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Full text of "Jahresbericht"

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Eß 


JAHRESHEFTE 

DES  ÖSTERREICI  IISCHEN 

ARCHÄOLOGISCHEN  INSTITUTES 

IN  WIEN 


BAND  XVII 

MIT   4    TAFELN    UND    237    AHHIUHNOEN     IM    TEXTE 


*■ 


WIEN 

ALFRED  HOLDER 

1914 


ALLE    RECHTE    VORBEHALTEN 


DRUCK    VON    RUnOL!"    M.    ROHRER     CN     URUNN 


INHALT 


Seite 


J.   KEIL     Grabbau  mit   Unterweltsarkophag'  aus  Ephesos  (Taf.  II) 133 

—  Aphrodite  Daitis 145 

Eine  neue  Inschrift  des  C.   Rutihus  (jallicus  aus  Ephesos 194 

W.  KUBITSCHEK     Ein    Soldatendiplom    des    Kaisers    Vespasian    (Taf.  111 

und   IV 1 148 

—  Weihung  an  Liber 200 

A.  v.  NETOLICZKA      Ein  doppelseitiges   Relief  von   der  Akropolis  (Taf.  Ii  .  121 

A.  WILHELM     Urkunden  aus  Messene 1 


BEIBLATT 

Spalte 

M.   ABRAMI«'      Archäologische   Funde   in   Pettau 87 

R.   EGGER     Ausgrabungen   in    Xorikum    19 12/ 13       5 

A.  GNIRS     Forschungen  in   l'ol.i  und  in  der  Polesami 161 

A.   SCHOBER      Römischer   Friedhol   in   Au  am    [.eithaberg 203 

\V.   v.  SEMETKOWSKI      Römische   Reliefs   in   St.  Johann   bei    Herberslein   in   Steiermark 185 

V.   SKRABAR      Die  römische   Draubriicke  bei   Pettau 155 

1- .    WEISS     Zu   den    Milesischen   Inschriften   aus   dem   Delphinion 257 

Alexander  Con/.e 273 

Sachregister 277 

Epigraphisches   Register 29; 


VERZEICHNIS  DER  ABBILDUNGEN 


TAKELN 

I.    Viergötteraltar  im   Akropolismuseum. 
It.   Sarkophag  au*   Ephesos. 

III.  Soldatendiplom   vom   Jahre   71    n.Chr.  (Innenseiten). 

I V.  Soldatendiplom   vom   Jahre  71    n.  Chr.  (Außenseiten*. 


ABBILDUNGEN   IM   TEXTE 


lu. 
1 1. 


Das   Synhedrion   in   Messcne 1           12. 

Beschlüsse    der    Messender    zu   Kliren    des  13. 

Aristokles   Id   V   1.    145: 3          i). 

Briet    König    Antiochos     III     (Inschriften 

aus   Magnesia   IX,   Tafel   III  2     ...    .  13          15, 

Fluider*    Petrie    Papyri    !    pl.  XX   2    .     .     .  14           1<>, 

Beschluß    der    Messenier     zu     Ehren    des  17, 

Aristokles  I(i  V  1.  [432  /..  1 —  I'i  .  .  7;  18. 
Abrechnung     über     die     Achtobolensteuer 

der  Messenier  IG  V  I,  14.;;  '/..  21 —  37  7b  19, 
Mystericninschrifl    von    Andania    IG   \'   1, 

1  -,<H>   7..  I  — 17 77          20, 

Beschluß  der  Amphiktionen  lür  die  dionysi- 
schen Techniten  IG  II  551  /..  So — 94  .  Si  21 
Beschlüsse    in     Sachen    des    Orakels     des 

Apollon     Koropaios      Iti     IX    2.    MO'i  22 

'/••  42— 49 ■ «4          ^3 

Kelief  von   der   Akropolis 122          24 

Relief  von    der   Akropolis 123 


Seite 

Viergötterbasis   in   Alben 12S 

Kymalion   der   Vicrgötterbasis   in   Athen   .  129 
Profil     de*      Kyni.ition*     der     Viergötter- 
basis     130 

Grabbau   in   Kphesos.   Grundriß 133 

Girlandensarkophag  aus   Ephesos  ....  134 

Girlandensarkophag.   Rechte   Nebenseite   .  135 
L'nterweltsarkophag  aus   Ephesos.      Linke 

Hälfte  der   Vorderseile 13b 

L'nterweltsarkophag  aus   Ephesos.   Rechte 

Hälfte   der   Vorderseite 137 

Unterweltsarkophag   au*    Ephesos.      Linke 

Xebenseite          [38 

L'nterweltsarkophag  aus    Ephesos.    Rechte 

Xebenseite [39 

Altar  aus    Ephesos 14b 

Mittelstück  einer  Statuenbasis  aus  Epiiesos  195 
Inschrift    au*    der    ehemaligen    Sammlung 

des   Kardinals   Pacca 200 


BEI  BLATT: 


Kig.  Spalte 

1.  Grundriß  der  Ausgrabungen    in    Aguntum 

1912 7 

2.  Bronze   au*  Aguntum lo 

v    Ausschnitt     aus     der     Katastralkartc     von 

Stribach 11,2 


Vit;.  Spalte 

4.   Bronzeinschrift  aus   Aguntum 14 

-■y.    Die  Gebäude   am    Melcherfelde  (Teurnia)  .    15/6 

ö.   Schnitt    in — in •      .        18 

7.    Das  Caldarium       19 

s.   Grundriß  de*   Privatbades   von    .Mühldorf         22 


Fig.  Spulte 

9.   Reliefplatte 23 

10.  Fragment  eines  Votivaltars 24 

11.  Porträtkopf  aus   St.  Peter  im   HoU    ...       25 

12.  Die  Stadtmauer  und  späte  Wohnhäuser   .    27/8 

13.  Schnitt  in — m 27 

14.  Altar  der  Göttin   Teurnia 29 

15.  Grabstein  aus   Gebäude  II       30 

16.  Tonkrug 29/30 

17.  Grabaltar  mit  schreibendem  Jüngling    .    .       31 

18.  Grabaltar  aus  Tiffen 32 

iq.  Übersichtsplan    der    Grabungen    am    Zoll- 
feld      33/4 

20.  Grundriß  des  Häuserblocks   IV      ....   35/6 

21.  Schnitt  c — d  (Häuserblock  IV)      ....       38 

22.  Schnitt  a  —  b 39 

23.  Der  Brunnen 42 

24.  Grundriß  des   Dolichenums 43/4 

25.  Bauinschrift   des  Dolichenums     .....       46 

26.  Dolichenusaltar  aus   Virunum 47 

27.  Rundaltar  der  Juno   Regina 50 

28.  Altarfragment 51 

29.  Votivstein  aus  dem   Dolichenum     ....       51 

30.  Altar      51 

31.  Iuschriftreste  aus  dem  Dolichenum    ...       51 

32.  Bronzelampe 52 

33.  Bronzene  Handhabe 53 

34.  Tönerne  Sparbüchse 54 

35.  Tempel    des    Dolichenus    beim    Lager  von 

Pfünz ;5 

36.  Kultraum     des     Dolichenus     a     und     Mi- 

thräum  II  in  Carnuntum 56 

37.  Grabinschrift  aus  Virunum 59 

38.  Römisches   Wohnhaus  bei   Douzc      ...       62 

39.  Tempelanlage  in   Altenmarkt 63/4 

40.  Altar  des  Mars  Augustus 65 

41.  Votivtafel  für  Jupiter  Depulsor      ....       66 

42.  Römische  Wohnhäuser  in  Altenmarkt     .   67  8 

43.  Das   Gräberfeld 71   2 

44.  Fragment   eines   Grabsteines 73 

45.  Grabmal  I 73 

46.  Tonlampe  mit  Fortuna 74 

47.  Glasgefäße 75/6 

48.  Töpfe  aus  rotem  Ton 75,'6 

4y.   Topf  aus  rotem  Ton 77 

50.  Teller  aus  rotem  Ton       78 

51.  Schüsseln   aus  rotem   Ton 78 

52.  Töpfe  aus   rotem   Ton       78 

53.  Teller  aus  rotem  Ton       79 

54.  Henkelkrug  aus  rotem  Ton 80 


Fig.  Spalte 

55.  Töpfe  aus  schwarzem  Ton 79 

56.  Schalen       81 

57.  Schalen       82 

58.  Glasgefäße 82 

59.  Schalen   aus  rotem  und   schwarzem  Ton   .  81/2 

60.  Schalen  und  Teller  aus  rotem,  Töpfe  aus 

schwarzem  Ton 83/4 

dl.   Schalen  aus  rotem  Ton 83 

62.  Krug  aus  rotem  Ton 84 

63.  Dreifuß  aus  schwarzem  Ton 85 

64.  Becher  aus  schwarzem   Ton 85 

65.  Topf  aus   rotem  Ton 86 

66.  Ausgrabung  auf  dem   Panoramaberge    .    .  878 

67.  Raum  mit  Heizvorrichtung 90 

68.  Plan  der  Ausgrabung       91/2 

69.  Brunnenumfriedung 94 

70.  Kabirenrelief 95 

71.  Bruchstück  eines  Kabirenreliefs     ....  97 

72.  Bruchstücke  eines  Kabirenreliefs   ....  98 
72  a.  Bruchstück  eines  Kabirenreliefs      ...  99 

73.  Relieffragmente 102 

74.  Reliefbruchstück 103 

75.  Relieffragment 103 

76.  Relieffragment 104 

77.  Relieffragment 104 

78.  Relieffragment 105 

79.  Relieffragment • 105 

80.  Relieffragment 106 

81.  Torso   einer  Silvanusstatuette       107 

82.  Fragment  einer  weiblichen  Statuette      .     .  107 

83.  Statuette  einer  Nutrix      108 

84.  Torso  eines  Putto 109 

85.  Unterteil  einer  Ära 110 

86.  Unterteil  einer   Ära 111 

87.  Unterteil  einer  Ära 11 1 

88.  Bruchstück  einer  Ära      112 

89.  Inschriftfragment 113 

90.  Ziegelstempel 113 

91.  Ziegelstempel 114 

92.  Ziegelstempel 114 

92  a.  Ziegelstempel 114 

93.  Ziegelstempel 115 

94.  Ziegelstempel 115 

95.  Ziegelstempel 115 

96.  Amphorenfragment 116 

97.  Ziegelstempel 116 

98.  Ziegelstempel 116 

99.  Ziegelstempel 116 

IOO.   Ziegelstempel 117 


Fig.  Spalte 

101.  Ziegelstempel i  iS 

102.  Ziegel  Stempel US 

102  a.  Ziegelstempel iiX 

103.  Bronzeamulette       119 

104.  Krugdeckel   aus   Bronze 120 

105.  Bronzegegenstände 120 

106.  Bronzebuchstaben 121 

107.  Gefiißhenkel       121 

108.  Tongefäß 12; 

100.  Fragment       eines       Marmorgefäßes       aus 

Aquileia 123 

110.   Tonfragmente 124 

[II.   Gefiißfragment    im    Museo    Provinciale    zu 

Capua 12 1 

112.  Reibschale 123 

113.  Bruchstücke  von   Reibschalen  125 

114.  Bruchstück  eines  Räuchergefäßes      ...      120 

115.  Gußform 127 

116.  Tonlampe:   Eros 127 

117.  Tonlampe:  Symplegma 128 

118.  Tonlampe 12s 

119.  Terrasigillatafragmcnte 120  30 

120.  Bruchstück  eines   Tonmodels [29/30 

121.  Terrasigillatafragmente 131    2 

122.  Terrasigillatafragment 131 

123.  Grabstein   des   A.   Postumius   Seneca  134 

124.  Grabstein   des  C.  Servilius   in   Graz  .     135 
123.   Grabstein  des   Vicarius   in   Graz     ....     136 

126.  Heimische  Straße  und  Nekropole  in  t.'mcr- 

Haidin 138 

127.  Rasis   einer  Statuette 139 

128.  Relief  aus  Ober-Pettau [41/2 

129.  Bronzerelief  aus   Unter-Haidin 143 

130.  Relief  im   Museo   Kircheriano    ....     144 

131.  Relieffragment  in   Aquileia 143 

132.  Relieffragment  in   Aquileia 1 40 

133.  Relieffragment   in   Aquileia 147 

134.  Relieffragment  aus  Carnuntum 148 

133.   Relief  in   Sinj I$o 

136.  Fundkarte   von    Pettau 131  4 

137.  Fragment   einer   Reliefplatle   aus    Marmor       13b 

138.  Marmorplattc    mit     Pragmenl     einer    Bau- 

inschrift 138 

139.  Das   Pflasterwerl;     und     Kordonsteine     am 

Clivus  eines   Hafentores   in   Pola  16112 

140.  Raum  mit  Marmorfliesen   am  Clivus  eines 

Hafentores   in    Pola I  d  3  4 

141.  Die  Ausgrabungen  am  Clivus  eines  Hafen- 

tores  in   Pola 163  (j 


Fig.  Spalte 

142.  Reste   des   antiken    Hafentores    und    seiner 

Weganlage 1 67  8 

143.  Planskizze      der     Ausgrabungen      in      der 

Gegend     des    Hafentores     im     Nordeck 

der  Stadt 170 

Mittelalterliche   Stadtmauer 171 

Situation  der  antiken  und   mittelalterlichen 

Stadtmauer  im  Nordeck   der  Stadt     .     .      172 
Situation    des    neuentdeckten    Clivus    und 
seines      Hafentores      im      Nordeck      der 

Stadt 1 72 

Grabcippus 173 

Grabara       174 

Medaillonbiid 173 

Vordersicht     (.4)      und      l'rolil     (H)     eines 

antiken   Baues   in   Pola '79/80 

Planskizze  eines  antiken  Baues  in  Pola  181/2 
Grabungen      vor      der      Marienkirche      in 

G.illcsano [83 

Relief  in   St.  Johann 1S5/6 

Relief  von   einer  Grabara 187 

Relief  von   einer  Grabara 18X 

Relief  in   St.  Johann iSo'oo 

Relief  in    St.  Johann iqi 

Relief  in   St.  Johann 193 

Relief  in   St.  Johann 1  ■  1  =;  6 

Relief  in    Hartberg 198 

Relief  in   St.  Johann 199 

Relief  in   St.  Johann 202 

Relief  in   St.  Johann 201   2 

Romischer    Friedhof    in    Au    am    Leitha- 
berg          205/6 

Brandgrab    52,   33 207 

Urne  aus   dem   Brandgrab   51      209 

Urne   aus   dem    Brandgrab    33 2  tu 

L'rnen  aus  dem  Brandgral)  34  ...  .  209/10 
Bronzefunde  aus  dem   Brandgrab   34      .    .     211 

l'rne   aus   dem   Brandgrab    22 211 

Trne  aus  dem   Brandgrab   23 212 

Fibel   aus   dem    Brandgrab    23 213 

Lampen  aus  den  Brandgräbern  35,  311  .  213 
Sigillatascherben  aus  dem  Brandgrab  5;  213 
Kniefibel    aus   dem   Brandgral)   35  .     .     .     .     214 

Gefäße   von    der   Fundstelle   A 214 

177.    Gefäße    aus     den     Skelettgräbern     24,     25, 

26 213 

17S.  Gefäße  aus  dem  Skelettgrab  28  ....  2  Tb 
170.  Schale  aus  dem  Skelettgrab  40  ....  217 
180.   Flasche  aus   dem   Kistengral)   2       ....     217 


M4- 
145. 

14  b. 


'47. 
.48. 
1 49. 
130. 

151. 

132. 

I5.v 
'54- 
155. 
156. 

'57- 

138. 

'59- 

160. 
161. 
162. 
163. 

.64. 

165. 

!(><>. 
I07. 
I6S. 
I  69. 
]  70. 
171. 
I  72. 


/  .->■ 


'74- 


.76. 


KiK.                                                                                                        Spalte  l'iE.  Spalte 

IM.  Goldschmuck   aus  dem    Kislcngrab  4    .     .     2 1  <S  K18.  Grabstein   aus  der  Kiste   J 1  a 238 

1N2.  Glasbecher  aus   dem   Kislengrab    10  .    .    .     218  199.    Fragment   aus   der   Kiste    19 239 

1  <S 3 .  Fibeln   aus  den   Kistengräbern    lo,   lOrt    .     219  200.  Relief  aus  der   Kiste    it./ 239 

184.  Bronzefunde  aus  den  Skelett-  und  Kisten-  201.  Grabinschrift  aus  der  Kiste  19       ....     240 

gräbern    11,  30,   31,   38,   42 220  202.    Fragment   aus  der  Kiste  31 241/2 

185.  Gefäße   aus   den   Kistengräbern   37.   32       .     219  203.   Grabstein   aus   der  Kiste   33 242 

186.  Funde  aus  dem   Kistengrab   33 220  204.   Fragment   aus   der  Kiste  36 243 

187.  Gefä(!e   aus   dem   Kistengrab    36      .     .     .      221   2  203.   Fragment  aus  der  Kiste   46 244 

188.  Gefäße   aus   den   Kistengräbern   47,  50  .      221/2  20b.    Fragment    aus  der  Kiste   46 24) 

189.  Fragment  aus   der  Grabkiste    I 223  207.  Torso  aus  der  Nähe  der  Kiste   34    .    .    .     243 

190.  Grabstein   aus   der  Kiste    2 226  208.    Aus   der   Parzelle   214I!29 246 

191.  Grabstein   aus   der   Kiste  3 227  209.  Innenseite  des  Mauerrechtecks  südlich  des 

192.  Fragment  aus  der  Kiste   3 228  Grabes    1 1  a,  b 249/50 

193.  Grabstein   aus   der  Kiste   8 220  2  10.  Mauerreste    der   Kistengräber   30,    31,    32, 

194.  Grabstein   aus  der   Kiste   9 230  33 -5'.- 

195.  Grabstein  aus   der  Kiste   10 231  211.   Gesimsstück   aus  Au 254 

l'lb.   Grabstein    aus   der   Kiste    IOfl 231  212.    I'ilaster  aus   Au ....     253 

197.  Grabstein   aus   der   Kiste    10« 233  213.   Säule   aus    Au 235 


I :    Das  Svnhedrion   in    Mcssene. 


Urkunden  aus  Messene. 

Bei  einem  Besuche  des  Museums  zu  Mavromati  am  Berge  Ithome  sind  mir 
zu  Anfang  des  Jahres  1901  drei  Inschriften  von  ungewöhnlicher  Bedeutung 
bekannt  geworden,  die  aus  den  von  Themistokles  Sophulis  im  Auftrage  der 
griechischen  archäologischen  '  resellschaft  in  Messene  unternommenen  Ausgrabungen 
stammen  (IIpay.Tixä  1895  a.  27):  erstens  die  Urkunde  über  die  im  Jahre  78 
n.  Chr.  vorgenommene  Feststellung  der  Grenze  von  Messene  gegen  Lakedaimon, 
über  die  ich  alsbald  in  einer  Sitzung  des  deutschen  archäologischen  Institutes  in 
Athen  (Ath.  Mitt.  XXVI  120)  und  im  Vereine  Eranos  zu  Wien  am  9.  Febr.  1905 
berichtete  und  die  dann  \V.  FColbe,  Sitzungsbericht«'  Akad.  Berlin  1905  S.  (>  1  an- 
gezeigt und  Ath.  Mitt.  XXIX  3^4  veröffentlicht  hat;  zweitens  Beschlüsse  der 
Messenier  zu  Ehren  des  y£/X[i|iaT£Ü;  twv  suveo^ov  Aristokles,  und  drittens  eine  mit 
li>-sen   Beschlüssen   in    engster   Beziehung  stehende   Abrechnung   über  die   Ergeb- 

Jahrcsheftr  des  österr.  archäol.    Institutes   Md.  XVII.  T 


2  A.   Wilhelm 

nisse  einer  äxtwßoXos  dacpopä.  die  ich  im  Wiener  Eranos  am  26.  Jänner  1905  und  in 
einer  Sitzung  des  ersten  archäologischen  Kongresses  in  Athen  (Comptes  rendus 
du  premier  Congres  archeologique  1905  p.  278)  besprach  und  W.  Kolbe,  ohne 
damals  ihren  Zusammenhang  zu  erkennen,  als  „Rechenschaftsbericht  über  die 
städtischen  Einnahmen  und  Ausgaben"  (Berliner  Sitzungsberichte  1905  S.  62  f.) 
erwähnt  hat.  Nun  sind  diese  Inschriften  von  W.  Kolbe  in  der  Sammlung  der 
griechischen  Inschriften  aus  Lakonien  und  Messenien  IG  V  1,  1431.  1432.  1433 
abgedruckt  worden.  Eine  Erläuterung  der  Beschlüsse  zu  Ehren  des  Aristokles 
und  der  Abrechnung  über  die  öxT&ßoXoj  ete-fopa  steht  noch  aus;  sie  hat  nunmehr 
auch  das  von  W.  Kolbe  IG  V  1,  1433  a  veröffentlichte  Bruchstück  einer  Über- 
schrift, die  in  zwei  Zeilen  Schätzungen  erd  Aajxwvos  erwähnt,  ein  mir  ebenfalls 
schon  seit  dem  Jahre  1901  bekanntes  Verzeichnis:  'A7t6Xowta  TwfxaJwv  IG  V  1,  1434 
und  eine  Inschrift  aus  der  Gegend  von  Andania,  eine  Liste  von  Zahlungen  ent- 
haltend, zu  berücksichtigen,  die  bisher  nur  durch  eine  in  der  Zeitschrift  Ilava&^vaia 
vom  15.  Nov.  1905  mitgeteilte  Abschrift  bekannt  und  von  W.  Kolbe  auf  Grund 
meines  Hinweises  nachträglich  p.  30g  n.  1532  abgedruckt  ist.  In  ihren  wesentlichen 
Ergebnissen  wird  meine  schon  seit  Jahren  abgeschlossene  Untersuchung  durch 
die  neuen  Funde  nicht  berührt. 

I.  Beschlüsse  zu  Ehren  des  Staatsschreibers  Aristokles. 

(IG  V  1,  1432) 
Oberteil  einer  Platte  grauen  Kalksteins,  vermutlich  von  der  Basis  des  Stand- 
bildes des  Aristokles,  unten  gebrochen.  0^87 m  breit,  crgö™  hoch,  o'i8m  dick. 
Die  abgeschlagene  obere  rechte  Ecke,  0-495'"  hoch,  0*43 ™  breit,  war  mir  nicht 
zu  Gesicht  gekommen;  sie  ist  auf  dem  Acker  des  A.  ^oftep^;  östlich  von  dem 
Buleuterion  oder  richtiger  Synhedrion  (üpax'uxa  1909  a.  201  ff.)  der  Stadt  Messene 
von  W.  Kolbe  gefunden  worden,  dem  ich  für  die  freundliche  Mitteilung  seiner 
Abschrift  und  für  die  Überlassung  der  nachstehend  wiederholten  Photographie 
des  großen  im  Museum  zu  Mavromati  aufbewahrten  Bruchstückes  zu  Dank  ver- 
pflichtet bin.  Eine  zweite  Abschrift  des  kleinen  Bruchstückes  hat  mir  Herr 
G.  P.  Oikonomos  freundlichst  übersendet  und  mir  zugleich  mitgeteilt,  daß  die 
Zugehörigkeit  der  in  den  üpaxxtxa  der  archäologischen  Gesellschaft  in  Athen 
1909  a.  204  unter  den  Funden  seiner  Grabung  auf  der  Agora  der  Stadt  erwähnten, 
sehr  beschädigten  Inschrift,  auf  die  auch  O.  Kern  in  einer  Bemerkung  zu  IG  V  1,  1432 
Bezug  nimmt,  zu  den  Urkunden  der  öxxwßoXos  süa^opa  zweifelhaft  sei.  Der  archäo- 
logischen Gesellschaft  in  Athen  und  Herrn  G.  P.  Oikonomos  habe  ich  auch  für  die 


Urkunden  aus   Messene 


2:    FJcschlüsse   der   Messenicr  :u   Khrcn   des   Aristokles   IG   V   I,    1432. 

Bereitwilligkeit  zu  danken,  mit  der  sie  mir  gestattet  haben,  die  der  Abhandlung 
vorangestellte  Ansicht  des  Synhedrion  aus  dem  angeführten  Bericht  zu  wieder- 
holen. Höhe  der  Buchstaben  in  der  leider  verstümmelten  Überschrift  der  Be- 
schlüsse 0025"',  sonst  0012'";  Zwischenraum  zwischen  den  Zeilen  o'ooS"1  (Abb.  2). 


4  A.    Wilhelm 

EtcI  AyaO-ou  [tspiw;  |i7jvo]s  £x[xo]u,  ooyjjiaxa  .] 

EiaEVsyxavxoj  ti;  xouc  auvsSpouj  ['Ap:axoxX]Eos  xoö  ypa{i,[iaxso{  [xöv  auvlopwv:'] 

xöv  8ta'{ja-^:cj|iöv  xä;  öxxwßöXou  e£ocpopä[s  xa:  ärc5]Xoyiaanevou  rcepl  xöv  ji[£7ixwx6xü)v  sc  au-] 

xä;  -/pr,iiäxMv  xaS   w;  Exaaxa   aüxöv   £:;  xä  eraxäy[[iaxa    xjEvo'jpr/.E  xai    Sxt   e:;  ou9-ev 

[äÄÄo  vj  xxOxa  ä-] 
5  vax£Xp<Tj)xat   xai   TtspJ   xöv    iroxocp£:Xo[Jisvwv    ex   xä[;    £:V.fo]pä;   yp7)|iäxMV    no'.rjaanivou 

ev  [xöc  ö-soc-] 
xptot    xoü;    8taXoyto[i.ous   -oxl   xoü;    :o:«xa;    ~apövxo[;    xai    Oö]cßc'ou  xoö    axpaxayoö    xai 

rfpovti3a[vxoc] 
ä~(i)c    o3ov    Jaxl   Suvaxöv   sJaoStaaS-sr    xä    <5<p£tX6|.iEva    [xat    -o]Xe:   xail-ö;    xai    aüxol    oE 

aövsSpo:  Tu[av-] 
xe;  IStxawuv  svexsv  xoO   xö    Emxay[ia   Exßtßas{Wj[i£[v    xai]    |iyj  ysveaö'ac  [jitjxe  SavEtajiöv 

Ht^xe  sX-] 
Ä£:ii|ia  ixept  xaüxa;  xäg  £:V.fopä;-    -spl   öv   xai   -ovxe;  oi   ativ[s§p]oi   änooEcäiiEvo:   aüxoü 

X56V    X£    £"'.- 

io  [liXstav     xa:    xa&apsiöxaxa    [lExa    Oö'.ßiou    xoO     axpaxayoö     £-riv[£v_\)']r/c;av    axecpavöaat 

auxöv  sixöv: 
yjx/.y.iv.:,  Oüc'ßio?  os  6  axpaxayö;    EOwpVjaaxo    aöxöi    jcapövxwv    xö[v    7t]oX:xäv  xaxä  Txpö- 

owtojv  o'-w:  tpo- 
pfjc  SaxxüXtcv  xpuooöv,  aüxot  x£  ot  auvsSpot  xqiäv    sowxav  [aüxöt    x]av    ajxäv    jiExä   xä; 

e:xövo;,  xai 
E^avc^ovxwv   xa:    rcXst6v<i)V   Sioxt    xaXö;    xoü  ä-ooEtxsü-a:  xä;   x[:|iä;  A]p:axox/.y, 

xöv  ypa|t;iaT7J  xöv 
auvEopwv  oö  xai  [ä]i;o3Eca[isvoi>  s'oocs  xoi;  auvsopo:;  E-a:vl[o-a]:  Ap:axoxXf;  et::  xät  imfie- 
15  As:'a:  xa:  za[)'aps:6xax:   scp'  a:   sys:   r:sp:   xä   xo:vä   xä;  tcöaso;  Ttpäyjiaxa   I[v   x]e  xoüxo:; 

xa:  ev  xo:; 
Xomor;  Txaa:  xof;  ü-sp  xäv  k6X:v  o:o:xo'j|.iivo:;,  xa:  eTjiev  xaxaiiövo['jc]  xä;  3E00|i.sva;  aü- 
xö)t  x:;iä;  utxö  xe  xöv  ouvsopwv  xa:  xoö  axpaxayoO  xa:  e;ec;xio  aüxö:  cxäcix:  xä[v  £:]xöva 

TXpö  xoO   äp- 
7_£:'o'j  xoO  ypa[i|tax£o;  xöv   auvISpwv   xa:    zrs.ypxba.'.    Inl    xö    ßaö-pov    aOxä;-    CA  7t6X'.[;] 

'AptcxoxXTJ 
KaXÄ:xpäx£o;    ypa|.i|iax:'üovxa   a'jVEopo:;    äp£xäc    I'vexev    xa:  £'Jvo:'a;    a;  £/wv 

5[:ax]£Ä£:  £?c  aü- 
2"  xäv  xö  0£  e:;  xäv  e:x6vx    xa:    xö    |3äil'pov    ävä[Äw|i]a    £;oo:aailf;n£v   ix   xäv   xä;   -öÄ£o; 

Etaoowv  [xa:  j'Jsxm  £-:- 
axaxa;  im  x£  xäv  Eixöva  xai  xö  ßafrpov  aOxög. 


Urkunden   aus   Messene  5 

"E-s:  'AptaxGxXf,;  2  Ypa|i[iaie'j;  xöv  cyjveSpwv  rcapaXajJwv  xxv  iix-ttjxsuö'sraav  äp/äv  xOxö:  0[~ö 
xöv   xp/ivxwv  xx:  -r/iopur/  £-o:£:xo  -sdvoiav  cOiliw;   xoO   xdv   xe  ~6Xtv   xxt    rou;   xaxot- 

xoOvxx;  aüxxv  cpu[Xd- 
Eat  xaibjxövxto;  2aov  eti"  xüxöt  xa!  -pöxov   jiiv   entjxeXstav    sratrjaxxo    xoO    -xvxa;    xoü; 

xx;  noXeo?  yjet- 
25  ptajioü;  st;  xc  Sjr^avs;  ävaYpxtfsafra:  st;  xotyov  s~"   äj.is'pa;   utcö    xöv  xstpt^ovxwv   xt  xa; 

sxoXsog,  0-[ö- 
Sety[ia  xtö-st;  xo:;  ä^aö-ot;   xöv    avopöv    ~sp:   xoO   xaö-apö;  xs  xa:  Stxat'ü);  xpy_s:v  xOxö; 

5c  xxxä  rtäv  avu- 
-ovir(xo;  ilsXov  O^äp/stv   -xpä   rtäst   xo:;   ixoXtxat;   ix:  xxtyapö;  ävaaxpscpsxat,   xstptajiöv 

oO  ixsnot'rjxat 
ypy^ixxwv  oöxs  5:'  aüxoaa'jxo'j  oüxs  xxxx  -apsüpsstv  2t'  xXXwv  rcposöTXWV.  äXXx  xaÖ-taxävtov 

syXoYsr;  av- 
2p7.:  äyxiKo;  stp'  sxäsxav  Xstxoupyt'av  x£  xat   vpr^tdxwv  /s:pt3|i2v    -apsv;sxa:    xxt    txgXs: 

3TGt)foüvxa 
3"  nxvxx  ysyevr^svav  e-txayäv  ;:sp:  rcoXXöv  xx:  (.tsyäXwv  xaxstpyasxa:   2s  noÄXä  xat:   m.e- 

yäXa  xöv 
xä:  -dÄ£t  3'j|JifEpcvXü>v  2:ä   xöv    xyo'jjisvwv,  x  |isv   int   xä;   txoXso;.  x  2s  xa:   Ttpsajküwv 

OnoSsxö- 

jisvo;  2s  xx:  iyo'jjisvo'j;  xa:  xöv  xXXwv  T<i)[A,atiov  xa:  -Xst'ovx;  xtti-sxa:  xx;  :2:x;  2xnxvx;  sie 

xx  xä;  ~öX£o;  au|i^spovxx"  xx  x£  Xv.rtä  -päy[iaxa  xöv  xxxotxouvxwv  xäv  ~öXtv  -s^p2v[xt]ys 

xoO  Stxat'w;  xe  xxi  tao>;  2totxeraÖ-at  ysv2|isvo;  x';:o;  xäv  -posv-/s:p:3tl'S:3äv  xp/xv  6rä  xä; 

35  rtöXso;  xOxö:.  2t"  xv  xx:  ävasxpatfs:;  äyaö-ö;  0-2  xx:  ~2aeo;   stxovot;   sxtjtaSr^,   xx:   2:x 

xx  (ipoys- 
ypx|i»svx  ndvxa  s-tyvivxs;  xöxoO  xäv  xvxaxpoxäv  Msji|i:2;  x£  2  äv(frj-axo;  xat  OOt^to;  2 
3xpaxxy2;  eSiopTjCavxo  xOxö:  yp'jsvfopt'av  s'xasxo;,  2|iotto;  2s  xx:  o:  cüvs2pot,  xx:  str^avt^ov- 
xwv  -xvxojv  2|to^u|ia22v  2xt  2st  ooiHjjtsv  'AptsxoxXst  2:x  xx  7xpoysYpa[i|isva  nxvxx  xx;  xaxa- 
::t'j;  x:|tä;.  o:  -oXtxx:  ~xvx£;  in^vi/il'y^xv  2oi)ri|>.£v  aüxö:  x:;ixv  xv2ptävxa  xa:  stxova;  ypa- 
4"  txxx;    2'jo.   xxO-yjxov   0£    £3x:   xo:j;    xyxiIcj;   xöv  äv2pöv    xx:    ^tXo~äxpt2a;    xa:    r.^övv.y.'i 

no:o'jii£vc/'j; 
|t£xx    -xax;    :32x7.xo;    hes:    xöv    xo:vöv    s~atvstv    x£    xa:    x:;'.£:v    xx:;    x7.xx;:'o:;    x:iiat;' 

£'2^C£  xor; 
3uv£2po:;  xx:  xöt  2x;t(i):  £~x:v£ax:  IVptaxoxXv]   KaXXtxpäxso;  xöv  Yp*^^*^  ~öv  auvsopwfv 
£~:  xs  xx:  -£p:  xx  xotvä  £-:;t£Ä£:'x:  x£  xx:  xxthapeioxax:  xx:  ir.l  xx:  :3Örxx[:  xs  xa:  ^tXxYa-8-t- 
a:  xä:  -£p:  xo'j];  -oX:'xx;.  2[(io:'o);  2£  xat]  i~[  xö:  rtC/XXx  xx:  ;i£Yx[Xx  xa]x[s:pya<jÜ-at  xöv  xx: 

TxiÄst  au(j.'^sp6vxti)v  xxX.] 


<>  A.   Wilhelm 

Übersetzung. 
Im  Jahre  des  [Priesters]  Agathos,  [im]  sechsten  [Monat].  Beschlüss[e]. 

I.  Nachdem  Aristokles,  der  Schreiber  [der  Synhedroi?],  den  Synhedroi  die  Be- 
rechnung der  außerordentlichen  .Steuer  von  acht  Obolen  vorgelegt  und  über  die 
[durch  sie  eingegangenen]  Gelder  Rechenschaft  erstattet  hat  und  darüber,  wie  die 
einzelnen  Beträge  den  auferlegten  Forderungen  zugekommen  sind,  und  daß  er 
sie  zu  keinem  [anderen  Zwecke  als  für  diese  Forderungen]  verwendet  hat  (Z.  5), 
und  über  die  von  dieser  außerordentlichen  Steuer  noch  geschuldeten  Summen  in 
dem  Theater  die  Abrechnung  mit  den  Bürgern,  in  Gegenwart  auch  des  Praetors 
Yibius,  vorgenommen  und  dafür  Sorge  getragen  hat,  daß  die  geschuldeten  Gelder 
der  Stadt  nach  Möglichkeit  eingebracht  werden,  wie  auch  die  Synhedroi  selbst 
alle  forderten,  damit  die  auferlegte  Forderung  erledigt  werde  und  es  weder  zu 
der  Aufnahme  einer  Anleihe  noch  zu  einem  Ausfall  in  Sache  dieser  Steuer- 
leistung-en  komipe;  nachdem  ferner  in  dieser  Hinsicht  alle  die  Synhedroi  seine 
Fürsorge  (Z.  10)  und  Uneigennützigkeit  anerkannten  und  mit  dem  Praetor  Vibius 
dafür  eintraten,  daß  man  ihn  durch  ein  ehernes  Bildnis  ehren  solle,  und  Vibius 
ihm  in  Gegenwart  der  Bürger  persönlich  einen  goldenen  Ring  zu  tragen  gab, 
und  die  Synhedroi  selbst  ihm  dieselbe  Auszeichnung  nebst  dem  Bildnis  zuerkannten 
und  mehrere  erklärten:  „Glück  auf  zur  Annahme  der  Ehren  durch  Aristokles,  den 
Schreiber  der  Synhedroi",  und  er  diese  (Ehren)  dann  auch  annahm: 

so  beschlossen  die  Synhedroi,  Aristokles  zu  beloben  der  Fürsorge  (Z.  15)  und 
Uneigennützigkeit  wegen,  die  ihm  hinsichtlich  der  öffentlichen  Angelegenheiten 
in  dieser  .Sache  sowohl  wie  in  seinen  sonstigen  Maßnahmen  zugunsten  der  Stadt 
eigen  ist,  und  daß  die  ihm  von  den  Synhedroi  und  dem  Praetor  zuerkannten  Ehren 
für  alle  Zeit  gültig  und  ihm  gestattet  sein  solle,  sein  Bildnis  vor  dem  Amtsgebäude 
des  Schreibers  der  Synhedroi  aufzustellen  und  auf  dessen  Basis  folgende  Aufschrift 
einzeichnen  zu  lassen: 

„Die  Stadt  (hat)  den  Aristokles,  Sohn  des  Kallikrates,  als  Schreiber  der  Syn- 
hedroi (geehrt)  seiner  Trefflichkeit  und  des  Wohlwollens  wegen,  das  er  un- 
beständig entgegenbringt. " 

(Z.  20)  Der  Aufwand  aber  für  das  Bildnis  und  die  Basis  soll  aus  den  Ein- 
künften der  Stadt  bestritten  werden  und  er  selbst  soll  mit  der  Fürsorge  für  das 
Bildnis  und  dessen  Basis  betraut  sein. 

II.  (Z.  22)  Da  Aristokles,  der  Schreiber  der  Synhedroi,  nach  Übernahme  des  ihm 
von  den   Behörden  und  den  Synhedroi  anvertrauten  Amtes  sofort  darauf  bedacht 


Urkunden   aus   Messene  7 

gewesen  ist,  die  Stadt  und  ihre  Bewohner,  soviel  an  ihm  lag-,  in  gehöriger  Weise 
zu  beschützen,  und  vor  allem  Fürsorge  traf,  daß  die  gesamte  Gebarung  der  Stadt 
von  den  mit  der  Verwaltung  irgend  welcher  öffentlicher  Gelder  Betrauten  (Z.  25)  all- 
täglich sichtbar  auf  einer  Wand  verzeichnet  werde,  wodurch  er  den  rechtschaffenen 
Männern  ein  Beispiel  uneigennütziger  und  gerechter  Amtswirksamkeit  vor  Augen 
stellte;  und  er  selbst,  um  in  jeder  Beziehung-  vor  der  ganzen  Bürgerschaft  in 
seinem  uneigennützigen  Vorgehen  über  jeden  Verdacht  erhaben  dazustehen,  sich 
mit  der  Verwaltung  von  Geldern  weder  selbst  noch  vermöge  irgend  einer  Ver- 
anstaltung durch  andere  Personen  zu  schaffen  gemacht,  sondern  als  Einheber 
der  Steuer  für  jede  Dienstleitung  und  Verwaltung  von  Geldern  rechtschaffene 
Männer  aufgestellt  hat  und  der  Stadt  alles  in  der  entsprechenden  Ordnung  hält 
(Z.  30)  in  einer  Zeit,  in  der  in  betreff  vieler  und  schwerer  Auflagen  über  die 
Stadt  Forderungen  verhängt  waren;  da  er  ferner  viele  große  Vorteile  für  die 
Stadt  von  Seite  der  römischen  Befehlshaber  erwirkt  hat,  teils  in  der  Stallt  selbst, 
teils  als  Gesandter,  und  Befehlshaber  und  auch  zahlreiche  andere  Römer  gastlich 
bei  sich  aufnimmt  und  diese  Aufwendungen  aus  eigenen  Mitteln  zum  Nutzen 
der  Stadt  geschehen  läßt;  und  da  er  auch  für  gerechte  und  billige  Ver- 
waltung der  übrigen  Angelegenheiten  der  Bewohner  der  Stadt  gesorgt  hat,  sich 
würdig  zeigend  der  ihm  früher  seitens  der  Stadt  anvertrauten  Amter  (Z.  35),  in 
denen  er  sich  trefflich  benommen  hat  und  daher  von  der  Stadt  mit  Bildnissen 
geehrt  worden  ist;  und  da  ihm  wegen  all  der  erwähnten  Verdienste  der  Pro- 
konsul Memmius  und  der  Praetor  Vibius  in  Anerkennung  seines  Verhaltens  jeder 
das  Recht,  Gold  zu  tragen,  verliehen  haben,  ebenso  auch  die  Synhedroi,  und 
bei  Gelegenheit  ihrer  einmütigen  Erklärung,  Aristokles  sollten  ob  aller  der  er- 
wähnten Verdienste  angemessene  Ehren  zuteil  werden,  die  Bürger  alle  dafür 
eintraten,  ihm  als  Ehre  ein  Standbild  und  zwei  gemalte  Bildnisse  zuzuerkennen 
•  Z.  40),  und  es  Pflicht  ist,  wackere,  patriotisch  gesinnte  und  mit  allem  Gerechtig- 
keitssinne für  das  Gemeinwohl  sorgende  Männer  zu  beloben  und  durch  ange- 
messene  Ehren   auszuzeichnen: 

so  beschlossen  die  Synhedroi  und  der  Demos,  Aristokles,  den  Sohn  des 
Kallikrates,  zu  beloben  ob  seiner  Fürsorge  für  die  öffentlichen  Angelegenheiten 
und  seiner  Uneigennützigkeit  und  ob  seiner  Billigkeit  und  seines  Edelsinns  den 
Bürgern  gegenüber,  ebenso  auch  der  vielen  und  großen  [Erfolge  wegen,  die  er 
für  die   Stadt  errungen   usw.]. 


8  A.  Wilhelm 

Erläuterungen. 
Der  Eponymos  scheint  "Ayafro?  geheißen  zu  haben;  der  Name  kehrt  vielleicht 
in  einer  andern  Urkunde  aus  Messene  wieder  IG  Vi,  1429  A  Z.  12,  falls  hier 
AyxO'OU  xoö  zu  lesen  ist,  und  findet  sich  auch  sonst,  z.  B.  IG  V  1,  526,  Arch.  Anz. 
XXIII  173,  IPE  II  29  A  Z.  17,  OGI  487.  Den  Raum  von  etwa  elf  Buchstaben,  der 
nach  'Em  'Ayifrou  vor  — c,  e'xxou  (oder  — g  ex  xoü)  bleibt,  würde  tepew;  xoö  A'.6]g  oder 
ohne  Zusatz  des  Namens  der  Gottheit:  tspewg,  |xtjvö]s  oder  auch:  Lspe«;.  exo'jjg  füllen. 
Nach  dem  Priester  des  Zeus  Ithomatas  und  einer  Ära,  die  wahrscheinlich  die  der 
Schlacht  von  Aktion  ist  (vgl.  O.  Kaeslner,  De  aeris  quae  ab  imperio  Caesaris  Octa- 
viani  constituto  initium  duxerint,  diss.Lips.  1890  p.  66  ff.;  'E9 .  dtpy.  19120.252),  rechnen 
die  Inschriften  IG  V  1,  1467.  1468.  1469  aus  Messene  und  IG  V  1,  1359  aus 
Pherai;  dazu  kommt,  in  W.  Kolbes  Sammlung  fehlend,  eine  von  St.  Oikonomakis, 
Tx  aw^ojisva  'Iö'wjxrjS  Meaar/^c  xa:  xwv  TiipiE,  (ev  KaAa|iaic;  1879)  a.  23  dp.  13  veröffent- 
lichte Inschrift,  ebenfalls  aus  Messene,  mit  der  Jahresangabe  Z.  4  f.  Itou?  piy'. 
Der  Bezeichnung  als  Priester  würde  Aya&o?  in  der  Datierung  auch  entbehren  und 
dem  Namen  der  Vatersname  folgen  können:  inl  Ayotfrou  [xoö  — ]c.  Dagegen 
würde  exou]?  nicht  zu  entbehren  sein,  wenn  eine  bestimmte  Jahrzählung:  exou]; 
extou  vorläge;  doch  lassen  sich,  soviel  ich  sehe,  für  diese  Deutung  der  Reste  der 
Überschrift  und  die  Verweisung  des  Beschlusses  in  das  sechste  Jahr  einer  Ära  keine 
anderen  Gründe  geltend  machen.  Ebensowenig  würde,  wenn  sxxou  den  sechsten 
Monat  des  Jahres  des  Ayxö-o;  meinte,  |J.7]v6g  fehlen  können.  Die  Zählung  der 
Monate  nach  achäischer  Sitte,  die  das  von  mir  Ath.  Mitt.  XVI  352  veröffentlichte 
und  der  Zeit  vor  dem  Zutritt  Messenes  zum  achäischen  Bunde  zugeteilte  Bruch- 
stück eines  Opferkalenders  IG  V  1,  1447  noch  nicht  kennt,  wird,  wie  zu  erwarten, 
durch  die  mit  unserem  Beschlüsse  in  engster  Beziehung  stehende  Abrechnung 
über  die  Ergebnisse  der  öxxwßoXog  sfccpopä  als  zu  ihrer  Zeit  in  Messene  üblich 
erwiesen;  diese  Abrechnung  erwähnt  Steuervorschreibungen  „bis  zum  zehnten 
Monate"  und  die  bis  zum  dreißigsten  Tage  des  siebenten  Monats  erfolgten  Zahlungen, 
Z.  16:  -xpaT:|iaa;'a;  xo  xs  emxpt&EV  ex  xäv  [iaaxpetäv  xa:  8  £7xeypatj;avxo  Xwp-?  ~^s'  äxpixuv 
sw;  pjvög  Ssxaxou  und  Z.  32:  toüxg'j  totixwxe  e'wg  ißSofiou  xpiaxoaxäg  xtÄ.  Der  Mangel 
eines  Zusatzes  ließe  erwarten,  daß  der  zehnte  und  der  siebente  Monat  demselben 
Jahre  angehören;  weist  auch  iraypatjjavxo  in  die  Vergangenheit,  so  läßt  sich  doch 
nicht  sagen,  daß  die  betreffenden  ETuypatfai  bis  zum  zehnten  Monat  des  vergangenen 
Jahres  erfolgt  sind,  denn  s'to;  firjvi;  Sexäxou  kann  auch  den  Termin  bezeichnen,  bis 
zu  dem  die  nach  gerichtlichem  Erkenntnis  und  eigener  Vorschreibung  zu  leistenden 
Steuerberichtigungen    bezahlt    sein    sollen.     Die    erhaltene    Abrechnung    aber    ist 


Urkunden   aus   Messene  9 

offenbar  alsbald  nach  Ende  des  siebenten  Monats  vorgenommen  worden  und  es 
liegt  nahe,  im  Anschluß  an  sie  und  an  Aristokles'  Berichterstattung  über  das 
Ergebnis  der  staepopa  den  erhaltenen  Beschluß  der  Synhedroi  und  den  Beschluß  der 
Synhedroi  und  des  Damos  Z.  22  ff.  zustande  gekommen  zu  denken.  Es  ist  daher 
zunächst  nicht  gerade  wahrscheinlich,  daß  jener  Beschluß  der  .Synhedroi  oder  viel- 
mehr der  durch  ihn  veranlaßte  Beschluß  der  Synhedroi  und  des  Damos  erst  aus  dem 
sechsten  Monate  des  folgenden  Jahres  stamme.  Somit  war  der  Zweifel  gerechtfertigt, 
ob  in  den  aus  der  Mitte  der  Überschrift  erhaltenen  Zeichen  ein  Zahlwort  vorliegt. 
Aber  jede  andere  Deutung  stößt  auf  noch  erheblichere  Schwierigkeiten.  Schwerlich 
kann  — Sc/.too  zu  einem  Vatersnamen  gezogen  werden:  xoO  'A-ooJge/.to'j.  da  in  der 
Lücke  nach  'AyaO-w  mehr  Buchstaben  zu  erwarten  scheinen.  In  der  zweiten  Hälfte 
der  Zeile  würde  der  Datierung  durch  Angabe  des  Jahresbeamten,  allenfalls  außer- 
dem des  Jahres  nach  einer  bestimmten  Zählung  oder  des  Monates,  eine  Be- 
zeichnung der  Urkunden:  oöyjix  oder:  Zö"(\\.7.~%  folg'en  können,  wie  z.  B.  REG 
XIX.  92:  "jT(:f:a>i.a,  IG  V  2,  268:  ■Vi-2'.z\\y.  'AvTiyovIwv,  Inschriften  von  Olympia  54: 
'HXeJwv  '}v '■■^'.'j\>.%.  Bull,  de  corr.  hell.  XXV  355  (besser  RICA  Y  21 1 ):  r,i-(\\.y.  twv'Aji^iXT'.ovtov. 
■bi /.piajix  "A"2/.'."(ov  OGI  326  u.  s.,  in  den  Praeskripten  attischer  Beschlüsse  ßo'JÄrj; 
oder  or(;'.0'j  ^r^'.sji«  oder  ■lvlz:.zy.y.zy.  (W.  I.arfeld,  Handbuch  der  griechischen  Epi- 
graphik  II  659);  ein  Zusatz  wie  TJVEOpWV  oder  Msaaxvi'wv  würde  nur  in  sehr 
gedrängter  Schrift  Platz  finden,  ebenso  auch  die  Ergänzung  3oY[|ia"ccypx^o)v], 
wenn  die  die  Aufzeichnung  eröffnenden  Vermerke  vojioypa^tov  in  dem  Beschlüsse 
aus  Amphissa  "Iv.;.  iy/.  1908  7.  103  Z.  10  und  vojto'^'jÄxxcov  in  den  Beschlüssen  von 
Abdera  Bull,  de  corr.  hell.  XXXVII  123  ff.  zum  Muster  genommen  werden  dürften 
(s.  auch  H.  Francotte,  Melanges  de  droit  public  gree  p.  24  ff.;  (i.  Busolt,  Griechische 
Staatskunde  S.  (.62).  So  ist  denn  auch  zu  erwägen,  ob  die  dem  Worte  Siyita  vor- 
hergehenden Buchstaben  nicht  mit  \V.  Ivolbe  auf  mehrere  Worte  zu  verteilen 
sind:   — ;  iv.  xoO  5iy[|.ixto;;   die  Lücke  vor  iv.  zr/>  oi~(\iy.zo;  würde,  wie  schon  bemerkt, 

der   Vatersname    zu  Ayalt-vj    füllen    können:    l~\  "Ayxtlou  [toO ];,   nach   £x 

toO  mit  oöyli'.XTo;  die  Überschrift  der  Verteilung  über  den  Raum  nach  passend 
schließen.  Beispiele  für  solche  Einführung  von  Auszügen  aus  Urkunden  sind  in 
meinen  Beiträgen  S.  273  zusammengestellt:  so  heii.it  es  in  der  Inschrift  aus  Rhodos 
Sylloge-  'im  zur  Einführung  einer  einzelnen  Bestimmung  aus  einem  umfänglicheren 
Beschlüsse:  ix  tvj  ■ly/r:.~i>.y-'J;  zv>  iz:  \\y/izzyy.zvj  "Apra|i:~:o'j  v.z ';  in  der  Inschrift 
aus  Lphesos  Jahreshefte  \'ll  Beibl.  S.  44  wird  iv.  toO  /.'jjjmÜ-sVk;  yi -y.vyjrjji  iv  zw 
?■;,.,.,  ■■■Jy.'i'\-/.-.v')rj'r.rjt  \\yy.v.~/.iZrs)  v.z/..  so  zu  fassen,  nicht  mit  den  folgenden  Worten:  zx 
Soör.aijievx  br.ic,  z&v  iv  zii>   liy]>  ävTtyj/a-^fw:  ys'.vojiiviov   -i/.Eanx-rwv  zu  verbinden   sein; 

Jahresbefte  Jos  üstt-rr.  arcliUol.  Institutes  Dd. XVII.  2 


Hl  A.  Wilhelm 

zahlreiche  Beispiele  geben  die  Papyri.  Aus  der  Bezeichnung  als  Auszug  könnte 
man  erklären  wollen.  dal.i  in  den  Beschlüssen  Angaben  über  den  Tag  der  Ver- 
sammlung, den  Vorsitzenden  und  den  Antragsteller  fehlen,  müßte  aber  die  Frage  auf- 
werfen, ob  nicht  zu  erwarten  wäre,  daß  auch  unsere  Überschrift,  wenn  sie  den 
Überschriften  solcher  Auszüge  gleichartig-  ist.  die  Formel  £/.  toö  oiyjiaTo;.  nicht 
aber  die   Datierung-  voranstellt. 

Indes  scheint  mir  kein  Zweifel  darüber  bestehen  zu  können,  daß  diese  Auf- 
fassung- der  Überschrift  unzulässig  ist.  Die  Einführung  durch  ex  toO  Zi"f\ia.zoz, 
würde,  wie  jene  Beispiele  lehren,  nur  vor  wortgetreuer  Anführung  eines  aus 
dem  größeren  Ganzen  ausgehobenen  Teiles  eines  Beschlusses,  dagegen  auch  vor 
abkürzender  Wiedergabe  einer  umfänglicheren  Niederschrift  nicht  angebracht 
sein.  Das  Fehlen  der  Angabe  des  Tages  der  Versammlung,  des  Vorsitzenden  und 
des  Antragstellers  reicht  nicht  aus,  die  ausdrückliche  Bezeichnung  als  Auszug 
aus  einem  Beschlüsse  für  Urkunden  zu  rechtfertigen,  die  sich  beide,  der  Beschluß 
der  Synhedroi  ebensowohl  wie  der  der  Synhedroi  und  des  Damos,  im  Übrigen 
und  Wesentlichen  keineswegs  als  Auszüge  darstellen,  und  jene  Angaben  fehlen, 
gänzlich  oder  teilweise,  auch  sonst  oft  genug  in  inschriftlichen  Aufzeichnungen 
von  Beschlüssen,  deren  Umfänglichkeit  und  sorgfältige  Stilisierung  beweist,  daß 
sie  den  ausgearbeiteten  Wortlaut  eines  Antrages  oder  eines  diesen  aufnehmen- 
den Berichtes  wiedergeben.  So  beginnt  die  Protogenesinschrift  Sylloge  226  mit 
"Eoocs  ßouXrjC  v.xl  or^i«'.,  dv.y.O'.,  ohne  Angabe  des  Monates.  oE  äpyovttc,  v.y.1  oE  ztziol  efaav; 
die  Inschrift  aus  Oropos  Sylloge  308,  der  Beschluß  für  Theopompos  aus  Eretria 
Antiquites  Helleniques  689  und  zahllose  andere  Beschlüsse  nennen  zu  Anfang 
nur  den  Antragsteller,  die  Inschrift  zu  Ehren  des  Kleon  OGI  329  (vgl,  'E?.  äpy. 
1912  a.  249)  aus  Aigina  begnügt  sich  mit  der  Eröffnung:  'Afx&fii  vjyv.  SeSoyö-a: 
irf.  ßouXfjt  v.%1  tön  or^m'.  usw.  So  offenkundig  es  ist,  daß  solche  inschriftliche  Auf- 
zeichnungen die  Urkunden  des  Archivs  nicht  im  vollen  Umfange  wiedergeben, 
so  wenig  ist  in  einer  Überschrift,  wie  der  der  Beschlüsse  für  Aristokles  aus 
Messene,  ihre  Bezeichnung  als  Auszug  zu  erwarten. 

Somit  bleibt  als  einzig  mögliche  Überschrift:  'E~i  'Ayä9*ou  [lepio:,  |.itjvo]s 
ey.-vj.  S6y[[Jiaxa]. 

Allerdings  besteht  bei  dieser  Datierung-  auf  den  sechsten  Monat  des  Jahres 
des  Agathos  eine  bereits  erwähnte  Schwierigkeit.  Da  beide  Beschlüsse,  der  der 
Synhedroi  und  der  der  Synhedroi  und  des  Damos,  derselben  Ehrung  dienen 
und  diese  durch  den  Beschluß  des  Damos  rechtsgültig  wird,  ist  das  Datum  in 
der  Überschrift  auf  letzteren  zu  beziehen.   Mindestens  den  Beschluß  der  Synhedroi 


Urkunden  aus   Messene  I  I 

aber  wird  man  mit  der  erhaltenen,  auf  S.  48  ff.  behandelten  Abrechnung  über  die 
öx-wjjo/.o;  clvsopz  in  Beziehung  zu  setzen  und  bald  nach  ihrer  Vorlegung  ent- 
standen zu  denken  geneigt  sein,  also  bald  nach  dem  Ende  des  siebenten  Monats, 
da  in  Z.  32  die  bis  zu  dessen  dreißigstem  Tage  eingegangenen  Beträge  ver- 
rechnet sind.  Somit  würden  zwischen  der  durch  diese  Abrechnung  veranlaßten 
Beschlußfassung  der  Synhedroi  und  der  endgültigen  Beschlußfassung  des  Damos 
über  die  Aristokles  zu  verleihenden  Ehren,  wenn  erstere  in  den  achten  Monat 
des  Jahres  vor  Agathos  fällt,  nicht  weniger  als  neun  Monate  liegen.  Doch  kann 
ein  solcher  Abstand  nicht  als  ausgeschlossen  gelten;  die  Inschrift  IG  II  5,  128  b 
(IG  II2  330;  H.  Erancotte,  Melanges  de  droit  public  grec  p.  102  ff.)  hat  uns  zwei 
Beschlüsse  der  Athener  zu  Ehren  des  «l'u/.s'j;  lla'jaavi'ou  ObiyZot  erhalten,  von  denen 
der  Ratsbeschluß  Z.  29  ff.  vom  2.  Tage  der  neunten  Prytanie  des  Jahres  des 
Archon  Pythodelos,  der  Volksbeschluß  Z.  47  ff.  vom  37.  Tage  der  zehnten  Prytanie 
stammt,  der  auf  dem  Stein  vorangestellte  Volksbeschluß  dagegen,  der,  nach  den 
eOO-uvat  zustande  gekommen,  die  endgültige  Beschlußfassung  darstellt,  erst  vom 
17.  Tage  der  dritten  Prytanie  des  nächsten  Jahres  335/4,  so  daß  zwischen  diesem 
und  jenem  nicht  weniger  als  fünfeinhalb  Monate  liegen.  Die  Beschlüsse  der  Athener 
über  die  Belobung  der  Epheben  und  ihrer  Beamten  IG  II  465  ff.  aus  dem  Ende 
des  zweiten  Jahrhunderts  v.  Chr.  sind  zumeist  in  der  dritten  Prytanie  des  folgenden 
Jahres  gefaßt,  der  Beschluß  zu  Ehren  des  Kosmeten  IG  II  465  Z.  28  ff.  aber  erst 
am  28.  Tage  der  fünften  Prytanie,  IG  II  469  Z.  49  ff.  gar  erst  am  9.  Tage  der 
neunten,  IG  II  \~o  Z.  31  ff.  am  15.  Tage  und  IG  II  171  Z.  50  ff.  am  10.  Tage  der 
vierten  Prytanie.  So  mag  sich  auch  die  Ehrung  des  Aristokles  der  Erledigung 
seiner  Rechenschaftspflicht  wegen  verzögert  haben;  auch  Zufälle,  die  sich  aller  Ver- 
mutung entziehen,  können  in  den  damaligen  Zeiten  einen  Aufschub  der  Beschluß- 
fassung des  Damos  verursacht  haben,  z.  B.  zeitweilige  Abwesenheit  des  Aristokles, 
der  sich,  wie  aus  Z.  31  hervorgeht,  auch  durch  Gesandtschaftsreisen  um  seine 
Vaterstadt  verdient  gemacht  hat.  Vielleicht  fällt  auch  die  Verleihung  der  Chryso- 
phorie  durch  den  Prokonsul  Memmius,  die  der  Beschluß  der  Synhedroi  in  Z.  36  f. 
erwähnt,  während  der  Beschluß  der  Synhedroi  in  Z.  i  i  ff .  nur  der  Schenkung 
des  goldenen  Ringes  durch  den  in  Messene  anwesenden  Praetor  Vibius  gedenkt, 
in  diese  Zwischenzeit  (s.  S.  37.  95).  Auch  kann  Aristokles'  Ehrung  verschoben 
worden  sein,  um  in  einer  Versammlung  von  besonderer  Feierlichkeit  und  Be- 
deutung, z.  B.  kurz  vor  oder  nach  einem  Feste  oder  in  der  Wahlversammlung', 
etwa  anläßlich  der  Xiederlegung  seines  Amtes,  vorgenommen  zu  werden  (vgl. 
Sylloge  324  Z.  19,  OGI  527,  IG  XII  2,  645  b  Z.  21,  unten  S.  24).  Im  sechsten  Monat  des 


I  2  A.  Wilhelm 

Jahres  ist.  wie  die  Mysterienschrift  von  Andania  IG  Vi,  i  390  (Sylloge  653)  Z.  1  16  und 

I I  lehrt,  die  Wahl  der  Zehnmänner  vorgenommen  worden,  die  die  im  elften  Monat 
stattlindende  Feier  vorzubereiten  und  zu  leiten  haben.  Doch  wäre  es  bei  der  Dürftig- 
keit der  Nachrichten,  die  uns  über  das  Staatsleben  der  Messenier  vorliegen,  gewagt, 
auf  Grund  von  zwei  Erwähnungen  dem  sechsten  Monat  in  Messene  eine  besondere 
Wichtigkeit  zuzuschreiben  und  sie  ans  der  bekannten  Verlegung  des  Anfanges 
des  achäischen  Jahres,  21g  bis  217  v.  Chr.  Herbst,  dann  Frühjahr  (G.  Busolt, 
Griechische  Staatsaltertümer2  S.  354:  J.  Beloch,  Gr.  G.  III  2,  181  ff.),  oder  aus  einer 
Teilung  des  Jahres  in  zwei  iqänrf/01  (Br.  Keil,  Griechische  Staatsaltertümer  S.  356; 
G.   Busolt.  Griechische  Staatskunde  S.  467  f.)  abzuleiten. 

Nur  der  Vollständigkeit  halber  sei  erwähnt,  daß  man  versucht  sein  könnte, 
den  Bedenken,  die  sich  aus  der  Nennung  des  siebenten  Monats  in  der  Ab- 
rechnung und  des  sechsten  in  der  Überschrift  der  Beschlüsse  ergeben,  durch  die 
Annahme  zu  begegnen,  daß  der  Beschluß  der  Synhedroi  auf  eine  spätere  Ab- 
rechnung Bezug  nehme,  nicht  auf  die  alsbald  nach  dem  Ende  des  siebenten  Monats 
erfolgte,  die  wir  in  diu"  Inschrift  S.  48  ff.  erhalten  glauben  dürfen.  Diese  gibt 
über  die  einzuzahlenden  und  über  die  noch  ausständigen  Beträge:  TCpl  xöv  ~ot- 
o^siaojievojv  sx  ~6i.;  süacpopäj  ^prjuaxwv,  wie  der  Beschluß  der  Synhedroi  Z.  5  sagt, 
Auskunft,  nicht  aber  über  die  Verwendung-  der  Gelder  zur  Befriedigung  der 
Erfordernisse,  sei  es  daß  dieser  Teil  des  von  Aristokles  vorgetragenen  ä.Tzo/>o*('.G\xiz 
überhaupt  nicht  auf  Stein  oder  daß  er  auf  einem  anderen,  verlorenen  Steine  auf- 
gezeichnet war.  Schon  die  Ansehnlichkeit  der  noch  ausständigen  Beträge,  die 
fast  ein  Sechstel  der  Gesamtsumme  der  siatpopa  ausmachen,  und  die  Erwartung 
der  Ergebnisse  der  Steuerberichtigungen  (s.  unten  S.  58)  lehren,  daß  die  end- 
gültige Abrechnung,  die  nicht  gefehlt  haben  kann,  uns  nicht  vorliegt;  jedenfalls 
aber  bedeutete  in  der  Abwicklung  der  ganzen  Angelegenheit  das  Ende  des 
siebenten  Monats  einen  wichtigen  Einschnitt,  offenbar  ließen  sich  nach  diesem 
Termine  die  Ergebnisse  der  Vermögensabgabe  im  wesentlichen  übersehen;  so 
konnte  Aristokles  alsbald  auch  über  die  Verwendung  der  eingegangenen  Gelder 
ausschließlich  zu  dem  Zwecke,  dem  sie  bestimmt  waren,  und  ihre  Verteilung  auf 
die  Forderungen  der  römischen  Machthaber  berichten,  mit  den  säumigen  Steuer- 
trägern im  Theater  die  Abrechnung  über  die  ausständigen  Beträge  vornehmen, 
und  durch  diese  ganze  Mühewaltung"  die  Anerkennung  der  übrigen  Synhedroi 
und  des  römischen  Praetors  Vibius  erwerben,  der  der  Beschluß  Z.  2  bis  21  Aus- 
druck gibt.  Bei  dieser  Sachlage»  scheint  kein  Grund  vorhanden,  den  oi'x,lo!.z:^[ii; 
des   Aristokles,    den    der  Beschluß    der  Synhedroi   Z.  3    erwähnt,    n'cht   in    der   In- 


Urkunden   aus  Messene 


13 


- 


schrift,  die  ich  S.  48  ff.  behandle,  zu  erkennen  und  auch  den  Beschluß  bald  nach 
dem  in  der  Abrechnung'  bezeichneten  vorläufigen  Rechnungsschluß,  dem  Ende  des 
siebenten  Monats,  anzusetzen. 

So  erweisen  sich  die  Bedenken,  die  der  Lesung":  [vrjvöj  zy.-.ou  entgegenzu- 
stehen schienen,  als  hinfällig"  und  es  darf  zum  Schlüsse  der  Auseinandersetzung" 
darauf  verwiesen  werden,  daß  die  Annahme  eines  gewissen  zeitlichen  Abstandes 
der  beiden  Beschlüsse  auch  dadurch  empfohlen  wird,  daß  sie.  wie  ich  S.  28  f.  aus- 
führe, sich  in  der  Begrün- 
dung ihrer  Anträge  unter- 
scheiden; der  Beschluß  der 
Synhedroi  knüpft  unmittel- 
bar an  den  Bericht  an.  den 
Aristokles  über  die  öxtw- 
:o/.o;  Eiatpopx  nach  einem  für 
die  Abwicklung  der  Ange- 
legenheit wichtigen  vorläu- 
figen Abschlüsse  erstattet 
hatte,  der  Beschluß  der  Syn- 
hedroi und  des  Damos  da- 
gegen geht  von  einer  all- 
gemein gehaltenen  Würdi- 
gung" seiner  staatsmänni- 
schen Wirksamkeit  aus  und 
erwähnt  nur  andeutend  seine 
Bemühungen  um  die  Durch- 
führung der  c/.Tfö^o/.o;  EiV^opa. 

Die  ersten  Buchstaben  der  beiden  Urkunden  sind  ausgerückt  und  etwas 
größer  gebildet.  Solche  Auszeichnung"  des  Anfanges  von  Schriftstücken  ist  aus 
lateinischen  Inschriften  längst  bekannt  l;..  Hübner,  Hxempla  scripturae  epigra- 
phicae  latinae  p.  LXXV).  Aus  attischen  Inschriften  römischer  Zeit  hat  W.  Larfeld 
in  seinem  Handbuche  I  _'_>.  t.  zahlreiche  Beispiele  von  ..Initialen"  angemerkt.  In 
griechischen  Texten  älterer  Zeit  auf  Stein.  Bronze  und  Papyrus  ist  der  Brauch, 
der  sieh  wohl  im  Zusammenhang  mit  der  lv.\)iz:z  ijahreshefte  HI  [65;  U.  v.  Wila- 
mowitz.  Arch.  Jahrb.  XIV  52;  K.  Kornemann.  Klio  IX  4221  entwickelt  hat.  noch 
kaum  beobachtet.  Hin  Brief  König  Antiochos'  [II.  aus  Magnesia  beginnt  mit 
einem   ausgerückten    größeren    B  als   Anfangsbuchstaben    des    Wortes    ^acÄE'j;,    In- 


Hrii-I    K("ini)>   Antiochos  III   (Inschriften   :ius   Magnesia  18, 
Tafel  III  2). 


1 1 


A.  Wilhelm 


Schriften  aus  Magnesia  18,  Tafel  III  2  (Abb.  3),  ebenso  die  Urkunde  Flinders  Petrie 
Papyri  I  pl.  XX  (21  aus  dem  Jahre  225  v.  Chr.  (Abb.  4).  Aus  späterer  Zeit  geben 
Beispiele  die  Inschrift  J.  G.  Milne,  Catalogue  general  des  antiquites  egyptiennes 
du  Musee  du  Caire,  XVIII  p.  9  11.  92  1.5  aus  dem  Jahre  95  v.  Chr.  (ohne  Aus- 
rückung), das  SC  für  Asklepiades  IG  XIV  951  (PLM  tab.  XXX), 
rytfmgSkL  H  die    Fnschrift    aus   Phazimon    REG    XIV    26   (F.  Cumont,    Studia 

Pontica  III  75  n.  66)    aus   dem    Jahre   3  n.  Chr.  und    das  Monu- 
.,1  sKfN       menUim    Ancvranum;    die    Inschrift    des    M.  Iulius  Apellas   aus 
\    j    IA  •-.-  *     F.pidauros  IG  IV  955,    abgebildet    in    P.  Kavvadias'    Buch    Tl 
^ii      Eepöv    10O    AaxA^-toO    £v    'EmoxüpM.    Tafel    zu   a.  279;    die  Vibius 
,    J  •  7-     11«.         Salutaris-Inschriften  aus  Ephesos  Inscr.   Brit.  Mus.  III  2   n.  481, 
neu    behandelt  von    R.  Heberdey,    Ephesos  I]    127  ff.    iSSff.,    in 
denen    nicht    nur    die    ausgerückten    Anfangsbuchstaben    neuer 
Abschnitte,    sondern  auch  innerhalb    der   Zeilen 
die    Anfangsbuchstaben   neuer  Sätze  und    außer- 
dem   gelegentlich    gewisse     Buchstaben,    T    und 
Y,   auch   P,    größer  gebildet  sind,   wie  nicht  ganz 
selten  auch  sonst  in  Inschriften  der  Kaiserzeit  — 
bekanntlich    zeigen    schon   in  hellenistischer  Zeit 
die  Buchstaben,  deren  wesentlicher  Teil  ein  ein- 
ziger senkrechter  Strich  ist,  IKPTY+,  die  Neigung 
diesen   nach    oben    und   unten    über  die  Zeile  zu 
verlängern,  vgl.  IG  XII  5.  872  (O.  Kern.  Inscrip- 
tiones  graecae,  tab.  35);    ferner   Inschriften   von 
Priene  37,  IPE  I  2  und  Inschriften  aus  Pergamon 
267.  274.    275.  276.  361.   362.   374.    513.   522.   525. 
591 ;  in  der  Inschrift  522  sind  außerdem  im  Innern 
der  Zeilen  einzelne  Buchstaben  am  Anfange  von 
Wörtern   —   natürlich  nicht  in  unserem  Sinne  — 
„groß"    geschrieben    (vgl.  über  diese  Sitte  oder 
Unsitte  auch   U.  Wilckens  Bemerkung  Archiv  f.  Papyrusforschung  I  133).  Ahnlich 
sind  einzelne   Buchstaben  durch    ihre  Größe   hervorgehoben    in    der  Inschrift    aus 
Sardeis  J.  Keil   und  A.  v.  Premerstein,    Bericht   über    eine    Reise    in    Lydien    und 
der   südlichen  Aeolis,    Denkschriften   der  Wiener   Akademie,   LI1I,  Abh.  II  S.  20 
n.  27,    ferner  S.  51    n.    103,    S.  59  11.  121,    Bericht    über    eine    zweite    Reise    usw., 
Denkschriften  L1V,  Abh.  11  S.  35   n.  64,  S.  35  n.  68.  In  dem  Epigramm  aus  Kyme 


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fr 


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9 


4:  Flinders  Petrie  Papyri  I   p).  XX 


Urkunden  aus   Messene  I  5 

auf  den  riuppwv'.xaxx;  Alenekles  Bull,  de  corr.  hell.  XII  368  n.  17,  das  der  Ligaturen 
wegen  in  das  zweite  Jahrhundert  n.  Chr.  gehören  wird,  sind  die  Anfänge  der 
jambischen  Trimeter  durch  größere  Buchstaben  hervorgehoben,  die  Enden  durch 
einen  Punkt  gekennzeichnet,  wenn  sie  nicht  mit  den  Enden  der  Zeilen,  in  denen 
nicht  mehr  als  fünf  Silben  stehen,  zusammenfallen.  Zu  beachten  ist,  daß  der  ver- 
größerte Buchstabe  in  der  Inschrift  aus  Messene  in  Z.  22  gleichmäßig  nach  oben 
und  unten,  dagegen  in  Z.  2  und  nicht  selten  auch  sonst  mehr  über  die  untere  als 
über  die  obere  der  Zeilen  hinausragt,  zwischen  die  die  Buchstaben  eingeschrieben 
sind,  also  an  der  oberen  Vorzeichnung-slinie  ..aufgehängt"  wird,  wenn  ich  einen 
Ausdruck  brauchen  darf,  der  mir  vornehmlich  zur  Bezeichnung  der  Stellung  des 
Zeta  und   Xei    in   Inschriften   guter  Zeit  dient   (vgl.  Jahreshefte   XIV  24g). 

Das  erste  Schriftstück  zeig-t,  ohne  sogenannte  Präskripte,  eine  Einleitung, 
wie  sie  nun  auch  in  den  Beschlüssen  der  Pergamener  für  Diodoros,  den  Sohn 
des  Pasparos,  Ath.  Mitt.  XXXII  2113  Z.  \\:  stsxyyöi/.xvxwv  xtov  axpaxrjywv  £i;  xvjv 
jjO'j/.y,'/  y.ai  xov  2^|iov  ~fJ.  xvj  v.z'/..,  265  Z.  1  i,  XXXV  408  vorkommt  (vgl.  auch  meine 
Neuen  Beiträge  zur  griechischen  Inschriftenkunde  I,  Sitzungsber.  Akad.  Wien, 
166.  Bd.   1.  Abb.,  S.  58). 

Diese  Fassung-  eignet  der  erzählenden  Berichterstattung  über  Verhandlungen 
und  Beschlußfassung  durch  den  mit  ihr  betrauten  Beamten.  So  kurz  wie  z.  B- 
in  der  Inschrift  aus  Sparta  I(i  \r  1.  \:  -öi)o5v/  r.ovrp'x^ivoM  Ax|uü)vo;  /.X/..  ~zy. 
T.o^lvA'xz  v.T.  zr.z'/.'&i-/-^;  zr.i  -.1  zvz  a'jvxpyfx;  v.T.  xiv  2x;lov  xx:  xr:oXoy'.aauivou  v.z'/.. 
oder  in  der  Inschrift  aus  Frozen  IG  TV  7,5":  ~iiK2ov  -o'.rjaxjtivo'j  Aopy.öXou  xoO 
Ax|ioaxpxxvj  on(o;  2o1i-y,  r.pozv/ix  'j~ö  zv.z  nö/.:o:  'Avopox/.sr  y.x:  Msvwv:  zv.z  MevEOajiou 
IE/.,jpr/y//.:,  y.~(y.\\y.:  ?r/w.  5s2£yite  zv.\z  n-riy.y/y/:.z  v.y.l  ~0y.  2x;»o'.  sTtatveaa:  v.z'/..  entspricht 
diese  Einleitung  durchaus  der  gewöhnlichen  Einführung  eines  Antrages  durch 
einen  mit  ir.f.or,  oder  z~v.  anheilenden  Begründungssatz,  z.  B.  in  der  Inschrift  aus 
Gytheion  I(i  V  i,  1141:  £-£i5y,  <I>:Ä7,|imv  Meozevcj  v.y.l  BeoEsvo;  4>tH(|iovos  v.z'/..  noftoSov 
£7t]o:r,axvxo  ~rjz'.  ts  zv'jz  iziyyjz  v.y.l  xov  Sxjiov  Ö7tw;  y.xÄ.  Eine  solche  Fassung  liegt 
auch  der  von  mir  Beiträge  S.  2o8ff,  hergestellten  Beurkundung  IPE  IV  U4:  IJo'jÄx 
7.7.I  oä;>.o;  e'owxe  f)eoT:no[*j  xvj  'Api'jxoyEixJovoc,  Ilpdvo'j  xoO  AOxex  ei7üäv[xü)v  T:|ixy6pxi 
X]:y.xyöpx  To2*'m:  "pocsviav  y.xX.  zugrunde.  Ausgestaltet  ist  die  erzählende  Ein- 
leitung z.B.  in  dem  Beschlüsse  der  Milesier  Inschriften  von  Olympia  52  (Sylloge  314): 
jxpea^sutxv  -apay£VO|i£vn)v  r.y.z,v.  -.v.z  ni/.'.o:  xö)|t  Msaaaviwv  M*jvv3iüp&u  y.xX.  xa:  xx  ypx|i|ixxa 
äroSd'/xtöv  £v  0':  2t£ax:j£rxo  (der  Auftrag  der  <  resandten)  •/.-/..,  xnoccvxwv  Vz  xöji  JxpEa^euxäV 
y.al  £-:3X0/.ä|i  ixxpx  M'./.r^uoy  y.x/..,  oiaXsyevxwv  2e  y.a:  xöjji-p^jE^xxvxy.oXo'jö-Mj  xof;  ysypxnni- 
vot;,  £'5o:s  xv;  TJVc2pocj  än6/.p:a:v  2d(i£V  2'.dx:  v.z'/..:  in  dem  Beschlüsse  der  Stadt  Syrakus, 


I"  A.   Wilhelm 

den  uns  die  in  meinen  Beiträgen  S.  i  S i  ff.  besprochene  Inschrift  aus  Magnesia  72 
erhalten  hat,  und,  um  noch  ein  drittes  Beispiel  anzuführen,  in  dem  Beschlüsse 
K.  Buresch,  Aus  Lydien,  S.  iou  n.  50:  'Ev  KaaxojXX«  xm[i7(  'iH/.aSsÄ^soiv  yEVOjiivr^ 
sxxXr^Ja;   Onö    vffi,   yspvjs:«;   xa:   xwv   ao:t:ö>7   y.w|Jir;xtöv    rcävxwv   xat  jJouXe'jaajJievwv   xüxwv 

5i£/.£a!)'ai  xöv  UTcäpyovxa  a'jToi;  äypöv  xxXv  scp'  (T)  tävzzz  dl  xw|r/]xa'.  —  leider  bricht 
hier  der  Stein  ab.  Auch  auf  Geschehnisse,  die  mit  der  Verhandlung  selbst  nicht, 
wie  in  diesen  Fällen,  unmittelbar  verknüpft,  aber  für  die  Veranstaltung  der 
Zusammenkunft  und  die  Entschließung  der  Versammlung  bestimmend  geworden 
sind,  kann  in  dieser  Form  bequem  zurückgegriffen  werden,  z.  B  Sylloge  9,5  Z.  33: 
Mavi'xa  toO  llaxxtio)  ET^'jO'jÄE'jaavxoc;  MaucrawXXü):  xxX.  syvwaav  M'j/.aacö;,  oder  es  kann  ein 
allgemein  gehaltener  Satz  vorangestellt  werden,  wie  in  dem  noch  zu  besprechenden 
Beschlüsse  der  Aigineten  IG  IV  1  (OGI  32g). 

I)ie  Inschrift  aus  Delphi  aus  dem  Jahre  129  n.  Chr.  BCH  XX  723  (jetzt 
Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  iii  n.  1021  zeigt,  wie  in  den  erzählenden  Bericht 
über  die  Verhandlung  der  Antrag-  in  direkter  Rede  eingelegt  werden  kann: 
eiar^Y^aajJievou  Ktt(3Wvo;  xoO  ^w^pou  v.ou.  dr.i*r.rjZ'  II.  KaxJXXio?  Maxsp  Xixaisü;  Tfffi  feitet 
v.y.1  -oLioeh.  Scacplpuv  dvaaxpstpGu.svos  7ioäao:c  YjStj  -/pivs::  ~ap'  rj|Ae:v  OEiynaxa  SeSwxev  xa: 
xaö-'  sva  xae  xotv^j  ~äa:v  //[ifv  xfjs  te  npi;  tov  Iluö'tov  £'Ja£,jE:'a;  xa:  tt,;  — pöc  xt)V  ~6X:v 
y^uov  c'jvofa;'  5:6  xaXöj  £/.£'-v  7;yvj;'.a:  avopa  toioOtov  c:va:  -oÄ£:xr(y  rj;i£TEpov  £~a'.v£!)£v:o; 
xoO  ävopoc  Ot^g  toO  or^jiou  xa:  iJiapxupr^'EVXos  £7;:  to'jtooj  eoocs  vq  ßouXr)  xa:  xtjj  S^k;»  Ho. 
Kax:XX:ov  Max£pa  E:va:  t:c<Xe''ttjv  xa:  JjouXeuxtjv  xxX."  xa:  £oo:£v  äyaypx^vy/x:  ty(v  <:oX£:x£:av. 
Ein  zweiter  Beschluß  aus  demselben  Jahre  Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  112  n.  103 
bringt  einen  Antrag"  desselben  Redners  in  Abhängigkeit  von  den  einleitenden 
Verben:  steijpjaanivGU  K-^atovo;  tgO  ^Mr/,poi>  xa:  eEtiovxo,  Ir/ox/ia  Isvox/.io'j;  r.d/slzv^ 
s:va:  Vi|i£T£pov  xa:  aüxöv  TOXXaxt?  7,5^  SciyjiaTa  Sövxa  xwv  aütoO  f,9ü>v  £~:  xaXc/Xaya{Ha  und 
läßt  den  Beschluß  ebenso  mit  e'5o;£  x§   ßouX^  xa:  xqj  5r(;u;>  eingeleitet  folgen. 

Und  wie  man  äußerst  verwickelte  Satzgebilde  an  ein  einleitendes  e-e:?-/,  oder 
£TC£:  knüpfte  (Michel  327),  so  schloß  man  solche  auch  an  die  Eröffnung  mit  dem 
Partizipium  im  absoluten  Genetiv;  das  zeigen  z.  B.  der  Beschluß  aus  Fpidauros 
IG  IV  944  und  die  erwähnten  Beschlüsse  der  Pergamener.  Erweiterungen  wurden 
insbesondere  dadurch  möglich,  daß  in  den  durch  den  absoluten  Genetiv  ein- 
geleiteten Satz  wieder  solche  mit  e-stSr,  oder  Ins:  eingelegt  wurden  oder  umge- 
kehrt, daß  Sätze  mit  Ecp'  o'c,  Tity.  wv  oder  m\f  tov  und  ähnlich  beginnend,  weiter- 
führen, von  denen  mit  gtmz  (ä'v)  zu  schweigen,  die  zur  Überleitung  von  der 
Begründung  zum  Antrage  oder  an  dessen  Schlüsse  zu  allgemeiner  Kennzeichnung 
seiner  Absicht  oder  zur  Rechtfertigung  einer  besonderen  Maßnahme,  namentlich 


Urkunden  aus   Mcsscnc  I  7 

der  Verewigung,  eingeschoben  werden  1  bezeichnend  in  dem  Beschlüsse  der  Eretrier 
für  Theopompos  A.  Rangabe,  Antiquites  Helleniques  681»,  Z.  24ff.  51  ff.).  So  wird,  der 
Übertragung  in  die  deutsche  Sprache  fast  unüberwindliche  Schwierigkeiten  ent- 
gegensetzend, in  hellenistischer  Zeit,  wie  U.  v.  Wilamowitz,  Die  griechische  Literatur 
des  Altertums  ;;  S.  157.  174  gesagt  hat,  ..gemeiniglich  der  ganze  Ehrenbeschlui.i  ein 
ungeheurer  Satz,  den  nur  versteht,  wer  die  stereotype  Struktur  von  vorneherein 
übersieht'-.  Hie  und  da  waren  freilich  auch  Hellenen  außerstande,  die  einmal 
begonnene  Fassung  in  dem  ganzen  langen  Schriftstück  festzuhalten;  so  geht  der 
Beschluß  der  Aigineten  IG  IV  1  (OGI  329)  nach:  toö  5r,|io'j  r.xn':i  [iev  to%  y.r.zzzy'/.- 
uivoi;  ir.\  xr//  -dXov  ~z-z:{\-x^y;i-/.iz^z  v.tÄ..  v.y.zy;/_\)-zvzoc  Zz  y.y.l  K/iwvoc  %tX.  v.od  [isc'vavxo; 
und  weiteren  Partizipien  im  Genetiv  plötzlich  in  die  bequemere  Konstruktion  mit 
dem  Nominativ  über.  Z.  17:  xeov  ~.z  inxvr/^siotov  sv  xo'Jxo:;  toi;  zzz?'.  5,//.ö>v  xäj  |X£V 
-/.ziizy.z  zi;  ■z'ja'/.-jz:-/  äyr(yoy_ü);  -/.-.}..:  in  dem  Beschlüsse  der  Epidaurier  IG  IV  94  \  ist 
ein  Stück  des  Satzes  vergessen  (s.  S.  24),  von  einem  mit  so  vollendeter  Nach- 
lässigkeit redigierten  Aktenstück  wie  der  Inschrift  aus  Olympia  54  zu  schweigen. 
In  welcher  Weise  nun  auch  die  Begründung  (im  weitesten  Sinne  des  Wortes) 
eines  Beschlusses  eingeführt  sein  mag,  immer  ist  die  Fassung,  in  der  der  ganze 
Beschluß  verewigt  worden  und  auf  uns  gekommen  ist.  das  Werk  des  für  die 
amtliche  Aufzeichnung  im  Archiv  und  für  jede  vollinhaltliche  oder  abkürzende  Ver- 
öffentlichung verantwortlichen  Beamten  oder,  selbstverständlich  unter  Mitwirkung 
und  Aufsicht  eines  solchen  Beamten,  das  Werk  des  einzelnen  Beteiligten,  der  sie 
veranlaßt  und  ihre  Kosten  trägt.  Daß  die  größere  oder  geringere  .Ausführlichkeit 
dieser  Verewigung  nach  Ort,  Zeit  und  Gewohnheit  verschieden  und  namentlich 
durch  die  Rücksicht  auf  die  Kosten  bedingt  ist,  habe  ich  in  meinen  Beiträgen 
zur  griechischen  Inschriftenkunde  S.  356  fr.  darzulegen  versucht;  der  Gesichtspunkt, 
daß  uns  in  den  Inschriften  fast  immer  nur  Kurzfassungen  der  Urkunden  oder 
Auszüge,  nicht  aber  Abschriften  der  Urschriften  vorliegen,  erweist  sich  für  die 
Beurteilung  der  auf  Stein  erhaltenen  Schriftstücke  in  jedem  Sinne  als  fruchtbar, 
s.  auch  Zeitschrift  f.  d.  österr.  Gymn.  1913  S.  674  ff.  Zu  meinen  früheren  Aus- 
führungen sei  bei  dieser  Gelegenheit  nachgetragen,  daß  in  der  Bestimmung 
der  grollen  Urkunde  aus  Amorgos  IG  XII  7,  515  Z.  130  ff.:  röv  Zz  vd|iov  xövos  zi'/y;. 
y.0s:o-  z:.z  xov  t.xt.x.  XP^V0V  7-7--  ^  YP*|t|iaxsü;  xOtöv  äva-fsa^srao  sie  zz  ort[i.öa'.z  ypä|i|iaxa 
-ävxa  ■/.%:  zl;  zxz  Zz/.zvjz,  die  Wortstellung  allerdings  die  Verbindung  von  navxa 
mit  den  unmittelbar  vorangehenden  Worten  zl;  zx  5r,;ic-:a  ypctmiaxa  und  die 
Deutung  auf  eine  Mehrheit  von  Aufzeichnungen,  in  den  Sr^iöaia  Ypx|i|iaxa  des 
Archives  und  auch  auf  ausgestellten  '/.vr/.ihnxzx.  zu  empfehlen  schien,  die  Beziehung 

Jahreshefte  des  österr    archüol.   Institutes    Bd.   XVII.  3 


l8  A.  Wilhelm 

von  tAt.%  auf  xov  vöilov  xivoe  aber  dennoch  als  möglich  gelten  muß  und  sogar  als 
wahrscheinlich,  weil  nunmehr  Beschlüsse  zutage  gekommen  sind,  die  die  Auf- 
zeichnung einer  Urkunde  in  ihrem  gesamten  Wortlaut  anordnen,  so  ein  Be- 
schluß aus  Karthaia  IG  XII  5,  1061:  avaypaijjxi  5e  xb  diTj'fiajxa  ä'rcxv  de,  xb  lepöv  xoO 
'AtcöaXwvoc,  und  der  von  E.  Fabricius  Ath.  Mitt.  XXXVIII  37  ff.  veröffentlichte 
Beschluß  aus  Elaia  (oder  Pergamon?;  ist  doch  auch  OGI  332  nach  A.  v.  Doma- 
szewskis  Bemerkung  Philologus  N.  F.  XXI  1  Anm.  2  als  Beschluß  der  Pergamener 
zu  betrachten)  Z.  37  :  avaypacpvjvai  oe  ev  xoäq  oxrp»x'.c  oiz[iob:y.]G)z  xb  xvxiypa:fov  xoOSe 
xo'j  ^^öcjjia-o?;  das  von  dem  Herausgeber  ergänzte  Adverbium  begegnet  meines 
Wissens  zum  ersten  Male  in  einer  Urkunde.  Ein  solches  Adverbium  findet  sich 
vielleicht  auch  in  einer  bisher  nicht  entzifferten  Stelle  des  Beschlusses  aus  Arpaly, 
den  K.  Buresch,  Aus  Lydien  S.  37  ff.  n.  23  mitgeteilt  hat,  Z.  16:  xooe  3[e  xb  •\-iff.r3\i% 
(eher:  xb  oe  [<\)rtf'.o\x!X  xöoe)  xjupiov  zox[im  zig  t]gv  ä'jtavxa  ypövov  xal  xvaypa'ffTjXW 
x|u)|i[7)TCt]ä>;  e?g  a[/rijXrjv]  Xeuxoü  Xiö-ou,  nicht  ohne  zu  bemerken,  daß  zwischen  ävaypacp- 
und  eig  die  Lesung  „teilweise  ganz  unsicher-'  sei;  ich  habe  erwogen,  ob  nicht, 
wie  in  dem  in  meinen  Beiträgen  S.  263  Anm.  besprochenen  Beschlüsse  aus  Iono- 
polis  (Ineboli)  RFG  XVII  252  Z.  22:  ypa:pfjvai  xe  xb  '\>iffia\icc  xoüxo  B:x  Mxtp'.og  eicjxrjXrjv 
XeuxoXifrov,  der  mit  der  Aufzeichnung  betraute  Schreiber  erwähnt  sein  kann.  Uie  In- 
schrift aus  dem  Delphinion  in  Milet  S.  177  n.  ^^  e  unterscheidet  xb.  Sr^öaia  (ypä|X[iaxa), 
das  Archiv,  dem  der  ypa|i|iaxc'j;  xf\c,  ßouXTjg  Urkunden  einverleibt,  und  die  Aufzeich- 
nung der  Aufteilung  von  Grundbesitz  an  die  in  die  Bürgerschaft  aufgenommenen 
Kreter  auf  Xeuxwjxaxa  ev  olg  xal  cd  wvai  bTzdpyoua'.  durch  oivocpuXaxeg?,  in  denen  ich, 
da  es  sich  um  die  xXfjpoi  der  neuen  olv.oi  handelt  (Piaton,  N6|i.  p.  740  b  ff .  744  ef. ; 
Aristoteles,  lloX.  p.  1205a,,,  66b,„  74b5,  1319a,,),  oixotpuXaxec;  erkennen   möchte. 

Die  große  Mehrzahl  der  erhaltenen  griechischen  Beschlüsse  älterer  Zeit 
zeigt  bekanntlich  meist  verkürzt  die  Fassung,  in  der  einzelne  Redner  oder  eine 
Behörde  den  Antrag  eingebracht  hatten.  Beschlüsse  der  erzählenden  oder  ,,Pro- 
tokolk'-Form  sind  dagegen  noch  jetzt  und  waren  vor  allem  früher  in  sehr  geringer 
Zahl  erhalten;  als  H.  Swoboda  seine  Griechischen  Volksbeschlüssse  schrieb,  waren 
ihm  (S.  4.  216  ff.)  zwei  Beispiele  aus  den  Jahrhunderten  vor  der  Kaiserzeit  bekannt, 
die  Maussollosurkunden  aus  Mylasa  Sylloge  95  und  der  in  Olympia  aufgezeichnete 
Beschluß  der  Milesier  Sylloge  314;  so  galt  ihm  diese  Art  der  Aufzeichnung  als  sehr 
spät  und  als  Zeichen  des  Verfalls  und  der  Entartung  des  Urkundenstils.  Ich  vermag 
bei  dieser  Gelegenheit  nicht  in  eine  erschöpfende  Untersuchung  der  Formen  einzu- 
treten, in  denen  Beschlüsse  im  Archive  aufgezeichnet  und  öffentlich  verewigt  wurden; 
wir  werden  eine  solche  Untersuchung,  die  alle  Arten  amtlicher  und  geschäftlicher 


Urkunden  :uis   Messene  *9 

Aufzeichnungen  zu  berücksichtigen  hat,  von  O.  Schultheß  erwarten  dürfen,  der 
in  dem  in  Aussicht  gestellten  Artikel  Psephisma  der  Realenzyklopädie  die 
Sachkunde  und  Sorgfalt  bewähren  wird,  die  seine  Artikel  rvwp]  und  rpa|i;taT£r;  aus- 
zeichnen; doch  will  ich  aussprechen,  daß  mir  die  „erzählende"  Form  der  Bericht- 
erstattung an  sich  und  auch  für  die  Verewigung  auf  Stein  durchaus  gleichbe- 
rechtigt scheint  mit  der  den  Beschluß  als  Antrag  mitteilenden  und  daß  für  ihre 
Würdigung  die  großen  pergamenischen  Beschlüsse  aus  dem  Ende  des  zweiten 
Jahrhunderts  wichtig  sein  werden,  wenn  sie  einmal  vervollständigt  sich  besser  als 
in  den  bisherigen  Veröffentlichungen  übersehen  lassen.  Gerade  der  Beschluß  der 
Synhedroi  von  Messene  zu  Ehren  des  Aristokles  ist  zudem  geeignet  zu  zeigen, 
daß  diese  erzählende  Form  den  Vorzug  gewährt,  die  Erwähnung  von  Begebnissen, 
die  zwischen  der  Antragstellung  und  der  Beschlußfassung  liegen,  in  den  Bericht 
aufnehmen  zu   können. 

In  der  Fassung  des  ersten  Antrages  konnte  ein  Beschluß  verewigt  werden, 
selbst  wenn  die  Angelegenheit  durch  diesen  ersten  Antrag  noch  nicht  erledigt 
und,  wie  insbesondere  bei  Verleihung  des  Bürgerrechtes,  erneute  Behandlung 
vorgeschrieben  war;  in  der  Aufzeichnung  und  Veröffentlichung  lag  die  Gewähr 
für  die  verfassungsmäßige  Erledigung  aller  erforderlichen  Förmlichkeiten  (um  nur 
ein  Beispiel  anzuführen,  [G  XII  8,  158).  Alle  Vermerke  aber  über  die  an  die  erste 
Antragstellung  anschließenden  Vorgänge,  über  Zusatzanträge,  tatsächliche  Berich- 
tigungen, über  ein  weiteres  ergänzendes  Verfahren,  über  die  Ergebnisse  verlangter 
Abstimmung  im  halle  der  Entscheidung  über  gegensätzliche  Vorschläge  (wie 
Comptes  rendus  de  l'Academie  des  inseriptions  1900  p.  254  und  "Ktf.  y.y/.  1910 
■j.  iS  ff.  /..  18.  IG  XII  3.  169.  170  u.  s.),  über  die  Wahl  von  Gesandten  oder  anderen 
Beauftragten,  über  die  Aufstellung  einer  Stele  oder  eines  bildlichen  Denkmals 
(IG  XII  7,  22S  Z.  27;  Festschrift  für  O.  Henndorf  S.  247),  können  zu  einem  in  der 
Form*  des  ersten  Antrages  mitgeteilten  Beschluß  nur  als  Zusätze  zugeschrieben 
werden.  Beispiele  haben  O.  .Miller.  De  decretis  Atticis  p.  10  und  II.  Swoboda, 
Die  griechischen  Vo'.ksbeschlüsse  S.  9  ff.  zusammengetragen;  ich  füge  einige 
besonders  bezeichnende  bei.  [n  Faros  stellte  Myrniidon  den  Antrag,  Killos,  den 
Sohn  des  Dexiochos,  zu  ehren.  Kr  XII  5,  12c,.  In  der  Verhandlung  über  den 
Antrag  trat  Killos'  Sohn  Dexiochos  mit  einer  Erklärung  zu  der  geplanten  Ehrung 
seines  Vatersauf  (Z.  39  ff.);  daher  schließt  sich  an  die  Wiedergabe  des  auf  Killos 
bezüglichen  Antrages  des  M'jfji:5<ov  Ivjiiewj  folgender  Zusatz:  i-sÄfhov  5s  v.xl  Asctoyo; 
i-.l    |iev    ~y.i;   z:\ixlz   -.y.l;   ^r/füojilvxt:   zt'y.   -y-y.   t'jzvj   e'^rj   z:y/%y.nzi7st   -ön  oit\uo'..  zb  ck 

ii  - 

3* 


20  A.  Wilhelm 

xaxxaxsuaaO-slax  axx9-E:  xy^v  xayjaryjv  ev  xtö'.  dyopavG(u'ciu  oö  xv  zy.irif-.y:.  axrzolc,  |xr/5ev 
pXaTiTO'jaa  xoiv  ävathr^iaxwv  (Festschrift  für  O.  Benndorf  S.  244)  xal  xö  '^Y^iajia 
xvaypacpev  ei:  ottjXtjv  Xi-fh'vTjv  axaS-e?  -xpx  ttjv  efxcva,  £m[ieXrj97)vai  Ae^ioyov  xaM  stx- 
aYyeXXsxac.  In  der  Inschrift  aus  Thera  IG  XII  3,  326  heißt  es  zum  Schluß:  KXe:- 
-rjii)-tnl;  tioöto;  avaaxa?  ö  KXeixoa$-svoi><;  Gtiscj/exo  ex  xwv  :5:'o)v  dvaXwaav.  Ein  Beschluß 
aus  Ilion  für  — ]vtj;  äxxivoö  rxpyxpE'jj  in  W.  Dörpfelds  Troia  und  Ilion  S.  451  f., 
N.  XI  enthält  im  Antrage  folgende  Anordnung:  Z.  20  avaypxtjjat  5s  xal  xö2s  xö 
'jiTjcptajia  e:ü;  oxtjXyjv  Xeuxoö  Xi9-ou  xa!  avaS-Etva:  s?c  xö  Espöv  xfj?  Ä^väs,  eTtayyeiXaxw  5s  5 
ßouX6u,£VOS  xwv  7toXixwv  xvjv  Eaofiivrjv  Sx-xv^v  dvaroSoxov  (vgl.  Jahreshefte  X  60) • 
sÄlail'x:  os  xx:  xöv  xüxöv  stt;  xfjj  xva&Eascos  xyj?  axfjXrjg;  es  folgt  eine  Anordnung  über 
die  Anweisung  eines  Platzes  für  die  aufzustellende  Stele  durch  die  Eepoviuo:  und 
über  Absendung  einer  Gesandtschaft  nach  Gargara  zur  Mitteilung  der  Ehren;  zum 
Schlüsse  wird  vermerkt  Z.  37:  xö  e:c  ri]V  avafreaiv  xrjs  axr(Xrjs  STrTYyyecXaxo  (f:X55po;ioc 
'Ep|xc7iTio'j-  6  aüxöc  f/psil'7j  xaö  £7xL  xvj;  avaiHaswc-  rcpeaßeuxal  fyps-fhjaav  (folgen  die  Namen). 

Sooft  sich,  wenn  ein  Antrag  Förmlichkeiten  vorschrieb,  von  deren  Erledi- 
gung die  Gültigkeit  des  Beschlusses  abhing,  die  Verewigung  mit  der  Fassung 
begnügen  konnte,  in  der  er  eingebracht  war:  galt  es  irgendwelche  in  dem  Antrage 
nicht  vorgesehene  Begebnisse  oder  Ergebnisse  der  Verhandlung  zu  verzeichnen,  so 
konnte  ihrer,  wie  diese  Beispiele  zeigen,  nur  in  Zusätzen  gedacht  werden.  Ein 
letzter  Antrag  in  einer  Sache  vermochte  freilich  in  seiner  Begründung  auf  den 
ersten  Anlaß  seiner  Einbringung  wie  auf  seine  ganze  Geschichte  bis  zur  schließ- 
lichen Erledigung  Bezug  zu  nehmen :  so  heißt  es  in  dem  Beschlüsse  aus  lasos 
für  C.  Iulius  Kapiton  Bull,  de  corr.  hell.  XI  216  f.,  besser  REG  VI  168  (vgl.  auch 
den  Beschluß  der  Delpher  Bull,  de  corr.  hell.  XX  723):  e~s:  (nach  kurzer  Erwähnung 
seiner  Verdienste)  xxÄ.  -xvxx  xs  :piXoxet[i6xaxa  inoirpvj  e-eSmxsv  xe  xx:  D-Ewpt'xg  5  xe 
Sfju.o£  et::  xy;  xoö  avopöc  cpiXoxei|u'a  Txpoasffwwjasv  xetjujÖTJvat  auxöv  xx:c  xaXXiaxai;  xs:;ixr;, 
oder  IG  \V  5,  630  b  Z.  27:  Ecp'  olc,  änxaw  rj  auvoSoj  xt:o5scx|ievy;  xy)v  exxeve:xv  xx:  x-'.Xo- 
x:ixlxv  auxoö  ö[xott-u|tx5öv  -pospxÄExo  zobq  eJaofoovxag  xCixotg  xx;  xaifajxoäaag  x'.|tx;:  und  in 
dem  Beschlüsse  aus  Thera  für  Kleitosthenes  (E.  Groag,  Jahreshefte  X  286  ff.) 
IG  XII  3,  326  Z.  27:  E7teucp7}uVjaavxo;  xx:c  s-xyysAixi;  xoö  ttxvxö;  Brjpaiwv  Sr^fiou.  So  ist 
auf  Vorgänge,  die  sich  in  den  Versammlungen  während  der  Verhandlungen  über 
den    Gegenstand  abspielten,  Bezug  genommen. 

Es  liegt  ein  Stück  nicht  bloß  parlamentarischer  Geschichte  darin,  daß  in 
Beschlüssen  späterer  Zeit,  wie  den  eben  angeführten,  nicht  selten  die  Aufnahme, 
die  ein  Antrag  in  der  Volksversammlung  findet,  erwähnt,  die  für  die  schließliche 
Form    der  Ehrung   maßgebende  Meinungsäußerung-  des  Demos  mitgeteilt,  das  zu 


Urkunden   aus  Messene  2  I 

einer  ungewöhnlichen  Auszeichnung  geradezu  herausfordernde  Verhalten  des 
Wohltäters  gegenüber  seinen  Mitbürgern  oder  seine  Geneigtheit,  die  ange- 
tragenen Ehren  anzunehmen,  vermeldet  wird.  Je  mehr  in  Zeiten  der  Verarmung 
der  Gemeinden  und  der  großen  Menge  die  opferwilligen  Leistungen  einzelner  be- 
deuteten, je  billiger  und  je  leerer  zugleich  auch  die  überschwenglichsten  Ehren 
wurden,  je  mehr  solche  sich  nicht  nur  als  eine  Mahnung  zu  künftigen,  sondern 
geradezu  als  wirksamer  Zwang  zu  unmittelbaren  „beaux  gestes"  darstellten,  in- 
dem der  Geehrte  zumeist  auch  die  Kosten  der  Ehrungen  auf  sich  zu  nehmen  hatte, 
die  man  als  seinen  überragenden  Verdiensten  unangemessen  bezeichnet:  desto 
mehr  gipfelt  die  ganze  Veranstaltung  in  den  Zurufen,  die  die  Versammlung  an  die 
Antragsteller  und  an  den  Wohltäter  selbst  richtet,  und  in  des  letzteren  Erklärung, 
die  ihm  zugedachten  (oder  zugemuteten)  Ehren  annehmen  zu  wollen.  Auch  für 
griechische  Verhältnisse  gilt  hinsichtlich  solcher  Akklamationen,  was  für  die 
römischen  längst  erkannt  wurde;  wie  Job.  Schmidt  RE  I  150  mit  Recht  bemerkt, 
„ersetzt  der  anonyme  Zuruf  im  römischen  Senate  gewissermaßen  das  dem  ein- 
zelnen Senator  mangelnde  Recht  der  Antragstellung,  sofern  auf  diesem  Wege 
im  Anschluß  an  in  der  Vorverhandlung  der  Magistrate  gemachte  Mitteilungen  die 
Magistrat"-  zur  Hinbringung  einer  Vorlage  aufgefordert  werden  konnten  (Th.  Mommsen, 
.Staatsrecht  III  94g  ff);  in  der  Kaiserzeit  entwickelt  sich  diese  Akklamation  der 
Senatoren,  indem  sie,  wie  die  Mitteilungen,  an  die  sie  sich  anschloß,  die  relatio,  so 
ihrerseits  die  Beschlußfassung  antizipierte  oder  vertrat,  zu  einer  zweiten  Beschluß- 
form neben  dem  förmlichen  Beschlußverfahren,  das  schließlich  durch  jene  völlig 
verdrängt  wurde-'.  ..Daß  dieses  neue,  einfachere  Beschlußverfahren  auch  in  den 
Ratsversammlungen  der  übrigen  Städte  des  Reiches  Aufnahme  fand,  beweist  z.  B. 
für  Tyros  die  puteolanisehe  Inschrift  IG  XIV  830"  (OGI  595).  Nach  Plinius  Paneg.  75 
erst  seit  Traian  in  den  Senatsberichten  der  Staatszeitung  verzeichnet,  sind  solche 
Akklamationen,  besonders  die  bei  Begrüßung  des  neuen  Kaisers  üblichen,  zahl- 
reich von  den  Scriptores  historiae  Augustae  mitgeteilt;  doch  sind  diese  Akten- 
stücke mit  wenigen  Ausnahmen,  zu  denen  die  Verwünschungen  des  Commodus  und 
die  Zurufe  gehören,  durch  die  Severus  Alexander  zur  Annahme  der  Namen  Antoni- 
nus  und  Magnus  bewogen  werden  sollte,  Fälschungen  (0.  Hirschfeld,  Sitzungsber. 
Akad.  Berlin  1905  S.  936  fr.,  Kl.  Sehr.  689  ff.).  Auf  manchen  Steinen  erscheinen 
in  entsprechender  form  die  Wünsche  für  glückliche  siegreiche  Herrschaft  und 
langes  Leben  der  Kaiser,  vgl.  W.  Schulze,  Graeca  latina  p.  14  und  Sitzungsber. 
Akad.  Berlin  191 2  S.  70 2.  Außer  der  schon  erwähnten  Inschrift  aus  Puteoli,  aus 
dem  Jahre  174  n.Chr.,  geben   uns  die   Inschrift  der  Iobakchen  aus  Athen  Sylloge 


21  A.  Wilhelm 

737,  aus  der  Zeit  kurz  vor  178  n.  Chr.,  der  Beschluß  aus  Mylasa  OGI  515,  zu 
dessen  Erläuterung-  Th.  Reinach  Bull,  de  corr.  hell.  XX  540  ff.  ausführlich  über 
die  Akklamationen  handelt,  die  Inschrift  aus  Chalkis  Sylloge  607  aus  dem  dritten 
oder  vierten  Jahrhundert  n.  Chr.,  ferner  die  Protokolle  der  Ratsversammlung  von 
Herakleopolis  aus  dem  dritten  Jahrhundert  und  der  Volksversammlung  von  Oxy- 
rhynchos  aus  der  Zeit  um  300  n.  Chr.  (U.  Wilcken,  Papyruskunde  1  2,  S.  56  und  69) 
ein  anschauliches  Bild  von  dem  Hergange  der  Verhandlungen,  ebenso  einzelne 
Schilderungen  in  griechischen  Romanen,  wie  in  dem  des  Chariton;  auch  die  Acta 
Sanctorum  geben  Beispiele,  s.  E.  Le  Blant,  Les  actes  des  Martyrs,  Memoires  de 
l'Institut  XXX  (1883)  p.  100.  Besondere  Erwähnung  verdienen  die  in  der  Ein- 
leitung zum  Codex  Theodosianus  und  in  dem  Zeremonienbuch  des  Kaisers  Kon- 
stahtinos  Porphyrogennetos  verzeichneten  Zurufe.  Die  in  der  christlichen  Kirche 
üblichen  Rufe  wie  Kupie  iXirpov  haben  O.  Hirschfeld  und  U.  Wilcken,  Archiv 
f.  Papyrusforschung-  TU  541  auf  Gewohnheiten  der  profanen  Ekklesie  zurück- 
geführt. An  die  große  Rolle,  die  Akklamationen  in  den  Konzilen  spielen,  sei 
mit  dem  weiteren  Verweis  auf  H.  Geizer,  Ausgewählte  kleine  Schriften  S.  142  ff. 
erinnert. 

In  griechischen  Beschlüssen  aus  der  Zeit  vor  der  Herrschaft  der  römischen 
Kaiser  sind  bisher  Erwähnungen  solcher  Zurufe  nicht  nachgewiesen  worden.  Der 
Beschluß  für  Aristokles  bringt  nun  in  Z.  13  das  älteste  Beispiel:  offenbar  wird  in 
den  Worten:  £|Acpoevi£6vxwv  v.ot).  tcAeiovcüv  oiözi  xaAcog  xoö  xizoBicxod-x:  xä;  x:[Jiä; 
ApiaxoxArj  xöv  Ypaj.i|iaTrj  xwv  auveSpwv  der  Zuruf  selbst  mitgeteilt,  der  aus  der 
Mitte  der  Versammlung  der  Synhedroi  heraus  an  Aristokles  gerichtet  wurde. 
W.  Kolbe  hat  geglaubt,  nach  xaXw;  den  Ausfall  der  Worte  eysi  cppovxiaac  annehmen 
zu  müssen;  ich  finde,  daß  zu  xaXwg  der  Genetiv  ebenso  treten  kann  wie  zu  s'jys 
in  den  Ausrufen:  suys  ttJs  -poaipeasw;  Lukian  Btwv  7tpaai?  8,  und  e&y'  10  {t-saxpov,  eu- 
ys  xfji  7i;po{k>|jtta£  xfj?  elq  xo  y.psfxxov  Paulus  Silentiarius  "Ex^paaoc  10Ü  a^iiMvoc  v.  7 
(Script,  hist.  Byz.  XVII  p.  49).  Doch  fordern  die  Zurufe,  deren  Sammlung  über- 
haupt erwünscht  wäre,  eine  Untersuchung  in  grammatischer  Hinsicht,  die  für 
die  Beurteilung  der  Wendung  xaÄwc  xoö  d7r:o2e;aa9'a:  xdc  xi|i.ä;  'ApiaxoxAfj  den  Ge- 
brauch des  durch  xoö  eingeleiteten  Genetivs  des  Infinitivs  zu  berücksichtigen 
haben  wird,  über  den  besonders  J.  H.  Moulton,  Einleitung  in  die  Sprache  des 
Neuen  Testaments  (1911)  S.  343  fr.  gehandelt  hat.  Da  zu  xaXög  hinzugedacht 
werden  kann  1-/bi  oder  r/ov  ioxi  (vgl.  IG  IV  944  Z.  1  ff:  xaö-Tjuivou  xoö  aovsSpiou 
y.y.l  ytvojisvou  s|icpav:a[ioö  bnb  TiAsiövtov  Sxt  xaXw;  eyov  eaxl  v.xl  Sixaiov  xä:  -öäs:  xxÄ.). 
kann  nämlich  xoö  x^ooeEaaö'a:  damit  ebenso  verbunden  sein  wie  xoö  mit  dem  Infinitiv 


Urkunden    ans    Messene  -3 

in  den  von  J.  II.  Moulton  S.  345  besprochenen  Stellen  Luk.  17,  1:  Avevoexxov 
kr;-.:  xoü  ~x  axavSaXa  u,tj  saS-sCv  und  Acta  10,  25:  «;  5;  iyevsTO  xoO  eEaeXö-eEV  xov 
Uexpov  (vgl.  3,  12),  ..wo  der  Satz  mit  xoü  einen  reinen  Nominalsat/,  darstellt,  in 
welchem  xb  korrekter  sein  würde".  Dazu  kommt,  daß  xoü  mit  dem  Infinitiv  zu- 
nächst und  vornehmlich  dem  Ausdrucke  des  Zweckes  gedient  hat  und  auch  in 
xxXw;  zvj  y.T.rZziy.z'^y.:  diesem  Sinne  dienen  würde.  Zu  richtiger  Würdigung 
dieser  Konstruktionen  ist.  wie  die  letzte  Erörterung  nicht  verkannt  hat,  eine 
gründlichere  Durchforschung  des  gesamten  Sprachstoffes  notig-,  als  sie  bisher  ge- 
leistet ist.  Aus  Makk.  I  10,  63  will  ich:  \\zi^z~z  \kzz~  xäxoO  ei;  [ii?ov  xffi  -öXem; 
y.y.1  y.v^yjzxzz  xoO  \irfiivz  Evx'jy/avsiv  ~/.y.z~  xOxoO  ~zy.  ;'.r($svi:  TxpAyjtaxo;  ■/.-.'/..  beibringen; 
in  dem  Beschlüsse  der  Delier  Kr  XI  4,  781.)  zeigte  P.  Roussel  Bull,  de  corr.  hell. 
XXXI  305  Anra.  die  Wendung  Z.  5:  ~sp:  -/.zhzvj  t.o'.zZxol:  coü  süspYEXstv  xöv  2r)iiov 
auf  und  verglich  damit  in  dem  Beschlüsse  IG  XI  4,  776  Z.  6  ff.:  r.zp:  zXziaxou  txolo'j- 
|ii-/o;  TT);  ~pö;  to'j;  0-soü;  eüasjüsta; ;  mit  mehr  Recht  ist  da/.uzustellen  IG  11  624  Z.  34, 
von  Meisterhans-Schwyzer  übersehen  (183/2  v.  Chr.):  3'.'  S  xxl  ^■Mzz:[<.o~>vzy.i  at  ispsiai 
xoO  xa-ac7xaiff(va:  ay-rijv  2'.ä  jüfou  Cxv.opov  xei  ilsor.;  diese  Verbindung  scheint  mir  durch- 
aus geeignet  auch  die  von  r.zd  -Xei'sxO'j  -O'.zl-jD-y.:  mit  xoO  und  dem  Infinitiv  zu  er- 
klären. Als  ältestes  Beispiel  der  Konstruktion  des  Infinitivs  mit  dem  Artikel  in  den 
Inschriften  der  Sammlung  P.  Cauers,  Delectus-  gilt  J.  H.  Moulton  S.  340:  rcsp:  Sä 
xw  A-oaxxXx|iev  xoip  Teve2:o:p  xö  Ysysvöp  ^iy.a\\.x  z-:\\.zlz:m  rss.ipxz:  N'ix65po|iop  /.tä.  in 
dem  Beschlüsse  der  Eleier  für  den  Ringer  Demokrates  von  Tenedos,  Inschriften 
von  Olympia  39  Z.  39,  den  er  wie  Ch.  Michel.  Recueil  107  in  die  Mitte  des 
vierten  Jahrhunderts  v.  C'h.  setzt.  Aber  nach  Ad.  Kirchhoff  hatte  ihn  schon 
W.  Dittenberger  der  ersten  Hälfte  des  dritten  Jahrhunderts  zugewiesen;  dann 
glaubte  Th.  Wiegand,  Sechster  Bericht  über  die  Ausgrabungen  in  Milet  und 
Didyma  (Anhang  zu  den  Abhandlungen  der  Berliner  Akademie-  1008)  S.  24 
durch  eine  Künstlerinschrift  des  Aiovu3'.-/-ÄfJ;  Axxivoö  [M:XT,a:o;]  den  Beweis  ge- 
liefert, daß  dieser  Bildhauer  und  das  von  ihm  gearbeitete  eherne  Standbild  des 
Demokrates  in  Olympia,  also  auch  der  Beschluß  der  Eleier,  „an  das  Ende  des 
dritten  Jahrhunderts"  gehören,  A.  Rehm  setzt  nun  aber  I Das  Delphinion  in  Milet 
S.  3S5  f.i  „alle  Steine",  auf  denen  dieser  Künstler  vorkommt,  ..«'her  nach  als 
vor"  200  v.  Chr.  Nachzutragen  ist  vor  allem  Iva  xoO  zz  3Xx  yjvxeXsairfjVai  OGI  5 
/..  1,5  und  zvi  lyv.-i  Ae,i£5:o:;  zy.z  tijix;  xxX.  A-o5o1va:  Sylloge   177   Z.  in. 

Eingeleitet  ist  der  Zuruf  durch  die  Worte  £;i-^xv£6vxü>v  za:  -Xstovwv,  die 
ähnlich  in  dem  zweiten  Beschlüsse  /..  37  wiederkehren:  y.y.l  s|i^avi^ovi(i)V  nävxiov 
c|toU-j[tx?dv,  Ix:  lz:  ooiHJ|iev  'ApwxoxXel  5;A  xx  npoYeYfat1Fva  n*'/T7-  T7-*  *a~a?ku;  "I1**-  ])as 


24  A.  Wilhelm 

Wort,  das  auch  sonst  in  der  geschäftlichen  Sprache  nicht  selten  ist,  zumeist  zur 
Bezeichnung  förmlich  und  amtlich  abgegebener  Erklärungen  (Dittenberger,  Syl- 
loge  III  p.  207),  findet  sich  öfter  von  Vorstellungen,  mit  denen  eine  größere  Zahl 
von  Bürgern  vor  oder  in  einer  Versammlung  an  die  leitenden  Behörden  heran- 
tritt, so  z.  B.  in  dem  Beschlüsse  aus  Ilion  Lebas-Wadd.  1743  g  (Ath.  Mitt. 
IX  71)  nach  meiner  Ergänzung  Troia  und  Ilion  S.  460  n.  33,  die  einen  anderen 
Beschluß  in  H.  Schliemanns  Sammlung  trojanischer  Altertümer,  beschrieben  von 
IL  Schmidt,  S.  315  n.  9057:  etciot,  txXeJove;  xwv  TtoXcxöv  etceXO-ovxe?  inl  xyjv  ßouXrjv 
(faaiv  XatpEav  xöv  XExaYuivov  in  'AßüSou  siWouv  xs  Eivai  r?t  teöXei  xxX.  zum  Muster  nimmt; 
ferner  in  den  Beschlüssen  aus  Mediana  IG  IV  853:  -ii)-ooov  ito'.r)aa|Jiivwv  xxX.  (nun 
folgt  eine  ganze  Reihe  von  Namen)  xai  eji'^avt^ovTüJV  üixsp  Aeuxteu  Aix'.vvtO'j  Avxipwxo; 
xai  Tfjg  £Ü3^jxovoj  auxoü  ävaaxpocpf/j,  und  aus  Epidauros  IG  IV  944:  xotibjusvo'j  xoO 
auvEopwu  xai  yivojisvou  Eu.<pav:.a|ioO  uto  -Xe'.övwv  Sxt  xaXö>;  gjrov  Ecrci  xai  Stxaiov  xai  -gäe: 
sOEpylxa  yeyovcxo;  eis  auxav  ev  rcoXXor?  AptaxoßouXou,  TxoioujiEVOU  5oä  -avxo?  auxoö  5x~ava; 
£7.  xoO  Eocou  jjiou  xa!  TtXet'ovas  (was  M.  Eraenkel  in  völliger  Verkennung  der  von 
mir  schon  Arch.-epigr.  Mitt.  XX  51  bemerkten  ganz  gewöhnlichen  Xachstellung 
der  Worte  xai  teXeiovocj  (vgl.  Z.  8)  so  erklärte:  ,.e  praecedentibus  intellegendum  xoö 
Sto'j  p\'ou:  impendens  vel  excedentia  opes  suas,  mutuum  igitur  sumpsit"!);  in 
dem  langen,  durch  Anreihung  von  absoluten  Genetiven  weitergeführten  Satze  ist 
der  beabsichtigte  und  notwendige  Zusatz  zu  xaÄwc  eyov  eaxl  xai  5txa:ov  zi:  tSki:. 
etwa:  xiiiav  xöv  avSpa  xx:;  xaxaE:'a(o)i;  xi|ixrc,  schließlich  ganz  ausgefallen.  Jene 
nXeiove?  xöv  noXtxöv  bezeichnen  Beschlüsse  von  Methymna  und  Eresos  näher  (Das 
Delphinion  in  Milet  S.  368  n.  152  Z.  1  ff.  18  ff.):  ns.pl  «v  ä  floXXa  7xpoeßöXXeuaE 
xai  oi  axpaxayo'.  -poxitl-Eia:  xai  xwv  x[|i.w)(ü)V  xai  TipeaßuxeptoV  01  -apsV/xs;  e'TnjXfrov  (vgl. 
Z.  38  f.). 

Von  den  ein  Einschreiten  der  Menge  bezeichnenden  Worten  habe  ich 
ETXi^EpEati'at  bereits  in  meinen  Beiträgen  zur  griechischen  Inschriftenkunde 
S.  178  ff.  314  ff.  und  neuerdings  zur  Erläuterung  eines  Beschlusses  aus  Alinda 
Bull,  de  corr.  hell.  XVIII  39  in  meinen  Neuen  Beiträgen  III  46  f.  besprochen  und 
einige  Belege  für  den  in  solchen  Wendungen  zur  Hervorhebung  der  Einmütigkeit 
nicht  seltenen  Zusatz  6|to{)u|ia5öv  beigebracht. 

Zur  Bezeichnung  der  Kundgebungen  aus  der  Mitte  der  Versammlung-  werden 
aber  auch  stärkere  Ausdrücke  als  s[Kpavf£eiv  und  E-i^Epsaila:  verwendet.  Der 
Beschluß  aus  Iasos  für  C.Iulius  Kapiton,  zu  besonderer  Auszeichnung  ev  äp/aips-fa:: 
gefaßt,  REG  VI  168,  sagt  in  Z.  8:  S  xs  ofyio;  iid  x\  xoü  moobz  cfiAox:|u'a  Tipoai^wvr^EV 
xEi|xr^i)-f;vai  aüxöv  xaü;    xaÄXi'cjxais  x£i[taöc,    ävaxsiH)vai  Se    aOxoO    xai  £:xöva,    der  Beschluß 


Urluinden  aus   Messene  25 

aus  (  Mbia  Cauer2  i  1  i  Z.  23:  i'  x£  2z;io;  £V£X£Ä£'j3xxo  xoi;  sxpaxxyoi;  xEi[i7,axt  xöv  xvopx; 
der  Antrag'  auf  Ehrung  des  'Opövxx.:  'OÄ|joono/,£Lt7.;  l\jjä|5ou  u:6c  ist  von  den  Strategen 
gestellt,  er  wird  mit  lebhafter  Zustimmung  und  der  Aufforderung,  die  Sache 
durchzuführen,  begrui.it.  Feierlich  klingt  E—eucpr^jASiv  IG  XII  3,  320  (oben  S.  20).  z.  B. 
Bull,  de  corr.  hell.  XVIII  97  Z.  4  ff.:  iv  svvdjuo  sxxXrjsoa  £Cr.fX|t.riö'£vxo;  Ap/E/.äovj  xoO 
Tyivou  xoO  yj;ivx3:xpy_vj.  snioy,  cjts;  (fiXox£t'|iw;  7.7.:  -o/.'jxc/.ök  x/.:'y£v  rcxp'  xjtfv,  c'5oc£  xx 
As/.^wv  r;i/.£:  xx/..;  als  sehr  bezeichnend  für  den  Schwindel  habe  ich  schon  Arch.- 
epigr.  Mitt.  XX  62  eine  Stelle  der  Inschrift  aus  Aspendos  Lebas  Wadd.  1382 
(vgl.  1381  und  1383)  Z.  3  f.  angeführt:  £-:5£2(oxdxx  t'.z.  xywvx  yujivtxiv  y£7£i)7.:ov  xoO 
ll-cäl  xpcrj]  BTjvapia  zy.nyz!.'/.:y.  xa:  ii:  E'r^r^.iov  £xxXr,[cj:xv  /apQaajiEVOV  '/.r(-0'j;  "[sie  xco:  i|— 0- 
3pö|tü)'..  Dion  von  Prusa  sagt  XL  29:  x:  oi  z-'.y/tpziz  Exxxipou  xoO  ^X^ö-oo;  ev  xot;  sxxocoi; 
xxi  xo:c  9-Exxpo:;  -da^v  olx^eoo'jc;:  [jiexx  etxxJvou  yiyvou,Eva:  xxi  txoXXjJ;  eO^r^ua;  x«v  [xsxx  iiiaou; 
xxi  Xo:5op:x;.  Das  laute  Vorgehen  wird  in  ^oxv,  ex^cxv,  in'.-jox/  deutlich,  z.  1>.  Cassius 
Dio  LXXII  20  (O.  Hirschfeld,  Kleine  Schriften  S.  692);  aus  den  Schilderungen  von 
Versammlungen  in  dem  Romane  des  Chariton,  von  dem  nun  feststeht,  dal!  er  viel- 
leicht noch  neronischer,  sicher  nicht  viel  späterer  Zeit  angehört,  habe  ich  Arch.-epigr. 
Mitt.  XX  62  ö  5v];'.o;  Epox,  y.'/z'jirpz,  ziz'A-ipz  1  1,  11.  III  4,  17.  YIll  8,  2:  z-zfapy:), 
xvexpayov  VII  3.  10  f.;  hv.fäpv.z  --  z-z'y^iiysxr.wi  VI  2,  2  beigebracht:  zy.irpy.'/)  0! 
3Üvs2poi,  iifapi'i)  ö  SV/lioc,  £?(c(jör(3xv),  £~£^ü)vr(axv  leitet  in  den  Inschriften  Svllog"e  607. 
737,  OGI  596  die  Zurufe  ein.  In  dem  Beschlüsse  Bull,  de  corr.  hell.  XIY  604  f.. 
vollständiger  JHS  XX  74  n.  2,  den  in  diesem  Zusammenhange  schon  C.  G.  Brandis, 
'ExxXt,3:x,  RE  V  2195  angeführt  hat.  ist  Z.  5  ff.  zu  lesen:  [y£vo|i£v]r^  (nicht:  [''m^'.- 
5X|'.£v]7,;)  ?£  ^O'j/.y,:  evvöjivj,  7jv£[:Xe ]y|i£vvj  xxi  xoO  5t/|iou  (vgl.  1(  1  11  439)  ZTZtpbrpm 
ö|to{K)|ixoöv  Tä'.iifjCixt  xxi  |isx7)XXx-/öxx  xdv  xvopx  xxX.;  so  heißt  es  auch  in  einer 
Inschrift  aus  Aphrodisias.  W.  Kubitschek  und  \V.  Reichel,  Anzeiger  der  Wiener 
Akademie  [896  S.  1  1,  RH(i  XIX  137.  A  Z.  13:  zz  0:;  y]  yyS/.\  xxi  i  o-fyio;  i-zfapy:> 
•CELiUiiWivxs  xüxiv  xxi  |i£xr(XXxx'/_6xx:  in  einer  Inschrift  aus  Mylasa  Bull,  de  corr.  hell. 
XII  11  liest  mau  Z.  o:  xr(v  ~xvxö;  xoO  -/.y'^I-o'j;  zr.'.'jiyp'.v.  ebenso  erwähnen  die  Opra- 
moasurkunden  mehrmals  die  z~:'jrjypz:z  und  das  j-^oxatl-x:  der  "jO'j/.y,  der  Lykier  und 
ihrer  exx/.T(crtx:  besonders  anschaulich  wird  «1er  Vorgang  \'lll  F  Z.  10  II.:  xoO  5i 
eö-vo-j;  D-a'j|ix^ovto;  jiiv  äs:  xxi  i-x'.voOvxo;  xtjv  jiEyx/.o'fpoa'JV^v  xOxoO,  <•>:  xxi  7tpö  xt); 
xp/'.-p(')7'Jvrl;  E'ir/^isö'x:  xs'.;'.z;  xxi'  exo;  xüxio  xxi  -poEopixv  xxi  -opcpjpxv  5w/V2Xfj  (vgl. 
unten  S.  38),  j;x:p£t(');  2i  jxxX'.v  se^ooX^'ievvj  xe'.jixv  xOxöv  xx/..  xxi  xoO  |iev  '()~px[ji.öo'j 
7:xpx'.xo'j;i£vo'j  xxi  X£yv/xo;  xpxEiall'X'.  xxi;  rrxp"  £xxaxx  d£5o|iivx:;  xxi  £ir/f ta;i£vx:;  x'Jxc;> 
xetjixr;,  xoO  0=  e'i'I-vo'j;  nxvxöc  £v  ".7,  xpyx'.pEaixx^  r/././^fx  £jii|i£?vxvxo;  ano'j?7(  xxi  £-::o7(- 
^x;i£vo'j   ~po!)-j|wo;   -xpovxo:    xxi  xoO    cejxvoxxxou    7'(y£|iövc/;    xx/..  xxi    rcxXtv    E-ijjO^axidvo'j 

Jahreshefte  des  österr.  archäul.  Institutes  IM.  XVII.  4 


2  0  A.  Wilhelm 

Ti:[if]5x:  aOxöv  xxX.;  die  Stellen  hat  E.  Loewy,  Reisen  im  südwestlichen  Kleinasien 
H  121  gesammelt;  leider  entbehren  wir,  so  viele  Jahre  auch  seit  der  Veröffent- 
lichung von  R.  Heberdeys  Ausgabe  vergangen  sind,  noch  immer  eines  Registers 
und  einer  Behandlung  der  Sprache  des  einzigen  Denkmals.  Die  Baufälligkeit 
der  Stoa  des  Marktes  von  Thera  war  Anlaß  lärmender  Klagen,  IG  XII  3,  325 
Z.  34  f.:  no/.Äx/:;  xs  K£pl  xijj  xaxaaxsofj?  aüxij;  xac  eTtiaxeofjg  7tav87ju.ec  -/.axaijor^c!;  syevovxo. 
Schließlich  sei  noch  daran  erinnert,  daß  der  schon  S.  16  ausgeschriebene  Bericht 
über  die  Beschlußfassung  zu  Ehren  des  P.  Catillius  Maker  in  Delphi  Bull,  de 
corr.  hell.  XX  723  nach  der  wörtlichen  Mitteilung  des  durch  zi'zrl-(rlGa.\Liwj  ein- 
geleiteten Antrages  mit  den  Worten  ir.%'sti{)-vr.rjz  xoü  iv5pi;  Otto  xoO  orjAOu  v.a: 
|iapxupr|9-£V-oc  £n:  xoüxoic  zu  dem  eigentlichen  Beschlüsse  übergeht;  diese  ETcatvoc 
und  die  so  häufig  erwähnten  |taptup:'a:  (s.  Inscr.  gr.  rom.  III  8g)  stellen  ebenfalls 
Kundgebungen  der  Volksversammlung  und  Einzelner  während  der  Verhandlung 
über  einen  Antrag  dar. 

Mit  wenigen  Ausnahmen  gehören  die  erwähnten  Inschriften  der  Kaiserzeit 
an,  einigte  aber  reichen  in  ältere  Zeit  zurück  und  zwar  gerade  die,  welche  die 
weniger  starken  Ausdrücke  für  solche  Kundgebungen  aufweisen.  Man  ist  ver- 
sucht zu  diesen  auch  xTLoZiyzad-y.:  zu  stellen,  das  von  der  Würdigung  eines  Be- 
richtes oder  Antrages,  einer  Erklärung  oder  des  ganzen  Verhaltens  eines  Wohl- 
täters durch  eine  Versammlung  in  hellenistischem  Griechisch  häufig  ist  (vgl. 
Aug.  Schulte,  De  ratione  quae  intercedit  inter  Polybium  et  tabulas  publicas,  Halle 
1909,  p.  69);  solche  Würdigung  wird  gelegentlich,  wie  einige  der  eben  zusammen- 
gestellten Beschlüsse  deutlich  zeigen,  zu  lebhaftester  Äußerung  der  Zustimmung 
und  Anerkennung  gesteigert.  Übersieht  man  die  Gesamtheit  der  Stellen,  die  ich 
zur  Erläuterung  des  Zurufes:  xaXöj  toO  änoSscaait'a'.  ~y.z  x:|ii;  'Apia-roxXf]  xöv  ypa[.i[i.axf; 
xöv  ajvsSpfov  beigebracht  habe,  so  wird  klar,  wie  sehr  solche  immer  lärmender  und 
aufdringlicher  auftretende  Kundgebungen  aus  der  Mitte  der  Versammlung  ge- 
eignet waren,  in  Zeiten,  in  denen  die  Antragstellung  in  der  Regel  nur  durch 
die  Obrigkeiten  erfolgte  (H.  Swoboda,  Klio  X  331  ff. ;  J.  B.  Bussmann,  Die  böo- 
tische  Verfassung  S.  47;  A.  Rehm,  Das  Delphinion  in  Milet  S.  372  ff.),  das  dem 
einzelnen  Teilnehmer  fehlende  Recht  zu  ersetzen  und  auf  die  Entschließung 
der  Versammlung  Einfluß  zu  nehmen. 

Die  protokollarische  Form  der  Buchung  der  Beschlußfassung,  wie  sie  in  der 
ersten  der  beiden  Urkunden  zu  Ehren  des  Aristokles  vorliegt,  erlaubt  in  einem 
einzigen  einleitenden  Satze  den  ganzen  Hergang  der  Dinge  darzustellen.  An  der 
Spitze    steht    die  Erwähnung    der  Begebenheiten,    die    der  Versammlung  voraus- 


Urkunden  aus   Messene  27 

liegen:  £:a£V£yxavxo;  zlz  xoi>;  (juviSpoo*  'ApiaxoxXsou*  xxX.  tov  oiaia^ajiciv  xä;  oxxwßoXou 
statpopä;  xa:  ä7ro/.oytaa[j.£vou  xxX.  xa:  rcsp!  xwv  -oxccfEiXouiviov  ex  xäj  etacpopäj  ypyjjiaxwv 
-O'.Tj-jaj-iEVO'j  ev  xön  S-saxpwt  xo'j;  $:aXoy:5|io'j;:  nox:  xo'j;  fStwxa?  «xX.:  der  durch  rcsp:  wv 
eingeleitete  Satz  Z.  g  geht  zu  der  Würdigung  über,  die  Aristokles'  Verhalten  und 
Verdienste  bei  den  Synhedroi  und  dem  römischen  Praetor  Vibius  fanden,  zu  der 
von  ihnen  angeregten  Ehrung  des  Mannes,  der  Verleihung  eines  goldenen  Ringes 
und  des  Rechtes  der  Chrysophorie  durch  Vibius,  der  Anerkennung  dieser  Aus- 
zeichnung und  der  Zuerkennung  eines  ehernen  Bildnisses  durch  die  Synhedroi,  zu  den 
Zurufen,  die  Aristokles  zur  Annahme  dieser  Ehren  bewegen  sollen,  und  meldet 
schließlich  dessen  Zustimmung:  ~ty.  wv  y.a:  Ttävxs;  ol  auvsSpot  ÄiraSeijajievot  xxX.  £-rt- 
veylhjaxv  axc^avwaa:  rjxfcv  eixovt  yxXxlat.  Ouißio;  2s  ö  axpaxayö;  eSwprjaaxo  aüxttk  xxX.,  aOxo! 
x£  0:  aüve5po:  xijiäv  eowxav  xöxio:  xav  aüxiv  itsxä  xä;  elxovgc,  xa:  iji^av.^övxwv  xa:  -Xe:övmv 
5:6x:  xaXw;  xoö  aTroSECaaü-a:  xa;  xiu.äg 'ApisxoxXfj  xiv  ypa[tu,axrj  xwv  auvlcpwv 
o'j  xa:  ä-o5£ca[!.£vo'j  £oo;£  xo:r  3'jveSpo;;.  Erst  nach  dieser  Erklärung  des  Aristokles 
kann  die  förmliche  Beschlußfassung  vor  sich  gehen.  Der  Beschluß  der  Synhedroi, 
d.  h.  des  Rates  iO.  Schulthess.  RE  VII  1756;  H.  Swoboda.  K.  E.  Hermanns 
Lehrbuch  der  Staatsaltertümer  III  l!  S.  128  Anm.  1  und  5),  dessen  Wortlaut  Z.  14 
bis  21  folgt,  enthält  das  Lob  des  Aristokles  und  die  Anerkennung  dauernder  Geltung 
der  ihm  von  den  Synhedroi  verliehenen  Ehren  —  worunter  nur  die  Ehre  der 
Chrysophorie  und  des  ehernen  Bildnisses  verstanden  sein  kann.  s.  S.  43  — .  ge- 
stattet die  Aufstellung  dieser  eüxwv  Y,aXxf]  vor  dem  Amtsgebäude  dos  Schreibers 
der  Synhedroi,  bestimmt  sodann  den  Wortlaut  der  Aufschrift  der  Basis,  verfügt 
die  Übernahme  der  Kosten  auf  die  Staatskasse  und  betraut  schließlich  den  Geehrten 
selbst  mit  der   Aufsicht   über  die  Herstellung  der  Bildsäule  und   der  Basis. 

Dieser  Beschluß  ist  Z.  1  1  als  Beschluß  der  Synhedroi,  d.  h.  des  Rates,  ge- 
kennzeichnet: ihm  folgt  ein  zweiter  Beschluß,  nach  Z.  41  ein  Beschluß  der  Syn- 
hedroi und  des  Damos,  mit  ausführlicher,  durch  £-£•!  eingeleiteter  Begründung, 
an  die  nicht  im  Sinne  des  Antragstellers  ozZöyti-z:,  sondern  erzählend  '£io:v/  zur 
Einführung  des  eigentlichen,  in  seinen  wesentlichen  Bestimmungen  leider  ver- 
lorenen  Beschlusses  anschließt. 

Die  Veranlassung  zu  beiden  Beschlüssen  war  die  verdienstliche  Wirksamkeit, 
die  Aristokles  als  Schreiber  der  Synhedroi  und  insbesondere  bei  der  Durchfüh- 
rung einer  öxxw,5oXo;  EiVfopa  entfaltete,  die  durch  Eorderungen  römischer  Macht- 
haber notwendig  geworden  war  (Z.  30).  Solche  i-:xaya:  oder  £-:xäy|ixxa  (Z.  48), 
wie  sie  auch  in  der  Inschrift  aus  Tegea  IG  V  2.  20  Z.  16  als  mehrfach  wohl  in 
den  Zeiten  Sullas  —  erfolgt  und  in  dem  Beschlüsse  aus  Sparta  IG  V  1,  1  1  Z.  6  mach 

4* 


"S  A.  Wilhelm 

meiner  Herstellung,  Xeue  Beiträge  zur  griechischen  Inschriftenkunde  I  S.  32  ff.) 
erwähnt  sind,  bezogen  sich  nicht  nur  auf  Zahlung  ansehnlicher  Geldsummen, 
sondern  auch  auf  andere  Lieferungen  und  die  Stellung  von  Mannschaft;  die  Ab- 
rechnung über  die  öxxw^oao;  etecpopa  erwähnt  Z.  36.  39  zum  Kriegsdienst  heran- 
gezogene Bürger  und  als  Ruderer  verwendete  Sklaven,  der  Beschluß  von  Epidauros 
zu  Ehren  des  Euanthes  IG  IV  932  aus  dem  Jahre  72  v.  Chr.  Z.  44  die  Forderung 
von  sxpaxuoxai,  von  der  Euanthes'  eiliges  Einschreiten  (rj~t'jr;y.-  Z.  46;  meine  Beiträge 
S.  1  1  \)  die  Stadt  befreite;  wie  drückend  der  Stadt  Bargylia  die  Stellung  von  Truppen 
y.axa  a'j|i|iay_:av  in  den  Kämpfen  gegen  Aristonikos  und  seine  Anhänger  war,  lehrt  der 
Beschluß,  den  I'.  Foucart,  Memoires  de  l'Academie  des  Inscriptions  XXXVII  327  ff. 
herausgegeben  hat  (Z.  18.  24  ff.;  OGI  TI  p.  551);  mit  besonderer  Ausführlichkeit 
berichtet  der  Beschluß  von  Gytheion  IG  V  1,  1146  (Syllojre  330)  Z.  14  ff.:  xa;  ev 
Tön  iz:  B'.ä5a  5s  eviauTcöc  (73/72  v.  Chr.)  gxe  SStav  /apov  h\aivrp&\i.zw.  Ug-aiov  -t  AOxpw- 
viov  xa:  Aoüxiov  MapxiXiov  Svxa;  auxctg  tevoug  o'j;  xa:  uraSecavxo  toi;  :o:'o:;  5a-avä]j.aa'.v 
(vgl.  in  dem  Beschlüsse  für  Aristokles  Z.  31  f.)  xal  -apaxr(5avxo  XO'J?  ts  axpaxwirca; 
xa':  xa  Äo:~3c  xä  £—'.xaaas|isva  ütc'  auxwv  5vxx  [xava  xxX..  Z.  23:  iirtxa^avTo;  x£  xa:  -oXe: 
aiuov  Patau  raXXiou  atxpv  xa:  Kolvxou  Ayyap:o'j  [jiäxia  xaxa  xi  e-^oaXov  tat  -öäe:  x;amv 
xxv  -y.ny.-i  arcoucav  xal  :piXGXi[uav  £Ca£VEVxä[iEVC/C  i.jx'jyov,  Iva  |ir,  ory>  ä  äj'.Exipa  nöÄ:;, 
y/.'/.y.  eÄacppiai)*^,  'i  xa:  ixizo'/ov,  "/.ad  oüx  £?a7jvsvxa|i.ev,  und  Z.  32:  sv  x£  xtöi  in:  Tijjlg- 
•/.pax£o;  £via'jx(ö:  Sxs  Avxcov:o;  ~ap£y£V£TO  XpEiav  i/oü-ja;  xäc  ttöäew;  ota'^opou  xa:  pjtt-svöc 
ä'ÄXou  iliÄovxo;  TJvaXXäca:  xxX.  Über  alle  solche  in  Kriegs-  und  in  Friedenszeiten 
mit  Recht  und  Unrecht  gestellte  Forderungen  belehren  Ciceros  Reden  gegen 
Yerres  und  für  L.  Flaccus.  Zur  Einhebung  der  Steuer,  die  je  acht  Obolen  von  jeder 
Mine  der  Schätzung  einzog,  hatte  Aristokles  eyXoyer;  bestellt,  sich  selbst,  um  seine 
Uneigennützigkeit  außer  Zweifel  zu  stellen,  von  unmittelbarer  und  mittelbarer 
Beteiligung  (xaxa  r;xp£ijpEa:v  &V  aXXwv  -pocjw~tüv)  an  der  Verwaltung  der  Gelder 
ferngehalten,  die  öffentliche  Aufzeichnung  der  täglichen  Gebarung  auf  einem 
toi/o;  veranlaßt,  auch  sonst  in  jeder  Weise  für  den  Schutz  der  Stadt  und  der 
Bürgerschaft  gesorgt  und  durch  sein  Einschreiten  bei  den  römischen  Machthabern, 
ihre  zuvorkommende  Aufnahme  auf  eigene  Kosten,  auch  durch  Gesandtschafts- 
reisen für  die  Stadt  in  einer  schweren  Zeit  vielerlei  wertvolle  Erfolge  erreicht. 
Als  er  nun  dan  Synhedroi  die  Berechnung  (?y.y;\>y.y.'j\\.iz)  der  öxxwpo/.o;  ei^zo^y.  vor- 
gelegt, über  die  Eingänge  und  ihre  Verwendung  ausschließlich  zur  Deckung 
der  verschiedenen  Forderungen  (Ejrtxayj-iaxa)  berichtet  und  über  die  Ausstände  und 
deren  Einbringung  —  nach  Möglichkeit  —  im  Theater  in  Gegenwart  des  Praetors 
Vibius  mit  den  Bürgern  Rechnung  gepflogen  hatte,  sahen  sich  die  Synhedroi  und 


Urkunden   :tus   Messene  20. 

Vibius  gedrungen,  ihm  besondere  Ehrungen  für  seine  Verdienste  zuteil  werden  zu 
lassen,  und  ebenso  auch  die  Volksversammlung.  Die  Begründung  des  Beschlusses 
der  Synhedroi  nimmt  auf  diese  Vorgänge  der  Berichterstattung  über  die  Ergeb- 
nisse der  z.-j^ooi  ausführlich  Bezug  und  gedenkt  sozusagen  nur  anhangsweise 
seiner  Bemühungen  um  die  Verwaltung  im  allgemeinen.  Die  Begründung  des 
der  Volksversammlung  vorgelegten  Antrages  geht  dagegen  von  einer  Würdigung 
der  Wirksamkeit  des  Aristokles  als  ypai.iiixTSu;  xwv  ouvsSptoV  aus,  stellt  diese 
unter  den  Gesichtspunkt  der  Fürsorge  für  den  Schutz  der  Stadt  und  ihrer  Be- 
wohner, legt  besonderes  Gewicht  auf  die  Durchführung  täglicher  öffentlicher 
Yerrechnung  der  gesamten  Gebarung,  auf  die  Aufstellung  geeigneter  sy/.oysi; 
—  ohne  die  öy.TW^oÄo;  dvfopz  ausdrücklich  zu  erwähnen;  wir  erfahren  aber  durch 
die  Abrechnung  Z.  $2,  daß  diese  iyXoysr;  auf  dem  toryo;  die  Eingänge  der 
Steuern  bis  zum  30.  Tage  des  siebenten  Monats  verzeichnet  hatten.  Sie  berichtet 
dann  von  seinem  erfolgreichen  lungreifen  zugunsten  der  Stadt  bei  den  römischen 
Machthabern,  der  gastfreundlichen  Aufnahme  dieser  sowohl  wie  anderer  Römer, 
schließlich  von  seinen  übrigen  Bemühungen  um  gerechte  Verwaltung,  erwähnt  die 
ihm  zur  Anerkennung  seiner  Leistungen  in  früheren  Stellungen  bereits  zuteil- 
gewordenen Bildnisse,  die  nun  erfolgte  Verleihung  der  Chrysophorie  durch  den 
Prokonsul  Memmius  —  der  nur  hier  genannt  ist  —  und  den  Praetor  Vibius  und 
hebt  den  allgemeinen  Wunsch  der  Synhedroi  und  des  Damos  hervor,  ihn  neuer- 
dings, und  zwar  durch  einen  zvopiäc  und  zwei  sixovsc  ypx~a:'.  zu  ehren.  Von  dem 
eigentlichen  Beschlüsse,  den  IZ^zz  ~.rÄ;  auväcpo'.?  v.y.':  zw.  oxj.uü:  Z.  41  einleitet,  liegt 
nur  mehr  der   Anfang   vor,   das  Lob  des   Aristokles  enthaltend. 

Sachlich  unterscheiden  sich  beide  Beschlüsse  dadurch,  daß  der  Ratsboschluß 
Aristokles  eine  eiy.wv  yv.'/:/:il  bestimmt,  die  auf  einem  ^aftpov  vor  seinem  Amtsge- 
bäude aufgestellt  werden  soll,  der  Volksbeschluß  dagegen  einen  dvSpiä;  und  zwei 
eJxovsj  Ypamxi  als  beantragt  erwähnt,  also,  wenn  dieser  Antrag  durchdrang  - 
die  betreffenden  Bestimmungen  liegen  nicht  vor  —  über  den  Ratsbeschluß 
hinausgeht.  Hinsichtlich  solcher  Ehrungen  mag  es  genügen,  auf  die  Ausführungen 
zu  verweisen,  die  ihnen  kürzlich  W.  11.  Buckler  und  I).  M.  Robinson,  Amer, 
journ.  of  arch.  1913  p.  35  ff.  gewidmet  haben.  Jedenfalls  bedeutet  die  Aufstellung 
eines  Standbildes  (ävop'.a;)  eine  größere  Auszeichnung  als  die  von  sr/.övs;,  und 
es  wird  anzunehmen  sein,  daß  diese  größere  Auszeichnung  die  gesamte  Bürger- 
schaft der  Messenier  (Z.  30)  für  Aristokles  gefordert  hat,  als  ihr  der  auf  Autstellung 
einer  •/x/.y.7)  ilv.wi  abzielende  Antrag  der  Synhedroi  unterbreitet  worden  war:  daß 
diese    yxkv.t   v.v.wi,    wiewohl   von    dem    Damos    in    dem  Beschlüsse    der  Synhedroi 


jO  A.  Wilhelm 

nicht  die  Rede  ist,  nicht  nur  als  Widmung  des  Rates  gelten  sollte,  zeigt  die 
Aufschrift:  'A  ~6Ä'.j 'ApiaioxÄr]  KaXÄ:xfät£o;  ypaf).|ji.a-:£ovTX  auviopo:;  '/.-/..  Zu  beachten  ist 
ferner,  daß  der  Antrag,  der  vor  der  Bürgerschaft  zur  Verhandlung  kam,  sich  auf 
eine  umfassende  Würdigung  seiner  Verdienste  gründete,  die  Synhedroi  dagegen 
in  Sonderheit  Aristokles'  Wirksamkeit  in  Sachen  der  öy.-cwjjoXo;  e?o<fopa  zum 
Anlasse  ihrer  Ehrung  nahmen.  So  stehen,  auch  formell  durch  die  Art  ihrer 
Einführung  verschieden,  der  eine  mit  dem  Genetivus  absolutus  anhebend  und  bis 
zum  letzten  Satze  erzählend,  der  andere  mit  dem  begründenden  Ivxi  beginnend, 
aber  in  der  Einleitung  des  eigentlichen  Beschlusses  die  Fassung  des  Antrages 
verlassend,  Ratsbeschluß  und  Volksbeschluß  nebeneinander,  beide  unzweifelhaft 
einer  und  derselben  Ehrung  dienend,  die  nach  der  Absicht  des  Volksbeschlusses 
reichlicher  ausfällt  als  der  Beschluß  der  Synhedroi  vorgesehen  hatte. 

Nach  diesen  vielleicht  zu  umständlichen  Erörterungen  der  Form  der  beiden 
Beschlüsse  ist  zu  der  Erklärung  ihrer  Einzelheiten  überzugehen.  Hinsichtlich 
der  völlig  mit  der  der  Mysterienschrift  übereinstimmenden  Sprache  der  Urkunden 
und  der  zugehörigen,  im  zweiten  Abschnitte  zu  behandelnden  Abrechnung  ver- 
weise ich  auf  A.  Thumbs  Handbuch  der  griechischen  Dialekte  S.  9g  ff. 

Zu  Ende  der  zweiten  Zeile  bleibt  nach  toO  ypa|i;ia-:£o;  Raum  für  etwa 
16  Buchstaben.  Doch  hat  der  .Steinmetz  auch  sonst  am  Ende  der  Zeilen  den 
Raum  nicht  völlig  ausgenutzt;  zudem  ist,  wie  ich  Gott.  gel.  Anz.  1898  S.  206.  213 
bemerkt  habe,  in  Schriftstücken  hie  und  da  gerade  am  Ende  ihrer  ersten  Zeile 
freier  Raum  gelassen,  so  OGI  257;  Sylloge  318  (Archives  des  missions  scienti- 
fiques  111°  serie,  III  276)  nur  infolge  einer  Tilgung.  Am  nächsten  liegt  es,  zumal 
W.  Kolbe  nach  ypaji|_ta"C£o;  einen  senkrechten  Strich  erkannt  hat,  den  er  einem  T  zu- 
teilt, zu  toO  ypa|.i|i3it£0c  hinzuzusetzen:  töv  cruvISpwv,  wenn  auch  die  vorhergehende 
Nennung  der  aüvsSpo:  keinen  Zweifel  darüber  läßt,  daß  Aristokles  ihr  Sekretär  war. 
Denkbar  wäre  \\.txv.  xwv  syXoyswv  (s.  Z.  28),  doch  wird  deren  Erwähnung  kaum 
vermißt  und  überhaupt  kein   Zusatz  von  Bedeutung  erwartet. 

A:a'ia^iaiioc,  sonst  von  einer  Abstimmung  gesagt  —  insbesondere  bei  der 
Prüfung  der  Bürgerlisten  (Aristoteles  71.  149\  13,  5;  U.  v.  Wilamowitz,  Aristoteles 
u.  Athen  I  31)  oder  der  Entscheidung  der  Demoten  über  das  Alter  und  die  Voll- 
bürtigkeit  der  als  erwachsen  gemeldeten  Söhne  (42,  1)  —  bedeutet  hier  eine  Be- 
rechnung, die  mit  der  Rücksicht  auf  Andere  und  ihren  Anteil  vorgenommen  ist 
(vgl.  in  der  Abrechnung  über  die  o-/,T{i)jioXo;  steepopx  Z.  1 1 :  ole,  xa:  fya.yX.i'oi.i  10  xs'^a/.wjjix 
xäc  0~äpC'.oc).  So  bezeichnet  im  byzantinischen  Griechisch  nach  Sophocles  5:a'Jjr;^:aTr(; 
,calculator',    .rationalis'  und  auch   ,collector  of  revenues'. 


Urkunden    aus    Messene  31 

Mit  Aristokles'  Berichterstattung  über  die  öxxwßoXo?  eta^opx  ist  der  Vorgang 
zu  vergleichen,  den  die  Mysterieninschrift  Z.  48  ff.  für  die  Rechnungslegung  nach 
der  Mysterienfeier  vorschreibt:  oxav  5s  smteXsafter  xa  (JLuaxrjpia,  scTioXoyicraaikoaav 
(nämlich  0:  xaxaaxafrevxs;  Ono  xoö  3ä|.io'j  rcevxe)  £;».  -ysr.v.z  ev  Tai  -pcöxa:  auvvö|uo: 
rjuvaYCüyai  xöv  auveopwv  xae  ypa^xv  ätcoSövxw  xcö:  etc^ieX^xx:  -apa/pyjiia  ypacpovTSS  sV 
övo;iaTo;  xx  totxxwxoxx  Oia^opa  xno  xoö  y.xilxpjxoö  xx:  xixö  xöv  rrptoxoiejaxxv  x6  uuoaxaxixöv 
xx:  xv  x:  xXXo  Txeast  xx:  xf,v  Y£Y£V7)!Jl&vav  eijooov  xai  (=  xa:  ei  nach  J.  Wackernagel, 
Über  einige  Anredeformen,  Programm  zur  Preisverteilung,  Göttingen  191 2  S.  28, 
vgl.  P.  Wahrmann- Lambert/,  Berl.  philol.  Wochenschr.  1913  S.  1144)  x:  xv  el  Xo:~6v 
xa:  äp:9-[.Ujaxvx(i)  Txxpxyp-^tx  xö:  xajiia:  xa;  saxoaaav  0-6[iaaxpo:  av  x:  e&ptaxcüvxac  aSixoövxe? 
3'.7tXaaiou  xa:  i- iri|uou  3pxy;ixv  y:X:xv  xai  oi  otxaaxa:  jitj  d^aipouvxw  (ArjS-ev  0:  8'  ev  xö: 
K£(17:xü):  y.a:  Tievxrjxoaxö'.  e'xe:  xax£axa|.tivoi  e;oS:xc;xvxc.o  xai  MvaaiaxpaxtiK  xo  StSojJtevov 
aöxö'.  o'.x^opov  ef;  xöv  o*xe-.pavov  Cito  xx;  ~öX:o;  (s.  nunmehr  F.  Hiller  von  Gaertringen, 
Hira  und  Andania,  71.  Berliner  Winckelmannsprogramm  S.  71  3px-/|iä;  e^axia- 
y:X:'x;,  xtioogvxw  3e  xö:  xa|iia:  y.a:  So«  xa  eJ  ~poc;w5:aa|i£va  S:x:popx  xxX.  e:;  xä 
y.axaay.£'ja»i;i£va  ev  xö:  Kapveiaatan  r;  Sajxavoüjieva  */äp:v  xöv  [tucrxrjpuov  xxX.,  Z.  59  f.: 
5  oi  xa|i:a;  Saov  xa  jxapaXäjfc'.  oiacpopov  Xo;~öv  £x  xosixwv.  ypx^exo)  sv  'jTxr/ü-Tjiiax'.  s:;  xäv 
£r:'.7X£'jav  xöv  ev  xö:  kxpvE'.xo-:»'):  xa:  jir(  ävaypr,o"xo"iko  eü;  aXXo  [iirjoev  |.iexp'  av  £ixiteXeaö,sr 
oatov  ypEtx  sx;x:  nox:  xxv  xöv  [i'jaxTjpfwv  auvxeXeixv,  [irjoe  ypxdaxto  [(.r,3s:;  Soyi'.x  o'x:  3s: 
xxöxx  xa  S:x:fopx  ei;  äXXo  x:  xxxxypii ^aaaÖ-x:  xxX.  Zu  aTxoXoy^ea&a:  (W.  Kolbe  schrieb: 
xa:]  Xoy:o-xjtivo'j,  aber  auch  in  der  Mysterieninschrift  steht  in  diesem  Sinne  ätxoXo- 
Yt^eaö-a:^  vgl.  die  x;xoXoy''x  l~-y.y/o-j  llc<;in:'3ou  IG  VII  2426  und  lövxpyo'j  xoö  2ÜM- 
xoxxoj;  'lVjXxiO'j  xoö  xyovoirixo'j  xöv  BaatXsüov  xTzoXoyfx  Bull,  de  corr.  hell.  XXV  360  ff. 
(XXX  469  ff.)  A  Z.  20:  in  dem  Beschlüsse  IG  II  467  zu  Ehren  eines  Kosmeten 
der  Epheben  heißt  es  Z.  89  f.:  erco^aaxo  3i  xa:  xr,v  x-ö3s:;:v  aöxöv  xa:  xöv  iizokoft.Q[im 
ev  rrjt  po'jXfJ:  Ozcp  xöv  xaxä  xr,v  xp/Y/v  xa:  ~sp:  xöv  iv  xö:  ev.auxö:  ysyovöxiov  rravxwv 
xo:;  J'^Tj.jo::.  Kin  sehr  bezeichnender  Ausdruck  ist  itExa7xoXoy:'x;xa}l'a:  in  der  Stiftungs- 
lirkunde aus  Aphrodisias  REG  XIX  233:  p.r(  izs.v/x:  ;'-''(x£  ä'pyovx:  [iTjxe  iotojx^  ;it(x£ 
|t£po;  |ir(x£  ~äv  iiTjXE  äpya:'o'j  |it,xj  xöxo'j  u.£xayaY£tv  r^  |iexa7CoXoY''3aaO-ai  [t^OE  £'";  e'xepov 
ypT(xias^a:  |ir(3£v  xxX..  offenbar  von  falscher  Einstellung  des  Betrages  in  der  Abrech- 
nung zur  Verschleierung  einer  der  Vorschrift  widersprechenden  Verwendung-.  Als 
Muster  eines  ä7coXoY'-<J|to;  kann  der  Vorgang  dienen,  der  in  Aigiale  auf  Amorgos 
für  die  Rechenschaftslegung  der  E-:[i£Xr,xa:  der  Speisung  der  Gemeinde  und  des 
Agones  zu  Ehren  des  verstorbenen  AÄE^'.ayo;  Kp:xoXäo'j  durch  das  Gesetz  IG  XII  7, 
515  Z.  87  ff.  vorgeschrieben  wird:  npi  xoö  31  xöv  äytova  auvx£Xea8'f/Vai,  ol  Irc^iiX^xa: 
Xöyov  ä-oSox'oaav  xf(;  Sanxvr^  Yoa'-Lavx£;  e:;  aav:3a;  xo:;  x£  -p'jxäv£a:  xa:  xm  yj|ivao'.apyw., 


3-  A.  Wilhelm 

<j[  5e  £xx:8'SXü>3av  cr/.07X£fv  xw:  ßouAoiiivüK,  xa:  ö|ioaa?b)sav  oö  et^ie/.-^tx:  xdvSc  xöv  opxov 
ö|ivJo;icV  A:'a  lloac:5w  Ar^xpa-  £oar:avrj-/.a|Lev  xö  äpyupiov  rcäv  ti  ä7ioxexay{i£Vov  £?;  xe  xtjv 
or^ioö-otvfav  xa:  xöv  äywva  xxÄ.  Häufig  ist  ceixoXoyi^safra:  in  diesem  Sinne  in  Urkunden 
aus  Boiotien:  IG  VII  303.  3172.  4130.  4131.  4139;  Leges  sacrae  II  1  p.  209  n.  69 
Z.  23:  äTOXoyi'xxacjJbj  xo  Ää|i|_ix  xyj  xö  £X(i)|xa  -ix  xouj  zaxönxa:.  Von  dem  Redner 
Eykurgos  gab  es  einen  ä?:oAoyta|!.i;  wv  t:s-oa:xe'jxx:. 

Zu  Ende  der  Z.  3  hatte  W.  Kolbe  statt  n[c— or/.itwv]  ergänzt  -[poaiovxcov]: 
aber  vom  Einlaufen  ..fälliger"  Gelder  wird  r.:.-~i'.v  gesagt,  in  Z.  32  und  34  der 
Abrechnung  über  unsere  ö-/.xwj:ioAoc  eJacpopa,  in  der  Mysterieninsehrift  Z.  45:  xz  5e 
-{-xovxa  5txq;opx  d-'o  xwv  |jiuaxr;pfa>v,  Z.  58  und  auch  sonst  häufig:  IG  V  1,  1379  Z.  16; 
IG  XII  2,  330  Z.  147,  XII  7,  515  Z.  43.  99;  Sylloge  227  Z.  172,  744  Z.  8;  'Ecpr,|x. 
äpx.  191 1  a.  2  f.  Z.  49;  Bull,  de  corr.  hell.  XXXVII  126  Z.  33;  Polybios  XXXI 
7,   7   u.  s.     Über  ~xw|ia  im  Sinne  von   „Quittung"  E.  Mitteis,  Papyruskunde  1  78  f. 

Xwpsiv  wird  auch  sonst  von  Geldern  gesagt,  die  einem  bestimmten  Zweck  zu- 
fließen, und  begegnet  daher  sehr  oft  in  Stiftungsurkunden,  deren  Sammlung, 
von  mir  schon  vor  Jahren  angeregt  (Reisen  in  Kilikien  S.  153),  jetzt  von  B.  bäum 
veröffentlicht  wird;  so  heißt  es  z.  B.  in  der  Inschrift  aus  Iasos  REG  VI  157 
(vgl.  H.  Hepding,  Ath.  Mitt.  XXXV  421)  von  der  Stiftung  eines  Caninius  A 
Z.  22  ff.  B  Z.  9  ff. :  y.v.ipGiG&y.:  2e  y.y).  1%  ~tsr.y:/:.z'/i'j:.y.  Sr^vapia  i'.z  xö  xöv  vs'wv  yj^väatov 
iy  (o  -ij  -pöaooo;  aüxtöv  äs:  ywpypzi  xxö-'  sV.aaxov  ev.auxöv  dt  xö  cAa'.oyps(ax'.ov  xoO  r/.xo'j 
[tYjvdg.  in  der  lobakcheninschrift  Sylloge  737  Z.  65:  xi  -/wpri'jxvxx  ei;  xööe  x:;  andere 
Beispiele:  Inschriften  von  Magnesia  1 1  6  Z.  16;  Bull,  de  corr.  hell.  XVI  427  Z.  25; 
R.  Heberdey,  Opramoas  V  Et  Z.  9  u.  s.  o.  Über  die  £nixxy|iaxx  s.  Z.  30  des  zweiten 
Beschlusses,  IG  Vi,  1 1  Z.  7  und  oben  S.  27.  W.  Kolbe  hat  ei;  xx  £-'.xx[-/.xx 
geschrieben. 

Wird  in  Z.  5  xe/^xx:  gelesen  (der  Stein  zeigt  statt  des  H  ein  Ni,  so  kann 
der  Rest  des  vorangehenden  Wortes  nur  zu  exeJjva  oder  xofjva  ergänzt  werden, 
also:  xai  '6v.  etj  ouosv  [äXXo  yj  xx  xo(]vx  (mit  W.  Kolbe)  oder:  yt  sie  sxeiJvx.  Unstreitig 
wäre  aber  eine  bestimmtere  Aussage  über  die  Verwendung  der  Gelder  erwünscht, 
als  sie  in  xä  xoiva  läge,  und  statt  exefva  würde  in  diesem  Sinne,  auf  E7t:xxy|ixxx 
bezüglich,  vielmehr  xxOxx  erwartet  werden.  Daher  halte  ich  es  für  wahrscheinlich, 
daß  statt  xlyp^xx:  dasselbe  Kompositum  zu  lesen  ist,  wie  in  der  eben  ausge- 
schriebenen Stelle  der  Mysterieninschrift  Z.  60.  Nach  H.  Sauppe  wäre  in  dieser 
ävav^aäa i)'(0  allerdings  „wohl  nur  verschrieben  für  xno-  oder  xxxxypr^xsiko".  doch 
bemerkt  Dittenberger  mit  Recht:  „nescio  an  ad  usum  sermonis,  ceteroqui  sane 
ignotum,  sed  ex  confusione  verborum  ■/.%-%•/ 0p\)y.:  et  xvxÄ:3xe:v  natum  referendum 


Urkunden  aus   Messene  4  1 

Ein  Beschluß  der  Amphiktionen  zu  Ehren  des  Arj^rpw;  'Apiatapyou  Wd-r^xloc 
lautet  nach  G.  Colin,   Fouilles  de  Delphes  III  2   p.   18S   n.   164   in  Z.   13  ff.: 

i~y.'.\_vi?y.'.  aüx- 

15  r/j;  -äar(c  ev£x]os  eöaeßsia;-  s^ao  2[e 

EJspaf?  r^.iEox:;  nj;  -- 

]iv  xöv  atf'^avov  toOrov 

n~tpy.'.~\  5e  aOToO  xal  devSp'.dvta  yjxX- 

xoöv]  iv  Aeä^oü  "/--/.. 
Vermutlich  ist  Z.  15  ff.  zu  ergänzen: 

sfvat  5[i 

aüt(T):  ev  txü  S]spar;  i^jxspocc;  17)5  11- 

uikdSo;  cpopsjrv  töv  cjxscpxvov  toötov. 
Ob  die  Ergänzung  r/j;  -aar;?  i'vsx  |a  eOaeßeca;  durch  das  Vorkommen  derselben 
Wendung  in  anderen  Ehrenbeschlüssen  gestützt  wird,  weiß  ich  nicht  zu  sagen 
(-aar,;  evexev  äpE'fj;  lese  ich  z.  B.  in  dem  Beschlüsse  aus  Jasos  REG  VI  168  Z.  17); 
doch  fällt  auf,  daß  die  Aufschrift  des  dem  Geehrten  bewilligten  Standbildes 
Z.  22  ff.  die  Begründung  apst^  xa:  süasßswt;  ■/.%:  ty~:  e:;  ty,v  -xTpöox  eüvofa;  gibt; 
„svExa  est  passe",  meint  der  Herausgeber,  doch  kann  der  Genetiv  allein  als  solcher 
des  Sachbetreffes  stehen,  einem  Brauch  zufolge,  für  den  E.  Nachmanson,  Eranos  IX 
25  ff.  Beispiele  gesammelt  hat;  aus  Schriftstellern  füge  ich  Demosthenes  IX  25 
hinzu:  zas!  V  eüvoi'a;  5:5iva:.  zai  ioOto  to-jvou.'  e/ei  Ta  Wju.u.aTa  -raOia  (vgl.  K.  Brug- 
mann-A.  Thumb,  Gr.  Gr.  147).  Und  in  Z.  15  kann  i^zrl^  x]x(i)  E'J:jEcjs:a;  gestanden 
haben,  mit  Ausfall  des  Iota  vor  dem  vokalischen  Anlaut,  vgl.  meine  Bemerkungen 
Ath.  Mitt.  XXXI  91  f.  250;  J.  Wackernagel,  Studien  zum  griechischen  Perfektum 
S.  10;  E.  Nachmanson,  Beiträge  zur  Kenntnis  der  altgriechischen  Volkssprache  S.  52. 
Unrichtig  hat  Th.  Wächter,  Reinheitsvorschriften  im  griechischen  Kult 
(Religionsgeschichtliche  Versuche  und  Vorarbeiten  IX  1)  S.  117  Diodors  Bemer- 
kung XXXVI  [3  über  die  nach  römischer  Sitte  unzulässige  Tracht,  in  (lei- 
der Priester  Barcaxr^  aus  Pessinus  in  Rom  erschien  (vgl.  Chr.  Blinkenberg, 
Archäologische  Studien  S.  110  ff.),  mit  Bestimmungen  in  Zusammenhang  gesetzt, 
die  es  verbieten,  Gold  in  Heiligtümer  zu  bringen;  wenn  Diodor  von  diesem 
Priester  sagt:  £:pöp£'.  5e  eiiWjza  /.%:  ty(v  ~iy.  to  atojia  zaXtjv  xxtasxeurjV  i;r(Ä/.27!  1=77,7 
xal  Otto  twv  'P<i)u.x;'(i>v  efröv  oOx  £-:/ü>pou|i.EV7jv  yp-jaoOv  te  yap  otecpavov  e:/e7  uTOpfisylö-rj 
xaJ  ütoaTjV  £viKvt(v  oia/p'jaov,  jiaa'.Ä'.y.TjV  xEi'xv  E|i^a:'vo'jaav,  so  ist  mit  den  letzten  Worten 
ganz  deutlich  ausgesprochen,  weshalb  solch  auffällige  yp'jaorfopca  an  einem  Manne 

Jahresbefte  des  österr    arcliäol.  Institutes  Btl.  XVU  ^ 


-(2  A.  Wilhelm 

nicht  fürstlichen  Standes  beanständet  wurde.  IIo:y;aä|i£vo;  oe  Xöyou?  hzl  xwv  iußoAwv 
äv  t(T)  OTjiup  xa:  ti  rcX^it'Og  de,  Ö£icn3a:|Aovtav  ejißaAtbv  xaxaAujiaxo;  uiv  Srjuoat'o'j  xa:  Eevhdv 
fjE^wxb],  xöv  8e  axecpavov  sxwAüib;  tpopstv  öcp'  svo;  xöv  or^jiapyvtov  AüXou  riojjuxr/ou.  Von 
einem  anderen  Demarchen  auf  die  Rednerbühne  geführt,  aber  durch  Pompeius 
von  ihr  unter  Beschimpfungen  verjagt,  erhält  er,  nachdem  dieser  innerhalb 
dreier  Tage  gestorben  war,  die  Erlaubnis,  die  auch  von  Polybios  XXI  37,  5 
beschriebene  heilige  Tracht  zu  tragen:  Aaßwv  xrjv  yjy/wprjaiv  xfjc  xaxa  xr;v  :spav 
axoAtjV    xaxaaxsuf^    xa:    rt| tT; ö-sl;    aE,:oX6yot;   ^evtoig   Otto   txoaawv    avSpwv    xe    xae   yjvar/wv 

TCpOSJtEJlSp  ÖTj    XV/V    EX    X7J;    'Plbjir^    STtOVOGOV    ~010'J[1£V0J. 

Die  Bestimmungen  über  das  ^puaocpopelv  xof?  il-sofc  werden  darin  begründet 
sein,  daß  das  Anlegen  und  Tragen  von  Gold  und  auffälligen  Schmuckgegenständen 
bei  gottesdienstlichen  Veranstaltungen  im  allgemeinen  als  unstatthaft  galt  und 
besonderen  Dienern  der  Gottheit  vorbehalten  blieb,  die  bei  solchen  Gelegenheiten 
mit  den  Abzeichen  ihrer  Würde  erschienen  und  mit  der  ehrenvollen  Aufgabe 
betraut  waren,  in  den  Festzügen  die  Kostbarkeiten  des  heiligen  Schatzes  zu  tragen. 
Der  Zusatz  xofg  9-eolc,  zeigt,  daß  dieses  ypoaocpoperv  (und  axscpavijcpoperv)  den  Göttern 
galt  und  daher  den  Bedenken  entrückt  war,  denen  das  Tragen  von  Metallen, 
Geschmeide  und  prächtiger  Kleidung  bei  solchen  Anlässen  sonst  unterlag.  Sei  es, 
daß  solche  Ausschließung  einen  Brauch  ältester  Zeiten,  die  die  Metalle  noch  nicht 
kannten,  festhielt  oder  daß  sie  durch  den  Glauben  an  deren  dämonischen  Charakter 
bestimmt  war  (Th.  Wächter,  S.  115  ff.),  jedenfalls  ist  schließlich  das  Bestreben, 
würdig  und  schlicht  vor  die  Gottheit  zu  treten,  für  die  Geltung  solcher  Verbote  und 
die  Beschränkung  der  ypuaotpopta  auf  gewisse  Bevorrechtete  entscheidend  gewesen. 

Zu  xaxa  TipoawTOV  Z.  1 1  vgl.  die  von  Aug.  Schulte,  De  ratione  quae  intercedit 
inter  Polybium  et  tabulas  publicas,  Halle  1909,  p.  28  aus  Polybios  beigebrachten 
Beispiele  der  Redensart  xaxa  7ip6aa)7iov  AÖyoug  7toielO'8-ai,  außerdem  z.  B.  XVIII  29 
avxocpxl-aA[ifjaai  xaxa  -pöaw-ov;  IG  IV  940  Z.  16:  xaxa  -pccjW-ov  uiv  Tiapau.uihrjaaaö'ai  xäv 
X£  doiÄ^av  xxa.;  Bull,  de  corr.  hell.  XXVII  106  ff.  C  Z.  8;  Monum.  ant.  XVIII  350 
n.  2  Z.  5  ist  KATOTTPOCCUT  abgeschrieben.  Die  Abhandlung  von  J.  Rouffiac,  Re- 
cherches  sur  le  caractere  du  Grec  dans  le  Nouveau  Testament  d'apres  les  inscriptions 
de  Prione  (Bibliotheque  de  l'Ecole  des  Hautes  Etudes,  Sciences,  religieuses  XXIV  2), 
in   der  über  xaxa   upöaw-ov   gehandelt   sein   soll,  habe   ich   nicht   einsehen    können. 

'ATCOly^aite  bezeichnet  ganz  gewöhnlich  die  Annahme  irgendwelcher  Aus- 
zeichnungen von  Seite  des  durch  sie  zu  Ehrenden,  z.  B.  IG  II  405  Z.  43,  Sylloge 
927  Z.  14.  Über  die  Form  der  acclamatio  Z.  13:  xa/.ö;  xoö  änoSscaail-a:  xa;  x:|iä; 
'ApcaxoxXrj  xxX.  habe  ich  S.  22   gehandelt. 


Urkunden  aus   Messene  43 

In  Z.  15  ist  nach  eracivscrai  'ApcaxoxXfj  £~c  rät  srajjieXetaj  xx:  xafrap^oxxxt  in 
dem  Relativsatz  e^p'  x:  e/_£t  nepE  xa  xoivx  xx;  rcoXso;  jrpayjxaia  die  Praeposition 
ebenso  wiederholt  wie  in  dem  von  U.  v.  Wilamowitz,  Reden  und  Vorträge3 
S.  363  besprochenen  Briefe  des  Dexiochos  an  Kleon,  Flinders  Petrie  Papyri  II 
p.  ii  n.  7:  xx:  -pÖTspov  [jlev  ?o:  fi^px'-fx  mpl  trj;  x-xywyy~;  -£p:  y^;  vuv!  X7xy)y[tx:,  und  in 
dem  Beschlüsse  der  Amphiktionen  aus  Delphi,  den  H.  Pomtow  soeben  vervollständigt 
in  der  Abhandlung  Die  delphische  Archontentafel  des  dritten  Jahrhunderts  v.  Chr., 
Gott.  gel.  Anz.  191 3  S.  174  f.  herausgegeben  hat,  Z.  26:  Ttpoeopwcv  £v  zolq  äywatv 
ev  0!";  xv  oE  'Ancptxtuofvs;  Xiö-wvx:  (so  ist  zu  lesen  statt  mit  H.  Pomtow:  xi&eacnv). 

Z.  16.  Kxxxjiovo;  wird  auch  sonst  von  Beschlüssen,  Vorrechten  und  Ehren  gesagt, 
denen  dauernde  Geltung  zukommen  soll,  z.  B.  Polybios  XXXIX  3,  9  und  in  den 
Inschriften  Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  27  n.  20  Z.  7:  ozoöy&z'.  xx:  -qae:  xxxxf-iovo'j; 
£:;i£v  £v  xöv  x'-xvxx  ypovov  xx;  xvxy£ypx[i|ji£vas  x'Jxor;  (den  TExpaxcoXsf?)  £V  xwc  EspGu  xoö 
'AjiöXJ.wvo?  -posopixc;  xx:  x'.|i.xc,  Lebas-Wadd.  85  Z.  7,  Sylloge  280  Z.  8,  vgl.  auch  OGI  737 
Z.  1  2  f.:  xx;  |i£v  xääx;  xc  £-/£:  xijixc  fisvstv  auxGn  5:x  ßtou;  verkannt  scheint  mir  das  Wort 
in  einem  Ehrenbeschlusse  aus  Kula  in  Lydien,  den  J.  Keil  und  A.  v.  Premerstein  in 
ihrem  Berichte  über  eine  Reise  in  Lydien  und  der  südlichen  Aiolis  (Denkschriften 
der  Wiener  Akademie,  philos.  hist.  Kl.  Bd.  LIII.  Abh.  II.)  S.  84  f.  nach  der  Ab- 
schrift eines  Griechen  mitteilen.  Die  Herausgeber  lesen   Z.   11  ff.: 

[mislzd-zi  3'  £V- 
!)'X0£  xy(v  £~:|i£/.£:xv  xwv   -[poy]£ypx|i|i£v[(ov  ttJxvxojv  xg[v  xx- 
x'  £v:x'jx[o]v  x-ggs:xvj;i£vg7  ^px^eux^v  [xoO]xov  5s  xxx[x 
xx((x))c  £']»r^:!j|ieva;  Air/ivw  x£  xx:  ~oic,  £xy6vG:;  [x:;xx;  .  .  . 

Offenbar  ist  statt  £v]d-a3s  zu  lesen:  -oizia] il-a(:)  ok,  zumal  Zeile  1  1  durch  die 
vorschlagene  Ergänzung  beträchtlich  länger  würde  als  alle  anderen;  für  die  Silben- 
trennung s.  E.  Nachmanson,  Laute  und  Formen  der  magnetischen  Inschriften 
S.  117.  Ich  suche  ferner  in  xxx-  in  Z.  13:  xxx[x|.iövou;  und  vorher,  allerdings  mit 
starker  Änderung  der  nach  ausdrücklicher  Angabe  eilig  angefertigten  und  auch 
sonst  verbesserungsbedürftigen  Abschrift:  (£:vx:)  5s.  War  das  Auge  des  Abschreibers 
auf  die  vorhergehende  Zeile  abgeirrt,  so  daß  er  vor  oi  sinnlos  xov  verzeichnete? 
Jedenfalls  wird  nur  durch  die  Lesung:  (elvx:)  G£  xax[aji6vou;]  xx;  i'l>riy.rs\\.vict.c,  Auxtvto 
x£  xx:  xo:;  £xyövo:c  [x:|tx;  ein  befriedigender  Satz  und  Sinn  gewonnen. 

Ein  £-:axxxr(;  oder  mehrere  s-:3xxxx:  werden  bekanntlich  nicht  seilten  mit  der 
Fürsorge  für  die  Herstellung  eines  Ehrendenkmals  betraut,  z.  B.  in  drei  Beschlüssen 
aus  Eretria,  1.  für  Theopompos,  veröffentlicht  von  .V.  Rangabe,  Antiq.  Hell.  II  689 
(A.  Baumeister,  Philologus  X  300;    D.  Stauropullos  'E".p.  ap-/.    1895   a.   165),    2.  für 

6* 


H  A.  Wilhelm 

M— oattsvirjc  Äi'jyÜAO'j  und  Aloyüloz  'liznoa&ivou  'Ey.  äpy.  1907  a.  23  nach  der  von 
mir  ebenda  1912  a.  239  gegen  E.  Ziebarth  Berl.  philol.  Wochenschr.  1910  S.  6 
begründeten  Zusammensetzung,  und  3.  Sylloge  935;  ferner  in  den  Beschlüssen 
aus  Argos  IG  IV  558  Z.  35  und  aus  Erythrai  IG  XII  1,  6  Z.  5.  Nicht  ohne 
Grund  wurden  zu  diesem  Zwecke  Angehörige  der  zu  Ehrenden  gewählt,  wie  ich 
kürzlich  in  meinen  Neuen  Beiträgen  zur  griechischen  Inschriftenkunde  I,  Sitzungs- 
ber.  Akademie  Wien,  166.  Bd.  1.  Abh.  S.  62  zeigte;  ich  trage  nach,  daß  der 
Beschluß  der  Chalkidier  "Ecp.  ipy.  1899  3.  135  zu  Ehren  des  'Ap^evou?  XaßixXeou; 
fünf  Männer  zu  wählen  anordnet,  die  für  die  Anfertigung  und  Weihung  seiner  eJxwv 
und  die  Verkündigung  und  Aufschreibung  des  Beschlusses  zu  sorgen  haben,  und  ihnen 
auch  die  Eeststellung  der  Höhe  des  zu  fordernden  Betrages  überläßt  (vgl.  Jahreshefte 
IV  Beibl.  S.  21  f.),  sodaß  sie  in  der  Lage  sind,  durch  eigene  Beiträge  die  Kosten 
für  die  Gemeinde  möglichst  zu  mindern;  unter  diesen  fünf  Männern  sind  vier 
durch  ihre  Namen  als  Verwandte  des  Archenus  kenntlich.  Oft  übernahmen  die 
Wohltäter  auch  selbst  alle  Kosten  der  ihnen  zugedachten  Ehrungen,  so  Menas  in 
Sestos  (OGI  339),  Diodoros,  der  Sohn  des  Pasparos,  in  Pergamon  (Ath.  Mitt. 
XXXII  264  Z.  66),  Soteles,  der  Sohn  des  Kallinikos,  in  Pag-ai  (IG  VII  190, 
vervollständigt  Jahreshefte  X  17  ff.,  Z.  48  nach  meiner  Ergänzung  S.  32);  sie 
sind  dann  selbst  ZTi'.az&XM  für  ihr  Denkmal  geworden.  Die  Synhedroi  der  Messenier 
haben  Aristokles  mit  der  Sorge  für  die  Herstellung  des  ihm  zu  errichtenden  ehernen 
Bildnisses  betraut,  aber  —  nach  ihrem  Beschlüsse  mindestens  zum  Scheine,  vgl.  IG 
XII  7,  231  —  die  Kosten  desselben  auf  die  Staatskasse  überwiesen.  So  wird  Ari- 
stokles in  der  Lage  gewesen  sein,  seine  Opferwilligkeit  durch  eigene  Beisteuer  und 
Berechnung  möglichst   geringer   Kosten  zu  Lasten  der  Staatskasse   zu  bekunden. 

Die  Erläuterung  des  zweiten  Beschlusses  kann  sich  auf  einige  wenige  Be- 
merkungen beschränken. 

Daß  der  Schutz  der  Stadt  und  ihrer  Bewohner,  auf  den  Aristokles  bedacht 
war,  in  übertragenem  Sinne  zu  verstehen  ist,  nicht  etwa  von  Vorkehrungen 
zur  Verteidigung  von  Messene,  wie  sie  Aineias  in  seinem  Büchlein  über  die 
Verteidigung  belagerter  Städte  empfiehlt  und  die  Beschlüsse  aus  Tomis,  Svlloge 
529  und  Kos,  Klio  II  321  ff.  am  besten  erläutern,  geht  aus  den  folgenden  Aus- 
führungen hervor,  in  denen  an  erster  Stelle  die  durch  seine  Fürsorge  erfolgte  tagtäg- 
liche Aufzeichnung  aller  Geschäfte  der  Verwaltung  auf  einem  xoiyoi  hervorgehoben 
wird.  Über  solche  Aufzeichnungen  habe  ich  in  meinen  Beiträgen  S.  254  ff.  gehandelt 
und  verweise  nun  auch  auf  die  Ausführungen  von  W.  Riepl,  Das  Nachrichtenwesen 
des  Altertums  mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  Römer  S.  337  ff.  Die  Maßregel  be- 


Urkunden  aus   Messene  45 

zweckte,  die  streng  rechtliche  Durchführung  der  eiacpopa  zu  sichern,  die  Messenier 
vor  Ausbeutung  und  Unterschleif  zu  bewahren,  indem  allen  und  jedem  einzelnen  die 
Einsicht  in  die  Geldgeschäfte  der  Stadt,  insbesondere  in  die  Vorschreibung  und  Ab- 
führung der  Abgaben  und  in  die  Verwendung  der  eingelaufenen  Gelder  ermöglicht 
war.  Zu  £-'  xuipa?  vgl.  Herodot  V  117.  y.xx'  duipav  in  der  Mysterieninschrift  Z.  109. 
Xe'.pt^etv  Z.  25  (vgl.  RKG  VI  166  Z.  10  ff.:  -o^iatl-xi  Trpä^sc;  xwv  6jxapy_6vxojv 
adxoi;  xotvwv  yprjixxwv  xaxä  töv  -/Eipiaavxwv  r.  xOto:;  xa:  [ir,  ä-coövxwv  ev  Tot?  xaihf(- 
xouaiv  xpdvotc)  und  -/£:pi3|jiö;  Z.  24.  27  wird  von  Handhabung,  Verwaltung  über- 
haupt und  vor  allem  von  der  Verwaltung  von  Geldern  gesagt  (so  auch  Sia- 
-/_£ip^£:v  IG  I  32  A  Z.  19;  Aristoteles  7toX.  'Aih  30,  2),  s.  Dittenbergers  Indices  zur 
Sylloge  p.  434;  besondere  Verwendungen  des  Wortes  y£;pia;iic  haben  neulich  E.  Kor- 
nemann,  Griechische  Papyri  in  Gießen  S.  48  und  U.  Wilcken,  Papyruskunde  I  1 
S.  128.  36g  erörtert.  Z.  26  f.  aüxi;  oz  xxxi  -xv  ävj-ovör,xoj  trcXotv  Gixäpyetv:  W.  Kolbe 
schreibt  ävo-ovor(xoK,  allein  das  Omikron  ist  deutlich;  ebenso  ist  in  dem  Beschlüsse 
der  Megalopoliten  IG  V  2,  515  A  b  Z.  30:  iAB:zo'jpYri~[°i  I  ürcapxwv  -äax;  Xi[xoi>pyias 
zu  lesen,  nicht  iXeixoupyr^o)?].  Kxxx  -ap£'jp£a'.v  Z.  28  findet  sich  auch  in  der  merk- 
würdigen Urkunde  über  einen  Rechtsstreit  aus  Megalopolis  IG  V  2,  445  D  Z.  6; 
xxxx  |i7)0E|uav  ~xp£'jp£a:v  lese  ich  z.  B.  wiederholt  in  dem  von  J.  P.  Mahaffy,  On  the 
Elinders  Petrie  Papyri,  Royal  Irish  Academy,  Cunningham  Memoirs  XI  p.  18  ff. 
wiederveröffentlichten  Papyrus  63  des  Louvre,  Z.  15  u.  s.,  2:x  nap£up£a£wc  Pap. 
Brit.  Mus.  44  I  p.  34  Z.  13;  häufig  sind  Verbindungen  wie  [vrpz  xiyyy^i  [it^ts  nxp£u- 
plici  |ir,5£;t:x:  Sylloge  517  Z.  44,  xpi-«:  y,  ~ap£'jp£a£:  rjix'.vtoOv  usw.  Zu  ZC  aXXwv  rcpo- 
ao)~wv  vgl.  IG  XII  7,  139  Z.  23:  toi:  -poor/.o'jiiivo:;  ~poao')-oij.  'ExXoyef;  sind  als  mit 
der  Einsammlung,  Einhebung  von  Abgaben  betraute  Beamte  aus  dem  attischen 
Reiche  IG  I  38,  I  suppl.  p.  59,  27b  u.  s.  bekannt:  eyXeye'.v  (auch  in  der  Mysterien- 
inschrift Z.  45)  ist  terminus  technicus,  wie  der  Index  der  Sylloge  lehrt.  In  Suidas' 
Angabe:  ö~dT£  ?£o:  •/pr^ixta  tvj:  -o/.:'tx;  eJa^pipeiv,  xo'j-vj;  xxtx  5üva|uv  01  xaXouu.svot 
SxXoyer;  5:eypa;fov  hat  man  mit  Recht  eine  Verwechslung  mit  den  oixypa^srj  erkannt, 
die  nach  den  Zeugnissen  der  Grammatiker  innerhalb  der  athenischen  Symmorien 
die  Beiträge  der  zur  v.-jyj^i  Verpflichteten  in  einem  2:xypx|i|ix  feststellten;  ungefähr 
dasselbe  wird  auch  von  den  £-:ypx:f£:;  ausgesagt,  die  daher  von  manchen  Gelehrten 
der  Zeit  vor  Archon  Xausinikos  zugeschrieben  werden.  'ExXoyefs,  deren  Aufgabe 
es  ist  (W.  Dittenberger,  OGI  773  Anm.  8)  „vectigalia  publica  a  civibus  colligere", 
begegnen  z.  B.  auch  auf  los  IG  XII  5,  1001.  1004.  1005  u.  s.;  ein  eyXoytaxr^  auch 
in  der  oben  S.  30  erwähnten  Inschrift  aus  Alabanda  und  in  Ägypten,  s.  zuletzt 
Ch.    Lecrivain,    Tributum,    Dictionnaire    des    Antiquites    IX  438.     In   iy    r/.xaxxv 


}<>  A.  Wilhelm 

XziTOUpfion  ist  Xetxoi>pyt'a  offenbar  nicht  in  der  bekannten  technischen  Bedeutung 
zu  nehmen,  sondern  allgemein  von  öffentlicher  Dienstleistung  gesagt.  Zur  Er- 
klärung- der  Redensart  izoi.pz.ye-z:  xxi  T.i,'ki:  axoiypüYCX  rcdvxa  Z.  29  hatte  ich  unge- 
buchtes  Sprachgut  gesammelt,  bevor  ich  auf'O.  Lagercrantz' Abhandlung  Elementum, 
Skrifter  utgifna  af  K.  Humanistiska  Vetenskaps-Samfundet  i  Uppsala  XI  1  (191 1) 
aufmerksam  wurde,  der  ausführlich  über  aiov/eiov  und  (S.  101  ff.)  über  axoiye.lxJ 
handelt  und  für  die  Bedeutung-  die  Entwicklung  von  „in  einer  Reihe  stehen"  zu 
„in  Ordnung  sein"  feststellt.  Die  Worte  Z.  30  yeyevTjjJisvav  £~:xayäv  7t£p:  jioXXwv  xa: 
[isyä/.wv  hat  W.  Kolbe  zu  dem  Folgenden  gezogen  und  vor  eraxayäv  ein  x£  ein- 
geschoben; daß  sie  mit  dem  Vorangehenden  zu  verbinden  sind,  zeigt  das  von 
W.  Kolbe  übersehene  oi  nach  xaxsipyaaxat. 

Zu  xaxe£pyaaxai  oh.  noXXx  xa:  |i£yäXa  vgl.  meine  Zusammenstellungen  Jahres- 
hefte X  22  und  Wiener  Studien  XXIX  20,  die  H.  Hepding  Ath.  Mitt.  XXXV 
408  und  W.  H.  Buckler  und  D.  M.  Robinson,  Amer.  Jour.  of  Arch.  1913  p.  42 
ergänzen.  Nicht  bemerkt  scheint,  daß  in  dem  Beschlüsse  der  Attalisten  OGI  320  Z.  8: 
xa:  KoXka  |üv  xaXä  xa:  cpiXavfrptöTxa  Tfji  auv68ti)i  Tiapä  xwv  ßaaiXewv  (-£p:>£-o:r,a£v  zu 
schreiben  sein  wird;  bei  dem  Übergange  von  einer  Zeile  zur  anderen  wird  — sp: 
ausgefallen  sein,  vgl.  auch  W.  Jerusalem,  Wiener  Studien  I  50  zur  Inschrift  von 
Sestos  OGI  339.  Die  Bezeichnung  der  Römer,  insbesondere  der  römischen  Macht- 
haber, als  ^yoiSjievoi  ist  in  den  Inschriften  des  zweiten  und  ersten  Jahrhunderts 
v.  Chr.  sehr  häufig,  vgl.  IG  II  471  Z.  52  (vgl.  II  471  Z.  75),  Ath.  Mitt.  XXXII  201 
Z.  10,  262  Z.  27,  XXXV  408  Z.  14,  414b  Z.  5;  Inschriften  von  Pergamon  455.  536, 
von  Priene  109  Z.  102.  10S  Z.  139.  111  Z.  12;  IG  IV  932  Z.  45;  Fouilles  de  Delphes 
111  2  p.  48  n.  48  Z.  7:  -apä  zz  'Au-^xxuöviov  xa:  xwv  dSXXwv  'EX/.ävwv  xa:  xwv  ayetulvwv 
T<i)(j.aüöV;  Das  Rathaus  von  Milet  S.  108  f.  b  Z.  1  2.  Über  die  Bezeichnung  der  Römer 
als  xpaxoOvxEC  handelt  Br.  Keil,  Gott.  Nachr.  191  3  S.  12.  17.  Trexat  xäj  :5:'a;  3a~äva; 
e:$  xa  xä;  nöXeo;  au|i^£povxa  wird  nicht  im  Hinblick  auf  Piaton,  Gesetze  879  c: 
eo:x£  Sä  vem  7xavx:  utcö  yepovxos  TxXrjyevx:  pa!l'ü|uo;  opyrjv  Onocpipeiv  aüxw  x:9-£|i£vw  x:;ir,v 
xaüxrjv  £:?  yvjpa?  und  Polybios  VI  37,  10:  £:c  3'  ävavSpiav  x:!l'£acj:  xa:  axpaxtwxtx^v 
a:a/_üvr;V  xä  xo:aOxa  xwv  EyxÄrjiaxwv  x~Ä.  zu  deuten  sein,  sondern  einfach:  Aristokles 
lasse  diese  seine  eigenen  Aufwendungen  den  Interessen  seiner  Vaterstadt  zugute 
kommen;  in  anderen  Ehrenbeschlüssen  vermag  ich  die  Wendung  im  Augenblicke 
nicht  aufzuzeigen.  In  den  zu  Z.  18  der  Abrechnung  angeführten  Verbindungen 
ist  x:i)£aila:  vom  Erlegen  der  Beträge   zu  verstehen. 

Die  gastliche  Aufnahme  römischer  ^you|ievoi  erwähnt  in  ähnlichem  Zusam- 
menhange auch  IG  V   1,    1140  Z.  17,  Inscr.  g'r.  rom.  III  495  Z.  24  und  der  Beschluß 


Urkunden   aus   Messene  47 

der  Milesier  für  C.  Iulius  Eukrates,  Das  Rathaus  von  Milet  S.  108  f.  b  Z.  12  f.: 
xafg  ts  xwv  irjyoujjivwv  cpdiacc;  xs  xac  jjsviaig  y.axay_pw|isvog  e;$  xx  rfjg  TtxxpöSo;  au|i,cpEpovxa; 
in  den  Unterschriften  mancher  Denkmäler  berufen  sich  die  hellenischen  Stifter 
auf  das  Gastfreundschaftsverhältnis,  das  sie  mit  den  geehrten  Römern,  selbst  mit 
Kaisern,  und  mit  anderen  Fürsten  und  Großen  verbindet,  z.  B.  Klio  V  300  (zu 
der  Inschrift  aus  Kyzikos  Ath.  Mitt.  IX  19);  Troia  und  Ilion  S.  471  n.  65;Paton- 
Hicks,  Inscriptions  of  Cos  75;  R.  Herzog,  Sitzungsber.  Akad.  Berlin  1901  S.  494; 
IG  IV  11 35  nach  meiner  Ergänzung  Jahreshefte  XI  77  f.;  Bull,  de  corr.  hell. 
XXXVI  198.  Die  Inschrift  IG  V  1,  1169  aus  Gytheion,  einst  in  der  Sammlung 
Nani,  jetzt  in  Prof.  Dr  Marc  Rosenbergs  Badischer  Sammlung-  und  in  Heft  XII 
der  Veröffentlichung,  das  mir  durch  die  große  Güte  des  Besitzers  bekannt  ge- 
worden ist,  n.  5  abgebildet,  würde  man  im  Hinblick  auf  diese  und  andere  In- 
schriften, widersprächen  nicht  die  zu  Anfang  der  vierten  Zeile  sichtbaren,  neuer 
Prüfung  am   Steine  bedürftigen  Reste,  folgendermaßen  zu  lesen  geneigt  sein: 

Mxpxov  Aaxtvwv  IIxv- 

Soiiaav  x  nöXic,  xwv  Tu- 

y-£[at]ä[v]  Bia[5tvo]u7ioXeixä- 

[7  xov]  ?evov  xx:  looov  eospyl- 

[xxv]. 
Boeckh  hat  erkannt,  daß  nach  dieser  Inschrift  der  Ort,  den  Ptolemaeus  III 
14,  32  BcavSiva  nennt,  B:xo:vx  (oder  B:x5:vx?)  geheißen  hat;  der  Name  scheint  nicht 
von  B:x5x;  zu  trennen,  ein  B:x5x-  begegnet  als  erster  Beamter  der  Eleutherolakonen 
IG  V  1,  1  145  Z.  28  und  11 46  Z.  15;  freilich  führt  BoaS'.vou— oaeixxs  zunächst  auf  BiaSivog. 
Ist  nach  Analogie  der  Namen,  die  so  viele  Städte  in  römischer  Zeit  auf  ihren 
Münzen  führen  (A5p:avo-oA£:xwv  -xpxxovs:x£tov  usw.,  s.  Head,  HN2  p.  926  f.),  anzu- 
nehmen, daß  sich  die  Gytheiaten  einem  Wohltäter  zu  Ehren  als  B:aStvoo7toA£?xai 
bezeichnet  haben  oder  birgt  sich  hinter  dieser  Bezeichnung  ein  besonderes  Ver- 
hältnis zwischen  Gytheion  und  Biadina-Biadinupolis?  Oder  ist  BiaSivouraAsixav  auf 
den  Geehrten  zu  beziehen?  Über  die  Ruinen  südlich  von  Akriai,  die  auf  BtxSiva 
bezogen  werden,  zuletzt  A.  J.  B.  Wace  und   F.  W.  Hasluck,  ABS  XIV    162. 

In  Z.  28  ist  7i£Cfpiv[i:]yc  deutlich.  Ebenso  erscheint  die  Media  y  an  Stelle  der 
Tennis  in  -sp'.«p:yx  und  -epiwpiyoxsj  in  der  Inschrift  aus  Megalopolis  IG  V  2, 
443  ff.  Z.  40.  50  (dagegen  445  D  15  nach  der  Abschrift  -Eptwpiax);  in  der  Mysterien- 
inschrift steht  bekanntlich  in  Z.  77  xexaejjcI);,  vgl.  Br.  Keil,  Ath.  Mitt.  XX  430; 
P.  Kretschmer,  Kuhns  Zeitschrift  XXXIII  466  ff.;  A.  Thumb,  Indogerm.  Forsch. 
VIII  188  und  in  der  vierten  Auflage  von  K.  Brugmanns  Griechischer  Grammatik 
S.  375  Anm.  1  ;   F.  Pfister,  Rhein.  Mus.  LXVII  201.   Über  i-tf/iyß-rpM  Z.  39  s.  oben 


48  A.  Wilhelm 

S.  24,  über  die  Verbindung  xvrjp  ayaö-ö;  xx:  tpiXhnaxpu;  W.  H.  Buckler  und  D.  M.  Ro- 
binson,  Amer.  Journ.  of  Arch.   1913   p.  39. 

Z.  35  xxl  Z'.t.  t«  ~poycYpxjx|X£vx  Txxvxa  £7i;yv6vi£;  xxÄ.  In  der  Inschrift  aus  Kapatzedes 
Ath.  Mitt.  XXX VIII  37  ff.  (s.  oben  S.  18)  wird  in  Z.  4  statt:  [i\  wv  i]-tyvoü;  6  S^o; 
6  TwfJiatwv  xxa.  vielleicht:  [xvÜ-'  wv]  zu  lesen  sein,  vgl.  Sylloge  32g  Z.  22,  IG  II  5, 
623  e  Z.  21. 

Z.  41  xtj.ierv  zeigt  den  aus  dorischem  und  nordwestgriechischem  Sprachgebiet 
auch  sonst  bekannten  Übergang  der  Verba  auf  —  xco  in  solche  auf  —  iu>,  s.  GDI 
IV  1  S.  190  (Delphi),  IV  3  S.  612  (Rhodos);  J.  Schmidt,  Pluralbildung  der  Neutra 
S.   326  ff. ;   A.  Thumb,  Handbuch  der  griechischen  Dialekte  S.    131.   143.    192. 

II.  Die  Abrechnung  über  die  Achtobolensteuer. 

(IG   V   I,   1433) 

In  dem  Weingarten  ITsxpoKO'jÄO'j  östlich  von  dem  Synhedrion  in  Messene  ist 
eine  große,  am  rechten  Rande  beschädigte  Kalksteinplatte  gefunden  worden, 
i'95m  hoch,  o'88'"  breit,  o'igm  dick,  die  folgende  wohlerhaltene  Inschrift  trägt 
(Höhe  der  Buchstaben  001'"  bis  o-oi5m,  Zwischenräume  zwischen  den  Zeilen  00121" 
bis  o-02m;  über  die  Schrift  unten  S.  75  ff.,  Abbildung  eines  Ausschnittes  der  Zeilen 
21    bis   37   S.  76): 

[KpsatfovJTiSo;-  sxxxov  etxoat  060  xxäxvxx.  xp:xxovxx  [ivai,  izy-fy,  oxxw'^oaoi,  y^M^iho^. 
[AaY:püvxf]5o;'  ixxxov  ec  xxaxvxx,  -£vxr,xovxx  [iva:  '£:.  ~£VX£  axxxfjp£;.  öxxw'p'oÄo:'. 
'Ap^axojiJxyjSo:;-  5'.xx6a:x  x£3axpxy.ovx3e  £W£x  xxaxvxx.  x£cj3xp£c  fivaf,  ciV.03:  axxxr)p£c, 
Sex'äßoXot. 
5       TÄÄ!3oc'  r/.xxöv  Xcaaxpxxovxx  £vv£x  xaÄxvxx,  3£xx  axxx7)ps;  ulvxs,  3,jOÄ6j. 
KÄ£o(Ä)x?x;-  3oxx6a:a  £;y/.ovxx  sv  xxaxvxx,  txsvx^x&vxx  p,vai.  axxx^p,  x£xptI),jOÄov, 

osxx  yotlxol. 
Eevwv  ctjv  xo:g  x£xiixa[ji£vot?  iv  tat  cpuÄc«  Tw|j.a;'oc;  •  ixat&v  £:xoai  ivvsx  xx- 
axvxx. Sexa  u.vaf  [u'x.  eixoat  axxxf;p£;  S60.  Spxyjix. 
10  x£cpxÄx-    ypdx   0£xxoxx('o    xxaxvxx.    xp:xxovxx    |ivxr    Söo,    axxx^p.    oxxw'poÄo:'.    Ssxx 

yxÄxoC. 
Teyvtxav  3  o'Jx  £axc  c?uvx£xs-.fxÄxiW[tivov   sv  xxrc    -.pAxr;   or;  xx:  ixtffwExxi   xö  xe^xawjix 
xxj  uTxxpC'.o;'  xpoxxovxx  £;  xx/.xvxx.    x£oaxpxxovxx   |j,vai   Ivvlx.    2r/.x    axxxf/p£c    -£vxe. 

Sex'ößoXoi. 
xx!  'Oäujj.tc:ov:xxv  X£aaxpx  xxäxvxx.    Slxx   [xvxr  -ivxs.   5exx  axxxyjps;  —psT^.    ivvl'6^o/.of. 
xx:  xwv  \xrt  x£x:|tx;t£vwv  s~:  Axjuovo;  Twjiat'wv  xal  uTXo^'Jti^dÄwv  /<op:;  x**  ~xpxx:;ix3:xc 


Urkunden  aus   Messene  41 

Ein  Beschluß  der  Amphiktionen  zu  Ehren  des  Ar]|jüfjTp;o;  'ApcaTap^cu  'Aihjvaro; 
lautet  nach  G.  Colin,   Fouilles  de  Delphes  III   2  p.  188   n.  164  in  Z.  13  ff.: 

suxifvsax:.  xöt- 
ö]v  7.7J.  Tcecpfavöaa:  y^ujoä)  rjTscpxvto 
15  xfj;  -xtt,;  £vsx]a  söaeßeia;*  e^ai  5[s 


:v  xiv  3xecpavov  xoörov  ■ 


aTfjaxi]  5s  xütoü  xa:  xvSpiävra  /x/.- 

xoOv]  ev  AsXfot;  xtX. 
Vermutlich  ist  Z.  15  ff.  zu  ergänzen: 

elva'.  3fs 

x'jtcöt  sv  ~.y.r.~  -]spxr;  fyxspx:;  zft:  II- 

■jihxSo;  :pops]Cv  töv  arefpxvGV  toütov. 
Ob  die  Ergänzung  t/(;  -aar,;  svsx]a  eüaejäeia;  durch  das  Vorkommen  derselben 
Wendung  in  anderen  Ehrenbeschlüssen  gestützt  wird,  weiß  ich  nicht  zu  sagen 
(ttxot,;  I'v£*/.£V  xpsT^c  lese  ich  z.  B.  in  dem  Beschlüsse  aus  Jasos  REG  \'I  168  Z.  17); 
doch  fällt  auf,  daß  die  Aufschrift  des  dem  Geehrten  bewilligten  Standbildes 
Z.  22  ff.  die  Begründung  äpSTTj?  xx:  süasßeia;  xx:  t»j;  ziz  ttjv  ~xTp(5x  suvoix?  gibt; 
„svsxx  est  passe",  meint  der  Herausgeber,  doch  kann  der  Genetiv  allein  als  solcher 
des  Sachbetreffes  stehen,  einem  Brauch  zufolge,  für  den  E.  Nachmanson,  Eranos  IX 
25  ff.  Beispiele  gesammelt  hat;  aus  Schriftstellern  füge  ich  Demosthenes  IX  25 
hinzu:  tpxa:  3'  e-jvolx;  o:3dvx:.  xx:  toOto  TO'jvgu.'  £/£:  tx  Xr/(i|xxia  txOtx  (vgl.  K.  Brug- 
mann-A.  Thumb,  Gr.  Gr.  447).  Und  in  Z.  15  kann  xpex^;  x]x<:>  suaejisix;  gestanden 
haben,  mit  Ausfall  des  Iota  vor  dem  vokalischen  Anlaut,  vgl.  meine  Bemerkungen 
Ath.  Mitt.  XXXI  91  f.  230;  J.  Wackernagel,  Studien  zum  griechischen  Perfektum 
S.  10:  E.  Nachmanson,  Beiträge  zur  Kenntnis  der  altgriechischen  Volkssprache  S.  52. 
Unrichtig  hat  Th.  Wächter,  Reinheitsvorschriften  im  griechischen  Kult 
(Religionsgeschichtliche  Versuche  und  Vorarbeiten  IX  1)  S.  117  Diodors  Bemer- 
kung XXXVI  13  über  die  nach  römischer  Sitte  unzulässige  Tracht,  in  der 
der  Priester  Hx—xxr,;  aus  Pessinus  in  Rom  erschien  (vgl.  Chr.  Blinkenberg, 
Archäologische  Studien  S.  noff.),  mit  Bestimmungen  in  Zusammenhang  gesetzt, 
die  es  verbieten,  Gold  in  Heiligtümer  zu  bringen;  wenn  Diodor  von  diesem 
Priester  sagt:  äcpcpE:  5s  saö-fjix  xx:  rr,v  ~sp!  tö  aCo[i.x  x/,Är(v  xa-aax£UY,v  iiy.ÄxyiiiV/// 
xx:  ür.b  Töiv  'l'ojixiwv  sfröiv  v'r/.  1-r/wpouijivTjV  xpuaoOv  ts  yxp  rjxi^avov  £i/£v  6-£p|i£y£i)'7, 
xx:  ttoÄtjv  ivSKvrjv  3:x/_p'j^ov,  ^xa'.Ä'./.v,v  x::'xv  £|i^a{vO'jaxv,  so  ist  mit  den  letzten  Worten 
ganz  deutlich  ausgesprochen,  weshalb  solch  auffällig»;  /puao'^opix  an  einem  Manne 

JahreslH'fte  lies  üsterr.  archäol.   Institutes  Hd.  XVII  ß 


4-  A.  Wilhelm 

nicht  fürstlichen  Standes  beanständet  wurde.  IIoMjaafAevos  8k  Xoyou;  im  xöv  ijißoXwv 
sv  tw  OTjfiw  xa!  xo  nXf^&og  si;  Seiaooatjxovfav  ijjtpaXwv  xaxaXü|xaxos  [isv  Sr^oaiou  xa!  csvuov 
f^twih),  xöv  8s  axscpavov  sxwXuih]  cpopsfv  u:p'  svoj  xöv  Sr)u.apywv  AöXou  HojjLmr/ou  Von 
einem  anderen  Demarchen  auf  die  Rednerbühne  geführt,  aber  durch  Pompeius 
von  ihr  unter  Beschimpfungen  verjagt,  erhält  er,  nachdem  dieser  innerhalb 
dreier  Tage  gestorben  war,  die  Erlaubnis,  die  auch  von  Polybios  XXI  37,  5 
beschriebene  heilige  Tracht  zu  tragen:  Xaßwv  xr/V  auyx&pTjaiv  T^S  xaxä  xr(v  ispäv 
axoArjv    xaxaaxsuyjc    xa!    ujiTjfreis    a^oXiyotg   Ijevioi;   örti   rcoXXwv   avopwv    xs    xa!   yuvatxöv 

-pOSTO|i'f  ity    XT;V    SX    Tfjg    T(i>p);    ETXXVoSoV    7tOto6UEVO£. 

Die  Bestimmungen  über  das  ypuao^opsfv  xotj  ftsoi;  werden  darin  begründet 
sein,  daß  das  Anlegen  und  Tragen  von  Gold  und  auffälligen  Schmuckgegenständen 
bei  gottesdienstlichen  Veranstaltungen  im  allgemeinen  als  unstatthaft  galt  und 
besonderen  Dienern  der  Gottheit  vorbehalten  blieb,  die  bei  solchen  Gelegenheiten 
mit  den  Abzeichen  ihrer  Würde  erschienen  und  mit  der  ehrenvollen  Aufgabe 
betraut  waren,  in  den  Festzügen  die  Kostbarkeiten  des  heiligen  Schatzes  zu  tragen. 
Der  Zusatz  xor;  %-eolc,  zeigt,  daß  dieses  ypuao^opsiv  (und  axs^avrjCpoperv)  den  Göttern 
galt  und  daher  den  Bedenken  entrückt  war,  denen  das  Tragen  von  Metallen, 
Geschmeide  und  prächtiger  Kleidung  bei  solchen  Anlässen  sonst  unterlag.  Sei  es, 
daß  solche  Ausschließung  einen  Brauch  ältester  Zeiten,  die  die  Metalle  noch  nicht 
kannten,  festhielt  oder  daß  sie  durch  den  Glauben  an  deren  dämonischen  Charakter 
bestimmt  war  (Th.  Wächter,  S.  115  ff.),  jedenfalls  ist  schließlich  das  Bestreben, 
würdig  und  schlicht  vor  die  Gottheit  zu  treten,  für  die  Geltung  solcher  Verbote  und 
die  Beschränkung  der  ypuaocpopt'a  auf  gewisse  Bevorrechtete  entscheidend  gewesen. 

Zu  xaxä  -poawnov  Z.  1 1  vgl.  die  von  Aug.  Schulte,  De  ratione  quae  intercedit 
inter  Polybium  et  tabulas  publicas,  Halle  190g,  p.  28  aus  Polybios  beigebrachten 
Beispiele  der  Redensart  xaxä  -pöaojnov  Xoyoug  noistaite,  außerdem  z.  B.  XVIII  29 
avxo^&aXpjaai  xaxa  7xp6aa)7tov;  IG  IV  940  Z.  16:  xaxa  npoawnov  uiv  7tapau.u9-riaaa0,ac  xav 
xs  aSsXcpav  xxX.;  Bull,  de  corr.  hell.  XXVII  106  ff.  C  Z.  8;  Monum.  ant.  XVIII  350 
n.  2  Z.  5  ist  KATOTTPOCUUT  abgeschrieben.  Die  Abhandlung  von  J.  Rouffiac,  Re- 
cherches  sur  le  caractere  du  Grec  dans  le  Nouveau  Testament  d'apres  les  inscriptions 
de  Priene  (Bibliotheque  de  l'Ecole  des  Hautes  Ktudes,  Sciences  religieuses  XXIV  2), 
in  der  über  xaxä   ixp6aw;iov   gehandelt   sein   soll,  habe   ich    nicht   einsehen    können. 

'AnoSiye.a&M  bezeichnet  ganz  gewöhnlich  die  Annahme  irgendwelcher  Aus- 
zeichnungen von  Seite  des  durch  sie  zu  Ehrenden,  z.  B.  IG  II  4U5  Z.  43,  Sylloge 
927  Z.  14.  Über  die  Form  der  acclamatio  Z.  13:  xa/.öc  xoö  inocicccati-z.:  xäj  xijxä; 
'ApiaxoxXfj  xxX.  habe  ich  S.  22   gehandelt. 


Urkunden  aus  Messene  43 

In  Z.  15  ist  nach  iizxv/k'jx:  Ap'.axoxXfj  i~l  zx:  £m(i,sXeia'.  xaJ  xatf-apsiöxaxi  in 
dem  Relativsatz  £9"  x:  r/s:  ~£pl  xx  xoiva  xx;  -öäso;  -pxy[.ixxx  die  Praeposition 
ebenso  wiederholt  wie  in  dem  von  U.  v.  Wilamowitz,  Reden  und  Vorträge3 
S.  363  besprochenen  Briefe  des  Dexiochos  an  Kleon,  Flinders  Petrie  Papyri  II 
p.  11  11.  7:  xa:  -poxspov  jiev  ao:  ysypa:px  ~sp:  rfjs  x-xyioyr);  7:£p:  y,;  vuvi  x~/jy|i.x:,  und  in 
dem  Beschlüsse  der  Amphiktionen  aus  Delphi,  den  H.  Pomtow  soeben  vervollständigt 
in  der  Abhandlung  Die  delphische  Archontentafel  des  dritten  Jahrhunderts  v.  Chr., 
( »ött.  gel.  Anz.  1913  S.  174  b  herausgegeben  hat,  Z.  26:  jtpoeSpiav  £v  xot:  xywaiv 
ev  rs.c  av  ol  'Aji'^'.xrjofvsj  xiil-wvx:  (so  ist  zu  lesen  statt  mit  H.  Pomtow:  xifteaaiv). 

Z.  16.  KaxöJAOVo;  wird  auch  sonst  von  Beschlüssen,  Vorrechten  und  Ehren  gesagt, 
denen  dauernde  Geltung  zukommen  soll,  z.  B.  Polybios  XXXIX  3,  9  und  in  den 
Inschriften  Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  27  n.  20  Z.  7:  SeSo^frai  xx:  TioXst  /.axajiövo'j; 
£:;>.£•/  ev  xöv  a~avxa  ypovov  xx;  ävxyEypxte.iEvxc  xOxoü;  (den  TexpaTtoXeti;)  ev  xwt  Upäv.  xoO 
'ArcöXXwvo;  KpoeSpfa?  xa:  x'.tj.x;,  Lebas-Wadd.  85  Z.  7,  Sylloge  280  Z.  8,  vgl.  auch  0(il  737 
Z.  12  f.:  xx;  uiv  äXXa;  xc  e/e:  x'.;iä;  ftevecv  aCixw:  5:x  flfou;  verkannt  scheint  mir  das  Wort 
in  einem  Ehrenbeschlusse  aus  Kula  in  Lydien,  den  J.  Keil  und  A.  v.  Premerstein  in 
ihrem  Berichte  über  eine  Reise  in  Lydien  und  der  südlichen  Aiolis  (Denkschriften 
der  Wiener  Akademie,  philos.  bist.  Kl.  Bd.  Uli.  Abb.  II.)  S.  84  f.  nach  der  Ab- 
schrift eines  Griechen  mitteilen.  Die  Herausgeber  lesen  Z.    11  ff.: 

[zo'.erall-a:  5'  ev- 
W-xZi  xt(v  e~'.[i£Ä£Lav  xwv   7i[poy]eypau.|iiv[ü)V  Ttjxvxwv  xö[v  xa- 
z'  £v:x'jt[o]v  x-o5sixv!i|ievov  ^pa^euxfjV  [xoüjxov  5e  xax[a 
xx«x)>;  e'L^'.siievx;  Aux:'vw  xe  xa:  xor?  ixyovo:;  [x:[i.ä;  .  .  . 
Offenbar  ist  statt  Ev]ö-a5e    zu    lesen:    -o:e:~  ]  il-x<:)  5e,   zumal  Zeile   11    durch   die 
vorschlagene  Ergänzung  beträchtlich  länger  würde  als  alle  anderen;  für  die  Silben- 
trennung   s.    E.   Xachmanson,  Laute     und    Formen    der    magnetischen    Inschriften 
S.    117.    Ich   sucht'   ferner  in    xax-  in   Z.    13:    xxx[x|aovoo;   und   vorher,    allerdings  mit 
starker  Änderung   der  nach  ausdrücklicher  Angabe  eilig  angefertigten  und  auch 
sonst  verbesserungsbedürftigen  Abschrift:  (s:vx:>  2e.  War  das  Auge  des  Abschreibers 
auf  die   vorhergehende  Zeile  abgeirrt,    so  daß  er  vor  5e  sinnlos  xov  verzeichnete? 
Jedenfalls  wird  nur  durch  die  Lesung:   <e:vx:)  3e  xxx[xu.ivo'j;]  xx;  e'l^iaijiva;  Auxivtp 
x£  xa!  xo:;  sxycvo:;  [x:;ix;  ein  befriedigender  Satz  und  Sinn  gewonnen. 

Ein  ir.rj-.x-.i-i  oder  mehrere  e-'.sxxxx:  werden  bekanntlich  nicht  selten  mit  der 
Fürsorge  für  die  Herstellung  eines  Ehrendenkmals  betraut,  z.  B.  in  drei  Beschlüssen 
aus  Eretria,  1.  für  Theopompos,  veröffentlicht  von  A.  Rangabe,  Antiq.  Hell.  II  68g 
(A.  Baumeister,  Philologus  X   300;    D.  Stauropullos  'E'f.  Äp/.    1895   a.   1O5),    2.  für 


H  A.  Wilhelm 

'Jn-oail-ivr^  A i oyyXou  und  Aia/;J/.o;  'IitrcooOivou  'E'-f.  äpy.  1907  a.  23  nach  der  von 
mir  ebenda  1912  a.  239  gegen  E.  Ziebarth  Berl.  philol.  Wochenschr.  1910  S.  6 
begründeten  Zusammensetzung,  und  3.  Sylloge  935;  ferner  in  den  Beschlüssen 
aus  Argos  IG  IV  558  Z.  35  und  aus  Erythrai  IG  XII  1,  6  Z.  5.  Nicht  ohne 
Grund  wurden  zu  diesem  Zwecke  Angehörige  der  zu  Ehrenden  gewählt,  wie  ich 
kürzlich  in  meinen  Neuen  Beiträgen  zur  griechischen  Inschriftenkunde  I,  Sitzungs- 
ber.  Akademie  Wien,  166.  Bd.  1.  Abh.  S.  62  zeigte;  ich  trage  nach,  daß  der 
Beschluß  der  Chalkidier  'Ecp.  äp/_.  1899  a.  135  zu  Ehren  des  'Apx^vou;  XaptxXeou; 
fünf  Männer  zu  wählen  anordnet,  die  für  die  Anfertigung  und  Weihung  seiner  eiv.wv 
und  die  Verkündigung-  und  Aufschreibung  des  Beschlusses  zu  sorgen  haben,  und  ihnen 
auch  die  Feststellung  der  Höhe  des  zu  fordernden  Betrages  überläßt  (vgl.  Jahreshefte 
IV  Beibl.  S.  21  f.),  sodaß  sie  in  der  Lage  sind,  durch  eigene  Beiträge  die  Kosten 
für  die  Gemeinde  möglichst  zu  mindern;  unter  diesen  fünf  Männern  sind  vier 
durch  ihre  Namen  als  Verwandte  des  Archenus  kenntlich.  Oft  übernahmen  die 
Wohltäter  auch  selbst  alle  Kosten  der  ihnen  zugedachten  Ehrungen,  so  Menas  in 
Sestos  (OGI  339),  Diodoros,  der  Sohn  des  Pasparos,  in  Pergamon  (Ath.  Mitt. 
XXXII  264  Z.  66),  Soteles,  der  Sohn  des  Kallinikos,  in  Pagai  (IG  VII  190, 
vervollständigt  Jahreshefte  X  17  ff.,  Z.  48  nach  meiner  Ergänzung  S.  32);  sie 
sind  dann  selbst  ZK'.oxäzoa  für  ihr  Denkmal  geworden.  Die  Synhedroi  der  Messenier 
haben  Aristokles  mit  der  Sorge  für  die  Herstellung  des  ihm  zu  errichtenden  ehernen 
Bildnisses  betraut,  aber  —  nach  ihrem  Beschlüsse  mindestens  zum  Scheine,  vgl.  IG 
XII  7,  231  —  die  Kosten  desselben  auf  die  Staatskasse  überwiesen.  So  wird  Ari- 
stokles in  der  Lage  gewesen  sein,  seine  Opferwilligkeit  durch  eigene  Beisteuer  und 
Berechnung  möglichst   geringer   Kosten  zu  Lasten  der  Staatskasse    zu  bekunden. 

Die  Erläuterung-  des  zweiten  Beschlusses  kann  sich  auf  einige  wenige  Be- 
merkungen beschränken. 

Daß  der  Schutz  der  Stadt  und  ihrer  Bewohner,  auf  den  Aristokles  bedacht 
war,  in  übertragenem  Sinne  zu  verstehen  ist,  nicht  etwa  von  Vorkehrungen 
zur  Verteidigung  von  Messene,  wie  sie  Aineias  in  seinem  Büchlein  über  die 
Verteidigung  belagerter  Städte  empfiehlt  und  die  Beschlüsse  aus  Tomis,  Sylloge 
529  und  Kos,  Klio  II  321  ff.  am  besten  erläutern,  geht  aus  den  folgenden  Aus- 
führungen hervor,  in  denen  an  erster  Stelle  die  durch  seine  Fürsorge  erfolgte  tagtäg- 
liche Aufzeichnung  aller  Geschäfte  der  Verwaltung  auf  einem  to:/o;  hervorgehoben 
wird.  Über  solche  Aufzeichnungen  habe  ich  in  meinen  Beiträgen  S.  254  fr.  gehandelt 
und  verweise  nun  auch  auf  die  Ausführungen  von  W.  Riepl,  Das  Nachrichtenwesen 
des  Altertums  mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  Römer  S.  337  ff.  Die  Maßregel  be- 


Urkunden  aus   Messene  45 

zweckte,  die  streng  rechtliche  Durchführung  der  eta^opa  zu  sichern,  die  Messenier 
vor  Ausbeutung  und  Unterschleif  zu  bewahren,  indem  allen  und  jedem  einzelnen  die 
Einsicht  in  die  Geldgeschäfte  der  Stadt,  insbesondere  in  die  Vorschreibung  und  Ab- 
führung der  Abgaben  und  in  die  Verwendung  der  eingelaufenen  Gelder  ermöglicht 
war.  Zu  eV  äuipag  vgl.  Herodot  V  117.  xax'  a;iipxv  in  der  Mysterieninschrift  Z.  109. 
Xeipi^av  Z.  25  (vgl.  REG  VI  [66  Z.  10  ff.:  Txoiefaö'at  r.pileiz  töv  üracpxovxwv 
aCixot;  xo'.vwv  yprjiäxwv  xaxä  xwv  ysip'.aävxwv  x:  xOxorc  xai  jxrj  ä-coövxwv  ev  xo:;  xathfj- 
y.O'ja'.v  ypövoi;)  und  y£:p:5|ii;  Z.  24.  27  wird  von  Handhabung,  Verwaltung  über- 
haupt und  vor  allem  von  der  Verwaltung  von  Geldern  gesagt  (so  auch  o:a- 
•/z:v.Z.v:t  IG  I  32  A  Z.  ig;  Aristoteles  ~oÄ.  'AiK  30,  2),  s.  Dittenbergers  Indices  zur 
Sylloge  p.  434;  besondere  Verwendungen  des  Wortes  ysip'.ajii;  haben  neulich  E.  Kor- 
nemann,  Griechische  Papyri  in  Gießen  S.  48  und  U.  Wilcken,  Papyruskunde  I  1 
S.  128.  369  erörtert.  Z.  26  f.  xOtö?  5s  -/.axi  ~xv  ävj-ovö^xo;  tMXwv  G7tap/E'.v:  W.  Kolbe 
schreibt  avurcovoi^xwc,  allein  das  Omikron  ist  deutlich;  ebenso  ist  in  dem  Beschlüsse 
der  Megalopoliten  IG  V  2,  515  A  b  Z.  30:  äÄsiTOupy^-fo; |  ü-apyo.v  Triaaj  Xt[toupYt'aj 
zu  lesen,  nicht  äX£:xo'jp-'r(x[w;].  Kaxx  -apsüpeaov  Z.  28  findet  sich  auch  in  der  merk- 
würdigen Erkunde  über  einen  Rechtsstreit  aus  Megalopolis  IG  V  2,  445  I)  Z.  6; 
xxxi  (iTj5e|ttav  -aps'jpEa'.v  lese  ich  z.  B.  wiederholt  in  dem  von  J.  P.  Mahaffy,  On  the 
Flinders  Petrie  Papyri,  Royal  Irish  Academy,  Cunningham  Memoirs  XI  p.  18  ff. 
wiederveröffentlichten  Papyrus  63  des  Louvre,  Z.  15  u.  s.,  5:x  -xpejpioziüc  Pap. 
Brit.  Mus.  44  I  p.  34  Z.  1 3 ;  häufig  sind  Verbindungen  wie  |it(xe  ziyn/.  \irt-.z  ~ap£'j- 
p£7£:  jtr(5c;tiä:  Sylloge  517  Z.  44,  xpd-(o:  y,  -xprjpias:  jjixtvioOv  usw.  Zu  5:'  xääiov  ~so- 
awrcwv  vgl.  IG  XII  7.  139  Z.  2^:  xo;:  TCpo2T}/,oi>|.iivois  itpoowjro'.j.  'ExXoyEi;  sind  als  mit 
der  Einsammlung,  Einhebung  von  Abgaben  betraute  Beamte  aus  dem  attischen 
Reiche  IG  I  38,  I  suppl.  p.  59,  27b  u.  s.  bekannt;  ey/.eysiv  (auch  in  der  Mysterien- 
inschrift Z.  [,51  ist  terminus  technicus,  wie  der  Index  der  Sylloge  lehrt.  In  Suidas' 
Angabe:  ir.ize  oeo:  ypT||ixxa  xobz  -o/ixxc  eig;pepe'.v,  xo'jto'j;  xaxä  Süvajuv  qi  xaÄoO(i£VOi 
exÄoyer;  Cisypa^ov  hat  man  mit  Recht  eine  Verwechslung  mit  den  StaypatpErj  erkannt, 
die  nach  den  Zeugnissen  der  Grammatiker  innerhalb  der  athenischen  Symmorien 
ilie  Beiträge  der  zur  Eiscfopä  Verpflichteten  in  einem  o'.x'fpa.\i\ix  feststellten;  ungefähr 
dasselbe  wird  auch  von  den  i-iypa^ci;  ausgesagt,  die  daher  von  manchen  Gelehrten 
der  Zeit  vor  Archon  Xausinikos  zugeschrieben  werden.  'ExXoyer;,  deren  Aufgabe 
es  ist  (W.  Dittenberger,  OGI  773  Anm.  8)  rvectigalia  publica  a  civibus  colligere", 
begegnen  z.  B.  auch  auf  los  Kr  XII  5,  1001.  1004.  1005  u.  s.:  ein  syÄcyiaXT^  auch 
in  der  oben  S.  36  erwähnten  Inschrift  aus  Alabanda  und  in  Ägypten,  s.  zuletzt 
Ch.    Lecrivain,    Tributum,    Dictionnaire    des    Antiquites    IX  438.     In   e^'  exäaxav 


4(1  A.  Wilhelm 

XeiTOupyiav  ist  Xeixoupy:«  offenbar  nicht  in  der  bekannten  technischen  Bedeutung 
zu  nehmen,  sondern  allgemein  von  öffentlicher  Dienstleistung  gesagt.  Zur  Er- 
klärung der  Redensart  -apsysxx:  tat  ~dXs:  aTO'.yoüwx,  raevta  Z.  2g  hatte  ich  unge- 
buchtes  Sprachgut  gesammelt,  bevor  ich  aufO.  Lagercrantz' Abhandlung  Elementum, 
Skrifter  utgifna  af  K.  Humanistiska  Vetenskaps-Samfundet  i  Uppsala  XI  i  (1911) 
aufmerksam  wurde,  der  ausführlich  über  vzor/elov  und  (S.  101  ff.)  über  axo:-/s:v 
handelt  und  für  die  Bedeutung  die  Entwicklung  von  „in  einer  Reihe  stehen"  zu 
„in  Ordnung  sein"  feststellt.  Die  Worte  Z.  30  yey£V7]|i£vav  ETUiayäv  r.zpl  TtoXXwv  za: 
[leyaXwv  hat  W.  Kolbe  zu  dem  Folgenden  gezogen  und  vor  Eraxayöcv  ein  xs  ein- 
geschoben; daß  sie  mit  dem  Vorangehenden  zu  verbinden  sind,  zeigt  das  von 
W.  Kolbe  übersehene  o£  nach  xaxscpyaaxai. 

Zu  xaxEtpyaaxa;  3s  TtoXXä  zai  [AEyaXa  vgl.  meine  Zusammenstellungen  Jahres- 
hefte X  22  und  Wiener  Studien  XXIX  20,  die  H.  Hepding  Ath.  Mitt.  XXXV 
408  und  W.  H.  Buckler  und  D.  M.  Robinson,  Amer.  Jour.  of  Arch.  19 13  p.  42 
ergänzen.  Nicht  bemerkt  scheint,  daß  in  dem  Beschlüsse  der  Attalisten  OGI  320  Z.  8: 
y.y.l  rcoXXa  [i£v  v.z/.y.  y.xl  cpcXavO-pfcma  xfy  auvoSwi  ~apä  xöv  ßaaiXicov  (<t£pi)£rofyo£v  zu 
schreiben  sein  wird;  bei  dem  Übergange  von  einer  Zeile  zur  anderen  wird  rcsp: 
ausgefallen  sein,  vgl.  auch  W.  Jerusalem,  Wiener  Studien  I  50  zur  Inschrift  von 
Sestos  OGI  339.  Die  Bezeichnung  der  Römer,  insbesondere  der  römischen  Macht- 
haber, als  yjyo6|isvo:  ist  in  den  Inschriften  des  zweiten  und  ersten  Jahrhunderts 
v.  Chr.  sehr  häufig,  vgl.  IG  II  471  Z.  52  (vgl.  II  471  Z.  75),  Ath.  Mitt.  XXXII  261 
Z.  10,  262  Z.  27,  XXXV  408  Z.  14,  414b  Z.  5;  Inschriften  von  Pergamon  455.  536, 
von  Priene  109  Z.  102.  108  Z.  139.  in  Z.  12;  IG  IV  932  Z.  45;  Fouilles  de  Delphes 
III  2  p.  48  n.  48  Z.  7:  Tzapx  ts  'A]r.p:xxuövcov  v.y.1  xöv  aXXwv  'EXXavwv  /.a:  twv  ayeiuivwv 
Tü)[i,a((i)v;  Das  Rathaus  von  Milet  S.  108  f.  b  Z.  12.  Über  die  Bezeichnung  der  Römer 
als  xpaxoöVXE?  handelt  Br.  Keil,  Gott.  Nachr.  1913  S.  12.  17.  Ttfrsxat  xä;  iot'ac  5a~äva; 
sfs  xä  xa;  tcöXeoj  auji^Epovta  wird  nicht  im  Hinblick  auf  Piaton,  Gesetze  879  c: 
Io:xs  3s  Veto  jiovtJ  urcö  yspovxos  -X^ysvx:  pxiMjiw;  öpyr)v  ÖTOcpipetv  aOxw  Tt'8-ejxevq)  x:|ir,v 
xauTTjv  sie  yrjpas  und  Polybios  VI  37,  10:  sie  3'  avavSpiav  x:i)-sx3:  xa:  axpax^x^v 
aiayjvr,v  xx  xo:aOxa  xöv  syx/^i-täxcov  xxX.  zu  deuten  sein,  sondern  einfach:  Aristokles 
lasse  diese  seine  eigenen  Aufwendungen  den  Interessen  seiner  Vaterstadt  zugute 
kommen;  in  anderen  Ehrenbeschlüssen  vermag  ich  die  Wendung  im  Augenblicke 
nicht  aufzuzeigen.  In  den  zu  Z.  18  der  Abrechnung  angeführten  Verbindungen 
ist  x'ÜI'Ssite  vom   Erlegen  der  Beträge   zu  verstehen. 

Die  gastliche  Aufnahme  römischer  ^youjievoi  erwähnt  in  ähnlichem  Zusam- 
menhange auch  IG  V  1,    1140  Z.  17,  Inscr.  gr.  rora.  III  495  Z.  24  und  der  Beschluß 


Urkunden   aus   Messene  47 

der  Milesier  für  C.  Iulius  Eukrates,  Das  Rathaus  von  Milet  S.  10S  f.  b  Z.  12  f.: 
xoäz  ~z  xtöv  Vjyvjiiivtov  ^OJ.x::  t£  v.xl  zzy.x'.z  y.5cTx-/_pm|i£voc  dz  xx  xftz  r.xxpiooz  auji^spovta; 
in  den  Unterschriften  mancher  Denkmäler  berufen  sich  die  hellenischen  Stifter 
auf  das  Gastfreundschaftsverhältnis,  das  sie  mit  den  geehrten  Römern,  selbst  mit 
Kaisern,  und  mit  anderen  Fürsten  und  Großen  verbindet,  z.  B.  Klio  V  300  (zu 
der  Inschrift  aus  Kyzikos  Ath.  Mitt.  IX  19);  Troia  und  Ilion  S.  471  n.  65;Paton- 
Hicks,  Inscriptions  of  Cos  75;  R.  Herzog,  Sitzungsber.  Akad.  Berlin  1901  S.  494; 
IG  IV  11 35  nach  meiner  Ergänzung  Jahreshefte  XI  77  f.;  Bull,  de  corr.  hell. 
XXXVI  19S.  Die  Inschrift  IG  V  1,  11(19  aus  Gytheion,  einst  in  der  Sammlung 
Nani,  jetzt  in  Prof.  Dr  Marc  Rosenbergs  Badischer  Sammlung  und  in  Heft  XII 
der  Veröffentlichung,  das  mir  durch  die  große  Güte  des  Besitzers  bekannt  ge- 
worden ist,  n.  5  abgebildet,  würde  man  im  Hinblick  auf  diese  und  andere  In- 
schriften, widersprächen  nicht  die  zu  Anfang  der  vierten  Zeile  sichtbaren,  neuer 
Prüfung  am   Steine  bedürftigen   Reste,   folgendermaßen  zu  lesen  geneigt  sein: 

Mäpxov  Asravtov  Ilav- 

ooüaav  x  tcä::;  tüv  Pj- 

ö-sfaxjäj  v]   I >:a[5ivo]'j-oA£:xä- 

[v    T&v]    C£VOV    7.x\   ?!3lOV    E'JEpyE- 

[xav]. 

Boeckh  hat  erkannt,  daß  nach  dieser  Inschrift  der  Ort,  den  Ptolemaeus  III 
14,  32  B'.av5:va  nennt.  \\:v.v:i%  (oder  HiaoTva?)  geheißen  hat:  der  Name  scheint  nicht 
von  W.yZxz  zu  trennen,  ein  \\:iZx-  begegnet  als  erster  Beamter  der  Eleutherolakonen 
IG  V  1 ,  1  1 45  Z.  28  und  1 1  [6  Z.  1  5  :  freilich  führt  H'.zoivsjr.o/.v.-.y.;  zunächst  auf  Uixclvoz. 
Ist  nach  Analogie  der  Namen,  die  so  viele  Städte  in  römischer  Zeit  auf  ihren 
Münzen  führen  ('A5p:avo-OAE:xöv  Sxpaxovsty.iwv  usw.,  s.  Head,  HN'-  p.  926  f.),  anzu- 
nehmen, daß  sich  die  Gytheiaten  einem  Wohltäter  zu  Ehren  als  Ikxoivounolzlxx'. 
bezeichnet  haben  oder  birgt  sich  hinter  dieser  Bezeichnung  ein  besonderes  Ver- 
hältnis zwischen  Gytheion  und  Biadina-Biadinupolis?  Oder  ist  BiaS'.vou-oXsixav  auf 
den  (ieehrten  zu  beziehen?  Über  die  Ruinen  südlich  von  Akriai,  die  auf  Btaoiva 
bezogen  werden,  zuletzt  A.  J.  B.  Wace   und   F.  \V.  Hasluck,  ABS   XIV    162. 

In  Z.  28  ist  -Etfpdvfx'.Jys  deutlich.  Ebenso  erscheint  die  Media  y  an  Stelle  der 
Tenuis  in  -£p'.(!>p:yx  und  -£p'.(op'.ydxsj  in  der  Inschrift  aus  Megalopolis  IG  V  2, 
443  if.  Z.  40.  50  (dagegen  445  D  15  nach  der  Abschrift  Txspcwpiaa);  in  der  Mysterien- 
inschrift steht  bekanntlich  in  Z.  77  xexXejÜwj,  vgl.  Br.  Keil,  Ath.  Mitt.  XX  430; 
P.  Kretschmer,  Kuhns  Zeitschrift  XXXIII  4(16  ff.;  A.  Thumb,  Indogerm.  Forsch. 
VIII  188  und  in  der  vierten  Auflage  von  K.  Brugmanns  Griechischer  Grammatik 
S.  375  Anm.  1  ;   F.  Pfister,  Rhein.  Mus.  LXVII  201.   Über  £nr//£-/ ih,aav  Z.  39  s.  oben 


48  A.  Wilhelm 

S.  24,  über  die  Verbindung-  avfjp  ayaö-ic  y.a:  ^ptX67MCTpt;  W.  H.  Buckler  und  D.  M.  Ro- 
binson,  Amer.  Journ.  of  Arch.   1913   p.  39. 

Z.  35  y.a!  oix  xa  -poy£7px|i|X£va  Tcavxa  i7ttyv6vx£S  xtX.  In  der  Inschrift  aus  Kapatzedes 
Ath.  Mitt.  XXXVIII  37  ff.  (s.  oben  S.  18)  wird  in  Z.  4  statt:  [ig  «v  ij^yvoüc.  6  ofjuoc. 
6  TwjiauöV  xtX.  vielleicht:  [äv!P  cov]  zu  lesen  sein,  vgl.  Sylloge  329  Z.  22,  IG  II  5, 
623  e  Z.  2 1. 

Z.  41  Ti|xstv  zeigt  den  aus  dorischem  und  nordwestgriechischem  Sprachgebiet 
auch  sonst  bekannten  Übergang  der  Verba  auf  —  äw  in  solche  auf  —  im,  s.  GDI 
IV  1  S.  190  (Delphi),  IV  3  S.  612  (Rhodos);  J.  Schmidt,  Pluralbildung  der  Neutra 
S.   326  ff.;  A.  Thumb,  Handbuch  der  griechischen  Dialekte  S.    131.   143.    192. 

II.  Die  Abrechnung  über  die  Achtobolensteuer. 

(IG  V  1,  1433) 
In  dem  Weingarten  IUxpo-O'jXo'j  östlich  von  dem  Synhedrion  in  Messene  ist 
eine  große,  am  rechten  Rande  beschädigte  Kalksteinplatte  gefunden  worden, 
i'95™  hoch,  o'88'"  breit,  o'iqm  dick,  die  folgende  wohlerhaltene  Inschrift  trägt 
(Höhe  der  Buchstaben  o'oi1"  bis  o'ois'",  Zwischenräume  zwischen  den  Zeilen  o,oi21" 
bis  o-02m;  über  die  Schrift  unten  S.  75  ff.,  Abbildung  eines  Ausschnittes  der  Zeilen 
21    bis  37  S.  76): 

[Kp£!jcfov]Tt3o;-  sxatov  etxoot  060  xa/>avxa.  TpicbcovTa  fivxf,  otatTjp,  äxnb'ßoXof,  ^juwßeXoov. 
[Aai'cpovTtJSo; '  ixaxöv  1?  xä/.avxa,  ~£vxiy/.ovxa  |iva:  sc.  -£vx£  ataxfjps;,  äxT&'fioXoi. 
'Ap[:axo|.i]a-/:'oo;-  o:ay.öa:a  x£0"aapäy.ovxa  ivvea  xa/.ayxa.  x£o-aap£;  |tyaf,  £17.03:  c;xax7jpsc, 
Ssx'ößoXoi. 
5      TXXtSoc/  sy.axöy  xsoaapaxovca  ivvia  xä/.avxa,  or/.a  axaxfjps;  ~bnt,  0,50X0;. 
KXso(X)aia£"  o:ay.oa:a  i^xcvTa  sv  xaXavxa,  TrevnrjxovTa  |tva:.  axaxr^p,  x£xp«1jO/.ov, 

or/.a  yy.AY.ol. 
tjevwv  auv  toi?  t£-:;iajj.£vo:;  iv  xä:  cpuXcet  'P(o|ia:o:;'  ixatöv  £Ty.oa:  iwea  xa- 
Xavxa, olxa  iivar  ]-iia.  £r/.oo''.  axarfjpEj  3'jo.  opayjia. 
10  xecpaXa'    /:'X:a   Ssxaoxxw    xä/.avxa.    xp'.äy.ovxa    javat    060.    axax^p.    öxxw'jjO/.o:.    or/.a 

yaXy.o:. 
TsyvciÄV  0  o->/.  £ax:  a'jvy.£y.£'^a/.a'.W|i£vov   iv  xa:;   tpuXafc   of;  y.a!  'ia^sxa:   xö  XEcpäXwfia 
xä;  O-äpcto;'  xp'.axovxa  s;  xaXavxa.    x£0"0-apäy.ovxa   fiva:    ivvsa,    or/.a    axaTfJpe;    rclvxs. 

0£y.'ö,joXo:. 
y.a!  '()Äu|i7T.ov:y.av  xsaaapa  xaXavxa.    Siy.a   [xvar  ~£vxs,   osy.a  sxaxf;p£;  tpsfc.    iwi'ößoXoc. 
y.a:  xwv  [ä,  xsx:j.ia[iivwv  £n:  Aä|uovo;  Ttö[iatü)V  y.a:  &7toaufiji6Xti)v  '/wp:;  xä;  -apax:|'.aa:'a; 


Urkunden  aus  Messene 


49 


15  ev  xx:;  |ixoxpEia;c/  exxxov  0£7.ao7.rw  xxaxvxx.  £:7.oa:  [ivar  [t:x.  sr/.oa'.  axxx7(p£;;   ouo.   etcx 

öpoXo:. 
IIxpxx'.;ixa:'x;  xö  xe  E~:xp:ö,EV  ex  xxv  |Axaxpctxv  7.x:  0  iTrsYpa'jiavxo  XWP-S  T(Tjv  «7.ptxwv  £ü)£  |.i7j- 
vi;  oexxcgu-  £^So|j.y(7.ovT3£  tpia  xxXavxx  s?xoa;  |.iva?ravT£,  osxa  arxrijps;  2üo.  EVOEx'oßoXo:'. 
xa:  tiöv  i'.r,  tt|iaaxji£vwv,  o^e:X6vc(0V  oi   i)i|i£V  ix;  £ta*fopx?  0:;  xa:  auvxysxai  xscfäXwjix- 
inxx  xxaxvxx,  -svxr(xovxa  |.ivar,  £:V.oa:  axaxrjpss  ~svxs. 

XE^aXä"  y:'Ä:x  3:z7.sa:a  r.vr.i  ■/.z.'r.y.  'iz   xxXavxx.  t:£VX£  (.ivai,  oixx  sxaxrjpE;  'iz,   or/.'ö- 
ioXo:'.  oexx  yaXxoC. 
A~ö  xoOxwv   x'^xipsrcx:  xsx:;ix|isv(i>v  tx  xjtx  et::  Ax|i<i)vo;"  oüo  xaXavxa,  xpixxovxa  ;tvx: 

7£'J'jX0££. 

'I:[ix7:'x  'I~[7::]xx;  7.7.:  KaXX:axac   aüv  ©äXtüvo;  xypöv  ctjv  ~xpax;|iaatac  •  öxxö)  xxXav- 
2s       xx,  xp'.xxovxx  |ivx:  £-tx.  eTxocji  cxxx^ps;  s:;.  öxxq>'|joXo:. 

AOxo|i£''a;  Xe|.isp:ou  z;  exexJjixzo  Axjiuöv  2'jo  xxaxvxx,  —svxy,xovxx  |.ivx£. 
v.zzy./.y.'  OExxxsiaxpx  xäXxvxx,  |ivx,  zhioii  oxaxfJpEj  z:z.  öxxoV  ioXo?. 
Äv.niv   ix/  o'j  ?£f  r:£a£:v  xäv  öxxm;joXov  E'IatfOpxv  yJXix  5:x7.öa:x  XEo"axpxxovxa  3'jo 

xxXavxx,  t£aj7.p£:  [ivat,  xp:xxovxa  axxxrjps;.  O'j'ojoXo:,   or/.x  yaXxor. 
xo'jxo'j  s:V.fopx  oxxw^oXoc"  os:vxp:o'j  svvsa  [ijp'.xos;  svxx:t/JX'.x  xp:ax6a:a  eEtjXOvxx 

7CEVXE,    O-yö^oXof. 

xo'jxo'j  -Eixxwxc  ew;    i^oöjto'j  xp:xxoaxxj    xab-tb;    ävxyiypxTixx:    £~:  xoü    xo:'y_o'j   tj-ö    xwv 


ov.~xv.'j7\vjy.x  ip'.ay:/.:x  zsvxaxoaix  e^oojitTjXOVxx   XEaaxpx  xp:yxAxov. 

Xo'.~öv  0  0£:  ~£~£:v'  ji'jp:a  T.i-r.y:/:.zy'./:.y.  ettxxxÖj'.x  svsvTjXovxx  sz:i.  TtcVx'ojjoXo:, 
£vv£ x  yxXxo:. 
to'J'O'j  £{v)oxpxx£'jO|i£vo'.;-  XiXpxxöo'ix  oexx  ev.  ££  yxXxof. 
|tsxaXXxyöx(ov  sXs'jilspwv  x£xpx/.öx:x  öyooTjXovxx  inxz,  £'£  yxÄzo:. 
•/£'.po~£yyx:;  XE:xo'jpyo6vxoi;'  öyooiy/.ovxx  £v.£x.  oü'öjioXo:.  £;  yaXxoi. 


i    ev  x/.x:x^öao:"   kpE^ovx'.oo;  y:/.:x  Ö7.xzxoa:x  £,jOO|tT(xovxx  x£Xpo)(jO/.ov. 

AaV'^ovxioo;'  y:'/.:x  i/.xxöv  t;£vxt(xovxx  dxxw,   xp'.w^oXov,  k'f  yy.'/.v.v.. 

Ap'.axoiixyioo;"   o:-y:'/.:x  Z:x/.iz:y.  oöo,   rrEvx'ö^oXo;'. 

rl'XX:'oo;'  o:t/:'X'.x  zv.yrSst  EjjOojt^xovxx  Ihtx.  xsxpo^ioXov,  zf  yxXxoi. 

KX£o(o)x':'z:'  y:X:x  x£xpxxoa:x  OYOor/.ovxx.  -ivx'ö^oXo:.  ££  yxXxo:. 
1^       Zsvwv  xp'.T/:'X:x  £~-:x7.öa'.x  -zvzy/.rs/zy.  3'Jo. 

"\x'.;'.xt'')v  £V£v/|7.ov"x  £n~z.  o'j'ö^oXoi. 

'I'(ii;'.x:'(')v  7.x:  ütcotju^öXiov  yv.'.x  X£xpx7.öa:x  £:V.o^:  xiaaxpx. 

'AvEi'J'f  opfov  7.7.:    ()X'J|it::ovixxv  y:X:a  xpixxoatx  x£~a7.px"/.ovTz  ZTiix,  iisvx  ö,5oXoc. 

Jahreshefte  .]es  iisterr    an  hiicil.  Institutes  Bd.  XVIF.  7 


SO  A.  Wilhelm 


Übersetzung. 


Talente      Minen      Statere  Drachmen  übolen        , '  , ,_       Chalkoi 

obolen 

(Schätzung)  der  Kresphontis    122  30  1  81 

Dai'phontis      106  56  5  —              8            — ■ 

Aristomachis  24g              4  20  10  — 

Hyllis               149  15  1 

Kleodai'a         261  50  1  4.                           10 

Der  Fremden  samt  den   in   der   Phyle  eingeschätzten   Römern: 

1 29  11  22  1             — 


Summe         1018  32  1  8  10 

(Schätzung)  der  Gewerbetreibenden;,  soweit  sie  nicht  in  den  Phylen  zusammen- 
gefaßt ist,  für  welche  denn  der  Gesamtbetrag  der  Habe  berechnet  wird: 

3i  49  15  10 

und  der  Olympioniken:  4  15  13  9 

und  der  unter  Dämon  nicht  eingeschätzten  Römer  und  der  unter  dem  Schutz  von 
Verträgen  Stehenden,  ohne  die  Berichtigung  der  Sehätzung-,  da  sie  noch  bei  den 
liaatpöai  anhängig  ist:    118  21  22  7 

Beträge    der    Schätzungsberichtigung    sowohl    durch    Entscheidung    der    u.x3Tpsrai 
festgestellt    wie    (seitens   der    Betreffenden)    vorgeschrieben,    abgesehen    von 
den    Steuerpflichtigen,  über  deren  Leistung  noch   nicht  entschieden   ist, 
bis  zum  zehnten  Monate:  73  25  12  —  11  — 

und  (Schätzung)  derer,  die  sich  nicht  eingeschätzt  haben,  aber  zur  Entrichtung 
der  außerordentlichen  Steuer  verpflichtet  sind,  für  die  sich  denn   als  Summe 

ergibt:  7  50  25  — - 

Summe  1256  5  16  —  10  10 

Davon  wird  abgezogen  (die  Schätzung)  solcher,  die  unter  Danion  auf  denselben  Besitz 
eingeschätzt  worden  sind:  2  3).  — 

die  Schätzungen  der  rl~[-t]xx  und  KaXXc'ata,  der  Grundstücke  des  Thalon,  mit 
der  Berichtigung:  8  37  21  8 

der    AÜTö|ista    des   Nemerius,    als   deren    Besitzer   sich    Damion    eingeschätzt    hatte: 

2  50 

Summe  14  121  8 

Rest,   von   dem   die   Acht  Obolen-Steuer 

einzuzahlen   ist:  1242  4  30  2  10 


Urkunden  aus   Mcssene  5' 

Denare  Obolen  Chalkoi 

Davon  beträgt  die  Acht  Obolen-Steuer:  99-3Ö5  2 

Davon    ist    eingezahlt    worden    bis    zum    dreißigsten  Tage   des  siebenten  Monats, 
wie  auf  der  Wand  durch    die  Einhebungsbeamten  verzeichnet  ist: 

83-Ö74  —   1  Tr'chalkon 

Rest,  der  einzuzahlen  ist:  1 5.797  5                    9 

Davon    (sind  Steuern,  die)  Kriegsdienstleistenden 

(zukommen):  411  —                    6 

(Steuern)  verstorbener  Freier  487  6 

(Steuern,  die)  diensttuenden   Handwerkern  8g  2                    6 

(und)   Rudersklaven  (zukommen)  82  5 

Unter  den  nicht  eingezahlten   Beträgen   (sind  Steuern) 

der  Kresphontis  1S70  4 

I  )aiphontis  1 1 58  3                   <> 

Aristomachis  2202  5 

Hyllis  -177  4                   " 

KleodaVa  1  |8o  5                    6 

der  Fremden  375-''  —                  — 

der  Nichteingeschätzten  07  - 

der  Römer  und   unter  dem  Schutze  von  Verträgen 

Stehenden  1 (24 

der  von  der  Zahlung  der  außerordentlichen  Steuern 

Befreiten   und  der  Olympioniken  1 .349  5 

Erläuterungen. 

Die  Abrechnung  zerfällt  in  zwei  Hauptteile,  die  ihrerseits  wieder  in  Unter- 
abteilungen zerfallen,  und  sondert  die  einzelnen  Posten,  indem  sie  jedem  eine  eigene 
Zeile  bestimmt  und  im  Bedarfsfalle  in  einer  zweiten,  etwas  eingerückten  Zeile  fort- 
setzt inur  '/..  15  i-^t  die  Fortsetzung  nicht  eingerückt).  Stärkere  Einrückung  zeigen 
die  Zusammenrechnungen  am  Schlüsse  von  Abschnitten,  mit  dem  Worte  -/.E^yj.x 
beginnend  Z.  i<>.  20.  27,  zur  Bezeichnung  der  nach  einem  Abzug  verbleibenden 
Summe  mit  dem  Worte  Äoi-öv  Z.  28  und  ,54,  und  die  Berechnung  der  gesamten  eJcr^opa 
Z.  30.   Ausgerückt  ist  die   Überschrift    der  letzten   Abteilung  der   Rechnung  Z.  40. 

Der  erste  Hauptteil,  Z.  1  bis  31,  enthält  die  -.:\\y.?.y:.  (über  die  Bildung  des 
Wortes  s.  E.  Fränkel,  Zeitschrift  f.  vergleichende  Sprachforschung  XLV  170  ff.) 
der  zur  £'*a'|opä  Verpflichteten,  gibt  in  Z.  20  die  Summe  dieser  z:[\.y.a'.y.'.  an,  ver- 
zeichnet in  Z.  22  bis  27  einige  in  Abzug  zu  bringende  Beträge  und  deren  Summe. 

7* 


52  A.  Wilhelm 

in  Z.  28  f.  den  verbleibenden  Rest,  von  dem  die  öy.xwjjoXos  eto'fopa  zu  entrichten 
ist,  und  berechnet  schließlich,  während  bis  dahin  in  hellenischem  Geld,  nach  Ta- 
lenten, Minen,  Stateren,  Drachmen,  Obolen,  Chalkoi,  gerechnet  ist,  diese  etaepopx 
in   Z.  30  f.   nach  römischem   Geld  in  Denaren. 

Der  zweite  Hauptteil  verzeichnet  in  Z.  32  f.  die  Summe  der  bis  zum  30.  Tage 
des   siebenten    Monats   eingegangenen   Steuern,    in    Z.  34  f.    die  Summe,    die    noch 
zur   Einzahlung  verbleibt,  sodann  in  Z.  36  ff.  die  Beträge,  die  von    dieser   letzteren 
Summe    auf  Steuerträger  entfallen,  die   infolge  besonderer  Umstände  die  Zahlung 
nicht  geleistet  haben,  schließlich  in  Z.  40  bis  48   die  übrigen   noch   nicht  erlegten 
Beträge  in  ihrer  Verteilung  auf  die  verschiedenen  Klassen  der  Steuerpflichtigen. 
Die    zur    siV.f0f2   herangezogenen    Bürger    von    Messene    erscheinen    als    An- 
gehörige   von    fünf  Phylen:   Kpc^c/vc!:,   AaV:fC/Vx;;,   Apoaxoiiayi:,   T/./.::  und   KXzo/.oitx. 
Von    diesen   Phylen   war  die  AaVcpovxi's  bereits   durch  den   von   mir  Ath.  Mitt. 
XVI  346  veröffentlichten  Beschluß   der  Messenier  IG    V    1,    1423    und   für  Thuria 
durch  die  Ephebenlisto  Lebas-Foucart  302  (IG  V  1,   1386)  bekannt;    in  dieser  Ephe- 
benliste  ist  als  zweite  Phyle  auch  die  'Aptaxoiiayjg  genannt.    Die  T/./.;';  begegnete 
in   der  Weihinschrift  Bull,  dell'  inst.  1873   p.  215   (IG  V  1.    1450).  Mit  Recht  ist  an- 
genommen  worden,    daß    es    allgemein    messenische   I'hylen    gegeben    hat,    ihre 
Einrichtung    in    der   Zeit    der  Wiederherstellung    der    Selbständigkeit    Messeniens 
erfolgt   ist  und,  da   Epameinondas   die  gesamte  südliche    Küstenlandschaft  -Sparta 
als  Pcriökenland  belassen   hatte,  ihre  Ausdehnung  auf  das   übrige  Gebiet   erst    in 
der  Zeit  König  Philipps  stattfand  (Ed.  Meyer,  GdA  II  251;   E.  Szanto,  Ausgewählte 
Abhandlungen    S.  2  L2  ff.).     Nun   lernen    wir    die    Namen    sämtlicher   Phylen    der 
Bürgerschaft    von  Messene   in    der    amtlichen  Reihenfolge    kennen;    die  Fünfzahl 
ist  vielleicht  damit  in  Zusammenhang  zu  bringen,   daß  nach  Ephoros  bei  Strabon 
p.  316  Kresphontes  Messenien  nach  der  Eroberung  in  fünf  Teile  teilte:  "Ezopo;  2s 
xov  KpcC'^ivtrjV,  etoiStj  v'hz  Msaar(vy;v,  2:sAEiv  -pp'.v  s:c  r.vr.z  ~6Äs:c  x'jxr(v,  (<)-j-.t  SxeviixXapov 
|i£v  £v  x(j>  ;i£3(;>  ir);  xfwpsc;  xa'jx?,;]  X£iusv7)V    y.r.oozicz.:  ßaa&siov   aüx«,    [si;  2s   xä;  a/./.a:] 
ßaaiXea?  -i\v\>y.>.,   IEÄov  xa?  Ttov  x[al  MeaoXav  v.y.l]  Tap.£ixtv,   -v.ipxr.i.  ixovdjio'j;  r.xr.y.z 
xol;  Awpisüa:  xo>j;  Meaar^vious"  ayavaxxouvxwv  2c  xwv  Awpiewv  [iExayvövxa  uovov  xiv  -xevü- 
xAapov  vojuaac  TtoXtv,  e?s  xoOxov  2s  y.a:  xsu;  Aopisa;  a'jvayayerv  -xvxa:.  Mit  der  Eünfzahl 
der  Bürgerphylen  von  Messene  wird  es  zusammenhängen,  daß   für  die  Mysterien- 
feier Fünfmänner  und  zur  Verwaltung  der  Gelder  und  zur  obersten  Leitung  Zehn- 
männer bestellt  werden  IG  V   1,    1390  Z.    ',5  ff.   116  ff. 

Die  erste  der  Phylen  ist  benannt  nach  Kresphontes,  dem  Sohne  des  Aristo- 
machos,  dem  der  Sage  nach  bei  der  Teilung  der  Peloponnesos  Messenien  zugefallen 


Urkunden   aus   Messene  53 

war  und  der  nach  Ephoros  bei  Strabon  p.  359,  Skymnos  v.  530  als  der  eigent- 
liche Gründer  von  Messene  galt;  die  zweite  nach  Daiphontes,  dem  Gemahl  der 
Hyrnetho,  der  Tochter  des  Temenos  und  Nichte  des  Kresphontes;  die  dritte  nach 
Aristomachos,  dem  Vater  des  Temenos,  Kresphontes  und  Aristodamos;  die  vierte 
nach  Hyllos,  dem  Sohne  des  Herakles  und  Großvater  des  Aristomachos;  die  fünfte 
nach  Hyllos'  Sohn,  Aristomachos'  Vater,  den  wir  KXsoS&o;  zu  nennen  gewohnt 
sind.  In  dieser  Form  wird  der  Name  gelesen,  wo  er  in  der  Überlieferung,  hie  und 
da  entstellt,  erscheint,  so  bei  Herodot  VI  52.  VII  204.  VIII  131;  Theopomp  bei 
Diodor  IV  31.  VII  10  (Porphyr.  Tyr.  fr.  i,  FHG  III  p.  090;  Phlegon  von  Tralleis 
ebenda  p.  603),  Tansanias  II  7,  6  und  III  r 5,  10;  Schob  Euripides'  Androm.  24 
(G.  Froelich,  Quatenus  in  nominibus  hominum  Doricorum  propriis  liistorici  Graeci 
formis  dialecticis  usi  vel  Atticam  dialectum  secuti  sint  II,  Programm  Insterburg 
1897  p.  9.  12;  F.  I'fister.  Rhein.  Mus.  LXYI1I  53).  In  unserer  Inschrift  ist  an 
beiden  Stellen  l\"Ä£0/.7.':'x;  deutlich  und  daher  auch  von  W.  Kolbe  beibehalten 
worden,  nach  U.  v.  Wilamowitz'  Zusatz  zu  der  Ankündigung  des  Fundes  Sitzungsber. 
Akad.  Berlin  1905  S.  03  aber  ohne  Zweifel  KXcOoa'f'z;  zu  lesen.  Man  könnte  versucht 
sein,  nach  dem  Stein  auch  die  sonstige  Überlieferung  zu  bessern,  doch  kehrt 
in  der  von  \V.  Vollgraff  Bull,  de  corr.  hell.  XXXIII  175  veröffentlichten  Inschrift 
aus  Argos,  durch  die  uns  das  dem  Hierophanten  Mnasistratos  und  der  Stadt 
Messene  in  Sachen  des  Opfers  und  der  Mysterien  erteilte  Orakel  erhalten  ist, 
in  Z.  1  |  KÄ£o5a'?5a;  als  Bezeichnung  des  Angehörigen  einer  Abteilung  der  Bürger- 
schaft von  Argos  wieder  und  derselbe  Name  wird  auch  in  der  Inschrift  IG  IV 
527  Z.  iS.  K).  21  erkannt  (W.  Vollgraff  p.  184  und  neuerdings  Bull,  de  corr.  hell. 
XXXVII  308);  freilich  ist  der  fünfte  Buchstabe  an  keiner  dieser  Stellen  vollständig 
erhalten.  In  der  andern  Inschrift  aus  Argus  ist  nach  W.  Vollgraffs  freund- 
licher brieflicher  Mitteilung  das  A  sicher;  da  ich  das  A  auf  der  aus  Messene  eben- 
falls als  völlig"  sicher  bezeichnen  muß,  glaube  ich  mich  mit  der  Feststellung  der 
Verschiedenheit  begnügen  und  an  die  bekannte  Tatsache  erinnern  zu  sollen,  daß 
A  und  A  hie  und  da  auch  sonst  in  Inschriften  nicht  vollständig  ausgeführt  und 
nur  dureh  A  gegeben  erscheinen  und  Verwechslungen  von  AAA  auch  in  sorgfältig 
geschriebenen  Inschriften  erwiesen  sind.  Es  ist  überflüssig,  Beispiele  zu  bringen 
is.  nieine  Beiträge  S.  62);  doch  will  ich  eilen,  die  Lesung  des  Grabgedichtes  auf 
Dionysia  aus  Kyrene  zu  verbessern,  das  I).  M.  Robinson,  Amer.  Journ.  ot  Arch. 
1913   p.  170  n.  3,5  veröffentlicht  hat,   Z.  9  f. : 

cüotov  5'  evl  xoJnr] 
to'jiov  s'/o)  (i'.a9-iv  [X]6aihov  EÜaeßtij;, 


54  A.  Wilhelm 

nicht  S'jaikov,  sondern  Xocafhov.  Ich  benutze  die  Gelegenheit  zu  bemerken,  da(J 
in  dem  p.  1 6 1  f.  n.  11  mitgeteilten  Epigramme  auf  Piauta,  ebenfalls  aus  Kyrene, 
in  dem   ersten  Distichon 

ity  oixoxov  \im6noL'.ox  frE^S  2xeXt;v  oo£  ÜXaüxav 
voü|a(.o  xa;  tox£T<|)  "c6|ißo?  |  iye.  cpth|iiv7jv, 

nicht  9,£[i]7j  -'.y.e'/.y^  zu  schreiben  ist  (zu  ll'S'^c  vgl.  R.  Kühner-F.  Blass,  Ausf.  Gramm. 
I  i,  377;  A.  Thumb,  Handbuch  der  griechischen  Dialekte  S.  351).  Übrigens 
begegnen  unter  den  cpaxpat  von  Argos  auch  AaV'f&vxeli;  und  Tr;|i£Vi5ai  (W.  Voll- 
graff,  a.  a.  O.  p.  189);  schon  früher  waren  A5CtcfGVX£%  in  Mykene  ans  Licht  ge- 
kommen, 1(1   IV  497.  498. 

Zu  den  Schreibungen  5'j1  oßoXoi  Z.  31.  38.  46,  tcevx'  cßoXot  Z.  3  j.  39.  42.  44. 
18,  öxxm'  (ioXo:  Z.  1.  2.  10.  27.  25,  &£-/.'  äjj&Xoi  Z.  4.  12.  20,  etcx'  oßoXoi  Z.  15,  e'voex' 
öjioXo:  Z.  17  vgl.  IG  II  add.  «34  b  II  Z.  70,  834  c  Z.  36;  Amphis  bei  Athen.  V I 
p.  224  e;  Joli.  Schmidt,  Zeitschr.  f.  vergl.  Sprachf.  XXXJ1  323  f.  W.  Kolbes  Ab- 
druck und  Umschrift  bieten  versehentlich  Z.  10  öxxojüoXot. 

Zu  diesen  fünf  nach  den  Ahnherren  der  Messenier  benannten  Phylen  der 
Bürger  tritt  noch  eine  sechste  Phyle  der  Fremden,  der  auch  Römer  zugeteilt 
sind:  Eeviov  cüv  tot;  x£Xt[ia|X£Votg  sv  xät  tfoXäx  Twfiai'o;;.  Es  sind  ortsansässige  Fremde, 
xaxoixoüvxs;  (vgl.  IL  Francotte,  Melanges  de  droit  public  grec  p.  202  ff.;  G.  Busolt, 
Griechische  Staatskunde  S.  292  ff.).  In  den  Ephebenlisten  aus  Pergamon  sind  die 
Römer  durchweg  ohne  Phyle  aufgeführt  (Ath.  Mitt.   XXXIII  385). 

Daß  die  xi/yita'..  die  Handwerker,  zum  Teil  in  die  Phylen  aufgenommen  und 
mit  den  übrigen  Angehörigen  der  betreffenden  Phyle  geschätzt  sind,  zum  Teil 
aber  außerhalb  der  Phylen  stehen,  geht  aus  dem  folgenden  Absatz  Z.  11  hervor: 
x£yvvixäv  8  oux  iav.  Gi>vxex£:pxXai(i>|i£VGV  £V  xaic  cpuXafg  olc,  v.%1  ijiacpt^Exat,  ~b  XEfaXwjia  xä; 
ÜTcip^LOg.  Die  Sonderung  ist  der  griechischen  Staatslehre  geläufig;  ich  begnüge 
mich  einige  beze:chnende  Stellen  aus  Aristoteles'  Politik  anzuführen,  p.  1328  a 
31,  1277  a  39,  1277  a  21:  sv  5s  zzi;  öXiyapyJa;;  8^xa  ;iiv  oOx  brÄyi-x:  s:vat  txoX:'x7jv 
(aTO  xt|iT)[iäxo)V  y^P  a':  |i£i)'£KtS  xöv  äpycov),  ßavauaov  2e  ivoE/Exa'.,  jrXo'jxoüai  yxp  xa: 
toXXo!  xwv  Xc/_vct(ov;  den  'iyov.zc  tt|X7j[ia  oder  cpspovx«;  x:|nrj[ia,  den  sö-opo'.,  werden  die 
aTiopo:  gegenübergestellt  1297  a  20,  1283  a  17;  es  folge  eine  Stelle  aus  Anaximenes' 
Rhetorik  p.  18  (L.  Spengel2  1850):  äjtb  xi|i7j;iaxwv  ävayy.aiov  raiTjaaaö-a'.  xäc  sJacpopä? 
Y;  xoü  |i£v  -vnp'.  -y.  ac!)[iaxa  r.y.piyziv  sfvat  rcpoaxsxaYtiivov  si;  xo'j;  x'.vouvouj,  xofc  8s 
rcXo'JXGöat  xä  xpr^axa,  tote  5e  xsyyixxu  SrcXa.  Neben  den  xtfiT|[taxa  nxpv/ß\iE"/l:i,  den 
steuerfähigen  Bürgern,  steht   das  Proletariat  (J.  Marquardt,   Römische  Staatsver- 


Urkunden   ;uis   Messene  55 

waltung-  -  II  201 ;  U.  v.  Wilamowitz,  Aristoteles  und  Athen  II  217);  so  standen  einst 
in  Rom  neben  den  Angehörigen  der  Phylen,  den  selbständigen  männlichen  erwach- 
senen ehrenhaften  grundbesitzenden  Bürgern,  den  Tribulen  (mit  Th.  Mommsen, 
Staatsrecht3  II  388  ff.  zu  sprechen),  die  nicht  ansässigen,  lediglich  steuerpflichtigen 
Gemeindeangehörigen,  die  aerarii,  und  wie  von  diesen,  wurde  in  Messene  von 
jenen  zzyyvzy.:  die  gesamte  Habe  versteuert.  Dem  Zusatz:  rJ.-  y.ai  'jiacft'Csta^  zb  %«pocX(0|.ia 
zi;  u-xpcio;  entspricht  in  Z.  iS:  r/.z  y.y.l  3'jvayexai  v.zzy.~/.t<w.y.\  beide  Male  bereitet  v.yl 
nach  dem  Relativ  auf  das  dem  Gedanken  des  Hauptsatzes  entsprechende  Ergebnis 
vor  (R.  Kühner-R.  Gerth,  Satzlehre  II  255);  aber  schon  daß  an  der  ersten  Stelle  zb 
v.tzi'/M[\y.  mit  dem  Artikel  steht,  an  der  zweiten  y.£^»XfO|ta  ohne  solchen,  verbietet, 
in  beiden  Sätzen  denselben  Sinn  zu  suchen.  Offenbar  hat  zwischen  den  Ange- 
hörigen der  Phylen  und  den  außerhalb  dieser  stehenden  zzyr.zy:  in  Steuersachen 
ein  Unterschied  bestanden,  den  der  Zusatz:  olz  v.yl  ■ly.y.Z.zzy.:  cö  v.zzi'/.w^y.  ziz  Oratio; 
zum  Ausdruck  bringt.  Für  diese  letzteren  wird  zb  v.zzzh')[iy.  zxz  i>~~icJi:rjZ  in  Rech- 
nung gesetzt,  der  Gesamtbetrag  der  Habe  (das  Wort  v.z^x/My.y.  begegnet  in  del- 
phischen Rechnungen.  /..  B.  Sylloge  140  Z.  17:  zx'r.x  y.-z~/,rj';irjy.\<.z\Vy.  ko~\  -%'izy.z  ~o,-j; 
'/yozzo'.yjz  v.y.i  iyivzzo  v.zzxis-vyj.  laXavcov,  |ivxr  i/.xz:  2'jo,  z;~xzy^zz  ~''v.y.z:  zi,  öjo/.o:  ivvex, 
it\\.'M'A\'.rsi  u.  s.;  ;'ii\.y.'/z.'.z  ist  in  dem  Sinne  von  Habe  im  hellenistischen  Griechisch 
gewöhnlich,  vgl.  z.  B.  Polybios  II  17,  11:  :J-y.^ziz  ys  jirjv  ixxaioi;  7(v  il^qqia-a  7.7.? 
yyj~iz;  über  die  griechischen  Worte  zur  Bezeichnung  des  Besitzes,  insbesondere 
v'jziiy.,  handelt  nun  R.  Hirzel,  Philologus  LXXII  13  ff);  somit  erfolgte  die  Bemes- 
sung ihrer  Steuer  wohl  nicht  wie  bei  denen,  die  als  z>.\\:i <yj.z%  T.y.z,zyi\<.z'/rs.  bezeichnet 
werden  können  (U.  v.  Wilamowitz,  Aristoteles  und  Athen  II  217),  auf  Grund  ihrer 
eigenen  Rrklärungen,  sondern  auf  Grund  der  Feststellung  des  Gesamtbetrages 
ihrer  Habe  durch  Beamte.  Über  den  aerarius  sagt  P.  Guiraud,  Ftudes  economi- 
ques  sur  l'antiquite  p.  193:  ..U11  grammairien  ancien  dit  que  la  taxe  etait  pour 
lui  un  impöt  de  capitation;  en  tout  ras,  eile  etait  graduee  d'apres  la  fortune.  Seu- 
lemetit,  comme  les  censeurs  evtduaient  parfois  Ies  biens  dune  facon  fantaisiste, 
il  pouvait  so  faire  quo  l'aerarius  füt  demesurement  surcharge  (Tite-Live  IV  24). 
("etait  en  realite  une  peine  qu'il  subissait,  jusqu'  ä  ce  que  d'autres  censeurs  le 
ramenassent  au  droit  commun...  In  dem  Dictionnaire  des  Antiquites  IX  430  äußert 
sich  Ch.  Lecrivain  kurz:  „Les  aerarii  ne  paient  pas  de  capitation,  mais  proba- 
blement  un   tribut  aggrave   par  les  censeurs". 

Über  die  unter  der  Herrschaft  der  Römer  erfolgten  Einschränkungen  der 
demokratischen  Staatsordnungen  in  Hellas  und  die  Bestellung  der  Behörden  y.r.b 
xtjtr^täxwv,   den  Ausschluß  der  unteren  Klassen,  insbesondere  der  Handwerker,  von 


50  A.   Wilhelm 

der    Volksversammlung,    s.  nun    II.  Swoboda    in  K.  F.  Hermanns    Lehrbuch    der 
griechischen  Staatsaltertümer  III"    170  ff. 

Eine  besondere  Stellung  ist  in  der  Liste  sodann  den  Olympioniken  einge- 
räumt, auf  die  der  dreihundertste  Teil  der  gesamten  Schätzungssumme  von  über 
1256  Talenten  entfällt.  Die  außerordentlichen  Ehren,  die  den  Siegern  in  den 
großen  Agonen,  insbesondere  denen  von  Olympia,  zuteil  wurden,  sind  bekannt 
genug  (E.  Reisch,  RE  1848).  Der  in  meinen  Neuen  Beiträgen  zur  griechischen 
Inschriftenkunde  III  (Sitzungsberichte  der  Wiener  Akademie,  philos.-histor.  Kl.  175 
Bd.,  i.  Abh.)  47  erwähnte  Beschluß  aus  Tralleis  Bull,  de  corr.  hell.  III  466  ver- 
leiht einem  Wohltäter  -cijiä;  i3GÄ'j|i-:'o'j;  und  sichert  ihm  ausdrücklich  xxq  y-EAzict.^ 
zy.z  zv.  toö  vi|tou  zu  (Z.  6  und  9).  So  erscheinen  die  Olympioniken  von  Messene 
denn  auch  in  dem  letzten  Posten  der  Abrechnung  Z.  48  mit  den  ävstacpopot  ver- 
bunden, den  Wohltätern  der  Stadt,  denen  in  Ansehung  außergewöhnlicher  Ver- 
dienste die  Befreiung  von  den  stacpopat  gewährt  war.  In  den  Verzeichnissen  der 
Steuerpflichtigen  nicht  geführt,  sind  sie  g"leich  diesen,  trotz  der  bevorzugten 
Behandlung,  die  sie  sonst  hinsichtlich  persönlicher  Leistungen  genossen,  zu  den 
außerordentlichen  Steuern  herangezogen  worden  —  allerdings,  wie  sich  aus  Z.  48 
ergibt,  mit  geringem  Erfolge. 

Den  Schluß  dieser  Aufzählung  der  Steuerpflichtigen  bilden  Römer  und 
andere  unter  dem  Schutz  von  Verträgen  stehende  Nichtbürger,  die  „unter  Dämon'" 
ihren  Besitz  nicht  versteuert  hatten.  Augenscheinlich  waren  die  Angehörigen 
dieser  Gruppe,  die  bereits  unter  Dämon  zur  Steuerleistung  herangezogen  worden 
waren,  von  der  neuen  zioqopd  befreit;  daher  wird  auch  in  der  Berechnung  des 
steuerpflichtigen  Gesamtvermögens  von  der  Gesamtsumme  der  T:[iaoia:  in  Z.  22 
der  Betrag  von  2  Talenten  34  Minen  in  Abzug  gebracht,  weil  derselbe  Besitz 
schon   unter  Dämon  zur  Steuerleistung  herangezogen  worden  war. 

Die  Schätzung  unter  Dämon  erwähnt  auch  eine  andere  Inschrift  aus  Messene. 
die  W.  Kolbe  auf  dem  Acker  des  A.  ißoßepf);,  etwa  fünfzig  Meter  nördlich  vom  ..Buleu- 
terion",  gefunden  und  IG  V  1,  1433a  mitgeteilt  hat.  Rechts  und  links  gebrochen, 
oben  mit  einem  Kymation  geschmückt,  nur  0"I751U  hoch,  0*55 m  breit,  o^o"1  dick, 
trägt  der  Stein,  an  den  sich  unten  andere  angeschlossen  haben,  folgende  zwei  Zeilen: 

1  zzv  ir.l  Aä|i(ovoc  Ti|i7.a:av     frei 
~  x  i'.[ixa:av  knl  Aä|uo[vo; 

Ist  auch  eine  Ergänzung  der  beiden  Zeilen  untunlich,  so  lehren  sie  doch,  daß 
auch  Ausweise  über  die  Schätzung-  unter  Dämon  in  öffentlicher  Aufzeichnung 
verewigt  g'ewesen   sind. 


Urkunden  aus  Messene  57 

Als  u7i:03'j|t|j0A0i  können  alle  unter  dem  Schutze  besonderer  Abmachungen 
in  einem  Staate  lebenden  Fremden  bezeichnet  werden;  das  Wort,  mit  dem  ich 
önöaTtovSos,  0~6'.fop9C  vergleiche,  ist  in  diesem  Sinne  neu;  W.  Kolbe  schreibt  hier 
und  in  Z.  46  0~ö  aujxßoXwv.  Über  £oußoXat  und  <ji5[ißo).a  haben  U.  v.  Wilamowitz, 
Hermes  XXII  240;  H.  Francotte,  Melanges  de  droit  public  grec  p.  178;  H.  F. 
Hitzig,  Zeitschrift  der  Savignystiftung  für  Rechtsgeschichte.  Rom.  Abt.  XXVIII 
235  f.  gehandelt;  einige  weitere  Bemerkungen  Jahreshefte  XIV  216;  irrig  hat 
kürzlich  F.  Bleckmann,  Griechische  Inschriften  zur  griechischen  Staatenkunde 
(Lietzmanns  Kleine  Texte  115)  S.  54  in  dem  Beschlüsse  der  Athener  IG  II  11 
Z.  1 1  f.  töv  os  äcXXwv  ir.b  ijuußoXwv  (statt  £up.ßoXä>v)  gelesen  und  oi/.y.:  i~b  £uu.ß6Xü)v 
„Prozesse  auf  Grund  geschäftlicher  Kontrakte"  gedeutet.  In  ihren  Verträgen 
werden  hellenische  Staaten  auch  die  den  ö;roa6[i.j3oXoi  zuzumutenden  Leistungen 
geordnet  haben;  so  bestimmt  z.  B.  der  Beschluß  der  Athener  IG  II2  141  (Sylloge 
ii  8):  ö-dao:  5'  Sv  2i5üwü)v  gJxoövte;  £v  S'.Swv.  xa;  ;:&XiTsu6u.£Vot  EntSr^watv  xar'  E[i;ropiav 
'A{hfjvr;at,  jir,  £:ctvat  auioüs  jj.sto:xiov  itpar-saftac  |i7,5£  yoprtfbv  uTjSiva  xaüaatfjaat  |i7)5' 
E?a*fOpäv  |irj2E|uav  Emypx'fSiv.  Die  Verbindung  der  'JTioa'JHjjoXo:  mit  den  Römern  kehrt 
an  einer  späteren  Stelle  der  Abrechnung,  in  Z.  47,  wieder;  es  werden  die  durch 
besondere  Verträge  mit  den  Messeniern  geschützten  Ausländer  im  allgemeinen 
gemeint  sein  und  nicht  etwa  in  Sonderheit  die  Italiker  (J.  Hatzfeld,  Bull,  de  corr. 
hell.  XXXVI  [30  ff.;  Th.  Mommsen,  Staatsrecht  III  1,  591  ff.).  In  dieser  ihrer 
besonderen  Stellung  wird  es  begründet  sein,  daß  sie  unter  Dämon  zur  Einschätzung 
nicht  herangezogen  worden  sind.  Zu  beachten  ist,  daß  die  -'.jiaai'a  der  Römer  und 
der  G-os'jjijjO/.o::  118  Talente  21  Minen  (in  Z.  15  ist  [Aval  auf  meinem  Abklatsch 
deutlich;  W.  Kolbes  Abschrift  bietet  MNA)  22  Statere  7  Obolen,  ungefähr  der  der 
ersten  und  sechsten  Phyle  gleichkommt,  die  der  zweiten  um  ein  geringes  übertrifft, 
doch  hinter  der  zi\ixv.x  der  vierten  um  über  30  Talente  zurückbleibt  und  nicht 
einmal  die  Hälfte  der  Ti|iaa£«'.  der  dritten  und  fünften  Phyle  darstellt;  auch  so 
beweist  die  Höhe  ihrer  Schätzung  die  Bedeutung,  die  den  Römern  und  6-oa6|i- 
jioÄo:  in  Messene  zukam.  Die  Leistungen  der  einzelnen  Lürgerphylen  sind,  wie 
dieser  Vergleich  lehrt,  sehr  ungleich;  sie  schwanken  zwischen  über  100  und 
über  261  Talenten,  das  Mittel  ist  1776  Talente;  wird  auch  bei  der  Begründung 
des  freien  Messene  —  ex  töv  -.-r/yr.wi  xvirpclt-fov,  sagt  Lykurgos  sehr  geringschätzig 
in  der  Rede  gegen  I.eokrates  62  —  möglichste  Gleichheit  der  Phvlen  an  Kopf- 
zahl und  Steuerkraft  beabsichtigt  gewesen  sein,  so  waren  doch  im  Laufe  der 
Jahrhunderte  dort  so  gut  wie  anderwärts  (U.  v.  Wilamowitz,  Aristoteles  und 
Athen   II    160  ff.;    A.  Körte,  Gott.  gel.  Anz.   1903  S.  S2()f.)  Verschiebungen    unver- 

Jahresliefte  des  o,lorr.  arcliäol.   Institutes  HJ.  XVII.  8 


5*5  A.  Wilhelm 

meidlich;  vor  allem  wird  mit  der  Vereinigung  ansehnlichen  Grundbesitzes  in  der 
Hand  einiger  weniger,  und  darunter  auch  römischer  Geldleute,  zu  rechnen  sein. 
Die  Schätzung  der  Angehörigen  dieser  Gruppe:  xwv  |xr)  xsx'.ua|iivwv  e~\  Axjiw- 
vo;  Ttüfiotwv  v.y.1  u;xoauu.p16Xwv  ist  indes  insofern  unvollständig,  als  sie  von  der  itapa- 
T:itaa:a,  soweit  diese  noch  bei  den  [laaxpefac  anhängig  ist,  absehen  muß:  ywp!;  xx: 
-apaxqiaaia;  inet  £ax:  ev  Tai;  [iaaxpsc'ats.  W.  Kolbe  ergänzt  in  Z.  14  eaxi[v],  doch  i>t 
an  dem  freilich  etwas  beschädigten  Rande  nach  EZTI  von  einem  Ny  auf  meinem 
Abklatsch  nichts  zu  sehen  und  das  Ny  icpsXxuatixcv  fehlt  z.  B.  auch  in  tzetxxwxe 
Z.  32  vor  i'wg,  vgl.  F.  Sommer,  Festschrift  zur  49.  Versammlung  deutscher  Philo- 
logen usw.  in  Basel  1907  S.  36  f.  Den  Betrag,  den  die  7tapax:|iacta  in  allen 
anderen  Fällen  ausmacht,  auf  Grund  der  Feststellung  durch  die  |Aaaxpefxi  und 
eigener  Vorschrift,  stellt  der  nächste  Absatz  in  Rechnung:  -apaxi|iaa:'a;  16  x£  i~:- 
y.p:9'£v  £7.  xäv  jiaaxpe'.äv  "/.x:  6  £-£ypäd)avxo  Xwp'S  xwv  axpixwv.  Offenbar  ist  7tapaxi{iaata 
zu  beurteilen  wie  jxaparcpeaßeia  (eine  jtpeaßeia,  die  neben  einer  anderen  hergeht 
und  ihren  Erfolg  zu  vereiteln  trachtet),  wie  nzpa.yöpil*frt\i.ix  (Kelley  Rees,  C'lassical 
Philology  II  387),  TxapaStSaaxoXt'a  (Urk.  dram.  Auff.  S.  28  f.),  -ap£|i-op£u|ia,  -apcioV/r^ia 
usw.;  das  Wort  bedeutet  also  eine  besondere  Schätzung  neben  einer  anderen 
und  zugleich  deren  Ergebnis,  d.  h.  den  unter  Umständen  durch  eine  Ercxptat; 
seitens  der  zuständigen  Behörde,  der  n,xaxp£tx:,  festgestellten  Unterschied  zwischen 
der  unzutreffenden  und  der  zutreffenden  Schätzung,  wie  jxapax^ov  nach  meiner 
Bemerkung  Arch.-epigr.  Mitt.  XX  55  (vgl.  H.  Francotte,  Melanges  de  droit  public 
grec  p.  291  ff.)  in  der  Inschrift  aus  Lagina  Reisen  in  Lykien  II  156  n.  134  den 
Unterschied  von  Preisen  bezeichnet.  Die  Richtigkeit  mancher  xi(iaata'.  war  also 
bestritten  und  Gegenstand  einer  Untersuchung  geworden,  die  bei  den  |tx3xpo: 
anhängig  gemacht  war.  Ihrem  Namen  nach  mit  den  römischen  quaestores  zu 
vergleichen,  „Sucher  oder  Fintreiber  des  der  Gemeinde  Zukommenden"  (G.  Busolt 
in  seiner  im  Drucke  befindlichen  Griechischen  Staatskunde  S.  187;  E.  Fraenkel, 
Geschichte  der  griechischen  Nomina  agentis  auf  -xr(p  usw.,  I  163),  sind  diese 
[Meaxpoi  als  solche  auch  mit  der  obersten  Verwaltung  des  Gemeindegutes  über- 
haupt betraut  und  die  Prüfungs-  und  Rechnungsbehörde,  die  über  die  Pflichter- 
füllung aller  Beamten  der  Gemeinde  und  die  rechtliche  Führung  ihrer  Geschäfte 
wacht.  So  begegnen  uns  jiaaxpot  wie  in  Rhodos  auch  in  Delphi,  Olympia,  Messene; 
ein  kürzlich  von  H.  Pomtow  veröffentlichter  Beschluß  Delphica  III  11S  (Berl. 
philol.  Wochenschr.  191  2  S.  443),  auf  eine  Stiftung  des  Königs  Eumenes  bezüglich, 
erwähnt  in  Z.  .5  den  [lasxpixos  vd(io;  und  der  schon  lange  bekannte  Beschluß  Syl- 
loge   30b    über    eine    Stiftung   Attalos'  II.   nennt    die    ihnen    rechenschaftspflichtig 


Urkunden  aus   Mcssene  59 

Unterstellten  y.axajiaazpo:,  ein  Ausdruck,  dem  in  der  Mysterieninschrift  von  Andania 

Z.  53.  58  Onö|iaa-poo  entspricht.  Das  Kollegium  der  [taaipo:,  ein  Ausschuß  des  Rates, 
führt  in  Mcssene  den  Namen  [ly.^zpzlxi,  in  Olympia  den  Namen  [ixarpäx  (Inschriften 
von  Olympia  2:  'V.z-vst  i-oz:'/izo  £v  'ixatpaa:).  In  der  großen  Urkunde  aus  Stym- 
]>halos  IG  V  2,  357  Z.  38  steht  die  Vorschrift:  v.xl  [x^ö-sv  y.\<.y.?zoz,jzrj'/  tov  |irj  ~xo  tav 
Ypaz£raa|v  Stxav  l'a/si  iäax:..  Der  Betrag,  den  Z.  17  verzeichnet:  73  Talente  25  Minen 
12  Statere  11  Obolen,  ungefähr  der  siebzehnte  Teil  der  Gesamtsumme  von  mehr 
als  1250  Talenten,  stellt  dar  zö  zz  ETiixpiiliv  y.xl  Z  i~v{pz^xvzo,  ytopij  töv  äxpt'-cwv,  mit 
Ausnahme  der  Steuerpflichtigen,  über  deren  Fall  noch  nicht  entschieden  ist,  ewg 
[iTjVÖ;  Scxxto'j,  bis  zum  zehnten  der  zwölf  (oder  im  Schaltjahre  dreizehn)  Monate 
des  acholischen  Jahres.  '()  £-iypi'yav:o  kann  wohl  nur  von  der  Vorschrift,  die 
Steuerpflichtige  sich  selbst  durch  ihr  Bekenntnis  auferlegen,  nicht  aber  von  der 
Vorschrift  gesagt  sein,  die  ihnen  andere  machen,  da  deren  Anteil  und  Nutzen 
nicht,  wie  wenn  von  einem  Kläger  gesagt  wird  (Aischines  1  16):  xcp.Tjj.ix  iiz'.'fpztyi- 
[tivo;,  in  Betracht  kommt.  'E^'.ypx^s'.v  3:V.;opxv  ist  bekanntlich  Terminus  technicus, 
z.  B.  Ki  II-  141,  Aristoteles  (.):"-/..  II  2<),  I'olybios  XXVI  6,  11;  so  auch  z-'.-fpy,^-!^ 
/..  B.  Isokrates  XVII  1 1 :  EiVfopx;  -ps^Ta/tijia/,;  ■/.%'.  zziw-i  z-v;^xzOr)  yevojisvwv,  In- 
schrift aus  Ilion  ()dl  21S  Z.  56,  Sylloge  118  Z.  20,  und  z-:^^xzz\)z  als  Bezeichnung 
des  die  Steuervorschreibung  Durchführenden. 

Daß  neben  zö  zi  i-'.y.y.Ui-/  mit  Wechsel  des  Subjekts  y.y.l  zTzz-fox'lx'/zo  steht, 
wozu  ein  Subjekt,  die  Steuerpflichtigen,  ganz  allgemein,  oder  vielmehr:  die  be- 
treffenden Steuerptlichtigen,  aus  dem  Zusammenhang  entnommen  werden  muß, 
deutet  wie  zz  y.xl  darauf,  daß  es  sich  um  zweierlei  Posten  handelt  und  s-cypi'Lavro 
von  der  in'.ypy/ir,  zu  verstehen  ist,  zu  der  sich,  nach  einer  Vorladung  vor  die 
[i.y.zzyy.  und  einer  Verhandlung,  die  Steuerpflichtigen,  deren  z:\'.xrjix:  beanständet 
worden  waren,  ohne  urteil  freiwillig  verstanden.  Natürlich  hat  auch  die  zrJ.y.yz:^ 
eine   z~:-'//j:z'i t  zur   Folge. 

"Km;  |tT,vöc  Zzv.irM  wird  man,  da  ein  Zusatz  fehlt,  zunächst  auf  den  zehnten 
Monat  des  laufenden  Jahres  zu  beziehen  geneigt  sein,  so  daß  die  Frist  bezeichnet 
wäre,  bis  zu  der  die  festgesetzten  Zahlungen  zu  leisten  waren;  die  betreffenden 
Summen  würden  zum  Teil  sv  xy.xzx'ji'/.ry.;  Z.  40  ff.,  unter  den  bis  zum  dreißigsten 
laue  des  siebenten  Monats  nicht  erlegten  Geldern,  erscheinen.  Da  aber  in  dem 
Zeitwort  i-iypä'Iw.vro  ein  deutlicher  Hinweis  auf  die  Vergangenheit  liegt,  wird 
man  auch  erwägen,  ob  e'w;  |it(vo;  Zzy.zzv)  nicht  von  dem  zehnten  Monat  des  ab- 
gelaufenen Jahres  verstanden  werden  kann  und  es  sich  um  die  gerichtlichen 
Erkenntnisse    und  Steuervorschriften   handelt,    die  bis  zu    diesem   Monat    ertlossen 


00  A.  Wilhelm 

waren.  Doch  ist  es  nicht  glaublich,  daß  in  der  ganzen  Zeit  zwischen  dem  zehnten 
Monat  eines  Jahres  und  dem  achten  Monate  des  folgenden  Jahres  keinerlei  Steuer- 
berichtigungen durch  die  (JLaaxpEfat  erfolgt  und  in  der  vorliegenden  Abrechnung 
zu  verzeichnen  waren;  somit  scheint  nur  die  erste  Auffassung  möglich,  vgl. 
oben  S.  8. 

Schließlich  kommen  die  Leute  an  die  Reihe,  die  ihren  Besitz  nicht  eingeschätzt 
haben:  ttöv  |tTv  xi[Aaaa|jiivci)V,  aber  zur  Leistung  der  eEatfOpat  verpflichtet  sind:  öepet- 
Xovxwv  5e  !l-£|i£v  xx;  efoepopa?  (W.  Kolbe:  öcperXov  evoe friu-Ev),  ole,  y.%1  auvxyExxi  x£rfäAw|ia 
7  Talente  usw.  Offenbar  ist  Guväyexy.'.  y.£^äÄ(0|ia  von  dem  Ergebnisse  der  Berechnung, 
der  Zusammenfassung  der  einzelnen  Beträge,  gesagt,  vgl.  z.  B.  Dion.  Hai.  Ant. 
IV  6,  4:  £•/.  yxp  xoö  auÄAoyi3|ioö  xöv  exwv  xoOxo  auvayExa:.  xö  -/.7j9'o::  häufig  bezeichnet 
das  Wort  das  Sammeln  von  Geldern,  z.  B.  Strabon  XVII  p.  787:  äx-'  wv7t£p  at 
-^daoooi  cjuv^yovxo  xw  jjxav.a,  p.  7 98  wsxe  xx  xe/.?(  ol-äxt-x  auvctyexai  xä  |aev  EJaayw- 
yr/.x,  xx  0£  EJjaytoyixa;  so  wird  das  Wort  auch  in  einer  durch  Erwähnung  der  anö[io'.pz 
merkwürdigen  Inschrift  aus  Marion-Arsinoe  auf  Kypros,  jetzt  im  Antiquarium 
zu  München,  Sitzungsber.  der  bayer.  Akad.  1888  I  31S  zu  verstehen  sein.  Der 
Ausdruck  x'.!l'£|i£V  xx?  EtV-fOpxg  ist  wieder  der  gewöhnliche:  Demosthenes  g.  Androtion 
XXII  42  f.;  mit  Recht  hat  W.  Dittenberger  Sylloge  187  auch  in  dem  Beschlüsse 
der  Athener  IG  II  und  II  5,  270  Z.  38  geschrieben:  y.x:  Sxe  \\\V(t-ty.Vy.  £]8'evto  xx: 
irn.obos.iZ)  während  J.  Kirchner  nun  in  der  editio  minor IP  505  leider  auf  die  Lesung 
Ch.  Michels:  xae  &xs  noXkol  e-e]!)'EVX(>  xx;  etoSoueis  zurückgriff.  Der  Betrag,  um  den 
es  sich  bei  diesen  Leuten,  die  in  dem  zweiten  Teile  der  Abrechnung  Z.  46  als 
äxi'u.axoi  auftreten,  handelt,   ist  ein  bescheidener:   7  Talente  50  Minen  25  Statere. 

Nun  wird  in  Z.  20  f.  die  Summe  der  in  Z.  1  bis  ig  verzeichneten  v.\iz.a;.y.: 
gezogen  (xEcpxXx  wie  in  Inschriften  aus  Delphi  und  Boiotien,  z.  B.  rj  Tixax  xe^xÄt^ 
BCH  XXX  470  f.  Z.  27;  s,  M.  Buttenwieser,  Indogerm.  Lorsch.  XXVIII  byy,  sie 
beträgt    125O    Talente    5    Minen    16  Statere   10  Obolen    10  Chalkoi. 

Es  folgen  in  Z.   22  ff.   Abzüge,  die  in   drei  Posten  erscheinen. 

An  erster  Stelle  sind  2  Ttdente,  31  Minen  gebucht  von  Steuerpflichtigen,  die  auf 
denselben  Besitz,  bereits  unter  Dämon  eingeschätzt  worden  waren:  offenbar  Römer 
und  Gnoo'JUjjoXo!,  wie  aus  '/..  14  hervorgeht.  Sie  werden  von  dieser  E:ax.opx  befreit 
sein,  weil  sie  bereits  unter  Dämon  denselben  Besitz  versteuert  hatten. 

In  Abzug  kommen  ferner  die  Schätzungen  zweier  Besitzungen  des  Thalon, 
'I--:y.ä('?)  und  KxXXiaxx  genannt,  und  der  A'Jxo|i£:'x  des  Nemerius,  die  bereits  Damion  ver- 
steuert hatte.  In  Z.  24  habe  ich  TIMAXIAITTT  KAZ  x'.jixgl'x  ^-[tx'.Jxxc  gelesen,  W.  Kolbe 
dagegen  x^ixaca  'l-[~ia]y.x:.    Der  Buchstabe    nach   ff   kann   TT  sein,  wenn  auch  der 


Urkunden   aus   Messene  O  l 

wagrechte  Strich  nur  ganz  wenig  über  den  senkrechten  hinausragt  und  von  dem 
zweiten  senkrechten  Striche  gar  nichts  zu  sehen  ist.  Ich  erwog  daher  auch,  ob  der 
Buchstabe  für  ein  E  zu  nehmen  sei,  dem  freilich  sowohl  der  mittlere  wie  der 
unterste  wagrechte  Strich  fehlen,  und  ob  der  Schreiber  vielleicht  g-ezögert  habe, 
den  Ruchstaben  vollständig  einzumeißeln.  Denn  es  folgt  eine  beschädigte  Stelle 
und  dann  ein  förmliches  Loch;  daß  dieses  nicht  erst  nach  Beschreibung  des 
Steines  entstanden  ist,  zeigt  (in  W.  Kolbes  Abdruck  nicht  ersichtlich)  der  Um- 
stand, daß  in  der  nächsten  Zeile  TPIAKOI  TA  auf  dieses  Loch  Rücksicht  nimmt. 
Es  ist  daher  nicht  wahrscheinlich,  daß  der  Steinmetz  in  Z.  24  die  beschädigte, 
allerdings  nicht  so  tief  ausgebrochene  Oberfläche  vor  und  über  dem  Loch  zur 
Anbringung  von  Schrift  benutzt  habe.  Nach  TTT  dürfte  vor  KAU  nur  ein  Buch- 
stabe gestanden  haben.  Sollte  -.:\yj.-'.y:.  II-  und  nicht  z:\\.%z{y.  T~[tc-  abzuteilen  sein,  so 
würde  die  naheliegende  Ergänzung  llsüxa;  auffallen,  weil  die  Aleppokiefer  (C.  Neu- 
mann-J.  Bartsch,  Physikalische  Geographie  von  Griechenland  S.  366)  heute  nach 
A.  Philippson,  Der  Peloponnes  S.  527  und  Petermanns  Mitteilungen  1895  S.  273  ff. 
Taf.  18  in  der  südlichen  Hälfte  der  Peloponnesos  von  Kyparissia  bis  Kranidion  fehlt; 
die  Schwarzkiefer,  neugriechisch  dypWTiEuy.a,  findet  sich  nur  in  Lagen  von  etwa  700'" 
Höhe  aufwärts;  übrigens  brauchte  ein  Gut  Namens  IIej/.z  keineswegs  in  seiner 
ganzen  Ausdehnung  mit  Kiefern  bestanden  gewesen  zu  sein.  Pur  die  andere  Ab- 
teilung spricht,  daß  der  Name,  der  sich  aus  ihr  ergibt:  'Ir.r.'./A,  auch  sonst  nach- 
zuweisen ist.  In  der  von  M.  Pappakonstantinu,  AE  TpiXXs:;  ('AJHjvtjoiv  1895)  o.  43 
äp.  (15,  ~':i.  H  herausgegebenen  Katasterinschrift  aus  Tralleis  wird  ein  äype;  'Imz:-/.^ 
y.y.i  l'j;t.jG'j/.o:  angeführt;   man   mag  auch   an   '.~~'.v.ry.  /.Xfjpoi  erinnern. 

Die  beiden  Landgüter  (äypot)  des  Thalon,  der  sonst  nicht  bekannt  scheint, 
mit  Namen  '\-~:v.y.  und  KaXXEjxx,  stellen,  samt  der  ;iapaTiu.acria  auf  über  8l/2  Talente 
bewertet,  den  [50.  Teil  des  gesamten  eingeschätzten  Vermögens  der  Messenier, 
also  einen  sicherlich  ansehnlichen  Grundbesitz  dar.  Die  TTjTOp'.xfj  des  Hera- 
kleides i  Aax'.o;  bei  Smyrna  war  ein  y/(3'.ov  osxxTa/.avxov  nach  Philostratos  Bl'o: 
ao'f'.aiwv  II  26;  die  Stadt  Priene  bewilligte  dem  Megabyzos  von  Ephesos  die 
Erwerbung  von  Grundbesitz,  der  von  der  Grenze  gegen  Ephesos  in  minde- 
stens zehn  Stadien  Entfernung  liegen  muß  (Wiener  Studien  NNIN  1)  und 
nicht  von  den  Iko^i;  erkauft  sein  darf,  im  Werte  är/jp'.  taXavtwv  r.[tr.t ;  Be- 
schlüsse der  Athener  gestatten  die  i-f/.-y^:;  von  Grundstücken  bald  im  Werte 
von  2  Talenten,  bald  von  einem  Talent,  von  Häusern  von  500  bis  3000  Drach- 
men. Ich  vermag  aus  den  mir  vorliegenden,  der  Vervollständigung  bedürftigen 
Zusammenstellungen  über  den  Wert  von  Grundstücken  im  griechischen  Altertum 


02  A.  Wilhelm 

(Boeckh-Fränkel,  Staatshaiishaltung  der  Athener  J  75;  B.  Büchsenschütz,  Besitz 
und  Erwerb  S.  S3;  P.  Guiraud,  La  propriete  fonciere  en  Grece  p.  392  f.;  und 
eigenen  Sammlungen  für  die  Schätzung  der  Ausdehnung  der  Güter  Thalons  um  so 
weniger  einen  Maßstab  zu  gewinnen,  als  sich  die  wenigen  bei  Schriftstellern  und 
in  Inschriften  überlieferten  Angaben  auf  andere  Landschaften  und  Zeiten  beziehen, 
sich  die  Eigenart  der  Grundstücke  unserer  Kenntnis  entzieht  und  damit  gerechnet 
werden  muß,  daß  diese  Ländereien,  von  denen  die  eine  wohl  nicht  ohne  Grund 
KaXXbia  heißt,  besonders  hohen  Wert  besaßen.  Der  Athener  Aristophanes  hatte, 
wie  Lysias  in  der  Rede  bizkp  xwv  Ap'.crco^ivou;  yprt\L£xti>v  berichtet,  ein  Haus  um  fünfzig 
Minen  und  Grundstücke  im  Ausmaß  von  mehr  als  300  Plethren  erworben,  die 
mehr  als  4  Talente  10  Minen  gekostet  haben  müssen,  da  der  Wert  seines  gesamten 
Grundbesitzes  auf  mehr  als  fünf  Talente  veranschlagt  wird  (XIX  29.  42).  Läßt 
man  den  Überschuß  über  diese  Summe  wie  den  der  Größe  über  300  Plethren 
unberücksichtigt,  so  würde  das  Plethron  nach  A.  Boeckh,  Staatshaushaltung3  I  79  f. 
90  Drachmen,  nach  B.  Büchsenschütz,  Besitz  und  Erwerb  im  griechischen  Alter- 
tum S.  83,  etwa  83'/.,  Drachmen  gekostet  haben;  nach  J.  Beloch,  Gr.  G.  II  347 
hat  Lysias  wahrscheinlich  im  Interesse  seines  Klienten  stark  übertrieben,  es  sei  denn, 
daß  es  sich  um  ein  Grundstück  in  unmittelbarer  Nähe  der  Stadt  und  in  hoher 
Kultur  handelte.  Nach  einem  Vorschlage,  den  Dion  von  Prusa  in  seinem  EOSoizöc  ■'/] 
Kwrtföc,  p.  233  einen  Redner  in  der  Volksversammlung  der  Eretrier  machen  läßt, 
soll  der  Nichtbürger.  der  200  Plethren  unbebauten  Landes  in  Bebauung  nimmt 
-  einen  offenbar  sehr  umfangreichen  Besitz  —  das  Bürgerrecht  erhalten.  Da  die 
Inschrift  8  aus  Magnesia  am  Maiandros  lehrt,  daß  dort,  ungefähr  um  die  Zeit  des 
Beschlusses  der  Priener  für  Megabyzos,  der  ayolvo^  38  bis  100  Drachmen  kostete, 
berechnet  Frh.  Hiller  von  Gaertringen,  daß  für  fünf  Talente  in  Priene  je  nach  der 
(iüte  des  Bodens  300  bis  790  ayolvo:  zu  haben  waren;  dem  Athener  Philaios  schenkten 
die  Priener  nach  dem  Beschlüsse  6  Z.  22  xfjj  '^ikfji  yiöpx;  ayoivou;  sxscov.  Auch  die  wich- 
tige Inschrift  aus  Thessalien,  die  A.  S.  Arvanitopullos,  Revue  de  philologie  XXXV 
132  ff.  veröffentlicht  und  nach  Homolion  gesetzt  hat,  nunmehr  aber 'E'fr;[i.  xpy.  19 13 
a.  27  Gonnos  zuweist,  aus  dem  dritten  Jahrhundert  v.  Chr.,  zeigt,  wie  sehr  die  Preise 
des  I5odens  je  nach  Umständen  schwankten;  das  Plethron  der  ^iat]  yfj  wird  im  Durch- 
schnitt mit  fünf  Stateren  bewertet,  der  höchste  Preis  ist  16,  der  niedrigste  1  Stater; 
das  Plethron  Weinland  (a[t7ieXu>v)  wird  einmal  um  20,  ein  anderes  Mal  vielleicht  um 
50  Statere  gekauft,  vgl.  dazu  meine  Bemerkungen  über  die  Landlose  der  Ansiedler 
aus  Issa  auf  Korkyra  Melaina  (Dittenberger,  Sylloge  933),  Neue  Beiträg-e  zur  grie- 
chischen Inschriftenkunde,  III.  Teil,  Sitzungsberichte  der  Wiener  Akademie  Bd.  175 


Urkunden   aus   Messene  63 

1.  Abh.  S.  7  ff.,  wo  ich  auf  J.  Marquardt,  Römische  Staatsverwaltung'2  IL  227  ff.  hätte 
verweisen  sollen.  Nach  A.  S.  Arvanitopullos  S.  136  f.  waren  '\>C/at  yfj  und  Weinland 
im  Altertum  etwas  teurer  als  heute.  Die  Ergänzung  der  Urkunde  aus  Megalopolis 
IG  V  2,  445  D  Z.  7:  twv  StxS'.xxaS'lvcwv  -ÄsS-piov  otxxoat'wv  tov  [~b  ~asiKoov  cpxyjia:  "jvr/,- 
-/.v/rx]  y.xl  re-pa-/.6a:ai  ist  mit  diesen  Preisen  nicht  zu  vereinigen.  Neuerdings  hat  die 
wichtige  Urkunde  aus  Sardeis  Amer.  Jour.  of  Arch.  191 2  p.  1  1  ff.  (vgl.  W.  K.  Pren- 
tice  ebenda  p.  =>j6)  ihren  Herausgebern,  W.  H.  Buckler  und  1).  M.  Robinson,  Anlaß 
geboten,  über  Größe  und  Erträgnisse  von  Landlosen  und  Grundbesitz  überhaupt 
in  Kleinasien  zu  handeln  (p.  52  ff.).  Die  Ausbeutung  der  Inschriften,  vornehmlich 
der  Pacht-  und  Stiftungsurkunden,  für  die  Wirtschaftsgeschichte  ist  eine  dringende 
Forderung  der  Wissenschaft  (vgl.  auch  Neue  Beiträge  I  S.  19),  und  wer  mit  land- 
und  staatswirtschaftlichen  Kenntnissen  ausgerüstet  an  sie  herangeht,  wird  ihnen 
vielfach  belehrende  Aufschlüsse  abgewinnen  können;  ich  begnüge  mich  besonders 
auf  die  Pachturkunden  aus  Thespiai,  von  denen  ich  nur  BCH  XIX  553  nenne, 
und    auf    die  Stiftungsurkunde    aus  Aphrodisias   REG   XIX    235  ff.    zu    verweisen. 

Weshalb  die  z:\vj. ziv.  dieser  Ländereien  des  Thalon  samt  der  7rap.a1q17.aJa  in  Abzug 
gebracht  werden,  ist  nicht  ersichtlich.  Der  andere  Besitz,  jetzt  in  Nemerius' Hand, 
war  früher  Eigentum  des  Damion;  er  wird  deshalb  ausgenommen,  weil  er  von  dem 
früheren  Besitzer  bin  Gelegenheit  der  früheren  Schätzung  bereits  versteuert  worden 
war.  Auf  Münzen  von  Messene,  Catalogue  of  the  Greek  Coins,  Peloponnesus 
p.  111  n.  2<i,  die  P.  Gardner  und  R.  S.  Poole  in  die  Zeit  zwischen  280  und  146 
v.Chr.  setzen,  findet  sich  der  Name  Axjucov,  der.  wenn  nicht  auf  denselben  Mann, 
so  sicher  auf  einen  seiner  Vorfahren  weist.  In  Nemerius  wird  wohl  der  Vater  der 
beiden  Brüder  Xejiev.o:  y.xl  Mxzßv.o;  KÄortto:  Xsuspio'j  0o!.  Tw|iaro*.  erkannt  werden 
dürfen,  denen  der  schon  S.  2S  erwähnte  Beschluß  der  Bürger  von  Gytheion  aus 
der  Zeit  nach  71  o  v.  Chr.  gilt  (IG  V  1,  1146;  Sylloge  330),  oder  der  ältere  seiner 
beiden  Söhne;  diese  Geld-  und  Ehrenmänner,  tue  den  Gytheiaten  in  den  vorher- 
gehenden Jahren  mehrere  Darlehen  gewährt  hatten,  von  denen  das  zweite  3965 
Drachmen,  ein  drittes  jjoo  Drachmen  betrug,  in  Messenien  begütert  zu  finden, 
ist  nicht  überraschend  (vgl.  G.  F.  Hertzberg,  Geschichte  Griechenlands  unter  der 
Herrschaft  der  Römer  I  1  s< j  f-J.  Ein  Szniy.^;  auf  Delos,  Ende  des  zweiten  Jahr- 
hunderts v.  Chr.,  Bull,  de  corr.  hell.   XXXVJ  97. 

Die  Summe  dieser  Abzüge  im  Betrage  von  etwas  über  vierzehn  Talenten 
ist  in  '/..  27  gezogen.  Der  erste  Hauptteil  der  Abrechnung  sehließt  sodann  in 
Z.  2K  f.  mit  Angabe  der  Summe,  von  der  die  S/crw^oÄsj  zlzzo^d  zu  entrichten  ist: 
12(2  Talente  (in  W.  Kolbes  Abdruck  und  Umschrift  ist  nach  Tsrjaxpxy.ovra  am  Ende 


64  A.  Wilhelm 

der  Zeile  2üo  übersehen)    4  Minen    30  Statere    2  Oholen     10  Chalkoi  (AEKAXAAKOI 

auf  meinem  Abklatsch  deutlich;  nach  W.  Kolbe  EeAXAAKOI). 

Zum  Verständnis  der  Rechnung  ist  auszugehen   von  Z.  20  f.,   27  ff.    Von  der 

Summe    von 

T        M       S       D       O       Ch 

1256       5       16      —      10       10 

werden  abgezogen        14        1        21       —        8       — 

als  Rest   wird   verzeichnet    1242        4        30       —         2        10 

An  zweiter  Stelle  liegt  augenscheinlich  ein  Irrtum  vor:  nicht  vier,  sondern 
drei  Minen  verbleiben;  die  Rechnung  mit  Stateren  aber  beweist,  daß  die  Mine 
70  Drachmen  hatte,  denn  3 5  — (—  1 6  =  5 1  ;  51  —  21  =  30.  Zu  den  Sätzen,  die  in  der 
Mysterieninschrift  Z.  15fr.  für  den  höchsten  zulässigen  Wert  von  Kleidung  und 
Schmuck  der  Festteilnehmerinnen  vorgeschrieben  sind,  hatte  schon  H.  Sauppe  (Ausg. 
Sehr.  271)  bemerkt:  „Fast  sollte  man  meinen,  daß  nach  der  Skala:  100  Drachmen, 
1  Mine,  50  Drachmen,  ebenso  Z.  20:  2  Minen,  100  Drachmen,  eine  Mine  weniger 
als  100  Drachmen  gehabt  habe.'1  Der  Glaube,  daß,  wie  ein  Talent  immer  60  Minen, 
so  die  Mine  auch  immer  100  Drachmen  gehabt  hätte,  ist  durch  delphische 
Rechnungsurkunden  als  irrig  erwiesen  worden.  Wie  E.  Bourguet,  E'administration 
financiere  du  sanetuaire  pythique  p.  20  ff.;  Th.  Reinach,  Bull,  de  corr.  hell.  XX  251. 
385.  XXVIII  18,  L'histoire  par  lps  monnaies  p.  99  ff.;  Br.  Keil,  Hermes  XXXII 
403.  XXXVII  514  gezeigt  haben,  lehren  diese  Rechnungsurkunden,  daß  die  Mine 
des  äginäischen  Fußes,  dem  Delphi  folgt,  35  Statere,  70  Drachmen  hatte  und 
daß  demnach  die  tatsächlichen  Einheiten  des  äginäischen  und  des  euböischen 
Systems,  Statere,  Drachmen,  Obolen,  verschieden  waren,  die  höheren  Einheiten, 
Mine;  und  Talent,  dagegen  gleich,  indem  70  schwerere  äginäische  Drachmen, 
die  die  Mine  ausmachten,  100  leichteren  euböischen  Drachmen  gleichkamen  und 
das  Talent  4200  äginäische,  6000  euböische  Drachmen  betrug.  Alle  weitere 
Erörterung  ist  nun  durch  J.  Belochs  Ausführungen  Gr.  G.  1  2  S.  335  ff.  über- 
ilüssig  geworden.  Ich  berichtige  bei  dieser  Gelegenheit  ein  ärgerliches  Versehen, 
das  sich  in  die  Erörterung  der  Inschrift  IG  IV  924  in  meinen  Attischen  Urkunden 
I  S.  35  eingeschlichen  hat.  Das  Strafgeld,  das  die  an  dem  „korinthischen"  Bunde 
König  Philipps  beteiligten  Staaten  für  einen  bei  dem  Aufgebot  ausbleibenden 
Reiter  zu  zahlen  hatten,  ist  ein  ^(ujivafov,  also  50  Drachmen;  der  Druckfehler  30 
statt  50  in  Z.  12  v.  u.,  den  ich  übersah,  hat  mich  verführt  auf  S.  37,  mit  Ab- 
änderung der  ursprünglichen  Fassung-  der  Stelle,  für  die  Zahlungen,  die  für  den 
Reiter,   den  Hopliten  und  den  Leichtbewaffneten    zu    leisten   sind,    das  Verhältnis 


Urkunden  aus  Messene  65 

von   3:2:1    anzugeben;   die  von  mir  erst  nachträglich  eingeschobenen  Worte  „wie 
in  der  Inschrift  aus  Epidauros"  sind  S.  37   Z.  6   v.  u.  zu  tilgen. 

Nun  ist  es  leicht,  das  Verhältnis  der  äxtcüßoXo;  etecpopa  zum  Ti'pjU«  zu  ver- 
stehen, das  sich  in  den  in  Z.  27  ff.  angegebenen  Zahlen  folgendermaßen  ausdrückt: 

Summe  der  -:|j.a<jia'    von  denen  die  Acht  Obolen-Steuer  zu  entrichten  ist: 
T  M  S       D      O       Ch 

1242  4   (richtig:   3)     30      —       2  10 

Betrag  der  Acht  Obolen-Steuer:  gq.365  Denare  2 

In  dieser  Berechnung  tritt  für  die  Einheit  des  Silbergeldes  die  römische 
Bezeichnung  Denar  ein  (Seivapiov  geschrieben,  statt  des  gewöhnlichen  Srjväptov); 
die  alten  griechischen  Bezeichnungen  des  Kupfergeldes  sind  beibehalten  (Th. 
Mommsen,  Römisches  Münzwesen  S.  708;  J.  Marquardt,  Römische  Staatsver- 
waltung2 II  39). 

Verwandelt  man  die  Summe  mit  der  Berichtigung  der  Zahl  der  Minen  in 
Obolen,  so  ergeben  sich  5.216.670  Drachmen  2  Obolen  =  31.300.022  Obolen.  Der 
Ausdruck  öy.Tono/.o;  eia^opa  kann  aber  nur  so  verstanden  werden,  daß  von  der 
Mine  =  420  Obolen  acht  Obolen  Steuer  zu  entrichten  sind,  der  52-5  Teil.  Ebenso 
rechnet  man  die  Prozente  im  Verhältnis  zur  Mine  (Br.  Keil,  Anonymus  Argenti- 
nensis  S.  27 1);  ein  neues  Beispiel  bringt  die  Urkunde  der  Anleihe  der  Milesier 
bei  den  Knidiern,  veröffentlicht  von  A.  Rehm.  Das  Delphinion  in  Milet  S.  294  ff. 
n.  138,  Z.  82:  -07.0;  tv,;  \viiz  i/.i^zy^  l/äatsj  [tr(vo;  ~pzr-i  SjioXot.  Auffällig  ist,  daß  Be- 
träge von  mehr  als  sechs  Obolen  (sieben:  Z.  15;  acht:  Z.  1.  2.  10.  25.  27;  neun:  Z.  13; 
zehn:  Z.  12.  20;  elf:  Z.  171  nicht  auf  Drachmen  umgerechnet  sind  und  nur  einmal 
1  Drachme  verrechnet  ist,  Z.  9;  dies  scheint  darauf  zu  deuten,  daß  als  Einheit 
für  die  Verrechnung  der  Stater  betrachtet  wurde.  Teilt  man  5.2 1(1. 070-33  durch 
52*5,  so  ergibt  sich  90. 365'  140,  eine  Summe,  die  bis  auf  einen  unbedeutenden  Unter- 
schied --  der  Bruchteil  entspricht  einem,  nicht  2  Obolen  —  der  in  den' Rechnung 
ausgewiesenen  von   99.365  Denaren   2   Obolen  gleichkommt. 

Die  Rechnung  beweist  zugleich  die  Gleichsetzung  des  römischen  Denars 
mit  der  Drachme  der  Messenier.  Bekanntlich  wird  die  attische  Drachme  dem 
römischen  Denar  gleichgesetzt  (F.  Hultsch,  Metrologie  S.  251;  J.  Marquardt, 
Römische  Staatsverwaltung2  II  S.  3S.  42;  E.  Babelon,  Traite  des  monnaies  gr.  et 
rom.  I  1  p.  [o8  Comptes  rendus  de  l'Academie  des  Inscriptions  1906  p.  548;  Th. 
Reinach,  l.'anarchie  monötaire  et  ses  remedes  chez  les  anciens  (irees,  Memoires 
de  l'Academie  des  Inscriptions  XXXVIII  p.  360);  ich  muß  die  Aufklärung  den 
Numismatikern   überlassen. 

Jahreshefte  lies  c'M.-rr.  archäol.   Institut,  s  Bd.   XVII.  y 


66  A.  Wilhelm 

Seltsamerweise    liegen    in    der   Rechnung-  zahlreiche   Fehler  vor.    Nur    eine 
Reihe  von  Posten  stimmt,  Z.  23  ff. 

T          M          S          D  O         Ch 

2          34          —          —  — 

8          37          21  8 

2          5° —  —          — 

12        121          21          —  8          — 

=    14            1          21          —  8 
Dagegen  ergeben   die  in  den   Z.  1    bis  9   verzeichneten  Beträge  als  Summe: 

1018          32          32          —  i1/-,       10 

nicht,  wie  Z.  10  steht:    1018          32            1          —  8            10 

Die  Summe  der  in  Z.  11   bis  ig  verzeichneten  Beträge,  in  der  Inschrift  nicht 
angegeben,  ist  meiner  Berechnung  nach: 

T          M        S  D        O        Ch 

235       42       20  —        1 
Dazu  die  frühere  Summe,  nach  Z.  10: 

1  o  1 8        32          1  —       8'/2      10 

Die  Gesamtsumme  ist  somit:      1251        14        21  —       </  2      10 
dagegen  bietet  der  Stein  Z.  20  ff.: 

1256          5        16  —        10        10 
Wird  aber  statt  der  Z.  10   verzeichneten  die  berichtigte;  Summe: 

1018        32        32  —        1Y2        IO 
in  Rechnung  gesetzt,  so  ist  die  Gesamtsumme: 

I254  14  52  21/«,  IO 

Daß  in  der  Subtraktion  Z.  27  ff.  ein  offenkundiger  Fehler  vorliegt,  indem  in 
dem  Reste  eine  Mine  zu  viel  erscheint,  ist  bereits  bemerkt  worden. 

Ein    Widerspruch    ergibt    sich    ferner,    wenn    nach    Z.  ^2  ff.    die    Summe    der 
bereits  eingezahlten  Beträge 

83.574  Denare        1  Trichalkon 
und  der  ausständigen  Beträge 

1 5-797       5  Obolen       q  Chalkoi 
ausmachen  soll:  <)t,).3Ö5        2  Obolen 

da  diese  Summe  tatsächlich: 

()().37  1        6  Obolen 
erg'ibt.  Es  kommen  zwölf  Chalkoi   auf  den  Obolos,  wie  in  Epidauros,  Orchomcnos, 
Delos  (Br.  Keil,  Atli.  Mitt.  XX  64  und  Anonymus  Argentinensis  S.  272);  in  Z.  10 


Urkunden  aus   Messene  O7 

und   20    erscheinen    Posten    von     10   Chalkoi.    Waren    bis    zum    letzten    Tage    des 

siebenten  Monates  wirklich  83.574  Denare  1   Trichalkon  eingezahlt,    so  belief  sich 

der  Rest  auf: 

15.71)1   Denare        1   Obolos        g  Chalkoi. 

Schließlich  führt  die  Addition  der  in  Z.  5(1  bis  (.8  verzeichneten  Summen  nicht 
auf  15.797  Denare  5  Obolen  9  Chalkoi,  wie  man  nach  Z.  34  f.  erwarten  würde, 
sondern  auf  16.578  Denare  6   Drachmen   2   Obolen. 

Daß  Verrechnungen  so  bedeutender  Beträge  in  den  kleinsten  Einheiten  nicht 
stimmen,  würde  aus  deren  Aufrechnung  zu  erklären  und  nicht  auffallend  sein; 
die  Unterschiede  und  Versehen  in  den  großen  Summen  sind  dagegen  geeignet 
zu  befremden.  Den  Sitz  der  Fehler  aufzuspüren,  ist  mir  nicht  gelungen;  der  mög- 
liche Gewinn  an  Einsicht  entspräche  schwerlich  der  aufzuwendenden  Mühe.  Bei 
der  Umsetzung  einer  Vorlage,  welche  die  Beträge  in  Zahlen  und  Wertzeichen 
wiedergab  und  ihrerseits  wieder  auf  andere  Rechnungen  zurückging,  in  eine  In- 
schrift, die  alle  Beträge  in  Worten  ausschreibt,  waren  Irrtümer  nur  zu  leicht 
möglich;  auch  mir  sind  solche  bei  der  Abschrift  nach  dem  Abklatsche  und  in 
der  Berechnung  nur  zu  oft  begegnet.  Auch  in  Rechnungsurkunden  aus  Athen, 
Theben  (IG  VII  2426  Z.  18),  Epidauros  (s.  Br.  Keil,  Ath.  Mitt.  XX  51.  59  ff.),  Delos 
(IG  XI  2  praef.  p.  VI,  155  u.  s.i,  Delphi  usw.  sind  Versehen  in  den  Zahlen,  auch 
in  den  ausgeschriebenen  Zahlworten,  durchaus  nicht  selten,  irrige  Einträge  auch 
häufig  verbessert,  und  wie  diese  Aufzeichnungen,  so  wird  wohl  auch  die  von 
Messene  erst  in   unseren  Tagen  ernstlich  nachgeprüft  worden  sein. 

I  lemerkenswert  ist,  daß  die  Wertbezeichnung  bei  Minen  und  Stateren  nach  dem 
ersten  Zahlwort  steht,  bei  den  Talenten  dagegen  nach  dem  letzten,  z.  B.  Z.  2:  r/.atöv 
'il  xaXavcx,  -zT;i;/.rsr.v.  \vixl  sc,  Z.  5:  Z'v/.y.  tJXXxfjpE;  tcevxe  usw.  Sonst  werden  solche 
Wertbezeichnungen  in  Rechnungen,  die  alle  Zahlen  in  Worten  schreiben,  vorange- 
stellt, /..  B.  in  der  Urkunde  aus  Delphi  Bull,  de  corr.  hell.  XXIV  471,  II  A  24  ff.: 
xaXavxa  "cVT^v-C/vra  d/.xw,  |iva:  resvr/jy-ovxa  ~i~.~y.ozz,  axaxf^pE?  o'zv.y.  öy.xw.  SpayjiTj,  ya.Xv.ol 
r.vr.t  v.y.:  Zx'Z'.y.ol  zoiy/.i-'.o:  zv/.oz:  z:z.  Es  kann  sehr  wohl  an  meiner  unzureichenden 
Kenntnis  liegen,  wenn  ich  aus  Inschriften,  die  Wertangaben  in  Worten  schreiben, 
kein  Beispiel  für  den  eigentümlichen  Wechsel  der  Wortfolge,  den  die  messenische 
Urkunde  zeigt,  anzuführen  vermag,  doch  finde  ich  auch  in  M.  N.  Tods  Abhandlung: 
The  greek  numeral  notation,  ABS  XVIII  98  (vgl.  JMS  XXXIII  31)  keinen  Nach- 
weis. Die  Vermutung  liegt  nahe,  daß  diese  Wortfolge  ihre  Erklärung  in  der 
Art  und  Weise  findet,  wie  in  der  Rechnung,  die  der  Inschrift  mittelbar  oder  un- 
mittelbar   als   Vorlage    diente,    die   Summen    durch    Wertzeichen    wiedergegeben 

9* 


68  A.  Wilhelm 

waren.  Waren  nur  die  Einer  der  mehrstelligen  Zahl  von  Talenten,  die  in  jedem 
Posten  die  Reihe  eröffnet,  durch  T  bezeichnet,  so  konnten  die  ersten  Ziffern  ohne 
Wertbezeichnung  bleiben,  eine  solche  sich  erst  mit  dem  Zeichen  der  Gruppe, 
das  zugleich  Zahl  und  Wertzeichen  war,  einstellen  und  doch  klar  sein,  daß  die 
davorstehenden  Zeichen  Talente  bedeuten.  Solche  Schreibung  ist  auch  sonst  ganz 
gewöhnlich,  z.  B.  in  Summen,  die  in  der  gewöhnlichen  Einheit,  in  Drachmen,  an- 
gegeben werden.  Ebenso  schreibt  die  Rechnung  aus  Delphi  aus  dem  Jahre  des 
Archon  Dion,  Bull,  de  corr.  hell.  XXIII  565  ff.  Z.  6:  APCSSh  (18  Statere  1  Drachme), 
Z.  25:  AAAAS**£HII  (44  Statere  1  Drachme  3  Obolen)  und  so  immer.  Wird  eine 
solche  Reihe  von  Ziffern  und  Wertzeichen  in  Worte  umgesetzt,  so  ist  es  ganz 
begreiflich,  daß  die  Wertbezeichnung  erst  bei  den  Einern  ausgesprochen  wird. 
War  dagegen  in  den  in  der  Aufzählung  folgenden  Summen  von  Minen  und  Stateren 
schon  der  ersten  zweier  Zahlen  das  Wertzeichen  beigegeben  zur  Vermeidung 
falscher  Bewertung  inmitten  der  Reihe,  so  wurde  die  Wertbezeichnung  schon  in 
Verbindung  mit  dieser  ersten  Zahl  ausgesprochen :  raVTTjXOVta  [tvai  sc,  os/.x  sTaTfjps; 
Tieres,  und  brauchte  bei  der  zweiten  Zahl  nicht  wiederholt  zu  werden.  Gibt  die 
Inschrift  IG  VII  2406  Z.  17  eine  Summe  folgendermaßen  wieder:  —  xajXavtwv  xyj 
Söo  xyj  5pa[yjiä(ov  — ,  so  werden  in  der  nicht  die  Zahlworte,  sondern  Zahl-  und 
Wertzeichen  verwendenden  Vorlage  die  verlorenen  Zehner  mit  dem  Zeichen  für 
das  Talent  verbunden  gewesen  und  dieses  Wort  deshalb  im  Anschluß  an  die  Zehner 
ausgesprochen  sein. 

Übrigens  darf  die  Erage  aufgeworfen  werden,  ob  die  Zahlwörter  Ziv.%  ziz 
usw.  statt  evoexa,  oiv.x  o-'jo  usw.,  über  die  Br.  Keil,  Hermes  XXXII  149;  Meisterhans- 
Schwyzer,  Grammatik3  S.  15g  ff.;  Schweizer,  Grammatik  der  pergamenischen  In- 
schriften S.  164  f.;  E.  Nachmanson,  Laute  und  Formen  der  magnetischen  Inschriften 
S.  147;  Edw.  Mayser,  Grammatik  der  Papyri,  Laut-  und  Wortlehre  S.  315;  G.  Hatzi- 
dakis,  Einleitung  in  die  neugriechische  Sprache  S.  150  handeln,  in  die  Sprache 
nicht  als  Umsetzung  der  Zahldarstellung  AI,  All  usw.  in  Worte  eingedrungen  sind. 
Von  den  ausständigen  Steuern,  die  sich  auf  fast  15.800  Denare  belaufen, 
kommt  ein  geringer  Bruchteil,  etwas  mehr  als  1070  Denare  in  Abzug,  weil  die 
Zahlungen  wegen  Ablebens  der  betreffenden  Steuerpflichtigen  oder  besonderer 
Dienstleistung  wegen  nicht  erfolgt  sind.  Die  Abrechnung  verzeichnet  in  Z.  36  ff. 
an  erster  Stelle  den  auf  Kriegsdienstleistende,  offenbar  Freie,  entfallenden  Betrag 
von  411  Denaren  6  Chalkoi,  der  ein  •u'pju.a  von  über  5-1  Talenten  voraussetzt.  Auf 
dem  Steine  sind  nach  toütou  die  Zeichen  Ell  deutlich;  der  schräge  Strich  des  zu 
erwartenden  Ny  fehlt.  Also  wird  entweder  E(v>OTpaxeuo[i,evots  zu  lesen  sein  —  doch  ist 


Urkunden  aus  Messene  69 

das  Wort  sonst  nicht  bekannt;  exaxpaxeuo[tevou;,  woran  man  zunächst  denkt,  steht 
mit  den  Resten  nicht  in  Einklang'  —  oder  getrennt:  e(v)  axpxxeoojievot;,  doch  bekenne 
ich,  die  Praeposition  niclvt  wie  in  der  folgenden  Überschrift  Z.  40:  ev  obcaraBoXots 
unmittelbar  verständlich  zu  finden.  Auch  fehlt  ev  in  den  übrigen  Posten  dieses 
Teiles  der  Abrechnung.  Die  beiden  letzten  sind  in  Dativen  gegeben:  yz'.po\iyyy.:t 
/.eixoupyouvxois,  epexa:;  SoöÄo:;,  der  zweite  im  Genetiv:  iiexaXXayGXtov  eXeuilipwv.  Zu  dem 
Genetiv  und  zu  den  Dativen  wird  man  hinzudenken  efacpopat  und  an  P>.  Gilder- 
sleeves  Bemerkung  zu  Pindar  Pyth.  III  46:  Ävfrpümotacv  töafra:  vcaou?  erinnern 
dürfen:  „ävifpw-o:;  more  sympathetic  than  avil-pw-cov" ;  über  den  Austausch  zwischen 
dativischer  und  possessiver  Ausdrucksweise,  von  denen  jene  „subjektiver,  wärmer 
und  innerlicher"  ist,  diese  „einfach  objektiv  ein  Besitzverhältnis  konstatiert", 
s.  W.  Havers,  Untersuchungen  zur  Kasussyntax  der  indogermanischen  Sprachen 
(Untersuchungen  zur  indogerm.  Sprach-  und  Kulturwissenschaft  III)  1  ff.  Die  Ver- 
pflichtungen berühren  die  Lebenden,  die  besonderer  Dienstleistung  wegen  ihre 
EiV-popsc  noch  nicht  bezahlt  haben,  mehr  als  die  Verstorbenen,  weil  sie  auf  ihnen 
persönlich  haften;  dagegen  werden  die  Steuerleistungen,  die  den  Verstorbenen 
zukamen,  von  ihren  Erben  zu  tragen  sein.  Der  einfache  Dativ  würde  demnach 
wie  bei  dem  dritten  und  vierten  Posten,  so  auch,  ohne  ev,  bei  dem  ersten  genügt 
haben;  ist  ev  irrig  zugesetzt  und  C7xpxx£'j0|t.£va:;  zu  lesen?  Wahrscheinlicher  ist 
i(-/)rj~p7,~vjrj\<.ivrj'.i  oder  in  Ell  steckt  EK  und  das  Wort  ist  £(/.)cjtpx-£'jo|i£Voi;. 

An  zweiter  Stelle  erscheint  der  auf  verstorbene  Freie  entfallende  Betrag 
von  4S7  Denaren  16  Chalkoi,  der  einem  Timema  von  gegen  (Vi  Talenten  ent- 
spricht. Zu  itETaX/.scyÖKov  vgl.  R.  Kühner-F.  Blass,  Ausf.  Gr.3  II  96,  4  Anm.  3;  die 
Aspiration  z.  B.  IG  XII  3,  330  Sp.  I  Z.  10  xoO  |i£TaÄXxy_ÖTo;,  in  „Trostbeschlüssen" 
z.  B.  JHS  XX  74  n.  2  Z.  7  u.  s.;  IG  XI  ),  513  Z.  14  CTuvY]XXa)(6xwv. 

Sehr  bescheiden  ist  die  an  dritter  Stelle  gebuchte  Summe:  89  Denare 
2  Obolen  6  Chalkoi;  das  entsprechende  Timema  dieser  yß'.poxiyyxt  XetxoupYoövxes, 
der  Handwerker,  die  als  solche  in  Dienst  standen,  betrug  nur  etwas  über  4674 
Drachmen.  Zu  Xe'.xo'jpfefv  kann  ich  nun  auf  die  Erörterung  W.  Bucklers  und 
1).  M.   Robinsons  Amer.  Journ.  of  Arch.   1912  p.  57  verweisen. 

An  vierter  Stelle  sind  für  die  als  Ruderer  dienenden  Sklaven  82  Denare 
5  Obolen  berechnet,  die  einem  ~.'.\<.i ^.7.  von  etwas  über  4345  Drachmen  entsprechen 
würden.  Es  wird  sich  bei  diesen  wohl  um  ein  Kopfgeld  handeln,  von  dem  die 
Abgabe  in  Rechnung  gestellt  wird  (vgl.  J.  Marquardt,  Römische  Staatsverwaltung 
II-  201);  bei  den  mit  nur  unwesentlich  höherem  Betrag  erscheinenden  yzipoxiyya.'. 
/.i'.TO-jpyoOvxe;  war  nach  Z.  1 1   —  es  handelt  sich  doch  wohl  um  einige  der  außer- 


7°  A.  Wilhelm 

halb  der  Pinien  .stehenden  xv/ylxa.1  —  der  Gesamtbetrag  der  Habe,  zb  xE'fXAOitLa  zv.z 
■'jTiy.^ciziz.  wahrscheinlich  der  behördlich  geschätzten  Habe,  nicht  ein  ~J.\u^x  (s.  oben 
S.  54  f.),  der  Steuerbemessung  zu   Grunde  gelegt. 

In  einem  letzten  Abschnitt  Z.  40  ff.  verzeichnet  die  Abrechnung  £v  äxxxaäöXo'.; 
(das  Wort  scheint  neu;  dxaxajioXiü)  ist  aus  der  delphischen  Inschrift  GDI  1 804 
Z.  3  bekannt)  die  Steuern,  die  noch  nicht  erlegt  worden  sind,  in  ihrer  Verteilung 
auf  die  verschiedenen  Klassen  der  Bevölkerung.  Vergleicht  man  die  Schätzung 
der  Gruppen,  der  Kürze  halber  nur  ihre  Summen  in  Talenten,  und  ihre  Rückstände: 

Schätzuiii;  in  Talenten  Rückstände  in  Denaren 

Kresphontis  122  1870 

Dai'phontis  106  1158 

Aristomachis  24g  2202 

Hyllis  14c)  2170 

Kleodaia  261  1  |8o 

Fremde  129  57t- 

Nichteingeschätzte  97 

Römer  und  Schutzbefohlene     118  14-4 

AvEicpopoi  und  Olympioniken        4  !349 

so  fallt  der  überstarke  Anteil  der  Fremden  und  der  in  ihre  Phyle  aufgenommenen 

Römer  einerseits,  der  von  den  eEocpopa£  Befreiten  und  der  Olympioniken  anderseits 

an  den  Rückständen  auf. 

Die  dveio^popi«  wird  mit  verwandten  Vorrechten,  der  orsXeia  und  äXs'.xoup- 
77,01a,  zu  denen  durch  einen  unverhofften  schönen  Fund  H.  Hepdings  noch  die 
dv£TOaiafr|j,£ta  tritt  (Ath.  Mitt.  XXXII  276  Z.  38),  in  Beschlüssen  zu  Ehren  von 
Wohltätern  nicht  selten  verliehen,  so  z.  B.  IG  IV  932  Z.  72,  und  dürfte  die  letzte 
und  höchste  Stufe  dieser  Befreiungen  bedeuten;  vor  der  Pflicht  der  £:V.fopa  schützte 
in  Athen  auch  die  Übernahme  der  Trierarchie  oder  einer  anderen  Leiturgie  nicht 
(Lysias  XI  2,  3.  XIX  29;  Xenophon  Oix.  2,  6;  Isaios  V  41;  Demosthenes  XX 
28.  XXII  65).  Vorsichtshalber  pflegt  übrigens  die  Zuerkcnnung  der  Freiheit  von 
allen  Leiturgien  freiwillige  Dienste  nicht  auszuschließen;  so  heißt  es  in  dem  Be- 
schlüsse aus  Aphrodisias  REG  XIX  103  f.  Z.  17:  Scooaö'a'.  ot  aOxcj)  \jr>b  rffi  {>rsj/Stz  -/.vi 
xoü  5r;[iou  T»jv  de,  xö  [isXXov  äXetToupyyjoJav  d>;  xvieafrat  aüxöv  rcäarjs  axouaiou  unrjpeaia;,  vgl. 
Lebas  Wadd.  407.  Und  in  Aigiale  auf  Amorgos  soll  nach  dem  Gesetze  IG  XII  7,  5 1  5 
über  die  Stiftung  des  Kritolaos  Z.  93  aus  der  Zahl  xöv  EOspyexwv  xat  dtXstxoupyTjXWV  der 
Vermögendste  zum  emu.eXrjxifjs  bestellt  werden,  8ra)[s  äv  x]at  xpdxcoxa  Xs'.TCupY^aTji. 
Auch  den  dionysischen  Techniten  sind,  wie  die  Inschrift  aus  Theben  IG  VII  2413. 


Urkunden  aus  Messene  7  * 

2414  lehrt,  nach  W.  Dittenberger  aus  der  ersten  Hälfte  des  zweiten  Jahrhunderts 
v.  Chr.,  durch  das  Schreiben  eines  römischen  Beamten,  vielleicht  des  Mummius 
(G.  Colin,  Rome  et  la  Grece  p.  636;  F.  Poland,  Geschichte  des  griechischen 
Vereinswesens  S.  137),  diese  Vorrechte  gewährt  worden,  Z.  3  ff.:  a'jy/wpö  ö{ilv  i'vsxsv 
xoO  A'.ovüao'j  xa[:  eher  xwv  aÄÄwv  frejöv  als  etwa  xföv  ivvea  Mouajwv  (?)  xa:  xoö  S7UX7)3su- 
|iaxo;  o\i  -poETcr/.faxE,  G;täc  navxä-ac;]:v  äÄcitG'jpYTjio'j;  srvai  xa:  äv£-'.cJxay'[u.EÖxoy;  (vgl. 
Polybios  XV  24,  2)  zx!  ä-EÄJii;  xa:  y.vf.^i^o-jz  -aar,;  E:V.;oo[a;  v.y.l  aCixc/Li;  xa!  yjuvafxa; 
xa:  xlxva  xxX.  DerTriumvir  M.  Antonius  hat  der  cjuvoSoj  xöv  a~ö  xfj?  ofxo'juivr,;  Eepovtxöv 
xa:  aXEtpaVEixüv  solche  Privilegien  durch  das  Schreiben  bestätigt,  das  durch  den 
Papyrus  Classical  Review  VII  476  (Hermes  XXXII  509)  bekannt  geworden  und 
nach  J.  Keils  glücklichem  Nachweis  auch  auf  einem  Stein  aus  Tralleis  Jahreshefte 
XIV  Beiblatt  S.  123  fr.  verzeichnet  ist,  Z.  1 2  ff . :  xa:  ~£p:  xöv  Xowtwv  xxÄ.  x:|icwv  xa: 
(ptXavfrpüCTtoV  vffi  äaxpaxEuafa;  xa:  äAE:xoupY7,a:a;  -aar,;  xa:  dvE7x:axxi>|!.£:a;  xac  xrj;  ~£o: 
x^v  ixavT^uptV  ixeysipta;  xa!  äauÄ:'a;  xa:  ~op:ppa;.  So  bezeichnen  sich  auch  die  lepo- 
V£ixa:  in  Ephesos  Jahreshefte  VII  Beiblatt  S.  47  als  äx£/.Er;  xa:  äv£:a:fopo:;  aus  der 
Ordnung  der  -i'/.iz\<.y-y.  des  ävxiypSKffGV  ebenda  S.  44  (II.  Steinacker,  Urkundenlehre, 
im  Grundriß  der  Geschichtswissenschaft  I  2  a  S.  49)  geht  aber  eine  Beschränkung 
der  Atelie  auf  Sieger  in  den  großen  Agonen  zu  Ephesos  hervor,  Z.  25:  [epovetxwv 
•/top:;  x(ov  rjxe^avo'jjxlvwv  xä  [ieyaXa  i^jaaxä  'Etfls^a  Sr/vap'.a)  ;.  Trotz  ihres  Vorrechtes 
sind  aber  in  Messene  zur  öxx<o;io/.o;  ete'fopa  auch  die  ävE:V.fopo:  herangezogen  worden, 
da  sie,  wie  auch  die  bereits  in  Z.  13  mit  ihrer  Schätzung  besonders  angeführten 
Olympioniken,  sonst  nicht  unter  denen,  die  mit  der  Zahlung  im  Rückstande 
sind,  aufgezählt  sein  könnten;  offenbar  haben  aber  gerade  sie  der  Forderung 
gegenüber  geringes  Entgegenkommen  gezeigt  oder  sie  g-anz  verweigert.  Doch 
ist  bei  der  Höhe  der  Summe,  die  auf  sie  entfällt,  zu  berücksichtigen,  daß  gerade 
die  wenigen  äv£ta^opo;  sicherlich  zu  den  bemitteltsten  Bürgern  gehört  haben.  Die 
Sieger  in  den  olympischen  Spielen  verzeichnet  G.  I  f .  Förster,  Programm  Zwickau 
1891.    1892. 

III.  Zeit  und  Bedeutung  der  Achtobolensteuer. 

In  dem  in  Z.  36  des  Beschlusses  erwähnten  äviWixaxo;  Memmius  hat  W.  Kolbe 
P.  Memmius  Regulus  (ITR  II  301,  342;  BCH  XX  710)  erkennen  wollen,  der  im 
Jahre  31  n.  Chr.  cos.  suff.  war,  sodann  als  Nachfolger  des  Poppaeus  Sabinus 
Achaia,  Makedonien  und  Moesien  verwaltete  (I(i  III  013),  zu  Knde  der  Regierung 
des  Gaius  und  zur  Zeit  des  Claudius  noch  in  Griechenland  weilte  und  im 
Jahre  0 1   n.    Chr.   gestorben    ist  (S.  Shebelew,    AXAIKA   S.  81  ff.).    Ich    habe   diese 


7-  A.  Wilhelm 

Gleichsetzung  jederzeit  für  irrig  und  überhaupt  für  ausgeschlossen  gehalten,  daß 
die  auf  die  öxxcoßoXos  etaepopa  bezüglichen  Inschriften  aus  dem  ersten  Jahrhundert 
n.  Chr.  stammen. 

Eine  Ansetzung  in  der  Kaiserzeit  ist,  wie  durch  den  Alangel  jedes  Hinweises 
auf  ihre  Verhältnisse,  so  vollends  schon  durch  die  Rechnung  nach  achäischem 
Gelde  ausgeschlossen,  die  in  Zeiten  weist,  die  denen  der  griechischen  Freiheit 
näher  liegen.  Bekanntlich  hatten  die  Römer  die  landschaftlichen  Vereinigungen 
der  Hellenen  im  Jahre  146  v.  Chr.  aufgelöst,  aber  bald  nachher  ihre  Erneuerung 
gestattet  (G.  Colin,  Rome  et  la  Grece  p.  648  ff.;  Fouilles  de  Delphes  III  2,  139). 
Daß  diese  Vereinigungen  ihre  eigene  Münze  brauchten,  geht  daraus  hervor, 
daß  in  Delphi  im  Jahre  1 1 7  v.  Chr.  bei  der  Feststellung  der  Abgänge  aus  dem 
Besitze  des  Gottes,  die  auf  Grund  eines  Senatsbeschlusses  erfolgte,  nach  TaXavia 
au\i\ux.yix&  gerechnet  wurde  (BCH  XXVII  107.  138  ff.).  Auch  die  Freilassungs- 
urkunde  aus  dem  arkadischen  Orchomenos  IG  V  2,  345  aus  dem  70.  Jahr  einer 
Ära,  die  nach  Th.  Reinach  223  v.  Chr.,  nach  G.  Colin  vielmehr  146  beginnt 
(I>CH  XXVIII  7),  rechnet  nach  dem  äpyuptov  a'j|t|ixyr/.öv.  Und  vor  allem  rechnet 
auch  die  von  G.  Colin  in  diesem  Zusammenhange  nicht  erwähnte  Mysterien- 
inschrift nach  Talenten,  Minen,  Stateren,  Drachmen  (vgl.  S.  64).  In  dem  ersten 
Jahrhundert  n.  Chr.  ist  eine  solche  Rechnung  nach  achäischem  Gelde  nicht  denk- 
bar (Th.  Mommsen,  Römisches  Staatsrecht  III   711). 

Bei  der  Schwierigkeit  einer  Beurteilung  nach  der  Schrift  empfiehlt  es  sich, 
von  der  Orthographie  auszugehen.  Sowohl  die  beiden  Beschlüsse  (A)  wie  die 
Abrechnung  (B)  zeigen  die  tadellose  Rechtschreibung  der  besten  griechischen 
Zeit.  Vergeblich  sucht  man  Schreibungen,  wie  sie  seit  Beginn  der  Kaiserzeit 
allgemein  üblich  sind.  Niemals  begegnet  et  für  t  in  den  Worten,  in  denen  die 
Schulorthographie  dieser  Zeit  ei  fordert:  v.\id  A  12.  13.  39;  T'.u-SiV  A  40;  xtU-Safrai 
B  8.  14.  18.  22.  46;  dxifjiaxwv  B  46;  x:apxx;|iaa;x  B  16.  24;  'OXujJUUOVixav  B  13.  45. 
Niemals  wird  umgekehrt  1  für  ei  geschrieben.  Nie  fehlt  das  sogenannte  Iota 
adscriptum,  nie  ist  ein  Iota,  wie  nicht  selten  auch  in  sonst  sorgfältig  geschriebenen 
Inschriften  des  ersten  Jahrhunderts  v.  Chr.,  fälschlich  zugesetzt.  Die  Schreibung 
des  lateinischen  Wortes  denarius  allein,  Secvaptou  B  Z.  30,  ist  die  minder  übliche, 
vgl.  Th.  Eckinger,  Die  Orthographie  lateinischer  Wörter  in  griechischen  Inschriften 
S.  26  und  C.  Wessely,  Wiener  Studien  XXIV  99  ff.  126.  Sie  kehrt  in  dem  Be- 
schlüsse der  Magneten  für  Sopatros  IG  IX  2,  1104  Z.  14  wieder,  der  in  den 
Worten  Tet|toxptTOg,  aeixoSVjas,  astxwvtxov,  xexpaxtaxeiAia  die  jüngere  Orthographie 
bietet.     Jedenfalls   zeigen    die  auf  die  öxxwßoXo;  zlayapi  bezüglichen  Inschriften  in 


Urkunden   aus   Messene  73 

der  Bewahrung  der  regelrechten  Schreibung"  und  in  ihrer  ganzen  Sprachform 
eine  so  große  Verwandtschaft  mit  der  aus  dem  Jahre  92  1  v.  Chr.  stammenden 
Mysterieninschrift  von  Andania,  daß  sie  keineswegs  so  sehr  viel  späterer  Zeit 
angehören  können.  Es  ist  lehrreich,  einige  datierte  Inschriften  aus  Messenien 
selbst  und  aus  den  benachbarten  Landschaften,  namentlich  Lakonien  und  Arkadien, 
deren  Steine  nun  in  verläßlichen  neuen  Sammlungen  vorliegen,  zum  Vergleiche 
heranzuziehen,  und  zwar  zunächst  einige  Texte  aus  dem  ersten  Jahrhundert  des 
Kaiserreiches.  Von  solchen  kommen  in  Betracht:  Inschriften  von  Olympia  5,  ein 
Beschluß  der  Koer,  der  nach  R.  Herzog,  Koische  Forschungen  und  Funde 
S.  141  ff.  während  der  Anwesenheit  des  C.  Caesar  oder  in  der  nächsten  Zeit  nach 
seinem  im  Jahre  \  n.  Chr.  erfolgten  Tode  abgefaßt  ist;  IG  V  2,  208,  nach  U.  v. 
Wilamowitz  wahrscheinlich  aus  den  Jahren  ungefähr  10  vor  bis  10  nach  Chr.; 
ferner  IG  V  1,  1208  und  V  2,  ,513.  516  (zu  meiner  Freude  ist  mein  Ansatz  dieses 
Beschlusses,  Ende  September  \i  bis  Ende  September  42  n.  Chr.,  jetzt  durch 
A.  v.  Premersteins  gründliche  'Beweisführung,  Jahreshefte  XV  200  ff.,  bestätigt). 
Die  Unterschiede,  nicht  nur  in  der  Orthographie,  sind  augenfällig"  und  stellen 
das  höhere  Alter  unserer  messenischen  Urkunden  außer  Zweifel.  Zu  einer  ge- 
naueren Bestimmung  ihrer  Zeit  verhelfen  Inschriften,  die  dem  ersten  und  zweiten 
Drittel  des  ersten  Jahrhunderts  v.  Chr.  angehören.  Tadellose  Schreibung-  zeigt 
der  Beschluß  aus  Gytheion  IG  V  1,  1145  zu  Ehren  des  Arztes  Damiadas  aus  dem 
Jahre  732  v.  Chr.;  in  dem  Beschlüsse  derselben  Stadt  für  die  Brüder  XsjiipLo; 
und  y\y.y.y/.r;Z  K/.ozr.v.  XojiEptO'j  uloi  IG  V  1,  114(1  (Sylloge  330),  der  einige  Jahre 
später  anzusetzen  ist,  findet  sich  zwar  5<o,  EA«^;p:cJiHj,  ~o:vr  aber  stets  vor  folgendem 
Vokal;  nxpaTxaavrc;  zeigt  das  Verstummen  des  Iota,  das  in  augmentierten  dori- 
schen Aoristen  auch  sonst  gewöhnlich  ist  lU.  v.  Wilamowitz,  Arch.  Anz.  1013 
S.  45  zur  „Chronik  von  Lindos"  A  Z.  12  ioV&v/);  in  dem  Namen  'I'ar/tvou  ist  aller- 
dings der  im  ersten  Jahrhundert  v.  Chr.  auch  sonst  nicht  seltene  Zusatz  eines 
Iota  an  unrichtiger  Stelle  anzuerkennen.  Von  Inschriften  aus  Arkadien  ist  die 
der  Rechnung  nach  dem  ävp^ov  a'j;i;ia/:y.6v  wegen  bereits  erwähnte  Freilassungs- 
urkunde  aus  Orchomenos  aus  dem  Jahre  79  8  IG  V  2,  345  -  allerdings  ein 
Denkmal    sehr    bescheidenen    Umfanges  ebenso   tadellos   geschrieben    wie    der 

Beschluß  der  Kopxyo:  aus  Mantineia  für  Xikippa  IG  V  2.  265  aus  dem  Jahre  62  1, 
der  nur  in  der  Schreibung  zi:r,ir.'/  '/..  3  gegenüber  ivifcipvt  Z.  2  ein  Schwanken 
zeigt;  dageg'en  weist  der  Beschluß  des  7.rs;rst  der  Priesterinnen  der  Demeter  aus 
derselben  Stadt  IG  V  2,  200  ans  dem  Jahre  44/3,  sonst  gleich  korrekt,  bereits 
regelmäßige  Unterdrückung  des  stummen  Iota  auf.     Unergiebig  bleibt  leider  das 

Jahreshefte  des  ijsterr.  archäol.   Institutes  Bd.  XVII.  |q 


7  1-  A.  Wilhelm 

Bruchstück  eines  Beschlusses  aus  Sparta  IG  V  i,  11  aus  den  Zeiten  einer  Be- 
drückung durch  e7z:-.y.'f\iy.z7.,  das  ich  in  meinen  Neuen  Beiträgen  zur  griechischen 
Inschriftenkunde  I  S.  82  ff.  den  Jahren  bald  nach  der  Mitte  des  ersten  Jahr- 
hunderts zuzuschreiben  geneigt  war  —  ich  hätte  auch  an  die  Zeiten  der  Herr- 
schaft des  L.  Calpurnius  Piso  (J.  Hatzfeld,  BCH  XXXIII  522)  erinnern  können  — 
während  W.  Kolbe  an  die  Zeiten  des  M.  Antonius  72  v.  Chr.  dachte.  Um  noch 
einige  Inschriften  aus  entfernteren  Landschaften  zu  berücksichtigen,  hat  der  Be- 
schluß aus  Epidauros  für  Euanthes  IG  IV  932,  der  das  74.  Jahr  der  korinthischen 
Ära  erwähnt  (meine  Beiträge  S.  112  ff.;  P.  Foucart,  Journal  des  Savants  1906 
P-  537))  gelegentliche  Vernachlässigung  des  Iota  adscriptum  und  die  Schreibung 
atliov  Z.  30  neben  oizou  Z.  29  aufzuweisen;  dagegen  ist  fast  ganz  regelrecht  ge- 
schrieben der  Beschluß  aus  Argos  zu  Ehren  des  Königs  Nikomedes  Euergetes 
IG  IV  558  (BCH  XXVII  278)  aus  dem  Jahre  114/3  v.  Chr.  (s.  nun  O.  Walter, 
Jahreshefte  XIV  Beiblatt  S.  143  n.  3;  P.  Roussel,  Revue  epigraphique  I  31),  von 
einigen  wenigen  Stellen  abgesehen,  in  denen  das  Iota  adscriptum  fehlt  (Z.  14 
vor  folgendem  Vokal,  Z.  37.  39).  Jüngere  Schreibungen  dagegen  —  zweimal 
Eoir.Y.iz  (in  Z.  1 2  ist  das  in  der  Umschrift  irrig  zugesetzte  Ny  ephelkystikon  zu 
tilgen),  XpVjSes  zweimal,  ic,  zweimal,  STtavyiXa-o,  'AÄEjxvopr,?.;,  {)■'/. ti^zzy.'.,  -rj).z\r.y.'.  dreimal 
(dagegen  zweimal  tzo~)J.z<x:),  außerdem  regelmäßige  Vernachlässigung  des  Iota  ad- 
scriptum —  zeigt  in  größerer  Zahl  der  von  mir  Jahreshefte  X  1 7  ff .  behandelte, 
aus  den  Jahren  65  bis  57  v.  Chr.  stammende  Beschluß  von  Pagai  IG  VII  190, 
zu  dessen  Lesung  nun  C.  Latte,  De  saltationibus  Graecorum  p.  37  eine  Verbesse- 
rung beigesteuert  hat.  Selbstverständlich  ergeben  solche  Beobachtungen,  an 
Schriftdenkmälern  verschiedener  Orte  angestellt,  da  überall  mit  den  Unter- 
schieden der  Bildung  der  Schreiber  und  Steinmetzen  und  mit  den  Unter- 
schieden der  an  ihre  Leistung  gestellten  Ansprüche  zu  rechnen  ist,  keine 
Datierungen  auf  Jahrzehnte;  aber  für  Messene  selbst  gibt  die  Mysterienschrift 
mit  ihren  fast  durchaus  korrekten  Schreibungen  (zu  beachten:  a-tpxv  Z.  24, 
v.y.\ioffc]-'t  Z.  17)  einen  verläßlichen  Maßstab.  Xehmen  wir  dazu,  daß  auch 
attische  Inschriften,  z.  B.  II  48 1  aus  dem  Jahre  des  Archon  Apollodoros 
(zwischen  83  und  78  v.  Chr.)  im  Vergleiche  mit  II  4S2  aus  dem  Jahre  des 
Kallikratides  (3S/7),  in  ihren  Schreibungen  ganz  entsprechende  Erscheinungen 
der  Verschlechterung  zeigen,  so  bedarf  eine  Einreihung  der  neuen  Urkunden 
aus  Messene,  die  sich  in  so  augenscheinlichen  Widerspruch  mit  der  sonst  er- 
weislichen Entwicklung  setzt,  besonderer  Beweise,  die,  soviel  ich  sehen  kann,  nicht 
zu  erbringen  sind. 


Urkunden  aus   Messene 


75 


Ebensowenig-  weist  die  Schrift  in  die  Kaiserzeit.  Auch  sie  gilt  es  zunächst 
mit  der  der  Mysterieninschrift  zu  vergleichen.  W.  Kolbe  hat  von  ihr  auf  Tafel  IV 
eine  Probe   gegeben,   ihr   ein  Stück   des  Beschlusses   für  Damiadas  aus  Gytheion 


^:    Beschluß  der   Mcssenier  zu   Khren  des   Aristokles     IG    V  i,    143-   Z.    1- 


IG  V  1,  1  1  15  zur  Seite  gestellt  und  je  ein  Stück  des  Beschlusses  für  Aristokles 
und  der  Abrechnung  über  die  Ö'/.to^jo/.o;  dvfGpi  folgen  lassen;  ich  teile  nachstehend 
von  diesen  beiden  Urkunden  und  von  der  Mysterieninschrift  etwas  umfänglichere 
Ausschnitte  der  von  mir  angefertigten  Abklatsche  mit.  Abb.  5  zeigt  den  linken 
Teil    der   ersten    16    Zeilen    des  Beschlusses   der  Synhedroi    für  Aristokles,   6    den 

10* 


7  0 


A.  Wilhelm 


linken  Teil    der    Zeilen   21 — 37    der    Abrechnung-,    7    den    linken  Teil    der    ersten 
17   Zeilen  der  Mysterieninschrift. 

Der  erste  Blick  lehrt,  daß  eine  Vergleichung  dieser  Schriftdenkmäler,  zum 
Zwecke  der  Feststellung  ihres  zeitlichen  Verhältnisses  unternommen,  auf  be- 
sondere   Schwierigkeiten    stößt.     Schon    der    ausgezeichneten    Beschaffenheit    des 


'■■•'■^  -  ■■,-:■- 


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■    VjVta.'.-':--  '_•  ■?&'.  =-.-^-;. .y-LÄ^v^niv-  ..■-  '--'.-'    .  ^SHI 

6:    Abrechnung  über  die   Achlobolcnsteuer  der  Messenier  IG    V  I,    1433   Z.    21  —  37. 


Steines,  seiner  trefflichen  Glättung  und  guten  Erhaltung  wegen  erweckt  die 
Mysterieninschrift  den  Rindruck  sehr  sorgfältiger  Arbeit  und  großer  Gleich- 
mäßigkeit der  verwendeten  Zierschrift.  Das  Bild,  das  die  Beschlüsse  für  Aristokles 
und  die  Abrechnung  gewähren,  ist  ein  weniger  gefälliges,  vor  allem  weil  diese 
Urkunden   auf   viel   geringeren,    an    manchen   Stellen    von    Anfang   an    Risse   und 


Urkunden  aus   Messene 


77 


Löcher  aufweisenden,  wenig-  sorgfältig"  hergerichteten  und  obendrein  auch  be- 
schädigten Steinen  eingetragen  sind;  auch  wirkt  die  Schrift  anders,  weil  zwischen 
den  Zeilen,  namentlich  in  der  Abrechnung-,  verhältnismäßig  große,  in  der  Mysterien- 
inschrift dagegen  sehr  bescheidene  Zwischenräume  bleiben  und  sich  nach  den 
Zwischenräumen  die  schmälere  oder  breitere  Gestaltung  der  Buchstaben  richtet. 
Trotz  mangelhafter  Glättung  und  so  viel  schlechterer  Erhaltung  ist  aber  bei  ge- 
nauerem Zusehen    eine   gewisse  Güte   der  Leistung   unverkennbar;  der  Steinmetz 


-■■■■•• 

I 


•  ~»  7  -  v  -  -  -    -    ■ ""---«' 

i  :  - 


-■.    Mysterieninsehrift  von   Andania     10   V    i,    1390  Z.    1  — 17. 


hat  mit  etwas  flüchtiger,  aber  geübter  und  sicherer  Hand  gearbeitet,  sich  mit 
schlichter  Gestaltung  der  Zeichen  begnügt,  doch  nicht  selten,  die  Nüchternheit 
gleichmäßig  starker  Strichführung  vermeidend,  die  Enden  der  Striche  betont 
und  verbreitert,  aber  auf  alle  absichtlich  spielerischen  Verzierungen  und  auf  die 
Auslösung  einzelner  Striche  verzichtet  und  nur  in  der  Überschrift  des  Beschlusses 
für  Aristokles  die  größeren  Buchstaben  auch  etwas  reicher  ausgestattet.  Von 
Buchstaben,  die  als  besonders  bezeichnend  gelten,  weisen  Alpha  und  Theta  in 
die  Augen  fallende  Verschiedenheiten  auf.  Die  Mysterieninschrift  verwendet  stets 
A  mit  gebrochenen],  die  beiden  ersteren  Urkunden  dagegen  A  mit  geradem  Quer- 
strich, das    /..  B.  auch    auf  der  schönen   Stele  IG   II   551    aus  dem   Heiligtume  des 


78  A.  Wilhelm 

Dionysos  in  Athen  aus  dem  Jahre  130/29  v.  Chr.  neben  A  und  A,  in  der  „Chronik 
von  Lindos'"  (.Ch.  Blinkenberg,  Bulletin  de  1'  Academie  de  Danemark  191 2 
p.  310  ff.)  aus  dem  Jahre  99  v.  Chr.,  die  überhaupt  ganz  schmucklose  Schrift 
zeigt,  und  in  der  Inschrift  aus  Ilion  OGI  444,  abgebildet  in  W.  Dörpfelds  Troia 
und  Ilion,  Beilage  60  zu  S.  453,  aus  dem  Jahre  73  v.  Chr.  steht.  Theta  hat  in  der 
Mysterieninschrift  einen  Punkt  in  der  Mitte,  in  den  Urkunden  über  die  Sxxw^oÄo? 
elazopd  zeigt  es  einen  durchgezogenen  Strich.  Diese  Form  0  erscheint  neben  O 
schon  in  der  großen  Liste  der  Proxenoi  aus  Olus  BCH  XXIY  224  ff.,  die  der 
ersten  Hälfte  des  dritten  Jahrhunderts  angehört,  in  Inschriften  aus  Hyettos  in 
Boiotien  IG  VII  2811  ff.,  ebenfalls  aus  dem  dritten  Jahrhundert,  die  auch  6CUL)  oder 
noch  ECU)  verwenden,  in  der  Inschrift  aus  Olympia  325  aus  dem  Jahre  143  v.  Chr., 
neben  O  in  der  oben  erwähnten  Inschrift  aus  Athen  IG  II  551,  in  der  Beitrags- 
liste aus  Megalopolis  IG  V  2,  442  und  in  der  Weihinschrift  des  Damophon  IG 
V  2,  530  tab.  VII,  ferner  in  dem  Beschlüsse  der  Techniten  von  Argos  für  König 
Nikomedes  Euergetes  IG  IV  558  (114/3  v.  Chr.).  Es  ist  kaum  nötig  zu  betonen, 
daß  die  schmale  ovale  Bildung  des  Theta  die  Durchführung  des  Striches  be- 
günstigt hat,  der  an  Stelle  des  älteren  Punktes  in  der  Mitte  des  Runds  getreten 
war;  die  verglichenen  Schriftdenkmäler  aus  Messene  zeigen  alle  eine  gewisse 
Neigung,  neben  dem  kleineren,  kreisrunden,  oft  hoch  zwischen  anderen  Buch- 
staben eingeklemmten  Omikron,  wie  es  der  hellenistischen  Schrift  eignet,  ein 
ovales  Omikron  zu  verwenden,  das  z.  B.  auch  in  den  Inschriften  aus  Olympia  52 
(Sylloge  314),  vor  135  v.  Chr.,  und  31 8,  169  v.  Chr.,  begegnet;  in  späteren  In- 
schriften aus  dem  ersten  Jahrhundert  v.  Chr.  wiegt  ein  plumper  wirkendes,  mit 
dem  Kreisrund  die  ganze  Höhe  der  Zeile  füllendes  Omikron  und  Theta  vor.  Ich 
glaube  bei  diesem  Anlaß  aussprechen  zu  sollen,  daß  die  wichtige  Urkunde  aus 
Sardeis  Amer.  Journ.  of  Arch.  191 3  S.  1 1  ff,  526  ff.  von  den  Herausgebern,  W. 
H.  Buckler  und  D.  M.  Robinson,  zu  hoch  —  306  bis  303  v.  Chr.  — ■  angesetzt 
worden  ist;  ©TTZ  weisen  in  viel  spätere  Zeit  als  die  Antigonos'  I  und  der  I  Z.  2 
genannte  Antigonos  braucht  keineswegs  in  fürstlicher  Stellung  gewesen  zu  sein. 
Besonders  bemerkenswert  ist  in  den  Beschlüssen  für  Aristokles  und  der  Abrech- 
nung die  Form  des  Omega,  das  vielfach  geradezu  unserem  arabischen  Zeichen  für 
die  Zahl  Zwei  ähnelt:  2,  durch  Schreibung  in  einem  Zuge  aus  dem  n  entwickelt, 
das  in  der  Mysterieninschrift  zumeist  in  drei  Teile,  ein  unten  offenes  Rund  und 
zwei  nach  links  und  nach  rechts  sich  verdickende  Striche  darunter,  aufgelöst  ist 
(s.  auch  meine  Bemerkungen  Jahreshefte  XII  121  f.).  Dieselbe  Form  2  begegnet 
auch   in   der  Inschrift   aus  Sparta  IG   V    1,    1502,  zu    der  M.   N.  Tod,   A    catalogue 


Urkunden   aus   Mcssene  79 

of  the  Sparta  Museum  p.  61  n.  395  ausdrücklich  bemerkt:  „the  to  appears  in  the 
remarkable  form  2,-  während  W.  Kolbe  nach  H.  v.  Protts  Abschrift  n  druckt, 
und  in  der  Inschrift  aus  Megalopolis  IG  V  2,  446,  deren  erste  Veröffentlichung 
Excavations  at  Megalopolis  p.  138  n.  XXII  den  Buchstaben  mißverständlich 
durch  2!  wiedergegeben  hat.  Sigma  zeigt,  meist  schmal,  in  dem  Beschlüsse 
für  Aristokles  und  in  der  Abrechnung  die  äußeren  Linien  parallel  und  wag- 
recht, in  der  .Mysterienschrift  dagegen  diese  Linien  auseinandergehend  und  zu- 
meist wie  auch  die  mittleren  Linien  etwas  geschwungen  (vgl.  Inschriften  von 
Olympia  52).  Beta  tritt  in  jenen  beiden  Urkunden  aus  Messene  hie  und  da  mit 
vergrößertem  unteren  Teil  auf  und  setzt  in  diesem  an  Stelle  des  Halbkreises  einen 
weiter  ausladenden  Bogen  über  einem  wagrechten  Striche  wie  auch  sonst  in 
Inschriften  namentlich  der  späten  hellenistischen  und  römischen  Zeit,  vgl.  Fouilles 
de  üelphes  III  2  p.  28  pl.  V  2.  Ath.  Mitt.  XXIX  152  Tafel  XVI  (O.  Kern,  In- 
scriptiones  graecae  38;.  Die  Mysterieninschrift  setzt  im  Epsilon  den  nach  rechts 
sehr  verdickten  kurzen  mittleren  Strich  lose  an  (vgl.  meine  Neuen  Beiträge  I 
S.  36,  wo  ich  auch  auf  meine  früheren  Bemerkungen  Ath.  Mitt.  XXIII  413  hätte 
verweisen  sollen)  und  läßt  ihn  gelegentlich  fast  zu  einem  Dreispitz  werden.  Zeta 
zeigt  in  allen  drei  Denkmälern  die  jüngere  Form  Z;  vgl.  IG  II  551,  V  2,  430 
(1  (5  v.  Chr.?).  IV  538  11 14  v.  Chr.),  VII  3498,  TX  1,  092  mit  Dittenbergers  Be- 
merkung. Bei  My  sind  die  äußeren  Linien  in  der  Mysterieninschrift  meist  parallel 
und  senkrecht  gestellt,  in  den  anderen  beiden  Urkunden  dagegen  die  älteren 
Formen  mit  auseinandergehenden  Strichen  häufig.  Xy  zeigt  in  diesen  beiden 
Urkunden  gelegentlich  tieferen  Ansatz  und  höheres  Enden  des  schrägen  Ver- 
bindungsstriches. Bei  hat  in  allen  drei  Inschriften  zwei  gleichlange  senkrechte 
Striche  und  fast  durchaus  einen  beiderseits  überragenden  wagrechten  Balken. 
Xei  freien,  bald  längeren,  bald  kürzeren  Mittelstrich,  Phei  in  dem  Beschlüsse  für 
Aristokles  und  in  der  Abrechnung  den  senkrechten  Strich  ölten  und  unten  be- 
trächtlich (vgl.  z.  B.  Inschriften  von  Olympia  52);  in  der  Mysterieninschrift  man- 
gelnden Raumes  wegen  nur  wenig  über  die  Zeilen  geführt  und,  wie  in  der 
Mysterieninschrift,  stets  ein  sehr  volles  Rund. 

Aus  dieser  Vergleichung  und  in  Ansehung  der  ganzen  Erscheinung,  der  mehr 
Beweiskraft  zukommt  als  der  Beobachtung  der  Einzelheiten,  scheint  sich  für  das 
Altersverhältnis  der  Mysterieninschrift  und  der  zusammengehörigen  Urkunden  zu 
Ehren  des  Aristokles  und  über  die  öxtü),3oaos  öia^oci  zu  ergeben,  daß  diese  trotz 
des  verschiedenen  Bildes,  das  sie  gewähren,  der  Mysterieninschrift  ungefähr 
gleichzeitig  sein  können,  daß  aber  nichts  berechtigt,  sie  für  erheblich  jünger  als 


<so  A.  Wilhelm 

tlic.se  anzusehen.  Das  Zeugnis  der  Schrift  weist  in  dieselbe  Richtung  wie  das 
der  Sprache:  auch  der  Schrift  nach  ist  es  nicht  ausgeschlossen,  daß  die  beiden 
Beschlüsse  und  die  Abrechnung  noch  in  das  zweite  Jahrhundert  v.  Chr.  hinauf- 
reichen. 

Schließlich  seien  einige  Schriftdenkmäler  aus  der  zweiten  Hälfte  des  zweiten 
und  der  ersten  des  ersten  Jahrhunderts  namhaft  gemacht,  von  denen  zugängliche 
Abbildungen  vorliegen,  nicht  als  ob  sie  besondere  Verwandtschaft  mit  der 
Schrift  der  neuen  Urkunden  aus  Messene  aufwiesen,  sondern  nur  um  ein  Urteil 
darüber  zu  ermöglichen,  wie  es  überhaupt  um  die  Steinschrift  jener  Zeiten  steht. 

i.  Die  Stele  im  Dionysosheiligtum  zu  Athen  mit  den  Urkunden  über  die 
Vorrechte  der  dionysischen  Künstler  IG  II  551  aus  dem  Jahre  130/29  (vgl. 
Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  71);  man  beachte,  daß  die  Schrift  sich  mehr  an 
die  obere  als  an  die  untere  Vorzeichnungslinie  bindet,  wie  dies  bekanntlich  auch 
die  Schrift  der  Papyri  der  Ptolemäerzeit  nach  den  Beobachtungen  F.  G.  Kenyons, 
The  Palaeography  of  Greek  Papyri  p.  37,  und  U.  Wilckens,  Archiv  f.  Papyrusf. 
I  364  (vgl-  Jahreshefte  XIV  248),  zu  tun  pflegt.  Abb.  8  gibt  nach  meinem 
Abklatsch  einen  Ausschnitt  der  Zeilen  80  bis  94. 

2.  Der  Beschluß  der  Pergamener  für  einen  Gymnasiarchen  Ath.  Mitt.  XXIX 
152  ff.  Taf.  XVI  (nun  in  O.  Kerns  Inscriptiones  graecae,  tab.  38J,  OGI  764  aus 
den  Jahren   139   bis   133  v.  Chr. 

3.  Die  Unterschrift  des  Denkmals  des  C.  Billienus  aus  Delos,  jetzt  in  Leyden, 
BCH  XXXIV  538  (vgl.  F.  Courby,  Le  portique  d'Antigone  ou  du  Xord-Est, 
Exploration  archeologique  de  Delos,  p.  40),  lehrreich  dadurch,  daß  der  schlicht 
gehaltenen  und  nicht  gerade  sorgfältigen,  wenn  auch  einige  roh  angesetzte  Zier- 
striche verwendenden  Weih-  und  Künstlerinschrift  —  wahrscheinlich  aus  den 
Jahren  vor  100  v.  Chr.  die  gefälligere,  etwas  gezierte  Zeile  folgt,  die  die 
Wiederherstellung  des  bei  der  Plünderung  von  Delos  88  v.  Chr.  (P.  Foucart, 
Revue  de  philologie  XXIII  264;  W.  S.  Ferguson,  Hellenistic  Athens  p.  433) 
beschädigten  Werkes  des  'Ayasi'a;  JJvjvo^iao'j  'E-flsio;  durch  'Ap^avSpo;  -v.i-y. 
Uioioz  meldet. 

4.  Die  sogenannte  Chronik  von  Lindos,  deren  Aufzeichnung,  im  Jahre 
99  v.  Chr.  veranlaßt,  schmucklose,  ziemlich  breite,  nicht  sonderlich  sorgfältige 
Schrift  zeigt  (Chr.  Blinkenberg,  Bulletin  de  l'Academie  de  Danemark,  191 2  p.  316  ff.). 

5.  Der  auf  die  Erneuerung  der  Mysterien  zu  Andania  bezügliche,  daher  der 
,.Mysterieninschrift''  fast  gleichzeitige  Stein  aus  Argos  BCH  XXXIII  1756°., 
abgebildet  p.  445,  mit  etwas  gezierter  Schrift:  A  Q. 


8:   Beschluß  der   Amphiktionen  für  die  dionysischen  Techniten  IG  II  551    Z.   80 — 94. 

6.  Das  Denkmal  des  Chairemon  von  Xysa,  Sylloge  328,  jetzt  nach  einem 
Abklatsch  abgebildet  in  O.  Kerns  Inscriptiones  graecae,  tab.  40,  und  von  Frh. 
Hiller  von  Gaertringen  besprochen  in  W.  von  Diests  Nysa  ad  Maeandrum  S.   68. 

7.  Der  Beschluß  der  Städte  des  Bundes  um  Ilion,  herausgegeben  von 
A.  Brückner  in  \V.  Dörpfelds  Troia  und  Ilion  S.  454  ff.,  Beilage  zu  S.  453,  aus  dem 
Jahre  73  v.  Chr.  (OGI  444);  bemerkenswert,  daß  A  bald  geraden,  bald  geschwun- 
genen, bald  gebrochenen  Mittelstrich  zeigt,  TT  und  TT,  2  und  Z  nebeneinander 
stehen,   Theta  bald  klein:  o  gebildet  ist  und  selbst  übermäßig  groß:  0. 

Drn  Steinen  mit  den  Beschlüssen  zu  Ehren  des  Aristokles  und  der 
Abrechnung  über  die  öy.Twjio/.o;  sts^opd  ist  keines  dieser  Denkmäler,  deren 
Stellung  in  der  Schriftgeschichte  zu  würdigen  ich  nicht  unternehme,  als  gleich- 
artig zur  Seite  zu  stellen:  wie  (J.  Wilcken  neuerdings  in  seinen  meisterlichen 
Darlegungen  über  die  Schrift  der  Papyri  ausgesprochen  hat  (Papyruskunde  1  1 
S.   XXXY1  ff.),   erlaubt  nur  das  einigermalJen   Gleichartige   Vergleichung  und  nur 

Jahreshefte  des  iisterr    archäol.   Institutes    Bd.  XVII.  II 


82  A.  Wilhelm 

der  Geübte  wird  gewisse  gemeinsame  Züge  erfassen,  die  Schriftdenkmäler 
derselben  Zeit  trotz  aller  unterscheidender  Besonderheiten  zeigen,  und  die 
Verschiedenheit  der  Wirkung  beurteilen  können,  die  sich  durch  engere  oder 
weitere  Schreibung,  höhere  und  schmälere  oder  breitere  und  niedrigere  Ge- 
staltung der  Buchstaben  im  Räume,  sorgfältigere  oder  sorglosere,  ausschmük- 
kende  oder  schlichte  Ausführung,  auch  abgesehen  von  allen  Unterschieden  des 
Materials  und  der  Erhaltung,  für  unser  Auge  ergeben.  Worte  sind  zudem,  so 
vortrefflich  auch  U.  v.  Wilamowitz  z.  B.  die  Schrift  des  Timotheos- Papyrus 
beschrieben  hat,  doch  immer  unzureichend,  der  selbst  den  geschulten  Blick  oft 
verwirrenden  Fülle  und  Eigenart  der  Erscheinungen  gerecht  zu  werden  und  den 
Gefühlen  Ausdruck  zu  leihen,  die  das  Urteil  dessen,  der  sich  einigermaßen 
erfahren  glaubt,  bestimmen.  Ich  bin  mir  der  gebotenen  Vorbehalte  nur  zu  sehr 
bewußt,  wenn  ich  auszusprechen  wage,  daß  die  Schrift  der  Beschlüsse  für 
Aristokles  und  der  Abrechnung-  über  die  öxxcoßoXos  efapopä  alles  in  allem  gerechnet 
eher  in  ältere  Zeit  weist  als  die  der  Mysterieninschrift,  daß  sie  sehr  wohl  auch 
in  deren  Zeit  gesetzt,  aber  kaum  für  erheblich  jünger  gehalten  werden  darf.  Ich 
verweise  schließlich,  sei  es  auch  nur  um  Vorsicht  in  der  Beurteilung  aller  Schrift- 
denkmäler zu  empfehlen,  die  nicht  in  ganzen  großen  Reihen  stehen,  wie  die  In- 
schriften aus  Athen,  Delphi,  Delos,  Magnesia,  Priene,  Milet,  auf  den  schönen  Stein 
aus  Samos,  durch  den  uns  das  Gesetz  über  die  Beschaffung  von  Brotkorn  aus  öffent- 
lichen Mitteln  erhalten  ist,  Sitzungsber.  Akad.  Berlin  1904  S.  917  ff.  Taf.  IX,  nach 
U.  v.  Wilamowitz'  Urteil  in  den  Anfang  des  zweiten  Jahrhunderts  v.  Chr.  zu  setzen. 
Somit  trage  ich  auch  Bedenken,  diese  Urkunden  mit  U.  v.  Wilamowitz,  dem 
sich  nachträglich  W.  Kolbe  in  der  Sammlung  der  Zeugnisse  für  die  Geschichte 
Messeniens  p.  XV  angeschlossen  hat,  der  Zeit  der  schonungslosen  Bedrückungen 
zuzuweisen,  die  sich  der  Triumvir  M.  Antonius  nach  dem  Frieden  von  Misenum 
39  v.  Chr.  erlaubte,  um  das  dem  Sextus  Pompeius  für  fünf  Jahre  zugestandene 
Land  möglichst  zu  entwerten  (Appian,  B  C  V  72.  77.  80;  Cassius  Dio  XLVIII 
36.  39,  1.  46;  meine  Neuen  Beiträge  I  S.  37).  Selbst  wenn  mit  der  Fortdauer  so 
geordneter  Verhältnisse,  wie  sie  uns  in  der  Mysterieninschrift  entgegentreten, 
ungewöhnlich  zähes  Festhalten  an  der  guten  Überlieferung  des  Schriftwesens 
verbunden  gewesen  sein  sollte,  ist  nicht  anzunehmen,  daß  in  einer  Zeit  allgemeinen 
Niederganges  und  sichtlich  zunehmender  Verwahrlosung  auch  in  Schrift  und 
Sprache  fünfzig  Jahre  in  Messene  keinen  merklichen  Unterschied  bedeuteten. 
Zudem  erweckt  der  Beschluß  für  Aristokles  und  die  Abrechnung"  über  die 
dx-w^oXoc  zip-^cpd,   wenn  auch  der  Ernst  der  Zeiten   vernehmlich    aus  den   Worten 


Urkunden  aus   Messene  "3 

Z.  30  yeysW/nlvav  s~'.-ayxy  ~Ep:  roXXwv  xal  iirfx/.ojv  und  aus  der  augenscheinlichen 
Abhängigkeit  von  dem  Schalten  und  Walten  der  römischen  Machthaber  spricht, 
doch  durchaus  den  Eindruck,  daß  sich  Messene  damals  noch  eines  sehr  leidlichen 
Wohlstandes  erfreute  und  die  Bürgerschaft  den  an  sie  gestellten  Forderungen 
zu  genügen  hoffte,  ohne  zu  äußersten  Maßregeln  Zuflucht  zu  nehmen,  und 
schließlich  nicht  ohne  Zufriedenheit  auf  die  Abwicklung  der  immerhin  heiklen 
Angelegenheit  der  iy.Tw^o/.o;  zlaqopx  zurückblickte.  Von  einer  Zerrüttung  der 
wirtschaftlichen  Verhältnisse,  von  Leere  der  Kassen,  von  einer  Notlage,  die  zur 
sofortigen  Aufnahme  von  Anleihen,  zur  Verpfandung  von  Staatseinnahmen  und 
zum  Verkaufe  von  Staatsgütern  drängt,  ist  nichts  zu  merken,  wenn  auch  die 
Frage  offen  bleibt,  wie  die  Messenier  ihren  Verpflichtungen  nachgekommen  sind, 
wenn  die  zur  Zeit  des  Abschlusses  der  Abrechnung  noch  ausständigen  Beträge, 
immerhin  über  15.797  Denare,  nicht  eingingen.  Jedenfalls  vermag  ich  nicht  zu 
glauben,  daß  Messene  im  Jahre  39  v.  Chr.  nach  allen  Bedrückungen,  welche  die 
Zeiten  Sullas,  die  Kriege  gegen  die  Seeräuber,  die  Herrschaft  eines  C.  Cor- 
nelius Dolabella,  C.  Antonius,  L.  Calpurnius  Biso  (J.  Hatzfeld,  BCH  XXXIII 
522)  und  die  Vorbereitung  des  Entscheidungskampfes  zwischen  Caesar  und 
Fompeius,  dann  die  Wirren  der  Zeiten  des  M.  Brutus  und  C.  Cassius  über  die 
Peloponnesos  gebracht  hatten  (G.  F.  Hertzberg,  Geschichte  Griechenlands  unter 
der  Herrschaft  der  Römer  I  418  ff.),  sich  noch  in  einer  verhältnismäßig  so 
erfreulichen  Lage  befand:  wie  betrübend  waren  die  Eindrücke,  die  Servius 
Sulpicius  auf  der  durch  seinen  Brief  an  Cicero  (ad  fam.  IV  5,  4)  bekannten  Fahrt 
im  Frühjahr  45  v.  Chr.  beim  Anblicke  der  verödeten  Landschaften  und  verheerten 
Städte  am  saronischen  Meerbusen  und  am  Isthmos  von  Korinth  gewann!  Auch 
die  Mysterieninschrift  scheint  einen  Einblick  in  ein  wohlgeordnetes,  friedliches, 
wohlhabendes  und  sorgloses  Gemeinwesen  zu  gewähren,  ganz  wie  die  Inschrift 
IG  IX  2,  1  109  über  das  Orakel  des  Apollon  Koropaios,  die  ich  kürzlich  Wiener 
Studien  WXIV  411  ff.  ihr  zeitlich  nahe,  nämlich  in  die  Zeit  nach  der  im  Jahre 
116  v.  Chr.  erfolgten  Wiedervereinigung  der  Magneten,  gerückt  habe;  leider 
habe  ich  in  meinen  Bemerkungen  versäumt,  auf  M.  Holleaux'  Erörterungen 
REG  X  304  ff.  Bezug  zu  nehmen,  in  denen  die  Urkunden  zu  Ehren  der  Richter 
aus  Kletor  IG  V  2,  367  und  mit  ihnen  der  größte  Teil  der  Inschriften  des 
xoiviv  twv  Mayv^Ttov  den  Jahren  160  bis  150  v.  Chr.  zugewiesen  worden  war.  Dem 
von  mir  vertretenen  jüngeren  Ansätze  der  Orakelinschrift,  zu  Ende  des  zweiten 
Jahrhunderts,  scheint  mir  auch  die  Schrift  durchaus  günstig  zu  sein;  um  anderen 
ein  Urteil  über  diese  zu  gestatten,  bilde  ich  nachstehend  Abb.  9  einen  Ausschnitt  des 


«1 


A.  Wilhelm 


am  besten  erhaltenen  Teiles  des  Steines,  Z.  \2  bis  49,  nach  einem  Abklatsch  ab, 
den  ich  der  Freundlichkeit  O.  Kerns  verdanke.  Die  Orakelinschrift  von  Korope 
fällt  meiner  Ansetzung  nach  in  eine  Zeit,  da  sich  Hellas  von  seinem  völligen 
Zusammenbruch  in  dem  Kriege  mit  Rom  146  v.  Chr.  erholt  hatte,  sich  an- 
sehnlicheren Wohlstandes  und,  wenn  auch  innere  und  äußere  Störungen  der 
Kühe  nicht  ganz  fehlten,  einer  unverkennbaren  Blüte  erfreute  (P.  Perdrizet, 
Bull.  corr.  hell.  XX  492;  W.  S.  Ferguson,  Hellenistic  Athens  p.  366  ff.  435)  und 
sich   in    eifriger  Wiederaufnahme   der    alten    Überlieferungen    des    Gottesdienstes 


9:   Beschlüsse  in  Sachen  des   Orakels  des  Apollon   Koropaios   IG  IX  2,    1109  Z.  42 — 49. 


und  in  glänzender,  auch  das  hellenische  Nationalgefühl  nach  schweren  Demütigun- 
gen stärkender  Begehung  der  heiligen  Feste  gefiel.  Als  inschriftliche  Zeugnisse 
dieser  äußerlichen  Frömmigkeit  der  Zeit  —  ihre  Gläubigkeit  fand  in  Poseidonios 
auch  einen  philosophischen  Vertreter  —  dürfen  die  auf  dem  Schatzhause  der 
Athener  in  Delphi  verzeichneten,  von  G.  Colin,  Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  11  ff. 
erläuterten  Listen  der  Pythaiden  der  Jahre  138,  128,  106,  97  v.  Chr.  gelten,  die 
auf  dieselbe  Feier  bezügliche  Inschrift  aus  Athen  IG  II  983,  deren  Überschrift 
G.  Colin,  Le  culte  d'Apollon  Pythien  p.  137  und  Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  58 
richtig  gelesen  hat;    die  Urkunden  über  die  in  dem    öffentlichen  Leben    so   stark 


Urkunden  aus   Messene  85 

hervortretenden  dionysischen  Techniten,  IG  II  551  und  11  532  mit  den  von 
(i.  Colin  hinzugefügten  Bruchstücken  BCH  XXIV  93,  Fouilles  de  Delphes  III  2 
p.  47  ff.  71  ff.  (Dittenberger,  Sylloge  930);  die  Beschlüsse  der  Athener  zu  Ehren 
der  Ergastinen  IG  II  5,  463  b  +  II.  II  5,  477  +  II  956  und  IG  II  5,  477  d  (Michel 
1503.  1504);  vielleicht  auch  der  große,  nach  W.  Gurlitt,  Pausanias  S.  209  ff.  238  ff. 
neuer  besonderer  Behandlung  bedürftige,  von  mir  durch  zwei  kleine  Bruchstücke 
leider  nur  unwesentlich  vervollständigte  Yolksbeschluß  der  Athener  'E^>.  apy.  1884 
n.  105  ff.  über  die  Wiederherstellung-  der  heiligen  und  öffentlichen  Bezirke,  falls 
er  —  trotz  der  auffälligen  Nazistischen  Schreibungen  —  seines  Inhaltes  und  der 
Verwendung  der  akrophonen  Zahlzeichen  wegen  (Br.  Keil,  Hermes  XXV  318; 
Berl.  philol.  Wochenschr.  1890  S.  1257)  als  älter  gelten  darf  als  die  sullanische 
Katastrophe;  ich  gestehe  erwogen  zu  haben,  ob  der  Archon,  dessen  Name  in 
Z.  30  verstümmelt  ist,  nicht  König  Xikomedes  Euergetes  sein  kann,  der  vom 
Jahre  128/7  oder  I27/°  an  (A.  Plassart,  BCH  XXXVI  408  ff.)  bis  93  v.  Chr. 
regierte  und  dessen  Beziehungen  zu  Delos  (P.  Roussel,  Revue  epigraphique  I  31), 
zu  Delphi  (OGI  345,  über  die  Zeit  E.  Bourguet,  Fouilles  de  Delphes  III  1  p.  130) 
und  zu  Argos  (IG  IV  558;  Jahreshefte  XIV  Beibl.  S.  143)  bekannt  sind.  Dali  der 
Genetiv  des  Namens  sonst  NixopjSou  —  aber  auch  in  der  delphischen  Inschrift 
X'.y.oiir(5so;  lautet,  spräche  nicht  gegen  die  Ergänzung,  denn  in  jedem  Falle 
liegt  in  [£v  x(b'.  i~:  — ]o[iy(5o'j;  dspyovTOg  eviocjtöv.  Z.  30  eine  nach  den  Sammlungen  von 
Meisterhans-Schwyzer  S.  135,  die  allerdings  dieses  Beispiel  übersehen  haben,  in 
jener  Zeit  weniger  übliche  Form  vor.  Die  von  W.  S.  Ferguson,  Klio  VII  218 
zusammengestellte  Archontenliste  läßt  nur  die  Jahre  93/2  und  103/2  (Hellenistic 
Athens  p.  417)  ohne  Eponymos,  wenn  man  nicht  bis  117/0  und  116/5  hinaufgeht. 
Doch   ist  mir  jener  Schreibungen  wegen  ein   späterer  Ansatz  glaublicher. 

So  rückt  auch  die  Mysterieninschrift  von  Andania  92/1  v.  Chr.  in  einen 
größeren  Zusammenhang.  Das  Zurückgreifen  auf  die;  gottesdienstlichen  Bräuche 
der  Vorfahren  hat  auch  zur  Erneuerung  der  Satzungen  der  \loX~oi  in  Milet, 
„kaum  nach  100  v.  Chr."  Anlaß  gegeben  (Das  Delphinion  in  Milet  S.  277  n.  133) 
und  die  sogenannte  ..Chronik  von  Lindos",  deren  Veröffentlichung  ein  Beschluß 
der  Lindier  im  Jahre  99  v.Chr.  angeordnet  hat,  verdankt  ebenfalls  dem  gesteigerten 
Auteil  der  Zeit  an  der  Vergangenheit  eines  großen  Heiligtumes  ihre  Entstehung. 
Wir  erfassen  die  Stimmungen,  in  denen  das  Geschlecht  reifte,  das  im  Anschlüsse 
an  Mithradates  die  letzte  Möglichkeit  einer  Rettung  der  hellenischen  Freiheit  sah. 

Die  zeitliche  Zusammenstellung  der  Erkunden  über  die  dx-wßoXo;  sia^opä 
und  der  Mysterieninschrift,  freilich   nur  in  weitem  Spielraum   der  Jahre,  empfiehlt 


So  A.  Wilhelm 

ferner  der  Umstand,  daß  sie  offenbar  ganz  dieselbe  Staatsordnung  voraussetzen. 
Wie  in  den  Beschlüssen  für  Aristokles  erscheinen  in  der  Mysterieninschrift 
(H.  Sauppe,  Ausgewählte  Schriften  S.  285  ff.)  die  oiiveopot  und  ihr  Ypajj.^iateü;, 
der  mit  der  Vereidigung  der  ..Geweihten"  und  der  „Zehn"  vor  der  Mysterienfeier 
betraut  ist  (Z.  1.  134),  augenscheinlich  als  die  leitenden  Staatsbeamten;  der  oxjio;, 
der  in  Phylen  zerfällt  (Z.  7),  hat  in  seinen  Versammlungen  Fünfmänner  zur  Ver- 
waltung der  bei  der  Mysterienfeier  eingehenden  Gelder  (Z.  46)  und  die  ,.Zehn" 
zu  bestellen,  denen  die  Leitung  der  ganzen  Feier  obliegt;  für  das  Vorhandensein 
von  |iaatpo:  beweist,  daß  die  „Fünf"  für  ihre  Verwaltung  G~d|Jiacrcpo:  (Z.  51.  58), 
d.  h.  den  [xacrcpoE  rechenschaftpflichtig,  genannt  sind.  Daß  das  die  Mysterienfeier 
begehende  Gemeinwesen  nicht  Andania  sein  kann,  sondern  nur  Messene,  durfte 
nach  den  Erörterungen  K.  Seeligers,  Messenien  und  der  achäische  Bund, 
Programm  Zittau  1897  S.  27  und  R.  Meisters  GDI  4689  als  gesichert  gelten; 
schon  H.  Sauppe  war  im  Hinblick  auf  die  stattliche  Zahl  von  Bürgern  und 
Beamten,  die  an  der  Mysterienfeier  beteiligt  erscheinen,  und  die  Ansehnlichkeit 
der  Verhältnisse  überhaupt,  die  für  ein  so  kleines  Gemeinwesen  wie  Andania 
kaum  glaublich  ist,  geneigt  gewesen,  in  dem  Staat,  der  in  der  großen  Inschrift 
zu  verstehen  ist,  Messene  zu  erkennen  (S.  306  f.),  hatte  sich  aber  durch  unter- 
geordnete, später  von  K.  Seeliger  und  R.  Meister  widerlegte  Bedenken  von  der 
Zuteilung  an  Messene  abhalten  lassen.  L.  Ziehen  hat  (Leges  sacrae  II  1  p.  177) 
außerdem  darauf  hingewiesen,  daß  die  in  den  Bestimmungen  Z.  45  ff.  (s.  unten 
S.  90  f.)  vorausgesetzte  größere  Anzahl  von  Bürgern,  die  ein  T:|tau.x  p,  I/.aaaov 
tx/.avTO'j  besitzen,  nur  in  einem  ansehnlichen  Gemeinwesen,  wie  es  Andania 
niemals  gewesen  sein  kann,  denkbar  ist  und  daß  für  Messene  auch  der  offen- 
kundige, nun  von  G.  Pasquali,  Atti  della  R.  Accademia  di  Torino  XLVIII  7  ff. 
erörterte  Zusammenhang  der  Mysterienfeier  mit  der  Neugründung  der  Stadt  durch 
Epameinondas  spricht.  Endgültige  Bestätigung  der  Zuteilung  an  Messene  brachte 
die  S.  80.  92  erwähnte  Inschrift  aus  Argos,  BCH  XXXIII  175.  Dieser  Sachlage 
trägt  H.  Swoboda  in  dem  dritten  Teile  seiner  Bearbeitung  von  K.  F.  Hermanns 
Staatsaltertümern  noch  nicht  Rechnung,  da  alle  Aufschlüsse,  die  wir  der  Mysterien- 
inschrift  verdanken,  unter  der  Ortsbezeichnung  Andania  gebucht  sind.  Übrigens 
ist,  wie  die  große,  leider  verschollene  Inschrift  aus  Thuria  IG  V  1,  1379  zeigt, 
auch  in  den  übrigen  Städten  Messeniens  eine  wesentlich  gleiche  Ordnung  der 
Verhältnisse  vorauszusetzen. 

Ich  kann  aber  auch  nicht  umhin  zu  gestehen,  daß  meine  Schätzung  der  Zeit 
der  Urkunden  aus  Messene  bewußt   und  vielleicht  noch  mehr  unbewußt  dadurch 


Urkunden   aus   Messene  oj 

beeinflu(3t  ist,  daß  uns  ein  glücklicher  Zufall  eine  freilich  verstümmelte  und  einer 
genaueren  Abschrift  bedürftige  Urkunde  aus  „Andania"  oder  ..Messene'-  erhalten 
hat,  die  Zahlungen  verzeichnet,  die  mit  einer  öxx&ßoXo;  oder  einer  ähnlichen 
E:V.fopx  in  Verbindung  gesetzt  werden  können,  und  unter  den  Zahlern  mit  dem 
höchsten  Betrage  ein  MvaaiTcpaTo;  erscheint,  in  dem  den  Mnasistratos  der  Mysterien- 
inschrift und  des  Orakels  aus  Argos  BCH  XXXIII  175  zu  erkennen  überaus 
naheliegt. 

Ich  kenne  diese  Inschrift  aus  einem  mir  übersendeten  Sonderabdrucke 
der  Zeitschrift  IlavsrfWjva'.a  vom  15.  November  1905  (Tijxo;  IA'  a.  04),  der  über  Xex 
äpxa'.oXoyixx  EÜp^fiaTa,  darunter  einen  Stein  berichtet,  der  seinem  Fundorte  nach 
Andania  —  d.  h.  Messene  —  zugeteilt  werden  darf;  W.  Kolbe  war  die  Urkunde, 
was  nicht  wundernimmt,  bei  der  Sammlung  des  Materials  entgangen:  durch  mich 
aufmerksam  gemacht,  hat  er  erst  in  die  Nachträge  IG  V  1,  1532  eine  Abschrift, 
die  H.   Koch  von  dem   Abdrucke  der  ersten  Veröffentlichung  nahm,  eingelegt. 

Die  Mitteilung  der  IIxvxi)r'(vx:x,  mit  A  gezeichnet,  lautet  folgendermaßen: 
'0  a-/oXxp-/7,c  l:%Yj~/.:-.nivj  y:/-'f-;-;zü.z'/  t:.z  70  Traopysrov  ~tz  1Ix:2e:'x::,  '6v.  eiq  xb  ywpc'ov 

M— O'jya^t  avsupeö'^  svxi;  y.oycäoj  vaoO  ~'/.xz  jit'(xo'j;  65  i/.yr..  toO  [lEipGu  xx!.  nXx\o'j;  55  ex. 

■^ipouaa  et:!  r/j;  \v.y.t  S'jifwj  41    3vou.a~x  y.y/yr.x.   IIxpx  töv  vxov  x'Jtöv  söpsö'Tjjav  xx!  xsc^yj 

-sXaay:xx  w?  xx!  Xetyava  äp/aäov  -'jpywv. 

i-r(|i.  -  -  Ilpixs'.xx'.   ~cpl  T/(;   £v    Ö-ese:   ..rpEii-Evr/-  xvjj  ^ep^epsJa;  „rapavT^a?"  ty^ 

'AvSav'a;   süps !)■£:' sr,;  npo    [iiy/wv  '/.xtx  T7jv  £7r.ax£i)TjV   toö   vaoü  'Äy^o^  Ar(jir,~p:G;  £7::ypx'.f7~r. 

~Ep:  r,;  |io'j  EypxiEv   6   exs:  ispvsüc   xx:    Sr^ACiOioäaxaXo;   x.  X.    Vyi'/oz  y.od   |ioO  esteoäe   y.y.l 

avx''ypa^ov  ~poy_£?pw?  Xr^S-sv  0~'  auxoO  ex  r/,;  -Xaxoj,    oüyj   ö;iw;    xx:    e'xtdtzov.  rj  -/.x; 

e'-/e:  xxtx   xov  x.    rydvov   ü'jjoj   o-6o,   -axto;  0*65,   ~xyo;   (_)■  15.    dvaypa'foviai   s-'   auxjjs 

e:V^opx:  -:9-av(ö;.     v'(  [lETxypx-.p,  xwv  äscfxXwv  ypx[t[ix7wv  e'-/e:  w;  sc-/,;. 

Xty.r,   1  II  III 


....  ....  AuxoOpyo;  .... 

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....  HJpxsüjia/o;  (.-')  M  M  M     £££...  Er/oxpaxr^  .  .  . 

Mva3:3Tpato;  ,,  M  A      ...     llavawo;  M  M  _        ^  ^  .  .  .  .  Aptarapyoj     .  ^  ^ 
•  M              ^                                             2.   ^  ^ 

5  'IaoxXr*;  ^  ^  ^  (?)  .  .  .  Xx:p-/,|«ov  MMM  ^  ^   £    ...  N:x:x;  M        £  £ 


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'E]-r/apto?  M 


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A'jxocppwv  M  M  M  .  .  . 

A  P 
Atja/ptwv  M?A  $.  ■£ 

A]x[i£sxpaxoj   ^  (?)         .  . 


A.  Wilhelm 
II 


'Aptaxo[x]pax7j; 


A  A  A 
£  5>  3- 


III 

.       .  ,-,    A  A  P    „  „ 

Aautaxo;  (?)  ^  ^  ^  £  £ 


Eöjxap  .  .  a;  M       ^  ^  ^  ^    . .   Aau-t~TO;  M  M  £  ^  £  £    .  . 

Aua:xpä-rj?  ^  ^  ^  £  £  £  , 


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(6  Serva). .  MMMM  ^  ^  ^  ^  ^ 


Ta  a/j|i£ra  SrjXoua:  xo  jjiv  M  xy,v  [itav  |iväv,  xö  ^   xiv  sva  axxx^px,  xö        xoüc  Ssy.a 

P  .  1  r      » 

cxaxfjpac,  xö  .  xoüj  ttevxe  axax/ypx;.  xö  <  xov  r^tewv  axaxrjpx.  exst  tcXtjccov  sOpEihrj  xat 
äp-/aroj  va6g  xae  sxspa  s-typxcpy,  |xs  |i6va  xä  t/vr,:  .  .  vewv  ..  |  ...  ta  ...)..  .  xap  .  .  .). 
Ich  wiederholte  die  Abschrift,  ohne  an  ihr  zu  ändern,  auch  mit  den  Frage- 
zeichen der  Veröffentlichung';  um  die  Übersicht  zu  erleichtern  und  die  Gestalt 
des  Steines  besser  zum  Ausdrucke  zu  bringen,  sind  die  Spalten,  der  Zeilenord- 
nung des  Abdruckes  folgend,  nebeneinander  gestellt.  Nicht  aufzuklären  vermag 
ich    die    Abweichungen,    die  W.  Kolbes    Abdruck    IG  V    1,    1532    nach    H.  Kochs 

Abschrift   bietet.    Sp.  I   Z.  4    g-ibt  dieser   zu  Ende   nicht  A      ,    sondern    A      .    Der 

Name  Z.  6  ist  wohl  nicht  [Iljavxövtxog,  sondern 'Avx(()v:xoc.  Z.  8:  ein  zusammengesetzter 
Name,  dessen  zweiter  Teil  Sajxwv  wäre,  ist  mir  im  Augenblicke  nicht  erinnerlich. 
Sp.  II  folgen  dem  Namen  Xa:pr(;iwv  IG  V  1,   1532  nur  zwei,  nicht  drei  Minenzeichen. 

Z.  7  offenbar  Eü|.iap[fo]ac,  vgl.  EOp-äp^;  Sp.  III  Z.  11.  Sp.  III  Z.  9  gibt  der  mir  über- 
sendete  Sonderabdruck   nur:    'Aytwv   (?)    M  ~r  ,  IG    V    1,    1532    dagegen:    'Aytwv 


Urkunden   aus   Messene  8y 

M  "p  T  <  :  die  Deutung-,  die  das  Zeichen  f  in  anderen  Inschriften  finden 
kann,  ist  hier  nicht  möglich,  auch  AI.  N.  Tod,  ABS  XYIII  107  weiß  keinen  Rat. 
In  Z.  10  gibt  der  Sonderabdruck  5  <  ^  >  W.  Kolbe:  ^  ^  .  In  Z.  14  ist  in  jenem 
die  Zahl  über  dem  ersten  ^  offenbar  irrig  P1  statt  P  oder,  wie  Kolbe  stets  gibt,  TT. 
Hoffentlich  ist  der  Stein  geborgen  und  wird  er  bald  in  zuverlässiger  Ab- 
schrift mitgeteilt.  Einstweilen  beansprucht  er  schon  durch  den  Fundort  und  durch 
die  Nennung  eines  Mnasistratos  Bedeutung,  dem  der  höchste  aller  Beträge  bei- 
geschrieben ist:  11  Minen,  15  (oder  mehr)  Statere.  Daß  es  sich  nicht  um  eine 
Liste  von  ir.'Zizi'.z  handelt,  zeigt  die  grotie  Verschiedenheit  der  Beträge;  sieht 
man  von  drei  nicht  sicher  gelesenen  oder  zu  deutenden  Zahlen  I  Z.  5  und  12, 
III    Z.   13  ab,  so  sind  folgende  Beträge   gebucht: 

Minen  Statere  Minen  Statere  Minen  Statere 

6  30 

,  28 

25  -'7 

10  12 

9 
2  17  17 

Die  Annahme  liegt  nahe,  daß  die  Inschrift  s:3'f0psti  verzeichne,  die  gebuchten 
Beträge  also  einem  bestimmten  Bruchteile  des  eingeschätzten  Vermögens  der 
Genannten  entsprechen;  handelt  es  sich  um  eine  ö/.T'o^o/.oc  sk-fopx,  so  entspricht 
der  höchste  Betrag  von  11  Minen  15  Stateren,  der  dem  Namen  des  Mnasistratos 
beigeschrieben  ist,  10  Talenten,  der  geringste  von  12  Statoren  1  260  Drachmen.  Die 
Summe  der  in  dem  erhaltenen  Bruchstücke  verzeichneten  Beträge  ist,  wiederum 
von  den  drei  unsicheren  Posten  abgesehen  und  von  allen  kleinen  Werten,  die 
möglicherweise  den  abgeschriebenen  Zahlen  folgen,  1831  Statere  =  30(12  Drachmen 
und  diese  Summe  verteilt  sich  auf  23  Beisteuernde,  so  dal.!  im  Mittel  auf  jeden 
ein  eingeschätzter  Besitz  von  8358  Drachmen,  gegen  2  Talente,  entfallen  würde. 
Doch  ist  es  allein  Mnasistratos'  überragender  Besitz,  der  das  Ergebnis  der  Be- 
rechnung so  günstig  stellt;  wird  dieser  ausgesondert,  so  stellt  sich  für  die  übrigen 
22  Beisteuernden  die  Summe  auf  1431  Statere  und  das  Mittel  des  eingeschätzten 
Besitzes  auf   nur  4852*25    Drachmen.  Außer   Mnasistratos  kommt,  wenn   meine  Be- 

Jahreshefte  <l<'s  üstrrr.    archüol.   Institutes  IM. XVII.  12 


I  I 

1.5 

2 

4 

18 

2 

3 

'7 

I 

.3 

10 

zweimal   i 

3 

8 

i 

3 

i 

2 

2  2 

i 

90  A.  Wilhelm 

rechnung  richtig  ist,  noch  17  der  in  der  Liste  verzeichneten  Bürger  von  Messene 
ein  Vermögen  von  über  1  Talent  zu;  wenn  die  Mysterieninschrift  Z.  45  ff.  be- 
stimmt, daß  zur  Verwaltung  der  Gelder,  die  für  die  Feier  erforderlich  sind  und 
bei  ihr  eingehen,  Fünfmänner  eingesetzt  werden  sollen,  die  ein  xtpjjioc  von  min- 
destens 1  Talent  besitzen,  so  mußten  solche  Bürger  in  einer  gewissen  Anzahl 
vorhanden  sein,  zumal  dieselben  Männer  zwar  einzeln,  aber  nicht  mehr  als  einmal 
mit  denselben  Kollegen  zum  Amte  berufen  werden  sollen:  ~x  oz  totctovtoc  Scdrpopa 
ex  xiov  [iijaxrjptwv  EyXey&VTO)  ol  xaxaaxaiMvxss  imo  xoö  oajiou  tovxs,  £ia'££povxco  Zi  ol  ap- 
yovxzq  avdvxai  ~xvt£r,  |xyj  5:^  xou;  aOxoü;  (zu  beachten,  nicht:  xov  auxsv),  xi|ia|ia  ejrovxa 
sxaaxov  u.7j  e'Xaaaov  xaXavxou,  v.x:  xöjv  xaxaaxafrEVxiov  Ttapaypa'jiaxw  (vgl.  Hermes  XLIV 
51  f.)  a  yepouaia  xo  x:|ia|ia,  waauxw;  3s  xal  xwv  eJaevsyxavxwv.  Das  stimmt  durchaus 
zu  den  Vermögensverhältnissen  wenigstens  eines  Teiles  der  Bürgerschaft  von 
Messene,  soweit  uns  diese  aus  dem  vorliegenden  Bruchstücke  des  Verzeichnisses 
ihrer  Leistungen,  wenn  meine  Deutung  zutrifft,  ersichtlich  werden,  und  zu  den 
Vorstellungen,  die  wir  uns  von  den  Vermögensverhältnissen  der  Bürger  einer 
griechischen  Stadt  überhaupt  machen  dürfen  (vgl.  G.  Busolt,  Griechische  Staats- 
kunde in  J.  v.  Müllers  Handbuch  IV  1,  i3  S.  187  ff.;  Ed.  Meyer,  Forschungen 
II  168,  Kl.  Sehr.  127  ff.;  A.  E.  Zimmern,  The  greek  commonwealth  p.  222  ff.).  Aus 
Lysias'  Rede  üuep  xwv  'Apcaxocpdvou;  •/prj|i7.xojv  (XIX  45  ff.)  geht  hervor,  daß  Leute, 
deren  Reichtum  bei  ihren  Lebzeiten  als  sehr  ansehnlich  galt,  aber  überschätzt 
worden  war,  ein  Vermögen  von  nicht  mehr  als  10  Talenten  hinterließen;  Aristo- 
phanes,  Plutos  193  betrachtet  ein  Vermögen  von  13  bis  16  Talenten  als  sehr 
beträchtlich.  Timokrates  soll  mehr  als  10,  Oiietor  mehr  als  30  Talente  sein  Eigen 
genannt  haben  (Demosthenes  XXX  10),  der  Bankier  Pasion  hinterließ  ungefähr 
30  Talente  (Demosthenes  XXXVI  5.  36;  J.  Beloch,  Gr.  G.  II  351  f.).  Bekannt- 
lich besaßen  in  Athen  im  Jahre  321  von  21.000  Bürgern  über  12.000  weniger  als 
2000  Drachmen.  Ein  Beschluß  der  Ephesier,  der  in  die  ersten  Jahre  des  dritten 
Jahrhunderts  v.  Chr.  gesetzt  wird  (Jahreshefte  II  Beibl.  S.  47;  Inschriften  von 
Priene  XIV  n.  494;  Ephesos  II  S.  96)  bestellt  nach  R.  Heberdeys  Erklärung  und 
Ergänzung  tzcaiixi  e^a^vaEbc  als  -pooavsiaxal  xa:  EYyurjXac;  sie  sollen  „der  —  offenbar 
höchsten  —  Steuerklasse  der  ktoi.\ivxr.oi  entnommen'-'  sein.  Der  Betrag  von  6  Minen, 
600  Drachmen,  scheint  aber  zu  bescheiden,  als  daß  er  eine  untere  Grenze  des  Ver- 
mögens darstellen  könnte;  die  6  Minen  müßten  also  ein  x^n^a  im  Sinn  eines  ge- 
wissen Teiles  des  Vermögens  oder  vielmehr  eines  einbekannten  jährlichen  Ein- 
kommens darstellen.  Indes  hat  P.  Roussel  kürzlich  die  Möglichkeit  einer  andern 
Deutung  jener  Bestimmung  des  Beschlusses  der  Ephesier  vertreten  (REG  XXVI 


Urkunden  aus  Messene  QI 

480):  ..Ephöse  vend  le  droit  de  cite  ä  une  dizaine  de  personnes  de  naissance  libre, 
a  raison  de  six  mincs  par  tete,  1.  9  =  xorpaood-zi  -oXita;  scajivaLO'JC  E/.s'jil-spo'j;  ec 
£Ä£'jf>£pfov  |.i7j  Ttkdouc,  :t]  ci[y.y." ;  ist  dies  der  Sinn,  so  kann  darauf  verwiesen  werden, 
dal3  Kleomenes  nach  Plutarch,  Kleom.  23  die  Heiloten,  die  fünf  attische  Minen 
erlegten,  zu  Freien  machte  (und  sich  so  500  Talente  verschaffte)  und  daß  nach  Dions 
zweiter  tarsischer  Rede  23  das  Bürgerrecht  in  Tarsos  um  500  Drachmen  feil  war. 
Daß  der  Beschluß  der  Ephesier  zum  Zwecke  der  Beschaffung'  der  Mittel,  die  zur 
Unterstützung  der  Verteidiger  der  Feste  Kkgigv  erforderlich  sind,  in  der  Tat  die 
Verleihung  des  Bürgerrechtes  an  nicht  mehr  als  zehn  Männer  in  Aussicht  nimmt 
und  für  diese  Verleihung  —  nebst  freier  Geburt  —  die  Zahlung-  einer  Geldsumme 
zur  Voraussetzung  gemacht  war,  legt  außer  der  Begründung  Z.  13:  S~w];  3'  äv 
zi;  zy.'r.y.  ~ipo;  ur.y.oyjt:  v.z'a.  und  der  Bestimmung  Z.  15:  oav.  3'  äv  il'i/.tor.v  rzo'/Xzc/.'. 
rsveffS-a*.  y.yr.y.  tg3s  ib  'l-'U'r-^l^i  ä-orsx'yxaü'x:  y.~X.  auch  der  Beschluß  Inscr.  Brit.  Mus. 
461  nahe:  [  E3o;£v  zo:;  jjtp]Tj|Aevof.;  £x  10O  St^gu  £~:  ~<S'.  afxcot  7:o:rjaxai)'Xi  t:ga:'tx;  toei; 
inl  ~y.  si>|JL^pspovxa  tgO  Sr^iou  [Sivra;  (ich  erwarte  die  Angabe  einer  Geldsumme)  "/.ätz 
ti  ■lilz:~[iy.  T»];  .jG'jJÄt,;  xta.  Die  Worte  sXsuftspGUS  £;  EASufMpwv  kehren  auch  in  der 
Bürgerrechtsverleihung  Ephesos  II  S.  100  n.  5  wieder,  ir  der  sie  der  Formel  stp' 
toTi]  7.a:  Ö!io;V(  folgen;  in  einer  anderen  Bürgerrechtsverleihung  II  S.  101  n.  8 
schließt  sich  an  eaeüÖ'EGoJv  y.y.l  iq  £Ä£u(9-£)pwv  eine  nicht  mehr  kenntliche  Bestimmung: 
Tio'.  3e  "{zvo\üv<ii'..  Daß  es  sich  in  dem  Beschluß  S.  100  n.  5  um  ßürgerrechts- 
verleihung  gegen  Zahlung  einer  Geldsumme  handle,  machen  trotz  aller  Ver- 
stümmlung die  Erwähnung  des  Geldmangels  Z.  8  und  die  Worte:  tglic]  3s  vewraia; 
-y.c,y.'/.y.'A-/-.%;  ■/-'/..  im  Vergleich  mit  der  Bestimmung  der  Urkunde  S.  96  n.  1  Z.  10 
wahrscheinlich;  von  dem  Beschlüsse  S.  101  n.  8  ist  zu  wenig  erhalten,  als  daß 
ein  Urteil  möglich  wäre;  daß  er,  wie  der  Herausgeber  meint,  einem  Arkader 
(Z.  1  jAp]/.x;)  gelte,  ist  keineswegs  sicher;  xdy.  3s  ycVO|t£Vü)i  bezieht  sich  vermutlich 
auf  den  zu  ernennenden  Neubürger.  Als  z\y.\vrj:.rj:  r.rAlzy.:  würden  demnach  in 
Ephesos  die  Neubürger  bezeichnet  worden  sein,  die  durch  Zahlung  von  sechs  Minen 
Aufnahme  in  die  Bürgerschaft  erlangten,  nicht  Bürger,  die  ein  r'|Oj|ta  von  dieser 
Höhe  hatten,  am  allerwenigsten  Bürger  ..der  höchsten  Steuerklasse".  Entgegen 
der  Behauptung,  daß  das  Wort  Tiit^jtx  stets  „estimation,  valeur  totale"  bezeichne 
((Jh.  Lecrivain,  Dictionnaire  des  Antiquites  III  508),  scheint  es  wenigstens  an 
einer  Stelle  nur  einen  Teil  des  eingeschätzten  Vermögens  zu  bedeuten,  nämlich  in 
dem  Beschlüsse  der  Stadt  Minoa  auf  Amorgos  Kr  XII  7,  237  (Sylloge  645,  Leges 
sacrae  II  1  p.  276  n.  98)  aus  dem  zweiten  Jahrhundert  v.  Chr.,  der  anläßlich  einer 
Stiftung  der  Hegesarete  in  Z.  02  ff.  anordnet:   i  54  S'^jig;  alos^ilo  xs:  ev  xv.ic  y.y/y.:- 


92  A.  Wilhelm 

pfj'.xic,  emjnijvious  zi;  MryTpwta  sevopa?  oio  xwv  tioXitwv  ■ci|i,r;|ia  s/ovia:  [ifj  iXassov  Spa/növ 
Siaxoatwv;  J.  Delamarre  hat  Rev.  arch.  XXIX  1896  p.  82  diese  Summe  als  „un 
iwenu  imposable  de  deux  cents  drachmes"  gedeutet  und  Dittenbergers  Zustim- 
mung gefunden.  Bei  einem  Zinsfüße  von  10%,  wie  er  in  hellenistischer  Zeit 
üblich  ist,  würden  200  Drachmen  jährlichen  Einkommens  einem  Kapital  von 
2000  Drachmen  entsprechen.  Das  Getreidegesetz  von  Samos  (U.  v.  Wilamowitz 
und  Th.  Wiegand,  Sitzungsber.  Akad.  Berlin  1904  S.  917  ff.;  F.  Rleckmann,  Grie- 
chische Inschriften  zur  griechischen  .Staatenbunde,  H.  Lietzmanns  Kleine  Texte 
115  n.  59)  forciert  A  Z.  37  ff.  alljährliche  Wahl  von  zwei  Bürgern  i~\  zoü  ac'tou, 
die  eine  Habe  von  mindestens  3  Talenten  ihr  Eigen  nennen:  ixri  eXäaaova  O'Jai'av 
s^ovta  exxxspov  TaXavxwv  iptwv. 

Es  mag  gewagt  erscheinen,  über  Veranlassung,  Absicht  und  Zeit  einer 
Inschrift  zu  urteilen,  die  nichts  als  Namen  und  Zahlen  bietet  und  nur  durch 
diesen  Abdruck  nach  einem  ävxtypa^ov  bekannt  ist,  das  ausdrücklich  als  7rpoys:pio; 
XTjcpfrEV  bezeichnet  wird.  Dennoch  sehe  ich  keinen  Grund  zu  bezweifeln,  daß 
der  in  Z.  4  der  ersten  Spalte  der  Liste  genannte  Mnasistratos  der  Hierophant 
ist,  der,  wie  schon  die  Mysterieninschrift  lehrte,  bei  der  heiligen  Feier  in  Andania 
einst  die  Hauptrolle  spielte.  Er  hat  das  Kästchen,  in  dem  die  heiligen  Schriften 
verwahrt  waren,  der  Stadt  übergeben  (Frh.  Hiller  von  Gaertringen,  Hira 
und  Andania  S.  6  ff.),  er  hat  den  ersten  Platz  im  heiligen  Zuge,  er  ist  auf 
Lebenszeit  mit  der  Fürsorge  für  die  Quelle  der  Hagna  und  für  das  an  derselben 
befindliche  Götterbild  betraut,  hat  den  Schlüssel  zu  dem  Opferstock,  der  an  der 
Quelle  aufgestellt  werden  soll;  er  erhält  von  dem  bei  der  Quelle  nieder-  oder  in  den 
Opferstock  gelegten  Gelde  den  dritten  Teil  und  außerdem  die  Felle  der  Opfertiere; 
er  hat  mit  den  Eepoi  teil  an  den  Opfern  und  Mysteiien,  wird  mit  Frau  und  Kindern 
zu  dem  heiligen  Mahle  geladen,  erhält  einen  Kranz,  für  den  die  Summe  von 
nicht  wenig'er  als  sechstausend  Drachmen  bewilligt  wird,  und  mit  ihm  im  Verein 
ernennen  die  Zehn  eine  Anzahl  von  Gehilfen  für  die  Festfeier  außer  dem  Kreise 
der  iepoi  Geradezu  als  Hierophanten  bezeichnet  ihn  die  Inschrift  aus  Argos,  die 
das  Orakel  mitteilt,  das  der  Gott,  nämlich  der  Apollon  von  Argos.  der  Stadt 
Messene  und  Mnasistratos  auf  seine  Anfrage  hin  erteilt  hatte,  BCH  XXXIII 
175  ff.;  nach  ihrer  geschichtlichen  Bedeutung  hat  G.  Ptisquali,  Atti  della  R.  Acca- 
demia  di  Torino,  XLVIII  7  ff.  die  Inschrift  gewürdigt,  die  nicht  richtig  beurteilte 
Form  der  Antwort  ist  Gegenstand  einer  Erörterung  in  meinen  Neuen  Beiträgen 
zur  griechischen  Inschriftenkunde  III  S.  22.  Nach  diesen  beiden  Urkunden  um 
das  Jahr  92/1    v.  Chr.  ein  Mann  in    führender   Stellung    und    wohl    nicht   in   ganz 


Urkunden  aus   RIessene  95 

jungen  Jahren,  tritt  uns  Mnasistratos  in  der  neuen  Inschrift,  wie  immer  sie  zu 
deuten  sein  mag,  als  einer  der  vermögendsten,  vielleicht  der  vermögendste  Burger 
von  Messene  entgegen;  ist  es  auch  nur  eine  Vermutung-,  daß  die  Zahlungen 
gerade  bei  der  o%Tu>|taXo;  stacpopa  geleistet  wurden,  die  uns  durch  die  Beschlüsse 
für  Aristokles  und  die  Abrechnung-  bekannt  ist,  und  muß  es  als  gleich  möglich 
gelten,  daß  die  verzeichneten  Beträge,  z.  B.  bei  der  früheren  etacpopa  unter  Dämon, 
vielleicht  auch  nach  einem  anderen  Satze,  gezahlt  wurden,  so  steht  doch  trotz 
aller  gebotenen  Vorbehalte  sicher,  daß  der  Stein,  der  freilich  von  Messene  nach 
seinem  Fundorte  verschleppt  sein  müßte,  durch  die  vorgetragene  Erklärung  einem 
befriedigenden  Verständnis  erschlossen  wird  und  nichts  hindert,  ihn  in  Ansehung 
der  Erwähnung  des  Mnasistratos  und  der  Zeit  der  Mysterieninschrift  etwa  in  die 
Jahre   122  bis  82   v.  Chr.  zu  rücken. 

Leider  ist  Aristokles,  der  Sohn  des  Kallikrates,  aus  Messene,  wie  es  scheint, 
sonst  nicht  bekannt  und  lassen  sich  auch  die  beiden  in  den  Beschlüssen  genannten 
Römer  Memmius  und  Vibius  anderweitig  nicht  mit  Sicherheit  nachweisen.  Vibius 
trägt  einen  Namen,  der  als  Praenomen  in  Rom  selbst,  nach  Th.  Mommsen, 
Römische!  Forschungen  I  21.  29  und  W.  Schulze,  Lateinische  Eigennamen  S.  507 
Aura.  4  in  älterer  Zeit  kaum  vorkommt;  zu  dem  BL$'.o<;  'IVüjizro;,  dessen  Weih- 
geschenk  die  große  Inschrift  aus  Delos  aus  dem  Jahre  des  Demares  Sylloge-  588 
Z.  130  verzeichnet,  bemerkt  Dittenberger:  „apud  Campanos  et  Sabellos  illa 
aetate  frequens  nomen,  Romae  certe  inter  nobiles  quod  sciam  etiamtum  inauditum". 
Ein  Träger  des  Gentilnamens  ist  C.  Vibius  Pansa,  der  Konsul  des  Jahres 
43  v.  Chr.,  der  in  der  Schlacht  bei  Mutina  fiel  und  wahrscheinlich  im  Jahre  48 
Praetor,  dann  47  6  in  Bithynien,  45  in  Gallia  cisalpina  gewesen  war  (P.  Willems. 
Le  senat  de  la  repüblique  romaine  I  p.  591.  622).  Über  die  Memmier  gibt  Paulys 
Realenzyklopädie  IV  1753  ff.  Auskunft;  ich  hebe,  ohne  in  Einzelheiten  einzugehen, 
die  Träger  des  Namens  heraus,  die  aus  den  Jahren  150  bis  50  v.  Chr.  bekannt 
sind,  und  füge  einige  Nachweise  über  Erwähnungen  in  Inschriften  und  Papyri 
und  auf  Münzen  bei.  An  erster  Stelle  ist  zu  nennen  C.  Memmius,  Volkstribun 
im  Jahre  111,  der  Praetor  geworden  zu  sein  und  eine  Provinz  verwaltet  zu 
haben  scheint;  wenigstens  wurde  er  nach  Valerius  Maximus  VIII  5,  2  wegen 
Erpressungen  angeklagt,  aber  trotz  dem  Zeugnis  des  M.  Aemilius  Scaurus  frei- 
gesprochen (Cicero  pro  Font.  7,  14);  bei  seiner  Bewerbung  um  das  Konsulat 
wurde  er  im  Jahre  99  v.  Chr.  erschlagen.  Sein  Bruder  L.  Memmius  war  nach 
Cicero  gleichfalls  als  Redner  bekannt.  Ein  L.  Memmius  C.  f.  Menenia  wird  als 
vierter  unter  den  fünf  Praetoriern  im  Senatus  Consultum   von  Adramytion  genannt, 


94  A.  Wilhelm 

das  P.  Foucart  in  der  Abhandlung  La  formation  de  la  province  romaine  d'Asie, 
Memoires  de  l'Academie  des  inscriptions  XXXVIII  338  in  die  Jahre  nach 
120  v.  Chr.,  C.  Cichorius  in  seinen  Untersuchungen  zu  Lucilius  S.  2  ff.  in  die  Zeit 
etwa  um  das  Jahr  110  setzt  (P.  Viereck,  Serrno  graecus  p.  72  n.  XV;  P.  Willems, 
Le  senat  etc.,  Appendix  du  tome  I  p.  693).  Denselben  L.  Memmius  erkannten  schon 
die  englischen  Herausgeber  in  dem  Aeux'.o?  Mi|JjUO£  Tojjiafoc  xöv  Anb  auvxXVjiou,  sv 
jv'^ovi  Ai'M\\y.v.  xai  x'.jtfjt  xstyievog,  auf  dessen  im  Jahre  1 1 2  v.  Chr.  unternommene 
Reise  in  Aegypten  sich  der  von  P.  Foucart  (Melanges  Boissier  p.  197  ff.) 
besprochene  Papyrus  aus  Tebtynis  I  p.  127  n.  37  bezieht;  vielleicht  ist  er 
einer  der  Brüder  C.  L.  Memmii,  die  von  Cicero  im  Brutus  36  als  „oratores 
medioeres,  aecusatores  acres  atque  acerbi"  erwähnt  werden.  In  seiner  Abhandlung 
„Studien  zu  Münzen  der  römischen  Republik"  (Sit/.ungsber.  Akademie  Wien, 
philos.-histor.  Kl.  167  Bd.,  6.  Abb.  S.  61.  65  ff.)  hat  W.  Kubitschek  Gemeinschafts- 
denare mit  der  Legende:  L.  C.  Memmius  L.  f.  Gal.  (dies  wird  ein  im  Stamme  der 
Memmier  sonst  nicht  bekanntes  Cognomen  sein,  S.  70)  besprochen,  die  sehr 
wahrscheinlich  Brüdern  gehören;  Lucius  hat  um  91  v.  Chr.  Silber-  und  Kupfer- 
münzen prägen  lassen,  der  Gemeinschaftsdenar  wird  um  87  v.  Chr.  gesetzt.  Ein 
Memmius  war  Quaestor  des  Pompeius  in  den  Kriegen  gegen  die  Marianer  in 
Sizilien  und  dann  gegen  Sertorius,  zugleich  Schwager  des  Pompeius  und  ist  im 
Jahre  73  v.  Chr.  vor  Sagunt  ermordet  worden  (Plutarch,  Pomp.  11,  Sert.  21); 
nach  Th.  Mommsen  sind  jene  Münzen  im  Jahre  82  von  den  gegen  Sertorius  nach 
Hispanien  gesendeten  Brüdern  geschlagen  worden,  andere  Forscher  wollen  sie 
von  der  wirklich  oder  vermeintlich  gleichzeitigen  Quaestur  der  beiden  Memmier 
loslösen  (darüber  soeben  W.  Kubitschek  in  der  erwähnten  Abhandlung  S.  65  f.). 
Ein  jüngerer  Memmius  ist  C.  Memmius  L.  f.  (P.  Willems,  Le  senat  etc.  I  p.  471), 
der  gegen  77  V.  Chr.  Quaestor  in  Hispanien,  Praetor  58,  57  Propraetor  in  Bithynien 
war,  als  solcher  den  Titel  imperator  erhielt,  im  Jahre  56  wahrscheinlich  als  Zeuge 
in  dem  Senatsbeschluß  von  Aphrodisias  Le  Bas-Wadd.  1627  (P.  Viereck,  Sermo 
graecus  p.  40  n.  XIX)  begegnet,  wegen  ambitus  bei  seiner  Bewerbung  um  das 
Konsulat  im  Jahre  52  v.  Chr.  verurteilt  sich  nach  Athen  begab  und  als  Freund 
des  Cicero  und  Lucretius,  als  Redner  und  Dichter  bekannt  ist.  Ein  C.  Memmius 
wird  im  Jahre  54  und  von  Cicero  pro  Sulla  19,  55  in  Verbindung  mit  Faustus 
Sulla  erwähnt,  ein  P.  Memmius  in  der  Rede  pro  Caecina  10,  26;  schließlich 
kennen  wir  einen  P.  Memmius  als  Volkstribun  54  v.  Chr.,  einen  Stiefsohn  des 
P.  Cornelius  Sulla  (W.  Drumann-P.  Groebe,  Geschichte  Roms2  II  444),  einen 
Konsul  C.  Memmius  34  v.  Chr. 


Urkunden   aus   Messene  95 

Von  keinem  dieser  Männer  des  Namens  Memmius  ist  eine  amtliche  Tätig- 
keit in  Makedonien  und  Achaia  bezeugt.  Daß  Memmius  als  dev9-Ü7iaTOj  und  Vibius 
als  aTpatayos  in  Z.  36  nebeneinander  genannt  sind,  deutet  nach  U.  v.  Wilamowitz' 
Bemerkung  zur  Inschrift  auf  „tempora  valde  turbata"  und  es  ist  trotz  früheren 
Bemerkungen  S.  37  wahrscheinlich,  daß  sie  in  amtlicher  Eigenschaft  neben- 
einander standen;  nach  Livius  XLV  29  war,  als  Aemilius  Paullus  als  Prokonsul 
in  Amphipolis  die  Verhältnisse  Makedoniens  ordnete,  auch  der  Praetor  Cn.  Oc- 
tavius  zugegen,  und  Th.  Mommsen,  Staatsrecht  II3  234.  649  zeiget,  daß  in  den 
großen  Kriegen  der  Republik  häufig  genug  dem  Konsul  oder  Prokonsul  ein 
Praetor  oder  Propraetor  als  Gehilfe  beigegeben  worden  ist.  Auf  die  im  Anschlüsse 
an  P.  Foucarts  Bemerkungen  Revue  de  philologie  XXIII  254  ff.  über  axpatyjYÖ;, 
rj-^xzi^hz,  •jt.'xx'jZ,  und  -3~.^%~.y-(b-  ävtl-j-aTo;.  ävi)"j-aTo;  neuerdings  öfter  erörterte  Frage 
der  griechischen  Bezeichnung  der  römischen  Befehlshaber  einzugehen  (P.  Roussel, 
Bull,  de  corr.  hell.  XXXI  339,  XXXIII  521;  Frh.  Hiller  von  Gaertringen, 
Inschriften  von  Priene  tii  Z.  21)  ist  kein  Anlaß.  Memmius  ist  als  i'A^ÜKOizoi 
bezeichnet;  vor  .Sulla  sind  die  Konsuln  nur  ausnahmsweise,  seit  seiner  Reform 
die  gewesenen  Konsuln  an  der  Verwaltung  der  Provinze,  1  regelmäßig  in  einem 
zweiten  Amtsjahr  beteiligt;  da  ein  Memmius  in  der  Liste  der  Konsuln  in  der  in 
Betracht  kommenden  Zeit  nicht  erscheint,  ist  er  als  gewesener  Praetor  oder 
allenfalls  auch  als  ein  zu  höheren  Würden  früher  nicht  gelangter  Privatmann 
mit  konsularischem  Heer  und  Imperium  ausgerüstet  worden;  „im  siebenten  Jahr- 
hundert der  Stadt  hat  die  anfänglich  auf  Spanien  eingeschränkte  Kumulation 
der  Praetur  beziehungsweise  Propraetur  mit  dem  Prokonsulat  weiter  um  sich 
gegriffen;  dem  Statthalter  von  Asia  kommt  wenigstens  seit  Sulla  diese  Titulatur 
ebenso  zu  wie  den  spanischen  und  auch  sonst  begegnet  sie  häufig;  ja,  in  der 
ciceronischen  Zeit  sind  Statthalter,  die  auf  Grund  der  Praetur  fungieren  und  sich 
mit  dem  propraetorischen  Titel  begnügen,  bereits  selten  geworden,  obwohl  dies 
immer  noch  der  normale  Amtstitel  und  die  Kombination  von  Praetur  und 
Prokonsulat  in  republikanischer  Zeit  Ausnahme  geblieben  ist"  (Th.  Mommsen, 
Staatsrecht3  II  200.  241  f.  64O  ff. ;  J.  Marquardt,  Römische  Staatsverwaltung  I1' 
.517  tf.).  Vibius  ist  r3-.rj%-.7.-;iz  genannt,  sei  es  als  Praetor,  sei  es  als  Propraetor; 
die  Hellenen  haben  nach  Th.  Mommsen,  Staatsrecht3  II  2  \o  f.  die  Unterscheidung- 
der  Magistratur  und  Promagistratur  anfangs  nicht  wiedergegeben,  späterhin  aber 
die  promagistratische  Titulatur,  die  sich  zuerst  bei  Polybios  belegt  findet,  voll- 
ständig übernommen,  doch  nicht  ohne  Abweichungen;  so  ist  z.  B  in  der  Inschrift 
aus    Mylasa    I.e    Bas-Wadd.    409     (einige    Lesungen     verbesserte    ich     in     meinen 


q6  A.  Wilhelm 

Beiträgen  S.  313)  M.  Junius  Silanus,  Propraetor  von  Asia  76  v.  Chr.,  axpxzrffoz 
genannt. 

Unter  diesen  Umständen  scheinen  die  Bezeichnungen,  die  der  Beschluß  für 
Aristokles  den  beiden  Machthabern  gibt,  für  seine  Ansetzung  in  vor-  oder  nach- 
sullanische  Zeit  niclit  zu  entscheiden;  standen  der  avi)"j-axo;  und  der  cxpatriy&s  so 
nebeneinander,  daß  letzterer  ersterem  als  Gehilfe  beigegeben  war,  so  müssen 
besondere  Verhältnisse  und  Aufgaben   die  Zuteilung  veranlaßt  haben. 

Beachtung  verdient  auch,  daß  die  beiden  römischen  Machthaber  einfach 
Ms|i|i:o;  und  Oüifko;,  ein  in  Messene  ansässiger  Römer  oder  Italiker  Xe|ilp:o; 
genannt  sind.  Den  Hellenen  war  es  zunächst  ganz  geläufig,  Römer  und  Italiker 
mit  dem  bloßen  Vornamen  zu  nennen;  dieser  galt  ihnen  als  das  eigentliche  Zeichen 
der  Persönlichkeit  (Th.  Mommsen,  Römische  Forschungen  I  24;  W.  Schulze, 
Lateinische  Eigennamen  S.  507).  Daß  Vilnius  in  unseren  Beschlüssen  nicht  als 
Praenomen,  sondern  als  Nomen  zu  fassen  sein  wird,  lehrt  der  Name  Memmius; 
die  Messenier  werden  somit  von  Memmius  und  Vibius  mit  ihren  Gentilnamen 
gesprochen  haben,  wie  wir  noch  heute  von  Pompeius  sprechen;  auch  der  Beschluß 
der  Stadt  Gytheion  IG  V  1,  1146  (Sylloge  330)  verfährt  in  der  Bezeichnung  der 
Römer  nicht  gleichmäßig,  wenn  er  Z.  13  sagt  ztzi  MscpxcXiou,  Z.  16  IIö-/.'.iv  xs 
AOxpamov  xae  Aeöxwv  MapxiXtov,  Z.  22  FäVov  xe  'loü/.tov  ixpeaßeuxäv  xa:  II6~Ä'.ov  Aüxpdmov 
ixpsaßeux&v  xa:  OouXßiov  Ttpsaßsuxcev,  Z.  26  IVÄ'j  r<xXXiou  xal  Kofvtou  Äyx*P-0U  UTK1 
Z.  ^,2  wieder  schlechtweg  Sie  'Avxwvio;  rcapEyevsxo.  Pausanias  VII  7,  8  (vgl.  X  36,  6) 
nennt  P.  Villius  Tappulus  irrig-  mit  dem  Geschlechtsnamen  'Oxt'Xto?  statt:  OötXXw; 
und  bemerkt:  xoöxo  yap  0:  xwv  övojxaxwv  y,v  xo  sxSrp.oxaxov  („der  für  dieses  Individuum 
am  meisten  gangbare-',  übersetzt  Th.  Mommsen,  Römische  Forschungen  I  61: 
s.  auch  Ephem.  epigr.  VII  450  ff.;  J.  Hatzfeld,  Bull,  de  corr.  hell.  XXXVI  134  ff, 
und  zu  Poseidonios'  und  Plutarchs  Bemerkungen  über  die  römischen  Eigennamen 
A.Bauer,  Piniol.  N.  F.  I  242  ff.).  Auch  diese  so  unförmlich  klingende  Nennung  der 
römischen  Machthaber  —  allerdings  in  einer  Erzählung  —  mag-  als  ein  Zeichen 
dafür  gelten,  daß  die  Beschlüsse  der  Messenier  zu  Ehren  des  Aristokles  und  die 
Abrechnung  über  die  öxxt&ßoXog  dayopd  nicht  erst  in  das  erste  Jahrhundert  n.  Chr. 
gehören  können. 

Der  Beschluß  der  Synhedroi  und  des  Damos  zu  Ehren  des  Aristokles 
erwähnt  selbst,  daß  dieser  sich  Yeyevifl^vav  STUxayäv  rcep:  -oÄÄwv  xa:  |t£yä/.wv  die 
Verdienste  erworben  hat,  die  seine  Mitbürger  und  die  Römer  Memmius  und 
Vibius  so  bereitwillig-  anerkennen,  und  läßt  keinen  Zweifel  darüber,  daß  die 
Ausschreibung    der    öxxwßoXos    eta-fopa    eben    durch    die   Forderungen    der   Römer 


Urkunden  aus  Messcne  97 

veranlaßt  und  ihnen  gerecht  zu  werden  bestimmt  war.  Es  handelt  sich  demnach 
bei  ihr  nicht  um  die  Erhebung  einer  regelmäßigen  Steuer,  eines  Tributum,  wie 
es  etwa  Makedonien  nach  der  Anordnung  des  Aemilius  Paullus  (Plutarch, 
Aem.  28;  Livius  XLV  18,  7)  in  der  Höhe  von  jährlich  hundert  Talenten  zu 
zahlen  hatte,  sondern  um  eine  außerordentliche  Steuer,  eine  Kriegsauflage  als 
„Wehrbeitrag",  die  erhoben  wird,  ohne  daß  in  den  Beschlüssen  selbst  von 
unmittelbarer  Kriegsnot  die  Rede  wäre.  Aus  der  Abrechnung  über  die  öy.rw^oAo; 
siatfopa  geht  allerdings  hervor,  daß  Messenier  zu  jener  Zeit  Kriegsdienste  zu 
leisten  hatten,  Sklaven  als  Ruderer  verwendet  wurden  und  deshalb  ihrer  Steuer- 
pflicht nicht  nachkamen. 

Es  gilt  nunmehr  innerhalb  der  Jahrzehnte,  in  die  die  Urkunden  allen 
sonstigen  Anzeichen  nach  zu  gehören  scheinen,  etwa  von  130  bis  80  v.  Chr., 
die  kriegerischen  Verwicklungen  ins  Auge  zu  fassen,  die  den  Römern  Anlaß 
geben  konnten,  an  die  Messenier  —  und  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  auch  an 
die  übrigen  Hellenen  —  besondere  Forderungen  zu  stellen. 

Liegen  auch  keine  Nachrichten  darüber  vor,  so  kann  doch  Hellas  von  den 
Römern  zur  Hilfeleistung  in  den  Nöten  des  Krieges  gegen  Aristonikos  ebenso 
wie  Byzantion  (Tacitus,  Ann.  XII  62)  und  die  Städte  Klemasiens  herangezogen 
worden  sein;  ich  verweise  auf  die  Inschrift  aus  Halikarnassos  CIG  2501,  die  ich 
Jahreshefte  XI  69  f.  besprach,  und  auf  P.  Foucarts  Bemerkungen  in  seiner  Ab- 
handlung La  formation  de  la  province  romaine  d'Asie  p.  22  f.  Auch  die  Abwehr 
der  Barbaren,  die  in  den  letzten  Jahrzehnten  des  zweiten  Jahrhunderts  v.  Chr. 
Makedonien  heimsuchten,  wird  den  hellenischen  Städten  Opfer  auferlegt  haben; 
der  Beschluß  von  Lete  aus  dem  Jahre  1 1 S  v.  Chr.  Sylloge-  318  führt  mitten  in 
die  Kämpfe,  die  im  Jahre  106  v.  Chr.  M.  Minucius  den  Triumph  de  Galleis  Scor- 
disceis  et  Besseis  verschafften  (CIL  III  suppl.  i4.2o3'J:!;  H.  Pomtow,  Philologus  LIV 
220.  594;  E.  Bourguet,  Bull,  de  corr.  hell.  NX XV  171  ff.).  Nach  Diodors  Bericht 
NNXVI  8,  1  sind  zur  Niederwerfung  des  zweiten  Aufstandes  der  Sklaven  in 
Sizilien  im  Jahre  103  v.  Chr.  800  Krieger  aus  Thessalien,  Akarnanien  und  Bi- 
thynien  verwendet  worden;  daß  andere  Landschaften  in  jenem  Kriegsjahr  eben- 
falls Truppen  gestellt  hätten,  ist  angesichts  der  Hervorhebung  dieser  Abteihingen 
nicht  wahrscheinlich,  daß  aber  Truppen  aus  hellenischen  Gebieten  in  anderen 
Jahren  herangezogen  worden  sind,  darf  als  recht  wohl  möglich  gelten.  Zu  man- 
cherlei i-iTxyxi  mögen  in  denselben  Zeiten  die  Unternehmungen  Anlaß  gegeben 
haben,  zu  denen  sich  die  Römer  den  Seeräubern  gegenüber  genötigt  sahen.  M. 
Antonius,  der  Redner,  wurde  gegen  sie  im  Jahre   103   v.  Chr.  mit  unzulänglichen 

Jahreshefte  des  üsterr.  archäol.   Institutes  Bd.  XVII.  I  ? 


98  A.  Wilhelm 

Streitkräften  als  Prokonsul  nach  Kilikien  entsendet,  bald  nach  seinem  Triumphe 
im  Jahre  102  wagten  es  die  Piraten,  sich  sogar  seiner  eigenen  Tochter  in  Italien 
(W.  Drumann-P.  Groebe,  Geschichte  Roms-  I  44  f.)  zu  bemächtigen;  auf  ihn  ist 
die  Inschrift  aus  Rhodos  REG  XVII  210.  392  zu  beziehen  nach  P.  Foucarts  Bemer- 
kung Journal  des  Savants  1906  p.  576,  vgl.  F.  Münzer  RE  VII  424.  Im  Jahre  100, 
unter  dem  sechsten  Konsulate  des  Marius,  ließ  der  Senat,  laut  einem  Beschlüsse, 
der  auf  dem  Denkmale  des  Aemilius  Paullus  in  Delphi  eingezeichnet  war,  aber 
bis  auf  die  letzten  Zeilen  der  griechischen  Übersetzung  verloren  ist,  Anweisungen 
an  die  Statthalter  der  östlichen  Provinzen  zur  Niederwerfung  der  Seeräuber  er- 
gehen und  richtete  an  die  freien  Städte  und  die  Könige  von  Aegypten,  Syrien 
und  Kyrene  Briefe  mit  der  Aufforderung,  den  Seeräubern  die  Häfen  zu  ver- 
schließen und  ihnen  die  Versorgung  mit  Lebensmitteln  und  den  Verkauf  der 
Beute  unmöglich  zu  machen  (Bull,  de  corr.  hell.  XXI  623;  P.  Foucart,  Journal 
des  Savants  1906  p.  569;  G.  Colin,  Rome  et  la  Grece  p.  659).  Aller  Wahrschein- 
lichkeit nach  sind  auch  die  Städte  des  hellenischen  Mutterlandes  zur  Stellung  von 
Schiffen  und  Mannschaften  und  zur  Tragung  der  Kosten  der  gegen  die  Seeräuber 
gerichteten  Unternehmungen  herangezogen  worden.  Schwerer  wird  Hellas  durch 
den  Krieg  der  Römer  gegen  ihre  Bundesgenossen  in  Mitleidenschaft  gezogen 
worden  sein,  der  im  Jahre  91  v.  Chr.  ausbrach  und  im  Jahre  88  im  wesentlichen 
beendet  war. 

Zufällig-  erfahren  wir  durch  Memnon  FHG  III  (p.  526  ff.)  p.  540  cap.  29 
von  einer  erfolgreichen,  durch  Ehrengaben  belohnten  Hilfeleistung  der  Hera- 
kleoten  mit  zwei  gedeckton  Tetreren  in  dem  Kriege  gegen  die  Marser, 
Piligner  und  Marrukiner  und  ihrer  Rückkehr  nach  elfjährigen  Diensten:  TtoiixiV.; 
5s  ~pic  Map^ou;  xoä  IIlXiyvouc  v.cd  My.osoir/ivo'j::  (sövr,  2s  dz:  zyfizy.  G~eo  \:'/jy-  v.x-<<)- 
-/.rjiisva  rao£tpü)v  oixopa)  3>jat  izxpiipEoi  (so  Stephanus  für  xs  Tpirjpea:  der  Handschrift) 
v.y.-zzpiv.xoi^  TfpaxAswTOc'.  ouvmdyji'jOiv  v.y.l  auy/.aTopiköaavcs:;  tc-v  -gäsjiov  y.y.1  -o/.Äwv 
üpiGZEMV  (so  statt  «pcaTJiwv  Th.  Mommsen,  RG'J  II  231  Anm.)  aiuoMv-s;  evScXsctm 
etsc  ~pöc  tt)V  Tzy.xpiox  y.viv.rj\iirj\)-fpxv.  Die  Nachricht  geht  vermutlich  auf  ein  Weih- 
geschenk der  Mannschaft  zurück,  denn  Inschriften  solcher  Weihgeschenke  sind 
aus  der  Zeit  auch  sonst  erhalten:  IG  XII  8,  260  aus  dem  Jahre  82  v.  Chr.,  vgl. 
IG  XII  1,  48  (Sylloge2  332  und  J.  Hatzfeld,  Bull,  de  corr.  hell.  XXXVI  121); 
OGI  447,  vgl.  Bull,  de  corr.  hell.  XXXIII  521;  IG  XII  3,  104  und  IG  XII  1,  58 
(Jahreshefte  III  56),  ferner  Bulletin  de  l'Academie  de  Danemark  1905  p.  52.  Die 
Erinnerung  an  solche  Beteilig"ung  heimischer  Schiffe  und  Mannschaft  bei  kriegeri- 
schen   Unternehmungen    hielten    auch    andere   Denkmäler    fest:    Spenden    für    die 


Urkunden  aus   Messene  99 

Kosten  der  Bemannung"  eines  Schiffes  verzeichnet  die  Inschrift  von  Halikarnassos 
CIG  2501  (Jahreshefte  XI  6g  f.);  auf  die  glückliche  Rückkehr  des  in  Kriegs- 
gefangenschaft geratenen  AI.  Stlaccius  AI.  f.,  der  auf  der  von  Caesar  im  Jahre  46 
v.  Chr.  nach  Libyen  gesendeten  Tetrere  Sdrcstpa  gedient  hatte,  bezieht  sich  die 
Inschrift  des  Louvre  Sylloge-  348  aus  Kyzikos  (Gott.  g'el.  Anz.  1906  S.  797;  F. 
W.  Hasluck,  JUS  XXIII  90).  Werden  die  italischen  Stämme  von  Memnon  be- 
zeichnet als  äö'vr;  ÜTzkp  A'.'Ar^  y.ax(pX7jji£Va  Tzoe'.pbiV  3u.opa,  so  darf  zur  Erklärung-  des 
auffälligen  irrigen  Zusatzes  vielleicht  angenommen  werden,  daß  die  Mappvjxrvo: 
mit  den  Maupousio:  des  nordwestlichen  Afrika  verwechselt  sind  oder  daß  in  dem  von 
Memnon  übernommenen  Berichte  nicht  nur  von  den  llappouxrvo:,  sondern  auch  von 
den  MxupG'j<jic:,  vielleicht  noch  von  anderen  Völkern,  die  Rede  war  und  nach  der 
Nennung  der  MappouxfvGi  der  in  Laut  und  Schrift  ähnliche  Name  der  Maupousiot  aus- 
gefallen ist;  es  müßte  dann  eine  freilich  aus  der  Überlieferung  sonst  nicht  bekannte 
Unternehmung  der  Römer  an  der  Küste  Nordafrikas  stattgefunden  haben,  zu  der 
nach  Beendigung  des  Krieges  gegen  Jugurtha  106  v.  Chr.  Anlaß  gewesen  sein 
kann  (Th.  Mommsen,  RG"  II  155).  Da  Memnon  an  die  Erwähnung  der  Rückkehr 
der  beiden  Schiffe  der  Herakleoten  die  Erzählung  des  Krieges  gegen  Alithradates 
schließt,  der  im  Jahre  88  v.  Chr.  zum  Ausbruche  kam  (jistä  zx\izx  5^  6  ~pö;  Tfoitzicj; 
;japü;  Miö-pxoxxrj  t<;>  IIövtgu  paad-zZ  ouvecroj  ~6Xe|igc),  werden  sie  in  den  Jahren  99 
bis  88  fern  von  der  Heimat  in  Diensten  der  Römer  gestanden  haben.  Aufgebote 
hellenischer  Städte,  die  an  diesem  Kriege  teilnahmen,  werden  sonst  nicht  erwähnt; 
kretische  Söldner  auf  Seite  der  Reimer,  aber  auch  der  Italiker  zu  finden  (Diodor 
XXX VII  17),  nimmt  nicht  wunder.  Die  Dienste,  die  A.axÄ7j7«a57j;  <l>:/.[yvj  K/.a'^o- 
|tiv;o;,  Ho/.OaTpxTo;  [IoÄ'jxpxou  KapäaTio;,  Msv'axo;  KipTjvatsu  Nväpioz  den  Römern 
nach  Th.  Mommsens  Vermutung  als  vxusspyrot  der  Schiffe  ihrer  Städte  während  des 
marsischen  Krieges,  nach  E.  Klebs,  RE  II  1624  während  des  sudanischen,  erwiesen 
hatten,  belohnt  der  bekannte  Senatsbeschluß  IG  XIV  951  aus  dem  fahrt;  78  v.  Chr. 
Wenn  auch  (i.  F.  Hertzberg,  Geschichte  Griechenlands  unter  der  Herrschaft 
der  Römer  I  [17,  die  Peloponnesos  ..von  den  Schlägen  des  ersten  mithradatischen 
Krieges  (88  bis  84  v.  Chr.)  unmittelbar  kaum  berührt"  sein  läßt,  so  ist  doch  durch 
die  von  ihm  S.  359  besprochene  Bemerkung  Memnons  32:  'EpEtpJa;  5i  v.y.i  \y.~A/JZrj? 
/.vi  'i~/:ttt  K'j,io:a;  ~ot;  toO  M'.frpacaTOu  -poait-Efiivwv  v.y±  äÄXwv  -o/.swv  aÖTtö  -poaycopo'jv-wv 
■/.%:  ;'.r(v  xa:  AaxsSa'.jioviwv  r/ctr, SivTwv  l'JÄÄav  EXTzqi-oucnv  0:  Tw|ialoi  ixavr(v  aCruT)  ouvex- 
-qeiav";  axpa'tav  und  durch  Appian,  JEfrp.  29,  der  zweimal  die  Achaier  und 
Lakonen  als  peloponnesische  Bundesgenossen  des  Archelaos  nennt,  gesichert,  daß 
es    auch    in    der    Peloponnesos    zu    Kämpfen    gekommen    ist,    deren    Ausgang   die 

13* 


IOO  A.  Wilhelm 

Lakedaimonier,  die  seit  den  Zeiten  des  achäischen  Bundes  als  Anhänger  Roms 
erscheinen,  zum  Anschlüsse  an  Mithradates  zwang  (s.  auch  Th.  Reinach,  Mithra- 
dates  Eupator  S.  138  der  deutschen  Übersetzung).  Bekanntlich  hat  Sulla,  für  die 
Führung  des  Kampfes  ausschließlich  auf  die  Mittel  angewiesen,  die  er  aus  dem 
Lande  selbst  gewann,  auf  die  Schätze  der  Heiligtümer  von  Epidauros,  Olympia 
und  Delphi  seine  Hand  gelegt  und  sich  schwerste  Bedrückung  der  Bevölkerung 
erlaubt  (Plutarch,  Sulla  12  und  Lucullus  2;  A.  J.  Reinach,  Bull,  de  corr.  hell. 
XXXIV  317.  336).  So  brachten  die  Jahre  88  bis  83  infolge  des  Krieges  und 
Sullas  schonungsloser  Forderungen  über  Hellas  argen  Verfall;  vollends  stand  Asien 
nach  allen  Leiden  der  mithradatischen  Wirren  unter  dem  furchtbaren  Drucke  der 
von  Sulla  auferlegten  Lasten:  xax&v  aSrjv  efyev  i\  Wrsix  sagt  Appian  Mtfrp.  63.  Die 
Not  war  vermehrt  durch  die  Übermacht  der  mit  dem  Könige  verbündeten  See- 
räuber, die  selbst  während  Sullas  Anwesenheit  ungescheut  Städte  und  Heilig- 
tümer der  Küsten  und  Inseln  des  Aegäischen  Meeres  plünderten,  und  durch  die 
mühsam  abzuwehrenden  Einfälle  der  Barbaren  des  Nordens  (Livius,  Epitome 
LXX.  LXX1V.  LXXVI);  bei  einem  allgemeinen  Aufstande  in  Makedonien  blieben 
„C.  Sextio  praetore"  nach  Cicero  in  Pis.  34,  84  nur  die  Dentheliaten  treu;  von 
diesem  C.  Sextius  meldet  die  Epitome  des  LXX.  Buches  des  Livius:  „C.  Sextius 
praetor  adversus  Thracas  infeliciter  pugnavit,"  Orosius  weiß  aberV  i8;  30  von  seinem 
Siege  über  einen  Thrakerkönig  89  v.  Chr.  zu  berichten:  „isdem  temporibus  rex 
Sothimus  (?)  cum  niagnis  Thracum  auxiliis  Graeciam  ingressus  cunctos  Macedoniae 
fines  depopulatus  est  tandemque  a  C.  Sextio  praetore  superatus  redire  in  regnum 
coactus  est."  Nach  Th.  Mommsen,  Römisches  Münzwesen  S.  692  ff.,  P.  Wehr- 
mann, Fasti  praetorii  p.  25  und  A.  J.  Reinach,  Bull,  de  corr.  hell.  XXXIV  318 
ist  C.  Sextius  in  den  Jahren  89  bis  87  v.  Chr.  Praetor  von  Makedonien  gewesen; 
entweder  ist  die  Bemerkung  über  seine  Niederlage  in  der  Epitome  des  LXX. 
Buches  des  Livius,  das  die  Begebenheiten  der  Jahre  96  bis  92  enthielt,  an  falsche 
Stelle  geraten,  oder  sie  bezieht  sich  nach  A.  J.  Reinach  auf  einen  andern  Einfall. 
Irrig  hat  dieser  letztere  Gelehrte  aus  den  letzten  Worten  der  Epitome  des  LXXIV. 
Buches:  „praeterea  incursiones  Thracum  in  Macedoniam  populationesque  continet" 
in  Verbindung  mit  dem  vorangehenden  Satze,  in  dem  von  dem  städtischen  Praetor 
A.  Sempronius  Asellio  und  seiner  Ermordung  auf  dem  Forum  die  Rede  ist, 
herausgelesen,  A.  Sempronius  Asellio  habe  diese  Einfälle  der  Thraker  zurück- 
gewiesen und  sei  in  Makedonien  der  Vorgänger  des  C.  Sextius.  Daß  Thraker 
auf  König  Mithradates'  Betreiben  ttjv  te  "H~s:pov  x<x\  txXXoc  zx  \dyy.  tfj;  Awowvr^ 
xa-ce5pa|(.ov,    meldet    Cassius   Dio   frg.    101    (edd.   Boissevain   I   p.  344),  und   bei  Ge- 


Urkunden  ;uis  Messene  IOI 

legenheit  dieser  Einfälle  wird  der  Ouaestor  Q.  Braetius  Sura,  dem  die  Athamanen 
in  Larisa  ein  Denkmal  errichteten  (IG  IX  2,  613),  ihnen  den  Schutz  haben  an- 
gedeihen  lassen,  dessentwegen  sie  ihn  als  awcfjpa  y.xl  eOepYETTjV  feierten.  Den  Zug 
der  Skordisker,  Maider  und  Dardaner  und  die  Plünderung  von  Delphi  und  anderer 
Heiligtümer  in  Hellas  1  Appian,  "l/.Ä.  5)  setzte  P.  Perdrizet,  Bull,  de  corr.  hell. 
XX  494  vor  den  siegreichen  Feldzug,  den  Sulla  gegen  diese  Völkerschaften  im 
Jahre  85/4  führte,  H.  Pomtow  dagegen  in  seinen  Nachträgen  zu  Delphica  II  93 
in  das  Jahr  83,  A.  J.  Reinach  jüngst  Bull,  de  corr.  hell.  XXXIV  320  in  den 
Winter  85/4  oder  das  Frühjahr  84.  Über  die  Unternehmungen,  die  Sullas  Legat 
Aulus  Terentius  Varro,  in  den  Inschriften  IG  XII  8,  260,  Sylloge2  332  und  CIL  III 
suppl.  1,  7240  erwähnt,  im  Aegäischen  Meere  gegen  85  v.  Chr.  leitete,  handelt  nun 
J.   Hatzfeld,  Bull,  de  corr.  hell.  XXXVI   121. 

Als  Sulla  im  Frühjahre  83  Attika  und  dann  Griechenland  überhaupt  verließ, 
begleiteten  ihn  Scharen  makedonischer  und  peloponnesischer  Krieger  zum  Kampfe 
gegen  die  marianisch-demokratische  Partei  in  Italien  (Appian,  HC  I  79).  Der 
zweite  Krieg-  gegen  Mithradates,  von  L.  Licinius  Murena  (s.  Sylloge2  332)  auf- 
genommen und  in  seinem  dritten  Jahre  durch  Sullas  Eingreifen  beendigt,  berührte 
nur  Asien;  als  Murena  eine  Flotte  sammelte,  um  sie  den  Seeräubern  entgegen- 
zustellen, wurde  den  Städten  Kleinasiens  die  Stellung  von  Schiffen  und  Mann- 
schaft auferlegt  —  so  berichtet  Cicero,  in  C.  Verrem  act.  II,  I  34,  86  ff.:  decem  naves 
iussu  L.  Murenae  populus  Milesius  ex  pecunia  vectigali  populo  Romano  fecerat, 
sicut  pro  sua  quaeque  parte  ceterae  civitates  —  und  die  römischen  Machthaber 
fanden  so  Gelegenheit,  diese  Verpflichtungen  zu  eigenem  Vorteile  durch  Geld 
ablösen  zu  lassen  oder  selbst  ein  zur  Verfügung  gestelltes  Schiff  für  ihre  Rech- 
nung zu  verkaufen  (Cicero,  pro  Flacco  14,  32);  übrigens  feierten  die  Messenier 
Murena  als  ihren  Wohltäter  IG  V  1,  1454.  Führer  in  Hellas  zurückgebliebener 
Heerhaufen,  wie  C.  Antonius  Hybrida ,  und  vielleicht  auch  C.  Gabinius  Capito, 
belästigten  nach  Sullas  Abzug  die  Städte  durch  ihre  Erpressungen  (G.  F.  Hertz- 
berg I  422  f.);  Statthalter  von  Makedonien,  wie  C.  Cornelius  Dolabella  —  nach 
81  bis  Ende  des  Jahres  78  oder  Anfang  77  —  mißbrauchten,  wenn  auch  einige 
von  ihnen  für  den  Schutz  gegen  die  Barbaren  des  Nordens  zu  sorgen  wußten,  in 
den  folgenden  Jahren  ihr  Amt,  und  Legaten,  wie  C.  Verres  im  Jahre  80  v.  Chr., 
eine  Durchreise  zu  allerlei  Vergewaltigungen.  In  den  Jahren  78  bis  75  (in  meinen 
Neuen  Beiträgen  zur  griechischen  Inschriftenkunde,  II.  Teil,  Sitzungsber.  Akad. 
Wien  166.  Bd.  3.  Abb.,  S.  11  bitte  ich  in  Z.  20  von  unten  den  Druckfehler 
.,48  v.  Chr."   zu  berichtigen)  folgten  sodann  die  Unternehmungen  des  P.  Servilius 


102  A.  Wilhelm 

Yatia  gegen  die  Seeräuber,  von  denen  er  den  Namen  Isauricus  heimtrug,  und 
im  Jahre  74  der  dritte  Krieg  gegen  Mithradates,  der  den  Römern  zu  erneuter 
mannigfacher  Belästigung  der  Hellenen  Anlaß  gegeben  haben  wird.  Von  den 
drückenden  Forderungen,  die  nach  anderen  Machthabern  M.  Antonius,  zur  Nieder- 
werfung der  Seeräuber  mit  außerordentlicher  Macht  betraut,  an  die  Städte  stellte, 
berichten  die  Inschriften  aus  Epidauros  Kr  IV  932  und  aus  Gytheion  IG  V  1, 
1146  (P.  Foucart,  Les  campagnes  de  M.  Antonius  Creticus  contre  les  pirates, 
Journal  des  Savants  1906  p.  569  ff).  Seine  schimpflichen  Mißerfolge  trugen  ihm 
den  Spottnamen  Creticus  ein;  im  Jahre  69  konnten  die  Seeräuber  selbst  die 
Plünderung  von  Delos  wagen  (Bull,  de  corr.  hell.  XXXI II  521).  Schließlich 
machte  ihrer  Macht  Q.  Caecilius  Metellus  in  seinem  Kriege  gegen  die  Kreter 
und  Pompeius,  im  Jahre  67  zur  Befriedung  des  Ostens  mit  unumschränkten  Be- 
fugnissen ausgestattet,  ein  Ende.  Täuscht  nicht  der  Eindruck,  daß  die  Urkunden 
über  die  öxxwßoXos  eJacpopa  der  Messenier  noch  Zeiten  leidlichen  Wohlstandes  an- 
gehören, so  werden  aber  Begebenheiten  des  vierten  Jahrzehntes  des  ersten 
Jahrhunderts  v.  Chr.  nicht  mehr  für  ihre  zeitliche  Bestimmung  in  Betracht  zu 
ziehen  sein;  über  die  Zeiten  Sullas  hinabzugehen,  scheint  nicht  rätlich.  In  den 
Jahren  seiner  Anwesenheit  in  Hellas,  die  sicherlich  auch  Messene  schwere  Schä- 
digung gebracht  haben,  bleibt  für  die  Wirksamkeit  eines  Memmius  und  Vibius 
nicht  Raum.  Nacli  seiner  Rückkehr  nach  Italien  konnte  die  in  den  letzten  Zeiten 
des  Bürgerkrieges  ausgeschriebene  allgemeine  außerordentliche  Umlage  zu  der 
öxtwJjoXoj  eto'fopa  in  Messene  Veranlassung  geben.  Appian,  HC  I  102  hat  die 
schweren  Folgen  des  Bürgerkrieges,  deren  Schauplatz  Italien  war,  auch  für  die 
außerhalb  der  Halbinsel  gelegenen,  Rom  unterstehenden  Gebiete  mit  folgenden 
Worten  gekennzeichnet:  zq  xocjgöxgv  t.-jzoiz  ts  'l\o;tx:o:c  ■/.%:  'IxaAor?  äsrcaatv  ö  niXstio: 
o5e  TtpaujÜTj  xaxoO,  rcpoißrj  5s  y.oä  xv.z  ÜTtep  r/;v  'IxaXJav  c'9-VcO"iv  ä'naaiv.  äpxi  [tiv  utco 
Xflaxöv  y.7.1  MifrpaSäxoij  xai  — üXXa  7cenoXs|irj|ievGi;,  apxc  5'  inopoOvxo;  xoO  -.%\kzIvj>  Sta  zy.z 
axässcg  sxx£Tptr/_(i)|iivo:s  Eia^opaf;  ~o/J.xi;'  c'il'vr,  xi  yäp  -zv.y.  ~/.y.l  jjasiXsCj  oav.  aü;i;t7.-/oi 
7.7.:  tiöXs'.c  o0/_  oaa:  jiovov  üixoxeXeü;,  äÄÄx  7.7.:  037.:  37.'jt7.;  i-;y.v/v.y. 7.137.^  kr.l  auviWjXXis 
evopxoi,  7.7.:  Saat  5l7.  au|i|iayjav  vj  xiva  äpsxr/V  ajXXrjv  aux6vo|iOi  ts  y.xi  tpopcov  f/aav  ätc/.sic, 
töte  ~7.aao  auvxeXsEv  exeXeüovxo  7.7.:  uitaxosieiv,  "/<>>st.;  te  evtat  7.7:  Xiuivwv  7.7.77.  ouvfhfjxas 
acpw*.  Ssooaivwv  acpTrjpoOvxo  (Th.  Mommsen,  RG  II8  358).  Ob  damals,  bei  Gelegenheit 
dieser  gewaltigen  Auflagen,  die  Sulla,  zur  Alleinherrschaft  gelangt,  in  weitestem 
Bereiche,  der  Lage  der  Dinge  nach  vornehmlich  in  den  östlichen  Gebieten, 
erheben  ließ,  Memmius  und  Vibius  neben  und  nach  ihm  in  Makedonien  und  der 
späteren  Provinz  Achaia  tätig  gewesen  sein  können,  mögen  die  mit  der  Geschichte 


Urkunden  aus  Messene  103 

der  Zeit  und  dem  römischen  Beamtenwesen  Vertrauteren  entscheiden.  Jedenfalls 
möchte  ich  bei  der  Ansetzung  der  Inschriften  aus  Messene  über  die  Zeiten  dieser 
allgemeinen  eüsfopxi  nicht  hinabgehen.  Steigt  man  in  frühere  Zeiten  hinauf, 
so  sind  vor  den  Jahren  Sullas  auch  die  des  C.  Sextius  8g  bis  82  ausgeschlossen: 
vor  diesen  liegen  die  beiden  ersten  Jahre  des  Bundesgenossenkrieges,  in  denen 
sehr  wohl  auch  in  Hellas  Kriegssteuern  erhoben  worden  sein  können.  Vollends 
aber  werden  die  Unternehmungen  gegen  die  Seeräuber,  die  sich  an  den  Namen 
des  Prokonsuls  M.  Antonius  102  v.  Chr.  knüpfen,  und  nach  ihrem  geringen  Er- 
folge die  Maßnahmen,  die  durch  den  in  Delphi  gefundenen  Beschluß  des  Senats 
vom  Jahre  100  v.  Chr.  bekannt  geworden  sind,  Forderungen  der  Römer  mit  sich 
gebracht  haben,  um  so  mehr,  als  diese  damals  auch  den  fünf  Jahre  währenden 
zweiten  Aufstand  der  Sklaven  auf  Sizilien  niederzuwerfen  hatten.  Die  frühere 
EÜa^opä,  die  nach  Z.  14  und  22  der  Abrechnung  i~l  iia[iwv<5;  stattgefunden  hatte, 
würde,  wenn  man  sie  nicht  in  unmittelbar  vorhergehende  Jahre  setzen  will,  in  die 
Zeiten  der  Bedrohung  von  Hellas  durch  die  Barbaren  des  Nordens  fallen  können; 
nach  seinen  Feldzügen  gegen  die  Skordisker  und  Besser  109  v.  Chr.  feierte 
AI.  Minucius  im  Jahre  106  seinen  Triumph  über  diese  Völkerschaften.  So  scheint 
sich  auch  die  Möglichkeit  der  Erwägung  zu  empfehlen,  daß  die  Urkunden  über 
die  ö/.-rojo/.o;  eJa^popa  der  Alessenier  in  die  letzten  Jahre  des  zweiten  Jahrhunderts 
gehören.  Doch  ist  unsere  Kenntnis  der  Zeiten  zu  dürftig,  als  daß  ich  sie  mit  Zu- 
versicht auf  diese  oder  etwa  auf  die  in  meiner  Darlegung  erwähnten  späteren  Be- 
gebenheiten zu  beziehen  wagte.  Jedenfalls  hat  es  innerhalb  der  Frist,  in  die  diese 
Inschriften  nach  allen  anderen  Anzeichen  gehören,  an  Anlässen  nicht  gefehlt,  die 
die  Römer  zu  besonderen  Forderungen  an  die  Städte  des  hellenischen  Mutter- 
landes   und   Messene   zur  Erhebung  einer  Achtobolensteuer  nötigen   konnten. 

Die  oben  S.  05  durchgeführte  Rechnung  hat  ergeben,  daß  es  sich  bei  dieser 
öxtcö^oXo;  ciV-fOfä  um  eine  Steuer  von  ungefähr  j"'(),  eine  t.v/-.i y/.sazi \.  handelt. 
Mit  einer  solchen  „Vermögensabgabc;"  rechnet  auch  Demosthones,  wenn  er  in  der 
Rede  über  die  Symmorien  27  sagt:  zi^z  yxo.  iy.y.zrjzzi;i  z:z  zizzi^zv/  ipsi;  oOxoOv 
iii/.ry/zy.  zy.i.y:r.x.  x/./.x  r.viziy/.'jzz'iyi  z:z  i^ii.  zb  5i~/.oOv:  oOxoOv  iv.xz\'i  v.y.l  ziy.oo'.'  v.y.l  zi 
z'srS  inz\  noö;  v.y.v.'j-ixz  v.y.l  y.'/J.y;  v.xni~/.v>;.  y.z  yv.zü.zl  zx  yyi^.yrS  ays'.v  zv.zb/  r/jzo'.\ 
y.'/./.y.  i)rö  yy'j/.zzitz  wZzv.xzt yi  "~iyj-Z  z'.zv.zv:/.  r.v/zx/.iz-ix  zyj.-vizy.:  y'/'h  rS>z~  äv  y:/xzyy.-\)z. 
ry'iz\  z:.  v.xzx'&zizz,  y.zyx  zr/>  r/j~i.zys>  zx  y/t<yxzy..  Eine  Einhebung  des  i <>o.  oder  50. 
feiles  der  6000  Talente,  die  das  ziy^y/.  des  Staates  Athen  darstellen,  gilt  ihm 
als  verständig,  eine  Erhebung  des  12.  Teiles,  deren  Ergebnis  freilich  immer  noch 
ein  für  den  Zweck  gänzlich  unzureichendes  wäre,  als  ungeheuerlich.  Der  Berech  nun'»- 


104  A.  Wilhelm 

der  öxxwßoXos  eJacpopa  der  Messenier  sind  die  t:u.aaiac,  d.  h.  die  x'-iir^axa,  zugrunde 
gelegt.  Piaton  unterscheidet  in  den  Gesetzen  p.  955  d  zwei  Arten  von  etacpopat, 
je  nachdem  sie  die  Schätzung  des  Besitzes  oder  den  Jahresertrag  zum  Maßstab 
nehmen:  ypr^ixxcov  efocpopä?  7^£p:  -ff)  xotvö,  XEXop/aftat  |isv  sxaaxov  tr]V  ouatav  svsxa 
raXXc&v  xpswv  xa:  xrjv  stcexswv  ETUxapmav  sv  ypa[x|j,aatv  cifoxo^EpEtv  dypovojiotj  cpuXixa;, 
ö~w;  av  SuoTv  ouaaiv  xafv  sfacpopafv,  OTCoxspa  xö  §rjji6atov  av  ^pyjafrai  ßouXr^xat,  xpfjrai 
xxx'  Ev:auxöv  sxaaxov  ßouXeuojievwv,  £äv  xe  xoü  xijiTjjiaxog  SXou  fiips:  £av  xe  x/j<;  yevojilw^ 
£70'  ivtauxov  £xäaxox£  upoaoSou  X^P-S  T^v  £-S  T^  auaaixia  xsXou|iivwv.  Erstere  Art  der 
Berechnung  bedeutet  größere  Sicherheit  für  den  die  Steuer  Erhebenden,  letztere 
größere  Rücksicht  auf  den  Steuerpflichtigen,  wie  Antonius  in  der  Erklärung 
auseinandersetzt,  die  er  nach  der  Schlacht  bei  Philippi  in  Ephesos  den  Hellenen 
und  den  Vertretern  der  übrigen  Völker  Kleinasiens  (J.  Marquardt,  Staatsverwal- 
tung 2  II  203)  vorträgt,  Appian  BC  V  4:  T|xä£  f^juv.  w  avSpsc  "EXXrjVSg,  "AxxaXo; 
ö  ßaatXeü;  ö|iwv  bi  8ia{hfjxais  dtoceXiftsv  xa:  EÜftug  djisivove;  6[uv  y^aev  AxxaXoir  o;J;  yap 
exsXsite  cpopou?  AxxäXw,  [iEtWjxajiev  üjuv,  pi/p:  Srj(A0x6rai)V  avopöv  7.x:  Trap'  '<{\v:i  yevg|X£vwv 
£0£7jc;e  cp6pwv.  £tce:  5e  äSerjaev,  ou  Tipo;  xä  x:|«(|j.axa  Ojuv  £-£i)-/(xa|jiev,  w$  av  rjjief;  ax:v- 
Suvov   tpcpov   äxXsyoijiev,   dXXä  [iepr;  cpepstv  xwv   ixaaxoxs   xapTiwv   £-ExäEa|i£v,   :vx   xa:   xwv 

EVaVXtWV   XOLVWVWJiEV   Ü|11V   xxX. 

Die  gesamte  Efecpopa  betrug  99.365  Denare  und  2  Obolen  oder  gegen 
20-3  Talente.  Die  Bedeutung  dieser  Summe  zu  würdigen,  erlauben  uns  Nach- 
richten über  die  Summen,  die  einzelne  hellenische  Städte  und  Landschaften 
als  Einkünfte  lieferten,  und  über  Zahlungen,  die  ihnen  in  Kriegs-  oder  auch  in 
Friedenszeiten  auferlegt  wurden.  Magnesia  am  Maiandros  trug  bekanntlich  seinem 
Herrn  Themistokles  nach  Thukydides  I  138,  5  jährlich  50  Talente;  das  Gebiet  der 
Stadt  ist  bisher  nicht  Gegenstand  der  Berechnung  geworden,  J.  Beloch  erklärt  Gr. 
G.  II  31 1  die  Angabe  für  „ohne  Zweifel  übertrieben",  doch  s.  Ed.  Meyer  GdA  III  62. 
Nach  Polybios  XXXVI  31  berichtete  Astymedes  in  seiner  Rede  vor  dem  römischen 
Senat,  daß  den  Rhodiern  von  den  beiden  Städten  Kaunos  und  Stratonikeia  in 
Karien  jährlich  120  Talente  zukamen:  ~apx  xoöxwv  xwv  txöXewv  aji'-poTEpwv  exaxiv 
xa:  ei%oqi  xäXavxa  xö  S^fiw  Tcpoaooo;  etotxxe  xaSK  Exaaxov  exo;  (den  Athenern  entrichtete 
Kaunos  im  fünften  Jahrhundert  IG  I  228  u.  s.  einen  (fopoc  von  einem  halben  Talent). 
Ein  Städtchen  wie  Amiada  zahlte  den  Pergamenern  zwei  Talente  jährlich,  später, 
vermöge  des  von  Attalos  II  gewährten  Nachlasses  (OGI  751),  einundeinhalb  Talente. 
Der  Zehnte  der  landwirtschaftlichen  Produktion  im  Gebiete  von  Tralleis  wurde 
im  Jahre  63  v.  Chr.  nach  Cicero  pro  Flacco  27,  91  für  900.000  Sesterzen  ver- 
pachtet;   nach  J.  Belochs  Urteil   Gr.  G.  II  311    „sehr   billig".     König  Lysimachos 


Urkunden  aus  Mcssene  1^5 

lieli  sich  von  den  Milesiern,  wie  uns  die  Inschrift  aus  dem  Delphinion  S.  294 
n.  138  lehrt,  nach  A.  Rehms  Berechnung-  in  den  Jahren  2S3  und  282  v.  Chr. 
mindestens  25  bis  30  Talente  zahlen;  die  Anleihe,  die  die  Stadt  bei  den  Knidiern 
aufnahm,  betrug",  st;  xr^v  Zvr.irj%'t  xaxa^0AT(v  bestimmt,  12  Talente  10  Minen;  ..ob 
sie  die  einzige  ist,  die  von  Milet  damals  aufgenommen  wurde,  ob  sie  den  Bedarf 
völlig  deckte,  ist  nicht  auszumachen".  Die  Angabe  des  Diogenes  Laertios  II  140, 
daß  Eretria  unter  Demetrios  Poliorketes  erst  20c;  Talente  jährlich,  dann  150 
gezahlt  habe,  bezeichnet  J.  Belocli,  Gr.  G.  III  1,  346  mit  Recht  als  maßlos  über- 
trieben. Die  Byzantier  entrichteten  nach  Polybios  IY  45  ff.  um  220  v.  Chr.  den 
thrakischen  Königen  einen  jährlichen  Tribut  von  80  Talenten.  Die  Summe,  welche 
ganz  Makedonien  jährlich  nach  Rom  zu  entrichten  hatte,  betrug-  nach  Plutarch, 
Aem.  28  hundert  Talente;  eine  so  kleine  und  arme  Insel  wie  Gyaros  hatte  nach 
Strabon   X  p.   744  den  Römern  jährlich    150  Denare  zu  zahlen. 

Ungleich  höhere  Summen  wurden  durch  rücksichtslose  Machthaber  als 
Kriegssteuern  von  niedergeworfenen  Gegnern  erpreßt  oder  als  Strafgelder  ein- 
getrieben. Die  Zahlungen,  die  sich  die  Römer  von  den  Karthagern,  von  Philipp  V., 
von  Antiochos  111.,  den  Aitolern  —  300  Talent»1  in  sechs  Jahren  —  und  Nabis 
ausbedangen,  stellen  Ch.  Eecrivain,  Dictionnaire  des  Antiquites  IX  431  und 
J.  Marquardt,  Römische  Staatsverwaltung-  II  283  zusammen.  Der  Stadt  Seleukeia 
am  Tigris  legte  Hermeias  im  Jahre  220  v.  Chr.  nach  dem  Siege  über  Molon  und 
dessen  Tod  eine  Buße  von  1000  Talenten  auf,  die  König  Antiochos  J II.  sodann 
nach  Polybios  V  54,  10  f.  auf  150  Talente  herabsetzte.  Von  den  Abderiten  for- 
derte im  Jahre  170  v.  Chr.  der  Prätor  L.  Hortensius  (IG  II  423;  15(11  II  376  Z.  83. 
584)  nach  Livius  XLIII  4  nicht  weniger  als  100.000  Denare,  also  einen  Betrag, 
der  den  der  öxiw[3o/.oj  zlrj-jopi  in  Messene  um  ein  geringes  überschritt,  und 
50.000  Scheffel  Getreide.  Während  eine  Gesandtschaft  auf  dem  Wege  zu  dem 
Konsul  Ilostilius  und  nach  Koni  war,  um  für  die  Erfüllung  der  Forderung  eine 
brist  zu  erbitten,  wurde  die  unglückliche  Stadt  besetzt,  die  führenden  Männer 
hingerichtet,  die  übrigen  Einwohner  in  die  Sklaverei  verkauft:  ein  Beschluß  des 
Senates  suchte  das  Unrecht  gutzumachen  und  gab  den  Abderiten  die  Freiheit 
zurück.  Ich  verweile  bei  diesen  Vorgängen,  weil  kürzlich  Ch.  Avezou  und 
Ch.  Picard  einen  der  vier  Beschlüsse  der  Abderiten  BCH  XXXVII  122  ff.  in  die 
Zeit  gegen  168  v.  Chr.  gesetzt  haben  und  zwei  andere,  die  auf  den  linken  Seiten 
desselben  Antenblockes  stehen,  tür  älter,  einen  vierten  auf  seiner  Vorderseite 
folgenden  für  etwas  jünger  halten:  ich  gestehe,  daß  mir  sämtliche  Urkunden  der 
Schritt  nach  und  auch  ihrer  Weitschweifigkeit  wegen  (U.  v.  Wilamowitz,  Griechische 

Jahre.hefte  des  üsterr.  archiiol.    Institutes  Bd.    XVII.  ,  , 


IOÖ  A.  Wilhelm 

Literatur3  S.  174)  jünger  scheinen  als  die  Mitte  des  zweiten  Jahrhunderts  und  ich 
geneigt  bin,  den  Beschluß  für  ('.  Apustius  p.  125,  der  ihn  Z.  36  ff.  rühmt:  [izxpxix'.ov 
yev6|.t£Vov  -.vtz]  EXsufrepiaj  xftt  r.L'/.v.  r;|x6>[v  v.y.\  xÄ/.wv  (oder  tcv.äöv  statt:  töv)  jrpei&v 
TtapaaysJö'Eiawv  fyieiv,  in  die  Zeit  nach  dem  Abzüge  der  Truppen  des  Mithradates 
zu  setzen  (86/5  v.  Chr.),  von  dem  Granius  Licinianus  p.  33  der  Bonner  Ausgabe 
berichtet. 

Mithradates  ließ  nach  Appian  Mt&p.  47  den  Chiern  im  Jahre  86  v.  Chr. 
2000  Talente  abnehmen;  nach  Thukydides  VIII  45  waren  sie,  obgleich  ihre  Insel 
nur  826  km'2  groß  ist,  zu  seiner  Zeit  die  reichsten  der  Hellenen.  Dem  Gemeinwesen 
der  Rhodier,  die  einst  nach  Polybios  XXX VI  31  aus  dem  Hafenzoll  allein  jährlich 
eine  Million  rhodischer  Drachmen  gezogen  hatten,  legte  Cassius  eine  Zahlung  von 
500  Talenten  auf;  überdies  trieb  er  nach  Plutarch,  Brutus  32  von  der  Bürgerschaft 
8090  Talente  ein.  Der  Provinz  Asia  hat  Sulla  bekanntlich  im  Jahre  84  v.  Chr. 
nach  Plutarch,  Sulla  25  die  sofortige  Erstattung  sämtlicher  von  den  letzten  fünf 
Jahren  her  rückständigen  Zehnten  und  Zölle  und  außerdem  die  Zahlung  von 
nicht  weniger  als  20.000  Talenten  geboten,  die  Lasten  der  i-'.5~y.i)'\iz!.y.  gar  nicht 
zu  rechnen,  die  so  groß  waren,  daß  reiche  Städte  ansehnliche  Summen  an- 
trugen, um  von  ihr  frei  zu  bleiben  (Cicero,  ad  Att.  V  21,  7:  civitates  locupletes 
ne  in  hiberna  milites  reciperent,  magnas  pecunias  dabant,  Cyprii  talenta  attica 
ducenta).  Bekanntlich  hatten  diese  Forderungen  Sullas  eine  furchtbare  Verschul- 
dung der  Gemeinden  zur  Folge.  Von  den  Kretern  forderte  der  Senat  nach  Diodor 
XL  1  im  Jahre  70  v.  Chr.  eine  Strafsumme  von  4000  Talenten.  Zur  Strafe  für 
die  Plünderung  von  Oropos  (Pausanias  VII  11  f.)  sollten  die  Athener  nach  dem 
Spruche  der  Sikyonier  nicht  weniger  als  500  Talente  zahlen;  die  drei  Philosophen, 
die  sie  daraufhin  im  Jahre  155  v.  Chr.  nach  Rom  sendeten,  erreichten  eine 
Ermäßigung  der  Strafsumme  auf  100  Talente,  doch  wußten  sich  die  Athener  der 
Zahlung  zu  entziehen  (G.  F.  Hertzberg  I  241  ff.;  G.  Colin,  Rome  et  la  Grece 
]).  594  ff.).  Nach  Pausanias  VII  16,  10  verurteilte  L.  Mummius  (s.  nun  A.  v.  Premer- 
stein,  Jahreshefte  XV  197  ff.)  die  Boioter  an  Herakleia  und  die  Euboier  100  Talente, 
die  Peloponnesier  den  Lakedaimoniern  200  Talente  als  Entschädigung  zu  zahlen; 
nach  einiger  Zeit  verstanden  sich  die  Römer  dazu,  ihnen  diese  Zahlungen  zu 
erlassen  (G.  Colin,   a.  a.  O.  p.  62.  64). 

Mit  den  angeführten  ung-eheuren  Beträgen  dürfen  schon  im  Hinblicke  auf 
die  besonderen  Veranlassung-en  und  Umstände  jener  Forderungen  die  20^28  Talente 
der  öxt&jSöao;  sfocpopa  in  Messene  nicht  verglichen  werden,  wohl  aber  mit  den 
(föpo1.,  die  den   Athenern    im    fünften   Jahrhundert  von    ihren  -iÄeic   zukamen,  oder 


Urkunden  aus  Messene  107 

mit  den  150  Talenten,  die  sieh  Brutus,  seinem  Freunde  Cassius  sehr  unähnlich, 
nach  Plutarch,  Brutus  32,  von  den  Lykiern  zahlen  ließ,  deren  Gemeinwesen  nach 
Strabon  XIV  p.  664  f.  23  Städte,  davon  sechs  größte,  umfaßte.  Nach  Tli.  Mommsen 
R(t  II9  385  ff.  stellte  „die  Einnahme,  welche  Rom  aus  den  Provinzen  zog-',  über- 
haupt „nicht  eigentlich  eine  Besteuerung  der  Untertanen  in  dem  .Sinne,  den  wir 
jetzt  damit  verbinden,  sondern  vielmehr  überwiegend  eine  den  attischen  Tributen 
vergleichbare  Hebung"  dar,  „womit  der  führende  Staat  die  Kosten  des  von  dem- 
selben übernommenen  Kriegswesens  bestritt;  daraus  erklärt  sich  auch  die  auf- 
fallende Geringfügigkeit  des  Roh-  wie  des  Reinertrages:  das  römische  Arar  war 
nicht  viel  mehr  als  die  Bundeskriegskasse  der  unter  Roms  Schutz  geeinigten 
Gemeinden.  Was  die  römische  Gemeinde  von  ihren  überseeischen  Untertanen 
erhob,  ward  der  Regel  nach  auch  für  die  militärische  Sicherung  der  überseeischen 
Besitzungen   wieder  verausgabt'-. 

Von  höchstem  Werte  aber  ist  die  Abrechnung  über  die  SxTcijJoXos  s:cr.;op7. 
durch  die  Angabe  des  Betrages  der  gesamten  xi|ixatxi  von  Messene.  über  1256 
Talente,  zur  Beurteilung  und  Bestätigung  der  berühmten  Auseinandersetzung,  in 
der  sich  Polybios  II  62  gegen  die  Behauptung  des  Phvlarchos  wendet,  die  Beute 
der  Lakedaimonier  bei  der  Eroberung"  von  Megalopolis  im  Jahre  223  v.  Chr. 
(II  55;  Paus.  VIII  27.  15;  Plutarch,  Philop.  5,  Kleom.  25)  habe  Oooo  Talente  be- 
tragen, von  denen  dem  König  Kleomenes  2000  als  sein  Anteil  zugefallen  seien: 
'Ev  oe  xo'jxo:;  ~pö>xov  \ibs  x:';  oüx  iv  ü-y:)[ii~z:z  xr(v  x-E:p:'xy  /.a:  xr)V  xyvoixv  xitz  xo'.vtj; 
svvofa;  6— cp  zffi  xwv  'EäaJjVixöv  7xp7.y|i7.x(i)v  -/y/i^f.y.z  7.x:  5uvä|i£w;;  rjv  j-ixAtaxx  02:  nxpx 
xo::  iTcop'.oypä'^o'.s  6-xpYStv.  syw  yxp  oj  Äsyw  v.xi  sxeivou;  xo'jc  ypövou;,  ev  olz  Otto  xö 
twv  ev  Maxssov'a  pxsv.scov.  e'x:  2c  jixÄaov  ürrö  xf,;  z-y/zyzly.z  xwv  7:00;  y.'/.'/.i/.yj;  7coÄ£|icäv 
xo2t(v  xxxs'^ö-xpxo  Tat  IIsÄG7T0vvr,'3i(DV,  xÄX'  iv  toi;  xxü-'  r,|i7.;  xxipo?;,  ev  or;  ttxvxec  ev  zx: 
xaGxö  ÄEyovxs?  [isyJonjV  xxp-oOaite  SoxoOiiv  E'Jox:|iov:'xv,  ö';t(o;  sz  lIsÄoTTOvv^a&u  ttxx/v,; 
e:  xöxwv  xöv  i-i'-Äfov  jrcop:;  3ü)|txTü)v  o0y_  olöv  ~z  cnmyiHjvai  xosoüxo  -/.Vjll'o;  y;pr,|ixx(ov. 
xai  v.öx:  to'jto  vOv  cjx  eix?,,  Ädyt;)  5s  xtv:  |ixaaov  7.7:0-^  7.:vö|'.c!lx.  ovy.ov  ex  xoüxwv.  tij  yxp 
6;xsp  'AihjvaaöV  oü/  '.--.iot/.z,  o:öx:  xaö-'  o:J;  7.x:po'j;  [lixx  Britjx;tov  3:";  töv  ~po;  Axxeoxi- 
|tov'o'j;  sve,jX'.vov  -d/.Ejiov,  7.7.:  |iop:o'j;  |isv  e?etts|i-ov  tripaxtwxa;,  sxxxov  2'  ETXA^pouv  -y/i^z:;. 
ox:  xöxe  xpJvavxs;  x~ö  xrjj  7.2:7..:  -o:2:o-))'x:  ~.y.z  ziz  xcv  ni/.£;ic<v  EJc^opx;  ET'.|iT,axvxo  xr,v  T2 
ywpav  xr,v  1A.tt.xtjV  i-aaxv  7.7.':  tx:  0:7.(7.;.  6|to:wc  2s  xa:  tt,v  /.o:-y;/  ouaiav  7./,/.'  £|j.wj  xo 
a'j;i~xv  T:;ir,!tx  tt(;  xc:x;  sveÄltts  xwv  22X7.:t/:Ä:'mv  8:axoa:oi;  xx:  ~£vxr(xovxx  xx/.xvxo:;.  s; 
<*>v  oüx  xTxeotxö;  xv  ^avEt'rj  xo  heo:  nEAOTXowr^wov  xpx:  öv(i)iv  ür:1  £|iv5.  xxtx  0"  exeiwjj 
xo'j;  7.7.:so'j;  £c  xüxt];  xvj;  MsyxAr^  tcöäeok  ÜTTSpjBoX'xG);  xt:o^x:vÖ|ievo;  oüx  xv  x:c  3:7:2:7 
xo/.|i.t'(je:e  -~az:m  yevsaö-a'.  xp'.xxoaxov.  etce'.ot,  txeo  öjxoÄoyo'j]tivöv  ec;x:  o:öx:  7.x:  xwv  EASuö-spwv 

14* 


Io8  A.  Wilhelm 

y.v.\  töiv  So'j/.'.xwv  c7(onärwv  xä  ~Ä£iaT7.  auvspVj  OLa^uysiv  s?;  xr^v  Msot^v^v.  uiytsxov  5e  tfiiv 
-posLpr^iEVwv  TSxuVjpiov  oüSsvö?  yap  5vxe?  oeuxeooi  töiv  'Apxäowv  Mavitvef;  o:Jxs  xaxä  xtjv 
ouvau-tv  o'jte  xaxa  xyjv  ftepiouatav,  w;  aütoc  oütc.;  Tpijoiv,  ex  TCOA'.opxi'a;  oe  xa:  "apaocaEw; 
x/.övte;  coaxE  [tr^xe  Siacpuyerv  |t,7)2sva  [i^xe  SiaxXaTxfjvat  paofco;  jirjSev,  o;tw;  xö  ~xv  Xafjpov 
i-v.tpysi  \\tzz  xwv  cwjiäxwv  •/.axa  xoi>;  aOxo'j;  xxipoj;  taXavxa  xpcaxoa'.a. 

Man  müsse  sich,  sagt  Polybios,  über  die  Unkenntnis  der  wirtschaftlichen 
Verhältnisse  von  Hellas  wundern,  die  in  der  Vorstellung  zutage  trete,  die  Lake- 
daimonier  hätten  bei  der  Eroberung  von  Megalopolis  eine  Beute  im  Werte  von 
6000  Talenten  machen  können.  Nicht  nur  in  jener  Zeit  (223  v.  Chr.),  in  der  die 
Peloponnesier  durch  die  makedonischen  Könige  und  noch  mehr  durch  die  zwischen 
ihnen  selbst  geführten  Kriege  gänzlich  heruntergekommen  waren,  sondern  in 
seinen  eigenen  Tag'en,  in  denen  sich  alle  friedlich  geeinigt  des  höchsten  Wohl- 
standes erfreuten,  sei  es  unmöglich,  aus  der  ganzen  Peloponnesos  eine  solche 
Summe  ohne  Verkauf  der  Menschenware  aus  der  beweglichen  Habe  zu  erzielen: 
i\  aüxeöv  xwv  s-tTrXwv  Xwp-S  3ü)|Aaxwv;  für  die  Bedeutung  von  b~ikX<x  sind  bezeichnend 
GDI  5016  Z.  1  2  ff.  und  1365.  Seine  Behauptung  begründet  Polybios  folgendermaßen: 
Hätte  doch,  als  die  Athener  im  Bunde  mit  den  Thebanern  den  Krieg  gegen  die 
Lakedaimonier  begannen  —  im  Jahre  378  v.  Chr.  unter  Archon  Xausinikos,  s. 
Philochoros  fr.  126;  Ed.  Meyer,  GdA  V  385  f.  —  und  zum  Zwecke  der  Erhebung 
einer  außerordentlichen  Steuer  eine  Einschätzung  des  gesamten  attischen  Bandes, 
der  Häuser  und  der  übrigen  Habe  durchführten,  diese  Einschätzung  einen  Gesamt- 
betrag von  nur  5750  Talenten  ergeben.  Selbst  eine  übertreibende  Schätzung  würde 
die  Beute  der  Eroberung  von  Megalopolis  auf  nicht  mehr  als  300  Talente  veranschla- 
gen können,  zumal  die  meisten  Freien  und  .Sklaven  nach  Messene  geflüchtet  waren. 
Den  schlagendsten  Beweis  für  die  Richtigkeit  seiner  Beurteilung  der  Verhältnisse 
der  Peloponnesos  und  für  die  Irrigkeit  der  Behauptung  des  Phylarchos  liefere  aber 
die  Tatsache,  daß  die  Eroberung-  von  Mantineia  durch  Antigonos  (II  54,  1 1  ;  Plutarch, 
Aratos  45,  Kleomenes  23;  (i.  Fougeres,  Mantinee  et  l'Arcadie  Orientale  p.  500  ff.) 
nach  Phylarchos  eigener  Angabe  mit  aller  Menschenware  eine  Beute  von  300  Ta- 
lenten ergeben  habe,  und  diese  Stadt  habe  an  Macht  und  Wohlstand  keiner  andern 
in  Arkadien  nachgestanden,  ferner  sei  ihre  Übergabe  nach  einer  Belagerung  er- 
folgt, während  der  niemand  entwischen  und  nichts  hinausgeschafft  werden  konnte. 

In  Kürze  seien  die  an  diese  Darlegung-  des  Polybios  anknüpfenden  An- 
sichten neuerer  Forscher  über  das  xcu7j(i.a  wiedergegeben;  auf  ihre  kritische  Er- 
örterung kann  ich  um  so  mehr  verzichten,  als  es  nur  gilt,  die  erste  streng 
urkundliche   Angabe    über    die    Schätzung   und   Steuerleistung   einer  griechischen 


Urkunden   aus    Messene  log 

Stadt,  die  uns  durch  die  Abrechnung-  über  die  öxtoi^oäo;  sia^opa  geschenkt  ist,  ins 
rechte  Licht  zu  setzen  (J.  Beloch,  Einleitung  in  die  Altertumswissenschaft  111  152). 
Nach  Boeckh,  Staatshaushaltung3  I  555  ff.  stellt  jenes  T:'|tr(ji2  der  Athener 
von  5750  Talenten  nur  einen  Bruchteil  des  eingeschätzten  Vermögens  der  Steuer- 
pflichtigen dar  und  ist  die  e&cpopx  als  eine  Progressivsteuer  aufzufassen;  die  5750 
Talente  sollen  einem  Nationalvermögen  von  mindestens  40.000  Talenten  ent- 
sprechen. Dagegen  wollte  Rodbertus,  Jahrbücher  für  Nationalökonomie  VI  II 
(1857)  453  in  dem  T:;tr(;ia  vielmehr  das  eingeschätzte  Volkseinkommen  und  in 
der  eüatpopa  eine  progressive  Einkommensteuer  erblicken ;  seine  Aufstellungen 
haben  allgemeine  Zurückweisung'  erfahren.  Gegen  Boeckh  aber  ist  J.  Beloch 
Hermes  XX  237,  XXII  371  und  Griechische  Geschichte  II  ^31  f.  mit  Erfolg  auf- 
getreten; seiner  Auffassung,  dal3  Ttjxr^ta  das  eingeschätzte  Vermögen  bedeutet,  das 
hinter  dem  wirklichen  immer  und  überall  zurückbleibt,  sind  Eduard  Meyer,  GdA 
V  386,  Kl.  Sehr.  120.  130,  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften  II-  674, 
Ch.  Lecrivain  in  dem  Artikel  EiT^opx,  Dictionnaire  des  Antiquites  II  564  ff.,  G. 
de  Sanctis,  Atthis-  p.  237,  zuletzt  mit  Nachdruck  II.  Kahrstedt,  Forschungen  zur 
Geschichte  des  ausgehenden  fünften  und  des  vierten  Jahrhunderts  S.  208  ff.  bei- 
getreten. Doch  geht  der  Streit  noch  fort.  I'.  Guiraud,  La  propriete  fonciere  en 
Grece  p.  522,  Etudes  economiques  sur  l'antiquite  p.  9O  ff.  hat  sich  namentlich  mit 
Berufung  auf  die  Vermögensverhältnisse  in  Athen  zur  Zeit  der  Verfassungsände- 
rung durch  Antipatros  (Diodor  XVIII  18,  4  f.)  gegen  die  Deutung  des  Tt|ir(|ia  als 
eingeschätzten  Vermögens  ausgesprochen  und  darin  ein  „capital  imposable,  le  cin- 
(juieme  du  capital  vrai"  (p.  521;)  gesellen;  mit  Recht  wendet  11.  Francotte,  Les 
finances  des  cites  grecques  p.  29,  dagegen  ein:  rpourquoi  le  lisc  apres  avoir 
peniblement  recense  les  fortunes  en-dessous  de  leur  valeur  reelle,  par  suite  des 
fraudes  ou  du  mauvais  vouloir  des  contribuables,  se  serait-il  amuse  ä  diviser 
par  3  les  chiffres  obtenus  par  lui?"  Übrigens  hat  1'.  Guiraud  zugeben  zu  müssen  ge- 
glaubt, daß  die  frage  mit  unseren  Mitteln  fast  unlösbar  sei.  Auch  C.  F.  Lehmann- 
Haupt,  Einleitung  in  die  Altertumswissenschaft  III  1  10,  hält  das  Problem  für 
noch  nicht  genügend  geklärt,  so  lebhaft  er  gegen  [ielochs  Auffassung  Stellung 
nimmt,  die  auch  E.  Cavaignac,  Zeitschrift  für  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte 
IX  1  ff.,  Histoire  de  l'Antiquite  II  301  und  J.  AI.  Stahl,  Rhein.  Mus.  LXVII  301  ff 
f>3>S  ff.  bekämpfen.  II.  Francotte  ist  der  Meinung  „qu'il  y  avait  au  IV1'  siecle,  deux 
especes  d'eisphorai:  l'une,  que  nous  appellerons  fonciere,  qui  n'atteignait  que  les 
itr.meubles,  l'autre,  que  nous  appelerons  complete,  qui  frappait  tout  le  capital 
mobilier  et  immobilier;    le    peuple,    suivant   les   circonstances,    decretait    l'une    ou 


HO  A.  Wilhelm 

l'autre".  A.  E.  Zimmern,  The  greek  Commonwealth  p.  387,  hebt  wie  vor  ihm 
U.  v.  Wilamowitz,  Staat  und  Gesellschaft  der  Griechen  S.  m,  die  auffällige 
Niedrigkeit  des  Betrages  von  5750  oder  6000  Talenten  hervor:  „about  three 
times  the  annual  revenue  of  the  Athenian  empire,"  schließt  sich  aber  doch 
denen  an,  die  die  Zahl  für  richtig  halten,  „with  a  liberal  margin  for  error,  fraud 
and  dissimulation". 

Die  Behauptung,  das  Wort  Tt(irjfjia  bezeichne  stets  „estimation,  valeur  totale" 
(Ch.  Lecrivain,  Dictionnaire  des  Antiquites  III  508),  scheint  sich  allerdings  im 
Hinblicke  auf  die  S.  gi  f.  besprochene  Stelle  einer  Inschrift  aus  Amorgos  nicht 
aufrecht  erhalten  zu  lassen;  glücklicherweise  hat  sich  aber  Polybios  deutlich 
genug  ausgedrückt,  um  jeden  Zweifel,  wie  er  das  -'.{vt^y.  der  Athener  vom  Jahre 
378  v.  Chr.  verstanden  wissen  will,  auszuschließen.  Nicht  minder  deutlich  hat  er 
sich  über  die  Beute  der  Eroberung  von  Mantineia  223  v.  Chr.  ausgedrückt:  gleich- 
wohl ist  die  Summe  von  300  Talenten,  die  sie  seiner  Angabe  nach  geliefert  hat, 
bezweifelt  worden.  Nach  G.  Fougeres,  Mantinee  et  l'Arcadie  Orientale  p.  500. 
502,  bleibt  sie  stark  unter  der  Wahrheit;  Aratos,  aus  dessen  Denkwürdigkeiten 
Polybios  geschöpft  habe,  sei  bemüht  gewesen,  sein  Vorgehen  gegen  die  Stadt 
zu  entschuldigten  und  seinen  Anteil  an  der  Beute  zu  verringern.  Man  wird  Po- 
lybios' Bestreben,  Aratos'  Vorgehen  in  möglichst  günstigem  Lichte  zu  zeigen, 
zugeben,  seiner  Polemik  gegen  Phylarchos  aber  eine  wissentliche  Entstellung  der 
Tatsachen  gleichwohl  nicht  zutrauen.  Seine  Einwände  gegen  die  maßlose  Über- 
schätzung der  Beute  von  Megalopolis,  angeblich  6000  Talente,  sind  durchaus 
sachlich  gehalten  und  auf  einer  einleuchtenden  Überlegung  aufgebaut;  die  An- 
gaben über  die  Schätzung  der  Athener  und  über  die  Beute  von  Mantineia  treten 
mit  einer  Bestimmtheit  auf,  die  volle  Glaubwürdigkeit  beanspruchen  darf.  Wenn 
er  mit  Nachdruck  von  dem  Historiker  Kenntnis  der  Machtmittel  und  der  finan- 
ziellen Leistungsfähigkeit  der  Staaten  verlangt,  so  dürfen  wir  ihn  selbst  über  diese 
hinreichend  und  besser  unterrichtet  glauben  als  die  Geschichtschreiber,  gegen 
die  er  eben  der  Unkenntnis  oder  Sorglosigkeit  wegen  Stellung  nimmt,  die  sie 
in  dieser  Hinsicht  bewähren  (Ed.  Meyer,  Kl.  Sehr.  1 30  Anm.  3).  Vor  allem  ist 
hinsichtlich  der  für  den  Wert  der  Beute  von  Mantineia  angegebenen  Summe 
festzuhalten,  daß  es  sich  nur  um  die  bewegliche  Habe  und  den  Erlös  aus  dem 
Verkaufe  der  Gefangenen  handelt,  ferner,  daß  nach  Polybios'  Aussage  II  58,  12 
Plünderung  der  Stadt  und  Verkauf  der  Freien  das  Los  der  Stadt  war,  nach 
Plutarch,  Aratos  45  aber  die  Eroberer  tcj;  uiv  ivZozoxi'O'Jt  xa:  -pwxo'j;  ä-Existvav, 
twv  5'  äAXwv  to'jj  |j.£v   ättcSovto,  xo'jg  5'  eig  MaxsSoviav  ä-£at£:Äxv  £v  "eSxij  Seoeiievod;, 


Urkunden  aus   Messene  I  I  I 

nzroa;  2s  xa:  y^vacxa;  f,v5para5taavTO,  entsprechend  dem  auch  sonst  (vgl.  z.  B.  Paus. 
VII  16,  7)  üblichen  Verfahren;  die  Zahl  der  Umgekommenen  und  der  nach  Make- 
donien Geschafften  entzieht  sich  unserer  Kenntnis.  In  den  Jahren  41g  und  403 
v.  Chr.  hat  Mantineia  nach  Diodor  XII  78,  4  und  Lysias  XXXIV  7  gegen  3000 
Bewaffnete  zu  stellen  vermocht;  G.  Fougeres  p.  568  ff.  veranschlagt  die  Zahl  der 
Bewohner  der  Stadt,  deren  Mauern  nach  J.  B.  Bury  JHS  XVIII  20  einen  Raum 
von  1.230.247  /;/'-'  umschließen,  mit  Einrechnung  der  Sklaven  für  jene  Zeit  auf 
18.000,  zu  denen  noch  etwa  7000  Bewohner  des  Landes  kommen  sollen.  Mit 
J.  Beloch,  Die  Bevölkerung  der  griechisch-römischen  Welt  S.  126,  nehme  ich  an, 
daß  zur  Zeit  der  Eroberung  durch  Aratos  und  Antigonos,  mit  Einrechnung  der  im 
Kampfe  Gefallenen,  der  Verbannten  oder  zufällig  Abwesenden  oder  Begnadigten, 
die  Zahl  der  Einwohner  der  Stadt  kaum  mehr  als  12.000  betragen  hat  und  daß 
bei  dem  Verkaufe  der  durch  ihre  Ergebung  völlig  entrechteten  Mantineier  in 
ilie  Sklaverei  und  ihrer  gesamten  Habe  sicherlich  die  niedrigsten  Preise  erzielt 
worden  sind.  Der  Verkauf  von  9000  Personen  zu  durchschnittlich  i1/.,  Minen 
würde  225  Talente  ergeben  haben,  so  daß  nur  75  Talente  für  die  bewegliche 
Habe  der  Unglücklichen  verblieben  —  waren  es  im  ganzen  12.000,  für  jede  Seele 
nur  2<>]  4  äginäische  Drachmen;  eine  Summe,  die  äußerst  bescheiden  scheint; 
doch  ist  zu  bedenken,  daß  der  Grundbesitz,  der  in  diesen  Landschaften  der 
Peloponnesos  wie  im  alten  Griechenland  überhaupt  die  Grundlage  der  gesamten 
Lehensführung  bildet  (A.  E.  Zimmern,  The  greek  Commonwealth  p.  224  ff.),  bei 
der  Rechnung  außer  Spiel  bleibt  und  daß,  wenn  auch  nach  Polybios'  Zeugnis  bei 
dieser  Belagerung  kaum  einer  der  Bürger  sich  und  seine  Habe  in  Sicherheit 
zu  bringen  vermochte,  doch  Geld  und  Wertgegenstände  wenigstens  zu  einem 
kleinen  Teil  den  Eroberern  entgehen  konnten.  Auch  erinnere  man  sich,  daß  nach 
Lysias  III  2[  der  Athener  Simon  sein  gesamtes  Vermögen  auf  nur  250  Drachmen 
eingeschätzt  hatte  und  doch  seinem  Liebling  Theodotos  300  Drachmen  bot.  Nun 
verweist  Polybios  auf  Grund  des  ihm  bekannten  Wertes  der  Beute  von  Mantineia 
die  Angabe,  Kleomenes  und  den  Lakedaimoniern  sei  bei  der  Eroberung  von 
Megalopolis  eine  Beute  im  Werte  von  6000  Talenten  zugefallen,  in  das  Reich 
der  Fabel;  Mantineia  habe  keiner  Stadt  Arkadiens  an  Macht  und  Wohlstand 
nachgestanden  --  also  auch  Megalopolis  nicht,  das  J.  B.  Bury,  JHS  XVIII  15 
hinsichtlich  seiner  Anlage,  Ausdehnung  und  Bestimmung  teils  als  Bundesstadt, 
teils  als  Bundeshauptstadt  in  lehrreichen  Vergleich  mit  Mantineia  gesetzt  hat;  er 
erklärt  es  für  unmöglich,  daß  aus  der  gesamten  Peloponnesos  durch  Verkauf  der 
beweglichen   Habe,  aber   /wpL   oo)\id-M-/,  ohne   den  Erlös   der  Menschenware,  eine 


112  A.  Wilhelm 

Beute  im  Werte  von  6000  Talenten  zu  erzielen  sei.  Das  Gebiet  von  Mantineia 
wird  von  J.  Beloch,  Die  Bevölkerung'  der  griechisch-römischen  Welt  S.  115,  auf 
275  /'/;/'-'  veranschlagt,  von  G.  Fougeres,  Mantinee  p.  124  auf  325  km2;  für  die 
Peloponnesos  ohne  die  Inseln  berechneten  jüngst  A.  Supan  und  H.  Büning'  (Peter- 
nianns  Mitteilungen  163.  Ergänzungsheft  S.  113)  2 1.690,  km2,  das  Gebiet  von 
Mantineia  macht  demnach,  auch  wenn  für  seinen  Umfang  jene  höhere  Zahl  in 
Rechnung'  gesetzt  wird,  weniger  als  den  sechsundsechzigsten  Teil  (6674)  der 
ganzen  Halbinsel  aus.  Siebenundsechzigmal  genommen  würde  der  auf  Grund  einer 
ganz  groben  Schätzung  für  die  bewegliche  Habe  der  Mantineier  gewonnene  Betrag 
von  75  Talenten  die  Summe  von  5025  Talenten  ergeben,  die  beträchtlich  unter 
der  Summe  von  6000  Talenten  zurückbleibt,  die  Phylarchos  als  F.rtrag  der  Beute 
von  Megalopolis  angegeben  hatte  und  deren  Einbringung,  selbstverständlich  unter 
gleichen  Bedingungen,  aus  der  gesamten  Peloponnesos  Polybios  für  unmöglich 
erklärt.  Da  aber  weite  Gebiete  der  Halbinsel  an  Besiedlung  und  Wohlstand 
hinten-  dem  von  Mantineia  zurückstanden,  andere  dieses  in  beiden  Beziehungen 
übertrafen,  und  der  für  die  bewegliche  Habe  der  Mantineier,  lediglich  um  über- 
haupt irgend  eine  zahlenmäßige  Betrachtung  der  Verhältnisse  zu  versuchen,  in 
Rechnung  gestellte  Betrag  unsicher  ist,  kann  diese  Summe  von  5025  Talenten 
nur  eine  ganz  ungefähre  Schätzung  bedeuten;  so  großen  Spielraum  sie  läßt, 
scheint  sie  mir  aber  doch  geeignet  zu  beweisen,  daß  Polybios  durchaus  im  Rechte 
war,  wenn  er  die  Einbringung  von  6000  Talenten  aus  der  gesamten  beweglichen 
Habe  der  Peloponnesier,  XWP-?  (JU[xaxü)V,  für  unmöglich  erklärte. 

Für  das  Gebiet  von  Messene  ergibt  eine  planimetrische  Schätzung  der  ver- 
mutlichen Ausdehnung  einen  Flächenraum  von  etwa  990  hu'1,  der  etwas  mehr  als 
den  zweiundzwanzigsten  Teil  (21*91)  der  ganzen  Peloponnesos  darstellt.  Bei  dieser 
Schätzung  ist  angenommen  worden,  daß  die  Grenze  von  dem  nördlichsten  Gipfel 
des  „Gebirges  von  Kyparissia"  (A.  Philippson,  Der  Peloponnes  S.  341),  Psychro 
11 15  ;//,  nach  Nordnordost  in  das  Tal  des  nördlich  von  Kyparissia  mündenden 
Flusses  und  jenseits  über  die  Berge  bis  zur  Schlucht  der  Neda  läuft,  die  nach 
A.  Philippson  S.  338  „eine  geeignetere  Landgrenze  bildet  als  das  leicht  zu  über- 
steigende Gebirge  von  Sidirokastron",  dann  auf  die  Höhe  des  Berges  Tetragi  138S  m 
(über  den  Namen  Frh.  Hiller  von  Gaertringen  und  H.  Eattermann,  Hira  und  Andania 
S.  15),  von  dieser  nach  Südost  der  Wasserscheide  zwischen  Pamisos  und  Alpheios 
folgend,  dann  süd-  und  südwestwärts  über  die  die  stenyklarische  Ebene  südlich 
begrenzenden  Höhen  und  vielleicht  mit  Einschluß  der  Quelle  des  Pamisos  westlich 
von  Thuria  an  diesen  Fluß;   daß  weiterhin  der  Pamisos,  bis  auf  zehn  Stadien  von 


Urkunden   aus    Messene  11,^ 

seiner  Mündung'  schiffbar  und  daher  den  Mangel  eines  Hafens  ersetzend,  die 
(irenze  bildet,  im  Süden  das  Meer  und  im  Südwesten  der  letzte  der  Bäche,  die 
in  nordwestlich -südöstlicher  Richtung  dem  messenischen  Busen  zufließen,  der 
Skarias  (nach  der  französischen  Karte),  und  schließlich  die  die  Wasserscheide 
bildenden  Höhen  des  Küstengebirges. 

Hine  Berechnung  der  Volkszahl  schienen  J.  Beloch,  Bevölkerung  S.  141) 
die  wenigen  Angaben,  die  über  die  Stärke  messenischer  Aufgebote  vorliegen, 
nicht  zuzulassen;  doch  hat  er  die  Vermutung  ausgesprochen,  daß  die  jetzt  IG  V 
1,  139^  abgedruckte,  aus  dem  Jahre  246  n.  Chr.  stammende  Ephebenliste  aus 
Korone  der  großen  Zahl  der  Epheben  wegen  —  es  sind  über  80  gewesen  - 
nicht  Korone  gehören  könne,  sondern  Messene  zuzuweisen  sei;  diese  Vermutung 
darf  nun  als  um  so  wahrscheinlicher  gelten,  als  auch  eine  andere  Inschrift  IG  V  1, 
139g  nach  U.  v.  Wilamowitz'  Nachweis  aus  Messene  nach  Korone  verschleppt 
ist  (Sitzungsber.  Akad.  Berlin  1905  S.  53).  Die  jüngst  wieder  von  E.  Ziebarth,  Aus 
dem  griechischen  Schulwesen2  S.  87  befürwortete  Benutzung  von  Ephebenlisten 
zu  statistischen  Zwecken  unterliegt  freilich  Bedenken,  denen  U.  v.  Wilamowitz, 
Staat  und  Gesellschaft  der  Griechen  S.  195  Ausdruck  gegeben  hat,  und  J.  Beloch 
hat  nie  versäumt  zu  betonen,  daß  die  Zahl  der  Epheben,  sofern  der  Dienst  auf 
die  Söhne  aus  einigermaßen  bemittelten  Häusern  beschränkt  war,  einen  Schluß 
nur  auf  die  Zahl  dieser  zuläßt;  immerhin  leuchtet  ein,  daß  die  Bürgerzahl  der  in 
der  Inschrift  nicht  genannten  Stadt,  der  die  Liste  IG  V  1,  139S  gehört,  eine  be- 
trächtliche gewesen  ist  —  wie  Beloch  meint,  mindestens  5000.  Rechnen  wir  für 
die  Zeit  unserer  Urkunden,  nur  um  eine  Vorstellung  zu  gewinnen,  mit  einer  Zahl 
von  6000  bürgerlichen  Hausständen,  so  würde  von  der  gesamten  z:[i.xz'.y.  von  mehr 
als  1256  Talenten  auf  jeden  Hausstand  unter  der  zweifellos  nicht  zutreffenden 
Voraussetzung  einer  gleichmäßigen  Verteilung  des  Besitzes  etwas  weniger  als 
1  .  Talent  entfallen:  für  die  Mehrzahl  der  Hausstände  ergibt  sich  eine  ungleich 
bescheidenere  Summe,  da  der  größere  Grundbesitz  stark  angewachsen  und  die 
übrige  Bevölkerung  verarmt  gewesen  sein  wird.  Für  die  heutige  Eparchie  Messenien 
berechnen  A.  Supan  und  H.  Büning,  Petermanns  Mitteilungen  163.  Ergänzungsheft 
S.  1  13  ff.  i*i[j.  mit  den  Inseln  1673/'/;/-  und  nach  den  Ergebnissen  der  letzten  Volks- 
zählung vom  27.  Oktober  1907  127. 091  Einwohner,  76  auf  den  Quadratkilometer;  nach 
A.  Philippson,  Der  Peloponnes  S.  ,575  hatte  der  damals  mit  Einschluß  des  heutigen 
Triphyliens  bis  an  den  Alpheios  reichende  Xomos  Messenien  bei  einer  Ausdehnung 
von  3341  knr  im  Jahre  1879:  155.760,  1889  vermöge  einer  Zunahme,  die  auf  den 
Korinthenbau   zurückgeführt    wird:    183.252   Einwohner,   also  55    auf  den  Quadrat- 

Jahreshefte  des  österr.  arebäol.   Institutes  Bd.   XVII.  j  - 


I  1  1  A.  Wilhelm 

kilometer,  davon  in  der  messenischen  Niederung,  deren  Umfang  er  einschließlich 
der  Neogenhügel  auf  407  km-  berechnet,  187g:  50.400,  188g:  58.80c;  Einwohner, 
also  144*4  auf  den  Quadratkilometer.  Auch  im  Altertum  wird  die  ihrer  Frucht- 
barkeit wegen  berühmte;  messenische  Niederung,  insbesondere  die  obere  Ebene 
(62  km2)  und  die  untere  (1  55  km'1],  viel  stärker  bewohnt  gewesen  sein  als  die  ge- 
birgigen Teile  der  Landschaft,  um  die  Wende  des  zweiten  und  ersten  Jahrhun- 
derts v.  Chr.  sicherlich  weniger  dicht  als  heute.  Zu  der  Zeit,  da  Polybios  schrieb, 
herrschte  in  ganz  Hellas,  obgleich  das  Land  weder  durch  häufige  Kriege  noch 
durch  Krankheiten  zu  leiden  hatte,  nach  seinem  berühmten,  von  Ed.  Meyer,  Kl. 
Sehr.  138  ff.  und  W.  S.  Ferguson,  Ilellenistic  Athens  p.  373  ff.  besprochenen 
Zeugnis  XXXVI  17  SmwZia.  v.y.1  auXX^ßSyjv  öXrfavö'pwTu'a,  ZC  rjv  aV  zt  nöÄs:;  ecrjpr^iwö'^aav 
y.y.l  &pop:ocv  elvat  auvejiaive.  Angaben  des  Polybios  selbst,  bei  Strabon  VII  p.  322, 
und  anderer  Schriftsteller,  die  sich  auf  Ereignisse  etwas  älterer  Zeit  beziehen, 
nämlich  auf  die  furchtbare  Bestrafung,  die  die  Kömer  nach  ihrem  Siege  über 
l'erseus  im  Jahre  168  v.  Chr.  über  Epeiros  und  insbesondere  über  die  Molosser 
verhängten,  die  Plünderung  von  70  Städten  und  den  Verkauf  ihrer  150.000  Ein- 
wohner in  die  Sklaverei,  haben  J.  Beloch  veranlaßt  (Bevölkerung  S.  195  ff.  1,  für 
den  Bund  der  Epeirotai  eine  Bevölkerung  von  damals  ungefähr  300.000  Seelen 
anzunehmen  oder  38  auf  den  Quadratkilometer;  wenn  er,  auf  Grund  der  im  Jahre 
1886  geltenden  Schätzung  zusetzte:  „eine  Volksdichtigkeit,  die  der  des  heutigen 
Wilajets  Janina  (39  auf  den  Quadratkilometer)  etwa  gleichkäme",  so  stellt  sich 
diese  nach  A.Supans  und  H.  Bünings  letzten  Berechnungen,  Petermanns  Mittei- 
lungen 163.  Ergänzungsheft  S.  119  (vgl.  S.  122)  erheblich  niedriger,  nur  29  Ein- 
wohner auf  den  Quadratkilometer.  Wird  das  Gebiet  von  Messene  auf  990  km'1  ver- 
anschlagt und,  da  eine  Vorstellung  von  den  Verhältnissen,  wie  J.  Beloch,  Histo- 
rische Zeitschrift  CXI  321  ff.  richtig  sagt,  der  Zahlen  nicht  entbehren  kann,  die 
Dichtigkeit,  ohne  Berücksichtigung  der  Unfreien,  auf  40  —  E.  Cavaignac,  Histoire 
de  l'antiquite  II  23  glaubt,  für  die  Zeit  um  480  der  Auswanderung  wegen  nur  mit 
30  Bewohnern  für  den  Quadratkilometer  rechnen  zu  sollen  — ,  so  ergibt  sich  eine 
Bevölkerung  von  39.600  Köpfen  und  kommt  auf  jeden  Kopf  von  der  Gesamtsumme 
der  Schätzung  der  Betrag  von  fast  132  äginäischen  Drachmen  als  Schätzungswert 
der  beweglichen  und  der  unbeweglichen  Habe.  So  wenig  ich  mich  über  die 
Unzulänglichkeit  dieser  lediglich  beispielsweise  angestellten  Berechnung  täusche, 
so  scheint  mir  doch  das  Ergebnis  möglich  und  lehrreich.  Auch  wenn  man 
sich  über  die  große  Unsicherheit  der  Beurteilung  der  verwickelten  Verhältnisse 
unserer  Zeiten  und  der  Schätzung  ihrer   ungeheuren  Werte    keinem  Zweifel    hin- 


Urkunden  aus   Messene  1  l  5 

geben  kann,  wird  es  doch  erlaubt  sein,  auf  einige  Ergebnisse  der  Berechnungen 
des  Volksvermögens  europäischer  Großstaaten  zu  verweisen.  In  einem  Vortrage 
auf  dem  internationalen  statistischen  Kongreß  in  Wien  itjij  hat  Dr.  F.  Fellner 
das  reine  Volksvermögen  von  Osterreich  auf  8473  Milliarden  Kronen,  das  Ungarns 
auf  41  "52  angesetzt;  davon  entfallen  in  Osterreich,  das  28*9  Millionen  Einwohner 
hat,  auf  den  Kopf  2962  Kronen,  in  Ungarn,  das  20-9  Millionen  Einwohner 
hat,  1986.  Nach  den  Untersuchungen  von  K.  Helfferich,  Deutschlands  Volkswohl- 
stand 1888 — 191 3  (Soziale  Kultur  und  Volkswohlfahrt  während  der  ersten 
25  Regierungsjahre  Kaiser  Wilhelms  IL.  S.  863  ff.)  kommt  von  dem  National- 
vermögen, das  auf  29«)  bis  320  Milliarden  Mark  veranschlagt  wird,  auf  den  Kopf 
der  Bevölkerung  ein  Betrag  von  4.500 — 4900  Mark:  in  Frankreich  wird  für  das 
Jahr  1908  ein  Betrag  von  7314  Frauken  =  5924  Mark  auf  den  Kopf  berechnet, 
in  England  5100  —  5800  Mark.  Bedenkt  man,  daß  bei  diesen  Schätzungen  des 
Nationalvermögens  die  Werte  des  gesamten  Grundbesitzes,  aller  Gebäude  und 
aller  Verkehrsmittel,  die  Erträgnisse  der  Bergwerke  usw.,  der  beweglichen  Güter, 
der  Kapitalsforderungen  wie  der  Schulden  gegenüber  dem  Auslande  einbezogen 
sind,  berücksichtigt  man  ferner  den  im  hellenischen  Altertum  ungleich  größeren 
Wert  des  Geldes,  so  wird  man  nicht  umhin  können,  obgleich  für  alle  solche 
Vergleichungen  die  weitestgehenden  Vorbehalte  zu  machen  sind,  den  Unterschied 
zwischen  dem  Anteil  des  einzelnen  an  dem  Xationalreichtum  unserer  Tage  mit 
den  bescheidenen  Ansätzen,  die  sich  aus  den  r.|tao:a'.  der  Abrechnung  über  die 
öy.TwJioXo;  eJo^popa  für  die  Habe  der  Bürger  von  Messene  ergeben,  einen  durchaus 
begreiflichen  zu  finden;  staatlicher  und  heiliger  Besitz  ist  in  der  Abrechnung 
nicht  verzeichnet,  er  ist  als  unantastbar  von  der  Besteuerung  ausgenommen.  Einer 
soeben  veröffentlichten  Untersuchung  von  K.  Cavaignac,  Melanges  Holleaux  p.  pj  ff., 
die  sich  mit  der  Verteilung  der  Grundsteuer,  genau  gesprochen:  „du  principal  de 
l'impöt  foncier  sur  la  proprio  te  non  hatte"  in  Frankreich  beschäftigt,  entnehme 
ich,  daß  in  diesem  Lande  durchschnittlich  auf  das  Hektar  eine  Abgabe  von  2. 
auf  den  Quadratkilometer  von  ungefähr  200  Franken  und  bei  einer  Dichte  von 
70  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  275  Franken  entfällt.  In  der  Summe  von  über 
1256  Talenten,  die  die  gesamte  Sehätzung  von  Messern?  darstellt,  ist  außer  der 
Schätzung  von  Grund  und  Boden  auch  die  der  gesamten  übrigen  Habt:  inbegriffen; 
die  öx-MjjO/.o;  steppst  beträgt  gegen  100.000  Drachmen  (Denare),  so  daß  auf  den 
Quadratkilometer  etwas  mehr  als  roo  Drachmen  und,  wenn  mit  einer  Bevölkerung 
von  pi.ooo  Köpfen  gerechnet  wird,  auf  den  einzelnen  etwa  21  '.,  Drachmen  (Denare) 
entfallen;    dabei    darf    nicht    vergessen    werden,    daß    diese    Vermögenssteuer   der 


I  I  0  A.  Wilhelm 

Messenier  eine  außerordentliche  Auflage,  keine  jährliche  und  regelmäßige  war 
und  wie  J.  Beloch,  Gr.  G.  II  452  hervorhebt,  das  Vermögen  damals  einen  erheblich 
höheren   Ertrag  brachte  als  heute. 

Um  nach  dieser  Abschweifung  zu  Verhältnissen  unserer  Zeit  wieder  zu  der 
Angabe  des  Polybios  über  das  attische  xfjir/tsc  zurückzukehren,  die  bis  zum  Funde 
der  Abrechnung  über  die  cxiwßoXog  elatpopi  der  Messenier  ganz  allein  stand,  so 
wird  bei  einem  Vergleiche  der  5750  Talente  mit  den  1256  der  messenischen  v.\^j.z'.%: 
zu  berücksichtigen  sein,  daß  in  der  im  ganzen  etwa  2647  km2  umfassenden  Land- 
schaft Attika  die  Ebenen  ohne  die  der  Mesogeia  nach  J.  Belochs  Schätzung,  Be- 
völkerung S.  57  etwa  630  km'  einnehmen  und  nach  Ed.  Meyers  Berechnung, 
Forschungen  II  189  ff.  auch  in  der  blühendsten  Zeit  des  attischen  Ackerbaus  niemals 
mehr  als  25  bis  30%  der  gesamten  Fläche  für  den  Getreidebau  in  Anspruch  ge- 
nommen geworden  sind  (der  Bestand  und  Wert  der  Olbaumpflanzungen  entzieht 
sich  unserer  Kenntnis),  während  die  messenische  Niederung  —  ein  Gebiet  be- 
sonderer Fruchtbarkeit  —  einschließlich  der  Neogenhügel  von  A.  Philippson  auf 
407  km-  berechnet  wird;  vor  allem  aber,  daß  das  Vermögen  der  Messenier  vor- 
nehmlich auf  ihrem  Grundbesitz  beruhte,  der  einer  genauen  Versteuerung  zu- 
gänglich war,  das  der  Athener  aber  zu  einem  viel  beträchtlicheren  Teil  aus  be- 
weglichem Besitze  und  Forderungen,  die  sich  vielfach  der  Schätzung  entziehen 
mußten.  So  scheinen  mir  die  Angaben  der  Abrechnung  über  die  öxxwßoXos  etopopa 
in  Messene  die  des  Polybios  über  das  xip2|ia  der  Athener  und  über  Mantineia  und 
die  ganze  Peloponnesos  aufs  beste  zu  bestätigen;  es  wird  nunmehr  Sache  weiterer 
Untersuchung-  sein,  die  Bedenken,  welche  neuerlich  von  P.  Guiraud,  E.  Cavaignac 
und  M.  Stahl  gegen  die  Auffassung  des  attischen  i?;i7)|tx  als  des  eingeschätzten 
Vermögens  geltend  gemacht  worden  sind,  zu  widerlegen. 

Schließlich  ist  einer  andern  Inschrift  aus  Messene,  IG  V  1,  1434,  abgebildet 
tab.  VI,  zu  gedenken,  die  auf  einem  Säulchen  von  elliptischer  Form  (die  Durch- 
messer 0-375"'  und  0-23'")  mit  viereckigem  Kapitell  (oben  0-465  m  lang  und  0-33  '" 
breit)  in  wenig  sorgsamer  Schrift  wohl  des  ersten  Jahrhunderts  v.  Chr.  verzeichnet 
steht.    Unter  der  größer  gehaltenen  Überschrift : 

'Atc6Xoitc3  Ttoiixiwv 

steht  in  kleinerer  Schrift  ein  Verzeichnis,  in  dem  den  im  Nominativ  aufgeführten 
Namen  von  Römern  Namen  von  Grundstücken  im  Dativ  und  Zahlzeichen  folgen, 
die,  im  Druck  nicht  völlig  genau  wiederzugeben,  augenscheinlich  Wertsummen 
ausdrücken : 


Urkunden  aus   Messene  1  1  7 

Viio-  Elovimoz  üpcoTatwt     ^«.ffKMMMT 
AE7.|to;  Ka'.xiAto;  Mäpxou  [IcxiAcai; 
Sijiü)vc  SsXXdevx:     ^yÄ\f?M.KT 
5   A£-/.|!.o;  'Io'ja:o;  Aa|t.ocn:r.  $aystV£:o*.; 

^ÄftMMMM 
Ki:v-G;  A'J-^l'5:o;  ^opio'j  Üo'jsx; 
'AÄ37:a-/.:5cLo:;     /^/^H 
Tptxapxvois        ysvfT  HK'T 

Bei  der  Deutung"  der  Zahlen  ging  W.  Kolbe  von  der  Voraussetzung  aus, 
daß  H  10.000,  und  zwar  Denare  bezeichne:  so  ergaben  sich  ihm  sehr  hohe  Beträge, 
in  Z.  2  z.  B.  195.000  Denare.  Eine  andere  Deutung,  die  nach  einer  Bemerkung 
in  den  Addenda  p.  311  M.  N.  Tod  dem  Herausgeber  mitgeteilt  hat  und  die  ich 
meinerseits  unabhängig  gefunden  hatte,  erblickt  in  K  das  auch  sonst  so  gewöhn- 
liche Zeichen  für  eine  Mine;  dann  ist  /SV.  =  10  Minen,  ft  =  5  Minen.  Schwierig- 
keiten bereiten  die  Zeichen,  die  am  Ende  der  Reihe  in  Z.  2.  4.  9  stehen,  von 
W.  Kolbe  an  der  ersten  und  der  letzten  Stelle  durch  TT  wiedergegeben  ;  auch 
ich  glaube  an  diesen  zwei  Stellen  dasselbe  Zeichen,  wenn  auch  nicht  völlig  gleich 
gebildet:  T  und  hT,  erkennen  zu  sollen,  in  Zeile  4  dagegen  'T;  nach  M.  N.  Tod 
bedeutet  P"  5  Statere  oder  5  Drachmen,  das  eigentümliche  Zeichen,  das  in  Z.  4 
den  Minen  folgt,  10  Statere,  wie  ^  auf  den  Steinen  IG  IX  1,  601  und  K  i  IV  742  das 
Zeichen  für  10  Drachmen  ist.  Unerklärt  blieb  das  in  W.  Kolbes  Umschrift  fehlende 
Zeichen  *p  nach  Ilpuxafwi  in  Z.  2;  ich  vermute:  apyupi'ou.  Die  verzeichneten  Summen 
sind  demnach:  19  Minen  Silber  (?)  und  5  Statere  (?),  27  Minen  und  10  Statere  (?), 
29  Minen,  21  Minen  (nach  W.  Kolbe:  12.  doch  ist  unter  dem  zweiten  K  das  A  völlig- 
deutlich), 17  Minen  (nach  W  Kolbe,  der  das  erste  Zahlzeichen  übersehen  hat:  7) 
und  5  Statere  (?).  Sie  lassen  sich  sehr  wohl,  wie  der  Vergleich  mit  den  xtu.ifjjiata 
des  Thalon  und  des  Nemerios  zeigt,  als  Beträge  einer  sia^c-pä  begreifen,  und  die 
einfachste  Deutung  für  ä~öÄO'.-a,  im  Sinne  des  Vorschlages,  den  Frh.  Hiller  von 
Gaertringen  dem  Herausgeher  mitgeteilt  hat:  „num  summae  a  publicanis  Romanis 
debitae",  ist  „Ausstände",  nämlich  der  efocfOpaJ,  die  von  jenen  Besitzungen  zu 
zahlen  waren;  freilich  vermag  ich  das  Wort  in  dieser  Verwendung  sonst  nicht 
nachzuweisen.  An  sich  liegt  die  Annahme  nahe,  daß  eine  Aufzeichnung-  solcher 
ausständiger  Beträge  im  Zusammenhange  mit  einer  Aufzeichnung-  von  Steuer- 
eingängen erfolgt  sei.  und  wiewohl  die  Messeiner  außerordentliche  Steuert) 
wiederholt    erhoben    und    deren    Ergebnisse    aufgezeichnet    haben    werden,    könnte 


I  l8  A.  Wilhelm 

eine  gewisse  Wahrscheinlichkeit  dafür  beansprucht  werden,  daß  ihrem  Gegenstand 
nach  verwandte  Urkunden  auf  eine  und  dieselbe  Angelegenheit  zu  beziehen  seien. 
Doch  rührt  das  Verzeichnis  IG  V  i,  1431  augenscheinlich  von  einem  andern  Schreiber 
her  als  die  Urkunden  über  die  öxTtbßoXo;  zlayopd  und  die  Schreibungen  EJouevrio;, 
<I>xyr.vi:o^  deuten  auf  jüngere  Zeit;  einer  Ansetzung  in  der  Kaiserzeit  steht  die 
Rechnung  nach  Minen  usw.,  wenn  die  Deutung  der  Zahlzeichen  zutrifft,  entgegen 
(oben  S.  72).  Hinsichtlich  der  Bezeichnung  der  , Römer'  sind  die  Bemerkungen 
von  J.  Hatzfeld  BCH  XXXVI  134  ff.  zu  vergleichen.  Der  Gelegenheiten,  bei  denen 
die  Messenier  sich  außerordentliche  Steuern  auferlegen  mußten  und  Römer  mit 
ihnen  im  Rückstande  bleiben  konnten,  sind  im  ersten  Jahrhundert  v.  Chr.  zu 
viele  gewesen,  als  daß  sich,  bevor  die  Leute  selbst  anderweitig  nachgewiesen 
werden,  die  Zeit  dieser  Inschrift  näher  bezeichnen  ließe. 

Von  den  Namen  der  Landgüter  fordert  isÄXx;  Beachtung.  Als  Fluß- 
name begegnet  SeXXr^etg  nicht  nur  in  der  Troas,  sondern  auch  in  Thesprotien, 
in  Elis  und  in  dem  Gebiete  von  Sikyon  (Strabon  p.  338  ff.).  Ptolemaeus  III 
16,  7  verzeichnet  in  Messenien  einen  Fluß  zli'h%z,  den  man  geneigt  sein  könnte 
mit  ils/./.ä;  in  Verbindung  zu  bringen,  wenn  er  auch  den  Namen  nur  mit  einem 
Labda  schreibt  —  dasselbe  Schwanken  kehrt  in  dem  der  Stadt  SsXXaaia  (BCH 
XXXI  94  ff.)  wieder;  vielleicht  stehen  der  Name  des  Flusses  2eXa;  und  der  der 
Gegend  SsXXä;  (vgl.  z.  B.  Upy.;,  'Ecp.  äpy_.  1905  a.  53  Z.  5.  8  und  sonst)  nebenein- 
ander. E.  Curtius,  Peloponnesos  II  183,  ließ  unentschieden,  ob  der  SsXsc;  „der 
heutige  Lungobardofluß  sei  oder  der  minderbreite,  aber  längere  Romanos  südlich 
von  Gargaliano";  seine  Karte  Tafel  V,  auch  C.Müller,  Claudii  Ptolemaei  geographia 
tab.  21  und  R.  Kiepert,  Formae  orbis  antiqui  XIII,  allerdings  nicht  ohne  ein  Frage- 
zeichen, teilen  den  Namen  diesem  letzteren  zu.  Beide  Müsse  gehören  der  dem 
Gebiete  der  Stadt  Messene  allgewendeten  Westseite  des  Küstengebirges  an.  Noch 
nicht  beachtet  scheint,  daß  die  Karte  der  Expedition  de  Moree  am  Westfuße  des 
1391  111  hohen  „M.  Sekhi"  nordwestlich  von  Ithome  ein  Dorf  „Sela"  verzeichnet, 
nördlich  von  dem  einen  der  zwei  Hache,  die  sich  zum  Ku-aptaa^e::;  vereinigen; 
leider  reicht  K.  Graefinghoffs  Karte  von  Triphylien  Ath.  Mitt.  XXXVIII  Tafel  IV 
südlich  nicht  bis  in  diese  Gegend,  sie  zeigt  aber  deutlich,  daß  des  Kwr.xp.azrpiz 
östliche  Zuflüsse  viel  unbedeutender  sind,  als  sie  nach  der  französischen  und 
R.  Kieperts  Karte  scheinen.  Mit  dem  Namen  dieses  Dorfes  kann  demnach  allen- 
falls der  des  Landgutes  SeXXäg  in  Verbindung  gesetzt,  nicht  aber  der  Fluß  -i'/.x; 
nach  ihm  bestimmt  werden,  da  dessen  Mündung  von  Ptolemaeus  unzweifelhaft  süd- 
lich von  der  Stadt  Kyparissia  und  dem  nach  ihr  benannten  Vorgfebirgfe  angesetzt  ist. 


Urkunden  aus   Messcne  110 

Von  den  übrigen  Namen  ist  $aye?V£ia  augenscheinlich  zu  ?ay£;.  "^aytvo;  zu 
stellen;  für  den  Namen  lA.XeTOnu5s:a  sehe  man  P.  Grasbergers  Nachweise  ähnlicher 
Namen,  Studien  zu  den  griechischen  Ortsnamen  S.  105,  zu  denen  ich  -/mpfov 
l\'/M~d'/.:o/  auf  Thera  IG  XII  3,  345  Z.  18  füge.  Die  französische  Karte  verzeichnet 
ein  Dorf  „Aloupokhori"  östlich  von  dem  etwa  8  km  südlich  von  der  Stadt  Messene 
gelegenen  großen  Dorfe  'AvopoOaa. 

Ich  verkenne  nicht,  daß  die  vorstehenden  Erläuterungen  nur  als  ein  erster 
Versuch  gelten  können,  der  wirtschaftlichen  Bedeutung  der  einzigen  Urkunde 
gerecht  zu  werden.  Kundigere  werden  nicht  zögern,  den  Gewinn,  den  die  In- 
schrift verspricht,  mit  sichererer  Hand  voll  auszuschöpfen.  Der  archäologischen 
Gesellschaft  in  Athen  aber,  die  durch  nun  schon  auf  mehr  als  sieben  Jahrzehnte 
vorbildlich  erfolgreicher  Wirksamkeit  zurückblickt,  wird  dieser  unvergleichliche 
Fund  nicht  nur  als  ein  würdiger  Lohn  für  ihre  früheren  Bemühungen  um  Messene 
gelten  dürfen,  sondern  auch  als  ein  glückliches  Vorzeichen  lür  die  Unterneh- 
mungen, die  sie  unter  Herrn  Cr.  P.  Oikonomos'  Leitung  an  der  Stätte,  die  solche 
Denkmäler  besessen   und  bewahrt   hat.  von   neuem   zu  beginnen   gewillt  ist. 

Nachträge. 

S.  1  1.  Ein  Beispiel  außerordentlich  verzögerter  Ehrung  gibt  der  Beschluß 
der  Athener  Kr  II2  500  aus  der  cS.  Prytanie  des  Jahres  dos  Archon  Nikokles 
302  i  v.  Chr.  zu  Ehren  der  zxzf.zpyo'.  des  Jahres  des  Archon  Euxenippos  305/4. 
Auch  der  von  J.  Kirchner,  wie  ich  Athen.  Mitt.  XXXIX  177  ff.  zeige,  mit  Unrecht 
unter  die  Beschlüsse  des  Rates  und  des  Volkes  der  Athener  gestellte;  Beschluß 
der  Phyle  Aigeis  l(i2  II  636  zu  Ehren  der  Katsherren  der  Phyle  im  Jahre  des 
Archon  Diotimos  ist  erst  am  5.  Tage  der  o.  Prytanie  des  nächsten  Jahres  zustande- 
gekommen. Daß  die  endgültige  Beschlußfassung  über  Ehrungen  an  ewojic.  Xfsvo'. 
gebunden  ist,  wird  in  den  Beschlüssen  des  Demos  und  der  Gerusia  von  Sardeis 
und  des  xo:vöv  t<ov  zt.\  r/;;;  Wniy.z  'KÄÄy'(v(ov  ausgesprochen,  die  mit  einem  Briefe  des 
Kaisers  Augustus  aus  dem  Jahre  5  v.  Chr.  auf  der  schönen  Stele  aus  Sardeis 
Amer.  Journ.  of  Arch.  1914  p.  321  ff.  verzeichnet  sind;  es  heißt  Z.  37  ff.:  ö  Zz 
5f(u.o;  x-ooe^xjievo;  xOtöv  xx:  zl  wv  £xi|iia£V  xzoxp'.u.xTWV  xl  a-O'joxrov  X'jxoO  v.y.l  z-'.y.z'/.'zz 
xxxxu.xö'WV  z~il'izy\\'it  (dieses  Wort  kehrt,  zu  S.  24.  36  nachzutragen,  auch  Z.  47.  77.  85 
wieder)  xtu,xv  xüxiv  ozoiy&x:  ~i;.  ^yi/:Jt:.  ~y.z  [xiv  x'.jiä;  xütoO  zIq  to'j;  ev/Ö|i.0'j;  uzspxEil-EraO-ai 
Xfovo-j;,  tT)V  Z'z  -rS>  ofjjto'j  ziz  aüxov  |j,x(p)xupc'xv  izor/.0)z;'&y;.  8;x  toOoe  ~.r/>  ■lyty.z\\.y.-.rjz  sfva: 
Ti  xüxöv  iv  ~it  xaXXiaXTj  xaJ  ev  zv'jzo:z,  y.-.rjZrs/y,  Z.  46  ff.:  i-f  0'-  ö  oy^oc,  xxX.  erajVE/Jbj 


I  20  A.    Wilhelm,    Urkunden   aus   Messene 

TEtLtäv  aüxov,  vöv  5s  Svxwv  xöv  lvv6|i(i)V  ypoviov  xxÄ.;  Z.  60  ff. :  ^  yspcjaia  ä7to$3ca|tiv7,  aOxcv 
sxpLVcV  vOv  jxev  xöv  dX'/jO-fj  xai  xafWjxovTa  aOxtj)  eftaivov  0:7.  xoO  'Lyfi'jjixxo;  |iapxuprjaat  r.ty. 
xe  \:\\wi  rjxtoi  xwv  TipsTO'jafov  fsvEaS-at  -pivoiav  ev  xoü;  xa{hr,xoua:v  ypova:;  Z.  70  f.:  oi 
5e  yäoovxö;  xai  ~pöx£pov  u.ev  aüxov  ETcfjVsaxv  xai  vöv  expivav  xöv  Ivv6|xwv  £/.!)'övxojv  ypovow 
xai  x:ufja»i  aüxöv.  Mit  Recht  verweisen  die  Herausgeber,  W.  H.  Buckler  und 
D.  M.  Robinson,  p.  349  auf  den  Beschluß  des  Demos  von  Seleukeia-Tralleis,  den 
M.  IIa7X7xaxti)VC?xavtiVO'j,  AI  TpäXXets  c.  37  äp.  42  herausgab  und  A.  Rehm,  Das 
Delphinion  in  Milet  S.  321  bespricht,  Z.  1  f.:  tva  oz  xai  Astovior^c  Tifirjö-^i  xaxa^t'w;, 
TXpovorjaaxw  rj  £~i  cxs^av^pipo'j  Mr//o5o')po'j  jjO'jÄ^  ev  xoü;  EvvdjtoL;  vpivo:;,  und  auf  den 
Beschluß  aus  Kyme  für  L.  Vaccius  L.  f.  Labeo  in  Cauers  Delectus-  437  Z.  2 1 : 
xöjv  evv6|i(ov  eovxwv  ypövov;  s.  ferner  C.  G.  Rrandis,  'ExxXr^aia  RE  V  2996.  Auch 
als  Beispiel  der  u,apxuptac  (oben  S.  26)  und  der  Ehrung  bei  Gelegenheit  der  äpycr.- 
p£a!a:  (Z.  «5.  107;  Athen.  Mitt.  XXXII  257  n.  7  Z.  7,  264  Z.  68  f.)  sind  diese  Be- 
schlüsse zu  Ehren  des  Menogenes,  Sohnes  des  Isidoros,  aus  Sardeis  von  Be- 
deutung. Nach  einer  Vermutung,  die  mir  A.  v.  Domaszewski  freundlichst  mit  der 
Berufung  auf  W.  Dittenbergers  Nachweise  zu  OGI  527  mitgeteilt  hat,  ist  in  dem 
von  Philostratos  in  der  Sammlung  der  Briefe  des  Apollonios  von  Tyana  62  (I  p.  362 
Kayserj  mitgeteilten  Beschlüsse  der  Eakedaimonier  vor  £oo;e  xeae:;:  xe  xai  xw 
Sau,«  statt  des  unverständlichen  xatv  apyaiV,  das  ich  Neue  Beiträge  I  S.  ^^  unge- 
deutet  ließ,  xar;  äpyaipEsiat;  zu  lesen. 

S.  36.  Die  Worte  xa9-apet6xr^  xai  5ixa:oaüvrj  begegnen  verbunden  auch  in  dem 
in  den  Ausgrabungen  auf  Delos  gefundenen,  von  M.  Holleaux,  Archiv  für 
Papyrusf.  V  9  ff.  herausgegebenen  Beschluß  der  von  den  Kretern  nach  Alexan- 
dreia  gesandten  Hilfstruppen  Z.  18  (Nachweise  des  Herausgebers  folgen  S.  22); 
xai)'ap£iw;  findet  sich  auch  Athen.  Mitt.  XXXII  282  Z.  41,  £-i|i£Äco;  xa:  ~'.ax(o:  xai 
xaö-apefio?  in  dein  Beschlüsse  der  Gerusia  von  Sardeis  zu  Ehren  des  Menogenes 
Z.  55,  xafrapm;  xai   auv^Epdvxw;  in  dem  Beschlüsse  der  Hellenen  Z.  79.  81. 

S.  78.  Auch  U.  v.  Wilamowitz  hat  sich  in  seiner  Besprechung  der  In- 
schriften des  Delphinion  in  Milet,  Gott.  gel.  Anz.  1914  S.  89  gegen  die  An- 
setzung  der  Inschrift  Amer.  Journ.  of  Arch.  191  2  p.  11  ff.  aus  Sardeis  in  die  Jahre 
306  bis  303  v.  Chr.  erklärt  und  glaubt  sie  ,.kaum  noch  im  dritten  Jahrhundert 
geschrieben". 

S.  98.  Über  die  griechischen  Bezeichnungen  axpaxr^yö;  und  äv9"j-axsc  handelt 
nun  M.  Holleaux,  Hermes  XEIX  581  ff. 

Wien.  ADOLF  WILHELM 


Ein  doppelseitiges  Relief  von  der  Akropolis. 

Tafel   T. 

Im  Sommer  iqio  wurde  auf  der  athenischen  Akropolis  beim  Herausnehmen 
antiker  Steine  aus  späten  Teilen  der  Ringmauern  eine  beiderseits  mit  Reliefs 
verzierte  Marmorplatte  entdeckt,  welche  durch  den  Gegenstand  der  Darstellungen 
wie  durch  den  Stil  das  Interesse  in  noch  höherem  Grade  in  Anspruch  nimmt, 
als  es  Funde  an  dieser  Stätte  an   sich   schon   zu  erregen   pflegen '). 

Das  Stück,  das  ich  mit  Erlaubnis  der  Leitung  des  Akropolismuseums  ver- 
öffentliche, ist  aus  pentelischem  Marmor,  die  größte  Höhe  beträgt  001'".  die 
größte  Breite  o^S"1,  die  Dicke  0-1875'".  Auf  der  einen  Seite  ist  in  einer  Länge 
von  0-344"'  die  ursprüngliche  Kante  erhalten,  die  Dicke  des  erhaltenen,  nicht 
völlig  glatt  abgemeißelten  Reliefrandes  beträgt  0-525'".  Von  den  beiden  Seiten 
sowie  oben  und  unten  fehlen  große  Stücke.  Der  Bruch  an  der  der  erhaltenen 
Kante  gegenüberliegenden   Seite  erscheint  wie  abgearbeitet. 

Die  Platte  zeigt  aui  der  einen  Seite  ein  Hochrelief  (höchste  Erhellung  in:"1!, 
auf  der  andern  ein  Flachrelief  (höchste  Erhebung  0-015"').  Dargestellt  ist  jederseits 
Athena.   ungeflügelt  im    Hochrelief,  geflügelt   im    Flachrelief 

Die  Athena  des  Flachreliefs  (Fig.  10)  schreitet  nach  links,  das  rechte  vor- 
gestreckte Bein  ist  verloren,  dem  linken  nachgezogenen  fehlt  der  Fuß  und  ein 
Stück  des  Unterschenkels.  Der  rechte  Arm.  dem  die  Hand  mangelt,  ist  erhoben, 
die   Linke  gesenkte   hält  den   Helm. 

Die  Kleidung  besteht  aus  dem  schräg  umgelegten,  nur  auf  der  rechten  Schulter 
gehefteten  dorischen  Peplos,  unter  dem  links  ein  kurzer  und  weiter,  in  wenige 
Falten  fallender  Chitonärmel  hervortritt.  Auch  am  Hals,  der  in  seinem  Ansatz 
noch  erhalten  ist.  kommt  der  Chitonrand  in  einer  schrägem,  in  ihrem  Verlaufe; 
nicht  ganz,   verständlichen    Linie   zum    Vorschein. 

Der  Überschlag  des  Peplos.  dessen  schräger  in  falten  gelegter  Rand  teil- 
weise abgebrochen  ist,  zeigt  zwei  Faltengruppen,  eine  reichere,  die  ihren  Anfang 
von  der  rechten  Schulter  nimmt  und  wahrscheinlich  in  einem  Schwalbenschwanz 
endigte,  und  eine  einlache,  von  der  linken  Brust  herabfallende.  Im  unteren  feile 
scheinen  sich  die  Falten  zu  einem  großen  palmettenartigen  Arrangement  zwischen 
den   Beinen   vereinigt   zu  haben.     Über  Schulter    und   Brust    liegt  .schildartig   rund 

■i   Skias,   Ilpa/.-.y.x   1910   S.  59   und   114.    Vgl.  Karo,   Jahrb.   d.  Inst.  An/..   i'Hi    Sp.   im.   1012  Sp.  230. 
J.ilirrslii-ft.-  ,I.-s  üst.-rr.  ar.:h:ii.|.  Inssitutt-s   11.1.  XVII.  ,  ,, 


Ada  von   Xetolirzkii 


die  bogenförmig  ausgeschnittene 
Aigis,  an  den  Enden  eines  jeden 
Bogens  rollt  sich  eine  kleine 
Schlange  halb  auf.  Das  Gor- 
goneion,  das  stark  bestoßen  ist. 
zeigt  in  Scheiteln  gekämmtes, 
lockiges  Haar.  Die  Aigis  hängt 
nicht  über  dem  Peplosrand 
herab,  sondern  ist  in  den  Peplos 
hineingezogen,  so  daß  die  rechte 
Faltenpartie  wie  sonst  nie  bei 
der  gepanzerten  Athena,  über 
die  Aigis  herabfällt.  Die  Gren- 
zen dieser  beiden  Gewandstücke 
sind  nicht  deutlich  voneinander 
abgehoben,  sondern  fließen  in- 
einander: so  scheint  rechts  ein 
Teil  des  Überschlagsrandes  unter 
der  Aigis,  ein  Teil  über  der- 
selben  zu  liegen. 

Zwei  kurze  gedrehte  Lok- 
ken, die  sich  leicht  einwärts 
rollen,  fallen  auf  die  linke  Brust 
herab.  Der  attische  Helm  in  der 
linken  Hand  trägt  einen  Busch, 
der  in  eine  Spirale  ausläuft;  er  ist  für  einen  Kopf  auf  so  schmalen  Schultern 
reichlich  groß  ausgefallen,  auch  ist  nicht  deutlich  gemacht,  woran  er  eigent- 
lich gehalten  wird.  Der  Daumen  liegt  nur  leicht  am  Visier,  die  übrigen  ge- 
krümmten Finger  scheinen  ins  Leere  zu  greifen.  Hinter  dem  linken  Arm 
breitet  sich  ein  mächtiger,  fast  bis  zu  den  Knöcheln  reichender  Fittich  aus, 
auch  unter  dem  rechten  Arm  ist  das  Gefieder  eines  Flüg'els  erkennbar:  ein 
kleines  wulstartiges  Stück  über  der  rechten  Achsel  dürfte  dem  oberen  Flügel- 
rande angehören. 

Die  Athena  in  Hochrelief  (Fig.  n)  steht  ruhig  da  in  voller  Vorderansicht, 
mit  ein  wenig  entlastetem  linkem  Bein.  Die  Arme  sind  vom  Körper  abgestreckt, 
die  linke  Hand    hat   einst    das    leichtgeraffte   Kleid,    die   rechte    einen  Gegenstand 


10:    Relief  von    der   Akropoii 


Kill  doppelseitiges   Relief  von   der   Ak 


gehalten,  von  dem  ein  dicker, 
nicht  recht  deutbarer  Ansatz 
im  Reliefgrunde  erhalten  ist. 
Athena  trägt  einen  auf  beiden 
Schultern  genestelten,  offenen, 
dorischen  Peplos  ohne  Chiton 
darunter,  wenigstens  ist  an  Hals 
und  Armen  keine  Spur  eines 
solchen  zu  sehen.  Die  Aigis 
ist  anders  geformt  als  an  der 
früher  besprochenen  Figur,  sie 
legt  sich  glatt  und  schlicht  wie 
ein  Kragen  über  Schultern  und 
Brust,  es  fehlen  die  stark  gerun- 
deten Bogen  und  die  sich  auf- 
rollenden Schlangen:  vorne  ist 
sie  offen  und  durch  das  ziemlich 
bestoßene  Gorgoneion  wie  durch 
eine  Spange  zusammengehalten. 
Jederseits  liegen  zwei  fast  gerad- 
linige in  Spitzen  endigende  Lok- 
ken über  der  Aigis.  Das  Ge- 
wand schmiegt  sich  eng  um  die 
Beine  und  bildet  in  deren  Mitte 
eine  größere  Faltenansammlung, 

von  der  sich  einzelne  Kippen  lösen  und  über  die  Schenkel  hinziehen.  Der 
Peplosübersehlag  zeigt  in  diu'  Mitte  eine  breitere  halte,  an  die  sich  jeder- 
seits ziemlich  dicht  schmälere  reihen.  Links  an  den  Rändern  lallt  der  Stoff 
in  einem  weit  auseinandergezogenen,  schlichten  Zickzack  herab.  Rechts 
lallt  der  Überschlag  in  ähnlichem  Zickzackfall  herab,  ab  ob  er  auch  hier 
geschlitzt    wäre. 

Ein  zeichnerischer  Versuch,  die  Platte  in  ihrer  vermutlichen  ursprünglichen 
Gestalt  zu  rekonstruieren,  zeigt,  dal.!  das  links  an  der  geflügelten  Athena  fehlende 
Stück,  ergänzt,  gerade  ausreicht,  neben  der  Athena  im  Hochrelief  rechts  noch 
ebensoviel  Reliefgrund  anzulügen  als  links  erhalten' ist.  Wir  gewinnen  so  eine 
rechteckige     [■'kitte,     die    oben     und     unten,    vielleicht    auch    nur    unten,    mit    einer 


II:     Relief  von   der    AUropolis 


1  --1  Ada   von   Netoliczka 

Leiste  abschloß,  von  ungefähr  0-76'"  Höhe  und  0-465 '"  Breite  (etwa  21  .,  und  i1/2  Fuß, 
das  sind  die  Maße  z.  B.  des  Lansdowneschen  Reliefs  und  des  Reliefs  der  Athena 
mit  dem  Käuzchen  beim  Grafen  Lanckororiski,  vgl.  Jahresh.  XVI  S.  30),  vorne 
mit  einer  Figur  in  hohem  Relief  in  Vorderansicht,  hinten  in  Flachrelief  in  Profil- 
stellung- verziert,  eine,  soviel  ich  sehe,  neue  Art  der  Stele. 

Die  doppelseitig"  verzierten  Tafeln  des  V.  und  IV.  Jahrhunderts  —  wie  z.  B.  das 
Relief  des  Echelos  und  der  Basile  (Svoronos  T.  XXVIII,  Text  S.  120  ff .  1  scheinen 
beiderseits  ein  gleich  hohes  Relief  aufzuweisen.  Eine  Verschiedenheit  der  Relief- 
höhe zeigt  ein  archaisches  Reliefbruchstück  im  .Magazin  des  Akropolismuseums 
luv.  3702  (Conze,  Grabreliefs  I  Nr.  16  T.  X  1  ab),  das  vorne  einen  Reiter  in  0-0,3, 
hinten  eine  Sphinx  in  wesentlich  flacherem  Relief,  nämlich  o-oo8  Erhebung  zeigt. 
Zeitlich  näher  stünden  die  Maskenreliefs,  von  denen  das  Wiener  Hofmuseum 
ein  schönes  Beispiel  besitzt.  (Sacken,  Die  antiken  Skulpturen  T.  XIX  u.  Text  S.  41 
Fig.  10.  Vgl.  auch  J.  Bankö,  Archäolog.-  epigr.  Mitteilungen  aus  Österr.  XVIII 
S.  87  und  Albert,  Revue  archeologique  1881,  2.  Serie  91  ff.i  Es  sind  oblonge,  quer- 
gelegte  Marmortafeln  oder  auch  Scheiben,  welche  an  der  Vorderseite  mit  Hoch- 
relief, tragischen  oder  komischen  Masken,  rückwärts  mit  Flachrelief,  Umriß- 
zeichnung- oder  nur  mit  Malerei  geschmückt  sind.  Sie  bildeten  nach  Schreiber 
(Brunnenreliefs  aus  Palazzo  Grimani  S.  87  ff.)  ..ein  wesentliches  Glied  der  helle- 
nistischen Hausdekoration,  indem  sie  als  Schaustücke  auf  Kandelaber,  Pfeiler 
oder  in  den  Säulenumgängen  auf  die  Brüstungen  gestellt  und  drehbar  befestigt 
wurden.  In  einzelnen  Fällen  mögen  sie  auch  als  Anatheme  gedient  haben  (vgl.  das 
herkulan.  Wandbild  Heibig  1469)''.  Dem  Sinne  nach  haben  sie  freilich  in  ihrer 
Mehrzahl  mit  unserem  Relief  nichts  zu  tun,  da  sie  sich,  wie  Albert  (a.  a.  O.  S.  274) 
ausführt,  hauptsächlich  auf  Dionysos,  in  seiner  doppelten  Eigenschaft  als  Gott 
des  Weines  und  des  Theaters,  beziehen.  Einige  dürften  aber  auch  aus  dem 
bakchischen  Kreis  herausfallen,  so  z.  B.  eine  grol.Se  Scheibe  (a.  a.  O.  S.  198 
Nr.  15),  die  vielleicht  Athena,  und  nicht,  wie  Albert  angibt,  Nike  darstellen 
soll,  denn  diese  ist  mit  Lanze  und  Schild  bewaffnet  und  hält  den  Helm  in 
der  Hand;  der  Revers  zeigt  dieselbe  Figur,  nur  nach  der  entgegengesetzten 
Seite  gewendet.  Es  ist  nach  Albert  eine  Nachahmung  archaischen  Stils,  also 
eine   archaistische   Arbeit. 

Hier  wäre  denn  auf  beiden  Seiten  die  gleiche  Athena.  Die  verschiedene 
Darstellung  auf  unserem  Relief  mag  sich  auf  verschiedene  Eigenschaften  der 
Göttin  beziehen,  doch  sind  sie  jetzt,  da  manches  Wesentliche  von  den  Figuren 
fehlt,  schwer  anzugeben.  Eigentlich  erscheint  die  Göttin  beiderseits  mehr  friedlich 


Kin   doppelseitiges  Relief  von   der   Akropolis  '-5 

als  kriegerisch;  auf  der  einen  Seite  trägt  sie  den  Helm  in  der  Hand  und  ist  als 
Athena  Nike  gekennzeichnet,  auf  der  andern  sehen  wir  sie  in  ruhigster  Haltung 
und  Stellung.  Bei  ihr  möchte  man  am  ehesten  an  ein  Palladion  denken,  doch 
abgesehen  davon,  daß  wir  weder  Lanze  noch  Schild  ergänzen  können,  palJt  das 
Gewandraffen  nicht  zu  diesem  kriegerischen  Idol. 

Die  Ausführung  ist  ziemlich  derb  und  flüchtig,  besonders  auffällig  an  der 
Figur  des  Flachreliefs,  die  auch  in  ihren  Proportionen  nicht  ganz  gelungen  er- 
scheint. Uie  Athena  der  anderen  Seite  ist  in  dieser  Hinsicht  besser  ausgefallen, 
wenngleich  die  Härten  in  Kontur  und  Modellierung  auch  hier  unangenehm  her- 
vortreten. Beide  Figuren  gehören  offensichtlich  einer  archaisierenden  Kunst- 
richtung an  und  verraten  in  ihrer  ganzen  Auffassung  und  Behandlung  eine 
ziemlich   unsichere   und  ungeschickte   Kopistenhand. 

Wenigstens    für   das  Flachrelief  können    wir   auch  so  gdaube  ich   —  das 

Original,  nach  dem  es  kopiert  wurde,  feststellen.  Dem  Typus  begegnen  wir  in 
der  sogenannten  neuattischen  Kunst  sehr  häufig.  Ilauser  führt  ihn  in  seinen  neu- 
attischen Reliefs  (T.  i)  als  Typus  IV  an  und  zählt  fünf  nahezu  gleiche  Dar- 
stellungen dieser  Athena2)  auf,  zu  denen  ich  noch  drei  hinzugefunden  habe. 
Vergleichen  wir  unsere  Figur  z.  B.  mit  der  Athena  des  kapitolinischen  Puteais 
(Stuart  Jones,  The  Sculptures  of  the  Museo  Capitolino  T.  29).  so  sehen  wir,  dalJ 
diese11)  in  sehr  ähnlicher  Ausrüstung,  Kleidung  und  Stellung,  nur  nach  rechts 
gewendet,  erscheint,  doch  fehlen  ihr  die  Flügel,  die  unser  Künstler  willkürlich 
dazugefügt  haben  wird.  Sie  trägt  einen  'geschlossenen,  schrägen  Peplos,  unter 
dem  in  welligen  Fältchen  ein  Chiton  hervorkommt,  und  eine  ähnliche,  hier  aber 
in  Schuppen  gegliederte  Aigis  mit  Gorgoneion.  In  der  rechten  Hand  hält  sie 
einen  besser  ausgeführten  und  kleiner  gestalteten  Helm,  dessen  Kamm  in  einem 
zu  langer  und  dünner  Spirale  ausgezogenen  Schwanz  endigt,  in  der  linken  die 
Lanze,  die  wir,  nachdem  wir  es  mit  einem  ausgesprochenen  Typus  zu  tun  haben, 
ohneweiters  mit  der  rechten  Hand  unserer  Figur  ergänzen  können.  Obwohl  der 
Verfertiger    des    kapitolinischen   Puteais    genauer    arbeitet,    indem    er  sich    in  den 

-1   I.    Kapitolin.   Puteal,    Häuser  a.   a.   1).   S.  00  V.   Rechteckige   Platte,    Kapitol,   Ilauser  S.  35 

Nr.    86.   abgeb.    'I  he    Sculptures    of    the    Museo   Capi-  Xr.  45. 

tolino  T.   29.  VI.    Platte     im    Musen    archcologico,     Mailand, 

II.  Fragment    des    Museo    Chiaramonti,    abgeb.  Hauser  S.   35    Nr.  46  i'I-anzc   geschultert). 
Amclung,  Vatikan  Katalog  T.  32  io(Lan/.c  geschultert).  VII.   Oblonge   Platte  der   Villa  Alluni,   Hauser 

III.  Relief     d.     Villa      Albani.     abgeh.     Miliin        S.    34    N'r.   43   (Lanze   geschultert  1. 

T.  VII.  VIII.    Relieffragracnt   aus   Dolos,    Uulletin    iS'j; 

IV.  Kunde    Uasis   des    Museo  Torlonia,    Häuser        S.   47S     f.anze   geschultert  1. 

a.   a.   O.   S.   35    Nr.  44.  ■'';   R.    Arm    u.    Iland    sowie    die    Külic    ergänzt. 


1  26  Ada  von    N'eloliczUa 

Proportionen  nicht  vergreift,  die  Gewänder  mit  einem  sorgfältigeren  Falten- 
arrangement wiedergibt,  das  Übergreifen  der  Aigis  über  den  Mantel  und  deren 
Fndigung  beim  Hals  deutlieh  macht,  ist  seine  Arbeit  in  ihrer  Glätte  sehr 
unerfreulich.  Dagegen  macht  die  Flachfigur  unseres  Reliefs  mit  all  ihren 
Mängeln  einen  unleugbar  frischeren  Findruck,  der  vielleicht  noch  durch  die 
Flügel  verstärkt  wird. 

Den  Typus  der  geflügelten  Athcna  behandelt  Savignoni  in  der  Ausonia  V 
S.  (m  ff.  Man  hat  lange  geglaubt,  daß  diese  Gestaltung-  erst  in  hellenistischer 
Zeit  Aufnahme  in  die  griechische  Kunst  gefunden  habe.  Aber  es  stellte  sich 
heraus,  dal.!  auch  in  der  archaischem  Epoche  speziell  ionischer  Kunst  der  ge- 
flügelte Typus  verwendet  wurde  und  mehrmals  sog'ar  neben  dem  ungeflügelten 
auf  demselben  Monument.  Aus  dem  V.  und  der  ersten  Hälfte  des  IV.  Jahrhunderts 
sind  uns  keine  Darstellungen  der  geflügelten  Athcna  erhalten  und  es  ist  be- 
zeichnend, daß  erst  zur  Zeit  des  neuerlichen  Kontaktes  zwischen  asiatischen  und 
Festlandsgriechen  unter  makedonischer  Herrschaft  die  Bedeutung  Athenas  als 
wilde,  sieghafte  Naturgöttin  noch  einmal  zum  Leben  erwachte.  Von  da  an  scheint 
der  Typus  der  geflügelten  Athena,  wie  die  Münzen  zeigen,  wieder  häufiger  dar- 
gestellt worden  zu  sein.  Auch  die  römische  Kunst  hat  sich  seiner  bemächtigt 
und  ihn  sogar  zu  großen  Skulpturen,  wie  den  Kolossalskulpturen  von  Ostia 
(Ausonia  V  T.  5,  S.  84  u.  85)  und  den  zwei  Statuen  der  geflügelten  Athena  von 
Bulla  Regia  (Ausonia  V  S.  90,  91  u.  92)  verwendet.  Es  ist  also  diese  Darstellung 
keine  seltene  gewesen  und  der  attische  Künstler  unseres  Reliefs  tat  nichts 
besonders  Originelles,  wenn  er  die  Flügel  einem  damals  beliebten  Athenetypus 
anfügte. 

Das  Vorbild  sah  er  vermutlich  auf  der  Akropolis  selbst  -  wir  besitzen  es 
noch,  den  seit  lange  bekannten  Viergötteraltar  des  Akropolismuseums ').  Das 
Werk  hat  verschiedene  Einschätzungen  erfahren,  doch  scheint  man  jetzt  darin 
einig  zu  sein,  daß  es  griechischer  Herkunft  ist.  Auch  F.  Hauser.  welcher  die 
Basis  ursprünglich  im  Zusammenhange  mit  seinen  ..neuattischen  Reliefs"  brachte, 
reiht  sie  jetzt  (Ostern  Jahreshefte  XVI,  1913  S.  54,  Anm.  3S)  mit  Furtwängler 
(Meisterwerke  S.  204)  unter  die  Vorbilder  der  Xeuattiker  ein.  Die  außerordentliche 
Feinheit  der  Arbeit,  die  Michaelis  (Bulletino  d.  1.  1860  S.  115)  und  später 
Furtwängler     konstatiert    haben,     scheint    dieser    Athena    (s.    unsere     Tafel    I)  ~n) 

l>   Zuletzt   kurz   besprochen    von    Dirkins.    Cala-  ~'l      l'af.     1     und     Ki^.    \2     nach     neuen     photo- 

logue    nt   the   Akropolismuscum    S.    141    f.,    wo    auch        graphischen   Aufnahmen,  die   Professor  Sehrader  zur 

die    Literatur  zu   linden   ist.  Verfüizuii};    zu   steilen   so   freundlich   war. 


Hin   doppelseitiges   Relief  von  <lcr   Alvropolis 


gegenüber  all  den  bekannten  Wiedergaben  des  Typus  von  vornherein  die  Priorität 

zu   sichern. 

Sie  ist  wie  unsere  Figur  im  Schreiten  nach  links  begriffen,  den  vortretenden 
Fuß  auf  den  Roden  geheftet,  die  Ferse  des  nachgezogenen  ein  wenig  erhoben; 
das  Kleid,  welches  den  Unterkörper  bedeckt,  wird  in  Vorderansicht  gegeben, 
der  Körper  in  Sehrägan sieht  gedreht,  so  dai.i  die  Rückenlinie  und  das  Profil  ihr 
Brust  sichtbar  wird.  In  der  linken  Hand  hält  tue  Göttin  einen  attischen  Helm 
mit  einem  riesigen  Kamm  und  einem  in  einer  Spirale  endigenden  Busch:  wie 
die  Hand  den  Helm  beim  Visier  faßt,  ist  sehr  deutlich,  die  ganze  Armhaltung 
überhaupt  eine  natürlichere'  und  doch  straffere  als  an  unserem  Relief  und  auch 
an  dem  kapitolinischen  Puteal.  Die  hocherhobene  Rechte  scheint  nur  mit  Daumen 
und  Zeigefinger  die  Lanze  gehalten  zu  haben,  während  die  anderen  Finger 
zierlich  abgestreckt  waren,  wie  es  in  ungeschickterer  Weise  beim  kapitolinischen 
Puteal  zu  sehen  ist.  Da  die  Figur  bis  zur  Taille  schwer  verletzt  ist.  können  wir 
von  dem  Kopfe  nichts,  von  den  Schultern  nur  wenig  wahrnehmen,  doch  sehen 
wir  in  Umrissen  den  schrägen  Rand  des  Poplos  und  glauben  auch  Spuren  der 
Aigis  zu  bemerken.  Der  Peplos  ist  seitwärts  seiner  ganzen  Fänge  nach  offen, 
seine  Ränder  zeigen  e.in  reiches,  zierlich  und  minuziös  ausgeführtes  Zickzack.  An 
der  Figur  unseres  Reliefs  können  wir  der  starken  Verstümmelung  wegen  nicht 
erkennen,  ob  der  Peplos  geschlossen  oder  offen  war,  können  nur  nach  dem  Verlauf 
des  seitlichen  Uberschlagsrandes  schließen,  daß  er  ebenfalls  in  die  beliebten 
Schwalbenschwänze  auslief.  Die  Falten  des  Überschlags  sind  dagegen  anders 
gebildet,  denn  während  sie  sich  hier  auf  zwei  voneinander  gesonderte,  gleichsam 
nur  angedeutete  Gruppen  beschränken,  zeigen  sie  an  der  Athena  der  Viergötter- 
basis eine  reiche  Aufeinanderfolge  feinster,  um  ein  breiteres  Mittelstück  arran- 
gierter Falten.  Die  Faltenanordnung  im  unteren  Teile  des  Gewandes  scheint 
an  unserer  Figur  ähnlich  jener  an  der  Athena  der  Viergötterbasis  gewesen  zu 
sein,  soweit  es  ihr  entschieden  lebhafteres  Ausschreiten  gestattete,  natürlich 
in    viel  gröberer  Arbeit. 

Die  Ausführung  der  ganzen  Figur  der  Viergötterbasis  zeugt  von  großer 
Delikatesse.  Klar  und  scharf,  in  straffer  und  doch  einer  gewissen  Weichheit 
nicht  entbehrender  Modellierung  tritt  'he  Gestalt  hervor,  jede  einzelne  Linie 
wird  in  ihrem  Verlaufe  verständlich,  und  rein  und  sicher  sind  die  Konturen 
gezogen.  Die  Falten  sind  durchaus  fein  und  sorgfältig  gemeißelt,  die  archai- 
sierenden Züge,  wenn  auch  etwas  übertrieben,  so  doch  geschmackvoll  angebracht. 
Sehr  wirkungsvoll    ist    das   Betonen   der  Mittelfalte    im    Überschlag    und   Rockteil 


128 


Aila   von   Neloliczku 


des  Peplos,  welches  in  der 
.Mittelfalte  des  zart  gewellten, 
weich  über  die  Füße  fallenden 
Chitons  leise  ausklingt.  Obwohl 
der  Künstler  sein  Augenmerk 
weniger  auf  Anmut  und  Natür- 
lichkeit, sondern  mehr  auf  eine 
archaisch  anmutende  Zierlich- 
keit richtet  und  dadurch  seinem 
Werke  einen  Stempel  von  Ge- 
bundenheit aufdrückt,  entbehrt 
es  nicht  einer  gewissen  origi- 
nellen Frische,  die  gleicherweise 
in  alh-n  Figuren  dieser  Basis 
/.um   Ausdruck  kommt. 

Diese  Verschiedenheit  in 
Auffassung  und  Arbeit  kann 
nicht  allein  in  größerer  oder  ge- 
ringerer Begabung  der  Künst- 
ler ihren  Grund  haben,  sondern 
muß  zwei  verschiedenen  Kunst- 
richtungen entsprechen.  Finer 
künstlerischen,  deren  Schöpfun- 
gen, trotz  zahlreicher  Anklänge 
an  eine  Kunst  langst  vergan- 
gener Zeiten,  frisch  und  neu,  als 
Figenes  anmuten,  und  der  eine 
zweite,  bloß  nachahmende,  die 
Vorbilder  mit  nicht  allzuviel 
Geschick  und  Verständnis  ver- 
wertende gegenübersteht. 
Für  die  Zeitbestimmung   der  Viergötterbasis    ist    in  erster  Linie  das  schöne. 

die  Leiste  zierende  lesbische  Kymation  zu   verwenden,  auf  welchem   die  Figuren 

einherschreiten  (Fig.   12   und    13). 


Viergötterbasis   in    Athen. 


T 


Dieses    Ornament    ähnelt    sehr    jenem     des    Tempels    der    Athena    Alea    in 
■a  (Weickert,   Das  lesbische    Kymation   S.  71,  T.  V  c  1.  den    man   ungefähr  um 


Kin   doppelseitiges  Relief  von   der   Akropolis 


i  :u 


1 — r  i  f  *?  i        A  T* 


13:   Kymalion  iler   Yier^ötterbasis   in   Athen. 

365  v.  Chr.  datiert,  und  ist  wie  dieses  durchaus  abhängig  von  der  in  Attika  gegen 
Knde  des  V.Jahrhunderts  ausgebildeten,  am  Krechtheion  (Weickert  a.  a.  O.  T.  IV) 
zur  Vollendung  gelangten  Form.  Wie  am  Tempel  der  AthenaAlea  haben  wir  breite, 
herzförmig  geschwungene,  noch  mehr  allmählich  zur  Spitze  abfallende  Blätter;  das 
[Mattfleisch  ist  erhaben,  die  von  demselben  gratartig  sich  abhebenden  Rippen 
sind  eingetieft,  doch  spalten  sie  sich  hier  schon  gleich  zu  Beginn  in  zwei  Aste, 
aus  denen  ein  wenig  weiter  oben  ein  zweites  Rippenpaar  entspringt,  während  sich 
über  das  Blatt  vom  Tegea-Kvmation  nur  eine  erst  ziemlich  gegen  das  Ende  sich 
spaltende  Rippe  zieht.  Die  das  Blatt  umrahmende,  nach  unten  sich  etwas  ver- 
engende Leiste  setzt  sicli  durch  eine  längs  des  Blattes  laufende  Rinne  und  erhöhte 
Ränder  von  ihm  ab,  wodurch  es  sich  wie  an  dem  Kreehtheion-Kymation  als  ein 
selbständiges  Gebilde  von  ihm  löst.  Oben  vereinigen  sich  die  Randleisten  zweier 
Blätter  zu  einer  ( )se.  zwischen  denen  das  hier  noch  mehr  als  dort  Geltung  be- 
anspruchende Zwischenblatt  mit  einem  der  Form  der  Ose  folgenden  Knaul  steht. 
nach  unten  in  der  Art  eines  kurzen  gedrungenen  Dolches  verlaufend  und  in  eine 
noch   ziemlich   scharfe  Spitze   endigend. 

Auch  in  der  Art  der  Verwendung  des  Kvmations  als  reines  Ornament, 
nämlich  nicht  mehr  hängend,  sondern  stehend,  sind  diese  beiden  Monumente 
miteinander  verwandt.  Nach  Weickert  (a.  a.  <  >.  S.  72)  tritt  das  stehende  Kvma 
zum  erstenmal  an  dem  Tempel  der  Athena  Alea  auf,  doch  ist  es  darum 
sicher  nicht  nötig,  die  Viergötterbasis  als  von  ihm  abhängig  anzusehen.  Denn 
wir  finden  schon  am  Theseion  1  Weickert  a.  a.  O.  S.  281  und  an  Grabstelen 
aus  noch  früherer  Zeit  (z.  B.  Brunn-Bruckmann,  Denkmäler  T.  L17)  die  lesbische 
Welle  auf  den  Kopf  gestellt,  freilich  waren  dies  unskulpierte  Leisten,  von 
denen    man    nicht    weil.!,   ob   sie   bemalt    waren    1  Weickert   a.  a.  0.    ~2  >. 

|  ,hn-   I,.  ■(■;.■    ,!<•      ".st.-rr     m  Im,.!     I     ■•  I    t.       !'..]     \  V  i  I .  |- 


Ada  von   Netoliczka 


14:  Profil  des 
Kymations  der 
Viersötterbasis. 


Die  lesbische  Welle  (Fig.  14),  welche  die  skulpierten  Blätter  trägt,  läßt 
sich  allerdings  nicht  bestimmter  einordnen,  sondern  scheint  in  ihrer  Profilierung 
für  sich  zu  stehen.  Der  Winkel,  unter  dem  sie  beginnt  (bei 
hängenden  Blattreihen  ist  dies  der  Fußpunkt),  beträgt  noch 
wenig  mehr  als  900,  noch  weniger  als  an  der  Welle  des  Parthe- 
non (nach  der  Zeichnung  bei  Weickert  a.  a.  O.  S.  30  Xr.  2)  und 
öffnet  sich  nur  allmählich.  Sie  zieht  sich  sehr  straff  herab  und 
ladet  erst  im  letzten  Drittel  stark  aus.  Am  Fußpunkt  ist  der 
Winkel  wieder  spitzer,  als  es  an  früheren  Bauten  die  Regel  ist. 
Fs  ist  also  eine  Form,  die  sich  einer  strengen  Klassifizierung 
nicht  fügt;  Weickert  (S.  31)  gibt  selbst  an,  daß  seine  Reihe 
nicht  als  allgemein  gültig  ang-esehen  werden  kann.  Unsere 
Welle  hört  nicht  an  ihrem  Fußpunkt  auf,  sondern  führt  weiter; 
sie  zieht  sich  ein  und  wölbt  sich  noch  einmal,  doch  nicht  so 
stark,  vor  und  schließt  also  mit  einer  Art  nichtskulpierten 
Rundstabes  ab.  Der  Perlstab,  der  meist,  doch  durchaus  nicht 
immer  (Weickert  S.  21)  die  Blattreihen  begleitet,  fehlt. 
Noch  ähnlicher  ist  unserem  Kymation  das  ebenfalls  fein  gearbeitete  des 
Weihreliefs  aus  Epidauros  (Brunn -Bruckmann,  Denkmäler  Tafel  126),  weil  sich 
hier  auch  zwei  Rippenpaare  über  das  Blatt  ziehen,  welches  der  Form,  dem 
steilen  Abfallen  zur  Spitze  und  der  starken  Einziehung  der  Öse  nach  ganz 
dem  unserer  Basis  entspricht.  Nur  scheint  das  Blatt  hier  schon  breiter  als 
hoch  zu  sein,  wie  auch  die  Umrahmung  der  Öse  recht  breit  ist.  Da  die 
Hygieia  dieser  Basis  eine  nahe  Parallele  einer  der  Musen  der  mantineischen 
Basis  darstellt  (Arndt  im  Text  zu  Brunn- Bruckmann,  Denkmäler  Tafel  564), 
die  in  den  Jahren  370  bis  365  entstanden  ist,  setzt  man  dies  Weihrelief  in 
annähernd  gleiche   Zeit. 

Das  Kymation  erlaubt  uns  also,  die  Viergötterbasis  mit  dem  Tempel  der 
Athena  Alea  etwa  gleichzeitig  anzusetzen;  vielleicht  dürfte  man  sie  wegen  der 
straffen,  noch  mehr  in  die  Fange  gezogenen  und  daher  nicht  so  ausladenden 
F'ormen  sogar  als  ein  wenig  älter  ansehen. 

Die  zweite  Seite  unseres  Reliefs  zeigt  nicht  wie  die  erste  ein  direktes 
Übernehmen  eines  beliebten  Typus,  sondern  eine  gewisse  Selbständigkeit  des 
Künstlers,  die  sich  darin  äußert,  daß  er  ein  aus  Motiven  verschiedener  Zeiten 
und  Werken  zusammengesetztes  Ganze  vor  uns  hinstellt.  Ihre  nächsten  Ver- 
wandten    dürfte     sie     in    Idoldarstellungen    haben  —  etwas    der    Art    soll    wohl 


Kin   doppelseitiges  Relief  von   der   Akropolis  I  5  1 

beabsichtigt  sein  —  wie  z.  B.  auf  dem  Telephosfries  (Pergamon  III.,  T.  XXXI  7). 
Die  Göttin,  wahrscheinlich  auch  Athena  (Text  S.  177),  ist  dargestellt  mit  eng- 
zusammengeschlossenen  Füßen,  bekleidet  mit  einem  Peplos,  dessen  Über- 
schlag abweichend  von  unserer  Figur  durch  einen  Gürtel  zusammengeschlossen 
wird.  Sowohl  im  oberen  als  auch  im  unteren  Gewandteil  gruppieren  sich  um 
eine  hochg'ezogene  Mittelfalte  nach  beiden  Seiten  hin  schmälere  Falten,  die  sich 
außen  wiederholt  zu  haben  scheinen.  Noch  ähnlicher  ist  ein  weiteres  Bruchstück 
dieses  Frieses  (T.  XXXII  4),  das  eine  Athenastatuette  darstellt.  Die  mittleren 
Faltengruppen  oben  und  unten,  das  Hinziehen  einzelner  Faltenstege  über  den 
linken  Schenkel  und  das  Wiederklingen  des  Arrangements  an  den  Außenseiten, 
all  dies  entspricht  einander  bei  beiden  Figuren.  Allerdings  ist  der  Überschlag, 
der  wahrscheinlich  auch  gegürtet  zu  denken  ist,  viel  länger  als  an  unserer  Athena 
und  die  große  Aigis  ganz  anders  geformt.  Diese  Art  der  Darstellung-  mit  über 
dem  langen  Überschlag-  gegürtetem  dorischen  Peplos,  dessen  Überfall  von  der 
Mittelfalte  aus  beiderseits  stufenartig  abiällt,  und  der  Wiederholung  dieses 
Motivs  im  untern  Peplosteil  sowie  die  Faltenzüge  an  den  Außenseiten  ent- 
spricht wiederum  vollständig  Vorbildern  des  IV.  Jahrhunderts,  wie  z.  B.  den 
Hekatemädchen  des  Reliefs  aus  Aigina  (Archäolog.-epigr.  Mitteil.  IV  T.  3)  und 
dem  Idol  der  weiblichen  Statuette  in  Berlin  [Beschreibung  der  Skulpturen 
Xr.    586). 

Bei  den  Hekatemädchen  erscheint  die  Mittelfalte  auch  an  den  Außenseiten 
wiederholt,  was  ja  in  den  Zickzackfalten  an  unserer  Figur  ein  leises  Fcho  findet. 
Allerdings  ist  bei  allen  diesen  (restalten  der  Überfall  gegürtet:  die  Darstellung 
dieses  gürtellos  herabfallenden,  das  Zickzack  des  altertümlichen,  schrägen  Mäntel- 
chens  nachahmenden  Überschlags  ist  überhaupt  selten  und  findet  sich  nur  an 
Werken  des  Übergangsstiles  (z.  B.  Benndorf,  Die  Metopen  von  Selinunt  T.  X), 
nur  ist  die  Anordnung  der  Falten  hier  eine  ändert'.  Ein  wenig  erinnert  das 
Gefältel  des  Überschlags  unserer  Figur  an  das  auf  beiden  Schultern  genestelte 
Mäntelchen  der   Figur  678  der  Akropolis. 

Das  archaisierende  Gefältel  des  Überschlags  und  das  schwerfällige  Falten- 
gebilde des  unteren  Gewandteiles  kontrastiert  merkwürdig  mit  den  schlichten, 
fast  weich  fallenden  Zickzackfalten  an  der  offenen  Seite  des  Peplos;  diese  und 
die  einfach  gebildete,  mit  dem  Gorgoneion  geschlossene  Aigis  sehen  wir  sehr 
ähnlich  an  Athenastatuen,  die  auf  Phidias'  Arbeiten  zurückgehen  (z.  B.  Athena 
der  Villa  Albani,  Brunn -Bruckmann,  Denkmäler  Tafel  220:  Hopesche  Athena. 
Furtwängler,     Meisterwerke      loy).      Das     Lüpfen      des      Gewandes     ist      ein      von 

,7* 


I  ,}2  \(|a   von    Xctolirzka,    Kin   doppelseitiges   Relief  von   iler   Akropolis 

den  Archaisten  aus  dem  archaischen  Motivenvorrat  genommenes  und  gerne 
benutztes,  von  ihnen  jedoch  in  leichtere  und  gefälligere  Form  umgewandeltes 
Motiv. 

Hier  aber  bei  Athena,  zu  deren  Herbheit  das  etwas  kokette  Spiel  mit 
dem  Gewände  wenig  pal.it,  wirkt  das  Raffen  bei  dem  Fehlen  des  Naiv-Anmutigen 
und  Kindlichen  der  archaischen   Kunst   willkürlich   und  sonderbar. 

Wir  empfangen  demnach  von  dem  Relief  im  ganzen  den  Eindruck,  daß  es 
sich  in  die  Reihe  archaisierender  Werke  der  Neuattiker  ohneweiters  einfügt, 
indem  es  sich  weder  durch  die  Feinheit  der  Arbeit  noch  durch  originelle  Ideen 
auszeichnet;  das  Resultat  des  Versuches,  bei  dem  Mangel  an  eigener  Erfindung 
fremde  und  von  überall  hergeholte  Ideen  und  Motive  zu  einer  neuen  Komposition 
zu  vereinen,  ist  ein  uneinheitliches,  unharmonisches  Ganzes. 

Das  Ergebnis  ist  nicht  ohne    kunstgeschichtliches  Interesse. 

Hauser  (Jahreshefte  XVI  S.  5,3)  kennt  aus  Athen  außer  dem  unfertigen,  in 
Athen  gefundenen  Krater  mit  Athena  und  Marsyas  (Neuattische  Reliefs  S.  71, 
Xr.  101)  von  Neuattischem  nur  ein  ganz  geringes  Kraterfragment  mit  einer 
Mainade,  Photographien  des  athenischen  Instituts  n.  1997.  welches  bei  den 
Ausgrabungen  des  deutschen  archäologischen  Institutes  am  Westabhang  der 
Akropolis  gefunden  wurde,  und  hat  daher  bis  vor  kurzem  angenommen,  daß 
Kom  das  Zentrum  der  Neuattiker  gewesen  sei.  Doch  nun  entschließt  er 
sich,  wenn  auch  schwer,  auf  Grund  verschiedener  Erwägungen,  unter  an- 
deren jener,  daß  ein  unfertiger  Krater  wohl  kaum  jemals  ins  Ausland  geführt 
worden  sein  wird,  dazu,  Athen  als  Ausgangspunkt  der  neuattischen  Kunst 
anzunehmen. 

Das  doppelseitige  Relief  von  der  Akropolis  bestätigt  offenbar  diese  jüngste 
Meinung  Hausers  und  gibt  zugleich  einen  neuen  Hinweis  darauf,  daß  wir  die 
Vorbilder  dieser  neuattischen  Kunst  vor  allem  in  Attika  zu  suchen  haben.  Vor- 
bild und  Nachbild,  beide  auf  der  Akropolis  gefunden,  stehen  jetzt  durch  einen 
glücklichen  Zufall  im  gleichen  Museum.  Es  wäre  eine  wichtige  Aufgabe,  die 
archaistischen  Werke  aus  der  Zeit  der  griechischen  Kunstblüte  auszusondern 
und  den   Dutzendarbeiten  der  Neuattiker  gegenüberzustellen. 

Graz.  ADA  von  NETOEICZKA 


Grahbau  mit  Unterweltsarkophag  aus  Ephesos. 

Tafel   II. 

Entsprechend  der  antiken  Sitte,  welche  wohl  das  Verbot  der  Bestattung 
innerhalb  der  Stadtmauern,  nicht  aber  das  Gebot  der  Beisetzung'  an  eigens  dazu 
bestimmten  Plätzen  kannte,  ist  auch  die  Stadt  Ephesos  rings  umgeben  von  den 
(Trabern  und  Grabbauten  ihrer  Bewohner.  Am  dichtesten  beisammen  liegen  sie 
an  den  außerhalb  der  lvsimachischen  Mauer  fallenden  steinigen  Abhängen  des 
Bülbül  Dagh  und  Panajir  Dagh,  in  langen  Reihen  begleiten  sie  die  von  der 
Stallt  auslaufenden  Straßenzüge  und  vereinzelt  sind  sie  überall  in  den  Feldern, 
an  den  Abhängen  und  auf  den  Bergkuppen  der 
Landschaft  anzutreffen.  Der  hier  zu  besprechende 
Grabbau  lag  ziemlich  genau  nördlich  der  Stelle, 
wo  die  lysimachische  Stadtmauer  an  den  schlauch- 
artigen Hafenkanal  '  stieß,  wenige  Meter  von 
dessen  nördlichem  Ufer  entfernt,  also  den  vielen 
Grabbauten  am  Abhänge  des  Astyagu  Pagos 
gegenüber.  Da  östlich  von  ihm  noch  weitere 
Sarkophage  im  Boden  stecken1),  liegt  die  Ver- 
mutung nahe,  daß  am  Xordrande  des  Hafens  eine 
für  Grabanlagen  beliebte  Straße  gegen  das  Meer 
führte.  Von  mir  bereits  im  Jahre  1907  entdeckt. 
wurde  der  Unterweltsarkophag  im  Herbste  ie,ii 
gehoben  und  unter  großen  Schwierigkeiten  zur 
Station  Ajasoluk  transportiert,  von  wo  er  in  das 
kais.  ottomanische  Antikenmuseum  in  Konstantinopel  gebracht  werden  soll.  Kine 
vollständige  r/reilegung  und  genauere  Untersuchung  des  ganzen  Grabbaues  mußte 
unterbleiben,  weil  sein  Boden  bereits  gegen  o'5  "'  unter  dem  Grundwasserspiegel 
lag  und  ein  Ausschöpfen  des  Wassers  bei  der  großen  Nähe  des  Hafensumpfes 
nicht  möglich   war. 

Wie  die  Grundrißskizze  Fig.  15  lehrt,  handelt  es  sich  um  einen  einkammerigen 
Bau,  dessen  Seitenwände  antonartig  vor  die  Vorderwand  vorsprangen.  Die  Breite 
der  Eingangstür  bleibt  unbestimmt,  da  die  allein  konstatierte  Westseite  derselben 
nicht    glatt    endet.    Während    die    aus    Bruchsteinmauerwerk     mit    Mörtelverband 


5"» 


15:    tirabbau   in    Ephesos.    (irumlriH. 


Vi    ['ntcr    ihnen    sei    ein    ary   zerstörter   Sarkoph; 
Schlacht   hervorgehoben, 


lit   der  ziemlich    rohen    Darstcllum»   einer    Ama/.onei".- 


i  3  I 


Josef   Keil 


aufgeführten  Mauern  im  Innern  mit  Marmorplatten  verkleidet  waren,  scheint  der 
Fußboden  nur  aus  gestampfter  Knie  bestanden  zu  haben.  Als  Decke  darf  ein 
Tonnengewölbe  aus  Ziegeln  angenommen  werden,  dessen  Schub  die  zu  diesem 
/.weckt'  sehr  verstärkten  Seitenmauern  aufzunehmen  hatten2).  Viele  im  Innern 
gefundene  Dachziegel  legen  die  Vermutung  nahe,  daß  über  der  Wölbung  noch 
ein   Giebeldach  mit  Ziegelbelag  angeordnet  war. 

Die  Kammer  enthielt  zwei  auf  gemauerten  o'i,5"'  hohen  Stufen  aufgestellte 
Sarkophage,  von  welchen  der  Unterweltsarkophag  schon  durch  seine  Stellung  an 
der  dem  Hingänge  gegenüberliegenden  Wand  als  der  vornehmere  charakterisiert 
ist.     Falls    ein  dritter  Sarkophag  an   der  nicht  ausgegrabenen  Ostseite  gestanden 

hat,  muß  er  ent- 
weder von  we- 
sentlich gerin- 
geren Abmes- 
sungen als  die 
beiden  anderen 
oder    aber    un- 

svmmetrisch 
bis  an  die  Ein- 
gangswand her- 
angerückt ge- 
wesen sein.  Im 
Schutte       fand 

sich  eine  größere  Anzahl  gewöhnlicher  Tonlampen,  darunter  eine  mit  eingepreßtem 
Kreuzzeichen,  welche  die  Benutzung  des  Grabbaus  bis  in  die  christliche  Epoche 
hinein  erweist.  Der  Sarkophag  an  der  Westwand  (Fig.  16)  ist  sehr  zerstört  und 
nur  an  einem  kleinen  Stück  der  Rückseite  bis  zum  oberen  Rand  erhalten.  Seine 
Maße  sind  außen  hoch  rio"',  lang  2'4<)'",  breit  1*13"';  innen  hoch  o'75m,  lang  2'oo'", 
breit  o-6q  '".  Die  innere  Bodenfläche  ist  an  der  Xordseite  schräg  erhöht  und 
bildet  so  eine  Art  Polster  für  den  Kopf  des  Toten.  Vom  Deckel  ist  nichts  er- 
halten. Nur  die  Vorderseite  und  die  beiden  Nebenseiten  zeigen  Reliefschmuck, 
während  die  Rückseite  glatt  belassen  wurde.  Auf  eine  o-iolu  hohe  glatte  Leiste, 
die  iweil  unter  den  Wasserspiegel  fallend  1  auf  der  Photographie  nicht  sichtbar 
ist.    folgt  ein   sehr  kräftiger,   gut  gearbeiteter  Eierstab,   der  oben   von  zwei  feinen 

-')  Ähnliche  Grabbauten  mit  Tonnengewölben  sind  ;in  dem  Abhänge  des  Astyages-Hüjjels  noch 
mehrere   erhalten. 


16:  Girlandensarkophag  aus  Ephesos 


Grabbau  mit   Unterweltsarkophag   aus    Ephesos 


Stegen  begrenzt  wird.  Die  glatte  Wand  darüber  ist  durch  vier  über  Palmetten 
schwebende  Xiken  an  den  Ecken  und  an  der  Wirderseite  durch  zwei  auf  Posta- 
menten stehende  Putten  verziert,  die  reiche  Fruchtgewinde  mit  üppigen,  in  der 
Mitte  der  einzelnen  Gehänge  herabhängenden  Weintrauben  tragen.  Der  Sarko- 
phag gehört  demnach  einem  im  griechischen  Osten  sehr  verbreiteten  Typus  an"1), 
der  in  Ephesos  be- 
reits durch  den  viel 
feiner  gearbeiteten 
Sarkophag  des  ( Vi- 
sus in  der  Biblio- 
thek     und      einen 

weiteren,  beim 
magnesischen  Tor 
gefundenen,  ver- 
treten ist.  Seine 
Arbeit  ist,  wie  die 
am  vollständigsten 
erhalteneXikefigur 
der  Xordostecke 
(Fig.  17)  zeigt1), 
eine  handwerks- 
mäßige, nur  deko- 
rative,     aber,     wie  '":   r,irlandensarkophag.     Rechte   S'ebenseite. 

die  vor  Schwierigkeiten  nicht  zurückschreckende  Ausführung  der  Kruchtgirlanden 
erkennen  läßt,  eine  flotte  und  sichere.  Als  Entstehungszeit  kann  mit  ziemlicher  Sicher- 
heit das  zweite  Jahrhundert  unserer  Zeitrechnung  in  Anspruch  genommen  werden. 
Von  weit  größerem  Interesse  ist  der  zweite  Sarkophag')  von  der  Xordwand 
des  (Trabbaues.  Er  ist,  wie  der  (iirlandensarkophag,  aus  dem  einheimischen,  leicht 
bläulichen  Marmor  verfertigt  und  nur  an  drei  Seiten  mit  Reliefsehmuck  ver- 
sehen.   Die   Rückseite  ist  glatt.     Die  Höhe  des   Kastens  beträgt  außen    1  - i  3 "',   die 

Vgl.  bes.  W.  Allmann,  Architektur  und  Orna- 
mentik   der  antiken    Sarkophage   6l   f. 

li   I)iese   wenig   sorgfältig  ausgeführte  Kigur  darf 


jedoch  nicht  allein  als  Maßstab  für  die  Beurteilung 
der  Arbeit  fies  Sarkophags  verwendet  werden,  da 
sie  an  die  nicht  verzierte  Rückseite  stölil  und  offen- 
sichtlich nachlässiger  behandelt  ist  als  die  Figuren 
der    Vorderseite. 


"')  Die  den  hier  veröffentlichten  Abbildungen 
18  —  21  sowie  Tafel  11  zugrunde  liegenden  Photo- 
graphien wurden  von  W.  Wilberg  gleich  nach  der 
Ausgrabung  des  Sarkophags  genommen.  Sobald  er 
wieder  zugänglich  ist,  sollen  Detailaufnahmcn,  welche 
Einzelheiten  besser  erkennen  lassen  und  eine  genauere 
stilistische  Beurteilung  ermöglichen  dürften,  nach- 
getragen  werden. 


13<J 


Josef  Keil 


[8:    Unlcrwcltsarkophag  aus  Ephesos.      Unke  Ilälfle   der   Vorderseite. 


Länge  2-435  ™  die  Breite  ri4m;  die  entsprechenden  Innenmaße  sind  0*83 m,  2-03 m, 
074'".  Der  von  Grabräubern  in  viele  Stücke  zerschlagene  Deckel  hatte  die  Form 
eines  0-35'"  hohen  Giebeldaches,  dessen  vordere  Schrägfläche  einen  Schuppen- 
belag nachahmte  und  an  den  Ecken  gelagerte  Löwen  als  Akrotere  aufwies,  während 
die  hintere  Dachfläche  glatt  belassen  und  an  den  Ecken  mit  den  üblichen  ein- 
fachen Akroteren  versehen  war.  Die  drei  Reliefseiten  des  Kastens  sind  hori- 
zontal einheitlich  in  einen  0-34'"  hohen  Sockel  und  einen  Hauptreliefstreifen 
(hoch  0-79'")  gegliedert,  aber  sehr  ungleichmäßig  ausgeführt.  Nur  die  Vorderseite 
ist  bis  ins  einzelne  sorgfältig  gearbeitet,  die  Seitenflächen  sind  viel  flüchtiger 
behandelt  und  am  Sockel,  wo  grobe  Bukranien  die  feinen  Eroten  der  Vorderseite 
ersetzen,  nur  roh  angelegt. 

An  der  Vorderseite  (Fig.  18,  19;  Taf.  II)  ist  der  unten  durch  eine  glatte, 
oben  durch  eine  fein  profilierte  Leiste  abgeschlossene  Sockel  von  sieben  geflügelten 
Eroten  belebt,  die  eine  schwere  Fruchtgirlande  auf  den  Schultern  tragen.  Je  zwei 
der  kleinen  Kerle  mit  den  kindlich-runden  Körperformen,  die  sich  unter  ihrer  Last 
tüchtig  anstrengen   müssen,  sind  einander   zugekehrt,  eine  Anordnung,  die  nur  in 


Grabbau  mit   Unterweltsarliophag  aus  Ephesos 


137 


10:   Unterweltsarfcophai:  aus  Ephesos.      Rechte   Hälfte  der   Vorderseite. 


der  Mitte  notgedrungen  eine  Abänderung  erfahren  mußte.  Die  feine,  sorgfältige 
Arbeit  des  durchaus  erfreulich  wirkenden  Frieses  kommt  nicht  mehr  voll  zur 
Geltung,  da  der  untere  Teil  des  Sarkophags  durch  das  salzige  Grundwasser  stark 
zerfressen  worden  ist.  Auf  der  obern  Leiste  des  Sockels  stehen  die  Figuren  des 
Hauptreliefs,  rechts  und  links  von  schwebenden  Xiken  eingeschlossen,  die  Blumen 
und  Früchte  in  dem  Bausch  ihrer  Gewänder  tragen.  Die  Mitte  nehmen  die 
einander  zugekehrten  Figuren  eines  Mannes  und  einer  Frau  ein,  beide  mit  Chiton, 
Himation  und  Sandalen  bekleidet.  Der  trotz  weitgehender  Beschädigung  sehr 
charakteristische  Kopf  des  Mannes  und  noch  mehr  das  bäurisch  derbe  Antlitz 
der  Frau  zeigen  unverkennbare  Porträtzüge.  Die  Gruppe  rechts  von  der  Mitte 
besteht  aus  drei  Figuren.  Zur  Seite  eines  thronenden  Manne-;,  der  nur  mit  einem 
Mantei  bekleidet  ist  und  in  der  erhobenen  Rechten  ein  Zepter  hält,  sitzt  eine 
jugendliche  Frau  mit  mädchenhaften  Zügen  und  mädchenhafter  Frisur  in  dünnem, 
gegürtetem  Chiton  und  Mantel.  Vor  ihnen  steht  ein  Jüngling  in  kurzem  Chiton 
und  Chlamys,  der  durch  das  große  Kerykeion  in  seiner  Linken  als  Hermes 
charakterisiert    ist.     Während    er    seine    rechte    Hand    wie    im    Gespräche    gegen 

Jahreshefte  .les  ii.st.-rr.  arckäol.   Institutes  BJ    XVII.  iS 


>  38 


Josef  Keil 


:o:    Unterweltsarkophag  aus   Ephesos.     Linke   Nebenseile. 


das  thronende  Paar  vorstreckt,  ist  sein  Kopf  den  Frauen  links  der  Mittelgruppe 
zugekehrt.  Dort  sitzt  auf  einem  kunstvollen  Thron,  dessen  Sitz  von  Stützfiguren 
in  der  Gestalt  nackter  Jünglinge  getragen  wird,  eine  jugendliche  Frau  in  feinem 
Chiton  und  Himation,  deren  Haar  durch  eine  doppelt  umgeschlungene  Binde 
zusammengehalten  wird.  Sie  hält  einen  durch  Bruch  undeutlich  gewordenen 
Gegenstand  in  der  Linken,  während  die  jetzt  abgebrochene  Rechte  schief  nach 
links  abwärts  gerichtet  war.  Unter  ihr  bemerkt  man  am  Boden  einen  nagel- 
artigen Gegenstand  sowie  mehrere  undeutliche  Ansätze.  Links  hinter  der 
Thronenden  steht  eine  anscheinend  ebenfalls  jugendliche  Frau  mit  über  den  Kopf 


Grabbau  mit   Unterweltsarkophay  aus  Ephesos 


I  i'l 


21:   Unterweltsarkophag   aus   Ephesos.      Rechte  Nebenseile 


gezogenem  Mantel,  welche  ihr  die  Hand  vertraulich  auf  die  Schulter  legt.  Die 
dritte  Frau  der  Gruppe  ist  gleichfalls  mit  gegürtetem  Chiton  und  Mantel  bekleidet 
und  trägt  einen  sehr  eigenartigen  Kopfputz,  der  wie  ein  aus  umgeschlungenen 
Binden  hergestelltes  Käppchen  aussieht.  Ihr  Gesicht  ist  nach  rechts  gedreht, 
ihr  Blick  auf  Hermes  gerichtet.  In  keiner  äußeren  Verbindung  mit  den  drei 
Frauen  steht  das  entzückend  schöne  schlanke  Mädchen,  das  mit  seiner  Rechten 
an  den  Gewandbausch  der  Mike  greift  und  in  der  gesenkten  Linken  drei  Korn- 
ähren hält.  Ein  ärmelloser  gegürteter  Chiton  und  ein  auf  der  linken  Schulter 
aufliegender  Mantel  sind   seine    Kleider   und  eine-   doppelte   Binde  hält   das   Lippige 

18* 


I  4"  Josef   Keil 

hinten  in  einen  Knoten  geschlungene  und  in  schweren  Korkzieherlocken  über 
die  Schulter  fallende  Haar  zusammen.  Als  Besonderheit  sei  bemerkt,  daß  diese 
Figur  auf  einem  Teppich  oder  auch  einem  Fell  steht,  dessen  doppelter  Saum 
auf  der  Standleiste  deutlich  wird.  Drei  kleine  Löcher  am  obern  Rande  des  Sarko- 
phagkastens dürften  Stifte  zur  Befestigung  von   Kränzen  aufgenommen  haben. 

Linke;  Nebenseite  (Fig.  20).  Der  Reliefschmuck  des  Sockels  ist  nur  ganz 
roh  angelegt.  Am  rechten  Eck  ist  der  Widderkopf  gerade  noch  zu  erkennen,  in 
der  Mitte  trägt  ein  Bukranion  die  Girlande;  links  fehlt  der  Träger  ganz;  hier  ist 
eine  Leiste  des  Reliefgrundes  stehen  geblieben.  Das  Hauptfeld  zeigt  einen  auf 
wogendem  Wasser  schwimmenden  Kahn  mit  drei  nackten  Jünglingen.  Während 
zwei  von  diesen  -  -  deutlich  Nebenfiguren  -  steif  an  den  Rudern  beziehungs- 
weise am  Steuer  sitzen,  hat  sich  der  dritte  erhoben.  Sein  Blick  ist  nach  rechts 
gegen  das  Ufer  gerichtet,  seine  Rechte  wie  im  lebhaftem  Gespräch  mit  einer  auf 
der  Nebenseite  nicht  sichtbaren  Person  vorgestreckt.6)  Die  ausgelegte  Schiffstreppe 
(äTOßaö'po)  zeigt,  daß  jemand  aussteigen  soll  oder  daß  man  auf  jemanden  wartet, 
um  nach  seinem  Einsteigen  abzustoßen.  Am  obern  Rande  ist  an  dieser  wie  an 
der  rechten  Nebenseite  ein  Loch  für  die  Verklammerung  des  Deckels  eingemeißelt. 

Rechte  Nebenseite  (Fig.  21).  Der  Sockel  ist  ähnlich  wie  auf  der  linken 
Schmalseite;  ausgeführt,  aber  noch  durch  eine  ganz  roh  eingehauene  Rinne  zer- 
stört, welche  offenbar  ein  Bleirohr  aufzunehmen  hatte,  das  an  ein  in  der  Höhe 
des  Innenbodens  durchgebrochenes  Loch  ansetzte  und  dort  austretende  Flüssigkeit 
unter  den  Br  den  des  Sarkophags  leitete.  Daß  sich  die  Leitung  dort  weiter  fort- 
setzte, ließ  sich  nicht  feststellen.  Es  bleibt  daher  ungewiß,  ob  sie  mit  dem  Sar- 
kophag als  Grab  überhaupt  etwas  zu  tun  hat.  Es  wäre  ja  nicht  ausgeschlossen, 
daß  er  einmal  als  Brunnentrog  in  Verwendung  war,  ehe  er  seiner  ursprünglichen 
Bestimmung  wieder  zugeführt  wurde.  Im  oberen  Streifen  tritt  aus  einem  von 
zwei  eigenartigen  Pfeilern  flankierten,  gewölbten  Tor  eiligen  Schrittes  ein  älterer 
Mann  von  wildem  Aussehen,  mit  wirrem  Haar  und  struppigem  Bart.  Er  ist  mit 
einer  übergeschlagenen  und  gegürteten  Exomis  bekleidet  und  hält  in  der  Linken 
einen  leicht  gebogenen  knotigen  Stock,  dessen  verdicktes  Ende  vielleicht  in  einen 
Tierkopf  ausging  und  den  man  am  ehesten  als  Kalaurops  (Lagoboloni  bezeichnen 
kann.  Sein  rechter  Arm  ist  gegen  das  Innere  des  Tores  ausgestreckt,  hinter 
dessen  linkem  Pfeiler   die  Hand  verschwindet.     Durch   den  Anblick    des  plötzlich 

'')  Die  Annahme,  daß  der  Jüngling  mit  beiden  halte,  schein!  mir  durch  die  Stellung  der  Finger 
Händen  eine  im  Relief  nicht  angegebene  Stange  der  rechten  Hand  sowie  durch  die  sieh  ergebende 
gefaßt  halie   und    mit  dieser  den   Kahn   am  Ufer   lest-        viel   zu    Hache    Lage   der  Stange   ausgeschlossen. 


Grabbau  mit  Unlerweltsarliophag  aus  Ephesüs  'M 

erscheinenden  wilden  Mannes  aufs  höchste  erschreckt,  prallt  ein  Mädchen  nach 
links  zurück.  Bei  dem  heftigen  Ruck  sind  die  Falten  ihres  übergeschlagenen  und 
gegürteten  Chitons  in  wallende  und  wirbelnde  Bewegung  geraten,  während  der 
von  beiden  ausgestreckten  Händen  erfaßte  Mantel  wie  ein  mächtiges  wind- 
geblähtes Segel  um  ihren   Rücken  flattert. 

Die  Deutung  des  oberen  Reliefstreifens  als  Unterweltdarstellung,  die  der 
beiden  Personen  in  der  Mitte  der  Vorderseite  auf  die  Inhaber  des  Sarkophags 
und  die  der  Gruppe  rechts  von  ihnen  auf  Hermes  Psychopompos  vor  Hades  und 
Persephone  sind  unmittelbar  einleuchtend.  Für  die  weitere  Erklärung  verdanke 
ich  den  entscheidenden  Hinweis,  daß  in  dem  ährentragenden  Mädchen  eine  in 
die  (eleusinischen?)  Mvsterien  Eingeweihte  zu  erkennen  ist,  meinem  Lehrer 
E.  Reisch.  Ob  die  um  ihr  Haupt  geschlungene  Binde  auf  das  für  die  eleusinische 
Hierophantentracht  charakteristische  z~z,i^'.rj'i ')  hinweisen  soll,  ob  mit  dem  Teppich 
oder  Fell-)  unter  ihren  Füßen  das  bei  eleusinischen  Reinigungszeremonien  ver- 
wendete Ate;  y.woiov51)  gemeint  ist  und  ob  schließlich  die  Ähren  in  ihrer  Hand  das 
nur  den  Epopten  gezeigte  heiligste  Arkanum  des  eleusinischen  Kultes10)  andeuten 
sollen,  mag  dahingestellt  bleiben:  daü  das  schöne  Mädchen  im  Eockenschmuck n) 
eine  durch  die  heiligen  Reinigungen  i x.ai>-ao;io: i  und  Weihen  zu  vollkommener 
Seligkeit  Erhobene  darstellen  soll,  ist  mir  zweifellos.  Die  Seligen  aber  dachte 
man  sich  bald  in  der  Unterwelt  selbst  an  einem  gesonderten  toho;  z:)"jZ'iwi  in  der 
Xähe  des  Hadespalastes  wohnend,  bald  im  fernen  Sonnenlande  am  Okeanos,  auf 
den  Inseln  der  Seligen,  zwei  ursprünglich  ganz  verschiedene  Vorstellungen,  die 
aber  später  ineinander  übergingen,  so  daü  schon  Plato  im  (iorgias  (524  E)  die 
jiaxapiüv  v^ao;  im  Hades  ansetzt  und  dem  Tartaros  gegenüberstellt12).  Wir  haben 
schon  trüher  erwähnt,  daß  das  nach  links  gewendete  ährentragende  Mädchen  in 
keiner  Beziehung  steht  zu  der  rechts  anschließenden  Gruppe  und  andererseits 
hervorgehoben,  daß  der  im  Kahn  stehende  Jüngling  der  linken  Xebenseite  nach 
rechts   blickt    und    mit   jemandem    zu   sprechen    scheint.     Denken   wir    uns  die   nur 

")   Stellen   bei   1'.    Foucarl,    Les   mysteres   d'KIcu-  ]■'.  Hausers   S.  2X7  f. 
sis    170.  '■*)    II.   li.    ['ringsheim,    A rchaologischc     Beitrüge 

s)    Für     einen     Teppich     scheint     der     ziemlich  /.ur  Geschichte  (les  eleusinischen  Kults  25  f.;   Koucart, 

geradlinig  verlaufende  Saum    zu  sprechen,   der  jedoch  a.  a.  (I.   [97  ff.;    Ilauser,    a.  a.  <i 

ein  Kell  nicht  völlig  ausschließt.    Vielleicht  war  rechts  ' ')   Hippolytos    V    X    p.    102    Uuncker  p.    [71) 

von   den    Füßen   des    .Mädchens,   dort    wo  jetzt   einige  Cruiee;  Foucart,  a.  a.  O.  433 ;  vgl.  auch  W.  M.Ramsay, 

undeutliche  Ansätze   stehen  geblieben   sind,   einst   ein  Annita]    of  ihc    Brit.    school   at    Athens    Will     l')It 

Widderkopf  vorhanden,    der   das    Kell   dann   deutlich  bis    1912   S.  70. 

machte.    Vgl.  den  Sarkophag    von  Tone    Nova,   Koni.  "1    Vgl.  A.   Dieterich,    Xekvia   3X  I. 

Mut.    XXV     19IU    Taf.    II     mit    den     Bemerkungen  '-;   I..  Malten,  Jahrbuch  XXVIII   1913   S.  33  IV. 


14-  Josef  Keil 

dekorative  Eckfigur  des  Sarkophags  weg  und  die  Darstellung  der  Nebenseite  in 
die  Ebene  der  Hauptseite  gerückt,  so  ergibt  sich  schlagend  der  Zusammenhang 
zwischen  Mystin  und  Kahn.  Dann  aber  kann  nur  gemeint  sein,  daß  der  Jüngling 
entweder  zu  dem  Mädchen  ins  Elysion  kommt  oder  —  und  das  ist  mir  das  Wahr- 
scheinlichere —  daß  er  sie  hinüberführen  soll  ins  Land  der  Seligkeit18).  Gatten,  die 
der  Tod  getrennt  hatte,  mochten  sich  so  ihre  Wiedervereinigung  im  Jenseits  ausmalen. 

Das  Gegenstück  zu  dieser  Szene  ist  die  der  rechten  Nebenseite.  In  jähem 
Schreck  prallt  das  Mädchen  dort  vor  dem  wilden  Manne  zurück,  der  aus  dem 
Torbau  heraustritt.  Ich  lege  zwei  Deutungen  vor,  zwischen  denen  ich  zu  keiner 
Entscheidung-  gelangen  konnte.  Die  eine  betont  den  Gegensatz  zu  der  Ein- 
geweihten und  sieht  in  dem  Mädchen  rechts  eine  Vertreterin  der  y.zt/.iic,  etwa 
eine  Danaide,  die  am  Tore  des  Tartaros  einen  der  dort  hausenden  wilden  Un- 
holde, etwa  den  Jäger  Orion14),  oder  den  furchtbaren  Torhüter  erblickt.  Es  wäre 
dann  dem  seligen  Leben  der  Eingeweihten  links  das  schreckliche  Dasein  der 
äji'jrjTO'.  rechts  gegenübergestellt.  Die  andere  Deutung  sieht  auch  in  dem  Mädchen 
rechts  eine  Verstorbene,  die  am  Eingang  des  Tartaros  mit  seinen  Schreckgestalten 
vorüber  hinwandert  zum  Totengericht  des  Hades,  um  dann,  wenn  sie  würdig 
befunden  wird  wie  das  Mädchen  links,  der  Seligkeit  teilhaftig  zu  werden15). 

Zwischen  den  beiden  Bildern  der  Verdammnis  und  des  seligen  Lebens 
beziehungsweise  des  Todes  und  der  Erlösung  spielt  die  den  größten  Teil  der 
Vorderseite  füllende  Szene.  Hermes,  der  gütige  Totengeleiter,  hat  die  Besitzer 
des  Sarkophags  empfehlend  hingeführt  zum  Throne  des  milden  Herrscherpaares 
der  Unterirdischen,  wo  jetzt  über  ihr  Schicksal  in  der  Unterwelt  entschieden 
werden  soll.  Daß  die  Entscheidung  nicht  von  Hades  allein  abhängt,  zeigt  die 
Gebärde  des  Hermes,  dessen  Blick  mit  gespannter  Aufmerksamkeit  auf  die 
(-rruppe  der   drei  Frauen   links  gerichtet  ist.    Ich  meine,  daß  wir  in  ihnen   die  drei 

I3)     ("her     die     Vorstellung     von    einem     Toten-  liehen  Kunst   vgl.  C.  M.  Kaufmann,   Handbuch2   295. 

reiche  über  dem  Wasser  und  die  Fahrt  dahin  handeln  lij    Orion    als    Jäger    in    der    Unterwelt    kommt 

H.  Usener,  De  Iliadis   earmine   quodam   Phocaico  41  ;  allerdings    nur    in    der   Nckyia    der   Odyssee   und   auf 

derselbe,  Sintilutsagen  2i4f. ;  L  Radermacher,  Wiener  dem    von    ihr     abhängigen     esquilinischen    Gemälde 

Studien     XXXIV     1912     S.    31.     Auf    Kähnen     läßt  (Heibig,    Führer    I3    S.  264  f. ;     vgl.    F.  Müller,     Die 

Properz  Y    7,    59  ff.   die   Seligen  zum  Elysion  fahren.  antiken    Odyssee-Illustrationen    114   Aura.  4   und    140 

über    das    Totenschiff    auf    Denkmälern,    deren    Fr-  Anm.  2)   vor.   Seine  allbekannte  Versetzung   unter  die 

klärung  vielfach   noch   strittig   ist,  s.  Usener,  Sintflut-  Gestirne   widerstrebte  einer  Lokalisierung  im  Hades. 

sagen    219  ff.;    vgl.  auch    O.   Gruppe,    Griech.   Myth.  13)  In  beiden  Fällen  haben  wir  eine  Schilderung 

165 1   Anm.  I;   G.  Hönn,  Stud.  z.  Gesch.  der  Himmel-  der    Unterwelt    mit    ihren    Schrecknissen    und    ihren 

fahrt,    Progr,  Mannheim   1910   . '..  8   und  die   dort  ver-  seligen  Stätten   vor  uns,  ähnlich   wie   sie   den  Mysten 

zeichnete  Literatur,    ('her  das  Schiff  als  Symbol  glück-  in  Kleusis  in  eindrucksvollen  Bildern  vorgeführt  wurde. 

lieber  Fahrt    zum   Paradiesesgestade   in   der  altchrist-  Vgl.  zuletzt  P.  Foucart,   f. es  mysteres  d'Eleusis  392  ff. 


Grabbau  mit  Untenveltsarkophag  aus  Epliesos  I  43 

Moiren  erkennen  dürfen,  in  der  Sitzenden  die  Spinnerin1")  Klotho,  rechts  von  ihr 
Lachesis,  links  -  mit  verhülltem  Haupte  —  Atropos.  Es  war  eine  im  griechischen 
Volksglauben  wurzelnde  Vorstellung,  daß  die  Schicksalsgöttinnen  das  Leben  der 
Menschen  von  der  Wiege  bis  zum  Grabe  begleiten  und  bei  allen  wichtigen  Er- 
eignissen desselben  zugegen  sind,  um  durch  ihren  Spruch  den  Willen  des  Schick- 
sals kundzutun.  Auch  in  der  Unterwelt  fehlen  sie  so  wenig17),  daß  sie  sogar 
geradezu  als  yi)-i'/:y.:1*)  oder  v.xzxyb-VKX.'1'-')  bezeichnet  werden  und  keine  Ent- 
scheidung über  das  Los  der  Verstorbenen  im  Jenseits  kann  ohne  ihre  Zustimmung 
getroffen  werden-0).  Stellen  wie  der  Mythos  am  Ende  der  platonischen  Republik 
lassen  vermuten,  daß  auch  die  Mysterienreligionen  den  Moiren,  den  Vertreterinnen 
der  unabänderlichen  Weltordnung,  eine  Wirksamkeit  im  Jenseits  zuwiesen'-'1). 
Auf  unserem  Sarkophag  sind  sie  es,  die  den  Urteilsspruch  des  Hades,  der  den 
Eingeweihten  die  Seligkeit  gibt,  verkünden  oder  sanktionieren  und  ihm  dadurch 
ewige  Geltung  sichern.  Die  nächste  Analogie--)  zu  dieser  Szene  gibt  tlas  bekannte 
Wandbild  des  Vincentiusgrabes  in  der  Praetextatakatakombe,  auf  welchem  die 
Einführung  der  Vibia  in  die  Unterwelt  dargestellt  ist -:i ;.  Auf  hohem  Suggestus 
thront  das  Herrscherpaar  des  Totenreiches  (Dispater  und  Aeracura);  rechts  führt 
Hermes  die  von  der  Muster^attin  Alkestis  begleitete  Vibia  heran:  links  von  dem 
Tribunal  aber  stehen  drei  Frauen,  welche  die  Beischrift  als  Fata  divina  bezeichnet, 
die  also  nichts  anderes  sind  als  die   Moiren   des  ephesischen  Sarkophags. 

1,Ji  Das  Attribut  der  linken  Hand  könnte  wohl  der  bisher    nicht    bezeugt,    doch    wissen    wir    durch    eine 

Spinnrocken,   der   nagclartigc  Gegenstand    unter  ihrer  zuerst   von   Skias,   "Asy.    ir.    [804    S.    175    publizierte 

rechten    die    Spindel    sein     sollen.      Kill    Nagel     wäre  Katalogin-chrift    aus    der    Zeit     der    Severe-,     dal',    in 

übrigens    auch    als    Symbol    der    Schicksalsgöttinnen  F.leusis    ein    Kuli    der    Moiren    bestand.    Vgl.  Koueart, 

verständlich.     Vgl.    1  ).    Gruppe,     liriech.     Mvth.     850  a.a.O.    22:  f.      Hei    Aristophanes,    Frösche   v.  448  ff. 

Anm.    7.    0y!9"pv/o;   heißt    Klotho   bei    l'indar,    Isthm.  führen  die  Moiren  den  Reigentanz  der  seligen  M vsten. 

VI,     17.     I'lato    rep.    p.    617    H,     lädt    jede    ,1er    drei  -'1     Verwandt     ist    die     Rcliefdarslcllung     eines 

Moiren   auf  einem   0-pivo;   sitzen.  Sarkophagdeckels   im    kapitolinischen   Museum  iStuarl 

'•)    Über     die     Moiren     in    der     Unterwelt     vgl.  Jones,     Kat.     314     Tal.     78    =    I'.    Gusniann,      L'art 

I-'..    Maass,    Orpheus    219;     2bS    ff.;    2S0.;     Dielerich,  decoratif   III  Tat'.   1071,  wo  die  Verstorbene  gleichfalls 

Nekyia    87    Anm.    4.;     H.    Dütschke,    Ravennatische  zwischen    den    Moiren    und     dem     Thron     des    Hades 

Studien    147  ff.  und    der   Persephone   steht.    Ks   ist  jedoch   dort    nicht 

,8J    Hymn.   orph.   43,   7;    Stobaios,    Kcl.    1    5,    12.  deutlich   ersichtlich,   ob    die    Moiren   als    beim    T'otcn- 

19 )  Götting. gel. Nachr.  1809S.  128;  vgl.  O.Gruppc,  gerichte    anwesend    oder    nur    über    Leben    und    Tod 

Griech.    Myth.  J320    Anm.  ').    Nachtr.  entscheidend    gedacht    sind. 

'">    Eurydikc     wird     durch     die    „crudelia    Fata"  2:;i    Wilpert,     Die     Malereien     der     Katakomben 

(Vergil,    Georg.    I  \"    495;     in   die    Unterwelt    zurück-  Roms     Tai".    i;2    f.;     Maass,    a.   a.    11.    II    zu    S.    210: 

gerufen.     Hygin,    Fab.   ('('LI    zählt    die    Verstorbenen  P.  Wendland.    Ilcllcnistisch-röm.  Kultui    IX-,    Abb.  2. 

auf,   welche  „licentia  l'arcarum   ab   inferis   rerlicrunf'.  Die  frage,   ob   die   mittlere   der   drei   „Frauen"   bärtig 

Vgl.  Maass,   a.  a.  ( 1.    2K6    Anm.  So.  ist.   braucht    hier    nicht    erörtert    werden,    da    sie    für 

-')    Von    den     eleusinischen     Mvsterien     ist     das  den    Sinn   des    Ganzen   ohne    Hedetitunu    ist. 


I   \  \  [oscf  Keil,   Grabhau   mit   Unterweltsarkophag   aus    Ephesos 

Die  Bedeutung  des  letzteren  für  die  Geschichte  der  antiken  Kunst  und  des 
Kunsthandwerks  soll  hier  nur  ganz  kurz  gestreift  werden.  Er  geht  von  dem 
Tvpus  des  Girlandensarkophags  aus,  dem  der  Eroten-  und  Bukranienfries  wie 
die  Flügelfiguren  an  den  Ecken  entlehnt  sind.  Aber  die  dekorativen  Elemente 
wurden  an  untergeordnete  Stellen  zurückgedrängt  und  so  Platz  geschaffen  für 
einen  breiten  Reliefstreifen  mit  der  Darstellung  des  Totenreiches,  und  zwar  jenes 
für  die  Verstorbenen  (Mitscheidenden  Augenblicks,  da  der  Spruch  der  Moiren  ihr 
Schicksal  im  Jenseits  verkündet.  Wie  die  durchaus  einheitliche  und  geschlossene 
Komposition  dieser  Darstellung  sich  von  den  aneinandergereihten  Szenen  der  Haupt- 
masse der  römischen  Reliefsarkophage  unterscheidet,  so  hat  auch  die  Behandlung 
des  Reliefs  nichts  zu  tun  mit  dem  zusammengedrängten  Figurenreichtum  jener 
Denkmälergruppe,  sondern  folgt  vielmehr  in  allem  den  Traditionen  oder,  besser 
gesagt,  den  Vorbildern  griechischer  Kunstübung.  Denn  wenn  auch  die  Arbeit  der 
vollendeten  Vorderseite;  der  Geschicklichkeit  und  Sorgfalt  des  Bildhauers,  der 
auch  auf  die  Eiegefalten  nicht  vergaß,  ein  ehrenvolles  Zeugnis  ausstellt  und 
über  minder  gelungene  Partien  —  man  beachte  den  Oberkörper  und  die  Hände 
den-  Atropos,  die  rechte  Schulter  mit  dem  erhobenen  Arm  des  Hades,  den  Thron- 
sessel dieses  Gottes  -  hinwegsehen  läßt,  als  großen  Künstler  können  wir  ihn 
nicht  in  Anspruch  nehmen  und  ihm  daher  auch  die  Erfindung  der  einzelnen  Figuren 
des  Reliefs  nicht  zuweisen.  Dies  gilt  schon  für  die  großartig  bewegte  ..Danaide", 
in  viel  höherem  Grade  aber  für  die  wundervolle  Gruppe  der  Moiren  und  das 
schöne,  schlanke  Mädchen,  das  wir  oben  als  Eingeweihte  deuteten.  Es  kann  kein 
Zweifel  sein,  dal.i  hier  Kopistenarbeit  vorliegt  und  daß  die  Darstellung  des  ephesi- 
schen  Sarkophags  in  letzter  Linie  auf  ein  berühmtes  Originalwerk,  wohl  ein  Gemälde 
zurückgeht.  Es  wird  die  Aufgabe  weiterer  Forschung  sein,  dieses  Originalwerk 
aus  dem  ephesischen  und  anderen,  etwa  von  ihm  abhängigen,  Bildwerken  zu  re- 
konstruieren und  den  Ort  und  die  Zeit  seiner  Entstehung  womöglich  zu  ermitteln. 
Wann  der  Unterweltsarkophag'  gearbeitet  wurde,  steht  weder  durch  eine  In- 
schrift noch  durch  andere  äußere  Anhaltspunkte'-'4)  fest.  Sein  Stil  und  seine  Arbeit 
scheinen    ins   11.  jahrh.   n.  Chr..    etwa    in    die  Zeit    des   Antoninus  Pius,    zu    weisen. 

Smyrna.  JOSEF  KEIL 

-')  Es   gelang  mir  in  Erfahrung  zu  bringen,  ihili  Datierung   würden   sie  schwerlich  einen   sicheren  An- 

in   dem  vor   nicht   allzu  langer  Zeit   spoliierten    Sarko-  haltspunkt   geliefert    haben,    zumal    mit    der    Möglich- 

phag  mehrere  goldene  Ohrringe  und  ein  Fingerring  keil  einer  mehrmaligen  oder  doch  längere  Zeit  an- 
gefunden worden  seien,  doch  konnte  ich  keines  von  dauernden  Verwendung  des  Sarkophags  gerechnet 
diesen  Schmuckstücken  mehr  zustande  bringen.  Für  die  werden   muß. 


Aphrodite  Daitis. 

Im  Etymologicum  magnum'i  ist  uns  in  der  Form  einer  ätiologischen  Er- 
zählung die  Schilderung  eines  sonst  unbekannten  ephesischen  Artemisfestes  erhalten. 
Mädchen  und  Epheben  begeben  sich  mit  einem  Bilde  der  Göttin  auf  eine  Wiese 
nahe  der  Küste  des  Meeres.  Nachdem  sie  sich  an  Spiel  und  Scherz  erfreut  haben, 
richten  sie  dem  Bilde  der  Artemis  aus  Eppich  (sea'.vov)  und  anderen  Kräutern  ein 
Lager  her  und  setzen  ihm  Salz  als  Speise  vor.  Daß,  während  die  Göttin  ihr  Mahl 
einnimmt,  auch  die  frohe  Schar  der  Festgenossen  ihren  Schmaus  hält,  ist  zwar 
nicht  überliefert,  aber  selbstverständlich.  Nach  dieser  Feier  hiel.l.  wie  uns  das 
Etymologicum  magnum  lehrt,  sowohl  der  Platz,  wo  sie  stattfand,  als  auch  die 
Göttin  selbst  \y.:~.iz. 

Von  demselben  Feste  ist,  wie  R.  Heberdey  scharfsinnig  erkannte-'),  noch 
eine  zweite  Spur  in  unserer  Überlieferung  vorhanden.  Eine  sehr  merkwürdige 
ephesische  Inschrift,  welche  die  Gebühren  für  die  Ausfertigungen  des  städtischen 
ivr.ypatpsfov  öffentlich  kundmacht,  lautet  Z.  ig  23:  i/,o-j6pvj  Sr(v(ap.ov)  %'.  3cXsivo.fGp.vj 
OTjVfxptov)  '/.  j  |ioXt:&'j  5rjv(ap:ov)  y.'.  j  srcsipOyöpciU  5r(v(apiov  y.',  j  xosp.o^cpovi  5r(v(äp:ov)  x'. 
Da  von  den  angeführten  kultischen  Funktionen  die  zuerst  genannten  —  Halophorie 
und  Selinophorie  —  jedenfalls  zur  Daitisfeier  gehören,  wird  man  auch  die  übrigen 
mit  Heberdey  gern  auf  dasselbe  Fest  beziehen.  Dagegen  vermag  ich  ihm  darin 
nicht  zu  folgen,  daß  er  dieses  Fest  als  Plynterienfeier  deutet,  bei  welcher  das 
Kultbild  des  Artemisions  zum  Meere  gebracht  und  dort  gebadet  wurde.  Die  Stelle 
des  Etymologicum  magnum  erwähnt  nichts  von  einem  solchen  Bade  und  schliel.it 
durch  ihre  unbestimmte  Fassung  syo\>ax  v.%:  y.-;y.'/.\i%  ApT£;e.5o;  einen  Bezug  auf  das 
hochheilige  Tempelbild  geradezu  aus.  Auch  die  Speirophorie  und  Kosmophorie 
können,  wenn  sie,  wie  oben  als  wahrscheinlich  angenommen  wird,  zu  demselben 
Feste  gehörten,  nicht  als  Beweis  für  eine  Plynterienfeier  angeführt  werden,  da 
eine  Bekleidung  und  Schmückung  des  Bildes  auch  für  das  Göttermahl  stattfinden 
konnte.  Schließlich  scheint  es  nur  unwahrscheinlich,  daß  die  Göttin  den  Heinamen 
\y.:z:.t  von  einem  Feste  erhalten  hätte,  bei  welchem  das  Bad  ihres  Bildes  die 
Hauptsache',  seine  Speisung  aber  eine   Nebensache  gewesen   wäre. 

Götterspeisungen  und  Götterbewirtungen  (Msosxi'a'.y.  —  Öeo;ev:xi  sind  ein  vielfach 
bezeugter  Festbrauch  antiker    Religionen   1,    nach   welchem   sogar  ein   verbreiteter 

')  Kl.  magn.  p.  252.  11  11'.;  vgl.  R.  Uclicnlcy,  1  >.  (iruppc,  Bursiuns  Jahresbcr.  Suppl.  lyo;  S.  pol. 
Jahreshefte   VII    ]<|04   S.  210.  :i)  O.   Gruppe,    Griecli.     Mytbol.   7  >u    A11111.   1: 

-1    A.    a.   <).    s.  211;     v-l.    (  liciulort    LSeibl.  44;  !•'..   Calien    bei    Dnrcmherg'SHglin  I  \'   20$:    211  I'. 
Jahreshefte  <les  titterr    archäol.   Institutes   l'.il.  XVII.  pj 


i  }6 


Josef  Keil 


Monat,  der  WiooxicLC.;,  verkürzt  Aaiaio;,  seinen  Namen  führte1).  An  keine  bestimmte 
Gottheit  gebunden  scheinen  sie  durch  den  ihnen  zugrunde  liegenden  Gedanken 
der  Teilnahme  des  Gottes  an  dem  Opfermahle  der  Gemeinde  für  das  Mysterien- 
wesen bedeutsam')  und  wegen  ihres  vorwiegend  heiteren  Charakters  sehr  beliebt 
geworden  zu  sein.  Es  kann  daher  nicht  wundernehmen,  wenn  in  Ephesos  der 
Artemis  Daitis  jetzt  auch  eine  Daitis  Aphrodite  an  die  Seite  tritt.  Ihr  Xame 
steht  auf  einem  kleinen,  an  dem  Ober-  und  Unterprofil  bestoßenen  Altar  aus  leicht 
bläulichem  Marmor,  h.  0-40'",  br.  0-205 m>  d.  o-22m,  den  ich  im  Herbst  1013  in  den 
Substruktionsgewölben  des  noch  unbestimmten  Gebäudes  nördlich  vom  ephesischen 
Stadion  auffand  (Fig.  22).  Wahrscheinlich  haben  ihn  Tabakarbeiter  oder  pflügende 
Bauern  in  einem  benachbarten  Acker  entdeckt  und  dann  an  den  bezeichneten  Platz 
gebracht.  Die  über  Schaft  und  Unterprofil  der  Vorderseite  laufende  Inschrift  zeigt 
rohe  Buchstaben  des  dritten  Jahrhunderts  n.  Chr.,  h.  0-018 — o'oii"1. 


ia*'*f' 


P 


ll/.'.öowpo; 
v.y.l   Sy.iz,  ä5s/.- 
zlz  v.y.i  ä3sX- 

ri>  I^tt,;  •'■*• 
['.•jjt:;  Aa:-''3- 

0;  'A'ypoSsf-- 

y(:   ys/i\\-t ■/.-;.'/ 

röv  "Epwtx  v.y.i 

Ä'jyvov  yy./.y.- 

i'.ov  3{|tuEov 

•/.pcjiaaxöv 

ctj]v  v.y.i  y,v.v:/t  rft 

H'^]~pl  v.y.i  Tpou:';uo 

-(o  x5e]X'^[(j)].  "K7c(l-y(7[a- 


[v  - 


Wie  derSchluli  der  Inschrift  zu  ergän- 
zen ist,  bleibt  fraglich.  Am  ehesten  wird  an 
eine  Ortsangabe  —  etwa  £v  tw  IzpG)  —  oder 
an   eine  Datierung  zu  denken  sein.    Z.  4  ff. 
bringen  den  neuen  Beinamen  der  Aphrodite  und  geben  zugleich  ein  gewichtiges  Zeug- 
nis für  die  schon  oben  erwähnte  Verbindung  von  Theodaisien  und  Mysterienkulten. 


Altar  aus   Ephesos. 


'1  W.  Dittcnbcrger  bei  Pauly-Wissowa  1  Y  2015.     "')  Vgl.  F.  Poland,  Gr.  Vereinswesen  268;  Gruppe  a.  a.  O. 


Aphrodite   Haitis  1  17 

Von  der  Aphrodite  Daitis  ist  die  für  Ephesos  bereits  bezeugte  Aphrodite 
Epidaitisü)  nicht  zu  trennen.  Servius  zur  Aeneis  I  720,  der  letzteren  Beinamen 
überliefert,  erzählt  zu  seiner  Erklärung  folgende  Geschichte"):  Alexis  und  Meliboia 
liebten  sich  gegenseitig-  und  schwuren  sich  zu  heiraten,  sobald  ihre  Zeit  gekommen 
wäre.  Da  die  Eltern  Meliboia  jedoch  einem  anderen  verlobten,  verließ  Alexis 
freiwillig  die  Heimat.  Meliboia  aber  stürzte  sich  am  Hochzeitstage  vom  Dach  des 
Hauses  und  Höh.  da  sie  unversehrt  blieb,  zur  Meeresküste.  Dort  bestieg  sie  ein 
Boot,  dessen  Taue  sich  von  selbst  lösten  und  das  sie  zu  der  Stelle  führte,  wo  ihr 
Geliebter  gerade  mit  seinen  Gefährten  ein  Mahl  bereitete.  Alexis  erbaute  der 
Aphrodite  einen  Tempel  und  nannte  sie  A'JTC|iä,nr(.  weil  sich  die  Schiftstaue  von 
selbst  gelöst  hatten,  und  ~\-'.-!.Zy;.-.:z,  weil  Meliboia  gerade  beim  Mahle  zu  ihm  ge- 
kommen  war. 

So  töricht  die  hier  vorgebrachte  Erklärung  der  beiden  Epitheta  ist.  an 
ihrem  Vorkommen  im  ephesischen  Aphroditekulte  darf  nicht  gezweifelt  werden. 
Aphrodite  Automate  ist,  wie  der  Name  sagt,  die  Göttin  einer  Liebe,  die  iwie  jene 
der  Meliboia)  von  selbst  entsteht  und  sich  durchsetzt  ohne  Rücksicht  aul  den 
Willen  der  Eltern  und  die  konventionellen  Sitten,  welche  das  Idebesleben  der 
jungen  Mädchen  im  griechisch-orientalischen  Kulturkreis  einengten  und  ihr  Hetz 
bei  der  Wald  tles  Gatten  nicht  allzuoft  mitsprechen  ließen.  Xur  bei  den  Götter- 
festen waren  diese  Eesseln  gelockert  und  der  Jugend  beiderlei  Geschlechtes  Ge- 
legenheiten zu  freierem  Verkehr  und  zu  besserem  gegenseitigen  Kennenlernen 
geboten.  Die  oben  angeführte  Schilderung  des  Festes  der  Arteniis  Daitis  nennt 
nur  Jungfrauen  und  Epheben  als  Teilnehmer  und  berichtet  von  ihrem  Spielen 
und  Scherzen  auf  der  Festwiese.  Die  Feier  der  Aprodite  Haitis  wird  ähnlichen 
(  liarakter  gehabt  und  manchen  Idebesbund  von  Jünglingen  und  Mädchen  geknüpft 
haben,   welche  die  Göttin   dann   als   Aphrodite    Haitis  oder   Epidaitis   verehrten. 

Sm  yrna.  JOSEF    Kid  1. 

'■'  O.  Jessen  bei  l'auly-Wissowa  VI  43.  voluntate  it.'i<|uc  Jcoruni  pcrvccta  est,  ubi  amalor 
')  Apud  Kphcsios  Vencrcm  Automatam  dixcrunt  morabatur:  quam  nun  illc  panms  cum  sodalibus  con- 
vcl  Kpidaeti(d)a.  ratio  autcm  horum  nominum  talis  esi.  viviuni  susoepissct,  pro  ipso  rei  cvcntu  templum  con- 
Meliboca  et  Alexis  amorc  sc  imituo  dilexerunt  et  stitnit.  c|uod  ergo  sponte  fnissent  snbiti  'tune.s  .  Auto- 
iuramento  se  adstrinxerunt,  ut  cum  tempus  venisset,  matae  Veneri  numon  sacravit  quodque,  cum  epulas 
sibimet  iungerentur.  sed  cum  rirginem  parentes  alii  pararet,  virjjo  ei  aqua  fuissel  adveeta,  l£pidaeti(d)i 
despondissent  et  hoc  Alexis  vidisset,  spontaneum  sacravit.  Ich  schließe  mich  K.  Latte,  Archiv  f.  Rc- 
subiit  exilium.  virgo  auteni  ipso  nuptiarum  die  semet  ligionsw.  XVII  I'll-t  S.  117S  I.  an,  der  l:.r.:.',y.:-.-  fin- 
de tecto  praeeipitavit:  quac  cum  inlaesa  deeidisset,  Kr.'.Zx'.ziy.  herstellt,  ohne  seine  Ableitung  des  Bei- 
in  fugam  conversa  pervenit  al  litus  ibi<pie  scapham  namens  von  einem  ir.i  \y.:-.i'.:  gelegenen  Tempel  der 
ascemlit,    ex    qua    sponte    funes    soluti    esse   dieuntur.  (TÖttin    für   richtig   zu    halten. 


Ein  Soldatendiplom  des  Kaisers  Vespasian. 

Tafel    ITI  und    IV. 

konstatier!   werden   kann    15.     Beurteilung  dieser    l-.r- 

I.  Das  neue  Diplom:  Bisherige  Veröffent-  scheinung  durch  Mommsen  16.  Ausnutzung  des  von 
lichungen  1.  Fundort  2.  Beschreibung  3.  Text  4.  der  ersten  Hand  absichtlich  freigelassenen  Raumes  1 7. 
Konstatierung  zweier  Hände  5.  Schrift,  Buchstaben  6.  Die  Ausfertigung  der  Blankette  18.  Wann  wurden 
Datum  7.  Empfänger  des  Privilegs  8.  Die  Heimats-  die  Zeugennamen  zugefügt?  I').  Notwendigkeit  einer 
bezeichnung  in  den  Diplomen  8  A.  Die  sieben  Revision  der  Ausstattung  unseres  ganzen  Besitzes  an 
Zeugen  9.  Angabe  des  Ortes,  an  dem  die  Original-  sogenannten  Militärdiplomen  (und  Bemerkungen  zum 
tatel  ausgestellt  war  10.    Die  Inscriptio,  pos(itum)  II.  Diplom    VI)    20.    Versuch    einer    Erklärung    der    ab- 

II.  Die  Ausstattung  der  älteren  Gruppe  der  schrittweisen  Ausführung  eines  Diploms  21.  Der 
uns  erhaltenen  Militärdiplome :  Entwicklung  eines  Aktengang  22.  Eintragung  des  Hausstandes  der  Pri- 
ständigen  Zeugenbureaus  seit  der  llavischen  Zeit  12.  vilegierten  und  die  Originaltafeln  23.  Ort  der  Aus- 
Früher  fallweise  Zusammenstellung  von  Zeugengruppen  lertigung  und  Aushändigung  der  Diplome  24.  Indi- 
aus  Landslcuten  13.  Rangordnung  der  Zeugen  14.  viduelle  Verschiedenheiten  von  Ausschriften  aus  der 
Diplome,  auf  denen   mehr  als  ein  Schreiher  (Graveurl  nämlichen   Originaltafel  25.   26.  27. 


I.  Das  neue  Diplom. 

I.  Durch  eine  Schenkung-  des  Herrn  Arthur  Perger  ist  das  Wiener  Kunst- 
historische Hofmuseum  vor  kurzem  in  den  Besitz  eines  vorzüglich  erhaltenen  soge- 
nannten Militärdiploms  gelangt.  Kenntnis  von  ihm  war  bereits  früher  in  die  Öffent- 
lichkeit gedrungen.  Die  eine  der  beiden  Tafeln  (wenn  man  wie  billig  den  inneren 
Text  als  maßgebend  ansieht:  die  zweite  Tafel  1  war  in  der  Abschrift  eines  Hoch- 
schülers Stilpon  Kyriakides  dem  (seither  verstorbenem  Professor  Spvridion  Yassis 
in   Athen   vorgelegt  worden. 

Dieser  hat  sie  dann  in  der  A  1)7,77.  XXIII  (1911)  146  ff.  veröffentlicht,  und  zwar 
„lilxpoig  ypa;i|iaa:",weil  die  Buchstabenformen  ihm  nicht  getreu  genug  abgeschrieben 
zu  sein  schienen.  Aus  dieser  Publikation  hat  Jean  Bapt.  Mispoulet  den  Text  in 
den  Comptes  rendus  der  Pariser  Academie  des  inscriptions  et  belles-lettres  1912, 
396  ff.,  aber  in  Kapitalschrift  umgesetzt,  wiederholt  und  kommentiert1);  von  dort  hat 
dann  R.  Cagnat  in  seiner  Armee  epigraphique  1912  1=  Revue  archeol.  XIX  p.  456) 
n.  10  seine  Xotiz  bezogen.  Endlich  hat  II.  Dessau,  dem  .Mispoulet  (396,  1)  und 
Yassis  von  dem  Fund  Mitteilung  gemacht  hatten,  in  einem  Aufsatz  (Zu  dem  neuen 
ägyptischen  Militärdiplom)   in    der  Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung   XXXII  (19111 

')   Dieser  Kommentar  ist   ohne   Einfluß    auf  die        in    einigen    beiläufigen  Bemerkungen    auf    ihn    mich 
liier   folgende  Darstellung    geblieben.    Ich    habe    nur       zu   beziehen   Gelegenheit  gehabt. 


Kin   Soldatendiplom   des   Kaisers    Vespasian  I  -p' 

Romanist.   Abteilung    385    seiner    Erwähnung    getan.     Sonst    bin    ich    keiner    Er- 
wähnung,  Erörterung  oder   Veröffentlichung  dieser   Urkunde  begegnet. 

2.  Gefunden  wurde  das  Diplom  nach  Vassis  £v  ~.v.z  "ip'.C  zftz  ftpax'.xf,;  ~säsu; 
l'x.io'jiio'jp-^'vr,;  'j-c  r;,  'l'ocö-v,.  nach  Angabe  des  Verkäufers,  des  Herrn  Dimitri 
Prowadaljeff  in  Paris,  in  der  Nähe  von  Kawala.  Gümüldschina  liegt  etwa  auf 
halbem  Weg  zwischen  Kawala  und  Dodeagatscl).  ungefähr  80/7;/  in  der  Luft- 
linie von  ersterem  entfernt.  Ich  habe  nach  einem  Überblicke  über  die  Verhält- 
nisse von  vornherein  darauf  verzichtet,  von  hier  (Wien)  aus  die  näheren  Umstände 
zu    erfragen   und   mit  dieser   Erkundigung  dann   etwa   in  die   Irre   zu  gehen. 

3.  Beide  Platten  sind,  wie  das  auch  sonst  Kegel  bei  dieser  Gattung  von 
Schriftmalern  ist,  glatt  gehämmert  und  weder  genau  rechteckig  noch  auch  gleich 
geraten;  ja.  nicht  einmal  die  Ränder  sind  genau  geradlinig  ausgefallen.  Die  von 
Vassis  veröffentlichte  Platte  mißt  (150  bis  i.sr.s1--  (170  bis  171)  ///;//,  ist  bis  3  ;/;/;/ 
stark  und  wiegt  595  ,§'.  Die  ihm  unbekannt  gebliebene  Platte  mil.it  1150-5  bis  152) 
(109  bis  170)  ;;//;/,  ist  nur  etwa  1*5  mm  stark,  und  ihr  Gewicht  beträgt  nicht  mehr 
als  357£2). 

An  der  Innenseite  der  sogenannten  ersten  Tutel  bemerkt  man  rechts  oben  drei  Flick- 
Stücke  aufgesetzt.  Vermutlich  haben  Beschädigungen  der  Platte  eine  Ausbesserung  nötig 
gemacht.  Sie  kann  erst  erfolgt  sein,  nachdem  die  Schrift  eingegraben  war;  denn  eine  der 
Flicken    bedeckt    einen    Buchstaben,   nämlich    das  A  von    cLt*    in    Zeile    3. 

Eine  fast  halbkreisförmige  Kerbe  am  unteren  Rand  der  zweiten  Tafel,  die  mit  dein 
gleichen  Bohrerdurchmesser  wie  die  für  das  Durchziehen  der  Drahtschnüre  bestimmten 
Löcher  ausgeführt   sein   könnte,     fällt   auf,    ohne   daß    sieh    eine   Erklärung   für    sie   mir   böte. 

Drei  Löcher  sind  an  den  inneren  Rändern  des  Diptychons  in  einer  geraden  Linie 
disponiert,  das  vierte  steht  in  der  Mitte  der  äußeren  Ränder:  also  ganz  wie  sonst  bei  i\i:n 
älteren  Exemplaren  dieser  (bittung.  Somit  liegen  die  beiden  Reihen  mit  drei  Luchern 
korrekt  in  der  Mitte  des  Innentextes,  eben  weil  an  (\i-i~  innern  Ealtungs-  oder  Bindungsstelle 
des  Diptychons.  Während  aber  sonst  bei  nahezu  allen  Diplomen  der  früheren  und  der 
mittleren  Zeit,  solange  eben  die  Durchzugsir»  her  so  disponiert  werden,  im  Außentext 
die  Wiederholung  der  innengeschriebenen  Erkunde,  wie  immer  parallel  der  schmäleren 
Randseite    gesehrieben,   so  zu   liegen   kommt"),   daß   links  das   einzelne  Loch,  rechts  die  Reihe 

von   drei    Löchern    ist   lalso   so  i,   linden    sich    hier  die  Löcher  umgekehrt  gruppiert ').  also 

so  ,  genau     so    wie    auf    <\rn     Diplomen    I    vom    |ahre    5^     und    V    vom     |ahre     öS.      Die 

2,   Vgl.  über  die  namhaften  Gewichte  der  Platten  und    2009. 
älterer  Diplome  Eugen  Bormann   in   den  Jaliresheften  4)   Vgl.  das  Muster  bei  Moinrasen   a.  a.  ( ).  |>. 'i    | 

I    103.    lhj.  und    2ü0c). 

•')   Vgl.  das  Muster  hei  Moinmsen  CIL   III  p.  00.5 


1.5°  W.  Kubitscheli 


Zeugenliste  ist,  wie  üblich,  auch  hier  nach  der  Breitseite  geschrieben,  und  zwar  so,  daß 
an  der  obern  Linie  das  einzelne  Loch,  am  unteren  Rand  die  Reihe  von  drei  Löchern  zu 
liegen    kommt. 

Obendrein  kommt  die  Zeugenliste  auf  die  Rückseite  der  ersten  (oberen)  Hälfte  des 
Innentextes,  also  aut  die  erste  Tafel  zu  stehen.  Daß  das  eine  seltene-  Ausnahme  \  on  der 
l  bung  sei,  hat  Dessau  a.  O.  erwähnt,  mit  der  Bemerkung,  daß  er  nur  zwei  Analogien  kenne: 
das  Diplom  XL1I1  vom  Jahre  124  ==  Bruce  Lapidarium  septemtrionale  (1875)  Taf.  zu  S.  7 
um\  das  Diplom  Ylll  vom  Jahre  71  =  Dessau  n.  1987  mit  p.  3<j  1  =  Gradenwitz,  Simu- 
lacra  Taf.  XVI]  und  Will;  daß  dieses  zweite  Diplom  sachlich  und  zeitlich  in  dieselbe 
Gruppe  mit  dem  neuen  Wiener  Diplom  gehört,  mag  vielleicht  noch  besonders  unterstrichen 
werden.  Dessau  bemerkt  dazu  treffend:  ..Solche  Ausnahmen  sind,  besonders  für  die  frühere 
Zeit,  nicht  zu  verwundern.  Solange  das  Innenexemplar  das  Hauptexemplar,  das  Außen- 
exemplar  Nebenexemplar  war  (und  das  war  der  Fall  bis  auf  Domitian),  hatte  es  reichlich 
soviel  Sinn,  das  Nebenexemplar  hinten  anzubringen  und  die   Urkunde  vorne  zu  versiegeln"  ''). 

Man  wird  auch  nicht  aus  dem  Auge  verlieren  dürfen,  daß  auch  noch  auf  Privat- 
urkunden, die  um  einige  |ahrzehnte  oder  selbst  um  anderthalb  Jahrhunderte  jünger  sind 
als  das  Diplom  VIII  und  das  nette  Wiener  Diplom,  die  Siegel  der  Zeugen  auf  dem  Raum 
über  dem  Regest  untergebracht  sind.  Dann  kamen  auf  jenen  Urkunden,  die  wie  die  Sieben- 
bürger Wachstafeln  als  'Diptychen  mit  leeren  Deck-  oder  Schutzseiten  gestaltet  worden 
sind,  nach  Aufwendung  der  Seiten  2  (=  Taf.  I v)  und  3  (=  Taf.  IL)  für  den  Innentext,  ent- 
sprechend dem  Fortschreiten  im  Kodex,  man  darf  also  wohl  sagen:  naturgemäß,  auf  Taf.  IL 
unter  den  (oder:  neben  den)  für  Siegel  und  Zeugennamen  reservierten  Streifen  der  Anfang 
des  Regestes:  also  die  Siegel  auf  die  Rückseite  der  zweiten  Tafel  der  Innenurkunde,  ganz 
wie  bei  den  Triptychen  aus  dem  Nachlaß  des  Caecilius  Secttndus  und  wie  bei  der  großen 
Mehrzahl    der    Soldatendiplome. 

Bei  Privaturkunden  hingegen,  zu  denen  bloß  zwei  Tafeln  (also  ohne  den  Schutz  un- 
beschriebener Außenseiten!  in  Anwendung  kamen,  wählte  ein  ägyptischer  Schreiber  für  den 
Beginn  des  Innentextes,  wenigstens  soweit  uns  aus  der  geringen  Zahl  erhaltener  Exemplare 
ein  Urteil  zusteht,  die  für  die  Aufnahme  der  Siegel  zugerichtete  Tafel:  er  erwartete  also, 
daß  die  Siegel  auf  die  Rückseite  der  ersten  Hälfte  der  Urkunde  gesetzt  werden  würden: 
somit  nicht  konform  der  (bung  der  Soldatendiplome.  Ich  verweise  auf  die  Freilassungs- 
urkunde vom  J.  221  (Proceedings  of  the  society  of  biblical  Archaeology  XXVI  1904,  149) 
oder  die  beiden  Erklärungen  über  Erbschaftsantritt  vom  |.  170  1  Revue  histor.  de  droit 
franc.  XXX  190b,  479  und  181)  und  die  Geburtsanzeige  vom  J.  148  (ebd.  483  =  Wilcken, 
Chrestomathie    11.  2I2|;). 

■')    Bedenken    gegen    Dessaus    Erklärung    erhebt  die  erste.     Die   Holztafel   von   Philadelphia  (Wilcken 

Mispoulet  a.  O.   338  ff.  n.  463),  von    der    ein  Lichtdruck    vorliegt,    trägt    die 

'')  Wenn  ich  die  Seitenzählung  De  Riccis  Zeugenunterschriften  und  die  Siegel  auf  einem  be- 
richtig interpretiere,  steht  auf  ebenderselben  Tafel.  sonders  ausgesparten  Platz  über  dem  Beginn  der 
die  außen  die  Siegel  mit  den  Zeugennamen  und  den  Urkundenregeste.  Dali  diese  Tafel  für  den  Innen- 
Bcginn  des  Regestes  trägt,  innen  der  Anfang  der  text  die  zweite  ist,  will  also  m.  E.  nicht  viel 
Urkunde;   diese  Tafel  ist  dann   also  für  beide  Seiten  weiter   bedeuten.     Obendrein    rechne    ich    stark    mit 


Hin   Soldatendiplom   des   Kaisers   Vespasian  I  5  ' 

Wieder  anders  verfuhren  Schreiber  zu  Pompei;  durt  hat,  wie  die  Wachstafel  CIL  IV 
Suppl.  p.  3(Sj  n.  13S  deutlicher  als  die  übrigen  dürftigen  Vertreter  pompeianischet"  Diptychen 
zeigt,  die  erste  Seite  keine  Schritt  aufgenommen;  Seiten  2  und  5  tragen  das  Authenticum 
und  auf  Seite  4,  also  aul  der  Rückseite  der  den  Schluß  des  Authenticum  tragenden  Tafel, 
folgen  Regest  und  Siegel:  die  Siegel  sind  also  wieder  eben  dort  untergebracht,  wo  auf  den 
.Militärdiplomen. 

Die  Hauptsache  an  der  Ausstattung  der  Außenseite  sind  nun  einmal  die  Siegelungen: 
das  Regest  hatte  auch  wesentlich  kürzer  ausfallen  und  sich  auf  einige  Schlagwörter  be- 
schränken können:  also  im  umgekehrten  Verfahren  gegenüber  der  Verkürzung  des  inneren 
Textes,  der  doch  durch  die  Siegelungen  beglaubigt  werden  sollte,  in  unseren  spätesten 
Diplomen,  z.  B.  dem  von  Lyon  iLXXX Villi,  das  nur  die  allgemeine  kaiserliche  Konstitution 
und  dann  statt  alles  übrigen  bloß  noch  '  1  den  Namen  des  Privilegierten  enthält  C.  Iiiliu 
''.  j.  Deeorulo,   ohne   irgend    weitere    Bezeichnung. 

Die  beiden  Drahtschlingen,  die  durch  die  Ecklöcher  gezogen  waren,  sind  sowie 
die  dreifache  Schnur,  die  durch  die  Mittellöcher  lief,  samt  den  Siegeln  und  deren  Schutz- 
streifen verloren  gegangen.  Vermutlich  erst  bei  der  Auffindung.  Denn  der  für  die  Siegel 
ausgesparte  Raum  ist  blank  und  frei  von  jeder  Patina,  noch  freier  als  die  Innenseite  des 
Diploms,  die  nur  ab  und  zu  vom  Rand  her  Einflüssen  von  außen  —  übrigens  in  geringem 
l  mtang   —   ausgesetzt    gewesen    ist. 

4.   Der  Text  lautet  (vgl.  die  Tafeln   III    und    IV;: 

innen   (Platte   I)  außen   (Platte  II) 

Imp.  Caesar  \'esj>asianus  Aug.  pout.  max.  Imp.  Caesar  \cspasiaiuts  Aug.  ponl.  max. 

Ir.  pot  II  imp.    VI  p.  /'.  cos.   III  tr.  pol.   II  imp.    17  p.  p.  cos.   III 

veteranis,  que  militavcrunl  in  das-  vderanis,  i/ui  militavcrnnt  in  clas- 

se  Misenense  sub.  Sex.  Lueilin  Itasso,  sc  Miseneiisc, 

i/ui  seita  ei  viccini  stipeudia  aul  plura  qui  sena  et   vicena  sli- 

mirucruiit  et  sunt  deJucti  I'aesti,  quo-       ,  peintia  auf  plura   nierucruut  et  sunt 

runi   uomiiia  subscripta  sunt,  ipsis  übe-  dedne/i  I'aesti,  quorum   uomiiia  sub- 

ris  posterisque  cor  um  civitatem  dedit  scripta  sunt,  ipsis  lil'cris  posier  isq 

et  conubittiu  cum   nxoribus,  quas  tuue  eorum  civitatem  dedit  et  couubinni 

.  liabuisseut.  cum  est  ciritas  is  data,  cum  nxoribus  quas  tuue  Iiabuisseut, 


(innen   II.   Platte) 


m  cum  est  ciritiis   is   data,   iiut  si  qui  cae- 

libes  essen/  cum   is.  quas  postea  du- 
aut  si  qui  caelibes  essent  cum   is.   quas 

xisseul.  dum   taxal  singuli  siu- 


postea   duxisseut,  dum  taxal  singuli 
singulas 


HUttl- 


der  Möglichkeit,  dal'   die   Hulztafel   von    Philadelphia  Denn    was    noeli    sonst    auf    dieser    Tafel    /.n 

Rest   eines    Triptyrhnns   isi.  lesen    ist,   gehört    nicht   7.11    diesem   Diplom 


i  5-  W.  Kubilschek 

Es  folgen  nun  die  Datierung  und 
die  sog.  Inscriptio,  von  zweiter  Hand 
geschrieben:  von  zweiter  Hand: 

pos(ititni)  a(ute)  J( ieiu)  I '  Id(ns)  p(psittim)  a.  d.  I '.  hl.  Feb.  Inip.  Caes.  Aug. III 

Febnnarias)  M.  Coc.  Ner.  cos. 

Inip.  Caesar{e)  Vesp(asiauo)  Auglaistö)  III 

M.   Cocceio  Xerva(e)  co(n)s(ulibus) 
eent(urio)  Hezbenns  Dulazeni  Sappa(eus)      )•  Hesbenus  DitLizeui  J.  Sapp(aeus) 
et 
Dnlcs  /(Hins)  eins  15  et  Doles  f.  eins 

erste  Hand:  erste  Hand: 

descriptum  et  recognUmn  ex  tabula  descriptnm  et  recoguitiim  ex   labuha) 

aeuea,  quae  Jixa  c[s~\lH)  Komae  in  Capi-  aenea,  quae  fixa  est  Rouiae  in  Ca- 

tii/lio)  pitolio 

zweite  Hand:  zweite  Hand: 

ad  aram  geutis  luliae  in  p<>di<>  parte  ad  aram  geutis  lul.  in  podio 

exlerinre,  tab(ula  prima)  parte  exteriore,  tab.  I 

Außerdem  auf  der  Außenseite  der  ersten  Platte  die  Namen  der  Zeugen,  die 
ihre  (jetzt  verlorenen!  Siegel   zur  Beurkundung  beigefügt   haben: 

D(ecimi)  Liburui  Kuß,  Philippiesis  (=  Philippiensix) 

(\ai)  Sal/nsti   Crescentis,  iii(ililis)  c(o)li(urtis)  IUI  praelmiae,  eenluria) 

Augur(iiii  oder  ähnlich),  Philipp(iesis) 
P(itbli)  Popilli  Ruß,  Philippiesis 
I.(iiei)  Bciucdi  Valentis,   Philippiesis 
5  L(uei)  Beluedi  Primigcni,  Pliilippies(is) 
Cmaei)   Corneli  Flori,  Philippiesis 
C(ai)  Herennulei  Chtyserotis,  Philippiesis 

Die  beiden  Exemplare  des  Textes  der  kaiserlichen  Konstitution,  das  auf 
der  Innen-  und  das  auf  der  Außenseite,  unterscheiden  sich  also,  sofern  die  erste 
Hand  allein  in  Betracht  kommt,  nur  in  geringfügigen  Dingen,  außer  daß  -  gewiß 
nur  durch  ein  Versehen  des  Kopisten  -  außen  der  Passus  sub  Sex.  Lueilio  Iiasso 
ausgefallen  ist.    Haß  auf  der  Innenseite  Zeile  3  que  statt  qui  und  Zeile  t">  mirnerunt 

s  i  Auf  der  Hronzc  stein  EIT;  ;ilso  luil  sieh  aus  der  Vorlage  oder  der  Vormalung  ein  kursives  S  eingeschlichen. 


Ein   Soldatendiplom   des   Kaisers   Vespasian  15.5 

steht,  zählt  gar  nicht:  ebensowenig".  daß  von  innen  ganz  ausgeschriebenen  Wörtern 
außen  postcrisq  und  tabul  abgekürzt  werden  und  dal.!  das  innen  mit  Capitnl  ge- 
schriebene Wort  im  Außenexemplar  ausgeschrieben  ist:  um  so  mehr  zäldt,  dal.!  die 
verschiedenen  Abkürzungen  innerhalb  der  Titulatur  des  Kaisers  ganz  gleich  laufen. 
Dali  aber  der  zweite  Schreiber  sich  freier  bewegt,  zeigt  eine  Vergleiehung 
beider  Exemplare;   vgl.  unten   S.   173   und    igi. 

5.  Daß  sowohl  die  Innenseite  als  auch  der  Text  der  Außenseite  der  zweiten 
Platte  von  zwei  verschiedenen  Schreibern  eingegraben  worden  sind,  geht  aus 
den  hier  mitfolgenden  Tafeln  111  und  I V  hervor  und  ist  oben  S.  152  auch  in  der 
Textbeschreibung  kenntlich  gemacht  worden. 

Illusionen,  denen  man  sonst  vielleicht  für  die  Zeugentafel  nachzuhängen  be- 
reit wäre"),  werden  durch  die  Bemerkung  zerstört,  daß  die  linke  Hallte  dieser 
Liste  in  toto  früher  als  die  rechte  Hälfte  gesehrieben  worden  ist:  so  ist  es  ge- 
kommen, daß  die  rechten  Hälften  der  /.eilen  3  bis  5  aus  der  Linie  herabgedrückt 
worden  sind  und  erst  von  Zeile  6  ab  die  gerade,  ungebrochene'  Linie  für  beide 
Zeilenhälften   gewonnen    worden   ist. 

Man  wird  es  überhaupt  als  durch  das  Material  bedingt  ansehen  dürfen,  dal.! 
alle  Zeugcnnamen  noch  vor  dem  Schlußakt  der  Siegelung-  (aufgemalt10!  und)  ein- 
gegraben werden  mußten,  daß  also  das  Eingraben  des  Namens  der  geführten 
Zeugen  und  die  Siegelung,  nicht  als  zusammengehörige  Handlung,  wie  sie  sich 
sonst  eigentlich  von  selbst  verstände11!,  somit  für  jeden  Zeugen  besonders,  erfolgt 
ist.  Das  war  schon  deshalb  nicht  rätlich,  weil  bei  den  unvermeidlichen  Stößen 
während  der  Fortsetzung  der  Arbeit  des  Eingrabens  die  etwa  bereits  auf- 
gesetzten  Siegel   der  Gefahr  des  Zerbrechens  ausgesetzt   waren. 

Ct.  Die  Schrift  ist  sorgfältig,  die  Luchstaben  sind  deutlich  und  die  Punkte 
gewöhnlich   klar  erkennbar. 

Ofteru-s  A  1  statt  Ai  innen  Zeile  ,5  vicena,  11  caclibes,  13  m'iiifiiljs.  iN  UihnLi,  10  i/niu\ 
Rhiiiüi',  l'apilol  und  stets  (außer  ARA/\A  Zeile  20)  aus  der  zweiten  Hand:  außen  5  p/imi, 
i)   quas,    17    ctcncit    und  fixa    und    stets   (außer    wiederum    ARAM    Zeile     |S)    die    zueile    Hand. 

'■')   Vgl.   /..  H.   Mispoulet   a.  ().    i'j'i.  künden  soll  nicht  etwa  gegen  liruns'  richtigen  Lehrsatz 

'";    Vgl.   darüber   Mommscn   CIL  III  p.  I'ij.X.  verstoßen    werden    [Kleinere   Schriften    II    |2  .    es   sei 

")  Vjjl.  /,.  B.  das  Amhersl-Diptychon  (l'rocecdings  -unwesentlich,   dal'    jeder  Zeuge  seinen   Namen    seiher 

soc.  hibl.  Archaeol.   1904    Inf.  7  ,   wo   die  den   (heute  schreibe,     es    kann    auch    einer    für    alle    die    Namen 

verlorenem      Siegeln      beigefügten     Zeugennennungen  schreiben,   es   kommt    nur   darauf  an,    die    Namen    der 

/..    B.    AOp.   -O.^'j.'i'j-   [?*A]|i^iov(0   ea^fä'ftsa;   beneble  Personen    zu    kennen,    die    gesiegelt    haben 


um 


die  erste  Person  im  Verbuni!)  jedesmal  verschiedenen        eventuell    an     Kekognition     ihrer    Siegel     cusamiiien- 
Duktus   aufzuweisen   scheinen.  —   Mit  diesen   Hemer-        rufen   zu   können". 

Jahreshefte  .!*■$  üsterr.  archäol.   Institutes    Bd.  XVII.  .q 


I  3  4  W.  Kubitschek 

Die  senkrechten  I  lasten  erhalten,  wie  dies  auch  sonst  der  Schrift  auf  den  Diplomen 
dieser  Zeitlage  eigentümlich  ist,  starke  oder  allzu  starke  Fußstriche,  so  daß  man  also  I  oder 
L.  wenn  man  vom  Sinn  und  Zusammenhang  absieht,  mitunter  nicht  oder  nur  aus  einer 
gewissen  Abschätzung  der  Länge  dieses  Fußstriches  auseinander  halten  kann;  vgl.  innen 
Zeile  j  LVCLLLO  (Lucilio),  Zeile  11  CVMLS  (cum  iis),  oder  in  der  Zeugenliste  häufiger 
/..  R.  3  BOPLLLL  oder  3  EHLLLB  P  LfzSIS.  Dagegen  sind  die  oberen  Horizontalstriche  (T), 
zum    Unterschied    von    anderen    Diplomen,   sehr   kräftig    und    deutlich    ausgeführt. 

In  der  Zeugentafel  lallt  die  Tendenz  auf,  die  obere  Horizontalhaste  von  i.  und  ( 
hinaufzuführen:   in    dav   Schrift    des  ..zweiten"    Schreibers  das    Auskrümmen    des    Jr. 

Eine    Ligatur   zweier   Ruchstaben,   sonst   diesen    Texten   fremd,   begegnet   außen   Q  N". 

Punkte  fehlen  stets  am  Ende  der  Zeilen,  auch  wenn  diese  mit  Abkürzungen  schließen; 
sonst  innen  nach  vetcrauis  3,  /';;  3.  T.ucillo  4,  sunt  o,  civilalem  8,  et  und  qua.t  9.  aul  si  qui  1  1, 
cum  11.  1  1  imp  cacsar,  14  in  cocccio  uervae,  1  <X  recoguilum,  10  aram,  to  und  11  /;/. 
Außen  cacsar  l,  Vhi)  2,  qui  und  in  3,  viecua,  dt'ducti(?)  o,  qitorum  iiomiua  6,  scripta  sunt 
ipsis  7,  corum  8,  quas  9,  «/  civi/as  und  i/;i/  s;  10,  dttxissent  12,  PA  und  ID  13,  c.v  10, 
/;/  17  und  18.  Setzen  oder  Nichtsetzen  des  Punktes  ist  aber  gewiß  in  einer  Anzahl  dieser 
Fälle  psychologisch  zu  begründen  und  braucht  nicht  aus  Bequemlichkeit  oder  Übersehen 
erklärt  zu  werden;  ■/..  R.  wenn  außen  und  innen  iticlas.se,  incapitolio  und  inpodio  wie  eine 
Kasusform  behandelt  werden  oder  aulsiqui  gleich  einer  einzigen  Konjunktion  samt  dem 
durch  die  Betonung  mit  ihr  zusammengefaßten  enklitischen  Pronomen.  Der  Schreibgebrauch 
der  Inschriften,  auf  denen  wir  oft  genug  derlei  Zusammenschreibungen  begegnen,  ist  m.  \V. 
darauf  hin  noch  nicht  untersucht  worden.  Umgekehrt  findet  sich  der  Punkt  als  diakritisches 
Zeichen  nach  einer  Zahl  auch  am  Ende  der  Zeile,  (innen  und  außen  TAß  -I-  oder  -T-  1 
und  nach  dem  Zenturionenzeichen  (außen  1  1),  wie  das  auch  anderwärts  der  Fall  ist,  und 
(außen  1  4)  auch  nach  der  Abkürzung  eines  Ethnikons  am  Zeilenende.  Auch  daß  dum  .  taxat 
durch  einen  Punkt  getrennt  wird,  hat  dieses  Diplom  mit  anderen  gemeinsam.  In  der  Zeugen- 
liste  fehlt   der    Punkt    nach   dem   Cognomen    ein   einziges   Mal,   nämlich    nach    Flori   (Z.   61. 

7.  Wie  aus  der  einleitenden  Inscriptio  in  Verbindung  mit  der  Subscriptio  her- 
vorgeht, ist  der  kaiserliche  Erlaß  vom  9.  Februar  71  n.  Chr.  datiert.  Die  kaiser- 
liche Titulatur  unterscheidet  sich  von  der  auf  den  beiden  Diplomen  VIII  und  IX, 
beide  vom  3.  April  desselben  Jahres,  nur  dadurch1-!,  daß  die  Designation  des  vierten 
Konsulats  hier  fehlt,  also  am  9.  Februar  noch  nicht  vollzogen  war13).  Daß  am 
i.Februar  71  Vespasian  noch  nicht  vom  Konsulat  zurückgetreten  war.  hat  B.Pick 
durch    eine    Gladiatoren-Tessera    erwiesen:    spieetarif)  K(alendis)  FcMruariis)  Imp. 

'-)   Allerdings    muß,    wer,    wie    ich    (vgl.    unten  Gebiete    gesammelt    habe,  und    nicht   etwa    bloß   des- 

S.    179),    mit    der    Möglichkeit     nicht     gleichzeitiger  halb,    weil     es    mir     nicht     paßt,     befasse    ich    mich 

Ausführung  von    Inscriptio    und   Subscriptio  rechnet.  liier  nicht   weiter  mit    dieser  Möglichkeit, 
sieh    auch    auf  Inkongruenz    beider    gefaßt    machen.  1;i)   Vgl.   Mommsen,   Rom.  Staatsrecht   I -!   ^HH  fg. 

Da  ich   indes    bisher    keine    Krfahrungen    auf   diesem 


Ein   .Soldatendiplom   des   Kaisers   Yespasian  I5"> 

Caes(are)  Vespasiauo  IIIIU)  M{arco)  C(occeio)  N(crva)  co{n)s{nlibiis),  Zeitschrift  für 
Numismatik  XIII  (1885)  382,  1.  Damit  gewinnen  wir  (nebenbei  bemerkt)  eine 
weitere  Beschränkung  der  Datierungsmöglichkeit  von  Yespasians  Bauinschrift  an 
dem  als  Porta  maggiore  bekannten  Bogenbau  der  Aqua  Claudia  CIL  VI  1257 
=  Dessau,  Inscr.  sei.  n.  218. 

8.  Das  Diplom  ist  ausgestellt  für  einen  Centurio  Hezbenus  (auf  der  Außenseite: 
Hesbenus),  Sohn  des  Dulazenus  aus  dem  Stamme  der  Sappaei,  und  seinen  Sohn 
Doles.  Was  wir  über  den  Stamm  der  Sappaei  wissen  können,  die  östlich  von 
Philippi  nahe  der  Küste  im  Rhodopegebirge  hausten,  hat  Wilhelm  Tomaschek  im 
ersten  Teil  seiner  Studie  Die  alten  Thraker  I  (=  Sitzungsberichte  Wien  CXXYI11 
1893,1  og  zusammengetragen.  Er  erklärte,  keine  Erwähnung  des  Stammes  auf  römi- 
schen Inschriften  zu  kennen.  Eine  solche  war  aber  bekannt,  seit  1841/42  „aus  den 
Fundamenten  eines  größeren  römischen  Gebäudes  auf  dem  Krantzplatz"  in  Wies- 
baden mit  anderen  römischen  Steinen  der  Grabstein  eines  T.  l-'Lnius  Celsu[s\. 
vetr(anns)  ex  ala  Scitbit[l]oruiu,  cives  Sappaus  gehoben  worden  war  (Brambach  1524 
=  CIL  XIII  7580  =  Riese  1502/3  =  Limes  XXXI  87,  7  Taf.  8,  7),  mit  einem 
Totenmahl  in  Relief,  wie  sie  —  ich  will  nicht,  daß  es  den  Anschein  habe,  als 
sollten  seine  bisherigen  Behandlungen  durch  diese  Bemerkung  in  ihrem  Wert  ge- 
kürzt werden  —  uns  auch  auf  thrakischem  Boden  so  oft  begegnen.  Demselben 
Fund  gehört  ein  anderer  Grabstein  an,  den  Ritterling  Limes  XXXI  85,  ]  Taf.  7,4 
für  „sicher  älter  als  Yespasians  Regierung"  einschätzt  =  Brambach  1523  =  Riese 
1680  =  CIL  XIII  7583  Dolanus  Esbeni  f(ilitis)  u(atione)  Hessin:,  ccj(ues)  ex  coIi{orte) 
f\'  Thracum.  Diesen  Stein,  der  tue  nämlichen  Namen  Esbenus  und  Dol  - -. 
wenn  auch  in  unigekehrter  Folge,  in  Verbindung  bringt,  möchte  ich  vor  allem 
anderen  Zuwachs  zu  dem  Material  registrieren,  das  Tomaschek,  Die  alten  Thraker 
II  2  (=  Sitzungsberichte  CXXXI  1894;  p.  9  für  Esbenus  („mit  Ausgang  wie  in  der 
Glosse  iyi^/v.  ■  y.'/M-f/JZiz"  \  und  p.  34  für  Doles  (AöXr,;)  zusammengestellt  hat1'}. 
Dulazenus.  vermutlich  wieder  mit  Doles  verwandt  (vgl.  Ao'jAr^s/.H:;  Tomaschek  35), 
verrät  ähnliche-  Bildung  wie   Diuzenus1")   Diplom  1    (Tomaschek   31:    ..vgl.  AisyEvr,;, 

")  So  bei  Pick  gedruckt  (statt  III)  und  auch  nichl  sieh   einstellen,     L'rof.   Dressel    bestätigt  auf  eine  An- 

vnn  Weynand  in  Pauly-Wissowas  Real-Kncyklopädie  frage,  daß  die  l'essera  die  Ziffer  ////  (nichl  III  \  Iriyt. 
\'I    2649    beanstandet.     Angesichts    der   interessanten  ,5)   Lambertz,   Glotta    l\'   1^4  möchte    ich    nichl 

und  klirreichen  Auseinandersetzungen  Picks  (380  ff.),  beipflichten,   wenn   er  den  ,\cl.   Wilcs  qtti  et  Esbenus 

die    auch    weiterhin  alle  so    wie  früher  in   (iültigkeit  seiner   Grabinschrift  i'II.  III   8040  aus  Rusanesci   in 

bleiben,  i>t  dieser  Druckfehler  in  einer  sorgsam  durch-  Rumänien   (nahe  der   Mündum;   des  Altllusscs   in   die 

gesehenen   Druckarbeit  ein  beachtenswerter  und  nutz-  Donau)  als   Daher  auffallt. 
barer  Jleleg  dafür,  wie  leicht  derartige  Verschreibungen  "'    Sparlitu  Ilinzeui  <\ili»),  Uipscttrl     li<ss>>. 


1  56  W.  Kubitschek 

gall.  Divogenus,  Devognatus"  und  p.  39)  oder  Derzizenus17 )  (Bormann,  Jahres- 
hefte III    19  =  Diplom  CVIII)  oder  Auluzenus  (CIL  VIII   183121".. 

Alle  anderen  Diplome  nennen,  wie  auch  gar  nicht  gut  anders  zu  denken  ist, 
den  Empfänger  des  Privilegiums  im  Dativ.  Dies  ist  der  einzige  Fall,  daß  er  im 
Nominativ  erscheint.  Ich  nehme  an,  daß  ein  Versehen  oder,  vielleicht  richtiger 
gesagt:  ein  unabsichtliches  Abweichen  von  der  Gepflogenheit  vorliegt,  dessen 
Erklärung  aber  um  so  schwerer  fällt,  wenn  man  an  der  Meinung  festhält,  daß 
die  Diplome  in  jener  Zeit  obligatorisch  waren  und  in  Rom  gewerbsmäßig  her- 
gestellt wurden.  Nur  einen  einzigen  Fall  kenne  ich  sonst,  in  welchem  der  Emp- 
fänger nicht  im  Dativ  genannt  ist.  Das  ist  Diplom  XXVIII  aus  flavischer  Zeit, 
gerichtet  an  die  Adresse  .  .  Stai  C.  f.  Galeria  Saturnini  [C]lunia,  cho.  II  pr.,  im 
Tiberfluß  gefunden.  Es  fällt  übrigens  ganz  aus  der  Reihe  der  Diplome  dadurch 
heraus,  daß  die  Zeugenseite  nicht  beschrieben  ist.  Welche  Rolle  ihm  künftig  bei 
der  Behandlung  dieser  Urkunden    zufallen   kann,    weiß  ich  jetzt  nicht  zu  sagen1'-'). 

Das  Ethnikon  ist  im  Innenexemplar  mit  Sappa,  im  Außentext  mit  Sapp 
geschrieben.  Eine  andere  Auffassung,  als  daß  beidemal  das  Wort  Sappaens  ab- 
gekürzt worden  ist,  also  z.  B.  daß  dadurch  Sappa-0)  als  Grundform  von  Sappaens 
erwiesen  würde,  scheint  nicht  zulässig  zu  sein,  wenn  auch  die  Abkürzung  Sappa 
für  unrichtig  oder  mindestens  für  ungewöhnlich  gehalten  werden  muß.  Warum 
der  Graveur,  ohne  irgendwie  im  Raum  beengt  zu  sein,  abgekürzt  hat,  ist  nicht 
zu  erkennen:  aber  solches  Sparen  beim  Ethnikon  ist  sonderbarerweise  auch  in 
jenen  Militärdiplomen  nicht  selten,  die  sonst  jedes  Wort  des  ständigen  Formulars 
auszuschreiben  belieben:  wie  ein  Blick  auf  die  uns  erhaltenen  Stücke  zeigt,  sind 
diese  Abkürzungen  nicht  durch  die  Ökonomie  des  Raumes  bedingt  gewesen.  Auch 
auf  der  Münchner  Diplomtafel  n.  NCII,  deren  eine  Seite  als  Überrest  einer  stadt- 
römischen Originaltafel-1)  angesehen  wird  (vgl.  unten  S.  187),  sind  die  Heimats- 
bezeichnungen   fast   durchwegs  abgekürzt. 

8  A.  Es  ist  meines  Wissens  nicht  von  anderer  Seite  versucht  worden2-!,  die  Art  der 
Heimatsbezeichnung    der   Veteranen,    für    die    die    uns    erhaltenen    sogenannten   Militär- 

1T)  Sohn   des   Clagissa  Clagissae  f.  Bess(us).  2">   Wird    übrigens    auch    nicht    durch    die    von 

ls)  Mucalrali  Auhtzeni  —  natione  Thr{a)ce  ualns  Steph.  Byz.  und  von  Hesychius  überlieferte  Form  des 

in  civüatc  Aiigusta  Traianesic.  Ethnikons  Zar.ai  empfohlen. 

VJ)  Hülsen,    Rom.    Mitteilungen   VI    (18911    T,$y.  -1)   Unbestimmter  Zeit, 

„si    deve    supporre,    0  che   il   diploma   non  fosse  niai  2-)    Allerdings    hat    über    die    Soldatenheimaten 

ratiticato    dai    testimoni,     o    che    i    nomi,    segnati   coli  bekanntlich    Mommsen    in    größerem   Zusammenhange 

inchioslro,    siano    spariti    senza    lasciare    la    menoma  gehandelt   Ges.  Schriften   VI   41  ff.   (=  Hermes   XIX 

traccia".  23  fi'.J. 


Ein  Soldatendiplom  des  Kaisers  Vespasian  r57 

diplome  ausgestellt  sind,  zu  veranschaulichen.  Es  möge  eine  solche  Zusammenstellung"  hier 
gegeben  werden,  da  durch  sie,  wie  es  scheint,  dargetan  wird,  daß  in  dieser  Kategorie  von 
Urkunden  als  Heimat  für  alle  aus  dem  Westen  und  aus  Europa  überhaupt  stammenden 
Peregrinen  stets  ein  Volk,  nicht  eine  Stadt  genannt  wird:  absichtlich  ausgeschlossen  seien 
also   aus   dieser   Zusammenstellung 

1.  selbstverständlich   die   Praetorianer   und   die    L'rbaniciani; 

2.  die  nach  Septimius  Severus  (oder  vielleicht  nach  der  Constitutio  Antoniniana) 
fallenden  Diplome;  diese  zweite  Gruppe,  auf  anderer  Grundlage  autgebaut,  nennt  ausnahms- 
los Städte;  sie  fiele  auch  sonst  hier  weg,  weil  die  einzelnen  Fälle  auch  entweder  unter 
die   Gruppen    i    oder   3   zu   subsummieren   sind; 

3.  jene,  die  die  tria  nomina  (oder  wenigstens  Gentilnamen  und  Cognomen  nach 
römischer  Art  führen,  gleichviel  ob  der  Vatersname  nach  römischer  Art  angegeben  wird 
oder  nicht  (ihr   Verzeichnis   unten   S.   15QI. 

Dann   entfallen   auf   Europa   folgende    Beispiele: 

Britannien:  [5;/]»/a'o  XL11I  124-3):  Dobrun^n)  und  seiner  Frau,  einer  A~iihic'  XCVIII  105; 
Briltiunh  LXX    145 — 161 

Spanien:  Hispanio)   XXXII    103:   Bracar(o)   XXXVI    107 

Sardinien:  Sardo  (innen  Sani.)  VI  08;  Carc${io)  XXVI  90;  Fij'ais(.  .)  c.v  Suitl.  i.Sjr. 
Außentext)   IL  234 

Corsica:  <'orsn    Vinac{eno)   XLVI    12g 

Rheinlande:  Treiir{6)  Alt.  u.  heidn.  Vorzeit  V  I  af.  ^-,  vom  |.  78;  Riiuric(o)  XI. III  105: 
Frisio   LH    hadrian.   Zeit 

Dalmatien:  Dcsidiati  VII  70;  Maczcio  V1I1  71;  lialmatUu)  XVI  84;  Puirrsio)  und  seiner 
Frau,   einer    DerumisHue)  X.XI11   93 

Pannoniae:  (ornadati)  CI  vor  60:  Vurciann  II  60;  Pamioiu'u  X  71;  Fiiiwiin.  XI  74.  vgl. 
die  Originaltafel  XCII  mit  l'uuii.;  Juso  XV  85:  l'mio  XXXV  10S  und 
XXXIX  114,  hier  zugleich  mit  seiner  Frau,  einer  AqttiiHccusi);  Ei  tifl  /„sviji 
LXXIV   107;  Azahi   I.X   148.   LXI   149.   C    [50.   LXV   151 

Thracia  :  Tluac\i)  XXI  90 

Ihsso    XIII  So.     XXX    99.     I.XII    15.S     und     die    Origin.iltafel    XCII;     /»V.ssl « 1 

CVI1I   13S;  Dipscurtn  Bcssn   I  32 
SjppiiUiis  1   das    neue    Wiener    Diplom. 

Cololütic.  XIX  So.  Der  Ort  ist  uns  sonst  unbekannt.  Da  der  Veteran  thra- 
kische  Namen  führt  [Svuto  Truibillii  /.l  und  in  der  ci>/iiors)  II  Thracum 
gedient  hat,  versteht  sich  der  SchluU  auf  eine  thrakische  Heimat.  Menzen 
hat  den  Namen  in  cohoniu)  Olelicio]  zerlegt  =  AO/.XlO'J  -.it:/'jZ  und  auf 
diesen  thrakischen  Ort  verwiesen  (vgl.  jetzt  Oberhummer  bei  Paulv- 
Wissowa  II  2  pH,  der  aber  von  I  lenzens  Aufstellung  nicht  Notiz  nimmt  1; 
Manjuardt  1  -  315  hat  dann  unnützerweise  daraus  eine  Kolonie  Oleiticos 
als     Gewinn     gebucht     und     ihre    Gründung     vermutungsweise     au!     Kaisei 

-3)  D.  i.  Diplom    XLIII    aus   dum    (;ihre    1 24   n.  Chr. 


I  ,S'S  W.  Kubitschek 

Claudius   zurückgeführt;   auch   Kornemann   bei  Pauly-Wissowa  IV  550,  252 
hat   sie   verzeichnet.    Die   Kolonie   verbietet    sich    aber   von     selbst,    zumal 
bei  einem  Überblick  über  dieses  Verzeichnis.  Mommsen  hat  seine  ursprüng- 
liche  Zustimmung    zu    Henzens   Interpretation   (CIL   III    p.  857 J  anscheinend 
wieder   zurückgezogen.    Eph.   epigr.  V   p.   188.     Gemeint    dürfte    sein,    was 
Ptolemaeus  111  11,  6  unter  den  tsXpXVrfflOU.  Thrakiens  anführt,  Koi/.r/tr/.Y,- '  I, 
und    Plinius   bist.   nat.    IV  41    in   Thracia    nennt:     Cclaleiae    maiores  Haemo, 
minores  Rliodopae  subditi.     Vgl.   dazu    Müller    I    p.    4.7g    seiner    Ptolemaeus- 
Ausgabe.     Ferner    Tacitus   Ann.  III   38     Coelah'lui    Odrysueque    et    ]>ii    und 
lauf    denselben     Zusammenhang     des    Jahres     21     n.    Chr.     bezüglich;     den 
Passus    einer    Inschrift    aus   Bizye    (Mommsen,   Eph.   epigr.   11    p.  256,    dazu 
Dessau    ebd.    IX    p,  ö(j|;     wieder    abgedruckt    bei    Cagnat,   Inscr.   Graecae 
ad    res    Rom.   perl.    I    777)    TGV    KoiÄ*A[^*5)]TlXÖV   ~i/.£[tOv;    sowie   Valerius 
l-'laccus  VI   81    Cocluletue    (überliefert    durch     den   Vaticanus    coeia    hw/ae), 
gewiß  beeinlluf.it  durch  die   geschichtlichen   Darstellungen  jenes  ~o/.c|to;. 
Gehen  wir  zum  Osten  des  Reiches  über.  Unverhältnismäßig  gering'-1')  ist  überhaupt  die 
Zahl  jener  Diplome,  die  uns  der  Osten  (Asien,  Syrien,  Ägypten) erhalten  hat.  liier  wird  als  Heimat 
entweder     eine    Nation     genannt,     genau     so     wie      im    Westen:     Suros    V  68,    Iluraeo 
XX.Wll    HO   und    CopMae)   XVIII  86; 

oder  zur  Nation  wird  noch  ein  Stadtname  hinzugefügt:  Pkryg.  Landic(ea)  I\  68  im  Außen- 
text, während  innen  nur  Plirygio  steht2  );  Suro  Garaseuo  )  IX  71  sowohl  außen  als  drinnen; 
oder  es  wird  bloß  ein  Stadtname  genannt  Sebaslopol.-'"1)  XLV1  12g,  Xicia  CIX  130. 
und  Anazarb(o)  Vjesnik  XI  29  ff.  vom  Jahr  103;  und  hieher  passen  aus  der  bereits  wieder- 
holt —  mit  den  Volksnamen  des  Westens  Besso  und  Panrfouio)  angezogenen  Original- 
urkunde Dipl.  X(  II  alle  Namen  von  Veteranen  östlichen  Ursprungs:  Latidi(cea)  zweimal, 
Alabund(u)  zweimal,  Piiiladel(pliiu)  und    Xicom(edia). 

Der  Unterschied  in  der  Bezeichnung  der  Heimat  springt  deutlich  ins  Auge:  im 
kulturell  zurückgebliebenen  Provinzland  des  Westens  nennt  man  die  gens,  die  natio,  im 
(  tsten  den  Stadtbezirk,  wenn  man  nicht,  wie  namentlich  in  der  früheren  Zeit,  sich  damit 
begnügt,  in  gewissermaßen  grobschlächtiger  Weise  den  Erdteil  J  anzudeuten.  L"m  es 
nebenbei  zu  bemerken:  wenn  uns  schon  der  Versuch,  die  als  Heimat  genannten  Städte 
Laodieea,  Xicaea,  Philadelphia  oder  wie  sie  heißen  mögen  mangels  eines  unterscheidenden 
Merkmals  richtig  zu  bestimmen,  erfolglos  erscheint;  oder  wenn  wir  wohl  annehmen 
dürfen,  daß  die  Feststellung   der   Identität    eines  Diomedes  Artemonis  f.  aus   dem  volkreichen 

-1)    7-p/0|iavo^     ä~o     5i>0[iwv     Matdtx^     Apoaixv,  :il,J   Im    wesentlichen    wird     das     zutreffen,     was 

Ivoi/.Yj-'.y.i',    H7.~y.:y.i,    KopTi'-Ä'.XTj    Kaivixij'     xai     ÜT.kp  Mommsen   zu   den  Rhaelem    und    Asturern  bemerkt: 

;'.=v   -■'/,•/   Ma'.StXYjV  Bäootxyj.  es  habe    »vielleicht    kein    anderes   Motiv    obgewaltet. 

-:'j   Überliefert   KOI AAAHTIKON.  als    Geringfügigkeit    und    die    Unbekanntschaft     der 

-'')    Vgl.   dazu    Mommsen    Ges.   Schriften   VI    23.  engeren    llcim.Hsbezirke"    VI    45,    2.     Das    mag    ins- 

'-"•)  Vgl.   dazu  unten   S.  iS<j.  besondere  auch  für  die  vielen  Atgyptii  gelten,  welche 

2S)   Vgl.   Mommsen,  Ges.   Sehr.    VI  43,   3.  in    den    Soldateninschriften     (Kph.    epigr.   V    p.  106) 

-'■')  Klwas  anderes   Mommsen   ebd.   VI  45,    1.  erscheinen. 


Rin   Soldatendiplom   des   Kaisers  Vespasian 


IS*' 


Laodieea31)  in  Phrygien  (Dipl.  I\  )  ungefähr  ebensoviel  Aussicht  bot  als  die  des  Syrers 
Mathaeus  Polae  (oder  Polai?)  f.  (Dipl.  V),  so  dürfen  wir  nicht  vergessen,  da).!  das  sogenannte 
Militärdiplom  seine  natürliche  Ergänzung  in  dem  Aktenbestand  fand,  ohne  dessen  Besitz 
wir  uns  auch  einen  einlachen  römischen  Soldaten  nicht  denken  sollten,  der  ans  seiner 
Dienstzeit   in   die   Altersversorgung   trat. 

Im  aber  nicht  den  Anschein  einer  willkürlich  einseitigen  Darstellung  zuzulassen,  lüge 
ich  noch  das  Verzeichnis  aller  in  die  loben  S.  1571  dritte  Oruppe  verwiesenen  und  damit 
aus   der   dort   geordneten    Beobachtung   ausgeschiedenen   Fälle   :in"-'i: 

a)  Schon  durch  die  Tribus  sonderl  sich  ab  /..  Flavio  !../'.  'Vi/.  Sabiun  Sararicusi  i) 
(II    um    74. 

/' 1  Oppida   civium  Romanorum  oder  Coloniae  sind  die  lleimatsorte  in   folgenden  Fällen: 
/..   Scxtilin   Scxtili  f.   Pudcnii   Stobis   XI A  III    134 

Yahrio    Vult'ri  f.    ValcnlU)  Katiar(iu\   LXXI1   165 
('.    Tarcut  in    Tarsaliac  fil.   Hospilali   f'aralis  ex  Sanft  inia)   (XII    173. 

Römisches  (oder  latinisches!)  Bürgerrecht  ist.  wie  wir  immer  deutlicher  sehen,  kein 
Ausschließungsgrund  gegen  den  Eintritt  in  Au.xiliarverbände,  vgl.  Mommsen  (II.  III  p.  joi  \ 
und  jetzt  Wilcken,  Papvruskunde  I  2  191  Ji  p.  530;  vgl.  nun  auch  das  neue  Material, 
das  das  Amtsquittungsbuch  der  ala  veterana  Gallien  auf  der  Hamburger  Stadtbibliothek 
117O  n.  Chr.)  bietet.  Die  S.  157  (oben)  aufgestellte  Behauptung  bezieht  sich  ja  lediglich 
auf  eine    peregrine    Heimat. 

.1    In   zeitliche!-    Abfolge    die    peregrinen    I  leimatsstätten: 
/..    Valcrin    !../'.   PuJcnfti)  Aucyr>a\    XIV   X2 

<  iuo    XV   83 
l.ariscn'n\  CHI   '»3 

'ynirni   oder    Cvrrlitcs/aci    XXVII   i|S 
Abrctlcuio)    XXXl   inj 
IfclrcKin)   XIA  II    133 
Trcriiin)   LI    138 

]a  im    Stiiiia)  I.VIII    1 3S/1  )(> 

<  \i[s/< risi'f]   FIX    1  38   1  (u 
Scirbnui)  er    halm.   ilhilmal   nullen  1    [.XII    um   1  =,  2 

<  Ipiun   ex    1  nrs'icai   FXIII     I  |o    153 
l'lpin  Spmuavi  f.  Mauscniti      Eraris'co)    LXVIII     1  \~    100 
Valcrin    Valcri    f.    WilcuHi)       C«>//-(/.s-|,    innen    >'as/..    I.X.W  I    17s 


' '.    lulin    ' '.   I .  Saluritinii 
!..   Cassin    f'jssi   /". 
/'.    Iuslcin   Ai^rippac  l . 

■-,    M.    Auh>ui<>    M.  f.    Rufn 

Claudio  Motli  f.  Xorauo 
Sex.    lulin    Primi   /.    Prium 
}i  f.  Si/iillin 
](•»///>•    /'.    Ins/n 
•    ('.    I  alcrin   .  luuaci   I . 

!..    Valcrin  Caincnis  /.   Tarvi< 


,;       Man   gedenke  der  Worte,   mit  denen  ~  aller-  s.  TeulTel-Krol],  (iesch.  iler  röm.  Literatur  >i   4sä.    i 

dings    rund    um    anderhalh    Jahrhunderte    später    -  die   Kxpositin   tolius   mundi   et   gentium,   die   r.  42   fiir 

l'hilostratus  im  Leben  des  l'olemon  (gehört  der  ersten  Phrygien  eine  ein/.igc  civitas  namhaft  macht:  civitalcm 

Hälfte    des    zweiten    Jahrhunderts    anj    l.aodikeia    er-  iiiavimaiii    habert    dicitur    1  t"Ji,  i.itn.     ///./,-'    veslrm 

wähnt:  Axoüxs'-z  i,  Vi  Kapiz,  T.'.-.y.\\']\  -piav.xo;  A'ix.ei.  solam     et     nominal, im     cmitlal,     qnac     ■>/■      vicalur 

nizr,-;iLy.    jiiv,    i'ncir.Mziyx    ik   -.Sri   Vi    i>z/.a~ij;    (vil.  Laodicitiam. 
soph.  T    :;  Anhang  .    Vgl.  für   eine   noch    spätere   Zeit  '-'     Vgl.    Mnmmsen    Sehr.    VT  4|. 


1  OO 


W.  Kubitschrk 


Die  große  Mehrzahl  gehört  den  Jahren  133  bis  j  7 8  an:  also  einer  Zeit,  in  der  das 
römische  oder  launische  Bürgerrecht  schon  in  weite  Kreise  gedrungen  war,  und  besonders 
weit  über  den  Kreis  der  geschlossenen  Ortschaften  in  den  Provinzen.  Alle  diese  Fälle 
verteilen   sich   ungefähr   so: 

Volk  Sta.lt 


Tl'eeir.  7 

llelvei.  0 

Opino  ex   <  Urs.  1  2 

.SW/7.   ex   Ihilm.  1  1 

Enteis.  1 2 


Abvetien.  5 
Lariaen.    \ 


C/iio  2 

Ancyr.  1 

( 'yrrh.  4 

\i  ex   Sttr.   8; 


außerdem    noch   Cast.    0 -J   und    13,    ohne    daß   sich    sagen    ließe,    welche  Castra    damit    gemeint 
sind;    9    ist    übrigens   ganz    fragwürdig    ergänzt,    und    13    dürfte   dem    Orient   angehören. 

Die  oben  S.  137  formulierte  Beobachtung  wird  also  durch  diese  Übersicht  neu  bestätigt: 
im  Westen  die  Gens,  im  Osten  die  Polis.  Nur  verschiebt  sich  die  Scheidelinie  insofern, 
als  auch  Griechenland  dem  östlichen  Sprachgebrauch  verbliebe,  wogegen  natürlich  nichts 
eingewendet  werden  kann;  aber  es  ist  noch  gar  nicht  so  sicher,  daß  der  Index  des  CIL 
im  Recht  ist,  wenn  er  das  thessalische  Larissa  hier  genannt  glaubt.  —  Die  Interpretation 
von  Abrellen(o)  3  (Motnmsen  denkt  an  Abryttos  in  Moesien,  möglich  ist  auch  die  AiJpSTTYjVT,, 
eine   Landschaft   Mysiens)     )    ist   zu    unsicher,   um   dieses   Beispiel  hier  mitzuverwerten. 

9.  Die  Zeugen  sind  sämtlich  engere  Landsleute  des  Empfängers;  unter 
ihnen  erscheint  das  erstemal  ein  aktiver  Soldat.  Sie  alle  bezeichnen  sich  als 
riiilippiesis;  diese  nicht  ganz  korrekte  Form  ruft  einem  in  Erinnerung,  wieviel 
Seltsames  gerade  in  den  Zeugenlisten  der  älteren  Militärdiplome  zu  lesen  ist; 
man  wird  gut  tun,  die,  Vulgarismen  und  Gräzismen  in  diesen  Zeugenlisten  zu 
beleuchten  und  ihre  Besonderheiten  zu  prüfen.  Ich  will  nur  das  eine  hier  be- 
merken, daß  Diplom  V  =  CIL  X  771  vom  22  12  683*),  das  die  Zeugen  sämtlich  im 
Nominativ   anführt,  unter  ihnen   auch 

L.   Velina  Xanta  Autwc(hia)  an   dritter  Stelle,  und  später 

L.  Secnra  Alexandriis,  veteranus 
nennt.  Scbultze  hat  in  seiner  grundlegenden  Studie  Zur  Geschichte  der  römischen 
F'igennamen  (1904)  beide  Zeilen  in  das  .Material  einbezogen,  das  das  Fortleben  des 
etruskischen  Namen-  und  Kulturgutes  unter  den  Römern  erweisen  soll:  99  den 
Velina  und  370  den  Secura.  Ich  verkenne  nicht  das  Gewicht  seiner  Untersuchung 
und   wage    nicht,    den    einen   oder   den    andern  Namen    aus    der    etruskischen  Um- 


3:l)   Strabo  XII   8,   9   C.   574   und    S,    11    C.  576;        Die  Gleichung  mit  Abryttos  siclit  Dielil  im  Thesaurus 
dazu   (umonl    in    l'auly -Wissowa   R.    E.   Suppl.   I   jj        1.   l.at.   I   136   offenbar  als   gesichert  an. 
I'linius   nat.    bist.   V    123:     in    Mvsia   AbreiUni.    —  ::l   Xur  durch  unvollkommene  Abschriften  bekannt. 


Ein  Soldatendiplom   des  Kaisers   Vespasian 


101 


klammerung  herauszureißen.  Aber  dala  zwei  Leute  aus  dieser  anscheinend  arm- 
seligen Gesellschaft,  die  sich  sonst  in  Syrien  zu  Hause  fühlt,  noch  bis  Vespasians 
Zeiten,  gleichviel  auf  welchem  Wege,  einen  Zusammenhang  mit  Etrurien  haben 
aufrecht  erhalten  können,  ist  mehr,  als  ich  glauben  kann.  Ich  kann  zwar  nicht 
erweisen,  dati  dieser  Veteran  sowie  ein  anderer  in  derselben  Zeugengruppe 
genannter  \M.  Valerius  Diodorns,  veteranus)  Kommilitone  des  Empfängers,  also 
Veteran  aus  der  legio  I  adiutrix  gewesen  ist.  Aber  alles  in  dieser  Umgebung 
gemahnt  uns  an  Apion,  der  seinem  Vater  nach  Philadelphia  im  Fayüm  den 
reizenden,  allbekannten  Brief ;is)  schreibt:  er  sei  in  die  Flotte  von  Misenum  ein- 
gereiht worden;  'io~:  [51]  jto'j  ovofia  Avtcov:;  Ma^ijio;3").  Das  ist  kein  Boden  für 
Xational-ltaiiener. 

Die  von  Schultze  zusammengestellten  Beispiele  für  Gentilicia  auf  -a  wird  man 
nach  Zeit  und  Ort  gruppieren  müssen:  das  wird  noch  glaubhaft  gemacht  werden 
müssen,  dai.i  Namen  dieser  Art  und  ohne  die  Erweiterung  „zu  -actis,  aeius,  adius, 
alius,  aiiiius.  arius,  asins,  atius"v")  unter  Prov'inzialen  und  unter  ehemaligen 
Flottensoldaten   nicht  aufzufallen   brauchen. 

10.  Jene  Bronzetafel,  die  in  unserem  Diplom  als  Originaltext  bezeichnet  wird, 
war  ausgestellt  worden  ad  aram  getilis  luliae.  Diese  Angabe  stimmt  zu  den 
übrigen  aus  den  Jahren  f)X  bis  71:  ex  tabula  aeiiea,  quae  ßxa  est  Roiiiae  in 
(Japitolio, 

Diplom  IV  in   ara  getilis  luliae 

V  /';/   ara 

VI    j   vom  22,12  f>8     aJ    aram    getilis     luliae     Li  lere    Jcxtr<>;     an     anderer 

Stelle    wird    die    zugehörige   Textzeile   ausgewiesen 
tab(nLi)  II  inig(ina)   I'  loc(o)  A'I7/7:lsi 


:,s)  BGL'  4:3  -  DeiUmann,  Licht  vom  Osten- 
1907'    1:1         WilcUen,  Chrestomathie   n.  4.^0. 

"''  Diesen  und  einen  anderen  Kall  stellt  Lambertz 
Glotta  V  1I913  IOS  nebeneinander.  Auch  von  den 
Beispielen,  welche  er  ebenda  IV  I  |u  f^.  (hier  zum 
Teil    in   Wiederholung    von   S.  Ho     in    nützlicher  Zu- 


urkunden  uns  begegnende  l'erson),  ".yj.VM-.Vi  z-.iiiyi^ 
r.y'T.\r{z   \r.x<\.-r;im't    zv.%-.v/-.y.y/;.y.  ■     Wyxv.. 


",'/>.    '"- 


i=  ~pi  T/,;  zzy/.-.i:.y.-  •/.v/^tl\iiv.v.i :.;  idie  Er- 
gänzung Nioivo;  ist  anscheinend  nicht  gesichert)  tvi 
Müttou.  -  Das  ganze  Kapitel  von  der  Ausstattung 
der  Rekruten   mit  römischen  Kamen  und  lerner.  dort 


sammenstellung   angeführt    hat,   gehören    einige   gewili  wo   auch    das    römische    Bürgen  echt   beim    Eintritt   in 

gleichfalls   in    dieselbe  Gruppe.    —    Line   Entgleisung  den   Heeresdienst    erteilt   winde,   von    der   Kinreihung 

ist   \'    loS,  2         Mitteis,  Chrest.  n.  2 ji)  der   „Legionär  in    die   römischen    Tribus   harrt    noch    der   Aufklärung 

aus    Ajuniea":    gemeint    ist    eine    stelle    des    Papyrus  und   der  Darstellung. 

BfiU  X8S,   zu  der  Gradenwitz  im  Archiv  für  Papyrus-  :1~)   a.  a.  O.   64'j.    J)2  IV. 

f,  .r-.  bun^:  I  [     [  i)0  i)  08  zu  vergleichen  ist:    r.'r.i  Fv.;'.')  :;~  1    Die  Zahl  XVIII  Nt  im   Innentext  nicht  narh- 

'Ivv.ivj    \T.',/.:rj.y.'j'i    'eine    auch     mhis!    in    Papyrus-  gelragen    worden. 

Jahreshclte  des.  iisterr.   arcluiwl.   Institutes   Ud.XYlt.  21 


Wien 

vom  9271 

IX 

| 

VIII 

vom  5/4   71 

X 

vom   x/4   71 

162  \V.  Kubitschek 

VII      vom  7  3  70  in   podio   arae  gentis  Inliae,    auf  der  Außenseite  mit 

dem  Zusatz  latere  dextro  mite  signn(ni)  Lib(eri) 
patris,  und  in  beiden  Texten  mit  der  Anmerkung 
iiabulä)  I  pag{ina)   V  loc{o)  XXXXVI 

ad  aram  gentis  Iitl(iae),  in  podio,  parte  exteriore, 
tub(nla)  I 

in  podio  areae  gentis  Inline,  in  parte  exteriore 

ad  aram  gentis  Inliae  de  fords,  podio  sinisteriore, 
tab(ula)  I  pag(ina)  II  loco  XXXXIIII 

ad  aram  [gentis  In]liae. 

Was  uns  an  Ortsangaben  für  die  Bronzetafeln  der  Militärprivilegien  erhalten 
ist,  scheint  ein  allmähliches  Fortschreiten  in  der  Benutzung  freier  Wandflächen 
oder  Wandteile  von  Bauwerken  anzudeuten,  die  sich  post  aedem  lovis  O(plimi) 
M(aximi)  (D.  LH)  erhoben:  der  Fidestempel,  dann  die  Mauer  post  aedem  Fidei 
p(opnli)  l\(omani)  u.  a.,  so  auch  die  ara  gentis  Inliae.  die  wir  vorläufig30)  nicht  ge- 
nauer lokalisieren  können.  Trifft  die  vorausgesetzte  Absicht  planmäßig  fortschrei- 
tender Ausnutzung  der  Wandflächen  auch  für  diese  Ara  zu,  so  können  die  uns 
mit  Nummern  genannten  Tafeln  selbstverständlich  sich  nicht  auf  eine  durch- 
laufende Durchzählung  der  Tafeln  an  einzelnen  Wänden  beziehen,  sondern  nur 
einzelnen  Tafelgruppen  angehören40).  Dann  wäre  die  rechte  Seite  der  Ara  in  den 
Jahren  68  (lab.  II)  bis  70  (/.  /)  benutzt  worden;  darauf  ist  man  zu  der  pars  exterior 
übergegangen,  also  zu  einer  freiliegenden  Seit«;  (71,  einmal  tab.  I):  später  1  es  ist 
also  klar,  warum  ich  D.  IX  vor  D.  VIII  angesetzt  habe)  auf  die  gleichfalls  ad 
foras  zugängliche  Seite  an  der  linken  Seite  des  Podiums. 

II.  Die  Datierung  wird  --  nur  hier,  und  nicht  wieder  in  irgend  einem  andern 
Diplom  eingeleitet  mit  pos.  im  Innentext,  mit  p.  auf  dem  äußeren  Regest.  Das 
kann  nur  pos(ilum)  sein41),  anscheinend  so  gebraucht  wie  sonst  propositum,  vgl. 
■/..  B.  eines  der  Wachstäfelchen  von  Alburnus  CIL  111  p.  021  =  Bruns,  Fontes 
iuris7  n.  177  descriptnni  el  recognitum  factum  ex  libello,  qui  propositns  erat  Alb(urno) 
maiori  -  -,  in  quo  scriptum  erat  id,  qttod  i(nfra)  sicriptiim)  est,  und  am  Schlüsse 
die  Datierung-  propositns  Alb(uruo)  maiori  1'  Idtis  Febr.  imp.  L.  Aur.  Vero  III 
et  Onadrato  cos.,  act(um)  Alb.  maiori:   das   Edikt  über  die   Anauni   CIL  V  ,5050  = 

3n)  Vgl.  z.  B.  Jordan,  Topographie  I   2.   58.  "'    Selbstverständlich    auch    von    Mispoulet    so 

*'")  Doch   wohl  je  eine  einzelne  Massenentlassnng       aufgelöst, 
unifassend. 


F.in   Soldatendiplom   des   Kaisers    Vespasian  '  ' '  3 

Bruns  n.  ;>/  .1/.  liinio  Silciuo  (>.  Sulpicio  '  amerino  cos.  Idibus  Maiiis  Hais  in  prae- 
forio  edictum  Ti.  Claudi  Caesaris  Angusti  Germania'  proposilum  j'u/t  id.  quod  injra 
scriptum  es/ :  das  Reskript  an  die  Skaptoparener  Bruns  n.  110:  (Datum)  descriptum 
et  recognitum  factum  ex  libro  libellornm  resci  iptorum  a  domiuo  n[os/ro]  M.  Antonio 
Gordiann  Pio  Feiice  Aus;',  et  pmpnsiloriim  Ramae  in  portica  tliermarum  Traiana- 
rum  in  vertu  [q(itae)]  i\ufra)  sicripta)  s(iuit);  den  Beschluß  des  Gemeinderates  von 
Gabii  zum  Gedächtnis  an  Domitia  Augusta  CIL  XIV  2795  =  Dessau  272  !i<>c  dc- 
crc/nm  -  -  placuit  in  tabula  acrea  scribi  l/  propoui  in  /'///V/V",  tnnle  Je  plann  rede 
legi  posail :  einigemale  in  den  Akten-Exzerpten  des  Protokolls  über  die  Säkular- 
feier des  Kaisers  Augustus.  Vergleiche  ferner  Caesar  b.  e.  Hl  idj,  2  cJicIum 
Pompei  nomine  Amphipoli  prnpnsi/nm :  Cicero  pro  Murena  6<>.  Phil.  \"  28.  ad  Atticum 
II  _' 1 .  p  VIII  o.  2:  oder  die  Stellen  aus  den  Rechtslehrern  in  Dirksens  Manuale  p.  77S 
und  die  Hunderte  von  Beispielen  für  plro)p(ositnm)  im  Codex  Justinianus;  dazu 
Paul  Krüger,  Geschichte  und  Quellen  des  römischen  Rechtes  (Binding,  Handbuch 
I  2-  loi-)   106  fg.  und  besonders  Theodor  Mommsen.  Gesammelte  Schriften  II  t  S  1  tt. 

Das  Simplex  pnncre  ist  ab  und  zu  ähnlich  nachweisbar,  aber  vielleicht  nie 
ganz  analog  gebraucht,  vielmehr  eher  wie  tigere  verwendet,  das  ja  öfter  im 
gleichen  Vorstellungskreise  wiederkehrt:  so  sagt  z.  B.  Tacitus  Ann.  I  7  vom 
Kaiser  Tiberius:  11c  edictum  qnidem,  quo  patres  in  curiam  vocabal.  uisi  tribuuiciac 
potcsliitis  pracscriptiouc  p<>suit  snb  Angits/o  acceplae;  und  von  einem  gewissen 
(  urtisius  IV  27  posi/is  propalam  libcllis  ad  tibcrta/cui  r<>cabat  agrestia  scr'citia: 
vgl.  Macrobius  Saturn.  I  1  \.  13  von  Caesars  Kalenderreform:  auuum  ciri/cm  Caesar 
habilis  ad  luiiam  dimeusi"uibus  constitutum  edielo  palam  posito  pub/icai'it*-)  oder 
in  dem  eben  erwähnten  Triptvchon  von  Alburnus:  qn(a)estnres  od  legi  eiusdem, 
]v>sito  hoc  libcllo,  publice  testautur :  vgl.  auch  die  Verfügung  im  Testament  des 
Dasumius  I  Bruns7  n.  117).  eine  Abschrift  dieses  Testamentes  (denn  so  mul.i  ja 
wohl   ergänzt  werden)  poni  ad  latus  moiiimen[fi  ///i7]':;i. 

In  den  letzten  Beispielen  kann  übrigens  pnuere  als  gleichbedeutend  mit 
scribeii  verstanden  werden  und  es  ist  keine  Frage,  dai.i  postititni)  unseres  Diploms 
unerwartet  für  actum  oder  dulum  eintritt,  das  wir  in  anderen  kaiserlichen  Kon- 
stitutionen  verwendet    antreffen,    l-'.s  wird    also    noch    zu    erwägen    sein,    ob    nicht  der 

'-)  Hei  demselben  Autoi  I  12. \U  Fu'vnis  X"bili    1  Macrini    11.  ^  ho>    vcr.H-  ncs   i     ./tu   >tc  /..;/;;:/>  iiixUi 

in  fiistis   i/iios    in    ae.lc  Hcrrnlis    Miis.iriim   posnil.  cos,  .uii  Gr.icci   ciiinl  propusiti,   in    'ovo  pusiiil. 

was    doch    wohl    nicht    blof.es    flintcrlejjen    bedeuten  ''     Vielleicht   gehört  hieher    auch   die    Wendung 

soll.   Daneben,   wie   sonst   üblich,   III    17.    14   tJülum  in   der  lex  Burgund.  const.  c.\tr.  PI,  .;   Ii.in,    praeeep- 

ile  snntplibus  ab  Antonio  propositnm.  l'roponert  und  tionem    no\lram    in   omnium    notiliam   poncre  pro- 

pottere  werden   nebeneinander   verwendet   in    der  Vita  curiiis. 


I  64  W.  Kubitschck 

Gebrauch  von  poliere  =  scribere  bei  den  späteren  Juristen  "  i  aus  der  Vertretung 
von  propimere  erwachsen  ist  oder  vielmehr  aus  der  Verwendung  im  Sinne  von 
.festsetzen-,  z.  P>.  pretium  oder  /t#£s,  heredem,  dient,  exheredaiionem  usw.4"'; 

II.   Die  Ausstattung  der  alteren  Gruppe 
der  uns  erhaltenen  sogenannten  Militärdiplome. 

12.  Als  Zeugen,    welche  zur   Beglaubigung  des    vom    Diplom    Beurkundeten 
namhaft  gemacht  werden  und  ihre  Siegel  auf  das  Dokument  gesetzt  haben,  kehren 
im    zweiten  Jahrhundert  n.  Chr.,    soweit    möglich,    die    gleichen  Personen   wieder. 
Es  bestand  also  (wenigstens  etwa  in   der  Zeit  des  Kaisers  Pius)  eine   Gruppe   von 
sieben  und   mehr  Personen,  die  Jahre  hindurch    in    möglichst   gleicher  Zusammen- 
stellung Diplome    unterfertigte    und    siegelte,    beim   Ausscheiden   oder  Absterben 
eines    Mitglieds    sieh    durch    Heranziehung    eines    Nachfolgers    ergänzte    und    im 
wesentlichen    in     ihrem    Auftreten   Ansprüche    der    Anciennität    anerkannte.    Der 
Gegenstand    ist    durch    Beobachtungen     Eugen   Bormanns    im   wesentlichen    klarer 
festgestellt  worden*''),    einen    Nachtrag-    dazu    habe    ich    bei    passender    (Telegen- 
heit   gebracht17),   eine    eingehende   Behandlung    darf    von    einer    erneuten    Unter- 
suchung  der  Militärcliplome,    die    wahrlich   wünschenswert    genug    ist.    nicht    ver- 
absäumt werden.    Mommsen    hat    in    seiner    alle    wichtigen    Punkte    umfassenden, 
klaren    und    eindringenden    Untersuchung   (CIL    III    p.   2035)    darauf   hingewiesen, 
daß  unter  diesen  Diplomzeugen  „nomina  non  ita  vulgaria;  maxime  Pullium  in  hisce 
testimoniis,   per  integrum  saeculum  tarn   frequenter  redit.    ut  ex    officina    aeraria, 
quae  per  longum  tempus  Pulliorum   maneret,    harum  tabellarum   partem    non  exi- 
guam    prodiisse    suspicere.  adhibitos  autem  esse  ab  officinae  dominis  in  testationi- 
bus  praeeipue  libertos  paternos  suosque".    Mommsen   denkt    also    die    Sache    sich 
wohl  so,  daß  er  das  hauptsächliche  Gewicht    auf  das  Notariat    legt,    das    mit  der 
privaten   Diplomfabrik  in  Verbindung  gestanden  haben  mag;  dabei  will  ich  weder 
auf  die  durch    die    Vermehrung-   des  Papyrusmaterials    ziemlich    akut    gewordene 
Frage    der    antiken  Notariate    eingehen,    noch    auch    die    Vertretung    öffentlicher 
Leistungen    oder  Amter  durch   Private  erörtern:  letzteres  um  so  weniger,    als  das 
Pachtwesen   noch   im  zweiten  Jahrhundert   vielfach    über  staatliche  Agenden   aus- 

")   Vgl.  statt  vieler  Beispiele  Codex  Tust.  I  2.   19  mulgare    angeführte    Beispiel    super    cum    et    super 

quod  ex  vetcribus  legibus  licet  obscure  posilis  ,1  </ui-  lerram    suam    excommunicaliouis   sententiam    j'oue- 

busrtam  atlemplabalur.  rciiuis  gehört  vielmehr  hielier. 

4l)   Das    von     Ducange     s.    v.    ponerc    aus    einer  4'')  Jahreshefte   III   (1900)   20. 

Urkunde  des  J.    ii(>3    als    gleichbedeutend   mit  pro-  4:    Jahrbuch   für  Altertumskunde  VI  (1912)  269. 


Kin   Soldatendiplom  des   Kaisers  Vespasian 


I(i- 


gebreitet  war.  ich  verweise  /..  P>.  auf  Zolleinhebung'  und  auf  die  Hilfe  bei  der 
Münzfabrikation. 

Wenn  nun  das  Xotariatsbureau,  selbstverständlich  innerhall)  der  natürlichen 
Grenzen  der  menschlichen  Lebensdauer,  bei  der  Ausfertigung'  von  Diplomen  für 
Veteranen  und  Truppenverbände  im  zweiten  Jahrhundert  eine  geraume  Zeit  hin- 
durch eine  gewisse  Stetigkeit  zeigt,  kann  wohl  keine  Frage  darüber  bestehen,  dal.i 
damals  die  groiJe  Masse  notarieller  oder  amtlicher  Bestätigungen.  Jescripfa  et  reco- 
gnita  ex  tabula  aenca.  quae  Jixa  est  Romae  in  iiuiro  post  tcmplum  tlivi  Auguisii) 
aJ  Minervam,  in    Rom   hergestellt   worden   ist. 

Das  älteste  lsi  Beispiel  der  Wiederkehr  eines  Zeugen  ist  für  Mommsen 
das  des  P.  Atinius  Rufus,  der  auf  Diplomen  seit  ~\  bis  84  erscheint:11')  im 
Jahre  74  an  fünfter  Stelle  als  /'.  Mini  Ruß  Pal.,  wo  das  letzte  Wort  entweder 
als  Tribus  PaKatiinn  oder  als  Origo  aufzufassen  sein  dürfte,  ohne  data  damit  die 
Möglichkeit  einer  anderen  F.rgänzung  in  Abrede  gestellt  sein  soll:  für  die  Tribus 
spricht  die  Analogie  des  an  letzter  Stelle  genannten  .1/.  Sa/vi  Xnrbani  Fab(ia)''°\ 
und  (Plätze  2  und  4)  /..  Ciinuitli  Lucitlli  <  'liitstiiniiiia)  Tmier  sowie  Sex.  Juli 
('./.  Fab.  Italic/  R<>m(a).  In  den  späteren  Jahren  erscheint  dieser  Atinius  Rufus 
wir   haben    vorläufig    keinen   Grund    an    der   Identität    zu    zweifeln  wiederholt 

neben  den  nämlichen  Personen,  aber  noch  immer  nicht  in  ähnlich  gebundener 
Reihe,  in  der  die  Zeugen  dann,  ein  paar  Dezennien  lang',  einander  zu  folgen 
pflegen  : 

78   11.   Chr.  80  82 

/  A.  Titini   Juso  v  [.,  ] ',tl  1  i  Sperati  //  ','.    Muri    An^ustalis 

-  ('.  Alf!   I'i-isci  7  P.  | Atini   Ruh  '.'  ('.   I'ompei    lüitrapcli 

3  (,).  I.olli   l'ictatis  .''  C.  l'ompeijKutrapeli  /.i  C.    |uli    (li'inentis 

7  M.  Iv^nati  C Vieris  /"                |ili    Sementivi  \  I..    I'ulli    Spi-r.iti 

,i  L.  Aureli   Potiti  //  I'.  Manli    Laur  7  P.   Atini   Huri 

'>  L.  Tunani    Maximi  IL'  M.  Stlacci    l'hileti  /'/'  ( '.  Liiereti   Yfixlesti 

"  P.  Atini    Rutii  !<  I..  i'ulli   Janua[ri  17  1'.   Atini    Anierimni 

4^j    Alter    wäre     noch,    aber    aus     der    Zeit     der  wachsen,      v^l.     Domaszewski      in     den     Altertümern 

Landsinann-Zeugen,   das    Beispiel  unserer    heidn.    Vorzeit    V    Tai.    33            Annec    i'pi- 

11.  Public!  Crescenlis   im  Diplom  \'II    vom  J.  70  graphique    1906   (Revue  arch.    IV   2221   n.   -m;    Wie- 

und  ^and   in   den  Berichten  der  königl.  Kunstsammlungen 

<).   Poblici  Crcscenlis  ladest,  im  Diplom  V   vom  (Berlin   19,14)  343. 

J.    71  ;    beide   Diplome    beziehen    sich    auf  Veteranen  5n)   Ks   verstellt    sich,   dali   auch    diese    Auflösung 

dalmatinischer   Abstammung.  des      letzten    N'amens    zwar    wahrscheinlich    ist.    aber 

Seit  Mommsen  seine  Abhandlung  geschrieben  ungefähr  gleich   wenig   als  gesichert   gelten   kann, 
hat,    i<t    noch    ein    Beispiel    aus    ,1cm    |ahre   ~s   zuge- 


II'"  \V.  Kubitschel; 

83  84  90 

14   JAugustalis  7   F.  Atini   Ruf!  //   *,).  Muci    Augustalis 

,''  ]Eutrapeli  14  (,).  Muci   Augustalis  1'"  L.  Pulli   Verecundi 

lii  ]Modesti  Vi   I..  Lucreti    Modesti  l'i   C.  Lucreti  Modesti 

7   R|llfi  /.i    C.  Juli    Clementis  !>   (  .  Pompei    Eutrapeli 

/"   JSementivi  /7   L.  Sesti    Maxiini  15   C  Juli   Clementis 

/'jCeleris  A?  ().  Juni    Syllae  21  <.>.  Vetti    Octavi 

l'?]Prisci  19   P.  Corneli    Verecundi  13   I..  Pulli    Januari           usf. 

Also  erscheint  er  für  uns  zuerst  in  den  Jahren  74  und  7<S,  beidemal  in  vollständig 
verschiedener  Gruppierung  von  Zeugen;  ebenso  im  Jahre  80;  dann  in  den  Jahren  82.  83.  84 
mit  zwei  oder  mehreren  Zeugen  wiederkehrend.  Dazwischen  fallen  zwei  Diplome  Xll  85  und 
XVII l  8(>,  die  überhaupt  keinen  Zeugen  mit  einem  anderen  Diplom  gemeinsam  haben;  da 
liegt  also  noch  ein  Geheimnis  begraben,  dem  nachgespürt  werden  sollte.  Eine  l  bersicht 
der  Koinzidenzen  möge  das  Verhältnis  der  Diplome  aus  den  Jahren  80.  82.  83.  84.  90 
(also  mit  Ausschluß  von  85  und  86)  veranschaulichen  (der  Zeuge  durch  eine  Zahl  ver- 
treten,   in    kleinerer    Schrift    beigesetzt    sein    Platz   innerhalb   der   Zeugenliste): 

80  82  83  84  QO 


/ 1 
8, 

".1 

/  i 

'>:; 

')■> 

9.. 

l(,.i 

10. 

I  I- 

— 

— 

I2c 

— 

— 

lh 

— 

'3: 

1 4i         il,  '  4,>         M, 

l()(.  !(>..  10..  1(>.. 

'7t  Ws 


Auffällig  wirkt  z.  B.,~  daß  L.  Pulli  |anuari  beidemale  an  letzter  Stelle  erscheint; 
ebenso  daß  Q.  Muci  Augustalis  (in  viermaligem  Vorkommen)  nur  an  erster  oder  zweiter 
Stelle  begegnet.  Aber  damit  sind  Dinge  berührt,  die  erst  noch  einer  genaueren  Unter- 
suchung  bedürfen,   vielleicht   wenn   inzwischen   das   Material   Vermehrung   erfahren   hat. 

13.  Dieser  Zeit,  in  der  dieselben  Zeugen  immer  häufiger  sich  wiederholen,  so  daß 
sie  zuletzt   last  wie  ein  ständiges  Kollegium  oder  Bureau  vor  unseren  Augen  er- 


Kin   Soldatcndiplom  des   Kaisers   Vespasian 


•"7 


scheinen,  geht  eine  Periode  voraus,  in  der  die  Zeugenschaft,  soweit  wir  sehen,  für 
jeden  einzigen  Fall  individuell  und  aus  Landsleuten  des  Diplomierten  zusammen- 
gestellt wird;  unsere  Beobachtungen  reichen  aber  hier  vorläufig  über  noch  nicht 
zwanzig  Jahre  (52   bis   71    11.   Chr.): 

Diplom  I  vom    1 1  / 1 2    52.    ausgestellt  Spurt ico  Diizeni  f.   1  >i  hpsairl".  licsso 

!..    Mcsli    /..  /.    Acut.    Prisci  Iiyrrachini 

/..   S'u/ri    Vemisii  liyrrachini 

C.   Durrachini  Antlii  Dyrrachiui 

< '.    Sdbini   XcJynii  Dyrrachiui 

C.   ('onwli  Ampliali  Dyrrachiui 

T.   Pomponi  EpaphroJiti       Dyrrachiui 

X.   Mini  Hylae  Thessalouiccnsis, 

also  sämtlich  aus  der  Provinz  Macedonia  stammend,  in  der  wir  somit  die  Heimat 
dieses  Bessers   voraussetzen   dürfen. 


Diplom  V 


VI  j    vom    11,12  68 
IV  j    ausgestellt  für  Veteranen 
der  letrio   1  adiutrix 


Mattliaio  Polai  f.  Svros 
T'rsari  Tumults  f.  Surdo 


Dimiiedi  ArUinuuisf.  I'lirvg(i)   Lattdicicci' 

also  eine  besonders  lehrreiche  Gruppe,  in  der  gleichzeitig-  für  Angehörige  verschie- 
dener Provinzen   die  Zeugen   aus  engeren  Landsleuten  gewählt  erscheinen,  u.zw.: 


für  di-ii   Phryger: 

Ti.   Julius   Panlala  Sardiianux 

<  .   Juli      ('harmi  SardianU) 

Ti.    ('laiidi   Qui(rina\   Fi  Jim  MaonianU] 

1.   Juli    ('.  f.    Co/t /nun   Lihotriis)  Sard(iani\ 

Ti.   Fon/eins    <  'cria/is  SarJtiauiK) 

/'.     < hallt    P.  f.  Acmli/ia)   Proviuciahis  Ipcsius 

M.   Arn    RnJi  Sard[iani) 


liii"    ilcn    Svifr: 

< '.    lulius   Agrippa  Apamaa 

C.   Xiiusr,IK')   Saccus  Antiocthia) 

/..    Vclina   Xau/a  Aulioc' hia  1 

7  \    Claudius   i'hacrca  Autioc(lu'a) 

L.    Cornelius    Uplalus  Aii/incihia) 

/..   Sccnra    Alexandras,  vetcranus 

M.    Valcrius   Diodorus,  rc/cranns 


tiir   den   Sarden: 
/'.   Alan'   l'onlijtcalis  ('aralilani 

M.  Slavl  Pnliolani 

'    .      lull      [,S°],V/iV/<M/< 

/..    (Iraccini   Fclicis 
'  .   Hcrcnni  Faus/l 
'  .    '  acsi    I  'ic/urls 
M.   Acintli    ('apiluuis 
>'.   Oclali   Macri 
/..    \'alcri   llaiuac 


1  aralilani 

Sulci/aiii 

1  'aralilani 

1  aralilani 

1  aralilani 

vet,   ti-£.    I   adiulric. 

1  aralilani 

>  'aralilani 


'  '  1    Doch    wohl   als    lulius   zu   fassen. 


l  (iS  \V.  Kubitschek 

Diplom  \'J1  vom  7/3  70,  einem  Veteranen  der  legio  II  adiutrix  ausgestellt: 
Xeriuie  Laidi  f.  Desidiati 

C.  Helvi  Lepidi  Salonitani 

<).  Petroni  Musaei  ladeslini 

/..  Valeri  Acuti  Saloniftani) 

M.  Nassi  Pliocbi  SaloniÜani) 

/..  Publici   Germulli 

(].  Publici   Macedonis  Nedilani 

(J.  Publici   Cresceutis  (aus  Jader?,   vjjl.    Diplom   VIII) 

Kine  andere  Gruppe  bilden: 

Wiener  Diplom  vom  072  71  für  Hezbciius  DitUr.cui  f.  Sapp(acus),  Flotte  von 
Misenum,  nach  Paestum  deduziert; 

Diplom  IX  vom  5/4  71  M(circo)  Damtie  f.  Snro  Garaseno,  aus  derselben 
Flotte,   nach   Paestum   deduziert: 

VIII  vom  5/4  71,  Viatori  Ycucli  f.  Maezcio,  ravennatische  Flotte,  nach  Panno- 
nien   deduziert. 

für  den  Sappacer:                                                      für   den   Garasener: 

l).    Liburni   Ruß  Philippiesis  Appi   IHdi  Praxiae  Laudiceni,  cq.   R. 

('.  Sallusti  Cresceutis  m.ch.IIIIpr.,  Philipp.     C.  Juli  Agalhocli  Laudiceni 

P.  Popilli   Ruß  Philippiesis  (u.  CessiCu.f.Col.Cesli  Autioclies 

/..   ßetuedi    Valenlis  Philippiesis  /..    Comeli  Simonis  Caesarea  Straton.*1) 

/..   Hetuedi   Primiiieui  Philippiesis  Ti.    Claudi  Epaphrodili  Antioches 

Cn.    Comeli   Flori  Philippiesis  ('.  Juli   Theopompi  Antioches 

C.  Herenuulei  Chryseru/is    Philippiesis  Ti.    Claudi  Detuosthenis  Laudic. 

für   den    Mueieier: 

T.   Juli  Ruft  Salonit..  eq.   R. 

P.    Vibi  Maximi  lipitaur.,  eq.    R. 

T.   Funi   Celeris  Ltdestin.,   dec. 

C.   Marci  Proculi  ladestiu.,  dec. 

/'.    Caelenni   Clementis  Salon. 

P.   Luri  Moderati  Risinitan. 

Q.    Poblici   Cresceutis  ladest. 

Diplom  CII  vom  30.  Juni  eines  nicht  genauer  datierbaren,  aber  etwa  in  den 
Anfang    der    Regierung    Vespasians    zu    setzenden    Konsulats    iL.   Aclio    Oculato, 

■')   In    meinen   Bemerkungen    über    die  Zeil    der        N'um.    Zeitschrift    XI.IV    (Wien    1911;    14   habe    ich 
De.luUlii.ii    einer  Kolonie  Vespasians    nach   Caesarea        diesen   Terminus   post   quem   anzuführen    unterlassen. 


Ein   Soldatendiplom   des   Kaisers    Vespasian 


(6g 


<).   Gavio  Aftico),    ausgestellt    einem    nach    seiner  Truppenangehörigkeit    nicht    zu 
bestimmenden  L.  Flavio  L.  f.   ( la.  Subiuo  Savariensi: 

('.   Acoui   Maxitui  Sisciia) 

T.   Fl uvi  Fesli  Sisc'Ja) 

Sex.   Iuvenil   Itigeutti  Sirmiio) 

*'.    Curti  Seeundi  Slrin'loi 

M.    Slatori   Subini  St  im  tot 

M.   Lucili  Saliiruiui  Siscinn 

M.    Ritlili  I lerntet is  SiscUa) 

Die  Reihe  wird  beschlossen  durch  Diplom  XI  vom  .\s  5  74,  ausgestellt 
Ycturio  Teutoni  f.  Puiiiion(io),  der  in  Germania  (nämlich  superiorc,  was  nicht  ge- 
sagt  ist)  gedient  hatte ;  hier  erscheinen  zum  ersten  Male  Zeugen  aus  verschiedenen 
Landschaften  vereinigt:  kein  engerer  Landsmann  wird  namhaft  gemacht,  ein 
solcher  müßte  denn  in  jenen  Leisten  stecken,  die  eine  Heimat  zu  nennen  ver- 
säumen. 

/..    Caeeili   I..  f.    hiviui 

/..    Cuniiiili  I.iteulll  <  ht[s! tun i tut  \    Fuder 

/..  Juli   1  .  f.  Silviui  i'artltagUue 

Sex,   Juli   '  .    Fab.   I lulle i       Roiuiai 

!'.   AI  litt    Ruß   l'al(atiua? 

< '.   Seiitproni  Seeuiidi 

M.   Salti  Xorbaiti    Fabia'l 

Aus  der  gleichen  Zeit  wie  die  angeführten  Diplome  stammen  noch  zwei 
Zeugenlisten,  in  denen  die  Bezeichnung  der  Heimat  überhaupt  unterlassen  wird, 
genau  so,  wie  dies  bei  den  späteren  Beispielen  der  ziemlich  ständigen  Ausge- 
staltung eines  Zeugenbureaus  der  Fall  ist,  von  der  oben  die  Rede  gewesen  ist: 
III  vom  15  6  o|  und  CI.  das  einige  Jahre  später  fällt.  Man  muß,  so  scheint  es. 
zumal  auch  nach  der  buntscheckigen  Liste  in  Diplom  XL  es  einfach  hinnehmen, 
daß  die  Zeugen  oder  die  Protokollführer  beim  Buchen  der  Zeugennamen  sich 
nicht  durchaus  und  stetig  an  die  gleiche  Regel  binden.  Einen  Homonvmus  des 
ersten  Zeugen  von  Diplom  ("I  lernen  wir,  wie  die  Anmerkung  im  Corpus-Supple- 
ment  bemerkt,  aus  einer  nicht  genauer  datierbaren  Inschrift  von  Heliopolis  kennen, 
die  ein  /..  Vitcllius  /../'.  Fab.  Sii<s[i\i[uits\  (CIL  III  1  i,iS;u'-'i  gesetzt  hat.  Ls  scheint 
mir  aber,   dali  besser  nicht   an   Idendität  beider  Personen  gedacht  wird,  wenn  auch 

'-')  Vgl.  den  ilcr  gordianischen  Zeit  angehörenden        S_\ri;e   n.  30.3    Trcbotiitts  Siis^iiiiitm,  /•.riutn')/>i itans  ', 
/..  Treboniiis  Fab.  Sossüintts  colouia   Heliupoli  CIL       domo  cot.   He!. 
VI   423,    da/u    I'rentice   (in   American    Expedition    tu 

Jahreshefte  <les  österr.  archäol.   Institutes    IM.  XVII  ,o 


1  7°  W.  Kubitscliek 

gewiß  irgend  ein  Zusammenhang  zwischen  ihnen  vorauszusetzen  sein  durfte.  Denn 
der  zweitgenannte  Sossianus  dürfte,  wie  die  Tribus  wahrscheinlich  macht,  Bürger 
von  Heliopolis  gewesen  sein  und  würde  dann  wenig  auf  ein  Diplom  passen,  das 
für  einen   Pannonier  ausgefertigt  ist. 

In  jener  Zeit,  da  für  die  Wahl  der  Zeugen  ihre  Zugehörigkeit  zur  Heimat 
dessen  üblich  war,  der  die  Zeugen  führte,  scheint  Beständigkeit  der  Zeugenliste  oder 
wenigstens  einzelner  Zeugen  nicht  nachweisbar  zu  sein.  XI  und  Ol,  für  je  einen 
Pannonier,  vermutlich  nur  um  2  oder  3  Jahre  auseinander  liegend,  und  V  und  IX 
für  je  einen  Syrer,  etwas  über  2  Jahre  auseinander  fallend,  haben  keinen  Namen 
gemeinsam;  bloß  die  Listen  von  VII  und  VIII,  für  Dalmatiner,  durch  ein  Jahr  von- 
einander getrennt,  haben  vielleicht  einen   Zeugen   gemeinsam: 

0.  Publici  Cresceiüis     I).  VII 

0.  Poblici  Cresceutis  Iädcst(iui)     D.  VIII. 

14.  Anmerkungsweise  möchte  ich  darauf  hinweisen,  da  dies  von  anderer  Seite 
meines  Wissens  noch  nicht  geschehen  ist,  daß  irgend  ein  Dignitätsprinzip  für  die 
Anordnung  der  Xamen  innerhalb  gewisser  Listen  maßgebend  gewesen  zu  sein  scheint. 
So  wie  Gleichstehende  es  sich  angelegen  sein  lassen,  ihre  Gleichwertigkeit  auch 
im  Nebeneinander  ihrer  Xamen  zum  Ausdruck  zu  bringen,  z.  B.  durch  Permuta- 
tionM),  so  wird  verschiedener  Rang  sowohl  im  persönlichen  Auftreten  als  auch 
bei  der  Aufzählung  der  Xamen  sorgsam  zum  Ausdruck  gebracht.  Das  ist  eine  Sitte, 
die  sich  bei  Abstimmung  und  Protokollunterschrift  dann  bis  in  die  Verhandlungen 
der  christlichen   Kirche  (z.  B.  bei   Synoden   und   Konzilien)   fortgesetzt   hat. 

Das  Anordnen  der  Zeugen  nach  der  Dignität  läßt  sich  in.  E.  bis  selbst  in  die  kleinen 
Verhältnisse  verfolgen,  aus  denen  die  siebenbürgischen  Wachstafeln  hervorgegangen  sind: 
In  n.  VI  vom  Jahr  139  gehen  den  anderen  Zeugen  voraus  Maximi  Veneti  principis  und 
Masuri  Messi  dt'c(urioiüs);  n.  VII  aus  dem  fahr  1  \2  Appi  Prodi  rct{eruni)  leg.  XIII  g.; 
11.  XXV  vom  Jahr  100  Val(eri)  Valentis  c(ent.)  (legiunis)  XIII  g.'A).  Cn.  Vari  A/ae,  Acl. 
Diunysi  vct.  leg.;  ein  gewisser  L.  Vasidius  Victor  erscheint  stets  an  erster  Stelle  unter  den 
Zeugen,  und  zwar  n.  VIII  15g  n.Chr.,  n.  V  162  n.Chr.  und  n.  I  167  n.Chr.'').  Ebenso 
werden   unter   den   signatores    für    die   Abschritt    des   Senatsbeschlusses   über   das   .Marktrecht 

,:;  Zum    Gegenstand    vergl.    meine    Studien    zu  Hühners  Prolegomena   p.  LXXIV);   £   CIL   III  6591 

.Münzen   der  röra.   Republik  (19II)  59  ff.  aus    dem    ägyptischen    Alexandria;     zur    Auslassung 

"'')  Otto  Hirschfeld  Sirzungsber.  Wien  LXXVII  von    leg.     vgl.    III     13540      gleichfalls    aus     Dacien) 

(1877)    427  CIL   III    p.  2215:     „vor  g  XIII  g  i'rac'f.      ausgelassen  alae)  II  Pan. 

scheint   nichts   gestanden   zu  haben'-;    s  für   centurio  :' '    Die     Ergänzung     von     l'a'si  zu     VasiJi 

CIL    111    7327    und    732S    aus    Thessalonic.i,    ähnlich  Victoris   in    n.   III    vom    fahr    1(>2    scheint    also    nicht 

CILV1  14        Hühner,  Kxempla  11.  1159  (vgl. überhaupt  zulässig   zu   sein. 


Kin   Soldatendiplom  des   Kaisers  Vespasian  1  ~  l 

des   in   abgeschiedenem    Bergland    der    Byzacena    gelegenen    saltus   Beguensis    CIL   VIII    270 
=  i  1 45 1    die   beiden   ersten    als   acrib(ae)   hervorgehoben. 

Zu  den  bisherigen  Beispielen  für  die  Ordnung  der  Siegelzeugen  nach  ihrem  Rang 
ist  übrigens  ein  neues  beachtenswertes  in  einem  Rhrendekret  gekommen,  das  die  taurische 
Stadt  Chersonesos  während  ihres  (.ihres  154  1  pvo)  beschlossen  hat.  Ks  ist  von  Latyschew 
im  Zumal  des  russischen  Ministeriums  lür  \rolksaufkIärung  N.  F.  \  111  (Mär/  1907)  1  |i  Ig. 
(mit  Tafel)  =  Latyschew,  Pontika  (iooo)  ji.Stg.  veröffentlicht  und  vielleicht  sonst  nirgends 
republiziert  '"'j  worden.  Wegen  seiner  besonderen  Anschaulichkeit  sei  der  Schluß  dieses 
Aktenstückes1")   mit   der   namentlichen    Aufzählung  der   Zeugen   hier   exzerpiert: 

sscfpayt'axvTO  (rtpwct;))  it:/<;>"  (~ptxw)   "i/or 

vl-ix   jjaat'ÄlS'ja   IlaptlEVo:.  vier   Männer,  jeder   als   apytüV   bezeichnet, 

der   ~oC<)ZrjZ   äp"/iov.  drei    Männer,   jeder   ist   V0J.U0V   cp/.a;, 

und    noch    fünf   Männer   ohne    Amtstitel;  ein   —pöot'/.o;. 


(0£'j'£  oi;)i   r  "  :"/';i 
acht   Männer   ohne   Anustitel; 


iau.iixTE'j;  r/,:    jO'j/.v.c 


'■   Vielleicht    deshalb    hat    E.  Bischof!    in     dem  hallen;      Oyipio;   wird    als   zweites    Kognomen    cinzu- 

11912     erschienenen;     X\'.     Halhband      von      Pauly-  schützen    sein. 

Wissowa    R.-K.    ;oi     den     Monat     Herakleios     nicht  5-     Dieser   rn5chriftfund    setzt    uns    nun    auch    111 

auch   für  Chersonnesos  verzeichnet        ■   Chersonnesos  dk.   La,,e>    ein   anderes  verwandt    scheinendes   Brucli- 

isl    von    der     an   der  bithyni'schen    Küste    gelesenen  stücli  einigermaßen    zu    ergänzen.    Latyschew    (Inscr. 

Stadt     llerakleia     Pontike     gegründet     woiden     (vgl.  Ponti  Eux.   lv   0-,   llat   darin   ein   .fragmentum   cata- 

Brandis  bei  Pauly-  Wissowa  III  22C1;  zur  Geschichte  lo„;   norBjnum   propriorum"    gesehen    und    die   /.eilen 

dieses  Chersonnesos   jetzt   E.  v.  Stern   im   Hermes   1.        ()  j       zu  \i-xzOJ.?\v.o- 'Al'J.z'.en'.z  <yli"  ril   er- 

■'i'.i.    174*1"   ;  aus   dieser  Ableitung   wird   also   auch  gäiutj    das    ui)rir;e   unberührt   gelassen.    Zu    lesen    ist 

zu    versieben     sein,     daß    der    Herakleios    elicnsowie  vielmehr  etwa 


der  Monat  Dionysios  (Latyschew,  Inser.  Ponti  F.ux, 
I    is;  Diltenberger,    Syllogc2    3:6)     sowohl     dem 

Kalender  von  Chersonnesos  als  dem  „bithvnischcna 
'vgl.  meine  Kalenderbücher  von  Klorenz,  Rom  und 
Leyden  1915  S.  9H1  angehört.  Die  Monatfolge  der 
beiden  Kalender  ist  aber  nichl  durchaus  identisch; 
denn  Latyschew  IV  70  wird  |iYcyö;  \'}y.tivi  V-\  .  .] 
datiert;  der  Lykeios  findet  sich  nun  zwar  im  Kalen- 
der von   /..  T».  Bvzantion,   nicht   aber  in   Bithvnien.  — 


zi,  ii  liz'.znv.  zrAzr,  'j.'rj.'/. x'T>,:'.-v  Xsy/.'v/.iSK'j  XTy- 
Äy.~  y.y.1  lf-i;isy  iv  zo*  ir:.zy->y,Z'i-.«}  zj.z  Äy.portoAloX 
zi~<n'  z',r>z'  =  '>,;=  '/''>>■%  4a;t';>  ßait/.S'jo'JsaZriAP- 
D-ivo'j,   Itsoj...,   iizio;  Ki  <  Xame  oEEY 

'Name').   ;iavi: und    Tag),   ",'px;i- 

|ix-s'V>v-c;  A-,'=noAE^-r 
Xame  •  i^*.->izm  x  zzi/_cy  ;I=ABAZ1AIZ 
-y.  riap3-iv>;-  T.  <I>/.y.vr.o: ",\PIETn.NoEYI- 


Latyschews    Monat     K^z/.ito;  ,     so   I\    9s    ergänzt.  '  r/- 

muli    entfallen,    wenn     meine      unten    Anna.    ,s      vor-  Geändert   habe   ich    bloll    den    vom    Herausgeber 

geschlagene     Ergänzung     richtig    ist,     „ach    der    mit        .,,,     ;;  ..„genommenen   Buchstaben    vor   [loAE^-Z   ,., 


EO      vielmehr    der    Xame    de-    Vaters    des    Athena- 


Zeile    i.     —     Derselben    Inschrift    dürfte    noch    eines 


priester-   beginnt.  ,/ller  das   an,lcre  fl,.r   xon    Latyschew    unter  1  herson 

In   Zeile    25  Ig.    wird    genannt:     I.   "I>/.iVj'.o;  nesos    abgedruckten     Bruchstücke    angehören,     z.    B 

\l'x'/,H/'y/./:?,;.    <y.'.z    'Vi.-j.'yy.'y,    Xäswvo;   'Oyiy.na    die  I V    7:.    so.    .,0   und    97:    11.07     schließt    mit    xyl   : 

beiden   letzten    Worte  läßt    Latyschew    in   einer  Kon-  ','pv.;'-  i'-V.zi  j;    tv,  :   :■/>'/:]/.  \\-'ir.w.:-  ■    und   Vatersname 

jektur     verschwinden:      [II]o[piVa]vo[y./.eo'j];.        Aber  ähnlich   wie    Zumal   a.    a.   O.    x.xi    '.    >izy.\\y/-.i '■>-.    zi,: 

die-e    Änderung     ist     abzulehnen,     N'y-eivo;    zu    er-  zvüzlz  Api"(ov   A"tvoM. 


l  7  2  \V.  Knbitschek 

Also  gellen  im  Diplom  VII]  zwei  ci[{uites)  R(omani)  voran,  ihnen  folgen  zwei 
Jeciiiriout's)  von  Jader,  dann  drei  Personen  ohne  Titel,  von  denen  die  letzte  durch 
ihren  Familiennamen  iPoblicius)  erraten  lät.it.  dal.!  sie  allen  anderen  den  Vortritt 
lassen  mußte;  vermutlich  diese  letzterwähnte  Person*'11)  erscheint,  zusammen  mit 
einem  anderen  Publicier,  im  Diplom  VII  gleichfalls  an  letzter  Stelle.  Auch  in  IX 
geht  ein  eq(iws)  R{omanns)  allen  anderen  Zeugen  voran.  Wenn  in  der  Zeugen- 
liste  des  Diploms  1  der  an  erster  Stelle  verzeichnete  Mann  seinen  Vater  und 
seine  Tribus  (Acm.)  nennt,  alle  anderen  Zeugen  aber  davon  absehen,  so  kommt 
man  angesichts  der  fast  durchwegs  auf  Libertinen  hinweisenden  Namen  auf  den 
Gedanken,  daß  diese  Personen  nicht  in  der  für  die  cives  ingenui  in  Dyrrhachium 
eingeräumten  Aemilia  ihren  Platz,  sondern  in  einer  der  für  die  zurückgesetzten 
Bürger  bestimmten  Tribus  gewußt  haben. 

Ob  das  nicht  vielleicht  auch  maßgehend  war  für  die  Zeugen,  die  die  Holz- 
tafel von  Kairo  nennt?  Fünf  Zeugen  mit  Vaternamen  und  der  Tribus  Pollia. 
z.  B.  C.  Epidins  C.  f.  Pol.  Bassus,  vet{eranus)  und,  ihnen  folgend,  vier  ohne  Vater 
und  ohne  Tribus    (z.  B.   .1/.  Antonius  Lougns  I'ull. ';"i.  vet.\. 

Sonst  findet  sich  als  Standesbezeichnung"  innerhalb  der  älteren  Diplomserie 
ein  vct.  leg.  I  citlintric.  in  Diplom  VI,  das  für  einen  aus  ebenderselben  leg.  I  adi. 
Verabschiedeten  ausgestellt  ist,  und  zwar  an  drittletzter  Stelle;  veteramis  an  vor- 
letzter und  letzter  Stelle,  nach  fünf  anderen  mit  der  Ürigo  allein  bezeichneten, 
also  wahrscheinlich  Zivilisten,  um  einen  modernen  Ausdruck  zu  gebrauchen,  im 
Diplom  V;  unter  diesen  mag  der  an  erster  Stelle  genannte  C.  Iulius  Agrippa 
Apamaa  wohl  durch  seinen  Zusammenhang  mit  der  Fürstenfamilie  seinen  bevor- 
zugten  Platz  verdienen. 

Den  vornehmsten  Zeugenkreis  vereinigt  Diplom  VIII  Platnii  Vcncti  f.,  cen- 
turioni,  Maezcio;  das  mag  aus  dem  militärischen  Rang  erklärt  werden,  trägt  aber 
dann  seinerseits  zur  Bestärkung  der  Ansicht  bei,  daß  in  dieser  älteren  Zeit  die 
Zeugen   von   Fall  zu   Fall  gewonnen  werden  konnten. 

Das  erstemal  tritt  nun,  durch  das  neue  Wiener  Diplom,  ein  aktiver  Soldat 
in  die  Zeugenschar  ein:  m(ilcs)  c{n)h(prtis)  IUI  pr{aetr>riae\.  und  zwar  an  zweiter 
Stelle. 

r,:i)    Von     der    ich    oben    S.    165    Anm.    4S    ge-  so  überaus  häufig  auftritt  (vgl.  dazu  Mommsen   CIL 

sproclien  habe.  TU  p.  2035;  oben  S.  164J,  u.  zw.  schon  seit  80  n.  Chr., 

r,n)  Ob    Pull  us)    oder   eher   PuU(ianns)    zu    ver-  so    fühlt    man    sich    vielleicht   versucht,    sich  darüber 

stehen    sei,    ist   fraglich.      Ich    würde    das    überhaupt  Gedanken   zu  machen.    Indes  ist  l;aum  Aussicht  auf 

nicht    erwähnen.     Da    aber    unter    den    Zeugen    der  Erfolg  vorhanden,  auch  sind  in  der  Nähe  (bei  Rervtus) 

späteren    Klasse   von    Diplomen    das    Gentile   Pullius  Pullii  nachweisbar  ('II.  III    14392a. 


Ein   Soldaten diplom   <U-s   Kaisers  Vespasian  '7.t 

15.  Sowohl  im  Innen-  als  auch  im  Außentext  des  Hezbenus-Diploms  sind 
zunächst  Datum 

pos  (innen  />>  a.  d.    V  Id.   Febr.  (innen    Feb.)    imp.   Caesar  (innen    Ca  es.)    \'esp. 
(fehlt  inneni  Aug.   III.  M.  Cocccio  (innen    Coc.)  Xcrvac  (innen    Xer.)  C"S. 
und  die   Berechtigten 

cent.   linnen   }•)   Herbeuiis   (innen    Hcsbeuus)    Dula-cui   Sappa    (innen  /'  Supp.) 

et  Do/es  f.  eins, 
dann  auch   der  Standort   des  Originals 

i(J  aram  geufis  Inliac  (innen   ////.)   ///  podio  parle  ex/erinre  lab.   I 
auf    dem     von    der    ersten     Hand    freigelassenen    Raum,    in     etwas    gedrängterer 
Schrift  und   mit  gedrungeneren    Buchstaben,   nachgetragen   worden. 

Genau  so  sind  auf  dem  fast  gleichzeitigen  Plator-Diplom  (VIII)  ebensowohl 
im  Außentext  als  innen  von  anderer  Hand  auf  dem  hiefür  freigelassenen  Raum 
die  entsprechenden    Ergänzungen   nachgetragen   worden: 

Xnii.  April.   Cttesare  Aug.  f.   Domitiann,  < '//.  /Vi//"  Casco  c<>s. 

l'latori   Yeneti  f.  ceiilnrioiii  Maczci"  und 

///  Capitolin  (diese  beiden  Wörter  sind  aber  auf  dem  Wiener  Kxemplar  noch 
vnii  erster  Hand  geschrieben  1  iid  aram  gen/is  luliae  de  Juras  padio  sini- 
sterinre  lab.  I  pag.   II  Inc.  XXXXIIII. 

Die  zweite  Hand  auf  diesem  Diplom  hat  bereits  Mommsen  CIL  III  p.  S30 
konstatiert.  Ein  anläßlich  der  Adriaausstellung  in  Wien  1913  angefertigtes  Gal- 
vano  dieser  beiden  Platten,  das  nun  in  das  Eigentum  des  Archäologischen  Staats- 
museums von  Spalato  übergegangen  ist.  hat  mir  die  Richtigkeit  dieser  Auffassung 
sinnfällig  und  vollauf  bestätigt.  Die  ausgezeichnet!'  Abbildung  in  Gradenwitz' 
Simulacra  zu  Bruns  Fontes  iuris  Komani  antiqui  Tat.  XVII  veranschaulicht  den 
Zustand  der  Innenseite  aufs  allerbeste:  Tal.  XVIII,  Außenseite,  reicht  für  unseren 
/.weck   allerdings   nicht   aus. 

Mommsen  hat  ferner  noch  auf  zwei  anderen,  mit  den  genannten  fast  gleich- 
zeitigen Exemplaren  Ergänzungen  des  Textes  konstatiert,  die  aber  nicht  so  umfang- 
reich sind:  nämlich  11.  VII  sei  im  Außentext  /w  in  pndia  arae  genlis  luliae.  was 
von  erster  Hand  herrühre,  später  die  genauere  Bestimmung  des  Standortes  hinzu- 
gefügt worden  Liiere  dexlro  ,;,/  signuuin  Lil\cri)  patris''lr.  und  n.  XII  ivgl.  dazu 
p.  ii|6oj  ist  im  Außentext  (die  Tafel,  deren  Innenseite  den  analogen  Text  ver- 
zeichnet   hatte,    ist     uns     nicht     erhalten)    der     Truppen küiju r    und    der     Inhaber 


'•'•)   Tin   Innentext   ist   dieser   Zusatz    nicht   nachgetragen   worden. 


'7  \ 


\V.  Kubitscliek 


der    Urkunde  von    zweiter    Hand    nachgetragen    worden:   coh(ortis)  IV  pr{aetoritie\ 
L.  Eniit'o  L.  f.   Ti~o(menliiia)  Fcroci  Aquis  Shi/el/is. 

Dieses  letztgenannte  Diplom  befindet  sich  in  Wien  und  konnte  von  mir 
eingesehen  werden.  So  kann  ich  Mommsens  Befund11'11)  betreffend  den  Nachtrag, 
wie  nicht  anders  zu  erwarten  gewesen  ist.  nur  bestätigen;  aller  ich  darf  ihn  wohl 
auch    ergänzen. 

Die  Schrift  des  Diploms  ist  nämlich  sonst  von  tadelloser  Regelmäßigkeit;  so 
auch  noch  in  den  beiden  unterhalb  der  Durchbohrungen  für  die  Mittel-  oder  Siegel- 
schnur laufenden  Zeilen  i .?  und  i 3.  Die  folgende  Zeile  läuft  gewiß  nicht  mehr 
parallel.  Rbenso  sind  von  den  drei  letzten  Zeilen  ig  und  20  genau  so  regelmäßig 
und  sauber  geschrieben  wie  die  Zeilen  1  bis  13;  die  darauf  folgende  Zeile  2\  in 
hitsi  [i>vis  Africi  ist  auffälligerweise  nicht  parallel,  auch  nicht  ganz  gleich  gestaltet 
und  nach  meinem  Dafürhalten  später  geschrieben.  Die  Zeile,  welche  den  Emp- 
fänger nennt,  und  jene  mit  dem  Namen  des  Truppenkörpers,  sparsam  in  den 
geringen,  noch  verfügbaren  Kaum  eingeflickt,  sind  nachgetragen  worden,  schief 
zueinander  und  schiel  zu  den  früher  eingegrabenen  Zeilen  des  Formulars.  Aber  sie 
sind  immer  noch  früher  eingegraben  worden  als  das  Datum  1  Zeilen  14  bis  10).  Man 
kann  deutlich,  denke  ich,  die  Verlegenheit  des  Graveurs  nachempfinden,  der  durch 
das  breit  und  sorglos  in  den  damals  leeren  Kaum  gesetzte  coli.  IV  pr.  zuviel  von 
dem  für  das  Datum  nötigen  Platz  okkupiert  hatte.  So  war  er  gezwungen,  den 
Namen  des  zweiten  Konsuls  zu  teilen  und  .1/.  Fulvio  links  und  (iillane  rechts  von 
coli.  IV  pr.  anzusetzen.  Im  Typendruck  des  Corpus  inscriptionum  lassen  sich  derlei 
Dinge  nicht  andeuten;  ein  Faksimile  ist  meines  Wissens  nirgends  publiziert fi-'  1.  Die 
andere  Tafel  des  Diptychons,  welche  dann  also  gleichfalls  Datum,  Empfänger  und 
Ort  der  Veröffentlichung  von  zweiter  Hand  bringen  müßte  und  die  Überprüfung 
des  Gesagten  vollenden  ließe,  ist  ja  leider  nicht  erhalten.  Der  Schriftduktus  ist 
in  allen  den  Zeilen,  die  Mommsen  und  über  diesen  hinausgehend  die  obige  Be- 
hauptung als  Nachfüllung  bezeichnen,  der  gleiche.  Fs  wäre  also  kaum  zu  ver- 
wundern, wenn  man  auf  den  Gedanken  käme,  auch  die  Nachfüllung  stamme  aus 
der  Hand  jenes  Graveurs,  der  das  übrige  Formular  selbstverständlich  früher 
eingegraben  hat.  Und  doch  steht  ein  zweiter  Schreiber  vor  uns.  Fr  verrät  sich 
gegenüber  dem  ersten  durch  die  Neigung,  die  Zeilen  allmählich  in  die  Höhe  oder 
abwärts  zu  ziehen  und  die  Buchstabenhöhe  im  Verlauf  der  Zeile  ebenso  allmählich 
etwas  wachsen   zu   lassen. 


Illa)   Oder    vielmehr    Mommsens    ersten    Befund;  ''-     In   Hühners    Exempla    n.   82;    sind    bloß    die 

vgl,  unten   S.   175.  beiden  ersten   Zeilen   des  Tnnentextes   wiedergegeben. 


Ein  Solduteniiiplum   des   Kaisers   Vespasian  1/5 

Daraus,  dal3  Mommsen  die  /weite  Hand  nicht  so  weit  reichen  ließ.  Be- 
denken gegen  diesen  Schlui.i  zu  schöpfen,  wäre  unbillig.  Mommsens  Publikation 
der  sogenannten  Militärdiplome  in  CIL  III  ist  auf  das  Große  und  (ianze  gerichtet 
und  hat  alle  früheren  und  gleichzeitigen  Versuche  tief  unter  sich  gelassen.  Das 
ist  in  dem  an  Bedeutung  und  Umfang  der  Arbeitsleistung  sowie  an  Zahl  glänzen- 
der Einzelerfolge  selbst  alle  anderen  von  Mommsen  bearbeiteten  Bändel5:!)  über- 
treffenden dritten  Bande  eines  der  kostbarsten    Kapitel. 

Aber  man  darf  sich  dadurch  nicht  beirren  lassen  und  soll  nach  Kräften  zur 
Ergänzung  der  gewonnenen  Beobachtungen  und  Ergebnisse  beitragen.  Mommsens 
Arbeit  lande  nicht  den  gebührenden  Lohn,  wenn  wir  es  wie  die  Römer  machten. 
die  dem  Geschichtschreiber  Livius  die  Palme  gereicht  und  ihn  wegen  seiner  als  un- 
übertrefflich empfundenen  Vorzüge  eigentlich  ohne  Nachfolger  gelassen  haben.  Im 
Gegenteil,  daiJ  ganze  Material  muß,  nachdem  Mommsen  uns  die  Wege  zu  seinem 
Verständnis  und  zu  seiner  Verwertung  freigelegt  hat.  neuerdings  bearbeitet  werden: 
daß  die  lllustrationsteehnik  inzwischen  einen  riesigen  Aufschwung  erfahren  hat 
und  nicht  bloß  hinsichtlich  der  Treue,  sondern,  was  sehr  wichtig  ist.  auch  hin- 
sichtlich der  Wohlfeilheit  unseren  sehnlichsten  Wünschen  immer  näher  kommt, 
wird  einer  Neubearbeitung  ebensosehr  zustatten  kommen  ab  die  in/wischen 
erfolgte  Vermehrung  des  Materials,  wenn  auch  diese  allerdings  mehr  der  Zahl 
als  dem  (iewicht  nach  in  die  Wagschale  fällt.  Mommsen  hat  außerdem  sein 
Augenmerk  hauptsächlich  auf  die  Eeststellung  dessen  gerichtet,  was  auf  den 
Platten  eigentlich  geschrieben  --ein  sollte,  und  auf  die  Nachformung  der  Besonder- 
heiten  verzichtet,  wie  er  gelegentlich   auch   ausdrücklich    vermerkt1'1}. 

l-.s  möge  ferner  noch  erwogen  werden,  wie  wenig  leicht  es  fällt  oder  ge- 
fallen ist,  in  diesen  Bronzetafeln  zeitliche  Verschiedenheiten  der  Hände,  also  allmäh- 
liche Eintragung  des  Textes  anzunehmen.  Mommsen  hat  anfangs  (p.  S 5 3 j  nur  die 
Zeile  iS  mit  dem  Namen  des  Empfängers  als  nachgetragen  angesehen,  erst  später 
p.  i'/'io  dasselbe  in  betreff  der  /.eile  17  (coli.  17/'/'.)  konstatiert.  Man  vergesse  auch 
nicht,  daß  Revision  /,.  ]'>.  von  Grabsteinen  in  vielen  Lallen  ergeben  hat  und  ergeben 
wird,  daß  der  Text,  wie  er  heute  erhalten  ist.  nicht  aus  einein  einzigen  Konzept 
herrührt,  sondern  Ergänzungen  und  Nachträge  bringt  und  Illingen  muß.  Ls  ist 
hier  nicht  der  l'latz  nachzuweisen,  daß  und  aus  welchen  psychologischen  Gründen 
die  erste  Abschrift  eine-,  solchen  Steines  meist  nicht  auch  gleich  diese  zeitlichen 
Unterschiede   erkennt   und   würdigt. 

'"}    Der    erste     Hund,     als    eine    All    Anthologie        /eiirnun,   kommt    iiier  nii'ht    mit   in    H'-tracht. 
des   Corpus    mit   Beschränkung  auf  einen   bestimmten  '''     Vyl.   /..  II.   ;>.  ^77.    1  > » 5 s.    j^js,   t,i. 


1  7"  W.  Kul.itsclick 

16.  Mo  mm  sen  hält  alle  die  von  ihm  bemerkten  Nachträge  auf  den  Diplomen 
VII,  VI11  und  Xll  für  individuelle  Zufälligkeiten;  „hie  vides  testes  ad  locum  duetos 
exempla  ante  facta  ad  ipsas  leges  ita  recognovisse.  ut  locus  aut  nunc  demum  ad- 
scriberetur  aut  certe  aecuratius  determinaretur;  praeterea  religiosos  quosdam 
homines  ne  veterani  quidem  nomen  diemque  missionis  nisi  praesentibus  testibus 
perscripsisse;  sed  ut  haec  declarant  scripturam  semper  faetam  esse  ante  testa- 
tionem  ita,  ut  simul  signatorum  futurorum  nomina  fäbro  traderentur  ineidenda, 
plerumque  maxime  aetate  posteriori',  testatio  eo  se  continuit,  ut  testes  exempla 
recognoscerent    et    cera  imposita  tabulas  signis  suis  clauderent"   (CIL  III    p.2010). 

Aber,  wenn  mich  nicht  alles  täuscht,  sind  in  diesen  Fällen  nicht  etwa  bloü 
besondere  Zufallserscheinungen  zu  erkennen,  sondern  allgemein  gültige  Dinge 
und  Ursachen  vorauszusetzen,  ich  kann  aber  unter  den  gegenwärtigen  persönlichen 
und  in  der  allgemeinen  Weltlage  begründeten  Verhältnissen  nicht  daran  denken. 
mir  eine  in  allen  Details  zuverlässigere  Vorstellung  von  den  älteren  Vertretern 
dieser  Gattung  durch  Abgüsse,  Photographien  und  Anfragen  zu  verschaffen,  und 
muß  mich  auf  die  Autopsie  der  binden  Wiener  Diplome  für  Ferox  und  Hezbenus 
sowie  auf  das  Berliner  Diplom  für  Piator  beschränken.  Für  die  anderen  Diplome 
aus  älterer  Zeit,  nur  um  solche  kann  es  sich  mir  handeln,  liegen  ähnliche  Beob- 
achtungen nicht  vor. 

Vermutlich  sind  dort  die  Unterschiede  zwischen  den  beiden  Händen  nicht 
so  auffällig,  daß  sie  ohne  den  Antrieb,  der  aus  der  Vergleichung  mit  Exemplaren, 
wie  den  drei  zuletzt  genannten,  erwachsen  muß,  überhaupt  bemerkt  werden  müß- 
ten. Ja,  ich  habe  bisher  bin  der  Besichtigung  der  Jantumarus-Tafel  (Dipl.  II 1  nicht 
genügende  Sicherheit  gefunden,  um  mit  Bestimmtheit  mehr  als  eine  Hand  tätig 
anzunehmen.  Freilich  haben  wir  da  wieder  nur  die  erste  Tafel  vor  uns,  auf  deren 
Außenseite  der  ganze  Text  der  beiden  Innenseiten  stark  zusammengedrängt 
erscheint,  so  daß  uns  leicht  ein  wichtiger  Behelf"5)  zur  Unterscheidung  der 
Schreiber  entgeht. 

Denn  wir  dürfen  uns  nicht  darüber  täuschen,  daß  die  Verschiedenheit  der 
Hände,  wenn  sie  den  Pinsel  oder  gar  die  Feder  führen,  so  viel  auffälliger  auf 
unser  Auge  wirkt  als  dort  wo  sie  mühsam  Meißel  und  Stichel  in  die  starre 
Bronze  oder  Steinfläche  treiben;  die  Hand,  insbesondere  des  gewöhnlichen  Hand- 
werkers, kann  auf  Bronze  und  Stein  nie  und  nirgend  jene  Freiheit,  Flüssigkeit 
und  Individualität  erlangen,  wie  z.  P>.  auf  dem  Papier  oder  sonst  einem  Stoffe. 
dessen  glatte  Oberfläche  Schriftzüge  nicht  durch  Einritzen  und  Eindringen,  sondern 

''■')    Vgl.   unten    S.   178    und    182. 


Fin   Soldatendiplom   des   Kaisers   Vespasian  l  7  / 

durch  leichtes  Überfahren  aufnehmen  soll ''S.  In  der  Regel  macht;  es  uns  keine 
Schwierigkeit,  auf  den  griechischen  und  lateinischen  Papyri  aus  Ägypten  die 
verschiedenen  Hände  auseinanderzuhalten.  Allerdings  gehört  das  Erkennen  dieser 
Verschiedenheiten  dort  zum  Ganzen,  und  ein  Instrument  (eine  Urkunde)  hat  seiner- 
zeit den  Kindruck  der  Gültigkeit  eben  erst  aus  «lern  vorschriftsmäßigen  und  sinn- 
fälligen  Zusammenwirken    mehrerer   Faktoren   gewonnen. 

Es  besteht  also  bei  Ausstellung  einer  Urkunde  für  einen  zweiten  oder 
dritten  Schreiber  auch  nicht  der  geringste  Grund,  seiner  Schriftgewohnheit  irgend 
einen  Zwang  anzutun.  Alter  auf  der  Bronze  graviert  und  auf  dem  Stein  meißelt  der 
Handwerker  die  Buchstaben  nicht  so.  wie  er  zu  schreiben  gewohnt  ist;  er  arbeitet 
vielmehr  schwerfälliger  und  von  seinen  Werkzeugen  abhängiger,  eben  darum  aber 
auch  weit  eher  nach  einer  Schablone  oder  einem  Muster,  eventuell  nach  einem 
nicht  freigewählten  Muster,  fast  so  wie  Rundplastik  oder  Relief  an  die  Vorlage 
gebunden  ist.  Graveur  und  Steinmetz  sind  vom  Auftrag  und  von  der  Vorschrift 
abhängig.  Derselbe  Mann  kann,  wie  uns  insbesondere  die  Diplome  seit  der 
Mitte  des  zweiten  Jahrhunderts  zeigen,  wo  Innen-  und  Außenseite  sich  so  außer- 
ordentlich voneinander  unterscheiden,  nach  verschiedenen  Kanones  arbeiten:  er 
kann  also  auch,  wenn  er  einen  Vorgänger  ergänzend  auf  Bronze  oder  Stein  einen 
Nachtrag  vornimmt,  da  er  nun  einmal  überhaupt  nicht  frei  zu  wirken  gelernt  hat 
oder  vermag,  die  Schriftart  (Schriftform)  des  ersten  Schreibers,  soweit  ihm  möglich 
ist,  wiederholen  und  will  manchmal  auch  offenbar  sie  treu  wiederholen,  und 
dadurch  gewinnt  das  ganze  Schriftwerk  nach  seinem  Abschluß  einen  weit  einheit- 
licheren Eindruck,  als  ein  Schriftstück  auf  Papier  oder  Ton  jemals  haben  kann, 
wenn  es   von    mehr  als   einer    Keder  gemalt   oder   geschrieben    worden    ist1'"). 


Von  solchem  Material  sagt  Seymour  de  Kicct  [X. ichtrag:  Diese?  Bruchstück  wird  samt  einem  zweiten 

(Froeecdings  soc.bibl.Arch.XXVI  14K  :  _A  few  years  zugehörigen,    in    welchem   d   -   Woil    lirmaiiiii.^     oder 

ago  it  would  have  hecn  ennsidered  unwiseto  comp.ire  [i'on]ßniitiiiiit^:)  in  ähnlicher  Nachahmung  der  Knrsh- 

seriptural   form-  of  papyri  with   iho-e  of  lexts  wrilten  schritt  wie   sjHCimiis  das   sonst   einlieitliche  Bild.  das 

on   such   .1    dilTerent  matcrial  as  wood  <>r  wen  vellum,  die    Inschrift    bietet,   unterbrieht.   in  einem  noch    nicht 

but   it  seems  now  an  eslabüshed  fact  that  llic  matcrial  ausgegebenen     Supplemcntband     zu    Ol.   VIII     unter 

used   to  write  upon  has  had  but  httle  influence  on  tlic  11.  :  ;  T  27  erscheinen.    I'mfcssor  Dessau,    von    dem   ich 

handwriting   itself.-     V.s   ist   nur  in  Ordnung,   daii   da-  mir    Hinblick    in   den    betreffenden  Aushängebogen    er- 

Selbstverständliche  sich  zur  Anerkennung  durchringt.  beten  liabe,  bemerkt  dazu:  -Apparet  augendae  securi- 

''•)   Umgekehrt    ist    der  Steinmetz    des   VI.    Jhs.,  tatis  causa  annotationetu  manus  imperatonae  a  monacliis 

der  die   Klosterordnung    der   Mönche   von   st.   Stefan  lideliter  in  lapidem   translatam   esse.    Confcrri   potest, 

<  bei    Kairuan.   im    Tunesischen,  vgl.  CIL  VIII    p.   10.  ut  monuit  Dield.  ijuod    in  epistula  imperatoris  alieuius 

U70)    einzugraben    hatte,    bemüht    gewesen,    die    zur  Byzantini   saeculi   p.  Chr.   IX.   cuius   imagineiu   e 

Vorlage     gesetzte    Sanktionsformel     in    Nachahmung  Omont    Revue    arch.    XIX    (IV)2)    lab,    XII.    Xlil 

einer     kursiven    Schrift    wiederzugeben    (Taf.    25,    2  ef.  p.  }Qo.  annotatio  imperatoris  h-gimu*   minio  pieta 

in  Cagnat,  Cours  d'epigraphie  l.atine,  4.  Ausgabel.  est."J 

Jahreshrfte  des  iisb-rr    archäol    Institutes    IM    XVII.  s. 


I  7 8  W.  Kubitsohik 

Die  Verschiedenheit  der  Hände  laßt  sich  noch  über  den  Zeitpunkt  hinaus  verfolgen, 
von  dem  an  das  Zeugenbureau  ein  konstantes  und  perennierendes  zu  werden  beginnt.  Das 
zeigt  deutlich  der  Lichtdruck  Taf.  9  in  Cagnats  Cours  d'epigraphie  Latine 4  (19141, 
der  die  Innenseite  des  Diploms  XIV  vom  20/()  82,  ausgestellt  an  einen  ex  peditibus 
der  cohors  I  Aquitanorum,  /..  Valerius  L.  f.  Ptidenx  Ancyria),  reproduziert.  Sie  macht 
deutlich,  daß  das  Datum  a.  d.  XII  k.  Oktobr.  !  .1/.  Larcio  Magno  Pompeio  Silone  |  T.  Aurelio 
Ütiieto  ciis.  später  und  in  kleineren  Lettern  eingeschaltet  worden  ist.  Ob  der  Name  des 
Privilegierten  von  erster  oder  zweiter  Hand  stammt,  ist  aus  der  (nicht  durchaus  gelungenem 
Abbildung  nicht  zu  erkennen.  Die  l'ublikationsstelle  in  tribunali  Causam m  Vespasiani  71///) 
Domitiani,  wie  sie  nach  den  Worten  in  Capi/olin  auf  der  Außenseite  angegeben  erscheint, 
ist  auf  der  Innenseite  nicht  ergänzt  (nachgefüllt I  worden.  Im  CIL  ist  die  zweite  Hand  der 
Innenseite  überhaupt  nicht  konstatiert  worden;  ebensowenig  für  die  Außenseite,  über  die 
ich    mich   aber  nicht   äußern  kann,    da    mir    weder   Abdruck    noch   Abbildung    zugänglich    ist. 

17.  Weit  leichter  leitet  uns  eine  andere  Beobachtung':  die  Ausnutzung  des 
Schriftraumes.  Der  Name  des  Kaisers  (a),  das  Exzerpt  aus  der  kaiserlichen  Kon- 
stitution (b)  und  die  Angabe,  daß  das  Original  (oder  vielmehr  die  Publikation) 
der  Konstitution  in  Rom  (oder  in  Rom  auf  dem  Kapitol)  nachgesehen  werden 
könne  (c),  pflegen  in  continuo  geschrieben  zu  sein,  nur  daß  natürlich  a  und  b  von 
c  durch  mehrere  Schriftzeilen  voneinander  getrennt  stehen:  hier  zeigt  sich  daher 
alle  nur  wünschenswerte  Regelmäßigkeit,  wie  sie  einem  gewandten  Graveur  an- 
steht. Das  Spatium  zwischen  a,  b  und  c,  bestimmt  für  die  Datierung  und  für  die 
individuelle  Hälfte  der  lnscriptio,  nämlich  für  die  Adresse,  ist  verschieden  groß 
gewählt  und  mit  noch  größerer  Verschiedenheit  ausgenutzt  worden.  Wenn  man 
ein  paar  Facsimilia  miteinander  vergleicht,  und  für  diesen  Zweck  reichen  auch 
die  älteren  mehr  oder  minder  geglückten"*1)  hin,  fällt  wiederholt  auf,  wie  wenig 
dieser  Zwischenraum  auf  seine  Ausfüllung"  hin  berechnet  war;  man  erkennt,  daß 
der  Graveur,  als  er  a,  b,  c  schrieb,  noch  nicht  wußte,  was  oder  vielmehr  wieviel 
zwischen  ab  und  c  kommen  werde.  Die  Geschicklichkeit,  mit  der  dieser  Zwischen- 
raum dann  ausgefüllt  worden  ist,  und  die  Art,  wie  der  Graveur,  aus  der  Not  eine 
Tugend  machend,  durch  Gliederung  der  Anfüllung  den  Raum  ausgenutzt  hat,  sind 
sehr  verschieden.  Also  wird  man  wohl  von  vornherein  annehmen  dürfen,  daß  die 
am  Berliner  und  an  den  Wiener  Stücken  gemachten  Beobachtungen  an  jenen 
übrigen  Diplomen  wiederholt  werden  können.  Damit  soll  aber  nicht  etwa  die 
Möglichkeit  ausgeschlossen  werden,  daß  Diplome  durch  denselben  Schreiber  vom 
Anfang  bis  zum  Ende  und  ohne  Unterbrechung"  geschrieben  worden  sein  können: 

os)  Die  erbärmlichsten,  die  ich  gesehen  halte,  sind  die  von  Desjardins,  die  treueste  Reproduktion 
der  Selbstdruck  im   Oberbayrischen   Archiv    1845. 


Ein  Soldatendiplom  des   Kaisers  Yespasian  I/O 

man  müßte  sonst  ja  die  Zulässigkeit  von  Duplikaten  oder  «vxtcppacpa  leugnen,    die 
ja  nicht  unbedingt  auf  Papier  ausgefertigt  sein  müssen. 

18.  Nun  handelt  es  sich  aber  um  die  Erklärung  dessen,  daß  —  um  diesen  Aus- 
druck zu  wagen  —  Blankette  angefertigt  wurden,  vergleichbar  den  Drucksorten, 
die  heute  für  amtliche  Diplome  oder  Legitimationen  aufgelegt  und  im  Einzelfall 
handschriftlich  ergänzt  und  durch  Beidruck  eines  Stempels  oder  Siegels  gültig 
gemacht  werden;  selbst  die  von  zweiter  Hand  ausgeführte  Beifügung  des  Stand- 
ortes, unter  Umständen  begleitet  auch  noch  von  Tafel,  Kolumne  und  Zeile  aus 
der  dem  Original  der  Konstitution  gleichgestellten,  öffentlich  ausgehängten  Stamm- 
tafel in  Rom,  findet  heute  in  der  handschriftlichen  Ergänzung  durch  die  Nummer 
des  Legitimationsprotokolls  oder  Legitimationsjournals  ihr  Analogon.  Da  aber  bei 
der  Eigenart  des  Titelwesens  der  römischen  Kaiser  und  bei  der  im  ersten  Jahr- 
hundert der  römischen  Kaiserzeit  lebhafter  als  später  wechselnden  Zusammen- 
setzung des  in  eine  bestimmte  Provinz  oder  Landschaft  gelegten  Heeres  schon  der 
Wortlaut  dessen,  was  als  Text  des  Grundformulars  angesehen  werden  soll  (y,  /'.  [<.])> 
nicht  für  längere  Zeit  vorhalten  kann,  kann  nicht  etwa  daran  gedacht  werden,  daß 
etwa  bei  günstiger  Gelegenheit  solche  Formulare  in  Menge  oder  überhaupt  in 
einer  den  augenblicklichen  Bedarf  eines  einzelnen,  sagen  wir  z.  B.  Provinzheeres, 
überschreitenden  Anzahl   bestellt   und   auf  Vorrat  ausgeführt   worden   sein  können. 

Damit  wird  man  freilich  rechnen  müssen,  daß  die  Entfernung  der  Diplomfabrik  von 
Koni  und  der  Zeitunterschied  zwischen  Blanken  und  Ausfüllung  zu  Inkongruenzen  des 
Datums   und  der   Titel    führen   konnten   (vgl.   "Ken    S.    151    Antn.    1  2 1. 

19.  Als  nächste  Folgerung  ergibt  sich  aus  dieser  Erwägung,  daß  wenigstens 
in  jenen  Zeitläuften,  in  denen  man  daran  festhielt,  die  Zeugen  des  Militärdiploms 
aus  Landsleuten  des  zur  Entlassung  gelangten  oder  gelangenden  Soldaten  zu- 
sammenzustellen, die  Zeugennamen  nicht  früher  eingegraben  werden  konnten. 
bevor  der   Entlassene  selbst  auf  dem    Diplom   rite   eingegraben   war. 

Also  wo  der  missicius  erst  nachträglich  ins  Diplomformular  eingesetzt  erscheint, 
ist  es  selbstverständlich,  daß  ihm  die  Zeugennamen  nicht  vorausgehen  konnten.  Und 
wenn  man  die  Verschiedenheit  der  Hände  auf  der  Zeugenseite  und  im  übrigen  L'ext 
auf  den  uns  erhaltenen  Diplomen  bisher  nicht  wahrgenommen  hat,  so  ist  das  eben 
wieder  ein  Beweis  dafür,  wie  schwer  wir  in  dieser  Kategorie  von  Schrittdenkmälern 
uns  ein  Erteil  über  die  beteiligten  Hände  bilden  können.  „Possis  suspicari",  sagt 
Mommsen  CIL  III  p.  :ooii,  ..ipsorum  nomina  post  scriptas  tabulas  adiec.tas  esse,  id 
ipiod  sine  dubio  in  testamentis  saepe  evenit:  seil  ipsa  documenta  suspicionem  tantum 
abest,  ut  contirment,  ut  testium  nomina  deprehendantur  semper  cum  ipsis  exemplis 


iSo  \v.  Kubitschek 

simul  incisa."  Aber  ich  bezweifle  sehr,  daß  Mommsen  recht  daran  getan  hat,  die  Ver- 
schiedenheit der  Hände  im  Innentext  gegenüber  der  Zeugenliste  rundweg  zu  verneinen. 
In  einem  Falle  wenigstens  ist  der  Unterschied  zwischen  Zeugen  und  dem 
inneren  Text  so  groß,  daß  seine  Herausgeber  — Bormann  in  den  Osterreichischen 
Jahresheften  J  (1898)  164  und  Brunsmid  im  Vjesnik  II  (1896)  —  davon  Xotiz  ge- 
nommen haben,   indes   ohne  Folgerungen  aus  dieser  Erkenntnis  zu  ziehen. 

Auf  einem  andern  Diplom  (VI,  für  einen  Sarden  ausgestellt)  hat  Vesme  für 
die  Zeugennamen  eine  spätere  Ausfertigung  angenommen,  anscheinend  ohne  Schluß- 
folgerungen daran  zu  knüpfen.  Mommsen  bemerkt  dazu:  „ipse  aes  recognoscens  id 
non  observavi."  Es  ist  aber  nicht  zu  erkennen,  ob  Mommsen  schon  bei  der  Revi- 
sion der  Platten  Vesmes  Ansicht  kannte  oder  in  Erinnerung  hatte  und  also  ihr 
entgegentritt,  oder  aber  ob  er  ohne  solche  Absicht  bloß  nachträgt,  daß  er  für  seine 
Person  diesen  Eindruck  nicht  empfangen  habe.  Auch  im  ersten  Fall  hat  Vesmes 
Behauptung  in  einem  psychologischen  Grund  eine  gewisse  Stütze.  Ich  glaube 
daher,  daß  hier  die  erste  Anschauung-  eines  geübten  und  von  Mommsen  selbst 
sehr  gerühmten  Beobachters  in  ihrer  vollständigen  Unbefangenheit  uns,  denen 
weder  Original  noch  Abguß  zu  Gesicht  gekommen  sind,  eher  zu  gewinnen  vermag, 
zumal  wenn  wir  dessen  eingedenk  sind,  daß  der  erste  Blick  auch  z.  B.  über  die 
Echtheit   oder  über    den  Stil  einer  Münze  zu  entscheiden  pflegt. 

Kim-  photographische  Nachbildung  der  Tafel  in  den  Atti  dell'  accademia  di  Torino  IX 
(1873/4),  zwar  kein  Kunstwerk,  aber  in  allem  Wesentlichen  deutlich  und,  wie  mir  scheint, 
von  Retusche  frei  geblieben,  führt  vielleicht  noch  weiter.  Die  Schrift  beider  Seiten,  innen 
und  außen,  ist  im  ganzen  deutlich  und  korrekt,  und  der  Text  weist  nicht  mehr  als  den 
übrigen  Prozentsatz  von  Versehen  auf,  nämlich  außer  einigen  Auslassungen  und  einer  Ditto- 
graphie  einmal  IABVLA  statt  TABVLA  (innen  Zeile  16),  Von  der  Lesbarkeit  dieser  drei 
Seiten  entfernt  sich  die  Zeugenseite  so  erheblich,  daß  man  in  einzelnen  Fällen  zweifeln 
kann,  wie,  überhaupt  zu  lesen  ist,  und  was  für  Buchstaben  da  stehen.  Die  Photographie 
würde  also  die  Ansicht  des  conte  di  Vesme,  daß  die  Zeugenliste  von  anderer  Hand  als 
der  übrige  Text  geschrieben  worden  ist,  nur  vollauf  rechtfertigen.  Während  z.  IS.  auf  der 
Innenseite  der  (häutig  gebrauchte)  Buchstabe  T  stets  deutlich  und  mit  genügend  langem  Quer- 
strich geschrieben  wird  (ausgenommen  d^n  einzigen  eben  erwähnten  Fall  IABVLA  1.  erscheint 
in  der  Zeugenliste  die  korrekte  Form  nicht  mehr  als  einmal,  sonst  stets  I  oder  1  oder  L.  Zeile  7 
ist   eingegraben   CALHONIS  •  VEL  •  J.EC  ■  I  •  AD  jj  IVIAIC:   das    muß   so   viel    sein   als 

CAPITONIS  •  VET  ■  LEG  •   I  '  AD  ||  IVTRIC! 
und    Mommsen    bemerkt    dazu:    „non   dubitavi    ponere   quod    aerarius   scribere   sibi  visus   est". 

D 

Zeile  1  steht  DALARI:  Mommsen  druckt  D  "  ALARI  und  sagt:  ..littern  D  bis  videtur 
incisa  esse,  cum  pritmim  iusto  altius  collocata  esset":  ich  weiß  aber  nicht,  ob  nicht  viel- 
mehr   P   aus   D    herauskorriy  iert    wurden    ist. 


Ein  Soldatendiplum   des    Kaisers  Y'espasian  1  ö  1 

Zeile  2  MSLAVI  iMommsen  M'SLAVb:  im  Index  CIL  III  p.  2370,  wird  das  Gen- 
tilc  Slavius  ohne  Bedenken  hingenommen,  im  Index  X  ]>.  1055  (zu  X  n.  7 S g  1  )  wird  es 
als  verderbt  angesehen;  da  L  dieser  Zeugenliste  sonst  ein  P  odei  T  vertritt,  kann  minde- 
stens mit  gleichem  Rechte  das  Gentile  Stavius  vorausgesetzt  werden.  Wahrscheinlicher  ist, 
aber  nicht  erweisbar  und  daher  nicht  weiter  für  mich  verwendbar,  daß  der  Graveur  ein 
für  ihn  auf  der  Bronzetafel  vorgemaltes  F  verlesen  und  irrig  durch  S  ersetzt  hat.  lis 
braucht  bloß  der  mittlere  Querstrich  durch  Zufall  weggewischt  oder  verlöscht  worden 
und   der   Graveur   mußte   lesen,    was   er    dann    wirklich    eingegraben   hat. 

Zeile  3  steht  Emvioitis  statt  St'necionis;  ..aerarius  dum  atramento  scripta  stilo  exarat. 
primam  litteram  praetermisisse  videtur"  (Mommsen).  liier,  wie  bei  meiner  Annahme  lür  die 
zweite  Zeile,  wird  ein  teilweises  und  rein  zufälliges  Verlöschen  oder  Abspringen  der  für 
den    Graveur  aufgemalten    Vorlage   die    leichteste   Erklärung   bieten. 

Zeile   4   steht   I  "  CRAECIAII;    Mommsen   liest   dies   als   L  •  CRAECINI. 

Zeile   8   steht    OCIAlE  A\ACRI:     Mommsen    liest    hier,    gewiß   richtig,   OCLATl  •  MACRI. 

Diese  Liste  von  Feldern  oder  Kehlermöglichkeiten  spricht  doch  deutlich  dafür,  daß 
die  Zeugenliste  von  einem  zweiten  Schreiber  oder  vielmehr  von  einem  dritten,  eingegraben 
worden  ist.  Die  Photographie  scheint  nämlich  dafür  zu  sprechen,  daß  zwei  Schreiber  sich 
in  die  Konstitution  selbst  teilen.  Am  leichtesten  sondert  sich  außen  und  innen  die  letzte  Zeile 
ad  ara'iin  xcu/is  luliiW  latcre  iL'xlio  ab:  <mM  nämlich  lauten  d:e  Zeilen  beiderseits  gleich- 
mäßig und  geradlinig,  außerdem  mit  ziemlichem  Zwischenraum  untereinander;  die  letzte  Zeile 
ist  aber,  noch  dazu  ohne  irgend  einen  ersichtlichen  Grund  um!  ohne  daß  Raummangel  hätte 
einwirken  können,  näher  gerückt  und  auf  der  Außenseite  auch  schiel  geraten.  Durch  die 
Kaumausnutzung  fallen   Datum   und   Empfänger  aus  dem   Rahmen  der  übrigen  Erkunde   heran-. 

Eine  Nachprüfung  des  Originals  oder  eines  Abgusses  erscheint  unter  diesem  Gesichts- 
punkt  geboten. 

Ferner  läßt  sieb  aus  dem  mir  vorliegenden  Abguß  in.  E.  festkeilen,  daß  die 
Zeugenliste  des  Plator-Diploms  VI  IE  in  Berlin  nicht  von  der  Hund  des  ersten 
Graveurs  herstammt,  wohl  aber  von  dem  /.weiten  Schreiber  herrühren  kann,  der 
weniger  sehreibfertig  als  der  eiste  gewesen  zu  .-s« -i n  seheint  und  sehr  viel  seichter 
sein  Werkzeug  führt.  In  den  bisherigen  Atisgaben  dieses  Diploms  Et  kein  Enter- 
schied /.wischen   Text  und  Zeugenschrift  geltend  gemacht    worden. 

Im  Wiener  Hezbenus-Diplom  Et  die  /.eugenliste  sicher  nicht  von  zweiter  Hand 
geschrieben,  deren  Buchstaben  andere  Proportionen  /eigen  und  die  andersgeformte 
Werkzeuge  verwendet  haben  muß:  aber  sie  scheint  auch  nicht  von  der  ersten  Hand 
herrühren  zu  können  (vgl.  die  Buchstaben  fi  und  E:  ich  halte  es  daher  auch  hier 
für   wahrscheinlich,   dat.!  drei    Hände  an   diesem    Diplom   sich   beteiligt    haben. 

20.  Durch  das  Gesagte  dürfte  eine  neue  Entc-rsuchung  der  älteren  Militär- 
diplome genügend  motiviert  worden  sein,  eine  Autgabe,  der  mich  zu  unterziehen 
ich    wie    gesagt    keine    Möglichkeit    linde.     Sie    ist    gewiß    dadurch    erschwert,    daß 


l82  W.  rCubitsehek 

unter  allen  Umständen  für  die  Zeugen  eine  volle  Seite  aufgespart  bleibt  und 
anderer  Text  dort  grundsätzlich  ausgeschlossen  erscheint,  so  daß  jene  Beweis- 
mittel uns  eher  im  Stiche  lassen,  die  auf  den  anderen  Seiten  des  Diploms  und  am 
meisten  auf  der  zweiten  Seite  des  Innentextes  uns  zu  Gebote  stellen,  nämlich 
einmal  das  Aneinanderpassen  der  Schriftelemente,  der  Zeilenbau  innerhalb  der- 
selben Fläche  und  die  Inkongruenz  des  für  die  Einzelausstattung  zwischen  a,  b 
und  c  ausgesparten   Raumes  und  seiner  tatsächlichen  Ausnutzung. 

21.  Die  Frage  aber,  wie  es  möglich  war.  oder  warum  es  zweckmäßig  erschien, 
das  Datum,  den  Empfänger  und  die  Stammtafel  nachträglich  in  ein  Blankett  ein- 
zufügen, möchte  ich  nicht  so  beantwortet  wissen,  wie  dies  Mommsen  mit  seiner 
Ausdeutung  der  ..religiosi  viri"  versucht  hat.  Vermutlich  stand  der  Herstellung 
solcher  Blankette  nichts  im  Wege,  sobald  einmal  das  Ausmaß  der  kaiserlichen 
Beneficien  und  dann  die  Zahl  der  aus  einem  und  demselben  Heeresverband  zu 
Entlassenden  festgestellt'1'1),  deren  Auswahl  aber  noch  nicht  getroffen  war.  Dann 
müssen  wir  allerdings  einen  etwas  komplizierteren  Aktenverkehr  annehmen,  als 
wir  vielleicht  sonst  geglaubt  hätten.  Wenn  also  einmal  feststand,  daß  in  dem 
kaiserlichen   Erlaß  folgende  Formeln  zu  lesen   sein  würden: 

qui sunt  dimissi  honesta  missione,  quorum  nomina  subscripta  sunt  I 

qui  quina  et  vicena  stipendia   auf  plura    meruerant,  quorum   nominu  subscripta 

sunt  IL  XI 

veteranis  — quorum  nomina  subscripta  sunt  IV.  V.  VI 

qui  vicena  stipendia  aut  plura  uierucraut  et  sunt  dimissi  honesta  missione,  quorum 

nomina  subscripta  sunt  VII 
qui  seua  et  vicena  stipendia  aut  plura   uierucraut  et  sunt  dedueti  in  Pannoniam 

(so  VIII,  oder  Paestum  IX  und  neu),  quorum  nomina  subscripta  sunt  VJU, 

IX    und  neu 
qui  seua  et  [vicc]ua  sti[peudia  au]f   plura    meruisseut.  [item  is  qui]  ante  emerila 

stipen[dia,  eo  qii\od  sc   iu  expeditione  belli  fortiter  industrieque  gesserant, 

exauetoritati  sunt,  quorum  nominu  subscripta  sunt  X 
fortiter  et  pie  militia  fuuetis  XII70) 

0;i)  Die  Zahl  der  Entlassungen  festausteilen,   muH  umi    auf    die    Dienstfähigkeit   Einzelner    werden    wir 

der   kaiserlichen    Regierung    als    der    Zentralbehörde  als    maßgebende    Faktoren    dieser   Entscheidung    an- 

vorbehalten   gewesen   sein.   Rücksicht  auf  die  Armee-  sehen. 

stände,  auf  die  allgemeinen  Bedürfnisse  der  gesamten  '">   Dieser    Passus   steht    auf  einem   Praetorianer- 

Wehrmacht    und    auf    die    Hölje    der    den    Veteranen  Diplom,   das   streng   genommen   also  außerhalb   dieser 

gegenüber  einzugehenden   materiellen  Verpflichtungen  Betrachtung   verbleiben    sollte. 


Ein  Soldatendiplom   des   Kaisers   Vespasian  I  03 

ipsis  liberis  postcrist/ue  eorinii  alle   Beispiele 

civitatem  JeJit  et  couubiiim  I.  II,  VII,  VIII,  IX,  X.  XI, 
lmnestam  niissionem  et  civitatem  JcJit  et  counbiuni  TV.  V,  VI 
ins  iribuo  conubi  XII") 

oder  wie  auch  sonst  das  kaiserliche  Kdikt  formuliert  worden  mochte,  und  wenn 
anderseits  auch  keinem  Zweifel  mehr  unterlag,  wie  viele  Chargen  und  (-iemeine 
zur  Entlassung  gelangen  sollten,  stand  der  Ausführung  der  Blankette  kaum  etwas 
mehr  im  Wege.  Die  Ausfüllung'  der  Blankette  konnte  dann  allerdings  nicht  vor 
Einlangen  der  kaiserlichen  Entschließung  durchgeführt  werden.  Ihre  möglichste 
Vorbereitung  aber  mochte  im  Interesse  der  Parteien  liegen,  wie  überhaupt  unsere 
Überlegung  den  dringenden  Bedürfnissen  des  antiken  Lebens,  dessen  Personen 
doch  nicht  blofje  Schemen  gewesen  sind,  einige  Rechnung  wird  tragen  müssen. 
Wie  oft  erleben  wir  heute,  daß  Prüflinge  das  Ergebnis  des  Examens  schon  in  der 
Stunde  seines  Abschlusses  praktisch  zu  verwerten  hoffen,  und  ich  erinnere  mich 
der  Aufregung  eines  Bräutigams,  der  eine  halbe  Stunde  vor  der  Trauung  dein 
Einlangen  der  Niederschrift  eines  (einige  läge  früher  gefällten)  gerichtlichen 
Urteils   entgegensah,  durch   das  eine   frühere    Ehe  geschieden  worden   war. 

Jeder  Schritt,  den   wir  von   hier  vorwärts  wagen   wollten,   scheint   ins  Dunkle 
und  Ungewisse  zu  führen.    Wir  wissen,  dai.i  der  Statthalter  Rekruten  in  die  Armee 
einstellt '-'1.  und   wir  sehen,  daß  er  sie  entläßt: 
(II.  III    1 07S  1=  Dessau   2301)    velcraui   legüonis)  XIII  geniiimie),    imissi)    /i(onestci) 

m(issioue)  per  lul(inm)  liassiim.  leg  aiinii)  Anguisti)  pr.  pr..  hiibns Decenth. 

Pnntiaiw  et  Atiliaim  cos.  (=    135  n.  Chr.).  milites  J\ic[ti 

III   1172   ve/et'iim's  legtinuis)  XIII  g.,  niiilitibus\  [J\ae/is)  l'mlente  et  /'o/iimie  cos. 

(=    100  n.  Chr.),  [;//(/>>•/>' 1]  li(onestii   nnissione\   [per   M]jni/iiuu    Fiiscii[m] 

l[e\g(atnni)  Aul;.  Aprouiaun  [;/]   liretilim  cos.   ('=    nji   n.  Chr.) 
III    8180  (=   Dessau   2302   [ret\eriini)  A);'.    17/  ['  '/.  /'•./'-  pr]"l\ili  [Sem\t]im  et 

[Vam   et  f'i>]ii/iau.  [et  Attic]"  cos.    =   134   und    1,35    n.  Chr.),    [;//.    lt.  m. 

pc]r  <  itr[/iitiii   Ins]tnni    [leg.  Aug.]  pr.  pr.  [et  per   le}t;'ii(/iiiii^  leg(ioiiis)13). 

[i/ni  siiu't  ultimci",   < '('XXX IX. 
Wilcken,  Chrestomathie   11.  id.;   r}elei\iw>riint  qui  niiliUiveninl  Hicroso 

Iviimis  in  leg.  X  Fre/eiise  dininiissornni    hnnes/i    missione  s/ipem/is   eiue- 

ritis  per  Sex.  I leriuetiiliiini   Campannm  legiitinu   Aug.  pr<>  pntetare. 

'')    Vgl.  die   vorige   Anm.  matliie  n.  453. 

-)  /..  B.  Oxvrh.  VI!   102;  —  Wilcken,   Chresto-  :      Der  Xnmc  des  I.egionslegaten  isi  unterdrückt. 


l  S.(  W.  Kubitschek 

Wir  besitzen  jetzt  in  einer  Holztafel  in  Kairo  (vom  |  i  122  n.  Chr.)  ein 
authentisches  Exemplar  einer  Missions-Urkunde,  und  diese  ist  vom  praefectus 
Aegypti  ausgestellt  und  vielleicht  auch  unterzeichnet:  T.  Halerius  Nepos,  praef. 
Aeg..  1..  Wilcrio  Xns/ro  cquiti  alae  Voenntioruvi  titmia  (iaviiiua  emcrilo  honest  am 
missioucni   iU\lil'1). 

Aber  aus  dem  ganzen  Charakter  der  römischen  Militärordnung  geht  hervor, 
dal.!,  sowie  die  Kriegsauszeichnungen,  so  auch  die  missio  honesta  nur  durch  den 
Kaiser  oder  im  Namen  des  Kaisers  gewährt  werden  kann.  „Mittit  militem 
imperator,  sed  mittit  -per  legatum  pro  praetore  qui  provinciae  praeest  vel  per 
procuratorem  provinciae  praesidem"  (Mommsen  111  ]).  2016),  wie  denn  auch  zu 
verschiedenen  Malen  die  missio  honesta  auf  den  Kaiser  selbst  ausdrücklich  zu- 
rückgeführt wird;  z.  B.  XU  2230  =  Dessau  2313  cmeriti  leg.  JII  GaUic(ac),  honesta 
inissione  donati  ab  huper.  Antonino  Augusto  Pio.  Damit,  daß  die  missio  honesta 
ab  hnper.  -  -  Augusto  gewährt  wird,  verträgt  sich  aufs  beste,  daß  sie  per  legatum 
Augusii  erfolgt:  die  Fassung  auf  der  Holztafel  steht  dem  streng  genommen  nicht 
im    Wege. 

22.  Der  Aktengang  wird  also  zum  mindesten  folgende  Stadien  durchlaufen 
haben : 

1.  Über  Aufforderung  des  Kaisers  oder  aus  eigener  Initiative  stellt  der 
Statthalter  die  Ziffern  fest,  die  aus  den  einzelnen  zur  Ausscheidung  reifen  Jahr- 
gängen   zur  missio   honesta   qualifiziert  erscheinen. 

2.  Der  Kaiser  setzt  fest,  daß  aus  diesen  für  die  honesta  missio  so  und  so- 
viele,  für  Beförderungen  so  und  soviele  vorzuschlagen  seien.  Es  ist  von  vorn- 
herein wahrscheinlich,  daß  das  Streben  der  Regierung  auf  möglichste  Begrenzung 
der  honestae  missiones  gerichtet  war. 

3.  Es  ist  Sache  des  Statthalters,  die  geforderten  Listen  mit  den  Namen  der 
Soldaten   einzusenden. 

4.  Die  kaiserliche  Genehmigung  wird  in  Erz  eingegraben:  aller  Wahrschein- 
lichkeit nach  so,  daß  gleichviel,  ob  eine  oder  mehrere  Tafeln  nötig  waren,  der 
Name  des  Kaisers  und  seine  Verfügung  über  die  gesamte  Breite  des  Schrift- 
leides  lief  und  darunter  in  so  vielen  Kolumnen  (paginae),  als  erforderlich  er- 
schienen, die  einzelnen  Posten  (loci)  je  in  besonderer  Zeile  folgten.  Eine  solche 
Verteilung    dürfte    sich    besser   empfehlen    als    etwa    die   Flankierung   des   kaiser- 

•';  S.  de  Ricci,  Xouv.  Revue  histor.  de  droit  franc.  et  etr.  XXX  (iQOfi)  47S  —  Wilcken,  Chresto- 
mathie 11,457  "      Braus,   Fontes  iuris  Rom.'   n.  100. 


Hin  Soldatendiplom   des  Kaisers   Vespasian  1^5 

liehen  Dekrets  durch  die  pagiuae  mit  den  Listen  der  Veteranen,  wie  sie  die 
Reste  stadtrömischer  Dedikationen  seitens  der  Prätorianer  (z.  B.  CIL  VI  3-5"1 
oder  32634)  oder  die  im  Jahre  195  zu  Viminacium  aus  dem  Verband  der  legio  Yll 
Cl.  p.  f.  und  aus  dem  Heeresdienst  Ausscheidenden  gesetzt  haben  (CIL  XII  14507). 
Aber  die  Verteilung  der  Schrift  betrifft  bloß  eine  Nebensache  und  Äußerlichkeit 
und   darf  uns  hier  gar  nicht   weiter  befassen. 

5.  Gleichzeitig  geht  eine  die  Disposition  des  Originals  wiederholende  Ali- 
schrift an  den  Statthalter,  der  die  Eingabe  verfal.it  hat.  Irgendwie  tnul.i  er  ja  von 
der  definitiven  Erledigung  der  Aktion  in  Kenntnis  gesetzt  worden  sein,  und 
diese  Mitteilung  muß  von  der  nun  abgeschlossenen  und  gültigen  Liste  der  Namen 
der  privilegierten  Veteranen  begleitet  gewesen  sein.  Dabei  ist  es  ganz  gleich- 
gültig-, ob  diese  Kopie  aus  dem  Original  des  kaiserlichen  Archivs  oder  von  der 
Bronzetafel,  die  statt  des  Originals  als  beweiskräftig  angesehen  wird,  geflossen 
ist;  denn  die  Bronzetafel  brauchte  nur  jenes  Original  genau  in  Text  und  Dispo- 
sition zu  wiederholen.  Wir  werden  uns  am  ehesten  vorstellen  dürfen,  daß  eine 
Kopie  der  kaiserlichen  Konstitution  mit  Tinte  oder  Farbe  auf  der  Bronzeplatte 
angefertigt  worden  sei,  die  der  Graveur  dann  einzugraben  hatte.  Damit  ist  also 
auch  dann,  wenn  das  sogenannte  Militärdiplom  ulas  dem  Einzelnen  auszuhändigende 
Diptychon)  nicht  in  Rom  hergestellt  worden  sein  sollte,  ohne  weiteres  möglich  ge- 
wesen zu  sagen,  daß  die  Abschrift  erfolgt  sei  nach  dem  Original,  das  auf  dem 
Kapitol   dort  und  dort,   Tafel  .  .    Kolumne  .  .   und   /eile  .  .   zu  lesen   sei. 

Das  ist  wohl  das  Mindestmaß  von  Schreiberei,  das  vorauszusetzen  be- 
rechtigt erscheint.  Zwischen  Punkt  2  und  }  ist  jener  Augenblick  gekommen. 
da  zwar  schon  der  Wortlaut  '1er  kaiserlichen  Konstitution  in  Überschrift  und 
genereller  Gestaltung  verfaßt  worden  sein  kann,  aber  noch  nicht  bekannt  ist. 
wann  der  Kaiser  sie  unterschreibt  und  wer  in  die  offizielle  Liste  aufgenommen 
worden  ist. 

Hiermit  waren  aber  die  zur  Ausfüllung  einer  Urkunde  der  Art,  die  wir 
als  Militär-  oder  —  um  einen  meiner  Empfindung  nach  empfehlenswerteren  Aus- 
druck von  K.  G.  Bruns'-'i  zu  gebrauchen  —  als  Soldatendiplome  bezeichnen, 
nötigen  Erhebungen  nicht  abgeschlossen,  wenn  der  den  Wohltaten  des  kaiser- 
lichen Privilegs  zugängliche  Hausstand  des  Veteranen  auch  noch  aufgenommen 
werden  sollte.  Denn  die  Tafeln  auf  dem  Kapitol  und  dann  später  pnsi  Iciii/'/itm 
divi  Angits/i  enthielten,  wie  die  Diplome  ausnahmslos  bekunden,  jene  i/iti  -  -  sti- 
petttlia  an/  p/nru   mcrnerunl,  qtiorum  noinina  subsciipla  sunt,  ipsis  liberis  pos/eris- 

'•'•')   Kleinere   Schriften    II    13 1. 
Jahreihefte  drs  üstirr.  arcliiiol.   Institutes   11,1.   XVII.  21 


l'SO  \V.  Kubitschel; 

qne  corum,  oder  wie  das  Diplom  XII  für  den  Praetorianer  Ferox  iuomiua  spcen- 
latonuii,  ijui  in  prac/nrio  wen  militaverunt,  item  miliinm  qui  in  cohortibus  iiovem 
praeioriis  et  qnatinor  nrbanis  snbieci),  also  die  Namen  der  Veteranen  und  nicht 
auch  die  ihrer   Familienangehörigen. 

23.  Wenn  im  Jahre  b^  gr egales  der  ala  Gemelliana,  die  wir  in  Raetia  gelagert 
glauben,  der  kaiserlichen  Benefizien  würdig  erachtet  worden  sind,  muß  der 
Helvetier  Cattans  Hardi  /(iliiis),  für  den  das  Diplom  III  hergestellt  worden  ist, 
seinen  Hausstand  so  bekanntgegeben  haben,  wie  er  im  vorliegenden  Fall  formu- 
liert wird: 

Sabinac  Ganimi  jiliae  uxori  eins,  Helvetiae 

ei   I  'indeiieo  f(ilio)  eins 
ei  Matcvinnae  Jilins  eins. 

Das  heißt:  er  muß,  falls  er  überhaupt  auf  die  angebotenen  Vorteile  Anspruch  7.11 
erheben  beabsichtigte  und  daher  eine  Ausfertigung  der  Urkunde  für  sich  wünschte 
—  ich  halte  es  nicht  für  richtig,  mit  Marquardt,  Staatsverwaltung  II'-'  565.  als  obligat 
anzunehmen,  daß  ..jedem  der  Beteiligten"  ein  solches  Bronzediplom  ausgefolgt 
wurde,  sondern  glaube  eher,  daß  nur,  wer  seine  Ausfolgung  begehrt  und  die 
Ausführung-  bezahlt,  es  erhalt  — ,  den  Hausstand  eidlich  bekunden,  ganz  so  wie 
ibi  M.  Wüerins  M.  f.  Pol(lia)  Oiiadratns  eorani  ac  praesentibns  eis.  qni  signaiiiri 
eremi,  testatus  est  inratnsqne  dixit  per  I(ovem)  <){/>/ininm)  Muixininm)  et  geninni 
sacratissimum  Imp(eratoris)  Caesaris  Domitiani  Ang(ttsti)  (jernntniei:  in  niiiitia  sibi 
/..  Yalerinni  Yaienlem  ei  Vc.leriam  Hcraclnn  et  Valcriam  Arien/in  nnines  /res 
s(upra)  s{cripfos)  na/os  esse  eosqne  in  aere  incisns  civitatem  Romauam  eonscentos 
esse  hene/ieiu  einsdcni  optimi  prineipis.  und  um  seine  Protokollierung  ersucht  haben; 
so  auf  der  Holztafel  von  Philadelphia'"). 

Von  den  Grundtafeln  selbst,  aus  denen  die  uns  vorliegenden  Diplome  ab- 
geschrieben zu  sein  behaupten  (deseriplnm  el  recoguitnm),  glaubt  man77)  zwei 
Bruchstücke  erhalten,  die  für  die  Anfertigung  von  Militärdiplomen  zu  einer  Zeit 
verwendet  worden  sind,  da  der  Innentext  diu-  Diplome  offenbar  bereits  längst 
seine  praktische  Nutzbarkeit  eingebüßt  hatte.  Das  eine  Stück,  heute  im  Münchner 
Antiquarium,  tragt  auf  der  dann  für  den  Außentext  benutzten  Rückseite  ein 
Diplom   vom  Jahre   2  ^S   und  wird  also  daher  erheblich   älter  sein71*): 

"1    Vgl.  z.  13.  Wilcken,  Chrestomathie  n.  463.  den   Münchner    Abhandlungen    V    1 S40   Taf.  1,    hier- 

')   Vgl.  z.  ß.   Mommsen   p.  897.  2007.  nach   Renier   Taf.   12. 

:si   Diplom   XCM  ==  CTL  V   4056  =  Hefner    in 


Ein  Soldatendiplom  des  Kaisers   Vespasian 


'«7 


cohorti  oder  alae  . 


")  gregalibus 


cni  praest 

Bassus 

S 

Laudic 

A 

gi       La  ii  c/ic 

L 

Besso 

giuo  Alabaud 

Patin 

oni     Philadel 

1. 

o         Alabaud 

t ' 

Xicom 

c 

Die  Namen  der  Soldaten,  denn  nur  um  solche  kann  es  sieh  handeln,  waren  im 
Dativ  verzeichnet.  Soweit  das  vorliegende  Stück  einen  Schluß  zuläßt,  sind  bloß 
Namen  von  Soldaten,  nicht  auch  von  deren  Familienangehörigen,  aufgenommen. 
Die  übliche  Einschätzung  dieses  Stückes  mag  und  wird  richtig  sein:  sie  erlaubt 
dann  ein  ungefähres  Urteil  über  Umfang  und  Aussehen  der  Stammtafeln  //;  iiinro 
Jxisl  tcmplinu   1)ivi  Aug.  ad  Miinrvaiu. 

Das  andere  Exemplar,  in  Lyon  gefunden,  ist  seit  den  Schreckenstagen  der 
französischen  Revolution  von  i  jg j  verschwunden  und  uns  nur  durch  eine 
augenscheinlich  mangelhafte  Kopie  bekannt.  Seine  Rückseite  trägt  ein  Militär- 
diplom vom  Jahre  243.  Die  Vorderseite"")  bringt  Frauen-  und  Männernamen,  aber 
soweit  erkennbar,  ohne  Beziehung  auf  Militärverliältnisse  oder  F.thnika.  es  müßte 
denn  das  in  Zeile  21  überlieferte  dioiiysnlicilac"1)  in  Diouysi>p<rfcitac  abgeändert 
werden    dürfen,    was    ich    aber    nicht    gerade    glaubhaft    finde.      Ich    zweifle    also 


•'■')  Sn   auch   schon    von    Ronler     p.  24     ergänzt.  dann   .indeuten,    wo   Rubriken    gestunden    haben   wie 

Vgl.    Diplom    III.    Möglich     ist    natürlich     ebensogut  jene   links    oben   auf  dieser    Platte.   —    Wie   ich   (rein 

[peditibuj'i   oder   auch  wohl   [i\//i»7i7'k]s;    das  s  dieser  zufällig)   wahrgenommen    habe,   ist   Ihr  die  Indices   zu 

Zeile      ist,      wie      Heiners      Abbildung      zeigt,      etwa  CIL  (samt  Stipp], )  nicht  ein  einziger  Name  aus  diesem 

zweimal    grö 'er    als     die    Buchstaben    der    folgenden  Fragment   exzerpiert    worden 

Zeilen   gesehrieben,   so   groll   wie   die  Buchstaben    der  "")    Diplom    I.X.XXVIII  ("II.   Xlll     1701 

ersten   Zeile       Ks    i^t    bei    diesem   Stücke    notwendig.  Boissicu    34-  li.        Renicr   Taf.    10. 

über    da-    Corpus    zu    Hefners    Publikation    und    Ab-  *'     Kein    Name    auch    dieser    Tafel   ist    in    irgend 

bildung     zurückzugehen.  Die     Buchstaben     am  einem  Indes  von  CIL  oder  Suppl.  exzerpiert   worden, 

reihten  Rand  der  Bronzeplatte  gehören  einer  anderen  vermutlich    aus    Mißtrauen     gegen    die    l'berlioferung 

Kolumne   an.      Die    Intervall'-  zwischen    ihnen    mögen  (Oder   aus    Versehen?    vgl.    Anm.  70I. 

-F 


l  SN  W.  Kubitschek 

sehr  an  der  Berechtigung"  der  üblichen  Beurteilung  dieses  Inschriftfragments, 
sondern  glaube  vielmehr,  daß  es  genau  so  viel  oder  so  wenig  mit  den  Yeteranen- 
tafeln  zu  tun  hat  als  jenes  Stück  einer  größeren  Bronzetafel,  das  für  das  Diplom 
CXII  (CIL  III  p.  232S,  72:  abgebildet  Notizie  d.  scavi  1898,  41)  vom  J.  173  ver- 
wendet worden  ist:  Rest  einer  „epigrafe  forse  onoraria"  (Nissardi),  über  den 
der  Diplomschreiber  quer  seinen  Text  geführt  hat. 

Nicht  viel  anders  scheint  es  sich  mit  der  Innenseite  einer  Bronzetafel  zu  verhalten, 
von  der  ein  geringes  Bruchstück  in  Mala  Mitrovica  I Serbien  1  gefunden  und  von  Brunsmid 
im  Vjesnik  XII  Iigi2)  tf)8  veröffentlicht  und  abgebildet  worden  ist.  Da  die  Außenseite 
der  Tafel  die  bei  Soldatendiplomen  übliche  Umrahmung  zeigt  und  doch  wohl  Reste  von 
(allerdings  uns  sonst  nicht  begegnenden)  Zeugennamen  zu  tragen  scheint,  möchte  ich  nicht 
daran   zweifeln,   daß   das   Bruchstück   zu   einem    Militärdiplom    gehört. 

Der  Veteran  der  Holztafel  von  Philadelphia,  vet(cranits)  dimissus  honesta 
missiotie  ex  leg(ione)  X  Fretense,  also  in  einer  von  seinem  Wohnort  verschiedenen 
Provinz  des  Reiches  entlassen8-),  leistet  seinen  Schwur  ibi,  d.  h.  Alex(audriae) 
ad  Aegyptum,  und  zwar  vor  Zeugen  und  mindestens  noch  dem  den  Schwur  proto- 
kollierenden Beamten,  ex  permissu  M.  luni  Ruß  praefccti  Aegypti,  am  1.  Juli  94 
n.  Chr.,  über  ein  halbes  Jahr,  nachdem  er  am  Abschluß  einer  mehr  als  25  jährigen 
Dienstzeit  seinen  Abschied  erhalten  hatte.  Er  schwört,  nachdem  er  offenbar  bis 
dahin  wederein  Bronzediplom  noch  überhaupt  ein  Diplom  empfangen  hat,  und  beruft 
sich  zur  Erlangung  der  durch  die  kaiserlichen  Privilegien  garantierten  Emolu- 
mente  auf  einen  generellen  Erlaß  des  Kaisers  Domitian  vom  Jahre  88/g83);  descrip- 
titm  et  recognitum  ex  tabula  aeuca,  quae  est  Jixa  in  Caesarea  Magno  escenden- 
tinni  scaJas  seenndas  sub  port/enm  dexter'wrem  secns  aedem  l'ener/s  Mannoreae  in 
pariete.  Was  er  auf  diesem  Wege,  und  ob  er  anderes*1)  als  ein  Bronzediplom 
erreichen  will,  weiß  ich  nicht.  Aber  er  könnte  es  wohl  auch  nicht  viel  anders 
machen,  wenn  er  gerade  auf  dieses  seine  Absicht  gelenkt  hätte. 

24.  l'nd  nun  sind  wir  so  weit  gelangt,  daß  es  kaum  möglich  scheint,  die 
Frage  nach   dem   Ursprungsort  der  Diplome  unbeachtet  zu  lassen. 

freilich  in  der  Zeit,  da  ein  mit  ziemlich  beständigem  Personal  ausgestattetes 
Atelier,  das  zugleich  als  eine  Art  Xotariatsbureau  sich  seine  Zwecke  gesteckt  hatte, 
die  Diplome  für  alle  Heere  ausfertigte,  kann  Rom  als  Ursprungsort  überhaupt 
nicht    in   Zweifel    gezogen    werden   (S.  165).      Dazu    paßt   vortrefflich,    daß  Bruch- 

S2J    Auf    derselben    Tafel    (Exzerpt    aus    einem  si)    Wilcken     schlägt     vielmehr     die     Annahme 

anderen   Stücke    desselben   Aktenfaszikels)    qui   mili-  vor,    es     handle     sieh    um    ^Bescheinigung    einer    am 

ttWiTttitt   Hierosolymnis  in  /<;;;'•  A"  Frciensc.  I.  Juli   94   vor  dem  Präfekten  vollzogenen  Epikrisis". 

,:'j    Vgl.    Dessau   a.   a.   O.  (oben  ^    0   384. 


Ein   Soldatendiploi«   des  Kaisers   Vespasian  log 

stücke  einer  (ausgemusterten  oder  zertrümmerten)  ürtafel  zu  Diplomtafeln  zurecht- 
geschnitten  werden  konnten  (s.  oben  S.  187).  Auch  daß  meines  Wissens  auf  den 
späteren  Diplomausfertigungen  allemal  nur  eine  Hand  beobachtet  worden  ist, 
wird  man  so  in  Ordnung  finden. 

Wohl  aber  darf  man  fragen,  ob  die  diesem  anscheinend  monopolisierten 
Fabrik-  oder  Xotariatsbetriebe  vorausliegenden  Diplome  auch  wirklich  in  Rom 
hergestellt  sein  müssen.  Und  da  scheint  es  mir,  daß  das  Heranziehen  von  Lands- 
leuten als  Zeugen  für  den  einzelnen  und  die  Herstellung  von  Blanketten,  die  erst 
nach  Einlangen  der  kaiserlichen  Bestätigung  ausgefertigt  werden  konnten,  nicht  zu- 
gunsten der  Fabrikation  in  Rom  gedeutet  werden  können.  Xur  wer  der  Meinung  ist, 
daß  jeder  einzelne  Veteran  sein  Diplom  habe  erhalten  müssen,  wird  sich  prinzipiell 
der  Ansicht  verschließen,  daß  die  Militärdiplome  auch  an  anderen  Zentren  der  römi- 
schen oder  römisch-griechischen  Kultur  in  gültiger  Weise  hergestellt  werden  konnten. 

Einen  Beweis  anzutreten,  nach  welcher  Richtung  immer  hin,  wäre  ich  nicht 
in  der  Lage.  Aber  ich  möchte  aus  der  Durchsicht  der  Einzelstücke  heraus  ent- 
wickeln, was  nach  meiner  Ansicht  dafür  spricht,  daß  die  Fabrikation  bis  auf  Domi- 
tian   oder  bis   in   die   Regierung   Vespasians  hinein   nicht   c'n   Rom   gebunden   war. 

25.  Vom  selben  Tage,  nämlich  ::.  Dezember  (>S  n.  Chr..  stammen  drei 
Diplome   IV,   V   und   VI,  ausgestellt: 

IV   D/niitci/i  Arlcnianis  f.   I'liry^iu 
V   Miil/lmio   I'iiliü  f.  Sums 
\'l   F'rsuri  Tonmlis  f.  SiirJn 
also   wie   man   sieht   vollkommen   gleichartig  textiert,    so  dal.!   wir    uns  danach   den 
Habitus  der  ganzen   Liste  der  aus   der  legio    I    adiutrix    damals  entlassenen    Mann- 
schaft vorstellen  können.   Daran  ändert   nichts,  daß  auf   der  Außenseite  von  1  \'  die 
Heimatsbezeichnung  etwas   ergänzt  und    dadurch  die    Person    ein  wenig  deutlicher 
determiniert  ist  (Plnyi;.  iMinlic);  diese  Ergänzung        schwerlich  ist  etwa  umgekehrt 
die   genauere   Bezeichnung  durch    Weglassen    von    Lum/ii.[iiim  getrübt    worden 
ist    wohl    über   Wunsch   des    Beteiligten   im   letzten    Moment    und    wenigstens    noch 
außen   zugefügt  worden:    etwas    war    für    ihn    damit    yfewiß    gewonnen:    viel    wird 
alier  vermutlich    damit    kaum    gebessert    worden    sein,    da    die    Möglichkeit    nicht 
bestritten  werden   kann,  dal.!  in   einem  so  ansehnlichen  Ort  wie  Laodikeia  die  \'er 
bindung  der  Namen  Diomedes  und  Artemon  muh  ein  oder  mehrere  Male  habe  be- 
gegnen  können.  Ve/1.  oben   S.   1  vi    Anm.   -,i. 

Von  diesen  drei  Diplomen  zeigt  [V  die  strengste  Gleichheit  des  Wortlautes 
Lind  selbst  in  allen  Abkürzuniren        auf  beiden  Seiten:  abiresehen  von  der  e/enaueren 


[  i)ü  W.  Kubitscliek 

Heimatsbestimmung"  Laudic.  nur  noch  innen  legione,  auf  der  Außenseite  legioni, 
und  in  der  letzten  Zeile  innen  Iuliac,  außen  Iulia,  in  dem  doch  vermutlich  der 
letzte  Buchstabe  der  Vorzeichnung  (Vormalung)  vor  der  Beendigung  der  Arbeit 
durch  den  Graveur  wieder  verwischt  worden  ist.  Benutzung  des  Textes  der  Innen- 
seite für  die  Außenseite  ist  nicht  wahrscheinlich,  wenn  man  sich  vergegenwärtigt, 
wie  die  Arbeit  mit  stetem  Umkehren  der  einen  Seite  vorschreiten  müßte;  es  ist 
m.  E.  besser  anzunehmen,  daß  aus  derselben  (etwa  auf  Wachs,  Ton,  Holz,  Papier) 
geschriebenen  Vorlage  beide  Seiten  abgeschrieben  worden  seien,  als  daß  z.  B.  der 
Außentext  aus  der  Innenseite  oder  umgekehrt  geflossen  sei. 

V  und  VI  unterscheiden  sich  von  IV  einmal  dadurch,  daß  Gleichheit  der  Ab- 
kürzungen auf  Vorder-  und  Rückseite  nicht  mit  der  gleichen  Strenge  angestrebt 
wird:  ferner  weicht  VI  durch  Einfügen  von  Asialic  (bezw.  innen  Asiatico),  einem 
weiteren  Beinamen  des  zweiten  Konsuls,  und  durch  Einschaltung  des  Zitats  nach  der 
Stammtafel  (innen  in  einer  Rubrik  nicht  ausgefüllt)  ab,  und  V  durch  den  falschen 
Kasus  Snros  (innen  und  außen)  sowie  durch  das  Eehlen  von  aenea  (außen  und  innen). 

Als  Ort  der   Ursprungstafel  wird  angegeben 

aJ  lim  (ciram)  geniis  Inline  Liiere  dexlro  VI 

in  ara  geutis   luliae  (außen  lulia)  IV 

ad  aram  V. 

Diese  Verschiedenheiten  empfehlen,  erzwingen  allerdings  nicht,  die  Annahme, 
daß  die  drei  genannten  Diplome  aus  drei  verschiedenen  Ausschriften  aus  dem 
nämlichen   Original   hervorgegangen   sind. 

26.  "Ferner  stammen  vom  gleichen  Tage  die  Konstitutionen  VIII  und  IX;  sie 
sind  sonst  wortgleich,  nur  daß  VIII  den  Veteranen  der  classis  Ravennas,  IX  der 
Misenatischen  Flotte  und  dem  entsprechend  die  Deduktion  /;/  l'annonia  und  Paeslnni 
zugedacht  ist,  aber  beide  werden  wohl  auf  demselben  Instrumentum  gestanden 
haben,  lediglich  durch  die  Rubriken  unterschieden*5).  Bei  beiden  Diplomen  ist  nahe- 
zu gar  keine  Verschiedenheit  der  beiden  Texte  außen  und  innen  zu  erkennen,  in  IX 
bloß  Apr.  und  April.,  in  VIII  bloß  veicranis  und  vcleraui  (lediglich  Versehen)  und 
einmal  is  neben  iis  der  anderen  Tafelseite.  Dann  muß  also  um  so  mehr  auffallen, 
dal.»  VIII    und  IX   sich    (gleichmäßig  auf  beiden   Tafelseiten)    unterscheiden   durch 

iiieriteritut  und  merueranl 

shigulis  singidi 

durch   die   Stellung  des  Dienstgrades   nach   und   vor   dem   Xamen 

und   durch   die  Art  des  Hinweises  auf   die  Ursprungstafel   (vgl.  unten  S.   191). 

">'•>)   Vyl.    Diplom   XCJI    (hier  S.   187). 


Ein   Soldatendiplom   des  Kaisers  Vespasian 


101 


Nun  kommt  auch  das  neue  Wiener  Diplom  dazu,  das  zwar  zu  anderem 
Termin  ausgestellt  ist.  aber,  abgesehen  von  den  Daten  fauch  im  Titel  des  Kaisers. 
wo  nach  cos.  III  noch  nicht  des.  IUI  erscheint)  und  dem  Namen  des  Empfängers 
vollkommen  mit  den  Diplomen  VIII  und  IX  wortgleich  ist.  auch  in  dem  Ausmal.! 
und  in  der  Wahl  der  Abkürzungen  übereinstimmt.  Wie  sonst  gleichen  Innon- 
und  Außenseite  einander,  soweit  dies  überhaupt  bei  dem  nicht  besonders  genauen 
Verfahren  dieser  Schreiber  zu  erwarten  ist:  statt  des  Relativums  qui  nach  cc/crauis 
steht  auf  der  Innenseite  quc.  ebenso  innen  mirucruul.  ferner  kürzt  der  Außentext 
ein  q(uc)  und  lahtilui)  und  hat  den  Passus  sah  Sex.  Lucilio  Iiassn  ganz  ausgelassen. 
Mit  VIII  igegen    I X  i   ist  gemeinschaftlich   das  Tempus   incrucruul. 

Der  zweite  Schreiber  des  neuen  \\  iener  Diploms  hat  keinen  \\  ert  daraul  gelegt,  sonder- 
liche  I  bereinstimmung  heider  Seiten  in  Wortkürzung  und  Korm  anzustreben:  im  ersten  Zusatz 
/''is.  (aufien  ;')•  Febr.  außen  Feh.),  Caesar  laußen  Caes.),  \'esp.  (außen  weggelassen),  ('ueecio 
(außen  l'oc.\,  Senat'  laußen  \\i\).  eent.  'außen  }'),  Hezhenus  laußen  Hesbciuis),  f.  I  = ////'»sl 
nach  Diilazcni  steht  nur  im  Außentext.  Sappa  laußen  Sapp.)\  im  zweiten  Zusatz  luliac  (außen 
//(/.);  wie  man  sieht,  kürzt  der  zweite  Schreiber  auf  der  Außenseite  stärker  und  öfter  als  aul 
der  Innenseite,  übrigens  ohne   irgendwie  durch  die  Raumverhältnisse  dazu  gezwungen  zu  sein. 

Beachtenswert  erscheint  unter  diesen  Umständen,  nämlich  bei  der  gleichen 
Textierung  von  Präskript  und  Konstitutin!!  und  bei  dem  noch  stärkeren  Zu- 
sammenschluß der  beiden  Textseiten  jedes  der  drei  Diplome,  die  Tatsache,  daß 
der  Hinweis  auf  die  bronzene  ( >riginaltafel  in  Rum  'ähnlich  wie  bei  der  Gruppe 
IV   V    VI,   vgl.   oben  S.   K)(j     verhältnismäßig  individuell   gestaltet   wird: 

Wien  ad  am  in  gen/is  luliac  in  podio  parte  cxterinrc  (vom  zweiten  Schreiber) 

I).  IX  /'//  piHlio  arac  geutis  luliac  parle  exteriore 

I ).  VIII  ad  araui  «cutis  luliac  Je  l'nras  pndin  sinis/crinre  (vom  zweiten  Schreiben, 
mit  dem   Zusatz 

Wien   Iah.   I 

1).   VIII   Iah.   I   pag.   II  loc{o)  XXXXIIII    \ 

I).   IX   trägt  kein   derartiges  Zitat. 

Daß  sieb  der  Gedanke  aufdrängt,  daß  dieser  Ortshinwe.is  auch  im  Diplom  IX  (ge- 
funden in  l'cimpei.  jetzt  im  Museum  von  Neapel  l  erst  von  einem  zweiten  Schreiber  hinge- 
setzt worden  ist,  und  also  überhaupt  untersucht  werden  müßte,  ob  nicht  noch  mehr  von 
der  zweiten  Hand  herrührt,  wird  also  nicht  unbillig  erscheinen,  wenn  auch  Mommsen  be- 
merkt:   ..Totum   diploma    eodem    tempore-   scriptum   est". 

Zitate  von  Tafel8"),  Kolumne  und  Zeile  sind  uns  bis  jetzt  sonst  noch  dreimal  begegnet, 
und  zwar  auf  Diplom  III   vom  Jahre  (i  \,   ausgestellt    fiii    einen  .Veteranen  der  ala   (icmelliana, 


(von   zweiter 


and 


si)    Kloß  Kolumne  und  Zeile  auf  Diplom  IX,  dessen  Urtaftl  also  wohl  nur  eine  Tafel  umfaßt    haben    im;-. 


U)2  \V.  ICubitschek 

VII    vom   Jahre    70.   für   einen   Veteranen   der   legio   II   adiutrix, 

VI   vom    Jahre    68,   für   legio    II  adiutrix,    während    die  beiden    andern   aus  demselben 
Instrument    geflossenen  Diplome    IV    und  V   ohne   Zitat  «(-blieben   sind. 

Mit  dorn  letzten  Lemma  habe  ich  Fassungen,  wie  gesagt,  von  zwei  verschie- 
denen Daten  9.  Februar  und  5.  April  vereinigt.  <  Mine  zur  Frage  Stellung  zu  nehmen. 
ob  die  gewiß  meritorisch  näher  zu  verbindenden  Erlässe  dieser  beiden  Tage 
auch  in  formeller  Beziehung  enger  verbunden  gewesen  sind  und  wie  diese  engere 
Verbindung  ausgestaltet  worden  sein  mag,  glaube  ich  doch  jedenfalls  darauf  hin- 
weisen zu  müssen,  daß  der  Passus  auf  dem  einen  April-Exemplar  viel  näher  zu- 
sammengeht mit  dem  Diplom  vom  9.  Februar  als  mit  dem  anderen  April- 
Exemplar,  und  empfinde  daher  kein  Bedenken  gegen  einen  Vergleich  aller  drei 
Exemplare;  es  kommt  noch  hinzu,  daß  das  Februar-Diplom  mit  dem  bezeichneten 
April -Diplom  auch  durch  die  Deduktion  an  denselben  Ort  und  durch  den 
gleichen  Truppenkörper  enger  als  mit  dem  anderen  April-Diplom  zusammen- 
zuhängen scheint. 

Dann  macht  aber  dieses  Nebeneinander  der  drei  Fassungen  desselben  Passus 
doch  wohl  einen  stärkeren  .Findruck.  Dann  können  diese  Diplome  nicht  aus  einer 
und  derselben  Massenproduktion  hervorgegangen  sein  und  damit  wird  die  Massen- 
produktion selbst  und  auch  die  obligate  Ausstellung  von  Militärdiplomen  auf 
Bronze  in  Frage  gestellt.  Eine  Rettung  vor  diesem  Schluß  wäre  vielleicht  nur 
dann  möglich,  wenn  nicht  bloß  das  Februar-Diplom  auf  eine  besondere  Kund- 
machung zurückzuleiten  wäre,  sondern  auch  beide  April-Diplome  auf  verschiedene 
Publikationen  zurückzuführen  sein  sollten;  diese  Annahme  wird  aber  durch  die 
Einheit  des  Kommandos  beider  Flotten  in  Verbindung  mit  den  gleichen  Daten 
meines  Frachtens  hinfällig. 

27.  Leider  kennen  wir  die  Fundumstände  des  Februar-Diploms  nicht,  das  nun 
nach  mehrjähriger  Wanderung  in  das  Wiener  Hofmuseum  aufgenommen  worden 
ist.  Der  internationale  Antikenhandel  versteht  nur  allzu  geschickt  die  Spuren 
seiner  Wege  und  Mittel  zu  verwischen.  Xur  wenn  die  eingangs  dieses  Berichtes 
erwähnten  Daten  zu  weiterer  Nachforschung  auf  heute  griechischem  oder  bulga- 
rischem Boden  benutzt  würden,  ließe  sich  vielleicht  über  die  Art  des  Fundplatzes 
etwas  ermitteln;  man  denkt  ja  am  ehesten,  auch  wegen  der  vorzüglichen  Kon- 
servierung, an  ein  Grab,  einen  nicht  ungewöhnlichen  Fundort  für  Exemplare 
dieser  Art   von    Denkmälern. 

Aber  auch  wenn  nachgewiesen  wäre,  daß  das  Diplom  aus  einem  Grabe 
stammt,  und  wenn  weiter  sich  nachweisen  ließe,  daß  dieses  Grab  noch  innerhalb 


I'in    Soldatemliplom   iles    Kaisers    Vespasian 


'  03 


der  Provinz  Macedonien  gelegen  war"'),  und  wenn  wir  außerdem  bereit  wären 
anzunehmen,  dal.!  der  Hauptniann  Hezbonus  nach  seiner  Deduktion  und  noeli  vor 
der  Aushängung  der  kaiserlichen  Konstitution  in  seine  Heimat  gereist  und  nicht 
mehr  nach  Paestum  zurückgekehrt  wäre,  so  dürfte  nicht  unanfechtbar  auf  diese 
Prämissen  der  Schlui.i  gebaut  weiden  können,  daß  er  den  Wortlaut  der  Konstitution 
mitgebracht  und  die,  gleichviel  auf  Grund  welcher  Zeugnisse  oder  welches 
Aktenzuges,  erreichte  Ergänzung  der  freigelassenen  Stellen  Datum,  Empfänger, 
Publikationsort)  in  Macedonien  vor  Zeugen,  die  er  vor  den  Statthalter  führte, 
beschworen  hat.  Der  Schlui.i  wäre  schon  deshalb  nicht  unanfechtbar,  weil  andere 
Diplome  mit  Landsmann-Zeugen,  die  deutlich  die  Spuren  einer  Ausfertigung  zu 
mindestens  zwei  Terminen  zeigen,  an  oder  nächst  dem  Orte  gefunden  worden 
sind,  an  welchem  der  Empfänger  des  Diploms  durch  Deduktion  sel.lhaft  geworden 
war.  Es  wird  also  vielmehr  eine  Erklärung  gesucht  werden  müssen,  die  wo- 
möglich allen  Exemplaren  dieser  Art  gerecht  wird.  Diese  Erklärung  scheint  am 
ehesten  so  gewonnen  werden  zu  können,  dal!  die  Ausfolgung  der  Diplome  nicht 
obligat  war,  sondern  dai.t  sie  vom  Interessierten,  der  ein  Exemplar  dem  Usus 
entsprechend  in  Bronze  zu  besitzen  wünschte,  bestellt  und  bezahlt ""i  werden  mußte; 
die  Bestellung  war  dann  nicht  an  Ort  und  Zeit  gebunden;  sie  mag  in  manchen 
oder  vielen  Fällen  in  der  Heimatprovinz  erfolgt  sein,  in  die  sich  der  Entlassene, 
sei  es  zu  dauerndem  Aufenthalt,  sei  es  nur,  um  nach  Abschluß  der  Dienstzeit 
und  vor  der  Wahl  oder  der  Beziehung  des  für  den  Lebensabend  in  Aussicht  ge- 
nommenen  Wohnortes  Verwandte   und    Freunde   aufzusuchen,   begeben    hatte. 

Das  immerhin  umständlichere  Verfahren  wird  etwa  in  domitianisehor  Zeit 
dadurch  abgelöst,  dai.i  dafür  gesorgt  wird,  dal.!  das  Bronzodiptvchon  in  Koni  selbst 
hergestellt  und  von  einer  Zeugengruppe  verifiziert  wird,  deren  Siegel  und  X'amen 
den    Kanzleien   des   Reiches   bald   genügend   geläutig  sein    konnten. 

Wie  gern  und  bequem  wollte  ich  in  diese  Auseinandersetzung  die  o'Js-pxvoi 
•/Mo:;  /a/.'/.i'iv  einbeziehen,  wenn  ich  mich  nur  davon  überzeugen  könnte,  dal.!  ihre 
Erklärung  durch  Wilcken"',  richtig  ist:  «es  sind  einfach  diejenigen  Veteranen, 
die  erst  vor  kurzem  entlassen,  noch  nicht  in  den  Besitz  der  ihnen  zustehenden 
Bronzetafeln  gelangt:  somit  bilden  die  /''»>::  yv./.v/'rt  überhaupt  keine  rechtlich 
gesonderte  Gruppe".  WILHELM    KLBITSCHEK 

""  I    Denn    '1er    Fundort    kann    auch    in    Thrakien        Stadt    Abdera,    in    der    Luftlinie   etwa    \i  km   entfernt. 
^elc^cn    sein;    ( iümiildschina   ist   von   dem   der    West-  "i   S.   oben    S,    i  Hb. 

grenze    Thrakiens     nächstjjeleyenen     Küstenorte,     der  ( inind/.ü^e    der    l'apvruskundc   I    100. 


aliM-TK-ttf  rfrs  iisti-rr.  ;ir. ■(,:;..!     In  titut.- 


Eine  neue  Inschrift  des  C.  Rutilius  Gallicus  aus  Ephesos. 

Bei  clor  Aufnahme  der  byzantinischen  Stadtbefestigung"  von  Ephesos  im 
Herbst  ig  13  gelang  es  mir,  aus  einer  unweit  des  Theaters  gelegenen  Mauer- 
partie mehrere  wichtige  Statuenbasen  mit  Inschriften  hervorzuziehen,  die,  vermut- 
lich ursprünglich  in  der  Xähe  aufgestellt,  später  als  geeignetes  Baumaterial  dort 
Verwendung  gefunden  hatten.  Wenn  ich  von  diesen  die  Basis  des  C.  Rutilius 
Gallicus  sofort  veröffentliche,  so  geschieht  es  nicht  nur  des  besonderen  Interesses 
wegen,  das  sie  als  neues  Denkmal  des  vielbehandelten1),  von  Statius  (silv.  I  4) 
so  hoch  gefeierten  Stadtpräfekten  verdient,  sondern  vornehmlich  deshalb,  weil 
sie  die  aus  Statius  poetischer  Schilderung  in  der  verschiedensten  Weise  rekon- 
struierte amtliche  Laufbahn  des  vornehmen  Mannes  nunmehr  urkundlich  festlegt 
und  weil  sie  auch  für  das  richtige  Verständnis  einer  pannonischen  Inschrift  von 
Bedeutung  ist.  Basismittelstück  ohne  Profile  aus  bläulichem  Marmor,  Höhe  075"', 
Breite  o'57,t"',  Dicke  o'5,V".  Sorgfältige  schöne  Buchstaben,  Höhe  0^05 — o-o27. 
I  )as  lange   1    ist  durch   Verlängerung   über    die   Zeile  kenntlich  gemacht  'Fig.   231. 

( '.  Rutilio   C.  ßilio) 
Slel(latiua)  Gallico 
Irib(uuo)  iiiil(itiiin)  leg(tovis)  XIII 
geminae,  q(naestori),  acdili  airnti, 
5  legaln  tlivi  Claticli  tcg(ioiiis)  AT 
Apollinaris,  pr(aetori),  legato 
provinciae  Galaticae, 
sodali  Augustali. 
consuli  designato 
1«  .1/.  Aemilius  M.  f(ilius)  Pal{atina) 

Pius  praef(ectiis)  coh(nrtis)  I  Bosp(oraitonmi) 
et  coh(ortis)  I  Hisp{anornm)  legato. 

'■•  S.   besonders    II.  F.  Stobhe    bei   Friedländer,  X.   Beiheft   8.    158,   vgl.   O.   Hirschfeld,   Wien.    Stud. 

Sittengesch.     III1     [871     S.    404  fr.;     K.    Dcsjardins,  III    1881   S.   268  t'.;   A.  v.  Domaszewski,   Altert,   uns. 

Kevue    de    philo).   1     1S77    S.   7  {.;    Momrasen,    CIL  heidn.    Vorz.    V    181  ff.   u     506.    Bei  der  Beschaffung 

V   ]).   ,S<>;     Nohl  bei   Friedländer  S.   G.   Hb'  453  IT.,  des   Literaturmaterials   war   mir   E.  Groag    behilflich; 

III0  4S3  (f.,     I\">    107!'.;     Friedländer,     Progr.    Univ.  sein   die   neue   Inschrift    bereits   verwertender  Artikel 

Königsberg    1880    111;     Fr.   Vollmer    in   seiner   Aus-  in    der    Neubearbeitung    der    Paulyschen    Realenzy- 

gabe   der   Silvae    1898    S.    281  ff.;    II.    Dessau,   I'roso-  klopädie    11.     Reihe    I      12,5    ff.    ist    unterdessen     er- 

pogr.    imp.    Rom.    III    I.|Sf.    n.    167;    Hr.   Stech,    Klio  schienen. 


l'.iiK'   neue   Insehrilt  des   C.  Rutilius   Gallicus  aus    Kpbesos 


I  ()5 


Üie  Inschrift  g'ibt  die  von  (.'.  Rutilius  Galliens  bis  zu  seiner  Designation 
zum  Konsul  bekleideten  Amter,  also  gerade  den  bisher  am  ungvnauesten 
bekannten  Teil  seiner  Karriere.  Es  ist  die  typische  Laufbahn  eines  Mannes 
senatorischer  Abstammung  oder  eines  Ritters,  der  vom  Kaiser  den  latus  clavus 
und  damit  die  Anwartschaft  auf  die  senatorischen  Amter  erhalten  hat.  Daß 
(iallieus  aus  ritterlicher  Familie  war,  hat  man  aus  den  Worten  des  Statins 
silv.  I  4  V.  68  f.:  „genus  ipse  suis  permissaque  -)  retro  nobilitas"  wohl  mit  Recht 
geschlossen  's). 

Ob  er  vor  dem  an  erster  Stelle 
angeführten  Legionstribunat  eines  der 
Amter  des  sogenannten  Vigintivirats 
bekleidet  hatte  oder  aber,  wie  andere 
für  die  Senatskarriere  bestimmte 
Ritter,  davon  dispensiert  worden 
war ').  ist  deshalb  nicht  ganz  sicher, 
weil  diese  niederen  Magistraturen  in 
den  Inschriften  nicht  immer  verzeich- 
net werden.  Die  Worte  des  Statins 
V.  71  f.:  ..prima  togae  virtus  Uli 
quoque  clarus  et  ingens  eloquio" 
werden  wohl  mit  Recht  auf  seine 
Tätigkeit  als  Sachwalter  bezogen  und 
können  schwerlich  die  Stellung  eines 
Xvir  stlitibus  iudicandis  bezeichnen 
sollen.  Statius  fährt  in  seiner  Schil- 
derung der  Laufbahn  des  (iallieus 
so   fort.    V.    7  j  -   Kr: 


I  Vi- : 

■M 


23:    Millelstüel;    einer  Statuenbasis   aus  l'.phc; 


.  .  .   ni'ix   mnumeris  exercita  castns 
occidua[e]   prima[<;]que  dom[u]s  et  sole   sub   omni 
perme[r]uit   iurata   nianus.  nee   in   otia   paeis 
permissum   laxare  animos   ferrumque   reeingi. 


-j    I>ie     Überlieferung     perniissu<iite,      in-     aueli  dureli     die     Angabe     der      I  ribus     Stellatina,     /.u     dei 

Klotz.  1  in   der  Teubncraus[;abe-    MM1  aufnimmt,   hält  dies*-    Stadt     jjeliü.-le,    eine    wertvolle    Stiit/.e.      Veryl. 

\'ollmer   a.    a.    ' ).   S.    2S<>   für   „untadelig".  W.    Kubitsehek,     Imperium     Rnmanum     tnhutim     di- 

M"miuseiis  Vermutung,  dal)  (iallieus    111    I  urin  seriptuin    I  1 7  f . 

beheimatet    »in     /.»   <   II.   V    ijy.SX      ht)i)ui,   erhal  li   (Jh.  l.eerivain  bei  1  >ui  t-uil  ni  ^-S.i^lio    III   1  Vi'"- 


I  ')"  Josef  Keil 

llunc  Galatea   vigens  ausa  est  incessere  bello 
liunc  quoque  perque  novem  timuit  Pamphylia  messes 
Pannoniusque  ferox  arcuque  horrenda  fugaci 
Armenia  et  patiens  Latii  iam  pontis  Araxes. 
8u  Ouid  geminos  fasces  magnaeque  iterata  revolvam 
iura  Asiae?  Velit  illa  quidem  ter  habere  quaterque 
hunc  sibi,   sed  revocant  fasti   maiorque  curulis  .   .  . 

Der  Dichter  erwähnt  also  in  den  einleitenden  Versen  nur  militärische  Stel- 
lungen,  und  konnte  durch  die  Fassung  von  V.  74 —  75  leicht  die  Meinung-  erwecken, 
daß  diese  Stellungen  militiae  equestres  gewesen  wären  und  Galliens  nach  ihnen 
vom  Kaiser  inter  tribunicios  oder  aedilicios  adlegiert  worden  sei,  zumal  da  man 
in  V.  80  seit  Hirschfeld5)  die  Umschreibung  der  städtischen  Prätur  zu  erkennen 
glaubte.  Jetzt  sehen  wir,  daß  Gallicus  nach  Absolvierung  seines  Tribunats  bei 
der  XIII.  Legion,  die  damals  in  Germania  superior  oder  eher  bereits  in 
Pannonien  (Poetovio)  lag,  die  Quästur  und  die  kurulische  Adilität  bekleidete 
und  nach  diesen  Zivilämtern  als  Legat  des  Claudius  das  Kommando  über  die 
damals  wohl  schon  in  Carnuntum")  garnisonierende  XV.  apollinarische  Legion 
übernahm.  Für  die  letztgenannte  Stellung  besauen  wir  bereits  ein  epigraphisches 
Zeugnis,  das  erst  durch  unsere  Inschrift  das  rechte  Licht  empfängt.  Ls  ist  das 
Fragment  einer  monumentalen  Inschrift  (wohl  ßauinschrift)  des  Kaisers  Claudius, 
das  sich  im  achtzehnten  Jahrhundert  in  der  Wiener  Hofbibliothek  befand,  aber 
bei  deren  Umbau  verloren  ging.  Ihr  durch  mehrere  Abschriften  erhaltener 
Text  lautet  mit  Mommsens   Ergänzungen   im   CIL  111   4591: 

[Fi.   Claudio   Drusi  f.] 

[Caesarji  Augus[to  Gennanico  pont.  Utax./ 

//r.  pot i/mper.  XXVU   [pafri  patriae  cos.   F./ 

cla   Vipstano   Gallo 

C.  Rutilio  Ga/llicjo 

Fs  war  allg-emein  angenommen  worden,  daß  Rutilius  Ga[llic]us  (Z.  41  mit 
dem  Gönner  des  Statius  identisch  sei.  Borghesi')  wies  ferner  daraufhin,  daß 
Vipstanus  Gallus  und  Gallicus  nicht  etwtt  als  Consules  suffecti,  sondern  als  Pro- 
vinzialbeamte    oder    Offiziere    anzusehen    seien,    und    Mommsen    nahm    sie    dem- 

"')   Bei    Mommsen,   Staats]-.  I :'  384   Aum.  2   und        v.   Donmszcwski,  ebd.   X    15;   Bormann,  ebd.   XVI11 
Friedländer,   S.   G.   TV    107.  222  II".;    Ritterling,  Rhein.   Mus.   LIX    1904,  02. 

G)    Vgl.   Hirschfeld,    Arch.-epig.   Mitt.  V   ;i6ff.;  tj   Oeuvres  V   30.;. 


Eine  neue  Inschrift  des  •'.  Kulilius  (iallieus  aus   Kphesos  IQ7 

entsprechend  in  das  Konsulnverzeichnis  des  CIL  III  nicht  auf.  Renier  (bei 
Desjardins  a.  a.  O.)  hielt  Vipstanus  Gallus  für  den  Legionslegaten,  (iallieus  für 
einen  der  Tribunen  der  Legion.  Dem  trat  O.  Hirschfeld8)  entgegen  und  ver- 
suchte unter  Heranziehung  einer  Tessera  consularis  mit  ,.id.  Oct.  M.  Vipst. 
('.  Ru  .  .  ."  die  beiden  Männer  als  Consules  suffecti  zu  erweisen,  wobei  er  in  der 
letzten  Zeile  Ga[ll]o  statt  Ga[llic]o  ergänzte. 

Es  kann  jetzt  kein  Zweifel  mehr  sein,  dalj  Borghesi  und  Renier  auf  dem 
rechten  Wege  waren  und  daß  wir  in  .  .  .  Vipstanus  Gallus  den  kaiserlichen 
Statthalter  von  Pannonien  (leg.  Aug.  pr.  pr.  provinciae  Pannoniae),  in  Gallicus 
aber  den  Kommandanten  (der  in  Carnuntum  stationierten?)  legio  XV  Apollinaris 
zu  erkennen  haben.  Ist  so  die  Basis  aus  Ephesos  für  die  Beurteilung-  der 
pannonischen  Bauinschrift '■')  von  entscheidender  Bedeutung,  so  verdanken  wir 
dieser  andererseits  die  Datierung-  der  Legatenstellung  des  (iallieus  in  die  Periode 
der  XXVII.  imperatorischen  Begrüßung  des  Kaisers  Claudius,  d.  h.  in  die  Zeit 
vom   Sommer  52   bis  Oktober   5  \   n.   (  hr. 

Von  Carnuntum  ging  (iallieus  nach  Rom,  um  das  Amt  eines  Prätors  zu 
übernehmen '"). 

-Seine  nächste  Stellung"  war  die  eines  Legaten  der  galatischen  Provinz.  I  >ci- 
Ausdruck  provincia  Galatica11)  ist  sehr  bezeichnend  und  mit  Absicht  gewählt, 
weil  diese  kaiserliche  Provinz  außer  dem  eigentlichen  Galatien  noch  andere  an- 
grenzende Landschaften  umfaßte,  je  nachdem  die  dem  Reiche  von  Osten 
drohende   Gefahr  deren  Vereinigung  in  der   Hand   eines  Statthalters   nötig'  machte 

'■    Wien.  Stuil.  III    1  ss  1    s.   ,;i,,s  ti.         KI.  Schi.  von     S.imtcr     hei     I'.iul;  -  Wissowa     VI     2uu_;  I.     zu- 

S35  f.,    vi»l.   C1I.  III    |i.   1 7  >  1  + :    l'rosopo^r.    imp.    Rum.  samincn;;cstellti,    so    muß    dies    liir    alle    in   der   Stadt 

III    1 4')    11.  Ion,   uiii  4(4    11.  (')-;    W.   [,iebcnatn,    b.i-'.i  wirkenden    im    lieyensatz    zu    den    in   die    Provinz   ab- 

consulares   7S    und    s  ;.  gehenden  Propratorei    ^'l'.en     Vielleicht  \V(dlte  Stalius 

'■    Aul    ihre  l'.edeutune;   lür  die   I.okale-eschichtc  im   Vers  So    in    der  Tat   die    von  (iallieus    in    der  Stadt 

("arnuntums     kann     ich     jetzt    ebensowenig    eingehen  Koni  verwaltete  l'ratur  stauen  beiden   prnprätorischen 

wie    auf    diie    Persönlichkeit    und    den    vollen    N'amen  I.c^ationcn  in  rCleinasien  ^e^eniiberstellen.    bedenken 

des    neuen    pannonischcii    Statthalters,      f..    Ritterling  ^ei^cn     eine     solche    Auftnssunt»    erregen    Stellen    wie 

Areh.-epijjr.    Mitt.    XX     iS'17    s.   10    Anm.   ;;■    hat  Martiil    XI   ■)*,     1^    nnit     Kriedländcrs    Anmerkung 

sehr    ansprechend      I.     (iellius    l*ul>li]c(o,tla    Vipstanus  und  t'i-sius  l>io    l.III    1  }.    |,    welche   den    städtischen 

tiallus   in    Vorschlag    gebracht.  l'rutoren  ausdrücklich  seclis  Liktoren  zusprechen.  Wie 

1   1    Dali   er  praetor   urhanus    gewesen   wäre,    wie  viele  fasees  einem  le^atus  iuridicus  von  Asia  mit  prä- 

Hirschfeld    aus    den    Worten    ^eminos    fasees      Y.  So  torisrheni   Kan^e   ^ehühiten,    scheint    nicht  überliefert 

geschlossen     bitte    Is.   o.    Anm.    v.     wird     durch     die  zu   sein. 

ephesische     Inschrilt,     in    welcher    die    I  )etcruiination  ")    Y_d.    den     der    ^li-ichen      /.et!     an^ehöri^en 

urbiano     nach    praeton.   fehlt,   nii'ht   erwiesen.   Wenn  i~i-por:o;    Y'j./.x~.:/-'it-   ir.-j.y/v.y.t    '    Hi     S'i'M     mit     den 

Prätoren  in    der  KaNcrzeit   überhaupt   zwei   Liktoren  richtigen     Keiuerkune.cn    von    ( '.    lirandis     bei    l'aulv- 

zur  X'erliieun^  hatten    das  Uclemnalciial  ist  am  besten  Wissowa-Kroll    \' 1 1    ^^5  (. 


H)8  Josef  Keil 

oder  nicht.  Fast  während  der  ganzen  Regierungszeit  des  Kaisers  Nero12)  war  der 
kriegstüchtige  Cn.  Domitius  Corbulo,  dem  die  Ordnung  der  armenischen  Angelegen- 
heiten übertragen  war,  kaiserlicher  Statthalter  von  Cappadocien  und  Großgalatien, 
welche  Provinzen  er  nur  im  Jahre  62  03  an  Caesennius  Paetus  abtrat  und  mit 
Syrien  vertauschte,  um  sie  dann  mit  erhöhter  Machtbefugnis  wieder  zu  übernehmen. 
Ihm  war  Gallicus,  wie  wir  jetzt  sehen,  als  Legat  beigegeben.  Wie  lang  er  diese 
Stelle  versah  und  welcher  Wirkungskreis  ihm  zugewiesen  war,  ist  aus  der  Inschrift 
allein  nicht  zu  ersehen;  nur  das  darf  man  aus  dem  Fehlen  eines  Legionsnamens 
schließen,  daß  er  nicht  dauernd  ein  Legionskommando  führte.  Hier  helfen  die 
oben  ausgeschriebenen  Verse  des  Statins  weiter.  Fr  hatte  von  unzähligen  Kriegs- 
diensten (innumera  castra)  seines  Gönners  gesprochen  und  beschreibt  diese  dann 
in  V.  70 — 79  näher,  ohne  dabei  eine  chronologische  Aufzählung  zu  beabsichtigen13). 
Wir  wissen  jetzt,  daß  sich  die  Worte  „nunc  timuit  .  .  .  Pannonius  .  .  .  ferox"  auf 
sein  vor  der  Prätur  versehenes  Legionskommando  in  Pannonien,  die  übrigen  aber 
auf  die  nach  der  Prätur  fallende  galatische  Legation  beziehen,  und  dürfen  wegen 
V.  70  und  78  f.  annehmen,  daß  Gallicus  an  dem  Feldzuge  des  Corbulo  gegen  Ar- 
menien und  vermutlich  auch  an  der  Einnahme  von  Artaxata  im  Jahre  59  teilnahm. 
Die  Erwähnung  von  Pamphylien  (V.  77),  die  als  Beweis  der  Zugehörigkeit  dieser 
Landschaft  zur  damaligen  provincia  Galatica  wertvoll  ist"),  warnt  uns  jedoch,  seine 
militärischen  Leistungen  allzuhoch  zu  veranschlagen,  denn  gerade  in  Pamphylien 
war  vom  armenischen  Kriege  gewiß  am  allerwenigsten  zu  verspüren.  Fs  scheint 
sogar  nicht  völlig  ausgeschlossen,  daß  Gallicus  trotz  der  von  Statius  genannten 
innumera  castra  in  der  provincia  Galatica  vorwiegend  als  Zivilbeamter  und  dann 
wohl  hauptsächlich  als  Richter  tätig  war,  genau  wie  zwei  Jahrzehnte  später 
Ti.  Julius  Celsus  Polemaeanus  oder  A.  Julius  Ouadratus  in  der  damals  wieder 
vereinigten  großgalatischen-kappadokischen  Provinz  IS). 

Daß  Gallicus  nach  der  langjährigen  galatischen  Mission  sofort  die  Stelle 
eines  Legaten  des  Prokonsuls  von  Asia  angenommen  hätte,  ist  möglich,  aber  nicht 
wahrscheinlich.   Vermutlich  ging  er  zuerst  nach  Rom  und  ward  dort  im  Jahre  68 

'-)   Im  ersten   [ahre  Neros  ist  noch  Q.  Pelronius  '   ■   Es   war  ein  methodischer   Kehler,    bei    dem 

Umb(rinus)    oder    LTmb(er)    als    legatus    Augusti    ]>ro  Dichter   eine    genau    chronologische    Anordnung    der 

praetore   von   Galatien  bezeugt  (Cagnat  IGR  111  335  .  Kriegsdienste   und    Ämter   vorauszusetzen. 
Daß  Galatien   später    dem   Corbulo    und   ebenso    dem  "i   Ebenso     sind     unter     (.alba     Galatien     und 

Caesennius    l'aetus    unterstand,    ergibt    sich   aus    Xac.  Pamphylien     vereinigt    (Tac.   bist.   11    9   Galatiam    ac 

ann.  XIII    5^  et  hahiti  per  Galatiam  Cappadociamque  Pamphyliam  provincias  Calpurnio  Asprenati  regendas 

dilectus    und     X  Y     6    simul    Pontica     et     Galatarum  Galba  permiscrat^. 

Cappadocumquc  auxilia   Paeto  oboedirent.    Vgl.   auch  lr')   Vgl.     K.     Ritterling,     Jahreshefte    X     1907 

Groag,   a.   a.    ü.    1257  f.  S.   30]  IV. 


Kine  neue   Inschrift   des  ('.  Rutilius   Gallieus  aus   K.phesos  l'ni 

in  das  vornehme  Collegium  der  sodales  Augustales  kooptiert1").  Dann  kehrte  er 
nach  dem  Osten  zurück  und  übernahm  als  legatus  pro  praetore  provinciae  Asiae 
die  ihm  vielleicht  bereits  aus  seiner  galatischen  Dienstzeit  vertraute  Jurisdiktionelle 
Tätigkeit.  Statius  (V.  So  f.)  berichtet,  daß  er  das  neue  Amt  durch  zwei  Jahre 
versah  und  wegen  seiner  Designation  zum  Konsul  niederlegte.  Ganz  das  Gleiche 
geht  aus  unserer  Inschrift  hervor.  Als  sie  verfallt  wurde,  war  Gallieus  Legat  in 
Lphesos  und  Consul  designatus.  Vermutlich  war  eben  seine  Designation  zum  höchsten 
Reichsamt  der  Anlaß,  daß  ihm  M.  Aemilius  Pins.  Präfekt  zweier  Auxiliarkohorten17). 
eine   Ehrenstatue  errichtete,  deren  Basis  die  hier   veröffentlichte   Inschrift  trug. 

Auf  die  späteren  Stellungen  des  Gallieus  einzugehen,  gibt  diese  keinen  An- 
laß. Dagegen  muß  wenigstens  der  Versuch  gemacht  werden,  mit  ihrer  Hilfe  sein 
Geburtsjahr  und  seine  Amter  einschließlich   des   Konsulats  zeitlich  festzulegen. 

Gallieus  war  während  seiner  Erkrankung  nach  dem  Säkularfeste  des 
Jahres  88  und  während  der  Abwesenheit  des  Kaisers  Domitian  im  Dakerkriege 
(8g  n.  Chr.)  nicht  viel  über  60  Jahre  alt.  Seine  Geburt  fiele  demnach  aller- 
spätestens  2g  n.  Chr.  Da  er  jedoch  das  Legionskommando  der  KV.  Legion  nach 
der  Wiener  Inschrift  spätestens  s)  n.  Chr.  innehatte  und  davor  noch  seine 
kurulische  Adilität  und  die  von  dieser  mindestens  durch  ein  Jahr  getrennte  Quästur 
anzusetzen  ist,  welche  man  erst  nach  vollendetem  24.  Lebensjahre  übernehmen 
konnte,  so  kommen  wir  auf  ein  etwas  früheres  Geburtsdatum,  nämlich  20  oder  27. 
Die  Quästur  kommt  dann  in  das  Jahr  50  oder  51,  die  Adilität  32  oder  53, 
die  I'rätur  frühestens  5,5  zu  liegen.  Darauf  folgte  die  anscheinend  g  Jahre1") 
dauernde  galatische  Legation.  Im  Jahre  n8  wird  Gallieus  zum  sodalis  Augustalis 
kooptiert.  Lür  seine  zweijährige  asiatische  Legation  kommen  dann  etwa  die 
Jahre  oi/ — 70.  für  das  Konsulat  das  Jahr  71  in  Betracht,  ohne  daß  ein  wenig 
späterer  Zeitraum    für  die   beiden   letzteren    Amter  ausgeschlossen   wäre11'). 

Smyrna.  J<  >SI  I'   KEIL 

,,;i  CIL    VI    [984.  !''    Groag,   a.  ;i.  O.    I2,S    erinnert    daran,   dal!   in 

'i    Weder    die    cohtorsi     I.     Rosplorianaj    oder  die  von  Statius  V.  77  genannten  neun  Ernten  möglicher- 

Bosp(oranorum)    noch    die    coh/ors)    I.     Hispianorum)  weise   auch   die    pannonisehc    Dienstzeit    des   Galliens 

sind   uns   genügend    bekannt,    um   aus   ihrer    Nennung  eingerechnet    ist. 

einen    Schluß    auf   das    Verhältnis    des     M.    Aemilius  v'>     Nach    dem     Konsulat     bekleidete     Gallieus 

l'ius    zu    Gallieus    während    dessen    Legation    ziehen  noch     unter    Vespasianus     die     Stellungen     eines     lc- 

zu   können.     Vgl.  über  erstere   'die   im   zweiten    Jahr-  gatus    Augusti    pro    praetore    fad   census    aeeipiendosj 

hundert   in  Cappadocien   bezeugt   ist?  C.  Cichorius   bei  in  Afriea  und  —  in  den  fahren  77  78  —  eines  legatus 

Pauly-Wissowa    IV    25 ^    und     K.    Ritterling,     Arch.-  Augusti     pro     praetore     in     Germania    inferior.      Von 

epigr.    Mitt.    XX    180,7    S.    150,;    Wien.    Stud.    \XIV  Domitian    wurde    er    schließlich    zum    praefeclus    urbi 

1002    S.  303.  ernannt    (Stellen   bei    Groag,    S.    i;vil.i. 


Weihung  an  Libcr. 

Platte  aus  weißem  Marmor,  <n>_] "'  hoch,  n-2221"  breit,  o"i27'"  tief.  An  der  Rück- 
seite und  an  der  rechten  Schmalseite  (nicht  auch  an  der  Unterseite)  gerauht,  war 
also  vielleicht  zur  Aufstellung-  in  einer  rechtsseitigen  Ecke  bestimmt.  Von  der 
Oberseite  ist  ein  annähernd  elliptisch  umgrenztes  Stück  von  0-087  X  00157'"  etwa 
0013"'  tief  ausgenommen;  diese  (rauh  belassene)  Ausnehmung  war  wohl  zur  Auf- 
nahme eines  Yotivstückes  mit  verhältnismäßig  breiter  Standfläche  bestimmt.  Eine 
Eundnotiz  fehlt;  aber  nichts  steht  der  Annahme  im  Wege,  der  Stein  stamme  eben 
wie  das  ganze   oder  fast  das  ganze   übrige   Lapidarium1)   Paccas  aus  Ostia. 


24:      Inschrift   ans   der  ehemaligen    Sammlung    des    Kardinals    l'acca. 

Die    Vorderseite    trägt   in    breiten    Buchstaben    mit  flach   dreieckigem  Durch- 
schnitt folgende  Aufschrift  etwa  der  vorsullanischen   bis  gracchischen  Zeit: 
NO  •  OFAUVS  •  NO  ■  F  ■  Q  ■  PRO  No(vins)   Ofnlius  No(ri)  /(Hills),  q(uaestnr).  pro 

SED  •  ET  •  FAMILIA-  SOVA  -  UEIBERo  sed  et  familia  smni  (=  stta)  Leibero 

DONVM  ■  DAT  MERET  Jouum  dat  meretfn  oder  -od). 

Buchstabenformen:  U;  A  einmal  ohne  Querstrich;  O  zu  Ende  der  zweiten 
Zeih"  vollständig  erhalten,  greift  aber  größerenteils  auf  die  rechte  Nebenseite 
über.  Auch  nach  dem  ersten  NO  in  Zeile  1  scheint  ein  Punkt  zu  stehen:  er  mag 
aber,  da  für  ihn  zu  wenig  Platz  zwischen  den  beiden  O  gelassen  ist.  nicht  recht- 
zeitig  vom   Steinmetz   vorgesehen   worden   sein. 

Bloß  das  will  ich  hier  noch  bemerken,  daß  der  q(uaestor)  in  Zeile  1  doch 
wohl  am  ehesten  auf  Ostia  bezogen  werden  sollte:  unser  Wissen  über  Rechts- 
stellung und  Beamtenschaft  Ostias  scheint  freilich  vorläufig  nicht  über  das  hinaus- 
gedrungen  zu   sein,   was  Dessau   CIL    XIV   p.  4   auseinandergesetzt  hat. 

Wien.  WILHELM   KUBITSCHEK 

')    Vj>l.    Dessau    CIL    XIV    ]>.  2  (insbesondere   Audi,  ü)   und    p.  4M. 


BEIBLATT 


Jahresbeftc  des  üsterr.  archaol.  Institutes  IM    X\'II  Heiblatt. 


Ausgrabungen  in  Norikum  1912/13. 


I.  Aguntum  (Stribach   bei   Lienz). 


und  29'30mLänge  imlnnern,  mit  o*Gom  (=2r)  starken 
Mauern  dar.  Laienraum  und  Presbyterium  sind  durch 
Der  Fund  einer  noch  nicht  veröffentlichten  alt-  eine  Mauerung  getrennt,  auf  der  die  Schranken  standen. 
christlichen  Kultanlage  auf  dem  Heraaberge  bei  Diese  Mauerung  ist  bei  der  Grabung  1838  59  zum 
Globasnitz,  2  Stunden  s\v.  von  der  Bahnstation  Blei-  großen  Teile  zerstört  worden,  besonders  in  der  Mitte; 
bürg  in  Unterkärnten,  und  die  Arbeiten  an  der  die  Türe,  die  beide  verbindet,  war  nicht  mehr  zu 
Friedhofkirchc  in  St.  Peter  im  Holz  (Teurnia),  über  konstatieren,  sie  ist  nach  dem  genannten  Plane  bei 
die  im  Beiblatte  XIII  191 1  Sp.  161  ff.  und  XIV  Meyer-Unterforcher  eingezeichnet.  Auf  den  Raum  für 
1912  Sp.  17  ff.  vorläufig  berichtet  ist,  führten  dazu,  die  Geistlichkeit  entfallen  1270 '"  der  Gesamtlange. 
auch  in  Aguntum  den  Spuren  des  frühen  Christen-  Das  hängt  zusammen  mit  der  eigentümlichen  Ge- 
tums  nachzugehen,  welche  eine  Grabung  von  Kunst-  staltung  des  eigentlichen  Presbyteriums,  dessen  Kon- 
freunden der  Stadt  Lienz  im  Dezember  des  Jahres  struktion  wir  jetzt  nach  dem  Fund  in  Teurnia  verstehen. 
1858  und  Jänner  1859  bekannt  gemacht  hatten.  Die  Krhalten  ist  das  gemauerte  Halbrund  mit  dem  Subsel- 
Berichte  über  diese  Funde  liegen  im  Buche  Meyer-  lium  für  den  Bischof  und  die  höheren  Priester.  Sein 
Unterforcher  „Die  Römerstadt  Agunt"  S.  13  —  29  Scheitel  steht  von  der  östlichen  Stirnmauer  1  'u8  '"  ab, 
vollständig  gesammelt  vor.  Der  dort  S.  23  Abb.  3  seine  Achse  weicht  um  C30 m  011  der  des  ganzen 
gegebene  Plan  bringt  neben  einer  Grundrißskizze  Baues  aus.  Die  schwache  (0*50 m  breit)  gestelzte  Rund- 
Abbildungen  der  Mensaplatte  und  eines  der  vier  maucr  bildet  die  Lehne  des  Suhselliums,  das  0*4^  '" 
Altarsäulchen,  welche  diese  Platte  einst  trugen.  Wenn  höher  ist  als  der  Kstrichboden  davor.  Das  5''\5  '" 
auch  im  Jahre  1882  das  Terrain  durch  eine  Über-  breite  Podium  ist  schon  früher  zerstört  worden  Die 
schwemmung  vollständig  vermuhrt  wurde,  schien  es  Rundmauer,  die  noch  den  glatten  Verputz  trug, 
doch  geboten,  die  begonnene  Grabung  von  neuem  steht  stellenweise  jetzt  1*07 m  über  den  Marmor- 
aufzunehmen, um  wenigstens  den  ganzen  Grundriß  platten  des  Fußbodens  auf.  .Auf  dem  Podium  stand 
festzustellen.  Vom  17.  Juli  bis  Mitte  August  i<jI2  ein  Altar  von  einfacher  Tischform.  Die  1X59  ge- 
wurde die  Stelle  der  alten  Grabung  untersucht,  und  fundene  Mensaplatte  ist  jetzt  verloren,  sie  hatte  die 
nachdem  die  irrtümliche  Kintragung  der  Funde,  wie  gewöhnlichen  Maße  (zirka  0/97  X  °'53  m)'  '"  ,'<'1 
sie  auf  Tafel  3  bei  Mcjer-Unterforcher  vorliegt,  Unterseite  vier  runde  Ausnehmungen  für  die  Trag- 
erkannt war,  gelang  es,  eine  Basilika  in  ihrem  ganzen  säulcn').  l.s  landen  sieh  sieben  Stücke  solcher  kleinen 
Umfange  aufzudecken.  Ich  begnüge  mich  hier  eine  Schäfte  (zwei  obere  Hndstücke  mit  <ro5  '"  Durch- 
kurze F.rläuterung  zum  Plane  Fig.  I  zu  geben,  da  messen,  die  mindestens  auf  zwei  Tische  schließen 
ich  über  Agunt  und  die  kunstgeschichtliche  Stellung  lassen.  Dm-  lindstücke  haben  oben  ein  Kinsatzloeh 
der  dortigen  Kirche  im  Besondern  in  einer  speziellen  für  einen  Metalldorn,  am  Mantel  vier  aufgemalte  rote 
Schrift  über  die  norischen  Kirchen  demnächst  aus-  Kreuze.  Reste  von  größeren  Säulchen  gehören  zu 
führlieher  handeln  werde.  den  Schranken  (oberer  Durchmesser  0/09  '").  Am 
Der  einfache  Bau,  welcher  über  Ruinen  aus  klassi-  Mordende  ist,  durch  eine  Tür  verbunden,  die  kleine 
scher  Zeit  liegt,  stellt  ein  Oblongum  von  9-40  "'  Breite  Sakristei     angebaut     '4'95  /    yiH  m).      Im    I.aienrauin 

')   Während  in  dem  Grundrisse  bei  Meyer-Unter-  weil',   der  üriginalbericht   nur  von   Stücken   kleinerer 

forcher  Fig.  3  vier  solcher  .Säulchen  eingetragen  sind.  Säulchen   und   das   wird    das    richtige   sein. 

1* 


R.  Egger 


stehen  ungefähr  in  der  Mitte  zwei  quadratisehe 
Mauerschäfte  (O'öo  X  °'^°  m)  auf  eine  antike  Mauer 
fundiert,  die  Stützen  für  die  Dachkonstruktion.  Daß 
solche  auch  an  den  Enden  der  Untermauerung  für 
die   Kanzellen   vorhanden   waren,  ist   wahrscheinlich, 


i:    Grundriß  der   Ausgrabungen  in  Aguntum   1012 


doch  konnten  sie  nicht  gefunden  werden,  weil  gerade 
diese  Mauer  von  den  früheren  Ausgräbern  fast  völlig 
zerstört  worden  war.  Zwei  Türen,  eine  im  Norden,  eine 
an  der  Front,  führen  ins  Freie.  An  der  Innenseite  der 
Nordmauer  fanden  sich  Reste  größerer  Säulen,  die 
zu  den  Fenstern  gehören.  Den  angebauten  Sockel 
an  der  Südwestecke  vermag  ich  nicht  zu  erklären. 
An  der  Außenseite   waren  Gräber  angelehnt;  das  an 


der  Nordseite    bestellt    aus   3   dicken    Marmorplatten, 
die  früher  anders  verwendet  waren,  die  Gräber  an  der 
Südseite  sind  gemauert.  Das  Plattengrab  an  der  Ost- 
seitc  war  noch    intakt   und  enthielt  das  Skelett  ohne 
weitere  Beigaben.  Die   römischen  Fundamente  weiter 
zu  verfolgen    hinderte   die    Ein- 
sprache des  Grundbesitzers.  Nur 
so   viel  konnte   noch    konstatiert 
werden,    daß    die    starke    Nord- 
Süd  verlaufende  römische  Mauer 
sich    etwa  80  m  von   der  Kirche 
angefangen      nach     Norden     er- 
streckt. 

Diese  bescheidene  Kirchen- 
anlage ist  für  uns  dadurch  von 
besonderem  Werte,  daß  sie  uns 
den  komplizierteren  Grundriß  von 
St.  Peter  im  Holz  einwandfrei 
verstehen  lehrt.  Das  Kreuz  in 
diesem  Grundrisse  (vgl.  Jahres- 
hefte  XIII  Beibl.  Fig.  80)  ist  nur 
ein  Pseudokreuz,  das  Hauptschiff 
mit  dem  Presbyterium  entspricht 
genau  dem  Oblongum  der  Agun- 
tiner  Kirche;  das  in  St.  Peter 
wurde  durch  die  hinzugefügten 
symmetrischen  Kapellen  mit 
ihren  kleinen  Vorräumen,  ferner 
durch  die  Korridore  und  die 
Vorhalle  vergrößert. 

Die  Kirche  von  Aguntum 
ist  ähnlich  wie  die  in  Teurnia 
durch  Brand  zugrunde  gegangen. 
Die  Säulen-  und  Marmortrümmer 
waren  alle  rauchgeschwärzt  und 
mürbe. 

Außerhalb  der  Kirche  an 
der  Ostmauer  fand  sich  im  ange- 
schwemmten Schotter  eine  kleine 
Amorfigur  aus  Bronze.  Es  ist 
ein  Hohlguß  von  0'055m  Höhe, 
unten  mit  einer  Platte  zum  Auf- 
stellen, auch  am  Rücken  ist  ein  Loch  zum  Anbringen 
einer  Stütze  (Fig.  2).  Dargestellt  ist  der  geflügelte 
Amorknabe,  völlig  nackt,  sitzend,  mit  einem  Frucht- 
korb in  der  Linken,  den  er  zu  schützen  trachtet  vor 
einem  Vogel,  der  von  seinem  rechten  Oberschenkel 
aus  nach  dem  Korbe  schnappt.  Die  Arbeit  ist  mäßig, 
das  Motiv  der  Genreszene  nicht  gerade  häufig.  Ich 
führe    als   Analogien    an    für    Haltung    und    Körper- 


Ausgrabungen  in   Norikum    1912/13 


IO 


bewegung  des  Knaben  eine  Bronze  aus  Grozon  im 
Jura,  jetzt  im  Museum  Saint  Germain  en  Laye  in 
Paris,  bei  S.  Reinach  Antiquites  nationales  S.  92 
n.  86,  dann  für  die  Szene  eine  Terrakotte  aus  einem 
Grabe  bei  Kcrtsch,  veröffentlicht  von  Stephani  im 
Compte  rendu  1874  S.  23  u.  Tafel  I  5.  Der  undeut- 
liche Gegenstand  in  der  Linken  des  Amorknaben, 
den  Stephani  auf  eine  Weintraube  deutet,  kann  nach 
unserer  Bronze   als  Fruehtkorb  erklärt   werden. 


Tiroler  Dichters  Job.  Putsch  überein,  der  im  An- 
fange des  sechzehnten  Jahrhunderts  die  Ruinen 
Agunts  besucht  hat  und  ,/'//  summa  montis  ittgo* 
noch  eine  Säule  aufrecht  stehen  sah4).  Die  Gra- 
bungen 1913  bewegten  sich  zuerst  in  der  nächsten 
Umgebung  der  Kirche,  weil  zu  erwarten  stand,  daß 
sich  eine  Straße  finden  würde.  Auf  Parzelle  39 
bei  C  lag  in  einer  Tiefe  von  über  3*00 '"  ein 
gemauertes  Grab  mit  Sigillatcn  aus  dem  /.weiten 
Jahrhundert    und    dem     Fragment    einer    Bronzetafel 


Der  ausgegrabene  Kultbau  darf  als  die  Begräbnis- 
kirche der  Stadt  Aguntum  gelten  und  muß  als  solche 
außerhalb  der  geschlosser.cn  Siedlung  und,  da  für 
die  späten  christlichen  Jahrhunderte  von  vornherein 
eine  Stadtmauer  anzunehmen  ist,  außerhalb  ditscr 
gelegen    sein. 

So  war  ein  fester  Ausgangspunkt  für  die  Kam- 
pagne des  Summers  I913  gewonnen,  in  der  die 
Umgebung  der  Kirche  untersucht  und  die  Stadt 
Aguntum  selber  gefunden  werden  sollte.  Weiteren 
A  nhalt  bot  ein  rnschriftstein,  den  die  Überschwemmung 
des  Jahres  1882  bloßgelegt  hatte;  CIL  III  114s; 
besagt,  daß  an  der  Fundstelle  der  gemeinsame  IV- 
gräbnisort  der  Kult^enossen  des  Genius  der  <  n ■  - 
meinde  Aguntum  sieh  befand  [locus  sc/  ullurae  cul- 
t<>nttu  fjaiii  munieipii  Agunlii  J.  In  dem  Aus- 
schnitt aus  der  Katastralkarte  der  Gemeinde  Stribaeh 
Fig.  3  ist  die  Fundstelle  zirka  50  m  nördlich  von 
Parzelle  32  eingetragen-'1.  Dali  A  gunt  in  der  Um- 
gebung des  genannten  Dorfes  Stribaeh  gelegen 
sein  muß,  ergibt  sich  außerdem  aus  der  Angabc  des 
Meilensteines      CIL     III      6528  [1 832      von     der 

kärntisch-tirolerischen  Grenze.  Auf  ihm  steht  die 
Flntfernung  mdlia)  y(cissuitni)  VIII,  die  als  von 
Aguntum  aus  gezählt  zu  nehmen  ist'1).  Über  die 
Lage  Aguntums  berichtet  einzig  Venantius  Fortunatus 
vita  s.  Martini  IV  649  f.  i  =  Mon.  Germ«  hist.  auet. 
ant.  IV/I  p.  i',s;  per  Diavum  ilur  Her,  qua  sc 
caslella  supinant,  hie  monteina  seäens  in  colle  super- 
bit  Aguofitus.  Danach  muß  angenommen  werden,  daß 
die  Sicdelung  auf  einer  Anhöhe  la<j.  Mit  dieser 
Angabe     stimmt    die     Notiz    im     Reisej-edichte     des 


2  :    l'.runzc  :ius   Aguntum. 

lug.  4  (größte   Höhe  0-174™,     Breite  0*167  m,    Dicke 

durchschnittlich  0*002  mi.  Die  Buchstaben  sind  sorg- 
fältig eingeschnitten,  gleichmäßig  O'OM  '"  hoch  und 
gehören  einem  längeren  zusammenhängenden  Texte 
an.  Krbalten  sind  Stücke  von  zwei  Abschnitten,  die 
durch  ein  Intervall  von  zwei  Zeilen  voneinander 
getrennt  sind.  Die  Punkte  sind  zwischen  den  Worten 
unregelmäßig  gesetzt.  I  >er  verstümmelte  Text  lautet 
mit  einigen    Kr^änzungen: 


7)   s,    Mever-Unterforcher  a.   a.   O.    S.    11.  ihr  gelegenen  Hängen  begleiten,  ergab  milia  pussuuni  I 

3)    Die   Begehung  der  Strecke  vom  Fundorte   des  bei   der   Kirche   von    Norsaeh,   in    p,  V    auf  der  Höhe 

Meilensteines    nach     Westen     zu     längs     der     We^e,  des    Weilers    Kapaun,   m.   p.    V 1 1 1    in   Stribaeh. 

welche   die  jetzige  Reichsstraße   auf  den  nördlich  von  4  >   Meyer-Unterfnrchcr   ,1.    a.    (  ».    S.  2^  f. 


R.  Egger 


12 


~\offici(i)  tes\timon  .... 

pr]osequi  .  le  .  adqnc  [Synonym  von  proscqui 
geit\tilinm  numerus  ad  [Form  von  adesse 
benevjola  ■  possis  .  praesiani  [.  . .  . 
quicumqu~\;  cives  suos  .  larg\_ 
?  ani]ore  lanlo  plus[ 
discri]mina  poleras\_ 
~\prac<las  <•[ 
~\bis  et  rem?  [Form  von  remitiere 
~]lis  que[ 
o  bzw.   q 


und    endlich    die    Tatsache,   daß    das    Stück    in    der 
Brandschicht  eines   Grabes  gefunden  ist. 

Durch  die  direkte  Anrede  ist  die  Deutung  auf 
einen  Gesetzestext  ausgeschlossen.  Wem  die  Worte 
gelten,  d.  h.  wer  der  Verstorbene  war,  wissen  wir 
nicht,  da  der  Name  fehlt;  wohl  aber  läßt  sich 
noch  feststellen,  wer  dies  offizielle  Schriftstück  aus- 
fertigen ließ.  Die  Ergänzung  Z.  3  gentilium  darf  wohl 
als  gesichert  gelten.  Wir  kennen  geniiles  als  Ver- 
einsverbände in  Norikum  und  Oberitalien:  in  Viru- 
num    die   gentiles    Manlienses    (CIL   III    477g),    in 


3:    Ausschnitt  ans  der  Katastralkarte  von  Stribach 

Zur   Bestimmung   des    Charakters    der    Inschrift  Aquileia    die    geniiles   Artoriani    CIL    V    801,     die 

verhelfen    uns    einerseits  das    kostbare    Material,    die  geniiles  veleranorum  daselbst  884  und    in  Toscolano 

Bronze,   anderseits   die  direkte  Ansprache  Z.  2  pro-  (am  Gardasee)  die  gentiles  Argeniac^).  An  solche  Ver- 

sequi   le    Z.   4    possis    Z.    7  poleras    Z.   8   praeslas,  eine  denke  ich  auch  in  unserem  Falle  und  halte  die  Ur- 


■')  Ruggiero,  Dizionario  epigr.  s.  v.  —  Hula,  AEM        lienses    vgl.    Waltzing,    Corporations    professionelles 
XIJI   (1890)  S.   99  ff.;    bezüglich  der    gentiles     Man-        I    223   und   A.    5. 


'3 


Ausgrabungen  in   Xorikum    1912,13 


I  1 


Kunde  für  eine  Zuschrift,  die  ein  Gentilenverband  — 
ob  von  Aguntum  oder  einer  andern  Gemeinde,  ist 
nicht  auszumachen  —  an  einen  vornehmen  Agunliner 
richtete;  ich  führe  als  Analogon  an  den  Brief  der 
77  viri  et  decuriones  Foroseinj'roitknses  im  CIL  XI 
(1 11 3.  Die  Ergänzungen  im  einzelnen  sind  nur  dem 
Sinne  nach  zu  geben,  die  erhaltenen  Worte  passen 
sich  sämtlich  dem  besonders  aus  umbrischen  Denk- 
mälern (vgl.  CIL  XI  5750)  bekannten  Stile  ähnlicher 
Ehrungen  an.  Z.  I  spricht  von  Ehrungen  des  Ange- 
redeten: Zeugnisse  der  Beflissenheit,  ebenso  Z.  2  „dich 
ehren".  Z.  3  wohl  von  der  Vollversammlung 
des  Vereines,  etwa  „cum  Jrequentissimus  gen- 
tiüiim  numerus  aJessel".  Der  Anfang  des 
zweiten  Abschnittes  muß  einen  allgemeinen 
Gedanken  enthalten  haben:  etwa  „wenn  es 
immer  Brauch  war,  jeden,  der  seinen  Mit- 
bürgern in  reichem  .Maße  Wohltaten  erwies, 
zu  ehren,  haben  wir  um  so  mehr  Veran- 
lassung, dich  auszuzeichnen,  der  du  in  so 
vielen   Fährnissen    {tliscrimina)    nach    Kräften 

(i]ii, Ultimi poteras)   geholfen   hast   und 

auch    jetzt    wiederum    deine   Hilfe    angedeihen 
läßt  Ipraestas). 

Das  Suchen  nach  anderen  Bruchstücken  dieses 
Textes  war  vergeblich.  Auf  Parzelle  34  bei  />'  fand 
sich  wiederum  zur  Seite  einer  Mauer  ein  Grab,  nach 
Ausweis  der  Sigillaten  und  einheimischer  Keramik, 
aus  römischer  Zeit.  Von  den  Wollen  des  Vcnantius 
geleitet,  habe  ich  die  etwa  10  Minuten  nördlich  der 
Basilika  ansteigenden  Hänge  untersucht.  Die  Ver- 
suche, die  in  einer  Ausdehnung  von  fast  I  Kilometer 
gemacht  werden  mußten,  verliefen  vorderhand  viel- 
leicht deshalb  ergebnislos,  weil  gerade  an  dem  der 
Kirche  direkt  gegenüberliegenden  Hügel,  wo  die 
Äcker  noch  mit  Getreide  bestanden  waren,  nicht 
gegraben   werden   konnte. 

Allgemeiner  bekannt  wurde  aber  bisher  über- 
haupt das  Problem  von  Aguntum  durch  die  vielen 
Zeitungsnotizen,  die  seit  191;  regelmäßig  über  Kunde 
in  Aguntum  berichteten.  Im  Frühjahre  1912  hatte 
nämlich  Herr  Professor  1*.  Innozenz  J'loncr  auf 
Parzelle  40  nördlich  vom  Kilometersteine  I  10  der 
Rcichsstraße  eine  eigene  Grabung  begonnen,  die 
er  auch  auf  Parzelle  33  ausdehnte,  wo  er  ein  Zimmer 
eines  1828  aufgedeckten  Hauses  bloßlegte1');  schließ- 
lich machte  er  noch  weitere  Versuche  auf  einem 
Glinc   benannten  Grundstück  (Parzelle  64   Kat.-Gem. 


Unternußdorf),  wo  bei  verschiedenen  früheren  Gra- 
bungen Ruinen  zutage  gekommen  waren').  Die 
Resultate  der  ersten  Unternehmung  veröffentlichte 
Prof.  Ploner  in  einem  besonderen  Buche  „Agunt, 
die  alte  Kelten-  und  Römerstadt  bei  Licnz  in 
Tirol  und  Prof.  Ploners  Ausgrabungen  daselbst 
(1912.)''  Aus  der  dort  gegebenen  Reihe  volkstüm- 
licher Erzählungen  buntesten  Inhalts  kommen  für 
unsere  Wissenschaft  nur  die  Stellen  in  Betracht,  an 
denen  der  Autor  von  der  Stadtmauer  Agunts  handelt, 
S.  43  ff.  und   Plan  S.    143.     Die   in  Frage    stehende 


. '/')' ii;'/  \)r>  / 


l'.r. 


clirift  aus  Aguntum. 


ungewöhnlich  starke  Mauer  hat  Prof.  Ploner  [913 
w-itrr  verfolgt;  ihren  Verlauf  habe  ich  nach  eigener 
Anschauung  und  seinen  Berichten  versuchsweise 
in  die  Kartenskizze  Fig.  3  eingezeichnet.  Tat- 
sache ist  folgendes:  eine  z\ionl  breite  Mauer,  aus 
unbehauenen  Steinen  errichtet,  zieht  etwa  150""  von 
Xord  nach  Süd,  in  ihrer  Mitte  ist  ein  O'bo '" 
breiter  Kanal  ausgespart,  der  an  den  Toren  abge- 
mauert ist,  an  einigen  Stellen  mit  Knochen,  sonst 
mit  Schutt  gefüllt  war.  Die  Stellen,  wo  die  Mauer 
umbiegt,  sind  noch  nicht  gefunden,  wohl  aber  Punkte 
bestimmt,  über  die  sie  nicht  hinausgegangen  sein 
kann.   An   beiden   Seiten   befinden   sich  Anitauten,   im 


b)  Meyer-Unterforcher  a.  a.  O.   S.  52(1'.  ')   Meyer-Unterforcher  S.  36(1.  i.  J.   1680,  1707,  174'),  175, 


K.  Kü 


16 


Westen  die  Reste  eines  Hauses,  dessen  Wände  mit  lieber  Tiefe  (bei  H  und  C)  sieb  Gräber  fanden,  mochte 
feiner  frühiömisehcr  Marmtir Verkleidung  geschmückt  ich  die  starke  und  ausgedehnte  Mauer  nicht  als  die 
waten,    an   der  Oslseite  im   Abstände   von    i  ^ '"  zwei        Stadtmauer  des  römischen  Aguntum  ansehen.   Was  sie 


Die  Gebäude  am  Melcherfclde  ( l'curnui 


über  I  m  dicke  Mauern,  von  denen  ich  die  nördliche 
191 3  angegraben,  aber  nicht  weiter  verfolgt  habe. 
Da  westlieh  des  erwähnten  Hauses  noch  in  beträcht- 


umfing,  laßt  sieb  heute  noch  nicht  feststellen:  ihre  Er- 
richtung wird,  seheint  es,  durch  das  erwähnte  römische 
Gebäude  in  frühe  Zeiten  hinauf  zu  datieren  sein. 


i; 


Ausgrabungen  in  Norikum   1912   13 


18 


II.   Teurnia  (St.   Peter  im  Holz). 

Der  langgestreckte  Hügelrücken,  auf  dem  das 
alte  Teurnia  lag,  schickt  an  seinem  Ostende  nach 
Süden  der  Drau  zu  einen  Vorsprung  aus,  der  auf 
drei  Seiten  von  steilen  Abhängen  begrenzt  ist.  Der 
ebene  Platz  auf  diesem  Vorsprung  führt  die  Be- 
zeichnung Melchcrfeld  und  ist  heute  durch  den  tief 
eingerissenen  Fahrweg  gänzlich  isoliert.  In  römischer 
Zeit  war  er,  wie  die  offen  am  Tag  liegenden  Mauer- 
zügo  am  Nordrande  und  die  Reste  der  Stadt- 
mauer am  Ostabfalle  beweisen,  ins  Stadtgebiet  mit- 
einbezogen. Am  Melcherfelde  waren  des  öfteren 
Grabungsversuche  gemacht  worden  und  glaubwürdige 
Zeugen  wußten  über  den  Erhaltungszustand  der  dort 
verdeckten  Ruinen  günstiges  zu  berichten.  Nach  allem 
stand  zu  erwarten,  daß  durch  systematische  Unter- 
suchung ein  größerer  geschlossener  Bezirk  würde 
gewonnen  werden  können.  Die  Arbeit  setzte  am 
Südrande  ein  und  nach  etwa  vier  Wochen  war  die 
Hälfte  des    Plateaus    freigelegt;    s.  Gesamtplan  Fig.  5. 

Das  Terrain  fiel  vor  der  Verbauung  bereits  30  m 
nördlich  des  heutigen  Südrandes  'Teiler  ab.  Um  Raum 
zu  gewinnen,  wurden  mächtige  Substruktionen  auf- 
geführt, auf  denen  die  Räume  I — III  und  V — VIII 
liegen.  Der  heutige  Westrand  des  Plateaus  bildete 
einst  eine  Art  erhöhten  Grat,  sodaß  die  Räume  IV 
und  X  keine  solchen  Unterbauten  nötig  hatten.  In 
Raum  I  und  VIII  wurde  bis  auf  den  gewachsenen 
Hoden  gegraben,  um  das  Höhenprofil  zu  erhalten. 
Der  Schnitt  Fig.  6,  gelegt  durch  die  Nordmauer 
von  VIII  (m  —  vi'},  soll  die  Höhen  Verhältnisse  zeigen: 
massive  gemauerte  Pfeiler  tragen  Gewölbe,  deren 
Scheitel  i'6o  m  vom  Erdboden  absteht;  darüber 
lagert  der  gegossene  Hoden  der  Heizanlage  iO"3'>  m 
vom  Gewölbeschcitel),  auf  diesem  Hoden  stehen  dann 
die  Suspensurpfeiler  als  Träger  des  Zimmerbodens 
(O'.Ho  ra   über   dem    Hoden   der    Hypokausis). 

Die  erste  A  nlage  —  im  Plan  vollangelegt  — 
deckt  den  Südrand  der  ganzen  Breite  nach  und 
verläuft,  soweit  sie  ausgegraben  ist,  noch  mit  einem 
Flügel  an  der  rechten  Seite  nach  Norden.  Sic  paßte 
sich  dem  Terrain  an,  infolgedessen  liegen  die  einzelnen 
Räume  auf  verschiedenem  Niveau.  Am  tiefsten  liegen 
V,  VI  und  der  langgestreckte  Korridor  IX,  ihr 
Fußboden  erhebt  sieh  zirka  o'io"'  über  dem  Hoden 
der  Heizung  von  Raum  II  (+  0).  Die  Fußböden 
der  vorderen  Zimmerflucht  I  —  III  sind  auf  der 
gleichen  Ebene;  wenn  sie  auch  in  I  und  II  nicht 
mehr  erhalten   sind,     läßt     sich    ihre     Höhe    aus    den 

Jnhreshefte  dos  üsterr.  arciiänl.  Institutes   IM.  XVII  Heil. 


Heizpfeilem  in  TT  auf  zirka  -|~  0*80  m  errechnen. 
Am  besten  erhalten  ist  Raum  VIII.  Der  erste  Estrich- 
boden hat  eine  Höhe  von  -f-  0*90  m  über  dem  Xulb 
punkt  is.  Schnitt  Eig.  6).  An  der  Nord  wand  des 
Heizraumes  stehen  10  kleine  Pfeiler  (0*20 m~  im 
Querschnitte.)  in  Abständen  von  je  0'40  m  ohne 
Rücksicht  auf  die  erste  Reihe  der  Suspensurpfeiler; 
sie  sind  bis  zur  Fußbodenhöhe  aufgeführt,  wahrend 
die  Suspensurpfeiler  selber  zirka  O'IO  1L1  niedriger 
sind.  Die  Wand  zwischen  ihnen,  völlig  unversehrt, 
trägt  den  glatten  Verputz,  Tubuli  waren  in  diesen 
Zwischenräumen  nicht  angemauert.  I  n  Raum  1 1 
wechseln  mit  den  kleinen  Pfeilern  Bänke  gleicher 
Breite  ab.   Beide  dienten  offenbar  demselben  /wecke; 


>JvU«  ; 


ich  möchte  sie  für  die  Stützen  der  Hohlzicrjelvcrklei- 
dung  anseilen,  welche  die  aufgehende  Wand  deckte. 
Die  Hohlziegel,  die  auf  diesen  Pfeilern  oder  Hanken 
aufstanden,  hatten  keine  direkte  Verbindung  mit  der 
Hypokausis,  was  eine  stärkere  Erwärmung  des  Fuß- 
bodens bedingte.  — ■  Vom  Raum  V I  1 1  führt  eine 
Treppe  nach  X  (Kußbodenniveau  -)-  U41  rat,  von 
dort  vermitteln  Stufen  nach  I V  und  XI  l-j-  I'8l  m). 
Die  Stufen,  über  die  man  nach  Raum  X  gelangt, 
sind  irgend  einmal  erneuert  worden  und  zwar 
benutzte  man  dazu  eine  der  Länge  nach  durchgesagte 
Säule.    Die    Türschwellen    sind    ausgerissen. 

Die  einzelnen  Räume  unterscheiden  sich  vor 
allem  darin,  daß  die  einen,  I,  II,  VII  und  VIII,  zu 
heizen  sind,  alle  übrigen  dieser  Einrichtung  entbehren. 
Raum  I  und  1 1 1  haben  an  der  Südseite  Apsiden 
verschiedener  Spannweite  vorgebaut,  die  in  III  hat 
noch  den  Betonboden,  gegen  ihren  linken  Ansatz 
zu  läuft  aus  der  Mitte  des  Zimmers  ein  Ableitungs- 
kanal. 


10 


R.  Egger 


20 


Spuren  baulicher  Veränderungen  zeigten  sich 
bei  dem  so  arg  zerstörten  Gebäude  nur  in  Raum  VIII 
und  IX.  Bei  ersterera  wurde  im  Laufe  der  Zeit  ein 
zweiter  Estrichboden  eingezogen  und  dabei  verschüttete 
man  die  überflüssig  gewordenen  Stufen  der  Stiege 
nach  X.  Ferner  wurde  in  Raum  IX  der  Boden  ge- 
hoben, mit  einem  Plattenpflaster  belegt  (cc,  -f-  1*90  mJ 


7  :    1  )as  Caldarium. 

und  gleichzeitig  eine  Tür  nach  dem  freien  Platz 
ausgebrochen,  der  zwischen  den  beiden  Trakten  liegt. 
Im  östlichen  Teile  des  Platzes  verläuft  ein  gemauerter 
Kanal     mit     dem     Gefälle     nach     Süden     zu     (Sohle 

4-  0-50  m). 

Für  die  Adaptierung  des  Raumes  IX  kann  ein 
Terminus  post  gegeben  werden,  da  im  Bauschutt 
unter  den  Blatten  a  sich  ein  Billon  des  Kaiser 
Probus  il,\  VICTORIA  GERM  Coli.1  766)  fand.  Alle 
späteren  Hauten  nahmen  immer  mehr  vom  freien 
Platze  weg;  wie  sie  sich  an  den  ersten  Bau  an- 
schlössen,   wissen    wir   nicht,    nur  ihre  Abfolge    läßt 


sich  feststellen.  Zuerst  entstanden  die  beiden  langen 
Parallelmauern,  die  von  Ost  nach  West  streichen 
und  ihrerseits  wieder  von  zwei  der  Zeit  nach  auf- 
einanderfolgenden Bauten  überschnitten  werden.  Von 
diesen  beiden  gehört  auch  schon  der  frühere  Bau  sicher 
erst  der  christlichen  Ära  an.  Die  Südmauer  hat  an  der 
Außenseite  Strebepfeiler,  ist  zum  größten  Teile  aus 
Spolien  errichtet  und  lehnt  sich  an  Raum  XI  an, 
der  scheinbar  mit  einbezogen  ist.  Der  27'20  m  lange 
Innenraum  ist  mit  einem  Plattenpflaster  belegt,  an 
ihn  schließt  sich  im  Osten  unter  rechtem  Winkel 
ein  ausspringender  Vorbau  an,  ähnlich  wie  das  Quer- 
haus einer  frühchristlichen   Basilika. 

Aus  noch  viel  späterer  Zeit  stammt  endlich  das 
zweite  Gebäude  in  schlechtester  Mauertechnik,  das 
völlig  anders  orientiert  ist. 

Soweit  der  Befund  der  Grabungen  1912.  Im 
folgenden  Jahre  hätten  sie  fortgesetzt  werden  sollen, 
mußten  aber  infolge  Weigerung  des  Grundbesitzers 
unterbleiben.  Obschon  daher  kein  sicherer  Abschluß 
erreicht  wurde,  möchte  ich  doch  versuchen,  wenigstens 
den  frühesten  Bau  zu  deuten.  Vor  der  näheren  Be- 
sehreibung  muß  noch  einmal  betont  werden,  daß  nur 
selten   mehr   als   die   Fundamente  erhalten  sind. 

Die  charakteristischen  Merkmale  des  Baues  sind: 
die  beiden  mit  Apsiden  versehenen  ähnlichen  Räume 
I  und  III,  der  eine  heizbar,  der  andere  ohne 
Heizanlage  mit  einem  Abflußkanal,  beide  zu  seifen 
eines  großen  heizbaren  Saales.  Diese  drei  Räume 
geben  in  typischer  Abfolge  die  Anlage  eines  römischen 
Bades,  alle  anderen  Zimmer  sind  als  Zubauten  anzu- 
sehen, die  variieren  können.  Die  vordere  Flucht  be- 
stände also  der  Reihe  nach  aus  dem  Warmbad 
(Caldarium  I;,  dem  Übergangsraum  (Tepidarium  II), 
dem  Kaltbad  (Frigidarium  III)  und  einem  Auskleide- 
raum  (Apodyterium   IV). 

Vom     Caldarium     gebe     ich     einen     Einzelplan 


Fir 


dem    durch     SchrafTen    die    Mauern,    die 


nicht  hoch  gingen,  von  den  vollangelegten  des  Auf- 
baues geschieden,  durch  punktierte  Linien  Ergän- 
zungen gegeben  sind.  Zum  Caldarium  gehören  ein 
rechteckiger  Zubau  .1,  die  Apside  B  mit  einer  Spann- 
weite von  7'yo m  und  die  Heizanlage.  Der  Raum 
unter  dem  Fußboden  ist  in  eine  rechteckige  Abteilung 
von  yöo  X  I0'50  '"  und  einen  I'20  m  breiten  Gang  C 
geschieden,  an  den  sich  eine  Nische  b  anschließt. 
Bei  /»  wurde  Feuer  gemacht.  Der  o'6o  m  breite  Heiz- 
kanal war  überwölbt,  das  rechte  Widerlager  0'8o m 
breit,  2";o  '"  lang  ist  erhalten,  das  linke  sind  wir 
berechtigt  in   gleicher  Breite  zu  ergänzen.  Die  heiße 


21 


Ausgrabungen  in    Xorikuni    191:*   i  3 


Luft  strömt  in  den  Gang  C  ein  und  durch  den 
Durchlaß  .1  unter  den  Schwebeboden  des  großen 
Zimmers.  Raum  C  ist  durch  eine  O'öo  '"  breite  Mauer 
von  letzterem  abgetrennt.  An  der  Mauer  stehen  drei 
massive  Pfeiler,  der  erste  angemauert,  die  beiden 
andern  im  Abstände  von  0*10  nl,  so  daß  zwischen 
ihnen  die  warme  Luft  zirkulieren  konnte.  In  der 
gleichen  Reihe  steht  noch  ein  vierter  kleinerer 
Pfeiler  angemauert  wie  der  erste.  Gegenüber  von 
Pfeiler  1  und  2  fehlen  weitere  Stützen;  in  der 
Südostecke  war  sicher  nie  ein  Pfeiler.  Uiese  Anord- 
nung der  Pfeiler  schließt  aus,  daß  eine  Überwölbung 
beabsichtigt  war.  Der  Plattenfußboden  hatte  vielmehr 
sein  Lager  einmal  auf  der  Südkante  von  C,  dann 
auf  einem  jetzt  zerstörten  Sockelvorsprung  an  der 
gegenüberliegenden  Mauer.  Über  der  Nische  b  tragen 
die  Pfeiler  5  und  6.  Die  massiven  Pfeiler  I — 3  stehen 
nicht  in  der  Mitte,  sind  also  nicht  lediglich  als 
Träger  des  Fußbodens  gedacht,  sondern  es  liegt  die 
Annahme  nahe,  sie  als  Stützen  der  schweren  Bade- 
wanne anzusehen,  die  in  den  Caldarien  zunächst  der 
Feuerung  ihren  Platz  halte.  Mit  1)  bezeichnete  ich 
den  soliden  Mauerblock,  der  im  Osten  von  der 
Hauptmauer  des  Gebäudes  im  Norden  von  einer 
senkrecht  auf  ihr  stehenden  gegen  V  zu  zerstörten 
Mauer  begrenzt  ist.  In  der  einen  Ecke  ist  der  Boden 
noch  erhalten,  er  liegt  O'oo  m  über  dem  Heizboden 
von  C.  Die  Begrenzung  an  den  beiden  anderen  Seiten 
gibt  die  linke  Wangenmauer  des  Heizkanales  /',  dann 
die  zu  ergänzende  Nordmauer  des  Caldariums  (auf 
dem  Plan  punktiert).  Nach  Analogie  der  Heizanlage  in 
den  Stabianerthermen  in  Pompei  (Mau,  Pompci  2 
S.  199  f.)  möchte  ich  vermuten,  daß  auf  der  soliden 
Basis  l)  der  Kaltwasserbehälter  gestanden  hat,  aus 
dem  der  Kessel  über  der  Feuerung  gespeist  wurde." 
Nicht  zu  erklären  vermag  ich  eine  viereckige  Aus- 
nehmung e,  die  etwa  o-20  "'  unter  die  Fbene  bei  1 1 
hinabreicht.  Nach  unserer  Annahme  schnitte  ihre 
Fortsetzung  nach  aufwärts  in  die  Nordmauer  des 
Caldariums  ein,  so  daß  durch  sie  eine  Rohrzuleitung 
gegangen  sein  könnte.  Allein  das  ist  reine  Hypo- 
these. Sicher  dagegen  ist,  daß  die  Nische  /'  auch  im 
Aufbaue  zum  Ausdruck  kam;  vielleicht  stand  dort 
neben  der  Badewanne  der  dritte  Behälter  mit  dem 
vorgewärmten  Wasser.  —  In  der  Apside  /.'  ist  der 
vorauszusetzende  Betonboden  völlig  ausgelassen.  In 
diesem  Halbrund  war  sonst  gewöhnlich  das  Hecken 
für  Waschungen  (labrum)  angebracht,  das  von  einem 
vielleicht  in  Raum  A  befindlichen  Reservoir  Wasser 
zugeführt  bekam. 


Das  Tepidarium  II,  ein  grußer  Saal  (14*50  y\ 
10*50 m),  hatte  seine  besondere  Heizung  p  von 
Raum  VI  aus;  das  Frigidarium  ist,  wie  schon  gesagt, 
ungeheizt.  Dem  Abflußkanal  konnte  nicht  nach- 
gegraben werden,  weil  am  Südrande  des  Plateaus 
Abrutschungen  zu  befürchten  waren.  Die  Apside 
(4*40  Spannweite)  hatte  noch  den  alten  Betonboden, 
der  zirka  0*35  m  unter  dem  rekonstruierten  Fußboden 
von  III  zu  liegen  kommt.  Nach  dem  Apodyterium 
IV   muß  eine   Treppe  geführt   haben. 

Die  Räume  V  und  VI  sowie  IX  liegen  auf 
gleicher  Ebene  und  gehören  ihrer  Verwendung  nach 
zusammen;      in    V    und    VI     liegen    die     Heizungen, 


S:    ürun.lriü  des  l'rivatba.les  vim    Mühlilurf. 

IX  wird  als  Vorratsraum  für  das  Heizmaterial 
anzusehen  sein.  Eine  Verbindung  könnte  durch 
eine  Treppe  nach  Raum  VII  hergestellt  wurden 
sein.  VII  und  VIII  waren  zu  heizen,  dienten  also 
entweder  als  Wohnräume  oder  als  Apodyterien  im 
Winter,  wo  Kaum  IV7  kaum  benutzbar  war.  Die 
Aufmauerung  .V  unter  dem  Estrich  von  VIII  trug 
vielleicht  ein  Reservoir  für  das  im  Frigidarium  nötige 
Wasser.  Daß  es  in  einem  heizbaren  geschlossenen 
Raum  untergebracht  ist,  ließe  sich  gut  verstehen, 
da  im  Freien  die  Gefahr  des  Gcfricrens  gegeben  war. 
Die  Maße  der  eigentlichen  Baderäume  I  —  I V 
(Gesamtbreite  außen  gemessen  39*40  "*)  beweisen, 
dal)  wir  eine  Therme  für  öffentlichen  Gebrauch,  das 
Volksbad  von  Tcurnia,  vor  uns  haben.  Die  Anordnung 


R.  E 


24 


der  Baderäume  entspricht  ganz  der  vom  Bauprogramme 
geforderten    (s.    v.   Rößler,   Westdeutsche    Zeitschrift 

IX  1890  S.  270  ff.)-  Die  nächste  Analogie  bietet  ein 
Privatbad  von  kleineren  Dimensionen  (zirka  I5'00m2), 
das  Prof.  Nowotny  im  Jahre  1898  bei  Mühldorf  im 
Mölltale,   also  noch   auf  dem  Boden  des  Stadtgebietes 


9:    Reliefplatte- 

von  Teurnia  ausgegraben  hat8)  (Fig.  8).  Es  liegt 
ebenfalls  am  Rande  eines  sonnigen  Plateaus,  hat  ein 
heizbares  Caldarium  A,  ein  ungeheiztes  Frigidarium  E, 
aus  dem  ein  Ableitungskanal  führt;  beide  Räume 
tragen  an  der  Südwestseite  Apsiden  und  flankieren 
das  Tepidarium,  das  in  diesem  speziellen  Falle  in 
zwei  kleinere  Räume  /)'  und  C  abgeteilt  ist.  Die 
Unterschiede  im  allgemeinen  sind  in  der  verschie- 
denen Bestimmung  der  beiden  Anlagen  als  Volks- 
und Privatbad  begründet;  die  Caldarien  aber  sind  auch 
dem  Systeme  nach  verschieden  konstruiert.   Im  Mühl- 


doiferbad  war  die  Apside  /  mit  einer  Heizanlage 
versehen,  ihr  Fußboden  durch  massive  Pfeiler  gestützt 
trug  den  Alveus,  in  unserem  Falle  ist  die  Apside 
durch  die  starke  Südmauer  völlig  vom  Hauptbau 
getrennt,  hatte  dementsprechend  keine  Heizung.  Die 
Wanne  für  das  Warmbad  liegt  der  Apside  gegen- 
über, wie  in  den  Stabianerthermen  in  Pompei  (Mau, 
Pompe)  2  S.  195)  oder  im  Kastellbad  Hüfingen 
'v.  Rößler  a.  a.  O.  Taf.  I  I  Fig.  ]  2  und  Pfretzschner, 
Die  Grundrißentwicklung  der  römischen  Thermen 
Taf.  IX   Fig.    5). 

Die  Grabungen  191 2  lieferten  an  dieser  Stelle 
verhältnismäßig  wenig  Funde.  Im  Schutte  neben  der 
Stiege,  die  von  Raum  XI  nach  XII  führt,  lag  das 
Fragment  einer  o'lö"1  dicken  Marmorplatte,  deren 
eine  Seite  gerauht,  deren  andere  neben  einem  o'i6m 
breiten  Rand  einen  0'45  m  breiten  Relicfstreifen 
trägt.  Das  Bildfeld  ist  zu  beiden  Seiten  von  einem 
profilierten  Rahmen  eingefaßt,  der  oben  durch  ein 
Kyma  mit  einfachen  Eckrosetten  abgeschlossen  ist. 
Das  Bildfeld  selber  ist  mit 
Weinlaub  und  Trauben  in 
Flachrelief  gefüllt  (Fig.  9). 

Bei  der  Treppe  von 
Raum  X  nach  XI  ein- 
gemauert fand  sich  das 
obere  linke  Stück  eines 
.Marmoraltars,  jetzt  im 
ganzen  034  m  hoch.  Von 
der  Inschrift  sind  noch 
die  Anfänge  der  beiden 
ersten  Zeilen  erhalten 
MC.  .  I  I  AV   (Fig.    10). 

An  zwei  Stellen  der 
späten  Langmauer  mit  den 
Strebepfeilern    waren    im     J°:  F» 
Abstände  von  ca.  20'00  '" 

Stücke  eines  Marmorkopfes  ganz  in  Mörtel  eingepackt 
als  Mauersteine  verwendet  (Fig.  II).  Der  Kopf  mißt 
vom  Scheitel  bis  zum  Kinnrande  o*29m  und  ist  0*25  m 
breit.  Die  rückwärtige  Partie  vom  Hinterkopfe  ab- 
wärts ist  wenig  ausgearbeitet,  so  daß  der  Kopf  an 
eine  Art  Stütze  angelehnt  erscheint.  Links  ist  das 
Profil  des  Gesichtes  und  die  Schulter  mit  dem  Mantel 
ganz  erhalten,  rechts  fehlt  die  Wange  mit  dem  Auge, 
am  Achselansatz  ist  noch  die  innerste  Falte  des 
Mantels  zu  erkennen.  An  der  unteren  Bruchdäche 
ist  in  der  Mitte  ein  viereckiges  Dübelloch  angebracht, 


agraent  eines  Votivaltars- 


s)  s.  Carinthia  XC  (1900)  S.  125  — 162.   Der  Grundriß  wiederholt  im  Jahrb.  f.  Altertumsk.  III  (1909)  Sp.  113. 


-0 


Ausgrabungen  in  Norikum   1912/13 


26 


11:    Porträtkopf  aus  St    Peter  im   Holz. 

d.  h.  das  Stück  war  nie  viel  höher  wie  jetzt  und 
wohl  eher  für  eine  Büste  als  für  eine  Statue  ge- 
arbeitet. 

Dargestellt  ist  das  Porträt  eines  Mannes  in  der 
Vollkraft  des  Lehens.  Das  tiefliegende  Auge,  die 
Nase,  welche  die  Stirne  fast  geradlinig  fortsetzt, 
eine  tiefe  Falte  von  dem  Nasentlügel  zum  Munde, 
die  etwas  einbezogene  Unterlippe,  all  das  gibt 
durchaus  individuelle  Züge  wieder.  Wange  und  Stirn 
sind  frei  von  Falten.  Die  1  laare  sind  an  der 
Rückseite  nur  schwach  angedeutet,  vorne  in  flachen, 
natürlichen  Locken  in  Stirne  und  Schläfen  hercin- 
gekämmt. 

Ein  kurz  geschorener  Bart  deckt  Kinn  und 
Wange,  ein  schwacher  Schnurrbart  die  <  »berlippe.  Das 
Porträt  gleicht  keinem  der  bekannten  Kaiserbild- 
nisse, wird  also  einen  anderen  um  Tcurnia  verdienten 
Mann  darstellen.  Bezüglich  des  Zeitansatzes  möchte 
ich  nicht  unter  das  Jahr  200  n.  Chr.  herabsehen. 
Denn  die  Arbeit  kommt  wohl  am  nächsten  den 
Kaisertypen  des  dritten  Jahrhunderts;  als  nächste 
einheimische  Analogie  vergleiche  ich  den  Kopf  der 
Statue  (so;;.  Maximums  'J  hrax)  im  Klagenfurter 
Museum,  abgebildet  bei  Jabornegg,  Kärntens  röm. 
Altertümer   Taf.  L 


Im  Sommer  19 1 3,  vom  12.  August  bis  6.  Septem- 
ber, wurde  ungefähr  ein  Drittel  des  nördlichen  Hügel- 
randes untersucht  und  dabei  die  Stadtmauer,  deren 
Verlauf  sich  deutlich  im  Boden  abzeichnet,  auf  200  m 
aufgegraben.  Die  Arbeiten  gestalteten  sich  äunerst 
schwierig,  weil  die  Ränder  des  Plateaus  von  Wald 
bestanden  sind,  und  nur  dem  weitgehenden  Entgegen- 
kommen des  Pfarrers,  Herrn  V.  Marklct,  ist  es  zu 
danken,  wenn  die  Grabungen  an  entscheidenden 
Stellen  in  solchem  Maße  vorgenommen  werden 
durften,  wie  es  für  wissenschaftliche  Zwecke  wün- 
schenswert ist.  Über  die  Stadtmauer  werde  ich  aus- 
führliche! dann  berichten,  wenn  sie  in  ihrem  ganzen 
Umfange  bestimmt  sein  wird,  vorderhand  will  ich 
nur  summarisch  die  wesentlichen  Ergebnisse  der 
Kampagne   mitteilen. 

Die  Stadtmauer  verläuft  zwischen  Gebäude  VI 
und  I  (Plan  Fig.  I2>  in  gerader  Linie  von  Westen 
nach  Osten;  etwas  westlich  von  I  ist  außen  ein 
viereckiger  Turm  von  4*50  X  -I0  m  Innenfläche  und 
O'go m  Wandstärke  angebaut.  Dann  zieht  sie,  der 
unregelmäßigen  Begrenzung  des  Plateaus  folgend, 
nach  Nordosten  und  biegt  etwa  60 m  von  Gebäude  1 
in  stumpfem  Winkel  nach  Südosten  ab.  Der  so 
entstehende  Bogen  schließt  eine  Bodenerhebung  von 
etwa  2*oo  1!l  Höhe  ein.  Diese  Knickung  der  Mauer 
ist  besonders  gesichert:  östlich  vom  Scheitel  des 
erwähnten  stumpfen  Winkels  springt  ein  turm- 
ähnlicher Vorbau  aus,  der  ein  Trapez  zum  Grundriß 
hat;  die  beiden  Sehenkel  sind  durch  eine  nach  außen 
zu  abgerundete  O'oo m  starke  Mauer  verbunden,  die 
ihrerseits  auf  einem  soliden  Gußwerk  aufruht.  Wie 
der  Schnitt  Fig.  1 3  zeigt,  bildet  es  einen  Absatz 
von  1*35  m  Breite  und  ist  nach  Xorden  zu  schräg 
abgeböscht,  außen  mit  kleinen  Quadern  verkleidet. 
Von  den  Schenkeln  zweigen  Flügelmauern  ab  —  die 
westliche  in  flachem  Bogen,  die  östliche  zweimal 
geknickt  —  die  sich  mit  der  Stadtmauer  wieder 
vereinigen;  doch  sind  gerade  die  Stellen,  wo  sie 
anstoßen  sollen,  zerstört.  Die  dreieckigen  Zwickel 
F  und  G  waren  mit  Erdmaterial  gefüllt  (bei  />  lag 
auf  einer  Steinbettung  ein  Skelett  bestattet).  Soweit 
diese  Sicherung  reicht,  hat  die  Stadtmauer  eine 
geringere  Stärke  u'()0 — I'OO1"  gegen  die  sonstige 
durchschnittliche  Breite  von  1*20 m.  An  der  Innen- 
seite stehen  drei  Sockel  von  0*70  m-  Querschnitt  und 
eine   schwache    Mauer  0*45  )\  2*20  "\ 

Die  Stadtmauer  ist  durchaus  mit  Bruchsteinen 
und  reichlich  Mörtel  gebaut,  Ziegel  fehlen  vollständig. 
Dagegen    fand    sich    eine    Unzahl    von    Kapitell-  und 


21 


R.  K 


28 


Säulenslücken,  Hasen,  Sockeln,  profilierten  Platten  und 
endlieh  auch  Reste  epigraphischer  Denkmäler  im 
Baumaterial.  Das  erklärt,  warum  bisher  so  wenig 
Architekturstücke  bei  den  Grabungen  zutage  kamen, 
auch  sind  diese  Funde  ein  Zeugnis  dafür,  daß  die 
Stadtmauer  erst  in  später  christlicher  Zeit  errichtet 
wurde,  als   auch   Jlinnennorikum   von   Invasionen   be- 


der  die  ganze  Breite  des  Baues  einnimmt,  dann 
folgen  zwei  l'aare  von  Zimmern,  in  I  völlig  sym- 
metrisch angeordnet.  Der  Fußboden  der  Zimmer 
ABI)  in  I  und  Ä — D'  in  II  war  ein  grober  Mörtel- 
estrich, Raum  C  in  I  hatte  ein  Plattenpflaster  aus 
Chlorilschiefertafeln,  die  Vorräume  E  E'  hatten 
keinerlei  Bodenbelag.  Die  sonst  in  römischen  Wohn- 


Die  Stadtmauer  un.l  späte   Wohnhäuser 


droht  war.  Der  Bericht  über  die  Gotenbelagerung, 
welche  Teurnia  in  der  Zeil  des  heiligen  Scverin 
aushalten  mußte,  setzt  die  Befestigung  der  Stadt 
bereits  voraus  (Eugipp,  vita  Severini  c.  17  wo  Teurnia 
oppidum  Tibimüdc  heißt). 


Neben  der  Stadtmauer  wurde  auch  das  angren- 
zende Terrain  erforscht.  Statt  der  erwarteten  regel- 
mäßigen städtischen  Siedlung  fanden  sich  aber  nur 
sechs  einzclstehende  Objekte,  zwei  an  die  Stadt- 
mauer angebaut,  die  andern  vier  verstreut.  Sämtliche 
stammen  aus  später  Zeit,  auch  ihre  Mauern  sind  mit 
Spolien  durchsetzt.  Die  Gebäude  I  und  II  repräsen- 
tieren denselben  Typus:  an  der  Front  ein  Vorraum, 


häusern  unserer  Gegenden  übliche  Hypokausten- 
heizung  fehlt  durchwegs.  Besser  erhalten  ist  Ge- 
bäude II.  10s  ist  nach  Südosten  orientiert,  die  Lang- 
mauern laufen  wie  bei  I  nach  rückwärts  zu  zusammen. 
Für  die  Schwellsteine  sowohl  wie  für  die  vorgelegten 
Stufen  sind  Architekturstücke  früherer  Bauten  ver- 
wendet. Die  Stufe  in  li'  ist  ein  0'30m  hohes,  o'o.l  m 
langes  Marmorgesims  mit  vierfach  gegliedertem  Profile 
auf  drei  Seiten  (Eierstab,  Akanthuskonsolen  mit 
Blumen  in  den  Kassetten,  Zahnschnitt  und  wieder 
Eierstab).  In  B'  steht  auf  dem  Eslrichboden  eine 
jetzt  noch  I  '00 m  hohe,  zweimal  rechtwinkelig  ge- 
knickte Mauer,  die  eine  Art  Vestibül  für  die  beiden 
Eingänge  von  C  und  I)  abtrennt;  ihre  eigentliche 
Bestimmung  vermag  ich  noch  nicht  anzugeben. 
Haus  III  scheint  ein  Viereck  von  12'4oX'3'I5m 
gewesen  zu  sein,  IV  war  eine  dürftige  Hütte  mit 
bloß  zwei  Zimmern,  die  an  eine  gemeinsame  Rück- 
wand (lt'6o'°  lang)  angebaut  sind  und  sich  auf 
einen  schmalen  Mittclgang  öffnen.  Haus  V  besteht 
nur  aus  einem  einzigen  Raum  von  9/80  X .i'75 
Innenmaß. 

Von  den  vielen  Denkmälern,  die  der  Stadtmauer 
entnommen  wurden,  bespreche  ich  nur  den  schönsten 
Fund.     Der  Stein  Fig.    14   war   bei    der   Ouaderver- 


29 


Ausgrabungen  in  Norikum   19 1 2/ 1 3 


30 


kleidung  des  Gußmauerfundamentes,  das  die  runde 
Abschlußmauer  des  trapezförmigen  Turmes  trägt, 
verwendet  (bei  a}.  Es  ist  eine  Ära  aus  gewöhnlichem 
Kalkstein,  hoch  im  ganzen  0^415  m,  tief  zirka  0'15  m. 
An  drei  Seiten  läuft  oben  und  unten  ein  Profil,  die 
Rückseite  ist  geglättet.  Das  Inschriftfeld  bildet  ein 
Quadrat  von  0'175  m,  die  Schrift  ist  die  des  ausgehen- 
den zweiten  Jahr- 
hunderts. DerText, 
der  in  allen  Punk- 
ten klarist,  enthält 
nur  den  Namen  der 
Gottheit  und  den 
des  Weihenden, 
die  sonst  meist  üb- 
liche Weiheformel 
v.  s.  /.  ;;;.  fehlt. 

Teurniae 
sanclissiin(ac) 
Aug(uslac> 
L.  Hercnnitis 
Epiclclus 

Zum  ersten- 
mal erscheint  hier 
Teurnia  als  Göttin 
derStadt,  und  zwar 
mit  den  Attribu- 
ten sanclissiiita 
Atlgusla.  Die  Ana- 
logien bieten  die 
eponymen  Gott- 
heiten Dorischer 
Städte,  von  Be- 
daium  (bei  Rosenheim  zwischen  Salzburg  und  Inns- 
bruck), Celeia  (Cilli)  sowie  der  kleinen  Station  Atrans 
im  Stadtgebiete  von  Cilli,  vor  allem  aber  die  Göttin 
des  alten  Vorortes  der  Norikcr,  die  als  Stammes- 
göttin weitere  Verbreitung  fand.  All  diese  norisehen 
Lokalgötter  haben  sich  als  August  ae  und  August  i 
dem  römischen  Kreise  eingefügt 
Retinitis  Auguslus 

CIL  III    5572    (J.    :37   n.  Chr.), 
i575  <J.226  n.Chr.»,  5580^.219. 
n.  Chr.),    11777,    '  '  77s- 
Alrani  Aug(ustiis)     CIL  III    51  1  — . 
'',/(•;.(    AllgllSla 

CIL  III  5145  (J.  213),  51«-, 
IJ.  215),  =;iH7  (j.  211),  5188 
(J.  217),  cf.  Celeia  sancla  5192. 


i$:   Altar  der  Göttin  Teurnia. 


Norcia  Augusta 

CIL  III  4806,    4807,    5123,    5613,    cf.    5288 
Xorcia  sancla. 

Die  datierten  Inschriften  gehören  sämtlich  der 
ersten  Hälfte  des  dritten  Jahrhunderts  an,  dieser 
Zeit  steht  auch   unsere  nahe. 

Der  Stifter  L.  Hercnnitis  Epiclclus  ist  wohl 
identisch  mit  dem  Hercnnitis  Epiclclus  der  Inschrift 
CIL  III  4739,  die  am  Anfange  des  neunzehnten 
Jahrhunderts    in    St.   Peter   im    Holz    gefunden    und 


15:    Grabstein  aus  Gehäiule   II. 

vom  damaligen  Pfarrer  an  Kckhel  mitgeteilt  wurde. 
Nach  Kekhels  Seheden  steht  der  nunmehr  verlorene 
Stein   im   CIL  publiziert: 

SANCTIVS 

HERENNIVS 

EPICTETVS 

INEO 

CRATIAS-  AGIT 

Anfang  und  Knde   sind  sicher  korrupt,  vielleicht 
ist  in  Z.  1  SANCT.   AVC  oder  SANCTISS  zu  lesen. 


Im  Gebäude  II,  und  zwar  im  zwei- 
ten Knie  der  in  />  aufgesetzten  Mauer, 
war  eine  Platte  aus  Kalkstein  einge- 
mauert, O"  1 8  m  dick,  mit  einem  In- 
schriftfelde von  O'30  X  °'j5  "'•  das 
von  einem  O'OX  m  breiten  Rahmen  ein- 
gefaßt ist  (Fig.  1;).  Dir  Rückseite  i-t 
etwas     geglättet     wie     gewöhnlich     bei 


3i 


R.  Egger 


32 


solchen  zum  Einlassen  in  eine  Mauer  bestimmten 
Platten.  Die  Inschrift  selber  hat  durch  die  keltischen 
Namen   besonderes  Interesse,  die  Lesung: 

Adihima'jus-  Lali  (filius)  \  Molimin  •  AI 11 i  \flilia) 
Priaino  |  patrtflnö)  v(ivo)  f{ccei  tuil) 

ist  einwandfrei,  die  sechste  Zeile  s(ibi)  el  s(iiis)  mag 
später  hinzugefügt  sein.  Nomina  kommt,  soviel  ich 
sehe,  hier  zum  eisten  Male  vor,  einen  MommHS  Alli- 


begegnet  vielleicht  auf  einer  Schale  des  Britischen 
Museums  in  London  CIL  VII   133S,   2. 

1  >rr  Zeit  nach  gehört  die  Inschrift  wohl  noch 
ins  erste  Jahrhundert  n.   Chr. 

In  der  Mauer,  die  in  Gebäude  I  I)  und  B  scheidet, 
steckte  das  Stück  eines  Grabaltars  aus  einheimischem 
Marmor  (Fig.  17).  Das  Bildfeld,  0-48  m  breit,  ist  von 
einem  profilierten  Rahmen  eingefaßt,  den  oben  ein 
für  norische  Steine  charakteristisches  Kyma  schließt. 
Die    Darstellung     ist    die    geläufige    des    schreibenden 


17:    Grabaltar  mit  schreibendem  Jungling. 


18:    Grabaltar  aus  TifFcn. 


tonis  f.  kennen  wir  bereits  aus  einer  salzburgischen 
Inschrift  CIL  III  5523.  Über  Laltis  vgl.  Holder, 
Altkeltischer  Sprachschatz  s.  v.  Dann  ist  noch 
eigentümlich  die  Weglassung  der  Bezeichnung  //- 
bertus  beziehungsweise  libertcl  bei  den  beiden  Frei- 
gelassenen, welche  die  einheimische  übliche  Vaters- 
angabe beibehielten.  Die  Ergänzung  palr(ouo)  ziehe 
ich  dabei  der  epigraphisch  ebenso  möglichen  pa- 
ir(no)   vor. 

Der  Name  des  Vaters  der  Frau,  Alu  ist  in  den 
wenigen  anderen  Fällen,  die  bekannt  sind,  mit 
doppel  t  geschrieben  und  hat  die  Genetivbildung 
Allunis  CIL  III  4937  (Steuerberg  bei  Ossiach),  4953 
(jetzt  Klageiifurt),  6504  (Klagenfurt).  Die  Form  AUlli 


Knaben  mit  Stilus  und  Diptychon,  auch  die  Haltung 
kehrt  auf  kärntnischen  Denksteinen9)  vielfach  wieder, 
wie  der  linke  Fuß  auf  eine  Art  Schemel  sich  stützt, 
der  Kopf  wie  sinnend  leise  nach  vorwärts  geneigt 
ist.  Ich  werde  auf  diese  Gruppe  von  Grabsteinen  noch 
an  anderem  Orte  zurückkommen,  wenn  ich  über  die  im 
Jahre  lg 1 1  gefundene  Reliquienkiste  ( Jahreshefte  XV 
19 12   Beibl.   Sp.  21  f.)  zu  handeln  haben  werde. 

Als  Streufunde  sind  zu  verzeichnen:  ein  völlig 
erhaltcnei  Ilenkelknig  aus  schwarzem  Ton  mit  Wellen- 
linienverzierung (hoch  0*13  m,  größter  Umfang  0'355m, 
Fig.  16),  ein  Bronzering,  zwei  Lanzen-  und  eine  Pfeil- 
spitze, Reste  von  eisernen  Schildbuckeln,  zwei  Schloß- 
beschläge. 


9)  z.  H.  in   Tiffen  (Fig.  18). 


35 


Ausgrabungen  in  Norikum    1912  '13 


34 


III.    Virunum    <Zollfeld>. 

1 .    Der  Häuserblock   IV   westlich 

vom   F  o  r  u  m . 

Nachdem  der  Tempelbezirk  und 
das  Forum  bestimmt  waren  (s.  den  Über- 
sichtsplan Fig.  19),  wurde  die  im  Norden 
des  schon  früher  von  Prof.  Nowotny 
ausgegrabenen  Bäderbezirkes  gelegene 
Häuserinsel  in  Angriff  genommen  und 
zum  größten  Teile  während  der  Kam- 
pagne  1912  (vom  25.  September  bis 
7.  November)  aufgedeckt,  die  Erfor- 
schung der  Nordfront  in  den  ersten 
Wochen  der  Kampagne  191 3  (vom 
'f.  September  bis  II.  Oktober)  abge- 
schlossen. 

Der  l'lan  Fig.  20  stellt  den  letzten 
ßauzustand  dar,  die  Reste  früherer  Peri- 
oden sind  zum  Teil  durch  SchrafTen 
kenntlich  eingetragen;  gleich  an  dieser 
Stelle  sei  bemerkt,  daß  nicht  überall 
bis  zu  den  Fundamenten  gegraben 
wurde,  teils  um  Zeit  zu  sparen,  teils 
—  und  das  gilt  besonders  für  die 
2.  Kampagne  —  weil  der  Acker  nur 
eine  beschrankte  Zeit  zur  Verfügung 
stand. 

Der  < i rundriß  bildet  ein  Recht- 
eck von  70*20™  Länge  und  37-0  be- 
ziehungsweise 37*10  ra  M reite.  Die 
einzelnen  Fronten  sind  verschieden  be- 
handelt, im  Norden  und  Westen  durch- 
brechen nur  wenige  Türen  tue  Mauer- 
llucht,     im     Süden     und     <  >stcn     öffnen 


19:     Ubersic  litsplan  der  Grabungen 
am  Zollfcltl. 

I   Häderbczirk,  ausgegraben  bis  1908. 
11    l'empel  und   Halle  (1909— 1910). 

I I I  Forum    1911  . 

IV  Häuserblock     mit    eingebautem    Hau  .+Z0-& . 
(1012— 1913) 

V    - 1 X  Weitere  Häuserinseln,  dem   Umfange 
nach   bestimmt  (1913!. 

X  Kultbau  des   Dolichenus     m',) 


•zz^~=-^(toicnherg 


-1 

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, 

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E±-L 


IV 


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_! 1   .   •      »      *■ 


} 


Jahresbefte  des  «isterr.  archäol.  Institutes  HJ.  XVII  Beiblatt- 


OD 


R.  Egger 


36 


20:    Grundriß  des  Häuserblocks  IV 


37 


Ausgrabungen   in   Norikum    19 12  13 


38 


sich  die  einzelnen  Räume  der  Straße  zu,  zum  Teil 
sind  die  Mauern  von  vornherein  schwächer  gebaut 
(in  XV,  XVII,  XXI).  Da  die  Funde  in  diesem 
Häuserblock  äußerst  gering  waren,  anderseits  uns 
bis  jetzt  noch  ausreichende  Analogien  römischer 
Häuser  in  Norikum  fehlen,  so  ist  es  unmöglich, 
einzelne  Räume  nach  Art  des  klassisch-römischen 
Hauses,  wie  wir  es  durch  Vitruv  und  die  Ruinen 
Pompeis  kennen,  zu  benennen.  Im  allgemeinen 
dürfen  wir  Räume  ohne  Estrichboden  und  Heiz- 
vorrichtung als  Wirtschaftsräume  oder  Depots  und 
Stallungen  ansehen,  so  die  Eckräume  I,  IX,  XV, 
XXI,  ferner  XI,  XIII,  XVI,  XXVII,  XXVIII 
an  den  Fronten  und  die  Hofräume  XIV,  XXV, 
XXVI. 

Raum  IX  und  X  Y  sind  an  der  Straßenseile 
nicht  abgemauert,  beim  massiven  Eckpfeiler  von  I X 
steht  noch  im  Niveau  der  Straße  (zirka  4-  O'öo m) 
ein  Steinsockel  mit  einer  Nut.  Darauf  saß  der  eine 
Türpfosten,  der  andere  fehlt.  Die  Türe  gehört  einer 
Holzwand  an,  die  den  Raum  abschloß.  Ähnlich 
dürfte  es  bei  XV  gewesen  sein.  Die  schraffierten 
.Mauerstücke  in  XV  und  XXI  sind  ganz  erhalten, 
erheben  sich  nur  wenige  Zentimeter  über  das  Straßen- 
niveau und  dienten  wohl  ebenfalls  als  Unterlage  von 
Holzkonstruklionen. 

Die  Räume  XVII  —  XX  waren  alle  geheizt;  am 
besten  erhalten  ist  Zimmer  XVIII,  es  kann  infolge- 
dessen auch  bestimmter  benannt  werden.  Eine  schmale 
Tür  führt  nach  Raum  XVII,  zwei  breite  zweiflügelige 
Tore  in  den  Hof.  Der  Fußboden  (-{-  fIOm)  besteht 
aus  hartem  Mörtelestrich;  die  Südwand  ist  in  einer 
Höhe  von  I'20  m  über  der  Straße,  0*65  m  über  dem 
Fußboden  dreimal  durchbrochen.  Die  Bodenbank 
dieser  Öffnungen  ist  mit  Kalksteinplatten  belegt,  in 
denen  die  Rahmen  für  Holzläden  zu  befestigen 
waren,  die  sieh  nach  innen  öffneten,  und  zwar  hatte 
das  mittlere  Fenster  (yyo'n  breit)  einen  zweiflügeligen, 
die  beiden  seitlichen  ( l"8o  m  breit)  nur  einen  einfachen 
Laden.  Raum  X  V  1 1 1  war  also  eine  Verkaufsbude. 
Bei  den  anschließenden  Zimmern  XIX  und  XX  ist 
die  Südmauer  schon  tiefer  ausgerissen,  wir  können 
also  nur  vermuten,  daß  es  auch  Kaufläden  waren.  In 
XIX  ist  an  der  Nordwand  im  Fußboden  eine  Stein- 
platte iO''j4  X  0'6o "')  mit  zwei  Dübellöchern  ein- 
gelassen, am  ehesten  das  Fundament  eines  Tisches 
mit  zwei  Steinstützen.  XIX  und  XX  waren  durch 
eine   Tür   verbunden,   bei   .(   kam   man   in   den    Hof. 

Die  ganze  lange  Nordfront  hatte  nur  einen 
Eingang  nach  IX,   alle   anderen  Räume   öffneten  sich 


nur  auf  den  Hof.  Die  fünf  kleinen  Zimmer  II — VI, 
untereinander  durch  Türen  verbunden,  mit  einem 
einzigen  Zugang  in  II,  sind  als  Schlafräume  anzu- 
sehen. Alle  sind  heizbar,  die  Hypokausten  stehen 
durch  Bogenfenster,  die  auf  der  Höhe  der  Schwelle 
von  Raum  VI  angebracht  sind,  in  Verbindung, 
die  Südmauer  von  II  und  III  ist  später  angebaut. 
Raum  VII  ist  bis  auf  die  Südostecke  zerstört,  dort 
ist  eine  schräge  Abmauerung  mit  einem  halbkreis- 
förmigen Ausschnitte,  welcher  mit  rotem  Wasserbeton 
ausgekleidet  ist,  angebracht.  Raum  VIII  ist  eine 
kleine  heizbare  Kammer,  die  ebenso  wie  V 1 1  wohl 
zum   separaten   Hau   im   Hofe   gehört. 


S.  hnitt 


./  (Häuserblock   IV). 


Die  kleinen  Zimmer  XII  und  XXIV  haben 
am  Fußboden  weißen  Mosaikbelag,  in  XII  ist  in  der 
Nordostecke  auch  noch  ein  Stück  der  Wandbcmalung 
erhalten.  Der  Fußboden  ruht  auf  Suspensurpfeilcrn, 
die  mit  Tonnen  überwölbt  sind,  an  allen  vier  Wänden 
stehen  die  Heizkacheln  durch  eine  dicke  Mörtcl- 
sehicht  verdeckt.  Den  Boden  entlang  läuft  ein  O'jj:  "' 
hoher  Sockclstreifen  in  Ocker,  darüber  ein  ü'05 '" 
breites  weißes  Band  mit  olivgrünen  Rändern.  Dann 
folgen  rechteckige  eingerahmte  Felder,  das  an  der 
Nordwand  ist  grünlich  mit  roter  Marmorierung,  das 
an  der  Ostseite  in  grellem  Rot  gehallen.  An  der 
Kcke  ist  je  ein  012'"  breiter  Vertikalstreilen  in 
(  tcker  ausgespart. 

Die  Mitte  des  Häuserblockes  nimmt  ein  recht- 
eckiger Hof  ein.  dessen  Stampfboden  vom  Westen 
nach  t  >sten  ebenso  wie  die  Straßen  an  der  Nord- 
und  Südfront  etwas  ansteigt  (Nivellement  im  Westen 
des  Hofes  -•  0'o.J,  im  Gange  vor  Raum  X  -j  ri6'"). 
In  der  östlichen  Hallte  steht  ein  selbständiger  Bau 
von  20'00  '■'  1200  m,  orientiert  von  (  >st  nach  West 
mit  zwei  ungleich  großen  Apsiden  ('  —  •  —  5  und  .|'ü0 '" 
Spannweite)  an  der  Westseite  Is.  auch  Schnitt  f— ,/ 
Fig.  211. 

Diese  Apsiden  und  der  anschließende  'feil  des 
Gebäudes   sind  bis  auf  o'^u  "'   abgetragen,   im  Westen 


3  m 


R.  Egger 


40 


sind  noch  der  Fußboden  und  Stücke  der  aufgehenden 
Mauern   vorhanden. 

1  >er  Haupteingang  gegenüber  Raum  XIV  hat 
noch  die  alte  Steins chw eile,  durch  ihn  gelangt  man 
in  einen  schmalen  (2*05  m)  Korridor,  der  zwei 
Abteilungen  ähnlichen  Grundrisses  von  einander 
scheidet;  die  größere  (9*80  X  lO'6om  ohne  die 
Apside)  hat  einen  groben  Estrichboden  (-f-  1*17'") 
und  zwei  Eingänge,  einen  vom  Korridor  und  einen 
zweiten  an  der  Nordostecke,  die  kleinere  im  Süden 
ist  in  zwei  Kammern  geteilt,  von  denen  jede  ihren 
besonderen  Eingang  vom  Korridor  aus  hat.  Raum 
XXX  ist  —  soweit  erhalten  —  mit  weißem  Mosaik- 
boden ausgestattet  (-j-  I'2Ö  m);  die  Verbindungstür 
mit  XXXI  ist  angenommen.  In  Raum  XXXI  ist 
alles  bis  auf  den  Boden  der  Heizanlage  verstört. 
Die  Tür  nach  dem  Korridor  bestand  sicher,  denn 
bei  C  war  noch  ein  ebenes  Mauerstück  erhalten,  die 
Unterlage   (ür  die   Schwelle. 


tUU^»' 


22:    Schnitt  a  —  b. 

Vom  Prafurnium  an  der  Nordseite  wurde  der 
ganze  Bau  geheizt.  Die  Heizgrube,  eingefaßt  von 
zwei  schmalen  Mauern,  von  denen  eine  zerstört  ist, 
schneidet  I*l6 m  tief  in  den  Hofboden  ein.  Das 
I  [eizloch  ist  O'öO m  breit,  0*70 m  bis  zum  Ansatz 
eines  Gewölbebogens,  der  seinerseits  eine  Scheitel- 
höhe von  0*35  m  und  im  Mauerwerk  darüber  einen 
zweiten  Tragbogen  hat  (Scheitelhöhe  170  m  über 
dem  Fußboden  des  Hypokaustums  -~  o).  Die  Fuß- 
böden ruhen  auf  gemauerten  außen  verputzten 
Pfeilern,  die  überwölbt  waren;  wie  die  Bedeckung 
in  den  Apsiden  erfolgte,  ist  nicht  mehr  festzustellen. 
Die  heiße  Luft  zog  von  Raum  XXIX  nach  dem 
Hohlraum  unter  dem  Korridor  durch  Röhren,  welche 
aus  je  zwei  aneinander  gesetzten  tubuli  bestehen. 
Zwei  solcher  Durchzugskanäle  sind  Fig.  20  ein- 
gezeichnet. Nach  Raum  XXXI  vermittelte  ein 
075  m  breiter  Durchlaß  die  Zirkulation.  Alle 
Wände  der  Räume  XXIX,  XXX  und  XXXI, 
ausgenommen  natürlich  die  des  Korridors,  waren  mit 
tubuli  verkleidet.  Leider  ist  die  Zerstörung  gerade 
an    den     entscheidenden    Stellen,    den    Apsiden,    am 


gründlichsten,  so  daß  auch  bei  diesem  Bau  die  Be- 
nennung der  Abteilungen  nicht  einwandfrei  ist.  So 
viel  jedoch  kann  aus  dem  Grundrisse  geschlossen 
werden,  daß  wir  eine  kleine  Thermenanlage  vor  uns 
haben.  Doch  will  ich  nicht  verkennen,  daß  ein  Ge- 
bäude von  solchem  Grundriß  auch  einem  technischen 
Betriebe  gedient  haben  kann;  vgl.  den  Töpferofen 
von  Tarragona,  BArquitectura  romanica  a  Catalunya 
I  S.  65  Fig.  168  und  1 70.  Aufklärende  Fundstücke 
fehlen   gänzlich. 

Wie  schon  bemerkt,  konnte  nicht  an  allen 
Stellen  bis  zum  Fundament  hinab  gegraben  werden, 
aber  der  Hauptsache  nach  ließ  sich  der  frühere 
Bauzustand  klar  stellen.  Bevor  die  Therme  errichtet 
war,  lag  das  Xiveau  des  Hofes  überall  um  zirka 
0*50  m  tiefer.  Eine  Säulenstellung,  deren  Funda- 
mente in  der  westlichen  Hälfte  des  Hofes  nicht 
ausgerissen,  sondern  nur  verschüttet  worden  sind, 
lief  an  allen  vier  Seiten  herum.  In  der  Mittte  war 
in   der  Xordsüdrichtung  ein  platten- 

.^>^. __         gedeckter  Kanal  eingeschnitten.  Der 

Hofboden    hatte    einen    festen    mit 

äzdj^^jef*?"         Mörtel    hergestellten    Boden;    bei  / 

'fv^kALU?        war  eine  kreisrunde  nach   unten  zu 

3-Q sich     verengende     Zisterne     i'oberer 

Durchmesser  1*20,  unterer  0"6o m, 
Sohle  —  2*  1 3  m;  mit  Steinen  ausge- 
legt. Die  Portikus,  die  den  Hof  ein- 
säumte, hatte  verschiedene  Breite,  im  Süden  2*90  m, 
im  Westen  4*30  m.  Die  Südwand  war  zur  Zeit  der 
ersten  Anlage  geschlossen,  die  Türen  nach  Raum 
XV HI  sind  erst  später  ausgebrochen.  Aus  Schnitt 
Fig.  22  gehl  hervor,  daß  der  Höhenunterschied 
zwischen  dem  Fußboden  der  Portikus  und  der 
Schwelle  von  Raum  XVIII  075  m  beträgt,  d.  h.  die 
Schwelle  paßte  erst  zum  zweiten  aufgeschütteten 
Hofboden  (zirka  -f-  roo  m).  Wie  die  Türen  ausge- 
brochen sind,  war  auch  an  den  Resten  der  Bemalung 
der  Südwand  zu  erkennen.  Auch  im  Osten  war 
der  Hof  ursprünglich  durch  eine  einzige  Mauer 
abgeschlossen.  In  der  Folgezeit  wurde  Raum  XIV 
gegen  den  Hof  zu  geöffnet,  von  der  abgetragenen 
Mauer  ist  ein  Rest  in  der  Südwestecke  bei  Kote 
-j-  070  m   und   ein   Schwellstcin   übrig  geblieben. 

Wie  im  Hofe,  so  wurde  auch  in  einzelnen 
Zimmern  der  Hoden  gehoben,  in  Raum  XVIII  und 
XIX  um  0*35  m  is.  Schnitt  Fig.  22).  Raum  XX 
wurde  bis  zum  Fundament  uniersucht.  Auch  da 
zeigten  sich  die  zwei  Fußböden  übereinander,  Nivel- 
lements -)-    1*20   und   -f-  0*99  m,    der    Fußboden    des 


4i 


Ausgrabungen   in   Xorikum    19 12   13 


4^ 


Hypokaustes  liegt  —  O'oS;  '".  Ursprünglich  hatte 
der  Raum  XX  seinen  Eingang  am  Westende  der 
Mauer  .;,  die  später  bis  auf  Schwellenhöhe  abgetragen 
wurde,  als  die  Tür  in  die  Xordosteeke  verlegt  wurde. 
Bevor  noch  der  zweite  Fußboden  eingezogen  war, 
wurde  der  erste  Estrich  in  der  Xordosteeke  aufge- 
rissen und  durch  die  Mauer  b  ein  rechteckiger  Raum 
von  2'foXl'I-"  abgemauert,  der  bis  zum  Fuß- 
boden des  nunmehr  aufgelassenen  Hypokaustes  hinab- 
reichte.  Seine  Verwendung  ist  nicht  klar,  auf  keinen 
Fall  war  es  etwa  eine  Heizgrube  für  die  östlich 
liegenden  Zimmer.  Die  Tür  nach  XIX  ist  also  wohl 
auch  erst  in  der  letzten  Bauperiode  ausgebrochen 
worden. 

Von  den  geringfügigen  Einzelfunden  ist  einzig 
ein  Inschriftfragment  zu  erwähnen.  Die  Platte  besteht 
aus  feinem  weißen  Marmor,  ist  0'IOnl  dick,  vorne 
geschliffen,  jetzt  hoch  0'25  m.  Die  drei  Zeilen  in 
schönen  mit  Apices  versehenen  Buchstaben  ergänzen 
sich  mit  einiger  Sicherheit  zu  dem  Xamen  des 
I  5 S  n.  Chr.   verstorbenen  Adoptivsohnes  des  Kaisers 

liadrian. 

L.  ,!<■/]  IO.   Caesari 
iiiip.  CAESAR;,   Traiani 
WiitfrlAN  i  ciug.  pottl. 

lllilX.    usw.    usw. 

Das  Fragment  lag  im  Schutte  an  der  Südmaucr 
des  Raumes  XXIX  bei  g.  Worauf  die  Inschrift  sich 
bezog,  ist  nicht  zu  bestimmen,  vielleicht  bezeichnet 
sie  eine  der  Widmungen  an  den  früh  verstorbenen 
Aelius  Caesar,  die  Hadrian  per  lotum  orbem  an- 
ordnete *"). 

2.    I )  e  r    Bru  n  n  e  n. 

Auf  der  Straßenkreuzung  nordwestlich  des  Be- 
zirkes IV  wurde  ein  Brunnen  aufgedeckt.  Die  Boden- 
platten waren  zum  Teil  noch  an  Ort  und  Stelle,  die 
übrigen  Bestandteile  lagen  verstreut.  Doch  war  es 
mit  Hilfe  der  Gußkanäle  für  die  Vcrklammerungcn 
möglich,  die  ganze  Anlage  zusammenzusetzen.  Danach 
ist   der   Grundriß   Fig.  23   gezeichnet. 

i"6;'"  unter  dem  heutigen  Ackerhoden  sind  die 
Kalksteinplatten  im  antiken  Straßenboden  gelegt;  sie 
bilden  fast  ein  Quadrat  (3*35  X  3'45'"j  und  sind  unter- 
einander meist  mit  vergossenen  Eiscnklammern  ver- 
bunden.   In   der   Mitte    ist    das    Pflaster   mehrfach    mit 


Spolien  geflickt.  Von  den  Bassinplatten  ihoch  ri2m) 
gehören  die  im  Süden  und  Westen  mit  ihrem  gleichen 
Randprofil  zur  ersten  Anlage,  die  beiden  anderen 
sind  spätere  Ersatzstücke.  Die  nach  Süden  gerichtete 
Platte  hat  oben  und  unten  einen  Ausfluß,  durch 
ein  kleines  Loch  in  der  Mitte  ging  einst  das  bleierne 
Zuleitungsrohr.  Das  Dübelloch  an  der  Oberfläche 
diente  zum  Aufsetzen  des  Sockels  mit  dem  Wasser- 
speier. Der  unter  dem  Straßenkörper  lautende 
Kanal  konnte  wegen  Zeitmangel  nicht  aufgegraben 
werden.  Der  Brunnen  ist  gleich  konstruiert  wie  die 
an  den  Straßen  Pompeis,  vgl.  Mau,  Pompei  S.  233. 
Er    bleibt     zusammengesetzt    und,    da    der    Kärntner 


Geschichtsverein   den    zugehörigen   Grund   dank   dem 
Entgegenkommen  des  Besitzers   erwirbt,  für  Besucher 

zugänglich. 

3.    De  r   Stadtplan   (s.    Fig.    Io'. 

Die  günstige  Gelegenheit,  daß  im  Herbste  toi; 
ein  feil  der  Felder  brach  lag,  wurde  zum  Abgren- 
zen der  Uäusrrinscln  nördlich  des  Tempels  und  des 
eben  vollendeten  Bezirkes  IV  benutzt.  Dabei  winden 
im  ganzen  fünf  neue  Blocks  ihrer  Umfassung  nach 
bestimmt;  die  beiden  im  Osten  gelegenen  haben 
eine  Krönt  von  o'»'v'"'  1  V I  und  ()0"I5nl  'IX)  bei 
einer    Breite   von    durchschnittlich    ;X-~om.     Die    Süd- 


'";   Vita   Helii   c.  7,  1    sltiluas  Siine 
tionnullis  urbibus  ficri. 


Hclii    Veto  per  lnluiH  orbiin  colossas  poni    insiil   1,-mphi  elLim  111 


43 


R.  Egger 


44 


ostecke  von  VI  ist  schon  1910  angegraben  worden 
(s.  Jahreshefte  XIII  Beibl.  Fig.  68),  von  IX  konnte 
ich  diesmal  die  Nordostecke  genauer  untersuchen 
und  eine  3'20m  ausladende  Exedra  konstatieren. 
Die  insulae  V,  VI,  VIII  setzen  die  Baulinie  von  I 
und  IV  fort,  V  reicht  etwas  über  die  Westfront  der 
Tempelhalle  hinaus,  die  beiden  anderen  entsprechen 


ist,  darf  wohl  als  eine  der  Hauptstraßen,  wenn  nicht 
als  die  größte  Virunums  angesehen  werden.  An  der 
Kreuzung  südlich  der  Inseln  VIII  und  IX  wurde 
ihr  Fahrdamm  aufgedeckt;  er  ist  an  dieser  Stelle 
ungepflastert,  4-o,Om  breit,  leicht  gesattelt  (O'IO™) 
und  besteht  aus  einer  festgestampften  Packung  von 
Schotter   mit    etwas    Mörtel    versetzt.     Die    Gehsteige 


2j:    Grundrißcles  Dolichcnums. 


genau  den   gegenüberliegenden.    Die  durchschnittlich  zu   beiden   Seiten   halten  keinerlei   Fundierung.    Was 

I4'50m     breite    Straße,     welche    zwischen    ihnen    in  bisher  vom   Stadtplane   Virunums    bekannt   ist,    zeigt 

gerader  Linie  von  Norden  nach  Süden  zieht  und  uns  eine  bewußte  Regelmäßigkeit  in  der  Anlage,  welche 

nun   in  einer   Ausdehnung  von  zirka   435 m   bekannt  nur  durch  die  abweichende  Orientierung11)  des  Tem- 


ll)  Die  Hänserinseln  und  die  Straße  sind  in 
der  Nord -Südrichtung  parallel  zum  östlich  anstei- 
genden Hügelrücken  (Töllschachcrberg)  angelegt.  Ob 
der  Tempelbezirk  älter  ist  als  die  bisher  ausgegrabenen 


Häuserinseln  und  inmitten  der  neuen  regelmäßigen 
Stadtanlage  belassen  wurde  oder  ob  er  bei  seiner 
Gründung  aus  sakralen  Gründen  abweichend  orientiert 
wurde,  vermag   ich   heute  noch  nicht  zu  entscheiden. 


45 


Ausgrabungen  in   Norikum    1912   13 


46 


pelbezirkes  unterl>rochen  wird.  Den  Beschluß  der 
Grabung  1913  machte  eine  Untersuchung  des  Terrains 
nördlich  der  Tnsel  IX,  mit  der,  wie  sich  heraus- 
stellte, die  großen  Quartiere  nach  Norden  zu  enden. 

4.    Der   Kultbau   des   Dolichenus. 

IO'20m  von  der  Nordostecke  der  Insula  IX  ab- 
stehend, liegt  ungefähr  gleich  orientiert  ein  kleines 
fast  rechteckiges  Gebäude  von  IJ'JO  X  1  l"6om  Fläche. 
Das  Bruchsteinmauerwerk  ist  schwach  fundiert  und 
0'6o  bis  o\Som  stark.  Der  einlache  Grundriß  1  Fi«.  24) 
setzt  sich  aus  4  Zimmern  (I  —  IV)  zusammen,  zwei 
breiteren  (645  beziehungsweise  6'20,n)  an  der  Vorder- 
seite, zwei  schmäleren  (etwa  3'5o'"J  im  Norden.  Die 
Zimmer  unterscheiden  sich  voneinander  durch  die 
verschiedene  Behandlung  des  Fußbodens.  Raum  I 
hat  einen  Mörtelgußboden,  der  durch  das  beige- 
mengte Ziegelmehl  den  bei  Bädern  verwendeten 
ähnlich  sieht,  im  Raum  II  und  IV  ist  der  Erdboden 
bloß  festgestampft,  Raum  III  dagegen  ist  mit  Schie- 
ferplatten gepllastert,  die  auf  den  Pfeilern  einer 
Ilypokausis  ruhen.  Der  Eingang  lag  an  der  Südfront 
in  Raum  I;  die  Mauern  a  und  b  sind  später  ange- 
baut und  gründlich  zerstört,  sodaß  wir  ihren  Zweck 
nicht  mehr  erkennen;  eher  wird  das  auf  den  Estrich 
von    I    aufgesetzte  .Mauerknie   zu   deuten   sein. 

Dieser  unscheinbare  Bau  außerhall)  der  Zone 
der  regelmäßigen  großen  Häuserblocks  erhält  Be- 
deutung durch  die  reichen  Funde,  die  in  seinem 
Innern  zu  heben  waren  und  uns  kundtun,  daß  dort 
eine  Kultstätte  für  den  Jupiter  optimus  maximus 
aus  Dolichc  war.  Bevor  ich  die  einzelnen  Funde  be- 
schreibe, möchte  ich  zusammenstellen,  was  bisher 
an  Zeugnissen  für  diesen  orientalischen  Kult  im 
engeren  Stadtgebiete  Viiunums  vorhanden  war;  es 
ist  recht  wenig  im  Verhältnisse  zur  Größe  und  Be- 
deutung der  Stadt,  bloß  drei  Votivsteine  und  ein 
jetzt   verlorenes   Metallblech  '-j. 

.1)  CIL  III  4789  +  5006  (cf.  add.  p.  1813)  hier 
abgebildet  als  Fig.  25.  Die  Platte  befindet  sich  jetzt 
im  Lapidarium  des  Kärntner  Geschichtsvereines  unter 
Xr.  68.  Sie  ist  aus  gewöhnlichem  Kalkstein  ge- 
arbeitet, durchschnittlich  0'2I'"  dick  und  etwa  zu 
zwei  Drittel  erhalten.  Das  Inschriftfeld  (0-355 '"  hoch) 
ist   von  einem   profilierten  Rahmen  umgeben,   an   dem 


oben  und  zur  linken  Seite  0'0i;m  tiefer  einspringend 
ein  rohbearbeiteter  Rand  gelassen  ist,  wie  bei  vielen 
Platten,  die  zum  Einlassen  in  die  Mauer  bestimmt  sind. 
In  der  Mitte  des  Inschriftfeldes  ist  eine  quadratische 
Ausnehmung  von  0'028,n  Tiefe,  sie  diente  zum  Befesti- 
gen eines  Metallemblems.  Die  Fundnotiz  im  CIL  „Arn- 
dorfi  in  fundo  a  septentrione  monumenti  Prunneriani" 
ist  nach  Carinthia  XXVIII  1838  S.  96  dahin  richtig- 
zustellen, daß  nur  der  Grundbesitzer,  der  den  Stein  am 
7.  April  1838  beim  Pflügen  fand,  aus  Arndorf  stammt. 
Die  Fundstelle  selber  ist  nun  durch  unsere  Grabung 
genau  fixiert,  denn  der  Acker  „nördlich  vom  Prunner- 
denkmal"     ist    kein    anderer    als    der    Bezirk    unseres 


25:    llauinschrift  ü<-s  Dolichcnums. 

Heiligtums,  in  dessen  Hereich  deutlich  zwei  Raub- 
grabungen, die  eine  in  Raum  I,  tue  andere  beim 
Eingang  au  der  Südfront  nachzuweisen  sind.  Der 
Text  der  Inschrift  enthält  in  /..  I  die  Konsuln  des 
Jahres  189  n.  Chr.  und  den  Rest  des  näheren 
Datums,  Z.  2  die  Widmung  an  J(upiter)  o(ptiinus) 
miaximus)  Dolichenus];  '/..  3  bis  6  stand  der  Name 
des  Kaisers  Commodus,  der  später  ausgetilgt  wurde, 
dann  folgt  der  Stifter  Bcllicus  Marini  tXilius)  und 
das  Objekt  der  Stiftung  samt  einer  Dedikationsfor- 
mel.  Für  die  Ergänzung  liegen  die  Vorschläge  Hett- 
ners  (De  Jove  Dolicheno  S.  37  n.  26)  Z.  7  s[acerdos] 
'/..  8  iu[ss:l  ficri~:~\  und  Kans  (De  Jovis  Dolicheni 
eultu  S.  54  n.  53)  vor,  welcher  s[rt< \  >\l os]  aufnimmt, 
Z.   8    aber,     um    den   Raumverhältnissen     gerecht    zu 


n!     Aus     einem     selbständigen     Heiligtum     etwa        Nr.   CCXCVIII    abgebildete   Relief  mit    Iupiter  Doli- 
vier    Gehstunden    ostlich    des    Zollfeldes    stammt    das        chenus   und   Juno   Regina, 
bei      Jabornegg,      Kärntens       römische      Altertümer 


47 


R.  Egger 


4» 


werden,  iti[s(sioue)  Sd(fTfl)]  ergänzt.  Ilen  wahren 
Charakter  der  Inschrift  erkannte  aber,  glaube  ich, 
erst  O.  Cuntz,  der  den  Stein  selbst  prüfte  (Mitt.  der 
Zentral-Komm.  III  1904  Sp.  163)  und  in  seinem 
Sinne  möchte  ich  den  Wortlaut  folgendermaßen 
wiederherstellen 

1  duobtts  Silanis  I  [  I 

2  J(ovi)  uiptimo)  viiaximo)  Dolic[licno  pro  siilnlc 

Name  des  Commodus 
7  Bellicus  Marini  ßilius)  s[acrar(ium)  cum 
<S  triclin(io)  omni  impend(io)  sno  iu[ssu   dei  ßecit). 

Xach  dem  Texte  wie 
nach  der  äußern  Form  ge- 
hört der  Stein  zur  Gruppe 
der  Bauinschriften,  und  da 
wir  jetzt  wissen,  daß  er  aus 
unserem  Heiligtume  stammt, 
muß  der  Hau  selbst  das  ein- 
graphische Denkmal  erklä- 
ren. Die  Räume  I  bis  IV 
bilden  eine  Einheit,  das  sa- 
crarium,  die  Krage  wo  inner- 
hall) desselben  —  denn  spä- 
tere Zubauten  können  nicht 
in  Betracht  kommen  —  das 
besonders  erwähnte  Tricli- 
nium  lag,  erledigt  sich  durch 
folgende  Überlegung:  das 
einzige  Zimmer,  das  durch 
seine  Heizanlage  für  ein  stets 
benutzbares  Versammlungs- 
lokal der  Kultgenossen  ge- 
eignet war,  in  dem  sich  ferner 
keine  Votivgegenstände  fanden,  ist  Raum  IV.  Wir 
dürfen  ihn  als  das  Triclinium  ansprechen,  das  eine  In- 
schrift aus  Bologna  (CIL  XI  616)  gelegentlich  deut- 
licher als  cenatorium  bezeichnet.  Die  Gründe,  warum 
das  Triclinium  in  der  Widmung  eigens  genannt  ist, 
können  mehrfach  sein,  entweder  fehlte  ein  solches 
andern  Heiligtümern,  oder  seine  besondere  Ausstattung 
z.  B.  die  Stellung  einer  Ilypokaustenanlage  hatte  effek- 
tive Mehrkosten  verursacht.  Doch  das  läßt  sich  nur  ver- 
muten. Sicherer  ist  ein  Schluß  aus  der  Namensgebung 
des  Stifters;  Bellicus  (vielleicht  nicht  Gentile)  Marini 
fdius     muß     ein    l'cregrine    sein,     und     zwar,     wenn 


26:   Dolichenusaltai 
aus  Virunum. 


E.  Meyer  das  gerade  bei  Verehrern  des  Dolichenus 
häufige  Kognomcn  Marinas  richtig  als  syrischer  Her- 
kunft deutet,  ein  Orientale. lri)  Es  paßte  sehr  gut  zu 
alldem,  was  wir  über  die  Einführung  des  Dolichcnus- 
kultus  an  anderen  Orten  wissen,  wenn  auch  in  Viru- 
num ein  Mann,  dessen  Name  auf  orientalischen  Ur- 
sprung  hinweist,  den    Kultbau   gestiftet   hat. 

b)  CIL  III  4791  cf.  p.  1046  und  1813,  hier 
Fig.  1(1.  Die  Inschrift14)  stammt  aus  dem  Zollfelde, 
wurde  zu  Prunners  Zeiten  (2.  Hälfte  des  17.  Jahr- 
hunderts) gefunden,  war  eine  Zeitlang  verloren  und 
befindet  sieh  heute  im  Lapidarium  des  Kärntner 
Geschichtsvereines  als  Nr.  98.  Der  Buchstabenform 
nach  und  auf  Grund  des  Ehrennamens  der  2.  Legion 
gehört  der  Altar  in  die  erste  Hälfte  des  3.  Jahr- 
hunderts, sein  Aufsatz  trägt  oben  noch  das  Dübel- 
loch zum  Aufsetzen  einer  Votivstatuette.  Das  In- 
schriftfeld mißt  028  X  0-44™,  die  Legende  besagt, 
daß  zwei  Soldaten  der  II.  italischen  Legion,  welche 
in  Lauriacum  (bei  Enns  an  der  Donau)  garnisonierlc, 
dem   Ciotte  ihr  Gelöbnis  eingelöst  haben. 

Ji'ivi)  o'ptimo)  m(aximo)  I  (olicheno) 

Scverinins 

Silvinus 

et  Aur(clius) 

Bo  malus 

milijles)  lcg(ionis)  II 

Ilal(icae  Severi(anae) 

v{olum)  s(olucrmil)  l(aeti)  l(ibenles)  m(crilo). 

c)  Am  Karner  der  Kirche  von  Hörzendorf  ist 
ein  zweiter  Altar  so  eingemauert,  daß  die  Reliefs 
seiner  Schmalseiten  nicht  mehr  zu  erkennen  sind. 
Er  wurde  mit  anderen  Antiken  irgend  einmal  aus 
dem  Zollfelde  dorthin  verschleppt,  seine  Inschrift15) 
(CIL  III  4790)  nennt  ein  Ehepaar  Cl(audius)  Ouin- 
lilianus  und  Rutenia  [S]e[c]ura  als   Weihende. 

ä)  Dann  fand  ü.  Prunner  auf  seinen  Streifzügen 
am  Zollfelde  ein  Metallplättchen  mit  der  Aufschrift 
l'O'D,  das  er  als  Dukatengewicht  erklärte  (CIL  III 
601^,  4).  Oas  Stück  ist  heute  verloren,  doch  handelt 
es  sich  zweifellos  um  eine  jener  kleinen  Bronzetafeln, 
wie  sie  dem  Dolichenus  öfter  als  Votivgabe  dargebracht 
wurden,  z.B.   in  Pfünz  (CIL  III   11926  und    11927). 

Von  den  Funden  bespreche  ich  zuerst  die  epi- 
graphischen Denkmäler.  Das  beste  Stück,  der  Rund- 


13)  Cultores  Dolicheni  mit  dem  Namen  Marinus  bei 
Hcttner  a.  a.  O.  S.  9.  Die  Etymologie  in  E.  Meyers 
Artikel  Dolichenus  in  Roschers  Lexikon  I  Sp.  1192. 


14)  Fehlt   in    den   Listen   bei  Hettner   und   Kan. 

15)  Von  mir  im   Mai   19 10  kontrolliert. 


49 


Ausgrabungen  in   Norikum    191:   13 


altar  Fig.  27,  war  dereinst  durch  Einwirkung  des 
Feuers  so  mürbe  gebrannt,  daß  er  bald,  nach  dem 
er  photographiert  war,  in  Stücke  zerbrach.  Im  Schutte 
der  Raubgrabung,  die  zu  beiden  Seiten  der  West- 
mauer von  Raum  I  deutlich  zu  erkennen  war,  steckte 
auch  ein  Rest  der  viereckigen  Fußplatte,  in  welche 
der  Altar  eingelassen  war.  Das  umrahmte  Inschrift- 
feld springt  etwa  um  0'0i;m  ein,  die  Formel  ist  in 
größeren  Buchstaben  außerhalb  des  unteren  Rahmens 
auf  den  Schaft  gesetzt.  Die  Lesung  ist  in  allen 
Punkten  gesichert:  auf  Geheiß  des  doliehenischen 
Gottes  stiftet  das  Ehepaar  Claudius  Rufinus  und 
Octavia  Comsilla  der  Juno  Regina  den  Altar. 

JttttOtti 

reginac 

iussu  dci 

Dolichcni 

Cl  auditis)  Rufinus 

et  Octavia 

( 'omsilla 

pro  sc  dlono)  iUedcrunt) 
Juno  Regina  ist  die  !>so;  jüvvao;  des  Dolichenus, 
ursprünglich  ebenfalls  eine  syrische  Gottheit,  der 
Name  Juno  gibt  nur  die  Angleichung  an  den  römi- 
schen Götterkreis.  Das  Paar  findet  sich  des  öfteren 
auf  Inschriften  CIL  VI  367  (aus  dem  Jahre  218 
n.  Chr.  ebenfalls  iusso  Dolycheni);  413  (aus  dem 
Jahre  244  n.  Chr.)  VII  98.  Auch  finden  sich  Bei- 
spiele, daß  von  denselben  Personen  ein  Stein  dem 
Dolichenus,  ein  zweiter  der  Juno  regina  gesetzt 
ist  C.VI  365,  366 16).  —  Das  Kognomen  Com- 
silla ist  wohl  die  Weiterbildung  von  Compse, 1T)  ein 
Frauenname,  der  gerade  in  Venetien  etwas  häufiger 
vorkommt  in  Altinum  (C.  V2230),  Aquileia  VO087; 
1 1 52)  und  Forum  Julii  (V  1765.)  Die  Formel  ex 
iussu  läßt  vielleicht  wie  ähnliche  ex  praescripto  oder 
monitu  auf  Inkubation  schließen  (s.  Löschcke,  Be- 
merkungen zu  den  Weihgeschenken  an  J.  I).  in  den 
Bonner  Jahrb.    107   (1901)  S.   06  — 72.) 

An  der  gleichen  Stelle  fand  sich  ferner  das 
Stück  eines  kleinen  Kundaltars  Inv.  Nr.  45  Fig.  28. 
Von  der  Vorder-  und  Rückseite  ist  so  viel  erhalten, 
daß  man  die  Form  sicher  ergänzen  kann:  oberhalb 
des  Mittelstückes  mit  der  Inschrift  \_I{ovi]  o(ptituo) 
miaximo)  D{ohcheno)  ist  durch   ein  ausladendes  Pro- 


fil ein  Schaft  abgetrennt,   auf  dem,  wie  das  Dübelloch 
der  Oberfläche   zeigt,  das  Votivbild   stand. 

Besonders  geformt  ist  das  Fragment  Fig.  29 
Inv.  Xr.  76,  das  im  Raum  IV  lag:  ein  sechseckiger 
Pfeiler  mit  einer  viel  gegliederten  Ausladung  in  der 
Mitte  trägt  auf  einer  Seite  den  Anfang  des  Götter- 
namens I(ovi)  o(piimo)  .  .  .;  die  Buchstaben  sind  noch 
mit   roter   Farbe   bemalt. 


27:    Runilaltar  der  Juno  Kegina. 

Im  Raum  II  lag  an  der  Südostecke  umgestürzt 
der  Altar  Fig.  30.  Das  Inschriftfeld  der  Vorderseite 
ist  völlig  abgeblättert,  am  Steine  selber  waren  überall 
deutlich  die  Spuren  eines  Brandes  zu  beobachten. 
Verstreut    lagen    daneben     verschiedene    Bruchstücke 


ir'J  Vielleicht    gilt  auch  der  Stein  Mi-langes  de  la        sein,   im   Relief  allgebildet  C.    VI    227}. 
faculte    Orientale    IV    1910    S.    224    Fig.    2,    der    ex  n)   Doch  vergleiche  den  Töpfernamen  Comisillus 

iussu    Junoni(s)     gesetzt    ist,     dem    Dolichenus.     Die        CIL   XIII    IO.OIO,   614. 
Göttin   ist,  ohne   im  Texte  der  Inschrift    genannt    zu 

Jahreshefte  des  österr   archiiol    Institutes  Ild.  XVII  Heiblatt.  * 


R.  Egger 


0^ 


anderer  Weihungen,  die  ich  unter  luv.  Nr.  51  ein- 
zeichnete und  hier  der  Vollständigkeil  halber  erwähne 
(Fig.  31).  Beachtung  verdient  nur  das  Fragment  51  a, 
weil   mit  einiger   Wahrscheinlichkeit    die    erste   Zeile 


l'^kfi&P'l 


28:    Altarfr.ijrmcnt. 


2()\  Votivstcin 
aus  dem  Dolichenum. 


auf  Marinus  ergänzt  werden  darf;  51  b  stammt  wieder 
von   einer  kleinen   Säule.    Wenn  man  die  Votivsteine 
des    Dolichcntis    durchmustert,    begegnet   die    Säulen- 
form häufig  CIL  III  1302.  7761. 
7s.vt-    7835-     10044.       VI   407. 
JÖQQ.    IX  28 16.     Kleinere   Säu- 

S?y ■!/'■— rf7.-  ■  vt  J      J 

len  sind  als  Altaraufsatz,  als 
Träger  des  Weihwasserkessels 
aber  auch  als  selbständige  Votiv- 
gaben  im  Inventar  des  Doli- 
chenustempels  auf  dem  Esquilin 
bezeugt  C.  VI  4I41S).  Ähnliche 
Säulchen  kennt  auch  der  Kult  des 
verwandten  Jupiter  Heliopoli- 
tanus  z.  B.  in  Carnuntum  C.  III 
1 1 1 37  oder  in  Rom  C.  VI  420.  Der  sechseckige  Pfeiler 
erinnert  etwas  an  den  Aufsatz  eines  Altars  des  Jupiter 
optimus  maximus  und  der  Juno  regina  aus  Mainz  (nach 
einer  Zeichnung  in  den  Melanges   Cagnat  S.  274). 


Tn-ei/A. 


3" 


Altai. 


-V  -O 


Rings  um  den  Altar  der  Juno  Regina  im  Schutte 
der  Raubgrabung  lagen  18  Fragmente  von  Rund- 
skulpturen, welche  sich  drei  Objekten  zuweisen 
lassen,  nämlich  7  Stück  (vereinigt  unter  Inv.  Xr.  53) 
einem  Rinde,  und  zwar  sind  zwei  Trümmer  der 
Basisplatte  mit  je  einem  Huf  und  ;  Stücke  vom 
Körper  erhalten,  dann  6  Fragmente  von  der  Statue 
des  Dolichenus  selber  (Inv.  Xr.  54)  und  schließlich 
5  Teile  einer  größeren  weibliehen  Gewandfigur, 
wohl  der  Juno  Regina  (Inv.  Xr.  75).  Der  Gott  war, 
nach  den  Resten  zu  schließen,  dargestellt  als  römi- 
scher Krieger,  seine  Linke  mit  dem  Blitze  ruht  auf 
dem  vorgestellten  und  gebogenen  Knie  auf,  die  em- 
porgestreckte Rechte  führt  das  Doppelbeil.  Wie  die 
übriggebliebene  linke  untere  Partie  der  Figur  er- 
kennen  läßt,   stand   Dolichenus   auf  dem   Rinde. 


[nsebriftreste  aus  dem  DoHchenun 


32:    Bronzelampe. 

In  Raum  TV,  und  zwar  in  der  Brandschicht  am 
Stampfboden,  wurden  drei  Gegenstände  aus  Bronze 
aufgelesen  Inv.  Xr.  58.  59.  74:  ein  Zierstück  viel- 
leicht von  einem  Kandelaber,  0^085 m  hoch,  stellt 
einen  aufwärtsgebogenen  Stengel  dar,  welcher  vier 
dreiteilige  Blattbüschel  trägt  und  in  eine  pinien- 
zapfenähnliche  Knospe  endet;  unweit  davon  lag  die 
Lampe  Fig.  32.  Der  Ölbehälter  ist  kreisrund  (oberer 
Durchmesser  crio;m)  und  hat  unten  einen  Fußring 
mit  zwei  Zierkreisen,  oben  in  der  etwas  tieferen  nach 
innen  zu  gesenkten  Deckplatte  drei  kleine  und  ein 
mittleres  größeres  Gußloch.  Die  drei  Lichtschnauzen 
mit  erhabenen  Rändern  sind  mit  einem  oben  einge- 
schnürten Zwischengliede  angesetzt,  das  je  eine 
kleine  Öffnung  eingebohrt  hat.  An  zweien  der  Ringe 
haftet   noch   die   (eingliedrige    Bronzekelte    zum    Auf- 


l8)   Wie  der   orhiculus   cum   columclla  dieser  In-  uns   gefundene  Rundaltar  eingelassen  war.  Über  den 

schrift    vorzustellen   ist,    ist   nicht  ganz  evident,  viel-  Vergleich    mit   den    konischen    Säulen,    die    in    den 

leicht    ist    mit    orbiculus    eine    kreisrunde  Basis    ge-  Tempeln  orientalischer  Götter   standen    s.   Kan  a.   a. 

meint,    in   welche    die    Säule    ähnlich    wie    der   von  O.   S.   9   u.   29  f. 


5ö 


Ausgrabungen  in   Norikum   1912/13 


54 


hängen.  Schon  zu  den  besseren  Leistungen  des 
Kunsthandwerkes  gehört  Tnv.  Nr.  74,  die  rechte 
Hälfte  eines  Handgriffes  Fig.  53.  Die  Vorderseite 
ist  ausgearbeitet,  die  Rückseite  hohl,  das  Stück  mißt 
jetzt  der  Breite  nach  im  ganzen  0"o85m.  Ein  See- 
panther hält  mit  der  linken  Pranke  ein  Medaillon 
mit  einem  weiblichen  Kopf.  Sein  Fell  ist  durch 
Kreise  mit  eingestanzten  Punkten,  der  Fischleib 
durch  Schuppen  gekennzeichnet;  zwischen  beiden 
Teilen  des  Mischwesens  läuft  von  oben  nach  unten 
ein  doppelter  Haarstreifen  und  daran  stilisierte  Zot- 
teln.    Die    Schwanzflosse    mit    einer    Mittelrippe    und 


Raum  IV.  Das  Gefäß  ist  aus  dem  gewöhnlichen 
grauen  Ton  gedreht,  hat  eine  Höhe  von  0*078  "j 
der  größte  Umfang  beträgt  0*29 m,  die  Deckplatte  ist 
etwas  vertieft  angesetzt.  Der  Spalt  für  den  Einwurf 
ist  zwar  an  der  einen  Seite  ausgebrochen,  aber 
immerhin  ist  seine  Länge  noch  meßbar  und  reicht 
mit  knapp  0'02m  nur  für  Kleinbronzen.  Da  die  Hin- 
richtung des  Opferstockes  in  Tempeln  geläufig  war21), 
so  dürfen  wir  gemäß  den  Fundumständen  auch 
unsern  Fund  als  die  Sammelbüchse  des  Dolichenums 
ansehen.  Ahnliche  Stücke  verzeichnet  Gräven  in 
seiner   Abhandlung  über  die   tönerne   Sparbüchse   im 


l'ronzcne   Handhabe 


34:   Tönerne  Sparbuchs 


aufgebogenen  Rändern  ist  wie  ein  Steuer  gebildet. 
Um  die  Biegung  des  Schwanzes  ist  ein  Bronzering 
gelegt,  seine  fehlenden  Enden  waren  als  Stiften  ge- 
formt, die  in  Holz  getrieben  werden  konnten.  Die 
Darstellung  des  Seepanthers  ist  verhältnismäßig  sel- 
ten10), ob  ein  Zusammenhang  mit  dem  Dolichenus- 
kultc  besteht,  wage  ich  nicht  auszusprechen2").  — 
Alle  bisher  besprochenen  Funde  dürfen  wir  wohl 
zum  luventare  des  Heiligtums  rechnen,  vielleicht 
gehört  auch  die  tönerne  Sparbüchse  flnv.  Nr.  61) 
Fig.  34  da/u,  gefunden  wurde  sie  wenigstens  in  der 
gleichen     Schichte      wie      die      anderen     Objekte     in 


Altertum  (Jahrb.  des  deutsch.  Arch.  Inst.  XVI  I901 
S.    175    u.    Fig.  171. 

Über  das  ganze  Heiligtum  verstreut  fanden  sich 
endlich  14  Münzen  von  Vcspasian  bis  Valentinian 
is.    Mün/.bste    Sp.   57  f.1. 

I'.s  erübrigt  noch,  einige  Worte  über  den  Hau 
selbst  zu  sagen.  Während  die  Ausgrabungen  gelehrt 
haben,  daß  sich  für  den  verwandten  Mithrasdienst 
in  den  Kultgcbäuden  eine  Art  Typus,  die  Mithias- 
kirche,  ausgebildet  hat,  ist  das  Vergleichsmatcrial 
für  Doliehenushciligtümer  außerordentlich  beschränkt. 
Bisher    wurden    am    Limes   nur  zwei   solche    Anlagen 


iu)  Keller,  l  >ir  antike  Tierwelt  T  S.  62.  —  Die 
Komposition,  daß  zwei  Meerungeheuer  in  der  Mitte 
einen  Schild,  eine  Maske,  ein  Medaillon  halten,  ist 
bei  Bronzehenkeln  und  -griffen  gewöhnlich,  /,.  B. : 
Blanchet-Babelon,  Catalogue  Xr  1455;  ähnlich  der 
schöne  BronzegrifT  aus  Carnuntum  'Vignette  der 
Festschrift  „Carnuntum  1 8 «S ^ — 1910"  S.  5).  Eine  Dar- 
stellung   des  Seepunlhers  bringt  auch   der  Mecrgoltei- 


sarkophag    in    den    L'ffizien     in    Florenz;    Dütschke, 
Antike   Bildwerke   III    S.   49. 

-"'  Auf  dem  Fragmente  eines  Doliehenusbronze- 
reliefs  aus  Brigetio  finden  sich  Meerungeheuer,  dar- 
unter auch  ein  Seepanther  s.  Münsterberg  in  diesen 
Jahresheften  VI  191 3  S.691T.  Abbildung  S.  73,  Fig.  35. 

-[)  Vgl.  Thedenat  bei  Daremberg-Saglio  s.  v. 
loculus. 

4* 


R.  Egger 


56 


aufgedeckt.  Die  eine,  Grundriß  Fig.  35,  wurde  im 
Jahre  1888  etwa  40  Sehritte  südöstlich  der  porta 
decumana  des  Lagers  bei  Pfünz  gefunden22;.  Der 
rechteckige  Bezirk  von  zirka  2T40X  18  oom  ist 
orientiert  und  mit  einer  Mauer  umfriedet;  ungefähr 
in  der  Achse  des  Hofraumes  I70™  von  der  West- 
mauer abstehend  liegt  eine  nach  Osten  offene  qua- 
dratische Cella  (4-8omi  im  Innern)  mit  einem  An- 
bau; im  Hofraurae  stehen  gemauerte  Basen  für  Votiv- 
steine.      Diese    Anlage     gibt    für    unsern    Bau    keine 


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1 

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3 



Linken  an  den  Kultraum  anschlössen,  unerforscht. 
Gerade  aber  in  der  Anordnung  der  einzelnen  Zim- 
mer läge  eine  Ähnlichkeit  mit  dem  virunenser  Bau. 
Zeitlich  stehen  sich  diese  drei  Dolichena  nahe, 
das  in  Pfünz  wurde  samt  dem  Kastell  im  Jahre  233 
durch  die  Alamannen  zerstört,24)  die  früheste  datierte 
Weihung  in  Carnuntum  fällt  ins  Jahr  181  n.  Chr. 
(CIL  111  11131t  und  180  wurde  das  Kultgebäude 
in  Virunum  gestiftet.  Wie  lange  es  benutzt  wurde, 
wissen  wir  nicht;  doch  hört  im  allgemeinen  gegen 
300  n.  Ohr.  die  Verehrung  des  Dolichenus  überhaupt 
auf.  Auch  läßt  sich  die  Zeit,  in  der  das  Haus  zer- 
stört und  angezündet  worden  ist,  nicht  mehr  ermitteln. 


35:  Tempel  des  Dolichenus  beim  I.ngcr  von  Pfünz. 

Parallele,  eher  die  zweite  westlich  des  Lagers  von 
Carnuntum'23),  Fig.  36.  Da  besteht  der  eigentliche 
Kultraum  aus  einem  fast  quadratischen  Zimmer 
(6' 10  X  570'"),  dessen  Boden  mit  Ziegelplalten  aus- 
gelegt ist.  In  der  .Mitte  der  Westwand  ist  eine  Schaftvor- 
mauerung angebracht  (1*23  X  0"55m),  in  deren  Verlän- 
gerung inmitten  des  Raumes  ein  Pfeiler  (0^97  X  0'68m) 
steht.  Während  der  Leiter  der  damaligen  Ausgra- 
bungen beide  als  Stützen  für  ein  aufgesetztes  Stock- 
werk deutet,  möchte  ich  sie  m.  E.  lieber  als  Sockel 
für  Kultbilder  oder  Altäre  halten  und  damit  den  Rest 
der  Aufmauerung  an  der  Nordwand  des  Raumes  I 
unseres  Dolichenums  vergleichen.  Die  Grabungen  in 
Carnuntum  wurden  seinerzeit  nicht  fortgesetzt,  und 
so     blieben    die    Räume,     die    sich    vorne    und     zur 


31»:    Ivultraum  des  Dolichenus  a  und  Mithräum  II 
in  Carnuntum. 


Anhangsweise  stelle  ich  eine  Übersicht  der 
Münzen  und  Sigillaten  sowie  die  Funde  zusammen, 
die  teils  beim  Abstecken  der  neuen  Häuserinseln, 
teils  außerhalb  unseres  Grabungsrayons  zufällig 
gemacht  wurden.  Münzen  wurden  im  ganzen  85 
aufgelesen,  und  zwar  38  im  Terrain  verstreut,  33  an 
der  Ostmauer  des  Häuserblocks  VIII  und  14  im 
Dolichcnum;  keine  einzige  lagerte  so,  daß  wir  aus 
den  Fundumständen  zu  chronologischen  Schlüssen 
berechtigt  wären.  Zum  ersten  Male  aber  reicht  die 
Münzreihe  über  das  Jahr  375  11.  Chr.  hinaus,  in  das 
früher  die  Zerstörung  Virunums  gesetzt  wurde.  Die 
46  Stücke,  welche  sich  zum  Teil  wenigstens  dem 
Münzherrn  nach  bestimmen  ließen,  sind  in  der 
folgenden   Liste  enthalten: 


22)  Denkmäler  des  Jupiter  Dolichenus  zu  Pfünz  2I)  Ein  Schatzrund  von  Denaren,  der  im  Bezirke 
und  Faimingen  in  den  Beitr.  z.  Anthropol.  u.  Urgesch.  gemacht  wurde,  reicht  von  Faustina  iun.  bis  Ale- 
Bayerns    \'1II    (1889)   S.  179  — 201.    Der  Plan  S.  187.  xander    Severus    und    Julia     Mammaea,     die    jüngste 

'")   Arch.-epigr.    Mitt.  XVI    (1896)    S.  176— 187.  Münze   stammt  aus   dem   Jahre   233   n.   Chr. 


5  7 


Ausgrabungen  in  Norikum   1912/13 


58 


Nr. 

Kaiser 

Rückseite 

Cohen1 

, 

G  B 

Nero   Drusus 

li  Claudius  cacsar  aug  p 

in  tr  p  imp  sc 

8 

MB 

Claudius 

- 

3 

M  B 

Vespasianus 

— 

4 

GB 

Vespasianus 

_ 

M  B 

Fla vier 

3 

6 

M  B 
M  B 

Ncrva 
Hadrianus 

Salus 

7 

salus  avgusti  cos  III  sc 

1357 

8-9 

M  B 

Hadrianus 

10 

GB 

Antoninus  Pius 

1 1 

M  B 

Bill. 

Faustina   hin. 
Julia  Domna 



Julia 

— 

12 

pudicilia 

165 

13 

Denar 

Elagabal 

abundaiilia  aug 

Abundantia 

1 

14 

Denar 

Alexander  Sevcrus 

p  in  tr  p  XII  cos  III  pi 

Sol 

14" 

15 

Kl  B 

Gordianus   Pius 

aelernitati  aug 

Sol 

44 

16 

G  B 

Gordianus   Pius 

p  in  tr  p  IUI  cos  II  pp 

Apollo 

251 

■7 

Denar 

Gordianus  Pius 

romae  actcrnae 

Roma 

3M 

18 

G  B 

Decius 

pius  col  viiu  auxi 

Stadtgöttin 

140 

19 

Bill. 

Gallicnus 

apollini  COltS  aug 

Centaur 

73 

20 

Bill. 

Gallienus 

conserval  /•iclatj 

Gallien 

'44 

21 

Bill. 

(iallienus 

liianac  cons  aug  XI 

Antilope 

102 

22  —  23 

Bill. 

GallienUs 





24 

K1B 

Claudius   11 

aeqnilas  aug 

Acquitas 

6 

2; 

Kl  B 

Claudius   II 

c  nsccratio 

Adler 

46 

26 

Kl  B 

Claudius  II 

cousccralio 

Altar 

5° 

27 

Kl  B 

Claudius   II 

oricus  aug 

Sol 

186 

28 

Kl  B 

Claudius  II 

providctit  aug 

Providentia 

2i>> 

29 

Kl  B 

Claudius   II 

virlus  aug  im   Felde    B 

Virtus 

318 

30 

Kl  B 

Aurelianus 

concord  milit 

Aurelian   u.  Sevc- 
rina 

59 

3i 

Kl  B 

Aurelianus 

iovi  conscr  '  s 

Kaiser    u.   Jupiter 

105 

3  = 

Kl  B 

Aurelianus 

oricus  aug 

Sol 

158 

33 

Kl  B 

Constantinus 

gloria  excrcilus 

2     Soldaten      und 

Kl  B 

Constantiuus 

1  Feldzeichen 
idem  mit   2   Feld- 

245 

34—35 

gloria  extrcitus  siiiaa''') 

Kl  B 

Constantius 

zeichen 
Kampfszene 

253 

3ö— 37 

fei empreparalio  os/sX 

43 

3« 

Kl  B 

Constantius 

gloria  excrcilus 

2    Soldaten 

'li 

39 

Kl  B 

Constantius 

spes  reipublicae 

Kaiser 

188 

40—42 

Kl  B 
Kl  B 

Valentinianus 
Theodosius 

securitas  reipublicae 

Victoria 
Victoria 

37 

43 

salus  reipublii  ae       , 

3" 

44 

Kl  B 

Aelia   Flaccilla 

salus  reipublii  ae 

Victoria 

X 

45 

Kl  B 
Kl  B 

Honorius 
A rcadius 

salus  reipublicae 

im  Felde  T  Victoria 
im  Felde  T  Victoria 

32 

40 

salus  reipublicae  consa? 

41   Sali.it. 

1    Das  eine  Exemplar  hat  SMA0. 


59 


R.  Fgger 


60 


Zu  den  Münzen  zähle  ich  noch  eine  Sesterz- 
bron/.e,  die  durch  Umhämmem  auf  die  Form  eines 
Gewichtes  (25'975^)  gebracht  worden  ist2'').  Vom 
Kaiserkopf  sind  die  Umrisse,  von  der  Legende  S  C 
zu   sehen. 

Während  unserer  Grabung  fand  ein  Knecht 
zirka  20  m  südlich   des  mittleren  Forumeinganges  das 


Grabinschrift  aus  Vir 


Fragment  einer  (irabinschiift,  das  als  Mauerstein  in 
einem  späten  Gebäude  verwendet  war.  Lesbar  sind 
nur  noch  die  Reste  von  3  Zeilen  ////  |  ////  I  '•ITERE 

VRSVLVS  •  Flilius)  j  V  •  F  ■  S  |  //////. 


Im  Frühjahre  1914  stieß  man  auf  Parzelle  718 
der  Kat.-Gem.  Arndorf  (Besitzer  vulgo  Blasibauer) 
auf  zwei  Grabsteine,  die  ich  nach  Aufnahmen  des 
Herrn  Slanitz  vom  Klagenfurter  Museum  mitteile. 
Beide  Platten  sind  aus  dem  gewöhnlichen  Marmor 
der  Gegend,  die  eine  (Inschriftfeld  crooX0'5,m; 
Maße  der  Tafel  076  X  0'68ro)  Fig.  37  gilt  einem 
Ehepaare  aus  der  weitverzweigten  Familie  der  Barbii, 
U.    zw.   den 

L(ucio)  Barbio 

IJua)  ßi/ioj  Speralo 

cl  Barbiae  Q(uinli)  f(iliae) 

Augnrinae 
Sex(tus)  Barbius 

Finitus  f(ilius)  f(ccit). 

Die  zweite  (Rahmen  0-07  ;/;,  Inschriftfeld  0';8  X 
0-29»«)  hatte  ich  Gelegenheit  im  September  1914 
zu    kontrollieren;    ihr   Text  lautet 

MASCVLINA 


MASCVLI 
VIVA'  F-SIBI  ET 
TERTIO-CVPlt 
•   CON  .  OPT  :•: 


Masculina 
Masculi  {filia) 
Viva  ficcit)  sibi  et 
Teil  io  Ctipili  I filio) 
con(iiigi)  opllimo) 


Aus  den  Trümmern  verzierter  Sigillatagefäße 
ließ  sich  keine  ganze  Form  mehr  gewinnen.  Da  der 
reiche  Vorrat  an  dieser  Ware  für  Virunum  dereinst 
besonders  wird  bearbeitet  werden  müssen,  begnüge 
ich  mich   hier  die  Stempel  zu  verzeichnen. 


Stück- 
zahl 

Legende 

Platz 

CIL  XIII 
100 10 

I 
3 

T 
I 
I 
I 

CIIRTIM  =  Cerli  m(anu) 

COMITIALIS 

MARIHV3    F  =  Marinas  f(ecit) 

RIPANVS   F  =  Ripanus  f(ecit) 

SIIXTI     M-  =  Sexli  m(anu) 

SVOBNIKKI 

Boden 
außen 
Boden 

Boden 
Boden 
Boden 

546 

615 

1274 

1637 

1807 
1856 

IV.   Colatio  (  Vltenmarkt  bei   Windiseh-Graz). 

Den    folgenden    Bericht    stelle    ich    nach    einem 

Konzepte   des  Herrn  Dr.  Hans  Winkler,   k.  k.  Xotar 

in  Windisch-Graz,  zusammen.   Herr  Dr.  Winkler   hat 

alle   Grabungen   selbst  durchgeführt,    die   gefundenen 


Objekte  restauriert  und  aufgenommen.  Seinem  nimmer- 
müden Interesse  für  die  Antiken  ist  es  zu  danken, 
daß  wir  jetzt  über  die  Besiedlung  des  Bezirkes 
Windisch-Graz  in  römischer  Zeit  sichere  Kunde  und 
für  weitere  Untersuchungen  feste  Ausgangspunkte 
haben. 


20J   Nach    einer  liebenswürdigen   Auskunft   Prof.   W.  Kubitscheks. 


6i 


Ausgrabungen  in  Norikum    1912/13 


62 


•>' 


Nach    den    Angaben    der    tabula    Peutingeriana 

lag  an  der  Straße  Virunum — Celeia  4;  p.  m.  von 
Virunum  und  29  m.  p.  von  Celeia,  also  in  der  näch- 
sten Umgebung  von  Windisch-Graz,  die  Station  Co- 
latio.  Sie  begegnet  sonst  weder  in  der  antiken  Lite- 
ratur noch  auf  Inschriften;  daß  Colatio  zum  Ge- 
meindegebiete von  Celeia  gehörte, 
ist  wahrscheinlich,  aber  nicht 
sicher  zu  beweisen.  Den  Zug 
der  römischen  Straße  lassen  die 
Inschriftsteine  in  Douze,  Gallen- 
hofen  und  Stadt  Windisch-Graz 
selbst  erraten  (CIL  III  5103  ff.). 
Die  genaue  Lage  von  Colatio 
war  bis  jetzt  nicht  bekannt, 
Muchar  (röm.  Norikum  I  S.  245) 
identifizierte  es  mit  Windisch- 
Graz  selber,  C.  Hiltl,  der  beste 
Kenner  des  Bachergebirges, 
setzte  es  oberhalb  Windisch- 
Graz  an  (Das  Bachergebirge 
S.  5),  desgleichen  Ihm  bei  Pauly- 
Wissowa  RK  s.  v.  Colatio  beim 
heutigen  Windisch-Graz.  Krst 
die  Grabungen  Dr.  Winklers 
haben  auch  in  diesem  Punkte 
zur  Klarheit  geführt;  heute  steht 
fest,  daß  der  kleine  Ort  mit  dem 
bezeichnenden  Namen  Alten- 
markt '  4  Stunde  nördlich  von 
Windisch-Graz  identisch  ist  mit 
der  antiken  Station  Colatio.  Die 
Spuren  römischer  Besiedlung 
fand  Herr  Dr.  Winkler  an  vielen 
Orten  des  Bezirkes.  Dem  Be- 
richte über  Colatio  möchte  ich 
an  dieser  Stelle  die  kurze  Be- 
schreibung eines  kleinen  Wohn- 
hauses, das  Dr.  Winkler  bei 
Douze  auf  der  Parzelle  1775 
der     Kat.    Gem.     St.   Ilgen     am 

Grundstück  des  vulgo  Pusnik  vollständig  ausge- 
graben hat,  voranschicken.  Das  bescheidene  Ge- 
bäude (s.  Grundriß  Fig.  38)  deckt  eine  Fläche  von 
l6'40  X  lo"20m,  die  umlaufende  Hauptmauer  ist  o'70m 
stark,  im  Fundamente  0'yom.  Im  Osten  ist  der 
ganzen  Breite  nach  ein  Gang  vorgelegt  (2'40m  breit', 
dessen  Langmauer  vielleicht  nicht  hoch  ging,  sondern 
eine  Holzwand  oder  Stützen  für  eine  durchbrochene 
Front  trug.     Der  Innenraum    des  Hauses    zerfällt  in 


eine  Diele,  wenn  ich  diesen  Ausdruck  gebrauchen 
darf  (IJ'OO  X  4'90m),  und  in  eine  3'40m  breite  Flucht 
von  drei  Zimmern.  In  der  Diele  und  im  kleinen 
Mittelzimmer  ist  Estrichboden  nachzuweisen.  Aus 
dem  mittleren  Raum  führt  eine  Tür  in  eine  nur 
cj'70  m  breite  Vorratskammer,  die  erkerartig  vorspringt. 


1 


X 


r—r—t 


jS:     Komisches    Wiilinliälis  bei   Dmiüe. 

An  der  Nordseite  liegt  eine  Pflasterung.  Daß  dieser 
Bau  römisch  war,  zeigt  das  vorzügliche  Mauerwerk 
und  die  dabei  verwendeten  Ziegel  mit  den  Marken 
PARAT1  und  den  rückläufigen  Stempeln  RECANO, 
die  wir  bisher  nur  aus  Cilli  kannten  (CIL  111 
1  1864;    vgl.    AEM    IX    1885    S.    261). 

Inmitten  der  Ortschalt  Altenmarkt  wurde  1909 
im  Hofe  des  vulgo  Pelrie  ein  römischer  Altar  aus 
gewöhnlichem    Kalkstein     gefunden.      Er    ist    o'7lm 


&3 


R.  Es 


64 


hoch,  der  Schaft  hat  an  der  Vorderseite  ein  In- 
schriflfeld  von  u'29"12,  eine  Tiefe  von  u'I9m,  oben 
und  unten  läuft  eine  einfache  Profilierung.  Die  Fin- 
der sahen  noch  von  der  Inschrift  4  Zeilen,  jetzt  ist 
nur  mehr  mit  Mühe  in  der  ersten  Zeile  der  Name 
der  Gottheit  IOM  I(ovi)  o(ptimo)  m(aximv)  zu  er- 
kennen. 


Ost-  und  Westmauer  konvergieren  etwas  —  letztere 
ist  an  ihrer  südlichen  Ecke  abgerundet,  auf  zirka 
1 m  noch  erhalten  und  liegt  2'8om  unter  dem  heuti- 
gen Niveau.  Pflaster  wurde  im  Hofraum  nicht  ge- 
funden, wohl  aber  ein  gewöhnlicher  Stampfboden. 
9'6om  von  der  Weslmaucr  abstehend  liegen  im  Sü- 
den drei   1051"2  messende  schwach  fundierte  Mauer- 


Altenmarkt  Ckabvncem  in  der  Ortschaft. 


v  Römische  Ma-/ern. 

Modijuji 
—  Holzwähde. 

-■?.'!  ZEILEN. 


39:    Tempelanlage  in  Altenmarkt. 


Dieser  Zufallsfund  gab  Anlaß  zu  weiterem  Nach- 
forschen in  der  nächsten  Umgebung.  Die  Mauerzüge 
konnten  nur  von  Fall  zu  Fall  und  auf  kurze  Strecken 
verfolgt  werden,  aber  sie  schließen  sich  am  Ende  doch 
zu  einem  einigermaßen  lösbaren  Grundriß  zusammen 
(Fig.  39).  Wir  unterscheiden  dabei  eine  Umfassungs- 
mauer, einen  trapezoiden  Hofraum  und  in  dessen 
nördlichem  Dritteile  ein  Gebäude  in  der  Mitte.  Von 
der   Umfassung    sind   drei   Ecken   ausgegraben;    die 


soekel  in  einer  Höhe  von  etwa  u'30  bis  o-40m; 
ihre  Flucht  läuft  mit  den  Langmauern  des  Gebäudes 
parallel.  Zwei  weitere  Sockel  a  und  ß  weichen  von 
dieser  Richtung  ab.  a  ist  innen  gemauert,  außen  mit 
profilierten  Marmorstücken  eingerahmt,  mißt  r30m2. 
Neben  diesem  Fundament  lag  ein  Akanthuskapitcll, 
zu  dem  höchstwahrscheinlich  die  mächtige  monolithe 
Säule,  welche  das  Gewölbe  der  Wallfahrtskirche  am 
benachbarten  Schloßberge  stützt,  gehört.  Ringsherum 


65 


Ausgrabungen   in   Norikum    1912/13 


66 


steckten  in  einer  Brandschichte  Gefäßreste,  Ziegel  mit 
dem  Stempel  C'  IVNI  TERTII  (CIL  III  1 1862).  ß  be- 
steht aus  gewöhnlichen  Kalksteinen,  ist  etwas  kleiner 
(l'20m2),  zwei  Mauerzungen  je  lm  lang  und  0'6o  und 
0'8om  breit  zweigen  ab. 

Das  Gebäude,  das  ungefähr  in  die  Achse  des 
Hofraumes  gelegt  ist,  hat  eine  (innere)  Breite  von 
I4-45m,  die  Längsmauern  sind  o-8o  und  l'30m  (im 
Fundamente)  stark.  Zur  südlichen  Abschlußmauer 
steigt  eine  schräg  geböschte  Pflasterung  an,  welche 
an  der  Seite  mit  Sandsteinen  eingefaßt  ist.  Die  inneren 
Mauern  umschließen  einen  um  zirka  0'50m  unter  dem 
antiken  Niveau  des  Hofes  liegenden  Stampfboden,  der 
von  Schutt  und  von  Estrich trümmern  des  Oberbodens 
bedeckt  war.  Dies  der  Be- 
fund. Wir  deuten  ihn  als 
Tempel  mit  einem  Hof- 
raum  und  der  Einfriedung, 
die  beide  von  der  übrigen 
Siedlung  ausnimmt.  Auch 
die  Funde,  zu  denen  auch 
die  erwähnte  Säule  mit 
dem  Kapitell  zu  zählen 
ist,  rechtfertigen  die  Be- 
zeichnung Heiligtum,  es 
sind  meist  Reste  von  Vo- 
tivgaben.  Zuerst  ein  Altar 
aus  gewöhnlichem  Mar- 
mor, hoch  im  ganzen  jetzt  0'285  m,  mit  profiliertem 
Aufsatz  und  einem  Inschriftfelde  von  O'Ij  XO'12m, 
Fig.  40.    Die  Widmung    gilt  dem    Mars   Augustus 

Matili)  |  Aug{uslo)  \  Q.  Arl(      ) 
Kognomen   und    Weiheformel   fehlen. 

Dann  eine  0'02 m  dicke  Marmortafel  Fig.  41  in 
Form  einer  Adikula  mit  nach  unten  zulaufenden 
Seiten.  (Höhe  0-20m,  größte  Breite  0-I3m.)  In  der 
Haltung  des  Gigantenkämpfers  tritt  Jupiter  wild  be- 
wegt aus  dem  Hintergrunde  wie  aus  seinem  Tempel 
heraus.  Der  gewaltige  Kämpfer  schwingt  in  der 
Rechten  den  Blitz,  das  Haupt  ist  unter  dem  Giebel 
leise  geneigt,  der  Mantel,  der  ganz  zusammengezogen 
nur  die  linke  Schulter  und  den  Oberarm  deckte,  ist 
beim  raschen  Vorstürmen  abgeglitten  und  will  eben 
nach  rückwärts  fallen.  Die  linke  Hand  hält  kein 
Attribut,  die  bloße  Faust  ist  in  drohender  Gebärde 
geballt.  Zur  Rechten  des  Gottes  sitzt  am  Boden  sein 
Adler.  Dem  vorliegenden  Typ  am  nächsten  kommen 
die  .Münzbilder  des  Jupiter  Fulgurator  (seit  Claudius 
Gothicus)   und  die  zahlreicheren  des  Jupiter  Propug- 

Jahrcshefte  des  osterr.  archäol.   Institutes  Bd.  XVII   Beiblatt- 


40:   Altar  des  Miirs  Augustus. 


nator,  die  schon  auf  Münzen  des  Septimius  Severus 
erscheinen.  In  beiden  Fällen  ist  Jupiter  nackt  mit 
flatterndem  Mantel,  dem  Blitz  in  der  Rechten  und 
ohne  Attribut  in  der  Linken  dargestellt.  Wir  sind 
auch  imstande,  den  Gott  noch  näher  zu  benennen. 
Am  oberen  Rande  der  Ädikula  sind  links  die  Buch- 
staben IO  ...  .  rechts  -M'D  zu  lesen.   Die  Ergänzung 


41:    Votivtafel  für  Jupiter  Drpulsor. 

muß,  da  das  Bild  die  Siglc  I)  in  D(olicliciio)  auf- 
zulösen verbietet,  mit  Sicherheit  Jc{l'i  o(ptimo)] 
m(aximo)  d(cfensori)  oder  <i(epulsori)  lauten,  und 
da  Widmungen  an  Jupiter  depulsor  beziehungsweise 
Jupiter  optimus  maximus  depulsor  in  Cilli  (C.  III 
5160),  Pcttau  (4018.  4033.  4034.  10H71)  und  Um- 
gebung (41 II),  in  der  oberen  Steiermark  (5460. 
5494)  und  auch  auf  kärntnerischem  Boden  (47(5o(?) 
4786)  bekannt  sind,  fällt  die  Entscheidung  auf  De- 
pulsor nicht  schwer.  Das  im  Detail  rohe  Relief 
würden  wir  auch  ohne  äußere  Anhaltspunkte  frühe- 
stens in  das  dritte  Jahrhundert  setzen.  In  diesen 
Zeiten  äußerer  Gefahr,  da  der  Kaiser  schwerste 
Pflicht  der  Grenzschutz  geworden,  sollte  auch  der 
oberste    Reichsgott    Jupiter     optimus     maximus     das 


67 


R.  Egger 


68 


AltenmArrt  Grabvnqen  avf  Parz.  194. 


^- .  .  Art,-T^**i.t~ 


42  :  Römische  Wohnhäuser  in  Altenmarkt 


gleiche  Amt  übernehmen.  All  die  Denkmaler,  die 
ihm  als  defensor,  depulsor,  fulgurator  und  propug- 
nator-')  geweiht  sind,  spiegeln  die  Sorge  des  Jahr- 
hunderts wider.  Das  Relief  ist  unseres  Wissens 
nach  das  erste  epigraphisch  bezeugte  Bild  des  De- 
pulsor. 


Ferner  fand  sich  ein  kleiner  Torso  mit  einem 
Zapfenloch  am  Halse,  Reste  von  den  Falten  einer 
Gewandstatue,  drei  Bronzeplatten  ebenfalls  zu  einer 
Statue  gehörig,  eine  zweizinkige  Gabel,  mehrere 
Messerklingen,  ein  Dolch,  eine  Bogenfibel  und  fol- 
gende  Münzen: 


I. 

m  B 

Augustus 

2. 

m  B 

Aelius  Caesar 

3- 

bin. 

Gallienus 

4- 

il 

1, 

5- 

„ 

„ 

6-7. 

2S)„ 

,, 

8. 

)> 

„ 

9- 

„ 

,. 

10. 

ji 

M 

1 1. 

„ 

,, 

12. 

klB 

Constantinus 

13- 

m  B 

Constans   I 

provident  s  c 
unkenntlich 

foriuna  rednx     im  Felde  S 
libero  p  cous  aug 
marli  paeifero     im   Felde  H 
unkenntlich 

genius  exerei     im   Felde   sl 
provid  aug 
iovi  \_conser\val 
unkenntlich 

soll  invicto  couiiti  im  Felde  T  |  F 
r,aaa  inoncl  augg  et  cacss  noslr 
sis     im  Felde   B   und   Mond 


Coh.1 

Altar 

272 

Fortuna 

169 

Fanther 

337 

Mars 

355 

Genius 

94 

Providentia 

159 

Jupiter 

— 

Sol 


Moneta 


479 


14—16.     kl  B  — 

Am  südlichen  Fnde  der  Ortschaft  konnten  dank 
dem     Entgegenkommen     des     Grundbesitzers     Herrn 

2')  Über  depulsor  s.   Röscher  Lexikon  s.  v.  Ju- 
piter III  Sp.  750;  Ruggiero,  Dizionario  s.  v.  depulsor. 


Deehant  blander  auf  der   Kat.-Parz.  Nr.  194  (Wiese 
und    Obstgarten)    Versuchsgräben    gezogen    werden. 

38)    Angeklebt     ein     Billon     Valerians     R     un- 
kenntlich. 


69 


Ausgrabungen  in  Norikum    1912/13 


70 


Die  gefundenen   Mauern  ergaben   vier  Objekte  (siehe 
Plan   Fig.   42). 

I.  Die  Außenmauern,  0'6om  durchschnittlich 
stark,  umfassen  einen  Raum  von  18*30  X  l6'OOm,  von 
den   Innenräumen    wurde    nur    eine    einzige   Kammer 


ganz  ausgegraben.  An  der  Rückfront  lagen  in  einem 
Umkreise  von  einem  halben  Meter  63  Denare,  dabei 
ein  Silberreifen,  der  in  zwei  gegenständige  Schlan- 
genköpfe  endigt,  wohl  der  Ring   des   Geldbeutels. 


Nr. 

Kaiser 

Rückseite 

Cohen1 

j 

Galba 

|  spqr  ob  c(ives)  s(ervatos) 

im   Kranze 

81 

2 

Vitellius 

concordia  p  r 

Concordia 

5 

3 

Vespasianus 

amioiia  aug 

sitzende   Frau 

4 

4—5 

,, 

cos  vir 

Adler  auf  dem   Altar 

60 

6 

,, 

pon  max  Ir  p  cos    V 

geflügelter   I  [ermesstab 

151 

7 

.. 

pon  max  ir  p  cos   V . .  . 

— 

152—3 

8 

,, 

unkenntlich 

— 

— 

9 

Domitianus 

imp  XII  cos  XII  cens  ppp 

1 'alias    < 

zu    14X 

10 

,, 

imp  XXII  cos  XVI  ccits  ppp 

Pallas   auf  dem   Schiff 

165 

11  — 12 

,, 

,. 

Pallas    > 

'77 

13-16 

,. 

Pallas   \ 

178 

'7 

princeps  iuvcntutis 

Salus 

21 1 

18—14 

unkenntlich 

— 

173— 1;6(?) 

20 — 21 

Nerva 

fortttna  august 

Fortuna 

28 

22  —  23 

Traianus 

cos   V p />  s  p  1]  r  oplimo  principi 

Vesta   sitzend 

23 

24 

,, 

cos    Vpp  spqr  optima  princ 

Roma  mit   Victoria 

27 

25 

„ 

,, 

Victoria 

32  ff 

26 

,, 

., 

Spes 

42 

27  —  2  0 

" 

., 

Aequitas 

Fortuna 

44 

30-3" 

91 

32 

.. 

put  cos  Vpp  spqr  Optimo  princ 

Pietas 

109 

33 

.. 

p  in  Ir  p  cos   III  p  p 

Abundantia 

127 

34  —  3  5 

,. 

,, 

Concordia 

134 

i<> 

.. 

/'  in  Ir  p  [cos   IUI  p  i>\ 

Mars 

135 

37 

»» 

., 

1 lercules 

139 

38 

.. 

p  111  Ir  p s  p  1/  r 

Valor 

'7i 

34-40 

.. 

pm  Ir  p  cos    \'I  pp  spqr 

Triptolemus 

'73 

4" 

Hadrianus 

cos   III 

Pallas 

119 

42 

,, 

,, 

Viktoria  (?) 

150C-) 

43 

,, 

Fortuna 

'54 

44 

,, 

,. 

Opfergeräte 

189 

45 

,, 

11 

Modius   mit    Ähren 

"14 

46 

,, 

fortuna  aug 

Fortuna 

240 

47 

.. 

p  in  Ir  p  cos  III 

Koma 

387 

48 

M 

■' 

Frau  sitzend  mit   Victoria  und 

einem   Zweig 

422 

49 

,, 

.. 

Fortuna 

42S 

50 

,, 

„               im    Felde   sal  aug 

Salus 

474 

51») 

,, 

Vota  publica 

Hadrian  opfernd 

5'9 

52 

Hadrianus 

cos  III 

— 

'-'")    r 

Copf  nackt. 

R.  Egger 


72 


Xr. 


Kaiser 


Rückseite 


Cohen  ' 


53 
54 
5  5 
56 

57 


Sabina 

ittnoni  rcginae 

Pius 

aequilas  aug 

,, 

Hb  IUI  ir  pol  cos  IUI 

„ 

Ir  pol 

•• 

Ir  p  cos  II 

stina  mi 

ter 

aelernilas 
augiista 

unkenntlich 

;lius  Caesar 

COS  II 

Juno 

Aequitas 

Liberalitas 

l'ax    < 

Händedruck,    Hermesstab  mit 

Ähren 
Aeternitas 
Ceres 

A.  mit  Ölzweig  und  Füllhorn 


18 

4 

IQ2 
zu  265 

266 

10 

27 
40 


Altenmarkt  das  Craberfeld. 


m 


Das  Gräberfeld. 


Daß  diese  Miin/.reihe  mit  Aurelius  Caesar 
schließt,  ist  wohl  nur  Zufall;  obschon  die  Münzen 
ihrem  Erhaltungszustande  nach  zu  schließen  im  Feuer 
waren,  möchte  ich  den  Fund  nicht  zu  jenen  rechnen, 
dir  wir  dem  Markomanneneinfall  verdanken.  Denn 
unweit  fand  sich  eine  Kleinbronze  des  Tetricus  pater 
(Rückseite  pax  aug,  Coh.1   84}. 

II.  Annähernd  ein  Quadrat  (1 6-50  X  18-80™), 
die  Mauerung  in  der  Mitte  ist  etwas  schwächer, 
0'50nl,  im  Innenraum,  dessen  Mauern  mehrfach 
unterbrochen   sind,   lag    in  einer  Tiefe   von   0'8om  ein 


Marmorgewicht  in  Kuchenform  (o'20m  Durchmesser, 
0-o8m  dick),  dann  mehrere  Fibeln,  darunter  eine 
mit   der  Aufschrift   AVCISSA. 

III.  Der  aufgedeckte  Raum  5-40  X  6-40m  hat  an 
der  Ostseite  eine  angebaute  Mauer,  die  auf  6m  ver- 
folgt werden  konnte.  Zwischen  II  und  III  ist  der 
I'20m  breite  Zwischenraum  mit  Kugelsteinen  ge- 
pflastert. In  einer  Entfernung  von  14"1  nach  Süden  zu 
läuft  eine  i"30m  dicke  Mauer,  die  später  näher  unter- 
sucht werden  wird,  vielleicht  haben  wir  in  diesem 
Reste    einen   Teil  der    antiken   Stadtmauer  gefunden. 


73 


Ausgrabungen  in   Norikum   1912/13 


74 


IV.  Das  Gebäude  ist  II'JO1"  lang,  die  Mauern 
haben  eine  Stärke  von  O'/O1";  im  Räume  a  war  in 
einer  Tiefe  von  0*5  3  m  der  erste  Estrichboden,  auch 
Reste   von  tubuli  fanden  sich. 


44  :   Fragment  eines  Grabsteines. 

Im  Jahre  I911  entdeckte  Herr  Dr.  Winkler  in 
der  Jesovniksäge  den  jetzt  im  Grazer  Ioanneum  auf- 
bewahrten, noch  nicht  veröffentlichten  Grabstein  eines 
//  vir  iure  dieundo,  der  dieses  Amt,  da  keinerlei  Orts- 
angabe gemacht  ist,  in  der  nächsten  größeren  Civitas, 
also  in  Celeia  bekleidet  haben  wird.  Durch  langes  Her- 


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1             t"               1 

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45:   Grabmal  I. 

umfragen  kam  endlich  heraus,  daß  dieser  Stein  vor 
50  Jahren  auf  einem  Felde  östlich  der  Landstraße, 
welche  von  der  Ortschaft  Altenmarkt  nach  Süden  führt, 
gefunden  wurde.  Die  Fundstelle,  etwa  700m  von  den 
römischen  Resten  auf  Parzelle  194  entfernt,  durfte  in 
den  Jahren  191 1  und  19 12  untersucht  werden  und 
ergab  eine  Reihe  von  gemauerten  und  einfachen 
Brandgräbern  mit  reichen  Beigaben  zu  beiden  Seiten 
der  modernen  Straße.    Fig.  43  gibt  eine  Terraiuskizze, 


in  welcher  die  gemauerten  Gräber  durch  römische 
Ziffern  von  den  übrigen  unterschieden,  ferner  zwei 
noch  nicht  fertig  ausgegrabene  Gebäude  eingezeichnet 
sind.  Auf  eine  detaillierte  Beschreibung  der  Einzel- 
funde wurde  vorderhand  verzichtet,  an  ihrer  statt 
gebe  ich  bei  jedem  Grabe  eine  summarische  Über- 
sicht der  gefundenen   Gegenstände. 

I.  Die  rechteckige  Gräberarea  Fig.  4t  ist 
von  einer  o'6om  starken  Bruchsteinmauer  eingefaßt 
(17*00  X  14*50 m  außen  gemessen),  die  noch  bis  zu 
0'50m  hoch  erhalten 
ist.  Die  Mauer  war  mit 
halbzylinderförmigen 
Kalksteinplatten  ab- 
gedeckt (loricae),  acht 
Stück  fanden  sich  an 
der.Straßcnseite  außen, 
keines  in  der  ganzen 
Länge  erhalten,  das 
längste  davon  085  m. 
—  Der  Boden  des 
inneren  Hofes  liegt 
I"1  unterdem  heutigen, 
in  derHöhe  vono'501" 
über  ihm  lagert  der 
Schotter  einer  Über- 
schwemmung. Der 
eigentliche  Grabbau 
(5*20  x  5*50)  besteht 
aus  zwei  durch  eine 
0*30 m  starke  Mauer 
getrennten  Abteilun- 
gen, die  rückwärtige 
ist  nuro,I5m  breit  und 
enthält  den  Leichen- 
brand :  Knochen,  zahl- 
reiche Stücke  eines  verzierten  beinernen  Behälters,  ge- 
schmolzenes Glas,  Bronze  und  Gefäßreste.  Die  vordere 
Kammer  hatte  einen  Boden  aus  Holzbohlen,  die  auf 
der  vorspringenden  Sockelmauerung  auflagen.  Die 
Ecksteine  der  Kammer  sind  massive  Marmorpfeiler. 
Das  Gral)  wurde  einem  Munizipalbeamten  der  Kolonie 
ClaudiaCeleia  bei  Lebzeiten  von  seinen  Erben  errichtet. 
Das  besagt  der  Rest  eines  mächtigen  0*32  m  dicken 
Marmorbloeks,  der  im  Hofraum  lag,  Fig.  44.  Maße: 
größte  Länge  1*26  ra,  Höhe  0*80 m,  davon  für  den 
profilierten  Rand  0"I2m.  Das  vertiefte  Inschriftfeld, 
von  dem  etwa  das  rechte  Drittel  noch  da  ist,  zeigt 
zwei  /.eilen  mit  den  schönen  Buchstaben  des  I.  Jahr- 
hunderts  .  .  .    Claii\dia    Celeia  |  .  .  .  he\redes    v(ivu) 


40:    Tonl.impe  mit  Fortuna. 


/o 


R.  Egger 


76 


fißcerunt.)  Arn   rechten  Rande  ist  ein  Apparitor   mit       Glas: 
dem  Stabe,  nach   links  hin  der  Aufsatz  eines  Ehren- 
sessels dargestellt,   welchen   als  Emblem   ein  Tauben-        Eisen: 
paar  zu   selten  eines   gehenkelten   Kelches   schmückt. 
Liktor  und  Klappstuhl   sind  Zeichen  der  munizipalen 
Amtsgewalt    und    kommen    gerade    öfter    auf    Grab-       Bronze: 
steinen    Untersteiermarks  in   Cilli,    Pettau  und    einem 
aus  Flavia   Solva  (jetzt  in   Seekau)  vor  (s.   A.   Conze, 
Rom.   Bildwerke    einheimischen   Fundorts    in    Oster- 
reich  II   Tat.  XIV    AB   und   XV   dazu   Text  S.  8  ff.). 


2    Balsamare, 

2   Schalen,  Fig.  47,   1  und  4; 

1    Schlüssel,   Nägel, 

1  geschmiedeter     Eisenstab      in      einen 
Rindskopf  endigend  3S); 

2  Spiegelgriflfe, 

2  Gürtelschnallen, 
1    Pinzette, 

I    Nadel  mit   Öhr, 

I    MB   Faustina  mater  R   concordia  aug 
sc  Coli.1   212, 

3  MB  unkenntlich. 


47:   Glasgefäße. 


48:  Töpfe  aus  rotem  Ton. 


Von    anderen    Grabsteinen    fand    sich    nur    mehr 
ein   Fragment   mit   einem    Delphin    und  ein  unbedeu- 
tender  Inschriftrest.     Die    übrigen    Funde    stelle    ich 
nach  dem   Materiale  zusammen: 
roter  Ton:      I    Amphore, 

1  Lampe  mit  halbmondförmigem  Griff, 
der  zum  Aufhängen  durchbohrt  ist.  Im 
Diskus  ist  Fortuna  mit  dem  Steuerruder 
und  dem  Füllhorn  dargestellt,  Fig.  46; 


II.  35  m  südöstlich  des  ersten  gelegen.  Wiederum 
besteht  die  Anlage  aus  einer  ummauerten  Area  (i8m* 
äußere  Maße,  Stärke  der  Hofmauer  0'40m),  und  einem 
Mauerkern  aus  Gußwerk  in  der  Mitte  (6mS),  fundiert 
2"OOra,  noch  erhalten  0"20m  über  dem  antiken  Niveau. 
Die  Kammern  sind  bereits  zerstört,  das  massive  Funda- 
ment läßt  auf  einen  schweren  Oberbau  schließen.  Im  Hof 
wurden  zwei  verstreute  Billons  des  Philippus  paler  und 
des  Aurelian  sowie  eine  K1B  des  Gallienus  gefunden. 


30)  Ebenso  fanden  sich  solche  Eisenstäbe  bei  der 
Basis   %   Fig.  39    und    im   Tempelhof.   Ähnliche    aber 


S.    56  f.   und    Taf.   XII    Fig.    19  —  21,    und   Meringer, 
Mitth.    der    anthrop.    Gesellschaft  in   Wien  Bd.  XXI 

gebogene    Stäbe    mit     Rindsköpfen    wurden    bei    den        1891,8.   143   Fig.   172,    1 73.    Meringer  deutet   sie  als 

Grabungen    in   Gurina    gefunden  vgl.   Meyer,    Gurina        Feuerböcke. 


77 


Ausgrabungen  in   Notikum    1912   13 


78 


III.  Über  einem  11  ., m  tiefen  Bruch- 
steinbett ist  ein  :'OOXr6o"'  messendes 
Pflaster  aus  0'l0m  dicken  .Schieferplatten 
gelegt. 

IV.  Ebenfalls  eine  Schotterlagerung, 
darüber  eine  Plattensetzung  von  2'Iom-, 
darauf  aufgebaut  eine  0'50m  starke  Mauer 
mit  einem  0'IOm  vorspringenden  Sockel. 
Die  innere  Grabkammer  hat  eine  Fläche 
von  nur  Ira2;  sie  war  ausgeräumt,  nur 
eine  Eisenschnalle  und  der  Boden  eines 
t'.lasgefäßes  blieben  übrig.  Die  Mauer  besteht  ab- 
wechselnd  aus   Granit-  und   Sandsteinblöcken. 

V.  Knde    Oktober    1912     wurde    die    Grabung 
jenseits  der  Straße  fortgesetzt.  Vom  gemauerten  Grabe 


;  >:     lupf  aus  rotem  'l'ctn. 

V    war  nur  der  Unterbau  I  m  über  dem  antiken  Niveau 
erhalten:     ein     Mauerkern     4/00  X  3'50nl,     darauf    ist 
eine   an   drei    Seiten   umlaufende   0'00nl  starke   Mauer 
aufgesetzt.  Für  die  Innen- 
fläche bleibt  ein  mit  Mör- 
tel    abgegossener    Raum 
von  2  "Ho  >  2 "30"'  mit  einer 
erdo  m  breiten  und  CT-Ju"1 
tieferen    Vorstufe. 

An  der  Rückseite  ist 
eine  zweite  Grabkammer 
angebaut,  übrig  sind  da- 
von nur  zwei  I m  lange 
Mauerzungen,      der     Ab- 


50:    Teller  aus  rotem  Ton. 

Schluß  nach  Xordosten  fehlt.  Per  Hoden  war  mit 
Ziegelpflaster  belegt;  gefunden  wurden  nur  drei  Töpfe 
aus  schwarzem  Ton,  gleich  dem  weiter  unten  auf 
Fig.  <)0,  4  abgebildeten  und  einer  aus  rotem  Ton 
Fig.  48,   3- 

Außerhalb  der  Area  von  I  liegen  an  der  West- 
seite drei  Gräber,  zwei  ganz  erhalten,  das  dritte 
scheint  ein   einfaches    Krdgrab   gewesen  zu   sein. 


«hüsseln    aus  rotem    fon. 


1- 


(Ju  ulrat     von      ]  "20  !:1 
Miiucrsi  i ;  i-  z    b:  :  ri£J    0  -,-> '';.    innen 
geschüttet  der  Leichenbrand,  darül 
gestellt: 
aus  rotem    Jon:    2    Töpfe    Fig.   4S, 

2   Schüsseln    Kig. 

1    kleines   Töpfchc 


Seitenlange, 

die 

am   Boden  lag 

auf. 

>ei    im  Kreise 

auf- 

2;    Fig.  41), 

jo,  2;     Fig.  51 

,    >. 

n    Fig.   52.  1; 

1  üpfc  aus   rotem    1 1 


79 


R.  Egger 


80 


grauem  Ton:  1  Schale  mit  Ranken  und  stilisierten 
Trauben  in  Barbotine  Fig.  56,   2; 

Sigillata:  1   Schale     ohne     Verzierung.     Form 

Dragendorff  n.  36; 

Glas:  1   Henkelkrug  Fig.  47,   2; 

Bronze:  4  einfache  Bügelfibeln. 

2.  Ein  Steinring  von  I '40  m  Durchmesser,  innen 
durch  eine  gerade  Steinsetzung  in  zwei  ungleiche 
Abteilungen  geschieden,  die  kleinere  enthält  die 
Beigaben:    sieben    kleinere    Töpfe,     wenigstens    vier 


53:    Teller  aus  rotem  Ton. 

größere,  davon  einer  sicher  noch  aus  der  Hand  ge- 
macht, aus  Glas  ein  Faltenbecher,  ein  Balsamar  mit 
aufgesetzten  Glasperlen;  in  der  größeren  standen 
zwei  Töpfe.  Der  eine  enthielt  den  Leichenbrand, 
der  andere  eine  Fibel  und  eine  MB  Hadrians  mit 
unkenntlicher  Rückseite.    Das   Grab   muß  mit  einem 


55:    Töpfe  aus  schwarzem  Ton. 

Hügel  überwölbt  gewesen  sein;  denn  die  Gefäße 
standen  nur  0'35m  unter  dem  heutigen  Boden  und 
waren  beim  Planieren  etwa  in  der  Mitte  abgeschnitten 
worden. 

3.  In   einer  Tiefe    von   I"70m  war  der  Leichen- 
brand in  der    Erde    beigesetzt.    Dabei   lagen    Hakan, 


Nägel,   zwei    Bügelnbein,   eine    Nadel,   eine    gerippte 
Glasperle  und  folgende   Münzen: 

GB.  Vespasian  R   vicloria  Augusli     Victoria 

GB.  „  R Kaiser  von  der 

Viktoria  bekränzt 
MB.  „  R  trpx  ....  August .  . .  sc  im  Felde 

MB.  „  R  }[ides]  publica  sc  im  Felde 

Fides  Coh. '  n.  16;  ff. 


54:    Henkelkrufr  aus  rotem  Ton. 

Jenseits  der  Straße  beim  Grabbau  V  lagen  acht 
Gräber  einfacher  Form: 

I.  Eine  kreisrunde  Steinsetzung  ohne  Mörtel- 
verband von  einem  Durchmesser  von  zirka  i'50m, 
darüber  der  Leichenbrand  mit  den  Beigaben: 

roter  Ton: 

3   Teller   Fig.  50,  3;     Fig.  51,   2;    Fig.  53,   3, 
2  Henkelkrüge   Fig.  54;    Fig.  52,  4, 

1  Lampe ; 
schwarzer  Ton: 

2  Töpfe,  einer  Fig.   55»   -> 
2  Schalen,   eine   Fig.  57,  2; 

Sigillata:  I  Schale  mit  dem  Bodenstempel  CELL 
in  der  Fußsohle;  zu  CIL  XIII  IO.009, 
132;  Form  Dragendorff  n.  25.  Am 
Rande  sind  wechselnd  eine  Rosette, 
ein  Volutenornament  und  eine  Maske 
aufgesetzt.    Fig.  57,    I. 

Glas:  1    Schale  Fig.   58,  4; 

I    viereckige  Schale  mit  Henkeln; 


8i 


Ausgrabungen  in  Norikum   lg  13   13 


82 


Bronze:    2  schlecht  erhaltene  Fibeln, 
I    Gürtelschnalle, 
3   MB  des  ersten  Jahrhunderts. 


56:    Schalen. 


rotem   Ton:    1    Schale  mit   Blattornament   Fig.  60,  5» 

1  Schüssel  Fig.  61,  2, 

2  Krüge,  einer  Fig.   62, 


57 


Schalen. 


2.  Kine  rechteckige  Einfassung  0'40m  stark,  der 
Innenraum  (rooX,'75m)  durch  eine  o'20ra  starke 
Scheidewand  in  zwei  Kammern  geteilt.  Das  Grab 
liegt  21U  unter  dem  Erdboden.  In  der  einen  Kammer 
waren  aus: 
rotem   Ton: 

I    Schale  mit  Fuß  und   Deckel   Fig.  59,    I, 

I    Teller  Fig.  50,    I, 

1  Henkelkrug  Fig.  52,   2, 

2  Lampen   (VIBIANI;   Q.   C.   C); 
schwarzem  Ton: 

I    große    Urne,  zertrümmert, 
I    Schale  mit   Fuß  und    Deckel   Fig.  59,  3; 
tilas:  1    Schale, 

I    vierseitige    blau- 
grüne  Flasche  mit 
Falten  Fig.  58,  3; 
Bein:  I    Büchse  (der   Bo- 

den  fehlt). 
In    der    zweiten    Grab- 
kammer war  nur  zu  finden  aus 
rotem   Ton:     I    Schüssel   Fig.  53,    2, 

1  Teller  Fig.    51,   3; 
Bronze:           1    MB   Vespasians, 

2  MB   unkenntlich. 


I 


2    Schalen,  eine  mit  Knochen  Fig.  61,  1; 

Fig-  59,   2, 
2   Teller,  Fig.  53,  1  1=    Fig.  60,  1)  u.  60,  6; 
grauem   und   schwarzem   Top: 

2   Töpfe     mit   Wellen-    und    Strichorna- 
ment  Fig.   60,   3,  4, 
I    Schale   Fig.  56,   I    =    Fig.  00,  2; 


58:    Glasgrfaße. 

Bronze:     2  norische    Fibeln, 

I  Nadel, 

1  Bronzeblech   mit  Scharnier, 

3  MB  Augustus  u.  Vespasian  R  unkenntlich, 


5q:    Schalen  aus  rotem  und  schwarzem  T< 


3.    Ein    Quadrat,    mit    einer    einfachen    Trocken- 
mauer abgegrenzt. 

Innerhalb  derselben  die   Beigaben   aus  Iüscn: 

Jahreshefte  des  iisterr.   arch'äol.    Institutes  Bd.    XVII    Beiblatt. 


1    MB   Marc   Aurel   R    l'/V//,//  sc,    Victoria 
Coh.2  980  C-); 
I    King. 

6 


«3 


R.  Egger 


84 


4.  Eine  rechteckige  Aufmauerung  mit  Schiefer- 
platten abgedeckt.  Funde: 


schwarzer  Ton: 


Bronze : 


I    Schüssel     mit      drei 

Deckel  Fig.   63, 
I   Becher  Fig.  64,   2, 
1    Topf  Fig.   55,    1  ; 
1    MB   R  unkenntlich. 


Füßen     und 


Bronze:  2  Fibeln, 

1  Gürtelschnalle, 

2  MB  unkenntlich. 

8.   Ebenfalls  ein  Rundgrab  I'50m  tief.  Funde  aus: 
rotem   Ton:  I    Topf  Fig.   65, 

I    Henkelkrug   Fig.  48,    I  ; 
schwarzem  Ton:    I    Becher  Fig   64,    I; 


60:    Schalen  und  Teller  aus  rotem,  Töpfe  aus  schwarzem  Ton. 


5.  Der  Grundriß  ist  nicht  mehr  zu  rekonstruieren;        Glas: 
in    einer  Tiefe    von    1*20  m  fanden   sich   eine   Bronze- 
nadel und   3  MB  mit  unkenntlichen  Rückseiten,  und 

zwar  Vespasian   Hadrian   und   Faustina  matcr. 

6.  Auch  dieses  Grab,   2'50m  tief  (=  i'OO™  unter       Bronze: 
dem  römischen  Niveau)  aus  Steinen  gesetzt,  ist  ganz- 
lieh  ausgeplündert. 


I    Henkelkrug  mit  aufgesetzten  blauen 

Glasstückchen   Fig.  47,    3, 
I    Schiisselchen  Fig.    58,   2, 
1    Tiegel  Fig.   58,    I ; 
I  MB  Hadrians  R  sc  Salus. 


61  :    Schalen  aus  rotem    Ton. 


62:    Kr: 


aus  rotem  Ton. 


7.  Ein  Steinkranz  mit  einer  Schieferplatte  zu- 
gedeckt, 0"50m  unter  dem  antiken  Niveau,  ganz  er- 
halten.  Funde  aus 

rotem  Ton:  1   Topf  glasiert  Fig.   52,   3; 

schwarzem  Ton:    I    Becher; 


Das  Gräberfeld  der  kleinen  Station  Colatio  bietet 
insoferne  besonderes  Interesse,  als  es  schon  jetzt,  da 
erst  ein  kleiner  Teil  aufgedeckt  ist,  die  Reste  monu- 
mentaler Grabbauten  brachte.  Während  solche  der 
großen    römischen    Nekropole    von    Brigantium   z.  B. 


»5 


Ausgrabungen   in   Norikum    191213 


86 


fast  vollständig  fehlen,  finden  wir  hier  in  allen  ganz 
die  italienische  Bauart  wie  sie  uns  von  den  Denk- 
mälern der  porapeiani sehen  Gräberstraße  beim  Xola- 
nertore31)  oder  von  dem  für  diese  Gegenden  maß- 
gebenden   Kulturzentrum    Atruileia32)    geläufig    sind: 


63:    Dreifuß  aus  schwarzem    Ton. 

die  von  einer  Mauer  umhegte  Grabarea  (area  raaecrie 
cineta),  die  Kappensteine  (loricae),  der  Unterbau  für 
die  Grabädikula,  die  Beisetzung  des  Leichenbrandes 
in  Tongcfäßcn.  Daneben  geht  die  einfache  Bestattung 
auf  einer  Schotterbettung  oder  in  bloßer  Erde.  Die 
großen    Monumente   sind  die  Familiengräber  der  vor- 


Ausnahme von  denen  in  Grab  IT  gehören  alle  dem 
ersten  und  zweiten  Jahrhundert  an.  —  Nicht  uner- 
wähnt möchte  ich  lassen,  daß  in  einer  benachbarten 
Gegend  ein  römisches  Gräberfeld  aufgedeckt  wurde 
mit  den  gleichen  Grabanlagen  und  ähnlichen  Funden, 
nämlich  bei  St.  Paul  im  Lavanttale 33).  Weitere  Gra- 
bungen werden  unser  Wissen  von  der  Station  Colatio 
vermehren.  Schon  die  wenigen  aufgedeckten  Wohn- 
häuser geben  eine  Vorstellung  von  den  kleinen  Ver- 
hältnissen dieser  Siedlung  fern  von  den  beiden  Strahl- 


05:    Topf  aus  rotem   Ton. 

punkten  römischen  Lebens,  Aquileia  und  Virunum. 
Und  doch  hat  auch  sie  in  ihrer  Mitte  einen  Bezirk, 
der  sie  zum  Miniaturbild  jener  Hauptstädte  und  weiter- 
hin Roms  selber  macht:  eine  Kultstätte  für  die  offi- 
ziellen Gottheiten  des  Reiches  den  Jupiter  optimus 
maximus,  den  Mars  Augustus  und  den  Beschützer 
der  Grenze,  den  Depulsor.  Dies  kleine  Heiligtum 
vertritt     das     Kapital     Aquilcias      und     den      großen 

einer    einfachen    Steinsetzung    aufgestellt    und    dann,        Tcmnelbezirk   in    Virunum. 

wie   in   Grab   2   bei   T  sicher  festgestellt  ist,   mit  einem 

1      ii  ■       1      1       11.  1  .,      -/    -,     1       ,•   -1  Wien,   im    April    I-Ul- 

Krdhugel   überdeckt   werden.    Die  Zeit   der  Graber  ist  ' 

nach    den    beigegebenen    Münzen   zu   bestimmen:   mit  RUDOLF    KGG  I.K 


64:    Hechcr  aus  schwarzem  Ton. 

nehmen    Klasse,    die    bescheideneren    folgen    der  alt- 
einheimischen   Art,    nach    der    die    Gefäße    innerhalb 


3I)    Mau,    l'ompei   S.   425  ff.  33)  Strclli,  Die  Ausgrabungen  auf  dem  Gute  Meier 

:i2)    Maionica,     Mitt.    der    Zentr.  -  Komm.    XXIV,        am    Hofe    bei    St.    Faul    in    Kärnten,    Frogramm    des 
1898,  S.  45  ff.  Stiftsgymnasiums  St.   Faul    191  1. 


Ausgrabung  auf  dem   Panoramaberge 


Archäologische  Funde  in  Pettau. 


I.   Ausgrabungen   auf  dem   Panoramaberge. 

Im  Sommer  19 II  ließ  Herr  Graf  Josef  von 
Herberstein  und  zu  Proskau  auf  dem  zu  seinem 
Grundbesitz  in  Pettau  gehörigen  sogenannten  Pano- 
ramaberge l)  eine  anderthalb  Monate  währende  archäo- 
logische Grabung  vornehmen.  Es  war  dies  die  erste 
systematische  Grabung  am  nördlichen  Drauufer  in 
Pettau  und  somit  der  Anfang  der  regelrechten  Unter- 
suchung des  diesseitigen  antiken  Stadtgebietes  von 
Poetovio,  das  sich,  wie  man  früher  meinte,  nur  oder 
größtenteils  nur  am  südlichen,  rechten  Ufer  der  Drau 
erstreckt  haben  sollte.  Die  Resultate  dieser  verhältnis- 
mäßig kleinen  Grabung  haben  bereits  gezeigt,  daß 
auch  diesseits  des  Flusses  für  die  Topographie  von 
Poetovio  und  für  die  provinziale  Altertumsforschung 
überhaupt  noch  Wichtiges  zu  erwarten  ist.  Indem 
Graf  Herberstein  den  Anfang  dieser  Untersuchung 
veranlaßte,  hat  er  sich  den  Dank  der  Altertumsfreunde 


')  Eigentlich  Ferbersekhöhe,  da  der  Panorama- 
berg erst  die  nächste  nw.  Höhe  ist.  Vgl.  F.  Pischinger 
in  den  Blättern  zur  Gesch.  u.  Heimatk.  d.  Alpcnländer 
191 1  n.  28  S.  109  (Beil.  zum  Grazer  Tagbl.  15.  I.  191 1). 

-)    Die     Grabungen     auf     dem     Panoramaberge 


Pcttaus  gesichert,  der  ihm  um  so  mehr  gebührt,  als  er 
die  Absicht  hat,  das  Begonnene  auch  weiterzuführen2). 

Mit  der  Grabungsleitung  betraute  Graf  Herber- 
stein den  Unterzeichneten,  der  ihm  hiefür  wie  auch 
für  das  weitgehende  Entgegenkommen  in  der  Publi- 
kation auch  an  dieser  Stelle  schuldigen  Dank  ab- 
stattet. Ebenso  danke  ich  herzlichst  meinem  Freunde 
Konserv.  Viktor  Skrabar  für  seine  stete  Unterstützung. 

Sämtliche  Fundstücke  kamen  auf  Schloß  Ober- 
pettau,  wo  sie  sich  dem  bereits  dort  befindlichen 
kleinen  Antikenbestand  zugesellten.  Fast  gleichzeitig 
bereicherten  Neuerwerbungen,  durch  die  Graf  Herber- 
stein Peltauer  Antiken  vor  Verschleppung  in  die 
Fremde  bewahrte,  die  Sammlung,  die  nun  den  Grund- 
stock  für  ein  Antikenmuseum   bildet. 

Die  Grabungen  begannen  auf  der  obersten  Kuppe 
des  Panoramaberges,  wo  Vorjahren  der  Pionierhaupt- 
mann Hlawa  anläßlich  einer  übungshalber  vorgenom- 
menen Erdbewegung  auf  antike  Reste  gestoßen  war3). 

wurden  im   Sommer   1 9 1 3  fortgesetzt. 

3)  Sonst  fanden  sich  zwei  Altäre  CIL  III  4018, 
4028,  einige  Ziegelslempel  und  Lampen  auf  der  Fer- 
bersekhöhe bezw.  dem  Panoramaberge  CIL  III  1 1392, 
ll39i<    1 1398,    120126g,    141146. 


89 


Archäologische  Funde  in   Pettau 


go 


Das  kleine  Plateau  liegt  unweit  des  zum  eigentlichen 
Panoramaberge  führenden  Fußweges  (vgl.  die  Karte 
Fig.  136  S.  151  f.)  und  beherrscht  diesseits  und  jen- 
seits der  Drau  weithin  die  Gegend. 

Leider  war  unsere  Grabung  durch  mehrere 
Reihen  von  jungen  Obstbäumen  vielfach  behindert, 
so  daß  der  Arbeitsplatz  schon  nach  einer  kleinen 
Probegrabung  verlegt  werden  mußte.  Was  freigelegt 
wurde,  ergab  einen  länglich  rechteckigen,  von  ziemlich 
starken  (o'6o — o"90m  breiten)  Mauern  umgrenzten  Raum 
mit  Heizvorrichtung  (vgl.  den  Plan  in  Fig.  67).  Da 
die  Mauerzüge  überall  mit  Ausnahme  an  der  Nord- 
ostecke weiter  laufen,  gehört  er  in  einen  größeren 
Baukomplex,  der  vorläufig  wenigstens  unerforscht 
bleibt.  Es  konnte  auch  keine  Erklärung  für  die  be- 
sonders breite  (0*90™)  westliche  Längsmauer  gefunden 
werden,  von  der  aus  sicherlich  mehrere  Quermauern 
gegen  Westen  abzweigten.  Das  ausgegrabene  Zimmer 
scheint  nur  zwei  Türen  gehabt  zu  haben,  eine  ins 
Freie  an  der  nördlichen  Schmalseite,  eine  an  der 
westlichen  Langscite  in  die  anstoßenden  Räume;  die 
Schwellcnspurcn  waren  im  Mauerwerk  noch  vor- 
handen. Hier  im  nördlichen  Teil  war  das  aufgehende 
Mauerwerk  stellenweise  bis  zu  I m  Höhe  erhalten. 
Als  Haumaterial  hat  man,  wie  fast  überall  bei  den 
römischen  Bauten  Poetovios  reichlich  den  Draukiesel 
verwendet,  der,  durch  einen  ausgezeichneten  Mörtel 
gebunden,  ein  festes  Mauerwerk  ergab;  Bruchstein 
ist  spärlich  benutzt.  Der  Estrichboden  der  T- förmigen 
Heizung  liegt  durchschnittlich  l'jo1"  unter  der  jetzigen 
Oberfläche.  Für  die  Suspensuren  waren  quadratische 
Plattenziegel,  die  unteren  0'297XO'297n,(-  I  röm.  Kuß) 
und  0'055m  dick,  die  oberen  0/20 — 0'22m  im  Quadrate 
messend  und  durchschnittlich  o'05'>"'  dick,  alle  stem- 
pellos,  verwendet,  die  stellenweise  noch  in  fünf  Lagen 
aufrecht  standen.  Im  Heizschlauch  war  an  den  Mäucr- 
chen  der  Mörtelverputz  größtenteils  wohl  erhalten. 
Den  Kußboden  über  der  Heizung  bildete  wahrschein- 
lich Ziegelmosaik,  da  sechseckige  Ziegelplättchen  in 
beträchtlicher   Menge   ausgegraben   wurden. 

Einzelne  Suchgräben  zeigten,  daß  der  Hoden 
ringsum  von  Mauern  durchzogen  ist,  deren  Zusammen- 
hang aus  dem  oben  angeführten  Grunde  nicht  ermittelt 
werden  konnte.  Die  hier  gemachten  Kunde  werden 
unten  mit  jenen  des  zweiten  Grabungsplatzes  be- 
schrieben, aber  besonders  hervorgehoben. 

Als  der  Arbeitsplatz  am  Abhang  des  Panorama- 
berges südöstlich  gegen  den  Schloßberg  zu  verlegt 
wurde  (vgl.  die  Karte  Fig.  13O),  zeigten  bereits  die 
Funde  des  ersten  Tages,  daß  wir  auf  einen  Kultraum 


«I 


'65,:>^~ 


w 


60 


I  i  Mauerwand  mit  Verputz 
^.Baum 

Maßstab  1  WO 


07:   Kaum  mit   Heizvurrichtiing, 

gestoßen  waren.  Die  Anlage,  wie  sie  sich  am  Kndc  der 
Ausgrabung  darbot  und  wie  sie  der  Plan  (Fig.  68)  veran- 
schaulicht, weist  an  und  für  sich  keine  Besonderheiten 


qi 


Michael   Abramic 


92 


auf  und  besteht  im  wesentlicheil  aus  zwei  Reihen 
rechteckiger  Räume  A — 1''  (G)  und  H — P,  die  sich 
zu  beiden  Seiten  einer  gemeinsamen  Mauer  entwickeln. 
Der  südwestliche  Abschluß  ist  durch  die  Böschung 
für  den  Fußweg  zum  eigentlichen  Panoramaberge 
seinerzeit  verloren  gegangen,  doch  scheint  der  Raum 
H  schon  am  Rande  gewesen  zu  sein,  weil  jenseits 
des  Fußweges  der  Hügel  schroff  abfällt.  Gegen  Norden 
und    Osten   zu    ist   die    Fortsetzung   noch    nicht   aus- 


Erdbewegung, zufällig  in  diesen  beiden  Räumen  aus 
anderen  Orten  aufgehäuft  sein  konnten.  Dies  wird 
indes  wenig  wahrscheinlich,  wenn  noch  ein  anderer 
Umstand,  der  Fund  einer  brunnenartigen  Umfriedung 
im  Zimmer  C,  die  sofort  an  die  ähnliche  Anlage  im 
sogenannten  II.  Mithraeum  zu  Haidin  erinnert  (jetzt 
im  Steinsaal  des  Pettauer  Museums,  vgl.  Gurlitt, 
Mitt.  der  Zentralkomm.  N.  F.  1902  S.  21),  die  An- 
nahme eines  kleinen  Kultraumes  empfiehlt.  Ander- 
seits    ist,     wie    oben    erwähnt,     die    Anlage     dieses 


Mduerwend  ma  Verputz 
:  Z  fstrichboden 
>'.'-  Strdßenschotter 


Maßstab  1  210 

1         1         3         U       Sm 


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so 

1 

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G 

60  /"**— rv 

60 

68:  Plan  der  Ausgrabung. 


zug.  Da  jegliche  Spur  einer  Heizanlage  fehlt,  ist  es 
im  Hinblick  auf  das  Klima  von  Pcttau  ziemlich  aus- 
geschlossen, daß  die  Räume  ehemals  zu  Wohnzwecken 
gedient  haben.  Maßgebend  für  die  Bestimmung  der 
Räumlichkeiten  sind  also  nur  die  Funde.  Während 
diese  in  den  Räumen  A — B  und  E — P  nichts  Auf- 
fälliges ergaben  und  durchaus  den  üblichen  in  Pettau 
bei  Ausgrabungen  zutage  geförderten  Antikaglien 
entsprechen,  sind  die  in  den  Räumen  C  und  D  ge- 
fundenen Gegenstände  fast  durchwegs  sakralen  Charak- 
ters, wie  Reliefs,  Statuenfragmente,  Altäre  usw.  Diese 
Beobachtung  allein  würde  wenig  besagen,  da  derartige 
Objekte  bei  irgend  einem  Anlaß,  z.  B.  einer  späteren 


Raumes  nicht  eine  derartige,  daß  aus  dem  Grundriß 
bereits  auf  ein  besonderes  Bauwerk  geschlossen 
werden  könnte.  Den  Zimmern  C  und  D  ist  bloß  gegen 
die  Straße  zu  ein  schmaler  Gang  vorgelagert.  So  wird 
man  der  Anlage  sowohl  wie  den  Funden  am  besten 
Rechnung  tragen,  wenn  man  hier  ein  kleines  Heilig- 
tum in  ursprünglich  privaten  Räumlichkeiten  annimmt. 
Der  hier  geübte  Kultus  mag  möglicherweise 
die  Öffentlichkeit  gescheut  haben;  auch  würde  dies 
vorzüglich  zu  einigen  Funden,  namentlich  zu  den 
sogenannten  Kabirenreliefs,  passen.  Der  Kultus  der 
Kabiren  war  ein  Mysterienkult  und  hat  wahrscheinlich 
in    den    Anfangsstadien    seiner   Verbreitung    wie    die 


93 


Archäologische   Funde   in   Pettau 


94 


Religion  des  Mithras  geheim  bleiben  müssen.  Außer 
diesen  Reliefs  sind  noch  Reste  von  Statuen,  Reliefs 
oder  Inschriften  anderer  Gottheiten  gefunden  worden, 
so  des  Liber-Bacchus,  des  Silvanus,  der  Venus,  des 
Aesculapius  und  der  Hygieia,  einer  Xutrix,  die  ver- 
mutlich alle  daselbst  Verehrung  genossen  haben. 
Ähnliche  Synkretismen  von  Gottheiten  sind  ja  auch 
in  den  Mithraeen  nichts  Seltenes.  Leider  können  wir 
nicht  mehr  bestimmen,  wem  ein  bilinguer  Altar  (siehe 
unten)  geweiht  war;  auch  die  beiden  anderen  in  der 
Nähe  gefundenen  Altäre  laßen  das  Wichtigste,  die 
Xennung  der  Gottheit,  vermissen.  Der  elende  Er- 
haltungszustand der  Inschriften  und  der  Reliefs  kann 
nicht  ein  zufälliger  sein,  sondern  drängt  zur  Annahme, 
daß  bei  der  Zerstörung  absichtlich  alles  bis  zur  Un- 
kenntlichkeit zerschlagen  wurde.  Dasselbe  habe  ich 
bei  den  Denkmälern  des  sogenannten  II.  Mithraeums 
beobachtet,  im  Gegensatze  zu  jenen  im  ersten,  das 
vermutlich  bereits  in  antiker  Zeit,  weil  zu  beschränkt 
geworden,  verlassen  wai  und  allmählich  verfiel. 
Wann  diese  allgemeine  Zerstörung  erfolgt  sei,  ob 
während  eines  Barbarcneinfalls  oder  etwa  infolge  des 
siegreichen  Vordringens  des  Christentums,  läßt  sich 
vorläufig  noch  nicht  bestimmen,  da  diesbezügliche 
Beobachtungen  bisher  nur  in  höchst  vereinzelten 
Fällen  gemacht  werden  konnten.  Den  Ursprung  der 
Anlage  glaube  ich  aus  mehreren  Gründen  (Kabiren- 
reliefs,  Xennung  eines  ijtfipo~oj  Z  =  yx.~-.'A)  auf  die 
letzten  Jahrzehnte  des  II.  Jahrhunderts  zurückführen 
zu  dürfen,  welchen  Zeitansatz  auch  die  Kleinfunde 
empfehlen.  Erwähnt  sei  noch,  daß  unter  den  Münzen, 
die  vom  Anfang  der  Kaiserzeit  bis  zum  rinde  des 
IV.  Jahrhunderts  vertreten  sind,  die  des  Gallienus 
in    überwiegender   Mehrzahl   gefunden   wurden. 

Über  den  Hau  selbst  kann  nicht  viel  gesagt  werden. 
Die  Mauern  (Fig.  66)  wurden  durchschnittlich  in  einer 
'1  iefe  von  einem  Meter  unter  dem  jetzigen  Hoden 
angetroffen,  die  meisten  nur  im  Fundament,  stellen- 
weise waren  sie  sogar  ausgerissen ;  am  nordöstlichen 
Teil  war  das  aufgehende  Mauerwerk  etwa  bis  zu 
O'So"'  hoch  erhalten.  Die  Struktur  ist  die  bereits 
beschriebene:  vorwiegend  Draukiesel  in  starker 
Mörtelbindung.  Kine  I  ürschwelle  wurde  bloß  in  der 
südöstlichen  Mauer  des  Raumes  B,  ermittelt.  Der 
antike  Estrichboden  war  im  Zimmer  /  fast  gänzlich, 
im  Räume  1)  teilweise  erhalten.  Hier  ist  auch  der 
östlichen  Längsmauer  ein  kleines  Mäuerchen,  ver- 
mutlich später,  vorgebaut  worden,  zu  welchem  Zwecke, 
läßt  sich  nicht  mehr  bestimmen.  Es  dürfte  jedoch 
nicht    hoch    gegangen    sein    und    als    Postament    zum 


Aufstellen  von  Objekten,  schwerlich  als  Sitzbank 
gedient  haben.  In  diesem  Räume  war  auch  der  Mauer- 
verputz hie  und  da  erhalten  und  es  wurden  hier 
Stücke  von  gelber  und  dunkelblauer  Wandmalerei 
aufgeklaubt.  Auf  der  Trennungsmauer  von  C  und  1~> 
lag  ein  kleiner  regelmäßig  behauener  Block,  ebenso 
im  nördlichen  Eck  des  Zimmers  K  ein  größerer.  Wich- 
tig ist  die  brunnenartige  Anlage  (Fig.  69)  im  Xord- 
eck  des  Raumes  O  Sie  besteht  aus  einer  etwa  1  m- 
einnehmenden  Umfriedung,  gebildet  durch  drei  durch- 
schnittlich 0'8om  hohe  Platten  aus  Hachererstein  ;  an 
der  vierten  Stelle  war  sie  an  die  Mauer  angelehnt. 
Im    Brunnen    selbst    wurde    die    später    beschriebene, 


ü  .:   Hrunnonumfriedung. 

stark  zerstörte  Venusstatuctlc  und  mehrere  Scherben 
rohen,  sehr  sandreichen  Geschirrs  angetroffen,  zu- 
unterst lagen  Ziegelsteine,  wohl  von  der  Ab-  oder 
Zuleitung  des  Wassers.  Von  dem  Wasserkanal  selbst 
fehlte  jede  Spur;  doch  muß  bemerkt  werden,  dal'  das 
Krdrcich  nicht  mehr  ganz  unberührt  schien. 
F.s   folgt   eine   Beschreibung  der    Funde. 

Reliefs  und  statuarische  Fragmente. 
1.  Platte  aus  Bacherer  Marmor  (0'025m  dick, 
0'I<)m  breit,  o':^^"1  hoch)  aus  drei  Fragmenten  zu- 
sammengesetzt, so  zwar,  daß  nichts  Wesentliches  fehlt, 
an  der  linken  oberen  und  rechten  unteren  Kcke  be- 
schädigt; die  Oberfläche  stellenweise  durch  Sintcr- 
bilduugen  etwas  entstellt  (Fig.  70).  Die  Darstellung 
gliedert  sich  in  drei  Streifen.  In  der  Mitte  des  oberen, 
bogenförmig  abgeschlossenen  Hauptfeldes  steht  eine 
langgewandete  Frauengestalt,  zu  der  von  links  und 
rechts  je  ein  Reiter  herankommt.  Die  Aktion  der  Frau 


95 


Michael   Abramic 


96 


ist  an  und  für  sich  nicht  zu  erkennen,  doch  kann  man 
auf  Grund  anderer  deutlicher  ausgeführter  Denkmäler 
dieser  Klasse  voraussetzen,  daß  sie  einen  dreibeinigen 
Tisch,  eine  Krippe  oder  ihren  Schurz  den  Pferden 
vorhält.   Ks  sei   gleich   bemerkt,   daß  in   der  beschrei- 


70:  Kabirenrelief. 

benden  Erklärung  gewisse  hier  unscharf  ausgeführte, 
ehemals  vielleicht  durch  Malerei  deutlicher  gemachte 
Details  der  Einfachheit  halber  nach  besser  erhaltenen 
Vertretern  gleich  bestimmt  interpretiert  werden.  Bei 
dem  linken  Reiter  ist  die  phrygische4)  Mütze  sicher, 
bei  beiden  das  flatternde  Mäntelchen  gut  zu  erkennen; 


an  dem  Reiter  rechts  ist  noch  zu  ersehen,  daß  er 
mit  der  linken  Hand  die  Zügel  hält.  Die  Pferde 
schreiten  über  zwei  walzenförmige,  nach  außen  sich 
verjüngende,  formlose  Massen  hinweg.  Wir  wissen, 
daß  an  dieser  Stelle  zwei  liegende  Gestalten  oder 
eine  solche  und  ein  Fisch  zu  er- 
warten sind.  An  unserem  Denk- 
mal möchte  man  am  ehesten  zwei 
Fische  voraussetzen.  Über  den 
Köpfen  der  Reiter  ringeln  sieh 
zwei  Schlangen  gegen  die  Mitte 
zu  empor.  In  den  Zwickeln  zwei 
nicht  näher  charakterisierte  Büsten 
(die  linke  größtenteils  abgeschla- 
gen), wohl  Sol  (1.)  und  Luna  (r.). 
In  dem  mit  einer  Art  „ansäe" 
begrenzten  Mittelstreifen  ein  hen- 
kelloses Gefäß  zwischen  einem 
Löwen  und  Fisch. 

Im     Felde     darunter     von     1. 
nach    r.    zunächst   drei    männliche 
Gestalten    in   kurzem   Gewand   und 
Mantel,     der    jedoch     die     rechte 
Schulter    freiläßt;    die    R.    halten 
alle  drei   an  der  Brust.     Der  erste 
scheint    bärtig,     das    Gesicht    des 
dritten  ist   abgeschlagen;   der  mitt- 
lere   hat    einen    merkwürdig    lang- 
gestreckten Tierkopf.  Wir  wissen, 
daß  hier  die  Gestalt  mit  dem  Widder- 
schädel  vorauszusetzen   ist.      Dann 
folgt  ein  aus  drei  zylindrischen  Tei- 
len gebildeter  Kandelaber  mit  mond- 
sichelförmiger Lampe  und  ein  drei- 
beiniger Tisch,  auf  dem  ein  runder 
Gegenstand  (wohl  Brot)  liegt.    An 
den  Tisch  tritt  eine  langgewandete 
Frauengestalt    heran.    Am  rechten 
Ende  die  von  anderen  Denkmälern 
bekannte  Figur,  welche  das  an  einem 
Baum  hängende  Opfertier  ausweidet. 
II.  Rechtes  oberes  Stück  eines  ähnlichen  Reliefs 
aus    leicht    abbröckelndem    Bachererraarmor   (in    drei 
größere  und  ein  kleines  Fragment  gebrochen).  Höhe 
o-l93m,  Breite  crij"1,  Dicke  bis  zu  0*03 m  (Fig.  71). 
Die  Verteilung  der  einzelnen  Felder  entsprach  wohl 
ganz  dem  Relief  I.  Auch  hier  ist  die  Büste  im  Zwickel 


4)   Nach   B.  Schröder  (Jahrbuch   des   archäologischen  Institutes  XXVII  1912  S.  344)   „thrakische"    Kopf- 


bedeckung. 


97 


Archäologische  Funde  in  Pettau 


98 


71:    Bruchstück  eines  Kabirenreliefs. 

nicht  weiter  als  Luna  charakterisiert.  Die  Frauen- 
Gestalt  in  der  Mitte  scheint  in  einem  auf  ihrem 
Schoß  ausgebreiteten  Schurz  für  die  Reiter  etwas 
bereitzuhalten.  Der  erhaltene  rechts  hat  deutliche 
phrygische  Mütze,  wehendes  Mäntelchen  und  reitet 
über  eine  formlose,  fast  gar  nicht 
charakterisierte  Masse  (eher  Fisch 
als  Mensch)  hinweg;  über  ihm  die 
Schlange. 

Im  schmalen  Streifen  darunter 
Fisch  und  ein  Becher,  der  jedoch 
etwas  abseits  von  der  Mitte  zu 
stehen  kommt,  so  daß  in  der  Mittel- 
achse ein  anderer  Gegenstand  an- 
zunehmen  ist. 

III.  Sieben  Fragmente  einer 
dritten  Relieftafel,  wovon  sich 
sechs  zu  einem  größeren  Stück 
vereinigen;  an  diesem  ist  der  linke 
und  der  obere  Rand  zum  Teil  er- 
halten (Fig.  72).  Breite,  vom  linken 
Rand  bis  zu  der  durch  die  Frau 
zwischen  den  Reitern  gegebenen 
Mittelachse  0-105 '"»  also  ursprüng- 
liche 0-2  1 '»,  Höhe,  soweit  erhalten, 
o'I53ra;     durchschnittliche     Dicke 

Jahreshefte  lies  üsterr.  archäol.  Institutes  I!,].  XVII  lieiblatt 


0'0l5m,  Rückseite  glatt.  Material:  feinkörniger  vom 
sogenannten  Bachererstein   verschiedener  Marmor. 

Von  der  Darstellung  hat  sich  in  einem  oberen 
Streifen  die  weibliche  Figur  in  der  Mitte  erhalten, 
die  hier  in  langem,  gegürtetem  Gewand  mit  erhobenen 
Händen  eine  Art  Tänie  hält.  Von  den  herankommen- 
den Reitern  gilt  dasselbe  wie  bei  dem  ersten  Relief. 
Deutlicher  ist  jedoch  die  unter  dem  linken  Reiter  lie- 
gende menschliche  Gestalt;  sie  liegt  mit  vorgestreckten 
Armen  am  Bauch   und  hat  den  Kopf  etwas  erhoben. 

Vom  Tische,  der  die  Mitte  des  unteren  Streifens 
bezeichnete,  hat  sich  ein  ziemliches  Stück  erhalten; 
auf  der  Tischplatte  liegt  eine  nicht  näher  bestimm- 
bare Speise.  Links  neben  dem  Tisch  ein  schwer  zu 
deutender  Gegenstand,  Lampe  oder  ein  Tier  (Hahn?). 
Dann  folgt  nach  links  zu  eine  Gestalt  mit  Tierkopf 
oder  -maske,  welche,  die  Linke  gegen  den  Tisch  zu 
erhoben,  ihre  Rechte  einem  links  befindlichen,  mit 
Chiton  und  Mantel  bekleideten  Manne  reicht,  der 
wieder  seine  Hand   an  den   Arm   des   ersten   legt. 

IV.  Von  einem  vierten  Relief  hat  sich  nur  ein 
Fragment  mit  dem  Reiter  und  einem  dem  Streifen 
darunter  angehörigen  menschlichen  Kopf  1?)  erhalten. 
Sogenannter  Bacherermarmor,  0'103m  hoch,  0'075™ 
breit,  o'-024m  dick;  Rand  nirgends  erhalten  (Fig.  72a). 

Wahrscheinlich  gehörte  auch  ein  weiteres  Frag- 
ment, das  sich  bereits  vor  den  Ausgrabungen  auf 
Schloß  Oberpettau  befand  und  wohl  in  nächster  Um- 
gebung des   Schlosses   gefunden   sein   wird,    zu   einem 


Bruchstücke 


Kabirenreliefs, 


99 


Michael   Abramic 


IOO 


fünften  Kabirenrelief.  Indes  sind  die  Reste  der  Dar- 
stellung in  zwei  Streifen  so  gering  (sicher  scheinen 
mir  in  einem  Felde  die  Schlangen),  daß  eine  bestimmte 
Zuweisung  unmöglich  ist.  Bachererstein,  0'2l5m 
lang,  0'12m  hoch  und  bis  O'OJ m  dick,  ringsum  ab- 
gebrochen. 

Diese  eben  beschriebenen  Denkmäler  gehören 
zu  einer  örtlich  hauptsächlich  auf  die  Donauländer 
beschränkten  Klasse  von  Yotivrcliefs  eines  bisher 
nur  wenig  oder  fast  gar  nicht  bekannten  (ieheim- 
kultus.  Nachdem  schon  R.  von  Schneider  (Arch.- 
Epigraph.  Mitteilungen  XI  S.  14  16)  und  E.  No- 
wotny (Mitteilungen  aus 
Bosnien  und  der  Her- 
zegowina IV  S.  2<)  (I.) 
die  richtige  Deutung  an- 
gebahnt hatten,  gab  erst 
im  Jahre  1903  Ham- 
pel       im       Archaeologiai 


72  it :    Bruchstück 
eines  Kabirenreliefs. 


Ertesitö  XXIII  S.  305 
bis  365  eine  Zusammen- 
fassung   aller    bis    dahin 

bekannten  Denkmäler 
dieser  Art,  die  er  1905 
ebenda  S.  1 — 16  vervoll- 
ständigte. Diese  beson- 
ders verdienstliche  Arbeit 
ist  bisher  nur  in  magyari- 
scher Sprache  erschienen,  so  daß  die  Mehrheit  der 
Interessierten  auf  die  wertvolle  Anzeige  von  J.  Ziehen 
im  Archäologischen  Anzeiger  1904  S.  II  — 17  ver- 
wiesen  ist. 

Mittlerweile  hat  sieh  die  Anzahl  der  Denkmäler 
vermehrt')  und  ihre  Deutung  ist  einigermaßen  durch 
die  Neufunde   gefördert  worden b). 


Die  Beziehung  der  beiden  Reiter  zu  den  Dios- 
kuren7),  bezüglicherweise  Kabiren  scheint  wohl  un- 
zweifelhaft, ebenso,  worauf  Dölger  a.  a.  O.  mit  dem  Hin- 
weis auf  Aelian  r;epl  Juxov  XV,  23  aufmerksam  macht, 
die  des  auf  den  Denkmälern  so  oft  wiederkehrenden 
Fisches  zum  Fische  JWU.71&OJ,  der  den  samothrakischen 
Göttern  heilig  war.  Weiters  ist  durch  mehrere  der 
symbolischen  Tiere  eine  Beziehung  zu  der  Mithras- 
religion  gesichert.  Weniger  einleuchtend  ist  Dtdgers 
Krkläiung  der  Frauengestalt  zwischen  den  Reitern 
als  syrischer  Göttin  Atargitis.  Hier  soll  indes  nur 
versucht  werden,  ob  aus  den  Pettauer  Kabirenreliefs 
nicht  ein  Beitrag  zu  ihrer  Interpretation  gewonnen 
werden  kann.  Zunächst  ist  schon  die  Disposition  der 
ein/einen  Bildfelder  bei  Relief  I  und  H  neuartig 
und  sicher  von  lokalen  Einflüssen  abhängig,  da  der 
bogenförmige  Abschluß  mit  den  Büsten  der  Licht- 
gottheiten in  den  Zwickeln  z.  B.  auf  einem  wohl 
gleichzeitigen  Mithrasrelief  in  Pettau  wiederkehrt. 
Dann  dürfte  auch  die  liturgische  Szene  im  unteren 
Streifen  des  Reliefs  I  und  III  von  Interesse  sein. 
Die  Szene  ist  wohl  so  aufzufassen,  daß  ein  Opfer- 
mahl vorbereitet  wird;  rechts  wird  das  Opfertier 
ausgeweidet  und  eine  Frau  macht  sich  am  Tisch  zu 
schaffen,  während  von  links  drei  Teilnehmer,  wohl 
Mysten,  herankommen,  von  denen  einer  einen  be- 
sonderen Weihegrad  einnehmen  dürfte,  den  man  nach 
Analogie  der  Mithraslit jrgie  wird  hier  Aries  benen- 
nen können.  Wichtiger  ist  der  Rest  der  liturgischen 
Szene  auf  Relief  III;  hier  war  vermutlich  eine  Be- 
grüßung oder  ein  Vertrag  zwischen  dem  Aries  und 
einem  Mysten  dargestellt,  eine  Szene,  die  sich  —  soviel 
ich  sehe  —  auf  den  bisher  bekannten  Kabirenreliefs 
nicht  findet,  für  die  aber  auf  die  ähnliche  Begegnung 
zwischen    Mithras    und    Sol    auf   Mithrasreliefs    hin- 


:')  Vgl.  Arch.  Ertesitö  1905  S.  116 — 124,  1912 
S-  330—3;2  (Hampel),  1906  S.  39— 44  (Hoffiller),  434 
bis  436  (Teglas);  Budapest  Regisegei  VIII  1904  S.  1 
bis  47  (Hampel),  Teglas  in  seiner  schwer  zugänglichen 
Schrift  Adaleloka  römaiak  ölombänyäszataröl(S-.A.  aus 
Bänyäszati  es  kohaszali  Lapok  1909I,  Agramer Vjesnik 
VIII  1903  S.  118  ff.  und  204  fr.,  IX  1906/7  S.  196—198 
(Hoffiller);  Wissenschaftliche  Mitteilungen  aus  Bos- 
nien und  Herzegowina  IX  S.  230  ff.  (Patsch);  Arch. 
Mitteil,  des  Nationalmuseums  in  Sofia  Heft  I  1907 
S.  140  ff.  (Dobrusky,  in  bulgarischer  Sprache),  Ar- 
chiv für  Religionswissenschaft  XV  1912  S.  153  — 160 
und  Bull.  arch.  bulg.  II  191 1  S.  275,  Zivta,  hommage 
international    a    l'universite    d'Athenes    S.   108 — 114 


(Kazarow);  Arch.  Anzeiger  191  I  S.  366  (Filow).  Toci- 
lescu,  Monumentele  cj  igrafice  si  sculpturali  II  S.  $ljff. 
Ein  kürzlich  in  Carnuntum  ausgegrabenes  Bleitäfel- 
chen dieser  Gattung  wird  F.  Nowotny  im  Limes- 
heft:   Der  römische    Limes  in   Österreich   publizieren. 

'')  Vgl.  besonders  J.  Hampel  im  Arch.  Frtesitö 
1903  S.  116  ff.,  Hoffiller  im  Vjesnik  VIII  S.  204 
ff.  und  F.  I.  Dölger  in  der  Römischen  Quartalschrift, 
besonders  1909  S.  175  ff.  und  im  Supplementheft 
dieser   Zeitschrift:    IXGYC. 

')  Vgl.  z.  B.  das  typologisch  naheverwandte  und 
inschriftlich  als  Dioskurenvotiv  gesicherte  Relief  aus 
Makri  im  Wiener  Hofmuseum.  Auch  hier  zwischen 
den   Reitern   eine   Frauengestalt. 


Archäologische   Kunde  in   l'ettau 


gewiesen  sei  (am  besten  wohl  auf  einem  der  Klagen- 
furter  Bruchstücke:  Cumont,  Textes  et  monuments 
II  S.  336,  Fig.  213).  Es  ist  sehr  zu  bedauern,  daß 
gerade  bei  diesem  Relief  die  rechte  Hälfte  giößtenteils 
fehlt.  Diese  Szene  und  überhaupt  die  ganze  Dar- 
stellung der  „liturgischen"  Handlung  auf  den  Weihe- 
reliefs ist  wohl,  soweit  sie  sich  auf  die  Mystcn  be- 
zieht, eine  |i{u,T)3'.;  der  8p(ö(isva  der  Gottheiten.  In 
diesem  Sinne  möchte  ich  auch  die  Mittelszene  in  dem 
unteren  Streifen  des  runden  Reliefs  aus  Apulum  er- 
klären (Archaeologiai  Ertesitö  1905,  Abb.  S.  117),  die 
sehen  auf  anderen  Stücken  vorkommt,  so  Hampel  im 
Archaeologiai  Ertesitö  1903  no.  19  und  26,  ferner  auf 
dem  von  Cumont  im  Bulletin 
archeol.  du  comite  des  traveaux 
1890  Taf.  III  und  Textes  et  monu- 
ments II  Figur  493  mitgeteilten, 
von  Hampel  anscheinend  nicht  be- 
rücksichtigt! n  Relief  aus  Galatz 
und  auf  dem  von  Kazarow  im 
Archiv  für  Religionswissenschaft 
XV  Tafel  I,  4  allgebildeten  Relief 
aus  Arcar.  (In  der  Anmerkung 
erwähnt  Kazarow  nach  Dobrubsky 
noch  ein  einschlägiges  Stück  aus 
Svistov.)  Zwei  Gestalten  in  phry- 
gischer  Tracht  halten  vor  einer 
dritten,  nackt  dargestellten  ein 
Tuch  oder  ein  hemdartiges  Gewand 
(Cumonts  Deutung  a.  a.  O.  ist  un- 
genau). Worum  es  sich  handelt,  ist,  glaube  ich,  aus  dem 
Relief  aus  Arcar  ersichtlich,  wo  neben  dem  Nackten  ein 
Messer  (keine  Amphora  wie  Kazarow  wollte)  im 
Hoden  steckt.  Ich  bin  der  Ansicht,  daß  hier  der 
liturgische  Scheinmord  eines  Mysten  und  die  darauf 
folgende  Bekleidung  des  gewissermaßen  zu  neuem 
Leben  aufgenommenen  Mysten  bildlich  wiedergegeben 
war,  was  eine  kultliche  Wiederholung  des  an  dem 
dritten  Kabiren  verübten  Mordes  gewesen  sein  mag. 
Fünf  in  den  Räumen  C  und  I)  weit  voneinander 
gefundene  Fragmente  ließen  sich,  wie  aus  der  Ab- 
bildung ersichtlich  ist,  zu  einem  Teil  eines  größeren 
Reliefs  zusammensetzen  (Fig.  73).  Die  Maße  des  so 
gewonnenen  Teils  betragen  an  Länge  0'39m,  größter 
Höhe0205m,  Dicke  bis  zu  0045  m.  Material  Baeherer- 
marmor.  Kenntlich  ist  noch  von  links  nach  rechts: 
Linker  Fuß  einer  Gestalt,  rechter  Fuß  einer  langbeklei- 
deten  Gestalt,  die  hinter  einem  Altare  stand.  Von  dem 
Altare  selbst  ist  noch  die  Basis  mit  dem  Inschrift- 
rest ANO   erhalten.    Unterteil   einer   Figur  in   kurzem 


Gewand,  etwa  von  den  Hüften  abwärts  erhalten,  die 
in  ihrer  Linken  einen  zylindrischen  bloß  mit  Quer- 
strichen verzierten  Gegenstand  mit  Basis  trägt,  wohl 
ein  tragbares  Räucheraltärehen,  ähnlich  wie  die 
Xutrix  auf  dem  jetzt  im  Grazer  Johanneum  befind- 
lichen Bruchstück  eines  Weihereliefs  aus  Haidin 
(Areh.-Kpigr.  Mitteil.  XIX  S.  5  Figur  4,1.  Ihre 
Rechte  ist  nicht  zu  sehen,  war  also  wohl  entsprechend 
der  eben  erwähnten  Xutrix  zum  Kopf  erhoben,  um 
eine  Last  zu  stützen.  Leider  genügt  das  Vorhandene 
nicht,  um  eine  Vorstellung  des  ursprünglichen  Ganzen 
zu  ermöglichen.  Auch  die  auf  dem  0'04;m  breiten 
Fußstreifen    befindliche    Inschrift    ist    nur    der    Rest 


73:  Relieffragmente. 

eines  anscheinend  längeren,  auch  über  dem  Relief- 
bild  auf  der  Kopfleiste  laufenden  Textes.  Zu  lesen 
ist  noch:  .  .  .  NVENIVNT  V  .  S  .  SAC  .  SA  .  . 
Zu  ergänzen  beispielsweise  in  qui  ./,/  ...?... 
co]mcniunl  i(oto)  s{usccpto)  sac(rariuiit)  oder  sintcl- 
lum)  Sil{craverunl.  Welchen  Gottheiten  das  Relief  ge- 
weiht war,  ist  aus  dem  Bilde  nicht  zu  ersehen.  Jeden- 
falls war  es  ein  Verein  von  göttlichen  Wesen.  Den 
Inschriftrest  auf  dem  Allare  ANO  möchte  ich  am 
liebsten  zu  S(7f]il«0  ergänzen,  es  könnte  auf  dem 
Relief  Silvanus,  etwa  mit  den  Nymphen  und  anderen 
Gottheiten  vereinigt  gewesen  sein.  Vor  convaiinnl 
war  wohl  der  Ort  genannt,  an  dem  sich  die  Weihenden 
zu   versammeln   pflegten.     An    die    eives  Rutnani  (]Ui 

in coiivciiiunt    kann   man  der    Zeit  wegen 

nicht   gut  denken. 

Reliefbruchstüek  aus  Bachereimarmor,  0*13'° 
hoch,  0'igm  breit  und  bis  0'045  m  dick;  gefunden  im 
Räume  C  (Fig.  741.  Über  einem  glatten  Sockelstreifcn 
sind   Reste   zweier    nackter    männlicher   Gestalten   er- 


103 


Michael   Abrami»' 


104 


halten,  zwischen  beiden  ein  gelagerter  Hund.  Über 
diesem  das  slabförmige  Ende  eines  zur  zweiten  Gestalt 
gehörigen  Gegenstandes,  welche  Figur  wahrscheinlich 


Danach  ist  oben  neben  dem  Panthertier,  von 
dem  noch  die  Vorderbeine  zu  sehen  sind,  die  Figur 
des  Liber-Bacchus  wohl  mit  Thyrsus  und  Kantharus 
zu  ergänzen;  im   Zimmer  I)  gefunden. 

Zu  einem  ziemlich  hoch  gearbeiteten  Relief,  dar- 
stellend Bacchus  mit  dem  Panther  oder  Silvanus  mit 
dem  Hund,  gehört  ein  Fragment  ebenfalls  aus  Bacherer- 
stein  mit  den  Resten  zweier  menschlicher  Füße  und 
eines  gelagerten  Tieres  (Fig.  76).  Da  linker  und  rechter 


74:  Relicfbruchstück. 


76:  Relieffragment. 


ein  Mäntelchen  trug,  wovon  noch  Falten  zwischen 
den  Beinen  zu  sehen  sind.  Der  Hund  legt  die  Ver- 
mutung nahe,  daß  hier  Silvanus  mit  Pedum  dargestellt 
wai.  Vgl.   unten. 


Rand  erhalten  ist,  war  die  jetzt  0'0Ö5m  dicke  Relief- 
platte nur  Ol  68m  breit;  Höhe,  soweit  erhalten,  rror)"1. 
Drei  anpassende  Fragmente  eines  Reliefs  mit 
gicbclförmigem  Abschluß.  Oberfläche  infolge  der 
Abbröckelung    des    Bacherersteins     stark     verwittert 


(Fig. 


Breite  vom    linken    erhaltenen    Rand    zur 


Giebelmitte   0"l6m,    also    ursprüngliche   0"32m;    Höhe 


75:  Relieffragment. 


Relieffragment. 


Bruchstück  (1.  untere  Ecke)  eines  Reliefs  aus 
Bacherermarmor,  0'l8m  hoch,  0"l4m  breit,  o'045m 
durchschnittlich  dick.  Auf  dem  c/o85m  hohen  Sockel- 
streifen   Rest   einer   zweizeiligen    Inschrift  (Fig.  75): 

Lib(cro)  P(ulri)  oder  l'(nblitis)  A[urelins? 
Vital[is  v.  s.  1.  in. 


soweit  erhalten  o-2lm,  l>icke  bis  o'o6m.  Erhalten  ist 
noch  der  bärtige  Kopf  eines  Gottes  und  links  neben 
ihm  der  Oberkörper  einer  weiblichen  Gottheit,  die  mit 
Chiton  bekleidetest  und  über  den  Kopf  einen  Schleier 
gezogen  hat.  Ihre  von  einer  Schlange  umwundene 
Rechte    hält    sie  vor  der  Brust.    Dieses  Attribut    er- 


IO  = 


Archäologische   Funde  in  Pettau 


106 


möglicht  die  Deutung  auf  Hygieia  und  Asklepios. 
Zum  Relief  vgl.  V.  Dobrusky,  Das  Asklepieion  in 
Glava  Panega  in  Izvjestia  des  Archäologischen 
Museums  in  Sofia  I    1907  S.  I  ff.  Figur  13 — 22  und 

-5     27- 

Zwei    Fragmente    (Bacherermarmor,    0'22m  lang, 
bis  o'll™  hoch,   durchschnittlich    0'045  m  dick)    vom 


;R:   Relieffragmcnt. 

rechten  oberen  Ecke  eines  Reliefs,  von  dem  bloß 
der  Kopf  einer  männlichen  Gottheit  und  ihre  linke 
erhobene  Hand  mit  Szepterknauf  erhalten  ist  (Fig.  78). 
Fragment  (linke  obere  Kckc  eines  Reliefs!  aus 
Hachererstein.  Maße:  0'2S:;mlang,  o'I75m  hoch,cco82m 
dick  (Fig.  79).  Erhalten  ist  noch  ein  langhaariger  Kopl 
und  daneben  die  linke  Hand  mit  Zepterende.  Darüber 
der  für  die  norisch  -  pannonischen  Denkmäler  charak- 
teristische geschweifte  Abschluß;  vermutlich  war 
Bacchus  dargestellt. 


79:   KelieffraRment 

Relieffragment,  Rand  nur  mehr  oben  vorhanden; 
Maße:  0"25m  hoch,  oben  0'135'n  breit,  bis  0*05  m  dick 
(Fig.  80).  Ein  geflügelter  Eros,  um  den  linken  Arm  den 
Mantel  geschlungen,  stützt  mit  beiden  Annen  eine 
Muschel.  Links  entsprach  ihm  wohl  ein  zweiler  Eros; 
in  der  Muschel  ist  ein  Kopf  oder  eine  Büste,  vielleicht 
der  Aphrodite  vorauszusetzen.  Doch  kann  das  Frag- 
ment   ganz  gut  zur  Wand  eines   kleinen  Sarkophags 


gehört  haben.  In  diesem  Falle  würde  die  Büste  des 
Verstorbenen  in  der  Muschel  vorauszusetzen  sein. 
Auch  rein  dekorativ  mit  leerer  Muschel  kommt  das 
Motiv  vor;  vgl.  Notizie  degli  seavi  I  9 1 3  S.  300  Fig.  7. 
Torso  einer  Silvanusstatuette,  der  Kopf  (war  viel- 
leicht bärtig)  fehlt,  ebenso  die  Beine  vom  Oberschenkel 
abwärts  (Fig.  81).  Maße:  0-198™  hoch,  cri65m  grüßte 
Breite.  Bacherermarmor.  Der  Gott  trägt  bloß  ein  an 
der  linken  Schulter  gencsteltcs  Mäntelchen,   das   vom 


So:   Rclieffragment. 

linken  Ann  herabind  (ein  Stück  des  herabhängenden 
Teiles  hat  sich  noch  erhalten).  In  der  Linken  hält  er 
das  Winzermesscr,  in  der  Rechten  führt  er  das  I'edum. 
Zwei  Stücke  einer  weiblichen  Statuette  auf 
O'IO'"  hoher,  0*475  "'  breiter  und  auch  0'23m  tiefer 
l'linthe,  gefunden  im  Brunnen.  Die  Oberfläche  ist  fast 
vollständig  abgebröckelt.  Material  Bachercrstcin.  Höhe 
des  erhaltenen  Teiles  ohne  Plinthe  o*48m.  Erhalten  ist 
die  Figur  etwa  von  den  Hüften  abwärts.  Zu  erkennen 
ist  noch,  daß  um  den  Unterkörper  ein  Mantel  ge. 
legt  war,  der  um  die  Hüfle  wulslartig  gedreht,  vorne 
geknotet    war    und    zwischen    den   Beinen    in   reichen 


107 


Michael   Abramic 


108 


Fallen    herabfiel;   der  Oberkörper    blieb    frei.    Links        Flügelspitze    hat    sich    noch  ein   Stück  am  Torso  er- 


neben  der  Gestalt  auf  der  Plinthc  Reste  einer  Stütze 
und  dann  zweier  kleiner  gebildeten  menschliehen 
Füße.   Es  dürfte  sieh   um  eine  Aphroditestatuette  mit 

dem   Eros  daneben   handeln. 


81:    Torso  einer  Silvanusstatuette. 

Torso  einer  Victoria  (?)  Statuette.  Erhalten  ist  die 
Figur  etwa  von  der  Mitte  der  Oberschenkel  bis  zum 
Fußansatz,  Maße:  0-225  '"hoch,  0-245 m  breit,  Rück- 
seite   abgeschlagen  (Fig.  82).    Sogenannter   Bacherer- 


82  :    Fragment  einer  weiblichen  Statuette. 

marmor.  Das  Gewand,  welches  das  linke  Bein  ganz  be- 
deckt, ist  beim  aufgestützten  rechten  bis  zum  Knie  auf- 
gerafft, so  daß  der  nackte  Unterschenkel  heraustritt.  Die 
Flügel  waren  anscheinend  nicht  offen  entfaltet,  son- 
dern hingen  längs  des  Rückens  herab.  Von  der  linken 


halten.    (Eine    andere    Deutung    dieses   Restes,    etwa 
als   Gewandfalte,  ist  wenig   wahrscheinlich.) 

Statuette  einer  Xutrix,  in  drei  Stücke  gebrochen, 
wovon  der  Kopf  nicht  unmittelbar  anpaßt,  aber  wohl 
zugehörig  ist.  Baehererstein.  Maße:  Höhe  samt  Kopf 
0-37'",  Breite  0'145m,  Tiefe  0'l6m  (Fig.  83,1.  Die  gött- 
liche Amme  sitzt  auf  einem  Thtonsessel  und  reicht 
einem  Wickelkinde  ihre  linke  Brust.  DasHaar  umrahmt 
wulstartig  das  Gesicht  und  ist  hinten  zu  einem  Knoten 
zusammengefaßt.    Die    Oberfläche    ist  sehr  mäßig  be- 


8j  :  Statuette  einer  Nutrix. 

arbeitet  und  größtenteils  fast  bis  zur  Unkenntlichkeit 
verstoßen,  l^s  ist  die  eiste  frei  gearbeitete  Statuette 
einer  Nutrix  in  Pettau.  Über  die  Reliefs  vgl.  Gurlitt 
Arch.-Epigr.  Mitteil.  XIX  S.  1  ff.  und  Rak  Jahrbuch 
für  Altertumskunde  V    I ')  1 1    S.    176   ff. 

Torso  eines  Putto;  das  öftere  anpassende  Frag- 
ment hat  mehr  gelitten  als  das  untere,  das  eine  für 
Provinzialvcrhältnisse  immerhin  gute  Arbeit  (Fig.  84 
zeigt.  Der  Kleine  hatte  beide  Arme  erhoben  und  hält 
sitzend  den  Oberkörper  nach  links  geneigt,  wodurch  die 
gut  wiedergegebenen  Falten  der  fettschiehtigen  Haut 
entstehen.  Kopf,  Arme  und  Unterbeine  fehlen.  Das 
Motiv    erinnert    eher   an    den   kleinen    schlangenwür- 


log 


Archäologische   Funde  in   Pettau 


I  10 


genden  Herakles  als  an  die  verschiedenen  Gruppen 
eines  kleinen  Knaben  im  Spiele  mit  einem  Tiere. 
Am  nächsten  scheint  die  Körperhaltung  der  des  Putto 
mit  der  Silcnsmaske  im  kapitolinischen  Museum  zu 
ents]  rechen:  Catalogue  of  the  Museo  Capitolino  S.  317 
(Stanza  del  Fauno  8)  ptate  7-1,  Heibig  Führer^  1 
869  S.  48H.  Die  Einarbeitungen  unter  dem  Gesäß 
und  ein  Zapfen  lassen  vermuten,  daß  das  Stück  ein- 
gelassen war,  etwa  in  einen  Pfeiler.  Material:  fein- 
körniger, leicht  verwitternder  Marmor  1  nicht  Baehcrer- 
slein).  Höhe  des  (Ganzen  0'40m,  Breite  zwischen  den 
Achselhöhlen   OM7m. 


Inschriften. 

Unterteil  einer  Ära  aus  Baehcrermarmor;  der 
obere  Teil  samt  der  Bekrönung  fehlt,  das  Krhaltenc 
zumal  an  den  Ecken  stark  abgestoßen.  Die  Profilierung 
des  Sockels  ist  an  der  Vorderseite  nur  teilweise,  an 
den  Xebensciten  gut  erhalten;  Rückseite  roh  zu- 
behauen.   Höhe  des  Ganzen  0^3  m,   des  Sockels  allein 


es   Putto 


Unterteil    einer  Ära. 


Außerdem    wurden    mehrere   kleine   und   kleinste  0"20m.     Breite   des    Sockels   o'4l^'n,   des   aufgehenden 

Fragmente  von  Skulptuien    und   Reliefs  während   der  Teiles   O'jo'",    Tiefe   0*245 m.     Buchstabenhühe   o'OiS 

Grabung  gesammelt,  die,  wie  schon  erwähnt,  von  einer  bis   o*02,n.   Gefunden    im    Räume    ('  (Fig.  K$). 

gewaltsamen  und  gründlichen  Zerstörung  zeugen.  In-  .  .  .  .  r  ~  ':  .  .  . 


folge  der  Zersetzung  des  sogenannten  Bachcrermar- 
mors  sind  viele  nicht  zu  bestimmen.  Der  Vollständig- 
keit halber  seien  genannt:  Bruchstücke  von  weib- 
lichen Gewandstatuen,  staik  verscheuerter  weiblicher 
Kopf,  Oberteil  eines  Knabentorsos,  Panther,  wohl 
zu  einer  Bacchusgruppc  gehörig;  dann  weiblicher 
Reliefkopf  mit  Blumendiadem,  Reste  von  Yotivrcliefs 
mit  Säulchenarchitektur;  gut  gearbeitet  ist  ein  kleines 
Fragment  aus  feinkörnigem  Marmor  darstellend  eine 
1.  Hau:  mg     mit    Gewandrest. 

Schließlich   seien   noch   marmorne  Verkleidungs- 


/w"  salute  sua 

/ili.ii./nt  ti 
ctuiittjjis 
I'.s  fehlt  leider  der  wichtigste  Teil  der  Inschrift, 
der  Name  der  Gottheit  und  der  des  Medikanten,  der 
sieh  in  griechischer  Sprache  als  irztTpOTIOä  läJÄSTOO 
(procurator  Augusti)  bezeichnete.  Natürlich  war  auch 
sein  Name  griechisch  wiedergegeben,  während  merk- 
platten, Säulenstümpfe  aus  Barbarastein  und  von  den  würdigerweise  die  Weiheformel  lateinisch  verfaßt  ist. 
Werkstücken  einige  Mache  wannenartige  Behältnisse  Gerade  dies  laut  vermuten,  daß  die  griechische 
genannt.  Namensgebung   in    irgend  einer    Beziehung   zum   Cha- 


1 1 1 


Michael   Abramic 


I  12 


rakter  der  Gottheit  stehen  konnte,  der  die  Ära  be- 
stimmt war.  Der  fehlende  Teil  des  Textes  hätte  wohl 
auch  einen  Anhaltspunkt  für  die  Bestimmung  des 
Kultraumes,  in  dem  die  Ära  gestanden  ist,  geboten 
und  man   vermißt  ihn  daher  doppelt  schwer. 


L  nterteil  einer  Ära. 


In  Poetovio  möchte  man  einen  kaiserliehen  Pro- 
kurator am  ehesten  mit  der  Verwaltung  des  publicum 
portorii   vecligalis    Illyrici  in  Verbindung    bringen. 


87  :   Unterteil  einer  Ära. 

Zwei  Inschriften  des  sog-  ersten  Mithraeums  in  Pettau 
(C.  III  14354  2q,  30)  nennen  uns  den  bekannten  kaiser- 
lichen Prokurator  C.  Antonius  Rufus,  der  indirekt  zur 


Verbreitung  orientalischer  Kulte  im  römischen  Reiche 
beigetragen  hat,  insofern  es  seine  Zollsklaven  inZengg, 
Aquileia,  Atrans  und  Pettau  sind,  die  die  Religion  des 
Mithras  propagieren.  Da  wahrend  der  Verwaltung  des 
C.  Antonius  Rufus  der  illyrische  Zoll  von  der  Privat- 
pacht in  kaiserliche  Regie  übergegangen  ist  (Hirschfeld, 
Verwaltungsbeamte2  S.  öS  ff.),  müssen  wir  die  neue 
Prokuratorinschrift  zeitlich  später  datieren,  jedenfalls 
aber  nicht  zu  sehr  hinabrücken,  da  der  Schriftcharak- 
ter den  Inschriften  des  I.  Mithraeums  sehr  ähnlich  ist. 
Unterteil  einer  kleinen  Ära  aus  Bacherermarmor, 
gefunden  in  der  Heizung  am  ersten  Grabungsplatz 
unter  dem  Füllmaterial.  Höhe  und  Breite  0'2Im, 
Dicke  er  14"'.  Rand  links  und  rechts  erhalten.  Buch- 
stabenhöhe 0-03'"  (Fig.  86). 


Helen[a  ? 
v(otttm)  s(olvit)  !{ibens)  m(erilö) 
In  der  ersten  Zeile   Rest  eines   C  oder  R. 

Unterteil    einer  Ära    aus   Bacheierstein,    ebenda 
gefunden,  wo  die  vorgenannte.  Höhe,  soweit  erhalten 
0'28m,     Breite    (Rand    beiderseits    erhalten)     tV34m, 
Tiefe  0'l85m.   Links   seitlich 
und    auch    unten   ist  die  Be- 
grenzung   des  Inschriftfeldes 
noch  kenntlich.    Buchstaben- 
höhe 0-019 — 0-02  Im  (Fig.87). 
Ich    ergänze   beispielsweise: 


{cum 

Maxiina  [et  Pclro-  oder  Crispi 
nilla  filis  [pro 
salute  su\_a  et 
suoru\_m  v.  s.  I.  in. 

Wie  die  Reliefs,  so  sind 
auch  die  Altäre  mit  Inschrif- 
ten bei  der  Zerstörung  fast 
zu  Kleinschotter  zerschlagen 
worden.  Beweis  dessen  die 
zahlreichen  kleinsten  Bruch- 
stücke mit  Buchstabenresten. 
Das  in  Fig.  88  abgebildete 
021 m  hohe  und  o'o65m 
breite  Stück  aus  Bacherer- 
marmor ist  eines  der  größ- 
ten  Fragmente. 

Außer  diesem  wurden  von  der  Grabung  ins 
Museum  von  Oberpettau  noch  drei  kleinere  Frag- 
mente aus   Bachererstein    und   zwei   aus   Barbarastein 


88:  Bruchstück  einer  Ar 


H3 


Archäologische   Funde  in  Pettau 


I  II 


mit    kaum    mitteilungswerten    in  schriftlichen    Resten        kommt  dieser    Legionsstempel    in    der   weiteren    Um- 
gebracht, gebung    Pettaus   vor,   und   zwar   in  Wien,   Carnuutum, 
Fragment    aus    Barbarastein    (weichem   Muschel-       Ödenburg,   Duna-Pentele,   Puszta-Foveny,  Gran.    Vgl. 


kalk),  vermutlich  von  einer  oben  bogenförmig  ab- 
geschlossenen Mauerkappe.  Maße:  0'3 1 m  lang;  die 
Buchstaben  o-o;m  hoch  (Fig.  89).  Von  der  Inschrift 
ist   noch  erhalten: 


Ciaia)  Inlia 


89:  Inschriftfragment. 

Ziegelstempel. 

Auf  einem  o'02S">  dicken  Fragment  eines  Dach- 
ziegels  (Fig.  <)0) 


M 


legiionis)  I  a(diulricis)  p{itu)  f{idclis). 


CIL  III  4655,  11345,  11347. 


91  :    Ziegelstemnel 

Stück  eines  rj'067 '"  dicken  Ziegels  (Fig.  91),  wahr- 
scheinlich einer  ilypokaustumplatte,  mit  dem  Stempel 


LEG  XIII  r 


leg[ionis)  XIII  gieminac). 

Stempel  diese."  Legion  aus  IVuau  sind  bereits 
bekannt,  vgl.  ('.  III  4655  und  1 1 358 ;  fraglich  ist  in 
unserem  Falle,  ob  der  Stempel  nicht  vielleicht  zu 
dem  ebenfalls  für  Pettau  belegten  Legionsstempel 
LEG  XIII  GE  SEVE  iC.  III   11359)  gehört  halt.-. 


12  :    Zif^eUtempcl 

Ziejjelschcrbc,  deren  Dicke  sieh  nicht  bestimmen 
Hißt,  worauf  in  vertierten  Buchstaben  eingedrückt  ist 
P.  AEL  .  P  Viubli)  Acht)  Vi,  .  '  .  A  Der  Stempel 
ist  anscheinend   bisher  unbekannt   (Ki«j.  <)2t. 


90:  Ziogelstempel. 


V^fv    »  -•    •  V. 


Stempel  dieser  Legion  aus  Pettau  sind  äußerst 
selten.  Einen  am  rechten  Drauufer  in  Ilaidin  ge- 
fundenen publizierte  v.  Premerstein  im  fahrbuch  der 
Zentralkommission  II  '1904,1  Sp.  1S6;  zwei  oder  drei 
Exemplare  aus  dem  Pettauer  Museum  hoffe  ich  dem- 
nächst zu  veröffentlichen.  N'ach  Ausweis  des  Corpus 
Jahreshefte  des  osterr    archiiol.  Institutes  Md.  XVII   IVibl.i 


,1  d  :  Ziegelstempel. 

Bruchstück,  O'O^t  dick,  wahrscheinlich  von  einer 
Deckplatte  mit   dem   Stempel  (Fig.  9:17) 


LCA 


Lhici)  Cd.  ...? 


Michael  Abranne 


116 


Auf  einem  Fragment  eines  0'024"'  dicken  Dach- 
iegels       \ASCRI     ebenso  auf  einem  zweiten,  0*03 m 


dicken   (Fig.  93  u.   94)      /CASCRIS 


93.'    Ziegel  Stempel. 

Zum  erstell  vgl.  den  Stempel  CAS  '  CRI  aus 
Pettaus  Nähe,  nämlich  aus  Teplitz  bei  Varasdin 
CHI  11461,  zum  zweiten  den  gleichlautenden  von 
Liebl    Jahreshefte  III    Beiblatt    153    mitgeteilten     aus 


g\:    Ziegelstcmpel. 

Esseg.  Liebl  ergänzt  Cass(ii)  Ci'isp(ini).  Vielleicht 
darf  man  auf  Grund  des  Amphorenstempels  aus  Pettau 
C.  III  120 10  2  Ca(.  .  .  .)  Crispinae  auch  auf  den  Ziegeln 
eher  den  Frauennamen  Cas(sia)  Crislpina)  annehmen. 
Zwei  Stücke  von  Dachfalzziegcln,  deren  Stempel- 
reste den  beide  Male  in  0*025  m  hohen  Buchstaben 
eingedrückten  Namen 

C  •  I Y.  •  AGILS  C(ai)  Iul(i)  Agil(i)s 


ergeben  (Fig.  95).   Vgl.  C.  III  11397,  13504,  14100g, 
und  v.  Premerstein  a.   a.   O.  n.  3. 

Der  Pettauer  Ziegelfabrikant  C.  Iulius  Agilis 
scheint  auch  Amphoren  hergestellt  zu  haben ;  es  sind 
offenbar  die  Initialen  seines  Namens,  die  sich  auf  dem 
Mündungsrand  eines  ebenfalls  auf  dem  Panorama- 
berg gefundenen  Amphorenfragments  (Fig.  96)  wieder- 
holen 


A)     $ 


Der  zweite  Stempel,  von  dem  sich  nur  der 
Anfangsbuchstabe  erhalten  hat,  scheint  den  Namen 
des   Sklaven   gegeben  zu   haben. 


96:    Amphorenfragment. 

Bruchstück  eines  0*032 m  dicken  Dachziegels  mit 
dem  Stempel  (IV'LVP  in  vertieften  Buchstaben 
(Fig.  97).  Auf  mehreren  Stücken  im  Pettauer  Museum 


kommt  dieser  Stempel  teils  in  denselben,  teils  in 
anderen  Abkürzungen  vollständiger  vor  und  ergibt  den 
Namen  C(ai)  Iuli  Lupi  (vgl.  C  III  4678  und  S.  2284). 


jv&^%- 


98 :    Xiegel-stempel 


99:    Ziegelstempel. 

Zwei  Fragmente  (Fig.  98  u.  99)  von  0'024m  dicken 
Dachziegeln  mit  dem  Stempel 


I  I 


iVNCÄ 


CASTg)  !»>'{•)  Castr{..? 


Archäologische   Funde  in   Pettau  1  I  o 

Fragment  eines  0'0üm  dicken  Plattenziegels  mit 


J33 


Der  leute  Buchstabe  R  scheint  in  Ligatur  wohl  eines 
T  zu  sein.  Den  gleichen,  aber  unvollständig  erhaltenen 
Stempel  gibt  C.  III  1350»,  ebenso  v.  Premerstein 
a.  a.  O.  n.  4. 

Von  dem  in  Pettau  so  häufig  begegnenden  Stempel 
des  M.  Iunius  Firmus  haben  sich  mehrere  Vertreter 
in    verschiedenen   Variationen    gefunden.    Auf   einem 

0/031  m   dicken  Dachziegelfragment 


einem  Plattenziegelfragment  (0/05  m  dick) 


ebenso   auf  einem  anderen  Stücke     (FIRMJ    un^ 


ziemlich    stark   verwischtem   Stempel     [CCCl-       Der 

gleiche  Stempel  wurde  bereits  früher  auf  der  Fcrbcr- 
sekhöhe  gefunden.  C.  III  1 1393.  Vgl.  auch  v.  Premer- 
stein a.  a.  O.   n.  12. 


VMI-FIR).    auf 

ck) 

N-FIRM  • 

auf 


einem  0'035m  dicken   Bruchstück    eines    Dachziegels 


(m-i-f 


.     Vgl.  C.  III  4679,   11388,    1 1 395,   i4ioo7, 


und    v.    Premerstein   a.  a.  O.  n.  5  —  "• 

Fbensooft  findet  sich  fast  bei  jeder  Grabung  in 
Pettau  der  Stempel  des  L.  Octavius  Seeundus  oder 
Secundinus.  Diesmal  war  er  nur  fragmentarisch  auf 
vier  Dachziegelfragmcnten  von  durchschnittlich  0"03m 
Dicke   vertreten 


OCTSECV)       [l-OCT-S         (l-OC 


OCT 


Vgl.  C.  III   11400,   13505,   14000. 

Größeres  Stück  eines  0'05  m  dicken  Plattenziegels 
(Fig.    i"OJ   (erster   Grabungsplatz)   mit   dem   Stempel 


101 :   Ziegelstempel. 

Zwei  0*03 m  dicke  Dachfalzziegelfragmente  mit 
den   Stempeln         h — r~i  h~ ^ 

jii^J        j  ' •  AJ 

die  auf  Grund  von  vollständig  erhaltenen  Kxemplaren 

im     Pettauer     Museum        M'IA        ergänzt     werden 

können.  Dieselben  Initialen  auch  als  Marke  auf 
Lampen.  C.  III  1018424,  120I248  (Dalmatien,  Pan- 
nonien),  1 355 1  6  (Pettau).  Vgl.  auch  v.  Premerstein 
a.  a.  O.   n.  15. 

Zwei  Fragmente  von  Dachziegeln  (0'028m  diele) 
mit  Stempel  in  0'ü6S111  hohen  vertieften  Buchstaben 
C  I  H.  Dieser  Stempel  ist  wohl  identisch  mit  dem  im 
C.  III  II396  aus  Haidin  mitgeteilten  C  I  H,  wo  ver- 
mutlich der  erste  Buchstabe  ebenfalls  ein  C  sein  wird. 


102  :   Ziegelstempel. 


1      :   Z;e>relstempel. 


Der  Name  dieses  Ziegelfabrikanten  begegnet  liier   an- 
scheinend  zum   erstenmal;    vgl.  •'.  III   13511. 

Fragment  eines  0*038  "'  dicken    Dachziegels    mit 
dem   Stempel   (Fig.  ioi) 


in-'  a:   Ziegelstempel. 
Fragment    eines    o'029™    dicken    I) 


[  M  •  Nf  S  FA     MUirci)   Uljü)  Se[reri  oder  Se[verim        (Fig.  1021  mit  dem  Stempel   (Q  ■  S  ■  pl 

Zu  diesem  in  Pettau  sehr  häufigen  Stempel  vgl.  C.  1 1401        einem   Bruchstück   eines    o'ii"1    hohen, 

und    1350')   und   v.  Premerstein   a.  a.  O.    11.  8      11.  unten   0'053'"   breiten    Kcilziegcls. 


ichfalzziegels 
Derselbe    auf 

üben    O'OiiS, 


i  ig 


Michael   Abramic 


Der  Fabrikant,  dessen  Namensinitiale  so  oft  auf 
Pettauer  Ziegeln  sich  findet,  ist  ungefähr  auf  die 
Mitte  des  zweiten  Jahrhunderts  datiert  dadurch,  daß 
auf  einigen  Stempeln  neben  den  Anfangsbuchstaben 
der  tria  nomina  auch  das  Konsulat  des  Herodes 
143  n.  Chr.  (Herodes  Atticus)  angeführt  ist  (vgl.  C.  III 
4686  und  v.  Premerstein  a.  a.  O.  n.  13  Sp.  188). 
Q..  S.  P.  war,  wie  ich  demnächst  zu  zeigen  hoffe, 
einer  der  rührigsten  Pettauer  Ziegclfabrikanten;  sein 
Stempel  findet  sich  auf  Dachziegeln  und  imbriees,  auf 
Keilziegeln,  auf  größeren  und  kleineren  Platten  für 
Heizungen   usw. 

Dachziegelfragment  (o'032m  dick)  mit  unbestimm- 


barem  Stempelrest 


/Tv). 


103:   Bronzeamulette. 

Kleinfunde. 

B  r o  n  z  e  g egensl  ä n d  e : 

Amulett,  bestehend  aus  fünf  etwa  wie 
zu  einem  Blattgebilde  angeordneten  Phalli 
und  einem  sechsten  vorstehenden  (Fig.  103); 
das  (ianze  mit  einer  Ose  versehen,  samt 
der  Ose  0^033  m  hoehs). 

Amulett  in  Form  einer  Lunula  mit 
Öse,  bloß  mit  zwei  eingeritzten  Strichel- 
chen  verziert,   Durchm.  0-027™   (Fi"-  I03)- 

Krugdeckel  in  Forin  eines  Efeublattes, 
0'o;m  breit.  Zum  Emporheben  des  Deckels 
ist  gegenüber  dem  Scharnier  ein  kleiner 
Delphin   angebracht  (Fig.  104». 


8)  Vgl.  Kropatschek,  Zwei  romische  Amulette 
im  Römisch -Germanischen  Korrespondenzblatt  IT 
1909  S.  24  und  seine  Dissertation,  De  amuletorum 
apud  anliquos  usu,  Greifswald  1907;  ferner  die 
grundlegende  Abhandlung  ().  Jahns,  Über  den  Aber- 
glauben   des    bösen    Blicks    bei    den   Alten    (Berichte 


Fibeln  (Fig.  105): 

Eine  Kniefibel  0035™  hoch,  drei  Exemplare 
der  sog.  kräftig  profilierten  Fibeln,  zwei  Fibelfrag- 
mente vom  sog.  Aucissa-Typus.  Eine  rautenförmige, 
an    den     Enden     mit     kleinen    Scheibchen    verzierte 


104:  Krugdeckel  aus  Bronze. 

Brosche,  0043™lang,  ehemals  mit  eingelegtem  Email- 
muster (ähnlich  dem  im  Jahreshefte  XII  Beiblatt 
Sj>.  94  abgebildeten  Stück). 

Außerdem  fanden  sieh  einige  mehr  oder  minder 
gut  erhaltene  Schnallen,  ein  Spiegelgriff,  zwei  silberne 
Fingerreifen,  einige  Fingerringe  aus  Bronze,  darunter 
ein  Stück    mit   gläsernem  Ringstein,    etliche    hübsch 


105:  Bronzegegenstände. 


der  sächs.  Gesellschaft  der  Wissenschaften,  phil- 
histor.  Klasse  1855  S.  98  ff.);  Seligmann,  Der  böse 
Blick  II  S.  196  ff.  Über  die  Ableitung  des  Wortes 
R.  Wünsch  in  Glotta  11  S.  219  ff.  und  Skutsch  ebenda 
S.  398. 


Archäologische   Kunde   in   I'ettau 


patinierte  Nähnadeln  aus  Bronze.  Weiter  ein  Fingei- 
ringschlüssel  {Fig.  105)  (o*037m  Durchra.),  ein  kleiner 
Schlüssel,   Schloßriegel,   Handhaben,   Nägel,   einfache 


106:    Bronzebuchstaben. 

Schlüssel,  Bronzeringe,  eine  bronzene  Tülle,  vermut- 
lich Abschluß  einer  Stange  (0'043m  Hurehm.,  0032'" 
hoch;,  eine  Scheibe  (Lhtrehm.  0*04)  mit  angelötetem 
Viereck  auf  kurzen  Stegen,  wahrscheinlich  ein  Kreuz- 
riemenhülter,  Kettchenreste  usw. 

Von  Buchstaben  einer 
Inschrift,  die  auf  einem 
Holzbalken  aufgenagelt 
waren,  hat  sich  ein 
0*055 m  hohes  R  und  das 
Fragment  einer  zweiten 
Hasta  erhalten  (Fig.  10b1. 

K  c  r  a  m  i  k : 
In  den  Räumen  C 
und  ])  fanden  sich  meh- 
rere Scherben  von  gla- 
sierten und  unglasierten 
helltonigen  Gefäßen  un- 
bestimmbarer Form,  an 
deren  Außenwand  oder 
an  deren  Henkeln  sich 
Schlangen  winden.  Die 
gefundenen  Stücke  ge- 
hören zu  vier  verschie- 
denen Gefäßen;  die 
So  hlangenl  eiber  sind 
durch  parallele  Kin- 
k  erbungen  oder  durch 
eingravierte  Punkte  und 
Ringelchen    charakteri- 


siert. Erwähnenswert  ist  besonders  ein  Fragment 
des  Mündungsrandes  eines  außen  grün  glasierten 
Gefäßes  mit  Henkelansatz;  am  Henkel  oben  ein 
Näpfchen,  zu  dem  sich  eine  Schlange  emporringelt, 
Kopf  und  Vorderteil  des  Schlangenleibes  sind  er- 
halten (Fig.  107).  Auch  ein  Stück  des  eigentlichen 
Henkels  (o*iOni  lang,  0*03™  breit),  aber  nicht  zum 
Ansatz,   zugehörig,   wurde   gefunden. 

Im  Jahre  I913  wurden  nordwestlich  in  der 
Nähe  wieder  mehrere  Scherben  mit  Schlangenresten 
gefunden,  die  sich  zu  einem  Gefäß  fast  vollständig 
vereinigen   ließen   (Fig.   108). 

t'ker  derartige  Schlangengefäße  vgl.  zuletzt  Ober- 
german.-raetischer  Limes  XXXV  S.  94  (Faimingen), 
wo  Fr.  Drexel  anknüpfend  an  ein  ähnliches  Bruch- 
stück Taf.  XII  22  die  ihm  bekannten  Stücke  anführt; 


107 :    Gefäßhenkel. 


10S:  TongcfäO. 

vgl.  auch  Heuberger,  Vindonissa  Taf.  XIX.  Drexel 
betont  mit  Recht,  daß  ähnliche  Gefäße  auch  außer- 
hall) des  Kultes,  /..  II,  des  Sabazios  oder  des  Mithras 
Verwendung  fanden,  etwa  bei  der  Totenverehrung. 
Ich  möchte  sogar  meinen,  daß  Schlangengefäße  auch 
im  Haushalte  Üblich  waren;  so  erkläre  ich  mil  am 
besten  die  vielen  Fragmente  im  I 'et  lauer  Museum 
/vgl.  Skiabar  in  Mitt.  d.  Zentralk.  1900  S.  iKfl'.). 
Hier  mochte  der  Schlange  eine  apotropaisehe  Be- 
deutung  zukommen  'V 

Gelegentlich  mochte  die  Schlange  auch  lediglich 
dekorativ  als  Henkelsclimuck  verwendet  worden  sein, 
namentlich  gilt  dies  für  die  vermutlich  zur  Garten- 
zierde  benutzten  Marmorgefäße  (Heispiele  im  Vatikan, 


'*>    Kine   befriedigende  Krklärung  des  Sehlangen-        des  IYrgamener  Altars  ist  leider  noch  nicht  gefunden 
gefäi'es    in    der   Hand    der   sog.    \\x    aul    dem    Fries        ( Winnefeld,  Altertümer  von  Pergamon  III   :S    145,6k 


Michael  Abramic 


124 


im  Konservatorenpalast,  im  städtischen  Antiquarium 

zu  Rom  und  anderswo);  zweifellos  ist  es  auch  bei 
den  Gläsern,  wo  die  Technik  seihst  ein  derartiges 
Dekorationsmittel  empfahl. 

Bei   einem   aus   Aquileia   hier  mitgeteilten  Stück 
eines   Marmorgefäßes    scheinen    indes    die    Schlangen 


i 

^.              ^                1 

Friedberg  nebst  zwei  Gefäßen  mit  Schlangen  am 
Mündungsrand  noch  ein  drittes  mit  Schlangenhcnkeln 
und    mit    Skorpion    und    einer    Leiter    als   Appliquen 


109:  Fragment  eines  Marmorgefäßes  aus  Aquileja, 


110:  Tonfragmente. 


nicht  allein  dekorativ  (Fig.  109);  es  stammt  aus  der 
Sammlung  Monari  und  mißt  in  der  Sehne  0*35  m,  in 
der  Höhe  0*25;    Breite    des   Mündungsrandes   0*07 m. 

Auch  von  einer  anderen 
Gruppe  dieser  Gefäße,  auf  denen 
neben  der  Schlange  auch  noch 
anderes  Getier,  wie  z.  B.  Kidechse 
oder  Kröte,  vorkommt,  haben  sich 
einige  Reste  vorgefunden.  Sicher 
diente  als  Applique  auf  einem  Ge- 
fäß die  in  Fig.  1 10  wiedergegebene 
Eidechse  aus  gut  gebranntem,  gel- 
bem Ton  (in  der  Sehne  vom  Kopf 
zum  Schwänzende  gemessen  0/09  m 
lang,  0'022m  breit,  Füße  abge- 
brochen). Kleine  eingeritzte  Rin- 
gelchen und  rote  Tupfen  am  gan- 
zen Körper  sollen  die  krause, 
lederartige  Haut  des  Tieres  andeu- 
ten. Ein  anderes  Fragment  (o*o66m 
lang  und  0/05  m  hoch)  eines  grün 
glasierten  Gefäßes  mit  dem  Re- 
liefbild eines  Löwen  gehört  ver- 
mutlich  auch   in  diesen   Kreis. 

Für  diese  und  ähnliche  Gefäße  kann  die  kult- 
liche Verwendung  wohl  mit  Sicherheit  in  Anspruch 
genommen    werden.     So    wurde    im    Mithraeum     von 


gefunden;  Cumont,  Textes  et  monuments  II  S.  358 
Fig.  240  (vgl.  auch  die  Schlangengefäße  aus  dem 
Mithraeum    aus    Rusicade,     Cumont    ebenda    S.  407 


rix!   Geflißtragment  im  Museo  Provinciale  zu  Capua. 


Fig-  333  und  *t$\).  Auch  bei  dem  von  Holder, 
Formen  der  römischen  Tongefäße,  auf  Tafel  VI  3 
abgebildeten   einhenkligen  Krug  aus  Pompeji  mochte 


Archäologische  B'unde  in   I'ettau 


man  eine  ähnliche  Verwendung  voraussetzen.  Nach 
der  Zeichnung  bei  Holder  scheinen  zwei  lurchartige 
Tiere  an  der  Gefäßwand  zu  sitzen.  Ich  sah  das 
Stück    im    kleinen    Museum    von    Pompeji    bei   ver- 


■  12:  Reibschale. 

schlossenem  Kasten  und  notierte  mir:  eidechsen- 
artiges Tier  und  Vogel  mit  offenen  Flügeln  (?).  Be- 
merkenswert ist,  dal!  auch  dieses  Stück  an  dem 
Henkel  das  kleine  Näpfchen  führt,  zu  dem  sieb 
«onst  die  Schlange  cmporringelt. 


113:   Bruchstücke  von  Reibschalen. 

Ein  wichtiges  Fragment  eines  zu  dieser  Gruppe 
gehörigen  Gefäßes  befindet  sich  im  Museo  Provincialc 
Carapano  von  Capua,  wo  ich  es  mit  Drcxel  zugleich 
besichtigen  konnte  (Fig.  I  I  1 ).  Es  stammt  aus  der  Col- 
lezione  Califano  und  gehörte  zu  einem  etwa  0'7m  im 
Durchmesser  weiten    Pilhos    aus    unglasiertem,    hell- 


gelbem, gut  gebranntem  Ton;  das  Fragment  selbst  ist 
0'22m  hoch.  Unter  dem  Mündungsrand  sind  mehrere 
Attribute  angesetzt,  die  aus  eigenen  Modeln  geformt 
waren.  Erhalten  sind  noch  eine  Schlange,  ein  Eichen- 
blatt mit  Eichel,  darunter  zwei  längliche  schwer  zu 
deutende  Gegenstände  (vielleicht  Mandeln?!,  links 
ein  Frosch,  rechts  ein  Körbchen  mit  zwei  Pinien- 
zapfen, noch  tiefer  unten  ein  Lorbeerblatt,  dann 
weiter  rechts  ein  Schlangenstall,  weiter  die  Büste 
des  bärtigen  Sabazios  mit  phrygischer  Mütze,  ferner 
ein  Adler  auf  einem  Blitzbündel  und  schließlich 
wieder  ein   Eichenblatt. 

Reibschalen:  Fast  vollständig  erhaltene  Reib- 
schale  aus   rötlichem   Ton,    im    Innern    mit    kleineren 


11  \:  Bruchstück  eines  Räucher^cfüGcs. 

und  größeren  Kieselsteinchen  belegt.  Durchm.  O'^S^'11. 
Gefunden  am  ersten  Grabungsplatz  in  der  Heizung 
(Fig.   112). 

Ausguß  einer  Reibschale  aus  gut  gebranntem, 
ockergelbem  Ton;  Durchmesser  beiläufig  0*35 m.  Im 
Innern  ist  der  Boden  mit  größeren  Sandkörnern  be- 
legt; zu  beiden  Seiten  des  Ausgusses  je  ein  Auge 
(Fig.  113). 

Ausguß  eines  ähnlichen  Stückes,  ebenfalls  aus 
vorzüglichem  Material.  Durchmesser  zirka  0'3Om 
(Fig.  113).  Am  Ausgusse  zwei  Augen  und  am  Aus- 
lauf selbst  links  und  rechts  eine  Vertiefung  (Nasen- 
löcher), so  daß  der  ganze  Ausguß  wohl  in  beabsich- 
tigtem Töpferhumor  wie  eine  Tierschnauze,  eiwa 
eines  Schweinchens,  wirkt.  Neben  dem  Auge,  das 
sicher  apolropäische  Kraft  haben  sollte,  beiderseits 
eine  Stempelmarke,  bestehend  aus  stilisiertem  Zweig 
und  Zickzackband   in   rechteckigem   Felde. 


127 


Michael    Abrami«.' 


[28 


R  äuc  her  gcf  äß: 

Zwei  anpassende  Fragmente  eines  zylindrischen 
Räuchergefäßes  (Durchm.  0'II5'")  mit  den  charak- 
teristischen in  Relief  umgelegten,  über  auch  ein- 
geritzten Wellenbändern.  Hohe,  soweit  erhalten, 
Q.Qy-m.   „ut  gebrannter  hellgelber  Ton  (Fig.  114). 


entspricht    also   wahrscheinlich   dem    von  v.   Prcmer- 
stein    angeführten   Exemplar  (a.  a.  ().  S.  1 86   n.  6,1. 


115:  Guß  form. 

(i  ußform: 

Tonplatte,  Ol  55  m  lang,  cri4m  breit  und  0-03Sm 
dick.  Auf  der  einen  Seite  vier  längliche,  verlieft  ein- 
geschnittene Felder  (Fig.  115);  da  diese  Seite  der 
Platte   stark    angebrannt    ist,    diente  das   Ganze  wohl 


Lonlanipi 


"^ymplegma 


116:  Tonlampe:  Eros. 

als  Gußform,  etwa  fürO'IOJ"1  lange  und  O'0 18 m  breite 
Bleistäbchen.  Auf  der  andern  Seite  nahe  am  Rand 
ein  Stempelrest  |\VI,  wohl  der  oft  in  Pettau  be- 
gegnende Stempel  des  M.  lunius  Firmus  (C.  III  4679, 
1 1 388,  ]>.  2328196,   1 1 395,  H100?).   aber  linksläufig, 


L  a  m  p  e  n  : 

Relieflampe  mit  runder  (etwas  verletzter)  Voluten- 
schnauze. Auf  dem  Deckel  Eros  mit  Apfel  in  der 
Linken  nach  rechts  schreitend.  Metallisch  glän- 
zender Firnisüberzug.  Maße:  ungefähr  o'o88m  lang. 
Durchm.  des  oberen  Diskus  0^064 "';  Boden  aus- 
gebrochen (Fig.  116). 


118 :  Tonlampe. 

Relieflampc  mit  stumpfer  Volutenschnauze  (diese 
und  auch  der  Deckel  teilweise  verletzt).  Darstellung: 
erotisches  Symplegma  (Fig.  117).  Länge  0'095m, 
Durchm.    oben    0'07m,      am    Boden    als    Marke    ein 


120 


Archäologische   Funde   in   Pettau 


I.SO 


ii  ,:   Terrasiyillutatiagmente 


Untere  I Ialttc ( Modenteil;  einer  Lampe  mit  Stempel 

ANVS 
des   Pettauer   Fabrikanten   ,»,-—.,.,,.   Schlechte  Aus- 
1 V5T1 N  1 

führung.  Länge  0*o8m,  Durchm.  des  Diskus  0'032m. 
Vgl.  CIL  III  13551  |  und 
Kischbaeh,  Rom.  Lampen  aus 
Poetovio  1  af,  III  und  S.  21. 
Kleine  entformte  Lampe, 
Guß- und  Dochtloch  von  einem 
niederen  Wulst  umzogen,  an 
dem  auch  die  vielfach  bei 
Fi  rmalampcn  Üblichen  drei 
X  tippen  erscheinen.  Boden 
vollkommen  verrieben,  o'ü'j"' 
lang,  0*046 ra  breit  1  Fig.  IJ.8). 
Schnauze  einer  Firma- 
lam]  e   mit    Rrennspuren. 

Fragment  eines  Tonmodels, 
vielleicht  einer  Lampe  ;  O'l  I  m 
lang,  009"'  breit,  0*055 "' 
hoch  1 Fig.  120).  Außen  glatt 
abgestrichen;  an  der  erhal- 
tenen S  t"  h  in  a  1  s  e  i  t  e  ist  ein 
Strich  eingeritzt  zur  besseren 
Anfügung   des  Gegenmodels. 

[ahieslit-tle   iles  .isterr.   .in  h"i<»l 


12..:    Itriichstiu  k   fi 
ututes  IM.  \\  II   l'.eiblatl 


Terra   sigillata   (Fig.   1  19): 

Scherbe  einer  Schale  von  der  Form  Dragen- 
dorflf  37  mit  dem  Stempel  des  C1NN[AMVS,  darunter 
ein  stilisiertes  Blitzbündel.  Zu  derselben  Schale  gehurt 
auch  die  große  Scherbe  mit 
der  Victoria  im  Medaillon  und 
dem  Vulcanus  (Dechelette  3«)». 
Der  Typus  der  Siegesgöttin 
hier  ist  etwas  verschieden 
von  dem  sonst  für  <  'innamus 
bezeugten  -  Dechelette  474'. 
Der  aufgestützte  1  echte  Fuß 
des  Vulkan  ebenso  auf  einer 
dritten  Scherbe  mit  Wein- 
blatt; zugehörig  ist  sicher 
auch  das  vierte  abgebildete 
Fragment.  I  'ber  diesen  I  .e- 
zouxtöpfer  vgl.  Dechelette  1 
S.  2hl  iL  und  Knoir,  Fund- 
berichte  aus  Schwaben  1 1)  IO 
s.   v»  7-u    1  ;l,\  V  io. 

Kbenfalls    Lc/.ouxtöpfcr, 

u.  zw.  zur  di  ilten  Periode  der 

Sigillatafabrikation  dieses  Or- 

TnnmodVIs  tes  gehörig,    ist  PATERNVS, 


'3i 


Michael   Abrami 


132 


121  :  Terrasigillatafragmente 


von    dem    zwei    anpassende    Scherben    einer   Schale 
Dragendorff  37  mit  Jagdtieren  und  dem   rückläufigen 

Stempel  sich  gefunden  haben.   Vgl.  Dechelette  I  S.  187 

bis  190  und  S.  289fr.   Die  daneben  abgebildete  Scherbe 

mit  Mündungsrand   gehört  wohl  zu  demselben  Gefäß. 

Fig.  121  gibt  einige  andere  Fragmente  von  Sigil- 


lataware  mit  Pansmaske,  Seetier,  Hasen,  Andreaskreuz, 
Fig.  122  ein  größeres  mit  mehreren  Bildfeldern  wieder. 
Von  einem  Gefäß  mit  glatter  Wandung  —  wohl 
einem   Becher  --  hat  sich   ein  Bodenstüek  gefunden, 
darauf  der  (VOl6m:  lange  Fußsohlenstempel  Q  .  S  .  P. 
Der   Fabrikant  mit  diesen   Anfangsbuchstaben  seiner 
tria  nomina  exportierte  aus  Oberitalien.  Vgl.  CIL 
V  8ii5I04,  Pais  108036,  III  I20I448I,  482,  483 ,0). 
Eine   kleine  Scherbe  figürlicher  Sigillata  von 
der    schlechten    gelblichroten    Gattung   (Darstel- 
lung ganz  abgescheuert)  weist  auf  erhöhtem  Strei- 
fen   in    vertieften    Buchstaben    den    Stempelrest 


122  :   lerrasigillatafragment. 


ln)  Prof.  Oxe,  der  ein  Corpus  italischer  Sigil- 
latastempel  vorbereitet,  verwies  mich  freundlichst 
noch  auf  Stücke  in  den  Museen  von  Zürich,  Lai- 
bach, Klagenfurt,  Graz,  Deutsch-Altenburg  und 
Budapest.  In  Aquileia  findet  sich  der  Stempel 
zweimal,  im  Innern  eines  Tellers  (Dragendorff 
Form  21  mit  Masken,  Delphinen  und  Tänien  auf 
der  Wandung  und  auf  einem  Bodenfragment.  In 
Pettau  selbst  kam  19 13  auch  ein  Bodenstück 
mit   gleichlautendem   Stempel   zum   Vorschein. 


133 


Archäologische  Funde  in  Pettau 


'3  1 


J-ERIANI  Va]leriaui  auf.  Außerdem  noch  einige  Frag- 
mente von  Gefäßen  der  Formen Dragendorff  16,21  u.23. 

An  tönerner  Ware  wäre  noch  ein  Tiegelchen 
(o'055m  hoch,  Durchm.  des  Mündungsrandes  0'039m) 
aus  hellem,  gut  gebrannten  Material,  das  Bodenstiick 
eines  helltonigen  Gefäßes  (Durchm.  0'092m)  mit 
Graffitorest  VIIDINJ  Vediu[s?,  das  Köpfchen  (o-039m 
hoch)  eines  bärtigen  Mannes  (Karikatur)  und  mehrere 
Tür-    oder   Webegewichte   zu   nennen. 

Glas  und  Bein: 

Fragment  einer  Schale  mit  feinem,  gesprenkelten 
Muster  (weiße  Tupfen  auf  dunkelrotem  Grunde,  Nach- 
ahmung der  sog.  Millefioritechnik),  dann  von  Rippen- 
schalen, Flaschen  mit  geriefeltem  Henkel,  von  weißem 
facettierten  Glas,  Stücke  von  Fensterglas;  verschie- 
dene Perlen  und  Armreifen  aus  Glas  und  Gagat; 
gläserne  und  beinerne  Spielmarken.  Haarnadeln  und 
einige  gedrechselte   Scheiben  aus  Bein. 

Ringstein  (o'Ol8m  lang)  bestehend  aus  einem 
weißbraunen  Onyxoval  auf  gläserner  dunkelblauer 
Unterlage    Ein  Schleifstein  und  eine  Feuersteinspitze. 

II.    Militärische   Denkmäler. 

Das  wichtigste  Stück  des  kleinen  Lapidariums  auf 
Oberpettau  ist  nachfolgend  erörterter,  bisher  nur  kurz 
von  Luschin  in  den  Mitt.  d.  Zentralkomm.  1908  S.  252 
angezeigter  Grabstein  des  A.  Postumius  Seneca.  Der 
Stein  wurde  samt  seinem  zugehörigen  Sockel  im  Jahre 
1908  zu  Unter-Haidin  am  Fuße  des  sog.  zweiten  Drau- 
rideaus  in  der  Schottergrube  des  Gemeindevorstehers 
Grahar  (Parz.445  2)  anscheinend  in  situ  gefunden.  Hier 
stießen  die  mit  der  Schottergewinnung  beschäftigten 
Arbeiter  in  einer  Tiefe  von  2'30m  auf  ihn.  Diese  be- 
trächtliche liefe  erklärt  sich  wohl  daraus,  daß  int  Laufe 
der  Zeit  der  Schotter  des  erwähnten  Rideaus  hcrab- 
kollerte  und  den  Stein  so  tief  verschüttete.  Im  Jahre 
1910  erwarb  ihn  Graf  Herberstein  für  Oberpettau.  Der 
aus  sog.  Bacherermarmor  gearbeitete  Grabstein  hat  mit 
dem  Einsatzzapfen  eine  Höhe  von  I'69m,  ohne  diesen 
von  I"50m,  eine  Breite  von  0'34m  und  eine  Dicke  von 
durchschnittlich  0'20m.  Auch  der  einfach  mit  dem 
Spitzhammer  zubehnuene  Sockel  ist  aus  Bachererstein; 
er  ist  o'96ra  lang,  o/47m  hoch  und  o-68m  tief.  Das 
fast  die  ganze  Höhe  der  Stele  einnehmende  Inschrift- 
feld ist  einfach  umrahmt  und  von  einem  Giebel  mit 
fünfblättriger  Rosette  und  zwei  Palmetten  als  Akro- 
terien  bekrönt.  Der  obere  Abschluß  ist  nicht  horizontal, 
sondern  in  Form  eines  sehr  (lachen  Giebels  (Fig.  123). 

Die  nicht  eben  tief  eingemeißelten,  schön  geführ- 
ten Buchstaben   nehmen   von  einer  Höhe  vonO'o;;"1 


<  irabstein  de 


nstumius  Seneca 


allmählich   bis   zu   0"045m  a'1-   '^cr  Text   der  Inschrift 
lautet:  A(u/nsi  Postumius 

Sp(uri)  J(iliits)  Seneca, 

liom(o)  Parma 

veter{anus)  missi(cius) 

leg(ionis)  XI  au(norum)  XXCV 
h(n)  s(itus)  est). 

Poslumia  Iu- 

eunda  et 

Primigenius 

pvsierunt 

liberti. 


135 


Michael    Abraum' 


•  36 


Aulus     Postumius    Scneca,     heimalberechligt    in  wie    dies   zum    Beispiel    für   Norikum  (Virununn  fest- 

Parraa   —   mit   seinem  Vatersnamen  gehört  er  in  die  stellt.     Daß    Scneca    als   Veteran    mit    einer    der    für 

Reihe  der  Spurii    filii,    wohl    als    eines    der   letzten  Pettau   inschriftlieh  bezeugten  missiones  agraria  oder 

Beispiele   —   hatte    in    der    XI.    Legion    gedient    und  nummaria    erst    unter    Kaiser  Trajan    (CIL  III  4057 

sich   nach   seiner  missio   honesta  vermutlich  in  Pettau  und  Jahrbuch   für  Altertumskunde  III  1909  S.  168  ff.) 


ui :  Grabstein  des  C  Servi 


in  Gr 


angesiedelt,  wo  er  mit  85  Jahren  starb.  Das  Fehlen 
der  Epitheta  Claudia  pia  fidelis  beim  Namen  der  Legion 
läßt  vermuten,  daß  Scneca  bei  dieser  Truppe  — 
wahrscheinlich  in  Dalmaticn  —  gedient  hatte,  bevor 
sie  diese  Ehrcnbezeiehnung  bekam,  also  vor  dem 
Jahre  42.  Es  ist  somit  anzunehmen,  daß  schon  vor 
Trajan,  etwa  um  die  Mitte  des  ersten  Jahrhunderts, 
eine  deduclio  von  Veteranen  nach  Pannonien  erfolgte, 


125:  Grabstein  des  Vicartus  in  Graz. 

nach  Pettau  gekommen  sei,  halte  ich  für  ausge- 
schlossen. Der  ornamentale  Schmuck  jener  Grab- 
stelen (Kubitschek  im  erwähnten  Jahrbuch  S.  17:) 
ist  ein  ganz  anderer,  viel  reicher  entwickelter  als 
der  des  Grabdenkmals  des  Scneca,  dessen  einfache 
Verzierung  sehr  gut  zu  seiner  verhältnismäßig  frühen 
Datierung  stimmt.  Wie  Kubitschek  a.  a.  O.  für  den 
Beginn    des    zweiten   Jahrhunderts    eine    Gruppe   von 


I.S 


.1/ 


Archäologische   Funde   in   Pettau 


I.V 


zusammengehörigen  Pettauer  Grabsteinen  auf  Grund 
ihrer  verwandten  Ornamentierung  und  Architektur 
erkannt  hat,  so  lassen  sich  auch  für  das  Seneca- 
denkmal  einige  verwandte  und  zeitlich  sicher  nahe- 
stehende Stücke  heranziehen.  Im  Lapidarium  des 
Grazer  Johanncums,  das  eine  Reihe  von  I'ettauer 
Antiken,  besonders  aus  früheren  Jahren  enthält,  be- 
merkte ich,  daß  der  Grabstein  des  C.  Servilius  CIL  III 
10H71)  (Fig.  124)  mit  dem  des  Seneca  fast  vollständig 
übereinstimmt.  Da  Servilius  —  er  führt  noch  kein  Co- 
gnomen  —  in  der  legio  VIII  Augusta  diente  und  als 
Legionär  starb,  gehört  sein  Grabstein  spätestens  ins 
Jahr  46  n.  Chr.,  zu  welcher  Zeit  die  Legion  nach 
Mösien  verlegt  wurde.  Durchaus  analog  ist  auch  der 
Grabstein  des  Vicarius  CIL  111  13414  (Fig.  125);  nur 
sind  hier  Rosette  und  Palmetten  etwas  reicher  ent- 
wickelt. Aber  der  Giebel  mit  Rosette  und  Palmetten 
über  dem  einfach  umrahmten  Inschriftfeld  und  der 
charakteristische  fiachgiebclige  Abschluß  ist  allen  drei 
gemeinsam  "). 

Ks  ist  durchaus  nicht  ausgeschlossen,  daß  die 
eben  erwähnten,  zeitlich  nahestehenden  Grabsteine 
auch  aus  derselben  Werkstatt  hervorgegangen  sind, 
zumal  in  kleinen  Provinzialstädten,  wie  Poetovio,  es 
nicht  viele  Steinmetzen  gegeben  haben  wird,  die  mit 
ähnlichen  Aufträgen  bedacht  wurden.  In  diesen  Werk- 
ställen vollzog  sich,  bedingt  sei  es  durch  Einflüsse, 
die  von  größeren  Zentren  wie  Aquileia  kamen,  sei 
es  durch  Wunsch  und  Geschmack  des  Bestellers, 
auch  bei  den  Grabsteinen  eine  allmähliche  Entwick- 
lungin Schmuck  und  Architektur,  die  wir  glücklicher- 
weise für  Pettau  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  un- 
gefähr 50  Jahren  beobachten  können  und  die  sich 
sicherlich  wird  für  viele  antike  Orte  nachweisen 
lassen,  wenn  einmal  der  ganze  Bestand  an  römischen 
Grabsteinen   gesichtet   vorliegen   wird. 

Nebenstehendes  Kärtchen  (Fig.  126;  soll  einen 
Teil  der  römischen  Straße  und  die  I.age  der  ältesten 
römischen    Xekropole    in     L'nter- Uaidin    veranschau- 

ui  Professor  O.  Cuntz  halte  die  Freundlichkeit, 
mich  auf  einige  technische  Details  bei  den  Inschriften 
dieser  frühen  Denkmäler  aufmerksam  zu  machen.  Die 
runden  oder  halbrunden  Buchstaben  sind  mit  dem 
Zirkel  geschlagen  und  die  Kreismittelpunkte  sind 
deutlich  zu  sehen.  Der  Buchstabe  S  ist  durch  eine 
senkrechte  Mittellinie  vorgezeichnet  und  etwas  nach 
rechts  geneigt,  was  Cuntz  öfter  an  spätrepublikani- 
schen oder  frühaugusteischen  epigraphischen  Monu- 
menten  (in    Aquileia  z.    Bj   beobachtet    hat. 


S  *>w» 


*  N 


Maßstab   1  :  1U80 
0   'S  50  100m 


üb  :   Komische  Straße  um!  Nckropulc  in  L'nter-H.iitlin 


139 


Michael   Abramic 


i4o 


liehen.  Konservator  Skrahar  hat  teils  nach  den  Fund- 
notizen, teils  nach  seiner  Beobachtung  die  Fundstellen 
einiger  Grabsteine  in  das  Kärtchen  eingetragen,  wobei 
es  sich  herausstellte,  daß  die  meisten  ziemlich  genau 
einer  geraden,  westöstlich  verlaufenden  Linie  folgen. 
Auch  ohne  Kenntnis  der  römischen  Straße  hatte  man 
auf  Grund  dieser  Beobachtung  hier  einen  Straßenzug 
postuliert,  der  tatsächlich  knapp  neben  der  modernen 
Straße  l'ragerhof — Pettau  vorhanden  ist.  Ferner  kann 
man  beobachten,  daß  gerade  die  ältesten  Grabsteine 
hart  an  der  Straße  liegen,  die  zeitlich  späteren  be- 
finden sich  tiefer  in  den  Äckern  gegen  Norden.  An 
der  südlichen  Straßenseite  liegen  ziemlich  abseits  CIL 
TU  14355  3>  c'n  Fragment  eines  runden  Zippus  eines 
Soldaten  der  X1TI.  Legion,  dann  CIL  III  14355  5» 
ebenfalls  der  Rest  eines  Militärgrabsteines,  den  ich 
durch  ein  kleines  Fragment  als  solchen  vervoll- 
ständigt  habe12i. 


127:   Basis  einer  Statuette. 

An  der  nördlichen  Seite,  natürlich  nur  so  weit 
ausgegraben:  Der  Grabstein  des  C.  Memmius  (noch 
ttnediert)  ist  stark  verwaschen,  die  Inschrift  nur  un- 
gefähr zu  erkennen;  sicher  ist  es  jedoch,  daß  der 
Verstorbene  ein  Legionär  war.  Die  Form  ist  sehr 
einfach,  etwa  der  des  nachfolgenden  C.  Cornelius 
Proculus  ähnlich,  der  in  der  XIII.  Geraina  gedient 
hat  CIL  III  143552.  Dann  folgt  der  des  A.  Postumius 
Seneca,  etwas  abseits  von  der  Straße,  vielleicht  wegen 
des  Rideaus,  ferner  der  in  der  Form  analoge  des 
Vicarius  P.  Musculei  libertus,  CIL  III  134 14.  Fs 
folgt  der  als   einfache  Stele  mit  flachgiebeligem  Ab- 


12)   Die   Inschrift  lautet  jetzt: 

D  /       D(is)  \_M(aii,bns) 

MAVj       M(arcus)  Au[relius 

C  H  Oj       cuh(ortis)  [ stip. 

OC  •  A  {        X,  a\_nu. 


sehbiß    gebildete    Grabstein     des    C.   Cassius    Celer, 
Veteranen    der   V1IT.     Legion,     CIL   ITI    10878.     An 
diesen    reiht   sich    die    Grabplatte   des    Deuso  Agilis 
filius  CIL  III   10883,   die   nach  Premerstein  allerdings 
erst  der  trajanischen   Zeit  angehören    soll,    aber  ver- 
mutlich  älter  ist;    dann  der  des   C.   Servilius,   Kaval- 
leristen der  VIII.  Legion,  CIL  III  10879,  schließlich 
der    etwas    spätere    Grabstein    der    Erennia    Ingenua 
und    ihrer   mit  dem  Gentile  lulius    benannten  Ange- 
hörigen. Die   Grabdenkmäler  des   Veteranen  L.  Gar- 
gilius   Felix,    des    Resius  Restutus    und    der  Statinia 
Phoebe,  dürften  alle  dem  frühen  zweiten  Jahrhundert 
angehören   (publiziert   von   A.  Rak  im  Jahrbuch  für 
Altertumskunde  III    190g    S.   165  ff.).     Die    römische 
Straße,    um    die   es    sich    hier    handelt,    ist    die  von 
Celcia  kommende,  welche    in   Haidin  die  Nekropole 
durchschneidet,  an  dem  ersten  und  zweiten  Mithräum 
vorüberzieht,   dann  das  Villenviertel   am  Ober-Rann 
mit    dem    neuen    dritten   Mithräum   passiert 
und  auf  der  erst  kürzlich  entdeckten  Brücke 
die  Drau  übersetzte.  Ich  glaube,  man  wird 
auch  von  dieser  Straße,  an  der  die  ältesten 
.Militärgrabsteine  liegen,  ausgehen  müssen, 
um  das  römische  Lager  Poetovios  zu  finden. 
Basis  einer  Statuette  mit  Inschrift.  Ge- 
funden 19 10  in  Oberpettau  in  der  Umfas- 
sungsmauer des  Ledinscheggartens.  Weißer, 
vom  sog.  Bachererstein  verschiedener  Mar- 
mor   (Fig.  127).     Auf   der    0'l85m    langen, 
0'iim    tiefen    und    0'048m    hohen   Plinthe 
sind    noch    die    Füße    einer   Statuette    des 
Äskulap,  links  ein  größerer  Stumpf  und  das  Stabende 
des   Gottes  erhalten.   Gesamthöhe  mit  Plinthe  0"IOm. 
Die    Inschriftseite   ist    rechts   teilweise    abgeschlagen. 
Aescnlapio  An\_guslo 
Mlarcus)  Messius  Messor  [procurator 
Aug(usiorutn)  nlostrorum)  ex  voio  posuit. 
Der  Gentilname    Messius    kommt   in   Pannonien 
und   Norikum   nur  vereinzelt  vor.   In  den  Indices   des 
Corpus    ist    ein    Lucius  Messius    Frontinus   für    Cilli 
C.   III   5174,  ein  Centurio  Messius  Secundus  in  Car- 
nuntum     belegt    C.    1435820,    zweimal    begegnet    der 
Name   in  Dalmatien  C.  9346,  9867;  ferner  in  Ulmus 
7420  und   Troesmis   6178  6,  27. 

Messius  dürfte  kaiserlicher  Verwaltungsbeamter, 
wohl  der  Zollstation,  höchstwahrscheinlich  Prokurator 
gewesen  sein.  Das  Stück  kann  auf  dem  nahen  Pano- 
ramaberg (vgl.  das  Asklcpios-Hygieiarelief  oben)  ge- 
funden und  nach  Oberpettau  als  Baumaterial  über- 
tragen worden  sein.    Vgl.  CIL  III  4024,  4046. 


i4i 


Archäologische   Funde  in   Pettau 


142 


Auf  Schloß  Oberpettau  befinden  sich  überdies 
zum  größten  Teil  eingemauert  die  Inschriften:  CIL  111 
4024,  4043,  4066,  6477,  ferner  die  von  Skrabar  in  den 
Mitteilungen  der  Zentralkommission  1905  Sp.  305  ff. 
publizierten  Stücke  und  der  in  Wien  1897  beim  Um- 
bau des  Palais  Herberstein  ausgegrabene  Altar  an 
Silvanus   Domesticus  CIL  III   H3593o- 

Das  in  (Fig.  128)  wiedergegebene  Relief  befand 
sich  von  jeher  auf  Oberpettau;  es  war  in  der  Schloß- 


lich ovale  und  länglich  sechseckige  Schilde.  Weniger 
deutlich  ist  links  neben  dem  ersten  und  unter  dem 
zweiten  Panzer  je  ein  Helm,  dann  unter  dem  ersten 
Panzer  offenbar  Beinschienen.  Besser  zu  sehen  ist 
ungefähr  in  der  Mitte  oben  ein  Köcher  mit  Pfeil, 
dahinter  Lanzenspitzen,  endlich  scheint  nahe  dem 
linken  Rande  ein  gladius  wiedergegeben  zu  sein. 
Der  schmale  Streifen  links  außerhalb  des  Waffen- 
frieses  ist   rustikaartig   rauh   gelassen.    Die    ursprüng- 


28:  Relief  ans  Ober-1'ettau. 


maucr  ähnlich  wie  noch  jetzt  einige  Fragmente  ein- 
gemauert und  wurde  erst  von  Graf  Herberstein  heraus- 
genommen und  im  Lapidarium  aufgestellt.  Das  Stück 
hat  nur  oben  bis  zur  linken  Ecke  antiken  Rand  und 
ist  sonst  überall  abgebrochen;  die  Oberfläche  des  aus 
Bachcrermarmor  gearbeiteten  Blocks  ist  stark  ver- 
wittert. Seine  jetzige  Länge  beträgt  I'46;m,  die 
Höhe  o-86m,  die  größte  Dicke  0/3 i;m;  in  der  Mitte 
der  oberen  Fläche  ist  ein  großes  Dübclloch  aus- 
gemeißelt. In  einem  umrahmten  Felde  mit  dem  für 
norisch-pannonischc  Denkmäler  charakteristisch  ge- 
schwungenen oberen  Abschluß  ist  in  nicht  hohem 
Relief  ein  Waffenfries  skulpiert.  Man  erkennt  deut- 
lich zwei  Metallpanzer  mit  dem  cingulum  und  pteryges, 
vier  Arten  Schilde,   den  Rundschild,  die  Pelta.   läng- 


liche Länge  der  Reliefplalte  betrug  ro,Xm,  weil  die 
Entfernung  vom  linken  Rand  bis  zur  Mitte  des 
oberen  Abschlusses  mit  o'99m  gemessen  wird;  es 
mochte  als  Verkleidung  des  Postaments  eines  grö- 
ßeren   Denkmals   gedient   haben. 

Ich  benütze  diese  Gelegenheit,  um  mit  einem 
verwandten  Objekt  der  Kleinkunst  zu  schließen,  das 
vereinzelt  in  Unter-Haidin  gefunden  winde,  aber  nicht 
in  Pettau  verblieb,  sondern  ins  Marburger  Lokal- 
museum kam  (Fig.  129).  Es  ist  dies  ein  0'o86m  langes, 
0*045  m  hohes,  kaum  O'OOI  m  dickes  Bronzeblech  mit 
gestanztem  Relief.  Seitlich  sind  die  Enden  des  Blech- 
streifens zurückgeschlagen,  so  daß  sie  sich  an  der 
Rückseite  teilweise  überdecken;  aufgeschlagen  würde 
somit   der   Streifen    eine    I    m  ■:    von    <;-\is    mehr    als 


'43 


Michael   Abranne 


'-i- 


129:  Bronzerelief  aus  ünter-Haidin. 

172™  gehabt  haben.  Es  wurde  vom  Haidiner  Aus- 
gräber Martin  Vnuk  neben  dem  Garten  des  Gemeinde- 
vorstehers Grahar  in  der  Josef  Rozman  gehörigen 
Au   bei  Naehschürfung  nach  Antiken   in   zirka   rHom 

I  iefe  entdeckt.  Dargestellt  ist  ein  bärtiger  nackter 
Barbar,  kniend,  die  Hände  am  Rücken  gefesselt; 
links  und  rechts  von  ihm  sind  Waffenstücke,  offen- 
bar einer  gallischen  Völkerschaft. 

Man  erkennt  Schwert  und  Lanze,  ferner  den  mit 
dem  Blitzbündel  verzierten  Schild,  Helm  und  die 
charakteristische  gallische  Trompete,  endlich  beider- 
seits je  einen  Handschuh.  Einzelne  Details  werden 
wir  erst  nach  Heranziehung  eines  analogen,  offenbar 
aus  derselben  Form  gestanzten  Blechs  aus  Vindo- 
nissa  entnehmen,  zumal  die  Oberfläche  unseres  Exem- 
plars ziemlich  gelitten  hat  und  stellenweise  von 
wilder  Patina  zerfressen  ist.  (O.  Jahn,  Römische 
Altertümer  aus  Vindonissa,  Mitteilungen  der  anti- 
quarischen Gesellschaft  in  Zürich,  Bd.  IV  Heft  4 
Taf.  I/l.  Vgl.  auch  Reinach,  Antiquites  nationales 
S.  20811.193  und  Les  Gaulois  dans  l'art  antique 
11.  45.)  Hier  bemerkt  man,  daß  der  Barbar  keine 
Kappe  trägt,  wie  es  auf  dem  Pettauer  Exemplar 
scheinen  könnte,  sondern  durch  struppiges  zurück- 
gestrichenes Haar  sich  auszeichnet.  Von  dem  Unter- 
leibsgürtel  allerdings,  den  Jahn  beim  Windischer 
Stück  sehen  will,  ist  leider  auf  unserem  nichts  mehr 
vorhanden.  Auch  sind  die  beiden  Handschuhe,  die  auf 
Waffenfriesen  ja  einige  Male  vorkommen  (Arch.  Zeitg. 
XVII  Taf.  128,   129;    Reinach,   Repertoire   de  reliefs 

II  36;  auf  dem  Pergamcner  Relief  allerdings  eher 
Stulpringe,  Pergamenisehe  Altertümer  II  Taf.  43  und 
Taf.  46,  2;  vgl.  auch  Jahn  a.  a.  O.  S.  96),  dort  besser  zu 
sehen.  Das  Relief  aus  Vindonissa  gibt  auch  Aufschluß 
über  die  ehemalige  Verwendung  dieser  Stücke,  die  aas 


unserem  Exemplar  nicht  ermittelt  werden 
könnte.  Es  diente  wie  die  anderen  mit- 
gefundenen Bronzeblechstreifen  als  Mund- 
blech einer  Schwertscheide.  Nun  versteht 
man  auch  den  Zweck  der  zurü:kgebogenen 
Enden  unseres-  Exemplars.  Am  oberen, 
ziemlich  verletzten  Rand  der  Vorderseite 
deutet  eine  Linie  noch  die  Lage  des  quer 
darüber  gelegten  metallenen  Streifens  an, 
der  unmittelbar  am  Munde  der  Scheide  saß. 
Daß  das  Pettauer  und  Windischer  Stück 
aus  derselben  Werkstatt  hervorgingen,  ist 
sicher  und  immerhin  für  die  Statistik  des 
römischen  Kunstgewerbes  von  Wichtigkeit. 

III.   Anhang   zu   den    Kabirenreliefs. 

Anhangsweise  sollen  einige  andere,  bisher  un- 
beachtet gebliebene  in  den  Denkmälerkreis  der  provin- 
zialen  Kabirendarstellungen  gehörige  Reliefs  publiziert 
werden.  Eines  befindet  sich  im  Museum  des  Franzis- 
kanerklosters zu  Sinj  in  Dalmatien,  ein  anderes  im 
Camuntiner  Museum,  zwei  im  Museum  von  Aquile;a, 
schließlich  eines  ehemals  in  der  christlichen  Abteilung 
des  nun  aufgelösten  Museo  Kircheriano  in  Rom  (Saal 
L).  Dieses  letzte  ist  deshalb  von  besonderer  Wichtig- 
keit,  weil  bisher,   von  Aquileia  abgesehen,    nur  zwei 


130:  Relief  im  Museo  Kircheriano. 


I  k> 


Archäologische   Funde   in   l'ellau 


1,6 


Myslerienreliel's  auf  italischem  Buden  /.um  Vorschein 
gekommen  sind.  Das  eine  gelangte  im  Kunsthandel 
nach  Berlin  (Hampcl  no.  17:  Monumenti  dell'  Islitutu 
IV  38,  I:  Areh.  Ztg.  1854  Tafel  LXV  3'.  das  zweite 
befindet  sich  im  Museum  von  Tcrracina  (luv.  Xc>.  38; 
Hampel  no.  23;  Huelsen,  Römische  Mitteilungen  III 
315 — 317,1.  Das  Relief  im  Kircheriano  (Fig.  130J 
trägt  die  Inventarnummer  96:1  und  dürfte,  in  Rom 
selbst  oder  in  der  Umgebung  gefunden,  seit  jeher 
zu  den  ältesten  Beständen  des  Museums  gehört 
haben1"1;.  Ks  ist  aus  weißem,  marmorähnlichem 
Kalkstein  gearbeitet,  O'IOO'"  hoch,  O'oS  1  '"  breit  und 
durchschnittlich  0'0I2m  dick,  gehört  also  in  die 
Klasse  der  Reliefs,  die  nach  Hampels  Vermutung 
vielleicht  als  Amulette  getragen  wurden.  Die  Rück- 
seite ist  glatt  gegen  den  Rand  zu  abgearbeitet:  die 
hier  vorhandenen  Mörtclspuren  halte  ich  nicht  für 
ursprünglich.  Die  wie  bei  den  meisten  dieser  zur 
Dutzendware  gehörigen  Reliefs  rohe,  bloß  andeutende 
und  daher  ohne  Zuhilfenahme  besser  gearbeiteter 
Vertreter  schwer  zu  verstehende  Darstellung  gliedert 
sich  in  zwei  Felder:  Oben  die  beiden  Reiter  mit  an- 
scheinend erhobenen  Händen;  ihre  l'racht  ist  nur  durch 
die  phrvgische  Mütze  charakterisiert.  Zügel  und  Sattel 
der  Pferde  sind  deutlich  kenntlich.  Unter  den  I'fcrdcn 
liegen  zwei  klotzartige  Gebilde  mit  kugelförmigem  Ab- 
schluß, wohl  eine  äußerst  rohe  und  primitive  Wieder- 
gabe der  menschlichen  Gestalten,  über  die  sonst  die 
beiden  Reiter  ihre  Pferde  hinwegführen.    In  der  Mitte 


i;i:   Kelit'tfragmcnt  in   Aquileia. 
jal.reshefti-   des   üsterr.    arrlliii.l.    Institute-    IW    WH    Iteil.l 


i;,j:   Kelieilragment   in   Aquilcia. 

I  isch  mit  einem  Gegenstand  darauf;  darüber  Kopl  der 
üblichen  Frauengestalt.  Zu  beiden  Seiten  zwei  schwer 
zu  deutende  Gegenstände  1  Kopfschmuck  der  Pferde?). 

Das  Feld  unten  ist  links  verletz! ;  über  der  Bruch- 
stelle Rest  eines  Gegenstandes  (Kapitell  einer  Säule  ri, 
dann  wohl  Lampe,  Frau  und  Tisch,  auf  dem  eine  runde 
Speise  liegt,  schließlich  nach  r.  schreitender  Vierfüßler, 
vermutlich   ein    Widder,    nach    1.    sich    umwendend. 

I  laß  auf  italischem  Boden  'von  Acpiileia  als  Grenz- 
stadt abgesehen)  bisher  nur  in  Rom  und  Umgebung 
Kabirenreliefs  sich  gefunden  haben,  bedarf  keiner  be- 
sonderen Krklärur.g.  Soldaten  oder  Kaufleute  aus  dem 
t  (steil,  die  sich  zu  diesem  Kulte  bekannten,  mochten 
sie  aus  ihrer  Heimat  in  die  Hauptstadt  eingeführt  haben. 

Das  Museum  von  Aquilcia  besitzt  zwei  Fragmente 
von  M vstericnrcliefs  dieser  Gattung.  Das  eine  ist  be- 
reits bei  I  lampel  a.  a.  1 1.  unter  11.  2;  publiziert  und  wird 

1:b  Über  die  Herkunft  des  Stückes  fand  ich 
in  dem  von  I'aribeni  vorzüglich  angeli  gten  Inven- 
tarverzeichnis nichts  gesagt.  Auch  I'aribeni  selbst 
wußte  mir  nichts  Näheres  mitzuteilen.  Ihm  und 
Direktor  Pigorini,  welchem  ich  die  Frlaubms  einer 
photographischen  Aufnahme  des  Stückes  verdanke, 
sei  hier  mein  verbindlichster  Dank  ausgedrückt. 
1.  m 


'  i; 


Michael    A  liramir 


i48 


hier  nach  einer  neuen  Aufnahme  abgebildet  (Fig.  131;. 
Die  0'0I3m  dicke  Marmorplattc  ist  o'I2m  hoch  und 
0'II4"'  breit  (vom  rechten  Rand  bis  zur  .Mitte  des 
Tisches  im  oberen  Feld  o\>8<>"\  daher  ursprünglich 
0"I/m  breit).  Die  Darstellung  ist  ziemlich  klar.  Im 
oberen  Feld  isi  noch  erhalten:  '1  iseh,  darauf  ein  Fisch, 
dahinter  Reste  der  Frauengcstalt,  rechts  die  liegende 
bärtige  Gestalt,  über  die  ein  Reiter  hinwegsetzte.  Im 
unteren  [VO",'"  Indien  Streifen:  "lisch,  worauf  ein 
Fisch  (?),  Krau,  sitzender  .Mann,  der  ein  Tier  aus- 
weidet, zu  äußerst  rechts  ein  Mann  mit  einem  Fischt.') 
in    den    Händen. 

1  las  zweite,  ebenfalls  aus  weißem  Marmor  gear- 
beitet, ist  unediert  und  gehört  wie  das  römische  zu 
den   kleinen  ehemals  vielleicht  am   Körper  getragenen 


1 ;, ;,  :   Relieffi ajrment  in   Aqtiilei.n 

Reliefs  (big.  [32).  Der  Durchmesser  beträgt  O-I20'", 
die  Breite,  soweit  erhallen,  o'Ofjj"1,  die  Dicke  in  der 
.Mitte  o'oil1"  und  nimmt  gegen  den  Rand  zu  ab.  Die 
Arbeil  ist  roh  und  flüchtig.  Im  größeren  Feld  er- 
kennt man  den  linken  Reiter  mit  erhobenem  rechten 
Ann:  von  dem  Tische  und  der  Frau  in  der  Mitte  sind 
nur  schwache  Spuren  vorhanden.  Rechts  ein  Gebilde, 
das  einer  Büste,  wold  des  Sol  oder  der  Lima,  am 
nächsten  kommt.  Unter  dem  Pferde  nur  eine  einlache 
Ritzlinie  über  dem  Bodenstrich.  Im  kleinen  Abschnitt 
ist  nur  ein  zylindrischer  Gegenstand  mit  Sicherheit 
zuerkennen;  was  links  und  rechts  beabsichtigt  war. 
ist  aus  dem  ICrhaltcnen  wohl  unmöglich  zu  sagen. 
Ursprünglich  mochte  das  bloß  angedeutete  Relief 
durch    Malerei   deutlicher   gemacht   worden   sein. 

Ks  isl  nicht  ausgeschlossen,    daß  noch  ein  drittes 
unlängst  ins  Museum  gekommenes  kleines  Bruchstück 


in  diesen  Denkniälcrkreis  gehört.  Die  Ausführung 
die  geringe  Dicke  (o'009m)  der  feinkristallinischen 
Marmorplatte  würden  dies  empfehlen,  wenn  auch  die 
Darstellung  selbst  keinen  sicheren  Anhaltspunkt  bietet 
(Fig.  133).  Zu  sehen  sind  noch  die  Reste  von  zwei 
nackten,  weiblichen  Gestalten,  die,  einander  die  Hand 
reichend,  an  einen  schräg  geriefelten  Altar  (?)  heran- 
treten; clie  erste  gibt  ihre  rechte  Hand  auf  den  Altar. 
Man  denkt  in  erster  Linie  an  die  drei  Grazien,  doch 
ist  ihre  typische  Darstellung  anders.  In  ähnlicher 
Verbindung  nähern  sich  die  drei  nackten  Jünglinge 
auf   dem    Bleirelief    aus    Divos    (Vjcsnik    VIII    1905, 


1^4:  Kelieffragment  aus  Carnuntum. 

S.  2051  und  Schäßburg  (Arch.  Krtesitö  XXIII  1903. 
S.  351)  dem  in  der  Mitte  dargestellten  Mahle.  Viel- 
leicht bringt  einmal  ein  vollständiger  erhaltenes  Relief 
die  Deutung  zu  diesem  Fragment.  Rand  nur  unten  er- 
halten, sonst  überall  Bruch.  Höhe  oo6m,  Breite  0'05m. 
Das  Relief  in  Sinj  befindet  sich  schon  zumindest 
30  Jahre  im  kleinen  Museum  des  Franziskanerklosters 
(ich  fand  es  in  einem  Inventarverzeichnis  des  Jahres 
1882  erwähnt,  wo  es  tue  Nummer  35  führt).  Über 
seine  Herkunft  ist  nichts  bekannt,  doch  dürfte  mit 
großer  Wahrscheinlichkeit,  wenn  nicht  mit  Sicherheit, 
angenommen  werden,  daß  es,  wie  fast  alle  Stücke  der 
kleinen  Sammlung,  aus  dein  nahen  Aequttm  (Citluk) 
stammt.  Die  1V0131"  dicke  Platte  aus  weißem,  von  grau- 


M9 


A  rchäologische    Funde   in    Fettau 


blauen  Adern  durchzogenem  Marmor  mißt  an  Höhe 
in  der  Mitte  0*i92m,  an  Breite  unten  0*l6m,  oben 
0'l55m(Fig.  135).  Die  äußerst  flüchtige  Ausführung  ist 
selbst  für  diese  Klasse  von  Denkmälern  etwas  merk- 
würdig und  erinnert  eher  an  eine  Holzschnitzerei 
als  an  eine  Steinarbeit.  Der  mittlere,  breiteste  Streifen 
gibt  die  übliche  Darstellung  der  weiblichen  Gestalt 
zwischen  den  beiden  Reitern  wieder.  Ein  Tisch  ist 
nicht  vorhanden,  doch  scheint  die  Frau  (wenig- 
stens ist  dies  für  das  Vorbild,  das  der  Ver- 
fertiger unseres  Reliefs  kopierte,  vorauszu- 
setzen! den  Pferden  in  den  Händen  etwas 
vorzuhalten,  entsprechend  der  Szene  auf  dem 
Relief  in  Carnuntum  fv.  Schneider  in  Arch.- 
lipigr.  Mitteil.  XI  S.  14,  Hampel  n.  22);  so 
verstehe  ich  wenigstens  die  von  der  Frau  aus- 
gehenden zwei  Streifen  unterden  Pferdeköpfen. 
Die  Reiter  sind  nur  mit  einem  Mäntelchen 
versehen,  die  phrygische  Mütze  fehlt:  unter 
ihnen  zwei  liegende  Gestallen,  anscheinend 
sich  auf  den  Annen  stützend;  hinter  ihnen  die 
Oberteile  von  zwei  nicht  näher  bestimmten 
Gestalten  isnnst  an  dieser.  Stelle  Krieger  und 
Frau}.  Zwischen  den  Köpfen  der  einzelnen 
Figuren    zwei    Sterne   und   zwei  Mondsicheln. 

Im  Streifen  darüber  nimmt  die  Mitte  ein 
vielleicht  mit  Deckel  verschlossen  zu  den- 
kendes Gefäß  ein,  zu  dem  sich  zwei  Schlan- 
gen cmporringeln;  über  ihnen  je  ein  Stern. 
In  den  F.cken  zwei  Büsten  1S0I  und  Luna>. 
Im  unteren  Streifen  von  links  nach  rechts: 
Vogel  mit  offenen  Flügeln,  drei  Brote  und 
Widderkopf,  dann  drei  dreieckige  <  iebildc, 
ferner  Fisch,  darüber  drei  mondsichel- 
förmige Gegenstände,  wohl  Lampen.  F.s 
ist  nieht  ausgeschlossen,  dal'  die  I  »reiecke 
unten  den  Lampen  ölten  entsprechen  und  mißver- 
standene ursprüngliche  Kandelaber  sind.  Drei  Kan- 
delaber sind  offenbar  auch  auf  dem  neuen  Rcliel 
aus  Almus  (Bulgarien'  dargestellt  <  Archäolog.  An/. 
191  1  S.  300  Abb.  10  und  Archiv  für  Religions- 
wissenschaft 1  y  1 2  Taf.  I,  *i.  Schließlich  rechts  drei- 
beiniger  Tisch,    worauf  wohl  wieder  ein  Widderkopf. 

Schließlich  möchte  ich  im  ich  ein  Relieffra^mcnt 
aus  diesem  Denkmalkreise  anführen,  das  Oberst 
v.  Groller  in  Carnuntum  ausgegraben  und  mit  kurzer 
Beschreibung  veröffentlicht    hat.    Der   römische  Limes 


in    Osteneich    VII    Sp.  82    Fig.  40  Bericht    des 

Vereines  Carnuntum  190405  Sp.  40  Fig.  24  u).  Ks 
ist  ein  O'IO111  hohes  um!  o'ü8m  breites,  ziemlich 
dünnes  Marino  [-platten en  (Fig.  1351,  das  nur  oben 
und  links  teilweise  den  antiken  Rand  erhalten  hat. 
Die  Darstellung  hat  eine  besondere  Wichtigkeit, 
insofern  der  fast  vollständig  erhaltene  der  beiden 
Reiter  den    Hammer,    das    Attribut    der   Kabiren,    in 


135  :   Relief  in  Sin}. 

der  erhobenen  Rechten  führt.  Hinter  der  Frau, 
zwischen  den  beiden  Reitein,  scheint  die  Lehne  eines 
Thronsessels  angedeutet  zu  sein.  Das  Bild  wird  links 
von  einer  Säule  abgeschlossen;  zwischen  dieser  und 
dem  Rand  eine  stehende  Figur  in  phrygiseher  Tracht, 
ähnlich  postiert  wie  auf  den  Milhrasreliefs  Gaules  oder 
( 'autopal es,  darüber  das  Brustbild  wohl  einer  der  beiden 
Lichtgottheiten.  In  der  Mitte  des  Giebelfeldes  noch 
zwei  Brustbilder  auf  Postamenten,  links  eine  Schlange. 


Aquilcia. 


MIGHAI-.L    ABRAMI« 


u}    Vgl.  die  anderen  ähnlichen  Reliefs  in  Camun-        Bilderatlas   d.   earnunt.    Altert,    n.    \\    uu<\   40,   ebenso 
tum,    Areh.-Kp.  Mitt,  XI  S.  14  u.  15   und  Kubilschek,        im  „Führer"  5.  Aufl.  :.  Ausg.  s.   V.  7<>  und  Abb.  00. 

10* 


i$(>:     Fundkarte   imi  Pettau. 


Die  beistehende,  von  Herrn  k.  u.  k.  Überleutnant  Philipp  Cramer 
angefertigte  Fundkarte  soll  die  verschiedenen  Grabungen  und  Fund- 
plätze auf  Pettauer  Boden  übersichtlich  vereinigen.  Die  folgende  Er- 
klärung gibt  ein  Verzeichnis  der  an  verschiedenen  Orten  erfolgten  Publi- 
kationen  von  Pettauer  archäologischen  Funden. 

n.    i.,  2.   Grabungen  des    Grafen  Herberstein  auf  dem   Panoramaberge 
191 1;    vgl.  dieses  Beiblatt  Sp.  87  ff. 

2.  a  Ebenso  vom  Jahre  191 3. 

3.  Ebenso  Probegrabung  vom  Jahre  1907:   halbkreisförmiger  Ter- 
raineinschnitt:   an  der  Basis   römische  Mauerreste. 

4.  Ebenso;   römische   Mauerreste, 
i.   Probegrabung     des     Museumsvereines    Pettau    1913 


Mauerreste    und     Kloakenleitung,     in 
Straße  Celeia  —  Poetovio — Pannonia. 


römische 
Schratten    die     römische 


1  I 


(>.   Ebenso   vom   Jahre  191 3;   römische  Mauerreste. 

7.  Ebenso  vom  Jahre   191  i;  römische  Mauerreste,  bei  +  Kund  einer 
Brunnenfigur  (Nymphe  1. 

8.  Ebenso  vom   [ahre   1908;    keramische  Funde. 

9.  Ebenso  vom  Jahre  1907;   römische  Mauerreste,  bei  +  Fundstelle 
eines    Votivreliefs. 

ü.    Ebenso  vom  Jahre  1910;    römische   Mauerreste. 

1.  Grabung  des  Pettauer  Museumsvercines   1912;   römische   Mauer- 
reste,   Kloakenanlagen   und    Reste  der   Römerstraße. 

2.  Römisches   Befestigungswerk   (Jahrbuch   der  Zentralkommission 
II    1904   S.   189). 

3.  Altslawisches  Gräberfeld  1  Zeitschrift  des  histor.  Vit.  für  Steiermark 
1910  S.    119  ff.). 
Fundstelle   von   CIL   III    10882. 

15.  Fundstelle  einer  römischen  Dolchscheide  1  Jahrbuch  für  Alter- 
tumskunde III   1909   S.   1170.1. 

1 ').  Funde  beim  Hotel  Osterberger  1  Mitteilungen  der  Zcntralkom- 
mission   XXVII    1901    S.  201. 

17.  Pettauer  Pranger,  Grabstein  mit  Orpheusmvthus  (CIL  HI 
4069;   Conzc,   Römische    Bildwerke    II    Tal.  V.   VF. 

IS.  Fundstelle  von  CIL  III  10SS1  (Mittcil.  der  Zcntralkomniission 
XVI  1890  S.  147;  Archäol -epigraph.  Mitteil. XV  189:  S.46,47). 

19.  Überreste  der   römischen   Draubrücke,   siehe  Beiblatt  Sjt.   1^5  ff. 

20.  Grabung  Jenny  1893  (Mitteilungen   der  Zentralkommission    XII 

1896   [Poetovio]   S.    I--22'. 

21.  Grabung  des  Marburger  Museumsvercines  1910;  römische  Ge- 
bäudereste, spätrömische  Gräber,  zwei  N'utriccsreliefs  (Jahrbuch 
für   Altertumskunde  V    19II    S.   1761. 

22.,  23.  Grabungen  des  Museumsvercines  Pettau  1895,  1896,  1S97. 
Reste  römischer  Wohnhäuser;  vgl.  auch  Mitteilungen  der 
Zentralkommission   XXV    1899   S.  30. 

24.  Ebenso  vom  Jahre  [913;  Mithraeum,  römische  Gebäudereste  und 
spätrömische    <  i  ruber. 

25.  Ebenso  vom    fahre   190N  <);  Gebäudereste  und  Gräber  wie  bei  24. 

20.  Kbcnso  vom  Jahre  1903  4  (Jahrbuch  d.  Zentralkommission  II  i<»n4 
S.   194  IT.). 

Ebenso    vom    Jahre     1905    (Mitteilungen    der   Zentralkommission 
IV    190;    S.  310  IV.'. 

28.  I'.benso  vom  Jahre  1907;  römische  Gebäude  mit  drei  Mosaik- 
böden (Mitteilungen  d.  Zentralkommission    V    1 906    S.  225*). 

2').  Römische  Kanalanlage  1  Mitteilungen  d. Zentralkommission  XX  Y 
1899  S.  31). 

30.  Römischer  Sarkophag,   I<ji2. 

31.  Zwei  Altäre  aus  Barbarastein  1903  4:  einer  mit  Weihung  an 
den  Dravtis  Auglustus  i(  Jahrb.  d.  Zeutralkomm.  II  1904  S.214  [5J1. 


27 


Die  römische  Draubrücke  bei  Pettau. 


Im  März  des  Jahres  1913  wurde  durch  die 
Auffindung  eines  Überrestes  der  römischen  Drau- 
brücke einer  der  wichtigsten  topographisch-archäologi- 
schen Kunde  im  Gebiete  des  alten  Poetovio  gemacht. 
Professor  Ferk  schrieb  bereits  im  Jahre  1893  in 
seinen  „Vorläufigen  Mitteilungen  über  das  römische 
Straßenwesen"  (Mitt.  des  hist.  Vereines  für  Steier- 
mark XT.7  S.  223  Aura.  6),  daß  die  römische 
Straße  Celeia-Poetovio  die  Drau  in  der  Nähe  'der 
Dominikanerkaseine  übersetzte  und  in  dieser  Rich- 
tung auf  dem  heutigen  rechten  Drauufer  im  Wiesen- 
»runde  noch  Reste  von  Brückenpfeilern  vorhanden 
sind.  Tatsächlich  wurden  vor  17  Jahren  am  rechten 
Drauufer  in  der  Höhe  der  Kaiser-Franz-Josefskascme 
knapp  am  Ufer  unter  dem  Wasser  große  Werk- 
steine gesichtet.  Der  Museumsverein  in  Pettau  be- 
mühte sich  damals,  diese  Steine  zu  heben,  doch 
erwiesen  sich  die  zur  Verfügung  stehenden  primitiven 
Werkzeuge  als  zu  schwach.  Ein  späteres  Hoch- 
wasser 1 1903,1  versandete  die  Stelle  vollkommen  und 
erst  einige  Jahre  später  machten  die  Fluten  der 
Drau  diese  Steine  wieder  sichtbar.  Bei  einer  Be- 
gehung des  Drauufers  hatte  ich  Gelegenheit,  diese 
Steine  bei  äußerst  niediigem  Wasserstande  im  Jän- 
ner 1912  wieder  zu  entdecken.  Die  Fundstelle  (n.  19 
auf  dem  Plane  Fig.  136)  liegt  580  '"  stromaufwärts 
von  der  städtischen  Jochbrücke  am  rechten  Ufer  der 
Drau,  in  einer  kleinen  Bucht,  welche  durch  eine 
diesem  Ufer  vorgelagerte  Sandbank  entstanden  ist. 
Man  gewahrt  knapp  am  Ufer  beiläufig  2 — 3  lu  unter 
dem  Wasserspiegel  eine  Menge  größerer  und  kleinerer, 
zumeist  behauend'  Werkstücke  und  eine  Anzahl  ein- 
gerammter Piloten.  Diese  Reste  sah  im  Jahre  1798 
der  Pettauer  Bürger  Leopold  Schickelgruber  und  er- 
wähnt sie  nebst  anderen  Denkwürdigkeiten  Pettaus 
in  einer  Bauurkunde,  welche  er  1815  in  die  Funda- 
mente seines  neuen  Weingarthauses  zu  Hrastovec 
einmauern  ließ.  Ich  erhielt  von  diesem  Schriftstücke 
durch  die  Herren  Franz  Osterberger  und  Rudolf 
Wibmer  Kenntnis  und  teile  daraus  wörtlich  die 
Stellen  mit,  welche  auf  die  Trümmer  der  Brücke 
Bezug  haben.  „Die  großen  Marmorplatten  und  die 
in  dieselben  gegrabenen  allegorischen  Bilder  lassen 
mutmaßen,  daß  an  dieser  Stelle  ein  kolossales  Ge- 
bäude   gestanden  sei,  welches   auf  hölzernen  massiven 


Pfeilern,  die  noch  jetzt  im  Wasser  in  einer  gleichen 
Linie  fortlaufend  zu  sehen  sind,  bebauet  war."  Die 
folgende  Ortsangabe  „beiläufig  260  Klafter  aufwärts 
von  der  Draubrücke  oder  30  Schritte  höher  als  der 
gegenüberstehende  zusammengefallene  Turm  des 
Dominikanerklosters"  läßt  trotz  ihrer  nur  schätzungs- 
weise   gegebenen    und   von  der  heutigen  Draubrücke 


137:    l'Vagment  einer  Keliefplatte  aus  Marmor. 

deshalb  etwas  zu  gering  angenommenen  Distanz 
keinen  Zweifel,  daß  in  der  Beschreibung  dieselben 
Blöcke  gemeint  sind,  welche  191 2  wieder  zu  sehen 
waren.  Dank  dem  Entgegenkommen  des  Bataillons- 
kornmandanten, Herrn  Oberstleutnants  Appel.  wurden 
im  Sommer  191 2  einige  gewaltige  Werksteine  durch 
Pioniere  gehoben:  sie  brachten  aber  noch  keinen 
strikten  Beweis  für  das  Bestehen  der  römischen 
Brücke  an  dieser  Stelle,  an  welcher  sie  auf  Grund  fol- 
gender Beobachtungen  anzusetzen  ist:  einerseits  ist  der 


'57 


I  >ic    römische    Draubrüeke    hei    Teüau 


'5« 


Lauf  der  römischen  Straße  Pragcrhof-Ilaidin  bis  zur 
Schwabmühle  am  Oberrann  am  Brunnwasser,  dessen 
heutiger  Lauf  erwiesenermaßen  das  römische  rechte 
Drauufer  war,  gesichert,  anderseits  wurde  am  linken 
Ufer  die  Fortsetzung  dieser  Straße  vom  Baugründe 
der  Kaiser-Franz-  [osef-Kaserne  über  den  .Marienhof 
hinaus   festgestellt. 

Herr  Hauptmann  Hans  Frank  unterzog  sich 
nun  über  Anregung  des  Museumsvereines  in  Pettau 
der  schwierigen  Aufgabe,  weitere  Steine  und  ge- 
sichtete Eichenpiloten  an  dieser  Stelle  heben  zu 
lassen  und  seine  Arbeiten  zeitigten  einen  über- 
raschenden   Erfolg. 

Xaeh  Hebung  gewaltiger  zum  größten  Teile 
gut  bearbeiteter  Werksteine,  meist  aus  Muschelkalk, 
welche  zum  Teil  mit  Dübellöchern  zum  Befestigen 
von  Eisenklammern  versehen  waren,  sowie  des  End- 
stückes eines  kleinen,  geborstenen  Säulenschaftes  aus 
Marmor,  von  0*38  '"  Höhe  und  0*28  '"  1  )urchmesser  und 
eines  durch  die  Einwirkung  des  Wassers  geschwärzten 
Eichenpiloten  von  3'"  Länge  mit  quadratischem  Quer- 
schnitt (von  <>'2  ^  r"  Seitenlänge1  Tand  man  ein  gewaltiges 
Fragment  einer  Reliefplatte  aus  Marmor  iFig.  137  . 
Diese  hat  eine  Breite  von  noch  I "33  m,  eine  Höhe 
von  noch  CV85  '",  ist  durchschnittlich  0"20  m  stark 
und  zeigt  in  einer  ornamentierten  Umrahmung,  be- 
stehend aus  Astragal,  Palmettenmuster,  Zahnschnitt 
und  Flechtseilornament  den  Rest  einer  Darstellung, 
welche  bisher  nicht  gedeutet  werden  konnte.  Er- 
halten ist  nur  ein  gewundener  Zipfel  mit  kleinem 
Ansatz  und  ein  kleines  hornartiges  Ende,  zwischen 
welchen  Resten  die  Relieflinie  fast  mit  der  Bruch- 
linie sich  deckt.  Da  die  0*34. m  und  0*3*  m  breiten 
Randtläehen  nur  mit  dem  Spitzhammer  gerauht  sind 
und  an  der  schmäleren  sich  ein  Dübbeiloch  vorfindet, 
ferner  an  der  Rückseite  Löcher  für  eine  Yerklem- 
mung  mit  der  N'ach  barplatte  durch  Schwalben- 
schwänze ausgemeißelt  sind,  so  könnte  das  Stück  zu 
einer    Kassettendecke   gehört   halten. 

Der  wichtigste  Fund  wurde  jedoch  erst  am 
15.  März  1 913  gemacht  (Fig.  1381,  nämlich  das  Frag- 
ment einer  Marmorplattc  von  074  "'  Höhe  und  von 
noch  0-4  — 0*6^m  Breite  in  einer  Starke  von  0'2  m, 
welche   die    leib-  einer  vierzeiligen  Bauinschrift   trügt. 

Die  großen,  schönen  Buchstaben  sind  in  der 
ersten  Zeile  0'14.m,  in  der  zweiten  o*!Om,  in  der  dritten 
und  vierten  je  0"075"1  hoch.  Die  Höhe  des  Fragmentes 
von  ü'74"1  scheint  die  ursprüngliche  zu  sein.  <  >ben 
und  unten  sind  noch  ganz  schwache  Spuren  <\tr 
1  'mrahmung   zu   sehen. 


Die  eisten  drei  Zeilen  gehören  zu  einer  Kaiser- 
titulatur, ilie  vierte  [P]ONTK[m]  sichert  ohne  jeden 
Zweifel  die  Zugehörigkeit  der  Inschrift  zur  Drau- 
brücke.  Von  den  Kaisern,  die  eine  entsprechende 
Titulatur  füll ren,  kommen  wohl  hauptsächlich  die 
Herrscher  von  Iladrian  bis  Septimius  Severus  oder 
Severus  Alexander  in  Betracht;  an  noch  spätere  zu 
denken,  —  etwa  an  Gordianus,  —  verbietet  der 
vorzügliche  Charakter  der  Schritt.  Von  den  früheren 
wäre  nur  Trajan  möglich,  doch  ist  für  seine  Namens- 
gebung   die    Verteilung    der   Titulatur    nicht    günstig. 


1  j>  :  Marmorplattc   mit   L'*ra^ment  einer   Rauinsehritt 

Es  wäre  nun  naheliegend,  die  Meilensteine  der 
Umgebung  von  Poetovio  heranzuziehen  und  den 
Brückenbau  jenem  Kaiser  aus  dem  erwähnten  Zeit- 
abschnitt zuzuweisen,  der  an  Straßen  und  Brücken- 
bauten hervorragend  beteiligt  war.  An  den  Straßen 
aber,  welche  nach  *  >sten  und  Nordosten  führten, 
fehlen  sie  gänzlich  oder  sind  noch  nicht  gefunden 
(vgl.  Mommsen  in  Corpus  [II  p.  S72)  "nd  an  dem 
Baue  oder  an  der  Wiederherstellung  der  Straße 
Celeia-Poetovio  ist  Hadrian  iCIL  III  5733,  5734, 
5744  dieser    letzte   Meilenstein  wird   von  (  ).  Cuntz 

Jahrb.  der  Zentral-Kommission  NF  I V  \<)a<>  S.  103 
allerdings  der  Route  Poetovio -Flavia  Solva  zu- 
gewiesen — )  ebenso  stark  beteiligt,  wie  Septimius 
Severus   (CIL    III    573^':     von    i\rw   anderen    Kaisern 


159  Viktoi    Skrabar,   Die   römische   Draubrücke   bei    Putlau  löo 

können  wir  in  unserem  Falle  absehen.    Die  Krgän2ung  (laß    im    Laufe    der    Jahrhunderte    die   Drau   ihr    Bett 

des     Inschriftfragmcnles    auf    den     Xamen     Hadrians  immer   weiter   nach    Xordoslen    verschob,    wie   wir  es 

scheint    nach    der  (iröße  der  vorhandenen   Buchstaben  ähnlich    bei  der    Donau    in    Carnuntum   finden,   so   daß 

und  nach  der  Wortverteilung  ziemlich  wahrscheinlich:  möglicherweise     die     Fundstelle     genannter     Steine, 
(31)  [I]MP.   C[,7Cnjj    divi   Tmiaui  Parlhici  JiW]  etwa      200"'     vom      heutigen      linken     Drauufer 

(35)   DIVI  .[Servae  nefosTraianus  Hadrianus  Aug.]  entfernt,  der   Platz  des   römischen   Brückenkopfes 

(25  — }— A*)  POX[/.  iiiiix.  trib.  pol. . .  cos. . .  p.  p.  procos.  ?]  am   linken    Ufer  war.     Dies   würde  seine   Bestätigung 

(38)  POXTE[/H  Dravi ßumiiih  reslilucmium  curavit.']  auch  darin   linden,     daß   in    der   Linie    zwischen    der 

Die    Ergänzung    der    Zeile    4     bleibt     natürlich  Kaiser-Kranz-Josef-Kaserne     und     unserer    Fundstelle 

äußerst   problematisch;     es   kann  die   Erbauung   einer  in    der    Drau    in    ziemlicher    Entfernung    vom    linken 

steinernen  Brücke:   POXTEM.  LAPIDEVM.  FECIT,  l'ler    wiederholt   Fragmente    römischer   Statuen    und 

etwa   mit    Nennung   jenes    Beamten,    welcher  den  Bau  anderer  Skulpturen,     merkwürdigerweise   auch   Reste 

durchführte,    oder    aber  die   Wiederherstellung   einer  von    Grabinschriften    gefunden    wurden,    welche    also 

zerfallenen    Brücke    erwähnt    gewesen   sein.     Für   die  unbedingt  auf  dereinst  festes  Terrain  schließen  lassen. 

Frage    der   Zeil    der    Erbauung     kann   mithin    nur  der  Künftige   Grabungen    im  Wiesengrunde   zwischen  der 

glückliche      Fund     eines     dazugehörigen    Fragmentes  Drau    und    dem    Brunnwasser  werden    voraussichtlich 

Aulklärung   geben;     in    topographischer  Hinsicht    ist  in     absehbarer     Zeit     uns     den     genauen     Lauf     der 

auch     das     bisher   Gewonnene    von     nicht    zu     unter-  römischen      Brücke     klarlegen,      zumal      obgenanntes 

schätzender   Bedeutung.  Terrain,     —   wie   Bohrungen    ergeben    haben,    —    in 

Zweifellos  hat  der  Autor  des  Ttinerarium  Hieroso-  alter  Zeit   von   der  Drau  bespült  wurde.    Diese  Brücke 

Ivmitanum    die   IV. tauer   Draubrücke    gemeint,    wenn  hätte    somit    am  Brunnwasser,   —  das    nachgewiesene 

er  auf  der  Route  Aquileia-Sirmium  unmittelbar  nach  rechte  römische  Drauufer,  —  vermutlich  etwas  östlich 

Erwähnung    der  civitas  Petavione  (Wess.   561,   5,   6.  der    Schwabmühle    am   Oberrann    ihren    rechtseitigen 

Parthey-Pinder  S.   2(101   sagt:     transis   pontem,     intras  Brückenkopf  gehabt.    In    letzter  Zeit  kam   tatsächlich, 

Pannoniam   inferiorem.     Daß    hier    die    bisher    noch  etwa    60 m     flußabwärts    von     genannter    Mühle,    im 

nicht  gefundene  Draubrücke   bei  Ankenstein   gemeint  Brunnwasser    selbst,    unfern    seines    linken   Ufers  - 

sei,     wie    Pirchegger    („Der  Stadtbezirk     Poctovios",  gegenüber  dem    Anwesen   Kreuzwirt    —     ein    großer 

Zeitsehr.   d.   histor.   Yer.   f.   Steierm.   IX    Jahrg.   191 1  Block    antiken    Mauerwerks    zum   Vorschein,   welcher 

S.    109)   wegen  der  Angabe  der  Provinzgrenze  wollte,  möglicherweise    auch    mit    unserer  Brücke    in    einem 

ist   wenig   wahrscheinlich.     Gesetzt  auch,    die   Grenz-  Zusammenhange  steht.  Auch  wurde  unfern  von  dieser 

angäbe    der   Provinz    beim   Autor    des  Itinerars   wäre  Stelle  im  Jahre  ]  904  eine  Ära  aus  Barbarastein  gefun- 

richtig,   so  brauchte  deshalb  das  am  linken  Drauufer  den,   welche  dem  ..DRAVVS  AVGVSTVS"  geweiht 

gelegene   Stadtgebiet   von  Poetovio,    was    Verwaltung  war  (Fig.  13b   n.  31).     Dieser  Stein  ist  vermutlich    un- 

und     politische     Zugehörigkeit    betrifft,      vom     recht-  mittelbar  am   Ufer,    und    zwar  am  rechten   des   Flusses 

seitigen   nicht   getrennt  zu   werden.  gestanden. 

Da  auch  verkohlte  Pilotenresle  gehoben  wurden,  Die   oben   beschriebenen  Funde  fanden   im  städ- 

ebensolehe   bei   einer  kleinen  Nachgrabung   auf  einer  tischen    Ferkmuseum   ihre  Aufstellung.   Herrn  Haupt- 

der   Fundstelle   benachbarten  Wiese   in   der  Richtung  mann   Hans    Frank,    dank    dessen   Bemühungen   diese 

des    vermutlichen    Laufes    der    Brücke    in     der    Tiefe  wichtigen  Funde  der  Drau  entrissen  werden  konnten, 

von     zwei     Metern     vorgefunden    wurden,     so    dürfte  schuldet  nicht    nur  unser  Museumsverein,  sondern  die 

entweder    eine     ältere   Jochbrücke    durch    eine     neue  Altertumswissenschaft    überhaupt    besonderen    Dank. 

Steinbrüche   ersetzt  worden   sein,   oder  es   dienten   die  Möge   ihm   bei    den    weiteren    Arbeiten    ein    günstiges 

Piloten  für  den  Aufbau  der  Steinbrücke  in  der  Form  Geschick   gönnen,    die   noch   im   DrauHusse    ruhenden 

von    Pfahlrosten    als   Bauunterlage    der   Pfeiler.     Eine  Teile  der  römischen  Brücke,  namentlich  die  fehlenden 

Rekognoszierungsfahrt     am     2.     Februar     1914     von  Reste   der   Bauinschrift    zu   beben. 

dieser    Stelle    an    das    derzeitige    linke    Ufer    hatte   in  ,,  ,.  , 

Pettau,   im    Februar    1914. 
Bezug    aul    Sichtungen    von    weiteren    Brückenresten 

ein     negatives    Ergebnis    und     es    wäre    anzunehmen,  VIKTOR    SKRABAR 


Forschungen  in  Pola  und  in  der  Polesana. 


Untersuchungen   im   nördlichen  Eck  der  antiken 
Stadt  Pola. 

Eine  Versuchsgrabung,  die  durch  die  bevor- 
stehende Verhauung  des  Komplexes  der  ehemaligen 
k.  u.  k.  Artilleriezeugswerkstätte  in  Pola  veranlaßt 
worden  war,  legte  im  Herbst  19 13  den  vollkommen 
erhaltenen    Oberbau    einer   antiken   Weganlage    bloß. 


Beiderseits  wurde  dieser  Weg  von  Mauerzügen 
begleitet  gefunden.  An  der  Westseite  der  Straße 
wurde  die  Fassadenmauer  eines  Hauses  mit  einem 
engen  Hingang  (0*9 m  breit  1  festgestellt,  über  den  hin- 
aus die  Grabung  sich  nicht  fortsetzen  ließ.  An  der 
Ostseite  wurde  die  Straße  von  einem  Mauerzug  (nur 
im  Fundament  erhalten)  begrenzt,  der  den  Hof  räum 
eines   größeren  Baukomplexes  abschließt   (Fig.  143  L  . 


I),is   I'fl.-ntenverk     inH    I.    nlonstrinr  am   i  livu»  eines   H.if.-Mnrcs 


die     vom    Nordabhangc     des    Stadthügels    zum    Hafen         In    ihm    wurde    hinter   einem    weiteren    Mauerzug    ein 
herunterführt   (Fig.  143  L).      Ihr   Oberbau    bestellt   aus        reich   ausgestatteter  Kaum    mit    halbrunder  Apsis  anl- 


einen) 2'35m  breiten  Pilasterwcrk,  das  aus  mächtigen 
Kalksteinplatten  in  einer  Stärke  von  0*2  —  0'4m  zu- 
sammengefügt ist  'Fig.  '3<i  .  Der  o*2™  hohe  Steig  zu 
beiden  Seiten  des  Weges  ist  mit  einer  Breite  von 
i*2m  bemessen,  der  die  mächtigen  Kordonsteine  be- 
reits zugerechnet  sind.  Fahrspuren  zeigt  das  Pflaster 
dieser     Weg.inlage    nicht,     die    schon    infolge     ihres 


gegraben,  der  /weitellos  zu  den  Annexen  eines  vor- 
nehmen Gebäudes  gehörte,  das  sich  in  das  Areal  des 
Nordeckes  der  antiken  Kolonie  hineinbaulc  (Tig.  1401. 
Von  zugehörigen  Resten  konnte  die  Grabung  nur  den 
genannten  Kaum  gewinnen,  der  durch  seine  eigenartige 
Innendekoration  besonders  autlallt  (Fig.  143  MI\). 
Zwischen   zwei   mächtigen,    in    einer   Entfernung     von 


starken  Gefälles  ( 1 2*-»"  nJ  t-i'1  Befahren   mit  Fuhrwerk        4*  }6m   parallel    laufenden    NTauerziigen,    deren     Breite 

ausschloß.  auf  eine   gewölbte    Decke   (Tonncngewölbci   schließen 

Jaliresheftr  des  listen-,   arrha»»!.   Institute   K.1.  XVII    Beiblatt  I  j 


A.  <  '.im 


[6.4 


140:  Raum  mit  Marmorfliesen  am   Clivus  eines  Hat'entores  i"  Pola. 


läßt,  ist  eine  durch  eine  halbrunde  Apsis  gegliederte 
Wand  (schräg  gestellt)  als  Abschluß  eingezogen 
worden,  Bei  dieser  Adaptierung  ist  dem  Räume 
folgende  Ausstattung  gegeben  worden.  Als  Boden- 
belag dienten  graublaue  Marmorplatten,  o'3"'  breit, 
0'4m  lang,  /.wischen  denen  0'035 '"  breite  Stege  aus 
roter  Marmorbreccie  (rosso  di  Verona)  eingefügt  waren. 
Als  Rand  des  Hodens  zieht  sieb  an  den  Wanden 
ein  helles  .Marmorband  K)'lOm  breit)  herum.  Von 
der  Wand-  und  Deckendekoration  wurde  im  Schutt 
des  Raumes  folgendes  Material  aufgefunden.  Marmor- 
plättchen  verschiedener  Gestaltung  als  Reste  einer 
Inkrustawand  und  profilierte  Marmorleisten  aus  den 
Sockel-  und  Felderabschlüssen.  Den  Schmuck  der 
Apsiswandung  deuten  Stücke  des  Wandverputzes 
mit  anhaftendem  Glasmosaik  an,  die  im  Schutte  dieses 
Raumteiles  zum  Vorschein  kamen.  Von  der  Decken- 
dekoration   des     nach     kampanischen    Beispielen      zu 


einer  Grotte  gestalteten  Raumes  stammen  Schneeken- 
gehäuse l'Murex  brandarisi  und  die  zahlreichen  per- 
forierten Stalaktiten,  die  aus  dem  Bauschutte  aufge- 
lesen weiden  konnten.  Durch  einen  großen  Tropf- 
stein fand  sieh  noch  der  lange  Kupferhaken  durch- 
gezogen, mit  dem  der  Stein  an  der  gewölbten  Decke 
aufgehängt  war.  An  Baumaterial  wurden  hier  gefun- 
den: Abgerichteter  Bruchstein,  Fragmente  von  Dach- 
ziegeln (teguloe)  mit  den  bekannten  Marken  des 
O.  Clodius  Ambrosius  und  Aulus  Faesonius  A.  f. 
An  zerstreuten  Funden  nenne  ich  noch  zahlreiche 
Glasscherben,   Amphorenreste. 

Das  hier  unweit  des  Hafengebietes  in  diesem 
Annexbau  erhaltene  Wohnhaus  zählte  zu  den  vor- 
nehmen Quartieren  der  Colonie,  die,  wie  pompeja- 
nische  Beispiele1)  zeigen,  gerne  an  der  Peripherie 
der  Städte  entstanden,  in  denen  einer  baulichen  Ent- 
wicklung durch   die  bald  nach  den  Bürgerkriegen  be- 


/..  B.  II. aisbauten  aus  der  letzten  Zeit  Pompeis  an  der  Strada  delle  scuole  und  an  der  Südfront  der  Stadt. 


i6- 


Forschungen  in    Pola  und   in  der  Polesana 


166 


im:    Die   Ausgrabungen   am   Clivus  eines   Hafentures  in   I'i 


gonnene     Schleifung     der    alten     Stadtmauern     Raum 
gegeben   worden   war. 

Hei  dieser  Keststellung  möge  an  eine  Vermutung 
I'  Kandlers-/  erinnert  werden,  der  in  diesem  Teile 
P"las  einen  kaiserlichen  Palast  der  Antonia,  der 
Gemahlin  des  Drusus,  vermutet.  Wenn  auch  der  für 
Pola  bezeugte  kaiserliehe  Wohnsitz  auf  jeden  Kall 
nur  außerhalb  der  Mauern  in  einer  der  in  jüngster 
Zeit  erst  entdeckten  Herrschaftsvillen  der  auguste- 
ischen Zeit  gesucht  werden  darf3;,  so  findet  mit 
der  besprochenen  Auldeckung  die  Xoti/.  Kandlcrs 
doch  dahin  eine  Bestätigung,  daß  das  Xordeck  der 
Kolonie  nach  Niederlegung  der  Hafenmauer  das 
Bauwerk  eines  reichen  Wohnhauses  aufgenommen  hat. 
Konnte  hier  trüberen  Forschern,  wie  Kandier,  noch 
manche  Spur  seiner  Baulichkeiten  aufgefallen  sein, 
so  bildet  der  aufgedeckte  künstliche  *  i  rottenraum 
vielleicht    den    letzten    größeren    Baurest    aus    diesem 


Baukomplexe.  Seine  Krhaltung  war  leider  nicht  mög- 
lich, da  derselbe  von  dem  Neubau  der  Telephon- 
zentrale des  projektierten  Hauptpostamtes  in  Pola  be- 
reits   überbaut    werden    mußte. 

überaus  wünschenswert  erschien  es  nun,  die  be- 
gonnene Grabung  im  Laute  des  antiken  Straßenzuges 
tortzusetzen,  um  einerseits  sein  Hafcntor  zu  erreichen, 
anderseits  Gelegenheit  zu  finden,  um  zum  ersten 
Male  in  Pola  einen  antiken  Stadtmauerteil  feststellen 
und  untersuchen  zu  können.  So  wurden  im  Mai  1014 
die  Arbeiten  in  der  Trasse  der  bereits  angegrabenen 
antiken  Weg  anläge  wieder  au  t  genommen,  die  IG1" 
unterhalb  der  Grabungsgrenze  neuerdings  aufgefunden 
und  nach  Verfolgung  in  einer  Länge  von  " '"  mit 
ihrem  antiken  Torbau  schließlich  bloßgelegt  werden 
konnte   (Kig.    143  A). 

I)ieser  Straßenzug  erweitert  vm  allem  du  ich 
meinen    1  orbau     das    Bild    des    antiken    Lageplans   der 


Xotizie   sto riebe    di    Pnla    I2ul. 

Die    vornehmste    und    reichste    Villa     li 


dei     I  lalcnbueht    Val     <  atena    dei 
Pola.    Jahreshelte    XI    Beibl.    107, 


Insel     l'rioni     bei 


iO: 


A.  (inirs 


168 


Reste  <le 


ntikeii   Hafrtitores  mul   seiner    Weganl;i 


Kolonie  und  gibt  in  seiner  guten  Erhaltung  das 
Beispiel  eines  der  vielen  CHvi  des  Capitoliums,  die 
als  dessen  Zugänge  in  die  Unterstadt  herur.terführen. 
Diese  bestehen  auch  an  der  zweiten  Grabungsstelle 
aus  einem  mit  mächtigen  Steinplatten  gepllastcrten 
Straßenkörper,  in  dessen  Mitte  als  YVasscrabzug  ein 
breiter  Kanal  Souterrain  eingebaut  ist.  Der  Einlauf 
der  Niederschlagwässer  erfolgt  durch  offen  gelassene 
Fugen  der  Pflasterung.  Der  Straßenzug  verläuft  auch 
in  seinem  untersten  Teile  in  nördlicher  Richtung  und 
trifft  mit  seiner  verlängerten  Achse  ziemlich  genau 
die  Mitte  des  Stadthügels  (Fig.  146).  Dieser  Tunkt  und 
das  Einhalten  der  mit  dem  Meridian  zusammen- 
fallenden Orientierung  scheint  für  die  Trassierung 
allein  maßgebend  gewesen  zu  sein  und  weniger  der 
Verlauf  der  Stadtmauer,  die  schräg  von  dem  Clivus 
getroffen  und  im  gleichen  schiefen  Winkel  (750,1  von 
seiner  in  der  Lichte  nur  2*58*"  breiten  Toranlage 
durchschnitten  wird.  Auffallend  bleibt  dabei  die 
ebenfalls    aus    dem    rechten    Winkel    in    die    schräge 


geschobene  Konstruktion  der  Torachse,  die  in  der 
Porta  Kreole  (Sehrägslellung  74°,  innere  Breite  des 
Torganges    3m)    ein     zweites     ähnliches    Beispiel    für 


Kolonie    Pola  darbietet  '/. 

Anschließend  an  die  Freilegung  des  Torbaues 
A  (Fig.  143,  145  und  1461  wurde  die  antike  Stadt- 
mauer B—C  soweit  als  möglich  nach  beiden  Rich- 
tungen hin  durch  eine  weitere  Grabung- verfolgt 
und  festgestellt,  daß  sie  Östlich  vom  Hafentor  gerad- 
linig verlauft,  während  sie  3 m  westlich  von  dem 
gleichen  Tor  etwas  landwärts  abbiegt.  Ihr  Mauerwerk 
ist  aus  gut  abgerichtetem  Bruchstein  aufgeführt,  der 
an  der  Außenseite  in  gleichmäßigen  Schichten  in 
reichlichem  Mörtel  versetzt  ist.  Der  Mauerkern  be- 
steht aus  einem  Füllwerk,  zu  dessen  Herstellung 
rohe  Bruchsteine  in  satter  Mörtelbettung  verwendet 
sind.  An  der  Hafenfront  ist  die  Mauer  mit  einer 
starken  Verputzschichte  1  Kalkmörtel  mit  Zusatz  von 
grobkörnigem   Sand)  überzogen,   die  sich  in  größeren 


'i  Jahreshefte    XV,   Beibl.  269. 


I  bq 


Forschungen   in   l'ola  und   in  der   folesana 


170 


Flächen  noch  erhalten  fand.  Die  .Mauerstärke  beträft 
an  der  Sohle  i'oö"1,  die  sich  im  Aufgehenden,  oberhalb 
des  004"1  vortretenden  Sockelansatzes  der  Innenseite 
auf  2*02m  reduziert"';.  Das  Aufgehende  der  Ring- 
mauer findet  sich  an  der  Toranlage  noch  am  besten 
erhalten.  Trotz  der  bevorzugten  Orientierung 
ihres  Weges  hat  diese  wohl  nur  die  Bedeu- 
tung eines  Nebentores.  Ihm  ist  die  einfachste 
Ausstattung  einer  einbogigen  Pforte  gegeben, 
deren  Pfeiler  und  Gewände  aus  dem  gleichen 
Bruchstein  wie  die  Stadtmauer  hergestellt  sind. 
Besondere  Hinrichtungen  eines  Torverschlusses 
konnten  außer  einer  mittelalterlichen  Verlegung 
des  Torganges  mit  Quadern  und  Steinschwellen 
an  dem  Bau  nicht  beobachtet  werden.  Die 
Grabungen,  die  in  dem  Räume  vor  dieser 
einfachen  Pforte  vorgenommen  wurden,  konnten 
nur  späte  oder  mittelalterliche  Anbauten  fest- 
stellen, die  nach  der  Schleifung  der  Stadt- 
mauer entstanden   sind. 

Ungefähr  27™  vor  der  antiken  Mauer 
und  dem  Hafentor,  das  aus  der  ersten  Zeit 
der  Kolonie  stammt,  liegen,  un- 
mittelbar an  die  Strandlinie  heran- 
gerückt, Reste  der  mittelalterlichen 
Stadtbefestigung.  Diese  Distanz,  ver- 
mehrt um  die  Stärke  der  mittelalter- 
lichen Mauer,  ergibt  in  einer  Breite 
von  ungefähr  IOO  röm.  Fuß  eine 
freie  Strandfläche,  die  sich  vor  der 
antiken  L'mwallung  noch  ausdehnte 
und  die  später  in  das  mittelalter- 
liche Stadtgebiet  einbezogen  wurde. 
So  erscheint  nach  den  bisherigen 
Funden  an  der  landseitigen  Front 
der  Stadt  der  Zug  der  mittel  alter- 
lichen Mauer  hinter  der  Linie  der 
antiken  Befestigung,  während  auf  der 
Hafenseite  die  späteren  Wallmauern 
vom  Xordeck  der  Stadt  an  bis  in 
die  Gegend  des  Forums  Raum  ge- 
winnend vor  die  antike  Grenze  der 
Kolonie   gelegt   wurden. 

Leider  war  es  unausführbar,  die  Grabung  so 
weit  auszudehnen,  daß  eine  Untersuchung  und  Auf- 
nahme der  in  umfangreichen  Resten  erhaltenen 
Hausbauten    nächst  des  Hafentores  ermöglicht  worden 


wäre.  Immerhin  konnte  an  der  Westseite  des  Straßen- 
zuges bis  zu  lVsm  Höhe  eine  aus  bestem  Steinwerk  auf- 
geführte Mauer  freigelegt  werden.  Hier  gelangt  man 
durch  eine  breite  Tür  in  einen  an  die  Stadtmauer  an- 
gelehnten Raum  (7  (Fig.  143),  in  dessen  Eck  ein  flacher 


■  1. 


143:   l'lanski/./e  der  Ausgrabungen  in  iler  Gegend   des  Hafentores 
im   Xonleck  der  Stadt. 
.1   antikes   Hafentor,    B—*'  antike  Mauer.    '»'   Kaum  mit  einem   breiten  Tor  und 
Abläufst  li;ile.   //  Reste  rines  spätantiken  Hypokaustum,   AT  M   Keste  eines  vor- 
nehmen  liaues  mit  Mosaikschnuick  mil  Marmotfliesen,  /.  antiker  Straßenkürper 
"ines  auf  das  Kapitol  hinaufführenden   Cüvus      1/    ~b   Durchschnitt  des  Straflen- 


kflrpers.      Die  Zahlen    geben   du 


elmtH 


Mete 


Steintrog  mit  einem  Auslauf  auf  der  Stralic  gefunden 
wurde.  Reicher  sind  die  Funde  aus  dem  Hoden  an 
der  Ostseite  des  ('livus.  Hier  ist  an  die  Stadtmauer 
ein   Haus   //  angebaut,    von    dem    nur    ein    Vorraum 


')    Gleiche      Mauerstarken      und      Hauweise      für        (Grabung   am    Arco   di  Riccardo)   und    in    Fiumc   frst- 
die    antike    l'mwallung    wurden    in    Atjuilcia,     Triest        gestellt. 


i7i 


A.  Gnirs 


172 


mit  breitem  Eingang  und  ein  zweiter  mit  den  Ziegel- 
pfeilern des  Hypokaustums  und  seiner  Heizanlage 
(Praefurnium)  freigelegt  werden,  konnte.  Das  Terrain 
dieser  frühzeitig  zerstörten  Hausbauten  war  schon 
im  Mittelalter  wieder  planiert  worden,  wobei  auch 
der  Boden  des  Clivus  ungefähr  I1"  überhöht  wurde, 
um  eine  neue  Verbauung  zu  ermöglichen,    die  noch 


144:  Mittelalterliche  Stadtmauer. 

der  antiken  Orientierung  folgt  und  zum  Teil  auch 
altere  Fundamente  benutzt.  Die  antike  Stadtmauer 
war  aber  damals  samt  ihrem  Torbau  schon  so  weit 
versehwunden,  dal!   sie   überbaut   werden    konnte. 

Zur  Frage  der  Poleser  Stadtmauern  haben 
die  besprochenen  Aufdeckungen  insoferne  ein  be- 
deutsames Material  erbracht,  als  sich  jetzt  zum  ersten- 
mal mit  voller  Bestimmheit  antikes  Bauwerk  von 
gleichen,  fortifikatorischen  Herstellungen  späterer 
Zeiten  unterscheiden  läßt.  Das  angegrabene  Stück 
der  mittelalterlichen  Stadtmauer  (Fig.  145  /')  charak- 
terisiert    sich     gegenüber      der      antiken     Umwallung 


jgRIil 


Situation    der 


antiken   und  mittelalterlichen   Sta'tmaue 
im  Nurdeck  der  Stadt. 


A   Hafentor,     Li — C   antike  Mauer,     I)  mittelalterliche  Mauer, 

/-.'  -F  ungefähre  Situation  der  Strandlinie  vor  der  Anschüttung 

der  modernen  Riva. 


14O:    Situation   des  neuentdeckten  Clivus 
und  seines  Hafentores  im  Nordeck  der  Stadt. 

_/>•_('    Verlauf    der    antiken    Mauer,    D—E—F—G  Verlaut 
er    antiken   Mauer,    LI  Plateau  des  antiken   Burghügels  der 

Stadt. 


Forschungen   in    Pola   und    in   der 


'7  1 


H  —  f"  durch  eine  größere  Breite  (3  "'),  lern  er  ist 
ihr  an  der  Front  mit  Quadern  geblendetes  Mauer- 
werk /.umeist  aus  Spolien  aufgeführt,  das  stadtseiti» 
durch  einen  schrägen  Sockel  mit  schwachen  Blcnd- 
pfeilern  verstärkt  ist  iFig.  144).  Die  im  Jahre  [875 
beim  Mau  der  Infanterickascrne  unweit  der  jüngsten 
(irahungsstellc  festgestellten  Mauern  der  Stadt  konnten 
seinerzeit  nur  an  der  Hand  vorliegender  Pläne  zeitlieh 
bestimmt  werden1'».  Das  dabei  erzielte  LTntersuchungs- 
ergebnis  muß  an  der  Hand  der  jüngsten  Feststellungen 


fUichslabenhöhe     in    Zeile    1.    0*057  "'• 
jetzt    im    Lapidarium    der   Arena. 

F.   l\ipiu\s] 
Liberales] 

in  ßrontem)  p{cdcs)  XII 
in  a'Arum*  v\cdca    XVI 


ata ' 


sonst    005 ' 


1 


t 


mm 


147:    lirahrippu:. 


nun     dahin    eine    Korrektur    erfahren,     daß    dei    das  2.  Graham  aus  Kalkstein.  ( >bcn  und  an  der  rechten 

Xordeck  der  mittelalterlichen  Stadt  bildende  Mauerzug        Seitenfläche   durch    spätere  Zurichtung  des  Steir.es  als 
i  Fig.  146,1  />-   /;' — /■' — G  als  spätere  Herstellung  ange-        Bauquader    mit    J'extverlust    abgeschlagen   (Fig.   148.1. 


sprochen  werden  muß,  soweit  er  nicht  oberhalb  des 
Mauerzuges  (Fig.  1401  .-1  —  H  liegt.  Letzterer  bildet  nach 
seiner  Lage  zu  dem  entdeckten  Clivustor  ('  zweifel- 
los den  von  hier  zum  Nordeck  der  Kolonie  weitet 
verlaufenden   Teil    der  ältesten,    antiken   Hafenmauer. 

Die  Funde  aus  der  (legend  des  Hafentures  be- 
schränkten sich,  von  einem  Depotfund  mit  drei  fiüh- 
inittelalterliehen  Bronzekrügen  abgesehen,  auf  folgen- 
des   Material: 

1.  (irabeippus,  nur  im  oberen  Teil  erhalten,  aus 
Kalkstein  (Fig.  147;.  Rechts  mit  Textverlust  abge- 
schlagen,  jetzt  0'45m  hoch,  0-38 ,n  breit,  0-23  m  dick. 


Jetzt  002111  breit,  0'57™  dick,  07:,  ">  hoch.  Inschrift 
und  Seitenflächen  sind  versenkt  und  mit  profilierten 
Rahmcnlcistcn  versehen.  Buchst, dien  sind  hoch  in  X.  2  : 
o'04i"'.  /..  3  u.  4:  n-05m,  /.  5:  0'065,n.  Von  der 
Zahl  Illlll  111  Zeile  I  sind  die  beiden  letzten  Ha- 
sten nur  in  den  Füßchen  erhallen.  Jetzt  im  Lapidarium 
der    Arena.  

Illlll   [i'iro)   AittfusldlK] 

Bebryci    Terl[io] 

hall  1 

(acstiinui  .... 

v(iva)   [ficcili] 


''1   l'ber   die  Stadtmauern    im  Xnrdeck   der  Stadt  Pola   vgl.  Jahrbuch  d.  Zentral-Kommissinn    Bd.   II    213  II. 


A.  *  inirs 


,70 


Die  Ära  dürfte  wie  das  übrige  am  F.nde  des 
Clivus  aufgefundene  Steinmaterial  von  der  frühmittel- 
alterlichen Verlegung   des  Torganges  herrühren. 

3.  Fabrikmarken  auf  Amphoren.  Tn  dem  Ilypo- 
kauslum  des  Hauses // wurden  zahlreiche  Amphoren- 
scherben festgestellt,  unter  denen  Mündungsstücke  mit 
folgenden  Fabrikmarken   aufgelesen   werden  konnten: 

<7i  Imp(eratoris)  Domiliaui,  croi.V"  hoch7). 

l'i  C  Lacliaiti  Bassi  und  Amclhysli.  Bekannte 
Doppelmarke  des  Fabrikherra  ans  Fasana  und  seines 
Tupfers.  Über  die  Amphoren  des  Laekanius  handeln 
Jahreshefle   Xlll   Beibl.   97  IT. 


1  in:  M.-il.iillonliü.l 

c)  Castorfs).  Marke  eines  Töpfers,  dessen  Fa- 
brikherr, vielleicht  Laekanius,  auf  dem  fehlenden  Teil 
des  Mundsaumes  in   einer  Marke  genannt  sein  dürfte. 

d)  C.  Laeltani,  0'0l4m  hoch.  Bisher  unbekannter 
Stempel   eines  in   Südistrien  bekannten  Fabrikates. 


<■')  t'-P'S0,l>  0'oi6'"  hoch. 

f)  I.esbi,  o'02,n  hoch.  Das  Füßchen  des  Buch- 
staben L  ist  bis  zur  vollen  Länge  einer  llasta  empor- 
gezogen. 

4.  Medaillonkopf  (Fig.  149).  Reliefskulptur  auf 
einer  Kalksteinplatte  0'8m  breit,  0'65m  hoch,  0'22m 
dick  Der  o'09m  hohe  Medaillonrahmen  ist  an  der 
Außenseite  mit  Akanthuslauh  bedeckt  und  am  Steg 
mit  einem  Astragalstab  ge/.iert.  Der  Reliefkopf  in 
dem  vertieften  Medaillon  ist  bis  auf  geringe  Haar- 
partien und  Gewandung  zerstört.  Das  Bildwerk  wurde 
in  dem  Bauschutt  vor  dem  Tor  am  Pflaster  des  Clivus 
gefunden,  so  daß  sieb  seine  Deutung  als  ein  Zierstück 
dieses  Baues  und  ein  Bezug  auf  die  Gottheit,  der  dieses 
Tor  gewcihlwar,  nicht  ausschließt.  Jetzt  im  Lapidarium 
der  Arena.  Indes  könnte  in  Hinblick  auf  den  Kranz 
auch  an  den  Clipeus  eines  Verstorbenen  gedacht  werden. 

Ein  in  Vergessenheit  geratenes  Denkmal 
aus  dem   römischen   Pola. 

Anschließend  an  die  mitgeteilten  Grabungser- 
gebnisse soll  hier  noch  ein  antikes  Baudenkmal 
Polas  erwähnt  werden,  das  dem  gleichen  Gebiet  der 
Kolonie  angehörend  zwischen  dem  entdeckten  Clivus 
und  dem  zum  Nymphaeum  (Karolinenquelle)  führen- 
den Stadttore  gesucht  werden  muß. 

Über  diesen  in  Vergessenheit  geratenen  Bau 
steht  in  einem  kleinen,  unbedeutenden  Führer  durch 
die  Sehenswürdigkeiten  Polas  aus  dem  Jahre  1867 
folgende  Fundnotiz>i:  „In  jüngster  Zeit  grub  man 
zwischen  dem  Dome  und  der  Wasserleitung0;  beim 
Demolieren  eines  lfciuses  aus  dem  Schutt  hervor  die 
Front  eines  alten  Gebäudes  (vier  Pfeiler  mit  einem 
ionischen  Architravi.  Auch  entdeckte  man  Kata- 
komben mit   großen  steinernen   Särgen,   die   aber  von 


')  Amphorenfragmente  aus  der  kaiserlichen  Ton- 
warenfabrik vom  Südhange  des  Monte  Loron  (7  km 
nördl.  von  Parenzo)  publizierte  Gregorutti  in  den  Atti  e 
ratin.  della  Soc.  Istr.  7]  220,  ferner  C  V  2,  8112,  1 — 4. 
In  den  staatlichen  Sammlungen  in  Pola  finden  sich  vom 
gleichen  Fundort  in  mehre renKxemplaren  folgende  Am- 
phorenmarken (in  Fragmenten,  Marke  am  Mundsaum  1: 


LT] 
Uli 


Msy(s 


fflffii 


Katnikmarken   auf    \innli"i" 


1.  Had(riani)  Auginsti), 

2.  Im(peratoris)  Xervac  Atigiusli),  beide  Marken 
0014"'    hoch   mit  erhabenen   Buchstaben  eingepreßt. 

A.  Pogatschnig  konnte  letzthin  am  Monte  Loron 
die  Lage  dieser  von  der  zweiten  Hälfte  des  I.  Jahrh. 
n.  Chr.  bis  Fnde  des  II.  Jahrh.  blühenden  Tonwaren- 
fabrik durch  Grabungen  genau  feststellen  und  dabei 
reiches  Material  gewinnen,  das  nächstens  in  den  Atti 
e  memorie  veröffentlicht  wird. 

8)  A.  Gareis,  Pola  und  seine  nächste  Umgebung, 
Triest    1867. 

")  Unter  „Wasserleitung"  versteht  Gareis  das 
Brunnenhaus  der  Karolinenquelle  Mas  antike  Nym- 
phaeum). 


177                                                       Forschungen   in   Pola  und   in  der  Polesana                                                       '7's 

Venetianern  stammen."  Auf  dasselbe  Denkmal  be-  brajo  iSö.j.''  gefertigt.  Leider  wird  auch  hier  die  to- 
ziehen  sieh  zweifellos  gelegentliche,  kurze  Andeu-  pographische  Situationsangabe  vermißt,  die  sieh  nur 
tungen  P.  Kandlers  über  die  in  den  Sechzigerjahren  aus  den  Aufschriften  der  Pläne,  aus  der  zitierten, 
erfolgte  Kntdeckung  einer  antiken  Porta  trigemina1"]  recht  allgemein  gehaltenen  Mitteilung  Kandlers  und 
in  der  Gegend  der  Porta  S.  Giovanni.  Weißhäupl  ist  aus  der  Ortsangabe  in  der  Fundnotiz  bei  Gareis  an- 
diese  Erwähnung  eines  Polesei  Tores  mit  drei  Hin-  nähernd  rekonstruieren  läßt.  Übereinstimmend  ver- 
gangen aufgefallen,  die  er,  obwohl  die  fundgeschieht-  legen  diese  Berichte  das  Denkmal  in  den  Kaum 
liehen  und  topographischen  Daten  im  Berichte  Kand-  zwischen  der  Infanteriekaserne  und  der  Via  Castro- 
lers es  auf  keinem  Falle  gestatten,  als  eine  Ver-  pola  an  die  Via  Kandier.  Hier  standen  auch  einmal 
wechslung  mit  der  bestehenden  Porta  gemina  zu  er-  alte  Häuser,  die  behufs  einer  Straßenregulierung 
klären  vorschlägt11).  vielleicht  in  der  Zeit  um  1864  abgetragen  wurden.  Auf 
Weitere  Nachforschungen  nach  diesem  jedenfalls  diesem  Platze  kann  auch  der  Bau  mit  der  Front  an 
bedeutenden,  aber  sonst  in  der  Literatur  unerwähnt  der  Südseite  der  jetzigen  Via  Kandier  vermutet  werden, 
gebliebenen  Bauwerk  verliefen  zunächst  resultatlos.  da  eine  Entwicklung  über  die  späte  Anschültungs- 
Nur  ein  alter  Poleser,  der  Steinmetzmeister  Sbisa,  däche  der  Via  Castropola  hinüber  möglich  ist,  deren 
konnte  aus  seinen  Jugenderinnerungen  noch  mitteilen,  antiker  Zug  irgend  einem  frühen  Baukomplex  nächst 
daß  einmal  bei  einer  Grabung  in  dem  Straßenkörper  des  Stadttores  auf  der  Piazza  S.  Giovanni  ausweichend 
der  Via  Kandier  ein  vollkommen  erhaltener  Torbau  in  die  Androna  dell'  angeln  einbiegt,  um  durch  die 
bloßgelegt  und  nachher  wieder  verschüttet  worden  Porta  Gemina  aus  der  Kolonie  herauszuführen.  Neben 
sei.  Sbisa  gab  weiterhin  mit  Bestimmtheit  die  bin-  dieser  Lokalisierung,  die  vielleicht  auch  durch  die 
mündungsstelle  der  Via  S.  Tcodoro  in  die  Via  Deutung  des  Baues  gestützt  wird,  soll  doch  die  mit 
Kandier  als  den  Kundplatz  an,  ohne  da?  aber  einer  Bestimmtheit  geäußerte  Ansicht  des  zitierten  Augcn- 
im  Frühjahre  1913  hier  durchgeführten  Tastgrabung  zeugen  nicht  ganz  unterdrückt  werden,  der  die  bc- 
ein  entsprechender  Erfolg  gegeben  worden  wäre.  Daß  treffende  Grabung  am  westlichen  Kck  der  Via  Kand- 
schließlieh  über  den  Verbleib  des  gesuchten  Denk-  1er  und  Via  S.  Teodoro  gesehen  haben  will.  Da/u 
males  doch  in  unbeachtet  gebliebenen  Fundnotizeu  möge  eine  lokale  I  radition  erwähnt  sein,  die  von 
und  Aufnahmen  gute  Anhaltspunkte  gewonnen  werden  einem  Torbau  spricht,  ihr  an  derselben  Stelle  beim 
konnten,  danke  ich  den  freundlichen  Bemühungen  Bau  der  Artilleriewerkstätte  autgedeckt  worden  sei 
der  Herren  Dr.  A .  Puschi  und  Dr.  P.  Stieotti  in  und  der  in  einen  unterirdischen  Zugang  des  Kapi- 
Triest,  die  aus  dem  handschriftlichen  Nachlasse  Pietrn  tols  führen  soll.  Auch  Kandlers  Notiz  schließt  mit 
Kandlers  schließlich  hieher  gehörendes  Materia!  auf-  dem  Hinweis  auf  einen  benachbarten  Clivus,  der  mit 
linden  und  zur  Verfügung  stellen  konnten.  Dasselbe  der  entdeckten  Weganlage  identifiziert  weiden  könnte, 
besteht  freilich  auch  nur  aus  einer  kurzen  Notiz1-).  die  Annahme  keineswegs  aus,  daß  vielleicht  auch  hin 
die  aber  durch  zwei  ursprünglich  auf  einem  einzigen  das  in  Frage  stehende  Objekt  gesucht  werden  kann. 
Blatt  gezeichnete  Pausen  einer  Originalaufnahme  So  wie  sich  zur  Lage  des  verschollenen  Bau- 
reichlich illustriert  wird.  Diese  exakten  Zeichnungen  Werkes  heute  nur  Vermutungen  aussprechen  lassen, 
enthalten  Grundriß,  Aufriß  und  ein  Profil  und  sind  ebenso  konnte  Kandier  in  dem  mitgeteilten  Bericht 
von  Giov.    Righetti  mit  dem  Datum    -Pola,    li    25    leb-  nur   Andeutungen   über   dessen   ursprüngliche   Bestim- 

10)   Notizic     sloriehe    di    Pola    (aus    dem   Conser-  gusto,   pel    Foro. 

vatore)    I20f.  Li    avanzi     di     questo     hellissimo    edilizio     sono 

")  Jahreshefte    IV,    Bcilil.    [92.  troppo  limitati    nel   tralto    scoperto    per    trarnc   sicuro 

1Ji    Avanzi  di  edilizio  certamente   amplu  e  memo-  giudizio    se    vada    collocata    fra     li    edilizi     pubblici  o 

rabile   nel   Rione  fra   il   duomo   e    Porta    S.    Giovanni  fra   li   privali. 

sul  Clivo  che    scende    della    porta    del    Campidoglio  Certo  nun   e   porta    di   Citta    le  cui   mura  stamm 

nella  direzione   del    Kardo    massimo  e   si   protende  al  piu    remo'e,    nc    potrebbero   facilmente   dirsi   porte  d' 

mare.   Sta  nella   parte   inferiore  della  eolonia  dal    Nin-  ingresso   di   palaz/.o,    piuttosto    aperture    di     botteghe 

feo   al    Furo   la   quäle  parte   e    uobilissima   pel  Tempin  poste    su   foro   minore    decorato   come   bisse    sala   con 

di   Giove   Conservatoie,     poi    latlo    sopra    il     duomo,  nichia.    Vi   ha  speco  di  aipia,  derivata   forse  dal   pros- 

pel    battistero,  pel   Palazzo  ducale,   pel  Tempiu  d'Au-  simo   aquedotto. 

Jahn-shefte  lies  üsterr.   arcl.äul.    Institutes  Bd    XVII   Beiblatt  I2 


179 


A.  Gnirs 


180 


mung  machen,  wobei  er  es  beklagt,  daß  die  Gra- 
bungen über  die  übrigen  erhaltenen  Teile  des  ver- 
schütteten Bauwerkes  sich  nichl  ausdehnen  ließen. 
Einem  weiteren  Erklärungsversuch  möge  eine  Be- 
schreibung des   Bauwerkes   vorangehen. 

N'ach  dem  Plane  Righettis  (Eig.  150  und  151) 
scheint  es  festzustehen,  daß  eine  nicht  im  vollen 
umfange  des  erhaltenen  Bestandes  ausgeführte  Tast- 
grabung eine  aus  Freistützen  gebildete  Front  in  jenem 
Teile  aufgedeckt  hat,  wo  diese  senkrecht  an  eine 
gemauerte  Wand  anstößt.  In  dem  Teile  vor  der 
Front  gliedert  sie   sich  durch   eine   halbrunde   Nische 


wie  an  den  toskanisehen  Kapitellen  eine  reiche 
Gliederung,  die  in  dem  darauf  ruhenden  Gebälk  eine 
entsprechende  Fortsetzung  findet.  Über  Spuren  einer 
Fortsetzung  des  Bauwerkes  in  ein  erstes  Stockwerk 
hinauf  werden  weder  in  den  Plänen  noch  in  den 
Berichten  Andeutungen  gegeben.  Daß  aber  minde- 
stens noch  eine  Freistützenordnung  auf  die  Pfeiler- 
front gefolgt  ist,  zeigen  deren  Maßverhältnisse  wie 
die  angebaute  Zisternenanlage,  die  hinter  einer  archi- 
tektonischen  Wand   versteckt   worden   war. 

Über  die   Größe   des    Hauwerkes  orientieren   fol- 
gende von  den  Plänen  Righettis  abgenommene  Maße. 


150:     Vordersicht  [A)  und  Profil  [B]  eines  antiken  Baues  in   l'ol.t 


(r  =  o-0m,),  während  sie  hinter  den  Freistützen  gerad- 
linig verlaufend  zum  Teil  die  Substruktion  eines 
höher  liegenden  Wasserbehälteis  bildet.  Dieser  be- 
steht aus  einem  Gußwerk  (opus  Signinum13)  mit  der 
üblichen  Wandstärke  von  04"1  und  verfügt  über  eine 
innere  Lichte  von  4'5m,  die  wahrscheinlich  der  Breite 
des   oblong   geführten   Bassins   entspricht. 

Die  Freistützenreihe,  die  mindestens  vier  ver- 
schließbare Eingänge  öffnet,  ist  auf  einer  niedrigen 
Schwelle  aus  Quaderwerk  aufgeführt  und  mit  einem 
vollen  Gebälk  in  der  Konstruktion  scheitrechter  Bo- 
gen gedeckt.  Die  vornehme  Architektur  der  den 
Stützen  vorgesetzten  Blendpfeiler  zeigt  an   den    Basen 


Gesamthöhe  des  Erdgeschosses:  j'4;1",  Eingänge 
zwischen  den  Pfeilern  I ' 3 5  ra  breit  und  2*55 !n  hoch, 
Blendpfeiler  Schalt  0'5m  breit,  2'J5m  hoch  ein- 
schließlich Basis  und  Kapitell,  Achsenentfernung  der 
Pfeiler  2\|m. 

Kandier  möchte  in  dem  Baurest  Teile  aus  einem 
kleinen,  mit  Kaulläden  ausgestatteten  Forum,  even- 
tuell einen  Saalbau  mit  Xisehen  sehen,  ohne  sich 
entscheiden  zu  können,  ob  es  sich  um  ein  öffent- 
liches oder  privates  Gebäude  handelt.  Sollte  eine 
Vermutung  über  die  Bestimmung  des  Objektes  heule 
atisgesprochen  weiden,  so  könnte  man  eher  an  ein 
öffentliches   Brunnenhaus   denken,   wofür  das  bauliche 


1:|)  Die    bezügliche    originale    Legende    auf    dem    Plan    Righettis    lautet    zu    diesem    Bauteile:     „Vasca    di 
calcestruzzo". 


i8i 


Forschungen   111    I'ola   und    in    der    Polesana 


I  S : 


Arrangement  und  Örtlichkeit  ebenso  spricht  wie   die  Rest  einer  antiken   Ölfabrik   in   Gallesano 

Reste  des  in  ihm  hoch  liegend   eingebauten  Wasser-  hei    Pola. 

Speichers.   Jedenfalls  handelt  es   sich   um   ein   bedeut-  Anläßlich   der  durch   das    k.   k.     küstenländische 

sames  Haudenkmal  aus  antiker  Zeit,  dessen  neuerliche  I.andeskonservatorenamt    im    Frühjahre    1914    dureh- 

Auffindung   und    abschließende    Untersuchung    heute  geführten  Restaurierung  des  romanischen  Kirchleins 

zu  den  ersten   Aufgaben    der   lokalen   Forschung   gc-  S.  Maria  Coneet'.a  in  Gallesano  zeigte  sich,  daß  dessen 

zählt   werden   muß.  Fundamente  auf  den   Mauern  eines  verschütteten  Bau- 


Grabungen    in   der  römischen   Nekropolc   Polas. 
Kine   Versuchsgrabung    am   Ortsausgang    in    der 

Via  Orscolo  konnte  mit  der  Feststellung  abschließen, 
daß  dieser  moderne  Straßenzug  annähernd  der  Rich- 
tung der  von  der  Tabula  Peutingeriana  überlieferten 
Straße     I'ola      Nesactium —  Tarsatica    folgt,    die    bald 


dl 
< 
CD 


•"* 


l'l.mskiz/ 


rinrs  antiken    hauos  in    l'nl.i. 


nach  dem  Amphitheater  die  von  I'ola  ausgehende 
antike  Flavische  Straße  verläßt,  um  am  Südhang  von 
Val  Siana  die  Alture  zu  erreichen.  Ungefähr  500 
passus  vom  nächsten  Stadttor  (Porta  S.  Giovanni) 
entfernt,  wurde  hier  ein  Familiengral)  mit  Stein- 
ossuarien,  Glas-  und.  Terracottagefäßen  intakt  vor- 
gefunden. Vor  ihm  wurde  das  aus  Steinschwellen 
gefügte  Sockelwerk  eines  kleineren  Grabdenkmales 
und  neben  ihm  der  untere  Teil  eines  Grabbaues 
freigelegt.  Die  Publikation  der  Funde  wird  vor- 
bereitet. 


Werkes  aus  antiker  /eil  liegen.  Zu  seiner  weiteren 
Untersuchung  wurde  auf  dem  Platze  vorder  Kirche 
wie  längs  ihrer  Südfront  eine  kleine  Tastgrabung 
eingeleitet,   die   mit    folgendem    F.rgebnis   abschloß. 

Die  Kirche  S.  Maria  Concetta  steht  innerhalb 
der  Mauern  einer  antiken  Villa  rustica,  deren  Hoden 
ungefähr  1 5 nl  unter  dem  jetzigen  Niveau  liegt.  Vor 
der  Kirchenfront  1  Fig.  152)  entwickeln  sich  jene  bau- 
lichen Einrichtungen  einer  Ölpresse,  die  von  der 
gleichen  antiken  Anlage  am  Monte  Collisi  der  Insel 
Rrioni    nur  im    Detail   abweichen11'.     In    einem    Q'I1" 


"1    Jahrbuch    der   Zentralkommission    f.   K.    ti.    lt.    D.    II,    s.  1  5  fl". 


i«3 


A.  Gnirs,  Forschungen  in  Pola  und  in  der  Polesana 


184 


breiten,  sorgfältig  mit  Ziegeln  im  Fischgrätenverband 
gepflasterten  Raum  sind  auf  soliden  Fundamenten  die 
Unterlagen  der  Ölpressen  eingerichtet.  .Sie  bestehen 
aus  einem  abgewölbten  Fundament,  dessen  Ziegel- 
pflaster (Opus  spicatumi  als  eine  niedrige  Kalotte  sich 
erhöht,  an  deren  Peripherie  ein  Sammelkanal  ein- 
gesenkt ist.  Während  der  erste  Preßplatz  (Fig.  152)  A 
auf  einem  quadratischen  Unterbau  aufsitzt,  ist  das 
Ziegelpflaster    der    zweiten   Presse  B  unmittelbar    auf 


KIKCHE 


fe- 


f^rml- 


152:   Grabungen  vor  clor  Marienkirche  in  Gallesan< 

den  Boden  des  Raumes  aufgesetzt.  Als  Unterbau  da- 
zugehörigen Preßständer  wird  das  Fundament  C  1) 
anzusprechen  sein,  da  die  Hebelbäume  des  Torcular 
nur  von  dem  Platze  E  E  aus  bedient  worden  sein 
können. 

Der  Abfluß  des  Ölwassers  erfolgte  vom  Prcß- 
platze  A  in  einem  Verbindungskanal  und  durch  die 
nächste  Sammelrinne  B  in  das  außerhalb  der  Presse 
liegende  Klärbassin  (Lacus),  über  das  hinüber  die 
Grabung  ebensowenig  ausgedehnt  werden  konnte  als 
über    andere    Teile    des    Wirtschaftshofes    einer    Öl- 


plantage,   welche   rings   um  den  Kirchenbau   noch   im 
Boden   verschüttet  liegen. 

Das  bisher  erzielte  Grabungsergebnis  gibt  mit 
dem  Bild  einer  römischen  Ölpresse  neuerlich  Zeug- 
nis für  die  antike  Ölbaumkultur  in  Istrien,  über  de- 
ren Bedeutung  für  die  Entwicklung  dieses  Landes 
in  der  ersten  Kaiserzeit  schon  an  anderer  Stelle 
Mitteilungen  gemacht  werden  konnten  lüj.  Daß  von 
diesem  Hauptzweig  der  landwirtschaftlichen  Produk- 
tion und  der  damit  zusammenhän- 
genden Industrie  der  kulturelle  Auf- 
schwung Istriens  in  den  ersten 
nachchristlichen  Jahrhunderten  aus- 
schließlich abhängig  war,  zeigt  schon 
das  Verbreitungsgebiet  der  römischen 
Kolonisation,  das  sich  im  Augustei- 
schen Zeitalter  in  Istrien  mit  der 
Vegetationszone  des  Ölbaumes  auf- 
fallend deckt,  während  die  vorrömi- 
schen Siedlungen  sich  gleichmäßiger 
über  das   Land  verteilt   haben. 

Grabungen  auf  der  Insel 
Brioni  Grande. 

Die  Grabungen  im  Gebiete  der 
antiken     Herrschaftsvilla     von     Val 
Catena  wurden    im  Frühjahre   1914 
nach  durchgeführter  Bloßlegung  des 
Terrassenhauses  am  Südgeslade  der 
Bucht    am  nördlichen  Hafenstrande 
neuerdings  aufgenommen16).   Diesel- 
ben    legten     in    der     Gegend     des 
halbrunden    Hafenbassins     ein     mit 
vornehmen  Annexen    ausgestattetes    Thermengebäude 
bloß,   dessen  wertvollster  Teil  in  dem  peristylen  Bau 
eines  Frigidariums  erkannt  werden  konnte.   Während 
früher   für  die   Luxusvilla    nur   eine  Baufläche    längs 
des  Hafens   angenommen  werden  konnte,   weisen   die 
neuen   Grabungen    hinter    dem   Thermengebäude    auf 
die  Entwicklung    eines  weiteren    Bauareales,    dessen 
Objekte  von  Catena  aus  in  der  Senke  zwischen  Monte 


10  ,\\ 


4 


sich   hinzuziehen   scheinen. 
Pola. 


ANTON   GNIRS 


:M  Jahreshefte  XTTI,  Beibl.   97  ff. 


°)  Jahreshefte   XI,  Beibl.    167  ff. 


1 53 :   Relief  'n   St.  Johann. 


Römische  Reliefs  in  St.  Johann  bei  Herberstein  in  Steiermark. 


Die  römischen  Reliefs  von  St.  Johann  bei 
Herberstein  in  der  nordöstlichen  Steiermark  (pol. 
Bezirk  Hartberg)  sind  seit  der  Zusammenstellung  in 
Muchars  Geschichte  der  Steiermark  nicht  mehr  ein- 
gehend behandelt  worden;  die  Notizen,  welche  J. 
A.  Janisch  im  „Topographisch-statistischen  Lexikon 
von  Steiermark"  abgedruckt  hat,  kommen  infolge 
ihrer  Flüchtigkeit  und  der  zahlreichen  Beobaehtungs- 
lehler  nicht  ernstlich  in  Betracht.  Eine  im  Jahre 
1908  vorgenommene  Restaurierung  der  Pfarrkirche, 
an  welcher  die  Bildwerke  eingemauert  sind,  machte 
deren  mehrere  erst  gut  sichtbar  und  die  photo- 
graphische Aufnahme  möglich.  Diese  erfolgte  im 
Oktober  1909  und  führte  zu  einer  genaueren  Durch- 
sicht des  ganzen  Materials,  deren  Ergebnisse  hiemit 
vorgelegt    werden. 

T. 

Die  Pfarrkirche   von   St.  Johann   bei  Herberstein 

ist  auf  einem  weit  nach  Osten  vorgeschobenen  Aus- 
läufer des  Wei/.er  Kulm  erbaut  und  überragt  das 
Tal  der  Feistritz,  die  sich  durch  die  Herbcrsteinklamm 
in  freieres  Land  Bahn  bricht.  Schon  für  das  Jahr 
1260  ist  der  Bestand  der  Kirche  überliefert,  während 
die  heutige  Form  aus  den  Sechzigerjahren  des 
XVII.  Jahrhunderts  herrührt.  Der  einschiffige  Bau 
ist  ziemlich  genau  orientiert;  im  Westen  erhebt  sich 
eine  zweigeschossige  Kingangsfronl  mit  Dachreiter, 
den  Ostchor  schließen  3  Seiten  des  Achtecks.  Zwei 
knapp  vor  dem  Chore  nördlich  und  südlich  angebaute 
Kapellen  erwecken  den  Kind  ruck  eines  niedrigen 
und  wenig  vortretenden  Querschiffes.  Der  Nordseite 
ist  die  restaurierungsbedürftige  Sakristei,  der  Südseite 
eine  Loretoknpelle  vorgelegt;  diese  mißt  außen  5*87'" 
in  der  Breite,  ir$im  in  der  Länge.  Zwischen  dem 
Westbau  der  Kmpore,   dem  Ansatz  des  Hauptschiffes 


und  der  Loretokapclle  bindet  ein  1 'feiler  in  die 
Mauer  ein,  0/77"1  in  der  Breite,  1*6  lm  in  der  Länge 
vortretend,  er  ist  bis  auf  eine  Höhe  von  ungefähr 
5 m  vom  Putz  befreit,  darüber  beiläufig  2m  hoch 
verputzt  und  verjüngt  sich  dann  in  die  Ecklisenc 
zwischen  Westbau  und  Hauptschiff.  Der  bloßgelegte 
Teil  des  Pfeilers  besteht  ganz  aus  antikem  Materiale 
und  zeigt  mehrere  Reliefs,  außerdem  den  Ansatz 
eines  Rundbogens,  vielleicht  noch  ein  Rest  der 
romanischen  Kirche.  Anläßlich  der  Restaurierung 
von  1908  wurden  zwei  scheunenähnliche  Anbauten 
an  der  Ost-  und  Westseite  der  Loretokapelle  beseitigt, 
deren  westlicher  die  Reliefs  am  Pfeiler  dem  flüchtigen 
Blick   entzogen    hatte. 

Ferner  sind  Reliefs  eingemauert:  an  der  Süd- 
wand der  Loretokapelle,  an  der  Ostwand  der  südlichen 
Oucrkapcllc  und  an  der  Ostwand  des  Chores;  ein 
Stück    schließlich    in    der  Südostmauer    des   Tabors. 

IL 
Dem  beschreibenden  Verzeichnisse  der  Reliefs 
ist  vorauszuschicken,  daß  als  Material  durchaus  ein 
etwas  grobkörnig-kristallinischer  Marmor,  vermutlich 
von  den  Brüchen  am  Bachern,  verwendet  wurde. 
Ein  naiver  ('bereiter  hat  viele  Beschädigungen  derb 
in  Zement  ergänzt  und  die  Reliefs  bisweilen  zu 
humoristischer   Wirkung   entstellt. 

A.    Die   Reliefs   am   Pfeiler. 

Oberhalb  des  umlaufenden  Sockels,  der  bei  der 
Restaurierung  mit  Zementmörtel  verputzt  wurde. 
erhebt  sich  die  erste  Reihe  der  verzierten  Steine; 
hochkantig  aufgestellt,  erwecken  sie  den  Kindruck 
von    Orthostaten.     —    Die    Ecke    des    Pfeilers   bildet: 


iS: 


Walter   v.  Scnn-tkowski 


i  RS 


I.  Kckstück,  vormutlich  eine  Grabara,  deren 
andere  Seiten  im  Mauerwerk  stecken.  Die  Höhe  des 
Stückes  beträft  ri6'",  die  Breite  der  Vorderseite 
mit  dem  Ornament  07;"1,  die  der  anderen  mit 
der  Figur  O'oo"';  die  stärkste  Reliefhöhe  mißt 
ungefähr  0'04™.  Die  Oberfläche  beider  Seiten  ist 
stark  abgerieben  ;  Zcnicntergänzungen  finden  sieh 
besonders   an   der  Kekkante   und    den  Rändern    sowie 


pantherärmliche  Tiere  sitzen,  wächst  ein  üppiges 
(iewirre  von  Weinlaub,  Trauben  und  Ranken  empor 
und  füllt  ziemlich  unregelmäßig  die  ganze  Fläche; 
Vögel,  die  flatternd  an  den  Trauben  naschen  oder 
sich   auf   sehwankenden  Ranken    festhalten,     machen 


iq:   Kelief  von  einer  Graliara. 


Relief  von  einer  Grabara. 


an  der  Standplatte  der  Figur.  An  drei  Seiten  begrenzt 
eine  einfache  Profilleiste  jedes  Bildfeld,  während 
der  Oberrand  in  Schwingungen  gezogen  ist  (2  Rund- 
bogen mit  S-förmigem  Anschluß  an  die  Ecken). 

a)  Die  Vorderseite  'Fig.  154)  ist  durch  ein  tief 
eingeschnittenes  Ornament  in  ein  reiches  Spiel  von 
Licht  und  Schatten  aufgelöst.  Aus  einem  großen, 
mit  mehreren  Schuppenreihen  gezierten  und  kunstvoll 
gehenkelten     Kantharos,     zu     dessen     beiden     Seiten 


die  Wirkung  des  Ganzen   noch   lebhafter.   Am  Rande 
des   Hechers  kriecht  eine  Schnecke. 

/;)  In  das  Bildfeld  der  Schmalseite  (Fig.  1551 
ist  eine  Gewandfigur  einkomponiert.  Der  Haltung  und 
den  Formen  nach  scheint  sie  weiblich.  Die  Füße 
fehlen,  die  Standplatte  ist  derb  in  Zement  ergänzt. 
Man  erkennt,  daß  das  linke  Bein  als  Standbein  dient, 
das  rechte  als  Spielbein  entlastet  zur  Seite  gestellt 
ist.   woraus  sich  auch  die   Bewegung  des  Oberkörpers 


iSg 


Römische  Reliefs  in   St.  Johann  bei   Herberstein   in   Steiermark 


IQO 


i       :    Kclii 


*      J. 


mit  der  einbezogenen  Hütte  erklart,  in  der  un- 
gewöhnlich grui;  geratenen  linken  Hand  hält  die 
Gestalt  eine  Leier,  auf  der  die  Rechte  mit  dem 
Plektron  spielt.  Der  Blick  begleitet  —  soviel  gewinnt 
man  noch  aus  der  Haltung  des  sehr  verriebenen 
Kopfes  —  diesen  Vorgang.  Vom  lockigen  Haare 
fällt  ein  Strähn  auf  die  größtenteils  abgebrochene 
rechte  Schulter.  Die  Gewandung  besteht  aus  einem 
faltigen  Unterkleid  und  einem  ziemlich  laugen  Mantel, 
aus  dem  die  Unterarme  wie  aus  Armein  heraustreten. 
Das  Ornament  der  Vorderseite  läßt  sich  von 
anderen  steirischen  Kund  statten  belegen.  Ks  sind 
/.wei  Steine  im  Hole  des  Schlosses  Seggau  Itei 
Leibnitz,  die  in  Hinblick  auf  Komposition  und 
Gegenstand  hichcr  gehören.  Der  eine  iKnabl  21  70) 
zeigt  den  Kantharos,  aus  dem  der  Weinstock  ohne 
Rücksicht  auf  symmetrische  Anordnung  der  Blätter 
emporsprießt.  An  einer  Traube  pickt  ein  Vogel. 
Der  andere  steht  in  der  Auffassung  des  fast  wirr 
über  die  Flache  verteilten  Blattwerkes,  das  von 
Vögeln  belebt  wird,  und  in  der  Bildung  des 
Kantharos  dem  Relief  von  St.  Johann  noch  naher. 
Hin  drittes,  das  Mittelfeld  der  Rückseite  eines 
Sarkophags  einnehmend,  von  ("mit/,  mit  den  Kunden 
von  Uran  je  <  im  Jahrbuch  für  Altertumskunde  III.  Bau.: 
1909,    bes.    S.  2h    Fig.  30 1     veröffentlicht,    wahrt     nur 


noch  allgemeine  Zusammenhänge  mit  dieser  ( i  ruppe; 
an  Stelle  der  freien  Komposition  ist  hier  ängstliche 
Symmetrie  getreten,  die  Belebung  des  Ganzen  fehlt. 
Alle  Anzeichen  weisen  auf  das  dritte  nachchristliche 
Jahrhundert,  während  man  die  anderen  Denkmäler 
und  mit  ihnen  auch  das  in  Rede  stehende  von 
St.  Johann  in  die  Mitte  des  zweiten  |ahrhundeits 
datieren   kann. 

Dagegen  ist  für  die  weibliche  Figur  der  schmäleren 
Seite  keine  direkte  Parallele  nachweisbar;  Muchar  sieht 
in  ihr  wohl  mit  Unrecht  ("eres.  Der  typischen  Bildung 
der  oberen  Umrahmung  beider  Seiten  werden  wir  auch 
auf  anderen  Denkmälern  von  St.  Johann  begegnen. 

Neben  der  Vorderseite  von  Nr.  i  beiludet  sich 
in   dei    gleichen   Schicht : 

l.  Löwe,  einen  Hirsch  anfallend  (Fig.  150) 
von  Muchar  nicht  erwähnt',  ein  hochkantig  ge- 
stelltes Inesähnliches  Stück,  l'uo1"  lang.  0'42m  breit, 
dessen  rechte  untere  Kcke  und  seitlicher  Abschluß 
fehlt;  man  hat  jene  derb  in  Zement  ergänzt.  Die  Tier- 
gestalten sind  im  allgemeinen  nicht  schlecht  erhalten; 
der  Kopf  und  die  rechte  Vordertalze  des  Löwen  sind 
infolge  der  verriebenen  Oberfläche  weniger  deutlich, 
die  Vorderbeine  des  Hirsches  nach  Maßgabe  des 
knapp  reichenden  Raumes  mit  der  rechten  unteren 
Kcke    des    Reliefs    in    Zement   ergänzt. 


hu 


Waller  v.  Semetkowski 


I  (J2 


Die  Darstellung  überrascht  durch  ihre  Leb- 
haftigkeit, die  wir  in  St.  Johann  nur  noch  auf  dem 
Hauptstück,  dem  Friese  der  löwenraubenden  Kentau- 
ren, wiederfinden.  Ein  kräftiger  Löwe  springt  auf  die 
Krupp  eines  im  eiligsten  Laufe  nach  rechts  ent- 
lliehenden  Hirsches,  hält  sie  mit  seinen  Vorder- 
pranken (man  sieht  von  der  linken  Pranke  ein 
kleines  Stück  neben  dem  Kopf  des  Löwen)  und 
beißt  sich  in  ihr  fest.  Der  Schwanz  des  Löwen  ist 
um  das  linke   Hinterbein   geschlungen.    Die  weit   ge- 


157:    Relief  in  St.  Jobann. 

streckten  Hinterbeine  des  Hirches  verdeutlichen  die 
Hast  seines  Laufs.  Ähnlich  müssen  auch  die  Vorder- 
beine abgestreckt  gewesen  sein.  Die  fast  wagrechte 
Haltung  des  Kopfes  verstärkt  noch  den  Bewegungs- 
eindruck. Der  Reliefhintergrund  enthält  zwei  An- 
deutungen von  Landschaft:  links,  vom  Hinterteil 
des  Löwen  überschnitten,  ein  palmenähnliches  Gebilde 
und  knapp  neben  der  rechten  oberen  Ecke  ein  Stück 
Blatt,  wohl  ein  Teil  der  Krone  eines  weiter  rechts 
anzunehmenden  Baumes. 

Die  Arbeit  scheint  in  gewissen  Beziehungen  zu 
dem  Kentaurenfriese  zu  stehen,  nicht  allein  wegen 
der  Lebhaftigkeit  der  Darstellung,  sondern  auch 
infolge  ihrer  Formgebung,  die  sorgfältiger  und 
gewissenhafter  seheint,  als  wir  sie  für  die  anderen, 
wenn    auch    stärker    beschädigten   Stücke    annehmen 


dürfen.  Ein  unmittelbar  zutreffendes  Vergleichsmaterial 
ließ  sich   hier   nicht  beibringen. 

Die  beiden  folgenden  Steinschichten  enthalten 
keine  Bildwerke;  sie  zeigen  lediglich  sorgfältig 
bearbeitete  Quaderseiten.  Erst  in  der  vierten  Schicht 
begegnet  ein  reliefgeschmücktes  Eckstück  und,  ihm 
benachbart,  zur  Hälfte  wohl  in  der  Mauer  eingebunden, 
ein  auf  drei  Seiten  profiliert  gerahmter  Stein  mit 
glattem    Spiegel. 

3.  Eckstück,  vermutlich  von  einem  Grab- 
denkmal (von  Muchar  nicht  erwähnt);  die  Höhe 
des  Stückes  mißt  0'64m,  die  breitere  Seite  0-43 '", 
die  schmälere  0'2c,m ;  durch  den  Stein  gehen  zwei 
aufeinander  fast  senkrechte  Brüche.  Die  Oberflächen 
sind  stark  abgerieben,  die  Kanten  verletzt,  doch  in 
der  bereits  bekannten  Art  derb  ergänzt.  Da  der 
Stein  gut  im  Verband  des  Pfeilers  sitzt,  muß  seine 
obere   Lagerfläche  nach   innen  unverletzt  sein. 

Das  Bildfeld  der  breiteren  Sehe  hat  ein  einfaches 
Profil  als  Rahmen  und  einen  geknickten  Giebel  als 
Bekrönung  (Fig.  157).  Auf  einer  schwach  vorspringen- 
den Bodenplatte  tänzelt  ein  lockiger  Knabe  nach  rechts; 
er  wendet  Oberkörper  und  Kopf  zurück  und  hält  mit 
beiden  Händen  eine  Flöte  zum  Munde.  Sowohl  die  Ein- 
fassung der  Darstellung  als  auch  diese  selbst  kommen 
auf  Reliefs  steirischer  Fundorte  ziemlich  häufig  vor, 
die  Einfassung  z.  B.  auf  den  Schmalseiten  des  Pettauer 
Orpheusmonumentes  (vgl.  Conze,  Römische  Bildwerke 
einheimischen  Fundorts  Taf.  VI,  mit  der  geringen  Ab- 
weichung, daß  der  obere  Abschluß  des  Bildfeldes 
reine  Giebelform  ohne  horizontale  Widerlager  auf- 
weist); oder  an  den  Seitenteilen  eines  Reliefs  am 
Pfarrhaus  in  Hartberg  (Muchar  I  S,  387).  Hinsichtlich 
des  Gegenstandes  stehen  nahe  u.  a.  ein  Relief  am 
Schloß  Seggau  bei  Leibnitz  (Abbildungen  bei  Muchar] 
Taf.  XIII  Nr.  16,  Knabl  NTr.  80  12  auf  Taf.  XVI)  und 
zwei  Darstellungen  an  der  Kirche  in  Stallhofen  (West- 
steiermark, Bezirk  Voitsberg),  die  mir  wieder  aus 
Muchar  I  Taf.  XVII  Nr.  I,  Text  S.  433  bekannt  sind. 

Die  Schmalseite  (Fig.  158)  trägt  ein  Akanthus- 
ornament,  bestehend  aus  dreilappigen  Wurzelblättern 
und  einem  hochgezogenen  gefiederten  Hauptblalte, 
das  nach  oben  zu  kelchartig  endigt.  Die  Arbeit  ist 
wenig  fein.  Zum  Vergleich  kann  man  ein  Relief  aus 
Moosburg  in  Kärnten  heranziehen  (behandelt  bei 
Jabornegg-Altenfels,  Kärntens  römische  Altertümer 
S.  165,  Abbildung  CCCCXX  auf  Beilage  Nr.  12); 
hier  ist  das  Ornament  nicht  selbständig  aufgefaßt, 
sondern  dient  als  Träger  einer  leichten  Platte,  auf 
welcher  eine   Figur   in  kindlichen   Formen  tanzt. 


*93 


Römische   Reliefs   in  St.  Johann   bei   Herberstein   in  Steiermark 


i'M 


Die  fünfte  Schicht  enthält  neben  einer  großen 
antiken  Quader  mit  gerauhter  Ansichtsfläche  das 
Relieffragment. 

4.   Rest  eines   Xi  erkämpf  es:    Das  in  seinem 
sichtbaren      Teile     0*66'"     hohe     und     0*45 "'     breite 
Fragment     ist     teilweise    in    die  Kirchenmauer    ein- 
gebunden.  Der  Reliefgrund,   der  nicht  überall  gleich 
tief  ausgehoben     scheint,     wird    von     einem     glatten 
Rand   eingefaßt.     Man  erkennt   trotz  der  vielen   teils 
alten,  teils  neuen  Beschädigungen  der  Oberfläche  den 
Vorderteil      eines      nach 
rechts  emporspringenden 
Pferdes;       links       unten, 
dieses    wohl    überschnei- 
dend, das  Hinterteil  eines 
nach    links   eilenden    Lö- 
wen;   am    rechten    Rand 
scheint  Felsenwerk  ange- 
deutet.     Ein    direkt    ent- 
sprechendes    Vergleichs- 
stück steirischer  Herkunft 
läßt   sich    trotz,  der  vielen 
Darstellungen      laufender 
oder     kämpfender     Tiere 
nicht    nachweisen;    diese 
alle      zeigen     durchwegs 
kleinere        Abmessungen 
und    rühren    wahrschein- 
lich von  ( rrabdenkmälern 
her,   wo  sie  als  Schmuck- 
band     die      Schrift      nach 
oben  begrenzten.   Muchar 
erwähnt      den     Stein      in 
seiner    Aufzahlung    nicht, 
In  der  siebenten  Schicht,  der  letzten  freigelegten. 
ist  das   größte   Stück   dieser  Reihe   eingemauert: 

v  Cr  roT.es  Relief  mit  Weinlaub:  Die 
0"25m  starke  Platte  mißt  1*64 '"  in  der  Breite,  und 
roo™  in  der  Höhe.  Die  Oberfläche  ist  stark  abge- 
rieben und  teilweise  verwittert;  Ergänzungen  in 
Zement  finden  sich  an  der  linken  und  der  unteren 
Profilleiste  des  Randes  und  an  den  beiden  Enden 
des  die  Bildtläche  nach  oben  hin  abgrenzenden 
Rundbogenfrieses.  Aus  einer  zweihenkcligen,  in  der 
Mitte  stehenden  Vase  verzweigen  sich  nach  links 
und  rechts  in  fast  symmetrischer  Entsprechung  Aste 
vom  Weinstock  mit  Blättern  und  Trauben  und 
füllen  in  schwachem  Relief  zwei  Drittel  der  Bild- 
tläche; in  «leren  unterem  1  eil  springt  je  ein  Tier 
1  Panther?»  von  der  Vase  weg.  Einzelne  Ranken 
Jahresheft.-  des  .".»t.-ri .  irchäul.   Institutes  IM    XVII    Iteilil; 


158:    Ri-Iiel   in  St    Johann 


reichen  mit  Blättern  in  den  ersten,  dritten  und 
fünften  Ausschnitt  des  Rundbogenfrieses  hinein.  Im 
mittleren  befindet  sich  anscheinend  ein  in  der  ge- 
gabelten Ranke  sitzendes  Vogelnest.  Links  unten  hat 
das  Relief  durch  Abreibungen  und  Sprünge  stark  ge- 
litten, wodurch  für  den  ersten  Blick  Zweifel  an  der 
Darstellung  entstehen;  bei  der  genauen  Untersuchung 
zeigt  sich  aber  die  Entsprechung  der  rechten  Hälfte. 
Die  Komposition  erinnert  in  ihren  Grundzügen 
an  ein  Relief  guter  Zeit  in  Maria-Saal,  abgebildet 
bei  Jabornegg-  Altenfels  auf  Beilage  Nr.  4  CXL1, 
Text  S.  67.  Wie  sie  schließlich  im  Lauf  der  Zeil 
erstarrt,  wird  aus  dem  oben  erwähnten  streng  sym- 
metrischen Relief  der  Rückseite  des  vollständiger 
erhaltenen  Sarkophags  aus  l'ranjc  ersichtlich,  der  an 
das   Ende    des    dritten    Jahrhunderts    n.   Chr.    gehört. 

B.  Die  Reliefs  an  der  Südwand  der  Lorettokapelle. 

6.  Kcnta  u  r  e  n  i  m  K  a  m  p  f  e  m  i  t  L  ö  w  e  n 
(Fig.  1531:  Die  Länge  des  friesartig  komponierten 
Reliefs  beträgt  I'94m,  die  Höhe  0"35 m,  die  untere 
Kante  steht  2*53ni  vom  Boden  ab.  Das  Relieffeld 
wird  allseitig  von  einer  profilierten  Leiste  abgegrenzt, 
der  breite  Rand,  der  diese  außen  begleitet,  scheint 
anläßlich  der  letzten  Restaurierung  der  Kirche  in 
Zement  angesetzt  worden  zu  sein.  Die  Reliefhöhe  be- 
trägt an  den  stärksten  Erhebungen  0*04 m.  Das  Stück 
ist  relativ  sehr  gut  erhalten,  nur  stellenweise  kommen 
Absplitterungen,  z.  B.  am  Unterkiefer  des  Löwen,  vor. 

Hin  bärtiger  Kentaur,  dessen  Gewand  ein  stark 
bewegtes  Löwenfell  ist,  hat  aus  einer  am  rechten 
Ende  des  Bildfeldes  wiedergegebenen  Höhle  ein 
Löwenjunges  geraubt  und  sprengt,  es  im  linken  Arm 
haltend,  eilends  nach  links  davon;  der  ihm  nach- 
setzenden Löwin  sucht  er  sich  durch  Steinwürfe 
zu  erwehren.  Zwei  andere  junge  Tiere  sind  in  der 
Höhle  zurückgeblieben.  Auf  der  linken  Bildhälfte 
ist  der  Kampf  des  alten  Löwen  mit  einem  jüngeren, 
anscheinend  bartlosen  Kentauren  in  dem  Augenblicke 
dargestellt,  da  der  wild  anstürmende  Löwe  seinen 
Gegner  auf  die  Vorderbeine  zu  werfen  sucht.  Der 
Kentaur  wehrt  sich  mit  allen  Kräften  gegen  den 
Angriff;  er  preßt  seinen  linken  Arm  um  den  Hals 
des  Löwen,  der  sein  Maul  aufreißt,  und  schwingt 
in  der  hoch  erhobenen  Rechten  eine  Keule  zum 
Schlag  gegen  dessen  Kopf.  Die  Vorderpranken  des 
Löwen  helfen  mit,  den  Gegner  zu  werfen.  Seinem 
derart  gefährdeten  Genossen  sprengt  von  links  ein 
bärtiger  Kentaur  zu  Hilfe  und  erhebt  über  seinem 
Haupte    ein    schweres    Felsenstück,      um    im    nächsten 

13 


195 


A.  v.  Semelkowski 


196 


159:    Relief  in  St.  Johann 


Augenblick  damit  den  Löwen  von  rückwärts  zu  treffen. 
Andeutungen  von  Landschaft  verstärken  die  Wirkung 
des  Ganzen;  so  sehen  wir  rechts  am  Bildrand  einen 
zypresscnähnliehen  [faum,  daneben  die  Löwenhöhle, 
links  zwischen  dem  ersten  Kentauren  und  der 
Kampfgruppe  wieder  einen  Baum  gleich  dem  vorigen 
und   daneben  eine  felsenähnliche   Bildung. 

Ks  ist  ein  von  Kampfesleidenschaft  erfülltes 
Mildwerk,  das  wegen  seiner  temperamentvollen  Aus- 
führung sowohl  unter  den  übrigen  Reliefs  '  des 
Fundortes  als  auch  unter  denen  steirischer  Herkunft 
überhaupt  den  ersten  Platz  verdient.  In  der  Kompo- 
sition sind  die  Eigenheiten  friesartiger  Anordnung 
mit  den  Forderungen  der  Füllung  einer  kleineren, 
seitlich  begrenzten  Fläche  glücklich  vereinigt.  Durch 
das  nach  links  gerichtete  Stürmen  der  Löwin  und 
des  Kentauren  mit  dem  geraubten  Jungen  sowie 
durch  die  Stellung  des  bedrängten  Kentauren  kommt 
in  die  Anordnung  ein  starkes  Streben  nach  links, 
das  man  sich  unwillkürlich  nach  Art  eines  Frieses 
weiterlaufend  vorstellt;  da  aber  wirken  der  erste 
nach  rechts  sprengende  Kentaur  und  der  angreitende 
Löwe  als  ein  starker  Gegenstoß,  unter  dessen  Wir- 
kung der  Kampf  eine   besondere  Verstärkung  erfährt. 


Muchar  erwähnt  das  Relief  in  seiner  .Geschichte 
der  Steiermark"  Band  I,  S.  311  und  nennt  die 
Arbeit  „ausgezeichnet  schön"  ;  die  Abbildung  bei 
ihm  (Tab  V,  Nr.  1)  entspricht  an  einzelnen  Stellen 
nicht  der  Wirklichkeit;  so  gibt  sie  dem  von  links 
ansprengenden  Kentauren  anstatt  des  Felsblockes 
eine  Art  Stange  in  die  erhobenen  Hände,  das  an 
dem  Räuber  des  Löwenjungen  wegtlatternde  Gewand- 
stück scheint  ihm  nur  aus  einem  Gewebe  zu  bestehen, 
während  es  infolge  der  am  Ende  eines  Zipfels 
deutlich  gemachten  Tatze  als  Löwenfell  anzusehen 
ist.  Weiter  wird  das  Relief  bei  T.  A.  Janisch 
(Topographisch-statistisches  Lexikon  von  Steiermark, 
C.raz,  1878  —  188V'  Band  1,  S.  641  f.  genannt,  der  fort- 
während von  „Minolauren"  spricht,  „die,  mit  Spießen 
bewaffnet,   die   Löwen   bekämpfen". 

Wenigstens  ein  Teil  der  Komposition  begegnet 
an  einem  Fragmente  einheimischer  Herkunft,  auf- 
fallenderweise in  der  Nähe  von  St.  Johann;  das 
Stück  ist  heute  in  der  Stützmauer  nächst  der  Ein- 
fahrt im  Südwesten  des  zur  Pfarre  gehörigen  Wirt- 
schaftshofes in  Hartberg  eingemauert,  wenn  man 
durch  den  Torbogen  eintritt,  linker  Hand  iFig.  IoO). 
Sein      Nachbar     ist      die      Inschrift    CIL    III     5512. 


'97 


Römische   Reliefs  in   St.  Johann   bei   Herberstein   in   Steiermark 


t98 


Muchar  bespricht  es  kurz  auf  Seite  387  unter  den 
römischer  Denkmälern  von  Hartberg  als  -Bruch- 
stück eines  Reliefgebildes  von  Kentauren,  deren 
einer  den  andern  mit  emporgestreckten  Armen  ver- 
folgt". Die  größte  Breite  des  0*14 m  starken  Frag- 
mentes mißt  ungefähr  0*615  m,  die  größte  Höhe 
0*565  m,  die  untere  Kante  ist  1  '"  von  dem  Boden 
entfernt.  Hie  linke  obere  Ecke  fehlt,  daneben  hat 
sich  zu  mehr  als  zwei  Dritteln  das  einfache  Profil 
der  Umrahmung  erhalten.  Der  Unterrand  ist  glatt 
und  zeigt  keine  Spur  irgend  einer  Profilierung;  man 
gewahrt  nur  auf  eine  klein.-  Strecke  unter  den 
Hinterbeinen  des  Kentauren  eine  Art  Standplatte 
oder  Bodenstreiten.  Die  Reliefhöhe  beträgt  ungefähr 
4  cm ;  vielfache  Schichten  von  Kalkfarbe  decken  die 
Oberfläche  des  Steines,  die  sich  nach  sorgfältiger 
Entfernung  der  Schmutz-  und  Farbendecke  an  einigen 
Stellen  als  ziemlich  abgerieben  erwies.  Die  Dar- 
stellung entspricht  dem  linken  Anfangsstück  des 
Reliefs  von  St.  Johann;  auch  hier  hebt  der  erste 
heransprengende  Kentaur  einen  Felsblock  gegen  den 
nach  rechts  enteilenden  Löwen,  dessen  linkes  Hinter- 
bein samt  Krupp  und  Schwanz  noch  erhalten  ist; 
auch  der  zypressenähnliche  Baum  fehlt  nicht.  Nur 
hält  der  Kentaur  den  Oberkörper  ein  wenig  schräger 
nach   rückwärts. 

Herr  Prof.  Dr.  Otto  Cuntz,  dem  ich  die  An- 
regung zu  dieser  Arbeit  danke,  machte  mich  auf 
ein  Relief  im  Museum  von  l'hilippeville  aufmerksam, 
das  seiner  Darstellung  nach  in  die  gleiche  Klasse 
gehört  (veröffentlicht  in  rMusees  de  V  Algerie" 
11"'«  serie,  Musee  de  l'hilippeville  pl.  I V  ^.  Text 
S.  371.  Das  Relief,  der  0*~5  auf  0*52  ra  messende 
Teil  einer  größeren  Komposition,  zeigt  einen  nach 
links  sprengenden  Kentauren,  in  manchen  Zügen  dem 
dritten  vom  Relief  in  St.  Johann  verwandt;  doch  er- 
hebt er  sich,  rückwärts  von  einem  Löwen  stark  be- 
droht, mit  den  Vorderbeinen  stärker  vom  Erdboden, 
auch  ist  der(  )berkörpcr  noch  mehr  gegen  den  Angreifer 
gedreht.  I\s  fehlen  nicht  die  Andeutungen  von  Land- 
schaft; zwei  als  verschieden  gekennzeichnete  Bäume 
erscheinen  im  Hintergründe.  Gsell  wertet  die  Arbeit 
als  flüchtig,  aber  sehr  lebhaft  und  weist  auf  die  Be- 
ziehungen   zu    den    hellenistischen    Relief bil dem    hin. 

Ich  erwähne  in  diesem  Zusammenhange  noch 
die  Hauptseite  eines  Sarkophags  im  Museum  zu 
Marseille  (besprochen  von  M.  Boussigues  in  d<  ■: 
Gazette  archeologique  I,  1 87 5»  ^-  3^  /-u  llK  XII). 
1  lier  finden  sich  Ähnlichkeiten  nur  in  den  Be- 
wegungen   der   Figuren,   die    Kompositjon    kann    sich 


mit  der  lebhaften  Wirkung  der  Reliefs  von  St.  Johann 

nicht  messen,  denn  wenn  aucn  ein  naturalistischer 
Eichbaum  im  Hintergrunde  und  verschiedene  der 
Xatur  getreu  nachgebildete  Einzelheiten  hinzuge- 
kommen sind,  so  vermögen  diese  Vorzüge  doch  nicht 
die  durch  beiderseitige  Entsprechung  der  links  und 
rechts  den  Löwen  bekämpfenden  Kentauren  hervor- 
gerufene heraldische  Wirkung  der  Komposition  wett- 
zumachen. Wichtig  sind  zwei  Feststellungen  Boussi- 
gnes ;  die  wahr- 
scheinliche ,  ^-^ 
I  kilierung  ins 
/weile  nach- 
christliche 

Jahrhundert 
und  die  Belege 
für  das  Alter 
und  das  typi- 
sche Vorkom- 
men    des    den 

Felsblock 
schleudernden 
Kentauren. 

Der  große 

künstlerische 
Wert  des  Stü- 
ckes liegt  außer  in  der  guten,  temperamentvollen  Ar- 
beit vornehmlich  in  der  glücklichen  Verbindung  der 
alten  Kompositionsgesetze  des  Frieses  mit  den  an 
den  sogen,  hellenistischen  Reliefs  am  reinsten  er- 
kennbaren naturalistischen  Elementen  1  and  schalt  lieh - 
genrehaftcr  Darstellung.  Von  dieser  Klasse  her 
stammt  das  Motiv  der  Felsenhöhle  mit  den  lebhaft 
bewegten  Jungen.  Man  wundert  sich,  daß  ein  solches 
Stück  in  jener  heute  allgelegenen  Gegend  entstehen 
konnte;  das  Material  ist  sicher  einheimisch.  Die 
Vermutung  Muehars,  es  stamme  aus  einem  Steinbruch 
in  einem  Seitengraben  des  Kainachtales,  konnte  ich 
nicht  nachprüfen.  Soweit  ich  in  den  einheimischen 
Denkmälern  Bescheid  weiß,  möchte  ich  eher  an  den 
über  das  ganze  Land  verbreiteten  Bache rermarmor 
glauben.  Auch  die  Frage,  ob  das  Denkmal  von 
einem  and  ein  Orte  hiebe  r  gebracht  wurde,  wird 
sich  kaum  entscheiden  lassen;  Muchar  möchte  alle 
Steine  von  St.  Johann  aus  der  (irgend,  um  Anger 
hicher  verschleppt  wissen,  vermag  aber  keinen  strikten 
Beweis  beizubringen.  Erst  der  Hinweis  auf  die 
römischen  Steindenkmäler  des  nicht  weit  entfernten 
Waltersdorf  am  Saffenbach  bringt  einige  Klarheit; 
man     wird     mit    der     Annahme     einer    Sicdelung     in 


Kßlief  in    Hartl.er-. 


199 


A.  v.  Semelkowski 


jenem  landschaftlich  sehr  anziehenden  Bereiche  nicht 
fehlgehen  und  diese  dadurch  für  berechtigt  halten, 
daß  gerade  auch  die  dortigen  Steindenkmäler  nicht 
importiert  sein  können.  Das  große  Pfeilerfragment 
aus  Waltersdorf  (heute  im  Landesmuseum  Joanneum 
in  Graz)  ist  aus  gleichem  Materiale  gearbeitet  wie 
das  Kentaurenrelief  und  steht  in  der  Auffassung  des 
reichen  Ornamentes  den  Steinen  von  St.  Johann 
nahe;  auf  eine  Erklärung  des  Bildschmuckes  (man 
erkennt   u.   a.    Medea    auf   dem   Drachenwagen,  einen 


161:    Relief  in  St.   Johann 

unter  Tieren  sitzenden  Mann  mit  phrygischer  Mütze) 
kann   hier  nicht  eingegangen   werden. 

Für  die  ursprüngliche  Verwendung  wird  man 
architektonischen  Zusammenhang  um  so  mehr  an- 
nehmen dürfen,  als  dieser  für  die  in  manchen  Fragen 
der  Komposition  (Verwendung  des  Zypressenbaumes) 
nahestehenden  Friese  aus  der  Villa  Hadriana  bei  Tivoli 
(vgl.  Amelung,  Die  Skulpturen  d.  vatik.  Museums  I, 
Taf.  36,   59,   62,   Text  I,   348  ff.,   569  ff.)  erwiesen   ist. 

Wäre  das  verwandte  Fragment  an  der  Pfarr- 
hofmauer von  Hartberg  besser  erhalten,  so  ließe 
sich  daran  das  zeitliche  Verhältnis  erwägen  und  be- 
urteilen, ob  es  nicht  unter  dem  direkten  Vorbilde 
des  Reliefs   von   St.   Johann   entstanden   ist. 


So  können  wir  lediglich  eine  ausgezeichnete 
Vorlage  annehmen  und  das  Stück  in  Hinblick  auf 
die  verwandten  Denkmäler  in  die  erste  Hälfte  des 
zweiten   Jahrhunderts  n.  Chr.  datieren. 

Nahe  dem  Erdboden,  zwischen  der  mehr  west- 
lich gelegenen  Türe  der  i-orettokapelle  und  einer 
östlichen  höher  angebrachten  Öffnung  sind  im  Sockel 
folgende  durch  rohe  Ergänzungen  in  Zement  ent- 
stellte Reliefs  eingemauert: 

10.  Perseus  und  Andromeda  (Fig.  161  ), 
bei  Muchar  Taf.  V  Xr.  2,  im  Text  auf  Seite  391 
unter  g).  Janisch  erwähnt  das  Denkmal  in  seinem 
Lexikon  I  S.  641  f. ;  er  ist  auch  bei  dessen  Be- 
schreibung wenig  glücklich.  Der  Stein  mißt  0'97 m 
in  der  Höhe,  0*56 m  in  der  Breite  und  weist  im 
Durchschnitt  eine  Reliefhöhe  von  nahezu  6  cm  auf. 
Die  profilierte,  oben  doppelt  geschwungene  Umrah- 
mung ist  fast  unberührt,  dagegen  sind  die  Figuren 
stark  beschädigt.  Auf  einer  roh  ergänzten  Stand- 
platte steht  rechts  Andromeda;  die  Hüftgegend  ist 
durch  ein  vor  der  Scham  verknotetes  Gewand  ver- 
hüllt und  gut  erhalten,  dagegen  der  nackte  Ober- 
körper, der  Kopf  und  der  rechte  der  an  mächtige 
Ringe  gefesselten  Arme  derb  in  Zement  ergänzt,  an 
dem  von  links  nahenden  Perseus,  der  in  der  aus- 
holenden Rechten  wohl  ein  Schwert  (Kculct  schwingt. 
Kopf,  rechter  Arm  und  rechtes  Bein.  Die  Bewegung 
des  linken  Beines  ist  nicht  klar;  sie  geht  in  der  Dar- 
stellung des  Felsens  und  des  sich  ringelnden  Un- 
geheuers verloren.  Über  den  linken  Unterarm  hat 
Perseus    anscheinend    ein    Gewandstück   geschlungen. 

Neben  diesem  Relief  sind  die  beiden  folgenden 
eingemauert. 

11.  Brustbild  (Doppelporträt)  von  Mann 
und  Frau  (abgebildet  bei  Muchar  Taf.  V,  Nr.  31, 
hoch  072  m;  lang  i'22  m.  Beide  Köpfe  sind  roh  in 
Zement  ergänzt,  ebenso  der  Oberkörper  und  die 
rechte  Hand  der  die  linke  Bildhälfte  einnehmenden 
Frau.  Sie  ist  in  Vorderansicht  gegeben  und  trägt 
über  einem  faltigen  Untergewand  einen  von  den 
Schultern  herabfallenden  Mantel,  am  Halse  reiches 
Geschmeide.  Ihre  linke  Hand  liegt  auf  der  rechten 
Schulter  des  Gatten,  die  rechte  ruht  in  dessen  zu 
ihr  hingestreckten  Rechten.  Der  mit  der  Toga  be- 
kleidete  Mann    hält  in  der  linken  Hand  eine  Rolle. 

12.  Brustbilder  von  Mann,  Frau  und 
Tochter  (abgebildet  bei  Muchar  Taf.  V,  Nr.  21, 
hoch  0*69  "',  lang  I  "40  m.  An  den  Köpfen  der  Frauen 
sind  größere  Partien  in  Zement  ergänzt,  der  bei 
Muchar  fehlende   Kopf  des   Mannes    ganz   neu    ange- 


201 


Römische  Reliefs  in   St.  Johann  bei  Herberstein  in   Steiermark 


fügt.  Sonstige  Ergänzungen  an  den  Händen  des 
Mannes  und  an  der  rechten  Hand  der  ersten  Frau. 
Links  die  eine  der  beiden  Frauen  in  ähnlicher 
Tracht  wie  auf  Xr.  8,  desgleichen  die  Frau  in  der 
Mitte,  die  ihre  Linke  auf  die  Schulter  des  Gatten 
legt.  Dieser  hält  in  seiner  Linken  eine  Rolle,  die 
Rechte  ist  erhoben  und  auf  die   Brust  gelegt. 

Der  schlechte  Zustand  dieser  beiden  Reliefs 
macht  ein  genaueres  Kingehen  um  so  iibertlüssiger, 
als  sie  sich  in  keiner  Weise  von  der  verwandten 
Klasse  heimischer  Denkmäler  unterscheiden;  eine 
größer  angelegte  Behandlung  dieses  Gegenstandes 
wird    von   anderer  Seite   vorbereitet. 

C.  Ostwand  der  südlichen   Ouerkapelle. 

In  der  <  )stwand  der  südlichen  Querkapelle  ist 
ü'j; '"  vom  Erdboden  abstehend  und  l"20m  von 
der  Südostkante  des  Ouerarmes  entfernt  ein  Fragment 
im    Sockel   verkehrt   eingemauert: 

13.  Hund,  einen  Hasen  fangend  (hoch 
o'i'i"',  lang  0-44'",  bei  Muchar  genannt).  Von  links 
springt  ein  Hund  in  stark  markierter  Bewegung  gegen 
den  davoneilenden  Hasen  an  und  faßt  diesen  am 
rechten  Hinterlauf.  Der  Hase  ist  durch  die  langen 
(Ihren  deutlich  gekennzeichnet.  Muchar  hielt  das 
angreifende  Tier  für  einen  Löwen.  Ein  verwandtes, 
aus  Solva  stammendes  Stück  verwahrt  das  Lapidarium 
des  Joanneunis  in  (iraz  (Abb.  bei  Knabl,  «Wo  stand 
das  Flavium  Solvense  des  ( ',.  I'liniusr",  fira/.,  1848 
auf  Tafel  XXIX,  Xr.  154);  die  Darstellung  ist  im 
Gegensinne    komponiert   mit   einem   zweiten    Hund. 


I).  Ostwand  des   Chores. 

An  der  Ostwand  des  Chores  sind  drei  Denk- 
mäler übereinander  eingemauert  dem  Sockel  zunächst 
die   Inschrift  C.   I.    L.   III.   5499,  dann 

14.   Brustbild     eines    Ehepaares     in    Me- 
daillon (Fig.  163,1:   Links  die  Frau  in  reicher  Tracht, 
rechts  der  Mann:  Stellung  und  Verbindung  beider  Figu- 
ren wie  bei  Xr.  8.  Darüber 
15.   Brustbild  eines 
Mannes    in    einer   X  i- 
schc    (Fig.    162).      Auch 
über  diese  Darstellung  ist 
hier  nichts   weiter  beizu- 
fügen. 

In  der  Südostmauer 
des  Tabors  steckt  eine 
rechteckige  Platte  von 
072'"  Höhe  und  087"' 
Breite,  oben  mit  einem 
Bogenprofil  abgeschlos- 
sen, die,  obwohl  sehr  verwittert,  das  Doppel- 
porträt  eines    Ehepaares   erkennen  lädt. 

Wir  haben  dieser  katalogartigen  Übersicht  nichts 
mehr  beizufügen  als  den  Wunsch,  dal!  die  Sicherung 
der  neu  aufgedeckten  bezw.  erst  gut  sichtbar  gemachten 
Reliefs  bald  erfolge  und  daß  sich  die  Bewohner  des 
in  ferner  Einsamkeit  gelegenen  Ortes  des  Schatzes 
bewußt  werden,  der  ihnen  von  altersher  anvertraut  ist. 

Graz,    Ende    Februar    1 9 1 3. 

WALTER    VON   SEMETKOWSKI. 


Relief  in   St.  Julian! 


163 :   Relief  in   St.    Johann. 


Römischer  Friedhof  in  Au  am  Leithaberg. 


Seitdem  \Y.  Kubitschek  (Osterr.  Jahreshefte, 
1900,  Beibl.  1  ff.;  Jahrb.  f.  Altertumsk.  1 91 1,  231  ff.i 
seine  besondere  Aufmerksamkeit  auf  das  Leitha- 
gebirge  und  die  im  Norden  vorgelagerte  Kbene  ge- 
riclitet  bat,  ist  auch  dieses  bisher  so  vernachlässigte 
Gebiet  der  Altertumsforschung  näher  gerückt  worden. 
Durch  Zusammenfassung  der  in  den  letzten  Jahren 
sich  häufenden  Zufallsfunde  und  der  gelegentlichen 
privaten  Unternehmungen  —  systematische  (trabungen 
fanden  bisher  in  diesem  Gebiete  nicht  statt  —  kann 
es  schon  jetzt  als  sicher  gelten,  daß  diese  Gegend 
in  römischer  Zeit  eine  intensive  Besiedlung  mit  einer 
Heilte  von  größeren  geschlossenen  Ortschaften  auf- 
wies. Dieser  Umstand  setzt  ein  reich  ausgebildetes 
Straßennetz  voraus,  das  naturgemäß  von  den  Haupt- 
städten Scarabantia,  Carnuntum  und  Vindobona  seinen 
Ausgangspunkt  nahm.  Die  Itinerarien  überliefern  uns 
auch  drei  Hauptstraßen,  durch  die  diese  Städte 
untereinander  verbunden  waren.  Die  östlichste,  die 
von  Scarabantia  über  Ulmus  nach  Carnuntum  führt, 
ist  in  ihrer  Trasse  im  großen  und  ganzen  sicher- 
gestellt. Sie  verläuft  längs  des  Neusiedlersees,  das 
Leithagebirge  an  seinem  Ostrande  berührend  und 
die  T.eitha  in  der  Gegend  von  Brück  überschreitend, 
geradewegs  nach  Carnuntum.  Dabei  muß  die  Zwischen- 
station Ulmus  dort,  wo  die  Leitha  und  das  nach  ihr 
genannte  Gebirge  sich  am  nächsten  kommen,  also  in 
der  Gegend  von  Brück,  als  Sicherung  des  Flußüber- 
ganges angesetzt  werden1).  Dazu  stimmen  auch  die 
Kntfernungsangaben    der  Peutingerschen   Tafel. 

Die  westlichste  Straße,  die  von  Scarabantia  über 
Aquae  nach  Vindobona,  läßt  sich  in  ihrem  Verlaufe 
wenigstens  einigermaßen  vermuten,  wenn  Aquae  tat- 
sächlich mit  Baden  gleichzusetzen  ist. 

Die  dritte  endlich,  die  von  Scarabantia  über 
Mutenum  nach  Vindobona,  wird  wohl  ungefähr  in 
der  Mitte  zwischen  den  beiden  anderen  laufend  in 
ziemlich  gerader  Strecke  diese  Stadt  erreicht  haben, 
wenn  auch  das  Itiner.  Ant.  gerade  für  diese  Strecke 
verworrene  und  unbrauchbare  Angaben  über  die  ein- 
zelnen Entfernungen  anführt.   Doch   ist   es  wenigstens 


')  \V.  Kubitscheks  Identifikation  von  Ulmus 
mit  einer  größeren  römischen  Ansiedlung  bei  Bruck- 
Neudorf  fa.  a.  O.  244)  scheint  mir  überzeugender 
zu  sein  als  die  des  Obersten  v.  Groller  mit  dem 
ziemlich   unbedeutenden  Kastell  Kirälyüdvar  (Osterr. 


nach  der  einen  Angabe  p.  266  und  wegen  der  natür- 
lichen Beschaffenheit  des  Ortes  durchaus  gerechtfertigt, 
wenn  man  Mutenum  am  Westrande  des  Leithagebirges 
ansetzt2).  Nun  hat  sich  in  der  letzten  Zeit  durch 
zahlreiche  Kunde  längs  des  rechten  Leithaufers  von 
Kruck-Neudörll  über  Snmerein,  Mannersdorf,  Hof, 
Au  und  Uoretto  bis  Ungarisch-Brodersdorf  eine  ge- 
schlossene Reihe  von  größeren  Ortschaften  festlegen 
lassen,  die  eine  am  Nordabhang  des  Leithagebirges 
hinlaufende  Straße  voraussetzen.  Wenn  man  nun 
daran  festhält,  daß  Ulmus  am  Ostrande,  Mutenum 
am  Westrande  dieses  Gebirges  zu  suchen  sind,  so 
liegt  die  Vermutung  nahe,  daß  diese  Straße  keine 
andere  Aufgabe  hatte,  als  die  beiden  Städte  und 
damit  die  Zwischenstationen  der  beiden  vorher- 
genannten Hauptstraßen  miteinander  zu  verbinden. 
Unter  den  römischen  Siedlungsstätten,  die  an 
dieser  Verbindungsstelle  lagen,  war  diejenige  bei 
Au  am  I.eithaberge  bisher  eine  der  ergiebigsten. 
Schon  die  Gräberfunde  des  Lehrers  Podwyszinski 
und  die  vom  Mödlinger  Musealverein  aufgedeckten 
Gebäudereste,  die  von  W.  Kubitschek  fa.  a.  O.  231  ff  1 
nach  sehr  unsicheren  und  lückenhaften  Angaben  ver- 
öffentlicht werden  mußten,  haben  hier  eine  räumlich 
ziemlich  ausgedehnte  Ansiedlung  erwiesen.  In  den 
letzten  zwei  Jahren  haben  nun  im  Räume  des  von 
Podwyszinski  am  nordöstlichen  Rande  von  Au 
konstatierten  Gräberfeldes,  angeregt  durch  Zufalls- 
funde, Grabungen  stattgefunden,  die  zur  teilweisen 
Aufdeckung  dieses  Gräberfeldes  führten.  Dort,  wo 
die  Straße  von  Hof  das  Dorf  betritt  (a.  a.  O.  232. 
Fig.  1.  Plan),  wurden  nämlich  im  Spätherbste  1912 
auf  dem  Baugrunde  des  F.  X.  Robitza,  Kat.- 
I'arz.  2141  56,  bei  der  Anlage  einer  Kalkgrube  und 
bei  der  Fundamentierung  der  Hausmauer  zwei 
römische  Gräber  (auf  nebenstehendem  Plan:  .1,  1 
und  1  a)  freigelegt.  Der  rasch  verständigte  Vertreter 
der  Zentralkommission  für  Denkmalpflege  konnte 
zwar  sämtliche  Fundobjekte  bergen,  ohne  aber  die 
Heigaben  auf  die  zwei  Kundstellen  sicher  aufteilen 
zu   können.   Diese  Funde  veranlaßten  das  niederöster- 

Limes,   VI   5  ff.  . 

-)  W.  Kubitschek  (a.a.O.  245)  vermutet  Mutenum 
in  der  Gegend  von  Ungarisch-Brodersdorf.  da  dort 
neben  zahlreichen  römischen  Funden  auch  der  Stein 
eines   Adilen   zutage  kam. 


Römischer  Friedhof  in  Au  am   Luithaber 


ioo  5'f 


53 


Zeichenerklärung: 

™-_  Bau-u.  Mauerwerk  der 

"'^    Qegenn  art 

• — • — ■  ,-■■  re  her.dcr  Zaun 

Cat.  Parc.  Jbgn  nr.un  : 

jmm  Ba  'legt 

]]  Stark  stengräber 

Skelettgräb  r 

o       3randgrabe.ru.  Streu  fundo 

Steinsetzunqen  mic 

i 
Brandgräbern. 


^u«o 


22 


Ortsfriedhof 

2382 


\'.r-    tat     1:!f50 


10  m 


i    |      K.  .ms.  Im    l'ri.-.llmf   in    All    im    1.,-ith.ilii-rj: 


207 


Arnold   Schober 


208 


reichische  Landesmuseum,  durch  O.  Menghin  eine 
Ideine  Versuchsgrabung  vornehmen  zu  hissen,  die 
zur  Freilcgung  von  weiteren  5  Gräbern  (2,  3,  4,  5,  (1) 
führte  und  die  Konstatierung  eines  Bestatlungsfeldes 
von  größerer  Ausdehnung  ergab.  Kurze  Zeit  darauf 
fand  der  Besitzer  des  Hauses  Nr.  170  J.  Kobitza 
bei     der     Planierung     seines     Gartens    ein     7.     Grab, 


165:   Krand^rab  52,   3^. 

dessen  Tnventar  zur  Gänze  geborgen  werden  konnte. 
Durch  diese  Funde  angeregt,  begannen  die  drei  Be- 
sitzer, auf  deren  Gründen  ein  Teil  des  Friedhofes 
liegt,  den  Boden  nach  Antiken  zu  durchwühlen, 
wobei,  wie  sich  später  zeigen  wird,  manches  Wesent- 
liche für  immer  zerstört  worden  ist.  Bei  den  Grä- 
bern jedoch  konnten  die  Fundumstände  durch  den 
Vertrauensmann  des  niedciösterreichischen  Landes- 
museums, Alexander  v.  Seraczin,  Okonomieleiter  des 


k.  u.  k.  Avitikalgutes  Mannersdorf,  der  rechtzeitig 
darauf  aufmerksam  wurde,  bis  auf  einen  Kall  ge- 
sichert und  das  Inventar  von  8  Gräbern  (12,  13,  14, 
!5i  '/>  >9.  19*1  2l!  käuflich  erworben  werden. 
Um  der  Kaubgräberei  Einhalt  zu  tun,  setzte  sich 
A.  v.  Seraczin  mit  dem  niederösterreichischen  Lan- 
desmuseum  zwecks  weiterer  Grabungen  in  Verbin- 
dung und  erwirkte  mit  Unterstützung  der 
k.  k.  Zentralkommission  für  Denkmalpflege 
aus  der  Privatkasse  Seiner  Majestät  des 
Kaisers  eine  Grabungssubvenlion,  die  es 
ihm  ermöglichte,  auch  auf  dem  benach- 
barten herrschaftlichen  Gebiete  mit  Nach- 
forschungen einzusetzen.  So  konnte  er 
seine  Untersuchungen  über  die  Parzellen 
2141  24,  2141/57.  -M7  56,  2141/29  er- 
strecken und  bis  zum  August  1914  die 
Zahl  der   Gräber  auf  55   erhöhen. 

Außer    auf   Gräber    stieß    man    allent- 
halben    auf    Mauerwerk,     das     in    geringer 
Verschattung   OIO — 0'20 '"  unter  der  Erd- 
oberfläche   zutage  trat.     Da    die  Aufmerk- 
samkeit hauptsächlich  auf  die  Aufdeckung 
von  Gräbern  gerichtet  war,  ließ  man  dieses 
Mauerwerk    im     Anfang    unberücksichtigt, 
und    da    auch    die  Bauern    bei    der   Urbar- 
machung    ihrer    Gärten    die    ihnen    unbe- 
quemen   Mauerzüge  ausrissen   und   das  da- 
durch  gewonnene  Material   wieder  verwen- 
deten,    so     ging    vieles     unwiederbringlich 
verloren,    was    später    für   die  Feststellung 
der     ganzen     Anlage     notwendig    gewesen 
wäre.     Krst     als     bei     den    Arbeiten     auf 
dem   1  lerrschaftsgrund   die  Mauerzüge  sich 
mehrten,  versuchte  A.  v.  Seraczin  auch  auf 
den    durchwühlten  Gebieten  zu  retten,   was 
noch  zu  reiten  war,  und  so  erscheinen  jene 
Mauerzüge,     die     auf    dem    Situationsplan 
(Fig.  164)  in    schwarzer    Farbe   angegeben 
sind,   im   großen   und  ganzen  sichergestellt. 
Im  Frühsommer  19 14  mußte  A.  v.  Seraczin 
die  Arbeiten  wegen  Krediterschöpfung  einstellen.  Die 
Inventare  der  auf  Gemeindegrund  gefundenen  Gräber 
(1  —  21,  38,  54,  55)  kamen  in  das  niederösterreichische 
Landesmuseum,  die  übrigen  von  den  ärarischen  Ackern 
stammenden  in  das  Kunsthistorische  Hofmuseum.   Da 
die  Untersuchungen  infolge  der  inzwischen  eingetrete- 
nen außerordentlichen  Ereignisse  wohl  nicht  so  bald 
werden   aufgenommen  werden  können,  so  erscheint  es 
gerechtfertigt,  die  bisherigen  Funde  zu  veröffentlichen, 


2  OL) 


Römischer  Friedhof  in   Au  am  Leithaberg 


ohne  größere  Resultate,  die  an  diesem  ergiebigen  Urte  ich  aber  \V.  Kubitschek  und  R.  Egger  für  mannig- 
später  sicher  zu  erhoffen  sein  werden,  abzuwarten.  fache  Unterstützung  bei  der  Interpretation  der  In- 
schriften  zu  besonderem   Danke   verpflichtet. 


i6u:    L'rne  :tu*  dem    Bramlgrah  51 


16        i   ine  .ms  (lein   Uraiulgrab  5; 

I.    Die   Gräber. 


Auf  Anregung  von  \V.  Kubitschek  und  E.  Reisch 
halte  ich  diese  Aufgabe  übernommen,  nachdem  mir 
die    Ausgraber  O.    Menghin   und    A.   v.   Seraczin    ihre  L'nlei   den  Gräbern    lassen    sich  zwei  Mcstaltungs- 

Kundprotokolle    wie    viele     Einzelbeobachtungen     in        formen  unterscheiden:   Urandgräber  und  Skelettgräber. 

A.   Brandgräber. 

</'  Mit  Aschenurnen.  Die  Urnen  lagen 
durchschnittlich  in  einer  'liefe  von  O'  1 5  bis  o".;o  "' 
unter  der  jetzigen,  also  im  Niveau  der  antiken  Erd- 
oberfläche.   Kerner  sind  bei  drei  Grabern  (;:,  53,  54) 


Urne 


dem    Brandgrab    =,*. 


liberalster  Weise  zur  Verfügung  gestellt  haben.  1  >ei  noch  Setzungen  von  Hruchsleincn  (Fig.  165J  erhalten, 
nirhtmiihelosenllerstellungdesSituationsplanesb.it  die  die  Urne  halbkreisförmig  umschließen.  Diese 
sich  der  Herr  k.  u.  k.  Oberförster  Kail  Wondra  in  beiden  Ueobachtungen  setzen  voraus,  dal',  die  Grab- 
Mannersdorf  unterzogen.  Außei  den  benannten  bin  statte  durch  einen  Krdhügcl  i'Lumulus.  dem  die 
Juhresheftc  des  üslerr.  archäol     Institutes  Bd.   XVII   Beiblatt.  ,  , 


Arnold    Schober 


21  2 


169;   iironzefuiule  aus  ilem  ISrandgrab  54. 


Steinsetzung  ;ils  Hall  diente,  vor  der  Außenwelt 
geschützt  wurde.  Die  Tumuli  sind  allerdings  schon 
verschwunden,  da  sie  infolge  ihres  geringen  Um- 
langes von  höchstens  3  bis  4  '"  im  Laufe  der  Jahr- 
hunderte leicht  eingeebnet  werden  konnten3!.  Hei 
51,  52  sind  noch  die  Stümpfe  der  dazugehörigen 
schon  im  Altertum  abgebrochenen  Grabsteine  ge_ 
banden   worden. 


Beigaben: 
I .   Ton: 

Schwarze  Aschenurnen 
Form     Fig.   166,     Grab  17 

5G    52- 

Schwarze  Aschenurnen 
Form    Fig.  167,    Grab  53 

Schwarze  Aschenurnen 
Form     Fig.   170,    Grab  22 

Graue  Aschenurnen 

Form  Fig.  168,  I.  Grab  54 

Graue  Aschenurnen 
Form  Fig.  IoK,  2,  Grab  ;r 

Graue  Aschenurnen 

1-üjrm    Fig.  171,   Grab  22a 

Schwarzer  feiler,  Form 
Figur  187,  3,   Grab   17. 

z.   Bronze: 

Norisch  -  pannonische 
Flügelfibeln.  FormFig.160, 
Grab  52,  54. 
Kräftig    profilierte    Spiralfibel,    Form    F'ig.  172, 
Grab   23. 

3  Armbänder,  2  Beschlagteile  mit  Scharnier- 
gelenk, 3  spindelförmige  Anhänger,  durchbrochenes 
Blech,   Fig.  169,    Grab    54. 

Rundkopfnägel.   Grab    52,    17. 


Urne  aus  dem  Brandfrrab 


1,1:    l'rne   aus    dem  Brandgrab  23. 


:l)  Über  die  Häufigkeit  solcher  Tumuli  in  Nieder-       des  Vereines    lür   Landeskunde   \on   Xiederösterreich 
Österreich   vgl.   ( ).   Menghin    in    den    Monatsberichten        XIV,    197  f. 


2  1.1 


Römischer  Friedhof  in   Au   nra   Leithaben! 


1 1 


3.   Eisen: 

Beschlagteile  für  ein  Holzkästchen,  Grab  52,  54. 
Schlüssel.  Schlüssellochblech,  Fig.  169,  Grab  54. 

An    Münzen    fand    sich    bloß    im    Grab    54  ein 

Claudius   T,   Cohen2    I. 


Beigaben: 
1.   Ton: 

Rötliche  Firmenlampen  ohne  Stempel,  Fig.   17}. 
I.    Grab   35. 


Fibel  aus  dem   ßrandgrab  2;. 


175:   Kmefibel  aus  dein  Hrandgrab  ^s» 


b)  Ohne   Aschenu'rnen.     Knochenbrand   und  Graue  Firnrenlampen  ohne  Stempel,   Fig.   173.  2. 

Asche    sind    von    einer    engen,   kreisförmigen   Ziegel-  Grab   39. 

setzung     überdacht    und    liegen     in     einer    Tiefe    von  Scherben    von    schwarzen     und    grauen    Gefäßen, 

090   bis    I'20m    unter    der     jetzigen      Frdoberfläche.  Grab   42,   4;. 


1,3:   Lampen  aus  den    [trandgiabern    15 


171:  SiuiUatasrherben  au-  dein  Hrandpral' 


Bloß   das   Grab    ^;.    das  jenseits   der  Strafe   lag    und  Zwei   ornamentierte   Sigillatascherben,    Fig.    171, 

deshalb   im   Plane   nicht  verzeichnet   ist,    befand    sich  Grab    55: 

in    einer     liefe    von    O'sO  '"     unter    fdner     Steinplatte  ,/    von     einem      l  eller :      Dekorationsstreifen     durch 

von   ovis    im   Geviert.  Perlenstäbe    in    metopenartige   Felder    geteilt,    in 


I-T 


Arnold    Schobci 


dem    einen    reiche    Weinranke,    in    dem    andern 
Delphin   und   Girlande; 
b)  von    einer  Schale:    Aufrechtstehende    männliche 
Fi our  mit   Chlamvs   um    den   linken    Arm. 


177:  Cietäßc  aus  den  Skelettgräbern  24, 

2.  Bronze: 

Kniefibeln   mit  großer  runder  Kopfplatte,   Form 
Fig.    175,   Grab-  55. 

Fingerringe   <irab   42,  45. 

Gerät,   bestellend   aus   einem  hohlen  Zylinder,   in 
dem  ein  nach  oben  zu  einem  King  erweiterter  Zapfen 
beweglich  eingepaßt  ist,   zu  beiden 
Seiten      rund      gebogene      Ilaken. 
Fig.   1S4   oben,   Grab  42. 

Nägel  mit  runden,  oben  stern- 
förmig gekerbten  Köpfen,  Grab  55. 

3 .  Eisen: 
Messer   und    .Ahlen,    Grab  33. 

39,  45>   xv 

4.  M  ü  n  z  en  : 
Claudius  Gothicus,  Cohen5  144. 

Grab   39. 

Licinius  der  Alt.,  Cohen2  60, 
Grab  45. 

Die  bei  A  gefundenen  Gegen- 
stände, ein  hellgelber  Tonnapf  mit 
roter     Glasur     (Fig.   176,  1),      ein 

bauchiger  Kessel  (Fig.  176,  1)  und  Teile  einer 
Flasche  aus  Bronze,  gehören  offenbar  auch  zu  einem 
Brandgrab,  da  die  Bauern  bei  der  Aufdeckung  dieser 
Fundstelle  weder  Knochen  noch  Steinplatten  gesehen 
haben   wollen. 


B.  Skelettgräber. 
l'nter   den   Skelettgräbern    fanden    sich    11  Grä- 
ber,    bei     denen    der    Leichnam    ohne    äußere    Um- 
hüllung direkt  der  F.rde  übergeben  war:    24  —  29,    38, 
41,46,48,49.     Die  Skelette 
lagen  in  einer  durchschnitt- 
lichen   Tiefe    von    I'JO    bis 
1  '30  in    unter   der  Erdober- 
fläche.     Alle  anderen,    und 
zwar    die    weitaus     größere 
Anzahl,      sind      sogenannte 
Kistengräber. 

Hier  wird  der  Leichnam 
samt  den  Beigaben  in  eine 
rechteckige  Kammer  (Kiste) 
gelegt,  die  aus  Steinplatten 
oder  großen  Ziegeln  zu- 
1  sammengefiigt   ist  (vgl.  Fig. 

:.  2Ü-  2  10).   Aus   einem  Stück  ge- 

hauene schmucklose  Stein- 
sarkophage sind  bloß  in  vier  Fällen  (4,  7,  13,  16) 
gefunden  worden.  Offenbar  sollen  die  leicht  zu- 
sammenfügbaren Kisten  die  kostspieligeren  Sarko- 
phage ersetzen,  um  so  mehr,  als  zu  ihrer  Herstellung 
Grabsteine  und  Architekturglieder  von  älteren  Grab- 
malen!   wiederverwendet   wurden.    Dieser  Vorgang  ist 


17S:   Gefäße 


-:  elettgrali  2S. 


gerade  im  westlichen  Winkel  von  Xordpannonien 
durchweg  der  gebräuchliche  gewesen,  wie  uns  zahl- 
reiche gleichartige  Funde  aus  Velm  (Jahrbuch  für 
Alterturn.sk.  I,  1007.  119  ff.  ,  St.  Margareten  am  Moos 
(Mitt.  d.   Zentralkommission  HL   Folge  2,   1903.  2401 


217 


Römischer   Friedhof   in    Au   am    Leithaberi; 


:is 


und  Brück  an   der  Leitha  (Osterr.  Jahresh.  111,   1900,  Schwarze  Henkeltöpfe,  Form  Fig.  177,  ;;   1X^,2; 

Heibl.  0  ff.)  bezeugen.    Von   den   Kistengräbern    sind        1X7,  i;   Grab   2,   7,   26,   .52,   36.   41). 

bloß  10  a,  33,  36,  47  unversehrt  geblieben,  die  anderen  Schwarzer  Henkelkrug,   Fig.  178,1;   Grab  28. 

Gelbe   dreihenkelige  Kanne  mit  gelbgrüner  Gla- 
sur,   Fig.   177.  2 :   Grab    25. 


waren  entweder  ausgeraubt  oder  gänzlich  zerstört. 
[>ie  Maße  der  Kisten  schwanken  je  nach  der  Größe 
des  /.u  Bestattenden  zwischen  ü'50  bis  2' 30  in  Länge, 
0'20   bis   O'So  111   Breite    und    0'20   bis   C70  ;;;   Höhe. 


180:    Hasche  aus   di-ra  Kistrnjrrab   2 

Die  Sohle   der  Kiste  liegt  in  einer  durchschnittlichen 
fiele  von  O'jO  bis   l'20  tu  unter  dein  jetzigen  Niveau. 


t.   Ton: 


Beigaben: 


o 


ei:   (joliUchmuck   au::  ilem   Kistenjjrab  .}. 

Kotes  dreihenkeligesKännchen  mit  gelberGlasur, 
Fig.   IS6,  I  ;    Grab    33. 

(ielbe   Henkelllasche   mit   schwarzem    Firnisüber- 
zug.   Fig.    1  Su,   Grab  2. 

Kote   Schale,    Fig.    179,    Grab  46. 

Roter  Teller,    Form    Fig.   187,3;    Grab   48. 
Sehwarze   Teller,    Form    Fig.   187.3;    188,3:    Grab    1, 

-'■   5,   >'i  •'.  -'i.  3',  .1",  3S.  4L    !'>•   S^- 

Schwarzer   Faltenbccher,    Fig.   188,  r;    Grab   47. 


Graue  Henkclkannen,  Form  Fig.   177,  I;    178,2;        Grab   41,   47. 


iSj:   Ulastu-c-liiT  au,  dem   Kistrni;rali    in. 

2.    Glas: 

Konischer  Herher,    Fig.    182,   (iral>   I  u. 
Faltentlasche     mit    Spiralfaden     tun     den     Hals, 
Fig.   186,  2  :   Grali    33. 

Kugelbecher,  big.  187.  2;  Grab  36. 
Kugelllasche,  Fig.  1.8.8,2;  Grab  47. 
Kelten     aus     länglichen     Glasperlen,      Fig.    184, 


185,  I  ;    Grab    I  ,    2.    24,    27,    28,    37.    JS. 


Schwarzer   Armring,   Grab    ;. 


2  I  (j 


Arnold   Schober 


3.  Gold-  und  Sil  her  seh  muck: 

Fingerringe   aus   Silber,   Grab 

3«,   40. 

Geknoteter  Kingerring  aus 
Gold  mit  glattem  Plättchen,  Fig. 
181,   Grab  4. 

Zwei  goldene  Ohrgehänge  mit 
je  der  Hälfte  eines  Chrysopras- 
kristalls in  voller  Fassung,  Fig. 
181,   Grab  4. 

4.   Bronze: 

Armbrustscbarnierfibeln  mit 
Zwiebelköpfen,  Form  Fig.  1  83,  1  84. 
Grab    5,    10,    loa,    25,    30,    31,    50 

Gürtelschnallen,  Form  Fig. 
1S4  rechts  unten,  Grab  I,  2, 
19  a,   30. 

Endstück  eines  Lederriemens, 
Fig.  1X4  links   unten.    Grab   30. 


9    0 


183:   Fibeln  aus  den  Kistengr'abern  10.  i<><<. 


m:    lironzefunde  :111s  den    Skelett-    und    Kjstengrähern  II,    50.    31,    38,    42. 


Armringe,     glatt,    Grab    1,    Iti,    33,    38,   47;    aus 
Draht  geflochten,   Grab    loa,    14. 
Fingerringe,   Grab   loa,   38,   41.  47. 

Siegelring    mit    der  Darstellung    eines   Delphins, 
Fig.   184  unten,    Grab    I  I. 

Ringschüssel,   Fig.   184  unten,   Grab   3s. 

Ohrgehänge   mit   Tropfen.    Grab    8. 

Nähnadel,  Gral)   32. 

;.    Kisen: 

Messer,  Grab  2,  5,  36,   46,    ;o,   mit  Beingriff  24. 

Ahlen,   Grab    2,    5,    19a,    30,   40,   46. 

Olieres  F'.nde  eines  Wagebalkens  mit  Gewichts- 
knopf aus   Blei,    Grab    10  a. 

Beschläge  für  ein   Holzkästchen,   Grab    14  a,    16. 
Türangel,   Grab    19  a. 


1                           m  ■ 

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^■11             €" 

185:  Gefiiße  aus  den  Kistengräbern  37,  32. 


180:    Funde  aus  dem  Kistengral) 


Römischer   Friedhof  in    An   am   Leithaberg 


Münzen: 
Titus,   Cohen2   74,    lirali    14. 
Traian,   Cohen-.;'),.  Grab    14. 
Severus   Alexander,  Cohen-   ;68,   üral>   40. 
Philippus   d.   Alt.,   Cohen2   02,   Grab   32. 
Valerianus   d.    Alt.,   Cohen-   221.   Grab    20. 
Constantius  Chlorus,   Cohen2  43,   Grab    10. 


C.   Die   in    den   Kistengräbern    in    zweiter   Ver- 
wendung    gefundenen     Relief-     und     Inschrift- 
steine. 

Das  Material  besteht  aus  einem  grobkörnigen 
Sandstein,  der  am  Leithagebirge  in  der  Nähe  von 
Mannersdorf  gebrochen  wird.  Bloß  17  ist  aus  weißem 
Leithakalkstein. 


187:   Gefäße  aus  dein  Kisten^rab   j(>. 

Lirinius  d.   Alt..   Cohen-   20,   Grab   10.  1.   Aus  d e r  (irabkistel   (Fig.  1 X9).    Fragment 

I  ünstantinus  T,  Cohen2  253,  254,  633,  Grab   loa.  eines    Grabsteines,     oben,     unten     und    links    für    die 

20,   40.  /.weite   Verwendung  abgemeißelt,    auf   der    Bildfläche 

Constantinopolis,   Cohen2   12,  21,   Grab   loa,   33.  vielfach     Spuren     von     Meißelhieben.      Höhe    047 '". 


iHä'.    (ief'iüe    au,  ileti   kistenKriibern    47,    ^o. 


Constantinus    II.    Lohen2.    112.    122.    :^^,    Grab  Mreite    007'".     Dicke    u'Io"1.      Von     dem     urspriing- 

10  a,    II,   33.  liehen   Relief  sind   noch  die  geschweiften   Heine  eines 

Constans  I,  Cohen2  53,  54,  17b, 69,  73,  Grab  ]  I,  Tisches    und    links     daneben    der    Unterkörper    einer 

33.    \(>-  lang    bekleideten     weiblichen     Figur     erhalten.       Wir 

Constantius  II.   ('(dien2  210,  310,    104,    Grab   14.  haben   offenbar  den    Rest   einer    Darstellung   vor   uns. 

50,    ib.  die    sich    in    Pannonien    sein    häufig    findet:    den    mit 

Constantius   Gallus,   ('(dien'-'    1,   Grab    loa.  Gaben    reichbesetzten  Opfertisch,   dem   sich    von  link^ 


Arnold   Schober 


224 


her  eine  Dienerin  mit  einer  Weihgabe  nähert.  Ge- 
wöhnlich aber  entspricht  dieser  Dienerin  auf  der 
einen  ein  Diener  auf  der  anderen  Seite  (Hampel, 
A  nemzeti  müzeum  legr£gibb  Panoniai  sirtäbläi,  54, 
T.  15).  Diese  Szene,  die  augenscheinlich  dem  in 
der  ganzen  römischen  Welt  so  beliebten  Totenmahl 
entnommen  ist,  beschränkt  sich  bis  auf  wenige  an- 
grenzende Gebiete  von  Mittelnoricum  und  Mösien 
nur  auf  Pannonien.  Da  nun  in  dieser  Provinz  das 
Totenmahl  bis  jetzt  sehr  selten  nachgewiesen  ist 
(Österr.  Jahresh.  XVI.  1913,  191,  Fig.  132;  Arch. 
Ert.    1907,    315.     Fig.    30  ,    so     Hegt     die    Vermutung 


nahe,    dali   diese  Szene   gleichsam   als    Krsatz  für   das 
Totenmahl  in    Pannonien   ausgebildet  wurde. 

2.  Aus  der  Kiste  2  (Fig.  190).  Allseits  stark 
gebrochener  Grabstein,  aus  vier  größeren  Fragmenten 
zusammengesetzt.  Hohe  1  '",  Breite  0/63 m,  Dicke 
0*15  1U.  Auf  der  oberen  Hälfte  des  Steines  in 
breiten,   deutlichen    Buchstaben    die   Inschrift: 

Vas\so\   Vaicae  Kiberttts)  ait- 
(norttm)  LXX  h(ic)  s(jtus)  c(st). 

Die  Ergänzung  auf  Vasso  habe  ich  nach  zwei 
in  nächster  Nachbarschaft  gefundenen  Inschriften, 
nach  einem  Grabstein  in  Somerein  (Mitt.  d.  Zentral- 
kommission 111.  Folge  3,  1904,  256.  Fig.  <>(>  und 
nach  einem  noch  unpubliziertrn  aus  St.  Margareten 
a.  AI.   im   niederösterreichischen   Landesmuseum,  ver- 


sucht.    Doch    wäre   auch    Vasco    nach    CIL    111    1 42 1 4 
möglich.    Über   Vaica  siehe   Sp.    246. 

Unter  der  Inschrift,  in  den  Stein  eingerissen. 
ist  ein  vierrädriger  Wagen  mit  niederem  offenem 
Wagenkasten  dargestellt,  der  von  zwei  in  sehr 
flachem  Relief  ausgeführten  Pferden  nach  links 
gezogen  wird.  Das  Gespann  wird  von  einem  am 
vorderen  Ende  des  Wagenkastens  sitzenden  Kutscher 
mit  der  linken  Hand  gelenkt,  während  er  mit  seiner 
rechten   eine   Peitsche  erhoben    hält. 

Diese  Szene,  die  auch  im  folgenden  in  zwei 
Beispielen  wiederkehren  wird,  ist  in  der  Nachbar- 
schaft (z.  Ji.  St.  Margareten  am 
Moos;  Mitt.  d.  Zentralkommission 
III.  Folge  2,  1903,  23S,  Fig.  58) 
häufig  vertreten,  auffallenderweise 
aber  mehr  auf  das  Innere  des 
Landes  beschränkt,  während  sie 
am  Limes  bisher  fehlt.  Das  auf 
einem  der  letzten  Carnuntiner 
Grabsteine  (Österr.  Limes  XTI, 
318,  Fig.  37,  38)  dargestellte  Ge- 
spann bietet  keine  Ausnahme,  da 
es  ja  von  Ochsen  gezogen  wird 
und  deutlich  als  Szene  aus  dem 
Arbeitsleben  des  Verstorbenen 
gekennzeichnet  ist.  Das  ruhig  da- 
hinfahrende  Pferdegespann  aber, 
oft  bereichert  durch  einen  Vor- 
reiter oder  durch  ein  von  einem 
Diener  geführtes  lediges  Pferd. 
ist  auch  sonst  in  Pannonien  (Ham- 
pel a.  a.  <  >.  31,  45,  Taf.  II,  12 
und  in  anderen  Provinzen,  z.  B. 
Norditalien,  so  häutig,  daß  man  nicht  in  allen 
Fallen  auf  den  Stand  des  Verstorbenen  oder  auf 
eine  alltägliche  Kegebenheit,  wie  es  eine  Wagen- 
fahrt ist.  schließen  kann.  Eine  sichere  Erklärung 
dieser  Szene  steht  noch  aus:  Bruno  Schröder 
hat  in  seinen  Studien  zu  den  Grabdenkmälern  der 
Ivaiserzeit  '  Bonner  Jahrbücher  1902.  68  f.)  darzu- 
legen versucht,  dal'  diesen  Wagenfahrten  die  Vor- 
stellung von  der  Reise  der  Seele  ins  Jenseits  zu- 
grunde läge,  ohne  aber  überzeugende  Gründe  dafür 
anfuhren  zu  können.  Oberhalb  der  Inschrift  ist  durch 
zwei  horizontale  Linien  ein  schwach  vertiefter,  nach 
rechts  breiter  werdender  Streifen  abgegrenzt,  in  dessen 
rechter  Ecke  zwei  wenig  hervortretende  S  förmige 
Schnörkel  zu  erkennen  sind.  Es  hat  sich  also  auch 
oberhalb   der   Inschrift   eine   bildliche  Darstellung   be- 


Kömischer  Friedhof  in  Au  am  Leithaberg 


221) 


funden.  Nach  der  knappen  Fassung  der  Inschrift 
und  der  nur  bis  zum  Beginne  des  zweiten  Jahr- 
hunderts üblichen  Formel,  hie  Situs  est,  gehört 
dieser  Grabstein   noch  ins  erste  Jahrhundert. 

3.  Aus  der  Kiste  3  (Fig.  191).  Grabstein,  Höhe 
1-2* '",  Breite  o'Sj  m,  Dicke  0'l6m.  Erhalten  ist  das 
ziemlich  große  Inschriftfeld,  das  von  zwei 
Leisten  eingerahmt  ist.  Der  Kaum  darunter 
ist  in  seiner  linken  Hälfte  weggebrochen, 
die  rechte  zeigt  Spuren  von  Meißelhieben. 
Man  könnte  vermuten,  daß  hier  bei  der 
Wiederverwendung  des  Stückes  ein  Reliel 
abgehauen  wurde.  Oberhalb  der  Inschrift 
hat  sich  der  Stein  gewiß  fortgesetzt,  doch 
kann  wegen  der  Größe  des  Inschriftfeldes 
und  der  geringen  Dicke  des  Steines  kein 
größerer  Raum  angenommen  werden. 
Wahrscheinlich  saß  hier  nur  mehr  ein 
Giebelfeld. 

Scvcrei  Magv\_t]  a«c[/]  ifilia)  an- 

(iiitrum)  XXX  hlie)  s(ita)  e(st)  |   Vene- 
ria (filia)   an(norum)  IUI  \  Aih- 
moJia  |  Mal(lius)    Yeceo  ßilus) 
et  eo  uingi  p(osnit). 

Der  Verlauf  der  Zeilen  ist  durch  feine 
Linien   vorgeri-^en,   unter  der  letzten  Zeile 
sind   zwei    solcher    Linien   erkennbar.      Die 
Buchstaben  zeigen  gute  Formen,   besonders 
die    runden,    wie  C,   O,    1*.    sind    fein    auf- 
geführt,    dagegen    ist    die    Disposition    des 
Kaunies   nicht  überall   klar.  Am  Ende  der 
ersten    Zeile   ist   das   X   durch   einen  Bruch 
oben  beschädigt,   von   den   beiden   ligierten 
im   Anfang    der  zweilen    Zeile   ist    von   der 
letzten  Hasta  des  N"  noch   so  viel    erhalten, 
daß      man      zunächst     ohne     Schwierigkeit 
Magnancus  lesen  kann.   Ein  Magnancus  ist 
noch  nicht  belegt,  wohl  aber  ein  Magniacus 
I  Holder,    Altkeit.    Sprachschatz    II,    383), 
ein  Magnianus  (CIL  III  3403,  11419,  XIII 
5801),  ein    Mogiancus  (CIL   III  4944).     Man   könnte 
daher,  wie  ich  es  oben  versucht  habe,  den  Namen  aucli 
auf  Magniancus  ergänzen.    In  der  dritten  Zeile  lallt  die 
Gedrängtheit  der  Altersangabe  auf,  in  der  vierten  das 
Fehlen  einer   solchen    und    der   freie  Raum   nach  A111- 
modia.   Diesen  Namen   als  Kognoinen  zu  dem  vorher- 
gehenden zu  ziehen,    verbietet   die  dafür  ganz   unge- 
wöhnliche Stellung  der   Altersangabe.      Es   sind    viel- 
mehr zwei  Personen  gemeint.  Offenbar  wurde  bei  der 
Jahresberte  des  Bsterr.  arctaänl.   Institutes  Bd.  XVII   Beiblatt 


Anfertigung  der  Inschrift  der  Kaum  nach  den  bei- 
den Fraueunamen  für  eine  spätere  Hinzufügung  der 
Altersangabe  freigelassen  und  dieser  bei  der  Veneria 
ausgefüllt,  während  es  bei  der  Ammodia  aus  irgend 
einem  Grunde  nicht  dazu  kam.  Auch  scheinen  mir 
die    zwei    letzten    Zeilen    mit    der  Dedikation    später 


K^M$kwM  WSMmffflmm 

'Ifflmtm       '«KI 

m tiiJwaSFu&JfiBK-' 

5  '«iä 

■' 

I.)u:    Grabstein   au^  der   leiste    . 

hinzugefügt  zu  sein,  da  die  Buchstaben  dieser  Zeilen 
deutlich  eine  andere  Hand  verraten  als  die  der  vor- 
hergehenden. Der  Name  Ammodia  ließ  sicli  nicht 
belegen,  wohl  aber  CIL  III  4264,  10949  Ammoda. 
Ein  Vecco  findet  sich  CIL  V  0044,  ein  Veco  CIL 
III  10795.  Die  Güte  der  Inschrift  spricht  für  eine 
ziemlich   frühe   Datierung. 

4.    Aus   der   Kiste    5    (Fig.   192).      Allseits  ge- 
brochenes    Fragment     eines    Grabsteines,    die    rechte 


Arnold   Schober 


228 


Hälfte   roh   abgemeißelt.     Höhe  o-0o  m,   Breite  002  : 
Dicke  01  5  '". 

A"]uiasisi[a  ... 

iii\ari '  IiTberla 

an\nor\tm  [. .  //.  s.  c. 

Qit]artio  [. ./'.., 

.  ~\rus  '  viv.  [sil'i  et 

c~\onitt\_gi  f.   oder  p. 


Oberhall)  der  Inschrift  sind  noch  Reste  eines 
Reliefs  erhalten,  einige  vertikale  Streifen  und  in  der 
linken  Ecke  eine  plastisch  hervortretende  Kontur, 
die  ich  als  (iewandfalten  und  als  den  linken  Unter- 
arm  einer  Porträtbüste  erkennen  möchte. 

5.  Aus  der  Kiste  8  (Fig.  1931.  Bis  auf  den 
abgebrochenen  untersten  Teil  und  einige  Beschädi- 
gungen an  den  Randern  wohlerhaltener  Grabstein. 
Höhe   r8om,   Breite  0-62  m,  Dicke  o-i8m. 

Auf  der  größeren   unteren   Hälfte    die   Inschrift: 

Umma   Tabiconis  \  f(ilia)  an(no- 
nim)  XLV  h(ic)  s(ila)  e(sl)  |  Wo 
Itedonis  lilitis  •  [  coniugi 
ä(e)  piecunia)  s(tta)  p(osuil). 


(Iral)stein  aus  der  ki*te 


uj2'.    L'ragment  aus  der   Kiste  5. 


Die  wohlgeformlen  Buchstaben  zeigen  einheit- 
lichen Charakter.  Da  in  der  dritten  Zeile  einerseits 
von  annorinn  nur  die  zwei  ersten  Buchstaben  fehlen. 
anderseits  sich  ans  dem  Zusammenhang  ergibt,  daß 
vom  Schluß  der  /.eile  nicht  mehr  fehlen  kann  als 
die  Altersangabe  und  die  stereotype  Schlußformel 
//.  5.  e.,  so  folgt  daraus,  daß  auch  für  die  anderen 
Zeilen  auf  der  linken  Seite  bloß  eine  Ergänzung 
von  einem,  beziehungsweise  zwei  Buchstaben,  auf  der 
rechten  Seite  eine  solche  von  mindestens  fünf  Buch- 
staben erforderlich  ist.  Der  Frauenname  in  der  ersten 
Zeile  wird  mit  einem  Vokal,  wohl  am  ehesten  mit 
A  begonnen  haben.  Eine  Amasisia  ist  zwar  noch 
nicht  belegt,  wohl  aber  Clf.  HI  97 1 ,  Ö607,  eine 
Amasia.  Diese  Namen  werden  wohl  auch  mit  Atnnia 
("II.    III    43 T 6  — 10970,    U563   zusammenhängen. 


Die  Zeilen  sind  schön  disponiert,  die  Buch- 
staben von  guter  Form.  Daß  Umma  mit  dem  lateini- 
schen Gentilnamen  Ummius  (Schulze,  Zur  Gesch.  d. 
lat.  Eigennamen,  245)  zusammenhängt,  ist  nicht 
sicher,  eine  andere  Relation  i~t  nicht  zu  belegen. 
CIL  111  4580:  Atporaarus  llonis  f.  wird  ein  Ilo 
genannt.   Zu    Itedo  und   Tabico  siehe  Sp.   245    f. 

Oberhalb  der  Inschrift  ist  eine  reckteckige 
Nische  ausgehöhlt,  deren  architektonischer  Rahmen 
die  Fassade  einer  Ädikula  nachahmt.  Glatte  l'ilaster 
mit  einfach  gekehlten  Kapitellen  tragen  ein  Giebel- 
dach, dessen  Tympanon  mit  einer  Rosette  geschmückt 
ist;  an  den  Enden  der  Giebelschrägen  erhoben  sich 
ungegliederte  Eckakroterien,  die  ietzt  teilweise  zer- 
stört sind.  In  der  Nische  befindet  sich  das  Brust- 
bild einer  Frau  in  einheimischer  pannonischer  Tracht. 


Römischer  Friedhof  in   Au  am   Leithanerg 


-3< 


Das  Untergewand  ist  mit  großen  Flügelfibeln  an  den 
Schultern  festgehalten,  darüber  trägt  sie  einen  Woll- 
mantel aus  schwerem  Stoff,  dessen  einen  Zipfel  sie 
mit   der   rechten   Hand   über  die  linke  Schulter  zieht. 


■  0  : 


ns  der  Kiste  8. 


Die  ungewöhnliche  Kopfbedeckung,  eine  Pelz- 
mütze mit  breit  aufgebogener  Krempe,  scheint  aus- 
schließlich in  dieser  Gegend  in  .Mode  gewesen  zu 
sein,  da  sie  bisher  nur  auf  Denkmälern  der  nächsten 
Nachbarschaft,  auf  einem  Grabstein  aus  Brück  an 
der  l.eitha  (Arch.  Frt.  1899,  34K,  Fig.  9)  und  au) 
einem  Fragment  aus  St.  Margareten  im  Moos  (Mitt. 
d.  Zentralkommission  HI.  Folge  2,  1903,  240)  zu 
ImHen   war. 


Was  die  Knlstehungszeit  dieses  Grubsteines 
anlangt,  so  werden  wir  durch  die  Güte  der  Inschrift, 
durch  die  Formel  hir  Situs  est  und  durch  die  un- 
römischen einheimischen  Namen  in  das  erste  nach- 
christliche Jahrhundert  geführt.  Dazu  stimmt  die 
Tracht  und  die  großen  Flügelfibeln,  die,  wie  auch 
unsere  Gräber  (siehe  Sp.  -47)  gelehrt  haben,  haupt- 
sächlich im  er-ien  Jahrhundert  in  Pannonien  ge- 
bräuchlich  waren. 

6.  Aus  der  Kiste  9  (Fig.  194  .  Fragmenteines 
Grabsteines.   Höhe  O'OO"1.  Breite  o\J.6m,  Dicke  o  23™. 


1  j ; :   Grahstein   aus  <Fr   Kiste  9. 

F.rhalten  ist  das  linke  untere  Stück  mit  einem  feile 
des  schwach  eingetieften,  von  einer  Feiste  umrahmten 
Jnsehriftfeldes. 

] 

('obro\  tnarus  an  .  .  ] 

/'/.   .v.  c  e[t ] 

an.   L  h.  [.\\  t'.  mavito] 

et  t'atr[i ] 

.\inuc[a  ä.  )•.    •..  p. 
Artem[itiorus  ...... 

ilavis  serv[i]. 

In  der  obersten  Zeile  sind  nur  schwache,  für 
die  Ergänzung  des  hier  stellenden  Namens  nicht 
ausreichende  Spuren  erkennbar.  In  der  zweiten  sind 
die   zwei   ersten    Buchstaben   etwas   beschädigt,     doch 

Is* 


23' 


Arnold  Schober 


232 


Cobro  sicher  zu  lesen.  Ich  habe  die  Lrgänzung 
Cobromarus  nach  dem  Fig.  197  abgebildeten,  aus 
dem  Kistengrab  10  a  stammenden  Grabstein,  der 
den  gleichen  Namen  als  Kognomen  des  Freilassers 
aufweist,  gewählt.  Eine  Cobromara  CIL  III  3598 
=  10552,  die  erweiterte  Form  Cobrovomarus  auf 
pannonischen   Silbermünzen    'Holder  I,  JO55).     Diese 


195:  Grabstein  ans  der  ICiste  ro. 

Zeile  läßt  auch  die  Rekonstruktion  der  Breite  der 
ganzen  Inschrift  zu;  denn  nach  Combromarus  kann 
nur  mehr  die  Altersangabe  gestanden  haben,  da  die 
zugehörige  Formel  h.  s.  f.  am  Anfang  der  nächsten 
Zeile  steht.  In  dieser  stand,  mit  el  an  den  vorher- 
gehenden angeschlossen,  der  Name  eines  zweiten 
Verstorbenen,  für  den  ein  Raum  von  7  bis  8  Buch- 
staben verfügbar  ist.  Den  Schluß  der  vierten,  die 
fünfte  und  sechste  Zeile  dürfte  die  Dedikation  des 
Grabsteines  an  die  zwei  Verstorbenen  von  einer 
Verwandten    gebildet   haben,    deren   erster  Name   am 


Schlüsse  der  fünften  Zeile  verloren  gegangen  zu 
sein  scheint.  Den  zweiten  habe  ich  nach  CIL  III 
5056 — 10037  au'  Amuca  zu  ergänzen  versucht. 
Bisher  ist  die  Inschrift  ziemlich  einheitlich,  die 
zwei  letzten  Zeilen  aber  unterscheiden  sich  auf- 
fallend von  den  vorhergehenden.  Die  unsichere 
Führung  der  Zeilen,  vor  allem  aber  die  Verwen- 
dung von  Kursivzeichen  A  statt  A,  I1  statt  F,  II 
statt  E  beweisen,  daß  sie  von  einer  zweiten  Hand 
in  späterer  Zeit  hinzugefügt  worden  sind.  Fs 
sind  Sklavennamen,  die  nach  deren  Tode  auf  den 
Grabstein  ihres  Herrn  gesetzt  worden  sind.  Die 
gedrängten,  klein  hingekritzelten  Buchstaben  von 
serv(i)  lassen  die  Vermutung  zu,  daß  mit  diesem 
Worte  die  Inschrift  zu  Ende  war.  Zu  Flavis  vgl. 
CIL  II   3716. 

7.  Aus  der  Kiste  10  (Fig.  195'.  Bruchstück 
eines  großen  Grabsteines.  Höhe  P59  m,  Breite 
0-64 m,  Dicke  oi7m.  Das  Stück  hat  bloß  auf 
der  rechten  Seite  ursprünglichen  Rand,  links  und 
unten  ist  es  für  die  zweite  Verwendung  abge- 
meißelt, oben  abgebrochen.  Der  ursprüngliche  Bild- 
schmuck  ist  bis  auf  die  rechten  Hälften  von  zwei 
Reliefs  entfernt  worden.  Von  dem  kleineren  sind 
noch  die  Vorderleiber  zweier  Pferde  erhalten,  von 
denen  das  rückwärtige  in  einer  schmalen  Kontur 
hinter  dem  vorderen  hervortritt.  Die  Pferde  sind 
mit  erhobenem  linken  Vorderfuß,  also  im  Schritt 
dargestellt.  Das  fehlende  Stück  des  Reliefs  dürfen 
wir  uns  wohl  nach  der  auf  dem  Grabstein  Nr.  2, 
Fig.    190    abgebildeten   Wagenfahrt    ergänzt   denken. 

Das  Hauptrelief  stellte  ursprünglich  mindestens 
zwei  sitzende  Personen  in  voller  Figur  dar.  Davon 
ist  noch  erhalten:  der  Unterkörper  einer  offenbar 
weiblichen  Figur,  die  in  einen  schweren  Mantel  ein- 
gehüllt ist  und  in  den  Händen  einen  weggebrochenen, 
daher  unkenntlichen  Gegenstand  hielt,  von  dem  noch 
Spuren  auf  dem  faltenlosen  Gewand  erkennbar  sind, 
und  links  daneben  der  Rest  eines  Fußes  und  eines 
Gewandstückes  einer  zweiten  sitzenden  Figur.  Die 
plumpen,  ungegliederten  Beine  und  die  unbeholfene 
Art,  die  Gestalten  sitzend  darzustellen,  zeugen  von 
einer  ziemlich  rohen  und  primitiven  Arbeit. 

8.  Aus  der  Kiste  10.1  (Fig.  1 96).  Grabstein 
aus  mehreren  Bruchstücken  zusammengesetzt.  Höhe 
2'43  m.  Breite  rol  m,  Dicke  020  m.  Von  der  oberen 
Hälfte  des  Steines  ist  ein  großer  Teil  weggebrochen, 
doch  scheint  in  der  rechten  oberen  Ecke  die 
ursprüngliche  Oberseite  erhalten   zu   sein.     Die  Ober- 


Romischer  Friedhof  in   Au   am   Leithaberg 


i4 


fläche  der  unteren  Partie  ist  offenbar  auch  mit  der 
Inschrift  bei  der  Wiederverwendung  abgemeißelt 
worden.  Darüber  ist  in  den  Stein  eine  nicht  allzu 
tiefe,  oben  halbrund  abgeschlossene  Nische  ein- 
gegraben gewesen,  aus  der  das  Relief  einer  sitzen- 
den männlichen  Gestalt  hervortrat.  Die  Figur  ist  bis 
auf  den  fehlenden  Kopf  noch  gut  erhalten.  Der 
breite  Lehnsessel  mit  den  profilierten  Stuhlbeinen 
ist  zu  beiden  Seiten  des  Sitzenden  deutlich  erkenn- 
bar. Dieser  selbst  ist  in  Vorderansicht  gebildet,  be- 
kleidet mit  einem  Untergewand  und  einem  Mantel, 
den  er  mit  der  Rechten  über  die  Schulter  zieht. 
Die  Linke  hält  einen  nach  unten  breiter  werdenden 
Gegenstand   (Geldbeutel?). 

Der  Typus  der  sitzenden  oder  stehenden  Voll- 
tigur ist  im  Norden  der  Provinz  sehr  verbreitet.  Aus 
nächster  Sähe  -lammen,  aus  Göttlesbrunn  (CIL  III 
4544),  aus  Brück  an  der  I.eitha  (Arch.  Frt.  1899, 
342>  Fig.  1,  346.  Fig.  7),  aus  dem  Lapidarium  des 
Hieronymus  Beck  in  Krbrcichsdorf  CIL  III  4599; 
Jahrbuch  für  Altertumskunde  1912,  136,  Fig.  23), 
aus  Weigel-dorf  Jahrbuch  für  Altertumskunde  VI, 
97,    Fig.  11. 

Weitere  Beispiele  sind  aus  dem  Gebiete  von 
Aquincum  (Hampel  a.  a.  O.  Xr.  68,  T.  21.  Xr.  37, 
i*.  T.  22.  Xr.  36,  40.  I".  23)  und  aus  Intercisa 
Arch.  Frt.  i<io<>,  257,  Fig.  33,  341  bekannt.  Alle 
diese  Denkmäler  gehören  zum  großen  Teil  dem 
trüben  cr-tcn  Jahrhundert  n.  Chr.  an  und  reichen 
höchstens  bis  an  den  Anfang  des  zweiten  Jahr- 
hunderts. 

Nicht  bloß  durch  die  Volltigur,  auch  durch  den 
barbarischen  Stil  und  durch  den  Mangel  jedes 
dekorativen  Details  unterscheidet  sicli  diese  Gruppe 
wesentlich  von  den  gleichzeitigen  Typen  der  .Militär- 
grabsteine am  Limes.  Wie  schon  II.  Hofmann 
(Sonderschriften  V,  <<X  ff.)  ausgeführt  hatte,  ist 
der  Typus  der  Vollfigur  in  der  ersten  Kaiserzeit 
den  Militärgrabsteinen  Illyricums  durchaus  fremd. 
Sitzende  Figuren  fehlen  ganz,  die  wenigen  Beispiele 
einer  stehenden  lassen  ihre  Herkunft  aus  dem 
früheren  Standpunkt  der  Truppe,  aus  Germanien, 
leicht  erkennen  F.rst  mit  dem  beginnenden  dritten 
Jahrhundert  wird  auch  in  Illyricum  auf  den 
Soldatengrabsteinen  die  Darstellung  des  Verstorbenen 
in  ganzer  Figur  häufiger  und  Hnfmann  a.  a.  O.  84) 
nimmt  dafür  einen  Kinfluß  aus  dem  Süden,  aus  der 
Balkanhalbinsel  her  in  Anspruch.  Unsere  Gruppe 
ist  daher  von  den  vom  Militär  verbreiteten  Typen 
durchaus  unabhängig  und   läßt   ihren   Ursprung   nicht 


von  diesen  ableiten.  Sie  ist  auch  zeitlich  und  in 
ihrer  Ausbreitung  sehr  beschränkt  und  wurde  bald 
von  den  durch  das  Militär  verbreiteten  Typen  ver- 
drängt. Die  Frage  nach  dem  Ursprung  dieser  Gruppe 
läßt  sich  bei  der  lückenhaften  Kenntnis  gerade  der 
ältesten    römischen   Grabsteintypen    nicht    restlos    be- 


alistri 


.!,-,     ki^te 


antworten.  In  Norieum,  Dalmatien  und  Oberitalien 
ist  die  Volltigur  bis  auf  wenige  Ausnahmen  nicht 
heimisch.  Dagegen  ist  sie  in  Germanien,  Gallien 
und  Britannien  sehr  verbreitet.  Ein  direkter  Ein- 
fluß dieser  Provinzen  auf  unser  Gebiet  läßt  sich 
in  diesem  Falle  aber  nicht  nachweisen.  Sicher  ist. 
daß  er  nicht  durch  das  römische  Militär  erfolgt  ist. 
da  ja  gerade  die  auf  germanischen  Soldatensteinen 
so  gebräuchliche  Vollfigur  auf  den  entsprechenden 
Denkmälern  der  illyrischen  Provinzen  fehlt.  Wenn 
man     aber    unsere    Gruppe    mit    den    zahlreichen,     in 


•35 


Arnold  Schober 


36 


der  Lyonnaise  gefundenen  höchst  primitiven  Grab- 
steinen der  ersten  römischen  Zeit  (Esperandieu,  La 
Gaule  romaine  III),  die  den  gleichen  Typus  zeigen 
und    die     sich     unschwer    von     den     alten     rein    kel- 


197:   Grabstein  ans  der  Kiste  lo<(. 

tischen  Stelen  dieser  Gegend  ableiten  lassen,  ver- 
gleicht, so  läßt  sich  eine  auffallende  Ähnlichkeit 
zwischen  den  beiden  Gruppen  nicht  verkennen. 
Könnten  da  bei  der  Ausbildung  des  Typus  der 
Yollfigur  nicht  auch  in  Pannonien  noch  alte  kel- 
tische Traditionen  mitgewirkt  haben?  Die  Beant- 
wortung dieser  Frage  muß  wohl  noch  so  lange 
hinausgeschoben   werden,    bis    auch    in    unseren    Ge- 


genden    größere    tigurale   Denkmäler    aus    rein    kelti- 
schen   Schichten   zutage   gefördert  sein   werden. 

9.  Ans  der  Kiste  10,7  (Fig.  197,)-  Gut  er- 
haltener Grabstein,  bloß  der  unterste  Teil  ist  ab- 
gebrochen und  die  Ränder  etwas  beschädigt.  Höhe 
2'i9m,  Breite  07;  m,  Dicke  0'22  m.  Die  Oberseite 
des  Steines  verläuft  wagrecht  ohne  architektonischen 
Abschluß.  Die  Bildfläche  ist  in  drei  Abschnitte 
geteilt,  der  unterste  zeigt  in  einem  schwach  um- 
rissenen   rechteckigen  Feld   die  Inschrift: 

Küus)  Flavius   T(iti)  Flavi  \ 
Cobromari  liberins)  \  Uxavil- 
lus  aii(noruiu)  XL  \  h(ic)s  {Uns)  est)  \ 
Primi»  f(ilitis)  p(atri)  p{osuit). 

Die  /.eilen  sind  vorliniert  und  gut  disponiert, 
die  Buchstaben  sorgfältig  eingehauen,  bloß  am  Ende 
der  zweiten  Zeile  ist  der  drittletzte  Buchstabe  wegen 
Platzmangels  etwas  hoch  gestellt.  T.  Flavius  Cobro- 
marus  hat  das  Bürgerrecht  vom  Kaiser  Vespasian 
erhalten  und  führt  in  üblicher  Weise  dessen  Prä- 
nomen und  Gentilicium,  nach  ihm  hat  auch  sein 
Freigelassener  diese  Namen  angenommen.  Die  Ent- 
stehungszeit des  Steines  dürfte  daher  gegen  das 
Ende  des  ersten   Jahrhunderts  n.  Chr.   fallen. 

Im  mittleren  Teile  der  Bildfläche  ist  in  einem 
schmalen  Feld  die  Volltigur  eines  kleinen  Mädchens 
herausgearbeitet,  die  mit  einem  Hemd  und  darüber 
einem  Mantel  bekleidet  ist,  dessen  Falten  sie  mit  der 
Rechten  vor  der  Brust  zusammenhält,  in  der  Linken 
trägt  sie  eine  Traube.  Links  von  dem  Mädchen  er- 
scheint der  Kopf  eines  zweiten  Kindes  allein.  Diese 
ungewöhnliche  Darstellung  läßt  sich  wohl  nur  auf 
eine  Ungeschicklichkeit  des  Steinmetzen  allein  zurück- 
führen. Er  hatte  vielleicht  den  Auftrag,  zwei  Kinder- 
gestalten in  diesem  Feld  zu  bilden;  nach  der  Voll- 
endung der  ersten,  blieb  ihm  für  die  zweite  kein 
Raum  mehr  übrig  und  so  begnügte  er  sich  mit  der 
Darstellung  des  Kopfes  allein. 

Das  oberste  Drittel  der  Bildfläche  füllt  eine  tiefe, 
oben  halbrund  abgeschlossene  Nische  mit  dem  Haupt- 
relief des  Grabsteines  aus.  Dargestellt  ist  in  halber 
Figur  ein  Mann  und  links  daneben  in  voller  Figur 
ein  Knabe.  Der  Mann  trägt  ein  Hemd,  darüber  ein 
faltenreiches  Obergewand,  das  auf  seiner  linken 
Schulter  sichtbar  wird  und  darüber  einen  schweren, 
faltenlosen  Mantel,  der  Knabe  ein  Hemd  und  ein 
Obergewand,  dessen  Saum  von  der  linken  Schulter 
herab  umgeschlagen  ist,  die  rechte  Hand  des  Knaben 
ist     his    zur    Sehulterhöhe    erhoben.     Dieses    Relief 


-'o/ 


Römischer  Friedhol'  in   Au  am   Leithaber 


=38 


bietet  ein  Beispiel  von  der  Vereinigung  der  aus 
Italien  stammenden  Büste  und  der  einheimischen 
Volltigur.  Die  Figuren,  besonders  aber  die  Köpfe, 
sind  in  dem  gleichen  harten  und  eckigen  Stil  aus- 
geführt, den  Furtwängler  (Abh.  d.  bayr.  Akademie 
XXII  502)  an  zahlreichen  dem  ersten  Jahrhundert 
n,  Chr.  angehörenden  römischen  .Militärdenkmälern 
beobachtet  hatte  und  der  auch  an  der  Donau  bis  in 
die  Zeit  der  Klavier  hinein  geübt  wurde  (vgl.  H.  Hof- 
mann a.  a.  O.   33  ff.). 

10.  Aus  der  Kiste  11  (Fig.  198).  Relief  von 
einem  größeren  Grabdenkmal.  Höhe  2'07 m,  Breite 
073  '",  Dicke  o'22  m.  Die  beiden  Schmalseiten  haben 
ursprünglichen  Rand,  nur  Teile  der  Ober- und  Unter- 
seite sind  abgesprengt.  Links  oben  ist  durch  den 
Bruch  ein  O-0/  m  tiefes  Zapfenloch  sichtbar  geworden. 
Auf  der  Oberseite  des  Steines  lagerte  also  ursprünglich 
ein   Gesimse. 

Das  Relief  befindet  sich  auf  der  rechten  Hälfte 
der  Vorderseite  in  einer  seichten  Xische  mit  halb- 
rund geschweiftem,  oberem  Abschluß  und  stellt  dar 
einen  bartlosen  Diener  in  der  typischen  hoch- 
geschürzten Kleidung.  Kr  ist  in  Dreiviertelansicht 
nach  rechts  gewendet  und  hält  in  der  Rechten  einen 
römischen  Helm  mit  einer  aus  Vogelfedern  beste- 
henden Crista,  während  die  Linke  sich  auf  den  Rand 
eines  hohen,  ovalen  Schildes  aufstützt,  dessen  Innen- 
seite mit  dem  Schildband  sichtbar  wird.  Zur  Form 
lies  Helmes  vgl.  die  in  Ksseg  (Mursa)  gefundenen 
Originale  Vjesnik  XI  XII  33  IT.,  Fig.  0  bis  H  und 
die  auf  römischen  Reliefs  häufigen  Beispiele  dieser 
Form  Vjesnik  a.  a.  O.  53  f..  Fig.  id.  Zunächst 
könnte  man  aus  der  Darstellung  eines  Dieners  mit 
den  Waffen  seines  Herrn  schließen,  daß  das  Relief 
zu  dem  reicher  ausgestatteten  Grabmal  eines  römischen 
Militärs  gehört  hat.  Dagegen  spricht  jedoch  der 
Umstand,  daß  bisher  kein  einziger  Fund  uns  be- 
rechtigt, in  Au  eine  militärische  Station  anzu- 
nehmen. Vielleicht  gehörte  der  Siein  zu  dem  Grab- 
mal eines  verabschiedeten  und  in  Au  angesiedelten 
Veteranen.  Daß  der  Verfertiger  das  Relief  nicht  nach 
der  Natur  gebildet,  sondern  meines  Krachtcns  die 
ganze  Kigur  aus  einem  Vorlagebuch  kopiert  hat4), 
glaube  ich  aus  der  für  pannonische  Verhältnisse 
ungewöhnlichen     Freiheit     des    Stils     und    aus    dem 


trotz  seiner  Kompliziertheit  anmutigen  Bewegungs- 
motiv schließen  zu  dürfen,  Vorzüge,  die  das  Relief 
über  die  sonstigen  Frzeugnisse  unserer  provinzialen 
Kunst  hervorheben. 

Auf  der  rechten  Schmalseite  des  Steines  ist  in 
großen,  gefälligen  Formen  der  Buchstabe  M  ein- 
gemeißelt.     Kr    könnte    vielleicht    den    Anfang    der 


19s:   Grabstein  aus  ih-r  kistr  ii.i. 

Grabinschrift  oder  den  /.weilen  Buchstaben  dir 
Weihung  an    die    Dii    Manes   gebildet   haben. 

Kür  eine  Rekonstruktion  des  ganzen  Denkmals 
bietet  jedoch   der  Stein   zu   wenig   Anhaltspunkte. 

11.  Aus  der  Kiste  1  1  n  (Fig.  200).  Fragment 
eines  Grabsteines,  das  auf  allen  Seiten  für  die  zweite 


'  Daß  Vorlagebücher  gerade  in  I'annonien  häufig 
gebraucht  wurden,  bezeugen  viele  mythologische 
Reliefs    fA.  Heliler,    Ostrrr.   Jahreshefte   XV.    1012, 


185J  und  einzelne  auf  den  Grabsteinen  slereolvp 
wiederkehrende  Küllliguren,  wie  Attiden.  Kröten  und 
Kabelwesen    verschiedenster   Art. 


210 


Arnold  Schober 


240 


199:   Fragment  aus  der  Kiste  19. 

Verwendung  zurechtgehauen  ist.  Höhe  ergo  m,  Breite 
o'64 '",  Dicke  0'iSm.  Am  unteren  Rand  ist  zwischen 
zwei  [.eisten  ein  fortlaufender  Fries  von  zwei  inein- 
ander geschlungenen  Blattranken  dargestellt,  darüber 
erscheint  in  flachem  Relief  ein  mit  Hemd  und  langem 
Obergewand  bekleidetes  Mädchen  nach  links  schrei- 
tend.     Ks    trägt    einen    Schleier    um     den     Kopf  und 


Ok  ■.-Ji 

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1:  l& 

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*xgr~*m*$ 

■7  **"*  ^ 

'-    /        \ 

t 

■4 

hält  in  den  gesenkten  Händen 
merkwürdige,  nach  unten  sich 
verbreiternde  Gegenstände  (Ge- 
fäße, Opfergaben?).  Oberhalb 
des  Reliefs  schien  sich  der 
Rankenfries  zu  wiederholen, 
wenigstens  sind  noch  die  untere 
Leiste  und  Spuren  von  Ranken 
erhalten. 

12.  Aus  der  Kiste  19 
(Fig.  199)-  Bruchstück  eines 
Grabsteines.  Höhe  0'55m,  Breite 
o-Si '",  Dicke  o-i2m.  Das  Relief 
ist  bei  der  zweiten  Verwendung 
abgehauen  worden.  Davon  ist 
noch  erkennbar  links  der  Kon- 
tur eines  Kopfes  und  daneben 
der  oberste  Knopf  einer  Spindel, 
rechts  die  Spuren  eines  abge- 
meißelten Brustbildes,  dessen 
linke  Hand  eine  Sichel  hält. 
13.   Aus    der    Kiste  20    (Fig.  201).     In    drei 

Stücke  zerbrochene,   aber  sonst  wohl  erhaltene  Platte. 

Länge   o'Ko m,    Breite  0'6o m,    Dicke   0'IOm,    mit   der 

von   drei   Leisten   umrahmten    Inschrift: 

T[e]lavia  Tevegeti  Kiberla) 

l'ri[tna\  [  aii(iioruui)  LV  h(ic)  s(ita) 

c{st)  |  Sasulus   T(ili)  filius  | 

[R~\eftatus  virus)  f(ecit)  s{ibii  et  s(uis). 

In    der    ersten    Zeile    ist    der    letzte    Buchstabe 
wegen    Raummangels    jenseits     der   Leisten    an    den 


2uo:  Relief  aus  der  Kiste 


201:  Grabinschrift  aus  der  Kiste  I-). 


241 


Römischer   Friedhof  in   Au  am    Leithaberg 


-  t- 


Kami  der  Platte  gestellt,  in  der  zweiten  erscheint 
nach  dem  ersten  Wort  als  Interpunktion  ein  herz- 
förmiges Blatt.  Über  Telavia  s.  Sp.  247.  Sasulus 
hängt  wohl  mit  Sassus  CIL  III  öoio,  Sassa  CIL 
III  1 1355,  Saxu  CIL  III  11656  und  Sacsio  CIL  III 
5552  zusammen.  Nach  dem  Charakter  der  Inschrilt 
gehört  der  Stein  noch  dem  ersten  Jahrhundert 
n.  Chr.   an. 

14.  Aus  der  Kiste  31 
1  Fig.  202).  Bruchstück  eines 
großen  Grabsteines.  Höhei'231", 
Breite  o-50m,  Dicke  o'30m.  Die 
rechte  Seitenfläche  scheint  ur- 
sprünglichen Rand  zu  ■  haben, 
die  anderen  sind  für  die  zweite 
Verwendung  »  zurechtgehauen. 
Von  der  Inschrift  ist  noch  am 
linken    Rand    erhalten: 


17.  Aus  einer  zerstörten  Kiste  oberhalb 
des  Skelettgrabes  46  (Fig.  205).  Rechte  Hälfte 
einer  Sarkophagvorderplatte  in  zwei  Teile  zerbrochen, 
aus  weißem  Leithakalkstein.  Höhe  rj'93 m,  Breite 
074 '",  Dicke  0:1  m.  Das  Inschriftfeld  war  mit 
einem  zweifach  abgetieften  Rand  unisäumt,  von  der 
Inschrift   ist  noch   erhallen: 


llilio 


Darüber  sind  Spuren  von 
sinken  Meißelhiebcn  erkennbar. 

1 5.  Aus  der"  Kiste  33 
'  Fig.  203  1.  Unvollständiger  Grab- 
stein, 'Höhe  1*25 m,  Breite  0-41  "'. 
Dicke  0-13  "'.  Auf  der  rech- 
ten Seitenfläche  ursprünglicher 
Rand,  die  anderen  für]  die 
Wiederverwendung  abgemeißelt : 

F.icia   lJtiis[ filia  1] 

Viva    sibi  ff/] 
fv  lim  f  teii). 

Die  ersten  /.eilen  sind  mit 
feinen  Linien  vorgerissen,*  die 
Buchstaben  sorgfaltig  eingegra- 
ben, die  dritte  ist  flüchtiger.  Zu 
F.icia  vgl.  Eilice  ('TL  TU  13428  födenbu 
CIL  III  7640. 

16.  Aus  der  Kiste  36  (Fig.  2041.  Fragment 
eines  Grabsteines,  auf  allen  Seiten  für  die  zweite 
Verwendung  zurechtgehauen.  Höhe  075  m.  Breite 
o'54m,  Dicke  o-22m.  F.rhalten  ist  in  einem  etwas  ver- 
tieften Feld  die  linke  Hälfte  eines  sehr  flachen  Re- 
liefs, darstellend  den  rückwärtigen  Teil  eines  Wagens. 
Auf  dem  niederen  Wagenkasten  sind  noch  die  Kon- 
turen einer  sitzenden  Person  sichtbar.  Auch  dieses 
Relief  muß  wie  Fig.  ic,o  zu  der  Darstellung  einer 
Wagenfahrt  ergänzt   werden. 

Jahreshefte  lies  österr.   archäol.  Institutes   IM.   XVII    lieibla 


l'ra 


Aicula 


dci    ki>te    ;l.  -'u-,:   Grabstein   ;nis  '1er  Kiste 

S\isionis    [ \rmisnc 

[ Jii/.i    i'j[t'd ~\rmisac  f.  .  . 

.]//;<(. 

Den  Namen  der  ersten  /.eile  habe  ich  nach  CIL 
III  10003  tSisiuj  aul  Sisionis  zu  ergänzen  versucht, 
her  gleichlautende  Xanic  der  zweiten  und  vierten 
Zeile  hängt  vielleicht  mit  Germus  CIL  III  305) 
Holder  I  2010)  oder  mit  llennaiscus  ("IL  III  S70 
zusammen. 

Die  Buchstaben  zeigen  zwar  gute  Form,  aber 
eine  unsichere  Disposition;  so  ist  in  der  ersten  Zeile 
der    Zwischenraum     zwischen     dem     ersten     und    dem 

16 


2  43 


Arnold    Schober 


244 


zweiten  Buchstaben  größer  als  /.wischen  dem  zweiten 
und  dritten,  am  Schluß  der  Zeile  sind  die  beiden 
vorletzten  ligiert  und  für  den  letzten  bleibt  kaum 
mehr  Platz  übrig.  Auffallend  ist  die  Häufung  der 
Buchstaben  in  der  Zeile  2.  In  normalem  Abstand  von- 
einander stehen  r,  m.  s  und  c,  nun  ist  /.wischen  m 
und  s  ein  i.  und  zwischen  s  und  c  ein  a  hinein- 
gellickt.  Eine  Krklärung  hierfür  bietet  vielleicht  die 
Vermutung,  daß  der  Steinmet/.,  nachdem  et  (\^u 
Namen  falsch  geschrieben,  spater  auf  Verlangen  des 
Bestellers  die  Inschrift  korrigieren  mußte.  Diese  An- 
nahme  wird   durch    den  Umstand  gestützt,   daß  dieser 


l'i 


is  de 


Kiste 


Vorgang  sich  bei  dem  gleitdien  Namen  in  der  vierten 
Zeilß   wiederholt. 

Rechts  von  der  Inschrift  erscheint  in  einem 
schmalen,  schwach  vertieften  Feld  das  flache,  stark 
verriebene  Relief  eines  nach  rechts  schreitenden 
Jünglings,  auf  dessen  gesenktem  Haupt  ich  die  phry- 
gische  .Mütze  und  in  dessen  Händen  ich  das  pedum 
des  Attis  zu  erkennen  glaube.  Auf  der  verloren  ge- 
gangenen linken  Ecke  der  Blatte  wird  die  gleiche 
Figur  im   Gegensinne  zu  ergänzen  sein. 

1 8.  Aus  der  zerstörten  Kiste  oberhalb 
des  Skelettgrabes  46  (Fig.  200).  Bruchstück  eines 
Grabsteines.  Höhe  o'45  '",  Breite  0"46  "',  Dicke  0-14  '". 
Links  noch  ursprünglicher  Rand,  sonst  allseits  ge- 
brochen. Das  Relief  ist  zum  Teil  abgemeißelt,  er- 
kennbar ist   das  Brustbild  einer  Frau  ohne  Kopf,   die 


mit  der  linken  Hand  ein  nacktes  Kind  hält.  Das 
Kind  sitzt,  von  der  Seite  gesehen,  auf  einem  niedrigen 
Schemel. 


!o5:    Fraj 


der   Kiste    ;':>. 


10     Aus   der   Nähe   der   Kiste   34  (Fig.  207). 
Torso  einer    j  iinglingsstatuette. 


206:   Fiairment  aus  der  Kiste  4". 

Ein  auf  der  rechten  Schulter  geknüpfter,  kurzer 
Mantel  fällt  über  den  Rücken  herab  und  läPt  den 
größten   Teil   der   Brust   frei. 


245 


Römischer  Friedhof  in    Au   am    Leithaherg 


20.  Aus  einem  der  V  e  rsucli  sg  räben  in 
l'arzelle  2141  29  (Fig.  208).  Aufsatz  eines  Grabmals 
in  Gestalt  einer  bauchigen  Flasche  mit  zwei  Henkeln, 
oben  ist  die  .Mündung  durch  eine  kreisförmige  Ein- 
tiefung angedeutet.  Unten  ein  0^05 '"  tiefes,  viereckiges 
Zapfenloch. 

Betrachten  wir  diese  Grabsteine  in  ihrer  Ge- 
samtheit, so  sehen  wir,  daß  sie  alle  aus  einem  be- 
stimmten Kreis  heraus  in  einer  bestimmten  Zeit  ent- 
standen sind.  Soweit  sie  sich  näher  datieren  lassen, 
gehören  sie  durchwegs  dem  ersten  Jahrhundert  n.Chr. 
an,  aber  auch  tue  zweifelhaften  können  nicht  alter 
sein  als  der  Anlang  des  zweiten  Jahrhunderts.  Von 
den  in  den  Inschriften  verzeichneten  Xaraen  findet 
sich     kein     einziger    römischer,    sondern    sie    gehören 


"      JJF     1 

JHmm\ 

9 

^^KL^-ä. 

aus  Spectatus,  Romogillus  CIL  III  ]  2014  aus  Romogus 
u.  v.  a.  m.,  das  deminuicrendc  -ulo-  in  Sasulus  aus 
Sassus  CIL  ITT  6010.  Das  masculinc  Cognomen 
Sassula  gilt  bei  Schulze  a.  a.  » >.  369  wegen  seiner 
Femininform  als  keltisch.  Keltisch  sind  ferner  Namen 
auf  -marus,  die  besonder«  in  unseren  Gegenden 
sehr  häufig  sind,  so  /..  H.  Assedomarus  (CIL  TU 
5291),  Biatumarus  (CIL  III  10324),  Atpomarus  CIL 
III  4580),  Brogimarus  (CIL  III  13075V  Magiomarus 
(CIL  III    11570),    Sinomarns     'CIL   III    I1650)    usw. 


Lors is  der   Xühe  .ler  Kiste 


Ahn  .lei    P.-ir/ell.- 


durchwegs  dci  eingeborenen  Bevölkerung  an.  Mloli 
in  einein  Falle  auf  dem  (i  rahstein  ')  i  Fig.  197  trägt 
T.  Flavius  Cuhromarus  den  regulären,  römischen 
Namen,  neben  seinem  alten  als  cognomen,  prae  .omen 
und  gentile  des  Kaisers  Vespasian,  der  ihm  das  Bürger- 
recht verlieh,  Nach  ihm  hat  auch  sein  Freigelassener 
Uxavillus  diese  Namen  angenommen.  Alle  anderen 
führen  ihren  alten  einfachen  Namen  und  sind  durch- 
weg  älteren    Datum-;. 

Wenn  wir  sie  mit  anderen  keltischen  Namen 
aus  Pannonien  und  Noricum  vergleichen,  so  stellen 
sich  die  meisten  als  Denünu'ivbiHungcn  "der  l'.r- 
weilerungcn  von  solchen  dar.  So  ist  z.  \>.  Itedo  durch 
Anhangung  (\e>  Suffixes  -edu  i-edui  ;iu>  Itto  '  II. 
III  47R4.  '•)2\2)  entstanden,  wie  Uiliccdo  CIL  III 
1204  aus  Uilico  us).  Das  keltische  ileminuierende 
-illo-  findet  sich  in  Cxavillus  au-  L'xavus  vgl.  Suriila 
CIL    III     1S22    aus    surii-,    Spectatilla    CIL    III     |0«»«) 


[Erweiterungen    sind   Magni  tneus  wie  Mogianeus  iCIL 
III    10-n,    Amuea    wie    Zebuea    (llud.  Reg.    \"  1 1    34 
und   Tatuca     CIL    III    5350.   4555).     Kin  fache    Figcn- 
namen  sind  Vasso,  \"ecco,  Illo,  l'mma  mit  Verdoppelung 
lies   Stammkonsonanten. 

Dann  gibt  es  Namen,  wie  Vaiea,  Tubieo,  Telavia, 
deren  Ableitung  nicht  recht  zu  erkennen  i--t.  In 
Va-ica  und  Tab-ico  könnte  zwar  das  keltische  Suffix 
-ico  stecken,  doch  Hellen  sich  diese  Namen  auch  mit 
den  illvrischen  Namen  auf  -icus.  die  sich  in  Xergeste, 
l'iquentum,  im  Venetischen  und  in  Dalmatien  finden 
1  Schulze  a.  a.  * ).  2»)  IV.),  in  Zusammenhang  1  »ringen. 
um  so  mehr,  als  gleichlautende  Namen,  wie  IVllicus, 
sowohl  in  Noricum  (CIL  5  1  23  Celeia,  5570  Bedainnii 
als  in  Dalmatien  l<  IL  III  '»376  Salonae  vorkommen. 
Namen  auf  -icus  sind  in  l'annonien  Fbonicus  (CIL 
III  ri »74  1,  10774),  Kricus  i('IL  111  1 201  1  ■■  . .  1  3^2  >s  . 
Ilanicu-   ii   IL    III     1707  .    Surica  (CII      III    1 1  •* 7 J   und 

i  '1 ' 


247 


Arnold  Schober 


248 


in  Noricum  Marica  (CIL  III    II 647),  Ressicus  (CIL 
III  5697)  belegt. 

Ein  anderes  Zeugnis  einer  illyrischen  Unterschicht 
in  unseren  Gegenden  könnte  vielleicht  auch  der  Name 
Telavia  darstellen,  wenn  es  uns  erlaubt  wäre,  ihn 
mit  Telavius,  dem  alten  von  Plinius  und  Ptolemaeus 
überlieferten  Namen  des  Flusses  Zermagna  in  Dalmatien 
(Holder  II    1790)  in   Verbindung  zu  bringen. 

D.  Chronologie  der  Gräber. 

Kür  die  Datierung  der  verschiedenen  Grabtypen 
haben  wir  zwar  wenige,  aber  docli  hinreichende 
Anhaltspunkte,  um  sie  wenigstens  in  größere  Zeit- 
räume der  römischen  Besiedlui  g  einordnen  zu  können. 
Für  die  einzelnen  Fundobjekte  wird  uns  freilich  das 
Vergleichsmaterial  so  lange  fehlen,  bis  größere  Be- 
gräbnisstätten in  Nordpannonien  aufgedeckt  oder  bis 
wenigstens  die  großen  Friedhöfe  von  Poetovio  und 
Emona  bekannt  gemacht  sein  werden,  die  uns  er- 
möglichen würden,  die  zahlreichen  Einzelfunde  dieser 
Provinz  in  größere  zeitliche  Zusammenhange  ein- 
zuordnen. 

Brandgräber  mit   Aschenurnen. 

Davon  läßt  sich  54  durch  eine  mitgefundene 
Klaudiusmünze  näher  datieren.  Wenn  auch  Münzen 
nur  ein  sicheres  Datum  post  quem  geben,  so  können 
wir  mit  dem  Grab  doch  wohl  nicht  über  die  Mitte 
des  ersten  Jahrhunderts  n.  Chr.  hinaufgehen.  Für 
eine  möglichst  frühe  Datierung  spricht  aber  ein 
anderes  Brandgrab,  das  in  der  Nähe  in  Reintal  bei 
Mannersdorf  anschließend  an  ein  sehrfrühes  Germanen- 
grab  gefunden  wurde  (O.  Menghin  a.  a.  O.  199)  und 
das  genau  die  gleichen  norisch-pannonischen  Flügel- 
Übeln  und,  was  wichtiger  ist,  die  gleichen  Beschlag- 
teile mit  Scharniergelenken  und  die  gleichen,  spindel- 
förmigen Blättchen  unter  seinem  Fundinventar  aufwies. 
Aus  anderen  Gegenden  wurden  mir  derartige  unge- 
wöhnliche Beschläge  aus  dem  Gebiete  von  Poetovio 
und  Flavia  Solva  im  Joanneum  zu  Graz  und  durch 
O.  Menghin  aus  Dobfichow  (Pic,  Starozitnosti  zemc 
ceske   Tab.    LXVII    1,    17,   20)  bekannt. 

Die  Flügelfibeln,  deren  Gebrauch  sich  fast  ganz 
auf  die  Provinzen  Noricum  und  Pannonien  beschränkt, 
waren  hauptsächlich  im  ersten  Jahrhundert  n.  Chr. 
in  Gebrauch  (Almgren,  Studien  zu  nordeuropäischen 
F'ibelformen,  Fig.  2.57,  238).  Auf  den  Grabsteinen 
dieser  Zeit  tragen  die  Frauen  zur  einheimischen 
Tracht   auch   durchaus  diese  Fibelform.   Erst  mit  dem 


Beginne  des  zweiten  Jahrhunderts  tritt  die  „kräftig 
profilierte"  Bügelfibel  (Almgren,  Taf.  IV)  auf,  um 
dann  von  der  Mitte  dieses  Jahrhunderts  an  allgemein 
zu  werden.  Eine  solche  Bügelfibel  stammt  aus  dem 
Grab  23.  Am  benachbarten  Limes  wurde  diese  Fibel- 
form ebenfalls  in  Fundschichten  der  ersten  Hälfte 
des  zweiten  Jahrhunderts  gefunden  (Osterr.  Limes 
II  Taf.  IX,  Fig.  22;  IX  78  Fig.  37,  4)  und  des- 
gleichen auch  am  obergermanisch-rhätischen  Limes 
(O.  R.  L.  XIV  Taf.  XI  67,  XXIX  Taf.  III  2,  XXXV 
Taf.  VI   6). 

Von  den  wenigen  Urnenformen  ist  die  weitaus- 
ladende mit  hoher  Schulter  Fig.  168,  I  in  den  Brand- 
gräbern in  der  frühesten  Kaiserzeit  von  Brigantium 
( Jahrb.  f.  Altertumskunde  19 10  37}  beobachtet  worden 
und  lä"t  sich  deutlich  von  Urnenformen  der  späteren 
Bronzezeit  (vgl.  A.  Rzehak.  Gefäfiformen  des  Urnen- 
friedhofes von  llorkau  im  Jahrb.  f.  Altertumskunde 
1910  o  Fig.  5)  ableiten.  Die  kleine,  gedrückte,  ohne 
aufgesetzte  Mündung  Fig.  17],  aus  dem  Grab  23,  ist 
durch  die  mitgefundene  Bügelfibel  in  etwas  spätere 
Zeit  datiert. 

Zu  dieser  Gruppe  von  Brandgräbern  gehören 
augenscheinlich  die  in  den  Kistengräbern  wieder- 
verwendeten Grabsteine,  die.  wie  wir  oben  Sp.223fl. 
gesehen  haben,  zum  größten  Teil  aus  dem  ersten 
Jahrhundert  und  höchstens  vereinzelt  aus  dem  Anfang 
des   zweiten   Jahrhunderts    n.  Chr.   stammen. 

Brandgräber  ohne   Knochenurnen. 

Münzen  fanden  sich  in  zwei  Gräbern:  in  39 
eine  Kleinbronze  Klaudius  Goticus  und  in  45  eine 
Mittelbronze  Licinius.  Mit  der  ersteren  zusammen  lag 
eine  Firmenlampe  ohneStempel,  eine  völlig  gleichartige 
gleichfalls  ohneStempel  stammt  aus  dem  Grab  35.  Beide 
Lampen  sind  aus  grobem  Material  und  lassen  jene 
Schärfe  und  Sicherheit  in  der  Form  vermissen,  die 
den  Firmalampen  der  ersten  Kaiserzeit  eigentümlich 
sind  (vgl.  S.  Löschcke,  Haltern,  Mitt.  der  Altert. 
Kommission  f.  Westfalen  191 9  212;  O.  F'ischbach, 
Römische  Lampen  aus  Poetovio  57).  Ferner  gehören 
zum  Inventar  des  Grabes  55  zwei  Knielibeln  mit 
großer  runder  Kopfplatte,  eine  Form,  die  in  den 
Donauländein  vom  Ende  des  zweiten  bis  gegen 
F.nde  des  dritten  Jahrhunderts  n.  Chr.  heimisch  ist 
(Almgren,  a.  a.  O.  Fig.  246 — 248)  und  die  auch  am 
obergermanisch-rhätischen  Limes  ((>.  R.  L.  NXXII 
71,  XIV  Taf.  XII  74  u.  a.  m.)  in  Fundschichten 
dieser  Zeit  nachgewiesen  wurde.  Aus  diesen  Kriterien 
ergibt    sich    für  diese   Gruppe,    soweit   sie   wenigstens 


249 


Römischer  Friedhof  in   Au   am  Leithaberg 


=  50 


bisher  in  Au  bekannt  geworden  ist,  eine  Zeitdauer, 
die  ungefähr  das  dritte  und  den  Anfang  des  vierten 
Jahrhunderts  n.  Chr.  umfaßt. 

Skelettgräber. 

Sowohl  die  einfachen  Skelettgräber  wie  die 
Kistengräber  zeigen,  was  das  Inventar,  besonders  die 
Keramik  anbelangt,  ein  durchaus  gleichartiges  Bild. 
Die  Keramik,  die  im  Gegensatz  zu  den  Brandgräbern 
hier  reichhaltig  vorkommt,  gehört  bis  auf  eine  ge- 
firnißte Flasche  '2)  und  zwei  glasierte  Kannen  (25,  33) 


des  Alteren  (32)  und  einer  Mittelbronze  Severus 
Alexander  (40)  gehören  alle  in  den  Skelettgräbern 
gefundenen  Münzen  der  ersten  Hälfte  des  vierten 
Jahrhunderts  n.  Chr.  von  Constantius  Chlorus  bis 
Constantius  II.  an.  Daß  in  20  neben  einer  Klein- 
bronze Constantinus  I.  ein  Silberdenar  Valerians  lag, 
ist  nicht  weiter  verwunderlich,  da  außer  Kurs  ge- 
ratene Silbermünzen  wohl  eher  dem  Toten  bei- 
gegeben wurden  als  gangbare.  Die  in  14  mit  einer 
Kleinbronze  Constantius  II.  gefundenen  zwei  Mittel- 
bronzen   von   Titus    und   Traian    beweisen   nichts,    da 


2u^:  In 


•iL-  des  Ma 


rr.ht.'cks   süilliih    .!e<   Ural.-,    [  I  .1,   /'. 


zu  der  überall  verbreiteten,  dekorationslosen  schwarzen 
oder  grauen  Gebrauchsware,  die  an  und  (ür  sich 
zeitlos  ist.  Die  wenigen  einfachen  Formen,  Teller, 
Henkelkannen  und  Henkeltöpfe  sind  durchaus  den- 
jenigen konform,  die  Fr.  Behn  (Römische  Keramik 
139  ff.)  unter  der  Keramik  der  Donauländer  im  dritten 
und   vierten  Jahrhundert   n.  Chr.   anführt. 

An    Fibeln    fand    sich    in    diesen    Gräbern    aus- 
schließlich   die    Armbrustscharnierfibel    mit   Zwiebel- 
köpfen vor,  die  bekanntlich  (Almgren   Fig.  190 — 191 
die  typische   Fibelform   der  späten  Kaiserzeit  in   den 
Donauländern    ist. 

f. ine  genauere  Zeitbestimmung  jedoch  bieten  uns 
die  Münzen.    Bis  auf  zwei,  einer  Großbronze  Philippus 


das  Grab  geplündert,  voll  Erde  war  und  die  Münzen 
leicht  mit  dieser  in  das  Grab  hineingestürzt  sein 
konnten. 

Wenn  wir  das  bisher  Gesagte  noch  einmal  kurz 
zusammenlassen,  so  haben  wir  in  Au  ein  Gräber- 
feld kennen  gelernt,  das  vom  Anfang  der  Romani- 
sierung  der  kelto-illyrischen  Urbevölkerung  an  bis  in 
die  Mitte  des  IV.  Jahrhunderts  n.  Chr.  in  Gebrauch 
war.  Die  Bestattung  durch  Verbrennen  i>t  bis  in  die 
Zeit  des  Licinius  nachweisbar,  wobei  die  Beisetzung 
des  Knochenbrandes  in  Urnen  aui  das  erste  und 
den  Beginn  des  zweiten  Jahrhunderts  beschränkt 
erscheint,  während  bisher  wenigstens  die  Brandgräber 
ohne  l'rnen  der  . Spätzeit  zugewiesen  werden  muRten. 


-\v 


Arnold   Schober 


Zwischen  den  beiden  Bestattungsformen  klafft  daher 
eine  Lücke,  die  aus  den  bisherigen  Kunden  weder 
durch  einen  Grabstein,  noch  durch  ein  datiertes  Grab 
geschlossen  werden  konnte.  Wie  aber  in  Au,  so 
wurden  auch  überall  dort,  wo  späte  Kistengräber 
aus  älterem  Material  bestanden,  in  Velm,  St.  Margareten 
am  Moos,    Sorrierein  und  besonders  in  Brück  an  der 


Maße  aufgenommen  wurde.  Was  würde  näher  liegen, 
als  für  diese  auffallende  Erscheinung  die  großen 
Markomannenstürme  unter  Kaiser  Marcus  heranzu- 
ziehen, unter  denen  die  angrenzenden  Donauländer 
am   meisten   gelitten  haben  mußten  ? 

im  dritten   Jahrhundert  treten   schon  neben  den 
Brandgräbern    ohne    Urnen    vereinzelt    Skelettgräber 


i<>:   Mauerreste  und  Kistengräber  30.   31,  3-', 


Leitha  (Zitate  oben  Sp.  216)  bloß  Grabsteine  aus  dem 
ersten  oder  höchstens  aus  dem  Anfang  des  zweiten 
Jahrhunderts  n.  Chr.  in  zweiter  Verwendung  gefunden. 
Grabinschriften  wie  fest  datierte  Gräber  aus  der 
zweiten  Hälfte  des  zweiten  Jahrhunderts  fehlen  auch 
aus  diesen  Gegenden  bisher  ganz.  Wir  sind  daher 
gezwungen,  sowohl  für  Au  als  für  das  ganze  Leitha- 
gebiet  in  dieser  Zeit,  wenn  nicht  eine  völlige  Unter- 
brechung, so  doch  eine  starke  Einschränkung  der 
Bestattung  anzunehmen,  die  erst  geraume  Zeit  später 
unter    r/anz    veränderten    Formen   wieder   in    größerem 


(32,  40}  auf.  Aber  erst  in  der  Zeit  der  Constantine 
wurde  die  Verbrennung  wie  an  andern  Orten,  so 
auch  in  Au  durch  die  I.eichenbestattung  vollkommen 
verdrängt.  Der  Leichnam  wurde  seltener  in  Stein- 
sarkophagen, sondern  meistens  in  den  billigeren,  aus 
Platten  zusammengefügten  Steinkisten  beigesetzt.  Ein 
bequemes  Material  hierfür  bot  sich  in  den  vielen 
Grabsteinen  des  alten  Urnenfriedhofes  dar,  die  durch 
ihre  plattenartige  Form  sich  sehr  gut  zur  Wieder- 
verwendung eigneten.  Damals  wurde  offenbar  dieser 
Friedhof    teilweise    zerstört    und    in    ihn    hinein    der 


Komischer   Friedhof  in   Au  am    Leithaberp 


neue  Steinkistenfriedhof  angelegt.  Dabei  wurden  die 
Grabsteine,  soweit  sie  über  der  Erde  erreichbar 
waren,  abgeschlagen,  wovon  noch  die  bei  5 1  —  54 
vorgefundenen  Stümpfe  Zeugnis  geben.  In  nach- 
konstantinischer  Zeit  scheint  der  Friedhof  plötz- 
lich nicht  mehr  benutzt  worden  zu  sein,  da  nach 
Constantius  II.  Keine  einzige  Münze  mehr  zu  Tage 
kam.  Tn  dieser  Zeit  muß  sonach  die  Ansiedlung 
irgend  einem  außergewöhnlichen  Ereignis  zum  Opfer 
gefallen   sein. 

1 1.   I )ie   < iel läudereste. 

Wie  schon  Sp.  208  erwähnt,  wurde  in  Au  außer 
den  Gräbern  auch  ein  größerer  Komplex  von  Mauer- 
zügen iPlan  Fig.  164,  schwarz)  freigelegt.  Als  ich  im 
Juli  vorigen  Jahres  die  Grabungsstätte  besuchte,  habe 
ich  allerdings  den  größten  Teil  dieser  Mauern  nicht 
mehr  gesehen,  da  die  vier  H.iusgarlen  und.  der  Ab- 
schnitt zwischen  den  Gartenzäunen  und  der  Fried- 
hofsmauer schon  zugeschüttet  und  bebaut  waren.  Nur 
was  jenseits,  östlich  des  Zaunes,  in  den  herrschaft- 
lichen Gründen  lag,  war  noch  offen  gelassen  und  so 
konnte  ich  wenigstens  die  Stelle  des  dreifachen 
Kistengrabes  1  I  a,  b  und  die  weiter  südlich  gelegenen 
Mauerzüge    untersuchen. 

Die  Sohle  des  Grabes  lag  in  einer  Tiefe  von 
i'io"1  aufgewachsenem  Hoden,  der  Deckel  ungefähr 
0*60  ni  unter  der  Erdoberfläche.  Auch  die  Sohle  der 
anderen  Kistengräber  schwankt  zwischen  I'IO111  und 
i'8om.  Das  Mauerrechteck  weiter  südlich,  soweit 
es  noch  jenseits  des  Zaunes  zu  sehen  war,  besteht 
aus  ca.  2;  —  30  m  dicken,  sehr  seicht  fundamentierten 
Mauern,  die  aus  flüchtig  zurechtgehauenen  Steinen 
in  leicht  lösbarem  Mörtelverband  zusammengefügt 
sind  Auf  der  Innenseite  des  Mauerrechtecks  befinden 
sich  noch  an  vielen  Stellen  in  einer  Tiefe  von  un- 
gefähr 30  cm  von  der  Erdoberfläche  Reste  des  Fuß- 
bodens, bestehend  aus  einem  beiläufig  io,m  starken 
Kalkestrich  Fig.  209).  Aus  dem  Unterschiede  dieser 
Tiefen  lagen  Y.\n\  -ich  also  zunächst  schließen,  daß 
das  Mauerrechteck  jüngeren  Ursprungs  ist  als  die 
Kistengräber. 

Um  auch  auf  einer  anderen  Seite  Klarheit  zu 
bekommen,  ließ  ich  die  schon  zugeschüttete  Umgebung 
des  Grabes  30  neuerdings  ausheben.  Die  auf  dem 
Plan  angegebene  Apside,  die  mit  dem  eben  erwähnten 
Rechteck  zusammenhängt,  war  bei  der  Einebnung 
des  Terrains  von  den  Arbeitern  teilweise  zerstört 
werden.     Doch    ließ    sich    an    den    Längsmaucrn,    die 


zu  beiden  .Seiten  des  Kistengrabes  30  laufen,  er- 
kennen, daß  ihre  Fundamentierung  höher  liegt  als 
die  Sohle  des  Grabes.  Eine  während  der  ersten 
Aushebung  von  den  Kistengräbern  $0,  31,  32  und 
33  und  dem  dazwischenliegenden  Mauerwerk  ge- 
machte Aufnahme  (Fig.  210)  zeigt  trotz,  ihrer  Ver- 
kürzung deutlich  das  tiefere  Niveau  der  Gräber.  Die 
in  der  Parzelle  2147  40  laufenden  Mauerzüge  konnte 
ich  wegen  des  neuangelegten  Gartens  nicht  nachprüfen, 
doch  war  nach  Aussage  der  Ausgräber  auch  hier 
die  Situation  die  gleiche.  Aus  den  vorhandenen, 
rechtwinklig  aufeinanderstellenden  und  miteinander 
verbundenen  Mauerzügen  geht  hervor,  daß  sie  zu  einer 
größeren  Gebäude  anläge  gehört  haben  mußten,  die 
jünger  ist  als  die  Kistengräber.  Da  die  Bestattung 
ungefähr   um    die    Mitte   des  vierten   Jahrhunderts  auf- 


->i  1  :    Grviu^tück    am    Au. 

hört  so  müssen  wir  zwischen  diesem  Zeitpunkt  und 
der  Neubebauung  des  Platzes  durch  ein  Gebäude  wohl 
einen    grölleren    Zeitraum   annehmen. 

Für  die  Datierung  dieses  Gebäudes  haben  wir  bis- 
her keine  anderen  Anhaltspunkte  als  einige  Archi- 
tekturglieder, die  an  den  Mauern  oder  in  deren 
nächster  Nähe  gefunden  wurden.  Es  kamen  nämlich 
oberhalb  des  Kistengrabes  10  vier  glatte  Säulen- 
stümpfe und  neben  dem  Kistcngrab  46  ein  kleiner 
Pilaster  und  ein  Gesimsbruchstück  zum  Vorschein. 
Das  Figur  21  I  abgebildete  Gesimstück,  auf  dessen 
Unterseite  ein  verrohter  Kierstab  eingekerbt  ist,  weist 
noch  Spuren  ehemaliger  Kemalung  in  roter  und  grüner 
Farbe  auf.  R.  Egger  macht  mich  auf  ein  Gesims- 
fragment im  Museum  zu  Pola  aufmerksam,  das  von 
D.  Frey  (Der  Dom  von  Pola,  Jahrbuch  des  kunsthist. 
Institutes  der  k.  k.  Zentralkommission  19  1 4  S.  If>  f. 
P'i^.  17  mit  dem  Kampfergesims  des  Poleser  Domes 
verglichen  wird    und   das   in   der    Tat   in    der  Führung 


Arnuld  Schober,   Römischer   Friedhof   in   Au   am   Leithaberg 


der  Zickzacklinie  und  in  der  Umstilisierung  des  Mies 
als  eine  Weiterentwicklung  des  Kierstabes  auf  dem 
Auer  Stück  aufgefaßt  werden  kann.  Das  an  gleicher 
Stelle  gefundene,  Figur  212  wiedergegebene  Fragment 
gehört  zu  einem  kleinen  freistehenden  Pfeiler  mit 
einer  kleinen  Halbsäule  davor,  die  ein  einfaches  Blatl- 
kapitell,  bestehend  aus 
zwei  fleischigen  Blättern 
und  einer  Blüte  dazwi- 
schen,    trägt.     A'on     den 


IMastcr   aus   Au 


213:  Säule  aus 


oberhall)  des  Kistengrabes  16  gefundenen  vier  Säulen- 
stümpfen,  die  sich  nach  oben  stark  verjüngen,  tragen 
zwei  noch  ihre  glockenförmigen  Kapitelle,  von  denen 
das  eine  fo'32  m  hoch,  0*25  '"  obere  Plinthe),  glatt 
und  ohne  Dekoration,  an  den  vier  Pocken  abgeschrägt 
ist,  während  das  andere,  Figur  213  (0'30m  hoch, 
0'20m  obere  Plinthe),  an  den  Ecken  ein  ungegliedertes 
Blatt  und  in  der  Mitte  freistehend  eine  vereinfachte 
Blüte  zeigt. 

Sowohl    die    abweichenden   Maße,    wie    die    ver- 
schiedene Gestaltung  der  Kapitelle  lassen  es  als  wahr- 


scheinlich erscheinen,  daß  die  beiden  Säulentypen 
nichl  in  gleicher  Verwendung  standen.  Durch  R. 
Egger,  der  mir  in  seine  demnächst  erscheinende  Ab- 
handlung über  die  frühchristlichen  Kirchenbauten 
Noricums  (.Sonderschriften  des  österr.  arehäol.  In- 
stitutes Band  IX)  Einblick  gewährte,  bin  ich  in 
der  Lage,  für  das  zweite  Kapitell  eine  Parallele 
aus  der  Gemeindekirche  vom  Hemmaberg  'bei  Juennaj 
in  Unterkärntcn  (a.  a.  O.  S.  79  Fig.  80)  heranzu- 
ziehen, das  die  gleiche  Auflösung  des  römischen 
Blattkapitells  zeigt.  Nach  Kgger  wurden  solche 
Säulen  als  Tisch-  oder  Ziborienstützen  in  den  Presby- 
terien  der  frühchristlichen  Kirchen  verwendet.  Durch 
diese  Beziehungen  unserer,  wenn  auch  geringfügigen 
Architekturreste  zu  frühchristlichen  Kultbauten,  wie 
durch  die  schon  jetzt  erkennbare  Stattlichkeit  der 
Gebäudeanlage  werden  wir  zur  Vermutung  geführt, 
daß  wir  es  in  Au  mit  einer  frühchristlichen  Basilika 
zu  tun  haben,  die  gleich  dem  Dom  von  Pola  und 
der  Gemeindekirche  vom  Hemmaberg  nicht  über  das 
fünfte  Jahrhundert  n.  Chr.  hinaus  datiert  werden 
kann. 

Um  aber  für  die  Ausdehnung  des  Gebäudes 
wenigstens  nach  einer  Seite  hin  Anhaltspunkte 
zu  gewinnen,  wurden  in  meiner  Anwesenheit  und 
später  durch  A .  v.  Seracsin  im  Bereich  der  herr- 
schaftlichen Parzelle  2141  29  einige  seichte  Ver- 
suchsgräben gezogen,  die  den  Nachweis  erbrachten, 
daß  der  Gebäudekomplex  sich  noch  weiter  nach 
Osten  hin  erstreckt  hat.  In  Hinblick  auf  die  Unbe- 
rührtheit dieses  ganzen  östlichen  Teiles  ist  zu  hoffen, 
daß  man  in  Zukunft  bei  sachgemäßer  Grabung 
sichere  Anhaltspunkte  über  das  Aussehen  und  die 
Bestimmung  des  Gebäudes  wird  ermitteln  können, 
um  so  mehr  als  gerade  für  die  Erkenntnis  dieser 
Zeit  die  monumentalen  Quellen  unserer  engeren 
Heimat  spärlich   Hießen. 

Wien.  ARNOLD   SCHOBER 


Zu  den  Milesischen  Inschriften  aus  dem  Delphinion. 

1. 


Die  von  Kawerau  und  Rehm  jüngst  heraus- 
gegebenen Inschriften  vom  Delphinion  zu  Milet1', 
die  uns  eine  Fülle  von  Nachrichten  über  die  Ver- 
hältnisse dieser  Stadt  im  dritten  Jahrhundert  v.  Chr. 
bringen,  enthalten  auch  wichtige  Urkunden  zur 
griechischen  Wirtschafts-  und  Rechtsgeschichte. 
Neben  «1er  bereits  früher  abgesondert  veröffentlichten 
Inschrift  über  die  Schulstiftung  des  Eudemos2)  ragt 
in  dieser  Beziehung  die  von  den  Herausgebern  als 
..Anleihe  bei  Bürgern  Milets-  bezeichnete  Urkunde 
n.  47  205  204  v.  Chr.)  hervor3;  und  so  darf  eine 
Darlegung  des  Inhaltes  und  der  Tragweite  unserer 
Inschrift  ein  gewisses  Interesse  beanspruchen.  An- 
hangsweise soll  dann  «las  Urkundenbruchstück  J3  e, 
das  bereits  teilweise  die  Aufmerksamkeit  der  Histo- 
riker erregt   hat  '  .    besprochen    werden. 

Die  zunächst  genannte  Urkunde  11.  147  besteht 
aus  zwei  Volksbeschlüssen  und  einer  Namensliste. 
Die  beiden  ersteren  nun  beziehen  sich  auf  eine  An- 
leihe, welche  die  Stadt  Milet  in  einer  der  zahlreichen 
Finanzkrisen  der  griechischen  Staaten  '•)  bei  ihren 
Bürgern  aufnahm.  Das  Charakteristische  ist  indes. 
daß  nicht  etwa,  wie  anderwärts'1/,  Rückzahlung  des 
Kapitals    versprochen,     sondern    Zahlung    einer   jähr- 


liehen Rente  in  Aussieht  gestellt  wird:  statt  3600 
Drachmen  Einzahlung  erhält  man  auf  Lebenszeit 
30  Drachmen  monatlich  und  außerdem  ein  Sterbe- 
geld von  750  Drachmen,  während  im  übrigen  nach 
dem  Tode  die  Stadt  von  der  verliehenen  (Z.  49: 
Soit-ivTo:;  .  .  .  Z'.~f^.'Z'.Vi\  Rente  selbst  betreffs  der 
schon  angewiesenen  Beträge  frei  wird.  Als  Anlaß 
dazu  wird  angegeben  '/..  7  [••\ff(l\\.vn,z.  i~i  r-.'/.-ivtx 
In;  v.yr.x  TT,",'  "/"\oxv  &?5p£s£.  also  andauernder  Miß- 
wachs, der  die  Stadt  so  weit  gebracht  habe,  daß  sonst 
entweder  eine  sia^spi  (direkte Steuer)  )  auszuschreiben 
gewesen,  oder  eine  Verkürzung  der  Gehaltsempfänger 
Z.  5  T(*>|i  H'.'äo'jocciv  xzx.'.yizzt^'i  unausweichlich  ge- 
worden wäre.  Denn  die  milesischen  Beamten  erhalten 
Bezahlung,  so  hören  wir  anderwärts  vom  Sold  der 
I.  ehrer "  und  vom  vi;io;  r.a'.Zvivp.v.i''  .  die  ihre 
Eigenschaft  als  Träger  der  öffentlichen  Gewalt  ver- 
möge des  Charakter-  des  griechischen  Gesetzes  als 
Instruktion  nur  für  die  Beamten1'1)  der  Regel  nach 
sicherstellt.  Banktechnisch  ist  die  Durchführung  der- 
art gedacht,  daß  sich  die  zukünftigen  Rentner  bis 
8,  des  laufenden  Monats  \\>'j.'izl'.wi  'etwa  Mai)11)  beim 
Ratsschreiber  ['jwjpaiijia-S'j;  ZV,-  pvj/.f,;) n)  anzu- 
melden  (genauer   sich   einzuschreiben)   haben,   in    dem 


')  Das  Delphinion  in  Milet  von  Georg  Kawerau 
und  Albert  Rehm,  unter  Mitwirkung  von  Friedrich 
Freiherrn  Hiller  von  Gaertringen,  Mark  I.idzbarski, 
Theodor  Wiegand,  Erich  Ziebarlh,  Berlin,  Reimer 
1914. 

-1  Ziebarth,  Aus  dem  griechischen  Schulwesen, 
I.  Aufl.  I909,  2.  Aufl.  1914:    l.aum,  Stiftungen  [,  105. 

")  Literatur:  Wilamowitz,  Göttinger  Gelehrte  An- 
zeigen   1914   S.  103. 

1  Kern,  Hermes  50  S  155;  Inhaltsangabe  bei 
Weiß,  Z.  S.  der  Savigny-St.,  Komanistische  Ab- 
teilung  35   (1914     S.  333. 

'  Büchsenschütz,  Besitz  und  Erwerb  im  griechi- 
schen Altertum  S.  4911!.;  Ric/ler,  Finanzen  56; 
Wachsmuth,  Rheinisches  Museum  40  1885  S.  288  ff.; 
Szanto,   Wiener  Studien    7   S.  232  ff. 

'"')  Zusammengestellt  im  Dictionnairc  des  anti- 
quites  grecques  et  romaines   IV,    1.   70;   n.  30. 

'/..    B.    Riezlcr    a.    a.    O.   66—68;      Francoltc, 
l.es    finances    des    cites    grecques    22  —  46.     besonders 
[ahreihcfte  des  ri«terr    archäol     Institutes  R.l.  XVII   llr-ibln 


64  IT.     Außerordentliche    Abgabe). 

si   Eudemosinschrift  (oben  Anm.  2   /..  50  ~.t~.xy_&a.'. 


\\\-§vi 


lv.xz~.rn:    fpaxjtx; 


~y.iTH.Vfia.,   zum    Inhalt   Ziebarth   a.    a.  ' ).   17. 

1  Eudemosinschrift  Z.  53  ~x  oi  v.xzx  ~.x~  i~t- 
izili'.^  ocOtmv  v.al  ~x  xi'/.y.y.  TJVTSASiaftx'.,  v.x~.x  ~.'r.i 
~x:Kvi'.\v:/.'vi   vijiov.    '/..   -..   '/..   Ziebarth   a.   a.   O. 

ll1)  Hermann-Swoboda,  Griech.  Staatsaltertümer 
7  1 ,   Anm.  3. 

11  >  Der  Il'jxvri'.wv  oder  K'javäi'.wv  (wegen  der- 
artiger euphemistischer  Änderungen,  ähnlich  Phygela 
für  Pygcla  11.  142  der  Sammlung,  vgl.  Wilamowitz,  a. 
a.  11.  001  ist  der  zweite  Monat  des  Jahres  (Hasluck. 
Cyzicus  2,2,  vgl.  auch  die  Kalendertafel  231  und  die 
Bemerkungen  von  Rehm  dasselbst  ,  während  anderer- 
seits der  Jahresanfang  in  Milet  noch  vor  dein  Jahre 
288  v.  Chr.  auf  den  2  1.  März  verlegt  wurde.  Rehm 
a.  a.   0.    237  II..    Anm.  0—8,   S.  8. 

'- )  Zu  seinem  Tätigkeitskreise  gehört  auch  die  Ver- 
lesung von  Anträgen  in  der   Volksversammlung  Z.  :;. 

17 


?5V 


Egon   Weiss 


2  6ü 


durch  Volksheschluß  dazu  bestimmten  Monat  hundert 
Stateren  Gold  einzahlen  sollen13!,  den  Rest  aber,  der 
wegen  des  schwankenden  Kurses  /.wischen  Drachmen 
und  Goldstateren  seiner  Höhe  nach  vorläufig  nicht  zu 
bestimmen  ist11),  spätestens  bis  zum  8.  Artemision, 
das  ist  dem  letzten  Monat  des  nach  Koitoboulos  be- 
nannten Kalenderjahres,  zu  entrichten  haben.  Die 
Beamten  der  Staatsbank  haben  die  Eingänge  liir  die 
Stadt  zu  buchen  -in v/.'/.l: ~i'/-/'.  '/..  1  6)  und  den  Schätz- 
meistern, die  wohl  nur  gemeinschaftlich  zur  Empfang- 
nahme berechtigt  sind,  auszubezahlen  'i-[-[yi.'$%Z\t%'.  stj 


to'j;  -wv  rau.'.äiv  '/.i-'/yj-  Z.  ic,)17').  Dies  entspricht 
nur  zum  Teil  der  Ausdrucksweise  der  Papyri,  wo  sich 
zwar  gleichfalls  Z'.y.'[{,v.zt'.y,  freilich  in  der  Verbindung 
i:y.  'fjC,  tvj  ?s!v«  -.px.r.i^r^,  mit  der  Bedeutung  einer 
Zahlung  schlechthin,  wenngleich  vorwiegend  im  Giro- 
wege)  findet '").  auch  der  Ausdruck  /.i','0;  für  .  Konto", 
namentlich  staatliches  Einnahmenkonto1';,  üblich  ist, 
hingegen  als  Schlagwort  für  Kassenverfügungen  an  die 
Staatskassa  „xpYjjiat'.aov"  verwendet  wird  IS),  während 
das  unserem  (Z.  16)  ir.o.y.ooh'rravx'.  verwandte  v.aS".- 
aTccvai  im   Sinne  von   Hinterlegen   vorkommt10). 


Aus  dem  Dargelegten  ergibt  sich,  dal!  es  sich 
um  die  Vornahme  eines  Rechtsgeschäftes  zwischen 
den  sich  dazu  bereit  findenden  Bürgern  und  Bürge- 
rinnen einerseits  und  der  Stadt  anderseits  handelt, 
dahingehend,  daß  einmalige  Zahlung  von  3600  Drach- 
men den  Anspruch  auf  eine  lebenslängliche  Rente 
von  30  Drachmen  monatlich'-')  und  eines  Sterbegeldes 
von  ISO  Drachmen  erwirbt.  Dies  ist  im  Sinne  der 
mittelalterlichen  Rechtslehre  ein  census  vitalicius  per- 
sonalis-1),  oder  eine  Leibrente  in  der  heutigen  Aus- 
drucksweise,  wo  durch  Hingabe  und  Empfang  eines 
bestimmten  Kapitals,  das  dem  Verpflichteten  ver- 
bleibt, das  Forderungsrecht  auf  bestimmte  Renten- 
zahlungen erworben  wird-2),  also  der  gleiche  Ver- 
sprechensinhalt wie  bei  der  römischen  Stipulation: 
decem  aurcos  annuos  quoad  vivam  dare  spondes 
(J-  3>  'j>  3)23);  freilieb  wird  in  unserer  Urkunde 
nicht    jährliche,    sondern    monatliche    Leistung    aus- 


bedungen und  betreffs  der  näheren  LTmstände  auf 
die  Bestimmungen  über  Priester  und  die  Sieger  in 
den    Wettkämpfen  verwiesen   (Z.  20,    47), 

Die  Summe  nun,  um  welche  die  Leibrente  er- 
worben wird,  kann  von  jedem  Bürger  für  sich  selbst 
oder  für  einen  anderen  erlegt  werden.  /..  0  :>~'i£ 
Ä'jTtov  '/)  Onsp  ä/./.MV;  und  wie  die  Rcnlnerliste  zeigt, 
hat  davon  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Bürgern 
Gebrauch  gemacht,  von  59  Personen  2b.  Dies  ist 
der  eigentlich  juristisch  erhebliche  Punkt  der  Er- 
kunde, der  auch,  wie  wahrscheinlich,  bei  der  An- 
wendung Schwierigkeiten  bereitet.  Denn  auf  ihn  be- 
zieht sich  als  authentische  Auslegung  der  Volks- 
beschluß IL  Nach  dessen  Verfügung  kommt  das 
0'.~l]ßE9'.3V  in  allen  diesen  Fällen  dem  Einzahlenden 
selber  zu,  solange  er  lebt.  Erst  mit  seinem  Tode 
beginnt  das  Recht  des  anderen,  mit  dessen  Ableben 
die  Verbindlichkeit  der  Stadt  endgültig  erlischt. 


1  '■)  'A'j:'^rXzv.'i  ii  xoT;  eul  tt)j  Svjnoota;  -pa-=^r,; 
'/..  12;  einige  Bemerkungen  über  hellenische  Banken 
bei  Beloch,  Griechische  Geschichte  2,  349 — 353; 
insbesondere  betreffs  der  Entgegennahme  öffentlicher 
Gelder,  Erancotte,  Finances  des  cites  grecques  13c)  fl'. 

")   Wilamowitz  a.  a.   O.    103,   Anm.  2. 

1:';  Wie  die  Herausgeber  (S.  340;  bemerken,  ist 
der  Geschäftsgang  bei  der  Eudemosstiftung  ein  an- 
derer, Z.  10  Eudcmos  zahlt  an  die  -»ufai,  diese 
liefern  den  Betrag  t&I;  e~l  TT);  SY,|iotjia;  ~p.ar:5^7(; 
atp&ujiivot;  ab,  welche  den  Betrag  zu  verwahren 
haben. 

l<i)  Preisigke,  Girowesen  186;  Wilcken,  ().  Gr.  1, 
189  fr.;  Mitteis  ZSS.  St.  1898  S.  217.  Das  Einzahlen 
eines  Guthabens  bei  einer  Bank  hei'!!  9-£|ia-££eiv, 
P.  Catt.  Verso  C0I.4,  Z.28:  Milteis-Wilcken,  Papyrus- 
kunde 2,  2,  88. 

1:)   Preisigke   a.  a.   O.    139,  TOI,    188. 


ls)  Preisigke  a.  a.  O.  203.  Anm.  4:  Oxyr.  IV 
710  a,  '/..  2;  Mitteis- Wilcken  a.  a.  O.  I,  2,  43b; 
Hibeb   1,  67,  Z.  29  Mitteis -Wilcken,   1,  2,   300. 

>")  P.  Catt.  Verso  Col.  4,  Z.  23;  Mitteis-Wilcken 
a.   a.   ().  2,  2,  88. 

-°)  Jährlich  also  360  Drachmen,  demnach  10%, 
nicht  etwa    12"  „,   wie  Wilamowitz  annimmt. 

-:  W.  Endemann,  Studien  in  der  romanistisch- 
kanonistischen  Wirtschaftslehre  2.  143  fr.  Dort  wird 
auf  S.  142  über  eine  Ansicht  des  Bartolus  ( 131 7  bis 
1357)  berichtet,  wonach  dieser  für  eine  Aureus. Rente 
den  Preis  des  Zehnfachen  für  angemessen  gehalten 
habe;   dies  ist  der  Maßstab   unserer   Erkunde. 

--)  So  E.  Endemann,  Lehrbuch  des  bürgerlichen 
Rechtes  I s  1184;  vgl.  auch  Schuster  von  Bonnot, 
Österreichisches   Obligationenrecht-   137. 

-■'■)  Vgl.  auch  Pomp.  D.  4;.  1,  16,  I,  u.  Mitteis, 
RPR  I,  103. 


-6l                                            Zu  den   Milesisehen  Inschriften   aus  dem   Delphinion  -''- 

Wir    gelangen    in    die    Kategorie    der    Verträge  Zuwendung  an  die  Tochter  des  den  Hof  übergebenden 

zugunsten   Dritter:    Denn   nur  solche,    nicht  etwa  ein  Bauern30).   Freilich   bleibt  in  allen   diesen  Fällen   des 

Vermächtnisvertrag'-')  kommen   in   Betracht,  weil  die  römischen1")  und  hellenistischen32)  Rechtes  die  eigent- 

Forderung  auf  Entrichtung  der  Leibrente    nicht  zum  lieh  entscheidende  Frage  offen,  nämlich  ob  dem  Dritten 

Nachlaß  gehört,    vielmehr  von    vornherein    nach    den  ein    selbständiges    Klagerecht    erwächst,    wie    sie    an- 

beiden   Volksbeschlüssen  sukzessive  Entrichtung    zu-  gesichts    unserer  Urkunde    aus   Milet    und    ihrer    be- 

nächst  an   den  Besteller,  dann   erst  an  den  bedachten  stimmten    Formulierung    (Z.  74    liv    ii    ~pos"1'?-£~l(i,i 

Dritten  abgemacht  wird.  Ein  Vermächtnisvertrag  liegt  i   y.-'s^ily.-.  ?.a|ißaviTCd  tcov  itföjjv,;  Xpiv»'/   ~i  i;-/.:- 

hier   also    deswegen    nicht    vor,    weil    derjenige,    auf  po'ijisvsvs  ä7io",'f  a^si;)  gar  nicht  erhoben  werden  kann, 

dessen  Tod  es  ankommt,  welcher  also  der  testierende  Mit   der   gleichen    Beschränkung    steht   innerhalb 

Erblasser  sein   mül'te,   nicht   verspricht,   sondern   sich  der  Überlieferung   des    griechischen    Rechtes    unserer 

versprechen    läßt    und    weil    die    in    Rede    stehende  Urkunde  der  Vertrag  nahe,   den  Xuthias  (I.  G.  A.  68, 

Vereinbarung   nach   ihrem    Inhalt   keine  Vermächtnis-  IGV  2    n.    159;     mit      der    Stadtgemeinde     Tegea     in 

Verfügung   sein   kann-").     Der   Dritte   erwirbt,   romani-  Arkadien    abschloß");     die    Urkunde    stellt    sich    als 

stisch   gesprochen,   keinen    Vermächtnisanspruch,   son-  Hinterlegungsbescheinigung      der     Verwahrungsstelle 

dem   das   Aneignungsrecht J,i    auf   den   Anspruch  aus  dar   und    Dritte  sind    insofern    beteiligt,    als    bei   Ab- 

der   Leibrente.    Es   ist   nun   bekannt,    dal!   solche  ent-  leben   des   Deponenten   seine   Verwandten    zur  Rück- 

geltliche-)  Verträge  zugunsten  Dritter  dem  klassischen  forderung    berechtigt    sind,    und    zwar    zunächst    elie- 

römischen  Rechte  unbekannt  geblieben  sind,  hingegen  liehe    Söhne,    dann    Töchter,    hierauf    außereheliche 

sich  einige  Male  im  hellenistischen  Rechte  der  Papyri  Abkömmlinge  und   die   übrigen   Angehörigen.   Davon 

linden,   z.    B.   als   ;u3Ü-ü)«zöv  für  den   beschränkt  ver-  nicht    sehr    verschieden    ist    es,    wenn    griechischem 

mögenslahigen   Knecht2')  des  Verpächters2')  oder  als  Handelsbrauch   entsprechend")  Lykon    aus  Herakleia 

-l>   Schiffner,  Vermächtnisertrag  '1890/  besonders  keinen  Zusammenhang:   Ulp.  D.  3,  5,  4  gewährt  aus- 

~\  ff.  drücklich    nur  die   anßerkontraktliche    a"   negotiorum 

-'1   So   nach    K.    Hellwig,    Verträge   auf  Leistung  gestorum,   die   anderen    Stellen   stehen   wenigstens   auf 

an    Dritte   (1899     '.24.  der    Grenze    der   Stellvertretung    Ulp.  D.    13.    5,    5.   9, 

2")  Hellwig  a.    a.    O.    208  IT.,    besonders    Wesen  tiaius   2.   14.    28,    t;   zweifelhalt   ist   nur  L'lp.  D.   1.    _', 

und     subjektive    Begrenzung    der   Rechtskraft      1901  1,9,  8,   dazu  Milteis,  Stellvertretung  08,   der  den  A11- 

:~<),    281.  spruch   des  Dritten  ..nicht   aus  dem   Veitrage,  sondern 

Da    es     sich    hier    um    entgeltliche    Verträge  aus   der   Bereicherung"   entstehen   läßt, 
handelt,  so  entfallen  Zuwendungen  unter  einem  Modus,  -"      W enger,   Stellvertretung    167,    Ami).    I. 
denn  dieser  findet  sich  nur  hei  der  Schenkung  (Mitteis,  -')   1'.    Str.    2,    Z.    i|     (217    11.   Chr.1    y.ai    iiu3(» 
KI'R    1,   200  IT..    neuestens    Fritz    Schultz,    Festgabe  iiisihwr.jcoO  v. v.  1  ■/.i-.-j.y."'^-/  i-i,    dazu   Wenger.    Fest- 
für  Zitelinann   [913,    1  ff.,   mit   kühnen   Interpolations-  gäbe  für  Bekker  82  if. 

annahmen1.   Diokletianischen  Ursprunges  ist  C.  3.  4:.  ::")  Grenl.    2.    71,    '  ol.  1,    Z.    17  IV.      244      24*  , 

8:    4,    },:,    [9.    Betreffend    einige    andere    Fälle   ist    die  nach    der   Annahme    der    Herausgeber    und    Wengcrs 

Frage    nicht     zu     entscheiden,     ob    neben     dem    Ver-  a.   .1.    O.    83,    84,    Anin.    V  .1  — ;.   S.    12. 

Sprechensempfänger  auch  der  Dritte  ein   selbständiges  "    Siehe  oben   Anm.  27. 

Klagereeht  erwirbt,  Heilwig,  Verträge  33  fl'.   Dies  gill  ■■-'      Daraul    hat    bereis     Koschaker    ZS.    S.    St. 

namentlich  von  Ulp.  D.  13,  7,  13  ff. ;   die  Worte  sed  [908    S.  511     hingewiesen;      vgl.    Kabel,      Elterliche 

agere,    die  dem   Dritten     ffandschuldner  und   Eigen-  Teilung,   Festschrift   ^3; 

lümer   der   vom  Gläubiger   verkauften  Sache)   eine    rci  :::;)  So  Brück,  Schenkung  auf  den  Todesfall  40  II., 

vindicatio  oder  eine  actio   in  factum  zum  Schutze  des  nicht    dagegen    Thalheim     ZS.    s.    St.    1910,    S.   590. 

vom  Gläubiger   für    ihn    ausbedungenen   Auslösung--  400. 

rechtes   einräumen,    sind   interpoliert  (Hellwig  a.  a.  <  >.  ::li    Demosthenes 
35.    Faber   bei  Krüger'.    Die   gleiche  Ungewißheit    be 
sieht    bei    Alex.   C.    |,    f>\,   '1.   Dir    übrigen  von  Wii  d- 
selieid     ?'    31'i  a      g,      vgl.    auch     Dernbuig    2,     j    |S, 
hicher    gezogenen     F  die    haben     mil     dci     Frage     gar 


4.    1 230.   ■•M&y.z:  -y-  -/:>-■: 


203 


Egon   Weiss 


264 


seinem  attischen  Bankier  bei  seiner  Abreise  nach 
Libyen  den  Auftrag  gibt,  den  ihm  geschuldeten 
Betrag  einem  Dritten,  Kephisiades,  auszuhändigen, 
wie  dies  den  Tatbestand  der  demosthenischen  Rede 
jtpöj  KaXXiTtitov  bildet35). 

Sehr  bemerkenswert  ist  nun  noch,  wie  der  Ver- 
trag zwischen  den  einzelnen  Bürgern  und  der  Stadt 
zustande  kommt.  Die  Stadt  stellt  die  materiell  aller- 
dings höchst  günstigen  Bedingungen  und  der  Private 
hat  nur  die  Wahl,  sie  anzunehmen,  oder  abzulehnen. 
Dies  erinnert  an  die  römische  lex,  deren  Anwendungs- 
gebiet ja  nicht  bloß  das  Staatsrecht,  sondern  auch 
das  Verwaltungs-  und  Privatrecht  ist,  die  aber  immer 
ihre  ursprüngliche  Bedeutung  bewahrt,  wonach  im 
Staats-  und  Verwaltungsrecht  der  an  und  für  sich 
dem  Bürger  überlegene  Magistrat  die  Bedingungen 
formuliert  und  der  andere  Teil  darein  einwilligt110), 
insbesondere  in  den  leges  censoriae  die  Bedingungen 
für  Verpachtungen  und  Verdingungen  regelmäßig  ein- 
seitig feststellt3'),  so  daß  diese,  tralatizisch  über- 
liefert, im  Sprachgebrauch  die  Geltung  einer  Rcchts- 
«[uelle  beansprucht38).  Einen  ähnlichen  publizistischen 
Charakter    müssen     wir    trotz    des    gelegentlich     ver 


wendeten  Ausdruckes  ü|ioÄc*fO'J|iivou  ....  i,-i^iz\i.y.~: 
Z.  23  auch  hier  voraussetzen,  sonst  wäre  es  kaum 
denkbar,  daß  durch  Volksbeschluß  II  authentisch 
festgestellt  wird,  an  wen  die  Rente,  die  zugunsten 
eines  Dritten  bestellt  wird,  zu  Lebzeiten  des  Be- 
stellers auszubezahlen  ist.  Selbst  eine  einseitige  Ab- 
änderung des  Vertrages  kann  man  darin  finden,  wenn 
man  erwägt,  daß  keineswegs  gerade  diese  Auslegung 
durch  die  ursprünglichen  Bedingungen  nahegelegt 
war.  Die  Leibrente  wurde  vielmehr  disjunktiv  be- 
stellt 'i~i(,  xOlfly  T;  -iT.if,  i/.Xtov  Z.  9;  darin  liegt,  daß 
sie,  wenn  ein  Dritter  genannt  ist,  diesem,  ihrem 
ganzen  Umfange  nach,  zuzukommen  hat.  Noch  der 
Nachtragsbeschluß  spricht  Z.  72  einfach  davon:  sav 
H  tij  äSxspov  ärco'fpx'i-y,','..;  övs;ia.  Trotzdem  soll  auch 
in  diesem  Falle  das  aitTjpiatov  dem  Besteller  und 
nicht  dem  Dritten  zukommen,  solange  er  lebt;  daß 
dies  ausdrücklich  festgesetzt  werden  mußte,  spricht 
ausdrücklich  dafür,  daß  die  derart  bedachten  dritten 
Personen  aus  der  Abmachung  ein  selbständiges 
Klagerecht  geltend  zu  machen  versuchten,  dessen 
Umfang  nunmehr  durch  Volksbeschluß  festgestellt 
werden  soll. 


III. 


Zum  Schutze  der  Rentner  dient  eine  Reihe 
scharfer  Strafbestimmungen,  die  den  bedrohen,  der 
einen  Antrag  auf  teilweise  oder  gänzliche  Einstellung 
der  versprochenen  Zahlungen  (ävTSiaqpopGt)  stellt3'), 
die  Magistrate,  die  den  Antrag  einer  amtlichen  Be- 
handlung zuführen,  ebenso  den  äva-av.-r,;,  der  seiner 
Pflicht  zum  gehörigen  Ansatz  der  hiefür  entfallenden 
Post  in  den  .Staatsrechnungen  und  zur  Ausbezahlung  '") 
nicht  nachkommt.  Alle'1,1  haften  dem  Staate  und 
außerdem    den    beteiligten    Bürgern,    abgesehen    von 


der  persönlichen  Rechtsfolge  der  Atimie.  die  dauert, 
ico;  7.v  iy.Tsiori1.  Z.  24  auf  die  Summe  von  1000  Sta- 
teren. Auch  hier  also  ist  der  zuständige  Beamte. 
so  vor  allem  die  ivxxaxTat,  welche  mit  der  An- 
weisung, und  die  -a;iia:.  die  mit  der  Auszahlung 
befaßt  sind  '-;,  sämtlich  als  persönlich  verpflichtet  zu 
denken,  soweit  die  dem  geschädigten  Bürger  zu- 
kommenden 1000  Drachmen,  die  eine  Art  Vertrags- 
strafe darstellen,  in  Betracht  kommen.  Es  ist  dies 
wohl    ein   Ausfluß    der   antiken    Auffassung    von    der 


,:')  Demoslhenes 


I,    1235  ff.     Von    anderem 


Standtpunkt   aus    betrachtet  die   Rede  Brück  a.  a.  O. 

77—79- 

36)  Mitteis  RPR  1,  150;  Wlassak  RPG  2,  95; 
Brück,  Grünhuts  Z.  S.  40,  555" 

■'" )  Das  gesamte  Material  bei  Heyrovsky,  Leges 
contractus(l88l)S.  2— 14;  vgl.  auch  Voigt,  Leipziger 
S.  B.  1903  S.  13.  Daß  die  Mitkontrahenten  gleichfalls 
Bedingungen  stellen,  wie  bei  Livius  23,  49,  ist.  so- 
weit zu   sehen,  nur  hier  überliefert. 

;N)  Cicero  in  Verrem  2,  1.  55,  143:  Kragmentum 
de   iure   ii sei   §    ix,   Gaius   4,  2R. 


..   a.   O,    der    an    einen 
oder    Vermögensteuer 


33i   Anders   Wilamowitz 
Abzug     durch     Einkommens- 
denkt. 

10)  Beides  hängt  miteinander  zusammen:  Z.  59 
i[v]aTX7.-a;  ■/.■j.-.aymy.^.'t  tvj"o  xi  iya/.cojix  -pw- 
-.Vi  U.ST3C  ~.y.  is[p]a:  vgl.  auch  die  Herausgeber  S.  340 ; 
Z.  21  [IT,  v.'ix:  2=  toötiov  uV/Tä  ivaray.TTji  iczatpsaiv 
r.otr,3x;8-7.i  v.~'/.. 

11  Besonders  betreffs  der  ivaxixTat  Z.  35.  siv 
oe  ].iv,  sjjatptoo'.v  '>:  y.vc.Tä'/Ta:.  sttwjäv  v.%:  rsi~.ry. 
■i-;A'.-/.rs.. 

'-)    Vgl.   die    Angaben    der    Herausgeber    S.  340. 


-05  Zu   den    Milesischen   Inschriften   aus   dem   Delphinion  2Ö0 

Stellung  des  Beamten J:i),  den  wir  z.  B.  gelegentlich  ahnlich  fällt  auch  im  attischen  Rechte,  insbesondere 
als  Selbstschuldner  die  Gewährleistungspllicht  für  die  bei  gewissen  ir.G^pa'^xi  und  sfaatij,  dem  Kläger 
Gemeinde  übernehmen  sehen").  wenigstens  ein  Teil  der  dem  Verurteilten  auferlegten 
Zuständig  für  die  Klagen  sind  die  S'jirUVM  Z.  3 1 ;  Geldstrafe  zu5"'.  Der  Wegfall  der  dort  in  einem 
sie  scheinen  sie  ebenso  wie  in  Athen,  sofern  sie  solchen  Falle  vom  Kläger  zu  zahlenden  Mutwillens- 
ihnen  genügend  bescheinigt  erscheinen1'),  an  das  strafe  bei  Rücktritt  oder  Unterliegen  im  Prozesse, 
ordentliche  Gericht  (in  Athen  den  Thesmotheten  oder  des  ntuxxvaTov,  das  1000  Drachmen  betrug,  ist  hier 
Vierzigmännern)  zur  ferneren  Erledigung  abgetreten  ausdrücklich  festgesetzt.  Z.  30:  ~xz  5i  iir.kp  to'jTwv 
zu  haben,  denn  unmittelbar  nachher  ist  die  Rede  iiv.x;  ■;yiziz'&y:  ....  iitpUTavsÖTG'j;. 
vom  uia&öv  tö)'.  8txaair;pta)'.,  welchen,  allgemeinen  Das  Verfahren  beginnt  [isla  xij  ävT(U(i03ia;  Z.  33, 
prozessualen  Grundsätzen  zufolge,  derjenige,  der  den  darunter  ist  nach  attischem  Vorbild  der  Kalumnien- 
Prozeß  einleitet4'';,  zu  tragen  hat'').  Der  Ausdruck  eid  ')  zu  verstehen,  freilich  hei"t  dort  nur  der  Eid 
äiv.aarrjptov  gibt  wohl  einen  Anhaltspunkt  für  die  des  Beklagten  ivTW|i03ia,  während  der  Kläger  die 
Existenz  ls  eines  Geschworenengerichtes.  Des  näheren  r:poa)jica:3t  schwört  und  das  ganze  Verfahren  viel- 
fällt die  dem  Verurteilten  auferlegte  Buße  —  es  mehr  5te>;i03ia  genannt  wird.  Besonders  interessant 
sind  die  tausend  Stateren.  die  er  dem  Staate  in  der  ist  nun  die  Bestimmung,  daß  von  diesem  Zeitpunkt 
gleichen  Höhe  wie  dem  Geschädigten i:')  schuldet  —  an  der  Prozeß  in  dreißig  Tagen  zu  beenden  ist"'-). 
dem  Kläger  zu.  dies  besagen  die  Worte  79  ii  Ix  7Y,J  Auch  diese  Frist  ist  dem  attischen  Recht  cigentüm- 
y.y.~.xiiv,Yl~    sTvat    tv)    tt(v    $'.'/.'(,•/    ''tyjL'l'xniy^>    Z.  34:  lieh,    wo    man    von     Siy.at    vyyt'/v.  r,:l),    MonatsUlagen 

'■'■'1   Partsch,    Griechisches    Bürgschaftsrecht    357.         Leipzigers.  B.    lyio   S.2I2  1Y.    vermutete  Mitwirkung 
Anm.  6.    Abgesehen    von   GDI   2 1 8<J    (siehe    die    fol-        der  Thesmotheten   bei   der  Gesetzgebung), 
gende  Anmerkung),    bringt    Partsch     lür    die  Selbst-  h.)  z    B    g   ,0  0sterr.  ZPO.   Jede   Partei   hat   die 

Verpflichtung    der   Beamten    zwei    Beispiele    bei:     das        lk,rch     ibn.    pr„zeßhandlungen     verursachten    Kosten 
Auftreten    der    delphischen    Ratsmänner    als     -yy.y         selbs,    zu    |,cstreitcn;     vgl.   auch    Skedl,   Österr.   Zivil- 

prozelirecht   205,   Anm.  30. 

;?  Namentlich  B.  Keil  i"-i  Gercke-Norden  3- 
3'l7  (über  siai'fS'.v  '=■--  79  9ixx"r)9t9v  1 ;  vgl.  auch 
Dikaiomata    52,    und   unten    Anm.  71. 

'">  -Die  Strafbulte  erhält  der  Kläger",  Wilauio- 
witz  a.  a.  O.  H>|  Wie  war  die  Rechtslage,  wenn 
mehrere  Rentnci  durch  einen  Beamten  geschadigt 
waren?  Die  Urkunde  gibt  ilarauf  keine  Antwort,  sie 
bestimmt  nur.  dal!  bei  Zusammenwirken  mehrerer 
Schuldigen  v/.y.z-::  S<\;  xi-;'my  pflichtig  wird. 
Lipsius   a.   .1.   «1    :  [ ^. 


;i:~-y.i  BCH  27.  78,  Z.  12;  und  IG  VII,  317:  (Ni- 
karete-Urkunde1.  Davon  ganz  verschieden  sind  die 
gelegentlich  eintretenden  Fiskalmulten,  die  besonders 
-dt  bei  Zuwiderhandeln  gegen  Stiftsbriefe  vorkommen. 
Eaum,  Stiftungen  in  der  griechischen  und  römischen 
Antike    t    194  — 197. 

")  GDI  2.  21«.,.  Z.  [  )  i:  95  -.:;  y-.-.v.-.'.  it.: 
v.x-.zZs'j/.'.zpm:  \l>yyv..  /..  [5  ;.  =  ,;,  y:  -,/  r.y.y/yr.f>, 
7011  ä-zw:  7iv  wväv  ::  7=  isoäi|isvo".  7:9937x7-/'.  Ix7x- 
->/.:  y.y:  Bv'i/.eiv  xx:  9  psix'.enr,;  Synv/.).iiiy.i.  Natür- 
lich ist  damit  keineswegs  eine  Identität  der  Ver- 
pflichtungen der  beiden  Vorsieher  und  des  ;5;a:«7i,9 
zum    Ausdruck    gebracht  '")    Ul,sius  :1"    ''■  "'  :-l"'    Jl"-1'  vcrl'il"    lhe  s""' 

,5j   Aristoteles  AOvatoov  r.to.-.-.tiz  48,   |.    ;yy.yy;       '"ir  bei   4ual'fi*>"«™    Unterliegen,    das    heißt,    wenn 


!er  Kläger  nicht  einmal  den  fünften  Teil  der  Richter- 
timmen  für  sich   L/ewann. 


st;   -'.vx'/.iv/    /.e/.EyxtDjiiyov    toüv9u.x    79   ['&'    aO]t[o]0 

xxl  79  -vj  tys'jfovTOj  xai  79  iS£xr,u.a  9  t:  av  =-,'XX/.;,. 

■/.r    -iyiyy    s[-'.-ffa-;]i-icvo;,     5t:    av     aütc;)     iv/.y,.  Meier-Schömann-Upsius    1,842  fr. 

?:?o>3:  tö)  sOtKivm-  9  is  /.xpibv  79O79  xx:  iv[axpiva];,  '")  z-  3-    ~*i   5=   -/.,'.■:;=•.:    i-ivrs/.stj^a:   ;u7x   t 

iiv  ,".iv   /.z-a-;v';i,   T.'j.f%i>.Kt>>z:'i  7-/  uiv  :?:x   tot;  5:xx-  xv7wu.93:x;.   iv   v^d-.xi;  79.xv-.9v7x. 

37-/:;    y.y-.y    ir,;i[o'j;.    79!;]    ri,v    ^u/.t.v    :7.'i:v(v   3 1 3 x -  v:)  Aristoteles  'A;hj(vx{ci-/  7:9>.:7i:x  ,2,  :   x/.r,59 

,"/'j-:v.     7-/   öi   iy,;ii--.v.    T'-t:    3i;!i9l>i':a['.;,    vgl.    dazu  -,i     y.y.:     1:  ;y  :■<  ■  iy :     --'     y./iyy.z.     ;■'.     -./.:     juurvo 

'.ipsius.    Attisches  Recht    1    105,    106;     Uoerner    bei  v.Z'A'ViZ.  ::./.y;  ><-,;:,   ;■>).■/.:,   iv.y.z-.::.    i\z\    ■'?w, 


v.y.'y.     \y.i     -.:-    ;z\:i.«v,     m(|     ■/-.%;<■•.     /./:, 


Pauly-Wissowa    (,,   1,   15  ff . ;    Semeka.    Ptolciuäische-, 

Prozeßrecht   1    125  —  121);    Hermann-Swoboda.  Griech.        '■'yj-/y\    K-/.-/i:.zy.\nyc:    y.-',z-.iy<]     /.-./..;     v-jl.    I. 

Staatsallcrtümer   7;.    125   (gegen    die   rmi    A.   Menzel,        Attisches    Recht    1    85. 


2  07 


Egon   Weiss 


268 


sprach,  und  derart  im  Wege  des  abgekürzten  Ver- 
fahrens zum  Heispiel  die  iiy.a'.  Ipav.y.ai,  xsivamxai, 
endlich  die  3ixr,  r.'^'.y.i^  erledigen  ließ,  hingegen 
Darlehensklagen  dann  vom  abgekürzten  Verfahren 
ausschloß,  sofern  der  Zinsfuß  hoher  als  12  v.  H. 
war.  Es  handelt  sich  hier  natürlich  nur  um  eine 
im  prozessualen  Interesse  des  Klagers  begründete 
Ordnungsvorschrift,  nicht  einmal  um  eine  Bindung 
des  Rechtsstreites  an  Fallfristen,  wie  sie  uns  Gaius  4, 
104  fr.  für  das  iudicium  legitimum  und  imperio  con- 
linens  mit  18  und  12  Monaten  berichtet,  noch  viel 
weniger  um  eine  (eigentliche)  Prozeßverjährung51). 
für  uns  nicht  ganz  klar  ist.  da  wir  das  übrige 
milesische  Prozeßrecht  so  wenig  kennen,  der  Sinn, 
den  wir  der  Wendung  Z.  33  beizulegen  haben:  "a; 
5=  !:poi>£3|iia;  :tr.'i.y/v:i  tiv  v.i:  y.pövov.  Wortlieh  be- 
deutet dies  nur,  daß  die  Klagen  zu  jedem  Termin 
eingebracht  werden  können. 

Hervorzuheben  sind  noch  die  Bestimmungen  über 
die  Pfändung  der  xapiai;  leisten  sie  nämlich  trotz 
Anweisung  durch  die  Anatakten  nicht,  so  haben  sie 
wie  die  übrigen  Beamten  Klage  und  Urteil,  außer- 
dem sogleich  zu  Lasten  des  öffentlichen  Säckels,  den 
sie  natürlich  zu  refundieren  haben,  Pfändung  zu  ge- 
wartigen, die  auf  das  Doppelte  des  von  ihnen  ge- 
schuldeten Betrages  geht").  Daher,  weil  es  sich  um 
die  Staatskassa  handelt,  ist  die  Pfändung  auch  vom 
Schreiber  der  zy.\v.y:.  zu  vermerken  "*'').  Nun  aber 
beißt    es    weiter  /..  4  1  :    zy.;    z'z    '/Jtzv.-   :wv    ivsy/ipciv 


■pvElirai,  »v  -7.1;  '.5a:;  -/)p.spai;,  sv  ai;  '/.%:  toi;  t=/.o>- 
vaij  tv.;  Ivsxupasä'efeiv  Or.i  t<öv  Tautcöv  sv  z&:  vopw. 
Z'sr.i-.y.y-.y.:,  also  sie  können  die  Auslösung  nur  an 
den  'lagen,  daß  heißt  innerhalb  'jener  Frist  vor- 
nehmen, an  denen  dies  auch  die  gepfändeten  Steuer- 
pächter tun  dürfen.  Die  vielfach  verhandelte  Frage, 
oli  das  genommene  Pfand  verkauft  wurde"),  wird 
hier  also  nicht  geklärt,  wohl,  weil  in  unserem  Falle 
vom  Gesetzgeber  an  Pfändung  von  Geld  gedacht  ist. 
Daß  übrigens  für  die  Auslösung  genommener  Pfänder 
Fristen  bestanden,  war  schon  bisher  zweifellos,  im 
Zolltarif  von  Palmyon  ist  die  Zahl  der  Tage  nur 
ausgefallen :,s),  im  Astynomengesetz  von  Pergamon 
betrug  sie.  verbunden  mit  dem  Institut  der  „Aus- 
sehwörung" J'),  fünf  Tage,  in  Gortyn  in  eben  dieser 
Verbindung  drei  oder  sieben  Tage''"1,  in  Diospolis 
wiederum  fünf  Tage'jl).  Natürlich  sollen  die  Nach- 
folger der  derart  in  Anspruch  genommenen  Beamten 
die  Rente   trotzdem   weiter  zahlen. 

Uen  Rest  der  Erkunde  bilden  Publikations- 
vorschriften Z.  5g  ff.  und  Anordnungen  wegen  der 
Kostenbedeckung  aus  dem  Fortifikationsfonds.  Aus 
dem  bei  diesem  Anlasse  angelegten  Staatsschuldbuche 
(Eiste,  Z.  78 — 104)  ist  die  hohe  Anzahl  der  Adoptiv- 
kinder interessant,  auch  daß  der  natürliche  Vater  in 
einem  solchen  Falle  einmal  für  den  I\ntlassenen  noch 
durch  Bestellung  der  Leibrente  sorgt.  N.  13.  Dies 
setzt  bei  dem  sonstigen  Rückgang  der  Adoption 
in  hellenistischer  Zeit  altertümliche  Zustände  voraus. 


■"■')  IL  Krüger,  ZS.  S.  St.  1906,  372  (Besprechung 
von   Tuor,   Die   mors  litis   190G1. 

r,!)  Z.  37:  sav  os  oi  tauxat  py,  ätScoaiv  tö  TSTa'f- 
psvov  sv  t?/.  (öpisjxsviji  Yjpipat,  zd  z%  äXXa  '/.at 
aiimv  Or.ao/siv  y.axä  Taüxa  xal  ivsyjjpajiav  stvat 
y.y.zy.  Tüip  ;it,  Sovtcov  ~pö;  3'.~/.aaiov  s~l  toO  -.-/.- 
p'.siou. 

■''"')  Z.  40:  Wegen  der  Mitwirkung  öffentlicher 
Organe  bei  der  Pfändung  Hitzig  /.S.S.  St.  1905  S.  43S 
(zur  Astynomeninschrift  bei  Dittenbcrger,  Or.  Gr.  483, 
Z.  85);  doch  hat  hier  der  Schreiber  bei  der  Pfändung 
nicht  eigentlich  mitzuwirken,  sondern  sie  nur  zu  ver- 
zeichnen, ähnlich  wie  bei  der  Epiktelastiftung  (IG 
X.II,  3,  330)  Z.  221)  II.  Kl  äs  y.y.  \vt\  i;o3:a;at  -.: 
zw!   -fs'fpappivmv   ;!  zy.   r.sotaaa  yyi<yy.zy.   \i%    ä-o3e> 


j'v./.v.'ov,    ois'.astc)  ....  ~/.y.'. 


'-',py.zi-.m   y.T.'si 


'.  ir.lzz'yi',-  si;  z/.  z'/'t  y.o'.vo'j    ;;.y.\<.\iy.zy.. 

:'7)    Literatur:    Mittcis-Wilckcn,    Papyruskuude  2, 
1,    14);    Hitzig,    Griechisches   Pfandrecht  99  fl.;    ZS. 


S.  St.  1005  S.  438  IT.;  Pappulias,  'II  sp-pa-ftiaTO; 
y.zzi'/.f.y.  I9IO  S.  174  fl". ;  Raape,  Verfall  des  grie- 
chischen Pfandes  112  bis  IIb;  Dikaiomata  138; 
Schwarz,    Hypothek  09  —  I  I  3 . 

:'^)   Dittenbcrger,    Or.    Gr.    '120,    Z.   110:     sav    os 

zy'izy.  Ta  [=vs]y_'j,ca  "/jpipa ;iv,    /.vit-r,.    ijjttoj 

tf;i  3rju.]o3itt>v'/j   -(yÄelv. 

Vl)  Dittenberger,  ( >r.  Gr.  483,  Z.  85:  xal  sav 
pYjö'Si;  ijoniav,-:«'.  t->.  lvs*/.-jpa3iHvTa  iv  rjpspai;  nsv- 
T3,    rcioXetTlosav;    zur     Bedeutung     Hitzig    ZS.  S.    St. 

S.  437,  48.v 

''">  Halbherr,  Amer.  Journ.  Arch.  1  1897) 
S.  2  11.  GDI  49S6;  Recueil  lnscr.  jur.  grecq.  2, 
32;;  Kohler -Ziebarth  36:  yJaÄiv  0'  ävTl  pa'.TÖpov 
iaöv  -pötptTOv  tov  [svsxupayjsavxa  psTp[s]3'.cpsvov 
ai  oi  xa  ps  s'ls'.  zaXiov["i  at  s-fp]aT(T)at  a-ÜTi; 
psTpill-o  t;  aal  "por.ovsTO  TTpoTSTapTOv  •/.■:/.. 

Mi  BGE  Hl.  092  (Mitteis-WilcUen  a.  a.  ( >.  1.  2, 
n,  192),   Col.  I.  Z.  7  Teiv  rcpoTsIlivTew  =i;  -paotv. 


2öq 


Zu  den   Milesischen   Inschriften   aus  .lern  Del|>hinion 


-'7' 


Anhangsweise  soll  noch  auf  eine  besonders  inier-       stammverwandten    Kreta,    die    auf   dem    Gebiete    der 
essante  Urkunde  oder  genauer  ein  Urkundenbruchstück        ehemals  freien  Stadt  Myus   angesiedelt  werden  sollen; 

die  bisherigen    Besiedler   haben  clen   Neubürgern    bis 


aus  demselben    Bande  hingewiesen   weiden.    N.  3  ;  e. 

.  oiisv  33   Buchstaben  to[.,   y.aiKT'.  in1.-] 

"r,?5'.ov  'i~~.v.:,  v.y.':  tr,v  ";-v-,;iivr,v  SiscEp-sstv  äva-fpaia'. 

i'j[!t"'y;  |t=-] 
Ta    -'•>/    övs.'iaTWV    v.y.':    r.y.yj.zz'irj.:    -w.    ■  yyj.'yyj.zi1. 

'.!,-  zo\ii~tl ;,   [i'va] 
■1-y.zyiy.)    sv  to£;  5r,;i03:a;'    ?o5va;    3i    tv;    ■fpa;i- 
liaxsa  to   ävTt-f[pa]- 
5  V'-''  "'■*■  "'-■;  olvoyiÄsc;;'.,  tv'j;  ii  r.y.zy./.y.y/zv.- v.v.zv. 

y.i'iyzx:  =1;  [t.4] 
/  re/.oViaTa.   sv  v.r  y.ai  a:  (oval  vrapyvjT;,  ;tv,   stva'. 

5=    aOTOt;    T7,  v 
5ä?0!iivr,v  y.tipav  i-vJisD-x'.  !iY,5svi  so;  stwv  slxo;:- 

W*v  [?]? 
-•.;  inidöTa;  Tpi-w.  ötm'.  V/V/,  y,  T3  (övt,  äy.'jps:;  lz-.fi 

v.y.':  Siy.yjv   sty[a:] 
•/.'/.-•/.  ts  tvj  iT.rtv^iwi  v.y.':  -.rs>  y:\zzv.zv.-r.zz  i5'.y.ic.'j 

tv,;  ttoäs[(o;] 
io>i:  ;;vjA',;iiwr.  M'.Xtj-cmv'  t4j  ii  -;yy.-y/.z  tiöv  iixcftv 

7.V.I     T7.     ///HI     [S'JVJ- 

Ts/.slaite  •/.-/■:['>.    -tv]  ;sv.y.[iv]  vi;iov.    5s?i3l>a;   5s 

K'JTOi;  za!  ;y.[s'ja- 
p-.ov.   Mi>o[*j;£mv  5;  tov;  v.  z  v.zr,i'.i,z->;  zv.z  z:v.:v-  :, 

zih:  y_,;yj;:   «£[;«-] 
,*-y.    v.y  TV»;.    zz'\rj.:    zz    v.y.      v.r.z    T(»)v     tr.y.zy  zzz'<<  y 

-Tr;ve.v   7'-   /J 
i.     ST[sj.(t)v    -.iy.v/iy.Tciv.    ö];o;    ir:a;-;i[Ä/.]',7Ta'.    '.Vy. 

is  vxj-a   rt[|t-] 
[VSpivTto;   ....   z-Xzzi-.y:.  v.z/.. 

/■■  14   ergänz!  Wilamowitz  <l.  G.  A .   1014   S.  toi. 
"">/  iy.    izz-  jiisO'O'ivTwv. 

her   geschichtliche   Sachverhalt  ist  von    den   ller- 


zur  Aufführung  eigener  Unterkünfte  Obdach  und  Bau- 
materialien zv.z-r/.y.z-i  '/..  II)  zu  liefern.  Betreffs  der 
hiebei  stattfindenden  r.andanweisungen  ist  eine  dop 
peltc  Aufschreibung  vorgesehen,  zunächst  sind  sie 
nämlich  in  die  zry.zzvj.  (-fpajijiXTa)  einzutragen,  wor- 
unter nach  dem  Sprachgebrauch  der  Urkunden  sicht- 
bare Aufzeichnung  in  einem  städtischen  Gebäude  /.i\ 
verstellen  ist',:l).  Außerdem  soll  der  Katsschreiber 
die  Kopie  einem  andern  Beamten''1)  abtreten,  der 
sie  auf  den  Xs')y.<i>;iaTa  vermerken  soll,  iv  z'.z  v.y.': 
v.:  oval  'ir.iy/ytzvi,  also  auf  die  weißen  Breiter 
schreiben,  wo  auch  die  Verkäufe,  der  regelmäßige 
Erwerb  von  Liegenschaften,  eingetragen  werden1'"'). 
Damit  ist  im  Gegensatz  zur  Eintragung  iv  zynzz:z:z 
eine  Aufzeichnung  zu  vorübergellenden  /.wecken  ge- 
meint'"), wie  sie  sonst  laufenden  Angelegenheiten  zu 
dienen  hat;  insbesondere  hören  wir  mehrfach  davon, 
daß  Klagen  und  Urteile  derart  bekannt""!  gemacht 
wurden;  demnach  wird  auch  in  Milet  der  Eintrag 
der  Kaufgeschäfte  auf  den  Z.S'jy.mjiaTa  mir  einem 
vorübergehenden  Zweck  gedient  hallen.  Ks  erinnert 
'lies  an  die  Äußerung  des  Theophrasl  ij  I,  wonach 
v,:z:  ii  -zz-'tyj.zi:-i  T.v.zv.  -\  v.y/,i,  r.z'z  y,;is£mv  117 
i'/.y.zzzi  i)  ii/y.'./T'y  v.y^y-.iz  "A;iyvv,;:  ....  ,'va 
■y.v.yy.zyt-.iy^j.:  zz  s;f(  y.ai  z:v.\iy.y')zv.z'<\v.:  zih  yyü.z- 
[icVfn  y.a:  z  z:v.v.:ck  ictv7(;isvo;  ^avspö;  v  tm  z'it.z:. 
Ähnlich  hören  wir  von  einem  griechischen  Rechts- 
sprichwort'1, :  sv  /.S'j-/.ot;iaj'.v  z-;y/.y/,z  und  weiter,  es 
sei  lihc;  7,v  zv.  ~:-yj.zv.z\\z;y.  ymyv.  .  .  .  zr(nzz:y. 
'-  ,','.'- av-1  ''"''•'•  -1  "'■>■'•'■-'■  '/i'jv.y.::.  womit  man  bezweckt 
habe,  :iv.  1:  z:;  y.:z:v.zyzJy.:  yyi'/:tfi-irl  in'  xzi:v.z  iyi 
i-t-.'iyjW/   toi   >.='jy.(.'>;iat'..     Wie     diese    Bericlite    zeigen, 


ausgebern    ins    Klare    gestellt   worden1'-',     es    liandch  wird    hier    jedesmal    der  Zweck    verfolgt,    eine    Kund- 
sich   um  die  Ansässigmachung  von   fremden    aus  dem  machung    zu  vorüber-, -h enden  Zwecken,    während  der 

"-')    Besonders    S.    io6ff.    Eine    Inhaltsangabe   bei  '"'1  Wilhelm,    Beiträge  25  8  ff.;    vgl     lerner    Kabel, 

Weil'..   Zeitschrift  der  Savigny=tiftung    55   S.    533.  Verfiigungsbeschränkungen   des  Verpfinders    15. 

Wilhelm,  lieiträge  zur  griechischen  Tnschiiften-  "Ti   Dittenbergcr,  Syll.-  ,  io  (Xotst.mdsgesetz   von 

Urkunde    258  ff.;   wegen    ,1er    l'apyri    (bes.  Hibeli    2<i  ,  Ephcsos)    Z.  ;    y.   zv:<    z:   z:v.y.zzy:    v.yyctz:;.    v.;v.>zv.- 

vgl.  Wilckcn  bei  Mittels- Wilrkcn  a.  ,1.0.  1,   ;,  S.  5,"'.  'yj.-r.tz,    i\;   /.=-j-/i.i;ia   z:   z:zv.;i;-;i:y   daselbst  ,1  1   (f(i 

'•')    Wilamowitz   G.  G.A.    I')I)  S.  im    nimmt    an  KU,    7.  3   Amorgos     Z.    |S  zv.-   -:i   -;■/.-/;    zv.z   z:yz\y- 

den  zzizzti.v./.zz  Anstoß;   Kern  liest  nunmehr  richtig:  yiizv.:   iv   tv.;"   '/.i'iv.ww.z::    Athen,  <l      |o~  e       Vthen 

z.v.zy,'/.y.v.-;  (Hermes    50    S.    1;;  .     Vgl.    A.   Wilhelm  Mr,Tp';>v-,   zr.z-,   töiv   v.y.wv  y';av   ai     "-ava:. 
",K'n    S'   |S-  ,"1    l'aroemiographi  Uraeci  I.    pi;:    Beauchcl,   lli- 

Wilamowitz  a.   .1.   (>.    übersetzt   die  nr/ai   mit  stoire  du  droit  prive  de  la  rep.  Alh.  3,  3  54,  Anm.  2  ;  I.ip- 

Verpachtungen,   vgl.   indes  d.,s  sogleich  zu  erörternde  sius,  Att.  Recht  3,  740.  Xoeh  altertümlicher  ist  Kund- 

Kechtssprichwort.  machung   durch    Hcroldsruf,   vgl.    Iheophrasi    ,,.    ,    ,1 


Lgon   Weiss,   Zu   den   Milesischen   Inschriften    aus  dem    Delphinion 


212 


F.inspruchszcil  herbeizuführen.  In  dem  Überblicke 
des  Theophrast  tritt  dies  der  xva'fpapY,  zGri  y.-.'/,ny.~fn 
i  2  gegenüber,  von  der  wir  jedenfalls  nicht  wissen, 
oi)  sie  in  Milet  üblich  war.  Denn  der  Umstand,  daß 
gerade  Landanweisungen  tv  ~.'A~  57)jr03{0'.;  zu  ver- 
buchen sind,  gewährt  für  die  regelmäßigen  Kauf- 
geschäfte wohl  nicht  genügend  Anhaltspunkte.  Könnte 
man  übrigens  die  Urkunde  genau  nehmen,  und  glauben, 
daß  die  milesischen  Ä£UV.tt>]ia~a  an  Rechtsgeschäften 
nur  die  (oval  ausweisen,  sn  würde  sich  eine  gewisse 
Ähnlichkeit  des  Rechtszustandes  mit  Alexandrien 
herausstellen,  wo  ja  gleichfalls  von  der  Behörde 
nur  Kaufgeschäfte,  nicht  etwa  Hypotheken  beachtet 
wurden'™).  Indes  ist  natürlich  das  Alexandrinische 
Vertragsregister  ebenso  wie  das  Stadtbuch  von 
Tenos7")  eine  dauernden  Zwecken  dienende  ävoc'fpa^ir], 
die  als  solche  unserer  Kundmachungsform  auf  einem 
/.S'V/.tojta  entgegengesetzt  ist. 

Die  Neubürger  darben  des  Hechtes  zur  Ver- 
äußerung der  ihnen  zugewiesenen  Liegenschaften  bis 
zum  Ablaut  einer  zwanzigjährigen  Frist'1)  und  man 
geht  wohl  nicht  in  die  Irre,  wenn  man  dies  als  den 
Zeitraum  auffaßt,  innerhalb  dessen  erst  die  Neubürger 
zum  vollen  Genuß  ihrer  Bürgerrechte,  wozu  auch  das 
Recht  zur  Veräußerung  gehört,  gelangen  sollen,  denn 
auch  das  ius  bonorum  ist  durch  die  gleiche  Frist 
verschränkt72).  Ein  trotzdem  vorgenommener  Verkauf 
soll  ungültig  sein  und  es  erwächst  gegen  beide  Par- 
teien  die  Klage  ädoaou  tvj;  ~£/.S(og,   die,   ebenso  wie 


im  attischen  Recht,  eine  jede  iT)U,sa£a  oty.y,,  eine  Po- 
pularklage ist  '■').  Interessant  ist  nun,  was  folgt: 
Z.  10  ...  .  77.;  ')=  "fpa^&s  töjv  v.y.eiv  ■/.%:  -.%  "/.o'.r.y. 
z'y/-.i~/.ilz'&y.:  y.y.-.[y.  Tiv]   jsv.xföv]  vijiov. 

Kill  jUv.y.ö;  vi|iOg,  (ine  lex  de  peregrinis,  ist 
bisher  weder  im  Sprachgebrauch  bezeugt"')  noch 
auch  begrifflich  anerkannt'');  denn  vielfach  wurde 
die  Ansicht  vertreten,  daß  das  Gesetz  sich  nur  an  den 
Bürger  wendet  und  nur  im  Wege  der  gesetzesfreien 
Fremdengcrichtsharkeil  Bestimmungen  des  ius  civile 
auch  auf  die  Fremden  Anwendung  linden  können. 
Dies  ist  mit  unserer  Inschrift  nicht  zu  vereinigen, 
namentlich  wenn  man  erwägt,  was  als  möglichei 
Inhalt  des  nSV'.y.ÖJ  VÖJJL^g  in  Betracht  kommt.  Die 
Inschrift  sagt  es  nämlich  unmittelbar:  ~x;  2s  'fpa-^x; 
Ter/  iixf'iv  3tal  ~.y.  '/.'A~y..  Es  handelt  sich  also  um 
eine  Prozeßordnung  gegen  FVemde;  man  darf  wohl 
andeutungsweise  auf  Magnesia  am  Mäander  ver- 
weisen""), wo  nach  dem  Antrag  einer  Kommission 
neue  Bestimmungen,  die  insbesondere  auch  ;svo: 
y.y.-.v.y.'/ir.\;  betreffen,  in  den  vijio;  T.^"/.t\irJ.'//y/.i- 
aufgenommen  werden  sollen.  Es  bleibt  deswegen 
nicht  weniger  wahr,  daß  der  Fremde  am  Bürger- 
prozefi  keinen  Anteil  bat.  Aber  es  geht  daraus  noch 
nicht  hervor,  daß  er  außerhall'  des  unmittelbaren 
Geltungsbereiches  der  Gesetze  steht,  mit  anderen 
Worten,  das  Personalitätsprinzip,  der  Ausgangspunkt 
der  antiken  Rechtsordnung,  kreuzt  sich  mit  dem 
aufkommenden  Territorialismus  ' ' ). 


"")   Dikaiomata    149. 

'")  Z.  B.  Recueil  des  inscriptions  juridiques 
grecq.  2,  63,  dazu  F.  Bernhöft,  Z.  S.  vgl.  Rechts- 
wissenschaft   1908   S.  152  ff. 

■')  Der  Herausgeber  verweist  auf  Diltenberger 
Syll.  -  229  (G.  D.  I.  2,  1634.  Michel  199)  Z.  12.  TWV 
os  Äx.iivxov  sv  "<>p[xo|isv«i  ','äg]  xXäp[o]v  r;  olxiav  .  .  . 
|rij  igioTW  u.TjO'Svi  &JtaXXoxpt6")[aai  ivxo;  stjsojv  sijVjoot. 
Hingegen  muB  sich  die  Notiz  über  Landanweisungen 
an  Veteranen  bei  Appian,  bellum  civile  3,  2  auf 
Mimisches  Recht  beziehen  toO  vöjiO'J  y.fo/.üovTOC  v/'^z 
v.y.'jz:')  sxejy  y-.v.Vj'jz'&y:.). 

'-1  37  d  Z.  65  [6  P.  /.a^'/javi-^ojjav  2s  -j'j/.xy.v.y 
y.ai  ■fpGupapx'5'''  ST&v  ~apsÄ[3-iv~iov  €C\v.o?'.. 

'■'■'■)   Lipsius,   Att.   Recht   240. 


"')  Vgl.  die  Zusammenstellung  bei  Hermann- 
Swoboda,   Staatsaltertümer  124.   Anm.  5. 

"')  Die  Literatur  bei  Weiß,  Studien  zu  den 
römischen  Rcchtsquellen  I,  Anm.  I;  inzwischen 
ist  dazu  gekommen  Koschaker,  Berl.  phil.  Wochen- 
schrift 1914  S.  549,  :,;o;  Wenger,  Münchener  S.  B. 
1914,  S.  10,  Anm.  i;  für  das  moderne  Recht  von 
Frisch,  Fremdenrecht  (1910)  besond.  S.  3  und  Spiegel, 
Grünhuts  Z.  S.  41,  2b  IT. 

"'')  Kern,  Inschriften  von  Magnesia  14;  vgl. 
Hitzig,   ZS.  S.   St.    1907  S.  225. 

"")  So  Wenger  a.  a.  O. ;  ganz  ähnlich  die  römische 
Entwicklung,  insofern  auch  hier  das  Personalitäts- 
prinzip nur  den  Ausgangspunkt  bildet;  Mitteis, 
RPR    1,  69,  Anm.  20. 


Pra 


EGON   WEISS 


Alexander  Conze. 

Am  19.  Juli  IQ14  ist  in  Berlin  Alexander  Conze  Acht  Jahre  hat  Conze  in  dieser  Stellung  im  Sinne 

im   X^.  Jahre  seines  arbeitsreichen   Lebens  sanft  ent-  des  Programmes,    das    er   in    seiner  Antrittsvorlesung 

schlafen.    Mit  ihm  ist  der  letzte  Vertreter  der  Archäo-  -über    die    Bedeutung    der  Archäologie11    entwickelt 

logengeneration  dahingegangen,  die  in  den  Sechziger-  hatte,  eine  an  Arbeitsfrucht  und  Aussaat  reiche  Wirk- 

und    Siebzigerjahren    des    vergangenen    Jahrhunderts  samkeit    entfaltet.     Durch    methodische   Heranbildung 

zuerst  auf  den  Bahnen  vorangeschritten  ist,  in  denen  einer  Schar  arbeitsfreudiger  und   begeisterter  Schüler, 

die  Fintwicklung  der  archäologischen  Wissenschaft  in  unter  denen  Kunsthistoriker  wie  Philologen  zu  gleichen 

der  Gegenwart   sich   bewegt.   F.s   kann   hier  nicht  ver-  Teilen  vertreten  waren,  durch   aufklärende  und  Anteil 

nacht    werden,    eingehender  zu    würdigen,   was   Conze  erweckende  Einwirkung  auf  weitere  Kreise,  durch  die 

für  das   (iesamtgebiet    seiner   Wissenschaft   bedeutete,  Herausgabe  der  n Wiener  Vorlegeblätter11    'seil  18691, 

aber   ein   Wort    dankbaren   Gedenkens    soll   auch    an  an  denen  seither  Generationen  von    Archäologen  ihre 

dieser   Stelle   die   Erinnerung   festhalten    an   das,    was  Schulung   empfingen,   vor   allem   aber   durch   die    ls7'' 

die   archäologischen  Studien   in  Österreich  Conze  ver-  gemeinschaftlich    mit  O.  Hirschfeld  ins  Werk  gesetzte 

danken;    steh",   doch   sein   N'anie    an   der  Spitze    ihrer  Errichtung  des  archäologisch-epigraphischen  Seminars, 

Annalen.  das    in   gleicher   Weise    den    Bedürfnissen    der    Hehre 

Alexander  Conze  (geboren  10.  Dezember  1 S 3 1  wie  der  Forschung  zu  dienen  bestimmt  war,  hat 
zu  Hannover}  hatte,  nachdem  er  1S51 —  iN^t  seine  er  den  Boden  für  eine  reiche  und  gesunde  Entfaltung 
auf  Kunst  und  Altertum  gerichteten  Studien  in  der  <\vn  antiken  Bildwerken  gewidmeten  und  auf  sie 
Coltingen  und  Berlin  beendet  hatte,  t  S 5  J"  in  den  gegründeten  Studien  bereitet.  Zugleich  aber  hat  er 
Antikenmuseen  von  Baris  und  London  die  ent-  in  energischem  Vorwärtsdrängen  für  die  Erschließung 
scheidende  Anregung  erhalten,  die  ihn  bestimmte,  neuer  Arbeitsgebiete  im  Nahen  und  Weiten  Richt- 
seine Lebensarbeit  der  Erforschung  der  griechischen  linien  und  Vorbilder  aufgestellt,  indem  er  auf  der 
Kunst  zu  widmen  und  sich  alsbald  auf  Studien-  einen  Seite  die  romischen  Bildwerke  einheimischen 
fahrten  durch  Griechenland  und  Italien  1857  H  und  Fundortes  in  den  Kreis  systematischer  wissenschaft- 
1H59  60  nicht  nur  mit  dem  Denkmälerbestand  und  lieber  Betrachtung  rückte,  auf  der  amiern  tue  oster- 
der  Landschaft  der  Antike,  sondern  auch  mit  den  reichischen  archäologischen  Unternehmungen  im  Orient 
Bedürfnissen  und  Methoden  der  praktischen  For-  durch  seine  Expedition  nach  Samothrake  1  s-  •  und 
sehung  vertraut  zu  macheu.  Die  Arbeiten,  die  als  1*7;,'  einleitete  und  die  Wiener  kaiserliche  Aka- 
Erüchte  dieser  Studien  in  den  Jahren  1 S60  I  SoS  demie  der  Wissenschaften  veranlagte,  ihn  !  S-  5  mit 
veröffentlicht  wurden,  die  Berichte  über  die  Reisen  der  Sammlung  und  Herausgabe  der  attischen  lirab- 
auf  den  Inseln  des  thrakischen  Meeresund   mfLesbos,  reliefs   zu    betrauen. 

die    Publikation    der  melisehen   Tongcfälie    .die    erste  Mit  dem  Abgang    von  Wien    im    fahre    I S  —  —    Im: 

kunstgeschichtliche   Erfassung   einer   nach    Form,   Stil  Conze  das  akademische  Lehramt  verlassen,  um  sich  fort- 

und  Ornament   genau  begrenzbaren  Vasengruppe i,  die  an,  erst  als  Direktor  des  Rerliner  Sktilpturcnmuscums, 

„Beiträge  zur  griechischen  Plastik",  in  der  sorgfältige  dann   11887  —  1905'   als  tieneralsekretar  des  kaiserlieb 

Beobachtung  der  Einzelform  als  Grundlage  stilistischer  deutschen   archäologischen   Institutes    in    erster   Linie 

und  geschichtlicher  Einreihung  vorsichtig  nutzbar   gc-  den  praktischen  und  organisatorischen  Aufgaben  seiner 

macht   wurde,    verhalfen    dem    jungen    Gelehrten,    der  Wissenschaft  im  Museum,  aut  dem  (irabungsfel  le  und 

sich   1861   in  Göttingen  habilitiert  hatte  und    I  SO }  zum  im     Forschungsinstitute     zu     widmen.      I  las      Merliner 

außerordentlichen  Professor   an    der  Universität   Halle  Skulpturcnmusciim     dankt     ihm     seinen     wertvollsten 

a.    S.    bestellt    worden   war,    rasch    zu    Ansehen     und  Besitzzuwachs  aus  den  Ausgrabungen    von  Pcrgamon 

Geltung,    so    dal;    er    schon    1869    einen    ehrenvollen  und     einen     musterhaften    Katalog     seines     alten    Be- 

Ruf  an    die  Wiener  Universität   als   ordentlicher  Pro-  Standes;     das    deutsche    archäologische    Institut    aber 

lessor  auf  die    neugegründete    Lehrkanzel   der    klassi-  bat     unter    seiner    Leitung     durch    die    Ausgestaltung 

sehen    Archäologie   erhielt.  der   athenischen   Zweiganstalt    und    die    Gründung  der 

J.ilm-slu-t'te  lies  ."Isterr.   arrhänl.    Institutes    11,1.. XVII    Beiblatt.  [> 


Alexander   Conze 


276 


römisch-germanischen  Kommission  (19031  den  durch 
die  neuen  Zeitverhällnissc  geforderten  Ausbau  er- 
halten. An  dem  glänzenden  Aufschwünge,  den  die 
auf  die  römischen  und  vorrömischen  Denkmäler  ge- 
richtete  Forschung  im  Deutschen  Reiche  dadurch 
genommen  hat,  daß  die  auf  griechischem  Boden  er- 
probte Technik  der  Beobachtung  und  Grabung  den 
Besonderheiten  der  heimischen  Ausgrabungsplätze 
angepaßt  wurde,  gebührt  Conze  ein  wesentliches  Ver- 
dienst. Desgleichen  hatte  er  führenden  Anteil  an  allen 
in  den  letzten  Jahren  immer  nachdrücklicher  hervor- 
getretenen Bestrebungen,  die  ilarauf  ausgehen,  die 
Resultate  der  archäologischen  Forschung  auch  brei- 
teren Schichten  zugänglich  zu  machen  und  einen 
engeren  Kontakt  zwischen  den  Fachgelehrten,  den 
.Männern  der  praktischen  wissenschaftlichen  Arbeit 
und  den  Lehrern  der  Mittelschule  aufrecht  zu  er- 
halten, eine  Aufgabe,  in  deren  Dienst  er  die  Organi- 
sation des  Institutes  zu  stellen  in  erfolgreicher  Weise 
versucht   hat. 

Der  großen  Öffentlichkeit  ist  Conzes  Namen 
vor  allem  durch  die  systematische  Erforschung  Per- 
gamons  nahegebracht  worden,  die  er  zuerst  1878  an- 
gebahnt und  bis  1886  mit  Hinnann  gemeinschaftlich 
geleitet,  dann  ein  zweitesmal  1900 — 1912  mit  Dörp- 
feld  und  zahlreichen  von  ihm  für  die  gleiche  Auf- 
gabe gewonnenen  jüngeren  Mitarbeitern  mit  noch 
weitergesteckten  Zielen  wieder  aufgenommen  und 
durchgeführt  hat.  Hatte  1873  die  Art,  in  der  Conze 
die  Untersuchungen  auf  Samothrake  ausführte  und 
veröffentlichte,  dank  der  Heranziehung  von  Archi- 
tekten und  der  Verwertung  der  Photographie  einen 
entscheidenden  Fortsehritt  gegenüber  früheren  Auf- 
nahmen antiker  Stätten  bedeutet,  so  stellte  die  groß- 
zügige und  zugleich  wirklich  erschöpfende  Erfassung 
aller  Kulturreste  Pergamons  in  der  mit  vereinigten 
Kräften  von  Archäologen  und  Architekten  geschaf- 
fenen achtbändigen  Publikation  der  ..Altertümer  von 
Pcrgamon"    ein    neues    Vorbild    für   die    Methode    auf. 


nach  der  aus  den  dem  Boden  abgenommenen  Zeug- 
nissen ein  volles  Bild  von  Kunst  und  Leben  einer 
antiken    Stadtgemeinschaft   zu   gewinnen   ist. 

Im  Jahre  1905  entsagte  Conze  seiner  amtliehen 
Stellung,  um  in  den  „Ruhestand"  zu  treten.  Ein 
gütiges  Geschick  hat  ihm  Kraft  und  Freude  zur 
Arbeit  fast  bis  zur  letzten  Stunde  seines  Greisen- 
alters erhalten.  Das  große  Werk  über  Pergamon, 
dessen  Vollendung  er  sich  zur  Lebensaufgabe  ge- 
macht hatte,  konnte  er  abschließend  und  zusammen- 
fassend 1913  mit  dem  der  „Stadt  und  der  Landschaft" 
gewidmetem  Bande  bekrönen.  Zu  der  gewaltig  an- 
gewachsenen Sammlung  der  attischen  Grabreliefs  hat 
er  den  Text  bis  zur  letzten  Lieferung  noch  kurz  vor 
seinem  Tode  fertiggestellt.  So  war  ihm,  wie  selten 
einem,  vergönnt,  ein  gutes  Stück  von  dem,  was  ihm 
in  jungen  Jahren  als  Ziel  und  Hoffnung  vorgeschwebt, 
durch  eigene  Arbeit  am  Lebensabend  erfüllt  zu  sehen. 

Auch  nach  seinem  Weggang  von  Osterreich  hat 
Conze  die  Entwicklung  der  archäologischen  Studien 
daselbst  mit  liebevoller  Teilnahme  verfolgt.  Der 
mannigfachen  Anregungen  mnEder  vertrauensvollen 
Aufnahme,  die  er  in  Wien  gefunden  hatte,  hat  er 
stets  mit  Dankbarkeit  und  Wärme  gedacht  und  er 
hat  die  Freundschaft,  die  ihn  mit  seinen  ehemaligen 
Schülern  und  Otto  Benndorf  zeitlebens  verbunden 
hielt,  auch  auf  den  jüngeren  Nachwuchs  der  Wiener 
Schule  übertragen.  Die  Gründung  des  österreichischen 
archäologischen  Institutes  hat  er  mit  tatkräftiger  Sym- 
pathie gefördert  und  so  das  herzliche  Zusammen- 
wirken, in  dem  sich  das  reichsdeutsche  und  öster- 
reichische Institut  so  vielfältig  zusammenfanden  und 
linden,  wesentlich  begründen  helfen.  Er  wird  auch 
im  österreichischen  Institute,  dessen  einziges  Ehren- 
mitglied außerhalb  der  Rcichsgrenzen  er  war,  wie  im 
Leben  so  auch  nach  seinem  Tode  dauernd  in  Ehren 
gehalten  werden  als  ein  Vorbild,  das  im  Sein  und 
Tni],  im  Wollen  und  Vollbringen  der  nachfolgenden 
Generation   lebendig   vor  Augen  bleiben  möge. 


SACHREGISTER 


1  >ie  Seitenzahlen  de 


Beiblattes  sind  kursiv  gedruckt.     Wörter  von   Inschriften    sind    in    der  Regel  nur  in  den  epigraphi: 
Index,  klassikerstellen  nur  in  wichtigen  Fällen  aufgenommen. 


Achtobolen  Steuer  in   Messene  48  IV. 

Adler  auf  Jilitzbündel  auf  Gefäßfragment  aus  Capua 

126 
Aera,  aktische,  auf  messenischen   Inschriften   8 
Agathos,   Priester  des  Zeus   Ithomatas   8 
Aguntum,   Ausgrabungen   5  ff.:     Lage    der    antiken 

Siedelung   9f.\    Basilika   //.:   Gräber  7 /.,  10,  13, 

10;  römische  Fundamente  S;  Bronzeinschrift  Wf.\ 

Mauer  14/.;   Hausreste   15 
A  hrentragendes    Mädchen    auf   Sarkophagrelief 

aus  Ephesos    139.    141 
Akanthus     auf    Schmalseite    eines    Reliefs    aus   St. 

Johann  bei  Herberstein   192 
Akklamationen   auf  Inschriften   und   Papyri   20  ff. 
Altar    der    Basilika    von    Aguntum   6';     Bruchstück 

eines     Marmoraltars     aus    Teurnia     24;     —    der 

Göttin   Teurnia   29/.;     Grabaltar   mit  Darstellung 

eines     schreibenden     Knaben     aus     Teurnia    32; 

Rundaltare  iiir  Jupiter   Dolichenus    aus   Virunum 

18/.,  51:  —  aus  Colatio  62/.,  65 
Altenmarkt   bei   Windischgraz   s.   Colatio 
Amor,    Bronzestatuette   aus   Aguntum   8 
A  111  plioren marken  aus   Pola   175  f. 
Amulett,   Bronzeamulette,   aus  Pettau  119;   Kabircn- 

reliefs  als   —   getragen  145,  147 
Andania,   Mysterieninschrift   von   Andania:  Schrift- 

charakter   75  IT.;     —   im   Zusammenhang  des   reli- 

giösen    Lebens   um   die  Wende   des   I.  Jhs.  v.  Chr. 

Sj;     Zusammenstellung     mit     den     messenischen 

Beschlüssen     für     Arislokles     86;     Zuteilung     an 

Messene   *r> 
Andromeda   und   l'erseus  auf  Relief  aus  St.  Johann 

bei  Herberstein   200 
iv:'.;T'/ji2   in    Khrenbescblüssen   70 
Anleihe    der   Stadt   Milet    vom   Jahre   203  4   v.  Chr. 

und    ihre    Modalitäten    257 ff. 
Aphrodite      Haitis      1.45  ff.;  hpidaitis      117; 

Aphroditestatuctlc   mit  Eros   aus    Pcltau    106/. 


Apollon    Koropaios,   Orakelinschrift   des   —   83  f. 

ijroXof  tapo;  31 

Aquileia,  Bruchstück  eines  Marmorgeiäßes  123; 
Kabirenrelief  146/. ;  Relief  mit  Resten  von  zwei 
nackten   weiblichen  Gestalten   147  /■ 

A  1  a  genlis  Juliae  als  Ausstellungsort  der  Original- 
tafeln  von   Soldatendiploraen    16: 

Architekturreste  aus  dem  neuen  Mithräum  in 
l'ettau  109;  von  einer  frühchristlichen  Basilika 
in    Au  am   Leitliaberge  254/.; 

Avics  auf  Kabirenrelief  von   l'ettau   96,   100 

Aristoklcs,  Sohn  des  Kallikrates,  Staatsschreiber 
von  Messene,  Beschlüsse  zu  Ehren  des  —  2  ff.,  93 

A  r  is  tomachi  s,   messenische  Phyle   52  f. 

Armbrustscharnierfibeln  aus  Au  am  Leitlia- 
berge 219,  249 

A  r  temis   Daitis    140 

Asklcpios,  Basis  einer  Asklepiosstatuette  aus 
Pettau  140:  —  und  Hygieia  auf  Reliel  aus 
Pettau  1('4 

Athen,  doppelseitiges  Relief  im  Akropolismuseum 
121  ff.:  Viergötteraltar  ebendort  126  ff.;  —  Aus- 
gangspunkt der  neuattischeii   Kunst    132 

Athena  auf  doppelseitigem  Relief  der  Akropolis 
121  ff.;  Darstellungen  in  der  sg.  neuattischen 
Kunst  [23  ff.;  —  auf  kapitolinischem  Puteal  123: 
geflügelte  —  120:  auf  Viergötteraltar  der  Akro- 
polis   120:    auf  Telephosfries    130  f. 

Attis?  auf  Relief  aus   Au  am   I.eithabergc   243 

Au  am  Leitliaberge,  römischer  Friedhof  203  //.; 
Reste  einer  frühchristlichen    Basilika    253  ff. 

A  ucissa- Fibeln   aus   Colatio   72;    aus    Pettau    120 

Aufsatz  eines  Grabdenkmals  in  Form  einer  bau- 
chigen Henkelflasche  aus  Au  am  Leitliaberge  245 

Aufzeichnung,  öffentliche,  der  Verwaltung*-  und 
Geldgeschäfte   44  f. 

Augen,   apotropäisch   am  Ausgusse   von  Keils 
angebracht    12*, 

l8* 


!79 


Sachregister 


280 


Aulus  Postumius  Seneca  aus  Parma,  sein  Grab- 
stein  in   Pettau  135  ff. 

Ausgrabungen  in  Noricum  5  ff.;  Aguntum  5  ff-\ 
Teurnia  17  ff. ;  Virunum  33  ff.;  Colatio  59  ff.; 
Pettau  87 ff;  Pola  161  ff.;  Gallesano  bei  Pola 
182 ff.;  Brioni  grande  184;  Au  am  Leithaberge 
203  ff. 

Ausstellungsort  der  Originaltafeln  der  Soldaten- 
diplome   161  ff. 

Auszüge   aus   Urkunden    9 

Bacchus    auf  Relief  aus    Pettau    105 
Badeanlage    in   Teurnia    17 ff.;     bei    Mühldorf   im 

Mölltale  23/.;  in  Virunum  39/.;  auf  Brioni  grande 

184 
Barbar     auf    gestanztem     Bronzerelief    aus     Unter- 

Haidin   142  f. 
Basilika   in    Aguntum   5 ff.;     frühchristliche   — ?   in 

Au   am   Leithaberge   256 
Bein  gegen  stände   aus  Pettau  133;   Beinbüchse  aus 

Colatio   81 
Beschläge,  eiserne  Schlolbeschläge  aus  Teurnia  32  ; 

von  Holzkästchen  aus  Au  am  Leithaberge  213,  220 
Beschlüsse    zu     Ehren     des    Staatsschreibers    Ari- 

stokles  aus   Messene   2  ü'. 
Bestattungsarten     im     römischen     Friedhofe     von 

Au   am   Leithaberge   250/. 
Biadina  47 

Bodenpreise  im   Altertum   62  f. 
Brandgräber   mit  Beigaben  in   Colatio   73;    in   Au 

am   Leithaberge   210  ff-,   247  ff. 
Brioni,  Thermengebäude  im  Gebiete  der  Herrschafts- 
villa Val  Catena  184 
Bronzegegenstände  aus  Teurnia  32;  aus  Virunum 

52/.;  aus  Colatio  76,  79,  SO,  82,  84;  aus  Pettau 

119 ff.;  aus  dem  römischen  Gräberfelde  in  Au  am 

Leithaberge   212,  215,  219 ff. 
Bronze  kandelabe  r,  Zierstück  eines  —  aus  Virunum 

52 
Bronzeplatten    von   einer  Statue   aus    Colatio    68 
Bronzeinschrift  aus  Aguntum  10 j . 
Bronzerelief  mit   Darstellung  eines   Barbaren   und 

von  Waffen   142/ 
Broschen  mit  Email   aus  Pettau   120 
Brunnen  in  Virunum   41/.;   im  neuen   Mithräum  in 

Pettau    94;     Brunnenhaus,    öffentliches?,    in    Pola 

180 
Brustbilder    auf   Grabreliefs    aus    St.  Johann     bei 

Herberstein   202;     aus  Au  am  Leithaberge  240, 

243 


Buchstaben  am  Anfang  von  Inschriften  ausgerückt 
13  fr.;   innerhalb  der  Zeilen   größer  gebildet   14 

Bukranien  auf  Sockelrelief  eines  Sarkophags  aus 
Ephesos   140 

Caldarium  einer  römischen  Badeanlage  in  Teurnia 
20/;  in   Mühldorf  im  Mölltale  23/ 

Capua,  Gefäßfragment  im  Museo  provinciale  Campano 
125/ 

Carnuntum,  Kabirenrelief  aus  —  149/.:  Dolichenus- 
heiliglum  55/. 

Colatio,  Lokalisierung  bei  Altenmarkt  bei  Windisch- 
graz 61/.;  römisches  Wohnhaus  bei  Douze  61/.; 
Tempel  mit  Hofraum  und  Einfriedung  63 ff.;  Ge- 
bäudereste  69  ff.;  Gräber  73  ff. ;  Funde  V5  ff-,  75 ff. 

Haitis  s.   Aphrodite,  Artemis 

Daiphontis,   messenische  Phyle   52 

Damion  aus  Messene  63 

Dämon,   Schätzung  unter  —   in   Messene   56 

Danaide?  auf  Sarkophagrelief  mit  Unterweltsdar- 
stellung aus  Ephesos    140,  142 

Deck  ende  k  oratio  n  eines  römischen  Wohnhauses 
in  Pola  163 

Delphin  auf  Bronzekrugdeckel  aus  Pettau  119;  auf 
Grabsteinfragment  aus  Colatio  75;  auf  Siegelring 
aus   Bronze   220 

itaXof  '.apo;,   Bedeutung   33 

Diener  mit  Helm  und  Schild  auf  Relief  aus  Au 
am   Leithaberge  237 

Diodor  XXXVI  13   41  f. 

Dionysios,  Monat  in  Chersonnesos  und  im  Bithyni- 
schen   Kalender   171    Anm.  56 

Dolch   aus  Colatio   68 

Dolichenum  in  Virunum  45  ff.:  Triklinium  im  — 
47;  Votivsteine  48 ff.;  Funde  52 ff.;  Reste  der 
Statue  des  Dolichenus  52;  Dolichenusheiligtümer 
am  Limes  54/.;  beim  Lager  von  Pfünz  55; 
—    in   Carnuntum   55/. 

Doppelseitige    Reliefs    1 2  I  ff..    124 

Douze,   römisches   Wohnhaus   bei    —    61  ff. 

Ehrung  durch  Aufstellung  von  äväpiävTs;  und 
i'.y.i'/s-  29 

Eichenblatt  und  Eichel  auf  Gefäßfragment  aus 
Capua  126 

Eidechse  aus  Ton  als   Gefäßapplike  123 

Einkünfte  aus  hellenischen  Städten  und  Land- 
schaften   104  ff. 

Einleitung   von    Urkunden    1 5  f. 


28 1                                                                                    Sachregister  282 

Eisengegenstände     aus     Teurnia    32;     aus     den  Gewandbehandlung     bei     Athena     des     doppel- 

rörnischen   Gräbern  von  Colatio  76,  82;   aus  den  seitigen  Reliefs  von  der  Akropolis    121  f.;   —  auf 

römischen    Grabern    in    Au    am   Leithaberge   213,  Viergötteraltar  von    der  Akropolis   126  f.;   —   auf 

215,   220  Telephosfries    130;     —     bei   Hekatemädchen    auf 

Eisenstab,    in    Rindskopf   endigend    (Feuerbock!'),  Relief  aus   Aegina    131 

aus  Colatio  76  Anm.  30  Gewandfigur,   weibliche,  leierspielend,    auf  Relief 

:;.:;opä,    Bedeutung     10');    prozentuelle    Hohe    der  von  St.  fohann  bei  Herberstein  ISS/.;   Rest  einer 

s'.j'-fopa;    103  f.  —  (Juno  reginar)   auf  Relief  aus    Virunum  52 

Ernailbrosche  aus   Pettau   120  G  i  c  bei  rahmen,    geschwungene    Form    des    —    auf 

Ephesos,    Grabbau  mit  Sarkophagen   in   —    1331!'.;  norisch-pannonischen     Reliefs  32  (Teurnia);    1-11 

Altar  der  Aphrodite   Daitis    1461".  (Pettau);    1S7.   190.   200  (St.  Johann   bei  Herber- 

Epidauros,  Kymation  eines  Weihreliefs  aus  —   130  stein   :    237  (Au    am   Leithaberge):  —   geknickter 

i~'.z~.7.~.'j.'.    mit    der    Fürsorge    für    Herstellung    von  Giebel  192  (St.   fohann  bei   Herberstein). 

Ehrendenkmälern  betraut  43  f.  Glasgefäße   aus  Colatio   76.  79,  SO,  81;  aus  Pettau 

Eros  und  Aphrodite,    Statuette    aus  Rettau    106 1.:  133;    Glasfunde   aus    den    römischen   Gräbern    in 

—   mit  Apfel    auf   Lampe    aus    Pettau    128;    — ,  Au   am   Leithaberge   21S 

Muschel  stützend,    auf  Relief  aus   Pettau  105  f.;  Götterspeisungen   146  f. 

Eroten    mit    F'ruchtgirlande    auf  Sockelfries    eines  Goldschmuck,    'fragen      von     —    37  ff.;     in      den 

Sarkophag*   aus   Ephesos    [36  hellenistischen    Monarchien    von    besonderer    F.r- 

laubnis    abhängig    31;     im     Gottesdienste    30  ff.: 

Familiengrab,   römisches,  in  Pola  181  sakrales   Verbot   von  Schmucktragen   42;     —   aus 

Fell   (A:i;    xcüj'.sv     auf   Unterweltsdarstellung    eines  Grab  in    Au   am   Leithaberge   219 

Sarkophages  aus    Ephesos    141  Grabaltar     mit     Darstellung     eine*       schreibenden 

Fibeln    aus    Colatio     81,    84:     Bügelfibeln     7'J.   80;  Knaben    aus    Teurnia    32;     aus    St.   Johann     bei 

Aucissafibel   72;  norische   —   82;   —  aus   Pettau  Herberstein   187 f. 

120;     Flügelfibeln    aus   Au    am    Leithaberge    212,  Grabarea.     ummauerte,     mit     monumentalen     Grab- 

247;  Spiralfibeln  212;  Knielibeln  215,  248;  Arm-  bauten   in   Colatio   741}.;    in   St.   Paul  im    Lavant- 

brustfibeln   219.   249  talc   86 

Fingerring,    goldener    und    silberner,   aus    Au    am  Grabbau   mit   Sarkophagen   in    F-phesos    133  IT. 

Leithaberge   219  Grabdenkmäler     aus     Virunum     60;     Typen    der 

Fiscli   auf  Kabirenreliefs   aus    Pettau   100  Pettauer   —   136/.;   —   aus   Pola   173 fr'.,   181; 

Flüge  1  lih  el  n,     norisch  pannonischc,     aus     Au     am  in    Au   am    Leithaberge   222  11. 

Leithaberge     212,     247;      —     auf     Darstellungen  Gräber,    römische,   in    Aguntum    / _/'..    10.   13.   16;   in 

pannonischer  Grabsteine   229  1.  Colatio   71/1;    in   St.  Paul  im   Lavantfale   S6;    in 

Fortuna  mit  Steuerruder  und  Füllhorn  aufTonlampe  Cntcr-Haidin    bei    Pettau   137  i.;    in    Pola   181 J.; 

aus   Colatio    75  in    Au    am    Leithaberge   203  II. 

Fr.iuengestalt  zwischen  zwei  Reitein  auf  Kabiren-  Grammatisches  zu  griechischen  Inschriften:  Gene- 
reliefs '94 ff.,  100.  146,1/.;  zwei  nackte  Frauen-  liv  des  Infinitivs  mit  Artikel  11. ich  zx/.m;  bei 
gestalten,  am  Altar  sich  die  Hände  reichend,  auf  Akklamationen  ::;  Genetiv  de>  Sachbetrctfs  41; 
Reliel  aus  Aquileia   148  Wiederholung  der   Präposition  im  Relativsatz  43; 

[•"lies    mit    Kentauren     und    Löwen    aus    St.   Johann  Wechsel   von    Tenuis    und    Media    17;     Wortfolge 

bei  Herberstein   194/.  bei    Wertbezeichnungen   07  1. 

fristen    zwischen    Rats-   und    Volksbeschlüs-en    II.  Graz,    römische   Grabsteine    im   Johannetim    137 

119  f.;   —   im   griechischen    Prozeßrecht   266  Grotte,    künstliche,    in     römischem    Wohnhau-e     in 

Frosch  auf  Gefäßfragment   aus   Capua    126  Pola    163  1'. 

(iub form   au*    Pettau    /_'/ 

(iabcl,   zweizinkige,   aus  Colatio   68 

G  illesami  bei  Pola,  Reste  einer  antiken  Ölfabrik  182  Hades     und      Per*ephonc     aul     Sarkophagrolicl     aus 

Ci  eiiäude  reste.     römische,     in    Au   am    Leilhaberge  F.phesos    l|i.    1  [2 

208,   253  11.  llafcnlor,   römisches,   in    Pola    166  I. 


-«ö 


Sachregister 


28  1 


Halbfigur,    männliche,    auf   Grabrelief   aus   Au   am 

Leithaberge  236 f. 
Hammer.     Reiter    mit    —     auf    Kabirenrelief    aus 

Carnuntum  150 
Handhabe    aus    Bronze    aus    Virunum  (Seepantlier 

mit  Medaillonkopf)  53 
Handwerker    zum   Teil    in    Phylen    aufgenommen, 

zum   Teil  außerhalb  derselben   34 
Hartberg,   Kentaurenrelief  100 f. 
Hasen   auf  Sigillatascherbe  aus  Pettau  132;    Hund, 

einen   —  fangend,   auf  Relief  aus  St.  Johann  bei 

Herberstein   201 
Heimatbezeichnung      der      Veteranen      in     den 

Soldatendiplomen    i;6ff. 
Heizanlage    eines    römischen    Hauses    in    Virunum 

56',   39;    in   Pola  170 f.;    eines  Bades  in   Teurnia 

17 ff.;  in   Pettau  89 ff. 
H  ekateniädchcn   auf  Relief  aus  Aegina,  Gewand- 
behandlung   131 
Henkel    eines    Tongefälies    aus    Pettau    mit    Relief 

einer   Schlange   122 
H  enk  elfla  s  ehe.   steinerne,  als  Aulsatz  eines  Grab- 
denkmales  in    Au  am   Leithaberge   24S 
Henkelkrug   aus  Teurnia   32 
Herakleios,     Monat     in     Cliersonnesos     und      im 

Bithynischen   Kalender   171    Anm.  56 
Hermes  Psychopompos   vor  Hades  und  Persephonc 

auf    Sarkophag     mit     Unterweltsdarstellung     aus 

Ephesos    137,    i-|  1,    142 
Hirsch,   von    Löwen   angefallen,     Relief  aus  St.   ]o- 

hann    bei   Herberstein    190  I. 
Hund,  einen  Hasen   fangend,   Relief  aus  St.  Johann 

bei  Herberstein   201\   — ,  gelagerter,  bei  Silvanus? 

auf  Relief  aus   Pettau   102 f. 
Hygieia     und     Asklepios     auf    Relieffragment     aus 

Pettau  104  f. 
Hyllis,   messenische  Phyle   52 

Initialen    in    Stein-   und    Papyrusschrift    13  I. 

I  n  sc  h  ri  fte  11 : 

Griechische:  Messenc  I  ff.  Beschlüsse  zu 
Ihren  des  Staatsschreibers  Aristokles  2  lt.:  Ab- 
rechnung über  Aehtobolensteuer  48  II.);  Ephesos 
145  ff.;    Poetovio   HO;   Milet   257  ff. 

Lateinische:  Wien  (Soldatendiplom  des  Kaisers 
Vcspasianj  [48  IL;  Votivstein  aus  Ostia  200: 
Ephesos  (Inschrift  des  ( '.  Rutilius  Galliens  194  ff.); 
Aguntuni  IUI.;  teurnia  24.  29 ff.:  Virunum  ■//. 
16  ff.,  59  ff.;  Colatio  62  f..   73;    Poetovio  101  f.. 


103.   110  ff.,   133  ff.,   157  ff.;  Pol  1  173  ff.;   Au  am 

Leithaberge    223 ff. 

Kormales:  Kurzfassung  von  Urkunden  in 
Inschriften  1 7  f. ;  Aufzeichnung  von  Urkunden 
im  gesamten  Wortlaut  18;  Bezeichnung  von 
Kundgebungen  aus  der  Mitte  von  Versammlungen 
in  Beschlüssen  24  ff.;  Freier  Raum  am  Ende  der 
ersten   Zeile  von   Schriftstücken  30;   Initialen  13  f. 

Beiträge  zu   Inschriften: 

Griechisch  : 
Fouilles  de  Delphes  III  2  p.  18S  n.  164  Z.  13  ff.  41 
Jahreshefte  VII  Beiblatt  Sp.  44     9  ff. 
IG  V  1   1 169     47 
IG   V    1    1434     116  f. 
IG  V  2  515  A  b  Z.  30     45 
IG  XII  7,  515   Z.  130  ff.     17  f. 
Buresch,   Aus  Lydien   37  ff.   n.  23      18 
Milet  III  (Delphinion)    177   n.  331'      iS 
Bull,  de  corr.  hell.   XIV  604  f.  =  Journ.  of  hell. 

stud.  XX   74  n.  2      25 
Bull,  de  corr.  hell.  XXXVII    122  ff.      105 
lleberdey.   Opramoas    10   II  E   Z.   12      33  f. 
Hcberdey-Kalinka,   Bericht  über  zwei   Reisen   im 

s.-w.   Kleinasien   (1896)   21    n.  7      34 
Inschriften   aus  Pergamon   410     36 
Pomtow,    Die  Delphische  Archontentafel  des  III. 

Jahrhts.  v.Chr.  (Gott.  Gel.  Anz.  1 9 1 3 ,  17443 
Keil-v.  Premerstein,    Bericht  über  eine  Reise  in 

Lydien    und    der    südl.  Aiolis    (Denkschriften 

der   Wiener   Akademie    d.    W.    phil.-hist.   Kl. 

LTI1   Abh.   2)  84   Z.  II      43 
Dittenberger,  OGI   326   Z.  8     46 
Athen.  Mitteil.  XXXVIII   37  f.   Z.  4     48 
Americ.  journ.  of  Arch.  1 91 3  p-  170  n.  35   Z.  9  f. 

53;  p.  161   n.  11     54 
Wilhelm,   Attische    Urkunden   I   35      64 
'Ecf^iispi;  ir//y.:0..   1884  S.  165  ff.     85 
Journal  des  russ.  Minist,  f.  Volksaufklärung   X.  F. 

VIII  =  Latyschew,  Pontica  315  ff.      171  f.  und 

Anm.  57 
Latyschew,  Inscr.  Ponti  Kux.  IV  9;      15  I  Anm.  58 

Lateinisch: 
Diplom  VI      1  So  f. 
Diplom   XIX   86      157  f. 
CIL  III  4739      30 
CIL    HI    4780    --  5006   (add.  p.   1813       45  f. 

,1  iin  gl  in  g  sstatuet  te,    Torso    einer  aus  Au  am 

Leithaberge  2  14:  drei  nackte  Jünglinge  im  Kahn  auf 


:8.s 


Sachregister 


2  86 


Sarkophag  mit  Unterweltsdarslellung  aus  Ephesos 
140,    142 

|uno  regina  als  Kultgenossin  des  Jupiter  Doli- 
chenus  49;  Rest  einer  Statue  der  —  :  aus 
Virunum   52 

Jupiter  Dolichenus,  Kult  in  Virunum  45;  Wei- 
hungen an  —  ibid.;  Reste  einer  Statue  des  —  52; 
-  Depulsor,  Votivrelief  für  —  aus  Colatio   65  ff 

Kabi  r  en  reliefs  aus  dem  neuen  Mithräum  in  Pettau 
94  ff.:  im  Museo  Kircheriano  in  Rom  145;  im 
Museum  von  Aquileia  140  f.:  im  Museum  zu 
Sin]   148  f. ;  in  Carnuntuni   149 f. 

Kahn  mit  drei  nackten  Jünglingen  auf  Sarkophag 
mit   ITnterweltsdarslcllung   aus  Ephesos    140,    142 

Kalumnieneid   im   milesischen    Prozeßrecht   260 

Kandelaber  auf  Darstellungen  der  Kabirenreliefs 
149;  Zierstück  eines  Bronzekandelabers  aus 
Virunum   52 

Kantharos.  gehenkelter,  mit  pantherähnlichen 
I  ieren  beiderseits  und  Weinrankenwerk  auf 
Relief  aus  St.  Johann  bei  Herberstein  187  f., 
193  f. 

Kapitell,  Akanthus-,  aus  Colatio   64 

Keltische  Einflüsse  auf  pannonischen  Grabsteinen 
234  f.;  —  Namen  auf  Inschrift  aus  Teurnia 
31/.;  auf  Inschriften  aus  Pannonien  und  Xoricum 
-  t5  ff- 

Kentauren  mit  Löwen  kämpfend.  Relief  aus  St. 
Johann  bei  Herberstein  191.  194  f.:  Kentaur  auf 
Relief  aus   Hartberg   190 

Keramische  Kunde  aus  Teurnia  32;  aus  Colatio 
75  11.;  aus  Pettau  121  ff;  aus  Pola  175  f.:  aus 
Au  am  I.cithaberge  210  ff.,  214  f.,  217  '..  248. 
249 

Kistengräber  vom  römischen  Friedhof  in  Au  am 
I.cithaberge  210  f..  252 

Klappstuhl   auf  Relief  aus    Colatio   75 

Kleodaia,   messenische    Phyle    -  ; 

Klotho  s.  Moiren 

Knabe,  flötenblasend,  auf  Relief  aus  St.  [ohann 
bei  Herberstein  192;  Vollfigur  eines  Knaben 
neben  männlicher  Halbfigur  auf  Relief  aus  Au 
am   I.cithaberge   236;  Torso  aus  Pettau   109 

Kränze,  das  Tragen  von  —  von  behördlicher  Er- 
laubnis abhängig  40 

Kresphontis,  messenische   Phyle   52  f. 

Kriegerische  Verwicklungen  in  Griechenland 
1.50  —  80  v.  Chr.   97  ff. 

Kriegssteuern    105  fl. 


Krugdeckel  aus    Bronze   aus    Pettau    //.'' 

Kultgefäße  mit  Darstellung   von   Tieren   123  f. 

Kundgebungen  der  Volksversammlung  und  Ein- 
zelner während   der    Verhandlungen    20  fl. 

K  ymation  des  Viergötteraltars  im  Akiopolismuseum 
12SL;  des  Tempels  der  Athena  Alea  in  Tegea 
128  f.;  stehendes  — -  120:  eines  Weihreliefs  aus 
Epidauros   130 


Lach  es  is   s.    Moiren 

Lampen.  Tonlampe  in  Grabbau  zu  Kphesos  154; 
Rronzelampe  aus  Virunum  52;  Tonlampe  aus  Co- 
latio 75,  81:  aus  Pettau  128  lf;  aus  Au  am 
Leithaberge  214;  Bruchstück  eines  Lampenmodels 
aus   Pettau   129 

.andschaft,  Andeutung  von  —  auf  Reliefs  aus 
St.  Johann   bei   Herberstein   191,  195 

.eierspielende  Frau  auf  Relief  aus  St.  Johann  bei 
Herberstein    ISS  f. 

-eit  hagebirge,  römische  Straßen  und  Siedlungen 
am     -    204 

mzmi;i'/:j,    Eintragung  von  Kaufgeschäften   auf 
270  f. 

.iber-Bacchus  mit  Panther  auf  Relief  aus  Pettau 
103  f.;   Weihuug   .01    Libcr  aus  O-tia   200 

.ich  tgotth  citen  auf  Kabirenreliefs  au-  Pettau 
96,  147 

.iktor  und  Klappstuhl  auf  Grabstein  aus  Colatio  57 

.iturgische  Szenen  auf  Kabirenreliefs  aus  Pettau 
94  ff. 

.okalgot thei ten,   norischc   29  f. 

.öwc,  gelagerte  Löwen  als  Akroter  des  Giebel- 
daches eines  Sarkophag-  aus  Kphesos  ]$<>;  — , 
einen  Hirsch  anfallend,  Relief  aus  St.  |ohann 
bei  Herberstein  190  f.;  — ,  mit  Kentauren 
kämpfend   191,   194  f.;  und   Pferd   193;   Relief 

eines   Löwen   auf  Tongcfäli  aus   Pettau   125 

Mädchen,  vor  Unhold  zurückschreckend,  auf  Cnter- 
weltsdarstellung  eines  Sarkophagcs  au-  Ephesos 
140,  142;  Vollfigur  eines  kleinen  Mädchens  mit 
Traube  auf  Relief  aus  Au  am  Leithaberge  230, 
23!' 

Mann  in  phrygischer  Tracht  auf  Kabirenrcliel  aus 
Carnuntum   150 

Manlineia.  Heute  aus  —  bei  der  Eroberung  durch 
Antigonos   10S.   1  to  f 

•yj.z-.-.'j':.  ;  1  -/.  -  -  p  s  >  7. :   58  I . 

Medaillonbild  mit  Darstellung  einer  Gottheit?  aus 
Pola     776;     mit     Brustbild     eines    Ehepaares    aus 


..'S;                                                                                  Sachregister  2^S 

St.  |ohann   bei    Herberstein   202;   von   Seepanther  Nemerius   63 

gehaltenes    Medaillon     auf    Bronzchandhabe     aus  Neuattische    Kunst,    Athenadarstellungen    in   der 

Virunum   53  —    1 2 5,    131  f;   Athen   als  Ausgangspunkt  der  — 

Megalopolis,    Bericht   des  Polybios   ]J  62   über  die  132 

Beute   der   r.akcdaimonier  bei   der  Kroberung  von  Neubürger,   rechtliche  Stellung   271  f. 

—  107  II.  Nike  auf  Girlandensarkophag  aus  Ephesos  135;  auf 
Mcmmius,  l'rokonsul  und  Mcmmiir  71  I..  03  ff.  Reliefsarkophag  aus  Ephesos  137;  —  s.  Victoria 
Mcmnon,   Frngm.  Hisi.  Graer.  III   ^o  iap.  2'j     y8  f.  Nikomedes   Euergetes   85 

Messcne,  Synhedrion    1,   3;   Theater   34:     lTrkunde  vöjto;  jsvr/.o;  272 

über    die   Feststellung   der   Grenze    von   — -    gegen  Noricum,      Ausgrabungen     5  ff.;     norische     Lokal- 

Eakedaimon  1  ff.;  Beschlull  der  Messenicr  zu  Ehren  gottheiten   29  ff.;    Form     des    Giebelrahmens    auf 

des  Staatsschreibers  Arisloklcs  2  ff. ;   Abrechnung  norischen      Reliefs     192;     Ornamentrahmen     der 

über  die  Ergebnisse  einer  öv.tco^äo;  Hz'^yX  48  ff.;  norisch-pannonischen    Denkmäler    32,    141,    1S7, 

Ausdehnung  und   Einwohnerzahl  des  Gebietes  von  190,  200,   237 

—  113   f.;    Volksvermögen    von    — -    114  f.  Nulrix,   Statuette   aus   Pettau    108 
Messerklingen    aus   Colatio    OS 

Metrologisches   04,   05,   72  Olfabrik,  Reste  einer —  in  Gallesano  bei  I'ola  182  f. 

Milet,    l'rkunde   betrcffeml    eine   innere   Anleihe   der  Ohrgehänge,   goldene,   aus  Grab   in  Au  am  Lcitha- 

Stadt —   257 ff.;   Ansiedelungsurkunde  für  Kreter  berge   219 

im   Gebiete   von   Myus   269  ff.  Olympioniken,      Vergünstigungen      bei     der     Be- 

M  ilitärgrabstcine   aus   Pettau   133  ff.  Steuerung    ;6 

Militärdiplome   s.  Soldatendiplome  Opferraahl    auf   Kabirenreüefs    100,   145//.;     Rest 

Mithräum,   neues,   in   Pettau  00//".;   Skulpturen    und  einer  Opferszene   auf  Relief    aus   Au    am    Leitha- 

Kleinfunde   94  ff.  berge   222/. 

Mithrisclie   Tiere    auf    Kabirenreliefs    aus    Pettau  Orakelinschrift      des     Apollon     Koropaios,     Da- 

IO0  tiernng  83  t. 

M  n asis tralos  aus   Messene   92  f.  Orion?   auf  EnterweltsdarsteUung  eines  Sarkophages 

M  odel,  Fragment  eines  Lampenmodcls  aus  Pettau  129  aus    Ephesos    T42 

M oiren ?  auf  Unterweltsdarstellung  eines  Sarkophages  Ornament  rah  inen  der  norisch-pannonischen  Denk- 
aus  Ephesos   142  t'.  mäler  32,   141.  187,  190,  200,  237 

Monatszählung  nach  achäischer  Sitte  auf  Inschrift  Orthographie      der     Inschriften      aus      Messenien, 

aus    Messene   8  Lakonien   und    Arkadien    72  ff. 

.Mosaikboden   in  Virunum   38  Ostia,   Weihung   an  Eiber  aus   —   200 

.Mühldorf   im    Mölltale,    römische  Badeanlage   23/. 

.Münzen    aus   Teurnia   19;     aus    Virunum    54,   56t/.;  Pannonische     Grabsteine,     Typisches    der    Relief- 
aus Colatio   67  ff.,  69/.,  76,  79.  SO,  81,  82,  S3,  darstellungcn  auf  —   223,   224.  228  f.,   233;   — 
84;   aus  Pettau    93;   aus  Au   am  Eeithaberge   213,  Tracht    229 
215,   221,   247,   249 ff.  Panoramaberg  s.    Pettau 

.Muschel,   von    E.ros   gestützt,  auf  Relief  aus   Pettau  Pansmaske  auf  Sigillatascherbe  aus   Pettau   132 

105  f.  Panther  von   Bacchusrelief  aus  Pettau   103  f.,  109; 

Mutenum,  Ansctzung  von   —   am  Leithagebirge  204  pantherähnliche     Tiere     beiderseits     eines     Kan- 
al ysterien,     Darstellung     einer     Eingeweihten     auf  tharos     auf    Relief    aus    St.  Johann    bei    Herber- 
l'nlerweltsdarstellung       eines      Sarkophages      aus  stein   187/.,   193  f. 
Ephesos   141;   Mysterienhandlungen  auf  Kabiren-  Papyrus,   BGU   888      161    Anm.  36 
reliefs  101;       ■  s.  Andania  Pelzmütze     mit     breit    aufgebogener    Krempe    auf 

Darstellungen  pannonischer  Grabsteine   229 

Nackte    weibliche    Gestalten   auf  Relief  in    Aquileia  Persephone     und     Hades    auf   Sarkophagrelief    aus 

147/.  Ephesos   137,    141 

Namen,    römische,    bei    den    Griechen   oö;     Namen-  Pilsens  und  Andromeda  auf  Relief  aus  St.  Johann 

gebung   im   römischen   Heere   160  f.   11.  Anm.  36  bei   Herberstein   200 


2  8( 


Sachregister 


20«) 


Fettau,  Ausgrabungen  auf  dem  Panoramaberge 
87  ft.;  Gebäuderest  mit  Heizanlage  89  f.;  Mi- 
thräum  90 ff.;  Fundkarte  147 f.;  römische  Drau- 
brücke  155  ff.;  Bauinschrift  von  der  Brücke 
158  ff.;  Funde  94  ff.,  157  ff. 

Pfändung  im  milesisehcn  Prozeßrecht  267  f.:  Fristen 
für  Auslösung   von   Pfändern    268 

Plerdegespann  auf  Grabstein  aus  Au  am  Leitha- 
berge   224 

Pfünz,   Dolichenusheiligtum   beim    Lager  von    —  55 

Philost  ratos   I   p.  362    Kayser    1:0 

Phylen   in    Messene    52  fr. 

Poetovio   s.   Pettau 

Pola,  Weganlage  vom  Nordhange  des  Stadthügels 
zum  Hafen  161  ff.;  Gebäudereste  162  f.;  Funde 
173 §.;  antiker  Bau  an  der  Via  Kandier  176 ff.; 
Xekropole  181  f.;  Hafentor  166/.:  Stadtmauer 
168  f.;  mittelalterliche  Stadtbefestigung  169; 
TIausbauten  beim  Hafentor  170  f.;  Funde  17."  ff. 
s.   Gallcsano,   Brioni 

Pol  vbios   II    62      107  ft. 

Horträtfiguren  auf  Sarkophagrelief  aus  Ephesos 
137;  .Marmorkopf  aus  Teurnia  24/.;  Porträt- 
büsten auf  Reliefs  aus  St.  Johann  bei  Herberstein 
200/.,  202:  Reste  einer  Porträtfigur  auf  Grab- 
stein aus  Au  am  Leithaberge  228;  Porträtfigur 
einer  Frau  in  pannonischer  Tracht  in  Xische 
228  f. 

Presbyterium  der  Basilika   von   Aguntum   6 

Procurator  Augusti   in  Poetovio   110 ff. 

V  rotok  oll  form    von   Beschlüssen    18  f. 

Prozeßrecht,   milesisches   263 ff. 

Purpurgewand  als  Auszeichnung  38;  Tragen  von 
Purpur  in  den  hellenistischen  Monarchien  von 
besonderer   Erlaubnis  abhängig  39 

l'uteal.    kapitolinisches,    Athena  auf  —    125 

Putto,   Torso   aus   Pettau    108 f. 

Rahmenform   auf  Dorischen    Reliefs   32,    141,   187. 

19D,  200,  237 
Räuchergefäß  aus   Pettau   127 
Rechnungsurkunden,     Versehen     in  04  ft.; 

Wortfolge  bei  Wertbezeichnungen  07 
Rechtsgeschichtliches  zu  milesi sehen  Inschriften 

257  II. 
Reib  schalen   aus    Pettau   126 
Reiter   auf  Kabirenreliefs   100.  145 ff. 
Reliefs,    doppelseitige,     von    der  Akropolis    121  fl. ; 

Verschiedenheit     der    Relief  höhe     auf    —     1-4: 

Kymation   eines   Weihreliefs  aus   Epidauros   130; 

Jahreshefte  des  i-sterr.  archäol.   Institutes   Bil.    KVII   Hoilila 


-  auf  Sarkophag  aus  Ephesos  13b  ff.;  -  aus 
Teurnia  24,  32;  aus  Colatio  65  J .;  —  aus  dem 
neuen  Mithräum  in  Pettau  94  II.;  Mysterienreliefs 
in  Aquileia  146 ff.,  in  Carnuntum  149,  in  Sinj  148; 
Relieffragment  von  der  Draubrücke  in  Pettau  157: 

—  aus  St.  Johann  bei  Herberstein  185  ff.;   —  aus 
Au  am   Leithaberge  222  f.,   251 

Religiöses  Leben   in  Griechenland  um  die  Wende 

des   1.  Jhs.  V.  Chr.     84  f. 
Rente,    Gewährung    einer    lebenslänglichen    —    an 

Anleihezeichner  in  Milet  257 ff. 
Rind,  Reste  der  Statue  eines  Rindes  von  Dolichenus- 

statue   in    Virunum    52 
Ringe,   Goldringe  als  Auszeichnung  verliehen    37  fl". ; 

Kisenringe  aus  Colatio   S2:  —  aus  Pettau  120  1'.; 

—  aus    Au    am    Leithaberge     215,     219,     22H; 
Ringschlüssel  aus   Au  am   Leithaberge   220 

Rom,  Kabirenrelief  im  Museo  Kireheriano  145 
Römer,  Bezeichnung  der  —  als  yfv>|i=v0'.  oder 
y.pa^O'jVTEj  46:  Forderungen  römischer  Macht- 
haber an  griechische  Städte  27  f. 
I  .  Rutilius  Gallicus.  Inschrift  des  — aus  Ephesos 
104  ft. ;  Laufbahn  des  —  194  IT.;  Geburtsdatum 
190 

Sa  b  a  z  i  0  s  bü  s  te  auf  Gefäßfragment  im  Museo  pro- 
vincialc  Cainpano   in   Capua  126 

Sammelbüchse,  tönerne,  aus  dem  Dolichenum  in 
Virunum    53  I. 

St.  Johann  bei  Herberstein,  römische  Reliefs  185 ff. 

St.   Paul   im   Lavanttale.   römisches   Gräberfeld    8f> 

St.   Peter  im    Holz    s.    Teurnia 

Sappae  i    I  5 5  f. 

Sarkophage  in  Grabbau  zu  Ephesus  134  IT.;  liir- 
landensarkophag  ebendort  134  f. ;  -  mit  Unter- 
weltsdarstellung  13^  ft". ;  schmucklose  —  im 
römischen    Friedhof    in   Au    am    Leithaberge    216 

Säulen  fo  r  m  der  Votivsteine  für  Jupiter  Doli  eben  us  51 

Seh  i  f  Ist  reppe  auf  Sarkophagrelief  aus  Ephesos 
140 

Sc  hi  ld  b  u  c  k  el,    Reste  eines  eisernen        aus   Teurnia 

Schlangen,  apotropäisch  122;  dekorativ  verwendet 
122  I.;  auf  Gefaßfragment  im  Museo  provinciale 
Campano  in  Capua  126:  zu  beiden  Seiten  eines 
Gefäßes  auf  Kabirenreliel  in  Sinj  149;  auf  Iva- 
birenrelief  aus  Carnuntum  150:  Schlangengefäße 
aus  Pettau  121/1.;  Schlangenstab  auf Gefäßfragment 
aus  Capua  126;  Schlangenköpfe  an  Silberreifen 
aus  Colatio   70 

19 


2gl  Sachregister  2Q2 

Schloßbeschläge   aus   Teurnia  32  Stempel    von    Sigillatagefäßen    aus    Virunum    59/.; 
Schlüssel  aus  Colatio  76;  aus  Pettau   121;   .ms  Au  Ziegelstempel    aus    Douze   62;    aus   I'ettau  113  lt.; 

am    [,eithaber"e   213  aus  l'ola  164;   Amphorenstempcl  aus  Pola  / 75  /.; 

Schnecke    auf  Relief   aus    St.    |ohann    bei    Herber-  Lampenstempcl    aus    Colatio  81;    aus    Pettau   129 

stein   188  Sterbegeld,     Gewährung     von     —     nebst     lebens- 
Schreibender  Knabe  auf  Grabaltar  aus  Teurnia  32  länglicher    Rente    an     Anleihezeichner    in    Milet 

Schriftcharaktcr     der     messenischen     Inschriften  '.'.57  I. 

■ji  IV.  Stil   der  griechischen    Volksbeschlüsse   16  f. 

Schwert.     Mundblech     einer     Schwertscheidc     mit  Strafbestimmungen    zugunsten    der    Rentner    in 

Reliefverzierung   142  /.  der  Anleiheurkunde    der    Stadt   Milet    vom  Jahre 

Seepanthermit  Medaillon  auf  Bronzehandhabe  aus  205/4  v.Chr.   263  ff. 

Virunum   53  Strafgelder     besiegter     Städte     und     Landschaften 
Seetier  auf  Sigillatascherbe  aus   Pettau   132  105  f. 

Seggau,    römische   Reliefs    in    Schlot!   —    bei    Leib-  Straße,   römische,  in  Unter-Haidin  bei  Pettau  137 f. ; 

nitz   IS'.i  f.  Straßennetz  Searabantia — Carnuntum — Vindobona 

!:h;,   Flui!   in   Messene    118  203 f. 

li/./.i-,    Landgut   in    Messene    1  1  8  f.  Stribach    bei    Lienz    s.    Aguntum 

Servius   ad   Aen.  1  720      147  Symplegma,     erotisches,     auf    Lampe     aus     Pettau 
Siegelring      aus      Bronze      mit      Darstellung     eines  128 

Delphins   220 

Sigillatagefäße,    Reste  von   —   aus   Virunum   und  Tegea,    Kymation    des    Tempels    der    Athena   Alea 

Stempel    59 /.;     aus   Colatio    79,    80\     aus    Pettau  in    —    12S  f. 

130  1.;    aus  dem   römischen   Friedhofe  in   Au   am  Telephosfries,   Athena  auf  dem   —    130 

Leithaberge  214/  Tempel  in  Colatio   63 ff. 

Silberreifen   mit   Schlangenköpfen   aus  Colatio    70  Teppich?    auf    Sarkophagrelief    aus     F.phesos    140, 
Silvanus   mit   Pedum   auf  Relief  aus   Pettau   102 f.;  141    u.  Anm.  X 

Torso  einer  Silvanusstatuette  aus  Pettau  106;  -  Teurnia.   Stadtgöttin   29 

und    Xvmphen   auf  Relief  aus   Pettau   102  Teurnia,  Ausgrabungen  17 ff.;  römische  Badeanlage 
Sinj.   Kabirenrelief  im  Museum   von   —   148 f.  17 ff-;  Stadtmauer  26/.;  Gebäudereste  27/.;  Funde 

Skelettgräber   im   römischen  Friedhofe   in   Au  am  241..  28  II. 

Leithaberge    216 ff.  Theater   von    Messene   34 

Sold  atencliplome      1 4S  fl . ;      Diplom     des     Kaisers  l'h  e  rmen  gebäu  de   s.   Bad 

V'espasian   14S  II.;  Schrift    r  5 3  f. ;   Datierung  154  f.;  Tierdarstellungen   auf  Kultgefäßen   123/-;    Tier- 

I  Icimalsbezciclinung    der  Veteranen    in   Soldaten-  kämpf  auf  Relief  aus   St.  Johann    bei  Herberstein 

diplomen    156  fl".;     die   Zeugen    160  f.,   164  f.;    Zu-  193 

fiigung   der  Zeugcnnamen    179  f.;    Ausstellungsort  :!;ir,;ioi,   Bedeutung   < » I  f . ,    10S  ff. 

der  Originaltafeln    161  f.;     Inscriptio    162  f.;    Aus-  Tongefäße    aus    Teurnia   32;     aus    Virunum    53/.; 

stattung   der  älteren  —   164  ff.;   Ausfertigung  und  aus    Colatio    75.    78,    79,    SO,  81,    S2,    83.    84: 

Ausfüllung   der    Blanlcette    178  f.;    der   Aktengang  aus  Pettau  121  ff.;   aus  Au  am   Leithaberge  210  ff.; 

184  f.:    Ort  der   Ausfertigung   und   Aushändigung  Tonwarenfabrik    am    Monte    I.oron     in    Pola    17 1'< 

der   Diplome    [88  f.;    Verschiedenheiten   von    Aus-  Anm.  7 

Schriften    aus    der    nämlichen   Originaltafel    189  ff.  Torbau   auf  Sarkophagrelief  aus  Kphesos    140.    14:; 
Spicgelgriffe  aus  Colatio   76:  aus  Pettau   120  Hafentor  in   l'ola   166/ 

Spinn  rocken     und     Spindel:      als     Attribute     der  Totenmal  auf  norisch-pannonischen   Reliefs   223 

Klotlm  aul   Sarkophagrelief  aus  Ephesos    T43   u.  Totenreich,     Vorstellungen     vom     —     141  f.     und 

Anm.  ]')  Anm.   13 

Stadtmauer   von   Teurnia   26/;  von    Pola   168/  Tracht     auf     pannonischen      Grabsteinen      228/.; 
Statins   silv.    I    4   08  ff.      IQJII-  Mystentracht    auf    Sarkophagrelief    aus    Ephesos 

Steinflasche  mit   Henkeln   als  Aufsat/,  eines  Grab-  141 

denkmals   in    Au   am    Leithaberge   245  Triklinium   im  Dolicbenusheiligtum  zu  Virunum  47 


2(),i  Sachregister  -'•  1 

Türhüter     des     Hades?     auf    Sarkophagrelief    aus  Vulcanos    und    Victoria    auf    Sigillatascherbe     aus 

Kphesos   140,   142  Pettau  130 

Xumuli   auf  römischem  Friedhofe  in  Au  am  Leitha- 

ber<>e   210  f.  Währungsanomalien   (14 

Waffenrelief  aus  l'ettau  141/.;  Wallen  aufBronzc- 
L'lmus,   Ansetzung  von   —   hei   Bruck-Neudorf  203  relief  aus   Unter-Haidin   142/. 

lt.  Audi.  1  Wagebalken,     Bruchstück   eines   —   mit  Gcwichts- 
Unter-Haidin     bei    l'ettau,    römisches    Gräberfeld  Knopf  aus  Blei   220 

und  Stralie  137/.:   Bronzerelief  142/.  Wagen,      vierräderiger,      mit      Pferdegespann      und 

L'nterweltsdarstellung  auf  Sarkophag  aus   F.phe-  Kutsclier     auf    Relief    aus     Au    am    Leithabergc 

sos   136  t'.,    141  ff.  224;      Wagen      auf     Grabsteinen      ibid.;      Reste 

gleichartiger    Darstellungen     aus    Au    am    Leilhu- 
Val  Catena   s.   Urion i  berge   232.  241 

Verhandlungsfristen   im  milesischen  Prozeßrecht  Waltersdorf    am    Saffenbach,    römische    Siedelung 

266/.  19S /.;   Reliefs  aus  —    199 

Verträge  zugunsten  Dritter  im  hellenistischen  Recht  Wandbcmalung  eines   römischen   Hauses  in   Viru- 
261  f.  nun  3S;    ir    Pola  163;    im    neuen    Mithräum    in 

Venantius   Fortunatus  v.  S.  Martini  IV  64.9  ff.     9  l'ettau    94;    Wandgemälde    des    Vincentiusyrabes 

Verbot    des  Schmucktragens    beim  Gottesdienst    42  in   der   Praetextatakatakombe    143 

Vereinsverbände  (gentiles)  in  Noricum  und  Ober-  Webegewichte   aus   Pettau   133 

italicn    /_'  /.  Wehrbeitrag,    den    Messeuiern     von    den    Römern 
Vermögen   griechischer  Städte    107  ff.;     Vermögens-  auferlegt  06  IV. 

Verhältnisse  von  Bürgern  griechischer  Stallte   00  f.  Weibliche   G  ewan  df  igur     Juno   reginn.-).     Reste 
Vespasian,    Soldatendiplom   des   Kaisers   -      14K  ll.  aus   dem  Dolichenum   in   Virunum   52;   weiblicher 

Vtbius   jTfaTr/'i;  nj,  95  Rcliefkopf  mit    Blumendiadem   aus    l'ettau    10'J 

Victoria,  Statuette  aus   l'ettau   107;    —  und  Vulkan  Wert  von   Grundstücken   im   Altertum   dl  ff. 

in    .Medaillon   auf  Sigillatascherbe  aus    l'ettau    130  Widderkopf   auf  Darstellungen    der    Kabircnrcliels 
Vicrgöt  teralta  r    des    Akropolismuseums,    Athen. 1  I  l'J;   Gestalt   mit  —   auf  Kabircnrelicf  aus    Pettau 

auf  —    I2Ö  f.  1D0 

Vipstanus     Gallus,     Statthalter     von     Pannonicn  Wirtschaftsgeschichtliches   in  griechischen  In- 
196  f.  Schriften    01    ff.;      Volksvcrmögen     von     Mcssene 

Virunum,   Ausgrabungen  33)/.;  Häuserinselu  33//.;  114  ll.;    von    Mantineia    111   IV.;    von    Athen    10S, 

Thcrmenanlagc   39/.;    Punde    11;   Brunnen    41  ff.;  1 1  ü 

Stadtplan   42  II.;   Kultbau   des  Jupiter  Dolichenus  Windischgraz   -.   Golatio 
15  11. 

Vogelnest    auf  Relief  aus  St.   Johann   bei   Herber-  Zahlzeichen,   griechische,    117 

stein    194  Zahlungen,     Höhe    der    hellenischen    Städten     und 
Soll  fi  g  uren.  sit/.end  oder  stehend,  auf  pannonischen  Landschaften   auferlegten     -    104  11. 

Grabsteinen  232, 233;   Ursprung  und  Verbreitung  Zeugen     auf    Soldatendiplomen      löo,     1041V.;     ihre 
des  Typus   234  I.  Rangordnung    170  f.;   Zulügung  der  Zeugennamen 

Vorlagebüchcr    für    Relieldarstellungen    auf   pan-  auf  Diplomen    170  I. 

nonischen   Grabsteinen   237  11.  Anw.  1  Zicgclstcmpel    au-    Dou/.c   62;    aus    IVtlau    113/1.; 
Voli  vreliefs   aus  Pettau  !>4  //.,  109:   Votivaltärc  für  aus    Pola    164 

[upiter    Dolichenus    aus    Virunum    IS  lt.;     —     für  Zistcrnenanlagc    111    römischem    Gebäude    in    Pola 

Jupiter     Dcpulsor    aus    Colatio   65/.;     Votivstein  ISO,   1S1 

lur   Über  aus  Ostia   ;uo  Zurufe   s.   Akklamationen 


EPIGRAPH ISCHKS  REGISTER 


i.   Ortsindex. 


A.  Griechische   Inschriften. 


Andania  87  f. 
Eplicsos   146 


Mavromati   1  ff. 
Messene   I  ff. 


Milet  257 ff. 
Poetovio   (Pettauj   110 


B.  Lateinische  Inschriften. 


Aguntum   (Lienz)  10  ff. 

Arndorf  60 

Au   am   Leithaberge  223  ff. 

Colatio  (Altenmarkt)  63,  65,  72, 
74,  80,  81 

Ephesos   194  ff. 


Klagenfurt   60  s.  Virunum 
Ostia  200 

Poetovio  (Pettauj  101,  102, 
103,  110  ff.,  129  f.,  133  ff., 
157  ff. 


Pola  173  ff. 

Teurnia  (St.  Peter  im  Holz)  24, 
29  ff. 

Virunum   41,   48  ß. 

Wien    148  ff.,   200 


2.   Namen-  und  Wortindex  der  griechischen  Inschriften. 


"A-faü-S;  Espsoj   4   Z.  1  ;   8 
'A-;i~\-.w.:;    171    Anm.  58 
A-ftü>v  (?)   88  III  Z    9 
ä-fcjusvot   5   Z.  31,  32;   vgl.  46 
ä'fpoi    6a/.")vo;  49   Z.  24:    vgl. 

60  f. 
Al]t3Xpftuv  88  I  Z.  u 
iv.a-dßsX'yj  49  Z.  40;   vgl.  70 
äxptx^;  49  Z.  16 

ArS|&xp:cxYj;  88  IT  Z.  1  5 

|va|      >*      1»  J 

AXs!iax£3«iK    117   Z.  8;    vgl,  119 

ä]vaxpr(o9-at  4  Z.  5 ;  vgl.  32 

ivSptä;  5   Z.  39 

ivs'.ayop«  49  Z.  48 

ävy,p  äfafl-d;   x«l   ^lÄiitaxpi;    5 

Z.  40 ;   vgl.  48 
avi>')r.c.-o;  5   '/..  30 
Avx<£>ViXO;    88 


Avxdvixo;  (?)  88  I  Z.  6 
ävoitov6T)Tos  5  Z.  26;  vgl.  45 
ä-c<5ix»3Ö-ai  4  Z.  13;  26;  vgl.  42 
ä7to]Xo-,'££sa9-at  4  Z.  3;  vgl.  31 
är6/.oi~a   116;   vgl.  117 
'Apfaxapx'J;  87  III  Z.  4 
XpisxoxMjs  4  Z.  14;  5  Z.  38 
Apiaxoy.W);    KaXÄizpatso;     4 
Z.  18  f. 

—  i  ■,'pa|i;tx':s'j;    töjv  juvsdpmv 
4   Z.  13;   5   Z.  22 

—  6  -fpa|i(iaTjOj  [xrt)v  juvsdpiuv?] 

4    Z.    2 

—  KaXXixpaxeo;   6  -^y.^iy.-.i-)- 
xtSv  3Uv»6p(ov  5  Z.  42 

Api3T*[jt]päxY){  88  II  Z.  6 
\p[iaxou.]ax(s    }8   Z.  3:    49 

Z.  42 
Apioxwv  88  111  /..   15 


'Ap£axü>v   171   Anm.  58 

ip/_=tov     xoO     ';px;ijixxd(o;     xöiv 

auvsäpwv  4  Z.  17  f. 
äx£|±axoi  49  Z.  4G 
Aüxcu,s£a  49  Z.  26 
Kiivxoj  A'j^ptS'.o;  Snopioy  Souoä; 

117  Z.7 
i'^ocpscv  49  Z.  21 
A?poS£xv]  s.  iaixi; 

^afl-pov  4  Z.  1 8 :   20 ;   21 
Btxäivx  (Biaätva'r)  47 
Bia[8'.vo]jtoXe£xa;  47 

';px|ip.xxs'j;      töiv     auviäparv     4 

Z.  13;   17 
Ypaiifiaxsüj    [xtf>v   3Uvi3po)v?]    4 
Z.  2 

7pau.|iaTC<ijv  r'jvsSpot;    4    Z.  19 


;y7 


Epigrapbisches  Register 


'mS 


Ascit;;  'Xypo&i-r,   146 
LaXsfvnQi  48  Z.  2;  Aal'5povx£j  49 

Z.  41 
daxxOXiov  xpuo^Sv  4  Z.  12 
Ai;iL--os  88  III  Z.  7 
iaji£oxo{  (?)  88  III  Z.  6 
Aajx£o)v  49  Z.  26;  vgl.  63 
Axiiijxpxxo;  88  III  Z.  13 
Afrsiisxpaxoj  88  I  Z.  12 
ia|i(ov  48  Z.  14;    49  Z   21;    5'' 
iy.-/i:z\ii-  4  Z    8 
Ssiväptov  49  Z.  30;  vgl.  72 
o;a/.o-^3|ii;  4  Z.  6:   vgl.  33 
i:3.-^,y.^:z\i.i-  4  Z.  3;  vgl.  30 
2ie[5oJtx](S;  iX 
d'.xaio'Jv  4  Z.  8 
i£|iu£o;  146 
Stotxstv  4  Z.  10 
2  •>-,'[  jiaxoc  4  Z.  1 
AptjiOXo;  88   III  Z.  14 

=  7X07=;;     5    Z.  28;     vgl.    45;      49 

Z.  32 
slxüv  yx/.y.ia  4  Z.  10  f. 
sixivsj  7far.-ai  5  Z.  39 
eboSia£eiv  4  Z.  7;  vgl.  33  f. 
■Xz'Ao:  Ti;  -i/.=o;  4  Z.  20 
s:3'.f-,px  4  Z.  3,  9;  49  Z.  18 
5'.ayopä,  ixxütfoXo;  49  Z.  28.  30 
Ixaa-uo;  =  sxaxspo;    5    Z.   37; 

vgl-  37 
iy.^ajsiv  4  Z.  8;  vgl.  34 
IX]Äei|ia  4  Z.  8  f.;  vgl.  35 

i;L~'.3T£')='.V    3    Z.    2  2 

i^avT,;-  £•;  -i  —  i:  5  Z.  25 
i!i-jav;r='.v  4  Z.  13;  ;  Z.37;  vgl. 

i<v)oxpaxa'>s33-x:  49  Z.  36;   vgl. 

68  f. 
ii'j'/.-Aiv.i  4  Z.  20 
i-'.-,".-,'vwr/.='.v  ;  Z.  35;   vgl.  (s 
i-i-fpa-,f£iv  49  Z.  16;  vgl.  59 
iwxpiveiv  49  Z.  16 
i-ijilÄS'.x    4  Z.  9.   14;    5   /..  45; 

vgl-  35  f- 
Iixisxixa;  4  /..  :o;   vgl.   15 
=  .:'.xa-,'ai  5   Z.  30;  vgl.  27 

i-iia'f;!»  4    '/..  8;   vgl.  27;   32 
i-:.-.x-;['Xx]  4  Z.  | 
ijrixp'-r.o:  Zt"flz--.v'>)  110 


l-iifspesä-ai    4   Z.   10;    5   Z.  39; 

vgl-  24;   36 
'E>£xaptos  88  I  Z.  7 
'Epxxia;  88  II  Z.  12 
äpixa;  ovj/.o;  40  Z.  39 
"Epa;  146 
E6;.ixp[i5]a;  88 
E5|iap  .  .  a;  88  II  Z.  7 
Eöjjuxprig  88  ITI  Zu 

'H/.;ii(upo;   140 
^fito)ßsX:ov  48  Z.  1 

Wa/.IDV   49   Z.   24 
9*a]xpov   4  Z.  5  f. 
6]paoünaxoj    ?)  87  II  Z.  3 

iäicöxxt  4   Z.  6 

Ta;oj  E'.ouivx;;;;   117  Z.  2 

Aixp.0;  'IoOäioj  117  Z.  5 

'Ir.[-;>.-i   49  Z.  24;   vgl.  1,0  f. 

'Iaoy./.fj;  87  I  Z.  5 

isixa;   5   Z.  41,  43 

y.x3-xp='.i.x;  4  /.  10.    14;   5  /.. 

+3;   vgl.  .35  1- 
■/.xü-ipw;  y.xi  3;xau»;    36;     vgl. 

120 
•/.xO-'.—ivr.v   5   Z.  28 
A=-/.;io;    Kr.z;/.;o;    Mapxvj     117 

Z.3 

KaXÄ'.zpäTT,;  4   Z.  19 
Ka/./.isxst  49  Z.  24;  vgl.  60  1". 
xaxx|i07o;  4  /..  16;  vgl.  43 
xaxä;iv.  -.:>yj.'.   5   Z.  38,  41 
y.axay,pf,3.>x:   33 

y.-j.-.tyyx'liz. Vj.:   5   /..  50:   vgl.  40 
■/.::'//.»  =    Summe    (8   /.  10;   4') 

/..   20;    27;    vgl.  &  - 
•/.  =  2  i/.ci ;'.:/.    48   Z.  1 1  ;     (i|   Z.  18; 

vgl-  55 

Wt.l'M.J.      |8     /.  9;      J9     /.     t): 
Vgl-    5  i 

k/.äo/.atx  s.   KÄ-oö'/ia 
xpa|iaixi;   r 4 '> 

Kpss?sv]:£;  ls  /-  ';   Kp^o/Ti; 
19   Z.    |n 

/.  =  ;:'. 'j.-.'.'i-.v    |'l   /.  38;    vgl.  99 
'i.z'.-.Viyt\%   5   /.  29;   vgl.  45  1. 


A'jxoüp-fo;  87  111  Z.  2 
Auxö^piov  88  I  Z.  iü 
[X]öo3-.o;  =  Xoio&io;  53  f. 
A'J3lxpax7jJ  88   III   Z.  8 
/.•jy,vo;  yaXy.s:-,;   i:.\v>l-,;  xpsjix- 
rxds  14') 

jiacrtpsta'.  49  Z.  15,   H> 
Mi[i|iioj  i  avSH-xxo;  5  Z.  36 
;i=  .x/.Äx-fixi;  s?.e09-apc;  49  Z.37  : 

vgl.  69 
[isxa~oXG"1'£5sGÖ,a:   31 
Mvao£axpaxo{  87  I  Z.  4 

ll'JOXTjJ    146 

;i'J3xi;   1 46 

Xatj   146 

Xä3(öv   171    Amii.  57 

Xsixr,   146 

XsjlöptOJ   49    Z.  29  ;    vgl.  Ö3 

X;y.;x;   S7   III   Z.  5 

Jsvoi  49  Z-45 
itvoxpäxTjS  87  III   /..  3 

v.x^fJÄaxs,   18,   269  .1»/;;.  6'^ 
ixxtoäoÄo;  sloifopst  4  Z.  3 
'OÄU]i^;ovtxa'.  48  Z.  15;  49  Z.  4s 
ö;io0'jhx5ov   5   Z.  38;   vgl.  24 
OOijxo;  d  3xp3cXÄ','ö;  4  Z.  10,  1  1  ; 

5  /•■  3ö 
OOJ^wj  i   -.px.x;',;    ).   /..  (i 

IHvsojo;  87   II.  Z.   | 
r.zpxT;;iy.jix  48  Z.14;   49  /..  ]i>, 

-4;    vgl.  58 
-xps'jpss;;.    y.x.a     v    5    /..   28; 

vgl.  45 
-■t.zz:;:    t<)  /.  28,   3-.   34;   -[»- 

-xoxixwv..]  y.py,jiixciv  (  Z.3; 

vgl.    3- 
[W.y.O.iu:   117   /..  3 
-c  .'y'^iiÄsrO-x;   4   /..  5 
-?S3p£0e>   5   /-•  1 1 
r.posiso5ti?8iv  34 
r.pcs'.35iia;[ii;  5  | 
-posv^sipisy-ttsai  i,>y.x;   5  Z.  54 
-pi3P)-ov,     /.-/..'/.     -.      (     /..IT: 

vgl.   42 

llpioxa'ov   117   /.   : 
Il|'j0-.x;    (i 


2  iß) 


Epigraphisches   Register 


300 


'Pw'iaSM   5   /.  32:    4S   Z.  8,    14; 
49  Z.  47 :    116 

^;>.Äx;   117  Z.  3;   vgl.  118  I. 
l/.jtia;  88    I   /..  9 
StjlMV    117    Z.  3 

I-ij/io;   117  Z.  7 
jTicpavoOv  4   Z.  iü 
z-.v.yzvi  5   Z.  29;   vgl.  40 
r-fXTX-fi;  4  Z.  10,  1 1.  1  7  ;  3  Z.30 
^-pä-tov   SS   111   Z.  10 
3UV9if3lv  49   Z.  IS;   vgl.  Oo 
3'yaZpv.    4    Z.  2,  7,  9,   12,  14, 

17,   19;    5  v-  23.  37.  4- 
rj'pcsfgXa'.S'JV  4S  Z.  1  1 

-cTfd'ipO/.v/    48    /..  (j;    49   Z.  40, 

43 
73/v:-a:  48   Z.  1 1 


TijiäiiJ-ai     48    Z.  14:     19    Z.   is, 

2  1  ;     49   Z.  26 
Ti|iaai»  49  Z.  24;   vgl.  31 
■Kjwlv   3   Z.41;   vgl.  48 
T:;iy(;ia.   Bedeutung    108  ff. 
-.'Ayo;  49   Z.  32 
Tpixdpava  117  Z.  8 
Tpiya/.xcv  49  /..  33 
TpunßsXov  49  Z.  41 
Tpi^ijw;   146 

lA/.i;  48  Z.  5j  49  Z.  43 
•i-af;-.:  48   Z.  12;   vgl.  35 
•j<ö]««!'fHa  5   Z.  25 
h~'jVi\\yS>A:  48  Z.  14;  49  Z.  46; 
vgl.  57 

'I>a-;5iv»'.Ä   117  Z.  3;  vgl.  119 
^air.KTp'.;  5  Z.  40 


^f,cv-'?Eiv,  n=2>iv[-:0';a  3  Z.  33; 

vgl-  47 

V'JÄ-7.  48  Z.  8,    11 

XatpüMov  87  II  Z.  3 

/'//.■/.='.  0;   140 

XS'.p.(?s'.v  5  Z.  23;   vgl.  45 

/I'Opwjii;  5  z-  -4 

y.etfi3jii;  5  Z.  27;  29;  vgl.  45 

y«P«iy.vai     Ässwjji'füOvT»:     49 

Z.  38 

•/jvjiovopv.v   37  IV.;   —  -v.;  irS',1; 

40;  42 
yy)-yy^y.y.  5   Z.  37 

Xpusov'ipw  3')  f. 

yo^r.v    (von    Geldern;     4    Z.  4; 
vgl.  32 

Iv.zi'liz'&y.:  4S  Z.  1 1 
..  .  ääaojv  ss   I   Z.  s 


Namen-  und  Wortindex  der  lateinischen   Inschriften. 


AdnaiU'.Uus   l.ali   (filius)  31 

aedilis  curulis   194 

I..  Ael]ius  [Caesar,  imp.]  Caesar- 

[is   Traiani   Hadr]ian[i    aug. 

usw.   41 
V.  Aelius   P(. .  .)  114 
M.   Aemilius    M.   f(ilius)    Pal(a- 

tina)   Pius    194 
Aesculapius  Au[gustus  140 
Agilis  US 
A]masisi[a   227 
Ambrosius  164 
Amethystus  175 
Ammodia   225 
Amuc[a  230 
ara  gentis  Juliae    152 
Artern[idorus?  230 
Atu  31 
Aucissa   72 
Augurina  60 
Augur(inusr)   152 
Aulus    Kaosonius    A.  I.  16 1 
M(arcus)  Au[relius  139  Anm.  12 
I'.  A[ureliusr]  103 


Barbia  Cj(uinti)  ffilia)    Augerina 

611 
],.   Barbius     L(uci      f(ilius)    Spc- 

ratus    60 
Sex(tus)  Barbius  Finitus   60 
Hassus   175 
Bebryx   174 

Bellicus   Marini   t(ilius)   47 
L.  Betuedius  Priinigenius  152 
L.  Betuedius   Valens    132 

Cacscnnia   174 

Cas(sia)  Crisp(ina)?   115 

Cas(sius)  Crisp(inus)?  115 

Castor  175 

Castr(.  .  .)  117 

Cent(urio)   152 

(orlus   31' 

Cbryseros   152 

Cinn[amus]  130 

Claujdia   Celeia   74 

Q.  Clodius  Ambrosius   161 

Cobromarus   236 

Cobro[marus  230 


M.  Cocceius   Xerva   152 
coh(ors)   I    Bosp(oranoruni)    104 
cohors  I  Hisp(anorum)   194 
c(o)h(ors)  IUI  pr(aetoria)    152 
Cololetic.   (in    Diplom   XIX    SO 

'57  f- 
Comitialis   5.'' 
Comsilla   49 
consul  designatus   194 
conubium   151 
Cn.  Cornelius  Florus   152 
L'rescens   152 
Crispina:  115 
Crispi  rjnilla   112 
Crispinus?  115 
Cupitus  60 

d(epulsor)   66 

Dolos    152;    vgl.  155 

deus    Dolicbenus    49 

Dolicbenus   s.  ]upiter 

Imp(erator)  Domitianus   175 

Duis[.  .  .   241 

Dulazenus    152:   vgl.  1 55  f. 


,V>i 


Fpigraphisehes   Register 


Eicia  Duis[.  .  .  241 
Kpicletus  29 
Kpigon.  176 

ex    inssu    7.'' 

Faesonius   164 

Finitus   60 

Kirmus  117 

Flavis  230 

\    itus     Flavius  T(iti)   Flavi  Co- 

bromari   lib(ertus)   236 
Florus    r 52 

irad(rianus)  Vug(ustus)  /76  A.  7 
imp.  C[aesar  diviTraiani  Parthici 

lil.]  divi  [Xervae  nepos  Trai- 
anus  Hadrianus  Aug.]  159 
Helen[a-   //:' 

I..  Herennius   Epictetus   29;  30 
C.  Herennulcius  Chryseros    152 
üezbenus     OuLizeni     Sappa  eus 
I?2;    vgl.    155 

Mo  22S 

lledo     22S 

lucunda  134 

lun(ius)  Castr(.  .  .)  117 

M.  lunius   Firmus   117 

<  Yaia     Iulia  .  .   113 

f '' aius    Iul'ius)   AgiM)s   115 

<'.]  [uFius    Lupus  116 

Inno   regina   49 

I  npiter;  o(ptimus) .  .   50 

Kupiter    o'ptimus    ralaximus    63 

l«>f vi  optimo]  m(aximo     d(cpul- 

sori     66 
I(upiter)  t  t(ptimus)  mfaximus)  Dn- 

lic[henus    // 
[I(upiter)]     n(plimus)    miaximus) 

D(olichenus)   49 
fustinus   /_'.'' 

('.  Laekanius    175 

'  .  Laekanius   Uassus    175 

l.alus   31 

legalus  divi  <  "laudi  leg  ionis    XV 

Apollinaris    104 
legalus  provinciae  (ialalicae  1  'i ; 
leg(i.i)  I    a(diutrix)    p(ia)    f(idelU) 
113 


leg(in)   XI   134 

leg(io)   XT1T  gtemiiui)   114 

leg(io)   XIII   gemina   104 

le;;(io;    XV    Apollinaris    194 

Leiher   200 

Lesbius  176 

Lib(er)    I'  ater  ■)  103 

Liberali[s  174 

D  erimus       Liburnius     Kul'us, 

Philippiesis    1  ;  2 
Sex.  Lucilins   Bassas   151 
L(ucius)  Ca[.  .   114 
Lupus  116 

Magn[i]ancus   225 

Mal(liusj   Vecci>   225 

Marinas    47.   59 

Mar  inus  51 

Mars  Augustus   65 

Masculina   Masouli   (filia)    6t> 

Masculus   611 

Maxiina  112 

M(arcus)   Messias    Messor   //" 

cl.issis   Misenensis    151 

Momnia   Atui   t  ilia  1   31 

Imperator       Xerva      Aug(uslus) 

176  Anni.  7 
Xi.(vius     Ofalius    Xo(vi)    fiilius 

200 

1  letavia   1  omsilla    ■/.'' 

L.  <  >eta\  ins   Seiiindus    117 

Oi'alius    200 

Pacstum    1  t  1 

Pal(atin.ii    i'i) 

1'.  I'apiufs]   Liberales    174 

Paratus    62 

Parma:   dorn  01   Parma   134 

Paternus   130 

l»etn>?]nilla  112 

l'hilippiesis  (       ensis     1 52 

ponere  prnpnnerc    1^2;   vgl. 

11.2  f 
pons   159 

I'.  Papillius  Kufus  152 
Postumia  lurunda  134 
A(alnsi  Pnstumius  Sp  aii    f  ilias 

Seneca    /.'.'/ 


'       praef(ectus)  cohiortis)  I   Rosplo- 
ranornni)  et  eojioitisi  I    lli- 
sp  anorum     i<>4 
Priarous  31 
l'rima   240 
Primigenius   152,   134 
l'rimio   236 

procurator]  Aug(ustorum'i   140 
provincia   Galatiea    l<)4 

q(uaestor)    194,    200 

Qu]artius   227 

Regulins   62 
Renatas    240 
Ripanus   59 

Romae  in  Capitol(io)   1;: 
Rom(anus)   117 
Cl.  Rnfinus   49 
Ral'as    152 

1'.  Rulilins  C.  f(ilius)  Stel  latina) 
Gallicus    194 

s[acrar  ium)    47 

sac[rarium  :]   102 

<'.  Sallustius   ('rcsiens    1  :,  2 

Sappaieus)    1  32  ;   vgl.  1  55 

Sasulus   I'  itil  tilius  Renata-  2  /" 

Secundus   //" 

Seneca  134 

Severa    Magn[i]anc[i]  ifiliai  225 

Se[verus?,   Se[verinus:    117 

Sextlls    59 

tlllll[vii   Aa-  astalis  1  /;  / 

Silani    47 

Silvjanus  ?   101  I. 

S]isio   242 

sodalis    Angiwtali-    1  <i  ] 

Speratus   60 

Spurius   134 

Stel  latina     r  •  *  4 

I  abic.)   22S 
tabula   aenea    I  ^2 
I       Xelavia  Tevogeti  luberta   l'rifmaj 
240 
I  ertius    60 
l'erl[ius]   174 

Teurtiia     sanetissim  ai    Angu->tu 
'"' 


303 


Epigraphisches   Register 


304 


Tevegetus  240 

trib(unus)      mil(itum]      leg(ionis) 

XIII  geminae   t<>4 
triclin(ium)  47 

M(arcus)  Ulp(ius)   Sefverus   od. 

Sefverinus  117 
l'mma   Tabiconis   f(ilia)   228 
Ursulus   59 
Uxavillus  236 

Vaica  223 
Valens    152 


Vajlerianus  133 

I/ucius      Val  erius'    Rom(anus 

117 
Vas[so]  223 
Yecco   225 
Vediufs:   133 
Veneria   225 
Tmp.  Caesar    Vespasianus    pont. 

max.    tr.     pot.    II     imp.     VI 

p.  p.  cos.  III    1  51 
Imp.   Caesar(e)   Vesp(asiano) 

Aug(usto)    III     M.    Cocceio 

Nerva<(e^  cos.  152 


veterani   151 

.■eter(anus)  missi(cius)    leg(ionis) 

XI  134 
Vibianus  81 
Vital[is  103 
.  .  .]anus  Iustini   129 
.  .  .m]arus  227 
CCC  118 
CIH  118 

<iEL  '   Stempel    aus  Colatio   80 
M.  I.  A    118 

Q.  G.  C.  Lampenstempel  81 
O.  S.  P.  118,   132 


./.■'.■  ■    ■    '      '  ■ 


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CC  Österreichisches  ürchaolo- 

27  gisches  Institut,   Vienna 
036  Jahreshefte 

Bd.  17 


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