge des von Attalos II gewährten Nachlasses (OGI 751), einundeinhalb Talente.
Der Zehnte der landwirtschaftlichen Produktion im Gebiete von Tralleis wurde
im Jahre 63 v. Chr. nach Cicero pro Flacco 27, 91 für 900.000 Sesterzen ver-
pachtet; nach J. Belochs Urteil Gr. G. II 311 „sehr billig". König Lysimachos
Urkunden aus Mcssene 1^5
lieli sich von den Milesiern, wie uns die Inschrift aus dem Delphinion S. 294
n. 138 lehrt, nach A. Rehms Berechnung- in den Jahren 2S3 und 282 v. Chr.
mindestens 25 bis 30 Talente zahlen; die Anleihe, die die Stadt bei den Knidiern
aufnahm, betrug", st; xr^v Zvr.irj%'t xaxa^0AT(v bestimmt, 12 Talente 10 Minen; ..ob
sie die einzige ist, die von Milet damals aufgenommen wurde, ob sie den Bedarf
völlig deckte, ist nicht auszumachen". Die Angabe des Diogenes Laertios II 140,
daß Eretria unter Demetrios Poliorketes erst 20c; Talente jährlich, dann 150
gezahlt habe, bezeichnet J. Belocli, Gr. G. III 1, 346 mit Recht als maßlos über-
trieben. Die Byzantier entrichteten nach Polybios IY 45 ff. um 220 v. Chr. den
thrakischen Königen einen jährlichen Tribut von 80 Talenten. Die Summe, welche
ganz Makedonien jährlich nach Rom zu entrichten hatte, betrug- nach Plutarch,
Aem. 28 hundert Talente; eine so kleine und arme Insel wie Gyaros hatte nach
Strabon X p. 744 den Römern jährlich 150 Denare zu zahlen.
Ungleich höhere Summen wurden durch rücksichtslose Machthaber als
Kriegssteuern von niedergeworfenen Gegnern erpreßt oder als Strafgelder ein-
getrieben. Die Zahlungen, die sich die Römer von den Karthagern, von Philipp V.,
von Antiochos 111., den Aitolern — 300 Talent»1 in sechs Jahren — und Nabis
ausbedangen, stellen Ch. Eecrivain, Dictionnaire des Antiquites IX 431 und
J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung- II 283 zusammen. Der Stadt Seleukeia
am Tigris legte Hermeias im Jahre 220 v. Chr. nach dem Siege über Molon und
dessen Tod eine Buße von 1000 Talenten auf, die König Antiochos J II. sodann
nach Polybios V 54, 10 f. auf 150 Talente herabsetzte. Von den Abderiten for-
derte im Jahre 170 v. Chr. der Prätor L. Hortensius (IG II 423; 15(11 II 376 Z. 83.
584) nach Livius XLIII 4 nicht weniger als 100.000 Denare, also einen Betrag,
der den der öxiw[3o/.oj zlrj-jopi in Messene um ein geringes überschritt, und
50.000 Scheffel Getreide. Während eine Gesandtschaft auf dem Wege zu dem
Konsul Ilostilius und nach Koni war, um für die Erfüllung der Forderung eine
brist zu erbitten, wurde die unglückliche Stadt besetzt, die führenden Männer
hingerichtet, die übrigen Einwohner in die Sklaverei verkauft: ein Beschluß des
Senates suchte das Unrecht gutzumachen und gab den Abderiten die Freiheit
zurück. Ich verweile bei diesen Vorgängen, weil kürzlich Ch. Avezou und
Ch. Picard einen der vier Beschlüsse der Abderiten BCH XXXVII 122 ff. in die
Zeit gegen 168 v. Chr. gesetzt haben und zwei andere, die auf den linken Seiten
desselben Antenblockes stehen, tür älter, einen vierten auf seiner Vorderseite
folgenden für etwas jünger halten: ich gestehe, daß mir sämtliche Urkunden der
Schritt nach und auch ihrer Weitschweifigkeit wegen (U. v. Wilamowitz, Griechische
Jahre.hefte des üsterr. archiiol. Institutes Bd. XVII. , ,
IOÖ A. Wilhelm
Literatur3 S. 174) jünger scheinen als die Mitte des zweiten Jahrhunderts und ich
geneigt bin, den Beschluß für ('. Apustius p. 125, der ihn Z. 36 ff. rühmt: [izxpxix'.ov
yev6|.t£Vov -.vtz] EXsufrepiaj xftt r.L'/.v. r;|x6>[v v.y.\ xÄ/.wv (oder tcv.äöv statt: töv) jrpei&v
TtapaaysJö'Eiawv fyieiv, in die Zeit nach dem Abzüge der Truppen des Mithradates
zu setzen (86/5 v. Chr.), von dem Granius Licinianus p. 33 der Bonner Ausgabe
berichtet.
Mithradates ließ nach Appian Mt&p. 47 den Chiern im Jahre 86 v. Chr.
2000 Talente abnehmen; nach Thukydides VIII 45 waren sie, obgleich ihre Insel
nur 826 km'2 groß ist, zu seiner Zeit die reichsten der Hellenen. Dem Gemeinwesen
der Rhodier, die einst nach Polybios XXX VI 31 aus dem Hafenzoll allein jährlich
eine Million rhodischer Drachmen gezogen hatten, legte Cassius eine Zahlung von
500 Talenten auf; überdies trieb er nach Plutarch, Brutus 32 von der Bürgerschaft
8090 Talente ein. Der Provinz Asia hat Sulla bekanntlich im Jahre 84 v. Chr.
nach Plutarch, Sulla 25 die sofortige Erstattung sämtlicher von den letzten fünf
Jahren her rückständigen Zehnten und Zölle und außerdem die Zahlung von
nicht weniger als 20.000 Talenten geboten, die Lasten der i-'.5~y.i)'\iz!.y. gar nicht
zu rechnen, die so groß waren, daß reiche Städte ansehnliche Summen an-
trugen, um von ihr frei zu bleiben (Cicero, ad Att. V 21, 7: civitates locupletes
ne in hiberna milites reciperent, magnas pecunias dabant, Cyprii talenta attica
ducenta). Bekanntlich hatten diese Forderungen Sullas eine furchtbare Verschul-
dung der Gemeinden zur Folge. Von den Kretern forderte der Senat nach Diodor
XL 1 im Jahre 70 v. Chr. eine Strafsumme von 4000 Talenten. Zur Strafe für
die Plünderung von Oropos (Pausanias VII 11 f.) sollten die Athener nach dem
Spruche der Sikyonier nicht weniger als 500 Talente zahlen; die drei Philosophen,
die sie daraufhin im Jahre 155 v. Chr. nach Rom sendeten, erreichten eine
Ermäßigung der Strafsumme auf 100 Talente, doch wußten sich die Athener der
Zahlung zu entziehen (G. F. Hertzberg I 241 ff.; G. Colin, Rome et la Grece
]). 594 ff.). Nach Pausanias VII 16, 10 verurteilte L. Mummius (s. nun A. v. Premer-
stein, Jahreshefte XV 197 ff.) die Boioter an Herakleia und die Euboier 100 Talente,
die Peloponnesier den Lakedaimoniern 200 Talente als Entschädigung zu zahlen;
nach einiger Zeit verstanden sich die Römer dazu, ihnen diese Zahlungen zu
erlassen (G. Colin, a. a. O. p. 62. 64).
Mit den angeführten ung-eheuren Beträgen dürfen schon im Hinblicke auf
die besonderen Veranlassung-en und Umstände jener Forderungen die 20^28 Talente
der öxt&jSöao; sfocpopa in Messene nicht verglichen werden, wohl aber mit den
(föpo1., die den Athenern im fünften Jahrhundert von ihren -iÄeic zukamen, oder
Urkunden aus Messene 107
mit den 150 Talenten, die sieh Brutus, seinem Freunde Cassius sehr unähnlich,
nach Plutarch, Brutus 32, von den Lykiern zahlen ließ, deren Gemeinwesen nach
Strabon XIV p. 664 f. 23 Städte, davon sechs größte, umfaßte. Nach Tli. Mommsen
R(t II9 385 ff. stellte „die Einnahme, welche Rom aus den Provinzen zog-', über-
haupt „nicht eigentlich eine Besteuerung der Untertanen in dem .Sinne, den wir
jetzt damit verbinden, sondern vielmehr überwiegend eine den attischen Tributen
vergleichbare Hebung" dar, „womit der führende Staat die Kosten des von dem-
selben übernommenen Kriegswesens bestritt; daraus erklärt sich auch die auf-
fallende Geringfügigkeit des Roh- wie des Reinertrages: das römische Arar war
nicht viel mehr als die Bundeskriegskasse der unter Roms Schutz geeinigten
Gemeinden. Was die römische Gemeinde von ihren überseeischen Untertanen
erhob, ward der Regel nach auch für die militärische Sicherung der überseeischen
Besitzungen wieder verausgabt'-.
Von höchstem Werte aber ist die Abrechnung über die SxTcijJoXos s:cr.;op7.
durch die Angabe des Betrages der gesamten xi|ixatxi von Messene. über 1256
Talente, zur Beurteilung und Bestätigung der berühmten Auseinandersetzung, in
der sich Polybios II 62 gegen die Behauptung des Phvlarchos wendet, die Beute
der Lakedaimonier bei der Eroberung" von Megalopolis im Jahre 223 v. Chr.
(II 55; Paus. VIII 27. 15; Plutarch, Philop. 5, Kleom. 25) habe Oooo Talente be-
tragen, von denen dem König Kleomenes 2000 als sein Anteil zugefallen seien:
'Ev oe xo'jxo:; ~pö>xov \ibs x:'; oüx iv ü-y:)[ii~z:z xr(v x-E:p:'xy /.a: xr)V xyvoixv xitz xo'.vtj;
svvofa; 6— cp zffi xwv 'EäaJjVixöv 7xp7.y|i7.x(i)v -/y/i^f.y.z 7.x: 5uvä|i£w;; rjv j-ixAtaxx 02: nxpx
xo:: iTcop'.oypä'^o'.s 6-xpYStv. syw yxp oj Äsyw v.xi sxeivou; xo'jc ypövou;, ev olz Otto xö
twv ev Maxssov'a pxsv.scov. e'x: 2c jixÄaov ürrö xf,; z-y/zyzly.z xwv 7:00; y.'/.'/.i/.yj; 7coÄ£|icäv
xo2t(v xxxs'^ö-xpxo Tat IIsÄG7T0vvr,'3i(DV, xÄX' iv toi; xxü-' r,|i7.; xxipo?;, ev or; ttxvxec ev zx:
xaGxö ÄEyovxs? [isyJonjV xxp-oOaite SoxoOiiv E'Jox:|iov:'xv, ö';t(o; sz lIsÄoTTOvv^a&u ttxx/v,;
e: xöxwv xöv i-i'-Äfov jrcop:; 3ü)|txTü)v o0y_ olöv ~z cnmyiHjvai xosoüxo -/.Vjll'o; y;pr,|ixx(ov.
xai v.öx: to'jto vOv cjx eix?,, Ädyt;) 5s xtv: |ixaaov 7.7:0-^ 7.:vö|'.c!lx. ovy.ov ex xoüxwv. tij yxp
6;xsp 'AihjvaaöV oü/ '.--.iot/.z, o:öx: xaö-' o:J; 7.x:po'j; [lixx Britjx;tov 3:"; töv ~po; Axxeoxi-
|tov'o'j; sve,jX'.vov -d/.Ejiov, 7.7.: |iop:o'j; |isv e?etts|i-ov tripaxtwxa;, sxxxov 2' ETXA^pouv -y/i^z:;.
ox: xöxe xpJvavxs; x~ö xrjj 7.2:7..: -o:2:o-))'x: ~.y.z ziz xcv ni/.£;ic<v EJc^opx; ET'.|iT,axvxo xr,v T2
ywpav xr,v 1A.tt.xtjV i-aaxv 7.7.': tx: 0:7.(7.;. 6|to:wc 2s xa: tt,v /.o:-y;/ ouaiav 7./,/.' £|j.wj xo
a'j;i~xv T:;ir,!tx tt(; xc:x; sveÄltts xwv 22X7.:t/:Ä:'mv 8:axoa:oi; xx: ~£vxr(xovxx xx/.xvxo:;. s;
<*>v oüx xTxeotxö; xv ^avEt'rj xo heo: nEAOTXowr^wov xpx: öv(i)iv ür:1 £|iv5. xxtx 0" exeiwjj
xo'j; 7.7.:so'j; £c xüxt]; xvj; MsyxAr^ tcöäeok ÜTTSpjBoX'xG); xt:o^x:vÖ|ievo; oüx xv x:c 3:7:2:7
xo/.|i.t'(je:e -~az:m yevsaö-a'. xp'.xxoaxov. etce'.ot, txeo öjxoÄoyo'j]tivöv ec;x: o:öx: 7.x: xwv EASuö-spwv
14*
Io8 A. Wilhelm
y.v.\ töiv So'j/.'.xwv c7(onärwv xä ~Ä£iaT7. auvspVj OLa^uysiv s?; xr^v Msot^v^v. uiytsxov 5e tfiiv
-posLpr^iEVwv TSxuVjpiov oüSsvö? yap 5vxe? oeuxeooi töiv 'Apxäowv Mavitvef; o:Jxs xaxä xtjv
ouvau-tv o'jte xaxa xyjv ftepiouatav, w; aütoc oütc.; Tpijoiv, ex TCOA'.opxi'a; oe xa: "apaocaEw;
x/.övte; coaxE [tr^xe Siacpuyerv |t,7)2sva [i^xe SiaxXaTxfjvat paofco; jirjSev, o;tw; xö ~xv Xafjpov
i-v.tpysi \\tzz xwv cwjiäxwv •/.axa xoi>; aOxo'j; xxipoj; taXavxa xpcaxoa'.a.
Man müsse sich, sagt Polybios, über die Unkenntnis der wirtschaftlichen
Verhältnisse von Hellas wundern, die in der Vorstellung zutage trete, die Lake-
daimonier hätten bei der Eroberung von Megalopolis eine Beute im Werte von
6000 Talenten machen können. Nicht nur in jener Zeit (223 v. Chr.), in der die
Peloponnesier durch die makedonischen Könige und noch mehr durch die zwischen
ihnen selbst geführten Kriege gänzlich heruntergekommen waren, sondern in
seinen eigenen Tag'en, in denen sich alle friedlich geeinigt des höchsten Wohl-
standes erfreuten, sei es unmöglich, aus der ganzen Peloponnesos eine solche
Summe ohne Verkauf der Menschenware aus der beweglichen Habe zu erzielen:
i\ aüxeöv xwv s-tTrXwv Xwp-S 3ü)|Aaxwv; für die Bedeutung von b~ikX<x sind bezeichnend
GDI 5016 Z. 1 2 ff. und 1365. Seine Behauptung begründet Polybios folgendermaßen:
Hätte doch, als die Athener im Bunde mit den Thebanern den Krieg gegen die
Lakedaimonier begannen — im Jahre 378 v. Chr. unter Archon Xausinikos, s.
Philochoros fr. 126; Ed. Meyer, GdA V 385 f. — und zum Zwecke der Erhebung
einer außerordentlichen Steuer eine Einschätzung des gesamten attischen Bandes,
der Häuser und der übrigen Habe durchführten, diese Einschätzung einen Gesamt-
betrag von nur 5750 Talenten ergeben. Selbst eine übertreibende Schätzung würde
die Beute der Eroberung von Megalopolis auf nicht mehr als 300 Talente veranschla-
gen können, zumal die meisten Freien und .Sklaven nach Messene geflüchtet waren.
Den schlagendsten Beweis für die Richtigkeit seiner Beurteilung der Verhältnisse
der Peloponnesos und für die Irrigkeit der Behauptung des Phylarchos liefere aber
die Tatsache, daß die Eroberung- von Mantineia durch Antigonos (II 54, 1 1 ; Plutarch,
Aratos 45, Kleomenes 23; (i. Fougeres, Mantinee et l'Arcadie Orientale p. 500 ff.)
nach Phylarchos eigener Angabe mit aller Menschenware eine Beute von 300 Ta-
lenten ergeben habe, und diese Stadt habe an Macht und Wohlstand keiner andern
in Arkadien nachgestanden, ferner sei ihre Übergabe nach einer Belagerung er-
folgt, während der niemand entwischen und nichts hinausgeschafft werden konnte.
In Kürze seien die an diese Darlegung- des Polybios anknüpfenden An-
sichten neuerer Forscher über das xcu7j(i.a wiedergegeben; auf ihre kritische Er-
örterung kann ich um so mehr verzichten, als es nur gilt, die erste streng
urkundliche Angabe über die Schätzung und Steuerleistung einer griechischen
Urkunden aus Messene log
Stadt, die uns durch die Abrechnung- über die öxtoi^oäo; sia^opa geschenkt ist, ins
rechte Licht zu setzen (J. Beloch, Einleitung in die Altertumswissenschaft 111 152).
Nach Boeckh, Staatshaushaltung3 I 555 ff. stellt jenes T:'|tr(ji2 der Athener
von 5750 Talenten nur einen Bruchteil des eingeschätzten Vermögens der Steuer-
pflichtigen dar und ist die e&cpopx als eine Progressivsteuer aufzufassen; die 5750
Talente sollen einem Nationalvermögen von mindestens 40.000 Talenten ent-
sprechen. Dagegen wollte Rodbertus, Jahrbücher für Nationalökonomie VI II
(1857) 453 in dem T:;tr(;ia vielmehr das eingeschätzte Volkseinkommen und in
der eüatpopa eine progressive Einkommensteuer erblicken ; seine Aufstellungen
haben allgemeine Zurückweisung' erfahren. Gegen Boeckh aber ist J. Beloch
Hermes XX 237, XXII 371 und Griechische Geschichte II ^31 f. mit Erfolg auf-
getreten; seiner Auffassung, dal3 Ttjxr^ta das eingeschätzte Vermögen bedeutet, das
hinter dem wirklichen immer und überall zurückbleibt, sind Eduard Meyer, GdA
V 386, Kl. Sehr. 120. 130, Handwörterbuch der Staatswissenschaften II- 674,
Ch. Lecrivain in dem Artikel EiT^opx, Dictionnaire des Antiquites II 564 ff., G.
de Sanctis, Atthis- p. 237, zuletzt mit Nachdruck II. Kahrstedt, Forschungen zur
Geschichte des ausgehenden fünften und des vierten Jahrhunderts S. 208 ff. bei-
getreten. Doch geht der Streit noch fort. I'. Guiraud, La propriete fonciere en
Grece p. 522, Etudes economiques sur l'antiquite p. 9O ff. hat sich namentlich mit
Berufung auf die Vermögensverhältnisse in Athen zur Zeit der Verfassungsände-
rung durch Antipatros (Diodor XVIII 18, 4 f.) gegen die Deutung des Tt|ir(|ia als
eingeschätzten Vermögens ausgesprochen und darin ein „capital imposable, le cin-
(juieme du capital vrai" (p. 521;) gesellen; mit Recht wendet 11. Francotte, Les
finances des cites grecques p. 29, dagegen ein: rpourquoi le lisc apres avoir
peniblement recense les fortunes en-dessous de leur valeur reelle, par suite des
fraudes ou du mauvais vouloir des contribuables, se serait-il amuse ä diviser
par 3 les chiffres obtenus par lui?" Übrigens hat 1'. Guiraud zugeben zu müssen ge-
glaubt, daß die frage mit unseren Mitteln fast unlösbar sei. Auch C. F. Lehmann-
Haupt, Einleitung in die Altertumswissenschaft III 1 10, hält das Problem für
noch nicht genügend geklärt, so lebhaft er gegen [ielochs Auffassung Stellung
nimmt, die auch E. Cavaignac, Zeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
IX 1 ff., Histoire de l'Antiquite II 301 und J. AI. Stahl, Rhein. Mus. LXVII 301 ff
f>3>S ff. bekämpfen. II. Francotte ist der Meinung „qu'il y avait au IV1' siecle, deux
especes d'eisphorai: l'une, que nous appellerons fonciere, qui n'atteignait que les
itr.meubles, l'autre, que nous appelerons complete, qui frappait tout le capital
mobilier et immobilier; le peuple, suivant les circonstances, decretait l'une ou
HO A. Wilhelm
l'autre". A. E. Zimmern, The greek Commonwealth p. 387, hebt wie vor ihm
U. v. Wilamowitz, Staat und Gesellschaft der Griechen S. m, die auffällige
Niedrigkeit des Betrages von 5750 oder 6000 Talenten hervor: „about three
times the annual revenue of the Athenian empire," schließt sich aber doch
denen an, die die Zahl für richtig halten, „with a liberal margin for error, fraud
and dissimulation".
Die Behauptung, das Wort Tt(irjfjia bezeichne stets „estimation, valeur totale"
(Ch. Lecrivain, Dictionnaire des Antiquites III 508), scheint sich allerdings im
Hinblicke auf die S. gi f. besprochene Stelle einer Inschrift aus Amorgos nicht
aufrecht erhalten zu lassen; glücklicherweise hat sich aber Polybios deutlich
genug ausgedrückt, um jeden Zweifel, wie er das -'.{vt^y. der Athener vom Jahre
378 v. Chr. verstanden wissen will, auszuschließen. Nicht minder deutlich hat er
sich über die Beute der Eroberung von Mantineia 223 v. Chr. ausgedrückt: gleich-
wohl ist die Summe von 300 Talenten, die sie seiner Angabe nach geliefert hat,
bezweifelt worden. Nach G. Fougeres, Mantinee et l'Arcadie Orientale p. 500.
502, bleibt sie stark unter der Wahrheit; Aratos, aus dessen Denkwürdigkeiten
Polybios geschöpft habe, sei bemüht gewesen, sein Vorgehen gegen die Stadt
zu entschuldigten und seinen Anteil an der Beute zu verringern. Man wird Po-
lybios' Bestreben, Aratos' Vorgehen in möglichst günstigem Lichte zu zeigen,
zugeben, seiner Polemik gegen Phylarchos aber eine wissentliche Entstellung der
Tatsachen gleichwohl nicht zutrauen. Seine Einwände gegen die maßlose Über-
schätzung der Beute von Megalopolis, angeblich 6000 Talente, sind durchaus
sachlich gehalten und auf einer einleuchtenden Überlegung aufgebaut; die An-
gaben über die Schätzung der Athener und über die Beute von Mantineia treten
mit einer Bestimmtheit auf, die volle Glaubwürdigkeit beanspruchen darf. Wenn
er mit Nachdruck von dem Historiker Kenntnis der Machtmittel und der finan-
ziellen Leistungsfähigkeit der Staaten verlangt, so dürfen wir ihn selbst über diese
hinreichend und besser unterrichtet glauben als die Geschichtschreiber, gegen
die er eben der Unkenntnis oder Sorglosigkeit wegen Stellung nimmt, die sie
in dieser Hinsicht bewähren (Ed. Meyer, Kl. Sehr. 1 30 Anm. 3). Vor allem ist
hinsichtlich der für den Wert der Beute von Mantineia angegebenen Summe
festzuhalten, daß es sich nur um die bewegliche Habe und den Erlös aus dem
Verkaufe der Gefangenen handelt, ferner, daß nach Polybios' Aussage II 58, 12
Plünderung der Stadt und Verkauf der Freien das Los der Stadt war, nach
Plutarch, Aratos 45 aber die Eroberer tcj; uiv ivZozoxi'O'Jt xa: -pwxo'j; ä-Existvav,
twv 5' äAXwv to'jj |j.£v ättcSovto, xo'jg 5' eig MaxsSoviav ä-£at£:Äxv £v "eSxij Seoeiievod;,
Urkunden aus Messene I I I
nzroa; 2s xa: y^vacxa; f,v5para5taavTO, entsprechend dem auch sonst (vgl. z. B. Paus.
VII 16, 7) üblichen Verfahren; die Zahl der Umgekommenen und der nach Make-
donien Geschafften entzieht sich unserer Kenntnis. In den Jahren 41g und 403
v. Chr. hat Mantineia nach Diodor XII 78, 4 und Lysias XXXIV 7 gegen 3000
Bewaffnete zu stellen vermocht; G. Fougeres p. 568 ff. veranschlagt die Zahl der
Bewohner der Stadt, deren Mauern nach J. B. Bury JHS XVIII 20 einen Raum
von 1.230.247 /;/'-' umschließen, mit Einrechnung der Sklaven für jene Zeit auf
18.000, zu denen noch etwa 7000 Bewohner des Landes kommen sollen. Mit
J. Beloch, Die Bevölkerung der griechisch-römischen Welt S. 126, nehme ich an,
daß zur Zeit der Eroberung durch Aratos und Antigonos, mit Einrechnung der im
Kampfe Gefallenen, der Verbannten oder zufällig Abwesenden oder Begnadigten,
die Zahl der Einwohner der Stadt kaum mehr als 12.000 betragen hat und daß
bei dem Verkaufe der durch ihre Ergebung völlig entrechteten Mantineier in
ilie Sklaverei und ihrer gesamten Habe sicherlich die niedrigsten Preise erzielt
worden sind. Der Verkauf von 9000 Personen zu durchschnittlich i1/., Minen
würde 225 Talente ergeben haben, so daß nur 75 Talente für die bewegliche
Habe der Unglücklichen verblieben — waren es im ganzen 12.000, für jede Seele
nur 2<>] 4 äginäische Drachmen; eine Summe, die äußerst bescheiden scheint;
doch ist zu bedenken, daß der Grundbesitz, der in diesen Landschaften der
Peloponnesos wie im alten Griechenland überhaupt die Grundlage der gesamten
Lehensführung bildet (A. E. Zimmern, The greek Commonwealth p. 224 ff.), bei
der Rechnung außer Spiel bleibt und daß, wenn auch nach Polybios' Zeugnis bei
dieser Belagerung kaum einer der Bürger sich und seine Habe in Sicherheit
zu bringen vermochte, doch Geld und Wertgegenstände wenigstens zu einem
kleinen Teil den Eroberern entgehen konnten. Auch erinnere man sich, daß nach
Lysias III 2[ der Athener Simon sein gesamtes Vermögen auf nur 250 Drachmen
eingeschätzt hatte und doch seinem Liebling Theodotos 300 Drachmen bot. Nun
verweist Polybios auf Grund des ihm bekannten Wertes der Beute von Mantineia
die Angabe, Kleomenes und den Lakedaimoniern sei bei der Eroberung von
Megalopolis eine Beute im Werte von 6000 Talenten zugefallen, in das Reich
der Fabel; Mantineia habe keiner Stadt Arkadiens an Macht und Wohlstand
nachgestanden -- also auch Megalopolis nicht, das J. B. Bury, JHS XVIII 15
hinsichtlich seiner Anlage, Ausdehnung und Bestimmung teils als Bundesstadt,
teils als Bundeshauptstadt in lehrreichen Vergleich mit Mantineia gesetzt hat; er
erklärt es für unmöglich, daß aus der gesamten Peloponnesos durch Verkauf der
beweglichen Habe, aber /wpL oo)\id-M-/, ohne den Erlös der Menschenware, eine
112 A. Wilhelm
Beute im Werte von 6000 Talenten zu erzielen sei. Das Gebiet von Mantineia
wird von J. Beloch, Die Bevölkerung' der griechisch-römischen Welt S. 115, auf
275 /'/;/'-' veranschlagt, von G. Fougeres, Mantinee p. 124 auf 325 km2; für die
Peloponnesos ohne die Inseln berechneten jüngst A. Supan und H. Büning' (Peter-
nianns Mitteilungen 163. Ergänzungsheft S. 113) 2 1.690, km2, das Gebiet von
Mantineia macht demnach, auch wenn für seinen Umfang jene höhere Zahl in
Rechnung' gesetzt wird, weniger als den sechsundsechzigsten Teil (6674) der
ganzen Halbinsel aus. Siebenundsechzigmal genommen würde der auf Grund einer
ganz groben Schätzung für die bewegliche Habe der Mantineier gewonnene Betrag
von 75 Talenten die Summe von 5025 Talenten ergeben, die beträchtlich unter
der Summe von 6000 Talenten zurückbleibt, die Phylarchos als F.rtrag der Beute
von Megalopolis angegeben hatte und deren Einbringung, selbstverständlich unter
gleichen Bedingungen, aus der gesamten Peloponnesos Polybios für unmöglich
erklärt. Da aber weite Gebiete der Halbinsel an Besiedlung und Wohlstand
hinten- dem von Mantineia zurückstanden, andere dieses in beiden Beziehungen
übertrafen, und der für die bewegliche Habe der Mantineier, lediglich um über-
haupt irgend eine zahlenmäßige Betrachtung der Verhältnisse zu versuchen, in
Rechnung gestellte Betrag unsicher ist, kann diese Summe von 5025 Talenten
nur eine ganz ungefähre Schätzung bedeuten; so großen Spielraum sie läßt,
scheint sie mir aber doch geeignet zu beweisen, daß Polybios durchaus im Rechte
war, wenn er die Einbringung von 6000 Talenten aus der gesamten beweglichen
Habe der Peloponnesier, XWP-? (JU[xaxü)V, für unmöglich erklärte.
Für das Gebiet von Messene ergibt eine planimetrische Schätzung der ver-
mutlichen Ausdehnung einen Flächenraum von etwa 990 hu'1, der etwas mehr als
den zweiundzwanzigsten Teil (21*91) der ganzen Peloponnesos darstellt. Bei dieser
Schätzung ist angenommen worden, daß die Grenze von dem nördlichsten Gipfel
des „Gebirges von Kyparissia" (A. Philippson, Der Peloponnes S. 341), Psychro
11 15 ;//, nach Nordnordost in das Tal des nördlich von Kyparissia mündenden
Flusses und jenseits über die Berge bis zur Schlucht der Neda läuft, die nach
A. Philippson S. 338 „eine geeignetere Landgrenze bildet als das leicht zu über-
steigende Gebirge von Sidirokastron", dann auf die Höhe des Berges Tetragi 138S m
(über den Namen Frh. Hiller von Gaertringen und H. Eattermann, Hira und Andania
S. 15), von dieser nach Südost der Wasserscheide zwischen Pamisos und Alpheios
folgend, dann süd- und südwestwärts über die die stenyklarische Ebene südlich
begrenzenden Höhen und vielleicht mit Einschluß der Quelle des Pamisos westlich
von Thuria an diesen Fluß; daß weiterhin der Pamisos, bis auf zehn Stadien von
Urkunden aus Messene 11,^
seiner Mündung' schiffbar und daher den Mangel eines Hafens ersetzend, die
(irenze bildet, im Süden das Meer und im Südwesten der letzte der Bäche, die
in nordwestlich -südöstlicher Richtung dem messenischen Busen zufließen, der
Skarias (nach der französischen Karte), und schließlich die die Wasserscheide
bildenden Höhen des Küstengebirges.
Hine Berechnung der Volkszahl schienen J. Beloch, Bevölkerung S. 141)
die wenigen Angaben, die über die Stärke messenischer Aufgebote vorliegen,
nicht zuzulassen; doch hat er die Vermutung ausgesprochen, daß die jetzt IG V
1, 139^ abgedruckte, aus dem Jahre 246 n. Chr. stammende Ephebenliste aus
Korone der großen Zahl der Epheben wegen — es sind über 80 gewesen -
nicht Korone gehören könne, sondern Messene zuzuweisen sei; diese Vermutung
darf nun als um so wahrscheinlicher gelten, als auch eine andere Inschrift IG V 1,
139g nach U. v. Wilamowitz' Nachweis aus Messene nach Korone verschleppt
ist (Sitzungsber. Akad. Berlin 1905 S. 53). Die jüngst wieder von E. Ziebarth, Aus
dem griechischen Schulwesen2 S. 87 befürwortete Benutzung von Ephebenlisten
zu statistischen Zwecken unterliegt freilich Bedenken, denen U. v. Wilamowitz,
Staat und Gesellschaft der Griechen S. 195 Ausdruck gegeben hat, und J. Beloch
hat nie versäumt zu betonen, daß die Zahl der Epheben, sofern der Dienst auf
die Söhne aus einigermaßen bemittelten Häusern beschränkt war, einen Schluß
nur auf die Zahl dieser zuläßt; immerhin leuchtet ein, daß die Bürgerzahl der in
der Inschrift nicht genannten Stadt, der die Liste IG V 1, 139S gehört, eine be-
trächtliche gewesen ist — wie Beloch meint, mindestens 5000. Rechnen wir für
die Zeit unserer Urkunden, nur um eine Vorstellung zu gewinnen, mit einer Zahl
von 6000 bürgerlichen Hausständen, so würde von der gesamten z:[i.xz'.y. von mehr
als 1256 Talenten auf jeden Hausstand unter der zweifellos nicht zutreffenden
Voraussetzung einer gleichmäßigen Verteilung des Besitzes etwas weniger als
1 . Talent entfallen: für die Mehrzahl der Hausstände ergibt sich eine ungleich
bescheidenere Summe, da der größere Grundbesitz stark angewachsen und die
übrige Bevölkerung verarmt gewesen sein wird. Für die heutige Eparchie Messenien
berechnen A. Supan und H. Büning, Petermanns Mitteilungen 163. Ergänzungsheft
S. 1 13 ff. i*i[j. mit den Inseln 1673/'/;/- und nach den Ergebnissen der letzten Volks-
zählung vom 27. Oktober 1907 127. 091 Einwohner, 76 auf den Quadratkilometer; nach
A. Philippson, Der Peloponnes S. ,575 hatte der damals mit Einschluß des heutigen
Triphyliens bis an den Alpheios reichende Xomos Messenien bei einer Ausdehnung
von 3341 knr im Jahre 1879: 155.760, 1889 vermöge einer Zunahme, die auf den
Korinthenbau zurückgeführt wird: 183.252 Einwohner, also 55 auf den Quadrat-
Jahreshefte des österr. arebäol. Institutes Bd. XVII. j -
I 1 1 A. Wilhelm
kilometer, davon in der messenischen Niederung, deren Umfang er einschließlich
der Neogenhügel auf 407 km- berechnet, 187g: 50.400, 188g: 58.80c; Einwohner,
also 144*4 auf den Quadratkilometer. Auch im Altertum wird die ihrer Frucht-
barkeit wegen berühmte; messenische Niederung, insbesondere die obere Ebene
(62 km2) und die untere (1 55 km'1], viel stärker bewohnt gewesen sein als die ge-
birgigen Teile der Landschaft, um die Wende des zweiten und ersten Jahrhun-
derts v. Chr. sicherlich weniger dicht als heute. Zu der Zeit, da Polybios schrieb,
herrschte in ganz Hellas, obgleich das Land weder durch häufige Kriege noch
durch Krankheiten zu leiden hatte, nach seinem berühmten, von Ed. Meyer, Kl.
Sehr. 138 ff. und W. S. Ferguson, Ilellenistic Athens p. 373 ff. besprochenen
Zeugnis XXXVI 17 SmwZia. v.y.1 auXX^ßSyjv öXrfavö'pwTu'a, ZC rjv aV zt nöÄs:; ecrjpr^iwö'^aav
y.y.l &pop:ocv elvat auvejiaive. Angaben des Polybios selbst, bei Strabon VII p. 322,
und anderer Schriftsteller, die sich auf Ereignisse etwas älterer Zeit beziehen,
nämlich auf die furchtbare Bestrafung, die die Kömer nach ihrem Siege über
l'erseus im Jahre 168 v. Chr. über Epeiros und insbesondere über die Molosser
verhängten, die Plünderung von 70 Städten und den Verkauf ihrer 150.000 Ein-
wohner in die Sklaverei, haben J. Beloch veranlaßt (Bevölkerung S. 195 ff. 1, für
den Bund der Epeirotai eine Bevölkerung von damals ungefähr 300.000 Seelen
anzunehmen oder 38 auf den Quadratkilometer; wenn er, auf Grund der im Jahre
1886 geltenden Schätzung zusetzte: „eine Volksdichtigkeit, die der des heutigen
Wilajets Janina (39 auf den Quadratkilometer) etwa gleichkäme", so stellt sich
diese nach A.Supans und H. Bünings letzten Berechnungen, Petermanns Mittei-
lungen 163. Ergänzungsheft S. 119 (vgl. S. 122) erheblich niedriger, nur 29 Ein-
wohner auf den Quadratkilometer. Wird das Gebiet von Messene auf 990 km'1 ver-
anschlagt und, da eine Vorstellung von den Verhältnissen, wie J. Beloch, Histo-
rische Zeitschrift CXI 321 ff. richtig sagt, der Zahlen nicht entbehren kann, die
Dichtigkeit, ohne Berücksichtigung der Unfreien, auf 40 — E. Cavaignac, Histoire
de l'antiquite II 23 glaubt, für die Zeit um 480 der Auswanderung wegen nur mit
30 Bewohnern für den Quadratkilometer rechnen zu sollen — , so ergibt sich eine
Bevölkerung von 39.600 Köpfen und kommt auf jeden Kopf von der Gesamtsumme
der Schätzung der Betrag von fast 132 äginäischen Drachmen als Schätzungswert
der beweglichen und der unbeweglichen Habe. So wenig ich mich über die
Unzulänglichkeit dieser lediglich beispielsweise angestellten Berechnung täusche,
so scheint mir doch das Ergebnis möglich und lehrreich. Auch wenn man
sich über die große Unsicherheit der Beurteilung der verwickelten Verhältnisse
unserer Zeiten und der Schätzung ihrer ungeheuren Werte keinem Zweifel hin-
Urkunden aus Messene 1 l 5
geben kann, wird es doch erlaubt sein, auf einige Ergebnisse der Berechnungen
des Volksvermögens europäischer Großstaaten zu verweisen. In einem Vortrage
auf dem internationalen statistischen Kongreß in Wien itjij hat Dr. F. Fellner
das reine Volksvermögen von Osterreich auf 8473 Milliarden Kronen, das Ungarns
auf 41 "52 angesetzt; davon entfallen in Osterreich, das 28*9 Millionen Einwohner
hat, auf den Kopf 2962 Kronen, in Ungarn, das 20-9 Millionen Einwohner
hat, 1986. Nach den Untersuchungen von K. Helfferich, Deutschlands Volkswohl-
stand 1888 — 191 3 (Soziale Kultur und Volkswohlfahrt während der ersten
25 Regierungsjahre Kaiser Wilhelms IL. S. 863 ff.) kommt von dem National-
vermögen, das auf 29«) bis 320 Milliarden Mark veranschlagt wird, auf den Kopf
der Bevölkerung ein Betrag von 4.500 — 4900 Mark: in Frankreich wird für das
Jahr 1908 ein Betrag von 7314 Frauken = 5924 Mark auf den Kopf berechnet,
in England 5100 — 5800 Mark. Bedenkt man, daß bei diesen Schätzungen des
Nationalvermögens die Werte des gesamten Grundbesitzes, aller Gebäude und
aller Verkehrsmittel, die Erträgnisse der Bergwerke usw., der beweglichen Güter,
der Kapitalsforderungen wie der Schulden gegenüber dem Auslande einbezogen
sind, berücksichtigt man ferner den im hellenischen Altertum ungleich größeren
Wert des Geldes, so wird man nicht umhin können, obgleich für alle solche
Vergleichungen die weitestgehenden Vorbehalte zu machen sind, den Unterschied
zwischen dem Anteil des einzelnen an dem Xationalreichtum unserer Tage mit
den bescheidenen Ansätzen, die sich aus den r.|tao:a'. der Abrechnung über die
öy.TwJioXo; eJo^popa für die Habe der Bürger von Messene ergeben, einen durchaus
begreiflichen zu finden; staatlicher und heiliger Besitz ist in der Abrechnung
nicht verzeichnet, er ist als unantastbar von der Besteuerung ausgenommen. Einer
soeben veröffentlichten Untersuchung von K. Cavaignac, Melanges Holleaux p. pj ff.,
die sich mit der Verteilung der Grundsteuer, genau gesprochen: „du principal de
l'impöt foncier sur la proprio te non hatte" in Frankreich beschäftigt, entnehme
ich, daß in diesem Lande durchschnittlich auf das Hektar eine Abgabe von 2.
auf den Quadratkilometer von ungefähr 200 Franken und bei einer Dichte von
70 auf den Kopf der Bevölkerung 275 Franken entfällt. In der Summe von über
1256 Talenten, die die gesamte Sehätzung von Messern? darstellt, ist außer der
Schätzung von Grund und Boden auch die der gesamten übrigen Habt: inbegriffen;
die öx-MjjO/.o; steppst beträgt gegen 100.000 Drachmen (Denare), so daß auf den
Quadratkilometer etwas mehr als roo Drachmen und, wenn mit einer Bevölkerung
von pi.ooo Köpfen gerechnet wird, auf den einzelnen etwa 21 '., Drachmen (Denare)
entfallen; dabei darf nicht vergessen werden, daß diese Vermögenssteuer der
I I 0 A. Wilhelm
Messenier eine außerordentliche Auflage, keine jährliche und regelmäßige war
und wie J. Beloch, Gr. G. II 452 hervorhebt, das Vermögen damals einen erheblich
höheren Ertrag brachte als heute.
Um nach dieser Abschweifung zu Verhältnissen unserer Zeit wieder zu der
Angabe des Polybios über das attische xfjir/tsc zurückzukehren, die bis zum Funde
der Abrechnung über die cxiwßoXog elatpopi der Messenier ganz allein stand, so
wird bei einem Vergleiche der 5750 Talente mit den 1256 der messenischen v.\^j.z'.%:
zu berücksichtigen sein, daß in der im ganzen etwa 2647 km2 umfassenden Land-
schaft Attika die Ebenen ohne die der Mesogeia nach J. Belochs Schätzung, Be-
völkerung S. 57 etwa 630 km' einnehmen und nach Ed. Meyers Berechnung,
Forschungen II 189 ff. auch in der blühendsten Zeit des attischen Ackerbaus niemals
mehr als 25 bis 30% der gesamten Fläche für den Getreidebau in Anspruch ge-
nommen geworden sind (der Bestand und Wert der Olbaumpflanzungen entzieht
sich unserer Kenntnis), während die messenische Niederung — ein Gebiet be-
sonderer Fruchtbarkeit — einschließlich der Neogenhügel von A. Philippson auf
407 km- berechnet wird; vor allem aber, daß das Vermögen der Messenier vor-
nehmlich auf ihrem Grundbesitz beruhte, der einer genauen Versteuerung zu-
gänglich war, das der Athener aber zu einem viel beträchtlicheren Teil aus be-
weglichem Besitze und Forderungen, die sich vielfach der Schätzung entziehen
mußten. So scheinen mir die Angaben der Abrechnung über die öxxwßoXos etopopa
in Messene die des Polybios über das xip2|ia der Athener und über Mantineia und
die ganze Peloponnesos aufs beste zu bestätigen; es wird nunmehr Sache weiterer
Untersuchung- sein, die Bedenken, welche neuerlich von P. Guiraud, E. Cavaignac
und M. Stahl gegen die Auffassung des attischen i?;i7)|tx als des eingeschätzten
Vermögens geltend gemacht worden sind, zu widerlegen.
Schließlich ist einer andern Inschrift aus Messene, IG V 1, 1434, abgebildet
tab. VI, zu gedenken, die auf einem Säulchen von elliptischer Form (die Durch-
messer 0-375"' und 0-23'") mit viereckigem Kapitell (oben 0-465 m lang und 0-33 '"
breit) in wenig sorgsamer Schrift wohl des ersten Jahrhunderts v. Chr. verzeichnet
steht. Unter der größer gehaltenen Überschrift :
'Atc6Xoitc3 Ttoiixiwv
steht in kleinerer Schrift ein Verzeichnis, in dem den im Nominativ aufgeführten
Namen von Römern Namen von Grundstücken im Dativ und Zahlzeichen folgen,
die, im Druck nicht völlig genau wiederzugeben, augenscheinlich Wertsummen
ausdrücken :
Urkunden aus Messene 1 1 7
Viio- Elovimoz üpcoTatwt ^«.ffKMMMT
AE7.|to; Ka'.xiAto; Mäpxou [IcxiAcai;
Sijiü)vc SsXXdevx: ^yÄ\f?M.KT
5 A£-/.|!.o; 'Io'ja:o; Aa|t.ocn:r. $aystV£:o*.;
^ÄftMMMM
Ki:v-G; A'J-^l'5:o; ^opio'j Üo'jsx;
'AÄ37:a-/.:5cLo:; /^/^H
Tptxapxvois ysvfT HK'T
Bei der Deutung" der Zahlen ging W. Kolbe von der Voraussetzung aus,
daß H 10.000, und zwar Denare bezeichne: so ergaben sich ihm sehr hohe Beträge,
in Z. 2 z. B. 195.000 Denare. Eine andere Deutung, die nach einer Bemerkung
in den Addenda p. 311 M. N. Tod dem Herausgeber mitgeteilt hat und die ich
meinerseits unabhängig gefunden hatte, erblickt in K das auch sonst so gewöhn-
liche Zeichen für eine Mine; dann ist /SV. = 10 Minen, ft = 5 Minen. Schwierig-
keiten bereiten die Zeichen, die am Ende der Reihe in Z. 2. 4. 9 stehen, von
W. Kolbe an der ersten und der letzten Stelle durch TT wiedergegeben ; auch
ich glaube an diesen zwei Stellen dasselbe Zeichen, wenn auch nicht völlig gleich
gebildet: T und hT, erkennen zu sollen, in Zeile 4 dagegen 'T; nach M. N. Tod
bedeutet P" 5 Statere oder 5 Drachmen, das eigentümliche Zeichen, das in Z. 4
den Minen folgt, 10 Statere, wie ^ auf den Steinen IG IX 1, 601 und K i IV 742 das
Zeichen für 10 Drachmen ist. Unerklärt blieb das in W. Kolbes Umschrift fehlende
Zeichen *p nach Ilpuxafwi in Z. 2; ich vermute: apyupi'ou. Die verzeichneten Summen
sind demnach: 19 Minen Silber (?) und 5 Statere (?), 27 Minen und 10 Statere (?),
29 Minen, 21 Minen (nach W. Kolbe: 12. doch ist unter dem zweiten K das A völlig-
deutlich), 17 Minen (nach W Kolbe, der das erste Zahlzeichen übersehen hat: 7)
und 5 Statere (?). Sie lassen sich sehr wohl, wie der Vergleich mit den xtu.ifjjiata
des Thalon und des Nemerios zeigt, als Beträge einer sia^c-pä begreifen, und die
einfachste Deutung für ä~öÄO'.-a, im Sinne des Vorschlages, den Frh. Hiller von
Gaertringen dem Herausgeher mitgeteilt hat: „num summae a publicanis Romanis
debitae", ist „Ausstände", nämlich der efocfOpaJ, die von jenen Besitzungen zu
zahlen waren; freilich vermag ich das Wort in dieser Verwendung sonst nicht
nachzuweisen. An sich liegt die Annahme nahe, daß eine Aufzeichnung- solcher
ausständiger Beträge im Zusammenhange mit einer Aufzeichnung- von Steuer-
eingängen erfolgt sei. und wiewohl die Messeiner außerordentliche Steuert)
wiederholt erhoben und deren Ergebnisse aufgezeichnet haben werden, könnte
I l8 A. Wilhelm
eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür beansprucht werden, daß ihrem Gegenstand
nach verwandte Urkunden auf eine und dieselbe Angelegenheit zu beziehen seien.
Doch rührt das Verzeichnis IG V i, 1431 augenscheinlich von einem andern Schreiber
her als die Urkunden über die öxTtbßoXo; zlayopd und die Schreibungen EJouevrio;,
<I>xyr.vi:o^ deuten auf jüngere Zeit; einer Ansetzung in der Kaiserzeit steht die
Rechnung nach Minen usw., wenn die Deutung der Zahlzeichen zutrifft, entgegen
(oben S. 72). Hinsichtlich der Bezeichnung der , Römer' sind die Bemerkungen
von J. Hatzfeld BCH XXXVI 134 ff. zu vergleichen. Der Gelegenheiten, bei denen
die Messenier sich außerordentliche Steuern auferlegen mußten und Römer mit
ihnen im Rückstande bleiben konnten, sind im ersten Jahrhundert v. Chr. zu
viele gewesen, als daß sich, bevor die Leute selbst anderweitig nachgewiesen
werden, die Zeit dieser Inschrift näher bezeichnen ließe.
Von den Namen der Landgüter fordert isÄXx; Beachtung. Als Fluß-
name begegnet SeXXr^etg nicht nur in der Troas, sondern auch in Thesprotien,
in Elis und in dem Gebiete von Sikyon (Strabon p. 338 ff.). Ptolemaeus III
16, 7 verzeichnet in Messenien einen Fluß zli'h%z, den man geneigt sein könnte
mit ils/./.ä; in Verbindung zu bringen, wenn er auch den Namen nur mit einem
Labda schreibt — dasselbe Schwanken kehrt in dem der Stadt SsXXaaia (BCH
XXXI 94 ff.) wieder; vielleicht stehen der Name des Flusses 2eXa; und der der
Gegend SsXXä; (vgl. z. B. Upy.;, 'Ecp. äpy_. 1905 a. 53 Z. 5. 8 und sonst) nebenein-
ander. E. Curtius, Peloponnesos II 183, ließ unentschieden, ob der SsXsc; „der
heutige Lungobardofluß sei oder der minderbreite, aber längere Romanos südlich
von Gargaliano"; seine Karte Tafel V, auch C.Müller, Claudii Ptolemaei geographia
tab. 21 und R. Kiepert, Formae orbis antiqui XIII, allerdings nicht ohne ein Frage-
zeichen, teilen den Namen diesem letzteren zu. Beide Müsse gehören der dem
Gebiete der Stadt Messene allgewendeten Westseite des Küstengebirges an. Noch
nicht beachtet scheint, daß die Karte der Expedition de Moree am Westfuße des
1391 111 hohen „M. Sekhi" nordwestlich von Ithome ein Dorf „Sela" verzeichnet,
nördlich von dem einen der zwei Hache, die sich zum Ku-aptaa^e::; vereinigen;
leider reicht K. Graefinghoffs Karte von Triphylien Ath. Mitt. XXXVIII Tafel IV
südlich nicht bis in diese Gegend, sie zeigt aber deutlich, daß des Kwr.xp.azrpiz
östliche Zuflüsse viel unbedeutender sind, als sie nach der französischen und
R. Kieperts Karte scheinen. Mit dem Namen dieses Dorfes kann demnach allen-
falls der des Landgutes SeXXäg in Verbindung gesetzt, nicht aber der Fluß -i'/.x;
nach ihm bestimmt werden, da dessen Mündung von Ptolemaeus unzweifelhaft süd-
lich von der Stadt Kyparissia und dem nach ihr benannten Vorgfebirgfe angesetzt ist.
Urkunden aus Messcne 110
Von den übrigen Namen ist $aye?V£ia augenscheinlich zu ?ay£;. "^aytvo; zu
stellen; für den Namen lA.XeTOnu5s:a sehe man P. Grasbergers Nachweise ähnlicher
Namen, Studien zu den griechischen Ortsnamen S. 105, zu denen ich -/mpfov
l\'/M~d'/.:o/ auf Thera IG XII 3, 345 Z. 18 füge. Die französische Karte verzeichnet
ein Dorf „Aloupokhori" östlich von dem etwa 8 km südlich von der Stadt Messene
gelegenen großen Dorfe 'AvopoOaa.
Ich verkenne nicht, daß die vorstehenden Erläuterungen nur als ein erster
Versuch gelten können, der wirtschaftlichen Bedeutung der einzigen Urkunde
gerecht zu werden. Kundigere werden nicht zögern, den Gewinn, den die In-
schrift verspricht, mit sichererer Hand voll auszuschöpfen. Der archäologischen
Gesellschaft in Athen aber, die durch nun schon auf mehr als sieben Jahrzehnte
vorbildlich erfolgreicher Wirksamkeit zurückblickt, wird dieser unvergleichliche
Fund nicht nur als ein würdiger Lohn für ihre früheren Bemühungen um Messene
gelten dürfen, sondern auch als ein glückliches Vorzeichen lür die Unterneh-
mungen, die sie unter Herrn Cr. P. Oikonomos' Leitung an der Stätte, die solche
Denkmäler besessen und bewahrt hat. von neuem zu beginnen gewillt ist.
Nachträge.
S. 1 1. Ein Beispiel außerordentlich verzögerter Ehrung gibt der Beschluß
der Athener Kr II2 500 aus der cS. Prytanie des Jahres dos Archon Nikokles
302 i v. Chr. zu Ehren der zxzf.zpyo'. des Jahres des Archon Euxenippos 305/4.
Auch der von J. Kirchner, wie ich Athen. Mitt. XXXIX 177 ff. zeige, mit Unrecht
unter die Beschlüsse des Rates und des Volkes der Athener gestellte; Beschluß
der Phyle Aigeis l(i2 II 636 zu Ehren der Katsherren der Phyle im Jahre des
Archon Diotimos ist erst am 5. Tage der o. Prytanie des nächsten Jahres zustande-
gekommen. Daß die endgültige Beschlußfassung über Ehrungen an ewojic. Xfsvo'.
gebunden ist, wird in den Beschlüssen des Demos und der Gerusia von Sardeis
und des xo:vöv t<ov zt.\ r/;;; Wniy.z 'KÄÄy'(v(ov ausgesprochen, die mit einem Briefe des
Kaisers Augustus aus dem Jahre 5 v. Chr. auf der schönen Stele aus Sardeis
Amer. Journ. of Arch. 1914 p. 321 ff. verzeichnet sind; es heißt Z. 37 ff.: ö Zz
5f(u.o; x-ooe^xjievo; xOtöv xx: zl wv £xi|iia£V xzoxp'.u.xTWV xl a-O'joxrov X'jxoO v.y.l z-'.y.z'/.'zz
xxxxu.xö'WV z~il'izy\\'it (dieses Wort kehrt, zu S. 24. 36 nachzutragen, auch Z. 47. 77. 85
wieder) xtu,xv xüxiv ozoiy&x: ~i;. ^yi/:Jt:. ~y.z [xiv x'.jiä; xütoO zIq to'j; ev/Ö|i.0'j; uzspxEil-EraO-ai
Xfovo-j;, tT)V Z'z -rS> ofjjto'j ziz aüxov |j,x(p)xupc'xv izor/.0)z;'&y;. 8;x toOoe ~.r/> ■lyty.z\\.y.-.rjz sfva:
Ti xüxöv iv ~it xaXXiaXTj xaJ ev zv'jzo:z, y.-.rjZrs/y, Z. 46 ff.: i-f 0'- ö oy^oc, xxX. erajVE/Jbj
I 20 A. Wilhelm, Urkunden aus Messene
TEtLtäv aüxov, vöv 5s Svxwv xöv lvv6|i(i)V ypoviov xxÄ.; Z. 60 ff. : ^ yspcjaia ä7to$3ca|tiv7, aOxcv
sxpLVcV vOv jxev xöv dX'/jO-fj xai xafWjxovTa aOxtj) eftaivov 0:7. xoO 'Lyfi'jjixxo; |iapxuprjaat r.ty.
xe \:\\wi rjxtoi xwv TipsTO'jafov fsvEaS-at -pivoiav ev xoü; xa{hr,xoua:v ypova:; Z. 70 f.: oi
5e yäoovxö; xai ~pöx£pov u.ev aüxov ETcfjVsaxv xai vöv expivav xöv Ivv6|xwv £/.!)'övxojv ypovow
xai x:ufja»i aüxöv. Mit Recht verweisen die Herausgeber, W. H. Buckler und
D. M. Robinson, p. 349 auf den Beschluß des Demos von Seleukeia-Tralleis, den
M. IIa7X7xaxti)VC?xavtiVO'j, AI TpäXXets c. 37 äp. 42 herausgab und A. Rehm, Das
Delphinion in Milet S. 321 bespricht, Z. 1 f.: tva oz xai Astovior^c Tifirjö-^i xaxa^t'w;,
TXpovorjaaxw rj £~i cxs^av^pipo'j Mr//o5o')po'j jjO'jÄ^ ev xoü; EvvdjtoL; vpivo:;, und auf den
Beschluß aus Kyme für L. Vaccius L. f. Labeo in Cauers Delectus- 437 Z. 2 1 :
xöjv evv6|i(ov eovxwv ypövov; s. ferner C. G. Rrandis, 'ExxXr^aia RE V 2996. Auch
als Beispiel der u,apxuptac (oben S. 26) und der Ehrung bei Gelegenheit der äpycr.-
p£a!a: (Z. «5. 107; Athen. Mitt. XXXII 257 n. 7 Z. 7, 264 Z. 68 f.) sind diese Be-
schlüsse zu Ehren des Menogenes, Sohnes des Isidoros, aus Sardeis von Be-
deutung. Nach einer Vermutung, die mir A. v. Domaszewski freundlichst mit der
Berufung auf W. Dittenbergers Nachweise zu OGI 527 mitgeteilt hat, ist in dem
von Philostratos in der Sammlung der Briefe des Apollonios von Tyana 62 (I p. 362
Kayserj mitgeteilten Beschlüsse der Eakedaimonier vor £oo;e xeae:;: xe xai xw
Sau,« statt des unverständlichen xatv apyaiV, das ich Neue Beiträge I S. ^^ unge-
deutet ließ, xar; äpyaipEsiat; zu lesen.
S. 36. Die Worte xa9-apet6xr^ xai 5ixa:oaüvrj begegnen verbunden auch in dem
in den Ausgrabungen auf Delos gefundenen, von M. Holleaux, Archiv für
Papyrusf. V 9 ff. herausgegebenen Beschluß der von den Kretern nach Alexan-
dreia gesandten Hilfstruppen Z. 18 (Nachweise des Herausgebers folgen S. 22);
xai)'ap£iw; findet sich auch Athen. Mitt. XXXII 282 Z. 41, £-i|i£Äco; xa: ~'.ax(o: xai
xaö-apefio? in dein Beschlüsse der Gerusia von Sardeis zu Ehren des Menogenes
Z. 55, xafrapm; xai auv^Epdvxw; in dem Beschlüsse der Hellenen Z. 79. 81.
S. 78. Auch U. v. Wilamowitz hat sich in seiner Besprechung der In-
schriften des Delphinion in Milet, Gott. gel. Anz. 1914 S. 89 gegen die An-
setzung der Inschrift Amer. Journ. of Arch. 191 2 p. 11 ff. aus Sardeis in die Jahre
306 bis 303 v. Chr. erklärt und glaubt sie ,.kaum noch im dritten Jahrhundert
geschrieben".
S. 98. Über die griechischen Bezeichnungen axpaxr^yö; und äv9"j-axsc handelt
nun M. Holleaux, Hermes XEIX 581 ff.
Wien. ADOLF WILHELM
Ein doppelseitiges Relief von der Akropolis.
Tafel T.
Im Sommer iqio wurde auf der athenischen Akropolis beim Herausnehmen
antiker Steine aus späten Teilen der Ringmauern eine beiderseits mit Reliefs
verzierte Marmorplatte entdeckt, welche durch den Gegenstand der Darstellungen
wie durch den Stil das Interesse in noch höherem Grade in Anspruch nimmt,
als es Funde an dieser Stätte an sich schon zu erregen pflegen ').
Das Stück, das ich mit Erlaubnis der Leitung des Akropolismuseums ver-
öffentliche, ist aus pentelischem Marmor, die größte Höhe beträgt 001'". die
größte Breite o^S"1, die Dicke 0-1875'". Auf der einen Seite ist in einer Länge
von 0-344"' die ursprüngliche Kante erhalten, die Dicke des erhaltenen, nicht
völlig glatt abgemeißelten Reliefrandes beträgt 0-525'". Von den beiden Seiten
sowie oben und unten fehlen große Stücke. Der Bruch an der der erhaltenen
Kante gegenüberliegenden Seite erscheint wie abgearbeitet.
Die Platte zeigt aui der einen Seite ein Hochrelief (höchste Erhellung in:"1!,
auf der andern ein Flachrelief (höchste Erhebung 0-015"'). Dargestellt ist jederseits
Athena. ungeflügelt im Hochrelief, geflügelt im Flachrelief
Die Athena des Flachreliefs (Fig. 10) schreitet nach links, das rechte vor-
gestreckte Bein ist verloren, dem linken nachgezogenen fehlt der Fuß und ein
Stück des Unterschenkels. Der rechte Arm. dem die Hand mangelt, ist erhoben,
die Linke gesenkte hält den Helm.
Die Kleidung besteht aus dem schräg umgelegten, nur auf der rechten Schulter
gehefteten dorischen Peplos, unter dem links ein kurzer und weiter, in wenige
Falten fallender Chitonärmel hervortritt. Auch am Hals, der in seinem Ansatz
noch erhalten ist. kommt der Chitonrand in einer schrägem, in ihrem Verlaufe;
nicht ganz, verständlichen Linie zum Vorschein.
Der Überschlag des Peplos. dessen schräger in falten gelegter Rand teil-
weise abgebrochen ist, zeigt zwei Faltengruppen, eine reichere, die ihren Anfang
von der rechten Schulter nimmt und wahrscheinlich in einem Schwalbenschwanz
endigte, und eine einlache, von der linken Brust herabfallende. Im unteren feile
scheinen sich die Falten zu einem großen palmettenartigen Arrangement zwischen
den Beinen vereinigt zu haben. Über Schulter und Brust liegt .schildartig rund
■i Skias, Ilpa/.-.y.x 1910 S. 59 und 114. Vgl. Karo, Jahrb. d. Inst. An/.. i'Hi Sp. im. 1012 Sp. 230.
J.ilirrslii-ft.- ,I.-s üst.-rr. ar.:h:ii.|. Inssitutt-s 11.1. XVII. , ,,
Ada von Xetolirzkii
die bogenförmig ausgeschnittene
Aigis, an den Enden eines jeden
Bogens rollt sich eine kleine
Schlange halb auf. Das Gor-
goneion, das stark bestoßen ist.
zeigt in Scheiteln gekämmtes,
lockiges Haar. Die Aigis hängt
nicht über dem Peplosrand
herab, sondern ist in den Peplos
hineingezogen, so daß die rechte
Faltenpartie wie sonst nie bei
der gepanzerten Athena, über
die Aigis herabfällt. Die Gren-
zen dieser beiden Gewandstücke
sind nicht deutlich voneinander
abgehoben, sondern fließen in-
einander: so scheint rechts ein
Teil des Überschlagsrandes unter
der Aigis, ein Teil über der-
selben zu liegen.
Zwei kurze gedrehte Lok-
ken, die sich leicht einwärts
rollen, fallen auf die linke Brust
herab. Der attische Helm in der
linken Hand trägt einen Busch,
der in eine Spirale ausläuft; er ist für einen Kopf auf so schmalen Schultern
reichlich groß ausgefallen, auch ist nicht deutlich gemacht, woran er eigent-
lich gehalten wird. Der Daumen liegt nur leicht am Visier, die übrigen ge-
krümmten Finger scheinen ins Leere zu greifen. Hinter dem linken Arm
breitet sich ein mächtiger, fast bis zu den Knöcheln reichender Fittich aus,
auch unter dem rechten Arm ist das Gefieder eines Flüg'els erkennbar: ein
kleines wulstartiges Stück über der rechten Achsel dürfte dem oberen Flügel-
rande angehören.
Die Athena in Hochrelief (Fig. n) steht ruhig da in voller Vorderansicht,
mit ein wenig entlastetem linkem Bein. Die Arme sind vom Körper abgestreckt,
die linke Hand hat einst das leichtgeraffte Kleid, die rechte einen Gegenstand
10: Relief von der Akropoii
Kill doppelseitiges Relief von der Ak
gehalten, von dem ein dicker,
nicht recht deutbarer Ansatz
im Reliefgrunde erhalten ist.
Athena trägt einen auf beiden
Schultern genestelten, offenen,
dorischen Peplos ohne Chiton
darunter, wenigstens ist an Hals
und Armen keine Spur eines
solchen zu sehen. Die Aigis
ist anders geformt als an der
früher besprochenen Figur, sie
legt sich glatt und schlicht wie
ein Kragen über Schultern und
Brust, es fehlen die stark gerun-
deten Bogen und die sich auf-
rollenden Schlangen: vorne ist
sie offen und durch das ziemlich
bestoßene Gorgoneion wie durch
eine Spange zusammengehalten.
Jederseits liegen zwei fast gerad-
linige in Spitzen endigende Lok-
ken über der Aigis. Das Ge-
wand schmiegt sich eng um die
Beine und bildet in deren Mitte
eine größere Faltenansammlung,
von der sich einzelne Kippen lösen und über die Schenkel hinziehen. Der
Peplosübersehlag zeigt in diu' Mitte eine breitere halte, an die sich jeder-
seits ziemlich dicht schmälere reihen. Links an den Rändern lallt der Stoff
in einem weit auseinandergezogenen, schlichten Zickzack herab. Rechts
lallt der Überschlag in ähnlichem Zickzackfall herab, ab ob er auch hier
geschlitzt wäre.
Ein zeichnerischer Versuch, die Platte in ihrer vermutlichen ursprünglichen
Gestalt zu rekonstruieren, zeigt, dal.! das links an der geflügelten Athena fehlende
Stück, ergänzt, gerade ausreicht, neben der Athena im Hochrelief rechts noch
ebensoviel Reliefgrund anzulügen als links erhalten' ist. Wir gewinnen so eine
rechteckige [■'kitte, die oben und unten, vielleicht auch nur unten, mit einer
II: Relief von der AUropolis
1 --1 Ada von Netoliczka
Leiste abschloß, von ungefähr 0-76'" Höhe und 0-465 '" Breite (etwa 21 ., und i1/2 Fuß,
das sind die Maße z. B. des Lansdowneschen Reliefs und des Reliefs der Athena
mit dem Käuzchen beim Grafen Lanckororiski, vgl. Jahresh. XVI S. 30), vorne
mit einer Figur in hohem Relief in Vorderansicht, hinten in Flachrelief in Profil-
stellung- verziert, eine, soviel ich sehe, neue Art der Stele.
Die doppelseitig" verzierten Tafeln des V. und IV. Jahrhunderts — wie z. B. das
Relief des Echelos und der Basile (Svoronos T. XXVIII, Text S. 120 ff . 1 scheinen
beiderseits ein gleich hohes Relief aufzuweisen. Eine Verschiedenheit der Relief-
höhe zeigt ein archaisches Reliefbruchstück im .Magazin des Akropolismuseums
luv. 3702 (Conze, Grabreliefs I Nr. 16 T. X 1 ab), das vorne einen Reiter in 0-0,3,
hinten eine Sphinx in wesentlich flacherem Relief, nämlich o-oo8 Erhebung zeigt.
Zeitlich näher stünden die Maskenreliefs, von denen das Wiener Hofmuseum
ein schönes Beispiel besitzt. (Sacken, Die antiken Skulpturen T. XIX u. Text S. 41
Fig. 10. Vgl. auch J. Bankö, Archäolog.- epigr. Mitteilungen aus Österr. XVIII
S. 87 und Albert, Revue archeologique 1881, 2. Serie 91 ff.i Es sind oblonge, quer-
gelegte Marmortafeln oder auch Scheiben, welche an der Vorderseite mit Hoch-
relief, tragischen oder komischen Masken, rückwärts mit Flachrelief, Umriß-
zeichnung- oder nur mit Malerei geschmückt sind. Sie bildeten nach Schreiber
(Brunnenreliefs aus Palazzo Grimani S. 87 ff.) ..ein wesentliches Glied der helle-
nistischen Hausdekoration, indem sie als Schaustücke auf Kandelaber, Pfeiler
oder in den Säulenumgängen auf die Brüstungen gestellt und drehbar befestigt
wurden. In einzelnen Fällen mögen sie auch als Anatheme gedient haben (vgl. das
herkulan. Wandbild Heibig 1469)''. Dem Sinne nach haben sie freilich in ihrer
Mehrzahl mit unserem Relief nichts zu tun, da sie sich, wie Albert (a. a. O. S. 274)
ausführt, hauptsächlich auf Dionysos, in seiner doppelten Eigenschaft als Gott
des Weines und des Theaters, beziehen. Einige dürften aber auch aus dem
bakchischen Kreis herausfallen, so z. B. eine grol.Se Scheibe (a. a. O. S. 198
Nr. 15), die vielleicht Athena, und nicht, wie Albert angibt, Nike darstellen
soll, denn diese ist mit Lanze und Schild bewaffnet und hält den Helm in
der Hand; der Revers zeigt dieselbe Figur, nur nach der entgegengesetzten
Seite gewendet. Es ist nach Albert eine Nachahmung archaischen Stils, also
eine archaistische Arbeit.
Hier wäre denn auf beiden Seiten die gleiche Athena. Die verschiedene
Darstellung auf unserem Relief mag sich auf verschiedene Eigenschaften der
Göttin beziehen, doch sind sie jetzt, da manches Wesentliche von den Figuren
fehlt, schwer anzugeben. Eigentlich erscheint die Göttin beiderseits mehr friedlich
Kin doppelseitiges Relief von der Akropolis '-5
als kriegerisch; auf der einen Seite trägt sie den Helm in der Hand und ist als
Athena Nike gekennzeichnet, auf der andern sehen wir sie in ruhigster Haltung
und Stellung. Bei ihr möchte man am ehesten an ein Palladion denken, doch
abgesehen davon, daß wir weder Lanze noch Schild ergänzen können, palJt das
Gewandraffen nicht zu diesem kriegerischen Idol.
Die Ausführung ist ziemlich derb und flüchtig, besonders auffällig an der
Figur des Flachreliefs, die auch in ihren Proportionen nicht ganz gelungen er-
scheint. Uie Athena der anderen Seite ist in dieser Hinsicht besser ausgefallen,
wenngleich die Härten in Kontur und Modellierung auch hier unangenehm her-
vortreten. Beide Figuren gehören offensichtlich einer archaisierenden Kunst-
richtung an und verraten in ihrer ganzen Auffassung und Behandlung eine
ziemlich unsichere und ungeschickte Kopistenhand.
Wenigstens für das Flachrelief können wir auch so gdaube ich — das
Original, nach dem es kopiert wurde, feststellen. Dem Typus begegnen wir in
der sogenannten neuattischen Kunst sehr häufig. Ilauser führt ihn in seinen neu-
attischen Reliefs (T. i) als Typus IV an und zählt fünf nahezu gleiche Dar-
stellungen dieser Athena2) auf, zu denen ich noch drei hinzugefunden habe.
Vergleichen wir unsere Figur z. B. mit der Athena des kapitolinischen Puteais
(Stuart Jones, The Sculptures of the Museo Capitolino T. 29). so sehen wir, dalJ
diese11) in sehr ähnlicher Ausrüstung, Kleidung und Stellung, nur nach rechts
gewendet, erscheint, doch fehlen ihr die Flügel, die unser Künstler willkürlich
dazugefügt haben wird. Sie trägt einen 'geschlossenen, schrägen Peplos, unter
dem in welligen Fältchen ein Chiton hervorkommt, und eine ähnliche, hier aber
in Schuppen gegliederte Aigis mit Gorgoneion. In der rechten Hand hält sie
einen besser ausgeführten und kleiner gestalteten Helm, dessen Kamm in einem
zu langer und dünner Spirale ausgezogenen Schwanz endigt, in der linken die
Lanze, die wir, nachdem wir es mit einem ausgesprochenen Typus zu tun haben,
ohneweiters mit der rechten Hand unserer Figur ergänzen können. Obwohl der
Verfertiger des kapitolinischen Puteais genauer arbeitet, indem er sich in den
-1 I. Kapitolin. Puteal, Häuser a. a. 1). S. 00 V. Rechteckige Platte, Kapitol, Ilauser S. 35
Nr. 86. abgeb. 'I he Sculptures of the Museo Capi- Xr. 45.
tolino T. 29. VI. Platte im Musen archcologico, Mailand,
II. Fragment des Museo Chiaramonti, abgeb. Hauser S. 35 Nr. 46 i'I-anzc geschultert).
Amclung, Vatikan Katalog T. 32 io(Lan/.c geschultert). VII. Oblonge Platte der Villa Alluni, Hauser
III. Relief d. Villa Albani. abgeh. Miliin S. 34 N'r. 43 (Lanze geschultert 1.
T. VII. VIII. Relieffragracnt aus Dolos, Uulletin iS'j;
IV. Kunde Uasis des Museo Torlonia, Häuser S. 47S f.anze geschultert 1.
a. a. O. S. 35 Nr. 44. ■''; R. Arm u. Iland sowie die Külic ergänzt.
1 26 Ada von N'eloliczUa
Proportionen nicht vergreift, die Gewänder mit einem sorgfältigeren Falten-
arrangement wiedergibt, das Übergreifen der Aigis über den Mantel und deren
Fndigung beim Hals deutlieh macht, ist seine Arbeit in ihrer Glätte sehr
unerfreulich. Dagegen macht die Flachfigur unseres Reliefs mit all ihren
Mängeln einen unleugbar frischeren Findruck, der vielleicht noch durch die
Flügel verstärkt wird.
Den Typus der geflügelten Athcna behandelt Savignoni in der Ausonia V
S. (m ff. Man hat lange geglaubt, daß diese Gestaltung- erst in hellenistischer
Zeit Aufnahme in die griechische Kunst gefunden habe. Aber es stellte sich
heraus, dal.! auch in der archaischem Epoche speziell ionischer Kunst der ge-
flügelte Typus verwendet wurde und mehrmals sog'ar neben dem ungeflügelten
auf demselben Monument. Aus dem V. und der ersten Hälfte des IV. Jahrhunderts
sind uns keine Darstellungen der geflügelten Athcna erhalten und es ist be-
zeichnend, daß erst zur Zeit des neuerlichen Kontaktes zwischen asiatischen und
Festlandsgriechen unter makedonischer Herrschaft die Bedeutung Athenas als
wilde, sieghafte Naturgöttin noch einmal zum Leben erwachte. Von da an scheint
der Typus der geflügelten Athena, wie die Münzen zeigen, wieder häufiger dar-
gestellt worden zu sein. Auch die römische Kunst hat sich seiner bemächtigt
und ihn sogar zu großen Skulpturen, wie den Kolossalskulpturen von Ostia
(Ausonia V T. 5, S. 84 u. 85) und den zwei Statuen der geflügelten Athena von
Bulla Regia (Ausonia V S. 90, 91 u. 92) verwendet. Es ist also diese Darstellung
keine seltene gewesen und der attische Künstler unseres Reliefs tat nichts
besonders Originelles, wenn er die Flügel einem damals beliebten Athenetypus
anfügte.
Das Vorbild sah er vermutlich auf der Akropolis selbst - wir besitzen es
noch, den seit lange bekannten Viergötteraltar des Akropolismuseums '). Das
Werk hat verschiedene Einschätzungen erfahren, doch scheint man jetzt darin
einig zu sein, daß es griechischer Herkunft ist. Auch F. Hauser. welcher die
Basis ursprünglich im Zusammenhange mit seinen ..neuattischen Reliefs" brachte,
reiht sie jetzt (Ostern Jahreshefte XVI, 1913 S. 54, Anm. 3S) mit Furtwängler
(Meisterwerke S. 204) unter die Vorbilder der Xeuattiker ein. Die außerordentliche
Feinheit der Arbeit, die Michaelis (Bulletino d. 1. 1860 S. 115) und später
Furtwängler konstatiert haben, scheint dieser Athena (s. unsere Tafel I) ~n)
l> Zuletzt kurz besprochen von Dirkins. Cala- ~'l l'af. 1 und Ki^. \2 nach neuen photo-
logue nt the Akropolismuscum S. 141 f., wo auch graphischen Aufnahmen, die Professor Sehrader zur
die Literatur zu linden ist. Verfüizuii}; zu steilen so freundlich war.
Hin doppelseitiges Relief von <lcr Alvropolis
gegenüber all den bekannten Wiedergaben des Typus von vornherein die Priorität
zu sichern.
Sie ist wie unsere Figur im Schreiten nach links begriffen, den vortretenden
Fuß auf den Roden geheftet, die Ferse des nachgezogenen ein wenig erhoben;
das Kleid, welches den Unterkörper bedeckt, wird in Vorderansicht gegeben,
der Körper in Sehrägan sieht gedreht, so dai.i die Rückenlinie und das Profil ihr
Brust sichtbar wird. In der linken Hand hält tue Göttin einen attischen Helm
mit einem riesigen Kamm und einem in einer Spirale endigenden Busch: wie
die Hand den Helm beim Visier faßt, ist sehr deutlich, die ganze Armhaltung
überhaupt eine natürlichere' und doch straffere als an unserem Relief und auch
an dem kapitolinischen Puteal. Die hocherhobene Rechte scheint nur mit Daumen
und Zeigefinger die Lanze gehalten zu haben, während die anderen Finger
zierlich abgestreckt waren, wie es in ungeschickterer Weise beim kapitolinischen
Puteal zu sehen ist. Da die Figur bis zur Taille schwer verletzt ist. können wir
von dem Kopfe nichts, von den Schultern nur wenig wahrnehmen, doch sehen
wir in Umrissen den schrägen Rand des Poplos und glauben auch Spuren der
Aigis zu bemerken. Der Peplos ist seitwärts seiner ganzen Fänge nach offen,
seine Ränder zeigen e.in reiches, zierlich und minuziös ausgeführtes Zickzack. An
der Figur unseres Reliefs können wir der starken Verstümmelung wegen nicht
erkennen, ob der Peplos geschlossen oder offen war, können nur nach dem Verlauf
des seitlichen Uberschlagsrandes schließen, daß er ebenfalls in die beliebten
Schwalbenschwänze auslief. Die Falten des Überschlags sind dagegen anders
gebildet, denn während sie sich hier auf zwei voneinander gesonderte, gleichsam
nur angedeutete Gruppen beschränken, zeigen sie an der Athena der Viergötter-
basis eine reiche Aufeinanderfolge feinster, um ein breiteres Mittelstück arran-
gierter Falten. Die Faltenanordnung im unteren Teile des Gewandes scheint
an unserer Figur ähnlich jener an der Athena der Viergötterbasis gewesen zu
sein, soweit es ihr entschieden lebhafteres Ausschreiten gestattete, natürlich
in viel gröberer Arbeit.
Die Ausführung der ganzen Figur der Viergötterbasis zeugt von großer
Delikatesse. Klar und scharf, in straffer und doch einer gewissen Weichheit
nicht entbehrender Modellierung tritt 'he Gestalt hervor, jede einzelne Linie
wird in ihrem Verlaufe verständlich, und rein und sicher sind die Konturen
gezogen. Die Falten sind durchaus fein und sorgfältig gemeißelt, die archai-
sierenden Züge, wenn auch etwas übertrieben, so doch geschmackvoll angebracht.
Sehr wirkungsvoll ist das Betonen der Mittelfalte im Überschlag und Rockteil
128
Aila von Neloliczku
des Peplos, welches in der
.Mittelfalte des zart gewellten,
weich über die Füße fallenden
Chitons leise ausklingt. Obwohl
der Künstler sein Augenmerk
weniger auf Anmut und Natür-
lichkeit, sondern mehr auf eine
archaisch anmutende Zierlich-
keit richtet und dadurch seinem
Werke einen Stempel von Ge-
bundenheit aufdrückt, entbehrt
es nicht einer gewissen origi-
nellen Frische, die gleicherweise
in alh-n Figuren dieser Basis
/.um Ausdruck kommt.
Diese Verschiedenheit in
Auffassung und Arbeit kann
nicht allein in größerer oder ge-
ringerer Begabung der Künst-
ler ihren Grund haben, sondern
muß zwei verschiedenen Kunst-
richtungen entsprechen. Finer
künstlerischen, deren Schöpfun-
gen, trotz zahlreicher Anklänge
an eine Kunst langst vergan-
gener Zeiten, frisch und neu, als
Figenes anmuten, und der eine
zweite, bloß nachahmende, die
Vorbilder mit nicht allzuviel
Geschick und Verständnis ver-
wertende gegenübersteht.
Für die Zeitbestimmung der Viergötterbasis ist in erster Linie das schöne.
die Leiste zierende lesbische Kymation zu verwenden, auf welchem die Figuren
einherschreiten (Fig. 12 und 13).
Viergötterbasis in Athen.
T
Dieses Ornament ähnelt sehr jenem des Tempels der Athena Alea in
■a (Weickert, Das lesbische Kymation S. 71, T. V c 1. den man ungefähr um
Kin doppelseitiges Relief von der Akropolis
i :u
1 — r i f *? i A T*
13: Kymalion iler Yier^ötterbasis in Athen.
365 v. Chr. datiert, und ist wie dieses durchaus abhängig von der in Attika gegen
Knde des V.Jahrhunderts ausgebildeten, am Krechtheion (Weickert a. a. O. T. IV)
zur Vollendung gelangten Form. Wie am Tempel der AthenaAlea haben wir breite,
herzförmig geschwungene, noch mehr allmählich zur Spitze abfallende Blätter; das
[Mattfleisch ist erhaben, die von demselben gratartig sich abhebenden Rippen
sind eingetieft, doch spalten sie sich hier schon gleich zu Beginn in zwei Aste,
aus denen ein wenig weiter oben ein zweites Rippenpaar entspringt, während sich
über das Blatt vom Tegea-Kvmation nur eine erst ziemlich gegen das Ende sich
spaltende Rippe zieht. Die das Blatt umrahmende, nach unten sich etwas ver-
engende Leiste setzt sicli durch eine längs des Blattes laufende Rinne und erhöhte
Ränder von ihm ab, wodurch es sich wie an dem Kreehtheion-Kymation als ein
selbständiges Gebilde von ihm löst. Oben vereinigen sich die Randleisten zweier
Blätter zu einer ( )se. zwischen denen das hier noch mehr als dort Geltung be-
anspruchende Zwischenblatt mit einem der Form der Ose folgenden Knaul steht.
nach unten in der Art eines kurzen gedrungenen Dolches verlaufend und in eine
noch ziemlich scharfe Spitze endigend.
Auch in der Art der Verwendung des Kvmations als reines Ornament,
nämlich nicht mehr hängend, sondern stehend, sind diese beiden Monumente
miteinander verwandt. Nach Weickert (a. a. < >. S. 72) tritt das stehende Kvma
zum erstenmal an dem Tempel der Athena Alea auf, doch ist es darum
sicher nicht nötig, die Viergötterbasis als von ihm abhängig anzusehen. Denn
wir finden schon am Theseion 1 Weickert a. a. O. S. 281 und an Grabstelen
aus noch früherer Zeit (z. B. Brunn-Bruckmann, Denkmäler T. L17) die lesbische
Welle auf den Kopf gestellt, freilich waren dies unskulpierte Leisten, von
denen man nicht weil.!, ob sie bemalt waren 1 Weickert a. a. 0. ~2 >.
| ,hn- I,. ■(■;.■ ,!<• ".st.-rr m Im,.! I ■• I t. !'..] \ V i I . |-
Ada von Netoliczka
14: Profil des
Kymations der
Viersötterbasis.
Die lesbische Welle (Fig. 14), welche die skulpierten Blätter trägt, läßt
sich allerdings nicht bestimmter einordnen, sondern scheint in ihrer Profilierung
für sich zu stehen. Der Winkel, unter dem sie beginnt (bei
hängenden Blattreihen ist dies der Fußpunkt), beträgt noch
wenig mehr als 900, noch weniger als an der Welle des Parthe-
non (nach der Zeichnung bei Weickert a. a. O. S. 30 Xr. 2) und
öffnet sich nur allmählich. Sie zieht sich sehr straff herab und
ladet erst im letzten Drittel stark aus. Am Fußpunkt ist der
Winkel wieder spitzer, als es an früheren Bauten die Regel ist.
Fs ist also eine Form, die sich einer strengen Klassifizierung
nicht fügt; Weickert (S. 31) gibt selbst an, daß seine Reihe
nicht als allgemein gültig ang-esehen werden kann. Unsere
Welle hört nicht an ihrem Fußpunkt auf, sondern führt weiter;
sie zieht sich ein und wölbt sich noch einmal, doch nicht so
stark, vor und schließt also mit einer Art nichtskulpierten
Rundstabes ab. Der Perlstab, der meist, doch durchaus nicht
immer (Weickert S. 21) die Blattreihen begleitet, fehlt.
Noch ähnlicher ist unserem Kymation das ebenfalls fein gearbeitete des
Weihreliefs aus Epidauros (Brunn -Bruckmann, Denkmäler Tafel 126), weil sich
hier auch zwei Rippenpaare über das Blatt ziehen, welches der Form, dem
steilen Abfallen zur Spitze und der starken Einziehung der Öse nach ganz
dem unserer Basis entspricht. Nur scheint das Blatt hier schon breiter als
hoch zu sein, wie auch die Umrahmung der Öse recht breit ist. Da die
Hygieia dieser Basis eine nahe Parallele einer der Musen der mantineischen
Basis darstellt (Arndt im Text zu Brunn- Bruckmann, Denkmäler Tafel 564),
die in den Jahren 370 bis 365 entstanden ist, setzt man dies Weihrelief in
annähernd gleiche Zeit.
Das Kymation erlaubt uns also, die Viergötterbasis mit dem Tempel der
Athena Alea etwa gleichzeitig anzusetzen; vielleicht dürfte man sie wegen der
straffen, noch mehr in die Fange gezogenen und daher nicht so ausladenden
F'ormen sogar als ein wenig älter ansehen.
Die zweite Seite unseres Reliefs zeigt nicht wie die erste ein direktes
Übernehmen eines beliebten Typus, sondern eine gewisse Selbständigkeit des
Künstlers, die sich darin äußert, daß er ein aus Motiven verschiedener Zeiten
und Werken zusammengesetztes Ganze vor uns hinstellt. Ihre nächsten Ver-
wandten dürfte sie in Idoldarstellungen haben — etwas der Art soll wohl
Kin doppelseitiges Relief von der Akropolis I 5 1
beabsichtigt sein — wie z. B. auf dem Telephosfries (Pergamon III., T. XXXI 7).
Die Göttin, wahrscheinlich auch Athena (Text S. 177), ist dargestellt mit eng-
zusammengeschlossenen Füßen, bekleidet mit einem Peplos, dessen Über-
schlag abweichend von unserer Figur durch einen Gürtel zusammengeschlossen
wird. Sowohl im oberen als auch im unteren Gewandteil gruppieren sich um
eine hochg'ezogene Mittelfalte nach beiden Seiten hin schmälere Falten, die sich
außen wiederholt zu haben scheinen. Noch ähnlicher ist ein weiteres Bruchstück
dieses Frieses (T. XXXII 4), das eine Athenastatuette darstellt. Die mittleren
Faltengruppen oben und unten, das Hinziehen einzelner Faltenstege über den
linken Schenkel und das Wiederklingen des Arrangements an den Außenseiten,
all dies entspricht einander bei beiden Figuren. Allerdings ist der Überschlag,
der wahrscheinlich auch gegürtet zu denken ist, viel länger als an unserer Athena
und die große Aigis ganz anders geformt. Diese Art der Darstellung- mit über
dem langen Überschlag- gegürtetem dorischen Peplos, dessen Überfall von der
Mittelfalte aus beiderseits stufenartig abiällt, und der Wiederholung dieses
Motivs im untern Peplosteil sowie die Faltenzüge an den Außenseiten ent-
spricht wiederum vollständig Vorbildern des IV. Jahrhunderts, wie z. B. den
Hekatemädchen des Reliefs aus Aigina (Archäolog.-epigr. Mitteil. IV T. 3) und
dem Idol der weiblichen Statuette in Berlin [Beschreibung der Skulpturen
Xr. 586).
Bei den Hekatemädchen erscheint die Mittelfalte auch an den Außenseiten
wiederholt, was ja in den Zickzackfalten an unserer Figur ein leises Fcho findet.
Allerdings ist bei allen diesen (restalten der Überfall gegürtet: die Darstellung
dieses gürtellos herabfallenden, das Zickzack des altertümlichen, schrägen Mäntel-
chens nachahmenden Überschlags ist überhaupt selten und findet sich nur an
Werken des Übergangsstiles (z. B. Benndorf, Die Metopen von Selinunt T. X),
nur ist die Anordnung der Falten hier eine ändert'. Ein wenig erinnert das
Gefältel des Überschlags unserer Figur an das auf beiden Schultern genestelte
Mäntelchen der Figur 678 der Akropolis.
Das archaisierende Gefältel des Überschlags und das schwerfällige Falten-
gebilde des unteren Gewandteiles kontrastiert merkwürdig mit den schlichten,
fast weich fallenden Zickzackfalten an der offenen Seite des Peplos; diese und
die einfach gebildete, mit dem Gorgoneion geschlossene Aigis sehen wir sehr
ähnlich an Athenastatuen, die auf Phidias' Arbeiten zurückgehen (z. B. Athena
der Villa Albani, Brunn -Bruckmann, Denkmäler Tafel 220: Hopesche Athena.
Furtwängler, Meisterwerke loy). Das Lüpfen des Gewandes ist ein von
,7*
I ,}2 \(|a von Xctolirzka, Kin doppelseitiges Relief von iler Akropolis
den Archaisten aus dem archaischen Motivenvorrat genommenes und gerne
benutztes, von ihnen jedoch in leichtere und gefälligere Form umgewandeltes
Motiv.
Hier aber bei Athena, zu deren Herbheit das etwas kokette Spiel mit
dem Gewände wenig pal.it, wirkt das Raffen bei dem Fehlen des Naiv-Anmutigen
und Kindlichen der archaischen Kunst willkürlich und sonderbar.
Wir empfangen demnach von dem Relief im ganzen den Eindruck, daß es
sich in die Reihe archaisierender Werke der Neuattiker ohneweiters einfügt,
indem es sich weder durch die Feinheit der Arbeit noch durch originelle Ideen
auszeichnet; das Resultat des Versuches, bei dem Mangel an eigener Erfindung
fremde und von überall hergeholte Ideen und Motive zu einer neuen Komposition
zu vereinen, ist ein uneinheitliches, unharmonisches Ganzes.
Das Ergebnis ist nicht ohne kunstgeschichtliches Interesse.
Hauser (Jahreshefte XVI S. 5,3) kennt aus Athen außer dem unfertigen, in
Athen gefundenen Krater mit Athena und Marsyas (Neuattische Reliefs S. 71,
Xr. 101) von Neuattischem nur ein ganz geringes Kraterfragment mit einer
Mainade, Photographien des athenischen Instituts n. 1997. welches bei den
Ausgrabungen des deutschen archäologischen Institutes am Westabhang der
Akropolis gefunden wurde, und hat daher bis vor kurzem angenommen, daß
Kom das Zentrum der Neuattiker gewesen sei. Doch nun entschließt er
sich, wenn auch schwer, auf Grund verschiedener Erwägungen, unter an-
deren jener, daß ein unfertiger Krater wohl kaum jemals ins Ausland geführt
worden sein wird, dazu, Athen als Ausgangspunkt der neuattischen Kunst
anzunehmen.
Das doppelseitige Relief von der Akropolis bestätigt offenbar diese jüngste
Meinung Hausers und gibt zugleich einen neuen Hinweis darauf, daß wir die
Vorbilder dieser neuattischen Kunst vor allem in Attika zu suchen haben. Vor-
bild und Nachbild, beide auf der Akropolis gefunden, stehen jetzt durch einen
glücklichen Zufall im gleichen Museum. Es wäre eine wichtige Aufgabe, die
archaistischen Werke aus der Zeit der griechischen Kunstblüte auszusondern
und den Dutzendarbeiten der Neuattiker gegenüberzustellen.
Graz. ADA von NETOEICZKA
Grahbau mit Unterweltsarkophag aus Ephesos.
Tafel II.
Entsprechend der antiken Sitte, welche wohl das Verbot der Bestattung
innerhalb der Stadtmauern, nicht aber das Gebot der Beisetzung' an eigens dazu
bestimmten Plätzen kannte, ist auch die Stadt Ephesos rings umgeben von den
(Trabern und Grabbauten ihrer Bewohner. Am dichtesten beisammen liegen sie
an den außerhalb der lvsimachischen Mauer fallenden steinigen Abhängen des
Bülbül Dagh und Panajir Dagh, in langen Reihen begleiten sie die von der
Stallt auslaufenden Straßenzüge und vereinzelt sind sie überall in den Feldern,
an den Abhängen und auf den Bergkuppen der
Landschaft anzutreffen. Der hier zu besprechende
Grabbau lag ziemlich genau nördlich der Stelle,
wo die lysimachische Stadtmauer an den schlauch-
artigen Hafenkanal ' stieß, wenige Meter von
dessen nördlichem Ufer entfernt, also den vielen
Grabbauten am Abhänge des Astyagu Pagos
gegenüber. Da östlich von ihm noch weitere
Sarkophage im Boden stecken1), liegt die Ver-
mutung nahe, daß am Xordrande des Hafens eine
für Grabanlagen beliebte Straße gegen das Meer
führte. Von mir bereits im Jahre 1907 entdeckt.
wurde der Unterweltsarkophag im Herbste ie,ii
gehoben und unter großen Schwierigkeiten zur
Station Ajasoluk transportiert, von wo er in das
kais. ottomanische Antikenmuseum in Konstantinopel gebracht werden soll. Kine
vollständige r/reilegung und genauere Untersuchung des ganzen Grabbaues mußte
unterbleiben, weil sein Boden bereits gegen o'5 "' unter dem Grundwasserspiegel
lag und ein Ausschöpfen des Wassers bei der großen Nähe des Hafensumpfes
nicht möglich war.
Wie die Grundrißskizze Fig. 15 lehrt, handelt es sich um einen einkammerigen
Bau, dessen Seitenwände antonartig vor die Vorderwand vorsprangen. Die Breite
der Eingangstür bleibt unbestimmt, da die allein konstatierte Westseite derselben
nicht glatt endet. Während die aus Bruchsteinmauerwerk mit Mörtelverband
5"»
15: tirabbau in Ephesos. (irumlriH.
Vi ['ntcr ihnen sei ein ary zerstörter Sarkoph;
Schlacht hervorgehoben,
lit der ziemlich rohen Darstcllum» einer Ama/.onei".-
i 3 I
Josef Keil
aufgeführten Mauern im Innern mit Marmorplatten verkleidet waren, scheint der
Fußboden nur aus gestampfter Knie bestanden zu haben. Als Decke darf ein
Tonnengewölbe aus Ziegeln angenommen werden, dessen Schub die zu diesem
/.weckt' sehr verstärkten Seitenmauern aufzunehmen hatten2). Viele im Innern
gefundene Dachziegel legen die Vermutung nahe, daß über der Wölbung noch
ein Giebeldach mit Ziegelbelag angeordnet war.
Die Kammer enthielt zwei auf gemauerten o'i,5"' hohen Stufen aufgestellte
Sarkophage, von welchen der Unterweltsarkophag schon durch seine Stellung an
der dem Hingänge gegenüberliegenden Wand als der vornehmere charakterisiert
ist. Falls ein dritter Sarkophag an der nicht ausgegrabenen Ostseite gestanden
hat, muß er ent-
weder von we-
sentlich gerin-
geren Abmes-
sungen als die
beiden anderen
oder aber un-
svmmetrisch
bis an die Ein-
gangswand her-
angerückt ge-
wesen sein. Im
Schutte fand
sich eine größere Anzahl gewöhnlicher Tonlampen, darunter eine mit eingepreßtem
Kreuzzeichen, welche die Benutzung des Grabbaus bis in die christliche Epoche
hinein erweist. Der Sarkophag an der Westwand (Fig. 16) ist sehr zerstört und
nur an einem kleinen Stück der Rückseite bis zum oberen Rand erhalten. Seine
Maße sind außen hoch rio"', lang 2'4<)'", breit 1*13"'; innen hoch o'75m, lang 2'oo'",
breit o-6q '". Die innere Bodenfläche ist an der Xordseite schräg erhöht und
bildet so eine Art Polster für den Kopf des Toten. Vom Deckel ist nichts er-
halten. Nur die Vorderseite und die beiden Nebenseiten zeigen Reliefschmuck,
während die Rückseite glatt belassen wurde. Auf eine o-iolu hohe glatte Leiste,
die iweil unter den Wasserspiegel fallend 1 auf der Photographie nicht sichtbar
ist. folgt ein sehr kräftiger, gut gearbeiteter Eierstab, der oben von zwei feinen
-') Ähnliche Grabbauten mit Tonnengewölben sind ;in dem Abhänge des Astyages-Hüjjels noch
mehrere erhalten.
16: Girlandensarkophag aus Ephesos
Grabbau mit Unterweltsarkophag aus Ephesos
Stegen begrenzt wird. Die glatte Wand darüber ist durch vier über Palmetten
schwebende Xiken an den Ecken und an der Wirderseite durch zwei auf Posta-
menten stehende Putten verziert, die reiche Fruchtgewinde mit üppigen, in der
Mitte der einzelnen Gehänge herabhängenden Weintrauben tragen. Der Sarko-
phag gehört demnach einem im griechischen Osten sehr verbreiteten Typus an"1),
der in Ephesos be-
reits durch den viel
feiner gearbeiteten
Sarkophag des ( Vi-
sus in der Biblio-
thek und einen
weiteren, beim
magnesischen Tor
gefundenen, ver-
treten ist. Seine
Arbeit ist, wie die
am vollständigsten
erhalteneXikefigur
der Xordostecke
(Fig. 17) zeigt1),
eine handwerks-
mäßige, nur deko-
rative, aber, wie '": r,irlandensarkophag. Rechte S'ebenseite.
die vor Schwierigkeiten nicht zurückschreckende Ausführung der Kruchtgirlanden
erkennen läßt, eine flotte und sichere. Als Entstehungszeit kann mit ziemlicher Sicher-
heit das zweite Jahrhundert unserer Zeitrechnung in Anspruch genommen werden.
Von weit größerem Interesse ist der zweite Sarkophag') von der Xordwand
des (Trabbaues. Er ist, wie der (iirlandensarkophag, aus dem einheimischen, leicht
bläulichen Marmor verfertigt und nur an drei Seiten mit Reliefsehmuck ver-
sehen. Die Rückseite ist glatt. Die Höhe des Kastens beträgt außen 1 - i 3 "', die
Vgl. bes. W. Allmann, Architektur und Orna-
mentik der antiken Sarkophage 6l f.
li I)iese wenig sorgfältig ausgeführte Kigur darf
jedoch nicht allein als Maßstab für die Beurteilung
der Arbeit fies Sarkophags verwendet werden, da
sie an die nicht verzierte Rückseite stölil und offen-
sichtlich nachlässiger behandelt ist als die Figuren
der Vorderseite.
"') Die den hier veröffentlichten Abbildungen
18 — 21 sowie Tafel 11 zugrunde liegenden Photo-
graphien wurden von W. Wilberg gleich nach der
Ausgrabung des Sarkophags genommen. Sobald er
wieder zugänglich ist, sollen Detailaufnahmcn, welche
Einzelheiten besser erkennen lassen und eine genauere
stilistische Beurteilung ermöglichen dürften, nach-
getragen werden.
13<J
Josef Keil
[8: Unlcrwcltsarkophag aus Ephesos. Unke Ilälfle der Vorderseite.
Länge 2-435 ™ die Breite ri4m; die entsprechenden Innenmaße sind 0*83 m, 2-03 m,
074'". Der von Grabräubern in viele Stücke zerschlagene Deckel hatte die Form
eines 0-35'" hohen Giebeldaches, dessen vordere Schrägfläche einen Schuppen-
belag nachahmte und an den Ecken gelagerte Löwen als Akrotere aufwies, während
die hintere Dachfläche glatt belassen und an den Ecken mit den üblichen ein-
fachen Akroteren versehen war. Die drei Reliefseiten des Kastens sind hori-
zontal einheitlich in einen 0-34'" hohen Sockel und einen Hauptreliefstreifen
(hoch 0-79'") gegliedert, aber sehr ungleichmäßig ausgeführt. Nur die Vorderseite
ist bis ins einzelne sorgfältig gearbeitet, die Seitenflächen sind viel flüchtiger
behandelt und am Sockel, wo grobe Bukranien die feinen Eroten der Vorderseite
ersetzen, nur roh angelegt.
An der Vorderseite (Fig. 18, 19; Taf. II) ist der unten durch eine glatte,
oben durch eine fein profilierte Leiste abgeschlossene Sockel von sieben geflügelten
Eroten belebt, die eine schwere Fruchtgirlande auf den Schultern tragen. Je zwei
der kleinen Kerle mit den kindlich-runden Körperformen, die sich unter ihrer Last
tüchtig anstrengen müssen, sind einander zugekehrt, eine Anordnung, die nur in
Grabbau mit Unterweltsarliophag aus Ephesos
137
10: Unterweltsarfcophai: aus Ephesos. Rechte Hälfte der Vorderseite.
der Mitte notgedrungen eine Abänderung erfahren mußte. Die feine, sorgfältige
Arbeit des durchaus erfreulich wirkenden Frieses kommt nicht mehr voll zur
Geltung, da der untere Teil des Sarkophags durch das salzige Grundwasser stark
zerfressen worden ist. Auf der obern Leiste des Sockels stehen die Figuren des
Hauptreliefs, rechts und links von schwebenden Xiken eingeschlossen, die Blumen
und Früchte in dem Bausch ihrer Gewänder tragen. Die Mitte nehmen die
einander zugekehrten Figuren eines Mannes und einer Frau ein, beide mit Chiton,
Himation und Sandalen bekleidet. Der trotz weitgehender Beschädigung sehr
charakteristische Kopf des Mannes und noch mehr das bäurisch derbe Antlitz
der Frau zeigen unverkennbare Porträtzüge. Die Gruppe rechts von der Mitte
besteht aus drei Figuren. Zur Seite eines thronenden Manne-;, der nur mit einem
Mantei bekleidet ist und in der erhobenen Rechten ein Zepter hält, sitzt eine
jugendliche Frau mit mädchenhaften Zügen und mädchenhafter Frisur in dünnem,
gegürtetem Chiton und Mantel. Vor ihnen steht ein Jüngling in kurzem Chiton
und Chlamys, der durch das große Kerykeion in seiner Linken als Hermes
charakterisiert ist. Während er seine rechte Hand wie im Gespräche gegen
Jahreshefte .les ii.st.-rr. arckäol. Institutes BJ XVII. iS
> 38
Josef Keil
:o: Unterweltsarkophag aus Ephesos. Linke Nebenseile.
das thronende Paar vorstreckt, ist sein Kopf den Frauen links der Mittelgruppe
zugekehrt. Dort sitzt auf einem kunstvollen Thron, dessen Sitz von Stützfiguren
in der Gestalt nackter Jünglinge getragen wird, eine jugendliche Frau in feinem
Chiton und Himation, deren Haar durch eine doppelt umgeschlungene Binde
zusammengehalten wird. Sie hält einen durch Bruch undeutlich gewordenen
Gegenstand in der Linken, während die jetzt abgebrochene Rechte schief nach
links abwärts gerichtet war. Unter ihr bemerkt man am Boden einen nagel-
artigen Gegenstand sowie mehrere undeutliche Ansätze. Links hinter der
Thronenden steht eine anscheinend ebenfalls jugendliche Frau mit über den Kopf
Grabbau mit Unterweltsarkophay aus Ephesos
I i'l
21: Unterweltsarkophag aus Ephesos. Rechte Nebenseile
gezogenem Mantel, welche ihr die Hand vertraulich auf die Schulter legt. Die
dritte Frau der Gruppe ist gleichfalls mit gegürtetem Chiton und Mantel bekleidet
und trägt einen sehr eigenartigen Kopfputz, der wie ein aus umgeschlungenen
Binden hergestelltes Käppchen aussieht. Ihr Gesicht ist nach rechts gedreht,
ihr Blick auf Hermes gerichtet. In keiner äußeren Verbindung mit den drei
Frauen steht das entzückend schöne schlanke Mädchen, das mit seiner Rechten
an den Gewandbausch der Mike greift und in der gesenkten Linken drei Korn-
ähren hält. Ein ärmelloser gegürteter Chiton und ein auf der linken Schulter
aufliegender Mantel sind seine Kleider und eine- doppelte Binde hält das Lippige
18*
I 4" Josef Keil
hinten in einen Knoten geschlungene und in schweren Korkzieherlocken über
die Schulter fallende Haar zusammen. Als Besonderheit sei bemerkt, daß diese
Figur auf einem Teppich oder auch einem Fell steht, dessen doppelter Saum
auf der Standleiste deutlich wird. Drei kleine Löcher am obern Rande des Sarko-
phagkastens dürften Stifte zur Befestigung von Kränzen aufgenommen haben.
Linke; Nebenseite (Fig. 20). Der Reliefschmuck des Sockels ist nur ganz
roh angelegt. Am rechten Eck ist der Widderkopf gerade noch zu erkennen, in
der Mitte trägt ein Bukranion die Girlande; links fehlt der Träger ganz; hier ist
eine Leiste des Reliefgrundes stehen geblieben. Das Hauptfeld zeigt einen auf
wogendem Wasser schwimmenden Kahn mit drei nackten Jünglingen. Während
zwei von diesen - - deutlich Nebenfiguren - steif an den Rudern beziehungs-
weise am Steuer sitzen, hat sich der dritte erhoben. Sein Blick ist nach rechts
gegen das Ufer gerichtet, seine Rechte wie im lebhaftem Gespräch mit einer auf
der Nebenseite nicht sichtbaren Person vorgestreckt.6) Die ausgelegte Schiffstreppe
(äTOßaö'po) zeigt, daß jemand aussteigen soll oder daß man auf jemanden wartet,
um nach seinem Einsteigen abzustoßen. Am obern Rande ist an dieser wie an
der rechten Nebenseite ein Loch für die Verklammerung des Deckels eingemeißelt.
Rechte Nebenseite (Fig. 21). Der Sockel ist ähnlich wie auf der linken
Schmalseite; ausgeführt, aber noch durch eine ganz roh eingehauene Rinne zer-
stört, welche offenbar ein Bleirohr aufzunehmen hatte, das an ein in der Höhe
des Innenbodens durchgebrochenes Loch ansetzte und dort austretende Flüssigkeit
unter den Br den des Sarkophags leitete. Daß sich die Leitung dort weiter fort-
setzte, ließ sich nicht feststellen. Es bleibt daher ungewiß, ob sie mit dem Sar-
kophag als Grab überhaupt etwas zu tun hat. Es wäre ja nicht ausgeschlossen,
daß er einmal als Brunnentrog in Verwendung war, ehe er seiner ursprünglichen
Bestimmung wieder zugeführt wurde. Im oberen Streifen tritt aus einem von
zwei eigenartigen Pfeilern flankierten, gewölbten Tor eiligen Schrittes ein älterer
Mann von wildem Aussehen, mit wirrem Haar und struppigem Bart. Er ist mit
einer übergeschlagenen und gegürteten Exomis bekleidet und hält in der Linken
einen leicht gebogenen knotigen Stock, dessen verdicktes Ende vielleicht in einen
Tierkopf ausging und den man am ehesten als Kalaurops (Lagoboloni bezeichnen
kann. Sein rechter Arm ist gegen das Innere des Tores ausgestreckt, hinter
dessen linkem Pfeiler die Hand verschwindet. Durch den Anblick des plötzlich
'') Die Annahme, daß der Jüngling mit beiden halte, schein! mir durch die Stellung der Finger
Händen eine im Relief nicht angegebene Stange der rechten Hand sowie durch die sieh ergebende
gefaßt halie und mit dieser den Kahn am Ufer lest- viel zu Hache Lage der Stange ausgeschlossen.
Grabbau mit Unlerweltsarliophag aus Ephesüs 'M
erscheinenden wilden Mannes aufs höchste erschreckt, prallt ein Mädchen nach
links zurück. Bei dem heftigen Ruck sind die Falten ihres übergeschlagenen und
gegürteten Chitons in wallende und wirbelnde Bewegung geraten, während der
von beiden ausgestreckten Händen erfaßte Mantel wie ein mächtiges wind-
geblähtes Segel um ihren Rücken flattert.
Die Deutung des oberen Reliefstreifens als Unterweltdarstellung, die der
beiden Personen in der Mitte der Vorderseite auf die Inhaber des Sarkophags
und die der Gruppe rechts von ihnen auf Hermes Psychopompos vor Hades und
Persephone sind unmittelbar einleuchtend. Für die weitere Erklärung verdanke
ich den entscheidenden Hinweis, daß in dem ährentragenden Mädchen eine in
die (eleusinischen?) Mvsterien Eingeweihte zu erkennen ist, meinem Lehrer
E. Reisch. Ob die um ihr Haupt geschlungene Binde auf das für die eleusinische
Hierophantentracht charakteristische z~z,i^'.rj'i ') hinweisen soll, ob mit dem Teppich
oder Fell-) unter ihren Füßen das bei eleusinischen Reinigungszeremonien ver-
wendete Ate; y.woiov51) gemeint ist und ob schließlich die Ähren in ihrer Hand das
nur den Epopten gezeigte heiligste Arkanum des eleusinischen Kultes10) andeuten
sollen, mag dahingestellt bleiben: daü das schöne Mädchen im Eockenschmuck n)
eine durch die heiligen Reinigungen i x.ai>-ao;io: i und Weihen zu vollkommener
Seligkeit Erhobene darstellen soll, ist mir zweifellos. Die Seligen aber dachte
man sich bald in der Unterwelt selbst an einem gesonderten toho; z:)"jZ'iwi in der
Xähe des Hadespalastes wohnend, bald im fernen Sonnenlande am Okeanos, auf
den Inseln der Seligen, zwei ursprünglich ganz verschiedene Vorstellungen, die
aber später ineinander übergingen, so daü schon Plato im (iorgias (524 E) die
jiaxapiüv v^ao; im Hades ansetzt und dem Tartaros gegenüberstellt12). Wir haben
schon trüher erwähnt, daß das nach links gewendete ährentragende Mädchen in
keiner Beziehung steht zu der rechts anschließenden Gruppe und andererseits
hervorgehoben, daß der im Kahn stehende Jüngling der linken Xebenseite nach
rechts blickt und mit jemandem zu sprechen scheint. Denken wir uns die nur
") Stellen bei 1'. Foucarl, Les mysteres d'KIcu- ]■'. Hausers S. 2X7 f.
sis 170. '■*) II. li. ['ringsheim, A rchaologischc Beitrüge
s) Für einen Teppich scheint der ziemlich /.ur Geschichte (les eleusinischen Kults 25 f.; Koucart,
geradlinig verlaufende Saum zu sprechen, der jedoch a. a. (I. [97 ff.; Ilauser, a. a. <i
ein Kell nicht völlig ausschließt. Vielleicht war rechts ' ') Hippolytos V X p. 102 Uuncker p. [71)
von den Füßen des .Mädchens, dort wo jetzt einige Cruiee; Foucart, a. a. O. 433 ; vgl. auch W. M.Ramsay,
undeutliche Ansätze stehen geblieben sind, einst ein Annita] of ihc Brit. school at Athens Will l')It
Widderkopf vorhanden, der das Kell dann deutlich bis 1912 S. 70.
machte. Vgl. den Sarkophag von Tone Nova, Koni. "1 Vgl. A. Dieterich, Xekvia 3X I.
Mut. XXV 19IU Taf. II mit den Bemerkungen '-; I.. Malten, Jahrbuch XXVIII 1913 S. 33 IV.
14- Josef Keil
dekorative Eckfigur des Sarkophags weg und die Darstellung der Nebenseite in
die Ebene der Hauptseite gerückt, so ergibt sich schlagend der Zusammenhang
zwischen Mystin und Kahn. Dann aber kann nur gemeint sein, daß der Jüngling
entweder zu dem Mädchen ins Elysion kommt oder — und das ist mir das Wahr-
scheinlichere — daß er sie hinüberführen soll ins Land der Seligkeit18). Gatten, die
der Tod getrennt hatte, mochten sich so ihre Wiedervereinigung im Jenseits ausmalen.
Das Gegenstück zu dieser Szene ist die der rechten Nebenseite. In jähem
Schreck prallt das Mädchen dort vor dem wilden Manne zurück, der aus dem
Torbau heraustritt. Ich lege zwei Deutungen vor, zwischen denen ich zu keiner
Entscheidung- gelangen konnte. Die eine betont den Gegensatz zu der Ein-
geweihten und sieht in dem Mädchen rechts eine Vertreterin der y.zt/.iic, etwa
eine Danaide, die am Tore des Tartaros einen der dort hausenden wilden Un-
holde, etwa den Jäger Orion14), oder den furchtbaren Torhüter erblickt. Es wäre
dann dem seligen Leben der Eingeweihten links das schreckliche Dasein der
äji'jrjTO'. rechts gegenübergestellt. Die andere Deutung sieht auch in dem Mädchen
rechts eine Verstorbene, die am Eingang des Tartaros mit seinen Schreckgestalten
vorüber hinwandert zum Totengericht des Hades, um dann, wenn sie würdig
befunden wird wie das Mädchen links, der Seligkeit teilhaftig zu werden15).
Zwischen den beiden Bildern der Verdammnis und des seligen Lebens
beziehungsweise des Todes und der Erlösung spielt die den größten Teil der
Vorderseite füllende Szene. Hermes, der gütige Totengeleiter, hat die Besitzer
des Sarkophags empfehlend hingeführt zum Throne des milden Herrscherpaares
der Unterirdischen, wo jetzt über ihr Schicksal in der Unterwelt entschieden
werden soll. Daß die Entscheidung nicht von Hades allein abhängt, zeigt die
Gebärde des Hermes, dessen Blick mit gespannter Aufmerksamkeit auf die
(-rruppe der drei Frauen links gerichtet ist. Ich meine, daß wir in ihnen die drei
I3) ("her die Vorstellung von einem Toten- liehen Kunst vgl. C. M. Kaufmann, Handbuch2 295.
reiche über dem Wasser und die Fahrt dahin handeln lij Orion als Jäger in der Unterwelt kommt
H. Usener, De Iliadis earmine quodam Phocaico 41 ; allerdings nur in der Nckyia der Odyssee und auf
derselbe, Sintilutsagen 2i4f. ; L Radermacher, Wiener dem von ihr abhängigen esquilinischen Gemälde
Studien XXXIV 1912 S. 31. Auf Kähnen läßt (Heibig, Führer I3 S. 264 f. ; vgl. F. Müller, Die
Properz Y 7, 59 ff. die Seligen zum Elysion fahren. antiken Odyssee-Illustrationen 114 Aura. 4 und 140
über das Totenschiff auf Denkmälern, deren Fr- Anm. 2) vor. Seine allbekannte Versetzung unter die
klärung vielfach noch strittig ist, s. Usener, Sintflut- Gestirne widerstrebte einer Lokalisierung im Hades.
sagen 219 ff.; vgl. auch O. Gruppe, Griech. Myth. 13) In beiden Fällen haben wir eine Schilderung
165 1 Anm. I; G. Hönn, Stud. z. Gesch. der Himmel- der Unterwelt mit ihren Schrecknissen und ihren
fahrt, Progr, Mannheim 1910 . '.. 8 und die dort ver- seligen Stätten vor uns, ähnlich wie sie den Mysten
zeichnete Literatur, ('her das Schiff als Symbol glück- in Kleusis in eindrucksvollen Bildern vorgeführt wurde.
lieber Fahrt zum Paradiesesgestade in der altchrist- Vgl. zuletzt P. Foucart, f. es mysteres d'Eleusis 392 ff.
Grabbau mit Untenveltsarkophag aus Epliesos I 43
Moiren erkennen dürfen, in der Sitzenden die Spinnerin1") Klotho, rechts von ihr
Lachesis, links - mit verhülltem Haupte — Atropos. Es war eine im griechischen
Volksglauben wurzelnde Vorstellung, daß die Schicksalsgöttinnen das Leben der
Menschen von der Wiege bis zum Grabe begleiten und bei allen wichtigen Er-
eignissen desselben zugegen sind, um durch ihren Spruch den Willen des Schick-
sals kundzutun. Auch in der Unterwelt fehlen sie so wenig17), daß sie sogar
geradezu als yi)-i'/:y.:1*) oder v.xzxyb-VKX.'1'-') bezeichnet werden und keine Ent-
scheidung über das Los der Verstorbenen im Jenseits kann ohne ihre Zustimmung
getroffen werden-0). Stellen wie der Mythos am Ende der platonischen Republik
lassen vermuten, daß auch die Mysterienreligionen den Moiren, den Vertreterinnen
der unabänderlichen Weltordnung, eine Wirksamkeit im Jenseits zuwiesen'-'1).
Auf unserem Sarkophag sind sie es, die den Urteilsspruch des Hades, der den
Eingeweihten die Seligkeit gibt, verkünden oder sanktionieren und ihm dadurch
ewige Geltung sichern. Die nächste Analogie--) zu dieser Szene gibt tlas bekannte
Wandbild des Vincentiusgrabes in der Praetextatakatakombe, auf welchem die
Einführung der Vibia in die Unterwelt dargestellt ist -:i ;. Auf hohem Suggestus
thront das Herrscherpaar des Totenreiches (Dispater und Aeracura); rechts führt
Hermes die von der Muster^attin Alkestis begleitete Vibia heran: links von dem
Tribunal aber stehen drei Frauen, welche die Beischrift als Fata divina bezeichnet,
die also nichts anderes sind als die Moiren des ephesischen Sarkophags.
1,Ji Das Attribut der linken Hand könnte wohl der bisher nicht bezeugt, doch wissen wir durch eine
Spinnrocken, der nagclartigc Gegenstand unter ihrer zuerst von Skias, "Asy. ir. [804 S. 175 publizierte
rechten die Spindel sein sollen. Kill Nagel wäre Katalogin-chrift aus der Zeit der Severe-, dal', in
übrigens auch als Symbol der Schicksalsgöttinnen F.leusis ein Kuli der Moiren bestand. Vgl. Koueart,
verständlich. Vgl. 1 ). Gruppe, liriech. Mvth. 850 a.a.O. 22: f. Hei Aristophanes, Frösche v. 448 ff.
Anm. 7. 0y!9"pv/o; heißt Klotho bei l'indar, Isthm. führen die Moiren den Reigentanz der seligen M vsten.
VI, 17. I'lato rep. p. 617 H, lädt jede ,1er drei -'1 Verwandt ist die Rcliefdarslcllung eines
Moiren auf einem 0-pivo; sitzen. Sarkophagdeckels im kapitolinischen Museum iStuarl
'•) Über die Moiren in der Unterwelt vgl. Jones, Kat. 314 Tal. 78 = I'. Gusniann, L'art
I-'.. Maass, Orpheus 219; 2bS ff.; 2S0.; Dielerich, decoratif III Tat'. 1071, wo die Verstorbene gleichfalls
Nekyia 87 Anm. 4.; H. Dütschke, Ravennatische zwischen den Moiren und dem Thron des Hades
Studien 147 ff. und der Persephone steht. Ks ist jedoch dort nicht
,8J Hymn. orph. 43, 7; Stobaios, Kcl. 1 5, 12. deutlich ersichtlich, ob die Moiren als beim T'otcn-
19 ) Götting. gel. Nachr. 1809S. 128; vgl. O.Gruppc, gerichte anwesend oder nur über Leben und Tod
Griech. Myth. J320 Anm. '). Nachtr. entscheidend gedacht sind.
'"> Eurydikc wird durch die „crudelia Fata" 2:;i Wilpert, Die Malereien der Katakomben
(Vergil, Georg. I \" 495; in die Unterwelt zurück- Roms Tai". i;2 f.; Maass, a. a. 11. II zu S. 210:
gerufen. Hygin, Fab. ('('LI zählt die Verstorbenen P. Wendland. Ilcllcnistisch-röm. Kultui IX-, Abb. 2.
auf, welche „licentia l'arcarum ab inferis rerlicrunf'. Die frage, ob die mittlere der drei „Frauen" bärtig
Vgl. Maass, a. a. ( 1. 2K6 Anm. So. ist. braucht hier nicht erörtert werden, da sie für
-') Von den eleusinischen Mvsterien ist das den Sinn des Ganzen ohne Hedetitunu ist.
I \ \ [oscf Keil, Grabhau mit Unterweltsarkophag aus Ephesos
Die Bedeutung des letzteren für die Geschichte der antiken Kunst und des
Kunsthandwerks soll hier nur ganz kurz gestreift werden. Er geht von dem
Tvpus des Girlandensarkophags aus, dem der Eroten- und Bukranienfries wie
die Flügelfiguren an den Ecken entlehnt sind. Aber die dekorativen Elemente
wurden an untergeordnete Stellen zurückgedrängt und so Platz geschaffen für
einen breiten Reliefstreifen mit der Darstellung des Totenreiches, und zwar jenes
für die Verstorbenen (Mitscheidenden Augenblicks, da der Spruch der Moiren ihr
Schicksal im Jenseits verkündet. Wie die durchaus einheitliche und geschlossene
Komposition dieser Darstellung sich von den aneinandergereihten Szenen der Haupt-
masse der römischen Reliefsarkophage unterscheidet, so hat auch die Behandlung
des Reliefs nichts zu tun mit dem zusammengedrängten Figurenreichtum jener
Denkmälergruppe, sondern folgt vielmehr in allem den Traditionen oder, besser
gesagt, den Vorbildern griechischer Kunstübung. Denn wenn auch die Arbeit der
vollendeten Vorderseite; der Geschicklichkeit und Sorgfalt des Bildhauers, der
auch auf die Eiegefalten nicht vergaß, ein ehrenvolles Zeugnis ausstellt und
über minder gelungene Partien — man beachte den Oberkörper und die Hände
den- Atropos, die rechte Schulter mit dem erhobenen Arm des Hades, den Thron-
sessel dieses Gottes - hinwegsehen läßt, als großen Künstler können wir ihn
nicht in Anspruch nehmen und ihm daher auch die Erfindung der einzelnen Figuren
des Reliefs nicht zuweisen. Dies gilt schon für die großartig bewegte ..Danaide",
in viel höherem Grade aber für die wundervolle Gruppe der Moiren und das
schöne, schlanke Mädchen, das wir oben als Eingeweihte deuteten. Es kann kein
Zweifel sein, dal.i hier Kopistenarbeit vorliegt und daß die Darstellung des ephesi-
schen Sarkophags in letzter Linie auf ein berühmtes Originalwerk, wohl ein Gemälde
zurückgeht. Es wird die Aufgabe weiterer Forschung sein, dieses Originalwerk
aus dem ephesischen und anderen, etwa von ihm abhängigen, Bildwerken zu re-
konstruieren und den Ort und die Zeit seiner Entstehung womöglich zu ermitteln.
Wann der Unterweltsarkophag' gearbeitet wurde, steht weder durch eine In-
schrift noch durch andere äußere Anhaltspunkte'-'4) fest. Sein Stil und seine Arbeit
scheinen ins 11. jahrh. n. Chr.. etwa in die Zeit des Antoninus Pius, zu weisen.
Smyrna. JOSEF KEIL
-') Es gelang mir in Erfahrung zu bringen, ihili Datierung würden sie schwerlich einen sicheren An-
in dem vor nicht allzu langer Zeit spoliierten Sarko- haltspunkt geliefert haben, zumal mit der Möglich-
phag mehrere goldene Ohrringe und ein Fingerring keil einer mehrmaligen oder doch längere Zeit an-
gefunden worden seien, doch konnte ich keines von dauernden Verwendung des Sarkophags gerechnet
diesen Schmuckstücken mehr zustande bringen. Für die werden muß.
Aphrodite Daitis.
Im Etymologicum magnum'i ist uns in der Form einer ätiologischen Er-
zählung die Schilderung eines sonst unbekannten ephesischen Artemisfestes erhalten.
Mädchen und Epheben begeben sich mit einem Bilde der Göttin auf eine Wiese
nahe der Küste des Meeres. Nachdem sie sich an Spiel und Scherz erfreut haben,
richten sie dem Bilde der Artemis aus Eppich (sea'.vov) und anderen Kräutern ein
Lager her und setzen ihm Salz als Speise vor. Daß, während die Göttin ihr Mahl
einnimmt, auch die frohe Schar der Festgenossen ihren Schmaus hält, ist zwar
nicht überliefert, aber selbstverständlich. Nach dieser Feier hiel.l. wie uns das
Etymologicum magnum lehrt, sowohl der Platz, wo sie stattfand, als auch die
Göttin selbst \y.:~.iz.
Von demselben Feste ist, wie R. Heberdey scharfsinnig erkannte-'), noch
eine zweite Spur in unserer Überlieferung vorhanden. Eine sehr merkwürdige
ephesische Inschrift, welche die Gebühren für die Ausfertigungen des städtischen
ivr.ypatpsfov öffentlich kundmacht, lautet Z. ig 23: i/,o-j6pvj Sr(v(ap.ov) %'. 3cXsivo.fGp.vj
OTjVfxptov) '/. j |ioXt:&'j 5rjv(ap:ov) y.'. j srcsipOyöpciU 5r(v(apiov y.', j xosp.o^cpovi 5r(v(äp:ov) x'.
Da von den angeführten kultischen Funktionen die zuerst genannten — Halophorie
und Selinophorie — jedenfalls zur Daitisfeier gehören, wird man auch die übrigen
mit Heberdey gern auf dasselbe Fest beziehen. Dagegen vermag ich ihm darin
nicht zu folgen, daß er dieses Fest als Plynterienfeier deutet, bei welcher das
Kultbild des Artemisions zum Meere gebracht und dort gebadet wurde. Die Stelle
des Etymologicum magnum erwähnt nichts von einem solchen Bade und schliel.it
durch ihre unbestimmte Fassung syo\>ax v.%: y.-;y.'/.\i% ApT£;e.5o; einen Bezug auf das
hochheilige Tempelbild geradezu aus. Auch die Speirophorie und Kosmophorie
können, wenn sie, wie oben als wahrscheinlich angenommen wird, zu demselben
Feste gehörten, nicht als Beweis für eine Plynterienfeier angeführt werden, da
eine Bekleidung und Schmückung des Bildes auch für das Göttermahl stattfinden
konnte. Schließlich scheint es nur unwahrscheinlich, daß die Göttin den Heinamen
\y.:z:.t von einem Feste erhalten hätte, bei welchem das Bad ihres Bildes die
Hauptsache', seine Speisung aber eine Nebensache gewesen wäre.
Götterspeisungen und Götterbewirtungen (Msosxi'a'.y. — Öeo;ev:xi sind ein vielfach
bezeugter Festbrauch antiker Religionen 1, nach welchem sogar ein verbreiteter
') Kl. magn. p. 252. 11 11'.; vgl. R. Uclicnlcy, 1 >. (iruppc, Bursiuns Jahresbcr. Suppl. lyo; S. pol.
Jahreshefte VII ]<|04 S. 210. :i) O. Gruppe, Griecli. Mytbol. 7 >u A11111. 1:
-1 A. a. <). s. 211; v-l. ( liciulort LSeibl. 44; !•'.. Calien bei Dnrcmherg'SHglin I \' 20$: 211 I'.
Jahreshefte <les titterr archäol. Institutes l'.il. XVII. pj
i }6
Josef Keil
Monat, der WiooxicLC.;, verkürzt Aaiaio;, seinen Namen führte1). An keine bestimmte
Gottheit gebunden scheinen sie durch den ihnen zugrunde liegenden Gedanken
der Teilnahme des Gottes an dem Opfermahle der Gemeinde für das Mysterien-
wesen bedeutsam') und wegen ihres vorwiegend heiteren Charakters sehr beliebt
geworden zu sein. Es kann daher nicht wundernehmen, wenn in Ephesos der
Artemis Daitis jetzt auch eine Daitis Aphrodite an die Seite tritt. Ihr Xame
steht auf einem kleinen, an dem Ober- und Unterprofil bestoßenen Altar aus leicht
bläulichem Marmor, h. 0-40'", br. 0-205 m> d. o-22m, den ich im Herbst 1013 in den
Substruktionsgewölben des noch unbestimmten Gebäudes nördlich vom ephesischen
Stadion auffand (Fig. 22). Wahrscheinlich haben ihn Tabakarbeiter oder pflügende
Bauern in einem benachbarten Acker entdeckt und dann an den bezeichneten Platz
gebracht. Die über Schaft und Unterprofil der Vorderseite laufende Inschrift zeigt
rohe Buchstaben des dritten Jahrhunderts n. Chr., h. 0-018 — o'oii"1.
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P
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v.y.l Sy.iz, ä5s/.-
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H'^]~pl v.y.i Tpou:';uo
-(o x5e]X'^[(j)]. "K7c(l-y(7[a-
[v -
Wie derSchluli der Inschrift zu ergän-
zen ist, bleibt fraglich. Am ehesten wird an
eine Ortsangabe — etwa £v tw IzpG) — oder
an eine Datierung zu denken sein. Z. 4 ff.
bringen den neuen Beinamen der Aphrodite und geben zugleich ein gewichtiges Zeug-
nis für die schon oben erwähnte Verbindung von Theodaisien und Mysterienkulten.
Altar aus Ephesos.
'1 W. Dittcnbcrger bei Pauly-Wissowa 1 Y 2015. "') Vgl. F. Poland, Gr. Vereinswesen 268; Gruppe a. a. O.
Aphrodite Haitis 1 17
Von der Aphrodite Daitis ist die für Ephesos bereits bezeugte Aphrodite
Epidaitisü) nicht zu trennen. Servius zur Aeneis I 720, der letzteren Beinamen
überliefert, erzählt zu seiner Erklärung folgende Geschichte"): Alexis und Meliboia
liebten sich gegenseitig- und schwuren sich zu heiraten, sobald ihre Zeit gekommen
wäre. Da die Eltern Meliboia jedoch einem anderen verlobten, verließ Alexis
freiwillig die Heimat. Meliboia aber stürzte sich am Hochzeitstage vom Dach des
Hauses und Höh. da sie unversehrt blieb, zur Meeresküste. Dort bestieg sie ein
Boot, dessen Taue sich von selbst lösten und das sie zu der Stelle führte, wo ihr
Geliebter gerade mit seinen Gefährten ein Mahl bereitete. Alexis erbaute der
Aphrodite einen Tempel und nannte sie A'JTC|iä,nr(. weil sich die Schiftstaue von
selbst gelöst hatten, und ~\-'.-!.Zy;.-.:z, weil Meliboia gerade beim Mahle zu ihm ge-
kommen war.
So töricht die hier vorgebrachte Erklärung der beiden Epitheta ist. an
ihrem Vorkommen im ephesischen Aphroditekulte darf nicht gezweifelt werden.
Aphrodite Automate ist, wie der Name sagt, die Göttin einer Liebe, die iwie jene
der Meliboia) von selbst entsteht und sich durchsetzt ohne Rücksicht aul den
Willen der Eltern und die konventionellen Sitten, welche das Idebesleben der
jungen Mädchen im griechisch-orientalischen Kulturkreis einengten und ihr Hetz
bei der Wald tles Gatten nicht allzuoft mitsprechen ließen. Xur bei den Götter-
festen waren diese Eesseln gelockert und der Jugend beiderlei Geschlechtes Ge-
legenheiten zu freierem Verkehr und zu besserem gegenseitigen Kennenlernen
geboten. Die oben angeführte Schilderung des Festes der Arteniis Daitis nennt
nur Jungfrauen und Epheben als Teilnehmer und berichtet von ihrem Spielen
und Scherzen auf der Festwiese. Die Feier der Aprodite Haitis wird ähnlichen
( liarakter gehabt und manchen Idebesbund von Jünglingen und Mädchen geknüpft
haben, welche die Göttin dann als Aphrodite Haitis oder Epidaitis verehrten.
Sm yrna. JOSEF Kid 1.
'■' O. Jessen bei l'auly-Wissowa VI 43. voluntate it.'i<|uc Jcoruni pcrvccta est, ubi amalor
') Apud Kphcsios Vencrcm Automatam dixcrunt morabatur: quam nun illc panms cum sodalibus con-
vcl Kpidaeti(d)a. ratio autcm horum nominum talis esi. viviuni susoepissct, pro ipso rei cvcntu templum con-
Meliboca et Alexis amorc sc imituo dilexerunt et stitnit. c|uod ergo sponte fnissent snbiti 'tune.s . Auto-
iuramento se adstrinxerunt, ut cum tempus venisset, matae Veneri numon sacravit quodque, cum epulas
sibimet iungerentur. sed cum rirginem parentes alii pararet, virjjo ei aqua fuissel adveeta, l£pidaeti(d)i
despondissent et hoc Alexis vidisset, spontaneum sacravit. Ich schließe mich K. Latte, Archiv f. Rc-
subiit exilium. virgo auteni ipso nuptiarum die semet ligionsw. XVII I'll-t S. 117S I. an, der l:.r.:.',y.:-.- fin-
de tecto praeeipitavit: quac cum inlaesa deeidisset, Kr.'.Zx'.ziy. herstellt, ohne seine Ableitung des Bei-
in fugam conversa pervenit al litus ibi<pie scapham namens von einem ir.i \y.:-.i'.: gelegenen Tempel der
ascemlit, ex qua sponte funes soluti esse dieuntur. (TÖttin für richtig zu halten.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian.
Tafel ITI und IV.
konstatier! werden kann 15. Beurteilung dieser l-.r-
I. Das neue Diplom: Bisherige Veröffent- scheinung durch Mommsen 16. Ausnutzung des von
lichungen 1. Fundort 2. Beschreibung 3. Text 4. der ersten Hand absichtlich freigelassenen Raumes 1 7.
Konstatierung zweier Hände 5. Schrift, Buchstaben 6. Die Ausfertigung der Blankette 18. Wann wurden
Datum 7. Empfänger des Privilegs 8. Die Heimats- die Zeugennamen zugefügt? I'). Notwendigkeit einer
bezeichnung in den Diplomen 8 A. Die sieben Revision der Ausstattung unseres ganzen Besitzes an
Zeugen 9. Angabe des Ortes, an dem die Original- sogenannten Militärdiplomen (und Bemerkungen zum
tatel ausgestellt war 10. Die Inscriptio, pos(itum) II. Diplom VI) 20. Versuch einer Erklärung der ab-
II. Die Ausstattung der älteren Gruppe der schrittweisen Ausführung eines Diploms 21. Der
uns erhaltenen Militärdiplome : Entwicklung eines Aktengang 22. Eintragung des Hausstandes der Pri-
ständigen Zeugenbureaus seit der llavischen Zeit 12. vilegierten und die Originaltafeln 23. Ort der Aus-
Früher fallweise Zusammenstellung von Zeugengruppen lertigung und Aushändigung der Diplome 24. Indi-
aus Landslcuten 13. Rangordnung der Zeugen 14. viduelle Verschiedenheiten von Ausschriften aus der
Diplome, auf denen mehr als ein Schreiher (Graveurl nämlichen Originaltafel 25. 26. 27.
I. Das neue Diplom.
I. Durch eine Schenkung- des Herrn Arthur Perger ist das Wiener Kunst-
historische Hofmuseum vor kurzem in den Besitz eines vorzüglich erhaltenen soge-
nannten Militärdiploms gelangt. Kenntnis von ihm war bereits früher in die Öffent-
lichkeit gedrungen. Die eine der beiden Tafeln (wenn man wie billig den inneren
Text als maßgebend ansieht: die zweite Tafel 1 war in der Abschrift eines Hoch-
schülers Stilpon Kyriakides dem (seither verstorbenem Professor Spvridion Yassis
in Athen vorgelegt worden.
Dieser hat sie dann in der A 1)7,77. XXIII (1911) 146 ff. veröffentlicht, und zwar
„lilxpoig ypa;i|iaa:",weil die Buchstabenformen ihm nicht getreu genug abgeschrieben
zu sein schienen. Aus dieser Publikation hat Jean Bapt. Mispoulet den Text in
den Comptes rendus der Pariser Academie des inscriptions et belles-lettres 1912,
396 ff., aber in Kapitalschrift umgesetzt, wiederholt und kommentiert1); von dort hat
dann R. Cagnat in seiner Armee epigraphique 1912 1= Revue archeol. XIX p. 456)
n. 10 seine Xotiz bezogen. Endlich hat II. Dessau, dem .Mispoulet (396, 1) und
Yassis von dem Fund Mitteilung gemacht hatten, in einem Aufsatz (Zu dem neuen
ägyptischen Militärdiplom) in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung XXXII (19111
') Dieser Kommentar ist ohne Einfluß auf die in einigen beiläufigen Bemerkungen auf ihn mich
liier folgende Darstellung geblieben. Ich habe nur zu beziehen Gelegenheit gehabt.
Kin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian I -p'
Romanist. Abteilung 385 seiner Erwähnung getan. Sonst bin ich keiner Er-
wähnung, Erörterung oder Veröffentlichung dieser Urkunde begegnet.
2. Gefunden wurde das Diplom nach Vassis £v ~.v.z "ip'.C zftz ftpax'.xf,; ~säsu;
l'x.io'jiio'jp-^'vr,; 'j-c r;, 'l'ocö-v,. nach Angabe des Verkäufers, des Herrn Dimitri
Prowadaljeff in Paris, in der Nähe von Kawala. Gümüldschina liegt etwa auf
halbem Weg zwischen Kawala und Dodeagatscl). ungefähr 80/7;/ in der Luft-
linie von ersterem entfernt. Ich habe nach einem Überblicke über die Verhält-
nisse von vornherein darauf verzichtet, von hier (Wien) aus die näheren Umstände
zu erfragen und mit dieser Erkundigung dann etwa in die Irre zu gehen.
3. Beide Platten sind, wie das auch sonst Kegel bei dieser Gattung von
Schriftmalern ist, glatt gehämmert und weder genau rechteckig noch auch gleich
geraten; ja. nicht einmal die Ränder sind genau geradlinig ausgefallen. Die von
Vassis veröffentlichte Platte mißt (150 bis i.sr.s1-- (170 bis 171) ///;//, ist bis 3 ;/;/;/
stark und wiegt 595 ,§'. Die ihm unbekannt gebliebene Platte mil.it 1150-5 bis 152)
(109 bis 170) ;;//;/, ist nur etwa 1*5 mm stark, und ihr Gewicht beträgt nicht mehr
als 357£2).
An der Innenseite der sogenannten ersten Tutel bemerkt man rechts oben drei Flick-
Stücke aufgesetzt. Vermutlich haben Beschädigungen der Platte eine Ausbesserung nötig
gemacht. Sie kann erst erfolgt sein, nachdem die Schrift eingegraben war; denn eine der
Flicken bedeckt einen Buchstaben, nämlich das A von cLt* in Zeile 3.
Eine fast halbkreisförmige Kerbe am unteren Rand der zweiten Tafel, die mit dein
gleichen Bohrerdurchmesser wie die für das Durchziehen der Drahtschnüre bestimmten
Löcher ausgeführt sein könnte, fällt auf, ohne daß sieh eine Erklärung für sie mir böte.
Drei Löcher sind an den inneren Rändern des Diptychons in einer geraden Linie
disponiert, das vierte steht in der Mitte der äußeren Ränder: also ganz wie sonst bei i\i:n
älteren Exemplaren dieser (bittung. Somit liegen die beiden Reihen mit drei Luchern
korrekt in der Mitte des Innentextes, eben weil an (\i-i~ innern Ealtungs- oder Bindungsstelle
des Diptychons. Während aber sonst bei nahezu allen Diplomen der früheren und der
mittleren Zeit, solange eben die Durchzugsir» her so disponiert werden, im Außentext
die Wiederholung der innengeschriebenen Erkunde, wie immer parallel der schmäleren
Randseite gesehrieben, so zu liegen kommt"), daß links das einzelne Loch, rechts die Reihe
von drei Löchern ist lalso so i, linden sich hier die Löcher umgekehrt gruppiert '). also
so , genau so wie auf <\rn Diplomen I vom |ahre 5^ und V vom |ahre öS. Die
2, Vgl. über die namhaften Gewichte der Platten und 2009.
älterer Diplome Eugen Bormann in den Jaliresheften 4) Vgl. das Muster bei Moinrasen a. a. ( ). |>. 'i |
I 103. lhj. und 2ü0c).
•') Vgl. das Muster hei Moinmsen CIL III p. 00.5
1.5° W. Kubitscheli
Zeugenliste ist, wie üblich, auch hier nach der Breitseite geschrieben, und zwar so, daß
an der obern Linie das einzelne Loch, am unteren Rand die Reihe von drei Löchern zu
liegen kommt.
Obendrein kommt die Zeugenliste auf die Rückseite der ersten (oberen) Hälfte des
Innentextes, also aut die erste Tafel zu stehen. Daß das eine seltene- Ausnahme \ on der
l bung sei, hat Dessau a. O. erwähnt, mit der Bemerkung, daß er nur zwei Analogien kenne:
das Diplom XL1I1 vom Jahre 124 == Bruce Lapidarium septemtrionale (1875) Taf. zu S. 7
um\ das Diplom Ylll vom Jahre 71 = Dessau n. 1987 mit p. 3<j 1 = Gradenwitz, Simu-
lacra Taf. XVI] und Will; daß dieses zweite Diplom sachlich und zeitlich in dieselbe
Gruppe mit dem neuen Wiener Diplom gehört, mag vielleicht noch besonders unterstrichen
werden. Dessau bemerkt dazu treffend: ..Solche Ausnahmen sind, besonders für die frühere
Zeit, nicht zu verwundern. Solange das Innenexemplar das Hauptexemplar, das Außen-
exemplar Nebenexemplar war (und das war der Fall bis auf Domitian), hatte es reichlich
soviel Sinn, das Nebenexemplar hinten anzubringen und die Urkunde vorne zu versiegeln" '').
Man wird auch nicht aus dem Auge verlieren dürfen, daß auch noch auf Privat-
urkunden, die um einige |ahrzehnte oder selbst um anderthalb Jahrhunderte jünger sind
als das Diplom VIII und das nette Wiener Diplom, die Siegel der Zeugen auf dem Raum
über dem Regest untergebracht sind. Dann kamen auf jenen Urkunden, die wie die Sieben-
bürger Wachstafeln als 'Diptychen mit leeren Deck- oder Schutzseiten gestaltet worden
sind, nach Aufwendung der Seiten 2 (= Taf. I v) und 3 (= Taf. IL) für den Innentext, ent-
sprechend dem Fortschreiten im Kodex, man darf also wohl sagen: naturgemäß, auf Taf. IL
unter den (oder: neben den) für Siegel und Zeugennamen reservierten Streifen der Anfang
des Regestes: also die Siegel auf die Rückseite der zweiten Tafel der Innenurkunde, ganz
wie bei den Triptychen aus dem Nachlaß des Caecilius Secttndus und wie bei der großen
Mehrzahl der Soldatendiplome.
Bei Privaturkunden hingegen, zu denen bloß zwei Tafeln (also ohne den Schutz un-
beschriebener Außenseiten! in Anwendung kamen, wählte ein ägyptischer Schreiber für den
Beginn des Innentextes, wenigstens soweit uns aus der geringen Zahl erhaltener Exemplare
ein Urteil zusteht, die für die Aufnahme der Siegel zugerichtete Tafel: er erwartete also,
daß die Siegel auf die Rückseite der ersten Hälfte der Urkunde gesetzt werden würden:
somit nicht konform der (bung der Soldatendiplome. Ich verweise auf die Freilassungs-
urkunde vom J. 221 (Proceedings of the society of biblical Archaeology XXVI 1904, 149)
oder die beiden Erklärungen über Erbschaftsantritt vom |. 170 1 Revue histor. de droit
franc. XXX 190b, 479 und 181) und die Geburtsanzeige vom J. 148 (ebd. 483 = Wilcken,
Chrestomathie 11. 2I2|;).
■') Bedenken gegen Dessaus Erklärung erhebt die erste. Die Holztafel von Philadelphia (Wilcken
Mispoulet a. O. 338 ff. n. 463), von der ein Lichtdruck vorliegt, trägt die
'') Wenn ich die Seitenzählung De Riccis Zeugenunterschriften und die Siegel auf einem be-
richtig interpretiere, steht auf ebenderselben Tafel. sonders ausgesparten Platz über dem Beginn der
die außen die Siegel mit den Zeugennamen und den Urkundenregeste. Dali diese Tafel für den Innen-
Bcginn des Regestes trägt, innen der Anfang der text die zweite ist, will also m. E. nicht viel
Urkunde; diese Tafel ist dann also für beide Seiten weiter bedeuten. Obendrein rechne ich stark mit
Hin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian I 5 '
Wieder anders verfuhren Schreiber zu Pompei; durt hat, wie die Wachstafel CIL IV
Suppl. p. 3(Sj n. 13S deutlicher als die übrigen dürftigen Vertreter pompeianischet" Diptychen
zeigt, die erste Seite keine Schritt aufgenommen; Seiten 2 und 5 tragen das Authenticum
und auf Seite 4, also aul der Rückseite der den Schluß des Authenticum tragenden Tafel,
folgen Regest und Siegel: die Siegel sind also wieder eben dort untergebracht, wo auf den
.Militärdiplomen.
Die Hauptsache an der Ausstattung der Außenseite sind nun einmal die Siegelungen:
das Regest hatte auch wesentlich kürzer ausfallen und sich auf einige Schlagwörter be-
schränken können: also im umgekehrten Verfahren gegenüber der Verkürzung des inneren
Textes, der doch durch die Siegelungen beglaubigt werden sollte, in unseren spätesten
Diplomen, z. B. dem von Lyon iLXXX Villi, das nur die allgemeine kaiserliche Konstitution
und dann statt alles übrigen bloß noch ' 1 den Namen des Privilegierten enthält C. Iiiliu
''. j. Deeorulo, ohne irgend weitere Bezeichnung.
Die beiden Drahtschlingen, die durch die Ecklöcher gezogen waren, sind sowie
die dreifache Schnur, die durch die Mittellöcher lief, samt den Siegeln und deren Schutz-
streifen verloren gegangen. Vermutlich erst bei der Auffindung. Denn der für die Siegel
ausgesparte Raum ist blank und frei von jeder Patina, noch freier als die Innenseite des
Diploms, die nur ab und zu vom Rand her Einflüssen von außen — übrigens in geringem
l mtang — ausgesetzt gewesen ist.
4. Der Text lautet (vgl. die Tafeln III und IV;:
innen (Platte I) außen (Platte II)
Imp. Caesar \'esj>asianus Aug. pout. max. Imp. Caesar \cspasiaiuts Aug. ponl. max.
Ir. pot II imp. VI p. /'. cos. III tr. pol. II imp. 17 p. p. cos. III
veteranis, que militavcrunl in das- vderanis, i/ui militavcrnnt in clas-
se Misenense sub. Sex. Lueilin Itasso, sc Miseneiisc,
i/ui seita ei viccini stipeudia aul plura qui sena et vicena sli-
mirucruiit et sunt deJucti I'aesti, quo- , peintia auf plura nierucruut et sunt
runi uomiiia subscripta sunt, ipsis übe- dedne/i I'aesti, quorum uomiiia sub-
ris posterisque cor um civitatem dedit scripta sunt, ipsis lil'cris posier isq
et conubittiu cum nxoribus, quas tuue eorum civitatem dedit et couubinni
. liabuisseut. cum est ciritas is data, cum nxoribus quas tuue Iiabuisseut,
(innen II. Platte)
m cum est ciritiis is data, iiut si qui cae-
libes essen/ cum is. quas postea du-
aut si qui caelibes essent cum is. quas
xisseul. dum taxal singuli siu-
postea duxisseut, dum taxal singuli
singulas
HUttl-
der Möglichkeit, dal' die Hulztafel von Philadelphia Denn was noeli sonst auf dieser Tafel /.n
Rest eines Triptyrhnns isi. lesen ist, gehört nicht 7.11 diesem Diplom
i 5- W. Kubilschek
Es folgen nun die Datierung und
die sog. Inscriptio, von zweiter Hand
geschrieben: von zweiter Hand:
pos(ititni) a(ute) J( ieiu) I ' Id(ns) p(psittim) a. d. I '. hl. Feb. Inip. Caes. Aug. III
Febnnarias) M. Coc. Ner. cos.
Inip. Caesar{e) Vesp(asiauo) Auglaistö) III
M. Cocceio Xerva(e) co(n)s(ulibus)
eent(urio) Hezbenns Dulazeni Sappa(eus) )• Hesbenus DitLizeui J. Sapp(aeus)
et
Dnlcs /(Hins) eins 15 et Doles f. eins
erste Hand: erste Hand:
descriptum et recognUmn ex tabula descriptnm et recoguitiim ex labuha)
aeuea, quae Jixa c[s~\lH) Komae in Capi- aenea, quae fixa est Rouiae in Ca-
tii/lio) pitolio
zweite Hand: zweite Hand:
ad aram geutis luliae in p<>di<> parte ad aram geutis lul. in podio
exlerinre, tab(ula prima) parte exteriore, tab. I
Außerdem auf der Außenseite der ersten Platte die Namen der Zeugen, die
ihre (jetzt verlorenen! Siegel zur Beurkundung beigefügt haben:
D(ecimi) Liburui Kuß, Philippiesis (= Philippiensix)
(\ai) Sal/nsti Crescentis, iii(ililis) c(o)li(urtis) IUI praelmiae, eenluria)
Augur(iiii oder ähnlich), Philipp(iesis)
P(itbli) Popilli Ruß, Philippiesis
I.(iiei) Bciucdi Valentis, Philippiesis
5 L(uei) Beluedi Primigcni, Pliilippies(is)
Cmaei) Corneli Flori, Philippiesis
C(ai) Herennulei Chtyserotis, Philippiesis
Die beiden Exemplare des Textes der kaiserlichen Konstitution, das auf
der Innen- und das auf der Außenseite, unterscheiden sich also, sofern die erste
Hand allein in Betracht kommt, nur in geringfügigen Dingen, außer daß - gewiß
nur durch ein Versehen des Kopisten - außen der Passus sub Sex. Lueilio Iiasso
ausgefallen ist. Haß auf der Innenseite Zeile 3 que statt qui und Zeile t"> mirnerunt
s i Auf der Hronzc stein EIT; ;ilso luil sieh aus der Vorlage oder der Vormalung ein kursives S eingeschlichen.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian 15.5
steht, zählt gar nicht: ebensowenig". daß von innen ganz ausgeschriebenen Wörtern
außen postcrisq und tabul abgekürzt werden und dal.! das innen mit Capitnl ge-
schriebene Wort im Außenexemplar ausgeschrieben ist: um so mehr zäldt, dal.! die
verschiedenen Abkürzungen innerhalb der Titulatur des Kaisers ganz gleich laufen.
Dali aber der zweite Schreiber sich freier bewegt, zeigt eine Vergleiehung
beider Exemplare; vgl. unten S. 173 und igi.
5. Daß sowohl die Innenseite als auch der Text der Außenseite der zweiten
Platte von zwei verschiedenen Schreibern eingegraben worden sind, geht aus
den hier mitfolgenden Tafeln 111 und I V hervor und ist oben S. 152 auch in der
Textbeschreibung kenntlich gemacht worden.
Illusionen, denen man sonst vielleicht für die Zeugentafel nachzuhängen be-
reit wäre"), werden durch die Bemerkung zerstört, daß die linke Hallte dieser
Liste in toto früher als die rechte Hälfte gesehrieben worden ist: so ist es ge-
kommen, daß die rechten Hälften der /.eilen 3 bis 5 aus der Linie herabgedrückt
worden sind und erst von Zeile 6 ab die gerade, ungebrochene' Linie für beide
Zeilenhälften gewonnen worden ist.
Man wird es überhaupt als durch das Material bedingt ansehen dürfen, dal.!
alle Zeugcnnamen noch vor dem Schlußakt der Siegelung- (aufgemalt10! und) ein-
gegraben werden mußten, daß also das Eingraben des Namens der geführten
Zeugen und die Siegelung, nicht als zusammengehörige Handlung, wie sie sich
sonst eigentlich von selbst verstände11!, somit für jeden Zeugen besonders, erfolgt
ist. Das war schon deshalb nicht rätlich, weil bei den unvermeidlichen Stößen
während der Fortsetzung der Arbeit des Eingrabens die etwa bereits auf-
gesetzten Siegel der Gefahr des Zerbrechens ausgesetzt waren.
Ct. Die Schrift ist sorgfältig, die Luchstaben sind deutlich und die Punkte
gewöhnlich klar erkennbar.
Ofteru-s A 1 statt Ai innen Zeile ,5 vicena, 11 caclibes, 13 m'iiifiiljs. iN UihnLi, 10 i/niu\
Rhiiiüi', l'apilol und stets (außer ARA/\A Zeile 20) aus der zweiten Hand: außen 5 p/imi,
i) quas, 17 ctcncit und fixa und stets (außer wiederum ARAM Zeile |S) die zueile Hand.
'■') Vgl. /.. H. Mispoulet a. (). i'j'i. künden soll nicht etwa gegen liruns' richtigen Lehrsatz
'"; Vgl. darüber Mommscn CIL III p. I'ij.X. verstoßen werden [Kleinere Schriften II |2 . es sei
") Vjjl. /,. B. das Amhersl-Diptychon (l'rocecdings -unwesentlich, dal' jeder Zeuge seinen Namen seiher
soc. hibl. Archaeol. 1904 Inf. 7 , wo die den (heute schreibe, es kann auch einer für alle die Namen
verlorenem Siegeln beigefügten Zeugennennungen schreiben, es kommt nur darauf an, die Namen der
/.. B. AOp. -O.^'j.'i'j- [?*A]|i^iov(0 ea^fä'ftsa; beneble Personen zu kennen, die gesiegelt haben
um
die erste Person im Verbuni!) jedesmal verschiedenen eventuell an Kekognition ihrer Siegel cusamiiien-
Duktus aufzuweisen scheinen. — Mit diesen Hemer- rufen zu können".
Jahreshefte .!*■$ üsterr. archäol. Institutes Bd. XVII. .q
I 3 4 W. Kubitschek
Die senkrechten I lasten erhalten, wie dies auch sonst der Schrift auf den Diplomen
dieser Zeitlage eigentümlich ist, starke oder allzu starke Fußstriche, so daß man also I oder
L. wenn man vom Sinn und Zusammenhang absieht, mitunter nicht oder nur aus einer
gewissen Abschätzung der Länge dieses Fußstriches auseinander halten kann; vgl. innen
Zeile j LVCLLLO (Lucilio), Zeile 11 CVMLS (cum iis), oder in der Zeugenliste häufiger
/.. R. 3 BOPLLLL oder 3 EHLLLB P LfzSIS. Dagegen sind die oberen Horizontalstriche (T),
zum Unterschied von anderen Diplomen, sehr kräftig und deutlich ausgeführt.
In der Zeugentafel lallt die Tendenz auf, die obere Horizontalhaste von i. und (
hinaufzuführen: in dav Schrift des ..zweiten" Schreibers das Auskrümmen des Jr.
Eine Ligatur zweier Ruchstaben, sonst diesen Texten fremd, begegnet außen Q N".
Punkte fehlen stets am Ende der Zeilen, auch wenn diese mit Abkürzungen schließen;
sonst innen nach vetcrauis 3, /';; 3. T.ucillo 4, sunt o, civilalem 8, et und qua.t 9. aul si qui 1 1,
cum 11. 1 1 imp cacsar, 14 in cocccio uervae, 1 <X recoguilum, 10 aram, to und 11 /;/.
Außen cacsar l, Vhi) 2, qui und in 3, viecua, dt'ducti(?) o, qitorum iiomiua 6, scripta sunt
ipsis 7, corum 8, quas 9, «/ civi/as und i/;i/ s; 10, dttxissent 12, PA und ID 13, c.v 10,
/;/ 17 und 18. Setzen oder Nichtsetzen des Punktes ist aber gewiß in einer Anzahl dieser
Fälle psychologisch zu begründen und braucht nicht aus Bequemlichkeit oder Übersehen
erklärt zu werden; ■/.. R. wenn außen und innen iticlas.se, incapitolio und inpodio wie eine
Kasusform behandelt werden oder aulsiqui gleich einer einzigen Konjunktion samt dem
durch die Betonung mit ihr zusammengefaßten enklitischen Pronomen. Der Schreibgebrauch
der Inschriften, auf denen wir oft genug derlei Zusammenschreibungen begegnen, ist m. \V.
darauf hin noch nicht untersucht worden. Umgekehrt findet sich der Punkt als diakritisches
Zeichen nach einer Zahl auch am Ende der Zeile, (innen und außen TAß -I- oder -T- 1
und nach dem Zenturionenzeichen (außen 1 1), wie das auch anderwärts der Fall ist, und
(außen 1 4) auch nach der Abkürzung eines Ethnikons am Zeilenende. Auch daß dum . taxat
durch einen Punkt getrennt wird, hat dieses Diplom mit anderen gemeinsam. In der Zeugen-
liste fehlt der Punkt nach dem Cognomen ein einziges Mal, nämlich nach Flori (Z. 61.
7. Wie aus der einleitenden Inscriptio in Verbindung mit der Subscriptio her-
vorgeht, ist der kaiserliche Erlaß vom 9. Februar 71 n. Chr. datiert. Die kaiser-
liche Titulatur unterscheidet sich von der auf den beiden Diplomen VIII und IX,
beide vom 3. April desselben Jahres, nur dadurch1-!, daß die Designation des vierten
Konsulats hier fehlt, also am 9. Februar noch nicht vollzogen war13). Daß am
i.Februar 71 Vespasian noch nicht vom Konsulat zurückgetreten war. hat B.Pick
durch eine Gladiatoren-Tessera erwiesen: spieetarif) K(alendis) FcMruariis) Imp.
'-) Allerdings muß, wer, wie ich (vgl. unten Gebiete gesammelt habe, und nicht etwa bloß des-
S. 179), mit der Möglichkeit nicht gleichzeitiger halb, weil es mir nicht paßt, befasse ich mich
Ausführung von Inscriptio und Subscriptio rechnet. liier nicht weiter mit dieser Möglichkeit,
sieh auch auf Inkongruenz beider gefaßt machen. 1;i) Vgl. Mommsen, Rom. Staatsrecht I -! ^HH fg.
Da ich indes bisher keine Krfahrungen auf diesem
Ein .Soldatendiplom des Kaisers Yespasian I5">
Caes(are) Vespasiauo IIIIU) M{arco) C(occeio) N(crva) co{n)s{nlibiis), Zeitschrift für
Numismatik XIII (1885) 382, 1. Damit gewinnen wir (nebenbei bemerkt) eine
weitere Beschränkung der Datierungsmöglichkeit von Yespasians Bauinschrift an
dem als Porta maggiore bekannten Bogenbau der Aqua Claudia CIL VI 1257
= Dessau, Inscr. sei. n. 218.
8. Das Diplom ist ausgestellt für einen Centurio Hezbenus (auf der Außenseite:
Hesbenus), Sohn des Dulazenus aus dem Stamme der Sappaei, und seinen Sohn
Doles. Was wir über den Stamm der Sappaei wissen können, die östlich von
Philippi nahe der Küste im Rhodopegebirge hausten, hat Wilhelm Tomaschek im
ersten Teil seiner Studie Die alten Thraker I (= Sitzungsberichte Wien CXXYI11
1893,1 og zusammengetragen. Er erklärte, keine Erwähnung des Stammes auf römi-
schen Inschriften zu kennen. Eine solche war aber bekannt, seit 1841/42 „aus den
Fundamenten eines größeren römischen Gebäudes auf dem Krantzplatz" in Wies-
baden mit anderen römischen Steinen der Grabstein eines T. l-'Lnius Celsu[s\.
vetr(anns) ex ala Scitbit[l]oruiu, cives Sappaus gehoben worden war (Brambach 1524
= CIL XIII 7580 = Riese 1502/3 = Limes XXXI 87, 7 Taf. 8, 7), mit einem
Totenmahl in Relief, wie sie — ich will nicht, daß es den Anschein habe, als
sollten seine bisherigen Behandlungen durch diese Bemerkung in ihrem Wert ge-
kürzt werden — uns auch auf thrakischem Boden so oft begegnen. Demselben
Fund gehört ein anderer Grabstein an, den Ritterling Limes XXXI 85, ] Taf. 7,4
für „sicher älter als Yespasians Regierung" einschätzt = Brambach 1523 = Riese
1680 = CIL XIII 7583 Dolanus Esbeni f(ilitis) u(atione) Hessin:, ccj(ues) ex coIi{orte)
f\' Thracum. Diesen Stein, der tue nämlichen Namen Esbenus und Dol - -.
wenn auch in unigekehrter Folge, in Verbindung bringt, möchte ich vor allem
anderen Zuwachs zu dem Material registrieren, das Tomaschek, Die alten Thraker
II 2 (= Sitzungsberichte CXXXI 1894; p. 9 für Esbenus („mit Ausgang wie in der
Glosse iyi^/v. ■ y.'/M-f/JZiz" \ und p. 34 für Doles (AöXr,;) zusammengestellt hat1'}.
Dulazenus. vermutlich wieder mit Doles verwandt (vgl. Ao'jAr^s/.H:; Tomaschek 35),
verrät ähnliche- Bildung wie Diuzenus1") Diplom 1 (Tomaschek 31: ..vgl. AisyEvr,;,
") So bei Pick gedruckt (statt III) und auch nichl sieh einstellen, L'rof. Dressel bestätigt auf eine An-
vnn Weynand in Pauly-Wissowas Real-Kncyklopädie frage, daß die l'essera die Ziffer //// (nichl III \ Iriyt.
\'I 2649 beanstandet. Angesichts der interessanten ,5) Lambertz, Glotta l\' 1^4 möchte ich nichl
und klirreichen Auseinandersetzungen Picks (380 ff.), beipflichten, wenn er den ,\cl. Wilcs qtti et Esbenus
die auch weiterhin alle so wie früher in (iültigkeit seiner Grabinschrift i'II. III 8040 aus Rusanesci in
bleiben, i>t dieser Druckfehler in einer sorgsam durch- Rumänien (nahe der Mündum; des Altllusscs in die
gesehenen Druckarbeit ein beachtenswerter und nutz- Donau) als Daher auffallt.
barer Jleleg dafür, wie leicht derartige Verschreibungen "' Sparlitu Ilinzeui <\ili»), Uipscttrl li<ss>>.
1 56 W. Kubitschek
gall. Divogenus, Devognatus" und p. 39) oder Derzizenus17 ) (Bormann, Jahres-
hefte III 19 = Diplom CVIII) oder Auluzenus (CIL VIII 183121"..
Alle anderen Diplome nennen, wie auch gar nicht gut anders zu denken ist,
den Empfänger des Privilegiums im Dativ. Dies ist der einzige Fall, daß er im
Nominativ erscheint. Ich nehme an, daß ein Versehen oder, vielleicht richtiger
gesagt: ein unabsichtliches Abweichen von der Gepflogenheit vorliegt, dessen
Erklärung aber um so schwerer fällt, wenn man an der Meinung festhält, daß
die Diplome in jener Zeit obligatorisch waren und in Rom gewerbsmäßig her-
gestellt wurden. Nur einen einzigen Fall kenne ich sonst, in welchem der Emp-
fänger nicht im Dativ genannt ist. Das ist Diplom XXVIII aus flavischer Zeit,
gerichtet an die Adresse . . Stai C. f. Galeria Saturnini [C]lunia, cho. II pr., im
Tiberfluß gefunden. Es fällt übrigens ganz aus der Reihe der Diplome dadurch
heraus, daß die Zeugenseite nicht beschrieben ist. Welche Rolle ihm künftig bei
der Behandlung dieser Urkunden zufallen kann, weiß ich jetzt nicht zu sagen1'-').
Das Ethnikon ist im Innenexemplar mit Sappa, im Außentext mit Sapp
geschrieben. Eine andere Auffassung, als daß beidemal das Wort Sappaens ab-
gekürzt worden ist, also z. B. daß dadurch Sappa-0) als Grundform von Sappaens
erwiesen würde, scheint nicht zulässig zu sein, wenn auch die Abkürzung Sappa
für unrichtig oder mindestens für ungewöhnlich gehalten werden muß. Warum
der Graveur, ohne irgendwie im Raum beengt zu sein, abgekürzt hat, ist nicht
zu erkennen: aber solches Sparen beim Ethnikon ist sonderbarerweise auch in
jenen Militärdiplomen nicht selten, die sonst jedes Wort des ständigen Formulars
auszuschreiben belieben: wie ein Blick auf die uns erhaltenen Stücke zeigt, sind
diese Abkürzungen nicht durch die Ökonomie des Raumes bedingt gewesen. Auch
auf der Münchner Diplomtafel n. NCII, deren eine Seite als Überrest einer stadt-
römischen Originaltafel-1) angesehen wird (vgl. unten S. 187), sind die Heimats-
bezeichnungen fast durchwegs abgekürzt.
8 A. Es ist meines Wissens nicht von anderer Seite versucht worden2-!, die Art der
Heimatsbezeichnung der Veteranen, für die die uns erhaltenen sogenannten Militär-
1T) Sohn des Clagissa Clagissae f. Bess(us). 2"> Wird übrigens auch nicht durch die von
ls) Mucalrali Auhtzeni — natione Thr{a)ce ualns Steph. Byz. und von Hesychius überlieferte Form des
in civüatc Aiigusta Traianesic. Ethnikons Zar.ai empfohlen.
VJ) Hülsen, Rom. Mitteilungen VI (18911 T,$y. -1) Unbestimmter Zeit,
„si deve supporre, 0 che il diploma non fosse niai 2-) Allerdings hat über die Soldatenheimaten
ratiticato dai testimoni, o che i nomi, segnati coli bekanntlich Mommsen in größerem Zusammenhange
inchioslro, siano spariti senza lasciare la menoma gehandelt Ges. Schriften VI 41 ff. (= Hermes XIX
traccia". 23 fi'.J.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian r57
diplome ausgestellt sind, zu veranschaulichen. Es möge eine solche Zusammenstellung" hier
gegeben werden, da durch sie, wie es scheint, dargetan wird, daß in dieser Kategorie von
Urkunden als Heimat für alle aus dem Westen und aus Europa überhaupt stammenden
Peregrinen stets ein Volk, nicht eine Stadt genannt wird: absichtlich ausgeschlossen seien
also aus dieser Zusammenstellung
1. selbstverständlich die Praetorianer und die L'rbaniciani;
2. die nach Septimius Severus (oder vielleicht nach der Constitutio Antoniniana)
fallenden Diplome; diese zweite Gruppe, auf anderer Grundlage autgebaut, nennt ausnahms-
los Städte; sie fiele auch sonst hier weg, weil die einzelnen Fälle auch entweder unter
die Gruppen i oder 3 zu subsummieren sind;
3. jene, die die tria nomina (oder wenigstens Gentilnamen und Cognomen nach
römischer Art führen, gleichviel ob der Vatersname nach römischer Art angegeben wird
oder nicht (ihr Verzeichnis unten S. 15QI.
Dann entfallen auf Europa folgende Beispiele:
Britannien: [5;/]»/a'o XL11I 124-3): Dobrun^n) und seiner Frau, einer A~iihic' XCVIII 105;
Briltiunh LXX 145 — 161
Spanien: Hispanio) XXXII 103: Bracar(o) XXXVI 107
Sardinien: Sardo (innen Sani.) VI 08; Carc${io) XXVI 90; Fij'ais(. .) c.v Suitl. i.Sjr.
Außentext) IL 234
Corsica: <'orsn Vinac{eno) XLVI 12g
Rheinlande: Treiir{6) Alt. u. heidn. Vorzeit V I af. ^-, vom |. 78; Riiuric(o) XI. III 105:
Frisio LH hadrian. Zeit
Dalmatien: Dcsidiati VII 70; Maczcio V1I1 71; lialmatUu) XVI 84; Puirrsio) und seiner
Frau, einer DerumisHue) X.XI11 93
Pannoniae: (ornadati) CI vor 60: Vurciann II 60; Pamioiu'u X 71; Fiiiwiin. XI 74. vgl.
die Originaltafel XCII mit l'uuii.; Juso XV 85: l'mio XXXV 10S und
XXXIX 114, hier zugleich mit seiner Frau, einer AqttiiHccusi); Ei tifl /„sviji
LXXIV 107; Azahi I.X 148. LXI 149. C [50. LXV 151
Thracia : Tluac\i) XXI 90
Ihsso XIII So. XXX 99. I.XII 15.S und die Origin.iltafel XCII; /»V.ssl « 1
CVI1I 13S; Dipscurtn Bcssn I 32
SjppiiUiis 1 das neue Wiener Diplom.
Cololütic. XIX So. Der Ort ist uns sonst unbekannt. Da der Veteran thra-
kische Namen führt [Svuto Truibillii /.l und in der ci>/iiors) II Thracum
gedient hat, versteht sich der SchluU auf eine thrakische Heimat. Menzen
hat den Namen in cohoniu) Olelicio] zerlegt = AO/.XlO'J -.it:/'jZ und auf
diesen thrakischen Ort verwiesen (vgl. jetzt Oberhummer bei Paulv-
Wissowa II 2 pH, der aber von I lenzens Aufstellung nicht Notiz nimmt 1;
Manjuardt 1 - 315 hat dann unnützerweise daraus eine Kolonie Oleiticos
als Gewinn gebucht und ihre Gründung vermutungsweise au! Kaisei
-3) D. i. Diplom XLIII aus dum (;ihre 1 24 n. Chr.
I ,S'S W. Kubitschek
Claudius zurückgeführt; auch Kornemann bei Pauly-Wissowa IV 550, 252
hat sie verzeichnet. Die Kolonie verbietet sich aber von selbst, zumal
bei einem Überblick über dieses Verzeichnis. Mommsen hat seine ursprüng-
liche Zustimmung zu Henzens Interpretation (CIL III p. 857 J anscheinend
wieder zurückgezogen. Eph. epigr. V p. 188. Gemeint dürfte sein, was
Ptolemaeus 111 11, 6 unter den tsXpXVrfflOU. Thrakiens anführt, Koi/.r/tr/.Y,- ' I,
und Plinius bist. nat. IV 41 in Thracia nennt: Cclaleiae maiores Haemo,
minores Rliodopae subditi. Vgl. dazu Müller I p. 4.7g seiner Ptolemaeus-
Ausgabe. Ferner Tacitus Ann. III 38 Coelah'lui Odrysueque et ]>ii und
lauf denselben Zusammenhang des Jahres 21 n. Chr. bezüglich; den
Passus einer Inschrift aus Bizye (Mommsen, Eph. epigr. 11 p. 256, dazu
Dessau ebd. IX p, ö(j|; wieder abgedruckt bei Cagnat, Inscr. Graecae
ad res Rom. perl. I 777) TGV KoiÄ*A[^*5)]TlXÖV ~i/.£[tOv; sowie Valerius
l-'laccus VI 81 Cocluletue (überliefert durch den Vaticanus coeia hw/ae),
gewiß beeinlluf.it durch die geschichtlichen Darstellungen jenes ~o/.c|to;.
Gehen wir zum Osten des Reiches über. Unverhältnismäßig gering'-1') ist überhaupt die
Zahl jener Diplome, die uns der Osten (Asien, Syrien, Ägypten) erhalten hat. liier wird als Heimat
entweder eine Nation genannt, genau so wie im Westen: Suros V 68, Iluraeo
XX.Wll HO und CopMae) XVIII 86;
oder zur Nation wird noch ein Stadtname hinzugefügt: Pkryg. Landic(ea) I\ 68 im Außen-
text, während innen nur Plirygio steht2 ); Suro Garaseuo ) IX 71 sowohl außen als drinnen;
oder es wird bloß ein Stadtname genannt Sebaslopol.-'"1) XLV1 12g, Xicia CIX 130.
und Anazarb(o) Vjesnik XI 29 ff. vom Jahr 103; und hieher passen aus der bereits wieder-
holt — mit den Volksnamen des Westens Besso und Panrfouio) angezogenen Original-
urkunde Dipl. X( II alle Namen von Veteranen östlichen Ursprungs: Latidi(cea) zweimal,
Alabund(u) zweimal, Piiiladel(pliiu) und Xicom(edia).
Der Unterschied in der Bezeichnung der Heimat springt deutlich ins Auge: im
kulturell zurückgebliebenen Provinzland des Westens nennt man die gens, die natio, im
( tsten den Stadtbezirk, wenn man nicht, wie namentlich in der früheren Zeit, sich damit
begnügt, in gewissermaßen grobschlächtiger Weise den Erdteil J anzudeuten. L"m es
nebenbei zu bemerken: wenn uns schon der Versuch, die als Heimat genannten Städte
Laodieea, Xicaea, Philadelphia oder wie sie heißen mögen mangels eines unterscheidenden
Merkmals richtig zu bestimmen, erfolglos erscheint; oder wenn wir wohl annehmen
dürfen, daß die Feststellung der Identität eines Diomedes Artemonis f. aus dem volkreichen
-1) 7-p/0|iavo^ ä~o 5i>0[iwv Matdtx^ Apoaixv, :il,J Im wesentlichen wird das zutreffen, was
Ivoi/.Yj-'.y.i', H7.~y.:y.i, KopTi'-Ä'.XTj Kaivixij' xai ÜT.kp Mommsen zu den Rhaelem und Asturern bemerkt:
;'.=v -■'/,•/ Ma'.StXYjV Bäootxyj. es habe »vielleicht kein anderes Motiv obgewaltet.
-:'j Überliefert KOI AAAHTIKON. als Geringfügigkeit und die Unbekanntschaft der
-'') Vgl. dazu Mommsen Ges. Schriften VI 23. engeren llcim.Hsbezirke" VI 45, 2. Das mag ins-
'-"•) Vgl. dazu unten S. iS<j. besondere auch für die vielen Atgyptii gelten, welche
2S) Vgl. Mommsen, Ges. Sehr. VI 43, 3. in den Soldateninschriften (Kph. epigr. V p. 106)
-'■') Klwas anderes Mommsen ebd. VI 45, 1. erscheinen.
Rin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian
IS*'
Laodieea31) in Phrygien (Dipl. I\ ) ungefähr ebensoviel Aussicht bot als die des Syrers
Mathaeus Polae (oder Polai?) f. (Dipl. V), so dürfen wir nicht vergessen, da).! das sogenannte
Militärdiplom seine natürliche Ergänzung in dem Aktenbestand fand, ohne dessen Besitz
wir uns auch einen einlachen römischen Soldaten nicht denken sollten, der ans seiner
Dienstzeit in die Altersversorgung trat.
Im aber nicht den Anschein einer willkürlich einseitigen Darstellung zuzulassen, lüge
ich noch das Verzeichnis aller in die loben S. 1571 dritte Oruppe verwiesenen und damit
aus der dort geordneten Beobachtung ausgeschiedenen Fälle :in"-'i:
a) Schon durch die Tribus sonderl sich ab /.. Flavio !../'. 'Vi/. Sabiun Sararicusi i)
(II um 74.
/' 1 Oppida civium Romanorum oder Coloniae sind die lleimatsorte in folgenden Fällen:
/.. Scxtilin Scxtili f. Pudcnii Stobis XI A III 134
Yahrio Vult'ri f. ValcnlU) Katiar(iu\ LXXI1 165
('. Tarcut in Tarsaliac fil. Hospilali f'aralis ex Sanft inia) (XII 173.
Römisches (oder latinisches!) Bürgerrecht ist. wie wir immer deutlicher sehen, kein
Ausschließungsgrund gegen den Eintritt in Au.xiliarverbände, vgl. Mommsen (II. III p. joi \
und jetzt Wilcken, Papvruskunde I 2 191 Ji p. 530; vgl. nun auch das neue Material,
das das Amtsquittungsbuch der ala veterana Gallien auf der Hamburger Stadtbibliothek
117O n. Chr.) bietet. Die S. 157 (oben) aufgestellte Behauptung bezieht sich ja lediglich
auf eine peregrine Heimat.
.1 In zeitliche!- Abfolge die peregrinen I leimatsstätten:
/.. Valcrin !../'. PuJcnfti) Aucyr>a\ XIV X2
< iuo XV 83
l.ariscn'n\ CHI '»3
'ynirni oder Cvrrlitcs/aci XXVII i|S
Abrctlcuio) XXXl inj
IfclrcKin) XIA II 133
Trcriiin) LI 138
]a im Stiiiia) I.VIII 1 3S/1 )(>
< \i[s/< risi'f] FIX 1 38 1 (u
Scirbnui) er halm. ilhilmal nullen 1 [.XII um 1 =, 2
< Ipiun ex 1 nrs'icai FXIII I |o 153
l'lpin Spmuavi f. Mauscniti Eraris'co) LXVIII 1 \~ 100
Valcrin Valcri f. WilcuHi) C«>//-(/.s-|, innen >'as/.. I.X.W I 17s
' '. lulin ' '. I . Saluritinii
!.. Cassin f'jssi /".
/'. Iuslcin Ai^rippac l .
■-, M. Auh>ui<> M. f. Rufn
Claudio Motli f. Xorauo
Sex. lulin Primi /. Prium
}i f. Si/iillin
](•»///>• /'. Ins/n
• ('. I alcrin . luuaci I .
!.. Valcrin Caincnis /. Tarvi<
,; Man gedenke der Worte, mit denen ~ aller- s. TeulTel-Krol], (iesch. iler röm. Literatur >i 4sä. i
dings rund um anderhalh Jahrhunderte später - die Kxpositin tolius mundi et gentium, die r. 42 fiir
l'hilostratus im Leben des l'olemon (gehört der ersten Phrygien eine ein/.igc civitas namhaft macht: civitalcm
Hälfte des zweiten Jahrhunderts anj l.aodikeia er- iiiavimaiii habert dicitur 1 t"Ji, i.itn. ///./,-' veslrm
wähnt: Axoüxs'-z i, Vi Kapiz, T.'.-.y.\\']\ -piav.xo; A'ix.ei. solam et nominal, im cmitlal, qnac ■>/■ vicalur
nizr,-;iLy. jiiv, i'ncir.Mziyx ik -.Sri Vi i>z/.a~ij; (vil. Laodicitiam.
soph. T :; Anhang . Vgl. für eine noch spätere Zeit '-' Vgl. Mnmmsen Sehr. VT 4|.
1 OO
W. Kubitschrk
Die große Mehrzahl gehört den Jahren 133 bis j 7 8 an: also einer Zeit, in der das
römische oder launische Bürgerrecht schon in weite Kreise gedrungen war, und besonders
weit über den Kreis der geschlossenen Ortschaften in den Provinzen. Alle diese Fälle
verteilen sich ungefähr so:
Volk Sta.lt
Tl'eeir. 7
llelvei. 0
Opino ex < Urs. 1 2
.SW/7. ex Ihilm. 1 1
Enteis. 1 2
Abvetien. 5
Lariaen. \
C/iio 2
Ancyr. 1
( 'yrrh. 4
\i ex Sttr. 8;
außerdem noch Cast. 0 -J und 13, ohne daß sich sagen ließe, welche Castra damit gemeint
sind; 9 ist übrigens ganz fragwürdig ergänzt, und 13 dürfte dem Orient angehören.
Die oben S. 137 formulierte Beobachtung wird also durch diese Übersicht neu bestätigt:
im Westen die Gens, im Osten die Polis. Nur verschiebt sich die Scheidelinie insofern,
als auch Griechenland dem östlichen Sprachgebrauch verbliebe, wogegen natürlich nichts
eingewendet werden kann; aber es ist noch gar nicht so sicher, daß der Index des CIL
im Recht ist, wenn er das thessalische Larissa hier genannt glaubt. — Die Interpretation
von Abrellen(o) 3 (Motnmsen denkt an Abryttos in Moesien, möglich ist auch die AiJpSTTYjVT,,
eine Landschaft Mysiens) ) ist zu unsicher, um dieses Beispiel hier mitzuverwerten.
9. Die Zeugen sind sämtlich engere Landsleute des Empfängers; unter
ihnen erscheint das erstemal ein aktiver Soldat. Sie alle bezeichnen sich als
riiilippiesis; diese nicht ganz korrekte Form ruft einem in Erinnerung, wieviel
Seltsames gerade in den Zeugenlisten der älteren Militärdiplome zu lesen ist;
man wird gut tun, die, Vulgarismen und Gräzismen in diesen Zeugenlisten zu
beleuchten und ihre Besonderheiten zu prüfen. Ich will nur das eine hier be-
merken, daß Diplom V = CIL X 771 vom 22 12 683*), das die Zeugen sämtlich im
Nominativ anführt, unter ihnen auch
L. Velina Xanta Autwc(hia) an dritter Stelle, und später
L. Secnra Alexandriis, veteranus
nennt. Scbultze hat in seiner grundlegenden Studie Zur Geschichte der römischen
F'igennamen (1904) beide Zeilen in das .Material einbezogen, das das Fortleben des
etruskischen Namen- und Kulturgutes unter den Römern erweisen soll: 99 den
Velina und 370 den Secura. Ich verkenne nicht das Gewicht seiner Untersuchung
und wage nicht, den einen oder den andern Namen aus der etruskischen Um-
3:l) Strabo XII 8, 9 C. 574 und S, 11 C. 576; Die Gleichung mit Abryttos siclit Dielil im Thesaurus
dazu (umonl in l'auly -Wissowa R. E. Suppl. I jj 1. l.at. I 136 offenbar als gesichert an.
I'linius nat. bist. V 123: in Mvsia AbreiUni. — ::l Xur durch unvollkommene Abschriften bekannt.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian
101
klammerung herauszureißen. Aber dala zwei Leute aus dieser anscheinend arm-
seligen Gesellschaft, die sich sonst in Syrien zu Hause fühlt, noch bis Vespasians
Zeiten, gleichviel auf welchem Wege, einen Zusammenhang mit Etrurien haben
aufrecht erhalten können, ist mehr, als ich glauben kann. Ich kann zwar nicht
erweisen, dati dieser Veteran sowie ein anderer in derselben Zeugengruppe
genannter \M. Valerius Diodorns, veteranus) Kommilitone des Empfängers, also
Veteran aus der legio I adiutrix gewesen ist. Aber alles in dieser Umgebung
gemahnt uns an Apion, der seinem Vater nach Philadelphia im Fayüm den
reizenden, allbekannten Brief ;is) schreibt: er sei in die Flotte von Misenum ein-
gereiht worden; 'io~: [51] jto'j ovofia Avtcov:; Ma^ijio;3"). Das ist kein Boden für
Xational-ltaiiener.
Die von Schultze zusammengestellten Beispiele für Gentilicia auf -a wird man
nach Zeit und Ort gruppieren müssen: das wird noch glaubhaft gemacht werden
müssen, dai.i Namen dieser Art und ohne die Erweiterung „zu -actis, aeius, adius,
alius, aiiiius. arius, asins, atius"v") unter Prov'inzialen und unter ehemaligen
Flottensoldaten nicht aufzufallen brauchen.
10. Jene Bronzetafel, die in unserem Diplom als Originaltext bezeichnet wird,
war ausgestellt worden ad aram getilis luliae. Diese Angabe stimmt zu den
übrigen aus den Jahren f)X bis 71: ex tabula aeiiea, quae ßxa est Roiiiae in
(Japitolio,
Diplom IV in ara getilis luliae
V /';/ ara
VI j vom 22,12 f>8 aJ aram getilis luliae Li lere Jcxtr<>; an anderer
Stelle wird die zugehörige Textzeile ausgewiesen
tab(nLi) II inig(ina) I' loc(o) A'I7/7:lsi
:,s) BGL' 4:3 - DeiUmann, Licht vom Osten-
1907' 1:1 WilcUen, Chrestomathie n. 4.^0.
"'' Diesen und einen anderen Kall stellt Lambertz
Glotta V 1I913 IOS nebeneinander. Auch von den
Beispielen, welche er ebenda IV I |u f^. (hier zum
Teil in Wiederholung von S. Ho in nützlicher Zu-
urkunden uns begegnende l'erson), ".yj.VM-.Vi z-.iiiyi^
r.y'T.\r{z \r.x<\.-r;im't zv.%-.v/-.y.y/;.y. ■ Wyxv..
",'/>. '"-
i= ~pi T/,; zzy/.-.i:.y.- •/.v/^tl\iiv.v.i :.; idie Er-
gänzung Nioivo; ist anscheinend nicht gesichert) tvi
Müttou. - Das ganze Kapitel von der Ausstattung
der Rekruten mit römischen Kamen und lerner. dort
sammenstellung angeführt hat, gehören einige gewili wo auch das römische Bürgen echt beim Eintritt in
gleichfalls in dieselbe Gruppe. — Line Entgleisung den Heeresdienst erteilt winde, von der Kinreihung
ist \' loS, 2 Mitteis, Chrest. n. 2 ji) der „Legionär in die römischen Tribus harrt noch der Aufklärung
aus Ajuniea": gemeint ist eine stelle des Papyrus und der Darstellung.
BfiU X8S, zu der Gradenwitz im Archiv für Papyrus- :1~) a. a. O. 64'j. J)2 IV.
f, .r-. bun^: I [ [ i)0 i) 08 zu vergleichen ist: r.'r.i Fv.;'.') :;~ 1 Die Zahl XVIII Nt im Innentext nicht narh-
'Ivv.ivj \T.',/.:rj.y.'j'i 'eine auch mhis! in Papyrus- gelragen worden.
Jahreshclte des. iisterr. arcluiwl. Institutes Ud.XYlt. 21
Wien
vom 9271
IX
|
VIII
vom 5/4 71
X
vom x/4 71
162 \V. Kubitschek
VII vom 7 3 70 in podio arae gentis Inliae, auf der Außenseite mit
dem Zusatz latere dextro mite signn(ni) Lib(eri)
patris, und in beiden Texten mit der Anmerkung
iiabulä) I pag{ina) V loc{o) XXXXVI
ad aram gentis Iitl(iae), in podio, parte exteriore,
tub(nla) I
in podio areae gentis Inline, in parte exteriore
ad aram gentis Inliae de fords, podio sinisteriore,
tab(ula) I pag(ina) II loco XXXXIIII
ad aram [gentis In]liae.
Was uns an Ortsangaben für die Bronzetafeln der Militärprivilegien erhalten
ist, scheint ein allmähliches Fortschreiten in der Benutzung freier Wandflächen
oder Wandteile von Bauwerken anzudeuten, die sich post aedem lovis O(plimi)
M(aximi) (D. LH) erhoben: der Fidestempel, dann die Mauer post aedem Fidei
p(opnli) l\(omani) u. a., so auch die ara gentis Inliae. die wir vorläufig30) nicht ge-
nauer lokalisieren können. Trifft die vorausgesetzte Absicht planmäßig fortschrei-
tender Ausnutzung der Wandflächen auch für diese Ara zu, so können die uns
mit Nummern genannten Tafeln selbstverständlich sich nicht auf eine durch-
laufende Durchzählung der Tafeln an einzelnen Wänden beziehen, sondern nur
einzelnen Tafelgruppen angehören40). Dann wäre die rechte Seite der Ara in den
Jahren 68 (lab. II) bis 70 (/. /) benutzt worden; darauf ist man zu der pars exterior
übergegangen, also zu einer freiliegenden Seit«; (71, einmal tab. I): später 1 es ist
also klar, warum ich D. IX vor D. VIII angesetzt habe) auf die gleichfalls ad
foras zugängliche Seite an der linken Seite des Podiums.
II. Die Datierung wird -- nur hier, und nicht wieder in irgend einem andern
Diplom eingeleitet mit pos. im Innentext, mit p. auf dem äußeren Regest. Das
kann nur pos(ilum) sein41), anscheinend so gebraucht wie sonst propositum, vgl.
■/.. B. eines der Wachstäfelchen von Alburnus CIL 111 p. 021 = Bruns, Fontes
iuris7 n. 177 descriptnni el recognitum factum ex libello, qui propositns erat Alb(urno)
maiori - -, in quo scriptum erat id, qttod i(nfra) sicriptiim) est, und am Schlüsse
die Datierung- propositns Alb(uruo) maiori 1' Idtis Febr. imp. L. Aur. Vero III
et Onadrato cos., act(um) Alb. maiori: das Edikt über die Anauni CIL V ,5050 =
3n) Vgl. z. B. Jordan, Topographie I 2. 58. "' Selbstverständlich auch von Mispoulet so
*'") Doch wohl je eine einzelne Massenentlassnng aufgelöst,
unifassend.
F.in Soldatendiplom des Kaisers Vespasian ' ' ' 3
Bruns n. ;>/ .1/. liinio Silciuo (>. Sulpicio ' amerino cos. Idibus Maiiis Hais in prae-
forio edictum Ti. Claudi Caesaris Angusti Germania' proposilum j'u/t id. quod injra
scriptum es/ : das Reskript an die Skaptoparener Bruns n. 110: (Datum) descriptum
et recognitum factum ex libro libellornm resci iptorum a domiuo n[os/ro] M. Antonio
Gordiann Pio Feiice Aus;', et pmpnsiloriim Ramae in portica tliermarum Traiana-
rum in vertu [q(itae)] i\ufra) sicripta) s(iuit); den Beschluß des Gemeinderates von
Gabii zum Gedächtnis an Domitia Augusta CIL XIV 2795 = Dessau 272 !i<>c dc-
crc/nm - - placuit in tabula acrea scribi l/ propoui in /'///V/V", tnnle Je plann rede
legi posail : einigemale in den Akten-Exzerpten des Protokolls über die Säkular-
feier des Kaisers Augustus. Vergleiche ferner Caesar b. e. Hl idj, 2 cJicIum
Pompei nomine Amphipoli prnpnsi/nm : Cicero pro Murena 6<>. Phil. \" 28. ad Atticum
II _' 1 . p VIII o. 2: oder die Stellen aus den Rechtslehrern in Dirksens Manuale p. 77S
und die Hunderte von Beispielen für plro)p(ositnm) im Codex Justinianus; dazu
Paul Krüger, Geschichte und Quellen des römischen Rechtes (Binding, Handbuch
I 2- loi-) 106 fg. und besonders Theodor Mommsen. Gesammelte Schriften II t S 1 tt.
Das Simplex pnncre ist ab und zu ähnlich nachweisbar, aber vielleicht nie
ganz analog gebraucht, vielmehr eher wie tigere verwendet, das ja öfter im
gleichen Vorstellungskreise wiederkehrt: so sagt z. B. Tacitus Ann. I 7 vom
Kaiser Tiberius: 11c edictum qnidem, quo patres in curiam vocabal. uisi tribuuiciac
potcsliitis pracscriptiouc p<>suit snb Angits/o acceplae; und von einem gewissen
( urtisius IV 27 posi/is propalam libcllis ad tibcrta/cui r<>cabat agrestia scr'citia:
vgl. Macrobius Saturn. I 1 \. 13 von Caesars Kalenderreform: auuum ciri/cm Caesar
habilis ad luiiam dimeusi"uibus constitutum edielo palam posito pub/icai'it*-) oder
in dem eben erwähnten Triptvchon von Alburnus: qn(a)estnres od legi eiusdem,
]v>sito hoc libcllo, publice testautur : vgl. auch die Verfügung im Testament des
Dasumius I Bruns7 n. 117). eine Abschrift dieses Testamentes (denn so mul.i ja
wohl ergänzt werden) poni ad latus moiiimen[fi ///i7]':;i.
In den letzten Beispielen kann übrigens pnuere als gleichbedeutend mit
scribeii verstanden werden und es ist keine Frage, dai.i postititni) unseres Diploms
unerwartet für actum oder dulum eintritt, das wir in anderen kaiserlichen Kon-
stitutionen verwendet antreffen, l-'.s wird also noch zu erwägen sein, ob nicht der
'-) Hei demselben Autoi I 12. \U Fu'vnis X"bili 1 Macrini 11. ^ ho> vcr.H- ncs i ./tu >tc /..;/;;:/> iiixUi
in fiistis i/iios in ae.lc Hcrrnlis Miis.iriim posnil. cos, .uii Gr.icci ciiinl propusiti, in 'ovo pusiiil.
was doch wohl nicht blof.es flintcrlejjen bedeuten '' Vielleicht gehört hieher auch die Wendung
soll. Daneben, wie sonst üblich, III 17. 14 tJülum in der lex Burgund. const. c.\tr. PI, .; Ii.in, praeeep-
ile snntplibus ab Antonio propositnm. l'roponert und tionem no\lram in omnium notiliam poncre pro-
pottere werden nebeneinander verwendet in der Vita curiiis.
I 64 W. Kubitschck
Gebrauch von poliere = scribere bei den späteren Juristen " i aus der Vertretung
von propimere erwachsen ist oder vielmehr aus der Verwendung im Sinne von
.festsetzen-, z. P>. pretium oder /t#£s, heredem, dient, exheredaiionem usw.4"';
II. Die Ausstattung der alteren Gruppe
der uns erhaltenen sogenannten Militärdiplome.
12. Als Zeugen, welche zur Beglaubigung des vom Diplom Beurkundeten
namhaft gemacht werden und ihre Siegel auf das Dokument gesetzt haben, kehren
im zweiten Jahrhundert n. Chr., soweit möglich, die gleichen Personen wieder.
Es bestand also (wenigstens etwa in der Zeit des Kaisers Pius) eine Gruppe von
sieben und mehr Personen, die Jahre hindurch in möglichst gleicher Zusammen-
stellung Diplome unterfertigte und siegelte, beim Ausscheiden oder Absterben
eines Mitglieds sieh durch Heranziehung eines Nachfolgers ergänzte und im
wesentlichen in ihrem Auftreten Ansprüche der Anciennität anerkannte. Der
Gegenstand ist durch Beobachtungen Eugen Bormanns im wesentlichen klarer
festgestellt worden*''), einen Nachtrag- dazu habe ich bei passender (Telegen-
heit gebracht17), eine eingehende Behandlung darf von einer erneuten Unter-
suchung der Militärcliplome, die wahrlich wünschenswert genug ist. nicht ver-
absäumt werden. Mommsen hat in seiner alle wichtigen Punkte umfassenden,
klaren und eindringenden Untersuchung (CIL III p. 2035) darauf hingewiesen,
daß unter diesen Diplomzeugen „nomina non ita vulgaria; maxime Pullium in hisce
testimoniis, per integrum saeculum tarn frequenter redit. ut ex officina aeraria,
quae per longum tempus Pulliorum maneret, harum tabellarum partem non exi-
guam prodiisse suspicere. adhibitos autem esse ab officinae dominis in testationi-
bus praeeipue libertos paternos suosque". Mommsen denkt also die Sache sich
wohl so, daß er das hauptsächliche Gewicht auf das Notariat legt, das mit der
privaten Diplomfabrik in Verbindung gestanden haben mag; dabei will ich weder
auf die durch die Vermehrung- des Papyrusmaterials ziemlich akut gewordene
Frage der antiken Notariate eingehen, noch auch die Vertretung öffentlicher
Leistungen oder Amter durch Private erörtern: letzteres um so weniger, als das
Pachtwesen noch im zweiten Jahrhundert vielfach über staatliche Agenden aus-
") Vgl. statt vieler Beispiele Codex Tust. I 2. 19 mulgare angeführte Beispiel super cum et super
quod ex vetcribus legibus licet obscure posilis ,1 </ui- lerram suam excommunicaliouis sententiam j'oue-
busrtam atlemplabalur. rciiuis gehört vielmehr hielier.
4l) Das von Ducange s. v. ponerc aus einer 4'') Jahreshefte III (1900) 20.
Urkunde des J. ii(>3 als gleichbedeutend mit pro- 4: Jahrbuch für Altertumskunde VI (1912) 269.
Kin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian
I(i-
gebreitet war. ich verweise /.. P>. auf Zolleinhebung' und auf die Hilfe bei der
Münzfabrikation.
Wenn nun das Xotariatsbureau, selbstverständlich innerhall) der natürlichen
Grenzen der menschlichen Lebensdauer, bei der Ausfertigung' von Diplomen für
Veteranen und Truppenverbände im zweiten Jahrhundert eine geraume Zeit hin-
durch eine gewisse Stetigkeit zeigt, kann wohl keine Frage darüber bestehen, dal.i
damals die groiJe Masse notarieller oder amtlicher Bestätigungen. Jescripfa et reco-
gnita ex tabula aenca. quae Jixa est Romae in iiuiro post tcmplum tlivi Auguisii)
aJ Minervam, in Rom hergestellt worden ist.
Das älteste lsi Beispiel der Wiederkehr eines Zeugen ist für Mommsen
das des P. Atinius Rufus, der auf Diplomen seit ~\ bis 84 erscheint:11') im
Jahre 74 an fünfter Stelle als /'. Mini Ruß Pal., wo das letzte Wort entweder
als Tribus PaKatiinn oder als Origo aufzufassen sein dürfte, ohne data damit die
Möglichkeit einer anderen F.rgänzung in Abrede gestellt sein soll: für die Tribus
spricht die Analogie des an letzter Stelle genannten .1/. Sa/vi Xnrbani Fab(ia)''°\
und (Plätze 2 und 4) /.. Ciinuitli Lucitlli < 'liitstiiniiiia) Tmier sowie Sex. Juli
('./. Fab. Italic/ R<>m(a). In den späteren Jahren erscheint dieser Atinius Rufus
wir haben vorläufig keinen Grund an der Identität zu zweifeln wiederholt
neben den nämlichen Personen, aber noch immer nicht in ähnlich gebundener
Reihe, in der die Zeugen dann, ein paar Dezennien lang', einander zu folgen
pflegen :
78 11. Chr. 80 82
/ A. Titini Juso v [., ] ',tl 1 i Sperati // ','. Muri An^ustalis
- ('. Alf! I'i-isci 7 P. | Atini Ruh '.' ('. I'ompei lüitrapcli
3 (,). I.olli l'ictatis .'' C. l'ompeijKutrapeli /.i C. |uli (li'inentis
7 M. Iv^nati C Vieris /" |ili Sementivi \ I.. I'ulli Spi-r.iti
,i L. Aureli Potiti // I'. Manli Laur 7 P. Atini Huri
'> L. Tunani Maximi IL' M. Stlacci l'hileti /'/' ( '. Liiereti Yfixlesti
" P. Atini Rutii !< I.. i'ulli Janua[ri 17 1'. Atini Anierimni
4^j Alter wäre noch, aber aus der Zeit der wachsen, v^l. Domaszewski in den Altertümern
Landsinann-Zeugen, das Beispiel unserer heidn. Vorzeit V Tai. 33 Annec i'pi-
11. Public! Crescenlis im Diplom \'II vom J. 70 graphique 1906 (Revue arch. IV 2221 n. -m; Wie-
und ^and in den Berichten der königl. Kunstsammlungen
<). Poblici Crcscenlis ladest, im Diplom V vom (Berlin 19,14) 343.
J. 71 ; beide Diplome beziehen sich auf Veteranen 5n) Ks verstellt sich, dali auch diese Auflösung
dalmatinischer Abstammung. des letzten N'amens zwar wahrscheinlich ist. aber
Seit Mommsen seine Abhandlung geschrieben ungefähr gleich wenig als gesichert gelten kann,
hat, i<t noch ein Beispiel aus ,1cm |ahre ~s zuge-
II'" \V. Kubitschel;
83 84 90
14 JAugustalis 7 F. Atini Ruf! // *,). Muci Augustalis
,'' ]Eutrapeli 14 (,). Muci Augustalis 1'" L. Pulli Verecundi
lii ]Modesti Vi I.. Lucreti Modesti l'i C. Lucreti Modesti
7 R|llfi /.i C. Juli Clementis !> ( . Pompei Eutrapeli
/" JSementivi /7 L. Sesti Maxiini 15 C Juli Clementis
/'jCeleris A? (). Juni Syllae 21 <.>. Vetti Octavi
l'?]Prisci 19 P. Corneli Verecundi 13 I.. Pulli Januari usf.
Also erscheint er für uns zuerst in den Jahren 74 und 7<S, beidemal in vollständig
verschiedener Gruppierung von Zeugen; ebenso im Jahre 80; dann in den Jahren 82. 83. 84
mit zwei oder mehreren Zeugen wiederkehrend. Dazwischen fallen zwei Diplome Xll 85 und
XVII l 8(>, die überhaupt keinen Zeugen mit einem anderen Diplom gemeinsam haben; da
liegt also noch ein Geheimnis begraben, dem nachgespürt werden sollte. Eine l bersicht
der Koinzidenzen möge das Verhältnis der Diplome aus den Jahren 80. 82. 83. 84. 90
(also mit Ausschluß von 85 und 86) veranschaulichen (der Zeuge durch eine Zahl ver-
treten, in kleinerer Schrift beigesetzt sein Platz innerhalb der Zeugenliste):
80 82 83 84 QO
/ 1
8,
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'>:;
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9..
l(,.i
10.
I I-
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'3:
1 4i il, ' 4,> M,
l()(. !(>.. 10.. 1(>..
'7t Ws
Auffällig wirkt z. B.,~ daß L. Pulli |anuari beidemale an letzter Stelle erscheint;
ebenso daß Q. Muci Augustalis (in viermaligem Vorkommen) nur an erster oder zweiter
Stelle begegnet. Aber damit sind Dinge berührt, die erst noch einer genaueren Unter-
suchung bedürfen, vielleicht wenn inzwischen das Material Vermehrung erfahren hat.
13. Dieser Zeit, in der dieselben Zeugen immer häufiger sich wiederholen, so daß
sie zuletzt last wie ein ständiges Kollegium oder Bureau vor unseren Augen er-
Kin Soldatcndiplom des Kaisers Vespasian
•"7
scheinen, geht eine Periode voraus, in der die Zeugenschaft, soweit wir sehen, für
jeden einzigen Fall individuell und aus Landsleuten des Diplomierten zusammen-
gestellt wird; unsere Beobachtungen reichen aber hier vorläufig über noch nicht
zwanzig Jahre (52 bis 71 11. Chr.):
Diplom I vom 1 1 / 1 2 52. ausgestellt Spurt ico Diizeni f. 1 >i hpsairl". licsso
!.. Mcsli /.. /. Acut. Prisci Iiyrrachini
/.. S'u/ri Vemisii liyrrachini
C. Durrachini Antlii Dyrrachiui
< '. Sdbini XcJynii Dyrrachiui
C. ('onwli Ampliali Dyrrachiui
T. Pomponi EpaphroJiti Dyrrachiui
X. Mini Hylae Thessalouiccnsis,
also sämtlich aus der Provinz Macedonia stammend, in der wir somit die Heimat
dieses Bessers voraussetzen dürfen.
Diplom V
VI j vom 11,12 68
IV j ausgestellt für Veteranen
der letrio 1 adiutrix
Mattliaio Polai f. Svros
T'rsari Tumults f. Surdo
Dimiiedi ArUinuuisf. I'lirvg(i) Lattdicicci'
also eine besonders lehrreiche Gruppe, in der gleichzeitig- für Angehörige verschie-
dener Provinzen die Zeugen aus engeren Landsleuten gewählt erscheinen, u.zw.:
für di-ii Phryger:
Ti. Julius Panlala Sardiianux
< . Juli ('harmi SardianU)
Ti. ('laiidi Qui(rina\ Fi Jim MaonianU]
1. Juli ('. f. Co/t /nun Lihotriis) Sard(iani\
Ti. Fon/eins < 'cria/is SarJtiauiK)
/'. < hallt P. f. Acmli/ia) Proviuciahis Ipcsius
M. Arn RnJi Sard[iani)
liii" ilcn Svifr:
< '. lulius Agrippa Apamaa
C. Xiiusr,IK') Saccus Antiocthia)
/.. Vclina Xau/a Aulioc' hia 1
7 \ Claudius i'hacrca Autioc(lu'a)
L. Cornelius Uplalus Aii/incihia)
/.. Sccnra Alexandras, vetcranus
M. Valcrius Diodorus, rc/cranns
tiir den Sarden:
/'. Alan' l'onlijtcalis ('aralilani
M. Slavl Pnliolani
' . lull [,S°],V/iV/<M/<
/.. (Iraccini Fclicis
' . Hcrcnni Faus/l
' . ' acsi I 'ic/urls
M. Acintli ('apiluuis
>'. Oclali Macri
/.. \'alcri llaiuac
1 aralilani
Sulci/aiii
1 'aralilani
1 aralilani
1 aralilani
vet, ti-£. I adiulric.
1 aralilani
> 'aralilani
' ' 1 Doch wohl als lulius zu fassen.
l (iS \V. Kubitschek
Diplom \'J1 vom 7/3 70, einem Veteranen der legio II adiutrix ausgestellt:
Xeriuie Laidi f. Desidiati
C. Helvi Lepidi Salonitani
<). Petroni Musaei ladeslini
/.. Valeri Acuti Saloniftani)
M. Nassi Pliocbi SaloniÜani)
/.. Publici Germulli
(]. Publici Macedonis Nedilani
(J. Publici Cresceutis (aus Jader?, vjjl. Diplom VIII)
Kine andere Gruppe bilden:
Wiener Diplom vom 072 71 für Hezbciius DitUr.cui f. Sapp(acus), Flotte von
Misenum, nach Paestum deduziert;
Diplom IX vom 5/4 71 M(circo) Damtie f. Snro Garaseno, aus derselben
Flotte, nach Paestum deduziert:
VIII vom 5/4 71, Viatori Ycucli f. Maezcio, ravennatische Flotte, nach Panno-
nien deduziert.
für den Sappacer: für den Garasener:
l). Liburni Ruß Philippiesis Appi IHdi Praxiae Laudiceni, cq. R.
('. Sallusti Cresceutis m.ch.IIIIpr., Philipp. C. Juli Agalhocli Laudiceni
P. Popilli Ruß Philippiesis (u. CessiCu.f.Col.Cesli Autioclies
/.. ßetuedi Valenlis Philippiesis /.. Comeli Simonis Caesarea Straton.*1)
/.. Hetuedi Primiiieui Philippiesis Ti. Claudi Epaphrodili Antioches
Cn. Comeli Flori Philippiesis ('. Juli Theopompi Antioches
C. Herenuulei Chryseru/is Philippiesis Ti. Claudi Detuosthenis Laudic.
für den Mueieier:
T. Juli Ruft Salonit.. eq. R.
P. Vibi Maximi lipitaur., eq. R.
T. Funi Celeris Ltdestin., dec.
C. Marci Proculi ladestiu., dec.
/'. Caelenni Clementis Salon.
P. Luri Moderati Risinitan.
Q. Poblici Cresceutis ladest.
Diplom CII vom 30. Juni eines nicht genauer datierbaren, aber etwa in den
Anfang der Regierung Vespasians zu setzenden Konsulats iL. Aclio Oculato,
■') In meinen Bemerkungen über die Zeil der N'um. Zeitschrift XI.IV (Wien 1911; 14 habe ich
De.luUlii.ii einer Kolonie Vespasians nach Caesarea diesen Terminus post quem anzuführen unterlassen.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian
(6g
<). Gavio Aftico), ausgestellt einem nach seiner Truppenangehörigkeit nicht zu
bestimmenden L. Flavio L. f. ( la. Subiuo Savariensi:
('. Acoui Maxitui Sisciia)
T. Fl uvi Fesli Sisc'Ja)
Sex. Iuvenil Itigeutti Sirmiio)
*'. Curti Seeundi Slrin'loi
M. Slatori Subini St im tot
M. Lucili Saliiruiui Siscinn
M. Ritlili I lerntet is SiscUa)
Die Reihe wird beschlossen durch Diplom XI vom .\s 5 74, ausgestellt
Ycturio Teutoni f. Puiiiion(io), der in Germania (nämlich superiorc, was nicht ge-
sagt ist) gedient hatte ; hier erscheinen zum ersten Male Zeugen aus verschiedenen
Landschaften vereinigt: kein engerer Landsmann wird namhaft gemacht, ein
solcher müßte denn in jenen Leisten stecken, die eine Heimat zu nennen ver-
säumen.
/.. Caeeili I.. f. hiviui
/.. Cuniiiili I.iteulll < ht[s! tun i tut \ Fuder
/.. Juli 1 . f. Silviui i'artltagUue
Sex, Juli ' . Fab. I lulle i Roiuiai
!'. AI litt Ruß l'al(atiua?
< '. Seiitproni Seeuiidi
M. Salti Xorbaiti Fabia'l
Aus der gleichen Zeit wie die angeführten Diplome stammen noch zwei
Zeugenlisten, in denen die Bezeichnung der Heimat überhaupt unterlassen wird,
genau so, wie dies bei den späteren Beispielen der ziemlich ständigen Ausge-
staltung eines Zeugenbureaus der Fall ist, von der oben die Rede gewesen ist:
III vom 15 6 o| und CI. das einige Jahre später fällt. Man muß, so scheint es.
zumal auch nach der buntscheckigen Liste in Diplom XL es einfach hinnehmen,
daß die Zeugen oder die Protokollführer beim Buchen der Zeugennamen sich
nicht durchaus und stetig an die gleiche Regel binden. Einen Homonvmus des
ersten Zeugen von Diplom ("I lernen wir, wie die Anmerkung im Corpus-Supple-
ment bemerkt, aus einer nicht genauer datierbaren Inschrift von Heliopolis kennen,
die ein /.. Vitcllius /../'. Fab. Sii<s[i\i[uits\ (CIL III 1 i,iS;u'-'i gesetzt hat. Ls scheint
mir aber, dali besser nicht an Idendität beider Personen gedacht wird, wenn auch
'-') Vgl. den ilcr gordianischen Zeit angehörenden S_\ri;e n. 30.3 Trcbotiitts Siis^iiiiitm, /•.riutn')/>i itans ',
/.. Treboniiis Fab. Sossüintts colouia Heliupoli CIL domo cot. He!.
VI 423, da/u I'rentice (in American Expedition tu
Jahreshefte <les österr. archäol. Institutes IM. XVII ,o
1 7° W. Kubitscliek
gewiß irgend ein Zusammenhang zwischen ihnen vorauszusetzen sein durfte. Denn
der zweitgenannte Sossianus dürfte, wie die Tribus wahrscheinlich macht, Bürger
von Heliopolis gewesen sein und würde dann wenig auf ein Diplom passen, das
für einen Pannonier ausgefertigt ist.
In jener Zeit, da für die Wahl der Zeugen ihre Zugehörigkeit zur Heimat
dessen üblich war, der die Zeugen führte, scheint Beständigkeit der Zeugenliste oder
wenigstens einzelner Zeugen nicht nachweisbar zu sein. XI und Ol, für je einen
Pannonier, vermutlich nur um 2 oder 3 Jahre auseinander liegend, und V und IX
für je einen Syrer, etwas über 2 Jahre auseinander fallend, haben keinen Namen
gemeinsam; bloß die Listen von VII und VIII, für Dalmatiner, durch ein Jahr von-
einander getrennt, haben vielleicht einen Zeugen gemeinsam:
0. Publici Cresceiüis I). VII
0. Poblici Cresceutis Iädcst(iui) D. VIII.
14. Anmerkungsweise möchte ich darauf hinweisen, da dies von anderer Seite
meines Wissens noch nicht geschehen ist, daß irgend ein Dignitätsprinzip für die
Anordnung der Xamen innerhalb gewisser Listen maßgebend gewesen zu sein scheint.
So wie Gleichstehende es sich angelegen sein lassen, ihre Gleichwertigkeit auch
im Nebeneinander ihrer Xamen zum Ausdruck zu bringen, z. B. durch Permuta-
tionM), so wird verschiedener Rang sowohl im persönlichen Auftreten als auch
bei der Aufzählung der Xamen sorgsam zum Ausdruck gebracht. Das ist eine Sitte,
die sich bei Abstimmung und Protokollunterschrift dann bis in die Verhandlungen
der christlichen Kirche (z. B. bei Synoden und Konzilien) fortgesetzt hat.
Das Anordnen der Zeugen nach der Dignität läßt sich in. E. bis selbst in die kleinen
Verhältnisse verfolgen, aus denen die siebenbürgischen Wachstafeln hervorgegangen sind:
In n. VI vom Jahr 139 gehen den anderen Zeugen voraus Maximi Veneti principis und
Masuri Messi dt'c(urioiüs); n. VII aus dem fahr 1 \2 Appi Prodi rct{eruni) leg. XIII g.;
11. XXV vom Jahr 100 Val(eri) Valentis c(ent.) (legiunis) XIII g.'A). Cn. Vari A/ae, Acl.
Diunysi vct. leg.; ein gewisser L. Vasidius Victor erscheint stets an erster Stelle unter den
Zeugen, und zwar n. VIII 15g n.Chr., n. V 162 n.Chr. und n. I 167 n.Chr.''). Ebenso
werden unter den signatores für die Abschritt des Senatsbeschlusses über das .Marktrecht
,:; Zum Gegenstand vergl. meine Studien zu Hühners Prolegomena p. LXXIV); £ CIL III 6591
.Münzen der röra. Republik (19II) 59 ff. aus dem ägyptischen Alexandria; zur Auslassung
"'') Otto Hirschfeld Sirzungsber. Wien LXXVII von leg. vgl. III 13540 gleichfalls aus Dacien)
(1877) 427 CIL III p. 2215: „vor g XIII g i'rac'f. ausgelassen alae) II Pan.
scheint nichts gestanden zu haben'-; s für centurio :' ' Die Ergänzung von l'a'si zu VasiJi
CIL 111 7327 und 732S aus Thessalonic.i, ähnlich Victoris in n. III vom fahr 1(>2 scheint also nicht
CILV1 14 Hühner, Kxempla 11. 1159 (vgl. überhaupt zulässig zu sein.
Kin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian 1 ~ l
des in abgeschiedenem Bergland der Byzacena gelegenen saltus Beguensis CIL VIII 270
= i 1 45 1 die beiden ersten als acrib(ae) hervorgehoben.
Zu den bisherigen Beispielen für die Ordnung der Siegelzeugen nach ihrem Rang
ist übrigens ein neues beachtenswertes in einem Rhrendekret gekommen, das die taurische
Stadt Chersonesos während ihres (.ihres 154 1 pvo) beschlossen hat. Ks ist von Latyschew
im Zumal des russischen Ministeriums lür \rolksaufkIärung N. F. \ 111 (Mär/ 1907) 1 |i Ig.
(mit Tafel) = Latyschew, Pontika (iooo) ji.Stg. veröffentlicht und vielleicht sonst nirgends
republiziert '"'j worden. Wegen seiner besonderen Anschaulichkeit sei der Schluß dieses
Aktenstückes1") mit der namentlichen Aufzählung der Zeugen hier exzerpiert:
sscfpayt'axvTO (rtpwct;)) it:/<;>" (~ptxw) "i/or
vl-ix jjaat'ÄlS'ja IlaptlEVo:. vier Männer, jeder als apytüV bezeichnet,
der ~oC<)ZrjZ äp"/iov. drei Männer, jeder ist V0J.U0V cp/.a;,
und noch fünf Männer ohne Amtstitel; ein —pöot'/.o;.
(0£'j'£ oi;)i r " :"/';i
acht Männer ohne Anustitel;
iau.iixTE'j; r/,: jO'j/.v.c
'■ Vielleicht deshalb hat E. Bischof! in dem hallen; Oyipio; wird als zweites Kognomen cinzu-
11912 erschienenen; X\'. Halhband von Pauly- schützen sein.
Wissowa R.-K. ;oi den Monat Herakleios nicht 5- Dieser rn5chriftfund setzt uns nun auch 111
auch für Chersonnesos verzeichnet ■ Chersonnesos dk. La,,e> ein anderes verwandt scheinendes Brucli-
isl von der an der bithyni'schen Küste gelesenen stücli einigermaßen zu ergänzen. Latyschew (Inscr.
Stadt llerakleia Pontike gegründet woiden (vgl. Ponti Eux. lv 0-, llat darin ein .fragmentum cata-
Brandis bei Pauly- Wissowa III 22C1; zur Geschichte lo„; norBjnum propriorum" gesehen und die /.eilen
dieses Chersonnesos jetzt E. v. Stern im Hermes 1. () j zu \i-xzOJ.?\v.o- 'Al'J.z'.en'.z <yli" ril er-
■'i'.i. 174*1" ; aus dieser Ableitung wird also auch gäiutj das ui)rir;e unberührt gelassen. Zu lesen ist
zu versieben sein, daß der Herakleios elicnsowie vielmehr etwa
der Monat Dionysios (Latyschew, Inser. Ponti F.ux,
I is; Diltenberger, Syllogc2 3:6) sowohl dem
Kalender von Chersonnesos als dem „bithvnischcna
'vgl. meine Kalenderbücher von Klorenz, Rom und
Leyden 1915 S. 9H1 angehört. Die Monatfolge der
beiden Kalender ist aber nichl durchaus identisch;
denn Latyschew IV 70 wird |iYcyö; \'}y.tivi V-\ . .]
datiert; der Lykeios findet sich nun zwar im Kalen-
der von /.. T». Bvzantion, nicht aber in Bithvnien. —
zi, ii liz'.znv. zrAzr, 'j.'rj.'/. x'T>,:'.-v Xsy/.'v/.iSK'j XTy-
Äy.~ y.y.1 lf-i;isy iv zo* ir:.zy->y,Z'i-.«} zj.z Äy.portoAloX
zi~<n' z',r>z' = '>,;= '/''>>■% 4a;t';> ßait/.S'jo'JsaZriAP-
D-ivo'j, Itsoj..., iizio; Ki < Xame oEEY
'Name'). ;iavi: und Tag), ",'px;i-
|ix-s'V>v-c; A-,'=noAE^-r
Xame • i^*.->izm x zzi/_cy ;I=ABAZ1AIZ
-y. riap3-iv>;- T. <I>/.y.vr.o: ",\PIETn.NoEYI-
Latyschews Monat K^z/.ito; , so I\ 9s ergänzt. ' r/-
muli entfallen, wenn meine unten Anna. ,s vor- Geändert habe ich bloll den vom Herausgeber
geschlagene Ergänzung richtig ist, „ach der mit .,,, ;; ..„genommenen Buchstaben vor [loAE^-Z ,.,
EO vielmehr der Xame de- Vaters des Athena-
Zeile i. — Derselben Inschrift dürfte noch eines
priester- beginnt. ,/ller das an,lcre fl,.r xon Latyschew unter 1 herson
In Zeile 25 Ig. wird genannt: I. "I>/.iVj'.o; nesos abgedruckten Bruchstücke angehören, z. B
\l'x'/,H/'y/./:?,;. <y.'.z 'Vi.-j.'yy.'y, Xäswvo; 'Oyiy.na die I V 7:. so. .,0 und 97: 11.07 schließt mit xyl :
beiden letzten Worte läßt Latyschew in einer Kon- ','pv.;'- i'-V.zi j; tv, : :■/>'/:]/. \\-'ir.w.:- ■ und Vatersname
jektur verschwinden: [II]o[piVa]vo[y./.eo'j];. Aber ähnlich wie Zumal a. a. O. x.xi '. >izy.\\y/-.i '■>-. zi,:
die-e Änderung ist abzulehnen, N'y-eivo; zu er- zvüzlz Api"(ov A"tvoM.
l 7 2 \V. Knbitschek
Also gellen im Diplom VII] zwei ci[{uites) R(omani) voran, ihnen folgen zwei
Jeciiiriout's) von Jader, dann drei Personen ohne Titel, von denen die letzte durch
ihren Familiennamen iPoblicius) erraten lät.it. dal.! sie allen anderen den Vortritt
lassen mußte; vermutlich diese letzterwähnte Person*'11) erscheint, zusammen mit
einem anderen Publicier, im Diplom VII gleichfalls an letzter Stelle. Auch in IX
geht ein eq(iws) R{omanns) allen anderen Zeugen voran. Wenn in der Zeugen-
liste des Diploms 1 der an erster Stelle verzeichnete Mann seinen Vater und
seine Tribus (Acm.) nennt, alle anderen Zeugen aber davon absehen, so kommt
man angesichts der fast durchwegs auf Libertinen hinweisenden Namen auf den
Gedanken, daß diese Personen nicht in der für die cives ingenui in Dyrrhachium
eingeräumten Aemilia ihren Platz, sondern in einer der für die zurückgesetzten
Bürger bestimmten Tribus gewußt haben.
Ob das nicht vielleicht auch maßgehend war für die Zeugen, die die Holz-
tafel von Kairo nennt? Fünf Zeugen mit Vaternamen und der Tribus Pollia.
z. B. C. Epidins C. f. Pol. Bassus, vet{eranus) und, ihnen folgend, vier ohne Vater
und ohne Tribus (z. B. .1/. Antonius Lougns I'ull. ';"i. vet.\.
Sonst findet sich als Standesbezeichnung" innerhalb der älteren Diplomserie
ein vct. leg. I citlintric. in Diplom VI, das für einen aus ebenderselben leg. I adi.
Verabschiedeten ausgestellt ist, und zwar an drittletzter Stelle; veteramis an vor-
letzter und letzter Stelle, nach fünf anderen mit der Ürigo allein bezeichneten,
also wahrscheinlich Zivilisten, um einen modernen Ausdruck zu gebrauchen, im
Diplom V; unter diesen mag der an erster Stelle genannte C. Iulius Agrippa
Apamaa wohl durch seinen Zusammenhang mit der Fürstenfamilie seinen bevor-
zugten Platz verdienen.
Den vornehmsten Zeugenkreis vereinigt Diplom VIII Platnii Vcncti f., cen-
turioni, Maezcio; das mag aus dem militärischen Rang erklärt werden, trägt aber
dann seinerseits zur Bestärkung der Ansicht bei, daß in dieser älteren Zeit die
Zeugen von Fall zu Fall gewonnen werden konnten.
Das erstemal tritt nun, durch das neue Wiener Diplom, ein aktiver Soldat
in die Zeugenschar ein: m(ilcs) c{n)h(prtis) IUI pr{aetr>riae\. und zwar an zweiter
Stelle.
r,:i) Von der ich oben S. 165 Anm. 4S ge- so überaus häufig auftritt (vgl. dazu Mommsen CIL
sproclien habe. TU p. 2035; oben S. 164J, u. zw. schon seit 80 n. Chr.,
r,n) Ob Pull us) oder eher PuU(ianns) zu ver- so fühlt man sich vielleicht versucht, sich darüber
stehen sei, ist fraglich. Ich würde das überhaupt Gedanken zu machen. Indes ist l;aum Aussicht auf
nicht erwähnen. Da aber unter den Zeugen der Erfolg vorhanden, auch sind in der Nähe (bei Rervtus)
späteren Klasse von Diplomen das Gentile Pullius Pullii nachweisbar ('II. III 14392a.
Ein Soldaten diplom <U-s Kaisers Vespasian '7.t
15. Sowohl im Innen- als auch im Außentext des Hezbenus-Diploms sind
zunächst Datum
pos (innen />> a. d. V Id. Febr. (innen Feb.) imp. Caesar (innen Ca es.) \'esp.
(fehlt inneni Aug. III. M. Cocccio (innen Coc.) Xcrvac (innen Xer.) C"S.
und die Berechtigten
cent. linnen }•) Herbeuiis (innen Hcsbeuus) Dula-cui Sappa (innen /' Supp.)
et Do/es f. eins,
dann auch der Standort des Originals
i(J aram geufis Inliac (innen ////.) /// podio parle ex/erinre lab. I
auf dem von der ersten Hand freigelassenen Raum, in etwas gedrängterer
Schrift und mit gedrungeneren Buchstaben, nachgetragen worden.
Genau so sind auf dem fast gleichzeitigen Plator-Diplom (VIII) ebensowohl
im Außentext als innen von anderer Hand auf dem hiefür freigelassenen Raum
die entsprechenden Ergänzungen nachgetragen worden:
Xnii. April. Cttesare Aug. f. Domitiann, < '//. /Vi//" Casco c<>s.
l'latori Yeneti f. ceiilnrioiii Maczci" und
/// Capitolin (diese beiden Wörter sind aber auf dem Wiener Kxemplar noch
vnii erster Hand geschrieben 1 iid aram gen/is luliae de Juras padio sini-
sterinre lab. I pag. II Inc. XXXXIIII.
Die zweite Hand auf diesem Diplom hat bereits Mommsen CIL III p. S30
konstatiert. Ein anläßlich der Adriaausstellung in Wien 1913 angefertigtes Gal-
vano dieser beiden Platten, das nun in das Eigentum des Archäologischen Staats-
museums von Spalato übergegangen ist. hat mir die Richtigkeit dieser Auffassung
sinnfällig und vollauf bestätigt. Die ausgezeichnet!' Abbildung in Gradenwitz'
Simulacra zu Bruns Fontes iuris Komani antiqui Tat. XVII veranschaulicht den
Zustand der Innenseite aufs allerbeste: Tal. XVIII, Außenseite, reicht für unseren
/.weck allerdings nicht aus.
Mommsen hat ferner noch auf zwei anderen, mit den genannten fast gleich-
zeitigen Exemplaren Ergänzungen des Textes konstatiert, die aber nicht so umfang-
reich sind: nämlich 11. VII sei im Außentext /w in pndia arae genlis luliae. was
von erster Hand herrühre, später die genauere Bestimmung des Standortes hinzu-
gefügt worden Liiere dexlro ,;,/ signuuin Lil\cri) patris''lr. und n. XII ivgl. dazu
p. ii|6oj ist im Außentext (die Tafel, deren Innenseite den analogen Text ver-
zeichnet hatte, ist uns nicht erhalten) der Truppen küiju r und der Inhaber
'•'•) Tin Innentext ist dieser Zusatz nicht nachgetragen worden.
'7 \
\V. Kubitscliek
der Urkunde von zweiter Hand nachgetragen worden: coh(ortis) IV pr{aetoritie\
L. Eniit'o L. f. Ti~o(menliiia) Fcroci Aquis Shi/el/is.
Dieses letztgenannte Diplom befindet sich in Wien und konnte von mir
eingesehen werden. So kann ich Mommsens Befund11'11) betreffend den Nachtrag,
wie nicht anders zu erwarten gewesen ist. nur bestätigen; aller ich darf ihn wohl
auch ergänzen.
Die Schrift des Diploms ist nämlich sonst von tadelloser Regelmäßigkeit; so
auch noch in den beiden unterhalb der Durchbohrungen für die Mittel- oder Siegel-
schnur laufenden Zeilen i .? und i 3. Die folgende Zeile läuft gewiß nicht mehr
parallel. Rbenso sind von den drei letzten Zeilen ig und 20 genau so regelmäßig
und sauber geschrieben wie die Zeilen 1 bis 13; die darauf folgende Zeile 2\ in
hitsi [i>vis Africi ist auffälligerweise nicht parallel, auch nicht ganz gleich gestaltet
und nach meinem Dafürhalten später geschrieben. Die Zeile, welche den Emp-
fänger nennt, und jene mit dem Namen des Truppenkörpers, sparsam in den
geringen, noch verfügbaren Kaum eingeflickt, sind nachgetragen worden, schief
zueinander und schiel zu den früher eingegrabenen Zeilen des Formulars. Aber sie
sind immer noch früher eingegraben worden als das Datum 1 Zeilen 14 bis 10). Man
kann deutlich, denke ich, die Verlegenheit des Graveurs nachempfinden, der durch
das breit und sorglos in den damals leeren Kaum gesetzte coli. IV pr. zuviel von
dem für das Datum nötigen Platz okkupiert hatte. So war er gezwungen, den
Namen des zweiten Konsuls zu teilen und .1/. Fulvio links und (iillane rechts von
coli. IV pr. anzusetzen. Im Typendruck des Corpus inscriptionum lassen sich derlei
Dinge nicht andeuten; ein Faksimile ist meines Wissens nirgends publiziert fi-' 1. Die
andere Tafel des Diptychons, welche dann also gleichfalls Datum, Empfänger und
Ort der Veröffentlichung von zweiter Hand bringen müßte und die Überprüfung
des Gesagten vollenden ließe, ist ja leider nicht erhalten. Der Schriftduktus ist
in allen den Zeilen, die Mommsen und über diesen hinausgehend die obige Be-
hauptung als Nachfüllung bezeichnen, der gleiche. Fs wäre also kaum zu ver-
wundern, wenn man auf den Gedanken käme, auch die Nachfüllung stamme aus
der Hand jenes Graveurs, der das übrige Formular selbstverständlich früher
eingegraben hat. Und doch steht ein zweiter Schreiber vor uns. Fr verrät sich
gegenüber dem ersten durch die Neigung, die Zeilen allmählich in die Höhe oder
abwärts zu ziehen und die Buchstabenhöhe im Verlauf der Zeile ebenso allmählich
etwas wachsen zu lassen.
Illa) Oder vielmehr Mommsens ersten Befund; ''- In Hühners Exempla n. 82; sind bloß die
vgl, unten S. 175. beiden ersten Zeilen des Tnnentextes wiedergegeben.
Ein Solduteniiiplum des Kaisers Vespasian 1/5
Daraus, dal3 Mommsen die /weite Hand nicht so weit reichen ließ. Be-
denken gegen diesen Schlui.i zu schöpfen, wäre unbillig. Mommsens Publikation
der sogenannten Militärdiplome in CIL III ist auf das Große und (ianze gerichtet
und hat alle früheren und gleichzeitigen Versuche tief unter sich gelassen. Das
ist in dem an Bedeutung und Umfang der Arbeitsleistung sowie an Zahl glänzen-
der Einzelerfolge selbst alle anderen von Mommsen bearbeiteten Bändel5:!) über-
treffenden dritten Bande eines der kostbarsten Kapitel.
Aber man darf sich dadurch nicht beirren lassen und soll nach Kräften zur
Ergänzung der gewonnenen Beobachtungen und Ergebnisse beitragen. Mommsens
Arbeit lande nicht den gebührenden Lohn, wenn wir es wie die Römer machten.
die dem Geschichtschreiber Livius die Palme gereicht und ihn wegen seiner als un-
übertrefflich empfundenen Vorzüge eigentlich ohne Nachfolger gelassen haben. Im
Gegenteil, daiJ ganze Material muß, nachdem Mommsen uns die Wege zu seinem
Verständnis und zu seiner Verwertung freigelegt hat. neuerdings bearbeitet werden:
daß die lllustrationsteehnik inzwischen einen riesigen Aufschwung erfahren hat
und nicht bloß hinsichtlich der Treue, sondern, was sehr wichtig ist. auch hin-
sichtlich der Wohlfeilheit unseren sehnlichsten Wünschen immer näher kommt,
wird einer Neubearbeitung ebensosehr zustatten kommen ab die in/wischen
erfolgte Vermehrung des Materials, wenn auch diese allerdings mehr der Zahl
als dem (iewicht nach in die Wagschale fällt. Mommsen hat außerdem sein
Augenmerk hauptsächlich auf die Eeststellung dessen gerichtet, was auf den
Platten eigentlich geschrieben --ein sollte, und auf die Nachformung der Besonder-
heiten verzichtet, wie er gelegentlich auch ausdrücklich vermerkt1'1}.
l-.s möge ferner noch erwogen werden, wie wenig leicht es fällt oder ge-
fallen ist, in diesen Bronzetafeln zeitliche Verschiedenheiten der Hände, also allmäh-
liche Eintragung des Textes anzunehmen. Mommsen hat anfangs (p. S 5 3 j nur die
Zeile iS mit dem Namen des Empfängers als nachgetragen angesehen, erst später
p. i'/'io dasselbe in betreff der /.eile 17 (coli. 17/'/'.) konstatiert. Man vergesse auch
nicht, daß Revision /,. ]'>. von Grabsteinen in vielen Lallen ergeben hat und ergeben
wird, daß der Text, wie er heute erhalten ist. nicht aus einein einzigen Konzept
herrührt, sondern Ergänzungen und Nachträge bringt und Illingen muß. Ls ist
hier nicht der l'latz nachzuweisen, daß und aus welchen psychologischen Gründen
die erste Abschrift eine-, solchen Steines meist nicht auch gleich diese zeitlichen
Unterschiede erkennt und würdigt.
'"} Der erste Hund, als eine All Anthologie /eiirnun, kommt iiier nii'ht mit in H'-tracht.
des Corpus mit Beschränkung auf einen bestimmten ''' Vyl. /.. II. ;>. ^77. 1 > » 5 s. j^js, t,i.
1 7" W. Kul.itsclick
16. Mo mm sen hält alle die von ihm bemerkten Nachträge auf den Diplomen
VII, VI11 und Xll für individuelle Zufälligkeiten; „hie vides testes ad locum duetos
exempla ante facta ad ipsas leges ita recognovisse. ut locus aut nunc demum ad-
scriberetur aut certe aecuratius determinaretur; praeterea religiosos quosdam
homines ne veterani quidem nomen diemque missionis nisi praesentibus testibus
perscripsisse; sed ut haec declarant scripturam semper faetam esse ante testa-
tionem ita, ut simul signatorum futurorum nomina fäbro traderentur ineidenda,
plerumque maxime aetate posteriori', testatio eo se continuit, ut testes exempla
recognoscerent et cera imposita tabulas signis suis clauderent" (CIL III p.2010).
Aber, wenn mich nicht alles täuscht, sind in diesen Fällen nicht etwa bloü
besondere Zufallserscheinungen zu erkennen, sondern allgemein gültige Dinge
und Ursachen vorauszusetzen, ich kann aber unter den gegenwärtigen persönlichen
und in der allgemeinen Weltlage begründeten Verhältnissen nicht daran denken.
mir eine in allen Details zuverlässigere Vorstellung von den älteren Vertretern
dieser Gattung durch Abgüsse, Photographien und Anfragen zu verschaffen, und
muß mich auf die Autopsie der binden Wiener Diplome für Ferox und Hezbenus
sowie auf das Berliner Diplom für Piator beschränken. Für die anderen Diplome
aus älterer Zeit, nur um solche kann es sich mir handeln, liegen ähnliche Beob-
achtungen nicht vor.
Vermutlich sind dort die Unterschiede zwischen den beiden Händen nicht
so auffällig, daß sie ohne den Antrieb, der aus der Vergleichung mit Exemplaren,
wie den drei zuletzt genannten, erwachsen muß, überhaupt bemerkt werden müß-
ten. Ja, ich habe bisher bin der Besichtigung der Jantumarus-Tafel (Dipl. II 1 nicht
genügende Sicherheit gefunden, um mit Bestimmtheit mehr als eine Hand tätig
anzunehmen. Freilich haben wir da wieder nur die erste Tafel vor uns, auf deren
Außenseite der ganze Text der beiden Innenseiten stark zusammengedrängt
erscheint, so daß uns leicht ein wichtiger Behelf"5) zur Unterscheidung der
Schreiber entgeht.
Denn wir dürfen uns nicht darüber täuschen, daß die Verschiedenheit der
Hände, wenn sie den Pinsel oder gar die Feder führen, so viel auffälliger auf
unser Auge wirkt als dort wo sie mühsam Meißel und Stichel in die starre
Bronze oder Steinfläche treiben; die Hand, insbesondere des gewöhnlichen Hand-
werkers, kann auf Bronze und Stein nie und nirgend jene Freiheit, Flüssigkeit
und Individualität erlangen, wie z. P>. auf dem Papier oder sonst einem Stoffe.
dessen glatte Oberfläche Schriftzüge nicht durch Einritzen und Eindringen, sondern
''■') Vgl. unten S. 178 und 182.
Fin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian l 7 /
durch leichtes Überfahren aufnehmen soll ''S. In der Regel macht; es uns keine
Schwierigkeit, auf den griechischen und lateinischen Papyri aus Ägypten die
verschiedenen Hände auseinanderzuhalten. Allerdings gehört das Erkennen dieser
Verschiedenheiten dort zum Ganzen, und ein Instrument (eine Urkunde) hat seiner-
zeit den Kindruck der Gültigkeit eben erst aus «lern vorschriftsmäßigen und sinn-
fälligen Zusammenwirken mehrerer Faktoren gewonnen.
Es besteht also bei Ausstellung einer Urkunde für einen zweiten oder
dritten Schreiber auch nicht der geringste Grund, seiner Schriftgewohnheit irgend
einen Zwang anzutun. Alter auf der Bronze graviert und auf dem Stein meißelt der
Handwerker die Buchstaben nicht so. wie er zu schreiben gewohnt ist; er arbeitet
vielmehr schwerfälliger und von seinen Werkzeugen abhängiger, eben darum aber
auch weit eher nach einer Schablone oder einem Muster, eventuell nach einem
nicht freigewählten Muster, fast so wie Rundplastik oder Relief an die Vorlage
gebunden ist. Graveur und Steinmetz sind vom Auftrag und von der Vorschrift
abhängig. Derselbe Mann kann, wie uns insbesondere die Diplome seit der
Mitte des zweiten Jahrhunderts zeigen, wo Innen- und Außenseite sich so außer-
ordentlich voneinander unterscheiden, nach verschiedenen Kanones arbeiten: er
kann also auch, wenn er einen Vorgänger ergänzend auf Bronze oder Stein einen
Nachtrag vornimmt, da er nun einmal überhaupt nicht frei zu wirken gelernt hat
oder vermag, die Schriftart (Schriftform) des ersten Schreibers, soweit ihm möglich
ist, wiederholen und will manchmal auch offenbar sie treu wiederholen, und
dadurch gewinnt das ganze Schriftwerk nach seinem Abschluß einen weit einheit-
licheren Eindruck, als ein Schriftstück auf Papier oder Ton jemals haben kann,
wenn es von mehr als einer Keder gemalt oder geschrieben worden ist1'").
Von solchem Material sagt Seymour de Kicct [X. ichtrag: Diese? Bruchstück wird samt einem zweiten
(Froeecdings soc.bibl.Arch.XXVI 14K : _A few years zugehörigen, in welchem d - Woil lirmaiiiii.^ oder
ago it would have hecn ennsidered unwiseto comp.ire [i'on]ßniitiiiiit^:) in ähnlicher Nachahmung der Knrsh-
seriptural form- of papyri with iho-e of lexts wrilten schritt wie sjHCimiis das sonst einlieitliche Bild. das
on such .1 dilTerent matcrial as wood <>r wen vellum, die Inschrift bietet, unterbrieht. in einem noch nicht
but it seems now an eslabüshed fact that llic matcrial ausgegebenen Supplemcntband zu Ol. VIII unter
used to write upon has had but httle influence on tlic 11. : ; T 27 erscheinen. I'mfcssor Dessau, von dem ich
handwriting itself.- V.s ist nur in Ordnung, daii da- mir Hinblick in den betreffenden Aushängebogen er-
Selbstverständliche sich zur Anerkennung durchringt. beten liabe, bemerkt dazu: -Apparet augendae securi-
''•) Umgekehrt ist der Steinmetz des VI. Jhs., tatis causa annotationetu manus imperatonae a monacliis
der die Klosterordnung der Mönche von st. Stefan lideliter in lapidem translatam esse. Confcrri potest,
< bei Kairuan. im Tunesischen, vgl. CIL VIII p. 10. ut monuit Dield. ijuod in epistula imperatoris alieuius
U70) einzugraben hatte, bemüht gewesen, die zur Byzantini saeculi p. Chr. IX. cuius imagineiu e
Vorlage gesetzte Sanktionsformel in Nachahmung Omont Revue arch. XIX (IV)2) lab, XII. Xlil
einer kursiven Schrift wiederzugeben (Taf. 25, 2 ef. p. }Qo. annotatio imperatoris h-gimu* minio pieta
in Cagnat, Cours d'epigraphie l.atine, 4. Ausgabel. est."J
Jahreshrfte des iisb-rr archäol Institutes IM XVII. s.
I 7 8 W. Kubitsohik
Die Verschiedenheit der Hände laßt sich noch über den Zeitpunkt hinaus verfolgen,
von dem an das Zeugenbureau ein konstantes und perennierendes zu werden beginnt. Das
zeigt deutlich der Lichtdruck Taf. 9 in Cagnats Cours d'epigraphie Latine 4 (19141,
der die Innenseite des Diploms XIV vom 20/() 82, ausgestellt an einen ex peditibus
der cohors I Aquitanorum, /.. Valerius L. f. Ptidenx Ancyria), reproduziert. Sie macht
deutlich, daß das Datum a. d. XII k. Oktobr. ! .1/. Larcio Magno Pompeio Silone | T. Aurelio
Ütiieto ciis. später und in kleineren Lettern eingeschaltet worden ist. Ob der Name des
Privilegierten von erster oder zweiter Hand stammt, ist aus der (nicht durchaus gelungenem
Abbildung nicht zu erkennen. Die l'ublikationsstelle in tribunali Causam m Vespasiani 71///)
Domitiani, wie sie nach den Worten in Capi/olin auf der Außenseite angegeben erscheint,
ist auf der Innenseite nicht ergänzt (nachgefüllt I worden. Im CIL ist die zweite Hand der
Innenseite überhaupt nicht konstatiert worden; ebensowenig für die Außenseite, über die
ich mich aber nicht äußern kann, da mir weder Abdruck noch Abbildung zugänglich ist.
17. Weit leichter leitet uns eine andere Beobachtung': die Ausnutzung des
Schriftraumes. Der Name des Kaisers (a), das Exzerpt aus der kaiserlichen Kon-
stitution (b) und die Angabe, daß das Original (oder vielmehr die Publikation)
der Konstitution in Rom (oder in Rom auf dem Kapitol) nachgesehen werden
könne (c), pflegen in continuo geschrieben zu sein, nur daß natürlich a und b von
c durch mehrere Schriftzeilen voneinander getrennt stehen: hier zeigt sich daher
alle nur wünschenswerte Regelmäßigkeit, wie sie einem gewandten Graveur an-
steht. Das Spatium zwischen a, b und c, bestimmt für die Datierung und für die
individuelle Hälfte der lnscriptio, nämlich für die Adresse, ist verschieden groß
gewählt und mit noch größerer Verschiedenheit ausgenutzt worden. Wenn man
ein paar Facsimilia miteinander vergleicht, und für diesen Zweck reichen auch
die älteren mehr oder minder geglückten"*1) hin, fällt wiederholt auf, wie wenig
dieser Zwischenraum auf seine Ausfüllung" hin berechnet war; man erkennt, daß
der Graveur, als er a, b, c schrieb, noch nicht wußte, was oder vielmehr wieviel
zwischen ab und c kommen werde. Die Geschicklichkeit, mit der dieser Zwischen-
raum dann ausgefüllt worden ist, und die Art, wie der Graveur, aus der Not eine
Tugend machend, durch Gliederung der Anfüllung den Raum ausgenutzt hat, sind
sehr verschieden. Also wird man wohl von vornherein annehmen dürfen, daß die
am Berliner und an den Wiener Stücken gemachten Beobachtungen an jenen
übrigen Diplomen wiederholt werden können. Damit soll aber nicht etwa die
Möglichkeit ausgeschlossen werden, daß Diplome durch denselben Schreiber vom
Anfang bis zum Ende und ohne Unterbrechung" geschrieben worden sein können:
os) Die erbärmlichsten, die ich gesehen halte, sind die von Desjardins, die treueste Reproduktion
der Selbstdruck im Oberbayrischen Archiv 1845.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Yespasian I/O
man müßte sonst ja die Zulässigkeit von Duplikaten oder «vxtcppacpa leugnen, die
ja nicht unbedingt auf Papier ausgefertigt sein müssen.
18. Nun handelt es sich aber um die Erklärung dessen, daß — um diesen Aus-
druck zu wagen — Blankette angefertigt wurden, vergleichbar den Drucksorten,
die heute für amtliche Diplome oder Legitimationen aufgelegt und im Einzelfall
handschriftlich ergänzt und durch Beidruck eines Stempels oder Siegels gültig
gemacht werden; selbst die von zweiter Hand ausgeführte Beifügung des Stand-
ortes, unter Umständen begleitet auch noch von Tafel, Kolumne und Zeile aus
der dem Original der Konstitution gleichgestellten, öffentlich ausgehängten Stamm-
tafel in Rom, findet heute in der handschriftlichen Ergänzung durch die Nummer
des Legitimationsprotokolls oder Legitimationsjournals ihr Analogon. Da aber bei
der Eigenart des Titelwesens der römischen Kaiser und bei der im ersten Jahr-
hundert der römischen Kaiserzeit lebhafter als später wechselnden Zusammen-
setzung des in eine bestimmte Provinz oder Landschaft gelegten Heeres schon der
Wortlaut dessen, was als Text des Grundformulars angesehen werden soll (y, /'. [<.])>
nicht für längere Zeit vorhalten kann, kann nicht etwa daran gedacht werden, daß
etwa bei günstiger Gelegenheit solche Formulare in Menge oder überhaupt in
einer den augenblicklichen Bedarf eines einzelnen, sagen wir z. B. Provinzheeres,
überschreitenden Anzahl bestellt und auf Vorrat ausgeführt worden sein können.
Damit wird man freilich rechnen müssen, daß die Entfernung der Diplomfabrik von
Koni und der Zeitunterschied zwischen Blanken und Ausfüllung zu Inkongruenzen des
Datums und der Titel führen konnten (vgl. "Ken S. 151 Antn. 1 2 1.
19. Als nächste Folgerung ergibt sich aus dieser Erwägung, daß wenigstens
in jenen Zeitläuften, in denen man daran festhielt, die Zeugen des Militärdiploms
aus Landsleuten des zur Entlassung gelangten oder gelangenden Soldaten zu-
sammenzustellen, die Zeugennamen nicht früher eingegraben werden konnten.
bevor der Entlassene selbst auf dem Diplom rite eingegraben war.
Also wo der missicius erst nachträglich ins Diplomformular eingesetzt erscheint,
ist es selbstverständlich, daß ihm die Zeugennamen nicht vorausgehen konnten. Und
wenn man die Verschiedenheit der Hände auf der Zeugenseite und im übrigen L'ext
auf den uns erhaltenen Diplomen bisher nicht wahrgenommen hat, so ist das eben
wieder ein Beweis dafür, wie schwer wir in dieser Kategorie von Schrittdenkmälern
uns ein Erteil über die beteiligten Hände bilden können. „Possis suspicari", sagt
Mommsen CIL III p. :ooii, ..ipsorum nomina post scriptas tabulas adiec.tas esse, id
ipiod sine dubio in testamentis saepe evenit: seil ipsa documenta suspicionem tantum
abest, ut contirment, ut testium nomina deprehendantur semper cum ipsis exemplis
iSo \v. Kubitschek
simul incisa." Aber ich bezweifle sehr, daß Mommsen recht daran getan hat, die Ver-
schiedenheit der Hände im Innentext gegenüber der Zeugenliste rundweg zu verneinen.
In einem Falle wenigstens ist der Unterschied zwischen Zeugen und dem
inneren Text so groß, daß seine Herausgeber — Bormann in den Osterreichischen
Jahresheften J (1898) 164 und Brunsmid im Vjesnik II (1896) — davon Xotiz ge-
nommen haben, indes ohne Folgerungen aus dieser Erkenntnis zu ziehen.
Auf einem andern Diplom (VI, für einen Sarden ausgestellt) hat Vesme für
die Zeugennamen eine spätere Ausfertigung angenommen, anscheinend ohne Schluß-
folgerungen daran zu knüpfen. Mommsen bemerkt dazu: „ipse aes recognoscens id
non observavi." Es ist aber nicht zu erkennen, ob Mommsen schon bei der Revi-
sion der Platten Vesmes Ansicht kannte oder in Erinnerung hatte und also ihr
entgegentritt, oder aber ob er ohne solche Absicht bloß nachträgt, daß er für seine
Person diesen Eindruck nicht empfangen habe. Auch im ersten Fall hat Vesmes
Behauptung in einem psychologischen Grund eine gewisse Stütze. Ich glaube
daher, daß hier die erste Anschauung- eines geübten und von Mommsen selbst
sehr gerühmten Beobachters in ihrer vollständigen Unbefangenheit uns, denen
weder Original noch Abguß zu Gesicht gekommen sind, eher zu gewinnen vermag,
zumal wenn wir dessen eingedenk sind, daß der erste Blick auch z. B. über die
Echtheit oder über den Stil einer Münze zu entscheiden pflegt.
Kim- photographische Nachbildung der Tafel in den Atti dell' accademia di Torino IX
(1873/4), zwar kein Kunstwerk, aber in allem Wesentlichen deutlich und, wie mir scheint,
von Retusche frei geblieben, führt vielleicht noch weiter. Die Schrift beider Seiten, innen
und außen, ist im ganzen deutlich und korrekt, und der Text weist nicht mehr als den
übrigen Prozentsatz von Versehen auf, nämlich außer einigen Auslassungen und einer Ditto-
graphie einmal IABVLA statt TABVLA (innen Zeile 16), Von der Lesbarkeit dieser drei
Seiten entfernt sich die Zeugenseite so erheblich, daß man in einzelnen Fällen zweifeln
kann, wie, überhaupt zu lesen ist, und was für Buchstaben da stehen. Die Photographie
würde also die Ansicht des conte di Vesme, daß die Zeugenliste von anderer Hand als
der übrige Text geschrieben worden ist, nur vollauf rechtfertigen. Während z. IS. auf der
Innenseite der (häutig gebrauchte) Buchstabe T stets deutlich und mit genügend langem Quer-
strich geschrieben wird (ausgenommen d^n einzigen eben erwähnten Fall IABVLA 1. erscheint
in der Zeugenliste die korrekte Form nicht mehr als einmal, sonst stets I oder 1 oder L. Zeile 7
ist eingegraben CALHONIS • VEL • J.EC ■ I • AD jj IVIAIC: das muß so viel sein als
CAPITONIS • VET ■ LEG • I ' AD || IVTRIC!
und Mommsen bemerkt dazu: „non dubitavi ponere quod aerarius scribere sibi visus est".
D
Zeile 1 steht DALARI: Mommsen druckt D " ALARI und sagt: ..littern D bis videtur
incisa esse, cum pritmim iusto altius collocata esset": ich weiß aber nicht, ob nicht viel-
mehr P aus D herauskorriy iert wurden ist.
Ein Soldatendiplum des Kaisers Y'espasian 1 ö 1
Zeile 2 MSLAVI iMommsen M'SLAVb: im Index CIL III p. 2370, wird das Gen-
tilc Slavius ohne Bedenken hingenommen, im Index X ]>. 1055 (zu X n. 7 S g 1 ) wird es
als verderbt angesehen; da L dieser Zeugenliste sonst ein P odei T vertritt, kann minde-
stens mit gleichem Rechte das Gentile Stavius vorausgesetzt werden. Wahrscheinlicher ist,
aber nicht erweisbar und daher nicht weiter für mich verwendbar, daß der Graveur ein
für ihn auf der Bronzetafel vorgemaltes F verlesen und irrig durch S ersetzt hat. lis
braucht bloß der mittlere Querstrich durch Zufall weggewischt oder verlöscht worden
und der Graveur mußte lesen, was er dann wirklich eingegraben hat.
Zeile 3 steht Emvioitis statt St'necionis; ..aerarius dum atramento scripta stilo exarat.
primam litteram praetermisisse videtur" (Mommsen). liier, wie bei meiner Annahme lür die
zweite Zeile, wird ein teilweises und rein zufälliges Verlöschen oder Abspringen der für
den Graveur aufgemalten Vorlage die leichteste Erklärung bieten.
Zeile 4 steht I " CRAECIAII; Mommsen liest dies als L • CRAECINI.
Zeile 8 steht OCIAlE A\ACRI: Mommsen liest hier, gewiß richtig, OCLATl • MACRI.
Diese Liste von Feldern oder Kehlermöglichkeiten spricht doch deutlich dafür, daß
die Zeugenliste von einem zweiten Schreiber oder vielmehr von einem dritten, eingegraben
worden ist. Die Photographie scheint nämlich dafür zu sprechen, daß zwei Schreiber sich
in die Konstitution selbst teilen. Am leichtesten sondert sich außen und innen die letzte Zeile
ad ara'iin xcu/is luliiW latcre iL'xlio ab: <mM nämlich lauten d:e Zeilen beiderseits gleich-
mäßig und geradlinig, außerdem mit ziemlichem Zwischenraum untereinander; die letzte Zeile
ist aber, noch dazu ohne irgend einen ersichtlichen Grund um! ohne daß Raummangel hätte
einwirken können, näher gerückt und auf der Außenseite auch schiel geraten. Durch die
Kaumausnutzung fallen Datum und Empfänger aus dem Rahmen der übrigen Erkunde heran-.
Eine Nachprüfung des Originals oder eines Abgusses erscheint unter diesem Gesichts-
punkt geboten.
Ferner läßt sieb aus dem mir vorliegenden Abguß in. E. festkeilen, daß die
Zeugenliste des Plator-Diploms VI IE in Berlin nicht von der Hund des ersten
Graveurs herstammt, wohl aber von dem /.weiten Schreiber herrühren kann, der
weniger sehreibfertig als der eiste gewesen zu .-s« -i n seheint und sehr viel seichter
sein Werkzeug führt. In den bisherigen Atisgaben dieses Diploms Et kein Enter-
schied /.wischen Text und Zeugenschrift geltend gemacht worden.
Im Wiener Hezbenus-Diplom Et die /.eugenliste sicher nicht von zweiter Hand
geschrieben, deren Buchstaben andere Proportionen /eigen und die andersgeformte
Werkzeuge verwendet haben muß: aber sie scheint auch nicht von der ersten Hand
herrühren zu können (vgl. die Buchstaben fi und E: ich halte es daher auch hier
für wahrscheinlich, dat.! drei Hände an diesem Diplom sich beteiligt haben.
20. Durch das Gesagte dürfte eine neue Entc-rsuchung der älteren Militär-
diplome genügend motiviert worden sein, eine Autgabe, der mich zu unterziehen
ich wie gesagt keine Möglichkeit linde. Sie ist gewiß dadurch erschwert, daß
l82 W. rCubitsehek
unter allen Umständen für die Zeugen eine volle Seite aufgespart bleibt und
anderer Text dort grundsätzlich ausgeschlossen erscheint, so daß jene Beweis-
mittel uns eher im Stiche lassen, die auf den anderen Seiten des Diploms und am
meisten auf der zweiten Seite des Innentextes uns zu Gebote stellen, nämlich
einmal das Aneinanderpassen der Schriftelemente, der Zeilenbau innerhalb der-
selben Fläche und die Inkongruenz des für die Einzelausstattung zwischen a, b
und c ausgesparten Raumes und seiner tatsächlichen Ausnutzung.
21. Die Frage aber, wie es möglich war. oder warum es zweckmäßig erschien,
das Datum, den Empfänger und die Stammtafel nachträglich in ein Blankett ein-
zufügen, möchte ich nicht so beantwortet wissen, wie dies Mommsen mit seiner
Ausdeutung der ..religiosi viri" versucht hat. Vermutlich stand der Herstellung
solcher Blankette nichts im Wege, sobald einmal das Ausmaß der kaiserlichen
Beneficien und dann die Zahl der aus einem und demselben Heeresverband zu
Entlassenden festgestellt'1'1), deren Auswahl aber noch nicht getroffen war. Dann
müssen wir allerdings einen etwas komplizierteren Aktenverkehr annehmen, als
wir vielleicht sonst geglaubt hätten. Wenn also einmal feststand, daß in dem
kaiserlichen Erlaß folgende Formeln zu lesen sein würden:
qui sunt dimissi honesta missione, quorum nomina subscripta sunt I
qui quina et vicena stipendia auf plura meruerant, quorum nominu subscripta
sunt IL XI
veteranis — quorum nomina subscripta sunt IV. V. VI
qui vicena stipendia aut plura uierucraut et sunt dimissi honesta missione, quorum
nomina subscripta sunt VII
qui seua et vicena stipendia aut plura uierucraut et sunt dedueti in Pannoniam
(so VIII, oder Paestum IX und neu), quorum nomina subscripta sunt VJU,
IX und neu
qui seua et [vicc]ua sti[peudia au]f plura meruisseut. [item is qui] ante emerila
stipen[dia, eo qii\od sc iu expeditione belli fortiter industrieque gesserant,
exauetoritati sunt, quorum nominu subscripta sunt X
fortiter et pie militia fuuetis XII70)
0;i) Die Zahl der Entlassungen festausteilen, muH umi auf die Dienstfähigkeit Einzelner werden wir
der kaiserlichen Regierung als der Zentralbehörde als maßgebende Faktoren dieser Entscheidung an-
vorbehalten gewesen sein. Rücksicht auf die Armee- sehen.
stände, auf die allgemeinen Bedürfnisse der gesamten '"> Dieser Passus steht auf einem Praetorianer-
Wehrmacht und auf die Hölje der den Veteranen Diplom, das streng genommen also außerhalb dieser
gegenüber einzugehenden materiellen Verpflichtungen Betrachtung verbleiben sollte.
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian I 03
ipsis liberis postcrist/ue eorinii alle Beispiele
civitatem JeJit et couubiiim I. II, VII, VIII, IX, X. XI,
lmnestam niissionem et civitatem JcJit et counbiuni TV. V, VI
ins iribuo conubi XII")
oder wie auch sonst das kaiserliche Kdikt formuliert worden mochte, und wenn
anderseits auch keinem Zweifel mehr unterlag, wie viele Chargen und (-iemeine
zur Entlassung gelangen sollten, stand der Ausführung der Blankette kaum etwas
mehr im Wege. Die Ausfüllung' der Blankette konnte dann allerdings nicht vor
Einlangen der kaiserlichen Entschließung durchgeführt werden. Ihre möglichste
Vorbereitung aber mochte im Interesse der Parteien liegen, wie überhaupt unsere
Überlegung den dringenden Bedürfnissen des antiken Lebens, dessen Personen
doch nicht blofje Schemen gewesen sind, einige Rechnung wird tragen müssen.
Wie oft erleben wir heute, daß Prüflinge das Ergebnis des Examens schon in der
Stunde seines Abschlusses praktisch zu verwerten hoffen, und ich erinnere mich
der Aufregung eines Bräutigams, der eine halbe Stunde vor der Trauung dein
Einlangen der Niederschrift eines (einige läge früher gefällten) gerichtlichen
Urteils entgegensah, durch das eine frühere Ehe geschieden worden war.
Jeder Schritt, den wir von hier vorwärts wagen wollten, scheint ins Dunkle
und Ungewisse zu führen. Wir wissen, dai.i der Statthalter Rekruten in die Armee
einstellt '-'1. und wir sehen, daß er sie entläßt:
(II. III 1 07S 1= Dessau 2301) velcraui legüonis) XIII geniiimie), imissi) /i(onestci)
m(issioue) per lul(inm) liassiim. leg aiinii) Anguisti) pr. pr.. hiibns Decenth.
Pnntiaiw et Atiliaim cos. (= 135 n. Chr.). milites J\ic[ti
III 1172 ve/et'iim's legtinuis) XIII g., niiilitibus\ [J\ae/is) l'mlente et /'o/iimie cos.
(= 100 n. Chr.), [;//(/>>•/>' 1] li(onestii nnissione\ [per M]jni/iiuu Fiiscii[m]
l[e\g(atnni) Aul;. Aprouiaun [;/] liretilim cos. ('= nji n. Chr.)
III 8180 (= Dessau 2302 [ret\eriini) A);'. 17/ [' '/. /'•./'- pr]"l\ili [Sem\t]im et
[Vam et f'i>]ii/iau. [et Attic]" cos. = 134 und 1,35 n. Chr.), [;//. lt. m.
pc]r < itr[/iitiii Ins]tnni [leg. Aug.] pr. pr. [et per le}t;'ii(/iiiii^ leg(ioiiis)13).
[i/ni siiu't ultimci", < '('XXX IX.
Wilcken, Chrestomathie 11. id.; r}elei\iw>riint qui niiliUiveninl Hicroso
Iviimis in leg. X Fre/eiise dininiissornni hnnes/i missione s/ipem/is eiue-
ritis per Sex. I leriuetiiliiini Campannm legiitinu Aug. pr<> pntetare.
'') Vgl. die vorige Anm. matliie n. 453.
-) /.. B. Oxvrh. VI! 102; — Wilcken, Chresto- : Der Xnmc des I.egionslegaten isi unterdrückt.
l S.( W. Kubitschek
Wir besitzen jetzt in einer Holztafel in Kairo (vom | i 122 n. Chr.) ein
authentisches Exemplar einer Missions-Urkunde, und diese ist vom praefectus
Aegypti ausgestellt und vielleicht auch unterzeichnet: T. Halerius Nepos, praef.
Aeg.. 1.. Wilcrio Xns/ro cquiti alae Voenntioruvi titmia (iaviiiua emcrilo honest am
missioucni iU\lil'1).
Aber aus dem ganzen Charakter der römischen Militärordnung geht hervor,
dal.!, sowie die Kriegsauszeichnungen, so auch die missio honesta nur durch den
Kaiser oder im Namen des Kaisers gewährt werden kann. „Mittit militem
imperator, sed mittit -per legatum pro praetore qui provinciae praeest vel per
procuratorem provinciae praesidem" (Mommsen 111 ]). 2016), wie denn auch zu
verschiedenen Malen die missio honesta auf den Kaiser selbst ausdrücklich zu-
rückgeführt wird; z. B. XU 2230 = Dessau 2313 cmeriti leg. JII GaUic(ac), honesta
inissione donati ab huper. Antonino Augusto Pio. Damit, daß die missio honesta
ab hnper. - - Augusto gewährt wird, verträgt sich aufs beste, daß sie per legatum
Augusii erfolgt: die Fassung auf der Holztafel steht dem streng genommen nicht
im Wege.
22. Der Aktengang wird also zum mindesten folgende Stadien durchlaufen
haben :
1. Über Aufforderung des Kaisers oder aus eigener Initiative stellt der
Statthalter die Ziffern fest, die aus den einzelnen zur Ausscheidung reifen Jahr-
gängen zur missio honesta qualifiziert erscheinen.
2. Der Kaiser setzt fest, daß aus diesen für die honesta missio so und so-
viele, für Beförderungen so und soviele vorzuschlagen seien. Es ist von vorn-
herein wahrscheinlich, daß das Streben der Regierung auf möglichste Begrenzung
der honestae missiones gerichtet war.
3. Es ist Sache des Statthalters, die geforderten Listen mit den Namen der
Soldaten einzusenden.
4. Die kaiserliche Genehmigung wird in Erz eingegraben: aller Wahrschein-
lichkeit nach so, daß gleichviel, ob eine oder mehrere Tafeln nötig waren, der
Name des Kaisers und seine Verfügung über die gesamte Breite des Schrift-
leides lief und darunter in so vielen Kolumnen (paginae), als erforderlich er-
schienen, die einzelnen Posten (loci) je in besonderer Zeile folgten. Eine solche
Verteilung dürfte sich besser empfehlen als etwa die Flankierung des kaiser-
•'; S. de Ricci, Xouv. Revue histor. de droit franc. et etr. XXX (iQOfi) 47S — Wilcken, Chresto-
mathie 11,457 " Braus, Fontes iuris Rom.' n. 100.
Hin Soldatendiplom des Kaisers Vespasian 1^5
liehen Dekrets durch die pagiuae mit den Listen der Veteranen, wie sie die
Reste stadtrömischer Dedikationen seitens der Prätorianer (z. B. CIL VI 3-5"1
oder 32634) oder die im Jahre 195 zu Viminacium aus dem Verband der legio Yll
Cl. p. f. und aus dem Heeresdienst Ausscheidenden gesetzt haben (CIL XII 14507).
Aber die Verteilung der Schrift betrifft bloß eine Nebensache und Äußerlichkeit
und darf uns hier gar nicht weiter befassen.
5. Gleichzeitig geht eine die Disposition des Originals wiederholende Ali-
schrift an den Statthalter, der die Eingabe verfal.it hat. Irgendwie tnul.i er ja von
der definitiven Erledigung der Aktion in Kenntnis gesetzt worden sein, und
diese Mitteilung muß von der nun abgeschlossenen und gültigen Liste der Namen
der privilegierten Veteranen begleitet gewesen sein. Dabei ist es ganz gleich-
gültig-, ob diese Kopie aus dem Original des kaiserlichen Archivs oder von der
Bronzetafel, die statt des Originals als beweiskräftig angesehen wird, geflossen
ist; denn die Bronzetafel brauchte nur jenes Original genau in Text und Dispo-
sition zu wiederholen. Wir werden uns am ehesten vorstellen dürfen, daß eine
Kopie der kaiserlichen Konstitution mit Tinte oder Farbe auf der Bronzeplatte
angefertigt worden sei, die der Graveur dann einzugraben hatte. Damit ist also
auch dann, wenn das sogenannte Militärdiplom ulas dem Einzelnen auszuhändigende
Diptychon) nicht in Rom hergestellt worden sein sollte, ohne weiteres möglich ge-
wesen zu sagen, daß die Abschrift erfolgt sei nach dem Original, das auf dem
Kapitol dort und dort, Tafel . . Kolumne . . und /eile . . zu lesen sei.
Das ist wohl das Mindestmaß von Schreiberei, das vorauszusetzen be-
rechtigt erscheint. Zwischen Punkt 2 und } ist jener Augenblick gekommen.
da zwar schon der Wortlaut '1er kaiserlichen Konstitution in Überschrift und
genereller Gestaltung verfaßt worden sein kann, aber noch nicht bekannt ist.
wann der Kaiser sie unterschreibt und wer in die offizielle Liste aufgenommen
worden ist.
Hiermit waren aber die zur Ausfüllung einer Urkunde der Art, die wir
als Militär- oder — um einen meiner Empfindung nach empfehlenswerteren Aus-
druck von K. G. Bruns'-'i zu gebrauchen — als Soldatendiplome bezeichnen,
nötigen Erhebungen nicht abgeschlossen, wenn der den Wohltaten des kaiser-
lichen Privilegs zugängliche Hausstand des Veteranen auch noch aufgenommen
werden sollte. Denn die Tafeln auf dem Kapitol und dann später pnsi Iciii/'/itm
divi Angits/i enthielten, wie die Diplome ausnahmslos bekunden, jene i/iti - - sti-
petttlia an/ p/nru mcrnerunl, qtiorum noinina subsciipla sunt, ipsis liberis pos/eris-
'•'•') Kleinere Schriften II 13 1.
Jahreihefte drs üstirr. arcliiiol. Institutes 11,1. XVII. 21
l'SO \V. Kubitschel;
qne corum, oder wie das Diplom XII für den Praetorianer Ferox iuomiua spcen-
latonuii, ijui in prac/nrio wen militaverunt, item miliinm qui in cohortibus iiovem
praeioriis et qnatinor nrbanis snbieci), also die Namen der Veteranen und nicht
auch die ihrer Familienangehörigen.
23. Wenn im Jahre b^ gr egales der ala Gemelliana, die wir in Raetia gelagert
glauben, der kaiserlichen Benefizien würdig erachtet worden sind, muß der
Helvetier Cattans Hardi /(iliiis), für den das Diplom III hergestellt worden ist,
seinen Hausstand so bekanntgegeben haben, wie er im vorliegenden Fall formu-
liert wird:
Sabinac Ganimi jiliae uxori eins, Helvetiae
ei I 'indeiieo f(ilio) eins
ei Matcvinnae Jilins eins.
Das heißt: er muß, falls er überhaupt auf die angebotenen Vorteile Anspruch 7.11
erheben beabsichtigte und daher eine Ausfertigung der Urkunde für sich wünschte
— ich halte es nicht für richtig, mit Marquardt, Staatsverwaltung II'-' 565. als obligat
anzunehmen, daß ..jedem der Beteiligten" ein solches Bronzediplom ausgefolgt
wurde, sondern glaube eher, daß nur, wer seine Ausfolgung begehrt und die
Ausführung- bezahlt, es erhalt — , den Hausstand eidlich bekunden, ganz so wie
ibi M. Wüerins M. f. Pol(lia) Oiiadratns eorani ac praesentibns eis. qni signaiiiri
eremi, testatus est inratnsqne dixit per I(ovem) <){/>/ininm) Muixininm) et geninni
sacratissimum Imp(eratoris) Caesaris Domitiani Ang(ttsti) (jernntniei: in niiiitia sibi
/.. Yalerinni Yaienlem ei Vc.leriam Hcraclnn et Valcriam Arien/in nnines /res
s(upra) s{cripfos) na/os esse eosqne in aere incisns civitatem Romauam eonscentos
esse hene/ieiu einsdcni optimi prineipis. und um seine Protokollierung ersucht haben;
so auf der Holztafel von Philadelphia'").
Von den Grundtafeln selbst, aus denen die uns vorliegenden Diplome ab-
geschrieben zu sein behaupten (deseriplnm el recoguitnm), glaubt man77) zwei
Bruchstücke erhalten, die für die Anfertigung von Militärdiplomen zu einer Zeit
verwendet worden sind, da der Innentext diu- Diplome offenbar bereits längst
seine praktische Nutzbarkeit eingebüßt hatte. Das eine Stück, heute im Münchner
Antiquarium, tragt auf der dann für den Außentext benutzten Rückseite ein
Diplom vom Jahre 2 ^S und wird also daher erheblich älter sein71*):
"1 Vgl. z. 13. Wilcken, Chrestomathie n. 463. den Münchner Abhandlungen V 1 S40 Taf. 1, hier-
') Vgl. z. ß. Mommsen p. 897. 2007. nach Renier Taf. 12.
:si Diplom XCM == CTL V 4056 = Hefner in
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian
'«7
cohorti oder alae .
") gregalibus
cni praest
Bassus
S
Laudic
A
gi La ii c/ic
L
Besso
giuo Alabaud
Patin
oni Philadel
1.
o Alabaud
t '
Xicom
c
Die Namen der Soldaten, denn nur um solche kann es sieh handeln, waren im
Dativ verzeichnet. Soweit das vorliegende Stück einen Schluß zuläßt, sind bloß
Namen von Soldaten, nicht auch von deren Familienangehörigen, aufgenommen.
Die übliche Einschätzung dieses Stückes mag und wird richtig sein: sie erlaubt
dann ein ungefähres Urteil über Umfang und Aussehen der Stammtafeln //; iiinro
Jxisl tcmplinu 1)ivi Aug. ad Miinrvaiu.
Das andere Exemplar, in Lyon gefunden, ist seit den Schreckenstagen der
französischen Revolution von i jg j verschwunden und uns nur durch eine
augenscheinlich mangelhafte Kopie bekannt. Seine Rückseite trägt ein Militär-
diplom vom Jahre 243. Die Vorderseite"") bringt Frauen- und Männernamen, aber
soweit erkennbar, ohne Beziehung auf Militärverliältnisse oder F.thnika. es müßte
denn das in Zeile 21 überlieferte dioiiysnlicilac"1) in Diouysi>p<rfcitac abgeändert
werden dürfen, was ich aber nicht gerade glaubhaft finde. Ich zweifle also
•'■') Sn auch schon von Ronler p. 24 ergänzt. dann .indeuten, wo Rubriken gestunden haben wie
Vgl. Diplom III. Möglich ist natürlich ebensogut jene links oben auf dieser Platte. — Wie ich (rein
[peditibuj'i oder auch wohl [i\//i»7i7'k]s; das s dieser zufällig) wahrgenommen habe, ist Ihr die Indices zu
Zeile ist, wie Heiners Abbildung zeigt, etwa CIL (samt Stipp], ) nicht ein einziger Name aus diesem
zweimal grö 'er als die Buchstaben der folgenden Fragment exzerpiert worden
Zeilen gesehrieben, so groll wie die Buchstaben der "") Diplom I.X.XXVIII ("II. Xlll 1701
ersten Zeile Ks i^t bei diesem Stücke notwendig. Boissicu 34- li. Renicr Taf. 10.
über da- Corpus zu Hefners Publikation und Ab- *' Kein Name auch dieser Tafel ist in irgend
bildung zurückzugehen. Die Buchstaben am einem Indes von CIL oder Suppl. exzerpiert worden,
reihten Rand der Bronzeplatte gehören einer anderen vermutlich aus Mißtrauen gegen die l'berlioferung
Kolumne an. Die Intervall'- zwischen ihnen mögen (Oder aus Versehen? vgl. Anm. 70I.
-F
l SN W. Kubitschek
sehr an der Berechtigung" der üblichen Beurteilung dieses Inschriftfragments,
sondern glaube vielmehr, daß es genau so viel oder so wenig mit den Yeteranen-
tafeln zu tun hat als jenes Stück einer größeren Bronzetafel, das für das Diplom
CXII (CIL III p. 232S, 72: abgebildet Notizie d. scavi 1898, 41) vom J. 173 ver-
wendet worden ist: Rest einer „epigrafe forse onoraria" (Nissardi), über den
der Diplomschreiber quer seinen Text geführt hat.
Nicht viel anders scheint es sich mit der Innenseite einer Bronzetafel zu verhalten,
von der ein geringes Bruchstück in Mala Mitrovica I Serbien 1 gefunden und von Brunsmid
im Vjesnik XII Iigi2) tf)8 veröffentlicht und abgebildet worden ist. Da die Außenseite
der Tafel die bei Soldatendiplomen übliche Umrahmung zeigt und doch wohl Reste von
(allerdings uns sonst nicht begegnenden) Zeugennamen zu tragen scheint, möchte ich nicht
daran zweifeln, daß das Bruchstück zu einem Militärdiplom gehört.
Der Veteran der Holztafel von Philadelphia, vet(cranits) dimissus honesta
missiotie ex leg(ione) X Fretense, also in einer von seinem Wohnort verschiedenen
Provinz des Reiches entlassen8-), leistet seinen Schwur ibi, d. h. Alex(audriae)
ad Aegyptum, und zwar vor Zeugen und mindestens noch dem den Schwur proto-
kollierenden Beamten, ex permissu M. luni Ruß praefccti Aegypti, am 1. Juli 94
n. Chr., über ein halbes Jahr, nachdem er am Abschluß einer mehr als 25 jährigen
Dienstzeit seinen Abschied erhalten hatte. Er schwört, nachdem er offenbar bis
dahin wederein Bronzediplom noch überhaupt ein Diplom empfangen hat, und beruft
sich zur Erlangung der durch die kaiserlichen Privilegien garantierten Emolu-
mente auf einen generellen Erlaß des Kaisers Domitian vom Jahre 88/g83); descrip-
titm et recognitum ex tabula aeuca, quae est Jixa in Caesarea Magno escenden-
tinni scaJas seenndas sub port/enm dexter'wrem secns aedem l'ener/s Mannoreae in
pariete. Was er auf diesem Wege, und ob er anderes*1) als ein Bronzediplom
erreichen will, weiß ich nicht. Aber er könnte es wohl auch nicht viel anders
machen, wenn er gerade auf dieses seine Absicht gelenkt hätte.
24. l'nd nun sind wir so weit gelangt, daß es kaum möglich scheint, die
Frage nach dem Ursprungsort der Diplome unbeachtet zu lassen.
freilich in der Zeit, da ein mit ziemlich beständigem Personal ausgestattetes
Atelier, das zugleich als eine Art Xotariatsbureau sich seine Zwecke gesteckt hatte,
die Diplome für alle Heere ausfertigte, kann Rom als Ursprungsort überhaupt
nicht in Zweifel gezogen werden (S. 165). Dazu paßt vortrefflich, daß Bruch-
S2J Auf derselben Tafel (Exzerpt aus einem si) Wilcken schlägt vielmehr die Annahme
anderen Stücke desselben Aktenfaszikels) qui mili- vor, es handle sieh um ^Bescheinigung einer am
ttWiTttitt Hierosolymnis in /<;;;'• A" Frciensc. I. Juli 94 vor dem Präfekten vollzogenen Epikrisis".
,:'j Vgl. Dessau a. a. O. (oben ^ 0 384.
Ein Soldatendiploi« des Kaisers Vespasian log
stücke einer (ausgemusterten oder zertrümmerten) ürtafel zu Diplomtafeln zurecht-
geschnitten werden konnten (s. oben S. 187). Auch daß meines Wissens auf den
späteren Diplomausfertigungen allemal nur eine Hand beobachtet worden ist,
wird man so in Ordnung finden.
Wohl aber darf man fragen, ob die diesem anscheinend monopolisierten
Fabrik- oder Xotariatsbetriebe vorausliegenden Diplome auch wirklich in Rom
hergestellt sein müssen. Und da scheint es mir, daß das Heranziehen von Lands-
leuten als Zeugen für den einzelnen und die Herstellung von Blanketten, die erst
nach Einlangen der kaiserlichen Bestätigung ausgefertigt werden konnten, nicht zu-
gunsten der Fabrikation in Rom gedeutet werden können. Xur wer der Meinung ist,
daß jeder einzelne Veteran sein Diplom habe erhalten müssen, wird sich prinzipiell
der Ansicht verschließen, daß die Militärdiplome auch an anderen Zentren der römi-
schen oder römisch-griechischen Kultur in gültiger Weise hergestellt werden konnten.
Einen Beweis anzutreten, nach welcher Richtung immer hin, wäre ich nicht
in der Lage. Aber ich möchte aus der Durchsicht der Einzelstücke heraus ent-
wickeln, was nach meiner Ansicht dafür spricht, daß die Fabrikation bis auf Domi-
tian oder bis in die Regierung Vespasians hinein nicht c'n Rom gebunden war.
25. Vom selben Tage, nämlich ::. Dezember (>S n. Chr.. stammen drei
Diplome IV, V und VI, ausgestellt:
IV D/niitci/i Arlcnianis f. I'liry^iu
V Miil/lmio I'iiliü f. Sums
\'l F'rsuri Tonmlis f. SiirJn
also wie man sieht vollkommen gleichartig textiert, so dal.! wir uns danach den
Habitus der ganzen Liste der aus der legio I adiutrix damals entlassenen Mann-
schaft vorstellen können. Daran ändert nichts, daß auf der Außenseite von 1 \' die
Heimatsbezeichnung etwas ergänzt und dadurch die Person ein wenig deutlicher
determiniert ist (Plnyi;. iMinlic); diese Ergänzung schwerlich ist etwa umgekehrt
die genauere Bezeichnung durch Weglassen von Lum/ii.[iiim getrübt worden
ist wohl über Wunsch des Beteiligten im letzten Moment und wenigstens noch
außen zugefügt worden: etwas war für ihn damit yfewiß gewonnen: viel wird
alier vermutlich damit kaum gebessert worden sein, da die Möglichkeit nicht
bestritten werden kann, dal.! in einem so ansehnlichen Ort wie Laodikeia die \'er
bindung der Namen Diomedes und Artemon muh ein oder mehrere Male habe be-
gegnen können. Ve/1. oben S. 1 vi Anm. -,i.
Von diesen drei Diplomen zeigt [V die strengste Gleichheit des Wortlautes
Lind selbst in allen Abkürzuniren auf beiden Seiten: abiresehen von der e/enaueren
[ i)ü W. Kubitscliek
Heimatsbestimmung" Laudic. nur noch innen legione, auf der Außenseite legioni,
und in der letzten Zeile innen Iuliac, außen Iulia, in dem doch vermutlich der
letzte Buchstabe der Vorzeichnung (Vormalung) vor der Beendigung der Arbeit
durch den Graveur wieder verwischt worden ist. Benutzung des Textes der Innen-
seite für die Außenseite ist nicht wahrscheinlich, wenn man sich vergegenwärtigt,
wie die Arbeit mit stetem Umkehren der einen Seite vorschreiten müßte; es ist
m. E. besser anzunehmen, daß aus derselben (etwa auf Wachs, Ton, Holz, Papier)
geschriebenen Vorlage beide Seiten abgeschrieben worden seien, als daß z. B. der
Außentext aus der Innenseite oder umgekehrt geflossen sei.
V und VI unterscheiden sich von IV einmal dadurch, daß Gleichheit der Ab-
kürzungen auf Vorder- und Rückseite nicht mit der gleichen Strenge angestrebt
wird: ferner weicht VI durch Einfügen von Asialic (bezw. innen Asiatico), einem
weiteren Beinamen des zweiten Konsuls, und durch Einschaltung des Zitats nach der
Stammtafel (innen in einer Rubrik nicht ausgefüllt) ab, und V durch den falschen
Kasus Snros (innen und außen) sowie durch das Eehlen von aenea (außen und innen).
Als Ort der Ursprungstafel wird angegeben
aJ lim (ciram) geniis Inline Liiere dexlro VI
in ara geutis luliae (außen lulia) IV
ad aram V.
Diese Verschiedenheiten empfehlen, erzwingen allerdings nicht, die Annahme,
daß die drei genannten Diplome aus drei verschiedenen Ausschriften aus dem
nämlichen Original hervorgegangen sind.
26. "Ferner stammen vom gleichen Tage die Konstitutionen VIII und IX; sie
sind sonst wortgleich, nur daß VIII den Veteranen der classis Ravennas, IX der
Misenatischen Flotte und dem entsprechend die Deduktion /;/ l'annonia und Paeslnni
zugedacht ist, aber beide werden wohl auf demselben Instrumentum gestanden
haben, lediglich durch die Rubriken unterschieden*5). Bei beiden Diplomen ist nahe-
zu gar keine Verschiedenheit der beiden Texte außen und innen zu erkennen, in IX
bloß Apr. und April., in VIII bloß veicranis und vcleraui (lediglich Versehen) und
einmal is neben iis der anderen Tafelseite. Dann muß also um so mehr auffallen,
dal.» VIII und IX sich (gleichmäßig auf beiden Tafelseiten) unterscheiden durch
iiieriteritut und merueranl
shigulis singidi
durch die Stellung des Dienstgrades nach und vor dem Xamen
und durch die Art des Hinweises auf die Ursprungstafel (vgl. unten S. 191).
">'•>) Vyl. Diplom XCJI (hier S. 187).
Ein Soldatendiplom des Kaisers Vespasian
101
Nun kommt auch das neue Wiener Diplom dazu, das zwar zu anderem
Termin ausgestellt ist. aber, abgesehen von den Daten fauch im Titel des Kaisers.
wo nach cos. III noch nicht des. IUI erscheint) und dem Namen des Empfängers
vollkommen mit den Diplomen VIII und IX wortgleich ist. auch in dem Ausmal.!
und in der Wahl der Abkürzungen übereinstimmt. Wie sonst gleichen Innon-
und Außenseite einander, soweit dies überhaupt bei dem nicht besonders genauen
Verfahren dieser Schreiber zu erwarten ist: statt des Relativums qui nach cc/crauis
steht auf der Innenseite quc. ebenso innen mirucruul. ferner kürzt der Außentext
ein q(uc) und lahtilui) und hat den Passus sah Sex. Lucilio Iiassn ganz ausgelassen.
Mit VIII igegen I X i ist gemeinschaftlich das Tempus incrucruul.
Der zweite Schreiber des neuen \\ iener Diploms hat keinen \\ ert daraul gelegt, sonder-
liche I bereinstimmung heider Seiten in Wortkürzung und Korm anzustreben: im ersten Zusatz
/''is. (aufien ;')• Febr. außen Feh.), Caesar laußen Caes.), \'esp. (außen weggelassen), ('ueecio
(außen l'oc.\, Senat' laußen \\i\). eent. 'außen }'), Hezhenus laußen Hesbciuis), f. I = ////'»sl
nach Diilazcni steht nur im Außentext. Sappa laußen Sapp.)\ im zweiten Zusatz luliac (außen
//(/.); wie man sieht, kürzt der zweite Schreiber auf der Außenseite stärker und öfter als aul
der Innenseite, übrigens ohne irgendwie durch die Raumverhältnisse dazu gezwungen zu sein.
Beachtenswert erscheint unter diesen Umständen, nämlich bei der gleichen
Textierung von Präskript und Konstitutin!! und bei dem noch stärkeren Zu-
sammenschluß der beiden Textseiten jedes der drei Diplome, die Tatsache, daß
der Hinweis auf die bronzene ( >riginaltafel in Rum 'ähnlich wie bei der Gruppe
IV V VI, vgl. oben S. K)(j verhältnismäßig individuell gestaltet wird:
Wien ad am in gen/is luliac in podio parte cxterinrc (vom zweiten Schreiber)
I). IX /'// piHlio arac geutis luliac parle exteriore
I ). VIII ad araui «cutis luliac Je l'nras pndin sinis/crinre (vom zweiten Schreiben,
mit dem Zusatz
Wien Iah. I
1). VIII Iah. I pag. II loc{o) XXXXIIII \
I). IX trägt kein derartiges Zitat.
Daß sieb der Gedanke aufdrängt, daß dieser Ortshinwe.is auch im Diplom IX (ge-
funden in l'cimpei. jetzt im Museum von Neapel l erst von einem zweiten Schreiber hinge-
setzt worden ist, und also überhaupt untersucht werden müßte, ob nicht noch mehr von
der zweiten Hand herrührt, wird also nicht unbillig erscheinen, wenn auch Mommsen be-
merkt: ..Totum diploma eodem tempore- scriptum est".
Zitate von Tafel8"), Kolumne und Zeile sind uns bis jetzt sonst noch dreimal begegnet,
und zwar auf Diplom III vom Jahre (i \, ausgestellt fiii einen .Veteranen der ala (icmelliana,
(von zweiter
and
si) Kloß Kolumne und Zeile auf Diplom IX, dessen Urtaftl also wohl nur eine Tafel umfaßt haben im;-.
U)2 \V. ICubitschek
VII vom Jahre 70. für einen Veteranen der legio II adiutrix,
VI vom Jahre 68, für legio II adiutrix, während die beiden andern aus demselben
Instrument geflossenen Diplome IV und V ohne Zitat «(-blieben sind.
Mit dorn letzten Lemma habe ich Fassungen, wie gesagt, von zwei verschie-
denen Daten 9. Februar und 5. April vereinigt. < Mine zur Frage Stellung zu nehmen.
ob die gewiß meritorisch näher zu verbindenden Erlässe dieser beiden Tage
auch in formeller Beziehung enger verbunden gewesen sind und wie diese engere
Verbindung ausgestaltet worden sein mag, glaube ich doch jedenfalls darauf hin-
weisen zu müssen, daß der Passus auf dem einen April-Exemplar viel näher zu-
sammengeht mit dem Diplom vom 9. Februar als mit dem anderen April-
Exemplar, und empfinde daher kein Bedenken gegen einen Vergleich aller drei
Exemplare; es kommt noch hinzu, daß das Februar-Diplom mit dem bezeichneten
April -Diplom auch durch die Deduktion an denselben Ort und durch den
gleichen Truppenkörper enger als mit dem anderen April-Diplom zusammen-
zuhängen scheint.
Dann macht aber dieses Nebeneinander der drei Fassungen desselben Passus
doch wohl einen stärkeren .Findruck. Dann können diese Diplome nicht aus einer
und derselben Massenproduktion hervorgegangen sein und damit wird die Massen-
produktion selbst und auch die obligate Ausstellung von Militärdiplomen auf
Bronze in Frage gestellt. Eine Rettung vor diesem Schluß wäre vielleicht nur
dann möglich, wenn nicht bloß das Februar-Diplom auf eine besondere Kund-
machung zurückzuleiten wäre, sondern auch beide April-Diplome auf verschiedene
Publikationen zurückzuführen sein sollten; diese Annahme wird aber durch die
Einheit des Kommandos beider Flotten in Verbindung mit den gleichen Daten
meines Frachtens hinfällig.
27. Leider kennen wir die Fundumstände des Februar-Diploms nicht, das nun
nach mehrjähriger Wanderung in das Wiener Hofmuseum aufgenommen worden
ist. Der internationale Antikenhandel versteht nur allzu geschickt die Spuren
seiner Wege und Mittel zu verwischen. Xur wenn die eingangs dieses Berichtes
erwähnten Daten zu weiterer Nachforschung auf heute griechischem oder bulga-
rischem Boden benutzt würden, ließe sich vielleicht über die Art des Fundplatzes
etwas ermitteln; man denkt ja am ehesten, auch wegen der vorzüglichen Kon-
servierung, an ein Grab, einen nicht ungewöhnlichen Fundort für Exemplare
dieser Art von Denkmälern.
Aber auch wenn nachgewiesen wäre, daß das Diplom aus einem Grabe
stammt, und wenn weiter sich nachweisen ließe, daß dieses Grab noch innerhalb
I'in Soldatemliplom iles Kaisers Vespasian
' 03
der Provinz Macedonien gelegen war"'), und wenn wir außerdem bereit wären
anzunehmen, dal.! der Hauptniann Hezbonus nach seiner Deduktion und noeli vor
der Aushängung der kaiserlichen Konstitution in seine Heimat gereist und nicht
mehr nach Paestum zurückgekehrt wäre, so dürfte nicht unanfechtbar auf diese
Prämissen der Schlui.i gebaut weiden können, daß er den Wortlaut der Konstitution
mitgebracht und die, gleichviel auf Grund welcher Zeugnisse oder welches
Aktenzuges, erreichte Ergänzung der freigelassenen Stellen Datum, Empfänger,
Publikationsort) in Macedonien vor Zeugen, die er vor den Statthalter führte,
beschworen hat. Der Schlui.i wäre schon deshalb nicht unanfechtbar, weil andere
Diplome mit Landsmann-Zeugen, die deutlich die Spuren einer Ausfertigung zu
mindestens zwei Terminen zeigen, an oder nächst dem Orte gefunden worden
sind, an welchem der Empfänger des Diploms durch Deduktion sel.lhaft geworden
war. Es wird also vielmehr eine Erklärung gesucht werden müssen, die wo-
möglich allen Exemplaren dieser Art gerecht wird. Diese Erklärung scheint am
ehesten so gewonnen werden zu können, dal! die Ausfolgung der Diplome nicht
obligat war, sondern dai.t sie vom Interessierten, der ein Exemplar dem Usus
entsprechend in Bronze zu besitzen wünschte, bestellt und bezahlt ""i werden mußte;
die Bestellung war dann nicht an Ort und Zeit gebunden; sie mag in manchen
oder vielen Fällen in der Heimatprovinz erfolgt sein, in die sich der Entlassene,
sei es zu dauerndem Aufenthalt, sei es nur, um nach Abschluß der Dienstzeit
und vor der Wahl oder der Beziehung des für den Lebensabend in Aussicht ge-
nommenen Wohnortes Verwandte und Freunde aufzusuchen, begeben hatte.
Das immerhin umständlichere Verfahren wird etwa in domitianisehor Zeit
dadurch abgelöst, dai.i dafür gesorgt wird, dal.! das Bronzodiptvchon in Koni selbst
hergestellt und von einer Zeugengruppe verifiziert wird, deren Siegel und X'amen
den Kanzleien des Reiches bald genügend geläutig sein konnten.
Wie gern und bequem wollte ich in diese Auseinandersetzung die o'Js-pxvoi
•/Mo:; /a/.'/.i'iv einbeziehen, wenn ich mich nur davon überzeugen könnte, dal.! ihre
Erklärung durch Wilcken"', richtig ist: «es sind einfach diejenigen Veteranen,
die erst vor kurzem entlassen, noch nicht in den Besitz der ihnen zustehenden
Bronzetafeln gelangt: somit bilden die /''»>:: yv./.v/'rt überhaupt keine rechtlich
gesonderte Gruppe". WILHELM KLBITSCHEK
"" I Denn '1er Fundort kann auch in Thrakien Stadt Abdera, in der Luftlinie etwa \i km entfernt.
^elc^cn sein; ( iümiildschina ist von dem der West- "i S. oben S, i Hb.
grenze Thrakiens nächstjjeleyenen Küstenorte, der ( inind/.ü^e der l'apvruskundc I 100.
aliM-TK-ttf rfrs iisti-rr. ;ir. ■(,:;..! In titut.-
Eine neue Inschrift des C. Rutilius Gallicus aus Ephesos.
Bei clor Aufnahme der byzantinischen Stadtbefestigung" von Ephesos im
Herbst ig 13 gelang es mir, aus einer unweit des Theaters gelegenen Mauer-
partie mehrere wichtige Statuenbasen mit Inschriften hervorzuziehen, die, vermut-
lich ursprünglich in der Xähe aufgestellt, später als geeignetes Baumaterial dort
Verwendung gefunden hatten. Wenn ich von diesen die Basis des C. Rutilius
Gallicus sofort veröffentliche, so geschieht es nicht nur des besonderen Interesses
wegen, das sie als neues Denkmal des vielbehandelten1), von Statius (silv. I 4)
so hoch gefeierten Stadtpräfekten verdient, sondern vornehmlich deshalb, weil
sie die aus Statius poetischer Schilderung in der verschiedensten Weise rekon-
struierte amtliche Laufbahn des vornehmen Mannes nunmehr urkundlich festlegt
und weil sie auch für das richtige Verständnis einer pannonischen Inschrift von
Bedeutung ist. Basismittelstück ohne Profile aus bläulichem Marmor, Höhe 075"',
Breite o'57,t"', Dicke o'5,V". Sorgfältige schöne Buchstaben, Höhe 0^05 — o-o27.
I )as lange 1 ist durch Verlängerung über die Zeile kenntlich gemacht 'Fig. 231.
( '. Rutilio C. ßilio)
Slel(latiua) Gallico
Irib(uuo) iiiil(itiiin) leg(tovis) XIII
geminae, q(naestori), acdili airnti,
5 legaln tlivi Claticli tcg(ioiiis) AT
Apollinaris, pr(aetori), legato
provinciae Galaticae,
sodali Augustali.
consuli designato
1« .1/. Aemilius M. f(ilius) Pal{atina)
Pius praef(ectiis) coh(nrtis) I Bosp(oraitonmi)
et coh(ortis) I Hisp{anornm) legato.
'■• S. besonders II. F. Stobhe bei Friedländer, X. Beiheft 8. 158, vgl. O. Hirschfeld, Wien. Stud.
Sittengesch. III1 [871 S. 404 fr.; K. Dcsjardins, III 1881 S. 268 t'.; A. v. Domaszewski, Altert, uns.
Kevue de philo). 1 1S77 S. 7 {.; Momrasen, CIL heidn. Vorz. V 181 ff. u 506. Bei der Beschaffung
V ]). ,S<>; Nohl bei Friedländer S. G. Hb' 453 IT., des Literaturmaterials war mir E. Groag behilflich;
III0 4S3 (f., I\"> 107!'.; Friedländer, Progr. Univ. sein die neue Inschrift bereits verwertender Artikel
Königsberg 1880 111; Fr. Vollmer in seiner Aus- in der Neubearbeitung der Paulyschen Realenzy-
gabe der Silvae 1898 S. 281 ff.; II. Dessau, I'roso- klopädie 11. Reihe I 12,5 ff. ist unterdessen er-
pogr. imp. Rom. III I.|Sf. n. 167; Hr. Stech, Klio schienen.
l'.iiK' neue Insehrilt des C. Rutilius Gallicus aus Kpbesos
I ()5
Üie Inschrift g'ibt die von (.'. Rutilius Galliens bis zu seiner Designation
zum Konsul bekleideten Amter, also gerade den bisher am ungvnauesten
bekannten Teil seiner Karriere. Es ist die typische Laufbahn eines Mannes
senatorischer Abstammung oder eines Ritters, der vom Kaiser den latus clavus
und damit die Anwartschaft auf die senatorischen Amter erhalten hat. Daß
(iallieus aus ritterlicher Familie war, hat man aus den Worten des Statins
silv. I 4 V. 68 f.: „genus ipse suis permissaque -) retro nobilitas" wohl mit Recht
geschlossen 's).
Ob er vor dem an erster Stelle
angeführten Legionstribunat eines der
Amter des sogenannten Vigintivirats
bekleidet hatte oder aber, wie andere
für die Senatskarriere bestimmte
Ritter, davon dispensiert worden
war '). ist deshalb nicht ganz sicher,
weil diese niederen Magistraturen in
den Inschriften nicht immer verzeich-
net werden. Die Worte des Statins
V. 71 f.: ..prima togae virtus Uli
quoque clarus et ingens eloquio"
werden wohl mit Recht auf seine
Tätigkeit als Sachwalter bezogen und
können schwerlich die Stellung eines
Xvir stlitibus iudicandis bezeichnen
sollen. Statius fährt in seiner Schil-
derung der Laufbahn des (iallieus
so fort. V. 7 j - Kr:
I Vi- :
■M
23: Millelstüel; einer Statuenbasis aus l'.phc;
. . . ni'ix mnumeris exercita castns
occidua[e] prima[<;]que dom[u]s et sole sub omni
perme[r]uit iurata nianus. nee in otia paeis
permissum laxare animos ferrumque reeingi.
-j I>ie Überlieferung perniissu<iite, in- aueli dureli die Angabe der I ribus Stellatina, /.u dei
Klotz. 1 in der Teubncraus[;abe- MM1 aufnimmt, hält dies*- Stadt jjeliü.-le, eine wertvolle Stiit/.e. Veryl.
\'ollmer a. a. ' ). S. 2S<> für „untadelig". W. Kubitsehek, Imperium Rnmanum tnhutim di-
M"miuseiis Vermutung, dal) (iallieus 111 I urin seriptuin I 1 7 f .
beheimatet »in /.» < II. V ijy.SX ht)i)ui, erhal li (Jh. l.eerivain bei 1 >ui t-uil ni ^-S.i^lio III 1 Vi'"-
I ')" Josef Keil
llunc Galatea vigens ausa est incessere bello
liunc quoque perque novem timuit Pamphylia messes
Pannoniusque ferox arcuque horrenda fugaci
Armenia et patiens Latii iam pontis Araxes.
8u Ouid geminos fasces magnaeque iterata revolvam
iura Asiae? Velit illa quidem ter habere quaterque
hunc sibi, sed revocant fasti maiorque curulis . . .
Der Dichter erwähnt also in den einleitenden Versen nur militärische Stel-
lungen, und konnte durch die Fassung von V. 74 — 75 leicht die Meinung- erwecken,
daß diese Stellungen militiae equestres gewesen wären und Galliens nach ihnen
vom Kaiser inter tribunicios oder aedilicios adlegiert worden sei, zumal da man
in V. 80 seit Hirschfeld5) die Umschreibung der städtischen Prätur zu erkennen
glaubte. Jetzt sehen wir, daß Gallicus nach Absolvierung seines Tribunats bei
der XIII. Legion, die damals in Germania superior oder eher bereits in
Pannonien (Poetovio) lag, die Quästur und die kurulische Adilität bekleidete
und nach diesen Zivilämtern als Legat des Claudius das Kommando über die
damals wohl schon in Carnuntum") garnisonierende XV. apollinarische Legion
übernahm. Für die letztgenannte Stellung besauen wir bereits ein epigraphisches
Zeugnis, das erst durch unsere Inschrift das rechte Licht empfängt. Ls ist das
Fragment einer monumentalen Inschrift (wohl ßauinschrift) des Kaisers Claudius,
das sich im achtzehnten Jahrhundert in der Wiener Hofbibliothek befand, aber
bei deren Umbau verloren ging. Ihr durch mehrere Abschriften erhaltener
Text lautet mit Mommsens Ergänzungen im CIL 111 4591:
[Fi. Claudio Drusi f.]
[Caesarji Augus[to Gennanico pont. Utax./
//r. pot i/mper. XXVU [pafri patriae cos. F./
cla Vipstano Gallo
C. Rutilio Ga/llicjo
Fs war allg-emein angenommen worden, daß Rutilius Ga[llic]us (Z. 41 mit
dem Gönner des Statius identisch sei. Borghesi') wies ferner daraufhin, daß
Vipstanus Gallus und Gallicus nicht etwtt als Consules suffecti, sondern als Pro-
vinzialbeamte oder Offiziere anzusehen seien, und Mommsen nahm sie dem-
"') Bei Mommsen, Staats]-. I :' 384 Aum. 2 und v. Donmszcwski, ebd. X 15; Bormann, ebd. XVI11
Friedländer, S. G. TV 107. 222 II".; Ritterling, Rhein. Mus. LIX 1904, 02.
G) Vgl. Hirschfeld, Arch.-epig. Mitt. V ;i6ff.; tj Oeuvres V 30.;.
Eine neue Inschrift des •'. Kulilius (iallieus aus Kphesos IQ7
entsprechend in das Konsulnverzeichnis des CIL III nicht auf. Renier (bei
Desjardins a. a. O.) hielt Vipstanus Gallus für den Legionslegaten, (iallieus für
einen der Tribunen der Legion. Dem trat O. Hirschfeld8) entgegen und ver-
suchte unter Heranziehung einer Tessera consularis mit ,.id. Oct. M. Vipst.
('. Ru . . ." die beiden Männer als Consules suffecti zu erweisen, wobei er in der
letzten Zeile Ga[ll]o statt Ga[llic]o ergänzte.
Es kann jetzt kein Zweifel mehr sein, dalj Borghesi und Renier auf dem
rechten Wege waren und daß wir in . . . Vipstanus Gallus den kaiserlichen
Statthalter von Pannonien (leg. Aug. pr. pr. provinciae Pannoniae), in Gallicus
aber den Kommandanten (der in Carnuntum stationierten?) legio XV Apollinaris
zu erkennen haben. Ist so die Basis aus Ephesos für die Beurteilung- der
pannonischen Bauinschrift '■') von entscheidender Bedeutung, so verdanken wir
dieser andererseits die Datierung- der Legatenstellung des (iallieus in die Periode
der XXVII. imperatorischen Begrüßung des Kaisers Claudius, d. h. in die Zeit
vom Sommer 52 bis Oktober 5 \ n. ( hr.
Von Carnuntum ging (iallieus nach Rom, um das Amt eines Prätors zu
übernehmen '").
-Seine nächste Stellung" war die eines Legaten der galatischen Provinz. I >ci-
Ausdruck provincia Galatica11) ist sehr bezeichnend und mit Absicht gewählt,
weil diese kaiserliche Provinz außer dem eigentlichen Galatien noch andere an-
grenzende Landschaften umfaßte, je nachdem die dem Reiche von Osten
drohende Gefahr deren Vereinigung in der Hand eines Statthalters nötig' machte
'■ Wien. Stuil. III 1 ss 1 s. ,;i,,s ti. KI. Schi. von S.imtcr hei I'.iul; - Wissowa VI 2uu_; I. zu-
S35 f., vi»l. C1I. III |i. 1 7 > 1 + : l'rosopo^r. imp. Rum. samincn;;cstellti, so muß dies liir alle in der Stadt
III 1 4') 11. Ion, uiii 4(4 11. (')-; W. [,iebcnatn, b.i-'.i wirkenden im lieyensatz zu den in die Provinz ab-
consulares 7S und s ;. gehenden Propratorei ^'l'.en Vielleicht \V(dlte Stalius
'■ Aul ihre l'.edeutune; lür die I.okale-eschichtc im Vers So in der Tat die von (iallieus in der Stadt
("arnuntums kann ich jetzt ebensowenig eingehen Koni verwaltete l'ratur stauen beiden prnprätorischen
wie auf diie Persönlichkeit und den vollen N'amen I.c^ationcn in rCleinasien ^e^eniiberstellen. bedenken
des neuen pannonischcii Statthalters, f.. Ritterling ^ei^cn eine solche Auftnssunt» erregen Stellen wie
Areh.-epijjr. Mitt. XX iS'17 s. 10 Anm. ;;■ hat Martiil XI ■)*, 1^ nnit Kriedländcrs Anmerkung
sehr ansprechend I. (iellius l*ul>li]c(o,tla Vipstanus und t'i-sius l>io l.III 1 }. |, welche den städtischen
tiallus in Vorschlag gebracht. l'rutoren ausdrücklich seclis Liktoren zusprechen. Wie
1 1 Dali er praetor urhanus gewesen wäre, wie viele fasees einem le^atus iuridicus von Asia mit prä-
Hirschfeld aus den Worten ^eminos fasees Y. So torisrheni Kan^e ^ehühiten, scheint nicht überliefert
geschlossen bitte Is. o. Anm. v. wird durch die zu sein.
ephesische Inschrilt, in welcher die I )etcruiination ") Y_d. den der ^li-ichen /.et! an^ehöri^en
urbiano nach praeton. fehlt, nii'ht erwiesen. Wenn i~i-por:o; Y'j./.x~.:/-'it- ir.-j.y/v.y.t ' Hi S'i'M mit den
Prätoren in der KaNcrzeit überhaupt zwei Liktoren richtigen Keiuerkune.cn von ( '. lirandis bei l'aulv-
zur X'erliieun^ hatten das Uclemnalciial ist am besten Wissowa-Kroll \' 1 1 ^^5 (.
H)8 Josef Keil
oder nicht. Fast während der ganzen Regierungszeit des Kaisers Nero12) war der
kriegstüchtige Cn. Domitius Corbulo, dem die Ordnung der armenischen Angelegen-
heiten übertragen war, kaiserlicher Statthalter von Cappadocien und Großgalatien,
welche Provinzen er nur im Jahre 62 03 an Caesennius Paetus abtrat und mit
Syrien vertauschte, um sie dann mit erhöhter Machtbefugnis wieder zu übernehmen.
Ihm war Gallicus, wie wir jetzt sehen, als Legat beigegeben. Wie lang er diese
Stelle versah und welcher Wirkungskreis ihm zugewiesen war, ist aus der Inschrift
allein nicht zu ersehen; nur das darf man aus dem Fehlen eines Legionsnamens
schließen, daß er nicht dauernd ein Legionskommando führte. Hier helfen die
oben ausgeschriebenen Verse des Statins weiter. Fr hatte von unzähligen Kriegs-
diensten (innumera castra) seines Gönners gesprochen und beschreibt diese dann
in V. 70 — 79 näher, ohne dabei eine chronologische Aufzählung zu beabsichtigen13).
Wir wissen jetzt, daß sich die Worte „nunc timuit . . . Pannonius . . . ferox" auf
sein vor der Prätur versehenes Legionskommando in Pannonien, die übrigen aber
auf die nach der Prätur fallende galatische Legation beziehen, und dürfen wegen
V. 70 und 78 f. annehmen, daß Gallicus an dem Feldzuge des Corbulo gegen Ar-
menien und vermutlich auch an der Einnahme von Artaxata im Jahre 59 teilnahm.
Die Erwähnung von Pamphylien (V. 77), die als Beweis der Zugehörigkeit dieser
Landschaft zur damaligen provincia Galatica wertvoll ist"), warnt uns jedoch, seine
militärischen Leistungen allzuhoch zu veranschlagen, denn gerade in Pamphylien
war vom armenischen Kriege gewiß am allerwenigsten zu verspüren. Fs scheint
sogar nicht völlig ausgeschlossen, daß Gallicus trotz der von Statius genannten
innumera castra in der provincia Galatica vorwiegend als Zivilbeamter und dann
wohl hauptsächlich als Richter tätig war, genau wie zwei Jahrzehnte später
Ti. Julius Celsus Polemaeanus oder A. Julius Ouadratus in der damals wieder
vereinigten großgalatischen-kappadokischen Provinz IS).
Daß Gallicus nach der langjährigen galatischen Mission sofort die Stelle
eines Legaten des Prokonsuls von Asia angenommen hätte, ist möglich, aber nicht
wahrscheinlich. Vermutlich ging er zuerst nach Rom und ward dort im Jahre 68
'-) Im ersten [ahre Neros ist noch Q. Pelronius ' ■ Es war ein methodischer Kehler, bei dem
Umb(rinus) oder LTmb(er) als legatus Augusti ]>ro Dichter eine genau chronologische Anordnung der
praetore von Galatien bezeugt (Cagnat IGR 111 335 . Kriegsdienste und Ämter vorauszusetzen.
Daß Galatien später dem Corbulo und ebenso dem "i Ebenso sind unter (.alba Galatien und
Caesennius l'aetus unterstand, ergibt sich aus Xac. Pamphylien vereinigt (Tac. bist. 11 9 Galatiam ac
ann. XIII 5^ et hahiti per Galatiam Cappadociamque Pamphyliam provincias Calpurnio Asprenati regendas
dilectus und X Y 6 simul Pontica et Galatarum Galba permiscrat^.
Cappadocumquc auxilia Paeto oboedirent. Vgl. auch lr') Vgl. K. Ritterling, Jahreshefte X 1907
Groag, a. a. ü. 1257 f. S. 30] IV.
Kine neue Inschrift des ('. Rutilius Gallieus aus K.phesos l'ni
in das vornehme Collegium der sodales Augustales kooptiert1"). Dann kehrte er
nach dem Osten zurück und übernahm als legatus pro praetore provinciae Asiae
die ihm vielleicht bereits aus seiner galatischen Dienstzeit vertraute Jurisdiktionelle
Tätigkeit. Statius (V. So f.) berichtet, daß er das neue Amt durch zwei Jahre
versah und wegen seiner Designation zum Konsul niederlegte. Ganz das Gleiche
geht aus unserer Inschrift hervor. Als sie verfallt wurde, war Gallieus Legat in
Lphesos und Consul designatus. Vermutlich war eben seine Designation zum höchsten
Reichsamt der Anlaß, daß ihm M. Aemilius Pins. Präfekt zweier Auxiliarkohorten17).
eine Ehrenstatue errichtete, deren Basis die hier veröffentlichte Inschrift trug.
Auf die späteren Stellungen des Gallieus einzugehen, gibt diese keinen An-
laß. Dagegen muß wenigstens der Versuch gemacht werden, mit ihrer Hilfe sein
Geburtsjahr und seine Amter einschließlich des Konsulats zeitlich festzulegen.
Gallieus war während seiner Erkrankung nach dem Säkularfeste des
Jahres 88 und während der Abwesenheit des Kaisers Domitian im Dakerkriege
(8g n. Chr.) nicht viel über 60 Jahre alt. Seine Geburt fiele demnach aller-
spätestens 2g n. Chr. Da er jedoch das Legionskommando der KV. Legion nach
der Wiener Inschrift spätestens s) n. Chr. innehatte und davor noch seine
kurulische Adilität und die von dieser mindestens durch ein Jahr getrennte Quästur
anzusetzen ist, welche man erst nach vollendetem 24. Lebensjahre übernehmen
konnte, so kommen wir auf ein etwas früheres Geburtsdatum, nämlich 20 oder 27.
Die Quästur kommt dann in das Jahr 50 oder 51, die Adilität 32 oder 53,
die I'rätur frühestens 5,5 zu liegen. Darauf folgte die anscheinend g Jahre1")
dauernde galatische Legation. Im Jahre n8 wird Gallieus zum sodalis Augustalis
kooptiert. Lür seine zweijährige asiatische Legation kommen dann etwa die
Jahre oi/ — 70. für das Konsulat das Jahr 71 in Betracht, ohne daß ein wenig
späterer Zeitraum für die beiden letzteren Amter ausgeschlossen wäre11').
Smyrna. J< >SI I' KEIL
,,;i CIL VI [984. !'' Groag, a. ;i. O. I2,S erinnert daran, dal! in
'i Weder die cohtorsi I. Rosplorianaj oder die von Statius V. 77 genannten neun Ernten möglicher-
Bosp(oranorum) noch die coh/ors) I. Hispianorum) weise auch die pannonisehc Dienstzeit des Galliens
sind uns genügend bekannt, um aus ihrer Nennung eingerechnet ist.
einen Schluß auf das Verhältnis des M. Aemilius v'> Nach dem Konsulat bekleidete Gallieus
l'ius zu Gallieus während dessen Legation ziehen noch unter Vespasianus die Stellungen eines lc-
zu können. Vgl. über erstere 'die im zweiten Jahr- gatus Augusti pro praetore fad census aeeipiendosj
hundert in Cappadocien bezeugt ist? C. Cichorius bei in Afriea und — in den fahren 77 78 — eines legatus
Pauly-Wissowa IV 25 ^ und K. Ritterling, Arch.- Augusti pro praetore in Germania inferior. Von
epigr. Mitt. XX 180,7 S. 150,; Wien. Stud. \XIV Domitian wurde er schließlich zum praefeclus urbi
1002 S. 303. ernannt (Stellen bei Groag, S. i;vil.i.
Weihung an Libcr.
Platte aus weißem Marmor, <n>_] "' hoch, n-2221" breit, o"i27'" tief. An der Rück-
seite und an der rechten Schmalseite (nicht auch an der Unterseite) gerauht, war
also vielleicht zur Aufstellung- in einer rechtsseitigen Ecke bestimmt. Von der
Oberseite ist ein annähernd elliptisch umgrenztes Stück von 0-087 X 00157'" etwa
0013"' tief ausgenommen; diese (rauh belassene) Ausnehmung war wohl zur Auf-
nahme eines Yotivstückes mit verhältnismäßig breiter Standfläche bestimmt. Eine
Eundnotiz fehlt; aber nichts steht der Annahme im Wege, der Stein stamme eben
wie das ganze oder fast das ganze übrige Lapidarium1) Paccas aus Ostia.
24: Inschrift ans der ehemaligen Sammlung des Kardinals l'acca.
Die Vorderseite trägt in breiten Buchstaben mit flach dreieckigem Durch-
schnitt folgende Aufschrift etwa der vorsullanischen bis gracchischen Zeit:
NO • OFAUVS • NO ■ F ■ Q ■ PRO No(vins) Ofnlius No(ri) /(Hills), q(uaestnr). pro
SED • ET • FAMILIA- SOVA - UEIBERo sed et familia smni (= stta) Leibero
DONVM ■ DAT MERET Jouum dat meretfn oder -od).
Buchstabenformen: U; A einmal ohne Querstrich; O zu Ende der zweiten
Zeih" vollständig erhalten, greift aber größerenteils auf die rechte Nebenseite
über. Auch nach dem ersten NO in Zeile 1 scheint ein Punkt zu stehen: er mag
aber, da für ihn zu wenig Platz zwischen den beiden O gelassen ist. nicht recht-
zeitig vom Steinmetz vorgesehen worden sein.
Bloß das will ich hier noch bemerken, daß der q(uaestor) in Zeile 1 doch
wohl am ehesten auf Ostia bezogen werden sollte: unser Wissen über Rechts-
stellung und Beamtenschaft Ostias scheint freilich vorläufig nicht über das hinaus-
gedrungen zu sein, was Dessau CIL XIV p. 4 auseinandergesetzt hat.
Wien. WILHELM KUBITSCHEK
') Vj>l. Dessau CIL XIV ]>. 2 (insbesondere Audi, ü) und p. 4M.
BEIBLATT
Jahresbeftc des üsterr. archaol. Institutes IM X\'II Heiblatt.
Ausgrabungen in Norikum 1912/13.
I. Aguntum (Stribach bei Lienz).
und 29'30mLänge imlnnern, mit o*Gom (=2r) starken
Mauern dar. Laienraum und Presbyterium sind durch
Der Fund einer noch nicht veröffentlichten alt- eine Mauerung getrennt, auf der die Schranken standen.
christlichen Kultanlage auf dem Heraaberge bei Diese Mauerung ist bei der Grabung 1838 59 zum
Globasnitz, 2 Stunden s\v. von der Bahnstation Blei- großen Teile zerstört worden, besonders in der Mitte;
bürg in Unterkärnten, und die Arbeiten an der die Türe, die beide verbindet, war nicht mehr zu
Friedhofkirchc in St. Peter im Holz (Teurnia), über konstatieren, sie ist nach dem genannten Plane bei
die im Beiblatte XIII 191 1 Sp. 161 ff. und XIV Meyer-Unterforcher eingezeichnet. Auf den Raum für
1912 Sp. 17 ff. vorläufig berichtet ist, führten dazu, die Geistlichkeit entfallen 1270 '" der Gesamtlange.
auch in Aguntum den Spuren des frühen Christen- Das hängt zusammen mit der eigentümlichen Ge-
tums nachzugehen, welche eine Grabung von Kunst- staltung des eigentlichen Presbyteriums, dessen Kon-
freunden der Stadt Lienz im Dezember des Jahres struktion wir jetzt nach dem Fund in Teurnia verstehen.
1858 und Jänner 1859 bekannt gemacht hatten. Die Krhalten ist das gemauerte Halbrund mit dem Subsel-
Berichte über diese Funde liegen im Buche Meyer- lium für den Bischof und die höheren Priester. Sein
Unterforcher „Die Römerstadt Agunt" S. 13 — 29 Scheitel steht von der östlichen Stirnmauer 1 'u8 '" ab,
vollständig gesammelt vor. Der dort S. 23 Abb. 3 seine Achse weicht um C30 m 011 der des ganzen
gegebene Plan bringt neben einer Grundrißskizze Baues aus. Die schwache (0*50 m breit) gestelzte Rund-
Abbildungen der Mensaplatte und eines der vier maucr bildet die Lehne des Suhselliums, das 0*4^ '"
Altarsäulchen, welche diese Platte einst trugen. Wenn höher ist als der Kstrichboden davor. Das 5''\5 '"
auch im Jahre 1882 das Terrain durch eine Über- breite Podium ist schon früher zerstört worden Die
schwemmung vollständig vermuhrt wurde, schien es Rundmauer, die noch den glatten Verputz trug,
doch geboten, die begonnene Grabung von neuem steht stellenweise jetzt 1*07 m über den Marmor-
aufzunehmen, um wenigstens den ganzen Grundriß platten des Fußbodens auf. .Auf dem Podium stand
festzustellen. Vom 17. Juli bis Mitte August i<jI2 ein Altar von einfacher Tischform. Die 1X59 ge-
wurde die Stelle der alten Grabung untersucht, und fundene Mensaplatte ist jetzt verloren, sie hatte die
nachdem die irrtümliche Kintragung der Funde, wie gewöhnlichen Maße (zirka 0/97 X °'53 m)' '" ,'<'1
sie auf Tafel 3 bei Mcjer-Unterforcher vorliegt, Unterseite vier runde Ausnehmungen für die Trag-
erkannt war, gelang es, eine Basilika in ihrem ganzen säulcn'). l.s landen sieh sieben Stücke solcher kleinen
Umfange aufzudecken. Ich begnüge mich hier eine Schäfte (zwei obere Hndstücke mit <ro5 '" Durch-
kurze F.rläuterung zum Plane Fig. I zu geben, da messen, die mindestens auf zwei Tische schließen
ich über Agunt und die kunstgeschichtliche Stellung lassen. Dm- lindstücke haben oben ein Kinsatzloeh
der dortigen Kirche im Besondern in einer speziellen für einen Metalldorn, am Mantel vier aufgemalte rote
Schrift über die norischen Kirchen demnächst aus- Kreuze. Reste von größeren Säulchen gehören zu
führlieher handeln werde. den Schranken (oberer Durchmesser 0/09 '"). Am
Der einfache Bau, welcher über Ruinen aus klassi- Mordende ist, durch eine Tür verbunden, die kleine
scher Zeit liegt, stellt ein Oblongum von 9-40 "' Breite Sakristei angebaut '4'95 / yiH m). Im I.aienrauin
') Während in dem Grundrisse bei Meyer-Unter- weil', der üriginalbericht nur von Stücken kleinerer
forcher Fig. 3 vier solcher .Säulchen eingetragen sind. Säulchen und das wird das richtige sein.
1*
R. Egger
stehen ungefähr in der Mitte zwei quadratisehe
Mauerschäfte (O'öo X °'^° m) auf eine antike Mauer
fundiert, die Stützen für die Dachkonstruktion. Daß
solche auch an den Enden der Untermauerung für
die Kanzellen vorhanden waren, ist wahrscheinlich,
i: Grundriß der Ausgrabungen in Aguntum 1012
doch konnten sie nicht gefunden werden, weil gerade
diese Mauer von den früheren Ausgräbern fast völlig
zerstört worden war. Zwei Türen, eine im Norden, eine
an der Front, führen ins Freie. An der Innenseite der
Nordmauer fanden sich Reste größerer Säulen, die
zu den Fenstern gehören. Den angebauten Sockel
an der Südwestecke vermag ich nicht zu erklären.
An der Außenseite waren Gräber angelehnt; das an
der Nordseite bestellt aus 3 dicken Marmorplatten,
die früher anders verwendet waren, die Gräber an der
Südseite sind gemauert. Das Plattengrab an der Ost-
seitc war noch intakt und enthielt das Skelett ohne
weitere Beigaben. Die römischen Fundamente weiter
zu verfolgen hinderte die Ein-
sprache des Grundbesitzers. Nur
so viel konnte noch konstatiert
werden, daß die starke Nord-
Süd verlaufende römische Mauer
sich etwa 80 m von der Kirche
angefangen nach Norden er-
streckt.
Diese bescheidene Kirchen-
anlage ist für uns dadurch von
besonderem Werte, daß sie uns
den komplizierteren Grundriß von
St. Peter im Holz einwandfrei
verstehen lehrt. Das Kreuz in
diesem Grundrisse (vgl. Jahres-
hefte XIII Beibl. Fig. 80) ist nur
ein Pseudokreuz, das Hauptschiff
mit dem Presbyterium entspricht
genau dem Oblongum der Agun-
tiner Kirche; das in St. Peter
wurde durch die hinzugefügten
symmetrischen Kapellen mit
ihren kleinen Vorräumen, ferner
durch die Korridore und die
Vorhalle vergrößert.
Die Kirche von Aguntum
ist ähnlich wie die in Teurnia
durch Brand zugrunde gegangen.
Die Säulen- und Marmortrümmer
waren alle rauchgeschwärzt und
mürbe.
Außerhalb der Kirche an
der Ostmauer fand sich im ange-
schwemmten Schotter eine kleine
Amorfigur aus Bronze. Es ist
ein Hohlguß von 0'055m Höhe,
unten mit einer Platte zum Auf-
stellen, auch am Rücken ist ein Loch zum Anbringen
einer Stütze (Fig. 2). Dargestellt ist der geflügelte
Amorknabe, völlig nackt, sitzend, mit einem Frucht-
korb in der Linken, den er zu schützen trachtet vor
einem Vogel, der von seinem rechten Oberschenkel
aus nach dem Korbe schnappt. Die Arbeit ist mäßig,
das Motiv der Genreszene nicht gerade häufig. Ich
führe als Analogien an für Haltung und Körper-
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
IO
bewegung des Knaben eine Bronze aus Grozon im
Jura, jetzt im Museum Saint Germain en Laye in
Paris, bei S. Reinach Antiquites nationales S. 92
n. 86, dann für die Szene eine Terrakotte aus einem
Grabe bei Kcrtsch, veröffentlicht von Stephani im
Compte rendu 1874 S. 23 u. Tafel I 5. Der undeut-
liche Gegenstand in der Linken des Amorknaben,
den Stephani auf eine Weintraube deutet, kann nach
unserer Bronze als Fruehtkorb erklärt werden.
Tiroler Dichters Job. Putsch überein, der im An-
fange des sechzehnten Jahrhunderts die Ruinen
Agunts besucht hat und ,/'// summa montis ittgo*
noch eine Säule aufrecht stehen sah4). Die Gra-
bungen 1913 bewegten sich zuerst in der nächsten
Umgebung der Kirche, weil zu erwarten stand, daß
sich eine Straße finden würde. Auf Parzelle 39
bei C lag in einer Tiefe von über 3*00 '" ein
gemauertes Grab mit Sigillatcn aus dem /.weiten
Jahrhundert und dem Fragment einer Bronzetafel
Der ausgegrabene Kultbau darf als die Begräbnis-
kirche der Stadt Aguntum gelten und muß als solche
außerhalb der geschlosser.cn Siedlung und, da für
die späten christlichen Jahrhunderte von vornherein
eine Stadtmauer anzunehmen ist, außerhalb ditscr
gelegen sein.
So war ein fester Ausgangspunkt für die Kam-
pagne des Summers I913 gewonnen, in der die
Umgebung der Kirche untersucht und die Stadt
Aguntum selber gefunden werden sollte. Weiteren
A nhalt bot ein rnschriftstein, den die Überschwemmung
des Jahres 1882 bloßgelegt hatte; CIL III 114s;
besagt, daß an der Fundstelle der gemeinsame IV-
gräbnisort der Kult^enossen des Genius der < n ■ -
meinde Aguntum sieh befand [locus sc/ ullurae cul-
t<>nttu fjaiii munieipii Agunlii J. In dem Aus-
schnitt aus der Katastralkarte der Gemeinde Stribaeh
Fig. 3 ist die Fundstelle zirka 50 m nördlich von
Parzelle 32 eingetragen-'1. Dali A gunt in der Um-
gebung des genannten Dorfes Stribaeh gelegen
sein muß, ergibt sich außerdem aus der Angabc des
Meilensteines CIL III 6528 [1 832 von der
kärntisch-tirolerischen Grenze. Auf ihm steht die
Flntfernung mdlia) y(cissuitni) VIII, die als von
Aguntum aus gezählt zu nehmen ist'1). Über die
Lage Aguntums berichtet einzig Venantius Fortunatus
vita s. Martini IV 649 f. i = Mon. Germ« hist. auet.
ant. IV/I p. i',s; per Diavum ilur Her, qua sc
caslella supinant, hie monteina seäens in colle super-
bit Aguofitus. Danach muß angenommen werden, daß
die Sicdelung auf einer Anhöhe la<j. Mit dieser
Angabe stimmt die Notiz im Reisej-edichte des
2 : l'.runzc :ius Aguntum.
lug. 4 (größte Höhe 0-174™, Breite 0*167 m, Dicke
durchschnittlich 0*002 mi. Die Buchstaben sind sorg-
fältig eingeschnitten, gleichmäßig O'OM '" hoch und
gehören einem längeren zusammenhängenden Texte
an. Krbalten sind Stücke von zwei Abschnitten, die
durch ein Intervall von zwei Zeilen voneinander
getrennt sind. Die Punkte sind zwischen den Worten
unregelmäßig gesetzt. I >er verstümmelte Text lautet
mit einigen Kr^änzungen:
7) s, Mever-Unterforcher a. a. O. S. 11. ihr gelegenen Hängen begleiten, ergab milia pussuuni I
3) Die Begehung der Strecke vom Fundorte des bei der Kirche von Norsaeh, in p, V auf der Höhe
Meilensteines nach Westen zu längs der We^e, des Weilers Kapaun, m. p. V 1 1 1 in Stribaeh.
welche die jetzige Reichsstraße auf den nördlich von 4 > Meyer-Unterfnrchcr ,1. a. ( ». S. 2^ f.
R. Egger
12
~\offici(i) tes\timon ....
pr]osequi . le . adqnc [Synonym von proscqui
geit\tilinm numerus ad [Form von adesse
benevjola ■ possis . praesiani [. . . .
quicumqu~\; cives suos . larg\_
? ani]ore lanlo plus[
discri]mina poleras\_
~\prac<las <•[
~\bis et rem? [Form von remitiere
~]lis que[
o bzw. q
und endlich die Tatsache, daß das Stück in der
Brandschicht eines Grabes gefunden ist.
Durch die direkte Anrede ist die Deutung auf
einen Gesetzestext ausgeschlossen. Wem die Worte
gelten, d. h. wer der Verstorbene war, wissen wir
nicht, da der Name fehlt; wohl aber läßt sich
noch feststellen, wer dies offizielle Schriftstück aus-
fertigen ließ. Die Ergänzung Z. 3 gentilium darf wohl
als gesichert gelten. Wir kennen geniiles als Ver-
einsverbände in Norikum und Oberitalien: in Viru-
num die gentiles Manlienses (CIL III 477g), in
3: Ausschnitt ans der Katastralkarte von Stribach
Zur Bestimmung des Charakters der Inschrift Aquileia die geniiles Artoriani CIL V 801, die
verhelfen uns einerseits das kostbare Material, die geniiles veleranorum daselbst 884 und in Toscolano
Bronze, anderseits die direkte Ansprache Z. 2 pro- (am Gardasee) die gentiles Argeniac^). An solche Ver-
sequi le Z. 4 possis Z. 7 poleras Z. 8 praeslas, eine denke ich auch in unserem Falle und halte die Ur-
■') Ruggiero, Dizionario epigr. s. v. — Hula, AEM lienses vgl. Waltzing, Corporations professionelles
XIJI (1890) S. 99 ff.; bezüglich der gentiles Man- I 223 und A. 5.
'3
Ausgrabungen in Xorikum 1912,13
I 1
Kunde für eine Zuschrift, die ein Gentilenverband —
ob von Aguntum oder einer andern Gemeinde, ist
nicht auszumachen — an einen vornehmen Agunliner
richtete; ich führe als Analogon an den Brief der
77 viri et decuriones Foroseinj'roitknses im CIL XI
(1 11 3. Die Ergänzungen im einzelnen sind nur dem
Sinne nach zu geben, die erhaltenen Worte passen
sich sämtlich dem besonders aus umbrischen Denk-
mälern (vgl. CIL XI 5750) bekannten Stile ähnlicher
Ehrungen an. Z. I spricht von Ehrungen des Ange-
redeten: Zeugnisse der Beflissenheit, ebenso Z. 2 „dich
ehren". Z. 3 wohl von der Vollversammlung
des Vereines, etwa „cum Jrequentissimus gen-
tiüiim numerus aJessel". Der Anfang des
zweiten Abschnittes muß einen allgemeinen
Gedanken enthalten haben: etwa „wenn es
immer Brauch war, jeden, der seinen Mit-
bürgern in reichem .Maße Wohltaten erwies,
zu ehren, haben wir um so mehr Veran-
lassung, dich auszuzeichnen, der du in so
vielen Fährnissen {tliscrimina) nach Kräften
(i]ii, Ultimi poteras) geholfen hast und
auch jetzt wiederum deine Hilfe angedeihen
läßt Ipraestas).
Das Suchen nach anderen Bruchstücken dieses
Textes war vergeblich. Auf Parzelle 34 bei />' fand
sich wiederum zur Seite einer Mauer ein Grab, nach
Ausweis der Sigillaten und einheimischer Keramik,
aus römischer Zeit. Von den Wollen des Vcnantius
geleitet, habe ich die etwa 10 Minuten nördlich der
Basilika ansteigenden Hänge untersucht. Die Ver-
suche, die in einer Ausdehnung von fast I Kilometer
gemacht werden mußten, verliefen vorderhand viel-
leicht deshalb ergebnislos, weil gerade an dem der
Kirche direkt gegenüberliegenden Hügel, wo die
Äcker noch mit Getreide bestanden waren, nicht
gegraben werden konnte.
Allgemeiner bekannt wurde aber bisher über-
haupt das Problem von Aguntum durch die vielen
Zeitungsnotizen, die seit 191; regelmäßig über Kunde
in Aguntum berichteten. Im Frühjahre 1912 hatte
nämlich Herr Professor 1*. Innozenz J'loncr auf
Parzelle 40 nördlich vom Kilometersteine I 10 der
Rcichsstraße eine eigene Grabung begonnen, die
er auch auf Parzelle 33 ausdehnte, wo er ein Zimmer
eines 1828 aufgedeckten Hauses bloßlegte1'); schließ-
lich machte er noch weitere Versuche auf einem
Glinc benannten Grundstück (Parzelle 64 Kat.-Gem.
Unternußdorf), wo bei verschiedenen früheren Gra-
bungen Ruinen zutage gekommen waren'). Die
Resultate der ersten Unternehmung veröffentlichte
Prof. Ploner in einem besonderen Buche „Agunt,
die alte Kelten- und Römerstadt bei Licnz in
Tirol und Prof. Ploners Ausgrabungen daselbst
(1912.)'' Aus der dort gegebenen Reihe volkstüm-
licher Erzählungen buntesten Inhalts kommen für
unsere Wissenschaft nur die Stellen in Betracht, an
denen der Autor von der Stadtmauer Agunts handelt,
S. 43 ff. und Plan S. 143. Die in Frage stehende
. '/')' ii;'/ \)r> /
l'.r.
clirift aus Aguntum.
ungewöhnlich starke Mauer hat Prof. Ploner [913
w-itrr verfolgt; ihren Verlauf habe ich nach eigener
Anschauung und seinen Berichten versuchsweise
in die Kartenskizze Fig. 3 eingezeichnet. Tat-
sache ist folgendes: eine z\ionl breite Mauer, aus
unbehauenen Steinen errichtet, zieht etwa 150"" von
Xord nach Süd, in ihrer Mitte ist ein O'bo '"
breiter Kanal ausgespart, der an den Toren abge-
mauert ist, an einigen Stellen mit Knochen, sonst
mit Schutt gefüllt war. Die Stellen, wo die Mauer
umbiegt, sind noch nicht gefunden, wohl aber Punkte
bestimmt, über die sie nicht hinausgegangen sein
kann. An beiden Seiten befinden sich Anitauten, im
b) Meyer-Unterforcher a. a. O. S. 52(1'. ') Meyer-Unterforcher S. 36(1. i. J. 1680, 1707, 174'), 175,
K. Kü
16
Westen die Reste eines Hauses, dessen Wände mit lieber Tiefe (bei H und C) sieb Gräber fanden, mochte
feiner frühiömisehcr Marmtir Verkleidung geschmückt ich die starke und ausgedehnte Mauer nicht als die
waten, an der Oslseite im Abstände von i ^ '" zwei Stadtmauer des römischen Aguntum ansehen. Was sie
Die Gebäude am Melcherfclde ( l'curnui
über I m dicke Mauern, von denen ich die nördliche
191 3 angegraben, aber nicht weiter verfolgt habe.
Da westlieh des erwähnten Hauses noch in beträcht-
umfing, laßt sieb heute noch nicht feststellen: ihre Er-
richtung wird, seheint es, durch das erwähnte römische
Gebäude in frühe Zeiten hinauf zu datieren sein.
i;
Ausgrabungen in Norikum 1912 13
18
II. Teurnia (St. Peter im Holz).
Der langgestreckte Hügelrücken, auf dem das
alte Teurnia lag, schickt an seinem Ostende nach
Süden der Drau zu einen Vorsprung aus, der auf
drei Seiten von steilen Abhängen begrenzt ist. Der
ebene Platz auf diesem Vorsprung führt die Be-
zeichnung Melchcrfeld und ist heute durch den tief
eingerissenen Fahrweg gänzlich isoliert. In römischer
Zeit war er, wie die offen am Tag liegenden Mauer-
zügo am Nordrande und die Reste der Stadt-
mauer am Ostabfalle beweisen, ins Stadtgebiet mit-
einbezogen. Am Melcherfelde waren des öfteren
Grabungsversuche gemacht worden und glaubwürdige
Zeugen wußten über den Erhaltungszustand der dort
verdeckten Ruinen günstiges zu berichten. Nach allem
stand zu erwarten, daß durch systematische Unter-
suchung ein größerer geschlossener Bezirk würde
gewonnen werden können. Die Arbeit setzte am
Südrande ein und nach etwa vier Wochen war die
Hälfte des Plateaus freigelegt; s. Gesamtplan Fig. 5.
Das Terrain fiel vor der Verbauung bereits 30 m
nördlich des heutigen Südrandes 'Teiler ab. Um Raum
zu gewinnen, wurden mächtige Substruktionen auf-
geführt, auf denen die Räume I — III und V — VIII
liegen. Der heutige Westrand des Plateaus bildete
einst eine Art erhöhten Grat, sodaß die Räume IV
und X keine solchen Unterbauten nötig hatten. In
Raum I und VIII wurde bis auf den gewachsenen
Hoden gegraben, um das Höhenprofil zu erhalten.
Der Schnitt Fig. 6, gelegt durch die Nordmauer
von VIII (m — vi'}, soll die Höhen Verhältnisse zeigen:
massive gemauerte Pfeiler tragen Gewölbe, deren
Scheitel i'6o m vom Erdboden absteht; darüber
lagert der gegossene Hoden der Heizanlage iO"3'> m
vom Gewölbeschcitel), auf diesem Hoden stehen dann
die Suspensurpfeiler als Träger des Zimmerbodens
(O'.Ho ra über dem Hoden der Hypokausis).
Die erste A nlage — im Plan vollangelegt —
deckt den Südrand der ganzen Breite nach und
verläuft, soweit sie ausgegraben ist, noch mit einem
Flügel an der rechten Seite nach Norden. Sic paßte
sich dem Terrain an, infolgedessen liegen die einzelnen
Räume auf verschiedenem Niveau. Am tiefsten liegen
V, VI und der langgestreckte Korridor IX, ihr
Fußboden erhebt sieh zirka o'io"' über dem Hoden
der Heizung von Raum II (+ 0). Die Fußböden
der vorderen Zimmerflucht I — III sind auf der
gleichen Ebene; wenn sie auch in I und II nicht
mehr erhalten sind, läßt sich ihre Höhe aus den
Jnhreshefte dos üsterr. arciiänl. Institutes IM. XVII Heil.
Heizpfeilem in TT auf zirka -|~ 0*80 m errechnen.
Am besten erhalten ist Raum VIII. Der erste Estrich-
boden hat eine Höhe von -f- 0*90 m über dem Xulb
punkt is. Schnitt Eig. 6). An der Nord wand des
Heizraumes stehen 10 kleine Pfeiler (0*20 m~ im
Querschnitte.) in Abständen von je 0'40 m ohne
Rücksicht auf die erste Reihe der Suspensurpfeiler;
sie sind bis zur Fußbodenhöhe aufgeführt, wahrend
die Suspensurpfeiler selber zirka O'IO 1L1 niedriger
sind. Die Wand zwischen ihnen, völlig unversehrt,
trägt den glatten Verputz, Tubuli waren in diesen
Zwischenräumen nicht angemauert. I n Raum 1 1
wechseln mit den kleinen Pfeilern Bänke gleicher
Breite ab. Beide dienten offenbar demselben /wecke;
>JvU« ;
ich möchte sie für die Stützen der Hohlzicrjelvcrklei-
dung anseilen, welche die aufgehende Wand deckte.
Die Hohlziegel, die auf diesen Pfeilern oder Hanken
aufstanden, hatten keine direkte Verbindung mit der
Hypokausis, was eine stärkere Erwärmung des Fuß-
bodens bedingte. — ■ Vom Raum V I 1 1 führt eine
Treppe nach X (Kußbodenniveau -)- U41 rat, von
dort vermitteln Stufen nach I V und XI l-j- I'8l m).
Die Stufen, über die man nach Raum X gelangt,
sind irgend einmal erneuert worden und zwar
benutzte man dazu eine der Länge nach durchgesagte
Säule. Die Türschwellen sind ausgerissen.
Die einzelnen Räume unterscheiden sich vor
allem darin, daß die einen, I, II, VII und VIII, zu
heizen sind, alle übrigen dieser Einrichtung entbehren.
Raum I und 1 1 1 haben an der Südseite Apsiden
verschiedener Spannweite vorgebaut, die in III hat
noch den Betonboden, gegen ihren linken Ansatz
zu läuft aus der Mitte des Zimmers ein Ableitungs-
kanal.
10
R. Egger
20
Spuren baulicher Veränderungen zeigten sich
bei dem so arg zerstörten Gebäude nur in Raum VIII
und IX. Bei ersterera wurde im Laufe der Zeit ein
zweiter Estrichboden eingezogen und dabei verschüttete
man die überflüssig gewordenen Stufen der Stiege
nach X. Ferner wurde in Raum IX der Boden ge-
hoben, mit einem Plattenpflaster belegt (cc, -f- 1*90 mJ
7 : 1 )as Caldarium.
und gleichzeitig eine Tür nach dem freien Platz
ausgebrochen, der zwischen den beiden Trakten liegt.
Im östlichen Teile des Platzes verläuft ein gemauerter
Kanal mit dem Gefälle nach Süden zu (Sohle
4- 0-50 m).
Für die Adaptierung des Raumes IX kann ein
Terminus post gegeben werden, da im Bauschutt
unter den Blatten a sich ein Billon des Kaiser
Probus il,\ VICTORIA GERM Coli.1 766) fand. Alle
späteren Hauten nahmen immer mehr vom freien
Platze weg; wie sie sich an den ersten Bau an-
schlössen, wissen wir nicht, nur ihre Abfolge läßt
sich feststellen. Zuerst entstanden die beiden langen
Parallelmauern, die von Ost nach West streichen
und ihrerseits wieder von zwei der Zeit nach auf-
einanderfolgenden Bauten überschnitten werden. Von
diesen beiden gehört auch schon der frühere Bau sicher
erst der christlichen Ära an. Die Südmauer hat an der
Außenseite Strebepfeiler, ist zum größten Teile aus
Spolien errichtet und lehnt sich an Raum XI an,
der scheinbar mit einbezogen ist. Der 27'20 m lange
Innenraum ist mit einem Plattenpflaster belegt, an
ihn schließt sich im Osten unter rechtem Winkel
ein ausspringender Vorbau an, ähnlich wie das Quer-
haus einer frühchristlichen Basilika.
Aus noch viel späterer Zeit stammt endlich das
zweite Gebäude in schlechtester Mauertechnik, das
völlig anders orientiert ist.
Soweit der Befund der Grabungen 1912. Im
folgenden Jahre hätten sie fortgesetzt werden sollen,
mußten aber infolge Weigerung des Grundbesitzers
unterbleiben. Obschon daher kein sicherer Abschluß
erreicht wurde, möchte ich doch versuchen, wenigstens
den frühesten Bau zu deuten. Vor der näheren Be-
sehreibung muß noch einmal betont werden, daß nur
selten mehr als die Fundamente erhalten sind.
Die charakteristischen Merkmale des Baues sind:
die beiden mit Apsiden versehenen ähnlichen Räume
I und III, der eine heizbar, der andere ohne
Heizanlage mit einem Abflußkanal, beide zu seifen
eines großen heizbaren Saales. Diese drei Räume
geben in typischer Abfolge die Anlage eines römischen
Bades, alle anderen Zimmer sind als Zubauten anzu-
sehen, die variieren können. Die vordere Flucht be-
stände also der Reihe nach aus dem Warmbad
(Caldarium I;, dem Übergangsraum (Tepidarium II),
dem Kaltbad (Frigidarium III) und einem Auskleide-
raum (Apodyterium IV).
Vom Caldarium gebe ich einen Einzelplan
Fir
dem durch SchrafTen die Mauern, die
nicht hoch gingen, von den vollangelegten des Auf-
baues geschieden, durch punktierte Linien Ergän-
zungen gegeben sind. Zum Caldarium gehören ein
rechteckiger Zubau .1, die Apside B mit einer Spann-
weite von 7'yo m und die Heizanlage. Der Raum
unter dem Fußboden ist in eine rechteckige Abteilung
von yöo X I0'50 '" und einen I'20 m breiten Gang C
geschieden, an den sich eine Nische b anschließt.
Bei /» wurde Feuer gemacht. Der o'6o m breite Heiz-
kanal war überwölbt, das rechte Widerlager 0'8o m
breit, 2";o '" lang ist erhalten, das linke sind wir
berechtigt in gleicher Breite zu ergänzen. Die heiße
21
Ausgrabungen in Xorikuni 191:* i 3
Luft strömt in den Gang C ein und durch den
Durchlaß .1 unter den Schwebeboden des großen
Zimmers. Raum C ist durch eine O'öo '" breite Mauer
von letzterem abgetrennt. An der Mauer stehen drei
massive Pfeiler, der erste angemauert, die beiden
andern im Abstände von 0*10 nl, so daß zwischen
ihnen die warme Luft zirkulieren konnte. In der
gleichen Reihe steht noch ein vierter kleinerer
Pfeiler angemauert wie der erste. Gegenüber von
Pfeiler 1 und 2 fehlen weitere Stützen; in der
Südostecke war sicher nie ein Pfeiler. Uiese Anord-
nung der Pfeiler schließt aus, daß eine Überwölbung
beabsichtigt war. Der Plattenfußboden hatte vielmehr
sein Lager einmal auf der Südkante von C, dann
auf einem jetzt zerstörten Sockelvorsprung an der
gegenüberliegenden Mauer. Über der Nische b tragen
die Pfeiler 5 und 6. Die massiven Pfeiler I — 3 stehen
nicht in der Mitte, sind also nicht lediglich als
Träger des Fußbodens gedacht, sondern es liegt die
Annahme nahe, sie als Stützen der schweren Bade-
wanne anzusehen, die in den Caldarien zunächst der
Feuerung ihren Platz halte. Mit 1) bezeichnete ich
den soliden Mauerblock, der im Osten von der
Hauptmauer des Gebäudes im Norden von einer
senkrecht auf ihr stehenden gegen V zu zerstörten
Mauer begrenzt ist. In der einen Ecke ist der Boden
noch erhalten, er liegt O'oo m über dem Heizboden
von C. Die Begrenzung an den beiden anderen Seiten
gibt die linke Wangenmauer des Heizkanales /', dann
die zu ergänzende Nordmauer des Caldariums (auf
dem Plan punktiert). Nach Analogie der Heizanlage in
den Stabianerthermen in Pompei (Mau, Pompci 2
S. 199 f.) möchte ich vermuten, daß auf der soliden
Basis l) der Kaltwasserbehälter gestanden hat, aus
dem der Kessel über der Feuerung gespeist wurde."
Nicht zu erklären vermag ich eine viereckige Aus-
nehmung e, die etwa o-20 "' unter die Fbene bei 1 1
hinabreicht. Nach unserer Annahme schnitte ihre
Fortsetzung nach aufwärts in die Nordmauer des
Caldariums ein, so daß durch sie eine Rohrzuleitung
gegangen sein könnte. Allein das ist reine Hypo-
these. Sicher dagegen ist, daß die Nische /' auch im
Aufbaue zum Ausdruck kam; vielleicht stand dort
neben der Badewanne der dritte Behälter mit dem
vorgewärmten Wasser. — In der Apside /.' ist der
vorauszusetzende Betonboden völlig ausgelassen. In
diesem Halbrund war sonst gewöhnlich das Hecken
für Waschungen (labrum) angebracht, das von einem
vielleicht in Raum A befindlichen Reservoir Wasser
zugeführt bekam.
Das Tepidarium II, ein grußer Saal (14*50 y\
10*50 m), hatte seine besondere Heizung p von
Raum VI aus; das Frigidarium ist, wie schon gesagt,
ungeheizt. Dem Abflußkanal konnte nicht nach-
gegraben werden, weil am Südrande des Plateaus
Abrutschungen zu befürchten waren. Die Apside
(4*40 Spannweite) hatte noch den alten Betonboden,
der zirka 0*35 m unter dem rekonstruierten Fußboden
von III zu liegen kommt. Nach dem Apodyterium
IV muß eine Treppe geführt haben.
Die Räume V und VI sowie IX liegen auf
gleicher Ebene und gehören ihrer Verwendung nach
zusammen; in V und VI liegen die Heizungen,
S: ürun.lriü des l'rivatba.les vim Mühlilurf.
IX wird als Vorratsraum für das Heizmaterial
anzusehen sein. Eine Verbindung könnte durch
eine Treppe nach Raum VII hergestellt wurden
sein. VII und VIII waren zu heizen, dienten also
entweder als Wohnräume oder als Apodyterien im
Winter, wo Kaum IV7 kaum benutzbar war. Die
Aufmauerung .V unter dem Estrich von VIII trug
vielleicht ein Reservoir für das im Frigidarium nötige
Wasser. Daß es in einem heizbaren geschlossenen
Raum untergebracht ist, ließe sich gut verstehen,
da im Freien die Gefahr des Gcfricrens gegeben war.
Die Maße der eigentlichen Baderäume I — I V
(Gesamtbreite außen gemessen 39*40 "*) beweisen,
dal) wir eine Therme für öffentlichen Gebrauch, das
Volksbad von Tcurnia, vor uns haben. Die Anordnung
R. E
24
der Baderäume entspricht ganz der vom Bauprogramme
geforderten (s. v. Rößler, Westdeutsche Zeitschrift
IX 1890 S. 270 ff.)- Die nächste Analogie bietet ein
Privatbad von kleineren Dimensionen (zirka I5'00m2),
das Prof. Nowotny im Jahre 1898 bei Mühldorf im
Mölltale, also noch auf dem Boden des Stadtgebietes
9: Reliefplatte-
von Teurnia ausgegraben hat8) (Fig. 8). Es liegt
ebenfalls am Rande eines sonnigen Plateaus, hat ein
heizbares Caldarium A, ein ungeheiztes Frigidarium E,
aus dem ein Ableitungskanal führt; beide Räume
tragen an der Südwestseite Apsiden und flankieren
das Tepidarium, das in diesem speziellen Falle in
zwei kleinere Räume /)' und C abgeteilt ist. Die
Unterschiede im allgemeinen sind in der verschie-
denen Bestimmung der beiden Anlagen als Volks-
und Privatbad begründet; die Caldarien aber sind auch
dem Systeme nach verschieden konstruiert. Im Mühl-
doiferbad war die Apside / mit einer Heizanlage
versehen, ihr Fußboden durch massive Pfeiler gestützt
trug den Alveus, in unserem Falle ist die Apside
durch die starke Südmauer völlig vom Hauptbau
getrennt, hatte dementsprechend keine Heizung. Die
Wanne für das Warmbad liegt der Apside gegen-
über, wie in den Stabianerthermen in Pompei (Mau,
Pompe) 2 S. 195) oder im Kastellbad Hüfingen
'v. Rößler a. a. O. Taf. I I Fig. ] 2 und Pfretzschner,
Die Grundrißentwicklung der römischen Thermen
Taf. IX Fig. 5).
Die Grabungen 191 2 lieferten an dieser Stelle
verhältnismäßig wenig Funde. Im Schutte neben der
Stiege, die von Raum XI nach XII führt, lag das
Fragment einer o'lö"1 dicken Marmorplatte, deren
eine Seite gerauht, deren andere neben einem o'i6m
breiten Rand einen 0'45 m breiten Relicfstreifen
trägt. Das Bildfeld ist zu beiden Seiten von einem
profilierten Rahmen eingefaßt, der oben durch ein
Kyma mit einfachen Eckrosetten abgeschlossen ist.
Das Bildfeld selber ist mit
Weinlaub und Trauben in
Flachrelief gefüllt (Fig. 9).
Bei der Treppe von
Raum X nach XI ein-
gemauert fand sich das
obere linke Stück eines
.Marmoraltars, jetzt im
ganzen 034 m hoch. Von
der Inschrift sind noch
die Anfänge der beiden
ersten Zeilen erhalten
MC. . I I AV (Fig. 10).
An zwei Stellen der
späten Langmauer mit den
Strebepfeilern waren im J°: F»
Abstände von ca. 20'00 '"
Stücke eines Marmorkopfes ganz in Mörtel eingepackt
als Mauersteine verwendet (Fig. II). Der Kopf mißt
vom Scheitel bis zum Kinnrande o*29m und ist 0*25 m
breit. Die rückwärtige Partie vom Hinterkopfe ab-
wärts ist wenig ausgearbeitet, so daß der Kopf an
eine Art Stütze angelehnt erscheint. Links ist das
Profil des Gesichtes und die Schulter mit dem Mantel
ganz erhalten, rechts fehlt die Wange mit dem Auge,
am Achselansatz ist noch die innerste Falte des
Mantels zu erkennen. An der unteren Bruchdäche
ist in der Mitte ein viereckiges Dübelloch angebracht,
agraent eines Votivaltars-
s) s. Carinthia XC (1900) S. 125 — 162. Der Grundriß wiederholt im Jahrb. f. Altertumsk. III (1909) Sp. 113.
-0
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
26
11: Porträtkopf aus St Peter im Holz.
d. h. das Stück war nie viel höher wie jetzt und
wohl eher für eine Büste als für eine Statue ge-
arbeitet.
Dargestellt ist das Porträt eines Mannes in der
Vollkraft des Lehens. Das tiefliegende Auge, die
Nase, welche die Stirne fast geradlinig fortsetzt,
eine tiefe Falte von dem Nasentlügel zum Munde,
die etwas einbezogene Unterlippe, all das gibt
durchaus individuelle Züge wieder. Wange und Stirn
sind frei von Falten. Die 1 laare sind an der
Rückseite nur schwach angedeutet, vorne in flachen,
natürlichen Locken in Stirne und Schläfen hercin-
gekämmt.
Ein kurz geschorener Bart deckt Kinn und
Wange, ein schwacher Schnurrbart die < »berlippe. Das
Porträt gleicht keinem der bekannten Kaiserbild-
nisse, wird also einen anderen um Tcurnia verdienten
Mann darstellen. Bezüglich des Zeitansatzes möchte
ich nicht unter das Jahr 200 n. Chr. herabsehen.
Denn die Arbeit kommt wohl am nächsten den
Kaisertypen des dritten Jahrhunderts; als nächste
einheimische Analogie vergleiche ich den Kopf der
Statue (so;;. Maximums 'J hrax) im Klagenfurter
Museum, abgebildet bei Jabornegg, Kärntens röm.
Altertümer Taf. L
Im Sommer 19 1 3, vom 12. August bis 6. Septem-
ber, wurde ungefähr ein Drittel des nördlichen Hügel-
randes untersucht und dabei die Stadtmauer, deren
Verlauf sich deutlich im Boden abzeichnet, auf 200 m
aufgegraben. Die Arbeiten gestalteten sich äunerst
schwierig, weil die Ränder des Plateaus von Wald
bestanden sind, und nur dem weitgehenden Entgegen-
kommen des Pfarrers, Herrn V. Marklct, ist es zu
danken, wenn die Grabungen an entscheidenden
Stellen in solchem Maße vorgenommen werden
durften, wie es für wissenschaftliche Zwecke wün-
schenswert ist. Über die Stadtmauer werde ich aus-
führliche! dann berichten, wenn sie in ihrem ganzen
Umfange bestimmt sein wird, vorderhand will ich
nur summarisch die wesentlichen Ergebnisse der
Kampagne mitteilen.
Die Stadtmauer verläuft zwischen Gebäude VI
und I (Plan Fig. I2> in gerader Linie von Westen
nach Osten; etwas westlich von I ist außen ein
viereckiger Turm von 4*50 X -I0 m Innenfläche und
O'go m Wandstärke angebaut. Dann zieht sie, der
unregelmäßigen Begrenzung des Plateaus folgend,
nach Nordosten und biegt etwa 60 m von Gebäude 1
in stumpfem Winkel nach Südosten ab. Der so
entstehende Bogen schließt eine Bodenerhebung von
etwa 2*oo 1!l Höhe ein. Diese Knickung der Mauer
ist besonders gesichert: östlich vom Scheitel des
erwähnten stumpfen Winkels springt ein turm-
ähnlicher Vorbau aus, der ein Trapez zum Grundriß
hat; die beiden Sehenkel sind durch eine nach außen
zu abgerundete O'oo m starke Mauer verbunden, die
ihrerseits auf einem soliden Gußwerk aufruht. Wie
der Schnitt Fig. 1 3 zeigt, bildet es einen Absatz
von 1*35 m Breite und ist nach Xorden zu schräg
abgeböscht, außen mit kleinen Quadern verkleidet.
Von den Schenkeln zweigen Flügelmauern ab — die
westliche in flachem Bogen, die östliche zweimal
geknickt — die sich mit der Stadtmauer wieder
vereinigen; doch sind gerade die Stellen, wo sie
anstoßen sollen, zerstört. Die dreieckigen Zwickel
F und G waren mit Erdmaterial gefüllt (bei /> lag
auf einer Steinbettung ein Skelett bestattet). Soweit
diese Sicherung reicht, hat die Stadtmauer eine
geringere Stärke u'()0 — I'OO1" gegen die sonstige
durchschnittliche Breite von 1*20 m. An der Innen-
seite stehen drei Sockel von 0*70 m- Querschnitt und
eine schwache Mauer 0*45 )\ 2*20 "\
Die Stadtmauer ist durchaus mit Bruchsteinen
und reichlich Mörtel gebaut, Ziegel fehlen vollständig.
Dagegen fand sich eine Unzahl von Kapitell- und
21
R. K
28
Säulenslücken, Hasen, Sockeln, profilierten Platten und
endlieh auch Reste epigraphischer Denkmäler im
Baumaterial. Das erklärt, warum bisher so wenig
Architekturstücke bei den Grabungen zutage kamen,
auch sind diese Funde ein Zeugnis dafür, daß die
Stadtmauer erst in später christlicher Zeit errichtet
wurde, als auch Jlinnennorikum von Invasionen be-
der die ganze Breite des Baues einnimmt, dann
folgen zwei l'aare von Zimmern, in I völlig sym-
metrisch angeordnet. Der Fußboden der Zimmer
ABI) in I und Ä — D' in II war ein grober Mörtel-
estrich, Raum C in I hatte ein Plattenpflaster aus
Chlorilschiefertafeln, die Vorräume E E' hatten
keinerlei Bodenbelag. Die sonst in römischen Wohn-
Die Stadtmauer un.l späte Wohnhäuser
droht war. Der Bericht über die Gotenbelagerung,
welche Teurnia in der Zeil des heiligen Scverin
aushalten mußte, setzt die Befestigung der Stadt
bereits voraus (Eugipp, vita Severini c. 17 wo Teurnia
oppidum Tibimüdc heißt).
Neben der Stadtmauer wurde auch das angren-
zende Terrain erforscht. Statt der erwarteten regel-
mäßigen städtischen Siedlung fanden sich aber nur
sechs einzclstehende Objekte, zwei an die Stadt-
mauer angebaut, die andern vier verstreut. Sämtliche
stammen aus später Zeit, auch ihre Mauern sind mit
Spolien durchsetzt. Die Gebäude I und II repräsen-
tieren denselben Typus: an der Front ein Vorraum,
häusern unserer Gegenden übliche Hypokausten-
heizung fehlt durchwegs. Besser erhalten ist Ge-
bäude II. 10s ist nach Südosten orientiert, die Lang-
mauern laufen wie bei I nach rückwärts zu zusammen.
Für die Schwellsteine sowohl wie für die vorgelegten
Stufen sind Architekturstücke früherer Bauten ver-
wendet. Die Stufe in li' ist ein 0'30m hohes, o'o.l m
langes Marmorgesims mit vierfach gegliedertem Profile
auf drei Seiten (Eierstab, Akanthuskonsolen mit
Blumen in den Kassetten, Zahnschnitt und wieder
Eierstab). In B' steht auf dem Eslrichboden eine
jetzt noch I '00 m hohe, zweimal rechtwinkelig ge-
knickte Mauer, die eine Art Vestibül für die beiden
Eingänge von C und I) abtrennt; ihre eigentliche
Bestimmung vermag ich noch nicht anzugeben.
Haus III scheint ein Viereck von 12'4oX'3'I5m
gewesen zu sein, IV war eine dürftige Hütte mit
bloß zwei Zimmern, die an eine gemeinsame Rück-
wand (lt'6o'° lang) angebaut sind und sich auf
einen schmalen Mittclgang öffnen. Haus V besteht
nur aus einem einzigen Raum von 9/80 X .i'75
Innenmaß.
Von den vielen Denkmälern, die der Stadtmauer
entnommen wurden, bespreche ich nur den schönsten
Fund. Der Stein Fig. 14 war bei der Ouaderver-
29
Ausgrabungen in Norikum 19 1 2/ 1 3
30
kleidung des Gußmauerfundamentes, das die runde
Abschlußmauer des trapezförmigen Turmes trägt,
verwendet (bei a}. Es ist eine Ära aus gewöhnlichem
Kalkstein, hoch im ganzen 0^415 m, tief zirka 0'15 m.
An drei Seiten läuft oben und unten ein Profil, die
Rückseite ist geglättet. Das Inschriftfeld bildet ein
Quadrat von 0'175 m, die Schrift ist die des ausgehen-
den zweiten Jahr-
hunderts. DerText,
der in allen Punk-
ten klarist, enthält
nur den Namen der
Gottheit und den
des Weihenden,
die sonst meist üb-
liche Weiheformel
v. s. /. ;;;. fehlt.
Teurniae
sanclissiin(ac)
Aug(uslac>
L. Hercnnitis
Epiclclus
Zum ersten-
mal erscheint hier
Teurnia als Göttin
derStadt, und zwar
mit den Attribu-
ten sanclissiiita
Atlgusla. Die Ana-
logien bieten die
eponymen Gott-
heiten Dorischer
Städte, von Be-
daium (bei Rosenheim zwischen Salzburg und Inns-
bruck), Celeia (Cilli) sowie der kleinen Station Atrans
im Stadtgebiete von Cilli, vor allem aber die Göttin
des alten Vorortes der Norikcr, die als Stammes-
göttin weitere Verbreitung fand. All diese norisehen
Lokalgötter haben sich als August ae und August i
dem römischen Kreise eingefügt
Retinitis Auguslus
CIL III 5572 (J. :37 n. Chr.),
i575 <J.226 n.Chr.», 5580^.219.
n. Chr.), 11777, ' ' 77s-
Alrani Aug(ustiis) CIL III 51 1 — .
'',/(•;.( AllgllSla
CIL III 5145 (J. 213), 51«-,
IJ. 215), =;iH7 (j. 211), 5188
(J. 217), cf. Celeia sancla 5192.
i$: Altar der Göttin Teurnia.
Norcia Augusta
CIL III 4806, 4807, 5123, 5613, cf. 5288
Xorcia sancla.
Die datierten Inschriften gehören sämtlich der
ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts an, dieser
Zeit steht auch unsere nahe.
Der Stifter L. Hercnnitis Epiclclus ist wohl
identisch mit dem Hercnnitis Epiclclus der Inschrift
CIL III 4739, die am Anfange des neunzehnten
Jahrhunderts in St. Peter im Holz gefunden und
15: Grabstein aus Gehäiule II.
vom damaligen Pfarrer an Kckhel mitgeteilt wurde.
Nach Kekhels Seheden steht der nunmehr verlorene
Stein im CIL publiziert:
SANCTIVS
HERENNIVS
EPICTETVS
INEO
CRATIAS- AGIT
Anfang und Knde sind sicher korrupt, vielleicht
ist in Z. 1 SANCT. AVC oder SANCTISS zu lesen.
Im Gebäude II, und zwar im zwei-
ten Knie der in /> aufgesetzten Mauer,
war eine Platte aus Kalkstein einge-
mauert, O" 1 8 m dick, mit einem In-
schriftfelde von O'30 X °'j5 "'• das
von einem O'OX m breiten Rahmen ein-
gefaßt ist (Fig. 1;). Dir Rückseite i-t
etwas geglättet wie gewöhnlich bei
3i
R. Egger
32
solchen zum Einlassen in eine Mauer bestimmten
Platten. Die Inschrift selber hat durch die keltischen
Namen besonderes Interesse, die Lesung:
Adihima'jus- Lali (filius) \ Molimin • AI 11 i \flilia)
Priaino | patrtflnö) v(ivo) f{ccei tuil)
ist einwandfrei, die sechste Zeile s(ibi) el s(iiis) mag
später hinzugefügt sein. Nomina kommt, soviel ich
sehe, hier zum eisten Male vor, einen MommHS Alli-
begegnet vielleicht auf einer Schale des Britischen
Museums in London CIL VII 133S, 2.
1 >rr Zeit nach gehört die Inschrift wohl noch
ins erste Jahrhundert n. Chr.
In der Mauer, die in Gebäude I I) und B scheidet,
steckte das Stück eines Grabaltars aus einheimischem
Marmor (Fig. 17). Das Bildfeld, 0-48 m breit, ist von
einem profilierten Rahmen eingefaßt, den oben ein
für norische Steine charakteristisches Kyma schließt.
Die Darstellung ist die geläufige des schreibenden
17: Grabaltar mit schreibendem Jungling.
18: Grabaltar aus TifFcn.
tonis f. kennen wir bereits aus einer salzburgischen
Inschrift CIL III 5523. Über Laltis vgl. Holder,
Altkeltischer Sprachschatz s. v. Dann ist noch
eigentümlich die Weglassung der Bezeichnung //-
bertus beziehungsweise libertcl bei den beiden Frei-
gelassenen, welche die einheimische übliche Vaters-
angabe beibehielten. Die Ergänzung palr(ouo) ziehe
ich dabei der epigraphisch ebenso möglichen pa-
ir(no) vor.
Der Name des Vaters der Frau, Alu ist in den
wenigen anderen Fällen, die bekannt sind, mit
doppel t geschrieben und hat die Genetivbildung
Allunis CIL III 4937 (Steuerberg bei Ossiach), 4953
(jetzt Klageiifurt), 6504 (Klagenfurt). Die Form AUlli
Knaben mit Stilus und Diptychon, auch die Haltung
kehrt auf kärntnischen Denksteinen9) vielfach wieder,
wie der linke Fuß auf eine Art Schemel sich stützt,
der Kopf wie sinnend leise nach vorwärts geneigt
ist. Ich werde auf diese Gruppe von Grabsteinen noch
an anderem Orte zurückkommen, wenn ich über die im
Jahre lg 1 1 gefundene Reliquienkiste ( Jahreshefte XV
19 12 Beibl. Sp. 21 f.) zu handeln haben werde.
Als Streufunde sind zu verzeichnen: ein völlig
erhaltcnei Ilenkelknig aus schwarzem Ton mit Wellen-
linienverzierung (hoch 0*13 m, größter Umfang 0'355m,
Fig. 16), ein Bronzering, zwei Lanzen- und eine Pfeil-
spitze, Reste von eisernen Schildbuckeln, zwei Schloß-
beschläge.
9) z. H. in Tiffen (Fig. 18).
35
Ausgrabungen in Norikum 1912 '13
34
III. Virunum <Zollfeld>.
1 . Der Häuserblock IV westlich
vom F o r u m .
Nachdem der Tempelbezirk und
das Forum bestimmt waren (s. den Über-
sichtsplan Fig. 19), wurde die im Norden
des schon früher von Prof. Nowotny
ausgegrabenen Bäderbezirkes gelegene
Häuserinsel in Angriff genommen und
zum größten Teile während der Kam-
pagne 1912 (vom 25. September bis
7. November) aufgedeckt, die Erfor-
schung der Nordfront in den ersten
Wochen der Kampagne 191 3 (vom
'f. September bis II. Oktober) abge-
schlossen.
Der l'lan Fig. 20 stellt den letzten
ßauzustand dar, die Reste früherer Peri-
oden sind zum Teil durch SchrafTen
kenntlich eingetragen; gleich an dieser
Stelle sei bemerkt, daß nicht überall
bis zu den Fundamenten gegraben
wurde, teils um Zeit zu sparen, teils
— und das gilt besonders für die
2. Kampagne — weil der Acker nur
eine beschrankte Zeit zur Verfügung
stand.
Der < i rundriß bildet ein Recht-
eck von 70*20™ Länge und 37-0 be-
ziehungsweise 37*10 ra M reite. Die
einzelnen Fronten sind verschieden be-
handelt, im Norden und Westen durch-
brechen nur wenige Türen tue Mauer-
llucht, im Süden und < >stcn öffnen
19: Ubersic litsplan der Grabungen
am Zollfcltl.
I Häderbczirk, ausgegraben bis 1908.
11 l'empel und Halle (1909— 1910).
I I I Forum 1911 .
IV Häuserblock mit eingebautem Hau .+Z0-& .
(1012— 1913)
V - 1 X Weitere Häuserinseln, dem Umfange
nach bestimmt (1913!.
X Kultbau des Dolichenus m',)
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Jahresbefte des «isterr. archäol. Institutes HJ. XVII Beiblatt-
OD
R. Egger
36
20: Grundriß des Häuserblocks IV
37
Ausgrabungen in Norikum 19 12 13
38
sich die einzelnen Räume der Straße zu, zum Teil
sind die Mauern von vornherein schwächer gebaut
(in XV, XVII, XXI). Da die Funde in diesem
Häuserblock äußerst gering waren, anderseits uns
bis jetzt noch ausreichende Analogien römischer
Häuser in Norikum fehlen, so ist es unmöglich,
einzelne Räume nach Art des klassisch-römischen
Hauses, wie wir es durch Vitruv und die Ruinen
Pompeis kennen, zu benennen. Im allgemeinen
dürfen wir Räume ohne Estrichboden und Heiz-
vorrichtung als Wirtschaftsräume oder Depots und
Stallungen ansehen, so die Eckräume I, IX, XV,
XXI, ferner XI, XIII, XVI, XXVII, XXVIII
an den Fronten und die Hofräume XIV, XXV,
XXVI.
Raum IX und X Y sind an der Straßenseile
nicht abgemauert, beim massiven Eckpfeiler von I X
steht noch im Niveau der Straße (zirka 4- O'öo m)
ein Steinsockel mit einer Nut. Darauf saß der eine
Türpfosten, der andere fehlt. Die Türe gehört einer
Holzwand an, die den Raum abschloß. Ähnlich
dürfte es bei XV gewesen sein. Die schraffierten
.Mauerstücke in XV und XXI sind ganz erhalten,
erheben sich nur wenige Zentimeter über das Straßen-
niveau und dienten wohl ebenfalls als Unterlage von
Holzkonstruklionen.
Die Räume XVII — XX waren alle geheizt; am
besten erhalten ist Zimmer XVIII, es kann infolge-
dessen auch bestimmter benannt werden. Eine schmale
Tür führt nach Raum XVII, zwei breite zweiflügelige
Tore in den Hof. Der Fußboden (-{- fIOm) besteht
aus hartem Mörtelestrich; die Südwand ist in einer
Höhe von I'20 m über der Straße, 0*65 m über dem
Fußboden dreimal durchbrochen. Die Bodenbank
dieser Öffnungen ist mit Kalksteinplatten belegt, in
denen die Rahmen für Holzläden zu befestigen
waren, die sieh nach innen öffneten, und zwar hatte
das mittlere Fenster (yyo'n breit) einen zweiflügeligen,
die beiden seitlichen ( l"8o m breit) nur einen einfachen
Laden. Raum X V 1 1 1 war also eine Verkaufsbude.
Bei den anschließenden Zimmern XIX und XX ist
die Südmauer schon tiefer ausgerissen, wir können
also nur vermuten, daß es auch Kaufläden waren. In
XIX ist an der Nordwand im Fußboden eine Stein-
platte iO''j4 X 0'6o "') mit zwei Dübellöchern ein-
gelassen, am ehesten das Fundament eines Tisches
mit zwei Steinstützen. XIX und XX waren durch
eine Tür verbunden, bei .( kam man in den Hof.
Die ganze lange Nordfront hatte nur einen
Eingang nach IX, alle anderen Räume öffneten sich
nur auf den Hof. Die fünf kleinen Zimmer II — VI,
untereinander durch Türen verbunden, mit einem
einzigen Zugang in II, sind als Schlafräume anzu-
sehen. Alle sind heizbar, die Hypokausten stehen
durch Bogenfenster, die auf der Höhe der Schwelle
von Raum VI angebracht sind, in Verbindung,
die Südmauer von II und III ist später angebaut.
Raum VII ist bis auf die Südostecke zerstört, dort
ist eine schräge Abmauerung mit einem halbkreis-
förmigen Ausschnitte, welcher mit rotem Wasserbeton
ausgekleidet ist, angebracht. Raum VIII ist eine
kleine heizbare Kammer, die ebenso wie V 1 1 wohl
zum separaten Hau im Hofe gehört.
S. hnitt
./ (Häuserblock IV).
Die kleinen Zimmer XII und XXIV haben
am Fußboden weißen Mosaikbelag, in XII ist in der
Nordostecke auch noch ein Stück der Wandbcmalung
erhalten. Der Fußboden ruht auf Suspensurpfeilcrn,
die mit Tonnen überwölbt sind, an allen vier Wänden
stehen die Heizkacheln durch eine dicke Mörtcl-
sehicht verdeckt. Den Boden entlang läuft ein O'jj: "'
hoher Sockclstreifen in Ocker, darüber ein ü'05 '"
breites weißes Band mit olivgrünen Rändern. Dann
folgen rechteckige eingerahmte Felder, das an der
Nordwand ist grünlich mit roter Marmorierung, das
an der Ostseite in grellem Rot gehallen. An der
Kcke ist je ein 012'" breiter Vertikalstreilen in
( tcker ausgespart.
Die Mitte des Häuserblockes nimmt ein recht-
eckiger Hof ein. dessen Stampfboden vom Westen
nach t >sten ebenso wie die Straßen an der Nord-
und Südfront etwas ansteigt (Nivellement im Westen
des Hofes -• 0'o.J, im Gange vor Raum X -j ri6'").
In der östlichen Hallte steht ein selbständiger Bau
von 20'00 '■' 1200 m, orientiert von ( >st nach West
mit zwei ungleich großen Apsiden (' — • — 5 und .|'ü0 '"
Spannweite) an der Westseite Is. auch Schnitt f— ,/
Fig. 211.
Diese Apsiden und der anschließende 'feil des
Gebäudes sind bis auf o'^u "' abgetragen, im Westen
3 m
R. Egger
40
sind noch der Fußboden und Stücke der aufgehenden
Mauern vorhanden.
1 >er Haupteingang gegenüber Raum XIV hat
noch die alte Steins chw eile, durch ihn gelangt man
in einen schmalen (2*05 m) Korridor, der zwei
Abteilungen ähnlichen Grundrisses von einander
scheidet; die größere (9*80 X lO'6om ohne die
Apside) hat einen groben Estrichboden (-f- 1*17'")
und zwei Eingänge, einen vom Korridor und einen
zweiten an der Nordostecke, die kleinere im Süden
ist in zwei Kammern geteilt, von denen jede ihren
besonderen Eingang vom Korridor aus hat. Raum
XXX ist — soweit erhalten — mit weißem Mosaik-
boden ausgestattet (-j- I'2Ö m); die Verbindungstür
mit XXXI ist angenommen. In Raum XXXI ist
alles bis auf den Boden der Heizanlage verstört.
Die Tür nach dem Korridor bestand sicher, denn
bei C war noch ein ebenes Mauerstück erhalten, die
Unterlage (ür die Schwelle.
tUU^»'
22: Schnitt a — b.
Vom Prafurnium an der Nordseite wurde der
ganze Bau geheizt. Die Heizgrube, eingefaßt von
zwei schmalen Mauern, von denen eine zerstört ist,
schneidet I*l6 m tief in den Hofboden ein. Das
I [eizloch ist O'öO m breit, 0*70 m bis zum Ansatz
eines Gewölbebogens, der seinerseits eine Scheitel-
höhe von 0*35 m und im Mauerwerk darüber einen
zweiten Tragbogen hat (Scheitelhöhe 170 m über
dem Fußboden des Hypokaustums -~ o). Die Fuß-
böden ruhen auf gemauerten außen verputzten
Pfeilern, die überwölbt waren; wie die Bedeckung
in den Apsiden erfolgte, ist nicht mehr festzustellen.
Die heiße Luft zog von Raum XXIX nach dem
Hohlraum unter dem Korridor durch Röhren, welche
aus je zwei aneinander gesetzten tubuli bestehen.
Zwei solcher Durchzugskanäle sind Fig. 20 ein-
gezeichnet. Nach Raum XXXI vermittelte ein
075 m breiter Durchlaß die Zirkulation. Alle
Wände der Räume XXIX, XXX und XXXI,
ausgenommen natürlich die des Korridors, waren mit
tubuli verkleidet. Leider ist die Zerstörung gerade
an den entscheidenden Stellen, den Apsiden, am
gründlichsten, so daß auch bei diesem Bau die Be-
nennung der Abteilungen nicht einwandfrei ist. So
viel jedoch kann aus dem Grundrisse geschlossen
werden, daß wir eine kleine Thermenanlage vor uns
haben. Doch will ich nicht verkennen, daß ein Ge-
bäude von solchem Grundriß auch einem technischen
Betriebe gedient haben kann; vgl. den Töpferofen
von Tarragona, BArquitectura romanica a Catalunya
I S. 65 Fig. 168 und 1 70. Aufklärende Fundstücke
fehlen gänzlich.
Wie schon bemerkt, konnte nicht an allen
Stellen bis zum Fundament hinab gegraben werden,
aber der Hauptsache nach ließ sich der frühere
Bauzustand klar stellen. Bevor die Therme errichtet
war, lag das Xiveau des Hofes überall um zirka
0*50 m tiefer. Eine Säulenstellung, deren Funda-
mente in der westlichen Hälfte des Hofes nicht
ausgerissen, sondern nur verschüttet worden sind,
lief an allen vier Seiten herum. In der Mittte war
in der Xordsüdrichtung ein platten-
.^>^. __ gedeckter Kanal eingeschnitten. Der
Hofboden hatte einen festen mit
äzdj^^jef*?" Mörtel hergestellten Boden; bei /
'fv^kALU? war eine kreisrunde nach unten zu
3-Q sich verengende Zisterne i'oberer
Durchmesser 1*20, unterer 0"6o m,
Sohle — 2* 1 3 m; mit Steinen ausge-
legt. Die Portikus, die den Hof ein-
säumte, hatte verschiedene Breite, im Süden 2*90 m,
im Westen 4*30 m. Die Südwand war zur Zeit der
ersten Anlage geschlossen, die Türen nach Raum
XV HI sind erst später ausgebrochen. Aus Schnitt
Fig. 22 gehl hervor, daß der Höhenunterschied
zwischen dem Fußboden der Portikus und der
Schwelle von Raum XVIII 075 m beträgt, d. h. die
Schwelle paßte erst zum zweiten aufgeschütteten
Hofboden (zirka -f- roo m). Wie die Türen ausge-
brochen sind, war auch an den Resten der Bemalung
der Südwand zu erkennen. Auch im Osten war
der Hof ursprünglich durch eine einzige Mauer
abgeschlossen. In der Folgezeit wurde Raum XIV
gegen den Hof zu geöffnet, von der abgetragenen
Mauer ist ein Rest in der Südwestecke bei Kote
-j- 070 m und ein Schwellstcin übrig geblieben.
Wie im Hofe, so wurde auch in einzelnen
Zimmern der Hoden gehoben, in Raum XVIII und
XIX um 0*35 m is. Schnitt Fig. 22). Raum XX
wurde bis zum Fundament uniersucht. Auch da
zeigten sich die zwei Fußböden übereinander, Nivel-
lements -)- 1*20 und -f- 0*99 m, der Fußboden des
4i
Ausgrabungen in Xorikum 19 12 13
4^
Hypokaustes liegt — O'oS; '". Ursprünglich hatte
der Raum XX seinen Eingang am Westende der
Mauer .;, die später bis auf Schwellenhöhe abgetragen
wurde, als die Tür in die Xordosteeke verlegt wurde.
Bevor noch der zweite Fußboden eingezogen war,
wurde der erste Estrich in der Xordosteeke aufge-
rissen und durch die Mauer b ein rechteckiger Raum
von 2'foXl'I-" abgemauert, der bis zum Fuß-
boden des nunmehr aufgelassenen Hypokaustes hinab-
reichte. Seine Verwendung ist nicht klar, auf keinen
Fall war es etwa eine Heizgrube für die östlich
liegenden Zimmer. Die Tür nach XIX ist also wohl
auch erst in der letzten Bauperiode ausgebrochen
worden.
Von den geringfügigen Einzelfunden ist einzig
ein Inschriftfragment zu erwähnen. Die Platte besteht
aus feinem weißen Marmor, ist 0'IOnl dick, vorne
geschliffen, jetzt hoch 0'25 m. Die drei Zeilen in
schönen mit Apices versehenen Buchstaben ergänzen
sich mit einiger Sicherheit zu dem Xamen des
I 5 S n. Chr. verstorbenen Adoptivsohnes des Kaisers
liadrian.
L. ,!<■/] IO. Caesari
iiiip. CAESAR;, Traiani
WiitfrlAN i ciug. pottl.
lllilX. usw. usw.
Das Fragment lag im Schutte an der Südmaucr
des Raumes XXIX bei g. Worauf die Inschrift sich
bezog, ist nicht zu bestimmen, vielleicht bezeichnet
sie eine der Widmungen an den früh verstorbenen
Aelius Caesar, die Hadrian per lotum orbem an-
ordnete *").
2. I ) e r Bru n n e n.
Auf der Straßenkreuzung nordwestlich des Be-
zirkes IV wurde ein Brunnen aufgedeckt. Die Boden-
platten waren zum Teil noch an Ort und Stelle, die
übrigen Bestandteile lagen verstreut. Doch war es
mit Hilfe der Gußkanäle für die Vcrklammerungcn
möglich, die ganze Anlage zusammenzusetzen. Danach
ist der Grundriß Fig. 23 gezeichnet.
i"6;'" unter dem heutigen Ackerhoden sind die
Kalksteinplatten im antiken Straßenboden gelegt; sie
bilden fast ein Quadrat (3*35 X 3'45'"j und sind unter-
einander meist mit vergossenen Eiscnklammern ver-
bunden. In der Mitte ist das Pflaster mehrfach mit
Spolien geflickt. Von den Bassinplatten ihoch ri2m)
gehören die im Süden und Westen mit ihrem gleichen
Randprofil zur ersten Anlage, die beiden anderen
sind spätere Ersatzstücke. Die nach Süden gerichtete
Platte hat oben und unten einen Ausfluß, durch
ein kleines Loch in der Mitte ging einst das bleierne
Zuleitungsrohr. Das Dübelloch an der Oberfläche
diente zum Aufsetzen des Sockels mit dem Wasser-
speier. Der unter dem Straßenkörper lautende
Kanal konnte wegen Zeitmangel nicht aufgegraben
werden. Der Brunnen ist gleich konstruiert wie die
an den Straßen Pompeis, vgl. Mau, Pompei S. 233.
Er bleibt zusammengesetzt und, da der Kärntner
Geschichtsverein den zugehörigen Grund dank dem
Entgegenkommen des Besitzers erwirbt, für Besucher
zugänglich.
3. De r Stadtplan (s. Fig. Io'.
Die günstige Gelegenheit, daß im Herbste toi;
ein feil der Felder brach lag, wurde zum Abgren-
zen der Uäusrrinscln nördlich des Tempels und des
eben vollendeten Bezirkes IV benutzt. Dabei winden
im ganzen fünf neue Blocks ihrer Umfassung nach
bestimmt; die beiden im Osten gelegenen haben
eine Krönt von o'»'v'"' 1 V I und ()0"I5nl 'IX) bei
einer Breite von durchschnittlich ;X-~om. Die Süd-
'"; Vita Helii c. 7, 1 sltiluas Siine
tionnullis urbibus ficri.
Hclii Veto per lnluiH orbiin colossas poni insiil 1,-mphi elLim 111
43
R. Egger
44
ostecke von VI ist schon 1910 angegraben worden
(s. Jahreshefte XIII Beibl. Fig. 68), von IX konnte
ich diesmal die Nordostecke genauer untersuchen
und eine 3'20m ausladende Exedra konstatieren.
Die insulae V, VI, VIII setzen die Baulinie von I
und IV fort, V reicht etwas über die Westfront der
Tempelhalle hinaus, die beiden anderen entsprechen
ist, darf wohl als eine der Hauptstraßen, wenn nicht
als die größte Virunums angesehen werden. An der
Kreuzung südlich der Inseln VIII und IX wurde
ihr Fahrdamm aufgedeckt; er ist an dieser Stelle
ungepflastert, 4-o,Om breit, leicht gesattelt (O'IO™)
und besteht aus einer festgestampften Packung von
Schotter mit etwas Mörtel versetzt. Die Gehsteige
2j: Grundrißcles Dolichcnums.
genau den gegenüberliegenden. Die durchschnittlich zu beiden Seiten halten keinerlei Fundierung. Was
I4'50m breite Straße, welche zwischen ihnen in bisher vom Stadtplane Virunums bekannt ist, zeigt
gerader Linie von Norden nach Süden zieht und uns eine bewußte Regelmäßigkeit in der Anlage, welche
nun in einer Ausdehnung von zirka 435 m bekannt nur durch die abweichende Orientierung11) des Tem-
ll) Die Hänserinseln und die Straße sind in
der Nord -Südrichtung parallel zum östlich anstei-
genden Hügelrücken (Töllschachcrberg) angelegt. Ob
der Tempelbezirk älter ist als die bisher ausgegrabenen
Häuserinseln und inmitten der neuen regelmäßigen
Stadtanlage belassen wurde oder ob er bei seiner
Gründung aus sakralen Gründen abweichend orientiert
wurde, vermag ich heute noch nicht zu entscheiden.
45
Ausgrabungen in Norikum 1912 13
46
pelbezirkes unterl>rochen wird. Den Beschluß der
Grabung 1913 machte eine Untersuchung des Terrains
nördlich der Tnsel IX, mit der, wie sich heraus-
stellte, die großen Quartiere nach Norden zu enden.
4. Der Kultbau des Dolichenus.
IO'20m von der Nordostecke der Insula IX ab-
stehend, liegt ungefähr gleich orientiert ein kleines
fast rechteckiges Gebäude von IJ'JO X 1 l"6om Fläche.
Das Bruchsteinmauerwerk ist schwach fundiert und
0'6o bis o\Som stark. Der einlache Grundriß 1 Fi«. 24)
setzt sich aus 4 Zimmern (I — IV) zusammen, zwei
breiteren (645 beziehungsweise 6'20,n) an der Vorder-
seite, zwei schmäleren (etwa 3'5o'"J im Norden. Die
Zimmer unterscheiden sich voneinander durch die
verschiedene Behandlung des Fußbodens. Raum I
hat einen Mörtelgußboden, der durch das beige-
mengte Ziegelmehl den bei Bädern verwendeten
ähnlich sieht, im Raum II und IV ist der Erdboden
bloß festgestampft, Raum III dagegen ist mit Schie-
ferplatten gepllastert, die auf den Pfeilern einer
Ilypokausis ruhen. Der Eingang lag an der Südfront
in Raum I; die Mauern a und b sind später ange-
baut und gründlich zerstört, sodaß wir ihren Zweck
nicht mehr erkennen; eher wird das auf den Estrich
von I aufgesetzte .Mauerknie zu deuten sein.
Dieser unscheinbare Bau außerhall) der Zone
der regelmäßigen großen Häuserblocks erhält Be-
deutung durch die reichen Funde, die in seinem
Innern zu heben waren und uns kundtun, daß dort
eine Kultstätte für den Jupiter optimus maximus
aus Dolichc war. Bevor ich die einzelnen Funde be-
schreibe, möchte ich zusammenstellen, was bisher
an Zeugnissen für diesen orientalischen Kult im
engeren Stadtgebiete Viiunums vorhanden war; es
ist recht wenig im Verhältnisse zur Größe und Be-
deutung der Stadt, bloß drei Votivsteine und ein
jetzt verlorenes Metallblech '-j.
.1) CIL III 4789 + 5006 (cf. add. p. 1813) hier
abgebildet als Fig. 25. Die Platte befindet sich jetzt
im Lapidarium des Kärntner Geschichtsvereines unter
Xr. 68. Sie ist aus gewöhnlichem Kalkstein ge-
arbeitet, durchschnittlich 0'2I'" dick und etwa zu
zwei Drittel erhalten. Das Inschriftfeld (0-355 '" hoch)
ist von einem profilierten Rahmen umgeben, an dem
oben und zur linken Seite 0'0i;m tiefer einspringend
ein rohbearbeiteter Rand gelassen ist, wie bei vielen
Platten, die zum Einlassen in die Mauer bestimmt sind.
In der Mitte des Inschriftfeldes ist eine quadratische
Ausnehmung von 0'028,n Tiefe, sie diente zum Befesti-
gen eines Metallemblems. Die Fundnotiz im CIL „Arn-
dorfi in fundo a septentrione monumenti Prunneriani"
ist nach Carinthia XXVIII 1838 S. 96 dahin richtig-
zustellen, daß nur der Grundbesitzer, der den Stein am
7. April 1838 beim Pflügen fand, aus Arndorf stammt.
Die Fundstelle selber ist nun durch unsere Grabung
genau fixiert, denn der Acker „nördlich vom Prunner-
denkmal" ist kein anderer als der Bezirk unseres
25: llauinschrift ü<-s Dolichcnums.
Heiligtums, in dessen Hereich deutlich zwei Raub-
grabungen, die eine in Raum I, tue andere beim
Eingang au der Südfront nachzuweisen sind. Der
Text der Inschrift enthält in /.. I die Konsuln des
Jahres 189 n. Chr. und den Rest des näheren
Datums, Z. 2 die Widmung an J(upiter) o(ptiinus)
miaximus) Dolichenus]; '/.. 3 bis 6 stand der Name
des Kaisers Commodus, der später ausgetilgt wurde,
dann folgt der Stifter Bcllicus Marini tXilius) und
das Objekt der Stiftung samt einer Dedikationsfor-
mel. Für die Ergänzung liegen die Vorschläge Hett-
ners (De Jove Dolicheno S. 37 n. 26) Z. 7 s[acerdos]
'/.. 8 iu[ss:l ficri~:~\ und Kans (De Jovis Dolicheni
eultu S. 54 n. 53) vor, welcher s[rt< \ >\l os] aufnimmt,
Z. 8 aber, um den Raumverhältnissen gerecht zu
n! Aus einem selbständigen Heiligtum etwa Nr. CCXCVIII abgebildete Relief mit Iupiter Doli-
vier Gehstunden ostlich des Zollfeldes stammt das chenus und Juno Regina,
bei Jabornegg, Kärntens römische Altertümer
47
R. Egger
4»
werden, iti[s(sioue) Sd(fTfl)] ergänzt. Ilen wahren
Charakter der Inschrift erkannte aber, glaube ich,
erst O. Cuntz, der den Stein selbst prüfte (Mitt. der
Zentral-Komm. III 1904 Sp. 163) und in seinem
Sinne möchte ich den Wortlaut folgendermaßen
wiederherstellen
1 duobtts Silanis I [ I
2 J(ovi) uiptimo) viiaximo) Dolic[licno pro siilnlc
Name des Commodus
7 Bellicus Marini ßilius) s[acrar(ium) cum
<S triclin(io) omni impend(io) sno iu[ssu dei ßecit).
Xach dem Texte wie
nach der äußern Form ge-
hört der Stein zur Gruppe
der Bauinschriften, und da
wir jetzt wissen, daß er aus
unserem Heiligtume stammt,
muß der Hau selbst das ein-
graphische Denkmal erklä-
ren. Die Räume I bis IV
bilden eine Einheit, das sa-
crarium, die Krage wo inner-
hall) desselben — denn spä-
tere Zubauten können nicht
in Betracht kommen — das
besonders erwähnte Tricli-
nium lag, erledigt sich durch
folgende Überlegung: das
einzige Zimmer, das durch
seine Heizanlage für ein stets
benutzbares Versammlungs-
lokal der Kultgenossen ge-
eignet war, in dem sich ferner
keine Votivgegenstände fanden, ist Raum IV. Wir
dürfen ihn als das Triclinium ansprechen, das eine In-
schrift aus Bologna (CIL XI 616) gelegentlich deut-
licher als cenatorium bezeichnet. Die Gründe, warum
das Triclinium in der Widmung eigens genannt ist,
können mehrfach sein, entweder fehlte ein solches
andern Heiligtümern, oder seine besondere Ausstattung
z. B. die Stellung einer Ilypokaustenanlage hatte effek-
tive Mehrkosten verursacht. Doch das läßt sich nur ver-
muten. Sicherer ist ein Schluß aus der Namensgebung
des Stifters; Bellicus (vielleicht nicht Gentile) Marini
fdius muß ein l'cregrine sein, und zwar, wenn
26: Dolichenusaltai
aus Virunum.
E. Meyer das gerade bei Verehrern des Dolichenus
häufige Kognomcn Marinas richtig als syrischer Her-
kunft deutet, ein Orientale. lri) Es paßte sehr gut zu
alldem, was wir über die Einführung des Dolichcnus-
kultus an anderen Orten wissen, wenn auch in Viru-
num ein Mann, dessen Name auf orientalischen Ur-
sprung hinweist, den Kultbau gestiftet hat.
b) CIL III 4791 cf. p. 1046 und 1813, hier
Fig. 1(1. Die Inschrift14) stammt aus dem Zollfelde,
wurde zu Prunners Zeiten (2. Hälfte des 17. Jahr-
hunderts) gefunden, war eine Zeitlang verloren und
befindet sieh heute im Lapidarium des Kärntner
Geschichtsvereines als Nr. 98. Der Buchstabenform
nach und auf Grund des Ehrennamens der 2. Legion
gehört der Altar in die erste Hälfte des 3. Jahr-
hunderts, sein Aufsatz trägt oben noch das Dübel-
loch zum Aufsetzen einer Votivstatuette. Das In-
schriftfeld mißt 028 X 0-44™, die Legende besagt,
daß zwei Soldaten der II. italischen Legion, welche
in Lauriacum (bei Enns an der Donau) garnisonierlc,
dem Ciotte ihr Gelöbnis eingelöst haben.
Ji'ivi) o'ptimo) m(aximo) I (olicheno)
Scverinins
Silvinus
et Aur(clius)
Bo malus
milijles) lcg(ionis) II
Ilal(icae Severi(anae)
v{olum) s(olucrmil) l(aeti) l(ibenles) m(crilo).
c) Am Karner der Kirche von Hörzendorf ist
ein zweiter Altar so eingemauert, daß die Reliefs
seiner Schmalseiten nicht mehr zu erkennen sind.
Er wurde mit anderen Antiken irgend einmal aus
dem Zollfelde dorthin verschleppt, seine Inschrift15)
(CIL III 4790) nennt ein Ehepaar Cl(audius) Ouin-
lilianus und Rutenia [S]e[c]ura als Weihende.
ä) Dann fand ü. Prunner auf seinen Streifzügen
am Zollfelde ein Metallplättchen mit der Aufschrift
l'O'D, das er als Dukatengewicht erklärte (CIL III
601^, 4). Oas Stück ist heute verloren, doch handelt
es sich zweifellos um eine jener kleinen Bronzetafeln,
wie sie dem Dolichenus öfter als Votivgabe dargebracht
wurden, z.B. in Pfünz (CIL III 11926 und 11927).
Von den Funden bespreche ich zuerst die epi-
graphischen Denkmäler. Das beste Stück, der Rund-
13) Cultores Dolicheni mit dem Namen Marinus bei
Hcttner a. a. O. S. 9. Die Etymologie in E. Meyers
Artikel Dolichenus in Roschers Lexikon I Sp. 1192.
14) Fehlt in den Listen bei Hettner und Kan.
15) Von mir im Mai 19 10 kontrolliert.
49
Ausgrabungen in Norikum 191: 13
altar Fig. 27, war dereinst durch Einwirkung des
Feuers so mürbe gebrannt, daß er bald, nach dem
er photographiert war, in Stücke zerbrach. Im Schutte
der Raubgrabung, die zu beiden Seiten der West-
mauer von Raum I deutlich zu erkennen war, steckte
auch ein Rest der viereckigen Fußplatte, in welche
der Altar eingelassen war. Das umrahmte Inschrift-
feld springt etwa um 0'0i;m ein, die Formel ist in
größeren Buchstaben außerhalb des unteren Rahmens
auf den Schaft gesetzt. Die Lesung ist in allen
Punkten gesichert: auf Geheiß des doliehenischen
Gottes stiftet das Ehepaar Claudius Rufinus und
Octavia Comsilla der Juno Regina den Altar.
JttttOtti
reginac
iussu dci
Dolichcni
Cl auditis) Rufinus
et Octavia
( 'omsilla
pro sc dlono) iUedcrunt)
Juno Regina ist die !>so; jüvvao; des Dolichenus,
ursprünglich ebenfalls eine syrische Gottheit, der
Name Juno gibt nur die Angleichung an den römi-
schen Götterkreis. Das Paar findet sich des öfteren
auf Inschriften CIL VI 367 (aus dem Jahre 218
n. Chr. ebenfalls iusso Dolycheni); 413 (aus dem
Jahre 244 n. Chr.) VII 98. Auch finden sich Bei-
spiele, daß von denselben Personen ein Stein dem
Dolichenus, ein zweiter der Juno regina gesetzt
ist C.VI 365, 366 16). — Das Kognomen Com-
silla ist wohl die Weiterbildung von Compse, 1T) ein
Frauenname, der gerade in Venetien etwas häufiger
vorkommt in Altinum (C. V2230), Aquileia VO087;
1 1 52) und Forum Julii (V 1765.) Die Formel ex
iussu läßt vielleicht wie ähnliche ex praescripto oder
monitu auf Inkubation schließen (s. Löschcke, Be-
merkungen zu den Weihgeschenken an J. I). in den
Bonner Jahrb. 107 (1901) S. 06 — 72.)
An der gleichen Stelle fand sich ferner das
Stück eines kleinen Kundaltars Inv. Nr. 45 Fig. 28.
Von der Vorder- und Rückseite ist so viel erhalten,
daß man die Form sicher ergänzen kann: oberhalb
des Mittelstückes mit der Inschrift \_I{ovi] o(ptituo)
miaximo) D{ohcheno) ist durch ein ausladendes Pro-
fil ein Schaft abgetrennt, auf dem, wie das Dübelloch
der Oberfläche zeigt, das Votivbild stand.
Besonders geformt ist das Fragment Fig. 29
Inv. Xr. 76, das im Raum IV lag: ein sechseckiger
Pfeiler mit einer viel gegliederten Ausladung in der
Mitte trägt auf einer Seite den Anfang des Götter-
namens I(ovi) o(piimo) . . .; die Buchstaben sind noch
mit roter Farbe bemalt.
27: Runilaltar der Juno Kegina.
Im Raum II lag an der Südostecke umgestürzt
der Altar Fig. 30. Das Inschriftfeld der Vorderseite
ist völlig abgeblättert, am Steine selber waren überall
deutlich die Spuren eines Brandes zu beobachten.
Verstreut lagen daneben verschiedene Bruchstücke
ir'J Vielleicht gilt auch der Stein Mi-langes de la sein, im Relief allgebildet C. VI 227}.
faculte Orientale IV 1910 S. 224 Fig. 2, der ex n) Doch vergleiche den Töpfernamen Comisillus
iussu Junoni(s) gesetzt ist, dem Dolichenus. Die CIL XIII IO.OIO, 614.
Göttin ist, ohne im Texte der Inschrift genannt zu
Jahreshefte des österr archiiol Institutes Ild. XVII Heiblatt. *
R. Egger
0^
anderer Weihungen, die ich unter luv. Nr. 51 ein-
zeichnete und hier der Vollständigkeil halber erwähne
(Fig. 31). Beachtung verdient nur das Fragment 51 a,
weil mit einiger Wahrscheinlichkeit die erste Zeile
l'^kfi&P'l
28: Altarfr.ijrmcnt.
2()\ Votivstcin
aus dem Dolichenum.
auf Marinus ergänzt werden darf; 51 b stammt wieder
von einer kleinen Säule. Wenn man die Votivsteine
des Dolichcntis durchmustert, begegnet die Säulen-
form häufig CIL III 1302. 7761.
7s.vt- 7835- 10044. VI 407.
JÖQQ. IX 28 16. Kleinere Säu-
S?y ■!/'■— rf7.- ■ vt J J
len sind als Altaraufsatz, als
Träger des Weihwasserkessels
aber auch als selbständige Votiv-
gaben im Inventar des Doli-
chenustempels auf dem Esquilin
bezeugt C. VI 4I41S). Ähnliche
Säulchen kennt auch der Kult des
verwandten Jupiter Heliopoli-
tanus z. B. in Carnuntum C. III
1 1 1 37 oder in Rom C. VI 420. Der sechseckige Pfeiler
erinnert etwas an den Aufsatz eines Altars des Jupiter
optimus maximus und der Juno regina aus Mainz (nach
einer Zeichnung in den Melanges Cagnat S. 274).
Tn-ei/A.
3"
Altai.
-V -O
Rings um den Altar der Juno Regina im Schutte
der Raubgrabung lagen 18 Fragmente von Rund-
skulpturen, welche sich drei Objekten zuweisen
lassen, nämlich 7 Stück (vereinigt unter Inv. Xr. 53)
einem Rinde, und zwar sind zwei Trümmer der
Basisplatte mit je einem Huf und ; Stücke vom
Körper erhalten, dann 6 Fragmente von der Statue
des Dolichenus selber (Inv. Xr. 54) und schließlich
5 Teile einer größeren weibliehen Gewandfigur,
wohl der Juno Regina (Inv. Xr. 75). Der Gott war,
nach den Resten zu schließen, dargestellt als römi-
scher Krieger, seine Linke mit dem Blitze ruht auf
dem vorgestellten und gebogenen Knie auf, die em-
porgestreckte Rechte führt das Doppelbeil. Wie die
übriggebliebene linke untere Partie der Figur er-
kennen läßt, stand Dolichenus auf dem Rinde.
[nsebriftreste aus dem DoHchenun
32: Bronzelampe.
In Raum TV, und zwar in der Brandschicht am
Stampfboden, wurden drei Gegenstände aus Bronze
aufgelesen Inv. Xr. 58. 59. 74: ein Zierstück viel-
leicht von einem Kandelaber, 0^085 m hoch, stellt
einen aufwärtsgebogenen Stengel dar, welcher vier
dreiteilige Blattbüschel trägt und in eine pinien-
zapfenähnliche Knospe endet; unweit davon lag die
Lampe Fig. 32. Der Ölbehälter ist kreisrund (oberer
Durchmesser crio;m) und hat unten einen Fußring
mit zwei Zierkreisen, oben in der etwas tieferen nach
innen zu gesenkten Deckplatte drei kleine und ein
mittleres größeres Gußloch. Die drei Lichtschnauzen
mit erhabenen Rändern sind mit einem oben einge-
schnürten Zwischengliede angesetzt, das je eine
kleine Öffnung eingebohrt hat. An zweien der Ringe
haftet noch die (eingliedrige Bronzekelte zum Auf-
l8) Wie der orhiculus cum columclla dieser In- uns gefundene Rundaltar eingelassen war. Über den
schrift vorzustellen ist, ist nicht ganz evident, viel- Vergleich mit den konischen Säulen, die in den
leicht ist mit orbiculus eine kreisrunde Basis ge- Tempeln orientalischer Götter standen s. Kan a. a.
meint, in welche die Säule ähnlich wie der von O. S. 9 u. 29 f.
5ö
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
54
hängen. Schon zu den besseren Leistungen des
Kunsthandwerkes gehört Tnv. Nr. 74, die rechte
Hälfte eines Handgriffes Fig. 53. Die Vorderseite
ist ausgearbeitet, die Rückseite hohl, das Stück mißt
jetzt der Breite nach im ganzen 0"o85m. Ein See-
panther hält mit der linken Pranke ein Medaillon
mit einem weiblichen Kopf. Sein Fell ist durch
Kreise mit eingestanzten Punkten, der Fischleib
durch Schuppen gekennzeichnet; zwischen beiden
Teilen des Mischwesens läuft von oben nach unten
ein doppelter Haarstreifen und daran stilisierte Zot-
teln. Die Schwanzflosse mit einer Mittelrippe und
Raum IV. Das Gefäß ist aus dem gewöhnlichen
grauen Ton gedreht, hat eine Höhe von 0*078 "j
der größte Umfang beträgt 0*29 m, die Deckplatte ist
etwas vertieft angesetzt. Der Spalt für den Einwurf
ist zwar an der einen Seite ausgebrochen, aber
immerhin ist seine Länge noch meßbar und reicht
mit knapp 0'02m nur für Kleinbronzen. Da die Hin-
richtung des Opferstockes in Tempeln geläufig war21),
so dürfen wir gemäß den Fundumständen auch
unsern Fund als die Sammelbüchse des Dolichenums
ansehen. Ahnliche Stücke verzeichnet Gräven in
seiner Abhandlung über die tönerne Sparbüchse im
l'ronzcne Handhabe
34: Tönerne Sparbuchs
aufgebogenen Rändern ist wie ein Steuer gebildet.
Um die Biegung des Schwanzes ist ein Bronzering
gelegt, seine fehlenden Enden waren als Stiften ge-
formt, die in Holz getrieben werden konnten. Die
Darstellung des Seepanthers ist verhältnismäßig sel-
ten10), ob ein Zusammenhang mit dem Dolichenus-
kultc besteht, wage ich nicht auszusprechen2"). —
Alle bisher besprochenen Funde dürfen wir wohl
zum luventare des Heiligtums rechnen, vielleicht
gehört auch die tönerne Sparbüchse flnv. Nr. 61)
Fig. 34 da/u, gefunden wurde sie wenigstens in der
gleichen Schichte wie die anderen Objekte in
Altertum (Jahrb. des deutsch. Arch. Inst. XVI I901
S. 175 u. Fig. 171.
Über das ganze Heiligtum verstreut fanden sich
endlich 14 Münzen von Vcspasian bis Valentinian
is. Mün/.bste Sp. 57 f.1.
I'.s erübrigt noch, einige Worte über den Hau
selbst zu sagen. Während die Ausgrabungen gelehrt
haben, daß sich für den verwandten Mithrasdienst
in den Kultgcbäuden eine Art Typus, die Mithias-
kirche, ausgebildet hat, ist das Vergleichsmatcrial
für Doliehenushciligtümer außerordentlich beschränkt.
Bisher wurden am Limes nur zwei solche Anlagen
iu) Keller, l >ir antike Tierwelt T S. 62. — Die
Komposition, daß zwei Meerungeheuer in der Mitte
einen Schild, eine Maske, ein Medaillon halten, ist
bei Bronzehenkeln und -griffen gewöhnlich, /,. B. :
Blanchet-Babelon, Catalogue Xr 1455; ähnlich der
schöne BronzegrifT aus Carnuntum 'Vignette der
Festschrift „Carnuntum 1 8 «S ^ — 1910" S. 5). Eine Dar-
stellung des Seepunlhers bringt auch der Mecrgoltei-
sarkophag in den L'ffizien in Florenz; Dütschke,
Antike Bildwerke III S. 49.
-"' Auf dem Fragmente eines Doliehenusbronze-
reliefs aus Brigetio finden sich Meerungeheuer, dar-
unter auch ein Seepanther s. Münsterberg in diesen
Jahresheften VI 191 3 S.691T. Abbildung S. 73, Fig. 35.
-[) Vgl. Thedenat bei Daremberg-Saglio s. v.
loculus.
4*
R. Egger
56
aufgedeckt. Die eine, Grundriß Fig. 35, wurde im
Jahre 1888 etwa 40 Sehritte südöstlich der porta
decumana des Lagers bei Pfünz gefunden22;. Der
rechteckige Bezirk von zirka 2T40X 18 oom ist
orientiert und mit einer Mauer umfriedet; ungefähr
in der Achse des Hofraumes I70™ von der West-
mauer abstehend liegt eine nach Osten offene qua-
dratische Cella (4-8omi im Innern) mit einem An-
bau; im Hofraurae stehen gemauerte Basen für Votiv-
steine. Diese Anlage gibt für unsern Bau keine
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Linken an den Kultraum anschlössen, unerforscht.
Gerade aber in der Anordnung der einzelnen Zim-
mer läge eine Ähnlichkeit mit dem virunenser Bau.
Zeitlich stehen sich diese drei Dolichena nahe,
das in Pfünz wurde samt dem Kastell im Jahre 233
durch die Alamannen zerstört,24) die früheste datierte
Weihung in Carnuntum fällt ins Jahr 181 n. Chr.
(CIL 111 11131t und 180 wurde das Kultgebäude
in Virunum gestiftet. Wie lange es benutzt wurde,
wissen wir nicht; doch hört im allgemeinen gegen
300 n. Ohr. die Verehrung des Dolichenus überhaupt
auf. Auch läßt sich die Zeit, in der das Haus zer-
stört und angezündet worden ist, nicht mehr ermitteln.
35: Tempel des Dolichenus beim I.ngcr von Pfünz.
Parallele, eher die zweite westlich des Lagers von
Carnuntum'23), Fig. 36. Da besteht der eigentliche
Kultraum aus einem fast quadratischen Zimmer
(6' 10 X 570'"), dessen Boden mit Ziegelplalten aus-
gelegt ist. In der .Mitte der Westwand ist eine Schaftvor-
mauerung angebracht (1*23 X 0"55m), in deren Verlän-
gerung inmitten des Raumes ein Pfeiler (0^97 X 0'68m)
steht. Während der Leiter der damaligen Ausgra-
bungen beide als Stützen für ein aufgesetztes Stock-
werk deutet, möchte ich sie m. E. lieber als Sockel
für Kultbilder oder Altäre halten und damit den Rest
der Aufmauerung an der Nordwand des Raumes I
unseres Dolichenums vergleichen. Die Grabungen in
Carnuntum wurden seinerzeit nicht fortgesetzt, und
so blieben die Räume, die sich vorne und zur
31»: Ivultraum des Dolichenus a und Mithräum II
in Carnuntum.
Anhangsweise stelle ich eine Übersicht der
Münzen und Sigillaten sowie die Funde zusammen,
die teils beim Abstecken der neuen Häuserinseln,
teils außerhalb unseres Grabungsrayons zufällig
gemacht wurden. Münzen wurden im ganzen 85
aufgelesen, und zwar 38 im Terrain verstreut, 33 an
der Ostmauer des Häuserblocks VIII und 14 im
Dolichcnum; keine einzige lagerte so, daß wir aus
den Fundumständen zu chronologischen Schlüssen
berechtigt wären. Zum ersten Male aber reicht die
Münzreihe über das Jahr 375 11. Chr. hinaus, in das
früher die Zerstörung Virunums gesetzt wurde. Die
46 Stücke, welche sich zum Teil wenigstens dem
Münzherrn nach bestimmen ließen, sind in der
folgenden Liste enthalten:
22) Denkmäler des Jupiter Dolichenus zu Pfünz 2I) Ein Schatzrund von Denaren, der im Bezirke
und Faimingen in den Beitr. z. Anthropol. u. Urgesch. gemacht wurde, reicht von Faustina iun. bis Ale-
Bayerns \'1II (1889) S. 179 — 201. Der Plan S. 187. xander Severus und Julia Mammaea, die jüngste
'") Arch.-epigr. Mitt. XVI (1896) S. 176— 187. Münze stammt aus dem Jahre 233 n. Chr.
5 7
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
58
Nr.
Kaiser
Rückseite
Cohen1
,
G B
Nero Drusus
li Claudius cacsar aug p
in tr p imp sc
8
MB
Claudius
-
3
M B
Vespasianus
—
4
GB
Vespasianus
_
M B
Fla vier
3
6
M B
M B
Ncrva
Hadrianus
Salus
7
salus avgusti cos III sc
1357
8-9
M B
Hadrianus
10
GB
Antoninus Pius
1 1
M B
Bill.
Faustina hin.
Julia Domna
Julia
—
12
pudicilia
165
13
Denar
Elagabal
abundaiilia aug
Abundantia
1
14
Denar
Alexander Sevcrus
p in tr p XII cos III pi
Sol
14"
15
Kl B
Gordianus Pius
aelernitati aug
Sol
44
16
G B
Gordianus Pius
p in tr p IUI cos II pp
Apollo
251
■7
Denar
Gordianus Pius
romae actcrnae
Roma
3M
18
G B
Decius
pius col viiu auxi
Stadtgöttin
140
19
Bill.
Gallicnus
apollini COltS aug
Centaur
73
20
Bill.
Gallienus
conserval /•iclatj
Gallien
'44
21
Bill.
(iallienus
liianac cons aug XI
Antilope
102
22 — 23
Bill.
GallienUs
24
K1B
Claudius 11
aeqnilas aug
Acquitas
6
2;
Kl B
Claudius II
c nsccratio
Adler
46
26
Kl B
Claudius II
cousccralio
Altar
5°
27
Kl B
Claudius II
oricus aug
Sol
186
28
Kl B
Claudius II
providctit aug
Providentia
2i>>
29
Kl B
Claudius II
virlus aug im Felde B
Virtus
318
30
Kl B
Aurelianus
concord milit
Aurelian u. Sevc-
rina
59
3i
Kl B
Aurelianus
iovi conscr ' s
Kaiser u. Jupiter
105
3 =
Kl B
Aurelianus
oricus aug
Sol
158
33
Kl B
Constantinus
gloria excrcilus
2 Soldaten und
Kl B
Constantiuus
1 Feldzeichen
idem mit 2 Feld-
245
34—35
gloria extrcitus siiiaa''')
Kl B
Constantius
zeichen
Kampfszene
253
3ö— 37
fei empreparalio os/sX
43
3«
Kl B
Constantius
gloria excrcilus
2 Soldaten
'li
39
Kl B
Constantius
spes reipublicae
Kaiser
188
40—42
Kl B
Kl B
Valentinianus
Theodosius
securitas reipublicae
Victoria
Victoria
37
43
salus reipublii ae ,
3"
44
Kl B
Aelia Flaccilla
salus reipublii ae
Victoria
X
45
Kl B
Kl B
Honorius
A rcadius
salus reipublicae
im Felde T Victoria
im Felde T Victoria
32
40
salus reipublicae consa?
41 Sali.it.
1 Das eine Exemplar hat SMA0.
59
R. Fgger
60
Zu den Münzen zähle ich noch eine Sesterz-
bron/.e, die durch Umhämmem auf die Form eines
Gewichtes (25'975^) gebracht worden ist2''). Vom
Kaiserkopf sind die Umrisse, von der Legende S C
zu sehen.
Während unserer Grabung fand ein Knecht
zirka 20 m südlich des mittleren Forumeinganges das
Grabinschrift aus Vir
Fragment einer (irabinschiift, das als Mauerstein in
einem späten Gebäude verwendet war. Lesbar sind
nur noch die Reste von 3 Zeilen //// | //// I '•ITERE
VRSVLVS • Flilius) j V • F ■ S | //////.
Im Frühjahre 1914 stieß man auf Parzelle 718
der Kat.-Gem. Arndorf (Besitzer vulgo Blasibauer)
auf zwei Grabsteine, die ich nach Aufnahmen des
Herrn Slanitz vom Klagenfurter Museum mitteile.
Beide Platten sind aus dem gewöhnlichen Marmor
der Gegend, die eine (Inschriftfeld crooX0'5,m;
Maße der Tafel 076 X 0'68ro) Fig. 37 gilt einem
Ehepaare aus der weitverzweigten Familie der Barbii,
U. zw. den
L(ucio) Barbio
IJua) ßi/ioj Speralo
cl Barbiae Q(uinli) f(iliae)
Augnrinae
Sex(tus) Barbius
Finitus f(ilius) f(ccit).
Die zweite (Rahmen 0-07 ;/;, Inschriftfeld 0';8 X
0-29»«) hatte ich Gelegenheit im September 1914
zu kontrollieren; ihr Text lautet
MASCVLINA
MASCVLI
VIVA' F-SIBI ET
TERTIO-CVPlt
• CON . OPT :•:
Masculina
Masculi {filia)
Viva ficcit) sibi et
Teil io Ctipili I filio)
con(iiigi) opllimo)
Aus den Trümmern verzierter Sigillatagefäße
ließ sich keine ganze Form mehr gewinnen. Da der
reiche Vorrat an dieser Ware für Virunum dereinst
besonders wird bearbeitet werden müssen, begnüge
ich mich hier die Stempel zu verzeichnen.
Stück-
zahl
Legende
Platz
CIL XIII
100 10
I
3
T
I
I
I
CIIRTIM = Cerli m(anu)
COMITIALIS
MARIHV3 F = Marinas f(ecit)
RIPANVS F = Ripanus f(ecit)
SIIXTI M- = Sexli m(anu)
SVOBNIKKI
Boden
außen
Boden
Boden
Boden
Boden
546
615
1274
1637
1807
1856
IV. Colatio ( Vltenmarkt bei Windiseh-Graz).
Den folgenden Bericht stelle ich nach einem
Konzepte des Herrn Dr. Hans Winkler, k. k. Xotar
in Windisch-Graz, zusammen. Herr Dr. Winkler hat
alle Grabungen selbst durchgeführt, die gefundenen
Objekte restauriert und aufgenommen. Seinem nimmer-
müden Interesse für die Antiken ist es zu danken,
daß wir jetzt über die Besiedlung des Bezirkes
Windisch-Graz in römischer Zeit sichere Kunde und
für weitere Untersuchungen feste Ausgangspunkte
haben.
20J Nach einer liebenswürdigen Auskunft Prof. W. Kubitscheks.
6i
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
62
•>'
Nach den Angaben der tabula Peutingeriana
lag an der Straße Virunum — Celeia 4; p. m. von
Virunum und 29 m. p. von Celeia, also in der näch-
sten Umgebung von Windisch-Graz, die Station Co-
latio. Sie begegnet sonst weder in der antiken Lite-
ratur noch auf Inschriften; daß Colatio zum Ge-
meindegebiete von Celeia gehörte,
ist wahrscheinlich, aber nicht
sicher zu beweisen. Den Zug
der römischen Straße lassen die
Inschriftsteine in Douze, Gallen-
hofen und Stadt Windisch-Graz
selbst erraten (CIL III 5103 ff.).
Die genaue Lage von Colatio
war bis jetzt nicht bekannt,
Muchar (röm. Norikum I S. 245)
identifizierte es mit Windisch-
Graz selber, C. Hiltl, der beste
Kenner des Bachergebirges,
setzte es oberhalb Windisch-
Graz an (Das Bachergebirge
S. 5), desgleichen Ihm bei Pauly-
Wissowa RK s. v. Colatio beim
heutigen Windisch-Graz. Krst
die Grabungen Dr. Winklers
haben auch in diesem Punkte
zur Klarheit geführt; heute steht
fest, daß der kleine Ort mit dem
bezeichnenden Namen Alten-
markt ' 4 Stunde nördlich von
Windisch-Graz identisch ist mit
der antiken Station Colatio. Die
Spuren römischer Besiedlung
fand Herr Dr. Winkler an vielen
Orten des Bezirkes. Dem Be-
richte über Colatio möchte ich
an dieser Stelle die kurze Be-
schreibung eines kleinen Wohn-
hauses, das Dr. Winkler bei
Douze auf der Parzelle 1775
der Kat. Gem. St. Ilgen am
Grundstück des vulgo Pusnik vollständig ausge-
graben hat, voranschicken. Das bescheidene Ge-
bäude (s. Grundriß Fig. 38) deckt eine Fläche von
l6'40 X lo"20m, die umlaufende Hauptmauer ist o'70m
stark, im Fundamente 0'yom. Im Osten ist der
ganzen Breite nach ein Gang vorgelegt (2'40m breit',
dessen Langmauer vielleicht nicht hoch ging, sondern
eine Holzwand oder Stützen für eine durchbrochene
Front trug. Der Innenraum des Hauses zerfällt in
eine Diele, wenn ich diesen Ausdruck gebrauchen
darf (IJ'OO X 4'90m), und in eine 3'40m breite Flucht
von drei Zimmern. In der Diele und im kleinen
Mittelzimmer ist Estrichboden nachzuweisen. Aus
dem mittleren Raum führt eine Tür in eine nur
cj'70 m breite Vorratskammer, die erkerartig vorspringt.
1
X
r—r—t
jS: Komisches Wiilinliälis bei Dmiüe.
An der Nordseite liegt eine Pflasterung. Daß dieser
Bau römisch war, zeigt das vorzügliche Mauerwerk
und die dabei verwendeten Ziegel mit den Marken
PARAT1 und den rückläufigen Stempeln RECANO,
die wir bisher nur aus Cilli kannten (CIL 111
1 1864; vgl. AEM IX 1885 S. 261).
Inmitten der Ortschalt Altenmarkt wurde 1909
im Hofe des vulgo Pelrie ein römischer Altar aus
gewöhnlichem Kalkstein gefunden. Er ist o'7lm
&3
R. Es
64
hoch, der Schaft hat an der Vorderseite ein In-
schriflfeld von u'29"12, eine Tiefe von u'I9m, oben
und unten läuft eine einfache Profilierung. Die Fin-
der sahen noch von der Inschrift 4 Zeilen, jetzt ist
nur mehr mit Mühe in der ersten Zeile der Name
der Gottheit IOM I(ovi) o(ptimo) m(aximv) zu er-
kennen.
Ost- und Westmauer konvergieren etwas — letztere
ist an ihrer südlichen Ecke abgerundet, auf zirka
1 m noch erhalten und liegt 2'8om unter dem heuti-
gen Niveau. Pflaster wurde im Hofraum nicht ge-
funden, wohl aber ein gewöhnlicher Stampfboden.
9'6om von der Weslmaucr abstehend liegen im Sü-
den drei 1051"2 messende schwach fundierte Mauer-
Altenmarkt Ckabvncem in der Ortschaft.
v Römische Ma-/ern.
Modijuji
— Holzwähde.
-■?.'! ZEILEN.
39: Tempelanlage in Altenmarkt.
Dieser Zufallsfund gab Anlaß zu weiterem Nach-
forschen in der nächsten Umgebung. Die Mauerzüge
konnten nur von Fall zu Fall und auf kurze Strecken
verfolgt werden, aber sie schließen sich am Ende doch
zu einem einigermaßen lösbaren Grundriß zusammen
(Fig. 39). Wir unterscheiden dabei eine Umfassungs-
mauer, einen trapezoiden Hofraum und in dessen
nördlichem Dritteile ein Gebäude in der Mitte. Von
der Umfassung sind drei Ecken ausgegraben; die
soekel in einer Höhe von etwa u'30 bis o-40m;
ihre Flucht läuft mit den Langmauern des Gebäudes
parallel. Zwei weitere Sockel a und ß weichen von
dieser Richtung ab. a ist innen gemauert, außen mit
profilierten Marmorstücken eingerahmt, mißt r30m2.
Neben diesem Fundament lag ein Akanthuskapitcll,
zu dem höchstwahrscheinlich die mächtige monolithe
Säule, welche das Gewölbe der Wallfahrtskirche am
benachbarten Schloßberge stützt, gehört. Ringsherum
65
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
66
steckten in einer Brandschichte Gefäßreste, Ziegel mit
dem Stempel C' IVNI TERTII (CIL III 1 1862). ß be-
steht aus gewöhnlichen Kalksteinen, ist etwas kleiner
(l'20m2), zwei Mauerzungen je lm lang und 0'6o und
0'8om breit zweigen ab.
Das Gebäude, das ungefähr in die Achse des
Hofraumes gelegt ist, hat eine (innere) Breite von
I4-45m, die Längsmauern sind o-8o und l'30m (im
Fundamente) stark. Zur südlichen Abschlußmauer
steigt eine schräg geböschte Pflasterung an, welche
an der Seite mit Sandsteinen eingefaßt ist. Die inneren
Mauern umschließen einen um zirka 0'50m unter dem
antiken Niveau des Hofes liegenden Stampfboden, der
von Schutt und von Estrich trümmern des Oberbodens
bedeckt war. Dies der Be-
fund. Wir deuten ihn als
Tempel mit einem Hof-
raum und der Einfriedung,
die beide von der übrigen
Siedlung ausnimmt. Auch
die Funde, zu denen auch
die erwähnte Säule mit
dem Kapitell zu zählen
ist, rechtfertigen die Be-
zeichnung Heiligtum, es
sind meist Reste von Vo-
tivgaben. Zuerst ein Altar
aus gewöhnlichem Mar-
mor, hoch im ganzen jetzt 0'285 m, mit profiliertem
Aufsatz und einem Inschriftfelde von O'Ij XO'12m,
Fig. 40. Die Widmung gilt dem Mars Augustus
Matili) | Aug{uslo) \ Q. Arl( )
Kognomen und Weiheformel fehlen.
Dann eine 0'02 m dicke Marmortafel Fig. 41 in
Form einer Adikula mit nach unten zulaufenden
Seiten. (Höhe 0-20m, größte Breite 0-I3m.) In der
Haltung des Gigantenkämpfers tritt Jupiter wild be-
wegt aus dem Hintergrunde wie aus seinem Tempel
heraus. Der gewaltige Kämpfer schwingt in der
Rechten den Blitz, das Haupt ist unter dem Giebel
leise geneigt, der Mantel, der ganz zusammengezogen
nur die linke Schulter und den Oberarm deckte, ist
beim raschen Vorstürmen abgeglitten und will eben
nach rückwärts fallen. Die linke Hand hält kein
Attribut, die bloße Faust ist in drohender Gebärde
geballt. Zur Rechten des Gottes sitzt am Boden sein
Adler. Dem vorliegenden Typ am nächsten kommen
die .Münzbilder des Jupiter Fulgurator (seit Claudius
Gothicus) und die zahlreicheren des Jupiter Propug-
Jahrcshefte des osterr. archäol. Institutes Bd. XVII Beiblatt-
40: Altar des Miirs Augustus.
nator, die schon auf Münzen des Septimius Severus
erscheinen. In beiden Fällen ist Jupiter nackt mit
flatterndem Mantel, dem Blitz in der Rechten und
ohne Attribut in der Linken dargestellt. Wir sind
auch imstande, den Gott noch näher zu benennen.
Am oberen Rande der Ädikula sind links die Buch-
staben IO ... . rechts -M'D zu lesen. Die Ergänzung
41: Votivtafel für Jupiter Drpulsor.
muß, da das Bild die Siglc I) in D(olicliciio) auf-
zulösen verbietet, mit Sicherheit Jc{l'i o(ptimo)]
m(aximo) d(cfensori) oder <i(epulsori) lauten, und
da Widmungen an Jupiter depulsor beziehungsweise
Jupiter optimus maximus depulsor in Cilli (C. III
5160), Pcttau (4018. 4033. 4034. 10H71) und Um-
gebung (41 II), in der oberen Steiermark (5460.
5494) und auch auf kärntnerischem Boden (47(5o(?)
4786) bekannt sind, fällt die Entscheidung auf De-
pulsor nicht schwer. Das im Detail rohe Relief
würden wir auch ohne äußere Anhaltspunkte frühe-
stens in das dritte Jahrhundert setzen. In diesen
Zeiten äußerer Gefahr, da der Kaiser schwerste
Pflicht der Grenzschutz geworden, sollte auch der
oberste Reichsgott Jupiter optimus maximus das
67
R. Egger
68
AltenmArrt Grabvnqen avf Parz. 194.
^- . . Art,-T^**i.t~
42 : Römische Wohnhäuser in Altenmarkt
gleiche Amt übernehmen. All die Denkmaler, die
ihm als defensor, depulsor, fulgurator und propug-
nator-') geweiht sind, spiegeln die Sorge des Jahr-
hunderts wider. Das Relief ist unseres Wissens
nach das erste epigraphisch bezeugte Bild des De-
pulsor.
Ferner fand sich ein kleiner Torso mit einem
Zapfenloch am Halse, Reste von den Falten einer
Gewandstatue, drei Bronzeplatten ebenfalls zu einer
Statue gehörig, eine zweizinkige Gabel, mehrere
Messerklingen, ein Dolch, eine Bogenfibel und fol-
gende Münzen:
I.
m B
Augustus
2.
m B
Aelius Caesar
3-
bin.
Gallienus
4-
il
1,
5-
„
„
6-7.
2S)„
,,
8.
)>
„
9-
„
,.
10.
ji
M
1 1.
„
,,
12.
klB
Constantinus
13-
m B
Constans I
provident s c
unkenntlich
foriuna rednx im Felde S
libero p cous aug
marli paeifero im Felde H
unkenntlich
genius exerei im Felde sl
provid aug
iovi \_conser\val
unkenntlich
soll invicto couiiti im Felde T | F
r,aaa inoncl augg et cacss noslr
sis im Felde B und Mond
Coh.1
Altar
272
Fortuna
169
Fanther
337
Mars
355
Genius
94
Providentia
159
Jupiter
—
Sol
Moneta
479
14—16. kl B —
Am südlichen Fnde der Ortschaft konnten dank
dem Entgegenkommen des Grundbesitzers Herrn
2') Über depulsor s. Röscher Lexikon s. v. Ju-
piter III Sp. 750; Ruggiero, Dizionario s. v. depulsor.
Deehant blander auf der Kat.-Parz. Nr. 194 (Wiese
und Obstgarten) Versuchsgräben gezogen werden.
38) Angeklebt ein Billon Valerians R un-
kenntlich.
69
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
70
Die gefundenen Mauern ergaben vier Objekte (siehe
Plan Fig. 42).
I. Die Außenmauern, 0'6om durchschnittlich
stark, umfassen einen Raum von 18*30 X l6'OOm, von
den Innenräumen wurde nur eine einzige Kammer
ganz ausgegraben. An der Rückfront lagen in einem
Umkreise von einem halben Meter 63 Denare, dabei
ein Silberreifen, der in zwei gegenständige Schlan-
genköpfe endigt, wohl der Ring des Geldbeutels.
Nr.
Kaiser
Rückseite
Cohen1
j
Galba
| spqr ob c(ives) s(ervatos)
im Kranze
81
2
Vitellius
concordia p r
Concordia
5
3
Vespasianus
amioiia aug
sitzende Frau
4
4—5
,,
cos vir
Adler auf dem Altar
60
6
,,
pon max Ir p cos V
geflügelter I [ermesstab
151
7
..
pon max ir p cos V . . .
—
152—3
8
,,
unkenntlich
—
—
9
Domitianus
imp XII cos XII cens ppp
1 'alias <
zu 14X
10
,,
imp XXII cos XVI ccits ppp
Pallas auf dem Schiff
165
11 — 12
,,
,.
Pallas >
'77
13-16
,.
Pallas \
178
'7
princeps iuvcntutis
Salus
21 1
18—14
unkenntlich
—
173— 1;6(?)
20 — 21
Nerva
fortttna august
Fortuna
28
22 — 23
Traianus
cos V p /> s p 1] r oplimo principi
Vesta sitzend
23
24
,,
cos Vpp spqr optima princ
Roma mit Victoria
27
25
„
,,
Victoria
32 ff
26
,,
.,
Spes
42
27 — 2 0
"
.,
Aequitas
Fortuna
44
30-3"
91
32
..
put cos Vpp spqr Optimo princ
Pietas
109
33
..
p in Ir p cos III p p
Abundantia
127
34 — 3 5
,.
,,
Concordia
134
i<>
..
/' in Ir p [cos IUI p i>\
Mars
135
37
»»
.,
1 lercules
139
38
..
p 111 Ir p s p 1/ r
Valor
'7i
34-40
..
pm Ir p cos \'I pp spqr
Triptolemus
'73
4"
Hadrianus
cos III
Pallas
119
42
,,
,,
Viktoria (?)
150C-)
43
,,
Fortuna
'54
44
,,
,.
Opfergeräte
189
45
,,
11
Modius mit Ähren
"14
46
,,
fortuna aug
Fortuna
240
47
..
p in Ir p cos III
Koma
387
48
M
■'
Frau sitzend mit Victoria und
einem Zweig
422
49
,,
..
Fortuna
42S
50
,,
„ im Felde sal aug
Salus
474
51»)
,,
Vota publica
Hadrian opfernd
5'9
52
Hadrianus
cos III
—
'-'") r
Copf nackt.
R. Egger
72
Xr.
Kaiser
Rückseite
Cohen '
53
54
5 5
56
57
Sabina
ittnoni rcginae
Pius
aequilas aug
,,
Hb IUI ir pol cos IUI
„
Ir pol
••
Ir p cos II
stina mi
ter
aelernilas
augiista
unkenntlich
;lius Caesar
COS II
Juno
Aequitas
Liberalitas
l'ax <
Händedruck, Hermesstab mit
Ähren
Aeternitas
Ceres
A. mit Ölzweig und Füllhorn
18
4
IQ2
zu 265
266
10
27
40
Altenmarkt das Craberfeld.
m
Das Gräberfeld.
Daß diese Miin/.reihe mit Aurelius Caesar
schließt, ist wohl nur Zufall; obschon die Münzen
ihrem Erhaltungszustande nach zu schließen im Feuer
waren, möchte ich den Fund nicht zu jenen rechnen,
dir wir dem Markomanneneinfall verdanken. Denn
unweit fand sich eine Kleinbronze des Tetricus pater
(Rückseite pax aug, Coh.1 84}.
II. Annähernd ein Quadrat (1 6-50 X 18-80™),
die Mauerung in der Mitte ist etwas schwächer,
0'50nl, im Innenraum, dessen Mauern mehrfach
unterbrochen sind, lag in einer Tiefe von 0'8om ein
Marmorgewicht in Kuchenform (o'20m Durchmesser,
0-o8m dick), dann mehrere Fibeln, darunter eine
mit der Aufschrift AVCISSA.
III. Der aufgedeckte Raum 5-40 X 6-40m hat an
der Ostseite eine angebaute Mauer, die auf 6m ver-
folgt werden konnte. Zwischen II und III ist der
I'20m breite Zwischenraum mit Kugelsteinen ge-
pflastert. In einer Entfernung von 14"1 nach Süden zu
läuft eine i"30m dicke Mauer, die später näher unter-
sucht werden wird, vielleicht haben wir in diesem
Reste einen Teil der antiken Stadtmauer gefunden.
73
Ausgrabungen in Norikum 1912/13
74
IV. Das Gebäude ist II'JO1" lang, die Mauern
haben eine Stärke von O'/O1"; im Räume a war in
einer Tiefe von 0*5 3 m der erste Estrichboden, auch
Reste von tubuli fanden sich.
44 : Fragment eines Grabsteines.
Im Jahre I911 entdeckte Herr Dr. Winkler in
der Jesovniksäge den jetzt im Grazer Ioanneum auf-
bewahrten, noch nicht veröffentlichten Grabstein eines
// vir iure dieundo, der dieses Amt, da keinerlei Orts-
angabe gemacht ist, in der nächsten größeren Civitas,
also in Celeia bekleidet haben wird. Durch langes Her-
2
m
r
11 1
■!■■■
V«*
E
1 t" 1
'f
45: Grabmal I.
umfragen kam endlich heraus, daß dieser Stein vor
50 Jahren auf einem Felde östlich der Landstraße,
welche von der Ortschaft Altenmarkt nach Süden führt,
gefunden wurde. Die Fundstelle, etwa 700m von den
römischen Resten auf Parzelle 194 entfernt, durfte in
den Jahren 191 1 und 19 12 untersucht werden und
ergab eine Reihe von gemauerten und einfachen
Brandgräbern mit reichen Beigaben zu beiden Seiten
der modernen Straße. Fig. 43 gibt eine Terraiuskizze,
in welcher die gemauerten Gräber durch römische
Ziffern von den übrigen unterschieden, ferner zwei
noch nicht fertig ausgegrabene Gebäude eingezeichnet
sind. Auf eine detaillierte Beschreibung der Einzel-
funde wurde vorderhand verzichtet, an ihrer statt
gebe ich bei jedem Grabe eine summarische Über-
sicht der gefundenen Gegenstände.
I. Die rechteckige Gräberarea Fig. 4t ist
von einer o'6om starken Bruchsteinmauer eingefaßt
(17*00 X 14*50 m außen gemessen), die noch bis zu
0'50m hoch erhalten
ist. Die Mauer war mit
halbzylinderförmigen
Kalksteinplatten ab-
gedeckt (loricae), acht
Stück fanden sich an
der.Straßcnseite außen,
keines in der ganzen
Länge erhalten, das
längste davon 085 m.
— Der Boden des
inneren Hofes liegt
I"1 unterdem heutigen,
in derHöhe vono'501"
über ihm lagert der
Schotter einer Über-
schwemmung. Der
eigentliche Grabbau
(5*20 x 5*50) besteht
aus zwei durch eine
0*30 m starke Mauer
getrennten Abteilun-
gen, die rückwärtige
ist nuro,I5m breit und
enthält den Leichen-
brand : Knochen, zahl-
reiche Stücke eines verzierten beinernen Behälters, ge-
schmolzenes Glas, Bronze und Gefäßreste. Die vordere
Kammer hatte einen Boden aus Holzbohlen, die auf
der vorspringenden Sockelmauerung auflagen. Die
Ecksteine der Kammer sind massive Marmorpfeiler.
Das Gral) wurde einem Munizipalbeamten der Kolonie
ClaudiaCeleia bei Lebzeiten von seinen Erben errichtet.
Das besagt der Rest eines mächtigen 0*32 m dicken
Marmorbloeks, der im Hofraum lag, Fig. 44. Maße:
größte Länge 1*26 ra, Höhe 0*80 m, davon für den
profilierten Rand 0"I2m. Das vertiefte Inschriftfeld,
von dem etwa das rechte Drittel noch da ist, zeigt
zwei /.eilen mit den schönen Buchstaben des I. Jahr-
hunderts . . . Claii\dia Celeia | . . . he\redes v(ivu)
40: Tonl.impe mit Fortuna.
/o
R. Egger
76
fißcerunt.) Arn rechten Rande ist ein Apparitor mit Glas:
dem Stabe, nach links hin der Aufsatz eines Ehren-
sessels dargestellt, welchen als Emblem ein Tauben- Eisen:
paar zu selten eines gehenkelten Kelches schmückt.
Liktor und Klappstuhl sind Zeichen der munizipalen
Amtsgewalt und kommen gerade öfter auf Grab- Bronze:
steinen Untersteiermarks in Cilli, Pettau und einem
aus Flavia Solva (jetzt in Seekau) vor (s. A. Conze,
Rom. Bildwerke einheimischen Fundorts in Oster-
reich II Tat. XIV AB und XV dazu Text S. 8 ff.).
2 Balsamare,
2 Schalen, Fig. 47, 1 und 4;
1 Schlüssel, Nägel,
1 geschmiedeter Eisenstab in einen
Rindskopf endigend 3S);
2 Spiegelgriflfe,
2 Gürtelschnallen,
1 Pinzette,
I Nadel mit Öhr,
I MB Faustina mater R concordia aug
sc Coli.1 212,
3 MB unkenntlich.
47: Glasgefäße.
48: Töpfe aus rotem Ton.
Von anderen Grabsteinen fand sich nur mehr
ein Fragment mit einem Delphin und ein unbedeu-
tender Inschriftrest. Die übrigen Funde stelle ich
nach dem Materiale zusammen:
roter Ton: I Amphore,
1 Lampe mit halbmondförmigem Griff,
der zum Aufhängen durchbohrt ist. Im
Diskus ist Fortuna mit dem Steuerruder
und dem Füllhorn dargestellt, Fig. 46;
II. 35 m südöstlich des ersten gelegen. Wiederum
besteht die Anlage aus einer ummauerten Area (i8m*
äußere Maße, Stärke der Hofmauer 0'40m), und einem
Mauerkern aus Gußwerk in der Mitte (6mS), fundiert
2"OOra, noch erhalten 0"20m über dem antiken Niveau.
Die Kammern sind bereits zerstört, das massive Funda-
ment läßt auf einen schweren Oberbau schließen. Im Hof
wurden zwei verstreute Billons des Philippus paler und
des Aurelian sowie eine K1B des Gallienus gefunden.
30) Ebenso fanden sich solche Eisenstäbe bei der
Basis % Fig. 39 und im Tempelhof. Ähnliche aber
S. 56 f. und Taf. XII Fig. 19 — 21, und Meringer,
Mitth. der anthrop. Gesellschaft in Wien Bd. XXI
gebogene Stäbe mit Rindsköpfen wurden bei den 1891,8. 143 Fig. 172, 1 73. Meringer deutet sie als
Grabungen in Gurina gefunden vgl. Meyer, Gurina Feuerböcke.
77
Ausgrabungen in Notikum 1912 13
78
III. Über einem 11 ., m tiefen Bruch-
steinbett ist ein :'OOXr6o"' messendes
Pflaster aus 0'l0m dicken .Schieferplatten
gelegt.
IV. Ebenfalls eine Schotterlagerung,
darüber eine Plattensetzung von 2'Iom-,
darauf aufgebaut eine 0'50m starke Mauer
mit einem 0'IOm vorspringenden Sockel.
Die innere Grabkammer hat eine Fläche
von nur Ira2; sie war ausgeräumt, nur
eine Eisenschnalle und der Boden eines
t'.lasgefäßes blieben übrig. Die Mauer besteht ab-
wechselnd aus Granit- und Sandsteinblöcken.
V. Knde Oktober 1912 wurde die Grabung
jenseits der Straße fortgesetzt. Vom gemauerten Grabe
; >: lupf aus rotem 'l'ctn.
V war nur der Unterbau I m über dem antiken Niveau
erhalten: ein Mauerkern 4/00 X 3'50nl, darauf ist
eine an drei Seiten umlaufende 0'00nl starke Mauer
aufgesetzt. Für die Innen-
fläche bleibt ein mit Mör-
tel abgegossener Raum
von 2 "Ho > 2 "30"' mit einer
erdo m breiten und CT-Ju"1
tieferen Vorstufe.
An der Rückseite ist
eine zweite Grabkammer
angebaut, übrig sind da-
von nur zwei I m lange
Mauerzungen, der Ab-
50: Teller aus rotem Ton.
Schluß nach Xordosten fehlt. Per Hoden war mit
Ziegelpflaster belegt; gefunden wurden nur drei Töpfe
aus schwarzem Ton, gleich dem weiter unten auf
Fig. <)0, 4 abgebildeten und einer aus rotem Ton
Fig. 48, 3-
Außerhalb der Area von I liegen an der West-
seite drei Gräber, zwei ganz erhalten, das dritte
scheint ein einfaches Krdgrab gewesen zu sein.
«hüsseln aus rotem fon.
1-
(Ju ulrat von ] "20 !:1
Miiucrsi i ; i- z b: : ri£J 0 -,-> '';. innen
geschüttet der Leichenbrand, darül
gestellt:
aus rotem Jon: 2 Töpfe Fig. 4S,
2 Schüsseln Kig.
1 kleines Töpfchc
Seitenlange,
die
am Boden lag
auf.
>ei im Kreise
auf-
2; Fig. 41),
jo, 2; Fig. 51
, >.
n Fig. 52. 1;
1 üpfc aus rotem 1 1
79
R. Egger
80
grauem Ton: 1 Schale mit Ranken und stilisierten
Trauben in Barbotine Fig. 56, 2;
Sigillata: 1 Schale ohne Verzierung. Form
Dragendorff n. 36;
Glas: 1 Henkelkrug Fig. 47, 2;
Bronze: 4 einfache Bügelfibeln.
2. Ein Steinring von I '40 m Durchmesser, innen
durch eine gerade Steinsetzung in zwei ungleiche
Abteilungen geschieden, die kleinere enthält die
Beigaben: sieben kleinere Töpfe, wenigstens vier
53: Teller aus rotem Ton.
größere, davon einer sicher noch aus der Hand ge-
macht, aus Glas ein Faltenbecher, ein Balsamar mit
aufgesetzten Glasperlen; in der größeren standen
zwei Töpfe. Der eine enthielt den Leichenbrand,
der andere eine Fibel und eine MB Hadrians mit
unkenntlicher Rückseite. Das Grab muß mit einem
55: Töpfe aus schwarzem Ton.
Hügel überwölbt gewesen sein; denn die Gefäße
standen nur 0'35m unter dem heutigen Boden und
waren beim Planieren etwa in der Mitte abgeschnitten
worden.
3. In einer Tiefe von I"70m war der Leichen-
brand in der Erde beigesetzt. Dabei lagen Hakan,
Nägel, zwei Bügelnbein, eine Nadel, eine gerippte
Glasperle und folgende Münzen:
GB. Vespasian R vicloria Augusli Victoria
GB. „ R Kaiser von der
Viktoria bekränzt
MB. „ R trpx .... August . . . sc im Felde
MB. „ R }[ides] publica sc im Felde
Fides Coh. ' n. 16; ff.
54: Henkelkrufr aus rotem Ton.
Jenseits der Straße beim Grabbau V lagen acht
Gräber einfacher Form:
I. Eine kreisrunde Steinsetzung ohne Mörtel-
verband von einem Durchmesser von zirka i'50m,
darüber der Leichenbrand mit den Beigaben:
roter Ton:
3 Teller Fig. 50, 3; Fig. 51, 2; Fig. 53, 3,
2 Henkelkrüge Fig. 54; Fig. 52, 4,
1 Lampe ;
schwarzer Ton:
2 Töpfe, einer Fig. 55» ->
2 Schalen, eine Fig. 57, 2;
Sigillata: I Schale mit dem Bodenstempel CELL
in der Fußsohle; zu CIL XIII IO.009,
132; Form Dragendorff n. 25. Am
Rande sind wechselnd eine Rosette,
ein Volutenornament und eine Maske
aufgesetzt. Fig. 57, I.
Glas: 1 Schale Fig. 58, 4;
I viereckige Schale mit Henkeln;
8i
Ausgrabungen in Norikum lg 13 13
82
Bronze: 2 schlecht erhaltene Fibeln,
I Gürtelschnalle,
3 MB des ersten Jahrhunderts.
56: Schalen.
rotem Ton: 1 Schale mit Blattornament Fig. 60, 5»
1 Schüssel Fig. 61, 2,
2 Krüge, einer Fig. 62,
57
Schalen.
2. Kine rechteckige Einfassung 0'40m stark, der
Innenraum (rooX,'75m) durch eine o'20ra starke
Scheidewand in zwei Kammern geteilt. Das Grab
liegt 21U unter dem Erdboden. In der einen Kammer
waren aus:
rotem Ton:
I Schale mit Fuß und Deckel Fig. 59, I,
I Teller Fig. 50, I,
1 Henkelkrug Fig. 52, 2,
2 Lampen (VIBIANI; Q. C. C);
schwarzem Ton:
I große Urne, zertrümmert,
I Schale mit Fuß und Deckel Fig. 59, 3;
tilas: 1 Schale,
I vierseitige blau-
grüne Flasche mit
Falten Fig. 58, 3;
Bein: I Büchse (der Bo-
den fehlt).
In der zweiten Grab-
kammer war nur zu finden aus
rotem Ton: I Schüssel Fig. 53, 2,
1 Teller Fig. 51, 3;
Bronze: 1 MB Vespasians,
2 MB unkenntlich.
I
2 Schalen, eine mit Knochen Fig. 61, 1;
Fig- 59, 2,
2 Teller, Fig. 53, 1 1= Fig. 60, 1) u. 60, 6;
grauem und schwarzem Top:
2 Töpfe mit Wellen- und Strichorna-
ment Fig. 60, 3, 4,
I Schale Fig. 56, I = Fig. 00, 2;
58: Glasgrfaße.
Bronze: 2 norische Fibeln,
I Nadel,
1 Bronzeblech mit Scharnier,
3 MB Augustus u. Vespasian R unkenntlich,
5q: Schalen aus rotem und schwarzem T<
3. Ein Quadrat, mit einer einfachen Trocken-
mauer abgegrenzt.
Innerhalb derselben die Beigaben aus Iüscn:
Jahreshefte des iisterr. arch'äol. Institutes Bd. XVII Beiblatt.
1 MB Marc Aurel R l'/V//,// sc, Victoria
Coh.2 980 C-);
I King.
6
«3
R. Egger
84
4. Eine rechteckige Aufmauerung mit Schiefer-
platten abgedeckt. Funde:
schwarzer Ton:
Bronze :
I Schüssel mit drei
Deckel Fig. 63,
I Becher Fig. 64, 2,
1 Topf Fig. 55, 1 ;
1 MB R unkenntlich.
Füßen und
Bronze: 2 Fibeln,
1 Gürtelschnalle,
2 MB unkenntlich.
8. Ebenfalls ein Rundgrab I'50m tief. Funde aus:
rotem Ton: I Topf Fig. 65,
I Henkelkrug Fig. 48, I ;
schwarzem Ton: I Becher Fig 64, I;
60: Schalen und Teller aus rotem, Töpfe aus schwarzem Ton.
5. Der Grundriß ist nicht mehr zu rekonstruieren; Glas:
in einer Tiefe von 1*20 m fanden sich eine Bronze-
nadel und 3 MB mit unkenntlichen Rückseiten, und
zwar Vespasian Hadrian und Faustina matcr.
6. Auch dieses Grab, 2'50m tief (= i'OO™ unter Bronze:
dem römischen Niveau) aus Steinen gesetzt, ist ganz-
lieh ausgeplündert.
I Henkelkrug mit aufgesetzten blauen
Glasstückchen Fig. 47, 3,
I Schiisselchen Fig. 58, 2,
1 Tiegel Fig. 58, I ;
I MB Hadrians R sc Salus.
61 : Schalen aus rotem Ton.
62: Kr:
aus rotem Ton.
7. Ein Steinkranz mit einer Schieferplatte zu-
gedeckt, 0"50m unter dem antiken Niveau, ganz er-
halten. Funde aus
rotem Ton: 1 Topf glasiert Fig. 52, 3;
schwarzem Ton: I Becher;
Das Gräberfeld der kleinen Station Colatio bietet
insoferne besonderes Interesse, als es schon jetzt, da
erst ein kleiner Teil aufgedeckt ist, die Reste monu-
mentaler Grabbauten brachte. Während solche der
großen römischen Nekropole von Brigantium z. B.
»5
Ausgrabungen in Norikum 191213
86
fast vollständig fehlen, finden wir hier in allen ganz
die italienische Bauart wie sie uns von den Denk-
mälern der porapeiani sehen Gräberstraße beim Xola-
nertore31) oder von dem für diese Gegenden maß-
gebenden Kulturzentrum Atruileia32) geläufig sind:
63: Dreifuß aus schwarzem Ton.
die von einer Mauer umhegte Grabarea (area raaecrie
cineta), die Kappensteine (loricae), der Unterbau für
die Grabädikula, die Beisetzung des Leichenbrandes
in Tongcfäßcn. Daneben geht die einfache Bestattung
auf einer Schotterbettung oder in bloßer Erde. Die
großen Monumente sind die Familiengräber der vor-
Ausnahme von denen in Grab IT gehören alle dem
ersten und zweiten Jahrhundert an. — Nicht uner-
wähnt möchte ich lassen, daß in einer benachbarten
Gegend ein römisches Gräberfeld aufgedeckt wurde
mit den gleichen Grabanlagen und ähnlichen Funden,
nämlich bei St. Paul im Lavanttale 33). Weitere Gra-
bungen werden unser Wissen von der Station Colatio
vermehren. Schon die wenigen aufgedeckten Wohn-
häuser geben eine Vorstellung von den kleinen Ver-
hältnissen dieser Siedlung fern von den beiden Strahl-
05: Topf aus rotem Ton.
punkten römischen Lebens, Aquileia und Virunum.
Und doch hat auch sie in ihrer Mitte einen Bezirk,
der sie zum Miniaturbild jener Hauptstädte und weiter-
hin Roms selber macht: eine Kultstätte für die offi-
ziellen Gottheiten des Reiches den Jupiter optimus
maximus, den Mars Augustus und den Beschützer
der Grenze, den Depulsor. Dies kleine Heiligtum
vertritt das Kapital Aquilcias und den großen
einer einfachen Steinsetzung aufgestellt und dann, Tcmnelbezirk in Virunum.
wie in Grab 2 bei T sicher festgestellt ist, mit einem
1 ii ■ 1 1 11. 1 ., -/ -, 1 ,• -1 Wien, im April I-Ul-
Krdhugel überdeckt werden. Die Zeit der Graber ist '
nach den beigegebenen Münzen zu bestimmen: mit RUDOLF KGG I.K
64: Hechcr aus schwarzem Ton.
nehmen Klasse, die bescheideneren folgen der alt-
einheimischen Art, nach der die Gefäße innerhalb
3I) Mau, l'ompei S. 425 ff. 33) Strclli, Die Ausgrabungen auf dem Gute Meier
:i2) Maionica, Mitt. der Zentr. - Komm. XXIV, am Hofe bei St. Faul in Kärnten, Frogramm des
1898, S. 45 ff. Stiftsgymnasiums St. Faul 191 1.
Ausgrabung auf dem Panoramaberge
Archäologische Funde in Pettau.
I. Ausgrabungen auf dem Panoramaberge.
Im Sommer 19 II ließ Herr Graf Josef von
Herberstein und zu Proskau auf dem zu seinem
Grundbesitz in Pettau gehörigen sogenannten Pano-
ramaberge l) eine anderthalb Monate währende archäo-
logische Grabung vornehmen. Es war dies die erste
systematische Grabung am nördlichen Drauufer in
Pettau und somit der Anfang der regelrechten Unter-
suchung des diesseitigen antiken Stadtgebietes von
Poetovio, das sich, wie man früher meinte, nur oder
größtenteils nur am südlichen, rechten Ufer der Drau
erstreckt haben sollte. Die Resultate dieser verhältnis-
mäßig kleinen Grabung haben bereits gezeigt, daß
auch diesseits des Flusses für die Topographie von
Poetovio und für die provinziale Altertumsforschung
überhaupt noch Wichtiges zu erwarten ist. Indem
Graf Herberstein den Anfang dieser Untersuchung
veranlaßte, hat er sich den Dank der Altertumsfreunde
') Eigentlich Ferbersekhöhe, da der Panorama-
berg erst die nächste nw. Höhe ist. Vgl. F. Pischinger
in den Blättern zur Gesch. u. Heimatk. d. Alpcnländer
191 1 n. 28 S. 109 (Beil. zum Grazer Tagbl. 15. I. 191 1).
-) Die Grabungen auf dem Panoramaberge
Pcttaus gesichert, der ihm um so mehr gebührt, als er
die Absicht hat, das Begonnene auch weiterzuführen2).
Mit der Grabungsleitung betraute Graf Herber-
stein den Unterzeichneten, der ihm hiefür wie auch
für das weitgehende Entgegenkommen in der Publi-
kation auch an dieser Stelle schuldigen Dank ab-
stattet. Ebenso danke ich herzlichst meinem Freunde
Konserv. Viktor Skrabar für seine stete Unterstützung.
Sämtliche Fundstücke kamen auf Schloß Ober-
pettau, wo sie sich dem bereits dort befindlichen
kleinen Antikenbestand zugesellten. Fast gleichzeitig
bereicherten Neuerwerbungen, durch die Graf Herber-
stein Peltauer Antiken vor Verschleppung in die
Fremde bewahrte, die Sammlung, die nun den Grund-
stock für ein Antikenmuseum bildet.
Die Grabungen begannen auf der obersten Kuppe
des Panoramaberges, wo Vorjahren der Pionierhaupt-
mann Hlawa anläßlich einer übungshalber vorgenom-
menen Erdbewegung auf antike Reste gestoßen war3).
wurden im Sommer 1 9 1 3 fortgesetzt.
3) Sonst fanden sich zwei Altäre CIL III 4018,
4028, einige Ziegelslempel und Lampen auf der Fer-
bersekhöhe bezw. dem Panoramaberge CIL III 1 1392,
ll39i< 1 1398, 120126g, 141146.
89
Archäologische Funde in Pettau
go
Das kleine Plateau liegt unweit des zum eigentlichen
Panoramaberge führenden Fußweges (vgl. die Karte
Fig. 136 S. 151 f.) und beherrscht diesseits und jen-
seits der Drau weithin die Gegend.
Leider war unsere Grabung durch mehrere
Reihen von jungen Obstbäumen vielfach behindert,
so daß der Arbeitsplatz schon nach einer kleinen
Probegrabung verlegt werden mußte. Was freigelegt
wurde, ergab einen länglich rechteckigen, von ziemlich
starken (o'6o — o"90m breiten) Mauern umgrenzten Raum
mit Heizvorrichtung (vgl. den Plan in Fig. 67). Da
die Mauerzüge überall mit Ausnahme an der Nord-
ostecke weiter laufen, gehört er in einen größeren
Baukomplex, der vorläufig wenigstens unerforscht
bleibt. Es konnte auch keine Erklärung für die be-
sonders breite (0*90™) westliche Längsmauer gefunden
werden, von der aus sicherlich mehrere Quermauern
gegen Westen abzweigten. Das ausgegrabene Zimmer
scheint nur zwei Türen gehabt zu haben, eine ins
Freie an der nördlichen Schmalseite, eine an der
westlichen Langscite in die anstoßenden Räume; die
Schwellcnspurcn waren im Mauerwerk noch vor-
handen. Hier im nördlichen Teil war das aufgehende
Mauerwerk stellenweise bis zu I m Höhe erhalten.
Als Haumaterial hat man, wie fast überall bei den
römischen Bauten Poetovios reichlich den Draukiesel
verwendet, der, durch einen ausgezeichneten Mörtel
gebunden, ein festes Mauerwerk ergab; Bruchstein
ist spärlich benutzt. Der Estrichboden der T- förmigen
Heizung liegt durchschnittlich l'jo1" unter der jetzigen
Oberfläche. Für die Suspensuren waren quadratische
Plattenziegel, die unteren 0'297XO'297n,(- I röm. Kuß)
und 0'055m dick, die oberen 0/20 — 0'22m im Quadrate
messend und durchschnittlich o'05'>"' dick, alle stem-
pellos, verwendet, die stellenweise noch in fünf Lagen
aufrecht standen. Im Heizschlauch war an den Mäucr-
chen der Mörtelverputz größtenteils wohl erhalten.
Den Kußboden über der Heizung bildete wahrschein-
lich Ziegelmosaik, da sechseckige Ziegelplättchen in
beträchtlicher Menge ausgegraben wurden.
Einzelne Suchgräben zeigten, daß der Hoden
ringsum von Mauern durchzogen ist, deren Zusammen-
hang aus dem oben angeführten Grunde nicht ermittelt
werden konnte. Die hier gemachten Kunde werden
unten mit jenen des zweiten Grabungsplatzes be-
schrieben, aber besonders hervorgehoben.
Als der Arbeitsplatz am Abhang des Panorama-
berges südöstlich gegen den Schloßberg zu verlegt
wurde (vgl. die Karte Fig. 13O), zeigten bereits die
Funde des ersten Tages, daß wir auf einen Kultraum
«I
'65,:>^~
w
60
I i Mauerwand mit Verputz
^.Baum
Maßstab 1 WO
07: Kaum mit Heizvurrichtiing,
gestoßen waren. Die Anlage, wie sie sich am Kndc der
Ausgrabung darbot und wie sie der Plan (Fig. 68) veran-
schaulicht, weist an und für sich keine Besonderheiten
qi
Michael Abramic
92
auf und besteht im wesentlicheil aus zwei Reihen
rechteckiger Räume A — 1'' (G) und H — P, die sich
zu beiden Seiten einer gemeinsamen Mauer entwickeln.
Der südwestliche Abschluß ist durch die Böschung
für den Fußweg zum eigentlichen Panoramaberge
seinerzeit verloren gegangen, doch scheint der Raum
H schon am Rande gewesen zu sein, weil jenseits
des Fußweges der Hügel schroff abfällt. Gegen Norden
und Osten zu ist die Fortsetzung noch nicht aus-
Erdbewegung, zufällig in diesen beiden Räumen aus
anderen Orten aufgehäuft sein konnten. Dies wird
indes wenig wahrscheinlich, wenn noch ein anderer
Umstand, der Fund einer brunnenartigen Umfriedung
im Zimmer C, die sofort an die ähnliche Anlage im
sogenannten II. Mithraeum zu Haidin erinnert (jetzt
im Steinsaal des Pettauer Museums, vgl. Gurlitt,
Mitt. der Zentralkomm. N. F. 1902 S. 21), die An-
nahme eines kleinen Kultraumes empfiehlt. Ander-
seits ist, wie oben erwähnt, die Anlage dieses
Mduerwend ma Verputz
: Z fstrichboden
>'.'- Strdßenschotter
Maßstab 1 210
1 1 3 U Sm
__.
N,
s
,C
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fr
: 7::VJ. H. ■,!:.
B, 5
so
1
:°i
G
60 /"**— rv
60
68: Plan der Ausgrabung.
zug. Da jegliche Spur einer Heizanlage fehlt, ist es
im Hinblick auf das Klima von Pcttau ziemlich aus-
geschlossen, daß die Räume ehemals zu Wohnzwecken
gedient haben. Maßgebend für die Bestimmung der
Räumlichkeiten sind also nur die Funde. Während
diese in den Räumen A — B und E — P nichts Auf-
fälliges ergaben und durchaus den üblichen in Pettau
bei Ausgrabungen zutage geförderten Antikaglien
entsprechen, sind die in den Räumen C und D ge-
fundenen Gegenstände fast durchwegs sakralen Charak-
ters, wie Reliefs, Statuenfragmente, Altäre usw. Diese
Beobachtung allein würde wenig besagen, da derartige
Objekte bei irgend einem Anlaß, z. B. einer späteren
Raumes nicht eine derartige, daß aus dem Grundriß
bereits auf ein besonderes Bauwerk geschlossen
werden könnte. Den Zimmern C und D ist bloß gegen
die Straße zu ein schmaler Gang vorgelagert. So wird
man der Anlage sowohl wie den Funden am besten
Rechnung tragen, wenn man hier ein kleines Heilig-
tum in ursprünglich privaten Räumlichkeiten annimmt.
Der hier geübte Kultus mag möglicherweise
die Öffentlichkeit gescheut haben; auch würde dies
vorzüglich zu einigen Funden, namentlich zu den
sogenannten Kabirenreliefs, passen. Der Kultus der
Kabiren war ein Mysterienkult und hat wahrscheinlich
in den Anfangsstadien seiner Verbreitung wie die
93
Archäologische Funde in Pettau
94
Religion des Mithras geheim bleiben müssen. Außer
diesen Reliefs sind noch Reste von Statuen, Reliefs
oder Inschriften anderer Gottheiten gefunden worden,
so des Liber-Bacchus, des Silvanus, der Venus, des
Aesculapius und der Hygieia, einer Xutrix, die ver-
mutlich alle daselbst Verehrung genossen haben.
Ähnliche Synkretismen von Gottheiten sind ja auch
in den Mithraeen nichts Seltenes. Leider können wir
nicht mehr bestimmen, wem ein bilinguer Altar (siehe
unten) geweiht war; auch die beiden anderen in der
Nähe gefundenen Altäre laßen das Wichtigste, die
Xennung der Gottheit, vermissen. Der elende Er-
haltungszustand der Inschriften und der Reliefs kann
nicht ein zufälliger sein, sondern drängt zur Annahme,
daß bei der Zerstörung absichtlich alles bis zur Un-
kenntlichkeit zerschlagen wurde. Dasselbe habe ich
bei den Denkmälern des sogenannten II. Mithraeums
beobachtet, im Gegensatze zu jenen im ersten, das
vermutlich bereits in antiker Zeit, weil zu beschränkt
geworden, verlassen wai und allmählich verfiel.
Wann diese allgemeine Zerstörung erfolgt sei, ob
während eines Barbarcneinfalls oder etwa infolge des
siegreichen Vordringens des Christentums, läßt sich
vorläufig noch nicht bestimmen, da diesbezügliche
Beobachtungen bisher nur in höchst vereinzelten
Fällen gemacht werden konnten. Den Ursprung der
Anlage glaube ich aus mehreren Gründen (Kabiren-
reliefs, Xennung eines ijtfipo~oj Z = yx.~-.'A) auf die
letzten Jahrzehnte des II. Jahrhunderts zurückführen
zu dürfen, welchen Zeitansatz auch die Kleinfunde
empfehlen. Erwähnt sei noch, daß unter den Münzen,
die vom Anfang der Kaiserzeit bis zum rinde des
IV. Jahrhunderts vertreten sind, die des Gallienus
in überwiegender Mehrzahl gefunden wurden.
Über den Hau selbst kann nicht viel gesagt werden.
Die Mauern (Fig. 66) wurden durchschnittlich in einer
'1 iefe von einem Meter unter dem jetzigen Hoden
angetroffen, die meisten nur im Fundament, stellen-
weise waren sie sogar ausgerissen ; am nordöstlichen
Teil war das aufgehende Mauerwerk etwa bis zu
O'So"' hoch erhalten. Die Struktur ist die bereits
beschriebene: vorwiegend Draukiesel in starker
Mörtelbindung. Kine I ürschwelle wurde bloß in der
südöstlichen Mauer des Raumes B, ermittelt. Der
antike Estrichboden war im Zimmer / fast gänzlich,
im Räume 1) teilweise erhalten. Hier ist auch der
östlichen Längsmauer ein kleines Mäuerchen, ver-
mutlich später, vorgebaut worden, zu welchem Zwecke,
läßt sich nicht mehr bestimmen. Es dürfte jedoch
nicht hoch gegangen sein und als Postament zum
Aufstellen von Objekten, schwerlich als Sitzbank
gedient haben. In diesem Räume war auch der Mauer-
verputz hie und da erhalten und es wurden hier
Stücke von gelber und dunkelblauer Wandmalerei
aufgeklaubt. Auf der Trennungsmauer von C und 1~>
lag ein kleiner regelmäßig behauener Block, ebenso
im nördlichen Eck des Zimmers K ein größerer. Wich-
tig ist die brunnenartige Anlage (Fig. 69) im Xord-
eck des Raumes O Sie besteht aus einer etwa 1 m-
einnehmenden Umfriedung, gebildet durch drei durch-
schnittlich 0'8om hohe Platten aus Hachererstein ; an
der vierten Stelle war sie an die Mauer angelehnt.
Im Brunnen selbst wurde die später beschriebene,
ü .: Hrunnonumfriedung.
stark zerstörte Venusstatuctlc und mehrere Scherben
rohen, sehr sandreichen Geschirrs angetroffen, zu-
unterst lagen Ziegelsteine, wohl von der Ab- oder
Zuleitung des Wassers. Von dem Wasserkanal selbst
fehlte jede Spur; doch muß bemerkt werden, dal' das
Krdrcich nicht mehr ganz unberührt schien.
F.s folgt eine Beschreibung der Funde.
Reliefs und statuarische Fragmente.
1. Platte aus Bacherer Marmor (0'025m dick,
0'I<)m breit, o':^^"1 hoch) aus drei Fragmenten zu-
sammengesetzt, so zwar, daß nichts Wesentliches fehlt,
an der linken oberen und rechten unteren Kcke be-
schädigt; die Oberfläche stellenweise durch Sintcr-
bilduugen etwas entstellt (Fig. 70). Die Darstellung
gliedert sich in drei Streifen. In der Mitte des oberen,
bogenförmig abgeschlossenen Hauptfeldes steht eine
langgewandete Frauengestalt, zu der von links und
rechts je ein Reiter herankommt. Die Aktion der Frau
95
Michael Abramic
96
ist an und für sich nicht zu erkennen, doch kann man
auf Grund anderer deutlicher ausgeführter Denkmäler
dieser Klasse voraussetzen, daß sie einen dreibeinigen
Tisch, eine Krippe oder ihren Schurz den Pferden
vorhält. Ks sei gleich bemerkt, daß in der beschrei-
70: Kabirenrelief.
benden Erklärung gewisse hier unscharf ausgeführte,
ehemals vielleicht durch Malerei deutlicher gemachte
Details der Einfachheit halber nach besser erhaltenen
Vertretern gleich bestimmt interpretiert werden. Bei
dem linken Reiter ist die phrygische4) Mütze sicher,
bei beiden das flatternde Mäntelchen gut zu erkennen;
an dem Reiter rechts ist noch zu ersehen, daß er
mit der linken Hand die Zügel hält. Die Pferde
schreiten über zwei walzenförmige, nach außen sich
verjüngende, formlose Massen hinweg. Wir wissen,
daß an dieser Stelle zwei liegende Gestalten oder
eine solche und ein Fisch zu er-
warten sind. An unserem Denk-
mal möchte man am ehesten zwei
Fische voraussetzen. Über den
Köpfen der Reiter ringeln sieh
zwei Schlangen gegen die Mitte
zu empor. In den Zwickeln zwei
nicht näher charakterisierte Büsten
(die linke größtenteils abgeschla-
gen), wohl Sol (1.) und Luna (r.).
In dem mit einer Art „ansäe"
begrenzten Mittelstreifen ein hen-
kelloses Gefäß zwischen einem
Löwen und Fisch.
Im Felde darunter von 1.
nach r. zunächst drei männliche
Gestalten in kurzem Gewand und
Mantel, der jedoch die rechte
Schulter freiläßt; die R. halten
alle drei an der Brust. Der erste
scheint bärtig, das Gesicht des
dritten ist abgeschlagen; der mitt-
lere hat einen merkwürdig lang-
gestreckten Tierkopf. Wir wissen,
daß hier die Gestalt mit dem Widder-
schädel vorauszusetzen ist. Dann
folgt ein aus drei zylindrischen Tei-
len gebildeter Kandelaber mit mond-
sichelförmiger Lampe und ein drei-
beiniger Tisch, auf dem ein runder
Gegenstand (wohl Brot) liegt. An
den Tisch tritt eine langgewandete
Frauengestalt heran. Am rechten
Ende die von anderen Denkmälern
bekannte Figur, welche das an einem
Baum hängende Opfertier ausweidet.
II. Rechtes oberes Stück eines ähnlichen Reliefs
aus leicht abbröckelndem Bachererraarmor (in drei
größere und ein kleines Fragment gebrochen). Höhe
o-l93m, Breite crij"1, Dicke bis zu 0*03 m (Fig. 71).
Die Verteilung der einzelnen Felder entsprach wohl
ganz dem Relief I. Auch hier ist die Büste im Zwickel
4) Nach B. Schröder (Jahrbuch des archäologischen Institutes XXVII 1912 S. 344) „thrakische" Kopf-
bedeckung.
97
Archäologische Funde in Pettau
98
71: Bruchstück eines Kabirenreliefs.
nicht weiter als Luna charakterisiert. Die Frauen-
Gestalt in der Mitte scheint in einem auf ihrem
Schoß ausgebreiteten Schurz für die Reiter etwas
bereitzuhalten. Der erhaltene rechts hat deutliche
phrygische Mütze, wehendes Mäntelchen und reitet
über eine formlose, fast gar nicht
charakterisierte Masse (eher Fisch
als Mensch) hinweg; über ihm die
Schlange.
Im schmalen Streifen darunter
Fisch und ein Becher, der jedoch
etwas abseits von der Mitte zu
stehen kommt, so daß in der Mittel-
achse ein anderer Gegenstand an-
zunehmen ist.
III. Sieben Fragmente einer
dritten Relieftafel, wovon sich
sechs zu einem größeren Stück
vereinigen; an diesem ist der linke
und der obere Rand zum Teil er-
halten (Fig. 72). Breite, vom linken
Rand bis zu der durch die Frau
zwischen den Reitern gegebenen
Mittelachse 0-105 '"» also ursprüng-
liche 0-2 1 '», Höhe, soweit erhalten,
o'I53ra; durchschnittliche Dicke
Jahreshefte lies üsterr. archäol. Institutes I!,]. XVII lieiblatt
0'0l5m, Rückseite glatt. Material: feinkörniger vom
sogenannten Bachererstein verschiedener Marmor.
Von der Darstellung hat sich in einem oberen
Streifen die weibliche Figur in der Mitte erhalten,
die hier in langem, gegürtetem Gewand mit erhobenen
Händen eine Art Tänie hält. Von den herankommen-
den Reitern gilt dasselbe wie bei dem ersten Relief.
Deutlicher ist jedoch die unter dem linken Reiter lie-
gende menschliche Gestalt; sie liegt mit vorgestreckten
Armen am Bauch und hat den Kopf etwas erhoben.
Vom Tische, der die Mitte des unteren Streifens
bezeichnete, hat sich ein ziemliches Stück erhalten;
auf der Tischplatte liegt eine nicht näher bestimm-
bare Speise. Links neben dem Tisch ein schwer zu
deutender Gegenstand, Lampe oder ein Tier (Hahn?).
Dann folgt nach links zu eine Gestalt mit Tierkopf
oder -maske, welche, die Linke gegen den Tisch zu
erhoben, ihre Rechte einem links befindlichen, mit
Chiton und Mantel bekleideten Manne reicht, der
wieder seine Hand an den Arm des ersten legt.
IV. Von einem vierten Relief hat sich nur ein
Fragment mit dem Reiter und einem dem Streifen
darunter angehörigen menschlichen Kopf 1?) erhalten.
Sogenannter Bacherermarmor, 0'103m hoch, 0'075™
breit, o'-024m dick; Rand nirgends erhalten (Fig. 72a).
Wahrscheinlich gehörte auch ein weiteres Frag-
ment, das sich bereits vor den Ausgrabungen auf
Schloß Oberpettau befand und wohl in nächster Um-
gebung des Schlosses gefunden sein wird, zu einem
Bruchstücke
Kabirenreliefs,
99
Michael Abramic
IOO
fünften Kabirenrelief. Indes sind die Reste der Dar-
stellung in zwei Streifen so gering (sicher scheinen
mir in einem Felde die Schlangen), daß eine bestimmte
Zuweisung unmöglich ist. Bachererstein, 0'2l5m
lang, 0'12m hoch und bis O'OJ m dick, ringsum ab-
gebrochen.
Diese eben beschriebenen Denkmäler gehören
zu einer örtlich hauptsächlich auf die Donauländer
beschränkten Klasse von Yotivrcliefs eines bisher
nur wenig oder fast gar nicht bekannten (ieheim-
kultus. Nachdem schon R. von Schneider (Arch.-
Epigraph. Mitteilungen XI S. 14 16) und E. No-
wotny (Mitteilungen aus
Bosnien und der Her-
zegowina IV S. 2<) (I.)
die richtige Deutung an-
gebahnt hatten, gab erst
im Jahre 1903 Ham-
pel im Archaeologiai
72 it : Bruchstück
eines Kabirenreliefs.
Ertesitö XXIII S. 305
bis 365 eine Zusammen-
fassung aller bis dahin
bekannten Denkmäler
dieser Art, die er 1905
ebenda S. 1 — 16 vervoll-
ständigte. Diese beson-
ders verdienstliche Arbeit
ist bisher nur in magyari-
scher Sprache erschienen, so daß die Mehrheit der
Interessierten auf die wertvolle Anzeige von J. Ziehen
im Archäologischen Anzeiger 1904 S. II — 17 ver-
wiesen ist.
Mittlerweile hat sieh die Anzahl der Denkmäler
vermehrt') und ihre Deutung ist einigermaßen durch
die Neufunde gefördert worden b).
Die Beziehung der beiden Reiter zu den Dios-
kuren7), bezüglicherweise Kabiren scheint wohl un-
zweifelhaft, ebenso, worauf Dölger a. a. O. mit dem Hin-
weis auf Aelian r;epl Juxov XV, 23 aufmerksam macht,
die des auf den Denkmälern so oft wiederkehrenden
Fisches zum Fische JWU.71&OJ, der den samothrakischen
Göttern heilig war. Weiters ist durch mehrere der
symbolischen Tiere eine Beziehung zu der Mithras-
religion gesichert. Weniger einleuchtend ist Dtdgers
Krkläiung der Frauengestalt zwischen den Reitern
als syrischer Göttin Atargitis. Hier soll indes nur
versucht werden, ob aus den Pettauer Kabirenreliefs
nicht ein Beitrag zu ihrer Interpretation gewonnen
werden kann. Zunächst ist schon die Disposition der
ein/einen Bildfelder bei Relief I und H neuartig
und sicher von lokalen Einflüssen abhängig, da der
bogenförmige Abschluß mit den Büsten der Licht-
gottheiten in den Zwickeln z. B. auf einem wohl
gleichzeitigen Mithrasrelief in Pettau wiederkehrt.
Dann dürfte auch die liturgische Szene im unteren
Streifen des Reliefs I und III von Interesse sein.
Die Szene ist wohl so aufzufassen, daß ein Opfer-
mahl vorbereitet wird; rechts wird das Opfertier
ausgeweidet und eine Frau macht sich am Tisch zu
schaffen, während von links drei Teilnehmer, wohl
Mysten, herankommen, von denen einer einen be-
sonderen Weihegrad einnehmen dürfte, den man nach
Analogie der Mithraslit jrgie wird hier Aries benen-
nen können. Wichtiger ist der Rest der liturgischen
Szene auf Relief III; hier war vermutlich eine Be-
grüßung oder ein Vertrag zwischen dem Aries und
einem Mysten dargestellt, eine Szene, die sich — soviel
ich sehe — auf den bisher bekannten Kabirenreliefs
nicht findet, für die aber auf die ähnliche Begegnung
zwischen Mithras und Sol auf Mithrasreliefs hin-
:') Vgl. Arch. Ertesitö 1905 S. 116 — 124, 1912
S- 330—3;2 (Hampel), 1906 S. 39— 44 (Hoffiller), 434
bis 436 (Teglas); Budapest Regisegei VIII 1904 S. 1
bis 47 (Hampel), Teglas in seiner schwer zugänglichen
Schrift Adaleloka römaiak ölombänyäszataröl(S-.A. aus
Bänyäszati es kohaszali Lapok 1909I, Agramer Vjesnik
VIII 1903 S. 118 ff. und 204 fr., IX 1906/7 S. 196—198
(Hoffiller); Wissenschaftliche Mitteilungen aus Bos-
nien und Herzegowina IX S. 230 ff. (Patsch); Arch.
Mitteil, des Nationalmuseums in Sofia Heft I 1907
S. 140 ff. (Dobrusky, in bulgarischer Sprache), Ar-
chiv für Religionswissenschaft XV 1912 S. 153 — 160
und Bull. arch. bulg. II 191 1 S. 275, Zivta, hommage
international a l'universite d'Athenes S. 108 — 114
(Kazarow); Arch. Anzeiger 191 I S. 366 (Filow). Toci-
lescu, Monumentele cj igrafice si sculpturali II S. $ljff.
Ein kürzlich in Carnuntum ausgegrabenes Bleitäfel-
chen dieser Gattung wird F. Nowotny im Limes-
heft: Der römische Limes in Österreich publizieren.
'') Vgl. besonders J. Hampel im Arch. Frtesitö
1903 S. 116 ff., Hoffiller im Vjesnik VIII S. 204
ff. und F. I. Dölger in der Römischen Quartalschrift,
besonders 1909 S. 175 ff. und im Supplementheft
dieser Zeitschrift: IXGYC.
') Vgl. z. B. das typologisch naheverwandte und
inschriftlich als Dioskurenvotiv gesicherte Relief aus
Makri im Wiener Hofmuseum. Auch hier zwischen
den Reitern eine Frauengestalt.
Archäologische Kunde in l'ettau
gewiesen sei (am besten wohl auf einem der Klagen-
furter Bruchstücke: Cumont, Textes et monuments
II S. 336, Fig. 213). Es ist sehr zu bedauern, daß
gerade bei diesem Relief die rechte Hälfte giößtenteils
fehlt. Diese Szene und überhaupt die ganze Dar-
stellung der „liturgischen" Handlung auf den Weihe-
reliefs ist wohl, soweit sie sich auf die Mystcn be-
zieht, eine |i{u,T)3'.; der 8p(ö(isva der Gottheiten. In
diesem Sinne möchte ich auch die Mittelszene in dem
unteren Streifen des runden Reliefs aus Apulum er-
klären (Archaeologiai Ertesitö 1905, Abb. S. 117), die
sehen auf anderen Stücken vorkommt, so Hampel im
Archaeologiai Ertesitö 1903 no. 19 und 26, ferner auf
dem von Cumont im Bulletin
archeol. du comite des traveaux
1890 Taf. III und Textes et monu-
ments II Figur 493 mitgeteilten,
von Hampel anscheinend nicht be-
rücksichtigt! n Relief aus Galatz
und auf dem von Kazarow im
Archiv für Religionswissenschaft
XV Tafel I, 4 allgebildeten Relief
aus Arcar. (In der Anmerkung
erwähnt Kazarow nach Dobrubsky
noch ein einschlägiges Stück aus
Svistov.) Zwei Gestalten in phry-
gischer Tracht halten vor einer
dritten, nackt dargestellten ein
Tuch oder ein hemdartiges Gewand
(Cumonts Deutung a. a. O. ist un-
genau). Worum es sich handelt, ist, glaube ich, aus dem
Relief aus Arcar ersichtlich, wo neben dem Nackten ein
Messer (keine Amphora wie Kazarow wollte) im
Hoden steckt. Ich bin der Ansicht, daß hier der
liturgische Scheinmord eines Mysten und die darauf
folgende Bekleidung des gewissermaßen zu neuem
Leben aufgenommenen Mysten bildlich wiedergegeben
war, was eine kultliche Wiederholung des an dem
dritten Kabiren verübten Mordes gewesen sein mag.
Fünf in den Räumen C und I) weit voneinander
gefundene Fragmente ließen sich, wie aus der Ab-
bildung ersichtlich ist, zu einem Teil eines größeren
Reliefs zusammensetzen (Fig. 73). Die Maße des so
gewonnenen Teils betragen an Länge 0'39m, größter
Höhe0205m, Dicke bis zu 0045 m. Material Baeherer-
marmor. Kenntlich ist noch von links nach rechts:
Linker Fuß einer Gestalt, rechter Fuß einer langbeklei-
deten Gestalt, die hinter einem Altare stand. Von dem
Altare selbst ist noch die Basis mit dem Inschrift-
rest ANO erhalten. Unterteil einer Figur in kurzem
Gewand, etwa von den Hüften abwärts erhalten, die
in ihrer Linken einen zylindrischen bloß mit Quer-
strichen verzierten Gegenstand mit Basis trägt, wohl
ein tragbares Räucheraltärehen, ähnlich wie die
Xutrix auf dem jetzt im Grazer Johanneum befind-
lichen Bruchstück eines Weihereliefs aus Haidin
(Areh.-Kpigr. Mitteil. XIX S. 5 Figur 4,1. Ihre
Rechte ist nicht zu sehen, war also wohl entsprechend
der eben erwähnten Xutrix zum Kopf erhoben, um
eine Last zu stützen. Leider genügt das Vorhandene
nicht, um eine Vorstellung des ursprünglichen Ganzen
zu ermöglichen. Auch die auf dem 0'04;m breiten
Fußstreifen befindliche Inschrift ist nur der Rest
73: Relieffragmente.
eines anscheinend längeren, auch über dem Relief-
bild auf der Kopfleiste laufenden Textes. Zu lesen
ist noch: . . . NVENIVNT V . S . SAC . SA . .
Zu ergänzen beispielsweise in qui ./,/ ...?...
co]mcniunl i(oto) s{usccpto) sac(rariuiit) oder sintcl-
lum) Sil{craverunl. Welchen Gottheiten das Relief ge-
weiht war, ist aus dem Bilde nicht zu ersehen. Jeden-
falls war es ein Verein von göttlichen Wesen. Den
Inschriftrest auf dem Allare ANO möchte ich am
liebsten zu S(7f]il«0 ergänzen, es könnte auf dem
Relief Silvanus, etwa mit den Nymphen und anderen
Gottheiten vereinigt gewesen sein. Vor convaiinnl
war wohl der Ort genannt, an dem sich die Weihenden
zu versammeln pflegten. An die eives Rutnani (]Ui
in coiivciiiunt kann man der Zeit wegen
nicht gut denken.
Reliefbruchstüek aus Bachereimarmor, 0*13'°
hoch, 0'igm breit und bis 0'045 m dick; gefunden im
Räume C (Fig. 741. Über einem glatten Sockelstreifcn
sind Reste zweier nackter männlicher Gestalten er-
103
Michael Abrami»'
104
halten, zwischen beiden ein gelagerter Hund. Über
diesem das slabförmige Ende eines zur zweiten Gestalt
gehörigen Gegenstandes, welche Figur wahrscheinlich
Danach ist oben neben dem Panthertier, von
dem noch die Vorderbeine zu sehen sind, die Figur
des Liber-Bacchus wohl mit Thyrsus und Kantharus
zu ergänzen; im Zimmer I) gefunden.
Zu einem ziemlich hoch gearbeiteten Relief, dar-
stellend Bacchus mit dem Panther oder Silvanus mit
dem Hund, gehört ein Fragment ebenfalls aus Bacherer-
stein mit den Resten zweier menschlicher Füße und
eines gelagerten Tieres (Fig. 76). Da linker und rechter
74: Relicfbruchstück.
76: Relieffragment.
ein Mäntelchen trug, wovon noch Falten zwischen
den Beinen zu sehen sind. Der Hund legt die Ver-
mutung nahe, daß hier Silvanus mit Pedum dargestellt
wai. Vgl. unten.
Rand erhalten ist, war die jetzt 0'0Ö5m dicke Relief-
platte nur Ol 68m breit; Höhe, soweit erhalten, rror)"1.
Drei anpassende Fragmente eines Reliefs mit
gicbclförmigem Abschluß. Oberfläche infolge der
Abbröckelung des Bacherersteins stark verwittert
(Fig.
Breite vom linken erhaltenen Rand zur
Giebelmitte 0"l6m, also ursprüngliche 0"32m; Höhe
75: Relieffragment.
Relieffragment.
Bruchstück (1. untere Ecke) eines Reliefs aus
Bacherermarmor, 0'l8m hoch, 0"l4m breit, o'045m
durchschnittlich dick. Auf dem c/o85m hohen Sockel-
streifen Rest einer zweizeiligen Inschrift (Fig. 75):
Lib(cro) P(ulri) oder l'(nblitis) A[urelins?
Vital[is v. s. 1. in.
soweit erhalten o-2lm, l>icke bis o'o6m. Erhalten ist
noch der bärtige Kopf eines Gottes und links neben
ihm der Oberkörper einer weiblichen Gottheit, die mit
Chiton bekleidetest und über den Kopf einen Schleier
gezogen hat. Ihre von einer Schlange umwundene
Rechte hält sie vor der Brust. Dieses Attribut er-
IO =
Archäologische Funde in Pettau
106
möglicht die Deutung auf Hygieia und Asklepios.
Zum Relief vgl. V. Dobrusky, Das Asklepieion in
Glava Panega in Izvjestia des Archäologischen
Museums in Sofia I 1907 S. I ff. Figur 13 — 22 und
-5 27-
Zwei Fragmente (Bacherermarmor, 0'22m lang,
bis o'll™ hoch, durchschnittlich 0'045 m dick) vom
;R: Relieffragmcnt.
rechten oberen Ecke eines Reliefs, von dem bloß
der Kopf einer männlichen Gottheit und ihre linke
erhobene Hand mit Szepterknauf erhalten ist (Fig. 78).
Fragment (linke obere Kckc eines Reliefs! aus
Hachererstein. Maße: 0'2S:;mlang, o'I75m hoch,cco82m
dick (Fig. 79). Erhalten ist noch ein langhaariger Kopl
und daneben die linke Hand mit Zepterende. Darüber
der für die norisch - pannonischen Denkmäler charak-
teristische geschweifte Abschluß; vermutlich war
Bacchus dargestellt.
79: KelieffraRment
Relieffragment, Rand nur mehr oben vorhanden;
Maße: 0"25m hoch, oben 0'135'n breit, bis 0*05 m dick
(Fig. 80). Ein geflügelter Eros, um den linken Arm den
Mantel geschlungen, stützt mit beiden Annen eine
Muschel. Links entsprach ihm wohl ein zweiler Eros;
in der Muschel ist ein Kopf oder eine Büste, vielleicht
der Aphrodite vorauszusetzen. Doch kann das Frag-
ment ganz gut zur Wand eines kleinen Sarkophags
gehört haben. In diesem Falle würde die Büste des
Verstorbenen in der Muschel vorauszusetzen sein.
Auch rein dekorativ mit leerer Muschel kommt das
Motiv vor; vgl. Notizie degli seavi I 9 1 3 S. 300 Fig. 7.
Torso einer Silvanusstatuette, der Kopf (war viel-
leicht bärtig) fehlt, ebenso die Beine vom Oberschenkel
abwärts (Fig. 81). Maße: 0-198™ hoch, cri65m grüßte
Breite. Bacherermarmor. Der Gott trägt bloß ein an
der linken Schulter gencsteltcs Mäntelchen, das vom
So: Rclieffragment.
linken Ann herabind (ein Stück des herabhängenden
Teiles hat sich noch erhalten). In der Linken hält er
das Winzermesscr, in der Rechten führt er das I'edum.
Zwei Stücke einer weiblichen Statuette auf
O'IO'" hoher, 0*475 "' breiter und auch 0'23m tiefer
l'linthe, gefunden im Brunnen. Die Oberfläche ist fast
vollständig abgebröckelt. Material Bachercrstcin. Höhe
des erhaltenen Teiles ohne Plinthe o*48m. Erhalten ist
die Figur etwa von den Hüften abwärts. Zu erkennen
ist noch, daß um den Unterkörper ein Mantel ge.
legt war, der um die Hüfle wulslartig gedreht, vorne
geknotet war und zwischen den Beinen in reichen
107
Michael Abramic
108
Fallen herabfiel; der Oberkörper blieb frei. Links Flügelspitze hat sich noch ein Stück am Torso er-
neben der Gestalt auf der Plinthc Reste einer Stütze
und dann zweier kleiner gebildeten menschliehen
Füße. Es dürfte sieh um eine Aphroditestatuette mit
dem Eros daneben handeln.
81: Torso einer Silvanusstatuette.
Torso einer Victoria (?) Statuette. Erhalten ist die
Figur etwa von der Mitte der Oberschenkel bis zum
Fußansatz, Maße: 0-225 '"hoch, 0-245 m breit, Rück-
seite abgeschlagen (Fig. 82). Sogenannter Bacherer-
82 : Fragment einer weiblichen Statuette.
marmor. Das Gewand, welches das linke Bein ganz be-
deckt, ist beim aufgestützten rechten bis zum Knie auf-
gerafft, so daß der nackte Unterschenkel heraustritt. Die
Flügel waren anscheinend nicht offen entfaltet, son-
dern hingen längs des Rückens herab. Von der linken
halten. (Eine andere Deutung dieses Restes, etwa
als Gewandfalte, ist wenig wahrscheinlich.)
Statuette einer Xutrix, in drei Stücke gebrochen,
wovon der Kopf nicht unmittelbar anpaßt, aber wohl
zugehörig ist. Baehererstein. Maße: Höhe samt Kopf
0-37'", Breite 0'145m, Tiefe 0'l6m (Fig. 83,1. Die gött-
liche Amme sitzt auf einem Thtonsessel und reicht
einem Wickelkinde ihre linke Brust. DasHaar umrahmt
wulstartig das Gesicht und ist hinten zu einem Knoten
zusammengefaßt. Die Oberfläche ist sehr mäßig be-
8j : Statuette einer Nutrix.
arbeitet und größtenteils fast bis zur Unkenntlichkeit
verstoßen, l^s ist die eiste frei gearbeitete Statuette
einer Nutrix in Pettau. Über die Reliefs vgl. Gurlitt
Arch.-Epigr. Mitteil. XIX S. 1 ff. und Rak Jahrbuch
für Altertumskunde V I ') 1 1 S. 176 ff.
Torso eines Putto; das öftere anpassende Frag-
ment hat mehr gelitten als das untere, das eine für
Provinzialvcrhältnisse immerhin gute Arbeit (Fig. 84
zeigt. Der Kleine hatte beide Arme erhoben und hält
sitzend den Oberkörper nach links geneigt, wodurch die
gut wiedergegebenen Falten der fettschiehtigen Haut
entstehen. Kopf, Arme und Unterbeine fehlen. Das
Motiv erinnert eher an den kleinen schlangenwür-
log
Archäologische Funde in Pettau
I 10
genden Herakles als an die verschiedenen Gruppen
eines kleinen Knaben im Spiele mit einem Tiere.
Am nächsten scheint die Körperhaltung der des Putto
mit der Silcnsmaske im kapitolinischen Museum zu
ents] rechen: Catalogue of the Museo Capitolino S. 317
(Stanza del Fauno 8) ptate 7-1, Heibig Führer^ 1
869 S. 48H. Die Einarbeitungen unter dem Gesäß
und ein Zapfen lassen vermuten, daß das Stück ein-
gelassen war, etwa in einen Pfeiler. Material: fein-
körniger, leicht verwitternder Marmor 1 nicht Baehcrer-
slein). Höhe des (Ganzen 0'40m, Breite zwischen den
Achselhöhlen OM7m.
Inschriften.
Unterteil einer Ära aus Baehcrermarmor; der
obere Teil samt der Bekrönung fehlt, das Krhaltenc
zumal an den Ecken stark abgestoßen. Die Profilierung
des Sockels ist an der Vorderseite nur teilweise, an
den Xebensciten gut erhalten; Rückseite roh zu-
behauen. Höhe des Ganzen 0^3 m, des Sockels allein
es Putto
Unterteil einer Ära.
Außerdem wurden mehrere kleine und kleinste 0"20m. Breite des Sockels o'4l^'n, des aufgehenden
Fragmente von Skulptuien und Reliefs während der Teiles O'jo'", Tiefe 0*245 m. Buchstabenhühe o'OiS
Grabung gesammelt, die, wie schon erwähnt, von einer bis o*02,n. Gefunden im Räume (' (Fig. K$).
gewaltsamen und gründlichen Zerstörung zeugen. In- . . . . r ~ ': . . .
folge der Zersetzung des sogenannten Bachcrermar-
mors sind viele nicht zu bestimmen. Der Vollständig-
keit halber seien genannt: Bruchstücke von weib-
lichen Gewandstatuen, staik verscheuerter weiblicher
Kopf, Oberteil eines Knabentorsos, Panther, wohl
zu einer Bacchusgruppc gehörig; dann weiblicher
Reliefkopf mit Blumendiadem, Reste von Yotivrcliefs
mit Säulchenarchitektur; gut gearbeitet ist ein kleines
Fragment aus feinkörnigem Marmor darstellend eine
1. Hau: mg mit Gewandrest.
Schließlich seien noch marmorne Verkleidungs-
/w" salute sua
/ili.ii./nt ti
ctuiittjjis
I'.s fehlt leider der wichtigste Teil der Inschrift,
der Name der Gottheit und der des Medikanten, der
sieh in griechischer Sprache als irztTpOTIOä läJÄSTOO
(procurator Augusti) bezeichnete. Natürlich war auch
sein Name griechisch wiedergegeben, während merk-
platten, Säulenstümpfe aus Barbarastein und von den würdigerweise die Weiheformel lateinisch verfaßt ist.
Werkstücken einige Mache wannenartige Behältnisse Gerade dies laut vermuten, daß die griechische
genannt. Namensgebung in irgend einer Beziehung zum Cha-
1 1 1
Michael Abramic
I 12
rakter der Gottheit stehen konnte, der die Ära be-
stimmt war. Der fehlende Teil des Textes hätte wohl
auch einen Anhaltspunkt für die Bestimmung des
Kultraumes, in dem die Ära gestanden ist, geboten
und man vermißt ihn daher doppelt schwer.
L nterteil einer Ära.
In Poetovio möchte man einen kaiserliehen Pro-
kurator am ehesten mit der Verwaltung des publicum
portorii vecligalis Illyrici in Verbindung bringen.
87 : Unterteil einer Ära.
Zwei Inschriften des sog- ersten Mithraeums in Pettau
(C. III 14354 2q, 30) nennen uns den bekannten kaiser-
lichen Prokurator C. Antonius Rufus, der indirekt zur
Verbreitung orientalischer Kulte im römischen Reiche
beigetragen hat, insofern es seine Zollsklaven inZengg,
Aquileia, Atrans und Pettau sind, die die Religion des
Mithras propagieren. Da wahrend der Verwaltung des
C. Antonius Rufus der illyrische Zoll von der Privat-
pacht in kaiserliche Regie übergegangen ist (Hirschfeld,
Verwaltungsbeamte2 S. öS ff.), müssen wir die neue
Prokuratorinschrift zeitlich später datieren, jedenfalls
aber nicht zu sehr hinabrücken, da der Schriftcharak-
ter den Inschriften des I. Mithraeums sehr ähnlich ist.
Unterteil einer kleinen Ära aus Bacherermarmor,
gefunden in der Heizung am ersten Grabungsplatz
unter dem Füllmaterial. Höhe und Breite 0'2Im,
Dicke er 14"'. Rand links und rechts erhalten. Buch-
stabenhöhe 0-03'" (Fig. 86).
Helen[a ?
v(otttm) s(olvit) !{ibens) m(erilö)
In der ersten Zeile Rest eines C oder R.
Unterteil einer Ära aus Bacheierstein, ebenda
gefunden, wo die vorgenannte. Höhe, soweit erhalten
0'28m, Breite (Rand beiderseits erhalten) tV34m,
Tiefe 0'l85m. Links seitlich
und auch unten ist die Be-
grenzung des Inschriftfeldes
noch kenntlich. Buchstaben-
höhe 0-019 — 0-02 Im (Fig.87).
Ich ergänze beispielsweise:
{cum
Maxiina [et Pclro- oder Crispi
nilla filis [pro
salute su\_a et
suoru\_m v. s. I. in.
Wie die Reliefs, so sind
auch die Altäre mit Inschrif-
ten bei der Zerstörung fast
zu Kleinschotter zerschlagen
worden. Beweis dessen die
zahlreichen kleinsten Bruch-
stücke mit Buchstabenresten.
Das in Fig. 88 abgebildete
021 m hohe und o'o65m
breite Stück aus Bacherer-
marmor ist eines der größ-
ten Fragmente.
Außer diesem wurden von der Grabung ins
Museum von Oberpettau noch drei kleinere Frag-
mente aus Bachererstein und zwei aus Barbarastein
88: Bruchstück einer Ar
H3
Archäologische Funde in Pettau
I II
mit kaum mitteilungswerten in schriftlichen Resten kommt dieser Legionsstempel in der weiteren Um-
gebracht, gebung Pettaus vor, und zwar in Wien, Carnuutum,
Fragment aus Barbarastein (weichem Muschel- Ödenburg, Duna-Pentele, Puszta-Foveny, Gran. Vgl.
kalk), vermutlich von einer oben bogenförmig ab-
geschlossenen Mauerkappe. Maße: 0'3 1 m lang; die
Buchstaben o-o;m hoch (Fig. 89). Von der Inschrift
ist noch erhalten:
Ciaia) Inlia
89: Inschriftfragment.
Ziegelstempel.
Auf einem o'02S"> dicken Fragment eines Dach-
ziegels (Fig. <)0)
M
legiionis) I a(diulricis) p{itu) f{idclis).
CIL III 4655, 11345, 11347.
91 : Ziegelstemnel
Stück eines rj'067 '" dicken Ziegels (Fig. 91), wahr-
scheinlich einer ilypokaustumplatte, mit dem Stempel
LEG XIII r
leg[ionis) XIII gieminac).
Stempel diese." Legion aus IVuau sind bereits
bekannt, vgl. ('. III 4655 und 1 1 358 ; fraglich ist in
unserem Falle, ob der Stempel nicht vielleicht zu
dem ebenfalls für Pettau belegten Legionsstempel
LEG XIII GE SEVE iC. III 11359) gehört halt.-.
12 : Zif^eUtempcl
Ziejjelschcrbc, deren Dicke sieh nicht bestimmen
Hißt, worauf in vertierten Buchstaben eingedrückt ist
P. AEL . P Viubli) Acht) Vi, . ' . A Der Stempel
ist anscheinend bisher unbekannt (Ki«j. <)2t.
90: Ziogelstempel.
V^fv » -• • V.
Stempel dieser Legion aus Pettau sind äußerst
selten. Einen am rechten Drauufer in Ilaidin ge-
fundenen publizierte v. Premerstein im fahrbuch der
Zentralkommission II '1904,1 Sp. 1S6; zwei oder drei
Exemplare aus dem Pettauer Museum hoffe ich dem-
nächst zu veröffentlichen. N'ach Ausweis des Corpus
Jahreshefte des osterr archiiol. Institutes Md. XVII IVibl.i
,1 d : Ziegelstempel.
Bruchstück, O'O^t dick, wahrscheinlich von einer
Deckplatte mit dem Stempel (Fig. 9:17)
LCA
Lhici) Cd. ...?
Michael Abranne
116
Auf einem Fragment eines 0'024"' dicken Dach-
iegels \ASCRI ebenso auf einem zweiten, 0*03 m
dicken (Fig. 93 u. 94) /CASCRIS
93.' Ziegel Stempel.
Zum erstell vgl. den Stempel CAS ' CRI aus
Pettaus Nähe, nämlich aus Teplitz bei Varasdin
CHI 11461, zum zweiten den gleichlautenden von
Liebl Jahreshefte III Beiblatt 153 mitgeteilten aus
g\: Ziegelstcmpel.
Esseg. Liebl ergänzt Cass(ii) Ci'isp(ini). Vielleicht
darf man auf Grund des Amphorenstempels aus Pettau
C. III 120 10 2 Ca(. . . .) Crispinae auch auf den Ziegeln
eher den Frauennamen Cas(sia) Crislpina) annehmen.
Zwei Stücke von Dachfalzziegcln, deren Stempel-
reste den beide Male in 0*025 m hohen Buchstaben
eingedrückten Namen
C • I Y. • AGILS C(ai) Iul(i) Agil(i)s
ergeben (Fig. 95). Vgl. C. III 11397, 13504, 14100g,
und v. Premerstein a. a. O. n. 3.
Der Pettauer Ziegelfabrikant C. Iulius Agilis
scheint auch Amphoren hergestellt zu haben ; es sind
offenbar die Initialen seines Namens, die sich auf dem
Mündungsrand eines ebenfalls auf dem Panorama-
berg gefundenen Amphorenfragments (Fig. 96) wieder-
holen
A) $
Der zweite Stempel, von dem sich nur der
Anfangsbuchstabe erhalten hat, scheint den Namen
des Sklaven gegeben zu haben.
96: Amphorenfragment.
Bruchstück eines 0*032 m dicken Dachziegels mit
dem Stempel (IV'LVP in vertieften Buchstaben
(Fig. 97). Auf mehreren Stücken im Pettauer Museum
kommt dieser Stempel teils in denselben, teils in
anderen Abkürzungen vollständiger vor und ergibt den
Namen C(ai) Iuli Lupi (vgl. C III 4678 und S. 2284).
jv&^%-
98 : Xiegel-stempel
99: Ziegelstempel.
Zwei Fragmente (Fig. 98 u. 99) von 0'024m dicken
Dachziegeln mit dem Stempel
I I
iVNCÄ
CASTg) !»>'{•) Castr{..?
Archäologische Funde in Pettau 1 I o
Fragment eines 0'0üm dicken Plattenziegels mit
J33
Der leute Buchstabe R scheint in Ligatur wohl eines
T zu sein. Den gleichen, aber unvollständig erhaltenen
Stempel gibt C. III 1350», ebenso v. Premerstein
a. a. O. n. 4.
Von dem in Pettau so häufig begegnenden Stempel
des M. Iunius Firmus haben sich mehrere Vertreter
in verschiedenen Variationen gefunden. Auf einem
0/031 m dicken Dachziegelfragment
einem Plattenziegelfragment (0/05 m dick)
ebenso auf einem anderen Stücke (FIRMJ un^
ziemlich stark verwischtem Stempel [CCCl- Der
gleiche Stempel wurde bereits früher auf der Fcrbcr-
sekhöhe gefunden. C. III 1 1393. Vgl. auch v. Premer-
stein a. a. O. n. 12.
VMI-FIR). auf
ck)
N-FIRM •
auf
einem 0'035m dicken Bruchstück eines Dachziegels
(m-i-f
. Vgl. C. III 4679, 11388, 1 1 395, i4ioo7,
und v. Premerstein a. a. O. n. 5 — "•
Fbensooft findet sich fast bei jeder Grabung in
Pettau der Stempel des L. Octavius Seeundus oder
Secundinus. Diesmal war er nur fragmentarisch auf
vier Dachziegelfragmcnten von durchschnittlich 0"03m
Dicke vertreten
OCTSECV) [l-OCT-S (l-OC
OCT
Vgl. C. III 11400, 13505, 14000.
Größeres Stück eines 0'05 m dicken Plattenziegels
(Fig. i"OJ (erster Grabungsplatz) mit dem Stempel
101 : Ziegelstempel.
Zwei 0*03 m dicke Dachfalzziegelfragmente mit
den Stempeln h — r~i h~ ^
jii^J j ' • AJ
die auf Grund von vollständig erhaltenen Kxemplaren
im Pettauer Museum M'IA ergänzt werden
können. Dieselben Initialen auch als Marke auf
Lampen. C. III 1018424, 120I248 (Dalmatien, Pan-
nonien), 1 355 1 6 (Pettau). Vgl. auch v. Premerstein
a. a. O. n. 15.
Zwei Fragmente von Dachziegeln (0'028m diele)
mit Stempel in 0'ü6S111 hohen vertieften Buchstaben
C I H. Dieser Stempel ist wohl identisch mit dem im
C. III II396 aus Haidin mitgeteilten C I H, wo ver-
mutlich der erste Buchstabe ebenfalls ein C sein wird.
102 : Ziegelstempel.
1 : Z;e>relstempel.
Der Name dieses Ziegelfabrikanten begegnet liier an-
scheinend zum erstenmal; vgl. •'. III 13511.
Fragment eines 0*038 "' dicken Dachziegels mit
dem Stempel (Fig. ioi)
in-' a: Ziegelstempel.
Fragment eines o'029™ dicken I)
[ M • Nf S FA MUirci) Uljü) Se[reri oder Se[verim (Fig. 1021 mit dem Stempel (Q ■ S ■ pl
Zu diesem in Pettau sehr häufigen Stempel vgl. C. 1 1401 einem Bruchstück eines o'ii"1 hohen,
und 1350') und v. Premerstein a. a. O. 11. 8 11. unten 0'053'" breiten Kcilziegcls.
ichfalzziegels
Derselbe auf
üben O'OiiS,
i ig
Michael Abramic
Der Fabrikant, dessen Namensinitiale so oft auf
Pettauer Ziegeln sich findet, ist ungefähr auf die
Mitte des zweiten Jahrhunderts datiert dadurch, daß
auf einigen Stempeln neben den Anfangsbuchstaben
der tria nomina auch das Konsulat des Herodes
143 n. Chr. (Herodes Atticus) angeführt ist (vgl. C. III
4686 und v. Premerstein a. a. O. n. 13 Sp. 188).
Q.. S. P. war, wie ich demnächst zu zeigen hoffe,
einer der rührigsten Pettauer Ziegclfabrikanten; sein
Stempel findet sich auf Dachziegeln und imbriees, auf
Keilziegeln, auf größeren und kleineren Platten für
Heizungen usw.
Dachziegelfragment (o'032m dick) mit unbestimm-
barem Stempelrest
/Tv).
103: Bronzeamulette.
Kleinfunde.
B r o n z e g egensl ä n d e :
Amulett, bestehend aus fünf etwa wie
zu einem Blattgebilde angeordneten Phalli
und einem sechsten vorstehenden (Fig. 103);
das (ianze mit einer Ose versehen, samt
der Ose 0^033 m hoehs).
Amulett in Form einer Lunula mit
Öse, bloß mit zwei eingeritzten Strichel-
chen verziert, Durchm. 0-027™ (Fi"- I03)-
Krugdeckel in Forin eines Efeublattes,
0'o;m breit. Zum Emporheben des Deckels
ist gegenüber dem Scharnier ein kleiner
Delphin angebracht (Fig. 104».
8) Vgl. Kropatschek, Zwei romische Amulette
im Römisch -Germanischen Korrespondenzblatt IT
1909 S. 24 und seine Dissertation, De amuletorum
apud anliquos usu, Greifswald 1907; ferner die
grundlegende Abhandlung (). Jahns, Über den Aber-
glauben des bösen Blicks bei den Alten (Berichte
Fibeln (Fig. 105):
Eine Kniefibel 0035™ hoch, drei Exemplare
der sog. kräftig profilierten Fibeln, zwei Fibelfrag-
mente vom sog. Aucissa-Typus. Eine rautenförmige,
an den Enden mit kleinen Scheibchen verzierte
104: Krugdeckel aus Bronze.
Brosche, 0043™lang, ehemals mit eingelegtem Email-
muster (ähnlich dem im Jahreshefte XII Beiblatt
Sj>. 94 abgebildeten Stück).
Außerdem fanden sieh einige mehr oder minder
gut erhaltene Schnallen, ein Spiegelgriff, zwei silberne
Fingerreifen, einige Fingerringe aus Bronze, darunter
ein Stück mit gläsernem Ringstein, etliche hübsch
105: Bronzegegenstände.
der sächs. Gesellschaft der Wissenschaften, phil-
histor. Klasse 1855 S. 98 ff.); Seligmann, Der böse
Blick II S. 196 ff. Über die Ableitung des Wortes
R. Wünsch in Glotta 11 S. 219 ff. und Skutsch ebenda
S. 398.
Archäologische Kunde in I'ettau
patinierte Nähnadeln aus Bronze. Weiter ein Fingei-
ringschlüssel {Fig. 105) (o*037m Durchra.), ein kleiner
Schlüssel, Schloßriegel, Handhaben, Nägel, einfache
106: Bronzebuchstaben.
Schlüssel, Bronzeringe, eine bronzene Tülle, vermut-
lich Abschluß einer Stange (0'043m Hurehm., 0032'"
hoch;, eine Scheibe (Lhtrehm. 0*04) mit angelötetem
Viereck auf kurzen Stegen, wahrscheinlich ein Kreuz-
riemenhülter, Kettchenreste usw.
Von Buchstaben einer
Inschrift, die auf einem
Holzbalken aufgenagelt
waren, hat sich ein
0*055 m hohes R und das
Fragment einer zweiten
Hasta erhalten (Fig. 10b1.
K c r a m i k :
In den Räumen C
und ]) fanden sich meh-
rere Scherben von gla-
sierten und unglasierten
helltonigen Gefäßen un-
bestimmbarer Form, an
deren Außenwand oder
an deren Henkeln sich
Schlangen winden. Die
gefundenen Stücke ge-
hören zu vier verschie-
denen Gefäßen; die
So hlangenl eiber sind
durch parallele Kin-
k erbungen oder durch
eingravierte Punkte und
Ringelchen charakteri-
siert. Erwähnenswert ist besonders ein Fragment
des Mündungsrandes eines außen grün glasierten
Gefäßes mit Henkelansatz; am Henkel oben ein
Näpfchen, zu dem sich eine Schlange emporringelt,
Kopf und Vorderteil des Schlangenleibes sind er-
halten (Fig. 107). Auch ein Stück des eigentlichen
Henkels (o*iOni lang, 0*03™ breit), aber nicht zum
Ansatz, zugehörig, wurde gefunden.
Im Jahre I913 wurden nordwestlich in der
Nähe wieder mehrere Scherben mit Schlangenresten
gefunden, die sich zu einem Gefäß fast vollständig
vereinigen ließen (Fig. 108).
t'ker derartige Schlangengefäße vgl. zuletzt Ober-
german.-raetischer Limes XXXV S. 94 (Faimingen),
wo Fr. Drexel anknüpfend an ein ähnliches Bruch-
stück Taf. XII 22 die ihm bekannten Stücke anführt;
107 : Gefäßhenkel.
10S: TongcfäO.
vgl. auch Heuberger, Vindonissa Taf. XIX. Drexel
betont mit Recht, daß ähnliche Gefäße auch außer-
hall) des Kultes, /.. II, des Sabazios oder des Mithras
Verwendung fanden, etwa bei der Totenverehrung.
Ich möchte sogar meinen, daß Schlangengefäße auch
im Haushalte Üblich waren; so erkläre ich mil am
besten die vielen Fragmente im I 'et lauer Museum
/vgl. Skiabar in Mitt. d. Zentralk. 1900 S. iKfl'.).
Hier mochte der Schlange eine apotropaisehe Be-
deutung zukommen 'V
Gelegentlich mochte die Schlange auch lediglich
dekorativ als Henkelsclimuck verwendet worden sein,
namentlich gilt dies für die vermutlich zur Garten-
zierde benutzten Marmorgefäße (Heispiele im Vatikan,
'*> Kine befriedigende Krklärung des Sehlangen- des IYrgamener Altars ist leider noch nicht gefunden
gefäi'es in der Hand der sog. \\x aul dem Fries ( Winnefeld, Altertümer von Pergamon III :S 145,6k
Michael Abramic
124
im Konservatorenpalast, im städtischen Antiquarium
zu Rom und anderswo); zweifellos ist es auch bei
den Gläsern, wo die Technik seihst ein derartiges
Dekorationsmittel empfahl.
Bei einem aus Aquileia hier mitgeteilten Stück
eines Marmorgefäßes scheinen indes die Schlangen
i
^. ^ 1
Friedberg nebst zwei Gefäßen mit Schlangen am
Mündungsrand noch ein drittes mit Schlangenhcnkeln
und mit Skorpion und einer Leiter als Appliquen
109: Fragment eines Marmorgefäßes aus Aquileja,
110: Tonfragmente.
nicht allein dekorativ (Fig. 109); es stammt aus der
Sammlung Monari und mißt in der Sehne 0*35 m, in
der Höhe 0*25; Breite des Mündungsrandes 0*07 m.
Auch von einer anderen
Gruppe dieser Gefäße, auf denen
neben der Schlange auch noch
anderes Getier, wie z. B. Kidechse
oder Kröte, vorkommt, haben sich
einige Reste vorgefunden. Sicher
diente als Applique auf einem Ge-
fäß die in Fig. 1 10 wiedergegebene
Eidechse aus gut gebranntem, gel-
bem Ton (in der Sehne vom Kopf
zum Schwänzende gemessen 0/09 m
lang, 0'022m breit, Füße abge-
brochen). Kleine eingeritzte Rin-
gelchen und rote Tupfen am gan-
zen Körper sollen die krause,
lederartige Haut des Tieres andeu-
ten. Ein anderes Fragment (o*o66m
lang und 0/05 m hoch) eines grün
glasierten Gefäßes mit dem Re-
liefbild eines Löwen gehört ver-
mutlich auch in diesen Kreis.
Für diese und ähnliche Gefäße kann die kult-
liche Verwendung wohl mit Sicherheit in Anspruch
genommen werden. So wurde im Mithraeum von
gefunden; Cumont, Textes et monuments II S. 358
Fig. 240 (vgl. auch die Schlangengefäße aus dem
Mithraeum aus Rusicade, Cumont ebenda S. 407
rix! Geflißtragment im Museo Provinciale zu Capua.
Fig- 333 und *t$\). Auch bei dem von Holder,
Formen der römischen Tongefäße, auf Tafel VI 3
abgebildeten einhenkligen Krug aus Pompeji mochte
Archäologische B'unde in I'ettau
man eine ähnliche Verwendung voraussetzen. Nach
der Zeichnung bei Holder scheinen zwei lurchartige
Tiere an der Gefäßwand zu sitzen. Ich sah das
Stück im kleinen Museum von Pompeji bei ver-
■ 12: Reibschale.
schlossenem Kasten und notierte mir: eidechsen-
artiges Tier und Vogel mit offenen Flügeln (?). Be-
merkenswert ist, dal! auch dieses Stück an dem
Henkel das kleine Näpfchen führt, zu dem sieb
«onst die Schlange cmporringelt.
113: Bruchstücke von Reibschalen.
Ein wichtiges Fragment eines zu dieser Gruppe
gehörigen Gefäßes befindet sich im Museo Provincialc
Carapano von Capua, wo ich es mit Drcxel zugleich
besichtigen konnte (Fig. I I 1 ). Es stammt aus der Col-
lezione Califano und gehörte zu einem etwa 0'7m im
Durchmesser weiten Pilhos aus unglasiertem, hell-
gelbem, gut gebranntem Ton; das Fragment selbst ist
0'22m hoch. Unter dem Mündungsrand sind mehrere
Attribute angesetzt, die aus eigenen Modeln geformt
waren. Erhalten sind noch eine Schlange, ein Eichen-
blatt mit Eichel, darunter zwei längliche schwer zu
deutende Gegenstände (vielleicht Mandeln?!, links
ein Frosch, rechts ein Körbchen mit zwei Pinien-
zapfen, noch tiefer unten ein Lorbeerblatt, dann
weiter rechts ein Schlangenstall, weiter die Büste
des bärtigen Sabazios mit phrygischer Mütze, ferner
ein Adler auf einem Blitzbündel und schließlich
wieder ein Eichenblatt.
Reibschalen: Fast vollständig erhaltene Reib-
schale aus rötlichem Ton, im Innern mit kleineren
11 \: Bruchstück eines Räucher^cfüGcs.
und größeren Kieselsteinchen belegt. Durchm. O'^S^'11.
Gefunden am ersten Grabungsplatz in der Heizung
(Fig. 112).
Ausguß einer Reibschale aus gut gebranntem,
ockergelbem Ton; Durchmesser beiläufig 0*35 m. Im
Innern ist der Boden mit größeren Sandkörnern be-
legt; zu beiden Seiten des Ausgusses je ein Auge
(Fig. 113).
Ausguß eines ähnlichen Stückes, ebenfalls aus
vorzüglichem Material. Durchmesser zirka 0'3Om
(Fig. 113). Am Ausgusse zwei Augen und am Aus-
lauf selbst links und rechts eine Vertiefung (Nasen-
löcher), so daß der ganze Ausguß wohl in beabsich-
tigtem Töpferhumor wie eine Tierschnauze, eiwa
eines Schweinchens, wirkt. Neben dem Auge, das
sicher apolropäische Kraft haben sollte, beiderseits
eine Stempelmarke, bestehend aus stilisiertem Zweig
und Zickzackband in rechteckigem Felde.
127
Michael Abrami«.'
[28
R äuc her gcf äß:
Zwei anpassende Fragmente eines zylindrischen
Räuchergefäßes (Durchm. 0'II5'") mit den charak-
teristischen in Relief umgelegten, über auch ein-
geritzten Wellenbändern. Hohe, soweit erhalten,
Q.Qy-m. „ut gebrannter hellgelber Ton (Fig. 114).
entspricht also wahrscheinlich dem von v. Prcmer-
stein angeführten Exemplar (a. a. (). S. 1 86 n. 6,1.
115: Guß form.
(i ußform:
Tonplatte, Ol 55 m lang, cri4m breit und 0-03Sm
dick. Auf der einen Seite vier längliche, verlieft ein-
geschnittene Felder (Fig. 115); da diese Seite der
Platte stark angebrannt ist, diente das Ganze wohl
Lonlanipi
"^ymplegma
116: Tonlampe: Eros.
als Gußform, etwa fürO'IOJ"1 lange und O'0 18 m breite
Bleistäbchen. Auf der andern Seite nahe am Rand
ein Stempelrest |\VI, wohl der oft in Pettau be-
gegnende Stempel des M. lunius Firmus (C. III 4679,
1 1 388, ]>. 2328196, 1 1 395, H100?). aber linksläufig,
L a m p e n :
Relieflampe mit runder (etwas verletzter) Voluten-
schnauze. Auf dem Deckel Eros mit Apfel in der
Linken nach rechts schreitend. Metallisch glän-
zender Firnisüberzug. Maße: ungefähr o'o88m lang.
Durchm. des oberen Diskus 0^064 "'; Boden aus-
gebrochen (Fig. 116).
118 : Tonlampe.
Relieflampc mit stumpfer Volutenschnauze (diese
und auch der Deckel teilweise verletzt). Darstellung:
erotisches Symplegma (Fig. 117). Länge 0'095m,
Durchm. oben 0'07m, am Boden als Marke ein
120
Archäologische Funde in Pettau
I.SO
ii ,: Terrasiyillutatiagmente
Untere I Ialttc ( Modenteil; einer Lampe mit Stempel
ANVS
des Pettauer Fabrikanten ,»,-—.,.,,. Schlechte Aus-
1 V5T1 N 1
führung. Länge 0*o8m, Durchm. des Diskus 0'032m.
Vgl. CIL III 13551 | und
Kischbaeh, Rom. Lampen aus
Poetovio 1 af, III und S. 21.
Kleine entformte Lampe,
Guß- und Dochtloch von einem
niederen Wulst umzogen, an
dem auch die vielfach bei
Fi rmalampcn Üblichen drei
X tippen erscheinen. Boden
vollkommen verrieben, o'ü'j"'
lang, 0*046 ra breit 1 Fig. IJ.8).
Schnauze einer Firma-
lam] e mit Rrennspuren.
Fragment eines Tonmodels,
vielleicht einer Lampe ; O'l I m
lang, 009"' breit, 0*055 "'
hoch 1 Fig. 120). Außen glatt
abgestrichen; an der erhal-
tenen S t" h in a 1 s e i t e ist ein
Strich eingeritzt zur besseren
Anfügung des Gegenmodels.
[ahieslit-tle iles .isterr. .in h"i<»l
12..: Itriichstiu k fi
ututes IM. \\ II l'.eiblatl
Terra sigillata (Fig. 1 19):
Scherbe einer Schale von der Form Dragen-
dorflf 37 mit dem Stempel des C1NN[AMVS, darunter
ein stilisiertes Blitzbündel. Zu derselben Schale gehurt
auch die große Scherbe mit
der Victoria im Medaillon und
dem Vulcanus (Dechelette 3«)».
Der Typus der Siegesgöttin
hier ist etwas verschieden
von dem sonst für < 'innamus
bezeugten - Dechelette 474'.
Der aufgestützte 1 echte Fuß
des Vulkan ebenso auf einer
dritten Scherbe mit Wein-
blatt; zugehörig ist sicher
auch das vierte abgebildete
Fragment. I 'ber diesen I .e-
zouxtöpfer vgl. Dechelette 1
S. 2hl iL und Knoir, Fund-
berichte aus Schwaben 1 1) IO
s. v» 7-u 1 ;l,\ V io.
Kbenfalls Lc/.ouxtöpfcr,
u. zw. zur di ilten Periode der
Sigillatafabrikation dieses Or-
TnnmodVIs tes gehörig, ist PATERNVS,
'3i
Michael Abrami
132
121 : Terrasigillatafragmente
von dem zwei anpassende Scherben einer Schale
Dragendorff 37 mit Jagdtieren und dem rückläufigen
Stempel sich gefunden haben. Vgl. Dechelette I S. 187
bis 190 und S. 289fr. Die daneben abgebildete Scherbe
mit Mündungsrand gehört wohl zu demselben Gefäß.
Fig. 121 gibt einige andere Fragmente von Sigil-
lataware mit Pansmaske, Seetier, Hasen, Andreaskreuz,
Fig. 122 ein größeres mit mehreren Bildfeldern wieder.
Von einem Gefäß mit glatter Wandung — wohl
einem Becher -- hat sich ein Bodenstüek gefunden,
darauf der (VOl6m: lange Fußsohlenstempel Q . S . P.
Der Fabrikant mit diesen Anfangsbuchstaben seiner
tria nomina exportierte aus Oberitalien. Vgl. CIL
V 8ii5I04, Pais 108036, III I20I448I, 482, 483 ,0).
Eine kleine Scherbe figürlicher Sigillata von
der schlechten gelblichroten Gattung (Darstel-
lung ganz abgescheuert) weist auf erhöhtem Strei-
fen in vertieften Buchstaben den Stempelrest
122 : lerrasigillatafragment.
ln) Prof. Oxe, der ein Corpus italischer Sigil-
latastempel vorbereitet, verwies mich freundlichst
noch auf Stücke in den Museen von Zürich, Lai-
bach, Klagenfurt, Graz, Deutsch-Altenburg und
Budapest. In Aquileia findet sich der Stempel
zweimal, im Innern eines Tellers (Dragendorff
Form 21 mit Masken, Delphinen und Tänien auf
der Wandung und auf einem Bodenfragment. In
Pettau selbst kam 19 13 auch ein Bodenstück
mit gleichlautendem Stempel zum Vorschein.
133
Archäologische Funde in Pettau
'3 1
J-ERIANI Va]leriaui auf. Außerdem noch einige Frag-
mente von Gefäßen der Formen Dragendorff 16,21 u.23.
An tönerner Ware wäre noch ein Tiegelchen
(o'055m hoch, Durchm. des Mündungsrandes 0'039m)
aus hellem, gut gebrannten Material, das Bodenstiick
eines helltonigen Gefäßes (Durchm. 0'092m) mit
Graffitorest VIIDINJ Vediu[s?, das Köpfchen (o-039m
hoch) eines bärtigen Mannes (Karikatur) und mehrere
Tür- oder Webegewichte zu nennen.
Glas und Bein:
Fragment einer Schale mit feinem, gesprenkelten
Muster (weiße Tupfen auf dunkelrotem Grunde, Nach-
ahmung der sog. Millefioritechnik), dann von Rippen-
schalen, Flaschen mit geriefeltem Henkel, von weißem
facettierten Glas, Stücke von Fensterglas; verschie-
dene Perlen und Armreifen aus Glas und Gagat;
gläserne und beinerne Spielmarken. Haarnadeln und
einige gedrechselte Scheiben aus Bein.
Ringstein (o'Ol8m lang) bestehend aus einem
weißbraunen Onyxoval auf gläserner dunkelblauer
Unterlage Ein Schleifstein und eine Feuersteinspitze.
II. Militärische Denkmäler.
Das wichtigste Stück des kleinen Lapidariums auf
Oberpettau ist nachfolgend erörterter, bisher nur kurz
von Luschin in den Mitt. d. Zentralkomm. 1908 S. 252
angezeigter Grabstein des A. Postumius Seneca. Der
Stein wurde samt seinem zugehörigen Sockel im Jahre
1908 zu Unter-Haidin am Fuße des sog. zweiten Drau-
rideaus in der Schottergrube des Gemeindevorstehers
Grahar (Parz.445 2) anscheinend in situ gefunden. Hier
stießen die mit der Schottergewinnung beschäftigten
Arbeiter in einer Tiefe von 2'30m auf ihn. Diese be-
trächtliche liefe erklärt sich wohl daraus, daß int Laufe
der Zeit der Schotter des erwähnten Rideaus hcrab-
kollerte und den Stein so tief verschüttete. Im Jahre
1910 erwarb ihn Graf Herberstein für Oberpettau. Der
aus sog. Bacherermarmor gearbeitete Grabstein hat mit
dem Einsatzzapfen eine Höhe von I'69m, ohne diesen
von I"50m, eine Breite von 0'34m und eine Dicke von
durchschnittlich 0'20m. Auch der einfach mit dem
Spitzhammer zubehnuene Sockel ist aus Bachererstein;
er ist o'96ra lang, o/47m hoch und o-68m tief. Das
fast die ganze Höhe der Stele einnehmende Inschrift-
feld ist einfach umrahmt und von einem Giebel mit
fünfblättriger Rosette und zwei Palmetten als Akro-
terien bekrönt. Der obere Abschluß ist nicht horizontal,
sondern in Form eines sehr (lachen Giebels (Fig. 123).
Die nicht eben tief eingemeißelten, schön geführ-
ten Buchstaben nehmen von einer Höhe vonO'o;;"1
< irabstein de
nstumius Seneca
allmählich bis zu 0"045m a'1- '^cr Text der Inschrift
lautet: A(u/nsi Postumius
Sp(uri) J(iliits) Seneca,
liom(o) Parma
veter{anus) missi(cius)
leg(ionis) XI au(norum) XXCV
h(n) s(itus) est).
Poslumia Iu-
eunda et
Primigenius
pvsierunt
liberti.
135
Michael Abraum'
• 36
Aulus Postumius Scneca, heimalberechligt in wie dies zum Beispiel für Norikum (Virununn fest-
Parraa — mit seinem Vatersnamen gehört er in die stellt. Daß Scneca als Veteran mit einer der für
Reihe der Spurii filii, wohl als eines der letzten Pettau inschriftlieh bezeugten missiones agraria oder
Beispiele — hatte in der XI. Legion gedient und nummaria erst unter Kaiser Trajan (CIL III 4057
sich nach seiner missio honesta vermutlich in Pettau und Jahrbuch für Altertumskunde III 1909 S. 168 ff.)
ui : Grabstein des C Servi
in Gr
angesiedelt, wo er mit 85 Jahren starb. Das Fehlen
der Epitheta Claudia pia fidelis beim Namen der Legion
läßt vermuten, daß Scneca bei dieser Truppe —
wahrscheinlich in Dalmaticn — gedient hatte, bevor
sie diese Ehrcnbezeiehnung bekam, also vor dem
Jahre 42. Es ist somit anzunehmen, daß schon vor
Trajan, etwa um die Mitte des ersten Jahrhunderts,
eine deduclio von Veteranen nach Pannonien erfolgte,
125: Grabstein des Vicartus in Graz.
nach Pettau gekommen sei, halte ich für ausge-
schlossen. Der ornamentale Schmuck jener Grab-
stelen (Kubitschek im erwähnten Jahrbuch S. 17:)
ist ein ganz anderer, viel reicher entwickelter als
der des Grabdenkmals des Scneca, dessen einfache
Verzierung sehr gut zu seiner verhältnismäßig frühen
Datierung stimmt. Wie Kubitschek a. a. O. für den
Beginn des zweiten Jahrhunderts eine Gruppe von
I.S
.1/
Archäologische Funde in Pettau
I.V
zusammengehörigen Pettauer Grabsteinen auf Grund
ihrer verwandten Ornamentierung und Architektur
erkannt hat, so lassen sich auch für das Seneca-
denkmal einige verwandte und zeitlich sicher nahe-
stehende Stücke heranziehen. Im Lapidarium des
Grazer Johanncums, das eine Reihe von I'ettauer
Antiken, besonders aus früheren Jahren enthält, be-
merkte ich, daß der Grabstein des C. Servilius CIL III
10H71) (Fig. 124) mit dem des Seneca fast vollständig
übereinstimmt. Da Servilius — er führt noch kein Co-
gnomen — in der legio VIII Augusta diente und als
Legionär starb, gehört sein Grabstein spätestens ins
Jahr 46 n. Chr., zu welcher Zeit die Legion nach
Mösien verlegt wurde. Durchaus analog ist auch der
Grabstein des Vicarius CIL 111 13414 (Fig. 125); nur
sind hier Rosette und Palmetten etwas reicher ent-
wickelt. Aber der Giebel mit Rosette und Palmetten
über dem einfach umrahmten Inschriftfeld und der
charakteristische fiachgiebclige Abschluß ist allen drei
gemeinsam ").
Ks ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß die
eben erwähnten, zeitlich nahestehenden Grabsteine
auch aus derselben Werkstatt hervorgegangen sind,
zumal in kleinen Provinzialstädten, wie Poetovio, es
nicht viele Steinmetzen gegeben haben wird, die mit
ähnlichen Aufträgen bedacht wurden. In diesen Werk-
ställen vollzog sich, bedingt sei es durch Einflüsse,
die von größeren Zentren wie Aquileia kamen, sei
es durch Wunsch und Geschmack des Bestellers,
auch bei den Grabsteinen eine allmähliche Entwick-
lungin Schmuck und Architektur, die wir glücklicher-
weise für Pettau innerhalb eines Zeitraumes von un-
gefähr 50 Jahren beobachten können und die sich
sicherlich wird für viele antike Orte nachweisen
lassen, wenn einmal der ganze Bestand an römischen
Grabsteinen gesichtet vorliegen wird.
Nebenstehendes Kärtchen (Fig. 126; soll einen
Teil der römischen Straße und die I.age der ältesten
römischen Xekropole in L'nter- Uaidin veranschau-
ui Professor O. Cuntz halte die Freundlichkeit,
mich auf einige technische Details bei den Inschriften
dieser frühen Denkmäler aufmerksam zu machen. Die
runden oder halbrunden Buchstaben sind mit dem
Zirkel geschlagen und die Kreismittelpunkte sind
deutlich zu sehen. Der Buchstabe S ist durch eine
senkrechte Mittellinie vorgezeichnet und etwas nach
rechts geneigt, was Cuntz öfter an spätrepublikani-
schen oder frühaugusteischen epigraphischen Monu-
menten (in Aquileia z. Bj beobachtet hat.
S *>w»
* N
Maßstab 1 : 1U80
0 'S 50 100m
üb : Komische Straße um! Nckropulc in L'nter-H.iitlin
139
Michael Abramic
i4o
liehen. Konservator Skrahar hat teils nach den Fund-
notizen, teils nach seiner Beobachtung die Fundstellen
einiger Grabsteine in das Kärtchen eingetragen, wobei
es sich herausstellte, daß die meisten ziemlich genau
einer geraden, westöstlich verlaufenden Linie folgen.
Auch ohne Kenntnis der römischen Straße hatte man
auf Grund dieser Beobachtung hier einen Straßenzug
postuliert, der tatsächlich knapp neben der modernen
Straße l'ragerhof — Pettau vorhanden ist. Ferner kann
man beobachten, daß gerade die ältesten Grabsteine
hart an der Straße liegen, die zeitlich späteren be-
finden sich tiefer in den Äckern gegen Norden. An
der südlichen Straßenseite liegen ziemlich abseits CIL
TU 14355 3> c'n Fragment eines runden Zippus eines
Soldaten der X1TI. Legion, dann CIL III 14355 5»
ebenfalls der Rest eines Militärgrabsteines, den ich
durch ein kleines Fragment als solchen vervoll-
ständigt habe12i.
127: Basis einer Statuette.
An der nördlichen Seite, natürlich nur so weit
ausgegraben: Der Grabstein des C. Memmius (noch
ttnediert) ist stark verwaschen, die Inschrift nur un-
gefähr zu erkennen; sicher ist es jedoch, daß der
Verstorbene ein Legionär war. Die Form ist sehr
einfach, etwa der des nachfolgenden C. Cornelius
Proculus ähnlich, der in der XIII. Geraina gedient
hat CIL III 143552. Dann folgt der des A. Postumius
Seneca, etwas abseits von der Straße, vielleicht wegen
des Rideaus, ferner der in der Form analoge des
Vicarius P. Musculei libertus, CIL III 134 14. Fs
folgt der als einfache Stele mit flachgiebeligem Ab-
12) Die Inschrift lautet jetzt:
D / D(is) \_M(aii,bns)
MAVj M(arcus) Au[relius
C H Oj cuh(ortis) [ stip.
OC • A { X, a\_nu.
sehbiß gebildete Grabstein des C. Cassius Celer,
Veteranen der V1IT. Legion, CIL ITI 10878. An
diesen reiht sich die Grabplatte des Deuso Agilis
filius CIL III 10883, die nach Premerstein allerdings
erst der trajanischen Zeit angehören soll, aber ver-
mutlich älter ist; dann der des C. Servilius, Kaval-
leristen der VIII. Legion, CIL III 10879, schließlich
der etwas spätere Grabstein der Erennia Ingenua
und ihrer mit dem Gentile lulius benannten Ange-
hörigen. Die Grabdenkmäler des Veteranen L. Gar-
gilius Felix, des Resius Restutus und der Statinia
Phoebe, dürften alle dem frühen zweiten Jahrhundert
angehören (publiziert von A. Rak im Jahrbuch für
Altertumskunde III 190g S. 165 ff.). Die römische
Straße, um die es sich hier handelt, ist die von
Celcia kommende, welche in Haidin die Nekropole
durchschneidet, an dem ersten und zweiten Mithräum
vorüberzieht, dann das Villenviertel am Ober-Rann
mit dem neuen dritten Mithräum passiert
und auf der erst kürzlich entdeckten Brücke
die Drau übersetzte. Ich glaube, man wird
auch von dieser Straße, an der die ältesten
.Militärgrabsteine liegen, ausgehen müssen,
um das römische Lager Poetovios zu finden.
Basis einer Statuette mit Inschrift. Ge-
funden 19 10 in Oberpettau in der Umfas-
sungsmauer des Ledinscheggartens. Weißer,
vom sog. Bachererstein verschiedener Mar-
mor (Fig. 127). Auf der 0'l85m langen,
0'iim tiefen und 0'048m hohen Plinthe
sind noch die Füße einer Statuette des
Äskulap, links ein größerer Stumpf und das Stabende
des Gottes erhalten. Gesamthöhe mit Plinthe 0"IOm.
Die Inschriftseite ist rechts teilweise abgeschlagen.
Aescnlapio An\_guslo
Mlarcus) Messius Messor [procurator
Aug(usiorutn) nlostrorum) ex voio posuit.
Der Gentilname Messius kommt in Pannonien
und Norikum nur vereinzelt vor. In den Indices des
Corpus ist ein Lucius Messius Frontinus für Cilli
C. III 5174, ein Centurio Messius Secundus in Car-
nuntum belegt C. 1435820, zweimal begegnet der
Name in Dalmatien C. 9346, 9867; ferner in Ulmus
7420 und Troesmis 6178 6, 27.
Messius dürfte kaiserlicher Verwaltungsbeamter,
wohl der Zollstation, höchstwahrscheinlich Prokurator
gewesen sein. Das Stück kann auf dem nahen Pano-
ramaberg (vgl. das Asklcpios-Hygieiarelief oben) ge-
funden und nach Oberpettau als Baumaterial über-
tragen worden sein. Vgl. CIL III 4024, 4046.
i4i
Archäologische Funde in Pettau
142
Auf Schloß Oberpettau befinden sich überdies
zum größten Teil eingemauert die Inschriften: CIL 111
4024, 4043, 4066, 6477, ferner die von Skrabar in den
Mitteilungen der Zentralkommission 1905 Sp. 305 ff.
publizierten Stücke und der in Wien 1897 beim Um-
bau des Palais Herberstein ausgegrabene Altar an
Silvanus Domesticus CIL III H3593o-
Das in (Fig. 128) wiedergegebene Relief befand
sich von jeher auf Oberpettau; es war in der Schloß-
lich ovale und länglich sechseckige Schilde. Weniger
deutlich ist links neben dem ersten und unter dem
zweiten Panzer je ein Helm, dann unter dem ersten
Panzer offenbar Beinschienen. Besser zu sehen ist
ungefähr in der Mitte oben ein Köcher mit Pfeil,
dahinter Lanzenspitzen, endlich scheint nahe dem
linken Rande ein gladius wiedergegeben zu sein.
Der schmale Streifen links außerhalb des Waffen-
frieses ist rustikaartig rauh gelassen. Die ursprüng-
28: Relief ans Ober-1'ettau.
maucr ähnlich wie noch jetzt einige Fragmente ein-
gemauert und wurde erst von Graf Herberstein heraus-
genommen und im Lapidarium aufgestellt. Das Stück
hat nur oben bis zur linken Ecke antiken Rand und
ist sonst überall abgebrochen; die Oberfläche des aus
Bachcrermarmor gearbeiteten Blocks ist stark ver-
wittert. Seine jetzige Länge beträgt I'46;m, die
Höhe o-86m, die größte Dicke 0/3 i;m; in der Mitte
der oberen Fläche ist ein großes Dübclloch aus-
gemeißelt. In einem umrahmten Felde mit dem für
norisch-pannonischc Denkmäler charakteristisch ge-
schwungenen oberen Abschluß ist in nicht hohem
Relief ein Waffenfries skulpiert. Man erkennt deut-
lich zwei Metallpanzer mit dem cingulum und pteryges,
vier Arten Schilde, den Rundschild, die Pelta. läng-
liche Länge der Reliefplalte betrug ro,Xm, weil die
Entfernung vom linken Rand bis zur Mitte des
oberen Abschlusses mit o'99m gemessen wird; es
mochte als Verkleidung des Postaments eines grö-
ßeren Denkmals gedient haben.
Ich benütze diese Gelegenheit, um mit einem
verwandten Objekt der Kleinkunst zu schließen, das
vereinzelt in Unter-Haidin gefunden winde, aber nicht
in Pettau verblieb, sondern ins Marburger Lokal-
museum kam (Fig. 129). Es ist dies ein 0'o86m langes,
0*045 m hohes, kaum O'OOI m dickes Bronzeblech mit
gestanztem Relief. Seitlich sind die Enden des Blech-
streifens zurückgeschlagen, so daß sie sich an der
Rückseite teilweise überdecken; aufgeschlagen würde
somit der Streifen eine I m ■: von <;-\is mehr als
'43
Michael Abranne
'-i-
129: Bronzerelief aus ünter-Haidin.
172™ gehabt haben. Es wurde vom Haidiner Aus-
gräber Martin Vnuk neben dem Garten des Gemeinde-
vorstehers Grahar in der Josef Rozman gehörigen
Au bei Naehschürfung nach Antiken in zirka rHom
I iefe entdeckt. Dargestellt ist ein bärtiger nackter
Barbar, kniend, die Hände am Rücken gefesselt;
links und rechts von ihm sind Waffenstücke, offen-
bar einer gallischen Völkerschaft.
Man erkennt Schwert und Lanze, ferner den mit
dem Blitzbündel verzierten Schild, Helm und die
charakteristische gallische Trompete, endlich beider-
seits je einen Handschuh. Einzelne Details werden
wir erst nach Heranziehung eines analogen, offenbar
aus derselben Form gestanzten Blechs aus Vindo-
nissa entnehmen, zumal die Oberfläche unseres Exem-
plars ziemlich gelitten hat und stellenweise von
wilder Patina zerfressen ist. (O. Jahn, Römische
Altertümer aus Vindonissa, Mitteilungen der anti-
quarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. IV Heft 4
Taf. I/l. Vgl. auch Reinach, Antiquites nationales
S. 20811.193 und Les Gaulois dans l'art antique
11. 45.) Hier bemerkt man, daß der Barbar keine
Kappe trägt, wie es auf dem Pettauer Exemplar
scheinen könnte, sondern durch struppiges zurück-
gestrichenes Haar sich auszeichnet. Von dem Unter-
leibsgürtel allerdings, den Jahn beim Windischer
Stück sehen will, ist leider auf unserem nichts mehr
vorhanden. Auch sind die beiden Handschuhe, die auf
Waffenfriesen ja einige Male vorkommen (Arch. Zeitg.
XVII Taf. 128, 129; Reinach, Repertoire de reliefs
II 36; auf dem Pergamcner Relief allerdings eher
Stulpringe, Pergamenisehe Altertümer II Taf. 43 und
Taf. 46, 2; vgl. auch Jahn a. a. O. S. 96), dort besser zu
sehen. Das Relief aus Vindonissa gibt auch Aufschluß
über die ehemalige Verwendung dieser Stücke, die aas
unserem Exemplar nicht ermittelt werden
könnte. Es diente wie die anderen mit-
gefundenen Bronzeblechstreifen als Mund-
blech einer Schwertscheide. Nun versteht
man auch den Zweck der zurü:kgebogenen
Enden unseres- Exemplars. Am oberen,
ziemlich verletzten Rand der Vorderseite
deutet eine Linie noch die Lage des quer
darüber gelegten metallenen Streifens an,
der unmittelbar am Munde der Scheide saß.
Daß das Pettauer und Windischer Stück
aus derselben Werkstatt hervorgingen, ist
sicher und immerhin für die Statistik des
römischen Kunstgewerbes von Wichtigkeit.
III. Anhang zu den Kabirenreliefs.
Anhangsweise sollen einige andere, bisher un-
beachtet gebliebene in den Denkmälerkreis der provin-
zialen Kabirendarstellungen gehörige Reliefs publiziert
werden. Eines befindet sich im Museum des Franzis-
kanerklosters zu Sinj in Dalmatien, ein anderes im
Camuntiner Museum, zwei im Museum von Aquile;a,
schließlich eines ehemals in der christlichen Abteilung
des nun aufgelösten Museo Kircheriano in Rom (Saal
L). Dieses letzte ist deshalb von besonderer Wichtig-
keit, weil bisher, von Aquileia abgesehen, nur zwei
130: Relief im Museo Kircheriano.
I k>
Archäologische Funde in l'ellau
1,6
Myslerienreliel's auf italischem Buden /.um Vorschein
gekommen sind. Das eine gelangte im Kunsthandel
nach Berlin (Hampcl no. 17: Monumenti dell' Islitutu
IV 38, I: Areh. Ztg. 1854 Tafel LXV 3'. das zweite
befindet sich im Museum von Tcrracina (luv. Xc>. 38;
Hampel no. 23; Huelsen, Römische Mitteilungen III
315 — 317,1. Das Relief im Kircheriano (Fig. 130J
trägt die Inventarnummer 96:1 und dürfte, in Rom
selbst oder in der Umgebung gefunden, seit jeher
zu den ältesten Beständen des Museums gehört
haben1"1;. Ks ist aus weißem, marmorähnlichem
Kalkstein gearbeitet, O'IOO'" hoch, O'oS 1 '" breit und
durchschnittlich 0'0I2m dick, gehört also in die
Klasse der Reliefs, die nach Hampels Vermutung
vielleicht als Amulette getragen wurden. Die Rück-
seite ist glatt gegen den Rand zu abgearbeitet: die
hier vorhandenen Mörtclspuren halte ich nicht für
ursprünglich. Die wie bei den meisten dieser zur
Dutzendware gehörigen Reliefs rohe, bloß andeutende
und daher ohne Zuhilfenahme besser gearbeiteter
Vertreter schwer zu verstehende Darstellung gliedert
sich in zwei Felder: Oben die beiden Reiter mit an-
scheinend erhobenen Händen; ihre l'racht ist nur durch
die phrvgische Mütze charakterisiert. Zügel und Sattel
der Pferde sind deutlich kenntlich. Unter den I'fcrdcn
liegen zwei klotzartige Gebilde mit kugelförmigem Ab-
schluß, wohl eine äußerst rohe und primitive Wieder-
gabe der menschlichen Gestalten, über die sonst die
beiden Reiter ihre Pferde hinwegführen. In der Mitte
i;i: Kelit'tfragmcnt in Aquileia.
jal.reshefti- des üsterr. arrlliii.l. Institute- IW WH Iteil.l
i;,j: Kelieilragment in Aquilcia.
I isch mit einem Gegenstand darauf; darüber Kopl der
üblichen Frauengestalt. Zu beiden Seiten zwei schwer
zu deutende Gegenstände 1 Kopfschmuck der Pferde?).
Das Feld unten ist links verletz! ; über der Bruch-
stelle Rest eines Gegenstandes (Kapitell einer Säule ri,
dann wohl Lampe, Frau und Tisch, auf dem eine runde
Speise liegt, schließlich nach r. schreitender Vierfüßler,
vermutlich ein Widder, nach 1. sich umwendend.
I laß auf italischem Boden 'von Acpiileia als Grenz-
stadt abgesehen) bisher nur in Rom und Umgebung
Kabirenreliefs sich gefunden haben, bedarf keiner be-
sonderen Krklärur.g. Soldaten oder Kaufleute aus dem
t (steil, die sich zu diesem Kulte bekannten, mochten
sie aus ihrer Heimat in die Hauptstadt eingeführt haben.
Das Museum von Aquilcia besitzt zwei Fragmente
von M vstericnrcliefs dieser Gattung. Das eine ist be-
reits bei I lampel a. a. 1 1. unter 11. 2; publiziert und wird
1:b Über die Herkunft des Stückes fand ich
in dem von I'aribeni vorzüglich angeli gten Inven-
tarverzeichnis nichts gesagt. Auch I'aribeni selbst
wußte mir nichts Näheres mitzuteilen. Ihm und
Direktor Pigorini, welchem ich die Frlaubms einer
photographischen Aufnahme des Stückes verdanke,
sei hier mein verbindlichster Dank ausgedrückt.
1. m
' i;
Michael A liramir
i48
hier nach einer neuen Aufnahme abgebildet (Fig. 131;.
Die 0'0I3m dicke Marmorplattc ist o'I2m hoch und
0'II4"' breit (vom rechten Rand bis zur .Mitte des
Tisches im oberen Feld o\>8<>"\ daher ursprünglich
0"I/m breit). Die Darstellung ist ziemlich klar. Im
oberen Feld isi noch erhalten: '1 iseh, darauf ein Fisch,
dahinter Reste der Frauengcstalt, rechts die liegende
bärtige Gestalt, über die ein Reiter hinwegsetzte. Im
unteren [VO",'" Indien Streifen: "lisch, worauf ein
Fisch (?), Krau, sitzender .Mann, der ein Tier aus-
weidet, zu äußerst rechts ein Mann mit einem Fischt.')
in den Händen.
1 las zweite, ebenfalls aus weißem Marmor gear-
beitet, ist unediert und gehört wie das römische zu
den kleinen ehemals vielleicht am Körper getragenen
1 ;, ;, : Relieffi ajrment in Aqtiilei.n
Reliefs (big. [32). Der Durchmesser beträgt O-I20'",
die Breite, soweit erhallen, o'Ofjj"1, die Dicke in der
.Mitte o'oil1" und nimmt gegen den Rand zu ab. Die
Arbeil ist roh und flüchtig. Im größeren Feld er-
kennt man den linken Reiter mit erhobenem rechten
Ann: von dem Tische und der Frau in der Mitte sind
nur schwache Spuren vorhanden. Rechts ein Gebilde,
das einer Büste, wold des Sol oder der Lima, am
nächsten kommt. Unter dem Pferde nur eine einlache
Ritzlinie über dem Bodenstrich. Im kleinen Abschnitt
ist nur ein zylindrischer Gegenstand mit Sicherheit
zuerkennen; was links und rechts beabsichtigt war.
ist aus dem ICrhaltcnen wohl unmöglich zu sagen.
Ursprünglich mochte das bloß angedeutete Relief
durch Malerei deutlicher gemacht worden sein.
Ks isl nicht ausgeschlossen, daß noch ein drittes
unlängst ins Museum gekommenes kleines Bruchstück
in diesen Denkniälcrkreis gehört. Die Ausführung
die geringe Dicke (o'009m) der feinkristallinischen
Marmorplatte würden dies empfehlen, wenn auch die
Darstellung selbst keinen sicheren Anhaltspunkt bietet
(Fig. 133). Zu sehen sind noch die Reste von zwei
nackten, weiblichen Gestalten, die, einander die Hand
reichend, an einen schräg geriefelten Altar (?) heran-
treten; clie erste gibt ihre rechte Hand auf den Altar.
Man denkt in erster Linie an die drei Grazien, doch
ist ihre typische Darstellung anders. In ähnlicher
Verbindung nähern sich die drei nackten Jünglinge
auf dem Bleirelief aus Divos (Vjcsnik VIII 1905,
1^4: Kelieffragment aus Carnuntum.
S. 2051 und Schäßburg (Arch. Krtesitö XXIII 1903.
S. 351) dem in der Mitte dargestellten Mahle. Viel-
leicht bringt einmal ein vollständiger erhaltenes Relief
die Deutung zu diesem Fragment. Rand nur unten er-
halten, sonst überall Bruch. Höhe oo6m, Breite 0'05m.
Das Relief in Sinj befindet sich schon zumindest
30 Jahre im kleinen Museum des Franziskanerklosters
(ich fand es in einem Inventarverzeichnis des Jahres
1882 erwähnt, wo es tue Nummer 35 führt). Über
seine Herkunft ist nichts bekannt, doch dürfte mit
großer Wahrscheinlichkeit, wenn nicht mit Sicherheit,
angenommen werden, daß es, wie fast alle Stücke der
kleinen Sammlung, aus dein nahen Aequttm (Citluk)
stammt. Die 1V0131" dicke Platte aus weißem, von grau-
M9
A rchäologische Funde in Fettau
blauen Adern durchzogenem Marmor mißt an Höhe
in der Mitte 0*i92m, an Breite unten 0*l6m, oben
0'l55m(Fig. 135). Die äußerst flüchtige Ausführung ist
selbst für diese Klasse von Denkmälern etwas merk-
würdig und erinnert eher an eine Holzschnitzerei
als an eine Steinarbeit. Der mittlere, breiteste Streifen
gibt die übliche Darstellung der weiblichen Gestalt
zwischen den beiden Reitern wieder. Ein Tisch ist
nicht vorhanden, doch scheint die Frau (wenig-
stens ist dies für das Vorbild, das der Ver-
fertiger unseres Reliefs kopierte, vorauszu-
setzen! den Pferden in den Händen etwas
vorzuhalten, entsprechend der Szene auf dem
Relief in Carnuntum fv. Schneider in Arch.-
lipigr. Mitteil. XI S. 14, Hampel n. 22); so
verstehe ich wenigstens die von der Frau aus-
gehenden zwei Streifen unterden Pferdeköpfen.
Die Reiter sind nur mit einem Mäntelchen
versehen, die phrygische Mütze fehlt: unter
ihnen zwei liegende Gestallen, anscheinend
sich auf den Annen stützend; hinter ihnen die
Oberteile von zwei nicht näher bestimmten
Gestalten isnnst an dieser. Stelle Krieger und
Frau}. Zwischen den Köpfen der einzelnen
Figuren zwei Sterne und zwei Mondsicheln.
Im Streifen darüber nimmt die Mitte ein
vielleicht mit Deckel verschlossen zu den-
kendes Gefäß ein, zu dem sich zwei Schlan-
gen cmporringeln; über ihnen je ein Stern.
In den F.cken zwei Büsten 1S0I und Luna>.
Im unteren Streifen von links nach rechts:
Vogel mit offenen Flügeln, drei Brote und
Widderkopf, dann drei dreieckige < iebildc,
ferner Fisch, darüber drei mondsichel-
förmige Gegenstände, wohl Lampen. F.s
ist nieht ausgeschlossen, dal' die I »reiecke
unten den Lampen ölten entsprechen und mißver-
standene ursprüngliche Kandelaber sind. Drei Kan-
delaber sind offenbar auch auf dem neuen Rcliel
aus Almus (Bulgarien' dargestellt < Archäolog. An/.
191 1 S. 300 Abb. 10 und Archiv für Religions-
wissenschaft 1 y 1 2 Taf. I, *i. Schließlich rechts drei-
beiniger Tisch, worauf wohl wieder ein Widderkopf.
Schließlich möchte ich im ich ein Relieffra^mcnt
aus diesem Denkmalkreise anführen, das Oberst
v. Groller in Carnuntum ausgegraben und mit kurzer
Beschreibung veröffentlicht hat. Der römische Limes
in Osteneich VII Sp. 82 Fig. 40 Bericht des
Vereines Carnuntum 190405 Sp. 40 Fig. 24 u). Ks
ist ein O'IO111 hohes um! o'ü8m breites, ziemlich
dünnes Marino [-platten en (Fig. 1351, das nur oben
und links teilweise den antiken Rand erhalten hat.
Die Darstellung hat eine besondere Wichtigkeit,
insofern der fast vollständig erhaltene der beiden
Reiter den Hammer, das Attribut der Kabiren, in
135 : Relief in Sin}.
der erhobenen Rechten führt. Hinter der Frau,
zwischen den beiden Reitein, scheint die Lehne eines
Thronsessels angedeutet zu sein. Das Bild wird links
von einer Säule abgeschlossen; zwischen dieser und
dem Rand eine stehende Figur in phrygiseher Tracht,
ähnlich postiert wie auf den Milhrasreliefs Gaules oder
( 'autopal es, darüber das Brustbild wohl einer der beiden
Lichtgottheiten. In der Mitte des Giebelfeldes noch
zwei Brustbilder auf Postamenten, links eine Schlange.
Aquilcia.
MIGHAI-.L ABRAMI«
u} Vgl. die anderen ähnlichen Reliefs in Camun- Bilderatlas d. earnunt. Altert, n. \\ uu<\ 40, ebenso
tum, Areh.-Kp. Mitt, XI S. 14 u. 15 und Kubilschek, im „Führer" 5. Aufl. :. Ausg. s. V. 7<> und Abb. 00.
10*
i$(>: Fundkarte imi Pettau.
Die beistehende, von Herrn k. u. k. Überleutnant Philipp Cramer
angefertigte Fundkarte soll die verschiedenen Grabungen und Fund-
plätze auf Pettauer Boden übersichtlich vereinigen. Die folgende Er-
klärung gibt ein Verzeichnis der an verschiedenen Orten erfolgten Publi-
kationen von Pettauer archäologischen Funden.
n. i., 2. Grabungen des Grafen Herberstein auf dem Panoramaberge
191 1; vgl. dieses Beiblatt Sp. 87 ff.
2. a Ebenso vom Jahre 191 3.
3. Ebenso Probegrabung vom Jahre 1907: halbkreisförmiger Ter-
raineinschnitt: an der Basis römische Mauerreste.
4. Ebenso; römische Mauerreste,
i. Probegrabung des Museumsvereines Pettau 1913
Mauerreste und Kloakenleitung, in
Straße Celeia — Poetovio — Pannonia.
römische
Schratten die römische
1 I
(>. Ebenso vom Jahre 191 3; römische Mauerreste.
7. Ebenso vom Jahre 191 i; römische Mauerreste, bei + Kund einer
Brunnenfigur (Nymphe 1.
8. Ebenso vom [ahre 1908; keramische Funde.
9. Ebenso vom Jahre 1907; römische Mauerreste, bei + Fundstelle
eines Votivreliefs.
ü. Ebenso vom Jahre 1910; römische Mauerreste.
1. Grabung des Pettauer Museumsvercines 1912; römische Mauer-
reste, Kloakenanlagen und Reste der Römerstraße.
2. Römisches Befestigungswerk (Jahrbuch der Zentralkommission
II 1904 S. 189).
3. Altslawisches Gräberfeld 1 Zeitschrift des histor. Vit. für Steiermark
1910 S. 119 ff.).
Fundstelle von CIL III 10882.
15. Fundstelle einer römischen Dolchscheide 1 Jahrbuch für Alter-
tumskunde III 1909 S. 1170.1.
1 '). Funde beim Hotel Osterberger 1 Mitteilungen der Zcntralkom-
mission XXVII 1901 S. 201.
17. Pettauer Pranger, Grabstein mit Orpheusmvthus (CIL HI
4069; Conzc, Römische Bildwerke II Tal. V. VF.
IS. Fundstelle von CIL III 10SS1 (Mittcil. der Zcntralkomniission
XVI 1890 S. 147; Archäol -epigraph. Mitteil. XV 189: S.46,47).
19. Überreste der römischen Draubrücke, siehe Beiblatt Sjt. 1^5 ff.
20. Grabung Jenny 1893 (Mitteilungen der Zentralkommission XII
1896 [Poetovio] S. I--22'.
21. Grabung des Marburger Museumsvercines 1910; römische Ge-
bäudereste, spätrömische Gräber, zwei N'utriccsreliefs (Jahrbuch
für Altertumskunde V 19II S. 1761.
22., 23. Grabungen des Museumsvercines Pettau 1895, 1896, 1S97.
Reste römischer Wohnhäuser; vgl. auch Mitteilungen der
Zentralkommission XXV 1899 S. 30.
24. Ebenso vom Jahre [913; Mithraeum, römische Gebäudereste und
spätrömische < i ruber.
25. Ebenso vom fahre 190N <); Gebäudereste und Gräber wie bei 24.
20. Kbcnso vom Jahre 1903 4 (Jahrbuch d. Zentralkommission II i<»n4
S. 194 IT.).
Ebenso vom Jahre 1905 (Mitteilungen der Zentralkommission
IV 190; S. 310 IV.'.
28. I'.benso vom Jahre 1907; römische Gebäude mit drei Mosaik-
böden (Mitteilungen d. Zentralkommission V 1 906 S. 225*).
2'). Römische Kanalanlage 1 Mitteilungen d. Zentralkommission XX Y
1899 S. 31).
30. Römischer Sarkophag, I<ji2.
31. Zwei Altäre aus Barbarastein 1903 4: einer mit Weihung an
den Dravtis Auglustus i( Jahrb. d. Zeutralkomm. II 1904 S.214 [5J1.
27
Die römische Draubrücke bei Pettau.
Im März des Jahres 1913 wurde durch die
Auffindung eines Überrestes der römischen Drau-
brücke einer der wichtigsten topographisch-archäologi-
schen Kunde im Gebiete des alten Poetovio gemacht.
Professor Ferk schrieb bereits im Jahre 1893 in
seinen „Vorläufigen Mitteilungen über das römische
Straßenwesen" (Mitt. des hist. Vereines für Steier-
mark XT.7 S. 223 Aura. 6), daß die römische
Straße Celeia-Poetovio die Drau in der Nähe 'der
Dominikanerkaseine übersetzte und in dieser Rich-
tung auf dem heutigen rechten Drauufer im Wiesen-
»runde noch Reste von Brückenpfeilern vorhanden
sind. Tatsächlich wurden vor 17 Jahren am rechten
Drauufer in der Höhe der Kaiser-Franz-Josefskascme
knapp am Ufer unter dem Wasser große Werk-
steine gesichtet. Der Museumsverein in Pettau be-
mühte sich damals, diese Steine zu heben, doch
erwiesen sich die zur Verfügung stehenden primitiven
Werkzeuge als zu schwach. Ein späteres Hoch-
wasser 1 1903,1 versandete die Stelle vollkommen und
erst einige Jahre später machten die Fluten der
Drau diese Steine wieder sichtbar. Bei einer Be-
gehung des Drauufers hatte ich Gelegenheit, diese
Steine bei äußerst niediigem Wasserstande im Jän-
ner 1912 wieder zu entdecken. Die Fundstelle (n. 19
auf dem Plane Fig. 136) liegt 580 '" stromaufwärts
von der städtischen Jochbrücke am rechten Ufer der
Drau, in einer kleinen Bucht, welche durch eine
diesem Ufer vorgelagerte Sandbank entstanden ist.
Man gewahrt knapp am Ufer beiläufig 2 — 3 lu unter
dem Wasserspiegel eine Menge größerer und kleinerer,
zumeist behauend' Werkstücke und eine Anzahl ein-
gerammter Piloten. Diese Reste sah im Jahre 1798
der Pettauer Bürger Leopold Schickelgruber und er-
wähnt sie nebst anderen Denkwürdigkeiten Pettaus
in einer Bauurkunde, welche er 1815 in die Funda-
mente seines neuen Weingarthauses zu Hrastovec
einmauern ließ. Ich erhielt von diesem Schriftstücke
durch die Herren Franz Osterberger und Rudolf
Wibmer Kenntnis und teile daraus wörtlich die
Stellen mit, welche auf die Trümmer der Brücke
Bezug haben. „Die großen Marmorplatten und die
in dieselben gegrabenen allegorischen Bilder lassen
mutmaßen, daß an dieser Stelle ein kolossales Ge-
bäude gestanden sei, welches auf hölzernen massiven
Pfeilern, die noch jetzt im Wasser in einer gleichen
Linie fortlaufend zu sehen sind, bebauet war." Die
folgende Ortsangabe „beiläufig 260 Klafter aufwärts
von der Draubrücke oder 30 Schritte höher als der
gegenüberstehende zusammengefallene Turm des
Dominikanerklosters" läßt trotz ihrer nur schätzungs-
weise gegebenen und von der heutigen Draubrücke
137: l'Vagment einer Keliefplatte aus Marmor.
deshalb etwas zu gering angenommenen Distanz
keinen Zweifel, daß in der Beschreibung dieselben
Blöcke gemeint sind, welche 191 2 wieder zu sehen
waren. Dank dem Entgegenkommen des Bataillons-
kornmandanten, Herrn Oberstleutnants Appel. wurden
im Sommer 191 2 einige gewaltige Werksteine durch
Pioniere gehoben: sie brachten aber noch keinen
strikten Beweis für das Bestehen der römischen
Brücke an dieser Stelle, an welcher sie auf Grund fol-
gender Beobachtungen anzusetzen ist: einerseits ist der
'57
I >ic römische Draubrüeke hei Teüau
'5«
Lauf der römischen Straße Pragcrhof-Ilaidin bis zur
Schwabmühle am Oberrann am Brunnwasser, dessen
heutiger Lauf erwiesenermaßen das römische rechte
Drauufer war, gesichert, anderseits wurde am linken
Ufer die Fortsetzung dieser Straße vom Baugründe
der Kaiser-Franz- [osef-Kaserne über den .Marienhof
hinaus festgestellt.
Herr Hauptmann Hans Frank unterzog sich
nun über Anregung des Museumsvereines in Pettau
der schwierigen Aufgabe, weitere Steine und ge-
sichtete Eichenpiloten an dieser Stelle heben zu
lassen und seine Arbeiten zeitigten einen über-
raschenden Erfolg.
Xaeh Hebung gewaltiger zum größten Teile
gut bearbeiteter Werksteine, meist aus Muschelkalk,
welche zum Teil mit Dübellöchern zum Befestigen
von Eisenklammern versehen waren, sowie des End-
stückes eines kleinen, geborstenen Säulenschaftes aus
Marmor, von 0*38 '" Höhe und 0*28 '" 1 )urchmesser und
eines durch die Einwirkung des Wassers geschwärzten
Eichenpiloten von 3'" Länge mit quadratischem Quer-
schnitt (von <>'2 ^ r" Seitenlänge1 Tand man ein gewaltiges
Fragment einer Reliefplatte aus Marmor iFig. 137 .
Diese hat eine Breite von noch I "33 m, eine Höhe
von noch CV85 '", ist durchschnittlich 0"20 m stark
und zeigt in einer ornamentierten Umrahmung, be-
stehend aus Astragal, Palmettenmuster, Zahnschnitt
und Flechtseilornament den Rest einer Darstellung,
welche bisher nicht gedeutet werden konnte. Er-
halten ist nur ein gewundener Zipfel mit kleinem
Ansatz und ein kleines hornartiges Ende, zwischen
welchen Resten die Relieflinie fast mit der Bruch-
linie sich deckt. Da die 0*34. m und 0*3* m breiten
Randtläehen nur mit dem Spitzhammer gerauht sind
und an der schmäleren sich ein Dübbeiloch vorfindet,
ferner an der Rückseite Löcher für eine Yerklem-
mung mit der N'ach barplatte durch Schwalben-
schwänze ausgemeißelt sind, so könnte das Stück zu
einer Kassettendecke gehört halten.
Der wichtigste Fund wurde jedoch erst am
15. März 1 913 gemacht (Fig. 1381, nämlich das Frag-
ment einer Marmorplattc von 074 "' Höhe und von
noch 0-4 — 0*6^m Breite in einer Starke von 0'2 m,
welche die leib- einer vierzeiligen Bauinschrift trügt.
Die großen, schönen Buchstaben sind in der
ersten Zeile 0'14.m, in der zweiten o*!Om, in der dritten
und vierten je 0"075"1 hoch. Die Höhe des Fragmentes
von ü'74"1 scheint die ursprüngliche zu sein. < >ben
und unten sind noch ganz schwache Spuren <\tr
1 'mrahmung zu sehen.
Die eisten drei Zeilen gehören zu einer Kaiser-
titulatur, ilie vierte [P]ONTK[m] sichert ohne jeden
Zweifel die Zugehörigkeit der Inschrift zur Drau-
brücke. Von den Kaisern, die eine entsprechende
Titulatur füll ren, kommen wohl hauptsächlich die
Herrscher von Iladrian bis Septimius Severus oder
Severus Alexander in Betracht; an noch spätere zu
denken, — etwa an Gordianus, — verbietet der
vorzügliche Charakter der Schritt. Von den früheren
wäre nur Trajan möglich, doch ist für seine Namens-
gebung die Verteilung der Titulatur nicht günstig.
1 j> : Marmorplattc mit L'*ra^ment einer Rauinsehritt
Es wäre nun naheliegend, die Meilensteine der
Umgebung von Poetovio heranzuziehen und den
Brückenbau jenem Kaiser aus dem erwähnten Zeit-
abschnitt zuzuweisen, der an Straßen und Brücken-
bauten hervorragend beteiligt war. An den Straßen
aber, welche nach * >sten und Nordosten führten,
fehlen sie gänzlich oder sind noch nicht gefunden
(vgl. Mommsen in Corpus [II p. S72) "nd an dem
Baue oder an der Wiederherstellung der Straße
Celeia-Poetovio ist Hadrian iCIL III 5733, 5734,
5744 dieser letzte Meilenstein wird von ( ). Cuntz
Jahrb. der Zentral-Kommission NF I V \<)a<> S. 103
allerdings der Route Poetovio -Flavia Solva zu-
gewiesen — ) ebenso stark beteiligt, wie Septimius
Severus (CIL III 573^': von i\rw anderen Kaisern
159 Viktoi Skrabar, Die römische Draubrücke bei Putlau löo
können wir in unserem Falle absehen. Die Krgän2ung (laß im Laufe der Jahrhunderte die Drau ihr Bett
des Inschriftfragmcnles auf den Xamen Hadrians immer weiter nach Xordoslen verschob, wie wir es
scheint nach der (iröße der vorhandenen Buchstaben ähnlich bei der Donau in Carnuntum finden, so daß
und nach der Wortverteilung ziemlich wahrscheinlich: möglicherweise die Fundstelle genannter Steine,
(31) [I]MP. C[,7Cnjj divi Tmiaui Parlhici JiW] etwa 200"' vom heutigen linken Drauufer
(35) DIVI .[Servae nefosTraianus Hadrianus Aug.] entfernt, der Platz des römischen Brückenkopfes
(25 — }— A*) POX[/. iiiiix. trib. pol. . . cos. . . p. p. procos. ?] am linken Ufer war. Dies würde seine Bestätigung
(38) POXTE[/H Dravi ßumiiih reslilucmium curavit.'] auch darin linden, daß in der Linie zwischen der
Die Ergänzung der Zeile 4 bleibt natürlich Kaiser-Kranz-Josef-Kaserne und unserer Fundstelle
äußerst problematisch; es kann die Erbauung einer in der Drau in ziemlicher Entfernung vom linken
steinernen Brücke: POXTEM. LAPIDEVM. FECIT, l'ler wiederholt Fragmente römischer Statuen und
etwa mit Nennung jenes Beamten, welcher den Bau anderer Skulpturen, merkwürdigerweise auch Reste
durchführte, oder aber die Wiederherstellung einer von Grabinschriften gefunden wurden, welche also
zerfallenen Brücke erwähnt gewesen sein. Für die unbedingt auf dereinst festes Terrain schließen lassen.
Frage der Zeil der Erbauung kann mithin nur der Künftige Grabungen im Wiesengrunde zwischen der
glückliche Fund eines dazugehörigen Fragmentes Drau und dem Brunnwasser werden voraussichtlich
Aulklärung geben; in topographischer Hinsicht ist in absehbarer Zeit uns den genauen Lauf der
auch das bisher Gewonnene von nicht zu unter- römischen Brücke klarlegen, zumal obgenanntes
schätzender Bedeutung. Terrain, — wie Bohrungen ergeben haben, — in
Zweifellos hat der Autor des Ttinerarium Hieroso- alter Zeit von der Drau bespült wurde. Diese Brücke
Ivmitanum die IV. tauer Draubrücke gemeint, wenn hätte somit am Brunnwasser, — das nachgewiesene
er auf der Route Aquileia-Sirmium unmittelbar nach rechte römische Drauufer, — vermutlich etwas östlich
Erwähnung der civitas Petavione (Wess. 561, 5, 6. der Schwabmühle am Oberrann ihren rechtseitigen
Parthey-Pinder S. 2(101 sagt: transis pontem, intras Brückenkopf gehabt. In letzter Zeit kam tatsächlich,
Pannoniam inferiorem. Daß hier die bisher noch etwa 60 m flußabwärts von genannter Mühle, im
nicht gefundene Draubrücke bei Ankenstein gemeint Brunnwasser selbst, unfern seines linken Ufers -
sei, wie Pirchegger („Der Stadtbezirk Poctovios", gegenüber dem Anwesen Kreuzwirt — ein großer
Zeitsehr. d. histor. Yer. f. Steierm. IX Jahrg. 191 1 Block antiken Mauerwerks zum Vorschein, welcher
S. 109) wegen der Angabe der Provinzgrenze wollte, möglicherweise auch mit unserer Brücke in einem
ist wenig wahrscheinlich. Gesetzt auch, die Grenz- Zusammenhange steht. Auch wurde unfern von dieser
angäbe der Provinz beim Autor des Itinerars wäre Stelle im Jahre ] 904 eine Ära aus Barbarastein gefun-
richtig, so brauchte deshalb das am linken Drauufer den, welche dem ..DRAVVS AVGVSTVS" geweiht
gelegene Stadtgebiet von Poetovio, was Verwaltung war (Fig. 13b n. 31). Dieser Stein ist vermutlich un-
und politische Zugehörigkeit betrifft, vom recht- mittelbar am Ufer, und zwar am rechten des Flusses
seitigen nicht getrennt zu werden. gestanden.
Da auch verkohlte Pilotenresle gehoben wurden, Die oben beschriebenen Funde fanden im städ-
ebensolehe bei einer kleinen Nachgrabung auf einer tischen Ferkmuseum ihre Aufstellung. Herrn Haupt-
der Fundstelle benachbarten Wiese in der Richtung mann Hans Frank, dank dessen Bemühungen diese
des vermutlichen Laufes der Brücke in der Tiefe wichtigen Funde der Drau entrissen werden konnten,
von zwei Metern vorgefunden wurden, so dürfte schuldet nicht nur unser Museumsverein, sondern die
entweder eine ältere Jochbrücke durch eine neue Altertumswissenschaft überhaupt besonderen Dank.
Steinbrüche ersetzt worden sein, oder es dienten die Möge ihm bei den weiteren Arbeiten ein günstiges
Piloten für den Aufbau der Steinbrücke in der Form Geschick gönnen, die noch im DrauHusse ruhenden
von Pfahlrosten als Bauunterlage der Pfeiler. Eine Teile der römischen Brücke, namentlich die fehlenden
Rekognoszierungsfahrt am 2. Februar 1914 von Reste der Bauinschrift zu beben.
dieser Stelle an das derzeitige linke Ufer hatte in ,, ,. ,
Pettau, im Februar 1914.
Bezug aul Sichtungen von weiteren Brückenresten
ein negatives Ergebnis und es wäre anzunehmen, VIKTOR SKRABAR
Forschungen in Pola und in der Polesana.
Untersuchungen im nördlichen Eck der antiken
Stadt Pola.
Eine Versuchsgrabung, die durch die bevor-
stehende Verhauung des Komplexes der ehemaligen
k. u. k. Artilleriezeugswerkstätte in Pola veranlaßt
worden war, legte im Herbst 19 13 den vollkommen
erhaltenen Oberbau einer antiken Weganlage bloß.
Beiderseits wurde dieser Weg von Mauerzügen
begleitet gefunden. An der Westseite der Straße
wurde die Fassadenmauer eines Hauses mit einem
engen Hingang (0*9 m breit 1 festgestellt, über den hin-
aus die Grabung sich nicht fortsetzen ließ. An der
Ostseite wurde die Straße von einem Mauerzug (nur
im Fundament erhalten) begrenzt, der den Hof räum
eines größeren Baukomplexes abschließt (Fig. 143 L .
I),is I'fl.-ntenverk inH I. nlonstrinr am i livu» eines H.if.-Mnrcs
die vom Nordabhangc des Stadthügels zum Hafen In ihm wurde hinter einem weiteren Mauerzug ein
herunterführt (Fig. 143 L). Ihr Oberbau bestellt aus reich ausgestatteter Kaum mit halbrunder Apsis anl-
einen) 2'35m breiten Pilasterwcrk, das aus mächtigen
Kalksteinplatten in einer Stärke von 0*2 — 0'4m zu-
sammengefügt ist 'Fig. '3<i . Der o*2™ hohe Steig zu
beiden Seiten des Weges ist mit einer Breite von
i*2m bemessen, der die mächtigen Kordonsteine be-
reits zugerechnet sind. Fahrspuren zeigt das Pflaster
dieser Weg.inlage nicht, die schon infolge ihres
gegraben, der /weitellos zu den Annexen eines vor-
nehmen Gebäudes gehörte, das sich in das Areal des
Nordeckes der antiken Kolonie hineinbaulc (Tig. 1401.
Von zugehörigen Resten konnte die Grabung nur den
genannten Kaum gewinnen, der durch seine eigenartige
Innendekoration besonders autlallt (Fig. 143 MI\).
Zwischen zwei mächtigen, in einer Entfernung von
starken Gefälles ( 1 2*-»" nJ t-i'1 Befahren mit Fuhrwerk 4* }6m parallel laufenden NTauerziigen, deren Breite
ausschloß. auf eine gewölbte Decke (Tonncngewölbci schließen
Jaliresheftr des listen-, arrha»»!. Institute K.1. XVII Beiblatt I j
A. < '.im
[6.4
140: Raum mit Marmorfliesen am Clivus eines Hat'entores i" Pola.
läßt, ist eine durch eine halbrunde Apsis gegliederte
Wand (schräg gestellt) als Abschluß eingezogen
worden, Bei dieser Adaptierung ist dem Räume
folgende Ausstattung gegeben worden. Als Boden-
belag dienten graublaue Marmorplatten, o'3"' breit,
0'4m lang, /.wischen denen 0'035 '" breite Stege aus
roter Marmorbreccie (rosso di Verona) eingefügt waren.
Als Rand des Hodens zieht sieb an den Wanden
ein helles .Marmorband K)'lOm breit) herum. Von
der Wand- und Deckendekoration wurde im Schutt
des Raumes folgendes Material aufgefunden. Marmor-
plättchen verschiedener Gestaltung als Reste einer
Inkrustawand und profilierte Marmorleisten aus den
Sockel- und Felderabschlüssen. Den Schmuck der
Apsiswandung deuten Stücke des Wandverputzes
mit anhaftendem Glasmosaik an, die im Schutte dieses
Raumteiles zum Vorschein kamen. Von der Decken-
dekoration des nach kampanischen Beispielen zu
einer Grotte gestalteten Raumes stammen Schneeken-
gehäuse l'Murex brandarisi und die zahlreichen per-
forierten Stalaktiten, die aus dem Bauschutte aufge-
lesen weiden konnten. Durch einen großen Tropf-
stein fand sieh noch der lange Kupferhaken durch-
gezogen, mit dem der Stein an der gewölbten Decke
aufgehängt war. An Baumaterial wurden hier gefun-
den: Abgerichteter Bruchstein, Fragmente von Dach-
ziegeln (teguloe) mit den bekannten Marken des
O. Clodius Ambrosius und Aulus Faesonius A. f.
An zerstreuten Funden nenne ich noch zahlreiche
Glasscherben, Amphorenreste.
Das hier unweit des Hafengebietes in diesem
Annexbau erhaltene Wohnhaus zählte zu den vor-
nehmen Quartieren der Colonie, die, wie pompeja-
nische Beispiele1) zeigen, gerne an der Peripherie
der Städte entstanden, in denen einer baulichen Ent-
wicklung durch die bald nach den Bürgerkriegen be-
/.. B. II. aisbauten aus der letzten Zeit Pompeis an der Strada delle scuole und an der Südfront der Stadt.
i6-
Forschungen in Pola und in der Polesana
166
im: Die Ausgrabungen am Clivus eines Hafentures in I'i
gonnene Schleifung der alten Stadtmauern Raum
gegeben worden war.
Hei dieser Keststellung möge an eine Vermutung
I' Kandlers-/ erinnert werden, der in diesem Teile
P"las einen kaiserlichen Palast der Antonia, der
Gemahlin des Drusus, vermutet. Wenn auch der für
Pola bezeugte kaiserliehe Wohnsitz auf jeden Kall
nur außerhalb der Mauern in einer der in jüngster
Zeit erst entdeckten Herrschaftsvillen der auguste-
ischen Zeit gesucht werden darf3;, so findet mit
der besprochenen Auldeckung die Xoti/. Kandlcrs
doch dahin eine Bestätigung, daß das Xordeck der
Kolonie nach Niederlegung der Hafenmauer das
Bauwerk eines reichen Wohnhauses aufgenommen hat.
Konnte hier trüberen Forschern, wie Kandier, noch
manche Spur seiner Baulichkeiten aufgefallen sein,
so bildet der aufgedeckte künstliche * i rottenraum
vielleicht den letzten größeren Baurest aus diesem
Baukomplexe. Seine Krhaltung war leider nicht mög-
lich, da derselbe von dem Neubau der Telephon-
zentrale des projektierten Hauptpostamtes in Pola be-
reits überbaut werden mußte.
überaus wünschenswert erschien es nun, die be-
gonnene Grabung im Laute des antiken Straßenzuges
tortzusetzen, um einerseits sein Hafcntor zu erreichen,
anderseits Gelegenheit zu finden, um zum ersten
Male in Pola einen antiken Stadtmauerteil feststellen
und untersuchen zu können. So wurden im Mai 1014
die Arbeiten in der Trasse der bereits angegrabenen
antiken Weg anläge wieder au t genommen, die IG1"
unterhalb der Grabungsgrenze neuerdings aufgefunden
und nach Verfolgung in einer Länge von " '" mit
ihrem antiken Torbau schließlich bloßgelegt werden
konnte (Kig. 143 A).
I)ieser Straßenzug erweitert vm allem du ich
meinen 1 orbau das Bild des antiken Lageplans der
Xotizie sto riebe di Pnla I2ul.
Die vornehmste und reichste Villa li
dei I lalcnbueht Val < atena dei
Pola. Jahreshelte XI Beibl. 107,
Insel l'rioni bei
iO:
A. (inirs
168
Reste <le
ntikeii Hafrtitores mul seiner Weganl;i
Kolonie und gibt in seiner guten Erhaltung das
Beispiel eines der vielen CHvi des Capitoliums, die
als dessen Zugänge in die Unterstadt herur.terführen.
Diese bestehen auch an der zweiten Grabungsstelle
aus einem mit mächtigen Steinplatten gepllastcrten
Straßenkörper, in dessen Mitte als YVasscrabzug ein
breiter Kanal Souterrain eingebaut ist. Der Einlauf
der Niederschlagwässer erfolgt durch offen gelassene
Fugen der Pflasterung. Der Straßenzug verläuft auch
in seinem untersten Teile in nördlicher Richtung und
trifft mit seiner verlängerten Achse ziemlich genau
die Mitte des Stadthügels (Fig. 146). Dieser Tunkt und
das Einhalten der mit dem Meridian zusammen-
fallenden Orientierung scheint für die Trassierung
allein maßgebend gewesen zu sein und weniger der
Verlauf der Stadtmauer, die schräg von dem Clivus
getroffen und im gleichen schiefen Winkel (750,1 von
seiner in der Lichte nur 2*58*" breiten Toranlage
durchschnitten wird. Auffallend bleibt dabei die
ebenfalls aus dem rechten Winkel in die schräge
geschobene Konstruktion der Torachse, die in der
Porta Kreole (Sehrägslellung 74°, innere Breite des
Torganges 3m) ein zweites ähnliches Beispiel für
Kolonie Pola darbietet '/.
Anschließend an die Freilegung des Torbaues
A (Fig. 143, 145 und 1461 wurde die antike Stadt-
mauer B—C soweit als möglich nach beiden Rich-
tungen hin durch eine weitere Grabung- verfolgt
und festgestellt, daß sie Östlich vom Hafentor gerad-
linig verlauft, während sie 3 m westlich von dem
gleichen Tor etwas landwärts abbiegt. Ihr Mauerwerk
ist aus gut abgerichtetem Bruchstein aufgeführt, der
an der Außenseite in gleichmäßigen Schichten in
reichlichem Mörtel versetzt ist. Der Mauerkern be-
steht aus einem Füllwerk, zu dessen Herstellung
rohe Bruchsteine in satter Mörtelbettung verwendet
sind. An der Hafenfront ist die Mauer mit einer
starken Verputzschichte 1 Kalkmörtel mit Zusatz von
grobkörnigem Sand) überzogen, die sich in größeren
'i Jahreshefte XV, Beibl. 269.
I bq
Forschungen in l'ola und in der folesana
170
Flächen noch erhalten fand. Die .Mauerstärke beträft
an der Sohle i'oö"1, die sich im Aufgehenden, oberhalb
des 004"1 vortretenden Sockelansatzes der Innenseite
auf 2*02m reduziert"';. Das Aufgehende der Ring-
mauer findet sich an der Toranlage noch am besten
erhalten. Trotz der bevorzugten Orientierung
ihres Weges hat diese wohl nur die Bedeu-
tung eines Nebentores. Ihm ist die einfachste
Ausstattung einer einbogigen Pforte gegeben,
deren Pfeiler und Gewände aus dem gleichen
Bruchstein wie die Stadtmauer hergestellt sind.
Besondere Hinrichtungen eines Torverschlusses
konnten außer einer mittelalterlichen Verlegung
des Torganges mit Quadern und Steinschwellen
an dem Bau nicht beobachtet werden. Die
Grabungen, die in dem Räume vor dieser
einfachen Pforte vorgenommen wurden, konnten
nur späte oder mittelalterliche Anbauten fest-
stellen, die nach der Schleifung der Stadt-
mauer entstanden sind.
Ungefähr 27™ vor der antiken Mauer
und dem Hafentor, das aus der ersten Zeit
der Kolonie stammt, liegen, un-
mittelbar an die Strandlinie heran-
gerückt, Reste der mittelalterlichen
Stadtbefestigung. Diese Distanz, ver-
mehrt um die Stärke der mittelalter-
lichen Mauer, ergibt in einer Breite
von ungefähr IOO röm. Fuß eine
freie Strandfläche, die sich vor der
antiken L'mwallung noch ausdehnte
und die später in das mittelalter-
liche Stadtgebiet einbezogen wurde.
So erscheint nach den bisherigen
Funden an der landseitigen Front
der Stadt der Zug der mittel alter-
lichen Mauer hinter der Linie der
antiken Befestigung, während auf der
Hafenseite die späteren Wallmauern
vom Xordeck der Stadt an bis in
die Gegend des Forums Raum ge-
winnend vor die antike Grenze der
Kolonie gelegt wurden.
Leider war es unausführbar, die Grabung so
weit auszudehnen, daß eine Untersuchung und Auf-
nahme der in umfangreichen Resten erhaltenen
Hausbauten nächst des Hafentores ermöglicht worden
wäre. Immerhin konnte an der Westseite des Straßen-
zuges bis zu lVsm Höhe eine aus bestem Steinwerk auf-
geführte Mauer freigelegt werden. Hier gelangt man
durch eine breite Tür in einen an die Stadtmauer an-
gelehnten Raum (7 (Fig. 143), in dessen Eck ein flacher
■ 1.
143: l'lanski/./e der Ausgrabungen in iler Gegend des Hafentores
im Xonleck der Stadt.
.1 antikes Hafentor, B—*' antike Mauer. '»' Kaum mit einem breiten Tor und
Abläufst li;ile. // Reste rines spätantiken Hypokaustum, AT M Keste eines vor-
nehmen liaues mit Mosaikschnuick mil Marmotfliesen, /. antiker Straßenkürper
"ines auf das Kapitol hinaufführenden Cüvus 1/ ~b Durchschnitt des Straflen-
kflrpers. Die Zahlen geben du
elmtH
Mete
Steintrog mit einem Auslauf auf der Stralic gefunden
wurde. Reicher sind die Funde aus dem Hoden an
der Ostseite des ('livus. Hier ist an die Stadtmauer
ein Haus // angebaut, von dem nur ein Vorraum
') Gleiche Mauerstarken und Hauweise für (Grabung am Arco di Riccardo) und in Fiumc frst-
die antike l'mwallung wurden in Atjuilcia, Triest gestellt.
i7i
A. Gnirs
172
mit breitem Eingang und ein zweiter mit den Ziegel-
pfeilern des Hypokaustums und seiner Heizanlage
(Praefurnium) freigelegt werden, konnte. Das Terrain
dieser frühzeitig zerstörten Hausbauten war schon
im Mittelalter wieder planiert worden, wobei auch
der Boden des Clivus ungefähr I1" überhöht wurde,
um eine neue Verbauung zu ermöglichen, die noch
144: Mittelalterliche Stadtmauer.
der antiken Orientierung folgt und zum Teil auch
altere Fundamente benutzt. Die antike Stadtmauer
war aber damals samt ihrem Torbau schon so weit
versehwunden, dal! sie überbaut werden konnte.
Zur Frage der Poleser Stadtmauern haben
die besprochenen Aufdeckungen insoferne ein be-
deutsames Material erbracht, als sich jetzt zum ersten-
mal mit voller Bestimmheit antikes Bauwerk von
gleichen, fortifikatorischen Herstellungen späterer
Zeiten unterscheiden läßt. Das angegrabene Stück
der mittelalterlichen Stadtmauer (Fig. 145 /') charak-
terisiert sich gegenüber der antiken Umwallung
jgRIil
Situation der
antiken und mittelalterlichen Sta'tmaue
im Nurdeck der Stadt.
A Hafentor, Li — C antike Mauer, I) mittelalterliche Mauer,
/-.' -F ungefähre Situation der Strandlinie vor der Anschüttung
der modernen Riva.
14O: Situation des neuentdeckten Clivus
und seines Hafentores im Nordeck der Stadt.
_/>•_(' Verlauf der antiken Mauer, D—E—F—G Verlaut
er antiken Mauer, LI Plateau des antiken Burghügels der
Stadt.
Forschungen in Pola und in der
'7 1
H — f" durch eine größere Breite (3 "'), lern er ist
ihr an der Front mit Quadern geblendetes Mauer-
werk /.umeist aus Spolien aufgeführt, das stadtseiti»
durch einen schrägen Sockel mit schwachen Blcnd-
pfeilern verstärkt ist iFig. 144). Die im Jahre [875
beim Mau der Infanterickascrne unweit der jüngsten
(irahungsstellc festgestellten Mauern der Stadt konnten
seinerzeit nur an der Hand vorliegender Pläne zeitlieh
bestimmt werden1'». Das dabei erzielte LTntersuchungs-
ergebnis muß an der Hand der jüngsten Feststellungen
fUichslabenhöhe in Zeile 1. 0*057 "'•
jetzt im Lapidarium der Arena.
F. l\ipiu\s]
Liberales]
in ßrontem) p{cdcs) XII
in a'Arum* v\cdca XVI
ata '
sonst 005 '
1
t
mm
147: lirahrippu:.
nun dahin eine Korrektur erfahren, daß dei das 2. Graham aus Kalkstein. ( >bcn und an der rechten
Xordeck der mittelalterlichen Stadt bildende Mauerzug Seitenfläche durch spätere Zurichtung des Steir.es als
i Fig. 146,1 />- /;' — /■' — G als spätere Herstellung ange- Bauquader mit J'extverlust abgeschlagen (Fig. 148.1.
sprochen werden muß, soweit er nicht oberhalb des
Mauerzuges (Fig. 1401 .-1 — H liegt. Letzterer bildet nach
seiner Lage zu dem entdeckten Clivustor (' zweifel-
los den von hier zum Nordeck der Kolonie weitet
verlaufenden Teil der ältesten, antiken Hafenmauer.
Die Funde aus der (legend des Hafentures be-
schränkten sich, von einem Depotfund mit drei fiüh-
inittelalterliehen Bronzekrügen abgesehen, auf folgen-
des Material:
1. (irabeippus, nur im oberen Teil erhalten, aus
Kalkstein (Fig. 147;. Rechts mit Textverlust abge-
schlagen, jetzt 0'45m hoch, 0-38 ,n breit, 0-23 m dick.
Jetzt 002111 breit, 0'57™ dick, 07:, "> hoch. Inschrift
und Seitenflächen sind versenkt und mit profilierten
Rahmcnlcistcn versehen. Buchst, dien sind hoch in X. 2 :
o'04i"'. /.. 3 u. 4: n-05m, /. 5: 0'065,n. Von der
Zahl Illlll 111 Zeile I sind die beiden letzten Ha-
sten nur in den Füßchen erhallen. Jetzt im Lapidarium
der Arena.
Illlll [i'iro) AittfusldlK]
Bebryci Terl[io]
hall 1
(acstiinui ....
v(iva) [ficcili]
''1 l'ber die Stadtmauern im Xnrdeck der Stadt Pola vgl. Jahrbuch d. Zentral-Kommissinn Bd. II 213 II.
A. * inirs
,70
Die Ära dürfte wie das übrige am F.nde des
Clivus aufgefundene Steinmaterial von der frühmittel-
alterlichen Verlegung des Torganges herrühren.
3. Fabrikmarken auf Amphoren. Tn dem Ilypo-
kauslum des Hauses // wurden zahlreiche Amphoren-
scherben festgestellt, unter denen Mündungsstücke mit
folgenden Fabrikmarken aufgelesen werden konnten:
<7i Imp(eratoris) Domiliaui, croi.V" hoch7).
l'i C Lacliaiti Bassi und Amclhysli. Bekannte
Doppelmarke des Fabrikherra ans Fasana und seines
Tupfers. Über die Amphoren des Laekanius handeln
Jahreshefle Xlll Beibl. 97 IT.
1 in: M.-il.iillonliü.l
c) Castorfs). Marke eines Töpfers, dessen Fa-
brikherr, vielleicht Laekanius, auf dem fehlenden Teil
des Mundsaumes in einer Marke genannt sein dürfte.
d) C. Laeltani, 0'0l4m hoch. Bisher unbekannter
Stempel eines in Südistrien bekannten Fabrikates.
<■') t'-P'S0,l> 0'oi6'" hoch.
f) I.esbi, o'02,n hoch. Das Füßchen des Buch-
staben L ist bis zur vollen Länge einer llasta empor-
gezogen.
4. Medaillonkopf (Fig. 149). Reliefskulptur auf
einer Kalksteinplatte 0'8m breit, 0'65m hoch, 0'22m
dick Der o'09m hohe Medaillonrahmen ist an der
Außenseite mit Akanthuslauh bedeckt und am Steg
mit einem Astragalstab ge/.iert. Der Reliefkopf in
dem vertieften Medaillon ist bis auf geringe Haar-
partien und Gewandung zerstört. Das Bildwerk wurde
in dem Bauschutt vor dem Tor am Pflaster des Clivus
gefunden, so daß sieb seine Deutung als ein Zierstück
dieses Baues und ein Bezug auf die Gottheit, der dieses
Tor gewcihlwar, nicht ausschließt. Jetzt im Lapidarium
der Arena. Indes könnte in Hinblick auf den Kranz
auch an den Clipeus eines Verstorbenen gedacht werden.
Ein in Vergessenheit geratenes Denkmal
aus dem römischen Pola.
Anschließend an die mitgeteilten Grabungser-
gebnisse soll hier noch ein antikes Baudenkmal
Polas erwähnt werden, das dem gleichen Gebiet der
Kolonie angehörend zwischen dem entdeckten Clivus
und dem zum Nymphaeum (Karolinenquelle) führen-
den Stadttore gesucht werden muß.
Über diesen in Vergessenheit geratenen Bau
steht in einem kleinen, unbedeutenden Führer durch
die Sehenswürdigkeiten Polas aus dem Jahre 1867
folgende Fundnotiz>i: „In jüngster Zeit grub man
zwischen dem Dome und der Wasserleitung0; beim
Demolieren eines lfciuses aus dem Schutt hervor die
Front eines alten Gebäudes (vier Pfeiler mit einem
ionischen Architravi. Auch entdeckte man Kata-
komben mit großen steinernen Särgen, die aber von
') Amphorenfragmente aus der kaiserlichen Ton-
warenfabrik vom Südhange des Monte Loron (7 km
nördl. von Parenzo) publizierte Gregorutti in den Atti e
ratin. della Soc. Istr. 7] 220, ferner C V 2, 8112, 1 — 4.
In den staatlichen Sammlungen in Pola finden sich vom
gleichen Fundort in mehre renKxemplaren folgende Am-
phorenmarken (in Fragmenten, Marke am Mundsaum 1:
LT]
Uli
Msy(s
fflffii
Katnikmarken auf \innli"i"
1. Had(riani) Auginsti),
2. Im(peratoris) Xervac Atigiusli), beide Marken
0014"' hoch mit erhabenen Buchstaben eingepreßt.
A. Pogatschnig konnte letzthin am Monte Loron
die Lage dieser von der zweiten Hälfte des I. Jahrh.
n. Chr. bis Fnde des II. Jahrh. blühenden Tonwaren-
fabrik durch Grabungen genau feststellen und dabei
reiches Material gewinnen, das nächstens in den Atti
e memorie veröffentlicht wird.
8) A. Gareis, Pola und seine nächste Umgebung,
Triest 1867.
") Unter „Wasserleitung" versteht Gareis das
Brunnenhaus der Karolinenquelle Mas antike Nym-
phaeum).
177 Forschungen in Pola und in der Polesana '7's
Venetianern stammen." Auf dasselbe Denkmal be- brajo iSö.j.'' gefertigt. Leider wird auch hier die to-
ziehen sieh zweifellos gelegentliche, kurze Andeu- pographische Situationsangabe vermißt, die sieh nur
tungen P. Kandlers über die in den Sechzigerjahren aus den Aufschriften der Pläne, aus der zitierten,
erfolgte Kntdeckung einer antiken Porta trigemina1"] recht allgemein gehaltenen Mitteilung Kandlers und
in der Gegend der Porta S. Giovanni. Weißhäupl ist aus der Ortsangabe in der Fundnotiz bei Gareis an-
diese Erwähnung eines Polesei Tores mit drei Hin- nähernd rekonstruieren läßt. Übereinstimmend ver-
gangen aufgefallen, die er, obwohl die fundgeschieht- legen diese Berichte das Denkmal in den Kaum
liehen und topographischen Daten im Berichte Kand- zwischen der Infanteriekaserne und der Via Castro-
lers es auf keinem Falle gestatten, als eine Ver- pola an die Via Kandier. Hier standen auch einmal
wechslung mit der bestehenden Porta gemina zu er- alte Häuser, die behufs einer Straßenregulierung
klären vorschlägt11). vielleicht in der Zeit um 1864 abgetragen wurden. Auf
Weitere Nachforschungen nach diesem jedenfalls diesem Platze kann auch der Bau mit der Front an
bedeutenden, aber sonst in der Literatur unerwähnt der Südseite der jetzigen Via Kandier vermutet werden,
gebliebenen Bauwerk verliefen zunächst resultatlos. da eine Entwicklung über die späte Anschültungs-
Nur ein alter Poleser, der Steinmetzmeister Sbisa, däche der Via Castropola hinüber möglich ist, deren
konnte aus seinen Jugenderinnerungen noch mitteilen, antiker Zug irgend einem frühen Baukomplex nächst
daß einmal bei einer Grabung in dem Straßenkörper des Stadttores auf der Piazza S. Giovanni ausweichend
der Via Kandier ein vollkommen erhaltener Torbau in die Androna dell' angeln einbiegt, um durch die
bloßgelegt und nachher wieder verschüttet worden Porta Gemina aus der Kolonie herauszuführen. Neben
sei. Sbisa gab weiterhin mit Bestimmtheit die bin- dieser Lokalisierung, die vielleicht auch durch die
mündungsstelle der Via S. Tcodoro in die Via Deutung des Baues gestützt wird, soll doch die mit
Kandier als den Kundplatz an, ohne da? aber einer Bestimmtheit geäußerte Ansicht des zitierten Augcn-
im Frühjahre 1913 hier durchgeführten Tastgrabung zeugen nicht ganz unterdrückt werden, der die bc-
ein entsprechender Erfolg gegeben worden wäre. Daß treffende Grabung am westlichen Kck der Via Kand-
schließlieh über den Verbleib des gesuchten Denk- 1er und Via S. Teodoro gesehen haben will. Da/u
males doch in unbeachtet gebliebenen Fundnotizeu möge eine lokale I radition erwähnt sein, die von
und Aufnahmen gute Anhaltspunkte gewonnen werden einem Torbau spricht, ihr an derselben Stelle beim
konnten, danke ich den freundlichen Bemühungen Bau der Artilleriewerkstätte autgedeckt worden sei
der Herren Dr. A . Puschi und Dr. P. Stieotti in und der in einen unterirdischen Zugang des Kapi-
Triest, die aus dem handschriftlichen Nachlasse Pietrn tols führen soll. Auch Kandlers Notiz schließt mit
Kandlers schließlich hieher gehörendes Materia! auf- dem Hinweis auf einen benachbarten Clivus, der mit
linden und zur Verfügung stellen konnten. Dasselbe der entdeckten Weganlage identifiziert weiden könnte,
besteht freilich auch nur aus einer kurzen Notiz1-). die Annahme keineswegs aus, daß vielleicht auch hin
die aber durch zwei ursprünglich auf einem einzigen das in Frage stehende Objekt gesucht werden kann.
Blatt gezeichnete Pausen einer Originalaufnahme So wie sich zur Lage des verschollenen Bau-
reichlich illustriert wird. Diese exakten Zeichnungen Werkes heute nur Vermutungen aussprechen lassen,
enthalten Grundriß, Aufriß und ein Profil und sind ebenso konnte Kandier in dem mitgeteilten Bericht
von Giov. Righetti mit dem Datum -Pola, li 25 leb- nur Andeutungen über dessen ursprüngliche Bestim-
10) Notizic sloriehe di Pola (aus dem Conser- gusto, pel Foro.
vatore) I20f. Li avanzi di questo hellissimo edilizio sono
") Jahreshefte IV, Bcilil. [92. troppo limitati nel tralto scoperto per trarnc sicuro
1Ji Avanzi di edilizio certamente amplu e memo- giudizio se vada collocata fra li edilizi pubblici o
rabile nel Rione fra il duomo e Porta S. Giovanni fra li privali.
sul Clivo che scende della porta del Campidoglio Certo nun e porta di Citta le cui mura stamm
nella direzione del Kardo massimo e si protende al piu remo'e, nc potrebbero facilmente dirsi porte d'
mare. Sta nella parte inferiore della eolonia dal Nin- ingresso di palaz/.o, piuttosto aperture di botteghe
feo al Furo la quäle parte e uobilissima pel Tempin poste su foro minore decorato come bisse sala con
di Giove Conservatoie, poi latlo sopra il duomo, nichia. Vi ha speco di aipia, derivata forse dal pros-
pel battistero, pel Palazzo ducale, pel Tempiu d'Au- simo aquedotto.
Jahn-shefte lies üsterr. arcl.äul. Institutes Bd XVII Beiblatt I2
179
A. Gnirs
180
mung machen, wobei er es beklagt, daß die Gra-
bungen über die übrigen erhaltenen Teile des ver-
schütteten Bauwerkes sich nichl ausdehnen ließen.
Einem weiteren Erklärungsversuch möge eine Be-
schreibung des Bauwerkes vorangehen.
N'ach dem Plane Righettis (Eig. 150 und 151)
scheint es festzustehen, daß eine nicht im vollen
umfange des erhaltenen Bestandes ausgeführte Tast-
grabung eine aus Freistützen gebildete Front in jenem
Teile aufgedeckt hat, wo diese senkrecht an eine
gemauerte Wand anstößt. In dem Teile vor der
Front gliedert sie sich durch eine halbrunde Nische
wie an den toskanisehen Kapitellen eine reiche
Gliederung, die in dem darauf ruhenden Gebälk eine
entsprechende Fortsetzung findet. Über Spuren einer
Fortsetzung des Bauwerkes in ein erstes Stockwerk
hinauf werden weder in den Plänen noch in den
Berichten Andeutungen gegeben. Daß aber minde-
stens noch eine Freistützenordnung auf die Pfeiler-
front gefolgt ist, zeigen deren Maßverhältnisse wie
die angebaute Zisternenanlage, die hinter einer archi-
tektonischen Wand versteckt worden war.
Über die Größe des Hauwerkes orientieren fol-
gende von den Plänen Righettis abgenommene Maße.
150: Vordersicht [A) und Profil [B] eines antiken Baues in l'ol.t
(r = o-0m,), während sie hinter den Freistützen gerad-
linig verlaufend zum Teil die Substruktion eines
höher liegenden Wasserbehälteis bildet. Dieser be-
steht aus einem Gußwerk (opus Signinum13) mit der
üblichen Wandstärke von 04"1 und verfügt über eine
innere Lichte von 4'5m, die wahrscheinlich der Breite
des oblong geführten Bassins entspricht.
Die Freistützenreihe, die mindestens vier ver-
schließbare Eingänge öffnet, ist auf einer niedrigen
Schwelle aus Quaderwerk aufgeführt und mit einem
vollen Gebälk in der Konstruktion scheitrechter Bo-
gen gedeckt. Die vornehme Architektur der den
Stützen vorgesetzten Blendpfeiler zeigt an den Basen
Gesamthöhe des Erdgeschosses: j'4;1", Eingänge
zwischen den Pfeilern I ' 3 5 ra breit und 2*55 !n hoch,
Blendpfeiler Schalt 0'5m breit, 2'J5m hoch ein-
schließlich Basis und Kapitell, Achsenentfernung der
Pfeiler 2\|m.
Kandier möchte in dem Baurest Teile aus einem
kleinen, mit Kaulläden ausgestatteten Forum, even-
tuell einen Saalbau mit Xisehen sehen, ohne sich
entscheiden zu können, ob es sich um ein öffent-
liches oder privates Gebäude handelt. Sollte eine
Vermutung über die Bestimmung des Objektes heule
atisgesprochen weiden, so könnte man eher an ein
öffentliches Brunnenhaus denken, wofür das bauliche
1:|) Die bezügliche originale Legende auf dem Plan Righettis lautet zu diesem Bauteile: „Vasca di
calcestruzzo".
i8i
Forschungen 111 I'ola und in der Polesana
I S :
Arrangement und Örtlichkeit ebenso spricht wie die Rest einer antiken Ölfabrik in Gallesano
Reste des in ihm hoch liegend eingebauten Wasser- hei Pola.
Speichers. Jedenfalls handelt es sich um ein bedeut- Anläßlich der durch das k. k. küstenländische
sames Haudenkmal aus antiker Zeit, dessen neuerliche I.andeskonservatorenamt im Frühjahre 1914 dureh-
Auffindung und abschließende Untersuchung heute geführten Restaurierung des romanischen Kirchleins
zu den ersten Aufgaben der lokalen Forschung gc- S. Maria Coneet'.a in Gallesano zeigte sich, daß dessen
zählt werden muß. Fundamente auf den Mauern eines verschütteten Bau-
Grabungen in der römischen Nekropolc Polas.
Kine Versuchsgrabung am Ortsausgang in der
Via Orscolo konnte mit der Feststellung abschließen,
daß dieser moderne Straßenzug annähernd der Rich-
tung der von der Tabula Peutingeriana überlieferten
Straße I'ola Nesactium — Tarsatica folgt, die bald
dl
<
CD
•"*
l'l.mskiz/
rinrs antiken hauos in l'nl.i.
nach dem Amphitheater die von I'ola ausgehende
antike Flavische Straße verläßt, um am Südhang von
Val Siana die Alture zu erreichen. Ungefähr 500
passus vom nächsten Stadttor (Porta S. Giovanni)
entfernt, wurde hier ein Familiengral) mit Stein-
ossuarien, Glas- und. Terracottagefäßen intakt vor-
gefunden. Vor ihm wurde das aus Steinschwellen
gefügte Sockelwerk eines kleineren Grabdenkmales
und neben ihm der untere Teil eines Grabbaues
freigelegt. Die Publikation der Funde wird vor-
bereitet.
Werkes aus antiker /eil liegen. Zu seiner weiteren
Untersuchung wurde auf dem Platze vorder Kirche
wie längs ihrer Südfront eine kleine Tastgrabung
eingeleitet, die mit folgendem F.rgebnis abschloß.
Die Kirche S. Maria Concetta steht innerhalb
der Mauern einer antiken Villa rustica, deren Hoden
ungefähr 1 5 nl unter dem jetzigen Niveau liegt. Vor
der Kirchenfront 1 Fig. 152) entwickeln sich jene bau-
lichen Einrichtungen einer Ölpresse, die von der
gleichen antiken Anlage am Monte Collisi der Insel
Rrioni nur im Detail abweichen11'. In einem Q'I1"
"1 Jahrbuch der Zentralkommission f. K. ti. lt. D. II, s. 1 5 fl".
i«3
A. Gnirs, Forschungen in Pola und in der Polesana
184
breiten, sorgfältig mit Ziegeln im Fischgrätenverband
gepflasterten Raum sind auf soliden Fundamenten die
Unterlagen der Ölpressen eingerichtet. .Sie bestehen
aus einem abgewölbten Fundament, dessen Ziegel-
pflaster (Opus spicatumi als eine niedrige Kalotte sich
erhöht, an deren Peripherie ein Sammelkanal ein-
gesenkt ist. Während der erste Preßplatz (Fig. 152) A
auf einem quadratischen Unterbau aufsitzt, ist das
Ziegelpflaster der zweiten Presse B unmittelbar auf
KIKCHE
fe-
f^rml-
152: Grabungen vor clor Marienkirche in Gallesan<
den Boden des Raumes aufgesetzt. Als Unterbau da-
zugehörigen Preßständer wird das Fundament C 1)
anzusprechen sein, da die Hebelbäume des Torcular
nur von dem Platze E E aus bedient worden sein
können.
Der Abfluß des Ölwassers erfolgte vom Prcß-
platze A in einem Verbindungskanal und durch die
nächste Sammelrinne B in das außerhalb der Presse
liegende Klärbassin (Lacus), über das hinüber die
Grabung ebensowenig ausgedehnt werden konnte als
über andere Teile des Wirtschaftshofes einer Öl-
plantage, welche rings um den Kirchenbau noch im
Boden verschüttet liegen.
Das bisher erzielte Grabungsergebnis gibt mit
dem Bild einer römischen Ölpresse neuerlich Zeug-
nis für die antike Ölbaumkultur in Istrien, über de-
ren Bedeutung für die Entwicklung dieses Landes
in der ersten Kaiserzeit schon an anderer Stelle
Mitteilungen gemacht werden konnten lüj. Daß von
diesem Hauptzweig der landwirtschaftlichen Produk-
tion und der damit zusammenhän-
genden Industrie der kulturelle Auf-
schwung Istriens in den ersten
nachchristlichen Jahrhunderten aus-
schließlich abhängig war, zeigt schon
das Verbreitungsgebiet der römischen
Kolonisation, das sich im Augustei-
schen Zeitalter in Istrien mit der
Vegetationszone des Ölbaumes auf-
fallend deckt, während die vorrömi-
schen Siedlungen sich gleichmäßiger
über das Land verteilt haben.
Grabungen auf der Insel
Brioni Grande.
Die Grabungen im Gebiete der
antiken Herrschaftsvilla von Val
Catena wurden im Frühjahre 1914
nach durchgeführter Bloßlegung des
Terrassenhauses am Südgeslade der
Bucht am nördlichen Hafenstrande
neuerdings aufgenommen16). Diesel-
ben legten in der Gegend des
halbrunden Hafenbassins ein mit
vornehmen Annexen ausgestattetes Thermengebäude
bloß, dessen wertvollster Teil in dem peristylen Bau
eines Frigidariums erkannt werden konnte. Während
früher für die Luxusvilla nur eine Baufläche längs
des Hafens angenommen werden konnte, weisen die
neuen Grabungen hinter dem Thermengebäude auf
die Entwicklung eines weiteren Bauareales, dessen
Objekte von Catena aus in der Senke zwischen Monte
10 ,\\
4
sich hinzuziehen scheinen.
Pola.
ANTON GNIRS
:M Jahreshefte XTTI, Beibl. 97 ff.
°) Jahreshefte XI, Beibl. 167 ff.
1 53 : Relief 'n St. Johann.
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberstein in Steiermark.
Die römischen Reliefs von St. Johann bei
Herberstein in der nordöstlichen Steiermark (pol.
Bezirk Hartberg) sind seit der Zusammenstellung in
Muchars Geschichte der Steiermark nicht mehr ein-
gehend behandelt worden; die Notizen, welche J.
A. Janisch im „Topographisch-statistischen Lexikon
von Steiermark" abgedruckt hat, kommen infolge
ihrer Flüchtigkeit und der zahlreichen Beobaehtungs-
lehler nicht ernstlich in Betracht. Eine im Jahre
1908 vorgenommene Restaurierung der Pfarrkirche,
an welcher die Bildwerke eingemauert sind, machte
deren mehrere erst gut sichtbar und die photo-
graphische Aufnahme möglich. Diese erfolgte im
Oktober 1909 und führte zu einer genaueren Durch-
sicht des ganzen Materials, deren Ergebnisse hiemit
vorgelegt werden.
T.
Die Pfarrkirche von St. Johann bei Herberstein
ist auf einem weit nach Osten vorgeschobenen Aus-
läufer des Wei/.er Kulm erbaut und überragt das
Tal der Feistritz, die sich durch die Herbcrsteinklamm
in freieres Land Bahn bricht. Schon für das Jahr
1260 ist der Bestand der Kirche überliefert, während
die heutige Form aus den Sechzigerjahren des
XVII. Jahrhunderts herrührt. Der einschiffige Bau
ist ziemlich genau orientiert; im Westen erhebt sich
eine zweigeschossige Kingangsfronl mit Dachreiter,
den Ostchor schließen 3 Seiten des Achtecks. Zwei
knapp vor dem Chore nördlich und südlich angebaute
Kapellen erwecken den Kind ruck eines niedrigen
und wenig vortretenden Querschiffes. Der Nordseite
ist die restaurierungsbedürftige Sakristei, der Südseite
eine Loretoknpelle vorgelegt; diese mißt außen 5*87'"
in der Breite, ir$im in der Länge. Zwischen dem
Westbau der Kmpore, dem Ansatz des Hauptschiffes
und der Loretokapclle bindet ein 1 'feiler in die
Mauer ein, 0/77"1 in der Breite, 1*6 lm in der Länge
vortretend, er ist bis auf eine Höhe von ungefähr
5 m vom Putz befreit, darüber beiläufig 2m hoch
verputzt und verjüngt sich dann in die Ecklisenc
zwischen Westbau und Hauptschiff. Der bloßgelegte
Teil des Pfeilers besteht ganz aus antikem Materiale
und zeigt mehrere Reliefs, außerdem den Ansatz
eines Rundbogens, vielleicht noch ein Rest der
romanischen Kirche. Anläßlich der Restaurierung
von 1908 wurden zwei scheunenähnliche Anbauten
an der Ost- und Westseite der Loretokapelle beseitigt,
deren westlicher die Reliefs am Pfeiler dem flüchtigen
Blick entzogen hatte.
Ferner sind Reliefs eingemauert: an der Süd-
wand der Loretokapelle, an der Ostwand der südlichen
Oucrkapcllc und an der Ostwand des Chores; ein
Stück schließlich in der Südostmauer des Tabors.
IL
Dem beschreibenden Verzeichnisse der Reliefs
ist vorauszuschicken, daß als Material durchaus ein
etwas grobkörnig-kristallinischer Marmor, vermutlich
von den Brüchen am Bachern, verwendet wurde.
Ein naiver ('bereiter hat viele Beschädigungen derb
in Zement ergänzt und die Reliefs bisweilen zu
humoristischer Wirkung entstellt.
A. Die Reliefs am Pfeiler.
Oberhalb des umlaufenden Sockels, der bei der
Restaurierung mit Zementmörtel verputzt wurde.
erhebt sich die erste Reihe der verzierten Steine;
hochkantig aufgestellt, erwecken sie den Kindruck
von Orthostaten. — Die Ecke des Pfeilers bildet:
iS:
Walter v. Scnn-tkowski
i RS
I. Kckstück, vormutlich eine Grabara, deren
andere Seiten im Mauerwerk stecken. Die Höhe des
Stückes beträft ri6'", die Breite der Vorderseite
mit dem Ornament 07;"1, die der anderen mit
der Figur O'oo"'; die stärkste Reliefhöhe mißt
ungefähr 0'04™. Die Oberfläche beider Seiten ist
stark abgerieben ; Zcnicntergänzungen finden sieh
besonders an der Kekkante und den Rändern sowie
pantherärmliche Tiere sitzen, wächst ein üppiges
(iewirre von Weinlaub, Trauben und Ranken empor
und füllt ziemlich unregelmäßig die ganze Fläche;
Vögel, die flatternd an den Trauben naschen oder
sich auf sehwankenden Ranken festhalten, machen
iq: Kelief von einer Graliara.
Relief von einer Grabara.
an der Standplatte der Figur. An drei Seiten begrenzt
eine einfache Profilleiste jedes Bildfeld, während
der Oberrand in Schwingungen gezogen ist (2 Rund-
bogen mit S-förmigem Anschluß an die Ecken).
a) Die Vorderseite 'Fig. 154) ist durch ein tief
eingeschnittenes Ornament in ein reiches Spiel von
Licht und Schatten aufgelöst. Aus einem großen,
mit mehreren Schuppenreihen gezierten und kunstvoll
gehenkelten Kantharos, zu dessen beiden Seiten
die Wirkung des Ganzen noch lebhafter. Am Rande
des Hechers kriecht eine Schnecke.
/;) In das Bildfeld der Schmalseite (Fig. 1551
ist eine Gewandfigur einkomponiert. Der Haltung und
den Formen nach scheint sie weiblich. Die Füße
fehlen, die Standplatte ist derb in Zement ergänzt.
Man erkennt, daß das linke Bein als Standbein dient,
das rechte als Spielbein entlastet zur Seite gestellt
ist. woraus sich auch die Bewegung des Oberkörpers
iSg
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberstein in Steiermark
IQO
i : Kclii
* J.
mit der einbezogenen Hütte erklart, in der un-
gewöhnlich grui; geratenen linken Hand hält die
Gestalt eine Leier, auf der die Rechte mit dem
Plektron spielt. Der Blick begleitet — soviel gewinnt
man noch aus der Haltung des sehr verriebenen
Kopfes — diesen Vorgang. Vom lockigen Haare
fällt ein Strähn auf die größtenteils abgebrochene
rechte Schulter. Die Gewandung besteht aus einem
faltigen Unterkleid und einem ziemlich laugen Mantel,
aus dem die Unterarme wie aus Armein heraustreten.
Das Ornament der Vorderseite läßt sich von
anderen steirischen Kund statten belegen. Ks sind
/.wei Steine im Hole des Schlosses Seggau Itei
Leibnitz, die in Hinblick auf Komposition und
Gegenstand hichcr gehören. Der eine iKnabl 21 70)
zeigt den Kantharos, aus dem der Weinstock ohne
Rücksicht auf symmetrische Anordnung der Blätter
emporsprießt. An einer Traube pickt ein Vogel.
Der andere steht in der Auffassung des fast wirr
über die Flache verteilten Blattwerkes, das von
Vögeln belebt wird, und in der Bildung des
Kantharos dem Relief von St. Johann noch naher.
Hin drittes, das Mittelfeld der Rückseite eines
Sarkophags einnehmend, von ("mit/, mit den Kunden
von Uran je < im Jahrbuch für Altertumskunde III. Bau.:
1909, bes. S. 2h Fig. 30 1 veröffentlicht, wahrt nur
noch allgemeine Zusammenhänge mit dieser ( i ruppe;
an Stelle der freien Komposition ist hier ängstliche
Symmetrie getreten, die Belebung des Ganzen fehlt.
Alle Anzeichen weisen auf das dritte nachchristliche
Jahrhundert, während man die anderen Denkmäler
und mit ihnen auch das in Rede stehende von
St. Johann in die Mitte des zweiten |ahrhundeits
datieren kann.
Dagegen ist für die weibliche Figur der schmäleren
Seite keine direkte Parallele nachweisbar; Muchar sieht
in ihr wohl mit Unrecht ("eres. Der typischen Bildung
der oberen Umrahmung beider Seiten werden wir auch
auf anderen Denkmälern von St. Johann begegnen.
Neben der Vorderseite von Nr. i beiludet sich
in dei gleichen Schicht :
l. Löwe, einen Hirsch anfallend (Fig. 150)
von Muchar nicht erwähnt', ein hochkantig ge-
stelltes Inesähnliches Stück, l'uo1" lang. 0'42m breit,
dessen rechte untere Kcke und seitlicher Abschluß
fehlt; man hat jene derb in Zement ergänzt. Die Tier-
gestalten sind im allgemeinen nicht schlecht erhalten;
der Kopf und die rechte Vordertalze des Löwen sind
infolge der verriebenen Oberfläche weniger deutlich,
die Vorderbeine des Hirsches nach Maßgabe des
knapp reichenden Raumes mit der rechten unteren
Kcke des Reliefs in Zement ergänzt.
hu
Waller v. Semetkowski
I (J2
Die Darstellung überrascht durch ihre Leb-
haftigkeit, die wir in St. Johann nur noch auf dem
Hauptstück, dem Friese der löwenraubenden Kentau-
ren, wiederfinden. Ein kräftiger Löwe springt auf die
Krupp eines im eiligsten Laufe nach rechts ent-
lliehenden Hirsches, hält sie mit seinen Vorder-
pranken (man sieht von der linken Pranke ein
kleines Stück neben dem Kopf des Löwen) und
beißt sich in ihr fest. Der Schwanz des Löwen ist
um das linke Hinterbein geschlungen. Die weit ge-
157: Relief in St. Jobann.
streckten Hinterbeine des Hirches verdeutlichen die
Hast seines Laufs. Ähnlich müssen auch die Vorder-
beine abgestreckt gewesen sein. Die fast wagrechte
Haltung des Kopfes verstärkt noch den Bewegungs-
eindruck. Der Reliefhintergrund enthält zwei An-
deutungen von Landschaft: links, vom Hinterteil
des Löwen überschnitten, ein palmenähnliches Gebilde
und knapp neben der rechten oberen Ecke ein Stück
Blatt, wohl ein Teil der Krone eines weiter rechts
anzunehmenden Baumes.
Die Arbeit scheint in gewissen Beziehungen zu
dem Kentaurenfriese zu stehen, nicht allein wegen
der Lebhaftigkeit der Darstellung, sondern auch
infolge ihrer Formgebung, die sorgfältiger und
gewissenhafter seheint, als wir sie für die anderen,
wenn auch stärker beschädigten Stücke annehmen
dürfen. Ein unmittelbar zutreffendes Vergleichsmaterial
ließ sich hier nicht beibringen.
Die beiden folgenden Steinschichten enthalten
keine Bildwerke; sie zeigen lediglich sorgfältig
bearbeitete Quaderseiten. Erst in der vierten Schicht
begegnet ein reliefgeschmücktes Eckstück und, ihm
benachbart, zur Hälfte wohl in der Mauer eingebunden,
ein auf drei Seiten profiliert gerahmter Stein mit
glattem Spiegel.
3. Eckstück, vermutlich von einem Grab-
denkmal (von Muchar nicht erwähnt); die Höhe
des Stückes mißt 0'64m, die breitere Seite 0-43 '",
die schmälere 0'2c,m ; durch den Stein gehen zwei
aufeinander fast senkrechte Brüche. Die Oberflächen
sind stark abgerieben, die Kanten verletzt, doch in
der bereits bekannten Art derb ergänzt. Da der
Stein gut im Verband des Pfeilers sitzt, muß seine
obere Lagerfläche nach innen unverletzt sein.
Das Bildfeld der breiteren Sehe hat ein einfaches
Profil als Rahmen und einen geknickten Giebel als
Bekrönung (Fig. 157). Auf einer schwach vorspringen-
den Bodenplatte tänzelt ein lockiger Knabe nach rechts;
er wendet Oberkörper und Kopf zurück und hält mit
beiden Händen eine Flöte zum Munde. Sowohl die Ein-
fassung der Darstellung als auch diese selbst kommen
auf Reliefs steirischer Fundorte ziemlich häufig vor,
die Einfassung z. B. auf den Schmalseiten des Pettauer
Orpheusmonumentes (vgl. Conze, Römische Bildwerke
einheimischen Fundorts Taf. VI, mit der geringen Ab-
weichung, daß der obere Abschluß des Bildfeldes
reine Giebelform ohne horizontale Widerlager auf-
weist); oder an den Seitenteilen eines Reliefs am
Pfarrhaus in Hartberg (Muchar I S, 387). Hinsichtlich
des Gegenstandes stehen nahe u. a. ein Relief am
Schloß Seggau bei Leibnitz (Abbildungen bei Muchar]
Taf. XIII Nr. 16, Knabl NTr. 80 12 auf Taf. XVI) und
zwei Darstellungen an der Kirche in Stallhofen (West-
steiermark, Bezirk Voitsberg), die mir wieder aus
Muchar I Taf. XVII Nr. I, Text S. 433 bekannt sind.
Die Schmalseite (Fig. 158) trägt ein Akanthus-
ornament, bestehend aus dreilappigen Wurzelblättern
und einem hochgezogenen gefiederten Hauptblalte,
das nach oben zu kelchartig endigt. Die Arbeit ist
wenig fein. Zum Vergleich kann man ein Relief aus
Moosburg in Kärnten heranziehen (behandelt bei
Jabornegg-Altenfels, Kärntens römische Altertümer
S. 165, Abbildung CCCCXX auf Beilage Nr. 12);
hier ist das Ornament nicht selbständig aufgefaßt,
sondern dient als Träger einer leichten Platte, auf
welcher eine Figur in kindlichen Formen tanzt.
*93
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberstein in Steiermark
i'M
Die fünfte Schicht enthält neben einer großen
antiken Quader mit gerauhter Ansichtsfläche das
Relieffragment.
4. Rest eines Xi erkämpf es: Das in seinem
sichtbaren Teile 0*66'" hohe und 0*45 "' breite
Fragment ist teilweise in die Kirchenmauer ein-
gebunden. Der Reliefgrund, der nicht überall gleich
tief ausgehoben scheint, wird von einem glatten
Rand eingefaßt. Man erkennt trotz der vielen teils
alten, teils neuen Beschädigungen der Oberfläche den
Vorderteil eines nach
rechts emporspringenden
Pferdes; links unten,
dieses wohl überschnei-
dend, das Hinterteil eines
nach links eilenden Lö-
wen; am rechten Rand
scheint Felsenwerk ange-
deutet. Ein direkt ent-
sprechendes Vergleichs-
stück steirischer Herkunft
läßt sich trotz, der vielen
Darstellungen laufender
oder kämpfender Tiere
nicht nachweisen; diese
alle zeigen durchwegs
kleinere Abmessungen
und rühren wahrschein-
lich von ( rrabdenkmälern
her, wo sie als Schmuck-
band die Schrift nach
oben begrenzten. Muchar
erwähnt den Stein in
seiner Aufzahlung nicht,
In der siebenten Schicht, der letzten freigelegten.
ist das größte Stück dieser Reihe eingemauert:
v Cr roT.es Relief mit Weinlaub: Die
0"25m starke Platte mißt 1*64 '" in der Breite, und
roo™ in der Höhe. Die Oberfläche ist stark abge-
rieben und teilweise verwittert; Ergänzungen in
Zement finden sich an der linken und der unteren
Profilleiste des Randes und an den beiden Enden
des die Bildtläche nach oben hin abgrenzenden
Rundbogenfrieses. Aus einer zweihenkcligen, in der
Mitte stehenden Vase verzweigen sich nach links
und rechts in fast symmetrischer Entsprechung Aste
vom Weinstock mit Blättern und Trauben und
füllen in schwachem Relief zwei Drittel der Bild-
tläche; in «leren unterem 1 eil springt je ein Tier
1 Panther?» von der Vase weg. Einzelne Ranken
Jahresheft.- des .".»t.-ri . irchäul. Institutes IM XVII Iteilil;
158: Ri-Iiel in St Johann
reichen mit Blättern in den ersten, dritten und
fünften Ausschnitt des Rundbogenfrieses hinein. Im
mittleren befindet sich anscheinend ein in der ge-
gabelten Ranke sitzendes Vogelnest. Links unten hat
das Relief durch Abreibungen und Sprünge stark ge-
litten, wodurch für den ersten Blick Zweifel an der
Darstellung entstehen; bei der genauen Untersuchung
zeigt sich aber die Entsprechung der rechten Hälfte.
Die Komposition erinnert in ihren Grundzügen
an ein Relief guter Zeit in Maria-Saal, abgebildet
bei Jabornegg- Altenfels auf Beilage Nr. 4 CXL1,
Text S. 67. Wie sie schließlich im Lauf der Zeil
erstarrt, wird aus dem oben erwähnten streng sym-
metrischen Relief der Rückseite des vollständiger
erhaltenen Sarkophags aus l'ranjc ersichtlich, der an
das Ende des dritten Jahrhunderts n. Chr. gehört.
B. Die Reliefs an der Südwand der Lorettokapelle.
6. Kcnta u r e n i m K a m p f e m i t L ö w e n
(Fig. 1531: Die Länge des friesartig komponierten
Reliefs beträgt I'94m, die Höhe 0"35 m, die untere
Kante steht 2*53ni vom Boden ab. Das Relieffeld
wird allseitig von einer profilierten Leiste abgegrenzt,
der breite Rand, der diese außen begleitet, scheint
anläßlich der letzten Restaurierung der Kirche in
Zement angesetzt worden zu sein. Die Reliefhöhe be-
trägt an den stärksten Erhebungen 0*04 m. Das Stück
ist relativ sehr gut erhalten, nur stellenweise kommen
Absplitterungen, z. B. am Unterkiefer des Löwen, vor.
Hin bärtiger Kentaur, dessen Gewand ein stark
bewegtes Löwenfell ist, hat aus einer am rechten
Ende des Bildfeldes wiedergegebenen Höhle ein
Löwenjunges geraubt und sprengt, es im linken Arm
haltend, eilends nach links davon; der ihm nach-
setzenden Löwin sucht er sich durch Steinwürfe
zu erwehren. Zwei andere junge Tiere sind in der
Höhle zurückgeblieben. Auf der linken Bildhälfte
ist der Kampf des alten Löwen mit einem jüngeren,
anscheinend bartlosen Kentauren in dem Augenblicke
dargestellt, da der wild anstürmende Löwe seinen
Gegner auf die Vorderbeine zu werfen sucht. Der
Kentaur wehrt sich mit allen Kräften gegen den
Angriff; er preßt seinen linken Arm um den Hals
des Löwen, der sein Maul aufreißt, und schwingt
in der hoch erhobenen Rechten eine Keule zum
Schlag gegen dessen Kopf. Die Vorderpranken des
Löwen helfen mit, den Gegner zu werfen. Seinem
derart gefährdeten Genossen sprengt von links ein
bärtiger Kentaur zu Hilfe und erhebt über seinem
Haupte ein schweres Felsenstück, um im nächsten
13
195
A. v. Semelkowski
196
159: Relief in St. Johann
Augenblick damit den Löwen von rückwärts zu treffen.
Andeutungen von Landschaft verstärken die Wirkung
des Ganzen; so sehen wir rechts am Bildrand einen
zypresscnähnliehen [faum, daneben die Löwenhöhle,
links zwischen dem ersten Kentauren und der
Kampfgruppe wieder einen Baum gleich dem vorigen
und daneben eine felsenähnliche Bildung.
Ks ist ein von Kampfesleidenschaft erfülltes
Mildwerk, das wegen seiner temperamentvollen Aus-
führung sowohl unter den übrigen Reliefs ' des
Fundortes als auch unter denen steirischer Herkunft
überhaupt den ersten Platz verdient. In der Kompo-
sition sind die Eigenheiten friesartiger Anordnung
mit den Forderungen der Füllung einer kleineren,
seitlich begrenzten Fläche glücklich vereinigt. Durch
das nach links gerichtete Stürmen der Löwin und
des Kentauren mit dem geraubten Jungen sowie
durch die Stellung des bedrängten Kentauren kommt
in die Anordnung ein starkes Streben nach links,
das man sich unwillkürlich nach Art eines Frieses
weiterlaufend vorstellt; da aber wirken der erste
nach rechts sprengende Kentaur und der angreitende
Löwe als ein starker Gegenstoß, unter dessen Wir-
kung der Kampf eine besondere Verstärkung erfährt.
Muchar erwähnt das Relief in seiner .Geschichte
der Steiermark" Band I, S. 311 und nennt die
Arbeit „ausgezeichnet schön" ; die Abbildung bei
ihm (Tab V, Nr. 1) entspricht an einzelnen Stellen
nicht der Wirklichkeit; so gibt sie dem von links
ansprengenden Kentauren anstatt des Felsblockes
eine Art Stange in die erhobenen Hände, das an
dem Räuber des Löwenjungen wegtlatternde Gewand-
stück scheint ihm nur aus einem Gewebe zu bestehen,
während es infolge der am Ende eines Zipfels
deutlich gemachten Tatze als Löwenfell anzusehen
ist. Weiter wird das Relief bei T. A. Janisch
(Topographisch-statistisches Lexikon von Steiermark,
C.raz, 1878 — 188V' Band 1, S. 641 f. genannt, der fort-
während von „Minolauren" spricht, „die, mit Spießen
bewaffnet, die Löwen bekämpfen".
Wenigstens ein Teil der Komposition begegnet
an einem Fragmente einheimischer Herkunft, auf-
fallenderweise in der Nähe von St. Johann; das
Stück ist heute in der Stützmauer nächst der Ein-
fahrt im Südwesten des zur Pfarre gehörigen Wirt-
schaftshofes in Hartberg eingemauert, wenn man
durch den Torbogen eintritt, linker Hand iFig. IoO).
Sein Nachbar ist die Inschrift CIL III 5512.
'97
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberstein in Steiermark
t98
Muchar bespricht es kurz auf Seite 387 unter den
römischer Denkmälern von Hartberg als -Bruch-
stück eines Reliefgebildes von Kentauren, deren
einer den andern mit emporgestreckten Armen ver-
folgt". Die größte Breite des 0*14 m starken Frag-
mentes mißt ungefähr 0*615 m, die größte Höhe
0*565 m, die untere Kante ist 1 '" von dem Boden
entfernt. Hie linke obere Ecke fehlt, daneben hat
sich zu mehr als zwei Dritteln das einfache Profil
der Umrahmung erhalten. Der Unterrand ist glatt
und zeigt keine Spur irgend einer Profilierung; man
gewahrt nur auf eine klein.- Strecke unter den
Hinterbeinen des Kentauren eine Art Standplatte
oder Bodenstreiten. Die Reliefhöhe beträgt ungefähr
4 cm ; vielfache Schichten von Kalkfarbe decken die
Oberfläche des Steines, die sich nach sorgfältiger
Entfernung der Schmutz- und Farbendecke an einigen
Stellen als ziemlich abgerieben erwies. Die Dar-
stellung entspricht dem linken Anfangsstück des
Reliefs von St. Johann; auch hier hebt der erste
heransprengende Kentaur einen Felsblock gegen den
nach rechts enteilenden Löwen, dessen linkes Hinter-
bein samt Krupp und Schwanz noch erhalten ist;
auch der zypressenähnliche Baum fehlt nicht. Nur
hält der Kentaur den Oberkörper ein wenig schräger
nach rückwärts.
Herr Prof. Dr. Otto Cuntz, dem ich die An-
regung zu dieser Arbeit danke, machte mich auf
ein Relief im Museum von l'hilippeville aufmerksam,
das seiner Darstellung nach in die gleiche Klasse
gehört (veröffentlicht in rMusees de V Algerie"
11"'« serie, Musee de l'hilippeville pl. I V ^. Text
S. 371. Das Relief, der 0*~5 auf 0*52 ra messende
Teil einer größeren Komposition, zeigt einen nach
links sprengenden Kentauren, in manchen Zügen dem
dritten vom Relief in St. Johann verwandt; doch er-
hebt er sich, rückwärts von einem Löwen stark be-
droht, mit den Vorderbeinen stärker vom Erdboden,
auch ist der( )berkörpcr noch mehr gegen den Angreifer
gedreht. I\s fehlen nicht die Andeutungen von Land-
schaft; zwei als verschieden gekennzeichnete Bäume
erscheinen im Hintergründe. Gsell wertet die Arbeit
als flüchtig, aber sehr lebhaft und weist auf die Be-
ziehungen zu den hellenistischen Relief bil dem hin.
Ich erwähne in diesem Zusammenhange noch
die Hauptseite eines Sarkophags im Museum zu
Marseille (besprochen von M. Boussigues in d< ■:
Gazette archeologique I, 1 87 5» ^- 3^ /-u llK XII).
1 lier finden sich Ähnlichkeiten nur in den Be-
wegungen der Figuren, die Kompositjon kann sich
mit der lebhaften Wirkung der Reliefs von St. Johann
nicht messen, denn wenn aucn ein naturalistischer
Eichbaum im Hintergrunde und verschiedene der
Xatur getreu nachgebildete Einzelheiten hinzuge-
kommen sind, so vermögen diese Vorzüge doch nicht
die durch beiderseitige Entsprechung der links und
rechts den Löwen bekämpfenden Kentauren hervor-
gerufene heraldische Wirkung der Komposition wett-
zumachen. Wichtig sind zwei Feststellungen Boussi-
gnes ; die wahr-
scheinliche , ^-^
I kilierung ins
/weile nach-
christliche
Jahrhundert
und die Belege
für das Alter
und das typi-
sche Vorkom-
men des den
Felsblock
schleudernden
Kentauren.
Der große
künstlerische
Wert des Stü-
ckes liegt außer in der guten, temperamentvollen Ar-
beit vornehmlich in der glücklichen Verbindung der
alten Kompositionsgesetze des Frieses mit den an
den sogen, hellenistischen Reliefs am reinsten er-
kennbaren naturalistischen Elementen 1 and schalt lieh -
genrehaftcr Darstellung. Von dieser Klasse her
stammt das Motiv der Felsenhöhle mit den lebhaft
bewegten Jungen. Man wundert sich, daß ein solches
Stück in jener heute allgelegenen Gegend entstehen
konnte; das Material ist sicher einheimisch. Die
Vermutung Muehars, es stamme aus einem Steinbruch
in einem Seitengraben des Kainachtales, konnte ich
nicht nachprüfen. Soweit ich in den einheimischen
Denkmälern Bescheid weiß, möchte ich eher an den
über das ganze Land verbreiteten Bache rermarmor
glauben. Auch die Frage, ob das Denkmal von
einem and ein Orte hiebe r gebracht wurde, wird
sich kaum entscheiden lassen; Muchar möchte alle
Steine von St. Johann aus der (irgend, um Anger
hicher verschleppt wissen, vermag aber keinen strikten
Beweis beizubringen. Erst der Hinweis auf die
römischen Steindenkmäler des nicht weit entfernten
Waltersdorf am Saffenbach bringt einige Klarheit;
man wird mit der Annahme einer Sicdelung in
Kßlief in Hartl.er-.
199
A. v. Semelkowski
jenem landschaftlich sehr anziehenden Bereiche nicht
fehlgehen und diese dadurch für berechtigt halten,
daß gerade auch die dortigen Steindenkmäler nicht
importiert sein können. Das große Pfeilerfragment
aus Waltersdorf (heute im Landesmuseum Joanneum
in Graz) ist aus gleichem Materiale gearbeitet wie
das Kentaurenrelief und steht in der Auffassung des
reichen Ornamentes den Steinen von St. Johann
nahe; auf eine Erklärung des Bildschmuckes (man
erkennt u. a. Medea auf dem Drachenwagen, einen
161: Relief in St. Johann
unter Tieren sitzenden Mann mit phrygischer Mütze)
kann hier nicht eingegangen werden.
Für die ursprüngliche Verwendung wird man
architektonischen Zusammenhang um so mehr an-
nehmen dürfen, als dieser für die in manchen Fragen
der Komposition (Verwendung des Zypressenbaumes)
nahestehenden Friese aus der Villa Hadriana bei Tivoli
(vgl. Amelung, Die Skulpturen d. vatik. Museums I,
Taf. 36, 59, 62, Text I, 348 ff., 569 ff.) erwiesen ist.
Wäre das verwandte Fragment an der Pfarr-
hofmauer von Hartberg besser erhalten, so ließe
sich daran das zeitliche Verhältnis erwägen und be-
urteilen, ob es nicht unter dem direkten Vorbilde
des Reliefs von St. Johann entstanden ist.
So können wir lediglich eine ausgezeichnete
Vorlage annehmen und das Stück in Hinblick auf
die verwandten Denkmäler in die erste Hälfte des
zweiten Jahrhunderts n. Chr. datieren.
Nahe dem Erdboden, zwischen der mehr west-
lich gelegenen Türe der i-orettokapelle und einer
östlichen höher angebrachten Öffnung sind im Sockel
folgende durch rohe Ergänzungen in Zement ent-
stellte Reliefs eingemauert:
10. Perseus und Andromeda (Fig. 161 ),
bei Muchar Taf. V Xr. 2, im Text auf Seite 391
unter g). Janisch erwähnt das Denkmal in seinem
Lexikon I S. 641 f. ; er ist auch bei dessen Be-
schreibung wenig glücklich. Der Stein mißt 0'97 m
in der Höhe, 0*56 m in der Breite und weist im
Durchschnitt eine Reliefhöhe von nahezu 6 cm auf.
Die profilierte, oben doppelt geschwungene Umrah-
mung ist fast unberührt, dagegen sind die Figuren
stark beschädigt. Auf einer roh ergänzten Stand-
platte steht rechts Andromeda; die Hüftgegend ist
durch ein vor der Scham verknotetes Gewand ver-
hüllt und gut erhalten, dagegen der nackte Ober-
körper, der Kopf und der rechte der an mächtige
Ringe gefesselten Arme derb in Zement ergänzt, an
dem von links nahenden Perseus, der in der aus-
holenden Rechten wohl ein Schwert (Kculct schwingt.
Kopf, rechter Arm und rechtes Bein. Die Bewegung
des linken Beines ist nicht klar; sie geht in der Dar-
stellung des Felsens und des sich ringelnden Un-
geheuers verloren. Über den linken Unterarm hat
Perseus anscheinend ein Gewandstück geschlungen.
Neben diesem Relief sind die beiden folgenden
eingemauert.
11. Brustbild (Doppelporträt) von Mann
und Frau (abgebildet bei Muchar Taf. V, Nr. 31,
hoch 072 m; lang i'22 m. Beide Köpfe sind roh in
Zement ergänzt, ebenso der Oberkörper und die
rechte Hand der die linke Bildhälfte einnehmenden
Frau. Sie ist in Vorderansicht gegeben und trägt
über einem faltigen Untergewand einen von den
Schultern herabfallenden Mantel, am Halse reiches
Geschmeide. Ihre linke Hand liegt auf der rechten
Schulter des Gatten, die rechte ruht in dessen zu
ihr hingestreckten Rechten. Der mit der Toga be-
kleidete Mann hält in der linken Hand eine Rolle.
12. Brustbilder von Mann, Frau und
Tochter (abgebildet bei Muchar Taf. V, Nr. 21,
hoch 0*69 "', lang I "40 m. An den Köpfen der Frauen
sind größere Partien in Zement ergänzt, der bei
Muchar fehlende Kopf des Mannes ganz neu ange-
201
Römische Reliefs in St. Johann bei Herberstein in Steiermark
fügt. Sonstige Ergänzungen an den Händen des
Mannes und an der rechten Hand der ersten Frau.
Links die eine der beiden Frauen in ähnlicher
Tracht wie auf Xr. 8, desgleichen die Frau in der
Mitte, die ihre Linke auf die Schulter des Gatten
legt. Dieser hält in seiner Linken eine Rolle, die
Rechte ist erhoben und auf die Brust gelegt.
Der schlechte Zustand dieser beiden Reliefs
macht ein genaueres Kingehen um so iibertlüssiger,
als sie sich in keiner Weise von der verwandten
Klasse heimischer Denkmäler unterscheiden; eine
größer angelegte Behandlung dieses Gegenstandes
wird von anderer Seite vorbereitet.
C. Ostwand der südlichen Ouerkapelle.
In der < )stwand der südlichen Querkapelle ist
ü'j; '" vom Erdboden abstehend und l"20m von
der Südostkante des Ouerarmes entfernt ein Fragment
im Sockel verkehrt eingemauert:
13. Hund, einen Hasen fangend (hoch
o'i'i"', lang 0-44'", bei Muchar genannt). Von links
springt ein Hund in stark markierter Bewegung gegen
den davoneilenden Hasen an und faßt diesen am
rechten Hinterlauf. Der Hase ist durch die langen
(Ihren deutlich gekennzeichnet. Muchar hielt das
angreifende Tier für einen Löwen. Ein verwandtes,
aus Solva stammendes Stück verwahrt das Lapidarium
des Joanneunis in (iraz (Abb. bei Knabl, «Wo stand
das Flavium Solvense des ( ',. I'liniusr", fira/., 1848
auf Tafel XXIX, Xr. 154); die Darstellung ist im
Gegensinne komponiert mit einem zweiten Hund.
I). Ostwand des Chores.
An der Ostwand des Chores sind drei Denk-
mäler übereinander eingemauert dem Sockel zunächst
die Inschrift C. I. L. III. 5499, dann
14. Brustbild eines Ehepaares in Me-
daillon (Fig. 163,1: Links die Frau in reicher Tracht,
rechts der Mann: Stellung und Verbindung beider Figu-
ren wie bei Xr. 8. Darüber
15. Brustbild eines
Mannes in einer X i-
schc (Fig. 162). Auch
über diese Darstellung ist
hier nichts weiter beizu-
fügen.
In der Südostmauer
des Tabors steckt eine
rechteckige Platte von
072'" Höhe und 087"'
Breite, oben mit einem
Bogenprofil abgeschlos-
sen, die, obwohl sehr verwittert, das Doppel-
porträt eines Ehepaares erkennen lädt.
Wir haben dieser katalogartigen Übersicht nichts
mehr beizufügen als den Wunsch, dal! die Sicherung
der neu aufgedeckten bezw. erst gut sichtbar gemachten
Reliefs bald erfolge und daß sich die Bewohner des
in ferner Einsamkeit gelegenen Ortes des Schatzes
bewußt werden, der ihnen von altersher anvertraut ist.
Graz, Ende Februar 1 9 1 3.
WALTER VON SEMETKOWSKI.
Relief in St. Julian!
163 : Relief in St. Johann.
Römischer Friedhof in Au am Leithaberg.
Seitdem \Y. Kubitschek (Osterr. Jahreshefte,
1900, Beibl. 1 ff.; Jahrb. f. Altertumsk. 1 91 1, 231 ff.i
seine besondere Aufmerksamkeit auf das Leitha-
gebirge und die im Norden vorgelagerte Kbene ge-
riclitet bat, ist auch dieses bisher so vernachlässigte
Gebiet der Altertumsforschung näher gerückt worden.
Durch Zusammenfassung der in den letzten Jahren
sich häufenden Zufallsfunde und der gelegentlichen
privaten Unternehmungen — systematische (trabungen
fanden bisher in diesem Gebiete nicht statt — kann
es schon jetzt als sicher gelten, daß diese Gegend
in römischer Zeit eine intensive Besiedlung mit einer
Heilte von größeren geschlossenen Ortschaften auf-
wies. Dieser Umstand setzt ein reich ausgebildetes
Straßennetz voraus, das naturgemäß von den Haupt-
städten Scarabantia, Carnuntum und Vindobona seinen
Ausgangspunkt nahm. Die Itinerarien überliefern uns
auch drei Hauptstraßen, durch die diese Städte
untereinander verbunden waren. Die östlichste, die
von Scarabantia über Ulmus nach Carnuntum führt,
ist in ihrer Trasse im großen und ganzen sicher-
gestellt. Sie verläuft längs des Neusiedlersees, das
Leithagebirge an seinem Ostrande berührend und
die T.eitha in der Gegend von Brück überschreitend,
geradewegs nach Carnuntum. Dabei muß die Zwischen-
station Ulmus dort, wo die Leitha und das nach ihr
genannte Gebirge sich am nächsten kommen, also in
der Gegend von Brück, als Sicherung des Flußüber-
ganges angesetzt werden1). Dazu stimmen auch die
Kntfernungsangaben der Peutingerschen Tafel.
Die westlichste Straße, die von Scarabantia über
Aquae nach Vindobona, läßt sich in ihrem Verlaufe
wenigstens einigermaßen vermuten, wenn Aquae tat-
sächlich mit Baden gleichzusetzen ist.
Die dritte endlich, die von Scarabantia über
Mutenum nach Vindobona, wird wohl ungefähr in
der Mitte zwischen den beiden anderen laufend in
ziemlich gerader Strecke diese Stadt erreicht haben,
wenn auch das Itiner. Ant. gerade für diese Strecke
verworrene und unbrauchbare Angaben über die ein-
zelnen Entfernungen anführt. Doch ist es wenigstens
') \V. Kubitscheks Identifikation von Ulmus
mit einer größeren römischen Ansiedlung bei Bruck-
Neudorf fa. a. O. 244) scheint mir überzeugender
zu sein als die des Obersten v. Groller mit dem
ziemlich unbedeutenden Kastell Kirälyüdvar (Osterr.
nach der einen Angabe p. 266 und wegen der natür-
lichen Beschaffenheit des Ortes durchaus gerechtfertigt,
wenn man Mutenum am Westrande des Leithagebirges
ansetzt2). Nun hat sich in der letzten Zeit durch
zahlreiche Kunde längs des rechten Leithaufers von
Kruck-Neudörll über Snmerein, Mannersdorf, Hof,
Au und Uoretto bis Ungarisch-Brodersdorf eine ge-
schlossene Reihe von größeren Ortschaften festlegen
lassen, die eine am Nordabhang des Leithagebirges
hinlaufende Straße voraussetzen. Wenn man nun
daran festhält, daß Ulmus am Ostrande, Mutenum
am Westrande dieses Gebirges zu suchen sind, so
liegt die Vermutung nahe, daß diese Straße keine
andere Aufgabe hatte, als die beiden Städte und
damit die Zwischenstationen der beiden vorher-
genannten Hauptstraßen miteinander zu verbinden.
Unter den römischen Siedlungsstätten, die an
dieser Verbindungsstelle lagen, war diejenige bei
Au am I.eithaberge bisher eine der ergiebigsten.
Schon die Gräberfunde des Lehrers Podwyszinski
und die vom Mödlinger Musealverein aufgedeckten
Gebäudereste, die von W. Kubitschek fa. a. O. 231 ff 1
nach sehr unsicheren und lückenhaften Angaben ver-
öffentlicht werden mußten, haben hier eine räumlich
ziemlich ausgedehnte Ansiedlung erwiesen. In den
letzten zwei Jahren haben nun im Räume des von
Podwyszinski am nordöstlichen Rande von Au
konstatierten Gräberfeldes, angeregt durch Zufalls-
funde, Grabungen stattgefunden, die zur teilweisen
Aufdeckung dieses Gräberfeldes führten. Dort, wo
die Straße von Hof das Dorf betritt (a. a. O. 232.
Fig. 1. Plan), wurden nämlich im Spätherbste 1912
auf dem Baugrunde des F. X. Robitza, Kat.-
I'arz. 2141 56, bei der Anlage einer Kalkgrube und
bei der Fundamentierung der Hausmauer zwei
römische Gräber (auf nebenstehendem Plan: .1, 1
und 1 a) freigelegt. Der rasch verständigte Vertreter
der Zentralkommission für Denkmalpflege konnte
zwar sämtliche Fundobjekte bergen, ohne aber die
Heigaben auf die zwei Kundstellen sicher aufteilen
zu können. Diese Funde veranlaßten das niederöster-
Limes, VI 5 ff. .
-) W. Kubitschek (a.a.O. 245) vermutet Mutenum
in der Gegend von Ungarisch-Brodersdorf. da dort
neben zahlreichen römischen Funden auch der Stein
eines Adilen zutage kam.
Römischer Friedhof in Au am Luithaber
ioo 5'f
53
Zeichenerklärung:
™-_ Bau-u. Mauerwerk der
"'^ Qegenn art
• — • — ■ ,-■■ re her.dcr Zaun
Cat. Parc. Jbgn nr.un :
jmm Ba 'legt
]] Stark stengräber
Skelettgräb r
o 3randgrabe.ru. Streu fundo
Steinsetzunqen mic
i
Brandgräbern.
^u«o
22
Ortsfriedhof
2382
\'.r- tat 1:!f50
10 m
i | K. .ms. Im l'ri.-.llmf in All im 1.,-ith.ilii-rj:
207
Arnold Schober
208
reichische Landesmuseum, durch O. Menghin eine
Ideine Versuchsgrabung vornehmen zu hissen, die
zur Freilcgung von weiteren 5 Gräbern (2, 3, 4, 5, (1)
führte und die Konstatierung eines Bestatlungsfeldes
von größerer Ausdehnung ergab. Kurze Zeit darauf
fand der Besitzer des Hauses Nr. 170 J. Kobitza
bei der Planierung seines Gartens ein 7. Grab,
165: Krand^rab 52, 3^.
dessen Tnventar zur Gänze geborgen werden konnte.
Durch diese Funde angeregt, begannen die drei Be-
sitzer, auf deren Gründen ein Teil des Friedhofes
liegt, den Boden nach Antiken zu durchwühlen,
wobei, wie sich später zeigen wird, manches Wesent-
liche für immer zerstört worden ist. Bei den Grä-
bern jedoch konnten die Fundumstände durch den
Vertrauensmann des niedciösterreichischen Landes-
museums, Alexander v. Seraczin, Okonomieleiter des
k. u. k. Avitikalgutes Mannersdorf, der rechtzeitig
darauf aufmerksam wurde, bis auf einen Kall ge-
sichert und das Inventar von 8 Gräbern (12, 13, 14,
!5i '/> >9. 19*1 2l! käuflich erworben werden.
Um der Kaubgräberei Einhalt zu tun, setzte sich
A. v. Seraczin mit dem niederösterreichischen Lan-
desmuseum zwecks weiterer Grabungen in Verbin-
dung und erwirkte mit Unterstützung der
k. k. Zentralkommission für Denkmalpflege
aus der Privatkasse Seiner Majestät des
Kaisers eine Grabungssubvenlion, die es
ihm ermöglichte, auch auf dem benach-
barten herrschaftlichen Gebiete mit Nach-
forschungen einzusetzen. So konnte er
seine Untersuchungen über die Parzellen
2141 24, 2141/57. -M7 56, 2141/29 er-
strecken und bis zum August 1914 die
Zahl der Gräber auf 55 erhöhen.
Außer auf Gräber stieß man allent-
halben auf Mauerwerk, das in geringer
Verschattung OIO — 0'20 '" unter der Erd-
oberfläche zutage trat. Da die Aufmerk-
samkeit hauptsächlich auf die Aufdeckung
von Gräbern gerichtet war, ließ man dieses
Mauerwerk im Anfang unberücksichtigt,
und da auch die Bauern bei der Urbar-
machung ihrer Gärten die ihnen unbe-
quemen Mauerzüge ausrissen und das da-
durch gewonnene Material wieder verwen-
deten, so ging vieles unwiederbringlich
verloren, was später für die Feststellung
der ganzen Anlage notwendig gewesen
wäre. Krst als bei den Arbeiten auf
dem 1 lerrschaftsgrund die Mauerzüge sich
mehrten, versuchte A. v. Seraczin auch auf
den durchwühlten Gebieten zu retten, was
noch zu reiten war, und so erscheinen jene
Mauerzüge, die auf dem Situationsplan
(Fig. 164) in schwarzer Farbe angegeben
sind, im großen und ganzen sichergestellt.
Im Frühsommer 19 14 mußte A. v. Seraczin
die Arbeiten wegen Krediterschöpfung einstellen. Die
Inventare der auf Gemeindegrund gefundenen Gräber
(1 — 21, 38, 54, 55) kamen in das niederösterreichische
Landesmuseum, die übrigen von den ärarischen Ackern
stammenden in das Kunsthistorische Hofmuseum. Da
die Untersuchungen infolge der inzwischen eingetrete-
nen außerordentlichen Ereignisse wohl nicht so bald
werden aufgenommen werden können, so erscheint es
gerechtfertigt, die bisherigen Funde zu veröffentlichen,
2 OL)
Römischer Friedhof in Au am Leithaberg
ohne größere Resultate, die an diesem ergiebigen Urte ich aber \V. Kubitschek und R. Egger für mannig-
später sicher zu erhoffen sein werden, abzuwarten. fache Unterstützung bei der Interpretation der In-
schriften zu besonderem Danke verpflichtet.
i6u: L'rne :tu* dem Bramlgrah 51
16 i ine .ms (lein Uraiulgrab 5;
I. Die Gräber.
Auf Anregung von \V. Kubitschek und E. Reisch
halte ich diese Aufgabe übernommen, nachdem mir
die Ausgraber O. Menghin und A. v. Seraczin ihre L'nlei den Gräbern lassen sich zwei Mcstaltungs-
Kundprotokolle wie viele Einzelbeobachtungen in formen unterscheiden: Urandgräber und Skelettgräber.
A. Brandgräber.
</' Mit Aschenurnen. Die Urnen lagen
durchschnittlich in einer 'liefe von O' 1 5 bis o".;o "'
unter der jetzigen, also im Niveau der antiken Erd-
oberfläche. Kerner sind bei drei Grabern (;:, 53, 54)
Urne
dem Brandgrab =,*.
liberalster Weise zur Verfügung gestellt haben. 1 >ei noch Setzungen von Hruchsleincn (Fig. 165J erhalten,
nirhtmiihelosenllerstellungdesSituationsplanesb.it die die Urne halbkreisförmig umschließen. Diese
sich der Herr k. u. k. Oberförster Kail Wondra in beiden Ueobachtungen setzen voraus, dal', die Grab-
Mannersdorf unterzogen. Außei den benannten bin statte durch einen Krdhügcl i'Lumulus. dem die
Juhresheftc des üslerr. archäol Institutes Bd. XVII Beiblatt. , ,
Arnold Schober
21 2
169; iironzefuiule aus ilem ISrandgrab 54.
Steinsetzung ;ils Hall diente, vor der Außenwelt
geschützt wurde. Die Tumuli sind allerdings schon
verschwunden, da sie infolge ihres geringen Um-
langes von höchstens 3 bis 4 '" im Laufe der Jahr-
hunderte leicht eingeebnet werden konnten3!. Hei
51, 52 sind noch die Stümpfe der dazugehörigen
schon im Altertum abgebrochenen Grabsteine ge_
banden worden.
Beigaben:
I . Ton:
Schwarze Aschenurnen
Form Fig. 166, Grab 17
5G 52-
Schwarze Aschenurnen
Form Fig. 167, Grab 53
Schwarze Aschenurnen
Form Fig. 170, Grab 22
Graue Aschenurnen
Form Fig. 168, I. Grab 54
Graue Aschenurnen
Form Fig. IoK, 2, Grab ;r
Graue Aschenurnen
1-üjrm Fig. 171, Grab 22a
Schwarzer feiler, Form
Figur 187, 3, Grab 17.
z. Bronze:
Norisch - pannonische
Flügelfibeln. FormFig.160,
Grab 52, 54.
Kräftig profilierte Spiralfibel, Form F'ig. 172,
Grab 23.
3 Armbänder, 2 Beschlagteile mit Scharnier-
gelenk, 3 spindelförmige Anhänger, durchbrochenes
Blech, Fig. 169, Grab 54.
Rundkopfnägel. Grab 52, 17.
Urne aus dem Brandfrrab
1,1: l'rne aus dem Brandgrab 23.
:l) Über die Häufigkeit solcher Tumuli in Nieder- des Vereines lür Landeskunde \on Xiederösterreich
Österreich vgl. ( ). Menghin in den Monatsberichten XIV, 197 f.
2 1.1
Römischer Friedhof in Au nra Leithaben!
1 1
3. Eisen:
Beschlagteile für ein Holzkästchen, Grab 52, 54.
Schlüssel. Schlüssellochblech, Fig. 169, Grab 54.
An Münzen fand sich bloß im Grab 54 ein
Claudius T, Cohen2 I.
Beigaben:
1. Ton:
Rötliche Firmenlampen ohne Stempel, Fig. 17}.
I. Grab 35.
Fibel aus dem ßrandgrab 2;.
175: Kmefibel aus dein Hrandgrab ^s»
b) Ohne Aschenu'rnen. Knochenbrand und Graue Firnrenlampen ohne Stempel, Fig. 173. 2.
Asche sind von einer engen, kreisförmigen Ziegel- Grab 39.
setzung überdacht und liegen in einer Tiefe von Scherben von schwarzen und grauen Gefäßen,
090 bis I'20m unter der jetzigen Frdoberfläche. Grab 42, 4;.
1,3: Lampen aus den [trandgiabern 15
171: SiuiUatasrherben au- dein Hrandpral'
Bloß das Grab ^;. das jenseits der Strafe lag und Zwei ornamentierte Sigillatascherben, Fig. 171,
deshalb im Plane nicht verzeichnet ist, befand sich Grab 55:
in einer liefe von O'sO '" unter fdner Steinplatte ,/ von einem l eller : Dekorationsstreifen durch
von ovis im Geviert. Perlenstäbe in metopenartige Felder geteilt, in
I-T
Arnold Schobci
dem einen reiche Weinranke, in dem andern
Delphin und Girlande;
b) von einer Schale: Aufrechtstehende männliche
Fi our mit Chlamvs um den linken Arm.
177: Cietäßc aus den Skelettgräbern 24,
2. Bronze:
Kniefibeln mit großer runder Kopfplatte, Form
Fig. 175, Grab- 55.
Fingerringe <irab 42, 45.
Gerät, bestellend aus einem hohlen Zylinder, in
dem ein nach oben zu einem King erweiterter Zapfen
beweglich eingepaßt ist, zu beiden
Seiten rund gebogene Ilaken.
Fig. 1S4 oben, Grab 42.
Nägel mit runden, oben stern-
förmig gekerbten Köpfen, Grab 55.
3 . Eisen:
Messer und .Ahlen, Grab 33.
39, 45> xv
4. M ü n z en :
Claudius Gothicus, Cohen5 144.
Grab 39.
Licinius der Alt., Cohen2 60,
Grab 45.
Die bei A gefundenen Gegen-
stände, ein hellgelber Tonnapf mit
roter Glasur (Fig. 176, 1), ein
bauchiger Kessel (Fig. 176, 1) und Teile einer
Flasche aus Bronze, gehören offenbar auch zu einem
Brandgrab, da die Bauern bei der Aufdeckung dieser
Fundstelle weder Knochen noch Steinplatten gesehen
haben wollen.
B. Skelettgräber.
l'nter den Skelettgräbern fanden sich 11 Grä-
ber, bei denen der Leichnam ohne äußere Um-
hüllung direkt der F.rde übergeben war: 24 — 29, 38,
41,46,48,49. Die Skelette
lagen in einer durchschnitt-
lichen Tiefe von I'JO bis
1 '30 in unter der Erdober-
fläche. Alle anderen, und
zwar die weitaus größere
Anzahl, sind sogenannte
Kistengräber.
Hier wird der Leichnam
samt den Beigaben in eine
rechteckige Kammer (Kiste)
gelegt, die aus Steinplatten
oder großen Ziegeln zu-
1 sammengefiigt ist (vgl. Fig.
:. 2Ü- 2 10). Aus einem Stück ge-
hauene schmucklose Stein-
sarkophage sind bloß in vier Fällen (4, 7, 13, 16)
gefunden worden. Offenbar sollen die leicht zu-
sammenfügbaren Kisten die kostspieligeren Sarko-
phage ersetzen, um so mehr, als zu ihrer Herstellung
Grabsteine und Architekturglieder von älteren Grab-
malen! wiederverwendet wurden. Dieser Vorgang ist
17S: Gefäße
-: elettgrali 2S.
gerade im westlichen Winkel von Xordpannonien
durchweg der gebräuchliche gewesen, wie uns zahl-
reiche gleichartige Funde aus Velm (Jahrbuch für
Alterturn.sk. I, 1007. 119 ff. , St. Margareten am Moos
(Mitt. d. Zentralkommission HL Folge 2, 1903. 2401
217
Römischer Friedhof in Au am Leithaberi;
:is
und Brück an der Leitha (Osterr. Jahresh. 111, 1900, Schwarze Henkeltöpfe, Form Fig. 177, ;; 1X^,2;
Heibl. 0 ff.) bezeugen. Von den Kistengräbern sind 1X7, i; Grab 2, 7, 26, .52, 36. 41).
bloß 10 a, 33, 36, 47 unversehrt geblieben, die anderen Schwarzer Henkelkrug, Fig. 178,1; Grab 28.
Gelbe dreihenkelige Kanne mit gelbgrüner Gla-
sur, Fig. 177. 2 : Grab 25.
waren entweder ausgeraubt oder gänzlich zerstört.
[>ie Maße der Kisten schwanken je nach der Größe
des /.u Bestattenden zwischen ü'50 bis 2' 30 in Länge,
0'20 bis O'So 111 Breite und 0'20 bis C70 ;;; Höhe.
180: Hasche aus di-ra Kistrnjrrab 2
Die Sohle der Kiste liegt in einer durchschnittlichen
fiele von O'jO bis l'20 tu unter dein jetzigen Niveau.
t. Ton:
Beigaben:
o
ei: (joliUchmuck au:: ilem Kistenjjrab .}.
Kotes dreihenkeligesKännchen mit gelberGlasur,
Fig. IS6, I ; Grab 33.
(ielbe Henkelllasche mit schwarzem Firnisüber-
zug. Fig. 1 Su, Grab 2.
Kote Schale, Fig. 179, Grab 46.
Roter Teller, Form Fig. 187,3; Grab 48.
Sehwarze Teller, Form Fig. 187.3; 188,3: Grab 1,
-'■ 5, >'i •'. -'i. 3', .1", 3S. 4L !'>• S^-
Schwarzer Faltenbccher, Fig. 188, r; Grab 47.
Graue Henkclkannen, Form Fig. 177, I; 178,2; Grab 41, 47.
iSj: Ulastu-c-liiT au, dem Kistrni;rali in.
2. Glas:
Konischer Herher, Fig. 182, (iral> I u.
Faltentlasche mit Spiralfaden tun den Hals,
Fig. 186, 2 : Grali 33.
Kugelbecher, big. 187. 2; Grab 36.
Kugelllasche, Fig. 1.8.8,2; Grab 47.
Kelten aus länglichen Glasperlen, Fig. 184,
185, I ; Grab I , 2. 24, 27, 28, 37. JS.
Schwarzer Armring, Grab ;.
2 I (j
Arnold Schober
3. Gold- und Sil her seh muck:
Fingerringe aus Silber, Grab
3«, 40.
Geknoteter Kingerring aus
Gold mit glattem Plättchen, Fig.
181, Grab 4.
Zwei goldene Ohrgehänge mit
je der Hälfte eines Chrysopras-
kristalls in voller Fassung, Fig.
181, Grab 4.
4. Bronze:
Armbrustscbarnierfibeln mit
Zwiebelköpfen, Form Fig. 1 83, 1 84.
Grab 5, 10, loa, 25, 30, 31, 50
Gürtelschnallen, Form Fig.
1S4 rechts unten, Grab I, 2,
19 a, 30.
Endstück eines Lederriemens,
Fig. 1X4 links unten. Grab 30.
9 0
183: Fibeln aus den Kistengr'abern 10. i<><<.
m: lironzefunde :111s den Skelett- und Kjstengrähern II, 50. 31, 38, 42.
Armringe, glatt, Grab 1, Iti, 33, 38, 47; aus
Draht geflochten, Grab loa, 14.
Fingerringe, Grab loa, 38, 41. 47.
Siegelring mit der Darstellung eines Delphins,
Fig. 184 unten, Grab I I.
Ringschüssel, Fig. 184 unten, Grab 3s.
Ohrgehänge mit Tropfen. Grab 8.
Nähnadel, Gral) 32.
;. Kisen:
Messer, Grab 2, 5, 36, 46, ;o, mit Beingriff 24.
Ahlen, Grab 2, 5, 19a, 30, 40, 46.
Olieres F'.nde eines Wagebalkens mit Gewichts-
knopf aus Blei, Grab 10 a.
Beschläge für ein Holzkästchen, Grab 14 a, 16.
Türangel, Grab 19 a.
1 m ■
f *' \
w 1
5 Ä
4 M
^■11 €"
185: Gefiiße aus den Kistengräbern 37, 32.
180: Funde aus dem Kistengral)
Römischer Friedhof in An am Leithaberg
Münzen:
Titus, Cohen2 74, lirali 14.
Traian, Cohen-.;'),. Grab 14.
Severus Alexander, Cohen- ;68, üral> 40.
Philippus d. Alt., Cohen2 02, Grab 32.
Valerianus d. Alt., Cohen- 221. Grab 20.
Constantius Chlorus, Cohen2 43, Grab 10.
C. Die in den Kistengräbern in zweiter Ver-
wendung gefundenen Relief- und Inschrift-
steine.
Das Material besteht aus einem grobkörnigen
Sandstein, der am Leithagebirge in der Nähe von
Mannersdorf gebrochen wird. Bloß 17 ist aus weißem
Leithakalkstein.
187: Gefäße aus dein Kisten^rab j(>.
Lirinius d. Alt.. Cohen- 20, Grab 10. 1. Aus d e r (irabkistel (Fig. 1 X9). Fragment
I ünstantinus T, Cohen2 253, 254, 633, Grab loa. eines Grabsteines, oben, unten und links für die
20, 40. /.weite Verwendung abgemeißelt, auf der Bildfläche
Constantinopolis, Cohen2 12, 21, Grab loa, 33. vielfach Spuren von Meißelhieben. Höhe 047 '".
iHä'. (ief'iüe au, ileti kistenKriibern 47, ^o.
Constantinus II. Lohen2. 112. 122. :^^, Grab Mreite 007'". Dicke u'Io"1. Von dem urspriing-
10 a, II, 33. liehen Relief sind noch die geschweiften Heine eines
Constans I, Cohen2 53, 54, 17b, 69, 73, Grab ] I, Tisches und links daneben der Unterkörper einer
33. \(>- lang bekleideten weiblichen Figur erhalten. Wir
Constantius II. ('(dien2 210, 310, 104, Grab 14. haben offenbar den Rest einer Darstellung vor uns.
50, ib. die sich in Pannonien sein häufig findet: den mit
Constantius Gallus, ('(dien'-' 1, Grab loa. Gaben reichbesetzten Opfertisch, dem sich von link^
Arnold Schober
224
her eine Dienerin mit einer Weihgabe nähert. Ge-
wöhnlich aber entspricht dieser Dienerin auf der
einen ein Diener auf der anderen Seite (Hampel,
A nemzeti müzeum legr£gibb Panoniai sirtäbläi, 54,
T. 15). Diese Szene, die augenscheinlich dem in
der ganzen römischen Welt so beliebten Totenmahl
entnommen ist, beschränkt sich bis auf wenige an-
grenzende Gebiete von Mittelnoricum und Mösien
nur auf Pannonien. Da nun in dieser Provinz das
Totenmahl bis jetzt sehr selten nachgewiesen ist
(Österr. Jahresh. XVI. 1913, 191, Fig. 132; Arch.
Ert. 1907, 315. Fig. 30 , so Hegt die Vermutung
nahe, dali diese Szene gleichsam als Krsatz für das
Totenmahl in Pannonien ausgebildet wurde.
2. Aus der Kiste 2 (Fig. 190). Allseits stark
gebrochener Grabstein, aus vier größeren Fragmenten
zusammengesetzt. Hohe 1 '", Breite 0/63 m, Dicke
0*15 1U. Auf der oberen Hälfte des Steines in
breiten, deutlichen Buchstaben die Inschrift:
Vas\so\ Vaicae Kiberttts) ait-
(norttm) LXX h(ic) s(jtus) c(st).
Die Ergänzung auf Vasso habe ich nach zwei
in nächster Nachbarschaft gefundenen Inschriften,
nach einem Grabstein in Somerein (Mitt. d. Zentral-
kommission 111. Folge 3, 1904, 256. Fig. <>(> und
nach einem noch unpubliziertrn aus St. Margareten
a. AI. im niederösterreichischen Landesmuseum, ver-
sucht. Doch wäre auch Vasco nach CIL 111 1 42 1 4
möglich. Über Vaica siehe Sp. 246.
Unter der Inschrift, in den Stein eingerissen.
ist ein vierrädriger Wagen mit niederem offenem
Wagenkasten dargestellt, der von zwei in sehr
flachem Relief ausgeführten Pferden nach links
gezogen wird. Das Gespann wird von einem am
vorderen Ende des Wagenkastens sitzenden Kutscher
mit der linken Hand gelenkt, während er mit seiner
rechten eine Peitsche erhoben hält.
Diese Szene, die auch im folgenden in zwei
Beispielen wiederkehren wird, ist in der Nachbar-
schaft (z. Ji. St. Margareten am
Moos; Mitt. d. Zentralkommission
III. Folge 2, 1903, 23S, Fig. 58)
häufig vertreten, auffallenderweise
aber mehr auf das Innere des
Landes beschränkt, während sie
am Limes bisher fehlt. Das auf
einem der letzten Carnuntiner
Grabsteine (Österr. Limes XTI,
318, Fig. 37, 38) dargestellte Ge-
spann bietet keine Ausnahme, da
es ja von Ochsen gezogen wird
und deutlich als Szene aus dem
Arbeitsleben des Verstorbenen
gekennzeichnet ist. Das ruhig da-
hinfahrende Pferdegespann aber,
oft bereichert durch einen Vor-
reiter oder durch ein von einem
Diener geführtes lediges Pferd.
ist auch sonst in Pannonien (Ham-
pel a. a. < >. 31, 45, Taf. II, 12
und in anderen Provinzen, z. B.
Norditalien, so häutig, daß man nicht in allen
Fallen auf den Stand des Verstorbenen oder auf
eine alltägliche Kegebenheit, wie es eine Wagen-
fahrt ist. schließen kann. Eine sichere Erklärung
dieser Szene steht noch aus: Bruno Schröder
hat in seinen Studien zu den Grabdenkmälern der
Ivaiserzeit ' Bonner Jahrbücher 1902. 68 f.) darzu-
legen versucht, dal' diesen Wagenfahrten die Vor-
stellung von der Reise der Seele ins Jenseits zu-
grunde läge, ohne aber überzeugende Gründe dafür
anfuhren zu können. Oberhalb der Inschrift ist durch
zwei horizontale Linien ein schwach vertiefter, nach
rechts breiter werdender Streifen abgegrenzt, in dessen
rechter Ecke zwei wenig hervortretende S förmige
Schnörkel zu erkennen sind. Es hat sich also auch
oberhalb der Inschrift eine bildliche Darstellung be-
Kömischer Friedhof in Au am Leithaberg
221)
funden. Nach der knappen Fassung der Inschrift
und der nur bis zum Beginne des zweiten Jahr-
hunderts üblichen Formel, hie Situs est, gehört
dieser Grabstein noch ins erste Jahrhundert.
3. Aus der Kiste 3 (Fig. 191). Grabstein, Höhe
1-2* '", Breite o'Sj m, Dicke 0'l6m. Erhalten ist das
ziemlich große Inschriftfeld, das von zwei
Leisten eingerahmt ist. Der Kaum darunter
ist in seiner linken Hälfte weggebrochen,
die rechte zeigt Spuren von Meißelhieben.
Man könnte vermuten, daß hier bei der
Wiederverwendung des Stückes ein Reliel
abgehauen wurde. Oberhalb der Inschrift
hat sich der Stein gewiß fortgesetzt, doch
kann wegen der Größe des Inschriftfeldes
und der geringen Dicke des Steines kein
größerer Raum angenommen werden.
Wahrscheinlich saß hier nur mehr ein
Giebelfeld.
Scvcrei Magv\_t] a«c[/] ifilia) an-
(iiitrum) XXX hlie) s(ita) e(st) | Vene-
ria (filia) an(norum) IUI \ Aih-
moJia | Mal(lius) Yeceo ßilus)
et eo uingi p(osnit).
Der Verlauf der Zeilen ist durch feine
Linien vorgeri-^en, unter der letzten Zeile
sind zwei solcher Linien erkennbar. Die
Buchstaben zeigen gute Formen, besonders
die runden, wie C, O, 1*. sind fein auf-
geführt, dagegen ist die Disposition des
Kaunies nicht überall klar. Am Ende der
ersten Zeile ist das X durch einen Bruch
oben beschädigt, von den beiden ligierten
im Anfang der zweilen Zeile ist von der
letzten Hasta des N" noch so viel erhalten,
daß man zunächst ohne Schwierigkeit
Magnancus lesen kann. Ein Magnancus ist
noch nicht belegt, wohl aber ein Magniacus
I Holder, Altkeit. Sprachschatz II, 383),
ein Magnianus (CIL III 3403, 11419, XIII
5801), ein Mogiancus (CIL III 4944). Man könnte
daher, wie ich es oben versucht habe, den Namen aucli
auf Magniancus ergänzen. In der dritten Zeile lallt die
Gedrängtheit der Altersangabe auf, in der vierten das
Fehlen einer solchen und der freie Raum nach A111-
modia. Diesen Namen als Kognoinen zu dem vorher-
gehenden zu ziehen, verbietet die dafür ganz unge-
wöhnliche Stellung der Altersangabe. Es sind viel-
mehr zwei Personen gemeint. Offenbar wurde bei der
Jahresberte des Bsterr. arctaänl. Institutes Bd. XVII Beiblatt
Anfertigung der Inschrift der Kaum nach den bei-
den Fraueunamen für eine spätere Hinzufügung der
Altersangabe freigelassen und dieser bei der Veneria
ausgefüllt, während es bei der Ammodia aus irgend
einem Grunde nicht dazu kam. Auch scheinen mir
die zwei letzten Zeilen mit der Dedikation später
K^M$kwM WSMmffflmm
'Ifflmtm '«KI
m tiiJwaSFu&JfiBK-'
5 '«iä
■'
I.)u: Grabstein au^ der leiste .
hinzugefügt zu sein, da die Buchstaben dieser Zeilen
deutlich eine andere Hand verraten als die der vor-
hergehenden. Der Name Ammodia ließ sicli nicht
belegen, wohl aber CIL III 4264, 10949 Ammoda.
Ein Vecco findet sich CIL V 0044, ein Veco CIL
III 10795. Die Güte der Inschrift spricht für eine
ziemlich frühe Datierung.
4. Aus der Kiste 5 (Fig. 192). Allseits ge-
brochenes Fragment eines Grabsteines, die rechte
Arnold Schober
228
Hälfte roh abgemeißelt. Höhe o-0o m, Breite 002 :
Dicke 01 5 '".
A"]uiasisi[a ...
iii\ari ' IiTberla
an\nor\tm [. . //. s. c.
Qit]artio [. ./'..,
. ~\rus ' viv. [sil'i et
c~\onitt\_gi f. oder p.
Oberhall) der Inschrift sind noch Reste eines
Reliefs erhalten, einige vertikale Streifen und in der
linken Ecke eine plastisch hervortretende Kontur,
die ich als (iewandfalten und als den linken Unter-
arm einer Porträtbüste erkennen möchte.
5. Aus der Kiste 8 (Fig. 1931. Bis auf den
abgebrochenen untersten Teil und einige Beschädi-
gungen an den Randern wohlerhaltener Grabstein.
Höhe r8om, Breite 0-62 m, Dicke o-i8m.
Auf der größeren unteren Hälfte die Inschrift:
Umma Tabiconis \ f(ilia) an(no-
nim) XLV h(ic) s(ila) e(sl) | Wo
Itedonis lilitis • [ coniugi
ä(e) piecunia) s(tta) p(osuil).
(Iral)stein aus der ki*te
uj2'. L'ragment aus der Kiste 5.
Die wohlgeformlen Buchstaben zeigen einheit-
lichen Charakter. Da in der dritten Zeile einerseits
von annorinn nur die zwei ersten Buchstaben fehlen.
anderseits sich ans dem Zusammenhang ergibt, daß
vom Schluß der /.eile nicht mehr fehlen kann als
die Altersangabe und die stereotype Schlußformel
//. 5. e., so folgt daraus, daß auch für die anderen
Zeilen auf der linken Seite bloß eine Ergänzung
von einem, beziehungsweise zwei Buchstaben, auf der
rechten Seite eine solche von mindestens fünf Buch-
staben erforderlich ist. Der Frauenname in der ersten
Zeile wird mit einem Vokal, wohl am ehesten mit
A begonnen haben. Eine Amasisia ist zwar noch
nicht belegt, wohl aber Clf. HI 97 1 , Ö607, eine
Amasia. Diese Namen werden wohl auch mit Atnnia
("II. III 43 T 6 — 10970, U563 zusammenhängen.
Die Zeilen sind schön disponiert, die Buch-
staben von guter Form. Daß Umma mit dem lateini-
schen Gentilnamen Ummius (Schulze, Zur Gesch. d.
lat. Eigennamen, 245) zusammenhängt, ist nicht
sicher, eine andere Relation i~t nicht zu belegen.
CIL 111 4580: Atporaarus llonis f. wird ein Ilo
genannt. Zu Itedo und Tabico siehe Sp. 245 f.
Oberhalb der Inschrift ist eine reckteckige
Nische ausgehöhlt, deren architektonischer Rahmen
die Fassade einer Ädikula nachahmt. Glatte l'ilaster
mit einfach gekehlten Kapitellen tragen ein Giebel-
dach, dessen Tympanon mit einer Rosette geschmückt
ist; an den Enden der Giebelschrägen erhoben sich
ungegliederte Eckakroterien, die ietzt teilweise zer-
stört sind. In der Nische befindet sich das Brust-
bild einer Frau in einheimischer pannonischer Tracht.
Römischer Friedhof in Au am Leithanerg
-3<
Das Untergewand ist mit großen Flügelfibeln an den
Schultern festgehalten, darüber trägt sie einen Woll-
mantel aus schwerem Stoff, dessen einen Zipfel sie
mit der rechten Hand über die linke Schulter zieht.
■ 0 :
ns der Kiste 8.
Die ungewöhnliche Kopfbedeckung, eine Pelz-
mütze mit breit aufgebogener Krempe, scheint aus-
schließlich in dieser Gegend in .Mode gewesen zu
sein, da sie bisher nur auf Denkmälern der nächsten
Nachbarschaft, auf einem Grabstein aus Brück an
der l.eitha (Arch. Frt. 1899, 34K, Fig. 9) und au)
einem Fragment aus St. Margareten im Moos (Mitt.
d. Zentralkommission HI. Folge 2, 1903, 240) zu
ImHen war.
Was die Knlstehungszeit dieses Grubsteines
anlangt, so werden wir durch die Güte der Inschrift,
durch die Formel hir Situs est und durch die un-
römischen einheimischen Namen in das erste nach-
christliche Jahrhundert geführt. Dazu stimmt die
Tracht und die großen Flügelfibeln, die, wie auch
unsere Gräber (siehe Sp. -47) gelehrt haben, haupt-
sächlich im er-ien Jahrhundert in Pannonien ge-
bräuchlich waren.
6. Aus der Kiste 9 (Fig. 194 . Fragmenteines
Grabsteines. Höhe O'OO"1. Breite o\J.6m, Dicke o 23™.
1 j ; : Grahstein aus <Fr Kiste 9.
F.rhalten ist das linke untere Stück mit einem feile
des schwach eingetieften, von einer Feiste umrahmten
Jnsehriftfeldes.
]
('obro\ tnarus an . . ]
/'/. .v. c e[t ]
an. L h. [.\\ t'. mavito]
et t'atr[i ]
.\inuc[a ä. )•. •.. p.
Artem[itiorus ......
ilavis serv[i].
In der obersten Zeile sind nur schwache, für
die Ergänzung des hier stellenden Namens nicht
ausreichende Spuren erkennbar. In der zweiten sind
die zwei ersten Buchstaben etwas beschädigt, doch
Is*
23'
Arnold Schober
232
Cobro sicher zu lesen. Ich habe die Lrgänzung
Cobromarus nach dem Fig. 197 abgebildeten, aus
dem Kistengrab 10 a stammenden Grabstein, der
den gleichen Namen als Kognomen des Freilassers
aufweist, gewählt. Eine Cobromara CIL III 3598
= 10552, die erweiterte Form Cobrovomarus auf
pannonischen Silbermünzen 'Holder I, JO55). Diese
195: Grabstein ans der ICiste ro.
Zeile läßt auch die Rekonstruktion der Breite der
ganzen Inschrift zu; denn nach Combromarus kann
nur mehr die Altersangabe gestanden haben, da die
zugehörige Formel h. s. f. am Anfang der nächsten
Zeile steht. In dieser stand, mit el an den vorher-
gehenden angeschlossen, der Name eines zweiten
Verstorbenen, für den ein Raum von 7 bis 8 Buch-
staben verfügbar ist. Den Schluß der vierten, die
fünfte und sechste Zeile dürfte die Dedikation des
Grabsteines an die zwei Verstorbenen von einer
Verwandten gebildet haben, deren erster Name am
Schlüsse der fünften Zeile verloren gegangen zu
sein scheint. Den zweiten habe ich nach CIL III
5056 — 10037 au' Amuca zu ergänzen versucht.
Bisher ist die Inschrift ziemlich einheitlich, die
zwei letzten Zeilen aber unterscheiden sich auf-
fallend von den vorhergehenden. Die unsichere
Führung der Zeilen, vor allem aber die Verwen-
dung von Kursivzeichen A statt A, I1 statt F, II
statt E beweisen, daß sie von einer zweiten Hand
in späterer Zeit hinzugefügt worden sind. Fs
sind Sklavennamen, die nach deren Tode auf den
Grabstein ihres Herrn gesetzt worden sind. Die
gedrängten, klein hingekritzelten Buchstaben von
serv(i) lassen die Vermutung zu, daß mit diesem
Worte die Inschrift zu Ende war. Zu Flavis vgl.
CIL II 3716.
7. Aus der Kiste 10 (Fig. 195'. Bruchstück
eines großen Grabsteines. Höhe P59 m, Breite
0-64 m, Dicke oi7m. Das Stück hat bloß auf
der rechten Seite ursprünglichen Rand, links und
unten ist es für die zweite Verwendung abge-
meißelt, oben abgebrochen. Der ursprüngliche Bild-
schmuck ist bis auf die rechten Hälften von zwei
Reliefs entfernt worden. Von dem kleineren sind
noch die Vorderleiber zweier Pferde erhalten, von
denen das rückwärtige in einer schmalen Kontur
hinter dem vorderen hervortritt. Die Pferde sind
mit erhobenem linken Vorderfuß, also im Schritt
dargestellt. Das fehlende Stück des Reliefs dürfen
wir uns wohl nach der auf dem Grabstein Nr. 2,
Fig. 190 abgebildeten Wagenfahrt ergänzt denken.
Das Hauptrelief stellte ursprünglich mindestens
zwei sitzende Personen in voller Figur dar. Davon
ist noch erhalten: der Unterkörper einer offenbar
weiblichen Figur, die in einen schweren Mantel ein-
gehüllt ist und in den Händen einen weggebrochenen,
daher unkenntlichen Gegenstand hielt, von dem noch
Spuren auf dem faltenlosen Gewand erkennbar sind,
und links daneben der Rest eines Fußes und eines
Gewandstückes einer zweiten sitzenden Figur. Die
plumpen, ungegliederten Beine und die unbeholfene
Art, die Gestalten sitzend darzustellen, zeugen von
einer ziemlich rohen und primitiven Arbeit.
8. Aus der Kiste 10.1 (Fig. 1 96). Grabstein
aus mehreren Bruchstücken zusammengesetzt. Höhe
2'43 m. Breite rol m, Dicke 020 m. Von der oberen
Hälfte des Steines ist ein großer Teil weggebrochen,
doch scheint in der rechten oberen Ecke die
ursprüngliche Oberseite erhalten zu sein. Die Ober-
Romischer Friedhof in Au am Leithaberg
i4
fläche der unteren Partie ist offenbar auch mit der
Inschrift bei der Wiederverwendung abgemeißelt
worden. Darüber ist in den Stein eine nicht allzu
tiefe, oben halbrund abgeschlossene Nische ein-
gegraben gewesen, aus der das Relief einer sitzen-
den männlichen Gestalt hervortrat. Die Figur ist bis
auf den fehlenden Kopf noch gut erhalten. Der
breite Lehnsessel mit den profilierten Stuhlbeinen
ist zu beiden Seiten des Sitzenden deutlich erkenn-
bar. Dieser selbst ist in Vorderansicht gebildet, be-
kleidet mit einem Untergewand und einem Mantel,
den er mit der Rechten über die Schulter zieht.
Die Linke hält einen nach unten breiter werdenden
Gegenstand (Geldbeutel?).
Der Typus der sitzenden oder stehenden Voll-
tigur ist im Norden der Provinz sehr verbreitet. Aus
nächster Sähe -lammen, aus Göttlesbrunn (CIL III
4544), aus Brück an der I.eitha (Arch. Frt. 1899,
342> Fig. 1, 346. Fig. 7), aus dem Lapidarium des
Hieronymus Beck in Krbrcichsdorf CIL III 4599;
Jahrbuch für Altertumskunde 1912, 136, Fig. 23),
aus Weigel-dorf Jahrbuch für Altertumskunde VI,
97, Fig. 11.
Weitere Beispiele sind aus dem Gebiete von
Aquincum (Hampel a. a. O. Xr. 68, T. 21. Xr. 37,
i*. T. 22. Xr. 36, 40. I". 23) und aus Intercisa
Arch. Frt. i<io<>, 257, Fig. 33, 341 bekannt. Alle
diese Denkmäler gehören zum großen Teil dem
trüben cr-tcn Jahrhundert n. Chr. an und reichen
höchstens bis an den Anfang des zweiten Jahr-
hunderts.
Nicht bloß durch die Volltigur, auch durch den
barbarischen Stil und durch den Mangel jedes
dekorativen Details unterscheidet sicli diese Gruppe
wesentlich von den gleichzeitigen Typen der .Militär-
grabsteine am Limes. Wie schon II. Hofmann
(Sonderschriften V, <<X ff.) ausgeführt hatte, ist
der Typus der Vollfigur in der ersten Kaiserzeit
den Militärgrabsteinen Illyricums durchaus fremd.
Sitzende Figuren fehlen ganz, die wenigen Beispiele
einer stehenden lassen ihre Herkunft aus dem
früheren Standpunkt der Truppe, aus Germanien,
leicht erkennen F.rst mit dem beginnenden dritten
Jahrhundert wird auch in Illyricum auf den
Soldatengrabsteinen die Darstellung des Verstorbenen
in ganzer Figur häufiger und Hnfmann a. a. O. 84)
nimmt dafür einen Kinfluß aus dem Süden, aus der
Balkanhalbinsel her in Anspruch. Unsere Gruppe
ist daher von den vom Militär verbreiteten Typen
durchaus unabhängig und läßt ihren Ursprung nicht
von diesen ableiten. Sie ist auch zeitlich und in
ihrer Ausbreitung sehr beschränkt und wurde bald
von den durch das Militär verbreiteten Typen ver-
drängt. Die Frage nach dem Ursprung dieser Gruppe
läßt sich bei der lückenhaften Kenntnis gerade der
ältesten römischen Grabsteintypen nicht restlos be-
alistri
.!,-, ki^te
antworten. In Norieum, Dalmatien und Oberitalien
ist die Volltigur bis auf wenige Ausnahmen nicht
heimisch. Dagegen ist sie in Germanien, Gallien
und Britannien sehr verbreitet. Ein direkter Ein-
fluß dieser Provinzen auf unser Gebiet läßt sich
in diesem Falle aber nicht nachweisen. Sicher ist.
daß er nicht durch das römische Militär erfolgt ist.
da ja gerade die auf germanischen Soldatensteinen
so gebräuchliche Vollfigur auf den entsprechenden
Denkmälern der illyrischen Provinzen fehlt. Wenn
man aber unsere Gruppe mit den zahlreichen, in
•35
Arnold Schober
36
der Lyonnaise gefundenen höchst primitiven Grab-
steinen der ersten römischen Zeit (Esperandieu, La
Gaule romaine III), die den gleichen Typus zeigen
und die sich unschwer von den alten rein kel-
197: Grabstein ans der Kiste lo<(.
tischen Stelen dieser Gegend ableiten lassen, ver-
gleicht, so läßt sich eine auffallende Ähnlichkeit
zwischen den beiden Gruppen nicht verkennen.
Könnten da bei der Ausbildung des Typus der
Yollfigur nicht auch in Pannonien noch alte kel-
tische Traditionen mitgewirkt haben? Die Beant-
wortung dieser Frage muß wohl noch so lange
hinausgeschoben werden, bis auch in unseren Ge-
genden größere tigurale Denkmäler aus rein kelti-
schen Schichten zutage gefördert sein werden.
9. Ans der Kiste 10,7 (Fig. 197,)- Gut er-
haltener Grabstein, bloß der unterste Teil ist ab-
gebrochen und die Ränder etwas beschädigt. Höhe
2'i9m, Breite 07; m, Dicke 0'22 m. Die Oberseite
des Steines verläuft wagrecht ohne architektonischen
Abschluß. Die Bildfläche ist in drei Abschnitte
geteilt, der unterste zeigt in einem schwach um-
rissenen rechteckigen Feld die Inschrift:
Küus) Flavius T(iti) Flavi \
Cobromari liberins) \ Uxavil-
lus aii(noruiu) XL \ h(ic)s {Uns) est) \
Primi» f(ilitis) p(atri) p{osuit).
Die /.eilen sind vorliniert und gut disponiert,
die Buchstaben sorgfältig eingehauen, bloß am Ende
der zweiten Zeile ist der drittletzte Buchstabe wegen
Platzmangels etwas hoch gestellt. T. Flavius Cobro-
marus hat das Bürgerrecht vom Kaiser Vespasian
erhalten und führt in üblicher Weise dessen Prä-
nomen und Gentilicium, nach ihm hat auch sein
Freigelassener diese Namen angenommen. Die Ent-
stehungszeit des Steines dürfte daher gegen das
Ende des ersten Jahrhunderts n. Chr. fallen.
Im mittleren Teile der Bildfläche ist in einem
schmalen Feld die Volltigur eines kleinen Mädchens
herausgearbeitet, die mit einem Hemd und darüber
einem Mantel bekleidet ist, dessen Falten sie mit der
Rechten vor der Brust zusammenhält, in der Linken
trägt sie eine Traube. Links von dem Mädchen er-
scheint der Kopf eines zweiten Kindes allein. Diese
ungewöhnliche Darstellung läßt sich wohl nur auf
eine Ungeschicklichkeit des Steinmetzen allein zurück-
führen. Er hatte vielleicht den Auftrag, zwei Kinder-
gestalten in diesem Feld zu bilden; nach der Voll-
endung der ersten, blieb ihm für die zweite kein
Raum mehr übrig und so begnügte er sich mit der
Darstellung des Kopfes allein.
Das oberste Drittel der Bildfläche füllt eine tiefe,
oben halbrund abgeschlossene Nische mit dem Haupt-
relief des Grabsteines aus. Dargestellt ist in halber
Figur ein Mann und links daneben in voller Figur
ein Knabe. Der Mann trägt ein Hemd, darüber ein
faltenreiches Obergewand, das auf seiner linken
Schulter sichtbar wird und darüber einen schweren,
faltenlosen Mantel, der Knabe ein Hemd und ein
Obergewand, dessen Saum von der linken Schulter
herab umgeschlagen ist, die rechte Hand des Knaben
ist his zur Sehulterhöhe erhoben. Dieses Relief
-'o/
Römischer Friedhol' in Au am Leithaber
=38
bietet ein Beispiel von der Vereinigung der aus
Italien stammenden Büste und der einheimischen
Volltigur. Die Figuren, besonders aber die Köpfe,
sind in dem gleichen harten und eckigen Stil aus-
geführt, den Furtwängler (Abh. d. bayr. Akademie
XXII 502) an zahlreichen dem ersten Jahrhundert
n, Chr. angehörenden römischen .Militärdenkmälern
beobachtet hatte und der auch an der Donau bis in
die Zeit der Klavier hinein geübt wurde (vgl. H. Hof-
mann a. a. O. 33 ff.).
10. Aus der Kiste 11 (Fig. 198). Relief von
einem größeren Grabdenkmal. Höhe 2'07 m, Breite
073 '", Dicke o'22 m. Die beiden Schmalseiten haben
ursprünglichen Rand, nur Teile der Ober- und Unter-
seite sind abgesprengt. Links oben ist durch den
Bruch ein O-0/ m tiefes Zapfenloch sichtbar geworden.
Auf der Oberseite des Steines lagerte also ursprünglich
ein Gesimse.
Das Relief befindet sich auf der rechten Hälfte
der Vorderseite in einer seichten Xische mit halb-
rund geschweiftem, oberem Abschluß und stellt dar
einen bartlosen Diener in der typischen hoch-
geschürzten Kleidung. Kr ist in Dreiviertelansicht
nach rechts gewendet und hält in der Rechten einen
römischen Helm mit einer aus Vogelfedern beste-
henden Crista, während die Linke sich auf den Rand
eines hohen, ovalen Schildes aufstützt, dessen Innen-
seite mit dem Schildband sichtbar wird. Zur Form
lies Helmes vgl. die in Ksseg (Mursa) gefundenen
Originale Vjesnik XI XII 33 IT., Fig. 0 bis H und
die auf römischen Reliefs häufigen Beispiele dieser
Form Vjesnik a. a. O. 53 f.. Fig. id. Zunächst
könnte man aus der Darstellung eines Dieners mit
den Waffen seines Herrn schließen, daß das Relief
zu dem reicher ausgestatteten Grabmal eines römischen
Militärs gehört hat. Dagegen spricht jedoch der
Umstand, daß bisher kein einziger Fund uns be-
rechtigt, in Au eine militärische Station anzu-
nehmen. Vielleicht gehörte der Siein zu dem Grab-
mal eines verabschiedeten und in Au angesiedelten
Veteranen. Daß der Verfertiger das Relief nicht nach
der Natur gebildet, sondern meines Krachtcns die
ganze Kigur aus einem Vorlagebuch kopiert hat4),
glaube ich aus der für pannonische Verhältnisse
ungewöhnlichen Freiheit des Stils und aus dem
trotz seiner Kompliziertheit anmutigen Bewegungs-
motiv schließen zu dürfen, Vorzüge, die das Relief
über die sonstigen Frzeugnisse unserer provinzialen
Kunst hervorheben.
Auf der rechten Schmalseite des Steines ist in
großen, gefälligen Formen der Buchstabe M ein-
gemeißelt. Kr könnte vielleicht den Anfang der
19s: Grabstein aus ih-r kistr ii.i.
Grabinschrift oder den /.weilen Buchstaben dir
Weihung an die Dii Manes gebildet haben.
Kür eine Rekonstruktion des ganzen Denkmals
bietet jedoch der Stein zu wenig Anhaltspunkte.
11. Aus der Kiste 1 1 n (Fig. 200). Fragment
eines Grabsteines, das auf allen Seiten für die zweite
' Daß Vorlagebücher gerade in I'annonien häufig
gebraucht wurden, bezeugen viele mythologische
Reliefs fA. Heliler, Ostrrr. Jahreshefte XV. 1012,
185J und einzelne auf den Grabsteinen slereolvp
wiederkehrende Küllliguren, wie Attiden. Kröten und
Kabelwesen verschiedenster Art.
210
Arnold Schober
240
199: Fragment aus der Kiste 19.
Verwendung zurechtgehauen ist. Höhe ergo m, Breite
o'64 '", Dicke 0'iSm. Am unteren Rand ist zwischen
zwei [.eisten ein fortlaufender Fries von zwei inein-
ander geschlungenen Blattranken dargestellt, darüber
erscheint in flachem Relief ein mit Hemd und langem
Obergewand bekleidetes Mädchen nach links schrei-
tend. Ks trägt einen Schleier um den Kopf und
Ok ■.-Ji
.i
mm
1: l&
\ " :pm^
fr « :
' -"^v ■.•
■'- "V
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:*
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*£"^'-'
*xgr~*m*$
■7 **"* ^
'- / \
t
■4
hält in den gesenkten Händen
merkwürdige, nach unten sich
verbreiternde Gegenstände (Ge-
fäße, Opfergaben?). Oberhalb
des Reliefs schien sich der
Rankenfries zu wiederholen,
wenigstens sind noch die untere
Leiste und Spuren von Ranken
erhalten.
12. Aus der Kiste 19
(Fig. 199)- Bruchstück eines
Grabsteines. Höhe 0'55m, Breite
o-Si '", Dicke o-i2m. Das Relief
ist bei der zweiten Verwendung
abgehauen worden. Davon ist
noch erkennbar links der Kon-
tur eines Kopfes und daneben
der oberste Knopf einer Spindel,
rechts die Spuren eines abge-
meißelten Brustbildes, dessen
linke Hand eine Sichel hält.
13. Aus der Kiste 20 (Fig. 201). In drei
Stücke zerbrochene, aber sonst wohl erhaltene Platte.
Länge o'Ko m, Breite 0'6o m, Dicke 0'IOm, mit der
von drei Leisten umrahmten Inschrift:
T[e]lavia Tevegeti Kiberla)
l'ri[tna\ [ aii(iioruui) LV h(ic) s(ita)
c{st) | Sasulus T(ili) filius |
[R~\eftatus virus) f(ecit) s{ibii et s(uis).
In der ersten Zeile ist der letzte Buchstabe
wegen Raummangels jenseits der Leisten an den
2uo: Relief aus der Kiste
201: Grabinschrift aus der Kiste I-).
241
Römischer Friedhof in Au am Leithaberg
- t-
Kami der Platte gestellt, in der zweiten erscheint
nach dem ersten Wort als Interpunktion ein herz-
förmiges Blatt. Über Telavia s. Sp. 247. Sasulus
hängt wohl mit Sassus CIL III öoio, Sassa CIL
III 1 1355, Saxu CIL III 11656 und Sacsio CIL III
5552 zusammen. Nach dem Charakter der Inschrilt
gehört der Stein noch dem ersten Jahrhundert
n. Chr. an.
14. Aus der Kiste 31
1 Fig. 202). Bruchstück eines
großen Grabsteines. Höhei'231",
Breite o-50m, Dicke o'30m. Die
rechte Seitenfläche scheint ur-
sprünglichen Rand zu ■ haben,
die anderen sind für die zweite
Verwendung » zurechtgehauen.
Von der Inschrift ist noch am
linken Rand erhalten:
17. Aus einer zerstörten Kiste oberhalb
des Skelettgrabes 46 (Fig. 205). Rechte Hälfte
einer Sarkophagvorderplatte in zwei Teile zerbrochen,
aus weißem Leithakalkstein. Höhe rj'93 m, Breite
074 '", Dicke 0:1 m. Das Inschriftfeld war mit
einem zweifach abgetieften Rand unisäumt, von der
Inschrift ist noch erhallen:
llilio
Darüber sind Spuren von
sinken Meißelhiebcn erkennbar.
1 5. Aus der" Kiste 33
' Fig. 203 1. Unvollständiger Grab-
stein, 'Höhe 1*25 m, Breite 0-41 "'.
Dicke 0-13 "'. Auf der rech-
ten Seitenfläche ursprünglicher
Rand, die anderen für] die
Wiederverwendung abgemeißelt :
F.icia lJtiis[ filia 1]
Viva sibi ff/]
fv lim f teii).
Die ersten /.eilen sind mit
feinen Linien vorgerissen,* die
Buchstaben sorgfaltig eingegra-
ben, die dritte ist flüchtiger. Zu
F.icia vgl. Eilice ('TL TU 13428 födenbu
CIL III 7640.
16. Aus der Kiste 36 (Fig. 2041. Fragment
eines Grabsteines, auf allen Seiten für die zweite
Verwendung zurechtgehauen. Höhe 075 m. Breite
o'54m, Dicke o-22m. F.rhalten ist in einem etwas ver-
tieften Feld die linke Hälfte eines sehr flachen Re-
liefs, darstellend den rückwärtigen Teil eines Wagens.
Auf dem niederen Wagenkasten sind noch die Kon-
turen einer sitzenden Person sichtbar. Auch dieses
Relief muß wie Fig. ic,o zu der Darstellung einer
Wagenfahrt ergänzt werden.
Jahreshefte lies österr. archäol. Institutes IM. XVII lieibla
l'ra
Aicula
dci ki>te ;l. -'u-,: Grabstein ;nis '1er Kiste
S\isionis [ \rmisnc
[ Jii/.i i'j[t'd ~\rmisac f. . .
.]//;<(.
Den Namen der ersten /.eile habe ich nach CIL
III 10003 tSisiuj aul Sisionis zu ergänzen versucht,
her gleichlautende Xanic der zweiten und vierten
Zeile hängt vielleicht mit Germus CIL III 305)
Holder I 2010) oder mit llennaiscus ("IL III S70
zusammen.
Die Buchstaben zeigen zwar gute Form, aber
eine unsichere Disposition; so ist in der ersten Zeile
der Zwischenraum zwischen dem ersten und dem
16
2 43
Arnold Schober
244
zweiten Buchstaben größer als /.wischen dem zweiten
und dritten, am Schluß der Zeile sind die beiden
vorletzten ligiert und für den letzten bleibt kaum
mehr Platz übrig. Auffallend ist die Häufung der
Buchstaben in der Zeile 2. In normalem Abstand von-
einander stehen r, m. s und c, nun ist /.wischen m
und s ein i. und zwischen s und c ein a hinein-
gellickt. Eine Krklärung hierfür bietet vielleicht die
Vermutung, daß der Steinmet/., nachdem et (\^u
Namen falsch geschrieben, spater auf Verlangen des
Bestellers die Inschrift korrigieren mußte. Diese An-
nahme wird durch den Umstand gestützt, daß dieser
l'i
is de
Kiste
Vorgang sich bei dem gleitdien Namen in der vierten
Zeilß wiederholt.
Rechts von der Inschrift erscheint in einem
schmalen, schwach vertieften Feld das flache, stark
verriebene Relief eines nach rechts schreitenden
Jünglings, auf dessen gesenktem Haupt ich die phry-
gische .Mütze und in dessen Händen ich das pedum
des Attis zu erkennen glaube. Auf der verloren ge-
gangenen linken Ecke der Blatte wird die gleiche
Figur im Gegensinne zu ergänzen sein.
1 8. Aus der zerstörten Kiste oberhalb
des Skelettgrabes 46 (Fig. 200). Bruchstück eines
Grabsteines. Höhe o'45 '", Breite 0"46 "', Dicke 0-14 '".
Links noch ursprünglicher Rand, sonst allseits ge-
brochen. Das Relief ist zum Teil abgemeißelt, er-
kennbar ist das Brustbild einer Frau ohne Kopf, die
mit der linken Hand ein nacktes Kind hält. Das
Kind sitzt, von der Seite gesehen, auf einem niedrigen
Schemel.
!o5: Fraj
der Kiste ;':>.
10 Aus der Nähe der Kiste 34 (Fig. 207).
Torso einer j iinglingsstatuette.
206: Fiairment aus der Kiste 4".
Ein auf der rechten Schulter geknüpfter, kurzer
Mantel fällt über den Rücken herab und läPt den
größten Teil der Brust frei.
245
Römischer Friedhof in Au am Leithaherg
20. Aus einem der V e rsucli sg räben in
l'arzelle 2141 29 (Fig. 208). Aufsatz eines Grabmals
in Gestalt einer bauchigen Flasche mit zwei Henkeln,
oben ist die .Mündung durch eine kreisförmige Ein-
tiefung angedeutet. Unten ein 0^05 '" tiefes, viereckiges
Zapfenloch.
Betrachten wir diese Grabsteine in ihrer Ge-
samtheit, so sehen wir, daß sie alle aus einem be-
stimmten Kreis heraus in einer bestimmten Zeit ent-
standen sind. Soweit sie sich näher datieren lassen,
gehören sie durchwegs dem ersten Jahrhundert n.Chr.
an, aber auch tue zweifelhaften können nicht alter
sein als der Anlang des zweiten Jahrhunderts. Von
den in den Inschriften verzeichneten Xaraen findet
sich kein einziger römischer, sondern sie gehören
" JJF 1
JHmm\
9
^^KL^-ä.
aus Spectatus, Romogillus CIL III ] 2014 aus Romogus
u. v. a. m., das deminuicrendc -ulo- in Sasulus aus
Sassus CIL ITT 6010. Das masculinc Cognomen
Sassula gilt bei Schulze a. a. » >. 369 wegen seiner
Femininform als keltisch. Keltisch sind ferner Namen
auf -marus, die besonder« in unseren Gegenden
sehr häufig sind, so /.. H. Assedomarus (CIL TU
5291), Biatumarus (CIL III 10324), Atpomarus CIL
III 4580), Brogimarus (CIL III 13075V Magiomarus
(CIL III 11570), Sinomarns 'CIL III I1650) usw.
Lors is der Xühe .ler Kiste
Ahn .lei P.-ir/ell.-
durchwegs dci eingeborenen Bevölkerung an. Mloli
in einein Falle auf dem (i rahstein ') i Fig. 197 trägt
T. Flavius Cuhromarus den regulären, römischen
Namen, neben seinem alten als cognomen, prae .omen
und gentile des Kaisers Vespasian, der ihm das Bürger-
recht verlieh, Nach ihm hat auch sein Freigelassener
Uxavillus diese Namen angenommen. Alle anderen
führen ihren alten einfachen Namen und sind durch-
weg älteren Datum-;.
Wenn wir sie mit anderen keltischen Namen
aus Pannonien und Noricum vergleichen, so stellen
sich die meisten als Denünu'ivbiHungcn "der l'.r-
weilerungcn von solchen dar. So ist z. \>. Itedo durch
Anhangung (\e> Suffixes -edu i-edui ;iu> Itto ' II.
III 47R4. '•)2\2) entstanden, wie Uiliccdo CIL III
1204 aus Uilico us). Das keltische ileminuierende
-illo- findet sich in Cxavillus au- L'xavus vgl. Suriila
CIL III 1S22 aus surii-, Spectatilla CIL III |0«»«)
[Erweiterungen sind Magni tneus wie Mogianeus iCIL
III 10-n, Amuea wie Zebuea (llud. Reg. \" 1 1 34
und Tatuca CIL III 5350. 4555). Kin fache Figcn-
namen sind Vasso, \"ecco, Illo, l'mma mit Verdoppelung
lies Stammkonsonanten.
Dann gibt es Namen, wie Vaiea, Tubieo, Telavia,
deren Ableitung nicht recht zu erkennen i--t. In
Va-ica und Tab-ico könnte zwar das keltische Suffix
-ico stecken, doch Hellen sich diese Namen auch mit
den illvrischen Namen auf -icus. die sich in Xergeste,
l'iquentum, im Venetischen und in Dalmatien finden
1 Schulze a. a. * ). 2») IV.), in Zusammenhang 1 »ringen.
um so mehr, als gleichlautende Namen, wie IVllicus,
sowohl in Noricum (CIL 5 1 23 Celeia, 5570 Bedainnii
als in Dalmatien l< IL III '»376 Salonae vorkommen.
Namen auf -icus sind in l'annonien Fbonicus (CIL
III ri »74 1, 10774), Kricus i('IL 111 1 201 1 ■■ . . 1 3^2 >s .
Ilanicu- ii IL III 1707 . Surica (CII III 1 1 •* 7 J und
i '1 '
247
Arnold Schober
248
in Noricum Marica (CIL III II 647), Ressicus (CIL
III 5697) belegt.
Ein anderes Zeugnis einer illyrischen Unterschicht
in unseren Gegenden könnte vielleicht auch der Name
Telavia darstellen, wenn es uns erlaubt wäre, ihn
mit Telavius, dem alten von Plinius und Ptolemaeus
überlieferten Namen des Flusses Zermagna in Dalmatien
(Holder II 1790) in Verbindung zu bringen.
D. Chronologie der Gräber.
Kür die Datierung der verschiedenen Grabtypen
haben wir zwar wenige, aber docli hinreichende
Anhaltspunkte, um sie wenigstens in größere Zeit-
räume der römischen Besiedlui g einordnen zu können.
Für die einzelnen Fundobjekte wird uns freilich das
Vergleichsmaterial so lange fehlen, bis größere Be-
gräbnisstätten in Nordpannonien aufgedeckt oder bis
wenigstens die großen Friedhöfe von Poetovio und
Emona bekannt gemacht sein werden, die uns er-
möglichen würden, die zahlreichen Einzelfunde dieser
Provinz in größere zeitliche Zusammenhange ein-
zuordnen.
Brandgräber mit Aschenurnen.
Davon läßt sich 54 durch eine mitgefundene
Klaudiusmünze näher datieren. Wenn auch Münzen
nur ein sicheres Datum post quem geben, so können
wir mit dem Grab doch wohl nicht über die Mitte
des ersten Jahrhunderts n. Chr. hinaufgehen. Für
eine möglichst frühe Datierung spricht aber ein
anderes Brandgrab, das in der Nähe in Reintal bei
Mannersdorf anschließend an ein sehrfrühes Germanen-
grab gefunden wurde (O. Menghin a. a. O. 199) und
das genau die gleichen norisch-pannonischen Flügel-
Übeln und, was wichtiger ist, die gleichen Beschlag-
teile mit Scharniergelenken und die gleichen, spindel-
förmigen Blättchen unter seinem Fundinventar aufwies.
Aus anderen Gegenden wurden mir derartige unge-
wöhnliche Beschläge aus dem Gebiete von Poetovio
und Flavia Solva im Joanneum zu Graz und durch
O. Menghin aus Dobfichow (Pic, Starozitnosti zemc
ceske Tab. LXVII 1, 17, 20) bekannt.
Die Flügelfibeln, deren Gebrauch sich fast ganz
auf die Provinzen Noricum und Pannonien beschränkt,
waren hauptsächlich im ersten Jahrhundert n. Chr.
in Gebrauch (Almgren, Studien zu nordeuropäischen
F'ibelformen, Fig. 2.57, 238). Auf den Grabsteinen
dieser Zeit tragen die Frauen zur einheimischen
Tracht auch durchaus diese Fibelform. Erst mit dem
Beginne des zweiten Jahrhunderts tritt die „kräftig
profilierte" Bügelfibel (Almgren, Taf. IV) auf, um
dann von der Mitte dieses Jahrhunderts an allgemein
zu werden. Eine solche Bügelfibel stammt aus dem
Grab 23. Am benachbarten Limes wurde diese Fibel-
form ebenfalls in Fundschichten der ersten Hälfte
des zweiten Jahrhunderts gefunden (Osterr. Limes
II Taf. IX, Fig. 22; IX 78 Fig. 37, 4) und des-
gleichen auch am obergermanisch-rhätischen Limes
(O. R. L. XIV Taf. XI 67, XXIX Taf. III 2, XXXV
Taf. VI 6).
Von den wenigen Urnenformen ist die weitaus-
ladende mit hoher Schulter Fig. 168, I in den Brand-
gräbern in der frühesten Kaiserzeit von Brigantium
( Jahrb. f. Altertumskunde 19 10 37} beobachtet worden
und lä"t sich deutlich von Urnenformen der späteren
Bronzezeit (vgl. A. Rzehak. Gefäfiformen des Urnen-
friedhofes von llorkau im Jahrb. f. Altertumskunde
1910 o Fig. 5) ableiten. Die kleine, gedrückte, ohne
aufgesetzte Mündung Fig. 17], aus dem Grab 23, ist
durch die mitgefundene Bügelfibel in etwas spätere
Zeit datiert.
Zu dieser Gruppe von Brandgräbern gehören
augenscheinlich die in den Kistengräbern wieder-
verwendeten Grabsteine, die. wie wir oben Sp.223fl.
gesehen haben, zum größten Teil aus dem ersten
Jahrhundert und höchstens vereinzelt aus dem Anfang
des zweiten Jahrhunderts n. Chr. stammen.
Brandgräber ohne Knochenurnen.
Münzen fanden sich in zwei Gräbern: in 39
eine Kleinbronze Klaudius Goticus und in 45 eine
Mittelbronze Licinius. Mit der ersteren zusammen lag
eine Firmenlampe ohneStempel, eine völlig gleichartige
gleichfalls ohneStempel stammt aus dem Grab 35. Beide
Lampen sind aus grobem Material und lassen jene
Schärfe und Sicherheit in der Form vermissen, die
den Firmalampen der ersten Kaiserzeit eigentümlich
sind (vgl. S. Löschcke, Haltern, Mitt. der Altert.
Kommission f. Westfalen 191 9 212; O. F'ischbach,
Römische Lampen aus Poetovio 57). Ferner gehören
zum Inventar des Grabes 55 zwei Knielibeln mit
großer runder Kopfplatte, eine Form, die in den
Donauländein vom Ende des zweiten bis gegen
F.nde des dritten Jahrhunderts n. Chr. heimisch ist
(Almgren, a. a. O. Fig. 246 — 248) und die auch am
obergermanisch-rhätischen Limes ((>. R. L. NXXII
71, XIV Taf. XII 74 u. a. m.) in Fundschichten
dieser Zeit nachgewiesen wurde. Aus diesen Kriterien
ergibt sich für diese Gruppe, soweit sie wenigstens
249
Römischer Friedhof in Au am Leithaberg
= 50
bisher in Au bekannt geworden ist, eine Zeitdauer,
die ungefähr das dritte und den Anfang des vierten
Jahrhunderts n. Chr. umfaßt.
Skelettgräber.
Sowohl die einfachen Skelettgräber wie die
Kistengräber zeigen, was das Inventar, besonders die
Keramik anbelangt, ein durchaus gleichartiges Bild.
Die Keramik, die im Gegensatz zu den Brandgräbern
hier reichhaltig vorkommt, gehört bis auf eine ge-
firnißte Flasche '2) und zwei glasierte Kannen (25, 33)
des Alteren (32) und einer Mittelbronze Severus
Alexander (40) gehören alle in den Skelettgräbern
gefundenen Münzen der ersten Hälfte des vierten
Jahrhunderts n. Chr. von Constantius Chlorus bis
Constantius II. an. Daß in 20 neben einer Klein-
bronze Constantinus I. ein Silberdenar Valerians lag,
ist nicht weiter verwunderlich, da außer Kurs ge-
ratene Silbermünzen wohl eher dem Toten bei-
gegeben wurden als gangbare. Die in 14 mit einer
Kleinbronze Constantius II. gefundenen zwei Mittel-
bronzen von Titus und Traian beweisen nichts, da
2u^: In
•iL- des Ma
rr.ht.'cks süilliih .!e< Ural.-, [ I .1, /'.
zu der überall verbreiteten, dekorationslosen schwarzen
oder grauen Gebrauchsware, die an und (ür sich
zeitlos ist. Die wenigen einfachen Formen, Teller,
Henkelkannen und Henkeltöpfe sind durchaus den-
jenigen konform, die Fr. Behn (Römische Keramik
139 ff.) unter der Keramik der Donauländer im dritten
und vierten Jahrhundert n. Chr. anführt.
An Fibeln fand sich in diesen Gräbern aus-
schließlich die Armbrustscharnierfibel mit Zwiebel-
köpfen vor, die bekanntlich (Almgren Fig. 190 — 191
die typische Fibelform der späten Kaiserzeit in den
Donauländern ist.
f. ine genauere Zeitbestimmung jedoch bieten uns
die Münzen. Bis auf zwei, einer Großbronze Philippus
das Grab geplündert, voll Erde war und die Münzen
leicht mit dieser in das Grab hineingestürzt sein
konnten.
Wenn wir das bisher Gesagte noch einmal kurz
zusammenlassen, so haben wir in Au ein Gräber-
feld kennen gelernt, das vom Anfang der Romani-
sierung der kelto-illyrischen Urbevölkerung an bis in
die Mitte des IV. Jahrhunderts n. Chr. in Gebrauch
war. Die Bestattung durch Verbrennen i>t bis in die
Zeit des Licinius nachweisbar, wobei die Beisetzung
des Knochenbrandes in Urnen aui das erste und
den Beginn des zweiten Jahrhunderts beschränkt
erscheint, während bisher wenigstens die Brandgräber
ohne l'rnen der . Spätzeit zugewiesen werden muRten.
-\v
Arnold Schober
Zwischen den beiden Bestattungsformen klafft daher
eine Lücke, die aus den bisherigen Kunden weder
durch einen Grabstein, noch durch ein datiertes Grab
geschlossen werden konnte. Wie aber in Au, so
wurden auch überall dort, wo späte Kistengräber
aus älterem Material bestanden, in Velm, St. Margareten
am Moos, Sorrierein und besonders in Brück an der
Maße aufgenommen wurde. Was würde näher liegen,
als für diese auffallende Erscheinung die großen
Markomannenstürme unter Kaiser Marcus heranzu-
ziehen, unter denen die angrenzenden Donauländer
am meisten gelitten haben mußten ?
im dritten Jahrhundert treten schon neben den
Brandgräbern ohne Urnen vereinzelt Skelettgräber
i<>: Mauerreste und Kistengräber 30. 31, 3-',
Leitha (Zitate oben Sp. 216) bloß Grabsteine aus dem
ersten oder höchstens aus dem Anfang des zweiten
Jahrhunderts n. Chr. in zweiter Verwendung gefunden.
Grabinschriften wie fest datierte Gräber aus der
zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts fehlen auch
aus diesen Gegenden bisher ganz. Wir sind daher
gezwungen, sowohl für Au als für das ganze Leitha-
gebiet in dieser Zeit, wenn nicht eine völlige Unter-
brechung, so doch eine starke Einschränkung der
Bestattung anzunehmen, die erst geraume Zeit später
unter r/anz veränderten Formen wieder in größerem
(32, 40} auf. Aber erst in der Zeit der Constantine
wurde die Verbrennung wie an andern Orten, so
auch in Au durch die I.eichenbestattung vollkommen
verdrängt. Der Leichnam wurde seltener in Stein-
sarkophagen, sondern meistens in den billigeren, aus
Platten zusammengefügten Steinkisten beigesetzt. Ein
bequemes Material hierfür bot sich in den vielen
Grabsteinen des alten Urnenfriedhofes dar, die durch
ihre plattenartige Form sich sehr gut zur Wieder-
verwendung eigneten. Damals wurde offenbar dieser
Friedhof teilweise zerstört und in ihn hinein der
Komischer Friedhof in Au am Leithaberp
neue Steinkistenfriedhof angelegt. Dabei wurden die
Grabsteine, soweit sie über der Erde erreichbar
waren, abgeschlagen, wovon noch die bei 5 1 — 54
vorgefundenen Stümpfe Zeugnis geben. In nach-
konstantinischer Zeit scheint der Friedhof plötz-
lich nicht mehr benutzt worden zu sein, da nach
Constantius II. Keine einzige Münze mehr zu Tage
kam. Tn dieser Zeit muß sonach die Ansiedlung
irgend einem außergewöhnlichen Ereignis zum Opfer
gefallen sein.
1 1. I )ie < iel läudereste.
Wie schon Sp. 208 erwähnt, wurde in Au außer
den Gräbern auch ein größerer Komplex von Mauer-
zügen iPlan Fig. 164, schwarz) freigelegt. Als ich im
Juli vorigen Jahres die Grabungsstätte besuchte, habe
ich allerdings den größten Teil dieser Mauern nicht
mehr gesehen, da die vier H.iusgarlen und. der Ab-
schnitt zwischen den Gartenzäunen und der Fried-
hofsmauer schon zugeschüttet und bebaut waren. Nur
was jenseits, östlich des Zaunes, in den herrschaft-
lichen Gründen lag, war noch offen gelassen und so
konnte ich wenigstens die Stelle des dreifachen
Kistengrabes 1 I a, b und die weiter südlich gelegenen
Mauerzüge untersuchen.
Die Sohle des Grabes lag in einer Tiefe von
i'io"1 aufgewachsenem Hoden, der Deckel ungefähr
0*60 ni unter der Erdoberfläche. Auch die Sohle der
anderen Kistengräber schwankt zwischen I'IO111 und
i'8om. Das Mauerrechteck weiter südlich, soweit
es noch jenseits des Zaunes zu sehen war, besteht
aus ca. 2; — 30 m dicken, sehr seicht fundamentierten
Mauern, die aus flüchtig zurechtgehauenen Steinen
in leicht lösbarem Mörtelverband zusammengefügt
sind Auf der Innenseite des Mauerrechtecks befinden
sich noch an vielen Stellen in einer Tiefe von un-
gefähr 30 cm von der Erdoberfläche Reste des Fuß-
bodens, bestehend aus einem beiläufig io,m starken
Kalkestrich Fig. 209). Aus dem Unterschiede dieser
Tiefen lagen Y.\n\ -ich also zunächst schließen, daß
das Mauerrechteck jüngeren Ursprungs ist als die
Kistengräber.
Um auch auf einer anderen Seite Klarheit zu
bekommen, ließ ich die schon zugeschüttete Umgebung
des Grabes 30 neuerdings ausheben. Die auf dem
Plan angegebene Apside, die mit dem eben erwähnten
Rechteck zusammenhängt, war bei der Einebnung
des Terrains von den Arbeitern teilweise zerstört
werden. Doch ließ sich an den Längsmaucrn, die
zu beiden .Seiten des Kistengrabes 30 laufen, er-
kennen, daß ihre Fundamentierung höher liegt als
die Sohle des Grabes. Eine während der ersten
Aushebung von den Kistengräbern $0, 31, 32 und
33 und dem dazwischenliegenden Mauerwerk ge-
machte Aufnahme (Fig. 210) zeigt trotz, ihrer Ver-
kürzung deutlich das tiefere Niveau der Gräber. Die
in der Parzelle 2147 40 laufenden Mauerzüge konnte
ich wegen des neuangelegten Gartens nicht nachprüfen,
doch war nach Aussage der Ausgräber auch hier
die Situation die gleiche. Aus den vorhandenen,
rechtwinklig aufeinanderstellenden und miteinander
verbundenen Mauerzügen geht hervor, daß sie zu einer
größeren Gebäude anläge gehört haben mußten, die
jünger ist als die Kistengräber. Da die Bestattung
ungefähr um die Mitte des vierten Jahrhunderts auf-
->i 1 : Grviu^tück am Au.
hört so müssen wir zwischen diesem Zeitpunkt und
der Neubebauung des Platzes durch ein Gebäude wohl
einen grölleren Zeitraum annehmen.
Für die Datierung dieses Gebäudes haben wir bis-
her keine anderen Anhaltspunkte als einige Archi-
tekturglieder, die an den Mauern oder in deren
nächster Nähe gefunden wurden. Es kamen nämlich
oberhalb des Kistengrabes 10 vier glatte Säulen-
stümpfe und neben dem Kistcngrab 46 ein kleiner
Pilaster und ein Gesimsbruchstück zum Vorschein.
Das Figur 21 I abgebildete Gesimstück, auf dessen
Unterseite ein verrohter Kierstab eingekerbt ist, weist
noch Spuren ehemaliger Kemalung in roter und grüner
Farbe auf. R. Egger macht mich auf ein Gesims-
fragment im Museum zu Pola aufmerksam, das von
D. Frey (Der Dom von Pola, Jahrbuch des kunsthist.
Institutes der k. k. Zentralkommission 19 1 4 S. If> f.
P'i^. 17 mit dem Kampfergesims des Poleser Domes
verglichen wird und das in der Tat in der Führung
Arnuld Schober, Römischer Friedhof in Au am Leithaberg
der Zickzacklinie und in der Umstilisierung des Mies
als eine Weiterentwicklung des Kierstabes auf dem
Auer Stück aufgefaßt werden kann. Das an gleicher
Stelle gefundene, Figur 212 wiedergegebene Fragment
gehört zu einem kleinen freistehenden Pfeiler mit
einer kleinen Halbsäule davor, die ein einfaches Blatl-
kapitell, bestehend aus
zwei fleischigen Blättern
und einer Blüte dazwi-
schen, trägt. A'on den
IMastcr aus Au
213: Säule aus
oberhall) des Kistengrabes 16 gefundenen vier Säulen-
stümpfen, die sich nach oben stark verjüngen, tragen
zwei noch ihre glockenförmigen Kapitelle, von denen
das eine fo'32 m hoch, 0*25 '" obere Plinthe), glatt
und ohne Dekoration, an den vier Pocken abgeschrägt
ist, während das andere, Figur 213 (0'30m hoch,
0'20m obere Plinthe), an den Ecken ein ungegliedertes
Blatt und in der Mitte freistehend eine vereinfachte
Blüte zeigt.
Sowohl die abweichenden Maße, wie die ver-
schiedene Gestaltung der Kapitelle lassen es als wahr-
scheinlich erscheinen, daß die beiden Säulentypen
nichl in gleicher Verwendung standen. Durch R.
Egger, der mir in seine demnächst erscheinende Ab-
handlung über die frühchristlichen Kirchenbauten
Noricums (.Sonderschriften des österr. arehäol. In-
stitutes Band IX) Einblick gewährte, bin ich in
der Lage, für das zweite Kapitell eine Parallele
aus der Gemeindekirche vom Hemmaberg 'bei Juennaj
in Unterkärntcn (a. a. O. S. 79 Fig. 80) heranzu-
ziehen, das die gleiche Auflösung des römischen
Blattkapitells zeigt. Nach Kgger wurden solche
Säulen als Tisch- oder Ziborienstützen in den Presby-
terien der frühchristlichen Kirchen verwendet. Durch
diese Beziehungen unserer, wenn auch geringfügigen
Architekturreste zu frühchristlichen Kultbauten, wie
durch die schon jetzt erkennbare Stattlichkeit der
Gebäudeanlage werden wir zur Vermutung geführt,
daß wir es in Au mit einer frühchristlichen Basilika
zu tun haben, die gleich dem Dom von Pola und
der Gemeindekirche vom Hemmaberg nicht über das
fünfte Jahrhundert n. Chr. hinaus datiert werden
kann.
Um aber für die Ausdehnung des Gebäudes
wenigstens nach einer Seite hin Anhaltspunkte
zu gewinnen, wurden in meiner Anwesenheit und
später durch A . v. Seracsin im Bereich der herr-
schaftlichen Parzelle 2141 29 einige seichte Ver-
suchsgräben gezogen, die den Nachweis erbrachten,
daß der Gebäudekomplex sich noch weiter nach
Osten hin erstreckt hat. In Hinblick auf die Unbe-
rührtheit dieses ganzen östlichen Teiles ist zu hoffen,
daß man in Zukunft bei sachgemäßer Grabung
sichere Anhaltspunkte über das Aussehen und die
Bestimmung des Gebäudes wird ermitteln können,
um so mehr als gerade für die Erkenntnis dieser
Zeit die monumentalen Quellen unserer engeren
Heimat spärlich Hießen.
Wien. ARNOLD SCHOBER
Zu den Milesischen Inschriften aus dem Delphinion.
1.
Die von Kawerau und Rehm jüngst heraus-
gegebenen Inschriften vom Delphinion zu Milet1',
die uns eine Fülle von Nachrichten über die Ver-
hältnisse dieser Stadt im dritten Jahrhundert v. Chr.
bringen, enthalten auch wichtige Urkunden zur
griechischen Wirtschafts- und Rechtsgeschichte.
Neben «1er bereits früher abgesondert veröffentlichten
Inschrift über die Schulstiftung des Eudemos2) ragt
in dieser Beziehung die von den Herausgebern als
..Anleihe bei Bürgern Milets- bezeichnete Urkunde
n. 47 205 204 v. Chr.) hervor3; und so darf eine
Darlegung des Inhaltes und der Tragweite unserer
Inschrift ein gewisses Interesse beanspruchen. An-
hangsweise soll dann «las Urkundenbruchstück J3 e,
das bereits teilweise die Aufmerksamkeit der Histo-
riker erregt hat ' . besprochen werden.
Die zunächst genannte Urkunde 11. 147 besteht
aus zwei Volksbeschlüssen und einer Namensliste.
Die beiden ersteren nun beziehen sich auf eine An-
leihe, welche die Stadt Milet in einer der zahlreichen
Finanzkrisen der griechischen Staaten '•) bei ihren
Bürgern aufnahm. Das Charakteristische ist indes.
daß nicht etwa, wie anderwärts'1/, Rückzahlung des
Kapitals versprochen, sondern Zahlung einer jähr-
liehen Rente in Aussieht gestellt wird: statt 3600
Drachmen Einzahlung erhält man auf Lebenszeit
30 Drachmen monatlich und außerdem ein Sterbe-
geld von 750 Drachmen, während im übrigen nach
dem Tode die Stadt von der verliehenen (Z. 49:
Soit-ivTo:; . . . Z'.~f^.'Z'.Vi\ Rente selbst betreffs der
schon angewiesenen Beträge frei wird. Als Anlaß
dazu wird angegeben '/.. 7 [••\ff(l\\.vn,z. i~i r-.'/.-ivtx
In; v.yr.x TT,",' "/"\oxv &?5p£s£. also andauernder Miß-
wachs, der die Stadt so weit gebracht habe, daß sonst
entweder eine sia^spi (direkte Steuer) ) auszuschreiben
gewesen, oder eine Verkürzung der Gehaltsempfänger
Z. 5 T(*>|i H'.'äo'jocciv xzx.'.yizzt^'i unausweichlich ge-
worden wäre. Denn die milesischen Beamten erhalten
Bezahlung, so hören wir anderwärts vom Sold der
I. ehrer " und vom vi;io; r.a'.Zvivp.v.i'' . die ihre
Eigenschaft als Träger der öffentlichen Gewalt ver-
möge des Charakter- des griechischen Gesetzes als
Instruktion nur für die Beamten1'1) der Regel nach
sicherstellt. Banktechnisch ist die Durchführung der-
art gedacht, daß sich die zukünftigen Rentner bis
8, des laufenden Monats \\>'j.'izl'.wi 'etwa Mai)11) beim
Ratsschreiber ['jwjpaiijia-S'j; ZV,- pvj/.f,;) n) anzu-
melden (genauer sich einzuschreiben) haben, in dem
') Das Delphinion in Milet von Georg Kawerau
und Albert Rehm, unter Mitwirkung von Friedrich
Freiherrn Hiller von Gaertringen, Mark I.idzbarski,
Theodor Wiegand, Erich Ziebarlh, Berlin, Reimer
1914.
-1 Ziebarth, Aus dem griechischen Schulwesen,
I. Aufl. I909, 2. Aufl. 1914: l.aum, Stiftungen [, 105.
") Literatur: Wilamowitz, Göttinger Gelehrte An-
zeigen 1914 S. 103.
1 Kern, Hermes 50 S 155; Inhaltsangabe bei
Weiß, Z. S. der Savigny-St., Komanistische Ab-
teilung 35 (1914 S. 333.
' Büchsenschütz, Besitz und Erwerb im griechi-
schen Altertum S. 4911!.; Ric/ler, Finanzen 56;
Wachsmuth, Rheinisches Museum 40 1885 S. 288 ff.;
Szanto, Wiener Studien 7 S. 232 ff.
'"') Zusammengestellt im Dictionnairc des anti-
quites grecques et romaines IV, 1. 70; n. 30.
'/.. B. Riezlcr a. a. O. 66—68; Francoltc,
l.es finances des cites grecques 22 — 46. besonders
[ahreihcfte des ri«terr archäol Institutes R.l. XVII llr-ibln
64 IT. Außerordentliche Abgabe).
si Eudemosinschrift (oben Anm. 2 /.. 50 ~.t~.xy_&a.'.
\\\-§vi
lv.xz~.rn: fpaxjtx;
~y.iTH.Vfia., zum Inhalt Ziebarth a. a. ' ). 17.
1 Eudemosinschrift Z. 53 ~x oi v.xzx ~.x~ i~t-
izili'.^ ocOtmv v.al ~x xi'/.y.y. TJVTSASiaftx'., v.x~.x ~.'r.i
~x:Kvi'.\v:/.'vi vijiov. '/.. -.. '/.. Ziebarth a. a. O.
ll1) Hermann-Swoboda, Griech. Staatsaltertümer
7 1 , Anm. 3.
11 > Der Il'jxvri'.wv oder K'javäi'.wv (wegen der-
artiger euphemistischer Änderungen, ähnlich Phygela
für Pygcla 11. 142 der Sammlung, vgl. Wilamowitz, a.
a. 11. 001 ist der zweite Monat des Jahres (Hasluck.
Cyzicus 2,2, vgl. auch die Kalendertafel 231 und die
Bemerkungen von Rehm dasselbst , während anderer-
seits der Jahresanfang in Milet noch vor dein Jahre
288 v. Chr. auf den 2 1. März verlegt wurde. Rehm
a. a. 0. 237 II.. Anm. 0—8, S. 8.
'- ) Zu seinem Tätigkeitskreise gehört auch die Ver-
lesung von Anträgen in der Volksversammlung Z. :;.
17
?5V
Egon Weiss
2 6ü
durch Volksheschluß dazu bestimmten Monat hundert
Stateren Gold einzahlen sollen13!, den Rest aber, der
wegen des schwankenden Kurses /.wischen Drachmen
und Goldstateren seiner Höhe nach vorläufig nicht zu
bestimmen ist11), spätestens bis zum 8. Artemision,
das ist dem letzten Monat des nach Koitoboulos be-
nannten Kalenderjahres, zu entrichten haben. Die
Beamten der Staatsbank haben die Eingänge liir die
Stadt zu buchen -in v/.'/.l: ~i'/-/'. '/.. 1 6) und den Schätz-
meistern, die wohl nur gemeinschaftlich zur Empfang-
nahme berechtigt sind, auszubezahlen 'i-[-[yi.'$%Z\t%'. stj
to'j; -wv rau.'.äiv '/.i-'/yj- Z. ic,)17'). Dies entspricht
nur zum Teil der Ausdrucksweise der Papyri, wo sich
zwar gleichfalls Z'.y.'[{,v.zt'.y, freilich in der Verbindung
i:y. 'fjC, tvj ?s!v« -.px.r.i^r^, mit der Bedeutung einer
Zahlung schlechthin, wenngleich vorwiegend im Giro-
wege) findet '"). auch der Ausdruck /.i','0; für . Konto",
namentlich staatliches Einnahmenkonto1';, üblich ist,
hingegen als Schlagwort für Kassenverfügungen an die
Staatskassa „xpYjjiat'.aov" verwendet wird IS), während
das unserem (Z. 16) ir.o.y.ooh'rravx'. verwandte v.aS".-
aTccvai im Sinne von Hinterlegen vorkommt10).
Aus dem Dargelegten ergibt sich, dal! es sich
um die Vornahme eines Rechtsgeschäftes zwischen
den sich dazu bereit findenden Bürgern und Bürge-
rinnen einerseits und der Stadt anderseits handelt,
dahingehend, daß einmalige Zahlung von 3600 Drach-
men den Anspruch auf eine lebenslängliche Rente
von 30 Drachmen monatlich'-') und eines Sterbegeldes
von ISO Drachmen erwirbt. Dies ist im Sinne der
mittelalterlichen Rechtslehre ein census vitalicius per-
sonalis-1), oder eine Leibrente in der heutigen Aus-
drucksweise, wo durch Hingabe und Empfang eines
bestimmten Kapitals, das dem Verpflichteten ver-
bleibt, das Forderungsrecht auf bestimmte Renten-
zahlungen erworben wird-2), also der gleiche Ver-
sprechensinhalt wie bei der römischen Stipulation:
decem aurcos annuos quoad vivam dare spondes
(J- 3> 'j> 3)23); freilieb wird in unserer Urkunde
nicht jährliche, sondern monatliche Leistung aus-
bedungen und betreffs der näheren LTmstände auf
die Bestimmungen über Priester und die Sieger in
den Wettkämpfen verwiesen (Z. 20, 47),
Die Summe nun, um welche die Leibrente er-
worben wird, kann von jedem Bürger für sich selbst
oder für einen anderen erlegt werden. /.. 0 :>~'i£
Ä'jTtov '/) Onsp ä/./.MV; und wie die Rcnlnerliste zeigt,
hat davon eine beträchtliche Anzahl von Bürgern
Gebrauch gemacht, von 59 Personen 2b. Dies ist
der eigentlich juristisch erhebliche Punkt der Er-
kunde, der auch, wie wahrscheinlich, bei der An-
wendung Schwierigkeiten bereitet. Denn auf ihn be-
zieht sich als authentische Auslegung der Volks-
beschluß IL Nach dessen Verfügung kommt das
0'.~l]ßE9'.3V in allen diesen Fällen dem Einzahlenden
selber zu, solange er lebt. Erst mit seinem Tode
beginnt das Recht des anderen, mit dessen Ableben
die Verbindlichkeit der Stadt endgültig erlischt.
1 '■) 'A'j:'^rXzv.'i ii xoT; eul tt)j Svjnoota; -pa-=^r,;
'/.. 12; einige Bemerkungen über hellenische Banken
bei Beloch, Griechische Geschichte 2, 349 — 353;
insbesondere betreffs der Entgegennahme öffentlicher
Gelder, Erancotte, Finances des cites grecques 13c) fl'.
") Wilamowitz a. a. O. 103, Anm. 2.
1:'; Wie die Herausgeber (S. 340; bemerken, ist
der Geschäftsgang bei der Eudemosstiftung ein an-
derer, Z. 10 Eudcmos zahlt an die -»ufai, diese
liefern den Betrag t&I; e~l TT); SY,|iotjia; ~p.ar:5^7(;
atp&ujiivot; ab, welche den Betrag zu verwahren
haben.
l<i) Preisigke, Girowesen 186; Wilcken, (). Gr. 1,
189 fr.; Mitteis ZSS. St. 1898 S. 217. Das Einzahlen
eines Guthabens bei einer Bank hei'!! 9-£|ia-££eiv,
P. Catt. Verso C0I.4, Z.28: Milteis-Wilcken, Papyrus-
kunde 2, 2, 88.
1:) Preisigke a. a. O. 139, TOI, 188.
ls) Preisigke a. a. O. 203. Anm. 4: Oxyr. IV
710 a, '/.. 2; Mitteis- Wilcken a. a. O. I, 2, 43b;
Hibeb 1, 67, Z. 29 Mitteis -Wilcken, 1, 2, 300.
>") P. Catt. Verso Col. 4, Z. 23; Mitteis-Wilcken
a. a. (). 2, 2, 88.
-°) Jährlich also 360 Drachmen, demnach 10%,
nicht etwa 12" „, wie Wilamowitz annimmt.
-: W. Endemann, Studien in der romanistisch-
kanonistischen Wirtschaftslehre 2. 143 fr. Dort wird
auf S. 142 über eine Ansicht des Bartolus ( 131 7 bis
1357) berichtet, wonach dieser für eine Aureus. Rente
den Preis des Zehnfachen für angemessen gehalten
habe; dies ist der Maßstab unserer Erkunde.
--) So E. Endemann, Lehrbuch des bürgerlichen
Rechtes I s 1184; vgl. auch Schuster von Bonnot,
Österreichisches Obligationenrecht- 137.
-■'■) Vgl. auch Pomp. D. 4;. 1, 16, I, u. Mitteis,
RPR I, 103.
-6l Zu den Milesisehen Inschriften aus dem Delphinion -''-
Wir gelangen in die Kategorie der Verträge Zuwendung an die Tochter des den Hof übergebenden
zugunsten Dritter: Denn nur solche, nicht etwa ein Bauern30). Freilich bleibt in allen diesen Fällen des
Vermächtnisvertrag'-') kommen in Betracht, weil die römischen1") und hellenistischen32) Rechtes die eigent-
Forderung auf Entrichtung der Leibrente nicht zum lieh entscheidende Frage offen, nämlich ob dem Dritten
Nachlaß gehört, vielmehr von vornherein nach den ein selbständiges Klagerecht erwächst, wie sie an-
beiden Volksbeschlüssen sukzessive Entrichtung zu- gesichts unserer Urkunde aus Milet und ihrer be-
nächst an den Besteller, dann erst an den bedachten stimmten Formulierung (Z. 74 liv ii ~pos"1'?-£~l(i,i
Dritten abgemacht wird. Ein Vermächtnisvertrag liegt i y.-'s^ily.-. ?.a|ißaviTCd tcov itföjjv,; Xpiv»'/ ~i i;-/.:-
hier also deswegen nicht vor, weil derjenige, auf po'ijisvsvs ä7io",'f a^si;) gar nicht erhoben werden kann,
dessen Tod es ankommt, welcher also der testierende Mit der gleichen Beschränkung steht innerhalb
Erblasser sein mül'te, nicht verspricht, sondern sich der Überlieferung des griechischen Rechtes unserer
versprechen läßt und weil die in Rede stehende Urkunde der Vertrag nahe, den Xuthias (I. G. A. 68,
Vereinbarung nach ihrem Inhalt keine Vermächtnis- IGV 2 n. 159; mit der Stadtgemeinde Tegea in
Verfügung sein kann-"). Der Dritte erwirbt, romani- Arkadien abschloß"); die Urkunde stellt sich als
stisch gesprochen, keinen Vermächtnisanspruch, son- Hinterlegungsbescheinigung der Verwahrungsstelle
dem das Aneignungsrecht J,i auf den Anspruch aus dar und Dritte sind insofern beteiligt, als bei Ab-
der Leibrente. Es ist nun bekannt, dal! solche ent- leben des Deponenten seine Verwandten zur Rück-
geltliche-) Verträge zugunsten Dritter dem klassischen forderung berechtigt sind, und zwar zunächst elie-
römischen Rechte unbekannt geblieben sind, hingegen liehe Söhne, dann Töchter, hierauf außereheliche
sich einige Male im hellenistischen Rechte der Papyri Abkömmlinge und die übrigen Angehörigen. Davon
linden, z. B. als ;u3Ü-ü)«zöv für den beschränkt ver- nicht sehr verschieden ist es, wenn griechischem
mögenslahigen Knecht2') des Verpächters2') oder als Handelsbrauch entsprechend") Lykon aus Herakleia
-l> Schiffner, Vermächtnisertrag '1890/ besonders keinen Zusammenhang: Ulp. D. 3, 5, 4 gewährt aus-
~\ ff. drücklich nur die anßerkontraktliche a" negotiorum
-'1 So nach K. Hellwig, Verträge auf Leistung gestorum, die anderen Stellen stehen wenigstens auf
an Dritte (1899 '.24. der Grenze der Stellvertretung Ulp. D. 13. 5, 5. 9,
2") Hellwig a. a. O. 208 IT., besonders Wesen tiaius 2. 14. 28, t; zweifelhalt ist nur L'lp. D. 1. _',
und subjektive Begrenzung der Rechtskraft 1901 1,9, 8, dazu Milteis, Stellvertretung 08, der den A11-
:~<), 281. spruch des Dritten ..nicht aus dem Veitrage, sondern
Da es sich hier um entgeltliche Verträge aus der Bereicherung" entstehen läßt,
handelt, so entfallen Zuwendungen unter einem Modus, -" W enger, Stellvertretung 167, Ami). I.
denn dieser findet sich nur hei der Schenkung (Mitteis, -') 1'. Str. 2, Z. i| (217 11. Chr.1 y.ai iiu3(»
KI'R 1, 200 IT.. neuestens Fritz Schultz, Festgabe iiisihwr.jcoO v. v. 1 ■/.i-.-j.y."'^-/ i-i, dazu Wenger. Fest-
für Zitelinann [913, 1 ff., mit kühnen Interpolations- gäbe für Bekker 82 if.
annahmen1. Diokletianischen Ursprunges ist C. 3. 4:. ::") Grenl. 2. 71, ' ol. 1, Z. 17 IV. 244 24* ,
8: 4, },:, [9. Betreffend einige andere Fälle ist die nach der Annahme der Herausgeber und Wengcrs
Frage nicht zu entscheiden, ob neben dem Ver- a. .1. O. 83, 84, Anin. V .1 — ;. S. 12.
Sprechensempfänger auch der Dritte ein selbständiges " Siehe oben Anm. 27.
Klagereeht erwirbt, Heilwig, Verträge 33 fl'. Dies gill ■■-' Daraul hat bereis Koschaker ZS. S. St.
namentlich von Ulp. D. 13, 7, 13 ff. ; die Worte sed [908 S. 511 hingewiesen; vgl. Kabel, Elterliche
agere, die dem Dritten ffandschuldner und Eigen- Teilung, Festschrift ^3;
lümer der vom Gläubiger verkauften Sache) eine rci :::;) So Brück, Schenkung auf den Todesfall 40 II.,
vindicatio oder eine actio in factum zum Schutze des nicht dagegen Thalheim ZS. s. St. 1910, S. 590.
vom Gläubiger für ihn ausbedungenen Auslösung-- 400.
rechtes einräumen, sind interpoliert (Hellwig a. a. < >. ::li Demosthenes
35. Faber bei Krüger'. Die gleiche Ungewißheit be
sieht bei Alex. C. |, f>\, '1. Dir übrigen von Wii d-
selieid ?' 31'i a g, vgl. auch Dernbuig 2, j |S,
hicher gezogenen F die haben mil dci Frage gar
4. 1 230. ■•M&y.z: -y- -/:>-■:
203
Egon Weiss
264
seinem attischen Bankier bei seiner Abreise nach
Libyen den Auftrag gibt, den ihm geschuldeten
Betrag einem Dritten, Kephisiades, auszuhändigen,
wie dies den Tatbestand der demosthenischen Rede
jtpöj KaXXiTtitov bildet35).
Sehr bemerkenswert ist nun noch, wie der Ver-
trag zwischen den einzelnen Bürgern und der Stadt
zustande kommt. Die Stadt stellt die materiell aller-
dings höchst günstigen Bedingungen und der Private
hat nur die Wahl, sie anzunehmen, oder abzulehnen.
Dies erinnert an die römische lex, deren Anwendungs-
gebiet ja nicht bloß das Staatsrecht, sondern auch
das Verwaltungs- und Privatrecht ist, die aber immer
ihre ursprüngliche Bedeutung bewahrt, wonach im
Staats- und Verwaltungsrecht der an und für sich
dem Bürger überlegene Magistrat die Bedingungen
formuliert und der andere Teil darein einwilligt110),
insbesondere in den leges censoriae die Bedingungen
für Verpachtungen und Verdingungen regelmäßig ein-
seitig feststellt3'), so daß diese, tralatizisch über-
liefert, im Sprachgebrauch die Geltung einer Rcchts-
«[uelle beansprucht38). Einen ähnlichen publizistischen
Charakter müssen wir trotz des gelegentlich ver
wendeten Ausdruckes ü|ioÄc*fO'J|iivou .... i,-i^iz\i.y.~:
Z. 23 auch hier voraussetzen, sonst wäre es kaum
denkbar, daß durch Volksbeschluß II authentisch
festgestellt wird, an wen die Rente, die zugunsten
eines Dritten bestellt wird, zu Lebzeiten des Be-
stellers auszubezahlen ist. Selbst eine einseitige Ab-
änderung des Vertrages kann man darin finden, wenn
man erwägt, daß keineswegs gerade diese Auslegung
durch die ursprünglichen Bedingungen nahegelegt
war. Die Leibrente wurde vielmehr disjunktiv be-
stellt 'i~i(, xOlfly T; -iT.if, i/.Xtov Z. 9; darin liegt, daß
sie, wenn ein Dritter genannt ist, diesem, ihrem
ganzen Umfange nach, zuzukommen hat. Noch der
Nachtragsbeschluß spricht Z. 72 einfach davon: sav
H tij äSxspov ärco'fpx'i-y,','..; övs;ia. Trotzdem soll auch
in diesem Falle das aitTjpiatov dem Besteller und
nicht dem Dritten zukommen, solange er lebt; daß
dies ausdrücklich festgesetzt werden mußte, spricht
ausdrücklich dafür, daß die derart bedachten dritten
Personen aus der Abmachung ein selbständiges
Klagerecht geltend zu machen versuchten, dessen
Umfang nunmehr durch Volksbeschluß festgestellt
werden soll.
III.
Zum Schutze der Rentner dient eine Reihe
scharfer Strafbestimmungen, die den bedrohen, der
einen Antrag auf teilweise oder gänzliche Einstellung
der versprochenen Zahlungen (ävTSiaqpopGt) stellt3'),
die Magistrate, die den Antrag einer amtlichen Be-
handlung zuführen, ebenso den äva-av.-r,;, der seiner
Pflicht zum gehörigen Ansatz der hiefür entfallenden
Post in den .Staatsrechnungen und zur Ausbezahlung '")
nicht nachkommt. Alle'1,1 haften dem Staate und
außerdem den beteiligten Bürgern, abgesehen von
der persönlichen Rechtsfolge der Atimie. die dauert,
ico; 7.v iy.Tsiori1. Z. 24 auf die Summe von 1000 Sta-
teren. Auch hier also ist der zuständige Beamte.
so vor allem die ivxxaxTat, welche mit der An-
weisung, und die -a;iia:. die mit der Auszahlung
befaßt sind '-;, sämtlich als persönlich verpflichtet zu
denken, soweit die dem geschädigten Bürger zu-
kommenden 1000 Drachmen, die eine Art Vertrags-
strafe darstellen, in Betracht kommen. Es ist dies
wohl ein Ausfluß der antiken Auffassung von der
,:') Demoslhenes
I, 1235 ff. Von anderem
Standtpunkt aus betrachtet die Rede Brück a. a. O.
77—79-
36) Mitteis RPR 1, 150; Wlassak RPG 2, 95;
Brück, Grünhuts Z. S. 40, 555"
■'" ) Das gesamte Material bei Heyrovsky, Leges
contractus(l88l)S. 2— 14; vgl. auch Voigt, Leipziger
S. B. 1903 S. 13. Daß die Mitkontrahenten gleichfalls
Bedingungen stellen, wie bei Livius 23, 49, ist. so-
weit zu sehen, nur hier überliefert.
;N) Cicero in Verrem 2, 1. 55, 143: Kragmentum
de iure ii sei § ix, Gaius 4, 2R.
.. a. O, der an einen
oder Vermögensteuer
33i Anders Wilamowitz
Abzug durch Einkommens-
denkt.
10) Beides hängt miteinander zusammen: Z. 59
i[v]aTX7.-a; ■/.■j.-.aymy.^.'t tvj"o xi iya/.cojix -pw-
-.Vi U.ST3C ~.y. is[p]a: vgl. auch die Herausgeber S. 340 ;
Z. 21 [IT, v.'ix: 2= toötiov uV/Tä ivaray.TTji iczatpsaiv
r.otr,3x;8-7.i v.~'/..
11 Besonders betreffs der ivaxixTat Z. 35. siv
oe ].iv, sjjatptoo'.v '>: y.vc.Tä'/Ta:. sttwjäv v.%: rsi~.ry.
■i-;A'.-/.rs..
'-) Vgl. die Angaben der Herausgeber S. 340.
-05 Zu den Milesischen Inschriften aus dem Delphinion 2Ö0
Stellung des Beamten J:i), den wir z. B. gelegentlich ahnlich fällt auch im attischen Rechte, insbesondere
als Selbstschuldner die Gewährleistungspllicht für die bei gewissen ir.G^pa'^xi und sfaatij, dem Kläger
Gemeinde übernehmen sehen"). wenigstens ein Teil der dem Verurteilten auferlegten
Zuständig für die Klagen sind die S'jirUVM Z. 3 1 ; Geldstrafe zu5"'. Der Wegfall der dort in einem
sie scheinen sie ebenso wie in Athen, sofern sie solchen Falle vom Kläger zu zahlenden Mutwillens-
ihnen genügend bescheinigt erscheinen1'), an das strafe bei Rücktritt oder Unterliegen im Prozesse,
ordentliche Gericht (in Athen den Thesmotheten oder des ntuxxvaTov, das 1000 Drachmen betrug, ist hier
Vierzigmännern) zur ferneren Erledigung abgetreten ausdrücklich festgesetzt. Z. 30: ~xz 5i iir.kp to'jTwv
zu haben, denn unmittelbar nachher ist die Rede iiv.x; ■;yiziz'&y: .... iitpUTavsÖTG'j;.
vom uia&öv tö)'. 8txaair;pta)'., welchen, allgemeinen Das Verfahren beginnt [isla xij ävT(U(i03ia; Z. 33,
prozessualen Grundsätzen zufolge, derjenige, der den darunter ist nach attischem Vorbild der Kalumnien-
Prozeß einleitet4'';, zu tragen hat''). Der Ausdruck eid ') zu verstehen, freilich hei"t dort nur der Eid
äiv.aarrjptov gibt wohl einen Anhaltspunkt für die des Beklagten ivTW|i03ia, während der Kläger die
Existenz ls eines Geschworenengerichtes. Des näheren r:poa)jica:3t schwört und das ganze Verfahren viel-
fällt die dem Verurteilten auferlegte Buße — es mehr 5te>;i03ia genannt wird. Besonders interessant
sind die tausend Stateren. die er dem Staate in der ist nun die Bestimmung, daß von diesem Zeitpunkt
gleichen Höhe wie dem Geschädigten i:') schuldet — an der Prozeß in dreißig Tagen zu beenden ist"'-).
dem Kläger zu. dies besagen die Worte 79 ii Ix 7Y,J Auch diese Frist ist dem attischen Recht cigentüm-
y.y.~.xiiv,Yl~ sTvat tv) tt(v $'.'/.'(,•/ ''tyjL'l'xniy^> Z. 34: lieh, wo man von Siy.at vyyt'/v. r,:l), MonatsUlagen
'■'■'1 Partsch, Griechisches Bürgschaftsrecht 357. Leipzigers. B. lyio S.2I2 1Y. vermutete Mitwirkung
Anm. 6. Abgesehen von GDI 2 1 8<J (siehe die fol- der Thesmotheten bei der Gesetzgebung),
gende Anmerkung), bringt Partsch lür die Selbst- h.) z B g ,0 0sterr. ZPO. Jede Partei hat die
Verpflichtung der Beamten zwei Beispiele bei: das lk,rch ibn. pr„zeßhandlungen verursachten Kosten
Auftreten der delphischen Ratsmänner als -yy.y selbs, zu |,cstreitcn; vgl. auch Skedl, Österr. Zivil-
prozelirecht 205, Anm. 30.
;? Namentlich B. Keil i"-i Gercke-Norden 3-
3'l7 (über siai'fS'.v '=■-- 79 9ixx"r)9t9v 1 ; vgl. auch
Dikaiomata 52, und unten Anm. 71.
'"> -Die Strafbulte erhält der Kläger", Wilauio-
witz a. a. O. H>| Wie war die Rechtslage, wenn
mehrere Rentnci durch einen Beamten geschadigt
waren? Die Urkunde gibt ilarauf keine Antwort, sie
bestimmt nur. dal! bei Zusammenwirken mehrerer
Schuldigen v/.y.z-:: S<\; xi-;'my pflichtig wird.
Lipsius a. .1. «1 : [ ^.
;i:~-y.i BCH 27. 78, Z. 12; und IG VII, 317: (Ni-
karete-Urkunde1. Davon ganz verschieden sind die
gelegentlich eintretenden Fiskalmulten, die besonders
-dt bei Zuwiderhandeln gegen Stiftsbriefe vorkommen.
Eaum, Stiftungen in der griechischen und römischen
Antike t 194 — 197.
") GDI 2. 21«.,. Z. [ ) i: 95 -.:; y-.-.v.-.'. it.:
v.x-.zZs'j/.'.zpm: \l>yyv.. /.. [5 ;. = ,;, y: -,/ r.y.y/yr.f>,
7011 ä-zw: 7iv wväv :: 7= isoäi|isvo". 7:9937x7-/'. Ix7x-
->/.: y.y: Bv'i/.eiv xx: 9 psix'.enr,; Synv/.).iiiy.i. Natür-
lich ist damit keineswegs eine Identität der Ver-
pflichtungen der beiden Vorsieher und des ;5;a:«7i,9
zum Ausdruck gebracht '") Ul,sius :1" ''■ "' :-l"' Jl"-1' vcrl'il" lhe s""'
,5j Aristoteles AOvatoov r.to.-.-.tiz 48, |. ;yy.yy; '"ir bei 4ual'fi*>"«™ Unterliegen, das heißt, wenn
!er Kläger nicht einmal den fünften Teil der Richter-
timmen für sich L/ewann.
st; -'.vx'/.iv/ /.e/.EyxtDjiiyov toüv9u.x 79 ['&' aO]t[o]0
xxl 79 -vj tys'jfovTOj xai 79 iS£xr,u.a 9 t: av =-,'XX/.;,.
■/.r -iyiyy s[-'.-ffa-;]i-icvo;, 5t: av aütc;) iv/.y,. Meier-Schömann-Upsius 1,842 fr.
?:?o>3: tö) sOtKivm- 9 is /.xpibv 79O79 xx: iv[axpiva];, '") z- 3- ~*i 5= -/.,'.■:;=•.: i-ivrs/.stj^a: ;u7x t
iiv ,".iv /.z-a-;v';i, T.'j.f%i>.Kt>>z:'i 7-/ uiv :?:x tot; 5:xx- xv7wu.93:x;. iv v^d-.xi; 79.xv-.9v7x.
37-/:; y.y-.y ir,;i[o'j;. 79!;] ri,v ^u/.t.v :7.'i:v(v 3 1 3 x - v:) Aristoteles 'A;hj(vx{ci-/ 7:9>.:7i:x ,2, : x/.r,59
,"/'j-:v. 7-/ öi iy,;ii--.v. T'-t: 3i;!i9l>i':a['.;, vgl. dazu -,i y.y.: 1: ;y :■< ■ iy : --' y./iyy.z. ;■'. -./.: juurvo
'.ipsius. Attisches Recht 1 105, 106; Uoerner bei v.Z'A'ViZ. ::./.y; ><-,;:, ;■>).■/.:, iv.y.z-.::. i\z\ ■'?w,
v.y.'y. \y.i -.:- ;z\:i.«v, m(| ■/-.%;<■•. /./:,
Pauly-Wissowa (,, 1, 15 ff . ; Semeka. Ptolciuäische-,
Prozeßrecht 1 125 — 121); Hermann-Swoboda. Griech. '■'yj-/y\ K-/.-/i:.zy.\nyc: y.-',z-.iy<] /.-./..; v-jl. I.
Staatsallcrtümer 7;. 125 (gegen die rmi A. Menzel, Attisches Recht 1 85.
2 07
Egon Weiss
268
sprach, und derart im Wege des abgekürzten Ver-
fahrens zum Heispiel die iiy.a'. Ipav.y.ai, xsivamxai,
endlich die 3ixr, r.'^'.y.i^ erledigen ließ, hingegen
Darlehensklagen dann vom abgekürzten Verfahren
ausschloß, sofern der Zinsfuß hoher als 12 v. H.
war. Es handelt sich hier natürlich nur um eine
im prozessualen Interesse des Klagers begründete
Ordnungsvorschrift, nicht einmal um eine Bindung
des Rechtsstreites an Fallfristen, wie sie uns Gaius 4,
104 fr. für das iudicium legitimum und imperio con-
linens mit 18 und 12 Monaten berichtet, noch viel
weniger um eine (eigentliche) Prozeßverjährung51).
für uns nicht ganz klar ist. da wir das übrige
milesische Prozeßrecht so wenig kennen, der Sinn,
den wir der Wendung Z. 33 beizulegen haben: "a;
5= !:poi>£3|iia; :tr.'i.y/v:i tiv v.i: y.pövov. Wortlieh be-
deutet dies nur, daß die Klagen zu jedem Termin
eingebracht werden können.
Hervorzuheben sind noch die Bestimmungen über
die Pfändung der xapiai; leisten sie nämlich trotz
Anweisung durch die Anatakten nicht, so haben sie
wie die übrigen Beamten Klage und Urteil, außer-
dem sogleich zu Lasten des öffentlichen Säckels, den
sie natürlich zu refundieren haben, Pfändung zu ge-
wartigen, die auf das Doppelte des von ihnen ge-
schuldeten Betrages geht"). Daher, weil es sich um
die Staatskassa handelt, ist die Pfändung auch vom
Schreiber der zy.\v.y:. zu vermerken "*''). Nun aber
beißt es weiter /.. 4 1 : zy.; z'z '/Jtzv.- :wv ivsy/ipciv
■pvElirai, »v -7.1; '.5a:; -/)p.spai;, sv ai; '/.%: toi; t=/.o>-
vaij tv.; Ivsxupasä'efeiv Or.i t<öv Tautcöv sv z&: vopw.
Z'sr.i-.y.y-.y.:, also sie können die Auslösung nur an
den 'lagen, daß heißt innerhalb 'jener Frist vor-
nehmen, an denen dies auch die gepfändeten Steuer-
pächter tun dürfen. Die vielfach verhandelte Frage,
oli das genommene Pfand verkauft wurde"), wird
hier also nicht geklärt, wohl, weil in unserem Falle
vom Gesetzgeber an Pfändung von Geld gedacht ist.
Daß übrigens für die Auslösung genommener Pfänder
Fristen bestanden, war schon bisher zweifellos, im
Zolltarif von Palmyon ist die Zahl der Tage nur
ausgefallen :,s), im Astynomengesetz von Pergamon
betrug sie. verbunden mit dem Institut der „Aus-
sehwörung" J'), fünf Tage, in Gortyn in eben dieser
Verbindung drei oder sieben Tage''"1, in Diospolis
wiederum fünf Tage'jl). Natürlich sollen die Nach-
folger der derart in Anspruch genommenen Beamten
die Rente trotzdem weiter zahlen.
Uen Rest der Erkunde bilden Publikations-
vorschriften Z. 5g ff. und Anordnungen wegen der
Kostenbedeckung aus dem Fortifikationsfonds. Aus
dem bei diesem Anlasse angelegten Staatsschuldbuche
(Eiste, Z. 78 — 104) ist die hohe Anzahl der Adoptiv-
kinder interessant, auch daß der natürliche Vater in
einem solchen Falle einmal für den I\ntlassenen noch
durch Bestellung der Leibrente sorgt. N. 13. Dies
setzt bei dem sonstigen Rückgang der Adoption
in hellenistischer Zeit altertümliche Zustände voraus.
■"■') IL Krüger, ZS. S. St. 1906, 372 (Besprechung
von Tuor, Die mors litis 190G1.
r,!) Z. 37: sav os oi tauxat py, ätScoaiv tö TSTa'f-
psvov sv t?/. (öpisjxsviji Yjpipat, zd z% äXXa '/.at
aiimv Or.ao/siv y.axä Taüxa xal ivsyjjpajiav stvat
y.y.zy. Tüip ;it, Sovtcov ~pö; 3'.~/.aaiov s~l toO -.-/.-
p'.siou.
■''"') Z. 40: Wegen der Mitwirkung öffentlicher
Organe bei der Pfändung Hitzig /.S.S. St. 1905 S. 43S
(zur Astynomeninschrift bei Dittenbcrger, Or. Gr. 483,
Z. 85); doch hat hier der Schreiber bei der Pfändung
nicht eigentlich mitzuwirken, sondern sie nur zu ver-
zeichnen, ähnlich wie bei der Epiktelastiftung (IG
X.II, 3, 330) Z. 221) II. Kl äs y.y. \vt\ i;o3:a;at -.:
zw! -fs'fpappivmv ;! zy. r.sotaaa yyi<yy.zy. \i% ä-o3e>
j'v./.v.'ov, ois'.astc) .... ~/.y.'.
'-',py.zi-.m y.T.'si
'. ir.lzz'yi',- si; z/. z'/'t y.o'.vo'j ;;.y.\<.\iy.zy..
:'7) Literatur: Mittcis-Wilckcn, Papyruskuude 2,
1, 14); Hitzig, Griechisches Pfandrecht 99 fl.; ZS.
S. St. 1005 S. 438 IT.; Pappulias, 'II sp-pa-ftiaTO;
y.zzi'/.f.y. I9IO S. 174 fl". ; Raape, Verfall des grie-
chischen Pfandes 112 bis IIb; Dikaiomata 138;
Schwarz, Hypothek 09 — I I 3 .
:'^) Dittenbcrger, Or. Gr. '120, Z. 110: sav os
zy'izy. Ta [=vs]y_'j,ca "/jpipa ;iv, /.vit-r,. ijjttoj
tf;i 3rju.]o3itt>v'/j -(yÄelv.
Vl) Dittenberger, ( >r. Gr. 483, Z. 85: xal sav
pYjö'Si; ijoniav,-:«'. t->. lvs*/.-jpa3iHvTa iv rjpspai; nsv-
T3, rcioXetTlosav; zur Bedeutung Hitzig ZS. S. St.
S. 437, 48.v
''"> Halbherr, Amer. Journ. Arch. 1 1897)
S. 2 11. GDI 49S6; Recueil lnscr. jur. grecq. 2,
32;; Kohler -Ziebarth 36: yJaÄiv 0' ävTl pa'.TÖpov
iaöv -pötptTOv tov [svsxupayjsavxa psTp[s]3'.cpsvov
ai oi xa ps s'ls'. zaXiov["i at s-fp]aT(T)at a-ÜTi;
psTpill-o t; aal "por.ovsTO TTpoTSTapTOv •/.■:/..
Mi BGE Hl. 092 (Mitteis-WilcUen a. a. ( >. 1. 2,
n, 192), Col. I. Z. 7 Teiv rcpoTsIlivTew =i; -paotv.
2öq
Zu den Milesischen Inschriften aus .lern Del|>hinion
-'7'
Anhangsweise soll noch auf eine besonders inier- stammverwandten Kreta, die auf dem Gebiete der
essante Urkunde oder genauer ein Urkundenbruchstück ehemals freien Stadt Myus angesiedelt werden sollen;
die bisherigen Besiedler haben clen Neubürgern bis
aus demselben Bande hingewiesen weiden. N. 3 ; e.
. oiisv 33 Buchstaben to[., y.aiKT'. in1.-]
"r,?5'.ov 'i~~.v.:, v.y.': tr,v ";-v-,;iivr,v SiscEp-sstv äva-fpaia'.
i'j[!t"'y; |t=-]
Ta -'•>/ övs.'iaTWV v.y.': r.y.yj.zz'irj.: -w. ■ yyj.'yyj.zi1.
'.!,- zo\ii~tl ;, [i'va]
■1-y.zyiy.) sv to£; 5r,;i03:a;' ?o5va; 3i tv; ■fpa;i-
liaxsa to ävTt-f[pa]-
5 V'-'' "'■*■ "'-■; olvoyiÄsc;;'., tv'j; ii r.y.zy./.y.y/zv.- v.v.zv.
y.i'iyzx: =1; [t.4]
/ re/.oViaTa. sv v.r y.ai a: (oval vrapyvjT;, ;tv, stva'.
5= aOTOt; T7, v
5ä?0!iivr,v y.tipav i-vJisD-x'. !iY,5svi so; stwv slxo;:-
W*v [?]?
-•.; inidöTa; Tpi-w. ötm'. V/V/, y, T3 (övt, äy.'jps:; lz-.fi
v.y.': Siy.yjv sty[a:]
•/.'/.-•/. ts tvj iT.rtv^iwi v.y.': -.rs> y:\zzv.zv.-r.zz i5'.y.ic.'j
tv,; ttoäs[(o;]
io>i: ;;vjA',;iiwr. M'.Xtj-cmv' t4j ii -;yy.-y/.z tiöv iixcftv
7.V.I T7. ///HI [S'JVJ-
Ts/.slaite •/.-/■:['>. -tv] ;sv.y.[iv] vi;iov. 5s?i3l>a; 5s
K'JTOi; za! ;y.[s'ja-
p-.ov. Mi>o[*j;£mv 5; tov; v. z v.zr,i'.i,z->; zv.z z:v.:v- :,
zih: y_,;yj;: «£[;«-]
,*-y. v.y TV»;. zz'\rj.: zz v.y. v.r.z T(»)v tr.y.zy zzz'<< y
-Tr;ve.v 7'- /J
i. ST[sj.(t)v -.iy.v/iy.Tciv. ö];o; ir:a;-;i[Ä/.]',7Ta'. '.Vy.
is vxj-a rt[|t-]
[VSpivTto; .... z-Xzzi-.y:. v.z/..
/■■ 14 ergänz! Wilamowitz <l. G. A . 1014 S. toi.
"">/ iy. izz- jiisO'O'ivTwv.
her geschichtliche Sachverhalt ist von den ller-
zur Aufführung eigener Unterkünfte Obdach und Bau-
materialien zv.z-r/.y.z-i '/.. II) zu liefern. Betreffs der
hiebei stattfindenden r.andanweisungen ist eine dop
peltc Aufschreibung vorgesehen, zunächst sind sie
nämlich in die zry.zzvj. (-fpajijiXTa) einzutragen, wor-
unter nach dem Sprachgebrauch der Urkunden sicht-
bare Aufzeichnung in einem städtischen Gebäude /.i\
verstellen ist',:l). Außerdem soll der Katsschreiber
die Kopie einem andern Beamten''1) abtreten, der
sie auf den Xs')y.<i>;iaTa vermerken soll, iv z'.z v.y.':
v.: oval 'ir.iy/ytzvi, also auf die weißen Breiter
schreiben, wo auch die Verkäufe, der regelmäßige
Erwerb von Liegenschaften, eingetragen werden1'"').
Damit ist im Gegensatz zur Eintragung iv zynzz:z:z
eine Aufzeichnung zu vorübergellenden /.wecken ge-
meint'"), wie sie sonst laufenden Angelegenheiten zu
dienen hat; insbesondere hören wir mehrfach davon,
daß Klagen und Urteile derart bekannt""! gemacht
wurden; demnach wird auch in Milet der Eintrag
der Kaufgeschäfte auf den Z.S'jy.mjiaTa mir einem
vorübergehenden Zweck gedient hallen. Ks erinnert
'lies an die Äußerung des Theophrasl ij I, wonach
v,:z: ii -zz-'tyj.zi:-i T.v.zv. -\ v.y/,i, r.z'z y,;is£mv 117
i'/.y.zzzi i) ii/y.'./T'y v.y^y-.iz "A;iyvv,;: .... ,'va
■y.v.yy.zyt-.iy^j.: zz s;f( y.ai z:v.\iy.y')zv.z'<\v.: zih yyü.z-
[icVfn y.a: z z:v.v.:ck ictv7(;isvo; ^avspö; v tm z'it.z:.
Ähnlich hören wir von einem griechischen Rechts-
sprichwort'1, : sv /.S'j-/.ot;iaj'.v z-;y/.y/,z und weiter, es
sei lihc; 7,v zv. ~:-yj.zv.z\\z;y. ymyv. . . . zr(nzz:y.
'- ,','.'- av-1 ''"''•'• -1 "'■>■'•'■-'■ '/i'jv.y.::. womit man bezweckt
habe, :iv. 1: z:; y.:z:v.zyzJy.: yyi'/:tfi-irl in' xzi:v.z iyi
i-t-.'iyjW/ toi >.='jy.(.'>;iat'.. Wie diese Bericlite zeigen,
ausgebern ins Klare gestellt worden1'-', es liandch wird hier jedesmal der Zweck verfolgt, eine Kund-
sich um die Ansässigmachung von fremden aus dem machung zu vorüber-, -h enden Zwecken, während der
"-') Besonders S. io6ff. Eine Inhaltsangabe bei '"'1 Wilhelm, Beiträge 25 8 ff.; vgl lerner Kabel,
Weil'.. Zeitschrift der Savigny=tiftung 55 S. 533. Verfiigungsbeschränkungen des Verpfinders 15.
Wilhelm, lieiträge zur griechischen Tnschiiften- "Ti Dittenbergcr, Syll.- , io (Xotst.mdsgesetz von
Urkunde 258 ff.; wegen ,1er l'apyri (bes. Hibeli 2<i , Ephcsos) Z. ; y. zv:< z: z:v.y.zzy: v.yyctz:;. v.;v.>zv.-
vgl. Wilckcn bei Mittels- Wilrkcn a. ,1.0. 1, ;, S. 5,"'. 'yj.-r.tz, i\; /.=-j-/i.i;ia z: z:zv.;i;-;i:y daselbst ,1 1 (f(i
'•') Wilamowitz G. G.A. I')I) S. im nimmt an KU, 7. 3 Amorgos Z. |S zv.- -:i -;■/.-/; zv.z z:yz\y-
den zzizzti.v./.zz Anstoß; Kern liest nunmehr richtig: yiizv.: iv tv.;" '/.i'iv.ww.z:: Athen, <l |o~ e Vthen
z.v.zy,'/.y.v.-; (Hermes 50 S. 1;; . Vgl. A. Wilhelm Mr,Tp';>v-, zr.z-, töiv v.y.wv y';av ai "-ava:.
",K'n S' |S- ,"1 l'aroemiographi Uraeci I. pi;: Beauchcl, lli-
Wilamowitz a. .1. (>. übersetzt die nr/ai mit stoire du droit prive de la rep. Alh. 3, 3 54, Anm. 2 ; I.ip-
Verpachtungen, vgl. indes d.,s sogleich zu erörternde sius, Att. Recht 3, 740. Xoeh altertümlicher ist Kund-
Kechtssprichwort. machung durch Hcroldsruf, vgl. Iheophrasi ,,. , ,1
Lgon Weiss, Zu den Milesischen Inschriften aus dem Delphinion
212
F.inspruchszcil herbeizuführen. In dem Überblicke
des Theophrast tritt dies der xva'fpapY, zGri y.-.'/,ny.~fn
i 2 gegenüber, von der wir jedenfalls nicht wissen,
oi) sie in Milet üblich war. Denn der Umstand, daß
gerade Landanweisungen tv ~.'A~ 57)jr03{0'.; zu ver-
buchen sind, gewährt für die regelmäßigen Kauf-
geschäfte wohl nicht genügend Anhaltspunkte. Könnte
man übrigens die Urkunde genau nehmen, und glauben,
daß die milesischen Ä£UV.tt>]ia~a an Rechtsgeschäften
nur die (oval ausweisen, sn würde sich eine gewisse
Ähnlichkeit des Rechtszustandes mit Alexandrien
herausstellen, wo ja gleichfalls von der Behörde
nur Kaufgeschäfte, nicht etwa Hypotheken beachtet
wurden'™). Indes ist natürlich das Alexandrinische
Vertragsregister ebenso wie das Stadtbuch von
Tenos7") eine dauernden Zwecken dienende ävoc'fpa^ir],
die als solche unserer Kundmachungsform auf einem
/.S'V/.tojta entgegengesetzt ist.
Die Neubürger darben des Hechtes zur Ver-
äußerung der ihnen zugewiesenen Liegenschaften bis
zum Ablaut einer zwanzigjährigen Frist'1) und man
geht wohl nicht in die Irre, wenn man dies als den
Zeitraum auffaßt, innerhalb dessen erst die Neubürger
zum vollen Genuß ihrer Bürgerrechte, wozu auch das
Recht zur Veräußerung gehört, gelangen sollen, denn
auch das ius bonorum ist durch die gleiche Frist
verschränkt72). Ein trotzdem vorgenommener Verkauf
soll ungültig sein und es erwächst gegen beide Par-
teien die Klage ädoaou tvj; ~£/.S(og, die, ebenso wie
im attischen Recht, eine jede iT)U,sa£a oty.y,, eine Po-
pularklage ist '■'). Interessant ist nun, was folgt:
Z. 10 ... . 77.; ')= "fpa^&s töjv v.y.eiv ■/.%: -.% "/.o'.r.y.
z'y/-.i~/.ilz'&y.: y.y.-.[y. Tiv] jsv.xföv] vijiov.
Kill jUv.y.ö; vi|iOg, (ine lex de peregrinis, ist
bisher weder im Sprachgebrauch bezeugt"') noch
auch begrifflich anerkannt''); denn vielfach wurde
die Ansicht vertreten, daß das Gesetz sich nur an den
Bürger wendet und nur im Wege der gesetzesfreien
Fremdengcrichtsharkeil Bestimmungen des ius civile
auch auf die Fremden Anwendung linden können.
Dies ist mit unserer Inschrift nicht zu vereinigen,
namentlich wenn man erwägt, was als möglichei
Inhalt des nSV'.y.ÖJ VÖJJL^g in Betracht kommt. Die
Inschrift sagt es nämlich unmittelbar: ~x; 2s 'fpa-^x;
Ter/ iixf'iv 3tal ~.y. '/.'A~y.. Es handelt sich also um
eine Prozeßordnung gegen FVemde; man darf wohl
andeutungsweise auf Magnesia am Mäander ver-
weisen""), wo nach dem Antrag einer Kommission
neue Bestimmungen, die insbesondere auch ;svo:
y.y.-.v.y.'/ir.\; betreffen, in den vijio; T.^"/.t\irJ.'//y/.i-
aufgenommen werden sollen. Es bleibt deswegen
nicht weniger wahr, daß der Fremde am Bürger-
prozefi keinen Anteil bat. Aber es geht daraus noch
nicht hervor, daß er außerhall' des unmittelbaren
Geltungsbereiches der Gesetze steht, mit anderen
Worten, das Personalitätsprinzip, der Ausgangspunkt
der antiken Rechtsordnung, kreuzt sich mit dem
aufkommenden Territorialismus ' ' ).
"") Dikaiomata 149.
'") Z. B. Recueil des inscriptions juridiques
grecq. 2, 63, dazu F. Bernhöft, Z. S. vgl. Rechts-
wissenschaft 1908 S. 152 ff.
■') Der Herausgeber verweist auf Diltenberger
Syll. - 229 (G. D. I. 2, 1634. Michel 199) Z. 12. TWV
os Äx.iivxov sv "<>p[xo|isv«i ','äg] xXäp[o]v r; olxiav . . .
|rij igioTW u.TjO'Svi &JtaXXoxpt6")[aai ivxo; stjsojv sijVjoot.
Hingegen muB sich die Notiz über Landanweisungen
an Veteranen bei Appian, bellum civile 3, 2 auf
Mimisches Recht beziehen toO vöjiO'J y.fo/.üovTOC v/'^z
v.y.'jz:') sxejy y-.v.Vj'jz'&y:.).
'-1 37 d Z. 65 [6 P. /.a^'/javi-^ojjav 2s -j'j/.xy.v.y
y.ai ■fpGupapx'5''' ST&v ~apsÄ[3-iv~iov €C\v.o?'..
'■'■'■) Lipsius, Att. Recht 240.
"') Vgl. die Zusammenstellung bei Hermann-
Swoboda, Staatsaltertümer 124. Anm. 5.
"') Die Literatur bei Weiß, Studien zu den
römischen Rcchtsquellen I, Anm. I; inzwischen
ist dazu gekommen Koschaker, Berl. phil. Wochen-
schrift 1914 S. 549, :,;o; Wenger, Münchener S. B.
1914, S. 10, Anm. i; für das moderne Recht von
Frisch, Fremdenrecht (1910) besond. S. 3 und Spiegel,
Grünhuts Z. S. 41, 2b IT.
"'') Kern, Inschriften von Magnesia 14; vgl.
Hitzig, ZS. S. St. 1907 S. 225.
"") So Wenger a. a. O. ; ganz ähnlich die römische
Entwicklung, insofern auch hier das Personalitäts-
prinzip nur den Ausgangspunkt bildet; Mitteis,
RPR 1, 69, Anm. 20.
Pra
EGON WEISS
Alexander Conze.
Am 19. Juli IQ14 ist in Berlin Alexander Conze Acht Jahre hat Conze in dieser Stellung im Sinne
im X^. Jahre seines arbeitsreichen Lebens sanft ent- des Programmes, das er in seiner Antrittsvorlesung
schlafen. Mit ihm ist der letzte Vertreter der Archäo- -über die Bedeutung der Archäologie11 entwickelt
logengeneration dahingegangen, die in den Sechziger- hatte, eine an Arbeitsfrucht und Aussaat reiche Wirk-
und Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts samkeit entfaltet. Durch methodische Heranbildung
zuerst auf den Bahnen vorangeschritten ist, in denen einer Schar arbeitsfreudiger und begeisterter Schüler,
die Fintwicklung der archäologischen Wissenschaft in unter denen Kunsthistoriker wie Philologen zu gleichen
der Gegenwart sich bewegt. F.s kann hier nicht ver- Teilen vertreten waren, durch aufklärende und Anteil
nacht werden, eingehender zu würdigen, was Conze erweckende Einwirkung auf weitere Kreise, durch die
für das (iesamtgebiet seiner Wissenschaft bedeutete, Herausgabe der n Wiener Vorlegeblätter11 'seil 18691,
aber ein Wort dankbaren Gedenkens soll auch an an denen seither Generationen von Archäologen ihre
dieser Stelle die Erinnerung festhalten an das, was Schulung empfingen, vor allem aber durch die ls7''
die archäologischen Studien in Österreich Conze ver- gemeinschaftlich mit O. Hirschfeld ins Werk gesetzte
danken; steh", doch sein N'anie an der Spitze ihrer Errichtung des archäologisch-epigraphischen Seminars,
Annalen. das in gleicher Weise den Bedürfnissen der Hehre
Alexander Conze (geboren 10. Dezember 1 S 3 1 wie der Forschung zu dienen bestimmt war, hat
zu Hannover} hatte, nachdem er 1S51 — iN^t seine er den Boden für eine reiche und gesunde Entfaltung
auf Kunst und Altertum gerichteten Studien in der <\vn antiken Bildwerken gewidmeten und auf sie
Coltingen und Berlin beendet hatte, t S 5 J" in den gegründeten Studien bereitet. Zugleich aber hat er
Antikenmuseen von Baris und London die ent- in energischem Vorwärtsdrängen für die Erschließung
scheidende Anregung erhalten, die ihn bestimmte, neuer Arbeitsgebiete im Nahen und Weiten Richt-
seine Lebensarbeit der Erforschung der griechischen linien und Vorbilder aufgestellt, indem er auf der
Kunst zu widmen und sich alsbald auf Studien- einen Seite die romischen Bildwerke einheimischen
fahrten durch Griechenland und Italien 1857 H und Fundortes in den Kreis systematischer wissenschaft-
1H59 60 nicht nur mit dem Denkmälerbestand und lieber Betrachtung rückte, auf der amiern tue oster-
der Landschaft der Antike, sondern auch mit den reichischen archäologischen Unternehmungen im Orient
Bedürfnissen und Methoden der praktischen For- durch seine Expedition nach Samothrake 1 s- • und
sehung vertraut zu macheu. Die Arbeiten, die als 1*7;,' einleitete und die Wiener kaiserliche Aka-
Erüchte dieser Studien in den Jahren 1 S60 I SoS demie der Wissenschaften veranlagte, ihn ! S- 5 mit
veröffentlicht wurden, die Berichte über die Reisen der Sammlung und Herausgabe der attischen lirab-
auf den Inseln des thrakischen Meeresund mfLesbos, reliefs zu betrauen.
die Publikation der melisehen Tongcfälie .die erste Mit dem Abgang von Wien im fahre I S — — Im:
kunstgeschichtliche Erfassung einer nach Form, Stil Conze das akademische Lehramt verlassen, um sich fort-
und Ornament genau begrenzbaren Vasengruppe i, die an, erst als Direktor des Rerliner Sktilpturcnmuscums,
„Beiträge zur griechischen Plastik", in der sorgfältige dann 11887 — 1905' als tieneralsekretar des kaiserlieb
Beobachtung der Einzelform als Grundlage stilistischer deutschen archäologischen Institutes in erster Linie
und geschichtlicher Einreihung vorsichtig nutzbar gc- den praktischen und organisatorischen Aufgaben seiner
macht wurde, verhalfen dem jungen Gelehrten, der Wissenschaft im Museum, aut dem (irabungsfel le und
sich 1861 in Göttingen habilitiert hatte und I SO } zum im Forschungsinstitute zu widmen. I las Merliner
außerordentlichen Professor an der Universität Halle Skulpturcnmusciim dankt ihm seinen wertvollsten
a. S. bestellt worden war, rasch zu Ansehen und Besitzzuwachs aus den Ausgrabungen von Pcrgamon
Geltung, so dal; er schon 1869 einen ehrenvollen und einen musterhaften Katalog seines alten Be-
Ruf an die Wiener Universität als ordentlicher Pro- Standes; das deutsche archäologische Institut aber
lessor auf die neugegründete Lehrkanzel der klassi- bat unter seiner Leitung durch die Ausgestaltung
sehen Archäologie erhielt. der athenischen Zweiganstalt und die Gründung der
J.ilm-slu-t'te lies ."Isterr. arrhänl. Institutes 11,1.. XVII Beiblatt. [>
Alexander Conze
276
römisch-germanischen Kommission (19031 den durch
die neuen Zeitverhällnissc geforderten Ausbau er-
halten. An dem glänzenden Aufschwünge, den die
auf die römischen und vorrömischen Denkmäler ge-
richtete Forschung im Deutschen Reiche dadurch
genommen hat, daß die auf griechischem Boden er-
probte Technik der Beobachtung und Grabung den
Besonderheiten der heimischen Ausgrabungsplätze
angepaßt wurde, gebührt Conze ein wesentliches Ver-
dienst. Desgleichen hatte er führenden Anteil an allen
in den letzten Jahren immer nachdrücklicher hervor-
getretenen Bestrebungen, die ilarauf ausgehen, die
Resultate der archäologischen Forschung auch brei-
teren Schichten zugänglich zu machen und einen
engeren Kontakt zwischen den Fachgelehrten, den
.Männern der praktischen wissenschaftlichen Arbeit
und den Lehrern der Mittelschule aufrecht zu er-
halten, eine Aufgabe, in deren Dienst er die Organi-
sation des Institutes zu stellen in erfolgreicher Weise
versucht hat.
Der großen Öffentlichkeit ist Conzes Namen
vor allem durch die systematische Erforschung Per-
gamons nahegebracht worden, die er zuerst 1878 an-
gebahnt und bis 1886 mit Hinnann gemeinschaftlich
geleitet, dann ein zweitesmal 1900 — 1912 mit Dörp-
feld und zahlreichen von ihm für die gleiche Auf-
gabe gewonnenen jüngeren Mitarbeitern mit noch
weitergesteckten Zielen wieder aufgenommen und
durchgeführt hat. Hatte 1873 die Art, in der Conze
die Untersuchungen auf Samothrake ausführte und
veröffentlichte, dank der Heranziehung von Archi-
tekten und der Verwertung der Photographie einen
entscheidenden Fortsehritt gegenüber früheren Auf-
nahmen antiker Stätten bedeutet, so stellte die groß-
zügige und zugleich wirklich erschöpfende Erfassung
aller Kulturreste Pergamons in der mit vereinigten
Kräften von Archäologen und Architekten geschaf-
fenen achtbändigen Publikation der ..Altertümer von
Pcrgamon" ein neues Vorbild für die Methode auf.
nach der aus den dem Boden abgenommenen Zeug-
nissen ein volles Bild von Kunst und Leben einer
antiken Stadtgemeinschaft zu gewinnen ist.
Im Jahre 1905 entsagte Conze seiner amtliehen
Stellung, um in den „Ruhestand" zu treten. Ein
gütiges Geschick hat ihm Kraft und Freude zur
Arbeit fast bis zur letzten Stunde seines Greisen-
alters erhalten. Das große Werk über Pergamon,
dessen Vollendung er sich zur Lebensaufgabe ge-
macht hatte, konnte er abschließend und zusammen-
fassend 1913 mit dem der „Stadt und der Landschaft"
gewidmetem Bande bekrönen. Zu der gewaltig an-
gewachsenen Sammlung der attischen Grabreliefs hat
er den Text bis zur letzten Lieferung noch kurz vor
seinem Tode fertiggestellt. So war ihm, wie selten
einem, vergönnt, ein gutes Stück von dem, was ihm
in jungen Jahren als Ziel und Hoffnung vorgeschwebt,
durch eigene Arbeit am Lebensabend erfüllt zu sehen.
Auch nach seinem Weggang von Osterreich hat
Conze die Entwicklung der archäologischen Studien
daselbst mit liebevoller Teilnahme verfolgt. Der
mannigfachen Anregungen mnEder vertrauensvollen
Aufnahme, die er in Wien gefunden hatte, hat er
stets mit Dankbarkeit und Wärme gedacht und er
hat die Freundschaft, die ihn mit seinen ehemaligen
Schülern und Otto Benndorf zeitlebens verbunden
hielt, auch auf den jüngeren Nachwuchs der Wiener
Schule übertragen. Die Gründung des österreichischen
archäologischen Institutes hat er mit tatkräftiger Sym-
pathie gefördert und so das herzliche Zusammen-
wirken, in dem sich das reichsdeutsche und öster-
reichische Institut so vielfältig zusammenfanden und
linden, wesentlich begründen helfen. Er wird auch
im österreichischen Institute, dessen einziges Ehren-
mitglied außerhalb der Rcichsgrenzen er war, wie im
Leben so auch nach seinem Tode dauernd in Ehren
gehalten werden als ein Vorbild, das im Sein und
Tni], im Wollen und Vollbringen der nachfolgenden
Generation lebendig vor Augen bleiben möge.
SACHREGISTER
1 >ie Seitenzahlen de
Beiblattes sind kursiv gedruckt. Wörter von Inschriften sind in der Regel nur in den epigraphi:
Index, klassikerstellen nur in wichtigen Fällen aufgenommen.
Achtobolen Steuer in Messene 48 IV.
Adler auf Jilitzbündel auf Gefäßfragment aus Capua
126
Aera, aktische, auf messenischen Inschriften 8
Agathos, Priester des Zeus Ithomatas 8
Aguntum, Ausgrabungen 5 ff.: Lage der antiken
Siedelung 9f.\ Basilika //.: Gräber 7 /., 10, 13,
10; römische Fundamente S; Bronzeinschrift Wf.\
Mauer 14/.; Hausreste 15
A hrentragendes Mädchen auf Sarkophagrelief
aus Ephesos 139. 141
Akanthus auf Schmalseite eines Reliefs aus St.
Johann bei Herberstein 192
Akklamationen auf Inschriften und Papyri 20 ff.
Altar der Basilika von Aguntum 6'; Bruchstück
eines Marmoraltars aus Teurnia 24; — der
Göttin Teurnia 29/.; Grabaltar mit Darstellung
eines schreibenden Knaben aus Teurnia 32;
Rundaltare iiir Jupiter Dolichenus aus Virunum
18/., 51: — aus Colatio 62/., 65
Altenmarkt bei Windischgraz s. Colatio
Amor, Bronzestatuette aus Aguntum 8
A 111 plioren marken aus Pola 175 f.
Amulett, Bronzeamulette, aus Pettau 119; Kabircn-
reliefs als — getragen 145, 147
Andania, Mysterieninschrift von Andania: Schrift-
charakter 75 IT.; — im Zusammenhang des reli-
giösen Lebens um die Wende des I. Jhs. v. Chr.
Sj; Zusammenstellung mit den messenischen
Beschlüssen für Arislokles 86; Zuteilung an
Messene *r>
Andromeda und l'erseus auf Relief aus St. Johann
bei Herberstein 200
iv:'.;T'/ji2 in Khrenbescblüssen 70
Anleihe der Stadt Milet vom Jahre 203 4 v. Chr.
und ihre Modalitäten 257 ff.
Aphrodite Haitis 1.45 ff.; hpidaitis 117;
Aphroditestatuctlc mit Eros aus Pcltau 106/.
Apollon Koropaios, Orakelinschrift des — 83 f.
ijroXof tapo; 31
Aquileia, Bruchstück eines Marmorgeiäßes 123;
Kabirenrelief 146/. ; Relief mit Resten von zwei
nackten weiblichen Gestalten 147 /■
A 1 a genlis Juliae als Ausstellungsort der Original-
tafeln von Soldatendiploraen 16:
Architekturreste aus dem neuen Mithräum in
l'ettau 109; von einer frühchristlichen Basilika
in Au am Leitliaberge 254/.;
Avics auf Kabirenrelief von l'ettau 96, 100
Aristoklcs, Sohn des Kallikrates, Staatsschreiber
von Messene, Beschlüsse zu Ehren des — 2 ff., 93
A r is tomachi s, messenische Phyle 52 f.
Armbrustscharnierfibeln aus Au am Leitlia-
berge 219, 249
A r temis Daitis 140
Asklcpios, Basis einer Asklepiosstatuette aus
Pettau 140: — und Hygieia auf Reliel aus
Pettau 1('4
Athen, doppelseitiges Relief im Akropolismuseum
121 ff.: Viergötteraltar ebendort 126 ff.; — Aus-
gangspunkt der neuattischeii Kunst 132
Athena auf doppelseitigem Relief der Akropolis
121 ff.; Darstellungen in der sg. neuattischen
Kunst [23 ff.; — auf kapitolinischem Puteal 123:
geflügelte — 120: auf Viergötteraltar der Akro-
polis 120: auf Telephosfries 130 f.
Attis? auf Relief aus Au am I.eithabergc 243
Au am Leitliaberge, römischer Friedhof 203 //.;
Reste einer frühchristlichen Basilika 253 ff.
A ucissa- Fibeln aus Colatio 72; aus Pettau 120
Aufsatz eines Grabdenkmals in Form einer bau-
chigen Henkelflasche aus Au am Leitliaberge 245
Aufzeichnung, öffentliche, der Verwaltung*- und
Geldgeschäfte 44 f.
Augen, apotropäisch am Ausgusse von Keils
angebracht 12*,
l8*
!79
Sachregister
280
Aulus Postumius Seneca aus Parma, sein Grab-
stein in Pettau 135 ff.
Ausgrabungen in Noricum 5 ff.; Aguntum 5 ff-\
Teurnia 17 ff. ; Virunum 33 ff.; Colatio 59 ff.;
Pettau 87 ff; Pola 161 ff.; Gallesano bei Pola
182 ff.; Brioni grande 184; Au am Leithaberge
203 ff.
Ausstellungsort der Originaltafeln der Soldaten-
diplome 161 ff.
Auszüge aus Urkunden 9
Bacchus auf Relief aus Pettau 105
Badeanlage in Teurnia 17 ff.; bei Mühldorf im
Mölltale 23/.; in Virunum 39/.; auf Brioni grande
184
Barbar auf gestanztem Bronzerelief aus Unter-
Haidin 142 f.
Basilika in Aguntum 5 ff.; frühchristliche — ? in
Au am Leithaberge 256
Bein gegen stände aus Pettau 133; Beinbüchse aus
Colatio 81
Beschläge, eiserne Schlolbeschläge aus Teurnia 32 ;
von Holzkästchen aus Au am Leithaberge 213, 220
Beschlüsse zu Ehren des Staatsschreibers Ari-
stokles aus Messene 2 ü'.
Bestattungsarten im römischen Friedhofe von
Au am Leithaberge 250/.
Biadina 47
Bodenpreise im Altertum 62 f.
Brandgräber mit Beigaben in Colatio 73; in Au
am Leithaberge 210 ff-, 247 ff.
Brioni, Thermengebäude im Gebiete der Herrschafts-
villa Val Catena 184
Bronzegegenstände aus Teurnia 32; aus Virunum
52/.; aus Colatio 76, 79, SO, 82, 84; aus Pettau
119 ff.; aus dem römischen Gräberfelde in Au am
Leithaberge 212, 215, 219 ff.
Bronze kandelabe r, Zierstück eines — aus Virunum
52
Bronzeplatten von einer Statue aus Colatio 68
Bronzeinschrift aus Aguntum 10 j .
Bronzerelief mit Darstellung eines Barbaren und
von Waffen 142/
Broschen mit Email aus Pettau 120
Brunnen in Virunum 41/.; im neuen Mithräum in
Pettau 94; Brunnenhaus, öffentliches?, in Pola
180
Brustbilder auf Grabreliefs aus St. Johann bei
Herberstein 202; aus Au am Leithaberge 240,
243
Buchstaben am Anfang von Inschriften ausgerückt
13 fr.; innerhalb der Zeilen größer gebildet 14
Bukranien auf Sockelrelief eines Sarkophags aus
Ephesos 140
Caldarium einer römischen Badeanlage in Teurnia
20/; in Mühldorf im Mölltale 23/
Capua, Gefäßfragment im Museo provinciale Campano
125/
Carnuntum, Kabirenrelief aus — 149/.: Dolichenus-
heiliglum 55/.
Colatio, Lokalisierung bei Altenmarkt bei Windisch-
graz 61/.; römisches Wohnhaus bei Douze 61/.;
Tempel mit Hofraum und Einfriedung 63 ff.; Ge-
bäudereste 69 ff.; Gräber 73 ff. ; Funde V5 ff-, 75 ff.
Haitis s. Aphrodite, Artemis
Daiphontis, messenische Phyle 52
Damion aus Messene 63
Dämon, Schätzung unter — in Messene 56
Danaide? auf Sarkophagrelief mit Unterweltsdar-
stellung aus Ephesos 140, 142
Deck ende k oratio n eines römischen Wohnhauses
in Pola 163
Delphin auf Bronzekrugdeckel aus Pettau 119; auf
Grabsteinfragment aus Colatio 75; auf Siegelring
aus Bronze 220
itaXof '.apo;, Bedeutung 33
Diener mit Helm und Schild auf Relief aus Au
am Leithaberge 237
Diodor XXXVI 13 41 f.
Dionysios, Monat in Chersonnesos und im Bithyni-
schen Kalender 171 Anm. 56
Dolch aus Colatio 68
Dolichenum in Virunum 45 ff.: Triklinium im —
47; Votivsteine 48 ff.; Funde 52 ff.; Reste der
Statue des Dolichenus 52; Dolichenusheiligtümer
am Limes 54/.; beim Lager von Pfünz 55;
— in Carnuntum 55/.
Doppelseitige Reliefs 1 2 I ff.. 124
Douze, römisches Wohnhaus bei — 61 ff.
Ehrung durch Aufstellung von äväpiävTs; und
i'.y.i'/s- 29
Eichenblatt und Eichel auf Gefäßfragment aus
Capua 126
Eidechse aus Ton als Gefäßapplike 123
Einkünfte aus hellenischen Städten und Land-
schaften 104 ff.
Einleitung von Urkunden 1 5 f.
28 1 Sachregister 282
Eisengegenstände aus Teurnia 32; aus den Gewandbehandlung bei Athena des doppel-
rörnischen Gräbern von Colatio 76, 82; aus den seitigen Reliefs von der Akropolis 121 f.; — auf
römischen Grabern in Au am Leithaberge 213, Viergötteraltar von der Akropolis 126 f.; — auf
215, 220 Telephosfries 130; — bei Hekatemädchen auf
Eisenstab, in Rindskopf endigend (Feuerbock!'), Relief aus Aegina 131
aus Colatio 76 Anm. 30 Gewandfigur, weibliche, leierspielend, auf Relief
:;.:;opä, Bedeutung 10'); prozentuelle Hohe der von St. fohann bei Herberstein ISS/.; Rest einer
s'.j'-fopa; 103 f. — (Juno reginar) auf Relief aus Virunum 52
Ernailbrosche aus Pettau 120 G i c bei rahmen, geschwungene Form des — auf
Ephesos, Grabbau mit Sarkophagen in — 1331!'.; norisch-pannonischen Reliefs 32 (Teurnia); 1-11
Altar der Aphrodite Daitis 1461". (Pettau); 1S7. 190. 200 (St. Johann bei Herber-
Epidauros, Kymation eines Weihreliefs aus — 130 stein : 237 (Au am Leithaberge): — geknickter
i~'.z~.7.~.'j.'. mit der Fürsorge für Herstellung von Giebel 192 (St. fohann bei Herberstein).
Ehrendenkmälern betraut 43 f. Glasgefäße aus Colatio 76. 79, SO, 81; aus Pettau
Eros und Aphrodite, Statuette aus Rettau 106 1.: 133; Glasfunde aus den römischen Gräbern in
— mit Apfel auf Lampe aus Pettau 128; — , Au am Leithaberge 21S
Muschel stützend, auf Relief aus Pettau 105 f.; Götterspeisungen 146 f.
Eroten mit F'ruchtgirlande auf Sockelfries eines Goldschmuck, 'fragen von — 37 ff.; in den
Sarkophag* aus Ephesos [36 hellenistischen Monarchien von besonderer F.r-
laubnis abhängig 31; im Gottesdienste 30 ff.:
Familiengrab, römisches, in Pola 181 sakrales Verbot von Schmucktragen 42; — aus
Fell (A:i; xcüj'.sv auf Unterweltsdarstellung eines Grab in Au am Leithaberge 219
Sarkophages aus Ephesos 141 Grabaltar mit Darstellung eine* schreibenden
Fibeln aus Colatio 81, 84: Bügelfibeln 7'J. 80; Knaben aus Teurnia 32; aus St. Johann bei
Aucissafibel 72; norische — 82; — aus Pettau Herberstein 187 f.
120; Flügelfibeln aus Au am Leithaberge 212, Grabarea. ummauerte, mit monumentalen Grab-
247; Spiralfibeln 212; Knielibeln 215, 248; Arm- bauten in Colatio 741}.; in St. Paul im Lavant-
brustfibeln 219. 249 talc 86
Fingerring, goldener und silberner, aus Au am Grabbau mit Sarkophagen in F-phesos 133 IT.
Leithaberge 219 Grabdenkmäler aus Virunum 60; Typen der
Fiscli auf Kabirenreliefs aus Pettau 100 Pettauer — 136/.; — aus Pola 173 fr'., 181;
Flüge 1 lih el n, norisch pannonischc, aus Au am in Au am Leithaberge 222 11.
Leithaberge 212, 247; — auf Darstellungen Gräber, römische, in Aguntum / _/'.. 10. 13. 16; in
pannonischer Grabsteine 229 1. Colatio 71/1; in St. Paul im Lavantfale S6; in
Fortuna mit Steuerruder und Füllhorn aufTonlampe Cntcr-Haidin bei Pettau 137 i.; in Pola 181 J.;
aus Colatio 75 in Au am Leithaberge 203 II.
Fr.iuengestalt zwischen zwei Reitein auf Kabiren- Grammatisches zu griechischen Inschriften: Gene-
reliefs '94 ff., 100. 146,1/.; zwei nackte Frauen- liv des Infinitivs mit Artikel 11. ich zx/.m; bei
gestalten, am Altar sich die Hände reichend, auf Akklamationen ::; Genetiv de> Sachbetrctfs 41;
Reliel aus Aquileia 148 Wiederholung der Präposition im Relativsatz 43;
[•"lies mit Kentauren und Löwen aus St. Johann Wechsel von Tenuis und Media 17; Wortfolge
bei Herberstein 194/. bei Wertbezeichnungen 07 1.
fristen zwischen Rats- und Volksbeschlüs-en II. Graz, römische Grabsteine im Johannetim 137
119 f.; — im griechischen Prozeßrecht 266 Grotte, künstliche, in römischem Wohnhau-e in
Frosch auf Gefäßfragment aus Capua 126 Pola 163 1'.
(iub form au* Pettau /_'/
(iabcl, zweizinkige, aus Colatio 68
G illesami bei Pola, Reste einer antiken Ölfabrik 182 Hades und Per*ephonc aul Sarkophagrolicl aus
Ci eiiäude reste. römische, in Au am Leilhaberge F.phesos l|i. 1 [2
208, 253 11. llafcnlor, römisches, in Pola 166 I.
-«ö
Sachregister
28 1
Halbfigur, männliche, auf Grabrelief aus Au am
Leithaberge 236 f.
Hammer. Reiter mit — auf Kabirenrelief aus
Carnuntum 150
Handhabe aus Bronze aus Virunum (Seepantlier
mit Medaillonkopf) 53
Handwerker zum Teil in Phylen aufgenommen,
zum Teil außerhalb derselben 34
Hartberg, Kentaurenrelief 100 f.
Hasen auf Sigillatascherbe aus Pettau 132; Hund,
einen — fangend, auf Relief aus St. Johann bei
Herberstein 201
Heimatbezeichnung der Veteranen in den
Soldatendiplomen i;6ff.
Heizanlage eines römischen Hauses in Virunum
56', 39; in Pola 170 f.; eines Bades in Teurnia
17 ff.; in Pettau 89 ff.
H ekateniädchcn auf Relief aus Aegina, Gewand-
behandlung 131
Henkel eines Tongefälies aus Pettau mit Relief
einer Schlange 122
H enk elfla s ehe. steinerne, als Aulsatz eines Grab-
denkmales in Au am Leithaberge 24S
Henkelkrug aus Teurnia 32
Herakleios, Monat in Cliersonnesos und im
Bithynischen Kalender 171 Anm. 56
Hermes Psychopompos vor Hades und Persephonc
auf Sarkophag mit Unterweltsdarstellung aus
Ephesos 137, i-| 1, 142
Hirsch, von Löwen angefallen, Relief aus St. ]o-
hann bei Herberstein 190 I.
Hund, einen Hasen fangend, Relief aus St. Johann
bei Herberstein 201\ — , gelagerter, bei Silvanus?
auf Relief aus Pettau 102 f.
Hygieia und Asklepios auf Relieffragment aus
Pettau 104 f.
Hyllis, messenische Phyle 52
Initialen in Stein- und Papyrusschrift 13 I.
I n sc h ri fte 11 :
Griechische: Messenc I ff. Beschlüsse zu
Ihren des Staatsschreibers Aristokles 2 lt.: Ab-
rechnung über Aehtobolensteuer 48 II.); Ephesos
145 ff.; Poetovio HO; Milet 257 ff.
Lateinische: Wien (Soldatendiplom des Kaisers
Vcspasianj [48 IL; Votivstein aus Ostia 200:
Ephesos (Inschrift des ( '. Rutilius Galliens 194 ff.);
Aguntuni IUI.; teurnia 24. 29 ff.: Virunum ■//.
16 ff., 59 ff.; Colatio 62 f.. 73; Poetovio 101 f..
103. 110 ff., 133 ff., 157 ff.; Pol 1 173 ff.; Au am
Leithaberge 223 ff.
Kormales: Kurzfassung von Urkunden in
Inschriften 1 7 f. ; Aufzeichnung von Urkunden
im gesamten Wortlaut 18; Bezeichnung von
Kundgebungen aus der Mitte von Versammlungen
in Beschlüssen 24 ff.; Freier Raum am Ende der
ersten Zeile von Schriftstücken 30; Initialen 13 f.
Beiträge zu Inschriften:
Griechisch :
Fouilles de Delphes III 2 p. 18S n. 164 Z. 13 ff. 41
Jahreshefte VII Beiblatt Sp. 44 9 ff.
IG V 1 1 169 47
IG V 1 1434 116 f.
IG V 2 515 A b Z. 30 45
IG XII 7, 515 Z. 130 ff. 17 f.
Buresch, Aus Lydien 37 ff. n. 23 18
Milet III (Delphinion) 177 n. 331' iS
Bull, de corr. hell. XIV 604 f. = Journ. of hell.
stud. XX 74 n. 2 25
Bull, de corr. hell. XXXVII 122 ff. 105
lleberdey. Opramoas 10 II E Z. 12 33 f.
Hcberdey-Kalinka, Bericht über zwei Reisen im
s.-w. Kleinasien (1896) 21 n. 7 34
Inschriften aus Pergamon 410 36
Pomtow, Die Delphische Archontentafel des III.
Jahrhts. v.Chr. (Gott. Gel. Anz. 1 9 1 3 , 17443
Keil-v. Premerstein, Bericht über eine Reise in
Lydien und der südl. Aiolis (Denkschriften
der Wiener Akademie d. W. phil.-hist. Kl.
LTI1 Abh. 2) 84 Z. II 43
Dittenberger, OGI 326 Z. 8 46
Athen. Mitteil. XXXVIII 37 f. Z. 4 48
Americ. journ. of Arch. 1 91 3 p- 170 n. 35 Z. 9 f.
53; p. 161 n. 11 54
Wilhelm, Attische Urkunden I 35 64
'Ecf^iispi; ir//y.:0.. 1884 S. 165 ff. 85
Journal des russ. Minist, f. Volksaufklärung X. F.
VIII = Latyschew, Pontica 315 ff. 171 f. und
Anm. 57
Latyschew, Inscr. Ponti Kux. IV 9; 15 I Anm. 58
Lateinisch:
Diplom VI 1 So f.
Diplom XIX 86 157 f.
CIL III 4739 30
CIL HI 4780 -- 5006 (add. p. 1813 45 f.
,1 iin gl in g sstatuet te, Torso einer aus Au am
Leithaberge 2 14: drei nackte Jünglinge im Kahn auf
:8.s
Sachregister
2 86
Sarkophag mit Unterweltsdarslellung aus Ephesos
140, 142
|uno regina als Kultgenossin des Jupiter Doli-
chenus 49; Rest einer Statue der — : aus
Virunum 52
Jupiter Dolichenus, Kult in Virunum 45; Wei-
hungen an — ibid.; Reste einer Statue des — 52;
- Depulsor, Votivrelief für — aus Colatio 65 ff
Kabi r en reliefs aus dem neuen Mithräum in Pettau
94 ff.: im Museo Kircheriano in Rom 145; im
Museum von Aquileia 140 f.: im Museum zu
Sin] 148 f. ; in Carnuntuni 149 f.
Kahn mit drei nackten Jünglingen auf Sarkophag
mit ITnterweltsdarslcllung aus Ephesos 140, 142
Kalumnieneid im milesischen Prozeßrecht 260
Kandelaber auf Darstellungen der Kabirenreliefs
149; Zierstück eines Bronzekandelabers aus
Virunum 52
Kantharos. gehenkelter, mit pantherähnlichen
I ieren beiderseits und Weinrankenwerk auf
Relief aus St. Johann bei Herberstein 187 f.,
193 f.
Kapitell, Akanthus-, aus Colatio 64
Keltische Einflüsse auf pannonischen Grabsteinen
234 f.; — Namen auf Inschrift aus Teurnia
31/.; auf Inschriften aus Pannonien und Xoricum
- t5 ff-
Kentauren mit Löwen kämpfend. Relief aus St.
Johann bei Herberstein 191. 194 f.: Kentaur auf
Relief aus Hartberg 190
Keramische Kunde aus Teurnia 32; aus Colatio
75 11.; aus Pettau 121 ff; aus Pola 175 f.: aus
Au am I.cithaberge 210 ff., 214 f., 217 '.. 248.
249
Kistengräber vom römischen Friedhof in Au am
I.cithaberge 210 f.. 252
Klappstuhl auf Relief aus Colatio 75
Kleodaia, messenische Phyle - ;
Klotho s. Moiren
Knabe, flötenblasend, auf Relief aus St. [ohann
bei Herberstein 192; Vollfigur eines Knaben
neben männlicher Halbfigur auf Relief aus Au
am I.cithaberge 236; Torso aus Pettau 109
Kränze, das Tragen von — von behördlicher Er-
laubnis abhängig 40
Kresphontis, messenische Phyle 52 f.
Kriegerische Verwicklungen in Griechenland
1.50 — 80 v. Chr. 97 ff.
Kriegssteuern 105 fl.
Krugdeckel aus Bronze aus Pettau //.''
Kultgefäße mit Darstellung von Tieren 123 f.
Kundgebungen der Volksversammlung und Ein-
zelner während der Verhandlungen 20 fl.
K ymation des Viergötteraltars im Akiopolismuseum
12SL; des Tempels der Athena Alea in Tegea
128 f.; stehendes — - 120: eines Weihreliefs aus
Epidauros 130
Lach es is s. Moiren
Lampen. Tonlampe in Grabbau zu Kphesos 154;
Rronzelampe aus Virunum 52; Tonlampe aus Co-
latio 75, 81: aus Pettau 128 lf; aus Au am
Leithaberge 214; Bruchstück eines Lampenmodels
aus Pettau 129
.andschaft, Andeutung von — auf Reliefs aus
St. Johann bei Herberstein 191, 195
.eierspielende Frau auf Relief aus St. Johann bei
Herberstein ISS f.
-eit hagebirge, römische Straßen und Siedlungen
am - 204
mzmi;i'/:j, Eintragung von Kaufgeschäften auf
270 f.
.iber-Bacchus mit Panther auf Relief aus Pettau
103 f.; Weihuug .01 Libcr aus O-tia 200
.ich tgotth citen auf Kabirenreliefs au- Pettau
96, 147
.iktor und Klappstuhl auf Grabstein aus Colatio 57
.iturgische Szenen auf Kabirenreliefs aus Pettau
94 ff.
.okalgot thei ten, norischc 29 f.
.öwc, gelagerte Löwen als Akroter des Giebel-
daches eines Sarkophag- aus Kphesos ]$<>; — ,
einen Hirsch anfallend, Relief aus St. |ohann
bei Herberstein 190 f.; — , mit Kentauren
kämpfend 191, 194 f.; und Pferd 193; Relief
eines Löwen auf Tongcfäli aus Pettau 125
Mädchen, vor Unhold zurückschreckend, auf Cnter-
weltsdarstellung eines Sarkophagcs au- Ephesos
140, 142; Vollfigur eines kleinen Mädchens mit
Traube auf Relief aus Au am Leithaberge 230,
23!'
Mann in phrygischer Tracht auf Kabirenrcliel aus
Carnuntum 150
Manlineia. Heute aus — bei der Eroberung durch
Antigonos 10S. 1 to f
•yj.z-.-.'j':. ; 1 -/. - - p s > 7. : 58 I .
Medaillonbild mit Darstellung einer Gottheit? aus
Pola 776; mit Brustbild eines Ehepaares aus
..'S; Sachregister 2^S
St. |ohann bei Herberstein 202; von Seepanther Nemerius 63
gehaltenes Medaillon auf Bronzchandhabe aus Neuattische Kunst, Athenadarstellungen in der
Virunum 53 — 1 2 5, 131 f; Athen als Ausgangspunkt der —
Megalopolis, Bericht des Polybios ]J 62 über die 132
Beute der r.akcdaimonier bei der Kroberung von Neubürger, rechtliche Stellung 271 f.
— 107 II. Nike auf Girlandensarkophag aus Ephesos 135; auf
Mcmmius, l'rokonsul und Mcmmiir 71 I.. 03 ff. Reliefsarkophag aus Ephesos 137; — s. Victoria
Mcmnon, Frngm. Hisi. Graer. III ^o iap. 2'j y8 f. Nikomedes Euergetes 85
Messcne, Synhedrion 1, 3; Theater 34: lTrkunde vöjto; jsvr/.o; 272
über die Feststellung der Grenze von — - gegen Noricum, Ausgrabungen 5 ff.; norische Lokal-
Eakedaimon 1 ff.; Beschlull der Messenicr zu Ehren gottheiten 29 ff.; Form des Giebelrahmens auf
des Staatsschreibers Arisloklcs 2 ff. ; Abrechnung norischen Reliefs 192; Ornamentrahmen der
über die Ergebnisse einer öv.tco^äo; Hz'^yX 48 ff.; norisch-pannonischen Denkmäler 32, 141, 1S7,
Ausdehnung und Einwohnerzahl des Gebietes von 190, 200, 237
— 113 f.; Volksvermögen von — - 114 f. Nulrix, Statuette aus Pettau 108
Messerklingen aus Colatio OS
Metrologisches 04, 05, 72 Olfabrik, Reste einer — in Gallesano bei I'ola 182 f.
Milet, l'rkunde betrcffeml eine innere Anleihe der Ohrgehänge, goldene, aus Grab in Au am Lcitha-
Stadt — 257 ff.; Ansiedelungsurkunde für Kreter berge 219
im Gebiete von Myus 269 ff. Olympioniken, Vergünstigungen bei der Be-
M ilitärgrabstcine aus Pettau 133 ff. Steuerung ;6
Militärdiplome s. Soldatendiplome Opferraahl auf Kabirenreüefs 100, 145//.; Rest
Mithräum, neues, in Pettau 00//".; Skulpturen und einer Opferszene auf Relief aus Au am Leitha-
Kleinfunde 94 ff. berge 222/.
Mithrisclie Tiere auf Kabirenreliefs aus Pettau Orakelinschrift des Apollon Koropaios, Da-
IO0 tiernng 83 t.
M n asis tralos aus Messene 92 f. Orion? auf EnterweltsdarsteUung eines Sarkophages
M odel, Fragment eines Lampenmodcls aus Pettau 129 aus Ephesos T42
M oiren ? auf Unterweltsdarstellung eines Sarkophages Ornament rah inen der norisch-pannonischen Denk-
aus Ephesos 142 t'. mäler 32, 141. 187, 190, 200, 237
Monatszählung nach achäischer Sitte auf Inschrift Orthographie der Inschriften aus Messenien,
aus Messene 8 Lakonien und Arkadien 72 ff.
.Mosaikboden in Virunum 38 Ostia, Weihung an Eiber aus — 200
.Mühldorf im Mölltale, römische Badeanlage 23/.
.Münzen aus Teurnia 19; aus Virunum 54, 56t/.; Pannonische Grabsteine, Typisches der Relief-
aus Colatio 67 ff., 69/., 76, 79. SO, 81, 82, S3, darstellungcn auf — 223, 224. 228 f., 233; —
84; aus Pettau 93; aus Au am Eeithaberge 213, Tracht 229
215, 221, 247, 249 ff. Panoramaberg s. Pettau
.Muschel, von E.ros gestützt, auf Relief aus Pettau Pansmaske auf Sigillatascherbe aus Pettau 132
105 f. Panther von Bacchusrelief aus Pettau 103 f., 109;
Mutenum, Ansctzung von — am Leithagebirge 204 pantherähnliche Tiere beiderseits eines Kan-
al ysterien, Darstellung einer Eingeweihten auf tharos auf Relief aus St. Johann bei Herber-
l'nlerweltsdarstellung eines Sarkophages aus stein 187/., 193 f.
Ephesos 141; Mysterienhandlungen auf Kabiren- Papyrus, BGU 888 161 Anm. 36
reliefs 101; ■ s. Andania Pelzmütze mit breit aufgebogener Krempe auf
Darstellungen pannonischer Grabsteine 229
Nackte weibliche Gestalten auf Relief in Aquileia Persephone und Hades auf Sarkophagrelief aus
147/. Ephesos 137, 141
Namen, römische, bei den Griechen oö; Namen- Pilsens und Andromeda auf Relief aus St. Johann
gebung im römischen Heere 160 f. 11. Anm. 36 bei Herberstein 200
2 8(
Sachregister
20«)
Fettau, Ausgrabungen auf dem Panoramaberge
87 ft.; Gebäuderest mit Heizanlage 89 f.; Mi-
thräum 90 ff.; Fundkarte 147 f.; römische Drau-
brücke 155 ff.; Bauinschrift von der Brücke
158 ff.; Funde 94 ff., 157 ff.
Pfändung im milesisehcn Prozeßrecht 267 f.: Fristen
für Auslösung von Pfändern 268
Plerdegespann auf Grabstein aus Au am Leitha-
berge 224
Pfünz, Dolichenusheiligtum beim Lager von — 55
Philost ratos I p. 362 Kayser 1:0
Phylen in Messene 52 fr.
Poetovio s. Pettau
Pola, Weganlage vom Nordhange des Stadthügels
zum Hafen 161 ff.; Gebäudereste 162 f.; Funde
173 §.; antiker Bau an der Via Kandier 176 ff.;
Xekropole 181 f.; Hafentor 166/.: Stadtmauer
168 f.; mittelalterliche Stadtbefestigung 169;
TIausbauten beim Hafentor 170 f.; Funde 17." ff.
s. Gallcsano, Brioni
Pol vbios II 62 107 ft.
Horträtfiguren auf Sarkophagrelief aus Ephesos
137; .Marmorkopf aus Teurnia 24/.; Porträt-
büsten auf Reliefs aus St. Johann bei Herberstein
200/., 202: Reste einer Porträtfigur auf Grab-
stein aus Au am Leithaberge 228; Porträtfigur
einer Frau in pannonischer Tracht in Xische
228 f.
Presbyterium der Basilika von Aguntum 6
Procurator Augusti in Poetovio 110 ff.
V rotok oll form von Beschlüssen 18 f.
Prozeßrecht, milesisches 263 ff.
Purpurgewand als Auszeichnung 38; Tragen von
Purpur in den hellenistischen Monarchien von
besonderer Erlaubnis abhängig 39
l'uteal. kapitolinisches, Athena auf — 125
Putto, Torso aus Pettau 108 f.
Rahmenform auf Dorischen Reliefs 32, 141, 187.
19D, 200, 237
Räuchergefäß aus Pettau 127
Rechnungsurkunden, Versehen in 04 ft.;
Wortfolge bei Wertbezeichnungen 07
Rechtsgeschichtliches zu milesi sehen Inschriften
257 II.
Reib schalen aus Pettau 126
Reiter auf Kabirenreliefs 100. 145 ff.
Reliefs, doppelseitige, von der Akropolis 121 fl. ;
Verschiedenheit der Relief höhe auf — 1-4:
Kymation eines Weihreliefs aus Epidauros 130;
Jahreshefte des i-sterr. archäol. Institutes Bil. KVII Hoilila
- auf Sarkophag aus Ephesos 13b ff.; - aus
Teurnia 24, 32; aus Colatio 65 J .; — aus dem
neuen Mithräum in Pettau 94 II.; Mysterienreliefs
in Aquileia 146 ff., in Carnuntum 149, in Sinj 148;
Relieffragment von der Draubrücke in Pettau 157:
— aus St. Johann bei Herberstein 185 ff.; — aus
Au am Leithaberge 222 f., 251
Religiöses Leben in Griechenland um die Wende
des 1. Jhs. V. Chr. 84 f.
Rente, Gewährung einer lebenslänglichen — an
Anleihezeichner in Milet 257 ff.
Rind, Reste der Statue eines Rindes von Dolichenus-
statue in Virunum 52
Ringe, Goldringe als Auszeichnung verliehen 37 fl". ;
Kisenringe aus Colatio S2: — aus Pettau 120 1'.;
— aus Au am Leithaberge 215, 219, 22H;
Ringschlüssel aus Au am Leithaberge 220
Rom, Kabirenrelief im Museo Kireheriano 145
Römer, Bezeichnung der — als yfv>|i=v0'. oder
y.pa^O'jVTEj 46: Forderungen römischer Macht-
haber an griechische Städte 27 f.
I . Rutilius Gallicus. Inschrift des — aus Ephesos
104 ft. ; Laufbahn des — 194 IT.; Geburtsdatum
190
Sa b a z i 0 s bü s te auf Gefäßfragment im Museo pro-
vincialc Cainpano in Capua 126
Sammelbüchse, tönerne, aus dem Dolichenum in
Virunum 53 I.
St. Johann bei Herberstein, römische Reliefs 185 ff.
St. Paul im Lavanttale. römisches Gräberfeld 8f>
St. Peter im Holz s. Teurnia
Sappae i I 5 5 f.
Sarkophage in Grabbau zu Ephesus 134 IT.; liir-
landensarkophag ebendort 134 f. ; - mit Unter-
weltsdarstellung 13^ ft". ; schmucklose — im
römischen Friedhof in Au am Leithaberge 216
Säulen fo r m der Votivsteine für Jupiter Doli eben us 51
Seh i f Ist reppe auf Sarkophagrelief aus Ephesos
140
Sc hi ld b u c k el, Reste eines eisernen aus Teurnia
Schlangen, apotropäisch 122; dekorativ verwendet
122 I.; auf Gefaßfragment im Museo provinciale
Campano in Capua 126: zu beiden Seiten eines
Gefäßes auf Kabirenreliel in Sinj 149; auf Iva-
birenrelief aus Carnuntum 150: Schlangengefäße
aus Pettau 121/1.; Schlangenstab auf Gefäßfragment
aus Capua 126; Schlangenköpfe an Silberreifen
aus Colatio 70
19
2gl Sachregister 2Q2
Schloßbeschläge aus Teurnia 32 Stempel von Sigillatagefäßen aus Virunum 59/.;
Schlüssel aus Colatio 76; aus Pettau 121; .ms Au Ziegelstempel aus Douze 62; aus I'ettau 113 lt.;
am [,eithaber"e 213 aus l'ola 164; Amphorenstempcl aus Pola / 75 /.;
Schnecke auf Relief aus St. |ohann bei Herber- Lampenstempcl aus Colatio 81; aus Pettau 129
stein 188 Sterbegeld, Gewährung von — nebst lebens-
Schreibender Knabe auf Grabaltar aus Teurnia 32 länglicher Rente an Anleihezeichner in Milet
Schriftcharaktcr der messenischen Inschriften '.'.57 I.
■ji IV. Stil der griechischen Volksbeschlüsse 16 f.
Schwert. Mundblech einer Schwertscheidc mit Strafbestimmungen zugunsten der Rentner in
Reliefverzierung 142 /. der Anleiheurkunde der Stadt Milet vom Jahre
Seepanthermit Medaillon auf Bronzehandhabe aus 205/4 v.Chr. 263 ff.
Virunum 53 Strafgelder besiegter Städte und Landschaften
Seetier auf Sigillatascherbe aus Pettau 132 105 f.
Seggau, römische Reliefs in Schlot! — bei Leib- Straße, römische, in Unter-Haidin bei Pettau 137 f. ;
nitz IS'.i f. Straßennetz Searabantia — Carnuntum — Vindobona
!:h;, Flui! in Messene 118 203 f.
li/./.i-, Landgut in Messene 1 1 8 f. Stribach bei Lienz s. Aguntum
Servius ad Aen. 1 720 147 Symplegma, erotisches, auf Lampe aus Pettau
Siegelring aus Bronze mit Darstellung eines 128
Delphins 220
Sigillatagefäße, Reste von — aus Virunum und Tegea, Kymation des Tempels der Athena Alea
Stempel 59 /.; aus Colatio 79, 80\ aus Pettau in — 12S f.
130 1.; aus dem römischen Friedhofe in Au am Telephosfries, Athena auf dem — 130
Leithaberge 214/ Tempel in Colatio 63 ff.
Silberreifen mit Schlangenköpfen aus Colatio 70 Teppich? auf Sarkophagrelief aus F.phesos 140,
Silvanus mit Pedum auf Relief aus Pettau 102 f.; 141 u. Anm. X
Torso einer Silvanusstatuette aus Pettau 106; - Teurnia. Stadtgöttin 29
und Xvmphen auf Relief aus Pettau 102 Teurnia, Ausgrabungen 17 ff.; römische Badeanlage
Sinj. Kabirenrelief im Museum von — 148 f. 17 ff-; Stadtmauer 26/.; Gebäudereste 27/.; Funde
Skelettgräber im römischen Friedhofe in Au am 241.. 28 II.
Leithaberge 216 ff. Theater von Messene 34
Sold atencliplome 1 4S fl . ; Diplom des Kaisers l'h e rmen gebäu de s. Bad
V'espasian 14S II.; Schrift r 5 3 f. ; Datierung 154 f.; Tierdarstellungen auf Kultgefäßen 123/-; Tier-
I Icimalsbezciclinung der Veteranen in Soldaten- kämpf auf Relief aus St. Johann bei Herberstein
diplomen 156 fl".; die Zeugen 160 f., 164 f.; Zu- 193
fiigung der Zeugcnnamen 179 f.; Ausstellungsort :!;ir,;ioi, Bedeutung < » I f . , 10S ff.
der Originaltafeln 161 f.; Inscriptio 162 f.; Aus- Tongefäße aus Teurnia 32; aus Virunum 53/.;
stattung der älteren — 164 ff.; Ausfertigung und aus Colatio 75. 78, 79, SO, 81, S2, 83. 84:
Ausfüllung der Blanlcette 178 f.; der Aktengang aus Pettau 121 ff.; aus Au am Leithaberge 210 ff.;
184 f.: Ort der Ausfertigung und Aushändigung Tonwarenfabrik am Monte I.oron in Pola 17 1'<
der Diplome [88 f.; Verschiedenheiten von Aus- Anm. 7
Schriften aus der nämlichen Originaltafel 189 ff. Torbau auf Sarkophagrelief aus Kphesos 140. 14:;
Spicgelgriffe aus Colatio 76: aus Pettau 120 Hafentor in l'ola 166/
Spinn rocken und Spindel: als Attribute der Totenmal auf norisch-pannonischen Reliefs 223
Klotlm aul Sarkophagrelief aus Ephesos T43 u. Totenreich, Vorstellungen vom — 141 f. und
Anm. ]') Anm. 13
Stadtmauer von Teurnia 26/; von Pola 168/ Tracht auf pannonischen Grabsteinen 228/.;
Statins silv. I 4 08 ff. IQJII- Mystentracht auf Sarkophagrelief aus Ephesos
Steinflasche mit Henkeln als Aufsat/, eines Grab- 141
denkmals in Au am Leithaberge 245 Triklinium im Dolicbenusheiligtum zu Virunum 47
2(),i Sachregister -'• 1
Türhüter des Hades? auf Sarkophagrelief aus Vulcanos und Victoria auf Sigillatascherbe aus
Kphesos 140, 142 Pettau 130
Xumuli auf römischem Friedhofe in Au am Leitha-
ber<>e 210 f. Währungsanomalien (14
Waffenrelief aus l'ettau 141/.; Wallen aufBronzc-
L'lmus, Ansetzung von — hei Bruck-Neudorf 203 relief aus Unter-Haidin 142/.
lt. Audi. 1 Wagebalken, Bruchstück eines — mit Gcwichts-
Unter-Haidin bei l'ettau, römisches Gräberfeld Knopf aus Blei 220
und Stralie 137/.: Bronzerelief 142/. Wagen, vierräderiger, mit Pferdegespann und
L'nterweltsdarstellung auf Sarkophag aus F.phe- Kutsclier auf Relief aus Au am Leithabergc
sos 136 t'., 141 ff. 224; Wagen auf Grabsteinen ibid.; Reste
gleichartiger Darstellungen aus Au am Leilhu-
Val Catena s. Urion i berge 232. 241
Verhandlungsfristen im milesischen Prozeßrecht Waltersdorf am Saffenbach, römische Siedelung
266/. 19S /.; Reliefs aus — 199
Verträge zugunsten Dritter im hellenistischen Recht Wandbcmalung eines römischen Hauses in Viru-
261 f. nun 3S; ir Pola 163; im neuen Mithräum in
Venantius Fortunatus v. S. Martini IV 64.9 ff. 9 l'ettau 94; Wandgemälde des Vincentiusyrabes
Verbot des Schmucktragens beim Gottesdienst 42 in der Praetextatakatakombe 143
Vereinsverbände (gentiles) in Noricum und Ober- Webegewichte aus Pettau 133
italicn /_' /. Wehrbeitrag, den Messeuiern von den Römern
Vermögen griechischer Städte 107 ff.; Vermögens- auferlegt 06 IV.
Verhältnisse von Bürgern griechischer Stallte 00 f. Weibliche G ewan df igur Juno reginn.-). Reste
Vespasian, Soldatendiplom des Kaisers - 14K ll. aus dem Dolichenum in Virunum 52; weiblicher
Vtbius jTfaTr/'i; nj, 95 Rcliefkopf mit Blumendiadem aus l'ettau 10'J
Victoria, Statuette aus l'ettau 107; — und Vulkan Wert von Grundstücken im Altertum dl ff.
in .Medaillon auf Sigillatascherbe aus l'ettau 130 Widderkopf auf Darstellungen der Kabircnrcliels
Vicrgöt teralta r des Akropolismuseums, Athen. 1 I l'J; Gestalt mit — auf Kabircnrelicf aus Pettau
auf — I2Ö f. 1D0
Vipstanus Gallus, Statthalter von Pannonicn Wirtschaftsgeschichtliches in griechischen In-
196 f. Schriften 01 ff.; Volksvcrmögen von Mcssene
Virunum, Ausgrabungen 33)/.; Häuserinselu 33//.; 114 ll.; von Mantineia 111 IV.; von Athen 10S,
Thcrmenanlagc 39/.; Punde 11; Brunnen 41 ff.; 1 1 ü
Stadtplan 42 II.; Kultbau des Jupiter Dolichenus Windischgraz -. Golatio
15 11.
Vogelnest auf Relief aus St. Johann bei Herber- Zahlzeichen, griechische, 117
stein 194 Zahlungen, Höhe der hellenischen Städten und
Soll fi g uren. sit/.end oder stehend, auf pannonischen Landschaften auferlegten - 104 11.
Grabsteinen 232, 233; Ursprung und Verbreitung Zeugen auf Soldatendiplomen löo, 1041V.; ihre
des Typus 234 I. Rangordnung 170 f.; Zulügung der Zeugennamen
Vorlagebüchcr für Relieldarstellungen auf pan- auf Diplomen 170 I.
nonischen Grabsteinen 237 11. Anw. 1 Zicgclstcmpel au- Dou/.c 62; aus IVtlau 113/1.;
Voli vreliefs aus Pettau !>4 //., 109: Votivaltärc für aus Pola 164
[upiter Dolichenus aus Virunum IS lt.; — für Zistcrnenanlagc 111 römischem Gebäude in Pola
Jupiter Dcpulsor aus Colatio 65/.; Votivstein ISO, 1S1
lur Über aus Ostia ;uo Zurufe s. Akklamationen
EPIGRAPH ISCHKS REGISTER
i. Ortsindex.
A. Griechische Inschriften.
Andania 87 f.
Eplicsos 146
Mavromati 1 ff.
Messene I ff.
Milet 257 ff.
Poetovio (Pettauj 110
B. Lateinische Inschriften.
Aguntum (Lienz) 10 ff.
Arndorf 60
Au am Leithaberge 223 ff.
Colatio (Altenmarkt) 63, 65, 72,
74, 80, 81
Ephesos 194 ff.
Klagenfurt 60 s. Virunum
Ostia 200
Poetovio (Pettauj 101, 102,
103, 110 ff., 129 f., 133 ff.,
157 ff.
Pola 173 ff.
Teurnia (St. Peter im Holz) 24,
29 ff.
Virunum 41, 48 ß.
Wien 148 ff., 200
2. Namen- und Wortindex der griechischen Inschriften.
"A-faü-S; Espsoj 4 Z. 1 ; 8
'A-;i~\-.w.:; 171 Anm. 58
A-ftü>v (?) 88 III Z 9
ä-fcjusvot 5 Z. 31, 32; vgl. 46
ä'fpoi 6a/.")vo; 49 Z. 24: vgl.
60 f.
Al]t3Xpftuv 88 I Z. u
iv.a-dßsX'yj 49 Z. 40; vgl. 70
äxptx^; 49 Z. 16
ArS|&xp:cxYj; 88 IT Z. 1 5
|va| >* 1» J
AXs!iax£3«iK 117 Z. 8; vgl, 119
ä]vaxpr(o9-at 4 Z. 5 ; vgl. 32
ivSptä; 5 Z. 39
ivs'.ayop« 49 Z. 48
ävy,p äfafl-d; x«l ^lÄiitaxpi; 5
Z. 40 ; vgl. 48
avi>')r.c.-o; 5 '/.. 30
Avx<£>ViXO; 88
Avxdvixo; (?) 88 I Z. 6
ävoitov6T)Tos 5 Z. 26; vgl. 45
ä-c<5ix»3Ö-ai 4 Z. 13; 26; vgl. 42
ä7to]Xo-,'££sa9-at 4 Z. 3; vgl. 31
är6/.oi~a 116; vgl. 117
'Apfaxapx'J; 87 III Z. 4
XpisxoxMjs 4 Z. 14; 5 Z. 38
Apiaxoy.W); KaXÄizpatso; 4
Z. 18 f.
— i ■,'pa|i;tx':s'j; töjv juvsdpmv
4 Z. 13; 5 Z. 22
— 6 -fpa|i(iaTjOj [xrt)v juvsdpiuv?]
4 Z. 2
— KaXXixpaxeo; 6 -^y.^iy.-.i-)-
xtSv 3Uv»6p(ov 5 Z. 42
Api3T*[jt]päxY){ 88 II Z. 6
\p[iaxou.]ax(s }8 Z. 3: 49
Z. 42
Apioxwv 88 111 /.. 15
'Ap£axü>v 171 Anm. 58
ip/_=tov xoO ';px;ijixxd(o; xöiv
auvsäpwv 4 Z. 17 f.
äx£|±axoi 49 Z. 4G
Aüxcu,s£a 49 Z. 26
Kiivxoj A'j^ptS'.o; Snopioy Souoä;
117 Z.7
i'^ocpscv 49 Z. 21
A?poS£xv] s. iaixi;
^afl-pov 4 Z. 1 8 : 20 ; 21
Btxäivx (Biaätva'r) 47
Bia[8'.vo]jtoXe£xa; 47
';px|ip.xxs'j; töiv auviäparv 4
Z. 13; 17
Ypaiifiaxsüj [xtf>v 3Uvi3po)v?] 4
Z. 2
7pau.|iaTC<ijv r'jvsSpot; 4 Z. 19
;y7
Epigrapbisches Register
'mS
Ascit;; 'Xypo&i-r, 146
LaXsfvnQi 48 Z. 2; Aal'5povx£j 49
Z. 41
daxxOXiov xpuo^Sv 4 Z. 12
Ai;iL--os 88 III Z. 7
iaji£oxo{ (?) 88 III Z. 6
Aajx£o)v 49 Z. 26; vgl. 63
Axiiijxpxxo; 88 III Z. 13
Afrsiisxpaxoj 88 I Z. 12
ia|i(ov 48 Z. 14; 49 Z 21; 5''
iy.-/i:z\ii- 4 Z 8
Ssiväptov 49 Z. 30; vgl. 72
o;a/.o-^3|ii; 4 Z. 6: vgl. 33
i:3.-^,y.^:z\i.i- 4 Z. 3; vgl. 30
2ie[5oJtx](S; iX
d'.xaio'Jv 4 Z. 8
i£|iu£o; 146
Stotxstv 4 Z. 10
2 •>-,'[ jiaxoc 4 Z. 1
AptjiOXo; 88 III Z. 14
= 7X07=;; 5 Z. 28; vgl. 45; 49
Z. 32
slxüv yx/.y.ia 4 Z. 10 f.
sixivsj 7far.-ai 5 Z. 39
eboSia£eiv 4 Z. 7; vgl. 33 f.
■Xz'Ao: Ti; -i/.=o; 4 Z. 20
s:3'.f-,px 4 Z. 3, 9; 49 Z. 18
5'.ayopä, ixxütfoXo; 49 Z. 28. 30
Ixaa-uo; = sxaxspo; 5 Z. 37;
vgl- 37
iy.^ajsiv 4 Z. 8; vgl. 34
IX]Äei|ia 4 Z. 8 f.; vgl. 35
i;L~'.3T£')='.V 3 Z. 2 2
i^avT,;- £•; -i — i: 5 Z. 25
i!i-jav;r='.v 4 Z. 13; ; Z.37; vgl.
i<v)oxpaxa'>s33-x: 49 Z. 36; vgl.
68 f.
ii'j'/.-Aiv.i 4 Z. 20
i-'.-,".-,'vwr/.='.v ; Z. 35; vgl. (s
i-i-fpa-,f£iv 49 Z. 16; vgl. 59
iwxpiveiv 49 Z. 16
i-ijilÄS'.x 4 Z. 9. 14; 5 /.. 45;
vgl- 35 f-
Iixisxixa; 4 /.. :o; vgl. 15
= .:'.xa-,'ai 5 Z. 30; vgl. 27
i-iia'f;!» 4 '/.. 8; vgl. 27; 32
i-:.-.x-;['Xx] 4 Z. |
ijrixp'-r.o: Zt"flz--.v'>) 110
l-iifspesä-ai 4 Z. 10; 5 Z. 39;
vgl- 24; 36
'E>£xaptos 88 I Z. 7
'Epxxia; 88 II Z. 12
äpixa; ovj/.o; 40 Z. 39
"Epa; 146
E6;.ixp[i5]a; 88
E5|iap . . a; 88 II Z. 7
Eöjjuxprig 88 ITI Zu
'H/.;ii(upo; 140
^fito)ßsX:ov 48 Z. 1
Wa/.IDV 49 Z. 24
9*a]xpov 4 Z. 5 f.
6]paoünaxoj ?) 87 II Z. 3
iäicöxxt 4 Z. 6
Ta;oj E'.ouivx;;;; 117 Z. 2
Aixp.0; 'IoOäioj 117 Z. 5
'Ir.[-;>.-i 49 Z. 24; vgl. 1,0 f.
'Iaoy./.fj; 87 I Z. 5
isixa; 5 Z. 41, 43
y.x3-xp='.i.x; 4 /. 10. 14; 5 /..
+3; vgl. .35 1-
■/.xü-ipw; y.xi 3;xau»; 36; vgl.
120
•/.xO-'.—ivr.v 5 Z. 28
A=-/.;io; Kr.z;/.;o; Mapxvj 117
Z.3
KaXÄ'.zpäTT,; 4 Z. 19
Ka/./.isxst 49 Z. 24; vgl. 60 1".
xaxx|i07o; 4 /.. 16; vgl. 43
xaxä;iv. -.:>yj.'. 5 Z. 38, 41
y.axay,pf,3.>x: 33
y.-j.-.tyyx'liz. Vj.: 5 /.. 50: vgl. 40
■/.::'//.» = Summe (8 /. 10; 4')
/.. 20; 27; vgl. & -
•/. = 2 i/.ci ;'.:/. 48 Z. 1 1 ; (i| Z. 18;
vgl- 55
Wt.l'M.J. |8 /. 9; J9 /. t):
Vgl- 5 i
k/.äo/.atx s. KÄ-oö'/ia
xpa|iaixi; r 4 '>
Kpss?sv]:£; ls /- '; Kp^o/Ti;
19 Z. |n
/. = ;:'. 'j.-.'.'i-.v |'l /. 38; vgl. 99
'i.z'.-.Viyt\% 5 /. 29; vgl. 45 1.
A'jxoüp-fo; 87 111 Z. 2
Auxö^piov 88 I Z. iü
[X]öo3-.o; = Xoio&io; 53 f.
A'J3lxpax7jJ 88 III Z. 8
/.•jy,vo; yaXy.s:-,; i:.\v>l-,; xpsjix-
rxds 14')
jiacrtpsta'. 49 Z. 15, H>
Mi[i|iioj i avSH-xxo; 5 Z. 36
;i= .x/.Äx-fixi; s?.e09-apc; 49 Z.37 :
vgl. 69
[isxa~oXG"1'£5sGÖ,a: 31
Mvao£axpaxo{ 87 I Z. 4
ll'JOXTjJ 146
;i'J3xi; 1 46
Xatj 146
Xä3(öv 171 Amii. 57
Xsixr, 146
XsjlöptOJ 49 Z. 29 ; vgl. Ö3
X;y.;x; S7 III Z. 5
Jsvoi 49 Z-45
itvoxpäxTjS 87 III /.. 3
v.x^fJÄaxs, 18, 269 .1»/;;. 6'^
ixxtoäoÄo; sloifopst 4 Z. 3
'OÄU]i^;ovtxa'. 48 Z. 15; 49 Z. 4s
ö;io0'jhx5ov 5 Z. 38; vgl. 24
OOijxo; d 3xp3cXÄ','ö; 4 Z. 10, 1 1 ;
5 /•■ 3ö
OOJ^wj i -.px.x;',; ). /.. (i
IHvsojo; 87 II. Z. |
r.zpxT;;iy.jix 48 Z.14; 49 /.. ]i>,
-4; vgl. 58
-xps'jpss;;. y.x.a v 5 /.. 28;
vgl. 45
-■t.zz:;: t<) /. 28, 3-. 34; -[»-
-xoxixwv..] y.py,jiixciv ( Z.3;
vgl. 3-
[W.y.O.iu: 117 /.. 3
-c .'y'^iiÄsrO-x; 4 /.. 5
-?S3p£0e> 5 /-• 1 1
r.posiso5ti?8iv 34
r.pcs'.35iia;[ii; 5 |
-posv^sipisy-ttsai i,>y.x; 5 Z. 54
-pi3P)-ov, /.-/..'/. -. ( /..IT:
vgl. 42
llpioxa'ov 117 /. :
Il|'j0-.x; (i
2 iß)
Epigraphisches Register
300
'Pw'iaSM 5 /. 32: 4S Z. 8, 14;
49 Z. 47 : 116
^;>.Äx; 117 Z. 3; vgl. 118 I.
l/.jtia; 88 I /.. 9
StjlMV 117 Z. 3
I-ij/io; 117 Z. 7
jTicpavoOv 4 Z. iü
z-.v.yzvi 5 Z. 29; vgl. 40
r-fXTX-fi; 4 Z. 10, 1 1. 1 7 ; 3 Z.30
^-pä-tov SS 111 Z. 10
3UV9if3lv 49 Z. IS; vgl. Oo
3'yaZpv. 4 Z. 2, 7, 9, 12, 14,
17, 19; 5 v- 23. 37. 4-
rj'pcsfgXa'.S'JV 4S Z. 1 1
-cTfd'ipO/.v/ 48 /.. (j; 49 Z. 40,
43
73/v:-a: 48 Z. 1 1
TijiäiiJ-ai 48 Z. 14: 19 Z. is,
2 1 ; 49 Z. 26
Ti|iaai» 49 Z. 24; vgl. 31
■Kjwlv 3 Z.41; vgl. 48
T:;iy(;ia. Bedeutung 108 ff.
-.'Ayo; 49 Z. 32
Tpixdpava 117 Z. 8
Tpiya/.xcv 49 /.. 33
TpunßsXov 49 Z. 41
Tpi^ijw; 146
lA/.i; 48 Z. 5j 49 Z. 43
•i-af;-.: 48 Z. 12; vgl. 35
•j<ö]««!'fHa 5 Z. 25
h~'jVi\\yS>A: 48 Z. 14; 49 Z. 46;
vgl. 57
'I>a-;5iv»'.Ä 117 Z. 3; vgl. 119
^air.KTp'.; 5 Z. 40
^f,cv-'?Eiv, n=2>iv[-:0';a 3 Z. 33;
vgl- 47
V'JÄ-7. 48 Z. 8, 11
XatpüMov 87 II Z. 3
/'//.■/.='. 0; 140
XS'.p.(?s'.v 5 Z. 23; vgl. 45
/I'Opwjii; 5 z- -4
y.etfi3jii; 5 Z. 27; 29; vgl. 45
y«P«iy.vai Ässwjji'füOvT»: 49
Z. 38
•/jvjiovopv.v 37 IV.; — -v.; irS',1;
40; 42
yy)-yy^y.y. 5 Z. 37
Xpusov'ipw 3') f.
yo^r.v (von Geldern; 4 Z. 4;
vgl. 32
Iv.zi'liz'&y.: 4S Z. 1 1
.. . ääaojv ss I Z. s
Namen- und Wortindex der lateinischen Inschriften.
AdnaiU'.Uus l.ali (filius) 31
aedilis curulis 194
I.. Ael]ius [Caesar, imp.] Caesar-
[is Traiani Hadr]ian[i aug.
usw. 41
V. Aelius P(. . .) 114
M. Aemilius M. f(ilius) Pal(a-
tina) Pius 194
Aesculapius Au[gustus 140
Agilis US
A]masisi[a 227
Ambrosius 164
Amethystus 175
Ammodia 225
Amuc[a 230
ara gentis Juliae 152
Artern[idorus? 230
Atu 31
Aucissa 72
Augurina 60
Augur(inusr) 152
Aulus Kaosonius A. I. 16 1
M(arcus) Au[relius 139 Anm. 12
I'. A[ureliusr] 103
Barbia Cj(uinti) ffilia) Augerina
611
],. Barbius L(uci f(ilius) Spc-
ratus 60
Sex(tus) Barbius Finitus 60
Hassus 175
Bebryx 174
Bellicus Marini t(ilius) 47
L. Betuedius Priinigenius 152
L. Betuedius Valens 132
Cacscnnia 174
Cas(sia) Crisp(ina)? 115
Cas(sius) Crisp(inus)? 115
Castor 175
Castr(. . .) 117
Cent(urio) 152
(orlus 31'
Cbryseros 152
Cinn[amus] 130
Claujdia Celeia 74
Q. Clodius Ambrosius 161
Cobromarus 236
Cobro[marus 230
M. Cocceius Xerva 152
coh(ors) I Bosp(oranoruni) 104
cohors I Hisp(anorum) 194
c(o)h(ors) IUI pr(aetoria) 152
Cololetic. (in Diplom XIX SO
'57 f-
Comitialis 5.''
Comsilla 49
consul designatus 194
conubium 151
Cn. Cornelius Florus 152
L'rescens 152
Crispina: 115
Crispi rjnilla 112
Crispinus? 115
Cupitus 60
d(epulsor) 66
Dolos 152; vgl. 155
deus Dolicbenus 49
Dolicbenus s. ]upiter
Imp(erator) Domitianus 175
Duis[. . . 241
Dulazenus 152: vgl. 1 55 f.
,V>i
Fpigraphisehes Register
Eicia Duis[. . . 241
Kpicletus 29
Kpigon. 176
ex inssu 7.''
Faesonius 164
Finitus 60
Kirmus 117
Flavis 230
\ itus Flavius T(iti) Flavi Co-
bromari lib(ertus) 236
Florus r 52
irad(rianus) Vug(ustus) /76 A. 7
imp. C[aesar diviTraiani Parthici
lil.] divi [Xervae nepos Trai-
anus Hadrianus Aug.] 159
Helen[a- //:'
I.. Herennius Epictetus 29; 30
C. Herennulcius Chryseros 152
üezbenus OuLizeni Sappa eus
I?2; vgl. 155
Mo 22S
lledo 22S
lucunda 134
lun(ius) Castr(. . .) 117
M. lunius Firmus 117
< Yaia Iulia . . 113
f '' aius Iul'ius) AgiM)s 115
<'.] [uFius Lupus 116
Inno regina 49
I npiter; o(ptimus) . . 50
Kupiter o'ptimus ralaximus 63
l«>f vi optimo] m(aximo d(cpul-
sori 66
I(upiter) t t(ptimus) mfaximus) Dn-
lic[henus //
[I(upiter)] n(plimus) miaximus)
D(olichenus) 49
fustinus /_'.''
('. Laekanius 175
' . Laekanius Uassus 175
l.alus 31
legalus divi < "laudi leg ionis XV
Apollinaris 104
legalus provinciae (ialalicae 1 'i ;
leg(i.i) I a(diutrix) p(ia) f(idelU)
113
leg(in) XI 134
leg(io) XT1T gtemiiui) 114
leg(io) XIII gemina 104
le;;(io; XV Apollinaris 194
Leiher 200
Lesbius 176
Lib(er) I' ater ■) 103
Liberali[s 174
D erimus Liburnius Kul'us,
Philippiesis 1 ; 2
Sex. Lucilins Bassas 151
L(ucius) Ca[. . 114
Lupus 116
Magn[i]ancus 225
Mal(liusj Vecci> 225
Marinas 47. 59
Mar inus 51
Mars Augustus 65
Masculina Masouli (filia) 6t>
Masculus 611
Maxiina 112
M(arcus) Messias Messor //"
cl.issis Misenensis 151
Momnia Atui t ilia 1 31
Imperator Xerva Aug(uslus)
176 Anni. 7
Xi.(vius Ofalius Xo(vi) fiilius
200
1 letavia 1 omsilla ■/.''
L. < >eta\ ins Seiiindus 117
Oi'alius 200
Pacstum 1 t 1
Pal(atin.ii i'i)
1'. I'apiufs] Liberales 174
Paratus 62
Parma: dorn 01 Parma 134
Paternus 130
l»etn>?]nilla 112
l'hilippiesis ( ensis 1 52
ponere prnpnnerc 1^2; vgl.
11.2 f
pons 159
I'. Papillius Kufus 152
Postumia lurunda 134
A(alnsi Pnstumius Sp aii f ilias
Seneca /.'.'/
' praef(ectus) cohiortis) I Rosplo-
ranornni) et eojioitisi I lli-
sp anorum i<>4
Priarous 31
l'rima 240
Primigenius 152, 134
l'rimio 236
procurator] Aug(ustorum'i 140
provincia Galatiea l<)4
q(uaestor) 194, 200
Qu]artius 227
Regulins 62
Renatas 240
Ripanus 59
Romae in Capitol(io) 1;:
Rom(anus) 117
Cl. Rnfinus 49
Ral'as 152
1'. Rulilins C. f(ilius) Stel latina)
Gallicus 194
s[acrar ium) 47
sac[rarium :] 102
<'. Sallustius ('rcsiens 1 :, 2
Sappaieus) 1 32 ; vgl. 1 55
Sasulus I' itil tilius Renata- 2 /"
Secundus //"
Seneca 134
Severa Magn[i]anc[i] ifiliai 225
Se[verus?, Se[verinus: 117
Sextlls 59
tlllll[vii Aa- astalis 1 /; /
Silani 47
Silvjanus ? 101 I.
S]isio 242
sodalis Angiwtali- 1 <i ]
Speratus 60
Spurius 134
Stel latina r • * 4
I abic.) 22S
tabula aenea I ^2
I Xelavia Tevogeti luberta l'rifmaj
240
I ertius 60
l'erl[ius] 174
Teurtiia sanetissim ai Angu->tu
'"'
303
Epigraphisches Register
304
Tevegetus 240
trib(unus) mil(itum] leg(ionis)
XIII geminae t<>4
triclin(ium) 47
M(arcus) Ulp(ius) Sefverus od.
Sefverinus 117
l'mma Tabiconis f(ilia) 228
Ursulus 59
Uxavillus 236
Vaica 223
Valens 152
Vajlerianus 133
I/ucius Val erius' Rom(anus
117
Vas[so] 223
Yecco 225
Vediufs: 133
Veneria 225
Tmp. Caesar Vespasianus pont.
max. tr. pot. II imp. VI
p. p. cos. III 1 51
Imp. Caesar(e) Vesp(asiano)
Aug(usto) III M. Cocceio
Nerva<(e^ cos. 152
veterani 151
.■eter(anus) missi(cius) leg(ionis)
XI 134
Vibianus 81
Vital[is 103
. . .]anus Iustini 129
. . .m]arus 227
CCC 118
CIH 118
<iEL ' Stempel aus Colatio 80
M. I. A 118
Q. G. C. Lampenstempel 81
O. S. P. 118, 132
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036 Jahreshefte
Bd. 17
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